W 803 20 fünf Bohrlöchern, welche auf Tiefen von 60 bis 274 m getrieben worden waren, zwar mehrfach Kohlenwasserstoffgase, Petroleum, schwere Erdöle und Ozokerit angetroffen worden seien, jedoch nirgends in solchen Mengen und Qualitäten, daß auf eine halbwegs rentable Ergiebigkeit geschlossen werden könnte. Der „Egyptian Oil Trust Ltd.“, ein vor zwei Jahren mit 50 000 LK Anlagekapital von der ägyptischen Nationalbank gegründetes Syndikat, betreibt in Gebel Gemsah seit Januar 1908 unter Leitung des Chefingenieurs D. A. Suther- land Bohrarbeiten. Von den drei neuen bisher in Angriff genommenen Bohrlöchern hat angeb- lich eines in der Tiefe von 430 m scheinbar ergiebige Petroleumquellen erreicht, welche ein Quantum von etwa 300 Barrels täglich in einem Strahle von 60 Fuß Höhe zutage fördern sollen. Geringere Mengen Rohöl wurden bereits in der Bohrtiefe von 100 bis 150 m unter Gips- und Kreideschichten angetroffen. Da, wie behauptet wird, die geologische Schichtung und die sonstigen Erscheinungen, als Gasreichtum, Wasserandrang usw., der beiden noch in Arbeit befindlichen Bohrlöcher mit den Verhältnissen des ersten und fertigen Bohrloches bisher übereinstimmen, darf angenommen werden, daß das Syndikat der Egyptian Oil Trust Ltd. tatsächlich über ein ausgedehntes, ölführendes Grundstück verfügt. Die örtliche Lage dieses Terrains ist insofern sehr günstig, als die westlich vom Aschrafi- Leuchtturme gelegenen Bohrlöcher kaum 100 m von der Südküste entfernt sind, und das dortige Ufer selbst für große Schiffe hinreichende Wasser- tiefen aufweist. Anderseits erscheint auch die Anlage einer Rohrleitung nach Suez ausführbar, wodurch das flüssige Heiz= und Beleuchtungs- material diesem Hafenplatze leicht zugeführt werden könnte. Von dem zutage getretenen Rohöl sollen be- hufs Vornahme von Analysen zehn Barrels nach London versandt worden sein, worauf das Bohr- loch zur Vermeidung zwecklosen und gefährlichen Ausströmens von Rohöl bis auf weiteres ver- schlossen wurde. Der Gouverneur der ägyptischen National= bank hat die Anlage besucht und nach dem Er- gebnisse des wiedergeöffneten ersten Bohrloches seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß die Er- giebigkeit desselben sogar mit wenigstens 3 Bar- rels in der Minute geschätzt werden könne. Ohne auf Prüfung der auseinandergehenden Ansichten über die Rentabilität des Unternehmens einzugehen, erscheint doch sicher, daß die jüngsten Bohrungen des Oil Trust Ltd. einen Erfolg auf- weisen, welcher den früheren, zuletzt von dem verstorbenen Gouverneur der Nationalbank, Sir Elwin Palmer, gebildeten „Egyptian Petroleum Syndikat“ voraussichtlich darum versagt geblieben war, weil es die damals bei Gebel Zeit be- gonnenen Bohrungen an einer unrichtigen Stelle oder nicht bis zu der jetzt erreichten Tiefe fort- gesetzt hatte. Sollten die letzten, überaus günstigen Nach- richten über die angeblich vorzügliche Qualität des Rohöles und die große Ergiebigkeit der Quellen sich im Gegensatze zu den früheren praktischen Erfahrungen und theoretischen Schlußfolgerungen auch nur teilweise bewahrheiten, so würde dieser jüngste Petroleumfund eine besonders für Agypten sehr große nationalökonomische Bedeutung er- langen. Die Möglichkeit, nicht nur den bisher ganz auf den Import angewiesenen Bedarf an Petroleum zu decken, sondern auch einen Ersatz für die hier gleichfalls fehlende Kohle zu finden, würde an- gesichts des Mangels von Wasserkräften gewiß nicht verfehlen, auch einen industriefördernden Einfluß in Agypten auszuüben. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Port Said.) Einkuhr von Straußenelern nach K#en. Die frühere Bekanntmachung des General- gouvernements im Rate,“) wonach die Einfuhr gewisser Artikel nach Aden verboten ist, ist mit bezug auf die Einfuhr von Straußeneiern außer Kraft gesetzt worden. (The Board of Trade Journal.) einkuhr von kremdländischen Tleren in die Oranjeflubß-RKolonie. Ein „Exotic. Animals Act, 1909“ (Nr. 7 vom Jahre 1909) betiteltes Gesetz“") ermächtigt den Gouverneur, die Einfuhr von gewissen Tieren entweder gänzlich zu verbieten oder von Verord- nungen abhängig zu machen, die von ihm als angezeigt erachtet werden. Tiere, die entgegen den Bestimmungen des Gesetzes eingeführt werden, sollen vernichtet oder es soll auf Anweisung des Direktors für Landwirtschaft in anderer Weise über sie verfügt werden. Für die Zwecke dieses Gesetzes soll das Wort „Tier“ alle Tiere, ein- schließlich der Vögel, Reptile und Insekten sowie ihrer Eier, umfassen, soweit sie nicht in dem Vieh- seuchengesetz — Animal Diseases Ordinance, 1903 — angegeben sind. (The Board of Trade Journal.) *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1907, S. 781. *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 653.