G 1112 20 Einführung von Scheidemünzen in Beigisch-Nongo. Eine Königlich belgische Verordnung vom 15. März 1909 bestimmt auf Grund des Art. 11 des Gesetzes vom 18. Oktober 1908, daß für Belgisch-Kongo besondere Scheidemünzen, und zwar von 1, 2, 5, 10 und 20 Centimen, einge- führt werden sollen. Die Münzen zu 1 und 2 Centimen sollen aus reinem Kupfer, die übrigen aus einer Legierung von Kupfer und Nickel mit mindestens 25 v. H. Nickelgehalt bestehen. Sie sollen in der Mitte mit einem kreisrunden Locke versehen sein, das bei den 1 Centimestücken 3.5. bei den 2 Centimestücken 4,6, bei den 5 Centime- stücken 3,5, bei den 10 Centimestücken 4 und bert den 20 Centimestücken 4,5 mm Durchmesser hal. Auf der Vorderseite sollen die Münzen ein dod- peltes L, darüber die Königskrone und die Be- zeichnung „Congo belge — Belgish Congo“, auf der Rückseite einen Stern und die Wertangabe tragen. (Monitcur H# Vermischtes. –— — — Die Schlafhrankheit in der GColhüften-Kolonie 1905 bis 1909. Die Colonial Medical Reports für das Jahr 1904, Beilage zum Journal of tropical Medicine and Hygiene, erwähnen keinen Fall von Schlaf- krankheit. Der Report für 1906 enthält die Angabe, daß im Jahre 1905 7 Kranke mit 4 Todesfällen in Hospitalbehandlung gewesen sind. 2 Kranke blieben Bestand für 1906. über den fehlenden Kranken enthält der Bericht keine nähere Angabe. Über die Verteilung der Fälle ist lediglich in dem Bericht über das Hospital in Cape Coast die Mitteilung zu finden, daß dort ein Todesfall in- folge von Schlafkrankheit vorkam. In den Reports für 1906 werden außer einem Fall als Bestand aus 1905 noch 2 Zu- gänge aufgeführt. Sämtliche 3 Kranke starben, die Mortalität betrug somit 100 v. H. An die Erwähnung der Schlafkrankheitsfälle knüpft der acting principal Medical officer P. J. Garland solgende Bemerkungen: „Die bekannt werdenden Fälle von Schlaf- krankheit stellen einen unendlich kleinen (infini- tesimal) Bruchteil der tatsächlichen Fälle dar, die vorkommen müssen. Ich neige der Anschau- ung zu, daß diese Krankheit in Aschanti oder dicht bewaldeten Gegenden nicht häufig ist. Ein ernster Ausbruch der Krankheit wurde in den Northern Territories in einem Dorf bei Wa gemeldet. Ein tatsächlicher Nachweis existiert nicht. Nach dem Bericht des Regierungsargtes kann wenig Zweifel daran sein, daß es sich um ein epide- misches Auftreten von Genickstarre handelte." Von den 3 erwähnten Kranken befand sich je einer in Cape Coast und Kumasi. Über diese beiden Fälle liegen keinerlei Angaben vor. Der dritte Fall stammt aus Gambaga in den Northern Territories. Zu diosem Falle bemerkt der ein- schlägige Referent: „Ein Fall von Schlafkrankheit wurde in Gambaga beobachtet und als solcher durch die mikroskopische Untersuchung sicher gestelll. Er bietet ein besonderes Interesse deswegen, weil der Patient sich die Erkrankung in dieser Gegend zugezogen haben muß. Es ist ein Eingeborener aus einer Stadt westlich von Navarro. Es wurde mir gemeldet, daß eine Anzahl Mädchen aus demselben Bezirk, die an derselben Erkrankung litten, in Beobachtung der Arzte in Kumaß kamen. Im Zusammenhang damit möchte ich bemerken, daß Tsetsefliegen in dieser Gegend an- getroffen werden.“ In den Nachweisungen der Reports oder an einer anderen Stelle ist über die letzterwähn:en Fälle nichts zu finden. Im Jahre 1907 ereignete sich die Hauvmaße der Erkrankungen in Kumasi. Dort wurden 23 Fälle ambulant und 9 im Hospital behandei!. 4 von diesen Hospitalkranken scheinen aus den Northern Territories zu stammen. 2 weitrte Kranke befanden sich in den Northern Territoris, also insgesamt 34 Fälle, davon 9 in Hoip#lal behandlung mit 5 Todesfällen = 55 v. H. Mor- talität der Hospitalkranken. Unter den Kramten in Kumasi befand sich ein Europäer, der #ic unter Atoxylbehandlung erholt haben soll. Tsetsefliegen und zwar palpalis und pallicern wurden überall in und um Kumasi ge unden, Pferde, Kühe, Schafe wurden in 50, 30, 15 v. v. mit Trypanosomen infiziert gefunden. Der 3# ferent Senior medical officer Thos. E. Rle schließt hieran folgende Ausführungen: „Wir haben also in Kumasi anscheinend abe Bedingungen, die notwendig sind für die Uber tragung von Trypanosomen von Menuich z Mensch. Sollte die Zahl der zur Beohachi kommenden Fälle irgend eine deutliche Zunahnie erfahren, so dürfte es nötig werden, ein flucgen sicheres Gebäude zu errichten, um die RKranker darin zu isolieren."