1150 20 Mit den Rammarbeiten für die Kaimauer in Bonaberi wurde begonnen. Ein Teil der Spundwand ist fertiggestellt, mit dem Erdaushub und den Betonierungsarbeiten wird demnächst begonnen werden. Der Fortschritt der Arbeiten im Berichts- vierteljahr ist im allgemeinen zufriedenstellend. Die Erdarbeiten in der oberen Strecke sind sehr schwierig auszuführen, da das Material auf der Strecke etwa von Kilometer 114 bis Kilometer 146 neben starkem Geröll meistens aus Fels besteht. Eine Verstärkung der Arbeiter in den einzelnen Schächten ist dringend erforderlich, wenn ein guter Fortgang der Arbeiten stattfinden soll. Die Gesundheitsverhältnisse der Ar- beiter haben sich in letzter Zeit bedeutend ge- bessert. Die Unterkunftshäuser sowohl wie das Lazarett in Nlohé sind in gutem Zustand; auch über Verpflegung werden seitens der Arbeiter keine Klagen mehr gehört. Den Arbeitern kann neben Reis und Fisch regelmäßig auch Eingeborenen- verpflegung geliefert werden, da die Bauleitung mit der Mukonje-Pflanzung einen Vertrag über tägliche Lieferung von Planten abgeschlossen hat. 75.9 Deutsch-Südwestafrika. Tod des Ovambohäuptlings Roambonde. Aus Deutsch-Südwestafrika wird gemeolde:: daß der Ovambohäuptling Kambonde gestorber und als sein Nachfolger Kambonde-Kangulr eingesetzt worden ist. Der Wechsel soll sich friedlie vollzogen haben. Kambonde-Kangula — nicht zu verwech'ueae- mit Kambonde-Itope, der seiner Zeit eine He fluchtsstätte auf der Station Outjo fand — be#- dem Gouverneur in Windhuk durch die Müse#- mitteilen lassen, daß er wie seine Vorgänger gun Beziehungen zur deutschen Regierung dill#un: wolle und sich dem deutschen Schutz unterstell. Errichtung von Kpotheken. Der Gouverneur von Südwestafrika hat de- Apotheker Grauer aus Berlin die Erlaubnis u Errichtung und zum Betriebe einer Avotheke # Windhuk erteilt. Eine gleiche Erlaubnis erb- der Apotheker Herzog aus Berlin für Kie# manshoop. Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. RAusfubrzölle, besonders auf Pflan zungserzeugnisse in fremden Kolonien und in Kolonialländern. Die Deutsche Kolonialgesellschaft hat gelegentlich ihrer Hauptversammlung vom 9. Juni d. Is. eine Resolution gefaßt, in welcher Ausfuhrzölle auf koloniale Pflanzungs- erzeugnisse grundsätzlich verworfen werden. Wie sich die koloniale Praxis fast aller Länder zu dieser Frage stellt, ergibt sich aus einer kürz- lich erschienenen Veröffentlichung des Department of Commerceand Labour in Washington (government Printing office 1909) über „Export Tariffs of koreign countries“. Wenn man die dort nach Ländern aufgeführten Ausfuhrzölle nach Waren gruppiert, bietet sich bezüglich der Erhebung von Ausfuhrzöllen, besonders auf Pflanzungserzengnisse in außerdeutschen Kolonien und in Kolonialländern, folgendes Bild: Baumwolle: In Brasilien: 8 bis 10 v. H. ad valorem. In Britisch-Westindien und Mittel- amerika 3 d für 1 cwt bis 4 sh 2 d für 100 lbs. China: 0,045 Taels bis 0,350 Tacls i: 1 Pikul. Siam: 10 Tikal für 1 Pikul. Indochina: 2 bis 3 Fr. für 100 kg. Kautschuk: In Brasilien: 6 bis 22 v. H. ad valorem: auch 0,100 Milreis bis 0,300 Milreis für 1 kg. Honduras: 5 Pesos für 100 lbs. Britisch-Zentralafrika: 4 d für 1 lb. Belgisch-Kongo: 40 Fr. für 100 kg. Nyassaland: 4 d für 1 lb. Nord-Rhodesia: 4 d für 1 lb. Uganda: 10 v. H. ad valorem. Portugiesisch-Kongo: 10 v. H. ad valorem. Französisch-Kongo: 4 bis 5,50 Fr. für 1 kg. Französisch-Westafrika: 7 v. H. ad v3- lorem. Fernando Po: 35 Peseta für 100 kg. Liberia: 0,06 Dollar für 1 Pound. Vereinigte Malaienstaaten: 2½ v. ad valorem. 12 Dollars für 1 Pikul. Niederländisch Indien: 5 bis 10 v. L. ad valorem.