W 875 e0 jährlichen Ausgaben eines Zöglings für seinen Aufenthalt in der Anstalt niemals die Gesamt- summe der oben angeführten Beträge. Diese Kosten werden nämlich vom Schüler dank einem sinn- reichen und für jedes ähnliche Institut nachahmens- werten System nur zum Teil in bar, im übrigen durch seine Arbeit aufgebracht, die sich aus dem folgenden ergibt. — Als die Basis des ganzen Ausbildungsganges ist von den an der Anstalt abgehaltenen Kursen der sog. „academic course“ anzusehen; sämtliche Studierende müssen ihm, sei es als Besucher der „day school“, sei es als solcher der „night school“, angehören. Wie überhaupt die amerikanischen „Colleges“ ihre Hauptaufgabe darin sehen, ihren Angehörigen eine gute Allgemeinbildung zu gewähren als Er- gänzung der Schulbildung ohne sofortige In- angriffnahme eines Fachstudiums, so versucht auch Hampton zunächst seinen Zöglingen eine ihren besonderen Lebensverhältnissen entsprechende All- gemeinbildung zu geben. Dies geschieht vor- nehmlich in der „day school“, deren Aufgabe es ist, dieienigen Zöglinge heranzubilden, die sich in der Hauptsache theoretischen Studien widmen wollen, gewöhnlich in der Absicht, später an der Anstalt selbst oder ähnlichen Instituten Lehrer zu werden. Der Kursus ist ein vierjähriger; die Studierenden zerfallen dementsprechend in vier Klassen: „Junior hear“, „Junior middle hear“, „Senior middle hear“ und „Senior hear“. Dieser Kursus ist der kostspieligste; allein dem Prinzip größtmöglichster Billigkeit folgend, sind die Lehr- pläne so eingerichtet, daß an ein bis zwei Tagen in der Woche den Schülern Arbeit um Lohn er- möglicht wird. Was sie auf diese Weise sich ver- dienen, wird ihnen an Kostgeld abgerechnet. Für den Neger und Angehörigen der niederen Volks- schichten darf das zu erreichende Ziel nicht zu hoch gesteckt werden; der Begriff der Allgemein- bildung kann nicht der gleiche sein wie an einer Hochschule. Daher enthält auch der Studienplan sämtlicher Klassen der „day school“ neben den üblichen Realfächern das Fach „Manual training“: Das Bekanntmachen mit den notwendigsten Hand- werksarbeiten für die Jünglinge und den wich- tigsten Haushaltungszweigen für die Mädchen. Außerdem werden sämtliche Zöglinge in die Grund- lagen der Landwirtschaft im zweiten und dritten Jahre eingeführt. Individueller Vorliebe wird nach Möglichkeit Rechnung getragen, so namentlich im letzten Jahre für diejenigen, die sich zum Lehrer- beruf ausbilden lassen wollen. In die „night school“ (Abendschule) lassen sich alle diejenigen Studenten einschreiben, die von Anfang an ein Fachstudium (Landwirtschaft oder ein Gewerbe) ergreifen oder der Anstalt zu- nächst als sogenannter „work student"“ angehören. Hier rückt also die theoretische Ausbildung an die zweite Stelle. Mit Ausnahme des „Manual training“ werden in der „night school“ sämtliche Fächer der „day school“ gelehrt; sie zerfällt in die gleichen Klassen, nur mit der Maßgabe, daß die Bewältigung des gleichen Pensums in der „night school“ doppelt so viel Zeit wie in der „day school“ beansprucht. Der landwirtschaftliche Studiengang umfaßt zwei Kurse. Zum Eintritt in den ersten ist die Beendigung des ersten „Junior hears"“ in der „night school“ oder der ersten Hälfte des „Junior hears“ in der „day school“ erforderlich. Der ganze erste Kursus dauert drei Jahre. Der Übergang von einem Jahrgang in den nächsten ist in gleicher Weise von den Fortschritten in der „night school“ wie in der Fachschule abhängig. Neben dem theoretischen Unterricht findet eine gründliche Ausbildung der Schüler in den Farm- und Meiereiarbeiten sowie den einschlägigen Hand- werksarbeiten staft. Der zweite landwirtschaftliche Kursus von einjähriger Dauer umfaßt vor allen Dingen genauere theoretische Ausbildung (Chemie usw.) und ist nur den Fortgeschritteneren, welche den ersten Kursus erfolgreich absolviert haben, offen. Durch produktive Arbeit kann der Zögling des „agricultural course“ die Kosten seiner Ausbil- dung auf 35 bis 50 8 im Jahre herabdrücken (statt 100 8). Wie der landwirtschaftliche Kurfus, sind auch die gewerblichen Kurse nur den Jünglingen zugänglich. Sie umfassen dreizehn verschiedene Berufszweige. Mit Ausnahme der Berufe des Maschinisten, Druckers und Kunsttischlers, wo die erfolgreiche Vollendung des ganzen „Junior hear“ Eintrittsvorbedingung ist, genügt die gleiche Vor- bildung wie für den landwirtschaftlichen Kursus. Die Dauer der Ausbildung ist auf 28 Monate berechnet bei achtstündigem (im Sommer neun- stündigem) Arbeitstage in der Fachschule. Abge- sehen von der durch hervorragende maschinelle Hilfsmittel unterstützten technischen Ausbildung erhält der Schüler auch hier Gelegenheit, durch produktive Arbeit zu verdienen. Wie den 3ög- lingen der „day school“ wird außerdem hier gewöhnlich ein wöchentlicher Arbeitstag den Studenten zugebilligt, an dem sie um Lohn außerhalb der Fachschule arbeiten können, da sie namentlich im ersten Jahre noch wenig innerhalb ihres Fachstudiums produktiv leisten können. Die Zahl der Schüler in diesen Kursen ist naturgemäß beschränkt. Durch die Einrichtung der „works students“ ist jedoch selbst bei Uberfüllung die Aufnahme in die Anstalt möglich gemacht.