<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.</title>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>kbl_1909</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Deutsches

Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee.

Herausgegeben
im

Reichs-Kolonialamt.

 

XX.  Jahrgang  1909.

 

 

 

 

Berlin  1909.

Verlag  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn

Königliche  Hofbuchhandlung
Kochstraße  68—71.
        <pb n="2" />
        Einteilung.

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und
Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete,  Nachrichten  aus  den
deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  bezügliche

Mitteilungen:  Seite
Alemeines  «  lll
Ostaftika.  V
Kamerun.  VII
Togo  VIII
Südwestafrika  ......  IX
Neuguinea,  einschließlich  Karolinen,  Marianen,
Marschall-Inseln  und  Palau.  .  XIII
Samoa  .  XIV
Kiautschon  .......  le«
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten  XIV
Literatur-Verzeichnis  XX

 

Scite
Illustrationen  und  Karten.  XXIV
Besondere  Beilagen.  .....  XXIV
Verzeichnis  der  in  den  Nachrichten  aus  den
deurschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Länder-,
Orts=  und  Volksnamen:
Ostafrika  XXV
Kamerun.  .  XXVII
Togo  .  XXVIII
Südwestafrika  .....  XXIX
Neuguinea,  einschl.  Karolinen,  Marianen,
Marschall-Inseln  und  Palaur  XXXII
Samoa  .  XXXIV
Kiautschou.  XXXIV
Namen-Verzeichnis  XXNV
        <pb n="3" />
        Inhalts-Verzeichnis.
Die  mit  einem  '  versehenen  Artikel  sind  amtliche  Bekanntmachungen  ufw.
(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und  Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgeblieten  und  andere  darauf  be-zügliche  Olttellungen.

Allgemeines.

Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  zu  Berlin.
Aus  dem  Bericht  über  das  zweite  Geschäftsjahr
1907,08  ..

Ausführungsbestimmungen  siehe  Verordnungen.

Ausstellungen.  Die  I.  internationale  Kautschuk-Ausstellung
  in  London  1908  und  ihre  Bedeutung
für  die  Kautschukproduktion  in  den  deutschen
Kolonien.  Von  Regierungsrat  Dr.  Walter  Busse

—.—  Kolonialabteilung  auf  der  oberpfälzischen  Kreisausstellung
  in  Regensburg  1910.  ..

Auswanderung  und  Kolonien  .

Baumwollkultur.  Welthandel  mit
und  Baumwollenwaren  .

—.—  Deutsch-koloniale  Baumwoll-=  uUnternehmungen.

—.—  Die  Baumwollindustrie  in  Mittel-Europa

—.—  Baumwollerzeugung  der  Welt  im  Jahre  1908

Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,
  betr.  den  Beitritt  für  die  deutschen
Schußgebiete  zu  dem  internationalen  Verbande
zum  Schutz  von  Werken  der  Literatur  und  Runst.
Vom  14.  November  1908

*—.—  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betr.  einen
Notenwechsel  zwischen  dem  Auswärtigen  Amte
und  der  Botschaft  der  Französischen  Republik
in  Berlin  vom  13./14.  November  1908  über
den  Beitritt  der  deutschen  Schutzgebiete  und  der
französischen  Kolonien  zu  der  deutsch-französischen
Übereinkunft,  betr.  den  Schutz  an  Werken  der
Literatur  und  Kunst  und  an  Photographien,  vom
8.  April  1907.  Vom  20.  November  1908

*—.—  Bekanntmachung,  betr.  Einführung  eines  neuen
Paßsformulars  für  die  Beförderung  von  Leichen
auf  dem  Seewege.  Vom  28.  Oktober  1909

bergverordnung  siehe  näheres  unter  Verfügungen.

berichtigung  .  ...

dremer  Kolonial-  -Handelsgesellschaft.  Aus
dem  Bericht  des  Vorstandes  für  die  4.  ordentliche
Generalversammlung  (Juli  1909)

Baumwolle

461

761
132

291

447

511

833

980

260

798

Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
  der  Südsee-Inseln  zu  Hamburg.
Aus  dem  Berichte  über  das  Geschäftsjahr  1908

Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft.  Kolonial-Abteilung
  der  —

—.—  Versammlung  der  Kolonialabteilung  der  —.

Düngungsversuche  in  den  Kolonien

Eingeborenen-Politik.  Portugiesische
geborenen-Politik

Eisenbahnen.  Deutsch-  afrikanischer  Eherzan
1908  ..

—.—  Die  Konzession  der  Lobito-  Vahn  ....

——DceneueKolontalbahnvorlage  .

*  Erlasse.  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung
zur  Erklärung  des  Beitritts  für  die  deutschen
Schutzgebiete  zu  dem  internationalen  Verbande
zum  Schutze  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst.
Vom  15.  Oktober  1068  2

Geflügelzucht.  Veschassung  von  Gestugel  für  die
Kolonien  971

Gerbstoffproduktion.  Die  Aussichten  der  Gerbstoffproduktion
  in  den  deutschen  Kolonien.  Von
Dr.  Holtz,  Kaiserlicher  Oberförster  in  Daressalam.

Mit  3  Abbildungen,  nach  Aufnahmen  des  Verfassers
  ........  .305—328

Gesundheitspflege.  Aufhebung  der  ärztlichen
Untersuchung  für  den  Schiffsverkehr  von  der
Goldküste  nach  deutschen  Häfen

—.—  Der  ärztliche  Dienst  in  den  veutschen  Schutgebieten
  .  .921966

Handel.  Handel  Mogabors  arono  mit  Hamburg
  im  Jahre  1908.  ..

—.—  Handel  der  Vereinigten  Staaten  von  Anerika
mit  Deutschland  im  Fiskaljahr  1908/09

—.—  Anteil  Deutschlands  am  Außenhandel  Neuseelands
  1908

Institute.  Frühjahrskursus  des  Instituts  für  Schiffsund
  Tropenkrankheiten  in  Hamburg.

—.—  Das  Hamburgische  Kolonialinstiiut  im  Sommer
1909

CEin-336


119

873
10099

295.

343

927

1023

294

351
2
        <pb n="4" />
        Institute.  Das  Hamburgische  Kolonialinstitut  im

IV

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.  Mangrove-Rinde
  und  -Extrakt  als  Gerbstoff  11
—.—  Verwendung  des  Holzes  vom  Rizinusbaum  zur
Zellulosefabrikation.  133
—.—  Kolonialwirtschaftliche  Ausblicke  .  .  280
Kolonial-Wirtschaftliches  Komitee.  Aus  dem
Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees  .  531,  1009,  1056
Konsulat.  Das  japanische  Konsulat  in  Townsville  181

Personalien.

NRoosevelt.  Aus  einer  Nede  Noosevelts  in  Britisch—

Winter  1909/10  .  843
—.—  Herbstkurfus  des  Instituts  für  Schiffs-  und
Tropenkrankheiten  in  Hamburg  920
—.—  Hamburgisches  Kolonialinstitut.  .  970
Kaoko-Land=  und  Minen  -Gesellschaft.  Aus
dem  Bericht  des  Direktoriums  über  das  dreizehnte
Geschäftsjahr  1908.  .  647
*.  Vereinbarung  zwischen  dem  Staatsselretär  des
Reichs-Kolonialamts  und  der  Kaoko-Land=  und
Minen-Gesellschaft,  betr.  die  Bedingungen  für  den
Verkauf  von  Land  seitens  der  letzteren.  Vom
15.  September  19009  883
Kolonial-Gesellschaften.  Afrikanische  zenenne
A.-G.  zu  Berlin  .  .  451
—.—  Kaoko-Land=  und  Minen—  Gesellschaft.  64.  883
—.—  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft
der  Südsee-Inseln  zu  Hamburg  .  699
—.  —  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft.  798
—.—  in  Ostafrika:
Ostafrikanische  Gesellschaft  „Südküste“  66
Deutsche  Holz.  Gesellschaft  für  Ostafrika  249
Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.  724,  790
Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  793
Kilimanjaro-Pflanzungs-Gesellschaft  795
—.—  in  Kamerun:
Gesellschaft  Süd-Kamerun  229
Rheinische  Handei  Plantagen—  Gesellschaft  in
Köln.  230
Kamerun-Land-  und  Plantagen  Gesat
in  Hamburg  .  244
Westafrik.  Pflanzungs-  Gesellschaft  „Acctoria“.  450
Westafrikanische  Pflanzungs=  Geselschast
„Bibundi“  .  698
Moliwe—  Pflanzungsgesellschafi  in  Verlinv  992
—.—  in  Togo:
Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  in  Togo  745
Deutsche  Togogesellschaft  .  866
Agu-Pflanzungsgesellschaft  867
—.—  in  Südwestafrika:  "
Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  32,  901
Südwestafrikanische  Schäferei-Gesellschaft  zu
Berlin  228
Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.
  362,  426,  438,  569,  960
Sonth  West  Africa  Company  Ltd.  363,  429
Diamanten-Regie  des  sudwestafrikanischen
Schuygebietes.  379
Gibeon  Schürf=  und  Handels-  Geselischaft  645
—.—  in  Deutsch-Neuguinea:  «
Neuguinea-Kompagnie  539
Jaluit-Gesellschaft  700.
—.—  in  Samoa:
Deutsche  Samoa-Gesellschaft  904
Koloniale  Preßstimmen.  Samoa  467
—.—  Das  Asylrecht  der  Eingeborenen  10072

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.  32,  65,
174,  228,  280,  406,  447,  497,  531,  582,  644,
696,  745,  790,  866,  901,  960,  1009,  1056,  1150

Kursus  Ein  —  zur  Einführung  in  das  Sludium
der  Schisfs=  und  Tropenkrankheiiien  709

Kursverzeichnis.  Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor
  G.  m.  b.  H.  48,  84,  140,  187,  240,  300,  360,
44,  476,  522,  566,  620,  664,  714,  766,  814,  854,

882,  934,  978,  1034,  1078.  1120,  1164

Landverkauf  siehe  näheres  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft.


Literatur=  und  Kunstwerke.  Schutz  derselben  usw.
siehe  näheres  Verordnungen,  Erlasse,  Bekanntmachungen.


Maschinenindustrie.  Neue  Maschinenindustriezweige,
  eine  Folge  unserer  Kolonialwirtschaft.
*Nachruse.  91,  204,  389,  439,  575,  623,  777,
Paßwesen  siehe  näheres  unter  Bekanntmachungen.
20,  53,  90,  155,  203,  259,  303,
388,  439,  482,  524,  574,  622,  684,  727,  776,

818,  857,  887,  952,  992,  1037,  1092,

Postalisches.  Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen
Schutzgebieten  46,  82,  138,  186,  238,  298,  358,
422,  474,  520,  564,  618.  662,  712,  764,  812,

852,  880,  932,  976,  1032,  1076,  1118,

—.—  Zulassung  der  heimischen  Taxe  für  Briefe  im
Ortsverkehr  der  Postanstalten  in  den  deutschen
Schutzgebieten  .....

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den
deutschen  Schutzgebieten  44,  79,  135,  184,
236,  296,  356,  420,  472,  518,  562,  616,  660,
710,  762,  810,  849,  877,  930,  974,  1030,  1074,  1115,

1159

354

1140

1162

709

Preisausschreiben.  Ein  koloniales  —.

[Rangverhältnisse.  Allerhöchste  Ordre,  betr.  die
Rangverhältnisse  der  Gouverneure.  Vom  7.  Juni
1909

„Rechtspflege  siehe  näheres  unter  Versigungen.

*—.—  Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen
Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der
Südsee  während  des  Kalenderjahres  1908.  1124

Reden,  Zwei  —  Seiner  Exzellenz  des  Herrn  Staatssekretärs
  im  Reichs-Kolonialamt  Dernburg  über
„Deutschenglische  Interessengemeinschaft  in  den
Kolonien“  .  1093

665

Ostafrika  .  .  1074

Schiffsbewegungen  47,  se,  410  471,  973.  1029

Schiffsverkehr.  Eine  neue  Dampferverbindung
zwischen  Wellington,  Narotonga  und  Tahitie

—.—  Dampferverbindung  zwischen  Qucensland  und
Europa

235

516
        <pb n="5" />
        Schiffsverkehr.  Der  Suez-Kanal  und  der  Schiffsverkehr
  Port  Saids  im  Jahre  1908.  .

Strafgerichtliches  Verfahren  siehe  Verordnungen.

[Verfügungen.  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,
betr.  Ausführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
für  die  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete  mit
Auonahme  Deutsch-Südwestafrikas,  vom  27.  Februar
  1906.  Vom  2.  Februar  1909

*—.  —  Versügung  des  Reich=  kanzlers,  betr.  die  Bekanntmachung
  der  Eintragungen  in  die  Handelsund
  Genossenschaftsregister  der  Schutzgebietsgerichte
Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  14.  Oktober  1909

*Verordnungen.  Verordnung  über  den  Schutz
von  Werken  der  Literatur  und  Kunst  in  den
deutschen  Schutzgebieten.  Vom  15.  Oktober  1908

*—.—  Allerhöchste  Verordnung,  betr.  das  strafgerichtliche
  Verfahren  gegen  Militärpersonen  der  Kaiserlichen
  Schutztruppen.  Vom  2.  November  1909

*  —.—  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Verordnung,
betr.  das  strasgerichtliche  Verfahren  gegen  Militärpersonen
  der  Kaiserlichen  Schutztruppen,  vom
2.  November  1909.  Vom  6.  November  1909

Vorschriften  für  den  Verkehr  der  Handlungsreisenden
  zwischen  den  einzelnen  Kolonien  und
Gebieten  des  Südafrikanischen  Zollvereins  und
für  die  Behandlung  ihrer  Muster

Tortrag  Seiner  Exzellenz  des  Herrn  Staatssekretärs
Dernburg:  „Industrielle  Fortscheite  in  den
Kolonien“.

—.—  Vortrag  Seiner  Exzellen)  des  Herrn  Staatssekretars
  Dernburg  über:  Südwestafrikanische
Eindrücke  .

Zellulosefabrikation  siehe  näheres  unier  Kolonialwirtschaftliche
  Mitteilungen.

JZollwesen.  Erhebung  einer  Zuschlagsabgabe  bei
der  Ausfuhr  von  Olivenös

—.—  Ausgleichzoll  für  Zucker  bei  der  Einfuhr  aus
Portugiesisch-Ostafrika  nach  Deutschland.

—.—  Ausfuhrzölle,  besonders  auf  Pflanzungserzeugnisse
  in  fremden  Kolonien  und  in  Kolonialländern

Estafrika.

Anwerbung  von  Eingeborenen  siehe  näheres
unter  Verordnungen.

Bankwesen.  Deutsch-Ostafrikanische  Bank.  Aus
dem  Geschäftsbericht  der  Bank  für  das  Jahr  1908

*Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Ergänzung
  der  Hofenordnung  von  Daressalam.
Vom  18  November  1908

*—.—  Bekanntmachung  des  NReichs-Kolonialamts,  betreffend

  die  Erklärung  zur  Schürffreiheit  im  Gebiete
der  Irangi-Bergbau=  und  Landkonzesion.  Vom
31.  Dezember  1908  ....

927

152

979

1079

.  1085

133

95

104

75

1024

1150

V.

Bekonntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs

  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Einführung

des  metrischen  Maß=  und  Gewichtssystems  im  Bereiche

  der  Zollverwaltung.  Vom  14.  Juni  1909  769
*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,

  betr.  Tarifänderungen  auf  der  Usambarabahn.

  Vom  6.  Oktober  1909  1122
Bergwesen  siehe  näheres  unter  Bekanntmachungen.

Brunnenanlagen  und  wirtschaftliche  Verhältnisse

 

86

in  Groß-Ufiome  ..  .  .  728
Deutsche  Holz-  Gesellschaft  fur  Ostafrika.  ·

Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  —.  Vom

17.  Dezember  11068  249
*—.—  Satzungen  der  —  249
*Deutsch-  Ostafrikanische  Gesellschaft.  Satzungsänderungen

  .  724
—.—  Aus  dem  Geschästebericht  über  das  Jahr  1908  790
Eisenbahnen.  Der  Verkehr  der  Usambara--Eisenbahn

in  der  ersten  Hälfte  des  Rechnungsjahres  1908.  59
—.—  Vom  Bau  der  Zentralbahn.  174

—.—  Die  Zentralbahn.  261,  390,  487,  56.  077,

624,  687,  779,  859,  890,  954,  994,  1052,  1143
—.—  Von  der  Usambarabahn.  261,  955
—.—  Die  Betriebsergebnisse  der  Bahn  Daressalam-Morogoro

  im  Kalenderjahre  190068  484
—.—  Die  Betriebsergebnisse  der  Usambara-Eisenbahn
für  das  Rechnungsjahr  1908  .  677
—.—  Die  neue  Kolonialbahnvorlage  .  1099
—.  —  Die  Eisenbahn  Daressalam  —  Morogoro  im
ersten  Halbjahr  1909.  ..  .  1101
*—.—  Tarifanderungen  auf  der  Usambarabahn  siehe
näheres  Bekanntmachungen.
Expeditionen.  Die  Tendaguru-Expedition.  688

Gesundheitspflege.  Der  Kampf  gegen  die  Pocken  1143

—.—  Die  Pockensälle  und  Impfungen  im  Schutzgebiet

Deutsch-Ostafrika  vom  1.  April  bis  30.  September
1909  144144
Grenzregulierung.  Die  deutsch-portugiesische
Grenzregulierung  zwischen  dem  unteren  Rowuma
und  Kap  Delgado.  (Allgemeiner  Bericht  von
dem  Grenzkommissar  Hauptmann  Sglobach.
Mit  einer  Karte)g
Hasenordnung  siehe  näheres  unter  Bekanntmachungen.


Handel.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstationen
  der  Küste  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraume  des  Vorjahres

—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen
  der  Binnengrenze  im  II.  Viertel  des
Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutschzostafrikanischen  Schuygebiets  über  die  Zollstellen
  der  Küste  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  ..

262

264

24
        <pb n="6" />
        Handel.  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die
Zollstellen  der  Binnengrenze  im  III.  Viertel  des
Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel

im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  .

—.—übetsichtübekdieBewegungdesHandelsdes
deutsch-ostaftikanischenSchutzgebietsüberdieZollstellen
  der  Küste  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

—.—  Vorläufige  Übersicht  über  die  Vewegung  des
Handels  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über
die  Zollstellen  der  Küste  im  Kalenderjahre  1908
im  Vergleiche  mit  dem  Handel  im  Kalenderjahre  1907

—.—  Üübersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiels  über  die
Zollstellen  der  Binnengrenze  im  IV.  Viertel  des
Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Voriahres.

—.—  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets
über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im
Kalenderjahr  1908  im  Vergleiche  mit  dem  Handel
im  Kalenderjahr  1907

—.—  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Gesamthandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets
  im  Kalenderjahr  1908  im  Vergleich  mit
dem  Handel  im  Kalenderjahre  190071.

—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutsch-  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen
  der  Küste  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres

—.—  Übersicht  über  die  Vewegung  des  Handels  des
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen
  der  Küste  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im

gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  .
Heimbeförderung  siehe  näheres  unter  Ver—
ordnungen.

Jagd  siehe  näheres  Verordnungen.

Kaffeekultur.  Beschränkung  der  Einfuhr  von
Kaffeebohnen  aus  Deutsch-Ostafrika  nach  Britisch—
Ostafrika

Kilimandjaro-  Pflanzungs.  Gesellschaft.  Aus
dem  Bericht  für  das  Z.  Geschäftsjahr  (1808).

Kisabo,  Sultan.  Der  Tod  des  Sultans  Kisabo

—.  —  Der  Nachfolger  des  Sultans  Kisabo

siehe

Kolonialgesellschaften.  (Näheres  betressende
  Gesellschaft.)

—.—  Ostafrikanische  Gesellschaft  „Südküste“

—.—  Deutsche  Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika

—.—  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.  724,

—.—  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft

—.—  Kilimandjaro-Pflanzungs-Gesellschaft.

Kommunale  Verbände  siehe  näheres  unter  Verordnungen.


Küstenfieber  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

490

579

581

689

692

692

994

132

795
25
120

66
249
790
793
795.

VI

 

Tierseuchen  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

Maß=  und  Gewichtssystem  siehe  näheres  unter
Bekanntmachungen.

Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Aus
dem  5.  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1908  793
Ostafrikanische  Gesellschaft  Südtaßte“  Auszug
  aus  dem  V.  Bericht  66
Postalisches.  Unmittelbarer  Austausch  von  Post—
paketen  zwischen  dem  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika
einerseits  und  Britisch-Ostafrika  und  Uganda
anderseits  .  79
—.—  Einrichtung  einer  Postage  ntur  Ngerengere  79
—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Kigali  135
—.—  Umwandlung  der  Postagentur  in  Tanga  in  ein
Postamt  471
—.—  Zulassung  der  Postagenturen  in  ailossa,  Morogoro
  und  Wilhelmsthal  zur  selbständigen  Wahrnehmung
  des  Nachnahmedienstes  561
—.—  Eröffnung  einer  Reichs-  Zelegraphenanstalt  fü
internationalen  Verkehr  in  Buiko  1073
—.—  Schließung  der  Postagentur  in  Wugiri.  1159

Prozesse.  Ein  Mordprozeß  gegen  Menschenfresser  261

*Rechtspflege.  Übersicht  über  die  Geschäfte  der
Kaiserlichen  Gerichte  in  Ostafrika  während  des
Kalenderjahres  1908  ...  1124

Rechtsverhältnisse  eingeborener  Arbeiter  siehe
näheres  unter  Verordnungen.

Reiseberichte.  Die  Itumba-Berge

Sisalhanf  aus  Deutsch-Ostafrika

Tarifänderung  für  Rohglimmer  auf  der
afrikanischen  Mittellandbahn

218
65
ostL
1036

Totemismus  in  Deutsch  Ostafrits.  Von  Dr.  Demp-1145



wolff  ..  22

Transport  von  Vieh  siehe  näheres  unter  Verordnungen.


*  Verordnungen.  Jagdverordnung  für  Deutsch-Ostafrika.
  Vom  5.  November  1908.

*—.—  Ausführungsbestimmungen  zur  Jagdverordnung
für  Deutsch-Ostafrika.  Vom  5.  November  1908.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
  betr-  die  Heimbeförderung  mittelloser
Weißer.  Vom  27.  Februar  1909.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,

  betr.  die  Anwerbung  von  Eingeborenen
in  Deutsch-Ostafrika.  (inwerbeorpnung.  Vom
27.  Februar  1909  365

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deursch=Ostafrika,
  betressend  die  Rechtsverhältnisse  eingeborener
  Arbeiter.  (Arbeiterberordnung  Vom
27.  Februar  1909.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von-  Deutsch.
Ostafrika,  betressend  die  Bekämpfung  der  Tierseuchen.
  Vom  27.  Februar  1909.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Teuisch.
Ostafrika,  betreffend  Bekämpfung  des  Küstenfiebers.
Vom  27.  Februar  1909  .  ..  .

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch.
Ostafrika,  betreffend  den  Transport  von  Rindvieh
und  Pferden.  Vom  27.  Februar  1909.

367

370

372

374
        <pb n="7" />
        *  Verordnungen.  Waldschutzverordnung  für  Deutsch-Ostafrikl.

  Vom  27.  Februar  1909  375
*—.—  Berordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend

die  Aufhebung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Ostafrika.

  Vom  31.  März  1909.  .  425

Waldschutz  siehe  näheres  unter  Verordnungen.
Zolleinnahmen.  26,  27,  59.  121,  174,  331,  391,

392,  447,  493,  527.  528,  624,  625,  780,  860,  997,  1148
Zollverwaltung  fiehe  auch  Bekanntmachungen.

Kamerun.

Abwanderung.
merun?

Arbeiterverordnung  siehe  unier  Verordnungen.

Bankwesen.  Deutsch-Westafrikanische  Bank.  (Aus
dem  IV.  Geschäftsbericht  für  1908)  .

*  Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun  zur  Verordnung,  betreffend
  das  Vermefsungswesen.  Vom  24.  November
  1908.  .

*—.—  Bekanntmachung  vom  1.  September  1900,  be
treffend  Bestellungen  der  Kaiserlichen  Versuchungsanstalt
  für  Landeskultur  in  Victoria

Eisenbahnen.  Vom  Bau  der  Manenguba=  Bahn
328,  577,  860
890,  998

Eingeborener  aus  Südost-Ka-493


696

87
981

—.—  Vom  Baun  der  Mittellandbahn.

—.—  Vom  Bau  der  Nordboaon

Eisenbahnkommtssar-Dienststelle  siehe  näheres
unter  Verfügungen.

Expeditionen.  Eine  Expedition  gegen  die  Kaka.
(Mit  einer  Kartenskizze)  .

—.—  Von  der  Yola-Croß-Schnellen=  Erenzexpedition.
(Mit  einer  Kartenskizze)  .

—.—  Die  forstwirtschaffliche  Expedition  1008/09.  .

—-DteYocaCroßschnellenExpedmonBerichtdes
Eweditionsführers  Oberleutnants  v.  Stephani  1147

Forstwesen  siehe  Expeditionen.

Gesellschaft  für  Süd-Kamerun.  Aus  dem  Bericht
  für  das  erneute  Geschäftsjahr

Handel.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Kamerun  im  III.  Viertel  des
Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

—.—  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Kamerun  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

—.—  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des
Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Kalenderjahre
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Vorjahr
  ...

Handel.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Kamerun  im  I.  Viertel  des
Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem
Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

219

624

229

692

694

VII

1108,  1149

860

43

999

Kamerun-Land=  und  Plantagen-Gesellschaft

in  bamburg.  Auszug  aus  der  Satzzung
der  —.  244
Kauts  chukkultur.  Kautschukbestände  im  Kameruner
Bezirk  Dengdeng  .  ..  638
Kolonialgesellschaften.  (Näheres  siehe  betreffende
Gesellschaft.)  Gesellschaft  Süd-Kamerun  .  229
—.—  Rheinische  Handei  Plantagen-Gesellschaft  in
Köln  230
—.—  Kamerun-Land=  und  hgenGeeniach  in
Hamburg  .  244
—.—  Westafrikanische  flanzungs  -  Gesellschaft
„Victoria“  450
—.—  Westafrikanische  Mnri  -  eif
„Bibundi“  .  698
—.—  Moliwe-=  -Pflanzungsgesellschaft  in  Verlin  992
MMoliwe=  Pflanzungsgesellschaft  in  Berlin.
Aruszug  aus  der  Satzung  der  —.  ..  992
DOl-Bereitung.  Kameruner  Ol  aus  den  Früchten
von  Plukeretia  conophora  (Müller  Arg.)  406
Papierfabrikation.  Verwendung  des  Holzes  von
Musanga  8mithlü  (Kameruner  Schirmbaum)  zur
Papierfabrikation  32
Postalisches.  Einrichtung  einer  Postagentur  in
Mundeck  an  der  Nordban  877
#Rechtspflege.  Ubersicht  über  die  Geschäfte  der
Kaiserlichen  Gerichte  in  Kamerun  im  Kalenderjahre
  1908  14133
Reiseberichte.  Über  eine  Forschungsreise  durch
Nordwest-Kamerun.  120
—.—  Bongor  und  seine  Heiden.  Von  Oberleutnant
Königs.  (Mit  einer  Kartenskizze).  393
—.—  Aus  dem  Maka-Gebiet  729
—.—  Menschenfresserei  der  Makas  .  958
Rheinische  Handei  Plantagen-Gesellschaft  in
Köln.  Aus  dem  Bericht  über  das  12.  Geschäftsjahr.
  230
Sammlung,  goologische,  des  Oberleumanis  Reuter,
dem  Zoologischen  Museum  als  Geschent  über-1
  wiesen  .  ...1027
Schiffsverkehr  siehe  Verordnungen.
*Verfügungen.  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend
  die  Ermächtigung  des  Gouverneurs  von
«  Kamerun  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung
  von  Verwaltungsbehörden.  Vom  16.  März
1909  361
#—.—  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  Errichtung  der  Dienststelle  eines  Eisenbahnkommissars
  in  Duala  für  den  Bau  und
Betrieb  der  Nordbahn  und  der  Mittellandbahn.
Vom  29.  Mai  1909  .  718
Vermessungswesen  siehe  näheres  unter  Verordnnngen,
  Bekanntmachungen.
!Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Kamerun,  betreffend  das  Vermessungswesen.
Vom  24.  November  1908  .  86
#  *—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamernn,
betreffend  Abänderung  der  Vorschriften  über  das
Waffenwesen.  Vom  30.  Dezember  1908  243
        <pb n="8" />
        *  Verordnungen.  Arbeiterverordnung  für  das
Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  24.  Mai  1909.
*—.—  Verordnung  des  Gouverncurs  von  Kamerun,

betrefsend  das  Löschen  und  Laden  von  Seeschiffen
an  Sonn=  und  Feiertagen.  Vom  24.  Mai  1909.
*—.—  Zusatzverordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun
  zu  §2  Absatz  1  der  Verordnung  vom
5.  Oktober  1904,  betreffend  den  Zolltarif  (Kol.  Bl.
2.  721).  Vom  21.  Juli  1909.
Versuchsanstalt  für  Landeskultur  siehe  näheres
unter  Bekanntmachungen.
Vulkanischer  Ausbruch  des  Kamerunberges.
einer  Kartenskizze)  .
Waffenwesen  siehe  näheres  unter  Verordnungen.
Westafrikanische  Pflanzungs  --  Gesellschaft
„  Bibundi“.  Aus  dem  Bericht  über  das
12.  Geschäftsjahr  1908
Westafrikanische  Pflanzungs-  esellschaft
„Victoria“.  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1908
Zollwesen.  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
des  Schutzgebiets  Kamerun  fällig  gewordenen  Zollbeträge
  61,  173,  221,  277,  328,  445,  530,  633
—.—  Zolltarif  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

680

(Mit

698

450

Togo.

Ackerbauschüler.  Programm  für  ihre  Einstellung
usw.  siehe  näheres  unter  Bekanntmachungen.
Agu-Pflanzungsgesellschaft.  Aus  dem  3.  Geschäftobericht

  für  Juli  1908  bis  Juni  1909

Anzeigepflicht  von  Todesfällen  siehe  Verordnungen,
Bekanntmachungen.

Bankwesen.  Deutsch-Westafrikanische  Bank.  Aus
dem  IV.  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1908.

Bauritvorkommen  siehe  Geologisches.

*  Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Togo,  betrefsend  Anderung  des  Programms
  für  die  Einstellung,  Auobildung  und
spätere  Verwendung  von  Aderbauschulern.  Vom
26.  Noveniber  1908

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,
betreffend  Verwendung  ausländischer  Wert-,  Maßund
  Gewichtsangaben.  Vom  28.  Juli  1909.

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo
zu  der  Verordnung,  betr.  die  Anzeigepflicht  bei
Todesfällen  und  die  Beerdigung  von  Leichen  vom
20.  Oktober  1909.  Vom  20.  Oktoder  1909.  1122

Branntweinverordnung  siehe  Verordnungen.

Brückenbau.  Verlängerung  der  Landungobrucke  in
Lome

Brückenordnung  siehe  näheres  unter  3

Deutsche  Togogesellschaft.  Aus  dem  7.  Geschaftsbericht
  für  Mai  1908  bis  April  1200

*  Eisenbahnen.  Bahnbau  Lome—  Atakpame.

I.  Vereinbarung  über  die  Grundsäße  für  die  Negelung
  der  Arbeiterfrage

Arbeitsvertrag.

Dienstanweisung  für  den  Arbeitervogt

696

886

399

866

16
18
19

II.
III.

VIII

683

887

628

867

Eisenbahnen.  Die  Verkehrsergebnisse  der  Togobahnen
  (nebst  Landebrücke  in  Lome)  in  den  ersten
sieben  Monaten  des  Rechnungsjahres  1908  60
—.—  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn.  Bericht  bis
einschließlich  Oktober  121
—.—  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn.  (Dezember  1908  168
—.—  do.  (Januar  1909)  274
—.—  do.  (Februar  1909)  398
—.—  do.  (März  1909)  527
—.—  do.  (April  1909)  633
—.—  do.  (Mai  1909)  730
—.—  do.  (Juni  1909)  821
—.—  do.  (Juli  1909)  890
—.—  do.  (August  1909)  1001
—.—  Die  Eisenbahnen  Togos  im  Rechnungsjahre

1908  ......  955
Erdnußausfuhr  aus  Togo.  Von  dem  Baumwollsachverständigen

  Pape  65
Expeditionen.  Die  Forschungserpedition  Frobenius

in  Togo  731
Forstwesen.  Aufforstungen  in  Nordtogo  .  634
Geologisches.  Ein  Bauritvorkommen  im  südlichen

Togo.  Von  Dr.  Koert,  Bezirksgeologe.  441
Gesundheitspflege.  (Siehe  auch  Verordnungen.)

Die  Schlaskrankheit  im  Bezirk  Misahöhe.  Von  Regierungsarzt
  Dr.  v.  d.  Hellen  169
:!  Grenzregulierung.  Die  Togo—Dahomey=  Grenzregulierung

  .  581

Handel.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels

des  Schutzgebrets  Togo  im  II.  Viertel  des

Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel

im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  171

—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des

Schutzgebiels  Togo  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres

  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im

gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  275
—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des

Schutzgebiets  Togo  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres

  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im

gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  732

—.—  Vorläufige  Udersicht  über  die  Bewegung  des

Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  Kalenderjahre

  1908  im  Vergleich  mit  1907  734

—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahrees  781

—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Togo  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  .  1002

Heimbeförderung  siehe  näheres  unter  Verordnungen.



Jubiläum.  Das  Schutzgebietsjubiläum  779
Kolonialgesellschaften.  (Näheres  siehe  betresfende
Gesellschaft.)  Vlanzungosefellchatt  Kpeme  in

Togo  .  .  745

—.  —  Deutlsche  Togogesellschaft.  866

—.—  Agu-Pflanzungagesellschaft  867
        <pb n="9" />
        Landerwerb  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

Maß=  und  Gewichtsangaben  siehe  näheres  unter
Bekanntmachungen.

Moskitos.  Vernichtung  von  Moskitolarven  durch
Fische.  Von  Regierungsarzt  Dr.  Liebl  in  Anecho

Ol-Bereitung.  Die  Olpalmsorten  und  die  Aufbereitung
  der  Olfrüchte  im  Bezirk  Lome-Land.
Von  Bezirksamtmann  Leutnant  Schlettwein

Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  in  Togo.
V.  Geschäftsbericht  für  Mai  1908  bis  April  1909

Postalisches.  Eröffnung  einer  Reichstelegraphenanstalt
  für  internationalen  Verkehr  in  Sokode

—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Sokode

—.—  Zulassung  der  Postagenturen  in  Atakpame,
Porto  Seguro  und  Sokode  zur  Teilnahme  am
internationalen  Postpakeidienst

*Rechtspflege.  Übersicht  über  die  Geschäfte  des
Kaiserlichen  Gerichts  in  Togo  wahrend  des
Kalenderjahres  19008

Reiseberichte.  Eine  forstwissenschaftiiche  Studienreise.


Schiffsverkehr  siehe  unter  Verordnungen.

Schlafkrankheit  siehe  Gesundheitspflege.

Studienreisen  siehe  Reiseberichte.

*  Berordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Togo,  betreffend  den  Schiffsverkehr  auf  den
Reeden  des  Schutzgebiets  Togo.  Gesenordnung.
Vom  6.  Februar  1909  .

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betrefsend
  den  Erwerb  von  Rechten  an  herrenlosem
Lande.  Vom  5.  September  1908:  .

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betreffend
  die  Heimbeförderung  von  Privatangestellten
und  unterhaltlosen  Weißen.  Vom  5.  Juni  1909

*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betreffend
  Verhütung  und  Bekämpfung  ansteckender,
gemeingefährlicher  Krankheiten.  Vom  29.  Mai  1909

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betreffend
  den  Betrieb  und  Verkehr  auf  der  Landungsbrücke
  in  Lome.  (Brückenverordnung.)  Vom

5.  Juni  1909

—  Branntweinverordnung  des  Gouverneurs  r  von
Togo.  Vom  14.  Juli  1909.  (Mit  einer  Skizze)

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.
die  Anzeigepflicht  bei  Todesfällen  und  die  Beerdigung
  von  Leichen.  Vom  20.  Oktober  1909

Zollwesen.  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
des  Schutzgebiets  Togo  fällig  gewordenen  Zollbeträge
  61,  123,  277,  329,  443,  529,  635,  824,  892,

1004,

Südwestafrika.
Angoraziegenzucht.  (Siehe  auch  näheres  unter

Berordnungen.)
—.—  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  Kapkolonie
nach  Deutsch-Südwestafrika  ....

399

406

IX

745

183
295

355

1136

442

301

481

684

718

769

884

1121

1103

Biiersteuer  siehe

.1024

Angoraziegenzucht.  Ausfuhr  von  Angora-Böcken
und  -Mutterziegen  aus  Betschuana=  und  Swasiland
nach  Deutsch-Südwestafrika

—.—  Zulassung  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus
Natal  nach  Deutsch-Südwestafrika

—.—  Zulassung  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus
Transvaal  nach  Deutsch-Südwestafrika

Apotheke  in  Swakopmund.  ..

—.—  Errichtung  von  Apotheken

Ausfuhrzoll,  Erhebung  eines  solchen  auf  Diamanten,

  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

*Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Branntwemnsteuer=Verordnung
  vom  18.  September  1908.  Vom
3.  Oktober  1908.

*—.—  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Kaiserlichen  Verordnung,
  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der
Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  vom  14.  dun  1905.  Vom
21.  Dezember  1908  ..

*—.—  Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung,
betreffend  die  Besteuerung  der  im  deutsch-südwestafrikanischen
  Schutzgebiete  hergestellten  Biere.  Vom
20.  Februar  1909  .

Bankwesen.  Deutsche  Afrika-  Bank  A.  G.  Aus
dem  Bericht  für  das  3.  Geschäftsjahr  1908

Baupolizeiverordnung  siehe  Verordnungen.

*  Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Kaiserlichen
  Hafenamts  in  Swakopmund

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betrefssend  Ausdehnung  der  Hundesteuer
  auf  die  Wohnplätze  Seeheim  und  Koes
(Bezirk  Keetmanshoop).  Vom  29.  März  1909

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  Aufhebung  der  Hundesteuer
  für  Ramanedrift.  Vom  18.  August  1909

Bergwesen.  (Siehe  unter  Verfügungen,  Verordnungen.)


—.—  Der  Blaugrund  im  Bezjirk  Gibeon  .

.  Vertrag,  betreffend  Schürfen  und  Vergbau
im  Lüderitzbuchter  Diamantengebiet.  Vom  26.  Mar
1909

Bezirksgericht  siehe  näheres  unter  Versügungen.

näheres  unter  Verordnungen,
Ausführungsbestimmungen.

Branntwein-Verbrauchsabgabe.  Erhebung
einer  —  siehe  näheres  unter  Verordnungen,  Ausführungsbestimmungen.


*  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.
  Abkommen,  betreffend  Verwertung  des

17.  Februar  1908

30.  März  1909

*—.—  Abkommen,  betreffend  Bergrechte  der  Deutschen

Landbesitzes  der  —.  Vom

Kolonialgesellschaft  für  Deutsch-Südwestafrika.
17.  Februar
"⅛  —
Vom  2-  April  1908
*—.—  Das  Statut  der  Deutschen

Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika  .....

.1024
1068
1111

225
1150

197

197

674

645

776

951

951

165

571

362

46

438
        <pb n="10" />
        »Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.
  Abkommen,  betreffend  Bergbau  im  Gebiete

der  —.  Vom  28.  Januar  1909.  ..  .  .  569
—.—  Aus  dem  Bericht  über  das  24.  Geschäftsjahr  960
Diamantenhandel  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

  6
Diamantfelder.  (Siehe  auch  unter  Verordnungen.)
—.—  r.  Diamantfelder  bei  Lüderitzbucht.  Von

Paul  Range.  (Mit  3  Atbildungen  und

Kartenstize)  .  10839
*  Diamanten-Pacht-  Gesellschaft.  Beschluß  des

Bundesrats,  betreffend  die  Satzungen  der  Deutschen

Kolonialgesellschaft  „Diamanten-Pacht-  Geselschaft“.

  Vom  17.  Juni  1900)9  981

*—.—  Satungen  der  Diamanten-Pacht-  Gesellschaft.  981
*—.—  Pachtvertrag  .  990
*  Diamanten-Regie  des  savwestafrikanischen

Schutzgebiets,  Deutsche  Kolonial-Gesellschaft.

Beschluß  des  Bundesrats,  betreffend  die  Satzungen

der  —.  Vom  25.  Februar  1909.  379
*—.—  Satzungen  der  —  379
*  Distriktsämter.  Errichtung  neuer  Distriktsämter

in  Deutsch-Südwestafrika  856
Eingeborenen,  die  —  der  deutschen  Kalahari.

Von  Leutnant  Geibel  824
Einheitszeit.  Wiedereinführung  der  mitteleuropdischen

  Einheitszeit  635
Einwanderung  siehe  näheres  unter  Verordnungen.
Eisenbahnen.  Von  der  Südbahn.  267

—.—  Der  Bau  der  Eisenbahn  Seeheim.—Kalksontein
331,
—.—  Die  Noheinnahme  der  Lüderitzbahn  im  Kalen-526



berjahre  1908  496
—.—  Die  Eisenbahn  Seeheim.—Kalksontein  635
—.—  Die  Eisenbahn  Seeheim,Kalkfontein  vollendet!  692
—.—  Die  neue  Kolonialbahnvorlage  .  1099
Expeditionen.  Die  Erpedition  gegen  Simon

Copper  (März  1908)  27
Farmen.  Anderung  der  Namen  von  Farmen  225
Feldhereros.  Leben  der  Feldherero.  Von  Leutnant

  v.  Gersdorff.  892
Fische  in  der  Etoschapfanne.  735

Frauen  bund  der  Deutschen  Kolonialgeselsshaft.  Noliz  1113

Gibeon  Schürf=  und  Handelsgesellschaft.

Aus  dem  V.  dahresbericht  für  das  Jahr
1907/08  .....

Gobabis.  Der  Distrikt.  —  1907/08.

Grootfontein.  Der  Bezirk  —  1907/08.

Hafenordnung  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

Handel.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Südwestafrika  im  II.  und
III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich
mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.


—.—  Ucbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem
Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

645
223
63

270

735

X

Handel.  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des
Außenhandels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
  im  Kalenderjahre  1908  im  Vergleiche  mit

dem  Handel  des  Vorjahres  737

—.—  Der  Handel  von  Deutsch-  Südwestafrika  1909  859

 

 

—.—  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  I.  Viertel
des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem

Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  1048
Heuschrecken.  Der  Kampf  gegen  die  —.  166
Hundesteuer  siehe  näheres  unter  Bekanntmachungen.
Impfung  gegen  Pferdesterbe  959
Jagd  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

Kambonde,  Tod  des  Ovambohäuptlings  —  1150

Kolonialgesellschaften.  (Näheres  siehe  betreffend

Gesellschaft.)  Otavi  Minen=  und  Eisendahngesellschaft

  .  32,  901
—.—  Süwestafrikanische  Schöferetgesellschaft  zu

Berlin  228

—.—  Deutsche  AKolontalgesellchaft  für  Sudwestasrika  362,

46,  438,  569,  960
—.—  South  West  Africa  Company  Ltd.  363,  429
—.—  Diamanten-Regie  des  südafrikanischen  Schuzzgebiets.

  379
—.—  Gibeon  Schürf-  und  Handelsgesellschaft.  645
Kommunale  Verbändec,  ihre  Schaffung  siehe  näheres

  unter  Verordnungen.

Kreditgeschäfte  siehe  Verordnungen.
*Landungswesen.  Vertrag,  betreffend  das  Landungswesen
  in  Swakopmund.  Vom  14.  24.  Juli

19090909  *  .....  935
*—.—  Betriebsordnung  940

*—.—  Signale  für  den  Landungsbetrieb  947
Mädchenheim.  Gründung  eines  Mädchenheims  in

Keetmanshoop  .......  760
*NSachruse  55
Okahandja.  Der  Distrikt  —  1907/08  61
Omaruru.  Der  Distrikt  Omaruru  1907,08.  403
Otavi  Minen=  und  Eisenbahngesellschaft.

Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  8.  Geschäftsjahr

  (April  1907  bis  Mai  1908)  32
—.—  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  9.  Geschäftsjahr

  1.  April  1908  bis  31.  März  1909.  901
Ouljo.  Der  Bezirk  Outjo  1907008  402
Patriotische  Gaben  107,  206,  484,  525,  576.  623.

889,  1143
Pflanzenkunde.  Untersuchung  der  Weidepflanzen

Deutsch-Südwestafrikas  64

Postalisches.  Eröffnung  einer  Reichs-  Telegraphenanstalt
  für  internationalen  Verkehr  in  Grootfontein  79
—.—  Ermächtigung  der  Postanstalt  in  Berseba  zur

Teilnahme  am  Postanweisunss-  und  Nachnahme.

verkehr  .135
—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  i  in  Arahoab.  183
—.—  Eröffnung  einer  Reichs  Telegraphenanstalt  für

internationalen  Verkehr  in  Kalkfontein-Süd  und

in  Awasab  ..  .....295
—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Johann-Albrechtshöhe.

  295
        <pb n="11" />
        —

XI

Vostalisches.  Einrichtung  einer  Postanstalt  in  Ro1s  295
—.—  zulassung  der  Postagentur  in  Grootfontein

zum  telegraphischen  Postanweisungsdienst  355
—.—  Einrichtung  einer  Vostanstat  in  Kolmannskuppe

  471
—.—  Teilnahme  der  Postanstalt  in  Kalksontein-  Sü

am  internationalen  Vostanwesungs=  und  Nachnahmedienst

  761
—.—  Zulassung  der  Postanstalt  in  Auibis  zum  Post.

anweisungs=  und  Nachnahmedienst  .  .  877

—.—  Aufhedung  der  Postanstalt  in  Gochaganas.  877

—.—  Verbesserungen  für  den  Paketverkehr  mit  und
in  Deutsch-Südwestafrika  877

—.—  Aufhebung  der  Teilnahme  am  Postanweisungsund
  Nachnahmedienst  bei  der  Postanstalt  in  Berseba  973

—.—  Einrichtung  einer  Postanstalt  in  Prinzenbucht
Deursch-  Südwestafrikaaa  1115

—.—  Die  Postanstalt  Ramansgdrift  n  immt  nicht  mehr
2  am  Paket-,  Postanweisungs-,  Nachnahme=  und
Zeitungsdienst  1115

Nechtsoflege  siehe  unter  Ausfuhrungsbestimmungen.

*—.—  Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen
Gerichte  in  Südwestafrika  während  des  Kalendersahres
  1908.  .  14126

Reiseberichte.  Ein  Patrouillenritt  vom  Oranje  nach
Luderitzbucht  von  Leutnant  Kalau  im  Hofe.  (Mit
1  Kartenskizze  und  8  Bildern!)  158

—.—  Die  Kalkpfannen  der  Omaheke.  Von  Leutnant
v.  Petersdorff  267

—.—  Eine  botanische  Forschungereise  nach  dem  Norden
des  Schutzgebiets  783

—.—  Die  Eingeborenen  der  deusschen  Kalahari.  Von
Leutnant  Geibel.  .  824

—.—  Eine  Patrouille  von  Seßrim  den  Tsauchab  ab.
wärts  nach  Sussus  (Namib).  Von  Oberleutnant
Trenk.  (Mit  einer  Kartenskizze)  831

—.—  Leben  der  Feldherero.  Von  Leutnant  v.  Gersdorff
  892

—.—  Durch  die  Nomib  nach  Luderipbucht.  Bericht
des  Hauptmanns  v.  Rappard.  (Mit  emer  Kartenkizze!)
  1004

Seldstverwaltung  siehe  näheres  unter  Verordnungen.


Sonderberechtigung  siehe  näheres  unter  Versugungen.


*  South  West  Africa  Company)  Ltd.  Abkommen,
  betrefsend  Verwertung  des  Landbesitzes

27.  Mai  1908  ".

der  —.  Vom  26.  März  1809  363
*—.—  Abkommen,  betreffend  Bergrechte  der  South
West  Africa  Company  Ltd.  Vom  emn

1908  49
Spenden  für  Errichtung  eines  Denkmals  zu  Ehren

der  Gefallenen  von  Südwestafrika.  6.  Liste  94.

525,  576,  623,  889,  1143

Steuerwesen  siehe  Verordnungen.
—.—  Hundesteuer  siehe  Bekanntmachungen.

 

«  Sudwestafrckantfche

Straußenzucht.  (Siehe  auch  unter  Verordnungen.
—.—  Bestimmungen  über  die  Ausfuhr  von  Straußen
und  Straußeneiern  nach  Deutsch-Südwestafrila.
—.—  Zulassung  der  Ausfuhr  von  Straußen  und

Straußeneiern  aus  Natal  nach  Deutsch-Südwestafrika

—.—  Zulassung  der  Ausfuhr  von  Straußen  und
Straußeneiern  aus  Transvaal  nach  Deutsch-Südwestafrika
  .........

Schäferei-Gesellschaft
zu  Berlin.  Aus  dem  Jahresberichte

Tarif  für  die  Hüfen  von  Swakopmund  und  Lüderitzbucht
  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

—.  —  Tarif  für  den  Hafen  von  Swakopmund.

*Verfügungen.  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,
  betreffend  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts
  in  Omarurn.  Vom  30.  November  1908

*—.—  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betressend
Ausführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für
Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  August  1905.  Vom
2.  Februar  1909  ..

*—.—  Verfügung  des  Staatssekretars  des  Feichs-Kolonialamts,
  betreffend  Erteilung  einer  Sonderberechtigung
  an  die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft
zum  Bergbau  im  Gebiet  der  Rehobother  Bastarde
und  im  Khauas-Gebiet.  Vom  26.  März  1909

*—.—  Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs--Kolonialamts,
  betressend  Erteilung  einer  Sonderberechtigung
  zum  Bergbau  im  Bezirk  Gibeon
(Deutsch-Südwestafrika).  Vom  21.  August  1909

*  Vermessungsämter.  Errichtung  neuer  Vermessungsämter
  in  Deutsch-Südwestafrika

*  Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  die  Ausdehnung
  der  Baupolizeiverordnung  vom  12.  September
  1898  und  der  dazu  ergangenen  Abänderungsverordnung
  vom  14  Januar  1908.  Vom
28.  Oktober  1908

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betressend  Kreditgeschäfte  Eingeborener.
  Vom  30.  Oktober  1908.  .

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  Besteucrung  der
Wanderhändler.  Vom  7.  November  1908.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  Hafenordnung  im
Hafenbezirk  von  Swakopmund.  Vom  7.  Oktober  1908

*—.—  Allerhöchste  Verordnung,  betreffend  den  Handel
mit  südwestafrikanischen  Diamanten.  Vom  16.  Januar
  1909.

*—.—  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom
28.  Januar  1909  .  ....

*—.—  Verordnung  des  Neichskanzlers,  betreffend
die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika.
  Vom  5.  Februar  1909.

*—.—  Verordnung  des  Gonverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betr.  die  Erhebung  eines  AusfuhrkFzolls

  auf  rohe  oder  ungeschlissene  Diamanten.
Vom  16.  Dezember  1908

920

1069

1111

228

947

49

153

815

189
        <pb n="12" />
        *  Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  Ergänzung
der  Verordnungen  vom  15.  Oktober  1907,  betreffend
  den  Tarif  für  den  Hafen  von  Swakopmund
  und  für  den  Hafen  von  büderspbucht
Vom  4.  Dezember  1908.  .  .

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  Erhebung  einer  Verbrauchsabgabe
  von  dem  im  Schuhgebiete  erzeugten
Branntwein.  Vom  18.  September  1908

*  —.—  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend
Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend
den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,
vom  16.  Januar  1909.  Vom  26  Februar  1909

*—.—  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
Kaiserliche  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika,
  vom  8.  August  1905.  Vom  26.  Februar
190;U

—.—  Verordnung  des  Feichskanzlers,  betreffend  die
Schaffung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika.
  Vom  25.  Februar  1909

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  Abänderung  des  Zolltarifs
  vom  20.  Mai  1908.  Vom  13.  Junuar  1909

*-.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  Ausübung  der  Jagd
im  deutsch-südwestafrikanischen  Schubgebien  Vom
15.  Februar  1909.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch=Südwestafrika,
  betreffend  die  se  Vom
4.  März  1909

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deussch-Südwestafrika,
  betreffend  Abänderung  der  Hafenordnung
  im  Hafenbezirk  Swakopmund.  Vom
20.  Februar  1909.  ..

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deursch-Südwestafrika,
  betressend  die  Erhebung  eines  Ausfuhrzolls
  auf  Diamanten.  Vom  28.  Februar  1909

*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  Besteuerung  des
Grundeigentumo  im  deutsch-  südwestafrikanischen
Schutzgebiete.  Vom  19.  März  1909.

—.—  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  Ab—
änderung  der  Verordnung  vom  28.  Januar  1909,
betreffend  die  Selbstoerwaltung  in  Deutsch  Südwestafrika.
  Vom  14.  Mai  1909  .

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deussch=Südwestafrika,
  betreffend  die  Gebühren  der  Notare.
Vom  4.  Dezember  1908.  .....

*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betressend  die  Besteuerung  der  im
Schutzgebiete  hergestellten  Biere.  Vom  20.  Februar
  1909

*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  die  Ausführungsbestimmungen
  zu  den  Verordnungen  des  Reichskanzlers,
betreffend  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika
  vom  28.  Januar  1909  und  betreffend

XII

192

192

241

242

243

302

376

434

477

478

479)

523

621

666

die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika
  vom  5.  und  25.  Februar  1909.
Vom  15.  Mai  1909  .  .

*  Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  Ergänzung
der  Verordnung  vom  15.Dezember  1905,  betreffend
die  Einwanderung  in  das  deutsch-südwestafrikanische
Schutzgebiet.  Vom  12.  Juni  1909  ..

*—.—  Allerhöchste  Verordnung,  betreffend  die  Ausfuhr
  von  Angoraziegen  aus  dem  deutschen  Schutzgebiete
  Südwestafrika.  Vom  15.  Februar  1909

*—.—  Allerhöchste  Verordnung,  betreffend  die  Ausfuhr

  von  Straußen  und  Straußeneiern  aus  dem
Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  15.  Februar
  1909

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deussch-Südwestafrika,
  betreffend  das  Inkrafttreten  der
Kaiserlichen  Verordnungen  vom  15.  Februar  1909,
betreffend  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  und  betreffend
  die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Straußen-=eiern
  aus  dem  Schutzgebiet  Deuisch  Sudwestafrita.
Vom  21.  Juni  1009  768

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betreffend  weitere  Ausführungsbestimmungen
  zu  den  Verordnungen  des  Reichskunzlers,
  betreffend  die  Selbstverwaltung  in
Deutsch-Südwestafrika  vom  28.  Januar  1909  und
betreffend  die  Schaffung  kommunaler  Verbände
in  Deutsch-Südwestafrika  vom  5.  debruar  1909.
Vom  16.  August  1909  .

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deussch.
Südwestafrika,  betreffend  die  Sicherung  der
Diamantfelder  im  Bezirk  Luderihbucht  Vom
12.  April  1909.  .  .  1035

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch.
Südwestafrika,  betr.  die  Errichtung  von  Gebäuden
und  die  Lagerung  feuergefährlicher  Gegenstände
an  Eisenbahnen  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom
29.  September  1900099  .  .1091

Viehzucht.  Förderung  der  Wolschafzucht.  123

Vortrag  Seiner  Enxzellenz  des  Herrn  Staatssekretäars
  Dernburg  über:  Sudwestafritanische
Eindrücke

Windhuk.  Der  Bezirt—  —  1807/08.  .

Woermann-Linie.  Schiffsbewegungen  der  —  47,
83,  139,  239,  299,  359,  423,  475,  521.  565,
619,  663,  713,  765,  813,  853,  881,  933,  977,

1033,  1077,  1119,

Wollschafzucht  siehe  näheres  unter  Viehzucht.

Zolltarif  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

Zollwesen.  (Siehe  auch  Verordnungen.)

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schusgebiets
  Deutsch-Südwestafrika  fällig  gewordenen
Zollbeträge  225,  226,  330,  446.  497,  737,  959,  1050

I
—
1

763

101
22

——

1163
        <pb n="13" />
        Neuguinea,  einschl.  der  Karolinen,  Marianen,
Marschall=  und  Dalau-Inseln.

Anwerbung  Eingeborener  siehe  näheres  unter  Verordnungen.


Auslandsverkehr  siehe  näheres  unter  Verordnungen.


Bergwesen  siehe  näheres  unter  Verfügungen.

*  Buchhandel.  Ubertragung  des  buchhändlerischen
Alleinvertriebs  des  Amtsblattes  für  das  Schuztzgebiet
  „Deutsch-Neuguinea“"  an  die  Exportbuchhandlung

  G.  A.  von  Halem  in  Bremen  .  868
Einfuhr-Verbot  usw.  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

Einwanderung  nicht  einheimischer  Eingeborener
siehe  näheres  unter  Verordnungen.
Erveditionen.  Die  Erpedition  Sapper—Friederici
124,  331
—.—  Eine  Expedition  im  Norden  von  Kaiser  Wilbelmeland.
  174
—.—  Die  deutsche  Marine-  Cxpedition  1907—1909.
zZehnter  Bericht  278
—.—  Elfter  Bericht  494
—.—  Zwölfter  Bericht  695
—.—  Dreizehnter  Bericht.  .  1053
—.—  Deutsch-englische  Grenzexpedition  in  1  Neuguinea  739
—.—  Eine  Strafexpedition  nach  den  Admiralitäts-Inseln
  ....  895
Geoaraphische  Namensänderungen.  696
Handel.  Außenhandel  der  Ost-  Karolinen  im  Kalenderjahre
  1908  788
Hundesteuer  siehe  unter  Verordnungen.
Jaluit-Gesellschaft.  Aus  dem  Johresberichte  für
1908  700
Kokosnüsse-Einkauf  siehe  äheres  unter  Verordnungen.

Kolonialgesellschaften.  (Näheres  siehe  betr.
Gesellschaft.)
—.  Neu-Guinea-Kompagnie  539
—.—  Jaluit-Gesellschaft  700
Meldepflicht  Nichteingeborener  siehe  unter  Verordnungen.

Munzwesen  siehe  unter  Verordnungen.
Neu-Guinea-Kompagnie.  Aus  dem  Geschäftsbericht
  für  1907/08  ......  539
Lonape.  Die  Lage  in  Ponape  581
Vostalisches.  Ermächtigung  der  Postagentur  in

Nauru  zur  Annahme  von  Postanweisungen  nach

Deutschland  zur  Abwicklung  des  Nachnahmedienstes  43

—.—M  Einrichtung  einer  ostagentur!  in  Angaur  Ge

lau-Inseln)  517
—.—  Zulassung  der  Postanstalten  in  Deutss  Neuguinea
  zum  Wertbriefdienst  615
—.—  Zulassung  der  Postagentur  in  Nauru  zur  Aus.
zahlung  von  Postanweisungen  usw.  .  .  659
—.—  Namensänderung  der  Postanstalt  in  Simpsonhafen
  1073

XIII

Rechtspflege.

Ausführungsbestimmungen  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  zur  Kaiserlichen
  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse

  der  Verwaltungsbehörden  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom
14.  Juli  1905.  Vom  10.  September  19008  8

—.—  Anlagen  zu  den  Ausführungsbestimmungen  10—15

*  —.—  Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen
Gerichte  in  Neuguinea  wahrend  des  Kalenderjahres
  1908.  ...

Reiseberichte.  Eine  Feise  zu  den  Sulka  und
Menen  227

1137

—.  —  Die  Insel  Luf  405
—.—  Die  Insel  Paak  .  530
—.—  Eine  Fahrt  auf  dem  Kaiserin  #ugustafluß.  739
—.—  Eine  Reise  nach  den  östlichen  Inseln.  .  1006
—.  —  Von  den  Admiralitäts-Inseln  1104
Schiffoverkehr.  Vertrag  über  die  Unterhaltung,
von  Postdampsschiffsverbindungen  mit  dem  Schuggebiet
  Deutsch-Neuguinea.  Vom  2./9.  Juli  1909  1000
Schildlauskrankheit  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

Schulen.  Die  Regierungsschule  in  Simpsonhafen  404
Sonderberechtigung  siehe  näheres  unter  Verfügungen.

Steuerwesen.  (Siehe  auch  unter  Verordnungen.)
—.—  Hundesteuer  siehe  Verordnungen.
*  Verfügungen.  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,
  betreffend  Erteilung  einer  Sonderberechtigung
zum  Schürfen  und  Bergbau.  Vom  29.  März  1909  364
*—.  —  Verfügung  des  Reichekanzlers,  betreffend  die
Ermächtigung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea
  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung
  von  Verwaltungsbehörden.  Vom  15.  Mai
1909  524

*  Verordnungen.  Verordnung  des  Gouberneurs  von
Deutsch-Neuguinea,  betreffend  die  Außerkurssetzung
der  Neuguinea-Münzen.  Vom  5.  September  1908  7

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  betrefsend  die  Offnung  der  Reede  von
Eitapé  für  den  Auslandsverkehr.  Vom  12.  Oktober
  1008  15

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch=Neuguinea,
  betreffend  die  Einwanderung  und  Einführung
  nicht  einheimischer  Eingeborener  in  das

Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinee.  Vom  1.  November
  1908.  ...  .153
*—.—.  Verordnung  des  Gouverneuré  von  Deutsch-Neuguinea,

  betreffend  die  Offnung  der  Reede  von
Angaur  für  den  Auslandsverkehr.  Vom  22.  November
  1908.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  betreffend  die  Meldepflicht  der  Nichteingeborenen.
  Vom  21.  November  1908.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  betreffend  die  Besteuerung  der  nichteingeborenen
  Bevölkerung  im  Gebiete  der  Karolinen,
  Palau,  Marianen  und  Vorschal-  Inseln.
Vom  30.  Juni  1908.

154

201

258
3*
        <pb n="14" />
        *  Verordnungten.  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Neuguinea,  betreffend  die  Veröffentlichung
von  Verordnungen.  Vom  15.  Januar  1909)

—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinca,
  betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr  von
und  des  Handels  mit  getragenen  Stoffen  und
Bekleidungsgegenständen.  Vom  16.  Januar  1909

*—.—  Verordnung  des  Bezirksamts  von  Jap,  betreffend
  Bekämpfung  der  Schiddlauskronthei.
Vom  29.  Dezember  1908

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deussch-Neuguinea,
  betreffend  die  Abänderung  des  Tarifs
zur  Zollverordnung  vom  10.  zum!  1908.  Vom
1.  Februar  1909

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  betreffend  die  Abänderung  des  Tarifs
zur  Zollverordnung  vom  10.  dunin  1908.  Vom
16.  Februar  1909.  .

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  i  Deutsch-Neuguinea,
  betrefsend  den  Einkauf  von  Kokosnüssen.
  Vom  6.  Februar  1909

*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  betreffend  Einkauf  von  Kolosnüsen.
Vom  8.  März  1909

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  betreffend  die  Offnung  des  Hafens
von  Malalal  für  den  Auslandsvertehr.  Vom
10.  März  1909.

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  betreffend  die  Anwerbung  und  Ausführung
  von  Eingeborenen  im  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea.
  Vom  4.  März  1909.

*—.—  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  in  Jaluit,  betressend
  Erhebung  einer  Hundesteuet.  Vom
29.  Mai  1909

*—.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  belressend  die  Aufhebung  der  Regierungsstation
  Simpsonhafen  und  die  Verlegung  des
Bezirksamts  Herbertshöhe.

*—.—  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  von  Jaluit,
betr.  Bekämpfung  der  Schildlauskrankheit.  Vom
27.  Mai  1909  ...  .1123

Vetschlagencsnsulauer.  .  .31,126

Zollwesen.  (Siehe  auch  unter  Verordnungen.)

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Deutsch-Neuguinea  im  I.,  1II.  und  III.  Vierteliahr
  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  696,

901,  1056

303

435

482

482

719

951

Samoa.

Anzeigepflicht  siehe  näheres  unter  Verordnungen.
Bevölkerung.  Die  Emngeborenen=  Bevölkerung

XIV

—.—  Einrichtung  einer  Postanstalt!  in  AleipataSamoa)  1159

482

Handel.  Ubersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutzgebiets

  Samoa  im  Kalenderjahre  1008  712
Kolontalgesellschaften.  (Näheres  siehe  betressende
Gesellschaft.)
—.—  Deutsche  Samoa-Gesellschaft.  904

Postalisches.  Einrichtung  einer  Vostonstatt!  in  Malua

auf  Upolu.  809
„Nechtspflege.  Übersicht  über  die  Geschäfte  der

Kaiserlichen  Gerichte  in  Samoa  während  des
Kalenderjahres  1908.

Schiffsverkehr  im  Hafen  von  Apia  während  des
Kalenderjahres  1908

Unruhen.  Die  letzten  Unruhen

Versügungsrecht  siehe  näheres  unter  Verordnungen.


*Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Samoa,  betreffend  die  Anzeigepflicht  beim
Vorkommen  des  Aussatzes  (Lepra).  Vom  24.  Dezember
  190070

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,
betr.  die  Abänderung  der  Verordnung,  betr.
die  Anzeigepflicht  beim  Vorkommen  des  Aussatzes
(Lepra)  vom  24.  Dezember  1907.  Vom  14.  Dezember
  1908.  ....

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,
betreffend  die  Einfuhr  von  Tieren  in  das  Schutzgebiet
  von  Samoa.  Vom  16.  Februar  1900  437

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,
betreffend  Abänderung  der  Verordnung,  betreffend

1139

711
635

Reinhaltung  der  öffentlichen  Wege.  Vom  6.  •
1909  .  573
*—.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,

betreffend  die  Beschränkung  des  Verfügungsrechts
der  Samoaner  über  ihre  Ländereien.  Vom
20.  Juni  100  85“

Wege-Reinhaltung  siehe  naheres  unter  Verord-=Vom

  20.  August  1909  1036

)  Postalisches.

Samoas  .  .406
——Zuual)meder  Ltngebotenen  Bevolkctung  .1009
Deutsche  Samoa-Gesellschaft.  Aus  dem  letzten  "

Geschäftsbericht  904

Einfuhr  siehe  näheres  unter  Verordnungen.

nungen.
Zollwesen.
fällig  gewordenen  Zollbeträge

Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia
126,  406.  833,  1009

Riautschou.

Eröffnung  einer  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  internationalen  Verkehr  in  Syfang
(Kiaulschou-Gebiellt)  1409

Kus  fremden  Kolonien.

Abessinien.  Handel  Atessiniens  über  Britisch—
Somaliland.  71

—.—  Anderung  der  Vorschriften  übe  die  Zoler.

hebung  und  geplante  Anderung  des  Zolltaris
in  —.  5
Aden.  Handel  Adens  im  Jahre  1907  os.  343
—.—  Einfuhr  von  Straußeneiern  nach  —  803
        <pb n="15" />
        Algerien.  Weinernte  Algeriens  1908.

XV

Athiopien.  Handelsvertrag  zwis  aen  Frankreich  und  —  413
Bahia.  Tabakernte  in  —  ..  338
—.—  Tabakausfuhr  des  Staates  —  im  Erntejahr
190809)  584
Basuto-Land.  Außenhandel  des  Basutolandes  1907  842
Belgien.  Gesetze,  betreffend  die  ubernahme  des
Kongostaates  durch  —  ..  182
Belgisch-Kongo.  Verbot  der  Einfuhr  von  Feuerwaffen,
  Munition  und  Schießpulver  nach  —  347
—.—  Einfuhr  von  Elfenbein  aus  —  in  das  Uganda-Schutzgebiet
  .  ..  415
—.—  Aufßerkurssetzung  von  Silbermunzen  in  —.  658
—.—  Einführung  von  Scheidemunzen  in  —.  1112
Bengalen.  Tabakkultur  und  -handel  Bengalens  131
Benguella.  Besteuerung  der  Vandlungoreisenden
in  —  .  .  1113
Birma.  Die  Tabakkultur  in  —  177
—.—  Die  Aussichten  des  Juteanbaus  in  —.  651
—.—  Teakholzausfuhr  aus  —  869
—.—  Gummi=  und  Erdnußkultur  in  —  .  1063
Bolivien.  Die  Gummiausfuhr  Boliviens  1908  801
Brasilien.  Eine  Studienreise  in  das  tropische  —.
Originalbericht  von  D.  Sandmann-Berlin.  (Mit
28  Abbildungen.).  4398,  541
—.—  Kakao-Ausfuhr  Brasiliens  1908  und  im  ersten
Vierteljahr  1909  ..  756
Britisch-Fidschi.  Kaivorschriften  der  britischen
Kolonie  Fidschi  .  78
Britisch-Indien.  Aussichten  der  Indigoernie  Britisch-Indiens
  1908/09.  .  ..  .  130
—.  —  Erdnußernte  Britisch-Indiens  190800  337
—.—  Reisernte  Britisch-Indiens  1908009)  410
—.—  Die  Witterungsverhältnisse  in  —  und  ihr  Einfluß
  auf  die  wirtschaftliche  Lage  des  Landes  914
—.—  Aussichten  der  Indigoernte  Britisch—  Indiens
1909/10  .  ..11·)4
Britisch-Malaga.  Kautschukkultur  in  —  ..  71
Britisch-Neuguinea  (Papua).  Vorschriften  und
Zölle  für  die  Einfuhr  von  Reis  .  .1111
Britisch-Ostafrika.  Vorschristen  zur  Erhaltung
und  Verbesserung  der  9  schaffenhelt  der  Baumwolle
  in  —.  131
—.—  Beschränkung  der  ertr  von  aafeebehnen
aus  Deutsch-Ostafrika  nach  —  132
—.—  Straßenbau  in  —.  182
—.—  Bestimmungen  über  die  Ein-  und  Aussuhr
von  Waren  in  —  ..  348
—.  —  Einführung  eines  neuen  Zolltarifs  in  —.  349
—.—  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Sämereien
  und  Pflanzen  in  —  349
—.—  Angabe  des  Gewichts  für  kur  aus
Deutsch-Ostafrika  durch  —  349
—.—  Drahtlose  Telegraphie  in  —  354
—.—  Zollbehandlung  von  Durchfuhrgütern  und  Er.
stattung  von  Zöllen  für  Durchfuhrgüter  in  —  458
—.—  Bestimmungen  über  die  Durchfuhr  von  Waren  653

—.—  Handel  Algeriens  1908  232
—.—  Einfuhr  von  Pflanzen  nach  —.  458
—.—  Bergbau  und  Mineralienausbeute  in  —  584
—.—  Außenhandel  Algeriens  19008  585
—.—  Tafeltrauben-Ausfuhr  Algeriens  1909  1002
—.—  Die  Bevölkerung  Algeriens.  .  1069
Amazonasgebiet.  Gummiernte  des  Amazonas-=gebiets

  von  Juli  1907  bis  Dezember  1908  292
—.—  Gummiausfuhr  aus  dem  —  190068  293
—.—  Kakaoausfuhr  1908  und  Enteaussichten  des

Amazonasgebiets  .  .  .  293
—.—  RKakaoausfuhr  aus  dem  —  1908.  ..  337
Angola.  Zölle  und  Steuern  für  geistige  Getränke.

Verbot  der  Einfuhr  von  Maschinen  und  Apparaten

  zum  Brennen  von  Weingeist  und  Brannt--wein

  6  83373
Antwerven.  Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  im

Jahre  1068  181
—.—  Der  Kopalgummimarkt  in  —  im  Jahre  1908  351
Argentinien.  Strauhenzucht  und  Straußenfederhandel

  in  —.  914
—.—  Berieselungsanlagen  in  —.  1019
Arkansas.  Gründung  einer  neuen  araso  zur

Diamantgewinnung  in  —.  132

Aschanti.  Der  Ausfuhrhandel  von  —  1908  1021
Australien.  Straußenzucht  in  —.  652
—.—  Aus  den  Betriebsergebnissen  zweier  usr

lischer  Kolonialbahnen  1028
—.—  Australisches  Berfahren  zur  errie  von

Holz  560
Außtralischer  Bund.  Außenhandel  des  —  in  dem

ersten  Halbjahre  1909  .  .1156
Agypten.  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im

November  1908.  .  177
—.—  Der  Außenhandel  Agyptens  1908.  343
—.—  Die  ägyptische  Baumwollernte  1908/09.  453
—.—  Stand  der  Baumwollsaaten  in  —  584
—.—  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Mai

1909  706
—.—  Baumwoll=  „Anbaufläche  Agyptens  1909.  753
—.—  Sland  der  66woeischen  Baumwollernte  im

Juni  1909  799
—.—  Außenhandel  Agoptens  im  i.  Halbjahr  1909.  841
—.—  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im

Juli  1909.  868
—.—  MWirtschaftliche  Lage  und  Baumwollernte

Agyptens  9p9pPPDPPPP6P2605
—.—  Stand  der  agoptischen  Baumwollernte  im

August  1909.  962
—.—  Verbot  der  Einfuhr  von  SBaumwolsamen

nach  —.  .  .  963
—  —  Baumwollernie  Agyptens  1908  /08  1014
—.—  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Sep

tember.  .  1062
—.—  Stand  der  agyptischen  Baumwollernte  im  ot.

tober  1909  .  1104
—.—  Außenhandel  zae7  in  den  ersten  neun

Monaten  1900;.  ...  .  1109

—.—  Bestimmungen  über  Ausfuhranmeldungen  für
Durchfuhrgüter  aus  U0gana  635293
—.—  Einführung  neuer  Centstücke
        <pb n="16" />
        Britisch-Ostafrika.
für  wiederausgeführte  Waren
—.—  Aus  einer  Rede  Roosevelts  in  —  ..
Britisch-Somaliland.  Handel  Abessiniens  über  —
—.—  Der  Handel  von  —  1907,08  ...
Britisch-Südafrika.  Bekämpfung  von  Viehseuchen

Aufhebung  der  Passierscheine

..  .  1024
1024
74
842

XVI

in  —.  69
—.—  Handel  Britisch-  Südafrikas  1908.  513
—.—  Ausfuhr  von  Gold  und  -  aus  —

1908  557
—.—  Handel  Britisch—  erher  im  rien  Halbjahr

1909  .  .  1065
Buchara.  Baumwollernie  in  —.  .  73
Cepleg,  Kakao=  und  Gummimarkt  auf  —  71.  293
—.—  Geplante  Erhöhung  des  Aussuhrholls  für  Elesanten

  in  —  132
—.—  Ceylon=  Plantagen-  Gummi.  Nücblick  auf  das

Ja  1908  178
—.  —  Kampferanpflanzungen  auf  —  513
—.—  Der  Gummimarkt  auf  —  558
—.—  Der  Kakaomarkt  auf  —  559.  801
—.—  Der  Gummimarkt  auf  —  .  836
—.—  Der  Kakaomarkt  auf  —  .  1062
—.—  Der  Gummimarkt  auf  —  1107
Costa  Rica.  Kakaoanbau  in  —.  ...  834
—.—  Gewinnung  und  Absatz  der  wichtigsten  Erzeusnisse

  —  1908  ..  ..  .  912
—.—  Handel  des  Freistaats  –  1908  916
Dominikanische  Republik.  Die  Kakaoausfuhr

der  —  im  1.  Vierteljahr  1909.  651
—.—  Kakaoausfuhr  der  —  vom  Januar  bis  April

1909  ....  757
—.—  Kakaoausfuhr  der  —  „Januar  bis  Mai  1909.  801
—  .—  Kakaoausfuhr  der  —,  Januar  bis  Juni  1909  834
—.—  Baumwollanbau  in  der  —.  963
—  —  Kakaoausfuhr  der  —,  Januar  bis  en  1909  1018
—.—  Ausfuhrhandel  der  —  1908  .  1020

Januar  bis  Sep—
..  .  1107
Einfuhrzölle  auf  alkoholische  Ge-—.—

  Kakao-Ausfuhr  der
tember  1909.
Ellice-Inseln.

Frankreich.  Zollfreie  Einsuhr  von  Olivendl  aus
Tunis  nach  —  .  .
—.—  Zollfreie  Einführ  von  Erzeugnissen  der  Neu-Hebriden
  nach  den  französischen  Kolonien.
—.—  Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen  der
Neu.  Hebriden  nach  Frankreich  und  Neu-Kaledonien  1157
Französisch-Guinea.  Der  Gesundheitödienst  in
Von  Regierungsarzt  Dr.  Külz.  648,  701,  745
Französische  Kolonien.  Bergwerlsbetrieb  in  den
—  1906  .  ..
—.  —  Der  Außenhandel  der  —  im  ersten  Halbjahre
—.—  Goldproduktion  der  —  "1907  .
Französisches  Tschadsee-Gebiet.
im  .
Französisch-  Westafrika.
von  metallenen  Münzmarken  nach  —
—.—  Die  Eisenbahnen  im  französischen  Westafrika
—.—  Eisenbahnbau  im  französischen  Westafrika

1111

115

408

413
5057
Ein  Gefecht

O--

E□.

Verbot  der  Einfuhr

—  JS  —
—  04
!1#  4  U□.

2
*  GS

Gibraltar.  Handel  Gibraltars  19008  .
Gilbert-Inseln.  Einfuhrzölle  für  alkoholische  Getränke
  und  Parfümerien  auf  den  —  und  Ellice-Insen
  „  34
—.—  Aerbot  der  Destillation  von  Spirituosen  und
der  Einfuhr  von  Maschinen  usw.  dazu  für  die
Salomons=  —  und  Ellice-Inseln.  96.)
Goldküste.  Vorschriften  für  die  Wareneinfuhr  auf
dem  Landwege  nach  der  —.  233
—.—  Zollfreiheit  von  Eisenbahnmaterialien  für  die  —  347

—.—  Einfuhr  und  Vertrieb  von  Spirituosen,  Wein
und  Bier  65

—.—  Handel  mit  Feuerwaffen  usw.  in  der  —  .  80
—.—  Die  neue  Bahn  in  der  Goldküstenkolonie  1059
—.—  Die  Schlaskrankheit  in  der  Goldküsten-Kolonie
1905  bis  1909  .  1112
Großbritannien.  Aufhebung  des  Landelsvertrags
zwischen  —  und  Zanzibar  658

—.—  Die  Baumwollindustrie  in  —  und  Jrland  1908  752

Haiti.  Gewinnung  und  Absatz  der  Haupthandelswaren
  Haitis  im  Jahre  1908.  .  .  915

—.  —  Gewinnung  und  Verarbeitung  der  Beinwurzsaser
  in  —  1108
Hawaii-Inseln.  Di  Ananaskultur  auf  den  —  .  39
—.—  Außenhandel  der  —  im  Jahre  1907/08  810
—.—  Schiffsverkehr  und  Bahnwesen  der  —  1908.  848
St.  Helena.  Handel  der  Insel  —  1908.  .  840
Indien.  Die  indische  Baumwollernte  1908,09  127.  339

—.—  Das  indische  Baumwollgeschäft  in  den  lestzten
drei  Monaten  1908  ....  232
—.—  Der  indische  Kautschukmarkt.  558
—.—  Aussichten  der  indischen  Vaumwollernte  190910  906
—.—  Der  indische  Jutemarkt  908

tränke  und  Parfümerien  auf  den  Gilbert=  und  —  349
—.—  Verbot  der  Destillation  von  Spirituosen  und

der  Einfuhr  von  Maschinen  usw.  dazu  für  die

Salomons-,  sowie  Gilbert=  und  —.  .  966
Fergana-Gebiet.  Baumwollanbau  im  —.  .  753
Fidschi-Inseln.  Neue  Lotsenordnung  für  die  —.  294
—.—  Kaivorschriften  der  britischen  Kolonie  —  586
—.—  Außenhandel  der  —  1908.  1023
Formosa.  Die  Kampferausfubr  Formosas  im

Jahre  1908.  512
Frankreich.  Handelsvertrag  zi  Frankreich

und  Athiopien  413
—.—  Zollfreie  und  ratgeniinn:  Cinfuhr  aus

Tunis  nach  —  708
—.—  Zollfreie  Einfuhr  von  Wein  aus  srischen

Trauben  von  Tunis  nach  —.  872
—.—  Zollfreie  Zulassung  von  Rindern  aus  den  Gebieten

  am  Senegal,  am  oberen  Senegal  und  am

Niger  nach  —  920

—.—  Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  190910  1105

Japan.  Die  japanische  Seidenkokonsernte  im  Jahre
1908  559
Java.  Eine  Faserindustrie-  Ausstellung  auf  —  1910  868

Kapkolonie.  Beschränkung  der  Einfuhr  von  Bienen,
Honig  und  Wachs  in  die  —
—.—  Die  Bevölkerung  der  —.

76
7.
        <pb n="17" />
        XVII

Lissabon.  Der  Kakaomarkt  im  April  1909.  559
—.—  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Mai  1909  650
—.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Juni  1909  757

—.—  Der  Kakaomarkt  im  Juli  1909  834

70

Kapkolonie.  Aus  dem  Jahresberichte  der  kapländischen

  Staatsbahnen  für  1907  234
—.—  Vieheinfuhr  nach  der  —  -  347
—.  —  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  Oranjeflußkolonie

  nach  Transvaal,  Natal  und  der  —  349
—.—  Erhöhung  der  Kaiabgaben  in  der  —  ..  351
—  —  Maßregeln  zur  Verhütung  der  Einschleppung  ·

von  Rindviehtuberkulose  in  die  —  .  413
—.—  Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Vienenwachs

und  künstlichen  Waben  457
—.—  Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  lebendem  Vieh

von  der  westafritanischen  Küste  nördlich  der  Walsiichbai.

  458
—.—  Einführung  von  Gesegen  der  —  im  Cebier

der  Walfischbai  .  469
—.—  Lizenzgebühren  für  Handlungsreisende  in  der  —  586
—.—  Ernteerträge  der  —  1908/09  757
—.—  Einschränkung  der  Einfuhr  von  Schafen  in  das

rranskei.Gebiet  (Kapkolonie)  759
—.—  Einfuhr  und  Verkauf  von  Düngemiteeln  usw.  758
—.—  Bestimmungen  über  die  Vieheinfuhr.  804
—.—  Anweisungen  für  die  Untersuchung  von  Düngemitteln

  usw.  ..  804
—.—  Einfuhr  von  *  und  kunstlichen

Waben  in  die  —  871

—.—  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  —  nach

Deutsch-Südwestafrika.  .  .1024i
—  —  Verbot  der  Einfuhr  von  gebrauchten  Vienenstöcken

  usw.  nach  der  Kapkolonie  1024
—.—  Schaf=  und  Ziegenzucht  in  der  —  1064
—.—  Der  Finanzabschluß  der  —  für  das  Nechnungsjahr

  vom  1.  Juli  1908  bis  30.  Juni  1909  1104
—.—  Handel  der  —  19008  1109
—.—  Zusatzverordnungen  zum  Düngemittelgesetze  .  1110
—.—  Vorschriften  über  die  Untersuchung  ven  Früchten

vor  der  Ausfuhr  .  ..1157
-——Emfuhtungemer  Zigarenensteuer  in  der  —  .  1158
Katanga-Gebiet.  Die  Wege  nach  Katanga.  (Mit

einer  Kartenskizze.)  .  .612,1113,1158
Kaukasus.  Die  Seidenzucht  im  —  im  Jahre  1908  802
Kentucky.  Beendigung  des  Tabakkrieges  in  —
—.—  Aussichten  für  die  Tabakernte  im  Staate  —.  340
Kongostaat.  Gesetze,  betreffend  die  ÜUbernahme  des

—  durch  Belgien  ......  182
—.—  Außenhandel  des  —  1908  .  1067
Kuba.  Ausbeutung  einer  neuentdeckten  Jutepflanze

in  —.  .  41
—.—  Die  Tabalernte  auf  —  1908  338
—.—  Die  Ananaskultur  auf  —  965

—.—  Anbauversuche  mit  Caravonica=  Baumwolle  auf-—  1154

Lagos-Nigeria.  Eisenbahnbau  in  —  416
Liberia.  Offnung  Liberias  für  den  Handel.  560
—.—  Handel  der  Republik  —  1908.  1022
—.—  Offnung  von  Grand  Ceß  (Liberia)  für  den

Außenhandel.  .  .  1040
Lissabon.  Der  Lissaboner  Kakaomarlt  im  Januar

190;4  293
—.—  Der  Kakaomartt  im  Februar  1909  351
—.—  Der  Kakaomarkt  im  März  1909

455

—.—  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  September  1909  1018

—.—  Der  Kakaomarkt  im  Oktober  1909  1107
Lourengo  Marques.  Postsendungen  nach  —  42
Madagaskar.  Ausfuhrzoll  auf  Rinder  in  —  233
—.—  Ausfuhrzoll  für  Kautschuk  aus  —  415
—.—  Einfuhr  von  Opium  auf—.  458
Malaienstaaten,  Vereinigte.  Handel  und  Schiff.
fahrt  der  Straits  Settlements  und  der  Vereinigten
  —  11068  8888068
Malaiische  Halbinsel.  Kautschukanbau  auf  der
—  1908  ..  ..  3836
Marokko.  Handel  Mogadors  (Marokko)  mit  Hamburg
  im  Jahre  19006  343
—.—  Außenhandel  Marokkos  1908  805
—.—  Waffenschmuggel  an  der  marokkanischen  Küste  972
Mauritius.  Die  Hauptausfuhrartikel  der  Insel  —
Mexiko.  Künstliche  Bewässerung  im  Baumwolldateite
  Mexikos  72
—.—  Die  Gewinnung  von  Zapupefaser  in  —  1909  181
—.—  Anlegung  von  aumwollhaum-Rflanzungen
in  —  341
—.—  Aussichten  für  die  zausntgenin  vom
Palo  Colorado  in.  .  409
—.—  Kakaobau  und  Schokoladefabrikation  in  —  454
—.—  Zur  Kultur  des  Baumwollbaums  in  —  868
—.—  Neues  Verfahren  zur  Gewinnung  von  Guayule=Kauischut
  in  —.  1156
Mittelasien.  Die  Baumwollernte  in  —.  126
—.—  Die  Baumwollernte  in  —  und  Transkaukasien
1908  453
—.—  Die  Baumwollaussaat  in  —  558
—.—  Aussichten  für  die  Baumwollernte  in  —  zu
Ende  August.  .......  963
Mozambique.  Ein=  und  Auofuhr  von  Ibo,  (Mozambique)
  1907.  289
—.—  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Kartoffeln
nach  —  350
—.  Zollbehandlung  von  nasserngepück  an  der
Grenze  von  —  und  Transvaal  350
—.  —  Außenhandel  der  portugiesischen  Kolonie  —  1908  708
—.—  Abkommen,  betr.  die  Handelsbeziehungen
zwischen  Transvaal  und  —.  ...  708
—.—  Die  Veterinärpolizeiverordnung  der  Provinz  —  846
—.—  Eingangszoll  für  Holzwaren  nach  —  966
Natal.  Anbauflächen  und  Produktionsergebnisse  in  —  180
—.—  Einfuhrverbot  für  kranke  Kartoffeln  in  —.  348

—.—  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  Oranjeflußkolonie
  nach  Transvaal,  —  u.  der  Kapkolonie  349
—.—  Eingeborenen-Recht  und  koloniale  Gesetzgebung
in  —.  Mit  einem  Anhang.  587—612
—.—  Handel  Natals  1908.  ...  655
—.—  Lizenzgebühren  für  Handlungoreisende  —  Behandlung
  ihrer  Warenmuster  usw.  —  in  Natal  873
—.—  Aus  dem  Jahresberichte  der  Natalbahnen  für  1908  1028
        <pb n="18" />
        Natal.  Zulassung  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen
und  Straußen  und  Straußeneiern  nach  Deutsch-Südwestafrika

  1168
—.—  Vorschriften  zur  Uberwachung  der  Einfuhr  ausländischer

  Tiere  und  tierischer  Stoffe  1157
—.—  Vorschriften  über  die  Einfuhr  von  tierischem

Dünger  ..  .  1157
—.—  Vorschriften  über  die  Ensie  von  Straußen

und  Straußeneiern.  1157
Neu-Hebriden.  Zollfreie  Einfuhr  von  Erzeugnissen

der  —  nach  den  französischen  Kolonien.  1156
—.—.  Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen  der

—  nach  Frankreich  und  Neu-Kaledonien  1157
Neuseeland.  Der  Bergbau  Neuseelands  70
—.—  Anderung  der  Ausfuhrzölle  Feuseclande  auf

Bau=  und  Nutzholz  346
—.—  Ausfuhrhandel  Neuseelands  1908.  457
—.—  Handel  Neuseelands  1908  655
—.—  Handel  Aucklands  (Neuseeland)  1908.  656
—.—  Gewährung  von  Vorzugszöllen  zwischen  dem

Sudafrikanischen  Zollverein  und  —  760
—.—  Anteil  Deutschlands  am  Außenhandel  Neuseelands

  1908  .  .  .1023
Neusüdwales.  Das  Forstwesen  in  —  70
—.—  Mineraliengewinnung  in  —  19008  557
Niederlande.  Die  niederländische  Handelsflotte  1909  1158
Niederländisch-Indien.  Der  Kakaobau  und

handel  in.  .  .  909
—.—  Kapokkultur  und  handel  in  —  1063

Nord-Nigeria.  Eröffnung  und  Schließung  r  von
Zollstellen  758

—.—  Ausfuhrzölle  auf  Hörner,  Läute  usw.  und

758

lebende  wilde  Tiere  und  Vögel
—.—  Außenhandel  Nord-Nigerias  1907  3842
Nordost-Rhodesia.  Bestimmungen  über  die  Einfuhr
  von  Waffen  und  Munition  nach  —  348
Nyassaland.  Zollfreie  Einluhr  von  unbearbeitetem
Tabak  759
—.—  Aerbot  der  Einfuhr  von  Kartoffeln  .  .  759
—.—  Festsetzung  der  Werte  für  einige  Artikel  zum
Zwecke  der  Aus=  und  Durchfuhr  .  872
Oranjeflußkolonie.  Erlaubnisscheine  für  die
Einfuhr  berauschender  Getränke  in  die  —.  .  76
—.—  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Waffen
und  Munition  nach  der  —  348
—.  —  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  —  nach
Transvaal,  Natal  und  der  Kapkolonie  349
—.—  Ausfuhrverbot  für  Strauße  und  Straußeneier
aus  der  —  414
—.—  Geplante  Beschränkung  der  Cinf  ur  von  srenoländischen
  Tieren  .  ...653
—.  —  Geplante  Beschränkung  der  Einfuhr  von
Schafen  und  Ziegen  aus  verseuchten  Gegenden  654
—.—  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Kartoffeln  6654
—.—  Einfuhr  von  fremdländischen  Tieren  in  die  —  803
—.—  Zolltarifierung  von  Tinkturen  und  medizinischen
Zubereitungen  in  der  —.  872
—.—  Einfuhr  von  Bienenwachs  und  küunstlichen
Waben  in  die  —  1111

XVIII

Papua.
Pernambruco.

 

Ovambo-Land.  Die  Kämpfe  der  Portugiesen  im
—  1904—1907.  (Mit  einer  Kartenskizze.)

Außenhandel  der.  australischen  Kolonie  —

Der  Baumwollmarkt  in  —  1908.

—.—  Ausfuhr  von  ornaubowachs  und  Gummi
über  —  1908

Peru.  Baumwollauofuhr  aus  Piura  (Peru)  1908.

Philippinen.  Handelsverkehr  der  —  mit  Deutschland
  in  den  letzten  Jahren

Portugal.  Das  portugiesische  2  fur
das  Jahr  1909/10.  .  .

—.—  Portugiesische  Cingeborenenpolink.

Portugiesisch.  Ostafrika.  Zollablommen  zwischen
—  und  Transvaal  ..
—.  —  Portugiesische  Cingeborenenpoliukk.

—.—  Ausgleichzoll  für  Zucker  bei  der  Einfuhr  aus
—  nach  Deutschland  ..  .
Pretoria.  Tierärztliche  Konserenz  in  —.
Queensland.  Dampferverbindung  zwischen  —.  und
Curopa

—.—  Die  Baumwollkultur  in  —.

Russisch-Mittelasien  siehe  Nußland.

Rußland.  Gründung  einer  russischen  Erportkammer

—.—  Stand  der  Baumwollsaaten  in  —

—.—  Die  Ernteaussichten  der  Baumwolle  in  —  zum

5./18.  Juli  1909

—.—  Verbrauch  einheimischer  Vaumwolle  in  russischen
Baumwollspinnereien

—.—  Ausfuhr  von  Luzernesamen“  aus  den  minell.
asiatischen  Besitzungen  Rußlands

—.—  Gewinnung  von  Baumwollsaatöl  in  W
Mittelasien

—.—  Die  diesjährige  Voumwollernte  Nußlands

Salomons-Inseln.  Verbot  der  Destillation  von
Spirituosen  und  der  Einfuhr  von  Maschinen  usw.
dazu  für  die  —  sowie  Gilbert=  und  Ellice-Inseln

Sibirien.  Die  Merinoschafzucht  in  —.
Sierra  Leone.  Einfuhrbestimmungen  über  Wassen,
Munition  und  Sprengstoffe
—.—  Einfuhr  von  Feuerwassen,
Sprengstoffen  nach  —
—.—  Zollbehandlung  von  Patentmedizinen  in  —
—.—  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Erolost
stoffen

—.—  Außenhandel  der  britischen  Kolonie  —  1907

—.—  Bestimmungen  über  die  Vorlage  von  Fakturen
in  —

—–.  Bestimmungen  über  die  Verarbeitung  oder  Behandlung
  von  eingeführtem  Tabak

Sikkim.  Die  Kupferminen  in  —

Spanien.  Kakaoeinfuhr  Spaniens  1908.

—.—  Kupfererzgewinnung  Spaniens.

Straits  Settlements.
in  den  —.  .
—.—  Handel  und  Schisfahrt  der  —  und  der  Vereinigten

  Malaienstaaten  1908
Sudan.  Einfuhr  von  Gewehren  im  Gebiet  des  —
—.—  Einfuhrzoll  und  Abgabe  für  Elfenbein  aus

Uganda  und  Belgisch-Kongo

Munition  und

Gambiranbau  und-markt

655,

459
514
40½

45
40½

870

.  1070
.  1070

233
330y0,

1024

614

516

10141

295
706

833

90#

954

.  1014
1153

966
455

414

560

586

707

806

965

1018

801

106

39

868
350

80
        <pb n="19" />
        Sudan.  Flußschiffahrtsordnung  655

—.—  Der  Ausfuhrhandel  des  —  im  Jahre  1908  805

—.—  Der  Einfuhrhandel  des  —  im  Jahre  1908  870

—.—  Gummihandel  im  Sudan  1155

Suez,  Golf  von.  Die  Bohrungen  nach  Petroleum
an  der  südwestlichen  Küste  des  Golfses  von  —

—.—  Der  Suezkanal  und  der  Schiffsverkehr  Port
Saids  im  Jahre  1908  ..

Südafrika.  Zuschlagzölle  auf  Prämienzucker  in  —

Südafrikanischer  Nationalkonvent.  Die  wichtigsten
  Bestimmungen  des  vom  —  ausgearbeiteten
Verfassungsentwurfs  ......

SüdafkikanischetZolcverein.Gewährungvon
Vorzugszöllen  zwischen  dem  —  und  Neuseeland.

Südmarokko.  Die  Olivenernte  in  —  .

Süd-Nigeria.  Erhöhung  der  Spirituosenzölle  in  —

—.—  Verbot  des  Verkaufs  von  bandeisfpirirwofen
in  —  .  ..  ..  ...

——  epcruuosenzölle  txt-.

—.—  Verbot  des  Bertauss  von  —
in  —

—.—  Einfuhr  von  Schießpulver,
Petroleum  nach  —

—.—  Einführung  neuer  Einfuhranmeldungsscheine
in  —

—.—  Feststellung  des  Warenwerts

Süd-Rhodesien.  Bergbaubetrieb  in  —

Südrußland.  Die  Seidenraupenzucht  in  —  im
Jahre  1008

Swasiland.  Vorschriften  fur  die  Behandlung  der
Handlungsreisenden  und  ihrer  Muster  im  —

—.—  Aushebung  der  Fleischzölle,  Zollnachlaß  für
gewisse  Waren  und  Zollfreiheit  für  Erzeigniss
von  Mozambiane  im  —.

Tonga-Inseln.  Augzenhandel  der  –  1908

Transkaukasien.  Die  Baumwollernte  in  Mittelasien
  und  —  1908.

Transvaal.  Zollabkommen  wwi  *
Ostafrika  und  —  .  .

—.—  Die  Goldausbeute  im  —

—.—  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  Oranjeflußkolonie
  nach  —,  Natal  und  der  Kapkolonie

—.—  Zollbehandlung  von  Kasferngepar  an  der
Grenze  von  Mozambique  und  —

—.—  Der  Außenhandel  Transvaals  im  Jahre  1908

—.—  Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen.

—.—  Zollangelegenheiten  .

—.—  Graphitfunde  in  —

——  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  v  von  Früchten

—.—  Der  Kampf  um  den  Transvaalverkehr

—.—  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Kartoffeln

—.—  Einfuhr  von  Bienen,  Honig  und  Wachs

—  —  Abkommen,  betr.  die  bandelsbeziehungen
zwischen  —  und  Mozambique  .

—.—  Der  Außenhandel  Transvaals  1908.

—.—  Einfuhr  von  Pflanzen  nach  —

—.—  Einfuhr  von  Kartoffeln  nach  —

—.—  Staatshaushalt  Transvaals  für  1909/10  .

—.—  Einfuhr  von  Bienen,  Honig  und  Wachs  nach  —

802

927

760
178
348

709
Feuerwaffen  und

.  872
1157
69

651

75

75
657

453

342
349

350
411
44
44
456
458
515
654
654

708
758
760
804
808
872

919

XIX

 

45

 

 

Transvaal.  Der  Kampf  um  den  Transvaalverkehr  876

—.—  Viehbestand  und  Ernteergebnisse  des  —  1908,  1065

—.—  Zulassung  der  Ausfuhr  von  Straußen  und
Straußeneiern  sowie  von  Angoraziegen  nach  Deutsch-Südwestafrika

  1111
Tripolis.  Außenhandel  von  —  im  Jahre  1908  1068
Tunis.  Handel  der  Regentschaft  —  im  Jahre  1907  73
—.—  Zollfreie  und  bonbegunstige  Einfuhr  aus  —

nach  Frankreich  .  708

—.—  Zollfreie  Einfuhr  von  Wein  aus  frischen

Trauben  von  —  nach  Frankreich  873
—.—  Schiffsverkehr  in  den  vafen  der  Negentschaft

–  19008  972
—.—  Fischerei  der  Negentschaft  —  1908.  .  1020
—.—  Zollfreie  Einfuhr  von  Olivenöl  aus  —  nach

Frankreicg  .  1111
Turkestan.  Stand  der  Baumwollsaaten  in  —.  584
Türkei.  Ausfuhr  von  Mohairwolle  aus  der  —  963
Uganda.  Goldfunde  in  —  .  41
—.—  Bestimmungen  über  die  arbier  durch  das

—.Schutzgebiet  233
—.—  Verbot  der  Einfuhr  von  Kaffeepflanzen  und

-bohnen  aus  dem  —-Schutzgebiete  349
—.—  Einfuhr  von  Elfenbein  aus  Belgisch  Kongo  in

das  —-Schutzgebiet  415
—.—  Bestimmungen  über  die  Durchfuhr  durh  das

—  Schutzgebiet  .  .  657
—.—  Außenhandel  Ugandas  1907008  707
—.—  Bestimmungen  über  die  Durchfuhr  durch  das

—.Schutzgebieit  759
Vereinigte  Staaten  von  Amerika.  Enkkornung

  und  Bewegung  der  Baumwollernte  in  den  —  38
—.—  Baumwollernte  der  —  im  Jahre  1908  nach

der  Dezemberschätzung  129

—.—  Baumwollentkörnung  der  Ernte  1808  in  den  177,290
—.—  Die  Baumwollspinnereien  der  —  und  ihr  Rohsiossoerbrauch

  1907/08  .  289
—.—  Außenhandel  der  —  im  Jahre  1908  .  345
—.—  Die  Vernichtung  der  Holzbestände  in  den  —.  346
—.—  Baumwollentkörnung  der  Ernte  1908  in  den  —  511
—.—  Ausfuhr  von  Baumwollsamen  und  daraus

hergestellten  Erzeugnissen  aus  den  —  1908  512
—.—  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  —  Ende

Mai  190009  754
—.—  Schlußbericht  über  die  Baumwollernte  1908

in  den  —.  .  .  755
—.—  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  —  Ende

Juni  1909  .  ..  800

—.—  Eine  Neger-Bildungsanstalt  in  den  —.  .  874
—.—  Handel  der  —  mit  Deuischland  im  Fiskaljahre

1908/09  927
—.—  Erzeugung  und  Verbrauch  von-  2

in  den  —.  964
—.—  Baumwollernte  und  voerbrauch  der  —  1608  0  1015
—.—  Baumwollverarbeitung  im  Südosten  der  —

im  Baumwolljahr  1908,09.  .  .1016
—.—  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  —  Cnde

September  10009.  .  1106

—.  —  Herstellung  von  Guayule—  Kautschut  in  den  —  1156
4
        <pb n="20" />
        Wadai.  Die  Franzosen  in  —

Walfischbai.  Einführung  von  *  der  Kapkolonie
  im  Gebiet  der  —

Westaustralien.  Hafenabgaben  für  den  Hafen
Hopetown  (Westaustralien)  .  ..

—.  —  Der  Außenhandel  Westaustraliens  1908

Witwatersrand  Agriculture  Society.
Landwirtschaftliche  Ausstellung  der  —  zu  Johannesburg
  1909

Zanzibar.  Aufhebung  des  brrneern  zwischen
Großbritannien  und  —

—.—  Der  Schiffoverkehr  im  Hafenr  von  Zanzibar  1908

—  .—  Nelkenausfuhr  Zanzibars  1908

Zentral-Amerika.  Kultur  und  Ausfuhr  der
Banane  in  —.

LCiteratur-Verzeichnis.

Admiralitaätskarten,  Deutsche
Adolf  Friedrich,  Herzog  zu  Mealenburg:  Ins
innerste  Afrika.  Bericht  über  den  Verlauf  der
deutschen  wissenschaftlichen  Zentralafrika-Expedition
1907—1908  (1.  Lieferung  876)

v.  Alten,  Generalleutnant  z.  D.:  Handbuch  für
Heer  und  Flotte.  Enzyklopädie  der  Kriegswissenschaften
  und  verwandter  Gebiete.  Unter  Mitwirkung
von  zahlreichen  Offizieren,  Sanitätsoffizieren,  Beamten,
  Gelehrten,  Technikern,  Künstlern  usw.
herausgegeben  von  —  .  ...

—--—--2und3  Lieferung  561,

Ambronn,  Dr.,  Professor  der  Astronomie,  Domke,
Dr.,  Regierungerat,  unter  Mitwirkung  des  Landmessers
  Böhler:  Astronomisch-geodätische  Hilfstafeln
  zum  Gebrauche  bei  geographischen  Ortsbestimmungen
  und  geodätischen  Ubertragungen.  Mit
15  von  Dr.  Domke  entworfenen  Nomogrammen

Aßmann:  Reichs-Unfallfürsorge  für  die  Reichs-,
Staats=  und  Kommunalbeamten  und  die  zur  polizeilichen
  Hilfeleistung  herangezogenen  Personen.
Ein  sozialpolitischer  Vorschlag  ...

Aus  der  deutschen  Südsee.  Mitteilungen  der
Missionare  vom  heiligsten  Herzen  Jesu.  Band  I:
P.  Matthäus  Rascher,  M.  S.  C.  und  Baining
Land  und  Leute

Aussichten  für  den  Vergbau  i  in  den  deutschen
Kolonien.  Eine  Aufforderung  an  deutsche  Prospektoren
  zur  Betätigung  in  unseren  Kolonien.
Herausgegeben  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee  Fç+*.X))

Backhaus,  Dr.  Das  Verordnungsrecht  in  den
Deutschen  Kolonien.

Barth,  Chr.  G.:  Unsere  Schungebiete  nach  ihren
wirtschaftlichen  Verhältnissen.  Im  Lichte  der  Erdkunde
  dargestellt.  Aus  Natur  und  Geisteswelt,
Sammlung  gemeinverständlicher  Darstellungen

Berger,  Dr.:  In  Afrikas  Wildkammern  als  Forscher
und  Jäger

1115

459

XX

.  1069

514

871

351

658
806
1155

35

355

1028

295
1072

419

467

467

419

 

1115

1159

Bleibtreu:

Burger,  Dr.:
Ursprungs  .......

Challaye,  Félicien:  Le  Congo  français.
duestion  internationale  du  Congo

Claß  und  Graf  v.  Reventlow:  Reinertrag  der
Reichspolitik  seit  1890

Conan  Doyle,  A.:  Das  Kongoverbrechen.  Autorisierte
  deutsche  Ubersetzung  von  C.  Abel-Musgrave

Dahlmann,  S.  J.:  Indische  Fahrten.  2  Bände.
1.  Bd.:  Von  Peking  nach  Benares.  Mit  195
Bildern  auf  52  Tafeln  und  einer  Karte.  2.  Bd.:
Von  Dehli  nach  Rom.  Mit  279  Bildern  auf
59  Tafeln  und  einer  Karte.  (Illustrierte  Bibliothek
der  Länder=  und  Völkerkunde)  .  .

Decken,  Oberleutnant:  Die  Auswanderung  nach
den  deutschen  Kolonten  unter  Berücksichtigung  der
wirtschaftlichen  und  klimatischen  Verhältnisse.  Eine
kolonial-wirtschaftliche  Studie  unter  besonderer
Zugrundelegung  amtlicher  und  halbamtlicher  Veröffentlichungen
  .

Dehn:  Die  Völker  Südosteuropas  und  ihre  politischen
Probleme.  Mit  einer  farbigen  Kartenstizze

Dernburg,  Staatssekretär,  Exzellenz:  Vortrag  über
„Industrielle  Fortschritte  in  den  Kolonien“

—.—  Vortrag  über  „Südwestafrikanische  Eindrücke“

—.—  Zwei  Reden  über  „Deutsch#englische  Interessengemeinschaft
  in  den  Kolonien“  .

Deutsche  Kolonialreich,  Das.  Eine  Länderkunde
der  deutschen  Schutzgebiete.  Unter  Mitarbeit  von
Professor  Dr.  Passarge,  Professor  Dr.  Schultze,
Professor  Dr.  Sievers  und  Dr.  Wegener,  herausgegeben
  von  Professor  Dr.  Meyer.  Erster  Band:
Ostafrika  und  Kamerun

Dewasagajam:  Wie  ich  Tamulenpastor  wurde

Dietz,  Kriegsgerichtsrat:  Archiv  für  Militärrecht.
Herausgegeben  vom  —  in  Rastatt.  I.  Bd.  1.  Heft

Dilger,  Missionar:  Probleme  der  Missionsarbeit
im  heutigen  Indien.  Vortrag

Disziplinarstrafordnung,  Die  —  für  das  Heer
vom  31.  Oktober  1872.  Erläutert  von  H.  Dietz,
Kriegsgerichtsrat  bei  der  28.  Division

Doerpinghaus,  W.:  Deutschlands  Rechte  und
Pflichten  gegenüber  dem  Belgischen  Kongo.  Im
Dienste  einer  Kongogesellschaft  gemachte  GEfahrungen
und  Beobachtungen

Dorsch:  Karte  des  südwestlichen  Teils  von  Kamerun.
In  vier  Blättern

Eckardt:  Zwei  Kriegsjahre  beim  südwestafrikanischen
Train

Erdmann:  Unter  deusscher  Kriegsflagge.  Eine  Erzählung
  über  die  Entwicklung,  Organisation,  Tätigkeit
  und  soziale  sowie  volkswirtschaftliche  Bedeutung
unserer  Kriegsmarine

Fennia.  23.,  24.,  25.,  26.,  27.  Bulletin  de  la
Socictée  de  Geograpbie  de  Finlande

Freimut:  Gedanken  am  Wege.  Reiseplaudereien  aus
Deutsch-Südwestafrika.

Deutschland  und  England  .
Die  französischen  Wörter  germanischen

La

709

43

659

95
104

1093

1115

235

1071

561
        <pb n="21" />
        Friedemann:  Aphorismen  des  Fürsten  Bülow.  Ein
Vademekum  für  das  deutsche  Volk.  Mit  2  Abbildungen.
  .

Gaul:  Finanzrecht  der  deutschen  Schutgebiee.  Unter
besonderer  Berücksichtigung  der  Steuergesetzgebung

Gebhard.  Hannes:  Atlas  de  Statistique  Sociale
sur  les  COommunes  Rurales  de  Finlande  en  1901

—.—  Etendue  des  Terres  Cultivées  et  leur  Repartition.
  Enduèéte  sur  IEconomie  Sociale
dans  les  Communes  Rurales  en  Finlande  1901.
III.  Commission  de  Colonisation  Intérieure

Geißler:  Soldaten-Balladen.  Ein  Buch  fürs  deutsche
Volk.  .  ..  .  ....

Genthe,  Dr.:  Samoa.  Reiseschilderungen.  Mit  einer
Karte.  Herausgegeben  von  Dr.  Georg  Wegener

George:  Das  heutige  Mexiko  und  seine  Kulturfortschritte.
  Mit  34  Tafeln  ....

v.  Gizycki:  Geradeaus.  Ein  Kompaß  für  die  Fahrt
durchs  Leben.  Herausgegeben  von  Kullnick

Goos,  Dr.:  Briefe  und  Tagebuchblälter  des  Generals
Charles  Gordon  of  Khartum.  (Bibliothek  wertvoller
  Memoiren,  Bd.  VIII)  ...

Gutmann:  Dichten  und  Denken  der  Dschagga-  Neger.
Beiträge  zur  ostafrikanischen  Volkskunde

Hagenbeck:  Von  Tieren  und  Menschen.  Erlebnisse
und  Erfahrungen.  Mirn  53  ganzseiligen  Illustrationen
und  101  Abbildungen  im  Text  ....

Handbuch  für  Heer  und  Flotte.  Enzyklopädie
der  Kriegswissenschaften  und  verwandter  Gebiete.
Herausgegeben  von  Georg  v.  Alten,  Generalleutnant
  z.  D.  4.  bis  7.  Lieferung  659,.

Harbart  d.  J.:  England  als  Welmecht  im  zwanzigsten
Jahrhundert.

Hazell's  Annual  kor  1909.  1A1  eyclopaedie  record
  of  men  and  affairs  for  use  in  1909.
Häberle,  Dr.:  Auswanderung  und  Koloniegründungen
  der  Pfälzer  im  18.  Jahrhundert.  Mit
einer  Karte  und  zahlreichen  Abbildungen  und

Kartenskizzen  im  Text.

Hennig,  Dr.:  Die  Welumsegelungsfahrten  des
Kapitäns  James  Cook.  Ein  Auszug  aus  seinen
Tagebüchern.  Mit  8  Bildern  und  1  Karte.
(Bibliothek  denkwürdiger  Reisen,  Bd.  1))

Henoch:  Adolf  Lüderitz.  Eine  biographische  Skizze
nebst  Veröffentlichung  einiger  bisher  unbekannter
Briese..  ...  ....

—.—  Hubert:  Herausgeber  von  Susserotts  illustriertem
  Kolonialkalender  1910

Hey,  Dr.:  Ein  Wegweiser  zur  Bluterneuerung  und
Gesundhaltung

Hüssen,  Dr.  jar.,  Neferendar-  Die  Verfassungsentwicklung
  Transvaals  zur  „Selfgoverning  Colony“.
  Freiburger  Abhandlungen  auf  dem  Gebiete
des  öffentlichen  Rechts,  herausgegeben  von  W.
v.  Rohland,  H.  Nosin,  R.  Schmidt.  Heft  XVI4

Jäckel,  Dr.  jur.  et  phil.:  Die  Landgesellschaften  in
den  deutschen  Schutzgebieten.  Denkschrift  zur  kolonialen
  Landfrage  von  —.  Mit  3  Diagrammen

XXI

1072

615

659

669
Katholische  Heidenmission  der  Gegenwart.

355

78

1071

1072

134

761

517

849

49

135

183

134

658

973

79

 

1159

1071

Jahrbuch  und  Kalender  für  die  Baumwollindustrie
  1909.  Ein  Taschenbuch  mit  praktischen
Ratschlägen  und  Fingerzeigen  für  Fabrikbesitzer,
Direktoren,  Werkmeister,  Aufseher  und  Schüler
sowie  für  Kaufleute  der  Textilbranche,  Makler  und
Pflanzer.  Mit  vielen  Abbildungen

Jerusalem,  Dr.:  Grundsätze  des  französischen  Ko.
lonialrechts

Karten,  Wichtige  —  der  französisch-  asrikanischen

Kolonien.  Herausgegeben  von  dem  Service  Geographique
  et  des  Missions

Die  —.  Im  Zusammenhang  mit  ihrer  großen
Vergangenheit  dargestellt  von  F.  Schwager,
Priester  der  Gesellschaft  des  Göttlichen  Wortes.
IV.  Vorderindien  und  Britisch-Hinterindien.  Mit
Erlaubnis  der  Ordensobern

Kayser  und  Roloff:  Agypten  einst  und  eetz.
Dritte  völlig  neu  bearbeitete  Auflage.  Mit  Titelbild
  in  Farbendruck,  189  Abbildungen  und  1  Karte.
(Jüustr.  Bibliothek  der  Länder=  und  Völkerkunde)

Keller:  Die  Stammesgeschichte  unserer  Haustiere.
Aus  Natur=  und  Geisteswelt,  Sammlung  wissenschaftlich-gemeinverständlicher
  Darstellungen

Kleemann,  Ingenieur:  „Gnom“-Kalender  1909.
13.  Jahrgang

Klein,  Kgl.  Kommerzienrat:
Vortrag

Klössel:  Kleinsiedlung.  Ein  Beitrag  zur  Vesiedlungsfrage
  in  den  deutschen  Schutzgebieten

Koegel:  Die  Kulturbedeutung  der  Mission

v.  Koenig,  Geh.  Leg.  Rat  z.  D.:  bondbuch  des
deutschen  Konsularwesens  ....

Kolonial-Gesetzgebung,  Deutsche.  11.  Band,
Jahrgang  1907.  Herausgegeben  von  dem  Wirkl.
Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner  und  dem
Wirkl.  Legationsrat  Gerstmeyer

Kolonial-Handbuch,  Deutsches.  Nach  anitlichen
Quellen  bearbeitet

Kolonial-Handels-  Adreßbuch  1009.  13.  Jahrg.
Herausgegeben  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee

Kolonial-Kalender,  Deutscher  —  und  siatistisches
Jahrbuch  1909.  Nach  amtlichen  Quellen  neu  bearbeitet.
  21.  Jahrgang  .

Kolonial-Literatur,  Die  deutsche  —  im  Jahre
1907.  Im  Nachtrag:  Kolonial-Literatur  fremder
Völker.  Bisher  zusammengestellt  von  Hauptmann
a.  D.  Brosek,  fortgesetzt  von  H.  Henoch

Kolonialpolitische  Zeitfragen.  Herausgegeben
vom  deutsch-nationalen  Kolonial-Verein.  Heft  II.

Koloniale  Rundschau.  Monatsschrift  für  die
Interessen  unserer  Schutzgebiete  und  ihrer  Bewohner.
Herausgegeben  von  E.  Vohsen,  die  Schriftleitung
hat  D.  Westermann

Kolonie  und  Heimat  in  Wort  und  Bild.  unabhängige
  koloniale  Zeitschrift,  Organ  des  Frauenbundes
  der  Deutschen  bolonalgeselsschalt.  Zweiter
Jahrgang.  1908/09

Eine  Spanienreise.

47

235

295

809

849

134

235
419

43

42

517

134

973
        <pb n="22" />
        Kurth:  Die  Lage  des  Kaffeemarktes  und  die  Kaffeevalorisation.
  Zugleich  3.  Heft  des  6.  Bandes  der
Abhandlungen  des  staatswissenschaftlichen  Seminars
zu  Jena.  Herausgegeben  von  Prof.  Dr.  Pierstorff

Küchler:  Wüstenritte  und  Vulkanbesteigungen  auf
Island.  Mit  dem  Porträt  des  Verfassers,  150
Illustrationen  und  3  Karten  .

Külz,  Dr.:  Die  Selbstverwaltung  für  *2  Süddafrika


Deutsch-  Südafrika  im  25.  Jahre  deutscher
Schutzherrschaft.  Skizzen  und  Beiträge  zur  Geschichte
  Deutsch-Südafrikas=Leßner,

  Hauptmann:  Was
unseren  Kolonien  wissen?  .

Leutwein:  „Du  weitest  Deine  Brust,  der  Blick  wird
freier.“  Kriegs=  und  Wanderfahrten  in  Südwest

Linck:  Diamanten  aus  Südwest.  Afrikanische  Eindrücke
  ...

Lion,  Dr.,  Stabsarzt=  Das  Pfadsinderbuch.  Nach
General  Baden-Powells  Scouting  for  Boys  unter
Mitwukung  von  Offizieren  und  Schulmännern
herausgegeben  von  —  .....

Lohmeyer,  Dr.:  Auf  weiter  Fahr.  Selbsterlebnisse
zur  See  und  zu  Lande.  Deutsche  Marine=  und
Kolonialbibliothek.  Begründet  von  Dr.  Jul.  —,
fortgeführt  von  Admiralitätsrat  Wislicenus.  VI  Bd.

Ludwig  Amadeus  von  Savoyen,  Herzog  der
Abruzzen:  Der  Ruwenzori.  Erforschung  und  erste
Ersteigung  seiner  höchsten  Gipfel.  Herausgegeben
von  Dr.  De  Filippi.  Mit  190  Abbildungen,  darunter
  35  ganzseitigen  Bildern  und  4  Panoramen
sowie  4  Karten  ".-)

Luhmann,  Dr.:  Kakao  und  Schokolade.  Eine  ausführliche
  Beschreibung  der  Herstellung  aller  Kakaopräparate
  und  der  dafür  erforderlichen  Einrich--tungen.
  Mit  68  Abbildungen  im  Text.  .

Marquardsen:  Der  Niger-Benue.  Eine  historischgeographische
  Beschreibung  der  naturlichen  Verbindung
  Nordkameruns  mit  der  Kuste.  Mit  Abbildungen,
  1  Karte  und  2  Tafeln.

May:  Korallen  und  andere  gesteinsbildende  Tiere.
Aus  Natur=  und  Geisteswelt,  Sammlung  wissenschaftlich-gemeinverständlicher
  Darstellungen

Medizinalberichte  über  die  deutschen  Schutzgebiete
  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun,  Togo,  Deutsch-Südwestafrika,
  Neuguinea,  Karolinen,  Marschall-Inseln
  und  Samoa  für  das  Jahr  1907/08.  Herausgegeben
  vom  Reichs-Kolonialamt.

Meerwarth,  H.:  Lebensbilder  aus  der  Tierwelt.
Herausgegeben  von  —.  I.  Band  Säugetiere,
Lieferung  1,  und  I.  Band  Vögel,  Lieferung  1

Meinhof:  Die  sprachliche  Ausbildung  des  Missionars.
Nach  einem  Referat  für  die  aise  Missionslehrerkonferenz
  .

—.  —  Die  Sprache  der  Herero  in  Deutsch-  Suwestafrika.
  Deutsche  Kolonialsprachen.  Band  1.
Meyer,  Professor  Dr.,  Herausgeber  des  We  kes:

„Das  Deutsche  Kolonialreich".

müssen  wir  von

XXII

659

761

235

876

183

43

1071

659

 

1115

355

183

235

467

517

1159

517

973

.  1070

 

 

Meyner:  Die  gegenwärtigen  Unruhen  in  Indien
und  ihre  Bedeutung  für  die  Mission.

Miethe:  Unter  der  Sonne  Oberägyptens.  Neben
den  Pfaden  der  Wissenschaft.  Mit  45  Dreifarbenbildern
  und  163  Netzätzungen  nach  photographischen
Naturaufnahmen  des  Verfassers  .

Müller,  P.:  Bericht  über  die  Missionen  der  rheinischwestfälischen
  Kapuziner-Ordensprovinz  auf  den
Karolinen-,  Marianen=  und  Palau-Inseln.  Den
Wohltätern  dargereicht  von  —.

Nachtrag  zur  Rangliste  der  Kaiserlich  Deusschen
Marine  für  das  Jahr  1909.  Nach  dem  Stande
vom  3.  November  1909.  Auf  Befehl  Seiner  Majestät
  des  Kaisers  und  Königs

Naumann,  Fr.:  Sonnenfahrten.  Bretagne,  Algier,
Tunis,  Venedig,  Assisi,  Florenz,  Budapest,  Tatra

—.—  Das  Volk  der  Denker.  Eine  Ansprache  auf
dem  evangelisch-sozialen  Kongreß  zu  Heilbronn

Niemann,  A.:  Helmut  der  Patrouillenreiter.  Eine
Kriegserzählung  aus  Südwest.  Mit  Abbildungen
und  Originalzeichnungen  von  O.  Merté

Nocht,  Professor  Dr.,  Medizinalrat:
hygiene.  Mit  4  Abbildungen.

Ottmann:  Der  Amateurphotograph  auf  FReisen.
Winke  für  die  Ausrustuns  zum  erfolgreichen
Kameratouristen.

Pogge-Roggow.  Rund  um  Afrika  in  stebzig  Tagen

Preßstimmen.  Koloniale  —  siehe  unter  „Allgemeines“.


Range:  Die  geologischen  Formationen  des  Nama-Landes.


—.—  Reisestudien  in  Grohnama=  Land

Rangliste  der  Königlich  Preußischen  Armee  und
des  XIII.  (Königl.  Württembergischen)  Armeekorps
für  1909.  Nach  dem  Stande  vom  6.  Mai  1909

der  Kaiserlich  Deutschen  Marine  für  das

Jahr  1909.  Mu  einem  Anhange,  enthaltend  die

Deckoffiziere.  Nach  dem  Stande  vom  6.  Mai  1909

von  Beamten  der  Kaiserlich  Deutschen
Marine  für  das  Jahr  1909.  Nach  dem  Stande
vom  15.  Mai  1909  ))

v.  Rautenberg=  Garczynski-,=  Nund  um  Afrika
und  Madagaokar.  Briefe  an  Vetter  Michel

Reimers  Mitteilungen  für  Ansiedler,  Farmer,
Tropenpflanzer,  Beamte,  Kaufleute  und  Forschungsreisende
  in  den  deutschen  Kolonien  und  im  Auslande.
1908.  Heft  4

—.—  1909.  Heft  1  ...

1909Hest3....

Reise,  Eine  —  durch  die  deutschen  Kolonien.
Herausgegeben  von  der  illustrierten  Zeiischrift
„Kolonie  und  Heimat“.  I.  Bd:  Deutsch-Ostafrika.
Mit  2  Karten  und  169  Abbildungen,  darunter
23  ganzseitigen  Bildern  .

Richter,  Professor  Dr.:  Von  Piraten  gesangen
und  andere  Sceabenteuer.  Skizzen  aus  der  Zeit
des  griechischen  Befreiungskrieges  von  NK  Brommy,
Deutschlands  erstem  Admiral.  Mit  Einleitung  neu
herausgegeben  von  —

Tropen-761



658

355

1115

659

709

1115

135

615
615

561

561

615

.  1071

135
355
.  1159

1114

.  1072
        <pb n="23" />
        Rohrbach:  Aus  Südwestafrikas  schweren  Tagen.
Blätter  von  Arbeit  und  Abschied

JNoy:  Als  neu  das  Deutsche  Reich  erstanden  war.
(1871  bis  1900.)  (Amerika  und  die  Zukunft  der
Germanen.)  Deutschlands  Frühling  kehrte  wieder.
Selbsterlebtes  und  Empfundenes  aus  Kriegs=  und
Friedenszeiten.  1846  bis  1900  .

Samassa,  Professor  Dr.:  Die  Besiedelung  Deussch=Ostafrikas


Sassen,  Dr.:  Das  Gesetgebungs-  und  Verordnungsrecht
  in  den  deutschen  Kolonien

Sayur,  Dr.  jur.:  Grundzüge  des  ägyptischen  Staatsrechts
  .

Schachner,  Dr.:
Kultur  .

Schaffrath:  Suͤdscebilder  .  .

Schifj:  Wie  bessern  wir  unsere  Kolonialwirtschaft?
Mit  einem  Anhang:  Wichtige  deutsche  und  fremde
koloniale  Daten.

Schneider,  Jahrbuch  über  die  deutschen  Kolonien.
II.  Jahrgang.  Mit  einem  Bildnisse  des  Staatssekretärs
  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg,
1  Ubersichtskarte  von  Afrika  und  3  Eisenbahnund
  Baumwollkarten  von  Togo,  Kamerun  und
Ostafrika  .....

Schönhärl,  Regierungslehrer:  Volkskundliches
aus  Togo.  Märchen,  Fabeln,  Sprichwörter  und
Rätsel,  Lieder  und  Spiele,  Sagen  und  uschungs:
spiele  der  Ewe-Neger  von  Togo  .  ..

Schultze,  Dr.:  Die  Eroberung  von  Mexico.  Drei
eigenhändige  Berichte  von  Ferdinand  Cortez  an
Kaiser  Karl  V.  Mit  Bildern  und  Plänen.
(Bibliothek  wertooller  Memoiren,  Band  IV)

Schwabe,  Kurd:  Diedeutschen  Kolonien.  250  Farbenphotographien
  nach  der  Natur.  Herausgegeben
von  —.

Schwabe,  Mojor  a.  T  Im  deutschen  Diamantenlande.
  Deutsch-Südwestafrika  von  der  Errichtung
der  deutschen  Herrschaft  bis  zur  Gegenwart  (1884
bis  1910).  Mit  zahlreichen  Abbildungen  und
Skizzen  und  1  Karte  in  Steindruck

Schwarz:  Neue  Preußische  Beamten-  Besoldungsordnung
  vom  26.  Mai  1909  nebst  den  Gesetzen
betr.  Wohnungsgeldzuschuß  und  Kommunalsteuerprivilcg
  der  Beamten,  Elementarlehrer  und  älteren
Kuchendiener.  Mit  ausführlichen  Registern

Seidel:  Grammatik  der  japanischen  Umgangssprache.
Witllungsstücken  und  Wörterverzeichnissen.  3.  Aufl.

—.—  Praktische  Grammatik  der  Hauptsprachen  Deutsch-Südwestafrikas.
  I.  Nama,  II.  Otyiherero,
III.  Oshindonga

Seiner:  Die  wirtschaftsgeographischen  und  politischen
Verhällnisse  des  Caprivizipfels.  Kolonialpolitische
Abhandlungen.  Heft  27/28.

Sembritzki,  Erster  Leiter  der  Gouvernementsschule
zu  Victoria:  Kamerun.  Mit  Illustrationen  u.  1  Karte

Sokolowsky,  Dr.:  Tierakklimatisation.  Eine  biologisch-tierzüchterische
  Studie

2  in  kenn.  z

XXIII

10.9
Roosevelt:  Aus  einer  Rede  —s  in  Britisch-Ostafrika  1024

1071

517
761
973
761
419

79

467

183

134

709

1071

659

183

183

 

876

183

Soskin,  Dr.:

Westermann:

Der  Tropenwirt.  Landwirtschaftlicher
Kalender  für  die  Tropen.  Hilfstaschenbuch  für
den  täglichen  Gebrauch  .......

Sprigade  und  Moisel:  Deutscher  Kolonialatlas
mit  illustriertem  Jahrbuch.  Herausgegeben  auf
Veranlassung  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft

Staudacher:  Die  Friedensblockade.  Ein  Beitrag
zur  Theorie  und  Praxis  der  nichtkriegerischen
Selbsthilse.  Staats=  und  völkerrechtliche  Abhandlungen.
  Band  VII,  Heft  3  1072

Steiner:  Die  Basler  Mission  auf  der  Goldküste.
Mit  Bildern  und  einer  Karte  der  Goldküste

Stillich,  Dr.  O.,  Dozent  an  der  Humboldt-Akademie,
Berlin:  Die  Börse  und  ihre  Geschäfte  1029

Stuhlmann,  Dr.:  Beiträge  zur  Kulturgeschichte  von
Deutsch-Ostafrika  .  .

Süsserotts  illustrierter  Koloniai—  Kalender
1910.  Herausgegeben  von  H.  Henoch.  Mit  einem
Titelbild,  12  Kalenderornamenten  im  Stile  innerafrikanischer
  Eingeborenenkunst,  nach  Originalen
von  H.  M.  Lemme,  einer  Karte  von  Afrika  und
vielen  anderen  Illustrationen

„Tropenpflanzer“,  Organ  des  Kolonial-  Win-,
schaftlichen  Komitees  zu  Berlin.  13.  Jahrgang.
68,  176,  288,  407,  498,  582,  701,  799,  867,

962,  1061,

Von  den

43

517

849

1113

973

1152
Unterricht.  Der  erste  —  auf  Jap.
Patres  der  Mission  ........
Velten,  Dr.  C.,  Prosessor:  Praktische  Suaheli-Grammatik
  nebst  einem  Dertsch  ·  Suaheli·  Worter  ·
verzeichnis  1158
Voelcker,  Dr.,  Regierungsrat  a.  D.:  Die  deutsche
Volkswirtschaft  im  Kriegsfall

Wagemann:  Britisch-westindische  Wirtschaftspolitik
Ein  Beitrag  zur  Beurteilung  moderner  Kolonialprobleme,
  Staats=  und  sozialwissenschaftliche
Forschungen  ..

Weber,  Dr.  F.:  Die  loloniale  Finanzverwaltung.
Kolonialrechtliche  Abhandlungen,  herausgegeben
von  Prof.  Dr.  H.  Naendrup  .  1159

Wentzel  und  Paech:  Photographisches  Reisehandbuch.
  Ein  Ratgeber  für  die  photographische  Ausrüstung
  und  Arbeit  auf  Reisen.  .

Die  Nutzpflanzen  unserer  Kolonien
und  ihre  wirtschaftliche  Bedeutung  für  das  Mutterland.
  Mit  36  farbigen  Tafeln.

—.—  Handbuch  der  Ful-Sprache.  Wörterbuch,  Grammatik,
  Ubungen  und  Texrte  ,

Weyer,  Kapitänleutnant  a.  D.:  Taschenbuch  der
Kriegsflotten.  10.  Jahrgang.  1909.  Unter  teilweiser
  Benutzung  amtlicher  Quellen.  Mit  Schiffsbildern,
  Skizzen  und  Schattenrissen

Wicks:  Britische  Verfassung  und  Verwaltung.  Eine
Beschreibung  des  Ganges  der  englischen  Gesetzgebung
  und  Gesetzausübung  in  Verbindung  mit
einer  Darstellung  der  Funktionen  der  obersten
Beamten  in  jedem  Staatsdepartement.  Aus  dem
Englischen  von  Rud.  Binding  659

134

#u#
G□
*—

1071

561

467

561

79
        <pb n="24" />
        Wiegand,  Wilhelm:  Eine  Erzählung  aus  dem  Leben
eines  deutschen  Soldaten.

de  Wildemann,  E.:  Sciences  2  et
Colonisation  .

Wislicenus,  Admiralitätsrat:  Deutschlands
Seemacht  sonst  und  jetzt.  Nebst  einem  Überblick
über  die  Geschichte  der  Seefahrt  aller  Völker.  Erläutert
  durch  10  farbige  und  89  Textbilder  von
Professor  W.  Stöwer

Wohlrabe,  Dr.:  Die  Nordsee  r  in  Lied-  Spruchund
  Prosa-Schilderung

Ziegler:  We  Germaus  and  our  Britieh  Cousins

Illustrationen  und  Karten.

Karte  von  Deutsch:  Ostafrita.

Zwischen  ..  ....  56  u.
Bilder  von  der  Südbahn.  Zwischen.  64  u
Skizze  zu  dem  Patrouillenritt  des  Leutnants  Kalau

G.  7.  Mikindani.

im  Hofe.  Zwischen.  .  160  u.
Feldtelegraphen-  und  Signalverbindungen  in
Südwestafrika.  Zwischen  .  168  u.

Skizze  zu  dem  Bericht  des  Oberleutnants  Werner
über  eine  Expedition  gegen  die  Haka
Abbildungen  der  Brücke  über  den  Fischftuß.

Zwischen  ..  226  u.
—.—  zu  „Die  Aussichten  der  Gerbstoffproduktion  in
den  deutschen  Kolonien“.  Zwischen.  306  u.
Skizze  zu  dem  Bericht  des  Oberleutnants  Königs
über  „Bongor  und  seine  Heiden“.  ...
—.—  zum  Eisenbahnbau  in  Lagos-Nigeria
Kartenslizze  zu:  „Die  Kämpfe  der  Portugiesen  im
Ovambolande  1904  bis  1907"“.  Zwischen  460  u.

XXIV

761

355

43

761.

135

57
65

161

169

220

227

307

395
418

461

Abbildungen  zu:  „Eine  Studienreise  in  das  tropische
Brasilien“.  Zwischen.  ....  544  u

Karten  kizze  zu:  „Die  Wege  nach  Katanga“.
Zwischen  ...  612  u.

Skizze  zum  Gefecht  bei  Sankola  am  24.  12.  1908

—.—  zu  den  Vulkan=  und  Erdbebenerscheinungen  bei
Buea

Abbildung  des  Kraters  des  Kamerunberges
Zwischen  .  692  u.

Skizze  des  Tsauchab-  Tales  mit  Routenkompaß  aufgenommen
  von  Oberleutnant  Trenk

—.—  des  Sperrgebiets  für  die  Branntweinverordnung
für  Togo

—.—  zu  dem  Reisebericht  des  hwe  v.  Nappard.
Zwischen  .  1006  u.

—.—  zu  dem  Bericht#-  von  Dr.  Range  über  die
Diamantfelder  bei  Lüderitzbucht.  Zwischen  1040  u.

Abbildungen  zu  dem  Bericht  über  die  Diamantk-=felder
  bei  Lüderitzbucht.  Zwischen  .  1040  u.

Besondere  Beilagen.

614
627

632

693

1007

1041

1041

Kolonial-Handels-Adreßbuch  für  1909.  Beilage  zu

Heft  2.
„Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schun,
gebieten.“

1.  Heft  des  XXII.  Bandes  Beilage  zu  Heft  2.

22=  .XXII.  O  :  8.
3.  -  XXII.  —  114.
4.  -—  2XXBXII.  24.

Ergänzungsheft  2  der  „Mitteilungen  aus
den  deutschen  Schutzgebieten“.  Besondere
Beilage  zu  Heft  22.
        <pb n="25" />
        Verzeichnis

der  in  den

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Länder-,  Orts-  und  Volksnamen.
(In  teilweiser  Anlehnung  an  die  Rechtschreibung  auf  den  Kiepertschen  Karten.)

Ostafrika.

Amani,  Ort  314,  320,  449,  482,
962,  1125.
Aruscha,  Ort  798.

Bagamojo,  Ort,  Zollstelle  27,  59,
174,  331,  391,  448,  450.  493,  528.
625.  780.  860,  997,  1148.

Bagamojo-Bezirk  103,  248,  374,
426,  1144.

Bamanduwa,  Ort  779.

Bantu-Völker  23.

Behobeho,  Ort  248.

Berege,  Ort  1052.

Bismarckburg,  Ort,  Zollstelle  26,
121,  392,  447,  527,  624.

Boma-Wald  219.

Buiko,  Ort  119,  578,  955,  1010,
1073,  1099.

Zuko-Berge  219.

Bukoba,  Ort,  Zollstelle  26,  79,  121,
392,  447,  527,  624.

Geraragua,  Ort  797.
Gomberenga-Fluß  534.
Gombo-See  634.

Hehe,  Volk  24,  25
Himo,  der  314.

Ibofue,  Fluß  248.
Ifiamba-Berge  248.
Irangi,  Landschaft  729.
Iringa-Bezirk  248,  261.

Fringa,  Station  248,  261,  1125.

 

Bukoba-Bezirk  99,  448,  449,  535,

1052,  1144.
Chagongwe-Wald  219.

Daressalam,  Ort,  Zollstelle  27,  53,
56,  59,  79,  174,  247,  248,  261,
307,  308,  317,  320,  321,  322,  331,
365,  367,  370,  372,  374,  375,  390,
391,  426,  448,  449,  450.  484,  485,
493,  526,  528,  533,  534,  535,  577,
624,  625,  769,  776,  780,  793,  857.
860,  924,  925,  969,  994,  997,  1010,
1052,  1073,  1101,  1122,  1124,  1143,.
1148.

Daressalam-Bezirk  374,  426,
1144.

Diongoja,  Ort  248.

Emin  Pascha-Golf  316.

 

Itumba-Berge  218.
Itumba,  Missionsstation  219.

Kagera,  Fluß  102.

Kamangira,  Ort  248.

Kange,  Pflanzung  792.

Kasikasi,  Landschaft  954.

Kavolo-Berge  248.

Kdatu,  Ort  248.

Kengimono-Berge  248.

Kibira-Fluß  248.

Kibohöhe,  Ort  795.

Kiboscho,  Ort  795.

Kidete,  Station  527,  688,  890,  954,
994,  1010,  1052.

Kidete,  Fluß  534.

Kidohe-Wald  219.

Kiduni,  Plantage  67,  68.

Kifulu,  Versuchsfarm  794.

Kigali,  Ort  135.

Kigobe,  Ort  248.

Kikafu,  Fluß  795,  797.

Kikogwe,  Pflanzung  792.

Kikombo,  Ort  526.

Kilimandscharo,  Berg  99,  101,
533,  795,  796,  797,  1099.

Kilimanjaro-Gebiet  795.

Kilimatinde,  Bezirk  312,  316,  1144.

Kilimatinde,  Ort  526,  624,  687,
779,  954,  1052.

Kilossa,  Ort  96,  391,  450,  487,  532,
534,  535,  561,  577,  624,  794,  954,
955,  1010,  1052,  1060.

Kilossa-Bezirk  218,  219.

Kilwa,  Ort,  Zollstelle  27,  59,  174,
247,  331,  391,  493,  528,  625,  780.
860,  997,  1125,  1148.

Kilwa-Bezirk  247,  308,  374,  426,
448,  1011,  1144.

Kimagai-See  534.

Kimagai,  Ort  779,  1052,  1053.

Kimamba,  Station  487,  526,  577,
688,  954,  955.

Kingani,  Fluß  98.
Kinyasunge,  Fluß  534.

Kionga,  Ort,  Zollposten  56,  58.
Kionga-Distrikt  d7,  58.
Kirambo-Bach  248.

Kisaki,  Ort  98.

Kisigo-Fluß  248.

Kissara,  Ort  248.

Kissauke  450.

Kisungi-Berg  218.
Kondoa,  Station  687,  954,  1053.
Korogwe,  Ort  1099,  1125.

Lamu,  Ort  307,  308.

Langenburg,  Neu-,  Ort,  Zollstelle

26,  121,  392,  447.  448,  527,  624.
Langenburg,  Bezirk  248,  426.
Langenburg,  Neu-,  Bezirk  214.
Lichwajwa,  Farm  66,  68.

Lindi,  Ort,  Zollstelle  27,  58,  59,  174,

331,  391,  450,  493,  528,  625,  688,
780,  860,  997,  1148.
Lindi-Bezirk  66,  95,  308,  374,  426.
Liwale,  Ort  247.
Liwale-Bach  247,  248.
Longuza,  Pflanzung  792.
Luenghera-Tal  231.
Lukinguru-Fluß  248.
        <pb n="26" />
        Madschame,  Ort  798.

Mafleta,  Ott  248.

Mahenge,  Bezirk  248,  1144.

Majani,  Plantage  66,  67,  68.

Makuyuni,  Ort  450.

MamiwaBerge  219.

Mangati,  Landschaft  729.

Manyoni,  Ort  779.

Marago-Opuni,  Ort  248.

Massai,  Volksstamm  100,  219,  729.

Massai-Steppe  219,  729.

Matanaganga-Berge  248.

Matandu-Fluß  247.

Mbahi,  Ort  526.

Mbulu,  Landschaft  729.

Mdjonga-Fluß  248.

Meru-Berg  1099.

Mihindo-Bach  219.

Mikindani,  Ort  56.

Mikindani-Bezirk  66.

Mikwi,  Ortschaft  57.

Mkatta-Fluß  392,  487,  526,  534,
1060.

Mkatta,  Station,  Bahnhof  391,  392,
487,  779,  954,  1052.

Mkatta-Steppe  448,  534,  954,
1052,  1060,  1061.

Mkindo-Bach  (Mto  ya  mawe)  248.

Mkingongi-Berge  248.

Mkumbara,  Ort  119,  261.

Mlagarassi-Fluß  532.

Mlali-Berge  218.

Mnujera-Berge  219.

Mohoro,  Bezirk  96,  248,  450,  1011,
1144.

Mombo,  Ort  119,  248,  261,  578,
795,  797,  925,  955,  1099,  1125.

Mombo-Pflanzung  449.

Morogoro,  Ort  79,  98,  100,  119,
174,  261,  390,  450,  484,  485,  526,
533,  534,  561,  577,  624,  688.  793.
859,  890,  954,  955,  1010,  1052,
1101,  1125,  1143.

Morogoro-Bezirk  103,  218,  219,
248,  374,  426,  794,  1143,  1144.

Moschi,  Ort,  Zollstelle  26,  121,  314,
392,  447,  448,  527,  624,  955,  1010,
1099.

Moschi,  Bezirk  248,  249,  426,  450,
795,  797,  1144.

Mpambilile-Höhenzug  ö7.

Mpan  ganya,  Ort  535.

Mpapua,  Station  218,  219,  450,
535,  624,  954.

Mpapua,  Bezirk  248,  219,  312,  1143,
1144.

Mroka,  Ort  248.

Mseleko-Bach  248.

Msente,  Ort  218.

 

XXVI

Mseta-Bach  219.
Msolwe-Bach  248.
Mslwero-kwa-Mkirtra,  Ort  248.
Mtingi,  Pflanzung  450.
Mto-ya-mawe,  Dorf  248.
Mtwara,  Plantage  67,  68.
Muansa,  Ort,  Zollstelle  26,  79,  98,
121,  392,  447,  448,  527,  624,  1125.
Muansa--Bezirk  316,  426,  1144.
Mueia,  Ort,  Zollstelle  527,  624.
Muhesa,  Ort  1099.
Muinisagara,  Bahnhof  779,  954,
1052,  1053.

Mukondokwa,  Fluß  448,  487,  534.

1060.

Mukondokwa-Tal  1052.

Muoa,  Pflanzung  792.

Mvuni,  Dorf  248.

Mwaja,  Ort,  Zollstelle  26,  121,  392,
447.

Mwine-Sagara,  Ort  535.

Mwita,  Plantage  67,  68.

Myombo-Wald  219.

Naitivi-See  66.

Naitivi,  Plantage  66,  67,  68.
Ndungu,  Pflanzung  449.
Nera,  Landschaft  96.
Ngambo,  Pflanzung  231,  232.
Ngerengere,  Ort  79,  793.
Ngerengere-Fluß  392.
Ngongo-Bach  66.
Nguru-Gebirge  103,  248.
Niekuru-Fluß  219.
Rsuhe-See  534.
Nyansa-See  1013.
Nyassa-See  248,  632.
Nyassa-Gebiet  214.

Olmolog,  der  795.
Pangani,  Ort,  Zollstelle  27,  59

Rufiij-Fluß  95,  96,  98,  248,  448.
Rufiyi-Delta  307,  326.
Rufiyi-Bezirk  374,  426,  535.
Ruhudje-Fluß  248.

Ruvu-Fluß  794.

Sadani-Bezirk  95.

Sadani,  Ort  448,  450,  534.

Same,  Ort  248,  1010.

Schirati,  Ort,  Zollstelle  26,  79,  121,
392,  447,  527,  624.

Schirati-Bezirk  98.

Schuberthof,  Plantage  95,  450.

Sekenke,  Ort  532.

Sekenke-Revier  103.

Sima-Fluß  534.

Singa-Fluß  247.

Ssongea,  Ort,  Zollstelle  26,  121,
392,  447,  627,  624.

Ssongea-Bezirk  426.

Ssongwe-Fluß  248.

Suaheli-Neger  22,  23,  24,  25.

Sumbasi-Fluß  248.

Tabora,  Ort  119,  485,  533,  624.
644,  793,  954,  1052,  1101,  1126.
Tabora-Bezirk  316,  426,  1144.

Tame-(Kitangi-)  Fluß  218,  219,

248.

Tandangongoro-See  68.

Tanga,  Ort,  Zollstelle  27,  59,  174,
261,  331,  391,  426,  448,  450,  471.
493,  528,  625,  780.  795,  797,  860,
924,  925,  993,  997,  1099,  1125,
1148.

Tanga-Bezirk  96,  308,  374,  426,
1144.

Tanganjika-See  97,  532,  1144.

174,  331,  391,  493,  528.  533,  625,

780,  860,  997,  1125,  1148.
Pangani-Bezirk  96,  308,  374,  426,
1144.
Pangani-Fluß  248.
Pangani-Schnellen  248.
Pare-Gebirge  248,  1099.
Ponera-Berg  219.

Rau,  Fluß  797.

Rowuma,  Fluß  56,  57,  58.

Ruaha-Fluß  534.

Ruaha,  Großer,  Fluß  248.

Ruaha,  Kleiner,  Fluß  248.

Ruaha-Nyera-Fluß  248.

Ruanda,  Sultanat  101,  102,  135,  374,
1144.

Rubeho,  Hochland  von  534.

Rudege,  Ort  248.

Tendaguru-Platcau  688,  689.
Tendiga-Sumpf  1060.
Thomsen-Straße  248.
Tshiya-Bach  248.

Tura,  Ort  1052.

Turiani,  Ort  218.

Ubena-Posten  261.

Udeka-Bach  248.

Udjidji,  Ort,  Zollstelle  26,  121,  392,
447,  527.  624.  1052.

Usiome-Berg  728.

Ufiome,  Groß-,  Landschaft  728,  729.

Ugogo-Land,  das  534.

Ulambo-Bach  248.

Ulanga-Ebene  98.

Ulanga-Fluß  248.

Uluguru-Gebirge  103,  532,  1013.

Ungoni-Bezirk  318.

Ungunun-Berge  634.

Union,  Pflanzung  791.

Uniamwesi,  Landschaft  96.
        <pb n="27" />
        Unjika-Posten,  Zollstelle  26,  121,
392,  447,  527,  624.

Urundi,  Landschaft  25,  97,  120,  374,
1144.

Usagara-Gebirge  219,  534.

Usambara,  Landschaft  99.

Usambara,  Ost-,  Landschaft  99,  320,
1099.

Usambara,  West-,  Landschaft  99,
320,  1099.

Usambara-Eisenbahn  59,  119,
261,  533,  577,  955,  1010,  1099,
1121.

Usambara-Gebirge  314,  925.

Useguha,  Landschaft  96.

Usumbura,  Ort,  Zollstelle  25,  26,
121,  392,  447.  527,  624.

VBiktoria-Nyanza  (See)  22,  24,  79,
96,  97,  102,  448,  449,  450.  1099.

Wadschagga,  Volk  798.

Wasiome,  Volk  729.

Wagaya,  Volk  100.

Wagogo,  Volksstamm  100,  1052.

Wahehe,  Volksstamm  100,  219.

Waluguru,  Volk  1052.

Wami-Fluß  248,  1060.

Wanyamwesi  100,  1052.

Warombo,  Volk  798.

Wasekuma,  Volk  1052.

Basuaheli,  Volk  56,  1052.

Wasukuma,  Volksstamm  100.

Wau-Fluß  795.

Wembere-Steppe  632.

Wiedhafen,  Ort,  Zollstelle  26,  121,
392,  447,  527,  624.

Viegand,  Pflanzung  96.

Wilhelmstal-Bezirk  99,  248,  374,
426.  1144.

Wilhelmstal,  Ort  314,  561,  1125.

Wota,  Ort  248.

Wota-Gebirge  219.

Wugiri,  Ort  925,  1125,  1159.

Bamulenge-(Merenge-)  Berge
248.

Kamerun.

Abongmbang,  Ort  1136.
Adamaua-Bezirk  96.
Adamaua,  Ort  1149.
Akonolinga,  Ort  730.
Assebam,  Ort  494.
Assumbo,  Volksstamm  1149.
Atscho,  Volksstamm  1149.

Bakoko-Gebiet  865.
Bakossi-Gebiet  865.
Bakundu-Gebiet  865.

Bundaku  ba  nambele,  Ort  861.

 

–––———

XXVII

Bakwiri,  Volk  628.
Bali-Gebiet  1011.
Balong-Gebiet  865.
Bambuko-Land  630.
Bamum-Gebiet  1011.
Bana-Heiden  397.
Bane-Gebiet  958.
Bane-Volk  397.
Banjo-Träger  220,  221.
Bare,  Ort  1134.
Basa-Gebiet  865.
Baschu,  Ort  1147,  1148.
Befo-Gebiet  865.
Bekelle,  Volk  730,  959.
Bekili,  Ort  863.
Bell-Akwa-Straße  998.
Bentong,  Dorf  221.
Bentong-Leute  221.
Benue-Fluß  1013.
Beseke-Bach  998.

ZBibundi,  Plantage  698,  699.

Birmi-Volk  393.
Bomana-Vorwerk  698.
Bonaberi,  Ort  860,  1150.
Bonakanda,  Dorf  631,  632.
Bonepuba,  Ort  890.
Bonepupa,  Ort  998.

Bongor,  Ort,  Zollamt  173,  221.

Bongor-Bezirk  393,  394,  396,  397.
Boniadicombo,  Ort  451.

Buar,  Dorf  220,  221.

Buar-Leute  220,  221.

Busa,  Stadt  87,  88,  244,  451,  628,
629,  630,  631,  632,  683,  718,  860,
863,  887,  981.

Bugudum-Heidenstamm  393.

Bukwa,  Dorf  221.

Bungung,  Dorf  221.

Buowa,  Dorf  631.

Campo,  Ort,  Zollamt  277,  278,  328,
530,.  633.
Croß-Schnellen  624.

Dengdeng,  Bezirk  538.

Dibamba,  Fluß  890,  998.  1010.

Dibombe,  Fluß  328,  533,  577,  860,
1149.

Dikoa,  Ort,  Zollamt  61,  173,  221.

Diah-Fluß  730.

Djukum-Volk  1148.

Diungo-Feld  1149.

Donga-Fluß  204.

Dschang-Gebiet  628.

Duala,  Stadt,  Zollamt  119,  277,

278,  328,  452,  530,  533,  628,  629,
630,  633,  697,  718,  730,  890,  924,
969,  970,  998,  1009,  1103,  1133,
1148.

Dume-Bezirk  729,  1028,  1136.

 

 

Sbolova,  Ort  1136.

Edea,  Stadt  99,  533,  536,  718,  864,
866,  890,  998,  1009,  1010,  1134.

Edea-Bezirk  865.

Ekona,  Ort  451.

Ekona  Lälo,  Ort  631.

Esosung,  Ort  364.

Esum,  Volk  730.

Etam,  Ort  864.

Jan,  Volksstämme  730.
Fulbe-Volk  393.

Fullahs,  Volk  220,  393,  394.
Fulum,  Volk  393.

Gahar-Heidenstamm  393,  396.
Garua,  Ort,  Zollamt  61,  173,  221,
277,  278,  445,  446,  623.
Giddan  sama,  Ort  204.
Gissei-Heidenstamm  393.
Gumei-Heidenstamm  393,  396.

Haussa-Volk  393,  394,  539,  1148.
Isongo,  Plantage  698,  699

Jabassi,  Ort  1134.

Japoma,  Ort  998.

Jaunde-Bezirk  98,  958.

Jaunde-Volk  397.

Jaunde,  Station  729,  730,  924.

Jebekolle,  Volk  730.

Jekabba,  Volksstamm  730.

Jengone,  Volk  730.

Johann-Albrechtshöhe,  Station
295,  630,  631,  861,  863.

Kaka,  Volksstamm  219,  221.

Kaka-Gebiet  220.

Kalfu,  Lamidat  393.

Kamerun-Berg  99,  628,  629,  630,
631,  633.

Kamerun-Berg,  Kleiner  633.

Katsena-Fluß  1148.

Kele-Fluß  536.

Kongo-Fluß  230.

Ködjir,  Dorf  221.

Kribi,  Ort,  Zollamt  230,  277,  278,
328,  530,  633,  924,  1133,  1134,
1135.

Kukum,  Ort  864.

Kumba,  Ort  863.

Kusseri,  Ort,  Zollamt  61,  173,  221,

396,  445,  446,  575.

Likoko,  Dorf  630,  631.
Lobetal,  Ort  1134.
Logone-Fluß  394,  396,  398.
Lolodorf,  Ort  1136.
Lomie-Bezirk  493.

Lomie,  Ort  493,  494,  1136.

Longe-Mapfok.  Fluß  730,  959.
        <pb n="28" />
        Longji,  Ort  1136.
Lum,  Ort  1103,  1149.

Mabea-Leute  729.

Majuka,  Ort  451.

Maka,  Volksstamm  729,  730,  958.

Maka-Gebiet  730.

Malimba,  Ort  993.

Mandara=  ebiet  394.

Manenguba-Bahn  97,  98,  328,
533,  577,  860,  864,  1009,  1149.

Manenguba-Berge  536.

Manenguba,  Ort  99.

Mangundu,  Dorf  631.

Mbem,  Dorfs  220.

Mbem-Leute  220.

Melib,  Dorf  221.

Mendif,  Lamidat  393.

Menkor,  Dorf  220,  221.

Modabum,  Ort  204.

Mohena,  Volk  393.

Mokona,  Dorf  630.

Mokundange,  Plantage  698,  699.

Molundu,  Ort,  Zollamt  61,  173,
221,  230,  278,  445.  446,  493,  494.
1136.

Molyko,  Ort  451.

Mombe-Bach  328.

Möve-See  861.

Mpundu,  Ort  636,  861.

Muenga,  Dorf  631.

Mujuka,  Ort  861.

Mukonje-Pflanzungsöl,  863,  864,
1150.

Mundame,  Ort  536,  861,  864.

Mungo-Fluß  536,  861.
Mungo-Schnellen  536.
Mungo-Gebiet  865.
Musgum=  (Mussfug-)
stamm  393,  397.
Musgum-Dorf  394.
Muyuka,  Haltestelle  577.
Mwe,  Dorf  220.  "
Mwe-Leute  220.

Nassarao,  Ort  1147.

Nbamba,  Ort  861.

Ndo,  Ort  861.

Ngala-Fluß  394.

Ngeme,  Ort  699.

Ngumba,  Volk  729.

Ngusi,  Ort  864.

Njasosso,  Ort  536,  864.

Nijem-Gebiet  493.

RNiem-Leute  493,  494,  729.

Niong-Fluß  (Niong)  119,  204,
730,  1010.

Nkele,  Fluß  998.

Nkonge-nkeng,  Ort  864,  865.

Heiden-XXVIII



Nlohe,  Ort  1150.
Rssanakang,  Ort,  Zollamt  277,  278,
445,  446.

RNRtem,  Ort  219,  221.

Nyanga,  Ort  1134.
Nyombe,  Ort  1103.

Ossidinge-Bezirk  103,  532.
Penja,  Dorf  864,  1149.

Rio  del  Rey,  Ort,  Zollamt  277,

278,  328,  530,  630,  633,  1147.
Robert-Meyer  Krater  631,  632.

Sanaga-Fluß  533,  536,  539,  730,
864,  865,  890,  1010.

Sangmelima,  Ort  1136.

Sankola,  Ort  1149.

Sombu,  Ort  730.

Song-mbo,  Ort  864

Soppo  (Zwingenbergerhof)y,  Ort
204,  451,  575,  628,  629.  ·

Suellaba,  Ort  924.

Tiko,  Ort  628,  629,  630.
Tsad-See  394,  398,  1147.
Tsadsee-Länder  394,  398.
Tuburi-Sümpfe  398.

Victoria,  Ort,  Zollamt  216,  277,

278,  328,  451,  498,  530,  628,  629,.
630,  633,  860,  924,  952,  981,  1133,
1135.

Widimenge,  Ort  533.
Wina-Heidenstamm  393.

l
Mundec,  Haltestelle  577,  864,  877.  Wotutu,  Ort  451.

Wulgo,  Ort  394.

Mulija-Heidenstamm  393,  396.

Wute,  Volk  730.

Togo.

Adaklu,  Fluß  169.

Agbanake,  Ort,  Zollamt  61,  123,
277,  329,  443,  529,  635,  824,  892,
1004,  1103.

Agbato,  Fluß  822,  1001.

Agome,  Landschaft  170.

Agome-Palime,  Ort,  Zollhebestelle

61,  123,  277,  329,  443,  529,  635,
824,  892,  1004,  1103.
Agu-Gebirge  441,  442.
Aguewe,  Ort  122.
Aka-Wasserfall  442.
Akposso,  Landschaft  170.
Akposso-Leute  634.
Anecho,  Ort,  Zollamt  61,  123,  277,
329,  399,  400,  401,  443,  529,  533.
779,  921,  923,  924,  956,  1123.

 

 

 

*
1
"

Anecho,  Bezirk  168,  274,  399,  447,,
529,  634,  731,  823,  892,  1001.
Atakpame,  Ort  16,  119,  121,  122,
168,  355,  532,  533,  698,  732,  923,

1009.

Atakpame,  Bezirk  122,  168,  274.
399,  447,  529,  634,  731,  823,  866.
892.  1001.

Atakpame-Leute  892.

Au-Fluß  885.

Awetonun,  Versuchspflanzung  866.

Badji,  Halbinsel  von  400.
Bagida,  Ort  302.

Bagida,  Vorwerk  745.
Banjeli,  Ort  121,  532,  732.
Bassari,  Ort  121.
Bassari,  Bezirk  634.
Bassari,  Volksstamm  732.
Baumann-Spitze  441.
Boem,  Landschaft  866.

Borada,  Landschaft  170.

Buem,  Landschaft  169,  170.

Dapong-Volk  732.

Dawie,  Haletestelle  168.
Diabotaure,  Ort  121.
Dianipe,  Ort  169.
Die-Gando,  Ort  581.
Djigbe,  Ort  441.

Ele,  Ort  169.

Fasau,  Ort  885.
Fodome,  Landschaft  170.

Gadja,  Ort  442.

Game,  Ort  121,  633,  823,  1009.
Gbedschigbe,  Landschaft  170.
Gbele,  Landschaft  169,  170.

Haho,  Fluß  823.

Haho-Uferwald  442.

Hausberg,  der  169,  170,  171.

Ho,  Ort,  Zollhebestelle  61,  123,  277,
329,  443,  529,  635,  824,  892,
1004,  1103.

Jendi-Bezirk  634.
Jendi,  Ort  885.

Kabre,  Volksstamm  732.
Kabure-Volk  634,  731,  823.
Kara-Keran,  Fluß  732.
Kena-Fluß  885.

Kete-Kratschi,  Ort,  Zollhebestelle
61,  123,  169,  277,  329,  443,  529.
635,  824,  892,  1004,  1103.

Kete-Kratschi,  Bezirk  447.

Kjirkjiri,  Ort  581.

Klonn,  Landschaft  170.

Kolenu,  Ort  169.
        <pb n="29" />
        Kolo-Fluß  274,  731,  822,  891.
Konkomba-Volksstamm  732.
Kpalawe,  Landschaft  170.

Kpandu,  Ort,  Zollhebestelle  61,  123,

169,  170,  277,  329,  443,  529,  635,

824,  892,  1004,  1103.
Kpandu,  Landschaft  170.
Kpedji,  Ort  448,  535,  866.
Kpeme,  Pflanzung  745.
Kratschi,  Landschaft  170.
Kulpanga,  Ort  885.
Kulukpene.  Fluß  885.
Kuma-Hochebene  171.
Kuni-Fluß  731,  822,  891.
Kuschuntu,  Ort  732.

Langabu,  Ort  121.

Lawie,  Landschaft  170.

Leglebi,  Landschaft  170.

Liati,  Landschoft  170.

Lili-Fluß  168,  274,  399,  529,  731,
822,  823,  891,  1001.

 

XXIX
Oagbe,  Ort  441.
Oti-Fluß  732,  885.

Palime,  Ort  122,  169,  170,  171,
441,  443,  533,  779,  923,  924,  957,
1009,  1123.

Pessi,  Ort  732.

Porto-Seguro,  Ort  302,  355.

Sagada-Kreis  447.
Sagbangu,  Ort  885.

Sangmamba,  Ort  885.

Sansane-Mangu,  Station  634.

Sansugu,  Ort  885.

Schio-Fluß  122,  168,  274.  398,  399,
529,  533,  634,  731,  822,  823,  891.

Schio-Niederung  122.

Lilikovhe,  Wasserstation  822,  892,

1001.
Lome,  Stadt,  Zollamt  16,  18,  20,

60,  61,  89,  119,  121,  122,  123,

168,  169,  274,  277,  302,  329,  355,
399,  441,  442,  443.  481,  528,  529.
533,  634,  635,  684,  697,  698,  719,
731,  732,  769,  776,  779,  780,  823,.

Segberu,  Ort  885.

Sokode,  Bezirk  122,  168,  274,  399,
44,  529,  581,  634,  731,  732,  823.
892.  923,  1001.

Sokode,  Ort  183,  295,  355

Sokode-Bassari,  Station  634.

Ssodo,  Ort  169.

824,  886,  887,  892,  923,  924,  955,

956.  957,  1004,  1009,  1103,  1123,
1136.

Lome-Bezirk  447.
Lome-Land-Bezirk  274,  399,  406,
529,  634,  731,  823,  892,  1001.

Losio,  Volksstamm  732,  823.

Mangu,  Bezirk  122,  168,  274,  399,
447,  634,  731,  732,  823,  892,  923,
1001.

Mangu-Leute  634,  731,  892.

Misahöhe,  Bezirk  168,  169,  170,
274,  399.  447,  529,  634,  731,  823,
892,  1001.

Tamberma,  Volksstamm  732.

Tetetu,  Ort,  Zollhebestelle  61,  123,
277,  329,  443,  529,  635,  824,  892,
1004,  1103.  .

Tim-Volksstamm  732.

Togblekoohe,  Ort  168,  274,  398,
528.

Tokpli,  Ort,  Zollamt  61,  123,  277,
329,  443,  529,  635,  824,  892,
1004,  1103.

Towe,  Landschaft  170.

Misahöhe,  Ort  169,  170,  442,  443,

732.
Mo-Fluß  732,  885.
Moba-Volk  732.
Monu-Ebene  532.
Monu  (Niala)-Fluß  885.
Noschi,  Landschaft  170.

Naola-Fluß  885.
Njangbo,  Landschaft  170.

Tschalo,  Ort  885.

Tschopowa,  Ort  732.

Tsewie,  Station  122,  168,  274,  399,
529,  823,  1009.

We,  Landschaft  170.
Woadse,  Landschaft  170.
Worawora,  Ort  169.
Worawora,  Landschaft  170.

Südwestafriha.

Abosib-Revier  160.

Noepe,  Ort,  Zollamt  61,  123,  277,

329,  443,  529,  635,  824,  892,
1004,  1103.
Nuatjä,  Ort  96,  442,  1009.
Nuatjä=  Kreis  447.

Aiais,  Groß-,  Ort  159.

Ai#ais,  Klein-,  Ort  159.

Aitsas,  Ort  786.

Akanous,  Station  31.

Amalia,  Ort  165.

Ambo-Land  1011.

Angwigarub,  Ort  161,  162,  163.

Anichab,  Ort  111,  1006.

Arahoab,  Ort  27,  28,  29,  31,  183,
824.

Areb,  Ort  167.
Ariaurs,  Farm  856.

Aris,  Ort,  Station  167,  787.

Aritsaub,  Ort  787.

Arochab-Revier  160.

Arricsdrift,  Ort  163.

Auas-Berge  785.

Auboris,  Ort  1005.

Aukas,  Ort  787.

Aunis,  Ort  1004.

Auns,  Ort  786,  787.

Auob,  Fluß  27,  28,  29,  825.

Aus,  Ort  4,  152,  164,  167,  267,
1040,  1045.

Außenkehr,  Ort  158.

Averas,  Farm  856.

Awasab,  Ort  295.

Awasib,  Ort  1004,  1006.

Awasib-Berge  1004,  1005.

Backrevier,  Farm  856.

Bastards,  Volksstamm  62,  63,  113,
222,  224,  402,  404,  815,  816,
1012.

Begus,  Ort  786

Bergdamara,  (Klippkassern)  Volksstamm
  62,  63,  113,  222,  224,  402,
404,  825,  828,  829.

Berseba-Gebiet  166,  167,  646,  647.

Berseba,  Ort  135,  167,  973,  1043.

Berseba-Leute  113.

Bethanien-Bezirk  107,  114,  167.

Bethanien,  Ort  109,  167,  225,  226,
330,  446,  497,  738,  960,  1051,
1131.

Betschuanen,  Eingeborene  224.

Brackwasser,  Ort  4.  167.

Brackwater,  Forststation  167.

Bubus,  Ort  787.

Buchholzbrunnen,  Ort  4.

Buchu-Berge  164.

Bundfeldschuhorn,  Wasserstelle  164,
1043.

Buren,  Volk  160.

Buschleute,  Volsstamm  28,  62,  63,
113,  162,  222,  224,  402,  404,
785,  787,  825,  826,  828,  829,
830,  831,  832,  833,  1005.

Caprivi-Zipfel,  Landzunge  105,
113.

Chamberg,  der  164.

Chamis,  Ort  1005.

Chammais,  Wasserstelle  164.

Choantsas,  Ort  787.

Cornelius-Schlucht  159,  160.

Dabarasdrift,  Ort  163,  1044.
Daberas,  Ort  27.

Dabib,  Farm  229.
        <pb n="30" />
        Dabimub-Revier  160.
Damaraland,  das  1100.
Dassiefontein,  Farm  229.
Davis,  Ort  163.

446,  497,  738,  960,  1051,  1131.
Derm,  Groß-,  Ort  162,  163.

Een-Os,  Farm  856.

Elephanten-Fluß  28,  29.

Elisabeth-Bucht  111,  163,  1042,
1043.

Enguruwau-Kalkpfanne  268.

Epukiro,  Ort  167.

Epukiro,  der  892.

Erongo-Berge  783.

Etoscha-Pfanne  735,  787.

Fahlgras,  Ort  165.
Feldhereros,  Volk  892.

Feldschuhträger,  Volksstamm  824.  Hafuur,  Distrikt  856.

Fischfluß  158,  159,  160,  1043,  1044.
Fischfluß,  großer  856.
Flamingo-Insel  1042.
Franzfontein,  Ort  167.
Franzmann-Hottentotten
825,  826,  827,  829.
Frauenstein,  Ort,  Station  167.
Freistatt,  Ort  165.
Friedrichsfelde,  Ort  167.

824,

Gaibes,  Ort  158,  159.

Gais,  Ort  163.

Gapütz,  Farm  856.

Gario,  Farm  229.

Geinab,  Ort  27,  30,  31.

Gibeon-Gebiet  64,  105,  106,  107,
116,  165,  166,  167,  225,  646,
824,  855,  856,  1040.

Gibeon,  Station  165,  167,  183,  225,
226,  316,  330,  446,  497,  738,
960,  1043,  1051,  1131.

Goabis,  Ort  787.

Gobabis,  Distrikt  167,  223.

Gobabis,  Ort  167,  225,  226,  330,
446,  497,  738,  959,  960,  1050,
1051,  1128.

Gochaganas,  Ort  877.

Gocharus,  Farm  856.

Gochas,  Ort  824,  825.

Gorob-Mine  111

Gorop-Gruben  1012.

Groendorn,  Ort  165,  646.

Grootfontein,  Bezirk  50,  63,  98,
105,  109  110,  167,  225.

Grootfontein,  Ort  34,  49,  63,  64,
79,  109,  110,  111,  119,  167,  225,
226,  330,  355,  446,  497,  645,
738,  783,  784,  785,  787,  902,
953,  959,  930,  1051,  1100,  1128.

–  ——

XAN

Barmen,  Groß-,  Ort  167,  197.

Großhuis,  Ort  785.

—–

 

Grünau,  Station  526.

Guchab,  Ort  34,  64.  102,  110,  784,
Dawignab,  Ort  167,  225,  226,  330,

785,  902.
Guntsas,  Ort  786.
Gurus,  Farm  229.

Haib,  Ort  1004,  1005.

Haigamkhab  225,  226,  330,  446,
497,  738,  959,  960,  1050,  1051.

Hamakari,  Ort  389.

Hanaus,  Ort  165.

Hanaus  I,  Blaugrundstelle  646.

Hanaus  II,  Blaugrundstelle  646.

Hartebeestfontein,  Farm  856.

Hartebeestpan,  Farm  856.

Haruchas,  Ort  28,  824,  825.

446,  497,  738,  960,  1051,  1131.

Hatsamas,  Ort,  Station  167.

Haugas,  Farm  856.

Herero,  Volksstamm  62,  63,  113,
222,  224,  268,  269,  402,  404,
825,  829.

Hereroland,  das  28,  110,  786,  1100.

Hirabis  (Quaipütz),  Farm  225.

Hoachanas,  Ort  167,  824.

Hoffnung,  Farm  785.

Hohenhorst  (Vaalgras  IV),  Farm  225

Hohewarte,  Ort,  Station  167.

Holoog-Gründorn,  Farm  856.

Hornkranz,  Farm  855.

Hottentotten,  Volksstamm  27,  28,
29,  30,  31,  113,  114,  116,  158,
159,  160,  162,  164,  815,  816,
824,  825,  828,  829,  830,  831,
1005,  1094.

Hudab,  Farm  856.

Itschabo  1006.
Jakalswater,  Ort  163,  1101.
Jägerhof  (Rüßner),  Farm  225.
Jerusalem,  Ort  163.

Kajas,  Ort  737.  "

110,  268,  824,  825,  826,  827,
829,  830,  831.

Kalkfeld,  Ort  33.

Kalkfontein,  Ort  119,  331,  496,

 

Karibib,  Ort  34,  115,  116,  152,
225,  226,  295,  330,  446,  497.
716,  738,  903,  959,  900,  1050,
1051,  1100,  1101,  1129.

Karibib,  Bezirk  167.

Karras-Berge  116.

Karras-Berge,  Große  158.

Kaukau-Feld,  das  787.

Keelmanshoop-Bezirk  106,  107,
167,  317,  856,  951.

Kectmannshoop,  Ort  29,  111,  114,
116,  119,  152,  167,  225,  226,
267,  295,  330,  446,  471,  496,
497,  533,  645,  684,  738,  760,
819,  857,  925,  950,  960,  981,
990,  993,  1051,  1100,  1130,  1150.

Keidorus,  Ort  159.

Khan-Mine  110.
Hasuur,  Ort  167,  225,  226,  330,

Khauas-Gebiet  815.

Khauas-Hottentotten  824,  1012.

Kleinhuis,  Ort  785.

Kleinkaras,  Ort  331.

Kobas,  Groß-,  Ort  167.

Kochas,  Ort  159.

Koes,  Ort  4,  295,  824,  856,  951.

Kolmanskop  1040,  1041.

Kolmannskuppe,  Ort  471.

Konkip-Fluß  159.

Kora-Orap,  Farm  856.

Kord  Dorn,  Ort  162.

Kowes,  Ort  389.

Kowise  Kolk,  Ort  27.

Kranzfontein,  Ort  785.

Kreyfontein,  Ort  787.

Krügerspütz  1005.

Kub,  Ort  4,  167,  225,  226,  330,
446,  497,  738,  960,  1051.

Kubub,  Ort  31.

Kubus-Revier  1060.

Kuibis,  Ort  4,  877.
Kuis,  Ort  167.

Kuisib,  Fluß  1041.
Kunbis,  Ort  1004,  1005
Kunguib-Berge  1006.
Lahnstein,  Ort  167.

Langenburg-Distrikt  98.
Kalahari,  Wüste  27,  28,  29,  31,

Loreley  (Pißberg)-Berg  160,  161,  163.
Lovedale,  Farm  856.

Lüderispbucht-Bahn  111,  533.

526,  533,  635,  692,  993,  1010,  1100.

Kalksontein-Süd,  Ort  4,  295,  761.
Kameldoorn-(Chamchab=  Revier  158.
Kanibeam,  Ort  158.

Kanibes,  Ort  159.

Kanus,  Station  4,  635.
Kaoko-Feld,  das  110.
Karasgari,  Ort  158,  159.

Lüderitzbucht,  Bezirk  167,  1035.

Lüderitzbucht,  Ort  29,  105,  110,
111.  116,  119,  152,  158,  161,
16.3,  161,  165,  166,  190,  191,
192,  225,  226.  267,  330,  446,
471,  196,  497,  571,  572,  645,
6416,  647,  737,  819,  857,  950,
959,  960,  981,  990,  993,  100|/4,
1006,  1012,  1035,  1036,  1039,
1010—  1051,  1100,  1115,  1126,  1131.
        <pb n="31" />
        Maltahöhe-Bezirk  107,  113,  116,
167.

Maltahöhe,  Ort  167,  1131.

Marienthal,  Ort  167,  824.

MWickberg,  Ort  158.

Molentsan-Pfanne  30.

Mukorob,  Ou  27.

Nabasdrift,  Ort  158.

Nama-Volksstamm  62,  63,  113,
222,  224,  402,  404.

Nama-Land,  das  692,  786,  828,
0,  1043,  1100.

Nama-Land,  Nord--  28.

Namib-Wüste  110,  111,  164,  831,
1004,  1006.

Ramtop,  Ort  1004,  1005.

Namus,  Ort  161.

Namutoni,  Ort  167,  735.

Nanib,  Ort  28,  29.

Naosanabis,  Ort  824.  l

Narabs-Berge  164.

Narris,  Farm  229.

Nauchab,  Farm  229.

Nauchas,  Ort  167.

Reitsas,  Ort  167,  785,  786.

Neudamm,  Posten  167.

Noachabeb,  Ort  158.  «

Nomtsas,  Ort  107.

Nossob,  Fluß  27,  28,  29,  824.

Nossob,  Weißer,  Fluß  225.

Numeis,  Ort  161.

Nuob-Revier  160.

 

Oas,  Ort  167.
Oas,  Farm  856.
Obib,  Ort  161,  162,  163,  164.  Ü
Okahandja,  Distrikt  61,  167.  #
Okahandja,  Ort,  Forststation  100,
152,  167,  225,  226,  295,  330,
446,  497,  716,  738,  959,  960,
1050,  1051,  1128.
Okanakasewa,  Ort  787.
Okaputa,  Ort  784.
Okatjefu,  Ort  892.
Okatjire-Kalkpfanne  268,  269.
Okatlirn,  Ort  785,  787.
Okaukwesjo,  Ort  167.
Okawakuatjiwi,  Ort  783.
Okawango,  Fluß  97,  105,  735.
Okawango--Gebiet  109,  110.
Okombahe,  Ort  4,  167.
Okonjete-Kalkpfanne  268.
Omaheke,  die  267,  268,  269.
Omaruru,  Distrikt  167,  225,  403.
Omaruru,  Ort  34,  49.,  50,  152,
167,  225,  226,  330,  446,  497,
716.  727,  738,  857,  959,  960,
1051,  1129.  ·
Omatako-Zipfel  785.

 

 

XXNI

Omuramba,  Großer,  Fluß  735,  892.
Omuramba-u-Ovambo,  Fluß  735.
Onamutoni,  Oit  787.

Onguati,  Ort  34,  783,  1100.

Onjodsa,  Ort  167.

Onsila,  der  735.

Orab,  Ort,  107.

Orab,  Farm  229.

Orange-Fluß  105,  158,  159,  160,
161,  162,  163.

Osombo-Windimbe,  Ort  389.

Osona,  Ort  167.

Osterklippen,  die  1041.

Otavi-Bahn  33,  103,  115,  1100.

Otavi-Berge  1012.

Otavi-Mine  532,  1012.

Otavi,  Ort  4,  34,  64,  102,  110,  111,
119,  225,  226,  330,  446,  497,
645,  738,  783,  784,  902,  959,
960,  1051,  1100,  1128.

Otavifontein,  Ort  4,  34,  110,  784.

Otjikoto-See  63,  902.

Otjimbinde-Kalkpfanne  268.

Otjimbingue,  Bezirk  317.

Otjimbingue,  Ort  167,  1129.

Otjimbuku-Kalkpfanne  2069.

Otjinga,  Ort  785.

Otjisongati,  Ort  4,  102,  111,  167.

Otjiitjika-Hügel  785.

Otjituo,  Ort  167,  785,  787.

Otjiwarongo,  Ort4,  34,  167,  225,
226,  330,  446,  497,  738,  903,
959,  960,  1051.

Otjizongati-Mine  62,  1012.

Otijomafsu-Kalkpfanne  268.

Otjosazu,  Ort  4.

Otjosondu,  Ort,  167,  269,  892.

Outjio,  Ort  49,  167,  225,  226,  330,
446,  497,  738,  959,  960,  1051,
1150.

Outjo,  Bezirk  50,  167,  225,  317,  402.
Ovambo-Volksstamm  34,  62,  63,
113,  114,  222,  402,  404,  902.
Ovambo-Land  110,  113,  114,  403,

902.
Ovatjimba-Volksstamm  892.
Ovikokorero,  Ort  4,  269.
Owikokorero,  Ort  167.
Owinauanaua-Kalkpfanne  268.

Pforte,  Berg  784.

Pomona,  Insel  646.

Pomona-Gebiet  1040,  1042,  1043,
1044.

Prinzenbucht,  Ort  1115.

Namansdrift,  Ort,  4,  167,
226,  330,  446,  497,  737,
959,  960,  1050,  1051,  1115.

225,
951,

 

 

Rehoboth,  Ort  167,  225,  226,  330,
446,  497,  738,  959,  960,  1012,
1051,  1128.

Rehoboth--Bezirk  102,  110,  114,
167,  225,  317,  815.

Rietfontein,  Farm  63.

Rietfontein,  Ort  110.

Rietkuel,  Ort  165.

Rietkühl,  Blaugrundstelle  646.

Rietmont,  Ort  824.

Roberthafen,  der  1042.

Roipan,  Farm  856.

Rolte  Nation,  Volksstamm  824.

Rotenstein  (Kanuzuas)  Farm  225.

Sandfeld,  das  268,  269,  892,  894.

Sandverhaar,  Ort  1040.

Seeheim,  Ort  4,  119,  331,  496,
526,  533,  635,  692,  951,  993,
0,  1100.

Seeis,  Ort,  Station  167.

Sendlingsdrift,  Ort  161,  162,  163.

Seßrim,  Ort  831,  832.

Signal-Berg  784.

Sossus-Vley  831.

Sossus,  Ort  833.

Spencer-Bucht  1006,  1039,  1041.

Stinkdorn,  Farm  856.

Stolzenfels,  Ort  167,  225,  226,
330,  446,  497,  738,  960,  1051.

Streydfontein,  Ort  785.

Struysfontein,  Ort  785.

Swakop,  Fluß  109,  925.

Swakopmund,  Stadt  34,  49,  50,
91,  115,  152,  192.  225,  226,  303,
304,  330,  363,  446,  477,  483,
497,  635,  671,  674.  684,  716,
737,  776,  857,  903,  925,  935,
936,  938,  939,  947,  949,  959,
960,  961,  962,  1050,  1051,  1100,
1101,  1126,  1128.

Swartpütz,  Farm  856.

Tsams-Revier  735.

Tsauchab,  Fluß  831,  833.

Tschilsib,  Om  787.

Tshaukaib,  Ort  164.

Tsinsabis,  Ort  787.

Tsub-Garis,  Ort  107.

Tsumeb-Mine  32.

Tsumeb,  Ort  4,  32,  33,  34,  63,  64,
110,  152,  167,  225,  226,  330,
363,  446,  497,  738,  901,  902,
903,  959,  960,  1012,  1051,  1100,
1128.

Ukamas,  Ort  4,  167.  225,  226,  330,
446,  497,  738.  951,  960,  1051,
1131.

AUkuib,  Forststation  167.
        <pb n="32" />
        Ururas  225,  226,  330,  446,  497,
738,  959,  960,  1050,  1051.

Usakos,  Ort  34,  152,  167,  225,  226,
330,  446,  497,  738,  902,  903,
959,  960,  1051.

XXNII

—

Arup-Lagune  175,  176.
Aup-Lagune  336.
Avok-Lagune  332.
Awanup,  Bergdorf  739,  745.

Baining-Volk  124,  125,  333.

Venters-Post,  785.  "„

Vestwall,  Farm  856.

Vilander-Gebiet  105.

Voigtsgrund  (Tsubgaris),
225.

Voigts-Kub,  Farm  855.

Farm

Baining-Berge  540.

Balamot,  Pfahldorf  899.  900.

Baluan,  Insel  897.

Bam  (Losson),  Vulkaninsel  333.
Basokämbang,  Berg  1054.
Batussi,  Ort  900.

Belemben,  Berg  1054.

Wackies,  Farm  787.  1
Warmbad,  Ort  114,  152,  167,  225,
226,  330,  446,  497,  738,  925,
960,  1051,  1131.  v!
Warmbad-Bezirk  107,  167,  856.
Waterberg,  Ort  4,  49,  167,  1128.
Windhuk,  Stadt  4,  5,  7,  49,  53,
55,  115,  116,  123,  152,  167,  190,
192,  197,  200,  225,  226,  302,
316,  330,  378,  434,  446,  478,
479,  481,  497,  576,  622,  623,
635,  645,  671,  677,  716,  717,
728,  737,  768,  825,  826,  857,
889,  925,  950,  951,  953,  959,
960,  969,  1040,  1050,  1051,  1091,
1100,  1101,  1127,  1143,  110.
Windhuk,  Klein-,  Ort  109,  243,  716.
Windhuk=  Bezirk  167,  222,  225.
Wiesenthal  (Podewils),  Farm  225.
Witboi-Volksstamm  28,  824,  825
Witpüts,  Ort  161,  164.
Wittpütz  1044.
Witvley,  Farm  229.  !
Witvley,  Groß-,  Ort  167.

Zeßfontein,  Ort  107.
Zwartfontein,  Ort  824,  825.

Reuguinea,  einschließlich  Karolinen,
Marianen,  Marschall-Inseln  u.  Palan.

Abu,  Ort  31.
Achum,  Insel  899.  s
Admiralitäts-Inseln  364,  530,
895,  1104.  s
Adolfhafen,  Ort  103.
Agai,  Dorf  175.
Amba,  Ort  695.  n!
Amsur,  Dorfs  174.  «
Angaur,  Ort  517.
l

l

l

 

Angaur,  Reede  von  154.
Anir,  Insel  278,  279,  495.
Arap,  Dorf  227,  228.
Arnold-Fluß  176.
Arop-Gebiet  336.
Arup-Volk  174.  .

Berlinhafen,  Ort  15,  741.

Beukimhafen,  Ort  739,  745.

Bimbuve,  Dorf  1054.

Bismarck-Archipel  364,  696,  719,
740,  1058.

Bismarck-Gebirge  537,  1013.

Blosseville-Insel  10853.

Blowlin,  Ortschaft  227.

Boserar,  Dorf  228.

Bougainville,  Insel  1006.

Brown-Insel  227,  228,  951,  1123.

Buka-Insel,  1008.

Buka-Leute  1008.

Buka-Straße  1008.

Bükanking,  Ort  1054.

Bulu,  Küstenstation  537.

Buruno,  Dorf  174.

Butam  (Laget)-Leute  279.

Dallmannhafen,  Ort  739,  744.
Derpuap,  Bach  332.
Derpuap,  Ort  334.

Elisabeth-Bucht  495.

Eitapé,  Regierungsstation  15,  174,
175,  176,  331,  333,  336,  739,  745,
1036.

Eitapeée-Bezirk  174.

Fangalava,  Ort  1056.

Feis,  Insel  32.

Fesoa,  Insel  1053,  1054,  1055,  1056.

Finisterre-Gebirge  537.

Finschhafen,  Der  539.

French-Inseln  540.

Friedrich  Wilhelmshafen,  Zollamt
  336,  537,  696,  895,  901,  922,
923,  1036,  1056,  1059,  1060,
1137.

Gakteis,  Bergbewohner  227.

Galingai,  Dorf  899,  900.
Gardener-Insel  278.

Gazelle-Halbinsel  125,  227.

Glambun,  Dorf  228.

Goögola,  Ort  695.
Gowondo,  Ort  126.

Große-Bucht  227.

Habei,  Dorf  531.

Hannam-Insel  332.

Hannam-Berge  332.

Henry  Reid-Fluß  125,  227,  228.

Herbertshöhe,  Or  7,  9.  15.  124,
125,  154,  201,  227,  228,  259,  302,
303,  331,  336,  435,  436,  482.
531,  540,  723,  745,  895,  S97,
898,  899,  900,  922,  923,  1006,
1007,  1008,  1036,  1104,  1137.

Hermits-(Einsiedler)-Inseln
405.—

Huon-Golf  1060.

Ibo-Gebirge  537.

Ip,  Fluß  228.

Jaluit,  Insel  921,  922,  951,  952,
1036,  1123,  1139.

Jap,  Insel  31,  32,  126,  303,  921,
1036,  1138.

Jap,  Bezirk  31.

Jaquinot-Bucht  227.

Juo,  Insel  739.

Kaip,  Dorf  739.

Kais,  Insel  331.

Kaiser  Wilhelmsland  15,  174,
537,  538,  540,  740,  744,  1013,  1059.

Kaiserin  Augusta-Strom  331,
332,  333,  334,  739,  740,  741,  744,
745.

Kambamba,  Dorf  279.

Kambitengteng,  Dorf,  Landungsplatz
  279,  494.

Känabu,  Gemeinde  1053.

Kanaken,  Volk  125.

Kandau,  Ort  1054,  1055.

Karau,  Küstendorf  739.

Karolinen-Inseln  154,  258,  303,
435,  700,  921.

Karolinen,  Ost-,  Inseln  201,  922.

Karolinen,  West-,  921.

Karu,  Landschaft  1053,  1054.

Katuru,  Dorf  1054.

Kaup,  Ort  331,  739,  745.

Käwieng,  Station  278,  280,  336,
495,  695,  901,  922,  923,  1056,
1053,  1055,  1056.

Käwieng-Bezirk  495.

Keoando,  Dorf  740,  741.

Keruar,  Insel  331.

 

Keule,  Insel  331,  739.

Kieta,  Zollamt  696,  1008,  1036,  1056.
Kilalum,  Ortschaft  227.

Kiti,  Landschaft  582.

Kombe,  Landschaft  745.

Kömbon,  Dorf  279.

Komuli,  Insel  895,  899.
Könomo,  Grenzfluß  495.

Königin  Karola-Hafen  1008.
        <pb n="33" />
        Laburr,  Ort  695.

Lala,  Ort  900.

Lamasong,  Ort  494,  495,  695,  1054,
1055.

Lamasong,  Gebirge  695.

Lambu,  Dorf  695.

Lambutjo  (Jesus-Maria)-Insel
898,  899,  900.

Lamusmus,  Ort  1055.

Lamussong,  Ort  278,  280.

Langambulos,  Ort  900.

Langania,  Ort  1054.

Latkäleu,  Berg  1054.

Läsu,  Ort  1054.

Leitere-Lagune  174,  175.

Lelet,  Bergdorf  1054,  1055.

Lelet-Gebirge  1055.

Lemau,  Ort  695.

Lembin,  Dorfteil  von  Lelet  1054,
1055.

Lembundau,  Ort  1054.

Lemeris,  Dorfs  1053.

Lenkamen,  Dorfteil  von  Lelet  1054,

Leo,  Dorf  495.

Levinko,  Dorf  1054.

Limagerip,  Bach  332.

Lir,  Insel  280,  495.

Loökon,  Dorf  494.

Loniu,  Dorf  895,  896,  897,  298,
899.  900.

Lou,  IZnsel  900.

Luf,  Insel  405.

Lurun,  Berg  1055.

Mabu,  Dorf  334,  335.

Makarenge-(Los  Negros)-Insel
398.

Malaien,  Volk  174,  175.

Malakal,  Hafen  482.

Malbeimal,  Dorf  227.

Maloll-Lagune  175.

Malu,  Ort  741.

Manne,  Insel  540.

Manus,  Insel  530.

Marianen-Inseln  154,  258,  303,
435,  922.

Maron,  Dorf  279.

Marshall-Inseln  43,  91,  258,  259,

XXXIII

Meinjar,  Dorf  174.

Meinruin,  Dorf  174.

Mendam,  Küstendorf  739.
Mengen-Eingeborene  227.

Menretsch,  Dorf  174.

Metalanim,  Landschaft  582.
Mlungau,  Insel  530.
Mobu,  Dorf  334.
Mochlon,  Dorf  227.
Moggara,  Dorf  531.
Mole-Insel  364.
Momoken,  Bergdorf  739,  745.
Monse-Insel  364.
Mope-Leute  227.

Mope,  Dorf  228.

Morik,  Ort  332.

Morio,  Dorf  175.
Muliama,  Ort  278,  279,  494,  495,

696.
Muliama-Bezirk  494.  1053.

Muschu,  Insel  739.
Musu,  Insel  331.

Mutok,  Landschaft  582.

Nakanai,  Volk  124,  125.

Namatanai,  Station  279,  280,  494,
495,  695,  1036,  1053.

Nauru,  Insel  43,  659,  922,  1036.

Adrauo,  Dorf  895,  896.

Ndrauo-Leute  896.
Ndriol,  Ort  900.
Neipa,  Dorf  175.
Nessai,  Dorf  125.

Neu-Hannover,  Inselgruppe  482,

900.

Neu-Mecklenburg,  Inselgruppe  125,
279,  482,  494,  683,  695,  696,
895,  1056.

Neu-Mecklenburg,  Mittel=  280.

Neu-Mecklenburg,  Nord-,  1054.

Neu-Mecklenburg-Bewohner
1053.

Neu-Pommern,  Inselgruppe  124,

303,  435,  533,  659,  700,  921,  922,

951,  1013,  1123.
Massawa,  Ort  125,  540.
Massikonajinka,  Ort  124.
Matakokai,  Insel  405.
Matantamberau,  Kop  495.
Matatinau,  Insel  405.

St.  Matthias-Inseln  1104.
Matupi,  Insel  278,  531,  776.
Mazub,  Fluß  333.

Mäsi,  Ort  695.

125,  227,  332,  336,  1060.
Ngulu-Inselgruppe  32,  126.
Niemas,  Dorf  174.
Niereinschen,  Dorf  174.
Nipagel,  Dorf  174.

Noru,  Insel  895,  897,  898,  900.

Offene  Bai  124.
Owen,  Kap  227.
Orford,  Kap  227.

Paak  (St.  Gabriel),  Insel  630,
531,  898,  900.

Palau-Inseln  31,  102,  126,  154,
258,  303,  435,  482,  517,  533,
1013,  1036.

Pale,  Fluß  124.

 

Paliker,  Landschaft  582.

Panagundu-Halbinsel  1053,  1054.

Panemafai,  Waldgemeinde  1055.

Papitelai,  Ort  896,  897,  898,  899.

Papuas,  Volk  333,  334.

Pardy-Inseln  364.

Peterhafen  540.

Piglinbui,  Dorf  279.

Pining,  Ort  1033.

Pitelu,  Insel  895,  896,  897,  d98.

Ponam,  Insel  895,  896,  897.

Ponape,  Insel  154,  201,  259,  581,
582,  700,  921,  922,  1036,  1138.

Porpop,  Dorf  495.

Potomo-(Bird-Island)-Insel  896,
897,  898,  899.

Potui,  Bergdorf  739,  745.

Powell-Fluß  528.

Providenze-Inseln  951,  1123.

Puluga,  Dorf  124,  125.
Putput  (Rügenhafen)  227.

Nabaul  (Simpsonhafen),  Ort  1036,
1073.

Ragulel,  Dorf  228.

Ramu-Fluß  537.

Rual,  Hafen  530.

Ruck-Inseln  1036.

Saipan,  Insel  258,  643,  921,  922,
1036.

Salomons-Inseln  482,  719.

Schleinitz-Gebirge  1054,  1055.

Schouten  (Le  Muire),  Inselgruppe
  331.  739.

Seer,  Insel  174,  175.

Seer-Leute  175.

Séna,  Dorf  279.

Sena,  Bucht  von  279.

Siar-Gebiet  1053.

Simpsonhafsen,  Oni,  Zollamt  404,
405,  695,  696.  901,  922,  923,
1036,  1055,  1056,  1073.

Siplong,  Fluß  228.

Sissano-Gebiet  336.

Sori,  Insel  897.

Sua,  Dorf  739.

Sulka,  Eingeborene  227,  228.

Süno,  Insel  174.

Täábar  (Gardner-Fisher-Insel),
278,  495,  1055.

Tabor  (Gardener=  u.  Fischer-)
Insel  695.

Talangone,  Insel  745.

Tam,  Dorf  279.

Tanamera,  Ort  174,  175.

Tagätupi,  Rasthaus  495.

Tängga-Insel  495.

Tangsor,  Dorf  227.
        <pb n="34" />
        Tegarot,  Ort  1054.
Terpuap,  Küstendorf  739.
Tesöa,  Ort  278.
Tongan,  Dorf  125.
Tumbumbo,  Berg  1054.

Uaria-Fluß  1059,  1060.
Uilo,  Dorf  279.
Ulaputur,  Ort  695.
Ululsi,  Insel  31,  32,  126.
Ululsi-Insulaner  126.
Unia  (Merite)  Insel  696.
Utam,  Ort  334,  336.
Uten-Bucht  227.

Varanät,  Dorf  279.
Varankansän,  Dorf  279.
Varankansan,  Felsen  494.
Vatu,  Dorf  124,  125.
Vogeo,  Insel  331.
Wallun,  Dorf  5331.

 

Wannimo,  Volk  175.

Warangoi,  Fluß  227,  228.

Warapu-Lagune  175,  176.

Warapu,  Volk  174,  175,  176,  336.

Waria,  Fluß  739.

Weiin,  Hauptdorf  227.

Weir,  Dorf  227.

Witu-(French-Inseln  696.

Wogeo,  Insel  739.

Wuma,  Dorf  227.

Wurusfu,  Insel  336.

Wusalem,  Dorf  739.

Wutong  (Bougainville-Bucht)
175.

XXXIV

Wutong-Leute  175.
Buo,  Insel  331.

Zenap,  Ort  741.
Zet,  Insel  405.

Zissano-Gebiet  (Lagune),  174,  175,

176.
Zissano-Leute  174,  175.

Samoa.

Aana,  Westdistrikt  der  Insel  Upolu
637,  638,  639,  641,  642.

Aana-Leute  641.

Afega,  Ort  639.  641.

Aleipata,  Ort  905,  1159.

Apia,  Stadt,  Zollamt  126,  157,  406,

436,  437,  438,  573,  637,  638,  641,

642,  643,  833,  905,  922,  1009.
Apolima,  Insel  406,  436,  642,  1009,
1140.
Apolima-Straße  642.
Atua,  Distrikt  636,  639,  642.

Faasaleleaga,  Distrikt  637,  643.
Fasitoa,  Distrikt  641.

Leulumoega,  Ort  636,  638,  639,
641.
Lufilufi,  Ort  636,  638.

Malua,  Ort  80/9.

Manono,  Insel  406,  436,  637,  640,
601,  642  643,  1009.

Matautu,  Insel  436,

Mulifanua,  Distrikt  642.
Mulinun,  Ort  637,  638,  639,  643.

Pagopago,  Ort  641.
Paulali-Distrikt  642.

Safata,  Ort  636,  641.

Safotulafai,  Ort  636,  637,  6381
640,  641,  642,  643.

Safuto-Distrikt  642.

Saleufi,  Ort  905.

Satupaitea,  Distrikt  643.

Sawaii,  Insel  406,  436.  636,  637,
638,  639,  640,  641,  642,  643,  699.
1009,  1140.

Sawaii-Leute  637,  638,  639,  642.

Siumu,  Ort  636.

Tapatapao,  Ort  905.

Tuamasaga,  Distrikt  636,  638,  639,
641,  642.

Tuisamau,  Ort  639.

Tutuila,  Ort  640,  641.

Upolu,  Insel  406,  436,  636,  637,
638,  639.  640,  641,  642,  809,  1009.
1159.

Vailima,  Ort  437,  638,  641,  856.
Vaimauga-Leute  641.
Vaiufsu,  Ort  638,  639,  641,  642.

 

Kiautschou.

Syfang,  Ort  709.
Tsingtau,  Ort  709.
        <pb n="35" />
        Abdallah  Faragi,  Askari  156.

Abdallah  Hussein,  Askari  156.

Abdallah  Massai,  Askari  156.

Abel.  Hauptmann  728.

Abel-Musgrave.  C.  1115.

Achmed  Elias,  Schausch  156.

Ackermann,  Vermessungstechniker  390,
778.  953.

Adae,  Bezirksrichter  622,  1142.

Adam,  Gefreitler  821.

Adames,  Oberleutnant  54,  204.

Adams  u.  Höhne,  Firma  168.

Adams,  Arbeiterkommissar  390,  889,
1092.

Adelmann,  Stationsvorsteher  494.

Adler,  Vermessungsgehilfe  157,  440.

Adolf  Friedrich,  Herzog  zu  Mecklenburg
  876,  1028.

Afama  Saga,  Häuptling  641.

Agge,  Polizeisergeant  1039.

Aguiar,  Ingenieurhauptmann  461,
462.

Ahlbory,  Dr.,  Stabsarzt  157.

Ajame,  Soldat  626.

Akkersdyk.  Oberpflanzer  231.

Alang,  farb.  Feldwebel  93.

Aldat,  Polizeimeister  54

Albrecht,.  Polizeisergeant  260.

Albrecht,  Leutnant  1037,  1039.

Alcan,  Felix  615.

Ali,  Askari  156.

Ali  Kungumi,  Askari  156.

Allmaras,  Reg.  Baumeister  686.

Allmaras,  Bauamtsassessor  858.

Allmich,  Polizeisergeant  1142.

v.  Alten,  Generalleutnant  z.  D.  295,
561,  659,  849.  1072.

Altmann,  kommiss.  Sekretär  888.

v.  Altrock,  Leutnant  158.

Alexander,  Wegebauer  889.

Ambronn,  Dr.,  Professor  419,  1147.

Anders,  Zollaufseher  55,  390.

Anders,  ehem.  Sergeant  820.

Andres,  Lehrer  21.  (

Ankenbrand,  Architekt  858.

Anton,  Stationsassistent  1039.

Namen-Verzeichnis.

Armerding,

Vertreter  der  Woermann--Linie
  780.

Arndt,  Oberleulnant  54.

v.  Arnim,  Zollamtsassistent  2.  Kl.
857,.  1142.

Arnold,  Unterzahlmeister  483,  858.
Arnold,  Bautechniker  484,  889.

Arnowitz,  Zollaufseher  55.  622.
Aschendorffsche  Buchhandlung  1115.
Asi,  Askari  156.

Azzmann,  467.

Assolo,  Soldat  626.

Autenrieth,  Oberrichter  157,  390.
Apell,  Techniker  525,  686.

Apena,  Oberhäuptling  335.

Apolonio  Dias  Castro,  farbiger

Handwerker  203.
Aye,  Gerichtsassessor  1092.

Bach,  Sanitätsfeldwebel  778.

Backhaus,  Dr.  419.

Backhus,  Segelmacher  21.

Bader,  Kanzleigehilfe  390.

Baeck,  Intendanturdiätar  575.

Baedeker,  G.  D.,  Verlag  467.

Baerecke,  Major  777.

Bahn,  Polizeisergeant  1142.

Bailleul,  Oberintendantursekretär
259.

Bako,  Eingeborener  900.

Bal  Sing,  Inder  897.

Bam,  Regierungslehrer,  94,  778.

Bamber,  Regierungskommissar  179.

Bamber,  Kelway,  Chemiker  207,  513.

Barralier,  E.  809.

Barry  u.  Taube  449.

Barth,  Chr.  G.  1115.

Barthel,  Gefreiter  259.

Barthels,  Oberarzt  685.

Basser  Missionsverlag  235,  849.

Bastubbe,  Pflanzungsleiter  895.

Batzner,  Reg.  Baumeister  156.

Bauer,  Wegebautechniker  21.

Bauer,  Geh.  Sekretär  90.

Bauer,  Bekleidungsamtsunterassistent
92.

 

 

Bauer,  Kolonialeleve  390,  525.

Bauer,  Polizeiwachtmeister  687.

Bauer,  Stationsverwalter  889.

Bauermeister,  Bautechniker  623.

Bauermeister,  Bureauassistent  2.  Kl.
1039.

Baum  318.

Baumann,  Unteroffizier  440.

Baumstark,  Hauptmann  66,  92.

Bauszus,  Hauptmann  21,  155.  1037.

de  Bay,  Mr.,  Belgier  802.

Bähr,  Stationsassistent  686.

Böhr,  Büchsenmacher  686.

Beatty,  Dr.,  Arzt  628.

Bech,  Hauptmann  439,  484.

Beck,  Kanzlist  484.

Beck,  Steuermann  686.

Becker,  Polizeisergeant  260,  1092.

Becker,  Dr.  phil.,  352,  353,  843,
844,  845.

Becker,  Hauptmann  388,  390.

Becker,  Landmesser  390,  993

Becker,  Kanzleigehilfe  483.

Becker,  Intendantursekretär  685.

Becker,  Vizefeldwebel  952.

Becker  992.

Beer,  Metalldreher  304.

Beer,  Eisendreher  889.

Begon,  Hildegard,  Schwester  20.

Behmer,  Gouvernementssekretär  260,
686,  858.

Behr,  Sanitätsfeldwebel  1092.

Behrendt,  Landmesser  495.

Behrens,  Wegebauer  304,  622.

Belseck,  Bezirksamtsschreiber  1092.

Bensheimer,  S.,  Verlag  849,  1029.

Benz,  Polizeisergeant  484,  889.

Bergen,  Sergeant  575.

v.  Berger,  Ritter  u.  Edler  Herr
Oberleutnant  1037.

Berger,  Dr.  A.  1159.

Berger,  Polizeisergeant  260.

Berghaus,  Zollsekretär  304.

Berke,  Dr.,  Stabsarzt  156.

Berke,  Zimmermann  525.

Berkhout,  Dr.,  ostind.  Forstmeister
a.  D.  176,  407,  701,  799.
        <pb n="36" />
        Berndt,  Kapitän  728.

Bernegau,  Rorpsstabsapotheker  65.

Bertelsmann,  C.,  Verlag  419.

Berthold  1062.

Bertram,  Wegebautechniker  821,
1142.

Beschnidt,  Polizeisergeant  260.

Bethe,  Major  389,  390,  709.

v.  Bethmann  Hollweg,
kanzler  1085,  1089.

v.  Bethusy-Huc,  Graf,  Amterichter
778.

Beuer,  Dr,  Stabsarzt  574.

Bewersdorf,  Förster  93.

Beyer,  Hauptmann  259.

Beyer,  Stationsverwalter  576,  953.

Beyer,  Hauptmann  a.  D.  858.

Beyer,  Polizeisergeant  858.

Beyer,  Wegebauer  1092.

Beyler,  Poltzeimeister  821.

Biernatzky,  Stationsleiter  55,  304,
629.

Bigge,  Sekrelär  525,  778.

Binding,  Rud.  659.

Birkner,  Regierungspraktikant  889.

Bischoff,  Hauptmann  155.

Bischolf,  Geh.  Registraturassistent  440.

Bittkau,  Förster  1092.

Blacki,  farb.  Feldwebel  958.

Blaschke,  Unteroffizier  d.  R.  821.

Bleidtreu  709.

Blin,  Dr.,  Oberstabsarzt  649.

Bloon,  Pit  831.

Blowgil,  Häuptling  227,  228.

Blumenthal,  K.  94.

v.  Blumenthal,  Leutnant  819.

Blumhagen,  Dr.,  Gerichtsassessor  90.

Blumhagen,  Dr.,  Bezirksamtmann
94.

Blumhagen  953.

Bock  467.

Bock,  Zahlmeister  858.

Bock  v.  Wülfingen,  Leutnant  389.

Bock  v.  Wülfingen,  Oberleutnant
1141.

Bockes,  Polizeisergeant  778.

Bode,  Tiefbautechniker  93.

de  Boeck,  A.,  Verlag  355.

Boehm,  Dr.  294,  920.

v.  Boemcken,  Oberleutnant  155.

Bohn,  Intendantursekretär  952,  1142.

Bohsenberger,  Polizeisergeant  260.

Boima,  farb.  Feldwebel  93.

Boizimaro,  Häuptling  1008.

Bojas  831.

Bol,  Kanufuhrer  126.

Bold,  Unteroffizier  93.

Bold,  Polizeisergeant  576.

Bolew,  Kapilan  159.

Reichs- 



—  XXXVI  —

Boll,  Polizeisergeant  157,  623.
Boluminsky,  Stationsleiter  90,  125,
278,  482,  495,  1055.

l
Bong  u.  Co.,  Deutsches  Verlagshaus
Burieger,  Geh.  Medizinalrat,  Professor

295,  561,  659,  849,  1072.
Booker,  Dr.  874.

Boos,  Ingenieur  1060.

Bopufui,  Häuptling  899.
Borchard,  Ziegelmeister  953.

Borchardt,  Unteroffizier  483.

Borchers,  Betriebsingenieur  93,  483,
686.
Bouhers,  Oberleutnant  1141,  1143.

Bormann,  Geh.  Oberregierungsrat

533.
Bormes,  kommiss.  Sekretär  484.
Botelho,  Ackerbauminister  554.
Both,  Dr.,  Intendanturrat  728.
Botha,  General  614.
Bothe,  landwirtschaftl.  Sachverständiger
  728.
Bourrand,  Leutnant  1069.
Bowmann,  T.  R.  652.
Boy,  Polizeisergeam  260.
Böcking,  Materialienverwalter  260.
Böhler,  Landmesser  419.
Böhme,  Zollausseher  55,  484,  778.
Böhme,  Oberbüchsenmacher  575.
Böhmer,  Leutnant  203.
Böhmer,  Assessor  889.

Böhringer,  Ch.  582.

Bötefür,  Zollverwalter  629,  630.

Böttcher,  Polizeisergeant  260,  687,
11433.

Böttge,  Sergeant  156.

Böttlin,  Hauptmann  952.

Brand,  Flores,  Bur  162.

Brand,  Charles,  Bur  163.

Brandenburg,  Förster  390,  888,
1142.

Brandenburg,  Bureauvorsteher  1140.

v.  Brand  zu  Neddstein,  Freiherr,
Leutnant  574.

Brandt,  Lehrer  483,  993.

Brafßler,  Unterzahlmeister  92.

Brauer,  Polizeimeister  93,  260.

Braun,  Dr.,  Botaniker  1142.

Brauner,  Johanneo  831.

Braunfels,  Rechtsanwalt  572.

Braunsche  Hofbuchdruckerei  1159.

Braunschweig,  Leutnant  155

Braunschweig,  Oberleutnant  685,
1141.

Breinl  170.

Brendel,  Materialienverwalter  576,
953.

Brentzel,  Oberleutnant  1037.

Brese,  Poltizeisergeant  858.

Baretschneider,  Bautechniker  858.

 

Bretthauer,  kommiss.  Sekretär  157.

Bretthauer,  Sekretär  390.
Breustedt,  Dr.,  Oberarzt  389.
Bridge  u.  Co.,  Firma  215.

Dr.  406.

Brill,  Lokomotivführer  440,  687.

Brito,  Kapitän  56.

Brockhaus,  F.  A.,  Verlag  355.
Broden  170.

Brommy.  Rud.  1072.

Brosch,  kommiss.  Sekretär  993

Broschell,  Zollinspektor  203.

Brose,  M.,  Hauptmann  a.  D.  355.

Brose,  Polizeisergeant  440

Brönnle,  Gärtner  888.

Bruce  169.

Bruhns,  Oberrichter  1092.

Brüggemann,  Lentnant  55,  304.

Brünn,  Dr.,  Stabsarzt  439.  1037,
1038.

Brünsch,  Hilfspförtner  90.

Buba,  Dolmetscher  626.

Buchheim,  Farmer  787.

Buchholz,  Vizefeldwebel  575,  625,
626,  628.

Buchholz,  Apotheker  993.

v.  Buchka,  Dr.,  Wirkl.
Legationsrat  521.

Buchverlag  der  „Hilfe“  659,  709.

Buchwald,  Polizeisergeant  304.

Buchwald,  Unteroffizier  889.

v.  Buchwaldt,  Leutnant  819.

Bueß,  Polizeisergeant  1142.

Bugge,  F.  363,  429,  570,  571.  573.

Bullrich,  Leutnant  21.

Burbulla,  Vermessungstechniker  55.

Burker,  Dr.  43.

Burno,  Philp  u.  Co.,
1006.

Busching,  Polizeisergeant  304.

Buschmann,  kommiss.  Sekretär  821,
1092.

Busse,  W.,  Dr.,  Regierungsrat  205,
312,  326,  354,  1114.

Bücher,  Dr.  351.

Bücherl,  Sanitatsunleroffizier  390.

Bühring,  Sergeant  820.

v.  Bülow,  Jürst,  Reichskanzler  2,
666,  1090,  1091.

Büsgen,  Dr.,  Professor  442,  536,
860,  867.

Büß,  Polizeisergeant  260.

Büttenklepper,  Büchsenmacher  821

(Geheimer

Neederei

C.
Cambon,  Jules,  franz.  Botschafter  3,  4.
Camplair,  Zimmermann  304.
Carthaus,  Dr.  1152.
        <pb n="37" />
        Castellani  169.

Castens,  Dr.,  Metieorologe  56,  483,

Cellier,  Kapitän  516.

entral  American  Growers
and  Transportation  Co.  37.

Challaye,  Felicien  615.

Chales  de  Beaulien,  Leutnant  439.

Chapmann  Armstrong,  General
874.

Charisius,  Hauptmann  1037.

Christiansen,  Gouvernementssekretär
55.

Christiansen,  Förster  390.

Clark,  W.  A.  Graham  511.

Claß  467.

Elaus,  ehem.  Gefreiter  821.

Claus,  Oberarzt  819,  1141.

Clausnitzer,  Gerichtsassessor  1039.

Clemens,  Sekretär  889.

Clemm,  Dr.,  Oberarzt  685.

Coates,  Mr.,  Geologe  41.

Coerper,  Vizeadmiral  642.

Cohrs,  Vorstand  1092,  1140.

Colin,  Dr.,  Oberarzt  157.

Collewe,  Unteroffizier  777.

Conan  Doyle,  A.  1115.

Conrad,  Polizeisergeant  260.

Conradi,  Zimmermann  525.

Conze,  Dr.,  Direktor  im  Reichs-Kolonialamt
  524,  952,  980.

Coppenrath,  Buchhandlung  1159.

Copper,  Simon  824,  825,  826,  827
bis  831,  1094.

Cordier,  Steuermann  686,  953.

Cornelius  158.

Corsi,  Kommendatore  1142.

Costenoble,  H.  L.  W.  582.

Copye,  Aaron  825,  831.

v.  Crailsheim-Rügland,  Freiherr,
Oberleutnant  1038,  1092.

Cruse,  Bezirksamtssekretär  93,  260.

Curtius,  K.,  Verlag  467,  709,  1029,
1072.
Czeczatha,  Unteroffizier  156.

D.
Dahlgrün,  Kassenvorstand  90,  993.
Dahlmann,  S.  J.  134.
Dallmann,  Kapitän  741.
Damarub  J  831.
Damm,  Lehrer  260.
Dammenhayn,  Geh.  Sekretär  90.
Dankert,  Förster  483,  858,  1092.
Dannemann  u.  Co.,  Firma  553.
Dannert,  Vermessungstechniker  686.
Daubenspeck,  Feldwebel  92.
David,  Leutnant  156.
v.  Decker,  Verlag  43.

XXXVII

Deckert,  Stellmacher  785.

 

Deeken,  Oberleutnant  43.
Degener,  H.  A.  L.,  Verlag  235.
Dehn,  Förster  483.

Dehn,  Stationsassistent  659,  889.
Deininger,  Leutnant  203.
Deinlein,  Gefreiter  93.

Deistel,  Obergärtner  55,  440,  686.
Delafond,  E.,  Zivilingenieur  1156.
Delamere,  Lord  1025.

.  Dempwolff,  Dr.,  Stabsarzt  22.

Denhardt,  G.,  Firma  307,  308,  309,
326.

Dennerlein,  Reiter  83.

Denninger,  Regierungsbaumeister
857.

Dernburg,  Staatssekretär,  Exzellenz

50,  86,  91,  95,  104,  152,  153,

24,  243,  362,  363,  364,  426,  429,.
434,  439.  467,  523,  524,  750,  571.
573,  646,  768,  818,  856,  884,  887,
992,  1037,  1040,  1093.
Detzner,  Leutnant  628,  1149.
Deutmann,  kommiss.  Sekretär  260.
Dewasagajam  7061.
Dickkopf,  Cornelius  8256,  831.

Dickkopf,  Gertie  831.
Dickkopf,  Johannes  831.

Dickmann,  Leutnant  630.
Dier,  ehem.  Vizefeldwebel  820.

Dieoeßelhorst,  Dr.  583.
Diietrich,  F.,  Verlag  467.
Diegß,  Kriegsgerichtsrat  849,  1029.
Dilger,  Missionar  517.

Dinkelacker,  Regierungsassessor  686.

Dinter,  Botaniker  783.

Dittrich,  Zollassistent  390,  622.

Djiattau,  Pferdepfleger  626.

v.  Dobbeler,  Leutnant  888.

Dobinsky,  Unterzahlmeister  778.

Doelinger,  Stationeleiter  857.

v.  Doering,  Hauptmann  525,  953,
1092.

Doerpinghaus,  W.  1115.

Dohm,  Polizeisergeant  390.

Dohndorf,  Polizeisergeant  821.
Dohrs,  Aktuar  623.
Dollinger,  Wachtmeister  820.

Dominik,  Hauptmann  493,  494,  709,

958.

Domrke,  Dr.,  Kais.  Regierungsrat  419.
Don,  Ragetta-Mann  125.
Don,  Polizeisoldat  336.

Donecker,  Geh.  exped.  Sekretär  u.
Kalkulator  92.

Donicht,  Polizeiwachtmeister  576,  953.

Donnevert,  Feuerwerks-Oberleutnant
94.

Dorbritz,  Regierungsrat  55,  304,  629.

Dorn,  Bautechniker  778,  953.

Dorsay,  Prof.,  Ethnograph  741.

Dorsch,  235.

Döhler,  Unteroffizier  93.

Dölz,  Bureaudiätar  388.

Döring,  Polizeisergeant  484.

Draheim,  Sanitätsfeldwebel  157.

Draheim,  Sanitäts-Vizefeldwebe!  622.

Drescher,  Wegemeister  728.

Drews,  Polizeisergeant  440.

Driemel,  ehem.  Unteroffizier  821.

Dudmurrah,  Sultan  1069.

Dudzus,  Lehrer  21.

Duft  434.

v.  Dufoing,  Polizeisergeant  55.

v.  Duisburg,  Leutnant  483,  525.

Duncan,  Robert  27.

Duncan,  Farmer  828,  830.

Duncker  u.  Oumblot,  Verlag  1071,
1072.

Duprey,  400.

Dustert,  Gerichtssekretär  121.

Dustert,  Arbeiterkommissar  399.
Dühring,  Leutnant  820.
Düvel,  Intendanturrat  54.

E.
Ebermaier,  Wirkl.  Legationsrat  388.
Ebeling,  Leutnant  818.
Ebinger,  Leutnant  31.
Eckardt,  1071.
Eckert,  Regierungs=  u.  Jorstrat  93,
857.

Eckert,  Bautechniker  304.
Eckhard,  Oberarzt  820,  1142.

Eckstein  &amp;amp;  Co.,  Firma  342.

Edler  von  der  Planitz,  Leutnant
157.

Eduardoff,  Dr.  214.

Eggersglüß,  Polizeisergeant  994.

Eggert,  Kanzlist  525,  888,  1142.

Eggert,  Polizeiwachtmeister  993.

EChlert,  Zollaufseher  55,  390.
Ehrlich,  Polizeisergeant  55.

Ehrhardt,  463,  464,  466.
Ehrhardt,  Zollaufseher  1038.
Ehringhaus,  Leuinant  155.
Ehringhaus,  Ocberleutnant  389.
Eichenhofer,  Büchsenmacher  304.
Eichhoff,  Leutnant  d.  Res.  260.
Eick,  Bahnmeisterdiätar  260.

Eickemeyer,  G.  94.
Eickhoff,  Intendanturdiätar  '  777.

v.  Einsiedel,  Oberleutnant  92.
Einstein,  Max  69.

Eisold,  Polizeisergeant  484.
Eliesar,  Führer  F  31.

Elsässer,  Militärbauinspektor  94,  304.
Elschner,  Leutnant  574.
        <pb n="38" />
        Elschner,  Oberleutnant  1141.

Elsner,  Polizeisergeant  623,  1039.

Elste,  Geh.  erp.  Sekretär  u.  Kalkulator
92.

Engel,  Techniker  1038.

v.  Engelbrechten,  Leutnant  483,  525.

Engelhardt,  Major  440,  776.

Engelke,  Maschinist  525,  778.

Engelsleben,  Aktuar  622.

Engelsleben,  Sekretär  778.

Engerer,  Bureaugehilfe  889.

Engler  312.

v.  Erckert,  Hauptmann  /  28,  29,  30.

Erdmann,  Farmer  354.

Erdmann,  1072.

Erdmann,  Landmesser  1092.

Erhard,  Leutnant  389.

Erhardt,  Leutnant  1037.

Erhardt,  Oberleutnant  1039.

Ernst,  Dr.,  Geh.  Regierungsrat  90.

Ertl,  Regierungsbaumeister  484.

Eschberger,  Polizeiwachtmeister  857.

Eschen,  Polizeisergeant  821.

v.  Eschstruth  Dr.  jur.,  Regierungsrat
1039.

Eßlinger,  kommiss.  Sekretär  686.

v.  Estorff,  Oberstleutnant  390,  439.

Esumba  II,  Soldat  626.

Ewald,  Unteroffizier  21.

Ewert,  Polizeisergeant  260.

Ewert,  Bezirksschreiber  260,  778,  1143.

Exner,  Dr.,  Stabsarzt  155.

Eysell  399.

F.

Fa'alata,  Häuptling  636.
Fabian,  Sekretär  778.
Fabricius,  Hauptmann  156,  685,  858.
Failer,  Feldwebel  55.
Faragalla  Mnubi,  Ombascha  156.
Faulhaber,  Sergeant  820.
Faust,  Polizeiwachtmeister  260.
Faust,  Feldwebel  1038.
Fay,  Poluzeisergeant  260.
Fechner,  Landmesser  993.
Fechtner,  Leutnant  91.
Federowsky,  Vizefeldwebel  156,1092.
Fehlandt,  Oberarzt  888.
Feilke,  Pflanzungoleiter  351.
Feldmann,  Architekt  21.
Feldmann,  Kanzlist  156.
Feldmann,  kommiss.  Bureauassistent

2.  Kl.  390.
Ferse,  Gouvernemenkosekretär  260.
Fett,  Bezirksamtssekretär  65.
Feuer,  Askari  156.
Fichtner,  Gefreiter  93.
Fické,  Zollamtsassistent  778.
Fickel,  Hauptmagazinvorstand  304.

—  XXXVIII  —

Fickendey,  Dr.  400,  498.

Fidelak,  Polizeisergeant  484.

Fiebig,  Katasterhilfsarbeiter  1142.

Fiedel,  Meßgehilfe  821.

v.  Fiedler,  Hauptmann  574,  819.

Figowski,  Unterzahlmeister  820.

De  Filippi,  Dr.  F.  355.

Fingerhut,  Hauptmann  727.

Finkh,  Dr.  441.

Finsch,  Prof.  Dr.  1140.

Firschau,  Reiter  821.

Fischer,  Gefreiter  93.

Fischer,  Regierungs=  u.  Baurat  203,
524.

Fiischer,  P.  D.  364.

Fischer,  Geh.  Sekretariatsassisten!  388.

Fischer,  Baulechniker  525.

Fischer,  Zollkontrolleur  623.

Fischer,  Gustav,  Verlagsbuchhandlung
659,  761,  1071.

Fischer,  C.  B.  G.,  Brauereibesitzer
674,  679.

Fischer,  Unteroffizier  d.  R.  821.

Fischer,  Hauptmann  1037.

Fitting,  Dr.,  Prof.  176.

Fleischer,  Stationsassistent  686,  953,

1142.

Fonck,  Hauptmann  25,  26.

Forchmann,  Bauassistent  888.

Forsayth,  E.  E.,  Firma  1007,  1008.

Fournier  4&amp;amp;  Cie.,  L.  F.,  Firma  536.

Fowler,  363,  429,  573.

Förtsch,  Reiter  777.

Förster,  Dr.  351,  843.

Förster,  Hauptmann  739.

Förster,  Reiter  777.

Fraas,  Prof.  Dr.  688.

Fralow,  Gefreiter  158,  164.

Francois  825.

Francos,  Joäo  464.

Frank,  Maurer  778.

Frank,  Dr.  962.

Frank,  Stationsleiter  953.

Franke,  Zollaufseher  55.  484.

Franke,  Hauptmann  467.

Franke,  Polizeisergeant  576,  858.

Franke,  Dr.  phil.  843.

Franke,  Prof.  Dr.  845.

v.  Frankenberg,  kommiss.  Distriktschef
  728.

v.  Frankenberg-Lüttwitz,  Leutnant
156,  157.

Frantz,  Amtsgerichtssekretär  728.

Franz,  Dr.,  Gerichtsassessor  440,  587.

Franz,  Gefreiter  777.

Freidinger,  Sekretär  55,  304.

Freimut  561.
Freitag,  Sanitätsunteroffizier  993.
Freude,  Oberleutnant  94,  260.

Freudenberg,  Walter  178.

Frey,  Wegebautechniker  888,  1142.

Freyer,  Oberarzt  21.  952.

Freytag,  Leutnant  55,  1037.

Fricke,  Techniker  525,  686.

Friderici,  L.  176.

Friedemann,  Bureaugehilfe  89.

Friedemann  1072.

Friederichs,  G.  L.  701.

Friederici,  Dr.  124,  126.  331,  1056.

Friedrich,  Kanzleigehilfe  686.

Friedrich,  Farmer  787.

Frien,  Landwirt  483.

Frik,  Dr.,  Oberarzt  55.

Fritsch,  Prof.  Dr.  709.

Fritzen,  Baumeister  157.

Frobenius,  Leo  731,  732.

Fromm,  Hauptmann  155.  727,  1141.

Frommhold,  Gärtner  622,  953.

Fuchs,  Dr.,  Stabsarzt  204.  629,  1141.

Fuchs,  Dr.  jur.  352,  353.

Fuchs,  Materialienverwalter  1002.

Fugenschuch,  Kapitän  1069.

Fuhrmann,  Unteroffizier  157.

Full,  Bezirksamtsassessor  227.

Funk,  Leutnant  1037,  1039.

Furchert,  kommiss.  Poltzeiwachtmeister
  858.

Fülleborn,  Dr.,  Stabsarzt  819.

Fülleborn,  Professor  920.

v.  Fürstenberg,  Frhr.,  Hauptmann

155.

 

G.
Gadegast,  Rittergutspächter  354.  971.
Gaebel,  Bahnhofsvorsteher  728.
Gallas,  Diener  125.
Ganchab,  Abraham,  Korporal  825,
831.
Garke,  Oberleutnant  21.
Garup,  Paul  8331.
Gastager,  Techniker  54.
Gaul  615.
Gärtner,  Landrentmeister  1002.
Gebauer-Schwetschke,  Verlag  659,
761.
Gebhard,  Hannes  659.
Gebhardt,  Sanitätsfeldwebel  304.
Geffke,  Polizeisergeant  260,  778.
von  Gehren,  Rechtsanwalt  684.  727.
Gehrts,  Gouvernementssekretär  622.
Geibel,  Leutnant  30,  824,  888.
Geibel,  Stephan,  Verlag,  761,  1071,
1072.
Geibig,  Polier  390.
Geisler,  Polizeisergeant  304.
Geisler,  Stabsarzt  959.
Geißler  355.

 

 

v.  Gellhorn,  Hauptmann  1037.
        <pb n="39" />
        Genschow,  Leutnant  888.
Genthe,  Dr.  78.
George,  Polizeimeister  390.

George,  Polizeiwachtmeister  623,
1039.

George  1071.

Gerard  809.

Gericke,  kommiss.  Gouvernementssekretär

  623,  1143.

v.  Gersdorff,  Leutnant  888,  892.

Gersimeyer,  Dr.,  Wirkl.  Legationsrat
  42,  90.

Gerse,  Lukas  825,  831.

Geserick,  ehem.  Unterzahlmeister  820.

Geyer  v.  Schweppenburg,  Frhr.,
Leutnant  155,  574.

Gibbons,  C.  Henrick  399.

Giebels,  Katasterhilfsarbeiter  55.

Giemsa,  Dr.  294,  920.

Gilg,  Professor  406.

Gimbel,  Sekretär  483,  1092.

v.  Gibycki  1072.

Glage,  Professor  295,  920.

XXNIN

Greiff,  Dr.,  Oberarzt  203.
Greig  169.

Greisert,  Dr.,  Stabsarzt  54.

 

v.  Groß,

Glage,  Prof.,  Obertierarzt  352,  344,

845.
v.  Glasenapp,  Oberst  92,  204,  389.
Glatte,  Polizeimeister  304,  889.
Glatzel,  Feldwebel  778,  1142.
Glock,  Gouvernementssekretär  622.
Gmelin,  O.,  Verlag  659.
Gniß,  Sekretär  953.
Godtknecht,  Landwirt  778.
Goerke,  Leutnant  1037.
Goesch,  Leutnant  55,  439.
Goesß#e,  Lehrer  157.
Golinelli,  Geh.  Legationsrat  538.
Gonser,  Kranführer  91,  483.
Goos,  Dr.  134.
Gottsche,  Prof.  Dr.  352,  843.  845.
Gouraud  809.
Göhring,  Polizeisergeant  55.
Gorgen,  Unterzahlmeister  440,  820.
Görgens,  Vermessungedirektor  157,
622.
Göschen  sche  Verlagshandlung  135.
Göve,  Moajor  1141.
Grabau,  Leutnant  93,  157,  203,  819.
Graef,  Dr.  jur.,  Regierungsral  844,
887.
Graefe,  Meister  888.
Graff,  Dr.  phil.  352,  353,  844.
Gramatte,  Unteroffizier  260.
Gramatte,  Polizeimeister  993.
Grauer,  Apotheker  1150.
Graumann,  Unteroffizier  54.
v.  Grawert,  Werner,  Hauptmann
389,  1037.
Gräfe,  Meister  390,  728.
Gräff,  Oberleutnant  54.

Grenvenberg,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  156,  390.

Greuter,  Landmesser  858.

Greven,  Gärtner  483,  889,  1092.

Griesbach,  Unteroffizier  d.  R.  821.

Grießmer,  Unteroffizier  820.

Gripp,  Sergeant  483.

von  der  Groeben,  Dr.,  Wirkl.  Legationsrat
  20.

v.  der  Groeben,  Bezirksamtmann
623.

Groh,  Vermessungsgehilfe  55,  304.

Groha,  Sanitätsfeldwebel  390,  778.

Gropp,  Gärtner  1039.

Geh.  Regierungsrat  260,
686,  857.

Grothe,  Dr.  jur.  et  pbil.  659.

Grothusen,  Dr.,  Stabsarzt  574.

v.  der  Gröben,  kommiss.  Bezirksamtmann
  94.

Gruner,  Dr.,  Regierungsrat  94,  260,
441,  583,  780.

Grunow,  Friedr.  Wilh.,  Verlag  43.

Grübel,  Intendantursekretär  94.

Grüner,  Hauptmann  29,  30,  31,  727.

Guenther,  Bureaudiätar  388.

Gulden,  P.  u.  Co.  326,  328.

Gutmann  761.

Guttenberg-Verlag  134.

Guttentag,  J.,  Verlagsbuchhandlung
295.

Gutzeit,  Polizeisergeant  55.

Gühne,  Dr.,  Stabsarzt  440,  686.

Gülland,  Dr.,  Landmesser  1039.

Günther,  Dr.,  Regierungsarzt  525.

Günter,  Firma  450.

Gürgen,  Bizefeldwebel  820.

Gütschow,  Gärtner  622,  821.

H.
Haack,  Gefreiter  d.  R.  575.
Haag,  kommiss.  Sekretär  1092.
Haas,  Dr.  845.
Haae,  Lehrer  953.
Habedank,  Gouvernementsschreiber
390.

Haberer,  Dr.,  Professor,  Regierungsarzt

  622,  778.
Hadler,  kommiss.
2.  Kl.  686.

Bureauassistent

Hadler,  Bureauassistent  2.  Kl.  993.
v.  Haxthausen,  Frhr.,  Leutnant  203,

Haering,  Oberleutnant  157.

Haeseler,  Dr.,  Oberarzt  1141.

Hagemann,  Vizefeldwebel  622,  1142.

v.  Hagen,  Gouvernementssekretär
a.  D.  91.

Hagen,  Polizeisergeant  94,  623.

Hagen,  Dr.  pbil.  352,  353,  844,  845,

Hagenbeck  517.

Hager,  Kolonialeleve  390,  525,

Hahl,  Dr.,  Kaiserlicher  Gouverneur
von  Deutsch-Neuguinea  7,  9,  15,
154,  201,  259,  302,  303,  435,  436,
182,  537,  723,  739,  1036,  1059,
1060.

Hahndorf,  Zollamtsassistent,  55,  525.

Haidlen,  Landmesser  638.

Haithuru,  Askari  156.

Haken,  Maschinist  686.  933.

Haken,  Techniker  1092.

v.  Halem,  G.  A.,  Exportbuchhandlung
858.

Halske,  Leutnant  155.

Halwas,  Kanzleigehilfe  156.

Halwas,  Kolonialeleve  857.

Hamilton,  L.  867.

Hamiß,  Askari  156.

v.  Hammerstein-Gesmold,  Frhr.,
Oberleutnant  1037,  1142.

Handke,  Feldwebel  a.  D.  92.

Handl,  Dr.,  Stabsarzt  440.

Hanke,  Gärtner  622.

Hannemann  884.

Hannig,  Polizeisergeant  260.

Hansen,  Geh.  Regierungerat,  stellvertr.
  Gouverneur  in  Kamerun  90,
628,  683,  718,  887,  981,

Hansen,  Geh.  eSekretariatsassistent
388,  683.

Hanseruni,  Azkari  156.

v.  Hanstein,  E.,  Leutnant  F  204,
1149.

Hara  845.

:  Harbart  d.  J.  419.

Hardes,  Intendantursekretär  1038.

Harms,  Eisendreher  55,  484,  778.

Harris,  Lehrer  d.  engl.  Sprache  352,
353,  844,  845.

Hartig,  Bureau=  u.  Stationsbeamter
1038.

Hartleben,  Verlag  183.

Hartmann,  Oberleutnant  21,  439.

Hartmann,  Dr.  64,  165,  646.

Hartmeyer,  Kanzleigehilfe  888.

Harupka,  Polizeimeister  ##  304,  952.

Hassani,  Schausch  156.

v.  Hassel,  Hauptmann  819.

Hassert,  Dr.,  Prof.  120.

Haugg,  Sergeant  623.

Haun,  Kolonialeleve  260,  857.

484,.  820.
Hazell  135.
Häberle,  Dr.  183.
Händler,  Hilfszeichner  484.
        <pb n="40" />
        Häuser,  Distriktskommissar  857.
Hecker,  Leutnant  639,  640,  641.
Heckmann,  C.,  Firma  110.
Heeger,  Sekretär  483.
Heer,  Vermessungsgehilfe  889.
Heering,  Dr.  phil.  844,  845.
Heffke,  Polizeisergeant  1143.
v.  Heigelin,  Oberleutnant  54.
Heilmann,  Sanitätsunteroffizier  157.
Heineken,  Direktor  1091.
Heinemann,  Zollaufseher  157.
Heinicke,  Oberleulnant  93,  157,  685.
Heinicke,  Hauptmann  685.
Heinke,  Dr.,  vortrag.  Rat  90.
Heinke,  Sergegnt  575.
Heinrich,  Unterzahlmeister  93.
Heinrich,  Oberleutnant  203
Heinrich,  Zollpraktikant  686.
Heinrich,  F.,  Zollaufseher  1039.
Heinzig,  Lehrer  1039.
Heiser,  Polizeisergeant  576,  953.
Heist,  Polizeimeister  54.
v.  der  Hellen,  Dr.,  Negierungoarzt
169,  525,  1039.
Hellerbach,  Steuersupernumerar  390.
Hellerbach,  Gouvernementssekretär#
953.
Helm,  Dr.,  Tierarzt  157,  390.
Hemmerling,  Sekretär  857.
Hendrik,  Hans  3824.
Henke,  Polizeisergeant  778.
Henkel,  Stationsassistent  21,  858.
Henkel,  Lehrer  525,  858.
Hennig,  Dr.,  Geologe  134,  688,  689.
Hennin  Gerichtoassessor  684.
Henning  571,  572,  573.
Hennrich,  Forstausseher  994,  1039.
Henoch,  Hubert  355,  658,  973.
Henriques,  Nachf.,  Dr.  1059.
Henseleit,  Gefreiter  777.
Hentschel,  Sanitätsunteroffizier  889.
Hepfer,  Polizeisergeant  778.
Herb,  Magazinaufseher  260,  483.
Herdersche  Verlagsbuchhandlung  135.
Herlommer  u.  Bangerter,  Firma
307.
Herlyn,  Regierungslehrer  260.
Hermann,  Kaiserl.  Resident  93,  728.
Hermann,  Oberleutnant,  Farmer
107.
Hermann,  Unteroffizier  205.
v.  Hermann,  Frhr.,  Kammerherr  354.
Hermans,  Gerichtsassessor  889.
Hernoheim,  Franz  J  91.
Hernsheim  &amp;amp;  Co.,  Firma  776,  895,
897,  899,  1007,  1008.
Herrmann,  Sergeant  820.

Herrmann,  Kaiserlicher  Resident  888

Hersing,  Unterossizier  21.

Hoffmann,

XI-Herz,

  Geh.  Oberregierungrat  727.
Herzel,  Polizeisergeant  260,  623,
1039.

Herzog,  Polizeimeister  55,  440.
Herzog,  Maschinist  157,  440.

Herzog,  Apotheker  1150.

Heß,  Dr.  med.  157.

Heß,  Sekretär  867.

Heß,  Bureauvorstand  993.

Heuser,  Unteroffizier  d.  R.  821.

Hey,  Dr.  79.

v.  Heyden,  Asta,  Lehrerin  55.

von  der  Heydt,  Kolonialkontor,
G.  m.  b.  H.  48,  84,  140,  187,  240,
300,  360,  424.  476.  522,  566.,  620.
664,  714,  766,  814,  854,  882,  934.
978,  1034,  1078,  1120,  1164.

Heyn,  Sanitätssergeant  622.

Heync,  Dr.,  Intendanturassessor  778,
993,  1038.

Hierl,  Maurer  390,  778.

Hildebrandt,  Ocberleutnant
1039.

Hilgenstock,  Bergassessor  728.

Hille,  Proviantamtsassistent  483.

777,

Hillenkamp,  Regierungsbaumeister
686.
Hiller  v.  Gaertringen,  Frhr.,

Leutnant  159,  160,  820.

Hilzebecher,  Gouvernementssekretär
1092.

Hindorf,  Dr.  1057.

Hinrichsen,  Kaufmann  958.

Hinstorffsche  Verlagsbuchhandlung
43.

Hintrager,  Dr.,  Negierungsrat  4,  5,
7,  55,  190,  192,  200,  302,  378,
434,  478,  479,  481,  622,  951.

Hiny,  Techniker  576,  953.

Hintze,  Dr.,  Regierungsarzt  169.

Hintze,  Dr.,  Stabsarzt  389.

Hinte,  Sergeant  575.

Hintze,  Werkmeister  889.

v.  Hirschberg,  Frhr.,  Leutnant  623.

Hirschfeld,  J.  B.,  Verlag  659.

v.  Hirschseld,  Oberleutnant  686.

Hirschmüller,  Polizeisergeant  440.

Hirtler,  Hauptmann  888.

Hobusch,  Garnisonverwaltungsunterinspektor
  92,  389.

Hochheiser,  Poltzeisergeant  260.

Hodder,  W.  M.  399.

Hoevener,  Edgara,  Schwester  20.

Hofer,  Förster  1142.

W.,
messer  F  55.

Hosfmann,  Regierungsbaumeister
121.

Hoffmann,  Pesselschmied  622.

Hoffmann,

Regierungsland-Leutnant

  820,  888.

Vizefeldwebel  821.  10#2.

Hoffmann,  Gefreiter  d.  L.  II.  321.

Hoffmann,  Polizeisergeant  858.

Hoffmann,  Bausekretär  953.

Hoffmann,  Lehrerin  1039.

Hoffmeyer,  Polizeisergeant  858.

Hofmann,  Sergeant  93.

Hofmann,  Regierungsfarmverwalter
484,  889.

Hofmann,  Vizefeldwebel  888.

v.  Hoiningen,  gen.  Ouene,  Frhr.,
Oberleutnant  574.

Holdt,  Polizeisergeant  687.

Hollaender,  Oberleutnant  92,  1/87,
820,  1143.

Holle  &amp;amp;  Cie.,  Firma  498.

Hollstein,  Maschinist  888.

Hollweg,  Dr.  741,  745.

Holstein,  Techniker  1092.

Holtz,  Dr.,  Oberförster  93,  305.

Holzendorf,  Polizcisergant  484,  889.

Holzmann  6  Co.  526.  533,  794.

Homann,  Leutnant  625.

Hopp,  Feuerwerker  858.

Horn,  Oberleutnant  21

Horst,  Lokomotivführer  65.

Horstig,  Bureaugehilse  889.

Hosan,  Lukas,  Korporal  825,  831.

Hossedy  &amp;amp;  Schwarz,  Konservenfabrik
  525.

Högner,  Unteroffizier  157.

Höhn,  Gefreiter  d.  L.  II.  821.

Höhne,  Feldwebel  623.

Höhne  &amp;amp;  Adams,  Baununternehmer
1001.

Höntsch,  kommiss.  Sekretär  390,  525.

Höppner,  Polizeisergeant  260.

Hörmann,  Poltzeisergeant  778.

Hörth,  Gouvernementssekretär
953.

Hufnagel,  Pflanzungsleiter  354.

Huhn,  Diätar  574.

Huhndt,  Heilgehilfe  953.

Hull,  Schatzsekretär  808.

Humann,  Dr.,  kommiss.  Bezirksamt-=mann
  390,  686.

Hume,  W.  F.  802.

Hunstein  741.

Hupel,  Polizeisergeant  157.

Hupfeld,  Direktor  354,  709.

Huster,  Gefreiter  777.

Hutter,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  686.

Hüchstädt,  Forstaufseher  575.

Hückstädt,  Forausfseher  778.

Hümann,  Landmesser  440,  1039.

Hümmert,  K,  Sanitätsuntero.  575.

Hüssen,  Dr.  jur.,  Referendar  1159.

Hoffmann,

622

——
        <pb n="41" />
        J.
Iden,  Steuermann  157,  440.
Illgen,  Polizeiwachtmeister  888.
Illner,  kommiss.  Gouvernementssekretär
  623.
Imhoff.  Dr.,  kommiss.  Bezirksrichter
858

Imhoff,  Frida,  geb.  v.  Woedtke,

Lehrerin  858.
Immel,  Tierarzt  157,  440.
Immendorf,  Oberveterinär  777.
Incek,  Polizeisergeant  889.
Jwrmer,  Vermessungsgehilfe  889.
Isaak  Kopper  F  31.

Jöberner,  Intendantursekretär  440.

Isofu  Sansana,  farb.  Handwerker
23.
Isenbeck,  kommiss.  Sekretär  1142.

J.  u.)

Jaager,  Jakobus  827,  831.
Jabs,  Unterzahlmeister  820.
Jacob,  Leutnant  93,  820.
Jacob,  Dr.,  Gerichteassessor  304,  889,

1092.
Jacob  576.
Jacobi,  Zollamtsassistent  55,  858.
Jacobs,  Maschinenbauer  304,  525.
Jacubowsky,  Leutnant  1037.
Jacubowsky,  Oberleutnant  1039.
Jaeckel,  kommiss.  Sekretär  858.
Jaeger,  Dr.,  Oberarzt  1038.
Jaenisch,  Lokomotivführer  440,  687.
Jageler,  Dr.  408.
Jahn,  Sanitätssergeant  260,  993.
Jahn,  Förster  993.
Jakobus,  Klein=  116.
Jale#zky,  Sanitätssergeant  157.
Jameson  1072,  1073.
Janensch,  Dr.,  Geologe  688.
Jansen,  Bootsmann  857.
Janßen,  Steuermann  953.
Janz,  Polizeisergeant  858.
Jao,  Arbeiter  895,  896.
Jaster,  Unteroffizier  205.
Jäckel,  Dr.  jur.  et  phil.  1071.

Jänecke,  M.,  Dr.,  Verlagsbuchhand=Kauert,
  Tiefbautechniker  156.

lung  183.
Jedding,  Sekretär  483.
Jeep,  Förster  1092.
Jensch,  Oberleutnant  888.

867,  1056.
Jerome,  Pater  739.
Jerusalem,  Dr.  295.
Jeske,  Oberzahlmeister  54.
Jesper,  Lehrer  22.
Jiga  Pisa,  Häuptling  640,  641,  642.
Jochem,  Polizeisergeant  484,  889.

XLI  —

Jochmann  Leutnant  820,  1038.

Johann  Christian,  Bondel-Kapitän

158,  160.
John,  Bureaudiätar  388.
John,  Feuerwerksoberleutnant  778.
Jonas,  Bergdamara  825,  831.

Jordan,  Rechnungsrat  90.

Jork,  Unteroffizier  93.

Jork,  Polizeisergeant  858.

Jorns,  Kriegsgerichtsrat  1141.
Jördens,  Hauptmann  887.
Jungels,  Oberarzt  20,  31.
Junker,  Finanzinspektor  440.
Juzek,  Polizeisergeant  484.
Jünemann,  Lehrer  156,  525,  728.

Kabitz,  Büchsenmacher  728.
Kaczmarek,  Polizeisergeant  260.
v.  Kageneck,  Graf,  Oberleutnant  155.

Kaiser,  E.  1042.
Kaiser,  Bauassistent  1092.

Kajewski,  Lokomotivoführer  55.

Kalau  im  Hofe,  Leutnant  158.  575,
777,  778.

Kalweit,  Stabsarzt  1143.

Kambonde,  Häuptling  1150.

Kambonde-JItope,  Häuptling  1150.

Kambonde  =  Kangula,  Heäuptling
1150.

Kambule,  Häuptling  124,  125.

Kammerer,  Landwirt  90,  629.

Kamper,  Stationsassistent  858.

Kanamup,  Eingeborener  331.
Kandt,  Dr.,  Bezirksamtmann  686,

1092,  1142.
Kangalla,  Askari  156.

"„  Kapal,  Häuptling  898.

Kapitzke,  Sergeant  575.

Karn,  Gefreiter  93.

Karow,  Gerichtsaktuar  390.
Karp,  Polizeisergeant  576,  778,  953.

Karstedt,  Dr.,  Kolonialeleve  390,  525.

Kartze,  Petrus  825,  829.
Kasimoto,  Ombascha  156.
Kasimoto,  Trägerführer  156.

Kaspareck,  Gefreiter  821.

Kaufhold,  Polizeisergeant  55.

Kaufmann,  Leutnant  820.

Kausch,  Gerichtsassessor  686.
Jentsch,  Dr.,  Professor  442,  536,  860,
Kayser,  135.
Kayser,

Kausmab,  Eleasa,  Korporal  J  825.

H.,  Kgl.  Bayr.  Hofbuchdruckerei
  182.

Kayser,  Landmesser  728.  857.

Kayser,  Eisenbahnpraktikant  1039.
Kegebein,  Polizeisergeant  953.
Kehm,  Unterzahlmeister  858.

 

Keil,  Leutnant  819.

Keil,  Oberleutnant  1037.

Kelber,  Polizeisergeant  390.

Keller  467.

Kempe,  Polizeisergeant  858,  1039.

Kepler,  Hauptmann  685.

Kerner,  Aktuar  321.

Kerner,  Sekretär  953.

Kerns  Verlag  (M.  Müller)  973.

Kersten,  techn.  Eisenbahnsekretär  388.

Kersting,  Dr.,  Negierungsrat  732,  858.

Kessinger,  Bureauassistent  304,  483.

Keßler,  Polizeiwachtmeister  728.

Keudel,  Bezirksamtmann  993.

Kickton,  Oberarzt  820.

v.  Kiderlen-Waechter,
Staatssekretär  2,  4.

Kielisch,  Gouvernementssekretär  993.

Kienow,  Proviantamtsassistent  622.

Kiewitt,  Apotheker  225.

Kilian,  Sekretär  629,  631.

Kirchhof,  Bezirksrichter  953.

Kirsch,  Oberleutnant  1038.

Kirstein,  Proviantamtsassistent  304.

Kisabo,  Sultan  7  25,  26,  120.

Kissakka,  Askari  156.

Kitanda,  Trägerführer  156.

Kittelmann,  Polizeiwachtmeister  481,
889.

Klaudat,  Polizeisergeant  484,  576,
953.

Klebahn,  Dr.  phil.,  Professor  352,
353,  844.

Klebert,  Lazarettgehilfe  687.

Kleck,  Lazarettgehilfe  304.

Kleemann,  Ingenieur  79.

Klein,  Kommerzienrat  134.

Exzellenz,

Klein,  Hasenmeister  483.  953.
Klein,  Bauführer  686.

Klein,  Polizeisergeant  778.

Kleinau,  Polizeisergeant  440

Kleinschmidt,  Polizeiwachtmeister
993.

v.  Kleist,  Hauptmann  727.

Kleist,  Leutnant  1141.

Kleman,  Polazeisergeant  821.

Klemmt,  Maurer  157.

Klenze,  Gouvernementssekretär  93.

Klepka,  Polizeisergeant  778.

Kley,  Sergeant  952.

Kliemke,  Dr.,  Direktor  1009.
Klingenberg,  Maurerpolier  993.
Klingler,  Vizefeldwebel  1092.
Klink,  Landmesser  898.

Klinkert,  überz.  Zahlmeister  1038.

Klinkhardt,  Dr.,  Werner,  Verlag  761.

Klinkhardt  u.  Biermann,  Verlag
876,  1028.
        <pb n="42" />
        Klinkmüller,  Gouvernementssekretär
687.

Kloß,  Landmesser  260,  440.

Kloß,  Eisenbahnlokomotivheizer  778.

Klotz,  Oberleutnant  21.

Klössel  235.

Klug,  Elektrotechniker  728,  1112.

v.  Klüber,  Rittmeister  389.

Knaack,  Dr.,  Gerichtsassessor  858.

Knapp,  Polizeisergeant  576,  858.

Knapp,  Gefreiter  821.

Knappe,  Dr.  741.

RKnaupe,  Kanzleigehilse  1142.

Knetsch,  Eisenbahnbureaudiätar  260.

Knctsch,  Sekretär  525,  778.

Knispel,  überzähl.  Sanitätsfeldwebel
686.

v.  Knobelsdorf,  Leutnant  820.

Knoke,  Polizeisergeant  260.

Knoop,  L.,  Großfirma  1015.

Knudsen,  Elefantenjäger  20.

Kobert,  Polizeisergeant  1142.

Koblich,  Sergeant  525.

Kobus,  kommiss.  Sekretär  93,  260.

Koch,  Geh.  Kanzleidiener  90.

Koch,  Nobert  170.

Koch,  C.  A.,  Verlagsbuchhandlung  183.

Koch,  G.  318.  «

Koch,  R.  318.

Koch,  Walter,  Feldintendantursekretär
524.

Koch,  Dr..  Oberarzt  574.

Koch,  Techniker  888.

Koch,  Kaufmann  889.

Koegel  419.

v.  Koenig,  Geh.  Leg.  Nat  z.  D.  43.

v.  Koerner  3.

Koert,  Dr.,  Bezirksgeologe  441.

Kohler,  Rechtsanwalt  303.

Kolberg,  Polizeisergeant  260.

Kollatz,  Polizeisergeant  576,  953.

Rolonial-Verlag,  Deutscher
Meinecke)  43,  1071.

Komini,  Japaner  895,  896,  897,  900.

Kookop,  Eingeborener  831.

Kopke  170.

v.  Kornarnzki,  Oberleutnant  1037.

Koschny,  Th.  F.  582.

RKottmann,  Regierungelehrer  94,  390.

Köberl,  Ignaz,  Zollausseher  1039.

Köbner,  Prof.,  Dr.,  Wirkl.  Admiralitätsrat
  42,  351,  843.

Köhler,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  93,  679.

Kölzsch,  Hofrat  F  91.

König,  geprüfter  Lokomotioheizer  260.

König,  Oberveterinär  820,  1141.

v.  König,  Frhr.,  Oberleutnant  858.

Königs,  Oberleutnant  393,  395.

(G.

XIII

Köppel,  Polizeisergeant  260,  388.

Körber,  Postassistent  629.

Körner,  Handwerkerlehrer  20.

Köster,  Vermessungstechniker  304,  778,
889.

Köster,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  993.

Köstlin,  kommiss.
857.

v.  Kracht,  Leutnant  888.

Kraepelin,  Dr.  pbil.  352,  843.

Kramer,  Gefreiter  158,  159,  164.

Kramer,  Oberleutnant  484.

Kramer,  Feldwebel  858.

Krause,  Dr.  406,  583.

Bezirksamtmann

Krause,  Regierungosupernumerar  574.

Kraut,  Hauptmann  1037,  1142.

Krautwald,  Oberleutnant  21,  31.

Krämer,  Dr.,  Marine-Oberstabsarzt
278,  279,  494,  495,  695,  709,  10563,
1054,  1055,  1056.

Krämer,  Frau  278,  280,  494,  695,

1053,  1054,  1056.
Krebs,  kommiss.  Sekretär  156.
Krepp,  kommiss.  Sekretär  260,  483.
Krienke,  Maschinist  304,  778,  1092.
v.  Krogh,  Major  389,  575.

Krogmann,  Tiefbautechniker  21.

Kröger,  Feldwebel  483.
Kröhne,  Kupferschmied  304.

Kruoeger,  Dr.,  Regierungsarzt!  90,  169.

Krueger,  Oberleutnant  155.
Krueger,  Hauptmann  777,  820,  1038.
Krumm,  Lehrer  1142
RKruse,  ehem.  Unteroffizier  821.
Krutschinski,  Lazarettgehilse  687.
Krücke,  Regierungorat  54.
Krüger,  Leutnant  155,  390,  888.
Kruger,  kommiss.  Sekretär  156.  I
Krüger,  Hans,  Assistent  388.
Krüger,  Theodor,  Geh.  Hofrat  439.!
Krüger,  Landmesser  484.
Krüger,  kommiss.  Sekretär  525,  728,
1142.
Krüger  573.
Ksakeu,  Eingeborener  900.
Kubeth,  Polizeisergeant  858.
Kucher,  E.,  Fräulein  889.
Kudicke,  Dr.,  Stabsarzt  685,  777.
Kuhn,  Regierungorat  91.
Kuhn,  Hauptmann  94.
Kuhn,  Dr.,  Stabsarzt  388.  709.
Kujath,  Aizefeldwebel  93.
Kulbe,  Sanilätsunteroffizier  525.
Kullick,  VPolizeisergeant  1142.
Kullnick,  1072.
Kummes,  Leuchtfeuerwärter  200.
Kundt,  Finanzdirektor  629.

RKuntz,  Dipl.  ing.  1012.

Kunze,  Bezirksamtssekretär  21.  440.

Kurth  659.

Kurtz,  ehem.  Unteroffizier  821.

Kurz,  Kolonialeleve  260.

Kutzner,  Geh.  erped.  Sekretär  und
Kalkulator  92.

Küchler  761.

Kühlich,  Lokomotioführer  91.  484.

Kühn,  Feldwebel  204.

Kühnast,  Bezirksrichter  440,  1039.

Kühne,  kommiss.  Polizeiwachtmeister
858.

Külz,  Dr.,  Regierungoarzt  235,  390,
648,  701,  746,  876.

Külz,  Oberbürgermeister  in  Bückeburg
1113.

Kümpel,  Unteroffizier  54.

L.

v.  d.  Laan,  Landmesser  1142.
Labowsky  434.
Ladwig,  kommiss.  Sekretär  686.
v.  Lagiewski,  Intendanturrat  575,

727.
Lahmeyer,  Polizeisergeant  260.
Lallo,  Polizeisergeant  260.
Lambrecht,  Geh.  Registrator  727.
Lambrecht,  Bezirksamtmann  857.
Lanmert,  Regierungsloandmesser  687.
Landzik,  Polizeisergeant  260.
Lange,  Stationsassistent  157.
Lange,  Unterzahlmeister  483.  858.
Lange,  Oberleutnant  819.
Lange,  Sekretär  953.
v.  Langendorff,  Leulnant  820.

v.  Langendorff,  Oberleulnant  1141.

Langer,  Odberstleutnant  21.

Langer,  Materialienverwalter  622.

Langhof,  Unteroffizier  93.

Langkraer,  Sekretär  1142.

Langlois,  Leutnant  516.

Lassah,  Polizeisergeant  953.

Lassen,  Tischler  525,  778.

Lauani,  Soldat  626.

Lauati,  Sprecherhäuptling  636,  637,
638,  639,  640,  641,  642,  643.

Lauenstein,  Dr.,  Stabsarzt  d.  N.

94,  844,  845.
Lauer,  Landmesser  889.
Lauff,  Kolonialeleve  686,  993.
Lauterbach,  Bureauvorsteher  1140.
Lavault,  Direktor  1108.
Lämmermann,  Bezirksrichter  157,
889.
Lehmann,  Unterzahlmeister  21.
Lehmann,  J.  F.,  Verlag  79.
Lehmann,  Vizefeldwebel  821.
Leitner,  Büreaugehilfe  94.
Leis,  Polizeisergeant  686,  889.
        <pb n="43" />
        Lembrecht,  Polizeisergeant  484.

Lemme,  Hans  Martin  973.

Lemnitz,  kommiss.  Polizeiwachtmeister  1
993.  .

Lempp,  Hauptmann  887.  l

Lengen,  Polizeiwachtmeister  993.

v.  Lengerke  Meyer,  Marinesekretär
74

Lenz  &amp;amp;  Co.,  Firma  121.

Lenz,  Geh.  Kommerzienrat  533.

Lenz,  Polizeisergeant  576.

Lenzen,  Polizeiwachtmeister  686.

Leo,  Dr.  845.

Leopold,  Vermessungsassistent  21.

Lequis,  Major  20,  157,  574.

Lequis,  Oberstleutnant  992.

Lergen,  Bezirksamtssekretär  260,  483,
1140.

Leschin,  Tiefbautechniker  55.

Leß,  Polizeisergeant  157,  576,  994.

Leßner,  Hauptmann  183.

Lessel,  Leutnant  1038.

Letagoloa.  Häuptling  643.

Letasi,  Häuptling  642,  643.

Lettel,  Leutnant  575.

Leupolt,  Dr.,  Stabsarzt  203.

Leutwein,  Oberst  43,  824.

Leutwein,  Dr.,  Regierungsassessor
953.

Leoer  Brothers,  Firma  1006,  1007.

v.  Lewinski,  Ansiedler  449.

Lewinsohn,  Siegm.,  Schüler  94.

Lichtenheld,  Dr.,  Tierarzt  888.

Lichtenstein,  Bureauassistent  2  Kl.
728,  1142.

Liebert,  Stationsleiter  1142.

Liebl,  Dr.,  Regierungsarzt  399,  1039.

Liedtke,  Rechnungsrat  156.

Liedtke,  Kalkulaturvorstand  819.

Lier,  Zugführer  55.

Lietz,  Dirk  825,  831.

Ließ,  Darvid  831.

Lietz,  Jeremias  831.

Liey,  Simon  3831.

Liller,  Wegebauer  55.

Linck,  1071.

Lincke,  Oberleutnant  1141.

v.  Lindequist,  Dr.,  Unterstaats-=sekretär
  101,  574,  795,  887,  940,
980.

Lindner,  Ansiedler  20.

Lindner,  Dr.,  Oberarzt  155.  l

Lindner,  kommiss.  Polizeiwachtmeister
  993.

Lindow,  Leutnant  203.

Link,  Gouvernementssekretär  304.

Linkowski,  Polizeisergeant  687,  778,
1143.  «

Lion,  Dr.,  Stabsarzt  94,  659.

XLIII

Lion,  Unternehmer  1108.

Lipinsky,  Baubeamter  526.

Lippe,  Zollamtsverwalter  304,  483.

Lippert,  Konsul  104.

Lippke,  Polizeisergeant  55.

Liste,  Oberarzt  304.

Loba,  Polizeisergeant  260.

Lobenstein,  Polizeisergeant  778.

Lochhaas,  Polizeisergeant  260.

Loehr,  kommiss.  Bezirksamtmann
114.

Loevenich,  Regierungslandmesser  778.

Lohmann,  Dr.,  Chemiker  549.
Lohmeyer,  Dr.  Jul.  1115.

Lorenz,  Lehrer  1142.

Lott,  Dr.,  Stabsarzt  727.

Lost,  Geologe  1041,  1042,  1044.

Louve,  Giel,  Bur  162,  164.

Louvpe,  Hendrik,  Bur  162,  163.

Löffler,  Bezirksschreiber  778,  1143.

Löhr,  Assessor  525,  888.

Lucas,  Intendantursekretär  440.

Ludewig,  Polizeisergeant  260,  484.

Ludszuweit,  Sanitätsfeldwebel  260.

Ludwig  Amadeus  von  Savoyen,
Herzog  der  Abruzzen  355.

Ludwig,  Lokomotivführer  687.

Ludwig,  Polizeisergeant  889.

Luhmann,  Dr.  183.

Luitpold,  Prinzregent  von  Bayern,
Königl.  Hoheit  776.

Lug,  Dr.  525.

Lübben,  Leutnant  1037.

Lübbert,  Fischereidirektor  352,  845.

Lückerath,  Sanatoriumsverwalier  54.

Lüderitz,  Kaufmann  163.

Malukansi,  Zauberer  261.
Manasse,  Häuptling  824.

Manga,  Häuplling  641.

Mann,  Dr.,  Regierungsgeologe  630,
631.

Manneschmidt,  kommiss.  Sekretär
686,  993.

Mannhardt,  Leutnant  484,  574.

Mansfeld,  Dr.,  Bezirksamtmann  406.

Mansfeld,  Hauptmann  727.

Manson,  Patrik,  Sir  399.

Manteuffel,  Dr.,  Oberarzt  d.  N.  857.
Mantia,  Guiseppe,  Cavaliere  390.
Mapuri,  Ombascha  156.

Marcks,  Geheimrat,  Dr.  phil.  352,  843.
Marjani,  Askari  166.

Markgraf,  Assistent  388.
Marquardsen  235.

Mars,  kommiss.  Sekretär  22.
Marschall,  Dr.,  Stabsarzt  821.
Marschner,  Hauotmann  777,  820.
Marschner,  Kanzlist  1092.

Masassi,  Askari  156.

Mataafa,  Alü  Sili  F  635,  636,  637,
639,  640,  643.
Mathias,  Polizeisergeant  576,  953.

Mathner,  Gärtner  953.

Matthiessen,

Matthes,  Unteroffizier  157.
Stenographin
Maschinenschreiberin  205.

und

Mattner,  Gärtner  622.
Matumbi,  Gaya-Häuptling  626.

Mauck,  kommiss.  Sekretär  857.

Maurer,  Ed.  213.
May,  kommiss.  Bureauassistent  1.  Kl.  93.

v.  Lüdinghausen,  Frhr.,  Arbeiterkommissar

  157,  390.
Lütje,  Dockmeister  260,  483.
Lüttke,  Geh.  Sekretariatsassistent  388.

Macco  1055.

Machemba,  Häuptling  58.
Mac  Lean,  Oberleutnant  203.
Maeck,  kommiss.  Sekretär  1142.
Meecke,  Rektor  687.
Maganga,  Aekari  156.
Magazini,  Askari  156.
Magdeburg,  Polizeisergeant  778.
Mahnke,  Dr.,  Gerichtsassessor  993.
Maier,  Polizeisergeant  260.
Maier,  Hauptzollamtsvorsteher  857.
Majuto,  Askari  156.
Makalanga,  Aekari  156.
Makumba,  Akari  156.
Malaeulu,  Häuptling  643.
Malieton  Talavou
König  von  Samoo  636.

(Tanu),

May  467.

Mayer,  Dr.,  Oberstabsarzt  294,  295,
920,  994.

Mayer,  Kanzleigehilfe  483,  993.

Mayer,  Sergeant  1092.

Maywald,  Gerichtsschreiber  525.

Maywald,  Poltzeisergeant  687,  1143.

Mätz,  Sekretär  889.

Mechau,  Techniker  888.

Meerwarth,  H.  1159.

v.  Meien,  Leutnant  389,  484,  888.

Meier,  Bauinspektor  93,  857.

Meier,  Regierungsbaumeister  121.

Meier,  John,  Soldat  626.

Meier,  Vizefeldwebel  1092.

de  Meillon  &amp;amp;  Co.  571.

Meimaridis,  Grieche  795.

Meinecke,  G.,  Deutscher  Kolonialverlag
  235,  561.

Meinhof,  Professor  der  afrikanischen

Sprachen  517,  843,  845,  973.
Meiß,  Sekretär  157,  390.
Meißner,  Oderveterinär  1038.

NMeijia,  Ramos,  Minister  1019.
        <pb n="44" />
        „v.  Melle,  Dr.,  Senator  351,  843.

Mellenthin,  Unteroffizier  157.

Mellenthin,  Feldwebel  304.

Melms,  kommiss.  Sekretär  525,  993.

Meltzer,  Landmesser  778,  861,  1092.

Menepepiti,  Häuptling  958.

Menge,  kommiss.  Sekretär  440.

Menze,  Sergeant  575.

Menzel,  Oberleutnant  440,  685.

Menzel,  Kolonialeleve  525.

Menzel,  Hauptmann  1142.

Merensky,  H.  1041,  1044.

Merlaud-Ponty  809.

Merriman  1072.

Merté,  O.  1115.

Metje  571.

Metzger,  Forstassessor  94,  260,  442,
634.

Meunier,  A.  809.

Meyer,  Dr.,  Oberrichter  55,  90,  388.

Meyer,  Karl,  Leutnant  d.  R.  820.

Meyer  II,  Heinr.,  Kammergerichtsrat
857.

Meyer,  Polizeisergeant  858.

Meyer,  Techniker  953,  1038.

Meyer,  H.,  Prof.  Dr.  1070,  1071.

Meyer,  Gouvernementssekretär  1142.

—  —  —  —  —  —  —„  —  —  —  —

Meyer-Gerhardt,  vortrag.  Rat  90.

Meyner  761.

Mezger,  lommiss.  Bezirksamtmann
390,  400.

Michaelsen,  Dr.  phil.  352,  844,  845.

v.  Michelmann,  Alwine  205.

Miesterfeldt  1055.

Miethe,  Prof.  Dr.  658.

v.  Milczeweki,  Oberleutnant  203.

Milde,  C.,  Verlag  615.

Mirbt,  Dr.  theol.  352.

Mischlich,  Professor  686.

Misipa,  sarb.  Sergeant  93.

Mitchell,  Mason,  Dr.,  Konful  157,
874.

Mitschell,  Engländer  802.

Mittelstädt,  Direktor  1009.

E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Hofbuchhandlung
  42,  417,.  519,  561,  615,
1071,  1115.

Mlazaidi,  Askari  156.

Mohn,  Assistenzarzt  156.

Mohr,  kommiss.  Sekretär  94.

Mohr,  J.  C.  B.  (Paul  Siebeck',
Verlag  761.

Moisel  517.

Moldenhauer,  Landmesser  440.

Molieêre,  Hauptmann  727,  819.

Momsen,  Katlasterkontrolleur  94,  623.

Montis,  Stationassistent  55.

Moore,  Captaine  626,  628.

Mortenga,  Häuptling  7  27.

XIIV

Morenga,  Joseph  116.

von  der  Mosel,  Rechtsanwalt  776.
Moses,  Buschmann  164.
Mostard,  Bur.  163.

Monuton,  J.  O.,  Firma  1007.
Möller,  Amtsgerichtsassistent  440.
Mrokon,  Vorarbeiter  1040.
Msafiri,  Askari  156.
Aschagara,  A#kari  156.
Aschenzi  Kabisa,  Askari  156.
Mucke,  Stattionsassistent  858.
Muganga,  Aekari  156.

Neidull,  Polizeisergeant  858.
Neidutt,  Polzzeisergeant  440.
Neubauer,  pens.  Kasernenin'pektor  54.
Neubecker,  Polizeisergeant  262.
Neubert,  Dr.,  Oberarzt  439.
Neubert,  Unteroffizier  525.

.  Neubert,  Reiter  952.

Mulisch,  kommiss.  Polizeiwachtmeister

993.
Murgau  Mohamed,  Sol  156.

v.  Muschwitz,  Gerichtsassessor  260.

Musehold,  Geh.  Registraturassistent
574.

Mussa,  Askari  156

Mutaga  III.,  Sultan  120.

Mutschke,  Polizeisergeant  260.

v.  Müller,  Oberleutnannt  155.

Muller,  Polizeisergeant  260,  576,
1039.—

Müller,  Polizeimeister  304.

Müller,  Schlosser  304,  483.

Müller,  P.  355.

Müller,  Sergeant  390.

Muller,  M.,  Kapilän  482.

Müller,  Missionar  484.

Müller,  Oberleutnant
1141.

Müller,  Ernst,  Polizeidiätar  576.

Müller,  H.,  Vizefeldwebel  F  623.

Müller,  Leutnant  777,  1037.

Müller,  Hans,  Rechtsanwalt  857.

v.  Müller,  Hauptmann  8888.

Müller,  Bezirksschreiber  1092.

Müller,  Maurer  1142.

Mülling,  Sekretär  304,  889.

Münster,  Kammergerichtorat  53.

Muünsterberg,  Oberveterinär  821.

Mwikidzje  120.

575,  1092,

N.

Nachtigal,  Dr.  618.

Naendrup,  Dr.  H.  1159.

Nagel.  Sekretär  889.
Namulauulu,  Häuptling  642,  643.
Narciß,  Dr.,  Regierungorat  440,  953.
Nast,  Regierungobaumeister  390,  686.
Nau,  Buchdrucker  304.

Naue,  Buchdrucker  483.

Nauen,  Polizeisergeant  778,  1143.
Naumann,  Fr.  659,  709.
Nannen,  Polizeisergeant  889.
Ndumu,  Träger  959.

Nechale,  Ovambohäuptling  461.

Neuhaus,  Leutnant  623.
Neumann,  Dr.  pbil.  352.  353,  844.
Neumann,  O.,  Polizeisergeant  858.
Neumüuller,  Kapitän  857.
Neuschäffer,  Ingenieur  857.
Neuschild.  Proviantamtsassistent  54.
Newell,  Rev.  Missionar  643.

Nilcklas,  Gouvernementssekretär  21.
Murphey,  Mr.,  Unternehmer  1069.

260.
Niel,  Missionar  643.
Niemann,  A.  1115.
Nierling,  Lazarcttinspektor  953.

Nippgen,  kommiss.  Bureauassistent

–  —  —  —  —  —  –

2.  Kl.  483.
Nissen,  Oberingenieur  1040.
Nitschmann,  Oberleutnant  389.
Nocht,  Dr.  Professor,  Medizinalrat
135,  294,  352,  843,  845,  920.
Nomab,  Eingeborener  831.
Nopp,  Geh.  Sekretariatsassistent  388.
v.  Nordeck  zur  Rabenau,  Frhr.,
Oberleutnant  993.
Nörr,  Leutnant  203.
Nötold,  Polizeisergeant  687.

O.

Obst,  Dr.  phil.  844,  845.
Oehme,  Moajor  819.
Oertel,  Lazarettgehilfe  157.
v.  Oertzen,  Leutnant  888.
Ohling,  Leutnant  155.
Ohlmann,  Elisabeth,  Lehrerin  576.
Ohnesorge,  Sergant  54.
Ohnesorge,  Polizeimeister  390,  778,

953.
Oldenburg,  Oberleutnant  857.
v.  Oldenburg,  Oberleutnant  889.
Ollwig,  Professor,  Stabearzt  294.

302,  353,  574,  844,  845.
Ollwig,  Oberstaboarzt  819,  1142.
Olpp,  Dr.  med.  970.
Olssen-Seffer,  Dr.  341,  869.
Orth,  Kolonialeleve  260,  857.
Osterholz,  Polizeisergeant  953.
Otte,  Zollinspektor  686.
Ottmann  561.
Otto,  Kommerzienrat  96,  448.  450.
Otto,  Dr.,  Professor  353,  400.
Otto,  Sanitätssergeant  390.
Otto,  Leutnant  1037,  1038.
Otto,  Oberleutnant  1141.
        <pb n="45" />
        P.

Paasche,  Dr.,  Professor  709.

Pabst,  Hauptmann  685.

Packhäuser,  kommiss.  Sekretär  1092.

Pade,  Polizeisergeant  576,  686,  953.

Paech  561.

Paeßler,  Dr.,  J.  326.

Paetel,  H.,  Verlag  517.

Pagenstecher,  Offizier  228,  896,  897.

Palm,  Polizeisergeant  260,  687,  1143.

Palmer,  W.,  Sir  135,  803.

Panzer,  Sergeant  686.

Papalii  Folau,  Häuptling  643.

Pape,  Baumwollsachverständiger  65.

v  Pappenheim,  Oberleutnant  1141.

Parey,  P.,  Verlag  1159.

Paries,  Stationsassistent  55,  525,
686.

Parkinson  228.

Parkinssohn,  R.  1007.

de  Paß,  Spence  u.  Co.,  Firma  1046.

Vassarge,  Dr.  phil.,  Professor  352,
3563,  843,  844,  845,  1070,  1071.

Lassow,  Vizefeldwebel  d.  L.  575.

Passch,  Materialienverwalter  260.

Vauckert,  Unterzahlmeister  92.

Paul,  Polizeisergeant  260,  821.

Paul,  Bureaugehilfe  622,  778.

v.  St.  Paul-Illaire,  Bezirksamtmann
  a.  D.  354.

Pauli,  Hauptmann  685.

Pauling  &amp;amp;  Co.,  Firma  614.

Päsold,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  1142.

Peeck,.  Polizeisergeant  260.

Peglow,  Postdirektor  629.

Pehr  Olsson-Seffer,  Dr.,  Pflanzer
211.

Pellengahr,  Raphaele,  Schwester  20.

Pendakula,  Askari  156.

Perels,  Dr.  jur.  352,  843,  844,  845.

Perl,  Stationsassistent  55,  686,  858.

Veter.  Dr.  phil.  352,  353.

Peter,  Oberleutnant  483,  525.

Peter,  Dr.  pbil.,  Professor  844.

Peter,  Materialienverwalter  889.

Peters,  kommiss.  Sekretär  21.

Peters,  Intendanturrat  94,  439.

Peters,  Gerichtssekretär  205.

Peters,  Polizeimeister  303.

Peters,  Negierungsrat  440.

Pelers,  Polzeimeister  895,  896,  897.

v.  Petersdorff,  Leutnant  267.

v.  Petersdorff-Campen,  Leutnant
820.

Petri,  Unteroffizier  820.

Petter,  Oberleutnant  31,  820.

Petzet,  Direktior  1090,  1091.

Peuckert,  Gouvernementsaarchitekt
778.

XIV

Peyer,  Dr.,  Bahnarzt  1040.

Pfand,  überzähliger  Sanitätsfeldwebel
  1092.

Pfeffer,  Hauptmann  155,  727,  953,
1141.

Pfläging,  Gerichtsassessor  260,  576.

Pfrank,  Vorstandsmitglied  66.

Philipps,  Polizeisergeant  55.

Phillips,  Sergeant  624.

Pierer,  Major  27,  389.

Pierstorff,  Dr.,  Professor  659.

Pieter,  Daniel  831.

Pietsch,  Feldwebel  778.

Pigauzi,  Askari  156.

Piraz,  Häuptling  1008.

Pistner,  Dr.,  Oberarzt  389,  952.

Pitt,  Hottentott  158,  160,  161,  163.

Pin,  Gefreiter  624.

Plieninger,  Oberleutnant  203.

Plüntsch,  Dr.,  Assessor  686,  858.

v.  Podewils,  Bureauassistent  525,
686.

Pogge-Roggow  43.

Pohlmann,  Farmer  785.

Pokorra,  kommiss.  Sekretär  260,  390.

Poleck,  Dr.,  Stabsarzt  205.
Polewka,  Unterzahlmeister  524.
Polke,  Sanitätssergant  21.
Pominis,  Häuptling  896,  897,  898,
899,  900.
Popcke,  Regierungsbaumeister  728.
Potztal,  Unterzahlmeister  778.
Pöppl,  Leutnant  92,  777,  778.

Powell,  Erfinder  560.

Preston  845.

Prechel,  Katasterzeichner  484,  889.

Preeß,  Polizeiwachtmeister  1092.

Preiß,  Geh.  Registrator  388.

Preuß,  Dr.,  Professor  354,  701.

Prickert,  Polzeiwachtmeister  687.

Priester,  Marme-Intendanturassessor
304,  483.

Prinzhorn,  Direktor  212,  218.

v.  Prittwitz  u.  Gaffron,  Dr.  874.

Proempeler,  Gerichtsassessor  260.

v.  Prowazek,  Dr.  294,  920.

Prüssing,  Kapitän  21.
Ptascheck,  Polizeisergant  440.
Puder,  Major  93,  204,  685,  858.

Pusch,  Unterzahlmeister  525.

v.  Puttkamer,  Oberleutnant  389.
Puttkamer,  Oberleutnant  858.
Püstow,  Zollamtoassistent  2.  Kl.  260,
483.
Pyka,  Polizeimeister  1092.
O.
Queck,  Kammergerichtsrat  857.
Quodjovi  Ceiser,  farb.  Handwerker
203.

 

R.
Rabe,  Oberleutnant  1141.
Rabe  v.  Pappenheim,
888.
Rabe  v.  Pappenheim,  Oberleutnant
114.
v.  Raben,  Oberleutnant  777,  778.
Nach,  Polizeisergeant  260,  576,  953.
Radicke,  Unteroffizier  525.
Rafalski,  Polizeiwachtmeister
1143.
Ramlow,  Lehrer  888.  1142.
Ramm,  Polizeisergant  260,  576,  1143.
Rammstedt,  Hauptmann  1141.
Range,  Oberarzt  440,  615  778.
Range,  Dr.,  Geologe  1039.
Rapmund,  Oberarztl  820,  953.
v.  Rappard,  Hauptmann  1004.
Rappe,  Gärtner  778.

Leutnant

576,

Rappenecker,  Polizeisergant  260.

Rascher,  Matthäus,  P.  1115.

Raschke,  Sergeant  778.
Rathgen,  Dr.,  Professor  352,  353,

843,  844,  845.

Rausch,  Polizeiwachtmeister
1039.

v.  Rautenberg-Garczynski  1071.

623,

Rave,  Regierungslehrer  484,  853.

v.  Raven,  Dr.,  Regierungsrat  157,
171.

v.  Raven,  Dr.,  Regierungsarzt  303,
318.

v.  Raven,  Oberleutnant  685,  820.

Rayß,  Intendanturdiätar  1038.
Rebstein,  Zollamtsassistent  55.
Reche,  Dr.  845.

v.  Rechenberg,  Frhr.,  Gouverneur
von  Deutsch-Ostafrika  53,  90,  247,
249,  365,  367,  370,  372,  374,  375,
769.  1122.

Redecker,  Farmer  857.

Reeder,  Forstassessor  629.

NReeg,  Unteroffizier  778.

Regner,  kommiss.  Sekretär  686,  993.

Reh,  Sergeant  483.
Reh,  Dr.  phil.  352,  353,  962.

——  ——  —

NReimer,

v.  Reibnitz,
574,  819.

Reich,  Oilfsförster  993.

Reichardt,  Techniker  888.

Reichardt,  kommiss.  Sekretär  1092.

Reichhelm,  Landgerichtodirektor  574.

Dietrich  (Ernst  Vohsen),
Verlag  134,  135,  355,  419,  467,
517,  561,  658,  973,  1113,  1115,
1159.

Reimer,  Dietrich  135,  355,  1159.

Rein,  G.  K.  799.

Rein  1062.

Frhr.,  Leutnant  484,
        <pb n="46" />
        Reinbacher,  Gefreiter  575.
Reinecke,  Polizeisergeant  55.
Reinhardt,  Regierungsbaumeister
821,  993.
Reinhardt,  Leulnant  1037.
Reinicke,  Steindrucker  90.
Reinicke,  Kanzleigehilfe  1092.
Reinshagen,  Dr.,  Rechtsanwalt  571.
572,  573.

—  XLVI  —

Rispeter,  Feldwebel  259.

Rißler,  Maschinist  167.

Reiter,  Lehramtskandidat  für  Landwirtschaft

  525.

Reitzenstein,  Leutnant  888.

Remmers,  Bureauassistent  2.  Kl.  484.

Remmets,  Leutnant  888.

Requadt,  Polizeiwachtmeister  1092.

Reuter,  Carl  94.

Reuter,  Franz,  Leutnant  J  204.

Reuter,  Oberleutnant  1027.

zu  Reventlow,  Graf  467.

v.  Rheinbaben,  Oberleutnant  575,
777.

Rhodes,  Cecil  1095.

Ribeiro,  Kanzleigehilfe  1092.

Richter,  Geh.  Kanzleidiener  90.

Richter,  kommiss.  Bureauassistent  2.  Kl.
93,  390.

Richter,  Wegebauer  440.

Richter,  kommiss.  Gouvernementssekretdr
  484,  889.

Richter,  Sanitätssergeant  575.

Richter,  Polizeisergeant  484,  778,
1143.

Richter,  Dr.,  Professor  1072.

Richter,  Bezirksamtmann  1092.

Rick,  Landmesser  157.

Rickert,  Polizeiwachtmeister  440.

Ricklefs,  Sergeant  304.

Rickmann,  Veterinärrat  959.

Riebel,  Vizefeldwebel  686.

Riebold,  ehem.  Reiter  821.

Rieck,  Hauptmann  a.  D.  1092.

Ried,  Hans  825.  831.

Ried,  Isaak  825.  831.

Ried,  Abraham  831.

Ried,  Franz  Jusan  831.

Ried,  Pit  831.

Ried,  Stephanus  831.

Riedel,  Gerichtsaltuar  576.

Riedesel  v.  Eisenbach,  Freiherr,
Forstassessor  442.  860.

Riek,  Landmesser  390.

Riemann,  Gefreiter  d  L  575.

Ritter,  Hauptmann  727.

Ritter,  Dr.  845.

Rogadas,  Hauptmann  462,  463,  464,
465,  466.

Roday,  Stationschef  333.

Rodenwaldt,  Dr.  294,  920.
Rodgers,  John,  Sir  874.
Rodhain  170.

Roeder,  Dr.,  Georg  867,  962.

Rogalsky,  Staatsanwalt  167.
Rogalsky,  kommiss.  Bezirksrichter  304.

Rohde,  Vizewachtmeister  d.  L.  II.  820.

Rohde,  Polizeisergeant  1142.
v.  Rohland,  W.  1159.
Rohleder,  Maschinist  1092.
Rohrbach  1029.

Rolf,  Abraham  1072.

Roloff  135.

de  Roos,  Bezirksamtssekretär  728,

857.  1143.

Roosevelt,  früherer  Präsident  der

Vereinigten  Staaten  1024,  1027.
Roscher,  Kapitän  332,  333,  334.
Rosendahl,  Oberleutnant  155.
Rosien,  Regierungsbaumeister  858.

Rosin,  H.  1159.

Roß,  Major  1026.

Rossa,  Feldwebel  778.

Rosset,  Professor  845.

Rothert,  Leutnant  439.

Nothert,  Oberleutnant  1141.

Rottenkolber,  kommiss.  Sekrelär  93.

Roy  1071.

RNöder,  Dr.  1061.

Röhrig,  Assessor  1142.

Rönnecke,  Geh.  Sekretariatsassistent
574.—

Rösener,  Oberarzt  156,  157.

 

 

Salomon,  Reiter  821.

Samassa,  Dr.,  Professor  517.

Sander,  Bautechniker  21.

Sander,  Dr.,  Generalsekretär  354.

Sandmann,  D.  407,  498.  541.

Sapon,  Häuptling  898.

Sapper.  Professor  331,  1055,  1056.

Saridja,  malaiischer  Ansiedler  174,
175.—

Sassen,  Dr.  761.

Sasserath,  Dr.,  Oberarzt  203.

Sattler,  Ingenieur  688.

Satzky,  Polizeisergeant  484,  889.

Sauber,  Landwirt  821,  1092.

Sauer,  Regierungsbaumeister  93,  260.

Sauer,  Bezirksamtssekretär  686.

Sauer,  Distriktekommissar  993.

Sauerwein,  kommiss.  Sekretär  686.
953,  1092.

Sayur,  Michele,  Dr.  jur.  973.

Schaafhausen,  Bautechniker  687.

Schaarschmidt,  Sanitätssergeant
993.

Schachert,  Regierungsbaumeister  525.

Schachner,  Dr.  761.

Schaffert,  Maschinist  1143.

Schaffrath  419.

Schako,  Schreiber  889.

Schaks,  Gouvernementsschreiber  484.

Schalt,  Regierungssupernumerar  622.

Schalt,  Sekretär  889.

Schanz,  Moritz  69,  799.

Schanz  1152.

Schaper,  M.  u.  H.,  Verlagsbuchhandlung
  235.

—  Schaps,  Dr.  jur,  352,  353,  845.

Scharf,.  W.,  Rechtsanwalt  819.
Schark,  Stationsassistent  858.
Scharlach,  Dr.,  Rechtsan  walt  ##  647.

Schaumburg,  Leutnant  820.

Rudzinski,  Polizeisergeant  576,  953.

Ruff,  Leutnant  1037.

Ruhrmann,  Gefreiter  777.
Rukwied,  Regierungsbaumeister  993.
Runge,  Polizeimeister  157.
Ruprecht,  Vermessungetechniker  1142.
Ruthe,  Geh.  Kanzleidiätar  1037.
Rutz,  Lehrer  525.

Rutz,  Rektor  728,  857.

.Rüffer,  Materialienverwalter  622.

Ring  &amp;amp;  Starcke,  Bauunternehmer

1001.
Ringk,  Oberfeuerwerker  821.
Rinklef,  Unteroffizier  686.
Rinow,  Bureauassistent  2.  Kl.  440.
Rintelen,  Kgl.  Eisenbahnbauinspektor
440,  484.

S.
Sachs,  Hilfsarbeiter  952.
Sachse,  F.  C.  Paul  351,  843.
Sachse,  Polizeimeister  686,  903.
Saft,  Schlosser  953.
Saga,  Häuptling  641.
v.  Saldern,  Leutnant  156,  203,  390,

484,  888.

Schäfer,  Sergeant  821.

Schäfer,  Regierungslandmesser  953.
Scheben,  Dr.,  Tierarzt  484.
Scheele,  kommiss.  Sekretär  260,  1142.
Scheer,  Sekretär  55,  484,  778.

Scheffel,  Feldwebel  622.

Scheffels,  kommiss.  Sekretär  686.
Scheffels,  Polizeiwachtmeister  993.
Scheffler,  Intendantursekretär  483.
Scheibe,  Dr.,  Professor  166,  646.
Schelle,  Dr.,  Stabsarzt  21.
Schelle,  Dr.,  Oberstabsarzt  203,  777,
888.
Schellens,  Bausekretär  686.

Schellmann,  Dr.  217.

Schenk,  Polizeisergeant  623,  1039.
Scherff,  Unteroffizier  821.
Schenk,  Maurer  1142.
Scheunemann,  Hauptmann  156.
        <pb n="47" />
        Schiff  79.
Schiller,  Kolonialeleve  390,  525.

Schilling,  Photograph  278,  279,

495,  1053,  1055,  1159.
Schilling,  Magazinaufseher  440.
Schilling,  Materialienverwalter  778.
Schilling,  Claus,  Professor  966,

968,  970.

Schimmelfennig,  Major  388.

Schimper  310.

Schimpf,  Hauptmann  a.  D.  576.

Schinz  314.

Schipper,  Oberleutnant  440,  993.

Schlaginhaufen,  Dr.  278,  279,  280,
495,  696,  1053.

Schlapp,  Reiter  93.

Schlechter,  Dr.  537,  1059.

Schlegel,  Unterzahlmeister  993.

v.  Schleinitz,  Landeshauptmann  741.

Schlettwein,  Bezirksrichter  18,  20,

5,  687,  858.

Schlettwein,  Oberleutnant  203.
Schlettwein,  Farmer  354.
Schlettwein,  Leutnant  406,  686,

953,  1092.

Schlettwein,  Carl  647.

Schlicht,  Sergeant  157.

Schlief,  Stationsassistent  55,  440.
Schlittenbauer,  Wegebauausseher

857.  1142.

Schlobach,  Hauptmann  56,  155.
Schlobach,  überz.  Major  1141.
Schlotte,  Sergeant  778.

Schlue,  Landmesser  484.
Schlüpmann,  Kaiserl.  Bauinspektor

155.

Schlüpmann,  Regierungs=  u.  Baurat

  203.

Schmall,  Bureaudiälar  388.
Schmaus,  Bautechniker  55.
Schmeypfennig,  Wegebauer  390,

953.

Schmick,  Geheimrat  534.

Schmid,  Polizeisergeant  55.
Schmidt,  Katasterhilfsarbeiter  55.
Schmidt,  Hofprediger,  Lic.  94.
Schmidt,  Lokomotivführer  94.
Schmidt,  Regierungslandmesser  157.
Schmidt,  Franzisko  545,  556.
Schmidt,  Gustav,  Verlag  561.
Schmidt,  G.  F.  571,  573,  1047.
Schmidt,  Vizefeldwebel  622.
Schmidt,  Magazinaufseher  686.
Schmidt,  Polizeisergeant  778,  1142.
Schmidt,  Bureaugehilfe  778,  889.
Schmiot,  J.  786.

Schmidt,  Oberveterinär  820.
Schmidt,  Dr.  jur.  844,  845.
Schmidt,  Polizeiwachtmeister  888.

 

—  "„

 

——  —  —

—  XIVII  —

Schmidt,  Zollamtsverwalter  889.

Schmidt,  Lehrer  889.

Schmidt,  Rechtsanwalt  993.

Schmidt,  Unteroffizier  99393.

Schmidt,  Dr.,  Oberarzt  1141,  1143.

Schmidt,  R.  1159.

Schmitt,  Lehrer  55.

Schmitt,  Kriegsgerichtsrat  484.

Schmitzer,  Sanitätsunteroffizier  390.

Schmöckel,  Feldwebel  440.

Schnabel,  Dr.,  Oberarzt  203.

Schnee,  Dr.,  Wirkl.  Legationsrat
351,  388.

Schnee,  Dr.,  Geh.  Oberregierungsrat
  843.

Schneider,  Oberleutnant  21.

Schneider,  Polizeiwachtmeister  55,
484.

Schneider,  Oberfeuerwerker  204

Schneider,  Polizeisergeant  260,  304,
728,  778.

Schneider  467.

Schneider,  Feuerwerksleutnant  574.

Schneider,  Mechaniker  623.

Schneider,  Dr.  741.

Schneider,  Stationsassistent  953.

Schnell,  Zollassistent  2.  Kl.  686.

Schnieders,  Steuermann  483,  888,
1142.

Schnittker,  kommiss.  Bureauassistent
2.  Kl.  94.

Schnoeckel,  Leutnant  687.

Scholler,  Materialienverwalter  304,
483.

Scholz,  L.  u.  Co.,  Lüderitzbucht-Gesellschaft
  961.

Schopper,  Landwirt  778.

Schorkopf,  Forstassessor  304,  400.
442,  536,  860,  867,  889.

Schorr,  Dr.  phil.  352,  353,  843.

Schorß,  Gärtner  622.

Schorß,  Wegebauer  953.

Schott,  Gärtner  390,  889,  1092.

Schoffer,  Kanzleigehilfe  93.

Schön,  kommiss.  Sekretär  483,  858,
1092.

Schön  1072.

Schöne,  Sergeant  575.

Schönhärl,  Regierungslehrer  183,
525,  1142.

Schörnich,  Dr.,  Stabsarzt  389.

Schörnich,  Dr.,  Oberstabsarzt  728,

Schramm,

1141.
Schrader,  Dr.  741.

820.
Schrewe,  Leutnant  888.
Schroeder,  Sekretär  1092.
Schröder,  Techniker  260.

 

Schröter,  Feldintendantursekretär
389.

Schubert,  Farmer  95.

Schubert,  Firma  450.

Schubert,  Dr.,  Agronom  54)9.

Schubert,  Feuerwerksleutnant  574.

Schubert,  kommiss.  Polizeiwachtmeister
  858.

Schuchholz,  VBizeseldwebel  d.  L.  I.
820.

v.  Schuckmann,  Gouverneur  von
Deutsch-Südwestafrika  20,  53,  197,
717,  768,  951,  1036,  1091.

Schuh,  Schreiber  260.

Schuldt,  Zollamteassistent  2.  Kl.  858.

Schulte,  Lokomotiofuhrer  687.

Schultz,  Dr.,  Oberrichter  20.

Schult,  Händler  174,  175,  176.

Schultz,  Dr.,  stellvertr.  Gouverneur
637,  638.

Schuls,  Polizeisergeant  687.

Schultze,  Dr.,  Professor  134,  1070.

Schultze,  Forstaufseher  157.

Schulve,  Polizeimeister  304.

Schulzze,  Sergeant  625,  626.

Schultze-Moderow,  Leutnamt  1037.

Schulz,  Oberarzt  54.

Schulz,  Geh.  exp.  Sekretär  u.  Kalkulator
  92.

Schulz,  Bureauassistent  94,  686,  858.

Schulz,  Regierungssupernumerar  388.

Schulz,
1143.

Schulz,  Polizeimeister  483,  889,  1092.

Schulz,  kommiss.  Bureauassistent  1.  Kl.
483,  858,  1092.

Schulz,  Rich.,  Techniker  994.

Schulze,  Polizeisergeant  778.

Schumacher,  Dr.,  Assessor  390,  778,
952.  ·

Schunter,  Gefreiter  777.

Polizeisergeant  440,  889,

Schuster,  Forstassessor  993.

Schüler,  Polizeisergeant  1142.
Schütt,  Unterzahlmeister  a.  D.  92.
Schütt,  Vollziehungsbeamter  623,
1039.
Schütz,  Maschinist  1.  Kl.  482.
Schwabe,  Kurd,  Hauptmann  709.
Schwabe,  Major  a.  D.  1071.
Schwager,  Friedr.,  Priester  849.

Schwamborn,  Polizeisergeam  858.

Schwandner,  Leutnant  1037.
Schwartz,  Oberleutnant  93.

Schwarg,  Dr.  288.
gehem.  Atzewachtmeister
Schwarz  659.

Schwarz,  Proviantbeamter  484,  889.

Schwarz  u.  Col,  Verlag  659.
Schwarze,  Zolldirektor  1092.

Schwarzott,  Polizeisergeant  55.
        <pb n="48" />
        XLVIII

——  ——

Schwaßmann,  Dr.  phil.  352,  353,  I  Simon,  Gärtner  778.

845.

Schweder,  Sekretär  440.

Schweizer,  Polizeisergeant  687,  1143.

Schwesinger,  Dr.,  Stabsarzt  a.  D.
857.

v.  Schwink,  Leutnant  94.

Seeley,  Oberst  1095.

Seelmann,  Poluzeimeister  622,  953.

Seelop,  Eingeborener  831.

Seher,  Gärtner  93,  525,  728.

Seidel,  Maschinist  93.

Seidel  183.

Seifert,  Vizefeldwebel  304.

Seiffarth,  Zollamtsverwalter  622,
1092.

Seiler,  Techniker  686.

Seiler,  Polizeimeister  953.

Seiler,  Bauführer  993.

Seiner  876.

Seit,  Dr.,  Gouverneur  von  Kamerun
87.  88,  90,  244,  889,  952.

Selke,  Landmesser  21.

Sellin,  Lazarettinspektor  54.

Selling,  Geh.  Sekretariatsassistent
388.

Sembritzki,  Leiter  d.  Gouvernementsschule
  in  Victoria  183.

Semmelhaack,  Büchsenmacher  728.

Senfft,  Bezirksamtmann  303.

Senftner,  Sanitätssergeant  778,
1142.

Senglel,  Häuptling  228.

Serushanga,  Vormund  des  Mutaga
  III.  121.

Seutter  v.  Lötzen,  Frhr.,
203.

van  Severen,  Polizeisergeant  1142.

Shaw,  Francis,  Firma  215.

Siar,  Häuptling  175.

v.  Sichart,  Leutnant  888.

Sichinger,  Polizeisergeant  260.

Sieber,  Dr.  phil.  294,  352,  353,  920.

Siebert,  Geh.  Registraturassistent  388.

Siebrandt,  Feldwebel  93.  204,  686.

Siegel,  Bezirksamtssekretär  390.

Siegel,  Distriktskommissar  686.

Siegert,  Materialienverwalter  622,
1092.

Leulnant

Siemeister,  Regierungssupernumerar

953.
Sieß,  Hauptzollamtsvorsteher  21.
Sievers,  Polizeisergeant  576.
Sievers,  Dr.  Prof.  1070.
Siewertsen,  Sergeant  440.
Sim,  T.  N.  336.
Simio,  Häuptling  898.
Simon,  Dr.,  Bahnarzt  122.
Simon,  Förster  390,  686.

Simon,  Kopper  27,  29,  30,  116.
Sindinger,  Polizeisergeant  55.

eilkirl,  Gärtner  778,  821,  1092.

—–—  —  ——  —  —

 

Sklorz,  Geh.  Kanzleidicner  90.

Skrobucha,  Polizeisergeant  260.

Skrodzki,  Dr.,  Stabsarzt  157.

Skutari,  Ingenieur  96.

Sladeck,  Maschinist  686.

Sledz,  Vizefeldwebel  575.

Smartt  1072.

Soder,  Regierungsbaumeister  525,
686.

Sofer,  Dr.  498.

Sohr,  ehem.  Reiter  821.

Sokolowsky,  Dr.  phil.  235,  352,
353.

Solf,
55,  90,  437,
640,  856.

Solowjew  4&amp;amp;  Cie.,  Firma  1015.

Soltau,  Geh.  Kanzleisekretär  90.

Sommer,  Geh.  Kanzleidiätar  483.

Sommer,  Bizefeldwebel  d.  K.  575.

v.  Sommerfeld,  Leutnant  958.

v.  Sommerfeld  u.  Falkenhayn,
Leutnant  888.

Songan,  Häuptling  898,  899.

Sontheim,  Senne  629,  953.

Soskin,  Dr.  43,  535,  536,  962.

Sower,  Polizeisergeant  260.

Spamer,  O.,  Verlag  1115.

v.  Sparr,  Graf,  Oberleutnant  887,
889.

Spennemann,  Förster  1092.

Sperber,  Oberingenieur  352,  353.

Sperling,  Bezukorichter  260.

Sperling,  Bezirksamtmann  483,  993.

Sperling,  Assessor  576,  778.

v.  Spiegel  786,  787.

Spiegel,  Oberleutnant  1141.

Sporn,  Polizeisergeant  55.

Sprigade  517.

Springefeldt,
390.

Staackmann,  L.,  Verlag  355.

Staeck,  Sanatoriumsverwalter  55.

Staeck,  Lazarettinspektor  440,  686.

Stalle,  Häuptling  1008.

Stallinger,  Polizeisergeant  778,
1143.

Dr.,  Gouverneur  von  Samoa
438,  469,  573,  637,

Dr.,  Tierarzt  157,

Stange,  Dr.  498.

Starcke,  N.  1072.
Staub,  Lehrer  300,  483.

Stauch,  Bahnmeister  646,  1047.
Staudacher  1072.

Stayton,  William  1156.

Steckele,  Oberarzt  204.

Steffen,  Lehrer  54.

Stehr,  Ingenieur#  55.  484.  778.  993.

Stehr,  Pflanzungsleiter  895.

v.  Stein,  Frhr.,  Hauptmann  575.  623.

Stein,  Sanitätsunteroffizier  1142.

v.  Stein  zu  Nord=  und  Ostheim,
Frhr.,  Oberleutnant  203.  ·

Steiner,  Regierungsbaumeister  94.

Steiner,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  157.

Steiner  849.

Steinhagen,  Ansiedler  20.

Steinhaufen,  Regierungsrat
157,  390,  628.

Steinhauser,  Gefreiter  93.

90.

Stelling,  Oberleutnant  a.  D.  575.
Stelzmann,  Steuermann  1092.

Stemmermann,  Oberleutnant  20.

Stephan,  Dr.“k  278,  279.

Stephan,  Sanitätsunteroffizier  304.

v.  Stephani,  Oberleutnant  624,  626,
628,  1147.

Steudel,  Dr.  Prof.  921,  966.

Steuer,  Maschinist  858.

Steward,  C.  E.,  Colonecl  802.

Stieber,  Hauptmann  685.

Stiehler,  Kapitän  857,  1092.

Stieler  v.  Heydekampf,  Leutnant
21.

v.  Stillfried  u.  Rattonitz,  Graf,
Hauptmann  819.

Stillich,  O.,  Dr.,  Dozent  1029.

Stoebe,  Leutnant  439.

Stoeckicht,  kommiss.  Polweivorsteher
858.

Stoffers,  Polizeisergeant  484,  889.

Stollenmaier,  Polizeisergeant  858.

Stollowsky,  kommiss.  Sekretär  53.

Stolowsky,  Dr.,  Stabsarzt  389.

Stops,  Unterzahlmeister  575.

Stöck,  Polizeisergeant  858.

Stöwer,  W.,  Professor  43.

Strademann,  Gouvernemenstssekretär
93,  260.

Straehler,  Kammergerichtsrat  53.

Stragterowicz,  Sanitätsunterofsizier
  304.

Strahleck,  Polizeisergeant  623,  1039.
Strandes,  Jusius  351,  843.

Stratemann,  Polizeisergeant  1092.

Strauß,  Pflanzungeleiter  354.

Strehlke,  Hauptmann  439.

Streitberger,  Geometerpraktikant
55.

Strodt  hoff,  Bekleidungsamtsassistent

685.
Strube,  Unteroffizier  820.
Strunck,  Polizeisergeant  623,  1039.
Strunk,  Dr.  328.
Strümpell,  Oberleutnant  156.
Strümpell,  Hauptmann  685,  727.
        <pb n="49" />
        Stubmann,  Dr.  845.

Stuckhardt,  Bezirksamtmann  90,
952,  1123.

Stuemer,  Hauptmann  155.

v.  Stuemer,  Hauptmann  449.

Stuhlmann,  Dr.  Ppbil.,  Geh.  Regierungsrat
  352,  354,  843,  1113,
1114.

Stübel,  Leutnant  93,  820.

Stübel,  Dr.,  Gerichtsassessor  889.

v.  Stülpnagel,  Leuknant  574,  858.

v.  Stülpnagel,  Oberleutnant  685.

Styx,  Oberleutnant  389,  727,  1037.

Suedi,  Askari  156.

Summa,  Dr.,  Stabsarzt  92.

Supf,  K.,  Vorsitzender  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  531,  1010.

Sussiek,  Vizefeldwebel  858.

Sutherland,  Elesantenjäger  20.

Susserott.  Wilh.,  Verlag  43,  135,
183,  235,  355,  419,  658,  876,  973,
1071.

v.  Sydow,  Wirkl.  Geh.  Ober-Regierungsrat
  727.

Sydy,  BuMchhandlung  43.

Synowczik,  Polizeisergeant
687,  1143.

260,

T.

Taft,  Mr.  874.

Tamasese,  Häuptling  636.

Taupau  Panesi,  Häuptling  643.

Taweana,  Häuptling  1008.

Tänzer,  Polizeisergeant  55.

Techmer,  Landmesser  686.

Tempel  163.

Tempel,  Kanzleigehilfe  525,  888,
1142.

Templin,  Polizeisergeant  858.

Terburgh  400.

Terfloth,  Steuermann  1092.

Terwesten,  Sanitätsfeldwebel  54.

Teschner,  Sanitätsfeldwebel  21.

Teschner,  Unterzahlmeister  259,  524,
889.

Teßlaff,  Polizeiwachtmeister  1039.

Teuber,  Intendanturdiätar  622.

Teubner,  B.  G.,  Verlag  467,  1115.

Tevaga,  Häuptling  643.

Thaler,  Sanitätsunteroffizier  993.

Theiler'sches  Institut  959.

Thein,  Poltzeisergeant  858.

Thelen,  Polzeisergeant  260,  440,
858.

Themm,  Polizeisergeant  778,  1143.

Thiel,  Hilfsgerichtsschreiber  55.

Thiel,  techn.  Eisenbahnsekretär  388.

Thiel,  Franz,  Kaufmann  776.

Thielemann,  Polizzeisergeant  55.

 

 

—  XIINXN  —

Thierbach,  Sanitätsunteroffizier  390.

Thilenius,  Dr.,  Professor  352,  843,
844.

Tholens  1152.

Thomas  170.

Thomatis,  Dr.  869.

Thorbecke,  Dr.,  Professor  120.

Thormann,  Lehrer  778.

Thorwart,  Kanzlist  390,  728,  888.

Thölen,  ehem.  Gefreiter  575.
Tite,  Sanitäts-Vizeseldwebel  686.
Todd  170.
Todsen,  Dr.,  Oberbürgermeister  94.
To  Minalum,  Polizeisoldat  336.
Tönjes,  Tiefbautechniker  156.
Trainer,  Oberleutnant  55.
Trampenau,  Wassenmeister  820.
Trantow,  Kanzleirat  63.
Trautmann,  Tierarzt  858.
Trautmann  &amp;amp;  Weißflog,  Firma
449.
Trenge,  kommiss.  Sekretär  260.
Trenk,  Leutnant  203.
Trenk,  Oberleutnant  831.
Tressel,  Forstaufseher  484,  889.
Treuge,  kommiss.  Sekretär  483.
Trierenberg,  Oberleutnant  686.
Trommsdorff,  Dr,  Stabsarzt  1038.
v.  Trotha,  Leutnant  159.
v.  Trotha,  Oberleutnant  1141.
Tschatibali,  Heidenhäuptling  393.
v.  Tschirnhaus,  Leutnant  31,  820.
Tuche,  Oberveterinär  94.
Tuimalealiifano,  Häuptling  636.
Tuluweit,  Polzzeisergeant  778.

u.

Ueckermann,  Bezirksschreiber  821,
1143.

Ufer,.  Dr.,  Regierungsarzt  778.

Ullrich,  Steuersekretär  388.

Ulrich,  Geh.  exped.  Sekretär  und
Kalkulator  92,  727.

Ulricht,  Vizefeldwebel  93.

United  Frint  Co.  37.

Use,  Unteroffizier  21.

v.  Uslar,  Landrat  20.

Utech,  Feldwebel  157.

V.
Vageler,  Dr.  288,  1060,  1061.
Vasel,  Polizeimeister  629.
Veith,  Pflanzungsleiter  390,  728,  888.
v.  Velsen,  Bautechniker  260.
v.  Velten,  Dr.  C.,  Profefsor  1158.

v.  Veltheim,  Hauptmann  1037.

Verch,  kommiss.  Bureauvorstand  1.  Kl.
114.  «

 

Vespermann,  kommiss.  Sekretär  93.

Vespermann,  Sekretär  857.

Vetterlein,  Werkmeister  686.

Vibrans,  Rittergutsbesitzer  354.

Vierzigmann,  Kalkbrenner  93,  157,
390.

P  de  Villiers,  G.,  Justizminister  614.

de  Villiers,  Henry,  Sir  1072,  1073.
Virmond,  Leutnant  1037,  1039.

Vißer,  ehem.  Gefreiter  821.

Vita,  Deutsches  Verlagshaus  517.

Voelcker,  Dr.,  Regierungsrat  a.  D.
761.
Vogel,  Polizeisergeant  55.

Vogler,  Bausekretär  388.
Vohsen,  Ernst  134.
Voigt,  Dr.  pbil.,  Professor  352,  353,

 

 

844.  845.
Voigtländer,  Regierungsbaumeister
686,  1092.
Voigtländer,  Dr.,  Prosessor  845.
Voigtländer,  Eisendreher  1038.
Voigtländer,  Verlag  1159.
Voigts,  Farmer  107,  354.
Voit,  Dr.  166.
Volger,  F.  94.
Volkmann,  Dr.,  Gerichtsassessor  260.
Volkmann,  Hauptmann  a.  D.  709.
Voll,  Stationsassistent  858.
Vollmann,  Lazarettgehilfe  821.
Vollmer,  Polizeisergeant  260.
Vorwald,  Polizeisergeant  778.
Vorwerk,  Stabsarzt  157,  204.
Voß,  Zollamtsvorsteher  728.
Vosseler,  Dr.,  Professor  482.
Völkel,  Bautechniker  260.

W.

Wach,  kommiss.  Sekretär  686.
Wache,  Unteroffizier  686.
Wagemann,  Dr.  353.  845,  1071.
Wagner,  Bauassistent  260.
Wagner,  Polizeisergeant  260.
Wagner,  Buchdrucker  622.
Wagner,  Vizefeldwebel  778.
Wagner,  F.,  Bautechniker  820.
Wagner,  Maschinist  858.
Wagner,  Oberleutnant  888.
Wagner,  Zollhilfsbeamter  1142.
Wahl,  Dr.  phil,  352,  843,  844.
Walden,  Dr.  278,  280,  495,  695.
Walden  1053,  1055,  1056.
Waldow,  Dr.,  Marineoberstabsarzt

622,  1038.
Waldow,  Dr.,  Regierungsarzt  821.
Walker,  Sons  &amp;amp;  Co.  Ltd.  Firma

216.
Walther,  Polizeisergeant  55.

Verlag  der  Evang.-Luth.  Mission  761.  v.  Wangenheim,  Frhr.,  Major  259.
        <pb n="50" />
        v.  Wangenheim,  Frhr.,  Hauptmann

819.
Wanner,  Lehrer  858,  953.
Warburg,  Professor  Dr.  68,  351,
354,  843,  971,  1058,  1059.

Warncke,  kommiss.  Sekretär  525,  1142.

Watter,  Sekretär  1142.

v.  Wächter,  Frhr.,  Finanzassessor
114.

Weber,  Lokomotivführer  55.

Weber,  Dr.  1159.

Weberbauer  216.

Wechs,  Polizeisergeant  55.

v.  Wedel,  Lcutnant  887,  889.

Wegelin,  Oberleutnant  204,  685,
858.

Wegener,  Dr.  78,  1070.

Wehle,  Hauptmann  888.

L

Wernicke,  Polizeisergeant  778.
Wertz,  Zolldirektor  55.
Westermann,  Diedrich  134.
Westermann  467,  561.
Westhaus,  Bureauassistent  1.  Kl.
483,  993.
Westphal,  kommiss.  Sekretär  93,  260.
Westphal,  Zollbeamter  157.
Westphal,  Polizeisergeant  304.
Westphal,  Polizeiwachtmeister  821.

Westphal,  Gefreiter  821.  -

Wichmann,  C.  364.
Wicks  659.

Weicher,  W.,  Mariine=  und  Kolonialverlag

  183.
Weicher,  Wilh.,  Verlag  1029,  1115.
Weidner,  Kolonialeleve  728.
Weidner,  Bureauassistent  2  Kl.  993.
Weigert,  Poltzeisergeant  260.
Weil,  kommiss.  Sekretär  260.
Weil,  Sekretär  390.
Weiler,  Maria,  Schwester  20.
Weinberger,  Magazinaufseher  483,
858.
Weinberger,  Büreaugehilfe  1092.
Weindel,  Dr.,  Oberstabsarzt  439.
Weise  &amp;amp;  Co.,  Firma  214.
Weise,  Gerichtsassessor  622,  778.
Weiske,  Eisenbahn-Betriebsdirektor
90,  576,  953.
Weiskopf,  Bezirksschreiber  858.
Weiß,  Paul  671,  573.
Weiß,  Finanzdirektor  z.  D.  727.

Wetzel,  Hilfsgerichtsschreiber  55,  484.
Weyer,  Kapitänleutnant  a.  D.  79.
Whitaker,  Engländer  165.
Whitlock,  Colonel  625.

Wialli,  Häuptling  1007.

Wieczorek,  Meßgehilfe  304.
Wiedemann,  kommiss.  Sekretär  993.
Wiedenfeld,  Professor  Dr.  845.
Wieder,  Polizeisergeant  686.
Wiegand,  Kanzleigehilfe  888.
Wiegand,  A.  761,  1072.
Wielsch,  Unteroffizier  93.
Wienstein,  Geh.  erped.  Sekretär  und
Kalkulator  92.
Wiesch,  Stationsassistent  686,  1142.
Wiesen,  Unteroffizier  93.

Wiesen,  Sergeant  625.
Wiesrecker,  Polizeimeister  ##  1038.
Wilck,  Hauptmann  819.

Weiß,  Otto,  Feldintendantursekretar

888.
Weiß  1047.
Weitzenberg,  Oberleutnant  820.
Welge,  kommiss.  Sekretär  93,  260.
Welk,  Gestütswärter  55,  994.
Weller  &amp;amp;  Hüttich,  Verlagsanstalt
für  Farben-Photographie  709.
Wellmann,  Büchsenmacher  728.
Wendt,  Zollamtsassistent  889
Wentzel  561.
Wenzel,  Kolonialeleve  390.
Wermke,  Polizcisergeant  484.
Wernecke,  Unteroffizier  157.
Wernecke,  kommiss.  Polizeiwachtmeister
  858.
Werner,  Oberleutnant  219,  575.
Werner,  Dr.  294.  920.
Werner,  P.,  Spreeverlag  1072.
Wernicke,  Landmesser  63.

"
1

Wilde,  Regierungstierarzt  304.
De  Wildemann,  E.  355.
Wilgers,  Polizeisergeant  260.  .
Wilhelmi,  Polizeisergeant  304.
Wilkens  &amp;amp;  Wiese,  Firma  99.
Wilkins,  Dr.,  Landrat  354.
Willamowski,  Sergeant  575.
Wille,  Polizeisergeant  55.
Wille,  Sanitäts-Vizefeldwebel  d.  L.  II.
820.
Willeke  29.
Willeke,  Hauptmann  778.
Williams,  Mr.  612.
Williams,  Amtmann  641,  643,  687.
Williges,  Unterzahlmeister  623.
Willis,  Dr.,  Direktor  513.
Willmann,  Oberleutnant  574.
Wilm,  Hauptmann  439.
Wilms,  Vermessungstechniker  21.
Wilske,  Sekretär  304,  1092.
Wilske,  Lehrer  728,  857.

Wilson,  Sir  Guy  Fleetwood  914.

Winkler,  Dr.  210.

Winter,  Kaidirektor  352,  353.
Winterer,  Leutnant  1037.
Winterer,  Oberleutnant  1141.  v

Wollrabenstein,

v.  Winterfeldt,  Geh.  Regierungsrat
259.
Wintgens,  Leutnant  819.
Winzer,  Feldwebel  1142.
Wipfler,  Regierungsassessor  1092.
Wirsing,  Vizefeldwebel  993.
Wislicenus,  Admiralitätsrat  43,
1115.
Witbooi,  Hendrik  824.
Witstein,  Simon  831.
v.  Wittenburg,  Haupmann  21.
Wittmann,  Polizeisergeant  953.
Wittmer,  Oberleutnant  1037.
Wittrock,  Dr.,  Stabsarzt  1141.
Wittwer,  Polizeisergeant  304.
Wobring,  Major  203.

Woeckel.  Pflanzungeleiter  354.
Weoeckner,  Forstaufseher  576.

Woeckner,  Vermessungstechniker  686.

Woermann,  Schiffahrtsgesellschaft
47.  83,  139,  239,  299,  359,  423,.
475,  521,  565,  619,  663,  713,
765,  813,  853,  881,  933,  977,
1033,  1077,  1119.  1163.

·  Woermann,  Adolf  647,  940.

Woermann  &amp;amp;  Co.,  Firma  699.

Wohlfeil,  Proviamtamtsassistent  440,
622.

Wohlrabe,  Dr.  761.

Wohltmann,  Dr.,  Professor  68,  354,
1058.

Wojwod,  Polizeisergeant  200.

Wollert,  Polizeisergeant  55.

Wolf,  Kanzleigehilfe  93.

Wolf,  Dr.,  Oberarzt  203,  686.

Wolf,  Kanzleigehilfe  260.

Wolf,  Theod.,  Sergeant  576.

Wolff,  Dr.,  Oberarzt  54.

Wolff,  Theod.,  Sergeant  525.

Wolff,  Dr.  phil.,  622,  952.

Wollinger,  lommiss.  Sekretär  483.

Handwerkerlehrer
622.

Wommo,  Soldat  626.

Worbs,  Sekrelär  867.

Wrede,  Wegebauer  1142.

Wronsky,  Ansiedler  821.

Wulf,  Zollaufseher  55,  623,  1039.

Wulle,  Gärtner  133.

Wunderlich,  Unterzahlmeister  92.

Wunderlich,  Hauptmann  155.

Wuttke,  Gerichtsaktuar  953.

Wülfing,  Leutnant  777,  778,  1037

Wünn,  Oberarzt  439.

Wünsche,  E.,  Verlag  561.

Wüst,  kommiss.  Sekretär  94,  858.

Wypler,  Polizeisergeant  778.
        <pb n="51" />
        Z.
Sacharias,  Dr  phil.  352,  353,  843.
zacherl,  Abteilungsbaumeister  18,
121.
Zacherle,  Unterzahlmeister  92,  575.

Zacherle,  kommiss.  Bureauassistent

1.  Kl.  888,  1142.

Zahn,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
483,  686.  1

Zahn,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  993.

Zahn,  Gärtner  390,  778.

Zawada,  Oberleutnant  21.

Zech,  Graf,  Gouverneur  von  Togo
89,  302,  481,  684,  719,  776,  886.
887,  1123.

—  11  —

Zedler,  Leutnant  203.  Ziemann,  Unteroffizier  21.
Zehniner,  Dr.  549.  Ziemann,  Dr.,  Professor  969,  970.
Zeilmann.  Sekretär  54.  Zierer,  Polizeisergeant  484.
Zeise,  Unterzahlmeister  1092.  Ziller  571.
#  Zelinsky,  Magazinaufseher  857.  .  Zimmer,  Proviantamtskontrolleur
U  Zencke,  Bezirksamtssekretär  93,  483.  259.
Zencke,  Distriktskommissar  686.  Zimmermann,  Stationsbeamter  260,
Zickwolff,  Leutnant  685,  686.  390.
Ziebarth,  Dr.  phil.,  Oberlehrer  Zimmermann,  Major  389.
844.  845.  6  Zipse,  Oberleutnant  389,  1038.

Ziegelmeier,  Sanitätsfeldwebel  932.  Zupitza,  Dr.,  Oberstabsarzt  171.
Ziegelmeier,  überz.  Sanitäts=  Zwirner,  Zollausseher  21.

—  —  —  —  ——  —

Vizefeldwebel  993.  Zwirner,  Zollamtsassistent  2.  Kl.
Ziegenbalg,  Schlosser  889.  440.

Ziegler  135.  „Zynda,  Polizeisergeant  687,  1143.
Ziehm,  Leutnant  483,  525.  1  «

 

MWW  *—
        <pb n="52" />
        <pb n="53" />
        Deutsches  Kolonialbla

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

20.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Januar  1909.  nummer  1.

 

 

 

Diese  Zeuschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mind

einmal  viertelfährlich  erscheinenden:  a  uittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  heraustexkeben  von  Dr.  u

v.  Danckelman.  Der  uuerrhshruche  Vio  —  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  benägt  beim  Sezuge  durch

Sot  und  die  Buchhan  Streifband  durch  die  Verlagsbu  bandlung-:  64  M.  4.—  für  Deutschland  —
der  deutschen  Schutz  Fc  n  Osterreich  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  midkluneurl  it  Anfragen

find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  don  rust  Siegfrried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  We  Kochstraße  68—71,  zu  ehen.

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  über  den  Schutz  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst  in  den  deutschen
Schutgebieten.  Vom  15.  Oktober  1908  S.  1.  —  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  zur  Erklärung  des  Beitritts
für  die  deutschen  Schutzgebiete  zu  dem  internationalen  Verbande  zum  Schutze  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst.
om  15.  Oktober  1908  S.  2.  —  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betr.  den  Beitritt  für  die  deutschen  Schutzgebiete
zu  dem  internationalen  Verbande  zum  Schutze  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst.  Vom  14.  November  1908  S.  2.
—  Hekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betr.  einen  Notenwechsel  zwischen  dem  Auswärtigen  Amte  und  der  Botschaft
der  Französischen  Republik  in  Berlin  vom  13./14.  November  1908  über  den  Beitritt  der  deutschen  Schutzgebiete  und
der  französischen  Kolonien  zu  der  deutsch-  französischen  Übereinkunft,  betr.  den  Schutz  an  Werken  der  Literatur  und
Kunst  und  an  Photographien,  vom  8.  April  1907  (Reichs-Gesetzbl.  S.  419  ff.).  Vom  20.  November  1908  S.  2.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Ausdehnung  der  Baupolizeiverordnung  vom
12.  September  1898  und  der  dazu  ergangenen  Abänderungsverordnung  vom  14.  Januar  1908.  Vom  28.  Oktober  1908
S.  4.  —  Desgleichen  betr.  Kreditgeschäfte  Eingeborener.  Vom  30.  Oktober  1908  S.  4.  —  Deszgleichen  betr.  die  Besteuerung
  der  Wanderhändler.  Vom  7.  November  1908  S.  5.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
betr.  die  Außerkurssetzung  der  Neuguinea-Münzen.  Vom  5.  September  1908  S.  7.  —  Ausführungsbestimmungen  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  Zwangs-=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbebörden
  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905.  Vom  10.  September  1908  S.  8.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Offnung  der  Reede  von  Eitap  für  den  Auslandsverkehr.
  Vom  12.  Oktober  1908  S.  15.  —  Bahnbau  Lome—Atakpame  S.  16.  —  Personalien  S.  20.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Totemismus  in  Deutsch-Ostafrika  S.  22.  —  Der  Tod  des  Sultans
Kisabo  S.  25.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz=  Zollstellen  von  Deutsch-  Ostafrika  in  den
Monaten  Juli  und  August  1908  S.  26.  —  Desgleichen  bei  den  Küstenzollstellen  im  Monat  September  1908  S.  27.

Deutsch-  Südwestafrika:  Die  Erpedition  gegen  Simon  Kopper  (März  1908)  S.  27.

Deutsch-Neuguinea:  Verschlagene  Insulaner  S.  31.

Nolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Verwendung  des  Holzes  von  MAusanga  Smithil  (Nameruner  Schirmbaum)
  zur  Papierfabrikation  S.  32.  —  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  S.  32.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Kultur  und  Ausfuhr  der  Banane  in  Zentralamerika
S.  35.  —  Entkörnung  und  Bewegung  der  Baumwollernte  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  38.  —  Die
Ananas-Kultur  auf  den  Hawaii-Inseln  S.  39.  —  Gambir-Anbau  und  -Markt  in  den  Straits  Settlements  S.  39.  —
Mangrove-Rinde  und  Extrakt  als  Gerbstoff  S.  41.  —  Ausbeutung  einer  neuentdeckten-Jutepflanze  in  Kuba  S.  41.

—  Goldfunde  in  lganda  S  711.  —  Postsendungen  nach  Lourengo  Marques  S  S.  42.

Literatur-  Verzeichnis  S  .  412.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  43.  —  Schiffsbewegungen  S.  47.  —  Rurse
deutscher  Kolonialwerte  S.  48

 

 

 

 

 

 

 

2Amitlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze:  Verordnungen  der  r  Relchsbehörden;  Verträge.

Verordnung  über  den  Schutz  von  Werken  der  Citeratur  und  Kunft  in  den
deutschen  Schutzgebieten.
Vom  15.  Oktober  1908.
Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufsw.,
verordnen  im  Namen  des  Reichs  für  die  Schutzgebiete,  was  folgt:

§  1.  Die  Bestimmungen  der  am  9.  September  1886  zu  Bern  abgeschlossenen  UÜbereinkunft,
betreffend  die  Bildung  eines  internationalen  Verbandes  zum  Schutze  von  Werken  der  Literatur  und
        <pb n="54" />
        V  2  20

Kunst,  die  Bestimmungen  der  in  Abänderung  oder  Ergänzung  dieser  Übereinkunft  getroffenen  Abkommen
sowie  die  Vorschriften  der  zur  Ausführung  der  Uübereinkunft  erlassenen  Gesetze  und  Verordnungen
finden  in  den  Schutzgebieten  Anwendung.

§*  2.  Die  Anwendung  der  im  #§  1  bezeichneten  Bestimmungen  unterliegt,  soweit  nicht
Staatsverträge  Platz  greifen,  den  in  den  §§  1,  2  der  Verordnung  vom  11.  Juli  1888  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  225)  festgesetzten  Einschränkungen.  Insoweit  nach  diesen  Vorschriften  das  Inkrafttreten
der  Berner  Ubereinkunft  als  Zeitpunkt  entscheidet,  ist  statt  dessen  der  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung
  maßgebend.  Von  letzterem  Zeitpunkt  an  gerechnet  ist  die  Benutzung  der  Vorrichtungen  vier
Jahre  lang  gestattet  und  die  Abstempelung  binnen  drei  Monaten  zu  bewirken.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1909  in  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Infiegel.

Gegeben  Neues  Palais,  am  15.  Oktober  1908.
(L.  S.)  Wilbelm.
Fürst  von  Bülow.

Allerhöchster  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  zur  Eerklärung  des  Beitritts  für  die
deutschen  Schutzgebiete  zu  dem  internationalen  Verbande  zum  Schutze  von  Werken
der  Literatur  und  Kunst.

Vom  15.  Oktober  1908.

Auf  Ihren  Bericht  vom  14.  Oktober  d.  Is.  will  Ich  hierdurch  genehmigen,  daß  gemäß
Artikel  19  der  am  9.  September  1886  zu  Bern  abgeschlossenen  übereinkunft,  betreffend  die  Bildung

eines  internationalen  Verbandes  zum  Schutze  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst,  für  die  deutschen
Schutzgebiete  der  Beitritt  zu  dem  Verband  erklärt  werde.

Neues  Palais,  den  15.  Oktober  1908.
Wildelm.

An  den  Reichskanzler.  Fürst  von  Bülow.

 

Bekonntmachung  des  Reichskanzglers,  betr.  den  Beitritt  für  die  deutschen  Schutzgebiete
Fu  dem  internationalen  Verbande  zum  SÖSchutze  von  Werken  der  Citeratur  und  Kunst.
Vom  14.  November  1908.

Auf  Grund  der  in  dem  Allerhöchsten  Erlasse  vom  15.  Oktober  d.  Is.  enthaltenen  Genehmigung
  ist  für  die  deutschen  Schutzgebiete  der  Beitritt  zu  dem  internationalen  Verbande  zum  Schutze
von  Werken  der  Literatur  und  Kunst  erklärt  worden.

Berlin,  den  14.  November  1908.
Der  Reichskanzler.
Fürst  von  Bülow.

Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betr.  einen  Notenwechsel  zwischen  dem  Auswärtigen

  Kmte  und  der  Botschaft  der  Französischen  Repubük  in  Beriin  vom  13./14.  ovember

  1908  über  den  Betitritt  der  deutschen  Schutzgebiete  und  der  französischen

Kolonien  zu  der  deutsch-französischen  Ubereinkunft,  betr.  den  Schutz  an  Werken  der

Literatur  und  Kunst  und  an  photographien,  vom  8.  Hpril  1907  (Reichs-Gesetsbl.  S.  419ff.)
Vom  20.  November  1908.

Zwischen  dem  Auswärtigen  Amte  und  der  Botschaft  der  Französischen  Republik  in  Berlin
hat  der  nachstehende  Notenwechsel  stattgefunden.

Berlin,  den  20.  November  1908.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
von  Kiderlen-Waechter.
        <pb n="55" />
        Auswärtiges  Amt.
II  4507.

 

Berlin,  den  13.  November  1908.

Der  Unterzeichnete  beehrt  sich  Seiner  Exzellenz  dem  Botschafter  der  Französischen  Republik,
Herrn  Jules  Cambon,  folgendes  mitzuteilen:

Die  Kaiserliche  Regierung  hat  auf  der  Berliner  Konferenz  zur  Revision  der  Berner  üÜbereinkunft
  vom  9.  September  1886,  betreffend  die  Bildung  eines  internationalen  Verbandes  zum
Schutze  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst,  durch  die  deutsche  Delegation  die  Erklärung  abgeben
lassen,  daß  das  Deutsche  Reich  gemäß  Artikel  19  der  genannten  Ubereinkunft  für  seine  Schutzgebiete
mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1909  ab  der  Berner  Übereinkunft  beitrete,  vorbehaltlich  der  deshalb
zu  erlassenden  Übergangsbestimmungen.

Die  Kaiserliche  Regierung  ist  der  Ansicht,  daß  der  Beitritt  der  deutschen  Schutzgebiete  zur
Berner  Übereinkunft  auch  den  Beitritt  dieser  Gebiete  zu  dem,  nach  seinem  Artikel  2  in  Ergänzung
der  Berner  Ubereinkunft  getroffenen  deutsch-französischen  Spezialabkommen  vom  8.  April  1907  in
sich  schließt.

Der  Unterzeichnete  würde  es  mit  Dank  begrüßen,  wenn  Seine  Exzellenz  der  Herr  Botschafter
ihm  mitteilen  wollte,  ob  seitens  Seiner  Regierung,  welche  bereits  im  Jahre  1886  für  die  französischen
Kolonien  der  Berner  Ubereinkunft  beigetreten  ist,  diese  Auffassung  geteilt  wird,  und  demgemäß  das

obenerwähnte  Spezialabkommen  auf  die  französischen  Kolonien  anwendbar  ist.

Der  Unterzeichnete  benutzt  usw.

von  Koerner.
Seiner  Exzellenz  dem  Botschafter  der  Französischen  Republik

Herrn  Jules  Cambon.

Ambassade
de  la  République  Frangaise.

 

Berlin,  le  14  novembre  1908.

Monsieur  le  Secrétaire  d'Etat,

Par  votre  lettre  du  13  de  ce  mois,  vous
avez  bien  voulu  m’'’informer  qdue,  d’après  une
declaration  faite  par  la  Délégation  Allemande
à  la  Conférence  de  Berlin  pour  la  révision  de
la  Convention  de  Berne  du  9  septembre  1886,
concernant  la  création  d'’une  Union  Internationale
  pour  la  protection  des  ceuvres  littéraires
  et  artistiques,  et  conformément  à  FDarticle
  19  de  ladite  Convention,  I’Empire  allemand
adhèere  en  ce  qdui  concerne  ses  colonies  à  la
Convention  de  Berne  et  cela  à  partir  du
1er  janvier  1909,  sous  réserve  des  dispositions
transiteires.

Vous  avez  ajouté  à  cette  communication
due  le  Gouvernement  Impérial  est  d’avis  due
ce##0te  accession  comprendrait  ipso  jure  ’adhbésion
  des  colonies  allemandes  à  la  Convention
spéciale  franco-allemande  du  8  avril  1907  qui,
selon  son  article  2,  n’est  qu'un  complément
de  la  Convention  de  Berne.  En  memee  temps,
vous  m'avez  demandé  si  le  Gouvernement  de
la  République  partage  Ccette  manière  de  voir
et  apphique  également  la  Convention  spéciale
sus-indiquse  aux  cColonies  françaises,  apreès

(übersetzung.)
Botschaft
der  Französischen  Republik.

Berlin,  den  14.  November  1908.

Herr  Staatssekretär,

In  Ihrem  Schreiben  vom  13.  d.  Mts.  haben
Sie  mir  mitgeteilt,  daß  nach  einer  von  der  deutschen
Delegation  auf  der  Berliner  Konferenz  zur  Revision
  der  Berner  üÜbereinkunft  vom  9.  September
  1886,  betreffend  die  Bildung  eines  internationalen
  Verbandes  zum  Schutze  von  Werken
der  Literatur  und  Kunst,  abgegebenen  Erklärung,
und  gemäß  Artikel  19  der  genannten  Ubereinkunft,
das  Deutsche  Reich  für  seine  Schutzgebiete  mit
Wirkung  vom  1.  Januar  1909  ab  der  Berner
Übereinkunft  beitrete,  vorbehaltlich  der  deshalb  zu
erlassenden  Ubergangsbestimmungen.

Sie  haben  dieser  Mitteilung  hinzugefügt,  daß
nach  Ansicht  der  Kaiserlichen  Regierung  dieser
Beitritt  ipso  jure  auch  den  Beitritt  der  deutschen
Schutzgebiete  zu  dem  deutsch-französischen  Spezialabkommen
  vom  8.  April  1907  in  sich  schließt,
das  nach  seinem  Artikel  2  lediglich  eine  Ergänzung
der  Berner  Ubereinkunft  darstellt.  Gleichzeitig
haben  Sie  mich  gefragt,  ob  seitens  der  Regierung
der  Französischen  Republik,  nachdem  sie  bereits
im  Jahre  1886  für  ihre  Kolonien  der  Berner
Übereinkunft  beigetreten  ist,  diese  Auffassung  geteilt
        <pb n="56" />
        V  4  20

avoir  accédé  deja  en  1886  pour  ces  colonies
à  la  Convention  de  Berne.

En  réponse  à  cette  demande,  i’ai  P’honneur
de  vous  informer  due  le  Gouvernement  de  la
République,  partageant  en  effet  I’opinion  du
Gouvernement  Impérial  à  ce  sujet,  m'a  autorisé
  à  déclarer  due  ladite  Convention  spéciale
est  applicable  aux  colonies  françaises.  II  est
entendu  due  la  lettre  de  UOffice  Impérial  du
13  courant  et  la  présente  lettre  tiennent  lieu
d'’échange  de  notes  entre  les  deux  Gouverne---ments,
  pour  constater  U’accord  en  question.

Agréez,  Monsieur  le  Secrétaire  d’Etat,  etc.
Jules  Cambon.
Son  Excellence
M.  de  Kiderlen  -  Waecchter,
Secrétaire  d'’Etat  aux  Affaires
Etrangdères  p.  i.  etc.  etc.

—

wird,  und  das  oben  erwähnte  Spezialabkommen
auf  die  französischen  Kolonien  Anwendung  findet.

In  Erwiderung  dieser  Anfrage  beehre  ich  mich
Ihnen  mitzuteilen,  daß  die  Regierung  der  Französischen
  Republik,  welche  die  Ansicht  der  Kaiserlichen
  Regierung  über  diesen  Gegenstand  in  der
Tat  teilt,  mich  zu  der  Erklärung  ermächtigt  hat,
daß  das  erwähnte  Spezialabkommen  auch  auf  die
französischen  Kolonien  Anwendung  findet.  Es
herrscht  Einverständnis  darüber,  daß  das  Schreiben
des  Auswärtigen  Amts  vom  13.  d.  Mts.  und
dieses  Schreiben  als  zwischen  den  beiden  Regierungen
  zum  Zwecke  der  Feststellung  der  erwähnten
  Übereinstimmung  ausgetauschte  Noten  zu
gelten  haben.

Gestatten  Sie,  Herr  Staatssekretär,  usw.

Seiner  Exzellenz
Herrn  von  Kiderlen-Weechter,
Staatssekretär  des  Auswärtigen
Amts  a.  i.  usw.  usw.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestakrika,  betr.  die  Kusdehnung  der
Baupolizeilverordnung  vom  12.  September  1898  und  der  dazu  ergangenen  Kbänderungsverordnung
  vom  14.  Jonuar  1908.

Vom  28.  Oktober  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  Seite  509)  wird  hiermit  verfügt,  was  folgt:

§*  1.  Die  Baupolizeiverordnung  vom  12.  September  1898  und  die  dazu  ergangene
Abänderungsverordnung  vom  14.  Januar  1908  werden  in  ihrer  Gültigkeit  ausgedehnt  auf  die
Ortschaften:  Aus,  Brackwasser,  Buchholzbrunnen,  Kalkfontein-Süd,  Kanus,  Koes,  Kub,  Kuibis,
Okombahe,  Otavi,  Otavifontein,  Otjisongati,  Otjiwarongo,  Otjosazu,  Ovikokorero,  Ramansdrift,  Seeheim,
  Tsumeb,  Ukamas  und  Waterberg.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.

Windhuk,  den  28.  Oktober  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Kreditgeschäfte
Eingeborener.
Vom  30.  Oktober  1908.

Auf  Grund  §  2  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung
und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südseeschutzgebieten  vom  3.  Juni  1908
(Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  hiermit  nach  erteilter  Ermächtigung  seitens  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)
  verordnet,  was  folgt:

§&amp;amp;  1.  Eingeborene  können  Kreditgeschäfte  nur  mit  Genehmigung  des  zuständigen  Bezirksoder

  Distriktsamts  abschließen.
§  2.  Diese  Genehmigung  soll  grundsätzlich  nur  in  Ausnahmefällen  erteilt  werden.
        <pb n="57" />
        W  5  20

§  3.  Kreditgeschäfte  im  Sinne  dieser  Verordnung  sind:

a)  Kauf=  und  Tauschgeschäfte,  bei  denen  die  von  dem  Eingeborenen  zu  bewirkende
Gegenleistung  nicht  Zug  um  Zug  erfolgt,
b)  Darlehnsgeschäfte,  bei  denen  der  Eingeborene  der  Darlehnsempfänger  ist.
§  4.  Kreditgeschäfte,  die  ein  Eingeborener  ohne  Genehmigung  der  zuständigen  Stelle  abgeschlossen
  hat,  sind  nichtig.  Das  dem  Eingeborenen  auf  Grund  des  Kreditgeschäftes  Geleistete  kann
nicht  deshalb  zurückgefordert  werden,  weil  das  Kreditgeschäft  nichtig  gewesen  ist.
§  5.  Die  Genehmigung  zu  einem  Kreditgeschäft,  das  der  Eingeborene  vornehmen  will,

bedarf  der  schriftlichen  Form.  Über  die  Genehmigung  ist  eine  Urkunde  aufzunehmen.  Dieselbe  soll
enthalten:

den  Namen  des  Eingeborenen,
den  Namen  der  anderen  Partei,
die  Art  des  Geschäftes  (Kauf,  Tausch,  Darlehn),
den  Gegenstand,  den  der  Eingeborene  erhalten  hat  oder  soll,
den  Gegenstand,  den  der  Eingeborene  leisten  soll,
.  die  Unterschrift  des  Beamten  mit  Ort=  und  Zeitangabe.

§  6.  Diese  Urkunde  ist  von  der  zuständigen  Stelle  zwei  Jahre  lang,  und  wenn  es  sich
um  unbewegliche  Sachen  handelt,  zehn  Jahre  lang  aufzubewahren.

Eine  Abschrift  ist  der  Gegenpartei  zu  übergeben.  Es  genügt,  wenn  bei  dem  Abschluß  des
Geschäftes  diese  Abschrift  vorliegt.

§  7.  Vereinbarungen,  durch  welche  eine  Vorschrift  dieser  Verordnung  aufgehoben  oder  abgeändert
  wird,  sowie  Rechtsgeschäfte,  durch  welche  diese  Verordnung  umgangen  werden  soll  (wie
insbesondere  Schuldversprechen  und  Schuldanerkenntnisse),  sind  nichtig.

§  8.  Der  Bezirksamtmann  usw.  kann  die  Befugnis  zur  Genehmigungserteilung  im  Sinne

dieser  Verordnung  einzelnen  ihm  unterstellten  Amtsorganen  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs
übertragen.

§  9.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündigung  in  Kraft.
Windhuk,  den  30.  Oktober  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Frrsse—

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Besteuerung
der  Wanderhändler.
Vom  7.  November  1908.

Auf  Grund  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  und  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  Seite  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  Wanderhändler  im  Sinne  dieser  Verordnung  sind  alle  Personen,  welche  innerhalb
des  Schutzgebiets  Handelszüge  unternehmen,  oder  Waren  im  Umherziehen  mit  Fuhrwerk  aller  Art,
Reit-,  Lasttieren,  Trägern  usw.  oder  selbst  zum  Verkauf  feilbieten.

&amp;amp;§  2.  Alle  im  §  1  bezeichneten  Händler  —  Inländer  wie  Ausländer  —  unterliegen  der
Besteuerung  nach  den  Vorschriften  dieser  Verordnung.  Ausgenommen  sind  Händler,  die  Vieh  lediglich
gegen  Geldzahlung  einkaufen  oder  verkaufen  oder  gegen  anderes  Vieh  eintauschen  oder  vertauschen.

§  3.  Die  Steuer  wird  in  Form  eines  Handelsscheins,  der  für  drei,  sechs,  neun  oder  zwölf
Monate  erteilt  werden  kann,  erhoben.

§  4.  Der  Handelsschein  ist  vor  Beginn  der  Ausübung  des  Handels  gegen  Entrichtung
der  vorgeschriebenen  Steuer  zu  lösen  und  ist  nicht  übertragbar.  Derselbe  berechtigt  den  Inhaber
zum  Handelsbetriebe  im  Bereiche  des  Amtsbezirkes,  in  welchem  er  gelöst  ist.

§  5.  Der  Handelsschein  ist  zu  versagen:

1.  wenn  der  Nachsuchende  mit  einer  ansteckenden  Krankheit  behaftet  ist,
2.  wenn  er  geisteskrank  ist,
        <pb n="58" />
        G  6  20

3.  wenn  er  wegen  Verletzung  der  Vorschriften  dieser  Verordnung  innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  wiederholt  —  Ausländer  einmal  —  bestraft  ist,

4.  wenn  er  wegen  eines  gemeingefährlichen  Vergehens  oder  Verbrechens  mit  mehr  als
sechs  Monaten  Gefängnis  bestraft  ist  und  noch  nicht  drei  Jahre  seit  Abbüßung  der
Strafe  verflossen  sind,

5.  wenn  er  Ausländer  ist  und  im  begründeten  Verdachte  steht,  den  Handel  zur  Vornahme
deutschfeindlicher  Agitationen  zu  benutzen.

6.  Ausgeschlossen  vom  fliegenden  Handelsbetriebe  sind  folgende  Gegenstände:

geistige  Getränke  aller  Art,

explosive  Stoffe,  insbesondere  Dynamit  und  Pulver,

leicht  entzündliche  Ole,  insbesondere  Petroleum  und  Spiritus,
Waffen  und  Munition  jeder  Art.

§  7.  Die  Höhe  der  für  den  Handelsschein  zu  entrichtenden  Steuer  bemißt  sich  nach  dem
Umfange  des  Handelsbetriebes.  Nach  demselben  werden  drei  Klassen  unterschieden:

§  8.  Der  Steuersatz  beträgt  für  je  drei  Monate

für  die  I.  Klasse  —  A  —  Handel  vermittels  eines  Wagens  125  /7
„  „  II.  Klasse  —  8  —  Handel  mittels  einer  Karre.  75
„  „  III.  Klasse  —  C  —  Handel  ohne  Fuhrwerk  25

Die  sogenannten  Wanderlager,  mittels  deren  außerhalb  des  Wohnsitzes  des  Unternehmers
von  einer  festen  Verkaufsstätte  aus  vorübergehend  Waren  feilgeboten  werden,  unterliegen  der
Besteuerung  in  Klasse  A.

§  9.  Bei  Ausübung  des  Handels  mit  mehreren  Fahrzeugen  ist  für  jedes  Fahrzeug  ein
besonderer  Handelsschein  zu  lösen.

§  10.  Eines  Handelsscheins  bedarf  nicht,  wer  selbstgewonnene  oder  rohe  Erzeugnisse  der
Landwirtschaft  oder  des  Gartenbaues,  in  seinem  Landwirtschaftsbetriebe  gezüchtetes  Vieh  oder  in
seinem  Handwerksbetriebe  verfertigte  Waren  feilbietet.

§  11.  Höhe  und  Entrichtung  der  Steuer  muß  aus  dem  Handelsscheine  zu  ersehen  sein.
Jeder  Inhaber  ist  verpflichtet,  denselben  nebst  einem  genauen  Verzeichnis  der  mitgeführten  Waren
nach  Art  und  Stückzahl  oder  Gewicht  während  der  tatsächlichen  Ausübung  des  Handels  bei  sich  zu
führen  und  auf  Erfordern  den  zuständigen  Behörden  und  Beamten  vorzuzeigen.

§  12.  Ausländer  haben  sich  nach  Uberschreitung  der  Grenze  sofort  zur  nächsten  Zoll=  oder
Polizeistation  zu  begeben  und  das  Warenverzeichnis  vorzuzeigen.  Ist  dasselbe  in  fremdländischer
Sprache  aufgestellt,  so  ist  unter  Mitwirkung  der  zur  Erteilung  des  Handelsscheines  zuständigen
Behörde  ein  anderes  in  deutscher  Sprache  anzufertigen.

§  13.  Befugt  zur  Erteilung  von  Handelsscheinen  sind  die  Bezirks=  und  Distriktsämter.

§  14.  Die  Handelsscheine  sind  innerhalb  vier  Wochen  nach  Ablauf  des  Zeitraumes,  für
welchen  dieselben  erteilt  sind,  zur  zuständigen  Amtsstelle  zurückzureichen.

§  15.  Der  Gouverneur  kann  ausnahmsweise  —  für  gewisse  Arten  von  Handelsartikeln
oder  in  einzelnen  Fällen  —  den  Handelsbetrieb  steuerfrei  gestatten  und  demgemäß  die  Behörde  zur
Erteilung  steuerfreier  Handelsscheine  anweisen.

§  16.  Ist  wegen  unvorhergesehener,  von  dem  Willen  des  Inhabers  des  Handelsscheines
unabhängiger  Ereignisse  der  Beginn  des  Handelsbetriebes  unterblieben,  so  kann  dem  Inhaber  ausnahmsweise
  die  entrichtete  Steuer  oder  ein  Teil  derselben  erstattet  werden.  Einen  Rechtsanspruch
auf  Steuererlaß  hat  derselbe  indeß  nicht.  Zuständig  ist  die  Behörde,  welche  den  Schein  erteilt  hat.

§  17.  Ist  glaubhaft  gemacht,  daß  ein  Handelsschein  verloren,  vernichtet  oder  unbrauchbar
geworden  ist,  so  kann  die  Erteilung  einer  neuen  Ausfertigung  desselben  verlangt  werden.  Für  die
neue  Ausfertigung  ist  ½  des  Steuersatzes  des  §  8  zu  entrichten.

§  18.  Wer  ohne  gültigen  Handelsschein  einen  nach  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung
steuerpflichtigen  Handel  ausübt,  wird  mit  einer  dem  doppelten  Betrage  der  Jahressteuer  der
betreffenden  Klasse  gleichen  Geldstrafe  bestraft.  Außerdem  ist  die  vorenthaltene  Steuer  zu  entrichten.

§  19.  Ist  die  strafbare  Handlung  (§  18)  im  Auftrage  und  für  Rechnung  einer  anderen
Person  ausgeübt,  so  ist  gegen  den  Auftraggeber  auf  dieselbe  Strafe,  wie  gegen  den  Beauftragten
zu  erkennen.  Beide  haften  solidarisch  für  die  Strafbeträge,  die  Kosten  und  die  hinterzogene  Steuer.

lrin-“
        <pb n="59" />
        W  7  20

5  20.  Im  Falle  des  §  18  können  die  zum  Handel  mitgeführten  Gegenstände,  soweit  dies
zur  Sicherstellung  der  Steuer,  Strafe  und  Kosten  oder  zum  Beweise  der  strafbaren  Handlung
erforderlich  ist,  in  Beschlag  genommen  werden.

&amp;amp;  21.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  6,  11,  12  und  14  werden  mit  Geldstrafen  bis
zu  150  .  geahndet,  soweit  nicht  nach  den  geltenden  Strafbestimmungen  eine  höhere  Strafe
verwirkt  ist.

&amp;amp;  22.  Gegen  die  Verfügungen,  durch  welche  der  Handelsschein  versagt,  die  für  denselben
zu  entrichtende  Steuer  festgesetzt,  oder  der  nachgesuchte  Steuererlaß  abgelehnt  wird,  steht  den
Betroffenen  die  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zu.

§*  23.  Das  Verfahren  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  der  §§  18  bis  21
dieser  Berordnung  richtet  sich  nach  den  Bestimmungen  der  Reichsstrafprozeßordnung,  betreffend  das
Verfahren  bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  über  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben
und  Gefälle  (§8  459  ff.).

Zuständig  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden  sind  die  Bezirks=  und  Distriktsämter.

Dieselben  sind  ermächtigt,  hierbei  eine  mildere  als  die  in  den  §§  18  und  19  vorgeschriebene
Strafe  in  Anwendung  zu  bringen.

&amp;amp;*  24.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.

Gleichzeitig  werden  aufgehoben:

Die  Verordnung,  betreffend  die  Besteuerung  der  Wanderhändler  in  Südwestafrika  vom
26.  Juni  1895  (Kol.  Bl.  1895  Seite  458)  und  die  Verordnung  vom  10.  Oktober  1901  (Kol.  Bl.  1902
Seite  158),  betreffend  die  Abänderung  der  vorgenannten  Verordnung.

Die  vor  dem  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  gelösten  Handelsscheine  behalten  ihre  Gültigkeit
bis  zum  Ablaufe  der  Frist,  für  die  sie  ausgestellt  sind.

Windhuk,  den  7.  November  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ueuguinea,  betr.  die  Kußerhurssetzung  der
Neuguinea-ünzen.

Vom  5.  September  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des  §  8
der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Geldwesen  der  Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika
  und  Kiautschou,  vom  1.  Februar  1905  (Kol.  Bl.  S.  103)  wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea
  verordnet,  was  folgt:

Die  Münzen  der  Neu-Guinea-Kompagnie  werden  mit  Wirkung  vom  15.  April  1911  ab
außer  Kurs  gesetzt.

Während  der  Zeit  vom  15.  April  1911  bis  15.  April  1914  können  mit  den  Neuguinea-Münzen
  noch  Zahlungen  an  öffentlichen  Kassen  des  Schutzgebietes  Deutsch-Neuguinea  geleistet,  auch
können  die  genannten  Münzen  während  dieser  Zeit  bei  den  öffentlichen  Kassen  gegen  Reichsmünzen
umgetauscht  werden.

Herbertshöhe,  den  5.  September  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.
        <pb n="60" />
        8  20

AKusführungsbestimmungen  des  Couverneurs  von  Deutsch-MNeuguinen  zur  Kaiserlichen
Verordnung,  betreffend  3wangs-  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in
den  Schutzgebieten  Klrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Juli  1905.

Vom  10.  September  1908.

Mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  wird  zur  Ausführung  der  genannten  Kaiserlichen  Verordnung
  unter  Aufhebung  der  Ausführungsbestimmungen  vom  15.  März  1907  folgendes  bestimmt:

§  1.  (Zu  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zur  Zwangsvollstreckung  wegen  festgestellter  Geldforderungen  und  Ansprüche  auf  Herausgabe
  von  Sachen  werden,  soweit  nicht  durch  bestehende  Vorschriften  oder  die  gegenwärtigen  Bestimmungen
  ein  anderes  angeordnet  ist,  die  Kaiserlichen  Bezirksämter  und  Stationen  je  für  ihren
Amtsbezirk  ermächtigt.

Dem  Gouverneur  bleibt  vorbehalten,  im  Einzelfalle  eine  bestimmte  Person  zu  beauftragen
oder  die  Funktionen  der  Vollstreckungsbehörde  selbst  zu  übernehmen.

Die  Bergbehörde  hat  die  Zwangsvollstreckung  durch  Ersuchen  des  Bezirksgerichts  auszuführen.

2.  Wegen  anderer  als  öffentlich  rechtlicher  Forderungen  und  Ansprüche,  insbesondere  zur
Beitreibung  von  Forderungen  des  Fiskus  als  Privatunternehmer  findet  das  Verwaltungszwangsverfahren
  in  Ermanglung  einer  Feststellung  der  Forderungen  im  Sinne  des  §  1  der  Koeiserlichen
Verordnung  nicht  statt.

3.  Für  die  Gerichte  bleibt  hinsichtlich  der  Beitreibung  der  Geldstrafen  und  aller  Kosten
einschließhlich  der  Kosten  der  Strafvollstreckung  die  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
Regelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom
28.  November  1901  (Kol.  Bl.  S.  853)  maßgebend.

§  2.  (Zu  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Anwendung  finden  insbesondere  auch  die  Vorschriften  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,
  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee
vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  1901  S.  1).

§*  3.  (Zu  §  8  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zu  Anordnungen  polizeilicher  Art  (Polizeiverfügungen)  und  zur  Anwendung  von  Zwang
behufs  ihrer  Durchführung  (§8§  9  bis  22  der  Kaiserlichen  Verordnung)  sind  innerhalb  ihres  Verwaltungsbezirkes
  die  Kaiserlichen  Bezirksämter  und  Stationen  ermächtigt.

Soweit  der  Erlaß  von  Anordnungen  unter  Ausschließung  der  allgemeinen  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  besonderen  Organen  übertragen  ist,  haben  diese  wegen  zwangsweiser  Durchführung
ihrer  Anordnungen  (Androhung,  Festsetzung,  Ausführung  der  in  den  §§  9  bis  12  der  Kaiserlichen
Verordnung  bezeichneten  Zwangsmittel  und  Gebrauchs  unmittelbaren  Zwanges)  die  nach  Absatz  1
zuständige  Dienststelle  zu  ersuchen.

Die  Bergbehörde  ist  ermächtigt,  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit  selbst  Zwang  zur  Durchführung
  ihrer  bergpolizeilichen  Anordnungen  anzuwenden.  Das  gleiche  gilt  von  denjenigen  Behörden,
denen  die  bergpolizeiliche  Aufsicht  gemäß  dem  §  87  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen
  und  Südseeschutzgebiete  mit  Ausnahme  Deutsch-Südwestafrikas  vom  27.  Februar  1906
(Reichsgesetzblatt  S.  363)  übertragen  wird.

2.  Unter  Anordnungen  polizeilicher  Art  fallen  diejenigen,  bei  denen  die  Voraussetzungen
des  §  10  des  Preußischen  Allgemeinen  Landrechts  Teil  II  Titel  17  zutreffen.  Dieser  Paragraph
  lautet:

„Die  nötigen  Anstalten  zur  Erhaltung  der  öffentlichen  Ruhe,  Sicherheit  und  Ordnung  und
zur  Abwendung  der  dem  Publiko  oder  einzelnen  Mitgliedern  desselben  bevorstehenden  Gefahr  zu
treffen,  ist  das  Amt  der  Polizei."

3.  Zu  obrigkeitlichen  Anordnungen  nichtpolizeilicher  Art  und  zur  Anwendung  von  Zwang
behufs  ihrer  Durchführung  sind  die  Bezirksämter  ermächtigt,  mit  der  Einschränkung,  daß  sie  in
jedem  einzelnen  Falle  Geldstrafen  bis  zu  50  .  androhen  und  festsetzen  dürfen.

§  4.  (Zu  §  14  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Dieser  Paragraph  berührt  nicht  die  Befugnis  der  nach  §  3  dieser  Bestimmungen  zu  Anordnungen
  polizeilicher  Art  ermächtigten  Organe,  vorschriftswidrige  Zustände  durch  unmittelbares
Eingreifen  zu  beseitigen  sowie  die  Entstehung  oder  Fortsetzung  solcher  Zustände  zu  hindern.
        <pb n="61" />
        W  9  2

§  5.  (Zu  §  17  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Damit  die  durch  Anordnungen  polizeilicher  Art  (Polizeiverfügungen)  betroffenen  Personen
nicht  im  ungewissen  darüber  bleiben,  daß  es  sich  um  solche  Verfügungen,  im  Gegensatze  zu  anderen
Verfügungen  obrigkeitlicher  Art  (§  3  Nr.  3  dieser  Bestimmungen)  handelt,  und  daß  deshalb  die  befristete
  Beschwerde  (§  6  dieser  Bestimmungen)  zu  erheben  ist,  wird  den  Dienststellen  zur  Pflicht  gemacht,
  die  Polizeiverfügungen  stets  ausdrücklich  als  solche  zu  bezeichnen.

#§s  6.  (Zuk  §#§  2  Ziff.  3;  17;  19;  23  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  in  diesen  Paragraphen  genannten  Fristen  werden  für  Neuhannover,  die  Admiralitätsinseln,
  die  Inseln  im  Nordwesten  des  Schutzgebietes  und  Kaiser-Wilhelmsland  auf  drei  Monate  verlängert,
  ausgenommen  das  Küstengebiet  von  Kap  Croisilles  bis  Kap  Rigny  und  von  Ser  bis
Lemieng,  diese  beiden  Landschaften  eingeschlossen  sowie  ausgenommen  die  den  genannten  Küstenstrecken
unmittelbar  vorgelagerten  Inseln.

§  7.  (Zu  §  23  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zum  Erlasse  polizeilicher  Strafverfügungen  sind  innerhalb  ihres  Verwaltungsbezirks  die
Bezirksämter  und  Stationen  (8  1  Abs.  1  dieser  Bestimmungen)  mit  der  Einschränkung  ermächtigt,
daß  sie  Geldstrafen  bis  zu  50  7,  Haft  bis  zu  drei  Tagen  sowie  Einziehung  festsetzen  können.  Die
Haft  darf,  auch  wenn  sie  an  die  Stelle  einer  nicht  beizutreibenden  Geldstrafe  tritt,  das  bezeichnete
Strafmaß  nicht  überschreiten.

2.  Die  polizeiliche  Strafverfügung  ist  auch  gegen  Beschuldigte  im  Alter  von  zwölf  bis
achtzehn  Jahren  zulässig.

3.  Die  polizeiliche  Strafverfügung  hat  außer  der  Festsetzung  der  Strafe  die  strafbare
Handlung,  Zeit  und  Ort  derselben,  die  angewendete  Strafvorschrift  und  die  Beweismittel  sowie  die
Angabe  zu  enthalten,  wohin  die  Geldstrafe  oder  die  eingezogene  Sache  abgeliefert  werden  soll.

Sie  hat  ferner  die  Eröffnung  zu  enthalten:

a)  binnen  welcher  Frist  (§  6  dieser  Bestimmungen)  der  Beschuldigte  auf  gerichtliche  Entscheidung

  antragen  kann;

b)  daß  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  entweder  bei  der  Dienststelle,  welche  die
polizeiliche  Strafverfügung  erlassen  hat  oder  bei  dem  zuständigen  Bezirksrichter  anzubringen
  ist;

c)daß  die  polizeiliche  Strafverfügung,  falls  innerhalb  der  Frist  zu  a  ein  Antrag  auf
gerichtliche  Entscheidung  nicht  erfolgt,  vollstreckbar  wird.

4.  Wird  bei  dem  Bezirksrichter  auf  gerichtliche  Entscheidung  angetragen,  so  ist  dem  Antragsteller

  darüber  kostenfrei  eine  Bescheinigung  zu  erteilen.

§  8.  (Zu  §  28  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Ist  ein  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  bei  der  Dienststelle,  welche  die  polizeiliche
Strafverfügung  erlassen  hat,  nicht  fristgerecht  gestellt,  auch  die  in  §  7  Ziffer  4  dieser  Bestimmungen
vorgesehene  Bescheinigung  nicht  vorgelegt,  so  ist  die  Strafverfügung  zu  vollstrecken.

§  9.  (Zu  §  36  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Befugnis  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften
  über  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben  und  Gefälle  steht  den  Bezirksämtern  und  Stationen
zu  (§  1  Ziff.  1  dieser  Bestimmungen).  Insoweit  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben  und  Gefälle
nicht  ihnen,  sondern  für  ihren  Bezirk  einem  besonderen  Beamten  übertragen  ist,  steht  diesem  die
Befugnis  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden  zu.

§  10.  Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  mit  dem  Zeitpunkt  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Herbertshöhe,  den  10.  September  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.
        <pb n="62" />
        10  20

Anlage  l.

Vordruck  I.  Verfügung  der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderrungen  imit  Abänderungen  auch
für  Zwangsvollstreckung  zu  Herausgabe  von  Sachen  zu  verwenden!.

1  Amtsbeseichnung.)  Datum.
1.  Dollstrechungsverfügung.

(Name  und  Beruf)  in  E  schuldet  dem
FiskrsJ  l(ogenaue  Angabe  der
geschuldeten  Summe  und  Entstehungsgrund  der  Schuld).

Da  Schuldner  trotz  Aufforderung  diese  Schuld  bis  heute  nicht  bezahlt  hat,  so  wird  gegen
ihn  hiermit  die  Zwangsvollstreckung  verfügt  und  mit  deren  Vollziehung  durch  Pfändung  von  körperlichen
  Sachen,  die  sich  im  Gewahrsam  des  Schuldners  befinden,  gemäß  §§  808  ff.  C.  P.  C.

......  (Dienststellung  und  Name  des  Beamten)  beauftragt.
Derselbe  darf  mit  der  Pfändung  erst  Tage,)  nachdem  die  Anordnung  dem  Verpflichteten
bekannt“")  gemacht  ist,  beginnen.  Üüber  jede  Vollstreckungsverhandlung  hat  er  eine  schriftliche  Nachricht
  mit  kurzer  Erwähnung  der  wesentlichen  Vorgänge  und  der  Namen  der  Personen,  mit  welchen
verhandelt  wurde,  zu  den  Akten  zu  bringen.

(Unterschrift:..
2.  Die  Verfügung  Ziffer  1  ist
a)  dem  Verpflichteten  bekannt“")  zu  machen;
b)  dem  beauftragten  Beamten  in  beglaubigter  Abschrift  zuzustellen.

*)  Zwischen  der  Bekanntmachung  und  dem  Beginn  der  Vollstreckung  soll  eine  mindesteus  dreitägige
Frist  liegen,  es  sei  denn,  daß  Gefahr  im  Verzug  obwaltet  (§  1  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juli  1905).

**)  Die  in  diesem  Vordruck  behandelte  Verfügung  kann  durch  Mitteilung  zu  Protokoll  oder  durch
Zustellung  bekannt  gemacht  werden.  Die  Zustellungen  sollen  mittels  eingeschriebenen  Briefes  (Telegramms)
oder  durch  Ubergabe  der  Urschrift  oder  einer  beglaubigten  Abschrift  des  zugustellenden  Schriftstücks  stattfinden
(uogl.  §  20  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  und  Vordruck  XI).

 

Vordruck  II.
Dfändungs--  und  Uberweisungsverfügung.
(Amtsbegeichnung.)  (Datum.)
Der.........·......................................·.........  schuldet  dem  Fiskus

E  (genaue  Angabe  der  geschuldeten  Summe  und  des
Entstehungsgrundes  der  Schuld).

Da  er  trotz  Aufforderung  diese  Schuld  bis  heute  nicht  gezahlt  hat,  so  wird  hiermit  die  ihm

gegen...............·...........  in  zustehende  Geldforderung  im
Betrage  von  Mark  gepfändet  und  dem  Fiskus  in  Höbe  seiner  oben  erwähnten  Forderung
nebst  den  durch  das  Verfahren  entstandenen  baren  Auslagen  im  Betrage  von  Mark

zur  Einziehung  überwiesen.

Zu  diesem  Zweck  ergeht  hiermit  an  den  Drittschuldner
das  Verbot,  an  den  Schuldner  zu  zahlen.  Zugleich  ergeht  an
letzteren  das  Gebot,  sich  jeder  Ver  fügung  über  die  Forderung,  insbesondere  der  Einziehung  derselben,
zu  enthalten.

Der  Drittschuldner  hat  binnen  Wochen,  von  der  Zustellung")  dieser  Verfügung  an
gerechnet,  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erklären:

*)  Vgal.  Anmerkung  “)  zu  Vordruck  I.
        <pb n="63" />
        I  11  20

1.  ob  und  inwieweit  er  die  Forderung  als  begründet  anerkenne  und  Zahlung  zu  leisten
bereit  sei;

ob  und  welche  Ansprüche  andere  Personen  an  die  Forderung  machen;

ob  und  wegen  welcher  Ansprüche  die  Forderung  bereits  für  andere  Gläubiger  gepfändet
  sei.

RX

(Unterschrift.)
Die  vorstehende  Verfügung  ist  zuzustellen:
1.  an  den  Schuldner;
2.  an  den  Drittschuldner.  In  der  die  Zustellung  an  diesen  nachweisenden  Urkunde

ist  die  Aufforderung  zur  Abgabe  der  in  Ziffer  1  bis  3  der  obenstehenden  Verfügung
bezeichneten  Erklärung  aufzunehmen.

 

Vordruck  IIII.  Aufforderung  zur  Ausführung  einer  Handlung  unter  Androhung  der  Ausführung
durch  die  Behörde  oder  einen  Dritten  auf  Kosten  des  Verpflichteten.

(Amtsbezeichnung.)  (Datum.)

Dolizeiverfügung.
Sie  werden  hiermit  aufgefordert,  binnen  einer  Frist  von  ,  von
Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

Falls  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  vollständig  nachkommen
sollten,  würde  die  Handlung  von  der  Behörde  selbst  oder  im  Auftrag  der  Behörde  von  einem  Dritten
auf  Ihre  Kosten,  die  Sie  im  voraus  zu  hinterlegen  hätten,  ausgeführt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  2  Wochen  (3  Monaten)  von  der  Zustellung  dieses  Schreibens
an  gerechnet,  anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)

(Unterschrift.)

*)  Vgl.  Anmerkung  "“  zu  Vordruck  1.

 

Vordruck  IV.  Aufforderung  zur  Ausführung  einer  Handlung  unter  Androhungeiner  Geldstrafe.

[(Nur  zu  verwenden,  wenn  die  Ansführung  der  zu  er  zwingenden  Handlung  durch  die  Behörde  oder
durch  einen  Dritten  nicht  tunlich  ist  oder  feststeht,  daß  der  Verpflichtete  die  dadurch  entstehenden  Kosten  nicht
kragen  konnte.)

(A  mtebegeichnung.  r  "*r  D  atum.  I
Dolizeiverfügung.

Sie  werden  hiermit  aufgefordert,  binnen  einer  Frist  von
von  Zustellung“)  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

Falls  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  vollständig  nachkommen
sollten,  würde  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe  von  Mark  erkannt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  2  Wochen  (3  Monaten)  von  Zustellung  dieses  Schreibens  an
gerechnet,  anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)

 

—.

*)  Vgl.  Anmerkung  “)  zu  Vordruck  I.
        <pb n="64" />
        G  12  20

Vordruck  V.  Verbot  einer  Handlung  unter  Androhung  einer  Ungehorsamsstrafe.

(Amtsbe  zeichnung.)  (Datum.)

Dolizeiverfügung.
Es  wird  Ihnen  hiermit  verbbten

Im  Falle  der  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Verbot  würde  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe
von  Mark  erkannt  werden.  «

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  von  2  Wochen  (3  Monaten)  von  Zustellung“)  dieses  Schreibens
an  gerechnet,  anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)

(unterschrift.)

 

*)  Val.  Anmerkung  ““)  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  VI.  Verfügung  der  Ausführung  einer  Handlung  durch  die  Behörde  oder  einen  Dritten
auf  Kosten  des  Verpflichteten.

(Amtsbezeichnung.)  (Damm.)
Dolizeiverfügung.

Durch  formrichtig  zugestellte  Polizeiverfügung  vom  find  Sie  aufgefordert
  worden,  binnen  einer  Frist  von

 

Da  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  —  nicht  vollständig  —  nachgekommen
  sind,  so  wird  hiermit  verfügt,  daß  die  Handlung  —  durch  die  Behörde  selbst  —  im
Auftrage  der  Behörde  duccttz
—  auf  Ihre  Kosten  ausgeführt  wird.

Die  Kosten  in  vorläufig  berechnetem  Betrag  vun  ..  Mark  haben  Sie  binnen

Tagen,  von  Zustellung")  dieser  Verfügung  an  gerechnet,  hierher  einzusenden,  widrigenfalls
Zwangsvollstreckung  gegen  Sie  erfolgen  wird.

Gegen  diese  Verfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei  der
unterzeichneten  Behörde  innerhalb  von  2  Wochen  (3  Monaten),  von  Zustellung  dieses  Schreibens
an  gerechnet,  anzubringen.  Sie  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)
(Unterschrift.)

 

*)  Vgl.  Anmerkung  ")  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  VII.  Festsetzung  einer  Geldstrafe  wegen  Nichtausführung  einer  von  der  Behörde  ver- 



langten  Handlung.  —  Ubertretung  eines  von  der  Behörde  erlassenen  Verbots.
....................  zuimwkoecheichuung)  ...........................................  vann  *r
Nr.  der  Strafliste  190
Dolizeiverfügung.
Durch  formrichtig  zugestellte  Polizeiverfügung  vom  sind  Sie

aufgefordert  worden,  binnen  einer  Frist  von
ist  Ihnen  verboten  worden")

 

*)  Anmerkung.  Das  nicht  Zutreffende  ist  zu  durchstreichen.
        <pb n="65" />
        W  13  20

Da  Sie  dieser  Aufforderung  binnen  der  genannten  Frist  nicht  —  nicht  vollständig  —  nachgekommen
  find  —  da  Sie  dieses  Verbot  am  übertreten  haben  —,  wird
gegen  Sie  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende  Geldstrafe  von  Mark  festgesetzt.

Zugleich  werden  Sie  aufgefordert  —  binnen  einer  Frist  nnNXKXKXKXKAaaaaaa  :-von
  Zustellung““)  dieses  Schreibens  an  gerechnet,  der  Polizeiverfügung  vv.  ,
nachzukommen  —  das  Verbot  künftig  zu  beachten  —,  widrigenfalls  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe
von  Mark  erkannt  werden  wird.

Gegen  diese  Verfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei  der
unterzeichneten  Behörde  innerhalb  von  2  Wochen  (3  Monaten),  von  der  Zustellung“')  dieses  Schreibens
an  gerechnet,  anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.  Die  festgesetzte  Geldstrafe
  wird  vollstreckbar,  falls  innerhalb  der  vorgesehenen  Frist  keine  Beschwerdeerhebung  erfolgt.

(Adresse.)

(unterschuit)  ....

 

")Vgl.dieAnmertung")quordrnckL

 

Vordruck  VIII.  Polizeiliche  Strafverfügung.

Kaiserl.  Bezirksamt.  .
Kaiserl.  Station.  (Datum.)

Dolizeiliche  Strafverfügung.

.........................................................  (Name,  Vorname  und  Beruf),  wohnhaft  in
....................................  ,  hat  amm  (genaueBezeichnung
  des  Tatbestandes  der  Übertretung).
Die  Übertretung  ist  bewiesen  duch  í  í  en  ................................................

Es  wird  deshalb  gegen  den  Beschuldigten  wegen  OWW7V77n25D
(kurze  Bezeichnung  der  begangenen  Straftat)  auf  Grund  des  -,  (Bezeichnung  der
Strafvorschrift)  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende  Geldstrafe  von  Mark
festgesetzt.

Gegen  diese  Strafverfügung  ist  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  zulässig.  Derselbe
ist  binnen  der  Frist  0dn  .  (2  Wochen),  (3  Monaten),  von  der  Zustellung)  dieser
Verfügung  an  gerechnet,  bei  der  unterzeichneten  Behörde  oder  bei  dem  Bezirksrichterin

schriftlich  oder  zu  Protokoll  anzubringen.  Die  Strafverfügung  wird  vollstreckbar,  falls
ein  solcher  Antrag  innerhalb  der  vorgesehenen  Frist  nicht  erfolgt.

(Unterschrift.)

*r  Val.  Anmerkung  **)  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  IX:  Strafbescheid.

Kaiserl.  Bezirksamt.  ...
Kaiserl.  Station.  (Datum.)

1.  Strafbescheid.

(Name,  Vorname  und  Beruf),  wohnhaft  in
..............................  ,  hat  am  in  (genaue  Bezeichnung
  der  Zuwiderhandlung)

Die  e  Zuwiderhandlung  ist  bewiesen  durc  ..........................................................
EswtrddeshalbgegendenBeschnldtgtenwegen
(lntzeBezetchnungderbegangenenStraftat)aufGrunddes
.....  (Bezeichnung  der  Strafvorschrift)  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende
Geldstrafe  popnv#  Mark  festgesetzt.
        <pb n="66" />
        W  14  20

Gegen  diesen  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  nach  seiner  Mahl  der  Antrag  auf  gerichtliche
  Entscheidung  oder  die  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zu.  In  der  Wahl  des  einen  dieser
Anfechtungsmittel  liegt  der  Verzicht  auf  das  andere.  Die  Beschwerde  oder  der  Antrag  auf  gerichtliche
  Entscheidung  ist  innerhalb  zweier  Wochen  (3  Monaten)  nach  der  Bekamntmachung")  schriftlich
oder  zu  Protokoll  bei  der  Behörde  anzubringen,  die  den  Strafbescheid  dem  Beschuldigten  bekannt
gemacht  hat.

 

(Unterschrift.)
]  Vgl.  die  Anmerkung  ")  zu  Vordruck  I.
Vordruck  X:
Suftellungsurkunde.
Die  Verfügung  des  (Amtsbezeichnung)  vom
J.-Nr.  betreffend
habe  ich  heute  —  dem
persönlich  übergeben  —  da  ich  den  in  seiner  Wohnung  nicht
angetroffen  habe,  dem  (erwachsenen  Hausgenossen,
dienenden  erwachsenen  Personen,  Hauswirt,  Vermieter  usw.,  vgl.  §§5  180  bis  184  der  C.  P.  O.)
übergeben  —  da  die  Annahme  der  Zustellung  vonnn...  ohne  gesetzlichen  Grund
verweigert  wurde,  am  Orte  der  Zustellung  zurückgelassen.“)
An
(Damm  und  Unterschrift  des  mit  der
(Amtsbezeichnung.)  Zustellung  Beauftragten.)

*)  Anmerkung.  Das  nicht  Zutreffende  ist  zu  durchstreichen.

 

Kulage  Il.

1.  In  betreff  der  Auslegung,  welche  Wissenschaft  und  Praxis,  insbesondere  die  Rechtsprechung
des  Oberverwaltungsgerichts  dem  §  10  A.  L.  R.  Teil  II.  Tit.  17  gegeben  hat,  ist  folgendes  hervorzuheben:


Unter  Anstalten  sind  Anordnungen,  Vorkehrungen  zu  verstehen;  sie  müssen  notwendig  („nötig“)
sein,  es  soll  nicht  mehr  als  notwendig  vorgekehrt  werden.  Der  Begriff  „Ruhe“  hat  keine  selbstständige
  Bedeutung,  insbesondere  nicht  die  des  Fernhaltens  von  Lärm,  wird  vielmehr  durch  die
Begriffe  „Erhaltung  der  öffentlichen  Sicherheit“  und  „Erhaltung  der  öffentlichen  Ordnung“  mitgedeckt.
Unter  „öffentlicher  Sicherheit“  ist  das  Fernsein  von  Gefahren  für  den  Staat  sowie  für  die  bürgerliche
Gesellschaft  zu  verstehen.  „Offentliche  Ordnung“  bedeutet  etwas  Tatsächliches,  den  Gegensatz  zu  Unordnung,
  wie  auch  etwas  Rechtliches,  die  öffentliche  Rechtsordnung.  Die  Polizei  kann  danach  zum
Schutze  des  öffentlichen  Rechtes,  insbesondere  des  Strafrechtes  und  des  Verwaltungsrechtes,  gleichviel
ob  dessen  aufrechtzuerhaltende  Norm  zur  Abwendung  von  Gefahren  oder  zur  Förderung  des  allgemeinen
  Wohles  aufgestellt  ist,  einschreiten;  nicht  aber  zum  Schutze  des  Privatrechts,  es  sei  denn,
daß  private  Rechte  durch  eine  strafbare  Handlung  bedroht  sind  oder  der  Bedrohte  die  Gefahr  zu  vermeiden
  oder  abzuwenden  außerstande  ist  oder  die  Polizei  durch  besondere  gesetzliche  Vorschrift  (z.  B.
Gesindeordnung)  zur  Tätigkeit  berufen  ist.  „Gefahren“  sind  Zustände,  welche  die  Besorgnis  begründen,
  daß  sie  einen  Schaden  herbeiführen  werden.  Bloße  Nachteile,  Störungen  oder  Belästigungen
sind  keine  Gefahren  im  Sinne  der  Vorschrift.  Nur  erhebliche  Gefahren  erfordern  ein  polizeiliches
Einschreiten.  Sie  müssen  „bevorstehend“,  d.  h.  nach  verständigem  Ermessen  zu  befürchten  sein,
und  es  reicht  weder  eine  bloß  mögliche,  in  weiter  Ferne  liegende  Gefahr  aus,  noch  ist  eine  unmittelbar
bevorstehende  Gefahr  Voraussetzung.

2a.  Soweit  die  Polizei  zum  Schutze  des  Strafrechts  mitberufen  ist  (s.  Nr.  1),  ist  sie  ein
Hilfsorgan  der  Bezirksrichter,  des  Oberrichters  und  der  Staatsanwaltschaft  bzw.  der  Militärgerichte
und  hat  deren  Ersuchen  zu  erledigen  (vgl.  §§  2,  3,  6  Nr.  2  des  Schutzgebietsgesetzes,  §  56  des
Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit,  §  5  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
  in  den  deutschen  Schutzgebieten  vom  9.  November  1900,  §  153  des  Gerichtsverfassungsgesetzes,
  ferner  §§  153  bis  155,  161  der  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember  1898).  Im
        <pb n="67" />
        G  15  20

einzelnen  ergeben  sich  die  Befugnisse  und  Obliegenheiten  der  Polizei  auf  dem  Gebiete  der  Strafrechtspflege
  der  ordentlichen  Gerichte,  namentlich  hinsichtlich  der  Feststellung  des  Tatbestandes,  der
Befugnis  zu  Vernehmungen,  Beschlagnahmen  und  Durchsuchungen,  Verhaftungen  und  vorläufigen
Festnahmen  aus  der  Strafprozeßordnung  (vgl.  insbesondere  §§  156  ff.,  §  94,  §8§  112  ff),  sowie  aus
den  im  Schutzgebiet  eingeführten,  dieselbe  ergänzenden  Gesetzen  (z.  B.  Preßgesetz  vom  7.  Mai  1874
Reichs-Gesetzbl.  S.  65).  Gewisse  Besonderheiten,  die  für  das  Schutzgebiet  bezüglich  der  Festnahmen
durch  die  weite  Entfernung  mancher  Dienststellen  von  dem  zuständigen  Gerichte  bedingt  werden,
behandelt  der  Runderlaß  vom  7.  April  1903  (III.  Nachtrag  zur  L.  G.  S.  21).

2b.  Die  Polizeibehörden  sind  ferner  an  der  Strafrechtspflege  insofern  mitbeteiligt,  als  sie
Übertretungen  gegen  die  Strasgesetze  und  Strafverordnungen  im  Wege  polizeilicher  Strafverfügungen
ahnden,  vorbehaltlich  des  Antrags  des  Beschuldigten,  auf  gerichtliche  Entscheidung  (für  die  Schutzgebiete
  jetzt  durch  die  §§  23  bis  28  der  Kaiserlichen  Verordnung  geregelt).

Die  polizeilichen  Strafverfügungen  unterscheiden  sich  einerseits  von  den  Polizeiverfügungen
dadurch,  daß  letztere  erst  Gebote  und  Verbote  schaffen,  die  dann  mit  Zwangsmitteln,  einschließlich
Strafenzwanges,  durchgesetzt  werden,  anderseits  von  den  um  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  erwähnten,
„polizeilichen  und  sonstigen  die  Verwaltung  betreffenden  Vorschriften“  dadurch,  daß  diese  in  Ergänzung
der  bestehenden  Gesetze  neue  Rechtsnormen  schaffen,  —  wogegen  die  polizeilichen  Strafverfügungen
die  Nichtbefolgung  vorhandener  Rechtsnormen  ahnden.

Polizeiverfügungen  und  „polizeiliche  Vorschriften“  im  Sinne  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes
  unterscheiden  sich  ihrerseits  dadurch,  daß  die  ersteren  konkrete  Fälle  regeln  wollen,  diese
letzteren  abstrakte,  objektive  Rechtsnormen  schaffen  (weshalb  diese  Befugnis  auch  lediglich  dem  Reichskanzler
  und  den  von  ihm  durch  die  Verfügung  vom  27.  September  1903,  Kol.  Bl.  S.  509,  Nachtr.  II
zur  L.  G.  S.  44,  ermächtigten  Beamten  vorbehalten  ist.

3.  Auch  abgesehen  von  der  Verfolgung  strafbarer  Handlungen  (Nr.  2),  ist  die  Polizei  berechtigt,
  Personen  in  polizeiliche  Verwahrung  zu  nehmen,  sobald  deren  eigener  Schutz  oder  die  Aufrechterhaltung
  der  öffentlichen  Sicherheit  oder  Ordnung  dies  dringend  erfordert  (z.  B.  wenn  ein
Betrunkener  auf  der  Straße  selbst  gefährdet  erscheint  oder  andere  gefährdet).  In  solchen  Fällen
muß  jedoch  spätestens  im  Laufe  des  folgenden  Tages  die  Freilassung  erfolgen,  sofern  nicht  hinterher
der  Verdacht  einer  schweren  Straftat  sich  herausstellt,  deshalb  unter  Berücksichtigung  des  Runderlasses
vom  17.  April  1903  (s.  oben  Nr.  2ae  a.  E.)  eine  weitere  Festhaltung  angezeigt  erscheint  und  das
zur  Überweisung  an  das  Gericht  Erforderliche  veranlaßt  wird.

Ebenso  find  die  Beamten  der  Polizei,  falls  dies  aus  Gründen  der  öffentlichen  Sicherheit
und  Ordnung  unbedingt  notwendig  erscheint,  auch  in  anderen  als  den  in  der  Strafprozeßordnung
vorgesehenen  Fällen  befugt,  in  eine  Wohnung  einzudringen,  z.  B.  wenn  deren  Beschaffenheit  gefahrdrohend
  ist  oder  es  sich  darum  handelt,  ein  Verbrechen  zu  verhüten.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  öOffnung  der  Reede
von  Eitapé  für  den  Auslaondsverkehr.

Vom  12.  Oktober  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten,  vom  27.  September  1903  (Deutsches
Kolonialblatt  1903,  S.  509)  und  in  Ausführung  des  §  4  der  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908
wird  bestimmt,  was  folgt:

&amp;amp;  1.  Die  Reede  von  Eitapé  in  Kaiser-Wilhelmsland  ist  dem  Auslandsverkehr  geöffnet.

§  2.  Die  Verordnung  vom  10.  Juli  1907,  betreffend  die  Offnung  von  Berlinhafen
(Tumleo)  für  den  Auslandsverkehr  wird  aufgehoben.

Herbertshöhe,  den  12.  Oktober  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.
        <pb n="68" />
        W  16  20

Bahnbau  LCome—Ktakpame.
J.  Vereinbarung  über  die  Grundsätze  für  die  Regelung  der  Arbeiterfrage.

Zwischen  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  und  der  Bauleitung  der  Togo-Hinterlandbahn
  wird  folgendes  vereinbart:

Das  Gouvernement  wird  versuchen,  der  Bauleitung  auf  Anfordern  zum  Bahnbau  zunächst
ständig  etwa  2000  Pflichtarbeiter  zu  stellen,  übernimmt  hierfür  jedoch  keine  Verpflichtung.

Die  Bauleitung  der  Togo-Hinterlandbahn  erkennt  die  nachstehenden  Grundsätze  für  sich  als
bindend  an  und  verpflichtet  sich,  in  der  Arbeiterfrage  nach  denselben  zu  verfahren.

Grundsätze  für  die  Regelung  der  Arbeiterfrage  beim  Bau  der  Togo-Hinterlandbahn.

§  1.  Zur  Überwachung  der  Arbeiterverhältnisse  beim  Bahnbau  wird  vom  Gouvernement
ein  Arbeitervogt  (A.  V.)  und  von  der  Bauleitung  mindestens  ein  Streckeningenieur  (S.  J.)  bestellt
und  mit  den  erforderlichen  Befugnissen  ausgestattet.

§  2.  Zur  UÜberwachung  der  erforderlichen  gesundheitlichen  Maßnahmen  und  zur  Ausübung
der  hierbei  nötigen  ärztlichen  Tätigkeit  wird  vom  Gouvernement  ein  Bahnarzt  (B.  A.)  bestellt.

§  3.  Wegen  Stellung  von  Pflichtarbeitern  durch  das  Gouvernement  hat  sich  die  Bauleitung
  schriftlich  rechtzeitig  mit  den  erforderlichen  näheren  Angaben  an  den  Arbeitervogt  zu  wenden,
der  sich  mit  den  Bezirksleitern  unmittelbar  in  Verbindung  setzt.

§  4.  Hinsichtlich  der  vom  Gouvernement  gestellten  Pflichtarbeiter  hat  die  Bauleitung  Verträge
  nach  anliegendem  Muster  abzuschließen.  Die  Urschrift  der  Arbeiterverträge  erhält  der  Arbeitervogt,
  die  Bauleitung  erhält  eine  Abschrift.

Jeder  Arbeitsvertrag  soll  über  die  Gestellung  von  etwa  50  Pflichtarbeitern  abgeschlossen
werden,  welche,  wenn  möglich,  nur  aus  derselben  Landschaft  stammen  sollen.

§  5.  Die  Pflichtarbeiter  sollen  fortlaufend  numerierte  Marken  tragen,  die  von  der  Bauleitung
  zu  beschaffen  und  durch  den  Arbeitervogt  den  Bezirksleitern  zu  übersenden  sind;  die  Arbeiter
haben  diese  Marken  während  ihrer  ganzen  Arbeitszeit  zu  tragen  und  bei  Heimkehr  den  Bezirksleitern
  abzuliefern.

§  6.  Die  Bezirksleiter  zahlen  den  Pflichtarbeitern  und  deren  Kochfrauen  die  Verpflegungsgelder
  für  die  Reise  zur  Baustelle  aus  und  weisen  die  ausbezahlten  Beträge  in  einer  Liste  nach;
die  Bauleitung  zahlt  an  das  Gouvernement  alle  drei  Monate  eine  von  diesem  jeweils  festzusetzende
Summe,  aus  welcher  den  Bezirksleitern  ihre  Auslagen  für  Verpflegungsgelder  erstattet  werden.

§  7.  Aus  dieser  Summe  werden  auch  die  Löhne  und  Verpflegungsgelder  etwaiger  Begleitsoldaten
  der  Pflichtarbeiter  bestritten.

§  8.  Die  Bauleitung  weist  die  Pflichtarbeiter  den  einzelnen  Schächten  zu,  wobei  die  in
einem  Arbeitsvertrag  aufgeführten  Arbeitergruppen  möglichst  beisammen  bleiben  sollen.  Sie  hat  dem
Arbeitervogt  mitzuteilen,  an  welche  Schächte  und  in  welcher  Anzahl  die  neu  eingetroffenen  Pflichtarbeiter
  verteilt  wurden.  .

§  9.  Die  Bauleitung  hat  den  Schachtmeistern  die  Einhaltung  der  Bestimmungen  der
Arbeitsverträge  und  Grundsätze  zur  Pflicht  zu  machen.

§  10.  Die  Bauleitung  hat  für  landesübliche  Unterkunft  der  Pflichtarbeiter  zu  sorgen  und
hierbei  etwaige  Vorschläge  des  Arbeitervogts  oder  Bahnarztes  zu  berücksichtigen.

§  11.  Die  Bauleitung  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Pflichtarbeiter  stets  ausreichend  mit
Nahrungsmitteln  versorgt  werden;  dabei  ist  auf  die  Lebensgewohnheiten  der  Pflichtarbeiter  tunlichst
Rücksicht  zu  nehmen;  sie  hat  nötigenfalls  auf  Anfordern  des  Arbeitervogts  Kochfrauen  gegen  Tagelohn
  einzustellen.  Der  Arbeitervogt  wird  dafür  sorgen,  daß  an  der  Bahnstrecke  Lebensmittel  angebaut
  werden  und  daß  deren  Preise  ein  angemessenes  Maß  nicht  übersteigen.

§  12.  Die  Bauleitung  hat  unentgeltlich  für  ausreichende  Beschaffung  von  Wasser  für
Trink=  und  Waschzwecke  zu  sorgen.  Das  Wasser  wird  vom  Bahnarzt  untersucht  und,  falls  gesundheitsschädlich,
  von  der  Verwendung  als  Trinkwasser  ausgeschlossen  werden;  die  Bauleitung  hat  im
letzteren  Falle  etwaigen  Anordnungen  des  Bahnarztes  bezüglich  der  Beschaffung  von  einwandfreiem
Trinkwasser  nachzukommen.

§  13.  Führt  die  Bauleitung  die  Bestimmungen  der  §8§  10  bis  12  trotz  Aufforderung  nicht
in  genügender  Weise  aus,  so  ist  der  A.  V.  befugt,  zur  Erfüllung  dieser  Bestimmungen  den  Schächten
Arbeiter  und  Geräte  zu  entnehmen.
        <pb n="69" />
        GW  17  D0

§  14.  Die  Bauleitung  hat  geeignete  Maßnahmen  für  die  leibliche  Sicherheit  der  Pflichtarbeiter
  zu  treffen.  Bei  unmittelbarer  Gefahr  für  Leib  und  Leben  ist  der  A.  V.  zum  Eingreifen  in
den  Arbeitsbetrieb  ermächtigt.

§  15.  Die  Bauleitung  hat  nach  Anordnung  des  Bahnarztes  für  ausreichende  Beschaffung
und  rechtzeitige  Ergänzung  von  Arzneien  und  Verbandzeug  zu  sorgen  und  die  erforderliche  Anzahl
eingeborener  Heilgehilfen,  Krankenwärter  und  Gesundheitsaufseher  anzustellen.  Sie  ist  verpflichtet,
an  der  Arbeitsstrecke  in  Entfernungen  von  höchstens  25  km  Krankensammelstellen  zu  errichten,  deren
Lage  und  Einrichtung  der  Bahnarzt  anordnet.  Schwer  erkrankte  Pflichtarbeiter  sind  unverzüglich
nach  diesen  Sammelstellen  zu  bringen.  Jeder  Arbeitsschacht  ist  mit  den  zur  Behandlung  von  Verletzungen
  nötigen  Arzneien  und  Verbandstoffen  sowie  mit  einer  Tragbahre  zu  versehen.  Erkrankte
Pflichtarbeiter  dürfen  während  der  Dauer  ihrer  Erkrankung  nicht  entlassen  werden;  der  Bahnarzt  ist
jedoch  befugt,  die  Heimsendung  von  Pflichtarbeitern  wegen  Krankheit  anzuordnen.

Von  der  Bauleitung  sind  auf  Anordnung  des  Bahnarztes  an  von  letzterem  zu  bezeichnenden
Stellen  Kranken=  und  Isolierbaracken  zu  errichten  und  auszustatten.

Alle  neu  eingetretenen  Pflichtarbeiter  werden  vom  Bahnarzt  auf  ansteckende  Krankheiten
untersucht  und,  wenn  mit  solchen  behaftet,  von  der  gemeinsamen  Arbeit  ausgeschlossen  und  isoliert.
Mit  ansteckenden  Krankheiten  behaftete  Pflichtarbeiter  dürfen  erst  nach  ihrer  Genesung  in  die  Heimat
entlassen  werden  und  erhalten  während  der  ganzen  Dauer  der  Krankheit  Verpflegungsgelder  oder
freie  VBerpflegung.  Auch  die  von  den  Pflichtarbeitern  mitgebrachten  Kochfrauen  sollen  vom  Bahnarzt
untersucht  und  nötigenfalls  abgesondert  werden,  desgleichen  sollen  sie  freie  ärztliche  Behandlung  und
bei  Erkrankungen  freie  Verpflegung  genießen.

§  16.  Die  Bauleitung  ist  verpflichtet,  Pflichtarbeitern,  die  infolge  einer  bei  der  Arbeit
erhaltenen  Verletzung  oder  sonstigen  Erkrankung  zeitweise  oder  dauernd  erwerbsunfähig  geworden
find,  eine  angemessene  Entschädigung  zu  bezahlen,  deren  Höhe  der  A.  V.  bestimmt  und  die  einen
Höchstbetrag  von  100.7  nicht  übersteigen  darf.

Erleidet  ein  Pflichtarbeiter  infolge  einer  bei  der  Arbeit  erhaltenen  Verletzung  den  Tod,  so
hat  die  Bauleitung  für  die  Hinterbliebenen  außer  dem  rückständigen  Lohn  einen  Betrag  von  100.#
an  den  A.  V.  zu  bezahlen;  stirbt  ein  Pflichtarbeiter  im  Dienste  der  Bauleitung  aus  einer  anderen
Ursache,  so  hat  die  Bauleitung  für  die  Hinterbliebenen  außer  dem  rückständigen  Lohn  einen  Betrag
von  20./77  an  den  A.  V.  zu  zahlen.  Etwaige  weitergehende  Ansprüche  der  Arbeiter  oder  deren
Hinterbliebenen  aus  einem  Verschulden  der  Bauleitung  oder  deren  Angestellten  werden  hierdurch
nicht  berührt.

§  17.  Die  Bauleitung  ist  verpflichtet,  dafür  zu  sorgen,  daß  ihre  Angestellten  die  Pflichtarbeiter
  nicht  roh  behandeln.  Beschwerden  über  Unbotmäßigkeit  der  Arbeiter  sind  an  den  A.  V.  zu
richten,  der  mit  Disziplinarstrafgewalt  ausgestattet  ist  und  die  erforderlichen  Untersuchungen  und  Bestrafungen
  vornehmen  wird.  Eigenmächtiges  Schlagen  und  sonstiges  Mißhandeln  der  Pflichtarbeiter
von  seiten  der  Angestellten  der  Bauleitung  ist  streng  verboten;  der  A.  V.  wird  Angestellte  der  Bauleitung,
  die  diesen  Bestimmungen  zuwiderhandeln,  zur  Rechenschaft  ziehen  und  ist  im  Wiederholungsfalle
  befugt,  ihnen  die  Pflichtarbeiter  zu  entziehen.  Der  A.  V.  entscheidet  in  allen  Streitfragen
zwischen  Bauleitung  und  Pflichtarbeitern.

§  18.  Der  Bauleitung  steht  das  Recht  zu,  Pflichtarbeiter  bis  zu  drei  Tagen  zu  beurlauben;
für  längeren  Urlaub  ist  die  Zustimmung  des  A.  V.  erforderlich.  Arbeitern  aus  dem  Hinterlande  soll
Urlaub  nicht  erteilt  werden.

§  19.  Die  Bauleitung  hat  einen  Zahlmeister  zu  bestellen,  der  allen  Zahlungen  beiwohnt;
auch  der  A.  V.  wird  bei  den  Lohnzahlungen  tunlichst  zugegen  sein;  die  Zahlungstermine  find  ihm
von  der  Bauleitung  stets  so  rechtzeitig  mitzuteilen,  daß  er  anwohnen  kann.

§  20.  Der  Bauleitung  wird  empfohlen,  Pflichtarbeitern,  die  sich  beim  Bahnbau  durch
Fleiß  oder  Geschicklichkeit  hervortun,  nach  sechsmonatiger  Tätigkeit  besondere  Vergütungen  auszuzahlen;
  die  Höhe  derselben  wird  vom  A.  V.  festgesetzt,  soll  jedoch  im  Einzelfalle  den  Betrag  von
20  .  und  insgesamt  den  Betrag  von  10  000  .7  nicht  übersteigen.

§  21.  Den  Aufsichtsbeamten  des  Gouvernements  sind  auf  Anfordern  bei  Dienstreisen  im
Interesse  der  Togo-Hinterlandbahn  Träger  in  gewünschter  Zahl  zur  Verfügung  zu  stellen.

§  22.  Die  88§  9  bis  20  finden  auch  auf  die  freiwilligen  Arbeiter  und  sonstige  beim  Bahnbau
  beschäftigte  Eingeborene  Anwendung.

Bei  freiwilligen  Arbeitern  soll  eine  gegenseitige  14  tägige  Kündigungsfrist  eingehalten  werden;
die  Kündigung  soll  nur  zum  ersten  Tage  eines  Monats  zulässig  sein.  Werden  schriftliche  Verträge
abgeschlossen,  so  ist  dem  A.  V.  eine  Abschrift  einzureichen.

3
        <pb n="70" />
        W  18  20

&amp;amp;  23.  Der  A.  V.  vermittelt  die  Streitigkeiten  zwischen  Arbeitern  und  der  Bauleitung.
Die  Zulässigkeit  des  Rechtswegs  aus  dem  Arbeitsverhältnis  bleibt  unberührt.

Beschwerden  der  Bauleitung  über  die  Amtsführung  des  A.  V.  oder  Bahnarztes  sind  binnen
einer  Ausschlußfrist  von  14  Tagen  beim  Gouvernement  einzureichen.

Vorstehende  Vereinbarung  wird  hiermit  anerkannt.

Lome,  den  7.  Oktober  1908.  Lome,  den  25.  September  1908.
Der  Gouverneur.  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und
J.  A.:  Betriebs-Gesellschaft.
Schlettwein.  Bauleitung  der  Togo-Hinterlandbahn.
Zacherl.
Nr.

II.  Krbeitsvertrag.

Zwischen  dem  Fiskus  des  Schutzgebietes  Togo,  vertreten  durch  den  Arbeitervogt
und  der  Bauleitung  der  Hinterlandbahn  Togo,  vertreten  durch
wird  nachfolgender
Vertrag  abgeschlossen:
&amp;amp;  1.  Der  Fiskus  stellt  der  Bauleitung  die  in  dem  anliegenden  Verzeichnis  aufgeführten
Eingeborenen  zur  Arbeit  beim  Bahnbau  der  Hinterlandbahn  für  die  Dauer  von  Monaten.

§  2.  Die  rechtlichen  Verpflichtungen  des  Fiskus  der  Bauleitung  gegenüber  aus  diesem
Vertrage  endigen  mit  der  Übergabe  der  Arbeiter.

§  3.  Die  Bauleitung  verpflichtet  sich,  die  Arbeiter  für  die  im  §  1  angegebene  Zeit  beim
Bahnbau  zu  beschäftigen.

§  4.  Die  Arbeitszeit  zählt  vom  Tage  des  Eintreffens  an  der  Baustelle  bis  zum  Tage  der
Entlassung.

Krankheitstage  und  Beurlaubungen  haben  auf  den  Tag  der  Entlassung  keinen  Einfluß.

§  5.  Die  Arbeiter  erhalten  folgende  Geldleistungen:

1.  Für  jeden  Arbeitstag  0,75  .
2.  Für  besonders  schwere  oder  gefährliche  Arbeiten  (.  B.  Beförderung

schwerer  Baugegenstände)  für  jeden  angefangenen  Tag  eine  Zulage  von  0,25-3.
  Für  jeden  Krankheitstag,  sofern  nicht  freie  Verpflegung  eintriit  0,25  -
4.  Für  jeden  Reisetag  zum  und  vom  Bahnbau  ..  .  05,25

8  6.  Tage,  an  denen  die  Arbeiter  auf  Anweisung  der  Bauleitung  oder  des  Arbeitervogts
von  einer  Arbeitsstelle  zur  anderen  ziehen,  Hütten  bauen,  Lebensmittel  oder  Wasser  herbeischaffen
oder  sonstige  Arbeiten  verrichten,  gelten  als  Arbeitstage.

§  7.  Die  Arbeiter  sind  berechtigt,  sich  zum  Zwecke  der  Zubereitung  ihres  Essens  Frauen
mitzubringen  (etwa  für  je  10  Arbeiter  eine).

Diese  erhalten  für  jeden  Tag  des  Hin=  und  Rückmarsches  0,25./7  Verpflegungsgeld.

§  8.““')  Vorleute  (auf  je  25  bis  50  Arbeiter  einer)  erhalten  1./7/“  für  jeden  Arbeitstag,  im
übrigen  die  Sätze  unter  §  5,  Ziffer  2  bis  4.

§*  9.  Wegen  fortgesetzter  Trägheit  oder  unberechtigten  Verlassens  der  Arbeitsstelle  an
Arbeitstagen  sind  Lohnabzüge  bis  zu  0,50  .  für  jeden  Tag  mit  Genehmigung  des  Arbeitervogts
  zulässig.

§  10.  Von  dem  Lohne  ist  den  Arbeitern  täglich,  und  zwar  auch  an  Krankheitstagen,
sofern  nicht  freie  Verpflegung  eintritt,  und  an  Sonn=  und  Feiertagen  zum  Zwecke  der  Verpflegung
der  Betrag  von  0,25  NK  auszuzahlen.

Von  dem  Restlohn  ist  die  Bauleitung  berechtigt,  zur  Sicherheit  gegen  das  Entlaufen  der
Arbeiter  für  jeden  Arbeitstag  0,10.  zurückzubehalten,  welche  erst  bei  Entlassung  der  Arbeiter  auszuzahlen
  sind.

 

*)  Nicht  Zutreffendes  ist  zu  durchstreichen.
**)  Wenn  nicht  nötig,  zu  streichen.
        <pb n="71" />
        W  19  20

Der  übrige  Lohn  ist  den  Arbeitern  —  monatlich  —  bei  der  Entlassung“)
auszuzahlen.

§  11.  Verläßt  ein  Arbeiter  unbefugt  dauernd  die  Arbeit,  so  verfällt  sein  gesamter  Restlohn
  mit  Zustimmung  des  Arbeitervogts  der  Bauleitung.

§  12.  Die  Arbeit  beginnt  nicht  vor  Sonnenaufgang  und  endet  spätestens  mit  Sonnenuntergan


He  soll  nicht  länger  als  9½  Stunden  täglich  dauern  und  ist  durch  eine  Vormittagspause

von  ½  Stunde  und  eine  Mittagspause  von  1½  Stunde  zu  unterbrechen.

Anderungen  der  Bestimmungen  des  Absatz  1  und  2  sind  nur  mit  Zustimmung  des  Arbeitervogts
  zulässig.

An  Sonn=  und  Feiertagen=  darf  nur  in  Ausnahmefällen  mit  vorheriger  Zustimmung  des
Arbeitervogts  gearbeitet  werden.

§  13.  Den  Arbeitern  find  während  der  Arbeitszeit  freie  landesübliche  Unterkunft  und  freie
ärztliche  Behandlung,  Arzneien  und  Verbandmittel  zu  gewähren.

Soweit  den  Arbeitern  die  Beschaffung  oder  Zubereitung  der  Lebensmittel  Schwierigkeiten
macht,  ist  die  Bauleitung  verpflichtet,  hierfür  Sorge  zu  tragen.

Desgleichen  hat  die  Bauleitung  für  unentgeltliche  Beschaffung  des  für  Trink=  und  Reinigungszwecke
  nötigen  Wassers  zu  sorgen.

§  14.  Wird  beim  Hin=  und  Rückmarsch  die  Eisenbahn  benutzt,  so  fallen  die  hierfür  etwa
entstehenden  Kosten  der  Bauleitung  zur  Last.

,  den.  190

Für  den  Fiskus  des  Schutzgebiets  Togo:
Der  Arbeitervogt.

„den  190
Die  Bauleitung  der  Hinterlandbahn.

III.  Dienstanweisung  für  den  AKrbeitervogt.

Der  Arbeitervogt  ist  dem  Gouverneur  bzw.  dessen  Stellvertreter  unmittelbar  unterstellt.

Die  dienstliche  Tätigkeit  des  Arbeitervogts  ergibt  sich  im  allgemeinen  aus  der  zwischen  dem
Gouvernement  und  der  Bauleitung  der  Togo-Hinterlandbahn  getroffenen  Vereinbarung  vom  24.  und
25.  August  1908,  betreffend  die  „Grundsätze  für  die  Regelung  der  Arbeiterfrage“,  und  den  Nachtrag
zu  dieser  Vereinbarung  vom  25.  September  bzw.  7.  Oktober  1908.

Der  Arbeitervogt  hat  sein  Augenmerk  darauf  zu  richten,  daß  diese  Grundsätze  von  der  Bauleitung
  befolgt  werden.

Ferner  hat  er  die  Innehaltung  der  Arbeiterverträge  zu  überwachen.

Falls  weiße  Angestellte  der  Bauleitung  sich  Verbrechen  oder  Vergehen  schuldig  machen,  hat
der  Arbeitervogt  die  erforderlichen  Vernehmungen  des  Angeschuldigten  und  der  Zeugen  im  Rahmen
der  polizeilichen  Befugnisse  vorzunehmen  und  die  Verhandlungen  unverzüglich  an  das  Bezirksgericht
zur  weiteren  Erledigung  abzugeben.

Dem  Arbeitervogt  werden  die  Disziplinarstrafbefugnisse  gegenüber  den  eingeborenen  Arbeitern
des  Bahnbaues  im  Rahmen  des  §  17  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896
übertragen.

Die  Dienstanweisung  vom  10.  Januar  1906  findet  Anwendung.

Der  Arbeitervogt  hat  seinen  Wohnsitz  an  der  Baustrecke  zu  wählen.  Er  hat  Uniformknöpfe
und  Kokarde  zu  tragen.

Der  Arbeitervogt  hat  über  seinen  Schriftwechsel  Akten  zu  führen.

 

4  Oder  anderer  Zeitpunkt  einzusetzen.
        <pb n="72" />
        W  20  20

Über  die  vorgekommenen  Einnahmen  und  Ausgaben  legt  er  dem  Gouvernement  monatlich

Rechnung  ab.
Der  Arbeitervogt  hat  in  allen  wichtigen  Angelegenheiten  sofort  an  das  Gouvernement  zu
berichten  und  im  übrigen  zum  Ersten  jeden  Monats  einen  allgemeinen  Bericht  über  seine  Tätigkeit

einzureichen.
Bei  grundsätzlichen  oder  sonst  wichtigen  Entscheidungen  hat  er  vorher  die  Entscheidung  des
Gouvernements  einzuholen.
Lome,  den  15.  September  1908.
Der  Gouverneur.
J.  A.
Schlettwein.

 

 

 

 

 

Dersonaliien

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gouverneur
von  Deutsch-Südwestafrika  Bruno  von  Schuckmann  den  Königlichen  Kronen-Orden  zweiter  Klasse
zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Königlichen
Landrat  Rafael  von  Uslar  in  Apenrade  den  Königlichen  Kronen-Orden  zweiter  Klasse  mit
Schwertern  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  vortragenden
Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Wirklichen  Legationsrat  Dr.  Carl  von  der  Groeben  anläßlich  seines
Ausscheidens  aus  dem  Reichsdienst  den  Roten  Adler-Orden  dritter  Klasse  mit  der  Schleife  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Oberrichter
beim  Gouvernement  von  Samoa  Dr.  Erich  Schultz  in  Apia  in  Anerkennung  seiner  Verdienste  um
die  Erforschung  der  Gewohnheiten  und  der  Sprache  der  Samoaner  den  Königlichen  Kronen-Orden

dritter  Klasse  zu  verleihen.

—

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Ansiedlern  in
Deutsch-Ostafrika  Friedrich  Steinhagen  und  Fritz  Lindner  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter
Klasse  mit  Schwertern  am  schwarzen  Bande  mit  weißer  Einfassung  und  dem  Handwerkerlehrer  Reinhold
  Körner  und  den  Elefantenjägern  Niels  Knudsen  und  James  Sutherland  das  Militär-Ehrenzeichen

  zweiter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  im  Schutzgebiet
Deutsch-Südwestafrika  tätigen  Schwestern  Hildegard  Begon,  Maria  Weiler,  Raphaele  Pellengahr
und  Edgara  Hoevener  die  Rote  Kreuz-Medaille  dritter  Klasse  zu  verleihen.

—––.  —

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

A.  K.  O.  vom  3.  Dezember  1908.
Lequis,  Major,  unter  Belassung  in  seiner  bisherigen  Dienststellung  zum  außeretatsmäßigen  militärischen
  Mitglied  des  Reichs-Militärgerichts  ernannt.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  17.  Dezember  1908.

Stemmermann,  Oberleutnant,  ein  Patent  seines  Dienstgrades  erhalten.
Jungels,  Oberarzt  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  in  die  Schutztruppe  versetzt.
        <pb n="73" />
        W  21  20

Der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt:

Stieler  v.  Heydekampf,  Leutnant  und

Dr.  Schelle,  Stabsarzt,  diesem  unter  Erteilung  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  8.  Dezember  1908.

Horn,  Oberleutnant  im  4.  Oberschlesischen  Infanterie-Regiment  Nr.  63,  kommandiert  zur  Dienstleistung
  bei  der  Landesaufnahme,  am  13.  Dezember  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit
dem  14.  Dezember  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  17.  Dezember  1908.
Am  31.  Dezember  1908  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Januar  1909
im  Heere  angestellt:
Langer,  Oberstleutnant  beim  Stabe  des  Leib-Grenadier-Regiments  König  Friedrich  Wilhelm  III.

(1.  Brandenburgischen)  Nr.  8;

die  Oberleutnants:

Krautwald  im  1.  Posenschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  20,
Klotz  im  Ostfriefischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  62,

Garke  im  Telegraphen-Bataillon  Nr.  3  und

Schneider  im  Bergischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  59.

o

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  7.  Dezember  1908.

Lehmann,  Unterzahlmeister,  zum  Intendanturdiätar  ernannt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  17.  Dezember  1908.
Freyer,  Oberarzt,  Antrag  auf  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

 

Deutsch-Ostatrika.

Vom  Heimatsurlaub  im  Schutzgebiet  wieder
eingetroffen:  am  15.  Oktober:  Tiefbautechniker
Krogmann;  am  17.  Oktober:  Wegebautechniker
Bauer;  am  29.  Oktober:  Segelmacher  Backhus;
am  5.  November:  Landmesser  Selke,  die  Lehrer
Andres  und  Dudzus,  Vermessungstechniker
Wilms;  am  7.  November:  Kapitän  Prüssing,
Hauptzollamtsvorsteher  Sieß,  kommiss.  Sekretär
Peters  und  Vermessungsassistent  Leopold.

Die  Wiederausreise  hat  am  21.  Dezember  angetreten:
  Gouvernementssekretär  Nicklas.

 

Neu  eingetroffen  ist  am  7.  November:  Architekt
Feldmann.

 

Die  Ausreise  bzw.  die  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  1.  Dezember  1908  von
Neapel  aus  angetreten:  Sanitätsfeldwebel  Teschner,
  die  Unteroffiziere  Ewald,  Ziemann,  Use
und  Hersing.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  1.  Dezember  1908
in  Neapel  eingetroffen:  Oberleutnant  Hartmann.

 

Kamerun.
Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Dezember  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Sanitätssergeant  Polke.

Logo.
Mit  Heimatsurlaub  ist  aus  Togo  eingetroffen:
Stationsassistent  Henkel.

 

Am  26.  Oktober  1908  ist  im  Schutzgebiet
Togo  eingetroffen:  Bautechniker  Sander.

Deutsch-Südwestakrika.

Abgereist  mit  Heimatsurlaub  ist  am  13.  November
  der  Zollaufseher  Zwirner;  am  14.  November
  der  Bezirksamtssekretär  Kunze.  Beide
sind  inzwischen  in  Deutschland  eingetroffen.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  16.  Dezember  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Hauptmann  v.  Wittenburg,  Oberleutnant
  Zawada  und  Leutnant  Bullrich.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  8.  Dezember  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Hauptmann  Bauszus.
        <pb n="74" />
        —  22  20

Deutsch-Neuguinea.

Der  Lehrer  Jesper  hat  am  31.  Dezember
1908  die  Ausreise  nach  Deutsch-Neuguinea  angetreten.
  «

Samoa.

Dem  kommissarischen  Sekretär  Mars  ist  die
etatsmäßige  Stelle  eines  Sekretärs  bei  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Samoa  übertragen
  worden.

 

 

 

 

 

 

muchtamtlicher  Teit

 

EL

 

 

 

 

 

 

Uachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Lotemismus  in  Deutsch-Ostafrika.
Von  Dr.  Dempwolff,  Stabsarzt  in  den  Schutztruppen.

Wohl  alle  Religionen  weisen  Beziehungen  zu
bestimmten  Tierarten  auf,  vom  göttlich  verehrten
Apisstier  bis  zum  symbolsschen  „Lamm  Gottes“.
Wo  auf  einer  niederen  Stufe  mythologischer  Entwicklung
  die  ganze  Umwelt  beseelt  gedacht  wird,
da  finden  sich  eigenartige  Systeme  solcher  Beziehungen
  zwischen  bestimmten  Tier=  (seltener
Pflanzen-)  spezies  und  gewissen  Gruppen  der  Bevölkerung:
  Totemismus.  Die  Bevölkerungsgruppe,
  welche  dasselbe  Totem  hat,  fühlt  sich
blutsverwandt,  obwohl  sie  nach  unserer  Auffassung
häufig  nur  entfernten  Grades  verwandt  ist;  sie
glaubt  mitunter,  von  der  Tierart  abzustammen.
Das  Totem  wird  von  denen,  die  sich  zu  ihm
rechnen,  nicht  verletzt,  nicht  getötet  oder  verzehrt,
mitunter  verehrt;  es  ist  „sacer“  im  ursprünglichen
Wortsinn,  heilig  und  unrein  zugleich.

Totemismus  ist  in  Amerika  und  Australien,
in  Asien  und  fast  überall  in  Afrika  festgestellt;
aus  Deutsch-Ostafrika  jedoch  liegen  nur  spärliche
  Mitteilungen  1)  und  Hinweise  2)  vor;  den
meisten  Europäern  im  Schutzgebiet  ist  sein  Vorkommen
  gänzlich  unbekannt.

Während  meines  Aufenthaltes  in  Deutsch-Ostafrika
  1906  und  1907  habe  ich,  teilweise
unterstützt  von  verschiedenen  Europäern,  folgendes
erkundet:

Ein  in  vielen  Bantusprachen  vorkommendes
oder  verstandenes  Wort  „mwiko“  bedeutet  „religiöses
  Verbot“,  im  besonderen  ein  Speiseverbot,

 

 

1)  Ich  habe  bisher  solche  nur  gefunden  bei  Gutmann:
  Totemismus  bei  den  Wadshagga.  Evang.
Luther.  Miss.  Bl.  1906,  Seite  61.  Nigmann:  Die
Wahehe.  Berlin  1908,  Seite  42.

:)  Sie  sind  zu  entnehmen  den  Aufsätzen:  Richter:
Der  Bezirk  Bukoba.  Mitt.  a.  d.  d.  Schutzgeb.  XII  1899,
Seite  67  ff.  Schumann  in  Berliner  Missionsber.  1904,
S.  60  bis  80,  zitiert  nach  Fülleborn:  Die  Nyassaländer,
  S.  374.  „Mwiko:  Verboten“  in  „Gott  will  es!“.
1906,  S.  349.

 

das  der  Zauberdoktor  einer  Person  auferlegt.  Es
entspricht  etwa  dem  uns  aus  der  Südsee  geläusigen
  Begriffe  des  „Tabu“.

Ein  anderes  Wort  lautet  im  Swaheli  „mio“,
im  Saramo  und  in  einer  Reihe  verwandter  Mundarten
  „milo,  muzilo,  muziro“,  im  Sukuma  „mugiro“,
  im  Hehe  „mutsilo“,  im  Bena  „mudezilo“
usw.  Es  bedeutet  „religiöse  Vermeidung,  die
ererbt  wird“.  Das  entsprechende  Zeitwort
„kuzia,  kuzila,  kugira,  kutsila“  usw.  scheint  durch
die  meisten  Bantusprachen  zu  gehen,  z.  B.  im
Loango  „kushila“,  im  unteren  Kongo  „quisilla",
im  Herero  „okuzera“;  Meinhoft!)  führt  es  auf
Urbantu  „ku-yila“  zurück.  Als  seine  Bedeutung
ist  meist  „vermeiden,  hassen“  angegeben,  das  Moment
  der  Vererbung  einer  bestimmten  „Vermeidung“"
  aber  nicht  zum  Ausdruck  gebracht.  Tatsächlich
  läßt  sich  nachweisen,  daß  unter  dem
Einfluß  des  Mohammedanismus  der  engere  Begriff
dem  weiteren  Platz  macht,  so  jedenfalls  im  Swaheli.

Die  Objekte  der  „Vermeidung“  sind  Tiere,
Teile  von  Tieren  und  Pflanzen.  Unter  den  Tieren
sind  neben  Jagd=  und  Nutztieren  besonders  häufig
kleine  Vogelarten  vertreten.

Als  Teile  von  Tieren  sind  u.  a.  Magen,  Leber
und  Embryo  aufgeführt.  Von  Pflanzen  find  mir
nur  in  zwei  Fällen  Bäume  genannt,  deren  botanische
  Namen  ich  nicht  weiß.  In  der  Regel
wurde  mir  von  jedem  Gefragten  nur  eine  „Vermeidung“
  genannt,  mitunter  zwei,  ganz  selten
drei,  die  richtig  ererbt  waren,  nicht  nur  als  persönliches
  Verbot  galten.

Die  Vererbung  der  „Vermeidung“  geschieht
bei  den  meisten  Volksstämmen  Deutsch-Ostafrikas
in  Vaterfolge,  so  daß  wir  diesen  Vorgang  der
Vererbung  unserer  Familiennamen  parallel  setzen
und  so  unserem  Verständnis  näher  bringen  können.
Nur  von  einigen  Nyamwezi  wurde  mir  Mutterfolge
  für  die  Vererbung  ihrer  „Vermeidung“  angegeben,
  und  einige  Leute  vom  Viktoria-Nyanza,
Sukuma  und  Kerewe,  erklärten,  daß  bei  ihnen

1)  Meinhof:  Grundriß  einer  Lautlehre  der  Bantusprachen.
  Leipzig  1899,  S.  155.
        <pb n="75" />
        W  23  20

jeder  Mensch  zwei  „Vermeidungen“  ererbte,  die
eine  vom  Vater,  die  andere  von  der  Mutter,
derart,  daß  ein  Mann  die  vom  Vater  ererbte
„Vermeidung“  seinem  Sohn  weiter  vererbe,  die
von  der  Mutter  ererbte  nur  persönlich  respektiere;
daß  eine  Frau  die  von  der  Mutter  ererbte  „Vermeidung“
  ihrer  Tochter  weitervererbe,  die  vom
Vater  ererbte  nur  persönlich  respektiere.

In  allen  drei  Fällen,  der  Vaterfolge,  der
Mutterfolge  und  der  Doppelfolge,  halten  sich  alle,
die  dieselbe  „Vermeidung“  haben,  für  nahe  blutsverwandt
  und  bezeichnen  diese  Art  der  Abstammung
mit  einem  besonderen  Wort,  das  im  Saramo
„mulyango“,  im  Urundi  „muryango“,  im  Hehe
„mulongo“,  im  Bena  „mulumbo“  heißt,  während
das  weit  verbreitete  Wort  „ukoo,  lukolo“  mehr
„Landsmannschaft“  als  „Verwandtschaft“  zu  bedeuten
  scheint.

Nach  der  oben  angegebenen  Definition  kann
man  statt  „Vermeidung"“  den  Terminus  technicus
„Totem“  setzen,  und  ebenso  mit  „Clan"  die
eben  besprochene  Art  der  Verwandtschaft  bezeichnen,
welche  dasselbe  Totem  führt.

Ein  anderes  Thema,  über  das  sich  in  der
Literatur  nur  wenig  findet  !)  und  dessen  Bedeutung
den  Europäern  in  Deutsch-Ostafrika  meist  gänzlich
fremd  ist,  bildet  die  Nomenklatur  der  Verwandtschaft.


Daß  die  Eingeborenen  andere  Begriffe  davon
haben  als  wir,  ist  aus  den  Beispielen  der  Swahelisprache
  „mama  mdogo“,  „kleine  Mutter“",  für  die
Tante  als  Schwester  der  Mutter  und  „ndugu“
nicht  nur  für  den  leiblichen  Bruder,  sondern  auch
für  einen  anscheinend  Fremden  bekannt;  ein  Neger
würde  noch  auf  dem  Mars  einen  „ndugu“  finden,
hat  Kandt  im  „Caput  Nili“  scherzhaft  behauptet.

Die  Verschiedenheiten  der  Nomenklatur  gehen
aber  noch  viel  weiter.

Im  Swaheli  „ndugu“,  in  vielen  Sprachen
des  Inneren  „mwanakwetu“  (wörtlich  „Kind  zu
uns  gehörig"“)  heißt  nur  der  Bruder  eines  Mannes
und  die  Schwester  einer  Frau;  Bruder  einer  Frau
und  Schwester  eines  Mannes  werden  im  Swaheli
vumbu“",  sonst  meist  „lumbu“  genannt.  Mit  anderen
  Worten:  „ndugu,  mwanakwetu“  heißen
Geschwister  gleichen  Geschlechts,  „umbu,  lumbu“
heißen  Geschwister  anderen  Geschlechts.  Diese
Auffassung  kann  man  zum  Ausgangspunkt  der
Betrachtung  wählen,  um  auch  die  folgenden  Benennungen
  verständlich  zu  machen.

1)  Einzelne  Bezeichnungen,  richtig  übersetzt,  finden
sich  wohl  in  allen  Grammatiken  und  Wörterbüchern  der
Bantusprachen.  Vollständige  Nomenklaturen  aber  habe
ich  nur  bei  Domet:  Die  Suahelisprache.  Jerusalem
1898,  und  bei  Schumann:  Die  Kondesprache.  Mitt.
des  orient.  Sem.  VI  1899,  III,  p.  65,  gelesen  und  von
Herren  der  Berliner  Mission  I  für  Bena  gehört.

 

Mit  einer  gewissen  Logik  wird  nun  neben  dem
obaba“  (Swaheli,  wie  alle  folgenden  Nomenklaturen)
  „Vater“  auch  sein  Geschwister  gleichen  Geschlechts,
  also  sein  Bruder  „baba  mdoge“  „kleiner
Vater“  genannt,  aber  für  sein  Geschwister  anderen
Geschlechts,  für  seine  Schwester,  ein  neues  Wort
„Shengazi“  gebraucht.  Ebenso  ist  die  Schwester
der  Mutter  „mama  mdogeo“  „kleine  Mutter",  ihr
Bruder  aber  „myomba“.  Wir  aber  mühssen  sowohl
  den  „baba  mdogo“  wie  den  „myomba“  mit
Onkel  und  die  „nama  mdogo“  wie  die  „shengazi“
mit  Tante  übersetzen.

Es  ist  nur  konsequent,  wenn  die  Kinder  der
„kleinen  Väter"“  und  der  „kleinen  Mütter“  als
Geschwister  aufgefaßt  werden  und  bei  gleichem
Geschlecht  „andugu“,  bei  verschiedenem  „umbu“
heißen,  daß  dagegen  das  neue  Wort  „mtani“
„Better“  nur  für  die  Kinder  des  „myomba"  und
der  „shengazi“  Anwendung  finden.  In  derselben
Konsequenz  gelten  dann  auch  die  Kinder  eines
Geschwisters  gleichen  Geschlechts  als  eigene  „watoto“,
  aber  die  Kinder  eines  Geschwisters  anderen
Geschlechts  als  „wapwa“  „Neffen“.

Die  anderen  Bezeichnungen  der  Swaheli  weisen
im  allgemeinen  dieselben  Begriffe  auf,  wie  wir
sie  haben:  „wakun"“  „die  Ahnen",  „wajukun"“  „die
Enkel“,  „watowe“  „die  Schwieger“  (-Eltern  und
Kinder),  „wamu“  oder  aus  dem  arabischen
„Shemegi“  die  „Schwäger"“  (und  Schwägerinnen).
Nur  „kaka“  „älterer  Bruder",  „dada“  „ältere
Schwester“,  „wifi“,  „wivi“  Schwägerin  als  Frauen
von  zwei  Brüdern  kommen  hinzu.

Die  anderen  Bantuvölker  Deutsch-Ostafrikas
haben  ähnliche  Nomenklaturen,  wenn  auch  mit
manchen  Abweichungen.  So  fehlt  bei  den  Saramo
ein  Wort,  das  dem  Swaheli  „shengazi“  „Tante“
entspräche,  es  wird  durch  „dumbu  dja  tata"“
„Geschwister  anderen  Geschlechts  des  Vaters“  umschrieben.
  Auch  gilt  ihr  Wort  „sekulu“  „Ahn“
nur  für  den  Vater  der  Mutter  und  für  die  Mutter
des  Vaters,  die  beiden  andern  Großeltern  werden
mit  „tata  ja  tata“  Vatersvater  und  „mama  ja
mama“  Muttersmutter  umschrieben.  Im  Nyamwezi
  und  Sukuma  werden  Schwiegereltern  und
-kinder  genau  differenziert;  im  Hehe  wird  neben
dem  neuen  Wort  für  Vetter  „muhitsi“,  der  sonst
gebräuchliche  Stamm  als  „utani“  in  der  Bedeutung
  „Doppelverschwägerung“  gebraucht,  die  dadurch
  entsteht,  daß  ein  Bruder  und  eine  Schwester
sich  mit  einem  anderen  Paar  von  Schwester  und
Bruder  verheiraten,  usw.

In  allen  Sprachen  von  ostafrikanischen  Bantus,1)
die  ich  darauf  habe  untersuchen  können,  scheint
ein  System  der  Verwandtschaftsnomenklatur  zu

1)  Andere  afrikanische  Bantuvölker  haben  andere
Systeme,  wie  aus  Kohlers  Zeitschrift  für  vergleichende
Rechtswissenschaft  zu  ersehen,  z.  B.  die  Baronga.
(Bd.  XIV.  1900.  S.  456.)
        <pb n="76" />
        24  20

bestehen,  dessen  Sinn  man  in  die  Formel  kleiden
kann:  „die  durch  das  gleiche  Geschlecht
vermittelte  Blutsverwandtschaft  wird  als
die  nähere  bewertet.“

Dieses  System  deckt  sich  vollkommen  mit  dem
System  des  Totemismus,  der  die  Toteme  in
Doppelfolge  vererbt,  wie  es  am  Viktoria  Nyanza
noch  lebt;  es  ist  Ausdruck  eines  Clanwesens,  das
vermutlich  früher  überall  verbreitet  gewesen  ist,
wo  jetzt  einseitige  Vater=  oder  Mutterfolge  das
Totem  vererben.

Hiernach  läßt  sich  die  Nomenklatur  folgendermaßen
  analysieren  und  ordnen:

Für  Blutsverwandtschaft  ist  1.  in  einer  und
derselben  Generation,  wer  mein  Haupttotem,  das
ich  vererben  werde,  als  solches  führt,  Clangenosse,
Kind  zu  uns  gehörig,  „ndugu,  mwanakwetu“,
wer  mein  Nebentotem,  das  für  mich  nur  persönliche
  Geltung  hat,  als  Haupttotem  führt,  Geschwister
  „lumbu“,  wer  zwar  verwandt  ist,  aber
keins  meiner  Toteme  führt,  Vetter  „mtani“;  2.  in  der
höheren  Generation  ist,  wer  meines  Vaters  Haupttotem
  als  solches  führt,  Vater  „baba“,  „tata“  usw.,
wer  meines  Vaters  Haupttotem  als  Nebentotem
führt,  Tante  „shengazi,  sengi“  usw.  (was  vielleicht
„weiblicher  Vater“  bedeutet),  wer  meiner  Mutter
Haupttotem  als  solches  führt,  Mutter  „mama,
nina“,  wer  meiner  Mutter  Haupttotem  als  Nebentotem
  führt,  Onkel  „myomba,  mami“  usw.  (vielleicht
  mit  „männliche  Mutter“  wiederzugeben):
3.  in  der  folgenden  Generation  ist,  wer  mein
Haupttotem  als  Haupt=  oder  Nebentotem  führt,
Kind  „mtoto,  mwana“  usw.,  wer  mein  Nebentotem
  als  Haupt=  oder  Nebentotem  führt,  Neffe
„mpwa,  mwipwa“  usw.;  4.  in  der  nächsthöheren
Generation  ist  jeder  Ahne  „mkun,  mukulu“  usw.
(Ausnahme  oben  für  Saramo  angeführt),  wer
von  den  Ahnen  keines  meiner  Toteme  führt
„sekulu“,  die  anderen  Großvater  „tata  ja  tata"
und  Großmutter  „mama  ja  mama“;  5.  in  der
nächstfolgenden  Generation  ist  jeder  Enkel  „mjukuu,
  mudzukulu“  usw.

Bei  allen  diesen  Bezeichnungen  ist  es  ganz
einerlei,  ob  der  „ich“  ein  Mann  oder  eine  Frau
ist;  Einteilungsprinzip  ist  nicht  wie  bei  uns  das
Sexus  und  der  Anteil  gleichen  Blutes,  sondern
es  sind  die  Toteme  und  der  Clan.

Für  Eheverwandtschaft  ist  in  derselben  Generation,
  wessen  Kinder  eines  meiner  Toteme  führen,
Schwager  „mwamu,  mulamu“  usw.,  zuweilen  noch
wessen  Kinder  mit  den  meinen  ein  Totem  gemeinsam
  führen,  verschwägert,  Schwipschwager  „wiwi“;
in  der  höheren  und  der  folgenden  Generation
meist  jeder  Schwieger  „mkwe,  buko“  usw.,  wenn
aber  eine  Differenzierung  stattfindet,  so  ist  nicht

 

mehr  das  Totem,  sondern  das  Sexus,  wie  bei
uns,  Gesichtspunkt  für  die  Nomenklatur.

Sowohl  der  Totemismus  als  auch  die
Verwandtschaftsnomenklatur  stehen  in  enger
Verbindung  mit  den  primitiven  religiösen,  sozialen
und  juristischen  Anschauungen  der  Eingeborenen,
und  zwar  gibt  es  verschiedene  Varianten  in
Einzelheiten,  entsprechend  den  drei  Arten  der
Vater-,  Mutter=  und  Doppelfolge  sowie  der
Differenzierungen  in  den  Verwandtschaftsbezeichnungen.


Es  ist  nunmehr  nicht  verwunderlich,  daß  und
wie  der  Neger  überall  „Brüder“  findet:  es  find
seine  Clangenossen,  die  er,  wenn  nicht  schon  an
den  Clannamen,  so  sicher  am  Totem  erkennt.
So  lautet  denn  auch  im  Hehe  die  Begrüßung,
unserer  Vorstellung  entsprechend:  „we  nani?“
wer  bist,  wie  heißt  du?  „we  mwanani?“"  von
wem  stammst  du?  oder  „lukolo  lwako?“  welche
Landsmannschaft?  „mulongo  gani?“  welcher  Clan?
und  zum  Schluß  „utsitsile  kiki?“  welches  Totem?

Der  bekannte,  überall  gefundene  Ahnenkult
richtet  sich  auf  die  verstorbenen  Clanvorfahren;
wo,  wie  meist,  Vaterfolge  herrscht,  also  in  männlicher
  Aszendenz,  jedoch  mit  bemerkenswerten
Ausnahmen,  z.  B.  bei  den  Hehe,  deren  Fürstengeschlecht
  den  Schwiegervater  des  sagenhaften
Dynastiestifters  mit  verehrt.

Die  Tier=  oder  Pflanzenspezies,  die  einem
Clan  als  Totem  dient,  scheint  zwar  in  Ostafrika
nirgends  kultisch  verehrt  zu  werden.  Aber  überall
bestehen  Verbote,  das  Totem  zu  verletzen,  nur
für  die  Clanangehörigen.  Meist  darf  das  Tier
nicht  getötet  werden,  immer  ist  es  verboten,  es
zu  verzehren,  oder  den  Körperteil  des  Tieres,
der  Totem  ist,  zu  genießen,  oder  das  Holz  des
Baumes  als  Brennholz  zu  benutzen.  Die  Strafe
für  die  Übertretung  solcher  „Speiseverbote“  liegt,
soweit  ich  ermitteln  konnte,  überall  auf  religiösem
Gebiete:  sie  wird  der  Rache  der  Ahnengeister
(Swaheli  „wazimu“,  Saramo  „mikungu“,  Hehe
„masocka"“  usw.)  überlassen;  ein  hartnäckiger  Ausschlag
  gilt  als  Folge.  Das  Wort  Swaheli  „jubuka“,
  Saramo  „dzubuka“,  Hehe  „tsubuka“  usw.
scheint  diesen  engen  Begriff  zu  haben:  „Ausschlag
bekommen  wegen  Totemverletzung“.  An  ihm  soll
man  bei  Waisen  ohne  Angehörige,  z.  B.  bei  geraubten
Sklavenkindern,  das  Totem  erkennen  können.

Wichtiger,  weil  nicht  nur  das  Verhältnis  von
Menschen  zu  Tieren  und  Pflanzen  betreffend,
sondern  in  das  soziale  Leben  der  Menschen  untereinander
  eingreifend,  sind  die  Wirkungen  auf  das
Eherecht.  Alle  Clangenossen  fühlen  sich  so  nahe
blutsverwandt,  daß  ein  Geschlechtsverkehr  unter
ihnen  Blutschande  ist.  Kein  Mann  darf  mit
        <pb n="77" />
        G  25  20

seiner  „lumbu“,  keine  Frau  mit  ihrem  „lumbu“
die  Ehe  eingehen,  und  wären  sie  nach  unseren
Anschauungen  auch  nur  entfernte  Vettern  und
Basen.  Es  ist  dasselbe,  nur  mit  anderen  Worten
ausgedrückt,  wenn  es  bei  den  Hehe  heißt,  man
darf  nur  aus  einem  anderen  Clan  („mulonge“)
oder  bei  einem  anderen  Totem  („mnutsilo“)  heiraten,
  denn  es  kommt  vor,  daß  zwei  Clane  denselbten
  Namen  bei  verschiedenem  Totem  oder  dasselbe
  Totem  bei  verschiedenem  Namen  führen;
es  ist  dasselbe,  wenn  bei  den  Swaheli  nur  die
Vetternschaft  („utani“)  unter  den  Verwandten  zur
Ehe  schreiten  kann;  es  ist  dasselbe,  wenn  bei  den
Saramo  die  Vorschrift  so  formuliert  wird:  „wir
erlauben  zu  heiraten  einen  Abkömmling  der
„sekulu““,  denn  nur  Abkömmlinge  von  Vatersmutter
  oder  Muttersvater  sind  „mitani“  „vervettert“.


Auch  im  Falle  der  unwissentlichen  Übertretung
dieses  Eheverbots  —  eine  wissentliche  wurde  mir
stets  als  undenkbar  bezeichnet  —  habe  ich  keine
weltliche  Strafandrohung  ermitteln  können;  es
hieß  dann,  die  „Blutschänder“  würden  in  schwere
Krankheit  fallen,  etwa  so  gezeugte  Kinder  würden
früh  sterben.  Bei  den  Swaheli,  die  generationslang
  vom  Mohammedanismus  beeinflußt  sind,
soll  dieses  Eheverbot  nicht  mehr  streng  gehalten
werden;  von  den  Hehe  ist  mir  jedoch  bekannt,  daß
getaufte  Christen  nicht  davon  abzubringen  waren.

Das  Gebiet  des  Erb=  und  Schuldrechts
hängt  gleichfalls  eng  mit  dem  totemistischen  Clanwesen
  zusammen.  Bei  den  Saramo  hat  früher,
d.  h.  in  vormohammedanischer  Zeit,  der  Neffe
„mwihwa“  von  seinem  Mutterbruder  „mtumba“
zu  gleichen  Teilen  mit  dessen  Kindern  geerbt,  und
zu  Lebzeiten  dieses  Onkels  war  er,  nicht  der  leibliche
  Sohn,  bei  Verschuldung  verpflichtet,  als
Pfandarbeiter  einzutreten.  Ich  bin  in  diese  verwickelten
  und  wahrscheinlich  auch  bei  den  drei
Formen  der  Totemfolge  verschiedenen  Rechtsverhältnisse
  nicht  tiefer  eingedrungen.  Aber  ich  vermute,
  daß  sie  uns  Europäern  verständlicher  würden,
wenn  wir  das  uns  geläufige  Individualrecht  nicht
überall  voraussetzten,  sondern  dem  Clan-Genossenschaftsrecht
  nachspürten,  das  Sachen=  und  Erbrecht,
wahrscheinlich  auch  Blutrache  und  Blutsbrüderschaft,
manchmal  auch  Thronfolge  und  Kriegsgefolgschaft
wird  erklären  können;  denn  dem  Eingeborenen
find  seine  Grundauffassungen  vom  Clanwesen  so
selbstverständlich,  daß  er  in  seiner  Naivität  nicht
begreift,  wie  es  anders  sein  könnte,  und  erst  recht
nicht  begreift,  wie  der  ihm  so  vielfach  geistig  überlegene
  Europäer  die  „einfachsten  Dinge“  wie
„’ndugu“  und  „lumbu“  verwechselt  und  ihn  gar
veranlassen  will,  sich  über  „heilige  Verpflichtungen“
gegenüber  Totem  und  Clan  hinwegzusetzen.

 

Die  Beschäftigung  mit  solchen  völkerpsychologischen
  Erscheinungen,  wie  es  Totem  und  Clanverwandtschaft
  (ebenso  Zauberwesen,  Ahnenkult,
Fetischismus  usw.)  sind,  ist  keine  unfruchtbare
Spielerei.  Derartige  Studien  sind  mindestens
Erleichterungen,  wenn  nicht  Erfordernisse  für
Missionsarbeit,  für  Rechtsprechung  unter  Eingeborenen,
  für  ärztliche  Tätigkeit,  für  jede  Art  von
Kolonialpraxis,  die  sich  nicht  nur  auf  materielle
Macht,  sondern  auf  ideelle  Imponderabilien,  auf
Vertrauen  und  geistiges  Beherrschen  stützen  will.

In  diesem  Sinne  sollen  diese  Ausführungen,
die  keine  erschöpfende  Darstellung  des  großen
Themas  bieten  können,  Anregungen  zu  weiteren
Forschungen  und  zu  ihrer  praktischen  Nutzbarmachung
  sein.

Der  Tod  des  Sultans  Risabo.

Der  bejahrte  Sultan  Kisabo  von  Urundi
hatte  dem  Verwalter  der  Residentur  Urundi  mitgeteilt,
  daß  er  dem  Residenten  einen  Besuch  abstatten
  wolle.  Krankheitshalber  konnte  er  aber
zunächst  nicht  kommen.  Dann  ließ  er  sagen,  er
könne  jetzt  überhaupt  nicht  kommen,  die  Sonne
sei  zu  heiß  usw.  Hauptmann  Fonck  ließ  ihm
sagen,  es  wäre  ihm  lieb,  wenn  er  käme,  er  würde
sich  sehr  freuen,  ihn  zu  sehen,  es  hätte  aber  keine
Eile  und  er  solle  nur  warten,  bis  er  wieder
gesund  sei.  Gleichzeitig  schickte  er  ihm  einige
Nummern  einer  illustrierten  Zeitschrift  und  einen  mit
vielen  großen  Abbildungen  aller  möglichen  Gegenstände
  versehenen  —  Katalog  einer  Stahlwarenhandlung.
  Diese  Sendung  hatte  den  unerwarteten
Erfolg,  daß  sich  Kisabo  alsbald  auf  die  Reise
machte  und  dem  Hauptmann  Fonck  durch  vorausgesandte
  Boten  sagen  ließ:  Er  käme  schnell,  er
hätte  große  Angst,  denn  in  dem  „Buche“  (dem
Katalog)  seien  viele  Messer  abgebildet;  es  schiene
ihm  daher,  als  ob  Hauptmann  Fonck  ihn  bekriegen
  wolle,  er  käme  also  umgehend,  trotzdem
er  krank  sei.  Einen  Tagemarsch  von  Usumbura
wollte  er  dann  wieder  umkehren,  da  er  erstens
wirklich  krank  war  und  dann  auch  wohl  sehr
besorgt  um  sein  Leben  gewesen  sein  muß.  Fonck
beruhigte  ihn  aber  und  er  kam.

Am  20.  August  traf  Kisabo  mit  vielen  seiner
stattlichen  Söhne  und  einer  Menge  festlich  geschmückter
  Leute  in  Usumbura  ein.  Er  lag  auf
einer  Tragbahre  und  war  derart  schwach  und
erregt,  daß  der  Resident  besorgte,  er  würde  in
seinem  Zimmer  sterben.

Der  ganze  Besuch  verlief  nun  unter  vielen
Ruhepausen  und  dauerndem  freundlichen  Zureden
völlig  zufriedenstellend.  Kisabo  war  außerstande,
sich  zu  erheben  und  blieb  in  einer  Decke  ein-
        <pb n="78" />
        W  26  20

gehüllt  auf  seiner  Bahre  liegen.  Er  sagte  mehrfach,
  die  Hand  Foncks  ergreifend:  „Ich  sterbe
jetzt  bald  und  empfehle  Dir  meine  Söhne.“  Kisabo
hatte  sich  allmählich  beruhigt,  etwas  geschlafen
und  war  dann  erheblich  zutraulicher  und  zuversichtlicher
  geworden.  Hauptmann  Fonck  besprach  mit
ihm  verschiedene  Angelegenheiten  und  besonders
eingehend  und  dringend  die  Notwendigkeit  seiner
Hilfe  im  Kampfe  gegen  die  Schlafkrankheit.
Er  versprach  alles  zu  tun,  was  er  könne,  und

ließ  sich  nach  etwa  dreistündigem  Verweilen  wieder
forttragen.  Die  üblichen  Geschenke  wurden  ihm
zugesandt.

Die  Aufregung  vor  dem  Besuch  und  dieser
selbst  waren  aber  zuviel  für  Kisabo  gewesen.  Sein
alter,  bereits  verfallener  Körper  hielt  das  nicht
mehr  aus.  Am  21.  August  starb  Kisabo,  vier
Stunden  von  Usumbura  entfernt,  auf  dem  Rückmarsch.



 

 

Uachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch  -Ostafrika
in  den  MOonaten  Juli  und  August  1908.
Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  22,  S.  1093.)
Juli.
-  NMasfan  Salz-  beben:  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Einfuhr-Ausfuhr—  verbrauchs-  Neben  Insgesamt  Im  *q
zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Mehr  J  Weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  aMA  Pf.  AS  Pf.  A  Pf  AM  ui.
i  I  !  !  E  I
Maschi»  2  031.18  411  36  51  19  75  6115693KL  3  425·  79  3628721  —  202  93
Schirati  168  .57  286  54  7  59  20  05  782  751043677132533  —  —  281  66
Muansa  18  634  7524  21  29  66,5  234  8  21  30745.  52  409  9487  968  89  —  —  9553  95
Bukoba  2  60765,5146  79  6  11,5  6  —  4066  566  3479  44
Usumbura#  —  ——  —  —  —  ———-—————,—-——-—
Udjidji.  3867————  ———  20  12,5  5879.5  7839  17  66  60731  —
Bismarckburg  —  —  —  —  —  —  6  25  625  833  5.—  333|UU0
Unsika-Posten  —  —L—  —  —  —  —  —  —  —  —  ———  -
Neu-Langenburg  51  11—  —  —  —  1  75  52  85  70  47  2  75  6772s  —
Mwaia  790  3  84980  —  50  %OBT  54
Wiedhafen  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  60  —  —  —  60  —
Ssongea  —  —  —  —  —  —  ————
Summe  in  Rup.24  628250404  56K  87|55  1567  131.78  15  281  52
432  70  36  9312  os  504  160  004  87  15  149  74
Juli  1907  31  979  63121  900  60|137  44911136  89055  154  61  6  i  ;
Gegen  Vorjahr  #  ·  ·
Zun.  #.  Abn.  +54858  0715363  613  .
i  !  s  !  ,
August.
Moschi  173962  415  31  25  90  24178  222  423½  O  —
Schirati  674  105  1|81  4  3  S  91
Muansa  98383",  529  38  34  46,  209  87  O  B  CBBO—H  01
Bukoba  4383  1|11581  F  9H9  6230  20306  933  9439O0—  —  1132  11
Usumbura  ——  ———————1
Udjidji  8.7  —  —  —  —  25  895  11  93  15+  —  3  07
Bismarckkunrgß3□  —  —  —  5  25  525  7—  12041  —  —  35  04
Unjika-Posten.  43  70  —.  —  —  47  90  63871  —  —  63871  —  —
Neu-Langenburgnd  —  —  —  —  —  —  6  87,5  687,5  9/17  15.341  —  6  16
Nwaiakäckctlnse10325313763  1  438  361  70
Wiedhafen  —  I—  —  —  —  —  —  —  —  —  82461  —  —  82  16
Ssongea  —  —  ———————  —
l  1
Summe  in  Rup.  17  621  os,  6  6  62764  65  37C  643  6906¼,  51  587  53  46  710|48  181851  16  41  46
*124S0  %2  5  #  15122  905
Aug.  1907  .4¼7%S  46  6838  76146710  48  i  -
Gegen  Vorjahr  ·  ·
Zun.  -,  Abn.  —+  3526  1311  1  30  +4  51.7615122  95  #
        <pb n="79" />
        Vf.
l

weniger

W  27  20

—
—
—

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Expedition  gegen  Simon  Hopper.)
(Wärz=  1908.)

 

3954  70

214449
1810|21

 

Gegen  Vorjahr

NMl.  I.  +

mehr
Al

Nach  Morengas  Tode  stand  allein  noch
Simon  Kopper  gegen  die  Deutschen  im  Felde.
Infolge  der  Unternehmung  des  Majors  Pierer
im  März  1907  war  er  in  sein  altes  Jagdgebiet
in  die  Kalahari  entwichen,  wo  er  sich  als  Herr

59

1  061—

58  690  50

70574

 

13  64017
43  298
54  735  80

 

1
1
l

Im
Vorjahr
.

fühlte.  Nach  erfolglosen  Versuchen,  ihn  dort  im
April  und  Mai  zu  fassen,  wurde  er  nur  durch
die  am  Westrande  der  Wüste  befindlichen  Stations-=besatzungen
  mit  Kamelreiter=  und  Maultierpatrouillen
  beobachtet.  Eine  ständige  Beauf-94


21
77

28  492

4  996
15  836
48  531  73
8767.  25
12  420  0
157  044  98

 

L#t.¾

A.

sichtigung  seines  unsteten  Räuber=  und  Wanderliebens
  konnte  dadurch  freilich  nicht  erzielt  werden.
Im  September  1907  wurde  seine  Werft  in  der
Nähe  von  Geinab  am  Nossob  festgestellt.  Über
die  Größe  seiner  Anhängerschaft  fehlte  jede

28
04
08

506  637  11
16  541  95

26348

91  825.  32
6957
13  471

 

Insgesamt
8.

utsch-Ostafrimna  im  meonat  September  1904.
Rup.

5
8.5211  780  78

8
10  103  31

Schätzung.“)

Simon  Kopper  war  nie  ein  großer  Orlogmann,
  er  hatte  aber  in  seiner  Werft  eine  erhebliche
  Kriegspartei,  der  die  tüchtigsten  Leute
angehörten,  verwegene  Gesellen,  teilweise  Farmer-46



78
0

 

7  117

*
)

0

4  477  83.5
12  406
19  761121
68  868  98.5
5217.7
5158  835  5
211  780
167  044  98

 

Monat  des  Vorjahres.
908.  Nr.  21,  S.  1055.)
Einnahmen
Rup.  5.

Neben-58

  54  7#

mörder,  die  auf  keine  Gnade  hoffen  durften.
Auch  er  selbst  fühlte  sich  als  Mörder  und  scheute
sich  deshalb  davor,  sich  freiwillig  zu  stellen.  So
war  er,  wohl  gegen  seine  im  Innersten  feige

760  03
169  66,5
62  95
630  18,5
23  77.5
33125
1679  85
2239  81
3419  39
1179

 

Holzeschlag-Gebühren

Rup.  .  H.

Natur,  gezwungen,  sich  auf  die  Kriegspartei  zu
stützen  und  mußte  den  jungen  Orlogleuten  die
Gelegenheit  bieten,  sich  mit  den  verhaßten
Dütschmanns  zu  messen  und  dem  Naturtriebe

 

 

T
18—
48  —
569  68.5
320  60
979  98,.5
1306  65
393  33
1913  32

 

Rup.  ].

Abgabe

Schiffahrtsdes

  Hottentotten,  neben  der  Jagd  auch  Krieg  zu
führen,  Betätigung  verschaffen.  Die  Simon
Kopper-Hottentotten  waren  sich  der  Sicherheit
ihrer  Zufluchtsstätten  am  unteren  Nossob  und  im

 

3
16
30—
51—
91—
150
200
228
—  28—

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1

9145
118  2%

84

25

—

Sals-Abgabe

Rup.  Ö.
1468

Verbrauchsenglischen

  Gebiet  wohl  bewußt  und  vollführten
dauernd  Streifzüge  bis  über  den  Auob  hinaus.
So  wurde  am  5.  Juni  1907  der  bewährte
Kalahari-Führer  der  Deutschen,  Robert  Duncan,
bei  Daberas  beraubt  und  ermordet,  kurz  darauf

53
5

17

10

164330

2191  07
l
106

2297

 

15.
!

Zoll
2209  70
2  112

Rup.

Ausfuhr-.

5

825|14

ein  Wagen  bei  Hoachanas  überfallen  und  ein
Viehraub  bei  Mukorob,  allerdings  erfolglos,  versucht.
  Am  5.  Dezember  erfolgte  durch  zehn  auf
Pferden  und  Maultieren  berittene  Hottentotten
ein  Überfall  auf  den  Ochsenwagen  einer  Bohr-80


79

55
41.5

55

—

1775  8
18  012
l

7

364
3724

 

1  .

Zoll
Rup.

nachwelsung  der  Brutto-einnahmen  bel  den  Küftengolltellen  von  be
Einfuhr-=02

  23492  07

kolonne  zwischen  Kowise-Kolk  und  Arahoab,  wobei
  drei  Reiter  und  ein  Treiber  fielen,  ein  Reiter

40.5
64

1
l

89896;87,d
1009sl54,d
12161l24,5
63  015

2  797

8  915|82
181  8261  724016

*)  Fortsetzung  und  Schluß  des  Auszugs  aus  der
neuesten  Lieferung  des  von  der  Kriegsgeschichtlichen

 

 

Zollstelle

 

 

Abteilung  I  des  Großen  Generalstabs  herausgegebenen
Werkes  über  die  Kämpfe  der  deutschen  Truppen
in  Südwestafrika.  (Berlin  1908.  Verlag  von
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Kochstr.  68—71.)

*#*)  Nach  der  erst  später  zur  Kenntnis  der  Deutschen
gelangten  Schätzung  Hendrik  Witbois  (Klein-Hendriks)
zählte  sein  Anhang  etwa  200  Köpfe,  darunter  etwa
100  fast  durchweg  bewaffnete  Männer.

 

 

Sept.  1907.744

 

Summe  in  Rup.186  370/03
Zun.  4-,  Abn.  —  54  611  68  624  48

Summe  in  M

 

Dagegen  im

Daressalam

Bagamojo
Kilwa
Lindi
        <pb n="80" />
        W  28  2eO

verwundet  wurde.  Am  19.  Januar  1908  griffen
dreizehn  berittene  Hottentotten  in  einer  stürmischen
und  finsteren  Nacht  das  Lager  einer  bei  Nanib
tätigen  Bohrkolonne  an.  Die  Wachsamkeit  des
auf  der  Düne  patrouillierenden  Postens  vereitelte
den  Überfall.  Diese  Fälle  bewiesen  zur  Genüge,
daß  der  Feind  nicht  willens  war,  sich  auf  die
Abwehr  zu  beschränken,  sondern,  wo  sich  ihm
nur  eine  Gelegenheit  bot,  sein  Räuberhandwerk
in  alter  Weise  fortzuführen,  und  daß  er  darum
sich  auch  nicht  scheute,  seine  Späher  weit  ins
deutsche  Gebiet  hinein  vorzuschieben.  Eine  Verfolgung
  scheiterte  jedesmal  bei  dem  Vorsprung,
den  der  Gegner  sich  zu  wahren  wußte,  an
Wassermangel.

Daß  die  gefährlichen  Friedensstörer  unschädlich
gemacht  werden  mußten,  darüber  konnte  kein
Zweifel  herrschen.  Bildeten  doch  die  wohlbewaffneten
  Banden  eine  stete  Gefahr  für  jeden
Farmer  und  Frachtfahrer,  für  jede  Transport--kolonne
  am  Auob  und  Nossob,  so  daß  von  einer
ruhigen  Farmbesiedelung  ohne  starke  militärische
Besatzung  in  der  Nähe  der  Kalahari  keine  Rede
sein  konnte.  Aber  das  bisher  geübte  Verfahren
versprach  keinen  Erfolg.  Man  entschloß  sich  daher
  auf  deutscher  Seite  im  Sommer  1907  dazu,
einen  neuen  entscheidenden  Schlag  erst  zu  unternehmen,
  wenn  alle  für  eine  Expedition  in  die
wasserlose  Wüste  notwendigen  Vorbereitungen  im
weitesten  Umfange  getroffen  sein  würden.  Bei
der  Vielseitigkeit  der  entgegenstehenden  Hindernisse
mußten  Monate  darüber  hingehen.  Es  fand  sich
der  rechte  Mann,  das  schwere  Werk  durchzuführen.

Seit  April  1907  führte  Hauptmann  v.  Erckert

das  Kommando  im  Nord-Namas-Lande  und  betrieb
  die  Vorbereitungen  zur  Erpedition  mit  rastloser
  Tatkraft,  Meisterschaft  und  einer  selbst  bei
entmutigenden  Vorfällen  stets  gleichbleibenden
Hoffnungsfreudigkeit.

Die  Kalahari,  das  Operationsgebiet  Erckerts,
ist  eine  leicht  gewellte  Ebene,  ein  ausgeprägtes
Dünengelände  mit  üppigem  Graswuchs  und  strichweise
  mit  lichtem,  oft  auch  dichtem  Busch  bestanden.
  Der  Boden  ist  tiefer,  roter  Sand  mit
Kalksteinunterlage,  von  zahllosen  Löchern  durchsiebt
  und  von  Wildspuren  durchkreuzt.  An  den
Ufern  des  unteren  Nossob  ziehen  sich  lichte  Waldstreifen
  entlang,  die  sich  nach  Osten  in  Dornenwald
  fortsetzen  und  später  in  dichtesten  Buschwald
—  wie  im  Herero-Lande  —  übergehen.  Das
Vorwärtskommen,  besonders  von  Kamelen,  ist  dadurch
  sehr  erschwert.  Die  Uferränder  des  Auob
und  Nossob  sind  steil  abgesetzt  und  bestehen  aus
häufig  eingerissenem  Kalk.  Längs  des  unteren
Nossob  steigt  das  Dünengelände  zu  beiden  Seiten
beträchtlich  an,  die  Talsohle  aller  Reviere  ist  eben
und  fahrbar.  Der  Auob  führt  wenigstens  noch

 

in  seinem  Oberlauf  bis  Haruchas  meist  reichlich
Wasser,  weiter  südlich  versiegt  er  mehr  und  mehr
und  wird  schließlich  ganz  trocken.  Der  Elephanten-Fluß
  verdient  kaum  noch  den  Namen  eines
Flusses,  er  bildet  auf  lange  Strecken  nur  ein
flaches  und  ebenes  Dünental,  das  nicht  einmal
immer  als  Revier  erkennbar  ist.  Der  Nossob
weist  das  letzte  sichere  Wasser  bei  Arahoab  auf
und  ist  für  gewöhnlich  noch  ärmer  an  Wasser  als
der  Auob.  Ostlich  von  ihm  fehlt  fließendes
Wasser  vollständig.  In  diesem  oder  jenem  Vley
kann  bestenfalls  in  ergiebigen  Regenzeiten  auf
Wasser  von  wechselnder  Genießbarkeit  gerechnet
werden.

Die  größte  Schwierigkeit,  die  es  zu  überwinden
galt,  lag  mithin  in  der  Wasserversorgung  der
Truppe.  Ursprünglich  hatte  man  geglaubt,  durch
den  Genuß  von  Tsamasfrüchten,)  wilden  Wassermelonen,
  einen  Ersatz  für  das  fehlende  Wasser
zu  finden.  Angestellte  Versuche  erwiesen  jedoch
bald,  daß  dies  für  eine  größere  Expedition  undurchführbar
  war.  Wohl  brachten  es  einzelne
Patrouillen  auf  diese  Weise  dahin,  bis  zu  zehn
Tagen  und  noch  länger  in  der  Wüste  zu  leben
und  dabei  wasserlose  Strecken  von  über  300  km
Länge  zu  durchziehen,  aber  größere  Unternehmungen
  konnten  auf  die  Versorgung  mit  Tsamasfrüchten
  nicht  basiert  werden.  Denn  die  Gegenden,
in  denen  sie  sich  in  reicher  Fülle  finden,  find
durch  weite  Durststrecken  voneinander  entfernt,
und  nur  Buschleuten  ist  ihre  genaue  Lage  bekannt.““")
  Auf  Pferde,  die  nicht  von  jung  auf
an  die  Frucht  gewöhnt  sind,  wirkt  der  Genuß
der  Tsamas  ungünstig  ein,  die  Gelenke  schwellen
dick  an  und  die  Leistungsfähigkeit  vermindert
sich  dadurch  erheblich.  Schon  die  Witbois,  die
1905  auch  in  die  Kalahari  gewichen  waren,  hatten
dort  infolge  der  Anstrengungen  und  besonders
durch  Wassermangel  viel  Menschen  und  Vieh  verloren
  und  drängten  nach  einiger  Zeit  aus  Verzweiflung
  an  die  alten  Wasserstellen  zurück.  Nur
die  Simon  Kopper-Hottentotten  und  Buschleute
sind  seit  Menschenaltern  an  den  ausschließlichen
Tsamasgenuß  für  längere  Zeit  gewöhnt.  Ohne
Wasser  kann  die  Werft  samt  Tieren  wochenlang
leben,  ohne  Tsamas  nicht.  Diese  gibt  ihnen  feste
und  flüssige  Nahrung.  Allerdings  find  dazu
große  Mengen  der  Frucht  erforderlich,  die  Werft
ist  daher  in  ihren  Bewegungen  an  die  Tsamas- 



 

*)  Diese  Frucht  wächst  an  Erdranken,  wird  o
groß  wie  eine  Kegelkugel  und  enthält  in  ihrer  Reife
neben  vielen  Kernen  einen  fade  schmeckenden,  aber  sehr
reichlichen  Saft.

")  Diese  legen  sich  für  ihre  Patrouillen  auch  in
den  Durststrecken  kleine  Tsamasmagazine  an.  (UVgl.
auch  den  Aufsatz  des  Leutnants  v.  Gersdorff  über
„Feldkost"  im  „Deutschen  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  19,
S.  949  ff.)
        <pb n="81" />
        W  29  20

felder  gebunden  und  muß  nach  Aberntung  eines
solchen  ein  neues  aufsuchen.

Hauptmann  v.  Erckert  ließ  infolgedessen  den
Gedanken  der  Tsamasversorgung  für  die  Erxpeditionstruppe
  sehr  bald  fallen  und  wandte  seine
Sorge  der  Erschließung  von  Wasservorräten  im
Etappengebiete  zu.  Zu  dem  Zwecke  ließ  er  umfangreiche
  Bohrungen,  zum  Teil  mittels  Bohrmaschinen,
  in  den  Revieren  des  Auob,  Elephanten-Flusses
  und  des  Nossob,  die  zunächst  als  Vormarschstraßen
  in  Frage  kamen,  anstellen.  Nachdem
  in  monatelanger,  entbehrungsreicher  Arbeit
beträchtliche  Tiefen  (bis  zu  56  m)  erreicht  waren,
mußten  die  Bohrungen  größtenteils  als  aussichtslos
  aufgegeben  werden.

Als  eine  notwendige  Folge  der  vollständigen
Wasserarmut  der  Kalahari  ergab  sich  die  fast
ausschließliche  Verwendung  von  Kamelen,  da  es
sich  mit  Bestimmtheit  voraussehen  ließ,  daß  Pferde
und  Maultiere,  in  größerer  Zahl  der  Expedition
beigegeben,  schnell  zugrunde  gehen  mußten.

Schon  seit  1905  hatte  sich  am  Bai-Weg  der
Nutzen  der  Kamele  zur  Uberwindung  wasserloser
Strecken  zwischen  Lüderitzbucht  und  Keetmanshoop
erwiesen.  Sie  konnten  dort  aber  erst  entbehrt
werden,  als  der  Bahnbau  sich  Keetmanshoop
näherte.  Auch  aus  dem  Nordbezirk  wurde  eine
Anzahl  Kamele  herangezogen.  Bis  Ende  Januar
  1908  waren  etwa  800  Tiere  eingetroffen,
so  daß  alle  Truppen  an  der  Kalahari-Grenze,  die
Erckert  für  die  Expedition  bestimmt  hatte,  damit
ausgerüstet  werden  konnten.

Die  Hoffnungen,  die  Erckert  auf  die  Leistungsfähigkeit
  der  Kamele  gesetzt  hat,  haben  sich
glänzend  erfüllt.  Von  710  Tieren,  die  an  der
Expedition  teilnahmen,  wurden  nur  vier  wegen
Beinbruchs,  eines  wegen  Schwäche  erschossen.
Sie  hielten  in  der  überwiegenden  Mehrzahl
12  Tage,  ein  Teil  sogar  16  Tage  durch,  ohne
getränkt  zu  werden.

Auch  die  Sicherstellung  der  Nachrichtenverbindung
  erforderte  die  umfangreichsten  Vorbereitungen.
  Neben  dem  Kabel  wurde  auch  für
heliographische  Verbindungen  gesorgt.  Versuche
mit  Brieftauben  schlugen  fehl;  wahrscheinlich  fielen
fie  den  zahlreichen,  im  dortigen  Gebiet  vorhandenen
  Raubvögeln  zum  Opfer.

Hand  in  Hand  mit  dem  Ausbau  der  Etappenstraßen
  ging  die  technische  Ausrüstung  und  taktische
  Ausbildung  der  Truppe  für  die  Expedition.
Auch  sanitäre  und  truppenhygienische  Maßnahmen
wurden  getroffen.

Als  Zeitpunkt  für  die  Expedition  hatte  Hauptmann
  v.  Erckert  den  Monat  März  gewählt,  einmal
  weil  die  mannigfachen  Vorbereitungen  nicht
früher  abgeschlossen  sein  konnten,  dann  aber  besonders
  mit  Rücksicht  auf  den  Umstand,  daß  der

 

März  der  einzige  Monat  im  Jahre  ist,  wo  die
Lage  des  Feindes  als  kritisch  angesehen  werden
konnte.  Im  März  ist  die  alte  Tsamas  vertrocknet,
die  neue  noch  nicht  völlig  reif.  Der  Hottentotte
ist  daher  an  bestimmte  wenige  Plätze  gebunden,
muß  unter  Umständen  sogar  die  Werft  teilen.
Man  durfte  mit  ziemlicher  Sicherheit  darauf
rechnen,  daß  Simon  Kopper  in  dieser  Zeit  die
Gegend  am  unteren  Nossob  an  der  Grenze  des
deutschen  Gebietes  aufsuchen  würde,  da  dort  erfahrungsgemäß
  die  ausgedehntesten  Tsamasfelder
vorhanden  waren,  und  die  Vleys  in  den  größeren
Pfannen,  wenn  überhaupt  in  diesem  Jahre,  sich
im  März  füllen  mußten.  Diese  Periode  des
Zwanges  dauerte  aber  nur  vier  bis  sechs  Wochen,
dann  war  die  junge  Tsamas  reif  und  die  ganze
Kalahari  stand  ihm  wieder  offen.  Innerhalb  des
Monats  März  war  die  Ausführung  der  Expedition
zeitlich  von  der  Zunahme  des  Mondes  abhängig,
da  die  glühende  Hitze  und  der  bei  Tage  weithin
sichtbare  Staub  zu  Nachtmärschen  zwangen,  und
die  Spur  des  Feindes  nur  bei  hellem  Mondlicht
verfolgt  werden  konnte.

Die  Aussichten  für  ein  erfolgreiches  Vorgehen
gegen  Simon  Kopper  wuchsen,  sofern  auch  die
britische  Polizei  ihre  Unterstützung  bei  dem
Unternehmen  zusagte.  Das  deutsche  Gouvernement
erhielt  auf  seine  dahin  zielende  Aufforderung  von
den  englischen  Behörden  den  Bescheid,  Simon
Kopper  solle  durch  eine  Patrouille  mitgeteilt  werden,
daß  er,  falls  er  in  Britisch-Betschuana-Land  Zuflucht
  suche,  entwaffnet  und  von  der  Grenze  entfernt
  werden  würde.  Eine  Mitwirkung  der
Polizeitruppe  bei  den  Operationen  sei  in  Rücksicht
auf  ihre  Stationierung  im  weitab  gelegenen  östlichen
  Betschuana-Protektorat  und  nach  ihrer  Organisation
  nicht  möglich.  Angesichts  dieser  Sachlage
  sah  sich  Hauptmann  v.  Erckert  bei  der
Expedition  allein  auf  die  eigenen  Kräfte  angewiesen.


4  4

Das  Detachement  Grüner  hatte  am  7.  März
abends  in  Nanib,  das  Detachement  Willeke  am
7.  früh  vor  dem  Abmarsch  in  Arahoab  zum  letzten
Male  getränkt.  Mit  welchen  Schwierigkeiten  man
in  der  Wasserversorgung  rechnete,  geht  aus  folgender
  Anweisung  Erckerts  hervor:  „Wird  Blut
von  Tieren  genossen,  so  muß  es  vorher  gequirlt
werden  und  sich  setzen,  damit  die  wässerige
Flüssigkeit  sich  ausscheidet  und  die  schädlichen
dicken  Blutkörperchen  abgesondert  werden.“

Hatte  man  bisher  gehofft,  den  Gegner  noch
auf  deutschem  Boden  erreichen  zu  können,  so  war
das  nunmehr  ausgeschlossen.  Der  Vormarsch  von
Geinab  nach  Osten  führte  auf  englisches  Gebiet.
Die  Grenze  war  freilich  in  der  dortigen  Gegend
nicht  vermessen.  Hauptmann  v.  Erckert  glaubte
        <pb n="82" />
        W  30  20

sich  aber  nach  den  bei  der  Verfolgung  Morengas
im  Herbst  1907  zwischen  dem  deutschen  und
britischen  Truppenkommando  getroffenen  Vereinbarungen
  berechtigt,  auch  in  diesem  ganz  ähnlich
liegenden  Falle  die  Grenze  zu  überschreiten,  umsomehr
  als  auf  eine  Unterstützung  der  Betschuana-Polizei
  nicht  gerechnet  werden  konnte.

Das  Expeditionskorps  trat  am  12.  März
abends  von  Geinab  den  Vormarsch  an.  Am
14.  März  abends  fand  man  bei  der  Molentsan-Pfanne
  die  Reste  einer  Werft;  der  Abzug  des
Feindes,  der  vor  mehreren  Wochen  schon  erfolgt
zu  sein  schien,  wies  in  nördliche  Richtung.  Am
Morgen  des  15.  fanden  sich  plötzlich  ganz  frische
Buschmann-Spuren  in  der  Nähe  des  Lagers.
Leutnant  Geibel  wurde  am  Nachmittage  mit  einer
Eingeborenen-Patrouille  zur  Aufnahme  dieser  Spur
entsandt.  Bald  befand  er  sich  in  unmittelbarer
Nähe  der  Werft  und  konnte  eine  halbe  Stunde
später  den  Expeditionsführer  persönlich  darüber
unterrichten,  daß  anscheinend  die  gesamte  Kopper-Werft
  nur  2  bis  3  km  in  nordöstlicher  Richtung
entfernt  sei.  Erckert  ließ  halten  und  orientierte
sich,  soweit  die  Dunkelheit  es  gestattete,  mit  seinen
beiden  Detachementsführern  über  das  Vorgelände
und  die  Lage  der  Werft.  Nach  Viehgebrüll  zu
urteilen,  schien  sie  verhältnismäßig  dichtgedrängt
im  Busch  zu  sitzen.

Der  rastlose  und  kühne  Führer  sah  also  das
Ziel  seiner  in  neunmonatiger,  entsagungsvoller
Arbeit  genährten  Wünsche  endlich  in  greifbarer
Nähe  vor  sich.  Er  entschloß  sich,  den  Feind
mit  Tagesgrauen  unter  völliger  Umfassung  anzugreifen.
  Nachts  2  Uhr  traten  beide  Detachements
  den  Vormarsch  an.

Simon  Kopper  war  der  Anmarsch  der
Deutschen  nicht  verborgen  geblieben,  er  hatte  sich
aber,  wie  später  aus  Angaben  gefangener  Weiber
hervorging,  über  ihre  Stärke  getänscht  und  sie
nur  auf  etwa  eine  Kompagnie  geschätzt,  da  keine
Fahrzeuge  vorhanden  waren.  Er  selbst  hatte  alle
seine  Orlogleute  bei  sich.  Infolgedessen  wich  er
dem  Kampfe  nicht  durch  nächtlichen  Abmarsch
aus,  sondern  bereitete  sich  mit  der  Werft  auf  den
Angriff  des  Feindes  vor.  Daneben  rechnete  er
noch  mit  der  Möglichkeit  von  Unterhandlungen
und  hatte  befohlen,  nicht  zu  schießen,  falls  eine
weiße  Flagge  gezeigt  würde.  Das  dichte  Buschgelände
  bot  vorzügliche  Deckung.  Nach  ihrer
bekannten  Fechtweise  hatten  sich  die  Hottentotten
in  verschiedene  Haufen  geteilt,  deren  Stärke  und
Stellungen  während  des  Gefechts  mehrfach  wechselten.
  Die  Hauptstellung  lag  auf  einem  inselartig
  aus  dem  Umgelände  emporsteigenden,  mit
dichtem  Dornbusch  bestandenen  Hügel.  Obwohl
der  Feuerschein  der  Werft  öfters  sichtbar,  auch

Viehgebrüll  und  Menschenstimmen  hörbar  wurden,

 

so  war  doch  eine  genaue  Schätzung  der  Entfernung
nicht  möglich.  Tatsächlich  lag  die  Werft  nicht
unbeträchtlich  weiter  nach  Osten,  als  man  angenommen
  hatte.

So  kam  es,  daß,  nachdem  beide  Detachements
um  5  Uhr  früh  die  Angriffsbewegung  angetreten
hatten,  das  von  Osten  vorgehende  Detachement
Willeke  schon  nach  etwa  fünf  Minuten  auf  den
Feind  stieß.  Kaum  hatte  das  Gefecht  einige
Minuten  gedauert,  als  der  heldenhafte  Führer
des  Expeditionskorps,  Hauptmann  v.  Erckert,  in
der  Schützenlinie  liegend  von  einer  Kugel  zu
Tode  getroffen  wurde.  So  war  es  ihm  nicht
mehr  vergönnt,  den  Sieg  der  Seinigen  zu
schauen.

1  14

Der  Tod  des  Führers  ließ  kein  Schwanken
in  der  zielbewußten  Gefechtshandlung  eintreten.
Die  Entschlossenheit  seines  Nachfolgers  im  Kommando,
  die  Selbsttätigkeit  sämtlicher  Unterführer
und  die  treue  Hingabe  der  Mannschaften  wirkten
zum  glänzenden  Abschluß  des  geschickt  und  umsichtig
  eingeleiteten  Unternehmens  zusammen.
Hauptmann  Grüner,  der  sich  nach  der  glücklich
gelungenen  Schließung  des  eisernen  Ringes  im
Norden  zur  Maschinengewehr-Abteilung  begeben
hatte,  erfuhr  dort,  daß  Hauptmann  v.  Erckert  gefallen,
  übernahm  das  Kommando  des  Expeditionskorps
  und  entschloß  sich  alsbald  zum  Sturm
auf  die  feindliche  Stellung.  Er  selbst  begründet
den  Entschluß  in  seinem  Gefechtsbericht  solgendermaßen:
  „Der  wolkenlose  Himmel  versprach  einen
heißen  Tag.  Ich  beschloß  daher  die  Entscheidung
herbeizuführen,  ehe  die  Mittagshitze  einsetzte.
Diese  war  in  den  letzten  Tagen  derart  hoch  gewesen,
  daß  sie  auf  eine  Angriffsbewegung  während
der  Mittagsstunden  äußerst  ungünstig  einwirken
mußte,  besonders  da  die  Truppe  am  Tage  vorher
kein  Wasser  erhalten  hatte  und  des  Nachts  nicht
zur  Ruhe  gekommen  war.  Ich  ließ  daher  von
den  Maschinengewehren  aus  nach  beiden  Seiten
den  Befehl  durchrufen:  -Das  Expeditionskorps
tritt  auf  das  Kommando  des  Hauptmanns  Grüner
den  ununterbrochenen  Sturmlauf  an.-“

Der  Anlauf  über  eine  ziemlich  deckungslose
Ebene  bis  an  die  inselartige  Düne  wurde  nur
durch  kurze  Atempausen  unterbrochen,  die  gleichzeitig
  zur  Abgabe  von  Schnellfeuer  verwendet
wurden.  Eine  wesentliche  Unterstützung  gewährten
dabei  die  Maschinengewehre,  die  mit  größter
Energie  in  der  Schützenlinie  sprungweise  vorgehend
  aus  fünf  Stellungen  den  Feind  mit  Feuer
überschütteten.  Hauptmann  Grüner  ließ  die
Schützen  bei  den  einzelnen  Sprüngen  stets  gleichzeitig
  mit  dem  Stopfen  der  Maschinengewehre
vorstürzen,  da  er  die  Beobachtung  gemacht  hatte,
daß  der  Feind  während  des  Maschinengewehr-
        <pb n="83" />
        31

feuers  aus  seinen  Deckungen  nur  wenig  und
schlecht  schoß.  Hierdurch  wurde  erreicht,  daß  stets
schon  eine  erhebliche  Strecke  des  Sprunges  zurückgelegt
  war,  ehe  der  Feind  ein  lebhafteres
und  gezieltes  Feuer  abgab.

Der  Feind  nahm  den  Sturmangriff  nicht  an,
sondern  räumte  kurz  vor  dem  Einbruch  seine
Stellung,  indem  er  von  Buschgruppe  zu  Buschgruppe
  zunächst  unter  mehrfachem  Frontmachen
in  allgemein  südlicher  Richtung  zurückging.  Das
Feuer  trieb  ihn  nach  Südwesten  und  Westen,
wo  durch  den  Zug  Ebinger  der  Ring  nur  unvollkommen
  geschlossen  war.  Dieser  Zug  hatte
schon  vorher  schwere  Verluste  erlitten.  Die
Schützen  waren  durch  Zwischenräume  von  15  bis
20  m  getrennt.  So  gelang  es  einem  Trupp  von
etwa  25  Mann  hier  durchzubrechen.  Leutnant
Ebinger  selbst  siel  im  Nahkampf.  Andere  Haufen
nahmen  eine  mehr  südwestliche  Richtung.

Hauptmann  Grüner  ordnete  sofort  nach  Inbesitznahme
  der  inselartigen  Düne  die  Verfolgung
nach  Süden  und  Südwesten  an.  Unter  dem
steten  Nachdrängen  starker  Schützen  artete  der
Rückzug  der  Hottentotten  schließlich  in  regellose
Flucht  aus.  Die  Verfolgung  wurde  im  Buschgelände
  nicht  weit  über  das  Gefechtsfeld  ausgedehnt,
  da  der  Feind  sich  völlig  zerstreut  hatte,
und  ein  einheitliches  Ziel  nicht  mehr  vorhanden
war,  das  nach  den  gewaltigen  Leistungen  der
Truppe  erneute,  unübersehbare  Anstrengungen
gerechtfertigt  hätte.

Erst  nach  gründlichem  Absuchen  des  Kampfplatzes
  ließen  sich  die  eigenen  und  feindlichen
Verluste  übersehen.  Außer  dem  Führer  und
Leutnant  Ebinger  waren  elf  Mann  gefallen.
Schwerverwundet  waren  Leutnant  v.  Tschirnhaus
und  neun  Mann,  von  denen  zwei  ihren  Wunden
in  den  nächsten  Tagen  erlagen,  leichtverwundet
die  Oberleutnants  Krautwald  und  Petter,  Oberarzt
  Jungels  und  sechs  Mann.  Weit  schwerere
Verluste  jedoch  hatte  der  Feind  erlitten,  er  ließ
allein  58  waffenfähige  Hottentotten  tot  auf  dem
Gefechtsfelde  liegen,  also  über  die  Hälfte  seiner
Orlogleute.  Unter  ihnen  befanden  sich  zwei
Großleute,  Isaak  Kopper,  ein  Bruder  des  Kapitäns,
  und  Eliesar,  der  Führer  der  Bande,  die
am  8.  März  den  UÜberfall  bei  Kubub  ausgeführt
hatte.

Nachdem  das  Expeditionskorps  den  Tag  über
auf  dem  Gefechtsfelde  gelagert  und  die  Toten
beerdigt  hatte,  trat  es  abends  den  Rückmarsch
auf  Geinab  an.  Der  Zustand  der  Kamele  und
die  Hitze  erlaubten  nur,  in  der  Zeit  zwischen
Sonnenunter=  und  Aufgang  zu  marschieren.  Am
19.  früh  wurde  Geinab  erreicht  und  abends
der  Weitermarsch  auf  Arahoab  angetreten.  In
der  Nacht  ging  ein  kurzer,  aber  heftiger  Regen

 

2—

nieder,  dessen  in  den  Zeltbahnen  aufgefangene
Wassermengen  eine  Neufüllung  sämtlicher  Wasserbehälter
  und  notdürftiges  Tränken  der  Kamele
ermöglichten.  Auch  der  bereits  erteilte  Befehl
zur  Auflösung  der  Station  Geinab  konnte  daher
zurückgenommen  werden  und  ebenso  die  Station
Akanous  bestehen  bleiben.  In  Akanous  löste
Hauptmann  Grüner  das  Exrpeditionskorps  auf
und  ließ  die  Truppenteile  ihren  Marsch  selbständig
nach  Arahoab  fortsetzen.

Die  Kalahari-Expedition  hatte  einen  glänzenden
Erfolg  erzielt,  der  weit  über  die  auf  sie  gesetzten
Hoffnungen  hinausging.  War  es  auch  nicht  geglückt,
  des  Kapitäns  selbst  habhaft  zu  werden  —
nach  den  Aussagen  der  gefangenen  Weiber  soll
er  für  seine  Person  bereits  in  der  Nacht  vor  dem
Angriff  sich  in  Sicherheit  gebracht  haben  —  so
hatte  doch  der  Stamm  der  Simon  Kopper-Hottentotten
  eine  so  schwere  Einbuße  an  waffenfähigen
Orlogleuten  erlitten  und  war  in  alle  Winde
zerstoben,  daß  für  absehbare  Zeit  eine  ernste  Gefahr
  für  die  Farmer-Besiedlung  an  der  Kalahari-Grenze
  nicht  mehr  zu  bestehen  scheint.  Mag  es
auch  in  Zukunft  nochmals  nötig  werden,  neue
Streifzüge  gegen  die  wieder  gesammelten  Reste
des  räuberischen  Stammes  zu  führen,  so  wird  es
doch  nach  den  großen  Erfolgen  und  den  Erfahrungen
  der  Erckert-Expedition  keiner  so  umfangreichen
  und  schwierigen  Unternehmungen  mehr
bedürfen  als  im  März  1908.

MO

Deutsch  ·  Neuguinea.

Verschlagene  Insulaner.

Im  März  d.  Is.  wurde  der  Kaiserliche  Konsul
zu  Manila  von  den  amerikanischen  Behörden
benachrichtigt,  daß  nach  einer  Meldung  aus  Abu
zehn  Eingeborene  der  Palau-Inseln  nach
dreißigtägiger  Fahrt  auf  die  Suluan-Inseln
(südlich  von  der  Südspitze  der  philippinischen
Insel  Samar  gelegen)  in  hilfsbedürftigem  Zustande
verschlagen  worden  seien.

Bevor  das  Konsulat  sich  der  Leute  annehmen
konnte,  hatten  sie  die  Rückreise  angetreten  und
sind  inzwischen  auf  den  eigenen  Fahrzeugen  in
die  Heimat  zurückgelangt.

Der  Bezirksamtmann  in  Jap  berichtet  über
diese  Reise,  welche  wieder  die  allgemeine  seemännische
  Geschicklichkeit  der  Zentralkaroliner  und
ihre  umfangreiche  Sternenkunde  beweist,  folgende
Einzelheiten:

„Die  nach  den  Philippinen  verschlagenen  zehn
Leute  sind  Eingeborene  der  zum  Bezirk  Jap  gehörenden
  Insel  Ululsi.  Sie  beabsichtigten  nach
        <pb n="84" />
        32  2e0

der  etwa  60  Seemeilen  entfernten  Insel  Feis
zu  segeln,  um  von  dort  Tabak  und  Süßkartoffeln
zu  holen.  Sie  wurden  aber  von  so  schwerem
Wetter  überrascht,  daß  sie  nicht  segeln  konnten
und  trieben  nach  der  Ngulu-Gruppe,  die  sie  nach
sechs  Tagen  erreichten.  Hier  blieben  sie  acht
Tage  und  machten  dann  zehn  Tage  lang  den
Versuch,  nach  Ululsi  zurückzukommen.  Das  gelang
ihnen  aber  nicht,  weil  ihr  Segel  zerrissen  war.
So  wurden  sie  von  der  starken  Strömung  gepackt
und  nach  den  Philippinen  verschlagen,  die  sie
nach  etwa  zwei  Wochen  erreichten.  Hier  blieben
sie  gegen  zwei  Monate  in  einem  Eingeborenen=Dorfe.
  Einer  von  ihnen  war  bereits  in  früherer
Zeit  nach  den  Philippinen  vertrieben  worden  und
hatte  bei  dieser  Gelegenheit  die  Sprache  ein
wenig  erlernt.  So  konnten  sie  sich  notdürftig

 

verständigen.  Speise  und  Trank  wurde  ihnen
von  den  Dorfbewohnern  in  reichem  Maße  geliefert.
  Als  Gegenleistung  fertigten  sie  Fischreusen
an.  Als  nach  zwei  Monaten  günstiger  Wind
eintrat,  reisten  sie  mit  dreihundert  Kokosnüssen
und  zwei  Faß  Wasser  als  Proviant  und  einem
neuangefertigten  Segel,  zu  dem  ihnen  ihre  Gastfreunde
  das  Zeug  geliefert  hatten,  ab  und  kamen
nach  sechzehntägiger  Fahrt  am  10.  April  alle
gesund  auf  der  Ngulu-Gruppe  an.  Hier  blieben
sie  fünf  Tage,  dann  segelten  sie  ab,  um  nach
ihrer  Heimatsinsel  Ululsi  zurückzukehren.  Zwei
der  Leute  waren  auf  Ngulu  zurückgeblieben  und
sind  von  da  mittels  Kanu  nach  Jap  gekommen;
diese  haben  mir  die  vorstehende  Schilderung  ihrer
Reise  gegeben."“

Kolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

Verwendung  des  bolzes  von  Musanga  Smithii
(Kameruner  Schirmbaum)  Jur  Dapierfabrikation.

Der  Kameruner  Schirmbaum  (Musanga
Smithü)  liefert  ein  ganz  leichtes  und  zähes  Holz,
welches  seiner  Struktur  nach  schnell  gewachsen  ist.
Wahrscheinlich  gehört  dieser  Baum  zu  denjenigen,
welche  in  kurzer  Zeit  eine  bedeutende  Höhe  erreichen,
  wie  die  Albizziaarten,  welche  ein  gleich
aussehendes  leichtes  Holz  aufweisen.  Es  ist  nicht
nur  deshalb  ein  Vorteil,  daß  ein  Baum  schnell
wächst,  weil  man  das  Holz  infolgedessen  auch  schnell
benutzen  kann,  sondern  das  schnelle  Wachstum
hat  auch  Einfluß  auf  die  Struktur  des  Holzes,
weil  dadurch  das  Holz  locker  und  faserig  und
zum  Auflösen  durch  Kochen  sowie  zum  Bleichen
geeignet  wird.  Das  Schirmbaumholz  hat  ein
spezisisches  Gewicht  von  etwa  0,43  und  fühlt  sich
zähe  und  faserig  an.  Im  Laboratorium  wurde
eine  Kochung  mit  Natronlauge  in  offener  Porzellanschale
  vorgenommen,  wodurch  nach  kurzer
Zeit  ein  guter,  aufgeschlossener  Zellstoff  erhalten
wurde.  Hieraus  kann  man  schon  den  Schluß
ziehen,  daß  das  Holz  ohne  Anstände  und  mit
mäßigem  Chemikalienaufwand  in  Zellstoff  verwandelt
  werden  kann.

Bei  der  mikroskopischen  Untersuchung  des  gekochten
  Stoffes  fielen  sofort  die  geschmeidigen  und
verhältnismäßig  langen  Fasern  auf,  welche  hier
und  da  sogar  die  Länge  der  Nadelholzfasern  erreichten.
  Die  Gefäßzellen  zeigten  weniger  die
dem  Laubholz  charakteristischen  Gebilde,  die  man
im  allgemeinen  antrifft.  Die  Faserlänge  betrug
etwa  2,5  mm  und  erreichte  hier  und  da  3  mm.
Die  geschmeidigen,  langen  Fasern  werden  sicher

 

bei  geeigneter  Behandlung  ein  gutes  Papier
ergeben.  "

Man  kann  deshalb  im  allgemeinen  sagen,  daß
das  Schirmbaumholz  einen  guten,  wertvollen  Papierrohstoff
  darstellt  und  daß  es  nur  von  den  wirtschaftlichen
  Verhältnissen  abhängen  wird,  ob  das
Holz  seinen  Weg  in  die  Papierfabrik  finden  wird.

(Aus:  „Der  Papierfabrikant“  1908,  Nr.  147.)

Otavi  Oinen-  und  Eisenbahn-Gesellschaft").

Die  bergbaulichen  Arbeiten  in  Tsumeb
sind  unter  Einhaltung  des  vorher  aufgestellten
Betriebsplanes  günstig  vorangeschritten.  Im  Juni
1907  wurde  mit  der  Erzpverschiffung  begonnen.

Der  Hauptförderschacht  der  Tsumeb-Mine
wurde  auf  das  Niveau  der  3.  Sohle  auf  70  m
niedergebracht.  Der  Schacht  hat  zur  Zeit  83  m
Tiefe  erreicht  und  wird  erst  weiter  abgeteuft,
wenn  die  Aufschlüsse  in  der  Lagerstätte  zur  Ausführung
  gelangt  sind.  Der  Ausbau  des  Schachtes
durch  Mauerung  in  seinem  oberen  Teile  und
Zimmerung  bis  zur  1.  Sohle  ist  fertiggestellt.
Ebenso  wie  die  1.  Sohle  wurde  die  2.  und
3.  Sohle  mit  dem  Hauptförderschacht  durch  Querschläge
  von  60  m  Länge  verbunden.

Die  Vorrichtungsarbeiten  bewegten  sich  ausschließlich
  im  Niveau  der  3.  Sohle,  wo  westlich
des  Westschachtes  von  der  35  m  langen  Strecke  drei
Querschläge  in  die  Lagerstätte  getrieben  wurden.
Der  Westerzkörper  zeigt  hier  eine  Mächtigkeit  von

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  achte  Geschäftsjahr
  (1.  April  1907  bis  31.  Mai  1908).
        <pb n="85" />
        G  33  20

#10m.  Ostlich  des  Westschachtes  wurde  der  Erzkörper
durch  eine  über  70  m  lange  Strecke  bis  zu  seiner
Auskeilung  verfolgt  und  durch  fünf  Querschläge
ins  Hangende  erschlossen.  Diese  Vorrichtung  ergab
  eine  durchgehende  Mächtigkeit  des  Erzlagers
von  15  bis  16  m  und  einen  im  allgemeinen
reicheren  Kupfergehalt  als  der  entsprechende  Teil
in  der  ersten  und  zweiten  Strecke.  Ein  zwischen
der  2.  und  3.  Sohle  angesetztes  Absinken  zeigte
durchgehend  reiche  Erze.  Dagegen  konnte  das
zur  Untersuchung  des  Erzkörpers  auf  der  3.  Sohle
im  Hangenden  abgeteufte  Absinken  wegen  Wasserandranges
  nicht  fortgesetzt  werden.  Einschließlich
der  schon  früher  ausgeführten  Arbeiten  wurde  die
Tsumeb-Erzlagerstätte  auf  eine  streichende  Länge
von  120  m  durch  folgende  Grubenbaue  ausund
  vorgerichtet:

bauptfürderschacht  bis  Ende  März  1908  70m
Juni  19008  83  m

*  -

drei  Hauptförderquerschläge  à  6E0  m  180
Strecken  1.  Sohle.  74=2.
  128.=3.
  -  .  108-  .  310  =
Querschläge  im  Erz.
Im  Niveau  der  1.  Sohle  12  Querschläge
  mit  157
Im  Niveau  der  2.  Sohle  12  Querschläge
  mit  ..  160,5  -
Im  Niveau  der  3.  Sobie  10  Querschläge
  mit  .  ..  .123-Hilfsbaue.


Abfinken  zwischen  der  2.  und  3.  Sohle  20

Gesamtlänge  der  Grubenbaue  1033,5  m

Durch  diese  Aufschließungsarbeiten  können
313  000  Tonnen  Erz  mit  einem  ungefähren
Durchschnittsgehalt  von  16  v.  H.  Kupfer,  25  v.  H.
Blei  als  nachgewiesen  angenommen  werden.  Als
Fördererze  find  noch  zu  berücksichtigen  die  unregelmäßig
  auftretenden  Kalkerze  und  Sandsteinerze
  zwischen  der  2.  und  3.  Sohle  mit  etwa  7  bis
8  v.  H.  Kupfer  und  5  bis  6  v.  H.  Blei.

Die  Abraumarbeiten  für  den  späteren  Abbau
  des  Erzkörpers  im  Tagebau  bis  zur  2.  Sohle
mußten  zu  Anfang  des  Berichtsjahres  wegen
Mangel  an  Arbeitskräften  eingestellt  werden.  Erst
im  Januar  1908  konnten  diese  Arbeiten  wieder
ausgenommen  werden.  Im  ganzen  wurden  bis
Ende  des  Berichtsjahres  an  Abraum  mittels  flacher
Förderung  gehoben  und  auf  die  Halde  gebracht
etwa  8600  chm.

Die  Erzgewinnung  erfolgt  durch  zweimännisches
  Bohren,  wobei  Dynamit  als  Sprengmittel
dient.  Die  Förderung  betrug  im  Betriebsjahre
25  700  Tonnen  Erz.

 

 

Die  Erzscheidung  erfolgt  durch  Scheid=  und
Klaubarbeit  unter  Anwendung  eines  Erzbrechers
und  von  Separationssieben;  hierbei  werden  etwa
60  v.  H.  Exporterze  mit  etwa  18  v.  H.  Kupfer,
30  v.  H.  Schmelzerze  mit  etwa  12  v.  H.  Kupfer
und  10  v.  H.  Haldenerze  gewonnen.

Zur  Verschiffung  gelangten  im  Berichtsjahre
etwa  15  000  Tonnen  Tslumeberze  mit  0,035  v.  H.
Silber,  19  v.  H.  Kupfer  und  23  v.  H.  Blei.

Die  Gestehungskosten  der  Erze  betrugen:  Abbau
3,80  /“,  Förderung  1,80  .,  Aufbereitung  und
Wasser  4,80.¼,  insgesamt  10,40.¼“%  per  Tonne.

Auf  der  Hütte  in  Tsumeb  kamen  zur  Verschmelzung
  3500  Tonnen  Erze,  bestehend  aus
2100  Tonnen  Erzen  mit  etwa  10  v.  H.  Kupfer
und  18  v.  H.  Blei,  sowie  1400  Tonnen  Bileiglanze
  mit  etwa  12  v.  H.  Kupfer  und  55  v.  H.
Blei.

Die  Ausbeute  betrug  etwa  1000  Tonnen
Kupferstein  mit  0,040  v.  H.  Silber,  36  v.  H.  Kupfer
und  17  v.  H.  Blei.

Ferner  etwa  700  Tonnen  Werkhlei
0,090  v.  H.  Silber  und  96  v.  H.  Blei.

Das  Erzschmelzen  in  Tsumeb  ist  bislang  nur
Versuchsschmelzen.  Durch  die  hohen  Kosten  für
Koks  und  Zuschläge,  Arbeitslöhne  und  durch  den
hohen  Kieselsäuregehalt  der  Schmelzerze  stellten
sich  die  Kosten  des  Schmelzens  so  hoch,  daß  bis
jetzt  mit  Verlust  gearbeitet  wordek  ist.  Eine  Erniedrigung
  der  Kosten  ist  auf  verschiedenen  Wegen
angestrebt;  es  sind  Versuche  im  Gange,  anstatt
des  teuren  Kokes  Holzkohlen,  die  aus  den  um
Tsumeb  herum  reichlich  vorhandenen  harten
Hölzern  hergestellt  werden,  zu  verwenden.  Ferner
ist  es  gelungen,  Eisenerze  in  genügender  Menge
und  Beschaffenheit  in  Kalkfeld  bei  km  308  der
Otavibahn  aufzuschließen,  durch  deren  Verwendung
  als  Zuschlag  beim  Schmelzen  eine  weitere
Ermäßigung  der  Schmelzkosten  ermöglicht  ist.  Ein
abschließendes  Urteil  über  die  Rentabilität  des
Schmelzens  läßt  sich  zur  Zeit  noch  nicht  abgeben.

Um  den  Tagebau  und  die  Hüte  auch  während
der  Nachtschicht  mit  Licht  zu  versehen  und  auch  den
Arbeitsmaschinen  elektromotorische  Kraft  zu  liefern,
wurde  eine  elektrische  Licht=  und  Kraftstation  angelegt.


Zur  Unterbringung  der  Beamten  und  Vorarbeiter
  und  europäischen  Arbeiter  wurden  zwölf
Wohnhäuser  errichtet.  Ferner  wurde  eine  Beamten=
  und  Arbeitermesse  sowie  zwei  Lazarette
für  weiße  und  eingeborene  Arbeiter  eingerichtet.

Die  Anzahl  der  Eingeborenen  war  erheblichen
  Schwankungen  unterworfen.  In  den  ersten
zehn  Monaten  wechselte  die  Zahl  zwischen  250
und  750,  in  den  letzten  zwei  Monaten  stieg  sie
bis  auf  1150  und  beträgt  zur  Zeit  900.  Die
Schwankungen  haben  ihren  Hauptgrund  darin,

mit
        <pb n="86" />
        MW  34  20

daß  die  Ovambos  nur  auf  Monate  von  ihren
Kapitänen  beurlaubt  werden  und  dann  wieder
in  den  Busch  zurückkehren  müssen.  Immerhin
ist  es  durch  geeignete  Vermittlung  gelungen,
größere  Zuzüge  von  Ovamboleuten  zu  erzielen.

Die  Fundstelle  Guchab,  im  Otavitale  bei
km  54  der  von  der  South  West  Afrika  Company
gebauten  Bahnlinie  Otavi—  Grootfontein  gelegen,
wurde  im  Berichtsjahr  in  Angriff  genommen;
bis  zu  seinem  Schlusse  wurden  verschifft  1800
Tonnen  silberhaltiges  Kupfererz  mit  einem  durchschnittlichen
  Gehalt  von  0,04  v.  H.  Silber  und
33  v.  H.  Kupfer.

Der  im  Gesellschaftsdienste  stehende  Landmesser
  hat  seit  Februar  1907  in  unserem  Konzessionsgebiete
  folgende  Vermessungsarbeiten  ausgeführt:
  Farm  Otavi,  Bergwerk  und  Hüttenanlage
Tsumeb,  Nivellement  Tsumeb.—Otsjikotosee,  Absteckung
  der  Bebauungspläne  Tsumeb,  Bahnhof
Otavi  und  Otavifontein  sowie  ein  Dreiecksnetz
über  das  1000  englische  Quadratmeilen  große
Minen-Konzessionsgebiet  einschließlich  Basismessung.


Für  die  Eisenbahn  ist  das  abgelaufene  Geschäftsjahr
  das  erste  mit  vollem  eigenen  Betriebe.
Dieser  wurde  auf  der  ganzen  Strecke  am  16.  Dezember
  1906  seitens  der  Gesellschaft  übernommen,
so  daß  die  Bahn  bei  Beginn  des  Geschäftsjahres
1907/08  erst  3½  Monat  im  Betrieb  war.  Vergleiche
  mit  früheren  Jahren  lassen  sich  infolgedessen
  nicht  ziehen.  Allein  die  gewonnenen  Ergebnisse,
  welche  unsere  Erwartungen  übertreffen,
reichen  hin,  um  zu  erkennen,  daß  die  Bahn
leistungs=  und  entwicklungsfähig  ist.  Namentlich
ihrem  ursprünglichen  und  Hauptzweck,  dem  Erztransport,
  ist  sie  in  jeder  Beziehung  gerecht  geworden,
  und  sie  zeigt  sich  auch  weiterhin  gesteigerten
  Auforderungen  in  dieser  Richtung  gewachsen.


Die  Gesamtlänge  der  Bahn  Swakopmund—
Tsumeb  einschließlich  der  Zweigstrecke  Onguati—
Karibib  beträgt  580  km.  Angesichts  der  Schwierigkeiten
  und  der  Beschleunigung  der  Bauausführung
  hat  die  Bahnanlage  sich  als  solide  und  sachgemäß
  bewährt;  an  nachträglichen  Verbesserungen
wurden  im  Berichsjahr  an  neu  auftretenden
Wasseransammlungsstellen  Durchlaßrohre  eingebaut
  und  entlang  der  ganzen  Strecke  Wasserabezugsgräben
  angelegt.  Ferner  wurden  die
Böschungen  an  besonders  gefährdeten  Stellen
durch  Steinpackungen  gesichert  und  einige  Flußläufe
  durch  Buhnenbauten  reguliert.  Auch  ist
Bettungsschotter  in  verstärktem  Maße  eingebaut
worden.  Mit  derartigen  Arbeiten  wird  auch
während  der  nächsten  Jahre  fortgefahren  werden,
namentlich  mit  der  Durchführung  der  Beschotterung,
  da  das  Fehlen  des  Schotters  an  manchen

 

Stellen  während  der  Regenzeit  zu  Betriebsgesährdungen
  geführt  hat.

An  namhafteren  Erweiterungs=  und  Neubauten
  wurden  ausgeführt  in  Usakos  ein  massives
Dienstgebäude  für  die  Betriebsleitung,  zwei  massive
Beamtenwohnhäuser  mit  je  24  Zimmern  und  ein
neues  Pumpgebäude  für  die  Wasserstation.

Die  Niederlassung  Usakos  hat  sich  weiterhin
gut  entwickelt.  Weitere  Geschäftshäuser  zur  Deckung
des  Bedarfs  der  Europäer  und  der  Eingeborenen
sind  entstanden,  ferner  eine  Selterwasserfabrik,  eine
Obstweinkelterei  und  zwei  Bäckereien,  davon  eine
mit  Dampfbetrieb.  Die  evangelische  Mission  hat
ein  Wohn=  und  Schulgebäude  errichtet,  in  dem
auch  der  Gottesdienst  abgehalten  wird.  Die  Kirche
soll  erst  demnächst  in  Angriff  genommen  werden.
Im  Rivier  hat  die  Mission  einen  Garten  angelegt.
  Die  Wasserleitung  mit  Hochreservoir  ist
fertiggestellt,  und  die  Häuser  haben  Anschluß  daran
  erhalten.  Auch  wird  der  mit  Kaskaden  angelegte
  Springbrunnen  auf  dem  Hansemannplatz
von  der  Wasserleitung  gespeist.

In  Omarurn  hat  das  Gouvernement  Pflanzen
kostenlos  zur  Verfügung  gestellt.  Auf  verfügbarem
Gelände  am  Bahnhof  ist  ein  Pflanzgarten  angelegt
  worden,  der  für  die  übrigen  Stationen,
bei  denen  Kulturzustand  und  Wasser  dies  gestatten,
die  Pflanzen  für  gärtnerische  Anlagen  liefern  soll.

Das  Bahnunterhaltungspersonal  ist  da,
wo  europäische  Bedienstete  abgegangen  sind,  nach
Möglichkeit  durch  Eingeborene  ersetzt  worden,  die
in  der  von  der  Eisenbahn  eingerichteten  Eingeborenenschule
  unterrichtet  waren.  Diese  Einrichtung
  hat  sich  gut  bewährt  und  soll  weiter
ausgebildet  werden.

Der  Strecke  entlang  ist  ein  Sanitätsdienst
eingerichtet,  der  von  zwei  Arzten  und  zwei  Heilgehilfen
  wahrgenommen  wird.  Zur  Vermeidung
der  häufig  auftretenden  Darmerkrankungen  infolge
Wassergenusses  sind  Sucrofilter  allgemein  eingeführt
  worden.  Seit  deren  Einführung  hat  sich
der  Gesundheitszustand  unter  den  Europäern  sowohl
  wie  unter  den  Eingeborenen  durchaus  befriedigend
  gestaltet.

Der  Betriebsmittelpark  umfaßte  Ende  des
Geschäftsjahres  37  Lokomotiven,  31  Wassertender
und  261  Wagen.

Im  regelmäßigen  Betriebe  verkehrten  in
jeder  Richtung  auf  der  Strecke  Swakopmund  —
Usakos  —  Karibib  täglich  ein  gemischter  Zug,  Usakos
—Otjiwarongo—Tsumeb  wöchentlich  drei  gemischte
Züge.  Außerdem  liefen  Güterzüge  nach  Bedarf.
Es  wurden  gefahren  2875  Züge  mit  566  605
Zugkilometern.

Die  Personenbeförderung  betrug  22  848
Personen,  und  zwar:  I.  Klasse  3123  Personen
(13,7  v.  H.),  II.  Klasse  11  659  Personen  (51  v.  H.),
        <pb n="87" />
        W  35  20

III.  Klasse  8066  Personen  (35,3  v.  H.).  Die

Güterbeförderung  betrug  60  504  Tonnen.
Die  Einnahmen  betrugen  4237681,84.,
davon
a)l  aus  dem  Personen=  und  Gepäckverkehr
  284  925,50./“
b)  aus  dem
Güter=  und
Viehverkehr  38786691,15./
c)  Sonstige
Einnahmen  74065,19./7
Die  Ausgaben  betrugen  1734198,89.7

Der  Brutto-Überschuß  beträgt  2503  482,95.1
Nach  Dotierung  des  Erneuerungsfonds
  mit  426  312,00.7

verbleibt  ein  Reingewinn  von  2077170,95.7

Der  Betriebskoeffizient  stellt  sich  auf  40,9  v.  H.

Im  Laufe  der  Zeit  hat  sich  das  Erfordernis
herausgestellt,  einige  Tarisänderungen  vorzunehmen.
  Diese  sollen  am  1.  November  1908  in
Kraft  treten.  Insbesondere  wird  der  Tarif  für
Erzsendungen  in  ganzen  Zügen  auf  Entfernungen
über  300  km  von  12  Pf.  pro  Tonnenkilometer
auf  10  Pf.  herabgesetzt.  Ferner  wird  das  für
die  Frachtberechnung  maßgebende  Mindestgewicht
bei  10  Tonnen  Wagen  von  7500  kg  auf  6000  kg
ermäßigt,  die  Viehtarife  für  Wagenladungen
werden  von  2,50  .  auf  0,70.  herabgesetzt
und  auch  die  Sätze  für  Einzel-Viehtransporte  entsprechend
  ermäßigt.  Endlich  wird  wegen  des
großen  Preisunterschiedes  der  Stückguttarif-Klassen
von  40  und  20  Pf.  pro  Tonnenkilometer  eine
Zwischentarif-Klasse  von  30  Pf.  eingeführt  und

 

 

 

dementsprechend  bei  den  Wagenladungs-Tarifklassen
  zwischen  den  Tarifsätzen  von  30  und  12  Pf.
pro  Tonnenkilometer  ein  solcher  von  20  Pf.  pro
Tonnenkilometer.

Das  Gesamtergebnis  des  Berichtsjahres  ist,
was  den  Bergbau  betrifft,  ungünstig  beeinflußt
worden  durch  den  Preissturz  des  roten  Metalles,
der  nahezu  gleichzeitig  mit  Beginn  unserer  Erzverschiffungen
  erfolgte.  Der  Kupferpreis  fiel  nach
und  nach  von  etwa  100  à  pro  Tonne  auf
60  &amp;amp;  und  hat  sich  auf  dem  letzteren  Stande
bis  zur  gegenwärtigen  Zeit  gehalten.

Die  Kreditseite  der  Ertragsbilanz  enthält  neben
dem  Gewinnsaldo  aus  dem  Vorjahre  in  Höhe
von  350  145.XK  diverse  Einnahmen  mit  24209.72,
den  Ertrag  aus  dem  Bergbau  mit  1  298731  -,
den  Ertrag  von  der  Eisenbahn  mit  2125  503  .(“¼  die
Debetseite2an  Verwaltungsunkosten  usw.  246664.74,
Zinsen  von  70976  .“  und  den  Gewinn  von
3  480  948  ..  Hiervon  gelangen  10  v.  S.  =
348  094  an  den  Reservefonds,  9  v.  H.  —
1800090  .  als  Dividende  bzw.  Superdividende,
177777  .7  an  den  Verwaltungsrat  als  Tantieme
und  800  000  auf  Genußscheine  zur  Verteilung.
  Als  Vortrag.  für  das  neue  Jahr  kommen
355  075  %  von  denen  100  000  für  einen
neu  zu  gründenden  Assekuranzfonds  bestimmt  sind.
Die  Passiva  enthalten  das  Anteilskapital  mit
20  000  000  ,  Kreditoren  mit  2742  399  „7,
das  Trattenkonto  mit  27  254  ;  die  Aktiva:
Debitoren  mit  3  128  594  J,  die  Niederlassung
Usakos  steht  mit  107  430.7/,  die  Abteilung  Bergbau
  mit  4  894  276  -.NJ,  die  Abteilung  Eisenbahn
mit  18  120  215  ¾  zu  Buch.

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Kultur  und  Kusfuhr  der  Banane  in
entralamerika.

Überall  in  den  Tropengebieten,  wo  die  Banane
gedeiht,  kommt  ihr  große  wirtschaftliche  Bedeutung
  zu.  Die  sogenannte  Mehlbanane  (Musa
sapientum)  ist  ein  Hauptnahrungsmittel  der  Eingeborenen.
  Nicht  diese  jedoch,  sondern  die  Obstbanane
  (Musa  paradisjiaca)  interessiert  hier.
Diese  wohlschmeckende,  durch  ein  feines  Aroma
ausgezeichnete  Frucht  hat  sich  in  kaum  zwei  Jahrzehnten
  den  amerikanischen  und  europäischen
Markt  erobert.  Der  Handel  mit  der  Obstbanane
ist  zu  einem  wichtigen  Gegenstand  des  Weltverkehrs
  geworden.  Die  Nachfrage  nach  ihr
wächst  ständig.  Im  Jahre  1897  belief  sich  der
Import  der  Banane  nach  den  Vereinigten
Staaten  —  dem  Hauptabnehmer  —  auf

 

15  000  000  Bündel  (Fruchtkolben).  Im  Jahre
1907  erreichte  die  Einfuhr  45  000  000  solcher
Bündel.  Noch  vor  fünf  Jahren  war  der  Export
nach  den  europäischen  Ländern  kaum  nennenswert.
  Allein  schon  im  verflossenen  Jahre  führte
England  allein  mehr  als  7  000  000  Bündel  ein.
Auch  nach  Deutschland  hat  die  Einfuhr  einen
beträchtlichen  Umfang  angenommen.  Zweifellos
ist  der  Bananenverbrauch  sowohl  in  Anmerika
wie  in  Europa  noch  großer  Steigerung  fähig,
wenn  die  hierzu  nötigen  Quantitäten  beschafft
werden  können.

Die  Banane  hat  neben  ihrem  angenehmen
und  erfrischenden  Geschmack  großen  Nährwert.
In  den  Tropen  selbst  und  in  den  Ländern,  in
denen  der  Konsum  der  Banane  allgemein
ist,  wie  in  Amerika  und  neuerdings  auch  in
        <pb n="88" />
        B  36

England,  spielt  sie  nicht  nur  als  Obst  zum
frischen  Genusse  eine  Rolle.  Man  hat  es  verstanden,
  sie  in  den  verschiedensten  Formen  als
Nahrungsmittel  zu  verwenden.  Sie  wird  in
Puddings  genossen,  als  grüne  Frucht  in  Asche
geröstet  oder  in  Palmöl  gekocht.  Seitdem  man
es  versteht,  Bananenmehl  herzustellen,  ist  eine
Reihe  weiterer  Verwendungsmöglichkeiten  gegeben.
Das  Bananenmehl  läßt  sich  insbesondere  vorzüglich
  zur  Biskuitbäckerei  gebrauchen.  Unter
Dampfdruck  erzielt  man  aus  dem  zu  Teig  verarbeiteten
  Mehl  eine  gallertartige  sagoähnliche
Masse.  Bei  einem  größeren  Import  und  entsprechender
  Verbilligung  des  Preises  könnte  die
Banane  auch  außerhalb  ihrer  Wachstumsgebiete
bis  zu  einem  gewissen  Grade  ein  Volksnahrungsmittel
  werden,  wenn  auch  dagegen  sicherlich
übertriebene  Erwartungen,  daß  die  „HKartoffel
der  Tropen“  dem  Getreide  Konkurrenz  machen
könnte,  zweifellos  nicht  gerechtfertigt  sind,  da  das
Anbaugebiet  ein  begrenztes  bleiben  muß,  der
Import  mit  Schwierigkeiten  verknüpft  ist,  die
niemals  gestatten  werden,  den  Preis  der  Banane
in  dem  Maße  niedrig  zu  halten,  wie  er  es  sein
müßte,  wenn  die  erwähnten  Erwartungen  sich
bewahrheiten  sollten,  endlich  die  Frucht  nur
begrenzte  Verkaufsfähigkeit  besitzt,  da  sie  wie  das
meiste  Obst  verhältnismäßig  rasch  dem  Verderben
ausgesetzt  ist.  Bananenmehl  hat  aber  nicht  die
ausgedehnte  Verwendungsmöglichkeit  wie  das
Mehl  unserer  Getreidearten;  es  hat  nur  geringe
Backfähigkeit  und  ist  auch  viel  leichter  verderblich
wie  dieses.  Ob  das  Bananenmehl,  für  dessen
Herstellung  sich  der  Chemiker  Carlos  A.  Deshan
von  der  Republik  Nicaragna  ein  Privilegium  hat
erteilen  lassen,  dem  Getreidemehl  ähnlicher  ist,
kann  wohl  ohne  diese  Befürchtung  einer  erheblichen
  Einschränkung  des  Konsums  von  Getreidemehl
  ruhig  abgewartet  werden.

Der  Bananenbau  ist  außerordentlich  lohnend
und  dankbar.  Die  Banane  wächst  und  trägt
fast  ohne  jedes  menschliche  Zutun,  wenn  die
natürlichen  unerläßlichen  Voraussetzungen,  eine
durchschnittliche  Jahrestemperatur  von  24  bis  28
Grad  Celsius  und  reichliche  Feuchtigkeit,  vorhanden
  sind.  Ein  Parasit,  welcher  der  Banane
schadet,  ist  nicht  bekannt.  Sind  die  Stecklinge
(man  rechnet  150  Bäume  pro  Acre  in  Abständen
von  16  Fuß)  gesetzt,  so  ist  für  Jahrzehnte  der
Fortbestand  der  Pflanzung  gesichert.  Die  Stämme,
aus  3  bis  4  m  hohen,  25  bis  45  cm  starken
zusammengerollten  Blattscheiden  bestehend,  tragen
einen  meistens  acht  Doppelreihen  bis  zu  je  zehn
Einzelfrüchten  enthaltenden  Kolben.  Nach  der
Ernte  wird  der  Stamm  umgehauen  und  düngt
verwesend  die  Wurzel,  aus  der  sich  binnen
Jahresfrist  ein  oder  mehrere  gleiche  Stämme

 

*—

entwickeln,  die  dann  das  Schicksal  ihrer  Vorgänger
  teilen  und  wieder  durch  andere  ersetzt
werden.  Daher  treffen  Verwüstungen  durch
Orkane  und  andere  äußere  Gewalten  Bananenpflanzungen
  nicht  so  schwer  wie  z.  B.  Brotfruchtpflanzungen,
  die  durch  solche  Ereignisse  auf  viele
Jahre  hinaus  vernichtet  werden  und  ohne  Ertrag
bleiben.  Man  kann  fast  sagen,  daß  die  Ernte
die  einzige  Arbeit  ist,  welche  dem  Bananenzüchter
  erwächst.  Mit  der  Ernte  beginnen  auch
seine  Sorgen.  Die  Früchte  werden  zwar,  wenn
sie  für  einen  weiteren  Transport  bestimmt  sind,
vor  ihrer  vollständigen  Reife  gebrochen,  sie  reifen
dann  auf  dem  Transport  und  im  Verkaufsladen
nach.  Trotzdem  aber  sind  die  fleischig  mehligen
Früchte  leicht  der  Verderbnis  ausgesetzt.  Der
Züchter  muß  daher  trachten,  sie  in  einer  gegen
die  Hitze  Schutz  gewährenden  Verpackung  (meist
von  Bananen=  und  Palmenblättern)  nach  ihrem
Bestimmungsort  für  die  Seereise  zu  bringen.
Gute  Zufahrtswege  und  Transportmittel  (Flußkanal=
  oder  Bahnverbindung)  sind  daher  für
Pflanzungen  im  Innern  des  Landes  unbedingt
nötig.  Der  Pflanzer  muß  ferner  seine  Erzeugnisse
im  Seehafen  sofort  zur  Verschiffung  bringen
können.  Fehlt  es  zur  Erntezeit  an  ausreichenden
Transportmöglichkeiten  zu  Lande  oder  zur  See,
so  verfault  dem  Pflanzer  auf  der  Plantage  oder
im  Hafen  die  Ernte.  Man  hat  für  die  Bananenernte
  von  den  Häfen  der  Exportländer  sowohl
von  seiten  der  großen  Exportgesellschaften  als
auch  von  seiten  der  Dampferlinien,  die  mit
diesen  meistens  alliiert  sind,  einen  besonderen
Dampferdienst  eingerichtet,  vielfach  mit  Fahrzeugen,
  die  für  die  Zwecke  des  Bananentransports
  eingerichtet  find.  Auch  sind  die  großen
Plantagen,  wenn  sie  keine  natürliche  Wasserverbindung
  haben,  durch  Kanäle  oder  Eisenbahnen
mit  den  Exporthäfen  verbunden.  Es  ist  klar,
daß  der  kleine,  wenig  kapitalkräftige  Pflanzer
leicht  in  die  Lage  kommt,  in  der  Benugtungsmöglichkeit
  der  Transportmittel  zurückzustehen.
Der  Bananenzucht  sollten  sich  nur  Unternehmer
widmen,  die  kapitalkräftig  genug  find,  sich  Anschlüsse
  an  vorhandene  Verbindungswege  herzustellen
  und  über  eigene  Transportmittel  verfügen
oder  doch  imstande  sind,  sich  fremder  Transportmittel
  für  die  Zeit  der  Ernte  schließlich  zu
sichern.  Für  Pflanzer,  die  das  können,  ist  der
Anbau  der  Banane,  auch  wenn  sie  noch  weiter
im  Preise  zurückgehen  sollte,  wenig  riskant  und
sehr  rentabel.

Lieferanten  der  Banane  für  den  amerikanischen
und  europäischen  Markt  sind  Indien,  die  kanarischen
Inseln  und  Zentralamerika.  Die  meisten
Früchte,  die  nach  Europa  und  Nordamerika
exportiert  werden,  liefert  wohl  dieses  Gebiet.
        <pb n="89" />
        MW  37  20

Die  ausgedehntesten  Bananenpflanzungen  hat  die
Insel  Jamaika;  der  Staat  Costa  Rica  steht  ihr
wenig  nach;  in  beiden  Ländern  werden  je  etwa
20  000  Acres  der  Bananenkultur  gewidmet  sein.
Der  Ausfuhrhandel  der  zentralamerikanischen
Banane  ist  von  wenigen  Gesellschaften  monopolisiert,
  die  gleichzeitig  den  größten  Teil  des
Anbaugebietes  in  Händen  haben  und  es  teils
selbst  bewirtschaften,  teils  es  verpachteten.  Hervorragend
  ist  unter  ihnen  insbesondere  die  United
Fruit  Co.,  die  über  den  Hafen  Limön  fast
restlos  den  ganzen  Export  des  Staates  Costa  Rica
besorgt,  den  Bananenpflanzern  des  Staates,
darunter  einer,  allerdings  im  Rückgang  begriffenen
Anzahl  Deutscher,  als  einziger  Abnehmer  gegenübersteht
  und  demgemäß  auch  den  Preis  bestimmt,
der  aber  auskömmlich  bemessen  zu  sein  scheint.
Eine  Hauptklage  ist  die,  daß  für  Früchte,  welche
die  United  Fruit  Co.  nicht  abnehmen  kann  oder
will,  schon  mangels  Transportmitteln,  vor  allem
zur  See,  kein  Absatz  vorhanden  ist.  Auch  aus
den  übrigen  Bananengebieten  Zentralamerikas
bezieht  die  United  Fruit  Co.  beträchtliche  Quantitären
  Bananen,  die  ihr  zum  Teil  durch
deutsche  Schiffahrtsgesellschaften  kontraktlich  zugeführt
  werden.

Die  günstigen  Verhältnisse,  welche  Nicaragua
für  den  Bananenbau  darbietet,  haben  die
Interessenten  für  die  Erweiterung  der  Bananzucht
  auf  dieses  Land  hingewiesen,  zumal  die
Costa  Ricabanane  im  Durchschnitt  mit  dem
Wachstum  der  Anbaufläche  in  Costa  Rica  an
Qualität  abgenommen  hat  und  die  Ausfuhr  aus
Jamaika  und  Cuba  unter  den  häufigen  Verwüstungen,
  die  Orkane  dort  anrichten,  leidet  und
unstet  gemacht  ist.  Der  Landstrich  Nicaraguas
zwischen  dem  caraibischen  Meer  und  der  Wasserscheide
  eignet  sich  nach  Lage  und  Klima  ganz
vorzüglich  für  den  Bananenbau.  Neben  tropischer
Temperatur  fehlen  reichliche  Niederschläge  nicht;
schiffbare  Flüsse  bieten  gute  Transportgelegenheiten,
  die  sich  durch  ein  Kanalnetz  leicht  erweitern
lassen  und  gleichzeitig  Entwässerung  und  Bewässerung
  der  ganzen  Niederung  gestatten.  Die
Mündungen  dieser  Flüsse:  des  Coco  im  Norden
an  der  Grenze  von  Honduras,  des  Pruizipolka,
des  Rio  Granda,  Kuringwaß,  Rama  und  des
Abflusses  des  Nicaraguasees,  sind  zwar  alle  versandet,
  können  aber  durch  billige  Baggerarbeit
leicht  zu  guten  Häfen  ausgebaut  werden.  Nordamerikanischer
  Unternehmungsgeist  hat  nunmehr
die  Gunst  der  Verhältnisse  benutzt  und  eine  von
der  United  Fruit  Co.  unabhängige  jüngere  Gesellschaft,
  die  Central  American  Growers
and  Transportation  Co.,  welche  mit  einem
Grundkapital  von  1  000  000  5  bei  einer  baren
Einzahlung  von  160  000  3  gegründet  wurde,

 

hat  die  Zukunft  des  Bananenbaus  in  Nicaragua
zu  einem  großen  Teil  in  Händen.  Daneben  ist
noch  genügend  Raum  für  andere  gleichartige
Unternehmungen.  Der  genannten  Gesellschaft
ist  es  gelungen,  für  ihre  Zwecke  durch  äußerst
günstige  Abmachungen  mit  der  Regierung  des
Staates  Nicaragua  zu  sorgen.  Sie  hat  in  dem
oben  beschriebenen  Gebiet  30  000  Acres  Land  in
Besitz  nehmen  können  und  mit  dem  Ausbau  des
diesem  vorgelagerten  Hafens  Pearl  Lagoon  sowie
mit  dem  Bau  der  Werftanlagen  und  Eisenbahnen
bereits  begonnen.  Nach  der  Fertigstellung  dieser
Anlagen  wird  Pearl  Lagoon  zweifellos  der
Hauptstapelplatz  für  die  Bananenausfuhr  des
Staates  werden  und  den  jetzigen  Ausfuhrhafen
Bluefield  weit  überflügeln.  Es  ist  auch  anzunehmen,
  daß  andere  kapitalkräftige  Unternehmungen
unter  ähnlichen  günstigen  Bedingungen  wie  die
Central  American  Growers  and  Transportation  Co.
sich  niederlassen  werden.  Die  Rentabilität  des
letztgenannten  Unternehmens  scheint  außer  Zweifel
zu  sein  und  wird  zur  Nachahmung  reizen.  Eine
Überschlagrechnung  für  eine  heute  schon  im  Betrieb
  befindliche  Bananenpflanzung  der  Gesellschaft
am  Kuringwaßfluß,  4000  Aecres  umfassend,  stellt
sich  wie  folgt:

Der  Durchschnittspreis,  der  im  Großhandel
für  Bananen  bezahlt  wird,  ist  2,05  &amp;amp;  für
100  Pfund  beziehungsweise  1,23  3  für  ein  erstklassiges
  Fruchtbündel,  0,73  3  für  ein  zweitklassiges
  und  0,65  &amp;amp;  für  drittklassiges.  Zieht
man  hiervon  eine  Risikoprämie  von  20  v.  H.  für
eventuelles  Fallen  der  Preise  ab,  so  ergeben  sich
nach  Verlauf  von  14  Monaten  nach  der  ersten
Anpflanzung  in  drei  Jahren  an  jährlichen  Einnahmen
  bei  einer  wöchentlichen  Ernte  von
20  000  Bündeln  für  416  000  Bündel  der  ersten
Ernte  371  700  3,  für  624  000  Bündel  der
zweiten  Ernte  548700  FW  und  für  1440000  Bündel
der  dritten  Ernte  920  400  &amp;amp;,  zusammen  für  die
drei  Jahre  1  840  800  Ak.  Demgegenüber  stehen
an  Ausgaben  vom  ersten  Spatenstich  bis  zur
Ablieferung  der  Frucht  in  Baltimore  für  Vermessung,
  Bearbeitung  und  Bepflanzung  des
Landes  50  &amp;amp;l  pro  Acre  =  200  000  3  für  das
erste  Jahr;  ferner  für  Instandhaltung  und
Bewirtschaftung  der  Pflanzung  im  zweiten  und
dritten  Jahr  je  10  8  pro  Acre  —  80000  8;
für  Transporte  im  ersten  Jahre  111814  8,  im
zweiten  Jahr  165  059  &amp;amp;,  im  dritten  Jahr
276  874  &amp;amp;.  Es  ergibt  sich  sonach  ein  Einnahmeüberschuß
  von  rund  1  000  000  B5  in  drei  Jahren,
wobei  Auslagen  für  Provisionen  und  sonstige
Unkosten  sowie  für  Verluste  auf  dem  Transport
schon  bei  Berechnung  der  Transportkosten  in
Abzug  gebracht  sind.  Das  sind  verlockende  Aussichten.
  Freilich  wird  man  damit  rechnen  müssen
        <pb n="90" />
        38  de□

daß  den  Reingewinn  unvorhergesehene  Naturund
  Kriegsereignisse  auch  schmälern  können.

(Aus  einem  Bericht  des  Landwirtschaftlichen  Sachverständigen
  bei  dem  Kaiserlichen  Konfulat  in  Chicagol.

Entkörnung  und  Bewegung  der  Baumwollernte  in
den  Vereinigten  Staaten  von  Kmerika.

Die  Zensusabteilung  des  Bundesamtes  für
Handel  und  Arbeit  in  Washington  hat  am  9.  November
  d.  Is.  den  vierten  diesjährigen  Bericht
über  die  Menge  der  durch  die  Entkörnungsanstalten
gegangenen  Baumwolle  der  Ernte  1908  herausgegeben.
  Nach  diesem  Berichte  sind  bis  zum
1.  November  8  199  782  Ballen  (zwei  zylindrische
gleich  einem  würfelförmigen  gerechnet)  entkörnt
worden.  In  den  drei  Vorjahren  waren  bis  dahin
nur  6  129  000,  6  906  000  und  6  458  000  Ballen
entkörnt  worden.

Die  bisherigen  Feststellungen  über  die  Betriebsergebnisse
  der  Entkörnungsanstalten  in  Verbindung
mit  der  Statistik  der  Erntebewegung  bestätigen,
was  allgemein  angenommen  worden  war,  daß
nämlich  die  Ernte  früher  zur  Reife  gekommen,
schneller  eingesammelt  und  in  die  Entkörnungsanstalten
  gebracht  worden  ist  und  leichtere  Versandgelegenheit
  gefunden  hat  als  in  den  drei  Vorjahren.
  Sichere  Schlüsse  über  die  Größe  der
Ernte  lassen  sich  aus  den  Ergebnissen  der  bisherigen
  Ermittlungen  noch  nicht  ziehen.  Die
Schätzungen  der  Ernte  gehen  nicht  unter  13  Millionen
  Ballen.  Diejenigen,  welche  die  Ernte
bisher  schon  auf  mehr  als  13  Millionen  Ballen
geschätzt  haben,  sind  geneigt,  angesichts  des  sehr
günstigen  Erntewetters,  das  auch  während  des
Novembers  angehalten  hat,  in  ihrer  Schätzung
bis  auf  13½  Millionen  hinaufzugehen.  In
Georgia,  wo  der  Ernteertrag  im  ganzen  auf
1  300  000  Ballen  geschätzt  worden  war,  sind
bereits  bis  zum  1.  November  1  384  000  durch
die  Entkörnungsanstalten  gegangen.  In  Texas
sind  bis  zu  jenem  Tage  25505  000  Ballen  entkörnt
  worden.  Man  spricht  dort  von  einer  Ernte
von  4  Millionen  Ballen.

In  den  ersten  beiden  Monaten  des  laufenden
Betriebsjahres  (September  und  Oktober)  sind  in
Sicht,  d.  h.  aus  der  Hand  des  Produzenten  heraus
gekommen  3  736  000  Ballen,  erheblich  mehr,  als
während  der  entsprechenden  Monate  in  den  drei
Vorjahren,  und  nur  26  000  Ballen  weniger  als
im  Jahre  1904  mit  der  Riesenernte.  Diese  in
Sicht  gekommene  Menge  ergibt  mit  den  am
31.  August  aus  dem  Vorjahre  verbliebenen  sichtbaren
  Vorräten  von  281  000  Ballen  ein  Angebot
auf  dem  Markte  von  4  017  000  Ballen.  Hiervon
wurden  nach  Europa  verschifft  1  798  000  Ballen

 

gegen  1  252  000  und  1  581  000  in  den  beiden
Vorjahren;  von  den  Spinnereien  in  den  Vereinigten
  Staaten  ausgenommen  wurden  914  000
Ballen  gegen  723  000  und  785  000  in  den
beiden  Vorjahren.  Es  verblieben  demnach  am
1.  November  auf  dem  Markte,  d.  h.  an  den
hauptsächlichen  Plätzen  im  Innern  und  in  den
Häfen,  1  305  000  Ballen  gegen  1  063  000  und
1  267  000  in  den  beiden  Vorjahren.

Bei  dieser  Lage  des  Marktes  für  Rohbaumwolle
  ist  es  erklärlich,  daß  der  Preis  sich  nicht
über  den  Stand  vom  Anfang  des  Monats  Oktober
  gehoben  hat,  obwohl  das  Geschäft  auf  dem
Textilmarkte  in  den  Vereinigten  Staaten  sich  bessert
und  eine  stetige,  wenn  auch  langsame  Besserung
weiterhin  erwarten  läßt.  Die  Lage  auf  dem
europäischen  Baumwollmarkte  bleibt  gedrückt  und
läßt  trotz  der  inzwischen  erfolgten  Beendigung  der
Arbeitseinstellung  in  Lancashire  noch  keine  Zeichen
der  nahenden  Besserung  erkennen.  Der  Preis
für  Lokoware  (middling)  war  am  5.  und  6.  Oktober
  in  New  Orleans  mit  8¼/  Cents  für  das
Pfund  notiert.  Er  stieg  langsam  bis  9  Cents,
auf  welchem  Stande  er  sich  bis  Ende  des  Monats
hielt,  und  steht  seit  Anfang  November  auf
81½5/16  Cents.  Die  wachsende  Anhäufung  der
Vorräte  an  den  Hafenplätzen  deutet  darauf  hin,
daß  die  Baumwolle  zu  den  notierten  Preisen  nur
schleppennd  Absatz  findet.  Die  Terminpreise  haben
sich  gegen  Oktober  in  New  Orleans  wie  in  New
Vork  um  etwa  50  Punkte  gehoben.  Der  Preis
für  Dezember  schloß  am  10.  November  in  New
Orleans  mit  8,79,  in  New  York  mit  8,89  Cents
für  das  Pfund.

Wenn  bei  dem  gegenwärtigen  Stande  der
Dinge  angenommen  werden  darf,  daß  der  Weltbedarf
  des  laufenden  Betriebsjahres  an  amerikanischer
  Baumwolle  durch  die  hereinkommende
Ernte  mehr  als  reichlich  gedeckt  werden  wird,  so
ist  doch  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  der
Vorrat  an  langstapeliger  Baumwolle  guter  Beschaffenheit
  mit  einer  Faserlänge  von  1¼  bis
1½  engl.  Zoll  (—  32  bis  38  mm)  knapp  zu
werden  beginnt.  Die  Mississippi-Niederung,  die
diese  Baumwolle  hervorbringt,  ist  nun  auch  von
dem  Baumwollschädling  (boll  weevil)  bei  seinem
Vordringen  nach  dem  Osten  hin  befallen  worden,
und  die  Pflanzer  werden,  um  die  Baumwollkultur
fortzusetzen,  genötigt  sein,  auf  die  kurzstapeligen
Sorten  zurückzugreifen,  die  wegen  ihrer  früheren
Reife  bei  früherer  Aussaat  vor  dem  Angriffe  der
Schädlinge  bewahrt  bleiben  können.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleans
vom  10.  November  1908.)
        <pb n="91" />
        39  20

Die  fKnanaskultur  auf  den  Hhawail-Inseln.

Auf  dem  Hawaii-Archipel  sind  zur  Zeit  über
3000  Acres  (à  40,5  a)  mit  Ananas  bepflanzt
und  man  rechnet  darauf,  daß  in  fünf  Jahren
wenigstens  10  000  Aeres  diese  Frucht  tragen
werden.  Die  Kultur  ist  sehr  gewinnbringend.
Große  Gebiete  geeigneten  Landes  sind  noch  verfügbar,
  und  die  Wahrscheinlichkeit  der  Überproduktion
  liegt  noch  in  weitem  Felde,  da  die
Vereinigten  Staaten  unbegrenzte  Mengen  nicht
nur  der  frischen,  sondern  auch  der  eingemachten
Frucht  aufzunehmen  vermögen.  Auf  allen  Inseln
sind  geeignete  Ländereien  vorhanden.  Gute  Berieselung,
  Schutz  vor  Winden  und  ein  Regenfall
von  40  bis  80  Zoll  im  Jahre  sind  für  die  Kultur
notwendig,  aber  die  Früchte  gedeihen  auch  bei
der  doppelten  und  dreifachen  Regenmenge.  Roter
Boden  ist  den  Pflanzen  zuträglicher  als  der
braune  und  schwarze;  die  besten  bisher  unter  die
Kultur  genommenen  Ländereien  liegen  in  Höhen
von  400  bis  1200  Fuß  über  dem  Meere.  Die
Ananaszucht  wird  als  reine  Kultur  betrieben.
Wenn  das  Land  jungfräulicher  Boden  ist,  wird
es  gepflügt,  geeggt  und  dann  mit  Wurzelsprossen
oder  Stecklingen  bepflanzt.  Drei  Arten  des
Pflanzens  sind  im  Gebrauch.  Wenn  man  beabsichtigt,
  frische  Früchte  zu  versenden,  setzt  man  die
Pflänzlinge  in  Reihen  mit  6  Fuß  Abstand,  die
Pflanzen  20  bis  24  Zoll  voneinander  entfernt,
so  daß  auf  den  Acre  ungefähr  3600  Pflanzen
kommen.  Dann  kann  man  mit  Pferden  und
Maschinen  arbeiten  und  große,  schöne  Früchte
ziehen,  die  oft  6  bis  9  Pfund  schwer  werden.
Zum  Einmachen  sind  kleinere  Früchte  mehr  erwünscht;
  dann  pflanzt  man  in  Reihen  mit  4  Fuß
Abstand  und  die  Pflanzen  2  Fuß  voneinander
entfernt,  wobei  6000  auf  den  Acre  gehen,  oder
in  Abständen  von  2  bis  2½  Fuß  nach  allen
Seiten,  wobei  der  Acre  8000  bis  10  000  Pflanzen
erhält.  Bei  der  engeren  Anpflanzung  muß  man
zur  Erleichterung  der  Ernte  Fahrwege  durchlegen.
  Wenn  die  Lage  gut  ist  und  die  Pflänzlinge
  gesund  sind,  so  kann  man  darauf  rechnen,
daß  rund  90  v.  H.  in  18  bis  24  Monaten  nach
der  Anpflanzung  Frucht  tragen.  Ein  Acre  mit
6000  Pflanzen  ergibt  bei  der  ersten  Ernte  etwa
10  Tons  Ananas;  die  zweite  oder  Schößlings-Ernte
  fällt  etwas  reichlicher  aus,  weil  viele
Pflanzen  zwei  fruchttragende  Schößlinge  hervorbringen;
  unter  besonders  günstigen  Umständen
hat  man  bei  der  zweiten  Ernte  20  Tons  vom
Acre  gewonnen.  Die  Pflege  der  Pflanzungen
besteht  im  Erhalten  des  Bodens  zwischen  den
Pflanzen  in  gutem  und  unkrautfreiem  Zustande.
Benn  die  Reihen  4  Fuß  Abstand  haben,  kann
man  in  den  ersten  12  bis  15  Monaten  die  ganze
Kultur  mit  Pferden  besorgen.  Nachdem  die

 

Pflanzen  geblüht  haben  und  Früchte  entwickeln,
breiten  sie  ihre  Blätter  derart  aus,  daß  man
Maschinen  nicht  mehr  zwischen  die  Reihen  bringen
kann,  dann  ist  Handarbeit  notwendig.  Die  Kosten
der  Ananaszucht  stellen  sich,  wenn  man  die  Pflänzlinge
  zu  mäßigen  Preisen  erhält,  auf  weniger  als
15  5,  in  einigen  Fällen  auf  weniger  als  10  s
für  die  Tonne.  In  den  Konservenfabriken  werden
20  §  bis  27  3  für  die  Tonne  bezahlt;  bei  Verschiffung
  der  Früchte  in  frischem  Zustande  nach
der  pazifischen  Küste  von  Nordamerika  oder  nach
den  östlichen  Märkten  erzielt  man  dort  Preise  bis
zu  200  und  240  K  für  die  Tonne.

Die  auf  den  Hawaii-Inseln  am  meisten  gezogene
  Ananasart  ist  die  glatte  Cayenne,  aber
auch  die  rote  spanische,  eine  kleinere  und  holzigere
  Sorte,  steht  bei  vielen  Pflanzern  in  Gunst.
An  Güte  übertrifft  die  Ananas  von  Hawait  alle
anderen  in  den  Vereinigten  Staaten  auf  den
Markt  gebrachten.  Bei  sorgsamer  Behandlung
und  Verpackung  kann  man  die  Früchte,  nach
Versuchen  der  Versuchsstation  von  Hawaii,  ohne
Schaden  auf  Entfernungen  von  5000  Meilen
versenden.

Der  Wert  der  Ananasernte  der  Hawaii-Inseln
für  1907  wird  auf  reichlich  500  000  38  geschätzt,
und  im  Jahre  1912  erwartet  man,  100000  Tonnen
oder  noch  mehr  ernten  zu  können.  Die  Haupternte
  reift  vom  Juni  bis  September,  zu  welcher
Zeit  keine  Ananas  anderswoher  nach  Amerika
auf  den  Markt  kommen.  Die  zweite  Ernte  dauert
von  November  bis  Februar.

Zehn  bis  zwölf  Konservenfabriken  sind  auf
Hawaii  bereits  im  Betriebe,  andere  sind  im  Bau
oder  werden  in  der  kommenden  Saison  in  Angriff
  genommen.  Land  zur  Ananaskultur  kann
zu  5  3  bis  20  3  für  den  Acre  gepachtet  oder  zu
75  8  bis  500  5  für  den  Acre  gekauft  werden.
Die  Nachfrage  nach  Ananaskonserven  aus  Hawali
war  bisher  stets  größer  als  das  Angebot,  und
dieses  Verhältnis  dürfte  für  geraume  Zeit  bestehen
bleiben.

(Nach  The  Philippine  Agriculturn!  Reriew.)

Gambiranbau  und  -markt  in  den  Straits  Settlements.

Gambir  ist  der  Extrakt  des  Gambirstrauches,
der  nur  wenige  Grade  südlich  und  nördlich  des
Aquators  gedeiht.  Das  Produkt  wird  aus  den
Blättern  gewonnen  und  findet  Verwendung  als
Gerbstoff  in  der  Lederindustrie  und  als  Färbstoff
in  der  Baumwoll=  und  namentlich  der  Seidenindustrie.


Gambir  wurde  lange  Jahre  nur  durch  Chinesen
angebaut,  und  durch  die  von  ihnen  bei  der  Herstellung
  des  Produktes  begangenen  Fälschungen
        <pb n="92" />
        W  40  20

find  manche  Konsumenten  dem  Produkt  entfremdet
worden.  Namentlich  in  der  Gerbindustrie  ist
man  für  gröbere  Qualitäten  zum  Gebrauch  von
Quebracho  übergegangen,  während  man  für  die
feineren  Sorten  noch  Gambir  verwendet.  Die
Fälschungen  und  Beimischungen  führten  in  den
letzten  Jahren  häufig  zu  Reklamationen  der  Verbraucher
  bei  den  Singaporer  Exporteuren,  so  daß
sich  auf  deren  Veranlassung  die  Handelskammer
verschiedentlich  an  die  Regierung  von  Johore
gewandt  hat.  Auch  in  Sarawak  sind  Schritte
zur  Verhinderung  der  Beimischungen  unternommen
  worden,  indem  die  Produzenten  gezwungen
  wurden,  allen  Gambir  vor  der  Ausfuhr
untersuchen  zu  lassen.  Alle  diese  Maßregeln  sind
indessen  nicht  geeignet,  die  Qualität  des  Gambir
zu  verbessern,  da  die  Produzenten  auf  den  Außenplätzen
  entweder  von  den  in  Singapore  ansässigen
Chinesen  finanziert  sind  oder  Vorschüsse  erhalten
und  immer  an  den  chinesischen  Zwischenhändler
liefern,  der  mit  wenigen  Ausnahmen  fälscht.

Seit  zwei  Jahren  betreiben  an  der  Ostküste
von  Sumatra  zwei  europäische  Gesellschaften
Gambirpflanzungen  im  größeren  Stil.  Der  dort
maschinell  hergestellte  Gambir  ist  ein  chemisch
reines  Produkt,  das  unter  Aufsicht  von  Europäern
zubereitet  wird.  Die  großen  Vorteile  sind  gleichmäßige
  Qualität,  chemische  Reinheit  und  gleicher
Wassergehalt.  Der  von  den  Chinesen  auf  den
Markt  gebrachte  Gambir  enthält  einen  bedeutenden
Prozentsatz  Unreinigkeiten  und  einen  hohen  und
verschiedenen  Wassergehalt.

Der  einzige  Handelsplatz  für  Gambir  find  die

 

Straitshäfen.  Zur  Zeit  sind  die  Preise  für  gewöhnlichen
  Blockgambir  sehr  schlecht.  Sie  bewegen
  sich  zwischen  7  und  8  8  pro  Pikul.  Da
auch  die  Prrise  für  Pfeffer,  der  von  den  Chinesen
meistens  gleichzeitig  mit  Gambir  gebaut  wird,
sehr  gefallen  sind,  machen  die  Pflanzer  eine
schwere  Zeit  durch.  Viele  Pflanzer  und  Zwischenhändler
  sind  dadurch  in  Zahlungsschwierigkeiten
gekommen.  Bei  den  jetzigen  Preisen  ist  der  Anbau
  für  den  Chinesen  verlustbringend;  nur  kapitalkräftige
  Leute  sind  imstande,  die  Pflanzungen
weiterzuführen.  Die  Produktion  nimmt  deshalb
von  Jahr  zu  Jahr  ab.  In  diesem  Jahre  ist
schon  ein  bedeutender  Ausfall  wahrnehmbar,  dazu
  kommt,  daß  die  Chinesen  mit  dem  Gambirstrauch
  schon  lange  Jahre  Raubbau  getrieben
haben,  indem  sie  dem  Boden  keinen  Dünger  zuführten.
  Der  Strauch  saugt  den  Boden  nach
fieben  Jahren  aus,  und  erst  nach  einer  Erholung
von  fieben  Jahren  kann  wieder  Gambir  gepflanzt
werden.  Ein  Beispiel  des  Raubbaus  bildet  das
Sultanat  Rhio  an  der  Ostküste  Sumatras,  das
früher  ein  bedeutendes  Produktionsland  war.

Nach  den  amtlichen  Statistiken  ist  die  Einfuhr
im  Jahre  1907  auf  565  228,25  Pikuls  im  Werte
von  4252  998  3  gegen  572  403  Pikuls  im  Werte
von  4  484  851  &amp;amp;  im  Jahre  1906  gefallen  und
die  Ausfuhr  auf  598  116  Pikuls  im  Werte  von
4  828  602  &amp;amp;  gegen  680  689  Pikuls  im  Werte
von  5  720  652  8.

Folgendes  sind  die  hauptsächlichsten  Einfuhrund
  Ausfuhrländer  unter  Vergleichung  mit  den
Ziffern  des  Jahres  1906.

Einfuhr.
Pikuls  8

Johrer  395  537  (—  7266⅛)  2  828  834  (—  103  054)
Rhion  55  230  (—  11  860  )  592  895  (—  140  993)
der  Niederl.  Archiblel.  47  612  (4  7  678½)  320  473  (+  20  742)
Negri  Sembilan  .  .  ....  .  ...  20  396  (—  1000)  158  030  (—  10  072)
Sumataaa  16  617  (TC  8651)  162  548  (+  54  502)
S——  „  Ü)7  14  086  (—  829)  95  169  (—  14222)
Selanooornr  ...  13  976  (—  3339)  87  046  (—  37  457)

Ausfuhr.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika.  205  324  (—  56  889)  1  504  470  (—  511  304)
Großbritanen  104  754  (+  10  921  )  805  205  (+  65  423)
Belgien  66  266  (+  6088)  501  198  (F  9449)
Frankreich.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  53  014  (—  23575)  371  155  (—  198  732)
Indische  Häfen,  (Kalkutta,  Burma,

Bombay)  ..  ......  .  ...  32  726  (+  3975)  356  741  (+  34  238)
Jaaa  .  ...  31  674  (—  3  529½)  370  371  (—  46  683)
Deutschlandd  24  458  (—  5  854  )  187  690  (—  64  587)
Rußlad  .  ...  13  224  (T  6  104  )  92  091  (X  37  160)
Italn  7  091  (—  1591)  50  865  (—  17  591)
Französisch  Indochiian  ..  5152  (T  733)  46  883  (J+W  3  888)
Osterreic  .  ....  4  413  (—  1196)  30  966  (—  33  926)
Spanesss  .  ..  3  053  (—  1  498)  21  437  (—  13242)

Der  Rest  wird  im  Osten  konsumiert.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore.)
        <pb n="93" />
        G  41  20

Mangrove-Binde  und  Extrakt  als  Gerbsftoff.

In  einem  Artikel  der  Zeitung  „Onze  West“
finden  sich,  wie  das  Kaiserliche  Konsulat  in
Paramaribo  berichtet,  über  Mangrove-Rinde  und
.Extrakt  und  deren  Zukunft  als  Gerbstoff  unter
anderem  folgende  Mitteilungen:

„Die  Mangrove  gehört  zu  der  Familie  der
Rizophoraceen  oder  Luftwurzelbäume.  Auf  den
sumpfigen  Ufern  der  verschiedenen  Inseln  und
Flüsse  des  Ost=  und  Westindischen  Archipels  wächst
der  Baum  im  UÜberfluß.  Auf  einem  Netze  von
Wurzeln,  oft  ein  Meter  über  dem  Sumpfe,  befindet
  sich  der  eigentliche  Baum.  Die  Rinde  der
Wurzeln  hat  keinen  Wert,  da  sie  wenig  oder
keinen  Lohstoff  besitzt.  Die  Rinde  des  Baumes
ist  roher  und  dunkler  als  die  der  Wurzeln  und
besitzt  den  Lohstoff.  Bei  vorsichtigem  Abnehmen
der  Rinde  findet  eine  Neubildung  statt.

Eine  Analyse  einer  Musterrinde  aus  Borneo
hat  folgendes  Resultat:  Lohstoff  25,6  v.  H.,  auflösbare
  andere  Stoffe  8,5  v.  H.,  unauflösbare
Stoffe  52,2  v.  H.,  Wasser  13,7  v.  H.

Farbe  von  ½  v.  H.  Lohstoffauflösung,  gemessen
  mit  dem  Looibond-Tintometer:  Rot  12,1,
Gelb  29,0.

Man  ersieht  hieraus,  daß  die  Rinde  genug
Lohstoff  besitzt,  um  mit  finanziellem  Erfolge  ausgeführt
  zu  werden.  Rinde  mit  weniger  Gehalt
würde  die  Transportkosten  nicht  decken.

Auf  dem  holländischen  Teile  von  Borneo  sind
jetzt  zwei  englische  Gesellschaften  beschäftigt  mit
der  Bereitung  von  einem  festen  Extrakt  aus  der
Rinde,  nämlich  die  Tannadine  Company,  errichtet
im  Jahre  1903  zu  Pontianak,  mit  einem  monatlichen
  Produktionsvermögen  von  250  Tonnen
Extrakt,  und  die  im  Jahre  1907  errichtete  Simpang
  Company  zu  Simpang  mit  einer  Produktion
von  50  Tonnen  pro  Monat.

Auf  Sumatra,  in  Indragiri,  befindet  sich  ein
deutsches  Unternehmen  der  Art.

In  Englisch-Borneo  bestehen  noch  drei  andere
Gesellschaften,  die  sich  mit  der  Mangrove-Extraktfabrikation
  beschäftigen.

Der  Handelswert  des  Extrakts  kann  auf  12  L
die  Tonne  berechnet  werden,  so  daß  die  Produktion
  der  zwei  Gesellschaften  auf  Holländisch-Borneo
  von  300  Tonnen  monatlich  einen  Wert
von  rund  500  000  Gulden  pro  Jahr  besitzt.

Der  feste  Extrakt  kommt  in  Ballen  oder  Dosen
von  50  kg  in  den  Handel;  jede  Fabrik  gibt
ihrem  Extrakt  einen  Namen,  z.  B.  Tannadine,
Tannoid,  Saraktan  usw.  Je  nach  der  Stärke
der  Rinde  gebraucht  man  4  bis  5  Tonnen  Rinde
zu  einer  Tonne  Extrakt.

Der  feste  Extrakt  wird  hauptsächlich  nach
England  verschifft.  In  den  Lohgerbereien  dort
wird  er  viel  gebraucht,  und  wegen  des  niedrigen

 

Preises  ist  er  ein  hervorragend  geschicktes  Material
zum  Gerben  von  den  billigeren  Sorten  Sohlleder.

Unter  dem  Namen  „Khaki-Cutch“  wird  er  in
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  eingeführt.
Wegen  des  hohen  Zolles  (44  f  pro  Tonne)  ist
die  Einfuhr  sehr  gering.“

Kusbeutung  einer  neuentdechten  Jutepflanze
in  Huba.

Nach  einem  amerikanischen  Konsulatsberichte
trifft  man  auf  Kuba  Vorbereitungen  zur  Ausbeutung
  einer  neuentdeckten,  wildwachsenden  Jutepflanze.
  Die  Pflanze  ist  bekannt  als  malva  und
wächst  überall  auf  der  Insel  in  solcher  Menge,
daß  man  sie  als  Unkraut  betrachtete  und  mit
aller  Anstrengung  zu  vertilgen  suchte.  Sie  wächst
ähnlich  wie  die  Sonnenblume  aber  gewöhnlich
nicht  so  hoch;  ein  Versuch,  sie  zu  kultivieren,  ist
noch  nicht  gemacht  worden.  Sie  kann  dreimal
im  Jahre  geschnitten  werden,  ohne  Rücksicht  auf
die  Witterung.  Der  Vorrat  der  wildwachsenden
Pflanze  reicht  für  verschiedene  Jahre  aus.  Zur
Verwertung  der  malva  und  zur  Herstellung  von
Zuckersäcken  aus  ihrer  Faser  war  im  Oktober
eine  Gesellschaft  in  der  Bildung  begriffen  mit
Beteiligung  verschiedener  der  bedeutendsten  Zuckerpflanzer
  und  Teilhaber  von  Dampfschiffahrtsgesellschaften
  auf  der  Insel.  In  Hapana  soll
eine  Fabrik  angelegt  werden,  deren  Textilmaschinenbedarf
  einen  Wert  von  700  000  5  erreichen
  dürfte,  und  welche  die  Insel  ausreichend
mit  Säcken  zu  versorgen  sowie  im  Weltmarkt  mit
den  Jutesackfabriken  Englands  usw.  den  Wettbewerb
  aufzunehmen  bestimmt  ist.  Die  Gesellschaftsgründung
  sollte  noch  im  Oktober  vollendet
werden,  und  man  hofft  nach  Eintreffen  der  in
Großbritannien  zu  kaufenden  Maschinen  schnell
mit  der  Herstellung  von  Säcken  beginnen  zu
können.  Die  Fabrik  soll  für  eine  Tageserzeugung
von  vorläufig  1500  Säcken  eingerichtet  werden;
später  sollen  die  Anlagen  nach  Bedarf  vergrößert

werden.
(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

Goldfunde  in  Uganda.

Über  die  Goldfunde,  die  letzthin  in  Uganda
gemacht  worden  find,  bringt  die  East  African
Standard  vom  31.  Oktober  1908  einen  sehr  vorsichtig
  gehaltenen  Bericht  des  Geologen  der  Ugandaregierung,
  Mr.  Coates.  Danach  liegt  die  Fundstelle
  im  Tale  des  Mbogo-Adzi-Flusses,  südwestlich
vom  Albert-See,  nicht  weit  von  der  Kongostaatgrenze.
  Die  bisher  an  der  Oberfläche  des  Flußbettes,
  im  Geröll,  gemachten  Funde  würden,  wie
        <pb n="94" />
        W  42  20

der  Bericht  selbst  zugibt,  eine  Ausbeutung  an  sich
nicht  lohnen,  deuten  aber  auf  bedeutende  Goldschichten
  auf  der  vom  Geröll  bedeckten  festeren
Gesteinsschicht.  Der  Bericht  hebt  die  leichte  Zugänglichkeit
  der  Fundstelle  und  den  friedlichen
Charakter  der  dortigen  Eingeborenen  hervor  —
Umstände,  die  etwaigen  Goldsuchern  ein  leichtes
Arbeiten  ermöglichen  würden.

Bemerkenswert  ist,  daß  die  Fundstelle  nicht
weit  ab  vom  Ituriflusse  und  vom  Orte  Kilo  im
Kongostaate  liegt,  wo  bereits  beträchtliche  Goldfunde
  gemacht  worden  sind.  So  hat  im  August
1908  ein  Goldtransport  aus  dem  Kilobezirk  im
Werte  von  500  000  Rupien  die  Zollstelle  von
Mombassa  passiert.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Vizekonsulats
in  Mombassa.)

Dostsendungen  nach  Lourenco  Marques.

In  einem  Zirkular  vom  31.  August  d.  Is.
hat  der  Postdirektor  der  Provinz  Mogambique
bekanntgemacht,  daß  der  Name  des  Platzes
Lourengoo  Marques  im  Postverkehr  in  Zukunft
ausschließlich  Lourengo  Marques  und  nicht  mehr
Delagoa  Bay  sein  soll  und  daß  vom  1.  September
  1909  ab  die  hiesige  Postbehörde  keine
Verantwortung  für  die  richtige  Ablieferung  von
Postsendungen  übernimmt,  die  nach  „Delagoa

Bay“  adressiert  sind.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in
Lourengo  Marqucs.)

 

Litert,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umstanden  zurückgesandt.)

Der  elfte  Band  der  „Deutschen  Kolonial=Gesetzgebung“
  (Jahrgang  1907),  herausgegeben
  von  dem  Wirklichen  Admiralitätsrat  Prof.
Dr.  Köbner  und  dem  Wirklichen  Legationsrat
Gerstmeyer,  ist  soeben  im  Verlage  der  Königlichen
  Hofbuchhandlung  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Berlin  SW.,  Kochstr.  68/71,  erschienen.  Er  ist
im  wesentlichen  nach  den  gleichen  Gesichtspunkten
wie  die  unmittelbar  voraufgegangenen  Bände  bearbeitet.
  Freilich  hat  sich  die  Zahl  der  Nummern
im  Teil  II  (Bestimmungen  für  die  afrikanischen
und  die  Südsee-Schutzgebiete)  fast  verdoppelt.
Dies  ist  indes,  wie  im  Vorwort  ausgeführt  wird,
in  der  Hauptsache  eine  Folgeerscheinung  des  Aufschwungs
  der  deutschen  Kolonialpolitik,  welcher
gegen  Ende  des  Jahres  1906  eingesetzt  hat.  Das
Streben  nach  einer  schnelleren  Erschließung  der
deutschen  Kolonien  hat  naturgemäß  eine  lebhaftere
Tätigkeit  der  zuständigen  Verwaltungsbehörden
hervorgerufen,  welche  insbesondere  in  der  Zahl

 

der  auf  das  Eisenbahn=  und  sonstige  Verkehrswesen
  bezüglichen  Verträge  usw.  zum  Ausdruck
gekommen  ist.

Aus  dem  Inhalt  sind  hervorzuheben  die  internationale
  Konvention,  betreffend  die  Behandlung
der  Spirituosen  bei  ihrer  Zulassung  in  Afrika,  die
neuen  Lieferungsvorschriften  für  die  Kolonialverwaltung,
  die  auf  die  Errichtung  des  Reichs-Kolonialamts
  bezüglichen  Allerhöchsten  Erlasse,  das
—  auch  für  die  Kaiserlichen  Schutztruppen  geltende
—  Militärhinterbliebenengesetz,  die  Verfügung  über
die  Anwendung  körperlicher  Züchtigung  als  Strafmittel
  gegen  die  Eingeborenen  Afrikas,  ferner  für
Ostafrika  die  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung
von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb  nebst  Ausführungsbestimmungen,
  für  Südwestafrika  die  Verordnung,
  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der
Landespolizei,  die  Verträge  mit  der  Woermann-Linie
  zur  Neuregelung  des  Landungswesens  in
Swakopmund  und  Lüderitzbucht  sowie  die  zur
Regelung  der  Verhältnisse  der  Eingeborenen  ergangenen
  Verordnungen  (über  Paßpflicht,  Dienstund
  Arbeitsverhältnis  usw.),  für  Kamerun  die
Verordnungen,  betreffend  die  Erhebung  einer
Wohnungssteuer  und  die  Sperrung  unruhiger
Gebiete,  für  Togo  die  Verfügung,  betreffend  die
Verlegung  der  Finanzverwaltung  in  das  Schutzgebiet,
  und  der  Runderlaß,  betreffend  die  Bestrafung
  der  Straftaten  der  Eingeborenen,  für
Neuguinea  die  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung
  einer  Jahreskopfsteuer  von  den  Eingeborenen,
für  das  Inselgebiet  die  Verfügungen,  betreffend
die  anderweite  Regelung  der  Verwaltung,  durch
welche  das  Bezirksamt  und  das  Bezirksgericht  in
Saipan  aufgehoben  worden  sind,  für  Kiautschou
die  Verordnung,  betreffend  die  Errichtung  eines
selbständigen  Obergerichts,  die  Dienstanweisung
für  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit,  die  Verordnung,
  betreffend  den  Gouvernementsrat,  die
Jagdverordnung  und  die  neue  Hafenordnung  für
Tsingtau.  '

Zum  ersten  Male  sind  in  dem  vorliegenden
Bande  auch  die  Etatsgesetze  nebst  den  zum
Gesetztext  gehörenden  Anmerkungen  wiedergegeben,
was  im  Interesse  der  Vollständigkeit  und  zur  Er—
leichterung  des  Verständnisses  der  an  die  Etats
anknüpfenden  Verwaltungsanordnungen  erwünscht
erschien.

Als  Anhang  sind  noch  einige  Bestimmungen
allgemeiner  Art,  welche  für  die  Schutzgebiete  bzw.
die  Schutztruppen  von  Bedeutung  sind,  abgedruckt,
so  u.  a.  das  Beamtenhinterbliebenengesetz,  das
Reichsbeamtengesetz  in  seiner  neuen  Fassung  und
die  Grundsätze  für  die  Anstellung  von  Militäranwärtern
  in  mittleren,  Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen
  bei  den  Reichs-,  Staats=  sowie  Kommunalbehörden.
        <pb n="95" />
        W  43  20

Der  Sammlung  ist  auch  in  diesem  Jahre  ein
nach  Schutzgebieten  und  Materien  sachlich  geordnetes
  Inhaltsverzeichnis  sowie  ein  alphabetisches
  Register  beigegeben.  Das  letztere  ist,  was
sehr  dankenswert  erscheint,  trotz  knapper  Fassung
ausführlicher  gehalten  als  in  den  Vorjahren.  Auch
sind  jetzt  im  zweiten  Teil  —  für  den  dritten  Teil
Kiautschon  war  dies  schon  früher  geschehen  —
Hinweisungen  auf  die  amtlichen  Publikationsblätter
(Anzeiger  für  Deutsch-Ostafrika,  Amtsblatt  für
Kamerun  und  Togo  usw.)  ausgenommen  worden.

 

Geh.  Leg.  Rat  z.  D.  v.  Koenig:  Handbuch  des
deutschen  Konsularwesens.  Siebente,  verbesserte
  Auflage.  Berlin  1909.  v.  Deckers
Verlag  (G.  Schenck),  Königl.  Hofbuchhandlung,
SW19,  Jerusalemerstraße  56.  Preis  für  das
zweibändige  Exemplar  18.

Die  neueste  Auflage  des  rühmlich  bekannten
Koenigschen  Handbuches  berücksfichtigt  alle  für  die
Praxis  in  Betracht  kommenden  Vorschriften,  die
bis  zum  gegenwärtigen  Augenblick  hinsichtlich  des
Konsularwesens  ergangen  sind.  Sie  übertrifft  an
Umfang  die  früheren  Auflagen  beträchtlich.  Hinzugekommen
  ist  u.  a.  ein  Abschnitt  über  die  handelspolitischen
  Beziehungen  Deutschlands,  der  sich  —
was  ihm  einen  besonderen  Wert  verleiht  —  in
der  Hauptsache  auf  amtliches  Material  stützt.
Der  die  Schiffahrtsangelegenheiten  betreffende  Teil
ist  mit  Rücksicht  auf  die  inzwischen  ergangene
Seemannsordnung  vom  2.  Juni  1902  gänzlich
umgearbeitet.  Auch  in  dem  vom  Kassen=  und
Rechnmungswesen  handelnden  Abschnitte  sind  mehrfache
  Anderungen  und  Ergänzungen  vorgenommen.
Ein  dem  Auslieferungswesen  gewidmeter  Paragraph
  füllt  eine  bisher  bestehende  Lücke  aus.
Endlich  hat  auch  die  Zahl  der  im  Anhange  abgedruckten
  Gesetze,  Verordnungen,  Bekanntmachungen
  usw.  eine  erhebliche  Vermehrung  erfahren.
  U.  a.  ist  die  bisher  nur  schwer  zugängliche
  Allgemeine  Dienstinstruktion  für  die  Konsuln,
soweit  ihre  Bestimmungen  noch  Geltung  haben,
im  Anschluß  an  das  Gesetz  über  die  Organisation
der  Bundeskonsulate  vom  8.  November  1867
mit  abgedruckt  worden.

Auch  die  vorliegende  Auflage  des  Werkes
zeichnel  sich  durch  eine  UÜbersichtlichkeit  der  Darstellung
  aus,  welche  die  Orientierung  in  dem  umfangreichen
  Rechtsstoffe  wesentlich  erleichtert.  Die

 

 

Sprache  ist  überall  einfach  und  klar.  Da  die  in
dem  Buche  behandelten  gesetzlichen  und  sonstigen
Bestimmungen  vielfach,  teils  mittelbar,  teils  unmittelbar,
  auch  für  die  Kolonien  Geltung  haben,
wird  es  auch  den  Behörden  der  letzteren  als  ein
wertvolles  Hilfsmittel  dienen  können.

 

Wislicenus,  Admiralitätsrat  und  Kapitänleutnant
  a.  D.:  Deutschlands  Seemacht  sonst
und  jetzt.  Nebst  einem  überblick  über  die
Geschichte  der  Seefahrt  aller  Völker.  Erläutert
durch  zehn  farbige  und  89  Textbilder  von
Professor  Willy  Stöwer.  Dritte,  neubearbeitete
und  stark  erweiterte  Auflage.  Leipzig  1909.
Verlag  von  Friedrich  Wilhelm  Grunow.  Preis
kartoniert  #  7,  —.

Leutwein:  „Du  weitest  Deine  Brust,  der
Blick  wird  freier.“  Kriegs=  und  Wanderfahrten
  in  Südwest.  Berlin  1909.  Deutscher
Kolonial-Verlag  (G.  Meinecke).  Preis  brosch.
¾  2,50,  geb.  M  3,650.

 

Deeken,  Oberleutnant  im  Westfälischen  Train-Bataillon
  Nr.  7:  Die  Auswanderung  nach
den  deutschen  Kolonien  unter  Berücksichtigung
  der  wirtschaftlichen  und  klimatischen
Verhältnisse.  Eine  kolonialwirtschaftliche  Studie
unter  besonderer  Zugrundelegung  amtlicher  und
halbamtlicher  Veröffentlichungen  (mit  Angaben
über  Auskunftsstellen,  Rentabilitätsberechnungen
usw.).  Berlin  1908.  Verlag  von  Wilhelm
Süsserott  (Koloniale  Abhandlungen,  Heft  2  1/22).
Preis  0,  80.

 

Pogge-Roggow:  Rund  um  Afriko  in  siebzig
Tagen.  Berlin  1908.  Verlag  von  Wilhelm
Süsserott.  Mit  Illustrationen.  Preis  0,50.

 

Dr.  Soskin:  Der  Tropenwirt.  Landwirtschaftlicher
  Kalender  für  die  Tropen.  Hilfstaschenbuch
  für  den  täglichen  Gebrauch.  Erster
Jahrgang  1909.  Unter  Mitwirkung  namhafter
Fachmänner.  Wismar  i.  M.  Hinstorffsche  Verlagsbuchhandlung.
  Preis  geb.  3.

 

Dr.  Burger:  Die  französischen  Wörter  germanischen
  Ursprungs.  2.  Auflage.  St.  Pölten
(Niederösterreich)  1909.  Sydys  Buchhandlung.  Preis
4  0,85.

Vertzehrs-Nachrichten.

Die  Postagentur  in  Nauru  (Marschall-Inseln)  ist  zur  Annahme  von  Postanweisungen  nach
Deutschland  und  zur  Abwicklung  von  Nachnahmen  auf  Postpaketen  und  Postfrachtstücken  bis  10  kg

aus  Deutschland  ermächtigt  worden.
        <pb n="96" />
        W  44  20

Pestdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Jannar  1909.

 

 

—  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

von  dort  weiter  a
Landwege  über  St

dem
opf

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  29.  Jan.  Friedrich-Wilhelms-#bensche
  Schiffe.  hafen  37  Tage
„  Simpsonhafen  40  Tagee  .  27.  Jan.  5.  Febr.
1.  Deutsch-Meuguinea.  Brindisi  (10.  Jan.  7.  Febr.  Simpsonhafen  38  Teg10
(engl.  Schtffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage
2.  Deutsch-Cstafrika.  Neyper  11.  21.  Jan.  1.  Febr.  Mombasad  16—17Tagel  9.  19.  30.  Jan.  10  2
(deutsche  Schiffe)
5  wuch  Bu#kokg.  Wuansa,  Ufum||Iarseille  10.  Jan.  Mombasa  O  17  Tage  San.  10  30
dsg  Lon,  Masaenser  Brindisi  24.  Jan.  Mombasa  O  14  Tage22.  Jan.  10  30
bahn  und  von  d  Eis  tationengl.  Schiffe)
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungcor#en
  Brindisi  17.  Jan.  Mombasa  O  18  Tage2.  Jan.  10  30
(engl.  Schiffe)
Neapel  11.  21.  Jan.  1.  Febr.  Tanga  17—19  Tage  9.  19.  30.  Jan.  10  0
rl  voch  Mur,  Amant,  2r  ursh  Schite  —
oscht.  a,  Pangani,  indi  «  ,  .Jan.  80
Anstarenge  Jagitß  (esrinols  h  24.  Jan  Tanga  16  Tage  22.  Jan.  10  00
Ne  11.  21.Jan.  1.  Febr.  Daressalam  18—20  Tage  9.  19.  30.  Jan.  10  30
(deutf  rene
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  uu1  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
(von  Zanzibar  unmtttelbar
Weele  SdeSee  mach  n
.—  dreselan  dü  Bee
(ausschl,  der  unter  a  und  d
aenannten  Postorte)  Brindisi  24.  Jan.  Daressalam  17  Tage  J22.  Jan.  1080
(enal.  Schiffe)
Brindisi  17.  Jan.  anzibar  20  Tage  15.  Jan.  10  30
(engl.  Schiffe)  7  8  g  Zweiter
unt  Gelegenheit
8.  Deutsch-Sudwestafrika.  /  Hamburg  6.  18.  27.  Jan.  Swakopmund  26  Tage  6.  26.  Jan.  6.25
a)  nach  Swakopmund  sowie  17.  Jan.K7  12
Abpapis,  Mrig.  Eppto,  Antwerpen  11.  Jon.  1.  Febr.wakopmund  21  Tage  10.  31.  Jan.  8.38
—  chab  Oaris  Hohe-  Cbeutsche  Schtffe)
—  eer  Kallel  Southampton12.  Jan.  2.  Febr.  Swakopmund  20  Tage.  Jan.  1.  Febr.  11.23
Okahandsa.  Okasise.  Okau.  eutsche  Schiffe)
Werlo.  Ddebah  arteru.  Southampton  2.  16.  23.  Jan.Swakopmund  21-22  1g.].  15.  22.Jan.  5.Febr.
5  w  6.  Febr.  11.23
Srer  iscee  Southampton  9.  30.  Jan.  Swakopmund  25  Tage  29.  Jan.  11.28
um
Ber.  Swln  Hamburg  8.  Jan.  Swakopmund  30  Tage7.  Jan.  7  12
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20—22  Tg.jeden  Freitag  11.23
Southampton2.  Jan.  2.  Febr.  Lüderitzbucht  21  Tage  11.  Jan.  1.  Febr.  11.23
b)  2  rgnrd  lss
leren  ut  CEtbrof,  Antwerpen  11.  Jan.  1.  Febr..Lüderitzbucht  22  Tage  10.  31.  Jan.  8.38
*  Sasur=  Hlksommeir  (deutsche  Schtffe)
N  Kuibis.  *  Hamburg  8.  18.  Jaon.  Lüderitzbucht  81  u.36  Tg.17.  Jan.  7  12
armbad,  Ukamas
Vamburg  6.  27.  Jan.  Lüderitzbucht  27  Tage  5.  26.  Jan.  5.25
e)  nach  Ramansdrist  Southampton  2.  16.  30.  Jau.  Capstadt  17  Tage  1.  15.  29.  Jan.  11.23
        <pb n="97" />
        W  45  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
I  Viktoria  19  u.  25  Tage
:  .  Duala  20—40  Tage
Hamburg  10.  sedes  Noats  Kribi  22—40  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
1.  Ramerun.  .1  Plantation  22—40  Tagess  24.  jed.  Mts.  712
.  Longji  22—40  Tage
25.  jedes  Monats  Campo  26—40  Tage
Viktoria  18  Tage
—s*si  enda.  Boulonnl  11.  jedes  Monats  Duela-  19  Tage
a  nolinga,  Kribi  21  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
—  r  323  (eutsche  Schse)  Plantation  21  Tage
Campo,  er  Sa  Longji  21  Tage
Ae  Liverpool  28.  Jan.  Viktoria  25—26  Tage
*#3  Duala  28  Tage
Gr.  Batanga  25-26  Tagel  a  z
tation,  Bittoria  Longji  25—26  Tage  26.  Jan.  10
Kribi  25—26  Tage
Plantation  25—26  Tage
Liverpool  7.  Jan  Duala  28  Tage
Viktoria  25—26  Tage
Longji  25—26  Tage  "  -
Kribi  25—26  Tage  ö.  Jan.  108
Plantation  25—26  Tage
Gr.  Batanga  25-26  Tage
OHamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  27—41  Tage  24.  jed.  Mts.  712
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
b)  nach  Rio  del  Rty  von  dort  wetter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  7.  28.  Jan.  Rio  del  Rey  25—26  Tage  5.  26.  Jan.  1045
e)  nach  dem  Tschadsee=  Gebiet  Liverpooll  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage,
(Garna,  Kufseri)  von  dort  weiter  Über
Lokodfa—hola
d)  nach  Offidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19—26  Tage#  jeden  Donnerstag  104
von  dort  weiter  über  Obo
(am  Croßfluß)  bis  Offidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  7.  28.  Jan.  Matadi  19—20  Tage  6.  27.  Jan.  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeauxkx
  k26.  jedes  Monats)ab  s  le  und,  28.  jed.  Mts.  1046
dem  Kong,  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu
Brindisi  7.  Febr.  Jap  48  Tage
5.  den  Narolinen,  DPalan-  Ponape  51  Tage
Inseln.  Merianen  aus-  Neavel  Saipan  43  Tage
liehüch  Snan.')  benscheee)  15.  Jan.  Lalau  30  Tage  13.  27t.  Jan.  5.  Febr.
Angaur  36  Tage  103
½6  Jap  39  Tage  —
*)  Sendungen  nach  Huam  wer.  Neapel  29.  Jan.  Jap  33  Tage
den  ür#r  San  Francisco  weinsche  Schiffe)
nur  für  Sendungen  nach  Jap.  Brindis  10.J  Jap  46  7  8.J  10  5
nur  für  Sendungen  na  ,  rindisi  .Jan.  a  Tage  .  Jan.  1080
Galan.  Angaur.  ch  dap  (engl.  Schiffe)  p  s

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

“—
des  7.

J  en- 



Neapel  15.  29.  Jan.
(emische  Schiffe)
Brindi  jeden  Sonnt
(engl.  W  as
Marseille  3.  17.  31.  Jan.
(kranz.  )
Liverpool  15.  Jan.
Marseille  8.  22.  Jan.  5.  Febr.
(engl.  e)

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  87  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

 

13.  27.  Jan.  1080
jeden  Freitag  1080
1.  15.  29.  Jan.  1020

14.  Jan.  8.88
6.  20.  Jan.  Z.  Febr.  100.
        <pb n="98" />
        W  46

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
(  Ve  el  17.  Jan.  Jaluit  etwa  54  Tage  15.  Jan.  1030
engl.  e
7.  Marshall-Inseln.  Neapel  15.  Jan.  Jaluit  57  Tage  13.  Jan.  108
(deutsche  Schiffe)  Nauru  66  Tage
8.  5a  Queenstomon  8.  31.  Jan.  Apia  31  Tage  1.  29.  Jan.  11.23
vames.  Nachversand  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  14.25.  jedes  Monats  Lome  22—27  Tage  13.  24.  31.  Jan.  7  12
1.  Febr.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Rotterdam  5.  u.  18.  jed.  Mts.Lome  21—23  Tage  4.  u.  17.  jed.  Mts.  92
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M],,jedes  Monats,  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
9.  Loge.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  1017
von  dort  weiter  dem
#  Landwege  in  4—5  Tagen
f  Hamburg  2.  Jan.  3.  Febr.  Lome  39  Tage  1.  Jan.  2.  Febr.  712
Notterdoam  6.  Jan.  Lome  35  Tage  5.  Jan.  925

 

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  #  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  .  in  Berlin  am
I
ven-Ueuutuea.N1....8.18«.81..  ,  ;
ch-Neug  e  Jan  Mür  den  Neapel.  .  .  .  18.  Jan.  24.  Febr.
Neapel.  .  ..  7*.  15*.  Jan.  5.  Febr.
Deutsch-Estafribna  Brindisi  8.  Jan.  5  -  —---««·
Marseille.  ..  16.  jed.  Mts.  Neapell  13“.  27.  Jan.  10“.  Febr.
J  Brindisi  .  .  .  9.  23.  Jan.
ille.  .  .  7.  21.  Jan.
Ddeutsch  ·  Sdwestafrika  Varseill  «-Southampton
  15*.  Jan.  5".  Febr.  Porpoorl.  Rb.  Vancouv.  4.  25.  Jan.
nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton  3.  L  24.  831.  Jan.  Kiautschon  SlemeutbBn)  über  San  Francisco
Hamburg  19“.  jed.  Mts.  Le  Havre  oder9.  16.  22.  25.  30.  Jan.
sadl.  Teil  des  Schutzgzeb.  Southampton  15“.  Jan.  5“.  Febr.  Queenstown
Southampton  3.  10.  24.  31.  Jan.  Sibir.  Eisen-  u  jeden  Dienstag  und
—  —  —  bahn  Sonntag
Hamburg  18“.  19°.  jed.  Mts.  —
NKamernn  Southampton  30“.  jedes  Monats  #W#mout,.  üb.  Vancouv.  1.  29.  Jan.
Plymouth  .  2.  16.  30.  Jan.  Samogn  oder  Haore  über  San  Francisco
den  Narelinen,  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Mariane  Neapel  ..  13“.  Jan.  10“.  Febr.  i  Hamburg  18“.  19“.  21“.  jedes  Monats
DPalan-Juseln  Southampton  30.  jedes  Monats

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="99" />
        Schiftsbewegungen.

W  47  20

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

 

 

 

 

 

S.  M.  S.  „Bussard“  Lourengo  Marquez  6/11.  —  10/11.  Port  Elisabeth  14/11.  —  16/11.
Kapstadt.
S.  M.  S.  „Condor“  5/11.  Jap.
S.  M.  S.  „Panther“  17/9.  Duala  5/12.  —  6/12.  Libreville  8/12.  —  Cap  Lopez.
S.  M.  S.  „Planet“  6/7.  Simpsonhafen.
S.  M.  S.  „Seeadler“  4/11.  Daressalam  11/11.  —  12/11.  Mansabucht  26/11.  —  27/11.  Daressalam
  30/11.  —  30/11.  Zanzibar  7/12.  —  7/12.  Daressalam.
S.  M.  S.  „Sperber“  30/10.  Duala.
Schiffsbewegungen  der  BWoermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten  6
Postdampfer  von  l  nach  bis  28.  Dezember  1908.
1
„Adolph  Woermann“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  27.  Dezember  in  Marseille.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  27.  Dezember  Dover  passiert.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  26.  Dezember  ab  Lome.
„Arnold  Amsinck“  Kilwa  1  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Srwakopmund  am  21.  Dezember  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  I  Hamburg  am  20.  Dezember  in  Accra.
„Eleonore  Woermann“  Duala  #  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  s  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Frieda  Woermann“.  Kotonou  «  Hamburg  am  24.  Dezember  in  Lome.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  *"  Hamburg  am  26.  Dezember  ab  Swakopmund.
„Hans  Woermann“.  Gabun  Hamburg  am  27.  Dezember  in  Lome.
„Henuriette  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  22.  Dezember  in  Victoria.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  23.  Dezember  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  «  Lüderitzbucht  am  25.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  26.  Dezember  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  16.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  «  Swakopmund  am  20.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  s  Assinie  am  24.  Dezember  in  Rotterdam.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  «  Duala  am  25.  Dezember  in  Lome.
„Marie  Woermann“  Assinie  T  Hamburg  am  21.  Dezember  ab  Sierra  Leone.
„Martha  Woermann“  Calabar  1  Hamburg  am  27.  Dezember  in  Lagos.
.„Max  Brock“.  Mossamedes  1  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Libreville.
„Otto  Woermann“.  Hamburg  "%  Assinie  am  13.  Dezember  in  Dakar.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  .  Accra  am  20.  Dezember  in  Lome.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  1  Burutu  am  23.  Dezember  Dover  passiert.
i

„Edea“  **
„Kamerun“

„Otapnik
„Swakopmund“.
„Togo"
„Windhuk“

 

 

 

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.

Calabar
Gabun
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Mossamedes

Hamburg

|

Hamburg
Hamburg
Kotonou
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Durban

 

am  25.  Dezember  in  Hamburg.

am  24.  Dezember  in  Hamburg.

am  17.  Dezember  ab  Las  Palmas.
am  19.  Dezember  ab  Swakopmund.
am  26.  Dezember  in  Swakopmund.
am  16.  Dezember  in  Hamburg.

am  26.  Dezember  in  Port  Said.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

Hamburg
Rio  Nunez
Hamburg
Hamburg
Mossamedes
Lüderitzbucht
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg

Hamburg

 

Accra
Hamburg
Rio  Nunez
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Mossamedes
Rio  Nunez
Mossamedes

 

am  11.  Dezember  ab  Rotterdam
am  27.  Dezember  ab  Teneriffe.
am  14.  Dezember  ab  Dakar.

am  21.  Dezember  in  Lüderitzbucht.
z.  Zt.  in  Hamburg.

am  19.  Dezember  in  Libreville.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  18.  Dezember  in  Sao  Thomé.
am  24.  Dezember  in  Antwerpen.
am  20.  Dezember  Dover  passiert.
        <pb n="100" />
        SE  48

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Rolonialksontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.
Telephon-  Amt  I1e  9229  und  9224.  Telegramm-Adressei  ———

23.  Dezember  1906.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4  6  vor-  e  —
Grün-  Kapital  sch  Ges  letzte  ltte  3  Nachfrage  Angebot
.  -  «  .
jahr  %  1  jahr  dende  dende  #  s  5%  5%
-  1  #  1
1907  1  850  000  1.  10."  —  10  Afrikanische  Kompagnie  Ul...  —  85
1906  2  000  OC0!0d  1.  11  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  —  #  75
1905  750  000  1.  4.  8  15  Bremern  N  Handelsgesellscaft  vorm.  4
F  o  Co.,  A.-  .  —
1905  1200  000  1.  4.  ·0  0KCentralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  50
1905  600  OOd0  1.  1.  5  5  LCentralafrikanische  Seengesellschaft  —  100
1890  1600  000  1.  1.22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-Compagnie  –  270
1891  2  600  O0O00  1.  10.  7  7  „„Chocold  Plantagen-Gesellschat.  91  94
1905  220  000  1.  1.  18  20  Debundscha-Pflanzung  ....  130  —
1900  418  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  92  —
4878  27560  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
der  Südsee-Inseln  191  196
1885  2  000  O00  .  4  —  Colonial-Gesellsch.  für  Zudwest  Afrila  372  382
1907  2600000  11.  1.,  —  0  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschat..  —  60
1902  1000  000  1.  1.  0  0  J  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  —  75
1908  4  500  O0U.  5  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-  Ges.  205  215
1902  1  000  00  b5.  2  3  Deutsche  Togogesellschaft  M  —  70
1885  3  721  000  1.  1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Stamm--Ant.  96  100
3  000  000  5  5  do  Vorzugs-Anteile  97  101
1886  400  O000  1.  1.  0  ·0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  “  —  M  20
—  —  do  orz.-Aktien  —  4225.—
100811496  000  1.%%  ½  „  Deutsch-Osofrikanische  3½%  Schuldverschreibungen
  (vom  Reich  sichergestell)  91  92
1897  2250  000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesenscheft  —  100
1899  4  000  6000  1.  1.  5  Bl  Gesellschaft  Nordwestkamerun  .  3  —  A  20.  —
do  Lit.  B.  —  .K  10.—.
1898  4#½  1.  .110  0  Gesellschaft  Südkamerun.  .  Bt  Z  50  85
10  0  do  .  it.  B.  —
1889  2  000  O00)  1.  10.  ·0  0  Guahuala  Plantagen-  Gesellschaft  12  —
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  –  40
1889  3  000  000  1.  10.  0  0  6  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  30
1887  1200  O000  1.  1115  20  Jaluit-Gesellschaft.  geteilte  Aktien  149  158
"  z  Genußscheine  1400.  1425,—
1904  1  000  000  1.  11  0  ie  Bergwerks-Aktiengesellschaftt  —  .
1906  8  000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  .  —  7
1908  1  000  000  1.  11—  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A..S.  835  si-1899
  1  100  O00  1.  7,  O  5  |Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  885  —
1885  6  000  000  1.  4.,  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteilel  95  100
1  0  Stamm-Unteile  20  —
1906  1200000  1.  1.  —  —  Ostafrika-Kompagnie  ..  —  80
19044t121000  000  1.  118  3  Ostafrikanische  nser  Anteile
"  "(vom  Deutschen  Reiche  mit  8%  Zins  und
:i.  120%  Rückzahlung  garantiert)  #i103  104
19000  20  000  000  /1.  4.  0  9DOtavi-Minen=  und  Eisenbangeseuschaft  172  176
19020  125000|1.  110  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  10¼  —
1897  2  000  O000  11.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  86
1895  1  500  000  „1.  1.  ·0  0  Rheinische  Handeilammagengesellchaft.  —  40
1908  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  50  –—
1905  2000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  —  70
1897  500  000  1.  1,  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  72  —
1900|8  500  000  1.  711  0  South  African  Territeries  6  ahh  aül#r  #fd
189270  2  000  000  1.  7.  .*  0  South  West  Africa  Co.  22  h  22  Ssh  6d
1893  869  100.  4.  '  0  #  Usambara-  Laffeebangesenschaft  Stamm#-Anteile  27  zafr  32  zefr.
142  200  0  0  Vorzugs-Anteile  50  zsfr  —
1897  1  500  000.  1.  ·  6  Westafritanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi
1  Stamm-Anteile  92  —
600  000  6  25,6  Eaian  s  Anteil  98  103
1897  4500  000  1.  1.  0  0  Westafrilanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
3  Ausammengelegte  St  gatten  50  100
11—  8  orz.-Aktien  —
1895  1  800  00  H.  1.0  Gestdeutsche  eneen,  und  sientnencchelscf
Düsseldorf  —  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

VBeramwortlicher  Nedakteur  für  den  urchtamtliichen  Teil:  Ostar  Biesentda!,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  8W###  Kochstraße  6#6—71.
Ausgegeden  am  81.  Dezember  1908.
        <pb n="101" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs=  Kolonialamt.

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Januar  1909.  llummer  2.

Diese  Zeirschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derfelben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckiiman.  Der  virrtrlsährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  S  nd  durch  die  Vertagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  deusscstand  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös.  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts  in
Omaruru.  Vom  30.  November  1908  S.  49.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die
Hafenordnung  im  Hafenbezirk  von  Swakopmund.  Vom  7.  Oktober  1908  S.  50.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Ergänzung  der  Hafenordnung  von  Daressalam.  Vom  18.  November  1908  S.  53.  —
Personalien  S.  53.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  deutsch-portugiesische  Grenzregulierung  zwischen  dem  unteren
Rowuma  und  Kap  Delgado  (mit  Karte)  S.  56.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von
Deutsch-O  stafrika  im  Monat  Oktober  1908  S.  59.  —  Der  Verkehr  der  Usambara-Eisenbahn  in  der  ersten  HLälfte  des
Rechnungsjahres  1908  S.  59.

Togo:  Die  Verkehrsergebnisse  der  Togobahnen  (nebst  Landebrücke  von  Lome)  in  den  ersten  sieben  Monaten  des
Nechnungsjahres  1908  S.  60.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Oktober
1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  61.

Namerun:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Monat  Mai  1908  fällig  gewordenen
  Zollbeträge  S.  61.

Deutsch-Südwestafrika:  Der  Distrikt  Okahandja  1907/08  S.  61.  —  Der  Bezirk  Grootfontein  1907/08  S.  63.
—  Aier  Bilder  von  der  Südbahn.  —  Untersuchung  der  MWeidepflanzen  Deutsch-Südwestafrikas  S.  64.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Sisalhanf  aus  Deutsch-Ostafrika  S.  66.  —  Erdnußausfuhr  aus
Togo  S.  65.  —  Ostafrikanische  Gesellschaft  „Südküste“  S.  66.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  68.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Bergbaubetrieb  in  Süd-Rhodesia  S.  69.  —  Beküämpfung
  von  Viehseuchen  in  Britisch-Südafrika  S.  69.  —  Der  Bergbau  Neuseelands  S.  70.  —  Das  Forstwesen  in
Neusüdwales  S.  70.  —  Beendigung  des  Tabakkrieges  in  Kentucky  S.  70.  —  nakao=  und  Gummimarkt  auf  Ceylon
S.  71.  —  Kautschukkultur  in  Britisch-Malaya  S.  71.  —  RKünstliche  Bewässerung  im  Baumwolldistrikte  Meriko  S.  72.—
Baumwollernte  in  Buchara  S.  73.  —  Handel  der  Regentschaft  Tunis  im  Jahre  1907  S.  73.  —  Handel  Abessiniens
über  Britisch-Somaliland  S.  74.  —  Erhebung  einer  Zuschlagsabgabe  bei  der  Ausfuhr  von  Olivenöl  S.  75.  —
Anderung  der  Vorschriften  über  die  Zollerhebung  und  geplante  Anderung  des  golltarifs  in  Abessinien  S.  75.  —  Vorschriften
  für  die  Behandlung  der  Handlungsreisenden  und  ihrer  Muster  im  Swasiland  S.  75.  —  Aukhebung  der
Fleischzolle,  Zollnachlaß  für  gewisse  Waren  und  Zollfreiheit  für  Erzeugnisse  von  Mozambique  im  Swasiland  S.  75.  —
Erlaubnisscheine  für  die  Einfuhr  berauschender  Getränke  in  die  Oranjeflußkolonie  S.  76.  —  Beschränkung  der  Einfuhr
von  Bienen,  Honig  und  Wachs  in  die  Rapkolonie  S.  76.

Vermischtes:  Die  Bevölkerung  der  Kapkolonie  S.  76.  —  Kaivorschriften  der  britischen  Kolonie  Fidschi  S.  78.  —
Literatur-Verzeichnis  S.  78.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  79.  —  Schiffsbewegungen  S.  82.  —  Kurse
deutscher  Kolonialwerte  S.  84.

Amtlicher  Teil  sp

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichs-RKolonialamts,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts
in  Omaruru.
Vom  30.  November  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  §  1  Nr.  7
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee,  vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  S.  1)  wird  bestimmt:

1.  Im  Schutzgebiete  Deutsch-Südwestafrika  wird  von  den  Dienstbereichen  der  Bezirksgerichte
  Windhuk  und  Swakopmund  der  Gerichtsbezirk  Omaruru  abgetrennt.
Dieser  umfaßt  das  Gebiet  der  Bezirksämter  Waterberg,  Grootfontein,  Outjo

#  Der  heutigen  Nummer  liegt  das  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  herausgegebene
Kolonial-Haubels-Adreßbuch  für  1509  bei.
        <pb n="102" />
        M  50  20

und  des  Distriktsamts  Omaruru.  Die  Grenzen  des  Gerichtsbezirks  fallen  überall
mit  den  Grenzen  der  genannten  Verwaltungsbezirke  zusammen.

Außerdem  werden  auch  die  nördlich  von  den  Bezirken  Outjo  und  Grootfontein
gelegenen  noch  nicht  in  Verwaltung  genommenen  Gebietsteile  des  südwestafrikanischen
Schutzgebiets  dem  Gerichtsbezirk  Omaruru  zugelegt.

Der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  diesem  Bezirk  ermächtigte  Beamte
erhält  seinen  Amtssitz  in  Omaruru.

2.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Januar  1909  in  Kraft.
Berlin,  den  30.  November  1908.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Hafenordnung
im  Hafenbe  zirk  von  Swakhopmund.

Vom  7.  Oktober  1908.

Auf  Grund  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  unter  Aufhebung  der  Hafenordnung  für  den  Hafen
von  Swakopmund  vom  12.  April  1904  (Kol.  Bl.  S.  343)  verordnet,  was  folgt:

Hafenbezirk  und  Hafenbehörde.

§  1.  Die  allgemeine  Aufsicht  und  die  Hafenpolizei  im  Hafenbezirk  von  Swakopmund  wird
durch  das  Hafenamt  daselbst  ausgeübt.

§  2.  Der  Hafenbezirk  umfaßt:

1.  Die  Reede  von  der  Swakopmündung  bis  zum  Steinbruch  des  Hafenamtes  in  drei
Seemeilen  Breite,  und
2.  das  Gelände,  welches  begrenzt  wird:
a)  nordwärts  durch  die  Werftstraße,
b)  ostwärts  durch  den  Nordstrand,  die  Straße  am  Zoll  und  den  Südstrand  bis
zur  Landungsbrücke  einschließlich,
c)  südwärts  durch  die  Landungsbrücke  und  den  Zollzaun.

*  3.  Den  Anordnungen  des  Hafenamtes  und  seiner  Beamten  ist  im  Rahmen  der  in  §  1
festgelegten  Befugnisse  innerhalb  des  Hafenbezirkes  sofort  und  ohne  Rücksicht  auf  den  Erfolg  einer
etwaigen  Beschwerde  unweigerlich  Folge  zu  leisten.  Gegen  die  Anordnungen  und  Entscheidungen
des  Hafenamtes  kann  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  Beschwerde  geführt  werden.

Bestimmungen  für  ankommende  und  abgeheende  Schiffe.

§*  4.  Der  Führer  eines  einlanfenden  Schiffes  hat  den  Anordnungen  des  Hafenmeisters
oder  dessen  Stellvertreters  bei  Anweisung  des  Ankerplatzes  Folge  zu  leisten  und  ist  jederzeit  verpflichtet,
  auf  Verlangen  des  Hafenmeisters  oder  dessen  Stellvertreters  den  Liegeplatz  auf  der  Reede
zu  verändern.

§  5.  Das  Verlassen  des  Liegeplatzes  ohne  Erlaubnis  des  Hafenamtes  ist  verboten.  Ausgenommen
  hiervon  sind  Notfälle,  in  denen  jedoch  dem  Hafenamt  sobald  als  möglich  Meldung  zu
erstatten  ist.

§  6.  Der  Jührer  eines  jeden  Kauffahrteischiffes,  welches  auf  der  Reede  ankommt,  muß
auf  Verlangen  dem  Hafenmeister  bzw.  dem  beauftragten  Beamten  des  Hafenamtes  die  Schiffspapiere
und  die  Passagierliste  zur  Einsichtnahme  vorlegen.

§  7.  Der  Schiffsführer  hat  die  Ankunft  seines  Schiffes  innerhalb  24  Stunden,  falls
gelandet  werden  kann,  jedenfalls  aber  vor  Anbruch  der  Ladung  auf  dem  Hafenamte  anzuzeigen  und
hierbei  eine  Liste  der  ankommenden  Passagiere  mit  Angabe  des  Namens,  des  Standes  oder  Gewerbes
und  des  Geschlechtes  daselbst  abzugeben.

Die  Abfahrt  ist  mindestens  zwei  Stunden  vorher  beim  Hafenamt  zu  melden.
        <pb n="103" />
        W  51  20

Ferner  ist  eine  Schiffsurkunde  vorzulegen,  aus  welcher  der  Name  der  Reederei  und  des
Schiffsführers  sowie  der  Name,  das  Unterscheidungssignal,  der  Heimatshafen  und  der  Netto-Raumgehalt
  in  Tonnen  oder  die  Tragfähigkeit  des  Schiffes  ersichtlich  sind.  Bei  Schiffen,  die  nur  Post
und  Passagiere  landen,  genügt  es,  wenn  diese  Angaben  dem  an  Bord  erscheinenden  Beamten  des
Hafenamtes  erstattet  werden.

&amp;amp;  8.  Die  Schiffsurkunde  wird  zurückgegeben,  nachdem  aus  ihr  die  nötigen  Eintragungen
in  das  Schiffsregister  gemacht  wurden.

§*  9.  Dem  Hafenmeister  bzw.  dem  beauftragten  Beamten  des  Hafenamtes  ist  jederzeit  das
Betreten  eines  Schiffes  sowie  Einsichtnahme  in  die  Schiffspapiere  zu  gestatten.

§*  10.  Die  zollamtlichen  Befugnisse  sowie  die  Bestimmungen  über  die  zollamtliche  Behandlung
  der  auf  dem  Seewege  ankommenden  und  abgehenden  Dampfer  sind  in  der  Zollverordnung
vom  31.  Januar  1903  enthalten.

§  11.  Befinden  sich  explosive  oder  feuergefährliche  Stoffe  an  Bord,  so  ist  dem  Hafenamt
sofort  nach  der  Ankunft  des  Schiffes  davon  Kenntnis  zu  geben.

§  12.  Die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  die  Reede  anlaufenden  Schiffe  regelt  sich
nach  den  darüber  erlassenen  Vorschriften.

§  13.  Beim  Ein=  und  Auslaufen  des  Schiffes  ist  am  Tage  die  Nationalflagge  zu  setzen.

§  14.  Mit  dem  Löschen  oder  Laden  von  Gütern  von  oder  an  Bord  darf  erst  nach  Erteilung
  der  Verkehrserlaubnis  begonnen  werden.  Ausgenommen  hiervon  ist  die  Beförderung  der  Post.

Die  Verkehrserlaubnis  für  die  Beförderung  von  Passagieren  von  Bord  wird  nach  Durchführung
  der  Einwanderungskontrolle  von  dem  an  Bord  befindlichen  Hafenbeamten  des  Bezirksamts
  erteilt.

§*  15.  Die  Personen=  und  Güterbeförderung  zwischen  Schiff  und  Land  ist,  soweit  in  dieser
Verordnung  nicht  Ausnahmen  zugelassen  werden,  nur  unter  Benutzung  der  fiskalischen  Landungsanlagen
  und  an  der  alten  Landungsstelle  gestattet.

§  16.  Für  den  Fall,  daß  mehrere  Schiffe,  seien  es  Dampfer  oder  Segelschiffe  oder  beide
Arten,  auf  der  Reede  liegen  oder  geladen  oder  gelöscht  werden  müssen,  wird  die  Reihenfolge,  in  der
dies  geschehen  soll,  gemäß  der  Betriebsordnung  zum  Vertrage,  betreffend  das  Landungswesen  in
10.  Juli-  1907  geregelt
10.  August  "

§  17.  Das  Hafenamt  ist  befugt,  im  Einvernehmen  mit  dem  Zollamt  die  Personen=  und
Güterbeförderung  zwischen  Schiff  und  Land  ohne  Benutzung  der  fiskalischen  Landungsanlagen
zuzulassen.

§  18.  Nach  Ankunft  der  Postdampfer  auf  der  Reede  von  Swakopmund  ist  die  Brief=  und
Paketpost,  sofern  die  Landungsverhältnisse  dies  gestatten,  sofort  zu  landen,  und  zwar  vor  den  Passagieren,
  deren  Gepäck  und  Güter  irgendwelcher  Art.

Falls  die  Raumverhältnisse  es  zulassen  und  eine  Verzögerung  in  der  Beförderung  der  Post
nicht  eintritt,  können  mit  besonderer  Genehmigung  des  Hafenamtes  und  des  Zollamtes  auf  dem
Schleppdampfer,  welcher  die  Post  befördert,  Passagiere  und  Passagiergepäck  mit  an  Land  gebracht  werden.

§  19.  Das  Hafenamt  kann  genehmigen  oder  verlangen,  daß  deutsche  Reichspostdampfer
bei  der  Personen=  und  Güterbeförderung  zwischen  Land  und  Schiff  allen  übrigen  auf  der  Reede
liegenden  Schiffen  vorangehen.  .

§*  20.  Zur  Landung  oder  Verschiffung  von  Schießpulver  und  Explosivstoffen  an  den
fiskalischen  Landungsanlagen  ist  mindestens  eine  Stunde  vor  Vornahme  der  Landung  oder  Verschiffung
die  Genehmigung  des  Hafenamtes  einzuholen,  welches  die  notwendig  erscheinenden  Sicherheitsmaßregeln
  auf  Kosten  des  Antragstellers  zu  treffen  hat.

Beschädigungen,  welche  durch  solche  Stoffe  entstehen,  werden  auf  Kosten  des  Antragstellers
beseitigt.

§*  21.  Für  die  auf  dem  Seewege  in  Swakopmund  ankommenden  und  abgehenden  Personen
und  Güter  sind  Hafengebühren  nach  dem  jeweilig  geltenden  Tarife  und  auch  dann  zu  entrichten,
wenn  die  Landung  oder  Einschiffung  außerhalb  der  fiskalischen  Landungsanlagen  erfolgt.

Soweit  der  Landungsunternehmer  an  der  Beförderung  mitwirkt,  sind  die  Hafenabgaben  an
diesen  zu  entrichten.

§*  22.  Werden  die  fiskalischen  Landungsanlagen  zur  Benutzung  bei  der  Personen=  und
Güterbeförderung  zwischen  Schiff  und  Land  einem  Unternehmer  überlassen,  so  ist  dieser  verpflichtet,
dus  Beförderungsgeschäft  gemäß  den  Bestimmungen  der  Betriebsordnung  zum  Vertrage,  betreffend
das  Landungswesen  in  Swakopmund,  vom  10.  Juli/10.  August  1907  auszuführen.

Swakopmund,  vom

2
        <pb n="104" />
        52  20

§*  23.  Beschwerden  über  den  Geschäftsbetrieb  des  Unternehmers  sind  an  das  Hafenamt
zu  richten.

Bestimmungen  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  innerhalb  des  Hafenbezirks
und  auf  der  Reede.

a.  Bestimmungen  für  den  Verkehr  an  Land.

§  24.  Es  ist  nicht  gestattet,  an  dem  Strande  oder  auf  dem  Vorlande  innerhalb  des
Hafenbezirks  Steine,  Abfälle,  Müll,  Fäkalien  und  dergleichen  abzuladen.

Jedermann  ist  gehalten,  Gegenstände,  welche  ihm  gehören,  oder  welche  seiner  Obhut
anvertraut  sind,  zu  entfernen,  sobald  dies  das  Hafenamt  fordert.

Erfolgt  die  Entfernung  nicht  auf  erhaltene  Aufforderung,  so  kann  sie  auf  Kosten  des
Besitzers  durch  das  Hafenamt  bewirkt  werden.

§&amp;amp;  25.  Güter  und  sonstige  Gegenstände  dürfen  im  Hafenbezirk  nur  an  den  bestimmungsmäßigen
  Lagerplätzen  im  Zollgebiet  gelagert  werden.  An  anderen  Stellen  ist  die  Lagerung  nur
nach  besonderer  Genehmigung  des  Hafenamtes  im  Einvernehmen  mit  der  Zollbehörde  gestattet.

§*  26.  Der  Achsdruck  der  auf  den  Hafengleisen  zu  befördernden  Güterwagen  darf  nicht
mehr  als  fünf  Tonnen  betragen.

§  27.  Es  ist  untersagt,  innerhalb  des  Hafenbezirks  mit  geladenen  Schußwaffen  zu  gehen,
auch  dürfen  solche  weder  innerhalb  des  Hafenbezirks,  noch  auf  der  Reede  abgefeuert  werden.

§*  28.  Das  Fischen  ist  an  den  Landungsanlagen  untersagt  und  außerhalb  dieser  im
Bereiche  des  Hafenbezirks  nur  mit  Erlaubnis  des  Hafenamtes  gestattet.

§*  29.  Bei  der  Benutzung  der  fiskalischen  Gleise  anläßlich  der  Güterabfuhr  ist  den  Kutschern
das  übermäßig  schnelle  Fahren  auf  den  Gleisen  untersagt.

Die  Pferde  oder  Maultiere  dürfen  nicht  ohne  Aufsicht  gelassen  werden,  auch  ist  das  Anbinden
derselben  an  Laternenpfähle,  Schuppen  und  dergleichen  nicht  gestattet.

§*  30.  Die  Schiffsführer  oder  Eigentümer  von  Schiffen  sowie  der  Landungsunternehmer
sind  für  alle  Schäden,  die  an  den  fiskalischen  Landungsanlagen  und  Hebewerkzeugen  durch  ihr
Verschulden  entstehen,  verantwortlich  und  zum  Schadenersatz  verpflichtet.

Das  Festmachen  von  Fahrzeugen  längs  der  Brücke  und  Kaimauer  an  anderen  als  den
hierfür  vorgesehenen  Stellen  und  Vorrichtungen  ist  verboten.  Weigert  sich  der  Führer  eines  entgegen
dieser  Bestimmung  festgemachten  Fahrzeuges,  den  Liegeplatz  zu  verlassen,  so  ist  das  Hafenamt  befugt,
die  Entfernung  des  Fahrzeuges  auf  Kosten  und  Gefahr  des  Eigentümers  zu  veranlassen.

§*  31.  Das  Anlegen  der  Schlepper  und  sonstiger  Fahrzeuge  an  den  Hafenanlagen  hat
mit  tunlichster  Vorsicht  zu  geschehen.  Das  Anlegen  schwerer  Leichter  an  der  Landungsbrücke  ist  nur
bei  ruhiger  See  gestattet.

b.  Bestimmungen  für  den  Verkehr  auf  der  Reede.

§  32.  Die  Schiffe  auf  der  Reede  müssen  mit  einer  Sturmleiter  oder  Fallreeptreppe  versehen
  sein,  mittels  welcher  das  Schiff  jederzeit  bestiegen  werden  kann.

§  33.  Ohne  Erlaubnis  des  Schiffers  oder  seines  Stellvertreters  ist  ein  Betreten  des
Schiffes  für  jeden  gesetzlich  nicht  dazu  Befugten  verboten.

Es  ist  ferner  verboten,  ohne  Erlaubnis  des  Schiffsführers  oder  dessen  Stellvertreters
Leichter  und  sonstige  Fahrzeuge  am  Schiffe  festzumachen.  ·

§  34.  Es  ist  nicht  gestattet,  von  den  auf  der  Reede  liegenden  Schiffen  Ballast,  Abfälle,
Unrat  und  dergleichen  über  Bord  zu  werfen.

§  35.  Das  Verlegen  von  Bojen  darf  nur  mit  Genehmigung  des  Hafenamtes  erfolgen,
welches  auch  den  Platz  für  dieselben  anweist  und  deren  jederzeitige  Entfernung  verlangen  kann.

§  36.  Schiffe  oder  Fahrzeuge,  die  im  Hafenbezirk  Anker,  Ketten,  Taue  oder  andere  Gegenstände
  verlieren,  die  der  Schiffahrt  oder  für  einen  späteren  Ausbau  der  Reede  hinderlich  sind  oder
werden  können,  haben  dieses  unverzüglich  dem  Hafenamt  zu  melden.

Es  hat  jedermann  die  Pflicht,  Beschädigungen  der  im  Hafenbezirk  befindlichen  Schiffahrtszeichen
  und  der  bei  der  Personen=  und  Güterbeförderung  zwischen  Land  und  Schiff  verwendeten
Fahrzeuge  und  Landungsanlagen  sowie  Ereignisse,  die  der  Schiffahrt  im  Hafen  hinderlich  sind  oder
werden  können,  sobald  als  möglich  dem  Hafenamte  und,  soweit  Betriebsmittel  des  Landungsunternehmers
  in  Betracht  kommen,  auch  diesem  zu  melden.

§  37.  Hinsichtlich  der  Lichterführung  und  der  Schallsignale  im  Hafenbezirk  gilt  die  „Kaiserliche
  Verordnung  zur  Verhütung  des  Zusammenstoßens  der  Schiffe  auf  See“  vom  9.  Mai  1907.
        <pb n="105" />
        53  2e

Strafbestimmungen.

§  38.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  sowie  eine  böswillige
Unterlassung  der  in  §  36  Absatz  2  vorgesehenen  Meldepflicht  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  77/%
in  Morten  „Einhundertundfünfzig  Mark“,  oder  mit  Haft  bestraft,  soweit  nicht  nach  anderen  Vorschriften
eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist.  Gegen  Eingeborene  finden  diejenigen  Strafmittel  Anwendung,  die
in  den  Allgemeinen  die  Strafrechtspflege  gegenüber  Eingeborenen  regelnden  Vorschriften  für  zulässig
erklärt  sind.

§  39.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  November  1908  in  Kraft.

Windhuk,  den  7.  Oktober  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

Bekhaonntmachung  des  SGouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Ergänzung  der
Haofenordnung  von  Daressalam.

Vom  18.  November  1908.

Der  §  16  der  Hafenordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam  vom  1.  September  1903,
betreffend  Signalstation,  erhält  folgende  Anderungen  und  Zusätze:

Im  vierten  Absatz  unter:

1.  sind  die  beiden  Worte:  „Kriegsschiffen  und“  zu  streichen.
Es  wird  eingefügt  als:

3.  eine  Reichskriegsflagge  bei  Ankunft  von  deutschen  Kriegsschiffen.

4.  einen  weißen  Stander  mit  rotem  Ball  bei  Ankunft  von  fremden  Kriegsschiffen.
Bisher  3  wird  durch  5  ersetzt.

In  dem  Zusatz  vom  3.  Juli  1908  zur  Hafenordnung  von  Daressalam  (Kol.  Bl.  1908,

830  f.)  sind  im  ersten  Satz  die  Worte:  „deutsche  Handelsflagge“  zu  streichen  und  dafür  nur:

Snnon  zu  setzen.  Dem  §  17  der  Hafenordnung  ist  hinter  den  Worten  „die  große  Handelsflagge"
einzufügen:  „die  Reichskriegsflagge,  der  weiße  Stander  mit  rotem  Ball“.

In  der  vorstehend  abgeänderten  Weise  wird  vom  22.  November  1908  ab  verfahren.
Daressalam,  den  18.  November  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  v.  Rechenberg.

 

 

 

 

 

Dpersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  für  die  Dauer  der  gegenwärtig
von  ihnen  bekleideten  Amter  den  Kammergerichtsrat  Straehler  zum  ordentlichen  Mitgliede  und
den  Kammergerichtsrat  Münster  zum  stellvertretenden  Mitgliede  des  Disziplinarhofs  für  die  Schutzgebiete
  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen
Landmesser  bei  dem  Gouvernement  von  Neuguinea  Wilhelm  Wernicke  und  dem  ehemaligen
kommissarischen  Sekretär  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Otto  Stollowsky  den
Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Vorsteher  der  Geheimen
Kanzlei  des  Reichs-Kolonialamts,  bisherigen  Kanzleirat  Adolph  Trantow,  den  Charakter  als
Geheimer  Kanzleirat  zu  verleihen.
        <pb n="106" />
        E  54  2e0

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  22.  Dezember  1908.
Schulz,  Oberarzt  bei  der  Versuchsabteilung  der  Artillerie-Prüfungskommission,  am  7.  Januar  1909
aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  8.  Januar  1909  in  der  Schutztruppe  angestellt.
A.  K.  O.  vom  4.  Januar  1909.

Gräff,  Oberleutnant  im  II.  Seebataillon,  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  der  Marine  mit  dem
9.  Januar  d.  Js.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  10.  Dezember  1908.
Jeske,  Oberzahlmeister,  anläßlich  seines  Ubertritts  in  den  Ruhestand  der  Charakter  als  Rechnungsrat
verliehen.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  22.  Dezember  1908.

Neuschild,  Proviantamtsassistent,  anläßlich  seiner  Versetzung  in  den  dauernden  Ruhestand  der
Charakter  als  „Proviantamtskontrolleur"  verliehen.

Sellin,  Lazarettinspektor,  anläßlich  seiner  Versetzung  in  den  dauernden  Ruhestand  der  Charakter  als
„Lazarettverwaltungsinspektor“  verliehen.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  29.  Dezember  1908.

Düvel,  Intendanturrat,  am  31.  Dezember  1908  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  der  39.  Division)  aus  der  Schutztruppe

ausgeschieden.
Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  22.  Dezember  1908.

Arndt,  Oberleutnant  im  Infanterie-Regiment  Herzog  von  Holstein  (Holsteinischen)  Nr.  85,  am
8.  Januar  1909  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  9.  Januar  1909  in  der

Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  22.  Dezember  1908.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  pensionierten  Kaserneninspektor
  Neubauer,  bisher  bei  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  den  Königlichen  Kronen-Orden
4.  Klasse  zu  verleihen.

 

 

Deutsch-Ostafrika.  Koamerun.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  24.  Dezember  1908  Mit  Heimatsurlaub  ist  am  24.  Dezember  1903
in  Neapel  eingetroffen:  Sanitätsfeldwebel  Ter=  in  Hamburg  eingetroffen:  Feldwebel  Failer.
westen  und  Unteroffizier  Kümpel.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
»  am  10.  Januar  1909  von  Hamburg  aus  an—

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  du  10.  Jan  Oberleutnants  vd  Heigelin  und
von  Neapel  aus  angetreten:  Adamet.  #

22.  Dezember  1908:  Sergeant  Ohnesorge  ..  .  .-  .
am  **  iber  8  Serg  jnesorg  Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder—
und  Unteroffizier  Graumann;  .  ..  »..»»·  ..»»  «..
*5#  eingetroffen:  Regierungsrat  Krücke,  Sekretär
am  11.  Januar  909  Stabsarzt  Dr.  Greisert  Zeilmann,  Lehrer  Steffen,  Sanatoriumsverund
  Oberargt  Dr.  Wolff.  walter  Lückerath,  die  Polizeimeister  Heist  und
Albat,  Techniker  Gastager.
        <pb n="107" />
        I  55  20

Aus  Kamerun  sind  mit  Heimatsurlaub  abgewist:
  Mitte  November:  Ingenieur  Stehr,  Zolldirktor
  Wertz,  Sekretär  Scheer,  Obergärtner
Deistel  und  Sanatoriumsverwalter  Staeck;  am
9.  dezember:  Lehrer  Schmitt,  die  Zollaufseher
Böhme  und  Arnowitz,  Eisendreher  Harms.

 

Am  9.  Januar  haben  die  Wiederausreise  nach
Kamerun  angetreten:  Regierungsrat  Dorbritz,
Stationsleiter  Biernatzky  sowie  Stationsassistent
Schlief  und  Polizeimeister  Herzog.

 

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  9.  Dezember:  Vermessungsgehilfe  Groh,  Sekretär
  Freidinger,  Zollaufseher  Anders,  Wegebauer
  Liller;  am  25.  Dezember:  Zollaufseher
Ehlert.

Deutsch-Südwestatriha.
Nachruf.

Anm  4.  November  verschied  nach  kurzer,  schwerer
Krankheit  der  Regierungslandmesser

Willy  Hoffmann.

Das  Schutzgebiet  verliert  in  ihm  einen  Beamten,
der  sich  in  der  kurzen  Zeit  seiner  Tätigkeit  die
vollste  Anerkennung  und  Zufriedenheit  seiner
Vorgesetzten  erworben  hat.  Die  Beamten  bektrauern
  den  Verlust  eines  Freundes,  der  sich  durch
sein  offenes  und  gerades  Wesen  die  Zuneigung
#aller  gewonnen  hat.

Windhnk,  den  5.  November  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  8.  Dezember  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Leutnant  Goesch.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  6.  Jannar  1909  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Oberleutnant  Trainer  und  Oberarzt
Dr.  Frik.

Angenommen  als  Lehrerin:  Fräulein  Asta
von  Heyden.

Angenommen  mit  Beamteneigenschaft:  Zoll--ansseher
  Wulf.

 

Ernannt:  Polizeisergeant  Ehrlich  zum  Polizeiwachtmeister.


 

Am  16.  Dezember  wieder  ausgereist:  die  Polizeisergeanten
  Vogel,  von  Dufving  und  Wollert.

Am  6.  Januar  ausgereist:  Inspektionsoffizier
bei  der  Landespolizei  Leutnant  Brüggemann.

Am  6.  Januar  wieder  ausgereist:  Inspektionsoffizier
  bei  der  Landespolizei  Leutnant  Freytag,
Gonvernementssekretär  Christiansen,  Bezirksamtssekretär
  Fett,  Hilfsgerichtsschreiber  Thiel
und  die  Polizeisergeanten  Reinecke  und  Lippke.

Eingetroffen  sind  im  Schutzgebiet:  am  18.  Oktober:
  Lokomotivführer  Kajewski  sowie  die
Polizeisergeanten  Schmid,  Sindinger,  Tänzer,
Schwarzott,  Sporn,  Philipps,  Walther,
Wille,  Gutzeit,  Göhring,  Wechs,  Kaufhold
und  Thielemann;  am  11.  November:  die  Katasterhilfsarbeiter
  Giebels  und  Schmidt,  Zugführer
  Lier  und  geprüfter  Geometerpraktikant
Streitberger.

 

Abgereist  auf  Heimatsurlaub  sind  am  5.  Dezember:
  Hilfsgerichtsschreiber  Wetzel,  Polizeiwachtmeister
  Schneider,  Gestütswärter  Welk,
Zollaufseher  Franke  und  die  Lokomotivführer
Horst  und  Weber.

ogo.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Bezirksrichter  Schlettwein,  Zollamtsassistent
  Jacobi,  die  Stationsassistenten  Perl
und  Paries.

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen  sind:  am
19.  November:  Tiefbautechniker  Leschin;  am
28.  November:  Vermessungstechniker  Burbulla.

Im  Schutzgebiet  wiedereingetroffen  sind:  am
19.  November:  Bautechniker  Schmaus,  Zollamtsassistent
  Rebstein;  am  28.  November:  Oberrichter
Dr.  Meyer,  Zollamtsassistent  Hahndorf  und
Stationsassistent  Monts.

 

—

Samoa.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  Dr.  Solf  ist  am
22.  November  im  Schutzgebiet  wieder  eingetroffen.
        <pb n="108" />
        56  20

 

 

 

 

 

 

michtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  deutsch-portuglesische  Gren  zregulierung  zwischen
dem  unteren  Rowuma  und  kap  Delgado.

Allgemeiner  Bericht  von  dem  Grenzkommissar
Hauptnann  Schlobach.

Mit  einer  Karte.  )

Wiederholte  Grenzstreitigkeiten  machten  eine
endgültige  Regulierung  der  Südgrenze  des  Gebietes
  nötig,  welches  wir  südlich  des  unteren
Rowuma  besitzen.  Im  Auftrage  des  Kaiserlichen
Gouvernements  verließ  ich  zu  diesem  Zwecke  am
1.  Mai  Daressalam;  als  zweiter  Kommissar  ging
Herr  Dr.  Castens  mit.  Ferner  standen  mir
noch  1  Gehilfe,  31  Askaris  der  Schutztruppe
und  Polizei,  4  Heliographisten  und  41  Wanjamwesi
  (als  Stammkolonne)  zur  Verfügung.

Am  6.  Mai  wurde  das  Expeditionslager  eingerichtet.
  Hier  stellte  sich  der  portugiesische
Kommissar  Kapitän  Brito  ein,  der  sich  bereits
seit  einigen  Tagen  in  Kionga  befand.  Kapitän
Brito  hatte  keinen  Europäer  bei  sich,  da  er  sich
auf  die  nahe  gelegene,  mit  fünf  Europäern  besetzte
  Militärstation  Palmas  stützen  konnte,  von
wo  aus  ihm  die  Träger  beschafft,  verpflegt  und
gelöhunt  wurden.  Der  Kommandant  von  Palmas
erschien  mehrere  Male  während  des  Verlaufes
der  Grenzregulierung  beim  portugiesischen  Kommissar.
  Außerdem  stützte  sich  Kapitän  Brito  auf
zwei  weitere  kleine  mit  farbigem  Personal  besetzte
Posten  an  der  Grenze  bei  Kianga  und  Nakwedanga.

  Die  deutsche  Kommission  war  auf  das
weit  entfernte  Nebenamt  Mikindani  angewiesen.


Die  Arbeiteranwerbung  in  Kionga  ging  ohne
Schwierigkeiten  vonstatten.  In  wenigen  Tagen
stellten  sich  etwa  80  Leute  der  aus  Wasuaheli
  bestehenden  Bevölkerung  von  Kionga  ein.
Die  Leute  machten  einen  guten  Eindruck  und  haben
diesem  nachher  auch  durchweg  entsprochen,  denn
*)  Die  erläuternde  Karte  ist  die  südöstlichste  Sektion
(Ansatzstück)  der  Spezialkarte  von  Deutsch-Ostafrika  in
1:300  000  (29  Alatt  und  6  Ansatztückel,  die  im  Auftrage
  des  Reichs-Kolouialamts  vom  Kartographischen
Institut  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen!]  hergestellt  wird.
Mioher  sind  26  Blalt  und  5  Ansazstlücke  erschienen.

 

sie  zeigten  sich  stets  als  bescheidene  und  tüchtige
Arbeiter.  Mit  einem  Lohne  von  8  Rps.  pro
Monat  und  der  ihn  gebotenen,  aus  Maiskörnern
bestehenden  Nahrung  waren  sie  sehr  zufrieden.
Leider  konnte  ihnen  nicht  ein  einziges  Mal  der
Genuß  von  Wildfleisch  gewährt  werden.  Da  die
Regenzeit  im  Süden  noch  nicht  beendet  war  und
in  Anbetracht  der  schweren  Arbeit  erhielt  jeder
Arbeiter  eine  wollene  Decke.  Dieser  Maßregel
ist  es  wohl  zu  danken,  wenn  Erkrankungen  in
größerem  Maßstabe  verhütet  wurden.

Nach  diesen  Vorbereitungen  konnten  die  Arbeiten
  an  der  Grenze  am  10.  Mai  beginnen.
Die  Kommission  von  1895  hatte  durch  astronomische
  Beobachtungen  den  Parallel  10  40°  S
bestimmt  und  in  der  Nähe  des  von  Mbwisi  nach
Tungi  führenden  Weges  durch  einen  zementierten
Grenzstein  vermerkt.  Etwa  3,5  km  von  hier  in
Richtung  OSO  war  ein  zweiter  Grenzstein  angebracht
  worden,  ein  dritter  etwa  54  km  westlich
  am  Rowuma  in  der  Breite  10  40°.  Der
Mbwisistein  war  am  9.  Dezember  1896  durch
eine  gemischte  Spezialkommission  endgültig  273  m
nach  Norden  versetzt  worden,  um  den  von  der
Kommission  des  Jahres  1895  ermittelten  Parallel
10°  40°  mit  demjenigen  der  englischen  Seekarte
in  Ubereinstimmung  zu  bringen.  Die  genannten
Grenzsteine  wurden  aufgefunden.

Eine  im  Gelände  sichtbare  Feststellung  des
Verlaufes  der  Grenze  durch  einen  Aushau  hatte
die  Kommission  von  1895  unterlassen.  Es  galt
nun,  diesen  Aushau  herzustellen  und  durch
dauerhafte  Pfeiler  als  Grenze  kenntlich  zu  machen.
Dieser  Arbeit  stellten  sich  infolge  der  Vegetation
und  eines  völligen  Mangels  an  Steinen  zum
Pfeilerbau  im  größten  Teile  der  Grenzzone  orhebliche
  Schwierigkeiten  entgegen.  Östlich  vom
Mbwisisteine  bis  nach  dem  6,5  km  entfernten,
Ras  Lipuu  genannten  Küstenvorsprunge  war
dichter  verfilzter  Busch  auf  nacktem,  scharfem,  meist
meterhoch  anstehendem  Korallenfels  zu  durchdringen.


Nach  Westen  hin  bewegte  sich  der  Aushau
auf  Sandboden  zunächst  durch  hochstämmigen
Steppenwald,  später  meist  durch  dicken  Busch,  im
Hügelgelände  östlich  des  Rowuma  durch  lichten
hochstämmigen  Steppenwald,  und  dann  in  der
        <pb n="109" />
        W  57  20

etwa  10  km  breiten  Rowumaniederung  auf
tonigem  Boden  durch  etwa  3  m  hohes  starkes
Matetegras.  Hyphänapalmen  find  hier  häufig.
Für  das  Ufergelände  des  Rowuma  ist  die  Borassuspalme
  charakteristisch.

Die  Grenze,  die  im  allgemeinen  auf  dem
Parallel  10°  40/  in  der  Richtung  Ost—West  verläuft,
  ist  durch  34  mannshohe,  mit  Zement  gemauerte
  und  mit  einem  Zementüberzug  versehene
Pfeiler  dauernd  vermarkt.

Um.  den  6  bis  8  m  breiten  Aushau  längs
der  Grenze  herzustellen,  waren  täglich  etwa
120  Mann  für  den  Transport  der  Steine  zum
Pfeilerbau  erforderlich.  Die  Beschaffung  des
Steinmaterials  machte  zwischen  Pfeiler  5  und
Pfeiler  17  in  einer  breiten  steinlosen  Zone  viele
Mühe,  da  stundenlange  Transporte  von  Osten  und
Westen  und  von  Norden  her  ausgeführt  werden
mußten.  Weiterhin  konnten  die  Steine  aus  dem
Hügelgelände  östlich  des  Rowuma  entnommen
werden,  aber  auch  hier  entzogen  die  Steintransporte
  der  Aushauarbeit  einen  großen  Teil  der
Arbeitskräfte.

Der  Verlauf  der  Grenze  ist  folgender:  Vom
Ras  Lipun  (Pfeiler  1)  führt  sie  in  Richtung
WXW  über  den  Mikwi  genannten  Platz  nach
dem  Mbwisi  (Pfeiler  5),  von  hier  aun  verläuft  sie
auf  dem  geographischen  Parallel  10°  40°  8  bis
zum  Pfeiler  17,  der  auf  der  Sohle  des  Njekumbo-(Mvambilile-htales
  steht.  Hier  verläßt  sie  den
Parallel,  um  den  Mpambililehöhenzug  nördlich
zu  umgehen.  Der  Sohle  des  Tales  folgt  sie  bis
zum  Pfeiler  18  in  nördlicher  Richtung,  biegt  dann
nach  W  um  und  behält  diese  Richtung  bei  bis
zum  Pfeiler  21.  Von  hier  fällt  sie  allmählich  in
Richtung  WSW  bis  zur  Rowumoebene  hinab.
Hier  vereinigt  sie  sich  wieder  mit  dem  Parallel
10  40“°  (im  Pfeiler  25),  auf  dem  sie  bis  zum
Pfeiler  26  verbleibt.  Zwischen  diesem  und
Pfeiler  33  läuft  die  Grenze  im  Abstande  von
etwa  90  m  ungefähr  parallel  zum  rechten  Ufer
des  Rowumaflusses.  Vom  Pfeiler  33  an  führt
sie  etwa  rechtwinklig  auf  das  rechte  Rowumaufer,
das  sie  im  Pfeiler  34,  dem  Endpunkte  der
Grenze,  trifft.

Geschlossene  Dorsschaften  sind  von  der  Grenze
nirgends  durchschnitten  worden,  wohl  aber  häufig
—  auf  der  Strecke  zwischen  Pfeiler  5  und  17  —
große  Schambenkomplexe  mit  zerstreuten  Hütten.
Im  Vergleich  zum  bisherigen  Modus  der  Hüttensteuereinziehung,
  wie  ihn  die  „desturi-Grenze“
mit  sich  brachte,  ist  nunmehr  eine  kleine  Verschiebung
  des  Besitzstandes  erfolgt,  indem  eine
Anzahl  bisher  zum  portugiesischen  Gebiet  gehöriger
  Hütten  auf  die  deutsche  Seite  gekommen

 

sind,  und  umgekehrt.  In  einem  einzigen  Falle
wurde  ein  kleiner,  aus  etwa  acht  Hütten  bestehender,
  ziemlich  geschlossener  Hüttenkomplex  von
der  Grenzlinie  angeschnitten,  aber  trotzdem  die
Richtung  der  Grenzlinie  nicht  geändert,  weil  es
sich  um  eine  neue  Siedlung  handelte.  Der  Bana
Alei  genannte  Miao  hatte  sich  mit  seinem  Anhang
  vor  Machemba  dorthin  geflüchtet  und  bisher
  überhaupt  noch  keine  Steuern  bezahlt.

Die  Grenzkommission  hielt  also  an  der  geradlinigen
  Führung  der  Grenze  zwischen  Pfeiler  5
und  17  fest,  weil  geschlossene  Dorfkomplere,  wie
gesagt,  nicht  durchschnitten  wurden,  dies  aber
mit  Schamben  und  zerstreuten  Hüttenkomplexen
so  häufig  der  Fall  war,  daß  eine  jedesmalige
Umgehung  einen  zum  Objekt  nicht  im  richtigen
Verhältnis  stehenden  Zeit=  und  Kostenaufwand
bedeutet  hätte.  Außerdem  war  die  Ernte  in  den
Schamben  zum  Teil  schon  geschnitten,  zum  Teil
schnittreif,  so  daß  die  Besitzer  ihre  Ernten  in
Sicherheit  bringen  konnten,  bevor  die  Grenze
vermarkt  wurde.

Besitz  an  Vieh  wurde  bei  den  Anwohnern
der  Grenze  nicht  vorgefunden,  auch  Hühner
waren  selten.  Der  Grund  für  diese  Erscheinung
muß  in  den  bisherigen  unruhigen  politischen
Verhältnissen  südlich  des  Rowuma  gesucht  werden.
Von  den  drei  Reittieren  der  Expedition  ging  ein
Maultier  ein,  aber  nicht  am  Stich  der  Tsetse,
sondern  wahrscheinlich  in  Folge  von  Schlangenbiß,
  da  der  Tod  innerhalb  von  48  Stunden  erfolgte.
  Wenn  dies  auch  kein  Beweis  ist  für  die
Nichtexistenz  der  Tsetse  im  Kiongadistrikt,  so  ist
doch  zu  bemerken,  daß  sie,  trotzdem  darauf  geachtet
  wurde,  nicht  gefunden  wurde.

Uberhaupt  ist  der  Kiongadistrikt  erheblich
besser  als  sein  Ruf.  Man  stellt  sich  gemeinhin
ein  sumpfiges  Buschgebiet  vor,  reichlich  versehen
mit  Moskitos,  Tsetse,  Schlangen  und  Nashörnern.
Diese  Anschauung  ist  falsch.  Es  ist  zwar  eine
große  Anzahl  von  Teichen  (siwa)  vorhanden,
die  zum  Teil  auch  in  der  Trockenzeit  Wasser  enthalten,
  wenn  der  Untergrund  undurchlässig  ist;
Sumpf  ist  jedoch  nicht  vorhanden,  ausgenommen
an  wenigen  Stellen  der  Rowumasteppe.  Der
Busch  wird  an  vielen  Stellen  durch  lichten
Steppenwald  unterbrochen,  in  dem  sich  häufig
große  kreisrunde  Lichtungen  (yang  wa)  mit  niederem
  Graswuchs  vorfinden.

Der  Boden  ist  durchweg  sandig  auf  lehmigem
Untergrund,  sobald  die  etwa  10  km  breite  Korallenzone
  an  der  Küste  aufhört.  Reinen  Lehmund
  Tonboden  weist  die  Rowumaebene  auf.
Das  Kiongagebiet  ist  für  Palmenkultur  sehr  ge-
        <pb n="110" />
        W  58  20

eignet.  Einen  Beweis  hierfür  liefert  die  große
Palmenschamba  der  Kommune  Lindi,  die  etwa
20  000  gut  stehende  Bäume  enthält.

Moskitos  wurden  sehr  wenig  bemerkt,  trotzdem
die  Arbeiten  der  Expedition  zum  Teil  noch  in
der  Regenzeit  stattfanden.  Bemerkbar  machten
sich  Moskitos  nur  in  der  Rowumaebene.  Wild
gab  es  in  der  Grenzzone  nicht,  nur  einmal  wurde
eine  Kifaruspur  gekreuzt.

Die  Bevölkerung  hat  der  Grenzexpedition
gute  Dienste  geleistet,  soweit  es  sich  um  die  in

Kionga  und  Umgebung  ansässigen  Wasuaheli
handelt.  Die  Anwohner  der  Grenze  und  die
übrigen,  eine  gemischte  aus  Wamakonde  und

Wajao,  auch  einzelnen  Wandonde  bestehende  Bevölkerung
  sind  noch  scheu  dem  Europäer  gegenüber,
  der  ihnen  bisher  ein  äußerst  seltener  Anblick
  gewesen  ist.

Die  vorherrschenden  Kulturen  sind  Mtama
und  Mais,  am  Rowuma  wird  Reis  gebaut.
Die  Produkte  werden  an  die  Inder  nach  Kionga
verkauft.  Die  diesjährige  Ernte  war  sehr  gut.
Die  Expedition  hatte  nirgends  mit  Verpflegungsmangel
  zu  kämpfen.  In  Kionga  kostete  eine
Last  Mais  (60  Pfund)  1,7  Rps.,  an  der  Grenze
kaufte  dann  die  Expedition  dasselbe  Quantum,
unter  Umgehung  der  Kionga-Inder,  für  1  Rps.

Zu  Anlagen  von  Kulturen  werden  Flächen
ausgesucht,  die  mit  besonders  dickem  Busch  bestanden
  sind,  einmal  wohl  deshalb,  weil  solchem
Boden  noch  eine  große  Kraft  innewohnt,  ferner
aber  besonders  darum,  weil  das  Feld  nach  der
Rodung  bis  zur  Ernte  ziemlich  frei  von  Unkraut
bleibt,  während  beim  Bebauen  von  Grasland
angeblich  zwei=  bis  dreimal  gereinigt  werden
muß.  Da  der  Kiongadistrikt  recht  bevölkert  ist,
wird  in  absehbarer  Zeit  der  Busch  allenthalben
verschwunden  sein.

Der  Export  des  Kiongadistriktes  besteht  aus
Mtama,  Mais,  Kopra,  Erdnuß,  Reis,  Kopal.
Kautschuk  und  Rollentabak  werden  durch  die
Machembaleute  aus  dem  Portugiesischen  herübergeschm#ggelt.
  Der  Zug  des  Handels  ist  jeden- 



falls  nach  Kionga  und  nicht  nach  der  pormgiesischen
  Station  Palmas  gerichtet.

Die  Besetzung  des  Zollpostens  Kionga  durch
einen  Europäer  ist  vielleicht  der  Erwägung  wert.
Ein  gut  gebautes  Haus  ist  vorhanden.  Durch
die  Militärstation  Palmas,  durch  die  kleinen
Posten  Kianga  und  Nakwedanga  wird  von  seiten
der  portugiesischen  Verwaltung  die  ganze  Grenzzone
  beherrscht.

Die  kleine  Negerstadt  Kionga  zeichnet  sich
durch  auffallend  große,  nach  Suaheliart  gebaute
Häuser  und  durch  große  Sauberkeit  aus.  Jch
schätze  die  Bewohnerschaft  des  Kiongadistriktes
auf  5000  bis  6000  Köpfe.

Der  Bezirksamtmann  von  Lindi  war  noch
vor  Beendigung  der  Grenzerpedition  erschienen
und  ließ  auf  meinen  Vorschlag  mit  der  Anlage
eines  Schensiweges  längs  des  Grenzaushaues,
und  zwar  auf  unserer  Seite,  beginnen.  Dasselbe
  taten  die  Portugiesen.  Da  diese  Schensiwege
  als  kürzeste  Verbindungen  und  bei  der
reichlichen  Anwohnerschaft  sehr  begangen  sein
werden,  so  ist  damit  erreicht,  daß  die  Pfeilerlinie
vor  Verwachsung  gesichert  wird.  Ferner  sollen
die  Pfeiler,  von  Ras  Lipun  beginnend,  mit  einer
durchlaufenden,  deutlich  erkeunnbaren  Numerierung
auf  unserer  Seite  versehen  werden.

Die  politischen  Verhältnisse  im  Kiongadistrikt
geben  zu  keinen  besonderen  Bemerkungen  Veranlassung.
  Die  Bevölkerung  ist  friedlich  und  hat
sich  auch  am  maji-masi-Ausstande  nicht  beteiligt.
Sie  weiß  offenbar  unsere  geregelte  Verwaltung
zu  schätzen.  Südlich  der,  Grenze  sind  die  politischen
  Verhältuisse  gekennzeichnet  durch  das
Wort  „Machemba“.  Dieser  seinerzeit  von  uns
vertriebene  Häuptling  ist  jetzt  dort  zu  großer
Macht  gelangt  und  regiert  in  dem  von  ihm
okkupierten  Waldgebiete.  Er  verbietet  den  Eingeborenen,
  Steuern  zu  zahlen,  brennt  Hütten
nieder  bis  auf  einen  Tagesmarsch  nach  Palmas
heran,  kauft  und  verkauft  Sklaven  usw.  Allerdings
  gibt  es  südlich  der  Grenze  auch  viel  Gesindel,
  das  auf  Machembas  Namen  sündigt.
        <pb n="111" />
        G  59  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  I
1  —  EI  l
21  25  *  I  —
—  —
SE
9  r-*ii.
1—  7
·
*  I  ZRLRE
8S
·2  ê“  DTILTII.A
2  —  —  N.
G  2Z-iIEEE
——[5
*  *  S  —  22

#  x
8
8  *  S—  —I..Et
"  -g·#  NYor—

2  22  DA  *

3  rPP  5eid-S

2  ———  —

4  –—  —  ——

0  10„  J—.  Sc—
—

r—

8

z  EELXAAE
6  Z25388  ðũ
E2832
P  z  7255  2S8
“  *  J—e  *

60  5r———
4  4.—
#—
#  NJ
3!.  1

–  —  —  —

r  Soy  s  S
SeSN  S5Sow  5  S  S
83  SS9  ——  5
«  egoiva  wo
1  SESz5  2  S  8

2
r—

.  =  1  332322322  2  2  1
1  —50  —  2
5  e-  5  ..-  —  ———–  ——  –  –4  —

2  1„„rSESoa  S  —
55  2  2SSesSssSS  S  0  □
RSE  S  =  —  S—  r—  wWw—  —  S  1#D  6½
.  -  5  5  s  —iiie  5
v  „  —
—

—#  r*—
5  #  #
m  *  9

J.  2  —U
235  2·  13  S  8
E.  0  —  —  ——  —  ——  —  —  —  ——  .
SL  8  TZSE  E  —  #
S  —  8  l#o  S#
S*2  z  ð  S  V  .  T
—i

2
*

257  —
S22„.  IIIIIIIIIIEE  2
—  +  -
-—-2  S  .  T  =
*  m  JrS  S  8
s9  ·  «
»s-SF

  -  O  ——
S.  9½  SSSÖ8—  S8  —
2  *.  SSPESs  —  —  S  Il
—  W.  16  —  —
eeeeS#  u#
5  532r2  S-S5ZSEES  S
rli  s  SJS————  T  —
2  —  □  —  □0
+
—  2  1
—  E  *
##  2  HIEBLIEIE  252
=  S  —
S  Sdersmh——  S·c#
*  --.  5  ToRPEP  S  2½5
5  —  J  1#5
2  —Sodd-ft.  S  oD
*  a  K  *
r  ————  rl  M
2  —————————  —  s
—  S  S  *-S5
  W————
8  eSSss  2  *-7
S  De  —  SGr
S  Seeexzx-s  8  2
.  —r  —  —  —  .
EEEIIIIIIIE  3  -
·.
2  ------  8  S
......  s  S  EZ  *
S  5  2
—  –  S.  9  +
—  —  S  8  2  5
St  SSgeS  =  =  —  —  —
————————  G  6  S#Lo  r
Se=  8  1  S—  60
&amp;amp;SSÖGGG  #

 

Der  Verbehr  der  Usambara-Sisenbahn  in  der  ersten
Hälfte  des  Rechnungsjahres  1908.
(Vgl.  „Kol.  Bl.“  1908,  S.  1091  bis  1093.)

In  der  ersten  Hälfte  des  Rechnungsjahres
1908  hat  sich  der  Verkehr  auf  der  Usambara-Eisenbahn,
  soweit  die  zur  Zeit  vorliegenden,
noch  nicht  endgültigen  Zahlen  einstweilen  erkennen
lassen,  in  günstiger  Weise  weiter  entwickelt.  Insbesondere
  zeigt  der  Güterverkehr  eine  sehr  erfreuliche
  Steigerung,  zu  der  allerdings  auch  wohl
bereits  die  Bauguttransporte  für  die  Zwecke  der
Verlängerung  der  Bahn  nach  Pangani  (45  km)
ihr  Teil  beigetragen  haben  dürften.  Im  Personenverkehr
  wurden  von  April  bis  einschließlich  September
  1908  61  876  Rp.  (1  Rupie  =  1,33.)
eingenommen  gegen  64  012  Rp.  (halbe  Einnahme
des  Jahres  1907),  also  rund  2137  Rp.  Mindereinnahme.
  Es  wurden  befördert  97  235  Personen
gegen  97  960  (halbe  Verkehrsziffer)  im  Vorjahre.
Dagegen  brachte  der  Güterverkehr  von  April  bis
September  1908  mit  8892  beförderten  Tonnen
eine  Roheinnahme  von  139  238  Rp.,  während
die  Hälfte  der  entsprechenden  Ziffern  des  Jahres
1907  5684  Tonnen  und  79  445  Rp.  betrug.
Es  ergibt  sich  also  eine  Zunahme  von  3208  —
56½  v.  H.  an  beförderten  Tonnen  und  von
59  793  Rv.  75  v.  H.  in  den  Einnahmen.
Die  gesamten  Roheinnahmen  haben  sich  daher
für  den  in  Rede  stehenden  Zeitraum  auf
204  448  Rp.  gegen  151  535  im  Vorjahre,  also
52  913  Rp.  oder  rund  35  v.  H.  mehr  wie  im
Vorjahre  belaufen.  Die  Betriebsausgaben  haben
sich  allerdings  gleichfalls  nicht  unbeträchtlich  gesteigert,
  und  zwar  von  72  383  Rp.  auf  99  898  Rp.,
also  um  27.515  Rp.  oder  38  v.  H.  Hierbei  ist
aber  eine  Rücklage  von  1120  Rp.  in  den  Spezialreservefonds
  der  Bahn  (Jahresbetrag  3000  ./(4)
einbegriffen.  Der  rohe  Betriebsüberschuß  der
Bahn  ergibt  sich  demnach  für  die  Zeit  von  April
bis  September  1908  zu  104  550  Rp.  gegen
79  151  im  Vorjahre,  also  mehr  25  399  Rp.,
das  sind  32  v.  H.  Hiernach  hat  sich  der  Betriebskoeffizient
  auf  49  v.  DL.  ergeben,  während  er  im
Jahre  1907  47,8  v.  H.  betrug.  Da  der  von  der

.Betriebspächterin  zu  gewährleistende  Halbjahrespachtzins

  76  000  “  oder  57  000  Rop.  beträgt,
so  ergibt  sich  mithin  bereits  für  die  erste  Hälfte
des  Rechnungsjahres  1908  ein  Reinüberschuß
über  diesen  Pachtzins  hinaus  von  47  550  Rp.
63  400  /7,  der  nach  Abzug  von  15  000  für
die  Pächterin,  mit  9/10  dem  Schutzgebiet,  mit
½10  der  Betriebspächterin  zugute  kommt.

Der  Betriebsüberschuß  verzinst  das  Anlagekapital
  mit  3,07  v.  H.  (im  Vorjahre  2,33  v.  H.).
Die  nachstehende  Zusammenstellung  zeigt  die
Zahlen  für  die  einzelnen  Monate,  die  Summen
und  die  Vergleichsziffern  des  Vorjahres:

3
        <pb n="112" />
        G  60  e0C

 

 

 

 

 

 

 

Betriebseinnahmen  „
·  Betriebs—  überschuf
Monat  Personen=  Güter-  Sonstige  Zusammen  j  ausgaben  tberschub
verkehr  verkehr  Einnahmen  «
Rp.  Rp.  Rp.  Rp.  Rp.  Rp.
1908.  *lv
April.  9  860.50  15  031.72  19.00  24  941.585  13  678.115  11  263,147
Mai  9345,15  15  423,03  495.90  25.264,08  13  965,  795  11298,285
Juni  10  044,55  22  775.79  701.32  33  521,60  17598,375  15  923,28
Juli  10  862,  10  17  823,67  660,72  20  346,40  15  037,915  11  308.57%
August  10  864,.30  27  656.16  756.20  39  276.60  15  447,  28  23  829,38
September.  10  899.20  10  527,64  671.17  52  098.01  24  170.87  27927,.14
Summe  61  S875,80  139  238,015  3  334,67  204  448,  485  99  898,35  104550,135
1907  61  012,5  79  144.5  –  101  530  72383  79151
Unterschied.  —2  137  —59793  –  5213  27515  —  25  399
Togo.  hohe  Betriebseinnahme  und  Ausgabe  des  Monats

Die  Verkehrsergebnisse  der  Togobahnen
(nebst  Candebrucke  von  Come)  in  den  ersten  sieben
ODonaten  des  Rechnungssahres  1908.

(Val.  „Kol.  Bl.“  1908,  S.  1100  bis  1103.)

Von  den  Togobahnen  (Küstenbahn  und
Inlandbahn)  und  der  Landebrücke  in  Lome  liegen
jetzt  die  vorläufigen  Verkehrsergebnisse  für  die
ersten  sieben  Monate  des  Rechnungsjahres  1908
(April  bis  einschließlich  Oktober)  vor.  Danach
hat  sich,  wie  die  nachstehende  Zusammenstellung
erkennen  läßt,  der  Verkehr  anscheinend  stetig  und
befriedigend  weiterentwickelt,  so  daß  der  Betriebsüberschuß
  den  zu  gewährleistenden  Mindestpachtzins
  der  Betriebspächterin  (306  500  .  für  das
Jahr),  nach  dem  Anteil  auf  sieben  Monate  des
Jahres  ermittelt  (—  178  787  ),  bereits  um
17  695  .7  übertrifft.  Hierbei  ist  auch  die  Rücklage
  in  den  Spezialreservefonds  (5000  ““  für
das  Jahr)  anteilig  als  Betriebsausgabe  bereits

 

Oktober  findet  dariu  ihre  Erklärung,  daß  in  diesem
Monat  die  Güter  aus  einem  im  September  fälligen
Dampfer,  der  aber  erst  im  Oktober  im  Schutzgebiet
eintraf,  zur  Abfertigung  und  Versendung  gelangten.

Im  einzelnen  sind  die  Betriebseinnahmen
aus  dem  Personenverkehr  gegenüber  dem  Ergebnis
des  Vorjahres  (752  der  Einnahme  von  1907)
um  rund  1000  .7  zurückgeblieben,  aus  dem
Güterverkehr  dagegen  um  57  433  .,  das  sind
rund  16,4  v.  H.,  gestiegen.  Die  Gesamtroheinnahme
  übertrifft  daher  für  die  ersten  sieben  Monate
von  1908  die  des  Vorjahres  um  56  226·.  7  oder
13  v.  H.  Die  Betriebsausgaben  sind  dagegen  im
Vergleich  mit  dem  Vorjahre  um  38  923.  7“  oder
15,4  v.  H.  gestiegen.  Der  Betriebskoeffizient  der
gesamten  Verkehrsanlagen  hat  sich  demnach  von
58,5  auf  59,  8  v.  H.  gesteigert.  Der  Betriebsüberschuß
  weist  eine  Zunahme  gegen  das  Vorjahr
auf  von  16  715  ¼¾  oder  5,4  v.  H.,  und  das
Anlagekapital  wird  durch  ihn  mit  3,67  v.  H.  verberücksichtigt.

  Die  gegen  die  Vormonate  auffallend

zinst,  gegen  3,37  v.  H.  im  Vorjahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebseinnahmen
—  —  —  —  —  Betriebs-Betriebs-Monat
  Personen-  Güter—-  Vieh-  Sonstigas  Qus  ansgaben  überschuß
verkehr  #  verkehr  verkehr  Sonstiges  Zusammen  6  huli
M  I  .»  J-  .-  .--  .--  Jl

1908.  "  «
April  9  451,  55  41  059,95  116,606  6140,35  50  691.50  28  387.03
Mai  10  993,85  51  745.70  264,.10  86,55  63  090,50  33  054,50
Juni  11  072,05  54  153.45  119.45  68.75  65  413.70  36  048.6.)
Juli.  11  365,75  5  615.60  172.70  160.75  57314,80  37  602,69
August.  10  718,65  506343,55  52.05  399,.63  67  513,88  44  333,15
September  12  628,5  59  166.—  26,.10  #  132,47  71  953,12  43  672.30
Oktober  12  996.70  906429.,25  110,70  111,80  112848,45  69245,66
Zusammen.  79  227,10  407  713,50  861,05  1  021,30  488  825,05292344,23  196  482
—  —  —  ——
zus.  108  574.5  1  6
1907  80  227  1  351  141  1  —  432  600  253  421  179  767
Unterschidd  —1000  457  4853  —  4562240—38922  116  715
        <pb n="113" />
        W  61

2#

Uachweisung  der  dei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  im  ODonat  Ohtober  1908  fällig

gewordenen  Sollbeträge.
„Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  23.  S.  s

(Vgl.

 

Namen  der  Zollämter,

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen

 

Monat  des  Rechnungsjahres

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  des

 

 

 

 

 

 

bei  welchen  die  Zölle  1908  1907  Vorjahres

fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  I  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

.  .  .  ½  1  4  ½

1

Lome  Zollamt111  504  „  370,75  1111  874,9583  217,25  328,50  ss  545,75  329200  —
Anecho.  .  .-  —  —  22  202,95  55,—  22257,95  —  22  257,95
Agbanake  -  *  15  n—  86,  15110,60  9,75  120,35  —  34.,20
Tokpli.  -  125,20  1,75  126,95179,80  1.50  181,30  –  54.35

Noego  2  273,55  343.—  2616,5551802.00  58,75|1  861,605754,00  —

Ho  Zollhebestelle  253,35  341,-—  594,35239,65  354,50  594,15  —,0  —
Kpandu  "  150—  4425  194251437.95  59.25  397.00  —  20.95
Kcte-Kratschi  -=  123  10  3,25  1226,35  184,757  5.50  100,25  –  63,90
Tetetu  -  10,20  —,80  11.—  73,50  —  73,50  —  62,50

Agome-Palime  184,45  —  184,45  —  —-  —  184,45  —
Im  ganzen.  114709,20  1  105,80  us  815.—  108  349,35  872,75  108  222,  10  29  268,76  2  675,85

«  i-;592,9(T—-Kamerun.



Nachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  Monat  Mai  1908
fällig  gewordenen  Sollbeträge

 

 

 

 

 

 

 

 

149  Seelen  auf.

 

 

 

 

 

Deutsch-Südwestafrika.
Der  Distriht  Ohahondsa  1907  08.  )

Die  weiße  Bevölkerung  des  Distrikts  Okahandja  belief  sich  am  1.  Januar  1908  ohne
Militär  auf  484  Seelen,  sie  weist  also  seit  der  Zählung  vom  1.  Januar  1907  eine  Zunahme  von

 

 

 

(Ergänzung  zu  der  Nachweisung  im  „Deutschen  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  16,  S.  800.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten).  Zölle  .-im
  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Gegen  t  ihleichen
Zollamt  1908  1907  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhris  Ausfuhr  Zus.  mehr  weniger
.%  Pf  Pf.%  o  CA#  TSF  A  fCE  Pf.  Pff.
I  :  -  .
Garua......  18875479580498433154380414125568505  —  —  700  50
Kusseri  .  .  ...  —  —  85  50  85  50  —  —  363  50  363  50  ——  278  —
Dikooa  —  —  —  —  —  —  382  501  382  32  50
Molundd3550  65  5067  108617  7511  803  55  1  893  8513  697  40  —  —  5079  65
Im  ganzen37839  4  40  so  13  34785781  100  128  4dl.l6440  65
E  «  —l—s---—

Hiervon  waren  387  (80  v.  H.)  Deutsche  gegenüber  291  am  1.  Januar  1907,
mithin  mehr  96  oder  33  v.  H.  Auf  den  Farmen  befanden  sich  195  Männer,

34  Frauen  und

30  Kinder,  zusammen  259  Köpfe;  auf  den  Kleinsiedelungen  bei  Osona  38  Männer,  14  Frauen  und

22  Kinder,  zusammen  74  Köpfe.

1.  April  bis  31.  März.

Der  Rest  entfällt  auf  den  Ort  Okahandja  und  die  Eisenbahn—
stationen.  Nach  Geschlecht  und  Alter  getrennt  ergab  die  Zählung  folgendes  Bild:
        <pb n="114" />
        M  62  20

325  Männer  gegen  213  am  1.  Januar  1907,  mehr  112  oder  53  v.  H.,
79  Frauen  -  70  „  -  -  -  9  .  13  =
29  Knaben  26  -  -  -  3-111,·«.«,-51Mädchen-
  26--  -  -  -  25-96-Die

  Zahl  der  verheirateten  Männer  ist  von  58  am  1.  Januar  1907  auf  82  am  1.  Januar
  1908  oder  um  41  v.  H.  gestiegen.  Eheschließungen  fanden  9  gegen  5  im  Vorjahre  statt.  Die
Zahl  der  Geburten  ist  von  6  im  Vorjahre  auf  15  im  Berichtsjahre  gestiegen.  Todesfälle  waren
nur  6  zu  verzeichnen  gegen  11  im  Jahre  1906.

An  Eingeborenen  waren  am  1.  Januar  1908  im  Distrikt  vorhanden:  30  Ovambo,
1740  Herero,  290  Bergdamara,  27  Nama,  14  Buschleute  und  78  Bastards,  zusammen  2179  Köpfe.
Es  kamen  sonach  auf  jeden  Weißen  über  4  Eingeborene.

Am  1.  April  1908  befanden  sich  60  Farmen  im  Privatbesitz,  davon  waren  48  in  Bewirtschaftung
  genommen.  Verkauft  wurden  24  Farmen  gegen  11  im  Vorjahre.  Im  Laufe  des
Jahres  wurden  4  Farmen  mit  40  000  ha  fertig  vermessen,  38  Farmen  mit  etwa  214  000  ha
abgesteckt.  Außerdem  wurden  39  Kleinsiedelungen  mit  390  ha  fertig  vermessen.

An  Vieh  war  am  1.  April  1908  im  Distrikt  vorhanden:

4143  Stück  Rindvieh  im  Werte  von  etwa  620  000  ."
8309  =  Fleischschafe  -  -  --  124  000  =
502  =  Wollschafe  -  -  PÜQ.  15  000  =
9289  =  geoew.  Ziegen  -  -  --  111  000  =
22  =  Angoraziegen  -  -  --  9000-205-Pferde
  -  -  -  -  100000-321-8VkaultiereundEsel-
  -  --  64  000  =
231  Few.  Esel  -  -  --  23  000  =
391  -Schweine  -  -  =  31  000  =
2  -Strauße  -  -  „  400  =
3667  =  Feflügel  -  -  --  10700- 



Gefanttwertetwc11100000.!!
Der  Viehbestand  hat  gegenüber  dem  Stande  am  1.  April  1907  zugenommen  um

1971  Stück  Rindvieh  im  Werte  von  etwa  295  000  ./7
5967  Fleischschafe  -  -  2  89  000  =
461  =  Wollschafe  -  -  =  13  800  =
6491  =  gew.  Ziegen  -  -  --  77000-22
  =  Angoraziegen  -  -  --  900-183-Pferde
  -  -  --  90  000  =
288  =  Muauultiere  und  Esel  -  -  --  57  000  =
141  =  goew.  Esel  -  -  „  11  000  =
153  --Schweine  -  -  --  12000-706-Gcflügcl
  -  -  --  1000- 



so  daß  unter  Zugrundelegung  der  Preise  am  1.  April  1908  eine
Wertvermehrung  um  649700  ./“
eingetreten  ist:  in  Prozenten  ausgedrückt  144  v.  H.
Die  Otjizongati-Mine  wurde  im  Kleinbetrieb  weiter  abgebaut.  Es  wurden  252  Tonnen
Kupfererz  ausgeführt.
Auf  den  im  Privatbesitz  befindlichen  Farmen  waren  vorhanden:
natürliche  Wasserstellen  41  (25  Pützen,  7  Quellen,  8  Kalkpfannen,  1  Vley),
künstliche  Wasseranlagen  37  (36  Senk=  und  Bohrbrunnen,  1  Standamm),  zusammen  78.
Im  Jahre  1907/08  wurden  3  wasserergiebige  Brunnen  erbohrt.

An  Wasserhebewerken  waren  vorhanden:  2  Windmotore,  11  Baggerpumpen  und  17  Sangund
  Druckpumpen  verschiedener  Systeme.
        <pb n="115" />
        W  63  20

Der  Bezirk  Grootfonteln  1907,08.)

Die  weiße  Bevölkerung  des  Bezirks  Grootfontein  belief  sich  am  1.  Januar  1908
ohne  Einrechnung  des  Militärs  auf  462  Seelen.  Sie  hat  seit  dem  1.  Januar  1907  um  13  Seelen
oder  2¾  v.  H.  abgenommen.  Die  Bevölkerung  setzt  sich  zusammen  aus  279  Deutschen,  5  Osterreichern,
  6  Norwegern,  31  Engländern,  6  Schweizern,  33  Italienern,  8  Spaniern,  9  Portugiesen,
3  Nordamerikanern  und  82  sonstigen  Staatsangehörigen  und  Personen  ohne  Staatsangehörigkeit.
Die  Anzahl  der  Deutschen  ist  seit  dem  1.  Januar  1907  um  59  Köpfe  oder  17½  v.  H.  zurückgegangen.
  Die  Personen  ohne  Staatsangehörigkeit  dürften  fast  durchweg  Buren  sein.  Nach  Geschlecht
und  Alter  getrennt  ergab  die  Zählung  folgendes  Bild:

301  Männer  gegen  275  am  1.  Januar  1907,  mehr  26  oder  9½  v.  H.
70  Frauen  66989  —  OD  OD  1..  1½
36  Knaben  71  =  weniger  35  49
55  Mädchen  6  OD  OD  5.  8⅛½  =

Die  Anzahl  der  verheirateten  Männer  ist  von  58  am  1.  Januar  1907  auf  50  am  1.  Januar
  1908  oder  um  13¾  v.  H.  zurückgegangen.  Eheschließungen  fanden  5  gegen  3  im  Vorjahre
statt.  Geburten  sind  7  gegen  13  im  Vorjahre  vorgekommen.  Die  Todesfälle  haben  sich  gegen  1906
um  2  vermehrt,  nämlich  von  6  auf  8.  Der  Grund  hierfür  wird  in  dem  im  Berichtsjahre  häufigen
Auftreten  von  Malaria-Erkrankungen  zu  finden  sein.

Die  Regierungsschule  in  Grootfontein  wurde  von  18  Kindern  besucht,  7  Knaben  und
11  Mädchen.

Die  Eingeborenen  zählung  hatte  folgendes  Ergebnis:

Orvamo  8355,  durch  Zählung  festgestellt,
Hereror.  2890,  -  -
900  außerdem  noch  schätzungsweise  vorhanden.
Bergdamara  753,  durch  Zählung  festgestellt,
1800  außerdem  noch  schätzungsweise  vorhanden.
Naman  233,  durch  Zählung  festgestellt,
50  außerdem  noch  schätzungsweise  vorhanden.
Buschleute  917,  durch  Zählung  festgestellt,
3500  außerdem  noch  schätzungsweise  vorhanden.
Bastards.  .  .  ..  41,  durch  Zählung  festgestellt.

 

Zusammen  11919  Köpfe.

Es  entfallen  somit  auf  jeden  Kopf  der  weißen  Bevölkerung  etwa  25  Eingeborene.

Am  1.  April  1908  befanden  sich  77  Farmen  im  Privatbesitz.  Hiervon  wurden  62  bewirtschaftet.
  Von  den  außerdem  noch  vorhandenen  6  Pachtfarmen  befanden  sich  4  in  Bewirtschaftung.
Die  South-West-Africa-Comp.  bewirtschaftete  von  ihrem  Landbesitze  die  Farm  Rietfontein.

Seitens  des  Gouvernements  wurden  im  Berichtsjahr  31  Farmen  verkauft,  davon  30  an
Reichsangehörige.  Die  South-West-Africa-Comp.  verkaufte  keine  Farmen.

An  natürlichen  Wasserstellen,  Wasseranlagen  und  -Hebewerken  waren  auf  den
Farmen  vorhanden:  39  fließende  Quellen,  6  Vleys  mit  ständigem  Wasser,  2  Kalkpfannen,  8  Wasserbänke,
  44  Pützen,  78  Schachtbrunnen  mit  ausreichendem  Wasser,  7  Stauanlagen  kleineren  Umfangs,
3  Windmotore,  18  Baggerpumpen  und  26  sonstige  Pumpen.

Das  für  den  Ort  Tsumeb  und  die  dortigen  Minen  notwendige  Wasser  wird  durch  ein
größeres  Wasserwerk  aus  dem  Otjikotosee  gehoben  und  durch  eine  Leitung  an  Ort  und  Stelle  gebracht.

Wasserbohrungen  haben  im  Berichtsjahr  nicht  stattgefunden.

Der  sonst  aussichtsvolle  Ackerbau  hat  infolge  der  großen  Trockenheit  weniger  günstige
Resultate  gebracht.  Angebaut  wurden  hauptsächlich  Mais,  Körnerfrüchte,  Kartoffeln  und  Tabak.

Der  Forstgarten  in  Grootfontein,  der  im  allgemeinen  recht  gute  Resultate  erzielte,  hat
3610  Stück  Pflanzen  abgegeben,  darunter  1250  Weinstecklinge  und  1700  Tabakpflänzgchen.

An  Viehbeständen  waren  am  1.  April  1908  vorhanden:

7558  Stück  Rindvieh  im  Werte  von  etwa  1  130  000  ./(
3424  Fleischschafe  ----  51000-294-Wollschafe
  -  -  --  9000-*)

  1.  April  bis  31.  Märg.
        <pb n="116" />
        W  64  20

3362  Stück  gewöhnliche  Ziegen  im  Werte  von  etwa  40  000  /%
3  =  Angoras  -  -  --  120-219
  l  Pferde  -  -  -2  109  500  =
326  =  Maultiere  und  -Esel  -=  -  -  -  65  200  =
240  -gewöhnliche  Esel  -  -  --  24  000  =
344  =  Kamele  -  -  =  "=  42  500
24  =  Strauße  -  -  -  -  4  800  =
514  -Schweine  -  -  -  41  000  =
3151  =  Geflügel  -  -  --  8500- 



Gesamtwert  etwa  1  525  620  /7

Der  Viehbestand  hat  gegenüber  dem  Stande  am  1.  April  1907  zugenommen  um:

 

3067  Stück  Rindvieh  im  Werte  von  etwa  460  000  .7
1871  =  Fleischschafe  -  -  --  27000-282
  =  Wollschafe  -  -  --  8600-1724-gewöhnlichc3iegen-
  -  --  20  600  =
2  =  Anngoras  -  -  --  80-138-Pferde
  -  -  --  69  000  =
326  =  Maultiere  und  -Esel  a=  -  --  65  200  =
97  .  gemöhnliche  Csel  -  -  „Q  9  7700  =
34  =  Kamele  -  -  -"  4  42  500  =
20  -Strauße  -  -  -  -  4000
372  -Schweine  -  -  --  29  700  =
1221  =  Geflügel  -  -  --  3  050  =

so  daß  unter  Zugrundelegung  der  Viehpreise  am  1.  April  1908  eine
Werterhöhung  um  739  430  /(q

eingetreten  ist.

Die  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  hat  in  Tsumeb  und  Guchab  rund
25  700  Tonnen  Kupfererze  gefördert.  Davon  wurden  etwa  14  000  Tonnen  verschifft  und
3200  Tonnen  an  die  Hütte  abgegeben.  Der  Rest  lagerte  auf  den  Klaubeplätzen.  Die  Rohhütte
befindet  sich  seit  Anfang  des  Jahres  1908  im  regelmäßigen  Betrieb.  Es  werden  täglich  30  Tonnen
Erze  durchgeschmolzen,  die  etwa  10  Tonnen  40  prozentigen  Kupferstein  und  8  Tonnen  Werkblei  ergeben.

Die  Entwicklung  des  Bezirks  wurde  durch  die  Fertigstellung  und  Eröffnung  der  91  km
langen  Bahnstrecke  Otavi—  Grootfontein  sehr  gefördert.  Die  Bahn  ist  von  der  Sonth-West-Africa-Comp.
  nach  dem  System  der  Otavibahn  gebaut  und  soll  zunächst  den  Land=  und  Minenbesitz
der  Gesellschaft  aufschließen.  Sie  dient  aber  gleichzeitig  auch  dem  öffentlichen  Verkehr  und  schafft
somit  eine  bequeme  Verbindung  mit  Grootfontein,  dem  Sitz  der  Bezirksverwaltung.  Zur  Hebung
dieses  Ortes  hat  sie  bereits  sehr  viel  beigetragen.

 

Untersuchung  der  Weldepflanzen  Deutsch-Südwestafrikos.


Der  Botanischen  Zentralstelle  für  die
Kolonien  ist  von  Herrn  Dr.  Georg  Hartmann
eine  220  Nummern  umfassende  Pflanzensammlung
  aus  dem  Gibeongebiet  (Deutsch-Südwestafrika)
  zugegangen,  die  außerordentlich
wertvolle  Aufschlüsse  über  diesen  pflanzengeographisch
  noch  unbekannten  Teil  der  Kolonie  gibt.
Sie  ist  aber  deshalb  ganz  besonders  willkommen,
weil  sie  uns  infolge  einer  sorgfältigen  und  verständnisvollen
  Etikettierung  in  den  Stand  setzt,
nun  endlich  über  die  Zusammensetzung  der  natürlichen

  Viehweiden  Südwestafrikas  etwas  Näheres
und  Verläßliches  sagen  zu  können.

Herr  Dr.  Hartmann  hat  sich  der  Mühe
unterzogen,  bestimmte  Weideflächen  verschiedener
Art  methodisch  abzusammeln  und  bei  jeder  aufgenommenen
  Pflanze  auf  Grund  eigener  Beobachtung
  und  der  Aussagen  kundiger  Eingeborener
zu  notieren,  ob  sie  vom  Vieh  bevorzugt,  gemieden
oder  nur  etwa  in  Zeiten  der  Not  angenommen
wird.  Damit  hat  sich  Herr  Dr.  Hartmann  ein
Verdienst  erworben,  welches  von  ebenso  großer
wissenschaftlicher  wie  praktischer  Bedeutung  ist.
        <pb n="117" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialdlatt.

Südwestafrika.
Bilder  von  der  Südbahn.

 

 

 

 

Cine  Station  in  der  Namib-Wüste.

 

 

 

 

Station  Aus.
        <pb n="118" />
        Blick  auf  Aus.

 

 

 

—  L&amp;amp;&amp;amp;&amp;amp;  —

 

holoog  am  Tage  der  Eröffnung  (Nov.  1908).
(Sweigbahn  Seeheim-Kalkfontein.)

Im  Hintergrunde  die  sileinen  Karrasberge.

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  in  Berliu  SWös.
        <pb n="119" />
        65  e0

Koloniaiwirtschaftliche  Mittellungen.

*  Stsalhanf  aus  Deutsch-Ostafrika.

Das  Reichs-Marine-Amt  hat  an  Bord
S.  M.  Schiffe  und  im  Werftbetrieb  Versuche  mit
Tauwerk  aus  ostafrikanischem  Sisalhanf
ausführen  lassen,  deren  Ergebnis  recht  erfreulich
ist.  Bei  den  Versuchen  für  Schleppzwecke  hat
sich  dieses  Tauwerk  als  den  Manilahanftrossen
gleichwertig  erwiesen  und  deshalb  ist  seine  Einführung
  an  Stelle  der  letzteren  verfügt  worden.

Es  ist  nur  zu  wünschen,  daß  auch  sonstige
Großbetriebe,  in  denen  Hanfseile  zur  Verwendung
gelangen,  soweit  als  möglich  den  zu  einem  Spekulationsobjekt
  der  Amerikaner  gewordenen  und
deshalb  sehr  teueren  Manilahanf  durch  Sisalhauf
aus  Deutsch-Ostafrika  ersetzen,  der  sich  ebenso
durch  die  Stärke  seiner  Faser  wie  durch  eine
schöne  helle  Farbe  auszeichnet.

Erdnußausfuhr  aus  Togo.
Von  dem  Baumwollsachverständigen  Pape.

Wiederholt  sind  Erdnüsse  versuchsweise  von
Togo  ausgeführt  worden.  Aus  Mitteilungen  von
beteiligter  Seite  geht  jedoch  hervor,  daß  der  in
Europa  bisher  erzielte  Preis  an  einen  Aufsschwung
der  Ausfuhr  nicht  denken  läßt.  Der  niedrige
Preis  beruht  auf  der  schlechten  Beschaffenheit  der
Erdnüsse  und  steht  angeblich  30  bis  40  v.  H.
hinter  dem  Preis  erstklassiger  Erdnüsse  zurück.  Es
kommt  daher  darauf  an,  die  Erdnüsse  in  besserem
Zustande  auf  den  europäischen  Markt  zu  bringen.

Nach  meinem  Dafürhalten  weist  die  Togo-Erdnuß
  zur  Zeit  der  Ernte  gualitativ  keine
Mängel  auf.  Nachteilige  Veränderungen  erleidet
sie  erst  später.  ·

Aus  den  dem  Gouvernement  zugegangenen
Mitteilungen  über  Erdnußausfuhr  sind  die  nachstehenden
  drei  Auszüge  von  besonderem  Interesse.

Eine  Bremer  Firma  schreibt:

„Geschälte  Erdnüsse  werden  auf  dem  Transport
  von  Togo  nach  Hamburg  infolge  der  langen
Reise  und  des  in  den  Afrikadampfern  meist  vorherrschenden
  Palmkerndunstes  stets  ranzig  und
sind  somit  nicht  mehr  für  Speisenzwecke,  sondern
mur  noch  für  Seife  zu  gebrauchen.  In  solchem
Zustande  ist  für  (Togo)-Erdnüsse  nur  170  /%
per  1000  kg  in  Hamburg  zu  machen,  bei  einer
Parität  von  230  für  feine  Mozambique-Erdnüsse.“


Der  „Deutsche  Verein  für  Gesundheitspflege“
in  Friedenau  schreibt:  „Wir  haben  vor  Jahren
schon  einmal  afrikanische  Erdnußkerne  probiert,

 

sind  aber  zu  keinem  befriedigenden  Schluß  gekommen.
  Der  Preis  würde  uns  nicht  hindern,
denn  wir  zahlen  zu  Zeiten  franko  unserer  Fabrik
für  Erdnußkerne  über  das  Doppelte  (des  obengenannten
  Preises).  Der  Grund  liegt  vielmehr
  ..  ..  in  der  Qualität  der  Ware,  die
Kerne  sind  ihres  ranzigen  Geschmackes  wegen  für
uns  unverwertbar.“

Korpsstabsapotheker  Bernegau  schreibt:  „Die
Frage,  ob  Erdnüsse,  neben  feuchten  Palmkernen
lagernd,  ranzig  werden  können,  möchte  ich  be—
jahen  und  bemerke  dazu:  Wenn  feuchte  Palmkerne,
  wie  ich  es  wiederholt  auf  mehrmaligen
Reisen  in  Westafrika,  besonders  in  Lagos,  beobachtet
  habe,  in  das  Schiff  verladen  werden,
fangen  dieselben  bald  an  zu  gären,  erzeugen
hohe  Wärmegrade  und  entwickeln  feuchte  Dämpfe
und  Gase,  die  in  die  nebengelegenen  nicht  luftdicht
  abgeschlossenen  Schiffsräume  durchsickern.
Lagern  in  diesen  Räumen  Erdnüsse  in  Säcken,
so  saugen  dieselben  Feuchtigkeit  und  Gase  auf.
Bei  dem  hohen  Eiweiß=  und  Fettgehalt  sind
daher  die  Erdnüsse  in  feuchter  Lage  dem  Verderben
  ausgesetzt  und  das  Ol  wird  ranzig.  Wie
Cammerer  im  Lexikon  für  Verfälschungen  von
Dammer  berichtet,  können  aus  feuchten  Erdnüssen
hergestellte  Erdnußkuchen  Kolik  und  Diarrhöen
bei  der  Verfütterung  an  Tiere  hervorrufen.  Die
Erdnüsse  sind  daher  in  trockenen  luftigen  Schiffsräumen
  zu  verladen.“

Die  Ursache  der  Gärung  während  des  Transports
  ist  wohl  in  erster  Linie  auf  den  hohen
Feuchtigkeitsgehalt  der  Erdnüsse  selbst  zurückzuführen.
  Die  Ernte  findet  während  des  Monats
September  statt,  also  in  einer  Jahreszeit  mit
hoher  Luftfeuchtigkeit  und  viel  bewölktem  Himmel.
Die  Erdnüsse  geben  unter  diesen  klimatischen  Verhältnissen
  nicht  genügend  von  ihrem  Wasserbestand
ab,  um  Verstanung  in  große  Haufen  zu  vertragen.


Um  die  Togo-Erdnüsse  auf  dem  Weltmarkt
konkurrenzfähig  zu  machen,  dürften  zunächst  folgende
  Maßregeln  zu  beachten  sein:

I.  Die  Eingeborenen  sind  anzuhalten,  ihre
Erdnüsse  voll  ausreifen  zu  lassen,  gut  zu  reinigen
und,  soweit  die  klimatischen  Verhältnisse  es  erlauben,
  zu  trocknen,  wobei  die  Nüsse  an  sonnigen
Tagen  auszubreiten  und  an  nassen  Tagen  und
auch  des  Nachts  hereinzunehmen  sind.  Nach  erfolgter
  Austrocknung  sind  sie  on  einem  trockenen
Ort  im  Hause  zu  lagern.

II.  Der  Aufkauf  darf  nicht  vor  dem  1.  Dezember,
  also  nicht  vor  Einsetzen  niedriger  Luftfeuchtigkeit,
  beginnen;  ein  früherer  Aufkauf  würde
        <pb n="120" />
        G  66  20

bereits  beim  Anhäufen  in  den  hiesigen  Lagerhäusern
  Erhitzung  und  Gärung  hervorrufen.

III.  Es  ist  sehr  zu  empfehlen,  daß  jede  Firma,
welche  Erdnüsse  ausführt,  eine  Tenne  baut,  um
die  Nüsse  bis  zur  Verschiffung  gründlich  nachzutrockhlnen.
  Eine  aus  Holz  gebaute  Tenne  ist  geeigneter
  als  eine  Zementtenne,  denn  Zement  leitet
selbst  Feuchtigkeit  vom  Erdboden  herauf.

IV.  Die  Schiffahrtslinien  haben  den  Erdnüssen
  nach  Möglichkeit  Vorzugsverstauung  zu
geben,  dabei  besonders  auf  ausreichende  Ventilation
  zu  achten.

Die  Erdnußfrage  ist  um  so  wichtiger,  weil
die  Erdnuß  mit  dem  viel  angebauten  Mais  in
Fruchtwechsel  treten  kann.  Bei  dauerndem  Anbau
  von  Mais  werden  die  Felder  nicht  mehr
viele  Jahre  die  jetzigen  Erträge  bringen.  Ein
Wechsel  mit  einer  Leguminose  wie  Erdnuß  wirkt
anreichernd  auf  den  Boden.

Wegen  Beschaffung  von  erstklassiger  Saat  aus
Französisch-Senegambien  hat  das  Gouvernement
bereits  Schritte  eingeleitet.

(Amtsblatt  für  Togo  1908,  Nr.  28.)

Ostafrihonische  Gesellschaft  „Südhüste“.“)

Das  Vorstandsmitglied  Herr  Pfrank  berichtet
über  eine  Inspektionsreise  nach  den  Plantagen  in
Ostafrika,  von  welcher  er  kürzlich  zurückgekehrt
ist,  folgendermaßen:

„Die  politischen  Verhältnisse  des  Lindi=  und
Mikindani-Hinterlandes  waren  befriedigend.  Die
Ruhe  ist  nach  dem  großen  Aufstande  1905.06
nicht  mehr  ernstlich  gestört  worden,  indem  jeder
Versuch,  wie  die  bekannte  Mekkabrief-Affäre  beweist,
  durch  das  Bezirksamt  und  die  Azskarikompagnie
  von  Lindi  mit  starker  Hand  im  Keime
erstickt  wird.  Hauptmann  Baumstark  führt  den
unruhigen  Elementen  des  Hinterlandes  durch  gelegentliche
  Expeditionen  und  Felddienstübungen
seiner  Askaris  und  Maschinengewehrabteilung  nicht
nur  die  Macht  der  kaiserlichen  Herrschaft  beständig
  vor  Augen,  sondern  es  werden  auch  durch
die  Anlage  einer  weiteren  Bezirksamtsnebenstelle
in  Masasi  und  mehrerer  Unteroffiziersposten  neue
Stützpunkte  im  Hinterlande  geschaffen.  Die  Bewohner
  der  Küstenstriche,  aus  denen  sich  ausschließlich
  unsere  Arbeiter  rekrutieren,  haben  die
Segnungen  friedlicher  Verhältnisse  viel  zu  sehr
erkannt,  als  daß  sie  sich  in  unsichere  Unternehmungen
  einzelner  ehrgeiziger  Elemente  arabischer
  oder  indischer  Herkunft  einlassen.  Die  Bevölkerung
  widmet  sich  vielmehr  intensiv  der  Arbeit.


*)  Aus  dem  V.  Bericht  (Dezember  1908).

 

Im  Lindibezirk  übertraf  das  Angebot  an
Arbeitskräften  vielfach  unseren  Bedarf.  Auffallend
ist  das  starke  Angebot  weiblicher  Arbeitskräfte;
es  ist  wohl  hauptsächlich  darauf  zurückzuführen,
daß  im  letzten  Aufstande  viele  verheiratete  Männer
gefallen  und  die  Frauen  nunmehr  auf  sich  selbst
angewiesen  sind.

Im  Mikindanibezirk  war  das  Arbeiterangebot
  zwar  schwächer,  doch  immerhin  genügend,  um
die  seitens  der  Gesellschaft  geplanten  Aufgaben
durchzuführen.

Die  Verkehrsverhältnisse  haben  sich  nicht  verändert.
  Nach  wie  vor  haben  Lindi  und  Mikindani
  eine  dreiwöchentliche  Postverbindung  nebst
Güter=  und  Personenverkehr  mit  den  übrigen
Küstenplätzen  und  Europa.

Die  Oberleitung  unserer  Plantagen  wurde
während  meines  Aufenthaltes  aus  Zweckmäßigkeitsgründen
  nach  Majani,  der  mittelsten  der
Plantagen,  verlegt.

Die  Feldbahn  ist  seit  dem  6.  August  zwischen
  Lichwajwa  und  Majani  in  Betrieb  und  befördert
  die  für  den  Weiterbau  nötigen  Schienen
und  Schwellen.  Nach  den  neuesten  Nachrichten
ist  der  Ngongobach,  also  die  Nordwestgrenze  Majanis,
  erreicht.  Naitivi  arbeitet  durch  Anlage  des
Bahnkörpers  entgegen  und  war  Ende  Oktober  an
seiner  Südgrenze  angelangt.  Neueren  Feststellungen
  zufolge  hat  die  Bahntrasse  nämlich  eine
Veränderung  erfahren,  indem  durch  das  Ngongotal
  ein  bequemerer  und  kürzerer  Weg  gefunden
worden  ist.  Die  Bahntrasse  erhält  danach  keine
Zweiglinie  nach  Majani,  sondern  fährt  über  Majani
  direkt  nach  Naitivi,  was  eine  erhebliche  Ersparnis
  an  Material,  abgesehen  von  der  Annehmlichkeit
  des  direkten  Verkehrs,  bedeutet.  Ende
dieses  Jahres  dürfte  die  Verbindung  zwischen
Majani  und  Naitivi  fertiggestellt  und  der  Betrieb
Lichwajwa  —Naitivi  auf  der  ganzen  Linie  im
Gange  sein.

Uber  den  Stand  unserer  Anpflanzungen
ist  ganz  allgemein  zu  berichten,  daß  Sisal  durchweg
  gut  steht  und  unsere  Erwartungen  voll  und
ganz  erfüllt  werden.

Kautschuk  läßt  dagegen  stellenweise  zu  wünschen
übrig,  so  daß  wir,  nachdem  die  Ursachen  klar  erkannt
  wurden,  entsprechende  Maßnahmen  trafen.

Auf  Naitivi,  unserer  ältesten  Pflanzung,  war
der  Stand  der  500  000  Agaven  mit  wenigen
Ausnahmen  vorzüglich.  Schätzungsweise  werden
im  April  1909  beginnend  sukzessive  300  000
Agaven  schnittreif  werden.

Die  Vorarbeiten  zur  Entfaserungsfabrik,  welche
an  den  Naitivisee  zu  liegen  kommt,  sind  im
Gange.  Wir  hoffen  bestimmt,  den  Betrieb  bis
spätestens  Mai,  also  mit  Schluß  der  Regenzeit,
aufnehmen  zu  können.  Im  ersten  Erntejahre
        <pb n="121" />
        W  67  20

sollen  in  Naitivi  auch  die  in  Kiduni  geschnittenen
Blätter,  die  per  Bahn  herantransportiert  werden,
verarbeitet  werden,  die  Fabrik  in  Kiduni  braucht
daher  erst  für  das  zweite  Erntejahr  (bis  April
1910)  errichtet  zu  werden.

Für  weitere  rund  500  000  Agaven,  deren
Auspflanzung  jetzt  begonnen  wird,  ist  das  Terrain
bereits  vorbereitet.  Zunächst  werden  alte  Kautschukschläge
  im  Süden  und  Westen  der  Plantage,
wo  der  Kautschuk  schlecht  fortkam,  unter  Agavenkultur
  genommen,  weitere  Agaven  werden  auf
den  neuhergerichteten  Nordschlägen  ausgepflanzt.

Kautschuk  läßt  auf  Naitivi  manches  zu  wünschen
  übrig;  wohl  stehen  einzelne  Baumgruppen
schön  und  haben  sich  in  jeder  Beziehung  gut  entwickelt,
  leider  sind  aber  auch  viele  Lücken  vorhanden
  und  manche  Bäume  haben  unter  Windbruch
  gelitten.  Falls  sich  die  Nachpflanzungen
nicht  genügend  entwickeln,  dürfte  es  das  beste
sein,  lediglich  die  vorhandenen  Bestände  bis  zur
Reise  ein  oder  zweimal  pro  Jahr  gründlich  zu
reinigen,  von  weiteren  Neuanpflanzungen  von
Manihot  auf  Naitivi  jedoch  vorläufig  abzusehen.
Dadurch,  daß  wir
Agaven  auf  einen  Bestand  von  rund  1  Million
Sisalpflanzen  am  Ende  der  Regenzeit  kommen
werden,  ist  der  Ausfall  an  Kautschuk  reichlich
gedeckt.

Auf  Kiduni  standen  im  freien  Land  520  000
Agaven,  nachdem  ein  Schlag  an  der  Ostgrenze,
an  Stelle  der  dort  nur  mangelhaft  gedeihenden
Kautschukbäume,  mit  Agaven  bepflanzt  worden  ist.
Vorzüglich  stehen  die  alten  Schläge,  auf  denen
bereits  im  April/  Mai  1909,  nach  der  Regenzeit,
120  000  bis  150  000  Agaven  schnittreif  werden.

Der  Kautschuk  steht  auf  den  alten  Schlägen
teilweise  recht  gut,  teilweise  müssen  Fehlstellen
nachgepflanzt  werden.  Die  neuen  Schläge  befriedigen
  weniger.  Der  Ostschlag  ist  bereits  umgepflanzt
  und  der  Südschlag  soll,  wenn  er  nach
der  diesjährigen  Regenzeit  keine  bessere  Entwicklung
  zeigt,  ebenfalls  mit  Agaven  bepflanzt  werden.
An  gesunden  und  kräftigen  Manihotbäumen  können
wir  auf  Kiduni  mit  einem  Stand  von  45  000
am  Ende  der  Trockenzeit  rechnen.

Zu  Neupflanzungen  sind  an  der  Westgrenze
mehrere  Schläge  fertiggestellt  worden.

Majani  hatte  275  000  Agaven  im  freien
Lande  von  durchweg  vorzüglichem  Stand.  Einige
Schläge  stehen  besonders  üppig  und  einjährige
Agaven  von  70  bis  80  cm  Höhe  waren  keine
Seltenheit.  Viele  davon  trieben  bereits  Schößlinge,
  die  nunmehr  auf  den  Neuschlägen  verwendet
  werden  können.  Die  kräftigen  Oktoberregen
  gestatteten  mit  dem  Auspflanzen  auf  den
während  der  Trockenzeit  vorbereiteten  Neuschlägen
frühzeitig  zu  beginnen,  so  daß  in  der  letzten

mit  den  neuzupflanzenden

 

Woche  des  Oktober  bereits  150  000  Agaven  in
den  Boden  gekommen  sind.

Kautschuk  steht  in  Majani  allenthalben  gut.
Ein  ganz  besonders  erfreuliches  Bild  bietet  der
Nordschlag,  wo  die  direkt  aus  Samen  gezogenen
Bäumchen  nach  vier  Monaten  bereits  eine  Höhe
von  2  bis  3  m  erreicht  hatten  und  mehrfach
blühten.  Der  hier  erzielte  gute  Erfolg  ermuntert
zu  weiteren  Anpflanzungen  auf  Majani.

Von  den  Mikindaniplantagen  hat  sich  Mwita,
was  die  Agaven  anbetrifft,  weiter  sehr  zufriedenstellend
  entwickelt.  Es  stehen  400  000  Agaven
im  freien  Lande  durchweg  ausgezeichnet,  ja  sogar
teilweise  so  gut  wie  die  30  000  des  Vorjahres.
Der  hiesige  Boden  kann  als  erstklassig  für  Agaven
bezeichnet  werden.  Zu  Neupflanzungen  sind  140  ha
Ende  Oktober  fertiggestellt.  Ist  das  Neuland  bepflanzt,
  so  sind  nach  Schluß  der  Regenzeit  rund
900  000  Agaven  im  Boden.

In  Mtwara  sind  gleichfalls  etwa  140  ha
Land  fertiggestellt  worden.  Die  Saatbeete  haben
sich  auch  in  der  Trockenzeit  gut  entwickelt,  so  daß
wir  auf  etwa  700  000  Pflanzen,  die  in  der
Regenzeit  teils  hier,  teils  in  Mwita  ins  freie
Land  überzuführen  sind,  rechnen  können.  Der
Boden  auf  Mtwara  ist  ausgezeichnet,  so  daß  die
Pflanzen  voraussichtlich  ebenso  vorzüglich  wie  auf
Mwita  gedeihen  werden.  Das  Terrain,  auf  einer
Anhöhe  gelegen,  ist  durchaus  eben  und  senkt  sich
an  einer  Stelle,  dort  wo  die  Pier  projektiert  ist,
in  einer  Talmulde  nach  der  See.

Die  Hafenverhältnisse  in  Mtwara  sind  die
denkbar  günstigsten.  Der  Hafen  ist,  ohne  zu
übertreiben,  einer  der  besten  an  der  ganzen  ostafrikanischen
  Küste.  Hat  er  doch  an  der  seichtesten
Stelle  immer  noch  eine  Tiefe  von  20  m  bei
mittlerem  Springniedrigwasser.  Die  für  Ostafrika
in  Betracht  kommenden  Dampfer  können  also  alle
hier  einlaufen.  Insofern,  als  der  Hafen  auch
einer  der  bestgeschütztesten  ist,  kann  hier  in  der
bequemsten  Weise  jederzeit  verladen  werden.

Die  Aussichten  für  unser  Unternehmen  sind
durchaus  günstig  und  wir  können  mit  vollem
Vertrauen  in  die  Znukunft  blicken."“

Im  Anschluß  an  den  vorstehenden  Bericht
erhielten  wir  von  der  Plantagendirektion  noch
die  drahtliche  Nachricht,  daß  bis  zum  15.  Dezember
  folgende  Neuauspflanzungen  (dritte  und
letzte  Pflanzperiode)  vorgenommen  waren:

Naitivi  300  000  Sisalagaven,  mithin  Gesamtbestand

  am  15.Dezember  1908:  800  000,

Kiduni  250  000  Sisalagaven,  mithin,  Gesamtbestand

  am  15.Dezember  1908:  770  000,

Majani  300  000  Sisalagaven,  mithin  Gesamtbestand

  am  15.Dezember  1908:  575000,
        <pb n="122" />
        W  68  20

Mwita  350  000  Sisalagaven,  mithin  Gesamtbestand
  am  15.  Dezember  1908:  750  000,
Mtwara  400  000  Sisalagaven,  mithin  Gesamtbestand
  am  15.Dezember  1908:  400  000,

also  insgesamt  1  600  000  neu  ausgepflanzte  Sisalagaven,
  so  daß  wir  am  genannten  Tage  einen
Bestand  von  3  295  000  Agaven  im  Felde  hatten.

Sehr  erfreulich  sind  in  jeder  Hinsicht  die  Ergebnisse
  der  Zapfversuche,  die  im  Laufe  des
Jahres  an  unseren  ältesten  Manihotbäumen  vorgenommen
  worden  sind.  Nicht  nur  zeigten  sich
die  zu  diesen  Arbeiten  herangezogenen  Schwarzen
recht  anstellig,  so  daß  die  Tagesleistungen  des
einzelnen  vollkommen  befriedigten,  sondern  auch
der  gewonnene  Kautschuk  entsprach  in  dquantitativer
  Hinsicht  durchaus  den  gehegten  Erwartungen
  und  übertraf  dieselben  in  bezug  auf
Qualität  und  Preis  ganz  bedeutend.  Unsere  im
letzten  Berichte  geäußerte  Meinung,  daß  die  damalige
  auf  dem  Kautschukmarkte  herrschende  Baisse
eine  vorübergehende  Erscheinung  sei  und  daß
absolut  kein  Grund  zu  dauernder  Bennruhigung
vorliege,  hat  sich  als  vollkommen  richtig  erwiesen,
denn  seit  Monaten  haben  die  Kautschukpreise  anhaltend
  angezogen,  so  daß  wir  dieselben  heute
als  gut  bezeichnen  können.  Im  Sommer,  also
zu  einer  Zeit,  wo  der  Kautschukmarkt  noch  flau
war,  ließen  wir  unsere  Erstlingsprodukte,  die  wir
in  Mengen  von  10  kg  und  60  kg  von  der
Plantagendirektion  zugesandt  erhielten,  von  zwei
Hamburger  ersten  Kautschukfirmen  bewerten.  Die
größere  Probe  wurde  mit  5,40  ¾¼  pro  Kilogramm
  bewertet  und  mit  5,20  .“  (in  Anbetracht
der  kleinen  Menge)  verkauft,  während  die  kleinere
ältere  und  daher  trockenere  Probe  sogar  mit  6,50
bis  6,600.“  bewertet  wurde.  Mit  diesem  Resultate
  können  wir  sehr  zufrieden  sein,  umsomehr,
als  die  untersuchenden  Firmen  auch  die  Aufbereitungsart
  und  das  bei  der  Gewinnung  verwandte
  Koagulationsmittel  für  zweckmäßig  erklärten.


Inzwischen  sind  die  Kautschukfabriken  mehr
und  mehr  zu  der  Erkenntnis  gekommen,  daß  die
nervige  Beschaffenheit  des  Cearakautschuks  besonders
  wertvoll  für  die  Automobilreifenindustrie
ist,  so  daß  zwei  der  bedentendsten  Fabriken
Deutschlands  sich  einem  Vertreter  ostafrikanischer
Manihotkautschukpflanzer  gegenüber  bereit  erklärt
haben,  gut  gewachsene  und  gereinigte  Produkte
zum  Tagespreise  des  bisher  stets  erheblich  höher
bewerteten  Parakautschuks  abzunehmen.

Nach  Mitteilung  unserer  Plantagendirektion
sind  inzwischen  weitere  Terrains,  und  zwar  die
Strecken  zwischen  Naitivi—  Majani,  Majani  —
Kiduni  und  Kiduni  —Lichwajwa,  belegt  worden,
so  daß  wir  jetzt  über  ein  zusammenhängendes

 

Terrain  von  Lichwajwa  bis  Naitivi  verfügen.
Des  weiteren  ist  das  Terrain  westlich  von  Naitivi
bis  zum  Tandangongorosee  in  einer  Länge  von
4  km  und  einer  Tiefe  von  etwa  3  km  belegt.
Der  Tandangongorosee  hat  ein  Areal  von
schätzungsweise  50  ha.

Kus  dem  „TKropenpflanzer“.

Soeben  erschien  die  Januarnummer  des  von
Prof.  Dr.  Warburg-Berlin  und  dem  Geh.  Regierungsrat
  Prof.  Dr.  Wohltmann-Halle  herausgegebenen
  „Tropenpflanzer“;  die  Zeitschrift  ist
damit  in  den  dreizehnten  Jahrgang  eingetreten.
Wie  alljährlich  zum  Jahreswechsel  einer  der
Herausgeber  das  Wort  ergreist,  um  einen  Rückblick
  auf  das  vergangene  Jahr  zu  werfen,  so  gibt
diesmal  Geheimrat  Wohltmann  in  einem  größeren
  Leitartikel  „Neujahrsgedanken  1909“
einen  Überblick  über  das,  was  uns  die  beiden
letzten  Jahre  brachten.  Der  Verfasser  begrüßt
zunächst  den  lebendigen,  schaffensdurstigen  Geist,
der  durch  die  öffentlichen  wie  privaten  Unternehmungen
  in  unseren  Kolonien  geht;  er  zeigt
an  den  Gewinnen,  die  einige  unserer  größeren
Pflanzungsunternehmungen  bereits  erzielten,  wie
Ausdauer  und  Fleiß  Belohnung  finden  und  das
Vertrauen  zu  unseren  Kolonien  festigen;  er  gibt
dann  ein  übersichtliches  Bild  von  dem  Handel
unserer  Kolonien  in  den  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen
  im  Verhältnis  zu  dem  des  Mutterlandes.
Die  wichtigeren  Produkte,  wie  Kakao,  Sisalhauf,
Kautschuk,  Kaffee,  Tabak,  Olfrüchte,  Baumwolle  u.  a.,
und  ihre  Aussichten  für  die  Zukunft  werden  ausführlich
  besprochen,  wobei  der  Verfasser  der  sicheren
Zuversicht  Ausdruck  verleiht,  daß  Deutschland
seinen  gesamten  Bedarf  an  Kolonialerzeugnissen
  in  den  Kolonien  zu  decken
vermag.  Zur  Erreichung  dieses  Zieles  sind
zwar  noch  wichtige  Aufgaben  zu  erfüllen:  Es  gilt
vor  allem,  einen  Stab  tüchtiger,  rationeller  Tropenlandwirte
  heranzubilden,  wobei  der  deutsche  Landwirt
  im  Vordergrunde  stehen  sollte.  Sodann  ist
nach  dem  Vorbilde  anderer  Kolonialmächte  auf
die  wissenschaftliche  Ausbildung  in  weiterem  Maße,
als  es  jetzt  geschieht,  Gewicht  zu  legen.  Wie  der
Unterricht,  so  läßt  auch  unser  koloniales  Forschungswesen
  noch  manche  Wünsche  unerfüllt;  es  fehlt
in  unseren  Kolonien  immer  noch  an  genügenden
Versuchsanstalten  und  botanischen  Gärten,  für
deren  vermehrte  Anlage  der  Verfasser  eintritt.
Zum  Schluß  weist  der  Verfasser  darauf  hin,  daß
alle  modernen  Kulturvölker  des  gemäßigten  Klima  s
in  ihren  Existenz=  und  Kulturbedürfnissen  abhängig
sind  von  den  Tropen  und  Subtropen,  und  daß
auch  Deutschland  wie  andere  Länder  danach
        <pb n="123" />
        GW  69  20

trachten  sollte,  durch  zweierlei  Landwirtschaft,  im
gemäßigten  und  heißen  Klima,  sich  in  den  wichtigsten
  wirtschaftlichen  Bedürfnissen  frei  und  unabhängig
  zu  machen,  ein  Ziel,  das  mit  gutem
Willen  wohl  erreicht  werden  kann.

In  einem  Artikel  „Deutsch-ostafrikanischer
Hanf“  beleuchtet  Max  Einstein  das  Verhältnis
des  ostafrikanischen  Hanfes  zum  Manila-Hanf  und
weist  auf  die  durch  die  Marktlage  begründete
Notwendigkeit  hin,  ersteren  nur  in  guter  Qualität

 

zu  produzieren.  Moritz  Schanz  zeigt  in  einem
Aufsatz  „Erhaltung  der  Naturschätze  und
Wasserfragen  in  Nordamerika“,  wie  durch
planlose  Raubwirtschaft  die  Wälder  und  Bodenschätze
  Amerikas  dezimiert  werden,  und  welche
Mittel  zu  ihrer  Erhaltung  sowie  zur  Lösung  der
für  Amerika  so  wichtigen  Wasserfrage  geplant  sind.

Der  Nummer  liegt  das  Inhaltsverzeichnis
des  Jahrganges  1908  bei.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Bergbaubetrieb  in  Süd-Rhodbesten.

Seit  Erlaß  der  Mines  and  Mineral  Ordinance
Amendment  Ordinance  1907“)  ist  unter  dem
Titel  „Mining  Law  Amendment  Ordinance  1908“
eine  weitere,  die  Regelung  des  Bergbaubetriebes
  in  Süd-Rhodesien  betreffende  Verordnung
  ergangen.  Diese  Verordnung  befaßt  sich
mit  Abänderung  einiger  Vorschriften  der  früheren
Verordnung  von  1903/04  und  einer  teilweisen
Neuregelung  der  Holz-,  Weide=  und  Wassernutzungsbefugnisse
  des  Bergbauberechtigten  im
Verhältnis  zum  Landeigentümer.

Über  die  Wassernutzungsrechte  wird,  wie  folgt,
verordnet:

Die  Verwendung  fließenden  Wassers,  dessen
Benutzung  dem  Landeigentümer  zusteht,  kann  auf
Grund  gegenseitiger  Abmachungen  vom  Landeigentümer
  dem  Bergbauberechtigten  gestattet  werden.
Falls  diese  sich  über  die  Bedingungen  der  Abgabe
  nicht  einigen,  muß  die  Angelegenheit  einer
schiedsrichterlichen  Entscheidung  gemäß  der  „Lands
and  Arbitrations  Clauses  Act  1882“  (der  Kap-Kolonie)
  unterbreitet  werden.  Bei  der  Fällung
des  Schiedsspruches  sind  folgende  Punkte  zu
beachten:

1.  Wasser,  das  von  dem  Landbesitzer  zum  Gebrauch
  für  das  Haus,  für  die  Herden,  zu
Irrigationszwecken  usw.  nicht  benötigt  wird,
soll  dem  Bergbauberechtigten,  ohne  daß
dieser  eine  Entschädigung  zu  zahlen  hätte,
überwiesen  werden.

2.  Bei  beschränkter  Wassermenge  hat  der  Bergbauberechtigte
  dem  Grundbesitzer  für  das
gelieferte  Wasser  eine  jährliche  Rente  oder
Pauschalsumme  zu  zahlen  als  Ersatz  für  die
Wertminderung  des  Landes,  welche  der  Landeigentümer
  erleidet.

3.  Auf  keinen  Fall  erhält  der  Bergbauberechtigte
  ein  Eigentumsrecht  am  Wasser,  sondern

—  —  —  —  —

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  7,  S.  361  f.

 

mit  Erlöschen  des  Claims  erlischt  auch  das

Wasserbenutzungsrecht.

4.  Falls  ein  anderer  Bergbauberechtigter  Wasser
aus  demselben  Gewässer  nötig  hat,  über  das
schon  in  irgend  einer  Weise  verfügt  ist,  so
kann  er,  falls  kein  Einverständnis  zu  erzielen
ist,  gleichfalls  die  Angelegenheit  einem
Schiedsgericht  unterbreiten.

5.  Der  Bergbauberechtigte  hat  der  Regel  nach
die  Kosten  des  Schiedsgerichtsverfahrens  zu
tragen.

Alle  Abmachungen,  betreffend  den  Gebrauch
von  Wasser,  müssen  schriftlich  niedergelegt  und
vom  zuständigen  Minenkommissar  registriert  werden.
Wasser  auf  noch  nicht  in  Privatbesitz  übergegangenem
  Land  kann  unter  den  von  dem  Minensekretariat
  vorgeschriebenen  Bedingungen  frei  vom
Bergbauberechtigten  bezogen  werden.

Bekämpfung  von  Viehseuchen  in  Britisch-Südafrika.

Auf  Grund  des  Viehseuchengesetzes  der  Kapkolonie
  vom  Jahre  1893  ist  die  800  m-Zone
an  der  Grenze  von  Natal  zwischen  dem  Zusammenfluß
  des  Umzimkulu  und  des  Ibisi  einerseits
  und  der  Quelle  des  Umtamvunaflusses  anderseits
  aufgehoben  und  dafür  eine  Quarantänegone
zwischen  den  beiden  dort  errichteten  Stacheldrahtzäunen
  festgelegt  worden.  Aus  dieser  sind  alle
Tiere  ausgeschlossen  mit  Ausnahme  der  Pferde
der  die  Grenze  bewachenden  Cape  Mounted
Riflemen  und  einzelner  an  den  Eingangsstellen
bei  Harding  Gate  und  Ingeli  benötigter  Zugtiere,
  die  indes  nur  „equines“:  Pferde,  Maultiere
  oder  Esel  sein  dürfen.  Auch  ist  in  dieser
Zone  jeglicher  Ackerbau  untersagt.

Alles  gehörnte  Vieh,  das  innerhalb  der  Zäune
betroffen  werden  sollte,  kann  sofort  getötet  oder
sonst  nach  Ermessen  der  zuständigen  Behörden
beseitigt  werden.
        <pb n="124" />
        V70  20

Der  Bergbau  UNeuseelaonds.

Die  natürlichen  Mineralschätze  Neuseelands,
die  einen  ganz  erheblichen  Umfang  besitzen,  haben
auf  die  Entwicklung  dieser  Kolonie  einen  sehr
bedeutenden  Einfluß  ausgeübt.

Die  Goldgewinnung  wies  seit  dem  Jahre
1853  bis  zum  Ende  des  Jahres  1907  einen
Wert  von  insgesamt  71  528  978  S  auf.  Im
Jahre  1907  stellte  sie  sich  auf  508  210  Unzen
im  Werte  von  2  027  490  L.  Im  Gegensatze  zu
früheren  Jahren,  in  denen  meistens  Alluvialgold
gewonnen  wurde,  geschieht  dies  jetzt  vorzugsweise
durch  Ausbeutung  der  Quarzminen,  die  weite
Strecken  der  Kolonie  durchziehen  und  bessere  Aussichten
  für  dauernde  Erträge  liefern,  als  es  die
Gewinnung  von  Alluvialgold  zu  tun  vermag.

Die  Ausbeute  von  Silber  erreichte  in  dem
Zeitraume  von  1853  bis  Ende  1907  einen  Wert
von  1  090  751  L.  Hieran  war  das  Jahr  1907
mit  169  484  K  (1  562  603  Unzen)  beteiligt.

Der  Wert  der  anderen  in  den  gedachten
Jahren  gewonnenen  Bodenschätze  belief  sich  auf
insgesamt  27  903  357  L.  Hiervon  entfielen
11  022  905  K  auf  Kauriharz  und  13  510  099  L
auf  Kohlen  und  Koks.

 

Im  einzelnen  ergibt  sich  nachstehendes  Bild:
Gesamtwert
1907  seit  1853
Unzen  .  2.

Gold  508  210  2  027  490  71528  978

Silber  1  562  603  169  484  1  090  751

Zusammen  2070  813  2  196  974  72  619  729

Tons

Kupfererz.  56  595  18  823

Chromerz.  —  —  38  002

Antimonerz  98  2  118  54  716

Manganerz  5  26  61  857

Scheeliterz  137  15  486  29  853

Hämatiterz  —  5  144

Gemischte

Mineralien  1  355%  14  962  159  447

Kohle  1  831  009  965  766  13  485  259
Koks,  ausgeführt.

  15  15  24  810

Kauriharz.  8  708  579  888  14  022  905

Petroleumschiefer  —  —  7211

 

Insgesamt.  3  775  835  100  523  086
The  Neu  Zecnland  Official  Vear  Bock.  1908,  Advance
Shects.  Scetions  XII  to  XVIi  Of  Part  II.)

Das  Forstwesen  in  Neusüdwales.

Seit  Mitte  1907  beschäftigt  sich  eine  „Royal
Commission“  mit  der  Untersuchung  verschiedener
Fragen  bezüglich  des  Forstwesens  in  Neusüdwales.
Die  Fragen  betreffen  unter  anderen  die  Wald- 



reserven  und  Baumschulen,  die  Aufforstung  und
Wiederbeforstung,  die  Forstgesetze,  die  Forstverwaltung
  und  die  forstliche  Ausbildung.  Von  ganz
besonderem  Interesse  dürfte  indessen  die  weitere
Frage  betreffs  der  etwaigen  Einschränkung  der
Holzausfuhr  sein.  Der  Bericht  verweilt  gerade

bei  diesem  Gegenstand  am  eingehendsten.  Die
Kommission  empfiehlt,  daß  die  Ausfuhr  von
„Ironbark“  und  „Tallow-wood“  nach  Orten

außerhalb  des  australischen  Bundesgebiets  für  die
Dauer  von  zehn  Jahren  verboten  werde.  Der
endgültige  Bericht  soll  in  einiger  Zeit  fertig  werden;
  bis  dahin  will  die  Regierung  keine  Maßnahmen
  zur  Verhinderung  der  Ausfuhr  von  harten
Hölzern  ergreifen.  Die  Kommission  ist  sich  noch
nicht  schlüssig,  auf  welche  weiteren  harten  Nutzhölzer
  das  angeregte  Ausfuhrverbot  etwa  noch
auszudehnen  sein  möchte.  Neuseeland  würde  am
empfindlichsten  getroffen  werden,  da  es  eine  große
Menge  australischer  Harthölzer  für  Brückenbau
nötig  hat.

Das  Forstdepartement  in  Sydney  ist  eine
Unterabteilung  der  Land-Office  und  daher  nicht
selbständig.  Letzteres  erschließt  aber  alles  Land
ohne  Rücksicht  auf  etwaigen  Holzbestand  den  Ansiedlern.
  Sogenannte  Forstreserven  sind  nur  in
einigen  abgelegenen  Teilen  von  Neusüdwales  angelegt
  worden.  Nachgepflanzt  wurden  bisher  nur
weiche  Hölzer;  harte  Hölzer  wachsen  von  selbst
nach,  sobald  das  Vieh  von  den  Holzschlägen
ferngehalten  wird.

Beendigung  des  Tabakhkrieges  in  Kentuchyv.“)

Durch  ein  Übereinkommen,  das  am  19.  November
  1908  in  Louisville,  Kentucky,  abgeschlossen
wurde,  hat,  wie  allgemein  angenommen  wird,  der
seit  Jahren  vornehmlich  im  Staate  Kentucky  bestehende
  Tabakkrieg  sein  Ende  erreicht.  Die  Vertreter
  der  einander  gegenüberstehenden  Gesellschaften:
  des  Tabaktrusts  (The  American  Tobacco
Company)  und  der  Pflanzerverbände  (Socicty  of
Equity,  Burley  Tobacco  Society)  haben  ein  Übereinkommen
  dahin  lautend  bekannt  gegeben,  daß
der  Tabaktrust  75  v.  H.  der  in  einer  Hand  vereinigten
  (pooled)  Burley-Tabakernte  vom  Jahre
1907  zu  17  Cents  das  Pfund  und  der  1906er
Ernte  zu  einzeln  ausgeführten  Preisen,  im  Durchschnitt
  zu  20½  Cents  das  Pfund,  aufkauft.  Es
handelt  sich  bei  diesem  Ubereinkommen  um  den
weitaus  größten  und  wichtigsten  Bestand  der
Tabakernten  von  Kentucky  in  den  Jahren  1906
und  1907,  nämlich  von  hellem.  Burley-Tabak,
der  als  Rauchtabak  für  Pfeifen  sowie  als  Kau-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  1201  f.
        <pb n="125" />
        71  20

und  Schnupftabak  verarbeitet  wird.  75  v.  H.
hiervon  gehen  nur  in  die  Hände  des  Tabaktrusts,
gegen  den  die  Kämpfe  der  Tabakpflanzer  in  Kentucky
  sich  gerichtet  hatten.  Nach  zuverlässigen
Aufstellungen  umfaßt  das  Üübereinkommen  etwa
70  000  000  Pfund  Tabak  aus  dem  „Pool“,  das
heißt  der  Vereinigung  in  einer  Hand  zum  Zwecke
der  Preisstützung;  davon  werden  60  000  000
Pfund  zu  je  17  Cents  und  10  000  000  Pfund
zu  je  20⅞⅛  Cents  das  Pfund  verkauft,  so  daß
man  einen  runden  Kaufpreis  von  reichlich
12  000  000  Dollar  erzielen  wird.

Die  Tabakpflanzer  haben  mit  diesem  Abschluß
in  einer  mit  Erbitterung  und  Ausdauer  geführten
Fehde  den  Sieg  errungen,  da  der  Trust  beim
Anfang  des  Streites  nur  etwa  7  Cents  durchschnittlich
  für  das  Pfund  bieten  wollte.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Cincinnati
vom  23.  November  1908.)

Kaüahdoo-  und  Gummimarkt  auf  Cevion.

Die  Ausfuhr  von  Kakao  auf  Ceylon  betrug
bis  zum  12.  Oktober  1908  36  525  ewts  (gegen
66  220  ewts  in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres).


Das  Angebot  war  in  den  letzten  Monaten
spärlich;  die  Qualität  der  an  den  Markt  gebrachten
Mengen  ließ  sehr  zu  wünschen  übrig.  Gute
Sorten  fehlten  gänzlich,  und  die  gehandelten
mittleren  und  geringeren  Sorten  enthielten  außerordentlich
  viel  kleine  Bohnen.

Die  Preise  sind  in  letzter  Zeit  wieder  heruntergegangen,
  und  man  bezahlt  heute  für  guten
Pflanzungskakao  40  bis  44  Rs.,  während  der
Eingeborenen-Kakao,  je  nach  Qualität,  nur  auf
28  bis  38  Rs.  bewertet  wird.

Die  neue  Ernte  ist  wegen  der  trockenen  Witterung
  verspätet,  doch  werden  die  nächsten  Ankünfte
demnächst  erwartet.  Man  fürchtet,  daß  die  Größe
der  Ernte  sowie  deren  Güte  durch  die  lange
Trockenheit  ungünstig  beeinflußt  worden  ist.

Die  Ausfuhrzahlen  nach  den  einzelnen  Ländern
für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  12.  Oktober  der
Jahre  1907  und  1908  vergleichen  sich,  wie  folgt:

Deutschland  2367  (1907:  7301)  ewtg,
England  25  921  (46  563)  ewts,  Holland  1283
(2360)  ewts,  Frankreich  940  (2812)  ewts,
Amerika  205  (2059)  cwts,  China  1677  (1310)  ewts.

Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  hat  eine  weitere
Steigerung  erfahren,  und  die  am  19.  November
1908  bezahlten  Preise  sind:

 

Für  feinen  Biskuit-Rubber  3,20  Ris.
=  Serap-Rubber  1,90—2,25=:
  feinen  Crepe-Rubber  3,40  -
-  mittleren  —  -  2,60—3,00  =

Das  Angebot  genügte  nicht  immer  der  lebhaften
  Anfrage,  und  die  in  Colombo  an  den
Markt  gebrachten  Mengen  fanden  willige  Käufer.
Für  Serap-Rubber  zeigte  in  letzter  Zeit  Australien
ein  besonderes  Interesse.  Da  für  den  feinen
Crepe-Rubber  ungefähr  10  bis  15  Cents  mehr
als  für  den  ganz  gleichwertigen  Biskuit-Rubber
bezahlt  werden,  so  beschäftigt  sich  die  Fabrikation
zur  Zeit  überwiegend  mit  der  Herstellung  von
Crepe-Rubber.

Die  Erzeugung  ist  weiter  beträchtlich  gewachsen;
die  Gesamtausfuhr  bis  zum  12.  Oktober  1903
betrug  567  448  lbs  gegen  373  448  lbs  in  der
gleichen  Zeit  des  Vorjahres.

Die  Ausfuhrzahlen  nach  den  einzelnen  Ländern
für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  12.  Oktober  der
Jahre  1907  und  1908  vergleichen  sich,  wie  folgt:

1908  190•r

TIbs  Is
Deutschland  .  28  634  14  675
England.  360  317  234  104
Amerika  149  042  113  314
Australien  23  032  6  438
Belgien  3  407  3  387

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonfulats  in  Kalkunga
vom  19.  November  1908.)

Kautschukhultur  in  Britisch-Oalava.

Der  seit  einigen  Jahren  eingetretene  schnelle
Aufschwung  der  Kautschukkultur  in  Britisch-Malaya
(Straits  Settlements,  Johore,  Vereinigte  Malayen-Staaten
  und  Kedah)  hat  auch  im  Jahre  1907
angehalten.  Im  ganzen  sind  während  dieses
Jahres,  nach  dem  Jahresberichte  des  Landwirtschaftsdirektors
  der  Vereinigten  Malayen-Staaten,
45  764  Acres  (18  306  ha)  mit  Kautschukbäumen
neu  bepflanzt  worden  (+  46  v.  H.).  Ende  1907
waren  zusammen  179227  Acres  (71  692  ha)
angelegt.  Die  Zahl  der  Bäume  erreichte  1906
noch  nicht  13  000  000,  Ende  1907  waren  es
dagegen  27  558  400.  Große  Flächen  sind  dichter
bepflanzt  worden  als  früher.

Der  Ertrag  an  Kautschuk  hat  um  144  v.  H.
zugenommen.  Im  Berichtsjahre  wurden  zusammen
1017  t  exportiert,  gegen  417  t  im  Vorjahre.
Gegenüber  1905  betrug  die  Ausfuhr  des  Jahres
1907  das  Siebenfache.

Die  folgende  Zusammenstellung  gibt  ein  Bild
von  dem  Stande  der  Kautschukkultur  am  31.  Dezember
  1907:
        <pb n="126" />
        W  72  20C

Vereinigte  Straits
Malanen=  Settlements  Johore
Staaten  u.  Kedah
Zahl  d.  Plantagen  287  65  13
Flächengehalt  (ha)  164  884  46620  38740
Bis  zum  31.  Dezember
  1907  bepflan
  zte  Fläche
(ha)  50  192  17148  41052
Während  1907  be—
pflanzte  Fläche
(ha)  16189  3738  2305

Zahl  der  bis  zum
31.  Dezember
1907  gepflanzten

  Bäume  19628957  6787216  1142196

Was  die  Vereinigten  Malayen-Staaten  im
besonderen  anlangt,  so  waren  Ende  1906:  85000
Acres  (34000  ha)  mit  Kautschukbäumen  bepflanzt,
Ende  1907:  126235  Acres  (50  492  ha)  (etwa
16  v.  H.).  Die  Zahl  der  Bäume  stieg  von
10  745000  auf  rund  20000000.  Von  Kautschuk
wurden  885  t  produziert  gegen  459  t  im  Vorjahre
  (+  93  v.  H.).
Selangor  weist  die  größte

mit  24620  han.
dann  folgt:

bebaute  Fläche  auf
9648093  Bäumen,

 

Perak  mit  18468  =  6648957  -
Negri  Sembilan
mit  7060  =  =  3165388  -
und  Pahangmit  344--  166590  -
zusammen  .  50492  ha  u.  19628029  Bäume.

In  Malakka  waren  Ende  1907:  36946  Acres
(14778  ha)  mit  6019940  Bänmen,  in  Province
Wellesley  5920  Acres  (2368  ha)  mit  767  276
Bäumen  und  in  Johore  10  126  Aecres  (4050  ha)
mit  1142  196  Bäumen  bepflanzt.

Die  Schnelligkeit,  mit  der  sich  die  Kautschukkultur
  auf  der  Halbinsel  Malakka  entwickelt  hat,
ist  fast  ohnegleichen.  Vor  zehn  Jahren  waren
im  ganzen  nur  345  Aeres  (138  ha)  unter  Kultur,
während  die  jetzt  bebaute  Fläche  mehr  wie  360  mal
so  groß  ist.

Der  durchschnittliche  Ertrag  der  gezapften
Bäume  wird  für  die  ganze  Halbinsel  für  das
Jahr  1907  auf  1  Ilb  12  oz.  pro  Baum  angegeben.
  Das  wird  als  zufriedenstellend  bezeichnet,
da  der  größte  Teil  der  Bäume  zum  ersten  Male
gezapft  wurde.

An  verschiedenen  Plätzen  der  Halbinsel  sind
auch  Experimente  vorgenommen  worden  zur  Feststellung
  des  Ertrages  alter  Bäume.  Dabei  wurde
von  der  zapfbaren  Fläche  jedes  einzelnen  Baumes
nur  die  Hälfte  gezapft  und  zwischen  den  Schnitten
so  viel  Raum  gelassen,  daß  bei  Fortsetzung  des
Zapfens  an  jedem  zweiten  Tage,  doch  erst  nach

 

drei  Jahren,  eine  schon  gezapfte  Stelle  von  neuem
angeschnitten  wird.  Soweit  sich  bis  jetzt  ersehen
läßt,  sollen  die  auf  diese  Art  gezapften  Bäume
durchschnittlich  2  lb  Kautschuk  ergeben.  Die  Bäume
stehen  sehr  weit  voneinander  und  sind  etwa
17  Jahre  alt.

Die  Zahl  der  während  der  beiden  letzten
Jahre  gezapften  Bäume  und  der  Ertrag  sind  aus
der  folgenden  Tabelle  zu  ersehen:

Zahl  der  gerap'ten  Ertrag  au  Kautschuk
(5

 

Staat  Bäume
1906  1907  1906  1907
Vereinigte  Malanen-Staaten:
Selangor  364638  772656  620033  1131086
Perak  67710  132556  94848  272804
Negri  Sembilan.  91410  240  101  146891  586864
Straits  Settlements:
Malakka  7000“  12455  12000“)  23490
Province  Wellesleh  20076  48000  13500“)  82131
Johore  48350  91159  47724  182495
zusammen.  599184  1300227  935056  2278870

(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Genceralkonfulats
in  Singaporc.)

Künstliche  Bewässerung  im  Baumwolldistrikte
(Dexikos.

Bei  San  Fernandez  in  Mexriko  wird  zum
Zwecke  der  Bewässerung  des  Lagunadistrikts  im
Nazas  River  ein  Staudamm  gebaut.  Mit  Hilfe
dieses  Dammes  wird  sich  unter  anderem  auch  die
Baumwollkultur  in  jenem  Gebiete  bedentend  ausdehnen
  lassen.  Der  Lagunadistrikt  ist  ein  flaches
Becken  mit  sehr  fruchtbarem,  für  den  Baumwollbau
geeignetem  Boden.  Er  ist  mit  Fabrikanlagen
übersät  und  von  Eisenbahnen  durchzogen,  die  zur
Beförderung  von  Rohstoffen  und  Fabrikaten  dienen
können;  die  umliegenden  Gebirge  enthalten  reiche
Metallablagerungen.

Gegenwärtig  ist  der  Bergbau  für  die  Städte
Lerdo,  Gomez,  Palaeio  und  Torreon,  die  Mittelpunkte
  des  gewerblichen  Lebens  im  Lagunadistrikt,
die  Haupteinnahmequelle,  aber  es  ist  vorauszusehen,
  daß  die  geeignete  Verteilung  des  Wassers
vom  Naza  nicht  nur  die  Ausdehnung  der  Baumwollpflanzungen
  verdoppeln,  sondern  auch  die
Anregung  zu  anderen  Landbauunternehmungen
geben  wird.

Nach  europäischem  Urteil  ist  die  Baumwolle
aus  dem  Lagunadistrikt  festfaserig  sowie  in  Gefüge
und  Farbe  ausgezeichnet.  In  Meriko  wurden
80  000  Ballen  Baumwolle  im  Jahre  1907
geerntet,  und  da  der  Verbrauch  in  den  Spinnereien
sich  auf  ungefähr  155  000  Ballen  belief,  mußten
große  Mengen  der  Spinnfaser  eingeführt  werden;
im  Jahre  1907/08  verdoppelte  sich  die  Spinn-*)

  Nach  Schäunngen.
        <pb n="127" />
        ##

stoffeinfuhr  gegenüber  dem  Vorjahre.  Im  Jahre
1906  dagegen  überstieg  die  Ernte  den  Bedarf  im
Lande  erheblich,  und  es  konnten  50  000  Ballen
nach  Europa  verschifft  werden.  Die  Unregelmäßigkeit
  der  Niederschläge  bedingte  bisher  große
Schwankungen  im  Baumwollertrage  des  Lagunadistrikts.
  Bei  der  künstlichen  Bewässerung  aus
dem  Nazas  hofft  man  größere  und  gleichmäßigere
Erträge  zu  gewinnen.
(Nach  Bulletin  of  the  International  Burenu
of  the  American  Republics.)

Baumwollernte  in  Buchara.

Die  Baumwollernte  in  Buchara  versprach
außerordentlich  groß  und  gut  zu  werden.  Die
Baumwolle  wurde  im  Frühjahr  infolge  des
regnerischen  Wetters  ziemlich  spät  ausgesät,  so
daß  man  mit  einer  späteren  Ernte  rechnen  mußte.

Alles  ging  gut  bis  zum  23.  Oktober  a.  St.,
welcher  alle  Hoffnungen  auf  eine  große  und  gute
Ernte  verwüstete.  Am  23.  Oktober  trat  ganz
plötzlich  und  unerwartet  Frost  ein,  und  die  noch
nicht  vollständig  entwickelte  und  reif  gewordene
Wolle  war  für  das  Auswachsen  verloren.  Wie
man  rechnet,  verringert  sich  die  Ernte  dadurch
um  40  bis  50  v.  H.  Die  erste  Ware  und  Sammlung
  hat,  obgleich  sie  von  schöner  weißer  Farbe
ist,  nur  einen  sehr  schwachen  und  kurzen  Stapel.
Die  Saat  der  ersten  Sammlung  ist  sehr  schön  —
starke  volle  Körner  —,  von  dieser  Saat  ist  nicht
viel  da.

Die  Preise  für  die  Baumwolle  an  Ort  und
Stelle  sind  sehr  hoch.  Reine  Baumwolle  wird
mit  8,50  Rbl.  pro  Pud  und  teurer  bezahlt.  Für
Baumwollsaat  werden  nie  dagewesene  Preise  gezahlt.
  Bucharische  Saat  kostet  24  Tengi  pro
Battmann  (etwa  45  Kop.  pro  Pud).

Es  ist  anzunehmen,  daß  höchstens  ein  Drittel
der  Baumwolle  gesammelt  wird  und  von  diesem
Drittel  werden  höchstens  25  v.H.  erste  Sorte,
alles  übrige  Mescheulok  und  niedriger  sein.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Baku
vom  3.  Dezember  1908.)

Handel  der  Regentschaft  Tunis  im  Jahre  1907.

Der  Handel  der  Regentschaft  Tunis  hat  im
Jahre  1907  einen  günstigen  Verlauf  genommen.
Die  reiche  Ernte,  hohe  Preise  für  die  Landeserzeugnisse,
  eine  lebhafte  Geldzirkulation  und  der
Ausschwung  der  gewerblichen  Tätigkeit  haben  dazu
beigetragen,  daß  der  Handel  eine  solche  Entwicklung
  erfahren  hat.  Die  statistischen  Ergebnisse
lassen  für  das  Jahr  1907  zum  erstenmal  sowohl

in  der  Einfuhr  als  auch  in  der  Ausfuhr  Werte

 

l*-*-von

  über  100  Millionen  Franken  erkennen,  und
zwar  in  der  Weise,  daß  der  Wert  der  Ausfuhr
denjenigen  der  Einfuhr  überragt  und  die  Handelsbilanz
  somit  für  das  Land  ein  günstiges  Resultat
aufweist.  Die  Einfuhr  erreichte  einen  Wert  von
102  860  220  Franken,  die  Ausfuhr  einen  solchen
von  103  361  061  Franken.  Im  Vergleich  mit
dem  Vorjahre  weist  der  Gesamthandel  einen

.  Mehrwert  von  36  Millionen  Franken  auf,  von

denen  14  Millionen  auf  die  erhöhte  Einfuhr  und
22  Millionen  auf  die  Steigerung  der  Ausfuhr
entfallen.  Mit  Rücksicht  darauf,  daß  die  Ausfuhr
landwirtschaftlicher  Erzeugnisse  an  dem  Anwachsen
des  Ausfuhrwerts  mit  12  bis  13  Millionen
Franken  beteiligt  ist,  hat  man  die  Frage  aufgeworfen,
  ob  dieser  Aufschwung  auch  für  die
folgenden  Jahre  anhalten  wird,  zumal  da  die
Erträge  der  landwirtschaftlichen  Produktion  schon
im  Jahre  1906  sich  auf  durchschnittlicher  Höhe
hielten.  Hierbei  haben  Erwägungen  verschiedener
Art  das  Vertrauen  auf  die  Zukunft  nicht  erschüttern
lassen.  Man  hat  aus  dem  Umstande,  daß  eine
Reihe  von  Ausfuhrartikeln,  wie  z.  B.  Fischereierzeugnisse
  und  Wolle,  hinter  den  Ausfuhrergebnissen
  des  Vorjahres  bedeutend  und  andere  Landesprodukte,
  wie  Korkeiche,  Häute  und  Sparteriewaren,
  recht  erheblich  zurückgeblieben  sind,  zu
schließen  geglaubt,  daß  diese  Produkte  den  Ausfall
im  Jahre  1907  in  den  folgenden  Jahren
wieder  gut  machen  können.  Sodann  ist  es  die
aufstrebende  Entwicklung  der  Phosphatindustrie
mit  ihren  zunehmenden  Ausfuhrwerten,  die  in
erster  Linie  berufen  zu  sein  scheint,  für  die  Jahre
mit  weniger  günstigen  landwirtschaftlichen  Ergebnissen
  einen  Ausgleich  zu  schaffen.  Schließlich
wird  auch  die  Seesalzgewinnung,  die  im  Jahre
1907  einen  bedeutenden  Aufschwung  genommen
und  fremde  Märkte  in  zunehmendem  Maße  sich
erobert  hat,  dem  tunesischen  Ausfuhrhandel  für
die  Folgezeit  zugute  kommen.

Die  amtlichen  Veröffentlichungen  geben  den
Anteil  der  hauptsächlichsten  Verkehrsländer  an
der  Ein=  und  Ausfuhr  der  Regentschaft  in  den
beiden  letzten  Jahren,  wie  solgt,  an:

Einfuhr

Länder  1906  1907

Werte  in  Franken
Frankreich  52916  119  62  032  058
Algerien  5768  919  6  870  416
Rußland  1  757  747  887  405
Deutschland  1  643  477  2  053  784
Belgien  1549  106  2  290  836
England  8  842  560  9  760  502
Osterreich  1  255  024  1599  402
Italien  4  896  017  6  107  958
Türkei.  1  094  705  1  410  508
        <pb n="128" />
        W  74  20

Ausfuhr
Länder  1906  1907
Werte  in  Franken
Frankreich  11  200  202  51  .239  690
Algerien  5  117723  5523  874
Rußland  75283  18  561
Deutschland  1  638  665  2  423  691
Belgien  2191  251  3692  182
England  9294  152  15  265  958
Österreich  183  725  610  564
Italien.  11  853  105  17345  782
Türkei  62  581  10  731

Der  Anteil  Frankreichs  an  der  gesamten
Handelsbewegung  Tunesiens  ist  bei  weitem  der
bedeutendste;  er  betrug  im  Jahre  1907  54,94  v.  H.
gegen  55,38  v.  H.  im  Jahre  1906.  Zu  dem
Gesamtwerte  der  Einfuhr  hat  Frankreich  im  Jahre
1907  mit  60,30  v.  H.  und  zu  dem  Gesamtausfuhrwert
  mit  49,58  v.  H.  beigesteuert.

Die  Haupteinfuhrwaren  der  Regentschaft  bewerteten
  sich  im  Jahre  1907,  wie  folgt:

Bauholz  2571  174  Franken
Zerealien  1  527  139  -
Seide.  3  350  820  -
Kolonialwaren  3  941  016  -
Mehl.  6  531  698  -
Metalle  und  Waren  daraus  9  884  572  -
Maschinen  7  012  211  -
Kleider  1004508  -
Leder  2  708  988  -
Baumwollgewebe  10  283  267  -
Wein  und  Alkohol.  1  742  714  -

Die  Hauptausfuhrwaren  erreichten  im  Jahre
1907  folgende  Werte:

Schwämme  2  102  172  Franken

Halfa  3•007  390  -
Olivenöl.  9  945  682  -
Wolle  736  054  -
Häute  436  938  -
Gesalzene  Fische  740  242  -
Farb=  und  Gerbstoffe  838  800  -
Biech  ...  3  889  223  -
Weizen  4  205  654  -
Gerste  15  856  990  -
Leguminosen  1137710  -
Wollwaren  1  451  826  -
Wein  1  629  642  -

(Nach  dem  Raf##t  sur  la  Situation  de  la
Tunisie  ecn  190%.)

Handel  Rbessiniens  über  Britisch-Somaliland.

Die  statistischen  Veröffentlichungen  des  Handels
des  britischen  Somaliland-Protektorats  für  das

 

Jahr  1906/07,  die  auch  für  den  Handel  Abessiniens
von  Bedeutung  sind,  zeigen  keine  spezifizierte
Aufstellung  über  die  einzelnen  ein=  und  ausgeführten
  Waren  und  Produkte  und  ihre  Herkunftsländer.


Die  Statistik  ergibt  eine  Steigerung  der  Gesamteinfuhr
  sowohl  wie  der  Ausfuhr  gegenüber  dem
Vorjahre.  Es  wurden  im  Jahre  1906/07  für
4  168  329  Rupien  Waren  eingeführt  und  für
3  180  885  Rupien  Produkte  ausgeführt  gegenüber
3  927  414  Rupien  der  Einfuhr  und  3  046  980
Rupien  der  Ausfuhr  im  Vorjahre.  Der  Bericht
erwähnt  eine  Mehreinfuhr  langer  weißer  Hemden
im  Werte  von  29  925  Rupien,  die  der  Mehrzahl
nach  von  Ogadenkarawanen  zum  Zwecke  des
Handels  im  Innern  abgenommen  wurden.  Der
Mehrwert  der  Einfuhr  von  American  grey  shirting
wird  auf  472  213  Rupien  angegeben;  diese  erhebliche
  Steigerung  dürfte  auf  die  erhöhte  Abnahme
  des  genannten  Artikels  durch  Abessinien
zurückzuführen  sein,  das  im  Jahre  1906/07  wieder
auf  den  alten  Karawanenhandelsweg  über  Zeila
zurückgriff  mit  Rücksicht  auf  den  Versuch  der
Eisenbahngesellschaft,  ihre  Einnahmen  durch  Erhebung
  einer  Abgabe  von  10  v.  H.  auf  die  mit
der  Bahn  beförderten  Waren  zu  erhöhen.  Der
Vorgang  verdient  insofern  einige  Beachtung,  als
er  deutlich  zeigt,  daß  eine  den  Handel  mit
Abessinien  vermittelnde  Bahn  bei  Festsetzung  ihrer
Frachtraten  sehr  mit  den  herrschenden  Karawanenfrachten
  zu  rechnen  hat,  ein  Umstand,  der  die
schönsten  Rentabilitätsberechnungen  leicht  über  den
Haufen  werfen  kann.

Außer  den  beiden  genannten  Artikeln  nehmen
noch  andere  Waren  der  Textilindustrie  und  Maria
Theresientaler  ihren  Weg  über  das  Somaliland-Protektorat
  nach  Abessinien,  so  daß  man  annehmen
  kann,  daß  etwa  ein  Drittel  der  Gesamteinfuhr
  über  Zeila,  Berbera  und  Bulhar  nach
Abessinien  weitergeht.

Kaum  zu  schätzen  ist  dagegen  der  Anteil
Abessiniens  an  der  Ausfuhr  des  Protektorats.
Ausgeführt  werden  hauptsächlich  Häute,  Vieh,
Kaffee,  Wachs,  Tec  und  Straußenfedern.  Kaffee
und  Wachs  zeigen  im  Jahre  1906/07  eine  bemerkenswerte
  Steigerung  des  Ausfuhrwertes,  was
wohl  darauf  zurückzuführen  ist,  daß  infolge  der
Steigerung  der  Frachtraten  der  Bahn  diese  Produkte
  von  Harrar  aus  in  erhöhtem  Maße  ihren
Weg  über  Zeila  genommen  haben.

(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Gesandtschaft
in  Adis  Abeba.)
        <pb n="129" />
        75  20

Erhebung  einer  Juschlagsabgabe  bei  der  Kuskuhr
von  Olivenöl.

Gemäß  einer  vom  19.  November  v.  IJs.  in
Kraft  getretenen  Verordnung  der  tunesischen
Regierung  unterliegt  Olivenöl  aus  den  Kaidaten
Sfarx  und  Skhira,  das  über  irgend  einen  Hafen
der  Regentschaft  oder  über  irgend  einen  anderen
Grenzpunkt  ausgeführt  wird,  beim  Ausgang  aus
dem  Gebiet  einer  Zuschlagabgabe  von  1,50  Franken
für  100  kg.

Diese  Zuschlagabgabe  tritt  zum  Ausfuhrzoll
auf  Olivenöl  hinzu,  der  auf  Grund  der  Verordnung
  vom  2.  Mai  1898  erhoben  wird,  sowie
zu  der  Jahresabkommentaxe  von  1  Frank,  die
für  Olivenöl  aus  den  vorgenannten  Kaidaten
durch  eine  zur  Ausführung  der  Verordnung  vom
28.  Dezember  1897  erlassene  Verfügung  des
Finanzdirektors  vom  31.  Oktober  1898  festgesetzt
ist.  Der  Zuschlagabgabensatz  soll  alle  fünf  Jahre
auf  Anregung  der  Regierung  oder  auf  Ersuchen
der  Interessentenkreise  einer  Nachprüfung  unterzogen
  werden.

Olivenöl,  das  über  die  Häfen  von  Sfax  und
Skhira  ausgeführt  wird,  gilt  als  aus  dem  Gebiete
von  Sfax  und  Skhira  herstammend  und  unterliegt
der  gedachten  Abkommentaxe  und  Zuschlagabgabe.
Mird  Olivenöl  über  einen  anderen  Hafen  oder
Grenzpunkt  ausgeführt,  so  hat  der  Ausführer  in
seiner  Ausfuhranmeldung  den  örtlichen  Ursprung
dieses  Oles  anzugeben  und,  wenn  es  aus  Sfax
oder  Skhira  stammt,  sowohl  die  Abkommentare
von  1  Frank  wie  die  besondere  Zuschlagabgabe
von  1,50  Franken  zu  entrichten.

Erforderlichenfalls  werden  vom  Finanzdirektor
Vorschriften  erlassen,  denen  die  aus  den  Kaidaten
Sfar  und  Skhira  stammenden  Oliven  und  Oliven-=öle
  bei  ihrem  Abgange  aus  den  Ursprungsorten
zur  Sicherung  der  Zahlung  der  Taxe  und  der
Zuschlagabgabe  entsprechen  müssen.

(Journal  officicel  Tunisien.)

Anderung  der  Vorschriften  über  die  Sollerhebung
und  geplante  nderung  des  Jolltariks  in  Rbessinlen.

Die  Abessinische  Regierung  plant  eine  Reform
der  Zollverhältnisse  und  hat  mit  der  Einführung
einiger  Neuerungen  begonnen.  Nach  Eintreffen
der  Ware  im  Zollamte  sollen  die  Empfänger  von
jetzt  ab  eine  schriftliche  Mitteilung  in  französischer
Sprache  über  Anzahl,  Gewicht  und  Zeichen  der
eingegangenen  Packstücke  erhalten,  worauf  von
ihbnen  eine  gleichfalls  in  französischer  Sprache  ab-Zufassende
  Zollerklärung  abzugeben  ist.  Für  diese
Erklärung  ist  eine  Stempelgebühr  von  1  Piaster

 

zu  zahlen.  Die  Verzollung  soll  alsdann  auf
Grund  des  Fakturenwerts  erfolgen,  während
bisher  eine  ziemlich  willkürliche  Wertbestimmung
der  abessinischen  Beamten  die  Grundlage  dafür
abgab.  Bei  Streitigkeiten  über  den  Wert  ist  es
den  Empfängern  gestattet,  an  Stelle  des  zu
zahlenden  Zollbetrags  10  v.  H.  der  zollpflichtigen
Waren  abzugeben.  Es  soll  auch  eine  Durchsicht
des  Zolltarifs  erfolgen,  und  zwar  wird  geplant,
für  die  einzuführenden  Waren  8  v.  H.  des  Fakturenwerts
  zusätzlich  der  Transportkosten  und  für  die
ausguführenden  Erzeugnisse  1  v.  H.  des  Marktwerts
festzusetzen.  Der  Marktwert  der  einzelnen  Erzeugnisse
  soll  durch  tägliche  Notierungen  im  Zollamte
  bekanntgegeben  werden.  Für  Adis  Abeba
bestimmte  Waren  unterliegen  von  nun  an  nicht
mehr  der  Zollbesichtigung  in  Diredaua.

Vorschriften  für  die  Behandlung  der  bandlungsreisenden
  und  ihrer  Muster  im  Swasiland.

Laut  Bekanntmachung  des  High  Commissioner
Nr.  95  vom  Jahre  1908  sind  mit  Wirksamkeit
vom  1.  November  1908  Vorschriften  für  die  Behandlung
  der  Handlungsreisenden  und  ihrer  Muster
im  Swasiland  erlassen  worden.

he  Board  of  Trade  Journal.)

Kukhebung  der  Fleischzölle,  Sollnachlaß  für  gewisse
Waren  und  Jollkreiheit  für  Erzeugnisse  von
O0ogambique  im  Swasiland.

Durch  eine  Proklamation  vom  21.  Oktober  v.  Is.
(Nr.  11908)  ist  die  Transvaal  Proclamation
Nr.  55  vom  Jahre  1906,  soweit  ihre  Anwendung
auf  Swasiland  in  Frage  kommt,  ausgehoben  (die
Proklamation  Nr.  55  vom  Jahre  1906  war  in
Swasiland  gemäß  der  Customs  Proclamation
Nr.  8  von  1906  in  Kraft)  und  für  Swasiland
folgendes  bestimmt  worden:

1.  Die  einstweilige  Aufhebung  des  Zolles  auf
frisches,  gekühltes  und  gefrorenes  Fleisch
sowie  auf  Vieh,  welches  zum  Schlachten
eingeführt  wird.

2.  Die  Gewährung  eines  Zollnachlasses  bis
auf  1  Schill.  für  das  Imperialgallon  auf
einfache,  im  Zollverein  hergestellte  Spirituosen,
wenn  sie  denaturiert  sind.

3.  Die  Gewährung  eines  Zollerlasses  auf
Gegenstände  für  die  regulären  britischen
Truppen.
        <pb n="130" />
        G  76  20

4.  Die  zollfreie  Einfuhr  von  Waren,  außer
Spirituosen,  welche  in  der  portugiesischen
Provinz  Mozambiquc  erzeugt  sind.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Erlaudnisscheine  für  die  Einkuhr  derauschender
Getränke  in  die  Oranjeflußholonie.

Laut  einer  in  der  „Orange  River  Colony
Government  Gazette“  vom  14.  November  1908
erfolgten  Bekanntmachung  vom  11.  November  1908
verstößt  die  Einfuhr  berauschender  Getränke  in
die  Oranjeflußkolonie,  ohne  daß  im  voraus  ein
Einfuhrerlaubnisschein  beschafft  ist,  gegen  die  Bestimmungen
  der  Liquor  Licensing  Ordinance
Nr.  8  vom  Jahre  1903,  die  in  Zukunft  streng
durchgeführt  werden  sollen.

Die  Erlaubnisscheine,  welche  für  berauschende
Getränke  gefordert  werden  bei  der  Einfuhr  in
Mengen,  die  nicht  geringer  sind  als  diejenigen,  für
deren  Verkauf  eine  Großverkaufslizenz  erfordert

 

 

Magistrate“  oder  „Special  Justice  of  the  Peace“:;
in  einem  solchen  Erlaubnisscheine  muß  die  nähere
Bezeichnung  und  Menge  des  zur  Einfuhr  bestimmten
  Getränkes  sowie  der  Ort,  woher  es  bezogen
  und  wohin  es  zu  liefern  ist,  und  ferner,
ob  es  in  Südafrika  hergestellt  oder  aus  überseeischen
  Ländern  eingeführt  ist,  ersichtlich  gemacht
werden.
(Ihe  Board  of  Trade  Journal.)

Beschränkung  der  Einfuhr  von  Bienen,  bonig
und  Wachs  in  die  Kapholonie.

Laut  einer  Proklamation  der  Regierung  der
Kapkolonie,  Nr.  394  vom  Jahre  1908,  ist  die
Einfuhr  von  Bienen  sowie  ihrer  Larven  und  Eier
in  die  Kapkolonie,  außer  für  die  Regierung  der
Kolonie.  verboten.  Die  Einfuhr  von  Honig  und
Bienenwachs  (einschließlich  der  künstlichen  Waben)
ist  nur  mit  vorher  eingeholter  schriftlicher  Erlaubnis
  des  Ministers  für  Landwirtschaft  gestattet.

 

 

 

 

wird,  sind  im  voraus  erhältlich  bei  einem  (Ebenda.)
„Resident  Magistrate“,  „Assistant  Resident
Vermischtes.
bie  Bevölwerung  der  Kappolonie.  1891:  Weiße  24,68  v.H.,  Nichtweiße  75,32  v.O
Die  Bevölkerung  der  Kapkolonie  in  ihren  1901  24,05  —  75,85.
gegenwärtigen  Grenzen  wird  im  Statistical  Re-1907,  -24,35  OD  75,65

gister  1907  am  Schlusse  des  verflossenen  Jahres  auf
insgesamt  2  507  500  Köpfe,  und  zwar  610  680
Weiße  und  1  896  820  Farbige,  d.  h.  Eingeborene
(Kaffern,  Fingos,  Betschnana-Hottentotten),  Asiaten
und  Mischlinge,  geschätzt.  Ein  Vergleich  dieser
Bevölkerungsziffern  mit  den  Ergebnissen  der  beiden
BVolkszählungen  von  1891  und  1904  erbringt
folgendes  Resultat:
Gebiet  der  Kapkolonte  von  1891

Weiße  Nichtweiße  Total
Zählung  von  1891:  376987  1150237  1527224
Zählung  von  1904:  569  441  1553541  2122982

Gebiet  der  Kapkolonie  von  1904  u.  1907  *)
Weiße  Nichtweiße  Total
Zählung  von  1904:  579741  1830  063  2409804
Schätzung

Ende  1907:  610680  1896  820  2507500

Was  den  Prozentsatz  der  weißen  zur  farbigen

Bevölkerung  der  Kolonie  anlangt,  so  stellte  er
sich,  wie  folgt:

]  Dazugekommen  sind  gegenüber  1891  die  Gebicte
von  Pondoland  und  British  Betschuanaland.

 

Das  Verhältnis  der  weißen  Rasse  zur  farbigen
Bevölkerung  ist  demnach  in  den  gedachten  Jahren
ungefähr  das  gleiche  (1:  3)  geblieben.  Innerhalb
der  Grenzen  der  Kolonie,  wie  sie  zur  Zeit  der
Zählung  von  1891  bestanden,  ist  die  Bevölkerung
von  1891  auf  1904  (dem  Jahre  der  letzten  amtlichen
  Zählung),  wie  folgt,  angewachsen:  Weiße
um  51,05  v.  H.,  Bantustämme  um  38,28  v.  H.,
Misch=  und  sonstige  farbige  Rassen  um  26,42  v.O.

Die  durchschnittliche  Bevölkerungsdichte  betrug
Ende  1907  bei  einem  Gesamtflächeninhalt  von
276995  englischen  Quadratmeilen  ungefähr  9  Einwohner
  auf  die  Quadratmeile,  und  zwar  2,2  Weiße
und  6,8  Farbige.  Innerhalb  der  einzelnen  Teile
der  Kolonie  unterliegt  die  Bevölkerungsdichte
natürlich  sehr  erheblichen  Schwankungen.  So
weist  der  am  dichtesten  besiedelte  Kapdistrikt  mit
213  167  Scelen  etwa  die  dreißigfache  Bevölkerungszahl
  auf  von  dem  ungefähr  16  mal  so
großen,  der  Südostecke  des  deutsch-südwestafrikanischen
  Schutzgebiets  benachbarten  Distrikt  Kenhart
(6909  Einwohner).
        <pb n="131" />
        G  77

Der  Ab=  und  Zugang  in  der  Bevölkerung
durch  Geburten  und  Sterbefälle  in  den  letzten
Jahren  erhellt  aus  nachfolgenden  Ziffern:

Geburteu
1906

19  097

1905
17  312

1907
Weiße  19  405
Farbige:
1.  Jusgesamt  35716  38  773  41  010
2.  Eingeborene  18  444  20  046  21  607

Todcsfälle

1905  1906  1907
Weiße  6  288  6566  6272
Farbige:

1.  JIusgesamt  30  410  29  043  29219
2.  Eingeborene  19  140  17  311  17  942

Demnach  entfielen  im  Durchschnitt  auf  je
1000  Einwohner  der  Kolonie:

Geborene

1905  1906  1907
Weiße.  28,70  31,29  31,78
Farbige  19,28  20,68  21,62
Gestorbene
1905  1906  1907
Weiße.  10,46  10,81  10,28
Farbige  16,41  15,49  15,40

Es  ergibt  sich  aus  diesen  Zahlen,  daß  die
Geburtsrate  der  weißen  Bevölkerung  der  Kapkolonie
  die  der  farbigen  beträchtlich  übersteigt,
während  ihre  Sterberate  umgekehrt  erheblich  hinter
der  nichtweißen  Bevölkerung  zurückbleibt.

Was  die  Ein=  und  Auswanderung  anlangt,
so  fehlt  darüber  eine  eigene  Statistik,  doch  läßt
sich  ein  ungefähres  Bild  aus  den  amtlichen  Zahlen
über  den  Personenverkehr  der  Kaphäfen  und  den
Grenzverkehr  der  Eisenbahnen,  soweit  solche  vorhanden,
  gewinnen.  Der  Hafenverkehr  bezifferte
sich  nach  den  Angaben  des  Statistical  Register,
wie  folgt:

1905  1906  1907
Ankommende  33  775  34041  29767
Abfahrende  34  533  40  180  39  550

Der  Eisenbahngrenzverkehr  wies  für  1907
folgende  Zahlen  auf:  Ankommende  97  333,  Abfahrende
  110  202.

Die  Zahlen  für  den  Eisenbahngrenzverkehr
Pis  1906  fehlen.  Es  läßt  sich  daher  nur  für
das  letztverflossene  Jahr  1907  eine  Berechnung
anstellen,  die  ergibt,  daß  in  dem  genannten  Jahre
22  652  Personen  mehr  die  Kapkolonie  verlassen
als  von  außen  her  betreten  haben.  Ob  aber
Dieses  Resultat  und  die  oben  angegebenen  Zahlen
Zuverlässig  sind,  muß  dahingestellt  bleiben.  Es
erscheint  dies  schon  mit  Rücksicht  darauf  zweifel- 



t

haft,  daß  die  von  der  kapländischen  Einwanderungsbehörde
  besonders  veröffentlichten  Ziffern
über  die  Zahl  der  zu  Schiff  angekommenen  Personen
  (1905:  43  999,  1906:  42  948,  1907:
32  443)  von  den  obigen  des  statistischen  Jahrbuchs
  erheblich  abweichen.  Immerhin  dürfte  unzweifelhaft
  sein,  daß  in  den  letzten  Jahren  die
Zahl  der  Personen,  die  das  Land  verlassen  haben,
die  der  Neuanziehenden  überstiegen  hat,  was  in
der  gegenwärtigen  Ungunst  der  wirtschaftlichen
Verhältnisse  und  Erwerbsmöglichkeiten  seine  Erklärung
  findet.

Unter  den  Personen,  die  von  Ubersee  nach
der  Kapkolonie  kommen,  nimmt  naturgemäß  das
britische  Element  den  breitesten  Raum  ein;  danach
folgen  Russen,  Deutsche  und  Amerikaner.  Über
die  Höhe  der  Anteile  macht  der  letztjährige  Bericht
des  Einwanderungsamts  die  nachstehenden  Angaben:


Gesamtzah.“)  ·
Jahr  der  An-  Briten  Russen  Deutsche  Amerikaner
kömmlinge
1904:  42457  35750  2465  1572  552
1905:  43999  38639  2004  1323  166
1906:  42948  37813  1931  1280  131
1907:  32664  28908  1102  1186  317

Auffallend  ist  unter  diesen  Zahlen  der  hohe
Prozentsatz  der  russischen  Ankömmlinge.  Es  sind
dies  aber  nicht  Nationalrussen,  sondern  in  der
Hauptsache  Juden  aus  russischen  Landesteilen,  für
die  in  den  innerpolitischen  Kämpfen  und  Spaltungen
  Rußlands  in  nenerer  Zeit  wohl  ein  erhöhter
  Anreiz  zur  Auswanderung  gelegen  hat.
Auch  unter  den  deutschen  und  österreichischen  Ankömmlingen
  befindet  sich  erfahrungsgemäß  ein
gut  Teil  jüdischen  Elements.  Dieser  starke  jüdische
Zuzug  dürfte  beweisen,  daß  Südafrika  mit  seiner
Minenspekulation  und  vor  allem  auch  mit  seinem
eigenartigen  Dorfhandel  eine  besondere  Anziehungskraft
  auf  das  jüdische  Element  ausübt,
das  bereits  nach  der  Zählung  von  1904  in  der
Kapkolonie  eine  Stärke  von  19  537  Köpfen  aufwies.
  Einen  weiteren  Beleg  für  diese  Erscheinung
bilden  auch  die  Nachweise  über  Naturalisierungen
in  der  Kolonie.  Uber  diese  bringt  die  amtliche
Statistik  nachstehende  Angaben.  Es  ließen  sich
in  der  Kapkolonie  naturalisieren:

1905  1906  190“
1124  498  503

1901  1902
1045

1903  1904

Inogesamt  336  1212  775

Russen  199  870  952  404  786  208  276
Deutsche  44  76  111  92  89  57  72
Shrer  —  )  —"")  —““")  27  13  24  2s

O  sterreicher  —°“)  —““")  —““)  23  21  11  16

 

*)  Einschließlich  derer,  denen  die  Landung  verweigert
  wurde.

)Zahlenangaben  fehlen.
        <pb n="132" />
        78  20

Da  die  eingewanderten  Russen,  wie  vorher
erwähnt,  fast  durchweg  der  jüdischen  Rasse  an—
gehören  und  auch  unter  den  in  der  vorstehenden
Tabelle  aufgeführten  drei  anderen  Nationalitäten
ein  erheblicher  Teil  jüdischen  Elements  sich  be—
findet,  so  scheint  es  nicht  zu  hoch  gegriffen,  wenn
man  annimmt,  daß  etwa  5/  bis  ¾  aller  in  den
letzten  Jahren  hier  Naturalisierten  Semiten  gewesen
  sind.  Es  wird  diese  Erscheinung  auch  für
das  erste  Halbjahr  1908  durch  die  statistische  Veröffentlichung
  der  Cape  Government  Gazette
(Nr.  9082  vom  10.  Juli  v.  Is.)  bestätigt,  aus
der  sich  an  der  Hand  der  namentlichen  Liste  der
in  diesem  Zeitraum  Naturalisierten  mit  ziemlicher
Sicherheit  feststellen  läßt,  daß  von  218  Naturalisierten
  etwa  166  jüdischen  Stammes  gewesen  sind.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

Katvorschriften  der  britischen  siolonite  Fioschi.

Nach  den  Bestimmungen  des  Kaigesetzes  der
britischen  Kolonie  Fidschi  vom  Jahre  1882  und
der  Novelle  dazu  vom  Jahre  1908  können  neben
den  Regierungskais,  deren  Gebrauch  durch  diese
Gesetze  in  erster  Linie  geregelt  ist,  mit  Genehmigung
  des  Gouverneurs  Privatkais  angelegt  werden.
Ihre  Benutzung  darf  nur  auf  Grund  besonderer
Konzession  stattfinden.  Die  Benutzung  nichtkonzessionierter
  Privatkais  zum  Löschen  eingeführter
Waren  zieht  die  Erhebung  der  dreifachen  Gebühr
und  außerdem  die  Bestrafung  des  Schiffsführers
nach  sich.  Postdampfer  genießen  zum  Zwecke
des  Landens  der  Post  und  der  Passagiere  an  den
Regierungskais  für  eine  gewisse  Liegezeit  Gebührenfreiheit,
  sind  aber  gebührenpflichtig,  sobald
sie  Ladung  löschen  oder  laden.  Für  Transitladungen
  ist  keine  Gebühr  zu  entrichten.

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingercichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Kolonial-Handels-Adreßbuch  1909.  13.Jahrgang.
  Herausgegeben  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee,  Berlin  NW.,  Unter  d.  Linden  43.
Preis."2,50,  einschl.  des  Versandportos.  /  2,  0.

Das  Kolonial-Handels-Adreßbuch  ist  auch
diesmal  in  dankenswerter  Weise  vervollkommnet
und  erweitert.  Seine  Ubersichtlichkeit  hat  insofern
eine  Verbesserung  erfahren,  als  der  wirtschaftliche

Teil  unter  Abschnitt  II  „Handel  und  Verkehr“

zusammengestellt  ist;  dieser  Abschnitt  ist  in  der

Weise  umgearbeitet  worden,  daß  jetzt  das  die

 

einzelnen  Kolonien  betreffende  Material  unter  der
betreffenden  Kolonie  vereinigt  ist.  Der  Abschnitt  II
enthält  eine  Übersicht  über  das  in  den  deutschen
Kolonien  arbeitende  Kapital,  über  Farmer  und
Ansiedler  sowie  über  Schiffs=  und  Eisenbahnverbindungen,
  Post  und  Telegraphie,  Fahrpläne,
Tarife  und  Zölle.

Um  die  Orientierung  zu  erleichtern,  ist  der
allgemeinen  Inhaltsübersicht  ein  Sachregister  sowie
ein  alphabetisch  geordnetes  Verzeichnis  der  Firmen
und  Gesellschaften  hinzugefügt.

liber  den  Warenaustausch  unserer  Kolonien
unterrichten  Tabellen  der  Ein=  und  Ausfuhr  sowie
eine  Statistik  des  Gesamthandels  der  Schutzgebiete.

Neu  aufgenommen  in  das  Adreßbuch  wurden
verschiedene  fremde  Dampferlinien  und  deren  Verkehr
  mit  unseren  Kolonien,  die  inzwischen  neu  in
Betrieb  genommenen  Eisenbahnen  in  unseren
Kolonien,  die  Ugandabahn  mit  ihrem  Dampferbetrieb
  auf  dem  Victoriasee  und  die  Sibirische
Eisenbahn.

Das  Interesse  des  heimischen  Handels  und  der
heimischen  Industrie  zeigt  eine  Aufstellung  der
Importeure-  und  Fabrikanten  (Verarbeitung  der
Rohstoffe)  in  Deutschland,  der  Verkaufsstellen
deutscher  Kolonialerzeugnisse  und  der  Exporteure
nach  den  deutschen  Kolonien.

Karten  der  Kolonien  mit  wirtschaftlichen  Erläuterungen
  erleichtern  die  Ubersicht.  Dem  Buche
sind  außerdem  Eisenbahn=  und  Baumwollkarten
von  Togo,  Kamerun  und  Deutsch-Ostafrika  beigegeben.


Dr.  Genthe:  Samoa.  Reiseschilderungen.
Mit  einer  Karte.  Herausgegeben  von  Dr.  Georg
Wegener.  Berlin  1908.  Allgemeiner  Verein
für  Deutsche  Literatur.  Preis  broschiert  õ,
gebunden  "6,  50.

Die  samoanischen  Reiseschilderungen  des  im
Jahre  1906  in  Marokko  ermordeten  Verfassers
führen  uns  in  eine  Epoche,  die  zu  den  bedeutendsten
  unserer  jungen  Kolonialgeschichte  gehört.  Die
besten  journalistischen  Eigenschaften  Genthes,  wie
wir  sie  z.  B.  aus  seinen  Briefen  über  Korea
und  Marokko  kennen,  sind  hier  mit  besonderer
Frische  wirksam,  denn  seine  Fahrt  nach  Samoa
war  die  erste  große  Reise,  die  er  im  Dienste  der
„Kölnischen  Zeitung“  unternahm.  Neben  der
Schilderung  der  politischen  Wirren  in  Samoa
erwächst  hier  ein  köstliches  Gemälde  des  kleinen
Archipels  und  seines  Volkes,  wie  es  zur  Zeit  des
endgültigen  Uberganges  in  die  deutsche  Herrschaft
war.  Besonders  reizvoll  ist  das  poetische  Verständnis,
  mit  dem  sich  der  Verfasser  in  all  die
Schönheit  und  Eigenart  der  Natur,  des  samoanischen
  Volkes,  seiner  Sitten  und  Gebräuche  versenkt.
        <pb n="133" />
        W  V79  2Ö

Schiff:  Wie  bessern  wir  unsere  Kolonialwirtschaft?
  Mit  einem  Anhang:  Wichtige
deutsche  und  fremde  koloniale  Daten.  München
1909.  J.  F.  Lehmanns  Verlag.  Preis  “  1,20.

Kapitänleutnant  a.  D.  Weyer:  Taschenbuch
der  Kriegsflotten.  10.  Jahrgang  1909.
Unter  teilweiser  Benutzung  amtlicher  Quellen.

 

Mit  Schiffsbildern,  Skizzen  und  Schattenrissen.
München  1909.  J.  F.  Lehmanns  Verlag.

 

Dr.  HOen#:  Ein  Wegweiser  zur  Bluterneuerung
und  Gesundhaltung.  Im  Selbstverlag  des  Verfassers.
  Wismar  (Mecklenburg-Schwerin).  Preis
%  0,40.

Ingenieur  HRleemann:  „Guom“-Kalender  1909.

13.  Jahrgang.

—  —
—  —  —

Verkehrs-Nachrichten.

Seit  dem  1.  November  1908  findet  ein  unmittelbarer  Austausch  von  Postpaketen
zwischen  dem  Schutzgebiet  von  Deutsch-Ostafrika  einerseits  und  Britisch-Ostafrika  und  Uganda
anderseits  auf  dem  Wege  über  Mombasa  und  die  Ugandabahn  statt.

An  dem  neuen  Paketdienst  nehmen  deutscherseits  die  Küstenpostanstalten  und  die  am  Victoria=See
  gelegenen  Postagenturen  Muansa,  Bukoba  und  Schirati  teil.  Die  Taxen  für  Pakete  nach
Britisch-Ostafrika  und  Uganda  betragen  bei  den  deutschen  Küstenpostanstalten:

bis  1  rg.  1  Rup.  10  H.,
*  3  „  "%  *  65  -
5  2  20  =

Für  die  Beförderung  auf  dem  Victoria-See  beansprucht  die  Postverwaltung  von  Britisch-Ostafrika
  eine  besondere,  nach  dem  Tarif  der  Ugandabahn  berechnete  Gebühr.  Der  Paketverkehr  der
Postanstalten  am  Victoria-See  mit  Britisch-Ostafrika  und  Uganda  unterliegt  daher  folgenden  Taxen:

für  Pakete  bis  zu  1  kg  1  Rup.,
-  .  3  2

—

v
V

#u  Uu
U  u

5  3

V  v
vu  v
*i
#

In  Ngerengere  (CDeutsch-Ostafrika),  an  der  Eisenbahn  Daressalam—  Morogoro,  ist  am
24.  November  1908  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme
und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf  den  Paketdienst
innerhalb  des  Schutzgebiets  erstreckt.  .

 

In  Grootfontein  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  24.  Dezember  1908  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  dahin  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den  übrigen
Anstalten  des  Schutzgebiets.  Sie  beträgt  zur  Zeit  2./7.75  Pf.

 

Postdampsschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Jannar  1909.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
6
Neapel  29.  Jan.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe,  hafen  37  Tage
1.  Deutsch-  4%  **“  2m  Simpsonhafen  40  Tage  27.  Jan.  5.  Febr.
d  sch  Ueuguinea  Brindisi  T7T.  Febr.  Simpsonhafen  38  Tage  10  30
(engl.  Schiffe)  1  Friedrich-Wilhelms-T
  hafen  41  Tage
        <pb n="134" />
        W  80  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffung  Shafen.

Briefe  müssen  aus

—.

 

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungsbafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
2.  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  21.  Jan.  1.  Febr.  MombasaO  16—17  Tages  19.  30.  Jan.  100
(deutsche  Schiffe)
a)  nach  Bukoba.  Muansa,  Usum-  «  -  -  .
’b»mmw;chw»«  sum.  Marseille  Mombasa  O  17  Tage  .  ..  1080
Von  Mombasa  Weiter=  ....  -  .  .
befodrdcrtmg  mit  der  Uganda-  Brindisi  24.  Zan.  Mombasa  O  14  Tage.  Jan.  100
bahn  und  von  der  Endstaionengl.  Schiffe)
u  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten,
  Brindisi.  17.  Jan  Mombasa  O  18  Tage  5.  Jan.  10#
(engl.  Schiffe)
Neapel  21.  Jan.  1.  Febr.  Tanga  17—19  Tage  19.  30.  Jan.  10  0
n  -  4.  "„
(o  uhesa,  Pangani  rindisi  24.  Jan.  anga  16  Tage  22.  Jaon.  10
Wilhelmstal  und  Wugiri)  (einr  Schfth)  Jan  8  8  —
Neapel  21.  Jan.  1.  Febr.  Daressalam  18—20  Tage  19.  30.  Jan.  1030
d  e
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  JJ;Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10
(von  Zanzibar  unmitelbar
Welterbeibodernn  nach
.  aressalam  durch  Gouvernec)
  sach  Teuuschvstafri  r  mentsdampfer  in  6  Stund.)
an  A.  der  Unter  a  un
genanmten  Vostorte)  Brindisi  24.  Jan  Daressalam  17  Tage22.  Jan.  10  00
(engl.  Schiffe)
7  Brindisi  17.  Jan.  Zanzibar  20  Tage  15.  Jan.  1030
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  goerteer
mit  nächster  Gelegenheit
Hamburg  18.  27.  Jan  Swakopmund  26  Tage.  Jan.  5.25
3.  Deutsch-Südwestafriha.  «  »san«-In
Swak  d  wi  —  —  —
nach  Kwatobmund  lowie  luntwerpden.  1.  Febr  Swakopmund  21  Tages31.  Jan.  8.3
Hobabis  Grootfontein,  Groß.  (deutsche  Schiffe)
Güldten.  uzuchab  Hars,  obe.,Southampton  2.  Febr.  Swakopmund  20  Tageße.  Febr.  11.23
Karibib.  Kub.  Kubas.Nauchas,,  (deutsche  Schiffe)
zaz—  Southampton  16.  23.  Jan.  Swakopmund  21-22  Tg.1.  22.  Jan.  5.  Febr.
Supatt.  Stawek  Ehinamera.  C6.  Febr.  11.23
imbingwe,  Oljiwarongo.  *  *  —  4  2.
Soorhut  Uuge,  Pachebe  Southampton  30.  Jan.  Swakopmund  25  Tage29.  Jan.  11.23
Seeis,  Ifumed,  l###  os.  al-  «
dalechlmMLWmdtmkfHamburgI.....  SwakopmundsOTage.»»  712

 

Southampton,

jeden  Sonnabend

Lüderitzbucht  20—22  1g.

jeden  Freitag  11.23

 

Southampton  2.  Febr.  Lüderitzbucht  21  Tage  1.  Febr.  11.23
b)  ach  Lüvertgo“  nt  sewie  (deutsche  Schiffe)
na  us.  Berseba,  Be-  *  §½  *i-r  .%  k%
thanten.  Brackwasser.  Gibcon.  *  Antwerpen  1.  Febr.  Lüderitzbucht  22  Tage  31.  Jan.  8.38
Gochas.  Haleur,  Kalkfamein  (deutsche  Schiffe).
(Sud).  Kanus,  Keetmans-  .  .  .-  -.
book-J  Kuibis.  Maltahöhe,,  Hamburg  18.  Jan.  Lüderitzbucht  31  u.  36  Tg.7.  Jan.  7  12
Warmbad.  Ukamas
PHamburg  27.  Jan.  Lüderitzbucht  27  Tages  6.  Zan.  5.25
Jc)  nach  Ramanedrift  Southampton  16.  30.  ZJan.  Capstadt  17  Tage  15.  29.  Jaon.  11.23
"  von  dort  weiter  auf  dem
.  Landwege  über  Steinkopf
Neapel  7  29.  Jan.  Tsingtau  35  Tage  27.  Jon.  10.0
(deutsche  Schiffe)
4.  Miantschon.  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  jeden  Freitag  10.0
·  (engl.  Schiffe)
Auf  Verlangen  des  Ab-  ..  –  —
senders  gekvoöchusette  und  ein-  Marseille  17.  31.  Jan.  Tsingtau  37  Tage  15.  29.  Jan.  10.
Hescoriebene  Bmese  und  Post.(frauz.  Schiffe)
arten  über  Sibirien.  Liverpool  Tsingtau  35  Tae  8.38
Marseille  22.  Jan.  5.  Febr.  Tsingtau  35  Tage  20.  Jan.  3.  Febr.  10.0.

 

(engl.  Schiffe)
        <pb n="135" />
        W  81  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Aus  schifung  hhafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Viktoria  19  u.  25  Tage
.  .-  DAuala  20—40  Tage
"  *r.  ⁊  ...  –  "  *
Hamburg  —  10.  séden  Nonats  Kribi  22—40  Tage  9.  jed.  Mts.  8.50
5.  Kamerun.  #%  «  Plantation:3:).s--4UTage«)41(th8.7«1-·—:
»  Longji  22—40  Tage
25.  jedes  Monats  Campo  26—40  TLage
Viktoria  18  Tage
d  Voulognen  11.  jedes  Monats  Duala  19  Tage  1
à#  nach  Akonolinga,  Bamenda,  kribi  21  10.  jed.  ##
SEem.  Bibundi,  Bipindihof,  eutsche  Schiffe)  Hen  Tage  7
Bonaberi.  Bonamdasi.  Buea,  «  »««-L  9
ano  Dschang.  Dualo.  Longji  21  Tage
Dume.  Ebolwoa,  Edea,  Ja-  -·  -s.——s.s
dassi.  Jaunde.  disde  20  Liverpool  6  28.  Jan.  Viktoria  25  26  Tage
brechtaböbe,  Joko,  Kribi.  Lolo-  Duala  23  Tage
dorf.  Lomie.  Longti,  Plan-  Gr.  Batanga  25-26  Tage  0½
tation.  Vittoria-  l  Longji25—261aae  Jan.  108
Kribi  25—20  Tage
DT  Plantation  25—26  Tage
Liverpol  Duala  23  Tage
Viktoria  25—260  Tage
„  Longji  25—  «  26  Tage  ...  108
Nribi  25—26  Tage
Plantation  25—26  Tage
Gr.  Batanga  25  26  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  27—41  Tage  24.  jed.  Mts.F#712
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
br  nach  Rio  del  Rey.  von  dort  weiter  über  Jkang
"  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  1  28.  Jaon.  Rio  del  Rey  25—26  Tage  26.  Jan.  1045
%  nach  dem  Tschadsee-GebietKLverpool  jieden  Sonnabend  Forcados  17  Tage
(Garla,  Kusseri)  „  von  dort  weiter  über
.  Lotodjasyola  .  ·
4  nach  Offidinge  Liverpool  jeeden  Sonnabend  Calabar  19—26  Tage  jeden  Donnerstag  101
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßfluß,  bis  Osfidinge
in  6  bis  10  Tagen
e  nach  Molundu  Antwerpen  28.  Jan.  Matadi  19—20  Tage  27.  Jan
von  daweiter  mit  der  Eisen---
  -  ahn  bis  Brazzaville  und  ;  5
Bordeaux  25.  jedes  Monats  )dann  mit  Flußdampfern  auf23.  jed.  Mts.  10#5
dem  Kongo,  Ssanga  und
i  Diahvaolnndu
i
Brindisi  7.  Febr  Jap  48  Tage
6.  den  Narolinen,  Palan=Inseln,
  Marianen  aut-  Ponape  51  Tage
schließlich  Guam.“)  Neapel  Lawan,  4  e  27  .  Jan.  öf#.  Febr.
(deutsche  Schiffee  I  Lage  100
e  dungen  nach  Guam  wer  Anga  *
)Sen  OT  -  39  T
den  über  San  Francisco  Jap  Tage
geleitet  33
nur  für  Sendungen  nach  Jap.  ceieb  hisse  20.  Jan.  Jap  Tage

nur  für  Sendungen  nach  Jap,
Palau,  Angaur.

1

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Narstal=  Juseln.

Neapel  17.  Jan.  14.  März

(engl.  Schtffe)

Jaluit  etwa  54  und
57  Tage

15.  Jan.
1030

12.  März

 

S.  Somea.

 

      

Queenstown

 

Apia  31  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

29.  Jan.  11.23
Nachversand  1.0
        <pb n="136" />
        G  82  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  4  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  14.  25.  jedes  Monats  Lome  22—27  Tage  24.  31.  Jan.  712
1.N  Febr.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.  56
Notterdam  5.  u.  18.  jed.  Mts.  Lome  21—23  Tage  4.  u.  17.  jed.  Mts.  9—
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
9.  Togo.  (deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10.
1D  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landtekondung
#Liverpool,  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  101“
„  von  dort  weiter  auf  dem
l  Landwege  in  4—5  Tagen
DHamburg  3.  Febr.  Lome  39  Tage  2.  Febr.  712

 

 

 

)  Den  durch  #x  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

—.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  l  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  l  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch·  Neuguinea  .  Neapel.  .  .  .  18*.  31.  Jan.
tsch·  Neng  p  EE  mat  Neapel..  .  .  18.  Jan.  24*.  Febr.
Neapel.  15.  Jan.  5.  Febr.
Deutsch-Ostafribno  IBrindisi  ..  .  .  .  ...  —  ——  —  [NTJ  —
Marseille.  J  16.  jed.  Mts.  Neapei.  27  Jan.  108  Febr.
-  –  –—.  —  Brindisi.  ..  23.  Jan.
Marseille  21.  Jan.
veutsch-Sübwestafriha]  4  1
Southampton  15*.  Jan.  57.  Febr.  Boervool,“  '  Vancouv.  25.  Jan.
nördl.Tell  d.  Schutzgeb.)  Southampton!  24.  31.  Jan.  Kiantschon  we  on.  über  San  Francicco
1  +  „  v  E
Lamburg  19“  jed.  Ms-  Le  Havre  oder  1.  22.  25.  30.  Jan.
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  15".  Jan.  5“.  Febr.  Queenstown  I
Southamptonl24.31.3an.  Sibir.Eisen-iljedanienstagund
—--—--———---  bahn.  Sonntag
Hamburg  .  .  18*.  19*.  jed.  MWMsiiii  i  —  ———.—-Kamenyn
  Southampton  30“.  jedes  Monats  gumomth  nt  ũb.  b.  Vancouv.  29.  Jan.
Plymouth·  5  16.  30.  Jan.  Samea  oder  Havre  l  über  San  Francisco
KK-——..—  —  —  od.  Plymoutl  unbestimmt.
den  Karolinen,  1rn  —  Plymouth  (unbestimmthß
Marianen,  Neapel  .  .  .  10*.  Febr.  Toao  Hamburg  18.  19.  212.  jedes  Monats
palan-Iuseln  r  .  s  «  Southampton  30*.  jedes  Monats

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des

*

M.

-

„Bussard

M.
M.
M.

##  #  G
O#lren

 

*Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

48

„Condor“
„Panther
„Planct“.

7

 

—  —

1

 

—

Schiffsbewegungen.

Lourenco  Marqucz  6/11.
Kapstadt.
5/11.  Jap.

—  10/11.  Port  Elisabeth  14  /11.

Schiffes.)

16,  11.

17,9.  Duala  5/12.  —  6,12.  Libreville  8/12.  —  Cap  Lopez.

6/7.  Simpsonhafen.
        <pb n="137" />
        S.  M.  S.  „Seeadler“
S.  M.  S.  „Sperber“
S.  M.  S.  „Arcona“
S.  M.  S.  „Bremen“
S.  M.  S.  „Charlotte“.

83  20

4/11.  Daressalam  11/11.  —  12/11.  Mansabucht  26/11.  —  27/11.  Daressalam

  30/11.  —  30/11.  Zanzibar  7/12.  —  7/12.  Daressalam.

Aires.

30/10.  Duala.
Futschau  9/11.  —  10/11.  Amoy  16/11.  —  17/11.  Hongkong  8/12.
Zambranga  (Philippinen).

Bahia  Blanca  2/11.  —  10/11.  Punta  Arenas  28/11.  —  4/12.  Buenos

Havana  3/11.  —  9/11.  Kingston  (Jamaica)  23/11.  —  25/11.  Santiago

de  Cuba  29/11.  —  5/12.  Port  of  Spain.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Letzte  Nachrichten

 

Reise
ampfer

Postdampfe  von  nach  bis  28.  Dezember  1908.
„Adolph  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  10.  Januar  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  4.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  8.  Januar  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Kilwa  I  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  2.  Januar  in  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Januar  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  3  Duala  am  11.  Januar  ab  Boulogne.
„Erna  Woermann“  Hamburg  «  Kilwa  am  10.  Januar  ab  Rotterdam.
„Frieda  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  11.  Januar  Dover  passiert.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  9.  Januar  ab  Teneriffe.
„Hans  Woermann“.  Gabun  Hamburg  am  11.  Januar  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  10.  Januar  in  Duala.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  23.  Januar  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  25.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  9.  Januar  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  15.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„inda  Woermann“  Hamburg  Swakopmund  am  9.  Januar  in  Swakopmund.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  "  Assinie  am  12.  Januar  in  Dakar.
„Lucie  Woermann“.  Duala-  Hamburg  am  11.  Januar  in  Lagos.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  9.  Januar  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  27.  Januar  in  Lagos.
„Max  Brock“.  Mossamedes  Hamburg  am  7.  Januar  ab  Lagos.
„Otto  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  6.  Januar  in  Assinie.
„Paul  Woermann“.  Accra  E  Hamburg  am  5.  Januar  in  Sekondi.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  1  Burutu  am  12.  Januar  in  Lome.

„Edea“
„Kamerun“
„Lome“

„Otavi“  .
»Swakopmund«.
»Togo«.  .
„Windhuk“

„Friderun"“
„Henner“.
„Immo“
„Ingbert“.
„Ingraban“
„IJIrmfried“

 

 

Lüderi

 

Hamburg
Gabun
Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg
Hamburg
Hamburg

Hamburg
Kotonon
Hamburg

Lüderitzbucht
Mossamedes

Durban

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
Lüderitzbucht

am  9.  Januar  ab  Hamburg.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  28.  Dezember  in  Lome.

am  8.  Januar  in  Lagos.

am  7.  Januar  in  Lüderitzbucht.
am  10.  Januar  in  Antwerpen.
am  7.  Januar  in  Mombassa.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

Hamburg

Rio  Nunez

Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg

Henzhurg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

bucht

I

Accra
Hamburg

Rio  Nunez

Hamburg

Kotonou

Hamburg
Accra

Mossamedes
Rio  Nunez
Mossamedes

 

am  23.  Dezember  ab  Las  Palmas.
am  6.  Januar  in  Hamburg.

am  29.  Dezember  Conakry.

am  O9.  Januar  ab  Swakopmund.
am  10.  Januar  ab  Rotterdam.

am  30.  Dezember  in  Lome.

am  6.  Januar  in  Rotterdam.

am  6.  Januar  ab  Mossamedes.
am  9.  Januar  in  Las  Palmas.
am  6.  Januar  in  Dakar.
        <pb n="138" />
        84  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  HKeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.
Telephon  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse:  „Heydtkontor“.  12.  Jannar  1909.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"6  vor-  I
gr  Kapital  lette  t  Nachfrage  Angebot
jahr  1  jahr  dende  dende  5%  5%
"|
1907  .  1  850  000  1l.  10.  —  10  a#fritanische  Kompagnie  A-G.  —  85
1906  2000  000  1.  1.  —  4  Vorneo-  Kautschuk-Compagnie  A.-G.  —  460
1905  750  O000  1.  4.  8  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.
1  l[  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  150  —
1905  1  200  000  1.  4  0  ·0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  47  52
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  1  100
1890  1500  000  1.  11  22  50  China-Export-,  Import-  u.  Bank-  Compaanie  —  270
18911  2600  000  1.  10.  7  7  Chocola  Plantagen-Gesellschaft.  91  94
1905  220  000  «  1.  1.  13  20  Debundscha-Pflanzung  .  z130
1900  418  000  1l.  1..  7  7.  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  188  92
1878  2750  000  11.  1.)  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen--  Geiellschaft
Dr  1  *  der  Südsee-Insen.  178  183
1885  2  000  O000  1.  4.  20  20  „Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-Afrika.  —  420
1907  2  500  000  1.  111  —  O  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  55  —
1902  000  000  1.  1.0  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaftt  —  65
1908  46500  000  1.  ö.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  205  215
1902  1  000  O0O00  1.  ö.]  2  3  Deutsche  Togogesellschaft  —  70
1885  3  721  O000  1.  1.  5  5  Deussch-Oftfrilanische  Gesenichaft  Stamm-Ant.  95  100
3  000  O000  5  5  Vorzugs-Anteile,  96  101
1886  400  000  (1.  1.  0  ·0  DeutjcOhar  aniice  Plantagengesellschaft  —  F4%  80.—
—  —  »  do  Vorz.  „Aktien  —  1.  K  225.—
1908  11  495  000  1.  1  3½  3½  Deutsch-Ovofrikanische  3½%  Schuhgverschrei-  1
.  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  .  ..91  92
1897  2250  000  1.  1.  1  4  5  Deutsch-Westafrikanische  handelsgeselischast  —  100
1899  4000  000  1.  1.)  0  .  „Gesellchaft  Nordwestkamerun  A.  —  20.—
360  000  0  0  do  E  70—
1898  1  000000  1.  1.,  10  0  cerisen  Südkamerun  Lit.  A..  —  85
1000000  10  0  do  Lit.  B.  60  —
1889  2  000  000  1.  10.  ·0  0  Guadonala  Plantagen-Gesellschaft  15  —
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  3  000  000  /1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  1—  30
18871  1200  000  1.  1.1  15  20  Jaluit-  Geselchaft,  geteilte  Aktien  147  152
s  Genußscheine  .  J.  J  1390,—.  K  1410,—
1904,  1  000  000  1.  10  —  0  namertbo  Bergwerks-Aktiengesellschaft  —  35
1906/  3  000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  4n  75
19089  1  000  OC00  1.  1.  —  0Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  s  33  38
1800  1100000  1.  7.  0  5  „Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  88  22
1885  6000  000  1.  4.  1  0  1  „Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  97  102
10  0  Stamm,-nteile  32  36
1906  1  200  000  1.  1.  —  —  Ostafrika-  Kompagnie  —  75
1904  21000  000  1.  1.!  3  3  "  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile
I  E  ·  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
120%  Rückzahlung  garantiert)  103  104
1900  20  000  000  1.  4.  o  9  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  179  181
200  000  o  ¾  4  Otavi-Minen-u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  .  89.—  792.—
1902  L  125.000  1.  1.  80  50  Paecific  Phosphate  Co.  10½  8  112
1897  2  000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  —  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handeil-Plantagengesellschaft.  —  40
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  1  50
1905  I  2  000  000  „1.  1.  4  4  Samoa=  Kautschuk-Compagnie  „  —  70
1897.  500  000  1.  1.70  M0bi  0  Singi  Pflanzungs-Gesellschaft  82  —
1900  8  500  000  1.  77"  0  0„O  South  African  Territories  .—.  6s8b  6  sh  6d
1892]  22000  000  1.  7.,  0  0  South  West  Africa  Co.  .  "«2Zsh9d94sh2d
1893  869  100  1.  4.  0  0„0  UAlsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  27  isfr..  38342  32  zsfr.
142  200  0  0  do  Vorzugs-Anteile  50  zzfflr.  —
1897  1  500  000  1.  1.  ·0  I  6  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi;
I  Stamm-Anteile  88  —
600  000  6  25.6  do  Vorzugs-Anteile  96  99
1897  4  500  000  1.  1.  0  0  Wecstafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bictoria  «
zusammengelegte  Stamm-Aktien  50  —
—  8  do  Vorz.-Aktien  —  98
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  7

 

Zu  jeder  Art  von  Auslunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

—  —  Ô  —  —

Berantworilicher  Redalteur  fur  den  nichtamtllichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.
Ausgegeben  am  14.  Januar  10°

S——  ee  e  —  —

 

Dar  Biesenthal,  Verlin.
Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  8W68,  Kochstrate  68—71.
        <pb n="139" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Sebruar  1909.  Nummer  3.

Diese  Zettschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgehieten-,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Duanckealman.  Der  vierteljährliche  Abonmenkkemspres  ür  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unt  umter  l  nd  durch  die  Verfagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  Pensschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich-  Ungarn  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufro#n
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  rnt  Memm  ölrd  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWs8,  Kochstraße  66—71,  zu  Fhten.

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Verordnung,  betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten.
Vom  16.  Januar  1900  S.  85.  —  Bekanntmachung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  die  Erklärung  der  Schürffreiheit
im  Gebiete  der  Jrangi-Bergbau=  und  Landkonzession.  Vom  31.  Dezember  1908  S.  86.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Kamerun,  betr.  das  Vermessungswesen.  Vom  24.  November  1908  S.  86.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
von  Kamerun  zur  Verordnung,  betr.  das  Vermessungswesen.  Vom  24.  November  1908  S.  87.  —  Bekanntmachung  des
Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Anderung  des  Programms  für  die  Einstellung,  Ausbildung  und  spätere  Verwendung
von  Ackerbauschülern.  Vom  26.  November  1908  S.  88.  —  Personalien  S.  90.  —  Spenden  für  Errichtung  eines
Denkmals  zu  Ehren  der  Gefallenen  von  Südwestafrika  (6.  Liste)  S.  94.

Nichtamtlicher  Teil:  Industrielle  Fortschritte  in  den  Kolonien  S.  95.  —  Südwestafrikanische  Eindrücke  S.  104.
—  Deutsch  afrikanischer  Eisenbahnbau  1908  S.  119.

Ramerun:  Ulber  eine  Forschungsreise  durch  Nordwest-Kamerun  S.  120.

Drutsch-Ostafrika:  Der  Nachfolger  des  Sultans  Kisabo  S.  120.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  beie
den  Binnengrenz=  Zollstellen  von  Deutsch-  Ostafrika  im  Monat  September  1908  S.  121.

Togo:  Vom  Bau  der  Ointerlandbahn  S.  121.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo
im  Monat  November  10908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  123.

Deutsch-Südwestafrika:  Förderung  der  Wollschafzucht  S.  123.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Expedition  Sapper-Friederici  S.  124.  —  Verschlagene  Insulaner  S.  126.

Samoa:  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im  II.  Viertel  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  126.

Aus  fremden  Rolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Baumwollernte  in  Mittelasien  S.  126.  —  Die
indische  Baumwollernte  1908·09  S.  127.  —  Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  1908  nach  der
Dezemberschatzung  S.  120.  —  Aussichten  der  Indigoernte  Britisch-Indiens  1908/09  S.  130.  —  Tabakkultur  und
handel  Bengalens  S.  131.  —  Vorschriften  zur  Erhaltung  und  Verbesserung  der  Beschaffenheit  der  Baumwolle  in
Britisch-Ostafrika  S.  131.  —  Beschränkung  der  Einfuhr  von  Kaffeebohnen  aus  Deutsch-Ostafrika  nach  Britisch-Ostafrika
S.  132.  —  Geplante  Erhöhung  des  Ausfuhrzolls  für  Elefanten  in  Ceylon  S.  132.  —  Verbot  der  Einfuhr  von
metallenen  Münzmarken  nach  Französisch-Westafrika  S.  132.  —  Gründung  einer  neuen  Gesellschaft  zur  Diamantgewinnung
  in  Arkansas  S.  132.

Vermischtes:  Auswanderung  und  Kolonien  S.  132.  —  Verwendung  des  Holzes  vom  Nizinusbaum  zur  Zellulosefabrikation
  S.  133.  —  Vorschriften  für  den  Verkehr  der  Handlungsreisenden  zwischen  den  einzelnen  Kolonien  und
Gebieten  des  Südafrikanischen  Zollvereins  und  für  die  Behandlung  ihrer  Muster  S.  133.  —  Literatur-Verzeichnis
S.  134.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  135.  —  Schiffsbewegungen  S.  139.  —  Rurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  140.

 

 

 

 

 

 

 

##sssS3#AmHtliher  Teilss

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchste  Verordnung,  betr.  den  Handei  mit  südwestafrikanischen  Diamanten.
Vom  16.  Januar  1909.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufw.,
verordnen  für  das  Südwestafrikanische  Schutzgebiet  auf  Grund  des  §  1  des  Schutzgebietsgesetzes  Geichs-Gesetzbl.
  1900  S.  813)  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

3§  1.  Zum  Schutze  des  Handels  mit  südwestafrikanischen  Diamanten  wird  den  Förderern
dieser  Edelsteine  die  Verpflichtung  auferlegt,  ihre  gesamte  Förderung  der  von  dem  Reichskanzler
(Reichs-Kolonialamt)  oder  mit  seiner  Zustimmung  dem  Gouverneur  bezeichneten  Behörde  oder  Person
zwecks  Vermittelung  der  Verwertung  zu  üÜbergeben.
        <pb n="140" />
        W  86  20

Die  Verwertung  erfolgt  in  der  nach  dem  freien  Ermessen  der  Kolonialverwaltung  für  die
Förderer  günstigsten  Weise.

Der  durch  die  Verwertung  der  Diamanten  erzielte  Erlös  ist  an  die  Berechtigten  abzuführen.

Für  die  bei  der  Verwertung  aufzuwendende  Mühewaltung  und  die  entstehenden  Kosten  ist
eine  angemessene  Gebühr  zu  entrichten,  welche  der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  festsetzt.

§  2.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  ist  ermächtigt,  sofern  er  es  im  Interesse  der
Erhaltung  eines  gesunden  Handels  mit  Diamanten  für  erforderlich  erachtet,  ein  jährliches  Höchstmaß
der  zur  Verwertung  gelangenden  Diamanten  für  jeden  Förderer  festzusetzen.  Hinsichtlich  der  dieses
Höchstmaß  übersteigenden  Förderung  ist  es  dem  freien  Ermessen  der  Kolonialverwaltung  überlassen,
in  welchem  Zeitpunkte  eine  Verwertung  eintreten  soll.  Die  Verpflichtung  zur  Ubergabe  der  Diamanten
wird  dadurch  nicht  berührt.

§  3.  Wer  es  unternimmt,  Diamanten  der  im  §  1  vorgesehenen  Verwertung  zu  entziehen,
wird  mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  bestraft,  neben  welchem  auf  Geldstrafe  bis  zu  einhunderttausend
  Mark  erkannt  werden  kann.  Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  kann  ausschließlich
auf  die  Geldstrafe  erkannt  werden.

Neben  der  gemäß  Abs.  1  verwirkten  Strafe  ist  auf  Einziehung  der  Diamanten,  in  bezug
auf  welche  das  Vergehen  begangen  worden  ist,  zu  erkennen.  Kann  ihre  Einziehung  nicht  vollzogen
werden,  so  ist  auf  Erlegung  ihres  Wertes  und,  wenn  sich  dieser  nicht  genau  feststellen  läßt,  auf
Zahlung  einer  dem  wahrscheinlichen  Werte  entsprechenden  Geldsumme  zu  erkennen.

Eingeborenen  gegenüber  finden  außer  den  vorstehend  angedrohten  Strafen  auch  diejenigen
Strafmittel  Anwendung,  die  in  den  allgemeinen,  die  Strafrechtspflege  gegenüber  den  Eingeborenen
regelnden  Vorschriften  für  zulässig  erklärt  sind.

§  4.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  und  mit  seiner  Zustimmung  der  Gouverneur
haben  die  zur  Sicherstellung  der  den  Förderern  obliegenden  Verpflichtung  zur  Ubergabe  der  Diamanten
und  zur  Ausführung  dieser  Verordnung  erforderlichen  Bestimmungen  zu  erlassen.

§  5.  Den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  bestimmt  der  Reichskanzler
(Reichs-Kolonialamt)  oder  mit  seiner  Zustimmung  der  Gouverneur.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Infiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  16.  Januar  1909.

(L.  S.)  gez.  Wilhelm  I.  B.
ggez.  Dernburg.

 

Bekhanntmachung  des  Reichs-HKolonialamts,  betr.  die  Erklärung  der  Schürffreiheit
im  Gebiete  der  lrangi-Bergbau-  und  Landkonzession.
Vom  31.  Dezember  1908.

Die  in  der  Bekanntmachung  der  Direktion  der  Diskonto-Gesellschaft  vom  31.  August  1908
(Kolonialblatt  Nr.  21  vom  1.  November  1908)  unter  III  Ziffer  3  Satz  2  vorgesehene  Beschränkung
der  Feldesgröße  findet  auf  gemeine  Bergbaufelder  keine  Anwendung.  Für  letztere  sind  vielmehr  die
88  23  Abs.  3,  39  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  ausschließlich  maßgebend.

Die  in  genannter  Bekanntmachung  unter  III  Ziffer  8  vorgesehene,  dem  Konzessionar  zufließende
  Feldessteuer  beträgt  für  jedes  Hektar  eines  gemeinen  Bergbaufeldes  1.XN  jährlich,  mindestens
jedoch  30  (.  Die  übrigen  Bestimmungen  unter  Ziffer  8,  betreffend  die  an  den  Konzessionar  zu
zahlende  Förderungsabgabe,  bleiben  unberührt.

Berlin,  den  31.  Dezember  1908.
Reichs-Kolonialamt.

Dernburg.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  das  Vermessungswesen.
Vom  24.  November  1908.

Auf  Grund  des  §  26  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283),  des  §  15  des
        <pb n="141" />
        GW  87  20

Schutzgebietsgesetzes  vom  25.  Juli  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  813)  und  des  §  5  der  Verfügung  dos
Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt  S.  509)  wird  mit  Zustimmung
des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  folgendes  bestimmt:

§  1.  Als  gültig  im  Sinne  der  §§  7  und  9  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November
  1902  sind  nur  solche  Vermessungen  und  Karten  anzusehen,  die  von  einem  Vermessungsbeamten
des  Gouvernements  angefertigt  oder  von  ihm  geprüft  und  amtlich  beglaubigt  sind.

Der  Gouverneur  kann  bestimmen,  daß  die  Vermessungen  eines  staatlich  geprüften  Privatlandmessers
  auch  ohne  amtliche  Prüfung  und  Beglaubigung  als  gültig  anzusehen  sind.

§  2.  Die  Kosten  der  von  Gouvernementsbeamten  vorgenommenen  Vermessungen  trägt  der
Antragsteller.  Der  Beginn  der  Arbeiten  kann  von  der  Hinterlegung  eines  Vorschusses  abhängig
gemacht  werden.  Auf  die  Festsetzung  des  Vorschusses  finden  die  Vorschriften  des  §  3  Absatz  1
und  2  Anwendung.

§  3.  Die  Festsetzung  der  Vermessungsunkosten  und  Gebühren  sowie  der  Gebühren  für  die
Prüfung  und  Beglaubigung  von  Vermessungen  erfolgt  auf  Grund  des  vom  Gouverneur  durch
öffentliche  Bekanntmachung  zu  erlassenden  Tarifs  durch  den  Vermessungsbeamten.

Gegen  diese  Festsetzung  findet  Beschwerde  an  den  Gouverneur  statt.

Die  Zwangsvollstreckung  richtet  sich  nach  den  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Verordnung,
betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Beilage  zu  Nr.  18  des  Deutschen  Kolonialblatts).

§&amp;amp;  4.  Der  Gouverneur  kann  beim  Vorhandensein  besonderer  Umstände  von  dem  im  §  3
Absatz  1  genannten  Tarif  abweichende  Gebührensätze  oder  eine  nach  freiem  Ermessen  festzusetzende
Pauschalsumme  in  Ansatz  bringen.  Die  hiernach  zu  bestimmenden  Vermessungskosten  dürfen  die  nach
dem  Tarif  zu  bestimmenden  Gebühren  nicht  übersteigen.

§&amp;amp;  5.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft  und  hat  für  die  bisher  vorgenommenen
Vermessungen  rückwirkende  Kraft.

Buea,  den  24.  November  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zur  Verordnung,  betr.  das
Vermessungswesen.

Vom  24.  November  1908.

Artikel  1.

Für  die  Messung  (einschließlich  Kartierung  und  Berechnung)  und  einmalige  Ausfertigung
der  Messungsunterlagen  (Handzeichnung  nebst  Beschreibung  des  Grundstücks)  für  das  Grundbuch
find  zu  zahlen:

I.  Bei  einem  Flächeninhalte  des  Grundstücks  von  nicht  mehr  als  1  ha  80,00  %

über  1  ha  bis  5  ha  jedes  weitere  Hekter  25,00  --"O
  55  20  -  -  -  122,00  =
-  20  75  -  -  -  .....  7,00  -
75.  200  -  -  -  .....  4,00-200--500-
  -  -  -  .....  3,00-500--1000-
  -  -  -  .....  250-1000--———-
  -  -  —  ...  200-Diese

  Sätze  sind  maßgebend  für  ebenes  oder  weniger  unebenes  und  auch  sonst  nicht
ungünstiges  Gelände  (Gelände  ).

II..  Bei  mittlerem  Gelände  oder  unter  mittleren  Verhältnissen  (Gelände  II)  erhöhen  sich
die  Kosten  nach  obigen  Sätzen  um  25  v.  H.  und  bei  sehr  unebenem  oder  sonst  ungünstigem  Gelände
oder  unter  sehr  ungünstigen  Verhältnissen  (Gelände  III)  um  50  v.  H.

III.  Die  nach  I  festgestellten  Bezahlungssätze  sind  auf  Antrag  bei  kleinen  Grundstücken
von  0  bis  5  a  um  50  v.  H.,  über  5  bis  15  a  um  25  v.  H.  und  über  15  bis  30  a  um  10  v.  H.
        <pb n="142" />
        W  88  20

zu  ermäßigen,  wenn  ihre  Anwendung  im  Vergleich  zur  geleisteten  Arbeit  oder  zum  Werte  des
Grundstücks  zu  einer  unverhältnismäßig  hohen  Bezahlung  führen  würde.

IV.  Zu  den  vorstehenden  Messungskosten  kommen  noch  folgende  Zuschläge:
a)  für  das  Setzen  eines  Grenzsteines  ausschließlich  kransport  und  Lieferung  2,50.  .

b)  für  jedes  Gebäude  .  3  00
c)  für  das  Freischlagen  der  Grenzen  auf  je  100  m.......  800  -
d)fürfarbtgeHilfsktäfteproMannundTag..  ...100-e)
  für  die  Lieferung  eines  Grenzsteines  ausschließlich  Transport.  3,50

V.  JFür  Messungen  außerhalb  des  Weichbildes  des  dienstlichen  Wohnsitzes  des  nermefsungs
beamten  kommt  zu  dem  nach  I  bis  IV  berechneten  Gesamtkostenbetrag  noch  ein  Zuschlag  von
30  v.  H.,  welcher  die  Unkosten  für  Hin=  und  Rückreise,  Reisekosten  des  Landmessers  u.  a.  m.  decken
soll.  Wenn  die  tatsächlichen  Kosten  unter  30  v.  H.  bleiben,  so  kommen  nur  die  tatsaͤchlichen  Kosten
in  Ansatz.

VI.  Der  Berechnung  der  Kosten  für  Grenzwiederherstellungen,  Grenzverlegungen,  Grenzbegradigungen
  werden  die  Größe  des  Grundstücks  und  die  Sätze  nach  I  bis  V  zugrunde  gelegt.
Der  hiernach  sich  ergebende  Gesamtbetrag  wird  im  Verhältnis  der  wiederhergestellten,  erlegten  oder
begradigten  Grenzstrecke  zum  Umfang  des  Grundstücks  ermäßigt.

Artikel  2,.

Kommt  ein  Vermessungsantrag  nicht  zur  Ausführung  oder  muß  eine  angefangene  Messungsarbeit
  ohne  Verschulden  des  ausführenden  Landmessers  abgebrochen  werden,  so  wird  ein  den  Unkosten
und  der  wirklich  geleisteten  Arbeit  bzw.  der  auf  die  Messung  verwandten  Zeit  entsprechender  Kostenbetrag
  in  Rechnung  gestellt,  welcher  jedoch  den  Betrag  nicht  überschreiten  darf,  der  sich  nach  den
vorstehenden  Sätzen  ergibt,  wenn  die  Messung  zur  Ausführung  gekommen  wäre.

Artikel  3.

Die  Prüfung  und  Bescheinigung  der  nach  §  1  der  Verordnung  etwa  eingesandten  Messungsarbeiten
  durch  den  Gouvernementslandmesser  erfolgt  kostenlos.  Wenn  jedoch  eine  solche  Arbeit  noch
vervollständigt  oder  vor  ihrer  Verwendung  örtlich  geprüft  werden  muß,  so  wird  ein  der  ausgeführten
Arbeit  entsprechender  Teil  der  Kosten  nach  Art.  1  I  bis  VI  bis  zum  Hcchstbetrage  von  drei  Vierteln
der  sich  hiernach  berechnenden  Gesamtkosten  in  Rechnung  gestellt.

Artikel  4.
Von  den  beim  Gouvernementslandmesser  vorhandenen  Karten  und  Besitznachweisungen
werden  auf  Antrag  Kopien  bzw.  beglaubigte  Auszüge  erteilt.
Hierfür  werden  folgende  Gebühren  erhoben:
a)  für  eine  einfache  Handzeichnung  auf  Pausleinwand,  Format  21  —33  em,  eine  Mindestgebühr
  von  17,00  “.  Bei  Zeichnungen  größeren  Umfanges  wird  ein  der  Arbeitsleistung

  und  den  verbrauchten  Zeichenpapieren  und  Materialien  entsprechender  höherer
Betrag  in  Berechnung  gestellt;

b)  für  jede  angefangene  oder  volle  Seite  eines  Auszuges  aus  der  Besitznachweisung
2,00  %

Die  vorstehend  unter  a  und  b  aufsgeführten  Sätze  können  überall  da  ermäßigt  werden,  wo
ihre  Anwendung  zu  einer  unverhältnismäßig  hohen  Bezahlung  führen  würde.

Buca,  den  24.  November  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  finderung  des  Drogramms  für
die  Einstellung,  Kusbildung  und  spätere  Verwendung  von  Kcherbauschülern.
Vom  26.  November  1908.

Das  Programm  für  die  Einstellung,  Ausbildung  und  spätere  Verwendung  von  Ackerbauschülern
  (vgl.  Amtsblatt  1907,  S.  1)  erhält  folgende  Fassung:
        <pb n="143" />
        W  89  20

1.  Die  Ausbildungszeit  für  den  Ackerbauschüler  beträgt  3  Jahre.  Das  Kalenderjahr  bildet
das  Lehrjahr.

2.  Die  Auswahl  der  in  die  Ackerbauschule  von  Nuatjä  einzustellenden  Eingeborenen  ist
möglichst  sorgfältig  vorzunehmen;  es  sollen  möglichst  intelligente,  gelehrige  Leute,  welche  körperlich
so  leistungsfähig  sind,  daß  sie  auch  schwerere  Arbeiten  verrichten  können,  als  Ackerbauschüler  ausgesucht
  werden;  sie  sollen  nicht  unter  20  und  nicht  über  23  Jahre  alt  sein,  aus  der  Ackerbau
treibenden  Bevölkerung  stammen  und  Lust  und  Liebe  zu  ihrem  Beruf  haben.  Auf  guten  Gesundheitszustand
  ist  großes  Gewicht  zu  legen.

3.  Die  Zahl  der  als  Ackerbauschüler  nach  Nuatjä  zu  entsendenden  jungen  Leute  wird  vom
Gouvernement  den  Bezirksleitungen  alljährlich  mitgeteilt.  Solche  Schüler,  welche  sich  während  des
ersten  oder  zweiten  Lehrjahres  für  spätere  Ansiedlung  ungeeignet  erweisen,  sind  vom  Leiter  der
Ackerbauschule  zu  entlassen;  Ersatz  ist  für  diese  nicht  zu  senden,  jedoch  wird  bereits  bei  der  Einstellung
  mit  Rücksicht  hierauf  die  Zahl  der  zu  stellenden  Schüler  entsprechend  erhöht.

4.  Die  Ausbildung  erfolgt  nach  dem  im  Amtsblatt  1907  Nr.  2  veröffentlichten  Lehrplan.

5.  Die  Ackerbauschüler  erhalten  während  des  ersten  Lehrjahres  monatlich  12  Mark,  während
des  zweiten  Lehrjahres  monatlich  15  Mark  Lohn;  während  des  dritten  Lehrjahres  erhalten  sie  ebenfalls
15  Mark  monatlich;  außerdem  soll  ihnen  der  Erlös  der  Ernte  eines  Feldes  in  Größe  von  1  Hektar
gehören,  welches  sie  während  des  dritten  Lehrjahres  selbständig  angelegt  haben.  Diese  Summe  soll
ihnen  zum  Unterhalt  während  der  ersten  Monate  der  Ansiedlung  dienen  (S.  Z.  8).

Für  Unterkunft  und  Naturalverpflegung  werden  dem  Schüler  vom  Lohn  monatlich  4,50  Mark
abgezogen.  Wenn  ein  Schüler  Wert  darauf  legt,  sich  selbst  zu  verpflegen,  so  bleibt  ihm  das  unbenommen.
  Der  monatliche  Lohnabzug  beträgt  in  diesem  Falle  nur  50  Pfennig  für  die  Unterkunft.

Kranke  Schüler  haben  nur  Anspruch  auf  Naturalverpflegung.  Dem  Leiter  der  Ackerbauschule
  bleibt  es  überlassen,  an  Stelle  der  Naturalverpflegung  an  Kranke  ein  Verpflegungsgeld  in
Höhe  von  mindestens  20  Pfennig  pro  Tag  zu  zahlen.

6.  Gegen  Ende  eines  jeden  Lehrjahres  findet  eine  öffentliche  Prüfung  durch  eine  vom
Gouverneur  jedesmal  zu  bestimmende  Persönlichkeit  statt.

7.  Jedem  Schüler,  der  die  Ackerbauschule  durchlaufen  hat,  wird  ein  Abgangszeugnis  ausgestellt,
  welches  von  dem  Leiter  der  Ackerbauschule  zu  unterzeichnen  ist.  Die  Ackerbauschule  behält
Abschrift  der  Zeugnisse  zurück.

8.  Die  entlassenen  Schüler  kehren  in  ihre  heimatlichen  Bezirke  zurück  und  sollen  dort  auf
einem  von  der  Bezirksleitung  anzuweisenden  Gelände  angesiedelt  werden.  Da  die  entlassenen  Schüler
auch  späterhin  noch  der  Überwachung  und  Kontrolle  bedürfen  werden,  sollen  sie  nicht  über  den  Bezirk
zerstreut,  sondern  möglichst  in  geschlossenen  Niederlassungen  angesiedelt  werden.  Jedem  solchen  Ansiedler
  find  8  Hektar  Land  zu  überweisen.

9.  Jeder  Schüler  erhält  beim  Abgang  aus  der  Schule  einen  Pflug,  eine  Hacke,  ein  Haumesser
  und  eine  Dunggabel,  4  Zugketten  und  1  Eimer  von  der  Ackerbauschule  überwiesen.  Von
der  Bezirksleitung  seines  Heimatsbezirks  sollen  jedem  solchen  Ansiedler  möglichst  zwei  bis  drei  zur
Arbeit  geeignete  Rinder  zur  Verfügung  gestellt  werden.

10.  Nach  der  Anfsiedlung  sollen  die  entlassenen  Schüler  sofort  mit  dem  Bebauen  des  ihnen
überwiesenen  Landes  beginnen.  Saatgut  und  dgl.  soll  ihnen  unentgeltlich  überwiesen  werden.  Beim
Urbarmachen  der  ersten  beiden  Hektar  Landes  soll  ihnen  möglichst  Beihilfe  gestellt  werden.  Welche
Frucht  zunächst  nach  Urbarmachung  anzupflanzen  ist,  richtet  sich  nach  der  betreffenden  Gegend;  im
Atakpame-Bezirk  wird  das  anders  sein  als  im  Mangu-Bezirk.  Bis  zum  Einbringen  der  ersten  Feldfrüchte
  sind  die  Schüler  von  der  Bezirksleitung  zu  verpflegen.

11.  Es  ist  wünschenswert,  daß  spätestens  bei  der  Ansiedlung  die  entlassenen  Schüler  anfangen,
  sich  einen  Hausstand  zu  gründen.

12.  Die  angefiedelten  Schüler  sind  möglichst  in  ihrer  Tätigkeit  zu  kontrollieren.  Über  die
Tätigkeit  der  Schüler  soll  jährlich  am  1.  Juni  nach  Abschluß  der  Ernte  an  das  Gouvernement
berichtet  werden.

13.  Die  Ernten  sind  Eigentum  der  Ansiedler.  Bei  der  finanziellen  Verwertung  der  Ernte
sollen  sie  nach  Möglichkeit  mit  Rat  und  Tat  unterstützt  werden.

Lome,  den  26.  November  1908.
Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

1
        <pb n="144" />
        W  90  20

 

 

personalie.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  anläßlich  des  diesjährigen  Krönungsund
  Ordensfestes  Allergnädigst  zu  verleihen  geruht:

den  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse  mit  der  Schleife:
dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Kamerun  Dr.  Seitz;

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:

den  Geheimen  Regierungsräten  und  vortragenden  Räten  im  Reichs-Kolonialamt  Anton  Meyer-Gerhardt
  und  Dr.  Ludwig  Heinke,

dem  Rechnungsrat  im  Reichs-Kolonialamt  Hugo  Jordan,

dem  Eisenbahn-Betriebsdirektor  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Ernst  Weiske,

dem  zweiten  Referenten  bei  dem  Gouvernement  von  Kamerun,  Regierungsrat  Theodor  Steinhausen,

dem  Bezirksamtmann  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Neuguinea  Wilhelm  Stuckhardt  und

dem  Regierungsarzt  bei  dem  Gouvernement  von  Togo  Dr.  Ernst  Krueger;

den  Königlichen  Kronen-Orden  2.  Klasse:
dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Samoa  Dr.  Wilhelm  Solf;
den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse:

den  vortragenden  Räten  beim  Reichs-Kolonialamt  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Georg  Ernst  und
Wirklichen  Legationsrat  Dr.  Johannes  Gerstmeyer  und

dem  Oberrichter  bei  dem  Gouvernement  von  Kamernn,  zur  Zeit  stellvertretenden  ersten  Referenten
in  Togo,  Dr.  Oskar  Meyer;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:

dem  Kassenvorstand  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Heinrich  Dahlgrün,
dem  Geheimen  Kanzleisekretär  Louis  Soltau  und
den  Geheimen  Sekretären  Moritz  Dammenhayn  und  Georg  Bauer;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

den  Geheimen  Kanzleidienern  Karl  Koch,  Hermann  Sklorz  und  Wilhelm  Richter,
dem  Hilfspförtner  Johannes  Brünsch  und
dem  Steindrucker  Max  Reinicke.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Beamten  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,

und  zwar:
des  Großkreuzes  des  Königlich  Griechischen  Erlöserordens:

dem  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  Freiherrn  von  Rechenberg;
des  Großkomturkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:

dem  Gouverneur  von  Kamerun  Dr.  Seitz;

des  Ehrenkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  ersten  Referenten  bei  dem  Gouvernement  von  Kamerun  Geheimen  Regierungsrat  Hansen,
dem  zweiten  Referenten  bei  demselben  Gouvernement  Regierungsrat  Steinhausen,
dem  Oberrichter  bei  demselben  Gouvernement,  stellvertretenden  Gouverneur  von  Togo,  Dr.  Meyer;

des  Ritterkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  Stationsleiter  bei  dem  Gouvernement  von  Neuguinea  Boluminsky;

der  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Verdienstmedaille  in  Silber
(Friedrich  Franz  II.):

dem  Landwirt  Kammerer.

 

Der  Königlich  Preußische  Gerichtsassessor  Dr.  Blumhagen  ist  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1908
als  Bezirksamtmann  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  angestellt
worden.
        <pb n="145" />
        G  91  20

Dem  Kranführer  Karl  Gonser  in  Swakopmund  ist  von  Seiner  Majestät  dem  König  von

Württemberg  für  die  mit  eigener  Lebensgefahr  ausgeführte  Rettung  zweier  Menschen  vom  Tode  des
Ertrinkens  die  Rettungsmedaille  in  Silber  verliehen  worden.

Uachrufe.
Am  8.  Januar  d.  Js.  verstarb  in  Heidelberg
herr  Sranz  hernsheim.
Mitbegründer  und  Leiter  der  Jaluitgesellschaft  in  Hamburg.

Der  Dahingeschiedene  hat  an  der  Erforschung  und  Entwicklung  unseres  Besitzes  in  der
Südsee  seit  Anbeginn  einen  hervorragenden  Anteil  genommen.  Schon  in  den  70Oer  Jahren  bereiste
er  die  Südsee  und  kam  bereits  im  Jahre  1878  nach  den  Marshall-Inseln,  woselbst  er  sich  auf  Jaluit
niederließ  und  dort  den  Grundstein  für  den  deutschen  Handel  in  diesen  Gebietsteilen  legte.  Seit  1879
vertrat  er  dort  bis  zur  Flaggenhissung  als  Konsul  die  Interessen  des  Deutschen  Reiches.  Auch  als
Mitglied  des  Kolonialrates  entfaltete  er  stets  eine  verdienstvolle  Tätigkeit.  Die  Kolonialverwaltung
wird  dem  Verstorbenen,  in  dem  sie  einen  eifrigen  und  erfolgreichen  Förderer  der  kolonialen  Sache
verliert,  stets  ein  ehrendes  Andenken  bewahren.

Berlin,  den  15.  Januar  1909.

Reichs-Kolonialamt.
Dernburg.

 

Am  14.  Januar  d.  Is.  starb  nach  kurzem  schweren  Leiden  der  Kaiserliche  Hofrat  im
Reichs-Kolonialamt

.  Gustap  kölzsch
im  47.  Lebensjahre.

Seit  dem  Jahre  1896  gehörte  Hofrat  Kölzsch  dem  Auswärtigen  Amte  und  später  dem
Reichs-Kolonialamte  an.  Sein  unermüdlicher  Fleiß,  seine  Pflichttreue  und  Tüchtigkeit  sowie  sein
liebenswürdiges  Auftreten  sichern  ihm  ein  dauerndes,  ehrenvolles  Andenken.

Berlin,  den  15.  Januar  1909.
Reichs-Kolonialamt.
Dernburg.

RKaiserliche  Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  12.  Januar  1909.
Fechtner,  Königlich  Sächsischer  Leutnant  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  2,  nach  erfolgtem  Ausscheiden
aus  Königlich  Sächsischen  Militärdiensten  mit  dem  23.  Januar  d.  Is.  als  Leutnant  mit
einem  Patent  vom  22.  August  1902  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:
A.  K.  O.  vom  4.  Januar  1909:
den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Gouvernementssekretär  a.  D.,  Königlichen  Standesbeamtenstellvertreter  v.  Hagen;
A.  K.  O.  vom  9.  Januar  1909:
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppeng:
den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Regierungsrat  und  ständigen  Hilfsarbeiter  Kuhn;
        <pb n="146" />
        W  92  20

Reichs-Kolonialamt:
den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:
den  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren  Ulrich  und  Donecker;
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppeng:
den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:
den  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren  Wienstein,  Schulz,  Elste  und  Kutzner;
A.  K.  O.  vom  17.  Januar  1909:
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
dem  Unterzahlmeister  Braßler;

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:

dem  Hauptmann  Baumstark:;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

dem  Unterzahlmeister  Zacherle;
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

dem  Garnisonverwaltungsunterinspektor  Hobusch,

dem  Unterzahlmeister  Pauckert,

dem  Bekleidungsamtsunterassistenten  Bauer,  dieser  kommandiert  beim  Kommando  der  Schutztruppen
im  Reichs-Kolonialamt,  sowie

dem  Unterzahlmeister  a.  D.  Schütt,  bisher  in  der  Schutztruppe;

Schutztruppe  für  Kamerun:
das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
dem  Feldwebel  a.  D.  Handke,  bisher  in  der  Schutztruppe.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenanuten  Offizieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen  zu
erteilen,  und  zwar:

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
des  Kommandeurkreuzes  2.  Klasse  des  Großherzoglich  Badischen  Ordens
vom  Zähringer  Löwen:
dem  Oberst  v.  Glasenapp,  Kommandeur  der  Schutztruppen;
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Sanitätsfeldwebel  Ziegelmeier;
des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse:
dem  Feldwebel  Daubenspeck;
des  Ritterkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  Oberleutnant  v.  Einsiedel;
der  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen  silbernen  Medaille:
dem  Unterzahlmeister  Wunderlich;
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstordens  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Oberleutnant  Hollaender,
dem  Leutnant  Pöppl  und
dem  Stabsarzt  Dr.  Summa;

 

—  —  —
        <pb n="147" />
        W  93  20

des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Sergeanten,  Oberfahnenschmied  Hofmann,
den  Unteroffizieren  Döhler  und  Bold,

den  Gefreiten  Deinlein,  Fichtner,  Fischer  und  Steinhauser  und

dem  Reiter.  Dennerlein;

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Verdienstordens  mit  Schwertern:

dem  Leutnant  Stübel;

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrechtsordens  mit  Schwertern:

dem  Leutnant  Grabau;

der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Silber  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:

den  Vizefeldwebeln  Kujath  und  Ulricht,

den  Unteroffizieren  Wielsch,  Jork  und  Langhof;

des  Großherzoglich  Hessischen  Allgemeinen  Ehrenzeichens  mit  der  Inschrift
„Für  Tapferkeit“  am  Kriegsbande:

dem  Gefreiten  Karn  und
dem  Reiter  Schlapp;

Schutztruppe  für  Kamerun:

des  Ehrenkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  Major  Puder,  Kommandeur  der  Schutztruppe;

des  Ritterkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:

den  Oberleutnants  Heinicke  und  Schwartz  und

dem  Leutnant  Jacob;

der  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen  silbernen  Medaille:

dem  Feldwebel  Siebrandt;

der  Großherzoglich  Mecklenburgischen  bronzenen  Verdienstmedaille:

den  farbigen  Feldwebeln  Boima  und  Alang;

der  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen  bronzenen  Medaille:

dem  farbigen  Musiksoldaten,  Sergeanten  Misipa.

 

Deutsch-Ostafriha.

Ostafrika  haben  mit  Heimatsurlaub  verlassen:
am  28.  November:  Bezirksamtssekretär  Zencke;
am  6.  Dezember:  Regierungs=  und  Forstrat  Eckert,
Refident  Hermann,  Betriebsingenieur  Borchers;
am  28.  Dezember:  Gärtner  Seher.

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen:  am  5.  November:
  kommiss.  Sekretär  Rottenkolber;  am
7.  November:  Tiefbautechniker  Bode,  kommiss.
Hauptzollamtsvorsteher  Köhler;  am  29.  November:
  Bauinspektor  Meier  und  kommiss.  Sekretär
Vespermann.

 

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:

  am  10.  Januar:  kommiss.  Sekretär
Kobus;  am  11.  Januar:  Bezirksamtssekretär
Cruse,  Gouvernementssekretär  Strademann,

kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse  Richter  und
Kanzleigehilfe  Wolf.

 

Vom  Heimatsurlaub  im  Schutzgebiet  wieder
eingetroffen:  am  28.  November:  Oberförster
Dr.  Holtz;  am  29.  November:  Gouvernementssekretär
  Klenze,  Maschinist  Seidel,  kommiss.
Bureauassistent  1.  Klasse  May,  Förster  Bewersdorf
  und  Kanzleigehilfe  Schöffer.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  17.  Januar  1909
in  Neapel  eingetroffen:  Unteroffizier  Wiesen.

Ramerun.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  1.  Januar  1909  in
Hamburg  eingetroffen:  Unterzahlmeister  Heinrich.

Togo.

Die  Ausreise  nach  Togo  haben  angetreten:
am  9.  Januar:  Regierungsbaumeister  Sauer,
die  kommiss.  Sekretäre  Westphal  und  Welge
und  der  Polizeimeister  Brauer;  am  25.  Januar:
Kalkbrenner  Vierzigmann.
        <pb n="148" />
        W  94  20

Die  Wiederausreise  nach  Togo  haben  angetreten:
  am  9.  Januar:  Regierungsrat  Dr.  Gruner,
  Forstassessor  Metzger  und  Oberleutnant
Freude;  am  25.  Januar:  Regierungslehrer
Kottmann.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsbaumeister  Steiner,  kommiss.
Sekretär  Wüst  und  Bureauassistent  Schulz.

Dem  kommiss.  Sekretär  Mohr  ist  die  etatsmäßige
  Stelle  eines  Sekretärs  beim  Kaiserlichen
Gouvernement  von  Togo  übertragen  worden.

Deutsch-Südwestakrika.
Eingetroffen  im  Schutzgebiet  sind  am  29.  November:

  der  Bezirksamtmann  Dr.  Blumhagen
und  der  kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse
Schnittker.

Auf  Heimatsurlaub  sind  aus  dem  Schutzgebiet
abgereist:  am  25.  Dezember:  der  kommiss.  Bezirks- 



amtmann  v.  der  Gröben  und  der  Polizeisergeant
Hagen;  am  26.  Dezember:  der  Regierungslehrer
Bam  und  der  Bureaugehilfe  Leitner.

Heimgereist  ist  am  12.  Januar  über  Kapstadt
und  Ostafrika  der  Katasterkontrolleur  Momsen.

Die  Lokomotivführer  Schmidt  und  Kühlich
sind  am  11.  November  in  Südwestafrika  eingetroffen.


Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:

am  8.  Dezember  1908:  Intendantursekretär  Grübel
und  Militärbauinspektor  Elsässer;
am  29.  Dezember  1908:  Intendanturrat  Peters.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  27.  Januar  1909  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Feuerwerks-Oberleutnant  Donnevert
und  Oberveterinär  Tuche.

Spemmien  für  Errichung  eines  Dentmals  zu  Ehren  der  Gefallenen  ven  Sürwmwensrriks.

6.  Ciste.
Es  spendeten  Gaben  (1908)  am  Mark  Mark
21.  8.:  Divisionspfarrer,  Hofprediger  Lic.  lbertrag  6876,25
Schmidt,  Potsdam.  .  20,05  27.  10.:  Dr.  Lion,  Stabsarzt,  Bamberg  60,—
22.  8.:  Kommando  der  Schutztruppe  für  30.  10.:  Männer-Turnverein  Gingst  79,50
Südwestafrika  .  600.  —  16.  11.:  Offiziere  der  Schutztruppe  für
3.  9.:  Dr.  Lauenstein,  Stabsarzt  d.  Res.,  Deutsch-Ostafrika  .  103,03
Hedemünden  (Bayern)  ..  10,  —  -  Deutscher  Verein  in  Pretoria  81,60
4.  9.:  K.  Blumenthal,  Treptow,  Hoff-  17.  11.:  Preußisches  Gendarmeriekorps  u.
mannstraße  12  1.—  Deutsches  Unteroffizierkorps  der
-  Ortsgruppe  Plauen  des  All-  Armee  und  Marine  .108,50
deutschen  Verbandes.  250.—1  O  Erlös  aus  einem  Konzert  in  Berlin  1383,85
7.  9.:  F.  Volger,  Nienburg  (Weser)  5.—  1427.  11.:  Kölner  Tageblatt,  Spende  der
12.  9.:  Kommando  der  Schutztruppe  für  Kassenverwaltung  des  Husaren-Südwestafrika
  1000,—  Regiments  Nr.  11  15.—
15.  9.:  Deutsche  Kolonial=  Gesellschaft,  21.  12.:  Deutsche  Kolonial=  Gesellschaft,
Abteilung  Dessau  3234,64  Spende  des  Leutnants  v.  Schwink,
19.  9.:  Schüler  Siegmund  Lewinsohn,  München  .  200,  —
Oldenburg  —,  50  -  Hauptmann  Kuhn,  Würzburg  .  20,55
-  Deutsche  Farmgesellschaft,  Aktien-  24.  12.:  Deutsche  Kolonial-Ge-]  durch
gesellschaft,  Düsseldorf  500,—  sellschaft:  Haupt-28.
  9.:  Schutztruppe  Südwestafrika,  Abteil.  Riess.  mann  12.—
Windhuk  .  ...1200,—  -  Abteil.  Guben  Kuhn,  70.—
2.  10.:  Dr.  Todsen,  Vberburgermeister,  -  Abteil.  Schwiebus.  Würzburg  44.—
Flensbuung  .  .  .  20,—  229.  12.:  Carl  Reuter,  Lübeck,  Moltke-Hessiabezirke
  Worms,  Osthofen  straße  30  .  213,—
und  Pfeddersheim  16.—  n%  *Jä
5.  10.:  G.  Eickemeyer,  Hannover,  Geibel-  *!  Busanmen  »  9195,28
straße  4.  I.  .  .  10,—  Beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs—
7.  10.:  Artillerie-Berein  in  Dessan  9,06  Kolonialamt  sind  bis  jetzt  insgesamt  an  Beiträgen
Zusammen  6976,25  eingegangen  41  571,90  Mk.
        <pb n="149" />
        GW  95  20

 

 

 

 

 

 

 

SEEE,L

Nichtamtlicher  Teil

 

ELO

 

 

 

 

 

 

Industrielle  Fortschritte  in  den  Kolonien.

Vortrag  Sr.  Exzellenz  des  Herrn  Staatssekretärs  Dernburg,  gehalten  zu  Dresden  am  17.  Januar  1909.

Es  ist  mir  ein  besonderes  Vergnügen,  auf
die  Einladung  Ihres  hochansehnlichen  Komitees
in  der  Hauptstadt  eines  Landes  zu  sprechen,
welches  von  jeher  dem  deutschen  kolonialen  Gedanken
  so  viel  Verständnis  entgegengebracht  hat.
Freilich  hat  Sachsen  ja  auch  vielleicht  mehr  als
andere  Teile  unseres  Vaterlandes  ein  wichtiges
kommerzielles  und  industrielles  Interesse  an  diesen
Kolonien;  es  kann  auf  Grund  seiner  Erfahrungen
besser  verstehen,  welche  Bedeutung  ein  festgegründeter
  und  gut  entwickelter  Kolonialbesitz  hat.  Denn
wie  kein  anderer  deutscher  Landesteil  beschäftigt
sich  der  sächsische  Gewerbefleiß  mit  Produkten,  die
aus  überseeischen  Rohmaterialien  gewonnen  werden;
viele  Tausende  seiner  Arbeiter  hängen  ihrerseits
mit  ihrer  Arbeitsgelegenheit  vom  Exportabsatz
ab.  Deshalb  hat  das  Königreich  Sachsen  ein
hervorragendes  Interesse  daran,  daß  alle  überseeischen
  Absatzgebiete  ohne  Ausnahme  dem  deutschen
Handel  offenbleiben,  und  daß  womöglich  unter
deutscher  Flagge  neue  zukunftsvolle  Märkte  entstehen.
  Ebenso  aber  hat  der  sächsische  Gewerbefleiß
  ein  großes  Interesse  daran,  daß  zum  mindesten
  ein  erheblicher  Teil  der  im  Königreich
verarbeiteten  Rohstoffe,  der  Textilrohstoffe,  an  Produktionsorten
  gewonnen  wird,  welche  künstlichen
und  gewaltsamen  Preissteigerungen  und  Manipulationen
  entrückt  sind.  Diese  Erkenntnis  hat
man  auch  mit  der  den  Sachsen  nachgerühmten
„Weitsichtigkeit"  in  die  Tat  umgesetzt.  Das
größtangelegte  Baumwollunternehmen  bei  Sadani
ist  die  Schöpfung  einer  Leipziger  Gesellschaft,
Zittauer  Industrielle  haben  sich  angeschlossen,  die
Chemnitzer  Textilindustrie  läßt  sich  seit  Jahren
die  Förderung  des  deutschen  Baumwollbaues  angelegen
  sein,  Plauener  Interessenten  bauen  den
Sisal  im  ostafrikanischen  Norden.  Neben  diesen
praktischen  Betätigungen  gehen  eine  große  Anzahl
von  theoretischen  Bestrebungen  einher.  Auch  unter
dem  Beamten=  und  Offizierkorps  der  deutschen
Kolonien  nehmen  Ihre  Landsleute  eine  schöne
Stellung  ein.

Bei  der  Wahl  des  Themas  habe  ich  mich
deshalb  dahin  entschieden,  in  dem  für  einen
Vortrag  gegebenen  Rahmen  über  die  industriellen
Fortschritte  in  den  deutschen  Kolonien  zu  sprechen,
und  zwar  insbesondere  im  Hinblick  auf  die  Versorgung
  der  Heimat  mit  kolonialen  Rohprodukten.

 

Ich  wende  mich  zunächst  den  Faserstoffen  zu.
Im  Vordergrunde  des  Interesses  steht  die  Baumwolle.
  Der  außerordentliche  Bedarf  der  Heimat
einerseits  (etwa  1  600  000  Ballen  pro  Jahr),
anderseits  die  Beunruhigung,  welche  durch  Preismanipulationen
  in  dem  Hauptproduktionslande,
den  Vereinigten  Staaten,  in  die  heimischen  Kreise
getragen  ist,  haben  die  Baumwollenversorgung
zu  einer  brennenden  Frage  gemacht.  Wie  wir
überhaupt  erst  in  den  Anfängen  unserer  kolonialen
Wirtschaft  stehen,  so  sind  auch  die  Erfolge  bisher
  noch  bescheiden.  Aber  konnte  man  noch  vor
einigen  Jahren  von  nicht  unbegründeten  Hoffnungen,
  so  darf  man  heute  von  wohlberechtigten
Erwartungen  sprechen,  daß  es  uns  in  einer  absehbaren
  Frist  gelingen  wird,  einen  sehr  erheblichen
Prozentsatz  unserer  Importe  an  Rohtextilien  aus
unseren  eigenen  Kolonien  zu  decken.

Ich  beginne  mit  Ostafrika  und  der  Tätigkeit
der  Weißen.  Nahezu  der  gesamte  Sadani-Bezirk
ist  für  Baumwolle  belegt.  Dieser  Bezirk  wurde
zunächst  wegen  seiner  Regenverhältnisse  als  vermutlich
  allein  geeignet  angesehen.  Das  größte
Unternehmen  befindet  sich  in  den  Händen  einer
sächsischen  Firma,  der  Leipziger  Baumwollspinnerei,
  welche  30  000  ha  belegt  hat  und  mit  großen
Mitteln  kräftig  an  die  Arbeit  gegangen  ist.  Sie
hat  einen  Dampfpflug  erworben  und  versucht
zunächst  ohne  künstliche  Bewässerung  voranzukommen.
  Sollte  eine  solche  künstliche  Bewässerung
  nicht  umgangen  werden  können,  so  find
auch  hierfür  die  Vorbedingungen,  wie  man  glauben
darf,  ohne  übermäßige  Kosten  erreichbar.

Demnächst  kommt  im  Süden,  ungefähr  150  km
Rufiji-aufwärts,  die  Plantage  Schuberthof  in
Frage,  die  sich  im  Besitze  meines  treuen  Reisebegleiters
  aus  dem  Vorjahre,  des  Herrn  Schubert
aus  Zittau,  befindet.  Von  dem  großen  etwa
5000  ha  umfassenden  Areal  sind  in  diesem  Jahre
70  ha  bepflanzt  gewesen  und  haben  eine  den  Eigentümer
  befriedigende  Ernte  geliefert;  sie  wird  zum
Versand  kommen,  sobald  der  Entkernungsapparat,
welcher  jetzt  mit  dem  neu  eingestellten  Heckraddampfer
  angekommen  ist,  seine  Arbeit  getan  haben
wird.  Im  Lindi-Bezirk  sind  in  diesem  Jahre
mehrere  hundert  Hektar  bestellt  worden.  Diesen
reihen  sich  an  der  Küste  eine  Anzahl  kleinerer,
zum  Teil  in  Händen  ägyptischer  Griechen  be-
        <pb n="150" />
        W  96  20

findlicher  Anlagen  an.  Allerdings  kann  nicht
verschwiegen  werden,  daß  mehrere  dieser  kleinen
Besitzer  mit  ihrem  Erfolge  nicht  recht  zufrieden  sind.

Nach  dem  Innern  zu  verspricht  zunächst  eine  Anlage
  des  griechischen  Ingenieurs  Skutari  Erfolg.
Gerade  die  Griechen  haben  sich  in  der  Anlernung
der  Eingeborenen,  vielleicht  infolge  eines  verwandteren
  Temperaments,  gut  bewährt.  Die
diesjährige  Ernte  auf  dieser  Plantage  wird  vom
Eigentümer  auf  400  Ballen  geschätzt.  Weiterhin
an  der  Linie  der  im  Bau  begriffenen  Zentralbahn,
in  Kilossa,  welches  im  Laufe  des  nächsten  Jahres
von  den  Schienen  erreicht  wird,  liegt  die  mit
großen  Mitteln  angelegte  Plantage  des  Kommerzienrats
  Heinrich  Otto  aus  Stuttgart.  Ein
aus  zwei  Lokomobilen  bestehender  Dampfpflugsatz
  größten  Kalibers  ist  zur  Zeit  dort  an  der
Arbeit.  Für  künstliche  Bewässerung  ist  für  den
Notfall  das  Erforderliche  vorgesehen.

Im  Tanga=  und  Pangani-Bezirk  wird  die
Baumwolle  als  Zwischenkultur  gebaut.  Die
Eigentümer  sind  nicht  unzufrieden,  ob  der  Bau
aber  tatsächlich  rentabel  ist,  kann  erst  die  Zukunft
lehren.  Die  Anlagen  am  Victoria-Nyansa  sind
unerheblich.  Die  Pflanzung  Wiegand  in  der
Landschaft  Nera  krankt  daran,  daß  die  Eingeborenen
  für  die  erhebliche  Arbeit,  welche  mit  dem
Pflanzen  und  Pflücken  verbunden  ist,  einen  nach
ihren  Begriffen  hinreichenden  Lohn  nicht  erhalten.

Sehr  erheblich  ist  die  Eingeborenenproduktion;
sie  liefert  bisher  den  Hauptteil  der  Ausfuhr.  Besonders
  im  Bezirk  Mohoro  an  der  Mündung  des
Rufiji  arbeiten  Eingeborene  —  unterrichtet  von  dem
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee,  besonders  von
der  Ackerbauschule  von  Panganya  —  an  der
Bestellung  von  wohl  1000  ha.  Die  Eingeborenen
widmen  sich  durchaus  fleißig  und  sachverständig
ihrer  Aufgabe  und  können  in  diesem  Jahre  an
1600  Ballen  Baumwolle  zum  Verkauf  bringen.
Die  Zukunft  der  Kultur  liegt  wie  bei  manchen
anderen  Zweigen  unserer  Kolonialwirtschaft  in  einer
zweckentsprechenden  Verwendung  der  menschlichen
Intelligenz  und  Kräfte.  Es  ist  bemerkenswert,
daß  gerade  am  Rufiji  die  Pflugkultur  —  eine
Einführung  des  genannten  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees  —  an  Boden  gewonnen  hat,  wodurch
natürlich  die  Leistungsfähigkeit  des  Arbeiters
gegenüber  dem  bisherigen  Hackbau  vervielfacht
wird.  Hier  am  Rufiji  kann  auf  eine  weitere  Ausdehnung
  der  Baumwollproduktion  mit  Sicherheit
gerechnet  werden.  Auch  im  südlichen  Unjamwesi
wie  in  Useguha  und  in  anderen  Landschaften  ist
der  Baumwollbau  als  Eingeborenenkultur  schon
lange  heimisch.

Obgleich  alle  jene  aufgeführten  europäischen
Unternehmungen  erst  am  Anfang  ihrer  Tätigkeit

stehen  und  nur  geringe  Bruchteile  ihres  Areals  be- 



pflanzen,  und  obwohl  erst  die  Eisenbahnen  den
Negern  des  Innern  die  nötigen  Preise  und  den
damit  verbundenen  Anreiz  bringen  werden,  kann
man  auf  diesen  Anfang  mit  Freude  und  Genugtuung
  blicken,  zumal  Boden  in  einer  beträchtlichen
Ausdehnung  zur  Verfügung  steht.

Ich  glaube,  nicht  zuviel  zu  sagen,  wenn  ich
für  die  kommende  Kampagne  in  Ostafrika  eine
Produktion  von  mindestens  5000  Ballen  ägyptischer
Baumwolle  voraussage.  Damit  haben  wir  unsere
Nachbarkolonien  Britisch-Ostafrika  und  Uganda
um  das  Doppelte  geschlagen,  und  wenn  das  auch
nur  einen  kleinen  Bruchteil  unseres  Bedarfes  darstellt,
  so  ist  doch  daran  zu  erinnern,  daß  eine  derartige
Produktion  noch  vor  zwei  oder  drei  Jahren  als
gänzlich  unwahrscheinlich  angesehen  wurde.

Auch  in  Westafrika  haben  wir  in  der  Baumwollenerzeugung
  die  Nachbarkolonien  zum  Teil
überholt.  Senegal,  Obersenegal  und  Dahomey
produzierten  1907  zusammen  noch  nicht  so  viel  wie
unser  Togo  allein.  Nur  Nigerien  hat  eine  größere
Produktion,  die  sich  von  11  000  K  im  Jahre  1902
auf  97000  2  im  Jahre  1907  gesteigert  hat  und
auf  die  in  England  große  Hoffnungen  gesetzt  werden.

Die  Zeit  verbietet  mir,  auf  diese  wichtige
Angelegenheit  des  weiteren  einzugehen,  und  ich
wende  mich  nunmehr  nach  Togo,  wo  die  Baumwolle,
  von  der  dort  gleichfalls  über  90  v.  H.  Eingeborenenkultur
  ist,  dauernde  Fortschritte  macht.
Auch  hier  wird  man  im  Jahre  1909  vielleicht
auf  2000  Ballen  kommen.  Die  Beamten  haben
sich  gerade  dieser  Kultur  mit  besonderer  Liebe
angenommen.  Togo  krankt  noch  etwas  daran,
daß  über  die  Wahl  der  dort  fortkommenden  höchstwertigen
  Sorten  keine  allgemeine  Klarheit  besteht.
Aber  auch  hier  kann  man  mit  dem  Resultat  nicht
unzufrieden  sein.  Ist  doch  die  Ausfuhr  von
32  000  kg  =  37000  .K  im  Jahre  1903  auf
281  000  kg  =  230  000  %  im  Jahre  1907
gestiegen.  Die  auch  in  Togo,  insbesondere  auf
der  Baumwollschule  zu  Nuatjä,  in  Angriff  genommene
  Pflugkultur  wird  eine  weitere  Steigerung
  herbeiführen  und  die  Lust  an  der  Produktion
  bei  dem  besonders  erwerbsfreudigen
Togoneger  erhöhen.

In  Kamerun,  wo  gleichfalls  Baumwollboden
in  größerem  Umfange  vorhanden  ist,  ist  man  über
das  Versuchsstadium  noch  nicht  hinausgekommen.
Hier  liegt  das  Haupthindernis  in  der  kolossalen
Entfernung  des  Adamaua-Bezirks,  in  dem  die
Baumwolle  teils  wild,  teils  als  Volkskultur  wächst,
von  den  Ausfuhrhäfen  an  der  Küste.  Diese  Entfernung
  erschwert  einerseits  eine  zweckentsprechende
Verwertung,  anderseits  hat  sie  bisher  eine  hinreichende
  Einwirkung  der  Verwaltung  kaum  gestattet.
  Vorschläge  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees  sollen  dem  letztgenannten  Ubelstand  zu-
        <pb n="151" />
        W  97  2O

nächst  abhelfen,  aber  auch  hier  wird  kaum  etwas
anderes  übrig  bleiben,  als  durch  energisches
Vorstoßen  der  Manengubabahn  diese  reichen
mohammedanischen  Hinterländer  zu  eröffnen.

In  Neuguinea  find  die  Aussichten  keineswegs
  schlecht.  Gute  Erfolge  mit  Baumwolle
zeigt  ferner  das  nordöstliche  Südwestafrika,  die
Gegend  des  Okawango.  Größere  Versuche  müssen
aber  dort  zur  Zeit  zurückgestellt  werden,  weil  ich
in  einer  zu  großen  Zersplitterung  der  Kräfte  kein
Heil  sehe,  und  hauptsächlich  weil  die  Frage  der
Arbeiterbeschaffung  vorläufig  noch  ungelöst  ist.

Der  Baumwolle  folgt  an  Wichtigkeit  der  Hanf,
das  heute  vornehmste  Produkt  Ostafrikas.  Er  entstammt
  zwei  Quellen,  erstens  der  Sisalagave,  einer
dem  südlichen  Mexiko  entstammenden  Pflanze,  und
zweitens,  in  wesentlich  geringerem  Maße,  der
heimischen  und  wild  wachsenden  Sanseviere.  Der
Sisalhanf  kann  nur  plantagenmäßig  gewonnen
werden.  Er  verträgt  nur  einen  kurzen  Transport,
  weil  der  Fasergehalt  zum  Gesamtgewicht  der
Blätter  in  ungünstigem  Verhältnis  steht  und
weil  diese  Blätter  auch  beim  Transport  leicht
verderben;  dann  aber  auch,  weil  zur  Entfaserung
kostspielige  Präzisionsmaschinen  gehören  und  die
Aufbereitung  mit  erheblicher  Sorgfalt  vor  sich
gehen  muß.  Die  Ausfuhr  Ostafrikas,  welche  zur
Zeit  nahezu  3  Millionen  Mark  beträgt,  wird  sich  in
den  nächsten  Jahren  vervielfachen,  besonders  da
auch  der  Südbezirk  bald  in  die  Produktion  eintreten
  wird.  Die  Pflanze  ist  sehr  genügsam  und
kommt  an  vielen  Stellen  fort.  Der  Weltmarktpreis
  ist  in  letzter  Zeit  stark  gesunken,  er  gewährleistete
  aber  immer  noch  eine  Rentabilität;  der
Kultur  kann  durch  die  bei  der  Ausbereitung  gewonnenen
  Erfahrungen  und  die  damit  erzielbare
bessere  Qualität  geholfen  werden.  Sisalagaven
kommen  auch  fort  in  Südwestafrika,  wo  größere
Versuche  allerdings  noch  nicht  gemacht  sind;  die
Agave  wird  aber  auch  gepflanzt  in  Kamerun,  wo
sie  besonders  im  Südbezirk  üppig  gedeiht.  Gleiches
kann  man  von  Neuguinea  behaupten.

Die  Annahme  ist  unbedenklich,  daß  der  Sisalhanf
  in  ganz  kurzer  Zeit  einen  in  eine  erkleckliche
Anzahl  von  Millionen  gehenden  Exportartikel  der
deutschen  Kolonien  bilden  wird.  Gute  Aussichten
eröffnen  sich  für  den  Manilahanf  (Musa  textilis)
und  neuerdings  werden  aus  Kamerun  gut  gelungene
  Versuche  mit  dem  Anbau  von  Jute  gemeldet.
  Hier  werden  die  Schwierigkeiten,  welche
mit  der  mechanischen  Aufbereitung  verknüpft  sind,
allem  Anschein  nach  auch  überwunden  werden
können;  das  Produkt  ist  zur  Zeit  noch  nicht  marktfähig.


Demnächst  in  der  Reihe  der  Exportprodukte
find  die  Ol  produzierenden  Pflanzen  zu  erwähnen.
Zunächst  die  Kokospalme,  für  die  Ostafrika  gleichfalls

 

den  führenden  Rang  einzunehmen  bestimmt
scheint.  Die  an  der  Küste  und  auf  der  Insel
Masia  vorhandenen  Palmen  bestehen  aus  etwa
5  Millionen  Stämmen,  davon  tragen  bisher  vielleicht
  ein  Drittel,  die  anderen  befinden  sich  im  Entwicklungsstadium.
  Man  war  bisher  der  Ansicht,
daß  diese  Pflanze  nur  im  Küstenklima  fortkommt;
die  bei  Kilossa  —  300  km  von  der  Küste  —
gedeihenden  Pflanzen  scheinen  aber  darauf  hinzuweisen,
  daß  auch  andere  Plätze  dafür  geeignet
sind.  Der  Export  entspricht  noch  nicht  der  Produktion,
  weil  die  Nuß  vielfach  als  Nahrungsmittel
  verbraucht  wird.  Auch  der  Saft  wird,
unter  großer  Schwächung  der  Bäume,  vielfach  zur
Herstellung  berauschender  Getränke  verwendet.
Dem  wird  seit  einiger  Zeit  durch  eine  Besteuerung
entgegengearbeitet.  Große  Bestände  kommen  in
den  nächsten  Jahren  in  Neuguinea  in  die  Produktion,
  wo  sie  auf  der  Plantagenwirtschaft  der
Deutsch-Neu-Guinea-Gesellschaft  in  großem  Stile
gezogen  werden.

Auch  Samoa  und  die  kleineren  Südseeinseln
liefern  in  der  Kopra  ihr  Hauptausfuhrprodukt.

Hieran  reiht  sich  die  Olpalme,  welche  in
außerordentlich  reichen  Beständen  in  Kamerun
und  Togo  vorkommt.  Wenn  auch  die  in  den
englischen  und  französischen  Nachbarkolonien  erzielten
  Mengen  in  den  deutschen  noch  lange  nicht
erreicht  werden,  so  nimmt  doch  die  Ausfuhr  von
Palmöl  und  Palmkernen  in  diesen  beiden  Kolonien
  eine  achtenswerte  Stelle  ein.  Etwa  6  Millionen
  Mark  ist  der  Wert  der  im  letzten  Jahre
ausgeführten  Produkte.  Eine  außerordentliche
Steigerung  darf  mit  Sicherheit  von  der  Vollendung
  der  Kameruner  Nordbahn,  die  für  das
nächste  Jahr  zu  erwarten  ist,  erhofft  werden.
Sie  wird  es  ermöglichen,  daß  die  gegenwärtig  im
Werte  von  Millionen  nutzlos  verfaulenden  Früchte
verwertet  werden  können.  Es  wird  aber  erforderlich
sein,  daß  die  Versuche  für  eine  rationelle  Olgewinnung
fortgesetzt  werden,  da  das  jetzige  Ausbringen  durch
eine  allzu  primitive  Behandlung  viel  kostbares
Fett  verloren  gehen  läßt.  In  Ostafrika  finden
sich  am  Tanganjika  und  in  Urundi  reiche  Olpalmenbestände,
  die  den  Beweis  liefern,  daß  der
Baum  auch  dort  gut  fortkommt.  Es  ist  deshalb
für  das  nächste  Jahr  eine  gewisse  Summe  zur
Verfügung  gestellt,  um  die  Kultur  als  Volkskultur
dort  einzuführen.

Gleichfalls  am  Mangel  von  Verbindungswegen
hat  bisher  der  Anbau  der  als  Olfrucht  wertvollen
Erdnuß  gelitten.  Große  Quantitäten  kommen
jetzt  über  den  Victoria-Nyansa  aus  dem  zentralen
Teile  unseres  Schutzgebietes.  Wenn  die  Ausfuhr
im  Jahre  1907  stark  zurückgeblieben  ist,  so  hat
dies  in  der  ungewöhnlichen  Trockenheit  seine  Veranlassung.
  Ausgezeichnete  Aussichten  bietet  nach

3
        <pb n="152" />
        M  98  2e.

dem  Beispiel  der  Nachbarkolonien  für  die  Erdnuß
das  Kameruner  Grasland,  das  durch  die  Manengubabahn
  erschlossen  werden  wird.  Die  rührige
Baugesellschaft,  welche  eine  Landschenkung  besiitzt,
wird  mit  der  Ausbreitung  dieser  Kultur  unmittelbar
  nach  Vollendung  der  Linie  vorwärts  gehen.

Eine  geringere  Rolle  spielt,  aber  auch  nicht
ohne  Wichtigkeit  ist  die  Sesamkultur,  die  zunächst
in  Ostafrika  ihren  Sitz  hat.

Welche  Werte  an  Ol  die  westafrikanische  Küste
zu  liefern  vermag,  zeigen  die  folgenden  Jahresausfuhrziffern
  aus  den  englischen  und  französischen
  Nachbargebieten:

Dahomey
Nigeria

7  000  000  Frcs.,
26  000  000  //Palmöl,
33  000000  =  Palmkerne.

An  die  Spitze  der  Mehlfrucht  produzierenden
Kolonien  ist  in  ganz  kurzer  Zeit  Togo  gelangt
mit  einer  Ausfuhr  von  über  18  000  Tonnen
Mais  in  1907,  vermutlich  24  000  in  1908.
Nachdem  der  Togoneger  den  Wert  dieser  Frucht
als  Verkaufsprodukt  erkannt  hat,  hat  er  sich  ihrer
Erzeugung  mit  aller  Kraft  zugewandt,  so  daß
bereits  ängstliche  Stimmen  laut  werden,  er  könne
darüber  die  Erzeugung  höherwertiger  Produkte
vernachlässigen.

Auch  in  Kamerun  wird  der  Mais  ein  Exportprodukt
  werden,  teils  im  Süden,  besonders  im
Jaundebezirk,  teils  nach  Norden  zu,  sobald  die
Bahn  die  Abfuhr  gestattet.

In  Togo  ist  die  Steigerung  der  Maisausfuhr
eine  direkte  Folge  der  geschaffenen  Eisenbahnverbindungen.


Erhebliche  Quantitäten  von  Mais  werden
auch  in  Südwestafrika  im  Grootfonteiner  Distrikt
erzeugt.

Die  Erzeungung  der  Mehlfrüchte  in  den  Kolonien
ist  nahezu  ausschließlich  Eingeborenensache,  soweit
  nicht  der  Selbstverbrauch  der  Siedler  und
lokaler  Konsum  in  Frage  kommen.

Eine  neue,  von  den  Eingeborenen  erst  seit
drei  Jahren  aufsgenommene  Kultur  ist  die  Weizenkultur
  im  ostafrikanischen  Distrikt  Langenburg.  Sie
bildet  bereits  einen  allerdings  wenig  umfangreichen
  Exportartikel  nach  Britisch-Nyassaland.

Erheblich  ist  die  Reisproduktion.  Sie  wird
zur  Zeit  noch  zurückgehalten  durch  schlechte  Verbindungen.
  In  Kamernun  gedeihen  vielerlei  Reisarten.
  Besonders  aussichtsreich  ist  aber  Ostafrika,
wo  sowohl  am  #mittleren  Rufiji  wie  am  Kingani
große  Flächen  zur  Verfügung  stehen,  die  regelmäßig
  überflutet  werden.  Hauptmann  Fonck  hat
die  Produktion  der  Ulanga-Ebene  am  mittleren
Rufiji  auf  zur  Zeit  schon  100  000  Zentner  berechnet.
  Ich  habe  diese  Zahl  nicht  nachprüfen
können,  zweifellos  ist  aber,  daß  dort  ein  vielfaches
  Quantum,  ja  sogar  eine  für  den  europäischen

 

Export  stark  ins  Gewicht  fallende  Menge  produziert
  werden  kann.  Die  Vorarbeiten,  den  Rufiji
bis  dorthin  schiffbar  zu  machen,  sind  im  Kolonialamt
  seit  längerer  Zeit  im  Gange.  Heute  findet
der  Ulanga-Reis  seinen  Absatz  teilweise  über
Kisaki  nach  Morogoro,  wo  die  Bahnarbeiter  zu
Tausenden  damit  verpflegt  werden.  Sowohl
in  Muansa  als  im  Schirati-Bezirk  bauen  die  Eingeborenen
  den  Reis  plantagenmäßig  an.  Zu
einem  erheblichen  Export  ist  er  dort  noch  nicht
gediehen.

Andere  Mehlfrüchte  haben  zur  Zeit  nur  als
lokale  Konsumartikel  Bedeutung.  Ihr  Fortkommen
  ist  aber  deshalb  von  erheblicher  Wichtigkeit,
  weil  sie  beitragen  werden  zur  Ernährung  der
großen  Anzahl  von  Plantagenarbeitern,  für  die
gegenwärtig  noch  viel  Reis  importiert  werden  muß.

Einen  hohen  Ausfuhrwert  erreicht  bereits  jetzt
der  Kautschuk.  Er  kommt  in  allen  unseren
Kolonien  mit  Ausnahme  von  Südwestafrika  fort.
Zu  unterscheiden  ist  zwischen  dem  aus  wild
wachsenden  Bäumen  und  Lianen  und  dem
plantagenmäßig  gewonnenen  Kautschuk.  Der
wild  wachsende  Kautschuk,  der  in  Ostafrika
1o  der  Produktion  ausmacht  und  in  Kamerun
im  Vorjahre  die  ganze  Ausfuhr  von  7½  Millionen
Mark  geliefert  hat,  hat  unter  dem  Raubbanu,  d.  h.
der  unzweckmäßigen  Anzapfungsmethode  der  Eingeborenen,
  stark  gelitten.  Zweckmäßigere  Methoden
werden  jetzt  von  den  Eingeborenen,  die  den
Wert  ihrer  Bestände  erkennen,  teilweise  angewendet.
  Sehr  große  Anpflanzungen  in  Kautschuk
sind  in  Ostafrika  gemacht;  größere  Bestände  werden
erst  jetzt  zapffähig.  Die  Ausbeute  und  die  Preise
entsprachen  manchen  Orts  nicht  den  Erwartungen.
Vielfach  war  die  starke  Verunreinigung,  besonders
auch  des  plantagenmäßigen  Kautschuks,  die  Ursache
  niedrigerer  Preise.  Das  hiergegen  gegebene
Mittel,  nämlich  die  gründliche  Waschung  an  Ort
und  Stelle,  wird  denn  auch  angewendet  und  aus
dem  Süden  des  Schutzgebiets  kommt  die  erfreuliche
  Kunde,  daß  es  einer  entsprechenden  Aufbereitung
  gelungen  ist,  sehr  viel  höhere  Preise
zu  erzielen,  ja  daß  mehrere  deutsche  Fabriken
den  Manihot  (Ceara-Kautschuk)  den  ersten  Para-Qualitäten
  gleich  bewerten.  Meines  Erachtens
würde  sich  daraus  die  Konsequenz  ergeben,  daß
aller  Kautschuk  vor  der  Versendung  hinreichend
gereinigt  wird,  was  der  Preisbildung  auch  insofern
  zugute  kommen  würde,  als  dann  der  von
vielen  schwarzen  Sammlern  gegenwärtig  geübte
Schwindel  entdeckt  und  geahndet  wird.

In  Kamerun  werden  in  den  Plantagen  jetzt
viel  Kautschukbäume  gezogen,  nachdem  man  sich
über  die  richtige  Art  klar  geworden  ist;  auch  die
zerstörten  Urwaldbestände  werden  durch  angestellte
Wirtschaftsinspektoren  vielfach  nachgepflanzt.
        <pb n="153" />
        ——  —

W  99  20

Wenn  bisher  auch  nur  etwa  5  v.  H.  des  in
Deutschland  konsumierten  Kakaos  aus  den  Kolonien
stammt  —  auch  dies  ist  eine  Summe,  die  schon
in  die  Millionen  geht  —,  so  sind  doch  die  Aussichten
für  eine  weitere  Produktion  von  Jahr  zu  Jahr
besser  geworden.  In  anderen  Kolonien  Westafrikas
  ist  der  Kakao  im  wesentlichen  Volkskultur.
Auch  in  Kamerun  und  in  Togo  ist  das  teilweise
der  Fall.  In  der  Goldküste  stieg  der  Export
infolge  fortgesetzter  Belehrung  der  Eingeborenen
von  545000  .J7  1900  auf  10  301000  /(191907.
Sonst  wird  Kakao  in  Kamerun,  in  Neuguinea  und
in  Samoa  plantagenmäßig  gewonnen.  Die
Kakavausfuhr  aus  Kamerun  hat  dieses  Jahr
fast  3  Millionen  Mark  betragen.  Dabei  ist
aber  bisher  nur  ein  verhältnismäßig  kleiner  Teil
der  Bäume  ertragsfähig,  und  es  darf  daher,
besonders  wenn  es  weiter  gelingt,  der  Schädlinge
  Herr  zu  werden,  auch  hier  für  die  Zukunft
  auf  eine  stark  steigende  Tendenz  gerechnet
werden.

Vom  Kaffee  will  ich  nur  so  viel  sagen,  daß
er  im  letzten  Jahre  in  Usambara  bessere  Erträgnisse
  geliefert  hat  und  am  Kilimandscharo  und  im
Bukoba-Bezirk  gut  fortkommt.  Auch  die  vulkanischen
  Böden  am  großen  Kamerunberg  bieten
vortreffliche  Aussichten.  Immerhin  habe  ich  heute
noch  nicht  die  Überzeugung,  als  ob  der  deutsche
Kolonialkaffee  bestimmt  sei,  im  Weltmarkt  eine
große  Rolle  zu  spielen.

Die  Ausfuhr  von  Kopal,  einem  Produkt  Ostafrikas,
  nimmt  zu  auf  Grund  der  bedeutenden  Bestände
  des  Kopalbaumes  sowie  des  fossilen  Kopals.
Das  angeblich  entdeckte  Verfahren,  aus  der  Kopal-=frucht
  das  wertvolle  Erzeugnis  zu  gewinnen,  ist
in  die  Wirklichkeit  noch  nicht  umgesetzt.

Von  großer  Bedeutung  für  den  Weltmarkt
beginnt  die  Gerbstoffgewinnung  zu  werden.  Der
ganze  Küstengürtel  sowohl  von  Ostafrika  wie  von
Kamerun  ist  mit  Mangroven  in  urwaldartigen
Beständen  besetzt.  Ein  großes  deutsches  Unternehmen
  der  Firma  Feuerlein  in  Feuerbach  in
Württemberg  hat  in  diesem  Jahre  in  Ostafrika
den  Betrieb  aufgenommen,  nachdem  die  Sache  von
langer  Hand  nach  den  besten  Methoden  und
unter  Heranziehung  vortrefflicher  Sachverständiger
vorbereitet  war.  Es  gereicht  mir  deshalb  zur
Freude,  aus  einem  mir  zugegangenen  Zirkular
an  die  Gesellschafter  zu  entnehmen,  daß  man
auch  vollauf  zufrieden  zu  sein  Veranlassung  hat.

Bei  meiner  Reise  in  diesem  Jahre  habe  ich
in  Natal  die  großartigen  Kulturen  der  unter  dem
Namen  black  wattle  bekannten  Gerberakazie
besichtigt.  Dies  ist  zweifellos  eine  Kultur,  die
gut  zahlt.  Deswegen  war  es  mir  erfreulich,  aus
dem  letzten  Jahresbericht  von  Ostafrika  festzustellen,
daß  im  Wilhelmsthaler  Bezirk  die  Bestände  solcher

 

Bäume  in  der  Forstverwaltung  gut  vorwärts
kommen  und  daß  auch  andere  Ansiedler  diese  Kultur
aufgenommen  haben.  Die  Ahnlichkeit  des  Landes
und  des  Klimas  versprechen  Erfolg.

Über  die  Möglichkeit  einer  größeren  Guttapercha-Gewinnung,
  besonders  in  Neuguinea,
kann  heute  noch  wenig  gesagt  werden.

Gewürzsträucher  kommen  zwar  sporadisch  fort,
haben  aber  noch  keinen  größeren  Erfolg  zu  verzeichnen.
  Das  gute  Gedeihen  der  Gewürznelke
in  Kamerun  eröffnet  gewisse  Perspektiven,  da
bisher  eigentlich  nur  Sansibar  und  Pemba  als
Produktionsstätte  in  Betracht  kamen,  was  ihrer
eigentümlichen  Bodenbeschaffenheit  zugeschrieben
wird.  Die  auf  der  Insel  Masia  versuchten
Kulturen  haben  zu  einem  erheblichen  Resultat
nicht  geführt.

Zur  Zeit  noch  ohne  besondere  Ausfuhrziffern
stehen  in  der  Liste  der  Kolonialprodukte  die
Hölzer.  Gerade  bei  diesen  Schwergütern  ist
dies  aber  lediglich  eine  Folge  der  bisher
mangelnden  Verbindung.  Man  kann  annehmen,
daß  es  bereits  in  diesem  Jahre  erheblich  besser
werden  wird.

Die  mit  ungenügenden  Mitteln  begonnene
Sigi-Exportgesellschaft  hat  sich  in  ein  größeres
Unternehmen  umgewandelt,  welches  die  großen
Wälder  Ost-Usambaras  in  vielen  Tausenden  Hektaren
aufschließen  wird.  Wenn  auch  die  Bestände  nicht
sehr  regelmäßig  sind,  so  sind  doch  die  Hölzer
zum  Teil  außerordentlich  wertvoll.  Das  gleiche
kann  von  der  Tschume-Konzession  in  West-Usambara
  gesagt  werden,  wo  nach  unendlichen  Mühen
und  mit  großem  Fleiß  die  einen  steilen  Absturz  von
ungefähr  1600  m  überwindende  Drahtseilbahn
der  Firma  Wilkens  &amp;amp;  Wiese  der  Vollendung
nahe  ist.

Auch  für  das  große  Magamba—-Reservat  liegen
dem  Fiskus  von  potenter  Seite  Offerten  vor.
In  Ostafrika  ist  der  Fiskus  Besitzer  von  Wald—
reservaten  im  Ausmaß  von  220  000  ha,  welche
im  Interesse  der  Wassererhaltung  beständig  ver—
mehrt  werden.

Ungewöhnliche  Aussichten  bieten  sich  für  den
Holzerport  in  Kamerun,  dessen  Urwaldgürtel
Tausende  von  Qnadratkilometern  bedeckt.  Dabei
sind  die  Hölzer  äußerst  wertvoll;  die  Eisenbahn
sowohl  nach  Edea  wie  nach  Manenguba  wird  sie
erschließen,  einige  Konzessionen  sind  bereits
erteilt.  Die  Hölzer  vergleichen  sich  mit  den
Australhölzern  und  sind  besonders  für  die
Möbel=  und  Waggonfabriken  zu  gebrauchen.
Ihre  Förderung  wird  keine  großen  Schwierigkeiten
  machen,  sobald  die  Bahnen  vollendet  sind.
Ein  von  mir  in  Südwestafrika  benutzter  Waggon
war  aus  solchen  Kamerun-Hölzern  gefertigt.

Von  erheblichem  Interesse  sind  die  Versuche
        <pb n="154" />
        W  100  2O

in  der  Tabakkultur,  die  neuerdings  recht  vielversprechend
  geworden  sind.  Schon  in  Rhodesien
habe  ich  einen  gut  zubereiteten  und  im  Preise
hochstehenden  Tabak  in  großen  Quantitäten  geseheen.
  Der  Sachverständige,  welcher  in  Südwestafrika
  in  Okahandja  stationiert  ist  und  die  Farmer
in  der  Behandlung  unterweist,  gibt  an,  daß  dort
ein  gutes  und  für  den  europäischen  Konsum
brauchbares  Produkt  hergestellt  wird.  Ebenso  sind
die  Urteile  des  deutschen  Tabakvereins  über  den
bei  Buea  gebauten  Tabak  nach  jeder  Richtung
hin  zufriedenstellend.  Auch  der  Ruanda-Tabak,
von  dem  noch  keine  größeren  Quantitäten  in  den
Handel  kommen  konnten,  wird  als  ein  milder
Tabak  angesprochen.  Sowohl  in  Kamerun  wie
in  Deutsch-Ostafrika  bauen  die  Eingeborenen  seit
langem  auf  sehr  großen  Flächen  einen  Tabak
für  den  eigenen  Gebrauch,  und  es  wird  deshalb
jedenfalls  lohnen,  mit  Hilfe  der  vom  Tabakverein
  in  Aussicht  gestellten  Summe  auch  diese
Gebiete  einer  gründlichen  Untersuchung  zu  unterziehen.


Ich  wende  mich  nunmehr  der  Viehzucht  zu.
Hier  ist  in  allererster  Linie  Südwestafrikas  zu
gedenken,  aus  welchem  Erfreuliches  berichtet  werden
kann.  Man  hat  diesem  Lande  mancherlei  vorgeworfen,
  nicht  zum  mindesten  das,  daß  seine
Armlichkeit  durch  die  Langsamkeit  seiner  Entwicklung
  bewiesen  werde.  Eine  gerechte  Würdigung
der  Geschichte  der  deutschen  Okkupation  zeigt  aber,
daß  dieses  Land  nahezu  seit  seiner  ersten  administrativen
  Besetzung  im  Anfang  der  neunziger
Jahre  niemals  zur  Ruhe  gekommen  war,  daß
viele  und  schwere  Kriege  mit  all  ihren  unerfreulichen
  wirtschaftlichen  Folgeerscheinungen  und
Unregelmäßigkeiten  eine  geregelte  Wirtschaftsund
  Produktionstätigkeit  kaum  aufkommen  ließen.
Nachdem  nun  aber  durch  eine  zähe  Kriegführung
dem  Lande  seit  etwa  zwei  Jahren,  wie  man  erwarten
  darf,  ein  dauernder  Friede  gesichert  ist,
trotzdem  ja  hier  und  da  noch  kleine  Flämmchen
des  Aufstandes  aufflackern,  wird  man  jetzt  nach
und  nach  zu  einer  richtigen  Beurteilung  der
Sachlage  kommen.  Und  ich  kann  Ihnen  aus
eigenem  Augenschein  gerne  vermelden,  daß  insbesondere
  auf  dem  Gebiete  der  Viehzucht  viel
wertvolle  Arbeit  geleistet  wird  und  erfreuliche
Resultate  erzielt  werden.  Ist  doch  der  Viehbestand
in  den  Händen  der  Weißen  am  Beginn  des  Jahres
1908  bereits  größer,  als  er  vor  Ausbruch  des
großen  Krieges  im  Januar  1904  gewesen,  so
daß,  soweit  die  Wirtschaft  der  Weißen  in  Betracht
kommt,  die  große  Scharte  bereits  ausgewetzt  ist.
Es  ist  mit  Sicherheit  zu  erwarten,  daß  Ende
dieses  Jahres  ein  Viehbestand  im  Werte  von
nicht  viel  unter  20  Millionen  Mark  wird  festgestellt
  werden  können.  Ich  bemerke,  daß  ich

 

in  diese  Rechnung  als  Wert  für  ein  Rind  100  ./7
und  für  eine  Ziege  etwa  10  .“  eingestellt  habe.
Jenes  Resultat  wird  um  so  sicherer  erreicht
werden,  als  auch  im  vergangenen  Jahre  Zuchtvieh
  in  großen  Mengen,  teils  aus  Europa
und  Argentinien,  teils  aus  der  Kapkolonie,  eingeführt
  ist.

Die  große  Frage  für  Südwestafrika  liegt  nicht
auf  dem  Gebiet  der  Produktion,  sie  liegt  zum
großen  Teil  auf  dem  Gebiet  des  noch  zu  schaffenden
Absatzes  und  der  vielfach  bereits  mangelnden
Arbeitskräfte.  Auf  das  letztere  gehe  ich  an
anderer  Stelle  ein.  Die  hinsichtlich  des  Absatzes
getroffenen  Maßregeln  scheinen  sich  zu  bewähren.
Es  ist  Ihnen  bekannt,  daß  es  vor  etwa  Jahresfrist
  gelungen  ist,  unter  der  Firma  „Deutsche
Farmgesellschaft"  eine  Vereinigung  der  Interessenten
  der  Liebig-Company  und  deutscher  Viehzüchter
  mit  einem  Kapital  von  10  Millionen
Mark  zu  errichten.  Die  Absicht  dabei  ist,  ein
großes  Fleischverwertungsunternehmen  zu  schaffen,
sobald  der  zur  Verfügung  stehende  Rindviehbestand
  der  Kolonie  zuzüglich  der  eigenen  Produktion
  für  einen  regelmäßigen  Betrieb  das
notwendige  Material  gibt  und  zu  Preisen  eingekauft
  werden  kann,  ähnlich  denen,  wie  sie  am
La  Plata  üblich  sind.

Ahnliche  Unternehmungen  hat  die  South=West-Afrika-Comp.
  in  Angriff  genommen;  eine
kleinere  besteht  bereits  auf  genossenschaftlicher
Basis.  Es  sind  dies  Aussichten,  welche  es  ermöglichen,
  daß  Südwestafrika  über  die  schwere
wirtschaftliche  Krisis,  die  der  Krieg  mit  sich  gebracht
hat,  anscheinend  leichter  hinwegkommt,  als  man
dies  sonst  hätte  erwarten  dürfen.  Für  die  anderen
Kolonien  ist  die  Frage  der  Viehzucht  zur  Zeit
im  wesentlichen  eine  Frage  der  Verbindungen.
In  all  unseren  tropischen  afrikanischen  Kolonien
spielt  die  durch  den  Biß  der  Tsetsefliege  erzeugte
Rinderkrankheit  eine  große  Rolle.  Es  gibt  außerordentlich
  viele  hochgelegene  tsetsefreie  Weidegründe.
  Aber  die  Schwierigkeit,  die  Rinder  über
den  regelmäßig  verseuchten  Küstengürtel  bis  zum
Verschiffungsorte  zu  bringen,  legten  der  Entwicklung
  einer  Rinderzucht  bisher  außerordentliche
Hindernisse  in  den  Weg.  Wie  groß  diese  Gefahr
ist,  möge  daraus  erhellen,  daß  von  einer  im
Jahre  1907  von  Morogoro  nach  der  Küste  getriebenen
  Rinderherde  von  50  Stück  alle  bis  auf
ein  einziges  Stück  unterwegs  gefallen  sind.

In  Ostafrika  ist  auf  dem  ganzen  großen
Plateau  des  Innern  eine  große  eingeborene
Rinderzucht  seit  Jahrhunderten  betrieben  worden.
Die  Massai  und  die  ihnen  verwandten  Wagaya,
die  Wagogo  und  Wahehe,  die  Wanjamwesi  und
Wasukuma  haben  große  Rinderherden  besessen
und  besitzen  sie  teilweise  noch.  Das  Sultanat  von
        <pb n="155" />
        W  101  20

Ruanda  weist  einen  ganz  außerordentlich  hohen
Rindviehbestand  auf.  Es  ist  deshalb  kein  Grund
vorhanden,  weshalb,  nachdem  gegen  die  verheerende
  Rinderpest  eine  sichere  Impfung  gefunden
  worden  ist,  im  Innern  Deutsch-Ostafrikas
  nicht  Viehzucht  im  großen  Stile  mit  Erfolg
soll  betrieben  werden  können.  Das  ist  um  so
wichtiger,  als  die  kleinbäuerlichen  Versuche  in
Ostafrika  zu  keinem  recht  befriedigenden  Resultat
führen  wollen.  Aber  auch  hier  wird  die  Frage
der  Erzielung  eines  Absatzes  für  große  Quantitäten
  mit  in  erster  Linie  stehen.  Am  Indischen
  Ozean  liegt  diese  Frage,  aus  klimatischen
und  Bedarfsverhältnissen  heraus,  ungleich  schwieriger
  wie  in  Südwestafrika.  Das  Studium  der
mit  dieser  Viehzucht  zusammenhängenden  Fragen,
insbesondere  was  den  närdlichen  Teil  des  ostafrikanischen
  Schutzgebietes  anlangt,  ist  dem  zur
Zeit  draußen  befindlichen  Unterstaatssekretär
v.  Lindequist  anvertraut  worden.  Seine  Reise
wird  daher  u.  a.  auch  darüber  Aufschluß  geben,  ob
die  Aussichten  derartige  sind,  daß  der  nur  durch
staatliche  Hilfe  zu  bewirkende  Bau  einer  nördlichen
  Linie  mit  Rücksicht  auf  die  heimatlichen
Finanzen  und  diejenigen  des  Schutzgebietes  bald
oder  in  Zukunft  gerechtfertigt  werden  kann.
Für  den  mittleren  Teil  Deutsch-Ostafrikas  wird
die  im  Bau  befindliche  Zentrallinie  sorgen.

Ahnliche  Verhältnisse  walten  in  Togo  ob,  und
im  nördlichen  Kamerun  bestehen  zur  Zeit  schon
große  Rinderherden,  die  allerdings  von  Zeit  zu
Zeit  noch  der  Pest  zum  Opfer  fallen,  die  aber
auch  in  Weltmarktnähe  gebracht  werden  können,
sobald  die  drei  im  Bau  befindlichen  Linien  die
gefahrlose  Uberwindung  des  Küstengürtels  ermöglichen
  werden.  Ob  es  sich  bei  diesen  beiden
Ländern  um  sehr  erhebliche  Quantitäten  wird
handeln  können,  darf  heute  noch  bezweifelt  werden.

Das  nächst  wichtige  Tierprodukt  ist  die  Wolle.
Auch  hier  kann  es  heute  keinem  Zweifel  mehr
unterliegen,  daß,  wenn  auch  auf  teilweise  ärmerem
Boden,  aber  bei  größeren  Weideflächen,  die  Bedingungen
  für  die  Wollschafzucht  in  Südwestafrika
von  denen  in  der  Kapkolonie  nicht  wesentlich  verschieden
  sind.  Bisher  schien  es  dem  hierfür  besonders
  geeigneten  Süden  Eintrag  zu  tun,  daß  er
sehr  arm  an  Oberflächenwasser  ist.  Der  angestrengten
  Tätigkeit  des  Gouvernements  ist  es  indessen
  gelungen,  auch  hier  festzustellen,  daß  mit
verhältnismäßig  geringen  Kosten  nahezu  überall
im  Süden  in  geringer  Tiefe  hinreichendes  und
brauchbares  Tränkwasser  gefunden  werden  kann.
So  hat  denn  die  Importierung  europäischer
Rammen  und  Kapscher  Schafe  einen  großen  Umfang
  angenommen.  Im  Schutzgebiet  existieren
schon  eine  Anzahl  von  Stammschäfereien,  welche
die  Farmer  mit  Zuchtmaterial  versehen.

 

Wenn  diese  Zucht  vielleicht  langsamere  Fortschritte
  machen  wird,  als  diejenige  der  Rinder,
so  liegt  das  daran,  daß  zunächst  die  großen  Bestände
  an  Fleischschafen  und  Ziegen  veräußert
werden  müssen,  welche  teils  den  Wollschafen  den
Platz  wegnehmen,  teils  für  die  Ausdehnung  dieser
Zucht  die  notwendigen  Geldmittel  liefern  sollen.
Neben  den  Wollschafen  ist  jetzt  eine  Anzahl
von  Karakulschafen  in  das  Schutzgebiet  eingeführt.
Ich  habe  solche  dort  gesehen,  sie  befanden  sich  in
bester  Verfassung.  Das  Karakulschaf,  dessen  Heimat
vermutlich  Turkestan  ist,  ist  jenes  Schaf,  dessen
Zicklein  den  Ihnen  unter  dem  Namen  Persianer
und  Astrachan  bekannten  und  sehr  beliebten  Pelz
liefern.

Verbunden  mit  der  Schafzucht  ist  in  Südwestafrika
  ziemlich  regelmäßig  diejenige  der  Angorazucht.
  Die  Angoraziege,  deren  beste  Art  in  Kleinasien
  heimisch  ist,  liefert  jenes  lange,  seidenweiche
und  glänzende  Material,  welches  unter  dem
Namen  Mohair  auf  dem  Weltmarkt  bekannt  ist.
Auch  hierfür  läßt  sich  ein  sehr  günstiges  Prognostikon
  stellen.

Wende  ich  mich  nunmehr  nach  Ostafrika,  so
wird  es  interessieren,  zu  wissen,  daß  in  dem  angrenzenden
  Britisch-Ostafrika  seit  einigen  Jahren
große  Herden  australischer  Schafe  gehalten  werden
und,  soweit  man  bisher  weiß,  auch  sehr  gut  fortkommen.
  Das  eröffnet  die  Aussicht,  daß  solches
auch  im  Innern  Ostafrikas  gelingen  wird,  und
hierin  liegt  vielleicht  die  Lösung  für  die  zweckmäßige
  Verwendung  jener  bei  der  Erörterung
der  Rinderzucht  bereits  angeführten  großen  Innenstrecken.
  Jedenfalls  ist  es  an  der  Zeit,  nunmehr
sobald  als  möglich  mit  zweckdienlichen  Versuchen
vorzugehen.  Ich  habe  das  Notwendige  dafür
bereits  angeordnet.

Ich  will  hier  noch  kurz  auf  die  Straußenzucht
eingehen.  Sie  wird  in  der  Kapkolonie  an  wasserreichen
  Orten  mit  vielem  Erfolg  betrieben.  9/10
der  beliebten  Federn  im  Werte  von  etwa
20  Millionen  Mark  kommen  von  dort.  Da  aber
diese  Zucht  erhebliche  Aufwendungen,  viel  Wasser,
große  Einzäunungen  und  den  Anbau  von  Luzerne
als  Kraftfutter  verlangt,  wird  sie  in  Südwestafrika
  in  größerem  Umfange  wohl  nur  dann  aufgenommen
  werden  können,  nachdem  das  Land
und  die  Ansiedler  einigermaßen  zur  Ruhe  gekommen
  sind  und  über  die  unmittelbaren  Bedürfnisse
  des  Tages  hinaus  wirtschaftliche  Ziele  verfolgen
  können.

Auch  am  Kilimandscharo  in  Ostafrika  sind
Anfänge  mit  einer  solchen  Zucht  gemacht  und
scheinen  bei  der  Aufwendung  hinreichenden  Kapitals
  und  dem  notwendigen  Sachverständnis  nicht
aussichtslos,  da  der  wilde  Vogel  sehr  häufig  vorkommt
  und  das  Zuchtmaterial  demnach  leicht  be-
        <pb n="156" />
        102  20

schafft  werden  kann.  Die  Straußenzucht  erfordert
aber  manche  Erfahrungen,  da  das  Aufbringen  der
jungen  Strauße  mit  Schwierigkeiten  verknüpft  ist.

Auch  die  Eingeborenenwirtschaft  liefert  eine
größere  Anzahl  von  Tiererzeugnissen,  die  für  den
Weltmarkt  von  Wichtigkeit  sind.  Im  Jahre  1906
war  die  Ausfuhr  von  Ziegenfellen  und  Rinderhäuten
  aus  den  Küstenorten  des  Victoria-Nyansa
außerordentlich  groß.  Die  Felle  gehen  zu  90  v.  H.
nach  den  Vereinigten  Staaten,  welche  ihre  eigenen
Aufkäufer  dort  haben.  Letzthin  ist  diese  Ausfuhr
wieder  abgeflaut,  einmal  weil  die  Schwarzen
eine  richtige  Behandlung  der  Häute  noch  nicht  verstehen,
  vermutlich  auch  deshalb,  weil  der  starke
Export  die  im  Lande  vorhandenen  Bestände  zunächst
stark  ausgeräumt  hat  und  schließlich  wegen  der
Geschäftskrisis  in  den  Vereinigten  Staaten.  Hier
muß  mit  geeigneter  Belehrung  eingesetzt  werden.
Das  außerordentlich  viehreiche  Ruanda  kann  vermutlich
  durch  eine  kurze  Stichbahn  vom  Victoria-Nyansa
  nach  dem  schiffbaren  Kagera  erfolgreich
eröffnet  werden.  Die  dichte,  intelligente  und
erwerbslustige  Bevölkerung  dieses  Landes  lädt
dazu  ein.  Wegen  der  beim  Bau  kolonialer
Bahnen  aber  gebotenen  Vorsicht  ist  das  Projekt
zunächst  zurückgestellt  worden.

Ein  weiteres  Produkt,  welches  für  den  Weltmarkt
  von  Bedeutung  und  gleichfalls  tierischen
Ursprungs  ist,  ist  das  Bienenwachs.  Die  Ausfuhr
  aus  Ostafrika  ist  heute  schon  sehr  bedeutend.
Sie  betrug  im  Jahre  1907:  675  402  Kilo  im
Werte  von  1  471  348  ./“  gegenüber  393  060  Kilo
im  Werte  von  888  105  .  im  Jahre  1906.
Sie  wird  sich  steigern  lassen,  wenn  die  Eingeborenen
  die  Kostbarkeit  der  Bienen  und  die
Notwendigkeit  ihrer  Erhaltung  eingesehen  haben
werden,  wenn  sie  infolgedessen  ihre  Gewinnungsmethode
  ändern  und  statt  des  die  Bienen  tötenden
Ausräucherns  andere  Gewinnungsmethoden  einführen.
  Die  Vorkommen  sind  außerordentlich
häufig  und  die  Produktionsmöglichkeit  wird  vermehrt
  dadurch,  daß  die  Eingeborenen  an  vielen
Stellen  künstliche  Bienenstöcke,  d.  h.  ausgehöhlte
Klötze,  aufhängen.  10  und  20  solcher  Klötze  an
einem  großen  Baume  sind  keine  Seltenheit.

Schließlich  ist  von  Interesse  eine  jetzt  am
Victoria-Nyansa  vorhandene,  noch  in  den  Anfängen
befindliche  wirtschaftliche  Tätigkeit,  nämlich  die  Gewinnung
  der  Kokons  des  Seidenspinners,  welcher
die  aus  China  her  bekannte  Tussaseide  liefert.

Obschon  darüber  kein  Zweifel  ist,  daß  das
verfügbare  Quantum  erhebliche  Exportmengen  zuläßt,
  steht  doch  noch  dahin,  ob  die  Gewinnungskosten
  einen  lohnenden  Betrieb  gestatten  werden.
Ahnlich  verhält  es  sich  mit  der  Zucht  der  gewöhnlichen
  Seidenraupe,  die  wohl  in  Ost=  und
Südwestafrika  versucht  worden  ist,  aber  daran

 

scheitert,  daß  die  als  Pfleger  allein  verwendbaren
Schwarzen  sich  an  die  für  die  Pflege  notwendige
Genauigkeit  und  Sorgfalt  bisher  nicht  haben  gewöhnen
  lassen.

Von  den  Werten,  welche  aus  der  wilden
Tierwelt  gewonnen  werden,  will  ich  hier  nicht
sprechen;  dies  würde  aus  dem  Thema  der  „industriellen“
  Fortschritte  herausfallen.  Nur  so  viel
möchte  ich  sagen,  daß  durch  geeignete  Schutzmaßregeln
  erreicht  ist,  daß  jedenfalls  die  Elefanten
sich  sowohl  in  Kamerun  wie  in  Ostafrika  erheblich
vermehren,  besonders  seit  die  Aasjägerei  und  die
Jagd  auf  ganz  junge  Tiere  verboten  und  unter
Strafe  gestellt  ist.

Ich  wende  mich  nunmehr  der  bergbaulichen
Tätigkeit  zu  und  beginne  mit  Bergbauprodukten
tierischen  Ursprungs.  Es  ist  bekannt,  daß  sich
außerordentlich  reiche  Phosphatlager  auf  der
Insel  Nauru  befinden,  welche  von  der  Pacific-Phosphat-Co,
  mit  großem  Nutzen  verwertet
werden.  Die  Gesellschaft  zahlt  jährlich  mehr
als  50  v.  H.  Dividende.  Der  Erfolg  hat  ein
Bremer  Syndikat  veranlaßt,  mit  der  Gründung
der  Deutschen  Südsee-Phosphat-Gesellschaft  auf
den  Palau-Inseln  vorzugehen.  Die  Vorkommen
find  reich  und  leicht  abbaufähig,  so  daß  sich  nicht
nur  nahezu  die  gesamte  deutsche  Düngemittel-Industrie
  beteiligt  hat,  sondern  auch  die  Aktien
zu  einem  Kurse  von  200  v.  H.  in  andere  Hände
übergegangen  sind,  noch  ehe  der  erste  Spatenstich
  getan  worden  ist.  Die  Erwartung  ist  nicht
ungerechtfertigt,  daß  durch  die  Beteiligung  an
dieser  Gesellschaft  dem  Fiskus  ein  erheblicher
Anteil  des  seinerzeit  für  die  Inseln  gezahlten  Kaufpreises
  zurückerstattet  wird.

Nächstdem  folgt  heute  schon  im  Werte  die
deutsche  Diamantproduktion  in  Südwestafrika.
Im  allerersten  Beginn  stehend,  sind  in  4  Monaten
ungefähr  40000  Karat  im  Werte  von  1  100  000.  7
gefördert  worden,  davon  allein  im  Dezember
12000  Karat  im  Werte  von  330000  .M.  Allem
Anschein  nach  ist  das  Vorkommen  nachhaltig,
hat  sehr  geringe  Produktionskosten  und  liefert
eine  sehr  gute  und  klare,  wenn  auch  kleine  Ware.
Das  ist  deshalb  kein  besonderer  Nachteil,  weil
der  Massenkonsum  auch  bei  Diamanten  in  kleineren
und  deshalb  billigeren  Steinen  liegt.

An  dritter  Stelle  figuriert  Kupfer.  Es  handelt
sich  hier  zunächst  um  die  bekannten  Stellen  in
Otavi,  die  aber  neuerdings  um  die  bei  Guchab
gelegenen  reichen  Kupfervorkommen  vermehrt
worden  sind.  Sonst  wird  noch  Kupfer  in  Otjisongati
  und  anderen  kleineren  Stellen  im  Schurtzgebiet
  gefördert.  Ein  größeres  Kupfernnternehmen
im  Rehobother  Bezirk  ist  dieser  Tage  zustande  gekommen.
        <pb n="157" />
        W  103  20

Wertvolle  Eisenerze  find  an  der  Otavibahn
gefunden  und  dienen  als  Zuschlag.

Über  die  Abbaubarkeit  anderer  Erze  in  Südwestafrika
  ist  man  bisher  noch  auf  Vermutungen
angewiesen.  Auf  Kohle  und  Petroleum  wird  zur
Zeit  dort  gebohrt.  Größere  Expeditionen  für  die
Erkundung  der  noch  unbekannten  Bergwerksgebiete
des  Kaokofeldes  sind  in  Vorbereitung.

In  Kamerun  sollen  jetzt  die  gefundenen  Olspuren
  weiter  verfolgt  werden,  besonders  da  sie
sich  über  ein  ziemlich  weites  Gebiet  ausdehnen
und  man  im  benachbarten  Lagos,  auf  ähnliche
Indikationen  hin,  reiche  Sprudel  erschlossen  hat.

Bielerlei  Erzvorkommen  finden  sich  im  Ossidinge-Bezirk.
  Es  ist  aber  bisher  nicht  festgestellt,  daß  eines
derselben  Ausbeute  in  größerem  Umfange  liefert.

Gold  kommt  in  unseren  Schutzgebieten  an
vielen  Stellen  vor.  Ausgebeutet  wird  es  zur
Zeit  nur  im  Sekenke-Revier  in  Ostafrika,  wo  das
Vorkommen  hinreichend  groß  ist,  um  die  Kosten
einer  Stampfbatterie,  die  zur  Zeit  dort  aufgestellt
wird,  für  wohl  angewendet  anzusehen.

Die  Vorkommen  von  Gold  in  Togo  scheinen
nicht  unbedeutend,  sind  aber  noch  nicht  hinreichend
  erkundet.

Dagegen  macht  sich  jetzt  eine  lebhafte  Schürftätigkeit
  in  Neuguinea  geltend,  wo  in  der  Nähe
von  Adolfhafen  mehrere  hundert  Prospektoren  mit
dem  Auswaschen  von  Alluvialgold  beschäftigt  sind.
Glimmer  wird  im  Bezirk  Bagamoyo  im  Ngurugebirge
  und  im  Bezirke  Morogoro  im  Ulugurugebirge
  bergmännisch  abgebaut.  Das  Unternehmen
  im  Ulugurugebirge  zeigt  seit  1904  raschsteigende
  Resultate.  Der  Export  geht  ganz  nach
Deutschland,  wo  der  Artikel  namentlich  für  die
Elektrizitätsindustrie  wichtig  ist.  Auch  in  Kamerun
ist  Glimmervorkommen  konstatiert.

Der  Fortgang  all  dieser  Unternehmungen
hängt  selbstverständlich  ab

1.  von  der  Schaffung  der  Verkehrswege  und
2.  von  der  Anzahl  und  der  Geschicklichkeit  der
Arbeiter.  ·

Verkehrswege  sind  im  Bau  und  liefern  im
allgemeinen  durchaus  zufriedenstellende  Anfangserträgnisse,
  die  überall  schon  den  Betrieb  decken
und  bei  den  meisten  der  Linien  heute  schon  eine
gewisse  Rente  in  Aussicht  stellen.  Ein  hoch  erfreuliches
  Resultat!  Ich  habe  für  dieses  Jahr
weitere  Eisenbahnlinien  nicht  angefordert,  weil  ich
es  für  richtig  halte,  zuerst  eine  Regelung  der
Reichsfinanzen  abzuwarten  und  dann  durch  eine
weitere  Erfahrung  den  gesetzgebenden  Körperschaften
  eine  Unterlage  zu  geben,  auf  Grund
deren  sie  noch  mehr  als  bisher  zum  Kolonial=Eisenbahnbau
  eine  freundliche  Haltung  einnehmen
können.  Die  einzelnen  Resultate  aufzuführen,
verbietet  die  Zeit.

 

Hinsichtlich  der  Neger  darf  gesagt  werden,  daß
die  Behauptung  von  der  unüberwindlichen  Trägheit
des  Negers  getrost  in  das  Reich  der  Fabel  zurückverwiesen
  werden  kann.  Wer  sich  für  diese  Frage
interessiert,  wird  auf  das  Buch  Ihres  Landsmannes
Professor  Weule  „Negerleben  in  Ostafrika“  verwiesen.
Heute  arbeiten  über  60  000  Neger  freiwillig  in
Plantagen  und  an  der  Bahn,  Hunderttausende  in
ihren  eigenen  Kulturen.  Wo  dem  Neger  für  seine
Arbeit  ein  angemessener  Lohn  bewilligt  werden  kann,
greift  er  mindestens  ebenso  gern  zu  wie  der
Europäer,  und  von  seinen  Instinkten  ist  der  nach
Erwerb  und  Besitz  wohl  der  ausgesprochenste.

Unsere  Kolonien  sind  aber  dünn  bevölkert.
Kamerun,  so  groß  wie  Deutschland,  hat  2  Millionen
  Einwohner.  Ostafrika,  zweimal  so  groß
wie  Deutschland,  hat  5  Millionen  Einwohner,
auf  die  man  für  Arbeit  zählen  kann.  Der  Rest,
die  Bergbewohner,  lassen  sich  in  die  Ebene  nicht
verpflanzen.  Es  ist  deshalb  dringend  notwendig,
durch  Hebung  der  gesundheitlichen  Verhältnisse
den  Neger,  welcher  in  seiner  gegenwärtigen  Lage
nicht  besonders  fruchtbar  ist,  zu  vermehren,  ihm
durch  eine  angemessene  Behandlung  Vertrauen
zu  der  deutschen  Verwaltung  zu  geben  und  durch
Belehrung  und  Schule  seine  geistigen  Kräfte  zu
wecken,  ganz  besonders  aber  ihm  Arbeitsmethoden
anzugewöhnen,  welche  seine  Leistungen  vergrößern.
Das  ist  in  Kürze  das  Programm  der  Regierung
hinsichtlich  der  Eingeborenen.

Last  not  least  ist  hier  zu  gedenken  der  deutschen
  Beamten,  Pflanzer  und  Kaufleute,  denen
im  letzten  Grunde  diese  Fortschritte  alle  miteinander
  zu  danken  sind.  Wie  in  der  Heimat  viel
und  hart  gearbeitet  wird,  so  geschieht  das  auch
in  den  Kolonien.  Vor  den  Leistungen  der  Beamten
kann  man  allen  Respekt  haben.  Sie  befinden  sich
auch  in  einer  gesicherten  Lage  und  dürfen  bei  den
verbesserten  sanitären  Verhältnissen  auf  eine  Rückkehr
  in  die  Heimat  rechnen.  Anders  liegt  es  mit
den  anderen  Berufsständen,  welche  zum  Teil  die
Fremde  zu  ihrer  Heimat  machen.  Diese  verlangen
und  haben  auch  den  Anspruch  auf  unsere  warme
Sympathie  und  auf  das  Vertrauen  der  Heimat.
Wenn  sie  auch  natürlich  Menschen  sind  wie  alle
anderen,  die  oft  ihren  eigenen  Vorteil  vor  den
der  Gesamtheit  stellen,  so  muß  doch  mit  ihrer
außergewöhnlichen  Lage  gerechnet  werden.  Ich
erbitte  auch  von  Ihnen  das  Wohlwollen,  das
Verständnis  und  die  Sympathie  für  diese  unsere
deutschen  Vorposten.

Meine  Herren!  Am  24.  April  d.  Is.  wird
uns  ein  Vierteljahrhundert  von  dem  Tage  trennen,
den  wir  als  den  Geburtstag  des  deutschen  Kolonialwesens
  ansehen  müssen.  Am  24.  April  1884
erging  die  telegraphische  Weisung  des  Fürsten
Bismarck  an  den  Konsul  in  Kapstadt,  Herrn
        <pb n="158" />
        W  104  20

Lippert,  der  Kapregierung  mitzuteilen,  daß  Angra
Pequena  und  die  übrigen  Erwerbungen  von
Lüderitz  unter  deutschem  Schutze  ständen.  Wenn
wir  uns  heute  mit  Bescheidenheit  des  Errungenen
freuen,  wenn  wir  mit  Ernst  an  die  vielen  großen
Aufgaben  herantreten,  die  ich  im  Laufe  meines
Vortrages  Ihnen  angedeutet  habe,  so  geziemt
es  uns  auch,  jenes  großen  Toten  zu  gedenken,
dessen  Kraft  und  Energie  uns  unsere  überseeischen
Besitzungen  verschafft  hat.  Wir  können  das  nicht
besser  tun,  als  dadurch,  daß  wir  uns  diejenigen  Zielpunkte
  beständig  vor  Augen  halten,  die  jener  Fürst
in  seinen  großen  programmatischen  Kolonialreden
vom  30.  Januar  und  14.  März  1885  aufgestellt  hat.
Danach  sollen  die  Kolonien  ein  neues  Hilfsmittel
zur  Entwicklung  der  deutschen  Schiffahrt,  des
deutschen  wirtschaftlichen  Lebens  und  des  deutschen

 

Exportes  bilden.  Sie  sollen  die  Gewinnung
neuer  Absatzmärkte  für  die  deutsche  Industrie  und
die  Ausdehnung  des  Handels  befördern  und  ein
Tor  für  deutsche  Arbeit,  deutsche  Zivilisation  und
deutsches  Kapital  offen  halten.  Einen  Erfolg
seiner  kolonisatorischen  Ideen  wollte  der  Fürst
aber  nur  dann  voraussagen,  wenn  hinter  der
Politik  ein  starker  nationaler  Wille  stehe,  und
der  Impuls  für  sie  aus  der  Nation  selbst
herauskomme.

Ich  glaube,  meine  Herren,  heute  ist  nach
mancher  schweren  Zeit  beides  vorhanden.  Lassen
Sie  uns  kräftig  und  zuversichtlich  auch  in  unserem
Teil  an  unserer  kolonialen  Entwicklung  weiterarbeiten:
  im  Sinne  des  Programms  des  großen
Kanzlers.

 

Südwestafrikanische  Eindrücke.

Vortrag  Sr.  Erzellenz  des  Herrn  Staatssekretärs  Dernburg,  gehalten  vor  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
im  Reichstag  am  21.  Januar  1909.

Als  von  seiten  des  hohen  Präsidenten  der  Abteilung
  Berlin-Charlottenburg  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  und  von  Mitgliedern  der  deutschen
Volksvertretung  an  mich  der  Wunsch  herangetreten
ist,  über  meine  südwestafrikanische  Reise  Bericht
zu  erstatten,  habe  ich  gern  ja  gesagt.  Ist  doch
kein  Schutzgebiet  des  Deutschen  Reiches  so  lange
mit  erheblichem  Zweifel  betrachtet  worden,  keines
hat  so  viel  Opfer  an  Blut  und  Leben  gefordert,
keines  der  Heimat  so  große  Kosten  verursacht  und
keines  wird,  insbesondere  im  Lichte  der  letzten
Entdeckungen,  mit  so  viel  Interesse  verfolgt  wie
unsere  Ansiedlungskolonie  Südwest.  Es  ist  demnach
  geradezu  meine  Pflicht,  auch  vor  dem  deutschen
  Volke  Rechenschaft  zu  geben  über  das,  was
ich  auf  meiner  Reise  gesehen  habe.  Aber  es  ist
unmöglich,  im  Rahmen  eines  Vortrages  alle  diejenigen
  Dinge  zu  berühren,  über  welche  man
wohl  näheres  wissen  möchte.

Meine  Reise,  die  im  ganzen  vier  Monate  gedauert
  hat,  und  auf  der  ich  ungefähr  36  000  km
zu  Schiff,  in  der  Bahn,  zu  Fuß,  zu  Pferd  und
zu  Wagen  zurückgelegt  habe,  hat  eine  solche  Fülle
von,  wie  ich  gern  zugestehe,  zum  Teil  noch  in
der  Verarbeitung  begriffenen  Eindrücken  gezeitigt,
daß  es  mir  gestattet  sein  möge,  unter  dem  als
Thema  meines  heutigen  Vortrages  gewählten
Namen  „Eindrücke  aus  Südwestafrika“  die  wichtigsten
  Ergebnisse  herauszugreifen.

Meine  Reise  war  eine  Winterreise.  Sie  führte
mich  zunächst  in  das  Schutzgebiet  an  denjenigen
Zipfel,  welcher  mit  Recht  als  der  wenigst  begünstigte
angesehen  wird,  und  zu  einer  Zeit,  wo  nach  einer

 

14  monatlichen  absoluten  Regenlosigkeit  und  unter
den  Nachwehen  und  dem  teilweisen  Wiederaufflackern
  des  Aufstandes  die  wirtschaftliche  Tätigkeit
starker  Beschränkung  unterlag.  Es  ist  deshalb  nicht
zu  verwundern,  daß  meine  ersten  Eindrücke  ungewöhnlich
  trauriger,  ich  möchte  fast  sagen,  hoffnungsloser
  Art  gewesen  sind.  Aber  je  mehr  ich
mich  in  die  natürlichen  Bedingungen  und  Eigentümlichkeiten
  dieses  merkwürdigen  Landes  vertieft
habe,  je  weiter  meine  Reise  nordwärts  und  ostwärts
  vorgeschritten  ist,  je  mehr  ich  mit  unseren
tapferen  und  unverzagten  Beamten  und  Siedlern,
Missionaren  und  Schutztruppenoffizieren  in  Kontakt
gekommen  bin,  desto  intensiver  hat  sich  in  mir
die  Uberzeugung  gefestigt,  daß  trotz  allem  Vorurteil,
  trotz  dem  äußeren  ungünstigen  Anschein
der  Dinge  ein  Land  in  unserem  deutschen
Besitz  ist,  welches  für  eine  mit  hinreichendem
Kapital  unternommene,  den  Umständen  angepaßte
  extensive  Wirtschaft  einen  rentablen  Boden
abgibt,  und  welches  in  der  Lage  sein  wird,  auf
die  Dauer  und  in  nicht  langer  Frist  wirtschaftlich
selbständig  zu  werden,  daß  mit  anderen  Worten
die  heute  noch  so  stark  beklagten  finanziellen
Opfer  der  Heimat  auch  im  Verhältnis  zu  unserem
Gesamt-Budget  auf  unbedeutende  Beträge  eingeschränkt
  werden  können,  daß  die  entsprechend
ausgestatteten  Ansiedler  bei  Fleiß  und  Genügsamkeit
  vorwärts  kommen  werden,  und  daß  die  Eigenproduktion
  des  Landes  hinreichen  kann,  um  seine
jetzt  so  ungemein  ungünstige  Zahlungs=  und
Wirtschaftsbilanz  ins  gleiche  zu  bringen.  In
diesem  Eindruck  hat  mich  die  Erfahrung  bestärkt,
        <pb n="159" />
        105

welche  uns  unser  Aufenthalt  in  Englisch-Südafrika
gegeben  hat.  Dort  ist  uns  mit  einer  außerordentlichen
  Liberalität  und  warmem  Entgegenkommen
alles  das  gezeigt  worden,  was  für  ein  Verständnis
  dieser  Länder  erforderlich  erschien.  Ich
will  an  dieser  Stelle  nicht  verfehlen,  bei  der  ersten
Gelegenheit,  bei  welcher  ich  mich  öffentlich  ausspreche,
  den  englischen  und  kolonialen  Behörden
für  ihr  großes  Entgegenkommen  meinen  warmen
Dank  auszusprechen.  Ich  habe  die  Genugtuung,
daß  in  allen  denjenigen  Dingen,  bei  denen  ein
gemeinschaftliches  Interesse  der  in  Südafrika  kolonifierenden
  Völker  besteht,  wie  bei  dem  Schutz  der
Grenzen,  der  Niederhaltung  unruhiger  Grenzbevölkerung,
  dem  Kampf  gegen  die  Landplagen  Südafrikas,
  insbesondere  die  Heuschrecken,  bei  dem
Studium  und  der  Bekämpfung  der  den  nationalen
Reichtum  bedrohenden  Viehseuchen,  dem  Studium
und  der  Feststellung  der  geeignetsten  Produktionsmethoden,
  ein  freundnachbarliches  Verhältnis  hat
hergestellt  werden  können,  dessen  erste  Früchte  ich
kürzlich  durch  die  Presse  bekannt  geben  durfte.
Dieser  Dank  gebührt  nicht  minder  den  englischen
Zentralbehörden  in  London  wie  auch  jedem  einzelnen
  der  britischen  und  kolonialen  Funktionäre,
die  uns,  zum  Teil  mit  erheblicher  Unbequemlichkeit
  für  sie  selbst,  nahezu  zwei  Monate  lang  mit
königlicher  Gastfreundschaft  ihre  Einrichtungen  zur
Verfügung  gestellt  haben.

Den  zentralen  und  besonders  westlichen  Teil
der  Kapkolonie  bildet  die  sogenannte  Karoo,
ein  hügeliges,  zum  Teil  bergiges  Grasland  von
dürftiger  Vegetation  und  schwacher  Besiedlung.
In  ganz  Britisch-Südafrika,  welches  mit  ungefähr
674  000  qkm  etwa  um  die  Hälfte  größer  ist  als
der  zunächst  als  besiedlungsfähig  geltende  Teil
unseres  Schutzgebiets,  gibt  es  nach  dem  Zensus
von  dem  Jahre  1904  nur  72  000  im  Ackerbau
bzw.  in  der  Viehzucht  tätige  selbständige  Weiße.
Auch  über  die  Dichtigkeit  der  in  deren  Diensten
stehenden  einheimischen  Bevölkerung  sind  durchaus
  irrtümliche  Ansichten  verbreitet.  Von  den
1  600  000  Eingeborenen  der  Kapkolonie  sitzen
nur  etwa  250  000  auf  Farmen,  die  weißen  Besitzern
  gehören,  über  1  Million  bewohnen  Reservate,
  von  denen  die  Weißen  ausgeschlossen  sind.
Der  Rest  ist  die  Mischlingsbevölkerung,  die  im
wesentlichen  in  den  großen  Städten  ihren  Unterhalt
  findet.

In  der  Kapkolonie  wurden  nach  dem  Zensus
des  Jahres  1906  gezählt  —  hierbei  schließe  ich
die  in  Eingeborenen-Reservaten  befindlichen  Tiere
aus  —:

1906:  12350000  Schafe,  2958000  Angoraziegen,
  3350000  andere  Ziegen,  im
wesentlichen  die  als  bockies  bezeichneten
Schlachttiere.

 

Nach  dem  Zensus  von
553000  Rinder,  96000  Pferde,  Maultiere
  und  Esel,  240000  Schweine,
357000  Strauße.

Die  gesamte  weiße  Bevölkerung  betrug  nach
200  jähriger  Kolonisation  579000  Menschen,  davon
174  820  erwachsene  männliche  Weiße.  Neben  den
schon  erwähnten  Ackerbauern  gab  es  24000  Handwerker,
  4600  männliches  Hausgesinde,  43000  im
Handel  beschäftigte  und  61000  in  der  Industrie
tätige  Personen.  Auf  die  Bedeutung  dieser
Ziffern  für  die  vermutliche  Aufnahmefähigkeit
unseres  Schutzgebietes  komme  ich  zurück.

Dem  großen  Karoo-Gebiet  ähnlich  ist  nun
durchaus  der  Süden  unseres  Schutzgebietes,  d.  h.
derjenige  Teil,  welcher  begrenzt  wird  durch  die
Kapkolonie,  die  Nordgrenze  des  Bezirks  Gibeon,
die  Namib  im  Westen  und  den  Oranjefluß  im
Süden,  mit  dem  Unterschied,  daß,  wenn  schon  in
der  Karoo  die  Wirtschaft  eine  durchaus  extensive
ist,  in  unserem  Schutzgebiet  die  für  die  Unterhaltung
  einer  Familie  in  mäßigem  Wohlstande
erforderliche  Fläche  teilweise  noch  erheblich  größer
sein  muß.  Dies  hängt  zusammen  mit  dem
durchschnittlichen  Regenfall,  der,  wenn  man  den
Ort  Lüderitzbucht,  der  unter  Umständen  jahrelang
keinerlei  Niederschläge  verzeichnet,  als  Nullpunkt
annimmt,  sich  in  bogenförmig  verlaufenden  Linien
von  Nordwesten  nach  Südosten  durch  das  ganze
Schutzgebiet  derartig  verstärkt,  daß  er  im  Bezirk
Grootfontein  schon  eine  der  deutschen  Niederschlagsmenge
  ähnliche  Stärke  erreicht  und  im
weiteren  Norden,  am  Okawango  und  nach  dem
Caprivi-Zipfel  hin,  den  Charakter  tropischer  Niederschläge
  erhält.  Daraus  folgt  aber  auch,  daß  der
östliche  Süden  unseres  Schutzgebietes,  besonders
das  Vilander-Gebiet,  erheblich  wertvoller  ist  als
ein  Teil  des  Kapschen  Karoo.  Da  das  Wachstum
  der  Futterkräuter  im  direkten  Verhältnis
zu  der  Niederschlagsmenge  steht,  so  wachsen  auf
einem  Hektar  unseres  Schutzgebietes  also  verhältnismäßig
  weniger  Futterkräuter;  es  muß  deshalb
eine  größere  Farmenfläche  angesetzt  werden.
Dies  bleibt  natürlich  nicht  ohne  Rückwirkung  auf
die  Bodenpreise,  die  selbst  im  östlichen  Teil  der
Kapkolonie  etwa  das  20  fache  des  in  Südwestafrika
  Verlangten  bilden.  Daraus  ist  aber  der
Schluß  gerechtfertigt,  daß  auch  in  unserem  Schutzgebiet
  bei  geordneten  Zuständen  und  etwas
dichterer  Besiedlung  höhere  Bodenwerte  entstehen
  müssen.  Die  zunächst  auf  der  Hand
liegende  Besorgnis,  daß  mangels  der  Niederschlägee
  auch  das  für  eine  Viehzucht  unentbehrliche
  Tränkwasser  in  unserem  Schutzgebiet  nicht
in  hinreichendem  Umfange  beschafft  werden  könne,
hat  sich  als  nicht  richtig  herausgestellt.  Die
Erfolge  der  Bohrkolonne  „Süd“  sind  im  Gegen-4



1904:
        <pb n="160" />
        106  2O0

satz  zu  den  auf  andere  Weise  gefundenen  Tränkstellen,
  welche  weniger  günstig  ausgefallen  sind,
sehr  gute.  Unter  der  großen  Anzahl  von
Bohrungen  hat  sich  auch  nicht  eine  einzige
Fehlbohrung  ergeben,  d.  h.  jede  niedergebrachte
Bohrung  hat  nicht  nur  Wasser,  sondern  auch
Wasser  in  einer  für  den  Biehzuchtbetrieb  hinreichenden
  Menge  und  der  notwendigen  Qualität
  erbracht.  Das  stimmt  vollständig  überein  mit
den  Erfahrungen  in  Britisch-Südafrika.  Wie
bestimmt  man  dort  mit  dem  Auffinden  von  Wasser
rechnet,  möge  daran  illustriert  werden,  daß  sich  in
der  Kapkolonie  kapitalkräftige  Unternehmer  finden,
die  auf  eigene  Gefahr  und  Kosten  Bohrungen
vornehmen;  als  Gegenleistung  lassen  sie  sich  lediglich
  einen  Teil  des  nutzbar  gewordenen  Areals
zu  einem  billigen  Vorzugspreise  an  die  Hand
geben.  Diese  Erfahrungen  haben  natürlich  sehr
ermutigt.

Man  hat  in  der  Heimat  und  im  Schutzgebiet
vielfach  über  den  langsamen  Fortschritt  der  wirtschaftlichen
  Entwicklung  geklagt.  Aber  die  Gerechtigteit
  gebietet  doch,  festzustellen,  daß  die  Basis
für  eine  wirtschaftliche  Entwicklung  erst  seit  sehr
kurzer  Zeit  überhaupt  besteht.  Wenn  man  bedenkt,
daß  das  Schutzgebiet,  seitdem  es  im  Beginn  der
90er  Jahre  —  seit  jetzt  etwa  15  Jahren  —
in  deutsche  Verwaltung  genommen  ist,  beständig
durch  Kriegszüge  und  Aufstände  erschüttert  wurde,
wenn  bis  zu  dem  Herero=  und  Nama-Aufstand  der
Jahre  1901—1906  mindestens  ein  Dutzend  größere
oder  kleinere  Kriegszüge  haben  durchgeführt  werden
müssen,  wenn  man  weiter  in  Rechnung  zieht,  daß
die  Ansiedler  sich  zum  großen  Teil  zunächst  aus
Buren  und  Schutztruppen-Angehörigen  zusammengesetzt
  haben,  welche  ohne  erhebliche  Kapitalien
waren,  die  letzteren  meistens  nur  ausgestattet  mit
dem  bei  der  Truppe  Ersparten  und  der  Ansiodlungsbeihilfe,
  wenn  man  schließlich  berücksichtigt,
  daß  in  einem  solchen  neuen  Lande  die
notwendigen  Erfahrungen  nicht  von  einem  Tage
auf  den  andern  gesammelt  werden  können,  dann
wird  man  sagen  müssen,  daß  hochgespannte
Erwartungen  nicht  haben  gehegt  werden  dürfen,
umsoweniger,  als  die  im  letzten  Aufstand  erlittenen
  Verluste  nur  einem  Teil  der  Siedler  und
auch  denen  nur  bis  zu  ersetzt  worden  sind.
Das  wird  man  sich  vor  Augen  halten  müssen
bei  der  Bemessung  derjeuigen  Fortschritte,  die
inzwischen  gemacht  wurden.

Auch  sonst  waren  in  den  verflossenen  15  Jahren
die  Zustände  einer  rationellen  Wieirtschaftsoentwicklung
  keineswegs  günstig.  Das  mangelnde
Kapital  veranlaßte  den  Ansiedler  —  ich  spreche
hier  zunächst  vom  Süden  —,  dasjenige  zu  ziehen,
was  den  schnellsten  Erfolg  versprach.  Nun  hat
Südafrika  in  dieser  Zeit  den  großen,  nahezu  vier

 

Jahre  dauernden  englisch-burischen  Krieg  gesehen
und  bald  darauf  schloß  sich  an  denselben  der
Aufstand  in  Südwestafrika  an.  Beide  Ereignisse
führten  Soldaten  und  Troß  in  großen  Massen
ins  Land.  Es  entstand  ein  erheblicher  Konsum
von  Schlachtvieh.  Dabei  kam  die  VBiehzucht
sowohl  in  Transvaal  als  auch  in  Teilen  der
Kapkolonie  durch  die  kriegerischen  Ereignisse  zum
Stillstand,  ja  zum  Teil  zur  Vernichtung.  Es
lag  daher  nichts  näher,  als  zunächst  Schlachtvieh,
im  Süden  namentlich  Ziegen,  zu  züchten,  eine  Wirtschaftsart,
  die  sich  auch  deshalb  empfahl,  weil  sie
bei  den  Buren  erfolgreich  im  Gange  war.  Nachdem
aber  jene  unregelmäßigen  Zustände  aufgehört
hatten,  begann  es  sich  zu  zeigen,  daß  auf  einen
regelmäßigen  Absatz  großer  Mengen  dieser  minderwertigen
  Tiere  nicht  mehr  gerechnet  werden  konnte.
Anderseits  liegt  es  doch  so,  daß  jeder  Farmer
bei  dem  Mangel  einer  Brotfruchterzeugung  im
Lande  auf  den  Import  einer  großen  Menge  von
Artikeln  angewiesen  war.  Mehl,  Salz  und  Kaffee,
Kleider,  Wäsche,  Hüte  und  Schuhe,  Banmaterial
und  andere  Bedarfsgegenstände  mußten  beschafft
werden;  um  diese  zu  bezahlen,  erzengte  die
Eigenwirtschaft  nicht  mehr  die  notwendigen  Produkte.
  Denn  da  die  meisten  dieser  Dinge  über
See  kamen,  mußte  selbstverständlich  auch  für  ein
Exportprodukt  gesorgt  werden,  um  die  Zahlungsbilanz
  zu  erhalten.  Dabei  stellen  unsere  Landsleute
  mit  Recht  erheblich  größere  Anforderungen
an  das  Leben;  sie  sind  nicht  nur  intelligenter,
fleißiger  und  vorwärtsstrebender  als  ihre  burischen
Nachbarn,  sondern  auch  von  der  Heimat  her
besseres  gewöhnt,  sie  wollen  für  sich  nicht  einen
Lebensunterhalt  gelten  lassen,  bei  dem  ein
Stück  Brot  eine  Sonntagedelikatesse  ist.  Man
hat  deshalb  schnell  gesehen,  daß  die  zuerst  eingeschlagene
  Wirtschaftsweise  keinen  Erfolg  versprach.
  Die  Wirtschaft  ist  deshalb  in  einer  Umwandlung
  begriffen,  indem  die  Fleischschafe  durch
Wollschafe  ersetzt,  die  gewöhnlichen  Ziegen  mit
Angoraziegen  vertauscht  werden.  Aber  diese  Umwandlung
  erfordert  Zeit,  der  alte  Bestand  muß
abgestoßen,  größtenteils  kann  nur  aus  ihm  der
Ankauf  besseren  Zuchtviehs  bestritten  werden.

Am  dünnsten  besiedelt  ist  der  Keetmanshooper
Bezirk.  Von  110  abgesteckten  Farmen  sind
nur  etwa  60  bewirtschaftet.  Das  kommt  zum
Teil  auch  daher,  daß  sich  hier  der  Farmbesitz
der  Sonth-African  Territories  befindet,  den  jetzt
ein  deutsches  Syndikat  zu  erwerben  versucht:
ob  mit  Erfolg,  habe  ich  noch  nicht  feststellen
können.

Je  weiter  man  nach  Norden  kommt,  desto
dichter  wird  auch  im  sogenannten  Südbezirk  die
Besiedlung  und  desto  weiter  vorgeschritten  ist
auch  die  Entwicklung.  Im  Gibeoner  Bezirk
        <pb n="161" />
        W  107  20

waren  im  Jahre  1907  von  53  Farmen  35  bewirtschaftet,
  inzwischen  hat  sich  allerdings  auch
hier  eine  Wandlung  zum  Bessern  gezeigt.  Im
Bezirk  Maltahöhe  waren  sämtliche  25  Farmen
im  Jahre  1907  in  Bewirtschaftung,  und  gerade
da  sind  in  bezug  auf  die  Wollschafzucht  die
größten  Fortschritte  gemacht.  So  ist  im  Bezirk
Gibeon  und  Maltahöhe  der  Fleischschafbestand
in  einem  Jahre  von  20000  auf  48000  gestiegen,
  im  Keetmanshooper  und  Bethanier  Bezirk
von  9000  auf  31  000,  im  Warmbader  Bezirk
von  155  Stück  auf  14  000.  Die  Wollschafe
sind  im  Gibeoner  und  Maltahöher  Bezirk  in
einem  Jahre  von  832  auf  4200  Stück  gestiegen.
Dabei  haben  sich  die  Ziegen  in  dem  gleichen
Bezirk  von  15000  auf  27000  erhöht.  Der
Angoraziegenbestand  hat  sich  annähernd  auf
gleicher  Höhe  gehalten.  Diese  Entwicklung  erfährt
  eine  lebhafte  Unterstützung  durch  die  im
Süden  befindlichen  Stammschäfereien,  der  südafrikanischen
  Schäferei-Gesellschaft  in  Orab,  des
Farmers  Oberleutnant  Hermann  in  Nomtsas  und
durch  die  groß  angelegten  Farmen  des  Herrn
Boigts  in  Tsub-Garis.

Ebenso  hat  die  Regierung  durch  Einfuhr  von
guten  Rammen  aus  Mitteln  der  Wohlfahrtslotterie
  ihre  hilfreiche  Hand  geliehen.  Der
Kapsche  Stapel  hat  sich  in  den  letzten  Jahren
nicht  verbessert,  man  hat  anscheinend  zu  viel
gekreuzt.  Im  Schutzgebiet  ist  man  mit  Recht  der
lÜberzeugung,  daß  eine  möglichst  reine  und  hochwertige
  Zucht  zweifellos  das  Beste  ist,  ganz  besonders
  bei  der  Schwierigkeit  der  Transportverhältnisse,
  bei  welchen  zunächst  auch  darauf  zu
achten  ist,  daß  der  Wert  zu  dem  Gewicht  in
einem  möglichst  günstigen  Verhältnis  steht.  Nun
scheint  die  Frage,  welcher  Schafart  der  Vorzug
zu  geben  ist,  noch  nicht  durchaus  geklärt,  doch
wendet  sich  die  Mehrzahl  der  Farmer  der  reinen
Merinozucht  zu.  Die  deutschen  Landwirte  haben
gleichfalls  ihr  lebhaftes  Interesse  an  dieser  Frage
bekundet.  Eine  Besprechung,  welche  im  Reichs-Kolonialamt
  unter  den  namhaftesten  Sachverständigen
  stattgefunden  hat,  scheint  jenen  Entschluß
zu  billigen.  Auch  in  diesem  Jahre  stehen  große
Importen  von  Kapschen  Mutterschafen  und
deutschen  Rammen  bevor.

Auch  hinsichtlich  der  Angorazucht  ist  man  zu
einer  festen  Praxis  noch  nicht  gekommen.  Der
Wunsch,  schnell  vorwärts  zu  kommen,  hat  zu
Kreuzungen  von  Angoraziegen  mit  glatthaarigen
Ziegen  geführt,  deren  Abkömmlinge  zwar  eine
mohairartige  Ware,  aber  von  minderer  Qualität  und
vor  allen  Dingen  von  minderem  Glanze  produzieren.
  Ich  halte  diese  Entwicklung  im  Interesse  der
Meltmarktfähigkeit  und  des  Ansehens  südwestafrikanischer
  Produkte  nicht  für  günstig;  man

 

kommt  auch  von  der  Methode  jetzt  zurück.  Neu
eingeführt  sind  mehrere  Herden  von  Karakulschafen,
  welche  sich  wohlbefinden  und  den  wertvollen
  Persianerpelz  liefern.

Um  die  Farmer  über  das,  was  auf  dem
Weltmarkt  vorgeht,  hinreichend  auf  dem  laufenden
  zu  halten  und  ihnen  über  Preise,
Qualitäten,  Angebot  und  Nachfrage,  Verschiffungsgelegenheiten
  und  Frachten  das  wichtige
Material  jeweils  zugänglich  zu  machen,  habe
ich  die  Errichtung  von  Landwirtschaftskammern
in  Anregung  gebracht.  Die  Anregung  soll
demnächst  verwirklicht  und  ein  Anschluß  an
die  unter  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft
vereinigten  deutschen  Organisationen  darf  erwartet
  werden.

Mit  der  Vergrößerung  der  jährlichen  Niederschlagsmenge
  nach  Nordosten  fortschreitend,  ändert
sich  bald  hinter  Gibeon  die  Vegetation.  Die
Futterkräuter  der  Karoo  machen  einer  Gras=  und
Strauchlandschaft  Platz;  erst  seltener,  dann  häufiger
  erscheinen  große  Bäume;  in  der  Nähe  von
Rehoboth  geht  das  Bild  in  die  typische  Parkund
  Graslandschaft  des  Nordens  über.

Die  Rinderzucht  im  Süden  des  Schutzgebietes
  ist  wegen  der  Vegetation  weniger  aussichtsreich,
  obschon  natürlich  fast  jeder  Haushalt
sein  Großvieh  besitzt.  Nach  und  nach,  mehr  nach
Norden  hin,  tritt  der  für  die  Schafzucht  geeignete
Boden  zurück.  Vermischt  sind  beide  Wirtschaftsarten
  im  Gibeoner  und  Maltahöher  Distrikt.

Auch  über  die  Rinderzucht  ist  günstiges  zu
berichten.  Besonders  gefährliche  Krankheiten
haben  das  Schutzgebiet  im  letzten  Jahre  verschont.
  Wasserstellen  hat  der  Norden  überall  in
ausreichender  Menge,  auch  für  eine  intensivere
Bewirtschaftung.  Dabei  verstehen  die  Eingeborenen
  mit  dem  Vieh  gut  umzugehen.  Die
Anzahl  der  Tiere  hat  sich  in  den  Nordbezirken
im  Jahre  1907  um  15  000  Stück  vermehrt,
ohne  daß  hier  besonders  wertvolle  Einfuhr  zu
verzeichnen  war.  Aber  auch  bei  dieser  Zucht  ist
die  Frage,  welche  sich  der  Farmer  beständig  vor
Augen  hält,  nicht  die  Frage  der  Produktion,
sondern  die  Frage  des  Absatzes.  Diesen  Absatz
zu  organisieren,  ist  die  Verwaltung  schon  früher
bemüht  gewesen,  zu  einer  Zeit,  wo  noch  alles
Schlachtvieh  im  Lande  bei  den  Truppen  Käufer
fand  und  Muttervieh  zur  Neubestockung  der
Farmen  dringend  verlangt  wurde.  Die  unter
Mitwirkung  hervorragender  deutscher  Landwirte
ins  Leben  gerufene  Deutsche  Farm-Gesellschaft,
welcher  die  Erfahrungen  der  Liebig-Gesellschaft
in  Uruguay  und  Argentinien  zur  Seite  stehen,
und  die  über  ein  Kapital  von  10  Millionen
Mark  verfügt,  hat  sich  teils  vom  Fiskus,  teils  von
der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  vor  über  Jahres-
        <pb n="162" />
        108  20

frist  Kaufrechte  auf  insgesamt  350  000  ha,  d.  h.
auf  eine  Fläche  etwa  in  der  Größe  des  Groß—
herzogtums  Sachsen,  einräumen  lassen.  Sie
hat  dann  durch  ihre  Sachverständigen  an  Ort
und  Stelle  die  Lage  untersuchen  lassen.  Diese
Untersuchung  ist  dahin  ausgefallen,  daß  die  Ge—
sellschaft  300  000  ha  des  genannten  Areals  fest
gekauft  und  bezahlt  hat,  daß  sie  mit  großen
Mitteln  an  die  Erbauung  von  Gebäuden,  Ein—
führung  von  geeignetem  Zuchtvieh,  Einstellung
von  weißen  und  farbigen  Hilfskräften  gegangen
ist.  Das  ist  ein  Beweis  dafür,  daß  Leute,
welchen  die  Erfahrungen  der  ganzen  Welt  zur
Verfügung  gestanden  haben,  für  die  Fortsetzung
und  Ausdehnung  ihrer  Geschäfte  nicht  etwa
Argentinien  und  Südamerika,  sondern  Deutsch-Südwestafrika
  gewählt  haben,  in  der  Überzeugung,
daß  sie  dort  mindestens  so  gut  und  billig  produzieren
  und  fabrizieren  können,  wie  in  jenen
Ländern,  wo  durch  dichtere  Besiedlung  der
Boden  knapp  und  teurer  wird  und  einer  natürlichen
  Ausbreitung  des  BWiehzuchtgeschäfts  gewisse
  Schranken  entgegengesetzt  werden.  Die
Tätigkeit  der  Gesellschaft  beruht  also  zunächst
darauf,  einen  möglichst  guten  Großviehbestand
in  der  Kolonie  heranziehen  zu  helfen.  Denn
da  es  ihr  natürliches  Ziel  ist,  Schlächtereien  und
Fleisch=  und  Knochenverwertungswerke  anlegen
zu  können,  so  glaubt  fie,  diesem  Ziele  nicht  besser
näher  zu  kommen,  als  wenn  sie  selbst  möglichst
viel  eigenes  Vieh  züchtet,  um  möglichst  bald  in
einen  regelmäßigen  Betrieb  zu  kommen.  Ein
solcher  nur  ist  möglich,  wenn  regelmäßig  zu  bestimmten,
  nicht  zu  hohen  Preisen  eine  hinreichende
  Stückzahl  Rindvieh  aufgekauft  werden
kann.  Da  die  Anlage  gleich  von  vornherein  in
größerem  Umfange  gemacht  werden  muß,  so  ist
etwa  20  000  Stück  Rindvieh  Jahreslieferung  zunächst
  als  Vorbedingung  aufgestellt  worden.  Im
Schutzgebiet  glaubt  man,  dahin  nicht  sehr  bald
kommen  zu  können.  Ich  bin  anderer  Ansicht.
Ich  glaube,  daß  diese  Möglichkeit  schon  verhältnismäßig
  bald  eintreten  kann,  wenn  keine
unvorhergesehenen  Unglücksfälle  kommen.  Der
gesamte  Rindviehbestand  des  Landes  beträgt
heute  mindestens  85  000  Stück.  Die  Importe
von  Zuchtvieh  dauern  an;  dabei  war  der  Vermehrungsquotient
  im  letzten  Jahre  40  v.  H.  Man
wird  demnach  annehmen  können,  daß  in  drei,
spätestens  vier  Jahren  das  von  der  Gesellschaft
für  notwendig  erachtete  Quantum  regelmäßig
herangeschafft  werden  kann.

Was  die  Preise  anbetrifft,  so  werden  jetzt
noch  120  bis  150  .  für  ein  erwachsenes  Stück
Rindvieh  verlangt.  Der  Weltmarktpreis,  d.  h.  der
Preis,  zu  dem,  in  Konkurrenz  mit  dem  La  Plata,
in  Südwestafrika  geschlachtet  werden  kann,  bewegt

 

sich  zwischen  70  und  80  ./.  Die  Farmer  find
aber  alle  einig,  daß  bei  einer  etwas  weiter  vorgeschrittenen
  Wirtschaft  ein  dreijähriges  Rind  zu
diesem  Preise  noch  mit  Nutzen  produziert  werden
kann.  Freilich  rechnet  die  Farmerschaft  in  Südwest
darauf,  daß  die  Heimat  ihrer  auch  insofern  nicht  vergessen
  werde,  als  sie  ihr  gegenüber  solche  der
Einfuhr  fremder  Fleischprodukte  entgegenstehenden
Beschränkungen  fallen  läßt,  welche  sie  ohne  Gefahr
für  den  heimischen  Viehstand  und  ohne  Verletzung
der  Zollverträge  entbehren  kann.

Ein  ähnliches  Fleischunternehmen  in  geringerem
Umfange  hat  die  South-West-Africa-Co.  für  den
Norden  in  die  Hand  genommen;  es  wird  noch
dadurch  besonders  begünstigt,  daß  im  Grootfonteiner
  Bezirk  Mais  in  großen  Quantitäten  bereits
jetzt  gezogen  wird  und  als  Kraftfutter  verfügbar
  ist.

Gute  Fortschritte  macht  auch  die  Pferdezucht,
besonders  die  der  Privaten.

Als  ganz  besonders  aussichtsreich  haben  wir
in  der  Kapkolonie  die  Straußenzucht  kennen  gelernt.
  Es  werden  dort,  wie  bereits  bemerkt,
etwa  360  000  Strauße  gehalten.  Das  Produkt,
welches  9/10  des  Weltmarktes  versorgt,  hat  einen
Ausfuhrwert  von  etwa  20  Millionen  Mark  jährlich.
Für  eine  erfolgreiche  Zucht  sind  jedoch  hier  Bedingungen
  zu  erfüllen,  welche,  zur  Zeit  wenigstens,
im  Schutzgebiet  nur  an  wenigen  Stellen  vorhanden
  sind.  Die  Zucht  erfordert  ein  erhebliches
Kapital,  weil  die  Ländereien  eingezäunt  werden
müssen.  Eine  Farm  mäßigen  Umfanges  kostet
etwa  24  000  M“  an  Einzäunungsmaterial  und
Arbeit.  Sie  erfordert  die  Bewässerungsmöglichkeit
für  gewisse  Flächen,  da  eine  gute  Federnqualität
ohne  die  als  Kraftfutter  dienende  Luzerne  nicht
erreicht  werden  kann,  ferner  ein  Maß  von  Aufsicht
  und  Sorgfalt,  welches  ein  um  seine  erste
Einrichtung  besorgter  oder  sonst  wirtschaftlich
kämpfender  Farmer  nicht  erübrigen  kann.

Ich  möchte  hier  eine  generelle  Bemerkung
einschalten.  Ich  habe  bisher  von  den  für  den
Betrieb  einer  Familienfarm  erforderlichen  Flächen
nicht  gesprochen.  Ich  komme  darauf  zurück.  Ich
glaube,  daß  diejenigen  Ausmaße,  die  heute  für
notwendig  gehalten  werden,  späterhin  zurückgehen
können.  Muß  auch  für  die  Kalkulation  heute
der  Betrieb  im  wesentlichen  bis  zu  dem  mittleren
Norden  hinauf  auf  Viehzucht  aufgebaut  werden,
so  wird  doch  auch  in  Südwestafrika,  ebenso  wie
in  der  Heimat,  nach  und  nach  eine  intensivere  Bewirtschaftung
  einsetzen.  Dazu  gehört  eben,  daß
der  Farmer  zunächst  eine  größere  Bewegungsfreiheit
  in  seiner  Zeit  und  seinen  Mitteln  erwirbt,
daß  daher  zunächst  die  ersten  Grundlagen  gelegt
sein  müssen.  Dann  aber  wird  nahezu  überall
in  der  Nähe  der  Tränkstellen  ein  mäßiges  Stück
        <pb n="163" />
        W  109  20

Gartenland  mitbepflanzt  werden  können,  auf
dem  nicht  nur  Gemüse  und  Früchte  für  den
Hausverbrauch,  sondern  auch  —  wie  ich  das  an
vielen  Stellen  gesehen  habe  —  Tabak  für  die
farbigen  Dienstleute,  Mais  für  Schweine=  und
Hühnerzucht,  Sämlinge  für  kleine  Schonungen
wachsen.  Wenn  man  die  baren  Auslagen,
welche  eine  Familie  im  Schutzgebiet  braucht,  auf
etwa  4000  .  pro  Jahr  annimmt,  so  wird  man
bei  den  hohen  Preisen,  die  dort  herrschen,  ersohen
  können,  welch  bedeutenden  Zuschuß  ein
solcher  Eigenbau  der  Wirtschaft  zu  leisten  imstande
ist.  Ebenso  wird  ein  Farmer,  der  sich  um  seine
Sache  bekümmern  kann,  leicht  pro  Jahr  zwei
oder  mehr  Pferde  verkaufsreif  machen  können;
in  diese  Kategorie  gehört  auch  die  Aufnahme
der  Straußenzucht  an  den  dazu  geeigneten  Stellen.

Nachdem  ich  dies  vorausgeschickt  habe,  kann
ich  die  im  Schutzgebiet  herrschende  Meinung  nur
unterschreiben,  daß  vorläufig  im  Grootfonteiner
Gebiet  Farmen  etwa  3000  ha,  im  mittleren
Teil,  mehr  nach  Gibeon  hin  5000  bis  10  000  ha
und  im  Süden  20  000  ha  umfassen  sollen.  Dabei
  ist  im  Süden  darauf  gerechnet,  daß  größere
Strecken  Landes  für  Fehljahre  in  jeder  Farm
unbeweidet  bleiben.  Die  außerordentliche  Trockenheit
  des  Klimas  erhält  die  Futterkräuter  auf
den  Halmen  noch  jahrelang  nahrhaft,  nachdem
die  Pflanzen  ausgetrocknet  sind;  ebenso  bleibt
der  gefallene  Samen  außerordentlich  lange  keimfähig,
  so  daß  nur  ein  ganz  kurzer  Regen,  wie
wir  uns  überzeugt  haben,  genügt,  in  wenigen
Tagen  den  ausgedörrten  Boden  mit  einer  neuen
Vegetation  zu  überziehen.  Auf  diesen  Farmen
lann  bei  einem  Anlagekapital  von  35000  bis
45  000  ¾  eine  gute  mittlere  Farmwirtschaft  entwickelt
  werden,  welche  eine  Verzinsung  der  Anloge
  und  dem  Besitzer  ein  Leben  gestattet,  ähnlich
dem,  wie  es  sich  Leute  gleichen  Kapitals  in  der
Heimat  zu  leisten  vermögen.

Dies  leitet  über  auf  die  Frage  der  möglichen
Gesamtbefiedlung  des  Schutzgebietes.  Unter
Heranziehung  der  für  die  Kapkolonie  vorhin  mitgeteilten
  Zahlen  ist  vorläufig  anzunehmen,  daß
etwa  100  000  Weiße  in  dem  für  befiedlungsfähig
gehaltenen  Teil  des  Schutzgebietes  ihr  gutes  Fortkommen
  finden  können.  Diese  Zahl  schließt  natürlich
  die  Handwerker=  und  Professionistenbevölkerung
  ein.  Nun  rechnet  man  aber  noch  mit  einer
erheblichen  Ausdehnung  des  Bergbaues.  Es  ist
ohne  weiteres  einzusehen,  daß,  selbst  wenn  Deutsch-Südwestafrika
  eine  ähnliche  Menschenmenge  aufnehmen
  könnte  wie  die  Kapkolonie,  wir  in  dem
Schutzgebiet  doch  kein  Siedlungsland  besitzen,
welches  einer  größeren  Abwanderung  aus  Deutschland,
  wie  wir  sie  vor  15  und  20  Jahren  gesehen
haben,  Raum  geben  würde.  Aber  die  Ziffer  ist

 

immerhin  höher,  als  manche  bisher  angenommen
haben,  und  ich  glaube,  sie  ist  nicht  übertrieben.

Ich  komme  nun  zur  Frage  der  Kleinfiedlung.
Auch  hier  ist  das  Kapital  meistens  unzureichend.
Ein  erheblicher  Viehzuwachs  steht  den  entstehenden
Verbindlichkeiten  bei  den  Kaufleuten  nicht  gegenüber.
  Für  den  Absatz  von  Gartenprodukten  sind
weder  hinreichende  Verkehrswege,  noch  eine  zahlreiche
  weiße  konsumkräftige  Bevölkerung  vorhanden.
  Die  Betriebe  sind  deshalb  zum  großen
Teil  kümmerlich.  Sie  würden  vielleicht  aussichtslos
  sein,  wenn  es  nicht  gelungen  wäre,  in  dem
Tabakbau  eine  gute  Kultur  zu  finden.  Die  Verwaltung
  hat  einen  praktischen  süddeutschen  Tabakbauer
  seit  längerem  im  Schutzgebiet  stationiert,
und  es  gelingt  nach  und  nach,  richtige  Arten  und
vor  allen  Dingen  die  richtige  Fermentierung  einzuführen.
  Da  der  Tabak  im  Lande  viel  konsumiert
  wird  und  auch  bei  gleichmäßiger  Qualität
und  nicht  zu  kleinem  Quantum  eine  gute  Aufnahme
  auf  dem  Weltmarkt  findet,  so  kann  erfreulicherweise
  das  letzte  Wort  über  die  Kleinfiedlungen
  in  Südwestafrika  noch  nicht  gesprochen
werden.  Es  ist  aber  möglich,  daß  eine  Anzahl
der  jetzt  angesetzten  kleinbäuerlichen  Betriebe  aufgegeben
  werden  muß.  Aber  es  kann  ebenso  angenommen
  werden,  daß  für  eine  nicht  zu  große
Anzahl,  wenn  sie,  wie  in  Klein-Windhuk  oder
am  Swakop,  in  der  Nähe  der  Städte  oder,  wie
in  Bethanien,  in  begnemer  Bahnnähe  liegen,  gesunde
  Vorbedingungen  bestehen.  Wenn  ich  aber
die  Schwierigkeiten,  die  schon  bei  subventionierten,
in  gemäßigtem  Klima  mit  starker  weißer  Bevölkerung
  und  bei  verhältnismäßig  zahlreichen
Verkehrsmitteln  hart  kämpfenden  Bauern  bestehen,
mit  der  Situation  vergleiche,  in  welche  ähnliche
Betriebe  in  Ostafrika  kommen  müssen,  bei  denen
all  diese  günstigen  Momente  fehlen,  dann  finde
ich  meine  Ansicht  bestärkt,  die  dahin  geht,  daß
für  kleinbäuerliche  Betriebe  unser  ostafrikanisches
Schutzgebiet  auch  in  seinen  Höhenlagen  sehr  geringe
  Aussichten  bietet.  Ich  schalte  aber  ein,
daß  für  mittlere  Betriebe,  d.  h.  kleinere  Plantagen
  und  Viehzuchtunternehmen,  auf  Grund  des
gesammelten  Materials  auch  für  Ostafrika  die
Vorbedingungen  günstiger  erscheinen.

Über  die  Besiedlungsfähigkeit  des  tropischen
Okawango-Gebietes  sind  Erfahrungen  noch  nicht
gemacht.  Schon  in  Grootfontein  ist  die  Malariaein
  ziemlich  häufiger  Gast,  und  es  werden  deshalb
  dort  wohl  andere  Wirtschaftsmethoden  Platz
greifen  müssen,  bei  denen  besonders  die  Arbeiterfrage
  ein  Hindernis  bilden  kann.

Viele  andere  Gegenden  des  Schutzgebietes
find  noch  nicht  erforscht.  Besonders  nach  der
bis  jetzt  wasserstellenlosen,  dünenartigen,  aber  mit
dichtem  und  nahrhaftem  Gras  bestandenen  Kala-
        <pb n="164" />
        110  20

hari  war  eine  Möglichkeit  der  Ausdehnung  der
Siedlungen,  besonders  auch  wegen  der  unsicheren
Zustände,  nicht  gegeben.

Bei  der  freundlichen  Aufnahme,  die  vor  zwei
Jahren  meine  Mitteilung  über  das  Gedeihen  der
Dattelpalme,  was  ich  auch  jetzt  nur  bestätigen
kann,  überall  gefunden  hat,  möchte  ich  nicht
unterlassen,  zu  bemerken,  daß  der  englische
Beamte  in  Rietfontein  vor  kurzem  in  einem
langen  Dokument  auf  das  häufige  Vorkommen
der  beliebten  Trüffel  in  der  Kalahari  hingewiesen
hat.  Ich  habe  keinen  Zweifel,  daß  meine
Freunde  von  der  linken  Seite  des  Reichstags
sich  dieses  Artikels  ebenso  lebhaft  bemächtigen
werden  wie  seinerzeit  der  Dattelpalme.

Das  Ovamboland  kommt  für  europäische  Besiedlung
  aus  politischen  Gründen  zunächst  nicht
in  Frage.  Es  ist  aber  auch  ein  Land,  welches
in  klimatischer  Beziehung  Extremen  unterliegt.
Während  es  zu  gewissen  Zeiten  infolge  von
großen  Wassermassen  unpassierbar  ist,  ist  es  zu
anderen  wieder  außerordentlich  dürr  und  trocken.
Die  jetzt  dort  herrschende  Hungersnot  ist
nicht  etwa,  wie  man  wohl  behauptet  hat,  eine
Folge  der  Abwanderung  von  Arbeitern  (mehr  als
1000  bis  1700  sind  zu  keiner  Zeit  im  Schutzgebiet
  tätig  gewesen),  sondern  einer  solchen
Trockenperiode.

Über  das  Kaokofeld  und  die  Namibländer  ist
gleichfalls  genaues  noch  nicht  bekannt.

Im  Grootfonteiner  Bezirk  gedeihen  alle  europäischen
  Brotfrüchte,  Weizen  ebenso  wie  Mais,
und  der  Wert  gerade  dieses  Landes,  das  die
South-West-Africa-Co.  durch  eine  Eisenbahn  erschlossen
  hat,  zeigt  sich  in  dem  außerordentlich
gestiegenen  Farmenpreis.

Von  Anfang  an  hat  man  erhebliche  Erwartungen
  auf  die  bergbauliche  Entwicklung  des
Schutzgebietes  gesetzt,  besonders  mit  Rücksicht  auf
die  reichen  in  dem  Nachbargebiete  Südafrikas
vorkommenden  Mineralschätze.  So  ist  denn  das
Land  wiederholt  bergmännisch  untersucht  worden,
und  diese  Untersuchung  hat  auch  zur  Eröffnung
einiger  Betriebe  geführt.  Neben  diesen  bestehen  noch
zahllose  andere  Fundstellen,  die  aber  alle,  wenigstens
bis  jetzt,  nicht  als  genügend  umfangreich  angesprochen
  werden  können,  um  einen  Abbau  zu
lohnen.  Es  ist  aber  zu  bemerken,  daß  entgegen
der  allgemeinen  Annahme  sehr  große  Teile  des
Schutzgebietes  überhaupt  unerforscht  und  von
Weißen  nicht  betreten  sind,  wie  ein  großer  Teil
der  Namib  und  ein  großer  Teil  des  Kaokofeldes,
große  Teile  des  Hererolandes,  des  Ovambo=  und
Okawango-Gebietes.  Mein  Eindruck  ist  deshalb
gewesen,  daß,  wenn  man  auch  unmittelbar  eine
weitere  erhebliche  Entwicklung  des  Bergbaues
nicht  in  Aussicht  nehmen  kann,  doch  Metalle  an

 

sehr  vielen  Stellen  vorkommen.  Es  würde
einigermaßen  verwunderlich  sein,  wenn  sie  nicht
ab  und  zu  auch  Vorkommen  bilden  sollten,  die
der  Bebauung  wert  wären;  dies  umsomehr,  als
bei  der  Entdeckung  von  Bergbaufeldern  das  fachmännische
  Urteil  gewöhnlich  noch  nicht  das  letzte
Wort  bedeutet.  Ist  man  doch  100  Jahre  lang
und  mehr  in  der  Nähe  von  Capetown  über
größere  Zinnvorkommen  an  der  Straße  hinweggegangen,
  und  hat  sich  nicht  der  ganze  Kriegsverkehr
  auf  dem  Baiwege  über  die  diamantführenden
  Streifen  bei  Lüderitzbucht  bewegt?

Zur  bergmännischen  Ausbentung  gelangen  in
Südwest  augenblicklich  Kupfer,  verbunden  mit
Blei,  Eisen  im  wesentlichen  als  Zuschlag  zu  dem
Kupfer  und  Diamanten.  Besichtigt  habe  ich  die
Otavi-Mine  in  Tsumeb  und  die  Gegend  von
Guchab,  eine  Grube  der  Otavi-Minen-Gesollschaft
  an  der  Linie  Otavi—  Grootfontein.  Die
Aufschlüsse  sind  zweifellos  sehr  gut  und  sichern
der  Grube  ein  Bestehen  von  vielen  Jahren,  besonders
  da  sich  auch  die  kleineren  Stellen  in
Guchab  und  Otavifontein  als  nachhaltig  zu
erweisen  scheinen.  Die  Gesellschaft  hat  im  Jahre
1907  15  000  Tonnen  40  prozentigen  Kupferstein
ausgeführt.  In  dem  ersten  Halbjahre  ihres
neuen  Geschäftsjahres  hat  sie  bereits  das  gleiche
Gewicht  exportiert,  so  daß  man  in  diesem  Jahre
auf  eine  Ausfuhr  von  über  30  000  Tonnen  Kupferstein
  kommen  kann.  Das  ist  bereits  ein  nicht  unbedeutender
  Prozentsatz  des  deutschen  Konsums.  Die
Entwicklung  der  Mine  hat  unter  Arbeiterschwierigkeiten,
  ebenso  aber  auch  unter  dem  Wechsel  des  Personals
  gelitten,  und  es  mögen  bei  ihrer  Aufschließung
mancherlei  Versehen  nicht  vermieden  worden  sein.
Anderseits  zeigt  der  finanzielle  Abschluß  —  allerdings
  unterstützt  noch  zum  Teil  durch  hohe
Kupferpreise  —  daß  nicht  nur  die  Mine,  sondern
auch  die  Bahn  gut  prosperiert,  und  daß  aus
diesem  einen  Unternehmen  im  letzten  Jahre  über
2  Millionen  Mark  erzielt  worden  sind.

Bergmännisch  betrieben  wird  weiter  die  Khan-Mine
  durch  die  Firma  C.  Heckmann.  Der  Umfang
  des  Erzvorkommens  steht  aber  noch  nicht
fest,  und  es  sind  bisher  nur  Probeverschiffungen
vorgekommen.

Bereits  vor  einer  Reihe  von  Jahren  hatte
die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  eine  Expedition
  in  das  Rehobother  Gebiet  ausgerüstet,  welche
am  Spitzkopf  ausgedehnte  und  anscheinend  abbauwürdige
  Kupferlager  feststellte.  Der  inzwischen
ausgebrochene  Krieg,  der  Mangel  an  verfügbaren
Mitteln  haben  zu  einem  Abbau  nicht  geführt.
Die  Eröffnung  eines  solchen  steht  nunmehr  bevor,
nachdem  es  durch  Verhandlungen  zwischen  den
Interessenten  und  dem  Reichs-Kolonialamt  gelungen
ist,  die  für  die  bergmännische  Erschließung  zu-
        <pb n="165" />
        G  111  20

nächst  erforderlichen  Summen  sicherzustellen  und
die  Leitung  der  Arbeiten  in  die  Hände  des  unter
Führung  der  Metallgesellschaft  stehenden  südwestafrikanischen
  Minen-Syndikats  überzuführen.  Die
Ausbeutung  soll  in  der  Form  einer  neuen
Kolonialgesellschaft  vor  sich  gehen,  an  deren  Vermögen
  und  Nutzen  der  Fiskus  mit  ½  beteiligt
ist,  ohne  selbstverständlich  seinerseits  eine  Kapitalaufwendung
  zu  machen.

Ferner  wurden  im  letzten  Jahre  die  Fundstellen
  in  Otjisongati  betrieben.  Zu  einer  größeren
Entwicklung  ist  es  nicht  gekommen,  weil  eine
Einigung  zwischen  den  Interessenten  nicht  erzielt
wurde.

Über  das  Resultat  der  Untersuchung  der
Gorob-Mine  ist  nicht  viel  bekannt,  sie  liegt  sehr  ab.

Die  South-African  Territories  hat  im  Süden
des  Schutzgebietes  kleinere  Kupfervorkommen  angetroffen;
  daß  sie  einen  Abbau  lohnen,  konnte
nicht  festgestellt  werden.

Die  Wahrscheinlichkeit,  im  Schutzgebiet  Kohlen
zu  finden,  ist  in  der  letzten  Zeit  gewachsen,  nachdem
  man  die  in  nordsüdlicher  Richtung  von
Grootfontein  in  der  Richtung  auf  Keetmanshoop

hinziehende  Randformation  als  Karoo-Ausläufer

erkannt  hat.  Die  Entdeckung  brauchbarer  Kohle
würde  allerdings  einen  außerordentlichen  Fortschritt
  für  das  Schutzgebiet  bedeuten.  Deshalb
hat  auch  die  South-West-Africa-Co.,  welche  von
allen  im  Schutzgebiet  ansässigen  Gesellschaften  die
größte  Rührigkeit  entfaltet  und  die  Aufwendung
von  Mitteln  nicht  scheut  —  wie  die  Erbauung
der  Bahn  Otavi—  Grootfontein  beweist  —  nunmehr
  unter  Leitung  eines  englischen  Geologen
größere  Bohrversuche  auf  Kohle  angesetzt,  nachdem
  gute  äußere  Indikationen  gefunden  waren.
Ebenfalls  von  dieser  Gesellschaft  ist  die  Ausrüstung
  einer  Expedition  in  die  Wege  geleitet,
welche  das  Kaokofeld  erneut  untersuchen  wird.
Es  soll  dabei  der  Versuch  gemacht  werden,
unter  Heranziehung  chilenischer  Sachverständiger
auch  auf  Nitrate  zu  prospektieren,  für  welche  auf
Grund  der  bekannten,  jetzt  abgebauten  Guano-=Vorkommen
  und  der  starken  Salpeterhaltigkeit  der
Reviere  gewisse  Anzeichen  vorliegen.  Im  übrigen
wird  das  Schutzgebiet  weiterhin  systematisch  durch
das  Minensyndikat  bearbeitet,  dessen  Laboratorium
auch  fristzeitig  in  Swakopmund  eröffnet  und  besetzt
  worden  ist.

Großes  Aufsehen  haben  die  bei  Lüderitzbucht
gefundenen  Diamanten  verursacht,  weshalb  ich
hierbei  etwas  ausführlicher  verweilen  will.  Unmittelbar
  hinter  diesem  durch  Felseninseln  aus
vulkanischen  Gesteinen  gebildeten  guten  Südhafen
breitet  sich  der  Namibgürtel  aus,  der  an  dieser
Stelle  etwa  90  km  weit  ist.  Es  ist  dies  eine
wasserlose,  hügelige  Dünenformation  aus  zum

 

Teil  feinstem  Sand  und  nahezu  ohne  jede  Vegetation.
  In  dieser  Wüste  fand  ungefähr  im  Beginn
  des  vergangenen  Jahres  ein  früher  bei
den  Diamantminen  in  Kimberley  tätiger  Kapneger,
  welcher  bei  der  Eisenbahn  Arbeit  genommen
  hatte,  einige  Diamanten  und  machte  von
seiner  Entdeckung  dem  Bahnmeister  Stauch
von  der  Lenzunternehmung  Mitteilung.  Nachforschungen
  ergaben,  daß  auf  der  Oberfläche  in
einem  grobkörnigen  Sande,  vermischt  mit  kleinen
Achaten  und  anderen  Halbedelsteinen,  Diamanten
vorkamen,  welche  zwischen  ½,  und  31  Karat
schwanken  und  im  Durchschnitt  nicht  über  ½  Karat
schwer  sind.  Die  Steine  sind  ziemlich  vollkommene
  Oktasder  von  gutem  Wasser.  Der
Streifen,  welcher  sich  halbmondförmig  um  Lüderitzbucht
  herumlegt,  beginnt  südlich  unterhalb  der
Elisabethbay  und  setzt  sich  nördlich  bis  an  das
Meer  in  die  Nähe  von  Anichab  fort.  Die
weiteste  Längenausdehnung,  innerhalb  deren
Diamanten  gefunden  sind,  beträgt  etwa  zehn  deutsche
Meilen.  Der  Streifen  ist  von  wechselnder  Breite.
Die  Steine  finden  sich  an  der  Oberfläche  und
bis  etwa  30  cm  in  die  Tiefe.  Tiefer  finden  sich
wohl  einzelne  Stückchen,  doch  hat  man  den
Abbau  dort  bisher  nicht  für  lohnend  erachtet.
Die  zunächst  als  aussichtsreich  erscheinenden  Felder
wurden  alsbald  von  Stauch  und  Genossen  belegt.
  Als  der  Fund  in  Lüderitzbucht  bekannt
wurde,  bildete  sich  aus  den  dortigen  Bürgern
ein  Syndikat  Kolmanskop,  das  gleichfalls  eine
größere  Anzahl  von  Feldern  abgesteckt  hat.
Seitens  des  Kolonialamts  wurde,  ungeachtet  der
Tatsache,  daß  das  Vorkommen  im  Bergbaugebiet
der  Kolonialgesellschaft  lag,  sofort  die  Belegung
von  etwa  30  Feldern  bei  dieser  vorgenommen.
Außerdem  hat  eine  kleinere  Gruppe,  Weiß,  und
eine  andere,  Schmidt,  Felder  belegt.  Daneben
befindet  sich  noch  ein  größerer  Streifen  im
Besitz  des  Fiskus,  welchen  die  Kolonialgesellschaft
  als  Gegenleistung  für  die  Erbauung
der  Lüderitzbahn  abgetreten  hat.  Diese  Abtretung
  hat  dann  später  Veranlassung  gegeben
zu  der  im  Eisenbahngesetz  ausgenommenen  Mierterhöhungsklausel.
  Auch  dieser  Streifen  führt
eine  erhebliche  Menge  Diamanten.  Die  Steine
kommen  nun  nicht  etwa  auf  diesem  ganzen  ungeheuren
  Arcal  vor,  sondern  nur  in  gewissen
Vertiefungen.  Über  den  Umfang  des  Gesamtvorkommens
  wird  man  sich  erst  dann  ein  Bild  machen
können,  wenn  eine  genaue  Vermessung  stattgefunden
hat.  Heute  kann  man  nur  von  einem  sehr  erheblichen
Vorkommen  sprechen.  Die  Ausbente  hat  erst
mit  einiger  Regelmäßigkeit  mit  dem  Monat  September
  eingesetzt;  vorher  sind  im  ganzen  nur
2720  Karat  gefördert  worden.  Seit  1.  September
  ist  die  Ausbente  wie  folgt  gestiegen:
        <pb n="166" />
        112  20

September  6  644  Karat
Oktober  8  621
November  10  228
Dezember  11  549

zus.  39  762  Karat,

rund  also  40000  Karat  mit  einem  Verkaufswert
von  etwa  1100000  .J7.
Die  Gewinnung  vollzieht  sich  in  der  rohesten
Form.  Sand  wird  in  ein  Sieb  gefüllt,  mit  an
Ort  und  Stelle  gefundenem,  nicht  trinkbarem
Wasser  mehrmals  unter  Schütteln  begossen,  das
Sieb  wird  danach  ruckweise  umgestülpt  und  dann
werden  die  infolge  ihrer  Schwere  auf  den  Boden  des
Siebes  gesunkenen,  also  jetzt  obenauf  liegenden
Steine  ausgesammelt.  Die  Steine  selbst  sind,
wie  schon  gesagt,  nicht  groß,  aber  sie  sind  wertvoll
  und  können  mit  ihrem  Gewicht  mit  etwa  70  v.  H.
der  bei  anderen  Diamantbaugesellschaften  gefundenen
  Steine  konkurrieren.  Das  heißt:  von  je
100  in  Kimberley  oder  Pretoria  gefundenen
Diamanten  find  70  nicht  größer  als  die  Lüderitzbuchter
  Steine.  Der  Weltabsatz  besteht  im  wesentlichen,
  wie  sich  ja  aus  der  Förderungsziffer  schon
ergibt,  aus  Steinen  dieser  Art;  es  ist  deshalb
nicht  zu  befürchten,  daß  eine  mäßige  Förderung
solcher  Diamanten  einen  erheblichen  Druck  auf
den  Weltmarkt  würde  ausüben  können.  Die  Produktion
  im  Kimberley-Distrikt  im  Jahre  1906
betrug  2  680  000  Karat  im  Gesamtwert  von
6  834  000  L  =  140  Millionen  Mark  =  einem
Durchschnittswert  von  51  ¾  per  Karat.  Die
Gesamtausfuhr  aus  Britisch-Südafrika  im  Jahre
1906  war  3  930  000  Karat  im  Werte  von  190
Millionen  Mark.  Diese  Ziffer  schließt  auch  die
Produktion  der  Premier-Mine  ein.  Der  hohe
Durchschnittswert  der  Kimberleysteine  ergibt  sich
aus  dem  Werte  der  großen  Steine.
Aus  dieser  Sachlage  kann  an  und  für  sich  ein
Bedenken,  daß  es  nicht  ohne  Preisdruck  gelingen
könnte,  die  jetzige  Produktion  von  Lüderitzbucht
zu  placieren,  nicht  hergeleitet  werden,  da  diese
Produktion  5  v.  H.  der  gleichgroßen  Steine  des
übrigen  Südafrika  nicht  übersteigt.  Die  Gutachten
  und  Erfahrungen  auf  den  Lüderitzbuchter
Feldern  gestatten  den  Schluß,  daß  eine  solche  Produktion
  mindesteus  für  eine  ansehnliche  Reihe  von
Jahren  angenommen  werden  darf.
Die  von  der  Verwaltung  eingeleiteten  Maßregeln,
  deren  Erörterung  im  einzelnen  hier  als
zu  weit  führend  unterbleiben  muß,  gehen  dahin:
1.  Dem  Fiskus  von  Südwestafrika  eine  Beteiligung
  von  etwa  der  Hälfte  des  Reingewinnes,
  welcher  bei  der  Diamantförderung
  entsteht,  zu  sichern.

Den  südwestafrikanischen  Steinen  eine  angemessene
  VBerwertungsmöglichkeit  im  Weltmarkt

V  u  #

 

15

 

zu  sichern,  und  die  Eutwertung  der  im
Verkehr  befindlichen  Diamanten  zu  verhindern.


3.  Den  Abbau  in  geordnete,  regelmäßige  Bahnen
zu  leiten  und  Vorsorge  dagegen  zu  treffen,
daß  etwa  aus  Rücksicht  auf  andere  Interessen
dieser  Abbau  unterbleibt  oder  unnötig  eingeschränkt
  wird.

4.  Dem  deutschen  Kapital  die  Ausbeutung
dieser  Steine  im  wesentlichen  zu  reservieren
und  den  in  der  heimischen  Schleifindustrie
beschäftigten  Personen  eine  erhöhte  Verdienstmöglichkeit
  zu  geben.

Nimmt  man  an,  daß  auf  den  Karat  roher
Diamanten  mindestens  15  ./7  Schleiflohn  kommt,
so  würde  die  Produktion  auch  nur  eines  Monats
schon  etwa  180  000  „(  Schleiflohn  für  die  deutsche
Industrie  bedeuten,  so  daß,  eine  Fortsetzung  in
der  gegenwärtigen  Höhe  vorausgesetzt,  hieraus
für  deutsche  Arbeiter  eine  Verdienstmöglichkeit  von
über  2  Millionen  Mark  im  Jahre  entstehen  könnte.

Schließlich  möchte  ich  noch  bemerken,  daß  es
selbstverständlich  auch  das  Bestreben  der  Verwaltung
  gewesen  ist,  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft
  zu  einer  erhöhten  Abgabe  heranzuziehen,
und  die  Verwaltung  glaubt,  daß  alle  diese  vorerwähnten
  Absichten  durch  ihre  Maßnahmen  und  Abreden
  in  angestrebtem  Umfange  erreicht  worden  sind.

Man  wird  nicht  fehlgehen,  wenn  man  die
Ausfuhr  von  Bergbauprodukten  aus  Südwestafrika
  schon  für  die  nächste  Zukunft  auf  8  bis
10  Millionen  Mark  annimmt,  eine  Summe,  welche
auch  stark  gespannte  Erwartungen  jedenfalls  nicht
unbefriedigend  finden  können.  Welche  Rückwirkungen
  auf  den  Etat  des  Schutzgebietes  hierdurch
entstehen,  werde  ich  an  einer  anderen  Stelle
dieses  Vortrages  auseinandersetzen.

Abhängig  ist  die  Eutwicklung  sowohl  des
Bergbaues  als  auch  der  Farmwirtschaft  im  wesentlichen
  von  der  Arbeiterversorgungsfrage.  Der
Diamantbergbau  spielt  dabei  vorläufig  keine  Rolle,
da  gegenwärtig  nicht  mehr  als  25  Weiße  und
ungefähr  140  Schwarze,  meistens  Kapboys,  bei
ihm  beschäftigt  sind.  Es  ist  zwar  anzunehmen,
daß  nach  und  nach  eine  große  Zahl  derjenigen
Verrichtungen,  welche  heute  von  Schwarzen  ausgeführt
  werden,  in  die  Hände  von  weißen  Einwanderern
  übergehen.  Das  lehrt  wenigstens
das  Beispiel  Südafrikas,  wo  jetzt  bereits  auf  den:t
Wege  des  Gesetzes  eine  Anzahl  von  handwerksmäßigen
  Beschäftigungen  den  Weißen  vorbehalten
sind.  Aber  die  Eigentümlichkeit  des  Landes,  die
Schwierigkeit  der  Weideverhältnisse  auf  sehr
großen,  spurenlosen  und  unumzäunten  Farmen
und  die  in  der  Höhenluft  verminderte  körperliche
Leistungsfähigkeit  der  Weißen  wird  für  lange  Zeit
        <pb n="167" />
        113  20

die  manuelle  Arbeit  in  die  Hände  der  Eingeborenen
  legen.

Dies  bringt  mich  auf  die  auch  im  südwestafrikanischen
  Schutzgebiet  überaus  schwierige  und
große  Vorsicht  und  Umsicht  erfordernde  Eingeborenenfrage.
  Mit  Ausnahme  des  Ovawmbolandes
und  des  Caprivi-Zipfels  gab  es  im  Jahre  1907
im  Schutzgebiet  noch  nicht  60000  Eingeborene,
je  ein  Drittel  Männer,  Weiber  und  Kinder,  nach
den  Stämmen:  Männer  4800  Herero,  4900  Bergdamara,
  4900  Hottentotten,  4400  Buschleute,
2000  Bastards,  1700  Ovambos,  der  Rest  verschiedenen
  Stammes,  zusammen  191904  Männer.
Das  ist  ein  sehr  geringer  Bestand,  die  böse  Folge
einer  der  Eigenart  des  Landes  vielfach  nicht  angepaßt
  gewesenen  Kriegführung.  Von  diesen
Eingeborenen  sitzen  zudem  noch  mindestens  ein
Drittel  als  Diener,  Gesinde,  Truppen  und  Gouvernementsangehörige
  bei  den  großen  Städten.
Es  ist  ohne  weiteres  einzusehen,  daß  eine
solche  Bevölkerung  zur  Leistung  der  körperlichen
Arbeit  in  einem  Gebiet  von  der  Größe  des
Deutschen  Reiches  ungewöhnlich  knapp  ist,  besonders
  da  ja  die  Mischlinge  und  ein  Teil  der
Nama,  speziell  die  Bersebaleute,  heute  noch
in  gewissen  staatlichen  Gemeinschaften  unter  sich
sind.  Abgesehen  von  diesen  gibt  es  nur  sehr
wenige  selbständige  Eingeborene,  die  anderen  befinden
  sich  bei  den  Minen  und  auf  den  Farmen.
Ihre  Situation  ist  nicht  günstig.  Der  Krieg  hat
sie  ihrer  gewohnten  Lebensart  entrissen,  ihre
Stämme  zerschlagen,  ihre  Obrigkeit  vernichtet,  ihr
Besitztum  zerstört,  ihnen  ihre  gewohnte  Nahrung
entzogen,  zugleich  aber  auch  eine  große  Verseuchung
  mit  Geschlechtskrankheiten  herbeigeführt,
alles  Dinge,  die  einer  Vermehrung  und  einem
Wiederaufkommen  im  Wege  stehen.  Ihren  alten
Institutionen,  unter  denen  sie  gelebt  haben,  find
gleichwertige  neue  nicht  an  die  Stelle  gesetzt.
Die  Unmöglichkeit,  wieder  zu  eigenem  Besitz  und
damit  zu  größerer  Selbstbestimmung  zu  kommen,
hat  über  die  Leute  eine  tiefe  Depression  gebracht,
die  nch  im  Süden  zu  einer  direkt  feindseligen
Haltung  verstärkt.  An  regelmäßige  Arbeit  nicht
gewöhnt,  teilweise  entkräftet,  ist  ihre  Verdienstmöglichkeit
  keine  große,  und  die  Farmerbevölke--rung
  auch  nicht  in  der  Lage,  besonders  erhebliche
Löhne  zu  zahlen.  Da  selbstverständlich  nur  der
leistende  Mann  Lohn  bekommt  und  sein  Verdienst
zum  Unterhalt  seiner  gesamten  Familie  ausreichen
muß,  bedeutet  jedes  neu  geborene  Kind  einen
nicht  erwünschten  Zuwachs,  ein  neues  hungriges
Maul  in  der  Familie.  Dabei  ziehen  die  zahlreichen
  Minenbetriebe  Südafrikas,  wo  sich  einzelne
Häuptlinge  aufhalten,  beständig  noch  Menschen  aus
dem  Lande.  Anderseits  ist  bei  der  weißen  Bevölkerung
  stellenweise  schon  ein  erheblicher  Ar- 



beitermangel  eingetreten.  Je  mehr  die  Besiedlung
zunimmt,  desto  intensiver  wird  dieser  Mangel;  die
größten  Klagen  habe  ich  im  Bezirk  Maltahöhe
gehört.  Geschieht  auch  seitens  des  Gouvernements,
seitens  der  Missionen  und  seitens  vieler  Farmer
mancherlei,  um  die  unerquickliche  Lage  zu  verbessern,
  so  ist  der  Zustand  doch  ein  trauriger.
Fruchtabtreibungen  kommen  häufig  vor.  Der
Mangel  an  weißen  Frauen  nötigt  besonders.
die  in  den  Minen  beschäftigte  Bevölkerung  zum
Zusammen-Haushalten  und  -Leben  mit  schwarzen
Frauen.  Die  unerfreuliche  Folge  ist  eine  große
Anzahl  —  man  spricht  von  etwa  1000  —
Bastardkinder,  deren  Eindruck  ein  direkt  schmerzlicher
  ist.  Es  liegt  deshalb  im  eigensten  Interesse
des  Schutzgebietes,  ungesäumt  an  die  Hebung
der  eingeborenen  Bevölkerung  zu  gehen  und  dafür
  weder  Mittel  noch  Anstrengungen  zu  sparen.
Anderseits  ist  die  wirtschaftliche  Lage  sehr  vieler
Ansiedler  für  eine  Reihe  von  Jahren  noch  eine
derartig  prekäre,  daß  irgendwelche  Maßnahmen,
welche  mit  rauher  Hand  in  das  Arbeits=  und
Beiwohnerverhältnis  eingreifen  würden,  ein  im
Interesse  des  Schutzgebietes  sehr  gefährliches
Experiment  darstellen  würden.  Während  das
Arbeiterbedürfnis  in  Ostafrika  durch  sachkundige
Maßnahmen,  gute  Behandlung,  ausreichende  Kost
und  verständige  Anwerbungen  leicht  hat  befriedigt
  werden  können,  liegen  in  Südwestafrika
die  Verhältnisse  so,  daß  von  allen  Seiten  große
Vorsicht  geboten  ist.

Zur  Regelung  der  Verhältnisse  zwischen
Schwarz  und  Weiß  sind  Mitte  des  Jahres  1907
Eingeborenen-Verordnungen  eingeführt  worden,
welche  ebenso  den  Schutz  der  Arbeiter,  wie
die  Sicherung  des  Arbeitsverhältnisses  beabsichtigen.
Nach  dem  Geschilderten  kann  eine  Umstoßung
dieser  Verordnungen  nicht  in  Frage  kommen.
Aber  manche  Härten  sind  bereits  jetzt,  zum  großen
Teil  im  Einverständnis  mit  der  weißen  Bevölkerung,
  in  der  Beseitigung  begriffen.  Die
Eingeborenen  werden  über  ihre  Rechte  aus  diesen
Verordnungen  belehrt.  Der  in  dem  übrigen
Südafrika,  besonders  in  Rhodesien  durchaus  einwandfrei
  funktionierende  Paßzwang  gibt  zu
keinen  größeren  Bedenken  Veranlassung.  Das
Halten  von  Großvieh,  welches  bisher  an  die
Genehmigung  des  Gouverneurs  geknüpft  war,
ist  bisher  in  jedem  einzelnen  Falle  gestattet
worden.  Das  liegt  im  eigenen  Interesse  der
Farmer,  erstens  weil  der  Eingeborene  an  den
Milchgenuß  gewöhnt  ist  und  aus  demselben  seine
beste  Kraft  zieht,  und  zweitens  weil  überall,  wo  die
Eingeborenen  Milch  von  eigenen  Kühen  bekommen
können,  die  Naturalration  sich  entsprechend  billiger
gestaltet.

Die  Kontrollbefugnis  wird  beschränkt  auf  das
        <pb n="168" />
        W  114  20

Recht  jedes  Farmeigentümers,  Eingeborene  zu
kontrollieren,  die  sich  auf  seinem  Grund  und
Boden  aufhalten.

Größere  Schwierigkeiten  macht  die  Einrichtung
  von  Reservoten.  Ein  solches  existiert
bei  der  Gouvernementsfarm  in  Neudamm,  ist
aber  von  Eingeborenen  bisher  nicht  bezogen.
Reservate  an  sich  bilden  das  Rehobother  Gebiet
und  das  Bethanier  Gebiet.  Im  Osten  von  Keetmanshoop
  existieren  größere  Eingeborenen-Reservate,
  und  die  Hottentotten  sind  in  der  Nähe  von
Warmbad  bekanntlich  auf  sehr  großen  Flächen
interniert.  Die  Regierung  wird  weitere  größere
Flächen  in  Reserve  halten  müssen.  Die  weiße
Bevölkerung  befürchtet,  daß  die  Reservate  sich
als  Brutherde  neuer  Aufstände  erweisen  könnten.
Dem  wird  durch  eine  geeignete  Organisation  und
polizeiliche  Bewachung  abzuhelfen  sein.  Ferner
befürchtet  die  weiße  Bevölkerung  durch  die  Reservate
  eine  Verminderung  ihrer  Arbeiter,  der  die
absolute  Mittellosigkeit  der  Eingeborenen  zur  Zeit
aber  durchaus  entgegenwirken  wird.  Sie  sind
in  der  Tat  nicht  in  der  Lage,  sich  auf  Reservaten
zu  ernähren.  Wenn  auch  hiermit  sehr  langsam
vorgegangen  wird  und  der  Arbeiterabzug  nach
Reservaten  keineswegs  encouragiert  werden  darf,
so  wird  doch  nach  und  nach  im  Schutzgebiet
auch  die  üUberzeugung  durchgreifen,  daß  der
gegenwärtige  Zustand  keineswegs  ungefährlich
ist,  daß  in  den  zahlreich  heranwachsenden  Halbweißen,
  die  von  der  weißen  Bevölkerung  ausgestoßen
  sind  und  sich  den  Schwarzen  überlegen
  fühlen,  ein  gefährliches  Zwischenglied  vorhanden
  ist,  und  daß  gegen  die  Unmöglichkeit,
eine  eigene  Existenz  zu  gründen,  ein  Sicherungs-Ventil
  geschaffen  werden  muß,  wenn  bei  einer
stärkeren  Vermehrung  der  schwarzen  Bevölkerung
gefährliche  Konvulsionen  verhindert  werden  sollen.
Ich  bin  aber  der  Ansicht,  daß  bei  verständiger  Behandlung
  die  Leute  auch  gern  auf  den  Farmen
bleiben  werden  und  unzuträgliche  Herren  bei  der
großen  Konkurrenz  um  Arbeiter  unschwer  mit
besseren  vertauschen  können.  Der  Schwarze  in
Südwestafrika,  mit  Ausnahme  der  Hottentotten,
wünscht  eine  Autorität  über  sich,  die  ihn  dirigiert
und  leitet,  und  es  liegt  im  eigenen  Interesse  der
weißen  Bevölkerung,  ein  verständiges  Verhältnis
herzustellen  und  zu  erhalten.  Die  Stellung  des
Gouvernements  ist  hier  eine  schwierige;  es  wird
nach  Kräften  bemüht  sein,  die  gegenwärtige  Entwicklung
  nicht  zu  stören.  Es  muß  aber  im
Interesse  der  großen,  noch  unverkauften  Landflüächen
  und  der  für  eine  finanzielle  Entwicklung
des  Schutzgebietes  nötigen  stärkeren  Besiedlung
auch  dafür  sorgen,  daß  die  Zukunft  nicht  kompromittiert
  wird.  Da  die  Siedler  Südwestafrikas,
im  Gegensatz  zu  anderen  Kolonien,  in  dem  Lande

 

ihre  dauernde  Heimat  und  eine  Wohnstätte  für
Kinder  und  Kindeskinder  suchen,  demnach  für  die
Ausgleichung  der  Einzelinteressen  mit  den  Interessen
der  Entwicklung  des  Schutzgebietes  als  eines  Ganzen
Sinn  haben,  so  wird  eine  sorgfältige  Behandlung
dieser  schwierigsten  aller  Fragen  mit  der  Zeit
sicherlich  auch  zu  einer  befriedigenden  Lösung  führen.

Ein  gewisser  Zuzug  von  Arbeitern  wird  in
erhöhtem  Maße  aus  dem  Ovambolande  kommen,
sobald  die  Residentur  dort  eingerichtet  ist.  Die
Ovambo,  welche  ich  gesehen  habe,  sind  allerdings
ziemlich  rohe  und  ungeschickte  Arbeiter  und  den
Herero  und  den  im  Dienste  der  Weißen  gewöhnten
Namaleuten  in  bezug  auf  Intelligenz  und  Arbeitsfähigkeit
  unterlegen.  Für  die  Küstenorte
wird  der  Zuzug  von  Kapboys  in  Frage  kommen,
die  für  den  Farmbetrieb  allerdings  zu  teuer  sind.
Die  Hottentotten  des  Südens  gewöhnen  sich  langsam
  an  den  Bahnbau  und  an  eine  regelmäßige
Beschäftigung;  sie  wird  allerdings  ihrem  wilden
und  ungezähmten  Temperament  offenbar  äußerst
schwer.

Ich  gehe  jetzt  auf  die  weiße  Bevölkerung  und
ihre  Wünsche  über.  Bei  ihrer  Beurteilung  wird
man  sich  vor  Augen  halten  müssen,  daß  der
Deutsche,  welcher  nach  Südwestafrika  zieht,
vielerlei  aufgibt,  was  in  der  Heimat  als  ein
selbstverständliches  Gut  angesehen  wird.  Vielfach
fehlt  die  Familie.  Der  Zuzug  weißer  Frauen
ist  äußerst  erwünscht,  aber  doch  nur  da  möglich,
wo  eine  entsprechende  Eristenzbasis  vorhanden
ist.  Gesinnungsgenossen  und  Freunde  sind
selten.  Der  Kampf  um  das  eigene  Interesse
steht  meistens  im  Zentrum  der  Gedanken,  weil
staatliche  Rechte  und  die  Beteiligung  an  der
Gestaltung  des  Gemeinwohls  nur  in  geringem
Maße  existieren.  Was  in  der  Heimat  erfrischt
und  belebt,  ein  geistiger  Verkehr,  Bildungsanstalten,
  wie  Theater  und  Konzerte,  Erbauungsmöglichkeiten,
  eine  regelmäßige  Seelsorge,  fehlt
dort  ganz.  Der  einzige  Ort,  in  dem  ein  Austausch
  der  Interessen  und  Empfindungen  stattfinden
  kann,  ist  oft  nur  das  Wirtshaus.  Für
diese  Dinge  bietet  die  Freiheit  der  Bewegung,
das  Recht  und  die  Möglichkeit  größerer  Selbständigkeit,
  das  Leben  in  der  Natur,  einen  gewissen,
  aber  nicht  vollwertigen  Ersatz.  In  wolchem
Umfange  dieser  Satz  wahr  ist,  beweist  der  enorme
Alkoholkonsum  im  Lande,  der  bei  hoöchstens
10  000  Weißen,  vielleicht  7000  Männern,  abgesehen
  von  allen  Spirituosen  und  Weinen,
im  Jahre  1907  35000  hl  Bier  ausmacht.  Zum  Vergleich
  möchte  ich  bemerken,  daß  auf  der  großen
Münchener  Ausstellung  im  vorigen  Jahre  bei
ungefähr  1  000  000  Besuchern  nur  8600  bhl  Bier
ausgeschänkt  worden  sind.  Im  Jahre  1907  sind
in  das  Schutzgebiet  alkoholhaltige  Getränke  im
        <pb n="169" />
        115  20

Werte  von  3  150  000  “  eingeführt  worden.
Daneben  bestehen  im  Lande  9  Brauereien.  Daß
gerade  hier  noch  vieles  verbesserungsfähig  ist,
gibt  jeder  Einsichtige  im  Schutzgebiet  zu.

Aus  der  geschilderten  Gesamtlage  der  Weißen
erklärt  sich  auch  der  starke  Wunsch  nach  Anteilnahme
  an  den  öffentlichen  Geschäften;  er  kann
nicht,  wie  anderswo,  lediglich  mit  der  Verteidigung
  der  eigenen  Interessen  motiviert  werden.
Die  Verwaltung  wünscht  dem,  soweit  nach
Reichsverfassung  und  der  bestehenden  Rechtsordnung

  möglich,  Rechnung  zu  tragen.  Die
Anfänge  einer  Selbstverwaltung,  welche  aus
Wahlen  hervorgeht,  sind  durch  Verordnungen

eingeführt.  Kommunale  Verbände  sind  überall
  vorgesehen  und  Hhäödtische  Verwaltungen
werden  demnächst  an  vielen  Plätzen  einsetzen.
Bei  der  Gestaltung  der  Schule  ist  den  Ansiedlern
ein  gewichtiges  Wort  gesichert.  Handelskammern
für  die  größeren  Plätze  werden  ebenso  wie  die
bereits  erwähnten  Landwirtschaftskammern  eingeführt.
  Das  genossenschaftliche  Leben  ist  im  erfreulichen
  Ausblühen.  Vereine  existieren  in  jeder
Form  und  werden  gefördert.  Freilich  das  wichtigste,
  die  Bestimmung  über  die  zu  tragenden
Lasten,  also  ein  ausschlaggebender  Einfluß  auf  den
Etat,  kann  nicht  gewährt  werden;  der  Etat  ist  zu
eng  verknüpft  mit  den  Reichsfinanzen.  Aber  es
stellen  sich  auch  noch  andere,  in  der  gegenwärtigen
geringen  Entwicklung  des  Schutzgebietes  liegende
Hindernisse  entgegen.  Eine  Selbstverwaltung,
welche  den  Beamtenkörper  nicht  aus  den  im
Lande  Ansässigen  selbst  schaffen  kann,  wird  nie  ein
zusammengewachsenes  Ganzes  bilden.  Man  kann
nicht  nur  dirigieren,  man  muß  auch  ausführen.
Eine  Selbstverwaltung  setzt  ferner  mindestens  zwei
sich  gegenseitig  die  Wage  haltende  Körperschaften
voraus,  die  heute  nicht  gebildet  werden  können.
Auch  stellen  die  pekuniären  Interessen  der  Heimat,
insbesondere  infolge  der  ungeheuren  noch  unverkauften,
  der  Regierung  gehörigen  Strecken,
derartige  Vermögensobjekte  dar,  daß  eine  Verfügung
irgendwelcher  Art  darüber  anderen  nicht  gewährt
werden  kann.  90  v.  H.  des  Landes  befinden  sich
noch  im  unverkauften  Besitz  der  Regierung  und
der  Gesellschaften.  Eine  gerechte  Verteilung  nach  den
Interessen  würde  demnach  auch  hier  der  Regierung
einen  überwiegenden  Einfluß  geben.  Aber  es
wird  richtig  sein,  die  Bevölkerung  mehr  als  bisher
beratend  heranzuziehen  und  vor  allem  bei  allen
Dingen  des  öffentlichen  Wohls,  wie  Hafenanlagen
und  Bahnen,  besonders  wo  die  Verzinsung  späterhin
dem  Schutzgebiet  auferlegt  wird,  nichts  ohne  die
Zustimmung  der  Landesvertretung  zu  unternehmen
und  deren  Initiative  einen  breiten  Raum  zu  lassen.

Schließlich  aber  wird  die  Heimat  gut  tun,
der  Anfiedlung  von  Leuten  der  gebildeteren

 

Klassen  möglichst  die  Wege  zu  öffnen.  Jusbesondere
  wird  das  Verbot  für  Beamte,  sich  Grundbesitz
  zu  erwerben  und  demnach  im  neuen  Lande
heimisch  und  mit  der  Bevölkerung  durch  gemeinsame
  Interessen  verwachsen  zu  werden,  aufzuheben,
  dem  Mangel  an  höheren  Lehranstalten,
Universitäten  usw.  wird  durch  Beihilfen  an  solche
im  Schutzgebiet  geborene  junge  Leute  abzuhelfen
sein,  welche  dafür  dem  Staat  oder  der  Selbstverwaltung
  eine  gewisse  Zeit  ihre  Dienste  leihen.  So
wären  demöffentlichen  Sinn  Wege  zu  eröffnen,  welche
dahin  führen  werden,  daß  neben  dem  Streben  für
das  persönliche  Fortkommen  noch  mehr  als  bisher
der  Sinn  für  das  Allgemeinwohl  gestärkt  wird.  Daß
alle  diese  Anregungen  auf  einen  sehr  fruchtbaren
Boden  fallen  und  dankbar  angenommen  werden,
daß  die  übertragenen  Funktionen,  denen  man
auch  die  Entwicklung  der  Wassererschließung,  der,
Landvermessung,  der  Veterinärpolizei  und  die  Ausübung
  der  niederen  Gerichtsbarkeit  unter  den
Weißen  hinzufügen  darf,  gut  gehandhabt  werden
werden,  davon  bin  ich  durch  meinen  persönlichen
Verkehr  mit  unseren  Landsleuten  überzeugt.  Daran
hat  auch  die  Heimat  das  größte  Interesse.

Der  aus  Deutschland  kommende  Beamte  bleibrt
ein  Fremdkörper;  er  ist  teurer  und  mangels  hinreichender
  Erfahrung  mindestens  im  Anfang  nicht
sehr  leistungsfähig.  Je  stärker  Selbstverwaltungsorgane
  geschaffen  werden,  desto  wohlfeiler  wird
die  Verwaltung,  desto  geringer  die  finanzielle
Belastung  des  Reichs.

Ich  komme  jetzt  auf  die  Verkehrswege  und
mache  gern  das  Geständnis,  daß  ich  mich  hinsichtlich
  der  für  Swakopmund  notwendigen  Anlage
  im  Vorjahre  getäuscht  habe.  Der  Verkehr
ist  keineswegs  derartig,  daß  ein  so  kostspieliger
Bau,  wie  ihn  eine  sich  zum  Hafen  auswachsende
Mole  gebildet  hätte,  erforderlich  wäre;  die  aufzuwendenden
  Lasten  würden  jedenfalls  die  Kräfte
des  Schutzgebiets  überstiegen  haben,  so  daß  mit  dem
Bau  einer  soliden  eisernen  Brücke  dem  Verkehrsbedürfnis
  auf  Jahre  hinaus  genügt  werden  kann.

Die  Eisenbahnen  entwickeln  sich  gut.  Die
Otavi-Bahn  hat  9  v.  H.  aus  dem  Eisenbahnbetriebe
  allein  verdient,  wobei  allerdings  über
die  Frachtsätze  noch  ziemlich  geklagt  wurde,  teilweise
  mit  Recht.  Der  Zustand  ist  in  der  Besserung
  begriffen.  Ein  Umbau  der  Staatsbahn
wird  für  die  Strecke  Karibib—Windhuk  verlangt
werden  müssen.  Er  wird  zusammen  mit  anderen
Maßnahmen  nicht  nur  die  Kosten  des  Umbaues
verzinsen,  sondern  wohl  auch  einen  angemessenen
Kapitalüberschuß  gestatten.  Die  Entwicklung  der
Südbahn  ist  gut.  Hatten  wir  im  vorigen  Jahre
damit  gerechnet,  daß  ein  erheblicher  Betriebszuschuß
erforderlich  sein  würde,  so  wird  man  jetzt  annehmen
können,  daß,  besonders  wenn  die  Bahn  mit  dem
        <pb n="170" />
        W  116  20

Landungsgeschäft  in  Lüderitzbucht  verknüpft  wird,
ein  solcher  Zuschuß,  mindestens  solange  noch  erhebliche
  Truppen  im  Süden  sind,  überhaupt  gespart
  werden  kann.

Wegen  der  Nord-Südbahn  habe  ich  ausführliche
  Konferenzen  gehabt.  Die  Kosten  stehen
außer  Verhältnis  zu  der  im  militärischen  Interesse
  erwünschten  Bewegungsfreiheit  und  den  zu
machenden  Ersparnissen;  die  aus  ihr  entstehende
Belastung  würde  das  Schutzgebiet  schwer  drücken.
Schon  in  der  Kapkolonie  habe  ich  eigenartige
Beobachtungen  gemacht.  Das  Budget  der  Kapkolonie
  leidet  schwer  unter  einem  üÜbereilten
Bahnbau,  besonders  von  Nebenbahnen,  die  durch
schwach  besiedelte  Gegenden  führen.  Hauptsächlich
für  die  Bahnen  hat  die  Kapkolonie  eine  Staatsschuld
  von  jetzt  über  einer  Milliarde  Mark  aufgenommen.
  Trotzdem  die  Abschreibungen  und
Ernenerungen  in  den  letzten  Jahren  nicht  in  das
Budget  eingestellt  worden  sind,  beträgt  das  jährliche
Defizit  etwa  20  Millionen  Mark.  Die  Konkurrenz
  des  Ochsenwagens  mit  der  Bahn  ist  manchen
Orts  so  fühlbar,  daß  ernsthaft  gesetzliche  Maßnahmen
  erwogen  werden,  um  die  Konkurrenz
dieses  Beförderungsmittels  mit  den  Bahnen  auszuschließen.
  Ahnliche  Erwägungen  hat  man  mir
im  Schutzgebiet  bei  der  Erörterung  der  Bahn
Keetmanshoop-  Windhuk  entgegengehalten.  Man
fürchtet  sich  vor  dem  Betriebszuschuß  und  der
Zinslast,  die  auf  2½  Millionen  Mark  pro  Jahr
angenommen  werden.  Der  für  die  Erschließung
hauptsächlich  in  Betracht  kommende  Bezirk  Gibeon
und  Maltahöhe  hat  mir  durch  eine  Farmerdeputation
  erklären  lassen,  daß  gegenüber  dem
üblichen  Weg  von  Gibeon  über  Maltahöhe  nach
Aus  per  Ochsenwagen  der  Umweg  von  500  km
über  Keetmanshoop  die  Frachten  so  verteuern
müsse,  daß  auch  späterhin  dem  Ochsenwagen  der
Vorzug  gegeben  werde.  Da  dieser  Bezirk  sich
auf  den  Wollexport  einrichtet,  genügt  zur  Begründung
  dieser  Ansicht  die  Erwägung,  daß  die
Wolle  von  etwa  1000  Schafen  auf  einem  Ochsenwagen
  befördert  werden  kann,  wobei  der  Farmer
noch  die  Fracht  selbst  verdient,  indem  er  sein
ohnehin  gehaltenes  Zugvieh  zu  dieser  Beförderung
heranzieht.

Ich  habe  demnach  die  Idee  dieses  Bahnbaues
vorläufig  fallen  lassen.  Es  wird  erwogen,  den
in  Kamerun  jetzt  nicht  notwendigen  Dampfer
„Nachtigal“  nach  Lüderitzbucht  zu  dirigieren,  damit
etwaige  Truppenbewegungen  aus  dem  Norden
mit  Hilfe  der  Bahn  Karibib  —  Windhuk  und
Otavi  —  Swakopmund  sowie  der  Linie  Lüderitzbucht
  —  Keetmanshoop  —  Kalkfontein  durchgeführt
werden  können,  was  nur  eine  Verzögerung  von
wenigen  Tagen  bedeuten  würde.

Dagegen  scheint  der  Norden  nach  und  nach

 

für  verschiedene  Stichbahnen  reis  zu  werden,  für
welche  die  Initiative  allerdings  aus  der  Bevölkerung
  zu  kommen  haben  wird.

Ich  wende  mich  nunmehr  der  militärischen
Lage  des  Schutzgebietes  zu.  Wenn  man  von  der
durch  den  Krieg  dem  Schutzgebiet  auferlegten
Versorgungslast  absieht,  betragen  die  Militärausgaben
  des  Reiches  nach  dem  Etat  für  1909
immerhin  noch  12½  Millionen  Mark.  Es  ist
selbstverständlich,  daß  in  der  Beurteilung  der
Lage  die  Berliner  Zentralverwaltung  den  Sachverständigen-Ansichten
  der  Schutztruppenführung
und  des  Gouverneurs,  welche  beide  für  die  Ruhe
und  Ordnung  im  Lande  verantwortlich  sind,  in
ausgedehntem  Maße  Rechnung  tragen  muß.  Die
Zentralverwaltung  hat  aber  in  der  Vergangenheit
bewiesen,  daß  sie  es  auch  an  Nachdruck  nicht  hat
fehlen  lassen,  wenn  es  galt,  gegenüber  diesen
Interessen  die  Reichsinteressen  auf  das  energischste
zu  wahren.  Nun  ist  die  Lage  folgende.  Der
Süden  ist  nur  sehr  unvollkommen  befriedet.  Noch
in  der  letzten  Zeit  haben  größere  Banden  Zusammenstöße
  mit  Farmern  und  Truppe  gehabt.
Die  Aufräumungsarbeiten  sind  noch  im  Gange.
Aber  die  geographische  Lage  des  Südens  ist  nicht
bequem;  sowohl  im  Westen  wie  im  Süden  liegt
jenseits  des  Oranje  ein  dünn  befiedeltes  englisches
Gebiet  mit  geringer  Machtentfaltung,  im  Osten
die  lange  englische  Grenze,  zum  Teil  durch  die
dünn  besiedelte  Karoo,  zum  Teil  durch  absolute
Wüste.  Die  internierten  Hottentotten  sind  un—
ruhig  und  unzufrieden,  wie  dies  ja  der  Ausbruch
  des  Klein-Jakobus  und  seiner  Leute  noch
vor  kurzem  bewiesen  hat,  und  wie  auch  der
oberflächlichste  Eindruck  zeigt.  Simon  Kopper  sitzt
im  Betschuanaland  mit  seiner  Bande.  Ringsum
sind  kleinere,  keinen  regelmäßigen  Erwerb  besitzende
  Gruppen  an  der  Grenze.  Die  Grenze
selbst  ist  gebirgig.  Im  Süden  liegen  die  beiden
großen  unzugänglichen  Bergstöcke  der  großen  und
kleinen  Karrasberge.  Nun  ist  letzthin  manches
besser  geworden.  Die  Verabredungen,  die  in
Kapstadt  getroffen  sind,  sichern  ein  freundnachbarliches
  Verhältnis  mit  der  Kapkolonie  nach  Maßgabe
ihrer  bereiten  Mittel.  Der  Glaube,  daß  im  deutschen
Gebiet  verfolgte  Hottentotten  nur  die  Grenze  zu
überschreiten  brauchen,  um  sicher  zu  sein,  ist  durch
die  Auslieferung  der  Ortmannleute,  durch  den
Tod  des  Klein-Jakobus,  die  Entwaffnung  der
Bande  des  Joseph  Morenga  erschüttert  und  zerstört.
  Simon  Kopper  hat  sich  weiter  nach  dem
Innern  hingezogen,  und  ich  habe  auch  Veranlassung,
  zu  glauben,  daß  ein  von  englischer  und
deutscher  Seite  gemeinschaftlich  geübter  Druck  ihn
zur  Ruhe  bringen  wird.

Die  intelligenten  Hottentotten  gewöhnen  sich
an  regelmäßige  Arbeit.  Das  wirtschaftliche  Leben
        <pb n="171" />
        117  20

des  Südens  erstarkt  und  damit  die  Kontrolle
der  Eingeborenen.  Aber  immerhin  ist  große
Borsicht  geboten,  und  die  jetzt  im  Schutzgebiet
anwesenden  2500  Mann,  von  denen  die  Mehrzahl
  auf  den  Süden  kommt,  fsind  für  den  Schutz
eines  Gebietes  von  der  Größe  von  Deutschland
gewiß  keine  große  Anzahl.  Einer  weiteren  Reduktion
  würde  demnach  nicht  zugestimmt  werden
können.  Anderseits  ist  —  unter  Berücksichtigung
der  dünnen  Besiedlung  und  der  großen  Anzahl
der  waffenfähigen  Weißen  im  Schutzgebiet  —  meine
Ansicht  wohl  auch  nicht  unbegründet,  daß  weiterhin
  doch  noch  eine  erhebliche  Truppenverminderung
  möglich  sein  wird,  sobald  erst  die  immer
noch  nicht  beendete  Übergangszeit  abgeschlossen
werden  kann.  Wenn  man  bedenkt,  daß  einschließlich
  der  Schutztruppe  und  der  Polizei  im  Schutzgebiet
  heute  5309  wehrpflichtige  und  sonst  noch
5512  waffenfähige  Weiße,  insgesamt  10  821
waffenfähige  weiße  Männer  vorhanden  sind,
denen  insgesamt,  abgesehen  von  den  Ovambos,
nur  20  000  zum  größten  Teil  waffenlose  eingeborene
  Männer  gegenüberstehen,  abzüglich  der
Rehobother  Bastards  sogar  ungefähr  nur  noch
19  000,  so  daß  auf  zwei  nicht  bewaffnete  eingeborene
  Männer  (ausschließlich  der  Opambo)  ein
waffenfähiger  Weißer  und  einschließlich  der  Ovambo
auf  drei  eingeborene  Männer  ein  waffenfähiger
Weißer  kommt,  dann  wird  man  mit  Fug  und  Recht
behaupten  dürfen,  daß  dieser  Zustand  ein  normaler
nicht  ist  und  daß  eine  erhebliche  Verbesserung  mit
der  Zeit  eintreten  muß.

Seinerzeit  wurde  eine  Polizeitruppe  von  750
Polizisten  zur  Entlastung  der  Truppenmacht  eingeführt.
  Bisher  find  noch  nicht  600  Leute  eingestellt.
  Um  die  Differenz  ist  also  die  Schutzmacht
  geringer,  als  allgemein  angenommen  wird.
Diese  Polizeitruppe  ist  aber  für  Schutz=  und
Expeditionszwecke  nicht  verfügbar.  Ich  komme
hiermit  auf  eine  andere,  nicht  erfreuliche  Seite
des  südwestafrikanischen  Lebens.  Ich  meine  die
übermäßige  Beschäftigung  der  Gerichte  infolge
von  Prozeßsucht  und  leichtfertigem  Kreditgeben.

Im  Jahre  1907  waren,  abgesehen  von  305
beim  Obergericht  anhängigen  Sachen,  im  Bezirk
  Windhuk  anhängig  8718  Gerichtssachen,  im
Bezirk  Swakopmund  6842  und  259  seemannsamtliche
  Handlungen,  im  Bezirk  Keetmanshoop
2692,  im  Bezirk  Lüderitzbucht  4141,  zusammen
22752  Gerichtssachen,  d.  h.  auf  Mann,  Weib
und  Kind  des  Schutzgebietes  mindestens  vier
Gerichtssachen  in  einem  Jahr.  Eingeführt  sind
das  Konsulargerichtsbarkeitsgesetz  und  die  deutschen
  Rechtsnormen.  Die  Konsequenz  ist,  daß
unzählige  gerichtliche  Zustellungen  in  Klagen,  in
Zeugenladungen,  in  Urteilen,  in  Ladungen,  in
Pfändungen,  in  Vollstreckungen,  welche  die  Zahl

 

der  Prozesse  ja  noch  bei  weitem  übersteigen,  notwendig
  sind.  Nun  besorgt  im  Schutzgebiet  die
Post  keine  Zustellungen,  d.  h.  alles  muß  durch
die  Verwaltungsbehörde  zugestellt  werden.  Was
das  heißt  bei  einer  beständig  fluktuierenden  Bevölkerung,
  einem  fortschreitenden  Bahnbau,  einer
großen  Anzahl  von  Menschen,  welche  ihrem  Erwerb
  als  Frachtfahrer  nachgehen,  bei  zwei  Küstenplätzen
  mit  beständig  wechselnden  Personen,  kann
man  sich  ohne  weiteres  vorstellen.  Die  Gerichtskosten
  sind  ja  letzthin  höher  normiert  worden,  erreichen
  aber  immer  noch  lange  nicht  die  wirklichen
Kosten.  Ein  Polizist  kostet  dem  Fiskus  per  .  Arbeitstag
  mindestens  20  ..  Die  Entfernungen
find  enorm.  Eine  Farm  von  20  000  ha  im
Süden  hat  eine  Seitenlänge  von  14  km  =  zwei
deutschen  Meilen.  1500  Zustellungen  in  einem
Monat  bei  einem  Bezirksamt  sind  nicht  selten.
Viele  sind  fruchtlos.  Ritte  von  Hunderten  von  Kilometern
  in  einer  Bagatellsache  können  vorkommen.
So  ist  die  Polizei  gänzlich  mit  diesem  Dienst
und  den  dabei  notwendigen  Ausfertigungen  im
Bureau  beschäftigt.  Hierin  muß  ein  Wandel
herbeigeführt  werden.  Es  ist  ja  anzunehmen,
daß  viele  von  diesen  Sachen  noch  aus  Kriegszeiten
  stammen,  aber  die  ganze  Gerichtsverfassung
paßt  nicht  für  ein  in  der  Entwicklung  befindliches
  weißes  Land.  Ein  vereinfachtes  Verfahren
  in  Bagatellsachen,  die  Zustellung  durch
besondere  Gerichtsbeamte,  welche  von  den  Parteien
  nach  den  Kosten  bezahlt  werden,  ist  ebenso
notwendig  wie  der  Aufbau  einer  höheren  Instanz
in  der  Heimat.  Diese  sehr  umfängliche  Arbeit,
bei  der  die  englischen  Erfahrungen  heranznziehen
sein  werden,  wird  längere  Zeit  in  Anspruch
nehmen  und  dem  ohnehin  durch  die  Verordnungsmaterie
  für  sechs  Schutzgebiete  überlasteten  Rechtsreferat
  des  Kolonialamts  eine  neue  schwere  Arbeit
  aufbürden.  Ich  versage  mir  ein  weiteres
Eingehen  auf  diese  Angelegenheit;  sie  bildet  nur
ein  Streiflicht  auf  Zustände,  die  vom  Normalen
noch  ungemein  weit  entfernt  sind.  Wer  sich  über
die  Gerichtsangelegenheit  mehr  informieren  will,
möge  das  „Deutsche  Kolonialblatt“  vom  15.  Dezember
  1908  aufschlagen,  wo  die  Einzelheiten
dieser  Prozesse  nach  Klassen  aufgeführt  sind.  Diese
Aufzählung  zeigt  deutlicher  wie  irgend  etwas
anderes,  daß  das  Schutzgebiet  sich  wirtschaftlich
in  einer  prekären  Lage  befindet.  Man  kann  aber
sagen,  daß  diese  Krisis  vielleicht  doch  leichter  vorübergehen
  wird,  als  man  angenommen  hat.  Die
Überzeugung  bei  den  Kreditgebern,  daß  das
Land  gut  und  entwicklungsfähig  ist,  daß  für
die  gegebenen  Kredite  Werte  ins  Geld  wachsen
und  deshalb  seinerzeit  auch  die  Zahlung  erfolgen
kann,  hat  dazu  geführt,  daß  man  nicht  entmutigt
worden  ist.  Der  Zustrom  neuer  Ansiedler  mit
        <pb n="172" />
        118  2

orheblichen  Geldmitteln,  die  sich  im  Land  zunächst
von  Kaufleuten  und  Farmern  die  notwendigen
Einrichtungen  und  das  notwendige  Zuchtvieh  verschaffen,
  hat  große  Summen  dort  hingeführt.
Die  Selbsthilfe  nach  der  einen  Seite  und  ein
gewisses,  in  neuen  Ländern  trotz  der  Prozeßsucht
oft  beobachtetes  Vertrauen  zu  tüchtigen  Menschen
führt  zu  einer  milden  Handhabung  der  Kreditverhältnisse.
  Es  kann  deshalb  erwartet  werden,
daß  auch  diese  Nachwehen,  die  das  südwestafrikanische
  Schutzgebiet  ebensowenig  verschont  haben
wie  jedes  andere  mit  einem  jahrelangen  Krieg
überzogene  Land,  nach  und  nach  überwunden
werden.

Die  Viehzählung  des  Jahres  1908  ergibt
gegen  die  des  Jahres  1907  eine  Steigerung  von
10  Millionen  Mark  auf  14  314  000  /é;  dabei
sind  mäßige  Preise  angesetzt.  Kürzt  man  den
Wert  des  importierten  Viehs  auf  der  gleichen
Basis,  d.  h.  unter  Abzug  von  Kosten  und  Spesen,
so  beträgt  der  natürliche  Zuwachs  rund  40  v.  H.
Hieraus  kann  man  weiter  die  Überzeugung  der
Kaufleute  teilen,  daß  es  sich  um  ein  gutes  und
zukunftsreiches  Gebiet  handelt.

Werfen  wir  nun  noch  zuletzt  einen  Blick  auf
den  Etat.  In  der  letzten  Gouvernementsratssitzung
  hat  zur  Entlastung  des  Reichs  die  Einwohnerschaft
  sich  zur  Übernahme  neuer  erhöhter
Lasten  bereit  erklärt.  Der  Etat  der  Zivilverwaltung
  verlangt  noch  einen  Zuschuß  von  2050000
Mark.  Das  ist  an  und  für  sich  nicht  viel.  Ich
nehme  an,  daß  infolge  der  Diamantförderung
für  das  Jahr  1909  eine  Verbesserung  in  Höhe
von  etwa  1  Million  Mark  unbedenklich  vorgenommen
  werden  kann.  Aus  anderen  Kapiteln
—  der  Etat  ist  bekanntlich  schon  im  Frühjahr
1908  aufgestellt  —  wird  man  zu  weiteren  Reduktionen
  kommen.  Und  wir  sehen,  so  wenig  das
noch  vor  kurzem  erhofft  werden  konnte,  heute
schon  mit  Sicherheit  den  Moment,  in  dem  wir
den  Etat  von  Südwestafrika  in  die  gleiche  Form
bringen  können  wie  den  der  anderen  Schutzgebiete
mit  Ausnahme  von  Neuguinea,  d.  h.,  in  dem
das  Land  sich  selbst  trägt  und  nur  der  notwendige
  Schutz  und  die  Kosten  dafür  in  dem

 

von  mir  vorhin  dargestellten  Umfange  vorläufig
als  Reichslast  verbleiben.  Das  ist  ein  gutes
Zeichen  und  ein  Beweis,  daß  Deutschland  mit
seiner  auf  industriellem  Gebiet  so  vielfach  bewiesenen
  Organisationskraft  auch  an  den  Kolonien
nicht  scheitert,  und  eine  Widerlegung  derjenigen  ausländischen
  Presse,  die  uns  den  Beruf  als  Kolonisatoren
  abgesprochen  hat  —  eine  Ansicht,  die  ich  von
jeher  auf  das  schärfste  bekämpft  habe.

Wenn  die  Kapkolonie  nach  200  jährigem  Bestehen
  trotz  großartiger  Minenerschließungen  pro
Jahr  ein  Defizit  von  20  Millionen  Mark  hat,
wozu  Sie  noch  rechnen  müssen  die  gesamte  militärische
  Besatzung  im  Betrage  von  13  Millionen
Mark,  welche  das  englische  Budget  trägt,  also
eine  höhere  Summe,  als  sie  unsere  Besatzung
erfordert,  wenn  Sie  die  Versorgungsgebührnisse
für  die  von  beiden  Nationen  unterhaltenen  Schutztruppen
  als  gleich  hoch  annehmen,  dann  werden
Sie  auch  aus  diesem  Vergleich  sehen,  daß  wir  keinen
Grund  haben,  unzufrieden  zu  sein.  Aber  Sie
werden  auch  gleichzeitig  die  Nützlichkeit  erkennen,
die  darin  liegt,  daß  man  nicht  empirisch  allein  seine
eigenen  Wege  geht,  sondern  mit  Aufmerksamkeit
und  durch  persönlichen  Eindruck  sich  davon  überzeugt,
  wie  die  Nachbarländer  mit  ihrer  großen
Erfahrung  vorgegangen  sind.

Ich  hoffe,  daß  Sie  aus  der  Gesamtheit  dieser
Darstellungen,  die,  wie  ich  wiederhole,  nur  Ausschnitte
  aus  dem  südwestafrikanischen  Leben  und
nur  Eindrücke  aus  einer  kurzen  Reise  wiedergeben,
  mit  mir  die  Uberzeugung  davontragen,
daß  wir  —  bei  geduldiger  Arbeit,  gerechter
Berücksichtigung  aller  wirtschaftlichen  Faktoren
und  sympathischem  Mitgefühl  für  unsere  Landsleute
  in  Südwestafrika  —  mit  einer  gewissen
Empfindung  der  Zuversicht  und  Beruhigung  auch
diesem  Schutzgebiet,  dem  so  viel  Mißtrauen  hat
entgegengebracht  werden  müssen,  uns  gegenüberstellen
  können,  daß  auch  dieses  Schutzgebiet  einen
schönen  Beweis  fleißiger  deutscher  Arbeit  bilden
wird.  Mit  Blut  ist  es  erworben,  mit  Schweiß
wird  es  erschlossen,  auch  der  Heimat  wird  es
eine  Frende  werden.
        <pb n="173" />
        WG  119  20

Deutsch  -  afrikanischer  Eisenbahnbau  1908.

Das  verflossene  Jahr  bedeutet  für  unseren  kolonialen  Bahnbau  wieder  einen  ansehnlichen
Fortschritt,  wie  folgende  Zusammenstellung  zeigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Anunufang  1908  Ende

Feldspur  Kapspur  Mecterspur  SummeFeldspur  Kapspur  Meterspur  Summe

km  km  km.  kim  1  kin  km  km  km
I.  Jm  Betriebe.
Kamern  –  —  —  --  —  —  —  —
Tooon  –  —  164  164  —  —  164  164
Südwestafrika  962  288  —  1250  1053  433  —  1486
Ostafrika..  .  ..  —  —  338  338  —  —  338  338
Summe  962  288  502  1752  1058  423  502  1988
II.  Im  Bau.

samerun  .  .  .  ..  —  —  160  160  —  —  520  520
Tooon  –  —  —  —  175  175
Südwestafrita  91  78  —  169  —  113  —  113
Ostafrika..  .  ..  —  —  19  19  —  —  744  744
Summe1  78  179  3438  —  1413  1439  1552

Aufgenommen  sind  nur  die  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Bahnen.
Von  den  vor  der  Berichtszeit  begonnenen]  bahn  von  Mkumbara  bis  Buiko,  zusammen

Bauten  sind  im  Jahre  1908  beendet  worden:

Die  feldspurige.  91  km  lange  Linie  Otavi  —
Grootfontein,  ein  Privatunternehmen  der
South  West  Africa  Company  Ltd.,  und  die  fiskalische
  Strecke  LüderitzbuchtKeetmanshoop,
die  zur  Zeit  366  km  lang  ist,  aber  durch  Begradigung
  einiger  Stellen  noch  etwas  verkürzt
werden  wird.

An  neuen  Bauten  sind  im  Jahre  1908
unternommen  worden:

Kamerun:  Die  Linie  Duala  —Niong,  auf
360  km  veranschlagt.

Togo:  Die  Linie  Lome  —  Atakpame,  voraussichtlich
  175  km  lang.

Südwestafrika:  Die  Linie  Seeheim  —
Ralkfontein,  voraussichtlich  180  km  lang,  davon
  inzwischen  schon  67  km  in  Betrieb  genommen.


Ostafrika:  Die  Fortsetzung  der  Usambara= 



mit  dem  schon  im  Vorjahre  in  Bau  genommenen
Stück  Mombo—  Mkumbara  etwa  45  km  lang,
sowie  die  auf  699  km  Länge  angenommene  Fortführung
  der  Zentralbahn  von  Morogoro  bis
Tabora.

Sämtliche  Baustrecken  mit  Ausnahme  der
letzten  find  fiskalisch;  auch  für  das  Stück  Mombo
—  Mkumbara,  das  die  Baununternehmerin  im
Vorjahre  auf  eigene  Rechnung  und  Gefahr  in
Angriff  genommen  hatte,  ist  nunmehr  der  Fiskus
der  Bauherr.  Die  Strecke  Morogoro  —  Tabora
ist  Unternehmen  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft,
  deren  Anteilscheine  aber  bis  auf  einen

kleinen  Rest  im  Besitze  des  Fiskus  sind.  Dieser
leiht  der  Gesellschaft  auch  die  Baugelder.
Der  Zuwachs  an  Betriebslänge  beträgt

236  km  oder  13½  v.  H.  und  an  Bau=  und
Betriebslänge  zusammen  1440  km  oder  68½
v.  H.
        <pb n="174" />
        Die  Entwicklung  der  Betriebslänge  von  den
Anfängen  unseres  kolonialen  Bahnwesens

120  20

an  bis  auf  die  Gegenwart  ist  in  folgender
Abbildung  veranschaulicht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2
unᷣv-1800
  —4
3½85
—  A4.
N######
.–m
600
+1
#  -  K#4.
——  –
Jahresschluß  18993  94  95  96  97  98  99  1900  01  02  03  04  05  06  07  08
Kamerun.  .  .  .  km
Togo  .  .  .  .  .  .  .  72  98  164  164  =
Südwestafrika  20  62  98  194  194  382  382  382  631  1102  1250  1486.
Ostafrica  14  14  40  40  40  40  10  40  84  84  97  129  150  338  338=Summe
  14  14  40  60  102  188  234  234  466  166  479  832  1350  1752  1988  km.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.

Über  eine  Forschungsreise  durch  nordwest-NKamerun,

welche  in  den  letzten  Jahren  von  den  Professoren
Dr.  Hassert  und  Dr.  Thorbecke  unternommen
wurde,  haben  wir  im  „Deutschen  Kolonialblatt"“
(1908  Nr.  22,  Seite  1094  f.)  bereits  ausführlich
berichtet.  Die  ethnographischen  Sammlungen  und
die  aufgenommenen  Phonogramme  des  letztgenannten
  Gelehrten  sind  nunmehr  von  den  zuständigen
  Stellen  geprüft  worden.  Die  Generalverwaltung
  des  Königlichen  Museums  für  Völkerkunde
  betont,  daß  sich  in  der  ethnographischen
Sammlung  „eine  sehr  große  Anzahl  von  neuen
und  außerordentlich  wertvollen  Stücken“  befinde.
Das  Phonogramm-Archiv  des  psychologischen  Instituts
  der  Universität  Berlin  bezeichnet  45  der

 

aufgenommenen  Phonogramme  als  „ausgezeichnet
gelungen“  und  fährt  dann  fort:  „Die  Aufnahmen
sind  mufsik=  und  sprachwissenschaftlich  von  hohem

Interesse.  Sie  sind  jedenfalls  das  Beste,  was
wir  bisher  aus  Kamerun  erhalten  haben.“
70
Deutsch-Ostafrika.

Der  Machfolger  des  Sultans  Kisabo.“)

Nach  einem  Bericht  der  Kaiserlichen  Residentur
für  Urundi  ist  zum  Nachfolger  des  verstorbenen
Warundi-Sultaus  Kisabo  sein  Sohn  Mwikidzje,
der  den  Namen  Mutaga  III.  führt,  gewählt

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  190pP,  Nr.  1,  S.  25f.
        <pb n="175" />
        worden.  Mutaga  ist  noch  minderjährig  und  ein
etwa  vierzehnjähriger  Knabe.  Sein  Vormund,
der  auch  die  Regierungsgeschäfte  führt,  ist  der
alteste  lebende  Sohn  der  zahlreichen  Kinderschar

121

2

Mwilidzje,  die  der  Stammessitte  und  den  strengstens
  innegehaltenen  Gebräuchen  der  Herrscherfamilie
  entspricht,  ist  von  der  Residentur  bestätigt
worden.

Kisabos,  Namens  Serushanga.

Die  Wahl  des

 

Machweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Monat  September  1908.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909  Nr.  1,  S.  26.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·-.  1  Windee  Salz-  4  n  Gegen  Vorjahr

Vollstelle  Einfuhr=  Ausfuhr=  verbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Im  ·
Jollstelle  zoll  zoll  Abgabe  sEinnahmen  Vorjahr  Mehr  sWeniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  A  Pf  Pf.  Pf.  f.

I  l  I  "  ·
Mofchi..  1  666  08  596.20  38  "1  3  4123041993072  225  32192112—  —  146•  96
Schirati.  193  71,5  422  64  20  92,5  3  05  610  33  853  7208S  1/1  —11230  63
Muansa  9  855  0  506277  10  301263  6716635  7422  180  99  45360  —  /  —  23  179P  01
Bufoba  5  155  74717137  52  01  3  50)8928  62  11  904  8  S930543011  8  —
Usumbura  121  5—  —  —  —  4  —.  125  50  167333—  —  167  34  —  —
ldsidji  11  92%  —  —  —  —  7  50  49  42  65  89  2  67  63  2501  —  —
Bismarckburg  22  5%  —  —  —  4  12,5  26  62,5  35.50  14  53  20  97  —  —
Unjika-Posten  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburg  7101  —  —  —  —  3  75  10  85  14  47  2  —  12  41412—  —
Mwaja  :37650  80  67  15  —  7.50  485  67  64756198584  —  —338  28
Wiedhafen.  99  0  54  —  —  1  —  101  04  134.72  108  93  257  —  —

Sjongea  ———i——.—  —7——·———E———·—-———I
eummeinRup.17540"05,510329J09186387,31301258,529307«98,539077’3161  670«59———2259:3128

..-6233867413  772  92  18#2  23  1  735  4½  39  07731
Scpt.  1907  432  996  96628  403  281  75  140  601  670'59
Gegen  Vorjahr  .  I  «
Zun.  —.  Abn.  +9610  2214630  352  48  1694  82  22593  28  s

Togo.  vom  18.  Mai  1908  wurde  der  Bau  der  Bahn—

strectke  Lome  —  Atakpame  genehmigt  und  zu  diesem
Zwecke  und  zur  Ausführung  von  Vorarbeiten  für
die  Strecke  Atakpame  —  Banjeli  eine  Summe  von
11  200  000  .(  bereitgestellt.  Mit  der  Deutschen
Kolonial-Eisenbahnbau-  und  Betriebsgesellschaft
wurde  nun  ein  vorläufiges  Abkommen  über  die
Ausführung  der  Vorarbeiten  für  die  175  km  lange
Strecke  Lome  —Atakpame  und  den  Bau  der  75  km
langen  Strecke  Lome—Game  vereinbart.

Die  Leitung  der  Bahnarbeiten  liegt  in  den
Händen  des  Abteilungsbaumeisters  Zacherl.  Die
Aufsicht  wird  seitens  des  Gouvernements  durch
den  Eisenbahnkommissar  Regierungsbaumeister
Hoffmann  ausgeübt.  Das  Amt  des  Arbeiterkommissars
  versieht  Gerichtssekretär  Dustert.

Am  7.  September  v.  JIs.  wurden  die  Bauarbeiten
  mit  200  Arbeitern  begonnen.  Um  einen
gleichmäßigen  Fortgang  der  Arbeiten  zu  sichern,
hat  sich  das  Gouvernement  bereit  erklärt,  der

Vom  Bau  der  Sinterlandbahn.
Bericht  bis  einschließlich  Oktober.

In  den  Monaten  Februar  bis  April  1906
sind  durch  Regierungsbaumeister  Meier  von
seiten  des  Gouvernements  und  Abteilungsbaumeister
  Zacherl  von  seiten  der  Firma
Lenz  &amp;amp;  Co.  die  für  die  Erschließung  des  Togo-Hinterlandes
  in  Betracht  kommenden  Bahnlinien
erkundet  worden.  Die  angestellten  Untersuchungen
und  Erwägungen  haben  zu  dem  Ergebnis  geführt,
daß  die  wirtschaftlich  und  technisch  günstigste  Bahnlinie
  von  Lome  über  Atakpame,  Langabu,
Diabotaure  und  Bassari  nach  Banjeli  führen
würde.

Im  Monat  Februar  1908  hat  die  Deutsche
Kolonial-Eisenbahnbau=  und  Betriebsgesellschaft  mit
der  Ausführung  der  Vorarbeiten  für  die  Strecke
Lome  —Atakpame  begonnen.  Durch  Reichsgesetz
        <pb n="176" />
        Bauleitung  eine  größere  Anzahl  Arbeiter  aus
dem  Hinterlande  dauernd  zur  Verfügung  zu  stellen.
Zum  1.  Oktober  v.  Is.  wurden  der  Bauleitung
auf  Ansuchen  500  Arbeiter  aus  den  Bezirken
Atakpame,  Sokode  und  Mangu  überwiesen.  Das
Angebot  an  Arbeitern  ist  fortgesetzt  sehr  groß.
Leider  mußten  viele  von  diesen  zurückgewiesen
werden,  da  keine  genügende  Anzahl  von  Schachtmeistern
  vorhanden  war,  um  alle  sich  meldenden
Arbeiter  beschäftigen  zu  können.  Aus  diesem
Grunde  werden  auch  von  den  von  der  Bauleitung
zum  1.  November  erbetenen  weiteren  500  Arbeitern
250  erst  zum  1.  Dezember  gestellt  werden  in  der
Erwartung,  daß  dann  der  Mangel  an  Schachtmeistern
  gehoben  sein  wird.

Die  Bahnlinie  zweigt  von  der  bestehenden
Inlandbahn  Lome  —  Palime  bei  Kilometer  2,7
mittels  einer  Weiche  ab."“)  Der  Bahnkörper  ist
bis  Kilometer  14  mit  Ausnahme  von  zwei  kurzen,
noch  im  Bau  befindlichen  Strecken  bei  Kilometer
6,5  und  Kilometer  7,5  hergestellt;  eine  weitere
Strecke  von  Kilometer  14  bis  Kilometer  15,6  ist
im  Bau.  Die  neue  Bahn  wird  den  gleichen
Oberbau  erhalten  wie  die  Inlandbahn  Lome  —
Palime.

*#  *#
*

Bericht  November  1908.

Hinter  der  Haltestelle  Aguewe,  die  bei  Kilometer
  10,5  auf  43  m  Meereshöhe  angelegt  ist,
steigt  die  Bahn  zu  der  an  der  Bahnlinie  9  km
breiten  und  durchschnittlich  auf  19  bis  20  m
Meereshöhe  gelegenen  Schio-Niederung  ab.

Bei  Kilometer  17,5  wird  die  Bahn  den  Schiofluß,
  der  fast  das  ganze  Jahr  hindurch  Wasser
führt,  überschreiten.  Nachdem  im  Jahre  1907
die  300  m  unterhalb  der  Brückenbaustelle  gelegenen
  Kunstbauten  der  Atakrame-Straße,  nämlich
die  Schio-Drahtseilbrücke  von  23  m  Lichtweite,  ein
gewölbter  Durchlaß  von  3  m  Lichtweite  und  eine
hölzerne  Brücke  von  10  m  Lichtweite  zur  Bewältigung
  des  Schio-Hochwassers  nicht  ausgereicht
hatten,  wurden  für  die  Bahnbrücke  zwei  Offnungen
von  je  25  m  Lichtweite  vorgesehen;  außerdem
wird  zur  Überbrückung  eines  Hochwasserarmes  des
Schio  bei  Kilometer  18,85  eine  eiserne  Brücke
von  12  m  Lichtweite  dienen.  Die  zur  Ermittlung
der  Tragfähigkeit  des  Baugrundes  an  den  beiden

]  Die  Kilometer  zjählung  beginnt  beim  Bahnhofsempfangegebäude
  in  Lomc.

 

Brückenbaustellen  nötigen  Bodennntersuchungen
führt  die  Firma  Ring  &amp;amp;  Starcke  im  Auftrage
der  Bauleitung  aus.

Südlich  des  Schio  ist  der  Bahnkörper  bis
Kilometer  16,4  fertiggestelltt  doch  haben  die
häufigen  starken  Regen  des  Mouats  November
Nacharbeiten  auf  der  Strecke  Kilometer  13,5  bis
Kilometer  15,6  nötig  gemacht.

Der  Mangel  an  Schachtmeistern  ist  inzwischen
behoben  worden.  Während  die  Vorarbeiten  im
übrigen  bis  Kilometer  50  größtenteils  beendet
sind,  konnte  die  Festlegung  der  Bahnlinie  durch
den  bei  Hochwasser  überschwemmten  Teil  der
Schio-Niederung  Kilometer  17,4  bis  Kilometer  19,1
wegen  wiederholten  Hochwassers  erst  im  Laufe
des  Novembers  erfolgen.  Um  den  Fortgang  der
Bauarbeiten  nicht  aufzuhalten,  wurde  die  Herstellung
  des  Bahnkörpers  von  Kilometer  23,4  bis
Kilometer  34,5  in  Angriff  genommen.  Bis  Ende
November  waren  die  Strecken  Kilometer  27,3  bis
Kilometer  32,3  und  Kilometer  33,5  bis  Kilometer
  34,1  fertig  und  die  Strecken  Kilometer  17,6
bis  Kilometer  18,0,  Kilometer  23,4  bis  Kilometer
  24,2,  Kilometer  32,3  bis  Kilometer  32,4
und  Kilometer  34,1  bis  Kilometer  34,3  in  Arbeit;
Ende  November  waren  in  Tätigkeit  9  Schächte
mit  zusammen  1500  Arbeitern;  von  letzteren  sind
1250  vom  Gouvernement  gestellt.  Die  Versorgung
  der  Bahnarbeiter  mit  Lebensmitteln  und
Wasser  hat  bisher  keine  Schwierigkeit  bereitet.

Der  Arbeiterkommissar  und  der  Ende  Oktober
im  Schutzgebiet  eingetroffene  Bahnarzt  Dr.  Simon
haben  ihren  Wohnsitz  in  Tsewie  aufgeschlagen.

Bei  Kilometer  23  wurde  in  einem  die  Bahn
kreuzenden  Höhenzuge  Quarzkies  angetroffen,  der
sich  anscheinend  sowohl  für  Bettungsmaterial  als
zur  Herstellung  von  Beton  eignet;  nähere  Untersuchungen
  hierüber  sowie  über  die  Mächtigkeit
der  Kieslager  sind  im  Gange.  Als  Bettungsmaterial
  für  die  ersten  23  km  wird  Küstensan  d
verwendet  werden,  der  aus  einer  bei  Kilometer  2,0
der  Küstenbahn  anzulegenden  Grube  entnommen
werden  soll.

Als  Bahngelände  wird  ein  Streifen  von  jo
50  m  Breite  zu  beiden  Seiten  der  Bahnachso
nach  jeweiliger  Festlegung  der  Linie  durch  das
Bezirksamt  Lome-Land  erworben;  dieser  Streife  n#
wird  an  den  für  die  Anlage  von  Bahnhöfen  und
Halteplätzen  in  Aussicht  genommenen  Strecken
auf  mindestens  75  m  verbreitert.
        <pb n="177" />
        123  20

Nachweisung  der  dei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Oonat  Uovember  1908  fällig
gewordenen  Jollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  2,  S.  61.)

 

—  —  —  —  —  ——

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  G
ä  Monat  des  Rechnungsjahres  egen  den  gleichen
Namen  der  Zollämter  chnungsjah  #  Zeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1908  1907  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
M  -  Jl-  J-  Il  I  M.  ¼.
Lome  Zollamt  541,20  225,75  1  92  769,9583  041,35  244,00  83  285,359  11,60  –
Anecho  .  -  —  —  —  24  721,70  55,50  24  777,20  –  21777.20
Agbanake  133,95  7,  75  141.70  164,80  3,00  167,80  —  26,10
Tokpli.  149,15  0,50  149,951  138,70  3.75  143,45  —
Noepe  -  1376,70  706.00  2  082,  7  7550  398,25  1  973.,75  108,95  —
Ho  Zollhebestelle  419.10  564.25  983,35  887,.25  693,00  1  580,25  —  596,90
Kpandu  -  274,15  142,.75  416,90  325,70  130,00  455.70  —  38.80
Kete-Kratschi  -  254,65  7.00  261.65  232,00  4.75  236,.75  24,90  –
Tetetu.  -  28,00.  —  28,00  71,30  —  71.30  —  13.30
Agome-Palime  150,35.  —  150,35  —.  —  —  150,35i  —-Im
  ganzen.30  55  154045  11552  112  6055  0  242
·  —«15707,00
Deutsch-Südwestafrika.  Deutschland  zu  beziehen.  Dadurch,  daß  die

Hörderung  der  Wollschafzucht.

Nachdem  das  Protokoll  der  am  16.  Juli  vor.  Is.
im  Reichs-Kolonialamt  stattgehabten  Beratung
über  die  Förderung  der  Wollschafzucht  in
Deutsch-Südwestafrika  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
  in  Windhuk  vorgelegen  hat,  können
nunmehr  die  wichtigsten  Ergebnisse  jener  Konferenz
mitgeteilt  werden.

Auf  die  Frage,  welche  Rassen  für  den  Import
nach  Südwestafrika  zu  empfehlen  seien,  einigte
sich  die  Versammlung  zur  Annahme  nachstehender
Resolutionen:

1.  Nur  Merinorassen  kommen  für  Südwestafrika
  in  Frage.

2.  Tiere  von  mittlerer  Größe  mit  geschlossenem
Bließ  sind  entschieden  zu  bevorzugen,  gleichviel
ob  sie  Tuch--  oder  Kammwolle  liefern.

3.  Das  sogenannte  Crossbred  ist  von  der
Wollschafzucht  auszuschließen.

4.  Bei  Behandlung  der  einschlägigen  Fragen
ist  das  wirtschaftliche  Interesse  der  Kolonie  zunächst
  ohne  Rücksicht  auf  die  heimische  Industrie
in  den  Vordergrund  zu  stellen.

Ferner  einigte  man  sich  dahin,  daß  das  Zuchtvieh
  soweit  als  möglich  aus  Deutschland  eingeführt
  werden  soll,  im  übrigen  aber  grundsätzliche
  Bedenken  gegen  die  Einfuhr  aus  der  Kapkolonie
  und  aus  Australien  nicht  zu  erheben  seien,
wenn  auch  Australien  als  Bezugsland  nur  unter
besonderen  Vorfichtsmaßregeln  in  Betracht  kommen
dürfe.  Böcke  seien,  wenn  möglich,  nur  aus

 

Mutterschafe  vorläufig  aus  anderen  Gebieten  bezogen
  werden  müssen,  ergibt  sich  schon  von  selbst
eine  Verteilung  auf  verschiedene  Gebiete.

Bezüglich  der  Vorbereitung  der  aus  Deutschland
  zu  Überführenden  Tiere  für  die  Reise  ist
folgendes  zu  beachten:

1.  Nur  kurz  vor  der  Reise  belegte  Tiere  sind
zu  transportieren.  Transport  im  vorgeschrittenen
Stadium  der  Mutterschaft  ist  zu  vermeiden.

2.  Während  der  Überfahrt  sind  die  Tiere
möglichst  trocken  zu  halten,  weil  sie  sonst  nabelkrank
  werden.

3.  Wenn  die  Käufer  damit  einverstanden  sind,
soll  man  die  Tiere  vorher  scheren,  da  sie  dann
den  Transport  durch  die  heiße  Zone  besser  vertragen.


Bei  der
zuchten  ist

1.  von  Zeit  zu  Zeit  eine  Auffrischung  des
Blutes  durch  neue  Importe  von  Deutschland  aus
zu  bewirken,  um  einer  durch  das  Klima  bedingten
Entartung  vorzubeugen.

2.  Im  Interesse  der  Gleichmäßigkeit  der  Zucht
ist  es  wünschenswert,  in  der  Kolonie  Tierzuchtinspektoren
  anzustellen,  die  als  Autoritäten  für
die  Farmer  zu  gelten  hätten  und  möglichsten
Einfluß  auf  diese  gewinnen  müßten.  Hierbei  ist
nicht  an  die  sogenannten  Schäfereidirektoren  nach
heimischem  Vorbilde  gedacht,  weil  den  Tierzuchtinspektoren
  auch  die  Aufsicht  über  die  Rindviehzucht
  zufallen  müßte.

Unterhaltung  von  Stamm-
        <pb n="178" />
        W  124  2e0

3.  Besondere  Ansprüche  bezüglich  des  Weidefutters

  und  der  Ernährung  überhaupt  (z.  B.  des
Salzbedürfnisses)  sind  kaum  zu  berücksichtigen.
Für  die  Merinos  wird  jedenfalls  Salzzufuhr  nur
in  geringem  Maßstab  erforderlich  sein,  daher  wird
die  Merinozucht  an  vielen  Stellen  des  Schutzgebietes
  möglich  werden,  an  denen  das  Fettschwanzschaf
  wegen  Mangel  an  Salz  (Brack)  in
Pflanzen  oder  Pfannen  nicht  gehalten  werden  kann.

Als  Vorsichtsmaßregeln  bei  der  Unterhaltung
der  Tiere  bezüglich  der  Ausbildung  der
Wolle  werden  folgende  zur  Berücksichtigung
empfohlen:

1.  Eine  möglichst  gleichmäßige  Ernährung
während  des  ganzen  Jahres  ist  im  Interesse  einer
guten,  gleichmäßigen  Wollerzeugung  anzustreben.
Anderenfalls  wird,  wie  es  in  Australien  vorgekommen
  ist,  der  Stapel  leicht  brüchig.

2.  Bei  der  Bestockung  der  Farmen  ist  genügende
  Vorsicht  zu  beobachten,  damit  die  Tiere
zu  jeder  Zeit  reichlich  Nahrung  finden.

Als  besondere  Vorschriften,  betreffend  Wäsche
und  Schur,  sind  zu  beachten:

1.  Die  Schur  soll  unmittelbar  vor  Beginn
der  Regenperiode  stattfinden.

2.  Auf  regelmäßige  Einhaltung  der  Schurtermine
  ist  besonders  Wert  zu  legen.

3.  Die  Schur  hat  nur  einmal  im  Jahr  stattzufinden.


4.  Die  Versammlung  erklärte  sich  für  den
Export  von  ungewaschener  Wolle,  da  Handund
  Rückenwäsche  nicht  nötig  sei,  für  Maschinenwäsche
  es  aber  an  den  Vorrichtungen  im  Schutzgebiete
  fehle.

Von  Wichtigkeit  sind  endlich  die  nachstehenden
Resolutionen  bezüglich  der  Behandlung  der
Wolle  von  der  Schur  bis  zum  Versand:

1.  Es  ist  trocken  zu  scheren,  und  die  Wolle
ist  eine  Zeitlang  luftig  aufzubewahren  sowie  völlig
trocken  zu  verpacken.

2.  Bei  und  nach  der  Schur  hat  eine  Aussortierung
  der  Wolle  stattzufinden,  damit  in  den
einzelnen  Ballen  möglichst  nur  Wolle  von  gleichmäßiger
  Beschaffenheit  enthalten  ist.

3.  Die  Markierung  der  Schafe  mit  Teer  ist
zu  vermeiden,  da  dieser  Stoff  sich  später  nicht
mehr  aus  der  Wolle  entfernen  läßt  und  dadurch
wesentliche  Verluste  für  den  Produzenten  entstehen
  können.  Auch  sind  Klunkern  und  Brandspitzen
  vor  der  Verpackung  zu  entfernen.

M

 

Deutsch  ·  Neuguinea.

Die  Expedition  Sopper-Friedericl.  "  )

Von  Dr.  Friederici  ist  ein  weiterer  Bericht
aus  Herbertshöhe  (d.  d.  9.  November  1908)

eingelaufen.  Wir  entnehmen  daraus  die  nachstehenden
  Einzelheiten:

-In  einigen  Tagen  werde  ich  mit  der
„Langeoog"“  nach  Neuguinea  abfahren.  Ich

möchte  daher  noch  von  hier  aus  einen  kurzen
Bericht  erstatten.

Ich  hatte  die  kleine  Dampfpinasse  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  gechartert,  um  in  ihr  am
28.  Oktober  nach  der  Offenen  Bai  (Neu-Pommern)
zu  fahren.  Infolge  eines  Kesseldefekts  blieb  jedoch
nichts  weiter  übrig,  als  den  schlechten  Kutter
„Baltic“  zu  nehmen.  Um  nicht  zu  viel  Zeit  zu
verlieren,  schiffte  ich  mich  noch  an  demselben
Abend  an  Bord  des  „Baltic“  ein.  Die  Fahrt
war  höchst  unglücklich.  Zwar  gelang  es  mir  in
Massikonajinka  drei  ortskundige  Führer  zu  erlangen,
  aber  ich  war  vier  Nächte  und  dreieinhalb
Tage  auf  diesem  Boot  unterwegs,  ehe  ich  mein
Ziel,  Vatu  an  der  Offenen  Bai,  erreichte.  Durch
die  bevorstehende  Abfahrt  der  „Langeoog“  war
meine  Zeit  beschränkt;  meinen  Plan,  Neu-Pommern
zu  durchqueren,  um  auf  der  anderen  Seite
Herbertshöhe  wieder  zu  erreichen,  konnte  ich  nun
nur  noch  durchführen,  wenn  ich  im  Innern  einigermaßen
  glatte  Bahn  fand.  Es  stellte  sich  heraus,
daß  dies  leider  nicht  der  Fall  war.  Gleich  am
Morgen  nach  der  Landung  brach  ich  auf,  ging
durchs  Gebiet  der  Nakanai  in  das  der  Baining
und  erreichte  schließlich  das  Palisadendorf  des
Baining-Häuptlings  Kambule.  Hier  waren  alle
Verkehrswege  nach  Osten  zu  Ende.  Weder  in
Aussicht  gestellte  Bezahlungen  noch  Geschenke  der
verlockendsten  Art  vermochten  mir  einen  Pfad  in
die  gewünschte  Richtung  zu  öffnen.  Immer  hieß
die  Antwort  „boa!“,  „ist  nicht  vorhanden",  und
immer  wieder  „boa,  boa!“,  „gibt  es  nicht!“  Durch
persönliche  Rekognoszierung  überzeugte  ich  mich,
daß  die  Pfade  in  der  Richtung  nach  dem  Innern
allerdings  bald  hinter  dem  Dorf  Puluga  aufhörten.
  Das  Flußbett  des  Pale,  an  dem  das
Palisadendorf  liegt,  hätte  mich  auch  nicht  nach
Osten,  sondern  offenbar  nach  Südwesten  geführt.
Das  Innere  dieser  Gegend  von  Neu-Pommern
scheint  unbewohnt  zu  sein,  die  Bainings  dieser
Gegend  haben  keinerlei  Verkehr  nach  Osten  über
die  Berge;  ihr  geringer  Verkehr  geht  nur  zur
westlichen  Küste.

Ich  hatte  nur  die  Wahl,  mir  einen  Weg  zu
bahnen,  oder  zur  Küste  zurückzukehren.  Infolge

*)  Agl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  24.  S.  1237.
        <pb n="179" />
        GW  125  2e.C

meiner  begrenzten  Zeit  und  anderer  Umstände
war  ersteres  nicht  mehr  möglich.  Durch  die  unvorhergesehen
  lange  Bootfahrt  war  mehr  Proviant
verbraucht  worden,  als  ich  gerechnet  hatte;  unterwegs
  in  Massawa  gekaufter  Taro  erwies  sich  zur
Hälfte  als  unbrauchbar.  Die  Gouvernementsträger,
  Polizeisoldaten  ohne  Gewehr,  waren  anspruchsvoll
  und  minderwertig.  Ich  mußte  damit
rechnen,  mir  4  bis  5  Tage  lang  einen  Pfad  zu
eröffnen,  um  dann  am  Henury  Reid-Fluß  auf  eine
menschenleere  Küste  zu  treffen.  Alle  diese  Erwägungen
  bestimmten  mich,  auf  einem  anderen
Wege  zur  Küste  zurückzukehren.  Ich  besuchte  die
Nakanai-Plätze  Nessai  und  Tongan,  um  mich
dann  auf  dem  zur  Vorsicht  noch  zwei  Tage  an
der  Küste  festgehaltenen  „Baltic“  wieder  einzuschiffen.
  Wieder  hatte  ich  vier  Nächte  und
dreieinhalb  Tage  im  Regen  und  im  Sonnenschein
auf  dem  Deck  dieses  Segelbootes  zuzubringen,
ehe  ich  Herbertshöhe  erreichte.

Wenn  ich  somit  meinen  Hauptplan  nicht  habe
durchführen  können,  so  war  doch  diese  Expedition
geographisch  nicht  ohne  Wert  und  ethnologisch
hochinteressant.  Die  von  mir  durchstreifte  Gegend
ist  ausgenommen  worden;  auch  sonst  konnten
einige  kleine  Beiträge  zum  richtigen  Kartenbild
der  Gazelle-Halbinsel  geliefert  werden.

Die  drei  von  mir  besuchten  Nakanai-Dörfer
Vatu,  Nessai  und  Tongan  sind  die  einzigen,
die  in  dieser  ganzen  Gegend  noch  bestehen.  Die
Bainings  im  Hinterland  sind  so  wenig  von  der
europäischen  Kultur  berührt,  daß  sie  zum  maßlosen
  Erstaunen  meiner  Leute  nicht  einmal  das
„Kleingeld“  der  Kolonie,  Tabak,  kannten.  Als
ich  dem  Häuptling  einer  im  Walde  überraschten
Bande  zur  Begrüßung  und  Beruhigung  eine
Stange  Tabak  hinreichte,  wich  er  entsetzt  zurück,
als  reichte  ich  ihm  einen  vergifteten  Dolch.  Einige
blaue  Glasperlen  sind  die  einzigen  europäischen
Kulturgüter,  die  bisher  zu  diesen  Leuten  gelangt
  sind.

Als  das  Palisadendorf  Puluga  in  Sicht  kam,
trat  die  gleiche  Erscheinung  ein,  die  ich  auch
beim  Zusammentreffen  mit  der  eben  genannten
Baining-Bande  und  auch  früher  bei  anderen
Gelegenheiten  beobachten  konnte:  die  auf  dem
engen  Pfade  vor  mir  befindlichen  Führer  (Dolmetsscher
  und  Soldaten  zu  ihrer  Bewachung)
wichen  unter  einem  Vorwande  zurück  und  ließen
mich  an  der  Spitze.  Diesmal  hatte  ich  noch
meinen  braven  Ragetta-Mann  Don  —  den  einzigen
  Menschen,  der  neben  meinem  Diener  Gallas
von  Anfang  an  alles  mitgemacht  hat  —  mit  dem
Taubengewehr  vor  mir.  Aber  das  Tor  des
Palisadendorfes  war  so  niedrig  und  schmal,  daß
er  erst  seinen  Rucksack  ablegen  mußte,  um  passieren

zu  können.  Inzwischen  schlüpfte  ich  hinein.  Erst

 

als  ich  drin  war,  bemerkte  ich,  daß  eine  Art
Bastion  über  mir  dicht  mit  bewaffneten  Männern
besetzt  war.  Sie  führten  3  m  lange  Lanzen  und
Schleudern  und  hatten  oben  200  bis  300  Schleudersteine
  sowie  etwas  Proviant  und  Feuerholz  angesammelt.
  Ich  ließ  sie  freundlichst  ersuchen,
herunter  zu  kommen,  was  sie  auch  ohne  weiteres
taten.

Die  Bainings  waren  an  diesem  Tage  in  drei
Banden  geteilt:  die  eine  unter  dem  alten  Häuptling
  traf  ich,  wie  erwähnt,  im  Walde  und  brachte
sie  nun  zum  Teil  mit.  Eine  zweite  bewachte  das
Palisadendorf  mit  den  Weibern  und  Kindern.
Die  dritte  unter  dem  Häuptling  Kambule  selbst
kam  am  Nachmittag  von  einem  Streifzug  zurück.
Meine  Leute  bemerkten  ihren  Anmarsch  erst,  als
sie  schon  dicht  vor  dem  Tor  waren,  und  auch  die
anrückenden  Bainings  entdeckten  erst  jetzt,  daß
ihre  Festung  von  Fremden  besetzt  war.  Einen
Augenblick  herrschte  allgemeine  Aufregung.  Der
Ruf  „Kambule!  Kambule!“  erscholl,  die  innerhalb
um  ein  Feuer  hockenden  Bainings  sprangen  auf
ihre  Füße,  daß  es  nur  so  klatschte,  die  Bainings
außerhalb  rissen  aus,  verfolgt  von  einigen  meiner
Leute.  Nur  Kambule  selbst  und  einer  seiner
Leute  waren  nicht  geflohen.  Mit  einem  halb
ängstlichen,  halb  stolzen  Zug  im  Gesicht  und  mit
zwei  riesigen  Lanzen,  jede  zweimal  so  lang  als
er  selbst,  auf  der  Schulter,  zog  der  kleine  Mann
in  die  Festung  ein.  Ich  habe  91  Bainings  anthropologisch
  gemessen,  Kambule  ist  der  kleinste
von  allen;  er  ist  nur  1441,5  mm  hoch.  Er  sieht
aus  wie  ein  Kind.

Diese  Leute  sind  somatisch  und  ihrem  Kulturbesitz
  nach  zweifellos  Bainings  und  werden  auch
von  Nakanai  und  Kanakern  der  Gazelle-Halbinsel
so  genannt.  Ihre  Sprache  aber  unterscheidet  sich,
soweit  ich  wahrnehmen  konnte,  wesentlich  von
den  anderen  beiden  mir  bekannten  Baining-Dialekten.


Aus  Neu-Pommern  zu  forschen  müßte  ein
Vergnügen  sein;  der  Unterschied  zwischen  ihm
und  Neu-Mecklenburg  erscheint  dem  Ethnologen
wie  Tag  und  Nacht.  Dank  der  Tätigkeit  eines
fähigen  und  energischen  Mannes,  Boluminski,
marschiert  man  durch  ganz  Neu-Mecklenburg,  besonders
  im  nördlichen,  mit  größerer  Sicherheit,
schläft  dort  ohne  Wache  und  bei  offenen  Türen
mit  größerem  Vertrauen,  als  im  Berliner  Tiergarten.
  In  Neu--Pommern  aber  ist  anderthalb
Tagemärsche  von  Herbertshöhe  entfernt  alles  unbekannt,
  alles  Wildnis.  Dabei  halte  ich  es  gar
nicht  für  gefährlich,  in  Neu-Pommern  zu  forschen.
Man  muß  nur  ein  ganz  klein  wenig  militärisch
organisieren,  Eingeborene  und  Untergebene  ein
wenig  behandeln  können.

Die  Fahrt  durch  acht  Nächte  und  sieben  Tage
        <pb n="180" />
        G  126  20

auf  einem  kleinen  Segelboot,  zusammen  mit
25  Schwarzen,  unter  freiem  Himmel,  bei  Regen
und  bei  Sonnenschein,  war  wenig  erfreulich.
Aber  ich  bin  daran  gewöhnt  und  habe  mir  die
durch  das  enge  Zusammenwohnen  mit  den  Eingeborenen
  gebotene  gute  Gelegenheit  zum  Beobachten
  nicht  entgehen  lassen.

Einem  gleichzeitigen  Privatbrief  zufolge  wird
Dr.  Friederici  im  März  wieder  in  Deutschland
eintreffen.

Verschlagene  Insulaner.

lber  das  weitere  Schicksal  der  im  Anfang
vorigen  Jahres  nach  den  Philippinen  verschlagenen
  Ululsi-Insulaner  (ovgl.  „Deutsches
Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  1,  S.  31f.)  berichtet  der
Bezirksamtmann  in  Jap  folgendes:

Als  das  Kanu  mit  den  verbleibenden  acht
Insassen  Ngulu  verlassen  hatte,  um  nach  der
Heimatinsel  Ululsi  zurückzukehren,  stieß  es  auf
derartig  starken,  ungünstigen  Wind,  daß  ein  Aufkreuzen
  unmöglich  wurde.  Es  kehrte  deshalb  um
und  lief  vor  dem  Winde  wieder  bis  zu  den

 

Philippinen,  wo  es  nach  sechs  Tagen  auf  einem
angeblich  Gowondo  genannten  Platz  eintraf.
Nach  siebentägigem  Aufenthalt  segelten  die  Leute,
mit  Proviant  versehen,  bei  westlichem  Winde
wieder  ab  und  erreichten  nach  elf  Tagen  die
Palaugruppe.  Dort  warteten  sie  sieben  Tage  auf
günstigen  Wind  und  fuhren  dann  weiter;  sie
wurden  aber  wiederum  von  so  heftigem  Ostwind
getroffen,  daß  sie  nochmals,  nunmehr  also  zum
dritten  Male,  nach  den  Philippinen  segelten.
Schon  drei  Tage  später  sprang  Westwind  auf,
den  sie  zur  Rückreise  benutzten;  sieben  Tage  später
erreichten  sie  die  Palau-Inseln.  Dort  erfuhr  der
Stationsleiter  von  ihrer  Ankunft;  er  behielt  sie
bei  sich  und  sandte  sie  drei  Monate  später  mit
dem  Postdampfer  nach  Jap.  Am  9.  November
konnten  sie  endlich  mit  S.  M.  S.  „Condor“  ihrer
Heimat  zugeführt  werden.

Trotz  der  anstrengenden  Fahrten  und  der
Aufregungen  ist  keiner  der  Leute  krank  gewesen.
Ihr  Kanuführer  Bol  war  bereits  vor  Jahren
nach  den  Philippinen  verschlagen;  er  gilt  als  ein
besonders  geschickter  und  in  der  Sternenkunde
erfahrener  Seemann.

 

Somoa.

„Nachweisung  der  beim  Sollamt  Kpia  im  II.  Vertel  1908  fällig  gewordenen  Jollbeträge.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  23,  S.  1154.)

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  im  Gegen  den  gleichen
obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor-19083
  10007  iahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammeninfuhr  Ausfuhr  1  Zusammen  mehr  weniger
%  %  #  ##  %  #  E  1½%
88  000,18  —  88  000,18  94  934,44  —  94  934,44  —  6934,26

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Baumwollernte  in  Mittelasien.

Gegenwärtig  kann  es  als  bestimmt  angesehen
werden,  daß  Regen  und  Fröste  ungünstig  auf  die
Erträge  der  Baumwollernte  in  Rußland  eingewirkt
  haben.  Zur  Baumwollernte  schritt  man
im  Ferghana-Gebiet  am  10.  bis  15.  September.
Das  Wetter  war  anfangs  günstig  für  die  Ernte,
später  jedoch,  zu  Ende  September  und  Anfang
Oktober,  begannen  die  ersten  Fröste,  während  in
einzelnen  Gegenden  Regen  niederging,  worunter
die  Fasern  gelitten  haben.  Der  erste  Herbstregen

 

ging  in  Ferghang  am  14./27.  September  nieder,
sodann  am  16.,  26.,  29.  September  und  5.  und
7.  Oktober.  Auf  diese  Weise  konnte  die  Ernte
der  erstklassigen  Faser  noch  nicht  gänzlich  festgestellt
  werden,  zumal  die  QOnalität  der  Faser
durch  Regen  gelitten  hatte.  Der  erste  Frost  trat
am  28.  September,  der  zweite  am  1.  Oktober  ein.

Wie  stark  der  ungünstige  Einfluß  der  frühen
Fröste  und  Regenfälle  auf  die  Ernte  gewesen  ist,
kann  man  daraus  ersehen,  daß  dem  Ertrage  nach
pro  Dessätine  in  diesem  Jahre  die  Baumwollernte
        <pb n="181" />
        127  20

z.  B.  im  Kreise  Andishan  sogar  dem  von  einer
Mißernte  betroffenen  vorigen  Jahre  nachsteht.
So  erzielte  man  im  vorigen  Jahre  an  roher
Baumwolle  aller  Sorten  von  der  Dessätine  85  bis
95  Pud,  erwartet  dagegen  in  diesem  Jahre  nur
80  bis  90  Pud  zu  ernten,  während  man  in
guten  Durchschnittsjahren  150  Pud  erzielt.  Die
Verminderung  der  Faserernte  wird  in  diesem
Jahr  auch  noch  durch  den  Umstand  veranlaßt,
daß  der  Faserertrag  in  diesem  Jahre  bedeutend
niedriger  als  gewöhnlich  ausfällt.  Als  guten
Durchschnittsertrag  reiner  Faser  rechnet  man  1  Pud
von  3  Pud  7  Pfund  roher  Baumwolle,  während
man  in  diesem  Jahr  1  Pud  reiner  Faser  aus
3  Pud  15  Pfund  erzielt.

Die  Verminderung  der  Ernte  1908  im  Vergleich
  zu  den  beiden  vorhergehenden  Jahren  wird
nach  den  Angaben  des  Korrespondenten  der  Torg.
Prom.  Gazeta  in  den  einzelnen  Kreisen  des
Ferghana-Gebiets  betragen:

Ernte  1908  geringer  gegen

Kreise  1907  1906

in  Prozenten

Andissan  10  15
Kokand  10  30
Margelan  .  .  20  20
Namangan.  25  —
Osch.  40  39

Die  durchschnittliche  Verminderung  der  Ernte
im  Vergleiche  zum  Jahre  1907  beläuft  sich  auf
etwa  21  v.  H.  und  gegen  1906:  26  v.  H.  Im
Vergleiche  zu  1906  war  die  Verminderung  wahr—
scheinlich  noch  größer,  es  fehlen  aber  die  Ziffern
für  den  Kreis  Namangan.  Die  auf  Grund  der
Eisenbahntransporte  in  früheren  Jahren  berech—
neten  Ernten  einerseits  und  die  oben  angeführte
prozentuale  Berechnung  anderseits  gestatten  es,
die  diesjährige  Baumwollernte  im  Ferghana-Gebiet
  auf  etwa  5  458  606  Pud  anzunehmen.

Schätzt  man  auf  derselben  Grundlage  die
Baumwollernte  in  den  übrigen  mittelasiatischen
Gebieten,  so  erhält  man  nachstehende  Ziffern:

Ferghana-Gebiet  5  458  606  Pud

 

Buchara  und  Chiwa  809  402.
Samarkand  42  762
Syr-Darja-Gebiet  408  660
Transkaspien  768  714=Im
  ganzen.  7  888  144  Pud.

Die  Baumwollernte  ganz  Mittelasiens  kann
man  also  auf  rund  7,9  Millionen  Pud  schätzen.
Diese  Schätzung  kommt  ziemlich  den  Angaben  des
Börsen-Komitees  von  Kokand  nahe,  wonach  in
der  Zeit  von  Oktober  bis  Mai  1908/09  auf  der
Taschkent-Eisenbahn  an  mittelafiatischer  Baum- 



wolle  4  450.000  Pud  und  über  Krasnowodsfk
3  400  000,  im  ganzen  also  7  850  000  Pud  zum
Transport  gelangen  sollen.

(Nach  Torz.  Prom.  (lazeta  vom  27.  Dezgember  1908.)

 

Die  indische  Baumwollernte  1908.09.)

Das  britische  Memorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1908/09,  welches
am  17.  Dezember  1908  veröffentlicht  ist,  baut
sich  auf  den  aus  den  einzelnen  Provinzen  bis
zum  30.  November  1907  eingegangenen  Berichten
und  gibt,  soweit  es  möglich  ist,  Vergleiche  mit
der  Ernte  in  dem  voraufgegangenen  Jahre.

Die  Witterung  war  nur  relativ  günstig.  In
einigen  wichtigen  Gebieten  richtete  der  frühzeitige
Monsoonregen  schweren  Schaden  an,  andere  Gebiete
  wieder  litten  später  an  Regenmangel.

Die  Gesamtfläche  der  Baumwollernte  Britisch--Indiens
  für  das  Jahr  1908/09  wird  zu  185900000
Acres  angegeben  gegen  20  747  000  Acres  im
Vorjahre.  Hieraus  ergibt  sich  eine  Abnahme  um
10,4  v.  H.  Der  Gesamtertrag  wird  auf  3  623  000
Ballen  geschätzt,  so  daß  sich  eine  Zunahme  um
19,8  v.  H.  gegenüber  dem  Vorjahre  ergibt.

Die  britischen  Gebietsteile,  welche  für  gewöhnlich
  mit  65,0  v.  H.  an  der  gesamten  Anbaufläche
beteiligt  sind,  melden  eine  Anbaufläche  von
11  616000  Acres  und  einen  Ertrag  von  2271.000
Ballen  gegen  13  054  000  Acres  und  1  946  200
Ballen  im  Vorjahre.

In  den  Eingeborenenstaaten  ist  die  Anbaufläche
  von  7  693  000  Acres  im  Jahre  1907/08
auf  6  974  000  Acres  und  der  Ertrag  von
1  352  000  Ballen  auf  1  078  800  Ballen  zurückgegangen.


Im  einzelnen  ergeben  sich  nach  dem  Dezemberschätzungsbericht
  für  die  einzelnen  Gebietsteile
Britisch-Indiens  im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre
folgende  Anbauflächen  und  Erträge:

1908/09  1907/08
Provingen  u.  Staaten  1000  1000  1000  1000
Acres  Ballen  Acres  Ballen
Bombay,  einschl.  der
Eingeborenenstaaten  50644  1091  6497  933
zgentralprovingen  und
Berar  4176  767  4432  5905
Madras,  ohne  Eingeborenenstaaten
  1  287  129  1505  151
Punjab,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten.
  1503  320  1  475  359
Vereinigte  Provinzen,
einschl.  der  Eingcborenenstaaten
  1  371  121  1461  268
Sind,  einschl.  der  Ein—
geborenenstaaten.  272  127  258  135
Burma-  .  190  390  195  29

"*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  23,  S.  1178  f.
        <pb n="182" />
        Provinzen  u.  Staaten

Bengalen  ohne  Eingeborenenstaaten").

Ostbengalen  u.  Assam
Nordwestliche  Grengprovinz.
  .

Ajmer-Merwara

HOyderabad

zentralindien  ohne
Gwalior  und  einige
andere

Baroda

Rajputana

Mysore

1908/09
1000  1000
Acres  Ballen

6##  14
80  18
47  11
10  9

29006  3250

576  81
623  171
108  89

63  4

G  128  20

1907,08
1000  1000
Acres  Ballen
70  11
79  21
18  9
11  10

3  100  293

537  25
606  107
138  91

84  6

 

Zusammen.

18  590  3  623

20  747  3  025

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende
Angaben  über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

Bombay  (28  v.  H.).

Die  gesamte  in  den

britischen  Gebietsteilen  mit  früher  und  später
Baumwolle  bepflanzte  Fläche  wird  zu  2  796  000
Acres  angegeben,  das  sind  25  v.  H.  weniger  als
im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten  (ohne
Baroda)  weisen  eine  Fläche  von  2  268  000  Acres
auf;  sie  haben  den  Anbau  also  um  17,6  v.  H.
eingeschränkt.  In  Gujerat  litt  die  Frühsaat  zuerst
unter  zu  ausgiebigem  Regen,  so  daß  stellenweise

Neusaaten  erforderlich  wurden.

Die  alte  Saat

kam  im  Süden  gut  vorwärts,  litt  indessen  im

Norden  etwas  unter  der  Trockenheit.

Die  Saat

steht  in  Blüte  und  verspricht  einen  ziemlich  guten
Ertrag.  In  Kandesh  litt  die  Saat  durch  die
heftigen  Augustregen,  deren  vollständiges  Aufhören
dann  wieder  namentlich  im  Westen  Schaden  anrichtete.
  Im  übrigen  Deccan  fehlten  die  Frühregen
  und  die  heftigen  Septemberregen  kamen  zu
spät,  so  daß  nur  ein  geringes  Ergebnis  zu  erwarten
  steht.  In  Karnatak  wurde  später  als
sonst  gesäet  und  die  Pflanzen  sind  infolgedessen
noch  niedrig.  Für  die  britischen  Gebietsteile  wird
der  Ertrag  auf  466  000  Ballen  geschätzt;  er  ist
also  gegenüber  dem  Vorjahre  um  12  v.  H.  größer
ausgefallen.  In  den  Eingeborenenstaaten  wird
er  zu  625  000  Ballen  angegeben,  gegen  517  000

Ballen  im  Vorjahre.

Zentralprovinzen  und  Berar  (22,5  v.  H.).
Die  gesamte  Baumwollfläche  von  4  176  000  Aeres
verteilt  sich  mit  1  160  000  Aeres  gegen  1  264  000
Acres  im  Vorjahr  auf  die  Zentralprovinzen  und
mit  3  016  000  Acres  gegen  3  168  000  Aeres  auf
Berar,  sie  ist  fast  6  v.  H.  kleiner  als  im  Vorjahre.

*)  Für  die  Eingeborenenstaaten  wird  der  Ertrag
auf  700  Ballen  angegeben.

 

Die  Saatzeit  fiel  spät,  war  aber  sonst  günstig.
Der  Regenfall  im  Juli  und  August  war  so  andauernd,
  daß  sich  das  Unkrautjäten  auf  den
Feldern  verzögerte.  Ende  September  hörten  die
Regen  auf,  stellenweise  erholten  sich  die  Pflanzen,
litten  aber  dann  an  der  nötigen  Feuchtigkeit.
Im  allgemeinen  ist  die  Saison  keine  günstige  gewesen,
  immerhin  erheblich  besser  als  die  vorjährige.
Der  Gesamtertrag  ist  um  29  v.  H.  besser  ausgefallen
  als  im  Vorjahre;  er  verteilte  sich  mit
226  000  Ballen  gegen  224  000  Ballen  im  Vorjahre
  auf  die  Zentralprovinzen  und  mit  541.000
Ballen  gegen  595  000  Ballen  im  Vorjahre  auf
Berar.

Madras  (8.4  v.  H.).  Die  gesamte  Baumwollfläche
  in  den  Raiyatwaridörfern  ist  nach  den
Schätzungen  bis  Ende  November  mit  1  168  800
Acres  hinter  der  vorjährigen  um  etwa  14  v.  H.
zurückgeblieben.  In  den  Nicht-Raiyatwaridörfern
wird  die  Fläche  auf  118  000  Aeres,  d.  i.  13  v.  H.
weniger  als  im  Vorjahre,  geschätzt.  Der  Rückgang
  wird  dem  Regenmangel  zugeschrieben.  Die
Pflanzen  stehen  im  allgemeinen  gut,  wenn  auch
mehr  Regen  gewünscht  wird.  Der  Ertrag  wird
zur  Zeit  auf  116  000  Ballen  in  den  Raiyatwaridörfern
  und  auf  13  000  Ballen  in  den  Nicht-Raiyatwaridörfern
  geschätzt  gegen  135  000  und
16  000  Ballen  im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten
  melden  ein  Areal  von  21  700  Aeres.

Punjab  (8  v.  H.).  Die  in  den  britischen
Distrikten  im  Punjab  mit  Baumwolle  bepflanzte
Fläche  beträgt  1  390  000  Acres,  sie  ist  um  5,4  v.  H.
größer  als  im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten
melden  ein  Gesamtareal  von  113  000  Acres  gegen
156  500  Aeres  im  letzten  Jahre.  Die  Monsoonregen
  waren  übermäßig  heftig  und  richteten
stellenweise  Schaden  an  und  in  einigen  Distrikten
machten  die  Platzregen  das  Ausjäten  unmöglich.
Der  Ertrag  wird  in  den  britischen  Distrikten  auf
292  000  Ballen  und  in  den  Eingeborenenstaaten
auf  28  000  Ballen  geschätzt  gegen  322  000  und
37  000  Ballen  im  Vorjahre,  er  ist  um  11  v.  H
gesunken.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (6,  2  v.  H.)
belief  sich  die  Anbaufläche  auf  1  356  000  Acres
gegen  1  413  000  Acres  im  Vorjahre.  Die  Abnahme
  betrug  also  6  v.  H.  Der  heftige  und  andauernde
  Augustregen  schadete  den  Saaten  in  den
westlichen  und  südlichen  Distrikten,  ebenso  richtete
aber  auch  das  frühzeitige  Aufhören  desselbe  n
Schaden  an.  Im  allgemeinen  ist  indessen  die
Saison  als  günstig  zu  bezeichnen.  Der  Gesamtertrag
  wird  auf  418  000  Ballen  geschätzt  gege  n
266  000  Ballen  im  Vorjahre,  woraus  sich  eie
Zunahme  von  57  v.  H.  ergibt.  —  In  dem  Eintgeborenenstaat
  Rampur  wird  die  Anbaufläche  alif
        <pb n="183" />
        W  129  20

15  000  Acres  und  der  Ertrag  auf  3000  Ballen
geschätzt  im  Vergleich  mit  18  000  Acres  und
2000  Ballen  im  Vorjahre.

Sind  (1,1  v.  H.).  Die  mit  Baumwolle  bepflanzte
  Fläche  wird  auf  272  000  Acres  geschätzt
gegen  258  000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Stand
der  Ernte  ist  ziemlich  gut,  abgesehen  von  einzelnen
Plätzen,  die  Insektenschaden  melden.  Der  Ertrag
wird  auf  127  000  Ballen  geschätzt  gegen  135  000
Ballen  im  Vorjahre,  er  ist  also  um  6  v.  H.  geringer
  ausgefallen.  Eine  Fläche  von  5600  Acres
ist  mit  ägyptischer  Baumwolle  bestellt  worden;
man  verspricht  sich  hiervon  einen  Ertrag  von  über
1000  Ballen.

In  Burma  (0,9  v.  H.)  hat  die  Anbaufläche
um  2,6  v.  H.  abgenommen.  Die  Aussichten  Ende
Oktober  waren  gute.  Der  heftige  Regenfall  in
der  ersten  Novemberhälfte  verursachte  indessen
einigen  Schaden.  Man  schätzt  den  Ertrag  auf
39  000  Ballen  gegen  29  000  Ballen  im  Vorjahre.

Aus  Bengalen  (0,4  v.  H.)  wird  die  Anbaufläche
  zu  64  000  Acres  gemeldet  gegen  70  000
Acres  im  Vorjahre;  die  Aussaat  der  späten  Sorte
dauerte  indes  in  Teilen  von  Orissa  noch  an.
Die  Aussichten  der  Ernte  werden,  abgesehen  von
einzelnen  Teilen  Bihars,  wo  dieselbe  unter  Regenmangel
  litt,  im  allgemeinen  als  ziemlich  gut  bezeichnet.
  Der  Gesamtertrag  wird  auf  14  000
Ballen  wie  im  Vorjahre  geschätzt.  Für  die  Eingeborenenstaaten,
  aus  denen  keine  statistischen
Angaben  vorliegen,  schätzt  man  den  Ertrag  auf
700  Ballen.

In  Ostbengalen  und  Assam  (0,3  v.  H.)
wird  die  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche  auf
80  000  Acres  geschätzt  gegen  79  000  Acres  im
Vorjahre.  Der  Ertrag  wird  auf  18  000  Ballen
angegeben  gegen  24  000  Ballen  im  Vorjahre.

In  der  nordwestlichen  Grenzprovinz
(0,  2  v.  H.)  find  47  000  Acres  gegen  48  000  Acres
im  Vorjahre  mit  Baumwolle  bestellt.  Der  Ertrag
  wird  auf  11  000  Ballen  gegen  9000  Ballen
geschätzt.

Aijmer-Merwara  (0,2  v.  H.)  meldet  40  000
Acres  und  9000  Ballen  gegen  41  000  Acres
und  10  000  Ballen  im  Vorjahre.

In  Hyderabad  (13,9  v.  H.)  hat  die  Anbausfläche
  um  6,2  v.  H.  abgenommen.  Die  Witterung
war,  abgesehen  von  einzelnen  Teilen,  wo  heftige
Regenfälle  Schaden  anrichteten,  günstig,  und  im
allgemeinen  verspricht  man  sich  einen  ziemlich
guten  Ertrag.  Insgesamt  wird  der  Ertrag  auf
518  000  Ballen  angegeben.  Diese  Schätzung
dürfte  sich  indessen  nach  Angaben  aus  Kreisen
der  Regierung  auf  350  000  Ballen  gegen  293  000
Ballen  im  Vorjahre  ermäßigen.

 

Baroda  (3,1  v.  H.).  Anbaufläche:  623  000
Acres  gegen  606  000  Acres  im  Vorjahre;  Ertrag:
171  000  Ballen  gegen  107  000  Ballen.

Für  Zentralindien  (4,4  v.  H.)  liegen  Berichte
  für  Gwalior  und  einige  andere  Staaten
noch  nicht  vor.  Das  im  übrigen  gemeldete  Areal
beträgt  576  000  Acres  gegen  537  000  Acres  im
Vorjahre,  der  Ertrag  81  000  Ballen  gegen
25  000  Ballen.

In  Rajputana  (2,1  v.  H.)  hat  sich  die
Baumwollfläche  im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre
um  7  v.  H.  verringert;  der  Ertrag  wird  auf
89  000  Ballen  gegen  91  000  Ballen  im  Vorjahre
geschätzt.

Mysore  (0,4  v.  H.)  hat  63  000  Acres  gegen
84  000  Acres  im  Vorjahre  mit  Baumwolle  bestellt.
  Der  Ertrag  wird  auf  4000  Ballen  gegen
6000  Ballen  im  Vorjahre  geschältzt.

Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von  Hmerika
im  Jahre  1908  nach  der  Dezemberschätzung.

Die  Zensusabteilung  des  Bundesamts  für
Handel  und  Arbeit  in  Washington  hat  am  8.  Dezember
  1908  den  sechsten  Bericht  über  die  Menge
der  durch  die  Entkörnungsanstalten  gegangenen
Baumwolle  von  der  Ernte  1908  herausgegeben.
Danach  sind  bis  zum  1.  Dezember  11  010  864
Ballen  (zwei  zylindrische  gleich  einem  würfelförmigen
  gerechnet)  entkörnt  worden.  Diese  Menge
übertrifft  um  ungefähr  eine  Million  Ballen  das
Ergebnis  der  Tätigkeit  der  Entkörnungsanstalten
bis  zum  gleichen  Datum  im  Jahre  1906,  das
eine  Ernte  von  nahezu  13  Millionen  Ballen  brachte.

Zu  der  Gesamtmenge  der  entkörnten  Baumwolle
  lieferten

Texas  .rund  3200  000  Ballen
Georgia.  .  -1737000  —
Mississippi  =  1297  000  -
Alabama  =  1  171  000  -

In  dem  kürzlich  erschienenen  Jahresberichte
des  Generalverbandes  der  Entkörner  (National
Ginners'  Asscciation)  war  die  Menge  der  bis
zum  1.  Dezember  entkörnten  Baumwolle  mit
11  064  000  Ballen  angegeben  worden,  also  mit
ungefähr  50  000  Ballen  mehr  als  von  der  Zensusabteilung.
  Der  amtliche  Bericht  hat  den  Baumwollmarkt
  in  New  Orleans  sowohl  wie  in  New
Vork  gedrückt  und  die  nach  unten  gerichtete  Tendenz
  verstärkt.  Der  Lokopreis  für  middling  war
in  New  Orleaus  am  8.  Dezember  wieder  bis
auf  8¾  Cents  für  das  Pfund  herabgegangen,
die  Terminpreise  für  Januar  und  März  standen
        <pb n="184" />
        W  130  20

in  New  Orleans  auf  8,67  und  8,72,  in  New

York  auf  8,71  und  8,72  Cents.

Die  statistische  Abteilung  des  Bundesamts  für
Ackerbau  gab  am  9.  Dezember  1908  ihre  Dezemberschätzung
  des  Ausfalls  der  Baumwollernte  1908
heraus.  Sie  schätzt  den  Ertrag  mit  Ausschluß
von  linters  auf  6  182  970  000  Pfund  oder
12  920  000  Ballen  zu  500  Pfund  Rohgewicht
(—  478  Pfund  Reingewicht).  An  diesem  Gesamterträgnis
  nehmen  angeblich  teil:

Staat  mit  1000  Ballen

Teras  3917
Georgia  1844
Mississippi  1560
Alabama  1273
South  Carolina  1118
Arkansas  1009
Oklahoma  640
North  Carolina  619
Louisiana  472
Tennessee,  Florida,  Missouri  und

Virginia  zusammen  mit.  468

Der  Baumwollhandel  hat  diese  Veröffentlichung
als  eine  Ermunterung  zur  Heraufsetzung  der  Preise
betrachtet.  Auf  dem  Terminmarkte  in  New  Vork
sind  die  Preise  für  Januar  und  März  um  etwa
15  und  17  Punkte  gestiegen.  Der  Terminmarkt
in  New  Orleans  hat  sich  dieser  Bewegung  angeschlossen;
  das  Effektivgeschäft  war  dort  gering;
die  Notiz  für  miädling  wurde  um  1/16  Cents
auf  813/16  Cents  für  1  Pfund  heraufgesetzt.

Der  Handel  hat  sich  also  nicht  darauf  eingelassen,
  die  Schätzung  des  Ackerbauamts  unter
die  kritische  Lupe  zu  nehmen.  Hierzu  bietet  der
Vergleich  dieser  Schätzung  mit  den  Zahlen  des
Zensusberichts  über  die  Betriebstätigkeit  der  Entkörnungsanstalten
  hinlänglichen  Anlaß.  Berechnet
man  nämlich  nach  dem  bisher  festgestellten  Durchschnittsgewichte
  der  in  den  einzelnen  Staaten  von
den  Entkörnungsanstalten  gelieferten  Ballen  und
ihrer  Anzahl  die  Menge  der  bis  zum  1.  Dezember
bereits  entkörnten  Baumwolle  und  vergleicht  die
so  gewonnenen  Zahlen  mit  den  entsprechenden
Zahlen  des  Ernteertrags,  wie  er  von  dem  Ackerbauamt
  geschätzt  wird,  so  müßte  man  annehmen,
daß  den  Entkörnungsanstalten  in  den  Monaten
Dezember  und  Januar  kaum  noch  etwas  zu  tun
bleiben  würde.  Der  nächste  Bericht  der  Zensusabteilung
  über  die  Betriebsergebnisse  der  Entkörnungsanstalten
  sollte  Ende  Dezember  ausgegeben
  werden.  Das  Verhältnis  der  amtlichen
Schätzung  der-einen  Behörde  zu  den  Feststellungen
der  anderen  wird  sich  danach  noch  klarer  darstellen.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  New  Orleans.)

 

Aussichten  der  Indigoernte  Britisch-Indiens  1908/09.

Das  Endmemorandum  über  die  gesamte
Indigoernte  Britisch-Judiens  für  die  Saison
1908/09  ist  unter  dem  24.  Dezember  v.  J.  erschienen.
  Die  darin  behandelten  Provinzen  enthalten
  98  v.  H.  der  gesamten  in  Britisch-Indien
mit  Indigo  bestellten  Fläche,  wie  sie  auf  Grund
von  Durchschnittsberechnungen  aus  den  fünf  mit
dem  Jahre  1906/07  abschließenden  Jahren  berechnet
  ist.  Innerhalb  dieser  Periode  belief  sich
die  durchschnittliche  unter  Indigokultur  stehende
Fläche  auf  547  100  Acres;  im  Jahre  1907/08
sank  sie  auf  393  900  Acres,  und  für  das  Jahr
1908/09  wird  sie  auf  268  200  Aeres  geschätzt,
sie  hat  also  gegen  das  Vorjahr  wiederum  abgenommen.


Der  Gesamtertrag  wird  auf  37  100  ewts
geschätzt,  das  sind  29,1  v.  H.  weniger  als  im
Vorjahre.

In  Bengalen,  Madras  und  Punjab  wurde
die  Aussaat  durch  den  Regenmangel  verzögert.
In  Bihar  wird  ein  günstiger  Ertrag  erwartet.
In  den  Vereinigten  Provinzen  war  die  Saison
in  der  Hauptsache  eine  günstige.

Die  Schätzung  lautet  für  die  einzelnen  Provinzen
  wie  folgt:

1908.00  1907/08  1908  09  1907  08

 

Provinzen  Flächen  in  Acres  Ertrag  in  ewts
Beugalen  135  300  140  800  17600  17  700
Madras  (Raiyatwaridörfert)..

  67  700  141900  10  300  20  000
Vereinigte  Provinzen

  30  600  47300  3800  5600
Punjib  34  600  57900  5400  9  000

Zusammen  268  200  393  900  37  100  52300

In  Bengalen  (36,7  v.  H.)  hat  das  mit
Indigo  bestellte  Areal  gegen  das  Vorjahr  um
7,8  v.  H.  abgenommen,  und  zwar  wegen  Regenmangels,
  der  die  Bodenvorbereitung  hinderte.
Günstige  Aussichten  bieten  jedoch  insbesondere
die  nördlichen  Distrikte.

In  Madras  (32,8  v.  H.)  hat  die  in  den
Raiyatwaridörfern  bebaute  Indigofläche  gegen  das
Vorjahr  um  52  v.  H.  abgenommen.  Mangel  an
rechtzeitigem  Regen  und  der  ausgedehntere  Anbau
von  Erdnüssen  haben  diesen  Ausfall  verursacht.
Der  Stand  der  Felder  wird  als  ziemlich  gut
gemeldet.  Die  Nicht  =  Raiyatwaridörfer  haben
2020  Acres  bebaut  und  erwarten  einen  Ertrag
von  300  ewts.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (18,7  v.  H.)
hat  sich  die  Indigofläche  wegen  der  Trockenheit
zu  Beginn  der  Saison  um  35  v.  H.  verringert.
Die  Vorräte  für  den  Kalkuttaer  Markt  dürften
sich  verringern,  da  ein  Teil  des  Indigos  für  den
lokalen  Bedarf  gebraucht  oder  nach  anderen  Pro-
        <pb n="185" />
        vinzen  exportiert  wird.  In  den  östlichen  Distrikten
litten  die  Pflanzen  unter  Trockenheit,  in  Doab
war  die  Ernte  gut.

Im  Punjab  (10,7  v.  H.)  hat  die  Indigofläche
  wegen  Wassermangels  in  den  Bewässerungskanälen
  um  40  v.  H.  abgenommen.

TLabahkultur  und  handel  Bengalens.

Die  Tabakernte  Bengalens  ist  sehr  bedeutend;
das  gewonnene  Produkt  wird  größtenteils  im
Lande  selbst  verbraucht,  und  nur  die  billigen,
ganz  geringen  Qualitäten  gelangen  zur  Ausfuhr.

Die  Tabakkultur  wird  in  primitiver  Weise
betrieben,  so  daß  die  gewonnene  Qualität  für  den
europäischen  Bedarf  wenig  geeignet  ist.  Versuche,
welche  im  Laufe  der  Jahre  stattgefunden,  um
den  Tabakbau  zu  heben,  haben  keine  wesentlichen
Resultate  erzielt.

Als  hauptsächliche  Distrikte  kommen  in  Betracht
  Rungpore,  Dinajpur  und  fast  ganz  Behar.

Im  Innenhandel  find  folgende  Qualitäten
bekannt:  Rungpore,  Poolah  und  Bispath,  die
letztere  —  niedrige  —  Qualität  bildet  den  Hauptbestand
  der  Ernte.  Es  scheint,  daß  sämtliche
Sorten  aus  einer  Pflanze  gewonnen  werden,  die
je  nach  Größe  und  Qualität  des  Blattes  in  die
obenbezeichneten  Sorten  eingeteilt  werden.  Im
Dinajpore-Distrikt  wird  noch  eine  weitere  Sorte
„Bowreah  Bispath“  gepflanzt,  welche  sich  durch
gute  Farbe  und  großes  Blatt  vor  den  gewöhnlichen
  Bispath-Sorten  auszeichnet.

Ein  anderer  Distrikt  von  Behar,  Motihari,
liefert  ein  besonders  aromatisches  und  großes  Blatt,
der  Tabak  führt  den  Namen  „Motihari“;  ähnliche
Qualitäten  werden  im  Jalpaiguri-Distrikt  gewonnen.


Die  Lagerbestände  in  Kalkutta  mögen  etwa
100  Tons  betragen,  sie  dienen  lediglich  dem
lokalen  Konsum  und  dem  Kleinhandel  in  der
Umgebung  der  Stadt.  Diese  Lagerbestände  sind
stetig,  mögen  aber  zur  Zeit  der  Erntegewinnung
zeitweilig  anschwellen.

Der  größte  Teil  der  Ernte  gelangt  während
der  Monate  Februar  bis  April  an  den  Markt.

Die  letzte  Ernte  gab  ein  schlechtes  Ergebnis
infolge  von  Hagelschaden  im  November  1907
und  infolge  ungünstiger  Witterungsverhältnisse,
von  denen  namentlich  Rungpore,  Dinajpore  und
Behar  betroffen  wurden.

Der  gewonnene  Tabak  eignet  sich  hauptsächlich
als  Rauchtabak  für  Pfeifen  der  Eingeborenen,

 

131  20

aus  den  besseren  Sorten  rollen  sich  die  Eingeborenen
  primitive  Zigarren  und  Zigaretten.

Der  ganze  inländische  Rohtabakhandel  spielt
sich  in  primitiver  Weise  unter  den  Eingeborenen
ab,  Europäer  nehmen  daran  keinen  Teil.

Vor  zwei  Jahren  errichtete  die  „British
American  Tobacco  Co.“  in  Monghyr  eine  größere
Fabrik  mit  dem  Namen  „Peninsular  Tobacco
Company“,  welche  300  bis  400  Arbeiter  beschäftigt
  und  hauptsächlich  billige  Zigaretten
herstellt.

Außerdem  existiert  eine  unbedentende  Zigarettenfabrik,
  „The  East  India  Cigarette  Company“,  in
Belliaghata  bei  Kalkutta  unter  europäischer  Leitung,
sowie  eine  andere  in  Narcoldanga,  welche  den
Namen  „Globe  Factory“  führt.

Sämtliche  Fabriken  stellen  Fabrikate  für  den
inländischen  Konsum  her.  Die  Arbeitslöhne  betragen
  4  bis  8  annas  pro  Tag  =  35  bis  70  Pf.
Die  Preise  von  Rohtabak  stehen  gegenwärtig  sehr
hoch  und  betragen  pro  maund  von  82  lbs  für:
Bispath  etwa  5/—  R3z.,  Poolah  etwa  11/—  Be.,
Rungpore  etwa  13/—  Rs.  und  Motihari  etwa
20—  Bs.

In  früheren  Jahren  wurden  neben  Bispath
auch  Poolah  und  Rungpore  in  kleineren  Quantitäten
  nach  Europa  ausgeführt.  Dies  hat  gänzlich
aufgehört,  und  heute  findet  nur  bei  ganz  günstigen
Ernten  und  bei  entsprechend  niedrigen  Preisen
ein  Export  von  Bispath-Tabak  nach  Rotterdam,
Amsterdam  und  Antwerpen,  auch  Marseille  statt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Kalkutta.)

Vorschrikten  zur  Erhaltung  und  Verbesserung  der
Beschaffenheit  der  Baumwolle  in  Britisch-Ostafrika.

Durch  eine  in  der  „British  East  Africa
Official  Gazette“"  vom  15.  November  1908  veröffentlichte
  Verordnung  Nr.  8  vom  Jahre  1908,
betreffend  die  Erhaltung  und  Verbesserung  der
Beschaffenheit  der  Baumwolle  im  britisch-ostafrikanischen
  Schutzgebiet,  ist  der  Gouverneur  ermächtigt
  worden,  besondere  Vorschriften  zu  erlassen
für  die  Verteilung  und  Verwendung  der  Saat
sowie  für  die  Untersuchung  der  Saat,  der  Erträge
an  nicht  entkörnter  oder  entkörnter  Baumwolle
und  die  Beaufsichtigung  der  Entkörnungs-Anstalten
oder  -Fabriken;  ferner  kann  er  die  Verwendung
und  die  Einfuhr  von  Samen  einer  bestimmten
Art  verbieten  oder  eine  bestimmte  Art  von  Samen,
die  verwendet  werden  soll,  besonders  bezeichnen.
Die  Ausfuhr  minderwertiger  Baumwolle  oder
von  Baumwolle  einer  bestimmten  Art  kann  ver-
        <pb n="186" />
        132  20

boten  und  eine  oder  mehrere  bestimmte  Arten
Baumwolle  können  als  für  die  Ausfuhr  allein  in
Betracht  kommende  bezeichnet  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Beschränkung  der  Sinfuhr  von  Kafteebohnen  aus
Deutsch-Ostafriko  nach  Britisch-Ostafrika.

In  einer  Bekanntmachung  vom  2.  November
1908  wird  auf  die  Bestimmungen  der  „Cokfee
Leaf  Disease  Ordinance“  (Nr.  9/1905)  aufmerksam
  gemacht,  die  in  Zukunft  streng  durchgeführt
  werden  sollen.  Nach  der  Verordnung
dürfen  Kaffeebohnen  aus  Deutsch-Ostafrika  in  das
Schutzgebiet  zum  menschlichen  Genusse  nur  eingeführt
  werden,  wenn  durch  vorheriges  ausreichendes
  Rösten  das  Keimen  der  Bohnen  verhütet
  ist  und  alle  etwaigen  Krankheitskeime
zerstört  sind.

Zur  Durchfuhr  durch  das  Schutzgebiet  können
Kaffeebohnen  unter  gewissen  Bedingungen  hinsichtlich
  der  Verpackung  und  gegen  ausreichenden
Nachweis  dafür  eingeführt  werden,  daß  die  Bohnen
im  Schutzgebiete  nicht  verkauft  oder  als  Saat
oder  sonstwie  verwendet  werden.  (Ebenda.)

Geplante  Erhöhung  des  Rusfuhrz-olls  für  Elefanten
in  Ceyvion.

Nach  einer  Vorlage  zur  Abänderung  des  Gesetzes,
  betreffend  den  Schutz  von  Wild,  wilden
Tieren  usw.,  soll  der  Ausfuhrzoll  für  wilde  und
zahme  Elefanten  auf  der  Insel  Ceylon  von
200  auf  400  Rupien  für  das  Stück  erhöht  werden.
Ferner  soll  danach  die  Ausfuhr  von  Elefanten
mit  ausgebildeten  Stoßzähnen  von  der  Insel  nur

 

mit  besonderer  Erlaubnis  des  Gouverneurs  und
gegen  Zahlung  einer  von  diesem  für  angemessen
befundenen  Abgabe  gestattet  sein.  (Ebenda.)

Verbot  der  Einfuhr  von  metallenen  Münzmarken
nach  Französisch-Westatrika.

Nach  einer  Mitteilung  des  „The  Board  of
Trade  Journal“  ist  die  Einfuhr  von  Münzmarken
aus  Kupfer,  Nickel  oder  anderem  Metalle  sowie
von  gleichartigen  Erzeugnissen,  die  möglicherweise
mit  Münzen  von  gesetzmäßiger  Umlaufsfähigkeit
verwechselt  werden  können,  verboten.

Gründung  einer  neuen  Gesellschatt  zur  Diamantgewinnung
  in  Arkansas.

Eine  neue  Schürfgesellschaft  hat  sich  am  3.  Dezember
  1908  in  Little  Rock,  der  Hauptstadt  des
Staates  Arkansas,  unter  dem  Namen  „The  Arkansas
  Diamond  Company“  mit  einem  Kapital
von  1  Million  Dollar  bei  der  zuständigen  Behörde
  eintragen  lassen.  Sie  tritt  an  die  Stelle
der  von  ihr  ausgekauften  Little  Rock  Diamond
Mining  Company,  deren  drei  hauptsächliche  Gesellschafter
  eine  Majorität  der  Aktien  der  neuen
Gesellschaft  erhalten  haben.  Das  Geschäft  ist
abgeschlossen  worden,  nachdem  der  neue  Minensachverständige
  der  bisherigen  Gesellschaft,  John
T.  Fuller,  der  fünf  Jahre  in  den  südafrikanischen
Diamantfeldern  tätig  gewesen  war,  einen  sehr
günstigen  Befund  des  Diamantfeldes  von  Arkansas
und  einen  ausführbaren  Plan  für  den  Abbau
festgestellt  hatte.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  St.  Louis.)

 

Vermischtes.

*  Auswanderung  und  HRolonien.)

Die  Zentral-Auskunftsstelle  für  Auswanderer
  hat  jüngst  die  Jahresstatistik  für  die
Zeit  vom  1.  Oktober  1907  bis  30.  September  1908
veröffentlicht.  Wir  entnehmen  daraus  die  nachfolgenden
  Einzelheiten:

Von  der  Auskunftsstelle  wurden  in  der  genaunten
  Zeit  6754  schriftliche  und  2793  mündliche,
zusammen  9547  Auskünfte  erteilt.  Von  den  An-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  8.  S.  397.

 

fragen  kamen  aus  Preußen  6000,  aus  den  übrigen
Bundesstaaten  2857,  aus  dem  Ausland  646  und
aus  den  deutschen  Kolonien  44  (Deutsch-Südwestafrika
  28,  Deutsch-Ostafrika  5,  Kamerun  5,
Kiautschou  6).

Dem  Berufe  nach  stehen  auch  diesmal  die
Kaufleute  und  Landwirte  unter  den  Anfragendertn
weitaus  an  erster  Stelle.  Außerdem  ist  bemerkenswert,
  daß  auch  360  Arbeiter  sich  an
die  Auskunftsstelle  gewendet  haben.  Von  den
Anfragenden  stehen  im  Alter  bis  zu  20  Jahren
710;  20  bis  30  Jahre  alt  waren  3916;  30  bis
        <pb n="187" />
        W  133  20

10  Jahre  994;  40  bis  50  Jahre  274  und  über
50  Jahre  91;  die  diesbezüglichen  Angaben  fehlen
bei  3562  Personen.  Dem  Familienstand  nach
waren  4757  ledig,  1773  verheiratet,  61  verwitwet;
  die  Angaben  fehlen  bei  2956  Personen.
Über  die  ihnen  zur  Verfügung  stehenden  Mittel
gaben  die  Anfragenden  in  3519  Fällen  Auskunft.
Danach  besaßen  unter  1000  (/7  721  (im  Vorjahre
  185)  Personen,  von  1000  bis  9500  /7q
1041  (675),  von  10  000  bis  49  000  (7  539
(548),  von  50  000  bis  100  000  “  88  (67),
von  120  000  bis  500  000  17  (15)  Personen.

Auf  die  deutschen  Kolonien  bezogen  sich
im  ganzen  11  189  (im  Vorjahre  10  506)  Anfragen,
  und  zwar  auf  Deutsch-Südwestafrika  4381
(4286),  Deutsch-Ostafrika  2450  (1815),  Kamerun
806  (795),  Togo  693  (698),  Samoa  357  (461),
Deutsch-Neuguinea  238  (351),  die  Karolinen,
Palau  und  Marianen  215  (399),  Kiautschou  133
(68),  die  deutschen  Südsee-Inseln  im  allgemeinen
75  (38),  speziell  die  Marschall-Inseln  10  (0),
speziell  die  Salomon-Inseln  4  (0),  die  deutschen
Kolonien  im  allgemeinen  1827  (1595).

Verwendung  des  bolzes  vom  Riz#nusbaum
Jur  Sellulosefabrikation.

Wie  das  Kaiserliche  Generalkonsulat  in  Neapel
berichtet,  hat  der  dort  wohnhafte  deutsche  Gärtner
Wulle  ein  Memorandum  über  die  Verwendung
des  Holzes  vom  Rizinusbaum  zur  Herstellung
von  Zellulose  und  über  die  Anpflanzung,  Pflege
und  das  Wachstum  des  genannten  Baums  veröffentlicht.
  Bewähren  sich  die  Ausführungen
Wulles,  dann  dürften  sie  für  die  deutsche  Industrie
und  für  unsere  Kolonien  von  großem  Interesse  sein.

Vorschrikten  für  den  Verkehr  der  Handlungsreisenden

Jwischen  den  einzelnen  Holonien  und  Gebieten  des

Südatrihanischen  Sollvereins  und  für  die  Behandlung
ihrer  Muster.

Laut  Bekanntmachung  des  Schatzamts  der
Kapkolonie,  Nr.  1349  vom  5.  November  1908,
find  mit  Wirksamkeit  vom  1.  November  1908  ab
Borschriften  für  Handlungsreisende  und  ihre
Muster  —  Customs  Union  Regulations  Relating
to  Commercial  Travellers  and  their  Samples  —
erlassen,  die  unter  anderem  folgendes  enthalten:

Ehe  ein  Handlungsreisender  Muster  aus  dieser
Kolonie  nach  einer  oder  mehreren  anderen  Kolonien
oder  Gebieten  des  Südafrikanischen  Zollvereins
befördert,  soll  er  sich  vorher  vom  nächstgelegenen

 

Zollamt  einen  Erlaubnisschein  beschaffen  und
gleichzeitig  den  Betrag  von  5  Pfund  Sterl.  niederlegen
  als  Gewähr  dafür,  daß  die  in  einem  solchen
Erlaubnisscheine  festgesetzten  Bedingungen  vorschriftsmäßig
  ausgeführt  werden.

Ein  Erlaubnisschein  soll  nur  für  eine  Reise
benutzbar  sein  und  muß  dem  Kollektor  oder  anderen
obersten  Zollbeamten  an  dem  Platze,  wo  er  ausgestellt
  ist,  unmittelbar  nach  Vollendung  einer
Reise  übergeben  werden.

Alle  Verkäufe  vom  Musterbestand  oder  Verringerungen
  des  Bestandes  aus  jedwedem  Anlaß
im  Verlauf  einer  Reise  müssen  in  den  geeigneten,
auf  der  Rückseite  des  Erlaubnisscheins  angezeigten
Spalten  verzeichnet  werden.  Wenn  der  Musterbestand
  nicht  durch  Verkäufe  oder  sonstwie  in
einer  Kolonie  oder  einem  Gebiete  des  Zollvereins
verringert  ist,  so  muß  das  Wort  „Nichts“  quer
über  die  dazu  bestimmte  Spalte  geschrieben  werden;
in  beiden  Fällen  muß  der  Inhaber  des  Erlaubnisscheins
  dazu,  ehe  er  die  Reise  nach  einer  anderen
Kolonie  fortsetzt,  noch  die  Unterschrift  und  den
Datumstempel  von  einem  Zoll=  oder  Eisenbahnbeamten
  einholen.

Für  den  Fall  der  Vergrößerung  des  Musterbestandes
  eines  Handlungsreisenden  soll  die  die
hinzukommenden  Waren  befördernde  Person  oder
Firma  Anmeldungen  auf  den  gewöhnlichen  Vordrucken
  des  Zollvereins  vorlegen  und  darauf  vermerken,
  daß  die  Waren  an  ihren  Vertreter  gesandte
  Muster  für  Handlungsreisende  sind;  daneben
  ist  darauf  die  Nummer  des  Erlaubnisscheins
anzugeben.  Beim  Empfange  der  Warenmuster
soll  der  Handlungsreisende  sie  auf  der  Vorderseite
seines  Erlaubnisscheins  mit  Angabe  aller  darauf
bezüglichen  Einzelheiten  als  Zugang  zu  seinem
Bestand  eintragen  und  die  Nummer  des  Benachrichtigungsvordrucks
  (Customs  Union  Advice),
je  nach  Lage  des  Falles,  mit  welchem  er  den
Zugang  ausgeliefert  erhalten  hat,  vermerken.

Sollte  ein  Reisender  im  Verlaufe  seiner  Reise
Gelegenheit  haben,  einen  Teil  seines  Musterbestandes,
  während  er  noch  dessen  Eigentümer  ist,
in  einer  anderen  Kolonie  als  derjenigen,  wo  sein
Erlaubnisschein  ausgestellt  ist,  zurückzulassen,  so
hat  er  dies  durch  Aufschrift  auf  der  Rückseite
seines  Erlaubnisscheins  in  gleicher  Weise  zu  verzeichnen,
  wie  wenn  ein  Verkauf  stattgefunden
hätte.  Wenn  er  solche  Muster  wieder  in  Besitz
nimmt,  um  sie  bei  einer  späteren  oder  bei  der
Rückreise  nach  einer  anderen  Kolonie  zu  befördern,
so  muß  er  Einzelheiten  darüber  auf  der  Vorderseite
  des  Erlaubnisscheins,  wie  wenn  ein  Zugang
zum  Bestande  stattfindet,  eintragen  und  in  gleicher
Weise  die  Ursache  solches  Zuganges  vermerken.
        <pb n="188" />
        W  134  20

Wenn  ein  Reisender,  der  eine  in  einem  außerhalb
  des  Zollvereins  gelegenen  Lande  ansässige
Firma  vertritt,  seinen  Musterbestand  durch  Lieferungen,
  die  durch  Vermittlung  der  Postanstalt
gesandt  sind,  in  einer  anderen  Kolonie  vergrößert
als  derjenigen,  wo  der  Erlaubnisschein  erteilt  ist,
so  müssen  die  vollen  Einzelheiten  einer  jeden  derartigen
  Erweiterung  des  Bestandes  zusammen  mit
dem  gezahlten  Zollbetrag  auf  der  Vorderseite  des
Erlaubnisscheins  eingetragen  und  ebenso  Aufzeichnungen
  über  die  Verkäufe  usw.  von  dem
Musterbestande  auf  der  Rückseite  gemacht  werden.

Wenn  Firmen  vertretende  Reisende,  die  ihren
Hauptaufenthaltsort  innerhalb  des  Zollvereins
haben,  ihren  Bestand  (z.  B.  an  Juwelierwaren  usw.)
durch  Warensendungen  ergänzt  haben,  die  durch
Vermittlung  der  Postanstalt  erfolgt  sind,  so  müssen
auf  dem  Vordruck  E  quer  über  die  Vorderseite
die  Worte  „Goods  forwarded  to  our  representative
  to  be  added  to  the  Schedule  of  Permit
Nr.  "4  geschrieben  werden.  Und  für  den  Fall,
daß  ein  Handlungsreisender  einen  Teil  seines
Bestandes  an  seine  Firma  zurückschickt,  muß  er
die  Einzelheiten  darüber  auf  der  Rückseite  seines
Erlaubnisscheins  verzeichnen  und  auf  der  Vorderseite
  des  Vordruckes  E  vermerken,  daß  die  darauf
angegebenen  Waren  einen  Teil  der  auf  seinem
Erlaubnisscheine  näher  bezeichneten  Muster  bildeten,
wobei  die  Nummer  des  letzteren  zu  vermerken  ist.

In  jedem  Falle,  wo  über  Waren  durch  Verkauf
  oder  sonstwie  verfügt  ist,  ist  es  notwendig
festzustellen,  ob  die  angegebenen  Preise  örtliche,
an  der  Küste  zahlbare  oder  überseeische  sind.

(The  Cape  of  (miood  Hope  Government  Ciazettc.)

Litert,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Koloniale  Rundschau.  Mit  Beginn  dieses
Jahres  ist  im  Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst
Vohsen),  Berlin,  eine  neue  Zeitschrift  erschienen:
„Koloniale  Rundschau,  Monatsschrift  für  die
Interessen  unserer  Schutzgebiete  und  ihrer  Bewohner“.
  Herausgeber  ist  Ernst  Vohsen,  die
Schriftleitung  hat  Diedrich  Westermann.  Die
Zeitschrift  will  mitarbeiten  an  der  Verbreitung
des  kolonialen  Gedankens  in  Deutschland  und  an
der  Erschließung  unserer  Kolonien.  Sie  vertritt
den  Standpunkt,  „daß  eine  dauernde  gedeihliche
Entwicklung  der  Schutzgebiete  nur  möglich  ist
durch  die  vereinte  Arbeit  der  weißen  und
schwarzen  Rasse;  daß  es  deshalb  in  unserem

 

Interesse  und  dem  unserer  Kolonien  liegt,
wenn  wir  die  Eingeborenen  für  diese  Arbeit  ausrüsten,
  das  heißt,  wenn  wir  sie  wirtschaftlich,
intellektuell  und  sittlich  heben  und  sie  unter  unserer
Anleitung  die  Produkte  ihrer  Länder  rationell
erschließen  lehren“.

Der  erste  Unterricht  auf  Jap.  Von  den
Patres  der  Mission.  Freiburg  i.  B.,  Herdersche
  Verlagsbuchhandlung.

Das  Werkchen,  ein  Lehr=  und  Lesebuch  für
den  Elementar-Unterricht  in  den  Eingeborenenschulen,
  legt  beredtes  Zeugnis  dafür  ab,  daß  es
den  Patres  der  Kapuziner-Mission  nicht  nur  gelungen
  ist,  sich  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit
mit  der  schwierigen  Sprache  der  Jap-Insulaner
vertraut  zu  machen,  sondern  daß  sie  auch  bemüht
sind,  der  deutschen  Sprache  bei  den  genannten
Eingeborenen  Eingang  zu  verschaffen.  Die  Angaben
  über  Geographie  werden  durch  vier  dem
Büchlein  beigegebene  Karten  in  klarer  Weise  veranschaulicht.


Klein,  Kgl.  Kommerzienrat  in  Frankenthal:
Eine  Spanienreise.  Vortrag,  gehalten  im
Pfalz-Saarbrücker  Bezirksverein  Deutscher  Ingenieure
  in  Neunkirchen  am  16.  Mai  1908.
Mit  vielen  Abbildungen  in  Autotypie.  Im
Selbstverlage  des  Verfassers.

Dr.  Schultze:  Die  Eroberung  von  Meriko.
Drei  eigenhändige  Berichte  von  Ferdinand
Cortez  an  Kaiser  Karl  V.  Mit  Bildern  und
Plänen.  (Bibliothek  wertvoller  Memoiren,
Bd.  IV.)  Hamburg  1907.  Guttenberg-Verlag
br.  Ernst  Schultze.  Preis  geh.  M  6,  —,  geb.
7,  —.

Dr.  Goos:  Briefe  und  Tagebuchblätter  des
Generals  Charles  Gordon  of  Khartum.
(Bibliothek  wertvoller  Memoiren,  Bd.  VIII.)
Hamburg  1908.  Guttenberg-Verlag  Dr.  Ernst
Schultze.  Preis  geh.  6,  —,  geb.  7,—.

 

Dr.  Hennig:  Die  Weltumsegelungsfahrten
des  Kapitäns  James  Cook.  Ein  Auszug
aus  seinen  Tagebüchern.  Mit  8  Bildern  und
einer  Karte.  (Bibliothek  denkwürdiger  Reisen,
Bd.  1.)  Hamburg  1908,  Guttenberg-Verlag.
Preis  geh.  6,  —,  geb.  7,—.

Dahlmann,  S.  J.:  Indische  Fahrten.  Zwei
Bände.  1.  Band:  Von  Peking  nach  Benares.
Mit  195  Bildern  auf  52  Tafeln  und  einer
Karte.  2.  Band:  Von  Dehli  nach  Rom.  Mit
        <pb n="189" />
        6

279  Bildern  auf  59  Tafeln  und  einer  Karte.
(Illustrierte  Bibliothek  der  Länder=  und  Völkerkunde.)
  Freiburg  i.  B.  1908.  Herdersche  Verlagshandlung.
  Geh.  “  18,—,  geb.  23,—.

—.

Kayser  und  Roloff:  Agypten  einst  und  jetzt.
Dritte  völlig  neu  bearbeitete  Auflage.  Mit
Titelbild  in  Farbendruck,  189  Abbildungen
und  einer  Karte.  (Illustrierte  Bibliothek  der
Länder=  und  Völkerkunde.)  Freiburg  i.  B.  1908.
Herdersche  Verlagshandlung.  Geh.  .7,  —,
geb.  9,—.

Ziegler:  We  Germans  and  our  British
Cousins.  Berlin  W30,  Verlag  von  Wilh.
Süsserott.  Preis  1,—.

 

135

2—

Medizinalrat  Professor  Dr.  Nocht,  Direktor  des
Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
in  Hamburg:  Tropenhygiene.  Mit  4  Abbildungen.
  Leipzig  1908.  G.  J.  Göschensche
Verlagshandlung.  (Sammlung  Göschen  Nr.  369.)
Preis  gebunden  .  0,  80.

 

Dietrich  Reimers  Mitteilungen  für  Ansiedler,
Farmer,  Tropenpflanzer,  Beamte,  Kaufleute
und  Forschungsreisende  in  den  deutschen  Kolonien
und  im  Auslande.  1908.  Heft  4.  Verlag
von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Berlin  SW.,
Wilhelmstraße  29.  Preis  7  0,30.

Hazell'’s  Annual  for  1909.  A  cyclopaedic  record
of  men  and  affairs  for  use  in  1909.  Edited  by
W.  Palmer,  B.  A.  (Lond.)  Twentp-fourth  Fear  of
issue.  London:  Hazell,  Watson  &amp;amp;  Viney,  1a.  52,
Long  Acre,  W.  C.  1909.

Verkehrs  ·  Nachrichten.

In  Kigali,  dem  Sitze  der  Refidentur  Ruanda  in  Deutsch-Ostafrika,  ist  am  26.  Oktober  1908
eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  welche  die  Bezeichnung  „Ruanda  (Deutsch-Ostafrika)“  führt.
Die  Tätigkeit  dieser  Postanstalt  erstreckt  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und
eingeschriebenen  Briefsendungen,  auf  die  Annahme  von  Postanweisungen  nach  dem  Schutzgebiet  und
nach  Deutschland  sowie  auf  die  Auszahlung  von  Postanweisungen  aus  dem  Schutzgebiet.

 

Die  Postanstalt  in  Berseba  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  zur  Teilnahme  am  Postanweisungsund
  Nachnahmeverkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  ermächtigt  worden.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Februar  1909.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

 

(engl.  Schiffe)

Friedrich-Wilhelms-Nach

  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  26.  Febr.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  37  Tage
Simpsonhafen  40  Tage  5.  24.  Febr.  5.  März
1.  deutsch-Meuguinea.  Brindisi  7.  Febr.  7.  März  Simpsonhafen  38  Tage  10  30

hafen  41  Tage

 

l
H12.26.Fcbk.

Neapel  TsingtauJHZLTage1().24.F-cln«.10Y
(deutsche  Schiffe)
2.  Niantschon.  Beindist  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tageeden  Freitag  1020
(engl.  e
s  Seele  2  .  Marseille  14.  28.  Febr.  Tsingtau  37  Tage  12.  26.  Febr.  10.0
schriebene  Brtefe  und  Post-.ranz.  Schiffe)  #
arten  über  Sibtrien.  Liverpool  12.  Febr.  Tsingtau  35  Tage  I11.  Febr.  S§.38
Marseille  5.  19.  Febr.  5.  MärzTsingtau  35  Tage  n.  17.  Febr.  3.  März  10.0

 

(engl.  Schiffe)
        <pb n="190" />
        6

136

 

Nach

vom  Ein-Die

  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.
Dauer

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens

 

 

 

 

 

 

 

5.  Marshall=  Inseln.

(engl.  Schiffe)

 

 

 

schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
3.  Deutsch-Cstafrika.  Neapel  1  22.  Febr.  4.  März  MombasaO  16,  17  Tage20.  Febr.  2.  Mar;  100
(deutsche  Schiffe),  "-«MsasssplsthmTÄNZERMarseille.10.jcdcszMonat-zMombasa017Tagcs.jrd.Mt-5.101Y

undSchirati......  «  ·
VonMonibaiaWeiter-"BrindisiI7.9.Ikijrz  Mombasa  O  14  Tage  5.  März  10  0
beförderung  mit  der  Uganda-  (engl.  Schiffe)
bahn  und  von  der  Endstauion
zu  Stchell  ach  den  Besim.  (5rindisi  14.  Febr.  Mombasa  O  18  Tage  Febr.  10
«  (engl.  Schiffe)  r
bo  nach  Tanga  (einschl  Umam  Nea  el  *  22.  Febr.  4.  März  Tanga  17,  19  Tage  20.  Febr.  2.  Marz  10.0
Aruscha,  Forögwe,  Mium:  deutsche  Schiffe  —  —  -..  .
bara,  Mombo,  Moschi,  Mu-  Brindisi  7.  März  Tanga  16  TLage  .  Mär;  10  0
hesa.  Pangant.  Wilhelmstal  (engl.  Schiffe)  |
und  Wugri)z  Marseille  10.  jedes  Monats,  Tanga  20  kCage  8.  jed.  Mis.  108
Neapel  22.  Febr.  4.  März,  Daressalam  18,  20  Tage  20.  Febr.  2.  Marz  100
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mis.  10  4
(von  Zanzibar  unmittelbar
"  Weiterbeförderung  nach
C)  nach  Deutsch-Ostafrika  Daressalam  durch  Gouverne-(ausschl
  der  unter  a  und  b  mentsdampfer  in  6  Sumo.)
genannten  Postorte)  *3)  ·
Brindisi  7.  März  Daressalam  17  TLage  5.  März  10  305
(engl.  Schiffe)
Brindisi  114.  Febr.  Zanzibar  20  Tage  12.  Febr.  10  70
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
6  mit  nächster  Gelegenheit
L
4.veutichssldwestastiha.
a)  nach  S  mund  soe  Hamburg  17.  Febr.  Swakopmund  26  Tage.  Febr.  5.25
Epuntro,  Godabss,  Gocha-Kuuas.
  Gepotsonte  n.  Grozllntwerpen  22.  Febr.  Swakopmund  21  Tage21.  Febr.  8.38
chab.  Haris,  Hpachanas,  ohe-5  Deutsche  Schiffe)
Kuarlei  datat  wer  ie  Southampton  2.  23.  Febr.  Swakopmund  20  Tage.  22.  Febr.  11.23
Nauchas,  Neudamm,  Oka=  #  (deutsche  Schiffe)
#e#s.  Otasise,  Htankmeo.Southampton  6.  13.  27.  Febr.Swakopmund  20.22  1g..  12.  26.  Frbr.  3.  März
nati,  Olen.  Diawt,  du  6.  März  11.23
wera,  Otsimbingwe,  Otlll.  1  *  .
ward-mo,  Di.iiwerlog,  Oetio  oäk  #Southampton  20.  Febr.  Swakopmund  25  Tage  Febr.  11.23
jan,  Outio,  Reboboth.  Richt-Ler
  Seels  Taumen,  Usatos.  Oamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  26  Tage.  jed.  Mts.  712
helmstal,  Windhuk
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—22  Ig.jden  Freitag  11.23
l
—  S  2.  23.  Febr.  Lüderitzbucht  21  Tage  1.  22.  Febr.  11.23
v)  nach  Lüderttzbucht  sowie  Southampton  r  #
#ba  Arahot  Aus.  Pes  (deutsche  Schiffe)
ethanten,  Brackwasser,  Gi-  .  ».  „
oeih  Gochas,  Hafuur,  Kalk=  Antwerpen  22.  Febr.  Lüderitzbucht  22  Tage  21.  Febr.  8.38
sontetn  --  Dmut  Kot.  (deutsche  Schiffe)
’  ,  .  ta-  ..  ».  ..·  .-.
Ja  hoSocvchcinT  Warmabcå  fdgamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  32  Tage  17.  jed.  Mts.  7  12
Ukamas
#Pamburg  17.  Febr.  Lüderitzbucht  27  Tage  16.  Febr.  5.25
Tc)  nach  Ramansdrift  Southampton  13.  27.  Febr.  Capstadt  17  Tage  12.  26.  Febr.  11.23
"  von  dort  weiter  auf  dem
·  Landwege  über  Steinkopf
#  .--Neapel
  14.  März  Jaluit  57  Tage  12.  März  1030
        <pb n="191" />
        W  137  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
I  Viktoria  19,  26  kage
Duala  20,  26—40  Tage
10.  jedes  Monats  «  *
Hamburg  Kribi  22,  26—40  Tage  64%  W.

6.  Ramerun.  26.  jedes  PonatsHlantation  2,  29400J|M.  227
1  Longji  22,  26—40  Tage  led.  '-!25.jedesMonatgCamp026—40Tage

!  Bibundi  26—40  Tage
T

Boulogne  11.  jedes  Monats  BViktoria  18  Tage
nach  Akonolinga,  chrunr  Huee  10
2)  e  Kribi  21  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0

La#o  smt*  Plantation  21  Tage  v1

—  aae  gav-  U  Longji  21  Tage

ea,
*  Liverpool  18.  Febr.  Duala  28  Tage
brechtshhe,  -  Seck  Viktoria  25—26  Tage

dorf.  Lomie,  Longst.  Plan-  ...,
tation,  Biktoria  Longji  25—26  Tage  1  .
Kribi  25—26  Tage  16.  Febr.  1018
Plantation  25—26  Tage
Gr.  Batanga  25—-26  Tage

Liverpool  11.  März  Viktoria  25—26  Tage
Duala  28  Tage

Gr.  Batanga  25—26  Tage
Longji  25—26  Tage
Kribi  25—26  Tage
Plantation  25—26  Tage

9.  März  1045

 

OHamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  26—41  Tage  24.  jed.  Mts.  712
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
b)  nach  Rio  del  Rty  von  dort  weiter  über  Kang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  18.  Febr.  Rio  del  Rey  25—26  Tages  16.  Febr.  1045
e)  nach  dem  Tschabsee  -  Gebiet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage
(Garna,  Kuffert)  von  dort  weiter  uͤber
«  Lotodia—0ola
d)  nach  Offidinge  .  .  .  .  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  108
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßsiuß,  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen
e  nach  Molund  Antwerpen  18.  Febr.  11.  „  Matadi  19—20  Tage  17.  Febr.  10.  März  1.0
von  da  wetter  mit  der  Eisen-Vordeaux
  26.  jedes  Monats,a  lnd,  48.  jed.  Mts.  10f

4  dem  Konp,  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu

 

Brindisi  7.  Febr.  7.  März  Jap  48  Tage
zem  Karglturn.m  D,

,  Marian  Ponape  59  Tage
2  7*—

Saipan  70  Tage

 

Brindisi  —  5e-.  24  f.  Febr.
21.  März  Palau  77  Tage
S  6  engl  Schiffe)  Aale#g  #Ve,b  öil.  19.  März  1089
"  ndungen  na  nam  wer-  -
über  s—  San  Francisco  Jap  39  Tage
rW  Neapel  26.  Febr.  Jap  33  Tage

)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  (deutsche  Schiffe)
0  Sendun  -
)  nur  lar  Sem#ngen  nach  Jap

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

i
QuecngtownjLsFebr.  Apia  31  Tage  26.  Febr.  11.28

8.  Samoa.
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
        <pb n="192" />
        W  138  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

 

9.  Togo.

i
HamburgI1.14.25.jed.Mts3.Lome22—27Tage  13.  24.  und  Letzten
jedes  Monats  712

Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Rotterdam  5.  u.  18.  jed.  Mts.Lome  21—23  Tage  4.  u.  17.  jed.  Mts.  925
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)  #
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1050
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats,  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  1017

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

DHamburg  3.  jedes  Monats  Lome  37—40  Tage  2.  jedes  Monats  712
Rotterdam  7.  jedes  Monats  Lome  33—36  Tage  6.  jedes  Monats  925

 

 

 

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

—  —  —  —  —  —

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

Von  Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs.  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  .  in  Berlin  am
l
den-mumie«Neacc....10«.28.-bk.10«.M«ir;  .  ,
beutsch-Neugninen  Neapel  10  23-Febr.  10..  März  Marstan=  Reavel..  24.  Febr.  20.  Mär
veutsch=  Onefrin  Neapel  5.  18“.  267.  Febr.
entsch-GOstafrika  Brindisi  6.  Febr.  ——  —  —  —  —-Maksciuc...«16.jcd.Mts.
  Ncgpe«l»-·«1«0«-24«--5ebr---—-----
  -  -  -  .  Brindut».t).20.Fcbt-·
darseille.  .  .  4.  18.  Febr.  4.  März
beutsch-shbwestafriha  2  »so-»
HSouthamptoiL  5«.26«.Fkbk«  Liverpool»ub.Vancouv.-.·.z5ebr.

nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  E

füdl.  Teil  des  Schutzgeb.

Kamenyn  .  .

denlKarolinen,
Marianen,
Palan-Inseln

 

51  009  -—.  Plymouth,
Soutbampton  14.  21.  25.  Febr.  Kiantschon  Southampton,!  über  San  Francisco  unbe- 



 

 

 

.
Hamburg  .  19“  jed.  Mts.  Le  Havre  oder  stimmt  (5—6  mal  monatl.)
Southampton  5"°.  26".  Febr.  Queenstown
Southampton  14.  21.  28.  Febr.  Sibir.  Eisen=  1  jeden  Dienstag  und
-  --—"---—-  —  bahn  1  Sonntag
.  ««.  1  *5  -·-.-.  -.—-.---...----Hamburg·«21I«1»9«Ied·Mt«3«
  Plymouth..«üb.Vancouv.27.F-ebr.
Southampton  2".  März  Oucenstown

*e  S  !  -  «
Plymomy«.13«'·«·«7«br'  Samu«oder  Havre  über  San  Francisco

5  –  od.  Plymouth  (unbestimmt)

Neapel  10".  24“.  Febr.  “  Hamburg  18“.  19“.  21°.  jedes  Monat  s.
10“.  März  19  Southampton  2"°.  März

Füalligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="193" />
        G  139

r-*

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

Reise

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  .  Letzte  Nachrichten
von  I  nach  bis  28.  Januar  1909.
—
„Adolph  Woermann“  Hamburg  »  Durban  am  27.  Januar  ab  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“.  Haniburg  Kamerun  am  18.  Januar  in  Victoria.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Z  Burutu  am  22.  Januar  Ouessant  passiert.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  "  Lüderitzbucht  am  27.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Eduard  Bohlen“  NKapstadt  Swakopmund  am  27.  Januar  ab  Rapstadt.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Januar  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  rT  Duala  am  23.  Januar  in  Conakry.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Kilwa  am  27.  Januar  ab  Suez.
„Frieda  Woermann“  Rotonou  i  Haniburg  am  13.  Januar  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  19.  Januar  in  Hamburg.
Hans  Woermann“.  Gabun  I  Hamburg  am  19.  Januar  in  Hamburg.
„Henriette  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  27.  Januar  ab  Lagos.
„Jrma  Woermann“  Burutu  .  Hamburg  am  18.  Januar  in  Accra.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  16.  Januar  in  Lüderitzbucht.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  17.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  27.  Januar  in  Lagos.
„Linda  Woermann“  Hamburg  —  Lüderitzbucht  am  18.  Januar  in  Lüderitzbucht.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  12.  Januar  in  Dakar.
„Lucie  Woermann“.  Duala  —  Hamburg  am  23.  Januar  ab  Teneriffe.
„Marie  Woermann“  Hamburg  .  Assinie  am  27.  Januar  ab  Rotterdam.
„Martha  Woermann“.  Calabar  "  Hamburg  am  26.  Januar  in  Hamburg.
.„Max  Brock“.  Mossamedes  Hamburg  am  28.  Januar  in  Hamburg.
„Otto  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  22.  Januar  in  Sierra  Leone.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  25.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  18.  Januar  in  Lagos.
„Croatia“.  Hamburg  Rio  Nunez  am  27.  Januar  ab  Antwerpen.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Kamerun"  Hamburg  «  Kamerun  am  28.  Januar  Dover  passiert.
„Lome“.  Hamburg  Kotonou  am  12.  Januar  in  Kotonou.
„Otarvrimwl  Lüderitzbucht  I  Hamburg  am  22.  Januar  ab  Lagos.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  Januar  ab  Swakopmund.
„Togo“  Hamburg  Mossamedes  am  26.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Windhuk“  Hamburg  Gabun  am  23.  Januar  in  Durban.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

„Friderun"  Hamburg  Accra  am  23.  Januar  ab  Accra.
„Henner“.  Hamburg  Lagos  am  22.  Januar  in  Rotterdam.
„Immo“  Rio  Nunez  Hamburg  am  27.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Ingbert“  Lüderitzbucht  "„  Hamburg  am  25.  Januar  ab  Lagos.
„Ingo“  Hamburg  '  Kotonou  am  20.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Ingraban“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Irmfried“  Hamburg  Accra.  am  22.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Irmgard“  Mossamedes  8  Hamburg  am  23.  Januar  ab  Libreville.
„Jvrvo“.  Hamburg  „  Rio  Nunez  am  25.  Januar  ab  Zighinchor.
„Walburg“  Hamburg  Mossamedes  am  20.  Januar  ab  Principé.
        <pb n="194" />
        Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.64.

W  140  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Telephon  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Wdresse:  Heydttontor

 

 

 

 

 

 

27.  Januar  1009.

 

 

 

 

 

 

-  l
Grün-  Kapital  4½  letzte  1Nachfrage  Angebot
dungs-  946  öfts-  „%  Divi-  Dibvi-  6
jahr  v  AM  jahr  dende  dende  %  5%
1907  1  850  000  1.  10.  —  10  Ifritanische  Kompagnie  A-SG.  —  1  85
19006  2000  000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  6#a
1905  750  000  1.  4.  8  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

CQ  s  :  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G..  160  —
1806  1200  000  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  47  52
1905  600  000  1.  1.  5  #  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  98
1890.  1  500  000  1.  1.,  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  conwagnie.  —  270
1891  2800000  1.  10.,  7  7  Ccocola  Plantagen-Gesellschaft.  .  91  94
1905  220  000  Ö  1.  1.  13  20  Debundscha-Pflanzung  ..  180  —
1900  418  000  .  1.7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  88  92
18781  2750  000,  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  .

15  der  Südsee-Inseln  ..  178  188
1885  2  000  000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest=  #fritar  500  510
1907  2  500  000  1l.  1  —  0  Deutsche  Kautschuk-  Attiengesellschaft=  60  —
1902%  10,000000  11.  1.  00  Dreutsche  Samoa-Gesellschaft  —  65
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Dereutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  205  210
1902  1.  000  000  „1.  5.  2  3  Deutsche  Togogesellschaft  —  70
1885  3  721  000|1.  1.  5.  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Stamm-Ant.  A  95  100

383000000  1  5  5  do  Vorzugs-Anteile!"  96  101
1886  400  000|  1.  1.P  0  0  „Deutsch-Ostafritanische  Plantagengesellschaft  —  4  80.—

n  —  —  do  Vorz.-Aktien)  —  1.  225.  —
1903  i  11  495  O000  1.  1.  3½3⅛½  Deutsch-Odrikanissche  3½%  Schuldverschrei-:  «

«  l  ,  bungen(vomRetchstchekgestcllV..  91  682
18097  2260000  1.  1.  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgeseuschaft  —  100
18299  4  000  000  I1.  1.)  0  0  Gecsellschaft  Nordwestiamerun  —  A.  20.  —

360  000  0  0  do  ...  B.  —  K  10.—.
1898  1  000  000  1  1.  100  Geselschaft  Südtamemn  ..  .  .  .  Lit.  A.!  —  85

10,00  000  10  040  do  Hit.  B..  60  —
1889“  2000  000  1.  10.  0  0  Guaemala  Plantagen-Geselischaft  15  —
18971  1  153  000  1.  1.0  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  30.000  000  51.  1000  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887.  1200000  1.  1.]  15  20  Jaluit-  Geselschaft.  geteilte  Aktien  148  152

r  I  Genußscheine  1¼41390.—44441
1904  1.  000  000  1.  1.  —  0  gamerun  Bergwerks-Aktiengesellschaft  —  35
1906  8  000  000  1.  1.,  —  4  Kamerun-Kautschuk-  Compagnie  —  75
1803  1000000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  33  38
18999  1  100  000  1.  7.  „0  5  Mioliwe-  Pflanzungs-Gesellschaft  .  86  90
1885  T  6  000  000  H1.  4.  (0O0  0  VNeu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteilen.  100  102

äz1l  0  1  0  Stamm-Anteile  —  51
1906  1  200  000  1.  11  —  —  Ostafrika-  Kompagnie  ..«—  75
1904  21  000  000  (1.  1.1  3  383  OOpstafrikanische  Eisenbahngesellshaft  Anteile

#  r  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und

.  T  120%  Rückzahlung  garantiert)  103  104
1900  20000  O000  1.  4.  0  9  Otoavi-  Ninen=  und  Eisenbahngesellschaft  199  201

I  200  000)  1  0  4  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.  -Gesellsch.  Genußscheine  .t97.—  4  98.—
1902  2  125  000  1.  1.1  80  50  Peeific  Phosphate  Co.  L  ½  11.#.
1897  H  20000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  ..«—  86
18955  1500  000  1.  1.  I  0  0  Rheinische  Hanbel-lantagengesenschafr.  ...—  40
1903  800  O0O00)  1.  11100  0  Safata-Samoa-Gesellschat  ..  50  —
190620  000  1.  1.  Ü  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  —  40
1897  500  000  1  1.  0  0  1  Sigi  Pflan  zungs-Gesellschaft  82  —
1900.06  500  000.1.  7J,0  0  South  African  Territorics  7ch  7  sh6  d
1892220000  000  1.  7.  0  0  l  South  West  Africa  Co.  .  Sh—dl268h6§l
1898  869  100  1.  4  0  1  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile#  27  zsfr.  1  32  zöafr.

142  200  0  0  Vorzugs-Anteile  50  zsfr.  —
1897  1  500  O00  1.  1.  ·0  6  *  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi  s

4  1  ,  Stamm-Anteile  93  97

600  Oo  6  5  Vorzugs-Anteile  98  102
1897  4  500  0001.  1  0  0  Frien  Pflanzungsgesellschaft  Victoria

-  C  .  zusammengelegte  Stamm-Altien  50  .-s.

  —  8  do  Vorz.-Aktien  —  97
1895  1  800  000  Hl.  1.  0  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Däsfeldor  1n  —  V7V0

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.
Ausgegeden  am  80.  Januar  1c0.

Verantwortlicher  Nedakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Dar  Biesenthal,  Berlin.

S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  swes.  Kochstraßze  68—–91.
        <pb n="195" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Februar  1909.  Uummer  4.

Diese  Zeitschrift  ers  t  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jfedes  Monats.  Derfelben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährll  eerschsinenden:  „Mittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herauskegeben  von  Dr.  Freiderr
v.  Danckelm  an.  —  viertelt  rliche  Abonnements  preris  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  brräct  Keim  Shzuge  durch  die
Post  und  die  S  gen  3,—,  dirett  untrr!  Streifband  durch  die  Veragspuchwandumg:  a)  M.  4  Deutschland  einschl.

deuts  Fhusgebet  2#  OSsterreich-Un  arns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  **  und  Anfragen
find  an  die  #sncinl  Hofbuchhandlung  von  W  Mel5/25  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWô8,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Selbstoverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.
  Vom  28.  Januar  1909  S.  141.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Schaffung  kommunaler  Verbände
in  Deutsch-Südwestafrka.  Vom  5.  Februar  1909  S.  152.  —  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Ausführung
der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme  Deutsch-Südwestafrikas,
vom  27.  Februar  1906.  Vom  2.  Februar  1909  S.  152.  —  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Ausführung
der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika,  vom  8.  August  1905.  Vom  2.  Februar  1909  S.  153.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Einwanderung  und  Einführung  nicht  einheimischer
Eingeborener  in  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea.  Vom  1.  November  1908  S.  153.  —  Desßleichen  betr.  die
Offnung  der  Reede  von  Angaur  für  den  Auslandsverkehr.  Vom  22.  November  1908  S.  154.  —  Versonalien  S.  155.
—  Patriotische  Gaben  S.  157.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Südwestafrika:  Ein  Patrouillenritt  vom  Oranje  nach  Lüderitzbucht  (mit  einer
Kartenskizze  und  acht  Bildern)  S.  158.  —  Der  Blaugrund  im  Bezirk  Gibeon  S.  165.  —  Der  Kampf  gegen  die  Heuschrecken
  S.  166.  —  Rarte  der  südwestafrikanischen  Telegraphenverbindungen.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  168.  —  Die  Schlafkrankheit  im  Bezirk  Misahöhe  S.  169.  —  Ubersicht
über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit
dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  171.

Kamerun:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Monat  Februar  1908  fällig
gewordenen  Nollbeträge  S.  173.

Deutsch-Ostafrika:  Vom  Bau  der  Zentralbahn  S.  174.  —  Nachweisung  der  Brutto-  Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen
  von  Daulsch-  Ostafrika  im  Monat  November  1908  S.  174.

Deutsch-Neuguinea:  Eine  Expedition  im  Norden  von  Kaiser-Wilhelmsland  S.  174.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  176.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  November

1908  S.  177.  —  Baumwollentkörnung  der  Ernte  1908  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  177.  —  Die
Tabakkultur  in  Birma  S.  177.  —  Die  Olivenernte  in  Südmarokko  S.  178.  —  Ceylon-Plantagen-Gummi  S.  178.  —

Anbauflächen  und  Produktionsergebnisse  in  Natal  S.  180.  —  Die  Gewinnung  von  Zapupefaser  in  Meriko  1909  S.  181.

Vermischtes:  Das  japanische  Konsulat  in  Townsville  S.  181.  —  Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  im  Jahre  1908
S.  181.  —  Straßenbau  in  Britisch-Ostafrika  S.  182.  —  Gesetze,  betreffend  die  Ubernahme  des  Kongostaates  durch
Belgien  S.  182.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  183.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  183.  —  Kurse  deutscher
Rolonialwerte  S.  187.

Teccccsn  HKutlcher  Teil#cchshd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  28.  Januar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  der  Kaiserlichen
  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung  von  Wohnplätzen  in  den  Schutzgebieten  zu  kommunalen
Verbänden  vom  3.  Juli  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  366),  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die
Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten
  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  und  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend
  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:
        <pb n="196" />
        Die  Aufgaben
der  Gemeindeverwaltung.


Sie  Organisanon
der  Gemeindeverwaltung.


—  142  e

§  1.  Für  die  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  zu  bildenden  kommunalen
Verbände  gelten  die  nachfolgenden  Bestimmungen:

Teil  I.
Gemeindeverbände  und  Bezirksverbände.

A.  Gemeindeverbände.

§  2.  Der  Verwaltungsbereich  eines  Gemeindeverbandes  (Gemeindebezirk)  umfaßt  die
Gesamtheit  der  Wohnplätze  einschließlich  der  dazugehörigen  Grundstücke.  Der  Gouverneur  hat  die
Grenzen  der  Gemeindebezirke  des  näheren  zu  bestimmen  und  öffentlich  bekanntzumachen.

Anderungen  der  einmal  bestimmten  Grenzen  können  von  ihm  nur  nach  Anhörung  der  beteiligten
  Kommunalverbände  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verfügt  werden.
Die  Anderungen  sind  öffentlich  bekanntzumachen.

§  3.  Angehörige  der  Gemeinde  sind,  mit  Ausnahme  des  Gouverneurs,  alle  Personen,  die
innerhalb  des  Gemeindebezirks  durch  ständige  Niederlassung  einen  Wohnsitz  haben.

§  4.  Die  Gemeinde  ist  zur  Selbstverwaltung  ihrer  Angelegenheiten  nach  Maßgabe  dieser
Verordnung  berufen.

§*  5.  Der  Verwaltung  durch  die  Gemeinden  sind  überwiesen:
1.  Bau  und  Unterhaltung  öffentlicher  Wege,  Plätze,  Wasserläufe  und  Brücken;

2.  Einrichtung  und  Unterhaltung  öffentlicher  Wasserversorgungsanlagen;

3.  Straßenbeleuchtung,  Straßenreinigung  und  sonstige  Einrichtungen  zur  Aufrechterhaltung
  eines  freien  und  ungefährdeten  Verkehrs;

4.  die  Fäkalien=  und  Müllabfuhr;

5.  Einrichtungen  im  Interesse  des  Marktwesens;

6.  das  Feuerlöschwesen;

7.  Einrichtungen  und  Maßnahmen  im  Interesse  der  öffentlichen  Gesundheitspflege
einschließlich  der  Fürsorge  für  Kranke  und  der  Abwendung  der  Seuchen  von
Mensch  und  Tier;

8.  Fürsorge  für  Arme;

9.  das  Begräbniswesen  einschließlich  der  Anlagen  und  Unterhaltung  öffentlicher  Friedhöfe;

10.  Einrichtungen  und  Maßnahmen  zum  Schutz  und  zur  Förderung  der  allgemeinen

Wohlfahrt  im  Gemeindebezirk;

11.  Einrichtungen  und  Maßnahmen  zum  Schutz  und  zur  Förderung  der  wirtschaftlichen
Interessen  der  Gemeinde  und  der  Gemeindeangehörigen;

12.  Fürsorge  für  das  Schulwesen,  soweit  die  Organisation  und  Unterhaltung  der  Schulen
nicht  vom  Gouvernement  oder  besonderen  Schulgemeinden  bewirkt  wird;

13.  die  Ortspolizeiverwaltung,  soweit  sie  durch  Verfügung  des  Gouverneurs  übertragen
  wird.

§  6.  Sind  auf  den  der  Gemeindeverwaltung  unterstellten  Gebieten  Verwaltungsmaßnahmen
bereits  getroffen  oder  Einrichtungen  und  Anlagen  staatlicher  Natur  bereits  vorhanden,  so  bestimmt
der  Gouverneur  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt),  inwieweit  und  unter
welchen  Bedingungen  der  Ubergang  an  die  Gemeindeverwaltung  erfolgen  soll.

§*  7.  Soweit  die  örtliche  Polizeiverwaltung  staatlichen  Organen  übertragen  ist,  sind  die
für  den  Gemeindebezirk  bestimmten  Polizeiverordnungen  vor  ihrem  Erlaß  dem  Gemeinderat  zur
Außerung  vorzulegen.  Ist  bei  Gefahr  im  Verzuge  sofortiger  Erlaß  geboten,  so  ist  die  Außerung
nachträglich  einzuholen.

Vor  Erteilung,  Versagung  und  Entziehung  von  Schanklizenzen  ist  der  Gemeinderat  gutachtlich
  zu  hören.  Gegen  eine  Neuerteilung  steht  ihm  das  Recht  des  Widerspruchs  zu.  Widerspricht
er,  so  darf  eine  Lizenz  nicht  erteilt  werden.

§*  8.  Der  Gemeindeverwaltung  können  vom  Gouverneur  nach  Anhören  des  Gemeinderats
weitere  örtliche  Angelegenheiten  (§  5)  überwiesen  werden.

§  9.  Die  Handhabung  der  Gemeindeverwaltung  steht  dem  Gemeinderat  und  dem  Gemeindevorsteher
  zu.

§  10.  Der  Gemeinderat  besteht  aus  dem  Gemeindevorsteher  als  Vorsitzendem  und  mindestens
vier  Gemeinderatsmitgliedern.
        <pb n="197" />
        W  143  20

Die  Zahl  der  Gemeinderatsmitglieder  wird  erstmalig  vom  Gouverneur  bestimmt.  Durch
Ortsgesetz  kann  eine  andere  Mitgliederzahl  festgesetzt  werden.

§*  11.  Der  Gemeindevorsteher,  und  im  Falle  der  Behinderung  sein  Stellvertreter,  ist  die
Obrigkeit  der  Gemeinde.  Er  hat  als  solcher  auf  die  Befolgung  der  bestehenden  Gesetze,  Verordnungen
und  Verfügungen  zu  achten  und  sie  innerhalb  der  ihm  zugewiesenen  Zuständigkeit  auszuführen.

§*  12.  Der  Gemeindevorsteher  vertritt  den  Gemeinderat  und  durch  ihn  die  Gemeinde.

§&amp;amp;  13.  Die  Gemeinden  sind  befugt,  in  dem  gesetzlich  zugelassenen  oder  zugewiesenen  Umfange
auf  den  ihrer  Verwaltung  unterstehenden  Gebieten  Bestimmungen  mit  öffentlich  rechtlicher  Kraft
(Ortsgesetze)  zu  erlassen.

Die  Bestimmungen  bedürfen  zu  ihrer  Gültigkeit  der  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  sowie
der  öffentlichen  Bekanntmachung.

Die  Entwürfe  von  Ortsgesetzen  sind  der  Kenntnisnahme  durch  die  Gemeindeangehörigen
zugängig  zu  machen.  Binnen  einer  vom  Gemeindevorsteher  zu  bestimmenden  angemessenen  Frist
steht  es  jedem  Gemeindeangehörigen  frei,  Einwendungen  zu  erheben,  über  die  vom  Gemeinderat
Beschluß  zu  fassen  ist.

§  14.  Soweit  ortsgesetzliche  Regelung  nicht  ausdrücklich  in  dieser  Verordnung  oder  in
anderen  Rechtsvorschriften  verlangt  wird,  können  die  Gemeindeangelegenheiten  durch  Gemeindeverordnungen
  (allgemeine  Anordnungen,  Ordnungsvorschriften)  geregelt  werden,  zu  denen  es  nur
des  Beschlusses  des  Gemeinderats  bedarf.

Die  Gemeindeverordnungen  sind  öffentlich  bekanntzumachen.

§  15.  Die  Gemeinderatsmitglieder  werden  unbeschadet  der  Bestimmung  im  §  37  von  den
Gemeindeangehörigen  aus  ihrer  Mitte  gewählt.
Gleichzeitig  mit  den  Mitgliedern  ist  eine  gleiche  Anzahl  von  Ersatzleuten  zu  wählen.

§  16.  Wahlberechtigt  sind  alle  über  25  Jahre  alten,  nicht  der  Schutztruppe  angehörigen
deutschen  Gemeindeangehörigen  männlichen  Geschlechts,  die  wirtschaftlich  selbständig  sind  und  ein  Jahr
lang  ihren  Wohnsitz  im  Gemeindebezirk  haben.

In  Anerkennung  besonderer  Verdienste  oder  besonderer  wirtschaftlicher  Leistungsfähigkeit  kann
das  Wahlrecht  durch  Gemeinderatsbeschluß  auch  nichtdeutschen  Gemeindeangehörigen  verliehen  werden,
wenn  die  sonstigen  Voraussetzungen  für  die  Wahlberechtigung  in  ihrer  Person  erfüllt  sind.

Das  Wahlrecht  geht  verloren,  wenn  die  für  den  Erwerb  notwendigen  Voraussetzungen
wegfallen.  1

§  17.  Ausgeschlossen  vom  Wahlrecht  sind  die  Gemeindeangehörigen:

a)  wenn  und  solange  ihnen  durch  rechtskräftiges  richterliches  Erkenntnis  die  bürgerlichen
  Ehrenrechte  aberkannt  worden  sind;

b)  wenn  und  solange  über  ihr  Vermögen  ein  Konkursverfahren  schwebt;

c)  wenn  und  solange  sie  sich  in  Straf=  oder  Untersuchungshaft  befinden  oder  unter
Polizeiaufsicht  stehen;

d)  wenn  sie  mit  ihren  Leistungen  für  die  Gemeinde  länger  als  drei  Monate  im
Rückstande  sind;

e)  wenn  und  folange  sie  zu  ihrem  Unterhalte  Unterstützungen  aus  öffentlichen  Mitteln
empfangen;

k)  wenn  sie  mit  einer  Eingeborenen  verheiratet  sind  oder  mit  einer  solchen  im
Konkubinat  leben.

§  18.  Bei  Rückkehr  eines  früher  in  der  Gemeinde  wohnhaft  gewesenen  Gemeindeangehörigen
wird  die  frühere  Aufenthaltszeit  bei  Berechnung  der  im  §  16  Absk.  1  festgesetzten  Frist  mitgezählt.
Auf  diese  Frist  kann  durch  Gemeinderatsbeschluß  auch  ein  anderwärts  im  Schutzgebiet  verbrachter
  Aufenthalt  angerechnet  werden.
&amp;amp;  19.  Wählbar  und  verpflichtet  zur  Annahme  der  Wahl  sind  alle  wahlberechtigten  Gemeindeangehörigen.
  Es  sind  jedoch  ausgenommen  von  der  Wählbarkeit:
1.  die  mit  der  Aussicht  über  die  Gemeindeverwaltung  unmittelbar  befaßten  Beamten,
2.  die  im  besoldeten  Gemeindedienst  stehenden  Personen,
3.  die  polizeilichen  Erekutivbeamten.
8  20.  Wählbar,  aber  nicht  verpflichtet  zur  Annahme  der  Wahl  oder  Weiterführung
des  Amtes  find:

Zusammensetzung

und  Wahl  des
Gemeinderates.
        <pb n="198" />
        W  144  20

1.  die  unmittelbaren  Beamten,  soweit  sie  nicht  lediglich  im  Ehrenamt  oder  Nebenamt
tätig  sind,

2.  die  Geistlichen  oder  Missionare,

3.  Gemeindeangehörige,  die  über  60  Jahre  alt  sind,

4.  Gemeindeangehörige,  die  besondere  vom  Gemeinderate  als  sichhaltig  anerkannte
Verhinderungsgründe  geltend  machen  können.

&amp;amp;  21.  Die  Wahl  gilt  für  eine  Periode  von  vier  Jahren.  Z.

Alle  zwei  Jahre  scheidet  die  Hälfte  der  Gewählten  und  ihrer  Ersatzmänner  nach  dem
Dienstalter  aus.

Die  das  erste  Mal  Ausscheidenden  werden  durch  das  Los  bestimmt.  Die  Ausscheidenden
sind  wieder  wählbar.

Die  Wahl  eines  Gemeinderatsmitgliedes  verliert  die  Wirkung  schon  eher,  wenn  der  Gewählte
die  Wählbarkeit  verliert  oder  länger  als  ein  Jahr  den  Gemeindebezirk  verläßt.  In  solchen  Fällen
tritt  der  zuständige  Ersatzmann  für  die  Dauer  der  Wahlperiode  ein.

Ist  ein  Gemeinderatsmitglied  länger  als  acht  Wochen  verhindert,  so  tritt  der  zuständige
Ersatzmann  für  die  Dauer  der  Behinderung  ein.

§  22.  Wahlsystem  und  Wahlverfahren  werden  ortsgesetzlich  geregelt.  In  Ermangelung
einer  solchen  Regelung  gelten  die  nachstehenden  Wahlvorschriften.

§  23.  Die  eine  Hälfte  der  Gemeinderatsmitglieder  und  ihrer  Ersatzmänner  wird  von  den
wahlberechtigten  Gemeindeangehörigen  in  allgemeiner  und  unmittelbarer  Wahl  gewählt.  Die  Wahl
der  anderen  Hälfte  der  Gemeinderatsmitglieder  hat  unter  möglichst  gleichmäßiger  Berücksichtigung  der
in  der  Gemeinde  vertretenen  hauptsächlichsten  Berufsstände  durch  die  wahlberechtigten  Angehörigen
der  Berufsstände  aus  ihrer  Mitte  zu  geschehen.  Dementsprechend  hat  von  den  regelmäßig  ausscheidenden
  Gemeinderatsmitgliedern  und  ihren  Ersatzmännern  je  die  Hälfte  den  in  allgemeiner  und
den  in  berufsständischer  Wahl  Gewählten  anzugehören.

Die  vertretungsberechtigten  Berufsstände  der  Gemeinde  bestimmt  erstmalig  der  Gouverneur,
später  das  Ortsgesetz.

§  24.  Gehört  ein  wahlberechtigter  Gemeindeangehöriger  innerhalb  des  Gemeindebezirks
mehreren  Berufsständen  an,  so  ist  er  wahlberechtigt  nur  nach  seinem  hauptsächlichsten  Berufsstande.
Bei  Zweifel  darüber,  welcher  Berufsstand  als  der  hauptsächlichste  zu  betrachten  ist,  entscheidet  die
Erklärung  des  Beteiligten  gegenüber  dem  Gemeinderat.

§  25.  Das  Wahlrecht  ist  in  Person  auszuüben.  Die  Ausübung  erfolgt  im  öffentlichen
Wahlakt  durch  Stimmzettel,  die  nach  der  Abgabe  uneröffnet  in  ein  geschlossenes  Behältnis  zu
legen  sind.

Auf  dem  Stimmzettel  sind  die  zu  wählenden  Personen  so  zu  bezeichnen,  daß  über  ihre
Person  kein  Zweifel  herrscht.  Insoweit  Stimmzettel  dieser  Vorschrift  nicht  entsprechen,  oder  Namen
nicht  wählbarer  Personen  enthalten,  sind  sie  ungültig.

§  26.  Die  Vorbereitung  der  Wahl  liegt  dem  Gemeindevorsteher  ob.  Die  Wahl  erfolgt
vor  einem  Wahlvorstand,  welcher  aus  dem  Gemeindevorsteher  und  zwei  von  ihm  hinzugezogenen
wahlberechtigten  Gemeindeangehörigen  besteht.

§  27.  Über  die  wahlberechtigten  Gemeindeangehörigen  und  die  wahlberechtigten  Berufsstände
  sind  vom  Gemeindevorsteher  Wahllisten  aufzustellen.  Diese  Wahllisten  sind  mindestens  vier
Wochen  vor  dem  Wahltermine  zur  Einsicht  für  die  Beteiligten  offen  auszulegen.  Die  Auslegungsfrist
ist  öffentlich  bekanntzumachen.

Einsprüche  gegen  die  Richtigkeit  der  Listen  können  nur  während  der  Auslegungsfrist  erhoben
werden.  Hierüber  ist  vom  Gemeinderat  Beschluß  zu  fassen.

Die  Ausübung  des  Wahlrechts  hat  die  Aufnahme  in  die  Liste  zur  Voraussetzung.

§  28.  Die  Wahltermine  sind  mindestens  vierzehn  Tage  vorher  öffentlich  bekanntzugeben.
Für  die  Wahlhandlung  ist  ein  Zeitraum  von  mindestens  zwei  Stunden  anzusetzen.  Der  Verlauf  der
Wahlhandlung  ist  protokollarisch  zu  beurkunden.

§  29.  Als  gewählt  gelten  diejenigen,  welche  die  meisten  der  abgegebenen  gültigen  Stimmen
erhalten  haben.  Bei  Stimmengleichheit  gebührt  dem  im  älteren  Besitz  der  Gemeindeangehörigkeit
befindlichen  der  Vorzug.  Nötigenfalls  entscheidet  das  Los.

Als  Ersatzleute  sind  bei  den  allgemeinen  Wahlen  diejenigen  Personen  nach  dem  Verhältnis
ihrer  Stimmenzahl  gewählt  und  zum  Eintritt  in  den  Gemeinderat  berufen,  die  nächst  den  gewählten
        <pb n="199" />
        W  145  20

Mitgliedern  die  meisten  Stimmen  auf  sich  vereinigen.  Bei  den  berufsständischen  Wahlen  sind  diejenigen
  als  Ersatzleute  gewählt  und  zum  Eintritt  berufen,  die  im  Wahlgange  des  betreffenden
Berufsstandes  die  meisten  Stimmen  nächst  den  gewählten  Mitgliedern  erhalten  haben.

Wird  die  erforderliche  Anzahl  von  Ersatzleuten  nicht  erreicht,  so  ist  bei  den  allgemeinen
Wahlen  für  sämtliche  Ersatzleute,  bei  den  berufsständischen  Wahlen  für  die  Ersatzleute  des  betreffenden
Berufsstandes  eine  besondere  Wahlhandlung  vorzunehmen.  Für  diese  Wahlhandlung  bedarf  es  der
Innehaltung  der  für  die  Hauptwahl  vorgesehenen  Fristen  nicht.  ·

§  30.  Die  Wahlprotokolle  sind  von  dem  Wahlvorstande  zu  unterzeichnen  und  von  dem
Gemeindevorsteher  aufzubewahren.

Das  Wahlergebnis  ist  vom  Gemeindevorsteher  den  Gewählten  schriftlich  mitzuteilen  und
nach  erfolgter  Annahmeerklärung  ungesäumt  öffentlich  bekanntzumachen.

§  31.  Einsprüche  gegen  die  Gültigkeit  der  Wahl  können  von  jedem  wahlberechtigten
Gemeindeangehörigen  binnen  vierzehn  Tagen  nach  Veröffentlichung  des  Wahlergebnisses  bei  dem
Gemeindevorsteher  erhoben  werden.

Bis  zur  Erledigung  etwaiger  Einwendungen  find  die  Stimmzettel  vom  Gemeindevorsteher
zu  verwahren,  dann  aber  zu  vernichten.

§  32.  Über  die  Gültigkeit  der  Wahlen  beschließt  unter  Berücksichtigung  etwa  erhobener
Einsprüche  der  Gemeinderat.

Eine  unter  wesentlichem  Verstoß  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  oder  unter
sonstigen  wesentlichen  Unregelmäßigkeiten  zustande  gekommene  Wahl  ist  ungültig.

§&amp;amp;  33.  Lehnt  ein  Gewählter  die  Wahl  begründeterweise  ab,  oder  wird  eine  Wahl  für
ungültig  erklärt,  so  tritt  der  zuständige  Ersatzmann  ein.  «

Im  Falle  unbegründeter  Ablehnung  kann  der  Gemeinderat  dem  Gewählten  für  die  Dauer
seines  ablehnenden  Verhaltens  das  Doppelte  der  ihn  sonst  treffenden  Gemeindeleistungen  auferlegen.

§&amp;amp;  34.  Vater  und  Sohn,  Schwiegervater  und  Schwiegersohn,  Brüder  und  Schwäger  dürfen
nicht  gleichzeitig  dem  Gemeinderate  angehören.  Werden  sie  gleichzeitig  gewählt,  so  ist  der  mit  der
höheren  Stimmenzahl,  sonst  der  im  älteren  Besitz  der  Gemeindeangehörigkeit  Befindliche  allein  zuzulassen.
  Nötigenfalls  entscheidet  das  Los.

Eine  während  der  Mi  gliedschaft  eingetretene  Verschwägerung  schließt  nicht  aus.

§  35.  Der  Gemeindevorsteher  hat  die  neu  gewählten  Gemeinderatsmitglieder  einzuführen
und  durch  Handschlag  an  Eidesstatt  zu  verpflichten.  Eine  gleiche  Verpflichtung  tritt  bei  Ersatzleuten
ein,  wenn  sie  zum  Eintritt  berufen  werden.  '

§  36.  Bei  fortgesetzt  pflichtwidrigem  Verhalten  des  Gemeinderats  kann  der  Gouverneur,
falls  eine  voraufgegangene,  seitens  der  Aussichtsbehörde  erlassene  Verwarnung  erfolglos  bleibt,  die
Mandate  der  Gemeinderatsmitglieder  durch  öffentliche  Bekanntmachung  und  unter  Mitteilung  an  den
Gemeindevorsteher  für  erloschen  erklären  und  Neuwahlen  anordnen.

§  37.  Der  Gemeindevorsteher  wird  von  den  Gemeinderatsmitgliedern  gewählt.  Die  Annahme
  der  Wahl  zum  Gemeindevorsteher  hängt  von  der  freien  Entschließung  des  Gewählten  ab.

Die  Gemeindeangehörigkeit  ist  für  die  Wahl  des  Gemeindevorstehers  nicht  erforderlich.

§*  38.  Die  Gemeinderatsmitglieder  wählen  aus  ihrer  Mitte  einen  Stellvertreter  des
Gemeindevorstehers.  Ortsgesetzlich  kann  die  Wahl  mehrerer  Stellvertreter  vorgeschrieben  werden.
Die  Stellvertreter  sind  berufen,  den  Gemeindevorsteher  auch  bei  den  laufenden  Geschäften  zu
unterstützen.

§*  39.  Dem  Gemeindevorsteher  und  den  Stellvertretern  kann  ortsgesetzlich  eine  andere
Bezeichnung  beigelegt  werden.  ,

§  40.  Zu  einer  gültigen  Wahl  des  Gemeindevorstehers  und  der  Stellvertreter  ist  die
Mehrheit  aller  abgegebenen  gültigen  Stimmen  für  den  zu  Wählenden  erforderlich.  Wird  diese  bei
zweimaliger  Abstimmung  nicht  erreicht,  so  ist  zur  engeren  Wahl  zwischen  den  beiden  Personen  zu
schreiten,  auf  die  beim  zweiten  Wahlgange  die  meisten  Stimmen  gefallen  waren.  Bei  Stimmengleichheit
  ist  nach  §  29  zu  verfahren.

§s41.  Die  Wahl  des  Gemeindevorstehers  geschieht  auf  eine  Amtsdauer  von  drei  Jahren.
Bei  darauf  erfolgender  Wiederwahl  eines  berufsmäßigen  Gemeindevorstehers  kann  die  Wahl  auf
Lebenszeit  erfolgen.  Vor  der  Wahl  ist  vom  Gemeinderat  festzusetzen,  ob  der  Gewählte  das  Amt  als
Unbesoldetes  Ehrenamt  oder  als  besoldetes  Gemeindeamt  bekleiden  soll.  Im  letzteren  Falle  ist  das

Wahl  des
Gemeindevorstehers.
        <pb n="200" />
        Zuständigkeit

und  Geschäftsführung

  des
Gemeinderates
und  des
Gemeindevorstehers.


W  146  20

Erforderliche  in  einer  Bestallungsurkunde  festzusetzen,  die  von  der  Aufsichtsbehörde  auszustellen  und
von  den  Gemeinderatsmitgliedern  mit  zu  vollziehen  ist.

Das  Amt  der  Stellvertreter  erlischt  mit  Ablauf  der  Wahl  als  Gemeinderatsmitglied.

§  42.  Die  Wahlen  des  Gemeindevorstehers  und  der  Stellvertreter  bedürfen  der  Bestätigung
durch  die  Aufsichtsbehörde.

§  43.  Der  Gouverneur  kann  die  Stelle  des  Gemeindevorstehers  besetzen  oder  kommissarisch
verwalten  lassen,  wenn
1.  der  Gemeinderat  darum  bittet,
2.  der  Gemeinderat  die  Wahl  verweigert  oder  über  ein  halbes  Jahr  hinaus  verzögert,
3.  der  Gemeinderat  nach  Nichtbestätigung  eines  Gewählten  eine  Person  wählt,  der  die
Bestätigung  wiederum  versagt  werden  muß,
4.  im  Falle  des  §  36  der  Gemeindevorsteher  sein  Amt  niederlegt.

Die  Dauer  der  Amtsperiode  und  die  Höhe  der  von  der  Gemeinde  zu  tragenden  Kosten  für
die  Verwaltung  der  Stelle  setzt  in  diesem  Falle  der  Gouverneur  mit  rechtsverbindlicher  Kraft  für
die  Gemeinde  fest.

§*44.  Der  Gemeindevorsteher  und  seine  Stellvertreter  werden  von  der  Aufsichtsbehörde  in
der  für  die  Landesbeamten  des  Schutzgebietes  vorgeschriebenen  Form  vereidigt.

§  45.  Der  Gemeinderat  hat  über  alle  der  Gemeindeverwaltung  unterstellten  Angelegenheiten
  zu  beschließen,  soweit  deren  Erledigung  nicht  ausschließlich  dem  Gemeindevorsteher  überwiesen  ist.

§  46.  In  Ausführung  seiner  Obliegenheiten  hat  der  Gemeinderat  das  Recht  und  die  Pflicht:
1.  das  Gemeindeeigentum  und  die  Gemeindeanstalten  zu  verwalten  und  hierüber  jährlich
Rechnung  zu  legen;

2.  über  alle  Ausgaben  und  Einnahmen  der  Gemeinde,  die  sich  im  voraus  bestimmen
lassen,  und  über  die  zur  Herstellung  des  Gleichgewichts  aufzubringenden  Gemeindeleistungen
  jährlich  einen  möglichst  vollständigen  Voranschlag  (Haushaltsplan)  aufzustellen;

die  Gemeindeleistungen  festzustellen  und  zu  verteilen;
nach  den  Vorschriften  dieser  Verordnung  den  Gemeindevorsteher  und  die  Stellvertreter
zu  wählen  und  die  zur  Verwaltung  der  Gemeinde  erforderlichen  Beamten  anzustellen
und  zu  beausfsichtigen;

5.  die  Urkunden  und  Akten  der  Gemeinde  zu  verwahren;

6.  Vorschläge  im  Interesse  der  Gemeinde  und  ihrer  Angehörigen  den  zuständigen  Verwaltungsstellen
  zu  unterbreiten.

§  47.  Der  Gemeindevorsteher  ist  befugt,  die  von  ihm  in  rechtmäßiger  Ausübung  der
obrigkeitlichen  Gewalt  getroffenen  Anordnungen  sowie  die  Erfüllung  der  Gemeindeleistungen  und

.  Gemeindedienste  durch  Zwangsmittel  durchzusetzen.

Die  für  die  staatlichen  Verwaltungsstellen  hierüber  geltenden  Vorschriften  finden  Anwendung.

§  48.  Der  Gemeindevorsteher  verfügt,  soweit  es  sich  um  die  laufenden  Geschäfte  bei  der
Ausführung  bestehender  Gesetze,  Verordnungen,  Verfügungen  und  Beschlüsse  oder  die  ihm  unter

persönlicher  Verantwortung  vom  Gemeinderat  in  der  Geschäftsordnung  zugewiesenen  Geschäfte  handelt,
selbständig.

§&amp;amp;  49.  Der  Gemeindevorsteher  und  im  Falle  der  Behinderung  sein  Stellvertreter  ist  der
erste  Gemeindebeamte.  Er  führt  den  Vorsitz  im  Gemeinderat  mit  vollem  Stimmrecht.  Er  leitet  und
beaufsichtigt  die  gesamte  Gemeindeverwaltung.

Insbesondere  hat  er  das  Recht  und  die  Pflicht:
.#die  Gemeinderatsbeschlüsse  vorzubereiten  und  auszuführen;
.  die  laufenden  Verwaltungsgeschäfte  zu  erledigen  und  an  die  Beamten  zu  verteilen;
.  das  Gemeindesiegel  zu  führen;
.  die  Dienstaufsicht  über  die  Gemeindebeamten  zu  üben;
die  im  Namen  der  Gemeinde  zu  bewirkenden  Willenserklärungen  abzugeben  sowie  die
in  ihrem  Namen  auszufertigenden  Urkunden  und  Schriftstücke  zu  vollziehen,  jedoch  mit
der  Maßgabe,  daß  bei  Urkunden  über  Rechtsgeschäfte,  welche  die  Gemeinde  verpflichten

sollen,  und  bei  Vollmachten  noch  die  Unterschrift  eines  Gemeinderats-Mitgliedes  hin  zukommen
  muß;

S
        <pb n="201" />
        W  147  20

6.  die  Ausführung  gesetzwidriger  oder  den  Gemeindeinteressen  zuwider  laufender  Gemeinderatsbeschlüsse
  unter  Einholung  der  Entscheidung  der  Aufsichtsbehörde  zu  beanstanden  und
ihre  Ausführung  vorläufig  auszusetzen;

7.  die  Gemeindelasten,  -leistungen  und  -dienste  nach  den  bestehenden  Vorschriften  und  nach
den  Beschlüssen  des  Gemeinderats  zu  verteilen,  festzustellen  und  ihre  Beitreibung  oder
Ausführung  zu  veranlassen.

Eingeborenen  gegenüber  ist  in  diesem  Falle  der  zuständige  Eingeborenen-Kommissar
in  Anspruch  zu  nehmen.  Gegenüber  Nichteingeborenen  ist  nach  den  hierüber  bestehenden
Rechtsvorschriften  (vgl.  die  Kaiserliche  Verordnung  vom  14.  Juli  1905)  zu  verfahren.

§  50.  Der  Gemeindevorsteher  ist  befugt,  in  allen  eiligen,  keinen  Aufschub  duldenden  Sachen
sofort  zu  handeln.  Dem  Gemeinderat  ist  in  solchen  Fällen  spätestens  in  der  nächsten  Sitzung
Kenntnis  von  den  getroffenen  Maßnahmen  zu  geben.

§*  51.  Der  Beschlußfassung  des  Gemeinderats  bedarf  es

1.  bei  Erlaß  von  ortsgesetzlichen  Bestimmungen;

2.  bei  Erwerbung,  Veräußerung  und  Belastung  von  Grundstücken  oder  Gerechtigkeiten
der  Gemeinde;

.  bei  Übernahme  von  Verpflichtungen  oder  Verbindlichkeiten  für  die  Gemeinde;

.  zur  Festsetzung  des  Haushaltsplans  sowie  zur  Prüfung  und  Entlastung  der  Gemeinderechnungen;


.  zu  allen  nicht  haushaltsplanmäßigen  Aufwendungen;

.  l  zu  Verzichtleistungen  auf  Forderungen,  Rechte  und  Einkünfte;

.  zur  außergewöhnlichen  Verleihung  des  Stimmrechts;

.  zur  Eingehung  von  Preozessen;

.  zu  allen  der  ausschließlichen  Zuständigkeit  des  Gemeinderats  durch  besondere  Rechtsvorschriften
  überwiesenen  Angelegenheiten.

§  52.  Die  Geschäftsführung  des  Gemeinderats  wird  durch  eine  von  ihm  selbst  aufzustellende
Geschäftsordnung  geregelt.

8  53.  Der  Vorsitzende  beruft  und  leitet  die  Sitzungen.  Er  hat  dem  Antrage  auf  Anberaumung
  einer  Sitzung  stattzugeben,  wenn  der  Antrag  von  mindestens  der  Hälfte  der  Gemeinderatsmitglieder
  gestellt  wird.

§  54.  Die  Sitzungen  des  Gemeinderats  sind  für  die  nichteingeborenen  Gemeindeangehörigen
öffentlich.  In  der  Geschäftsordnung  kann  eine  weitere  Ausdehnung  der  Offentlichkeit  sowie  der
Ausschluß  der  Offentlichkeit  unter  bestimmten  Voraussetzungen  für  zulässig  erklärt  werden.

§  55.  Uüber  die  Beschlüsse  in  den  Gemeinderatssitzungen  sind  unter  namentlicher  Bezeichnung
der  Sitzungsteilnehmer  Protokolle  aufzunehmen,  die  nach  erfolgter  Verlesung  und  Genehmigung  vom
Vorsitzenden  mit  zu  vollziehen  sind.

§  56.  Zur  Fassung  gültiger  Beschlüsse  ist  die  Anwesenheit  von  mehr  als  der  Hälfte  aller
Mitglieder  erforderlich.  Eine  geringere  Anzahl  genügt  ausnahmsweise,  wenn  der  Gemeinderat  nach
erfolglos  gebliebener  Berufung  zum  zweiten  Mal  zur  Verhandlung  über  denselben  Gegenstand
zusammenberufen  wird.  Bei  der  zweiten  Zusammenberufung  muß  auf  diese  Bestimmung  hingewiesen
werden.  Bleiben  in  solchen  Fällen  Mitglieder  aus,  so  sind  sie  des  Rechts  der  Beschlußfassung  über
den  betreffenden  Gegenstand  verlustig,  und  der  Gemeindevorsteher  kann  dann  selbständig  handeln.

§  57.  Berührt  ein  Beratungsgegenstand  das  Privatinteresse  eines  einzelnen  Mitgliedes
oder  eines  seiner  nahen  Angehörigen  (Eltern,  Kinder,  Ehegatten,  Geschwister),  so  hat  es  sich  der
Teilnahme  an  der  Beschlußfassung  und,  wenn  der  Gemeinderat  es  beschließt,  auch  der  Teilnahme  an
der  Verhandlung  zu  enthalten.  Die  Beschlußfähigkeit  wird  durch  eine  solche  Enthaltung  nicht  berührt.

§  58.  Die  Beschlüsse  werden  nach  Stimmenmehrheit  gefaßt.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet
  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

§  59.  Der  Gemeinderat  kann  zu  seiner  Unterstützung  oder  zur  Erledigung  bestimmter
Angelegenheiten  ständige  oder  vorübergehend  tätige  Ausschüsse  bestellen.

Über  Zusammensetzung  und  Zuständigkeit  ständiger  Ausschüsse  sind  ortsgesetzliche  Bestimmungen
zu  treffen,  wobei  davon  auszugehen  ist,  daß

1.  mindestens  ein  Mitglied  des  Ausschusses  Gemeinderatsmitglied  sein  muß;

2.  nur  wahlberechtigte  Gemeindeangehörige  bestellt  werden  können;

3.  der  Gemeindevorsteher,  dem  rechtzeitig  von  jeder  Sitzung  Kenntnis  zu  geben  ist,  allen

Sitzungen  mit  beratender  Stimme  beiwohnen  kann.

——

——
        <pb n="202" />
        Gemeindebeamte
und  Angestellte.

Die  Gemeindeangehörigen.


W  148  20

Die  Zusammensetzung  und  Zuständigkeit  vorübergehend  tätiger  Ausschüsse  wird  bei  ihrer
Bestellung  durch  Gemeinderatsbeschluß  festgesetzt.

Bezüglich  der  Verpflichtung  der  Gemeindeangehörigen,  der  Bestellung  Folge  zu  leisten,
findet  die  Bestimmung  des  §  33  entsprechende  Anwendung.

§  60.  Sovweit  die  ordnungsmäßige  Geschäftsführung  es  erfordert,  sind  von  dem  Gemeinderat
Beamte  und  Angestellte  für  die  Dienste  der  Gemeinde  anzunehmen.

§  61.  Außer  dem  Gemeindevorsteher  und  seinen  Stellvertretern  gelten  als  Gemeindebeamte
diejenigen  im  Gemeindedienst  berufsmäßig  tätigen  Personen,  die  bei  ihrer  Annahme  eine  ihre  Beamteneigenschaft
  ausweisende  Urkunde  erhalten  haben.

§  62.  Als  Gemeindeangestellte  gelten  alle  durch  privatrechtlichen  Dienstvertrag  für  die
Dienste  der  Gemeinde  angenommenen  Personen.

§  63.  Die  Rechtsverhältnisse  der  Gemeindebeamten  bestimmen  sich  nach  der  Bestallungsoder
  Anstellungsurkunde,  die  der  Angestellten  nach  den  Annahmeverträgen  und  den  Vorschriften  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  (§&amp;amp;§  611  bis  630).

§*  64.  Die  Führung  des  Kassen-,  Rechnungs=  und  Bureauwesens  ist,  soweit  sie  nicht  durch
den  Gemeindevorsteher  oder  seinen  Stellvertreter  geschieht,  stets  einem  Beamten  (keinem  Angestellten)
zu  Übertragen.

§*  65.  Die  Gemeindebeamten  sind  vom  Gemeindevorsteher  oder  dessen  Stellvertreter  auf
die  über  ihre  Dienstobliegenheiten  vom  Gemeinderat  aufzustellende  Dienstanweisung  eidlich  zu

verpflichten.

§  66.  Sämtliche  Beamte  und  Angestellte  haften  der  Gemeinde  für  gewissenhafte  Erfüllung
ihrer  Pflichten.  Ob  und  in  welchem  Umfange  im  Hinblick  auf  diese  Haftung  eine  Sicherheit  beim
Dienstantritt  zu  fordern  ist,  unterliegt  der  Entscheidung  des  Gemeinderats.

&amp;amp;  67.  Auf  die  Beamten  —  den  Gemeindevorsteher  und  dessen  Stellvertreter  eingeschlossen
—  finden  in  disziplinarischer  Hinsicht  die  für  die  Beamten  der  Schutzgebietsverwaltung  geltenden
Vorschriften  Anwendung.

§*  68.  Den  Gemeindeangehörigen  steht  die  Teilnahme  an  der  Verwaltung  nach  Maßgabe
dieser  Verordnung  zu.

§  69.  Die  Gemeindeangehörigen  haben  einen  öffentlich  rechtlichen  Anspruch  gegenüber  der
Gemeindevertretung  auf  Schutz  und  Wahrnehmung  der  Gemeindeinteressen  in  dem  durch  diese  Verordnung
  gewährleisteten  Umfange.  Zur  Verfolgung  dieses  Anspruchs  steht  jedem  Gemeindeangehörigen
das  Recht  zu,  sich  unmittelbar  an  die  Gemeindevertretung  zu  wenden,  gegen  deren  Entscheidung  ihm
das  Recht  der  Beschwerde  an  die  Aufsichtsbehörde  gemäß  §  82  zusteht.

Die  eingeborenen  Gemeindeangehörigen  werden  bei  Wahrnehmung  ihrer  Rechte  durch  die
Eingeborenen  =  Kommissare  vertreten.

Sofern  für  den  in  Frage  kommenden  Bezirk  von  der  Regierung  ein  solcher  Kommissar
nicht  bestellt  ist,  steht  dem  Gemeinderat  unter  Genehmigung  der  Aufssichtsbehörde  das  Recht  zu,
einen  solchen  zu  wählen.

§*  70.  Die  Gemeindeangehörigen  sind  zur  Mitbenutzung  der  öffentlichen  Einrichtungen  und
Anstalten  der  Gemeinde  im  Rahmen  der  hierüber  bestehenden  Vorschriften  berechtigt.

§&amp;amp;  71.  Art  und  Umfang  der  Teilnahme  der  Gemeindeangehörigen  an  den  Gemeindenutzungen
  können  ortsgesetzlich  geregelt  werden;  dabei  ist  die  Einführung  einer  angemessenen
Nutzungsgebühr  zulässig.

Solange  die  Teilnahme  an  den  Nutzungen  ortsgesetzlich  nicht  bestimmt  ist,  regelt  sie  sich

nach  den  hierüber  bestehenden  Gepflogenheiten.

Die  Gemeindedienste
  und  die
Gemeindeleistungen.


§5*  72.  Die  Gemeindeangehörigen  sind  zu  persönlichen  Diensten  (§  73)  und  zu  Leistungen
(§  74)  für  die  Gemeinde  verpflichtet.

Der  Gouverneur  ist  befreit  von  Diensten  und  Leistungen  für  die  Gemeinde.

Die  Angehörigen  der  Schutztruppe  sind  von  persönlichen  Diensten  befreit.

§  73.  Außer  den  durch  Übernahme  und  Erfüllung  der  Gemeindeämter  bedingten  Diensten
können  nichteingeborene  Gemeindeangehörige  nur  für  Fälle  der  Gefahr  und  Not  zu  persönlichen
Diensten  in  Anspruch  genommen  werden.  Die  Voraussetzungen  zur  Inanspruchnahme  der  Dienste
sowie  die  Gewährung  eines  etwaigen  Entgelts  dafür  sind  ortsgesetzlich  zu  regeln,  soweit  dem  nicht
anderweitige  Rechtsvorschriften  entgegenstehen.
        <pb n="203" />
        W  149  20

§  74.  Die  durch  Erfüllung  ihrer  Aufgaben  bedingten  und  die  auf  öffentlich  rechtlichen
und  privatrechtlichen  Verpflichtungen  beruhenden  Leistungen  der  Gemeinde  find  aus  den  Erträgnissen
des  Gemeindevermögens,  aus  den  eigenen  Einnahmen  der  Gemeinde  und  aus  den  vom  Gouverneur
etwa  üÜberwiesenen  Mitteln  zu  bewirken.  Soweit  hieraus  die  Leistungen  nicht  bestritten  werden  können,
find  die  Gemeindeangehörigen  zur  Leistung  von  Abgaben  verpflichtet.

§&amp;amp;  75.  Die  Grundsätze  über  Art  und  Höhe  der  Abgaben  und  über  die  Form  und  Frist
ihrer  Erhebung  find  ortsgesetzlich  zu  regeln.

§  76.  Die  Verpflichtung  zur  Leistung  von  Abgaben  erstreckt  sich  über  den  Kreis  der
Gemeindeangehörigen  hinaus

1.  auf  Personen,  die  ohne  einen  eigenen  Wohnsitz  im  Gemeindebezirk  zu  begründen,  länger
als  drei  Monate  in  ihm  ihren  wesentlichen  Aufenthalt  haben;

2.  auf  die  physischen  Personen,  auf  die  juristischen  Personen  des  bürgerlichen  und  öffentlichen
  Rechts,  sowie  auf  alle  Erwerbsgesellschaften,  sofern  sie  innerhalb  des  Gemeindebezirks
  wirtschaftliche  Erwerbszwecke  verfolgen  oder  Grundbesitz  haben,  hinsichtlich  des
Einkommens  aus  ihrer  Erwerbstätigkeit  und  ihrem  Grundbesitz  und  hinsichtlich  der  auf
die  Erwerbstätigkeit  oder  den  Grundbesitz  selbst  gelegten  Abgaben.

§&amp;amp;  77.  Die  Aussicht  über  die  Gemeindeverwaltung  übt  der  Gouverneur.  Er  kann  die  Die  Aufsicht  über
Durchführung  der  Aufsicht  den  Bezirks=  und  Distriktsämtern  als  Aufsichtsbehörden  übertragen.  die  Gemeindeverwaltung.


§&amp;amp;  78.  Die  Aufsichtsbehörde  hat  darüber  zu  wachen,  daß  die  Verwaltung  der  Gemeindeangelegenheiten
  ordnungsmäßig  und  innerhalb  der  gesetzlichen  Grenzen  geführt  wird.
Bei  Ausübung  des  Auffichtsrechts  ist  die  Aufsichtsbehörde  befugt:
1.  über  alle  Gegenstände  der  Gemeindeverwaltung  Auskunft  und  Aktenmitteilung  zu  fordern;
2.  die  geboten  erscheinenden  Maßnahmen  vorzunehmen;
3.  den  Gemeindevorsteher  zur  Beanstandung  aller  ungesetzlichen  oder  den  Rahmen  der

gegebenen  Zuständigkeit  überschreitenden  Beschlüsse  des  Gemeinderates  anzuhalten;
4.  den  Gemeinderatssitzungen  beizuwohnen.

&amp;amp;  79.  Unterläßt  eine  Gemeinde  die  ihr  gesetzlich  obliegenden  oder  im  Gemeindeinteresse
nötigen  Leistungen  und  Einrichtungen,  insbesondere  die  Beschaffung  der  dazu  erforderlichen  Mittel,
so  ist  die  Auffichtsbehörde  ermächtigt,  sie  dazu  anzuhalten.  Bei  Ausbleiben  des  Erfolgs  kann  die
Aufsichtsbehörde  das  Nötige  auf  Kosten  der  Gemeinde  ausführen  und  die  dazu  erforderlichen  Mittel
rechts  verbindlich  festsetzen  und  einziehen  lassen.

§  80.  Die  Genehmigung  der  Ausfsichtsbehörde  ist  erforderlich:

1.  zur  Aufnahme  von  Darlehn  über  die  Dauer  eines  Jahres  hinaus;
2.  zu  jeder  Verminderung  des  Gemeindevermögens;
3.  zu  allen  ortsgesetzlichen  Vorschriften;
4.  zur  Veräußerung  von  Gemeindegrundstücken  über  5000  aqm  Flächeninhalt.
§  81.  Zur  Kenntnis  der  Aufsichtsbehörde  sind  zu  bringen:
1.  die  jährlichen  Haushaltspläne  sofort  nach  ihrer  Aufstellung;
2.  die  jährlichen  Rechnungsabschlüsse  nach  ihrer  endgültigen  Feststellung;
3.  die  für  den  Gemeindebezirk  erlassenen  allgemeinen  Anordnungen  und  Ordnungsvorschriften.


§  82.  Die  Aufsichtsbehörde  ist  zuständig  zur  Entscheidung  über  alle  Beschwerden  in
Gemeindeangelegenheiten.

§&amp;amp;  83.  Auf  Antrag  des  Gemeinderats  kann  die  Aufsichtsbehörde  nach  vorher  eingeholter
Genehmigung  des  Gouverneurs  in  besonderen  Fällen  von  Einhaltung  einzelner  Vorschriften  dieser
Verordnung  vorübergehend  befreien.

§  84.  Den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieses  Teils  der  Verordnung  bestimmt  für  die  Ausführungseinzelnen
  Gemeinden  der  Gouverneur.  Er  erläßt  auch  die  erforderlichen  Ubergangs=  und  Aus=  bestimmungen.
führungsvorschriften.

§  85.  Die  dem  Gemeinderate  und  dem  Gemeindevorsteher  obliegenden  Pflichten  und
Rechte  werden,  solange  eine  Gemeindevertretung  nicht  gebildet  ist,  durch  die  vom  Gouverneur
beauftragte  Amtsstelle  wahrgenommen.
        <pb n="204" />
        Der  Bezuksverband.


W  150  20

B.  Bezirksverbände.

§  86.  Der  Bezirksverband  besteht  innerhalb  des  räumlichen  Dienstbereichs  einer  Bezirksoder
  selbständigen  Distriktsverwaltung  aus  den  dort  vorhandenen  Gemeindeverbänden  und  den
außerhalb  dieser  Verbände  stehenden  Wohnplätzen,  einschließlich  der  dazu  gehörigen  Grundstücke.

§  87.  Angehörige  des  Bezirksverbandes  sind  die  Gemeindeverbände  im  Bezirke  oder

Distrikte  und  alle  Personen,  die  außerhalb  dieser  Verbände  im  Bezirke  oder  Distrikte  durch  ständige
Niederlassung  einen  Wohnsitz  haben.

§  88.  Der  Bezirksverband  hat  als  eine  Körperschaft  des  öffentlichen  Rechts  die  Eigenschaft
einer  juristischen  Persönlichkeit  und  hat  die  durch  diese  Verordnung  ihm  zugewiesenen  Rechte
und  Pflichten.

Die  Organtsation  §  89.  An  der  Spitze  des  Bezirksverbandes  steht  der  Bezirksamtmann  oder,  wenn  der

des  Bezirksverbandes.


Die  Wahl  des
Bezirksrates.

Zuständigkeit
und  Geschäftsführung
  des
Bezirksrates.

Bezirksverband  einen  selbständigen  Distrikt  umfaßt,  der  Distriktschef.
§  90.  Dem  an  der  Spitze  des  Bezirksverbandes  stehenden  Beamten  ist  bei  Wahrnehmung
der  Rechte  und  Pflichten  des  Bezirksverbandes  ein  Bezirksrat  beigegeben.

§  91.  Der  Bezirksrat  besteht  aus  mindestens  vier  gewählten  Mitgliedern  und  dem  an  der
Spitze  des  Bezirksverbandes  stehenden  Beamten.

§  92.  Der  an  der  Spitze  des  Bezirksverbandes  stehende  Beamte  vertritt  den  Begzirksrat
und  durch  ihn  den  Bezirksverband.

§  93.  Die  Mitglieder  des  Bezirksrats  werden  von  den  Angehörigen  des  Bezirksverbandes
gewählt,  und  zwar  dergestalt,  daß  ein  Teil  von  den  Gemeindeverbänden,  der  andere  Teil  von  den
außerhalb  der  Gemeindeverbände  stehenden  Bezirksangehörigen  gewählt  wird.

Das  ziffernmäßige  Verhältnis  der  beiden  Teile  bestimmt  der  Gouverneur  für  jeden
Bezirksverband.

Für  jedes  Mitglied  des  Bezirksrats  ist  ein  Ersatzmann  zu  wählen.

Ist  in  einem  Bezirksverbande  keine  Gemeinde  vorhanden,  so  werden  die  Mitglieder  und
Ersatzleute  ausschließlich  durch  die  Einwohner  des  Bezirks  gemäß  §  95  dieser  Verordnung  gewählt.

§*  94.  Die  Wahl  der  Vertreter  der  Gemeindeverbände  erfolgt  durch  den  Gemeinderat,  die
der  übrigen  Vertreter  unmittelbar  durch  die  außerhalb  der  Gemeindeverbände  stehenden  Bezirksangehörigen.


Die  Gemeindeverbände  haben  bis  zu  dem  vom  Bezirks=  oder  Distriktsamt  festgesetzten
Termine  das  Ergebnis  ihrer  Wahl  der  vorgenannten  Behörde  mitzuteilen.  Die  Stimmzettel  der
übrigen  Bezirksangehörigen  sind  unmittelbar  von  den  Wählern  an  das  Bezirks=  oder  Distriktsamt
einzusenden,  wo  das  Ergebnis  der  Wahl  festgestellt  wird.

§*  95.  In  bezug  auf  das  Wahlrecht,  auf  die  Wählbarkeit,  auf  die  Wahlperiode,  auf  die
Wahlhandlung  und  das  Wahlverfahren  finden  die  Vorschriften  in  §§  19  bis  21,  22  Satz  1,  25  bis  35
sinngemäße  Anwendung.

§  96.  Der  Verwaltung  durch  die  Bezirksverbände  sind  überwiesen:

1.  Bau  und  Unterhaltung  öffentlicher  Wege,  Plätze,  Wasserläufe  und  Brücken,  soweit
diese  Arbeiten  nicht  durch  Verfügung  des  Gouverneurs  als  zur  Zuständigkeit  der
Gemeindeverbände  gehörig  erklärt  werden;

2.  Einrichtung  und  Unterhaltung  öffentlicher  Wasserversorgungsanlagen  in  dem  gleichen
Umfange  wie  zu  1;

3.  die  in  §  5  Ziff.  7  bis  8,  10  bis  12  den  Gemeinden  überwiesenen  Aufgaben  für  die
außerhalb  der  Gemeindebezirke  liegenden  Gebiete.

5*  97.  Dem  Bezirksverbande  können  vom  Gouverneur  nach  Anhörung  des  Bezirksrats
weitere  Angelegenheiten  überwiesen  werden.

§  98.  Der  Bezirksamtmann  oder  Distriktschef  ist  der  Vorsitzende  des  Bezirksrates.  Er
beruft  und  leitet  die  Sitzungen.

Die  Vorschriften  der  §§  52  bis  58  finden  siungemäße  Anwendung.

§  99.  Die  Mitglieder  des  Bezirksrats  sind  als  einzelne  berufen,  die  Bezirks=  oder  Distriktsverwaltung
  bei  Lösung  ihrer  Aufgaben  zu  unterstützen.  Sie  haben  die  zu  ihrer  Kenntnis  gelangenden
Ubelstände  dem  Bezirksamtmann  oder  Distriktschef  mitzuteilen  und  zu  deren  Abhilfe  ihm  Anträge
und  Vorschläge  zu  unterbreiten,  auch  einzelne  ihnen  vom  Bezirksamtmann  oder  Distriktschef  übertragenen
  Verrichtungen  auszuführen.
        <pb n="205" />
        W  151  2e0

Zur  Beratung  ist  der  Bezirksrat  hinzuzuziehen:
1.  bei  allgemeinen,  das  Interesse  des  Bezirks  betreffenden  grundlegenden  Maßnahmen,
sofern  nicht  Gefahr  im  Verzuge  ist;
2.  bei  Aufstellung  des  Bezirkshaushaltsplanes.
Zur  Beschlußfassung  ist  der  Bezirksrat  als  entscheidendes  Organ  hinzuzuziehen:
1.  bei  Bereitstellung  der  Mittel  für  Bezirksverbandsangelegenheiten;
2.  bei  Leistungen,  welche  dem  Bezirksverbande  obliegen;
3.  bei  den  Wahlen  zum  Landesrat;  v
4.  bei  Festsetzung  des  Haushaltsplanes  für  die  Bezirksverbandsangelegenheiten;
5.  bei  Entlastung  der  jährlich  abzulegenden  Rechnung  über  die  Einnahmen  und  Ausgaben
  in  Bezirksverbandsangelegenheiten.

§  100.  Die  Geschäfte,  insbesondere  das  Rechnungswesen  des  Bezirksverbandes  werden  vom
Bezirks=  oder  Distriktsamt  wahrgenommen,  jedoch  getrennt  von  der  übrigen  Verwaltung.

§  101.  Die  in  Bezirksverbandsangelegenheiten  nötig  werdenden  öffentlich  rechtlichen  Vorschriften
  erläßt  der  Bezirksamtmann  oder  selbständige  Distriktschef  im  Rahmen  seiner  Zuständigkeit
nach  Beschlußfassung  durch  den  Bezirksrat.  Befindet  sich  der  Bezirksamtmann  oder  Distriktschef
hinsichtlich  solcher  Vorschriften  in  Meinungsverschiedenheit  mit  den  übrigen  Mitgliedern  des  Bezirksrats,
  so  ist  die  Entscheidung  des  Gouverneurs  anzurufen.

§*  102.  Zur  Erfüllung  ihrer  Aufgaben  sind  die  Bezirksverbände  berechtigt,  neben  den  eistungen

ihnen  etwa  vom  Gouverneur  überwiesenen  Mitteln  Abgaben  von  den  Bezirksangehörigen  zu  erheben.  für  de  Bezus-§

  103.  Die  Aussicht  über  die  Bezirksverbände  führt  der  Gouverneur  nach  Maßgabe  der  Aufsicht  über  die
§§  77  bis  83  dieser  Verordnung.  Bezirksverbände.

§  104.  Den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  der  auf  die  Bezirksverbände  bezüglichen  Vor=  Ausführungsschriften
  dieser  Verordnung  bestimmt  für  jeden  Bezirksverband  der  Gouverneur.  Er  erläßt  auch  die  bestimmungen.
erforderlichen  Ubergangs=  und  Ausführungsvorschriften.

Teil  II.
Der  Landesrat.

§  105.  Zur  Unterstützung  des  Gouverneurs  bei  Wahrnehmung  der  Interessen  des  Schutz=  Organtsation

gebietes  besteht  ein  Landesrat.  und  Wahl  des
Landesrates.

§  106.  In  den  Landesrat  wählt  jeder  Bezirksverband  ein  Mitglied.  Wählbar  zum
Mitglied  ist  jeder  Deutsche,  der  das  dreißigste  Lebensjahr  zurückgelegt  hat  und  mindestens  zwei
Jahre  mit  Grundeigentum  im  Schutzgebiet  ansässig  ist  oder  seit  zwei  Jahren  einen  selbständigen  Beruf
im  Schutzgebiet  betreibt.  Ausgeschlossen  von  der  Wählbarkeit  sind  die  in  §  17  aufgeführten  Personen.

§  107.  Neben  den  von  den  Bezirksverbänden  gewählten  Mitgliedern  ernennt  der  Gouverneur
  die  gleiche  Anzahl  von  Mitgliedern  nach  freiem  Ermessen.

§  108.  Wenn  und  solange  für  den  Verwaltungsbezirk  eines  Bezirksamtes  oder  selbständigen
Distriktsamtes  ein  Bezirksverband  nicht  besteht,  wählen  die  Einwohner  dieses  Verwaltungsbezirkes
ein  Mitglied  zum  Landesrat  gemäß  §  95  dieser  Verordnung.

§  109.  Die  Mitglieder  des  Landesrates  gehören  diesem  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren
an.  Bei  vorzeitigem  Ausscheiden  hat  Ersatzwahl  durch  den  betreffenden  Bezirksverband  oder  Neuernennung
  durch  den  Gouverneur  zu  erfolgen.

§  110.  Das  Amt  der  Mitglieder  des  Landesrates  ist  ein  Ehrenamt.

Soweit  Mitglieder  nicht  am  Orte  der  Verhandlung  wohnen,  können  ihnen  Fuhrkosten  und
Tagegelder  bewilligt  werden,  über  die  der  Gouverneur  nähere  Bestimmung  trifft.

§  111.  Der  Landesrat  tagt  unter  Vorsitz  des  Gouverneurs  oder  eines  von  ihm  ernannten  Zustäwikeit

Beamten  und  muß  mindestens  einmal  im  Jahre  berufen  werden.  zng  unrschant
1

§  112.  Der  Landesrat  ist  beratendes  Organ:  Landesrates.
1.  für  die  jährlichen  Vorschläge  zum  Haushaltsplan  der  Schutzgebietsverwaltung;
2.  für  die  vom  Gouverneur  zu  erlassenden  oder  vorzuschlagenden  Verordnungen,  soweit
sie  nicht  lediglich  lokale  Bedeutung  haben;
3.  für  alle  sonst  vom  Gouvernement  zur  Beratung  vorgelegten  Angelegenheiten.
Der  Landesrat  ist  befugt,  eigene  Anträge  dem  Gouverneur  zu  unterbreiten.
        <pb n="206" />
        Ausführungsbestimmungen.


W  152  20

Über  die  Verhandlungen  des  Landesrates  sind  Protokolle  aufzunehmen,  die  außer  vom
Protokollführer  vom  Vorsitzenden  und  zwei  Mitgliedern  zu  unterzeichnen  sind.  Abschrift  davon  ist
dem  Reichs-Kolonialamt  vorzulegen.

§*  113.  Der  Landesrat  ist  beschließendes  Organ  in  allen  seiner  Beschlußfassung  vom
Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  überwiesenen  Angelegenheiten.

§  114.  Der  Landesrat  kann  Offentlichkeit  seiner  Verhandlungen  beschließen.

Die  Mitglieder  des  Landesrats  sind,  sobald  dies  vom  Vorsitzenden  angeordnet  wird,  zur
Geheimhaltung  verpflichtet.

§  115.  Der  Gouverneur  erläßt  die  erforderlichen  Ausführungsbestimmungen  und  bestimmt
den  Tag  des  Inkrafttretens  dieses  Teils  der  Verordnung.  Vom  Tage  des  Inkrafttretens  wird  für
das  Gebiet  von  Deutsch-Südwestafrika  die  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Bildung  von
Gouvernementsräten  vom  24.  Dezember  1903,  außer  Kraft  gesetzt.

Berlin,  den  28.  Januar  1909.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

 

Verordnung  des  Reichskonzlers,  betr.  die  Schaffung  kommunaler  Verbände
in  Deutsch-Südwestafrika.

Vom  5.  Februar  1909.

Auf  Grund  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung  von  Wohnplätzen
in  den  Schutzgebieten  zu  kommunalen  Verbänden,  vom  3.  Juli  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  366)  wird
hierdurch  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Wohnplätze  Windhuk,  Swakopmund,  Lüderitzbucht,  Keetmanshoop,  Karibib,
Omaruru,  Okahandja,  Aus,  Tsumeb,  Warmbad,  Usakos  in  Deutsch-Südwestafrika  werden  unter  Beibehaltung
  ihrer  bisherigen  Namen  zu  kommunalen  Verbänden  vereinigt.

§&amp;amp;  2.  Der  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  wird  für  die  einzelnen,  im  §  1
genannten  Wohnplätze  vom  Gouverneur  bestimmt.

Berlin,  den  5.  Februar  1909.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

 

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Kusführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
für  die  afrikonischen  und  Südsee-Schutzgebiete  mit  Kusnahme  Deutsch-Südwestafrikas,
vom  27.  Februar  1906.

Vom  2.  Februar  1909.

Auf  Grund  der  §§  95,  96  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und
Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  363)  wird  folgendes  bestimmt:

§&amp;amp;  1.  Die  Verfügung  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen
und  Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme  Deutsch-Südwestasrikas  vom  27.  Februar  1906,  vom
26.  Juli  1906  erhält  folgenden  Zusatz:

§  1  a:  Auf  den  Erwerb  des  Bergwerkseigentums  finden  entsprechende  Anwendung  die
nach  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  für  Grundstücke

  geltenden  Vorschriften,  denen  zufolge  juristische  Personen  bei  dem  Erwerbe  von  Grundstücken
Beschränkungen  unterworfen  sind.

§  2.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.
Berlin,  den  2.  Februar  1909.
Reichs-Kolonialamt.
Dernburg.
        <pb n="207" />
        153  20

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Rusführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  RKuguft  1905.

Vom  2.  Februar  1909.

Auf  Grund  der  §§  96,  97  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  wird  folgendes  bestimmt:

§*  1.  Die  Verfügung  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika
  vom  8.  August  1905,  vom  3.  Dezember  1905  erhält  folgenden  Zusatz:

§  1  a:  Auf  den  Erwerb  des  Bergwerkseigentums  finden  entsprechende  Anwendung  die
nach  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  283)  für  Grundstücke
  geltenden  Vorschriften,  denen  zufolge  juristische  Personen  bei  dem  Erwerbe  von  Grundstücken
Beschränkungen  unterworfen  sind.

§  2.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.
Berlin,  den  2.  Februar  1909.

Reichs-Kolonialamt.
Dernburg.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Einwanderung  und
Einführung  nicht  einheimischer  Eingeborener  in  das  Schutzgebiet  Deutsch-Meuguinea.
Vom  1.  November  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  509)
wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  folgendes  bestimmt:

&amp;amp;  1.  Die  Einwanderung  und  Einführung  nicht  einheimischer  Eingeborener  in  das  Schutzgebiet
  Deutsch-Neuguinea  darf  nur  über  die  dem  Auslandsverkehr  geöffneten  Hafenplätze  erfolgen.

Wer  solche  Eingeborene  in  festem  Vertragsverhältnis  zur  Dienstleistung  über  andere  als  die
dem  Auslandsverkehr  geöffneten  Hafenplätze  einführen  will,  bedarf  hierzu  der  schriftlichen  Genehmigung
der  Meldebehörde  des  Landungshafens.

Die  Schiffsführer  haben  der  Meldebehörde  des  Landungshafens  ein  Verzeichnis  der  dort  zu
landenden  nicht  einheimischen  Eingeborenen  vorzulegen.

§&amp;amp;  2.  Jeder  in  das  Schutzgebiet  einwandernde  nicht  einheimische  Eingeborene  ist  verpflichtet,
binnen  drei  Tagen  nach  seiner  Landung  sich  der  Behörde  des  betreffenden  Auslandshafens  unter
Angabe  seiner  Personalien  vorzustellen.  Auf  Grund  der  Meldung  wird  eine  Bescheinigung  erteilt.

Die  Behörde  kann  die  ärztliche  Untersuchung  anordnen.

Verläßt  eine  meldepflichtige  Person  das  Schutzgebiet  oder  verlegt  sie  innerhalb  des  Schutzgebietes
  ihren  Wohnsitz  in  den  Bezirk  einer  anderen  Behörde,  so  hat  die  An=  und  Abmeldung  in
gleicher  Weise  zu  erfolgen.

§&amp;amp;  3.  Wer  im  Schutzgebiet  nicht  einheimische  Eingeborene  in  festem  Vertragsverhältnis  zur
Dienstleistung  (Arbeiter)  einführt,  ist  verpflichtet,  der  Behörde  binnen  drei  Tagen  nach  der  Landung
Abschrift  des  geschlossenen  Vertrages  und  ein  Namensverzeichnis  in  doppelter  Fertigung  einzureichen.
Wenn  ein  Arbeitsvertrag  nicht  vorhanden  ist,  hat  dessen  Abschluß  vor  der  Behörde  des  Landungshafens
  zu  erfolgen.

Diese  Anzeigepflicht  tritt  in  gleicher  Weise  ein  gegenüber  der  Behörde  des  Arbeitsortes  bei
Erneuerung  oder  Verlängerung  eines  bestehenden  Dienst=  oder  Vertragsverhältnisses.  Die  Behörde
kann  die  persönliche  Vorstellung  und  ärztliche  Untersuchung  anordnen.

Die  Kosten  der  Untersuchung,  der  Aufnahme  Hilfsbedürftiger  oder  Kranker  in  eine  Anstalt
trägt  der  Behörde  gegenüber  der  Unternehmer.

Die  Verwendung  der  eingeführten  Arbeiter  ist  erst  nach  der  Bescheinigung  der  Anmeldung
und  der  Verwendbarkeit  auf  der  zweiten  Fertigung  des  Namensverzeichnisses  gestattet.

§  4.  Der  Behäörde  liegt  die  Üüberwachung  des  Dienstverhältnisses,  im  besonderen  die  Prüfung
der  Unterbringung,  Verpflegung,  Krankenhilfe  und  Löhnung  der  Arbeiter  ob.  Sie  ist  jederzeit  befugt,
        <pb n="208" />
        154  2e0

Untersuchungen  vorzunehmen  oder  solche  durch  geeignete  Sachverständige  oder  eine  Kommission  vornehmen
  zu  lassen  und  die  Abstellung  vorhandener  Mängel  anzuordnen.  Ergibt  die  Untersuchung
eine  Verletzung  der  dem  Arbeitgeber  obliegenden  Verpflichtungen,  so  hat  dieser  die  Kosten  der  Untersuchung
  zu  tragen.

§  5.  Der  Unternehmer  ist  auf  Verlangen  der  Behörde  verpflichtet,  die  eingeführten  Arbeiter
nach  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  nach  dem  Anwerbeort  zurückzubefördern  oder  die  Kosten  der
veranlaßten  Rückbeförderung  zu  erstatten.  Diese  Verpflichtung  erlischt  nach  Ablauf  eines  Jahres,
von  der  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  ab  gerechnet.

Der  Unternehmer  ist  verpflichtet,  die  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  und  die  Heimsendung
  der  Behörde  anzuzeigen  sowie  über  jeden  in  seinem  Dienste  stehenden  Arbeiter  auf  Verlangen
  Auskunft  zu  geben.

Die  Behörde  kann  die  ärztliche  Untersuchung  der  heimzusendenden  Arbeiter  auf  Kosten  des
Unternehmers  anordnen.

§  6.  Für  jeden  Arbeiter,  der  nach  Beendigung  seines  Dienstverhältnisses  mit  einem  Unternehmer
  im  Schutzgebiete  weiter  verbleibt,  tritt  die  Meldepflicht  nach  §  2  bei  der  für  seinen  Wohnsitz
zuständigen  Behörde  ein.

§  7.  Meldebehörden  sind  die  Kaiserlichen  Bezirksämter  und  Stationen  für  ihre  Bezirke.

§*  8.  Für  die  Anmeldung  gemäß  8  3  ist  eine  Gebühr  von  10./¾  im  alten  Schutzgebiete,
im  Inselgebiete  von  20  7“  und  bei  einer  Vertragsdauer  von  mehr  als  zwei  Jahren  von  30  %  für
die  Person  zu  entrichten.

Bei  Erneuerung  oder  Verlängerung  eines  Vertrages  oder  Dienstverhältnisses  werden  dieselben
  Gebühren  entsprechend  erhoben.

§&amp;amp;  9.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe
bis  zu  600  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

§  10.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1909  in  Kraft.

Die  an  diesem  Tage  im  Schutzgebiet  bereits  ansässigen  nicht  einheimischen  Eingeborenen
haben  der  Meldepflicht  des  §  2  innerhalb  der  Frist  von  drei  Monaten,  die  Unternehmer  innerhalb
der  gleichen  Frist  der  Meldepflicht  des  §  3  für  die  mit  dem  Tage  des  Inkrafttretens  bereits  in
ihrem  Dienste  stehenden  Arbeiter  zu  entsprechen.

§  11.  Mit  dem  Tage  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  werden  außer  Kraft  gesetzt:

Die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  die  Einwanderung
und  Einführung  von  Chinesen  in  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea,  mit  Ausnahme  des  Inselgebietes
  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  vom  1.  Februar  1904  (Deutsches  Kolonialblatt  1904,
S.  253)  und  die  Ausführungsbestimmungen  zu  dieser  Verordnung  vom  1.  Februar  1904,  ferner  die
Verordnung  des  Bezirksamts  Ponape,  betreffend  die  Abänderung  der  Verordnung,  betreffend  die
Anwerbung  und  die  Einfuhr  farbiger  Arbeiter  vom  28.  Januar  1907  (Deutsches  Kol.  Bl.  S.  387).

Herbertshöhe,  den  1.  November  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  die  öffnung  der  Reede
von  Angaur  für  den  AKuslandsverkehr.
Vom  22.  November  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten,  vom  27.  September  1903  (Deussches
Kolonialblatt  1903,  S.  509)  und  in  Ausführung  des  §  4  der  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908
wird  bestimmt,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Die  Reede  von  Angaur  in  der  Palaungruppe  ist  dem  Auslandsverkehr  geöffnet.
Herbertshöhe,  den  22.  November  1908.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Hahl.
        <pb n="209" />
        W  155  20

 

 

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Kaiserlichen  Bauinspektor
im  Reichs-Kolonialamt,  Schlüpmann,  zum  Regierungs=  und  Baurat  und  ständigen  Hilfsarbeiter
im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

 

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

A.  K.  O.  vom  19.  Januar  1909.
Stuemer,  Hauptmann,  und
Dr.  Exner,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.
A.  K.  O.  vom  26.  Januar  1909.
Wunderlich,  Hauptmann,  am  31.  Januar  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  d.  Is.  als  Kompagniechef
  im  5.  Westfälischen  Infanterie-Regiment  Nr.  53  angestellt.

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1909.
Es  werden  befördert:

Schlobach,  Hauptmann,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  Ostafrika,  zum  überzähligen
  Moajor,
Braunschweig,  Leutnant,  zum  Oberleutnant.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Januar  1909.

Am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
Rosendahl,  Oberleutnant,  im  Feldartillerie-Regiment  General-Feldzeugmeister  (1.  Brandenburgischen)
Nr.  3,
Halske,  Leutnant,  im  Lauenburgischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  45,
Ohling,  Leutnant,  im  Telegraphen-Bataillon  Nr.  4.

Pfeffer,  Hauptmann,  vom  1.  Februar  bis  31.  März  zur  Dienstleistung  beim  2.  Garde-Ulanen-Regiment
  und  vom  1.  April  bis  30.  September  1909  zur  Dienstleistung  beim  Eisenbahn-Regiment
  Nr.  2  kommandiert.

Bauszus,  Hauptmann,  vom  16.  Februar  bis  zum  31.  Mai  1909  zum  Lehrgang  für  ältere  Offiziere
bei  der  Feldartillerie-Schießschule  kommandiert.

Krüger,  Leutnant,  vom  1.  bis  zum  28.  Februar  1909  zur  Dienstleistung  beim  Bezirkskommando
Görlitz  kommandiert.

Fromm,  Hauptmann,  bis  auf  weiteres  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  in  Deutsch-Südwestafrika
  kommandiert.

Krüger,  Leutnant,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Frhr.  Geyer  v.  Schweppenburg,  Leutnant,  wird  ein  weiterer  viermonatlicher  Nachurlaub  nach
Deutschland  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit  bewilligt.

Dr.  Lindner,  Oberarzt  in  der  Schutztruppe,  mit  der  gesetzlichen  Pension  ausgeschieden.

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1909.
Am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
Bischoff,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  4.  Badischen  Infanterie-Regiment  Prinz  Wilhelm  Nr.  112.
Frhr.  v.  Fürstenberg,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  von  Horn  (Rheinischen)
  Nr.  29.
Es  werden  befördert:
v.  Müller,  Krueger,  v.  Boemcken  und  Graf  v.  Kageneck,  Oberleutnants,  letzterer  kommandiert
beim  Gouvernement  von  Südwestafrika,  zu  Hauptleuten;
Ehringhaus,  Leutnant,  zum  Oberleutnant.
        <pb n="210" />
        W  156  20

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  19.  Januar  1909.

Dr.  Berké,  Stabsarzl,  vom  1.  Februar  1909  ab  bis  auf  weiteres  zur  Dienstleistung  beim  Gonvernement
  Kamerun  kommandiert.

Rösener,  Oberarzt  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  mit  dem  1.  Februar  d.  IJs.  in  die
Schutztruppe  für  Kamerun  versetzt.

v.  Frankenberg-Lüttwitz,  Leutnant  im  2.  Garde-Regiment  zu  Fuß,  am  7.  Februar  aus  dem
Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  8.  Februar  1909  in  die  Schutztruppe  für  Kamerun
eingestellt.

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1909.
Ein  vordatiertes  Patent  ihres  Dienstgrades  haben  erhalten:

Fabricius,  Hauptmann,  vom  20.  Februar  1902  und
Scheunemann,  Hauptmann,  vom  26.  Februar  1903.

Es  werden  befördert:

Strümpell,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann;
Mohn,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Offizieren  usw.  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen
  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:

die  Silberne  Erinnerungsmedaille  an  das  60jährige  Regierungsjubiläum  Seiner

Majestät  des  Kaisers  Franz  Joseph  von  Österreich,  Königs  von  Ungarn:
dem  Leutnant  David;

die  Fürstlich  Reußische  j.  L.  Silberne  Verdienstmedaille:
dem  Vizefeldwebel  Federowsky;

die  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinsche  Medaille  in  Bronze  zur  Erinnerung
an  die  zentralafrikanische  Expedition  Seiner  Hoheit  des  Herzogs  Adolf  Friedrich
zu  Mecklenburg:
dem  Unteroffizier  Czeczatka,
dem  Sol  Murgan  Mohamed,  dem  Schausch  Hassani  und  Achmed  Elias,  dem  Ombascha
Faragalla  Mnubi,  Mapuri  und  Kasimoto;
dem  Askari,  Hornist  Feuer  und  Mussa;
den  Askaris  Kissakka,  Masassi,  Kangalla,  Msafiri,  Asi,  Abdallah  Massai,  Pendakula,
Mlazaidi,  Ali  Kunguni,  Hamiß,  Abdallah  Faragi,  Abdallah  Hussein,  Mschenzi
Kabisa,  Maganga,  Pigauzi,  Suedi,  Hanseruni,  Makalanga,  Ali,  Magazini,
Mschagara,  Makumba,  Muganga,  Haithuru,  Marjani,  Majuto;
dem  Trägerführer  Kitanda  und  Kasimoto.

Für  Südwestafrika:
das  Fürstlich  Waldecksche  Verdienstkreuz  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Leutnant  v.  Saldern;

die  Silberne  Verdienstmedaille  des  Herzoglich  Anhaltischen  Hausordens
Albrechts  des  Löwen  mit  Schwertern:
dem  Sergeanten  Böttge.

 

 

Deutsch-Ostatrika.

Ostafrika  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
am  24.  Dezember:  Lehrer  Jünemann;  am
25.  Dezember:  kommiss.  Sekretär  Krüger;  am
27.  Dezember:  Rechnungsrat  Liedtke;  am  29.  Dezember:
  Kanzleigehilfe  Halwas.

 

 

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika-haben  am
1.  Februar  angetreten:  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  Grentzenberg,  Kanzlist  Feldmann.

 

In  Ostafrika  sind  am  18.  Dezember  neu  eingetroffen:
  Regierungsbaumeister  Batzner,  kommiss.
Sekretär  Krebs  und  die  Tiefbautechniker  Tönjes
und  Kauert.
        <pb n="211" />
        W  157  20

Vom  Heimaturlaub  am  18.  Dezember  wiedereingetroffen:
  Zollamtsassistent  2.  Klasse  Steiner.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Neapel  aus  angetreten:
Am  1.  Februar  1909:  Stabsarzt  Dr.  Ahlbory;
am  11.  Februar:  Sanitätssergeant  Jaletzky.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
Am  1.  Dezember  1908:  Feldwebel  Utech;
am  5.  Februar  1909:  Unteroffizier  Wernecke.

Kamerun.

Mit  Heimatsurlaub  haben  das  Schutzgebiet
am  9.  Januar  verlassen:  Bezirksrichter  Lämmer-=mann
  und  Polizeimeister  Runge.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Baumeister  Fritzen,  Lehrer  Goetze,
Maschinist  Rißler,  Maurer  Klemmt,  Forstaufseher
  Schultze  und  Zollbeamter  Westphal.

Am  9.  Februar  traten  die  Wiederausreise
an:  Regierungsrat  Steinhausen,  Tierarzt  Dr.
Springefeldt,  Arbeiterkommissar  Frhr.  v.  Lüdinghausen,
  Sekretär  Meiß,  Steuermann  Iden
und  Maschinist  Herzog.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  9.  Januar:  Oberrichter  Autenrieth,  Staatsanwalt
  Rogalsky,  Zollaufseher  Heinemann,
Meßgehilfe  Adler,  Landmesser  Rick  und  Tierarzt
  Immel;  am  25.  Januar:  kommiss.  Sekretär
Bretthauer,  Tierarzt  Helm  und  Lazarettgehilfe
Oertel.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  Januar  1909
in  Hamburg  eingetroffen:  Sanitätsfeldwebel
Draheim.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  10.  Februar  1909  von
Hamburg  aus  angetreten:  Major  Lequis,  Oberleutnant
  Heinicke,  die  Leutnants  Edler  v.  der
Planitz,  v.  Frankenberg-Lüttwitz,  Stabsarzt
Vorwerk,  die  Oberärzte  Rösener,  Dr.  Colin,
Sergeant  Schlicht,  die  Unteroffiziere  Fuhrmann,
  Högner,  Mellenthin,  Matthes  und
Sanitätsunteroffizier  Heilmann.

 

Togo.

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen  sind:  am
27.  Oktober:  Regierungsrat  Dr.  v.  Raven;  am
27.  Dezember:  Oberleutnant  Haering,  Stabsarzt
Dr.  Skrodzki  und  Stationsassistent  Lange.

Die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet  hat  am
25.  Januar  der  Kalkbrenner  Vierzigmann  angetreten.


Deutsch-Südwestatriha.

Dem  Regierungslandmesser  Max  Schmidt  ist
seitens  der  Kgl.  Generalkommission  in  Hannover
ab  1.  April  1909  eine  etatsmäßige  Vermessungsbeamtenstelle
  übertragen  worden.

Zum  Polizeiwachtmeister  ernannt  ist  ab  1.  Januar
  1909  der  bisherige  Polizeisergeant  Hupel.

Eingetroffen  im  Schutzgebiet  ist  am  29.  November
  der  Vermessungsdirektor  Görgens.

Heimgereist  find:  krankheitshalber  am  15.  Januar:
  Polizeisergeant  Leß;  auf  Heimaturlaub  am
16.  Januar:  Polizeisergeant  Boll.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  1.  Februar  1909  von  Neapel  aus  angetreten:
Leutnant  Grabau.

Samoa.

Herr  Mason  Mitchell  ist  zum  Konsul  der
Vereinigten  Staaten  von  Nord-Amerika  in  Apia
ernannt  und  von  der  Reichsregierung  in  dieser
Eigenschaft  anerkannt  und  zugelassen  worden.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

1.  Von  Herrn  Dr.  med.  Heß,  Gera-Untermhaus,
400  ¾.

2.  Von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,  Abteilung
  Colmar  i.  Els.,  gesammelt  und  für
den  „von  Deimling-Fonds“,  zugunsten  südwestafrikanischer
  Jnvaliden  bestimmt,  201.77.
        <pb n="212" />
        W  158  25

 

 

 

 

 

michtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Ein  Datroullienritt  vom  Oranse  nach  Lüderitzbucht.
Von  Leutnant  Kalau  im  Hosec.
(Mit  einer  Kartenstizze  und  acht  Bildern.)

In  der  zweiten  Hälfte  des  Oktober  1907  trat
ich  von  Außenkehr  aus  den  nachstehend  geschilderten
  Patrouillenritt  Oranje-abwärts  bis  zum
Meere  an.  Meine  Begleitung  bestand  aus  zwei
Reitern,  den  Gefreiten  Fralow  und  Kramer,  und
drei  Eingeborenen.  Der  eine  Eingeborene,  Hottentott
  Pitt,  hatte  1897  unter  Leutnant  v.  Altrock
die  gleiche  Patrouille  geritten  und  sollte  mir  als
Führer  dienen.  Wir  waren  auf  Maultieren  beritten,
die  Verpflegung  war  auf  fünf  Kamelen  verpackt.

Der  Oranje  schlängelt  sich  in  ununterbrochenen
Windungen  durch  die  Berge.  An  beiden  Ufern
zieht  sich  dichtes  Gebüsch  entlang,  an  dem  meist
grüne  Weide  steht.  Der  Fluß  wälzt  sich  über
Klippen,  abwechselnd  mit  langen,  oft  tiefen  Wasserflächen.
  Die  Klippenstellen  lassen  meist  auf  eine
Furt  schließen.  An  den  Wasserflächen  ist  der
Oranje  stellenweise  so  tief,  der  Grund  besteht  auch
oft  aus  so  viel  Flugsand,  daß  ein  überschreiten
mit  Tieren  nur  für  Landeskundige  möglich  ist.

Bei  Außenkehr  zieht  sich  von  Osten  (Richtung
Uhabis)  und  Norden  (Richtung  Gaibes)  eine  breite,
weidelose,  mit  niedrigem  Buschwerk  bewachsene
Sandfläche  zum  Oranje  herunter.  Hier  sieht  man
auch  noch  alte  Anlagen  der  früheren  Plantagen.
Der  jetzige  Besitzer  von  Außenkehr  hatte  die  Absicht,
diese  Plantagen  mit  Bewässerungsanlage  wieder
aufzubauen  und  Acker=  und  Gartenbau  zu  betreiben.

Unsere  Marschordnung  formierte  sich  in  folgender
  Weise:  Ich  ritt  mit  zwei  Eingeborenen
vorn  und  suchte  für  die  nachfolgenden  Kamele
den  Weg  aus.  Auf  dem  Leitkamel  ritt  ein  Eingeborener,
  während  die  beiden  Reiter  hinter  den
Kamelen  ritten,  um  bei  schwierigen  Stellen,
Stürzen  der  Kamele  oder  Rutschen  der  Sättel
sofort  zur  Hand  zu  sein.  Der  Weg  längs  des
Oranje  ist  sehr  schwierig,  da  die  Berge  auf  deutscher
  Seite  unterhalb  Außenkehr  bei  Nabasdrift
stellenweise  dicht  an  den  Fluß  herantreten.  Waren
diese  Stellen  besonders  klippig,  dann  mußten  die
Kamele  einzeln  durchgeführt  werden,  weil  sonst
ein  stürzendes  Kamel  das  vor=  oder  nachfolgende
mitriß.  Danach  folgten  wieder  lange  Steinfelder,
in  denen  ein  Wundlaufen  der  Kamele  und  Verlieren
  von  Eisen  bei  den  Maultieren  zu  befürchten

 

war.  Endlich  wurde  an  einigen  Stellen,  besonders
  wo  die  Berge  dicht  an  den  Fluß  herantreten,
das  Gebüsch  so  dicht,  daß  wir  uns  erst  einen  Weg
schlagen  mußten.  Für  die  Maultiere  bildete  dieses
Gebüsch  kein  gleichschwieriges  Hindernis  wie  für
die  durch  die  Last  besonders  breiten  Kamele;  für
diese  mußte  das  Gehölz  bedeutend  mehr  ausgeschlagen
  werden.

Ungefähr  8  km  flußabwärts  von  Nabasdrift
tritt  das  Kameldoorn-Revier,  von  den  Hottentotten
Chamchab,  d.  h.  „Löwenschwanz“,  genannt,  in
den  Oranje.  Dieses  Revier  entspringt  am  Westrand
  der  Großen  Karasberge  zwischen  Noachabeb
und  Mickberg  und  fließt  in  allgemein  südwestlicher
Richtung,  bis  es  kurz  hinter  Kanibeam  nach
Süden  abbiegt.  Die  beiden  Wasserstellen  im
Chamchab-Revier,  die  ich  kenne,  Gaibes  und
Kanibeam,  sind  derartig  brackig,  daß  die  Tiere
meist  nicht  davon  trinken;  für  Menschen  ist  das
Wasser  fast  ungenießbar.  .

Kurz  hinter  dem  Chamchab-Revier  haben  wir
die  erste  Nacht  gelegen.  Da  sich  die  Maultiere
in  der  ersten  Zeit  nicht  an  die  Kamele  gewöhnen
wollten,  mußten  wir  während  des  Halts  getrennt
lagern.  Die  Kamele  ließen  wir  mit  kleinem  Abstand
  hinter  den  Maultieren  weiden.

Am  nächsten  Morgen  bemerkten  wir  nach  einstündigem
  Marsche  auf  englischem  Ufer  eine  Werft.
Auf  unser  Rufen  kam  ein  Hottentott  ans  Ufer
und  sagte,  daß  das  Vieh,  ungefähr  60  Bockies
und  einige  Kühe,  einem  Engländer  gehörte,  der
in  der  Kapkolonie  seine  Farm  bewohnt.  Der
Hottentott  wollte  mir  ohne  Erlaubnis  seines  Baas
kein  Vieh  verkaufen,  begleitete  uns  aber  flußabwärts,
  wo  wir  nach  5  km  eine  zweite  Werft
(Karasgari)  antrafen.

Gegenüber  der  ersten  Werft  mündet  auf
deutscher  Seite  eine  auffallende  Schlucht,  die  nach
Norden  über  die  Wasserscheide  in  ein  Nebenrevier
des  Fischflusses  führt.  Diese  Schlucht  haben  die
Hottentotten  während  des  Orlogs  1905  bennutzt,
um  sich  der  Verfolgung  durch  die  Truppe  zu  entziehen.
  Johann  Christian  ist  mit  seinem  Orlog  vom
Fischfluß  durch  die  Hottentottenschlucht  (s.  Skizze)
an  diese  Stelle  des  Oranje  gegangen,  während
Cornelius  durch  eine  Schlucht  weiter  westlich  an
den  Fluß  gelangte.  Ich  habe  diese  Schluchten
nach  den  beiden  Hottentottenführern  benannt.

Bei  Karasgari  waren  wundervolle  Klippenpartien
  im  Oranje  und  an  seinen  Ufern  festzustellen.
        <pb n="213" />
        G  159  20

In  Karasgari  wohnte  eine  Hottentottenfamilie
(fünf  Männer,  drei  Weiber  und  einige  Kinder).
Sie  hatten  ungefähr  80  Bockies  und  einige  Kühe.
Mit  dem  Kapitän  Bolew  wurde  ich  bald  handelseinig;
  er  verkaufte  mir  ein  Fettschwanzschaf  gegen
Kaffee,  Tee,  Tabak  und  Streichhölzer.  Nun  kam
aber  die  größte  Schwierigkeit:  das  Holen  des
Schafes.  Bolew  war  nicht  dazu  zu  bewegen,
es  herüberzubringen.  So  blieb  mir  nichts  anderes
übrig,  als  mit  dem  Gefreiten  Kramer  hinüberzuschwimmen.
  Der  Oranje  ist  doch  reißender,
als  man  glaubt;  wir  machten  außerdem  den
Fehler,  direkt  hinüberzuschwimmen,  anstatt  erst
etwas  flußaufwärts  zu  gehen  und  uns  durch  die
Strömung  treiben  zu  lassen.  Die  Hottentotten
find  hierin  praktischer;  sie  legen  sich  auf  Baumstämme
  und  schwimmen,  so  mit  Händen  und  Füßen
rudernd,  über  den  Fluß.  Die  beiden  Söhne  des
Kapitäns  brachten  uns,  auf  Baumstämmen
schwimmend,  Milch  herüber.

Nachmittags  ritten  wir  weiter  und  hatten
einige  derartig  schwierige  Klippenstellen  zu  überwinden,
  daß  wir  nicht,  wie  ich  zuerst  hoffte,  bis
zur  Cornelius-Schlucht  vorkamen,  sondern  bei
Sonnenuntergang  ungefähr  8  km  davor  Halt
machen  mußten.  Eine  dieser  Klippenstellen,  die
wir  bei  dem  damals  niedrigen  Wasserstande  des
Oranje  überschreiten  konnten,  ist  vermutlich  bei
Hochwasser  unwegsam.

Wir  stießen  jetzt  auf  frische  Ochsen=  und
Bockiespuren,  die  Oranje-abwärts  führten.  Nach
kurzer  Zeit  sahen  wir  auf  englischer  Seite  wieder
eine  Werft,  deren  Bewohner  jedoch  auf  unser
Rufen  nicht  ans  Ufer  kamen,  sondern  ihr  Vieh
vom  Oranje  fort  in  die  Schluchten  hinauftrieben.
Vereinzelte  Spuren  führten  hier  durch  den  Oranje,
während  die  übrigen  weiter  flußabwärts  gingen.
Jenes  Vieh  hatte  sich  natürlich  an  der  schönen
grünen  Weide  ergötzt,  so  daß  wir  erst  nach  langem
Suchen  eine  noch  einigermaßen  gute  Weidestelle
fanden.

Am  nächsten  Morgen  hatten  wir  das  Unglück,
daß  zwei  Kamele  an  einer  schwierigen  Klippenstelle
  stürzten  und  daß  die  Sättel  brachen.
Kramer  entpuppte  sich  jetzt  als  Kunsttischler.  An
Handwerkszeug  hatten  wir  nur  Hammer  und
Zange  mit,  aber  schon  nach  einer  Stunde  waren
die  Sättel  wieder  in  Ordnung,  so  daß  wir  weiterreiten
  konnten.

Wir  kamen  nun  durch  mehrere  dichte  Gestrüppstellen,
  die  uns  sehr  aufhielten.  Besonders  kurz
vor  der  Cornelius-Schlucht  wurde  das  Gestrüpp
so  dicht,  daß  wir  ganze  Bäume  kappen  mußten,
um  einen  Weg  für  die  Kamele  zu  schaffen.  Erst
gegen  Mittag  waren  wir  an  der  Cornelius=Schlucht.
  Auf  englischem  Ufer,  am  Kareb-Revier,
gegenüber  der  Cornelius-Schlucht,  war  wieder

 

eine  Werft,  die  aber  ebenfalls  bei  unserem  Herannahen
  ihr  Vieh  in  die  Schlucht  hinauftrieb.

Die  Strecke  von  hier  bis  zum  Fischfluß  bot
weniger  Schwierigkeit,  da  die  Berge  etwas  weiter
zurücktraten,  so  daß  wir  außerhalb  des  Oranjegebüsches
  reiten  konnten.  Vor  dem  Uberschreiten
des  Fischfluß-Reviers  war  mir  etwas  bange.
Im  August  1907,  also  zwei  Monate  vor  unserer
jetzigen  Patronille,  war  ich  mit  Leutnant  Frhr.
Hiller  v.  Gaertringen  von  Trothas  Grab  den  Fischfluß
  abwärts  bis  zum  Oranje  geritten.  Damals
strömte  der  Fischfluß  im  ganzen  Lauf  bis  auf
1  km  an  den  Oranje  herau.  Dann  versickerte
er  im  Schlamm,  durch  den  wir  mit  unseren
Pferden  nur  mit  Mühe  hindurchkamen.  Die
großen,  schweren  Kamele  wären  wohl  steckengeblieben.
  Jetzt  hatte  die  Sonne  den  Schlamm  zu
tiefem  Sande  ausgedörrt,  unter  dem  sich  eine
noch  feuchte  Schlammschicht  befand.  Wir  führten
zuerst  die  Maultiere  hinüber  und  trieben  dann
die  Kamele  einzeln  so  schnell  als  möglich  durch
das  100  m  breite  Revier.  Durch  das  schnelle
Treiben  wurde  ein  zu  tiefes  Einfinken  der  Tiere
verhindert.

Der  Fischfluß  schlängelt  sich  vom  Grabe  des
Leutnants  v.  Trotha  bis  zum  Oranje  in  ständigen
Windungen  durch  200  bis  400  m  hohe  Bergzüge.
Von  Osten  führen  zwei  Zugänge  in  den  Fluß:
die  Pad  Kanibes—  Kochas  und  die  beiden  Pads
Kanibes—Klein-Aiais  und  Gaibes—  Klein-Aiais.
Die  beiden  letzteren  vereinigen  sich  15  km  vor
dem  Fischfluß.  Das  Gelände  zu  beiden  Seiten
des  Flusses  ist  für  Fahrzeuge  unwegsam.  Bis
Groß-Aiais  hat  der  Fluß  allgemein  südliche  Richtung,
  von  dort  allgemein  westliche,  bis  er  2  km
vor  dem  Oranje  nach  Süden  abbiegt  und  in  das
„Große  Revier"“  mündet.  Groß=  und  Klein-Aiais
besitzen  warme  Quellen,  die  heilwirkend  wie
Aachen  und  Wiesbaden  sein  sollen.  Die  Gräber
nördlich  Kochas  (v.  Trotha),  bei  Keidorus,  Klein-Aiais
  und  südlich  der  Konkipmündung  erinnern
an  die  schweren  Gefechte  während  der  Fischflußexpedition
  im  Jahre  1905.

An  der  Fischflußmündung  ist  der  Oranje  ungefähr
  200  m  breit  und  umfließt  zwei  größere,
dichtbewachsene  Inseln;  aus  ihrem  Dickicht  ertönt
das  Gekreisch  der  kleinen  Oranjeaffen,  das  Gackern
der  wilden  Enten  und  Gänse  und  einer  unseren
deutschen  Fasanen  sehr  ähnlichen  Vogelart.  Auch
eine  Flußpferdspur  fand  sich  hier  vor.

Das  Vorhandensein  von  Flußpferden  im  Oranje
wird  vielfach  bezweifelt.  Ich  halte  deren  Vorhandensein
  im  Oranje  für  erwiesen.  Denn  einmal
habe  ich,  wie  gesagt,  die  Spur  selbst  gesehen.
Zwei  breite  Eindrücke,  die  ungefähr  ½  m  voneinander
  entfernt  waren,  führten  aus  dem  Oranje
im  Schlamme  den  Fischfluß  aufwärts.  Der  Durch-
        <pb n="214" />
        G  160  20

messer  dieser  Eindrücke  war  20  cm  lang;  drei
Zehen,  die  vierte  nach  außen  nur  schwach  eingedrückt,
  waren  zu  erkennen.  Zwischen  den  beiden
Eindrücken  sah  man,  wie  der  Bauch  im  Schlamm
entlang  gezogen  war.  Auch  Leutnant  Frhr.  Hiller
v.  Gaertringen,  der  im  Juli  1905  an  der  Fischflußmündung
  auf  Station  war,  hat  mit  seinen
Leuten  ein  Flußpferd  im  Oranje  gesehen.  Ferner
bestätigen  die  Buren,  die  weiter  unterhalb  am
Oranje  farmen,  gleichfalls  das  Vorhandensein  von
Flußpferden.  An  der  Oranjemündung  nennen
die  Buren  die  Stelle,  bis  zu  der  die  Flut  in  den
Fluß  eintritt,  Seekooidraai,  d.  h.,  wo  die  Seekuh
(Flußpferd)  vor  der  Flut  umdreht.

Flußpferdspuren  habe  ich  noch  öfters  am
Oranje  angetroffen.

Ich  hatte  von  Außenkehr  bis  zur  Fischflußmündung
  drei  volle  Tage  gerechnet.  Da  wir
aber  schon  etwas  früher  den  Fischfluß  überschritten
und  eine  gute  Weidestelle  gefunden  hatten,  konnten
wir  uns  einige  Ruhe  gönnen,  die  besonders  den
Maultieren  nötig  war.  Die  Pause  benutzten  wir,
um  die  Ochsenspuren,  die  wir  schon  vor  der
Cornelius-Schlucht  gefunden  hatten,  weiter  zu
verfolgen.  Sie  führten  2  km  unterhalb  der  Fischflußmündung
  auf  englisches  Gebiet,  wo  sich  eine
Werft  befand.  Auf  mein  Rufen  kam  der  Vormann,
  Pitt  Land,  zu  mir  herüber  und  erklärte
mir,  daß  er  deutscher  Hottentott  sei.  Er  wolle
jetzt  wieder  mit  seiner  Werft  auf  deutsches  Gebiet
zurückkehren  und  den  Bondelkapitän  Johann
Christian  benachrichtigen.

Nun  wurde  der  Marsch  fortgesetzt.  Bis
hierher  kannte  ich  den  Oranje  durch  die  bereits
erwähnte  Patrouille  im  August.  Jetzt  fing  aber
für  mich  eine  völlig  unbekannte  Gegend  an,  und
ich  mußte  mich  weiterhin  vollkommen  auf  meinen
Führer,  den  Hottentotten  Pitt,  verlassen.  Leider
versagte  er  nachher  gänzlich.

Kurz  hinter  der  Fischflußmündung  biegt  der
Oranje  um  und  fließt  bis  zum  Abasib-Revier  in
ziemlich  gerader  nordwestlicher  Richtung.  An  der
Biegung  war  eine  Klippenstelle  zu  überwinden,
nach  der  die  Berge  einer  größeren  Fläche  Platz
machten.  Wir  kamen  hier  ohne  jede  Schwierigkeit
  vorwärts.

Kurz  vor  dem  Abasib-Revier  befand  sich  auf
dem  englischen  Ufer  eine  Werft,  von  der  ein
Junge  auf  unserer  Seite  herumlief.  Bei  unserem
Herannahen  eilte  er  in  wilder  Flucht  durch  den
Fluß  und  war  trotz  des  Versprechens  von  Plattentabak
  nicht  dazu  zu  bewegen,  zurückzukommen.
Die  anderen  Bewohner  der  Werft,  die  wir  im
Gebüsch  herumkriechen  sahen,  ließen  sich  auf  unser
Rufen  auch  nicht  mehr  sehen.

Hinter  dem  Abasib-Revier  macht  der  Oranje
eine  Biegung  nach  Westen.  Von  Norden  münden

 

dicht  hintereinander  mehrere  Reviere  in  den
Oranje.  Welches  nun  wirklich  das  Kubus=  und
Arochab-Revier  war,  konnte  mir  Pitt  nicht  angeben.
  Das  Gebüsch  wurde  hier  wieder  sehr
dicht  und  bereitete  uns  wieder  einige  Schwierigkeit.
  Auffällig  waren  hier  mehrere  verkohlte
und  vertrocknete  Gebüschstellen,  welche  nach  Pitts
Aussage  damals  die  Patrouille  Altrock  in  Brand
gesteckt  hat,  um  sich  einen  Weg  durch  das  Gebüsch
zu  bahnen.  Dieses  Gebüsch  war  höchstens  700  m
lang.  Dann  kam  offenes  Steinfeld,  das,  längs
des  Oranje  mit  dichtem  Gebüsch  bestanden,  steil
zum  Flusse  abfiel  und  keinen  Platz  für  Weide
freigab.  Nach  Sonnenuntergang  fanden  win
endlich  an  einem  von  Nordosten  herunterführender
Revier  etwas  Weide  für  die  Maultiere  und  blieber
die  Nacht  hier  liegen.  Ich  hielt  dieses  Revie
nach  unserer  Kriegskarte  für  das  Dabimub-Revier
während  Pitt  behauptete,  daß  dieses  erst  weite
unterhalb  münde.  Hier  war  der  kritische  Zeit
punkt,  in  dem  unsere  ferneren  Irrfahrten  in  de
Bergen  begannen.

Am  nächsten  Morgen  wurde  das  Gebüse
so  dicht,  nach  rechts  stieg  schroffer  Fels  so  ste
an  und  zum  Flusse  fiel  das  Gelände  im  Gebüs
so  jäh  ab,  daß  ein  Vorwärtskommen  am  Flu#g
unmöglich  war.  In  einem  Nebenrevier  fand-.
wir  einen  Umweg  über  die  Berge,  der  aber  de
artig  klippig  war,  daß  zwei  Kamele  stürzten,  e
Sattel  und  leider  auch  —  eine  Flasche  Rotwe
zerbrachen.  Gegen  Mittag  waren  wir  endlich  wied
am  Oranje,  wo  wir  auf  einer  Halbinsel  Wei
fanden.  Vor  uns  sahen  wir  einen  steilen  Be
in  den  Oranje  abfallen,  an  dem  der  Fluß  ##
der  allgemein  nördlichen  Richtung  nach  Süd
scharf  abbog.  Von  Osten  kam  ein  breites  Rev
herunter,  das  ich  für  das  Nuob-Revier  hie
Der  Berg  vor  uns  mußte  Loreley  sein.  D.
Pitt  behauptete  steif  und  fest,  wir  wären  erst  i
Dabimub-Revier.  Als  Loreley  bezeichnete  er  e
Bergspitze,  die  weiter  westlich  über  die  Hös
hinausragte.  Leider  habe  ich  mich  auf  ihn  #
lassen.

Als  wir  am  Nachmittag  weiterritten,  so“
wir  natürlich  an  jenem  Berge  fest,  wo  der  Ab
zum  Flusse  so  steil  war,  daß  ein  Weiterkomn
unmöglich  war  und  wir  Kehrt  machen  muf#
Ich  habe  später  erfahren,  daß  Buren  und  60
geborene  diesen  Berg  Pißberg  nennen.  Sie
klären  diesen  Namen  folgendermaßen:  Der  Re
muß  erst  einen  Umweg  über  die  Berge  such
während  sein  Pferd  ruhen  und  stallen  kann.
kannte  diesen  Namen,  während  Loreley  o
unbekannt  war.

Ich  schickte  die  Kamele  an  den  alten  La
platz,  während  ich  mit  Pitt  einen  Umweg  -#
die  Berge  suchte,  den  ich  auch  fand.  Nachts
        <pb n="215" />
        W  161  20

ich  sehr  ermüdet  ins  Lager  zurück  und  setzte  den
Marsch  erst  am  andern  Nachmittag  fort,  nachdem
wir  für  alle  Fälle  zwei  große  Wassersäcke  gefüllt
hatten.  Wir  verfolgten  das  an  unserem  Lagerplatz
  mündende  Revier  und  bogen  nach  ungefähr
12  km  in  ein  Nebenrevier  nach  Westen  ab,  wo
wir  zwei  Schilfstellen  und  ein  stark  brackiges
Regenwasserloch  fanden.  Diese  Schilfstellen  waren,
wie  sich  später  herausstellte,  Klein=  und  Groß-Aub.
Am  nächsten  Morgen  verfolgten  wir  das  Revier
weiter,  das  immer  enger  und  steiler  wurde,  bis
wir  vor  einem  steilen  Aufstieg  standen,  den  die
Maultiere  allerdings  spielend  nahmen.  Dagegen
kamen  die  Kamele  nicht  mehr  vorwärts.
stürzten  und  waren  nicht  hochzubringen,  während
die  andern  nicht  mehr  weiterklettern  wollten.
Wir  holten  nun  die  Maultiere  zurück  und  brachten
mit  diesen  die  Last  hinüber.  Dann  zogen,  schoben
und  trieben  wir  die  entlasteten  Kamele  einzeln
bis  auf  die  Höhe,  wozu  wir  vier  Stunden  brauchten.
  Der  Abstieg  war  leichter  und  schnell  überwunden.
  Doch  waren  die  Kamele  durch  den
Aufstieg  so  angestrengt,  daß  ich  sie  mit  den  beiden
Reitern  und  einem  Eingeborenen  zurückließ,  während
  ich  selbst  mit  den  beiden  andern  Eingeborenen
  weiter  zum  Oranje  ritt,  wo  ich  nachmittags
ankam.  Die  Kamele  trafen  erst  abends  ein.

Hier  lief  von  Nordwesten  eine  breite  Fläche
zum  Oranje,  auf  der  wir  auf  eine  wenig  ausgefahrene
  Pad  stießen,  die  zum  Oranje  führte.
Die  Berge  traten  weit  zurück;  ungefähr  3  km
vor  dem  Oranje  erhoben  sich  bis  zum  Fluß
mächtige,  unbewachsene  Sanddünen,  in  denen  jede
Wagenspur  aufhörte.  Das  Oranjegebüsch  gewährte
uns  etwas  Schutz  gegen  den  Sandsturm.

Wir  waren  alle  derartig  erschöpft,  daß  wir
wieder  einen  Ruhetag  nötig  hatten,  den  wir  auch
zum  Reparieren  der  stark  mitgenommenen  Kamelsättel
  und  vor  allem  unserer  Kleider  gebrauchten.

Aber  wo  befanden  wir  uns?  Ich  sagte
Sendlingsdrift,  Pitt  bezeichnete  den  Bergrücken,
der  ungefähr  6  km  flußabwärts  an  den  Oranje
trat,  als  Loreley.  Wir  ritten  an  diesen  Berg
heran;  ich  habe  dabei  einige  Aufnahmen  gemacht.

Bei  Loreley  mußte  nach  der  Kriegskarte  der
nördlichste  Punkt  des  Oranje  sein.  An  diesem
Berge,  wo  wir  uns  befanden,  machte  der  Oranje
eine  scharfe  Biegung  nach  Süden  (s.  Bild  Jakalswater).
  Steil  fiel  der  Berg  zum  Fluß  ab,  an
dem  dichtes,  undurchdringliches  Gebüsch  stand.
Nach  dem  Kompaß  konnte  ich  auch  nicht  feststellen,
ob  diese  Stelle  oder  die  erste,  die  wir  bereits
umgangen  hatten,  nördlicher  läge.  Ich  suchte
nach  einem  Fußweg  durch  die  Berge,  die  aber
so  zerklüftet  waren,  daß  ich  den  überanstrengten
Kamelen  eine  nochmalige  Kletterei  nicht  zumuten
wollte.  Als  mir  Pitt  auch  noch  versicherte,  daß

Zwei

 

er  jetzt  wirklich  wieder  Bescheid  wüßte  und  mich
über  Namus  nach  Sendlingsdrift  führen  würde,
hielt  ich  diesen  Berg  auch  für  Loreley,  entschloß
mich,  Pitt  zu  folgen,  und  ritt  zum  Lagerplatz

zurück.  Wäre  ich  eine  halbe  Stunde  weiter  in  die

Berge  gegangen,  dann  hätte  ich  gesehen,  daß  diese
bald  einer  weiten  Fläche  Raum  gaben,  und  daß
der  Oranje  in  großen  Windungen  weiterfloß,  die,
weil  auf  der  Kriegskarte  angegeben,  mich  sofort
orientiert  hätten.

Am  29.  Oktober  rückten  wir  mit  zwei  gefüllten,
  großen  Wassersäcken  vom  Oranje  ab.  Pitt
führte  zuerst  die  gleiche  Pad,  die  wir  heruntergekommen
  waren,  wieder  zurück  und  bog  nach
20  km  in  nordwestlicher  Richtung  ab.  Am  nächsten
Morgen  zeigte  er  mir  in  einer  engen  Felsschlucht
ein  Wasserloch,  das  nach  seiner  Angabe  Groß-Aub
sein  sollte;  von  hier  nach  Namus  wäre  es  nicht
mehr  weit,  mittags  könnten  wir  schon  in  Namus
sein.  So  folgten  wir  ihm  weiter;  es  wurde
Mittag,  ohne  daß  wir  Namus  erreichten.  Immer
weiter  ging  es  revieraufwärts,  bis  wir  endlich
gegen  Abend  die  Höhe  erreichten,  die  zu  einer
breiten  Fläche  steil  abfiel.

Bei  diesem  Aufstieg  stürzte  nur  ein  Kamel;
während  des  Abstiegs  zur  Ebene  zerbrachen  uns
aber  leider  die  letzten  Flaschen  Rotwein.

Als  wir  auf  halbem  Wege  zu  Tale  waren,
sahen  wir  in  der  Ebene  eine  Staubwolke,  die
sich  schnell  nach  Norden  zu  bewegte.  Ich  lief
sofort  vollends  hinunter,  bestieg  ein  Maultier  und
galoppierte  auf  die  Staubwolke  los,  aus  der
schließlich  der  Bezirksamtmann  von  Lüderitzbucht
hervorkam.  Dieser  kehrte  eben  von  einem  Inspizierungsritt
  nach  Angwigarub-Sendlingsdrift
zurück  und  ein  gütiges  Geschick  führte  ihn  mir
hier  in  den  Weg.  Er  orientierte  mich  und  beschrieb
  mir  Obib.  Wir  befanden  uns  also  auf
der  Pad  Witpüts—Numeis—Obib,  ungefähr  in
der  Nähe  von  Gamgarib.  Nach  kurzem  Aufenthalt
  trennten  wir  uns;  der  Bezirksamtmann  setzte
seinen  Weg  nach  Witpüts  fort,  während  ich  der
Pad  nach  Numeis  folgte.  Nach  Angabe  des  genannten
  Beamten  liegt  Numeis  am  Schnittpunkt
der  Pads  Witpüts—Obib  und  Witpüts—  Sendlingsdrift
  und  hat  wenig  Wasser.  Da  es  deshalb
für  mich  nicht  in  Betracht  kam,  ritt  ich  nachts
daran  vorbei  und  traf  am  Morgen  in  Obib  ein.

Obib  liegt  in  einer  Felsschlucht,  200  m  östlich
  der  Pad,  die  hier  von  der  im  allgemeinen
südlichen  Richtung  eine  kleine  Biegung  nach  Osten
macht.  Am  Eingang  zur  Felsschlucht  sieht  man
verlassene  Werftplätze.  Obib  hat  Grabwasser,  das
reichlich  zuläuft.

Das  Tränken  der  Tiere  war  etwas  umständlich,
  da  das  gegrabene  Wasserloch  so  eng  ist,  daß
        <pb n="216" />
        W  162  20

wir  erst  den  Futterbeutel  füllen  und  dann  einzeln
den  Tieren  vorhängen  mußten.

Mittags  erschienen  auf  den  Bergen  plötzlich
sechs  halb  verhungerte  Hunde.  Da  wir  kurz  vor

Obib  eine  frische  Fußspur  gesehen  hatten,  vermutete

  ich,  daß  diese  Hunde  Buschleuten  gehörten,
die,  wohl  hinter  den  Klippen  versteckt,  es  nicht
wagten,  zu  uns  ans  Wasser  zu  kommen.  Trotzdem
  ich  durch  unsere  Eingeborenen  sie  rufen  und
ihnen  Tabak  versprechen  ließ,  kamen  sie  nicht
zum  Vorschein.

Nachmittags  ritten  wir  weiter.  Die  Pad  nahm
wieder  südliche  Richtung  und  führte  nach  ungefähr
18  km  durch  hohe,  mit  niedrigem  Buschwerk  und
spärlicher  Weide  bestandene  Sanddünen,  in  denen
sich  auffallenderweise  zwei  unbewachsene  Wanderdünen
  befanden.  Dieser  Dünengürtel  war  ungefähr
  5  km  breit.  Als  wir  nach  zweistündiger
Rast  in  diesen  Dünen  uns  zum  Weitermarsch
fertigmachen  wollten,  erschraken  die  Maultiere
vor  den  Kamelen,  rissen  sich  los  und  rannten
fort.  Die  Eingeborenen  verfolgten  sofort  die
Spur  der  Maultiere,  mit  denen  sie  erst  am  nächsten
Morgen  zurückkamen.  Nachmittags  konnten  wir
endlich  weiterreiten.

Hinter  den  Dünen  dehnt  sich  eine  freie,  von
niedrigen  Kuppen  umgebene  Fläche  aus,  die  nach
dem  Oranje  zu  abfällt.  Von  dieser  Fläche  führte
die  Pad  in  steilem  Aufstieg  auf  eine  sandige  Höhe,
wo  niedriges  Gestrüpp,  Milchbüsche  und  die  (von
den  Eingeborenen  so  genannten)  Arubüsche  wuchsen.
Dieser  Arubusch  hat  dicke,  grüne,  wasserreiche
Blätter,  die  Blüte  ähnelt  der  Rosenblüte.

Auf  dieser  Höhe  wehte  uns  ein  frischer,  kalter
Südwestwind  entgegen;  am  Horizont  tauchte  der
bewölkte  Himmel  in  einen  dunkelblauen  Streifen
unter,  den  wir  für  das  Meer  hielten.

Bei  Sonnenuntergang  rasteten  wir  zwei
Stunden  und  ritten  dann  die  ganze  Nacht  hindurch
  mit  kleinen  Pausen.  Endlich  bei  den  ersten
Strahlen  der  aufgehenden  Sonne  sahen  wir  vor
uns  und  links  von  uns  als  silbernen  Streifen
den  Oranje,  zu  dem  die  Höhe,  auf  der  wir  uns
befanden,  nach  links  (Osten)  steil,  nach  Süden
allmählich  abfiel.

Bald  konnten  wir  auch  die  Häuser  von  Groß-=Derm,
  Angwigarub  und  Kord  Dorn  unterscheiden.
Unsre  Tiere,  die  am  Tage  vorher  nicht  hatten
getränkt  werden  können  und  jetzt  wohl  die  Nähe  des
Wassers  witterten,  griffen  tüchtig  aus.  Nach  kurzem
Trabe  hielten  wir  vor  dem  Pontok  des  Kaufmanns
  Tempel,  der  sich  seit  Juni  in  Angwigarub
aufhielt.  Die  Farm  Angwigarub  hat  der  Bur
Flores  Brand  von  der  Lüderitzgesellschaft  gepachtet.


Sein  Viehbestand  war  noch  gering,  weil  er

erst  nach  Friedensschluß  seine  Farm  bezogen

 

hatte.  Während  des  Orlogs  hatten  ihm  die
Hottentotten  1905  das  ganze  Vieh  abgetrieben.
Er  selbst  war  mit  seiner  Familie  nach  Groß-Derm
  zu  seinem  Vetter,  Hendrik  Louve,  geflüchtet,
bei  dem  er  für  10  ./7  monatlich  Arbeit  erhielt.

Der  Oranje  hat  hier  eine  Breite  fast  von  zwei
Kilometern.  An  den  Ufern  steht  dichtes  Gebüsch,
im  Strom  sind  lange  Sandbänke  und  sieben  mit
Buschwerk,  Schilf  und  Weide  bewachsene  Inseln
zu  sehen.  Bei  niedrigem  Wasserstande  kann  man
die  Inseln  trockenen  Fußes  erreichen,  während  bei
abkommendem  Flusse  die  Verbindung  aufhört  und
die  Sandbänke  unter  Wasser  stehen.

Tempel  sorgte  für  uns  in  liebenswürdigster
Weise,  stellte  seinen  Pontok  zur  Verfügung  und
verschaffte  mir  bei  den  Buren  Gelegenheit,  frisches
Fleisch  zu  kaufen.  Am  Nachmittag  begleitete  er
mich  nach  Sandkraal,  das  der  Bur  Giel  Louve
ebenfalls  von  der  Lüderitzgesellschaft  gepachtet  hat.

Der  Weg  von  Angwigarub  bis  Sanddkraal
führt  dicht  am  Fluß  entlang.  Das  Gelände  ist
frei  und  offen,  welliges  Hügelland  mit  niedrigem
Buschwerk,  am  Ufer  grüne  Weiden.  Ein  kleiner
Berg  erhebt  sich  halbwegs  Sandkraal,  der
Swartkop,  an  dem  der  Oranje  eine  Breite  von
fast  drei  Kilometern  erreicht.

Bur  Giel  Louve  hat  sich  während  des  Orlogs
beizeiten  über  den  Oranje  geflüchtet,  er  besitzt
jetzt  eine  stattliche  Herde  von  400  Bockies  und
ungefähr  20  Pferde.

Von  Sandkraal  bis  zur  Küste  sind  es  noch
sechs  Kilometer.  Wir  ritten  erst  am  nächsten
Morgen  ans  Meer.  Doch  merkt  man  bereits  in
Sandkraal  seine  Nähe.  Ein  frischer,  kalter  Südwestwind
  weht,  die  Flut  dringt  über  Sandkraal
hinaus  bis  Seekooidragi  vor,  wo  das  letzte  Gebüsch
  am  Oranje  steht.

Am  Meer  schiebt  sich  von  Norden  eine  lange
Sandbank  nach  Süden  vor;  sie  läßt  dem  Oranje
nur  60  m  Mündung.  Tausende  von  Flamingos
saßen  am  Wasser,  in  dem  sich  wilde  Enten,
Gänse  und  Möven  tummelten.  Bei  der  flachen
Küste  ist  die  Brandung  nicht  bedeutend.  Auch
das  englische  Ufer  ist  flach,  erst  in  weiter  Ferne
sieht  man  einzelne  Bergrücken  sich  erheben.

Am  Oranje-Ufer  von  Sandkraal  bis  kurz  vor
das  Mcer  hat  Giel  Lonve  große  Binsenanpflanzungen
  angelegt,  um  den  Schlamm  zum  Anbau  von
Kornfeldern  urbar  zu  machen.  An  der  Brue-Insel
  liegt  sein  Boot,  das  er  zum  Fischfang  benutzt.
  Die  Netze  strickt  er  selbst.

Von  Angwigarnb  ritt  ich  den  Fluß  aufwärts,  um
die  Stelle  zu  erreichen,  wo  wir  wenige  Tage  zuvor
  den  Oranje  verlassen  hatten.  Ich  will  in
diesem  Zusammenhange  den  Lauf  des  Oranje  von
Sendlingsdrift  flußabwärts  kurz  beschreiben.
        <pb n="217" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

Deutsch-Südwestafrika.
Ein  Datrouillenritt  vom  Oranje  nach  Lüderitzbucht.

 

 

 

Oranje  unterhalb  Uabasdrift,  links  deutsches  Ufer.

 

 

Karebrevier.
        <pb n="218" />
        Oranje  zwischen  Abasib-  und  Kubusrevier.
        <pb n="219" />
        Ein  auffallender  Berg  auf  englischer  Seite  bei  Jakalsdrift.
        <pb n="220" />
        Jakalswater.

 

Rufstieg  zur  Höhe.

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Miteler  9  ZSobn  in  Benin  SWG.
        <pb n="221" />
        W  163  20

Als  wir  am  Abend  des  5.  November  bei
Jakalskuppe  durch  die  Berge  zum  Oranje  abstiegen,
  und  ich  die  Stelle  wieder  erkannte,  die
ich  nach  Pitts  Angabe  für  Loreley  gehalten,  und
wo  ich  ein  weiteres  Fortkommen  am  Fluß  für
unmöglich  erachtet  hatte,  da  schämte  ich  mich
etwas,  daß  ich  so  bald  die  Hoffnung  aufgegeben
hatte.  Wir  brauchten  höchstens  zwei  Stunden  lang,
die  —  für  die  Kamele  allerdings  sehr  schwierige
—  Pad  zu  überwinden,  dann  wären  wir  mühelos
  weitergekommen.

Das  englische  Ufer  an  der  Jakalskuppe  ist
flach  und  sandig.  Während  der  Oranje  hinter
Jakalswater  in  großem  Bogen  nach  Süden  umbiegt,
  führt  der  Fußweg  durch  die  Berge  in
ziemlich  gerader  Richtung  nach  Dabarasdrift.  Hier
stehen  verlassene  Pontoks  und  ein  Grab,  dessen
Inschrift  nicht  mehr  zu  lesen  war.  Von  Dabarasdrift
  führt  nach  Nordwesten  eine  Pad,  die  ungefähr
  15  km  südlich  Obib  auf  die  Pad  Obib—
Angwigarub  trifft.

Bei  Dabarasdrift  befindet  sich  die  schmalste
Stelle  des  Oranje.  Hinter  Dabarasdrift  sind  auf
einmal  wieder  Sanddünen,  die  in  nördlicher
Richtung  wehen.  Ich  nehme  an,  daß  hier  ein
Dünengürtel  entsteht,  der  sich  über  die  Pad  Obib—
Angwigarub  18  km  südlich  Obib  bis  gegen  die
Elisabethbucht  hinzieht.

Von  hier  bis  Arriesdrift  schlängelt  sich  der
Oranje  in  zwei  großen  Windungen  durch  die
Berge,  welche  die  Pad  in  gerader  Richtung  abschneidet.
  Auf  dieser  Pad  begegnete  mir  der  Bur
Charles  Brand,  der  von  Port  Nolloth  kam  und
seine  von  der  Lüderitzgesellschaft  gepachtete  Farm
Dabarasdrift  beziehen  wollte.  Er  hatte  ungefähr
300  Bockies,  50  Ochsen  und  einige  Pferde.

In  Arriesdrift  traf  ich  auf  einmal  den  bereits
erwähnten  Tempel  wieder  an,  der  mit  Spaten
und  Picke  große  Löcher  in  die  Erde  grub.  Auf
meine  erstaunte  Frage  erzählte  er  mir  folgendes:
Ende  Oktober  1886  soll  der  Kaufmann  Lüderitz,
der  mit  einem  Boot  Oranje-abwärts  gefahren
und  im  Meer  umgekommen  ist,  hier  einen  Grenzstein
  mit  der  Bemerkung:  „Bis  hierher  reicht
mein  Land“,  vergraben  haben.  Die  Lüderitzgesellschaft,
  Lüderitz's  Erbe,  weiß  von  dem  Vorhandensein
  des  Steins  nichts  und  ist  des  Glaubens,  daß
sich  das  von  Lüderitz  erworbene  Land  20  deutsche
Meilen  von  der  Küste  landeinwärts  (bis  Fischfluß)
  erstreckt,  während  es  sich  nach  dem  damals
landläufigen  Maße  nur  um  20  englische  Meilen
(bis  Arriesdrift)  handeln  kann.

Tempels  Bemühungen,  diesen  Grenzstein  zu
finden,  waren  bis  jetzt  ergebnislos;  doch  verfolgte
er  mit  unermüdlichem  Eifer  die  Spuren,  die  nach
zwanzig  Jahren  doch  schon  recht  undeutlich  geworden
  waren.

 

Zwischen  Arriesdrift  und  Angwigarub  läuft
der  Oranje  nach  meiner  Aufnahme  mit  dem  Peilkompaß
  völlig  anders,  als  auf  der  Kriegskarte
angegeben  ist.  Auf  dieser  beschreibt  er  einen
Bogen  nach  Süden,  während  er  in  Wirklichkeit
von  Arriesdrift  bis  Gais  in  nordwestlicher  Richtung
  läuft  und  bei  Gais  nach  Südwesten  umbiegt.
Die  Richtigkeit  meiner  Aufnahme  habe  ich  in
Lüderitzbucht  auf  einer  englischen  Karte  bestätigt
gesunden.

Bei  Gais  tritt  an  den  Oranje  ein  schmaler,
zerklüfteter  Höhenzug  heran,  der  den  Fluß  zur
Biegung  nach  Südwesten  zwingt.  Dahinter  fällt
das  Gelände  zum  Flusse  steil  ab;  auf  halber
Höhe  führt  ein  schmaler  Fußweg.

Mit  dem  erwähnten  Tempel  bin  ich  auch  in
Groß-Derm  bei  dem  Bur  Hendrik  Louve  gewesen,
um  dessen  schönen  Garten  zu  besichtigen.  Er  hat
vom  Oranje  einen  30  m  langen  Kanal  abgeleitet,
  von  dem  aus  eine  Baggerpumpe  das
Wasser  in  den  Garten  befördert,  in  dem  Obstbäume,
  Weinstöcke,  Hafer,  Gemüse  usw.  herrlich
gedeihen.  .

—

Fast  in  jedem  Buche,  das  unsere  Kolonie
beschreibt,  findet  man  die  Behauptung:  Südwestafrika
  ist  ein  Weideland  und  eignet  sich  nicht
zum  Ackerbau.  Wenn  man  an  Plätze  geht,  wo
das  Wasser  knapp  für  Mensch  und  Tier  ausreicht,
dann  ist  es  dort  natürlich  unmöglich,  Ackerbau  zu
betreiben.  Warum  nutzen  aber  unsere  Farmer
den  Oranje  nicht  mehr  aus?  Wasier  ist  reichlich
dort;  große  Plätze,  wo  die  Berge  einer  freien
Ebene  Raum  geben,  find  genügend  vorhanden,
z.  B.  Jerusalem,  Davis,  Geitip,  Violsdrift,  Goabdrift,
  Klipnes,  Außenkehr,  Sendlingsdrift,  Dabarasdrift,
  Arriesdrift  und  die  Oranjemündung  von
Angwigarub  ab.  Ich  führe  hier  nur  die  Stellen  an,
die  gute  Verbindungswege  nach  den  nächsten,
großen  Orten  haben.  Daß  sich  der  Boden  zum
Ackerbau  eignet,  zeigen  die  Plätze,  die  zur  Zeit
bebaut  werden:  Geitip,  Klipnes,  Angwigarub
und  Gr.  Derm  (auf  englischem  Ufer).  Besonders
der  Bur  Mostard  in  Geitip  hat  einen  mustergültigen
  Garten  angelegt,  der  ihm  jetzt  schon
das  hineingesteckte  Kapital  zurückerstattet  hat.
Dieser  Gartenbau  kann  sich  meiner  Meinung
nach  nur  rentieren,  wenn  er  in  so  großem  Maßstabe
  angelegt  wird,  daß  die  nächsten,  größeren
Plätze  mit  den  Erträgen  völlig  versehen  werden
könnten.  Der  Oranje  hat  noch  eine  zweite  für
den  Acker=  und  Gartenbau  sehr  günstige  Eigenschaft.
  Sommer  und  Winter  bleibt,  außer  an
der  Mündung,  die  Temperatur  fast  immer  gleich,
so  daß  man  auf  zwei  Ernten  im  Jahre  hoffen  kann.

Tempel  erzählte  mir,  daß  er  im  August  1907
auf  seinen  Kamelen  von  der  Oranjemündung
        <pb n="222" />
        164  e0

längs  der  Küste  nach  Lüderitzbucht  geritten  sei.
Er  hat  dort  zwei  Wasserstellen,  Chammais,  un—
gefähr  95  km  nördlich  Sandkraal,  und  Bundfeldschuhorn,

  etwa  100  km  südlich  Lüderitzbucht,

  beide  7  bis  8  km  landeinwärts,  gefunden.
Das  Feld  beschrieb  er  als  das  beste  Weidefeld
für  Kamele.  Mich  reizte  die  Sache  natürlich,
und  ich  beschloß,  an  der  Küste  nach  Lüderitzbucht
zu  reiten.  Ich  nahm  den  Gefreiten  Fralow,
einen  Eingeborenen  und  einen  Hottentotten
Tempels,  der  die  Strecke  kannte,  und  die  Kamele
mit,  während  ich  den  Gefreiten  Kramer  mit  den
beiden  anderen  Eingeborenen  und  den  6  Maultieren
  über  Obib—Witpüts  nach  Aus  schickte.

Am  10.  November  früh  ritten  wir  von  Sandkraal
  nach  Norden  ab.  Das  Feld  blieb  das
gleiche  wie  an  der  Mündung:  waldiges  Hügelland
  mit  niedrigem,  trockenem  Buschwerk,  Milchbusch
  und  Arubusch.  Stellenweise  fanden  sich  auch
kleine,  weiße  Weidebüschchen.  Wir  ritten  auf
einer  wenig  befahrenen  Pad,  an  der  nach  ungefähr
10  km  alte  Pontoks  standen.  Es  waren  wohl
frühere  Viehposten  des  Giel  Louve,  von  denen
er  mir  auch  erzählt  hatte.  Wenn  nach  der
Regenzeit  hier  in  den  Vleys  Wasser  stand,  schickte
er  seine  Bockies  hierher  auf  die  Weide.

Nach  22  km  teilte  sich  die  Pad;  der  eine
Weg  führte  nordöstlich  nach  Obib,  während  der
andere,  dem  wir  folgten,  nördliche  Richtung
beibehielt.  Kurz  darauf  bog  auch  diese  Pad  nach
Nordosten  ab  und  soll  nach  Angabe  meines
Führers,  des  Hottentotten  Ruben,  später  im  Feld
aufhören.  Wir  ritten  in  nöärdlicher  Richtung
weiter.  Unser  Zielpunkt  waren  die  Buchuberge,
deren  Spitzen  in  weiter  Ferne  am  Horizont  auftauchten.
  Eine  sandige  Höhenwelle  kam  nach
der  anderen,  alle  mit  schönster  Weide  für  Kamele
und  Bockies  bewachsen.  Ich  hielt  es  gar  nicht
für  möglich,  daß  das  die  Namib,  die  Sandwüste
sein  sollte.

Am  zweiten  Tage  sahen  wir  vereinzelte
Gemsbock=  und  Straußenspuren.  Schon  vorher
waren  unzählige  Steinböcke  und  Hasen  aufgegangen.
  Auch  eine  gelbe  Schakalsart  bemerkten
wir;  leider  bin  ich  nicht  zu  Schuß  gekommen.
Ruben  nannte  diese  Tiere  Schakalsbastarde.
Endlich  am  dritten  Vormittag  mehrten  sich  die
Gemsbockspuren  derartig,  daß  ich  beschloß,  den
Nachmittag  zur  Jagd  auszunutzen,  auf  der  ich
dann  einen  starken  Bock  erlegte.

Am  nächsten  Vormittag  überschritten  wir  die
Buchuberge,  hinter  denen  Ruben  nach  Westen
abbog.  Nach  12  km  hatten  wir  Chammais  erreicht,
  das  am  südlichen  Steilabfall  einer  langen
Sandfläche  liegt.  Gegen  Süden  erstreckt  sich  eine
große,  weiße,  von  niedrigen  Sandhügeln  umgebene
  Fläche.  An  der  Westseite  der  Fläche

 

liegen  vierzehn  kleine  Klippenhügel.  In  dem
Steilabfall  der  Fläche  ist  ein  kleines  Loch,  in
dem  sich  tief  unten  stark  brackiges  Wasser  befindet.
Die  Kamele  hatten  auch  das  Wasser  noch  nicht
so  nötig,  da  der  Arubusch  sehr  wasserreich  ist  und
das  Feld  morgens  von  Tau  naß  war.

Am  nächsten  Morgen  trafen  wir  in  Bundfeldschuhorn
  ein,  das  30  km  nördlich  Chammais,
an  der  Westseite  eines  steilen  Tafelberges,  liegt.
Am  Wasser  steht  Schilf;  nach  Westen  dehnt  sich
eine  große,  unregelmäßig  wellige  Fläche  aus,  die
von  niedrigen  Höhenzügen  abgeschlossen  ist.  Das
Wasser  schmeckte  nur  leicht  brackig  und  lief  reichlich
zu,  so  daß  die  Kamele  genügend  getränkt  werden
konnten.

Gegen  Mittag  erschien  auf  einmal  eine  Buschmannfamilie,
  zwei  Männer,  vier  Weiber  und  ein
Kind,  am  Wasser.  Moses,  der  älteste  der  Familie,
erzählte  mir  viel  von  ihrem  Leben:  Feste  Wohnplätze
  haben  sie  nicht,  sie  ziehen  zwischen  Bundfeldschuhorn,
  Chammais  und  Obib  herum
und  leben  von  Jagd  und  Feldkost;  eine  Frucht,
Narabs,  gaben  sie  mir  zu  kosten.  Die  Berge,
an  denen  diese  Narabssträucher  stehen,  nennen
sie  Narabsberge.  Die  Jagd  üben  sie  in  folgender
Weise  aus:  Sie  hetzen  den  Gemsbock  mit  ihren
Hunden,  die  den  plumpen,  nicht  schnellen  Bock'
bald  einholen  und  stellen.  Nun  schleicht  sich  der
Buschmann  heran,  schneidet  dem  Bock  die  Hinterfesseln
  durch  und  macht  ihn  so  bewegungsunfähig.
Dann  greift  er  ihn  von  vorn  an  und  versucht,
ihm  die  Nackensehne  durchzuschneiden.  Ohne
Wunden  geht's  dabei  natürlich  nicht  ab,  und  mit
Stolz  zeigte  mir  Moses  die  Stiche,  die  er  von
den  Gemsböcken  erhalten  hat.  Pfeil  und  Bogen
führten  diese  Buschleute  nicht.  „Achter  Christmeß“,
  wie  sich  Moses  ausdrückte,  gehen  sie  auf
die  Sinclair-Insel  und  helfen  dort  den  Engländern
(für  20  Mark  Monatslohn,  Kost  und  Kleidung)
beim  Sammeln  des  Guano.  Außer  dieser  sollen
sich  noch  ungefähr  sechs  weitere  Familien  in  der
Südnamib  auphalten.

Hinter  Bundfeldschuhorn  änderte  sich  das
Gelände;  große,  mit  Buschwerk  spärlich  bewachsene
Sandflächen  wechselten  mit  langen  Höhen.  Dabei
herrschte  ein  unangenehmer,  feiner  Sandsturm.
Zur  linken  Hand  tauchten  nach  ungefähr  20  km
zwei  unbewachsene  Wanderdünen  auf.

Am  Abend  lagen  wir  in  Höhe  des  Chamberges
  und  sahen  am  nächsten  Mittag  von  diesem
Hügel  aus  die  Possession-Insel.  Vor  uns  wehten
wie  ein  wogendes  Meer  die  Wanderdünen.  Wir
suchten  uns  immer  die  niedrigsten  Dünen  aus,
rutschten  von  deren  Höhe  herunter  und  zogen  die
Kamele  hinterher.  So  hatten  wir  schon  nach
vier  Stunden  den  10  km  breiten  Dünengürtel,  der
bei  Tschankaib  über  die  Bahn  geht,  überwunden.
        <pb n="223" />
        W  165  20

Nördlich  vom  Dünengürtel  war  das  Gelände
steinig  und  durch  tiefe  Reviere  zerklüftet.  Buschwerk
  und  Weide  hörten  vollkommen  auf.  Für
uns  hatten  wir  vorsichtigerweise  Brennholz  mitgenommen.
  Die  Kamele  mußten  aber  bis  Lüderitzbucht
  hungern,  wo  wir  am  17.  November  eintrafen.
  Als  wir  bei  Kilometer  5  an  die  Südbahn
  stießen,  waren  wir  sehr  froh.  Die  letzte
Strecke  von  den  Wanderdünen  an  war  infolge
des  ständigen  Sandsturms  und  des  völligen
Mangels  an  Weide  außerordentlich  anstrengend
gewesen.

Der  Blaugrund  im  Bezirk  Gibeon.

Der  Königlichen  Bergakademie  zu  Berlin  ist
durch  den  Vertreter  der  Gibeon  Schürf=  und
Handels-Gesellschaft  m.  b.  H.,  Herrn  Dr.  Georg
Hartmann,  kürzlich  eine  aus  mehr  als  500  Nummern
  bestehende,  sorgfältig  geordnete  und  wertvolle
  Sammlung  von  Gesteinsproben,  Waschrückständen
  und  Mineralproben,  die  bei  den  von
der  genannten  Gesellschaft  im  Bezirke  Gibeon
1907  und  1908  betriebenen  Untersuchungen  von
Blaugrundstellen  zusammengekommen  sind,  zugewendet
  geworden.

Die  Untersuchungen  der  Gesellschaft  haben  sich
auf  zehn  Blaugrundstellen  nebst  den  von  diesen
ausgehenden  Blaugrundgängen  (1  Blaugrundstelle
bei  Station  Gibeon,  2  bei  Freistatt,  2  bei  Hanaus,
1  bei  Fahlgras,  1  bei  Groendorn,  2  bei  Amalia
und  2  bei  Rietkuel  belegen)  erstreckt.  Sie  haben
—  außer  in  geologischen  und  topographischen
Feststellungen  —  im  Niederbringen  von  115  Versuchsschächten
  und  19  Bohrungen  und  in  der
Verwaschung  von  rund  450  chm  des  aus  den
Versuchsschächten  geförderten  Gebirges  (meist
Gelbgrund,  wie  er  durch  Verwitterung  aus  dem
Blaugrund  entsteht)  nach  den  in  Südafrika  dafür
erprobten  Methoden  bestanden.  Für  die  unter
besonders  schwierigen  Umständen  (Nachwirkungen
des  Aufstandes,  Wassermangel,  Mangel  an  Viehfutter,
  Erkrankungen  von  Menschen  und  Tieren)
ausgeführten  Arbeiten  find  bisher  nahe  an
3¾  Millionen  Mark  verausgabt  worden.

Von  jedem  Versuchsschachte,  der  auf  Blaubzw.
  Gelbgrund  fündig  geworden  ist,  find

1.  Proben  des  rohen  Blau=  oder  Gelbgrundes,
2.  Proben  der  Waschrückstände,  getrennt  nach
grobem,  mittlerem  und  feinem  Korn,  und
3.  Proben  der  die  Rückstände  zusammensetzenden
Mineralien,  ebenfalls  nach  Korngrößen
getrennt,
gesammelt  worden.

Die  Proben  geben  danach  ein  vollständiges

Bild  von  der  Beschaffenheit  und  Zusammensetzung

 

des  an  den  einzelnen  Fundstellen  auftretenden
Blaugrundes  und  ermöglichen  jederzeit  eine  Nachprüfung
  der  Richtigkeit  der  über  die  Untersuchungsarbeiten
  erstatteten  Berichte.  Eine  von  Dr.  Hartmann
  im  Maßstabe  1:100000  entworfene  Karte
des  Untersuchungsgebietes,  in  der  alle  Blaugrundstellen
  eingezeichnet  sind,  und  eine  Sammlung
von  Proben  der  die  Blaugrundvorkommen  einschließenden
  Gebirgsschichten  ergänzen  die  Hauptsammlung
  in  erwünschter  Weise.  Von  der  bevorstehenden
  gründlichen  Durcharbeitung  des  gesamten
Materials  wird  danach  mancher  Nutzen  sowohl
für  die  Wissenschaft  als  auch  für  die  im  Schutzgebiete
  noch  auszuführenden  Schürfarbeiten  erwartet
  werden  dürfen.

Die  praktischen  Ergebnisse  der  von  der  Gesellschaft
  bisher  angestellten  Untersuchungen  sind
leider  negativ  gewesen.  Trotz  sorgfältigster
Sichtung  der  Waschrückstände  ist  es  nicht  gelungen,
auch  nur  den  kleinsten  Diamanten  darin  aufzufinden.
  An  diesem  Ergebnisse  wird  sich,  soweit
die  bisher  untersuchten  Fundstellen  in  Betracht
kommen,  auch  in  Zukunft  nichts  mehr  ändern,
da  die  angewandten  Untersuchungsmethoden  so
genau  waren,  daß  ein  UÜbersehen  der  Diamanten
unmöglich  gewesen  wäre,  wenn  sich  solche  einigermaßen
  häufig  oder  gar  in  abbauwürdiger  Menge
in  dem  Waschgute  gefunden  hätten.  Um  von
der  Zuverlässigkeit  der  Arbeiten  eine  Vorstellung
zu  geben,  mag  nur  angeführt  werden,  daß  jeder
von  den  sieben  bei  den  praktischen  Arbeiten  beschäftigten
  Europäern  eine  Probe  seiner  Fertigkeit
im  Auswaschen  von  Diamanten  abgelegt  hat,
indem  er  16  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  zu
dem  Zwecke  zur  Verfügung  gestellte,  im  Gelbgrunde
  versteckte,  verschieden  große  Diamanten,
bis  herab  zur  Größe  von  ½/16  Karat,  im  regelrechten
  Gange  der  Wasch=  und  Sortierungsarbeit
ohne  Verlust  aus  dem  Gelbgrunde  wieder  herausgesucht
  hat.

Die  Erklärung  für  den  ungünstigen  Ausfall
der  Untersuchungen  ist  nach  dem  Urteil  des  zu
den  Arbeiten  herangezogenen  Engländers  Whitaker,
eines  gut  empfohlenen  südäfrikanischen  Prospektors,
der  auf  eine  dreißigjährige  Erfahrung  in  der
Erschürfung  und  Ausbeutung  von  Diamantlagerstätten
  zurückblickt  und  der  sich  auch  bei  den  ihm
übertragenen  Arbeiten  durchaus  bewährt  hat,
darin  zu  finden,  daß  die  untersuchten  Blaugrundstellen
  keine  echten  Blaugrund=  „Pfeifen“  oder
„Schlote“  (real  volcanic  pipes),  sondern  nur
örtliche  Erweiterungen  von  Blaugrund-,„Gängen“
(fissures,  fissure-pipes)  darstellen  und  daß  in
Südafrika  allgemein  nur  die  echten  „Pfeifen“
Diamanten  in  größerer  Menge  enthalten.  Der
Prospektor  hat  auf  Grund  seiner  besonderen
Kenntnis  der  Verhältnisse  gleich  bei  der  ersten
        <pb n="224" />
        W  166  20

Besichtigung  der  Blaugrundstellen  die  Uüberzeugung
geäußert,  daß  eine  nähere  Untersuchung  der  Vorkommen
  aussichtslos  sei.

Die  Unterscheidung  von  Pfeifen=  und  Gang-Blaugrund,
  wovon  nur  der  erstere  günstige  Aussichten
  auf  die  Auffindung  von  Diamanten  eröffnen
  soll,  wird  auch  von  wissenschaftlicher  Seite
für  begründet  erachtet,  so  von  Dr.  Voit,')  der
die  Meinung  vertritt,  daß  die  Gänge  früher  als
die  Pfeifen  entstanden  seien.  Wenn  die  Gänge
und  Pfeifen  danach  zwar  genetisch  voneinander
zu  treunen  sind,  so  ist  das  Vorkommen  der  Pfeifen
nach  Voit  doch  räumlich  immer  eng  an  dasjenige
der  Gänge  gebunden,  derart,  daß  sich  in  Südafrika
  seit  einigen  Jahren  die  praktische  Regel
herausgebildet  hat,  den  Gängen  in  ihrem  Verlaufe
zu  folgen,  um  dadurch  auf  neue,  bisher  unbekannte
Pfeifen  hingeführt  zu  werden.

Die  Hoffnung,  daß  es  schließlich  doch  noch
möglich  sein  werde,  auch  im  Gibeon-Gebiete  und
in  dessen  Umgebung,  besonders  im  Berseba-Gebiete,
  diamantführende  Blaugrund-Pfeifen  aufzufinden,
  wird  bei  dieser  Sachlage  durch  den
ungünstigen  Ausfall  der  bisherigen  Untersuchungen
keineswegs  zerstört.  Es  erscheint  vielmehr  immer
noch  denkbar  und  durchaus  möglich,  daß  man
durch  Verfolgung  der  bisher  allein  bekannt  gewordenen
  Blaugrundgänge  künftig  doch  hier  und
da  noch  zur  Entdeckung  echter  Pfeifen  gelangen
wird.  Erfolge  dürfen  dabei  allerdings  nicht  von
heute  auf  morgen  erwartet  werden.  Das  vorsichtige
  Entlangtasten  an  den  oft  an  der  Oberfläche
  erscheinenden,  ebenso  oft  aber  auch  unter
jüngerem  Deckgebirge  wieder  verschwindenden
Gängen  erfordert  viel  Zeit;  und  da  die  Arbeit
für  Jahre  hinaus  ergebnislos  sein  kann,  ist  auch
viel  Geld  erforderlich.  Die  Aufwendung  der
nötigen  Mittel  erscheint  aber  wohl  gerechtfertigt,
da  die  Möglichkeit  der  Erzielung  eines  Erfolges
durchaus  besteht.  Dabei  wird  man  wie  bei  allen
derartigen  Schürfarbeiten  die  Hoffnung  hegen
dürfen,  daß  dem  planmäßigen  Vorgehen  auch  der
glückliche  Zufall  zu  Hilfe  kommen  wird.  Hat  doch
solcher  Zufall  ohne  die  Ausführung  planmäßiger
Arbeiten  bei  Lüderitzbucht  erst  kürglich  zu  so  erfreulichen
  und  überraschenden  Ergebnissen  geführt.

Von  größter  Bedeutung  für  die  Ausführung
künftiger  Untersuchungen  wird  es  unter  den  gegebenen
  Umständen  sein,  wenn  die  zwischen  dem
Pfeifen=  und  dem  Gang-Blaugrund  bestehenden
Unterscheidungsmerkmale  sicher  festgestellt  werden.
Dazu  werden  aber  die  von  der  Gibeon-Gesellschaft
mit  so  großer  Vollständigkeit  und  Sorgfalt  gesammelten
  Proben  ein  wichtiges  Hilfsmittel  bilden.

I

*)  gzeitschrift  für  praktische  Geologie,  1907,  S.  21
und  367;:  1908,  S.  199.

 

Es  trifft  sich  glücklich,  daß  der  Dozent  der
Berliner  Bergakademie,  Professor  Dr.  Scheibe,
der  sich  seit  einer  Reihe  von  Jahren  eingehend
mit  der  wissenschaftlichen  Untersuchung  von  südafrikanischem
  Blaugrund  befaßt  hat")  und  dem
die  Bearbeitung  jener  Sammlung  zufallen  wird,
seit  Juli  1908  im  Auftrage  der  Gibeon-Gesellschaft
selbst  in  Südafrika  weilt,  um  die  Verhältnisse  des
Blaugrundvorkommens  an  Ort  und  Stelle  weiter
aufzuklären.  Professor  Scheibe  hat  nach  einer
kurzen  vorbereitenden  Besichtigung  der  Fundstellen
des  Gibeon-Gebietes  und  nach  einer  Durchstreifung
der  in  jüngster  Zeit  als  diamantführend  bekannt
gewordenen  Umgebung  der  Lüderitzbucht  eine
mehrmonatige  Studienreise  durch  die  Diamantgebiete
  des  britischen  Südafrika  unternommen  und
ist  danach  gerade  jetzt  in  das  deutsche  Schutzgebiet
zurückgekehrt,  um  mit  seiner  geologischen  Forschungstätigkeit
  dort  zu  beginnen.  Er  wird  danach  auf
Grund  der  an  Ort  und  Stelle  gewonnenen  Anschauungen
  demnächst  auch  in  der  Lage  sein,  die
Bearbeitung  der  der  Bergakademie  überwiesenen
Sammlung  mit  besonderem  Erfolge  durchzuführen.

Der  Kampf  gegen  die  beuschrechen.

Im  Mai  vorigen  Jahres  tagte  in  Durbanu
die  interkoloniale  Heuschreckenkonferenz,
auf  der  unser  südwestafrikanisches  Schutzgebiet  durch
den  dortigen  Vizekonsul  vertreten  war.  Die
nächste  Heuschreckenkonferenz  findet  im  Mai  dieses
Jahres  in  Lourenzo-Marques  statt,  und  auch
hierzu  wird,  da  die  Bekämpfung  der  Heuschrecken
in  Südafrika  auch  im  Interesse  unseres  Schutzgebiets
  liegt,  dieses  einen  Vertreter  entsenden.

Außer  diesen  jährlich  einmal  tagenden  Konferenzen
  besteht  seit  etwa  zwei  Jahren  in  Pretoria
ein  ständiges  interkoloniales  Heuschreckenbureau.
Dieses  hat  ebenso,  wie  die  jährlichen  Konferenzen,
den  Zweck,  das  Wesen  der  Heuschrecken  zu  studieren
  und  deren  Bewegungen  zu  überwachen,
geeignete  Mittel  zur  Bekämpfung  der  Plage  ausfindig
  zu  machen  und  ein  einheitliches  Vorgehen
der  betreffenden  Regierungen  auf  Grund  der  bisher
  gemachten  Erfahrungen  anzubahnen.

Von  der  Methode,  die  Heuschreckenschwärme
mittels  des  in  Reinkultur  gegüchteten  Heuschreckenpilzes
  zu  vernichten,  ist  man  mehr  und  mehr
abgekommen.  Besonders  in  den  trockeneren  Gebieten
  Südafrikas  sind  die  damit  gemachten  Erfahrungen
  nicht  besonders  günstig,  weil  dem

*)  Vgl.:  „Der  Bluc  kround  des  deuschen  Südwestafrika
  im  Vergleich  mit  dem  des  englischen  Südafrika.“
Sonderabdruck  aus  dem  Programm  der  Königl.  Bergalademie
  in  Berlin  für  das  Studienjahr  1906,1907.
        <pb n="225" />
        W  167  2C

Pilze  zu  seiner  Entwicklung  —  mithin  auch  zu
seiner  Verbreitung  —  der  Hauptnährboden,  die
Feuchtigkeit,  fehlt.

Aber  auch  viele  andere  Mittel  sind  für  die
Vernichtung  der  Heuschrecken  empfohlen  worden,
z.  B.  die  Gruben=  und  Schirmmethode  und  das
Einsammeln  der  Eier.  Es  sind  dies  gute  Hilfsmittel,
  aber  keines  derselben  hat  sich  in  Südafrika
als  überall  ausführbar  erwiesen.  Am  leichtesten
zu  vernichten  sind  die  Fußgänger  oder  Hüpfer;
es  sind  dies  die  jungen,  im  ersten  Entwicklungsstadium
  begriffenen,  noch  nicht  flüggen  Heuschrecken.


In  verschiedenen  Teilen  Südafrikas  gemachte
Erfahrungen  haben  gezeigt,  daß  Bespritzung
der  Fußgänger  mit  Arseniklösung  das  beste
Vernichtungsmittel  ist.

Auch  das  Kaiserliche  Gouvernement  hat  diese
Vernichtungsmethode,  als  die  bisher  beste,  für
das  Schutzgebiet  vorbereitet.  Nach  der  großen
Heuschreckeninvasion  zu  Anfang  1907  wurden  die
ersten  Lagerplätze  für  Arsenik  im  Schutzgebiet  errichtet.
  Im  Laufe  des  Jahres  find  noch  mehrere
solcher  Lagerplätze  geschaffen,  auch  sind  sämtliche
Lagerplätze  mit  eigens  für  diesen  Zweck  beschafften
Succeß-Handspritzen  ausgerüstet  worden.  Es  sind
zur  Zeit  58  Lagerplätze,  auf  denen  insgesamt
60  Zentner  Arsenik  lagern,  über  das  Schutzgebiet
verteilt.  In  erster  Linie  find  die  Bezirks=  und
Distriktsämter  sowie  die  Polizeistationen  zu  diesem
Zwecke  bestimmt  worden,  und  zwar:

Im  Bezirk  Windhuk:  die  Stationen:  Aris,
Frauenstein,  Hohewarte,  Hatsamas,  Seeis,  die
Forststation  Brackwater  und  der  Posten  Neudamm.


Im  Distrikt  Okahandja:  Groß-Barmen,
Otjsisongati,  Owikokorero,  die  Forststation  Okahandja
  und  Osona.

Im  Bezirk  Karibib:  Onjodsa,  Otjimbingue,
Usakos,  Friedrichsfelde  und  die  Forststation  Ukuib.

Im  Distrikt  Omaruru:  Omaruru,  Okombahe,
Waterberg,  Otjiwarongo  und  Otjosondu.

Im  Bezirk  Outjo:  Outjo,  Franzfontein,  Zeßsontein
  und  Okaukwejo.

Im  Bezirk  Grootfontein:  Grootfontein,
Otjituo,  Neitsas,  Tsumeb  und  Namutoni.

Im  Distrikt  Gobabis:  Gobabis,  Groß-Witvley,
  Epukiro  und  Oas.

Im  Distrikt  Rehoboth:  Rehoboth,  Hoachanas,
Areb,  Kub  und  Nauchas.

Im  Bezirk  Gibeon:  Gibeon,  Marienthal  und
Kuis.

Im  Distrikt  Maltahöhe:
Lahnstein.

Im  Distrikt  Berseba:  Berseba.

Im  Distrikt  Bethanien:  Bethanien  und
Brackwasser.

Maltahöhe  und

 

Im  Bezirk  Lüderitzbucht:  Aus.

Im  Bezirk  Keetmanshoop:  Keetmanshoop,
Groß-Kobas,  Hasuur  und  Dawignab.

Im  Distrikt  Warmbad:  Warmbad,  Ukamas,
Stolzenfels  und  Ramanzdrift.

Auch  andere  Verwaltungszweige  des  Gouvernements,
  die  Militärstationen  und  die  im  Felde
zerstreut  wohnenden  Farmer  werden  sich  besonders
an  dem  Nachrichtendienste  beteiligen  und  jedes
Auftreten  von  Heuschrecken  an  die  nächstliegenden
Lagerplätze  und  an  das  Kaiserliche  Gouvernement
in  Windhuk  melden.  Diese  Meldungen  mühssen
die  folgenden  Angaben  enthalten:

1.  Datum,  wann  die  Beobachtung  gemacht
wurde,  mit  Angabe  der  Tageszeit.  2.  Platz,  wo
die  Beobachtung  gemacht  wurde;  Name  der  Farm.
3.  Angabe,  ob  die  Heuschrecken  Flieger  oder
Fußgänger  waren.  4.  Die  nach  dem  Kompaß
bestimmte  Richtung,  in  welcher  der  Schwarm  zog.
Gedruckte  Meldekarten  sind  auf  den  Bezirks=  und
Distriktsämtern  unentgeltlich  erhältlich.  Alle  an
das  Kaiserliche  Gouvernement  gelangenden  Meldungen
  berichtet  dieses  monatlich  einmal  an  das
interkoloniale  Heuschreckenbureau  in  Pretoria.

Treten  Fußgänger  in  erreichbarer  Nähe  von
Lagerplätzen  auf,  so  hat  das  Polizeipersonal  sofort
  die  Bekämpfung  mit  Arseniklösung  aufzunehmen.


Die  Lösung  für  junge  Fußgänger  wird  auf
folgende  Weise  zubereitet:

Arseniksaure  Soda  1  Pfund,
Zucker  .  l-Wasser.
  60  Liter.

Wenn  die  jungen  Fußgänger  halbwüchsig  sind,
muß  man  die  Lösung  wie  folgt  zubereiten:

Arseniksaure  Seoda  1  Pfund,
Zucker  1½  „
Wasser  45  Liter.

Wenn  die  Fußgänger  vollwüchsig  sind,  kann
man  folgende  Lösung  gebrauchen:

Arseniksaure  Soda  1  Pfund,
Zucker  1
Wasser  30  Liter.

Eine  stärkere  Lösung  als  1  Pfund  arseniksaure
  Soda  auf  30  Liter  Wasser  darf  unter  keinen
Umständen  gebraucht  werden.  Die  Lösung  muß
mit  den  Succeß-Handspritzen  in  einem  feinen
Sprühregen  leicht  auf  das  Gras  gespritzt  werden.
Wenn  die  Fußgänger  klein  sind,  kann  man  die
Lösung  mitten  unter  sie,  oder  in  einem  Kreise
um  sie  herum  spritzen,  aber  wenn  sie  größer  sind
und  übers  Feld  ziehen,  muß  man  einen  Strich
Gras  unmittelbar  in  Front  der  heranziehenden
Kolonne  bespritzen.  Wenn  sie  dieses  Gras  erreichen,
  werden  sie  sofort  anfangen,  davon  zu
fressen  und  innerhalb  einiger  Stunden  tot  sein.
        <pb n="226" />
        W  168  e.

Da  arseniksaure  Soda  ein  tödliches  Gift  ist,
muß  man  bei  ihrem  Gebrauch  die  größte  Vorsicht
  beobachten,  um  Unglücksfälle  zu  vermeiden.

Alle  Tiere  müssen  von  den  bespritzten  Strichen
ferngehalten  werden,  bis  das  Gras  von  dem
Arsenik  verbrannt  worden  und  gestorben  ist,  oder
bis  starke  Regengüsse  das  Arsenik  weggespült
habeen.  Wenn  man  diese  Vorsichtsmaßregeln
beobachtet,  werden  keine  Unglücksfälle  vorkommen.

7#

Togo.

Vom  Bau  der  hinterlandbahn.
Dezember  1908“)

Die  Anfang  Dezember  beendeten  Untersuchungen
über  die  Hochwasserverhältnisse  des  Schioflusses
haben  die  Notwendigkeit  ergeben,  das  Planum
der  bereits  fertiggestellten  Baustrecke  von  Kilometer
  15,0  bis  Kilometer  16,4  höher  zu  legen.
Die  betreffenden  Nacharbeiten  sind  von  Kilometer
15,0  bis  Kilometer  15,45  und  von  Kilometer
16,0  bis  Kilometer  16,4  beendet.  Bis  zum
31.  Dezember  1908  waren  die  Erdarbeiten  ferner
hergestellt  auf  den  Strecken  Kilometer  17,6  bis
17,8,  Kilometer  21,7  bis  25,0,  Kilometer  27,3
bis  35,7,  Kilometer  36,05  bis  37,0  und  in  Arbeit
  auf  den  Strecken  Kilometer  15,45  bis  16,0,
Kilometer  17,55  bis  17,6,  Kilometer  17,8  bis
18,0,  Kilometer  18,5  bis  18,55,  Kilometer  18,75
bis  18,9,  Kilometer  21,55  bis  21,7,  Kilometer
25,0  bis  25,6  und  Kilometer  35,7  bis  36,05.

Bei  Kilometer  17,2  ist  die  Haltestelle  Togblekovhe
  angelegt  worden;  sie  wird,  falls  die  noch
vorzunehmenden  Wasserbohrungen  Erfolg  haben,
eine  Wasserstation  erhalten.

Bei  Kilometer  29,1  ist  die  Haltestelle  Dawie
und  bei  Kilometer  34,3  die  Station  Tsewie  angelegt
  worden.  Togblekovhe  liegt  auf  20,5  m,
Dawie  auf  82,7  m  und  Tsewie  auf  103,4  m
Meereshöhe.

Bei  Kilometer  15,55  ist  zur  Uüberbrückung
einer  kleinen  Hochwasserflutmulde  des  Schio  eine
gewölbte  Betonbrücke  von  Zm  Lichtweite  vorgesehen,
  deren  Baugrube  Ende  Dezember  größtenteils
  ausgehoben  war.  Der  Bau  dieser  Brücke
sowie  der  Widerlager  der  Schiobrücke  ist  von  der
Bauleitung  der  Firma  Ring  und  Starcke  in  Lome
übertragen  worden.

Mit  dem  Baugrubenaushub  für  die  drei
Pfeiler  der  Schiobrücke  bei  Kilometer  17,5  wurde
ebenfalls  begonnen;  die  Baugrube  des  südlichen
Widerlagers  wird  ohne  Spundwände  im  Trocke-*)

  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  S.  121  f.

 

nen  ausgehoben  und  war  Ende  Dezember  nahezu
hergestelltt  bei  dem  mittleren  und  nördlichen
Widerlager  zeigte  sich  bei  2  m  Tiefe  unter  Terrain
ziemlich  starker  Wasserzudrang.  Das  aus  den
Baugruben  bisher  zutage  geförderte  Material
besteht  bei  der  Brücke  Kilometer  15,55  und  beim
südlichen  Widerlager  vollständig  aus  sandigem,
sehr  festem  Ton,  bei  den  beiden  nördlichen  Widerlagern
  bis  zu  2  m  Tiefe  unter  Terrain  aus  Ton
und  darunter  aus  lockerem,  tonigem  Sand.  Zum
Betonieren  der  beiden  Brücken  wird  der  bei  Kilometer
  23  vorgefundene  Kies  verwendet  werden,
mit  dessen  Beischaffung  zu  den  Baustellen,  die
infolge  der  Abgelegenheit  der  Entnahmeorte  von
den  Baustellen  und  der  Landstraße  auf  den
Köpfen  der  Eingeborenen  erfolgt,  wurde  Ende
Dezember  begonnen.

Zur  Vermeidung  großer  Erdarbeiten  mußte
die  Landstraße  Lome  —Atakpame  zweimal  gekreuzt
werden,  nämlich  bei  Kilometer  35,47  und  bei
Kilometer  37,62;  beim  Wegübergang  Kilometer
37,62  war  eine  kurze  Straßenverlegung  nötig;
die  Wegübergänge  sind  in  Arbeit.

Am  Lilifluß  wurde  bei  Kilometer  52  seitlich
der  Bahnlinie  ein  Gneis-Steinbruch  eröffnet,
dessen  Ausbeutung  die  Firma  Adams  und  Höhne
in  Lome  im  Auftrage  der  Bauleitung  vornimmt;
die  gleiche  Firma  hat  die  Abteufung  eines  zu
Versorgung  der  Bahnarbeiter  mit  Wasser  bestimmten
  Brunnens  am  Lili  übernommen  und
begonnen.

Ende  Dezember  waren  außer  den  Arbeitern
der  beiden  Subunternehmer  beim  Bahnbau  1400“)
Eingeborene  beschäftigt;  von  diesen  waren  1000“)
vom  Gouvernement  aus  den  Bezirken  Atakpame,
Sokode  und  Mangu  gestellt;  von  den  freiwilligen
Arbeitern  stammten  85  v.  H.  aus  dem  Bezirke
Lome  Land,  10  v.  H.  aus  dem  Bezirke  Misahöhe
  und  der  Rest  aus  den  Bezirken  Anecho
und  Atakpame  und  aus  dem  benachbarten  englischen
  Gebiet.  Die  Versorgung  der  Arbeiter
mit  Lebensmitteln  und  Wasser  bot  keine  Schwierigkeit.


Im  Laufe  des  Dezember  sind  die  ersten  Sendungen
  Gleismaterial  und  eine  Lokomotive  im
Schutzgebiet  eingetroffen.  Als  Bettungsmaterial
wird  zunächst  Küstensand  verwendet  werden;  mit
dem  Verlegen  des  Oberbaus  wird  demnächst  begonnen
  werden.

*)  Ende  November  1250,  nicht,  wie  im  letzten  Bericht
  irrtümlich  angegeben,  1500.

*)  Ende  November  1000,  nicht  1250.
        <pb n="227" />
        W  169  20

Die  Schlafhranhhelt  im  Bezirk  Misahöhe.
Von  Regierungsarzt  Dr.  v.  d.  Hellen.

Die  Schlafkrankheit  ist  eine  dem  tropischen
Afrika  eigentümliche  Krankheit.  Bereits  gegen
das  Jahr  1800  wurde  sie  von  einem  englischen
Arzte  unter  den  die  Küste  des  Meerbusens  von
Benin  bewohnenden  Eingeborenen  beobachtet  und
beschrieben.  Seit  1840  werden  die  Nachrichten
über  ihr  Auftreten  zahlreicher;  aus  diesem  Jahre
stammt  eine  eingehendere  Arbeit  über  ihr  Vorkommen
  an  der  Goldküste  und  in  Sierra  Leone;
wenige  Jahre  später  wird  fie  endemisch  am  ganzen
Busen  von  Guinea  und  auf  St.  Thomas  gefunden,
1857  ihre  Ausbreitung  am  Niger  festgestellt.
Nachdem  namentlich  auch  die  französischen  Kolonialärzte
  auf  sie  aufmerksam  geworden,  wird  ihr
Vorhandensein  in  immer  weiteren  Gebieten  bekannt,
  so  1864  am  unteren  Kongo,  1873  am
Senegal,  1885  am  Kongo  bis  aufwärts  zu  dem
Stanley  Pool,  1900  in  Uganda,  1903  im  Quellgebiet
  des  Niger,  im  Hinterland  von  Liberia  und
der  Elfenbeinküste.  Zur  Zeit  ist  als  der  nördlichste
  Punkt  ihres  endemischen  Vorkommens  an
der  Westküste  Afrikas  der  Senegal,  als  der  südlichste
  Benguela  in  Angola  bekannt.  Ihr  heftiges
Auftreten  in  Angola  in  den  neunziger  Jahren
gab  Veranlassung  zur  ersten  (portugiesischen)
Schlafkrankheitsexpedition.

Außerhalb  Afrikas  ist  sie  in  Westindien  vorgekommen
  unter  afrikanischen  Sklaven.  Eine
Weiterverbreitung  fand  sie  dort  aber  nicht,  da  es
in  Westindien  an  den  geeigneten  Krankheitsüberträgern
  fehlt.

Was  Togo  betrifft,  so  wurden  Anfang  1903
zahlreiche  Todesfälle  an  Schlasfsucht  aus  Worawora
  (Buem)  gemeldet.  Zu  ihrer  Erforschung
waren  1903  und  1904  die  Regierungzärzte
Dr.  Hintze  und  Dr.  Krueger  in  der  Landschaft
Buem.  Die  älteste  Nachricht  über  ihr  Vorkommen,
  etwa  auf  1850  zurückgehend,  konnte
Dr.  Krueger  in  Kolenu  erhalten;  seitdem  mehrten
sich  anscheinend  die  Fälle.  Er  isolierte  auf  dem
Hausberg  bei  Misahöhe  einige  Kranke,  die  dort
starben.  Weiter  berichtete  Dr.  Krueger  über  Fälle
von  Schlafkrankheit  am  Adaklu,  ferner  in  Ele
und  Ssodo,  am  Ostrand  des  Gebirgszuges,  der
zwischen  den  Landschaften  Gbele  und  Buem  liegt.
Seitdem  war  über  Schlafkrankheit  im  Bezirk  Misahöhe
  nichts  mehr  verlautet.  Über  einen  Todesfall
  an  ihr  nördlich  von  Kete-Kratschi  liegt  eine
Meldung  vom  Oktober  1906  vor.

Inzwischen  haben  Handel  und  Verkehr  im
Bezirk  Misahöhe  seit  Eröffnung  der  Bahn  von
Lome  nach  Palime  im  Januar  1907  einen  gewaltigen
  Aufschwung  genommen.  Um  ihn  weiter

 

zu  fördern,  ist  eine  Kunststraße  über  das  Gebirge
nach  Kpandu  im  Bau.

Meine  Aufmerksamkeit  wurde  im  April  1908
auf  die  Schlafkrankheit  gelenkt.  Es  wurde  mir
damals  ein  Knabe  aus  dem  Orte  Djanipe  der
Landschaft  Gbele  zur  Untersuchung  zugeführt.
Seinem  Lehrer  war  aufgefallen,  daß  er,  früher
ein  guter  Schüler,  seit  einiger  Zeit  in  seinen
Leistungen  nachließ,  viel  schlief  und  abmagerte.
In  dem  durch  Punktion  einer  vergrößerten
Lymphdrüse  gewonnenen  Safte  fand  ich  Trypanosomen,
  was  dem  klinischen  Krankheitsbilde  die
sichere  Grundlage  gab.

Trypanosomen,  zur  Gruppe  der  Protozoen,
Urtierchen,  gehörende  einzellige  Lebewesen,  find
als  Krankheitserreger  bei  Tieren  seit  1880  bekannt.
  In  diesem  Jahre  entdeckte  Evans  ein
Trypanosoma  als  Erreger  einer  mit  Surra  bezeichneten
  Krankheit  bei  Pferden  und  Rindern  in
Indien.  1894  entdeckte  Bruce,  daß  die  Nagana
oder  Tsetsekrankheit  der  Pferde  und  Rinder  in
Afrika  von  einem  Trypanosoma  hervorgerufen
wird,  und  1902  wurde  von  Dutton  in  Gambia
das  erste  Trypanosoma  bei  einem  feiebernden
Menschen  gefunden  und  als  Erreger  des  Trypanosomenfiebers
  erkannt.  1903  entdeckte  Castellani
in  Uganda  in  der  Cerebrospinalflüssigkeit  Schlafkranker
  Trypanosomen  als  Krankheitsursache  und
Bruce,  Greig  u.  a.  wiesen  nach,  daß  die  Schlafkrankheit
  das  letzte  Stadium  einer  menschlichen
Trypanosomenkrankheit  ist,  die  durch  den  Stich
der  Glossina  palpalis,  einer  Tsetsefliege,  übertragen
  wird.  Der  Kampf  gegen  die  Schlafkrankheit
  hat  demnach  nach  folgenden  Gesichtspunkten
zu  erfolgen:

1.  Beseitigung  der  in  dem  infizierten  Menschen
  vorhandenen  Infektionsquelle  für  die  Tsetsefliegen.
  Das  geschieht  durch  Isolierung  der
Kranken  in  tsetsefreier  Gegend  und  durch  ihre
Behandlung.

2.  Kampf  gegen  die  Tsetsefliege,  indem  man
ihr  eine  ihrer  drei  Lebensbedingungen,  Schatten,
Nähe  von  Wasser,  Blut,  nimmt.

Die  Engländer  in  Uganda  hatten  erkannt,
daß  ein  früh  auftretender  Vorbote  der  Schlafkrankheit
  das  Anschwellen  der  Halsdrüsen  ist,  ein
Zeichen,  das  schon  die  alten  Sklavenjäger  kannten
und  bei  der  Auswahl  der  Sklaven  berücksichtigten.
Durch  Untersuchung  der  Bevölkerung  auf  Halsdrüsenschwellung
  ist  es  somit  möglich,  die  Kranken
schon  in  frühem  Krankheitsstadium,  in  dem  sie
sich  meist  noch  vollständig  gesund  fühlen,  auszusondern.
  Dies  ist  von  um  so  größerer  praktischer
Bedeutung,  als  es  gerade  diese  Leute  find,  die
zur  Verbreitung  der  Schlafkrankheit  am  meisten
beitragen.  So  ist  beispielsweise  die  Schlafkrankheit
  nach  Uganda  wahrscheinlich  durch  infizierte
        <pb n="228" />
        G  170  20

Träger  Emin  Paschas,  die  er  am  Kongo  anwarb,
verschleppt  worden.  Es  gibt  jedoch  noch  andere
Krankheiten,  die  gleichfalls  Halsdrüsenschwellungen
verursachen,  wie  z.  B.  Syphilis,  Tuberkulose,
Kopfausschläge.  Daher  kann  die  Diagnose  Schlafkrankheit
  im  Anfangsstadium  nur  mit  Hilfe  des
Mikroskopes  gestellt  werden,  indem  man  etweder
in  dem  durch  Punktion  gewonnenen  Drüsensaft
oder  im  Blute  des  Verdächtigen  Trypanosomen
nachweist.

Auf  verschiedenen  Dienstreisen  suchte  ich  mir
einen  Überblick  über  die  Ausdehnung  der  Schlafkrankheit
  im  Bezirk  Misahöhe  zu  verschaffen,  indem
  ich  an  den  hauwptsächlichen  Verkehrswegen
die  Bevölkerung  auf  Halsdrüsenschwellungen  untersuchte
  und  Drüsenpunktionen  vornahm.  Ich  erfuhr,
  daß  in  dem  schon  vorher  bekannten  Herde
in  Buem  die  Schlafkrankheit  auch  nach  1903  in
jedem  Jahre  ihre  Opfer  gefordert,  ohne  daß
etwas  darüber  zu  weiterer  Kenntnis  gekommen
ist.  Ich  fand  Schlafkranke  auf  dem  Wege  nach
Buem  sowie  auch  südlich  der  Straße  von  Misahöhe
  nach  Kpandu,  in  der  Landschaft  Gbele,  von
der  Wege  über  das  Gebirge  nach  Buem  führen,
in  Palime  und  in  einigen  Landschaften  seiner  Umgebung;
  ferner  zufällig  bei  einigen  Leuten  von
außerhalb  des  Bezirks  Misahöhe  und  bei  Leuten
von  außerhalb  des  Schutzgebietes.

Bis  Ende  November  1908  habe  ich  auf
Halsdrüsenschwellungen  erstmalig  untersucht
27  000  Personen,  auf  Halsdrüsenschwellungen
zum  zweitenmal  2578  Personen,  Halsdrüsenschwellungen
  festgestellt  bei  656  Personen,  Drüsenpunktion
  ausgeführt  bei  272  Personen,  Trypano-=somen
  gefunden  bei  80  Personen.

Von  den  656  Personen  mit  Halsdrüsenschwellung,
  die  alle  namentlich  aufgeschrieben
wurden,  dürfte  ein  kleiner  Prozentsatz  wegen  anderer
  Krankheiten  endgültig  aus  dem  Verdacht,
schlafkrank  zu  sein,  ausscheiden.  Die  übrigen  Personen,
  bei  denen  die  Halsdrüsenschwellung  nicht
mit  Sicherheit  auf  eine  der  oben  erwähnten
Krankheiten  zurückgeführt  werden  kann,  sind  so
lange  als  der  Schlafkrankheit  verdächtig  anzusehen,
  bis  eine  mehrmalige  mikroskopische  Untersuchung
  (eine  einmalige  negative  Untersuchung
kann  nie  ausschlaggebend  sein,  da  die  Trypano-=somen
  periodenweise  aus  den  Drüsen  verschwinden),
nötigenfalls  auch  ein  Tierexperiment  sie  als  unverdächtig
  zu  betrachten  gestattet.

Die  80  Fälle  von  Schlafkrankheit  verteilen
sich  auf  folgende  Landschaften:  Agome  11,  Kpalawe
  4,  Klonu  1,  Towe  4,  Lawie  2,  Gbele  4,
Akposso  3,  Leglebi  1,  We  2,  Njangbo  2,  Woadse
  2,  Kpandu  4,  Liati  2,  Fodome  2,  Gbedschighe
  2,  Borada  13,  Worawora  18,  Kratschi  2,
Moschi  (im  Nordwesten  des  Schutzgebietes)  1.

 

Die  Schlafkranken  isolierte  ich  auf  dem  12  km
von  Palime  entfernten  und  460  m  höäöher  als
dieses  gelegenen  Hausberg.  Zwei  Kranke  sind
auf  dem  Hausberg  nicht  eingetroffen,  einer  nach
kurzer  Behandlung  entflohen.  Die  Kranken  erhalten
  eine  wollene  Decke,  täglich  20  Pfennig
Verpflegungsgeld  und  dürfen  sich  eine  Begleitperson
  mitbringen,  die  ebenfalls  20  Pfennig  Verpflegungsgeld
  bezieht  und  dafür  für  Einkauf  der
Lebensmittel,  Heranbringung  von  Wasser  und
Feuerholz  zu  sorgen  hat.

Noch  bis  vor  wenigen  Jahren  war  die  Schlafkrankheit
  eine  absolut  tödlich  endende  Krankheit;
sich  selbst  überlassen,  erlischt  sie  in  Gegenden,  in
denen  die  Glossina  palpalis  vorkommt,  erst  mit
dem  Tode  des  letzten  Menschen.

Durch  die  Verwendung  des  Atoxyls,  einer
Verbindung  des  Arsens  von  bedeutend  geringerer
Giftigkeit  als  dieses  selbst,  wurde  die  Behandlung
der  Trypanosomenkrankheiten  einen  großen  Schritt
vorwärts  gebracht.  Thomas  und  Breinl  waren
die  ersten,  die  es  1905  im  Tierexperiment  erprobten
  und  auf  Grund  ihrer  günstigen  Erfahrungen
  auch  zum  Versuche  bei  der  Behandlung
der  menschlichen  Trypanosomiasis  empfehlen.
Todd,  Broden,  Rodhain,  Kopke  wandten  das
Atoxhyl  dann  zuerst  beim  Menschen  an,  später
Robert  Koch  an  seinem  großen  Krankenmaterial
in  Ostafrika.

Meine  Schlafkranken  behandelte  ich  nach  Kochs
Vorschlag  an  jedem  10.  und  11.  Tage  mit  Atoxyleinspritzungen
  (je  0,5,  Kinder  dem  Alter  entsprechend),
  was  ich  mit  ziemlicher  Regelmäßigkeit
auch  durchführen  konnte.  Die  Atoxyllösung
(20  v.  H.)  wurde  kurz  vor  jedesmaligem  Gebrauch
frisch  angefertigt.  Drei  Personen,  die  schwere
Krankheitserscheinungen  hatten,  sind  nach  durchschnittlich
  zweimonatlicher  Behandlung  verstorben;
bei  ihnen  zeigte  sich  das  Atoxyl  ohne  Wirkung
auf  den  Krankheitsverlauf.  Bei  drei  Kranken,
die  nervöse  Symptome  zeigten,  find  diese  geschwunden.
  Ein  Kranker,  seit  sechs  Monaten  in
Behandlung,  zeigt  noch  dasselbe  stupide  Verhalten
wie  bei  seiner  Aufnahme.  Bei  einem  Knaben,
der  bei  seiner  Aufnahme  sich  im  Stadium  der
Schlafsucht  befand,  verschwand  dies  Symptom,
kehrte  aber  nach  viermonatlicher  Behandlung
wieder  zurück,  verschwand  aber  nach  Erhöhung
der  Atoxyldosis.  Bei  68  Kranken,  deren  einziges
Symptom  die  Halsdrüsenschwellung  war,  ist  diese
je  nach  der  Länge  der  Behandlungsdauer  vollständig
  geschwunden  oder  stark  zurückgegangen.

Es  wurde  ein  Krankheitsfall  ohne  Schwellung
der  der  Untersuchung  zugänglichen  Lymphdrüsen
beobachtet;  die  Diagnose  konnte  bei  dem  als
krank  bezeichneten  Manne  mit  Leichtigkeit  durch
die  Blutuntersuchung  gestellt  werden.  Ein  älterer
        <pb n="229" />
        W  171  20

Mann,  der  über  Verschlechterung  seines  Sehvermögens
  klagte,  schied  vorzeitig  aus  der  Atoxylbehandlung
  aus.

Die  Behandlung  der  Schlafkranken  konnte  ich
nur  rein  schematisch  vornehmen;  mikroskopische
Untersuchungen  nebenbei  auszuführen,  ließ  meine
übrige  ärztliche  Tätigkeit  nicht  zu.

Schon  auf  meiner  Buemreise  (JuniJuli),
auf  der  ich  nur  einen  kleinen  Teil  der  mit  Halsdrüsenschwellung
  behafteten  Personen  überhaupt
mikroskopisch  untersuchen  konnte,  war  ich  zu  der
Überzeugung  gekommen,  daß  hier  eine  Arbeit  zu
leisten  ist,  die  weit  über  den  Rahmen  der  Tätigkeit
  des  Regierungsarztes  von  Palime  hinausgeht.
Aber  auch  die  Behandlung  der  Schlafkranken
von  Palime  aus  vorzunehmen,  ist  auf  die  Dauer
—  ich  habe  den  Hausberg  38  mal  erstiegen  —  nicht
durchführbar  und  liegt  nicht  im  Interesse  der
Kranken.  Denn  die  Hoffnung,  in  dem  Atoxyl

 

ein  sicheres  Heilmittel  gegen  die  Schlafkrankheit
zu  haben,  hat  sich  nicht  erfüllt.  Bessere  Erfolge
darf  man  von  einer  kombinierten  Behandlung
mit  Atoxyl  und  einem  anderen  Heilmittel,  z.  B.
Auripigment  (Laveran  und  Thirou)  oder  Tartarus
stibiatus  (Mesnil  und  Brimont),  erwarten.  Das
aber  nimmt  die  Tätigkeit  eines  besonderen  Arztes
vollauf  in  Anspruch  und  erfordert  dessen  dauernde
Anwesenheit  im  Krankenlager.

Aus  diesen  Gründen  habe  ich  die  Entsendung
einer  besonderen  Expedition  zur  Bekämpfung  der
Schlafkrankheit  beantragt,  mit  deren  Leitung  inzwischen
  Oberstabsarzt  Dr.  Zupitza  betraut
wurde.  Das  Isolierlager,  für  dessen  weitere
Ausdehnung  der  Hausberg  keinen  Raum  mehr
bot  und  das  deshalb  in  die  Kuma-Hochebene  verlegt
  werden  soll,  hat  in  Herrn  Dr.  v.  Raven
seinen  eigenen  Arzt  erhalten.

(Aus  dem  „Amtsblatt  für  Togo“  1909,  Nr.  2.)

Uversicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  TLogo  im  II.  Viertel  des  Ralenderjahres  1908
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  22,

S.  1106f.)

A.  Einkuhr.

 

 

 

u.  Wurterl  U.  Mteta..-Benennung
  der  Warengruppen  10900  e  1607  e  nahmes  nahme
Wert  .  WertWert.  Wert  M
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  14  168  13  410  758  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  9015  11  915  —  2  900
e)  Koloniale  Verzehrnungsgegenstände,  Gemhmiteel  134  924  127  792  7132  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  .  1049  685  364  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser).  150  992  123  172  27  820
Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (letziere
soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  1  138  774  364  —
E)  Faserpflanzen  ..  10  400  —  890
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  31  497  38  324  —  6827
Zusammen  1  342  793  316  472  26  321  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  1  451  1  188  263  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  78971  34  833  44  138  —
Zusammen  II  80  422  36  021  44  401  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  67  746  92  648  —  24  902
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  7931  10  838  —  2907
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (anzer
Schießbedarf  und  Sprengmittellnn  47  294  4  473  2821  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  608  924  366  814  242  110  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  biürschnerwaren  7699  8  808  —  1109
VIII.  Gummi--  und  Kautschukwaren.  2420  1  884  536  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  23  442  9272  14  170  —
X.  Papier-  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  22  889  15  110  7779  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  38  687  30  895  7  792  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  d  Halbzeug  30  575  34  352  1  223  —
b)  Fabrikate  210  810  62  858  147  952  —
Zusammen  xñ  246  385  97210  149  175  —
        <pb n="230" />
        W  172  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ri.  Vertel  Il.  Vertel  Zu-  av-Benennung
  der  Warengruppen  1650  1900  e  nahmes  nahme
Wert  4  WertWert.é  Wert.#
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  32  179  37  761  —  5  582
XIV.  Waffen  und  Munition.  .  56  285  50  567  5718  —
XV.  Geld  418  242  277556  140  686  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1908  2  003  338  1  396  329  289  997  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  002  668  —  —  —
Zunahme  +—.  Abnahme  —  +  670  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
¾l  flanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  394  865  120  350  274  515
Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  532  245  523  132  9  113  —
Sämereien,  lebende  Pflanzen  6  425  180  6245  —
d)  Faserpflanzen  161  826  92  030  69  796  —
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  60  555  249  090  —  188  585
Zusammen  I  1  155  916  984  782  171  134  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  26  199  14  904  11  295  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  .  .  23  826  31  497  —  8171
Zusammen  II  49  525  46  401  3  124  —
III.  Mineralische  und  fossile  Robstoe  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  16  288  46  127  29894
V.  Geld  .  270  734  346  531  –  75  797
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1908  1  492  408  1  423  841  68  567  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  573  778  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  81870  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1908  8  495  746  2820170  675  576  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  .85676  446  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  .  —  80  700  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  HGiertel  Im  II.  Vertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Wert
kg  At  kre  AM  kg  il  ta  14
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren  16  5599  10  1060  22  784  11229  —  —  6  225  1  123
Gemüse=  und  Shöstkonserven,e  ein-  «  '
gemachtes  Obst  ....  .  5019  4782  8  862  8311  —  —  3843  3529
Kolanüssen.  278384  31  639  22  1471  2819  5  687  3120  —  —
Tabak  61  950  77  897  56  903  62  042  1957  15  855  —  —
Tabakfabrikate  ...  548  4  119  111  5656  137.  —  —  1  537
Stille  Weine.  (Liter)  26  422  1104423590  14681  2  832  —  —  343639
Branntweine  aller  Art  (Liter))q  O  36281  —  —
Bier  .  (Liter)  26  6911  14  078  27022  13941  —  137  331
Bau=  und  Nutzholz.  290  619  30  14165  804  35  6551124815  —  —  5  508
Fleisch  und  Zubereitungen  von
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  8§  039  11  387  6  283  9089  1  756  2298  —  —
Fische,  Seetiere  und  Süßwassertiere
  aller  ÄArt.  168  548  49  854  49  742  11  30|11  806  38  554  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig
und  sonstige  tierische  Nahrunge-  .
mittel  6  927  7  550  9190  12  721  —  —  2263.  5174
        <pb n="231" />
        W  173  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  *!
Im  n  Giertel  Im  11.  Viertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  #
Menge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Wert
kg  AM  kg  A  kg  AM  kg  ult
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  6
Erden  und  Steine  246  38100  17192839  293,  20  462  —  —  83  983  3270
alz.  260  643,  17  807/243  912  14  5346731  327  —
Steinkohlen,  Braunkohlen.  Briketts  72  310  3  585762  300,  32  576  —  —  630  990  28  991
Petroleum  (L  iter)  125  573,  23  761114  819  22  454754  1307  l-Seifen
  aller  Art  .  15  704  62744  6%  —  —  2012
Baumwollgarne  25  205.  47  873  16  308  37  300  8  897  10  673  —.  —
Baumwollgewebe  90  926  60  3888890  995  276  936  —  183  452  699  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Müßzen,  -
Poiamentterwaren,Schtrmc,Ftlz-  s  I
waren  16  620  45  560  8  603  32  408  8  017,  13  152  —
Schuhe  und  Stiefel  858  3644  712  5  119  141  —  175
Glas  und  Glaswaren  24  128,  26  92  13372  20  866  10756.  6  057  «-Roheisen,
  eiserne  Schienen,  Stan-  n  «
genBlockeuItv  ..  9020s2710  83  192  23246  –  —  73  672;  20  5636
Wellblech  27964.  83322518  8177|5“46,  16  —
Eisenwaren,  nichtbesonders  genannt  575  4611  180  888  56  008  38  61149  453  142  235  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Me-  I  s  I
tallen  ..  16  113,  18770  2  385,  9  827  13  728.  8  943  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  2  670  3645  5  900  3240  —  1405  3230.
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  —.  —  5  031  7594  —  —  5  034.  7594
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  D  I
aller  Art,  auch  Fahrräder  .  2280  16610  5  850.  19888  —  —  3620  3378
Feuerwaffen  GStüch  5  821  285671  1800  171161  4021  114511  —  —
Schießpulver  und  Zündhütchen  32  695  26  44823138  22  153  9  557  4295  —.  —
Goldmünzen.  .  —135030—7  50—  34  980  —  —
Silbermünzen  —  856  71  272  506  —  84  206  —  —
B.  Rusfuhr.
Mais  5516  419  375  412  1  719  045  106  225  797  374,  270  187  —  —
Kakao  .  9190s7781  1964  1461  72811  63  —
Palmkerne.  .  11  844  150  384  1191  355  811  323  799  488  839,  10  320  —I  —
Palmõl.  ..  504  552  189  201|81  185  190  6600  73  367  —  —  1459
Rohbaumwolle  175  125  161  826106  892,  92  030  68  233.  69  796  —  I  —
Kautschuk  13  842  60049]  889991  248  4801  —  —  20  149  188  431
Elfenbein  1  41½2272145  26061-  —  244  339
Silbermünzen  —  270  7944  1344951111—  —  —  74217
Kamerun.

Machweisung  der  bel  den  JSollämtern  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  Oonat  Februar  1908  fällig
gewordenen  JSollbeträge.

 

 

 

 

 

(Ergänzung  zu  der  Nachweisung  im  „  Deutschen  K  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  16,  S.  100.
Gesamtbetras  der  fällig  gewordenen  (neu  dellarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  d  des  s  Rechnungsjahres  degen  den  gleichen
—  ,  —  ——  ——  —  Zeitraum
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
EELIIIEEIIIIEIIIIIIIEILIIIIIIIIIIEIIIIIIIIII
i
Garna  984220  5086  954929  1  1101  a0  1680  100  2781  0  12  147  *  —  —
Kusseri.  22650  223  00  449  50  —  —  149  00  149  00  300  50  —  —
Dikoa  90  50  38  25  128  75  —  —  122  00  122  00  6  7  —  —
Bongor  –  æ  42  00  —  —  —  –  |  —  —  42  00  —  —
Molundu.  200  (70  3877  1554077  85  1282  55  2186  25  3768  80  309  05  —-nganzeujogsgsgo9267351962«2023831754437256821I0012806I25—-

  s  s
        <pb n="232" />
        174  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch-Ostafrika.  SSSHSNIDB
1.  S.
Vom  Bau  der  zentralbahn.  ——s8zII2
5  ede6SÖ5(  i  6
Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Dares-  3
salam  ist  die  Gleisspitze  der  Zentralbahn  Ende  msSl
Januar  auf  Kilometer  52  hinter  Morogoro  an—  *  J  5  11141
gelangt.  8  2
7  2  E
#  ——
Deutsch-MNeuguinea.  2  —#é2#52
2  sss
Eine  Expedition  im  Uorden  von  Raiser  Wilhelmsland.  8  *  12
Über  eine  Expedition  im  Norden  von  zEzzzZEST
Kaiser  Wilhelmsland  wird  vom  Leiter  der  #i  r-  –  —
Regierungsstation  Eitapé  berichtet:  -—  —  ——
Anfang  Juli  traf  der  malaiische  Ansiedler  z  ILE
Saridja  auf  der  Rückkehr  von  einer  Geschäfts-S
.  .  .  .  «  ½  %
reise  aus  Tana  mera  in  Eitapé  ein.  Er  meldete,  ##  ———..——————-  2
daß  in  Leitere  neun  malaiische  Wilddiebe  22—  —n*½  s—“:.  *!  2
(Paradiesvogeljäger)  anwesend  seien.  Die  ihn  Eöszs
begleitenden  Eingeborenen,  darunter  zwei  alte  s  *58  SE  **
Polizeisoldaten,  beklagten  sich  über  Beranbung  –
und  Bedrohung  durch  die  Malaien.  Wegen  7  ———E  2
ungünstigen  Wetters  und  in  Ermangelung  eines  9  z  z  SZ.B  —
Fahrzeuges  konnte  ich  nicht  sofort  aufbrechen.  #r  E  "(3
Am  21.  Juni  traf  eine  Meldung  des  Händlers  *  «  5„
Schultz  aus  Zissano  ein,  daß  die  Zissano  Leutee  —  —  —
kurz  hintereinander  15  Leute  aus  Süno  und  Seer  JH
erschlagen  hätten  und  er  nur  mit  Mühe  die  äruupves  sEss82  -  2
Warapu  und  vier  nicht  beim  Kampfe  beteiligte  S.2  5ön  9  5
Zissano-Dörfer  von  einer  Bestrafung  der  schuldigens.  »  E  J
Zissano-Dörfer  zurückhalten  könne.  —E  n  188
Am  24.  Juni  brach  ich  mit  2  Bootennssesss  2  —
2  Unteroffizieren  und  17  Mann  nach  Zissano  auf,  S  *  *  6  *
nachdem  ich  Befehl  gegeben  hatte,  die  Pinasse  e  —  —
der  katholischen  Mission  zu  chartern  und  die  ls  5S  2
Boote  suchen  zu  lassen,  falls  ich  wegen  des  starkens  #  ßoagszzns  *
Stromes  und  steifen  Südostwindes  innerhalb  ..  J—  —
14  Tagen  nicht  zurückgekehrt  sein  sollte.  2*  —-Abend
  des  genannten  Tages  kam  ich  in  Zissano  an.  ——mud————  —.
Die  Zissano-Dörfer  Niemas,  Nipagel,  Nie-  5  T-  5
reinschen  und  Amsur  waren  an  den  Kriegszügen  ——  —.
nicht  beteiligt  gewesen;  sie  leben  mit  den  übrigen,  3
d.  h.  den  aufsässigen  Zissano-Dörfern  Menretschh  —
Meinjar,  Buruno  und  Meinruin  in  Feindschaft,.  65EE#Eênpli  ##  2*
obwohl  die  Dörfer  so  dicht  aneinander  liegen,  ——  zps  *.
daß  z.  B.  Amsur  zwischen  Menretsch  und  Meinjar  22  J  2  —
eingekeilt  ist.  S  ..——..——.———.  —
Die  Zissano  sind  der  stärkste  mir  bekannte  .  ».
Stamm  im  Bezirk  Eitapé.  Ich  schätze  die  acht  2.  m
Dörfer  auf  über  tausend  waffenfähige  Männer.  —  v  3=  E  S
Hnnner  wie  Frauen  sind  äußerst  kräftig  gebaut;  *  25  2  -  +
ie  ersteren  machen  mit  ihrem  ungeheuren  Haar-  —.  ——
wust  und  ihren  verrohten  Zügen  einen  unheimlichen  *  3235  —  —  —
Eindruck.  Die  Frauen  sind  trotz  ihrer  sehr  ge-  m#s  !“  EE
        <pb n="233" />
        175  20

drungenen  Gestalt  hübsch  und  gut  gebaut.  Sie
nehmen  an  allen  Kriegszügen  teil,  verwahren
und  sammeln  die  Pfeile,  um  sie  den  Kämpfenden
zuzureichen,  und  tragen  die  Verwundeten  und
Toten  aus  dem  Getümmel.  Verwundungen  der
Weiber  sind  daher  fast  ebenso  häufig  wie  solche
der  Männer.  Als  Waffen  führen  die  Zissano
leichte  Pfeile,  auf  deren  Spitze  ein  scharf  angeschliffener,
  mit  starkem  Widerhaken  versehener
Vogelknochen  befestigt  ist.  Trifft  ein  Pfeil  gut,
so  fällt  der  Pfeil  ab  und  der  Knochen  bleibt  in
der  Wunde  versteckt.  Das  Herausschneiden  dieser
Knochen  ist  ebenfalls  Sache  der  Weiber  und  wird
mit  Bambus  vorgenommen.  Der  Verachtung
fällt  ein  Mann  anheim  der  dabei  einen  Schmerzenslaut
  von  sich  gibt.

In  den  untereinander  feindlichen  Dörfern
gibt  es  stets  einige  Leute,  die  mit  der  Gegenpartei
  befreundet  sind.  Solche  Leute  sandte  ich
an  die  bei  meiner  Landung  geflohenen  Dorfbewohner
  mit  der  Aufforderung,  sie  sollten  die
mir  bekannten  Anführer  innerhalb  zweier  Tage
ausliefern.  An  einen  Erfolg  glaubte  ich  dabei
selbst  nicht.

Am  25.  Juni  brach  ich  in  dem  größeren
Boote  nach  Leitere  auf  und  landete  dort  am
andern  Morgen,  ohne  von  den  Eingeborenen
bemerkt  worden  zu  sein.  Das  Boot  schlug  halb
voll  Wasser,  und  wir  waren  außer  Stande,  es  auf
den  steilen  Strand  heraufzuholen.  Ich  blieb  beim
Boote,  das  wir  mit  Mühe  gegen  die  Brandung
halten  konnten,  und  sandte  den  mich  begleitenden
Händler  Schultz  mit  der  Hälfte  der  Soldaten
nach  dem  Hause  der  Malaien.  Meine  Leute
trafen  zuerst  auf  zwei  große  Häuser  am  Strande,
die  sie  von  den  Malaien  verlassen  fanden.  Nachher
fuhren  sie  mit  einem  Kanoe  auf  die  Lagune  und
gelangten,  abermals  unbemerkt  von  den  Eingeborenen,
  bis  an  das  Pfahlhaus  der  Wilddiebe.
Auch  dieses  war  verlassen.
Eingeborenen  geweckt  und  mir  zur  Hilfe  nach
dem  Boot  gesandt.  Erst  nach  einigen  Stunden
war  es  uns  gelungen,  das  Boot  zu  bergen.

Ich  erfuhr  nun,  daß  die  Malaien  am  selben
Tage,  als  die  Leitere-Kanoes  der  Ansiedler  Saridja
nach  Eitapé  begleiteten,  die  Flucht  ergriffen  hätten.
Ein  zufällig  anwesender  Wannimo  berichtete,  sie
seien  im  Angriffshafen  gar  nicht  an  Land  gewesen,
sondern  weiter  nach  Tanamera  gefahren.  Ich
gab  die  Verfolgung  als  aussichtslos  auf.

Nachträglich  brachten  mir  die  Eingeborenen
und  der  Häuptling  von  Leitere  die  Meldung,
daß  in  Wutong  (Bougainville-Bucht)  ein  Kanoe
mit  den  Leichen  von  fünf  aus  Leitere  geflohenen
Malaien  angetrieben  sei.  Die  Leichen  seien
unverwundet,  aber  von  der  Sonne  gebraten  und
aufgeborsten  gewesen.  Die  Wutong-Leute  haben

Nun  wurden  die

 

die  gefundenen  Gewehre  und  die  Paradiesvögel
dem  holländischen  Polizeimeister,  der  neuerdings
in  Tanamera  stationiert  ist,  abgeliefert.  Sie
wußten  nämlich  bis  dahin  noch  nicht,  daß  sie
zum  deutschen  Gebiet  gehören.

Über  den  Verbleib  der  übrigen  Malaien  ist
seitdem  nichts  bekannt  geworden.

Leitere  liegt  in  einer  nicht  allzugroßen  von
steilen  Bergen  eingefaßten  Lagune;  es  besteht  aus
den  drei  Dörfern  Neipa,  Morio,  Agai  und  ist
ein  unbedeutender  Platz  mit  ungefähr  60  Häusern,
die  auf  Pfählen  in  die  Lagune  gebaut  sind.  Die
Häuser  sind  arg  verwahrlost,  was  sich  sowohl  aus
der  großen  Bauschwierigkeit  in  dem  sehr  tiefen
Wasser,  als  auch  aus  dem  Mangel  an  jungen
Männern  erklärt.  Leitere  ist  von  der  Anwerbung
stark  mitgenommen  worden.  Ich  sah  auch  nur
wenig  junge  Frauen  und  wenig  Kinder,  obwohl
die  Leute  sehr  zutraulich  waren.  Der  Hintergrund
  der  Lagune  ist  dort,  wo  sie  flach  wird,
ganz  mit  großen  Blättern  bedeckt,  über  die  sich
die  rosaroten  Blüten  einer  angenehm  duftenden
Wasserrose  erheben.  Die  Lagune  wimmelt  von
Krokodilen,  die  jedoch  nach  Aussage  der  Eingeborenen
  den  Menschen  ungefährlich  sind.  Landschaftlich
  ist  Leitere  einer  der  schönsten  Punkte
Neu-Guineas.  Wirtschaftlich  ist  es  —  bis  auf
seine  beinahe  erschöpfte  Bedeutung  als  Anwerbegebiet
  ziemlich  wertlos.  Das  Hinterland  soll
stark  bevölkert  sein.

Am  27.  Juni  früh  brach  ich  von  Leitere  auf.
Mit  gutem  Landwind  und  späterem  Nord,  gelang
es,  noch  in  der  Nacht  Zissano  wieder  zu  erreichen.
Unterwegs  liefen  wir  Seer  an.  Der  mich  begleitende
  Häuptling  von  Arup  schwamm  an  Land,
da  ich  dem  Boote  die  abermalige  Landung  nicht
zumuten  wollte.  Er  beruhigte  die  Seer-Leute,
von  denen  er  nur  einige  Wachen  sah,  und  forderte
sie  in  meinem  Namen  auf,  ruhig  in  ihre  Dörfer
zurückzukehren,  da  ich  ihnen  zu  ihrem  Rechte
verhelfen  würde;  sie  selbst  sollen  sich  jeder  Rache
an  Zissano  enthalten.  Der  Häuptling  Siar  von
Arup  ist  ein  sehr  brauchbarer  Mensch,  zuverlässig
und  mit  den  Sprachen  von  Jakumul  bis  Seer
vertraut.

In  Zissano  waren  die  Häuptlinge  und  viele
Eingeborene  aus  Maloll,  Arup  und  Warapn
anwesend.  Ich  benutzte  einen  Ruhetag  zu  Verhandlungen
  mit  diesen  und  den  Zissanos.  Die
Warapus  beschlossen  auf  mein  Zureden,  sich  an
der  Küste  westlich  Arup  anzusiedeln.

Die  Zerstörungen  durch  das  Erdbeben  im
Dezember  1907  sind  bedentend  größer,  als  zuerst
angenommen  wurde.  Die  Küste  ist  von  der
Mündung  der  Warapu-Lagune  bis  Zissano  gesunken.
  Ein  mehrere  Kilometer  breiter  mit  abgestorbenen
  Palmen  und  Urwald  bestandener
        <pb n="234" />
        176  20C

Streifen  steht  unter  Wasser.  Die  Warapu-Lagune
und  die  Zissano-Lagune  stehen  in  Verbindung,  so
daß  man  von  Zissano  bis  Arup  mit  dem  Kanoe
durch  den  abgestorbenen  Urwald  fährt.  Tausende
von  Kokospalmen  sind  eingegangen.  Arup  und
Zissano  haben  gelitten,  am  schwersten  jedoch
Warapu.  Nur  einige  besonders  gut  gebaute
Häuser  sehen  dort  mit  den  Dächern  noch  aus  dem
Wasser.  Die  Warapus  leben  zerstreut  im  Busch.
Ich  hoffe  daß  sie  ihren  Entschluß,  an  der  Küste
wieder  eine  Niederlassung  zu  gründen,  ausführen
werden.

Die  Handelsstation  der  Neu-Guinea-Compagnie
in  Arup  ist  versandet,  die  Gebäude  sind  zerstört.

Nunmehr  ging  ich  gegen  Zissano  vor,  da
die  Aufforderung  zur  Auslieferung  der  Schuldigen
erfolglos  gewesen  war.  Wir  kamen  bald  in  die
Sagosümpfe  am  Arnoldfluß.  Nach  längerem
schwierigen  Marsche  trafen  wir  auf  eine  vorgeschobene
  feindliche  Abteilung.  Die  Eingeborenen
flohen  unter  Verlust  eines  Mannes.  Bei  der
Verfolgung  trafen  wir  auf  einen  lagunenartigen,
sehr  tiefen  und  schlammigen  Fluß.  Ich  sandte
die  Truppe  unter  ihren  Unteroffizieren  hinüber,
um  die  Verfolgung  aufzunehmen.  Meine  Leute
stießen  bald  auf  das  Lager  der  Eingeborenen,
deren  Hütten  nur  aus  einigen  grünen  Blättern

 

bestanden.  Ein  Teil  der  Männer  hielt  zunächst
Stand.  Die  Eingeborenen  flohen  jedoch  nach
kurzem  Gefecht  über  den  Arnoldfluß.  Hier  mußte
die  Verfolgung  aufhören.

Den  Eingeborenen  ist  (und  darin  liegt  hauptsächlich
  der  Erfolg  unseres  Vorgehens),  gezeigt
worden,  daß  sie  auch  im  Busch  und  Sagosumpf
von  der  Truppe  aufgefunden  werden.  Sie  waren
zuerst  allgemein  der  Ansicht,  daß  sie  bei  der  Annäherung
  eines  Expeditionskorps  nur  in  den
Busch  zu  laufen  brauchten,  um  in  Sicherheit
zu  sein.

Von  weiterem  Vorgehen  nahm  ich  vorläufig
Abstand,  ließ  den  Leuten  vielmehr  sagen,  sie
sollten  in  ihre  Dörfer  zurückkehren  und  keinerlei
Feindseligkeiten  mehr  unternehmen,  sonst  käme
ich  wieder  und  sie  würden  dann  nicht  so  leichten
Kaufes  davonkommen.

In  den  vier  treu  gebliebenen  Däörfern  setzte
ich  einen  Häuptling  und  zwei  Tultuls  ein.  Sodann
  kehrte  ich  nach  Eitapé  zurück.

Später  meldete  Händler  Schultz,  daß  die  Bewohner

  von  drei  Dörfern  zurückgekehrt  seien  und

bereits  wieder  Kopra  schnitten.  Das  vierte  Dorf
verhält  sich  zwar  noch  feindlich,  kann  aber  allein
nichts  ausrichten  und  bedeutet  somit  keine  weitere
Gefahr  für  den  Landdfrieden.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Kus  dem  „Tropenpflanzer“.

Das  Februarheft  des  „Tropenpflanzer“  enthält
an  erster  Stelle  einen  beachtenswerten  Aufsatz
über  die  Zukunft  des  Parakautschuks  am
Amazonas  von  Dr.  Berkhout,  ostind.  Forstmeister
  a.  D.  Der  Verfasser  versucht  darzulegen,
daß  der  Kautschukexport  Brasiliens  nach  einigen
Jahren  abnehmen  müsse,  während  andere  Sachverständige
  der  Meinung  sind,  die  Kautschukproduktion
  Brasiliens  werde  bei  herabgehenden
Preisen  nicht  aufhören,  sondern  aus  gewissen
Gründen  in  noch  stärkerem  Maße  einsetzen.
Dr.  Berkhout  sucht  seine  Behauptung,  abgesehen
von  anderen  Gründen,  hauptsächlich  auf  den
Umstand  zu  stützen,  daß  die  Plantagen  Asiens
ihre  Produkte  weit  billiger  auf  den  Markt  bringen
könnten  als  die  Urwälder  des  Amazonas.  Während
auf  der  Plantage  bei  einem  Preise  von  2  bis
3./¼  pro  Kilogramm  die  Ernte=  und  Verwaltungskosten
  gedeckt  würden  und  sich  das  Anlagekapital
noch  mit  10  v.  H.  verzinste,  kämen  die  Produktions= 



kosten  eines  Kilos  Kautschuk  in  Brasilien  auf
wenigstens  5  .7  zu  stehen.

In  einem  weiteren  Artikel  behandelt  L.  Friderici,
  Cordoba,  die  Landwirtschaft  Argentiniens,
  die  in  dem  letzten  Jahrzehnt  einen  so
gewaltigen  Aufschwung  genommen  hat,  mit  besonderer
  Berücksichtigung  der  Erdnuß=  und  Reiskultur.


Dieser  Nummer  liegt  als  1.  Beiheft  des  Jahres
eine  größere  Arbeit  von  Professor  Dr.  Fitting
bei:  Physiologische  Grundlagen  zur  Bewertung
  der  Zapfmethoden  bei  Kautschukbäumen
  nach  einigen  Versuchen  an  Hevea
brasiliensis.  Der  Verfasser  hat  durch  Ermittlung
und  Untersuchung  der  Einflüsse,  welche  die  Zapfschnitte
  auf  das  gesamte  Leben  der  Bäume  und
ihrer  Teile  sowie  auf  die  Neubildung  des  Milchsaftes
  und  Kautschuks  haben,  wichtige  Grundlagen
für  die  rationellste  Zapfmethode  geschaffen  und
Fingerzeige  für  weitere  Untersuchungen  auf  diesem
Gebiete  gegeben.
        <pb n="235" />
        W  177  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

 

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im
November  1908.

Die  Witterung,  die  im  ersten  Teile  des  Monats
  November  für  die  Baumwollpflanzen  günstig
verlief,  ist  in  der  zweiten  Hälfte  des  Monats  sehr
frisch  gewesen.

Infolge  dieser  Umstände  und  wegen  des  kürzlich
  schon  gemeldeten  Rückstandes  der  Ernte  hat
nur  die  zweite  Pflücke  aus  den  Witterungsverhältnissen
  am  Anfange  des  Monats  Nutzen  gezogen,
  während  die  Witterung  auf  die  dritte
Pflücke,  die  schließlich  nur  sehr  unregelmäßige
und  fast  überall  sehr  wenig  befriedigende  Resultate
  ergeben  hat,  ohne  Einfluß  geblieben  ist.

Der  Ertrag  bei  der  Entkörnung,  der  sehr  unregelmäßig
  war,  hat  im  November  eine  leichte
Abnahme  erfahren  und  wird  für  die  Saison  bisher
  durchschnittlich  um  1  v.  H.  geringer  erachtet
als  im  Vorjahre.

Nach  den  eingegangenen  Berichten  ist  kein
Anlaß  vorhanden,  die  frühere  Schätzung  der  Ernte
auf  6  250  000  bis  6  500  000  Kantar  zu  ändern.

(Bericht  der  Alexandria  Gencral  Produce
Association  vom  3.  Dezember  1908.)

Baumwollenthörnung  der  Ernte  1908  in  den  Vereinigten
  Stacten  von  Rmerika.

Die  Zensusabteilung  des  Bundesamts  für
Handel  und  Arbeit  gibt  in  dem  am  21.  Dezember
  1908  veröffentlichten  siebenten  Berichte
über  die  Entkörnung  der  diesjährigen  Baumwolle
die  bis  zum  13.  Dezember  entkörnte  Menge  mit
11  892  115  Ballen  (zwei  zylindrische  gleich  einem
würfelförmigen  gerechnet)  an  gegen  11  112  789
in  der  entsprechenden  Zeit  im  Jahre  1906  und
11  971  477  im  Jahre  1904.

Zu  der  Gesamtmenge  lieferten  nach  dem  Berichte:


Texas  3  366  000  Ballen
Georgia  1  869  000
Mississippi  1  440  O000  =
Alabama  1  264  000
Süd-Carolina  1  131  000

Vergleicht  man  diese  auf  Zählungen  beruhenden
  Angaben  mit  den  vom  Bundesamte  für  Ackerbau
  bekanntgegebenen,  in  dem  Vorbericht  vom
9.  Dezember  aufgeführten  Schätzungen  des  Gesamtertrages
  der  diesjährigen  Ernte  (vgl.  „Deutsches
  Kol.  Bl.“  1909,  S.  129  ff.),  so  fällt  zunächst
  ins  Auge,  daß  in  Georgia  und  Süd-Carolina
die  Menge  der  bis  zum  13.  Dezember  durch  die
Entkörnungsanstalten  gegangenen  Baumwolle  die

 

in  jener  amtlichen  Schätzung  ermittelte  Gesamternte
  jener  Staaten  bereits  übertrifft.  Das  gleiche
Verhältnis  ergibt  sich  hinsichtlich  der  Gesamtmenge
der  Baumwolle  sowohl  für  die  übrigen  oben  aufgeführten
  Staaten,  als  für  die  Mehrzahl  der
Baumwolle  bauenden  Staaten  überhaupt,  wenn
bei  dem  Vergleiche  berücksichtigt  wird,  daß  die
Schätzung  des  Bundesamtes  fingierte  Ballen  von
500  Pfund  Rohgewicht  im  Auge  hat,  während
das  tatsächliche  Rohgewicht  der  Ballen  der  diesjährigen
  Ernte  sich  auf  517  Pfund  stellt.

Der  Bericht  der  Zensusbehörde  übertrifft  mit
seinem  Ergebnis  die  Erwartungen  des  Handels
und  deckt  sich  nahezu,  bis  auf  10  000  Ballen,
mit  dem  kurz  vorher  von  dem  Allgemeinen  Verein
  der  Entkörner  (National  Ginners'  Association)
ausgegebenen  Berichte.  Einen  besonderen  Einfluß
  auf  die  Preisbewegung  hat  er  nicht  gehabt.
Der  Preis  für  Lokoware  in  New  Orleans  hat  sich
zwischen  813/16  und  81½/16  Cents  für  1  Pfund
erhalten.  Auf  dem  Terminmarkte  sind  die  Notierungen
  für  Januar  und  März  um  einige
Punkte  hinaufgegangen.  Sie  standen  am  23.  Dezember
  durchschnittlich  für  Januar  auf  8,76,  für
März  auf  8,80  Cents.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulate  in  New  Orleans
vom  21.  Dezember  1908.)

Die  Tabakkultur  in  Birma.

Die  für  die  Tabakkultur  am  besten  geeigneten
Landstriche  Birmas  befinden  sich  im  Irrawaddy-Delta,
  wo  die  Pflanzen  besonders  auf  den  Inseln,
  die  während  der  Regenzeit  unter  Wasser
gesetzt  werden,  gezogen  werden.

Die  Hauptdistrikte  im  Delta  sind:  Kyankpyn
mit  3674  Acres,  Tharrawaddy  mit  5390  Acres,
Prome  mit  3832  Acres,  Maubin  mit  3868  Acres,
Bassein  mit  2853  Acres,  Henzada  mit  12  484
Acres,  Thayetmyo  mit  6343  Acres;  und  in  Ober-Birma:
  Pakokku  mit  4875  Acres,  Myingyan  mit
2060  Acres,  Mandalay  mit  3000  Aeres.

Die  mit  Tabak  bepflanzte  Grundfläche  betrug
für  Birma  insgesamt  63  070  Acres  (1  Acre  =
40,4  Ar).  Der  Ertrag  stellte  sich  auf  150  bis
300  viss  Blätter  pro  Acre  (1  viss  =  3,65  lbs.
engl.).  Nimmt  man  als  durchschnittlichen  Ertrag
200  viss  pro  Acre  an,  so  würde  sich  die  Ernte
auf  Grund  obiger  Zahlen  auf  etwa  20  000  Tons
für  das  Jahr  1908  gestellt  haben.

Da  indessen  von  der  Regierung  Schätzungen
der  Ernten  nicht  gemarht  werden,  so  können  genauere
  Zahlen  für  das  verflossene  Jahr  nicht  ge-
        <pb n="236" />
        W  178  20

geben  werden.  Immerhin  geben  obige  Zahlen
eine  annähernde  Schätzung,  und  ein  plötzliches
Abnehmen  im  Areal  des  bebauten  Landes  ist  unwahrscheinlich.


Die  Preise  schwanken  je  nach  der  Lage  des
Platzes,  Qualität,  Nachfrage  und  Angebot.  Einige
der  letztjährigen  Preise  lauteten  pro  Maund  von
82  lbs.  engl.  etwa,  wie  folgt:  für  Henzada
5/9.—  Rs.,  Manbin  7/14/—  Rs.,  Pakokku
5/10/—  Rs.  und  Mandalay  6/12/—  Rs.

Der  Durchschnittspreis  würde  demnach  etwa
Rs.  200—  bis  30/—  pro  100  viss  (365  lbs.
engl.)  sein.

Die  Arten,  die  besonders  in  Burma  gepflegt
werden,  sind:

Der  Burmesische  Tabak,  der  aus  Indien
nach  dort  verpflanzt  wurde.  Dieser  wird  wieder
in  zwei  Klassen  geteilt:  eine  großblätterige  Art,
die  einen  größeren  Ertrag  pro  Aere  ergeben  soll,
und  eine  schmalblätterige  Art,  weniger  ertragreich,
  doch  von  besserem  Blatt.

Eine  aus  Havannasamen  gezogene  Pflanze,
die  sich  natürlich  mit  dem,  dessen  Namen  sie  trägt,
nicht  mehr  vergleichen  kann,  im  Ertrage  jedoch
befriedigt.

Virginischer  Tabak  ist  ebenfalls  in  kleinerem
Maße  versucht  worden,  ohne  jedoch  augenscheinlich
  den  gewünschten  Erfolg  gehabt  zu  haben.
Dies  mag  indessen  dem  Umstand  zuzuschreiben
sein,  daß  er  für  Zigarrentabak,  wozu  Tabak  im
Lande  allein  verwandt  wird,  ungeeignet  ist.

Man  ist  der  Ansicht,  daß  bei  vernünftiger
Bearbeitung  und  Zurichtung  des  Landes  und  der
Pflanzen  auch  Tabak  für  Pfeifen  und  sogar
Zigarettentabak  erfolgreich  gepflegt  werden  könnte.

Die  Fabrikation  beschränkt  sich  lediglich  auf
Hausarbeit,  die  sich  jedoch  nur  der  einfachsten
Hilfsmittel  bedient.

Auch  scheint  es  im  Interesse  der  eingeborenen
Bevölkerung  zu  liegen,  sich  auf  diese  zu  beschränken,
  da  die  Einführung  von  nach  europäischen
  Mustern  eingerichteten  Fabriken  eine  blühende
Hausindustrie  jedenfalls  sehr  beeinträchtigen  würde.

Der  burmesische  Tabak  wird  in  Pflanzenschulen
  gezogen  und  im  Dezember  verpflanzt,  sobald
  er  zwei  Monate  alt  ist.  Das  Pflücken  der
Blätter  beginnt  gegen  Ende  März  bis  Ende  Mai.
Die  Ernte  muß  erledigt  sein,  bevor  die  Regenzeit
  anfängt,  und  der  Haupterntemonat  ist  daher
der  Monat  April.

(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Rangvon.)

Die  Olivenernte  in  Südmarchko.
Der  Ertrag  der  Olivenernte  in  Südmarokko
während  des  Jahres  1908  wird  auf  etwa
3000  Barrels  geschätzt,  während  die  vorjährige

 

Ernte  10  760  Barrels  oder  etwa  1800  Tons  betrug
  und  eine  volle  Ernte  3500  Tons  abwirft.

Die  hohen  Preise,  die  der  Kontinent  bezahlt,
ziehen  die  Zufuhren  rasch  heran,  so  daß  die
Hälfte  des  Produkts  bald  verschifft  sein  dürfte,
und  zwar  zu  ⅜8  bis  ¾4  nach  dem  Kontinent  und
1¼  bis  ½⅛8  nach  der  marokkanischen  Küste  für  den
lokalen  Konsum.

Hente  bezahlte  Preise  entsprechen  bereits  Parität
  105  -¾  Hamburg.

(Bericht  des  Kaiserl.  Vizekonsulats  in  Mogador

vom  1.  Jannar  1908.)

Cevion-Hlantagen-Gummi.
Rückblick  auf  das  Jahr  190e8.“)
Von  Walter  Frendenberg-Bremen.

Es  ist  ein  erfreuliches  Bild  steter  Entwicklung,
welches  sich  uns  darbietet,  doppelt  erfreulich,  da
auch  die  Aussichten  auf  die  Zukunft  sehr  gut
sind.  Aus  kleinen  Anfängen  entwächst  nun  der
Plantagen-Kautschuk  nach  und  nach  den  Kinderschuhen
  und  klopft  kräftig  an  die  Türen  des
Weltmarktes,  um  seine  Ansprüche  auf  Beachtung
geltend  zu  machen.  Der  neue  Eindringling  wird
mit  Freuden  begrüßt,  da  er  in  reinlichem  Gewande
  erscheint.

Die  Fortschritte  sind  in  der  Tat  enorm.  Die
Produkte  von  8  bis  10  Jahre  alten  Bäumen  erzielen
  höhere  Preise  als  diejenigen  von  Urwaldriesen,
  in  denen  die  Natur  während  vielleicht  der
zehnfachen  Zeit  ungestört  den  kostbaren  Saft
reisen  ließ.  Der  Eingriff  der  Wissenschaft,  der
diese  Resultate  zeitigte,  ist  bewunderungswürdig,
ebenso  die  fleißige  Hand  des  Pflanzers,  in  der
die  Betätigung  dieser  Wissenschaft  lag.  Sehr
groß  sind  die  Werte,  die  hier  bereits  geschaffen
worden  sind,  aber  noch  sehr  viel  größer  diejenigen,
die  einstweilen  noch  im  Schoße  der  Zukunft  verborgen
  liegen  und  deren  Verwirklichung  nach
menschlichem  Ermessen  nur  eine  Frage  verhältnismäßig
  kurzer  Zeit  ist.

Eine  Musterung  der  Berichte,  die  uns  während
des  Jahres  1908  über  den  Gang  des  Marktes
jeweilig  Aufschluß  gaben,  bietet  viel  Interessantes.
Die  mißlichen  amerikanischen  Verhältnisse  und
deren  Einfluß  auf  die  europäischen,  mit  denen
wir  dieses  Jahr  eröffneten,  drückten  gewaltig  auf
die  Preise  und  lasteten  besonders  schwer  auf  dem
Colombo-Markt.  Die  Pflanzer,  die  zum  Teil,
wie  betannt,  sehr  eng  mit  London  liüert  sind,
konnten  sich  nur  schwer  entschließen,  ihre  Produkte
in  Ceylon  zu  verkaufen.  Die  Erinnerung  an  die
kurz  vorhergegangene  Periode  hoher  Werte  war

*)  Sonder-Abdruck  aus  der  Gummi-Zeitung  Nr.  16
vom  15.  Jannar  190)9.
        <pb n="237" />
        G  179  20

noch  zu  frisch  und  der  Glaube  an  deren  baldige
Wiederkehr  daher  natürlich.  Mit  dem  Weg  nach
London  und  dem  Verkauf  in  den  Auktionen  wurde
Zeit  gewonnen,  während  der  die  erwartete  Besserung
  eintreten  konnte.

Daß  diese  Erwartung  mitunter  stark  getäuscht
wurde,  hat  wenigstens  das  Gute  gehabt,  daß
man  nach  eingetretener  Besserung  der  Preise  sich
dem  lokalen  Markte  in  Ceylon  gegenüber  mehr
entgegenkommend  zeigte  und  ihn  so  mehr  alimentierte.


Es  ist  entschieden  eine  bedeutende  Entwicklung
des  Colombo-Marktes  zu  verzeichnen,  und  diese
ist  nicht  allein  vom  kaufmännischen  Standpunkte
aus  zu  begrüßen,  sondern  auch  im  Interesse  der
Pflanzer.  Die  Käufer  der  Plantagen-Gummis
sien  nicht  nur  in  England,  sondern  auch  in
Amerika  und  auf  dem  Kontinent,  und  die  Verteilung
  dieser  Ware  unter  die  Konsumenten
kann  selbstverständlich  durch  Colombo  viel  ökonomischer
  geschehen  als  durch  die  Londoner
Auktionen.

Bei  wildem  Kautschuk,  der  früher  mehr  als
jetzt  verfälscht  und  verunreinigt  wurde,  mag  eine
Zwischenstation  immerhin  am  Platze  sein  oder
gewesen  sein;  aber  bei  Plantagengummi  —
wenigstens  auf  Ceylon  —  kann  jede  Befürchtung,
eine  unreine  Ware  zu  erhalten,  wegfallen.  Es
wäre  daher  zu  wünschen,  daß  nur  solche  Posten
nach  England  gehen,  die  auch  in  diesem  Lande
konjumiert  werden.  Indessen  mögen  englische
Pflan  zungsgesellschaften  oder  Persönlichkeiten  durch
ihre  finanziellen  Arrangements  nach  wie  vor  gezwungen
  werden,  ihre  Produkte  in  die  Londoner
Auktionen  zu  senden,  Arrangements,  wie  sie  ja
auch  auf  anderen  Gebieten  bestehen  und  einen
Teil  der  Fesseln  bilden,  mit  denen  das  englische
Kapital  seinen  Handel  festhält.

Die  Hälfte  des  in  England
Gummis  wird  wieder  exportiert.

Die  heutige  Marktlage  und  die  Preisbildung
werden  natürlich  noch  durch  wilden  Kautschuk,
hauptsächlich  von  Para,  bedingt.  Die  Quantitäten,
welche  Plantagen  liefern  und  in  den  nächsten
Jahren  liefern  können,  sind  gegenüber  den  Massen,
die  sonst  zur  Verfügung  stehen,  noch  von  geringer
Bedeutung.

Für  die  Erkenntnis  der  Fortschritte,  welche
die  Ceylon-Pflanzer  in  der  Bearbeitung  der  Later
gemacht  haben,  war  die  Londoner  Ausstellung
von  großer  Bedeutung.  Schon  vorher  waren
vereinzelt  Muster  von  Ceylon  herübergekommen,
namentlich  von  „Block“,  die  große  Bewunderung
erregten,  und  das  Interesse  daran  hat  sich  jetzt
nach  der  Ausstellung  ganz  erheblich  gesteigert.
Leider  wird  es  noch  einige  Monate  dauern,  bis
Quantitäten  davon  zu  haben  sein  werden,  da  die

eingeführten

 

nötige  Maschinerie  erst  aufgestellt  werden  muß.
Inzwischen  hat  man  auch  schon  in  „Crépe“  eine
Form,  die  großen  Beifall  findet  und  in  ziemlichen
OQuanten  geliefert  werden  kann.  Der  Mangel  an
einer  möglichst  uniformen  Ware,  die  nicht  nur  in
Posten  von  wenigen  Kilos  zu  haben  war,  ist  ein
Mißstand  gewesen  und  ist  es  zum  Teil  noch,
ein  Mißstand,  der  direktes  Geschäft  von  Bedeutung
sehr  erschwerte.  Es  war  seither  häufig  unmöglich,
eine  Qualität,  die  ein  Fabrikant  geprüft  und
passend  gefunden  hatte,  auch  nachzuliefern.  Der
verdienstvolle  Herr  Bamber,  Regierungskommissar
  der  Londoner  Ausstellung,  wird  nicht  müde,
den  Pflanzern  von  der  Fabrikation  allzuvieler
verschiedener  Qualitäten  abzuraten.  Mit  der
Zeit  werden  sich  auch  diese  Verhältnisse  zurechtziehen
  und  Kontrakte  für  Posten  in  bestimmten
zuverlässigen  Sorten  möglich  sein.

Ein  ziemlicher  Teil  des  in  Colombo  gehandelten
  Kautschuks  besteht  aus  Waren  aus  der
Malayischen  Halbinsel  und  kommt  von  Plantagen,
  die  mit  Ceylon-Kapital  gegründet  worden
sind.  Qualitativ  unterscheiden  diese  sich  nicht  von
der  Ceylon-Ware,  obgleich  die  Bodenverhältnisse
in  den  östlichen  Produktionsgebieten  besser  sind
als  in  Ceylon.  Die  malayischen  Blocks,  die  in
London  ausgestellt  waren,  wurden  vielfach  als
zu  dick  bezeichnet.  —  Was  auch  immer  die  Fehler
bei  der  Fabrikation  von  solchen  Blocks  gewesen
sein  mögen,  die  zu  Tadel  Anlaß  gegeben  haben,
sie  werden  zweifelsohne  beseitigt  werden.

Angesichts  der  Vorgänge  in  Brasilien,  und  der
Bestrebungen,  den  natürlichen  Gang  des  Handels
zu  stören,  kann  unseren  Konsumenten  das  regste
Interesse  am  Plantagengummi  nicht  ernst  genug
empfohlen  werden.  Jeder  Pflanzer  wird  es  mit
Freuden  begrüßen,  über  die  Wünsche  der  Fabrikanten
  informiert  zu  werden.  Man  wird  sich
gern  belehren  lassen.  Einen  wichtigen  Punkt
möchte  ich  hier  speziell  hervorheben,  dessen  Aufklärung
  von  weittragender  Bedeutung  ist,  die
Frage,  ob  das  Trocknen  des  Gummis  im
Vakuum  oder  an  der  Luft  vorzunehmen  sei.  Eingehende
  Proben  mit  nach  jeder  der  beiden  Arten
hergestelltem  Kautschuk  sollten  interessante  Aufschlüsse
  geben.

Die  stetig  wachsende  Produktion  wird  naturgemäß
  dem  Colombo-Markte  im  neuen  Jahre
größeres  Geschäftsmaterial  bringen,  als  dem  verflossenen
  zur  Verfügung  stand,  und  ein  direkter
Verkehr  ohne  die  Intervention  von  London  wird
erleichtert  werden.

Die  Frage  der  Standard-Muster  als  Unterlagen
  für  diesen  Verkehr  erledigt  sich  nach  und
nach  von  selbst,  und  so  steht  zu  hoffen,  daß  wir
im  Jahre  1909  schon  ein  regelmäßiges  Geschäft
sehen  werden.
        <pb n="238" />
        G  180  20

KAndauflächen  und  Droduhtionsergebmisse  in  Matal.

Eine  von  der  Natalregierung  aufgestellte  landwirtschaftliche  Statistik  gibt  die  Anbauflächen
und  die  Produktionsergebnisse,  wie  folgt,  wieder:

Erzeugnisse

Aloe
Amadumbe  (Kolkasie)
Pfeilwurz

Gerste.
Bohnen
Buchweizen

Cayennepfeffer
Kaffee.
Baumwolle

Erdnüsse

Ensilage  .
Fremdes  Gras
Grünfutter:
Gerste
Hirse.
Hafer
Zuckerrohr
Anderes
Oen.
Feldhen

Kaffernkorn

Luzerne
Mangold

Mais
Hirse
Hafer
Zwiebeln.
Obstgärten

Frücht  .
Eingemachte  Früchte
Marmelade  und  Gelee

Erbsen
Kartoffeln

Kürbis
Kürbis  auf  Maisfeldern
Zuckerrohr,  insgesamt

Zuckerrohr,  geschninen  1505/06.

Zucker.

Melasse

Bebaute  Flächen

13  549

in  Acres
1906/07  1905/06
295  143
163  132
19  36
639  565
1  .575  1  699
352  339
25  17
138  121
206  211
94  109
3  367  3  197
2258  2  023
2  178  2  396
5  728  6  113
1  276  1  271
1  382  1  635
1  939  2  003
6  768  7  293
637  535
118  95
.  117  750  112  486
522  385
515  975
189  134
35  686  33  785
277  286
5  3142  5  569
984  1  376
51  260  40  904
10  879

Produktionsergebnisse
1906/07  1905/06
Tons  Tons

33  22
bl.  bI
1  890  5248
cwt  ewt
40  253
l  l
1  729  1  502
4  588  5  060
1  144  956
1b  1b
12  199  7  614
28  200  31  152
15  935  19  865
bl  I
652  932
Tous  Tons
2  947  3  613
1  132  505
2  484  2  884
2  044  3  158
6  331  8  379
6  789  8  142
1  600  1  205
947  1  528
16  255  18  413
bl  (*51
28  424  27142
Tous  Tons
482  489
321  640
bI  L
555  432  568  041
1  884  1  448
1  590  2  213
6  409  5  756
9  L
37957  20  821
1  992  2  080
1  166  1  345
bl  nl
850  1007
143  433  137  730
Tons  Tons
1257  958
4878  5  026
27  130  25  497
1b  Ib
3  245  820  2  701  240
        <pb n="239" />
        W  181

rni

Bebaute  Flächen

Produktionsergebnisse

Erzeugnisse  in  Acres  aaneemr  *
eugnife  190007  1905.00  1900/0“  190300
Sonnenblumen.  181  191  685  1  136
Süße  Kartoffeln  1  363  1  442  46  810  39544
15  1
Tee  5226  4  286  2  065  838  1  508  455
Tabak  600  464  301  509  217  970
Tons  Tons
Steckrüben  1294  1376  4  801  10  *]  D
2
Gemüse  599  368  2  706  3  512
Gerbakazien  89  928  79  815  —  —
Gerbakazien,  gepflanzt  1905  8161  10  851  –  —
Tons  Tons
Gerbrinde,  verkauft  —  —  11  846  10  72
8
Gerbakazienholz,  verkauft.  .  .  .  —  —  13  991  13  563
hl  hl
Weizen  .  ..  ..  370  628  1058  2559

An  künstlichen  Düngemitteln  wurde  im  Jahre  1906  für  20  643  L  eingeführt,  eine  Menge,
die  sich  in  der  Saison  1907/08  auf  36  071  2  steigerte.

Die  gesamte  bebaute  Fläche  stellte  sich  im  Jahre  1907  auf  347  2900  Acres  gegen
321  793  Acres  im  Vorjahre.  Zu  der  Steigerung  der  Anbauflächen  hat  vornehmlich  die  vermehrte
Kultur  von  Mais,  Obst,  Zuckerrohr  und  Gerbrinde  beigetragen.

(The  Natal  Agricultural  Journal,  Oktober  190  8.)

—  —  —Ô  —  ——

Die  Cewinnung  von  Sapupefaser  in  Oexiko  1909.

Gegen  Ende  des  Jahres  1908  waren  im
merikanischen  Staate  Veracruz  ungefähr  1½  bis
2  Millionen  Zapupepflanzen  angebaut;  75  v.  H.
davon  werden  voraussichtlich  im  Jahre  1909  zur
Fasergewinnung  verwendet  werden  können.  Wenn
man  auf  die  Pflanze  einen  Ertrag  von  2½  Pfund
Faser  im  Jahre  rechnet,  so  ergibt  sich  für  Veracruz

 

eine  voraussichtliche  Ausbeute  von  Zapupefaser  im
Jahre  1909  von  drei  bis  vier  Millionen  Pfund.
Da  die  Pflanzer  ihre  Zapupepflanzungen  erweitern
und  immer  mehr  sich  dieser  Kultur  zuwenden,
wird  in  den  kommenden  Jahren  die  Gewinnung
der  Faser  einen  noch  weit  erheblicheren  Umfang
annehmen.
(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

Vermischtes.

Das  japanische  Konsulat  in  Townsville

ist  nach  einem  Bericht  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Neuguinea  am  12.  Oktober  v.  Is.  aufgehoben
  worden.

Der  Kntwerpener  Elfenbeinmarkt  im  Jahre  1908.

Der  letztjährige  Elfenbeinverkauf  in  Antwerpen
ist  gegen  den  Umsatz  der  Vorjahre  beträchtlich  zurückgeblieben;
  er  bezifferte  sich  nur  auf  227  700  kg
gegen  312  400  kg  in  1907  und  blieb  um
61  600  kg  hinter  der  Durchschnittssumme  der  seit
fünfzehn  Jahren  hier  verkauften  Menge  zurück.
Nur  die  Jahre  1894  mit  186  000  kg  und  1898

 

mit  205  300  kg  weisen  einen  geringeren  Umsatz
auf.  Der  Grund  dieser  Erscheinung  liegt  in  der
allgemeinen,  namentlich  Luxusartikel  schädigenden
Krise.  Trotzdem  war  die  Februarauktion  noch
zufriedenstellend,  54  000  kg  wurden  zu  günstigen
Preisen  abgegeben.  Bei  der  Versteigerung  im
Moai  stockte  dagegen  das  Geschäft  derart,  daß  ein
Teil  der  Verkäufer  die  abzusetzende  Menge  um
ein  Drittel  bis  zur  Hälfte  verringerte  und  andere
dem  Markte  gänzlich  fernblieben.  Eine  starke
Baisse  von  5  bis  6  Franken  pro  kg  war  nicht
zu  vermeiden.  Das  Augustgeschäft  erzielte  wieder
ein  besseres  Resultat;  der  Kurs  stieg,  wenn  auch
unregelmäßig,  in  gewissen  Fällen  um  etwa  4  Fr.
Die  durch  die  Kurssteigerung  hervorgerufene  Kauflust
        <pb n="240" />
        W  182  e.

hatte  zur  Folge,  daß  im  Oktobertermin  100  000  kg
zu  verhältnismäßig  guten  Preisen  abgesetzt  werden
konnten.  Die  erzielten  Sätze  blieben  jedoch  noch
immer  um  etwa  5  Fr.  hinter  denen  des  Jahres
1907,  die  allerdings  außergewöhnlich  hoch  waren,
zurück.

Die  angebotene  und  verkaufte  Ware  ist  im
letzten  Jahre  am  hiesigen  Platze  von  312  400  kg
auf  227  700  kg  und  in  London  von  241  000  kg
auf  214  000  kg  zurückgegangen,  während  in
Liverpool  eine  Erhöhung  des  Umnsatzes  auf
28  500  kg  gegen  22  000  kg  im  Jahre  1907
(37250  kg  in  1906)  zu  verzeichnen  war.

Die  Gesamteinfuhr  an  Elfenbein  belief  sich
im  letzten  Jahre  auf  rund  347  000  kg  gegen
327  800  kg  im  Jahre  1907.  Größere  Mengen
dieses  Artikels  wurden  innerhalb  der  letzten  fünfzehn
  Jahre  nur  dreimal,  und  zwar  1895:
362  000  kg,  1902:  370  000  kg  und  1903:
354  000  kg,  hier  eingeführt.

Die  Vorräte  am  Jahresschlusse  wurden  auf
270  000  kg  geschätzt,  mithin  109  300  kg  mehr
als  1907,  wo  sie  160  700  kg  betrugen.  Die  im
Betriebsjahre  zum  Verkauf  gelangten  227  700  kg
Elfenbein  setzten  sich  aus  folgenden  Gattungen
zusammen:  Kongo  hart  130  067  kg,  Kongo
5004  kg,  Angola  59  496  kg,  Senegal  11  097  kg,
Gabun  4819  kg,  Abessinien  1399  kg,  Ambrize
1787  kg,  Kamerun  1438  kg,  Westküste  3243  kg,
Agypten  8475  kg,  Flußpferdzähne  147  kg,  Rhinozeroshörner
  7  kg  und  Seltenheiten  usw.  721  kg.

Die  Preise  für  Kongo-Elfenbein  hart,  das
nahezu  die  Hälfte  der  auf  den  hiesigen  Markt
gebrachten  Menge  darstellt,  stellten  sich  Ende  1908,
wie  folgt:  Gesunde  Zähne  29¾  bis  36  Fr.,  mehr
oder  weniger  defekte  Zähne  29  bis  33½  Fr.,
defekte  Zähne  25  bis  33¼  Fr.,  sehr  defekte
Zähne  10½  bis  29¾  Fr.,  Oversizes  28½  bis
32  Fr.,  Oversizes,  flach  29  bis  31  Fr.,  Bangles
28¼  bis  311¼  Fr.,  Bangles,  leicht  27  bis
29¾  Fr.,  Bangles,  flach  27  bis  30¼  Fr.,
Bangles,  flach  und  leicht  23  bis  26¼  Fr.,  Zähne
für  Billardkugeln,  2⅜  bis  3  engl.  Zoll  36  bis
41½⅛½  Fr.,  2¼  engl.  Zoll  30  bis  34  Fr.,  2⅛
engl.  Zoll  27¾  bis  29¾  Fr.,  2  engl.  Zoll  23
bis  27½  Fr.,  Scrivailles  fest  15  bis  211¼  Fr.,
Serivailles  hohl,  schwer  15  bis  19½  Fr.  und
Scrivailles  hohl,  leicht  9¼  bis  15½  Fr.

Der  Durchschnittspreis,  ohne  Rücksicht  auf
Oualität  oder  Gewicht,  betrug  im  Jahre  1908
26,40  Fr.  pro  kg  (1907:  33,52  Fr.),  das  Durchschnittsgewicht
  8⅜  kg  (1907  ebenfalls  8⅝  kg).

Die  für  1909  in  Aussicht  genommenen  Elfenbeinversteigerungen
  sind  auf  den  2.  Februar,
4.  Mai,  27.  Juli  und  2.November  festgesetzt  worden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Antwerpen.)

 

Straßenbau  in  Britisch-Ostafrika.

Der  East  African  Standard  vom  14.  November
  1908  meldet,  daß  die  Regierung  Britisch-Ostafrikas
  nunmehr  den  schon  seit  Jahren  geplanten
  Bau  einer  fahrbaren  Straße  von  Mombasa
über  Tivi  und  Gasi  nach  dem  deutsch-englischen
Grenzort  Vanga  in  Angriff  genommen  hat.

Für  den  Handelsverkehr  Tanga—Mombasa
dürfte  die  neue  Straße  kaum  von  erheblicher  Bedeutung
  sein,  da  von  Tanga  aus  nur  wenig
Waren  nach  Britisch-Ostafrika  eingeführt  werden,
deren  Transport  vermutlich  wie  bisher  zur  See
stattfinden  wird.  Dagegen  ist  sie  von  großer
Bedeutung  für  das  an  ihr  liegende  außerordentlich
  fruchtbare  Gebiet  Britisch-Ostafrikas  selbst,  da
dessen  Produkte  (Bauholz,  Gummi,  Kokosnüsse,
Mais,  Kartoffeln,  Reis)  nunmehr  einen  leichteren
Zugang  nach  Mombasa  und  damit  Anschluß  an
dessen  Seeverkehr  sowie  an  die  Ugandabahn  erlangen.


Das  zwischen  Mombasa  und  Gasi  liegende
Gebiet  ist  bergig  und  hat  ein  zwar  tropisches,
aber  gesundes  Klima,  ist  daher  für  europäische
Ansiedlung  geeignet.  Das  südlich  von  Gasi  gelegene
  Gebiet  ist  zwar  außerordentlich  fruchtbar,
insbesondere  an  Reis,  aber  ungesund  und  für
europäische  Ansiedlung  ungeeignet.  Sir  Eliot
empfiehlt  in  seinem  Werke  -The  East  Africa
Protectorate:,  in  diesem  Gebiete  Inder  anzusiedeln,
  die  hier  ein  ihrem  heimischen  ähnliches
Klima  finden  würden.  Durch  deren  Niederlassung
würde  erst  die  Nutzbarmachung  des  Landes  ermöglicht,
  die  bisher  an  Bevölkerungsmangel  gescheitert
  sind.

Technische  Schwierigkeiten  sind  bei  dem  Straßenbau
  nicht  zu  überwinden.  Brücken  sind  nur  über
den  Ramisifluß  und  einen  bei  Gasi  weit  ins  Land
reichenden  Meeresarm  zu  bauen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonfulats

in  Mombasa.)

Gesetge,  betrefkend  die  Ubernahme  des  Rongostaates
  durch  Belgien.

Sowohl  im  Moniteur  Belge  als  auch  in  der
Oktobernummer  10bis  des  Bulletin  Officiel  de
I'Etat  Indépendant  du  Congo  sind  diejenigen
Gesetze,  welche  auf  die  Übernahme  des  Kongostaates
  durch  Belgien  Bezug  haben,  veröffentlicht
worden.

Hierunter  befinden  sich  namentlich:

1.  Das  vom  18.  Oktober  1908  datierte  Gesetz,
  welches  den  übernahmevertrag  vom  28.  November
  1907,  dessen  Text  beigedruckt  ist,  gutheißt.
Zu  dem  Vertrage  gehören  das  provisorische  Abkommen
  vom  gleichen  Tage,  inhalts  dessen  vont
        <pb n="241" />
        W  183  20

1.  Januar  1908  ab  die  Einnahmen  und  Ausgaben
  des  Kongostaates  auf  Rechnung  des  belgischen
  Staates  gehen,  sowie  die  seinerzeit  mit
den  Parlamentsdrucksachen  publizierten  Anlagen  A
bis  C,  welche  die  Übersicht  über  die  Aktiven  und
Passiven  des  Kongostaates  gewähren.  Anlage  A
enthält  insbesondere  die  Beschränkungen  des
Grundbesitzes,  wie  dieselben  sich  aus  Dekreten,
Konventionen  und  dergleichen  ergeben.  Anlage  B
enthält  das  Inventar  des  Kongostaates,  hierunter
die  Angabe  aller  in  Belgien  belegenen  und  für
Rechnung  des  Kongostaates  angekauften  Immobilien,
  den  Wert  des  Kriegsmaterials,  der  Flottille,
der  Warenvorräte,  den  Betrag  der  verschiedenen
Wertpapiere  usw.  Anlage  C  enthält  ein  Verzeichnis
  der  finanziellen  Verpflichtungen  des  Kongostaates.


2.  Das  vom  18.  Oktober  1908  datierte  Gesetz,
  welches  den  am  5.  März  1908  gezeichneten
Zusatzvertrag  zum  Übernahmevertrage  vom  28.  November
  1907  genehmigt.  Dem  Zusatzvertrag  ist
der  Text  des  die  Kronstiftung  (fondation  de  la
couronne)  aufhebenden  Dekrets  vom  gleichen
Datum  beigefügt.  Fünf  Beilagen  betreffen  die
Aktiven  und  Passiven  der  Kronstiftung.

3.  Das  vom  18.  Oktober  1908  datierte  Kolonialgesetz
  (Lois  sur  le  Gouvernement  du  Congo
belge).

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Schönhärl,  Regierungslehrer  in  Lome:  Volkskundliches
  aus  Togo.  Märchen  und  Fabeln,
Sprichwörter  und  Rätsel,  Lieder  und  Spiele,
Sagen  und  Täuschungsspiele  der  Ewe-Neger
von  Togo.  Dresden  und  Leipzig  1909.
C.  A.  Kochs  Verlagsbuchhandlung  (H.  Ehlers).
Preis  7,—.

 

Sembritzki,  erster  Leiter  der  Kaiserl.  Gouvernementsschule
  zu  Viktoria:  Kamerun.  Mit  Illustrationen
  und  einer  Karte.  Berlin,  Verlag
von  Wilh.  Süsserott.  Preis  geb.  5,  —.

Seidel:  Praktische  Grammatik  der  Hauptsprachen
  Deutsch=  Südwestafrikas.  I.  Nama
(Sprache  der  Nama-Hottentotten),  II.  Otyiherero
  (Sprache  der  Herero),  III.  Oshindonga
  (Sprache  des  Ndonga-Stammes  der
Ovambo).  (Die  Kunst  der  Polyglottie,  37.  Teil.)
Wien  und  Leipzig.  A.  Hartlebens  Verlag.
Preis  geb.  2,—.

 

Leßner,  Hauptmann  an  der  Unteroffizier-Vorschule
Weilburg,  früher  in  der  Kaiserl.  Schutztruppe  von
Kamerun:  Was  müssen  wir  von  unseren
Kolonien  wissen?  Berlin  1909.  Marine=  und
Kolonialverlag  Wilhelm  Weicher.  Preis  30  Pf.

 

Dr.  Luhmann:  Kakao  und  Schokolade.  Eine
ausführliche  Beschreibung  der  Herstellung  aller
Kakaopräparate  und  der  dafür  erforderlichen
Einrichtungen.  Mit  68  Abbildungen  im  Tert.
(Bibliothek  der  gesamten  Technik,  114.  Band.)
Hannover  1909.  Dr.  Max  Jäneckes  Verlagsbuchhandlung.
  Preis  broschiert.“  4,—,  gebunden
  “  4,40.

 

Seidel:  Grammatik  der  japanischen  Umgangssprache.
  Mit  Übungsstücken  und  Wörterverzeichnissen.
  Dritte  Auflage.  (Die  Kunst  der
Polyglottie,  22.  Teil.)  Wien  und  Leipzig.
A.  Hartlebens  Verlag.  Preis  geb.  .v  2,  —.

Dr.  Häberle:  Auswanderung  und  Koloniegründungen
  der  Pfälzer  im  18.  Jahrhundert.
  Mit  einer  Karte  und  zahlreichen
Abbildungen  und  Kartenskizzen  im  Text.
Kaiserslautern  1909.  Verlag  der  Königl.
Bayerischen  Hofbuchdruckerei  H.  Kayser.  Preis

t  /

Verkehrs-Nachrichten.
In  Sokode  (Togo)  ist  am  27.  Januar  d.  Is.  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den

internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  dorthin  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den  übrigen

Anstalten  des  Schutzgebiets.

 

In  Arahoab  (Deutsch-Südwestafrika),  nordöstlich  von  Gibeon,  ist  am  12.  Dezember  1908
eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von
gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen,  auf  den  Postanweisungs=  und  Nachnahmedienst
im  Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  sowie  auf  den  Zeitungsdienst  erstreckt.
        <pb n="242" />
        Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Februar  1909.

W  184  20

 

 

 

 

 

 

 

Briefe  müssen  aus

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  26.  Febr.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  37  Tage
"0#  Simpsonhafen  40  Tage  24.  Febr.  5.  März
1.  beutsch-Neuguinea.  Brindisi  7.  März  Simpsonhafen  38  Tag100

 

(engl.  Schiffe)

Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage

 

a)

Deutsch-Cstafrika.

nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schirii

Von  Mombasa  Weiterbeförderung

  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


1

Neapel  s
(deutsche  Schiffe)
Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Brindisi

 

Cengl.  Schiffe)

 

10.

22.  Febr.  4.  März

jedes  Monats

I

März

Mombasa  16,  17  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  14  Tage

Mombasa  O  18  Tage

20.  Febr.  2.  März  10.0

8.  jed.  Mts.  10  30
5.  März  10  30

 

 

Neapel  22.  Febr.  4.  März  Tanga  17,  19  Tage  20.  Febr.  2.  März  10  7
5)  wach  Tan  dpunsch,r  Tman:  G#aucch  Schiff  6“  P
bara.  Mombo,  Moschi,  Mu-#  Brindisi  7.  März  Tanga  16  Tage  5.  März  10  3
hesa,  Pangani,  Wilhelmstall  enxgl.  Schiffe)
und  Wucri)  Marseille  10.  jedes  Monats.Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  104
Neapel  22.  Febr.  4.  Mäirz,  Daressalam  18,  20  Tage  20.  Febr.  2.  März  10.0
(deutsche  Schiffe).
Marseille  10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
„  (von  Zanzibar  unminelbar
"  Weiterbeförderung  nach
JD0)  nach  Deutsch-Ostafrika  "  Daressalam  durch  Gouverne-(ausschl.
  der  ung  arund  b  mentsdampfer  in  6  Stund.)
genannten  Vostorte
Brindisi  7.  März  Daressalam  17  Tage  5.  März  10  20
(engl.  Schiffe)  «
·l  .  »
Brindisis.....  Zanzibar  20  Tage  10
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
8.  Deutsch-Südwestafrika.
a)  nach  Swakopmund  sowie  «  ··«"'.»'-’-.  S  6  Febr.  5.25
13  #n  ainsn  77  Hamburg  1  17.  Febr  Swakopmund  26  Tage6.  Febr.  5.25
Dukiro.  obabis,  ochaanas.
  Grootfontein,  Groß-  Antwerven  22.  Feb  Swakopmund  21  Tage1.  Febr.  8.38
narmen,  Große  twien  Gu-  Oeum-  ch-  Susthe),  2.  Febr.  p  g  Febr.  8.
jab,  varts,  Hoachanas,  HSobea
  st  bk  #  Southanwton.  23.  Febr.  Swakopmund  20  Tage2.  Febr.  11.23
auchas.  Neudamm,  addn
  Southampton  27.  Febr.  6.  März  JSwakopmund  20-22  Tg.  26.  Febr#  5,  März
natt,  Osona,  Otawi,  Otjt-  :  2
gawera.  Otlimbingwe,  Si  *  «  .  —  —  23
warougo,  Sitere,  Oiteson:  Southampton  20.  Febr.  Swakopmund  25  Tage  19.  Febr.  11.24
ati.  Outso.  Rehoboth.  Richt-  ·  .
fen,  Seeis.  X  «  .  »  »  -.  .-»
åsxslläakxazzIZZFEPHJUME  HHamburg  Y18.1cdesMonatscwakopmundWTage1c.1ed.Mts.-33
elmstal,  mudbn  1
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—22  Tg.jeden  Freitag  11.23
b)  nach  Lüderisbucht  sowie  Southampton  23.  Febr.  Lüderitzbucht  21  Tage22.  Febr.  11.23
bach  Arahoa  Aus.  *J  (deutsche  Schiffe)
thalnen,.  rackwäasser,  Gi-  r  .  .
geone  Gochas  an  daintweruen  22.  Febr.  Lüderitzbucht  22  Tages  .  Febr.  8.38
ontein  (Süd).  Kanus,  Keeteutsche  Schiffe
manshoop.  Kubbis.  Malta-,  .  .  .  -  ...  «.  -·-  «  712
bebe,  **  Warmbad.,  Wamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  32  Tage  17.  jed.  Mts.  7  12
umd
Hamburg  17.  Febr.  Lüderitzbucht  27  Tages.  Febr.  5.20
e)  nach  Ramansdrift.  .  .  .  Southampton  27.  Febr.  Capstadt  17  Tage  26.  Febr.  11.23

 

von  dort  weiter  auf  dem

 

 

Landwege  über  Steinkopf
        <pb n="243" />
        #

185  20

 

 

 

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.
Nach  vom  Ein-  v  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
D  Viktoria  19,  25  Tage
Duala  20,  26—40  Tage
)10.  jedes  Monats  --  '
Hamburg  „  Kribi  22,  26—40  Tage  ,-4.Rsseksu.
  26.  jedes  Monats  Plantation  22,  26—40  Tg.  2  n  566
Longji  22,  26—40  Tage  led-  '-25.jedesMonatsCamp026—402age

Bibundi  26—40  Tage
Boulogne  11.  jedes  Monats.Viktoria  18  Tage
ach  Atonolinga,  Bamenda.  seuif  ur-  3  Duala  19  Tage  "
W  nolinga,  Bamer  e  e  Kribi  21  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
#":322  z  as
o  uala
55  ——-  Feb  Duala  23
Al-  iverpoo  .  r.  uala  23  Tage
55  .  Soto  Sbt,  Lolo  Viktoria  25—26  Tage
Lomie.  onast.  Plan  ..-EVEN
  Longji  25—26  Tage  16.  Febr.  10.
Kribi  25—26  Tage  *7  or.  1—
Plantation  25—26  Tage
Gr.  Batanga  25—26  Tage
Liverpool  #  11.  März  Viktoria  25—26  Tage
»  Duala  28  Tage
T  Gr.  Batanga  25—26  Tage  -  5
1  Longji  25—26  Tage  9.  März  108
i  Kribi  25—26  Tage
«  Plantation  25—26  Tage
Hamburg  25  jedes  Monats  Rio  del  Rey  26—41  Tages  24.  jed.  Mts.  712
Liverpooll  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
b)  nach  Rio  del  RRy  von  dort  weiter  ##  er  Iang
"„  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  18.  Febr.  Rio  del  Rey  25—26  Tages  16.  Febr.  10.5
x)  nach  dem  Tschadsee-  Gebiet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage
(Garua,  Kufssert)  n“  von  dort  weiter  über
.  .  Lokodja—Vola  ç
d)  nach  Offidinge  Liverpoolw  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum
"  (am  Croßfluß)  bis  Osfidinge
in  6  bis  10  Tagen
J—————Y"  Antwerpen  18.  Febr.  11.  ½  Matadi  19—20  Tage  17.  Febr.  10.  März  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  25.  jedes  Monats  bahn  is  Sresaptie  und,  23.  jed.  Mts.  1045
dem  Kong,  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu
Brindisi  7.  März  Jap  48  Tage
5  den  KNarolinen,  Palaun
  Narianen  aus-  Ponape  50  Tage
——  ich  Guam.“)  Vrindisi  8  um  Fairan  0  ase  .  Febr.
21.  Mär  alau  77  Tage
S'munge  #  wer-  4.  d  9  K
U  tß  3räneisco.  (engl  Schife),  Angaur  78  Tage  ö#.  19.  März  102
dNiucer  Jap  39  Tage
7)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  r  26.  Feb  Jas  88  7
9)  nur  fur  Sendungen  nach  Jap,  eape  206.  Febr.  J  age
Valau.  An  Argamr.  4  0aemssche  Schiffe)

Auf  Berlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

6.  Miautschon.
6  —  Verlangen  des  Abt

  Sn  und  einund

  Post- 



Neapel
Oeusse  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
##eronn

Marsei
(engl.

26.  Febr.
jieden  Sonntag
28.  Febr.

19.  zebr.  5.  März

Tsingtau  35,  32  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

 

24.  Febr.  1030
jeden  Freitag  1030
26.  Febr.  1030

8.38

17.  Febr.  3.  März  100.
        <pb n="244" />
        —  186  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  4  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen;  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
"0#  Brindisi  21.  März  Jaluit  51  Tage  19.  März  1020
7.  Marshall-Inseln.  (engl.  Schifth
Queenstopon  28.  Febr.  Apia  31  Tage
8.  Samoa.  F  p  g  25.  Peb  1.2  0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  and  1.0
Hamburg  1.  14.  25.  jed.  Mts.  Lome  22—27  Tage  13.  24.  und  Letzten
jedes  Monats  712
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Rotterdam  5.  u.  18.  jed.  Mts.Lome  21—23  Tage  4.  u.  17.  jed.  Mts.  925
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M]  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
9.  Togo.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  108
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  1017
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  3.  jedes  Monats,  Lome  37—40  Tage  2.  jedes  Monats  712
Rotterdam  7.  jedes  Monats  Lome  33—36  Tage  6.  jedes  Monats  925

 

 

 

)  Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

–—  —  —  ——  ——

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  6  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Reugninen  Neapel.  28.  Febr.  10°.  Mär  "%  P
N  9-.-p  l.--—-—.3  Mar  den  Neapel  .  .  .  .  24*.  Febr.  20.  März
Neapel  ..  18*.  26*.  Febr.
Deutsch-Ostafrika.  .  Brindisi  .  .  .  .  .  ...  —  —.  —
.  .  Vcaksciue.1oxcdp.t.  Nektpe»l»-«-«24-kxebt-.-
  «  —-—————  Vrmdm...20.  Febr.
Narseille.  .  .  18.  Febr.  4.  Mär
beutsch-südwestafrin  «  l  gurz
Southampton  20“.  Febr.  m*'  btiü.  Vancouv.  22.  Febr.
ördl.“  .  S  21.  28.  Febr.  "4½
nördl  Teil  d.  Schutgeb  (  Shucennpton  1#.  2  Gür.  Kiautschon  Southampton,  1  über  San  Francisco  unbe-*
  Le  Havre  oderr  stimmt  (5—6  mal  monatl.)
südl.  Tell  des  Schutzgeb.  Southampton  26“.  Febr.  Queenstown—
Southampton  21.  28.  Febr.  Sibir.  Eisen=  6  jeden  Dienstag  und
—  —  —  —  bahn.  )  Sonntag
Hamburg  18“".  19“.  jed.  Mts.  #  I  —""——
Kamerun  .  .  .  ...  Southampton  27.  März  #iomouth,  .  üb.  Bancouv.  27.  Febr.
Plymouth  27.  Febr.  Samoa  .  .ueenstown
-  oder  Hapvre  über  San  Francisco
den  Karolinen  «  od.  Vbnmouth  (unbestimmt)
—  –  —
Marianen,  ½%  24.  Febr.  Cogo  Hamburg  ..  18*.  19*.  218.  jedes  Monats
Palau-Inseln  10“.  Marz  r*ri!  Southampton  2.  März

*Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="245" />
        W  187  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.64.
Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm  Sdresse-  „Heydtkontor“.

13.  Februar  1909.

 

 

 

 

 

 

 

*-½  vor-  I

Grün-  0  e-  letzte

dungs-  Kapital  2  lette  Divi-  zne  Angebot
jahr  b  jahr  2  dende  s  »  o,

»  Jx  k.  dende  /0  60

"  !  .l  "  l
1907  1  850  000  1.  10.  1  —  10  Afrikanische  Kompagnie  U..-6.  —  85
19106  29  000  000  rSi.  1.0—  4  E  *’  Compagnie  A.-G.  .s—  65
1905  4  750  000  1.  4.  |  8  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

-  l  FOlonöcLoA-G...  .Il160  —
1905!«19000001.4.  ·0  ·0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  4  50  55
1905  600  000  T  1.  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschafft  —  95
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  7China-  Export-,  Import=  u.  Bank-  conwagnie  260  —
1891  2600  000  1.  10.1  7  7  „Chocoln  Plantagen-Gesellschaft  l  92  95
1905  220  000  11.  1.  18  20  Debundscha-Pflanzung  .  .  130  135
1900  418  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  91  91
1878  2  750  000  1.  1.  20  16  l  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft

"  êz  der  Südsee-Inseln  .  .  178  183
1885°  2  000000  1.  4.  20  20  heutsche  Colonial-Gesellsch.  für  SudwestAstila  500  510
1907  25000000  J1.  1.  —  0  1  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschafft.  —  60
1902  1.  000000  (1.  1  0  0Deutsche  Samoa-Gesellschat  —  65
1908  4  500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  205  210
1902  1  000  000  1.  5.]  2  3  Deutsche  Togogesellschat  —  70
1885  3  721.000  1.  1.  n  5  5  ns  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Stamm-Ant.]  98  101

3  000  000  5  5  do  Vorzugs-Anteile  99  102
1886  400  000  (1.  1.  0  ·  Deutsch-Ostafritanische  Plantagengesellschafft  —  ¾  80.—
—  —  do  do  Vorz.-Aktien  —  *.225.—
1903  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschreirvr
  4  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  92  l  94
1897  2250  000  1.  1.  4  7  „Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  .·;  —  101
1899  4  000  000  1.  1.,  0  14  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  A.])  .  20.—
360  000.  4  0  o  do  do  Lit.  B.)  6  12  I  —
1898  1000000  1.  1.  10  0  Ö  Gesellschaft  Südkamerun.  Lit.  A.  —  80
1  000  000  #10  40  do  do  ..·.  Lit.  B.  60  —4
1889  2  000  OUO0)0  1.  10  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  15  —
1897  1  153  000  1.  1.]  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft  35
1889  3  000  000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  —  I  30
1887  1  200  OC00  1.  1.  15  20  1  Jaluit=  Gesellschaft,  geteilte  Aktiin18  151
i  do  Genußscheine  1390,  1  —
1904:  1.000  000  1.  1.  —  0  Kamerun-Bergwerks-Aktiengesellschat.—  35
1906  3  000  000  1.  1.1  —  4  Kamerun-Kautschuk-Companeeet—1  65
1903  1  000  000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  B35
1899  1  100  000  1.  7.  ·0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  87  839
1885  6  000  000  1.  4.  r  ·  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  101  103

»  0  ·0  r  Stamm-Anteile  .  40  5o
1906  1200000  1.  1.  —  —  Ostafrika-Kompagnie  ..-—  75
1904.  21000000  1.  1.  8  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile#

T  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zinsn  und
1200%  Rückzahlung  garantiert)  103  104
1900  20  000  O000  1.  4.  0  9  l  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  208  209
200  000  0  4  Dtavi-Minen-  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  .  114.—  1.  115.—
1902  2  125  000  1.  1.1  30  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  k103,-«48111-t
1897j2000000s1.1045  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  ..-—  Isd
1895  1  500  O000  1.  1.  0  60  Rheinische  Handei-PFlantagengesellihaft.  —  10
1903  800  O000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  .  50  —
1905  2  000  O000  1.  1.  4  4  Samoa-  Kautschuk-Companiii  —1  10
1897  500  000  1.  1.  0  0  Szgi  Pflanzungs-Gesellschaft  82  —
1900  8  500  000  1.  7.  0  D  South  African  Territories  7sh  78b6d
1892  KL2  000  000  1.  7.  0  0  Saouth  West  Afrtico  OC0o.  27  sh  26  sh  6d
1893  869  100  1.  4.  0  0  I  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  28  13
.  r  142200  0  0  Vorzugs-Anteile  51  —
1897  1  500  000  1l.  1.,  0  6  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi
I  Stamm-Anteile  98  100
600  000  6  256  do  Vorzugs-Anteile  99  101
1897  4  500  000  6  1.  1.  0  5°  Westafrikanische  Pflanzung  otesellschaft  Victoria  .

.  ·  zusammengelegte  Stamm-Aktien  50  —

8  do  Vorz.-Altien  —  vs
1895  1800000  1.  1.  I  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf.  —  0

 

Zu  jeder  8  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

VBerantwonlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Keil:  Ostar  Biesenthal,!  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  Swes,  Sochstrahe  es  n.
Ausgegeden  am  15.  Februar  1909.
        <pb n="246" />
        <pb n="247" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

20.  Lahrgang  Berlin,  den  1.  Oärz  1909.  Nummer  5.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „NMittellungen  nus  den  deutschen  Schntzgebieten-,  herauskegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  viertelfährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblam  mit  den  Betheften  beträgt  beim  Soee  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  3.,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verkagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebtete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Körihalsche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWs,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Erhebung
eines  Ausfuhrzolles  auf  rohe  oder  ungeschliffene  Diamanten.  Vom  16.  Dezember  1908  S.  189.  —  Verordnung  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ergänzung  der  Verordnungen  vom  15.  Oktober  1907,  betr.  den  Tarif
für  den  Hafen  von  Swakopmund  und  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht.  Vom  4.  Dezember  1908  S.  192.  —  Verordnung
  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Erhebung  einer  Verbrauchsabgabe  von  dem  im
Schusgebiete  erzeugten  Branntwein.  Vom  18.  September  1908  S.  192.  —  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Branntweinsteuer-Verordnung  vom  18.  September  1908.  Vom  3.  Oktober  190088  S.  197.
—  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  Zwangsund
  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905.
Vom  21.  Dezember  1908  S.  197.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Meldepflicht  der
Nichteingeborenen.  Vom  21.  November  1908  S.  201.  —  Personalien  S.  203.  —  Patriotische  Gaben  S.  205.

Nichtamtlicher  Teil:  Die  I.  internationale  Kautschuk-Ausstellung  in  London  1908  und  ihre  Bedeutung  für  die

Nautschukproduktion  in  den  deutschen  Kolonien  S.  205.

Deutsch-Ostafrika:  Die  Itumbaberge  S.  218.

Kamerun:  Eine  Erpedition  gegen  die  Kaka  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  219.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Monat  März  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  221.

Deutsch-Südwestafrika:  Der  Bezirk  Windhuk  1907/08  S.  222.  —  Der  Distrikt  Gobabis  1907/08  S.  223.—
Apotheke  in  Swakopmund  S.  225.  —  Anderung  der  Namen  von  Farmen  S.  225.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollamtern
  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Monaten  Juli,  August  und  September  1908  fällig  gewordenen
  gollbeträge  S.  225.  —  Zwei  Bilder  (Brücken  über  den  Fischfluß).

Deutsch-Neuguinea:  Eine  Reise  zu  den  Sulka  und  Mengen  S.  227.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Südwestafrikanische  Schäferei-Gesellschaft  zu  Berlin  S.  228.  —
Gesellschaft  Süd-Kamerun  S.  229.  —  Rheinische  Handel-Plantagen-Gesellschaft  in  Köln  S.  230.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Das  indische  Baumwollgeschäft  in  den  letzten  drei
Monaten  1908  S.  232.  —  Weinernte  Algeriens  1908  S.  232.  —  Handel  Algeriens  1908  S.  232.  —  Bestimmungen

uber  die  Durchfuhr  durch  das  Uganda-Schutzgebiet  S.  233.  —  Zollabkommen  zwischen  Portugiesisch-Ostafrika  und
Transvaal  S.  233.  —  Ausfuhrzoll  auf  Rinder  in  Madagaskar  S.  233.  —  Vorschriften  für  die  Wareneinfuhr  auf  dem
Landwege  nach  der  Goldküste  S.  233.

Vermischtes:  Aus  dem  Jahresberichte  der  kapländischen  Staatsbahnen  für  1907  S.  234.  —  Literatur-VUerzeichnis
  S.  235.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  235.  —  Schiffsbewegungen  S.  239.  —  Kurse  deutscher
Kolonialwerte  S.  240.  «

 

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teil  H

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Souverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Erhebung  eines
RKusfuhrzolles  auf  rohe  oder  ungeschliffene  Diamanten.
Vom  16.  Dezember  1908.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom

27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)  wird  hiermit  auf  Weisung  des  Reichskanzlers  für  das
südwestafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:
        <pb n="248" />
        190  20

§  1.  Die  Ausfuhr  von  rohen  oder  ungeschliffenen  Diamanten  aus  dem  deutsch-südwestafrikanischen
  Schutzgebiete  unterliegt  einem  Zolle,  welcher  10  .&amp;amp;  für  das  Karat  oder  48,60  .  für
das  Gramm  beträgt.  Jedes  angefangene  Zentigramm  wird  für  voll  gerechnet.

§  2.  Die  Ausfuhr  ist  nur  seewärts,  und  zwar  nur  über  den  Ort  Lüderitzbucht  gestattet.

§  3.  Zur  Entrichtung  des  Zolles  hat  sich  derjenige,  welcher  die  Steine  ausführen  will,
auf  dem  Zollamt  Lüderitzbucht  einzufinden  und  sie  unter  Angabe  des  Empfängers  in  einem  zur
Versendung  und  Versiegelung  geeigneten  Behältnis  zur  Wägung  vorzulegen.  Als  Besitzlegitimation
ist  der  nach  der  Verordnung  vom  21.  Oktober  1908  erforderliche  behördliche  Erlaubnisschein  vorzuzeigen.

§  4.  Die  Steine  sind  nach  Wägung  und  Entrichtung  des  Zolles  in  dem  in  §  3  genannten
Behältnis  vom  Absender  und  Zollamt  gemeinschaftlich  zu  versiegeln.  Sie  dürfen  nur  in  diesem
Zustande  zur  Ausfuhr  zugelassen  werden.

§  5.  Über  das  Wägungsergebnis  und  die  Zahlung  des  Zolles  wird  vom  Zollamt  ein
Register  geführt.

In  jedem  einzelnen  Falle  wird  dem  Anlieferer  der  Steine  ein  Registerauszug  als
Ausweis  erteilt.

§&amp;amp;  6.  Jeder  Inhaber  eines  Diamanterlaubnisscheines  (vgl.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika  über  den  Handel  und  Verkehr  mit  rohen  oder  ungeschliffenen  Diamanten
vom  21.  Oktober  1908)  ist  verpflichtet,  ein  Register  zu  führen,  aus  welchem  der  Bestand  sowie  jeder
Zu=  und  Abgang  von  Diamanten  jederzeit  ersichtlich  ist.  Die  nähere  Einrichtung  des  Registers  wird
durch  Bekanntmachung  bestimmt.

Das  Register  ist  auf  Verlangen  dem  Kaiserlichen  Zollamt  in  Lüderitzbucht  oder  einer  sonst
vom  Kaiserlichen  Gouverneur  bezeichneten  Behörde  zur  Einsicht  jederzeit  vorzulegen.  Desgleichen
können  die  vorbenannten  Amtsstellen  jederzeit  die  Vorlage  sämtlicher  Bücher,  Unterlagen  und  Bestände
verlangen,  welche  zu  einer  vollständigen  Kontrolle  der  Geschäftsführung  nötig  sind.

§&amp;amp;  7.  Alle  Verstöße  gegen  diese  Verordnung  und  die  zu  ihrer  Ausführung  öffentlich  bekannt
gemachten  Bestimmungen  können  vom  Zollamt,  sofern  nicht  die  Bestimmungen  des  §  10  in  Betracht
kommen,  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  zu  150  /7  belegt  werden.

§  8.  Die  zollpflichtigen  Steine  haften  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechte  Dritter  für  die  auf
ihnen  ruhenden  Abgaben  und  können,  solange  der  Zoll  nicht  bezahlt  und  der  Empfänger  nicht  namhaft
  gemacht  ist,  von  der  zuständigen  Amtsstelle  zurückbehalten  oder  mit  Beschlag  belegt  werden.

Das  an  den  Inhaber  der  zollpflichtigen  Steine  von  dem  Zollamt  ergehende  Verbot  der
weiteren  Verfügung  über  die  Steine  hat  die  Wirkung  der  Beschlagnahme.

Wird  der  Zoll  innerhalb  der  vom  Zollamt  festzusetzenden  Frist  nicht  entrichtet,  so  können
die  Steine  zur  Deckung  der  auf  ihnen  ruhenden  Abgaben  und  Kosten  vom  Zollamt  nach  den  Bestimmungen
  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  den  Pfandverkauf  öffentlich  meistbietend  verkauft
oder  versteigert  werden.

§*  9.  Die  Organe  des  Zoll=  und  Polizeidienstes  sind  befugt,  verdächtig  erscheinende
Sendungen  jeder  Art  zu  öffnen  und  auf  ihren  Inhalt  zu  prüfen.  Die  Postbeamten  haben  das
Recht,  solche  Sendungen  anzuhalten  und  der  zuständigen  Amtsstelle  zur  Offnung  und  Prüfung
zu  übergeben.  ·

Außerdem  können  Haussuchungen  und  körperliche  Durchsuchungen  bei  vorliegendem  Verdachte
der  Abgabenhinterziehung  vorgenommen  werden,  wobei  die  Vorschriften  der  Strafprozeßordnung
(88  102  ff.)  zu  beachten  sind.

8  10.  Wer  es  unternimmt,  rohe  oder  ungeschliffene  Diamanten  ohne  Entrichtung  des  in
dieser  Verordnung  festgesetzten  Zolles  auszuführen  oder  über  einen  anderen  Ausfuhrort  als  Lüderitzbucht
  über  die  Zollgrenze  zu  bringen,  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  und  Geldstrafe  bis
zu  100  000  J¾  bestraft.  Außerdem  findet  Einziehung  der  den  Gegenstand  der  Zuwiderhandlung
bildenden  Steine  statt.

Kann  die  Einziehung  der  betreffenden  Steine  nicht  erreicht  werden,  so  ist  auf  Erlegung  des
Wertes  der  Steine,  und  wenn  dieser  nicht  ermittelt  werden  kann,  auf  Erlegung  einer  angemessenen
Geldsumme  zu  erkennen.

§  11.  Die  vorstehende  Verordnung  tritt  mit  dem  Anschlage  an  die  Amtstafel  des  Kaiserlichen
  Gouvernements  in  Windhuk  in  Kraft.

Windhuk,  den  16.  Dezember  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="249" />
        W  191  20

AKnlage.
(Bgl.  §  6  der  vorstehenden  Verordnung.)
Des  Erlaubnisscheins  Bezirk  des  Kaiserlichen  Zollamts
Nr.  Lüderitzbucht.
Register
——.—1□OöOQOO„  J  .  „2„„T  .  zuuu.

über  den  Zu=  und  Abgang  an  rohen  und  ungeschliffenen  Dlamanten
für  die  Zeit  vom  1.  April  190..  bis  31.  März  190.

Dieses  Register  enthält  .  Blätter,  die
mit  einer  angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.
Lüderitzbucht,dden  190

Der  Zollamtsvorsteher.

Knweisung  zum  Gebrauch.

Die  An=  und  Abschreibungen  find  spätestens  am  Tagesschluß  zu  bewirken  und  durch  die
entstandenen  Schriftstücke,  Zollquittungen  usw.  zu  belegen.

Ein  mündlich  abgeschlossener  Ankauf  oder  Verkauf  ist  durch  eine  Kaufbestätigung  des  Verkäufers
  oder  Käufers  zu  belegen.

In  Spalte  8  find  die  Bezugsquellen  beziehungsweise  Name  und  Wohnort  der  Empfänger
anzugeben.

Das  Register  ist  am  31.  März  jedes  Jahres  abzuschließen.  Der  verbleibende  Bestand  ist
auf  das  Register  des  folgenden  Rechnungsjahres  zu  übertragen.  Das  abgeschlossene  Register  ist  dem
Zollamt  Lüderitzbucht  bis  zum  10.  April  einzureichen.  Das  neue  Register  ist  von  dem  Zollamt
Lüderitzbucht  rechtzeitig  vor  dem  1.  April  anzufordern.

K#uschreibung.

 

Bemerkungen,

 

 

 

 

 

 

 

T  Der  Diamanten
efde.  as  —  —
der  Stückzahl  Gewicht  *s-b  insbesondere  Angaben  über  den
Ar.  Anschreibung  udzah  6  deg  etg  mg  Erwerb  von  Diamanten
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.
«  l
i
l
l  "  l  '
abschreibung.
Lide  Tag  11450  er  Diamanten  Bemerkungen,
R  der  Stückzahl  Gaemwicht  !s-bt·..  insbesondere  Angaben  über  die
Nr.  Abschreibung  Siuckzat  g  ddg  #  etg  l  mg  Abgabe  von  Diamanten
1.  2.  3.  4.  5  6.  7-.  8.

 

 

 

 

 

10
        <pb n="250" />
        G  192  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ergän-zung  der
Verordnungen  vom  15.  Okbtober  1907,  betr.  den  Tarif  für  den  Hafen  von  Swakopmund
und  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht.

Vom  4.  Dezember  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)  wird  hiermit  in  Ergänzung  der  Verordnungen  vom
15.  Oktober  1907,  betreffend  den  Tarif  für  den  Hafen  von  Swakopmund  und  für  den  Hafen  von
Lüderitzbucht,  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Befreit  von  der  Zahlung  der  fiskalischen  Hafengebühr  sind  ferner  die  für  den  dienstlichen
  Gebrauch  der  Kaiserlichen  Marine  bestimmten  Gegenstände  sowie  die  Angehörigen  deutscher
Kriegsschiffe  und  Kinder  unter  einem  Jahre.

§*  2.  Für  rohe  Häute,  Felle,  Hörner,  frisches  Gemüse,  Wolle,  Steinkohlen  und  Kohlenbriketts
  jeglicher  Art  wird  die  Hafengebühr  stets  nach  dem  Bruttogewicht  berechnet.

§  3.  Im  Abschnitt  III  Ziffer  4  der  zu  ergänzenden  Verordnungen  ist  das  Wort  „Konnossement“
  in  „Manifest“  umzuändern.

§  4.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Windhuk,  den  4.  Dezember  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Erhebung  einer

Verbrauchsabgabe  von  dem  im  Schutzgebiete  erzeugten  Branntwein.
Vom  18.  September  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  und  des
§*  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  (Kol.  Blatt  Seite  509),  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskolonialamts  hiermit  verordnet,
  was  folgt:

I.  RKllgemeine  Bestimmungen.
Gegenstand  und  Höhe  der  Verbrauchsabgabe.
§  1.  Der  im  Schutzgebiete  erzeugte  Branntwein  unterliegt  vom  1.  Oktober  1908  ab  einer

Verbrauchsabgabe  und  zu  diesem  Zwecke  der  amtlichen  Kontrolle.
Die  Verbrauchsabgabe  wird  nach  dem  Gehalt  an  reinem  Alkohol  erhoben  und  beträgt  für

jeden  Brennbetrieb  —  soweit  der  Branntwein  aus  importierten  Stoffen  erzeugt  wird  —  bei  einer
Ausbeute
bis  einschließlich  30  000  Liter  ..  .  3,—  für  1  Liter
über  30  000  bis  einschließlich  50  00°0.  Liter  ...  3,25  --1—
-.)00()0-  -  70  000  =  .  3,50  1
=  V70  000  Lier  3,75  „1

für  das  Rechnungsjahr.
Die  obigen  Stenersätze  ermäßigen  sich  für  den  aus  Landesprodukten  ohne  Zusatz  importierter
Stoffe  erzeugten  Branntwein  um  1,.—  77.
Von  der  Verbrauchsabgabe  befreit  und  bei  Feststellung  der  für  die  einzelnen  Steuersätze
maßgebenden  Jahresmenge  außer  Ansatz  bleibt:
1.  Branntwein,  welcher  ausgeführt  wird.
2.  Branntwein,  welcher  zu  Heilzwecken  in  Krankenhäusern,  Entbindungsanstalten,  Apotheken,
Drogerien  und  ähnlichen  Betrieben  verwendet  wird.  Nähere  Bestimmungen  über  die
Uberwachung  der  Verwendung  bleiben  vorbehalten.
        <pb n="251" />
        —  193  20

3.  Branntwein,  welcher  zur  Verwendung  zu  Brenn-,  Motor=  oder  gewerblichen  Zwecken
bestimmt  und  nach  den  vom  Gouvernement  hierüber  getroffenen  Vorschriften  zum  menschlichen
  Genuß  unbrauchbar  gemacht  ist.

Zuständige  Behörden.

§*  2.  Jür  die  Verwaltung  der  Verbrauchsabgabe  sind  die  Zollämter  zuständig.  Ausnahmen
werden  besonders  bestimmt.

Eintritt  der  Abgabepflicht  und  Person  des  Pflichtigen.

§  3.  Die  Verbrauchsabgabe  wird  fällig,  sobald  der  Branntwein  aus  der  amtlichen  Kontrolle
in  den  freien  Verkehr  tritt.

Zur  Entrichtung  der  Abgabe  ist  derjenige  verpflichtet,  welcher  den  Branntwein  zur  freien
Verfügung  erhält.

Die  Verbrauchsabgabe  ist  binnen  fünf  Tagen  nach  Mitteilung  des  Steuerbetrages  an  die
zuständige  Kasse  einzuzahlen.

Vergütung  der  Steuer  bei  der  Ausfuhr  von  Branntwein  aus  dem  Schutzgebiet.

§  4.  Werden  im  Schutzgebiete  erzeugte  Branntweine  und  Branntweinfabrikate  aus  dem
freien  Verkehr  ausgeführt,  so  wird  die  Verbrauchsabgabe  nach  Maßgabe  des  Gehalts  an  reinem
Alkohol  unter  Zugrundelegung  eines  Steuersatzes  von  2,—  .“  für  ein  Liter  zurückvergütet.
Die  Menge  des  auf  einmal  zur  Ausfuhr  angemeldeten  Alkohols  muß  mindestens  50  Liter
betragen.
Verjährung  der  Steuer.

§  5.  Alle  Forderungen  und  Nachforderungen  der  in  dieser  Verordnung  festgesetzten  Verbrauchsabgabe,
  desgleichen  die  Ansprüche  auf  Ersatz  wegen  zuviel  oder  zu  Ungebühr  entrichteter
Verbrauchsabgabe  verjähren  binnen  drei  Jahren  von  dem  Tage  des  Eintritts  der  Zahlungsverpflichtung
bzw.  der  Zahlung  an  gerechnet.  Der  Anspruch  auf  Nachzahlung  hinterzogener  Gefälle  verjährt  in
fünf  Jahren.

Die  Vorschriften  der  §§  198  ff.  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  die  Verjährung  finden
hierbei  entsprechende  Anwendung.

II.  Vorschriften  über  die  KNontrollierung  der  Verbrauchsabgabe.

Anmeldung  der  Betriebe  und  Vorrichtungen.

§*  6.  Wer  Betriebe  einrichten  oder  Vorrichtungen  anschaffen  will,  die  der  Branntweinerzeugung,
  Reinigung  oder  Bearbeitung  dienen  sollen  oder  können,  ist  verpflichtet,  diese  mindestens
sechs  Wochen  vor  Beginn  des  Betriebes  unter  Angabe  und  Beschreibung  der  Betriebsart  der  zuständigen
  Amtsstelle  schriftlich  anzuzeigen.  Gleichzeitig  ist  ein  einfacher  Grundriß  der  Gewerberäume,
in  denen  die  Brennereigeräte  und  Sammelgefäße  Ausstellung  finden  sollen,  sowie  ein  Verzeichnis
dieser  Geräte  nebst  genauer  Beschreibung  vorzulegen.  Über  die  Brennvorrichtung  mit  ihren  sämtlichen
  Rohrleitungen  ist  außerdem  noch  eine  genaue  Zeichnung  einzuliefern.  Die  Pläne  und  Verzeichnisse
  sind  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen.

Diejenigen,  welche  zur  Zeit  der  Veröffentlichung  dieser  Verordnung  Betriebe  oder  Vorrichtungen
  genannter  Art  bereits  besitzen,  sind  gehalten,  spätestens  bis  Ablauf  von  sechs  Wochen  nach
erfolgter  Veröffentlichung  die  vorgeschriebene  Anzeige  zu  erstatten.

Eintretende  Anderungen  im  Besitzstande  der  Brennbetriebe  oder  einzelner  Anlagen  und
Geräte  sind  spätestens  zugleich  mit  Eintritt  derselben  anzumelden.

Abmeldung  der  Brennvorrichtungen.

§  7.  Besitzer  von  Brennvorrichtungen  dürfen  Brennereigeräte  weder  ganz  noch  teilweise
aus  den  Händen  geben,  bevor  sie  es  der  zuständigen  Amtsstelle  angezeigt  und  von  dieser  eine  Bescheinigung
  darüber  erhalten  haben.

Vermessen  und  Bezeichnen  der  Geräte.

§  8.  Die  in  den  Brennereien  vorhandenen,  die  künftig  hinzukommenden  und  die  abgeänderten
  Brennereigerdte  und  -Gefäße  sind  nach  der  Bestimmung  der  zuständigen  Amtsstelle  von
dem  Brennereibesitzer  mit  fortlaufenden  Zahlen  zu  versehen.  Die  Branntweinsammelgefäße,  die
Branntweinblasen  und  Maischbottiche  sind  amtlich  zu  vermessen.
        <pb n="252" />
        194  20

Schutzbestimmungen.

§  9.  In  den  Gewerbsräumen  sind  nach  näherer  Anordnung  der  zuständigen  Amtsstelle
mit  der  Brennvorrichtung  in  fester  Verbindung  stehende  Sammelgefäße  aufzustellen,  in  welche  der
gesamte  gewonnene  Branntwein  geleitet  wird,  sowie  alle  sonstigen  Einrichtungen  zu  treffen,  welche
die  Amtsstelle  zur  Sicherung  gegen  heimliche  Ableitung  oder  Entnahme  von  alkoholhaltigen  Dämpfen,
Lutter  oder  Branntwein  für  erforderlich  erachtet.

Die  Brennvorrichtung,  die  Sammelgefäße  und  die  dieselben  verbindenden  Röhrenleitungen
sind  dergestalt  unter  amtlichen  Verschluß  zu  nehmen,  daß  eine  heimliche  Ableitung  oder  Entnahme
von  alkoholhaltigen  Dämpfen,  Lutter  oder  Branntwein  aus  denselben  nur  mittels  einer  äußere
Spuren  hinterlassenden  Gewalt  erfolgen  kann.  Die  Räume,  in  welchen  die  Sammelgefäße  Aufstellung
  finden,  müssen  den  Anforderungen  der  Amtsstelle  entsprechen  und  sind  von  derselben  unter
Mitverschluß  zu  setzen.

§  10.  Solange  den  Anforderungen  der  Amtsstelle  in  bezug  auf  die  in  den  §§  6  bis  9
bezeichneten  Einrichtungen  nicht  Genüge  geleistet  worden  ist,  kann  der  Brennbetrieb  untersagt  werden.

Ist  wegen  einer  in  einem  Brennbetrieb  begangenen  Abgabendefraudation  auf  Strafe  erkannt
worden,  so  kann  die  Mindestmenge  des  zu  ziehenden  reinen  Alkohols  im  voraus  bindend  vom  Gouverneur
  festgesetzt  werden.

Betriebsunterbrechung,  Verschluß  und  Geräteverletzung.

§  11.  Wenn  der  Brenunbetrieb  unterbrochen  oder  ein  amtlicher  Verschluß  oder  einer  derjenigen
  Teile  der  Brennereigeräte  einschließlich  der  Sammelgefäße,  aus  welchen  eine  heimliche  Ableitung
  oder  Entnahme  von  alkoholhaltigen  Dämpfen,  Lutter  oder  Branntwein  möglich  ist,  verletzt
wird,  so  ist  dieses  alsbald  nach  erfolgter  Wahrnehmung,  spätestens  aber  binnen  24  Stunden  der
zuständigen  Amtsstelle  anzuzeigen.

Falls  infolge  einer  solchen  Verletzung  ein  Zugang  zu  dem  Alkohol  geschaffen  oder  ein  Ausströmen
  desselben  herbeigeführt  wird,  so  kann  die  Amtsstelle  die  Einstellung  des  Betriebes  anordnen
und  einen  etwaigen  Steuerausfall  festsetzen.

Die  Amtsstelle  ordnet  die  zur  Sicherheit  des  Steuerinteresses  erforderlichen  Maßnahmen
binnen  24  Stunden  nach  erfolgter  Anzeige  an  und  nimmt  nach  Befinden  eine  Untersuchung  vor.

Weitere  Kontrollierung  des  Branntweins.

§  12.  Der  erzeugte  Branntwein  ist  in  der  Brennerei  von  der  Amtsstelle  nach  Menge
und  Stärke  festzustellen  und  verbleibt  unter  amtlicher  Kontrolle,  bis  er  behufs  Verwendung  zu  den
im  §  1  Abs.  4  Ziff.  1  bis  3  genannten  Zwecken  abgefertigt  oder  bis  die  Verbrauchsabgabe  gezahlt
  wird.

Hinsichtlich  der  Aufnahme  des  abgefertigten  Branntweins  in  ein  Branntweinlager  oder  eine
öffentliche  Zollniederlage  kommen  die  hierüber  zu  erlassenden  besonderen  Vorschriften  in  Betracht.
Auch  bleiben  nähere  Vorschriften  über  einen  ein=  oder  mehrmaligen  Abtrieb  (Wienen,  Feinbrand)  in
der  Brennerei  oder  in  besonderen  Reinigungsanstalten  vorbehalten.

Außergebrauchsetzen  der  Geräte.

§  13.  Die  vorhandenen  Maisch=  und  Brenngeräte  werden  für  die  Zeit,  während  welcher
ein  Betrieb  nicht  angemeldet  oder  gestattet  ist,  von  der  Steuerstelle  auf  angemessene  Weise  außer
Gebrauch  gesetzt.

Betriebsplan.

§  14.  Wer  Branntwein  erzeugen  will,  ist  verpflichtet,  vor  Beginn  des  Betriebes  den  Betriebsplan
  nach  näherer  Anweisung  der  zuständigen  Amtsstelle  anzumelden,  diesen  Betriebsplan  in
der  Brennerei  auszuhängen,  solchen  reinlich  aufzubewahren  und  demselben  bei  dem  Betriebe  genau
nachzukommen.

Verpflichtung  zur  Befolgung  der  Kontrollvorschriften.

§  15.  Die  vorstehend  zur  Kontrollierung  der  Verbrauchsabgaben  erteilten  Vorschriften  und
die  zu  deren  Vervollständigung  getroffenen  Ausführungsbestimmungen  ist  nicht  nur  derjenige,  welcher
Branntwein  erzeugt  oder  für  seine  Rechnung  erzeugen  läßt,  sondern  auch  jeder,  der  in  dem  Brennbetriebe
  beschäftigt  ist,  zu  beobachten  schuldig.

Verhalten  der  Inhaber  von  Brennvorrichtungen  und  deren  Gewerbsgehilfen.

§  16.  Die  Inhaber  von  Brennvorrichtungen  und  deren  Gewerbsgehilfen  sind  verpflichtet,

den  revidierenden  Beamten  diejenigen  Hilfeleistungen  zu  gewähren,  welche  zur  Durchführung  der
        <pb n="253" />
        W  195  2e0

dienstlichen  Verrichtungen  erforderlich  find.  Für  die  nötige  Beleuchtung  der  Räume  hat  der  Brennereiinhaber
  Sorge  zu  tragen.

Auf  Verlangen  sind  ferner  den  Leitern  der  zuständigen  Amtsstellen  die  auf  den  Brennereibetrieb
  und  Branntweinhandel  bezüglichen  Geschäftsbücher  zur  Einsicht  vorzulegen.

III.  Die  Steueraufsicht.

Besuch  der  Gewerbsräume.

§  17.  Die  Räumlichkeiten,  welche  der  Branntweinerzeugung,  Reinigung  oder  Bearbeitung
dienen,  wozu  auch  die  Räume  gehören,  in  denen  die  Gefäße  zum  Einmaischen,  Abkühlen,  Kochen
und  Dämpfen  des  Materials  aufgestellt  sind  und  in  denen  die  Sammelgefäße  und  außer  Gebrauch
gesetzten  Teile  des  Brenngeräts  aufbewahrt  werden,  müssen,  sobald  die  Brennerei  zum  Betriebe  angemeldet
  ist,  zu  jeder  Zeit,  sonst  von  6  Uhr  morgens  bis  9  Uhr  abends  den  revidierenden  Beamten
zugänglich  sein.

Haussuchungen.

§*  18.  Ist  begründeter  Verdacht  vorhanden,  daß  Handlungen  zur  Verkürzung  der  Verbrauchsabgabe
  begangen  worden  sind,  so  ist  eine  Haussuchung  unter  Beachtung  der  hierfür  im  allgemeinen
  vorgeschriebenen  Formen  zulässig.

IV.  Strafbestimmungen.

Begriff  der  Verbrauchsabgabendefraudation.

§  19.  Wer  es  unternimmt,  die  Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  zu  hinterziehen  oder  eine
Vergütung  der  Verbrauchsabgabe  zu  erlangen,  welche  überhaupt  nicht  oder  nur  für  eine  geringere
Menge  zu  beanspruchen  war,  macht  sich  einer  Defraudation  der  Verbrauchsabgabe  schuldig.

§  20.  Eine  Defraudation  der  Verbrauchsabgabe  wird  insbesondere  dann  als  vollbracht
angenommen:

a)  wenn  ohne  den  vorgeschriebenen,  von  der  Steuerbehörde  genehmigten  Betriebsplan
oder  an  anderen  Tagen,  in  anderen  Räumen  oder  unter  Benutzung  von  anderen
Brennvorrichtungen  als  in  dem  Betriebsplan  angemeldeten  Branntwein  erzeugt  wird;

b)  wenn  alkoholhaltige  Dämpfe,  Lutter  oder  Branntwein  unbefugterweise  abgeleitet  oder
entnommen  werden;

Tc)  wenn  über  den  unter  steuerlicher  Kontrolle  stehenden  Branntwein  unbefugterweise  verfügt
  wird;

d)  wenn  Branntwein,  für  welchen  Befreiung  von  der  Verbrauchsabgabe  oder  Vergütung
derselben  gewährt  worden  ist  (§I  1  Abs.  4  Ziff.  2  und  3  und  §  4),  zu  anderen  als
den  gestatteten  Zwecken  verwendet  wird.

§  21.  Der  Defraudation  der  Verbrauchsabgabe  wird  gleichgeachtet:

a)  wenn  Brennvorrichtungen,  welche  durch  Anlegung  eines  amtlichen  Verschlusses  oder  in
anderer  Weise  durch  amtliche  Anordnungen  der  Benutzung  entzogen  worden  sind,  unbefugterweise
  wieder  in  Betrieb  genommen  worden  sind;

b)  wenn  ein  auf  Grund  dieser  Verordnung  oder  der  in  Gemäßheit  derselben  erlassenen
Ausführungsbestimmungen  und  Verwaltungsvorschriften  angelegter  amtlicher  Verschluß
oder  einer  derjenigen  Teile  der  Brennereigeräte  einschließlich  der  Branntweinsammel-=gefäße,
  aus  welchen  eine  Abteilung  oder  Entnahme  von  alkoholhaltigen  Dämpfen,
Lutter  oder  Branntwein  möglich  ist,  unbefugterweise  verletzt  wird;

e)  wenn  jemand  Branntwein,  von  dem  er  weiß  oder  den  Umständen  nach  annehmen
muß,  daß  hinsichtlich  desselben  eine  Defraudation  der  Verbrauchsabgabe  verübt  worden
ist,  erwirbt  oder  in  Verkehr  bringt.

§  22.  Das  Dasein  der  Defraudation  der  Verbrauchsabgabe  wird  in  den  durch  die  §§  20
und  21  angegebenen  Fällen  durch  die  daselbst  bezeichneten  Tatsachen  begründet.

Wird  jedoch  in  diesen  Fällen  nachgewiesen,  daß  eine  Defraudation  der  Verbrauchsabgabe
nicht  hat  verübt  werden  können,  oder  wird  nicht  festgestellt,  daß  eine  solche  beabsichtigt  gewesen  ist,
so  findet  nur  eine  Ordnungsstrafe  nach  Maßgabe  des  §  26  statt.
        <pb n="254" />
        W  196  20

Strafe  der  Verbrauchsabgabendefraudation.

§  23.  Wer  eine  Defraudation  der  Verbrauchsabgabe  begeht,  hat  eine  Geldstrafe  verwirkt,
welche  dem  vierfachen  Betrage  der  vorenthaltenen  Abgabe  bzw.  des  zu  Ungebühr  beanspruchten  Vergütungsbetrages
  gleichkommt,  mindestens  aber  50  beträgt.  Kann  der  Betrag  der  vorenthaltenen
Abgabe  nicht  festgestellt  werden,  so  ist  auf  eine  Geldstrafe  von  50  bis  10  000  ““  zu  erkennen.
Neben  der  Strafe  ist  die  Abgabe  zu  entrichten  bzw.  der  zu  Ungebühr  empfangene  Vergütungsbetrag
zurückzuzahlen.

Die  Verbrauchsabgabe  und  die  Strafe  werden,  wenn  eine  Brennvorrichtung  unbefugterweise
zur  Branntweinbereitung  benutzt  worden  ist,  nach  derjenigen  Menge  reinen  Alkohols  berechnet,  welche
bei  unausgesetztem  Betriebe  während  der  dem  Zeitpunkte  der  Entdeckung  vorhergegangenen  drei
Monate  damit  gewonnen  werden  konnte,  sofern  nicht  entweder  eine  größere  Defrandation  ermittelt
oder  eine  Benutzung  in  geringerem  Umfange  nachgewiesen  wird.

Hat  eine  unbefugte  Ableitung  oder  Entnahme  von  alkoholhaltigen  Dämpfen,  Lutter  oder
Branntwein  stattgefunden,  so  werden  die  Verbrauchsabgabe  und  die  Strafe  in  der  Art  berechnet,
daß  für  die  dem  Zeitpunkte  der  Entdeckung  vorhergehenden  drei  Monate  der  ununterbrochene  Bestand
  der  Ableitung,  Entnahme  oder  Störung  angenommen  wird,  sofern  nicht  eine  andere  Dauer
derselben  oder  eine  größere  Defraudation  nachgewiesen  wird.

Straferhöhung  im  Rückfalle.

§&amp;amp;  24.  Im  Falle  der  Wiederholung  der  Defraudation  der  Verbrauchsabgabe  nach  vorhergegangener
  rechtskräftiger  Bestrafung  wird  die  im  §  23  angedrohte  Geldstrafe  beim  ersten  Rückfall
verdoppelt,  bei  dem  zweiten  und  jedem  ferneren  Rückfalle  verdreifacht.  Die  Geldstrafe  soll  jedoch  im
zweiten  und  ferneren  Rückfalle  nicht  unter  150  /4  betragen.

Neben  der  Strafe  kann  gänzliche  Einstellung  des  Betriebes  im  Verwaltungswege  verfügt
werden.  Diese  Maßregel  bleibt  jedoch  der  Entscheidung  des  Gouverners  vorbehalten.

§  25.  Die  Strafen  des  Rückfalls  und  die  Untersagung  des  Brennbetriebes  treten  ein,  auch
wenn  die  frühere  Strafe  nur  teilweise  verbüßt  oder  teilweise  erlassen  ist,  sie  bleiben  dagegen  ausgeschlossen,
  wenn  seit  der  Verbüßung  oder  dem  Erlaß  der  früheren  Strafe  bis  zur  Begehung  der
neuen  Straftat  drei  Jahre  verflossen  sind.

Ordnungsstrafen.

§&amp;amp;  26.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  sowie  der  in  Gemäßheit
  derselben  zu  erlassenden  Ausführungsbestimmungen  oder  Verwaltungsvorschriften  werden,  sofern
  nicht  die  Strafe  der  Verbrauchsabgabendefraudation  verwirkt  ist,  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis
zu  150  .“  geahndet.

§  27.  Mit  einer  Ordnungsstrafe  gemäß  §  26  wird  auch  belegt:

a)  wer  einem  zum  Schutze  der  Verbrauchsabgabe  verpflichteten  Beamten  oder  dessen
Angehörigen  wegen  einer  auf  dieselbe  bezüglichen  amtlichen  Handlung  oder  der  Unterlassung
  einer  solchen  Geschenke  oder  andere  Vorteile  anbietet,  verspricht  oder  gewährt,
sofern  nicht  der  Tatbestand  des  §  333  des  Strafgesetzbuches  vorliegt;

b)  wer  sich  Handlungen  oder  Unterlassungen  zuschulden  kommen  läßt,  durch  welche
ein  solcher  Beamter  an  der  rechtmäßigen  Ausübung  der  zum  Schutze  der  Verbrauchsabgabe
  ihm  obliegenden  amtlichen  Tätigkeit  verhindert  wird,  sofern  nicht  der  Tatbestand
der  §§  113  oder  114  des  Strafgesetzbuches  vorliegt.

Vertretungsverbindlichkeit  für  verwirkte  Geldstrafen.

§  28.  Gewerbe=  und  Handeltreibende,  einschließlich  der  Besitzer  von  Brennvorrichtungen,
haften  hinsichtlich  der  vorenthaltenen  Verbrauchsabgabe,  der  Geldstrafen  und  der  Kosten  des  Verfahrens
  für  ihre  Verwalter,  Gewerbsgehilfen  sowie  für  diejenigen  Hausgenossen,  welche  in  der  Lage
sind,  auf  den  Gewerbebetrieb  Einfluß  zu  üben.

Versuch,  Begünstigung,  Beihilfe,  Teilnahme  und  Verjährung.

§  29.  Die  Grundsätze  über  die  Bestrafung  des  Versuchs,  der  Begünstigung,  Beihilfe  und
Teilnahme  sowie  diejenigen  über  die  Verjährung  richten  sich  nach  den  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuches.


Umwandlung  der  Geldstrafe  in  Freiheitsstrafe.

§  30.  Die  wegen  Verbrauchsabgabendefraudation,  sowie  die  nach  5§  26  und  27  verhängten,

  nicht  beizutreibenden  Geldstrafen  können  nach  Maßgabe  der  §#§  28  und  29  des  Reichs-
        <pb n="255" />
        W  197  20

strafgesetzbuches  in  Freiheitsstrafe  bis  zu  drei  Monaten  umgewandelt  werden.  Die  Umwandlung  in
Freiheitsstrafen  und  die  Vollstreckung  der  letzteren  erfolgen  auf  Antrag  der  Dienststelle,  welche  den
Strafbescheid  erlassen  hat,  durch  die  Kaiserlichen  Gerichte  und,  wenn  es  sich  um  Eingeborene  handelt,
durch  die  Bezirks=  oder  Distriktsämter.

Stellung  der  Eingeborenen.

§  31.  Hinsichtlich  der  Eingeborenen  sind  außer  den  vorgenannten  Strafen  alle  Strafmittel
zugelassen,  welche  in  den  die  Strafgerichtsbarkeit  über  die  Eingeborenen  regelnden  Verordnungen
vorgesehen  sind.
Strafverfahren.
§  32.  Die  in  den  §8§  19  bis  27  angedrohten  Vermögensstrafen  werden  durch  Strafbescheide
verhängt,  zu  deren  Erlaß  die  im  §  2  vorgesehenen  Behörden  ermächtigt  sind.

V.  Schlußbestimmungen.

§  33.  Die  Bestimmungen  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
betreffend  die  Einfuhr  und  den  Vertrieb  geistiger  Getränke  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  vom
16.  August  1907  (Kol.  Blatt  Seite  1033),  werden  durch  diese  Verordnung  nicht  berührt.

§  34.  Der  Erlaß  der  zu  dieser  Verordnung  erforderlichen  Ausführungsbestimmungen  bleibt
dem  Gouverneur  vorbehalten.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1908  in  Kraft.

Groß  Barmen,  den  18.  September  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

AKusführungsbestimmungen  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur
Branntweinsteuer-Verordnung  vom  18.  September  1008.
Vom  3.  Oktober  1908.

Gemäß  §  34  der  Verordnung  vom  18.  September  1908,  betreffend  die  Erhebung  einer
Verbrauchsabgabe  von  dem  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  erzeugten  Branntwein,  wird
verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  zur  Zeit  gültigen  Ausführungsbestimmungen  zu  den  deutschen  Branntweinsteuergesetzen
kommen,  soweit  sie  auf  Verschlußbrennereien  zutreffen,  bis  auf  weiteres  im  Schutzgebiet  zur  Anwendung.

Ausnahmen  hiervon  bleiben  besonderer  Verfügung  vorbehalten.

Die  Ausführungsbestimmungen  liegen  bei  den  Zollämtern  zur  Einsicht  aus.

Windhuk,  den  3.  Oktober  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

Ausführungsbestimmungen  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Kaiserlichen
  Verordnung,  betr.  wangs-  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in
den  Schutzgebieten  Kfrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Juli  1905.

Vom  21.  Dezember  1908.)

Zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der

Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.
  Seite  717)  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  folgendes  bestimmt:

*)  Die  Anlagen  zu  der  vorstehenden  Verordnung  sind  nicht  mit  zum  Abdruck  gebracht.  Es  kann
vielmehr  auf  die  Anlagen  zu  der  entsprechenden  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamernn  (Kol.  Bl.  1908,
Nr.  24,  Seite  1203  ff.)  verwiesen  werden.
        <pb n="256" />
        W  198  2e0

§  1.  (Zu  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zur  Zwangsvollstreckung  wegen  festgestellter  Geldforderungen  und  Ansprüche  auf  Herausgabe
  von  Sachen  werden,  soweit  nicht  durch  bestehende  Vorschriften  oder  die  gegenwärtigen  Bestimmungen
  (vgl.  §  9  Nr.  2)  ein  anderes  angeordnet  ist,  die  Bezirksamtmänner  und  Distriktschefs
und  bei  ihrer  Verhinderung  ihre  vom  Gouverneur  ausdrücklich  als  solche  bestellten  Vertreter  für
ihren  Amtsbezirk  ermächtigt.

Dem  Gouverneur  bleibt  vorbehalten,  im  Einzelfalle  eine  andere  Person  zu  beauftragen  oder
die  Funktionen  der  Vollstreckungsbehörde  selbst  zu  übernehmen.

Die  Bergbehörde  hat  die  Zwangsvollstreckung  durch  Ersuchen  des  Bezirksrichters  auszuführen.

2.  Wegen  anderer  als  öffentlich  rechtlicher  Forderungen  und  Ansprüche,  insbesondere  zur
Beitreibung  von  Forderungen  des  Fiskus  als  Privatunternehmers,  findet  das  Verwaltungszwangsverfahren
  (in  Ermangelung  der  Möglichkeit  einer  „Feststellung“  der  bezüglichen  Forderungen  im
Sinne  des  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung)  nicht  statt.

3.  Für  die  Gerichte  bleibt  hinsichtlich  der  Beitreibung  der  Geldstrafen  und  aller  Kosten,
einschließlich  der  Kosten  der  Strafvollstreckung,  die  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
Regelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  28.  November
  1901  (Kolonialblatt  Seite  853)  maßgebend.

§  2.  (Zu  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Anwendung  finden  insbesondere  auch  die  Vorschriften  des  §  5  der  Verfügung  des
Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der
Südsee,  vom  25.  Dezember  1900  (Kolonialblatt  1901  Seite  1).

2.  Die  Frist  für  die  sofortige  Beschwerde  wird  auf  sechs  Wochen  verlängert.

3.  Als  Anhalt  für  die  Zwangsvollstreckungsverfügungen  können  die  in  Anlage  I  enthaltenen
Vordrucke  Nr.  I  und  II  dienen.

§  3.  (Zu  §  8  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zu  Anordnungen  polizeilicher  Art  (Polizeiverfügungen)  und  zur  Anwendung  von  Zwang
behufs  deren  Durchführung  (§§  9  bis  22  der  Kaiserlichen  Verordnung)  sind  innerhalb  ihres  Verwaltungsbezirks
  die  Bezirksamtmänner  und  Distriktschefs  und  bei  ihrer  Verhinderung  ihre  vom
Gouverneur  ausdrücklich  als  solche  bestellten  Vertreter  mit  der  Einschränkung  ermächtigt,  daß  sie
Geldstrafen  bis  zu  100  .  androhen  und  festsetzen  dürfen.

Soweit  die  Hafen=  und  Schiffahrts-,  Eisenbahn-,  Jagd=  und  Forstpolizei  durch  Bekanntmachung
  des  Gouverneurs  im  Amtlichen  Anzeiger  unter  Ausschließung  der  allgemeinen  örtlichen
Verwaltungsbehörde  besonderen  Organen  übertragen  wird,  sind  die  letzteren  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit
  zu  Anordnungen  polizeilicher  Art  ermächtigt.  Sie  haben  jedoch  wegen  zwangsweiser
Durchführung  ihrer  Anordnungen  (Androhung,  Festsetzung,  Ausführung  der  in  den  §§  9  bis  12
der  Kaiserlichen  Verordnung  bezeichneten  Zwangsmittel  und  Gebrauch  unmittelbaren  Zwanges  nach
§  15  ebenda)  die  nach  Absatz  1  zuständige  Dienststelle  zu  ersuchen.

Die  Bergbehörde  ist  ermächtigt,  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit  selbst  Zwang  zur  Durchführung
ihrer  bergpolizeilichen  Anordnungen  anzuwenden  und  in  jedem  einzelnen  Falle  Strafen  bis  zu
150  ¼¾  anzudrohen  und  festzusetzen.  Das  gleiche  gilt  von  denjenigen  Behörden,  denen  die  bergpolizeiliche
  Aufsicht  gemäß  §  87  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  Seite  717)  übertragen  wird.

2.  Unter  Anordnungen  polizeilicher  Art  fallen  diejenigen,  bei  denen  die  Voraussetzungen
des  §  10  des  Preußischen  Allgemeinen  Landrechts  Teil  II,  Titel  17  zutreffen.  Dieser  Paragraph  lautet:

„Die  nötigen  Anstalten  zur  Erhaltung  der  öffentlichen  Ruhe,  Sicherheit  und  Ordnung  und
zur  Abwendung  der  dem  Publikum  oder  einzelnen  Mitgliedern  desselben  bevorstehenden  Gefahr  zu
treffen,  ist  das  Amt  der  Polizei."

Vergleiche  hierzu  die  Anlage  II.

Anordnungen  polizeilicher  Art  sollen  zur  Vermeidung  von  Mißverständnissen  stets  als
„Polizeiverfügung“  ausdrücklich  bezeichnet  werden.  (Vgl.  §  6  dieser  Bestimmungen.)

3.  Zu  obrigkeitlichen  Anordnungen  nichtpolizeilicher  Art  und  zur  Anwendung  von  Zwang
behufs  deren  Durchführung  sind  die  vom  Gouverneur  namentlich  bezeichneten  Personen  ermächtigt,
mit  der  Einschränkung,  daß  sie  in  jedem  einzelnen  Falle  Geldstrafen  bis  zu  100  “  androhen  und
festsetzen  dürfen.
        <pb n="257" />
        W  199  20C

§  4.  (Zu  §§  9  bis  13  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Als  Anhalt  für  die  schriftliche  Androhung  und  Verfügung  der  Ausführung  einer  Handlung
durch  die  Behörde  oder  durch  einen  Dritten  auf  Kosten  des  Verpflichteten  und  für  die  schriftliche
Androhung  und  Festsetzung  einer  Geldstrafe  können  die  Vordrucke  III  bis  VII  in  Anlage  I  dienen.

&amp;amp;  5.  (Zu  §  14  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Unberührt  bleibt  die  Befugnis  der  nach  §  3  dieser  Bestimmungen  zu  Anordnungen  polizeilicher
  Art  ermächtigten  Organe,  vorschriftswidrige  Zustände  (drohenden  Einsturz  von  Baulichkeiten,
Verkehrshindernisse  wie  Menschenansammlungen,  umgefallene  Bäume,  Steine  usw.  auf  öffentlichen
Wegen  und  dergleichen)  durch  unmittelbares  Eingreifen  zu  beseitigen  sowie  die  Entstehung  solcher
Zustände  zu  hindern.

Vergleiche  auch  die  Anlage  II.

§&amp;amp;  6.  (Zu  §  17  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Die  Frist  für  die  Beschwerde  gegen  Anordnungen  polizeilicher  Art  (Polizeiverfügungen)
oder  gegen  die  Androhung,  Festsetzung  oder  Ausführung  der  in  den  §§  9  bis  12  der  Kaiserlichen
Verordnung  bezeichneten  Zwangsmittel  oder  gegen  den  Gebrauch  unmittelbaren  Zwanges  wird  auf
sechs  Wochen  verlängert.

2.  Damit  die  durch  die  Polizeiverfügungen  betroffenen  Personen  nicht  im  ungewissen
darüber  bleiben,  daß  es  sich  um  solche  Verfügungen,  im  Gegensatze  zu  anderen  Verfügungen  obrigkeitlicher
  Art  (§  3  Nr.  3  dieser  Bestimmungen),  handelt  und  daß  deshalb  die  Beschwerde  binnen
der  in  Nr.  1  bestimmten  Frist  zu  erheben  ist,  wird  hier  wiederholt  unter  Hinweis  auf  §  3  Nr.  2
dieser  Bestimmungen  den  Dienststellen  zur  Pflicht  gemacht,  die  Polizeiverfügungen  stets  ausdrücklich
als  solche  zu  bezeichnen.

3.  Die  Vorlage  der  Beschwerden  an  den  Gouverneur  hat  mit  einem  Begleitbericht  —  in
der  Regel  unter  Beifügung  der  Akten  —  zu  erfolgen.

§  7.  (Zu  §  19  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Frist  für  den  Antrag  auf  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand  wird  auf  sechs

Wochen  verlängert.
§  8.  (Zu  §  23  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zum  Erlasse  polizeilicher  Strafverfügungen  sind  innerhalb  ihres  Verwaltungsbezirks  die
Bezirksamtmänner  und  Distriktschefs  und  bei  ihrer  Verhinderung  ihre  vom  Gouverneur  ausdrücklich
als  solche  bestimmten  Vertreter  mit  der  Einschränkung  ermächtigt,  daß  sie  Geldstrafen  bis  zu  100  ./¼4
und  Haft  bis  zu  drei  Tagen,  sowie  Einziehung  festsetzen  können.  Die  Haft  darf  das  bezeichnete
Strafmaß,  auch  wenn  sie  an  die  Stelle  einer  nicht  beizutreibenden  Geldstrafe  tritt,  nicht  übersteigen.

Des  Erlasses  einer  polizeilichen  Strafverfügung  haben  die  Genannten  sich  zu  enthalten,  wenn
sie  die  Anwendung  eines  ihre  Ermächtigung  überschreitenden  Strafmaßes  für  angezeigt  erachten,  wenn
sie  in  Erfahrung  bringen,  daß  bereits  Schritte  zur  gerichtlichen  Verfolgung  einer  UÜbertretung  getan
find  und  wenn  sie  ein  persönliches  Interesse  an  dem  Ausgang  der  Sache  haben.

2.  Die  polizeiliche  Strafverfügung  ist  auch  gegen  Beschuldigte  im  Alter  von  zwölf  bis
achtzehn  Jahren  zulässig.  Dabei  sind  die  Bestimmungen  der  §§  56  und  57  des  Reichsstrafgesetzbuches
  zu  beachten.  Ist  gegen  eine  solche  Person  eine  Strafverfügung  erlassen  worden,  so  ist  zum
Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  auch  ihr  gesetzlicher  Vertreter  befugt.  (Strafprozeßordnung  §  340.)

3.  Gegen  aktive  Militärpersonen  dürfen  polizeiliche  Strafverfügungen  nur  wegen  solcher
Ubertretungen  ergehen,  zu  deren  Aburteilung  im  gerichtlichen  Verfahren  die  ordentlichen  Gerichte
zuständig  sind.  (Vergleiche  §  2  der  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember  1898,  Reichs-Gesetzbl.
  Seite  1189.)  Eine  Festsetzung  von  Haft  findet  nicht  statt.  (Vergleiche  §  9  Nr.  2  dieser
Bestimmungen.)

4.  Die  polizeiliche  Strafverfügung  hat  außer  der  Festsetzung  der  Strafe  die  strafbare  Handlung,
Zeit  und  Ort  derselben,  die  angewendete  Strafvorschrift  und  die  Beweismittel  sowie  die  Angabe  zu
enthalten,  wohin  die  Geldstrafe  oder  die  eingezogene  Sache  abgeliefert  werden  soll.

Sie  hat  ferner  die  Eröffnung  zu  enthalten:

a)  binnen  welcher  Frist  (§  23  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  bzw.  Nr.  5  dieses
Paragraphen)  der  Beschuldigte  auf  gerichtliche  Entscheidung  antragen  kann,
        <pb n="258" />
        W  200  e

b)  daß  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  entweder  bei  der  Dienststelle,  welche  die
polizeiliche  Strafverfügung  erlassen  hat  oder  bei  dem  zuständigen  Bezirksrichter
anzubringen  ist,

Tc)  daß  die  polizeiliche  Strafverfügung,  falls  innerhalb  der  Frist  zu  a)  ein  Antrag  auf
gerichtliche  Entscheidung  erfolgt,  vollstreckbar  wird.

5.  Die  Frist  für  den  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  gegenüber  polizeilichen  Strafverfügungen
  wird  auf  sechs  Wochen  verlängert.

6.  Als  Anhalt  für  die  Erlassung  von  Strafverfügungen  und  Strafbescheiden  können  die
Vordrucke  VIII  und  IX  in  Anlage  I  dienen.

7.  Wird  bei  dem  Bezirksrichter  auf  gerichtliche  Entscheidung  angetragen,  so  ist  dem  Antragsteller
  eine  Bescheinigung  darüber  kostenfrei  zu  erteilen.

8.  Die  polizeilichen  Strafverfügungen  wegen  ÜUbertretungen  und  die  Strafbescheide  sind  in
die  Strafliste  (Vordruck  X  in  Anlage  I)  einzutragen.

§*  9.  (Zu  §  28  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Ist  ein  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  bei  der  Dienststelle,  welche  die  polizeiliche
Strafverfügung  erlassen  hat,  nicht  fristgerecht  gestellt,  auch  die  in  §  8  Nr.  7  dieser  Bestimmungen
vorgesehene  Bescheinigung  nicht  vorgelegt,  so  ist  die  Strafverfügung  zu  vollstrecken.

2.  Wird  gegen  eine  aktive  Militärperson  eine  auf  Geldstrafe  oder  Einziehung  lautende
polizeiliche  Strafverfügung  vollstreckbar,  so  ist  die  Vollstreckung  bei  der  zuständigen  Militärbehörde  zu
beantragen  und  dabei  zu  bemerken,  wohin  die  Geldstrafe  oder  die  eingezogene  Sache  abgeliefert
werden  soll.

§  10.  (Zu  §  29  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Als  Anhalt  für  Abfassung  einer  Zustellungsurkunde  kann  der  Vordruck  XI  in  Anlage  I  dienen.

§  11.  (Zu  §  23  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Befugnis  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften
  über  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben  und  Gefälle  steht  den  Bezirksamtmännern  und
Distriktschefs  und  bei  ihrer  Verhinderung  ihren  vom  Gouvernement  ausdrücklich  als  solchen  bestimmten
  Vertretern  zu.

Insoweit  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben  und  Gefälle  nicht  ihnen,  sondern  für  ihren
Bezirk  einem  besonderen  Beamten  übertragen  ist,  steht  diesem  die  Befugnis  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden
  zu.

8  12.

Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  im  amttlichen  Teil

der  Südwestafrikanischen  Zeitung  in  Kraft.

Gleichzeitig  treten  außer  Kraft:

a)  der  Anhang  zur  Instruktion  für  die  Bezirkshauptleute  und  Distriktschefs  vom  10.  Februar
  1899,  Abschnitt  „Tätigkeit  der  Polizei  im  Allgemeinen“  und  Abschnitt  „Strafbefehle“,


b)  alle  Vorschriften  in  Verordnungen  des  Gouvernements  und  der  ihm  unterstellten
Verwaltungsbehörden,  welche  sich  auf  das  in  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juli  1905  geregelte  Verfahren  beziehen.

Windhuk,  den  21.  Dezember  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="259" />
        201  20

Verordnung  des  Souverneurs  von  Deutsch-MNeuguinea,  betr.  die  Meldepflicht  der
Michteingeborenen.

Vom  21.  November  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  folgendes  verordnet:

§  1.  Jeder  Nichteingeborene,  welcher  im  Schutzgebiet  durch  ständige  Niederlassung  einen
Wohnsitz  begründet,  ist  verpflichtet,  sich  innerhalb  einer  Woche  nach  begonnenem  Anzuge  bei  der
Verwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Station),  in  deren  Bezirk  die  Niederlassung  erfolgt,  anzumelden.

§  2.  Verlegt  ein  Meldepflichtiger  seinen  Wohnsitz  nach  einem  anderen  Ort  desselben  Bezirks,
  so  hat  er  sich  bei  der  Verwaltungsbehörde  umzumelden.

Verlegt  er  seinen  Wohnsitz  in  einen  anderen  Bezirk,  so  hat  er  sich  bei  der  Verwaltungsbehörde
  seines  früheren  Wohnortes  abzumelden  und  sich  bei  der  seines  neuen  Wohnortes  anzumelden.

Die  im  ersten  und  zweiten  Absatz  vorgeschriebenen  Meldungen  haben  innerhalb  einer  Woche
zu  erfolgen,  nachdem  der  Um-,  Ab=  oder  Anzug  stattgefunden  hat.

§  3.  Verläßt  ein  Meldepflichtiger  das  Schutzgebiet  auf  längere  Zeit  als  drei  Monate,  so
hat  er  sich  bei  der  Verwaltungsbehörde,  bei  welcher  er  zuletzt  angemeldet  war,  spätestens  bis  zum
Verlassen  des  Schutzgebiets  abzumelden  oder  durch  einen  Dritten  abmelden  zu  lassen.  Wird  im
Falle  der  Rückkehr  die  Niederlassung  fortgesetzt  oder  ein  neuer  Wohnsitz  begründet,  so  hat  wiederum
eine  Anmeldung  gemäß  §  1  zu  geschehen.

§  4.  Die  Meldungen  für  Ehefrauen  und  Kinder  sind  von  dem  Familienhaupt  zu  erstatten,
sofern  sie  seinem  Hausstande  angehören.  Für  die  rechtzeitige  Meldung  sind  außer  dem  Meldepflichtigen
  verantwortlich  der  Hauswirt  und  der  Dienstherr  oder  Arbeitgeber.

§  5.  Die  Bestimmungen  der  §§  1,  2  und  3  Satz  1  finden  auch  auf  Nichteingeborene,
welche  sich  im  Schutzgebiet  länger  als  vier  Wochen  aufhalten  wollen,  entsprechende  Anwendung,
wobei  an  die  Stelle  des  Wohnsitzes  der  Aufenthaltsort  tritt.

§  6.  Den  Bestimmungen  der  §§  1  bis  3  sind  auch  die  Schiffer  und  Seeleute  der  von
einem  Hafen  des  Schutzgebietes  aus  fahrenden  Schiffe  unterworfen.  Meldepflichtig  ist  der  Führer
des  Schiffes.

§  7.  Die  Meldungen  sind  schriftlich  nach  den  anliegenden  Mustern  zu  erstatten  (siehe
unten).  Sie  können  auch  mündlich  bei  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  zu  Protokoll
gegeben  werden.

§*  8.  Zuwiderhandlungen  gegen  vorstehende  Vorschriften  werden  mit  Geldstrafen  bis  zu
150  .X  oder  mit  Haft  bis  zu  sechs  Wochen  bestraft.

Ist  die  Bestimmung  des  §  3  Satz  1  und  des  §  5  verletzt  und  wird  die  Abmeldung  binnen
einer  Woche,  nachdem  der  Meldepflichtige  bzw.  der  Reisende  das  Schutzgebiet  verlassen  hat,  von
diesem,  bzw.  dem  sonstigen  Meldepflichtigen  nachgeholt,  so  tritt  Straflosigkeit  ein.

§  9.  Die  Vorschriften  dieser  Verordnung  finden  auf  Beamte  oder  sonstige  Angestellte  des
Gouvernements  keine  Anwendung.

§  10.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  April  1909  in  Kraft.

Gleichzeitig  treten  die  Verordnung,  betreffend  das  Meldewesen  vom  18.  August  1887,  die
Verordnung  betreffend  die  polizeiliche  An=  und  Abmeldung  der  im  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln
ansässigen,  daselbst  zuziehenden  bzw.  wegziehenden  Fremden  vom  15.  März  1887  und  die  Verordnung
  des  Vizegouverneurs  von  Ponape,  betreffend  die  An=  und  Abmeldung  der  in  dem  Inselgebiet
  der  östlichen  Karolinen  sich  aufhaltenden  Fremden  vom  18.  April  1900  außer  Kraft.

Herbertshöhe,  den  21.  November  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.
        <pb n="260" />
        W  202  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J.  Muster.  Kumeldung  §#§  1,  3,  Satz  2,  §  5,  7.
1.  2.  3.  4.  Z.  J
Ob  tedig,  verhei  Geburte
2-Vorname
  edig,  verheiratet,.  eburts
verwitwet,  geschieden.  St  d  Geburtoort
und  Zuname  des  Gegebenenfalls:  Stan  "  eburtvort,.
Anzumeldenden  Vor=  und  Familien-  oder  —  Kreis  und  Provinz,
(sämtliche  Vornamen,ettame,  Stand  desGGewerbe,  ag  Monat  Jahr  Staat
Rufname  unterstrichen)  Vemanne,  zw.  der  «
Ehefrau
I  l
l
s
i
i
6.  7.  9.  10.  11.  12.
Falls
.  Ort  der  letzten  *l  Vor-,  Zu-  *-  6  Eltern  tot,
Staats-  »  dauernden  Nieder-  Vor-  und  Wohnort  Name,
angehörigkeit.  Religions-  lassung  im  und  Zuname,  Familien=  der  Eltern  Stand  und
Bei  Deutschen:bekennmis  husgebier  bz  Stand  name  und  ob  sie  Sohnomt
....  or  Ankunft  in  «  Nater  der
Militärverhältnisse  demselben  des  Vaters  der  Mutter  noch  leben  nächsten
Angehörigen
............  ,dcn............
Unterschrift.
II.  Muster.  Kn=  bzw.  Um=  bzw.  Kbmeldung  gemäß  §8§  2,  3  Satz  1,  §  5,  7.
1.  2.  3.  4.  5.  G.  7.
Ob  ledig,  verhei-Vorname
  ratet,  verwitwet,  Geburts  Staatsund
  Zuname  des  beanenen.  Stand  Geburtsort,  sangebörigkeit.
Anzumeldende  Begebenensalls:  -MWie  *  Religionsathtelrden
  Vor--  und  oder  Wren-  dier  bel  9
(ämtliche  Vor—  Familie  ·  Mo-  und  Provinz.)  Deutschen:  sakennmmis
ithichen  Familienname.  GewerbeTag  Mo  gahr  *r-  *l  6
namen,  Rufname  Stand  des  Che-  nat  Staat  Militärunterstrichen!)
  mannes  bew.  verhälmisse
der  Chefrau

 

 

 

 

 

 

Unterschrift.
        <pb n="261" />
        203  20

—-Dersonalie.  —

—  —  —  —  —

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  ständigen
Hilfsarbeitern  beim  Reichs-Kolonialamt,  Regierungs-  und  Bauräten  Fischer  und  Schlüpmann
den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen
Hauptzollamtsvorsteher  bei  dem  Goupernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Zollinspektor  Broschell,  den
Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  farbigen  Handwerkern
  beim  Gouvernement  von  Togo:  Apolonio  Dias  Castro,  Isofu  Sansana  und  Quodjovi
Ceiser  die  Kronen-Orden-Medaille  zu  verleihen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  Februar  1909.
Lean  (Max),  Oberleutnant,  am  28.  Februar  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  März  1909  im  Grenadier-Regiment

  König  Friedrich  I.  (4.  Ostpreußischen)  Nr.  5  angestellt.
Dr.  Leupolt,  Stabsarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  Februar  1909.
Am  28.  Februar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  März  d.  Js.
im  Heere  angestellt:

Plieninger,  Oberleutnant,  unter  Beförderung  zum  Hauptmann  vorläufig  ohne  Patent,  mit  einem

Dienstalter  vom  15.  Juni  1907,  als  Kompagniechef  im  2.  Elsässischen  Pionier-Bataillon

Nr.  19,  zugleich  wird  demselben  der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse  verliehen,
v.  Milczewski,  Oberleutnant,  im  Infanterie-Regiment  Graf  Bose  (1.  Thüringischen)  Nr.  31,
Zedler,  Leutnant,  im  Vorpommerschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  38,

Frhr.  v.  Stein  zu  Nord=  und  Ostheim,  Oberleutnant,  im  1.  Badischen  Leib-Grenadier-Regiment
Nr.  109,

Heinrich,  Oberleutnant,  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  1,

Lindow,  Leutnant,  im  Infanterie-  Regiment  Prinz  Friedrich  der  Niederlande  (2.  Westfälischen)  Nr.  15,

Deininger,  Leutnant,  im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113.

Nörr,  Leutnant,  am  28.  Februar  1909  behrlffs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische  Militärdienste
aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Wobring,  Moajor  im  Generalstabe  der  Schutztruppe,  vom  15.  Februar  1909  ab  ein  dreimonatiger
Nachurlaub  nach  Deutschland  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit  bewilligt.

Schlettwein,  Oberleutnant,

Grabau,  Frhr.  v.  Haxhausen,  v.  Saldern,  Leutnants,

Dr.  Schelle,  Oberstabsarzt,  Dr.  Sasserath  und  Dr.  Wolf,  Oberärzte,  —  Anträge  um  Belassung
in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  wird  bewilligt:

den  Oberärzten  Dr.  Greiff  und  Dr.  Schnabel,  letzterer  wird  gleichzeitig  im  Heere  bei  den  Sanitätsoffizieren

  der  Landwehr  1.  Aufgebots  angestellt.

Es  werden  befördert:
Böhmer,  Frhr.  Seutter  v.  Lötzen  und  Trenk,  Leutnants,  —  zu  Oberlentnants.
        <pb n="262" />
        M  204  20

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  16.  Februar  1909.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Stabsarzt  Dr.  Fuchs;

den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Major  Puder,  Kommandeur  der  Schutztruppe;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
den  Oberleutnants  Wegelin  und  Adametz;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande
mit  schwarzer  Einfassung:
dem  Oberarzt  Steckele;
das  Militär-Ehrenzeichen  1.  Klasse:
dem  Feldwebel  Siebrandt;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
dem  Feldwebel  Kühn.

Vorwerk,  Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  mit  dem  9.  Februar  d.  Js.  in  die
Schutztruppe  für  Kamerun  versetzt.

Schneider,  Oberfeuerwerker  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  zum  Feuerwerksleutnant
  befördert,  vorläufig  ohne  Patent.

Lachrufe.

Am  25.  November  1908  verschied  in  Modabum  am  Nijong  an  den  Folgen  einer  in
schwerem,  aber  siegreichem  Gefecht  bei  Baturi  erhaltenen  Verwundung  der  Leutnant  in  der  Kaiserlichen
  Schutztruppe  für  Kamerun

herr  Sranz  Reuter.

Obwohl  erst  ein  Jahr  in  der  Schutztruppe,  hat  sich  der  Verstorbene  durch  seine  Begeisterung
für  den  Kolonialdienst,  große  Gewissenhaftigkeit  und  hervorragende  Charaktereigenschaften  die  Achtung
seiner  Kameraden,  die  Anerkennung  seiner  Vorgesetzten  und  einen  dauernden  Platz  im  Andenken  der
Schutztruppe  erworben.

Im  Namen  der  Offizierkorps:
v.  Glasenapp,
Oberst  und  Kommandeur  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

Am  27.  Dezember  1908  verschied  in  Giddan  sama  am  Douga-Fluß  (Nordwest-Kamerun)
an  Schwarzwasserfieber  im  Alter  von  26½  Jahren  der  Kaiserliche  Leutnant  in  der  Schutztruppe
für  Kamerun

Herr  Ernst  v.  Hanstein.

Das  Offizierkorps  verliert  in  dem  Entschlafenen,  der  seit  dem  7.  Februar  1906  der  Schutz—
truppe  angehörte,  einen  hervorragend  tüchtigen  Offizier  und  einen  treuen  Kameraden,  dessen  Andenken
es  stets  in  Ehren  halten  wird.

Soppo,  den  7.  Januar  1909.
Im  Namen  des  Offizierkorps  der  Schutztruppe  für  Kamerun:
Puder,  Major  und  Kommandeur.
        <pb n="263" />
        G  205  2e

Deutsch  -Ostafrika.
Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  1.  Februar  1909  von  Neapel  aus  angetreten:
die  Unteroffiziere  Hermann  und  Jaster.

Samoa.

Im  Schutzgebiet  sind  am  18.  Dezember  neu
eingetroffen:  Regierungsarzt  Stabsarzt  Dr.  Poleck
sowie  die  Stenographin  und  Maschinenschreiberin
Matthiessen.

Wiedereingetroffen  ist  am  18.  Dezember:  Gerichtssekretär
  Peters.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Von  verwitweter  Frau  General  Alwine  v.  Michelmann
  in  Grunewald:  zwei  Jahrgänge  der
„Woche“  von  1907  und  1908.

 

 

 

 

 

 

 

Tichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Die  I.  internationole  Kautschuk-  usstellung  in  London  1908  und  ihre
Bedeutung  für  die  Kautschukproduktion  in  den  deutschen  Kolonien.

Von  Regierungsrat  Ior.  Walter  Busse.

In  der  Geschichte  der  tropischen  Landwirtschaft
  ist  bisher  kein  Produktionszweig  bekannt
geworden,  der  innerhalb  eines  Jahrzehnts  eine
derartige  Ausdehnung  und  wirtschaftliche  Bedentung
  erlangt  hätte  wie  die  Kautschukkultur.
Unter  dem  Einfluß  neuer  Industrien,  deren  Entwicklung
  anderseits  in  der  Geschichte  der  Technik
eine  Periode  von  weittragender  Bedeutung  kennzeichnet,
  hat  sich  jene  Kultur  in  den  Tropen  der
alten  und  der  neuen  Welt  mit  ungeahnter
Schnelligkeit  ausgebreitet.  In  ähnlichem  Maße,
wie  die  Ausbeutung  der  natürlichen  Bestände
wilder  Kautschukgewächse  in  gewissen  Tropengebieten
  Wirtschaft  und  Verkehr  beherrscht,  hat
die  Kautschukkultur  der  Lan  dwirtschaft  und  dem
Handel  anderer  Länder  eine  eigene  Signatur
verliehen.

Hatten  bis  dahin  jene  wilden  Bestände  allein
den  Bedarf  der  kautschukverbrauchenden  Industrien
gedeckt,  so  forderte  deren  beispielloser  Aufschwung
in  der  zweiten  Hälfte  der  90er  Jahre  das  Interesse
  des  Pflan  zers  und  den  Wunsch  heraus,  zu
der  Produktion  eines  so  begehrten  Artikels  durch
den  Anbau  auf  eigener  Scholle  beitragen  zu  können.
Naturgemäß  blieb  es  im  Anfang  bei  schüchternen
Versuchen,  da  man  über  die  Eignung  der  einzelnen
Kautschukgewächse  für  die  Großkultur,  über  ihre
Ausnutzung  und  über  die  Rentabilität  von
Kautschukpflanzungen  keine  Erfahrung,  ja  kaum
brauchbare  Anhaltspunkte  dafür  besaß.  Bald
aber  war  man  über  die  ersten  orientierenden
Versuche  hinausgekommen,  und  die  Kautschukkultur
nahm  als  eigener  Produktionszweig  der  Tropenländer
  greifbare  Gestalt  an.  Inzwischen  hat  sie
sich  überraschend  schnell  den  Boden  erobert,  ihre

 

Produkte  gelangen  von  Jahr  zu  Jahr  in  rapide
steigender  Menge  auf  den  Markt,  und  nur  eine
kurze  Spanne  Zeit  noch  trennt  uns  von  dem
Wendepunkt,  an  welchem  der  „Plantagenkautschuk“
  mit  dem  „Wildkautschuk“  in  ernsthafte
  Konkurrenz  treten  und  damit  eine  Verschiebung
  der  bisherigen  Grundlagen  des  Welt-Kautschukhandels
  verursachen  wird.

Daß  die  Wellenschläge  einer  derartigen,  fast
unvermittelt  erzeugten  Bewegung  auch  für  den
Produzenten  fühlbar  sein  würden,  ließ  sich  schon
seit  einigen  Jahren  voraussehen.  Denn  der  Gegenstand,
  um  den  es  sich  bei  dieser  Bewegung
handelt,  der  Kautschuk  selbst,  stellt,  als  ein  Produkt
  zahlreicher,  verschieden  gearteter  Gewächse
eine  Materie  von  allzu  ungleicher  Beschaffenheit
und  damit  von  überaus  wechselndem  Werte  dar.
Dazu  kommen  die  Mannigfaltigkeit  seiner  Verwendung
  in  der  Technik  und  im  täglichen  Leben  und
die  sich  daraus  herleitenden  verschiedenen  Anforderungen
  seitens  der  Industrie.

Wie  beim  Wildkautschuk  von  jeher  bekannt,
so  mußten  sich  auch  bei  den  Plantagenprodukten
nennenswerte  Qualitätsabstufungen  zeigen,
die  nicht  ohne  Einfluß  auf  die  Bewertung  bleiben
konnten.

Der  Kautschukproduzent  steht  heute  schon  vor
der  Aufgabe,  im  Interesse  der  Rentabilität  seiner
Unternehmung  auch  höher  geschraubten  Ansprüchen
der  Abnehmer  Genüge  zu  tun  und  ein  Produkt
anzuliefern,  das  selbst  einer  verschärften  Konkurrenz
standzuhalten  vermag.

Um  sich  über  die  Leistungen  ihrer  fremdländischen
  Konkurrenten  und  über  die  von  ihnen
mit  vollkommneren  Methoden  erzielten  Ergebnisse
        <pb n="264" />
        M  206  20

unterrichten  zu  können,  hatte  es  den  Pflanzern
der  deutschen  Kolonien  bisher  an  Gelegenheit  gefehlt.
  Um  so  erwünschter  mußte  ihnen  daher
eine  Veranstaltung  sein,  die  es  sich  zum  Ziel  gesetzt
  hatte,  die  bisherigen  Errungenschaften  auf
dem  Gebiete  der  Kautschukgewinnung  in  großen
Zügen  der  Offentlichkeit  vor  Augen  zu  führen.

Die  I.  Internationale  Kautschuf-Ausstellung
  in  London  1908  hatte  sich  in  den  Dienst
der  Kautschukproduktion  aller  Länder  gestellt,  und
sie  hat  die  Erwartungen  reichlich  erfüllt,  welche
seitens  der  Interessenten  auf  diese  erste  Unternehmung
  ihrer  Art  gesetzt  worden  waren.  Jene
Erwartungen  waren  aber  umsomehr  berechtigt
gewesen,  als  in  Fachkreisen  längst  bekannt  geworden
  war,  daß  die  plantagenmäßige  Kautschukgewinnung
  gerade  in  den  britischen  Besitzungen
nicht  nur  bezüglich  ihrer  territorialen  Ausdehnung,
sondern  auch  bezüglich  der  Qualität  des  Produktes
  alle  anderen  Produktionsgebiete  des  Plantagenkautschuks
  weit  überflügelt  hatte.

Der  nachstehende  Bericht  soll  sich  vorwiegend
mit  denjenigen  Darbietungen  der  Londoner  Ausstellung
  befassen,  welche  für  die  Kautschukproduktion
  in  den  deutschen  Kolonien  von
Bedeutung  und  Interesse  sind.  Zweifellos
gehört  hierzu  auch  die  Mehrzahl  der  in  dem  Ausstellungsgebäude
  gehaltenen  Vorträge  fachmännischer
  Autoritäten  aus  aller  Herren  Länder
über  die  verschiedensten  Fragen  der  Kautschukproduktion,
  über  die  Methodik  der  Kautschukgewinnung
  und  der  Behandlung  des  Rohproduktes
und  über  manche  andere  Gegenstände  aus  dem
großen  Gesamtgebiet,  dessen  Förderung  die  Ausstellung
  galt.

Hier  machte  sich  nun  der  einzige  ins  Auge
fallende  Fehler  in  der  Organisation  des  Unternehmens
  geltend  —  ein  Mißstand,  der  sich  leicht
hätte  vermeiden  lassen  und  der  fast  alle,  nicht
ortsansässigen  Besucher  außerstand  setzte,  den
Vorträgen  in  dem  Umfange  beizuwohnen,  wie  es
ihnen  wohl  erwünscht  gewesen  wäre.  Anstatt  die
wissenschaftlichen  und  technischen  Vorlesungen  dieses
„Kautschuk-Kongresses“  zu  verschiedenen  Sektionen
  zu  vereinen  und  den  „Kongreß“  auf  wenige
Tage  zu  konzentrieren,  hatte  man  die  Vorträge  fast
über  die  ganze  Dauer  der  Ausstellung  und  über
die  Tagesstunden  von  11  Uhr  vormittags  bis
9  Uhr  abends  verteilt.  Auch  wäre  es  zweckmäßiger
  gewesen,  das  Programm  für  diese  Darbietungen,
  wie  es  bei  anderen  Fachkongressen
üblich  ist,  bereits  einige  Wochen  vor  Beginn  der
Ausstellung  zu  versenden  und  den  Interessenten
bekannt  zu  geben,  anstatt  erst  täglich  nach  Offnung
der  Ausstellungshalle  ein  Programm  für  den
betreffenden  Tag  zu  verteilen.  Da  wohl  nur  die
wenigsten  auswärtigen  Teilnehmer  in  der  Lage

 

waren,  während  der  ganzen  Dauer  der  Ausstellung
  in  London  zu  verweilen,  kamen  viele
von  ihnen  zu  früh  oder  zu  spät,  um  die  selten
gebotene  Gelegenheit,  sich  über  dieses  oder  jenes
wichtige  Thema  zu  unterrichten,  in  vollem  Umfange
  wahrnehmen  zu  können.  Wenn  auch  die
geplante  Veröffentlichung  der  Vorträge  in  Form
eines  „Handbuchs“  für  diesen  Ausfall  einen  gewissen
  Ersatz  bieten  wird,  so  wirkt  doch  das  lebendige
  Wort  ungleich  eindrucksvoller,  als  der
gedruckte  Buchstabe  und  außerdem  regt  es  zur
Diskussion  an,  die  manchmal  ebensoviel  Belehrung
  für  die  Zuhörer  bietet,  wie  der  Vortrag
selbst.

Für  diejenigen  zahlreichen  Interessenten  aber,
denen  es  nicht  vergönnt  war,  in  London  zu  erscheinen,
  wäre  eine,  unmittelbar  nach  Schluß  der
Ausstellung  herauszugebende  Zusammenstellung
kurzer,  von  den  Vortragenden  selbst  verfaßter
Referate  —  etwa  in  Form  eines  „Tagblatts“  —
zunächst  eine  recht  wertvolle  Gabe  gewesen,  die
der  Verbreitung  des  „Handbuchs“  nur  hätte
förderlich  sein  können.“)

Ich  habe  hier  auf  diesen  Mangel  der  Organisation
  deswegen  besonders  hingewiesen,  weil
dem  Vernehmen  nach  schon  für  1910  ein  zweiter
derartiger  Kongreß  geplant  ist,  dessen  Veranstalter
mit  Leichtigkeit  eine  Wiederholung  der  beim  ersten
Mal  begangenen  Fehler  vermeiden  können.

Im  übrigen  kann  man  der  Organisation  der
Londoner  Ausstellung  nur  Lob  spenden.  Abgesehen
  von  der  ansprechenden  äußeren  Form
fiel  es  auch  angenehm  auf,  daß  nur  einige  wenige
Gruppen  mit  ihren  Darbietungen  über  den  eigentlichen
  Zweck  der  Unternehmung  hinausgegangen
waren,  indem  sie  Gegenstände  vorführten,  die  sich
dem  Rahmen  der  Ausstellung  nicht  anpaßten,  wie
z.  B.  Hölzer,  Rinden  Tee,  ethnographische
Sammlungsstücke  und  dergl.  Der  Gesamteindruck
wurde  hierdurch  jedoch  nicht  beeinträchtigt.

Im  höchsten  Grade  lehrreich  und  überraschend
in  ihrer  Wirkung  war  die  Ausstellung  des
Kautschukrohmaterials  aus  den  Plantagen
der  asiatischen  Besitzungen  Englands.  Und
hier  waren  es  wiederum  die  Gruppen  von  Ceylon,
  den  Straits  Settlements  und  den  Vereinigten
  Malayenstaaten  —  in  erster  Linie
allerdings  diejenige  von  Ceylon  —  welche  alle
Erwartungen  der  Besucher  übertrafen.  Ein
geradezu  glänzendes  Bild  wurde  hier  entrollt  von
der  Vervollkommnung  der  Methoden,  mit  denen
auf  den  Pflauzungen  dieser  Länder  bei  der  Bearbeitung
  des  Rohkautschuks  gearbeitet  wird.

*!  Dankenswerterweisehardie  „Zummi-#eitung’über
einige  der  wichtigeren  Vorträge  ausführliche  Referate
gebracht.
        <pb n="265" />
        W  207  20

Es  handelt  sich  dabei  im  wesentlichen  um  Gebiete,
  in  denen  der  Pflanzer  in  der  günstigen
Lage  ist,  den  Kautschuk  aus  größeren  Mengen
frisch  gesammelter  Milch  zu  gewinnen,  in
denen  alle  jene  störenden  Momente  in  Wegfall
kommen,  die  mit  dem  Eintrocknen  des  Milchsaftes
am  Baum  verbunden  sind.  Aber  es  handelt  sich
dort  auch  mit  wenigen  Ausnahmen  um  die  höchstwertige
  aller  Kautschukarten,  um  das  Produkt  des
Parakautschukbaums,  Hevea  brasiliensis.

Ehe  ich  jedoch  auf  die  wirtschaftliche  Bedeutung
  dieses  Zweiges  der  Kautschukkultur  eingehe,
  mögen  die  verschiedenen  Aufmachungen  des
Rohmaterials  aus  den  oben  genannten  Produktionsgebieten
  etwas  eingehender  erläutert
werden.

Die  durch  Koagulierung  des  frischen  Milchsaftes
  mittels  verschiedener  chemischer  Agentien
—  vorwiegend  aber  mit  Essigsäure  —  gewonnene
Kautschukmasse  gelangt  zunächst  in  Waschmaschinen,
  in  denen  fie  unter  reichlichem  Zustrom
  von  Wasser  gewisse  Zeit  gründlich  gewaschen
wird.  Um  das  Wasser  zu  entfernen,  wird  der
Kautschuk  nunmehr  zwischen  Stahlwalzen  maschinell
  ausgepreßt,  wobei  je  nach  der  Oberflächenbeschaffenheit
  der  Walzen  verschieden  gestaltete,
mehr  oder  weniger  dünne  Felle  resultieren.  Das
nachhaltige  Waschen  führt  nicht  nur  zur  Beseitigung
  aller  gröberen  Verunreinigungen,  wie  der
Rindenteile  usw.,  sondern  auch  —  und  darin
liegt  ein  sehr  wesentlicher  Vorteil  —  zur  Entfernung
  eines  Teiles  der  fäulnisfähigen  Substanzen,
  insbesondere  der  dem  Kautschukmilchsaft
eigenen  Eiweißstoffe.  Die  mit  dem  Wasser,  durch
die  Luft  oder  die  Hände  der  Arbeiter  reichlich
zugeführten  Fäulniserreger  müssen  unwirksam
und  bedeutungslos  bleiben,  wenn  sie  kein  geeignetes
  Nährsubstrat  in  der  Kautschukmasse  mehr
vorfinden.  Aus  diesem  Grunde  wird  ein  derart
vorbearbeiteter  Kautschuk,  selbst  wenn  ihm  nicht
alles  Wasser  entzogen  wird,  später  niemals  die
bekannten  üblen  Zersetzungserscheinungen  aufweisen
können,  die  ein  ungereinigtes  und  bei  der  Koagulierung
  ungenügend  desinfiziertes  Produkt  so  häufig
wahrnehmen  läßt.

Auf  der  Malaiischen  Halbinsel  werden  in
jüngeren  Plantagen,  die  noch  nicht  über  die,  eine
maschinelle  Bearbeitung  rentierende  Menge  von
Milch  verfügen  und  daher  mit  Handbetrieb
arbeiten,  meist  sogenannte  „Biskuits“  hergestellt,
runde  Platten  von  wenigen  Millimetern  Dicke,
gewonnen  durch  Auskneten  und  Auswaschen  der
abgerahmten  Kautschukmasse  mit  der  Hand  und
nachfolgende,  weniger  intensive  Pressung.  Aber
auch  anderwärts  werden  „Biskuits“  hergestellt,
und  zwar  eine  Ware  von  hoher  Vollkommenheit.

Die  verschiedenen  Muster  aus  Para-Kautschuk

 

zeigten  alle  Farbenabstufungen  von  hellgelb  bis
dunkelbrann;  die  aus  Travancore  stammenden
Biskuits  von  Castilloa=  und  Cears-Kautschuk
konnten  einen  Vergleich  mit  den  Para-Mustern
gleicher  Herkunft  nicht  bestehen.

Zur  Zeit  sollen  in  Ceylon  die  auf  der  Ausstellung
  viel  bewunderten  hellgelblichen  Para-Biskuits
  der  Pflanzung  Wariapolla  —  eine
eigene  Handelsmarke  —  die  höchsten  Preise  erzielen.
  Der  Kautschuk  wird  auf  dieser  Unternehmung
  mit  heißem  Wasser  behandelt,  eine
Methode,  die  jetzt  vielfach  in  Aufnahme  gekommen
ist,  da  sie  zur  Erzielung  eines  besonders  hellen
Produktes  führt,  die  aber  —  wie  man  mir  sagte
—  eine  sehr  exakte  Handhabung  verlangt.

Der  bekannte  Kautschukchemiker  Herr  Kelway
Bamber  aus  Ceylon  hat  sich  bereits  wiederholt
über  diese  Methode  geäußert;  den  verschiedenen
Referaten  in  der  „Gummi-Zeitung“"  ist  folgendes  zu
entnehmen:  Das  Erhitzen  kann  auf  verschiedene  Weise
ausgeführt  werden.  Entweder  man  leitet  in  den
Milchsaft  Dampf  ein,  bis  die  Temperatur  auf  80°.C
gestiegen  ist,  und  hält  die  Flüssigkeit  15  Minuten
oder  auch  länger  auf  dieser  Temperatur,  bis  eine
Koagulierung  des  Kautschuks  eingetreten  ist.  Oder
aber  man  taucht  die  Biskuits,  Sheets  oder  Felle,
unmittelbar  nachdem  sie  die  Walze  verlassen
haben,  unter  ständigem  Umrühren  einige  Minuten
lang  in  Wasser  dieser  Temperatur,  walzt  sie
dann  nochmals  zu  der  gewünschten  Stärke  aus
und  bringt  sie  wiederum  für  kurze  Zeit  in  Wasser
von  dem  erwähnten  Hitzegrad.  Endlich  kann
man  zum  Waschen  heißes  Wasser  benutzen  oder
auch  zwischen  mit  Dampf  erhitzten  Zylindern
walzen.

Ein  mit  dem  Heißwasserverfahren  erhitzter
Kautschuk  hat  angeblich  in  London  immer  einen
um  4  Pence  höheren  Preis  erzielt  als  andere
Ware.

Das  Erhitzen  verfolgt  den  Zweck,  oxydierende
Enzyme,  denen  man  einen  hochgradigen  Einfluß
auf  das  Nachdunkeln  des  Kautschuks  zuschreibt,
zu  zerstören,  doch  sind  die  Ansichten  über  die
hierbei  sich  abspielenden  komplizierten  Vorgänge
noch  keineswegs  geklärt.  Jedenfalls  aber  verbindet
sich  mit  dieser  Methode  der  große  Vorteil,  daß
die  Hauptmenge  aller  in  der  Masse  befindlichen
Fäulniserreger  abgetötet  wird.

Wo  ein  vervollkommneter  Maschinenbetrieb
für  das  Waschen  und  die  Entfernung  des  Wassers
zur  Verfügung  steht,  werden  „Sheets“  oder
„Crépes“  hergestellt.

Unter  „Sheets“  versteht  man  Platten  von
etwa  der  gleichen  Dicke  wie  die  der  Biskuits,  aber

 

 

*)  Agl.  Bd.  23  (1908)  S.  381  und  „Export-Nummer“
vom  27.  November  1908  S.  247.

4
        <pb n="266" />
        W  208  e

von  gquadratischer  oder  rechteckiger  Form.  Das
in  London  ausgelegte  Material  zeigte  recht  deutlich,
  von  welchem  Einfluß  die  Art  der  Vorbehandlung
  des  Kautschuks  auf  die  äußere  Beschaffenheit,
  besonders  auf  die  Färbung  dieser
Handelsware  ist.  Neben  auffallend  hellen  Para-Sheets
  von  verschiedenen  Plantagen  Ceylons  und
der  Straits  fanden  sich  braune  (aus  Dolahena,
Distrikt  Galle,  Ceylon)  und  ganz  schwarze  („Commercial
  Para-Sheet“  aus  Nakiadeniya,  Distrikt
Galle).

Im  Botanischen  Garten  von  Singapore  hatte
man  Versuche  mit  dem  bekannten  Verfahren  des
Räucherns  ausgeführt;  stark  geräucherter,  wenig
und  gar  nicht  geräucherter  Kautschuk  gleicher
Herkunft  waren  nebeneinander  ausgestellt  worden,
und  dabei  zeigte  sich,  daß  mit  der  Intensität
des  Räucherns  die  Färbung  an  Dunkelheit  zugenommen
  hatte.

Ich  glaube  kaum,  daß  man  in  unserer  Zeit
des  Fortschritts  der  Technik  im  Plantagenbetriebe
noch  einmal  ernstlich  auf  das  Räucherverfahren
zurückgreifen  wird.  Wenn  sich  auch  nicht  leugnen
läßt,  daß  dieses  Verfahren,  namentlich  wegen
seiner  Billigkeit  und  wegen  der  hochgradigen
Imprägnierung  des  Kautschuks  mit  den  im  Rauch
vorhandenen  Kresolen,  handgreifliche  Vorzüge  besitzt,
  so  liegen  doch  auch  die  Nachteile  zutage.
Um  die  Kautschukmilch  gleichmäßig  dem  Rauch
auszusetzen  und  eine  einheitliche  Koagulationswirkung
  zu  erzielen,  erfordert  das  Verfahren
so  zeitraubende  Manipulationen,')  daß  man  in
einem  großen  Pflanzungsbetriebe  wohl  bald  auf
die  Anwendung  verzichten  dürfte.  Die  konservierenden,
  weil  desinfizierenden  Eigenschaften  des
Rauches  aber  lassen  sich  zweifellos  durch  Zugabe
reiner  chemischer  Stoffe  ersetzen,  womit  neben
dem  Vorteil  großer  Zeitersparnis  auch  der  einer
einheitlichen  Dosierung  und  gleichmäßigen  Wirkung
verbunden  ist  und  wobei  der  zu  heutiger  Zeit
anscheinend  mehr  und  mehr  verpönte  Schönheitsfehler
  der  Dunkelfärbung  des  Produkts  vermieden
werden  kann.

Besondere  Aufmerksamkeit,  namentlich  bei  den
anwesenden  Pflanzern  aus  Ostafrika,  erregten  die
aus  Manihot-Kautschuk  hergestellten  Sheets
der  Pflanzung  Pallekelly  (Distrikt  Kandy,
Ceylon).  An  diesen  schönen  honigfarbenen,  reinen
Platten  war  der  Beweis  geliefert  worden,  daß
sich  dort,  wo  genügende  Mengen  frischer
Milch  zur  Verfügung  stehen,  aus  dem
Cearáä-Kautschuk  ein  ebenso  reines  und

*“)  Auch  die  vor  kurzem  von  lr.  O.  Winkler  beschriebene
  Modifikation  des  Räncherverfahrens  von
Runge  in  Deli-Moeda  erscheint  mir  recht  umständlich
und  für  Großbetriebe  undurchführbar.  (Näheres  siehe
„Gummis-zeitung“  23,  1908,  S.  342.)

 

äußerlich  ebenso  ansprechendes  Produkt
herstellen  läßt  wie  aus  Para-Gummi.
Leider  kann  diese  moderne  Errungenschaft  der
Ceylon-Pflanzer  den  Plantagen  Deutsch-Ostafrikas
  nicht  zugute  kommen,  weil  der  Milchausfluß
  des  Manihot-Baumes  dort  im  allgemeinen
viel  zu  spärlich  ist.

Aber  vielleicht  geben  diese  Darbietungen  der
Londoner  Ausstellung  Veranlassung,  in  westafrikanischen
  Plantagen,  wo  der  Manihot-Baum
reichlicher  milcht,  ähnliches  zu  versuchen.

Bei  der  Verwendung  geriefelter  Stahlwalzen
  zum  Auspressen  des  Wassers  erhält  man
rauhe  Felle  (von  verschiedener  Stärke),  die  als
„Créêpes“  bezeichnet  werden.  Vor  den  Biskuits
und  Sheets  gewähren  sie  den  Vorteil,  daß  sie
leichter  und  schneller  herzustellen  find  und  daß
sie  bei  ihrer  größeren  und  rauhen  Oberfläche  sehr
schnell  trocknen.  In  dieser  Form  soll  der  Kautschuk
  schon  in  zwei  Tagen  versandfähig  sein.
Immerhin  gilt  es  nicht  für  zweckmäßig,  die
Crêpe-Felle  als  solche  zu  verschiffen,  weil  sie  zuviel
  Platz  einnehmen  und  der  Luft  eine  zu  große
Orydationsfläche  darbieten.  Bei  den  Fabrikanten
in  Deutschland  sind  die  Felle  deswegen  nicht  beliebt,
  weil  sich  an  ihnen  die  Qualität  des  Gummis
schwerer  bestimmen  und  der  Grad  der  Verunreinigung
schwerer  nachweisen  läßt  als  an  kompakten  Stücken.
Die  dünnsten  Crêpes  find  etwa  1  mm  stark,  weisen
zahlreiche  feine  Lücken  auf  und  lassen  sich  leicht
mit  den  Fingern  zerreißen.  Es  werden  auch
stärkere  Felle  von  3  bis  4  mm  Dicke  und  festem,
lückenlosem  Gefüge  hergestellt,  die  sich  aber  bei
großen  Verschiffungen  und  hohen  Frachtsätzen
immer  noch  als  zu  wenig  kompendiös  erwiesen
haben.

Auffallend  schöne,  hellfarbige  dünne  Crepes
Cfine  pale  Crêpei)  hatten  die  Pflanzungen
Nikakotua  und  Ballacadua  (LDistrikt  Matale,
Ceylon)  und  die  „Rofehaugh  Tea  and  Rubber
Company“  in  Kalutara  und  Matale  ausgestellt.
Muster  anderer  Herkunft,  auch  dickere  Felle,  waren
in  allen  Farbenabstufungen,  zwischen  hellgelb  und
dunkelbraun,  zu  sehen.  Es  mag  besonders  darauf
hingewiesen  werden,  daß  die  zur  Herstellung  der
Crêépe-Felle  dienenden  Walzen  zugleich  als  Waschmaschinen
  gebraucht  werden  können,  wodurch
sich  die  Anschaffungskosten  für  einen  modernen
Aufbereitungsapparat  in  den  Plantagen  erheblich
  vermindern.

Ein  wesentliches  Moment  für  die  Erzielung
  einer  schönen,  hellen  Färbung
des  Rohkautschuks  liegt  in  der  Ausschaltung
  gewisser  Farbenstrahlen  des  Sonnenlichtes.
  Die  Lichtempfindlichkeit  des  Kautschuks  ist
früher  nicht  genügend  beachtet  worden,  wird  heute
aber  auf  Grund  nachteiliger  Erfahrungen  umsomehr
        <pb n="267" />
        W  209  20

berücksichtigt.  Wie  die  hellen  Crepe-Felle  auf
einigen  Plantagen  Ceylons  und  der  Malayischen
Halbinsel  nur  noch  im  roten  Licht  getrocknet

werden,  so  wenden  auch  große  Kautschukfabriken,

wie  z.  B.  die  Continental-Kautschuk=  und  Guttapercha-Kompagnie
  in  Hannover,  diese  Methode
in  ihren  Trockenräumen  an.  Mit  Hilfe  gewisser
roter  appretierter  Stoffe,  wie  man  sie  z.  B.  in  den
Tropen  bei  Mangel  farbiger  Glasscheiben  zur
Herstellung  photographischer  Dunkelkammern  benutzt,
  wird  man  sich  überall  leicht  und  billig
helfen  können.

Als  günstigste  Temperatur  beim  Trocknen

soll  sich  eine  solche  von  40  bis  45°%  C.  erwiesen

haben.

Zur  Entwässerung  der  Felle  werden  auf
einigen  Pflanzungen  Vakuum-Trockenapparate
benutzt.  Dieses  Verfahren  hat  sich  jedoch  insofern
nicht  bewährt,  als  die  Qualität  des  Kautschuks
bei  absoluter  Wasserentziehung  im  Ursprungslande
schon  während  des  Transportes  leidet.  Von  hochgeschätzter
  Seite  wurde  ich  hier  noch  vor  kurzem
darauf  hingewiesen,  daß  die  Abnehmer  in  der
deutschen  Kautschukindustrie  auf  ein  im  Vakuum
getrocknetes  Rohprodukt  keinen  Wert  legen,  daß
es  vielmehr  zweckmäßig  sei,  den  Kautschuk  an
Ort  und  Stelle  nur  soweit  seines  Wassers  zu  berauben,
  wie  sich  das  mit  Walzen  und  Trocknen
an  der  Luft  erreichen  lasse.  In  dieser  Hinsicht
bleibt  übrigens  den  Plantagen  in  den  deutschen
Kolonien  noch  manches  zu  tun  übrig.

Es  mag  endlich  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß
zu  Anfang  des  Jahres  1908  Sheets,  Biskuits  und
*  Fine  Crepe-  in  Singapore  gleich  hoch  notierten,
und  zwar  höher  als  alle  anderen  Sorten.

Die  oben  erwähnten  Nachteile,  welche  das
große  Volumen  der  Crepe-Felle  für  den  Versand
und  ihre  außerordentliche  Oxydationsfähigkeit  mit
sich  ziehen,  haben  dazu  geführt,  die  Felle  zu
Blöcken  zusammenzupressen.  Diese  Blöcke
können  nur  mit  bestimmten  Maschinen  hergestellt
werden,  wie  sie  z.  B.  die  Firma  Francis
Shaw  aus  Manchester  auf  der  Londoner  Ausstellung
  in  Tätigkeit  vorführte.  Das  Pressen  der
Blöcke  geschieht  mit  außerordentlicher  Geschwindigkeit;
  die  Bedienung  der  Maschinen  ist  einfach
und  erfordert  nur  wenig  Personal.

Die  Dicke  der  in  London  in  großen  Mengen
ausgestellten  Blöcke  schwankte  zwischen  2  und  7  cm.
Doch  wird  man  sich  wohl  in  Zukunft  darauf  beschränken,
  nur  Stücke  von  etwa  30  cm  im
Quadrat  und  2  cm  Dicke  herzustellen,  weil
diese  vor  der  weiteren  Verarbeitung  in  den  Kautschukfabriken
  nicht  erst  zerschnitten  zu  werden
brauchen,  sondern  sofort  in  die  Mischwalzen  gebracht
  werden  können.  Außerdem  gewähren
Blöcke  von  der  zuletzt  angegebenen  Stärke  den

großen  Vorteil,  daß  sie  —  wenigstens  bei  mustergültiger

  Anfertigung  —  bei  ihrer  hochgradigen
Transparenz  jede,  auch  die  kleinste  Verunreinigung
erkennen  lassen.  Die  honigfarbenen,  aus  weißen

Crepe-Fellen  gepreßten,  durchscheinenden  Para-Blcke,



wie  sie  von  zahlreichen  Pflanzungen  der

Malaiischen  Halbinsel  und  Ceylons  nach  London

 

gelangt  waren,  stellen  eine  Form  des  Plantagenkautschuks
  von  bis  jetzt  unerreichter
Vollkommenheit  dar.  VBiele  Besucher  erblickten
  hierin  den  Glanzpunkt  der  ganzen  Ausstellung.



Werden  solche  Blöcke  aus  sorgfältig  gewaschenem
  Kautschuk  und  unter  Vermeidung  aller  nachträglichen
  Verunreinigungen  hergestellt,  so  brauchen
sie  in  den  Kautschukfabriken  nicht  mehr  gereinigt
zu  werden,  sondern  können  sofort  in  die  Mischwalzen
  gehen,  um  gefärbt  oder  vulkanifiert  zu
werden.  Durch  die  geringste  Verunreinigung
wird  diese  Arbeitsersparnis  unmöglich  gemacht.
Deshalb  werden  die  Blöcke  im  Ursprungslande
sofort  in  Pergamentpapier  gehüllt,  dessen  Falzung
ein  Eindringen  von  Sägespänen,  Holzsplittern
oder  Staub  verhindert.  Die  zur  Verpackung  benutzten
  Kisten  sind  auf  der  Innenseite  vollkommen
glatt  gehobelt  oder  aber,  nach  Art  der  Teekisten,
mit  Zinnfolie  ausgeschlagen.  Im  letzteren  Falle
kann  die  Verpackung  in  Pergamentpapier  fortbleiben.


Eine  Pflanzung  der  Straits  hatte  einen  fast
weißen,  stark  milchig  getrübten  Para-Block  ausgestellt,
  der  wegen  mangelnder  Transparenz  die
oben  erwähnten  Vorteile  der  honigfarbenen  Blöcke
nicht  besaß.  Die  Herstellungsart  war  nicht  zu
ermitteln.

Die  aus  absolut  entwässerten  Fellen  gefertigten
Blöcke  werden  in  den  britischen  Kolonien  einfach
als  -  Blockse,  die  noch  ein  gewisses  Maß  von
Feuchtigkeit  haltenden  als  „Wet  blocks“  bezeichnet.
  Letztere  werden  von  manchen  Abnehmern
bevorzugt.

Mit  der  überaus  handlichen  Form,  dem  geringfügigen
  Volumen  und  der  denkbar  kleinsten
Oberfläche  verbinden  sich  bei  diesen  Blöcken  die
Reinheit  und  die  Gleichartigkeit  der  Ware  —
zwei  Momente,  von  denen  letzteres  für  den  Abnehmer
  fast  noch  mehr  ins  Gewicht  fällt  als
ersteres.  ·

Beim  Auspressen  des  Wassers  kann  man  auch
Maschinen  benutzen,  die  anstatt  der  Sheets,  Biskuits
  oder  Felle  wurmförmige  Walzen  von
nahezu  Fingergröße  liefern.  Diese  werden
„:  Wormss  genannt.  Man  kann  die  -Worms:
nicht  als  eine  ansprechende  und  zweckmäßige  Form
des  Rohkautschuks  bezeichnen.  Abgesehen  von  dem
unansehnlichen  Außeren  bieten  sie  dem  Sauerstoff
der  Luft  und  allen  Verunreinigungen  von  außen
        <pb n="268" />
        W  210  20

eine  große  Oberfläche  dar  und  gestatten  dem  Fabrikanten
  keine  so  leichte  und  zuverlässige  Qualitätsprüfung
  wie  Sheets  und  Biskuits  oder  gar
Blöcke.  Für  die  Verschiffung  sind  die  -Wormsvollends
  ungeeignet,  weil  sie  viel  Platz  einnehmen.
Dieser  Übelstand  kann  allerdings  bis  zu  einem
gewissen  Grade  dadurch  beseitigt  werden,  daß  man
die  „Worms“  zu  Bläöcken  preßt:  Block
wormse,  wie  sie  ebenfalls  in  London  zu  sehen
waren.  Doch  kann  sich  auch  diese  Form  begreiflicherweise
  nicht  im  entferntesten  mit  den  vorher
  erwähnten  messen.  Die  Anfertigung  von
„Worms“  wird  voraussichtlich  keine  große  Verbreitung
  finden.  In  den  deutschen  Kolonien
sollte  man  von  vornherein  ganz  davon  absehen.

Auf  die  Herstellung  von  „Scraps“  brauche
ich  nicht  einzugehen,  weil  diese  Methode  hinlänglich
  bekannt  ist.  In  gewissen  Gegenden,  so  bei
der  Manihot-Kultur  Ostafrikas,  müssen  die  Seraps
—  als  alleinige  Form  des  Rohgummis  —  aus
zwingenden  Gründen  beibehalten  werden,  in  den
meisten  übrigen  Fällen  stellt  die  Scerap-Gewinnung
das  einzige  Mittel  dar,  um  diejenigen  Reste  von
Kautschuk  auszunutzen,  die  bei  der  Milchgewinnung
am  Baume  zurückblieben.  Man  wird  sich  hier
immer  bemühen,  möglichst  wenig  Scraps  zu  erzielen.
  Weiter  unten  werde  ich  in  anderem  Zusammenhang
  nochmals  auf  die  Frage  der  Scrap-Erzeugung
  zu  sprechen  kommen.  Der  gewaltige
Unterschied  zwischen  Scraps  und  den  oben  besprochenen
  Formen  trat  in  London  besonders
drastisch  hervor.  Die  vorhandenen  Muster  zeigten
alle  Grade  der  Verunreinigung  mit  Rindenteilen
usw.  Man  hatte  auch  Crépe-Felle  aus  Seraps
hergestellt  (z.  B.  Pflanzung  Pantiya,  Distrikt
Kalutura,  Ceylon)  und  hieraus  wiederum  Blöcke
gepreßt,  die  aber  schwarz  und  klebrig  waren  und
wenig  vertrauenerweckend  sich  präsentierten.

Immerhin  hat  die  Herstellung  von  Scrap-Blöcken
  im  Interesse  der  Raum=  und  Kostenersparnis
  beim  Versand  manches  für  sich;  es  fragt
sich  nur,  ob  der  Abnehmer  in  Europa  hiermit
einverstanden  ist,  da  gerade  bei  einem  Rohmaterial
von  so  heterogener  Beschaffenheit,  wie  die  Scraps
es  darstellen,  durch  das  Zusammenpressen  zu
größeren  Blöcken  die  Bewertung  erschwert  wird.
Wenn  nun  auch  Scraps  beim  Vergleich  mit  den  verpollkommneteren
  Formen  des  Plantagenkautschuks
im  Außeren  ungünstig  abschneiden,  so  darf  doch
anderseits  die  äußere  Beschaffenheit  nicht  überschätzt
  werden,  vielmehr  muß  man  im  Auge  behalten,
  daß  in  letzter  Instanz  die  Qualität
ausschlaggebend  ist.  Daher  können  auch  Scraps
bekanntlich  sehr  hohe  Preise  erzielen.

Das  vorderindische  Festland  war  mit
einer  kleineren  Gruppe  der  Staaten  Travancore
und  Cochin  vertrten,  in  denen  die  Kautschuk- 



kultur  einen  beachtenswerten  Aufschwung  zu  verzeichnen
  hat.

Die  Plantagen  von  Travancore  hatten  gute
Para-Bisquits  und  minder  gut  aussehende  von
Cearáä=  und  Castilloa-Gummi  gesandt.

Auf  den  Westindischen  Inseln  hat  die
Kultur  aller  wichtigeren  Kautschukgewächse  Fu#ß
gefaßt;  vorläufig  ist  aber  die  Produktion  noch  gering,
und  dementsprechend  traten  auch  die  Erzeugnisse
gegenüber  denen  der  asiatischen  Kolonien  auf  der
Ausstellung  weit  in  den  Hintergrund.

Endlich  sei  hier  noch  der  Goldküste  gedacht,
wo  sich  auch  die  Hevea-Kultur  zu  entwickeln
beginnt.  Die  ausgestellten  Muster  konnten  zwar
den  Vergleich  mit  asiatischem  Para-Kautschuk  nicht
aushalten,  wiesen  aber  schon  einen  bemerkenswerten
  Grad  von  Reinheit  und  eine  leidliche
Färbung  auf.

Hatten  wir  im  vorstehenden  —  soweit  nicht
ausdrücklich  anderes  vermerkt  war  —  die  Erzeugnisse
  der  Hevea  besprochen,  so  seien  nunmehr
  auch  die  Produkte  der  übrigen  im  Plantagenbetrieb
  vertretenen  Kautschukpflanzen  berücksichtigt,
und  zwar  zunächst  die  des  „Gummibaums“,
Ficus  elastica.

Auf  der  Malaiischen  Halbinsel  tritt  nach
den  glänzenden  Ergebnissen  der  Hevea-Kultur  der
Ficus-Kautschuk  begreiflicherweise  immer  mehr  in
den  Hintergrund.  Wie  mir  von  dem  Vertreter  der
Straits-Gruppe  in  London  bestätigt  wurde,  kommt
Ficus  bei  Neuanpflanzungen  nicht  mehr  in  Frage,
doch  wird  noch  viel  Gummi  dieser  Art  von  wildwachsenden
  Bäumen  durch  die  Eingeborenen  gewonnen.


Dagegen  steht  in  Niederländisch-Ostindien
die  Ficus-Kultur  bei  weitem  im  Vordergrunde.
Auffallend  schöne  Blöcke  hatten  die  Plantagen
der,  Pamenoekan  en  Tjiassem-Maatschappij“
in  Java  (Distrikt  Krawang)  und  A.  Runge  in
Deli-Moeda  (Ostküste  von  Sumatra)  gesandt.
Die  Muster  waren  von  der  dem  Ficus-Gummi
eigenen  braunroten  Farbe,  von  vorzüglichem  Nerv
und  hatten  keine  Spur  von  Fäulnisgeruch  an  sich.
Andere  Muster,  und  zwar  sowohl  geräuchertes  wie
ungeräuchertes  Material,  stammten  von  den
Pflanzungen  Laut  Tador  und  Mendaris  der
„  Sumatra  Deli  Rubber  Estate  Ltd.“.  Bezüglich
  des  auf  Deli-Moeda  angewandten  Räucher-Verfahrens
  verweise  ich  auf  die  neuesten  Mitteilungen
  von  Dr.  H.  Winkler  in  der  „Gummi-Zeitung“.“)


Eine  ansehnliche  Kollektion  von  Ficus=  und
Lianen-Kautschuk  stammte  vom  „General  East-Indian
  Rubber-Syndicate“  auf  Java;z  „gesponnene“
  Ficus-Bälle  nach  Art  des  ostafrikani-*)

  Bd.  23  Nr.  12  S.  342.
        <pb n="269" />
        211  2e0

schen  Landolphia-Gummis  zeigte  die  Forstverwaltung
  von  Niederländisch-Ostindien.

Die  als  „„weiß“  bezeichneten  Sheets  der
„Sumatra  Deli  Rubber  Estates  Ltd.“  waren  stark
nachgedunkelt  und  zeigten  im  Außeren  längst  nicht
jene  Ausgeglichenheit  wie  die  Para-Sheets  aus  den
britischen  Kolonien.  Ob  der  Rambong-Kautschuk
sich  überhaupt  zu  einer  derartigen  Stufe  der  Vollkommenheit
  bringen  läßt,  wie  das  Hevea-Gummi
oder  ob  man  in  der  Technik  der  Vorbehandlung
in  Niederländisch-Indien  noch  nicht  soweit  gediehen
  ist,  wie  im  benachbarten  britischen  Gebiet,
läßt  sich  aus  der  Ferne  nicht  beurteilen.

Bereits  oben  war  darauf  hingewiesen  worden,
daß  die  äußere  Beschaffenheit  eines  Kautschuks
für  die  Qualität  nicht  allein  maßgebend  ist.  Besonders
  drastisch  trat  dies  kürzlich  bei  einem
Posten  Ficus-(Rambong-)Gummi  aus  Assam  zutage,
  den  mir  Herr  Direktor  Prinzhorn  in  den
Lagern  der  „Kontinental-Kautschuk=  und  Guttapercha-Kompagnie“
  in  Hannover  zeigte.  Das
Material  war  anscheinend  erstklassig,  von  ausgezeichnetem
  Nerv  und  guter  Farbe  und  ergab  nur
2,2  v.  H.  Waschverlust.  Dagegen  versagte  es
beim  Vulkanisieren  vollständig.  Die  Gründe
für  diese  auffallende  Erscheinung  sollen  erst  aufgeklärt
  werden.  Möglicherweise  liegen  sie  in  dem
zu  jugendlichen  Alter  der  Bäume.  Es  hat  sich
wiederholt,  namentlich  auch  bei  Hevea,  gezeigt,
daß  zu  jung  angezapfte  Bäume  ein  schlecht  vulkanisierendes
  Gummi  liefern.

In  der  niederländischen  Abteilung  waren
auffallend  helle  Ficus-Gummis,  durch  Koagulation
mit  Alkohol  gewonnen,  und  ebenfalls  helle
Proben  aus  den  Blättern  von  Ficus  elastica
aus  javanischen  Pflanzungen  vertreten.  Daß  diese
beiden  Verfahren  allgemein  Aufnahme  finden
werden,  erscheint  bei  den  beträchtlichen  Gewinnungskosten
  zweifelhaft.

Wenden  wir  uns  nunmehr  zum  Castilloa-Kautschuk.


Wenn  auch  die  Castilloa-Kultur  in  unseren
afrikanischen  Kolonien  größtenteils  versagt  hat
und  manche  in  der  Jugend  vielversprechende
Anpflanzung  in  späteren  Jahren  der  Verwüstung
durch  Schädlinge  zum  Opfer  gefallen  ist,  so  haben
wir  doch  in  den  deutschen  Südsee-Gebieten  ansehnliche
  Bestände,  die  zum  Teil  noch  der  Ausbeutung
  harren.  Allerdings  zeigt  sich  auch  hier,
daß  das  Bessere  der  Feind  des  Guten  ist,  indem
Castillog  —  wenigstens  stellenweise  —  dem  Para-Kautschuk
  allmählich  weichen  muß.

Erst  vor  kurzem  teilte  Professor  Preuß  in
einem  hier  gehaltenen  Vortrage  mit,  daß  die
Neu-Guinea-Compagnie  bei  Neuanpflanzungen
  zugunsten  der  Hevea  von  Castilloa  ganz  ab- 



sehen  wolle,  trotzdem  letztere  durchweg  ein  hochwertiges
  Produkt  geliefert  habe.

Auch  bezüglich  des  Castilloa-Kautschuks  erwiesen
  sich  die  Darbietungen  der  Londoner  Ausstellung
  als  höchst  instruktiv.  Die  zahlreichen
Muster  —  Sheets,  Biskuits,  Blöcke  und  Scraps  —
aus  Ceylon,  Travancore,  Java,  Westindien,
Surinam  usw.  wichen  in  ihrer  äußeren  Beschaffenheit
  allerdings  wenig  voneinander  ab,  indem
  sie  vorwiegend  von  schwarzer  und  ziemlich
weicher  Konsistenz  waren.  Auf  Grund  dessen  hätte
man  leicht  zu  der  Ansicht  gelangen  können,  daß
die  modernen  Präparationsmethoden  beim  Castilloa-Gummi
  hinsichtlich  der  Färbung  wirkungslos
geblieben  wären,  wenn  nicht  die  aus  Mexiko  eingesandten
  Proben  ein  ganz  anderes  Bild  geliefert
hätten.  Das  umfangreiche  Material  entstammte  den
Pflanzungen  „La  Zacualpa  und  „Floridaund
  bestand  einerseits  zwar  aus  schwarzbraun  bis
schwarz  gefärbten  Sheets  und  Blöcken,  anderseits
aber  auch  aus  ganz  hellen  Crepe-Fellen  und
Blöcken,  die  dem  besten  Para-Material  aus  Ceylon
nur  wenig  nachgaben.  Unter  dem  übrigen  Castilloa=Material
  der  Ausstellung  habe  ich  nichts  gesehen,
was  im  Außeren  mit  den  letzterwähnten  lichten
Mustern  dieser  mexikanischen  Plantagen  vergleichbar
  gewesen  wäre.

Leider  war  bei  den  einzelnen  Stücken  über
die  angewandten  Präparationsverfahren  nichts
vermerkt  worden.  Offenbar  handelt  es  sich
dabei  um  die  Ergebnisse  verschiedener  Versuche.
Die  große  Pflanzung  „La  Zacualpa,  zwischen
der  Sierra  Madre  und  dem  Stillen  Ozean  gelegen,
  steht  seit  etwa  zwei  Jahren  unter  Leitung
des  auch  bei  uns  bekannten  schwedischen  Pflanzers
Dr.  Pehr  Olsson-Seffer,  der  bereits  1907
über  den  Betrieb  der  Plantage  und  die
dort  gebrauchten  Verfahren  der  Koagulierung
und  Präparation  eingehendere  Mitteilungen
machte."“)  Daß  mit  den  damals  beschriebenen
Verfahren  ein  so  helles  Produkt  erzielt  werden
könnte,  wie  es  in  London  zu  sehen  war,  ist  kaum
anzunehmen.  Inzwischen  scheint  man  sich  aber
auch  dort  die  neuesten  Errungenschaften  der
Technik  und  die  in  den  britisch-asiatischen  Kautschukgebieten
  beim  Para-Gummi  damit  erzielten  Erfolge
  nutzbar  gemacht  zu  haben.

Jedenfalls  war  von  den  beiden  genannten
  Pflanzungen  der  Beweis  geliefert
worden,  daß  man  auch  das  Rohprodukt
der  Castilloa  zu  einem  ähnlichen  Grade
äußerer  Vollkommenheit  bringen  kann,
wie  das  der  Hevea.  Vielleicht  wird  unseren
Pflanzern  in  der  Südsee  dieser  Hinweis  willkommen
  sein.

 

*)  Referat  in  der  „Gummi-Zeitung“  Bd.  22  (1908)
S.  1351  ff.
        <pb n="270" />
        W  212  20

Was  beim  Castilloa-Gummi  möglich  ist,
sollte  vielleicht  auch  beim  Kickxria-Kautschuk
  erreichbar  sein.  Wenn  auch  der  Kautschuk
  an  und  für  sich  eine  Substanz  von  überaus
komplizierter  chemischer  und  physikalischer  Beschaffenheit
  darstellt,  einen  Stoff,  der  den  Fachleuten
  noch  heute  eine  ganze  Reihe  ungelöster
Rätsel  bietet,  und  wenn  auch  die  einzelnen
Kautschukarten  —  im  botanischen  Sinne  gedacht
  —  untereinander  tiefgehende  Verschiedenheiten
  aufweisen,  so  sind  doch  einigen  Arten  gewisse
  Eigenschaften  gemeinsam.  So  zeigen  z.  B.
die  Produkte  von  Hevea,  Castillog  und  Kickxia
eine  ausgesprochene  Neigung  zum  Nachdunkeln
bis  zur  Schwarzfärbung.  Diese  Tatsache  berechtigt
  zum  Mindesten  zu  der  Hoffnung,  daß  man
mit  gleichen  oder  ähnlichen  Mitteln  bei  der  Herstellung
  der  drei  Kautschukarten  jenen  chemischen
Vorgang  verhindern  könnte.

Der  westafrikanische  Kickria-Kautschuk
soll  in  neuerer  Zeit  —  wie  mir  von  Herrn
Direktor  Prinzhorn  in  Hannover  gesagt  wurde
—  gegen  früher  in  seiner  äußeren  Beschaffenheit
erheblich  nachgelassen  haben.  Die  heutigen  Anlieferungen
  seien  —  namentlich  in  der  Farbe  —
weniger  gut  als  noch  vor  10  Jahren  der  früher
so  geschätzte  Lagos  Silk  Rubber-.  Das  bezieht
sich  zwar  vorläufig  nur  auf  Wild-Kautschuk,  gibt
aber  für  die  Plantagenleiter  zu  denken.  Sobald
erst  die  Produkte  der  Kickria-Pflanzungen  in
größerem  Umfange  auf  dem  Markt  erscheinen,
werden  voraussichtlich  auch  die  Anforderungen  an
diesen  Kautschuk  höher  geschraubt  werden,  und
dann  wird  es  darauf  ankommen,  gegen  die  Konkurrenz
  aus  anderen  Gebieten  gewappnet  zu  sein.

Bei  den  Mustern  von  Kickria-Gummi  auf  der
Londoner  Ausstellung  war  nicht  in  allen  Fällen
vermerkt  worden,  ob  es  sich  um  Wild-Kautschuk
oder  um  Plantagenprodukte  handelte;  ich  fasse
daher  hier  alles  Bemerkenswerte  über  die  dort
vorhandenen  Stücke  dieser  Art  zusammen.

Plantagen-Kautschuk  von  Kickxia  hatte
u.  a.  die  westindische  Insel  Dominica  gesandt.
Die  „Mabira-Forest  Rubber  Co.  Ltd."“  in
Mabira  (Uganda)  hatte  Crépes  und  gemusterte
Sheets  ausgestellt,  ein  Produkt  von  schwarzbrauner
  bis  schwarzer  Farbe  und  meist  klebriger
Oberfläche.  Auch  die  von  der  Goldküste  stammenden
  graubraunen  Crepes  und  schwarzen  Biskuits
  waren  teilweise  äußerlich  recht  unansehnlich,
besonders  aber  der  Hard  Ashanti  Lump
Rubber

Als  Koagulierungsmittel  wird  an  der
Goldküste,  wie  auch  in  Uganda,  neuerdings  der
stark  gerbstoffhaltige  Saft  der  Blätter  von  Bauhinia
  reticulata  verwendet.  Dieser,  zu  den
Leguminosen  gehörige  Baum  oder  Baumsstrauch

 

ist  im  ganzen  tropischen  Afrika  zu  Hause.  An
der  Goldküste  wird  er  „Ototaka“  oder  „Nyama“,
im  südlichen  Togo,  wo  er  ungemein  häufig  vorkommt,
  ebenfalls  „Nyama“  genannt.  Der  in  der
Goldküsten-Gruppe  der  Ausstellung  vorhandene,
mit  dem  Aufguß  dieser  Blätter  koagulierte  Kautschuk
  zeichnete  sich  äußerlich  recht  vorteilhaft  vor
den  daneben  liegenden  Mustern  aus,  bei  denen
der  Milchsaft  mit  Hilfe  chemischer  Agentien
oder  durch  Aufkochen  zum  Gerinnen  gebracht
worden  war.

Will  man  das  fragliche  Mittel  oder  andere
gerbstoffhaltige  Substanzen  zur  Koagulierung  verwenden,
  so  wird  man  darauf  bedacht  sein  müssen,
den  Uberschuß  des  Gerinnungsmittels  sorgfältig
durch  Auswaschen  zu  entfernen,  weil  andernfalls
durch  Oxydation  der  Gerbstoffe  wohl  in  allen
Fällen  ein  Nachdunkeln  eintreten  dürfte.

Das  Wenige,  aber  um  so  Wichtigere,  was  über
den  Cearäáä-Kautschuk  auf  der  Londoner  Ausstellung
  zu  sagen  war,  ist  oben  bereits  bei  Besprechung
  der  Ceylon-Gruppe  berücksichtigt
worden.  Hier  sei  nur  noch  ergänzend  bemerkt,
daß  die  „Ceard  smoked  Biskuitsc  und  „Smoked
Scrabse  der  Companhia  de  Mocçambique
dem  Außern  nach  nicht  gerade  geeignet  waren,
für  das  Räucherverfahren  zu  sprechen.

Der  Vollständigkeit  halber  sei  noch  eines
weiteren  Plantagen-Kautschuks  gedacht,  der  vorläufig
  allerdings  nur  lokales  Interesse  besitzt,  des
k·  Columbian  virgen=  von  Sapium  biglandulosum
  (wohl  S.  verum?),  den  die  Pflanzung
„El  Dorado“  von  Nieto  Rocha  y  Cia.  in
Bogots,  Columbien,  ausgestellt  hatte.  Die  Pflanzung
  liegt  400  bis  700  m  über  dem  Meeresspiegel
  und  ist  jetzt  25  Jahre  alt.  Die  Bäume
wurden  erst  im  Alter  von  20  Jahren  angezapft.
Ein  festes,  gutnerviges  Gummi  in  mächtigen
Klumpen  von  dunkelbrauner  Farbe  mit  heller
Aderung  (geräuchert).

Auch  die  in  der  Gruppe  des  Botanischen
Gartens  Kew  (siehe  unten)  ausgelegten  =  Columbian
  Scraps-  von  Sapium  verum  machten
einen  guten  Eindruck.

Selbstverständlich  war  auch  Wild-Kautschuk
auf  der  Ausstellung  in  großer  Fülle  und  Artenmannigfaltigkeit
  vertreten.

An  erster  Stelle  ist  hier  die  Beschickung  von
Brasilien  zu  erwähnen.  Eine  anschaulichere
Illustration  hätte  die  gewaltige  Kautschukproduktion
dieses  Landes  nicht  erhalten  können,  als  durch
die  massigen  Darbietungen  der  Ausstellung.  Mag
auch  die  im  Katalog  angegebene  Menge  von
10500  kg  in  Wirklichkeit  kaum  zur  Hälfte  erreicht
worden  sein,  so  wirkten  doch  die  verschiedenen  An-
        <pb n="271" />
        W  213  e0

häufungen  brasilianischer  Produkte  schon  durch  ihre
Masse  imponierend.  Besonders  galt  dies  für  die
mächtigen  Klumpen  von  -  Fine  Rubber-  aus  den
verschiedensten  Herkunftsgebieten  der  Hevea,  alle
aber  in  jener  eigenartigen  Form,  wie  sie  durch
die  landesübliche  Herstellungsweise  bedingt  ist.“)
Natürlich  führte  die  gesonderte  Darbietung  derselben
  Sorten  in  geographischen  Untergruppen  zu
vielfachen  Wiederholungen.  Die  Reinheit  der
durch  Querschnitt  geöffneten  Klumpen  wechselte
natürlich,  wie  das  ja  schon  in  den  Handelsbezeichnungen
  ('  fina  ,  interfina  usw.)  zum
Ausdruck  kommt.

Besonders  instruktiv  wirkte  ein  angeblich  zehn
Jahre  alter  Klumpen  Fine  Rubber,  der  kurz  vor
der  Ausstellung  halbiert  worden  war,  er  zeigte
die  vom  Räucherprozeß  herrührende  charakte--ristische
  Lamellenstruktur  von  dichtem  Gefüge  und
Lamellen  von  gelblichweißer  Farbe  mit
schwarzbraunen  Grenzlinien.  Von  Fäulnisgeruch
und  Schimmelbildung  im  Innern  —  wodurch
namentlich  die  „  Cameta-Negroheads  hervorstechen
  —  war  keine  Spur  zu  bemerken.  Weniger
günstig  als  der  Fine  Rubber  präsentierte  sich
natürlich  das  zweitklassige  Produlkt  von  Castilloa
Ulei,  der  =  Caucho-.  Die  '  Caucho-Balls#
stellen  große  abgeplattete  Ballen  dar  aus  breiten,
dunklen  Streifen  zusammengesetzt,  die  sich  vielfach
mit  der  Hand  leicht  voneinander  trennen  lassen.
Ihr  Marktwert  ist  etwa  der  gleiche  wie  derjenige
der  "  Scrappyr  Negroheads"#  von  Hevea.
Tiefer  rangieren  die  „  Caucho  Slabs:,  umfangreiche,
  schwarze  und  weiche  Fladen.

Zwischen  allen  Kautschukmassen  der  brasilianischen
Gruppe  hatte  man  recht  geschickt  eine  Hütte  der
Kautschuksammler  Brasiliens  („Seringueiros")  mit
allem  Zubehör,  wie  von  Sandmann  kürzlich
beschrieben,  aufgestellt.

In  neuerer  Zeit  ist  wiederholt  die  Frage  erörtert
  worden,  ob  sich  die  Kautschukproduktion
  Brasiliens  bei  den  hohen  Gestehungskosten
  und  Ausfuhrzöllen  und  bei
der  zu  erwartenden  scharfen  Konkurrenz
des  Plantagenkautschuks  noch  lange  werde
halten  können.  Diese  Frage  ist  in  sehr  abweichendem
  Sinne  beantwortet  worden.““")  Wie
die  Verhältnisse  liegen,  läßt  sich  meines  Erachtens
kaum  eine  einheitliche  generelle  Lösung  für  die
gesamte  Produktion  brasilianischen  Gummis  er-*

  Ich  verweise  bezüglich  der  Kautschukproduktion
Brasiliens  auf  den  Bericht  von  D.  Sandmann  im
„Tropenpflanzger“  1908  Nr.  9.  Weitere  Mitteilungen
desselben  Verfassers  werden  demnächst  im  „Deutschen
Kolonialblatt“  erscheinen.

*“)  Vgl.  Sandmann  a.  a.  O.  S.  432;  Soskin,
Beiheft  zum  „Tropenpflanzer“  1908  S.  326;  Berkhout,
  „Tropenpflanzer“  1909  Nr.  2.

 

warten.  Die  besten  Sorten  von  Para-Gummi
werden  trotz  hoher  Gewinnungskosten  voraussichtlich
  immer  ihren  Platz  behaupten.  Für  die
geringeren  Sorten,  auch  für  „  Caucho-,  erscheint
  mir  das  jedoch  fraglich;  die  Anlieferungen
hochwertigen  Para-Kautschuks  in  anderen  Produktionsgebieten
  werden  schon  in  kürzester  Zeit
erheblich  an  Umfang  zunehmen  und  damit  allen
minderwertigen  Produkten  den  Stand  erschweren.
Rangiert  uun  auch  der  brasilianische  Castilloa-Kautschuk
  noch  nicht  unter  den  minderwertigen
Sorten  im  wahrsten  Sinne  des  Wortes,  so  wird
er  doch  unter  den  eigenartigen  Verhältnissen
seines  Ursprungslandes  Schwierigkeiten  haben,  sich
zu  behaupten.

Anderseits  besteht  aber  noch  die  Möglichkeit,
daß  die  brasilianische  Regierung,  um  einem  so.
wichtigen  Produktionszweig  des  Landes  die  Lebensader
  zu  erhalten,  den  hohen  Ausfuhrzoll  herabsetzt
  und  damit  auch  den  geringeren  Sorten  den
Wettbewerb  auf  dem  Weltmarkt  erleichtert.

Von  besonderem  Interesse  für  die  Besucher
der  Ausstellung  waren  ferner  die  Darbietungen,
welche  sich  auf  den  jüngsten  Zweig  der  Kautschuk-Großproduktion
  bezogen,  nämlich  auf  die  Ausbeutung
  der  Guayule-Bestände  in  Merxiko.
Sowohl  zahlreiche  Exemplare  der  Guayule-Pflanze
(Parthenium  argentatum)  wie  auch  ansehnliche
Stücke  von  Rohkautschuk  und  endlich  verschiedene,
daraus  gefertigte  Produkte  (letztere  von  der  Firma
Ed.  Maurer  in  New  ork)  waren  vertreten.
Vorzügliche  Abbildungen  von  der  Hacienda
„  San  Tiburcio“  und  anderen  Unternehmungen
erläuterten  die  Gewinnung  des  Rohmaterials  und
dessen  Verarbeitung.  Der  Guayule-Kautschuk  soll
sich  vorzüglich  für  die  Herstellung  von  Gummischuhen
  und  Gummisohlen  eignen.  «

Einige  der  ausgestellten  Proben  von  Roh—
kautschuk  riefen  insofern  Verwunderung  hervor,
als  sie  ihrem  Außeren  nach  nichts  weniger  als
günstigen  Eindruck  von  der  Qualität  dieses
Materials  erweckten.  Wer  nur  diese  schmierigen,
teils  grün,  teils  schwarz  gefärbten  Massen  zu  sehen
bekommen  hätte,  wäre  kaum  geneigt  gewesen,
dem  Guayule  überhaupt  eine  nennenswerte  Bedeutung
  für  die  Kautschukindustrie  beizumessen.
Vermutlich  handelte  es  sich  bei  dem  betreffenden
Stücke  um  Material,  das  nach  der  „Gärungsmethode“
  gewonnen  worden  war.“)

Wie  mir  von  gut  unterrichteter  Seite  gesagt
wurde,  gibt  man  sich  in  Mexiko  heute  betreffs  der  Zukunft
  der  Guayule-Gewinnung  keineswegs  rosigen
Hoffnungen  hin.  Ob  sich  die  Pflanze  plantagenmäßig

*)  Ü¼ber  die  Gewinnungsmethoden  siehe  Atrevido
in  der  „Gummi-geitung“  Bd.  23  (1908)  S.  93  und
500  f.  Die  früheren  Mitteilungen  von  Dr.  Endlich
im  „Tropenpflanzer“  sind  bekannt.
        <pb n="272" />
        W  214  20

anbauen  lassen  wird,  ob  sie  sich  in  der  Wildnis
so  schnell  von  selbst  regenerieren  wird,  wie  es
erforderlich  wäre,  um  dem  heutigen  forcierten
Ausbeutungssystem  die  Kontinuität  zu  wahren,  ist
sehr  zweifelhaft.
rechnen,  daß  schon  in  einigen  Jahren  nach  Erschöpfung
  der  natürlichen  Bestände  ein  —  mindestens
  vorübergehender  —  Stillstand
Produktion  eintreten  wird.
Landolphia-Kautschuk  war  in  London
längst  nicht  in  dem  Maße  vertreten,  wie  es  der
kolonialwirtschaftlichen  und  industriellen  Bedeutung
dieser  Produkte  entspricht.  Das  erklärt  sich  sehr
einfach  daraus,  daß  die  wichtigsten  Produktionsgebiete,
  der  Kongostaat  und  die  deutschen
Kolonien,  auf  der  Ausstellung  fehlten.
Hochwertige  Sorten  vom  Kongo  hatte  dagegen
  die  Firma  Weise  &amp;amp;  Co.  in  Rotterdam
geliefert;  darunter  fielen  besonders  die  schwachtransparenten,
  braunroten,  homogenen  (d.  h.  nicht
„gesponnenen“)  Bälle  von  „Congo  rouges  auf.

Von  Ostafrika,  und  zwar  aus  Mozambique,
  stammten  schöne,  hellfarbige  und  reine
Muster  von  Landolphia  Kirkii,  gesponnene
Bälle  vom  Aussehen  des  besten  Donde-Kautschuks,
von  der  „Companhia  de  Mogambique“  eingeliefert.
  Wenig  Vertrauen  erweckte  indessen  eine
von  der  Goldküste  stammende  Probe  von  Landolphia
  owariensis,  deren  Milchsaft  mit  Kalk
koaguliert  worden  war.  Die  Stücke  sahen  unsauber
  aus  und  fühlten  sich  schmierig  an.

Die  Versuche,  Landolphien  in  Kultur  zu
nehmen,  scheinen  bisher,  mit  einer  Ausnahme,
keine  günstigen  Ergebnisse  geliefert  zu  haben.
Nach  neueren  Berichten  aus  dem  Kongostaat
wachsen  die  Pflanzen  in  Kultur  überaus  langsam
und  der  Erfolg  gilt  als  ganz  unsicher.

Nur  die  im  deutschen  Nyassa-Gebiete
(Bezirk  Neu-Langenburg)  seit  etwa  10  Jahren
angebaute  Landolphia  Stolzii  scheint  nach
den  neuesten  Mitteilungen  von  Dr.  Eduardoff“)
auch  in  Kultur  freudig  zu  gedeihen  und  soll  befriedigende
  Erträge  liefern.  Meiner  Überzeugung
nach  wird  die  Landolphia-Kultur  —  auch  wenn
sie  anderwärts  gut  einschlagen  sollte  —  nur
immer  in  beschränktem  Umfange  Bedeuntung  erlangen
  und  auch  nur  als  Nebenkultur  in  anderweitig
  gut  situierten  Betrieben.

Verschiedene  Landolphia-Gummis  aus  dem  Gebiet
  des  Bahr-el-Ghasal  waren  endlich  in  der
anschaulichen  Kollektion  des  Botanischen  Gartens
  von  Kew  enthalten,  darunter  das  Produkt
der  L.  owariensis  var.  tomentella,  die  sich
auch  in  Togo  findet  und  den  vorzüglichen  Adele-*)

  „Der  Pflanzer"  (herausg.  v.  Biol.  Landwirtsch.
Inst.  Amani!]  1908,  Heft  12.

Jedenfalls  hat  man  damit  zu

in  der

 

Kautschuk  liefert.  Ihr  einheimischer  Name  ist
hier  „Okola“.  Dagegen  besitzen  die  Milchsäfte
von  L.  Florida  und  L.  Petersiana,  var.
Schweinkurthians  einen  zu  hohen  Harzgehalt,
um  für  die  Kautschukindustrie  verwendbar  zu  sein.

Dasselbe  gilt  auch  von  dem  roten  Produkt
der  Ficus  platyphylla  vom  Niger  und  Gazellenflusse
  und  von  verschiedenen  anderen  kautschukhaltigen
  Ficus-Säften.  Etwas  höhere  Qualitäten
  besitzt  schon  das  Gummi  von  Ficus
Vogelii,  welches  u.  a.  in  Togo  und  an  der
Goldküste  gewonnen  wird  und  das  aus  letzterem
Gebiet  auch  auf  die  Londoner  Ausstellung  gelangt
war.  Immerhin  ist  der  Harzgehalt  noch  erheblich.
  Die  Farbe  der  ausgestellten  Proben  war
schmutzigrot.  .

Von  der  Kollektion  der  Kew-Gardens  seien
u.  a.  noch  die  Produkte  der  Clitandra  Henriquesiana
  aus  Nordwest-Rhodesia  und  der
Urceola  esculenta  aus  Hinterindien,  ein  hellrötlichbraunes
  Gummi,  und  der  schwarze  Kautschuk
der  Willoughbeya  kirma  aus  Singapore  erwähnt.
  Letzterer  war  auch  in  der  Straits-Gruppe
vorhanden;  die  Gewinnung  dieses  Wildkautschuks
spielte  auf  der  Malaiischen  Halbinsel  bisher  immer
noch  eine  gewisse  Rolle,  soll  aber  neuerdings  bei
dem  gewaltigen  Aufschwung  der  dortigen  Hevea-Kultur
  ganz  in  den  Hintergrund  getreten  sein.

Ein  Wildkautschuk  aus  Britisch-Guyana,
der  sich  in  Form  schöner  Blöcke  und  Biskuits
gut  präsentierte,  ist  das  -Touckpong-Gummilvon
  Sapium  Jenmani.

Endlich  sei  noch  des  Kautschuks  von  Mascarenhasia
  elastica  gedacht,  der  in  Deutsch-Ostafrika
  unter  dem  Namen  „Mgoa“,  im  portugiesischen
  Nachbargebiet  als  „Nharasika“
bekannt  ist.  Die  Companhia  de  Mogambique
hatte  drei  Sorten  ausgestellt,  nämlich  „Nharasika
Balls,  unsaubere  und  lockere  Bälle,  =  Nharasika
Sausages,  längliche,  sehr  weiche,  etwas  faulig
riechende  Klumpen  von  der  Form  und  Größe
der  Kapokfrüchte,  und  Smoked  Nharasika  Slabse,
dunkelbraune  und  weiche  Fladen.

Nach  einer  ausgelegten  Zusammenstellung  von
Analysen  beträgt  der  Kautschukgehalt  des  Nhara—
sika-Gummis  73,4  bis  74  v.  H.,  der  Harzgehalt
6,4  bis  7,4  v.  H.  Der  Preis  bezifferte  sich  damals
  immerhin  auf  3  sh  4  d  bis  3  sh  9  d  pro
engl.  Pfund.

Eine  dauernde  Bedeutung  für  den  Kautschukmarkt
  dürfte  das  Mascarenhasia-Gummi  kaum
erlangen.  .  .

Wenden  wir  uns  nunmehr  denjenigen  auf
der  Ausstellung  vertretenen  Produkten  zu,  welche
außerhalb  des  Kautschuks  standen,  so  verdient
zunächst  die  Guttapercha  erwähnt  zu  werden.
        <pb n="273" />
        215  2e0

Die  Guttaperchakultur  hat  bekanntlich  in  der
Gouvernementspflanzung  Tjipetir  in  Westjava
eine  geradezu  klassische  Stätte  der  Ausbildung
gefunden.  Dort  find  im  Laufe  der  letzten  25  Jahre
ganze  Wälder  reiner  Guttabestände  emporgewachsen
und  das  Studium  der  einzelnen  Guttapflanzen
und  der  Guttagewinnung  ist  mit  vorbildlichem
Eifer  und  vollendeter  Sachkenntnis  betrieben
worden,  wobei  in  vieler  Hinsicht  eine  wesentliche
Vervollkommnung  der  Methodik  erreicht  wurde.

Nachdem  ich  vor  sechs  Jahren  in  Tjipetir
selbst  Studien  über  die  Guttaperchakultur  machen
durfte,  war  es  mir  eine  Freude,  diese  Musterpflanzung
  auf  der  Londoner  Ausstellung  so  würdig
vertreten  zu  sehen.  In  prächtigen,  umfangreichen
Stücken  waren  die  einzelnen  Guttasorten  ausgelegt,
  und  vortreffliche  Abbildungen  an  den
Wänden  zeigten  die  dortigen  Kulturen,  so  z.  B.
Wälder  von  Palaguium  oblongifolium  im
Alter  von  22½  und  von  P.  borneense  im
Alter  von  23½  Jahren.

Je  Tjipetir  scheint  jetzt  ein  Überfluß  an  Palagqguiumsaat
  zu  herrschen,  da  man  diese  neuerdings
  zur  Darstellung  von  Fett  verwendet.  Die
Ausstellung  zeigte  große  Blöcke  des  Fettes,  das
sich  durch  einen  hohen  Gehalt  an  Stearinsäure
auszeichnet.

Bei  dieser  Gelegenheit  möchte  ich  noch  auf
ein  analog  gewonnenes  Nebenprodukt  der
Heveakultur  aufmerksam  machen.  Es  handelt
sich  um  das  fette  Ol  der  Heveasamen,
welches  angeblich  schnell  trocknen  soll  und  das
man  an  Stelle  von  Leinöl  zur  Herstellung  von
Firnissen  für  die  Malerei  verwenden  zu  können
hofft.  In  der  Straits-Gruppe  waren  Proben  davon
  ausgestellt  worden.

Balata,  ein  bekanntlich  zur  Anfertigung  von
Treibriemen  hervorragend  geeignetes  Material,
hatten  die  Ursprungsländer  Britisch=  und  Holländisch-Guyana
  in  ansehnlichen  Mengen  geliefert.
  In  Kultur  scheint  der  Balatabaum
anderwärts  nicht  genommen  worden  zu  sein,
wenigstens  nicht  plantagenmäßig.  Wo  man  ihn,
wie  in  Kamerun  und  Neu-Guinea,  anbauen
könnte,  wird  man  sich  bei  der  Wahl  zwischen
Balata  und  Para-Kautschuk  natürlich  immer  zugunsten
  des  letzteren  entscheiden.

Harze,  namentlich  Copale  und  Dammar,
waren  in  schönen  Kollektionen  vertreten.  Besonders
  hatte  das  Kolonialmuseum  in  Haarlem
  vieles  von  seinen  reichen  Schätzen  gesandt;
die  gängigen  Handelssorten  führte  die  Firma
Weise  &amp;amp;  Co.  in  Rotterdam  vor.

Maschinen.  Reiche  Anregung  bot  noch  die
Maschinenabteilung  und  hier  in  erster  Linie

 

die  zur  Herstellung  der  oben  beschriebenen  neueren
Aufmachungen  von  Rohkautschuk  im  Plantagenbetrieb
  verwendeten  Maschinen.  Namentlich  die
Firmen  Francis  Shaw  in  Manchester  und
David  Bridge  &amp;amp;  Co.  in  Castleton  hatten  finnreich
  konstruierte  Modelle  von  Waschmaschinen  und
Apparaten  zur  Anfertigung  von  Sheets,  Creépes
und  Blocks  ausgestellt  und,  wie  bereits  erwähnt,
teilweise  im  Betrieb  vorgeführt.

Auch  einige  andere  englische  Firmen  waren
vertreten,  während  die  deutsche  Industrie,  die  ja
bekanntlich  auf  diesem  Gebiete  in  weitem  Umfange
für  die  heimischen  Kautschukfabriken  arbeitet,  sich
nicht  beteiligt  hatte.

In  erstaunlicher  Fülle  waren  Geräte  zum
Anzapfen  der  Kautschukbäume  geliefert
worden.  Mit  geringfügigen  Ausnahmen  handelte
es  sich  um  Instrumente  speziell  zum  Gebrauch  bei
Hevea.  Sie  lassen  sich  im  wesentlichen  in  drei
Klassen  sondern:  1.  Messer  oder  Hohlmeißel  in  allen
möglichen  Konstruktionen  und  Breiten  zur  Herstellung
  der  ersten  Kanäle  für  Spiral=  oder  Grätenschnitt;
  2.  Kratzer,  um  die  Seitenkanäle  an  der
unteren  Grenze  schärfer  auszukanten,  damit  die
Milch  nicht  darüber  hinaustritt;  3.  Punktierinstrumente
  je  nach  Dicke  der  Rinde  verstellbar,  um
auch  die  tiefer  gelegenen  Milchsaftschläuche  zum
Ausfluß  zu  bringen.

Da  es  unmöglich  ist,  die  verschiedenen,  zum
Teil  sicherlich  schon  gut  erprobten  Systeme  anschaulich
  zu  beschreiben,  muß  ich  mich  darauf
beschränken,  Interessenten  auf  die  illustrierten
Kataloge  der  Firma  Walker,  Sons  &amp;amp;  Co.  Ltd.
in  Colombo  und  Kandy  (Ceylon)")  und  der
Rosehaugh  Tea  and  Rubber  Comp.  Ltd.
in  Kalutara  und  Matale  (Ceylon)  zu  verweisen.

Über  die  gegenwärtige  Lage  der  Kautschukproduktion
  und  ihre  mutmaßliche  Gestaltung
  in  der  näheren  Zukunft  haben  sich
gerade  in  letzter  Zeit,  teilweise  auch  angeregt  durch
die  Londoner  Ausstellung,  namhafte  Sachverständige
geäußert.““)  Es  erscheint  mir  daher  überflüssig,
hier  nochmals  mit  einer  derartigen  Betrachtung  und
Berechnung  aufzuwarten,  und  zwar  umsomehr,  als
die  Richtlinien  für  die  Zukunft  der  plantagenmäßigen
Gummigewinnung  in  den  deutschen  Schutzgebieten
durch  die  heutige  Sachlage  mit  aller  Klarheit
vorgezeichnet  werden.  Mögen  sich  die  in  gewissen
fremden  Produktionsgebieten  auf  die  eigene
Gummierzeugung  und  auf  die  allgemeine  Gestaltung
  des  Gummihandels  gehegten  Hoffnungen

*)  Agentur  in  London  E.C.  36  Basinghall  St

)  Vgl.  u.  a.  Sandmann,  „Tropenpflanzer"  1908
Nr.  9:  Soskin,  Beihefte  zum  „Tropenpflanzer"  1908;
W.  Freudenberg,  „Gummi-Zeitung“  Band  23,  Nr.  3
und  Nr.  16;  Berkhout,  „Tropenpflanzer"  1909  Nr.  2.
        <pb n="274" />
        W  216  20

überall  erfüllen  oder  nicht:  eine  Tatsache  wird
nicht  mehr  in  Abrede  gestellt  werden
können,  nämlich  diejenige,  daß  nur  erstklassige
  Produkte  dauernd  Aussicht  auf
glatten  Absatz  finden  und  dem  Produzenten
noch  einen  annehmbaren  Gewinn  bringen
werden.  Das  gilt  sowohl  für  wilden,  wie  für
Plantagenkautschuk.

Mag  auch  in  Zukunft  immer  noch  Bedarf  an
billigen,  geringeren  Sorten  bestehen  —  zweifellos
  wird  der  Markt  von  den  hochwertigen
Produkten  beherrscht  werden.

In  den  asiatischen  Besitzungen  Englands  haben
sich  gewaltige  Produktionszentren  entwickelt,  die
zwar  heute  noch  nicht  mit  dem  ganzen  Gewicht
ihrer  Anlieferungen  auf  den  Markt  treten  können,
da  die  Pflanzungen  größtenteils  das  Alter  der
Ausbeutungsfähigkeit  noch  nicht  erreicht  haben,
die  aber  in  wenigen  Jahren  eine  Verschiebung
der  Bedingungen  des  Kautschukhandels  bewirken
müssen  und  bewirken  werden.

Die  bedeutenden,  von  dort  zu  erwartenden
Anlieferungen  werden  nicht  nur  auf  die  Preisbildung
  einen  nachhaltigen  Einfluß  ausüben,  sie
werden  vor  allem  die  minderwertigen  Sorten
zurückdrängen,  weil  sie  zum  weitaus  größten  Teile
aus  Para-Kautschuk  und  zwar  Para-Kautschuk
von  hervorragender  Qualität  bestehen  werden.

Da  wir  Grund  zu  der  Annahme  haben,  daß
sich  auch  die  besten  Marken  des  wilden  brasilianischen
  Para-Gummis  dauernd  auf  dem  Markt
halten  werden,  dürfen  wir  uns  den  Kautschukhandel
  der  Zukunft  in  gewissem  Umfange
  allein  vom  Hevea-Kautschuk  beherrscht
  vorstellen.  Wie  sich  auch  im  übrigen
die  Industrie  mit  speziellen  Anforderungen  für
gewisse  Fabrikationszweige  stellen  und  wie  auch
die  Produktion  anderer  Kautschukarten  hierdurch
beeinflußt  werden  möge,  Tatsache  bleibt  doch,
daß  jenes  Produkt  allen  anderen  an  Güte  überlegen
  ist,  und  daß  bestimmte  Fabrikate  sich  nur
aus  Para-Kautschuk  herstellen  lassen.  Daher
wird  letzterer  stets  einer  ungeschwächten  Nachfrage
  auf  dem  Markt  gegenüberstehen.

Unter  solchen  Umständen  werden  sich  allen
denjenigen  Plantagen  die  günstigsten  Aussichten
für  die  Zukunft  eröffnen,  welche  Hevea  in  Kultur
genommen  haben,  wenigstens  überall  dort,  wo
der  Baum  in  ähnlich  ergiebiger  Weise  Gummi
liefert,  wie  in  den  britisch-asiatischen  Besitzungen.)

—

 

*)  Nach  neueren  Berichten  ist  das  z.  B.  im  Kongostaate

  mehrfach  (Temvo,  CEala.  Mangi  am  Kassai)l  nicht
der  Fall.  Die  Hevea  gedeiht  zwar  freudig,  gibt  aber
noch  nach  7  bis  8  Jahren  kaum  Milchsaft,  so  daß  man
allen  weiteren  Versuchen  mit  dieser  Pflanze  dort  steptisch
  gegenubersteht.

 

Abgesehen  von  der  Prüfung  der  Ortlichkeit  für
Neuanlagen  ist  man  —  wie  die  einschlägige  Literatur
ergibt  und  wie  auch  die  Londoner  Ausstellung  gezeigt
  hat  —  bei  der  Hevea  im  wesentlichen  über  das
Versuchsstadium  hinaus,  sowohl  was  die  Kultur,
als  auch  was  die  Gewinnung  und  Vorbereitung
des  Rohgummis  anlangt.  Die  Pflanzer  befinden
sich  also  auch  in  dieser  Richtung  in  einer  günstigen
  Lage.

In  Kamerun  hat  man  eigentümlicherweise
die  Hevea-Kultur  lange  Zeit  vernachlässigt,  obwohl
  ihr  die  natürlichen  Bedingungen  des  Waldlandes
  eine  überaus  günstige  Perspektive  eröffneten.
Die  Gründe  für  diese  immerhin  auffallende  Erscheinung
  lagen  einerseits  in  unbefriedigenden
Zapfergebnissen,  die  man  seinerzeit  an  einigen
wenigen,  im  Botanischen  Garten  zu  Victoria  vorhandenen
  Hevea-Bäumen  zu  verzeichnen  hatte,
anderseits  aber  in  der  Entdeckung  der  Funtumia
(Kick  xia)  elastica,  desjenigen  Baumes,  dem
die  Südbezirke  der  Kolonie  ihre  enorme  Kautschukproduktion
  verdanken.

Jene  unbefriedigenden  Anzapfungsergebnisse
riefen  die  irrige  Ansicht  hervor,  daß  Boden  und
Klima  Kameruns  der  Hevea  nicht  günstig  seien,
die  Auffindung  der  „echten“  Kickria  und  die  Feststellung
  ihrer  großen  Bestände  im  Innern  zeitigte
anderseits  die  Theorie,  daß  man  in  erster  Linie
denjenigen  Kautschukkaum  in  Kultur  nehmen
müsse,  der  im  Lande  selbst  vorkommt.  Man
übersah  aber  hierbei,  daß  dieser  Baum  sich  in
unmittelbarer  Nähe  der  Küste  und  speziell  im
eigentlichen  Plantagengebiet  am  Kamerunberge
wild  nicht  findet,  und  daß  noch  keineswegs  erwiesen
  war,  ob  er  in  dieser  Zone  ausgiebig
genug  sein  würde,  um  die  Anpflanzung  rentabel
zu  gestalten.

Noch  im  Jahre  1904  feiel  es  mir  schwer,  bei
den  Kameruner  Pflanzern  mit  Vorschlägen  zur
Anlage  größerer  Hevea-Versuchskulturen  Gehör
zu  finden.

Inzwischen  ist  hierin  Wandel  eingetreten.
Im  Jahre  1906  waren  rund  4  ha  mit  Hevea
bestellt  (mit  Kickria  1355  ha),  1907  12  ha
(Kickria  2074  ha).

Sind  diese  Anpflanzungen  im  Vergleich  zu
den  mit  Hevea  bestellten  Arcalen  in  der  Südsee
auch  noch  sehr  bescheiden,  so  ist  es  doch  zu  begrüßen,
  daß  die  Hevea-Kultur  in  Kamernn  sich
Boden  zu  erobern  beginnt.  Neuere,  von  Weberbauer
  ausgeführte  Anzapfungen  haben  an
10  jährigen  Hevea-Bäumen,  einen  Ertrag  von
rund  500g  pro  Baum  geliefert.“)  Freilich
werden  sich  auch  in  Kamerun,  wie  in  andere  ##
Produktionsgebieten  je  nach  Boden  und  Lage  der

*)  Siche  „Tropenpflanzer“  1907  S.  812.
        <pb n="275" />
        W  217  20

einzelnen  Pflanzungen  Verschiedenheiten  in  den
Erträgen  ergeben.  Doch  kann  man  der  Entwicklung
  dieser  Kultur  unter  den  so  überaus
günstigen  Verhältnissen  des  Kameruner  Waldlandes
mit  berechtigten  Hoffnungen  entgegensehen.

Nur  wird  es  sich  empfehlen,  nicht  zu
früh  mit  dem  Anzapfen  zu  beginnen,
sondern  die  Bäume  genügend  erstarken
zu  lassen.

Für  die  Kickxria-Plantagen  aber  besteht
vor  allem  die  Notwendigkeit,  sich  dadurch  vor
Erschütterungen  zu  bewahren,  daß  sie  sich  auf  den
bevorstehenden  scharfen  Wettbewerb  mit  dem
asiatischen  Para-Kautschuk  genügend  vorbereiten.
Man  wird  auch  hier  an  den  Errungenschaften  der
modernen  Technik  nicht  vorübergehen  dürfen,
mannigfaltige  exakte  Versuche  werden  erforderlich
sein,  um  auch  die  Anforderungen  verwöhnterer
Abnehmer  zu  befriedigen.

Bei  dieser  Gelegenheit  möchte  ich  nicht  unterlassen,
  die  Kautschukproduzenten  unserer  Kolonien
ganz  allgemein  darauf  hinzuweisen,  daß  sie  sich,
mehr  als  bisher  geschehen,  mit  den  heimischen
Abnehmern  letzter  Hand,  also  mit  der
Kautschuk=  Industrie,  in  Fühlung  setzen
müßten,  um  deren  Wünsche  betreffs  der
Beschaffenheit  des  Rohmaterials  zu  erfahren.


So  verlangt  es  die  heutige  Lage.  Je  nach
ihren  speziellen  Bedürfnissen  mögen  allerdings  die
einzelnen  großen  Fabriken  verschiedene  Anforderungen
  an  die  Vorbearbeitung  des  Rohkautschuks,
an  dessen  Reinheitsgrad,  Feuchtigkeitsgehalt  usw.
stellen,  anderseits  werden  aber  gewisse  generelle
Forderungen  für  alle  Fälle  bestehen  bleiben.

Was  speziell  den  Kickxria-Kautschuk  anlangt,  so
ist  bereits  oben  bemerkt  worden,  daß  dieses  Produkt
  einer  bedeutenden  Verbesserung  fähig
ist.  Daher  sollten  die  bereits  begonnenen  Versuche,
die  Gewinnungs=  und  Koagulierungsverfahren  zu
vervollkommnen,  eifrig  fortgesetzt  werden;  ferner
sollte  festgestellt  werden,  wie  weit  man  in  der
Entwässerung  des  Kickria-Gummis  gehen  kann,
ohne  dessen  Qualität  zu  beeinträchtigen,  und  wie
weit  sonstige  Verbesserungen  den  Wert  des  Rohprodukts
  erhöhen  können.

Ein  weiteres  Moment  von  allgemeiner  Bedeutung
  für  die  Zukunft  der  Kautschukproduktion
in  den  Kolonien  liegt  in  dem  lebhaften  Wunsche
der  heimischen  Abnehmer,  aus  jedem  Produktionsgebiet
  eine  möglichst
Ware  zu  erhalten.  In  ihrem  eigensten  Interesse

  sollten  die  Pflanzer  zur  Erfüllung  dieses

Wunsches  nicht  nur  mit  den  Fabrikanten,  sondern
auch  miteinander  Hand  in  Hand  gehen.

Das  gilt  besonders  für  die  Produktion  in
Deutsch-Ostafrika.  Nur  wenige  und  noch  dazu

gleichartige.

haft  erörtert  worden.

 

örtlich  beschränkte  Areale  dieses  Landes  sind  von

der  Natur  in  solchem  Maße  begünstigt,  daß  sich
die  Heveakultur  dort  aufnehmen  ließ.  Im  allgemeinen
  mußte  man  zu  der  minder  anspruchsvollen
  Pflanze  des  Ceará-Kautschuks,  Manihot
Glaziovül,  greifen.  Wie  bekannt,  haben  in  den
letzten  Jahren  die  Manihotplantagen  Ostafrikas
erheblich  an  Ausdehnung  gewonnen  und  auf  die
zahlreichen  mit  beträchtlichem  Kapital  geschaffenen
und  unterhaltenen  Unternehmungen  werden  für
die  Zukunft  große  Hoffnungen  gesetzt.

Trotz  mancher  günstigen  Bewertungen  des  ostafrikanischen
  Manihot-Kautschuks  wird  man  nicht
behaupten  können,  daß  dieser  sich  bis  jetzt  einen
besonderen  Ruf  erobert  habe.  Verschiedene
Hindernisse  standen  dem  im  Wege.

Die  größte  Schwierigkeit  liegt  in  der,  durch
die  eigenartigen  klimatischen  Verhältnisse  bedingten
geringfügigen  Milchabsonderung  des  Baumes,
  wodurch  es  dem  Pflanzer  unmöglich  gemacht
wird,  die  Milch  als  solche  zu  sammeln  und  dann
in  größeren  Mengen  koagulieren  zu  lassen.  Dieser
Prozeß  muß  sich  vielmehr  am  Baum  selbst  abspielen,
  und  demgemäß  können  nur  Secraps  gewonnen
  werden.

Damit  kommen  aber  für  den  ostafrikanischen
Pflanzer  die  meisten  derjenigen  Vorteile  in  Wegfall,
  die  in  anderen,  mehr  begünstigten  Produktionsgebieten
  der  Manihotkultur  größere  Chancen
bieten.  So  wird  man  z.  B.  in  Ostafrika  niemals
  darauf  rechnen  können,  ein  Produkt  von
solcher  Reinheit  und  äußeren  Vollkommenheit
zu  erhalten,  wie  es  aus  Ceylon  auf  die  Londoner
Ausstellung  gesandt  worden  war.

Eine  wichtige  Frage  nun,  der  die  ostafrikanischen
  Pflanzer  mit  Recht  gebührende  Beachtung
schenken,  ist  diese:  Mit  welchen  Mitteln  würde
sich  der  Manihot-Kautschuk  in  dem  Maße
vervollkommnen  lassen,  daß  er  in  Zukunft
allen,  durch  eine  scharfe  Konkurrenz  bedingten
  Anforderungen  begegegnen  kann?

Die  Vorschläge  Dr.  Schellmanns)?)  gipfeln
darin,  für  das  ostafrikanische  Plantagengummi
  eine  „Standard-Marke“  zu  schaffen
und  zu  diesem  Zweck  auf  gepnossenschaftlicher
Grundlage  eine  Aufbereitungsanlage  einzurichten,
  in  welcher  das  gesamte  Produkt  der  Plantagen
  gewaschen,  getrocknet,  gepreßt  und  versandfertig
  gemacht  werden  sollte.

Anläßlich  einer,  durch  das  liebenswürdige

Entgegenkommen  der  „Continental  Kantschuk=  und

Guttapercha-Compagnie“  in  Hannover  ermöglichten
Ausstellung  von  Kantschukproben  im  Reichs-Kolonialamt
  ist  diese  Frage  von  den  Interessenten  leb-Und
  der  Direktor  der

–

*)  „Usambarapost“  vom  23.  Mai  1908,  Nr.  21.
        <pb n="276" />
        M  218  20

genannten  Kompagnie,  Herr  Prinzhorn,  hat  sich
bei  dieser  Gelegenheit  ebenfalls  für  die  Bildung
eines  „Standards“  ausgesprochen,  wie  ihn  übrigens
der  wilde  Lianenkautschuk  des  Südens  in  der
Marke  „Kilwa“  längst  besitzt.  Weiter  hat  Herr
Prinzhorn  für  die  Behandlung  des  Manihot-Kautschuks
  in  Ostafrika  verschiedene  Vorschläge
gemacht,“)  die  ich  hier  noch  einmal  kurz  zusammenfasse,
  weil  das  Urteil  eines  so  erfahrenen  Fachmannes
  aufmerksamste  Berücksichtigung  verdient.

1.  Im  gesamten  Produktionsgebiet  ist
möglichst  auf  allen  Pflanzungen  das
gleiche  Koagulationsverfahren  zu  verwenden.


2.  Da  in  Ostafrika  nur  „Scraps“  gewonnen
werden  können  und  der  Fabrikant  daher  später
das  Gummi  in  allen  Fällen  waschen  muß,  ist  es
nicht  empfehlenswert,  den  Kautschuk  an
Ort  und  Stelle  durch  Waschwalzen  gehen
zu  lassen;  dagegen  sollte  man  bestrebt  sein,
durch  möglichst  sorgfältige  Gewinnung  die  gröberen
Verunreinigungen  auszuschalten.

3.  Auch  in  dieser  Beziehung  sollten  die  einzelnen
  Produzenten  nach  einheitlichen  Grundsätzen
vorgehen,  damit  aus  dem  gesamten  Produktionsgebiet
  eine  möglichst  gleichartige
Ware  auf  den  Markt  gelangt.

Bezüglich  der  Koagulierungsverfahren  ist
man  in  Ostafrika  eifrig  bemüht,  zu  einer  befriedigenden
  Lösung  zu  gelangen.  Das  biologisch-landwirtschaftliche
  Institut  Amani  insbesondere  beschäftigt
sich  mit  der  Lösung,  dieser,  gerade  für  den
Manihot-Kautschuk  so  wichtigen  Aufgabe.  Es
gilt  dabei  nicht  nur  das  Gummi  zu  koagulieren,
sondern  auch  zu  desinfizieren,  um  die  so
überaus  lästigen  Fäulnisprozesse  auf  ein  Mindestmaß
  herabzudrücken.  Vielleicht  eröffnet  in  dieser
Richtung  das  „Purubverfahren“  von  Sandmann,
wonach  Fluorwasserstoffsäure  zur  Koagulation
verwendet  wird,  neue  Perspektiven.

*]  Siehe  auch  „Gummi-geitung“,  Bd.  23,  Nr.  7,
S.  180  und  „Tropenpflanzger“  1909,  Nr.  1.

 

Weitere  Versuche  werden  dazu  führen,  auch
den  Feuchtigkeitsgehalt  des  Manihot-Kautschuks
richtig  abzustimmen,  um  auch  in  dieser  Beziehung
die  Qualität  zu  verbessern  und  vor  allem  diejenige
  Gleichartigkeit  des  Produkts  zu  erzielen,
  die  nach  Ansicht  der  Fabrikanten  eine  unerläßliche
  Bedingung  für  zukünftigen  glatten
Absatz  darstellt.“)

Wenn  endlich,  wie  es  schon  auf  verschiedenen
Pflanzungen  Ostafrikas  angestrebt  wird,  durch
verbesserte  Methodik  im  Betriebe,  z.  B.  durch
rationellen  Zwischenfruchtbau,  die  Gestehungskosten
  für  den  Kautschuk  vermin  dert  werden,  so
würden  die  Pflanzer  etwaigen  drohenden  Krisen
mit  einer  gewissen  Ruhe  entgegensehen  können.

Auf  die  Wildkautschuk-Produktion  der  deutschen
  Kolonien  näher  einzugehen,  erscheint  mir
nicht  erforderlich.  Die  Verhältnisse  liegen  in
dieser  Beziehung  unvergleichlich  einfacher,  als  für
den  Plantagen-Kautschuk.  Die  hochwertigen
Landolphia-Produkte,  wie  sie  z.  B.  das  südliche
  Ostafrika,  das  Adele-Land  in  Togo  und  gewisse
  Teile  Kameruns  liefern,  werden  —  solange
der  natürliche  Vorrat  reicht  —  zweifellos  immer
ihren  Platz  im  Handel  behaupten.  Eher  könnte
schon  das  wilde  Kameruner  Kickria-Gummi
mit  Schwierigkeiten  zu  kämpfen  haben,  namentlich
dann,  wenn  die  Qualität  dieser  Sorte  nachlassen
sollte.  Denn  darüber,  daß  alle  minderwertigen
  Gummis  schon  in  wenigen  Jahren
hart  bedrängt  werden  müssen,  kann  heute
kein  Zweifel  mehr  bestehen.  In  dieser  Hinsicht
vollkommene  Klarheit  geschaffen  zu  haben,  ist  das
wichtigste  Ergebnis  der  Londoner  Ausstellung.
Eindringlicher  als  alle  noch  so  scharfsinnigen
Möglichkeits=  und  Wahrscheinlichkeitsberechnungen
hat  uns  diese  Ausstellung  den  Ernst  der  Lage
vor  Augen  geführt.  Und  dafür  dürfen  wir  ihren
Veranstaltern  aufrichtig  dankbar  sein.

—  —  —  ——  ——

*)  Vgl.  hierzu  auch  die  Ausführungen  von  Dr.
Frank  in  Nr.  3  der  „Gummi-Zeitung“  (Bd.  23,  1908),
64.

i

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Dle  ltumbaberge.

Der  Bezirksamtmann  von  Mpapua  berichtet
über  eine  Bereisung  der  südöstlich  von  der  Station
Mpapua  belegenen,  bisher  fälschlich  als  „Nord-Rubehoberge“
  bezeichneten  Itumbaberge
folgendes:

 

„Die  Itumbaberge,  die  sich  von  den  Mlali-Bergen
  bis  gum  Tamefluß  und  im  Süden  bis
in  den  Bezirk  Kilossa-Morogoro  hinein  erstrecken,
stellen  sich  als  ein  geschlossenes  Gebirgsland  dar.
Der  Hauptgebirgszug  zieht  im  flachen  Bogen,
mit  der  konveren  Seite  nach  Nordosten,  von  den
Mlali-Bergen  im  Nordwesten  zum  Kisungiberg
im  Südosten,  und  hat  in  der  über  2500  m  hohen
        <pb n="277" />
        W  219  20

und  sich  schroff  abhebenden  Mamiwa-Bergkette
seine  höchste  Erhebung.  Der  zur  Massaisteppe
steil  abfallende  Bruchrand  von  500  bis  1000  m
Sprunghöhe  vom  freiliegenden  Gebirgsflusse  ab
senkt  sich  allmählich  nach  Südwesten.  Nördlich
der  Mamiwa=  und  Mujera-Berge  erleidet  die
schroffe  Sprunghöhe  eine  Abschwächung  durch  ein
vorgelagertes  niedrigeres  Bergland,  das  Quellgebiet
  des  Tame=  (Kitangi-)  Flusses.  Nur  dieses
stark  erodierte  Vorland  ist  leidlich  bevölkert.  Das
Gebirgsland  südlich  der  Hauptkette  zeigt  nur
wenige  kleine  Dörfer  im  Süden  und  die  spärliche
Siedelungsinsel  am  Mihindobach.

Das  Gebirgsland  ist  in  weit  überwiegender
Ausdehnung  Grasland.  In  diesem  sind  nur
ganz  vereinzelt  kleine  Flächen  eines  hygrophilen
Waldes  stehen  geblieben.  Regenwald  in  geschlossenen
  Beständen  (mit  baumartigen  Farnen,
Musa,  Brombeeren,  Flechten  an  den  Bäumen  usw.)
findet  sich  heute  nur  noch  auf  dem  beschriebenen
Hauptgebirgszuge  von  den  Mamiwa-Bergen  nach
Südosten  bis  zu  den  Bukobergen,  auf  dem  Bergzuge
  an  der  Grenze  des  Morogoro-Bezirks  und
in  dem  Dreieck,  in  dem  die  beiden  Bergzüge  bei
Kidohe  zusammenstoßen.  Dieser  letztere  Urwaldkomplex
  in  dem  Gebirgsdreieck  mag  wohl  eine
Größe  von  etwa  7500  ha  haben.  Eine  nähere
Beschreibung  seiner  Grenzen  ist  zur  Zeit  nicht
möglich,  da  der  Wald  wegelos  ist.  Dagegen  ist
der  Chagongwe=  und  der  Boma-Wald  südlich  der
Mamiwa=  und  der  Manjera-Berge  zum  Waldreservat
  erklärt  worden.

Das  Tal  des  Msetabaches  ist  mit  sehr  lichtem
Wald  im  Charakter  des  Myombowaldes  bestanden,
der  den  Graswuchs  nicht  behindert.

Im  übrigen  ist  das  Gebirgsland  einschließlich
der  Vorberge  im  Stromgebiet  des  oberen  Kitangi-Flusses
  und  das  Tal  des  Nijekuru-Flusses  ein
großes  Grasland.  Es  sind  zwar  hohe  Gräser
(scheinbar  Andropogon-Arten)  vorherrschend,  doch
ist  auffällig,  daß  an  den  Dörfern,  auf  den  Weideplätzen
  des  Viehs,  kurze  saftige  Weidegräser  entstanden
  sind,  ein  Beweis  dafür,  daß  auch  hier
zu  Lande  erst  der  Weidegang  gute  Viehweiden
hervorbringt.  Auffällig  ist  der  Wasserreichtum
dieses  Landes.  Jedes  kleine  Tal  hat  seinen  Bach
oder  doch  ein  kleines  Wassergerinsel  auch  noch
am  Ende  der  Trockenheit.

Das  Rindvieh,  auch  die  Schafe  und  Ziegen
der  Eingeborenen  waren  gesund  und  außergewöhnlich
  fett.  In  der  Regenzeit  soll  das  Vieh
zuweilen  krank  werden.  Das  erscheint  nicht
wunderbar,  wenn  man  sieht,  daß  das  Vieh  auch
nachts  ohne  irgendwelchen  Schutz  dem  Winde
und  Regen  preisgegeben  ist,  und  zwar  bei  Temperaturen,
  die  in  den  hochgelegenen  Dörfern

 

(1500  bis  1940  m)  wohl  zuweilen  nahe  an  den
Gefrierpunkt  herankommen  mögen.

Die  Eingeborenen  schätzen  das  kalte,  nebelige
und  feuchte  Klima  nicht.  Ihre  dürftige  Kleidung
bietet  ihnen  nicht  genügend  Schutz  gegen  die
Unbilden  der  Witterung.  Dazu  kommt,  daß  Hirse
hier  nicht  mehr  gedeiht  und  somit  auf  die  landesübliche
  Pombe  (Bier)  verzichtet  werden  muß.
Das  sind  Gründe  genug,  um  den  Zug  nach  der
wärmeren  Ebene  in  den  Bergbewohnern  lebendig
zu  halten.  Gefahren  von  den  Massai  und  den
Wahehe  drohen  jetzt  auch  nicht  mehr,  und  so
werden  in  nicht  allzu  langer  Zeit  auch  die  wenigen
jetzt  noch  vorhandenen  kleinen  Siedelungen  verschwinden.
  Die  englischen  Missionare  sagen,  es
sei  auffällig,  wie  schnell  die  Vorberge  am  Ponera=Berge,
  wo  sie  bis  vor  wenigen  Jahren  die
Missionsstation  Itumba  unterhalten  haben,  entvölkert
  seien.  Die  meisten  Eingeborenen  seien
seit  zehn  Jahren  an  den  Fuß  des  Gebirges  gezogen.
  Aber  auch  ganz  abgesehen  von  diesem
Vorlande  stehen  heute  schon  etwa  40  000  ha
Grasland  südlich  der  Hauptgebirgskette  zur  Verfügung.


Ich  halte  das  Land  für  eine  durch  europäische
Ansiedler  betriebene  Viehzucht  für  wohl  geeignet.
Empfehlenswert  scheint  mir  ein  Versuch  mit
Merinoschafen  zu  sein,  nicht  aber  in  der  Art  der
Kreuzung  mit  einheimischen  Schafen,  sondern  eine
Züchtung  nur  in  der  reinen  Rasse  zum  Zwecke
der  Wollerzeugung.

Ganz  ähnliche  Hochländer  mit  nahezu  gleichen
Wasserverhältnissen,  Temperaturen  und  Graswuchs
bietet  auch  das  Wotagebirge  südlich  von  Mpapua
und  vielleicht  auch  das  Usagaragebirge  am
Rowuma-Fluß,  dem  Grenzfluß  gegen  Kilossa."

Wenn  somit  die  natürlichen  Bedingungen
diese  Hochländer  für  europäische  Viehzüchter  wohl
geeignet  erscheinen  lassen,  so  hängt  doch  der  Erfolg
  der  Viehzucht  davon  ab,  daß  der  Ansiedler
genügendes  Kapital  mitbringt,  um  sich  das  notwendige
  Zuchtmaterial  zu  beschaffen  und  sich  selbst
so  lange  unterhalten  zu  können,  bis  er,  in  etwa
zwei  bis  drei  Jahren,  vom  Ertrag  seiner  Viehzucht
  leben  kann.

70

Kamerun.

Eine  Sxpedition  gegen  die  Raka.“)
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Im  März  1908  brach  ich  von  Ntem  aus
mit  zehn  Soldaten  in  nördlicher  Richtung  zur

 

*)  Aus  einem  Berichte  des  Oberleutnants  Werner.
        <pb n="278" />
        220  20

Erschließung  des  Kaka-Gebiets  auf.  Der  Marsch
verlief  bis  zum  Dorfe  Mbem  ruhig,  die  Kolonne
wurde  von  den  Häuptlingen  gut  aufgenommen
und  reichlich  verpflegt.  Als  ich  den  Häuptling
von  Mbem  für  den  Weitermarsch  nach  Mwé  um
Führer  bat,  teilte  er  mir  mit,  daß  diese  Leute
von  dem  Weißen  nichts  wissen  wollten  und  bei
seinem  Erscheinen  mit  ihm  kämpfen  würden.  Nach
einem  langen  Palaver  erhielt  ich  die  geforderten
Führer  und  marschierte  ab.  Nach  vierstündigem,
recht  beschwerlichem  Gebirgsmarsch  erreichte  ich
das  Farmdorf  Mwé.  Die  Bewohner,  die  sich

*.

 

rufe,  daß  ich  nur  mil  friedlichen  Absichten  gekommen

  sei,  um  sie  eventuell  gegen  die  Einfälle
der  Fullahs  zu  schützen,  wurden  von  den  Mwés
mit  Gelächter  und  höhnischen  Reden  erwidert.
Gleichzeitig  teilten  die  Mwés  mir  mit,  daß  sie
sich  vor  meiner  geringen  Streitmacht  nicht  fürchteten,
  sie  würden  mit  mir  kämpfen.  Gegen
Abend  zogen  die  Mwés  unter  Zurücklassung
einiger  Posten  ab.  Die  Nacht  war  ruhig.

Mein  Weitermarsch  am  folgenden  Tage  nach

nuar  verlief  nicht  ohne  Belästigungen  durch  die
Eingeborenen,  die  beim  Betreten  des  Dorfes  Buar

 

 

 

 

 

w  o  vo  ero  20  „0  40
kn
—  Banjo
IX
%  1  Fongolong
AMtem
Babungo  inde
6
SBamende
Skizze

zu  dem  Bericht  des

Oberleutnants  Werner
über  eine  Expedition  gegen  die

KAKA

   

#en

 

 

Red.  v.  M.  Melsel.

auf  den  anliegenden  Höhen  aufhielten,  heulten,
trommelten,  führten  Kriegstänze  auf  —  kurzum
sie  gaben  zu  erkennen,  daß  sie  mit  meinem
Erscheinen  nicht  einverstanden  waren.  Ein  ausgesandter
  Mbém-Mann,  der  den  Leuten  meine
friedlichen  Absichten  übermitteln  und  die  Bevölkerung
  zur  Heranschaffung  von  Verpflegung
veranlassen  sollte,  kehrte  nach  Empfang  einer
gehörigen  Tracht  Prügel  unverrichteter  Sache
zu  mir  zurück.  In  der  Zwischenzeit  hatten  sich
die  Mwés  bereits  einen  Angriff  auf  die  Träger
erlaubt,  die  sich  zum  Wasser=  und  Feuerholzholen
  einige  hundert  Meter  vom  Lager  entfernt
hatten.  Bei  dieser  Gelegenheit  erhielt  ein  Träger
einen  Speerstich  in  die  Wade.  Nochmalige  Zu- 



zum  Angriff  auf  meine  Kolonne  übergingen.  Mit
meiner  geringen  Streitmacht  rückte  ich  nun  ebenfalls
  zum  Angriff  vor,  schlug  nach  kurzer  Zeit

die  Bande  von  etwa  fünfzig  Köpfen  zurück  und

besetzte  das  Dorf.  Die  Buars  verloren  hierbei
siebzehn  Tote;  acht  Männer  wurden  gefangen  genommen.


Eine  sofort  nachgesandte  Patrouille,  bestehend
aus  vier  Soldaten  und  zehn  Banjo-Trägern,
brachte  dem  Gegner  noch  einige  Verluste  bei  und
folgte  ihm  bis  Menkör,  wo  die  Eingeborenen  unter
dem  Schutz  von  Höhlen  und  Höhlengängen  einen
sicheren  Unterschlupf  fanden.  Dies  veranlaßte
mich,  am  nächsten  Tage  nach  Menkör  weiter  zu
marschieren.
        <pb n="279" />
        W  221  20

Während  meines  Aufenthaltes  in  Buar  versuchte
  die  Bevölkerung  meine  Leute  an  der  Wasserstelle
  abzufangen  und  aus  einem  Hinterhalte  anzugreifen.
  Bei  dieser  Gelegenheit  büßte  der
Gegner  weitere  fünf  Tote  ein.

Am  Morgen  des  21.  März  erreichte  ich  die
Höhlen  von  Menkör,  in  denen  sich  tatsächlich  gegen
  hundertfünfzig  Männer  zum  Kampfe  bereit
hielten.  Meine  Aufforderung,  den  Widerstand
aufzugeben  und  aus  den  Höhlen  herauszukommen,
wurde  mit  Kriegsgeheul  und  Speerwürfen,  durch
die  zwei  Soldaten  verwundet  wurden,  beantwortet.
  Ich  gab  nun  den  Befehl  zum  Angriff  und
ging  mit  sieben  Soldaten  gegen  die  Höhlen  vor.
Bei  Eindringen  in  diese  wurde  ein  heftiger  Widerstand
  geleistet,  der  erst  nach  großen  Verlusten
des  Gegners  gebrochen  werden  konnte.  Die
Dunkelheit,  die  in  den  Höhlen  herrschte,  und  das
Fehlen  jeglicher  Leuchtfackeln  erschwerten  das
weitere  Vorgehen  erheblich.  Außerdem  mußte
mit  äußerster  Vorsicht  zu  Werke  gegangen  werden,
damit  wir  uns  nicht  gegenseitig  anschossen.  Um
die  Mittagsstunde  waren  die  Höhlen  gesäubert.

Auf  meiner  Seite  wurden  fünf  Soldaten  durch
Speerwürfe  und  Stiche  mehr  oder  weniger  schwer
verwundet,  desgleichen  drei  Banjo-Leute.  Der
Gegner  verlor  47  Tote;  66  Männer  wurden  gefangen
  genommen.

Da  die  Bevölkerung  von  Bentong  die  Buars
unterstützt  hatte,  setzte  ich  meinen  Marsch  dorthin
sort.  Nach  einer  abermaligen  Gebirgstour  zogen
wir  in  das  gänzlich  verlassene  Dorf  Bentong  ein.
Hier  erreichte  uns  eine  aus  Ntem  herangezogene
Verstärkung  von  sechs  Soldaten.

Wie  eine  Patrouille  feststellte,  hatten  sich  die
Bentongs  nach  Bukw#  zurückgezogen,  um  mit
den  dortigen  Bewohnern  gemeinsame  Sache  zu
machen.  Gleichzeitig  erfuhr  ich,  daß  ein  Soldat
der  Yola-Croßschnellen  -Grenzexpedition  dort  angegriffen,
  der  Post  und  seiner  Ausrüstung  beraubt

 

und  nach  Mambila  zurückgetrieben  worden  sei.
Unter  Zurücklassung  von  drei  Soldaten  in  Bentong
  marschierte  ich  am  folgenden  Tage  nach
Bukwä.  Das  sehr  ausgedehnte,  in  einem  Kessel
gelegene,  von  prächtigen  Farmen  umgebene  Dorf
wurde  stark  besetzt  vorgefunden.  Nach  einem
lebhaften  Schützenfeuer  war  das  Dorf  erstürmt.
Der  Gegner  zog  sich  unter  Zurücklassung  von
zwölf  Toten  und  Verwundeten  fluchtartig  zurück.
In  einem  hieran  sich  anschließenden  Patrouillengefecht
  wurden  ein  Banjo-Mann  getötet,  zwei
schwer  und  einer  leicht  verwundet.  Den  in  ihr
Dorf  zurückkehrenden  Bentongs  brachten  die  dort
zurückgelassenen  Soldaten  noch  Verluste  bei.

Kurz  darauf  baten  die  Eingeborenen  um
Frieden.  Die  Kaka-Dörfer  Bungung,  Melib  und
Ködjir  beteiligten  sich  nicht  an  den  Feindseligkeiten,
  als  sie  sahen,  daß  ihre  Stammesbrüder
den  kürzeren  zogen.

Die  Kakas  müssen  als  ein  äußerst  zähes  und
kriegerisches  Volk  bezeichnet  werden,  denn  trotz
der  primitiven  Bewaffnung  mit  Schild  und  Speer  —
wir  sahen  nur  zwei  Buschflinten  —  leisteten  sie
der  Expedition  energischen  Widerstand.  Die  Leute
ließen  auch  keine  Gelegenheit  unbenutzt,  um  sowohl
  der  marschierenden  wie  der  lagernden  Kolonne
  Verluste  beizubringen.

In  Anbetracht  der  wenigen  Soldaten  und
der  geringen  Munition  mußte  die  Expedition  alle
Kräfte  einsetzen,  um  den  begonnenen  Kampf  erfolgreich
  zu  Ende  zu  führen.  Das  Verhalten  der
Soldaten  muß  in  jeder  Beziehung  als  hervorragend
  bezeichnet  werden.  Obwohl  sie  durch  die
anstrengenden  Gebirgsmärsche,  Patrouillengänge
und  den  Wachdienst  aufs  äußerste  angestrengt
wurden,  gingen  sie  mit  Eifer  täglich  in  die  Arbeit.

Der  Gesamtverlust  der  Gegner  betrug  78  Tote,
7  Schwerverwundete;  78  Männer  wurden  gefangen
  genommen.

 

nachwelsung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Oonat  März  1908  fällig
gewordenen  Jollbeträge.
(Ergänzung  zu  der  Nachweisung  im  „Deutschen  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  16,  S.  800.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  G
Z  .  ,  .  egen  den  gleichen

im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Zeitraum
Einfuhrl  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%  f.]  44  Pf.]  44%  Pf.  44  PflnPf.46HPf  46é6  Pf.]  .A.  Vi.
l  ·  #  —  «-Gakua.
  1  372  00  983752355  75  13277  35  422  75  13  700  10  —  —  11  344  #  35
Kusseri.  178  501  112  601  2s1  00  –  —  33  100  3300  OO  —  —
Diloa  —  —  54  00  54  00  —  —  485  50  485  50  —  —  43110
Molundu.  3  567°95999  45  7567  4008250  25  3063  35ö  6313.  602  80  —  —
Bongor  —  —  15  00  1500  —  —  —  —  15  00  ——
Im  ganzen5  118145164  70|10  288150O0020  1626  80  117756  85
I  -I—s10249!05
        <pb n="280" />
        W  222  20

Deutsch-Südwestafrika.

Der  Bezirk  Windhuh  1907/08.-Die

  weiße  Bevölkerung  des  Bezirks  Windhuk  belief  sich  am  1.  Januar  1908  ohne
Einrechnung  des  Militärs  auf  1916  Seelen.  Sie  hat  seit  dem  1.  Januar  1907  um  138  Seelen
oder  um  7¾  v.  H.  zugenommen.  Die  rein  deutsche  Bevölkerung  bezifferte  sich  auf  1665  Köpfe  oder
auf  86,9  v.  H.  der  Gesamtbevölkerung.  Sie  hat  gegenüber  dem  Stande  am  1.  Januar  1907  um
406  Köpfe  oder  um  32¼  v.  H.  zugenommen.  Von  dem  Rest  der  weißen  Bevölkerung  sind  15  Osterreicher,
  10  Schweden,  164  britische  Untertanen,  19  Russen,  10  Italiener,  6  Spanier,  5  Griechen,
5  Nordamerikaner  und  17  sonstige  Staatsangehörige  und  Personen  ohne  Staatsangehörigkeit,  zusammen
  251  Ausländer.  Die  Anzahl  der  Ausländer,  die  am  1.  Januar  1907  noch  519  betrug,
hat  somit  um  268  oder  51⅜  v.  H.  abgenommen.  Die  Anzahl  der  verheirateten  Männer  ist  von
214  am  1.  Januar  1907  auf  310  am  1.  Januar  1908  gestiegen.  Zunahme  somit  96  oder
44,86  v.  H.

Die  Zahl  der  Eheschließungen  betrug  im  Jahre  1907  .  .  22  gegen  9  im  Vorjahre,
-  2  Geburten  -  -  „„„  44  .  45  -
-  2  Sterbefälle  -  -  -  —  ..  27  244  -  -

Nach  Geschlecht  und  Alter  getrennt,  ergab  die  Zählung  folgendes  Bild:

 

1209  Männer  gegen  1292  am  1.  Januar  1907;  weniger  83  oder  6½  v.  H.
379  Frauen  -  251  -  =  z  mehr  128  51  -
160  Knaben  115  -  ;  45  39  -
168  Mädchen  120  -  ;  48  40  -
zusammen  1916  gegen  1778  mehr  138  oder  78/,  v.  H.
Die  Eingeborenen-Zählung  hatte  folgendes  Ergebnis:
Ovambos  20;  davon  20  Männer,  —  Frauen,  —  Kinder,
Hereroo  2941;  -  767  -  1245  -  9292.=Bergdamara
  3054;  -  796  -  981  =  1277
Nama  1661;  -  488  -  691  -  482  -
Buschleute.  49;  -  18  -  14  -  17
Bastards  208;  -  65  -  75  -  68

 

zusammen  .  .  7933;  davon  2154  Männer,  3006  Frauen,  2773  Kinder.

Es  entfielen  somit  auf  jeden  Weißen  4  Eingeborene.

Am  1.  April  1908  befanden  sich  64  Farmen  im  Privatbesitz.  Davon  waren  63  bewirtschaftet.
  Im  Berichtsjahre  wurden  14  Regierungsfarmen  verkauft.

Fertig  vermessen  wurden  9  Farmen  mit  85  300  ha,

abgesteckt  -  28  -  .  166  000  ha;
ferner  wurden  15  Heimstätten  mit  38  ha  fertig  vermessen.  Von  den  Landgesellschaften  wurden
8  Farmen  mit  einem  Durchschnitts-Flächeninhalt  von  56  250  ha  verkauft.

An  natürlichen  Wasserstellen,  Wasseranlagen  und  Hebewerken  waren  auf  den  Farmen
vorhanden:  8  Quellen,  164  Brunnen,  4  Pützen,  56  Bankwässer,  15  offene  Revierwasserstellen,
16  Vleys,  12  Felsenbassins,  11  Staudämme,  15  Windmotoren,  1  Benzinmotor,  33  Baggerpumpen
und  38  andere  Pumpen.  Wasserbohrungen  wurden  an  47  Stellen  vorgenommen;  davon  waren
25  von  gutem  Erfolge,  der  Rest  ohne  genügendes  Ergebnis  oder  resultatlos.

Ackerbau.  Es  wurde  viel  Mais  und  Kürbis  gebaut.  Beide  Nahrungsmittel  finden  vorzugsweise
  zur  Verpflegung  der  Eingeborenen  Verwendung  und  werden  von  diesen  gern  genommen.
Bemerkenswerte  Erfolge  wurden  auch  mit  dem  Anbau  von  Kartoffeln,  Gemüsen  und  Tabak
erzielt.  Erhebliche  Fortschritte  sind  ferner  auf  dem  Gebiete  des  Weinbaus  zu  verzeichnen  gewesen.
Es  wurden  beispielsweise  in  einem  Klein-Windhuker  Betriebe  30  hl  Wein  gekeltert  und  daneben
60  Zentner  Trauben  verkauft.  Der  von  Herrn  Ludwig,  Klein-Windhuk,  hergestellte  Wein  wurde
gelegentlich  der  letzten  Kolonialausstellung  prämiiert.

Pferdezucht  wurde  auf  24  Farmen  in  kleinerem  oder  größerem  Umfange  betrieben.  Die
Pferdesterbe  ist  wenig  aufgetreten.

–  —  —Ó  —  —  —  —

*)  1.  April  1907  bis  31.  März  1908.  (Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  2,  S.  61f.  und  S.  63f.)
        <pb n="281" />
        W  223  20

Die  Rindviehzucht  ist  rationeller  geworden.  Auf  18  Farmen  war  bereits  Herdentrennung
durchgeführt.  Auf  27  Farmen  befanden  sich  edle  Zuchttiere  (Simmentaler,  Holländer,  Friesländer,
Vogelsberger  und  Pinzgauer).  Nach  den  gemachten  Erfahrungen  eignen  sich  für  Farmen  mit
klippigem  und  bergigem  Gelände  Simmentaler  und  Pinzgauer  am  besten,  während  die  anderen
Rassen  mehr  für  ebene  Farmen  in  Frage  kommen.  Für  letztere  eignen  sich  auch  argentinische  Rinder,
die  sich  nach  anfänglichen  Schwierigkeiten  ausgezeichnet  akklimatisiert  haben.  Für  gebirgige  Farmen
kommen  vielleicht  noch  Allgäuer  Zuchten  in  Frage,  über  deren  Wert  für  das  Schutzgebiet  indes  noch
keine  oder  zu  wenige  Erfahrungen  vorliegen.,

Die  Milchwirtschaft  hat  bemerkenswerte  Fortschritte  gemacht.  Es  waren  23  Zentrifugen  im
Betrieb.  Verkauft  wurden  etwa  12  000  kg  Butter  und  36  500  1  Milch.

Die  Kleinviehzucht  hat  in  bezug  auf  Zunahme  gute  Erfolge  aufzuweisen  gehabt.  Doch
sind  verhältnismäßig  wenig  reine  Rassentiere  vorhanden.

An  Viehbeständen  waren  am  1.  April  1908  vorhanden:

12  161  Stück  Rindvieh.  im  Werte  von  etwa  1  820  000
23  275  =  Fleischschafe  -  345  000  =
2554  -  Wollschafe.  -  -  -  -  76  700  —
13360  -  gewöhnliche  Ziegen.  -  -  --  160000-726
  =  Angoraziegen.  -  -  --  29  000  =
1312  =  Pferdie  -  -  -  -  656  000  =
2248  =  Maultiere  und  Esel.  -  -  -  449  000  =
31  =  gewäöhnliche  Esel  -  -  -  -  3  000  =

17  =  Strauße  -  -  -  -  3  400  =
289  =  Schweine  -  -  -  23  000  —
7310  -  Geflügel  -  -  -  24  750

 

Gesamtwert  etwa  3  589  850  %
Der  Viehbestand  hat  gegenüber  dem  Stande  am  1.  Januar  1907  zugenommen  um

 

 

 

562  Stück  Rindvre  inm  Werte  von  etwa  84  000  7
8206  =  Fleischschafe  .-  -  --120000-1763-Wollfchafe.
  -  -  --  53000-432-Angoraziegen.
  -  -  --  17250-516-Pferde.
  .  -  -  --258000-976-Maulttereund
  Esel.  -  -  -  -1595  000  -
17  =  Strauße  -  -  -  -  3  400  =
77  -Schweine  -  -  --  6100-1983-Geflügel
  -  -  --  5580-zusammen
  742330  M
Vermindert  haben  sich

die  gewöhnlichen  Ziegen  um  91  Stück  im  Werte  von  etwa  1090  M

-  -  Esel  19097  -  21359700  -
zusammen  .  20  790

so  daß  unter  Zugrundelegung  der  Viehpreise  am  1.  April  1908  eine

Wertvermehrung  um  .  721  540.77

eingetreten  ist.

 

Der  Olftrikt  Gobabis  1907  08.“)

Die  gesamte  weiße  Bevölkerung  des  Distrikts  Gobabis  bezifferte  sich  am  1.  Januar  1908
ohne  Einrechnung  des  Militärs  auf  156  Köpfe.  Am  1.  Januar  1907  wurden  89  Weiße  ohne
Militär  gezählt.  Es  ist  somit  eine  Vermehrung  um  67  Köpfe  oder  75  v.  H.  eingetreten.  Von  der
weißen  Bevölkerung  sind  144  Deutsche  (gegen  72  am  1.  Januar  1907)  und  12  britische  Untertanen
(gegen  17  am  1.  Januar  1907).  Die  Zahl  der  Deutschen  hat  somit  um  100  v.  H.  zu-,  die  der
britischen  Untertanen  um  29,4  v.  H.  abgenommen.  Weitere  Ausländer  sind  nicht  vorhanden  gewesen.
Nach  Geschlecht  und  Alter  getrennt,  ergab  die  Zählung:

–.  —„  —  —

*)  1.  April  bis  31.  März.
        <pb n="282" />
        224  20

110  Männer  gegen  59  am  1.  Januar  1907,  mehr  51  oder  86,4  v.  H.
26  Frauen  =  15  -  -.  11  -73,3
20  Kinder  --  15  -  =  „  5  33,3

Von  den  Männern  sind  61  Farmer  und  Acker=  bzw.  Gartenbauer.  Dieser  Stand  hat  sich
seit  dem  1.  Januar  1907  um  37  oder  154  v.  H.  vermehrt.  Verheiratet  sind  19  Männer  gegen  11
am  1.  Januar  1907.  Mithin  mehr  8  oder  72,7  v.  H.

Im  Jahre  1907  fanden  3  Cheschließungen  statt,  im  Jahre  1906  keine.  Die  Geburten
sind  von  2  im  Jahre  1906  auf  4  im  Jahre  1907  oder  um  100  v.  H.  gestiegen,  die  Sterbefälle
von  2  auf  1  oder  um  50  v.  H.  zurückgegangen.

An  Eingeborenen  waren  am  1.  Januar  1908  vorhanden:

Herero  .  .  .  212  Männer,  257  Frauen,  239  Kinder,  zusammen  708

Bergdamara  128  -  131  -  142  -  -  101
Namen  35  -  38  -  29  -  -  102
Buschleute  107  -  98  -  69  -  -  274
Bastards.  .  .  3  -  —  -  21  -  -  24
Betschuanen.  .  86  -  92  -  119  -  -  297

 

im  ganzen  571  Männer,  616  Frauen,  619  Kinder,  zusammen  1806,
das  sind  auf  den  Kopf  der  weißen  Bevölkerung  11  Eingeborene.

Am  1.  April  1908  befanden  sich  71  Farmen  im  Privatbesitz;  davon  wurden  61  bewirtschaftet.
  Im  Berichtsjahre  wurden  verkauft  von  der  Regierung  37  Farmen,  von  der  Siedlungsgesellschaft
  1  Farm,  zusammen  38  Farmen.  Abgesteckt  wurden  12  Farmen  mit  rund  60  000  ha
Flächeninhalt,  vermessen  4  Heimstätten  mit  zusammen  9  ha  Flächeninhalt.

Auf  den  in  Privatbesitz  befindlichen  Farmen  waren  vorhanden:  an  Wasserstellen:  4  Quellen,
8  offene  Revierwasser,  23  Kalkpfannen,  3  Pützen,  96  ergiebige  Brunnen,  1  Damm;  an  Wasserhebewerken:
  2  Windmotoren,  5  Baggerpumpen  und  19  Pumpen  verschiedener  Systeme.  Wasserbohrungen
  sind  im  Berichtsjahre  nicht  vorgenommen  worden.

An  Viehbeständen  waren  am  1.  April  1908  vorhanden:

5627  Stück  Rinderr  .  inm  Werte  von  etwa  840  000  /74

6179  Fleischschaffe  .  -  -  -  92  000  -
382  =  Wollschafe  ..-  -  -  -  11400  —
7107  ---  gewöhnliche  Ziegen  -  -  --  85000-1-Augorabock
  .  -  -  --  5()0-187-Psmde
  -  -  -  -  93500  —
162  =  Maultiere  und  Esel  -  -  -  -  32  400  —
61  -gewöhnliche  Esel  -  -  -  -  6  100  =
68  =  Kamele  -  -  -  -  85  000  =
60  =  Strauße  -  -  I2„  12  000
18  -Schweine  -  -  -  -  1  400
1606  =  Hühner  -  -  -  -  4  000

 

zusammen  etwa  1  263  300  /4
Der  Viehbestand  hat  gegenüber  dem  Stande  am  1.  April  1907  zugenommen  um
2377  Stück  Rinder  .  im  Werte  von  etwa  345  000  /“

5294  =  Fleischschafe  -  -  -  -  79  000
382  =  Wollschafe  .  -  -  -  -  11  400  =
3852  =  gewöhnliche  Ziegen  -  -  46  000  =
1  -Angorabock  -  -  -  -  500
170  =  Pferde  -  -  -  -  85  000  =
162  =  Maultiere  und  Esel  -  -  -  -  32  400  =
61  =  gewöhnliche  Esel  -  -  -  -  6  100  =
68  =  Kamele  -  -  -  -  85  000  =
60  -Strauße  -  -  -  -  12  000  =
18  -Schweine  -  -  -  -  1  400  =

 

so  daß  unter  Zugrundelegung  der  Viehpreise  am  1.  April  1908  eine
Wertvermehrung  um  V703  800  /%
eingetreten  ist.  Eine  Zählung  der  Hühner  hat  am  1.  April  1907  nicht  stattgefunden.
        <pb n="283" />
        W  225  20

Gartenbau  wurde  intensiv  betrieben,  besonders  am  Weißen  Nossob.  Infolge  des  geringen
Regenfalls  und  früh  eingetretener  Fröste  ging  die  Ernte  jedoch  zum  größten  Teile  verloren.

In  der  Hauptsache  wurden  Mais,  Kartoffeln  und  Tabak  gepflanzt.

Kpothehe  in  Swahopmund.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
  hat  dem  Apotheker  Kiewitt  in
Berlin  die  Erlaubnis  zum  Betriebe  einer  selbin
  Swakopmund  mit  der
Maßgabe  erteilt,  daß  die  für  den  Apothekenbetrieb
in  Deutschland  geltenden  Bestimmungen  und  Vorschriften
  zu  beachten  sind.
find  die  doppelten  der  jeweils  in  Deutschland

ständigen  Apotheke

geltenden  Arzneitaxe.

Die  Rezepturpreise

 

 

 

Anderung  der  UNamen  von  Farmen.

Nach  einem  Bericht  des  Gouvernements  von
Deutsch-Südwestafrika  sind  wiederum  die  Namen
verschiedener  Farmen  geändert  worden.
hielt  die  Farm  Podewils  (Bezirk  Grootfontein)
den  Namen  Wiesenthal,  die  Farm  Quaipütz
(Bezirk  Outjo)  den  Namen  Hirabis,  die  Farm
Küßner  (Distrikt  Omaruru)  den  Namen  Jägerhof,
  die  Farm  Vaalgras  IV  (Bezirk  Windhuk)
den  Namen  Hohenhorst,  die  Farm  Kannzuas
(Distrikt  Rehoboth)  den
endlich  die  Farm  Tsubgaris  (Bezirk  Gibeon)  den
Namen  Voigtsgrund.

So  er-Namen

  Rotenstein,

Uachwelsung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Monaten  Juli,
Kugust  und  September  1908  fällig  gewordenen  JSollbeträge.

Juli  1908.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  24,  S.  1234.)

 

 

Name  der  Zollämter,
  bei

—  ——

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

 

 

welchen  die  Zölle  1908  1907  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
sin  EIIEMIIEIIEIIIEIIEIIIEIIIIELIIIIEIEIIIMIEIIIIIEIIIIIEì
«  I  I  E  I  i  !
Swakopmund.  64  269  30  13  —4  282  3z20039971  111  NT  10  —
Lüderitzbucht  65  574  70  6  —  65  580  7050  868  9900  —SS6S  9004711  80  -—
Windhuk  .  9420I40—.-—942054021297-70——21297-70—·—1187730
Ramausdkift.  208460——208460402290—s—402290—s—193830
Ururas  18  60  —  —  18  60  —  —  —  —  —  —  18601  —  —
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —..7
Karibib.  ..  6997551  699755  OTS  50  —  7075  50%  —  77  95
Okahandja.  2  312  71||H  20%SéA  —  —  2263  70
Gobabis  1  599  14  SOHL  26.  40
Omaruru.  1  019  70  —  10  UK2SB  UN00  SO
Outio  .  39310—;—  393  10  102  90  —  102.00  290  20—  —
Grootfontein  256  40  —  256  1  —  —  2723  —  —  2467  05
Usakos  65  45—  —  65  45  65  41%  65  1U  065—  —
Otjiwarongo  279  c4  —  279  60  4120|0  —  —  1120  235  40/  —  —
Otavi  6  all  —  6  80  21420  0  —  214120|0  207  40
Tsumeb  24  50  —  24  50  202501  —  —  202501  —178—
Rehoboth  1567  —  156—1L11675  400,.234—
Kub.  142  2125  —  142201  —  —  —  —  —  142  20  —
Gibeon.  2  400  50  -1  2400501  5767  101  —  —  5767101  —  —  3366  60
Neetmanshoop  10  108  06□□—%éOIOHSBGé  S  5  5  —
Hasuur  521  05  U  —  524  05%8D  —  “  S  30  75
Warmbad.  810  3801  —  —  810  30  90551  —  —  90  55  719  75%  T  —
Dawignab.  651  10  651  10  36—+  —  36  —  615101#
Ukamas.  1  1107HWU—Hl110701  2  S  OA32  10
Stolzenfels  82  20  —  82  20  ——  54  —  2820|0  —  —
Bethanien.  55%er  —  —  ö6  70  —  —  —  —  —  566  701  —  —
Intendantur  25  616721  —  —25516721  —  —  —  —  ½
Zusammen97  592|87  19  —  197  611  87/147  8416  551  —  147  846  õ5  49  766321  —  —
        <pb n="284" />
        W  226  20

 

Name  der  Zollämter,
  bei

 

—  —  —  —.  —  —  —  —  —  —  —  —  —

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

 

 

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

welchen  die  Zölle  1908  1907  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sind  %  %  pf  Pfl  M.  [  J  GWMH  5  P.
Auguft  1908.

Swakopmund.  64  282  10  —  —(i42824t")f)«:3t)ns)()  —-sinkmuzuUNDon—-Lüderitzbucht
  5123120  1  51  232  2058708  —  5  175  80
Windhuk  22  145.70  227  41§8  70  30  15180  —  —  3015480  —  7706  10
Ramansdrift  118250  —  —  1  182  50  5  533  05  5  533005  —  1050  55
Ururas  12  50  1250  10  80  —  —  10  S80  1  7  5
Haigamkhab  —  —  —  —  —  ——-—-——--Karibib.
  511120  5  111  20671930  –  6  7190  1608  10
Okahandja-  2  110  80  2110  80  4753  35  —  1·53335  —  12642  55
Gobabis  754140  —  7  511  104  —  1  201  60  6339  S0  -
Omaruru  2446  25  —  2446251  137820  —  1  378  20
Outio  2  470  10  —  —  247040  153  55  —  —  153  55%n316  S5
Grootfontein  807  —  —  807  —  12360  —  —  123  60  683401  —  —
Usakos  103  20  10320  —  —  —  10320
Otjiwarongo  236  7  236  70  38  40  —  —  38  40  198301  —  —
Otavi  (7#890  —  63  90  —  —  63901  —  —
Tsumeb  150  33  150  30  —  —  —-—  —  150  30  —
Rehoboth  315  60  315  60  16001960  –  8019  60  —  —  17704  —
Kub  33  40  —  33  10  Q  —  —  —  —  33401  —  —
Gibeon  519  —  —  —  519  —  22450  —  —  22450  294  50
Keetmanshoop  10  740  10  —  —  10  740  40  4367  40  —  130710  6  373  —  —
Hasuur  1125  —  —  1125  639  35  —  —  639  35  —  -  595  10
Warmbad  393.—  —  393  —  162  —  —  162  —  231  —  —  —
Dawignab  227601  —  22760  19  50  —  19  50  208  10  —
Ukamas  1  319  —  —  1340.—  680  10  —  ((50  10  668  90  0  0.
Stolzenfels  1  738  —  19738.—  720  —  —  720|0  30  8
Bethanien.  6  220  —  —  6  20  1  29  700  —  —  1  293  70  —  —  1287  50

Zusammen5  86490  1  S65  900  174578  50  —  174578  55  —

September  1908.
"  «  l

Swakopmund.  53  356  80  —  —  53356  80  1  0  —  —  38110  051%  —
Lüderitzbucht  52203  10  —  —  52203  10  40  082  30  2.—40  084  30  1  S  —
Windhuk  17  882.80  —178S2  8O  2953720  —  —  295372D  —  —1  654  10
Ramansdrift  2  75120  —  —  2  751  2950608060  —  —  4  080  60  —  —1329  40
Ururas.  6  —  —  —1  6  —  —  —  —  —  —  —  6—  —  —
Haigamkhab.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —
Karibib.  4521  35  —  —  4521  35  8  129  30  —  —  8  129  30  —  —  3607  95
Okahandia.  1  799  80  —  —  1  799  80  6  950  35  —  —  6  950  35  —  —  5150  55
Gobabis  1  418  90  —  —  1  41890  4157230  —  —  457230  —  —  153  40
Omarurn  932  1  —  —  932  410  651  0  —  651.50  280  90  —  —
Outjo  .  1  708  55  —  „—  1  708  55  101  —  —  —  104  —  1  604  55  —
Grootfontein.  328,.10  —  —1  328  10  58220  —  —  582  20  —  —  254  10
Usakus  51  70  —  —  51.70  —  —  —  —  —  —  51.70  —
Otiiwarongo  135.40  —  —  135  40  —  —  —  —  —  —  135  4  —
Otavi  30  00  —  —  30  90  —  —  —  —  —  —  30901  —  —
Tsumeb.  102  —  —  —  102  —  —  —  —  —  —  —  102—  —
Rehoboth.  1  311  90  —  —  1  311  90  1  441  80  —  —  1  41  80  —  —  129  90
Kub  36170  —  —  361  70  —  —  —  —  —  —  361701  —  —
Gibeon  1  470  80  ——  1  1822  60  —  —  160  —  —  301  80
Keetmanshoop  14  264  50  —  —264  50  2  164  30  —  —  2  164  30|  12  100  22—  –
HOasuur.  374130  —  —  37430  399  83  —  —  399  83  —  —  25  53
Warmbad  1  336  30  —  —  1  336  30  115  90  —  [  —  115  90  1  220  10s  —
Dawignab.  25  —  —  —  25  —  3—1  —  —  3  —  22—  —
Ukamas.  1  773  10  25  —  1  798  10  1  330  40  —  —  1  330  40  46770.  –
Stolzenfels  31.—  1  —  35  —.  10.20  —  —  46  20  —  —  11  20
Bethanien.  30  80  —  —  30  80  —  —  —  —  —  —  :30  8l—  —

Zusammen58211  40  26  —108237  40040  12428  2  —1110  126  288  111  13  —
        <pb n="285" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt

Züdwestafrika.

Die  Brüche  über  den  Fischfluß.

(Eisenbahn  Lüderitzbucht  —  Keetmanshoop.)

 

 

 

 

Crste  Lokomotive  über  die  Fischfluß-Brücke.
        <pb n="286" />
        Probebelastung.
        <pb n="287" />
        W  227  20

Deutsch-HNeuguinea.

Eine  Reise  Ju  den  Sulka  und  Mengen.

Die  an  der  Küste  von  Neu-Pommern  in  der
Gegend  von  Kap  Oxford  ansässigen  Eingeborenen,
die  Sulkas,  hatten  auch  im  vergangenen  Jahre
wiederholt  unter  den  Überfällen  der  benachbarten
Bergbewohner,  der  Gakteis,  zu  leiden.  Bezirksamtsassessor
  Full  zu  Herbertshöhe  unternahm  deshalb
im  Oktober  1908  im  Auftrage  des  Gouverneurs
mit  dem  Dampfer  „Seestern“  eine  Reise  nach
den  Sulka-Ansiedlungen  bei  Kap  Orford,  um  die
dortigen  Eingeborenen  zur  Ubersiedlung  nach  der
den  Uberfällen  der  Gakteis  nicht  ausgesetzten
Gegend  nördlich  des  Warangoi  zu  veranlassen.
Über  den  Verlauf  dieser  Reise  wird  von  dem
genannten  Beamten  folgendes  berichtet:

Der  „Seestern“  fuhr  am  14.  Oktober  1908
ab.  Bei  den  Dörfern  Arap  und  Wuma  ging  ich
mit  den  an  Bord  befindlichen  Mope-Leuten  an
Land.

Arap  und  Wuma  sind  gegenwärtig  die  nördlichsten
  Dörfer  der  Sulka-Ansiedlung  bei  Kap  Oxford.
Die  an  der  Küste  nördlich  früher  daran  anschließenden
  Ortschaften  Kilalum  und  Blowlin
wurden  vor  einigen  Monaten  —  angeblich  wegen
Angriffen  der  Gaktei  —  von  den  Sulkas  verlassen.
  Von  Wuma  bis  zu  der  Brown-Insel  in
der  Henry  Reid-Bucht  zeigten  dicht  aneinandergereihte
  Palmgruppen  an  der  ganzen  Küste  und
halbverwachsene  Pflanzungen  an  den  Berghängen
die  Stätten  früherer  Sulka-Ansiedlungen  an.  Die
Sulkas  wissen  noch  die  Namen  der  einzelnen
Plätze  zu  nennen;  darunter  befindet  sich  das
Dorf  Mochlon.  Die  Gegend  ist  jetzt  vollkommen
menschenleer.

Auf  der  von  der  Großen  Bucht  im  Norden
und  der  Jaquinot-Bucht  im  Süden  gebildeten
breiten  Halbinsel  scheinen  keine  Gaktei  zu  wohnen.
Die  Sulkas  geben  an,  daß  die  Gaktei  zu  ihren
Überfällen  nicht  aus  den  Bergen,  sondern  die
Küste  entlang  heranziehen.  Damit  stimmt  überein,
  daß  zuerst  die  nördlichsten  Sulka-Ansiedlungen
an  der  Küste  von  den  Sulkas  aufgegeben  wurden
und  daß  auch  jetzt  noch  immer  die  nördlichsten
Plätze  an  der  Küste  den  Angriffen  der  Gaktei
ausgesetzt  sind.  Die  Sulkas  in  den  alten  Niederlassungen
  bezeichnen  als  Wohnsitz  der  Gaktei  die
Gegend  um  die  Henry  Reid-Bucht.  Die  Sulkas
nördlich  des  Warangoi  behaupten,  daß  sie  auch
an  ihren  neuen  Niederlassungen  mit  Eingeborenen
zusammentreffen,  welche  die  gleiche  Sprache
sprechen  wie  ihre  Gegner  an  der  Henry  Reid-Bucht.
  Es  hat  demnach  den  Anschein,  als  ob
bereits  auf  der  Gazellehalbinsel  südlich  von  Putput
  (Rügenhafen)  bis  nach  der  Henry  Reid-Bucht
Gaktei  säßen.

 

Das  Dorf  Arap  ist  mit  einem  hohen  Palisadenzaun
  umgeben.  An  der  Küste  bei  Arap
und  Wuma  liegt  je  ein  großer  Korallenblock  auf
dem  Riff  nahe  der  Küste.  Auf  beiden  ist  eine
Hütte  errichtet.  Dort  scheinen  die  Weiber  und
Kinder  bei  der  Annäherung  von  Feinden  untergebracht
  zu  werden.

Die  Leute  in  Wuma  und  Arap  hatten  offenbar
  kein  besonderes  Verlangen,  nach  der  Gegend
nördlich  des  Warangoi  überzusiedeln.  Ich  kündigte
  an,  daß  der  „Seestern“  am  nächsten  Morgen
wiederkommen  würde,  um  die  Leute,  welche  auswandern
  wollten,  aufzunehmen.

Alsdann  nahmen  wir  Kurs  nach  Süden  und
gingen  dicht  bei  Kap  Owen  in  einer  kleinen
Bucht  vor  Anker.

Die  Umgebung  der  Bucht  ist  mit  mehreren
Mengendörfern  besetzt.  Im  Hintergrund  der
Bucht  in  einem  freundlichen  Flußtal  liegt  das
Hauptdorf  Weiin,  nach  welchem  die  Gegend  benannt
  wird.  Weiter  landeinwärts  auf  der  südlichen
  Höhe  über  dem  Flußtal  liegt  das  mit
Weiin  befreundete  Mengendorf  Malbeimal.  Am
Südufer  der  Bucht,  die  den  Namen  Uten  zu
führen  scheint,  befand  sich  früher  das  Mengendorf
Weir.  Unter  den  Kokospalmen  stebt  noch  der
geschnitzte  Hauptpfahl  des  Männerhauses  und
daneben  die  massive  Holztrommel.  Das  Dorf
ist  verlassen  seit  einem  Zusammenstoß  mit  der
Besatzung  des  Anwerbeschiffs  „Samoa“,  wobei
zwei  Mengen,  darunter  der  Bruder  des  Häuptlings,
  erschossen  worden  sein  sollen.

Die  früheren  Bewohner  des  Dorfes  Weir
sitzen  jetzt  auf  steiler  Höhe  über  der  Südspitze  der
Bucht.  Auf  der  Höhe  über  dem  Nordende  der
Bucht  liegt  das  Dorf  Tangsor.

Die  wenigen  am  Ufer  sichtbar  werdenden
Eingeborenen  zeigten  große  Scheu  und  verschwanden
  im  Busch,  als  ich  mit  dem  Boot  an
Land  kam.  Mit  Hilfe  von  vier  Männern  des
Mengenhäuptlings  Blowgil  von  Warangoi,  die
ich  mitgebracht  hatte,  kam  bald  ein  friedlicher
Verkehr  zustande.  Die  Bevölkerung  scheint  verhältnismäßig
  zahlreich,  gesund  und  kriegerisch  zu
sein.  Die  Leute  lagen  zur  Zeit  in  Fehde  mit
den  Bergbewohnern  weiter  im  Innern,  nicht
aber  mit  den  Gaktei.  Zur  Auswanderung  nach
dem  Warangoi  hatten  sie  keine  Lust.  Ein  Mann
ließ  sich  anwerben.  Er  kennt  die  Sulkasprache.
In  dem  Dorfe  Weiin  stellte  ich  die  Anwesenheit
von  Sulkaweibern  fest,  die  mit  Mengen  verheiratet
  sind.

Als  am  nächsten  Morgen  der  „Seestern“
wieder  vor  Arap  und  Wuma  anlief,  herrschte
dort  große  Aufregung.  An  der  Küste  weiter
südlich  waren  angeblich  zwei  Sulkadörfer  miteinander
  in  Kampf  geraten.  Die  Leute  erklärten
        <pb n="288" />
        228  .

einstimmig,  erst  den  Ausgang  des  Kampfes  ab—
warten  zu  müssen,  bevor  sie  mit  auf  den  „Seestern“
  kommen  könnten.  Der  Mengenhäuptling
Blowgil  von  Warangoi,  dessen  riefsiges  Kanu  in
Arap  am  Strande  lag,  nahm  angeblich  am
Kampfe  teil.

Die  Autorität  der  Regierung  schien  mir  zu
fordern,  daß  dem  Kampf  Einhalt  getan  werde.
Ich  sandte  den  Ersten  Offizier  Pagenstecher  und
Herrn  Parkinson  mit  den  an  Land  gebrachten
Polizeisoldaten  südwärts,  bewaffnete  vier  Mann
der  Bootsbesatzung  und  ließ  das  Boot  südwärts
schleppen  bis  zu  dem  Dorfe  Glambun,  das  mir
als  Wohnsitz  der  einen  der  streitenden  Parteien
bezeichnet  wurde.  Die  Bewohner  von  Glambun
lagen  mit  den  Leuten  von  Ragulel,  einem  Sulkadorf
  auf  der  Höhe  über  Glambun,  im  Kampfe.
Streitgegenstand  war  ein  Stück  Pflanzungsland
am  Berghang,  das  die  Leute  von  Glambun  in
Bearbeitung  genommen  hatten,  während  es  die
Bewohner  von  Ragulel  für  sich  in  Anspruch
nahmen.  Die  Leute  von  Ragulel  hatten  angeblich
  am  Morgen  auf  Glambun  einen  überfall
gemacht,  der  zurückgeschlagen  wurde.  Die  streitbaren
  Männer  von  Glambun  schienen  eben  daran
zu  sein,  den  Besuch  auf  der  Höhe  in  Ragulel  zu
erwidern.  Der  Mengenhäuptling  Blowgil  von
Warangoi  war  von  der  gleichzeitig  mit  mir  eintreffenden
  Landkolonne  unterwegs  in  dem  Dorfe
Boserar  angetroffen  worden.  Er  gab  an,  er  sei
zwar  mit  dem  Sulkahäuptling  Senglel  von
Ragulel  verschwägert  und  zu  einem  verwandtschaftlichen
  Besuch  hierhergekommen,  an  dem
Streit  aber  nicht  beteiligt.

Ich  schickte  Herrn  Parkinson  mit  den  Polizeisoldaten
  nach  der  Höhe,  mit  dem  Auftrag,  die
Kämpfenden  auseinander  zu  treiben  und  erklärte
den  Leuten  von  Glambun,  daß  ich  den  Streit
durch  Richterspruch  beendigen  würde.  Ein  Mann
von  Glambun  fand  sich  bereit,  den  Bewohnern
von  Ragulel  die  Aufforderung  zu  überbringen,

 

 

 

sich  zu  einer  richterlichen  Entscheidung  des  Streitfalles
  zu  stellen.  Das  Erscheinen  der  Polizeitruppe
  am  Kampfplatz  hatte  die  Folge,  daß  die
Kämpfer  beider  Parteien,  zum  Teil  unter  Zurücklassung
  ihrer  Waffen,  in  wilder  Flucht  davongingen.
  In  Ragulel  wurde  niemand  mehr  angetroffen.


Eine  Entscheidung  des  Streites  unter  Anhörung
  beider  Parteien  war  damit  unmöglich.
Die  Einladung,  nach  der  Gegend  näördlich  des
Warangoi  überzusiedeln,  lehnten  die  Leute  von
Glambun  trotz  aller  Kriegsnöte  ab.  Einen  Zwang
auszuüben,  wäre  zwecklos  gewesen.  Die  Sulkas
sind  hinreichend  gute  Seefahrer,  um  von  der
Gegend  nördlich  des  Warangoi  im  Kanu  nach
ihren  alten  Wohnsitzen  zurück  zu  gelangen.  So
mußte  ich  es  bei  der  erzielten  Einstellung  des
Kampfes  bewenden  lassen,  und  ging  nach  Arap
zurück.

Dort  schifften  sich  vier  Männer,  sechs  Weiber
und  sieben  Kinder  nach  Mope  ein.  Die  übrigen
zogen  vor,  in  der  alten  Heimat  zu  bleiben.

Wir  verfolgten  sodann  die  Küste  nach  Norden
und  gingen  nachmittags  hinter  der  Brown-Insel
in  der  Henry  Reid-Bucht  vor  Anker.  Ich  unternahm
  noch  eine  kleine  Fahrt  im  Segelkutter
nach  den  Mündungen  des  Heury  Reid=  und
Powell-Flusses  in  der  nördlichen  Ecke  der  Bucht.
Dank  der  andauernd  kräftigen  Brise  aus  Ostsüdost

  konnte  ich  in  drei  Stunden  die  Bucht  von

Süden  nach  Norden  durchqueren  und  noch  ein
Stück  den  Powell-Fluß  hinaufrudern.  Soweit
von  der  See  aus  zu  beobachten  ist,  befinden  sich
nicht  nur  zu  beiden  Seiten  des  Henry  Reid=  und
Powell-Flusses,  sondern  auch  an  der  langgestreckten
Bucht  südlich  der  Henry  Reid-Bucht,  in  welche
die  Flüsse  Siplong  und  Ip  münden,  ausgedehntere
  Eukalyptusbestände.

Vor  Tagesanbruch  wurde  die  Fahrt  nach
Mope  fortgesetzt.  Nachmittags  lag  der  „Seestern“
wieder  auf  der  Reede  von  Herbertshöhe.

 

—  —

 

 

 

 

 

—  —

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Südwestafrikanische  Schäfereil-Gesellschaft
Ju  Berlin.“)

Das  Jahr  1907  bedeutet  für  die  Schäferei-Gesellschaft
  den  Beginn  des  Neuanfbaues  des
Unternehmens  und  der  Erholung  von  den  Folgen
des  Aufstandes.  Im  allgemeinen  ist  die  Hoffnung
  nicht  getäuscht  worden,  daß  das  Unternehmen
  einer  glücklichen  Entwicklung  entgegen-*)

  Aus  dem  für  die  6.  ordentliche  Versammlung
erstatteten  Jahresberichte.

 

geleitet  werden  kann,  obwohl  noch
„Kinderkrankheiten“  zu  überwinden  sind.

Wenngleich  im  großen  und  ganzen  die  Aufstandsbewegung
  als  niedergeworfen  zu  betrachten
ist,  so  erforderte  doch  die  Situation  immer  noch
Aufmerksamkeit,  wie  aus  dem  Gefecht  mit  Simon
Copper  hervorgeht.  Einzelne  kleine  Banden
bildeten  noch  immer  eine  Quelle  der  Beunruhigung
  für  die  Farmer.

Das  Gouvernement  legt  hinsichtlich  der  Gesellschaftssfarmen
  größeren  Wert  darauf,  die  Gegend

manche
        <pb n="289" />
        W  229  r0

durch  häufigere  Patrouillenritte  zu  säubern,  als
ständig  einen  Militärposten  zu  unterhalten,  hat
aber  bis  auf  weiteres  zwei  Polizeisergeanten  auf
Orab  stationiert.

Die  Dürre  im  Vorjahr  (1906)  gab  zu  ernsten
Besorgnissen  Anlaß.  Nach  großer  Trockenheit
traten  erst  vom  12.  Dezember  1906  ab  gute
Regenfälle  ein;  die  Weideverhältnisse  wurden
dann  gut.

Dagegen  gingen  mehrfach  Tiere  an  Krankheiten
  ein,  die  zum  Teil  darauf  zurückgeführt
werden,  daß  noch  aus  der  Aufstandszeit  her
vielfach  Infektionsherde  vorhanden  sind,  die  nur
langsam  abgeschwächt  werden;  zum  Teil  mögen
auch  Vergiftungen  durch  Pflanzen  beim  Weiden
erfolgt  sein.

Der  Vorstand  hat  es  sich  angelegen  sein
lassen,  beim  Reichs  =  Kolonialamt  vorstellig  zu
werden  wegen  Erforschung  dieser  Erscheinungen
durch  einen  Sachverständigen  und  der  Anordnung
von  Maßnahmen  zur  Abhilfe.

Die  Gesellschaft  ist  grundbuchlich  als  Eigentümerin
  eingetragen  für  die  Farm  Narris  am
19.  April  1906.  Eine  Eintragung  in  das  Landre
  gister  ist  erfolgt:  am  9.  August  1904  für  die
Farm  Nauchab,  am  9.  August  1904  für  die
Farm  Dabib.  Beantragt  ist  die  grundbuchliche
Eintragung  der  Farmen  Orab,  Garis  und
Dassiefontein  unter  dem  gemeinsamen  Namen
Orab,  desgleichen  der  Farmen  Gurus,  Nauchab
und  Dabib  unter  dem  gemeinsamen  Namen
Dabib,  so  daß  nach  Erledigung  der  Anträge  drei
grundbuchliche  Eintragungen  bestehen:  für  Orab,
Dabib  und  Narris.

UÜber  die  Vermessungsresultate  und  die  Erwerbspreise
  gibt  nachfolgende  Tabelle  eine  Ubersicht:

ha  M
Orab  mit  Garis  und  Dassiefontein  42  737  42  186,85
ha
Witvleh  mit  Gurus  etwa  30  000  32  830,  25
Dabib  10000  18  509,20
Nauchab  =  10  000  12  309,20

Die  Vermessung  dieser

in  Große  von  etwa  50  000

 

gekauften  Terrains  ergab.  49  875
Mar#s  .....  2027725049,50
11/2889  130  885,—

Die  Schürffelder  sind  abermals  auf  ein
Jahr  gesichert  worden.  Ubrigens  sollen  abbauwürdige
  Steinkohlenfelder  in  der  Nähe  von
Keetmanshoop  festgestellt  worden  sein.

Bon  den  im  Jahre  1907  aus  Deutschland
eingeführten  Rambouilletböcken  ging  leider  infolge
  zufälligen  Zusammentreffens  verschiedener
ungünstiger  Umstände  ein  größerer  Teil  ein.
Dagegen  lauten  die  Berichte  über  die  im  Frühjahr
  1908  ebenfalls  aus  Deutschland  eingeführten
50  Mutter-Zuchtschafe  sehr  günstig.

 

Der  Bestand  an  lebendem  Inventar  betrug
am  31.  Dezember  1907:

Schafe:  25  Ramme,  2729  Muttertiere,
Hammel,  220  Lämmer.

Ziegen:  2  Ramme,  71  Muttertiere,  22  Jungziegen,
  20  Carpater,  14  Lämmer.

Rinder:  2  Bullen,  24  Kühe,  21  Treckochsen,
7  Jungochsen,  7  Färsen,  13  Kälber.

Reittiere:  3  Zuchtstuten,  2  Fohlen,  2  Maultiere.

Geflügel:  1  Hahn,  15  Hühner.

Die  Angelegenheit  der  Entschädigungsfrage
  ist  erledigt;  die  angewiesenen  Summen
find  ausbezahlt.

Es  darf  nicht  wundernehmen,  wenn  die  Resultate
  des  Jahres  1907  noch  nicht  voll  befriedigen.
  Es  ist  selbstverständlich,  daß  der  Nachwuchs
  im  ersten  Jahre  des  Betriebes  einem  solchen
unter  normalen  Verhältnissen  nicht  gleichkommen
kann.  Gegen  Jahresschluß  werden  wiederum
50  Rambouilletschafe  hinausgesandt  werden.

Die  Bilanz  enthält  auf  der  Passivseite:  Das
Anteilscheinkonto  mit  557  900  “  und  das  Kreditorenkonto
  mit  4444.J.  Auf  der  Aktivseite  sind
aufgeführt:  Grundstücks=  und  Gebäudekonto  usw.
mit  zusammen  187  747  ;  ferner  an  sonstigen
wesentlichen  Konten:  Das  Wagenkonto  mit  2496/7,
das  Maschinenkonto  mit  4549  .J,  das  Debitorenkonto
  (zum  größten  Teil  Bankguthaben)  mit
123  357  //,  das  Verlust=  und  Gewinnkonto  mit
128  278./!0.  Von  lebendem  Inventar  find  eingesetzt:
  Wollschafe  mit  21  892  ¼,  Rambouilletböcke
  mit  3406./7,  Fettschwanzschafe  mit  54910.7J,
Rinder  mit  19  610  ./,  Pferde  mit  2900  .¼J7
Maulesel  mit  1800  J(,  Ziegen  mit  2725  .
und  Geflügel  mit  80  “.  Die  Ertragsbilanz
weist  nach:  Gewinn  an  leblosem  Inventar  in
Afrika  16  642  /,  an  lebendem  Inventar  in
Afrika  8070  /,  ferner  Berliner  Gewinne  mit
4860  /.  Die  Abschreibung  auf  Gebäude,
Grundstücke  und  Inventar  usw.  betragen  14  425.77/,
Viehverluste  15  400  .J.  Die  allgemeinen  afrikanischen
  Handlungsunkosten  22  525  /¾  und  die
Berliner  Unkosten  8376  .7.

166

Gesellschaft  Süd-Kamerun.)

Das  Resultat  des  neunten  Geschäftsjahres  ist
ungünstig  beeinflußt  worden  durch  den  starken
Preisrückgang  für  Gummi,  dem  weder  eine  entsprechende
  Herabsetzung  der  Einkaufspreise,  noch
der  Transportspesen  im  Innern  Kameruns  gegenüberstand.


 

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  neunte  Geschäftojahr.
        <pb n="290" />
        W  230  20

Der  Ankauf  von  Elfenbein  ist  weiter  zurückgegangen
  infolge  des  bekannten  Waffen=  und
Pulverhandelsverbots.

Da  wir  unsere  Dampfer  zu  ihrem  vollen  Werte
versichert  haben,  ist  der  aus  den  Gewinnen  der
Vorjahre  angesammelte  Dampfer-Erneuerungsfonds
überflüssig;  wir  haben  denselben  daher  zur  teilweisen
  Deckung  des  Verlustes  dem  Gewinn=  und
Verlustkonto  gutgebracht.

Einschließlich  der  von  uns  beantragten  Abschreibungen
  von  zusammen  47  931,84  /¼  schließt
das  Gewinn=  und  Verlustkonto  mit  einem  Verlustsaldo
  von  54  333,37  ¾  als  Vortrag  auf  neue
Rechnung  ab.

Zu  dem  ungünstigen  Resultat  haben  auch  die
Zölle  in  Kamerun  wesentlich  beigetragen;  sie  betrugen
  207  918,11  ./7,  d.  h.  ungefähr  ein  Drittel
der  gesamten  Unkosten  in  Afrika.

Die  Abgrenzung  des  uns  zu  Eigentum  übertragenen
  Gebietes,  die  intensive  Inangriffnahme
der  rationellen  Bearbeitung  desselben  durch  Anlage
von  Niederlassungen  und  die  Expeditionen  zur
Erforschung  des  Gebietes  haben  eine  Ausgabe  von
378  236,89  “  erfordert.  Wir  haben  diesen  Betrag
  dem  Konto  „Grundeigentum  und  Plantagen“
belastet  und  schlagen  eine  Abschreibung  von
28  236,89  .  vor,  wonach  das  Konto  mit
750  000  gegen  400  000  "  im  Vorjahre  zu
Buche  steht.

Infolge  dieser  großen  Aufwendungen  sowie
der  bereits  im  letzten  Jahresbericht  erwähnten
belangreichen  Warenaussendungen  nach  Kamerun
waren  wir  gezwungen,  weitere  Bankkredite  in
Anspruch  zu  nehmen.

Es  freut  uns  berichten  zu  können,  daß  unsere
Verhandlungen  mit  dem  Reichs-Kolonialamt  zur
definitiven  Anerkennung  des  uns  in  einer  Ausdehnung
  von  1  550  000  ha  zu  Eigentum  übertragenen
  Gebietes  geführt  haben.

Zur  Ausbeutung  dieses  nach  allen  Berichten
an  Gummi  äußerst  reichen  Gebietes  haben  wir
bislang  an  der  Grenze  und  an  den  durchgehenden
Wegen  15  Posten  errichtet,  von  denen  aus  nach
und  nach  weitere  Posten  ins  Innere  vorgeschoben
werden.  Auf  diesen  Posten  wird  der  Gummi  von
unseren  eigenen  Leuten  durch  rationelle,  den
Stamm  erhaltende  Anzapfung  gewonnen  und  infolge
  steter  Kontrolle  in  sehr  guter  Qualität  zubereitet.


Wir  glauben  uns  der  begründeten  Hoffnung
hingeben  zu  können,  daß  diese  Ausbeutung  gute
Resultate  für  unsere  Gesellschaft  zeitigen  wird;
allerdings  werden  diese  Resultate  sich  naturgemäß
erst  in  späteren  Jahresabrechnungen  bemerkbar
machen  können.

Im  Laufe  des  gegenwärtigen  Jahres  1908
haben  wir  den  Transportweg  von  Kribi  in  das

 

Innere  aufgegeben  und  benutzen  daher  wieder
ausschließlich  den  Weg  Üüber  den  Kongofluß  für
unsere  Transporte.  Zu  dieser  Aufgabe  sahen  wir
uns  veranlaßt  in  Anbetracht  der  größeren  Regelmäßigkeit
  und  Sicherheit  der  Dampfer=  und  Eisenbahntransporte
  gegenüber  dem  Landtransporte;
außerdem  kommt  noch  hinzu,  daß  für  die  Abfuhr
der  Produkte  aus  unserem  Eigengebiet,  wo  zukünftig
  der  Schwerpunkt  unserer  Tätigkeit  liegen
wird,  der  geographischen  Lage  nach  unzweifelhaft
die  Ausfuhr  über  Molundu  und  den  Kongo  weitaus
  günstiger  ist  als  über  die  Kamerunküste.

Die  wesentlichsten  Posten  der  Vermögensbilanz
sind:  Auf  der  Passivseite  Kapitalkonto  2000000./,
Reservekonto  20000  .J7,  einzulösende  Wechsel
21  659.7¼/,  Bankkredite  418  584  J7,  Zahlungen
gegen  verkaufte,  aber  noch  nicht  abgerechnete  Produkte
  92  116  J¼“,  Guthaben  des  Personals  in
Afrika  146  989./¼“,  Unkosten  zu  Lasten  des  Jahres
1907,  die  erst  in  1908  bezahlt  wurden,  184  440./7.
Auf  der  Aktivseite:  Grundeigentum  und  Plantagen
einschließlich  der  Niederlassung  in  Kamerun
795  000  /7/,  Dampfer  74  100  .J¼,  Material  in
Kamerun  15  000  1,  Waren  und  Proviant
1  427  879  ,  afrikanische  Produkte  404  370  .77,
Debitoren  93  003.J¼,  Gewinn=  und  Verlustkonto
54  333  “.  Die  Kreditseite  der  Ertragsbilanz
enthält  außer  dem  Saldo  für  1907  in  Höhe  von
63015.¼,  den  Bruttogewinn  auf  Produkte  und
Transaktionen  in  Afrika  mit  594  599  J¼,  den
Übertrag  des  Dampfererneuerungsfonds  mit
100  000  .¾,  den  Vortrag  auf  neue  Rechnung  mit
54  333  .M.  Dagegen  auf  der  Debetseite  Einund
  Ausfuhrzölle  mit  207  918  ,  allgemeine
Unkosten  in  Kamerun  sowie  Handlungsunkosten  in
Hamburg  zusammen  508  518  .¾,  Zinsen  ufw.
47.578.%  und  Abschreibungen  47  931./7.

Rbe#inische  Handes  Dlantagen  GSesellschaft  in  Köln.“)

Das  Berichtsjahr  zeichnet  sich  durch  eine  reichliche
  Kaffeeernte  aus,  da  wir  rund  130  000  kg  gegen
  60000  kg  im  Jahre  1906  ernteten.  Wir  verdanken
  dieses  erfreuliche  Ergebnis  in  erster  Linie
der  günstigen  Witterung  während  der  Blütebildung;
  aber  in  nicht  geringerem  Maße  hat  hierzu
der  Umstand  beigetragen,  daß  die  Kaffeegärten
im  Laufe  der  letzten  Jahre  erheblich  besser  geworden
  sind,  und  zwar  ist  dies  in  der  Hauptsache
  eine  Folge  der  Entwicklung  der  Windschutzund
  Schattenbäume,  wodurch  immer  weniger
Schaden  entsteht  aus  blätterzerreißenden  Winden

 

ah  *)  Aus  dem  Bericht  über  das  zwölfte  Geschäftsjahr.
  "
        <pb n="291" />
        W  231  20

und  zu  intensiver  Bodenaustrocknung  zur  Zeit  des
Reifens  der  Ernte.  Außerdem  waren  wir  dadurch
begünstigt,  daß  keine  Feinde  des  Kaffees,  seien  es
Pflanzen  oder  Tiere,  verheerend  auftraten.  Sollten
noch  weiterhin  die  Verhältnisse  sich  in  ähnlicher
Weise  günstig  für  uns  gestalten,  dann  steht  zu
erwarten,  daß  auch  die  Stellen,  die  heute  wegen
ungenügenden  Schattens  bzw.  Windschutzes  keinen
oder  nur  geringen  Ertrag  bringen,  sich  erholen,
so  daß  die  Kaffeegärten  immer  mehr  ein  geschlossenes
  Ganzes  bilden  und  gute  Ernten  zur
Regel  werden.  Der  Bestand  an  Kaffeebäumen
bleibt  unverändert  auf  rund  500000,  wovon
ungefähr  300000  zu  dem  Ernteergebnis  beigetragen
  haben.  Sehr  spät  ist  die  Ernte  abgelaufen.
Gepflückt  wurde  noch  den  ganzen  Januar  1908
hindurch,  und  die  Aufbereitung  konnte  erst  in  der
ersten  Hälfte  Juni  beendet  werden,  um  welche
Zeit  infolge  Trägermangels  noch  mehr  als
400  Sack  Kaffee  auf  der  Pflanzung  lagerten.
So  traf  die  letzte  Sendung  der  Ernte  erst  im
September  1908  in  Europa  ein.  Die  Kaffeepreise
  haben  sich  seit  vorigem  Jahre  wenig  geändert,
  und  die  Statistiken  über  Welternten
und  Verbrauch  stellen  auch  eine  Aufbesserung  der
Preise  in  absehbarer  Zeit  leider  nicht  in  Aussicht.

Die  Niederschläge  waren  im  Berichtsjahr  nicht
besonders  reichlich.  Die  Jahressumme  ergab  nur
1187  mm  gegen  1984  mm  im  vorhergehenden
Jahre  und  gegen  eine  Normalregenmenge  für
Ngambo  von  etwa  1550  mm.  Diese  geringere
Regenmenge  war  im  allgemeinen  noch  ausreichend,
um  ältere  und  zumeist  beschattete  Pflanzungen  in
gutem  Stande  zu  halten,  da  die  Niederschläge
sich  ziemlich  günstig  über  das  Jahr  verteilten.
Für  die  jungen  Manihotpflanzen  genügte  die
Regenmenge  völlig,  dagegen  nicht  für  die  jungen
Schattenbäunchen,  von  denen  viele  ersetzt  werden
mußten.

Die  Arbeiterzahl  stand  nicht  ganz  im  Einklang
mit  der  durch  die  größere  Ernte  bedingten  Mehrarbeit.
  Sie  schwankte  zwischen  137  als  täglicher
Durchschnitt  für  den  Monat  Mai  und  349  im
Durchschnitt  im  Dezember.  Während  mehrerer
Monate  verlangten  die  Erntearbeiten  alle  verfügbaren
  Hände.  Infolgedessen  war  es  nicht
leicht,  die  sonstigen  nötigen  Arbeiten  in  der
Pflanzung  rechtzeitig  auszuführen.  Da  aber  die
Ernte  erst  spät  eingesetzt,  so  gelang  es  vorher
noch,  die  Pflanzung  so  ziemlich  ganz  zu  beschneiden
  und  gut  100000  Bäume  mit  Kompost
zu  düngen.

Die  Arbeiteranwerbung  gestaltet  sich  noch
immer  recht  unsicher.  Hoffentlich  gelingt  es,
diese  Lebensfrage  in  glücklicher  Weise  zu  lösen,
was  wir  gemeinsam  mit  vielen  anderen  Pflanzungs=
  und  Erwerbsgesellschaften  anstreben.

 

Hinsichtlich  des  schon  weit  vorgeschrittenen
Jahres  1908  können  wir  über  Ernteaussichten
und  Wachstum  folgendes  berichten:

Kaffeepflanzung.  Hierüber  lautet  der  letzte
Bericht  im  Juni:  „Das  Aussehen  der  Pflanzen
ist  recht  gut.  Die  1908er  Ernte  wird  auf  etwa
80  000  kg  geschätzt.“

Manihotpflanzung.  Das  Wachstum  ist
befriedigend,  besonders  für  die  Teile,  die  an  dem
Abhange  des  Luengheratales  bzw.  in  diesem  Tale
selbst  gepflanzt  sind.  Die  dringenden  Arbeiten
für  die  Kaffeeernte  gestatteten  neben  Nachpflanzen
vieler  Fehlstellen  nur  eine  kleinere  Neuanlage.
Augenblicklich  zählt  die  Pflanzung  rund  85  000
Manihots.

Die  Kautschukpreise  sind  seit  vorigem  Jahre
sehr  gefallen,  und  nachlässig  aufbereiteter  Manihotkautschuk
  ist  fast  unverkäuflich  geworden.  Die
Aussichten,  auch  diesen  Kautschuk  gut  aufbereiten
zu  können,  find  wohl  begründet,  und  schweben
zur  Zeit  Verhandlungen,  um  eine  Kautschuk-Aufbereitungsgesellschaft
  ins  Leben  zu  rufen,  mit
deren  Hilfe  man  auch  zu  den  herrschenden  Marktpreisen
  noch  angemessenen  Gewinn  aus  dieser
Kultur  erwartet.

Cinchona.  Die  Aussichten  für  diese  Kultur
find  jetzt  günstiger  als  im  vorigen  Jahre  insofern,
als  das  Wachstum  mehr  befriedigt  und  die  angepflanzten
  Arten  zumeist  wertvolle  Typen  zeigen.
Die  Chininpreise  (folglich  auch  die  Preise  für  die
Cinchonarinde,  aus  der  das  Chinin  bekanntlich
gewonnen  wird)  sind  aber  durchweg  nicht  hoch
genug,  um  diese  Kultur  anders  denn  als  Nebenkultur
  zu  betreiben,  deren  eventuelle  Aufnahme
erst  dann  in  Erwägung  gezogen  wird,  wenn  wir
aus  unseren  guten  Typen  Saat  gezogen  haben.

Herr  Akkersdyk,  unser  früherer  Oberpflanzer,
unternahm  im  Angust  des  Berichtsjahres  eine
Besichtigungsreise  nach  Mgambo,  von  der  er  Mitte
Januar  1908  zurückkehrte.  Sowohl  von  dem
Aussehen  der  Pflanzung  als  auch  von  den  ansgeführten
  Arbeiten  war  er  durchaus  befriedigt;
ebenso  wie  die  Cinchonga=  empfiehlt  er  auch  die
Manihotkultur  nur  als  Nebenkultur  zu  betreiben,
da  das  geeignete  Land  für  ein  selbständiges
Kautschukunternehmen  kaum  ausreiche,  besonders
aber  zu  befürchten  steht,  daß  hierdurch  die  Arbeiterfrage
  noch  schwieriger  wird.

Die  Betriebskosten  Ngambo  stellten  sich  in
dem  Berichtsjahre  auf  82  057,93  “  gegen
71  020,95  ¾  im  Vorjahre.  Da  aber  anderseits
der  Erlös  der  Ernte  113  738,66  „/7  betrug  gegenüber
  70499,76  /“  im  Jahre  1906,  so  konnten
wir  unseren  Verlustsaldo  von  159  287,—  3
auf  128  335,47  „N  herabmindern.
        <pb n="292" />
        SJ  232  25

Auf  der  Passivseite  der  Vermögensbilanz  erscheint
  das  Kapitalkonto  mit  1  180  000  J7,  das
Kreditorenkonto  mit  26940  /7.  Auf  der  Aktivseite
  das  Grunderwerbkonto  mit  23  287  J¼,  das
Effektenkonto  mit  15  891  /I.  Guthaben  mit
72  155  ./7,  die  Pflanzung  Ngambo  mit  866  675.7.
Warenvorrat  mit  100  593  .“  und  Gewinn=  und

 

—  —
—  —
—  —

 

——  —  —
—  —  —  —  ——  —  —  —
—  —  —  —  —

 

Das  indische  Baumwollgeschäft  in  den  letzten
drei  QOonaten  1908.

Infolge  der  ungünstigen  Lage  der  Textilindustrie
  in  Europa  war  das  Baumwoll-Exportgeschäft
  nach  dort  schleppend  verlaufen  und  meist
nur  zu  wenig  lohnenden  Preisen  ausführbar.  In
Erwartung  einer  großen  Ernte  in  amerikanischer
Baumwolle  von  13½⅛  bis  14  Millionen  Ballen
find  die  europäischen  Käufer  äußerst  pessimistisch
gestimmt  und  können  sich  nur  selten  entschließen,
die  von  den  indischen  Händlern  verlangten  Preise
anzulegen.  Im  Gegensatz  dazu  ist  die  Position
der  indischen  Baumwollhändler  sehr  stark.  Die
Vorräte  in  Bombay  sind  klein:  170  000  Ballen
am  30.  Dezember  1908  gegen  412  000  Ballen
zur  selben  Zeit  im  Vorjahre.  Die  Zufuhren
blieben  ebenfalls  wider  Erwarten  hinter  den  vorjährigen
  zurück  und  betrugen  in  der  Zeit  vom
1.  Oktober  bis  30.  Dezember  1908:  430  588
Ballen  gegen  506  400  Ballen  in  der  gleichen
Zeit  des  Vorjahres.  Dabei  wies  der  Export  nach
Europa  trotz  der  günstigen  Preisverhältnisse  in
der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  30.  Dezember  1908
mit  etwa  109  000  Ballen  einen  Rückgang  von
nur  etwa  2000  Ballen  gegen  den  vorjährigen  auf.

Das  Exportgeschäft  nach  Japan  verlief  bei
befriedigenden  Preisen  mit  einer  Ausfuhr  von
120  300  Ballen  vom  1.  Oktober  1908  ab  gegen
77  700  Ballen  im  Vorjahr  sehr  günstig.  Die
Aussichten  scheinen  auch  für  die  Zukunft  gut  zu
sein.  Dagegen  besteht  wenig  Aussicht,  daß  das
Geschäft  nach  Europa  sich  in  nächster  Zukunft
wesentlich  bessert.  Eine  Anderung  dürfte  nur
eintreten,  wenn  vergrößerte  Zufuhren  nach  Bombay
die  indischen  Preise  den  europäischen  Spinnern
annehmbarer  erscheinen  ließen.

(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Bombah
vom  6.  Januar  190)9.)

 

Weinernte  RKlgeriens  1908.

Nach  den  vom  Generalgouvernement  auf  Grund
der  durch  das  Gesetz  vom  29.  Juni  1907  vorgeschriebenen
  Deklarationen  vorgenommenen  Fest- 



 

Verlustkonto  mit  128  335  /¼.  Die  Ertragsbilanz
weist  nach  an  Ausgaben:  außer  dem  Saldo  von
159  287  ,  Verwaltungskosten  in  Köln  mit
2518  /  und  Betriebskosten  in  Ngambo  mit
82  057  ¼;  an  Einnahmen:  den  Ernteerlös  mit
1907  113738  und  Zinseneinnahme  mit  1789./7.

 

 

stellungen  betrug  die  Weinernte  Algeriens  im
Jahre  1908:  7  803  734  hl.  Hiervon  entfielen

auf  das
1908  1907
bl  hl
Departement  Algier.  4539679  gegen  4768248
-  Oran  .  .  .2664912  ---!3175473
-  Constantine  599031  =  657180
Süd=  und  Militärgebiet  112=  327

 

zusammen  wie  oben  7  803  734  gegen  8601228
mithin  weniger  797  494  hl.

Die  Bestände  an  altem,  von  früheren  Ernten
herrührendem  Wein  beliefen  sich  am  Ende  des

Vorjahres  insgesamt  auf  308  728  hl.  Hiervon
kamen  auf  das
1908  1907
Ul  hl.
Departement  Algier  212432  gegen  342466
-  Oran.  .  .  .  44132  125454
-  Constantine.  52153  103650
Süd=  und  Militärgebiet.  11  36

 

zusammen  wie  oben  308728  gegen  571606
mithin  weniger  262  878  hl.

Im  ganzen  find  hiernach  für  1908:  1060  372  hl
Wein  weniger  deklariert  worden  als  für  das
Jahr  1907.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Algier.)

HPandel  Algeriens  1908.

Nach  den  soeben  veröffentlichten  vorläufigen
Feststellungen  der  algerischen  Zolldirektion  belief
sich  der  Wert  des  Gesamtwarenverkehrs  im  algerischen
  Spezialaußenhandel  im  Jahre  1908  auf
786  368  000  Fr.  gegen  786  707  000  Fr.  im
Jahre  1907  und  681  946  000  Fr.  im  Jahre  1906.

Davon  entfielen  auf  die  Einfuhr  460  556000  Fr.
gegen  448  219  000  Fr.  im  Jahre  1907  und
401  652  000  Fr.  im  Jahre  1906,  auf  die  Ausfuhr
  325  812  000  Fr.  gegen  338  488  000  Fr.  im
Jahre  1907  und  280  294  000  Fr.  im  Jahre  1906.

Der  Wert  der  Einfuhr  ist  also  gegen  1907
um  12  337  000  Fr.  gestiegen,  während  der  der
        <pb n="293" />
        W  233  20

Ausfuhr  fast  um  dieselbe  Summe  —  12676000  Fr.
—  gegen  das  Vorjahr  zurückgeblieben  ist.  Dieser
Rückgang  erklärt  sich  durch  die  mangelhafte  Zerealienernte,
  insbesondere  an  Weizen  und  Gerste,
von  denen  1908  für  rund  40  Millionen  weniger
zur  Ausfuhr  gelangten  als  1907.

Die  Weizenausfuhr  betrug  724  275  dz  im
Werte  von  17  672  000  Fr.  gegen  2  014  743  dz
im  Werte  von  49  160  000  Fr.,  mithin
31  488  000  Fr.  weniger.

Die  Gersteausfuhr  bezifferte  sich  auf  687  299  dz
im  Werte  von  11168000  Fr.  gegen  1213  198  dz
im  Werte  von  19714000  Fr.,  mithin  8546  000  Fr.
weniger.  Zusammen  ergibt  sich  also  ein  Minderwert
  von  40  034  000  Fr.

Dieser  Ausfall  wurde  zum  Teil  ausgeglichen
durch  einen  Mehrwert  der  Ausfuhr  von  Wein
—  17  Millionen  Fr.  —,  von  Vieh  (Rinder,
Hammel,  Lämmer)  von  zusammen  9½  Millionen
Franken  und  von  Olivenöl  8  Millionen  Fr.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Algier.)

Bestimmungen  über  die  Durchkuhr  durch  das
Uganda-Schutzgebiet.

Unterm  10.  Dezember  1908  ist  für  das
Uganda-Schutzgebiet  eine  die  Durchfuhr  regelnde
Verordnung  —  Goods  in  Transit  Ordinance,
1908  (Nr.  18/1908)  —  zur  Beseitigung  von
Schwierigkeiten  erlassen  worden,  die  sich  bei  der
Auslegung  der  „Uganda  Goods  in  Transit  Ordinance
  1903“  ergeben  haben.  In  der  neuen
Verordnung  ist  festgestellt,  daß  Waren,  die  durch
das  Schutzgebiet  durchgeführt  werden,  den  jeweils
bei  der  Ausfuhr  von  Waren  zu  erhebenden  Ausfuhrzöllen
  unterworfen  sind.  Bis  auf  weiteres
sollen  indessen  solche  Waren  (mit  Ausnahme  von
Elfenbein)  von  der  Entrichtung  derartiger  Zölle
befreit  sein.  Eine  Rückvergütung  von  Ausfuhrzöllen,
  die  für  Durchfuhrwaren  gezahlt  sind,  soll
in  keinem  Falle,  gleichviel  ob  sie  zur  Durchfuhr
angemeldet  waren  oder  nicht,  stattfinden.

Der  Ausfuhrzoll  auf  Elfenbein,  Kautschuk  und
Häute,  welche  in  das  Schutzgebiet  aus  den  angrenzenden
  Gebieten  von  Deutsch-Ostafrika  und
des  ehemaligen  Kongostaats  eingeführt  und  nicht
zur  Durchfuhr  angemeldet  werden,  soll  wie  bisher“)
um  den  Betrag  des  bei  der  Einfuhr  nachweislich
gezahlten  Zolles  ermäßigt  werden.

Jollabhommen  FJwischen  Hortugiesisch-Ostafrika
und  Transvaal.

Die  Handelsbeziehungen  zwischen  Lourenco
Marques  und  Transvaal  sind  d  durch  das  Abkommen

*)  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1003,  S.  596.

 

vom  18.  Dezember  1901  geregelt.  Neuerdings
haben,  wie  das  Board  of  Trade  Journal  mitteilt,
die  Regierungen  von  Transvaal  und  Portugiesisch-Ostafrika
  ein  weiteres,  die  Zollverhältnisse  betreffendes
  Abkommen  getroffen,  das  sechs  Monate
nach  erfolgter  Kündigung  oder  nach  gegenseitigem
Einvernehmen  auch  früher  außer  Kraft  treten  soll.

Waren  aus  Zollagern  und  offenen  Lagern  im
Gebiete  von  Lourengo  Marques  werden  gegen
Entrichtung  der  zur  Zeit  ihrer  Einfuhr  geltenden
Zölle  in  Transvaal  eingelassen.  Diese  Zölle  sind,
soweit  sie  vom  Werte  erhoben  werden,  unter  Zugrundelegung
  des  überseeischen  Wertes  zu  berechnen.
  Zur  Durchführung  des  Abkommens  sind
bei  dem  Eintreffen  von  Waren  in  Lourenco
Marques  die  Transvaal-Zölle  zu  entrichten,  oder
es  ist  eine  ausreichende  Sicherheit  zu  hinterlegen.
Nach  ihrem  Eintreffen  in  Transvaal  werden  die
Waren  ohne  weitere  Abfertigung  ausgeliefert.
Die  Einbringer  haben  auf  Erfordern  Belege  über
den  Warenwert  beizubringen  und  jede  weitere
Auskunft  zu  geben.  Bei  Waren,  die  für  den
Verbrauch  in  Portugiesisch-Ostafrika  bestimmt  und
abgefertigt  werden,  ist  der  etwa  erlegte  Zollbetrag
von  der  Zollverwaltung  des  Transvaal  zu  erstatten,
  oder  der  Betrag  ist  der  hinterlegten
Sicherheit  wieder  gutzuschreiben.  Für  den  Verkehr
der  Eingeborenen  mit  Effekten  und  Waren  sind  in
dem  Abkommen  besondere  Vorschriften  enthalten.

Ausfuhr-oll  auf  Rinder  in  Madagaskar.

Gemäß  einer  mit  Bezug  auf  die  Verordnung
vom  31.  Dezember  1907  von  der  französischen
Regierung  unterm  18.  Januar  1909  erlassenen
Verordnung  wird  bis  zum  31.  Dezember  1909
von  den  aus  der  Kolonie  Madagaskar  nebst  Zubehörgebieten
  ausgeführten  Rindern  ein  Ausfuhrzoll
  von  2,50  Franken  für  das  Stück  erhoben.

(Journal  officich  de  la  Républilne  Française.)

Vorschriften  kür  die  Wareneinfuhr  aufk  dem  Landwege
nach  der  Goldküfte.

Durch  eine  in  der  Gold  Coast  Government
Gazette  vom  21.  November  1908  veröffentlichte
Verordnung  des  Gouverneurs  im  Rate  ist  mit
Wirksamkeit  vom  1.  Januar  1909  ab  die  Wareneinfuhr
  mit  Beförderungsmitteln  des  Landes  über
die  West=  und  Ostgrenzen  der  Goldküstenkolonie
geregelt  worden.  Danach  können  alle  Waren,
die  in  die  Seehäfen  eingeführt  werden  dürfen,
außer  Feuerwaffen,  Munition,  Schießpulver  und
Spirituosen,  über  die  östliche  und  westliche  Landgrenze
  in  den  Axim=  und  westlichen  Grenzdistrikt
sowie  in  den  Quitta=  und  Voltaflußdistrikt  der
        <pb n="294" />
        W  234  20

Kolonie  mit  Beförderungsmitteln  des  Landes  ein=  N'Kami  eingeführt  werden,  sollen  über  den  Voltageführt
  werden,  jedoch  nur  über  solche  Stationen,  fluß  nur  mit  Kanus  der  Regierungsfähre  bei
die  durch  Verordnung  des  Gouverneurs  im  Rate  jener  Station  und  nicht  anders  befördert  werden.
bestimmt  werden.  Waren,  die  nach  Britisch-  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Vermischtes.

*  KRus  dem  Jahresberichte  der  kapländischen  Staatsbahnen  für  1907
geben  wir  nachstehend  einige  betriebstechnisch  bemerkenswerte  Ziffern:

1907  1906  1905
Einnahme  auf  eine  Zugmeile  d  99,8  98,3  104,2
Ausgabe  —  -  ..  d  74,0  71,1  76,6
Einnahme=  Personenmeile  d  0,  857  0,866  0,895
Ausgabe  -  d  0,790  0,751  0,704
Einnahhe  Tonnenmeile  d  1,682  1,699  1,565
Ausgabe  .4(G.  0,935  0,956  0,927
Durchschnittszahl  der  Personen  im  Zuge-  ....  77  83  84
-Gütertonnen  im  Zuge)  81  73  79
Über  jede  Stelle  des  Eisenbahnnetzes  s  Personen  .  rund  101000  114  000  117  000
sind  durchschnittlich  gefahren'")  ..]  Gütertonnen  77  900  90  900  121  600
Die  Lokomotivkohle  kostete  86#h/t  17,75  18,92
Der  Verbrauch  an  Lokomotivkohle  betrug  auf  eine  Zugmeile  lbs  84,07  82,26

Besondere  Erwähnung  verdient  die  Linie  De  Aar—  Prieska,  einmal  weil  sie  im  letzten
südwestafrikanischen  Hottentotten  =  Aufstande  eine  große  Rolle  als  Zufuhrlinie  für  unsere  Truppen  gespielt
  hat  und  noch  bis  vor  kurzem  an  der  Versorgung  der  Südostecke  unserer  Kolonie  beteiligt
gewesen,  wenn  nicht  noch  heute  beteiligt  ist,  zweitens  weil  ihr  Verkehrsgebiet  am  meisten  dem  der
Lüderitzbahn  gleicht,  ihre  Betriebsergebnisse  also  eine  gewisse  Unterlage  für  die  Beurteilung  der
Aussichten  der  deutschen  Linie  geben.  Zu  dem  zweiten  Punkte  ist  allerdings  zu  beachten,  daß  die
englische  Linie  als  kleines  Stück  eines  großen  Systems  weniger  mit  Kosten  der  allgemeinen  Verwaltung
  belastet  ist,  als  die  alleinstehende  Lüderitzbahn,  daß  es  ihr  an  einer  wirtschaftlich  toten
Strecke  fehlt,  wie  sie  die  deutsche  Linie  in  dem  die  Namib  durchquerenden  Stück  Lüderitzbucht—Aus
(oder  nach  den  Diamantsfunden  vorsichtiger:  Kolmanskoop  —Aus)  besitzt,  und  daß  sie  ein  wesentlich
günstigeres  Längsprofil  hat  als  jene.

Die  Bahn  De  Aar—  Prieska  wurde  mit  ihren  ersten  beiden  Dritteln  im  April  und  mit
dem  letzten  Drittel  im  September  1905  eröffnet,  demnach  zu  einer  Zeit,  als  die  deutschen  Ingenieure
erst  zur  Einleitung  des  Bahnbaues  nach  Lüderitzbucht  fuhren  und  als  die  Etappenstraßen  der  Truppen
im  Namalande  dringend  der  Entlastung  bedurften.  Damals  ist  eine  ansehnliche  Frachtmenge  über
die  neue  Linie  gerollt,  um  von  Prieska  aus  mit  Landfuhrwerk  über  Draghvender,  Upington,  Zwartmodder
  in  das  deutsche  Kriegsmagazin  von  Ukamas  zu  gelangen.  Als  dann  aber  mit  dem  Jahre
1906  dieser  Verkehr  in  der  Hauptsache  aufhörte,  war  dies  für  die  Prieska-Linie  recht  fühlbar:
Statt  103  713  Zugmeilen  im  Jahre  1906  hat  sie  für  1907  nur  50  234  Zugmeilen  aufzuweisen;
vermutlich  wird  das  Jahr  1908  einen  weiteren  Abfall  gebracht  haben.  Man  wird  also  abwarten
müssen,  wie  weit  die  Betriebsergebnisse  für  1907  als  normal  angesehen  werden  können.

 

Es  betrug  im  Jahre  1907:  Auf  eine
im  ganzen  Betriebs-  Zug-Betriebsläenenenenenenr
  Meilen  112  meile
Anlagekapitl  ....  L  407  366  3  637  —
Einnahmen:  Personen  und  Gepäckverkehr  .  L  5943  53,06  —-Post-,
  Güter=  und  Viehverkehr.  4  13245  118,26  –
Sonstiiees  #  575  5,13  —
Zusammen  L  19  763  176,45  94,42  d

*)  Das  heißt  die  Züge  fuhren  im  Jahre  1907  durchschnittlich  entweder  77  Personen  oder
81  Tonnen,  nicht  etwa  beides  gleichzeitig.

*7]  Ein  Vergleichsmaßstab:  In  der  preußisch-hessischen  Staatsbahungemeinschaft  belief  sich  diese  Durchschnittsleistung
  1907  auf  617118  Personen  und  967  783#  (zu  1000  kg).
        <pb n="295" />
        G  235  20
Auf  eine
im  ganzen  Betriebs-  Zugmeile

Ausgaben:  Bahnunterhaltung  L  5044  45,04  —
Zugförderungs=  u.  zerktsnendien  L  4274  38,16  —
Verkehrsdienst.  L  2630  23,48  –
Sonstiges  .  L  1  36  12,82
Zusammen  L  13  384  119,50  63,95  d
Uberschuß  L  6379  56,95  30,47  d
Betriebskoeffizient.  v.  H.  67,72  —  —
Rente  v.  H.  1,57  –  —
Umrechnungszahlen:
1  d  auf  eine  Zugmeile  —  5,283  A  *.  auf  ein  Zugkilometer,
HFPersonenmeile  =  l  .  Personenkilometer,
Tonnenmeile  -—  5,  824  Tonnenkilometer.
1  (koloniale)  Tonne  —  907  kg  =  0,907  t,
1  sh  auf  eine  Tonne  1,125  M/,
1  Ib  auf  eine  Zugmeile  —  0,  282  kg  auf  ein  Zugkilometer,
1  L  —  20,  40  ,
1  &amp;amp;  auf  eine  Meile  12,68  M/km.

Litera,tur-Verzeichnis.
(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)
Dr.  Külz:  Die  Selbstverwaltung  für  Deutsch-Südafrika.
  Berlin  1909.  Verlag  von  Wilh.
Süsserott.  Preis  1,80.

Marquardsen:  Der  Niger-Benue.  Eine
historisch-geographische  Beschreibung  der  natürlichen
  Verbindung  Nord-Kameruns  mit  der

Küste.  Mit  Abbildungen,  einer  Karte  und  zwei
Tafeln.  Berlin  1909.  Vertag  von  Wilh.
Süsserott.  Preis  3,—

Klössel:  Kleinsiedlung.  Ein  Beitrag  zur  Besiedlungsfrage

  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
(Koloniale  Abhandlungen,  Heft  23.)  Berlin
1909.  Verlag  von  Wilh.  Süsserott.  Preis  40  Pf.

Dorsch:  Karte  des  südwestlichen  Teils  von
Kamerun.  In  vier  Blättern.  Maßstab
1:350  000.  Basel  1908.  Verlag  der  Basler
Missionsbuchhandlung.

 

 

Deutscher  Kolonial-Kalender  und  statistisches
Jahrbuch  1909.  Nach  amtlichen  Quellen  neu
bearbeitet.  21.  Jahrgang.  Berlin  1909.
Deutscher  Kolonialverlag  (G.  Meinecke).  Preis
.XN  1,80.

Jahrbuch  und  Kalender  für  die  Baumwollindustrie
  1909.  Ein  Taschenbuch  mit
praktischen  Ratschlägen  und  Fingerzeigen  für
Fabrikbesitzer,  Direktoren,  Werkmeister,  Aufseher
und  Schüler  sowie  für  Kaufleute  der  Textilbranche,
  Makler  und  Pflanzer.  Mit  vielen
Abbildungen.  30.  Jahrgang.  Leipzig  1909.
Verlag  von  H.  A.  Ludwig  Degener.  Preis
geb.  3,  —.

Dr.  Sokolowsky,  zoologischer  Assistent  am  Hagenbeckschen
  Tierpark:  Tierakklimatisation.  Eine
biologisch-tierzüchterische  Studie.  Hannover  1909.
eriugefuchhandlung  M.  &amp;amp;  H.  Schaper.  Preis
Al  1,80.

—--———---—
—.—.—  ———-Verkehrs-MNachrichten.



Am  3.  Januar  d.  Js.  ist  eine  neue  Dampferverbindung  zwischen  Wellington,  Rarotonga

  und  Tahiti  ins  Leben  getreten.

Anschluß  an  die  zwischen  San  Francisco  und  Tahiti  laufende  Linie  suchen.

Die  Dampfer  sollen  zehn  Reisen  im  Jahre  machen  und

Die  Regierung  der

Dominion  subsidiert  diese  Linie  mit  7000  L  per  Jahr.
        <pb n="296" />
        W  236

2

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  März  1909.

 

 

 

(engl.  Schiffe)

Friedrich-Wilhelms-Die

  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  1  .  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  2e.  März  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schtffe)  hafen  88  Tage
„  Simpsonhafen  41  Tagel  5.  24.  März  2.  April
1.  deutsch-Neuguinea.  Prindisi  7.  März  4.  April.Simpsonhafen  40  Tage  10  2

hafen  43  Tage

 

i

Deutsch-stafrika.

u)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  (mit  Usumbura)

und  Schirat

—

Von  Mombasa  Weiter

beförderung  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestimz
mungsorten.

b

—

nach  Tanga  (einschl.  Amani,
Aruscha.  Korogwe,  Mkumbara,
  Mombo,  Moschi,  Muhesa.
  Pangani,  Wilhelmstal
und  Wugirt)

l

.  s
Neapel
(deuts  e  Schiffe)
Marseille
Brindisi
(engl.  Schiffe)
i
Brindisi  «
(engl.  Schiffe)
Neapel  E
(deutsche  Schiffe)
Brindisi

(engl.  Schiffe)

U
«  l
Marseille
l
l

Neapel
(deutsche  Schiffe)

 

4.  15.  März  5.  April

10.  jedes  Monats

7.  März

11.  März

4.  15.  März  5.  April
7.  März

10.  jedes  Monats

4.  15.  März  5.  April

Mombasa  O  17,.  16,  16  Tg.

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  14  Tage

Mombasa  O  15  Tage

Tanga  19,  17,  17  Tage
Tanga  16  Tage
Tanga  20  Tage

Daressalam  20,  18,
18  Tage

2.  13.  März  3.  April
1030

8.  jed.  Mts.  10  30
5.  März  10  30

12.  März  10  30

2.  13.  März  3.  April
1030
ö.  März  10

8.  jed.  Mts.  10

2.  13.  März  3.  April
1030

 

 

Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
1.  (von  Zanzibar  unmittelbar
Wetterbe  öordermg  nach
c)  nach  Deutsch-Ostafritao  Daressalam  durch  Gouverne-(ausschl.
  der  zntenra  ind  b  1  mentsdampfer  in  6  Stund.)
genannten  Postorte
Brindisi  7.  März  Daressalam  17  Tage  5.  März  10  30
(engl.  Schiffe)
Brindisi  14.  März  Zanzibar  20  Tage  12.  März  1030
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenhett
3.  Deutsch-Südwestafriha.  1
Swak  d  sowi
nach  Absubt  Arts,  g  Hamburg  1  10.  31.  März  Swakopmund  26  Tage  9.  30.  März  5.25
n3#  «
anas,  Grootfontein,  Toßzarmen,
  Groß-Witvley.  Gu-  15.  März  5.  Apri  S  1  .  Mä  il  8.38
8  n  k  bor  mllntwerpen  15.  März  5.  April  Swakopmund  21  Tage14.  März  4.  April
Albrechtsböhe,  Kalkfeld.  Ka-  S  16.  Mä  ·  «  S  2  5.  März  5.  il  3.1
Koa  an  Kzus  1  Somthamton  16.  März  6.  April  Swakopmund  20  Tage  15.  März  5.  April  3.14
auchas,  Neudamm,  —½  l
MViA-Okssilk-OWUVVEIO-Southamptonl6.20.27.März  Swakopmund20-22Tg.ö.l9.26.Mär311.23
«"P"Sißnå)"ö«kkkäi·åli«
MI,  ,  ,  ·
KFZFZZZVEZELFHIFÆF  tSouthampton,  13.  März  3.  April!  Swakopmund  25  Tage.  März  2.  April  11.23
ati.  Outfo,  Rehoboth,  Richtofen,
  Seeis.  T  b,  Usatos,  jede?  S  2  .  jed.  s.  6.2
Loten.  e  Bü#  salge.  Hamburg  18.  jedes  Monatgswakopmund  26  Tage  jed.  Mts.  6.20
belmstal.  Windhuk  s
Southampton  jeden  Sonnabend  èKLüderitzbucht  19—22  Tg.jeden  Freitag  11.23
.-b)
  nach  Lüderisbucht  sowie  Southampton  16.  März  6.  April  Lüderitzbucht  21  Tage#15.  März  5.  April  3.11
*-  Arahoaht,  lus.  Berseb.  (deutsche  Schiffe)
Heamten  Hrackwasser=  #t.])Antwerpen  15.  März  5.  April.Lüderitzbucht  22  Tage  14.  März  4.  April  8.38
femttein  Süd=  Sus  —m  (deutsche  Schiffe)
000D.  1  .  .  -  .  .  -
HEFT  Fähriny  Wakmavqå  Hamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  34  Tage  18.  jed.  Mts.  6.20
ma  .
fHamburg«10.31.9Jlärz  Lüderitzbucht  27  Tage  9.  30.  März  115
Jc)  nach  Ramansdrift..  Southampton  13.  27.  März  Capstadt  17  Tage  12.  26.  März  11.23

 

von  dort  weiter  auf  dem

 

Landwege  über  Steinkopf
        <pb n="297" />
        W  237  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein=  4  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Viktoria  19,  25  Tage
.  Duala  20,  26—40  Tage
Lamburg  1..  jedes  MonatsKribi  22,  26.—10  kage  0b.  Mis.  850
4.  Kamerun.  1  Plantation  22,  26—40  Tg.  25.  *  Mts.  620
Longji  22,  26—40  Tage  I
25.  jedes  Monats  Campo  26—40  Tage
Bibundi  26—40  Tage
Boulogne  #  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
——-  undur-er  Duala  19  Tage
a)  na  nolinga,  er  (deutsche  e)!  Kribi  21  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Baut  c0,  Situnde.  a  Shmdbe,  #  Plantation  21  Tage  1
Campo,  Dschang,  Duala.  Longji  21  Tage
Sated  or  „  versl.  1  vuoout  Duala  23  7
hal  Tcrrsn  2  t.]iverpool  1.  Apri  Duala  23  vage  l
dorf,  Lomie,  Longst.  Plan-  Kftori  20—0  Tage
rn,  Brrioria-  Longji  25—26  Tage  30.  März  10.5
Kribi  25—26  Tage  3
Plantation  25—26  Tage
Gr.  Batanga  25—-26  Tage
Liverpool  11.  März  Viktoria  25—26  Tage
Tüuala-  23  Tage
r.  Batanga  25—26  Tage  „
D  Longji  25—26  Tage  9.  März  10.
Kribi  25—26  Tage
«  Plantation  25—26  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  26—41  Tage  25.  jed.  Mts.  6.20
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
b)  nach  Rio  del  RKey#H  von  dort  weiter  über  RNang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  11.  März  1.  April  Rio  del  Rey  25—26  Tage  9.  80.  März  1045
)  nach  dem  Tschadsee-  GebtetLiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  KTage,
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  über
Lokodfa-ola  ç  6
d)  nach  Offidinge  Liverpool  jeden  SonnabendCalabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Osfidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  11.  März  1.  April  Matadi  19—20  Tage  10.  31.  März  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  26.  jedes  Monats)  babn  re  und,  23.  jed.  Mts.  10|88
dem  Koup,  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu
5.  den  Narolinen,  palan-  Brindisi  7.  März  4.  April  Jap  48  Tage
Inseln,  Marianen  ans-  Ponape  59
pe  Tage
schlieblich  Gnam.“)  Brindisi  21.  Mär  |A  Saipan  70  Tage  ö.  19.  245.  März
*)  Sendungen  nach  Guam  wer-(engl.  Schiffe)  ·  Palau  77  Tage  3.  April  1070
—  bder  San  Francisco  Angaur  78  Tage  —
)  nur  fũr  Sendungen  nach  Jap.  Neapel  26.  März  Jap  34  Tage
20  nur  für  Sendungen  nach  Jap,  (deutsche  Schiffe)

Valau.  Angaur.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

6.  Niantschon.

Auf  Verlangen  des  Absenders

  gewöhnliche  und  cineschriebene

  Briefe  und  Postarten
  über  Sibirien.

 

Neapel
beeussche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(kranz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille  I

l

(engl.  Schiffe)

12.  26.  März

jieden  Sonntag

14.  28.  März

12.  März
5.  19P.  Mrz  2.  April

Tsingtau  32  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

10.  24.  März  1030
jeden  Freitag  10530
12.  26.  März  1030

11.  März  8.38
3.  17.  31.  März  10.0.
        <pb n="298" />
        W  238  20

 

 

ausschiffungshafen.

 

Nach  vom  Ein-  v  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindisi  21.  März  Jaluit  51  Tage  19.  März  1020

Marshal-Inseln.

(engl.  Schiffe)

I

 

 

 

 

 

Queenstown  28.  Mar  ia  31  Tage  «
8.  Samoa.  ap  ii  o
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  ·
Hamburg  1.  14.  25.  jed.  MWMts.  Lome  22—27  Tage  1.  14.  25.  jed.  Mts.  6.20
I
Hamburg  10.  jedes  Monats  J  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Rotterdam  5.  u.  18.  jed.  Mts.  Lome  21—23  Tage  4.  u.  17.  jed.  Mts.  925
(deutsche  Schtffe)
Boulogne  s.  M]1.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
9.  Logo.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  1017
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  3.  jedes  MonatsLome  37—40  Tage  3.  jedes  Monats  6.20
Rotterdoam  7.  jedes  Monats  Lome  33—36  Tage  6.  jedes  Monats  92

 

 

 

+4)  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-ReugnineaNeapel..  10°.28.  März  7°.  April  O„
Sh  ¾  #  ½  r  Mür  den  Neapel.  .  .  .  20.  März
Neapel.  .  .  .  19*.  März  1*.  April
..  IBrindisi  .  .  .  6.  Mä  —  —  ————
beutsch-Ostafriha  Beinhsek  16.  jev.  Mts.  Neapel  10“.  24“.  März  7“°.  April
—  Brindisi  .  .  6.  20.  März  3.  April
—  Marseille.  .  .  4.  18.  März  1.  April
Deutsch-Südwestafrika  .  .  «,..
Southampton  19*.  März  8“.  April  Poorrboal,  ..  ub.  Vancouv.  22.  März
nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  *  2  140  1  28.  März  Kianutschou  Southampton,  über  San  Francisco  unbe-6
  «  3  Le  Havre  oder  stimmt  (5—6  mal  monatl.)
südl.  Tell  des  Schutzgeb.  Southampton!  19°.  März  8“.  April  Queenstown
Southampton  7.  14.  21.  28.  März  Sibir.  Eisen=  1  jeden  Dienstag,  Freitag
––  I  --——  bahn  und  Sonntag
Hamburg  .  .  20*.  21*.  März  —  —  ..
Usmewu......  Southampton  27.  März  30“.  März  ###mouth.pm—  1  üb.  Vancouv.  20.  März
Plymouth  13.  Rärz  Sameg  oder  Havre  über  San  Francisco
(  den  Narolinen  m  N=  6  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  "  1Ü  Neapel  10“.  März  Toao  Hamburg  .  .  20*.  21*.  März
Dalan--Inseln  l  99  Southampton  27.  30“.  März

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="299" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

G  239  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
er

ostdampf  von  i  nach  bis  25.  Februar  1909.
„Adolph  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  22.  Februar  in  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  22.  Februar  ab  Victoria.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  16.  Februar  in  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Februar  in  Lüderitzbucht.
„Eduard  Bohlen“  Duala  Swakopmund  am  20.  Februar  ab  Duala.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Kilwa  am  22.  Februar  Ouessant  passiert.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Kilwa  am  18.  Februar  ab  Zanzibar.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  17.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  23.  Februar  ab  Neapel.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  22.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  20.  Februar  in  Hamburg.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  20.  Februar  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  Februar  ab  Swakopmund.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  20.  Februar  in  Bonny.
„Lili  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  24.  Februar  Dover  passiert.
„Linda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  24.  Februar  in  Swakopmund.
„Lothar  Bohlen“  Assinie  Hamburg  am  17.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  22.  Februar  in  Conakry.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  12.  Februar  in  Dakar.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  14.  Februar  ab  Las  Palmas.
.„Max  Brochk“.  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  Februar  Dover  passiert.
„Otto  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  22.  Februar  in  Rotterdam.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Mossamedes  am  18.  Februar  Dover  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Burutu  Hamburg  am  18.  Februar  ab  Sierra  Leone.

„Croatia“.
„Eden“
„Kamerun“
„Lome“
„Otarvii!l!
„Swakopmund
„Togo“  ;
„Windhuk“

xP

„Friderun“
„Henner“
„Immo“
„Ingbert“.
„Inge
„Ingraban“"
„Irmfried“  "
„Irmgard“
„Jvo“
„Walburg“

 

Lüderit
Lüderit

 

Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg
Kotonou

 

Hamburg
Durban

sbucht
zbucht

Rio  Nunez
Hamburg
Kamerun
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Mossamedes
Hamburg

 

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

am  17.  Februar
am  21.  Februar
am  23.  Februar
am  16.  Februar
am  18.  Februar
am  13.  Februar
am  22.  Februar
am  19.  Februar

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

Accra
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg

Hamburg
Hamburg

Hamburg
Lagos
Rio  Nunez
Hamburg
Kotonon
Rotterdam
Accra

 

Mossamedes
Nio  Nunez
Hamburg

Hamburg
Hamburg

Mossamedes

 

am  20.  Februar
am  19.  Februar
am  21.  Februar
am  24.  Februar

am  3.  Februar
am  17.  Februar

am  17.  Februar
am  4.  Februar
am  21.  Februar
am  10.  Februar

in  Bissao.

ab  Swakopmund.
in  Victoria.

in  Hamburg.

in  Hamburg.

ab  Lagos.

in  Loanda.

ab  Las  Palmas.

ab  Madeira.
ab  Lagos.

in  Antwerpen.
in  Hamburg.
in  Lome.

in  Rotterdam.
in  Lome.

ab  Lome.

ab  Dakar.

in  Mossamedes.
        <pb n="300" />
        W  240  2O

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.  .
mitgeteiltdurchvonderheydt’schesKolontallwntorG.m.b.H..VerllnW.«64.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Nedakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Telephon:  Amt  1  9229  und  9221.  Telegram  Ddresse:  „Heydtkontor“.  27.  Februar  1909.
*’  vor-  1  "
Grün-  .—  Ge-  letzte  ·  ,..
dun  gs-  Kapital  schäfts-  “.#  Divi-  Nachfrage  Angebot
·  «  *  l  l
jahr  5%  I  jahr  dende  dende  *lrs

P  Q  l
1907"!1850000·I1.10.«l—s10AfrikanifchcsiompagnieA.-G.......  —  80
1906  2000  0000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A..S.  —  60
1905  r  750  000  1.  4  8  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  6

-  ·  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  1060
1905  1200  000  1.  4.)  0  0  Centralafrikanische  Bergwerk  "gesellschaft  50  550
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  95
18900  1  500  O000  1.  1.  22  50  China-  Export-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  260  Q
18911  26600  000  1.  10.4  7  7  Chocold  Plantagen-Gesellschaft.  —  95
1905  220  O000  1.  1.  13  20  Debundscha-Pflanzung..  130  135
1900  418  000  1.  1|  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  85
1878  2750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellichaft

1  der  Südsee-Insel  175  180
1885  2000  000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  2  460  180
1907  2500  000  1.  1.  —  0  TDeutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  —  5
1902  1  000  000  1.  11  0  0  Deutsche  Samoa-=  Gesellschaft  .  ——  62
1908  4500  000  1  1.  5.]  —  —  Demutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  200  210
1902  1  000  000  1.  5.]  2  1  3  Deutsche  Togogesellschaffftt  55  60
1885  J  3721  000  „v1.  1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Stamm-Ant.  5  99

3000000  5  5  do  Vorzugs-Anteile  96  100
1886  400  000  1.  1.0  0  O  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft—  K  80.

6  —  —  do  do  Vorg.-Aktien  —4  41.2000.—
1903,  11  495  000  „1.  1.  Ü  3½3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½1  %  Schuldverschrei-"6

  1  bungen  (vom  Reich  sichergestell)  .  92  94
1887  2250000  1.  1.1  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  100
1899  4000000  1.  1.  0  9  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  —  4.20.—

#  360  000  1  0  0  do  do  Lit.  B.  8  15

1898  1  000  O00  „1.  1.  10  0  Gesellschaft  Südkamerun  Lit.  A.  —  80

1  000  000  10  0  do  do  ....  Lit.  R.  —  65
1889  2  000  O00  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  .  15  —
1897  1  153  000  1.  10  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  –  30
18890  8000000  1.  10.  0„0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1200000  1.  1.156  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  145  150

·  I-  s.  do  Genußscheine  “  13  –  1410,  —
1904]  1000000  1.  11—  0O  Kamerun-Bergwerks-Aktiengesellschaft  35
1906  #  3  000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  55
1903  1000000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  28
18999  1  100  0O000  1.  7,  0  I  6EsMolttvc-Pklanzungs-Gc1elljchast  .  —  85
1885  #  6  000  OO00  1.  4.!  0  0  „Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  98  102

«  «  90  I  0  Stamm-Anteile  10  45
1906  1200000  1.  1.  —  —  OÖstafrika-Kompagnie  ..  72  78
1904  21000000  1.  1.  3  8  Csttafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile

-  !  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
"  I  120%  Rückgahlung  garantiert)  103  10
1000  20  000  000  1.  4.  n  0  9  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  202  —

«  200  000  010  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  111,  —  113.—
1902  L  125  000  1.  1.  30  50  Paecific  Phosphate  Co.  .  92  101  L
1897  2000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  86
1895  1  500  000  1.  11  0O  0O  MRiheinische  Handel-  #Wamtagzengeselschaft.  40
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  .  55  62
1905  2000  000  1.  1.])  4  4  Samoa-Kautschuk-  Compagnie  —  35
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  —  85
1900  1  L  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territorics  5  6  d  6  h
1892  22000000  1.  7.  0  0  South  West  Africa  Co.  —  25  sh  25  sh  6  J
1893  r  869  100  1.  4.  H  0  0AUlssambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-=  Anteile  25  1  32

142200  I  0  0l  do  Vorgugs-Anteile  50  55
1897  1  1500  000  1.  1.  II  0  6  Westafrikanische  Pflanzunge  ogesellschaft  Bibundi  1

I  ;I  Stamm-Anteile  1041  —

I  600  000  6  25,6  do  Vorzugs-Anteile  98  —.
1897  4500  000  1.  1.|]  0  0  Westafrikanische  Pflanzungegesellschaft  Victoria

II  I  Zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50

«  sl  —  8  Vorz.-Aktien.  93  99
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Hear  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  668—71.

Ausgegeben  am  1.  Marz  1909.
        <pb n="301" />
        Deutsches  Kolonialblatt

KAmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Oärz  1909.  Nummer  6.

Diese  Zeuschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertselben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Betheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verragsbuchhandlung:  a)  M.  1.—  für  Demschland  einschl.
der  chen  —  Und  Osterreich=  Ungarns,  d)  M.  5,—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Kömgliche  Hofbuchhandlung  bon  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWos.  Kochstraße  69—71,  zu  richien.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,
betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,  vom  16.  Januar  1909.  Vom  26.  Februar  1909  S.  241.  —
Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Kaiserliche  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika,  vom  8.  August  1905.
Vom  26.  Februar  1909  S.  242.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in
Deutsch-Südwestafrika.  Vom  25.  Februar  1909  S.  243.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Abänderung
der  Vorschriften  über  das  Waffenwesen.  Vom  30.  Dezember  1908  S.  243.  —  Auszug  aus  der  Satzung  der  Kamerun-Land=
  und  Plantagen-Gesellschaft  in  Hamburg  S.  244.  —  Jagdverordnung  für  Deutsch-Ostafrika.  Vom  5.  November
1908  S.  244.  —  Ausführungsbestimmungen  zur  Jagdverordnung  für  Deutsch-Ostafrika.  Vom  5.  November  1908
S.  247.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  Deutsche  Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika.  Vom  17.  Dez.  1908  S.  249.—
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinca,  betr.  die  Besteuerung  der  nichteingeborenen  Bevölkerung  im
Gebiete  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Marschall-Inseln.  Vom  30.  Juni  1908  S.  258.  —  Personalien  S.  259.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  261.  —  Von  der  Usambarabahn  S.  261.  —
Ein  Mordprozeß  gegen  Menschenfresser  S.  261.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutschrostafrikanischen
Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  262.  —  Desgleichen  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  S.  264.  »

Deutsch-Südwestafrika:  Von  der  Südbahn  S.  267.  —  Die  Kalkpfannen  der  Omaheke  S.  267.  —  Ubersicht
über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Südwestafrika  im  II.  und  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  270.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  274.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets
Togo  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
S.  275.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Dezember  1908  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  277.  -  «

KamerumNachweisungderbeidenZollåmterndesSchutzgebietsKamerunindcnMonatenSeptember,Oktober
und  November  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  277.

Deutsch-Neuguinea:  Die  deutsche  Marine-Expedition  1907/09  S.  278.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Kolonialwirtschaftliche  Ausblicke  S.  2800.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“
  S.  288.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Ein=  und  Ausfuhr  von  Jbo  (Mozambique)  1907  S.  289.
—  Die  Baumwollspinnereien  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  ihr  RNohstoffverbrauch  1907,08  S.  289.  —
Baumwollentkörnung  der  Ernte  1908  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  290.  —  Welthandel  mit  Baumwolle
und  Baumwollwaren  S.  291.  —  Gummiernte  des  Amazonasgebietes  von  Juli  1907  bis  Dezember  1908  S.  292.—
Gummiausfuhr  aus  dem  Amazonasgebiet  1908  S.  293.  —  Kakaoausfuhr  1908  und  Ernteaussichten  des  Amazonasgebiets
  S.  293.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Januar  1909  S.  293.  —  Kakao=  und  Gummimarkt  auf  Ceylon
S.  2938.  —  Neue  Lotsenordnung  für  die  Fidschi-Inseln  S.  294.

Vermischtes:  Frühjahrskursus  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg  S.  294.  —
Gründung  einer  russischen  Exportkammer  S.  295.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  295.  —  Verkehrs-Nachrichten
S.  295.  —  Schiffsbewegungen  S.  299.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  300.

Amtlicher  Teisnr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  ZReichskanzlers,  betr.  Kusführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,
betr.  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,  vom  16.  Jonuar  1909.
Vom  26.  Februar  1909.

Auf  Grund  der  §8§  1,  4,  5  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  südwestafrikanischen
  Diamanten,  vom  16.  Januar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)  wird  hierdurch  verordnet,
was  folgt:
        <pb n="302" />
        W  242  20

§*  1.  Nachdem  der  unter  der  Firma  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets
  errichteten  Deutschen  Kolonialgesellschaft  durch  Beschluß  des  Bundesrats  die  Fähigkeit  beigelegt
worden  ist,  unter  ihrem  Namen  Rechte,  insbesondere  Eigentum  und  andere  dingliche  Rechte  an
Grundstücken,  zu  erwerben,  Verbindlichkeiten  einzugehen,  vor  Gericht  zu  klagen  und  verklagt  zu
werden,  wird  sie  ermächtigt,  die  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  geförderten  Diamanten
von  den  Förderern  zwecks  Vermittlung  der  Verwertung  entgegenzunehmen,  zu  verwahren  und  zu
versenden,  die  Verwertung  zu  bewirken  und  die  Erlöse  nach  Abzug  der  Verwertungsgebühr  (§  4)
an  die  Berechtigten  abzuführen.

§  2.  Die  Ermächtigung  des  §  1  wird  der  Gesellschaft  zunächst  für  die  Zeit  vom  1.  März
1909  bis  zum  28.  Februar  1910  erteilt.

Bei  ihrer  Ausübung  ist  die  Gesellschaft  verpflichtet,  den  Anweisungen  des  Reichskanzlers
(Reichs-Kolonialamt)  nachzukommen.

Die  weiteren  Bedingungen,  unter  welchen  die  Ausübung  zu  erfolgen  hat,  sind  durch  Vertrag
mit’  der  Gesellschaft  zu  regeln.

§  3.  Die  Förderer  südwestafrikanischer  Diamanten  sind  verpflichtet,  ihre  gesamte  Förderung
demjenigen  Beauftragten  der  Gesellschaft  zwecks  Vermittlung  der  Verwertung  zu  übergeben,  welchen
der  Gouverneur  bezeichnet.

§*  4.  Die  Gebühr  für  die  bei  der  Verwertung  aufzuwendende  Mühewaltung  und  die
entstehenden  Kosten  (Verwertungsgebühr)  beträgt  fünf  vom  Hundert  des  Verkaufspreises  außerhalb
des  Schutzgebietes.

§  5.  Die  Kaiserliche  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,
vom  16.  Januar  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  270)  tritt  am  1.  März  d.  Is.  in  Kraft.  Gleichzeitig
tritt  diese  Verordnung  in  Kraft.

Berlin,  den  26.  Februar  1909.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
Dernburg.

 

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Kaiserliche  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika,
  vom  8.  Kugust  1905.

Vom  26.  Februar  1909.

Auf  Grund  der  §§  96,  97  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika
vom  8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  wird  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  An  Stelle  der  in  §  64  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Südwestafrika  vom
8.  August  1905  festgesetzten  Förderungsabgabe  wird  bei  Edelsteinen  eine  Abgabe  von  zehn  vom
Hundert  des  Wertes  erhoben.

Als  Wert  gilt  der  Verkaufspreis  außerhalb  des  Schutzgebiets  nach  Abzug  eines  die  Kosten
der  Versendung,  der  Versicherung  und  der  Verkaufsvermittlung  deckenden,  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)
  festzusetzenden  Gebühr.  Sollte  der  Wert  in  dieser  Weise  nicht  ermittelt  werden  können,
so  ist  er  durch  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  zu  ernennende  Sachverständige  festzustellen.

§  2.  Die  in  den  Gebieten  der  Bergwerksgerechtsame  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für
Südwestafrika  zur  Erhebung  gelangenden  Bergwerksabgaben  stehen,  nachdem  die  Gesellschaft  auf
eine  Sonderberechtigung  gemäß  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  bezüglich
der  Erhebung  verzichtet  hat,  in  dieser  Hinsicht  den  fiskalischen  Bergwerksabgaben  gleich.

§*  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  März  1909  in  Kraft.

Berlin,  den  26.  Februar  1909.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.
        <pb n="303" />
        W  243  20

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Schaffung  zommunaler  Verbände
in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  25.  Februar  1909.
Einziger  Paragraph.

Die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in
Deutsch-Südwestafrika,  vom  5.  Februar  1909  wird  im  §  1  dahin  ergänzt,  daß  zu  den  angeführten
Wohnplätzen  noch  Klein-Windhuk  hinzutritt.

Berlin,  den  25.  Februar  1909.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Kbänderung  der  Vorschriften
über  das  Waffenwesen.

Vom  30.  Dezember  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  1903,
S.  509)  wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Der  zweite  Satz  des  §  6  der  Verordnung,  betreffend  die  Einfuhr  von  Schußwaffen
und  Munition  in  Kamerun,  vom  16.  März  1893  (Kolonialblatt  1893,  S.  242)  wird  durch  folgende
Bestimmung  ersetzt:

Zur  Führung  einer  Präzisionswaffe  bedarf  es  obrigkeitlicher  Erlaubnis,  die  von  der  zuständigen
  Aufsichtsbehörde  durch  Ausstellung  eines  auf  den  Namen  lautenden  und  den  Stempel  der
Waffe  enthaltenden  unübertragbaren  Erlaubnisscheins  gegen  Erlegung  einer  Gebühr  von  5  .7  erteilt
wird;  die  Erlaubnis  darf  nur  solchen  Personen  erteilt  werden,  die  eine  hinreichende  Sicherheit  dafür
gewähren,  daß  sie  die  Waffe  nicht  an  Dritte  vergeben,  abtreten  oder  verkaufen,  sowie  Reisenden,  die
mit  einer  Bescheinigung  ihrer  Regierung  versehen  sind,  dahin  lautend,  daß  die  Waffe  nebst
Munition  ausschließlich  zu  ihrer  persönlichen  Verteidigung  bestimmt  find.

§  2.  Wer  sich  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  im  Besitze  eines  Waffenerlaubnisscheins
  befindet,  für  den  er  eine  Gebühr  nicht  entrichtet  hat,  hat  die  im  §  1  bestimmte
Gebühr  unverzüglich  an  die  Auffichtsbehörde,  von  der  sein  Erlaubnisschein  ausgestellt  ist,  abzuführen.

§  3.  Die  Verordnungen,  betreffend  Verbot  der  Einfuhr  von  Vorderladern  und  Handelspulver,
  vom  14.  April  1905  (Kolonialblatt  1905,  S.  394)  und  zur  Ausführung  dieser  Verordnung
vom  10.  September  1905  (Kolonialblatt  1905,  S.  691)  sowie  die  Bekanntmachungen,  betreffend  die
Einfuhr  von  Kriegsmaterial  und  den  Handel  mit  solchem,  vom  10.  September  1905,  20.  Februar
1906  und  23.  Juni  1906  (Kolonialblatt  1905,  S.  691,  1906  S.  595)  werden  ausgehoben.

§  4.  Die  Einfuhr  von  Vorderladern  und  von  Handelspulver  in  das  Schutzgebiet  ist  verboten.

Aus  den  amtlichen  und  privaten  Lagerhäusern  werden  Vorderlader  und  Handelspulver
nicht  mehr  herausgegeben.

§  5.  Die  Bestimmungen  des  §  4  finden  auf  Waffen,  Munition  und  Schießpulver,  die  im
Durchgangsverkehr  eingeführt  werden  und  für  Gebiete  außerhalb  der  in  §  2  des  in  Brüssel  am
22.  Juli  1908  abgeschlossenen  internationalen  Abkommens  (Kolonialblatt  1908,  S.  991)  bezeichneten
Zone  bestimmt  sind,  keine  Anwendung.

§  6.  Der  Verkauf  und  die  üÜberlassung  von  Feuerwaffen,  Munition  und  Schießpulver
jeder  Art  an  Eingeborene  ist  verboten.

Personen,  denen  auf  Grund  von  §  5  Abs.  2  oder  §  7  der  Verordnung,  betreffend  die
Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun,  vom  4.  März  1908  (Amtsblatt  S.  11)  die  Ausübung  der  Jagd
durch  eingeborene  Jäger  gestattet  worden  ist,  kann  auf  Antrag  von  der  Behörde,  die  den  Jagdschein
ausgestellt  hat,  die  Erlaubnis  erteilt  werden,  den  eingeborenen  Jägern  bestimmte  Feuerwaffen  und
Schießbedarf  für  die  Dauer  der  Jagdberechtigung  zu  überlassen.

Der  Gouverneur  kann  weitere  Ausnahmen  von  dem  Verbot  des  Abs.  1  bewilligen.

2
        <pb n="304" />
        .244  20

§  7.  Bei  Zuwiderhandlung  gegen  die  Vorschriften  der  §§  4  und  6  werden  Nichteingeborene
mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  .7,  allein  oder  in  Verbindung
miteinander,  Eingeborene  mit  Gefängnis  mit  Zwangsarbeit  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe
  bis  zu  5000  (,  allein  oder  in  Verbindung  miteinander,  bestraft.  Die  Feuerwaffen,  die
Munition  und  das  Schießpulver,  welche  Gegenstand  der  Zuwiderhandlung  sind,  unterliegen
der  Einziehung.

§  8.  Diese  Verordnung  tritt  am  15.  Februar  1909  in  Kraft.

Buea,  den  30.  Dezember  1908.

Der  Gouverneur.
Seitz.

Auszug  aus  der  Satzung  der  Kamerun-Land-  und  Plantagen-Gesellschaft  in  Hamburg

nach  Maßgabe  der  Anderungen,  welche  in  der  Generalversammlung  vom  29.  Dezember  1908  beschlossen
  und  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  sind:

§  12.  Der  Vorstand  besteht  aus  zwei  Mitgliedern,  welche  durch  den  Aufsichtsrat  gewählt
werden.  Den  Vorstandsmitgliedern  steht  es  frei,  sich  an  anderen,  gleichartigen  Unternehmungen  in
jeder  Form  zu  beteiligen.

§  13.  Der  Schlußsatz:  „Die  Legitimation  der  Vorstandsmitglieder  wird  durch  Attest  des
Auswärtigen  Amts  geführt“  ist  gestrichen.

§  16.  Die  Anstellungsbedingungen  des  Vorstandes  werden  durch  den  Aufsichtsrat  der
Gesellschaft  festgestellt.

§  17.  Es  wird  hinzugefügt  nach  dem  Worte  aus  „3  bis“.

§  30,  Abs.  3.  Die  Beschlüsse  der  Generalversammlung  werden  durch  absolute  Stimmenmehrheit
  gefaßt;  bei  Stimmengleichheit  gibt  die  Stimme  des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.

§  18,  Satz  1:  „Die  Wahl  erfolgt  auf  fünf  Jahre;  das  Jahr,  in  welchem  die  erste  Generalversammlung
  stattfindet,  wird  hierbei  nicht  mitgerechnet“  ist  gestrichen.

 

Jogdverordnung  für  Deutsch-Ostafrika.
Vom  5.  November  1908.

§  1.  Unter  „Jagd“  im  Sinne  dieser  Verordnung  ist  innerhalb  der  zu  Wildreservaten
erklärten  Gebiete  (§  13)  die  Jagd  auf  alle  nach  Landesgebrauch  jagdbaren  Tiere,  außerhalb  der
Wildreservate  die  Jagd  auf  die  in  den  nachstehenden  §§  2,  3  aufgeführten  Tiere  zu  verstehen,
sofern  diese  Tiere  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen  als  herrenlos  zu  betrachten  sind.

§  2.  Verboten  ist  die  Jagd  auf  Schimpansen,  desgleichen  die  Jagd  auf  Strauße,  Aasgeier,
Schlangengeier  (Sekretäre)  und  kleinere  Eulen  sowie  das  Wegnehmen  und  Beschädigen  der  Eier
dieser  Vögel.

Zu  wissenschaftlichen  und  Zuchtzwecken  kann  der  Gouverneur  unter  von  ihm  festzusetzenden
Bedingungen  das  Fangen  und  Töten  einer  bestimmten  Anzahl  dieser  Tiere  sowie  das  Wegnehmen
von  Eiern  gestatten.

§*  3.  Zur  Jagd  auf  folgende  Tiere  bedarf  es  eines  Jagdscheins:

Klasse  I:  Alle  Antilopenarten,  einschließlich  des  Gunu,  ausschließlich  der  Elenantilope,
alle  Gazellenarten,  Büffel,  Stummelaffe  (Colobus),  Marabu;
Klasse  II:  Elefant,  Elenantilope,  Giraffe,  Nashorn,  Zebra.

Der  Gouverneur  ist  befugt,  das  vorstehende  Verzeichnis  auf  dem  Wege  öffentlicher  Bekanntmachung
  abzuändern.

§  4.  Die  Gebühr  für  den  Jagdschein  beträgt:

1.  3  Rp.,  wenn  die  Jagd  mittels  eines  gewöhnlichen  Vorderladers,  wie  sie  von  den
amtlichen  Stellen  verkauft  werden,  oder  mittels  einer  Schrotflinte  in  einem  bestimmten
Bezirk  ausgeübt  werden  soll  (Vorderlader=  oder  Schrotflinten-Jagdschein);
        <pb n="305" />
        W  245  2e0

14

25  Rp.,  wenn  die  Jagd  mittels  Hinterladerbüchse  auf  Tiere  der  Klasse  I  (8  3)  in
einem  bestimmten  Verwaltungsbezirk  ausgeübt  werden  soll  (Bezirks-Jagdschein):

3.  50  Rp.,  wenn  die  Jagd  mittels  Hinterladerbüchse  auf  Tiere  der  Klasse  1  (§  3)  im
ganzen  Schutzgebiete  ausgeübt  werden  soll  (kleiner  Jagdschein);

4.  750  Rp.,  wenn  die  Jagd  mittels  Hinterladerbüchse  auf  Tiere  der  Klassen  I  und  II
(&amp;amp;  3)  ausgeübt  werden  soll  (großer  Jagdschein);

5.  5  Rp.,  wenn  die  Jagd  mittels  Hinterladerbüchse  auf  Tiere  der  Klasse  I  (§  3)  an
einem  bestimmten  Tag  innerhalb  fünf  Tagen,  vom  Tage  der  Ausstellung  ab  gerechnet,
ausgeübt  werden  soll  (Tagesjagdschein).

Personen,  welche  nicht  im  Schutzgebiet  ansässig  sind,  haben  für  den  kleinen  Jagdschein  eine
erhöhte  Gebühr  von  200  Rp.  zu  entrichten.

Die  Jagd  mit  vervollkommneter  Vorderladerbüchse  oder  einer  für  Kugelschuß  eingerichteten
Schrotflinte  ist  der  Jagd  mit  Hinterladerbüchse  gleichgestellt.

§  5.  Die  Jagdscheine  werden  von  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden  ausgestellt.

Ihre  Gültigkeitsdauer  beträgt  —  abgesehen  vom  Tagesjagdschein  —  ein  Jahr  vom  Tage
der  Ausstellung  an  gerechnet.

Sie  berechtigen  —  mit  Ausnahme  des  Vorderlader=  oder  Schrotflinten=  sowie  des  Bezirks-Jagdscheins
  —  zur  Ausübung  der  Jagd  im  ganzen  Schutzgebiet.

Der  Bezirks-Jagdschein  wird  nur  an  Bezirkseingesessene,  der  Tagesjagdschein,  welcher  nur
ausnahmsweise  auf  Grund  besonderer  Verhältnisse  nach  Ermessen  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
ausgestellt  wird,  nur  für  die  fünf  auf  den  Tag  der  Ausstellung  folgenden  Tage  erteilt.

Auf  Grund  der  Jagdscheine,  welche  zur  Ausübung  der  Jagd  mittels  Hinterladerbüchse  berechtigen,
  ist  die  Jagd  mit  jeder  Schußwaffe  gestattet.

§  6.  Der  Jäger  hat  den  Jagdschein  bei  der  Ausübung  der  Jagd  bei  sich  zu  führen  und
den  die  Kontrolle  ausübenden  Beamten  auf  Verlangen  vorzuzeigen.

Die  Kontrolle  liegt  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden  und  deren  Beauftragten  innerhalb
ihres  Bezirks  ob.

Personen,  welche  ihren  Jagdschein  verloren  haben,  bezahlen  für  Ausstellung  eines  Duplikats
ein  Biertel  der  Jagdscheingebühr,  höchstens  aber  3  Rp.

§  7.  Die  Ausstellung  eines  jeden  Jagdscheins  kann  verweigert  werden,  wenn  die  um  die
Ausstellung  nachsuchende  Person  innerhalb  der  vorausgegangenen  fünf  Jahre  wegen  Vergehens  gegen
das  Eigentum,  die  Jagdverordnung  oder  die  Verordnung,  betreffend  den  öffentlichen  Verkehr  im
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiet,  vom  7.  März  1906  (L.  G.  Nachtr.  IV,  Nr.  29,  Kol.  Bl.  1906,
S.  217  ff.)  bestraft  ist,  oder  von  ihr  eine  Gefährdung  der  öffentlichen  Sicherheit  zu  besorgen  ist.

Die  Ausstellung  des  großen  Jagdscheins  kann  verweigert  werden,  wenn  bereits  so  viel  große
Jagdscheine  ausgegeben  sind,  daß  durch  eine  Vermehrung  der  Zahl  der  Jagdberechtigten  der  Bestand
des  Wildes  gefährdet  werden  würde.  Aus  demselben  Grunde  kann  in  einem  Verwaltungsbezirk  die
Ausstellung  des  Vorderlader=  oder  Schrotflinten-Jagdscheins  sowie  die  Ausstellung  des  kleinen  Jagdscheins
  an  im  Schutzgebiet  nicht  ansässige  Personen  verweigert  werden.

Der  Jagdschein  kann  durch  Verfügung  der  zuständigen  Behörde  entzogen  werden,  wenn  die
zur  Jagd  berechtigte  Person

a)  mit  demselben  Mißbrauch  treibt,

b)  wegen  Vergehens  gegen  die  Jagdverordnung  oder  die  Verordnung,  betreffend  den
öffentlichen  Verkehr  im  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiet,  vom  7.  März  1906
verurteilt  wird.

Gegen  die  Verfügung,  durch  welche  die  Erteilung  des  Jagdscheins  abgelehnt  oder  der
Jagdschein  entzogen  wird,  ist  binnen  einer  Frist  von  drei  Monaten,  welche  mit  dem  Tage  der  Zustellung
  der  Verfügung  beginnt,  Beschwerde  an  das  Gouvernement  zulässig.

§  8.  Für  jeden  erlegten  oder  gefangenen  Elefanten  ist  spätestens  drei  Monate,  nachdem
der  Elefant  erlegt  oder  gefangen  ist,  ein  Schußgeld  von  150  Rp.  an  die  zuständige  Behörde
zu  entrichten.

Bei  Bezahlung  des  Schußgeldes  ist  anzugeben,  in  welchem  Bezirk  der  Elefant  erlegt  oder
gefangen  ist.

Es  steht  dem  Jäger  frei,  an  Stelle  der  Gebühr  einen  Zahn  des  erlegten  Elefanten  an  die
Behörde  abzuliefern,  vorausgesetzt,  daß  der  abgelieferte  Zahn  mindestens  10  kg  wiegt.
        <pb n="306" />
        W  246  e

§  9.  Alle  Elefantenzähne  gelten  als  in  Ausübung  der  Jagd  erbeutet,  es  sei  denn,  daß
der  Besitzer  den  Nachweis  führt,  daß  sie  von  Elefanten  herrühren,  die  nicht  infolge  Ausübung  der
Jagd  verendet  sind,  oder  daß  sie  von  lebenden  Elefanten  verloren  worden  sind.

§*  10.  Unverarbeitete  Elefantenzähne,  die  ein  geringeres  Gewicht  als  5  kg  besitzen,  unterliegen
  der  Einziehung.  Ausgenommen  sind  Bruchzähne,  welche  in  unbeschädigtem  Zustand  mehr  als
5  kg  wiegen  würden.

Der  Einziehung  sind  nicht  unterworfen  Zähne  mit  einem  Gewicht  unter  5  kg,  für  welche
bis  spätestens  1.  Juli  1909  der  Nachweis  erbracht  ist,  daß  sie  von  Tieren  herrühren,  die  vor  dem
1.  Jannar  1909  erlegt  sind.  Der  Nachweis  kann  bei  jeder  örtlichen  Verwaltungsbehörde  erbracht  werden.

Untergewichtige  Zähne,  die  der  Einziehung  nicht  unterliegen,  dürfen  erst  in  den  Handel
gebracht  werden,  nachdem  sie  von  der  zuständigen  Behörde  durch  Abstempelung  kenntlich  gemacht  sind.

§  11.  Der  Tierfang  ist  der  Jagd  mittels  Hinterladerbüchse  gleichgestellt.

§  12.  Wer  jagdbare  Tiere  der  Klasse  II  zwecks  Zähmung,  Züchtung  oder  Ausfuhr  in
lebendem  Zustand  einfangen  will,  bedarf  hierzu  außer  dem  Jagdschein  einer  besonderen  Erlaubnis.

Der  Gouverneur  ist  befugt,  einzelnen  Personen  auf  bestimmte  Zeit  bestimmte  Flächen  zum
ausschließlichen  Tierfang  unter  jedesmal  zu  vereinbarenden  Bedingungen  und  gegen  Entrichtung  besonderer
  Abgaben  zu  überweisen.

Auf  den  überwiesenen  Flächen  darf  gegen  den  Willen  des  Tierfangberechtigten  nicht
gejagt  werden.

§  13.  Der  Gouverneur  ist  befugt,  zum  Zwecke  des  Wildschutzes  bestimmte  Flächen  zu
Wildreservaten  zu  erklären.
In  den  Wildreservaten  ist  jede  Ausübung  der  Jagd  verboten.

§  14.  Bei  Uberhandnehmen  einzelner  Tierarten  in  den  Wildreservaten  ist  der  Gouverneur
befugt,  einzelnen  Personen  das  Fangen  oder  Töten  einer  bestimmten  Anzahl  jener  Tiere  zwecks
Herabminderung  des  Wildstandes  unter  jedesmal  festzusetzenden  Bedingungen  zu  gestatten.

§  15.  Eines  Jagdscheins  bedarf  es  nicht  zum  Abschuß  von  Wild,  welches  auf  bebautes
oder  sonst  in  Nutzung  genommenes  Land  übergetreten  ist,  sofern  der  Zweck,  Schaden  zu  verhüten,
den  Abschuß  erfordert.  Zum  Abschuß  sind  sowohl  der  Nutzungsberechtigte  als  auch  die  von  ihm
damit  beauftragten  Personen  befugt.

Von  dem  Abschuß  ist  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  alsbald  Mitteilung  zu
machen,  welche  die  Herausgabe  der  Jagdbeute  (Zähne,  Gehörne,  Felle,  Federn  usw.)  verlangen  kann.

Diese  Bestimmung  gilt  auch  dann,  wenn  das  bebaute  oder  sonst  in  Benutzung  genommene
Land  innerhalb  eines  Wildreservats  oder  einer  gemäß  §  12  Absatz  2  dem  gewerbsmäßigen  Tierfang
vorbehaltenen  Fläche  liegt.

§  16.  Auf  angebauten  oder  sonst  in  Benutzung  genommenen  oder  als  Privateigentum
deutlich  gekennzeichneten  Flächen  darf  gegen  den  Willen  des  Nutzungsberechtigten  nicht  gejagt  werden.

Auf  völlig  eingefriedigten  Flächen  darf  nur  mit  Genehmigung  des  Nutzungsberechtigten
gejagt  werden.

Als  völlig  eingefriedigt  ist  eine  Fläche  anzusehen,  wenn  durch  die  Einfriedigung  ein  Wechseln
des  Wildes  verhindert  wird.

§  17.  Zur  Ausübung  der  Jagd  mittels  Netzen  und  Schlingen  bedarf  es  der  Erlaubnis
der  örtlichen  Verwaltungsbehörde.

§  18.  In  Fällen  von  Hungersnot  oder  zur  Verhütung  von  erheblichem  Schaden  durch
Wild  ist  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  befugt,  den  davon  Betroffenen  die  Jagd  auf  Tiere  der
Klassen  1  und  II  (§  3)  während  einer  bestimmten  Zeitdauer  ohne  Jagdschein  freizugeben.

§  19.  Der  Gouverneur  behält  sich  vor,  Anordnungen  wegen  etwa  erforderlich  werdender
Schonzeiten  bezüglich  einzelner  jagdbarer  Tiere  zu  treffen.

Die  Ausübung  der  Jagd  während  der  Schonzeit  ist  verboten.

§  20.  Für  die  Erlegung  schädlicher  Tiere  sowie  für  das  Sammeln  der  Eier  schädlicher
Reptilien  können  nach  näherer  Anordnung  des  Gouverneurs  Prämien  gezahlt  werden.

§  21.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden  mit  Gefängnis
  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  450  Rp.  bestraft,  sofern  nicht  nachstehend
eine  andere  Strafe  angedroht  ist.
        <pb n="307" />
        W  247  20

Mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  Rp.  allein  oder  in
Verbindung  miteinander  wird  bestraft,  wer  unbefugt
a)  die  Jagd  auf  die  im  §  2  oder  in  §  3  in  Klasse  II  benannten  Tiere  ausübt;
b)  in  den  vom  Gouvernement  zum  Zweck  des  Wildschutzes  bestimmten  Wildreservaten  jagt.
Mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rp.  oder  Haft  wird  bestraft,  wer  seinen  Jagdschein  bei  Ausübung
  der  Jagd  nicht  bei  sich  führt  oder  auf  Verlangen  der  Aufsichtsbehörde  nicht  vorzeigt.
Gegen  Eingeborene  und  die  ihnen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  finden  die  nach  der  Verfügung
  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.
Neben  der  verwirkten  Strafe  kann  auf  Einziehung  der  Jagdgeräte,  der  unrechtmäßigen
Jagdbeute  sowie  der  von  dem  Täter  benutzten  Schlingen,  Netze,  Fallen  und  anderen  Vorrichtungen
erkaunt  werden,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Verurteilten  gehören  oder  nicht.

§  22.  Die  vorstehende  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1909  in  Kraft.  Die  Jagdschutzverordnung,
  der  Runderlaß,  betreffend  die  Einführung  der  Jagdschutzverordnung,  und  die  Bekanntmachung
  zur  Jagdschutzverordnung,  sämtlich  vom  1.  Juni  1903,  der  Runderlaß,  betreffend  Schutz
des  Eigentums  gegen  Raubtiere,  vom  15.  November  1903,  die  Bekanntmachung,  betreffend  Anrechnung
  von  Schußgeldern  auf  Ausfuhrzoll  für  Gehörne,  vom  3.  Juni  1904,  die  Verordnung,  betreffend
  Schußgeld  für  erlegte  Flußpferde,  vom  23.  September  1904  und  die  Bekanntmachung,  betreffend
  Abänderung  des  §  14  der  Jagdschutzverordnung,  vom  15.  Juli  1905,  die  Verordnung  und
der  Runderlaß  vom  23.  November  1900,  der  Runderlaß  vom  24.  Juli  1902  sowie  die  Bekanntmachung
  vom  24.  September  1904,  betreffend  die  Ausfuhr  untergewichtiger  Elfenbeinzähne,  werden
mit  dem  gleichen  Tage  aufgehoben.

Daressalam,  den  5.  November  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  v.  Rechenberg.

 

Ausführungsbestimmungen  zur  Jagdverordnung  für  Deutsch-Ostafrika.
Vom  5.  November  1908.

Artikel  1  zu  §  4.
Anrechnung  von  Jagdscheingebühr  bei  Lösung  eines  neuen  Jagdscheins.

Löst  sich  der  Inhaber  eines  Bezirks=  oder  eines  kleinen  Jagdscheins  während  dessen
Gültigkeit  einen  höheren,  so  ist  auf  Antrag  die  für  den  ersten  Schein  gezahlte  niedrigere  Gebühr
auf  die  höhere  des  zweiten  anzurechnen.  Dies  hat  zu  geschehen,  wenn  für  den  letzteren  Jagdschein
keine  längere  Dauer  —  also  dasselbe  Ausstellungsdatum  —  wie  für  den  ersten  Jagdschein  beansprucht
wird.  Die  für  den  Tagesjagdschein  (§  4  Z.  5)  gezahlte  Gebühr  wird  niemals  angerechnet.

Artikel  2  zu  §  10.
Kenntlichmachung  untergewichtiger  Elefantenzähne.

Wegen  Kenntlichmachung  derjenigen  untergewichtigen  Elefantenzähne,  welche  vor  Inkrafttreten
  der  Verordnung  erlegt  worden  sind,  wird  bestimmt,  daß  außer  der  Kenntlichmachung  durch
behördliche  Abstempelung  auch  eine  schriftliche  Bescheinigung  der  Behörde  als  Nachweis  gelten  kann,
wenn  die  Bescheinigung  dem  Zahn  durch  Ankleben  oder  auf  andere  geeignete  Weise  fest  angefügt  ist.
Beim  Verkauf  des  Zahnes  ist  die  Bescheinigung  vom  Käufer  als  Nachweis  mit  zu  übernehmen.

Artikel  3  zu  §  13.
Wildreservate.

Unter  Aufhebung  der  Bekanntmachung,  betreffend  „Jagdreservate“,  vom  1.  Juni  1903
(Kol.  Bl.  1903,  S.  355f.;  L.  G.  II  Nr.  98,  Amtl.  Anz.  1903,  Nr.  14)  werden  auf  Grund  des
§  13  der  Jagdverordnung  vom  5.  November  1908  hiermit  die  nachfolgend  bezeichneten  Gebiete  bis
auf  weiteres  als  „Wildreservate“  erklärt.

1.  Bezirk  Kilwa  (s.  Bl.  F  6,  Karte  1:  300000):

Nordgreuze:  Matandu-Fluß.

Ostgrenze:  Singa-Fluß.

Südgrenze:  Straße  Kilwa—  Liwale.

Westgrenze:  Liwale-Bach.
        <pb n="308" />
        2.

3.

I

8.

W  248  2e.

Bezirk  Mohoro  (s.  Karte  Nyassa-Expedition  II):
Südgrenze:  Rufiyi-Fluß  von  den  Pangani-Schnellen  bis  Mroka.
Ostgrenze:  Thomsenstraße  von  Mroka—  Behobeho.
Nordgrenze:  Ulambobach  und  die  Bezirksgrenze.
Westgrenze:  Sumbasi-Fluß.

Bezirk  Bagamojo-Morogoro  (s.  Bl.  D  5,  Karte  1:  300000):
Südgrenze:  Tame  und  Wami-Fluß.
Ostgrenze:  Lukinguru-Fluß.
Nordgrenze:  Mseleko-Bach—Kamangira  bis  Mündung.
Westgrenze:  Von  Kamangira  nach  Süden,  Ostabhang  des  Nguru-Gebirges  und  Mdjonga-Fluß,
  Mto  ya  mawe  (Mkindobach),  bis  zum  Dorf  Mto-yha-mawe,  Straße
Herrmann-Böhmer-Stuhlmann  bis  Mswero-kwa-Mkirira.

Innerhalb  dieses  Reservates  ist  die  Jagd  jedoch  in  dem  Gebiet  frei,  das,  wie  folgt,
begrenzt  wird:

Im  Osten  und  Norden  durch  den  vom  Dorf  Komssanga  (Wami)  über  Mafleta  nach
Diongoja  führenden  Weg  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Mdjonga-Fluß.

Im  Süden  und  Westen  durch  den  vom  Dorfe  Komssanga  (Wami)  über  Kigobe,  Kissara,
Msente  nach  Turiani  führenden  Weg  bis  zu  dessen  Schnittpunkt  mit  dem  Liwale-Fluß,  von
da  ab  vom  Liwale-Fluß  bis  zur  Einmündung  des  Mdjonga-Flusses,  von  da  ab  durch  den
Mdjonga-Fluß  bis  zu  dessen  Schnittpunkt  mit  dem  Weg  Komssanga—Mafleta—Diongoja.

uBezirk  Wilhelmstal  (s.  Baumannsche  Karte,  N.  W.  Blatt):

Westgrenze:  Pangani-Fluß  vom  Südpunkt  des  Pare-Gebirges  bis  Marago-Opuni  aufwärts.

Nordgrenze:  Bezirksgrenze  gegen  Moschi,  Linie  Opuni—  Marago  —Same.

Ostgrenze:  Eine  Linie,  die  der  Straße  Mombo  —  Same  mit  einem  Abstand  von  5  km
westlich  parallel  läuft.

u.  Bezirk  Mahenge  (s.  Kiepertsche  Karte  1:2000000).

Nordgrenze:  Großer  Ruaha.
Ostgrenze:  Rufiyi-Fluß.
Südgrenze:  Ulanga-Fluß.
Westgrenze:  Ort  Kdatu  und  Msolwe-Bach.
Bezirk  Jringa-Mahenge  (s.  Kiepertsche  Karte  1:2000000  und  Spezialskizze  der  Station  Iringa):
Landschaft  Lupembe  und  Massagati.
Süd=  und  Ostgrenze:  Ruhndje-Fluß.
Nordgrenze:  Ruaha-Nyera-Fluß.
Westgrenze:  Udeka-Bach  und  eine  Linie  von  dessen  Qnuelle  direkt  südlich  bis  zum  Ruhndje.

u  Bezirk  Iringa  (s.  Bl.  4  der  Karte  1:300000):

Südgrenze:  Kl.  Ruaha-Fluß  von  Iringa  bis  zur  Einmündung  des  Ibosuc.
Ostgrenze:  Höchster  Kamm  der  Yamulenge=  oder  Merenge-Berge  und  der  Ifiamba-Berge.
Nordwestgrenze:  Von  Iringa,  Kamm  der  Mkingongi-Kengimono=  und  Matanaganga-Berge.

Bezirk  Mpapua  (s.  Kiepertsche  Karte  1:2000000):
MWestgrenze:  Bach  Kirambo,  vom  Dorf  Mvouni  nach  Süden  in  den  Kisigo-Fluß  fließend.
Nordgrenze:  Linie  Mouni  Wota—Rudege.
Ostgrenze:  Bach  von  Rudege  nach  Süden  in  den  Ruaha  fließend.
Südgrenze:  Kisigo=  und  Rnaha-Fluß.

Bezirk  Langenburg  (s.  Kiepertsche  Karte  1:2000000):

Nordgrenze:  Kibira-Fluß.

Ostgrenze:  Nyassa-See.

Südgrenze:  Ssongwe-Fluß.

Westgrenze:  Westfuß  der  Kavolo-Berge  von  der  Einmündung  des  Tshiya-Baches  (s.  Kiepertsche
Karte  1:  150000)  in  den  Ssongwe  nach  Norden  bis  zum  Kibira.
        <pb n="309" />
        W  249  re.

Die  bisher  auf  Grund  des  §  1  der  Jagdschutz-Verordnung  vom  1.  Juni  1903  erlassenen
Verbote  der  Elefantenjagd,  nämlich:

im  Bezirk  Moschi  (Bekanntmachung  vom  27.  Mai  1903,  Amtl.  Anz.  1903,  Nr.  14,  in  Verbindung
  mit  der  Gouvernementsverfügung  vom  15.  Juni  1908,  J.-Nr.  9230/08);
im  Bezirk  Mpapua  (Bekanntmachung  vom  2.  März  1907,  Amtl.  Anz.  1907,  Nr.  4);
im  Bezirk  Usumbura,  Sultanat  Urundi  (Bekanntmachung  vom  8.  Februar  1908,  Amtl.  Anz.
1908,  Nr.  4)
werden  aufgehoben.
Artikel  4  zu  §  20.
Prämien  für  schädliche  Tiere.
Für  die  Erlegung  nachgenannter  schädlicher  Tiere  bzw.  für  das  Sammeln  von  Eiern
schädlicher  Reptilien  können  Prämien  bis  zu  dem  hierunter  angeführten  Höchstsatz  gezahlt  werden:

Höchstsatz:
Löwe.  .  15  Rupien
Leopard  oder  Gepard  ...7  -
Ginsterkatze  2
Zibetkatze  2=Hyänenhund
  3  "Ol
Wildschwein  3  -
Erdferkel  1  -
Stachelschwein  .  ..  3  -
Graue  Meerkatze  Cuinbii  ½
Hundsaffe  .  1  -
Puffotter.  1
Speischlange  1
Krokodil.  5  -

Für  ein  Ei  der  drei  zuletzt  genannten  Reptilien  .I10  Heller

Die  Höhe  der  Prämie  wird  für  jeden  einzelnen  Bezirk  alljährlich  von  der  zuständigen
örtlichen  Verwaltungsbehörde  mit  Genehmigung  des  Gouvernements  festgesetzt.

Daressalam,  den  5.  November  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  v.  Rechenberg.

 

Beschluß  des  Bundesrats,  betreffend  die  Deutsche  Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika.
Vom  17.  Dezember  1908.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  Dezember  v.  Js.  beschlossen,  der  Deutschen
Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika  auf  Grund  ihrer  nachstehenden,  vom  Reichskanzler  genehmigten
Satzungen  die  Rechtsfähigkeit  in  Gemäßheit  des  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  zu  verleihen.

Satzungen  der  Deutschen  Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika.
I.  Allgemeine  Bestimmungen.
Name  und  Sitz  der  Gesellschaft.
§  1.  Unter  dem  Namen:
„Deutsche  Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika“

wird  auf  Grund  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  eine  Kolonialgesellschaft
errichtet,  die  ihren  Sitz  in  Berlin  hat.

Gegenstand  des  unternehmens.

§  2.  Die  Gesellschaft  hat  zum  Gegenstand  des  Unternehmens  die  Gewinnung  und  Verwertung
  von  Nutzholz  in  Deutsch-Ostafrika,  insbesondere  Ost-Usambara  und  die  Nutzbarmachung  der
durch  Abholzung  gewonnenen  Landflächen.  Sie  darf  Eisenbahnen  und  Sägewerke  erwerben,  bauen
und  betreiben,  überhaupt  alles  tun,  was  ihr  zur  Erreichung  des  Gesellschaftszweckes  geeignet  erscheint.
        <pb n="310" />
        G  250  20

§  3.  Soweit  in  den  Satzungen  nicht  ein  anderes  bestimmt  ist,  finden  auf  die  Gesellschaft
die  allgemeinen  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  Vereine  Anwendung.

§  4.  Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  Zweigniederlassungen  innerhalb  des  Deutschen  Reiches
und  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes  zu  begründen  und  zu  betreiben.

Dauer  des  Unternehmens.
§  5.  Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  unbeschränkt.

II.  Grundkapital,  haftbarkeit,  Mitgliedschaft  und  allgemeine  Verwaltungsgrundsätze.
Grundkapital.

§*  6.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  925000./7  —  neunhundert  fünfundzwanzigtausend
  Mark  —  und  ist  eingeteilt  in  Anteile  zu  je  1000  .7.

Auf  die  Anteile  ist  bei  Errichtung  der  Gesellschaft  eine  Anzahlung  von  25  v.  H.  zu  leisten,
Vollzahlung  ist  gestattet.

ÜUber  Höhe  und  Termin  der  späteren  Teilleistungen  hat  der  Aufsichtsrat  Bestimmung
zu  treffen.

Die  Zahlungen  erfolgen  auf  Aufforderung  des  Vorstandes  an  die  von  ihm  bezeichnete  Stelle.

Durch  Beschluß  des  Aufsichtsrats  kann  innerhalb  einer  Frist  von  fünf  Jahren  nach  der
Gründung  der  Gesellschaft  das  Grundkapital  durch  Bareinzahlungen  bis  auf  den  Betrag  von
2  000  O000  M“  —  zwei  Millionen  Mark  —  erhöht  werden.  Weitere  Erhöhungen  kann  die  Hauptversammlung
  beschließen.

Genußscheine.

§  7.  Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  Genußscheine  mit  den  sich  aus  §  59  ergebenden  Rechten
bis  zur  Anzahl  von  600  auszugeben.  Über  die  Schaffung  und  Verwendung  der  Genußscheine  beschließt
  die  Hauptversammlung.

Haftbarkeit.

§  8.  JFür  die  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft  haftet  den  Gläubigern  derselben  nur  das
Gesellschaftsvermögen.

Mitgliedschaft  und  Anteilscheine.

§  9.  über  die  Anteile  werden  Anteilscheine  ausgegeben;  dieselben  lauten  auf  den  Inhaber.

§  10.  Die  Zeichner  der  Anteile  und  demnächst  deren  Rechtsnachfolger  bilden  die  Gesellschaft.
  Die  Anteile  sind  unteilbar.

§  11.  Die  Zeichner  von  Anteilen  und  deren  Rechtsnachfolger  sind  für  die  Zahlung  des
vollen  Neunbetrages  der  gezeichneten  Anteile  der  Gesellschaft  haftbar.  Sie  können  von  den  ihnen
obliegenden  Leistungen  an  die  Gesellschaft  nicht  befreit  werden  und  sind  nicht  befugt,  gegen  das
Recht  auf  diese  Leistungen  eine  Forderung  an  die  Gesellschaft  aufzurechnen.  Eine  Ubertragung  der
Anteile  vor  deren  Vollzahlung  kann  nur  mit  Genehmigung  des  Aussichtsrats  erfolgen.

Die  Namen  der  ersten  Zeichner  sowie  ihrer  Rechtsnachfolger  im  Besitze  nicht  voll  eingezahlter
Anteile  werden  in  ein  Verzeichnis  eingetragen.

§  12.  Die  Urkunden  über  die  Anteile  werden  erst  nach  Einbezahlung  des  vollen  Neunbetrages
  ausgehändigt.  Über  die  einzelnen  Teilzahlungen  wird  auf  einem  Zwischenschein,  welcher
auf  den  Namen  ausgestellt  ist,  eine  Bescheinigung  erteilt.

Die  Zwischenscheine  sind  vorbehaltlich  der  Beschränkung  des  §  11  Abs.  1  und  unbeschadet
der  dem  Zeichner  des  Anteils  daselbst  auferlegten  weiteren  Haftbarkeit  durch  schriftliche  Abtretungserklärung
  übertragbar.

Wo  in  diesen  Satzungen  von  Anteilen  der  Gesellschaft  gesprochen  wird,  treten  die  Zwischenscheine
  an  deren  Stelle,  bis  die  Urkunden  über  die  Anteile  ausgegeben  sind.

§*  13.  Zu  den  Anteilscheinen  werden  je  20  Gewinnanteilscheine  und  je  ein  Erneuerungsschein
  ausgegeben.

§  14.  Nach  Einlösung  des  letzten  Gewinnanteilscheines  werden  gegen  Einlieferung  des
Erneuerungsscheines  weitere  20  Gewinnanteilscheine  und  ein  Erneuerungsschein  und  so  fort  ausgegeben.

§  15.  Verpflichtete,  welche  fällige  Teilleistungen  nicht  entrichten,  sind  dazu  und  zur  Zahlung
  von  Zinsen  zu  5  v.  H.  des  geschuldeten  Betrages  durch  den  Vorstand  aufzufordern.  Dabei  ist
ihnen  eine  Frist  von  mindestens  zwei  Monaten  zu  bestimmen.

Wer  diese  Frist  verstreichen  läßt,  verfällt  in  eine  Vertragsstrafe  von  zehn  vom  Hundert  des
fälligen  Betrages  und  haftet  außerdem  für  allen  durch  seine  Säumnis  entstehenden  Schaden.
        <pb n="311" />
        251  20

Statt  der  Geltendmachung  dieser  Rechte  ist  der  Aufsichtsrat  oder  mit  seiner  Genehmigung
der  Vorstand  befugt,  den  Säumigen  seiner  Anrechte  aus  der  Zeichnung  und  den  bereits  darauf
bewirkten  Leistungen  zugunsten  der  Gesellschaft  für  verlustig  zu  erklären,  jedoch  nur  nach  vorheriger
Androhung  unter  Stellung  einer  zweiten  Erfüllungsfrist  von  mindestens  vier  Wochen.

Die  Erklärung  ist  öffentlich  und  außerdem  dem  davon  Betroffenen  persönlich  bekannt  zu
machen.  Damit  ist  die  Kraftloserklärung  des  über  den  Anteil  ausgegebenen  Zwischenscheines  zu
verbinden.  An  Stelle  des  letzteren  wird  ein  neuer  Zwischenschein  zur  Verfügung  der  Gesellschaft
ausgefertigt.  Für  einen  Ausfall,  den  die  Gesellschaft  bei  der  Veräußerung  des  neuen  Zwischenscheines
erleidet,  bleibt  der  Säumige  verhaftet.

Die  auf  den  für  kraftlos  erklärten  Zwischenscheinen  bereits  geleisteten  Zahlungen  werden
dem  Reservefonds  überwiesen.

§  16.  Sind  Anteile  oder  andere  von  der  Gesellschaft  nach  den  Bestimmungen  der  88§8  12  und
13  ausgefertigte  Urkunden  beschädigt  oder  unbrauchbar  geworden,  jedoch  in  ihren  wesentlichen  Teilen
noch  dergestalt  erhalten,  daß  dem  Aufsichtsrat  über  ihre  Identität  kein  Zweifel  obwaltet,  so  ist  der
Aufsichtsrat  ermächtigt,  gegen  Einreichung  der  beschädigten  Papiere  diese  auf  Kosten  des  Inhabers
gegen  neue  gleichartige  Papiere  umzutauschen.  Im  übrigen  ist  die  Ausfertigung  und  Ausreichung
neuer  Anteile  und  Zwischenscheine  an  Stelle  der  beschädigten  oder  verloren  gegangenen  nur  nach  gerichtlicher
  Kraftloserklärung  zulässig.

§  17.  Die  Mitglieder  können  ihre  Einlagen  nicht  zurückfordern,  sie  haben,  solange  die
Gesellschaft  besteht,  nur  Anspruch  auf  den  Reingewinn,  soweit  dieser  nicht  nach  dem  Gesellschaftsvertrage
  von  der  Verteilung  ausgeschlossen  ist.

§  18.  Die  Gesellschaft  soll  unbeschadet  der  in  §  15  enthaltenen  Vorschriften  eigene  Anteile
im  regelmäßigen  Geschäftsbetriebe  weder  erwerben  noch  zum  Pfande  nehmen.

§*  19.  Die  Einziehung  von  Anteilen  ist  nur  zulässig,  wenn  und  soweit  sie  im  Gesellschaftsvertrage
  angeordnet  oder  gestattet  ist.

§  20.  Bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  muß  jedem  Mitglied  auf  sein  Verlangen  ein
seinem  Anteil  an  dem  bisherigen  Grundkapital  entsprechender  Teil  an  dem  die  Erhöhung  bildenden
Kapital  gewährt  werden,  soweit  nicht  in  dem  Beschluß  über  die  Erhöhung  ein  anderes  bestimmt  ist.

Für  die  Geltendmachung  des  Bezugsrechts  der  bisherigen  Mitglieder  kann  durch  öffentliche
Bekanntmachung  eine  Frist  von  mindestens  zwei  Monaten  bestimmt  werden.  Der  Beschluß  über  die
Erhöhung  ist  öffentlich  bekannt  zu  machen.  Sollen  bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  neu  zu
schaffende  Anteile  gegen  andere  als  durch  Barzahlung  zu  bewirken  de  Leistungen  gewährt  werden,  so
müssen  der  Gegenstand  der  Einlage  oder  Übernahme,  die  Person,  von  welcher  die  Gesellschaft  den
Gegenstand  erwirbt  und  der  Betrag  der  für  die  Einlage  zu  gewährenden  Anteile  oder  die  für  den
übernommenen  Gegenstand  zu  gewährende  Vergütung  in  dem  Beschluß  über  die  Erhöhung  des
Grundkapitals  festgesetzt  werden.

§  21.  Wird  eine  Herabsetzung  des  Grundkapitals  beschlossen,  so  muß  durch  den  Beschluß
zugleich  festgesetzt  werden,  zu  welchem  Zweck  die  Herabsetzung  stattfindet,  insbesondere,  ob  sie  zur
teilweisen  Rückzahlung  des  Grundkapitals  an  die  Mitglieder  erfolgt  und  in  welcher  Weise  die  Maßregel
  auszuführen  ist.

§*  22.  Sowohl  der  Beschluß  über  die  Erhöhung  wie  der  über  die  Herabsetzung  des
Grundkapitals  ist  öffentlich  bekannt  zu  machen,  und  zwar  der  Beschluß  über  die  Herabsetzung  dreimal
  unter  Hinzufügung  einer  Aufforderung  an  die  Gläubiger,  ihre  Ansprüche  anzumelden.

Den  Gläubigern,  deren  Forderungen  vor  der  letzten  öffentlichen  Aufforderung  begründet
sind,  ist  Befriedigung  zu  gewähren  oder  Sicherheit  zu  leisten,  sofern  sie  sich  zu  diesem  Zweck  melden.

Zahlungen  an  Mitglieder  dürfen  auf  Grund  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  erst  erfolgen,
  nachdem  seit  dem  Tage,  an  dem  die  in  Absatz  1  vorgeschriebene  öffentliche  Aufforderung  zum
dritten  Male  stattgefunden  hat,  ein  Jahr  verstrichen  ist  und,  nachdem  die  Gläubiger,  die  sich  gemeldet
haben,  befriedigt  oder  sichergestellt  worden  sind.

Eine  durch  die  Herabsetzung  bezweckte  Befreiung  der  Mitglieder  von  der  Verpflichtung  zur
Leistung  von  Einlagen  auf  die  Anteile  tritt  nicht  vor  dem  bezeichneten  Zeitpunkt  in  Wirksamkeit.

§&amp;amp;  23.  Ist  zur  Herabsetzung  des  Grundkapitals  eine  Verminderung  der  Zahl  der  ausgegebenen
  Anteilscheine  vorgesehen,  so  kann  die  Gesellschaft  die  Anteilscheine,  die  trotz  öffentlich  bekannt
  gemachter  dreimaliger  Aufforderung  binnen  einer  dabei  zu  bestimmenden  Frist  von  mindestens
vier  Wochen  nicht  bei  ihr  eingehen,  für  kraftlos  erklären.  Dieser  Nachteil  muß  bei  den  Bekanntmuchungen
  der  Aufforderung  angedroht  sein.
        <pb n="312" />
        6  252

Allgemeine  Verwaltungsgrundsätze.

§  24.  Zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz  sich  ergebenden  Verlustes  ist  ein  Reservefonds
zu  bilden.  In  diesen  ist  einzusetzen:

1.  von  dem  jährlichen  Reingewinn  mindestens  der  zwanzigste  Teil  so  lange,  als  der  Reservefonds

  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  nicht  überschreitet,

2.  der  Betrag,  welcher  bei  der  Errichtung  der  Gesellschaft  oder  bei  einer  Erhöhung  des
Grundkapitals  durch  Ausgabe  der  Anteilscheine  für  einen  höheren  als  den  Nennbetrag
über  diesen  und  über  den  Betrag  der  durch  die  Ausgabe  der  Anteilscheine  entstehenden
Kosten  hinaus  erzielt  wird;

3.  der  Betrag  von  Zuzahlungen,  die  ohne  Erhöhung  des  Grundkapitals  von  Gesellschaftern
gegen  Gewährung  von  Vorzugsrechten  für  ihre  Anteile  geleistet  werden,  soweit  nicht  eine
Verwendung  dieser  Zahlungen  zu  anßerordentlichen  Abschreibungen  oder  zur  Deckung
außerordentlicher  Verluste  beschlossen  wird  (siehe  §  26  des  Statuts),

4.  die  auf  die  für  kraftlos  erklärten  Zwischenscheine  bereits  geleisteten  Zahlungen.

§  25.  Über  die  vorzunehmenden  Abschreibungen  und  über  die  Höhe  der  jährlichen  Beiträge
  zum  Reservefonds  beschließt  —  unbeschadet  der  besonderen  Bestimmungen  —  die  Hauptversammlung.


Sie  ist  dabei  an  die  Vorschläge  des  Aufsichtsrats  insofern  gebunden,  als  sie  die  Beiträge
zum  Reservefonds  und  die  Abschreibungen  nicht  geringer,  den  zu  verteilenden  Gewinn  nicht  höher
bestimmen  darf,  als  der  Aufsichtsrat  vorgeschlagen  hat.

§  26.  Zinsen  von  bestimmter  Höhe  dürfen  für  die  Mitglieder  der  Gesellschaft  weder  bedungen
  noch  ausgezahlt  werden.  Es  darf  nur  dassjenige  unter  sie  verteilt  werden,  was  sich  nach
der  jährlichen  Bilanz  als  Reingewinn  ergibt.

Jeder  zugunsten  einzelner  Mitglieder  über  die  Bestimmungen  der  §8  58,  59  hinaus  bedungene
  besondere  Vorteil  muß  in  dem  Gesellschaftsvertrage  unter  Bezeichnung  des  Berechtigten
festgesetzt  werden,  gleichviel,  ob  die  Zusicherung  des  Vorteils  bei  der  Gründung  der  Gesellschaft  oder
später  erfolgt.

uI.  Organisation  und  verwaltung.

§  27.  Die  Organe  der  Gesellschaft  sind:
a)  der  Vorstand,
b)  der  Aussichtsrat,
c)die  Hauptversammlung.

a.  Der  Vorstand.

§  28.  Der  Vorstand  besteht  aus  einem  oder  mehreren  vom  Aussichtsrat  in  notarieller
Verhandlung  zu  bestellenden  Mitgliedern.  Die  Mehrheit  der  Mitglieder  des  Vorstandes  „muß"  die
Reichsangehörigkeit  besitzen.  Auch  können  stellvertretende  Mitglieder  in  gleicher  Weise  ernannt  werden.
Mitglieder  des  Vorstandes  dürfen  nicht  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  sein.  Die  Mitglieder  des  Vorstandes
  können  durch  den  Aufsichtsrat  jederzeit  abberufen  werden,  jedoch  unbeschadet  des  Anspruchs
auf  die  vertragsmäßige  Vergütung.

§  29.  Zum  Vorstandsmitgliede  darf  nicht  bestellt  werden,  wer  durch  behördliche  Anordnung
in  der  Verfügung  über  sein  Vermögen  beschränkt  oder  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen  einer  strafbaren
  Handlung  verurteilt  ist,  die  nach  deutschem  Recht  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte
nach  sich  ziehen  kann.

Eine  dem  Abs.  1  zuwider  erfolgte  Bestellung  ist  nicht  unwirksam,  doch  können  die  Bestellten
sofort  ohne  Anspruch  auf  Entschädigung  entlassen  werden,  solange  die  in  Abs.  1  bezeichneten
Gründe  fortbestehen.

§  30.  Der  Vorstand  vertritt  die  Gesellschaft  Dritten  gegenüber  in  allen  Rechtsgeschäften
und  sonstigen  Angelegenheiten.  Er  führt  die  Verwaltung  selbständig,  soweit  nicht  nach  dem  Statut
der  Aufsichtsrat  oder  die  Hauptversammlung  mitzuwirken  hat.  Gegen  Dritte  hat  eine  Beschränkung
des  Vorstandes  keine  rechtliche  Wirkung.

§  31.  Der  Vorstand  hat  für  ordnungsmäßige  Buchführung  und  Behandlung  der  Geschäftsbriefe
  gemäß  den  Vorschriften  des  vierten  Abschnittes  des  Handelsgesetzbuches  Sorge  zu  tragen  und
gegebenenfalles  nach  §  240  daselbst  zu  verfahren.

§5  32.  Willenserklärungen  sind  für  die  Gesellschaft  verbindlich,  wenn  sie  von  zwei  ordentlichen
  Vorstandsmitgliedern,  oder,  wenn  der  Vorstand  nur  aus  einer  Person  besteht,  von  dieser  unter
        <pb n="313" />
        GW  253  20

der  Firma  der  Gesellschaft  abgegeben  werden.  Der  Zeichnung  von  zwei  ordentlichen  Vorstandsmitgliedern
  kommt  die  Zeichnung  von  einem  ordentlichen  Vorstandsmitglied  und  einem  stellvertretenden
Vorstandsmitglied  oder  zwei  stellvertretenden  Vorstandsmitgliedern  gleich.  Zur  Empfangnahme  gewöhnlicher
  Briefsendungen  jeder  Art,  von  Begleitadressen  zu  gewöhnlichen  Paketen  und  von  Paketen
selbst,  von  Ablieferungsscheinen  und  Begleitadressen  zu  Einschreibsendungen  und  zu  Sendungen  mit
Wertangabe,  von  Postanweisungen  und  Anlagen  der  Postaufträge,  sowie  zur  Quittungsleistung  über
die  Sendungen  selbst  und  die  baren  Geldbeträge  ist  jedes  Vorstandsmitglied  allein  berechtigt.  Der
Vorstand  ist  auch  befugt,  für  die  Empfangnahme  aller  Postsendungen,  insbesondere  der  vorerwähnten,
einen  Bevollmächtigten  zu  bestellen.

Ist  eine  Willenserklärung  gegenüber  der  Gesellschaft  abzugeben,  so  genügt  die  Abgabe
gegenüber  einem  Mitgliede  des  Vorstandes.

§  33.  Die  Mitglieder  des  Vorstandes,  die  ihre  Obliegenheiten  vernachlässigen  —  §  276  des
Bürgerlichen  Gesetzbuches  —  haften  der  Gesellschaft  für  allen  daraus  entstehenden  Schaden.

Die  Haftung  sowie  die  in  diesen  Bestimmungen  ihnen  noch  besonders  auferlegten  Schadensersatzpflichten
  müssen  sie  bei  ihrer  Bestellung  ausdrücklich  übernehmen.

§  34.  Alle  für  die  Mitglieder  des  Vorstandes  geltenden  Vorschriften  finden  auch  auf  ihre
Stellvertreter  Anwendung.

b.  Der  Aufsichtsrat.

§  35.  Der  Aussichtsrat  besteht  aus  wenigstens  fünf  und  höchstens  neun  von  der  Hauptversammlung
  unter  Aufnahme  eines  notariellen  Protokolls  zu  wählenden  Mitgliedern.  Die  Hauptversammlung
  setzt  auch  die  Zahl  der  Aussichtsratsmitglieder  fest.  Mindestens  ½  der  Mitglieder  des
Auffichtsrats  muß  die  Reichsangehörigkeit  besitzen.  Auch  müssen  ⅜/  der  Mitglieder  zugleich  Mitglieder
der  Gesellschaft  sein.

Die  Wahl  erfolgt  für  die  Zeit  vom  Schlusse  derjenigen  Hauptversammlung,  in  der  sie  vorgenommen
  wird,  bis  zum  Schluß  der  fünften  auf  die  Wahl  folgenden  ordentlichen  Hauptversammlung
mit  der  Maßgabe  jedoch,  daß  mit  jeder  ordentlichen  Hauptversammlung  mindestens  ein  Mitglied
ausscheidet  und  durch  Neuwahl  ersetzt  wird.  Die  Reihenfolge  dabei  wird,  soweit  das  Dienstalter
gleich  ist,  durch  das  Los,  sonst  durch  das  Dienstalter  in  der  Weise  bestimmt,  daß  immer  der
Alteste  ausscheidet.

Die  Ausscheidenden  sind  wieder  wählbar.  Scheidet  in  der  Zwischenzeit  ein  Mitglied  aus,
so  können  die  übrigen  Mitglieder  eine  bis  zur  nächsten  Hauptversammlung  gültige  Zuwahl  treffen.
Die  endgültige  Ersatzwahl  für  den  Rest  der  Amtsdauer  des  Ausgeschiedenen  ist  in  dieser  Hauptversammlung
  vorzunehmen.  Solange  die  Zahl  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  noch  fünf  beträgt,
kann  die  Zuwahl  für  ein  außer  der  Zeit  ausscheidendes  Mitglied  unterbleiben.  §  29  findet  entsprechende
  Anwendung.

§*  36.  Die  Bestellung  zum  Mitgliede  des  Aussichtsrats  kann  auch  vor  dem  Ablaufe  des
Zeitraums,  für  welchen  die  Wahl  erfolgt  ist,  durch  die  Hauptversammlung  widerrufen  werden.
Dieser  Beschluß  bedarf  außer  in  dem  im  vorhergehenden  Absatze  erwähnten  Falle,  einer  Mehrheit,
die  mindestens  ¾  des  bei  der  Beschlußfassung  vertretenen  Kapitals  umfaßt.

§  37.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  nicht  gleichzeitig  Mitglieder  des  Vorstandes
oder  dauernd  Stellvertreter  von  Vorstandsmitgliedern  sein,  auch  nicht  als  Beamte  die  Geschäfte  der
Gesellschaft  führen.  Nur  für  einen  im  voraus  begrenzten  Zeitraum  kann  der  Ausfsichtsrat  einzelne
seiner  Mitglieder  zu  Stellvertretern  behinderter  Vorstandsmitglieder  bestellen.  Während  dieses  Zeitraumes
  und  bis  zur  Entlastung  des  Vertreters  darf  dieser  eine  Tätigkeit  als  Mitglied  des  Aufsichtsrats
  nicht  ausüben.

Scheiden  aus  dem  Vorstande  Mitglieder  aus,  so  können  sie  nicht  vor  der  Entlastung  in  den
Aufsichtsrat  gewählt  werden.

§  38.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  sind  unter  sich  koordiniert  mit  der  Maßgabe  indes,
daß  der  Aufsichtsrat  in  jedem  Jahre  sofort  nach  der  ordentlichen  Hauptversammlung  in  einer  Sitzung,
zu  welcher  die  anwesenden  Mitglieder  ohne  besondere  Berufung  zusammentreten,  einen  Vorsitzenden
und  dessen  Stellvertreter  wählt.

§  39.  Der  Vorsitzende  beruft  den  Aufsichtsrat  mit  mindestens  siebentägiger  Frist  unter
Angabe  der  Tagesordnung,  sobald  die  Geschäfte  dazu  Anlaß  geben.  Er  muß  den  Aufsichtsrat
außerdem  binnen  14  Tagen  berufen,  wenn  es  von  wenigstens  drei  Mitgliedern  oder  dem  Vorstande
schriftlich  verlangt  wird.  Der  Aufsichtsrat  beschließt  seine  Geschäftsführung  selbst,  soweit  sie  nicht  in
diesen  Satzungen  festgelegt  ist.
        <pb n="314" />
        S  254  20

Der  Aufsichtsrat  ist  beschlußfähig,  wenn  mindestens  drei  Mitglieder  anwesend  sind.  Die
Beschlußfassung  erfolgt  durch  einfache  Stimmenmehrheit.

Die  Mitglieder  haben  gleiches  Stimmrecht.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme
des  Vorsitzenden  der  Sitzung.  Bei  Stimmengleichheit  bei  vom  Aufsichtsrat  vorzunehmenden  Wahlen
entscheidet  das  Los.

Die  Beschlüsse  des  Aufsichtsrats  werden  in  der  Regel  in  Sitzungen  gefaßt.  Nach  dem
Ermessen  des  Vorsitzenden  kann  ausnahmsweise  ein  Beschluß  auch  durch  briefliche  oder  telegraphische
Abstimmung  herbeigeführt  werden.  Geschieht  dies,  so  ist  Stimmeneinheit  der  sämtlichen  in  Europa
anwesenden  Aufsichtsratsmitglieder  erforderlich  mit  der  Maßgabe,  daß  unter  allen  Umständen  mindestens
die  Mehrheit  der  Aufsichtsratsmitglieder  befragt  werden  muß.  Auch  hat  im  Falle  der  brieflichen
oder  telegraphischen  Abstimmung  der  Vorsitzende  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  der  gemäß  §  65  bestellte
  Kommissar  seine  Aufsicht  wahrzunehmen  vermag.

Über  die  Verhandlungen  und  Beschlüsse  des  Aufsichtsrats  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen,
welches  der  Vorsitzende  der  Sitzung  und  wenigstens  ein  Mitglied  zu  unterzeichnen  haben.

§  40.  Die  Mitglieder  des  Vorstandes  sind  auf  Beschluß  des  Aufsichtsrats  verpflichtet,  an
seinen  Sitzungen  teilzunehmen.

§  41.  Der  Aufsichtsrat  hat  die  gesamte  Geschäftsführung  zu  überwachen.  Er  kann  insbesondere
  jederzeit  von  dem  Vorstande  Bericht  über  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  verlangen
und  durch  den  Vorsitzenden  oder  einzelne  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder,  auch  durch  dritte
Sachverständige,  die  Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  und  prüfen  sowie  den  Bestand
der  Gesellschaftskasse  und  die  sonstigen  Bestände  an  Aktiven  untersuchen.

Der  Aussichtsrat  vertritt  die  Gesellschaft  bei  der  Vornahme  von  Rechtsgeschäften  mit  den
Vorstandsmitgliedern  sowie  bei  Rechtsstreitigkeiten  mit  denselben.

Insbesondere  steht  dem  Aufsichtsrat  Beschluß  zu:

1.  über  die  Stellungnahme  zu  den  Vorschlägen  des  Vorstandes,  betreffend  die  zusammen
mit  dem  jährlichen  Geschäftsbericht  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vorzulegenden
Jahresbilanz,  und  zu  Vorschlägen  über  die  Verwendung  und  Verteilung  von  üÜberschüssen
unter  Berücksichtigung  der  Bestimmungen  des  §  59  sowie  über  die  Anlegung  und  Verwaltung
  von  Reservefonds  und  von  Geldern,  die  zum  Geschäftsbetriebe  nicht  erforderlich
  sind;

2.  über  Voranschläge  der  laufenden  Ausgaben  und  Einnahmen  der  Gesellschaft  sowie  über

besondere  Ausgaben,  soweit  diese  im  einzelnen  Falle  mehr  als  5000  Mark  betragen;
über  Einforderungen  von  Einzahlungen  auf  die  Anteile  der  Gesellschaft;

Über  die  Grundsätze,  nach  welchen  Grundstücke  zu  erwerben,  nutzbar  zu  machen,  zu  veräußern

  oder  zu  verpachten  sind;

5.  über  die  Errichtung  von  Neuanlagen  und  Zweigniederlassungen;

6.  über  die  Ernennung  und  Anstellung  von  Vorstandsmitgliedern,  Prokuristen  und  über  die
Genehmigung  der  Anstellung  von  solchen  Beamten,  welche  ein  jährliches  Gehalt  von
mehr  als  5000  Mark  oder  Tantieme  bzw.  Prämien  erhalten,  oder  auf  länger  als
vier  Jahre  angestellt  werden  sollen,  und  der  mit  solchen  abzuschließenden  Verträge  sowie
ihrer  Entlassung.

§  42.  Alle  schriftlichen  Erklärungen  des  Aussichtsrats  sind  rechtsgültig,  wenn  sie  die
Unterschrift  „Der  Aufsichtsrat  der  Deutschen  Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika"  und  die  Namensunterschrift
  des  Vorsitzenden  oder  eines  Stellvertreters  tragen.

§  43.  Den  Aufsichtsratsmitgliedern  werden  die  aus  der  Wahrnehmung  ihres  Amtes  entspringenden
  Auslagen  ersetzt.  Ferner  erhält  der  Aufsichtsrat  den  in  §  59  festgesetzten  Gewinnanteil,
über  dessen  Verteilung  unter  die  einzelnen  Mitglieder  er  selbst  (mit  Berücksichtigung  der  von  den
einzelnen  Mitgliedern  geleisteten  Arbeit  für  die  Gesellschaftsinteressen)  beschließt.

Für  eine  außerordentliche  Tätigkeit  einzelner  Mitglieder,  z.  B.  bei  Vertretung  abwesender
oder  behinderter  Vorstandsmitglieder,  kann  der  Aufsichtsrat  die  Gewährung  einer  besonderen  Vergütung
  beschließen.  ,  .

Die  Hauptversammlung  kann  festsetzen,  daß  den  Aufsichtsratsmitgliedern  feste  jährliche  Vergütungen
  gezahlt  werden,  welche  als  Unkosten  zu  verbuchen  sind.

Die  Vorschriften  über  die  Haftung  des  Vorstandes  finden  auf  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats
entsprechende  Anwendung.

K  6·#
        <pb n="315" />
        W  255  20

c.  Hauptversammlung.

§  44.  Die  Hauptversammlung  vertritt  die  Gesamtheit  der  Gesellschaftsmitglieder.  Ihre
Beschlüsse  und  Wahlen  find  für  alle  Mitglieder  verbindlich.

§  45.  Die  Hauptversammlungen  finden  in  Berlin  statt,  sofern  nicht  durch  Beschluß  des
Aufsichtsrats  ausnahmsweise  ein  anderer  Ort  bestimmt  wird.

Die  Einberufung  geschieht  durch  den  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats  oder  durch  den  Vorstand.
Die  Einladungen  erfolgen  mittels  öffentlicher  Bekanntmachung,  welche  mindestens  17  Tage,  die
Tage  der  Bekanntmachung  und  der  Versammlung  eingerechnet,  vorher  zu  erfolgen  hat.

Die  Bekanntmachung  bzw.  Einladung  hat  die  zu  verhandelnden  Gegenstände,  sowohl  die
Form  und  die  Stellen  für  Hinterlegung  der  Anteilscheine  anzugeben.  Falls  ein  Mitglied,  das  seinen
Anteilschein  bei  der  Gesellschaft  hinterlegt  oder  vor  Vollzahlung  der  Anteile  im  Anteilbuch  eingetragen
  steht,  es  beantragt,  muß  ihm  die  Berufung  der  Hauptversammlung  und  die  Tagesordnung,
sobald  deren  öffentliche  Bekanntmachung  erfolgt,  durch  eingeschriebenen  Brief  auf  seine  Kosten  mitgeteilt
  werden.

Anträge  von  Gesellschaftsmitgliedern,  welche  auf  die  Tagesordnung  der  Hauptversammlung
kommen  sollen,  müssen  mindestens  zwei  Wochen  vorher  dem  Aufsichtsrat  mitgeteilt  werden  und  von
den  Inhabern  von  ½0  des  Grundkapitals  unterstützt  sein.

§&amp;amp;  46.  In  der  Hauptversammlung  berechtigt  jeder  Anteil  von  1000  Mark  zu  einer  Stimme.
Für  vollbezahlte  Anteile  kann  das  Stimmrecht  nur  dann  ausgeübt  werden,  wenn  dieselben  mindestens
acht  Tage  vor  der  Hauptversammlung  an  einer  der  in  der  Einberufung  angegebenen  Stellen  hinterlegt
  worden  sind.  Der  Beifügung  der  Gewinnanteilscheine  und  Erneuerungsscheine  bedarf  es  nicht.
Der  Hinterlegung  der  Anteile  steht  eine  amtliche  Bescheinigung  einer  Behörde,  der  Reichsbank  oder
eines  Notars  über  die  bei  ihnen  hinterlegten  Anteilscheine  gleich.  Der  Aussichtsrat  oder  ein  Ausschuß
desselben  kann  auch  die  Bescheinigung  von  Bankhäusern  und  anderen  Stellen  oder  Personen  über
die  bei  ihnen  hinterlegten  Anteilscheine  für  gleichwertig  erklären.

Bei  Hinterlegung  der  Anteilscheine  und  der  ihnen  gleichstehenden  Bescheinigungen  erhalten
die  Hinterleger  einen  Ausweis  über  die  Zahl  und  den  Betrag  ihrer  Anteilscheine,  der  als  Teilnahmekarte
  für  die  Hauptversammlung  gilt.

Gegen  Aushändigung  der  Teilnahmekarte  werden  demnächst  die  hinterlegten  Anteilscheine
und  Bescheinigungen  zurückgegeben.

§  47.  Zur  Teilnahme  an  den  Hauptversammlungen  sind  die  Gesellschaftsmitglieder  bzw.
ihre  gesetzlichen  Vertreter  berechtigt.  Dieselben  können  sich  auch  durch  Bevollmächtigte  vertreten
lassen,  welche  jedoch  Mitglieder  der  Gesellschaft  sein  müssen.  Schriftliche  Vollmacht  ist  erforderlich
und  ausreichend.

Die  Zahl  der  Stimmen,  welche  ein  Bevollmächtigter  für  andere  vertreten  darf,  ist  nicht
beschränkt.

§  48.  Wer  durch  die  Beschlußfassung  entlastet  oder  von  einer  Verpflichtung  befreit  werden
soll,  hat  hierbei  kein  Stimmrecht  und  darf  solches  auch  nicht  für  andere  ausüben.  Dasselbe  gilt
von  einer  Beschlußfassung,  welche  die  Vornahme  eines  Rechtsgeschäfts  mit  einem  Mitgliede  oder  die
Einleitung  oder  Erledigung  eines  Rechtsstreits  zwischen  ihm  und  der  Gesellschaft  betrifft.

&amp;amp;  49.  Den  Vorsitz  in  der  Hauptversammlung  führt  der  Vorsitzende  oder  ein  anderes  vom
Aufsichtsrat  dazu  bestimmtes  Mitglied  des  Aufsichtsrats,  in  Ermangelung  eines  solchen,  oder  beim
Verzicht  aller  anwesenden  Aufsichtsratsmitglieder,  ein  von  der  Hauptversammlung  zum  Vorsitz  berufenes
Mitglied  der  Gesellschaft.

Der  Vorsitzende  leitet  die  Verhandlungen  und  ernennt,  falls  dies  erforderlich  ist,  die
Stimmzähler.

Die  Beschlüsse  der  Verhandlungen  sind  zu  notariellem  Protokoll,  welches  vom  Vorsitzenden
zu  unterschreiben  ist,  zu  beurkunden.

§  50.  Über  die  Gegenstände,  die  nicht  auf  der  Tagesordnung  stehen,  darf  kein  Beschluß
gefaßt  werden,  außer  über  einen  in  der  Hauptversammlung  gestellten  Antrag  auf  Berufung  einer
außerordentlichen  Hauptversammlung.

§  51.  Die  Hauptversammlung  ist  entweder  eine  ordentliche  oder  eine  außerordentliche.
Die  ordentliche  Hauptversammlung  findet  in  jedem  Jahre,  zuerst  im  Jahre  1910,  im  Monat  Oktober,
statt.  In  ihr  werden  insbesondere  folgende  Gegenstände  verhandelt:

1.  Geschäftsbericht  des  Vorstandes  und  Aufsichtsrats,  Vorlegung  und  Genehmigung  der
Bilanz  nebst  Gewinn  und  Verlustrechnung  für  das  abgelaufene  Geschäftsjahr;
        <pb n="316" />
        W  256  20

2.  Beschlußfassung  über  die  Genehmigung  der  zu  Ziff.  1  bezeichneten  Vorlagen  und  die
Gewinnverteilung,  sowie  über  die  Entlastung  des  Vorstands  und  Aufsichtsrats;
3.  Wahlen  zum  Ausfsichtsrate.
Wird  die  Bilanz  nicht  sogleich  genehmigt,  so  kann  die  Hauptversammlung  einen  Ausschuß
zur  Nachprüfung  ernennen.

§  52.  Außerordentliche  Hauptversammlungen  können  von  dem  Aufsichtsrate  und  von  der
ordentlichen  Hauptversammlung  einberufen  werden.

Die  Berufung  muß  außerdem  erfolgen  auf  Verlangen:

1.  der  Aufsichtsbehörde  oder  des  von  ihr  bestellten  Kommissars;

2.  von  Gesellschaftsmitgliedern,  welche  mindestens  ½0  des  Gesamtkapitals  der  Gesellschaft
besitzen  oder  vertreten.

Diese  Mitglieder  haben  unter  gleichzeitiger  Hinterlegung  ihrer  Anteilscheine  dem  Aussichtsrate
  zur  Vorlage  an  die  Hauptversammlung  einen  schriftlichen  Antrag  einzureichen.

Auf  ein  derartiges  Verlangen  ist  die  Versammlung  binnen  21  Tagen  unter  Bekanntgabe
der  zu  verhandelnden  Gegenstände  einzuberufen.

§  53.  Die  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  werden,  abgesehen  von  den  Bestimmungen
des  §  54,  durch  einfache  Stimmenmehrheit  der  abgegebenen  Stimmen  gefaßt.  Im  Falle  der
Stimmengleichheit  gilt  der  gestellte  Antrag  als  abgelehnt.

Die  Wahlen  finden,  falls  gegen  eine  andere  vorgeschlagene  Abstimmungsart  Einspruch  erhoben
  wird,  durch  Abgabe  von  Stimmzetteln  statt  und  werden  nach  relativer  Stimmenmehrheit  entschieden,
  so  daß  die  Personen  als  gewählt  gelten,  welche  die  meisten  Stimmen  erhalten  haben.  Bei
Stimmengleichheit  findet  eine  engere  Wahl  zwischen  denen,  welche  die  gleiche  Anzahl  von  Stimmen
erhalten  haben,  statt.  Beim  eventuellen  zweiten  Falle  entscheidet  das  Los.

§  54.  dber  folgende  Gegenstände:

1.  die  Auflösung  der  Gesellschaft  oder  Umwandlung  ihrer  rechtlichen  Form;
2.  die  Abänderung  der  Satzungen;

3.  die  teilweise  Zurückzahlung  oder  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals

kann  nur  mit  einer  Mehrheit  von  mindestens  zwei  Dritteln  der  in  der  Hauptversammlung  vertretenen
  Stimmen,  welche  mindestens  die  Hälfte  des  Grundkapitals  ausmachen  müssen,  Beschluß  gefaßt
  werden.

Falls  in  dieser  Versammlung  die  Hälfte  des  Grundkapitals  nicht  vertreten  ist,  muß  eine
zweite  Hauptversammlung  innerhalb  vier  Wochen  einberufen  werden,  welche  ohne  Rückficht  auf  die
Höhe  des  vertretenen  Kapitals  über  die  betreffenden  Vorlagen  Beschluß  fassen  kann.  Bei  der  Einberufung
  der  zweiten  Versammlung  ist  hierauf  ausdrücklich  hinzuweisen.

§*  55.  Die  Ansprüche  der  Gesellschaft  gegen  die  ihr  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen
oder  aus  der  Geschäftsführung  des  Vorstandes  oder  Aufsichtsrats  müssen  geltend  gemacht  werden,
wenn  es  in  der  Hauptversammlung  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  beschlossen  oder  von  einer
Minderheit,  die  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  erreicht,  verlangt  wird.  Die  Ansprüche  verjähren
  gegen  die  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen  in  fünf  Jahren  von  der  Verleihung  der
Rechtsfähigkeit  an,  gegen  die  Mitglieder  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats  in  fünf  Jahren  von
der  den  Anspruch  begründenden  Handlung  oder  Unterlassung  an.  Die  Vorschriften  des  §  268
Abs.  2  in  Verbindung  mit  §  247,  des  §  269  und  des  §  270  des  Handelsgesetzbuchs  finden  entsprechende
  Anwendung,  mit  der  Maßgabe,  daß  an  die  Stelle  des  im  §  268  Abs.  2  bezeichneten
Gerichts  die  Aussichtsbehörde  tritt.

V.  Kbschluß,  Ermittlung  und  Verteilung  des  Gewinnes.

§  56.  Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.  Das  erste  Geschäftsjahr  umfaßt  den  Zeitraum
  bis  zum  31.  Dezember  1909.

§  57.  Der  Vorstand  hat  für  das  abgelaufene  Geschäftsjahr  die  Bilanz  nebst  Gewinn=  und
Verlustrechnung  aufzustellen  und  mit  einem  den  Vermögensstand  und  die  Verhältnisse  der  Gesellschaft
entwickelnden  Berichte  dem  Aufsichtsrate  vorzulegen.

Die  Bilanz  muß  den  Vorschriften  der  §§  40,  261  des  Handelsgesetzbuches  entsprechen.

Diese  Schriftstücke  sind  demnächst,  mit  den  Bemerkungen  des  Aufsichtsrats  versehen,  vierzehn
Tage  vor  der  Hauptversammlung  im  Geschäftslokal  der  Gesellschaft  zur  Einsicht  der  Mitglieder  auszulegen.

Die  Mitglieder  können  Abschriften  daraus  verlangen.
        <pb n="317" />
        W  257  20

§  58.  Wird  den  Mitgliedern  des  Vorstandes  ein  Anteil  am  Jahresgewinn  gewährt,  so  ist
der  Anteil  von  dem  nach  Vornahme  sämtlicher  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibenden  Reingewinn
  zu  berechnen  (§F  237  des  Handelsgesetzbuches).

§*  59.  Der  aus  der  festgesetzten  Bilanz  sich  ergebende  Überschuß  der  Aktiva  über  die
Passiva  bildet  den  Reingewinn  der  Gesellschaft.  Der  Reingewinn  wird  wie  folgt  verteilt:

a)  Zunächst  werden  die  Einlagen  in  den  Reservefonds  nach  Maßgabe  des  §  24  Ziff.  1
bewirkt,

b)  sodann  erhalten  die  Mitglieder  der  Gesellschaft  bis  zu  fünf  vom  Hundert  auf  das  einbezahlte
  Grundkapital,

c)  vom  verbleibenden  Rest  erhält  der  Aufsichtsrat  zehn  vom  Hundert  als  Gewinnanteil,

d)  sodann  erhalten  die  Mitglieder  der  Gesellschaft  weitere  fünf  vom  Hundert  auf  das  einbezahlte
  Grundkapital,

e)  ein  etwa  verbleibender  Rest  wird  unter  die  Gesellschaft  und  die  Inhaber  der  Genußscheine
  hälftig  verteilt,  jedoch  kann  nach  Beschluß  der  Hauptversammlung  der  ganze  Rest
oder  ein  Teil  desselben  zur  Einlösung  von  Genußscheinen  mit  Mark  1000,—  per  Stück
verwendet  werden.

§  60.  Die  Auszahlung  der  Dividende  erfolgt  in  bezug  auf  die  nicht  vollgezahlten  Anteile
an  die  zur  Zeit  im  Mitgliederverzeichnis  eingetragenen  Mitglieder.  Auf  die  vollgezahlten  Anteile
erfolgt  die  Auszahlung  einer  Dividende  spätestens  einen  Monat  nach  der  Hauptversammlung,  welche
die  Dividende  beschlossen  hat,  gegen  Einlieferung  der  Gewinnanteilscheine.  Der  Beschluß  über  Verteilung
  einer  Dividende  ist  zu  veröffentlichen.  Dividenden,  welche  vier  Jahre  nach  dem  Zeitpunkt
der  Fälligkeit  nicht  abgehoben  find,  verfallen  zugunsten  der  Gesellschaft.

V.  Bekanntmachungen.

§  61.  Die  nach  diesen  Satzungen  erforderlichen  Bekanntmachungen  erfolgen  im  „Deutschen
Reichsanzeiger  und  Königlich  Preußischen  Staatsanzeiger"“.  Der  Aufsichtsrat  kann  noch  andere
Blätter  bestimmen,  jedoch  ist  die  Bekanntmachung  im  Reichsanzeiger  allein  stets  ausreichend  und  für
den  Lauf  der  von  der  Bekanntmachung  ab  zu  rechnenden  Fristen  entscheidend.

Zu  veröffentlichen  sind  unbeschadet  der  Bestimmungen  in  den  §§  21  und  22:
.  die  Namen  der  Vorstandsmitglieder;
die  Namen  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrats;
die  genehmigte  Jahresbilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung;
die  Beschlüsse  über  Erhöhung  und  Verminderung  des  Grunddkapitals;
die  Auflösung  der  Gesellschaft.

VI.  Kuflösung  der  Gesellschaft.

§&amp;amp;  62.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft  erfolgt:
a)  auf  Beschluß  der  Hauptversammlung,
b)  bei  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen  der  Gesellschaft.
§  63.  Für  die  Liquidation  gelten  die  Vorschriften  der  §5§  48,  49  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches.
  Die  Hauptversammlung  ernennt  die  Ligquidatoren.
§  64.  Nach  Tilgung  der  Schulden  wird  ein  Betrag  unter  die  Gesellschafter  bis  zur  Höhe
des  eingezahlten  Grundkapitals  verteilt.  Ein  etwa  verbleibender  Überschuß  fällt  hälftig  an  die  Gesellschafter
  und  die  Inhaber  der  nicht  eingelösten  Genußscheine  mit  der  Maßgabe,  daß  auf  jeden
Genußschein  nicht  mehr  als  Mark  1000,—  entfallen  dürfen.  Bleibt  hierbei  noch  ein  Rest,  so  wird
er  unter  die  Gesellschafter  nach  dem  Verhältnis  der  Anteile  verteilt.
Die  Verteilung  darf  nicht  eher  vollzogen  werden  als  nach  Ablauf  eines  Jahres,  von  dem
Tage  an  gerechnet,  an  dem  die  Auflösung  der  Gesellschaft  und  eine  Aufforderung  an  ihre  Gläubiger,
sich  bei  ihr  zu  melden,  zum  dritten  Male  öffentlich  bekannt  gemacht  worden  ist.
Bekannte  Gläubiger  sind  auch  dann  zu  befriedigen,  wenn  sie  sich  nicht  melden.
Im  übrigen  wird  nach  §  52  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  verfahren.
Die  Hinterlegung  hat  unter  Verzicht  auf  die  Rücknahme  zu  erfolgen.

VII.  Kufsichtsbehörde.

§  65.  Die  Aufsicht  über  die  Gesellschaft  wird  von  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)
geführt,  der  zu  diesem  Behufe  einen  oder  mehrere  Kommissare  bestellen  kann.  Die  Ausfsicht  beschränkt

irm*mie
        <pb n="318" />
        W  258  20

sich,  soweit  nicht  in  diesen  Satzungen  etwas  anderes  bestimmt  ist,  darauf,  daß  die  Geschäftsführung
im  Einklang  mit  den  gesetzlichen  Vorschriften  und  den  Bestimmungen  der  Satzungen  erfolgt.

Der  von  dem  Reichskanzler  bestellte  Kommissar  ist  berechtigt,  auf  Kosten  der  Gesellschaft  an
jeder  Verhandlung  des  Aufsichtsrats  und  jeder  Hauptversammlung  teilzunehmen,  die  Aufnahme  bestimmter
  Gegenstände  in  die  Tagesordnung  der  Hauptversammlung  (ordentlichen  wie  außerordentlichen)
zu  verlangen,  sowie  von  dem  Ausfsichtsrate  der  Gesellschaft  jederzeit  Bericht  über  die  Angelegenheiten
  der  Gesellschaft  zu  verlangen,  ihre  Bücher  und  Schriften  einzusehen,  oder  auf  Kosten  der  Gesellschaft
  eine  Revision  der  Geschäftsführung  durch  einen  oder  mehrere  vereidigte  Sachverständige  anzuordnen,
schließlich  auf  Kosten  der  Gesellschaft,  wenn  dem  Verlangen  der  dazu  berechtigten  Mitglieder  nicht
entsprochen  wird  (§  52)  oder  aus  sonstigen  wichtigen  Gründen,  eine  Sitzung  des  Aufsichtsrats  oder
eine  außerordentliche  Hauptversammlung  zu  berufen.

§&amp;amp;  66.  Der  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde  sind  die  Beschlüsse  der  Gesellschaft  unterworfen,
  nach  welchen  eine  Anderung  oder  Ergänzung  der  Satzungen  oder  die  Aufnahme  von  Anleihen
  oder  die  teilweise  Zurückzahlung  des  Grundkapitals  oder  die  Vereinigung  der  Gesellschaft  mit
einer  anderen  oder  die  Umwandlung  ihrer  rechtlichen  Form  oder  die  Auflösung  des  Unternehmens
oder  die  Verwertung  des  Gesellschaftsvermögens  durch  Veräußerung  im  ganzen  erfolgen  soll.  ·

VIII.  Hbergangsbestimmungen.

§  67.  Nachdem  die  Gesellschaft  durch  Annahme  dieses  Gesellschaftsvertrages  errichtet
worden  ist,  wird  im  Anschluß  an  die  Errichtung  von  den  anwesenden  bzw.  vertretenen  Gesellschaftern
über  die  Schaffung  und  Verwendung  der  Genußscheine  beschlossen  und  der  erste  Aussichtsrat  gewählt,
ohne  daß  es  der  Beobachtung  weiterer  Förmlichkeiten  bedarf.  Diese  Wahl  gilt  jedoch  nur  bis  zur
ersten  Hauptversammlung  nach  Verleihung  der  im  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  bezeichneten  Rechte
durch  den  Bundesrat.  ,

Die  anwesenden  gewählten  Aufsichtsratsmitglieder  treten  im  Anschluß  an  die  Wahl  (Abs.  1)
zur  ersten  Sitzung  des  Aufsichtsrats  zusammen.  Sie  sind  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Zahl  beschlußfähig
und  wählen  den  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats  und  dessen  Stellvertreter  sowie  den  Vorstand.

Der  erste  Aussichtsrat  wird  ermächtigt,  durch  einen  Vorsitzenden  die  Genehmigung  dieser
Satzungen  bei  dem  Reichskanzler  und  die  im  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  vorgesehene  Verleihung
der  Rechte  einer  juristischen  Person  beim  Bundesrat  nachzusuchen.

Der  Vorsitzende  des  ersten  Aufsichtsrats  wird  ferner  ermächtigt,  Abänderungen  oder  Ergänzungen
  der  Satzungen,  die  von  Reichsbehörden  gefordert  werden,  rechtsgültig  vorzunehmen.

§  68.  Vergleiche  über  Schadensersatzpflichten  der  bei  der  Gründung  beteiligten  Personen,
der  Mitglieder  des  ersten  Aufsichtsrats  und  des  ersten  Vorstandes,  und  Verzichtleistungen  darauf
dürfen  nicht  früher  als  fünf  Jahre  nach  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit  an  die  Gesellschaft  abgeschlossen
werden  und  bedürfen  stets  der  im  §  54  Abs.  1  vorgesehenen  Mehrheit.

Vorstehende  Satzungen  sind  durch  den  Reichskanzler  am  8.  Dezember  1908  genehmigt.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Besteuerung  der
nichteingeborenen  Bevölkerung  im  Gebiete  der  Karolinen,  Dalau,  Marianen  und
Marschall-Inseln.
Vom  30.  Juni  1908.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  und  des

§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt  Seite  214)
wird  hiermit  für  das  Gebiet  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Marschall-Inseln  bestimmt,  was  folgt:

§  1.  Jede  männliche  über  16  Jahre  alte  Person,  die  im  Gebiete  der  Karolinen,  Palau,
Marianen  und  Marschall-Inseln  ihren  Wohnsitz  hat  und  nicht  als  Eingeborener  zu  betrachten  ist,
hat  eine  persönliche  Steuer  im  Betrage  von  40  J/k  jährlich  zu  entrichten.

Die  Steuer  ist  mit  Beginn  des  vom  1.  April  jedes  Jahres  laufenden  Steuerjahres  fällig.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1909  in  Kraft.

Die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Bezirksamtmanns  in  Saipan,  betreffend  die  Kopfsteuer
und  die  Arbeitsleistung  im  Inselgebiete  der  Marianen,  vom  17.  Januar  1900  (D.  Kol.  Bl.  1900,
        <pb n="319" />
        —

C  259  20

S.  743/44),  die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Landeshauptmanns  der  Marschall-Inseln,  betreffend
Einführung  von  Steuern,  vom  29.  August  1898  (D.  Kol.  Bl.  1898,  S.  739  f.)  nebst  Verordnung
des  Bezirksamts  Ponape,  betreffend  Abänderung  der  Verordnung  vom  29.  August  1898,  betreffend
Einsührung  von  Steuern,  vom  28.  Januar  1907  (D.  Kol.  Bl.  1907,  S.  386/87),  treten  außer  Kraft,
soweit  sie  sich  auf  Weiße  und  ihnen  gleichstehende  Rassen  erstrecken.

Herbertshöhe,  den  30.  Juni  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

 

dbersonalie.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Ersten  Referenten
beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Geheimen  Regierungsrat  v.  Winterfeldt,  anläßlich  seiner

 

Versetzung  in  den  Ruhestand  den  Königlichen  Kronenorden  3.  Klasse  zu  verleihen.  —

—

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  25.  Februar  1909.

Frhr.  v.  Wangenheim,  Major,  am  28.  Februar  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  März  1909  beim
Stabe  des  Anhaltischen  Infanterie-Regiments  Nr.  93  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  25.  Februar  1909.

Beyer,  Hauptmann,  am  28.  Februar  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  März  1909  als  Batteriechef
im  2.  Thüringischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  55  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  26.  Februar  1909.

Bailleul,  Oberintendantursekretär,  am  31.  Januar  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  Gardekorps)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)

vom  9.  Februar  1909.

Zimmer,  Proviantamtskontrolleur,  am  28.  Februar  1909  behufs  Wiederanstellung  als  Proviantamtsassistent
  im  Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  Straßburg
  i.  E.)  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  18.  Februar  1909.
Teschner,  Unterzahlmeister,  mit  einem  Dienstalter  vom  29.  Juli  1907  zum  Kaserneninspektor  ernannt.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Unteroffizieren
  usw.  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Ehrenzeichen  zu
erteilen,  und  zwar:

des  Großherzoglich  Sächsischen  Allgemeinen  Ehrenzeichens  in  Gold  mit  Schwertern:
dem  Feldwebel  Rispeter;

des  Großherzoglich  Sächsischen  Allgemeinen  Ehrenzeichens  in  Silber  mit  Schwertern:
dem  Gefreiten  Barthel.
        <pb n="320" />
        W  260  20

Berichtigung.
Seite  203  unter  Personalien  ein  Druckfehler.

In  Nummer  5  des  Kolonialblattes  vom  1.  März  d.  Is.  befindet  sich  auf
Statt  „Lean  (Max)“  muß  es  heißen:  „Mac  Lean“.

 

Deutsch-Ostatrika.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  23.  Februar  1909  von  Neapel  aus  angetreten:
  Sanitätsfeldwebel  Ludszuweit.

In  Ostafrika  sind  neu  eingetroffen:  am  10.  Januar:
  Gerichtsassessor  Proempeler,  die  kommiss.
Sekretäre  Scheele  und  Deutmann,  Bahnmeisterdiätar
  Eick,  Techniker  Schröder;  am  30.  Januar:
Gerichtsassessor  Dr.  Volkmann  und  Polizeiwachtmeister
  Faust.

Vom  Heimaturlaub  sind  wieder  eingetroffen:
am  10.  Januar:  Gouvernementssekretär  Nicklas;
am  28.  Januar:  kommiss.  Sekretär  Kobus;  am
30.  Januar:  Bezirksamtssekretär  Cruse,  Gouvernementssekretär
  Strademann,  Kanzleigehilfe
Wolf.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
22.  Februar  angetreten:  Bezirksamtssekretär  Lergen,
  die  kommiss.  Sekretäre  Krepp  und  Trenge,
Zollamtsassistent  2.  Klasse  Püstow,  Dockmeister
Lütje  und  Magazinaufseher  Herb.

Ostafrika  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
am  17.  Januar:  die  Kolonialeleven  Haun  und
Orth;  am  7.  Februar:  Kolonialeleve  Kurz,
Geheimer  Regierungsrat  v.  Groß  und  Gouvernementssekretär
  Behmer.

 

Ka#merun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
Am  9.  Januar:  Landmesser  Kloß;  am  9.  Februar:
Stationsbeamter  Zimmermann,  die  kommiss.
Sekretäre  Pokorra  und  Weil,  Materialienverwalter
  Böcking  und  Bautechniker  v.  Velsen.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
9.  März  1909  von  Hamburg  aus  angetreten:
Sanitätssergeant  Jahn.

Togo.

Der  Bauassistent  Wagner  ist  am  27.  De—
zomber  infolge  eines  Schlaganfalls  verstorben.

Im  Schutzgebiet  sind  am  28.  Januar  einge—
troffen:  Regierungsbaumeister  Sauer,  die  kommiss.
Sekretäre  Westphal  und  Welge  sowie  Polizeimeister
  Brauer;  wiedereingetroffen:  Bezirksamt- 



mann,  Regierungsrat  Dr.  Gruner,  Oberleutnant
Freude,  Forstassessor  Metzger  und  Materialienverwalter
  Patzsch.

Mit  Heimaturlaub  ist  in  Deutschland  eingetroffen:
  Unteroffizier  Gramatte.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Angenommen  als  Hilfsarbeiter  im  Verwaltungsdienst:
  Leutnant  d.  Res.  Eichhoff,  als
Polizeisergeant:  Neubecker,  als  Bezirksschreiber:
Ewert.

Zu  Polizeiwachtmeistern  sind  ernannt:  die
Polizeisergeanten  Ramm,  Maier,  Bohsenberger,
  Höppner  und  Albrecht.

Angenommen  als  Peolizeisergeanten  sind:
Büß,  Berger,  Böttcher,  Wagner,  Synowzik,
Herzel,  Hochheiser,  Loba,  Rappenecker,
Wilgers,  Ewert,  Lahmeyer,  Thelen,  Peeck,
Rach,  Landzik,  Ludewig,  Palm,  Becker,
Boy,  Mutschke,  Geffke,  Fay,  Ramm,  Skrobucha,
  Weigert,  Beschnidt,  Böttcher,  Ramm.

Angenommen  vom  1.  Oktober  v.  Is.  ab  mit
Beamteneigenschaft:  Bautechniker  VBölkel.

Am  11.  November  sind  in  Südwestafrika  eingetroffen:
  die  Polizeisergeanten  Becker,  Knoke,
Kaczmarek,  Kolberg,  Sower,  Lallo,  Conrad,
  Vollmer,  Sichinger  und  Paul.

Am  29.  November  sind  eingetroffen:  die  Polizeisergeanten
  Lochhaas,  Köppel  und  Haunig.

 

Am  17.  Februar  haben  die  Ausreise  angetreten:
  die  Gerichtsassessoren  Pfläging  und
v.  Muschwitz;  die  Wiederausreise:  Bezirksrichter
Sperling,  Gouvernementssekretär  Ferse,  Regierungslehrer
  Herlyn,  Leuchtfeuerwärter  Kummetz,
  Schreiber  Schuh  und  die  Polizeisergeanten
Wojwod,  Müller,  Peeck  und  Böttcher.

 

Lehrer  Damm  ist  von  Samoa  nach  Südwestafrika
  versetzt.

Auf  Heimaturlaub  ist  am  5.  Februar  der
Polizeisergeant  Schneider  abgereist.

Aus  dem  Kolonialdienst  ausgeschieden  und  in
den  heimischen  Dienst  zurückgetreten  find:  der
technische  Eisenbahnbureandiätar  Knetsch  und  der
geprüfte  Lokomotivheizer  König.
        <pb n="321" />
        W  261  20

 

 

 

 

 

 

uchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Die  Jentralbahn.

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Daressalam
  ist  die  Gleisspitze  der  Zentralbahn  Ende
Februar  bei  Kilometer  56  hinter  Morogoro  angelangt.

Der  geringe  Fortschritt  gegenüber  dem  vorigen
Monat  (vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  174)  ist  auf
das  verspätete  Eintreffen  des  Dampfers  „Somali“
zurückzuführen.

Von  der  Usambarabahn.

Die  Bauleitung  der  Usambarabahn  hat,  nachdem
  die  Strecke  Mombo—  Mkumbara  von  der
amtlichen  Bauaussicht  für  betriebsfähig  erklärt  worden
ist,  den  provisorischen  Betrieb  daselbst  aufgenommen.

Auf  der  genannten  Strecke  findet  eine  regelmäßige
  Verbindung  im  Anschluß  an  die  Betriebszüge
  nur  nach  folgendem  Fahrplan  statt:

Donnerstag:  ab  Tanga  7  Uhr  vorm.,  an
Mombo  145  nachm.;  ab  Mombo  210  nachm.,  an
Mkumbara  310  nachm.

Freitag:  ab  Mkumbara  720  vorm.,  an  Mombo
820  vorm.;  ab  Mombo  845vorm.,  an  Tanga  2  Fnachm.

Mit  diesen  Zügen  werden  Personen  und  Stückgüter
  befördert.  Personen  müssen  in  Mombo
umsteigen.  Außerdem  werden  bis  auf  weiteres
mit  jedem  täglichen  Materialzuge  Wagenladungen
bis  Mkumbara  befördert,  während  Personen  und
Stückgüter  mit  diesen  Zügen  nur  ausnahmsweise
und  ohne  irgendwelche  Haftung  für  Beschädigungen
  und  Unfälle  befördert  werden  können.
Die  Beförderung  von  Personen  und  Gütern  erfolgt
  nach  den  Tarifsätzen  der  Betriebsstrecke
Tanga—  Mombo.

eln  Mordprozeß  gegen  Oenschenfresser.

Vor  dem  Gerichte  der  Station  Iringa  spielte
sich  Ende  Dezember  ein  umfangreicher  Mordprozeß
  ab.  Es  handelte  sich  um  eine  Gesellschaft,
  die  einen  Menschenfresserbund  bildete,
um  Männer  und  Weiber,  die  seit  Jahr  und  Tag
ihre  Stammesgenossen,  in  erster  Linie  ihre  eigenen
Verwandten,  vorzugsweise  sogar  ihre  Kinder
vergifteten,  um  ihre  Opfer  zu  verzehren  —  kurz
um  einen  Kanibalismus,  wie  man  ihn  sich  scheußlicher
  und  tierischer  überhaupt  nicht  vorstellen  kann.

Der  Ubenaposten  im  Süden  des  Fringabezirks
  lieferte  im  Dezember  1908  eine  Anzahl
Bewohner  dieser  Landschaft  wegen  Giftmord- 



verdachts  an  die  Station  ein.  Die  sehr  eingehend
geführten  Verhandlungen,  bei  denen  die  Angeschuldigten
  ausnahmslos  geständig  waren  und
zum  Teile  ganz  offen  über  all  die  ekelerregenden
Einzelheiten  Auskunft  erteilten,  ergaben  folgendes:

Ein  „Zauberer“,  also  ein  mannigfacher  Naturgifte
  kundiger  Mbena,  namens  Malukansi,  war
mit  seiner  Famile  (Weib  und  zwei  erwachsenen
Söhnen)  seit  langem  dem  Genuß  des  Menschenfleisches
  ergeben.  Um  sich  in  den  Besitz  dieses
Leckerbissens  zu  setzen,  warb  er  Weiber  mit  dem
Versprechen,  ihnen  von  seinen  Zauberkünsten  mitzuteilen,
  wofür  sie  ihm  ein  Menschenopfer  zu
liefern  hatten.  Zu  diesem  Zwecke  brachten  die
Weiber  einen  ihrer  Verwandten,  zumeist  ihre
leiblichen  Kinder  um.  Die  Leiche  wurde  den
Genossen  des  Menschenfresserbundes,  der  sich,
wenn  wieder  ein  Opfer  fällig  war,  bereits  vorher
in  der  Nähe  zum  Schmause  zu  versammeln
pflegte,  überantwortet.  Der  Körper  wurde  von
den  Genossen  des  Mahles  zerrissen  und  das  Fleisch
roh  auf  der  Stelle  verschlungen.  Alles  nahm  an
diesem  Mahle  teil,  gleichgültig,  ob  das  Opfer  das
eigene  Kind,  der  Enkel,  der  Bruder,  ein  anderer
Blutsverwandter  oder  sonstwer  war.  Den  Kopf
bekam  der  Täter,  um  in  dem  Schädel  das  Gift
für  künftige  Opfer  zu  bereiten.  Bevorzugt  wurde
das  Fleisch  kleiner  Kinder;  die  Weiber  gaben  an,
„es  sei  so  schön  zart“,  während  ihnen  das  Fleisch
Erwachsener  wenig  zusagte.

Diesem  Menschenschlächterbund  gehörten  außer
dem  Anführer  Malukansi  und  seiner  Familie
acht  Weiber,  also  insgesamt  zwölf  Köpfe  an,  die
sämtlich  mehrere  Giftmorde  auf  dem  Gewissen
hatten;  jedes  einzelne  Mitglied  gab  zu,  daß  es
an  einer  ganzen  Reihe  kannibalischer  Mahle  beteiligt
  gewesen  sei.  Auch  einige  Kinder  im  Alter
von  8  bis  12  Jahren,  die  bei  den  Giftmorden
Handlangerdienste  zu  tun  hatten,  wurden  dafür
mit  dem  Fleisch  der  Opfer  belohnt.

Die  Verhandlung,  in  der  selbst  die  Mütter,
die  ihre  Kinder  getötet  und  verzehrt  hatten,  mit
erschreckender  Gemütsruhe  alle  Einzelheiten  wiedergaben,
  stellte  selbst  an  abgehärtete  Nerven  starke
Anforderungen.

Zehn  Mitglieder  der  Verbrecherbande  wurden
zum  Tode  verurteilt;  das  Urteil  ist  vom  Gouverneur
  bestätigt  worden  und  wird  inzwischen  vollstreckt
  sein.  Von  den  weiteren  Mitgliedern  der
Bande  ist  ein  Weib  in  der  Untersuchungshaft
gestorben,  während  das  andere  Weib  flüchtig  ist.
        <pb n="322" />
        W  262  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Hbandels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Jollftellen

der  Küste  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  bandel  im  gleichen  Seitraum
des  Vorfahres.

„Deutsches  Kol.  Bl.  1908,  Nr.  21,  S.

(Vgl.  1052  ff.)

 

 

 

 

 

Im  Im
II.  Vierte..  Viertel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Warengruppen  1908  1907  ZunahmesAbnahme
Wert.  4%  Wert.Wert.Wert.
A.  Ein  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  1  009  999  677  058  832946  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  52463  51  998  465  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genaßmitel.  227  681  182  482  45  199  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  10  018  7601  2  417  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  164  816  176  817  —  12  001
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Furtermitel  6337  6206  131  —
8)  Faserpflanzen  ..  8  496  2  865  631  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ..  38  946  72  127  —  33  181
Summe  I  1  513  7661177149336  607  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  19  927  20  012  85
b)  Fleisch  und  eßbare  nierische  Erzeugnijse  aler  Art  135  812  178  222  —  42  410
e)  Tierische  Rohstoffe  ..  1  095  1  173  —  78
Summe  II  156  834  199  407  —  42  573
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  191  194  231  946  —  40  752
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Ollen  74  739  30  8117922  —
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)y)  103  624  120  017  —  10  393
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (aber
Lederwarennn  1  655  43002257558  —  602  128
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschnerwaren.  48  368  155  341  —  111  973
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  8288  4822  —  1  534
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  .  39  664  88  456  1208  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  48  979  73  932  —  24  953
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  77860  91  685  —  16  825
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  10  405  64244  —  53  839
b)  Fabrikate  ..  ...  323  635  461  754  —  138  119
Summe  XII  334  040  525  998  —  191  968
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  152  610  148  983  3  627
XIV.  Waffen  und  Munition  .  .  30  536  10  142  —  9  606
XV.  Geld  .  .  131  999  876181  48811  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1908.  4557921  5  192  S71  —  684  950
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  6  026  631  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  1468  710  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  30  316  77644  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  5  311  1223  4  088  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  352  789  52  216  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  227920  478  543  —  250  623
e)  Getränke  224  1  480  —  1  256
s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermirtel  3  597  4707  —  1110
g)  Faserpflanzen.  ..  ...  600  350  487  894  112  456  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  845853  559  808  —  213  935
Summe  1  1  566  30  593  635  27245
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  43  265  27643  ¼45622  —
b)  Tierische  Nahrung  smittel  11  368  26  527  —  12  159
c)  Tierische  Rohstoffe  .  417544  474  420  —  56  876
Summe  II  475  177  528  590  —  53  413
        <pb n="323" />
        W  263  20

 

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
·  .  II.ViertellI.ViertelunameAbnamc
Benennung  der  Warengruppen  08  1007  Zunah  h
Wert  .“.  s  Wert  Wert  .  ¶  Wert  .  M
III.  Mineralische  und  fossile  Rohjstoffe  118  536  41  1307y  —
I#  Gewerbliche  Erzeugnisse  38  478  31  081  7397  –
f.  Geld  —  93  333  —  93  333
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1908.  2198  58112287769  —  89  188
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  962  270  —  –  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  236  311  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1008.  6  766  502  7480  640  —  724  138
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr=  7988  901  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  1232  399  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
—  Aier  9253
Im  I  1.  Biertel  Im  II.  Perrtel  3  unahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  Wert  Mengee  WertMenge  #  Wert  Menge  Wert
ku  M.  ——A  kr  kte
A.  Ein  uhr.
Reis  3  145  425778  4932293  768  519  7011  851  6567,  258  792  —  —
Mehl  und  Backwaren  301  3741  105  456376  388  103  077—  23844  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  196  847  70  069183  897,  61  983  7950  8081  —  —
Tabakfabrikate  .  2819311022472314008578Iowa-mag—  l-Stille
  Weine  aller  Art  56  186,  50  4t56517.  46  425  4023  3311  —
Branntweine  aller  Art  38  420  48  1606  32327  43  851  6003,  43181  —
Bier  .  7422;4(j253112319i55()85  —»—  24897414832
Bau-  und  Nutzholz.  282  089  37594322846  714731  —  —  40  757  33  879
Fleisch  u.  ekbare  hieriiche  Erzenan.  119  084|1  135  81215  034  178  22  —  —  95  950  42  410
:Zement  419  769  36  5071  301  0051  92911  —  —  851  236  56  404
Salz  .  938  169  64  729  695  0971  299772T3  072,  34  752  —  —
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  .  101001237342044817216  ——s——  269  397  14843
Petroleum.  ...  3538c078420433  735F78361  —"s  59  78  330  —
Seifen  aller  Art  109  274,  58  90  18353  2997760  921  28  926  —i  —
Baumwollgewebe  436  510  1345  23441  11501237  —  193  997  181  —
Baumwollene  Bekleidungen.  26  334  139  765229  273.  893  867  —  —  202  939°  7564  102
Wollengarne  und  -waren,  auch  «  .
halbwollene  ....  5311i3421110048254099  —  —  4737.  19888
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  usnw.  42  782  57290  22229  54  419  20  553  2  871  —.  —
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeug-  #  —
schuhe  .  5034I16018  13  621  42845  —  —  8587  26827
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  2  832  17713110  S41|  103  503  —  —  8  009,  85  790
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  2  5091  12  124  4638  42  164  —  —  2  129  30  010
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  23  216  23  418820279  27355  2  937  —  —  3907
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  36  126  34  354  48  243  36  284  —  12  117.  1  930
Tonwaren  und  Porzellan  75  571  16  167  30  808  249143344763  —  —  8776
Glas  und  Glaswaren.  .  38661L51906  44  214,  60  148  —  —  5  553  14242
Roheisen,  eiserne  Schienen.  l  ’
Stangen  usw.  34377  70041  325  862  61  162  —  291  185  54  158
Wellblech  180  561  61  92184  3344  31  87/06227  30  0ö6111  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  232  502  192  018898  454  308  409  T  (—  665  952  116  391
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  47  5811  60  31849  983,  106  907  —.  —  2  402  16  649
Landwirtschaftliche  Maschinen  16  519.  19  866  12  1361  13539  4413  6267  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  36  5671  57  460  Sy  22586  —  —
Transportmaschinen  und  Fahr-  .
zeuge  aller  Art,  auch  Fahrräder  37  856  46  51321  400  66  0676  4566  —  —  109554
Feuerwaffen  (Stückzahl)  251,  20  997  230,  20  12  21,  833  —
Goldmünzen  —  i  —  —  —  —i  —  —  —
Silbermünzen  542  64  881  162  19  683  380  45  198  —  —
«  l  i
        <pb n="324" />
        W  264  20

 

 

 

 

6  Im  II.  Viertel
1908

zu  100  Vertel  ½

 

Zunahme

Abnahme

 

 

 

Benennung  der  Waren
Menge  Wert  veeng  3  Wert  Mengel  Wert  Menge  Wert
Lkg.  2  kg  kg  #½  kg.
B.  Rus  fuhr.
Mais  148  997  10  952  51  4500  4215  97547  6  737  —  —
Mtama  105  045  15  283  7  678“  853  97  3637  14430  —  —
ülsenfrüchte.  30  123  4006  19  863  2648  10260  1863  —  —
Laffee  ..  .  263715330500  3962631883224089298617  —  —
Sirup,  Meiasje  3652.—  757  39  3511  6277  —  —  35  699  5  5520
Tabak  .  .  41608320046  14107I1342027501  6626  —i—
Kopra  41  2  1  44  828  —  —  201  018  223  527
Erdnüsse  3173%  75872356177812  —  69  183  17030
Sesam  15  4599  3625/  58  539.  13  511010.  —  43  080  9885
Rohbaumwolle  22  670  13  738  12  96  44  13  834  9706  —  —  96
Sisalagaven  ..  750  916  555  533616  963  472  070133  953  83  463  —  —
Bau-,  Nutz-  und  Edelhölzer,  Dob.  "
bearbeitte  .  1339077320261000262436123904129590  ——-—
Brennholz  und  Holzkohlen  214  70ö  3  866513  342  306201  396ö0  3550  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  250  06015  066692  325,  6926  —  814042258
Kautschuk  und  Guttaperch  64  884  294  347  81  390°  548  891  —  *—  16  506  254  544
Rinddies  GCüückzahl)  377  15  543  2010  589  170  4954  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eeer  L  1  183  1578  1565221  441  —  —  14  *P  19  868.
Elfenbein  6u094,  134  378  4  72  118  785  1  367  15  593  —
Häute  und  Felle  53  608  45  729  75  806/  104  532  —  —  2  198  58  803
Insektenwachs  90  632  199  30)85  430  197  954  5202  1  850  —
Glimmer  27850075  420  3  817  13201  23  533.  62.19  —  —
8  30  334  39  934  20  892  26  967  9442  12  967  —  —
Gold  —  —  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Jolistellen
der  Binnengrenze  im  II.  Vertel  des  HKalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Bandel  im  gleichen
eitraum  des  Vorjahres.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  24,

(Val.

S.  1234  ff.)

 

 

Benennung  der  Warengruppen

Im  Im
II.  Viertel  II.  Viertel

—  —

ZunahmesAbnahme

 

 

 

1908  1907
Wert.é4é  Wert.é  Wert.  Wert  .
A.  Eintuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  11602  14  160  —  2  5658
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Früchte  .  5  061  6  185  1  124
Je)Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  27707  24  131  8676  —
ch  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  3  176  949  2227
c)  Getränke  (außer  Mineralwasserr  .  19  891  26  802  —  6911
1)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  .  634  105  529
C)  Faserpflanzen  1193  219  974  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  6536  6  814  —  278
Summe  1  75  800  79  365  —  8  565
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  6  153  1  584  4569  —
b)  Fleisch  und  eßbare  terche  Erzengnisse  aller  Art  6  407  6322  85  —
J0)  Tierische  Rohstoffe  11  000  8  178  2828  —
Summe  II  23  560  160  084  7  476  —
        <pb n="325" />
        W  265  20

 

 

zu  Zmp
Benennung  der  Warengruppen  II.  Biertel  II.  Viertel  Zunahme]Abnahme
*  Wert  M  Wert  .at  Wert  A  Wert  .  #
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  14  220  10  973  3247  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen.  8381  3  835  4  546  —
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  12  179  15  713  —  3  534
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (aber
Lederwaren)  .  .  300  955  763  796  —  452  841
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürichnerwaren  5  840  7574  —  1734
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  126  164  —  38
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  6283  3  700  2  53  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  8328  9  596  —  1268
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  22  901  13  701  9200  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeng:  40  356  —  316
b)  Fabrikate  74  690  89  024  —  14334
Summe  xi  71730  89  380  —  14  650
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  9970  9  011  959  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .  .2887  4  305  1  418
XV.  Geld  ....  —  —  —  —
«  Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1908.  566  1600  1  017  197  —  451  037
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  516  015  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  +50  145  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  37  676  40  041  —  2365
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  135  16  119  —
h  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemmiteel  4  498  10  718  —  6220
)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  14  725  12  678  2047  —
e)  Getränke  —  —  —  —
1)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermitel  .  107  —  107  —
5E  Faserpflanzen  6  360  13  235  7875
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  35  710  110  758  —  75  048
Summe  I  98  21187446  —  89  235
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse
a)  Lebende  Tiere  2308  26  378  24  070
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  16  321  35  551  —  19  230
c)  Tierische  Rohstoffe  ....  245  525  619  161  373  636
Summe  II  264  154  681  090  —  416  936
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  2684  12272  9  588
IV.  Hewerbliche  Erzeugnisse  7  379  9  803  —  2424
V.  Geld  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1908  372428  890  611  —  518  183.
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  462  622  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  —  90  194  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1908.  .  938  588  —  969  220
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  978  637  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zunahme  —,  Abnahme  —.

—oaee  ——
        <pb n="326" />
        266  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

Im  II.  Viertel

 

 

Im  II.  Viertel

 

 

 

 

 

 

Zunahme  Abnahme
Beuennung  der  Waren  190  1907  Zunah  «
McngcchrtMengcWertMcngcWertMcngechrt
hasle  "g  .f!-  kg  .M  ko  1½
A.  Eintuhr.
Reis  1  396  139  7  83  1  203  —  6  187  821
Mehl  und  Backwaren  20  915.  93444  40  12  0  .  —  19  184  2757
Zucker,  roh  und  raffiniert  20  277  7  411428663  11  253  —  8  386  38360u
Tabakfabrikate  ..  4314  13614  1  305  5  417  2950  8  197  —  —
Stille  Weine  aller  Art  1063  5390  9715  9164  —  —  5  652  3¾774
Branntweinc  aller  Art  3  416.  6  164  4538.  9669  —  —  1122  3  505
Bier  .  102274651  113403629  —!1022  1  113  —
Bau=  und  Nutzholz.  9341  1  04  14741  2564  —  —  5  39r7  646
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Er,  zeuan.  3313  6  107  2  501  6  322  812  85  —  —-Zement.
  ....  .  48  854  3649  10  179  844  38  675  2  805  —  —
Salg6  10  6412  1  2082684  11155  183  2  042  —
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  *  —  —  —  —.  —  —  —
Petroleum  ....  46  888  87581  40008  8265  6  880  193  —  —
Seifen  aller  Art  12  4544  7  099  3945  2651  8  500  4448  —  —
Baumwollgewebe  võ  340  263  1741  137  178  307  438  —  —  4183844264
Baumwollene  Bekleidungen.  6  214  24  37r3444344  421  125  —  —  138  130  3906  752
Wollengarne  und  -waren,  auch  1
halbwollene  .....  276  1  944  885  4620  —  —  609  2  676
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  I  l  .
Jute  usw..  2546  6841  8  524,  7506  —  5978.  665
Posamentierwaren,  Schirme,  geug-  "  "  "
schuhe  391  15515  1  2570  3837  —  —  866  2  322
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  527  4059  60569  39984  —  75  112  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  150  1  303  250  2  309  —  l  —  100  1  006
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  2  057  4.88  1  351  1  937  706  2351  —  —
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  2396  3477  2327,  5  022  69.  —  —  1545
Tonwaren  und  Porzellan  691  724  256  136  435  288  —  —-Glas
  und  Glaswaren.  11  124  21  959  8  151  12  758  2973  9201  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  1  "
Stangen  usw.  .  41  27  607  138  —  —  506  111
Wellblech  83  785  27358  10  972  13  808  12  813  13550  —  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  27  626  31  991  21  804  29  644  5  822  2347  —  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  8  655  15291  20  664,.  44  926  —  —  12  009  29  63.5
Landwirtschaftliche  Maschinen  65•  104  962  1  598  —  —1  897  1  491
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  217  961  505  1  010  —  —  288  19
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge  —  s
aller  Art,  auch  Fahrräder  2508  4  763  1  182  1  880  1  026“  2  883  —  —
Feuerwaffen  (Stückzahl)  26  1  420  336.  2841  —  —  10,  1  421
Goldmünzgen.  .....  —  —  ——I—  —  —  ——·—
Silbermünzen  —  —  —  —  —  —  —
l
B.  Ausfuhr.
Reis.  183  405.  36  2171192  133  3966852  —  —  8728  3405
Mtama  6029  629  982  44  õö  047  565  —  —
Hülsenfrüchte  3903  67  —  —  393  67  —  i  —
Kaffee  14  700  4  446  21  251  10  119  —  —  9551.  5  703
Sirup,  Melasfe  —  —  —  —  —  —  —  —
Tabak  163  52  45  33  118  19  —  —
Kopra  —  I  —  —  —  «  —  -—  —
Erdnüsse  83  253.  144199  77762  12171  5  101  2218  —  —
Sesam  1  807  3802805  3061  —  99.  w
Rohbaumwolle  2  872  360  1  397  695  1  45  4  665  —)  —
Sisalagavbpen  —  27719  12510  —  —  27719  12510
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  vo  "  i
bembettc  .  —  —  —  —  —I—  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  —  —  —  —-  —  —  —  —
Gerbhöolzer,  Gerbrinden  –  –  —  —  —  —  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha  9366  35  710  18  131  110  758  —  —  8  765.  V5  048
Rindvieh  (Etück)  —  —  1  384  22  31  —  1  3814  22  318
Milch,  Butter,  *  Eier  usw.  26  2531  16313  57  397.  35  467  —–—  31  144,.  19  151
Elfenbein  .  430y9200  196  4190  234  4  710  —  —
Hänte  und  Felle  162  294  135  018336  556  512  869  —  —  174  262  377  851
Insektenwachs  42  079  86  21918  105,  100  797  —  —  6026  14578
Glimmer  —  —  —  —  —  Q[—  —  —
Kopal  —  —  —  —  —  —  —  —
Gold  –  1280  4  12000  —  —  4  10720
        <pb n="327" />
        W  267  20C

Deutsch-Südwestafrika.
Von  der  Südbahn.)

Die  Ergebnisse  des  Betriebes  der  zur  Zeit  noch  im  Ausbau  begriffenen  Bahn  Lüderitzbucht
  —  Aus  —Keetmanshoop  stellen  sich  mit  Ausschluß  des  Militär=  und  Dienstgutverkehrs  für
das  erste  Halbjahr  vom  1.  Juli  bis  31.  Dezember  1908,  wie  folgt:

Beförderte:  Einnahmen  in  Mark  aus:

-  "  I  ·  0
Richtung  Personen=  Tonnen  Tonnen=  HPersonen=  Güter=  und

ersonen  .  .  -.
Persone  kilometer  kilometer  verkehr  Tierverkehr

 

.
Lüderivbucht  —Keetmanshoop  5630  414821  6163,8  939732  21682  263726
Keetmanshoop-—Lüderitzbucht.]5915  561  4066  1149,4,  21  61325283  12472

 

zusammen  545  976227  6313,2  961  345  46  975  —  276  198
zus.  323  173  .

Wie  man  sieht,  überwiegen  die  landeinwärts  gerichteten  Frachten  in  außerordentlichem  Maße
den  seewärts  gerichteten  Güterverkehr,  während  im  Personenverkehr  die  Richtung  Keetmanshoop—
Lüderitzbucht  (nach  der  Küste)  sogar  ein  wenig  höhere  Zahlen  aufweist  als  die  Richtung  Lüderitzbucht—Keetmanshoop.
  Die  Ausfuhr  von  Wirtschaftsgütern  aus  dem  Bahngebiet  ist  zur  Zeit  noch
anßerordentlich  gering.

Hiernach  ergeben  sich  folgende  Durchschnittseinnahmen:

 

 

 

für  1  km  Bhn  885,—  J  (für  ½  Jahr)
=  1  Peroan  4,07
1  Personenkilometter  4,8  Pf.
=  1  Tone  43975.7

.  1  Tonnenkilometter  2890,7  Pf.
Die  Durchschnittsfahrt  betrug:
für  1  Persoan  84,6  km
=  1  Toanenn  152,3

Die  Gesamtleistungen  des  Betriebes  einschließlich  Militär=  und  Dienstgutverkehr  haben  in
der  gleichen  Zeit  betragen:  265  266  Zugkilometer,  5  736  465  Achskilometer  und  4  824  118  Tonnenkilometer,

  so  daß  demnach  in  jedem  Zuge  durchschnittlich  21,6  Achsen,  aber  nur  18,2  Tonnen
Nutzlast  befördert  worden  sind.

Uber  die  Ausgaben  des  Betriebes  liegen  zur  Zeit  noch  keine  genauen  Mitteilungen  vor.

—  —  —–  —

Die  Nalhpfannen  der  Omahehe.  Dornenbüschen  und  ist  so  licht,  daß  man  es  auch
zu  Pferde  überall  passieren  kann.  Der  rote  Sand
des  Feldes  nimmt  in  der  Nähe  der  Pfannen

Dem  Reisenden  in  der  Omaheke  macht  sich  durch  Vermischung  mit  Kalkstaub  eine  graue
eine  Kalkpfanne  schon  von  weitem  bemerkbar.  Färbung  an.  Lose  verstreutes  Kalkgeröll  und
Ein  Ring  dichtesten  Hackinsbusches  pflegt  sie  zu  einzelne  Blöcke  liegen  umher,  die  sich  nach  der
umgeben;  er  gestattet  die  Annäherung  nur  durch  Pfanne  zu  verdichten  und  in  eine  zusammendie
  von  Menschen  und  Tieren  geschaffenen  Lücken.  hängende  Kalksteinflüche  übergehen.  Die  Pfanne
Das  Buschfeld  außerhalb  der  Pfannen  im  Sand=  ist  ein  in  der  Regel  nicht  über  200  m  im  Durchfelde
  besteht  dagegen  meist  aus  Laub=  und  niedrigen  messer  großer,  runder  oder  ovaler  Kessel,  dessen

Von  Leutnant  v.  Petersdorff.

 

*)  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  21,  S.  1077.
        <pb n="328" />
        W  268  20

Boden  etwa  3  bis  4  m  tiefer  als  die  umgebende
Sandfläche  liegt.  Typisch  ist  für  alle  Kalkpfannen
der  stufen=  und  terrassenförmige  Abfall  des  Gesteins
  nach  der  Mitte  zu.  Einige,  z.  B.  Enguruwau,
Otjomasu  und  Otjimbinde,  haben  vleyartige,  oft
mehrere  Kilometer  lange  Erweiterungen  und  werden
nur  im  Halbkreis  von  Steilabfällen  umgeben.

Der  geologische  Aufbau  der  Kalkpfannen  ist
nach  den  von  Passarge  im  östlichen  Sandfelde
gemachten  Studien  folgender:  Das  Grundgestein
besteht  in  der  Regel  aus  Grauwacken.  Auf  diesem
lagert  meist  eine  nur  dünne  und  lückenhafte
Schicht  Pfannensandstein.  In  der  Pfanne  von
Okatjire  z.  B.  tritt  dieser  in  ziegelroter  Farbe  an
mehreren  Stellen  zutage.  Auf  dem  Pfannensandstein
  lagert  der  eigentliche  Kalk.  Er  besteht
im  Innern  der  Pfannen  aus  weichem  Kalktuff,
der  nach  außen  in  harten  Sinterkalk  übergeht.
Letzterer  umgibt  das  Kalktuffbecken  in  flacher
Böschung;  er  ist  meist  nur  wenige  hundert  Meter
sichtbar  und  dehnt  sich  unter  der  Bedeckung  von
Geröll  und  Sand  häufig  mehrere  Kilometer
weit  aus.

Der  Kalktuff  im  Innern  der  Pfanne  ist  porös,
weich  und  löcherig.  Fingerdicke  Röhren,  die  mit
Erde  und  verwitterten  Pflanzenresten  erfüllt  sind,
durchziehen  ihn  in  senkrechter  Richtung  und  bewirken,
  daß  der  Tuff  bei  Bearbeitung  immer  in
senkrechten  Wänden  abspringt.  So  entstehen  die
eigentümlichen  Stufen  und  Terrassen.  Je  tiefer
der  Kalktuff  unter  der  Oberfläche  liegt,  desto
weicher  wird  er.  In  1  bis  2  m  Tiefe  hört  die
durch  Austrocknung  und  Erhärtung  entstandene
Röhrenstruktur  auf.  Der  Tuff  wird  feucht  und
erdig  und  nimmt  eine  dunkelgraue  Färbung  an.

Der  Kalktuff  und  in  geringerem  Grade  der
Pfannensandstein  sind  die  wasserhaltenden  Schichten.
Das  Wasser  findet  sich  in  allen  Pfannen  in  geringer
  Tiefe,  meist  jedoch  nicht  unter  3  m.  Die
Wassermenge  ist  von  der  Mächtigkeit  des  Kalktuffs
abhängig.  Auf  Pfannen  mit  reichlichem  Kalktuff
tritt  sie  häufig  als  Quellwasser  zutage  und  bildet
während  des  ganzen  Jahres  Teiche,  so  in  Otjimbinde,
  Owinauanaua,  Okonjete.  Das  Wasser  ist
immer  süß,  obgleich  der  Kalktuff  meist  salzhaltig,
häufig  sogar  mit  Salzausblühungen  bedeckt  ist.

Wo  der  Boden  der  Pfannen  nicht  von  Wasser
erfüllt  ist,  bedeckt  ihn  in  der  Regel  eine  schwärzliche,
  kalkige  Schicht  Humuserde,  die  auch  meist
stark  mit  dem  Mist  von  Wild  und  Vieh  durchsetzt
ist.  Die  auf  diesem  Boden  üppig  sprossende
Begetation  besteht  in  der  Hauptsache  aus  hohem,
saurem  Gras  und  Binsen.  Die  Teiche,  ständigen
Pfützen  und  Wasserlöcher  pflegen  mit  einer  dichten
Moos-,  Algen=  und  Schilfvegetation  erfüllt  zu
sein,  die  sich  reichlich  mit  Kalk  inkrustiert.  Diese
Erscheinung  weist  darauf  hin,  daß  der  Kalktuff

 

der  Pfannen  durch  Abscheidung  von  Pflanzen
entstanden  ist  und  die  jetzigen  Kalkpfannen  die
Uberbleibsel  größerer  Wasser=  und  Sumpfflächen
einer  früheren,  an  Niederschlägen  reichen  Period
Südafrikas  sind.  -

Danach  müßte  der  Kalktuff  in  der  Mitte  der
Pfannen  am  mächtigsten  sein.  In  Wirklichkeit
liegt  aber  in  vielen  Pfannen  gerade  in  der  Mitte
das  Grundgestein  zutage.  Die  Pfannen  haben
durch  ihre  steilen  Ränder  das  Aussehen  von  Kalkbrüchen,
  aus  denen  große  Massen  von  Kalk  gewaltsam
  entfernt  wurden.  Nach  Passarges  Meinung
  ist  diese  eigentümliche  Hohlform  der  Pfannen
dadurch  entstanden,  daß  die  ungeheuren  Massen
von  Wild,  die  noch  vor  wenigen  Jahrzehnten
das  Sandfeld  und  die  näördliche  Kalahari  bevölkerten,
  hier  dauernd  zur  Tränke  kamen.  Noch
jetzt  sind  an  vielen  Pfannen  breite  Zugänge
wahrnehmbar,  die  das  Wild  durch  Niedertreten
der  Kalkstufen  bildete.  Durch  die  Hufe  der  nach
Tausenden  zählenden  Antilopen  und  der  Dickhäuter
  wurde  der  weiche  Tuff  zermalmt  und  zerstäubt
  und  mit  dem  Wasser  zu  Schlamm  vermischt
oder  vom  Winde  fortgetragen.  Eine  Menge  Kalk
wurde  von  den  Tieren  mit  dem  gesoffenen
Schlammwasser  entfernt,  mehr  noch  als  Schlamm,
der  in  dicker  Schicht  auf  dem  Körper  der  Elefanten,
  Nashörner  und  Wildschweine  haften  blieb.
Die  Anhäufung  des  Wildes  an  den  Pfannen  stieg
naturgemäß  mit  dem  Vorschreiten  der  Trockenzeit,
in  der  auch  das  Wasser  in  den  Pfannen  am
spärlichsten  war  und  leicht  verschlammte.

Alles  Wild  besucht  auch  die  trockenen  Pfannen
regelmäßig,  um  die  Salzausblühungen  des  Kalktuffs
  abzulecken  und  das  auf  dem  Sinterkalk
wachsende  Brackkraut  zu  äsen.  So  geht  denn
auch  hier  durch  die  vereinte  Wirkung  der  Hufe
und  des  Windes  die  Abtragung  des  Kalkes  vor
sich  und  trägt  dazu  bei,  den  Pfannen  ihr  eigentümliches,
  kraterähnliches  Aussehen  zu  geben.

Die  Kalkpfannen  sind  also,  besonders  zur
Trockenzeit,  die  Sammelplätze  des  Wildes  und
überhaupt  der  Tierwelt  der  Omaheke.  Durch
gewerbsmäßige  Jagderpeditionen  weißer  Händler
und  besonders  durch  die  Bewaffnung  der  Eingeborenen
  mit  Gewehren  hat  der  früher  ungeheure
Wildbestand  der  Omaheke  rapide  abgenommen.
Auch  ist  das  Wild  wohl  von  vielen  Wasserstellen
durch  die  großen  Rinderherden  der  Hereros  verdrängt
  worden.  Seit  dem  Hererokriege  sind  die
meisten  Pfannen  unbewohnt.  Infolge  der  Ruhe
und  der  gesetzlichen  Schonzeit  hat  sich  jetzt  das
Wild  wieder  etwas  ausgebreitet.

Nach  meinen  Beobachtungen  ist  der  Masserbedarf
  des  Wildes  nicht  groß.  Der  Kudu  kommt
etwa  jeden  vierten  oder  fünften  Tag  zum  Wasser,
Gemsbock,  Hartebeest,  Springbock  und  die  kleinen
        <pb n="329" />
        W  269  20

Antilopen  noch  seltener  und  nur  in  der  zweiten
Hälfte  der  Trockenzeit,  wenn  sie  im  Felde  keine
Melonen  und  Wasserwurzeln  mehr  finden.  Die
Vogelfaung  der  Omaheke  erscheint  täglich  in  den
Morgenstunden  auf  den  wasserhaltenden  Kalkpfannen
  und  belebt  deren  Umgebung.  Der  wassersuchende
  Mensch  folgt  ihrer  Flugrichtung.  Große,
nach  Hunderten  und  Tausenden  zählende  Schwärme
von  Perlhühnern,  verschiedenen  Arten  Tauben
und  Steppenhühnern  (in  ganz  Südafrika  falsch
„Wachteln“  genannt)  finden  sich  ein.  Von  den
kleinen  Vögeln  fallen  besonders  tiefschwarz,  hellgelb
  und  feuerrot  gefärbte  Finken  auf  und  kleine
grüne  Papageien,  welche  immer  einen  ohrenbetäubenden
  Spektakel  vollführen.

Alle  Tiere  erscheinen  aber  nur  von  großem
Durst  getrieben  auf  der  Pfanne,  trinken  so  schnell
als  möglich,  um  schleunigst  wieder  zu  verschwinden.
Denn  an  diesen  Sammelplätzen  der  Tierwelt
lauert  auch  das  vier=  und  zweibeinige  Raubzeug.
Die  Spuren  von  Leoparden,  Hyänen,  Wildkatzen
und  Schakalen  sind  regelmäßig  auf  der  Pfanne
zu  sehen.  Nachts  ertönt  dort  ein  vielstimmiges
Konzert.  Auch  die  noch  in  der  Omaheke  in
kleinen  Banden  streifenden  Feldhereros,  die  zur
Zeit  ein  Leben  wie  die  Buschleute  führen,  erwarten
  an  der  Pfanne  das  Wild,  um  es  mit
dem  Wurfkirri  oder  dem  Bogen  zu  erlegen.  Auf
den  zum  Wasser  führenden  Wechseln  legen  sie
Fanggruben  an  und  stellen  Schlingen,  zu  denen
sie  neuerdings  mit  Vorliebe  gestohlenen  Telegraphendraht
  benutzen.  Die  Tiere  nähern  sich
daher  mit  äußerster  Vorsicht,  die  Vierfüßler  nur
unter  dem  Winde,  häufig  verhoffend  und  sichernd.
Tauben  und  Steppenhühner  pflegen  erst  mehrmals
die  Pfanne  zu  umkreisen.

Die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Kalkpfannen
ist  wegen  ihres  meist  großen  Wasserreichtums  nicht
zu  unterschätzen.  Die  Pfannen  ermöglichen  die
Ausnutzung  der  ungeheuren  Grasflächen  der
Omaheke  zur  Viehzucht,  besonders  zur  Großpviehzucht.
  Daß  sie  hierfür  besonders  geeignet  ist,
haben  die  riesigen  Rinderherden  der  Hereros  bewiesen.
  Einige  Kapitäne  besaßen  bis  zu  20  000
Stück.  Der  Ankauf  von  etwa  150  000  ha  durch
die  Liebig-Gesellschaft  beweist  ebenso,  daß  die
Omaheke  und  ihre  Wasserstellen  zur  Biehzucht
sehr  geeignet  erachtet  werden.  Ein  besonderer
Vorzug  der  Kalkpfannen  ist,  daß  ihre  Wasserstellen
häufig  offenes  und  —  selten  tiefer  als  3m  —
klares  und  gesundes  Wasser  liefern.  Kostspielige
Brunnenbauten  fallen  also  fort.  Das  Wasser
pflegt  sich  schnell  zu  ergänzen.  Nach  den  Er- 



zählungen  der  Hereros  haben  sie  vor  dem  Kriege

und  vor  der  Rinderpest  auf  manchen  Pfannen,

wie  Otjimbuku,  Okatjire,  Ovikokorero,  täglich  bis
zu  2000  Ochsen  getränkt.  Von  schlechten  Regenjahren
  wird  der  Wassergehalt  wenig  beeinflußt.
Das  ist  im  letzten  Jahre  (1908)  besonders  aufgefallen.
  Während  die  an  Rivieren  sitzenden
Farmer  über  ein  bedeutendes  Zurückgehen  des
Grundwasserspiegels  klagen,  ist  in  den  Kalklöchern
der  Omaheke  ein  Sinken  des  Grundwassers  kaum
wahrzunehmen.

Der  Farmer  im  Sandfelde  wird  sich  meist
darauf  beschränken  müssen,  seine  Wasserstellen  zum
Viehtränken  auszunutzen.  Die  Anlage  von  Feldern
und  größeren  Gärten  bereitet  große  Schwierigkeiten,
  weil  die  Pfannen  in  der  weiteren  Umgebung
  von  Kalkgestein  und  -Geröll  und  auch  in
der  Regel  von  dichtem  Dornbusch  eingefaßt  sind.
Zur  Bewässerung  des  weiter  abgelegenen  roten
Sandes  wären  wegen  der  tiefen  Lage  der  Wasserlöcher
  kostspielige  Bauten  von  Wassertürmen,
Wasserhebevorrichtungen  und  langen  Röhrenleitungen
  erforderlich.  Auf  dem  mit  fettem  Humusboden
  bedeckten  Grunde  einiger  Pfannen  würden
Gärten  in  kleinem  Maßstabe  leicht  anzulegen  und
zu  bewässern  sein.  Jedoch  würden  sie  in  der
Regenzeit  häufig  wochenlang  unter  Wasser  stehen.
Wo  die  Kalkhänge  genügend  mit  Erde  bedeckt
sind,  gedeiht  Wein  sehr  gut,  wie  Versuche  in
Otjosondu  bewiesen  haben.

Aus  dem  Kalkgestein  der  Pfannen  läßt  sich
leicht  ein  guter,  bindiger  Kalk  brennen.  Das
nötige  Brennholz  ist  fast  überall  in  genügender
Menge  vorhanden.  Wegen  der  weiten  Transportwege
  können  jedoch  für  die  Anfertigung  und  den
Verkauf  von  Kalk  in  größeren  Mengen  nur  die
an  der  äußersten  Südwestgrenze  der  Omaheke,
in  der  Nähe  der  Bahn  gelegenen  Pfannen  in
Betracht  kommen.

Der  Kalktuff  läßt  sich  sehr  leicht  bearbeiten
und  ist  trotz  seiner  Weichheit  gegen  Witterungseinflüsse
  widerstandsfähig.  In  Otjosondu  und
Ovikokorero  ist  er  von  der  Truppe  vielfach  zum
Hausbau,  zu  Brunneneinfassungen  und  Grabsteinen
  verarbeitet  worden.  Angehörige  des
Marine-Expeditionskorps  erbauten  daraus  ein
ebenmäßig  behauenes  Denkmal.

Im  Kriege  gegen  die  Hereros  haben  die
Kalkpfannen  als  einzige  Wasserstellen  der  Omaheke
eine  bedeutsame  Rolle  gespielt.  Um  ihren  Besitz
fanden  die  letzten  Kämpfe  statt.  Ihr  Verlust
bedeutete  für  die  Hereros  den  Untergang.
        <pb n="330" />
        270  0

Uvbersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgebiets  Sudwestafrika  im  II.  und  III.  Viertel  des
stalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Bandel  im  leichen  eltraum  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  20,  S.  1007  f.)

II.  Viertel.

.

Im
II.  Viertel
1907
Wert  .7.

Im
II.  Viertel
1908
Wert  “

Beuennung  der  Warengruppen  ZunahmeEAbnahme

Wert.We#rt  .“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  Einkuhr.
I.  Ergeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  .  1478549  931740546809  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  247  733  207  805  39  928  —
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittei  575  335  380  6655  191880  —
d)  Getränke  (laußer  Mineralwasser)h  816  527  707922108605  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel.  18  765  36981  11784  —
1  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  203  443  205  089  —  1  616
Zusammen  I  3  370  552  2  470  1922  900  nR60  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  ..  130  738  421  721  9014  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  434  569  518  773  —  114204
Zusammen  II  865  307  970  497  –  105  190
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  183  701  402  164  81  537  —
IX.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  62  829  77  750  —  14921
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Scpchießbedarf  und  Sprengmitteln).  .  139399  137  726  1673  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  2  «
(außer  Lederwaren).  813  750  6353  148  178  602  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Klrschnerworen  242  985  693  333  —  450  348
VIIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  16  538  1  604  11  V34  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  156  461  202  276  —  45  815
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  zustgegeneiände
  .  70  274  73  478  —  3204
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  59  90.  69  483  —  9575
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeug  78332  392  750  3114  418
h)  Fabrikate  933  858  679  711  254  117  —
Zusammen  xñ  1  012  190  1  072  461  —  60  271
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  206  554  89  227  117327  —
XIV.  Waffen  und  Minition.  .  205  233  56  00634449  —
XV.  Geld.  ..  34  000  24  350  9  650  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1908.  7739  681  6  97874260  939  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  10  222  766  —  —  —-Zunahme
  —,  Abnahme  —  2  483  ONè  —  —  —-B.
  Ausfuhr.
I.  Erzengnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirktschaft
solie  der  zugehorigen  Nebengewerbe  55#  10  51c6  —
II.  Tiere  und  tierische  Er  zeugnisse:
„  Lebende  TViere  10  1  2023  1073
|b!  Tierische  Erzengnisse  568  1  S853  "11  035
Zusammen  II  57018.  17056  9962
III.  Mineralische  und  fosfile  Nohstosfe  1749  550  88773  11660  777
IV.  Gewerbliche  Erzengnisse  34  198  1§  120  15  778
V.  Geld  .  --  —  —
Summe  der  Ausfuhr  imelI.  Viertel  1009  1  NM1  322  1542090
Dagegen  im  vorhergebenden  Vierteljahr  1447  18
Zunahme  »,  Abnahme  —  *#01,  1331  —

 

C.  Gesamthandel.

9  581  003

7  133  031

 

 

2447  972

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  19008
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .

 

11  669  955  –

Zunahme  —.  Abnahme  —  .  —  2  088  5½„  —  5  —
        <pb n="331" />
        W  271  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

Benennung  der  Waren

 

Im  II.  Viertel  #
des
alenderfahres  1008  Kalenderjahres  1907

Im  II.  Viertel

des

Zunahme

Wert

Abnahme

 

 

 

 

 

Menge  s  Wert  Menge  I  WertMenge  Menge  Wert
kta  ½  ke  1  ke  4  kg  #
A.  Einfuhr.
Reis  418  219  105  007]  367  422  941  181150797  10  S23  —  —
Mehl  und  Backwaren  1  152  293  372219  909  153  260  756243  140  111  463  —i  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  ;  -
gemachtes  Obst  127  473,  107  219  97  807.  82568029666  21639  –  —
Zucker,  Sirup,  Zuckerwaren  .  240  559  102  338  266  016,  103  899  —  —  25  57  1  561
Tabak“  .  7  630  16588  11  610  25  067  —  —  3  980.  8  479
Tabakfabrikate  40  8041  306  942  13  204  148  858  7600  168  084  —  —
Stille  Weine  ..  110329111152  50670486935965962459  —  —
Branntweine  aller  Art.  Liter  45  072  107  562  41  945  116  211  3  127  —  —  8  685
Bier  .  .  1062492499793980920Z4552198157244574  —  —
Bau-  und  W  922869  200  9081  188  699  204  029  —  —  265  830  3  121
Pferde  .  .Stück  245.  165  140  150  113  100  90  52  040  —  —
Rindvieh  .-  539  61500  339  121  090  200  —  59  590
Fleischkonserven  86  512  112  8944  136  179.  187  456  —  —  49  667  74  562
Milch.  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  1  «  -
und  sonstige  tierische  Nahrungs-  .  I
nuttel  133  892  173  1261  180  590  221  400  —  —  46  698  48274
Zement,  RKalk,  Kreide,  sonstige  s
Erden  und  Stenn  115646  88  10061780  028  128  1861  —  —  864  382  35  094
Salz  73  403  11  311  4  154  6  1244  5188  —  —
Steinkohten  Braunkohlen.  Veiten=  5  440  429,  302  6244299  858  183  1011140571  119  523  —  —
Petroleuim  1  53  501  55  5608  —  —  2067
Seifen  aller  Art  49  599  36274  47  965!  30  100  1  634.  6  174  —
Gewebe  aller  Art  32  884,  139  473  67905,.  221  540  —4  –  35021  82  067
Leibwäsche.  Rleider,  Posamentier=  .
waren,  Schirme,  Filzwaren  7ö  412  505  781  63  755  388  315  12658  146  496  —  —
Schuhe  und  Stiefel  .  25  576.  143  170  26  694.  340  652  1  118  197  482
Möbel  und  Tischlerwaren  127  016  122630  218  550  182  857  —  —  91  534  56227
Glas  und  Glaswaren  26  925  33  128  45  873  43  792  —  —  18948  10664
Roheisen,  eiserne  Schienen.  I
Stangen,  Blöcke  usw.  193246  59  562  2204  393  386  416  —  —2011  147  326  854
Wellblech  161  734  50  189  199  930  69  291  —  —  38  1966  19  152
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt.
  1  089  790  770  578668  690  521  845  421  100  218  733  —
Waren  aus  anderen  unedlen  ·  i
Metallen  .  71469  97379  36  731  751834735  22  196  —-  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  11388  13218  5  123  6  168  5965  7  050  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  25  7417  42328  8381  6  53247366“  36  796  —  —
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge
  aller  Art,  auch  Fahr-  '  ·
räder  .....  72  89476  23  16193  49  73  283  —  —
Feuerwaffen  Stück  812  95377  425.  39  101  387,  56276  —  —
Goldmünzen  ...  —  —  —  —  —  —  –  —
Silbermünzen  –  31.000  —  23  750  —  10250  —  —
Malz  .  ..  17778  19220  —  3  –  17778  19220  —  —
B.  Rusfuhr.
Männliches  Rindvich  Stück  —  —  —  —  —  —  —  —
Weibliches  Rindvieh  .  .  -  —  –  —  —  —  —  –
Kleinviee  -  11  130  50  1  173  —  —  39  1043
Häute  von  Ochsen,  Ziegen,  Schafen  22  764  22  936  15  119  21  052  7615  1  884  —  —
Robbenfelle.  .  .Stiick  231  2401  16  970  215  1  431
Straußenfedern  ...  190  15  818  125  9867  65  6451  —-Guano
  278  3877  7500  —  —  278387  7500  —  —-Kupfererz
  6  691  622  1  411  330684  905  88688  6106717  13226.12  —  —
Blei,  roh,  in  Barren  oder  gewalzt  1  050  650°  334  000  —-  —  1050650  334  000  —  —
Sonstige  Erze  .  2405  —  —  10  899  2  405  —  —

 

10  899
        <pb n="332" />
        W  272

III.  Viertel.

r  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
III.  Viertel  III.  Viertell  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  Vierte  1607  elZunah  nahme
Wert  ./  Wert  .  Wert.Wert  .“
A.  Einkuhr.
1.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  1  054  517  744  õ85  309  932  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte.  .  230  081  247  536  —  155
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel  357  990  190  759  —  132  769
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  507  373  820  134  —  312  761
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  duitermittei  161  697  119  123  42  574  —
f)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  201  780  271  480  20  300  —
Zusammen  I.  2  603  438  2  693  617  —  90  179
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  777  756  305  494472262  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  448  543  694  780  —  2462
Zusammen  II.  1  226  299  1  000  271226  025  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  287  081  408  287  —  121206
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  65  872  52  828  13  044  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (ander
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  .  110  739  118  870  —  8131
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  617  729  644  626  3  103  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschnerwaren  236  334  241  846  —  5512
VIIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  13  341  5  872  7529  —-IX.
  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  190  129  194  397  —  4268
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  70  771  70  656  9  118  —
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren.  .  97  640  73  747  23  893  —-XII.
  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
"  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeng  .  6848691820059  —  1  185  690
b)  Fabrikate  .  .  792  64  1305  878  —  513  234
Zusammen  xñ  1  427  013  3  125  937  —  1698  924
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  177126  277979  —  100  853
XIV.  Waffen  und  Munition.  236  123  841  9686E151  155  —
XV.  Geld.  —  —  E—  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1908.  7388  638  8  993  844  —  1595  206
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7  739  681  —  —  —
Zunahme  #.,  Abnahme  —.  —  341043  —  —
B.  Ausfuhr.
J.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  1  736  91  1  616  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  5  385  100  5285  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ....  63  638  12  608  210835  —
Zusammen  II.  69  023  12  708  26  320  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  2  623  986  702  326  1  921  660  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  42  485  27  242  15  243  —
V.  Geld  28  202  —  28  202  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908.  2  765  432  772361  1  993071  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  841  322  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  924110  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908.  10  164  070  9  766  205  —-Dagegen

  im  vorhergehenden  Vierteljahr

9  581  003

 

Zunahme  ,  Abnahme  —.

.  +  583  067
        <pb n="333" />
        273  20

Wichtlaste  Warenvoftionen- 



 

 

 

 

 

 

 

 

IZm  zm  III.  Viertel  IZm-  III.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Alenderfihres  1808  Kalenderjahres  1907
Menge  l  Wert  Menge  I  Wert  Menge  WertMengeiWert
kg«i!  kalf  kg  #  ka
A.  Einftuhr.
Reis  950  942  250  915  655  186  162  411295756  88  498  —  —
Mehl  und  Backwaren  1  536  630,  445  3591  112  150  311  60|  0  133  750  —  —-Gemüse=
  und  Obstkonserven,  ein-  #  1
gemachtes  Obst  113  957  91  218  134  427  111  427  —  —  20  4170  20  179
Zucker,  Sirup,  Juckerwaren  296  0341  118  131122  380  164  8391  263  16  708
Tabak  10)  77  10  5831  26  932  —  —  10  543  26  855
Tabakfabrikate.  20  5099  132  330  21  4561  191  017  —  —  857  58  687
Stille  Weine  ...  38  42  10  923  95  768  112  791  573411  71  868
Branntweine  aller  Art.  Liter  31  0014,  75881  54  327  114  390  —  —  23323  68509
Bier  ..  747  WQ  358  781  1166269  615292  -—  4188681)().)11
Bau-  und  WR  .  ...16441602897601342347l26861230181891  148  —  —
Pferde  ..  Stück  601  608  900  157.  111280  444  497  6201  —  —
Rinddie  29  7440  353  99  960  —  —  321  92520
Fleischkonserven  .  77319  105  182  166  040  205  569  ——  —  88  721  100  387
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  !
und  sonstige  tierische  Nahrungsmittel
  178  241,  196  451  193  214  231  988  —  ——  15  003  35  537
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige
Erden  und  Steine  894  457  792171255212  107  853  —  —  1360  785  28  636
Salz.  63  992  9  546  82  946.  13  129  —  —  18  954  3  583
Steinkohlen,  raunkohlen.  Briketts  600  557  121  7025176  918  218368  -  ——-x.s')67:36196666
Petroleum.  .  .  158  162  46  141  155  050  46  975  3  103  —  834
Seifen  aller  Art  78579  52201  44  178,  29  9941401  22212  —
Gewebe  aller  Art  .  29  485  111  113  55  088  183  166  –  25  603.  72  053
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  ·
Posamentierwaren,  Schirme,  H
Filzwaren  ....  92  224  413  828  74386  422  2017838  21  62%  —  —
Schuhe  und  Stiefel.  22  779  134  669  22  955.  175  039  —  —  176  10370
Möbel  und  Tischlerwaren.  156  747  163  558197195  168  340  —  —  10  118  4782
Glas  und  Glaswaren  57735  54530  62  141  39  457  —  15  074  41409  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  i
Stangen,  Blöcke  usw.  83893  697  621640110  269  817  1745  527  —  —  16376120.1123887
Wellblech  156  035  54  435  37809011  137  250  —  —  222  876.  32  815
Eisenwaren,  nicht  besonders  ge-  «
nannt  806  939  6130162498  289  1  025  754  —  —  11691350  412  708
Waren  aus  anderen  unedlen
Metallen  80  161  109  879  176  820  126  391  —  —  96  656  16512
Landwirtschaftliche  Maschinen  7395  11  583  6  138  7430  1  207  41531  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  59  1968  68  739  57  139  97002  2359  —  —  28  263
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrräder.  77  25935  67  101  080  10  —  75  145
Feuerwaffen  .  .Stück  909  88  439  5565  41  462  444  469771  ——  —
Goldmünzen  ...  —  -—  —  —  —  -—  —  —
Silbenniinzen.  —  —  —  —  —  —  —  —
B.  Ausfuhr.
Männliches  Rindvieh  Stück  53  5  300  —  53  500  —  —
Weibliches  Rindvieh.  .  .  -  —  —  —  —  —  —  —
Kleinvieh  ..  -  6  55  3  75  3  —  —  20
Häute  von  Ochsen,  Ziegen,  Schafen  20  902  21  472  13  120  18  8988  13782  2571  —  –
Robbenfelle  Stück  100  1230  16  1600  93  770  —
Straußenfedern  ...  165,6.  14  925  130  7  669  35,6  7256  —
Guano  —  —  —  —  —  —  —
Kupfererz  12  397  922  2274  43314812  023  702  1207  555  899  1572311  —
Blei.  roh  in  Barren  oder  gewalzi  1161650.  348  800  —  —  111861650  318  800—  —
Wolle  41  210  13  479  2200  3  626  9  853  —  —

 

 

 

39  010.
        <pb n="334" />
        274  20

Togo.

Vom  Bau  der  Hinterlandbahn.
Jannuar  1909.7)

Der  Stand  der  Erdarbeiten  war  am  31.  Janmuar
  folgender:  Die  Strecke  südlich  des  Schioflusses
  (Kilometer  17,45)  ist  bis  auf  die  überschüttung
  der  gewölbten  Betonbrücke  bei  Kilometer
15,55  fertig.  Nördlich  des  Schio  sind  fertig  die
Strecken  Kilometer  17,6  bis  17,8,  Kilometer  18,75
bis  18,8,  Kilometer  19,2  bis  19,76,  Kilometer
20,7  bis  26,0,  Kilometer  27,3  bis  38,64,  Kilometer
  39,4  bis  39,66,  Kilometer  39,8  bis  39,95
und  Kilometer  40,0  bis  40,05,  ferner  die  Übergänge
  der  Atakpamestraße  Kilometer  35,47  und
Kilometer  37,62.  Im  Bau  sind  die  Strecken
Kilometer  17,55  bis  17,6,  Kilometer  17,8  bis
18,0,  Kilometer  18,45  bis  18,55,  Kilometer  18,65
bis  18,75,  Kilometer  18,8  bis  18,96,  Kilometer
19,76  bis  19,82,  Kilometer  20,6  bis  20,7,
Kilometer  26,0  bis  27,1,  Kilometer  38,64  bis
39,25,  Kilometer  40,0  bis  40,1,  Kilometer  41,1
bis  41,26  und  Kilometer  41,5  bis  41,6.  Der
Baufortschritt  betrug  im  Januar  6,66  km  gegen
6,70  km  im  Dezember  1908.

Die  gewölbte  Brücke  bei  Kilometer  15,55  war
Ende  Januar  größtenteils  fertig  betoniert;  die
Baugruben  der  drei  Widerlager  der  Schiobrücke
waren  ausgehoben,  das  Fundament  des  südlichen
und  mittleren  Widerlagers  fertig  und  das  des
nördlichen  Widerlagers  in  Arbeit.  Spundwand
und  Pfahlrost  waren  auch  bei  dem  mittleren  und
nördlichen  Widerlager  der  Schiobrücke  nicht  nötig;
das  andringende  Grundwasser  wurde  durch  zwei
Pumpen  entfernt.  Die  Baustelle  der  bei  Kilometer
  18,9  vorgesehenen,  12  m  weiten  eisernen
Flutbrücke  liegt  in  einem  Sumpf,  dessen  Wasser
durch  einen  etwa  600  m  langen  Abzugsgraben
größtenteils  abgeleitet  werden  konnte;  die  Spundwand
  für  das  südliche  Widerlager  war  Ende
Jannar  bis  auf  eine  Längswand  gerammt;  die
Widerlager  werden  aus  Beton  hergestellt  werden;
der  hierzu  nötige  Kies  wird,  wie  für  die  Brücken
bei  Kilometer  15,55  und  17,45,  aus  der  Kiesgrube
  bei  Kilometer  23  durch  Träger  herbeigeschafft,
  der  Sand  wird  aus  Lome  herangefahren.
Bei  Kilometer  41,92  wird  ein  gewölbter  Durchlaß
  von  2,0  m  Lichtweite  gebaut;  Ende  Januar
waren  die  Fundamente  hergestellt  und  das  aufgehende
  Mauerwerk  in  Angriff  genommen.  Bei
Kilometer  42,9  ist  eine  gewölbte  Brücke  von
4,0  m  Lichtweite  vorgesehen.  Zur  Uberbrückung
des  Kolo-Baches  bei  Kilometer  46,6  ist  eine
eiserne  Brücke  von  10  m  Lichtweite,  zur  Überbrückung
  des  Lili-Flusses  bei  Kilometer  51,2  eine
solche  von  18  m  Lichtweite  vorgesehen.  Die  Bau-*)

  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909.  S.  168.

 

gruben  für  die  Widerlager  der  Lilibrücke  waren
Ende  Januar  bis  etwa  auf  Flußsohlentiefe  ausgehoben.
  Der  etwa  1  km  südwestlich  der  Lilibrücken-Baustelle
  an  einem  Gneisfelsen  von  mächtiger
  Ausdehnung  angelegte  Steinbruch  liefert
die  Bausteine  für  die  von  der  Bauleitung  der
Firma  Höhne  &amp;amp;  Adams  übertragenen  Brückenbauten
  Kilometer  41,9,  42,9,  46,6  und  51.2,
sowie  für  einige  weitere  kleine  Brücken  dieser
Baustrecke;  zu  den  Baustellen  Kilometer  41,9  und
Kilometer  42,9  waren  Ende  Januar  80  ebm,
zur  Lilibrücken  =  Baustelle  150  chm  Bruchsteine
durch  Träger  angeliefert.

Auf  der  Haltestelle  Togblekophe  wurde  bei
Kilometer  17,26  zur  Erschließung  von  Wasser
eine  Bohrung  angesetzt,  die  Ende  des  Monats
eine  Tiefe  von  etwa  18,0  m  erreichte  und  in
16,5  m  Tiefe  Wasser  ergab.

Im  Januar  wurde  mit  dem  Verlegen  des
Oberbaues  begonnen.  Ende  des  Monats  war
das  Gleis  vorgestreckt  bis  Kilometer  9,7  und  mit
Sand  unterbettet  bis  Kilometer  4,  1.

Ende  Januar  waren  beim  Bahnbau  1885
Eingeborene  beschäftigt,  von  denen  die  Bezirke
Atakpvame,  Sokode  und  Mangu  1420  gestellt
haben;  von  den  freiwilligen  Arbeitern  treffen  auf
den  Bezirk  Lome-Land  76  v.  H.,  Misahöhe  10  v.H.,
Atakpame  und  Sokode  je  4  v.  H.,  Anecho  2  v.  H.
und  auf  die  englische  Nachbarkolonie  4  v.  H.
Einen  sehr  erheblichen  Teil  dieser  Arbeitskräfte,
nämlich  etwa  40  v.  H.,  haben  die  ständigen
Transporte  von  Baumaterial  und  Trinkwasser  in
Anspruch  genommen.  Für  Verpflegung  der  Arbeiter
  ist  ausreichend  gesorgt  worden.  Der  am
Lilifluß  zur  Versorgung  der  Bahnarbeiter  mit
Trinkwasser  angelegte  gemauerte  Brunnen  wurde
fertiggestellt.

Der  gesundheitliche  Zustand  beim  Bahnbau
ist  nach  einem  Berichte  des  Bahnarztes,  der  die
Zeit  bis  zum  31.  Dezember  umfaßt,  als  sehr  gut
zu  bezeichnen.  Seit  Mitte  November  ist  in
Tsewie  eine  Krankensammelstelle  eingerichtet,  in
der  täglich  30  Kranke  im  Durchschnitt  behandelt
werden.  Die  hauptsächlichen  Krankheiten  waren
Beingeschwüre  infolge  stark  vernachlässigter  Verletzungen,
  Abszesse,  Haut=  und  Geschlechtskrankheiten.
  Todesfälle  sind  bisher  erst  zwei  zu  verzeichnen,
  verursacht  durch  Lungenentzündung  bzw.
Wundstarrkrampf.  Bisher  mußten  fünf  Arbeiter
wegen  Krankheit  entlassen  werden.  Alle  Arbeiter
werden  geimpft.  Erkrankungen,  die  auf  den
Genuß  von  schlechtem  Wasser  zurückzuführen
wären,  wurden  nicht  beobachtet.  Unter  den  Curopäern
  kamen  neun  Malariaerkrankungen  vor,  was
auf  die  lange  Dauer  der  letzten  Regenzeit  zurückzuführen
  ist.
        <pb n="335" />
        W  275  2e0

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Togo  im  III.  Vertel  des  Rolenderjahres  1908

im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  4.  S.  171  ff.)
1  Im  zu-  **
„:  Zu-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  III.  Viertel  III.  Viertel  nahme  nahme
Wert  .  Wert  Wert.Wert.%
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  20  603  17  792  2811  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  14678  13  905  773  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genuzmitel.  104  312  133  244  —  28  932
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  1268  364  904  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  187  193  107  309  79  884  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  etztere
  soweit  nicht  unter  la  und  b  bereits  genannt)  1  237  275  962  —
5  Faserpflanzen  ...  ..  —  160  —  160
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  52  938  38  451  14  487  —
Zusammen  1  382  229  311  500  70  729  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  2  021  1  981  40  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  173  813  92  667  81  246  —
Zusammen  II  175  834  94  548  81  286  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  88  114  82  434  5  680  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  9301  8271  1  030  –
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  .  52453  44  47  8  006  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  .  583  839  559  571  24  268  –
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  14  905  8944  5  961  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  2540  7162  —  4622
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  35  338  14  345  20  993  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenftände  38  723  21  566  17  157  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  42  076  44  688  —  2612
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeug  33  529  36  457  —  2928
b)  Fabrikate  155  769  9759  58  310  —
Zusammen  xñ  189  298  133  916  55  382  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  228  373  30  782  197  591
XIV.  Waffen  und  Munition.  67  151  53  989  13  162  —
XV.  Geld.  .  .  643681  306  353  337  338
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  10082553  865  1  722  516  831349  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  003  338  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  +  550  527  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
à  anzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  467  144  386  69  80  451  —
Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  397  516  403  924  —  6  408
Sämereien,  lebende  Pflanzen  .  472  1674  1102
d)  Faserpflanzen  97  650  63  766  33  884  —
e)  Crzeugnesis  der  Forstwirtschaft.  120  539  208  369  —  87  830
Zusammen  I  1  083  321  1  064  326  18  995  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  .  33  174  19  700  13  474  –
b)  Tierische  Erzeugnisse  ..  18  630  55  088  —  36  468
Zusammen  II  51  804  74  788  —  22984
        <pb n="336" />
        G  276  20
Im  Im  Zu-  Ab—
Mierto  1  Os  «-Benennung
  der  Warengruppen  III.  Viertel  III.  Viertel  nahmenahme
Wert  ./#  Wert.442ert.4We#rt.  #
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  ·  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  14  500  49  298  —  34  798
V.  Geld  .  584  555  400  9577  183  598  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908.  1  734  180  1  589  369  144  811  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  492  408  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  241  772  —  —  —
C.  Gesamthandel.  «
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908  4  288  015  3  311  885  976  160  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  ..  3  495  746  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  .  +  792299  –  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
c
In  II  Viertel  Im  III  Viertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  Wert  Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert
kg  Al  kg  ½  ke  kg  MA
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren.  .  .  .  418944  1551729827  12643419  112874  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  I  ·
gemachtes  Obst  1l10183  11  179057  6282  4126  489  —
Kolanüsse  6  100.  2672  19720  22  178  —  —  13  615  19  506
Tabak  50  6146  61  40054005  60  783  —  626  3  309  —
Tabakfabrikate  ...  931I7931  686  9  133  245  —  —  1202
Stille  Weine  (Liter)  24  8244  1571614  9867  —  –
Branntweine  aller  Art  (Liter)26  926  148  013133025  75050113  901.  72963  —  —
Bier  (Liter)  27992,  15  148828959  16649  —  —  967!  1501
Bau=  und  Nutzholz.  .  939203s52938188335381235095814815  —  —
Fleisch  und  Zubereitungen  von  «  .

Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  6686  11598  8  700  9999  —  1  599  2014  —
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  „%

tiere  aller  0t  328  021,  140  19459  987,  68  429168  034  71766  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  .

und  sonstige  tierische  Nahrungs-  U

mittel  11  066  14  048  9  478  11376  1  588  2  673  —  —
Zement,  Kalt,  Preide,  sonsiige  ·

Erden  und  Steine  398  548  23  888)  332  627,  16  401659211  7485  —  —
Salz.  ...  497801336297452856»28823  44945z7474  —  —
ctemkohlcn  Braunkohlen,  Briketts  292720  5  30537441  1352255279.  3  953  —  —
Petroleum.  (Liter).05966  19  0244321  —  —  60  605  13  168
Seifen  aller  Art  ...  10  824  5944  11  771,  5862  —  82  947  —
Baumwollgarne  22574  44  8053  35  514  9179  9311  —  —
Baumwollgewebe  130  643  394  16565123978  423  046  6  665  —  —  28  881
Leibwasche.  Rleider,  Hüte,  Müben,

Wosamentierwaren,  Schirme,  ilz-  -  -  "

waren  17004  58513  10  148  41  778  6  856  16  735  —  —
Schuhe  und  Stiefel  2  113  10  034  1  061  5  023  1082  5011  –  —
Glas  und  Glaswaren  23  111  28713  19  264  28  130  3  817  583  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stan-  «  :

gulNlockcmw  65  228  25  000  33  534  10840  31  694  14  160  —  —

Wellblech  32270  12015%  10681  14  465  —  —1  8411  2150
Eisenwaren.  nichtbesonder:  Sgenannt  239  230  103  8124493652  66  1111115  578  37  701  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen

  ..  36  991  35  529  2675  14971  34316  20558  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  7650  5  120  170V075  7600  —  —  125  28#80
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  3  713  663  3  726  4908  —  755  13  —
Transportmaschinen  und  Fahrgenge

aller  Art,  auch  Fahrräder  .  249  065  201  995  4593  88211  244472  193  174  —  —
Feuerwaffen  .  (Stück)  4393  40119  1522  15331  2871  24788  —  —
Schießpulver  und  Zindbiüchen  29297  23  46053243  37776  —  —  13916  14311
Goldmünzen  —  6  410  —  2560  —  3  880  —  —
Silbermünzen  —  1634651  —  300243  —  334  4108  —
        <pb n="337" />
        G  277  20
Im  III  Biertel  Im  III  Viertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  M.  kg  kg  M.  kg  .  M.
B.  Ausfuhr.
Mais  6  061  304,  459  110  6  276  516  377891  —  81  2499215212  —
Kalao  2802  2070  18949  2059  853  11—  —
Palmkerne.  1  423  660  271  674  1  225  177  289  508  198  483.  —  17  834
Palmöl.  .  315645110489252671s104019  62974·6470  —  —
Rohbaumwolle  130  1311  97650  83  894  63  766  46  237  33  884  —  —1
Kautschuk  32  328  118  588  31  652  207  615  671  —  —  89027
Elfenbein  1  360.  16  846  2377  45  781  —  —  1  017  28  935
Silbermünzen  —  584  201  —  400637  —  183  564  —  —

 

 

 

 

Nnachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  TLogo  im  Oonat  Dezember  1908  fällig
gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gal  Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  3,  S.  123.)

Gesamtbetrag  der  fälig  gewordenen  gölle  im  obigen  G
ä  Monat  des  Re  nungsjahres  egen  den  gleichen

Namen  der  Zollämter,  HMaon  echnungsjahres  zeitraum  des

bei  welchen  die  Zölle  1908  1907  Vorjahres

fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

M  M.  .M.  M  M  4  .%  4

Lome  Zollamt  128  668,455  633,25  129  301,70  rvosog4#0  826,00  97  66,  40  675,30  —
Anecho  -  —  —  —  17  667,.55  53,00  17  720,  55  —  17  720,55
A#banake  .  -  178,65  0,25  178,90  201,45  1,50  202,95  —  24,05

Tokpli  -  266,90  0,50  267.40  173,55  —  173,55  93,85  —

Noepe  -  1  468,00  1452,00  2820,90  959,25  1367,25  2  326,  50  594,40  —
*  Jollhebestelle  473,7531  00  1  404,75  2S57,  15  1  452,40

Kpandu  -  517,00  196.75  713.75  286,  20,  291,00  577.20  136  55  —

Kete-Kratschi  -  267,95  8.25  276.20  269,65  1.75  271,40  4,807  —

Tetetu  ..  -  38,80  —  38,80  34,50  —  34,50  4.30  —

Agome-Palime  435.35  —  436,35  —  —  —  435  7v  —
Im  ganzen32  315,  75222,00  135  537,  7518  ooi,7o  3788,50  j121  790,20|  32  944,55  #  19  197,  0

—  1  107

Kamerun.

Nachwelsung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  September,
Oktober  und  Uovember  1908  fällig  gewordenen  JSollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  Deutsches  K  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  22,  S.  1100.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Inen  dellarierten)  Zölle
in  obigen  Monaten  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
––  —  —  Zeitraum
Zollamt  1908  1907  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Aausfuhr  Zusammen  mehr  #weniger
%¼  Pfl  Pf.]  4%%  Pf.]  4  Pf.f44  (Pf.  44  [f  (Pf.]  4%  Uf.
September  1908.
Duala  96  371  100  56  80  115  60  10)  2992  90|118  601M  —  —  S".  20
Victoria.  .  .  ..  23  186  05  8860  23274651  14712  —  997  85815709  85  7  564  80  —  —
Kriibt  ..  74  010  85%38  613.95  112  62418016  682  6465  9500.—82632  6629  992  15  —  —
Rio  del  Rey  5  710/45  58•40  5  768  85  151370  105.60  1  709  30  1  059  55  —  —
Campdo  181.15  —  E  18115  1  562  95  1  053  40  2  616  35  —  —  2  435  20
Nssanakang  1  090,85  1  213,40  2  3014  25  3  058.95  298  80  3357  75  —  —  1  053  50
Barnna  147.50  10.50  158—  —  —  —  □—  —  —  158.—  —  „—
Im  ganzen200  60/05  4180  5524  370  1  35  41  48806  221  620.9011  77450  21  5220400
l  20251  60)  —  —
        <pb n="338" />
        278  2

 

Zollamt  1908

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zölle
des  Rechnungsjahres

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum
des  Vorjahres

 

 

Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen
.  Tf.  .4If.  AM  Pf.

 

 

 

 

 

1907
Einfuhr  sAusfuhr  JsZusammen  mehr  weniger
.%  ff.

 

 

 

.%  f.  f.]  bnVif.

Oktober  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Duala  .  100  849  75  73105  SO]10  78620  5  458  70110  214400  —  —  8661  10
Victoria.  .  .  ..  12  225  65  640  0012  Sv5  56  6  492  05%  %%  L  —
Kriit  18  9690—  32335  90  |  51  304  90  138  079  10  29  93230  168  011  40  —  —  H1  70G6  50
Rio  del  Rey  3  88470  315—+4%  922  5%  50  S36  45
Campo  .  .  .  .  .  111.30  —  —  111  2301212,05  1  308  40  2520  45  —  —  2  409  15
I  ·  i  -  s  2
Im  ganzen36  040|/40  31034  85  170  075  252641  991  858  11120  303  109  05  —  —33033  80
ovember  1908.
Duala  .  .  .  ..  .  70  248  30)  2  963  25173211  55  1121  189801  4320  90  1125  510  7)  —  —152209  15
Victoria.  .  .  ..  10  446  15  111  810  860  9520  54  15  1  042  1  55  —  —10  725  60
Kribi  .  .  .  .  ..  13  952  10  51  721  0575  673  416  87  074835]  48  194  -  135  268  “5  —  590594  90
Rio  del  Rey  3937  65  645—  82  5%3  1  368118E002  887  950  N  —
Campo  .  .  .  ..  812  55  —  —  81255  1  240  45  998  60  2239  005  —  —  1426  50
Nssanakang  10  778.60  —  —  10778S  CC  0230  547600y  —  —  91  30
Garua  ......  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Molund  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
I
nganzenuonzozz)744·10175919’7524375420))488":;0299242«50169427012501145
«"  112322  75
Deutsch-MNeuguinea.  Namatanai,  denselben  traurigen  Pfad,  auf  dem

Die  deutsche  Marine-Expebition  1907/09.)
Zehnter  Bericht.
Muliama,  14.  Dezember  1908.
Nach  Rückkehr  des  Dr.  Schlaginhaufen
und  des  Photographen  Schilling  von  Anir
(Feni)  nach  Muliama  wurde  die  Katalogisierung
der  großen  Schädelsammlung  vorgenommen,  einer
Sammlung  von  mehr  als  300  Stück  von  einem
abgeschlossenen  kleinen  Inselgebiet,  wie  sie  bislang
kaum  jemals  erreicht  worden  ist.  Da  nach  mündlichen
  Nachrichten  Dr.  Walden  auf  Tabär,  der
Gardner--Insel  im  Norden,  ähnlich  erfolgreich  gewesen
  ist,  so  dürfte  die  Anthropologie  der  Melanesier
  nach  Ausarbeitung  des  gewaltigen  Schädelmaterials
  im  Verein  mit  den  Messungen  an
Lebenden  sehr  gefördert  werden.

S.  M.  S.  „Planet“  brachte  die  beiden  erstgenannten
  Reisenden  sowohl  nach  Anir  hin  als
auch  wieder  zurück,  und  ihm  ist  somit  auch  die
vierwöchige  Erforschung  von  Anir  zu  danken.

Da  bald  nach  der  Rückkehr  sowohl  Dr.  Schlaginhaufen
  als  auch  Photograph  Schilling  erkrankten,
  marschierten  sie  Mitte  September  nach

 

*)  Aus  der  „Marine-Rundschau“  1909,  Märzheft.

Vgl.  auch  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  S.  1237  ff.

 

sie  vier  Monate  früher  den  todkranken  Dr.  Stephan
hatten  tragen  lassen.

In  Matupi  bekam  Schilling  neben  einem
schlimmen  Fuß  noch  einen  heftigen  Malariaanfall.
Beide  Herren  besserten  sich  indessen  bald  wieder
so,  daß  nach  Ankunft  von  Marine-Oberstabsarzt
Krämer  Ende  Oktober  die  allgemeine  Reise  nach
dem  Arbeitsgebiet,  nach  Muliama,  angetreten
werden  konnte.  Dr.  Schlaginhaufen  und  Photograph
  Schilling  kehrten  direkt  dorthin  mit  dem
kleinen  Lloyddampfer  „Langeoog“  zurück  und  eine
Woche  später,  am  7.  November,  trafen  dort  auch
Herr  und  Frau  Krämer  ein,  die  mit  der  „Sumatra“
  erst  nach  Käwieng  gefahren  waren,  um
den  dortigen  Stationschef  Boluminski  zu  besuchen.
  Dr.  Walden  anzutreffen  gelang  nicht,
da  er  sich  wegen  größerer,  um  jene  Zeit  dort
stattfindender  Tanzfeste  nach  der  Gardner-Insel
Tabär  begeben  hatte.  Es  wurde  ein  Eilbrief  an
ihn  gesandt,  daß  er  sich  nach  der  Rückkehr  von
dort  baldmöglichst  nach  Lamussong,  10  km  südlich
von  seinem  Arbeitsplatz  Feséa,  begeben  möchte,
wohin  das  Lager  im  Dezember  verlegt  werden
solle.  Ende  November  traf  denn  auch  ein  Botenbrief
  von  ihm  in  Muliama  ein,  wonach  er  sich
am  23.  November,  aufgehalten  durch  mehrtägiges
Fieber,  nach  Lamussong  begeben  hatte.
        <pb n="339" />
        W  279  20

Dr.  Krämer,  der  in  Begleitung  seiner  Frau
mit  der  nach  dem  Norden  Neu-Mecklenburgs  gefahrenen
  „Langeoog"“  über  Namatanai  südwärts
fuhr,  nahm  in  Muliama  die  Arbeiten  Stephans
auf,  die  sich  besonders  auf  die  Sprache  erstreckt
hatten,  nachdem  die  mühsame  und  zeitraubende
Ordnung  der  Papiere  erfolgt  war.  Trotz  des
großen  Fleißes,  mit  dem  der  Dahingegangene
seine  zahlreichen  Aufnahmen  gemacht  harte,  wurde
zum  Vergleich  ein  zweites  Vokabular  aufgenommen,
wobei  viele  weitere  Einzelheiten  zutage  kamen.
Es  gelang,  zwei  neue  geheime  Feste  ausfindig  zu
machen,  eines,  Malerra  genannt,  bei  Ausführung
der  Narbentatauierung  (Rot)  mit  Tanzschmuck
ausgeführt,  das  andere  auf  den  Ramär-Plätzen
abgehalten,  wenn  die  Einführung  der  Jünglinge
in  den  Männerbund  geschieht  und  sie  von  Dämonen
  (Rinit)  besessen  werden.  Dann  tönen  die
Schwirrhölzer  viele  Kilometer  weit  durch  den
Wald,  die  Graspfeifen  lassen  ihre  schrillen  Pfiffe
ertönen,  so  daß  die  Weiber  sich  geängstigt  vor
dem  Brüllen  des  Geistes  in  ihre  Häuser  verschließen.
  Dann  sind  die  Männer  sicher,  nicht
gesehen  zu  werden  und  halten  unbehelligt  ihr
Schweineessen  ab,  von  dem  die  Frauen  nur  wenig
abbekommen.  „Wir  belügen  die  Weiber“  sagen
lachend  die  Eingeborenen.

Ferner  gelang  es,  den  Totemismus  in  der
Hauptsache  in  seinen  großen  und  kleinen  Abteilungen
  festzulegen.

Muliama  ist  der  Name  einer  ehemaligen
großen  Dorfschaft,  die  nicht  weit  vom  Landungsplatz,
  der  nach  Dorf  und  Fluß  bei  den  Eingeborenen
  Kambitengteng  heißt,  gelegen  war.
Vor  ungefähr  50  Jahren  (es  leben  heute  noch
Greise  als  Augenzeugen)  gab  es  viele  solcher
großen  Dörfer,  die  aber  der  steten  Fehden  halber
nicht  wie  heute  am  Strande,  sondern  einige  hundert
  Schritte  landeinwärts  auf  einer  Korallenkalkstufe
  von  20  bis  50  m  Höhe  lagen.  Als  die
Zeiten  sicherer  wurden,  zogen  die  Eingeborenen
an  den  Strand  und  gründeten  die  heutigen  Dorfschaften
  (von  N  nach  S)  Kömbon,  Scêna,  Varankansan,
  Piglinbui,  Kambitengteng,  Varanät,  Tam,
Kambamba,  Maron,  Uilo  neben  einer  Anzahl
ausgestorbener  Plätze.  Über  die  Ursachen  der
Abnahme  der  Bevölkerung  werden  spystematische
Untersuchungen  angestellt,  die  eine  zufriedenstellende
  Erklärung  versprechen.  Es  handelt  sich
um  ein  buntes  Gemisch  von  Einwirkungen  verschiedener
  Art  auf  die  soziologische  Organisation
des  Eingeborenenstaates,  so  daß  eine  Abhilfe  in
Anbetracht  der  vorgeschrittenen  Auflösung  in
Muliama  zweifelhaft  erscheint.

Diese  alten  Buschdörfer  nahe  der  Küste  hatten
aber  nichts  zu  tun  mit  den  in  den  früheren  Berichten
  erwähnten  Dörfern  der  Lagét  oder

 

Butam  (Lagett  heißt  „Wald"“,),  die  in  zahlreichen
Märschen  neu  besucht  wurden,  wobei  Dr.  Schlaginhaufen
  die  stattgehabten  Veränderungen  festzustellen
  vermochte  und  daneben  zahlreiche  anthropologische
  Messungen  machte.  Die  fan  Butam
haben  ein  anderes,  merkwürdigerweise  den  polynefischen
  Sprachen  in  vielen  Wörtern  näherstehendes
Idiom  als  die  fanü  tinakén  „Leute  der  Küste".
Eines  der  besuchten  Bergdörfer  lag  420  m  hoch.

Dem  Photographen  Schilling,  der  eine  Reihe
vorzüglicher  Typenaufnahmen  herstellte,  lag  es
ob,  die  großen  Sammlungen  von  Anir  und
Tangga  zu  verpacken.  Die  Verschläge  erreichten
eine  solche  Größe,  daß  der  Bau  eines  riesigen
Bambusfloßes  notwendig  wurde,  um  die  Stücke
bei  Ankunft  eines  Dampfers  rasch  verladen  zu
können.  Das  Floß  bildet  die  Freude  der  Eingeborenen,
  die  sich  leider  zu  solchen  Taten  nicht
mehr  aufzuschwingen  vermögen.  Selbst  die  schönen
Mon-Boote  bauen  fsie  nicht  mehr  in  Muliama,
seit  der  Verkehr  zu  Lande  friedlich  stattfinden
kann.  Auf  Anordnung  der  Kaiserlichen  Station
in  Namatanai  ist  neuerdings  ein  öffentlicher  Weg
längs  der  Küste  weit  nach  Süden  angelegt  worden,
und  der  Hafen  von  Muliama,  vor  Jahresfrist
noch  unbekannt,  ist  nun  auch  auf  dem  Landwege
von  Norden  aus  leicht  erreichbar.

Da  er  der  einzige  gute  Hafen  an  der  ganzen
Ostküste  ist,  wird  er  nun  auch  oft  von  zahlreichen
kleinen  Dampfern  und  Segelbooten  angelaufen,
zumal  da  an  der  Hand  von  Überlieferungen  auch
mehrere  Quellen  in  der  Nähe  des  Landungsplatzes
  entdeckt  wurden,  die  bestes  Trinkwasser  in
reichlichem  Maße  spenden.  Die  landschaftliche
Schönheit  der  Bucht  von  Sena,  an  deren  Ostecke
  Kambitengteng  liegt  (zugleich  Station  und
Hafen),  die  selten  großartige  Pracht  des  Urwaldes
mit  seinen  bunten  Nashornvögeln,  Tauben  und
Kängerus,  das  einzigartige  Bad  unter  Waldbäumen
im  Strudel  der  Sinterterrassen  des  Kambitengtengbaches
  werden  ihre  Wirkung  auf  die  Seefahrer
  nicht  verfehlen.

Es  ist  ein  Verdienst  der  Marine-Expedition,
im  besonderen  des  leider  so  früh  auf  dem  Felde
der  Wissenschaft  gefallenen  Marine-Stabsarztes
Dr.  Stephan,  diesen  Platz  wissenschaftlich  und
wirtschaftlich  der  Welt  erschlossen  zu  haben;  sein
Name  wird  auf  immer  mit  diesem  Platze  verknüpft
  sein.

Durch  ein  Aufgebot  von  Polizeisoldaten  und
freundlichen  Verkehr  mit  den  Eingeborenen  ist
die  früher  recht  unsichere  Landschaft  rasch  pazifiziert
worden.  Wie  das  Vertrauen  der  Eingeborenen
gewachsen  ist,  ersieht  man  daraus,  daß  auch  im
letzten  Monat  mehrere  Streitfälle  unter  den  Eingeborenen
  vor  den  Expeditionsleiter  gebracht  und
daß  die  Vergleichsvorschläge  stets  willig  und  gern
        <pb n="340" />
        W  280  e.

befolgt  wurden,  so  daß  die  Weitergabe  an  die  entlegene
  Station  Namatanai  nicht  nötig  war.  Die
Untersuchung  solcher  Streitfälle  bringt  überdies  stets
wissenschaftlich  recht  interessante  Tatsachen  zutage.

Frau  Krämer  fertigte  eine  Reihe  von  Aquarellen
von  Landschaften  und  Leuten  an  und  studierte
praktisch  die  Korbflechterei  sowie  die  Fadenspiele.

Da  der  Aufwand  einer  so  großen  Station
eine  weitere  Unterhaltung  nicht  mehr  ermöglicht,
wird  das  Lager  mit  nächster  Dampfergelegenheit

nach  Mittel-Neu-Mecklenburg,  nach  Lamussong,
zwei  Tagereisen  nordwärts  von  Namatanai  und
vier  südlich  von  Käwieng,  verlegt,  um  mit
Dr.  Walden  zusammenzuarbeiten.

Dr.  Schlaginhaufen  ist  am  12.  Dezember  mit
dem  Segelboot  eines  Chinesen  nach  der  Insel
Lir,  gegenüber  von  Lamussong,  abgesandt  worden.
Er  soll  nach  einem  Monat  wieder  zum  Haupt- 



lager  stoßen.  Damit  sind  alle  Hauptinseln  an
der  Ostseite  Neu-Mecklenburgs  erschlossen.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

HKolonlalwirtschaftliche  AKusbliche.“)

In  den  früheren  Aufsätzen  ist  der  Versuch
gemacht  worden,  auf  statistischer  Grundlage  klarzustellen,
  welche  Bedeutung  einer  wirtschaftlichen
Entwicklung  unserer  Kolonialgebiete  für  die  deutsche
Volkswirtschaft  und  insbesondere  für  die  Arbeitsverhältnisse

  unserer  Industrie  zukommt.  Ausgehend
  von  dem  Gesichtspunkte,  daß  die  Erschließung
  eigener  Produktionsgebiete  für

gewerbliche  Rohstoffe  wie  für  Nahrungs=  und

*)  „Kolonialwirtschaftliches"'VIII.  Aus  dem  „Reichs-Arbeitsblatt“,
  Dezember  1908.  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,
Nr.  22  S.  1114  ff.  Dic  sämtlichen,  auch  hier  fortlaufend
abgedruckten  Aufsätze  sind  socben  vom  Kolonialwirt-=schaftlichen
  Komitee  unter  dem  Titel:  „Unsere
Kolonialwirtschaft  in  ihrer  Bedenutung  für
Industrie  und  Arbeiterschaft“  als  Broschüre  herausgegeben
  worden  (Preis  für  das  Einzelheft  50  Pf.:;
bei  Bezug  von  mindestens  100  Eremplaren  tritt  Preisermäßigung
  cin).

Genußmittel  die  Arbeitsbedingungen  unserer  Industrie
  und  die  Lebenshaltung  der  Bevölkerung
verbessern  würde,  ist  gezeigt  worden,  inwieweit
die  deutschen  Schutzgebiete  schon  gegenwärtig
diesen  Aufgaben  gerecht  werden  können.  Es  ist
ferner  auf  die  jetzt  bereits  wahrnehmbaren  Ansätze
hingewiesen  worden,  durch  weitere  Hebung  der
wirtschaftlichen  und  Verkehrsverhältnisse  in  den
Kolonien  auch  deren  Kaufkraft  zu  erhöhen  und
damit  der  Industrie  neue  Absatzgebiete  und  den
Arbeitern  vermehrte  Erwerbsgelegenheit  zu  eröffnen.

Es  bleibt  nunmehr  noch  die  wichtige  Frage
zu  untersuchen:  Besteht  begründete  Aussicht,
daß  die  an  die  wirtschaftliche  Erschließung
der  Kolonien  geknüpften  Hoffnungen  sich
verwirklichen  lassen?

Die  Entwicklung  der  Ein=  und  Ausfuhr
seit  dem  Jahre  1896  für  unsere  sämtlichen

 

Schutzgebiete  zeigt  zunächst  die  nachstehende  Tabelle:

 

 

 

 

 

 

 

Handel  der  Schutzgebiete  von  1896  bis  1907.  (Kalenderjahre.)
Werte  in  Millionen  Mark.
1800  1897  1808  1800  1900/  190,1  10902  1003  1004/10065  1006  1907
"  I  .  :

Einfuhr.
Ostafrika  366  8.94/  11.35  1082  12.  o31  251  3886  11,10  1434  1  17.65  25.15  23.51
Kamerun  5.36  6.33  9.,30  11.13  1425  9.40  13,39  9,61  9,  38  13,47  13,  31  17.30
Togo!)  1,89  1.0%  2,49  3.281  3.52  4.72  6,21  6.10  6.00  7,761  6.13  6.70
Südwestafrika).  4,399  4,89  5.87  8.94  *  10,08  8,57  7,93  10,06  23.,63  68.68.  32,.10
Südsce  .)0  *  3,65]  3,08  4,371  4.45  5.  6,05  5,80)  8.86  8.38  8.54
Summe  20,  so  2214  32,  59  37  82  41,  14  38,16  12,.91  41,#1  46.48  71,37  121,90  88,75

A  u  sfn  r  r.
Ostafrika  4.12  4.94  4.33  3944  429  462  5.28  7.05,  8.95  9.95  10,00  12.50
Lamerun  3,.96  3.38  4,60,  4.84  5,89,  6,26  6,05  1,57,  8.02  9,.31  9,95,  15.89
Togo  1.0605  0.77)  14r  2,58.  3.06  3,69  4,19  3,62  3,55  3.96  4,20  5.92
Südwestafrika?)  1.25  1,25  0.92  1,10  0.91  1.24  2,21  3.14  0,  0  70  0,22  00,38  1.62
Südsee  H20568  2.00  2.83  3.57|  3.78  3.881  3,92  4,.40  5.64  5.21
Summe  1098  103  1400  15,06  16,98  19.38  22,11  25,56  24T4,  274  31.16  41.17

l  «  s  -  s  -  .

 

»  1  Für  Togo  enthält  die  Handelsstatistik  seit  1906  in  allen  Tabellen  die  Einfuhrwerte  ohne  die  von
den  Waren  entrichteten  Zollbeträge,  die  Handelsstatistik  für  die  früheren  Jahre  dagegen  einschließlich  dieser

Zollbeträge.

:)  Die  Zahlen  aller  Tabellen  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  für  die  Jahre  1904
und  1905  umfassen  nur  die  in  das  Schutgebiet  ein=  und  ausgeführten  Privatgüter  ohne  die  Regierungsgüter,



während  die  Zahlen  seit  1906  und  für  die  übrigen  Schutzgebiete  die  Regierungsgüter  mitenthalten.
        <pb n="341" />
        W  281  20

Soweit  diese  Zahlen  Schlüsse  zulassen,  zeigt
sich,  daß  die  Gesamteinfuhr  nach  unseren  sämtlichen
  Kolonien  sich  im  Laufe  von  12  Jahren
auf  das  Vierfache  gesteigert  hat.  Die  sprunghafte
  Entwicklung  in  einzelnen  Kolonien  findet
ihre  Erklärung  darin,  daß  die  Kolonialkriege
und  die  Eisenbahnbauten  eine  zeitweise  sehr  starke
Steigerung  der  Gesamteinfuhr  hervorriefen.  Die
Ausfuhr  aus  den  Kolonien  hat  sich  im  gleichen
Zeitraum  im  Gesamtwert  ebenfalls  vervierfacht,
obwohl  auch  hier  die  Folgen  kriegerischer  Ereignisse
  sich  teilweise  bemerkbar  machten.

Um  einen  Maßstab  für  die  Beurteilung  der
bisherigen  wirtschaftlichen  Entwicklung  unserer
Kolonien  und  ihrer  weiteren  Entwicklungsmöglichkeit
  zu  erhalten,  sollen  im  folgenden
einige  der  wichtigsten  Nachbarkolonien,  die  in
ihrer  klimatischen  und  geologischen  Beschaffenheit
ähnliche  natürliche  Vorbedingungen  bieten,  zum
Vergleiche  herangezogen  werden,  wobei  für  die
einzelnen  Ausfuhrartikel  hinsichtlich  unserer  Kolonien
  im  wesentlichen  auf  die  früheren  Aufsätze
verwiesen  wird.  «

In  unmittelbarer  Nachbarschaft  unseres  Togo
liegt  die  englische  Kolonie  Goldküste,  rund
3½  mal  so  groß  als  jene  und  in  einigen  Teilen
bereits  seit  der  zweiten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts
  in  englischem  Besitze.  Die  nachstehende
Zusammenstellung  zeigt  die  Ein=  und  Ausfuhr
seit  dem  Jahre  1850.

Goldküste.!)

 

 

 

Jahr  Einfuhr  Ausfuhr  Jahr  Einfuhr  Ausfuhr

X  1  i
;Mia..»--Mia..-  I"Miu...-«Min..-I

  »
1850«1,80I15,401897,118,20  17,20
1860  2.20  2.2089  22,00  19.80
1870  5.00  7,600  1899,  26.20  22,20
1830  6.80  9.60  100  25,80  17,80
1890  11,20  12,00190  1  36,00  11.20
1891  13,40  13,600  1902  42,40  15,40
1892  12,00  13.40  41,60  19,60
1893  1440  1440  280
1894  16,220  17,00  1905  29,80  33,00
1895  18,40  17,001906  41,20  40,00
1896  18,20  15.80119071  47.40  52.80

 

1)  Die  Umrechnung  von  englischen  Werten  ist  in
allen  nachstehenden  Tabellen  durchgängig  zu  dem  Satze
1  ..—  20K  erfolgt.

 

 

Erst  in  den  80er  Jahren  hat  die  Kolonie,
soweit  die  Aus=  und  Einfuhrzahlen  ein  Bild
davon  geben,  eine  größere  Bedeutung  erlangt,
die  alsdann  ständig  gestiegen  ist  und  im  letzten
Berichtsjahr  in  einem  Gesamthandel  von  rund
100  Millionen  “  zum  Ausdrucke  kommt.  Zergliedert
  man  die  Ausfuhr,  so  kommt  als  Hauptausfuhrprodukt
  Gold  in  Betracht,  das  in  den
ersten  Zeiten  der  Kolonie  der  einzige  wesentliche
Exportartikel  war  und  noch  1907  rund  23,20
Millionen  .¾“  oder  43  v.  H.  der  Gesamtausfuhr
ausmachte.  Palmöl  war  früher  neben  Gold
der  einzige  bedeutende  Ausfuhrartikel;  der  Export
bewertete  sich  im  Jahre  1880  auf  6,14  Millionen.Seitdem
  zeigt  er  unter  starken
Schwankungen  eine  finkende  Tendenz  und  stellte
sich  1905  auf  1,76,  1906  auf  2,50,  1907  auf
2,39  Millionen  “  Ein  lehrreiches  Bild  bietet
die  Entwicklung  der  Kautschukausfuhr.  Im
Jahre  1880  bewertete  sie  sich  auf  rund  860  ./7.
Im  Jahre  1890  hatte  sie  sich  auf  4,63  Millionen
  .  gesteigert;  1899  erreichte  sie  ihren
Höhepunkt  mit  11,11  Millionen,  und  1907  betrug
  sie  6,66  Millionen  ..  Togo  führte  1903
für  0,64  Millionen  Kautschuk  aus,  1906  für
1,16  Millionen  und  1907  nach  vorläufigen  Angaben
  für  1,10  Millionen  “A  Beim  Kautschuk
handelt  es  sich  noch  ganz  überwiegend  um  Raubbau,
  bzw.  um  die  Ausbeutung  vorhandener  Naturbestände.
  Daher  kann  aus  der  Verschiedenheit
der  Ausfuhrzahlen  in  beiden  Kolonien  nicht  ohne
weiteres  auf  eine  gleichartige  Entwicklung  in  Togo
geschlossen  werden.  Auch  bietet  ein  anderer  Artikel
  einen  Beleg  dafür,  was  durch  entschlossene
und  zielbewußte  wirtschaftliche  Tätigkeit  an  sich
zu  erreichen  möglich  ist,  der  Kakao.  Die  Kakaoausfuhr
  der  Goldküste  beginnt  erst  mit  dem
Jahre  1891,  und  gestaltete  sich  seitdem,  in  1000  /(
ausgedrückt,  folgendermaßen:

 

 

 

Jahr  Ausfuhr  Jahr  Ausfuhr
1891  0.08  1900  545.60
1892  0,08  1901  856.80
1893  1.88  1002  1898,80
1894  1  11,00  1903  1  725,00
1895  9.40  1904  4000,.60
1896  45,60  1905  33736,20
1897  64,.00  1906  6  725,40
1898  192,40  1907  10  301,80
1899  321,20

Über  den  Handel  im  Jahre  1896  liegt  keine  Statistik  vor:  es  sind  deshalb  die  Zahlen  für  1897  eingesetzt

worden.  —  ")  Folgewirkungen  des  Krieges.

2)  Bezüglich  Neu-Guineas  liegen  nur  für  den  Bismarck-Archipel  fortlaufende  und  vergleichbare
Zahlen  vor.  Die  Angaben  für  diesen  beziehen  sich  bis  einschließlich  1902  auf  das  Rechnungsjahr,  für  die  Jahre

seit  1903  auf  das  Kalenderjahr.

Die  Angaben  für  Ost-Karolinen,  West-Karolinen  einschließlich  Palau  und

Marianen  sowie  für  die  Marschall-Inseln  beziehen  sich  bis  1901  einschließlich  auf  das  Rechnungsjahr.

4)  Für  Samoa  beziehen  sich  die  Angaben  für  das  Jahr  1900  auf  das  Rechnungsjahr.

Bemerkung:  Zu  sämtlicheu  Tabellen  über  die  Ein=  und  Ausfuhr  sei  bemerkt,  daß  die  Zahlen  für
die  fremden  Kolonien  mit  denen  für  die  deutschen  Schutzgebiete  nicht  ohne  weiteres  vergleichbar  sind,  da  die
Berechnungsmethoden  und  die  zollamtlichen  Anschreibungen  nicht  durchweg  übereinstimmen.  Auch  machen  die
mitgeteilten  Zahlen  infolge  der  abgekürzten  Berechnung  keinen  Anspruch  auf  absolute  Genauigkeit.  Darauf
konnte  jedoch  verzichtet  werden,  da  die  Darstellung  nur  die  verschiedenen  Entwicklungstendenzen  mit  einander
  vergleichen  will.
        <pb n="342" />
        W  282  20

Der  Kakao  ist  heute  für  die  Goldküste  nach
dem  Golde  der  wichtigste  und  aussichtsreichste
Ausfuhrartikel  geworden,  nachdem  sowohl  die
Regierung  als  auch  die  dort  angesiedelten  Missionen
  die  Kultur  durch  Musterfarmen  und  fortgesetzte
  Belehrung  der  Eingeborenenbevölkerung
zu  dieser  Entwicklungsstufe  gebracht  haben.

Da  die  natürlichen  Vorbedingungen  für  eine
wirtschaftliche  Entwicklung,  wie  sie  die  Nachbarkolonien
  (Goldküste,  Dahomey)  bieten,  auch  in
unseren  Gebieten  (Kamerun,  Togo)  vorliegen,
wird  ihre  Ausnutzung  und  Förderung  durch  geeignete
  Maßnahmen,  von  denen  später  noch  die
Rede  sein  soll,  auch  unsere  Schutzgebiete  zu  weiteren
  Erfolgen  führen  können.

Ostlich  von  Togo,  durch  das  franzöfische
Dahomey  von  ihm  getrennt,  in  unmittelbarer
Nachbarschaft  von  Kamerun  und  annähernd
doppelt  so  groß  wie  dieses  liegt  die  englische  Kolonie
  Nigeria,  deren  wirtschaftlich  wichtigster
Teil,  das  frühere  Lagos  (rund  ¼  so  groß  als
Kamerun),  bereits  1661  in  englischen  Besitz  kam,
während  die  übrigen  Teile  der  Kolonie  (die
Protektorate  Nord=  und  Südnigeria)  erst  1884
von  England  erworben  wurden.  Auch  hier  kam
es  erst  in  neuerer  Zeit  zu  größerer  wirtschaftlicher
Entfaltung,  wie  die  nachstehende  Tabelle  veranschaulicht.


 

 

 

Nigeria.
–  —  3  ..
inf  Ausf  Ei  Ausf

Jahr  Einfuhr  Ausfuhr  Jahr  Einfuhr  Ausfuhr

WMill.  ¼  Mil.  Minl.  4  Minl.

"  "Q  I  I
1865!2,20  3,60  31,  0  35,10
1870,  8.00  10.1  28.20  31,20
1875,  9.20  104098  32,30  33.00
1880  8.20  11,600  899  4  34,00  36.20
1885  10,.80  12,201900  N  39,00|  40,10
18900  10.00  12,00  19012)  45,00  41.60
1891  13,00  14,100|1902  48.40  53,20
18921)  25,0.)  29.40  1903  52,.,60  53,60
1893.  33,600  37,00  1904  61.4001,60
186911  20.00  6  3,.0010  59.10  60,00
1895  /  31,40  30601906  63.00  63,00

Die  Zusammenstellung  läßt  erkennen,  daß  der
Handel  von  Nigeria  einen  außerordentlichen  Aufschwung
  genommen  hat;  im  Laufe  des  letzten
Jahrzehnts  hat  er  sich  in  Aus=  und  Einfuhr
rund  verdoppelt.  Die  Hauptausfuhrprodukte  sind
Palmkerne  und  Palmöl.  Davon  wurden  ausgeführt
  (in  Mill.  Markh):

1)  Im  Jahre  1892  tritt  die  Ein=  und  Anofuhr  des
Protektorats  Südnigeria  hinzu,  von  1892  bis  1999
vom  1.  April  des  Berichtsjahrs  bis  zum  31.  März  des
folgenden  Jahres  gerechnet.

2)  Für  Nordnigeria  ist  eine  Einfuhr  nur  für  die
Jahre  1901  bis  1904,  eine  Ausfuhr  nur  für  die  Jahre
1901  bis  1905  besonders  verzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

566  1875  18851895  19051906
Palmkerne.38  5,74  6,65  12,84  24,14  28,88
Valmi.2  4440  200

 

Kamerun  und  Togo  lieferten  im  Jahre  1907
zusammen  erst  für  rund  4  Millionen  /4  Palmkerne
  und  Palmöl.

Ein  sehr  viel  jüngerer  Ausfuhrartikel  ist  der
Kautschuk.  Seine  Ausfuhr  beginnt  1891  mit
80  .  “  und  sprang  bereits  im  nächsten  Jahre  auf
352  000  ¾  empor.  1895  wurden  für  5,63,
1896  für  7,30  Millionen  “  Kautschuk  ausgeführt.
Dann  sank  die  Ausfuhrziffer  mit  der  allmählichen
Erschöpfung  der  nahe  der  Küste  gelegenen  Bestände
  auf  1,1  Millionen  im  Jahre  1902.  Mit
der  Möglichkeit,  Kautschuk  auf  verbesserten  Verbindungswegen
  weiter  aus  dem  Innern  herbeizuschaffen,
  stieg  die  Ausfuhr  in  den  nächsten
Jahren  bis  auf  6,14  Millionen  im  Jahre  1906.
Aus  dem  benachbarten  Kamerun  ist  erst  in  den
allerletzten  Jahren  der  Kautschuk  in  größerem
Umfang  ausgeführt  worden:  1903  für  2,25,
1904  für  3,63,  1905  für  4,07,  1906  für  4,69
Millionen  “.  Das  Jahr  1907  hat  eine  starke
Erhöhung,  nach  vorläufigen  Angaben  auf  7,64
Millionen,  gebracht.

Bei  der  Goldküste  ist  auf  die  Entwicklung  und
die  Aussichten  der  Kakaokultur  hingewiesen  worden.
In  Nigeria  nimmt  die  Baumwolle,  deren  Erzeugung
  gewaltig  zugenommen  hat,  die  wichtigste
Stelle  als  Kulturpflanze  ein.  Besonders  für  die
Beurteilung  der  Aussbichten  unserer  eigenen  erfolgreichen
  Versuche  in  Togo  und  Ostafrika  erscheint
dies  bedeutungsvoll.  Baumwolle  wurde  früher
bereits  in  erheblichen  Mengen  (1870  im  Werte
von  1,08  Millionen  /7)  aus  Nigeria  ausgeführt.
In  der  Folgezeit  sank  jedoch  der  Export:  1875:
196  800  JJ  1880:  7200.J,  1885:  11600077
1890:  121  200.,  1895:  16  600  //%  1896:
240./%.  Im  Jahre  1897  hatte  die  Ausfuhr
ganz  aufgehört.  Von  da  an  gestaltete  sich  die
Ausfuhr  folgendermaßen  (in  1000  .():

18998  17,20  1908  142,22
1899.  5,00  1904  296,60
1900  9,00  1905  317,40
1901.  3,00  19068  331,20
1902.  3,00

Die  letzten  vier  Jahre,  über  welche  zahlenmäßige
  Angaben  vorliegen,  zeigen  eine  im  Vergleiche
  zu  der  Stagnation  der  Baumwollkrisis  in

der  vorangehenden  Zeit  sehr  starke  Steigerung,

1)  Folge  ungewöhnlicher  Dürrc.
        <pb n="343" />
        W  283  20

die,  wie  bereits  früher  ausgeführt,  1)  im  wesentlichen
  einer  zielbewußten  Kulturtätigkeit  zuzuschreiben
  ist  und  somit  erfreuliche  Aussichten  für
unsere  eigene  Baumwollgewinnung  eröffnet.

Diejenige  unserer  Kolonien,  die  bisher  die
geringsten  Früchte  wirtschaftlicher  Entwicklung  gezeitigt
  hat,  ist  Südwestafrika  —  gleichzeitig  dasjenige
  unserer  Schutzgebiete,  dessen  Entwicklungsmöglichkeit
  häufig  am  ungünstigsten  beurteilt  wird.
Schon  an  anderer  Stelle  ist  dargelegt  worden,  daß
die  benachbarte  englische  Kapkolonie  in  bezug
auf  Klima  und  Bodenbeschaffenheit  unserm  Südwestafrika
  sehr  ähnlich  ist,  und  daß  die  Bemühungen
  zur  wirtschaftlichen  Entwicklung  des
letzteren  sich  auf  ähnliche  Ziele  zu  richten  haben,
wie  sie  im  Kaplande  verfolgt  worden  sind.  Inwieweit
  sie  in  der  Kapkolonie,  die  um  ein  achtel
kleiner  als  Südwestafrika  ist  und  sich  seit  1811
in  englischem  Besitze  befindet,  bereits  erreicht
worden  sind,  läßt  sich  aus  der  nachfolgenden
Tabelle  entnehmen:

 

 

 

 

 

 

Kapkolonie.
s  I

Jahr  Einfuhr  Ausfuhr  Jahr  eet  Ausfuhr

Mill.  .“  Mill.  .  |Mill..Mill.  .“
1850  .  25,60  12,80  1897  360,00  433,20
1860  53,60  42,00  19  333,60  506,40
1870  50,00  52,0018990  384,20  473,20
1880  1  161,.80  157,2200  13,00
1890  202,20  199,10  1901  479,30  217,40
1891  171.60)  222,60)102  684140  340,20
1892/19140  2142051  6930  51420
1893  230,80  263,20  1904  437,20  566.20
1894  231,80  276,201905  400.00  676,20
18395  391,80  338,00  1006  362,60  811,00
1896  375,10  339,40

 

Die  Ausfuhr  der  Kapkolonie  bezifferte  sich
demnach  im  Jahre  1906  auf  rund  812  Millionen
  .  .  Gleichzeitig  läßt  jedoch  die  Zusammenstellung
  erkennen,  daß  dies  Ergebnis  sehr  allmählich
erreicht  worden  ist.  Die  Hauptsteigerung  erfolgte
auch  hier  im  Laufe  des  letzten  Jahrzehnts  und

1)  Ugl.  „Kolonialwirtschaftliches“  II.  („Kol.  Bl.“
1908,  Nr.  13,  S.  631  ff.)  Berichtigend  sei  zu  diesem
Artikel  bemerkt,  daß  die  Mitteilung,  Nigeria  hätte
im  Jahre  1907  bereits  den  zehnfachen  Export  an
Rohbaumwolle  wie  Togo  aufzuweisen,  auf  einer  irrtümlichen
  Angabe  in  der  benutzten  Quelle  beruht:;  nach
neueren  amtlichen  Feststellungen  (Amtsbl.  f.  d.  Schutzgeb.
Togo  1908,  Nr.  24)  erportierte  Nigeria  nur  6,6  mal
soviel  Baumwolle  als  Togo.

2)  1891  u.  ff.  Jahre  ausschl.  Diamanten  und  Rohgold,
  das  zur  Verschiffung  über  Land  gebracht  wurde,
aber  einschl.  anderer  über  Land  eingeführter,  sowie
nach  dem  Innern  bestimmter,  durchgeführter  Güter.
Seit  1906  auch  ausschl.  der  letzteren.

3)  1891  u.  ff.  Jahre  einschl.  Diamanten  und  Rohgold,
  das  zur  Verschiffung  über  Land  gebracht  wurde,
aber  ausschl.  der  Ausfuhr  über  Land.

 

unter  der  Einwirkung  des  modernen  Verkehrswesens.
  Es  würde  der  Wirklichkeit  nicht  entsprechen,
  wollte  man  aus  der  Tatsache,  daß
Deutsch-Südwestafrika  bisher  keine  sichtbaren  Ergebnisse
  seines  Wertes  geliefert  hat,  auf  die
Wertlosigkeit  dieses  Besitzes  schließen.  Die  Kapkolonie
  hat  sich  in  ruhigeren  Zeiten  wirtschaftlich
begründen  können,  und  war  schon  vor  der  Besitznahme
  durch  England  unter  holländischer  Flagge
eine  Viehzuchtkolonie.  Deutsch-Südwestafrika  dagegen
  war  bei  seiner  Besitznahme  durch  Deutschland
  vollkommen  Neuland,  und  hatte  außerdem
in  den  ersten  Anfängen  seiner  Entwicklung  schwere
Kriege  durchzumachen,  die  viele  Keime  künftiger
Entfaltung  zerstörten.  Die  neueste  Zeit  hat,  wie
früher  dargelegt  (vgl.  „Kolonialwirtschaftliches“  V.
und  VI,  „Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  18,  S.  902  ff.
und  21,  S.  1061  ff.)  neue  Triebe  hervorgebracht,
und  vielleicht  schon  die  kommende  Generation
wird  ihre  Früchte  genießen  können.  Die  Hauptbedeutung
  Südwestafrikas,  wie  der  Kapkolonie,
liegt  in  der  Möglichkeit  der  Viehzucht  und  des
Bergbaues.  Was  in  letzter  Zeit  auf  diesen  beiden
Gebieten  in  der  Kapkolonie  erreicht  worden  ist,
zeigen  die  Ausfuhrzahlen  für  einige  der  wichtigsten
Artikel  (in  Millionen  7),  wobei  die  Produktion
von  Gold  und  edlen  Steinen,  die  in  Deutsch-Südwest
  vorläufig  —  von  den  kürzlich  festgestellten
  Diamantfeldern  abgesehen  —  noch
kein  Gegenstück  hat.  nicht  berücksichtige  ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausfuhr  einzelner  Artikel

l
Jahr  Straußen-  upfer--  Angora-  ue  ö-  Wolle

federn  erz  haar  bieh.  Schafe,

6  Ziegen)

Mill.  .  Mill..  Mill..“o  Mill..“  Mill..“
1860  0.89  1,86  3,36  28,97
1870  0,.53  2,93  0.53  4,70  33,39
1880,67  6,14  4,13  6.11  #  48,59
18901  1128  6,54  6,74  8.86  48,92
190017.,51  9.97  9,.80  62.94  7  16.76
1908.6.78  11,42  10,05  1  8.96  29,79
1902  17,90  ö,  47  15,40  9.67  1  38,60
19090  9214418056  68,87  36.36
190112.18  10,20  12,27  9,52  35,89
100521,02  11,16  10,17  11,22  37.75
19006,172  9,683  15,91  13.74  431

Ein  Vergleich  mit  den  Ausfuhrzahlen  unseres
Südwestafrika  und  Ostafrika  (vgl.  „Kolonialwirtschaftliches“
  V  und  VI)  zeigt  für  dieselben  Artikel,
die  für  die  Kapkolonie  eine  so  hohe  Bedeutung
erlangt  haben,  immerhin  bemerkenswerte  Ansätze
  zum  Export,  und  zwar  mit  steigender
Tendenz.

Der  Vergleich  der  wirtschaftlichen  Entwicklung
unserer  afrikanischen  Schutzgebiete  mit  der  ihrer
        <pb n="344" />
        W  284

englischen  Nachbargebiete  zeigt,  daß  auch  in  den
letzteren  die  Entfaltung  in  den  ersten  Zeiten  der
Kolonisation  nicht  schneller  vor  sich  gegangen  ist,
als  in  unseren  Gebieten.  Der  Vorsprung,  den
sie  zum  Teil  heute  vor  unseren  Schutzgebieten
haben,  ist  bei  der  vielfach  vorhandenen  Gleichartigkeit
  der  äußeren  Vorbedingungen  im  wesentlichen
  auf  den  früheren  Beginn  und  die  zielbewußte
  Verfolgung  der  wirtschaftlichen  Erschließung
zurückzuführen,  insbesondere  auf  die  rechtzeitige
Schaffung  von  brauchbaren  Verkehrsmitteln,  vor
allem  Eisenbahnen.  Im  Jahre  1890  besaß
England  in  Afrika  bereits  3592  km,  Frankreich
3456  km  Eisenbahnen;  Deutschland  0  km.  Zehn
Jahre  später  (1900)  stellte  sich  das  Verhältnis
folgendermaßen:  England  7177  km,  Frankreich
4567  km,  Deutschland  568  km.  Und  im  Jahre
1906  war  das  Mißverhältnis,  besonders  England

 

#r

gegenüber,  noch  viel  stärker  geworden;  es  besaßen
in  diesem  Jahre  England  14  677  km,  Frankreich
6090  km,  Deutschland  1814  km  Eisenbahnen  in
Afrika  —  ein  Unterschied,  der  keineswegs  in  abweichenden
  Größenverhältnissen  seine  Erklärung
findet,  denn  der  afrikanische  Kolonialbesitz  Englands
  umfaßt  rund  5,0,  der  Frankreichs  5,2,
der  Deutschlands  2,4  Millionen  qkm.  Die
Tatsache,  daß  der  Deutsche  Reichstag  im  Mai  1908
1459  km  neuer  Bahnen  für  die  Kolonien  bewilligt
hat,  wird  zur  Folge  haben,  daß  Deutschland  nach
ihrer  Fertigstellung  insgesamt  (einschließlich  der
Pflanzungsbahnen)  über  rund  3600  km  Kolonialbahnen
  verfügt.  Es  wird  freilich  auch  dann
erst  wenig  mehr  als  die  Hälfte  der  heutigen
Bahnlänge  der  vier  englischen  Nachbarkolonien
haben,  wie  die  nachstehende  Zusammenstellung

zeigt.

Eisenbahnen  in  den  deutschen  Kolonien  und  in  ihren  englischen  Nachbarkolonien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1*“  Bahnen  ir  in  k  km  ni  *½  B
Flächen-  Flächen-  l  Bahnen
Name  der  Kolonie  inhalt  im  Bau  Name  der  Kolonie  inhalt  (fertig
im  Betrieb  bzw.  insgesamt  ç  dder
6  i
Togo  87  200  164  175  339  Goldküste  310  076  270
RNamerun.  495  600  —.  520  520  (Kolonie  u.  Protektorat)  I
Süd-Nigeria.  867  360  309
Deutsch-Südwestafrika35  100  1  486  113  1  5099  Kapkolonie  .  720187lökk76
Deutsch-Ostafrika  995  000  338  744  1  082  „Britisch-Ostafrika  (und
.  llgandasttektotay1041568  940
19881552  3  540  6895

Immerhin  wird  der  Ausbau  von  Eisenbahnen
selbst  in  dem  Umfange,  wie  er  zur  Zeit  geplant
ist,  auf  die  wirtschaftliche  Entwicklung  unserer
Schutzgebiete  von  größtem  Einflusse  sein.  Erstens
verbilligt  die  Eisenbahn  den  Transport  ganz
außerordentlich.  Unter  den  jetzigen  Verhältnissen
ist  noch  der  Mensch  in  unseren  Kolonialgebieten
(mit  Ausnahme  von  Südwestafrika,  wo  vielfach
Ochsenwagen  verwendet  werden)  weitaus  das
gebräuchlichste  Beförderungsmittel.  Die  Kosten
des  auf  diese  Art  bewerkstelligten  Gütertransports
sind  natürlich  nicht  überall  gleich;  sie  bewegen
sich  nach  sachkundigen  Angaben  in  unseren  Kolonien
zwischen  100  und  150  Pfennigen  3)  für  den  Tonnenkilometer
  (d.  h.  für  den  Transport  einer  Tonne
Last  über  eine  Entfernung  von  1000  m).  Bei
Ochsenwagen  stellen  sich  die  Transportkosten  auf
31  bis  80,  bei  Kamelen  auf  12  bis  27  Pf.,)

125  Die  Sigibahn  in

 

jedoch  sind  diese  Beförderungsarten  nur  in  beschränktem
  Umfang  anwendbar.  Die  Eisenbahn
verbilligt  den  Transport  bis  auf  ½0  und  weniger,
bzw.  auf  4  bis  8  Pf.  3)  für  den  Tonnenkilometer.
So  erfordert  z.  B.  die  Beförderung  von  Lasten
von  dem  deutschen  Muansa  am  Wiktoriasee  nach
der  Küste  auf  dem  direkten  Trägerwege  das
Dreizehnfache  der  Beförderungskosten  über  den
anderthalbmal  so  langen  Weg  Aiktoriasee—
Ugandabahn,  ein  Umstand,  von  welchem  beiläufig
die  englische  Ugandabahn  den  meisten  Nutzen
hat.  Es  bedarf  ferner  kaum  der  Erwähnung,  daß
der  Eisenbahntransport  gegenüber  dem  Trägertransport
  der  bei  weitem  zuverlässigere  ist.  Dazu
kommt  die  Beschleunigung  des  Transports  durch
die  Eisenbahn,  die  gegenüber  der  bisherigen  Beförderungsmethode
  das  20-bis  40fache  beträgt.  Die
Strecke  vom  Tanganjikasee  bis  zur  Küste  nach  Baga-Ostafrika

  (23  km)  und  die  Viktoria-Pflaun  zungsbahn  in  Kamernn  (55  km)j  sind  in

der  Zusammenstellung  nicht  berücksichtigt,  da  ihnen  als  schmalspurige  Pflan  zungsbahnen  eine  allgemeine  Bedeutung

  für  den  Verkehr  nicht  zukommt.
2)  Mfang  1908  im  Bau:

der  Rinderpest  1  tkm  per  Ochsenwagen  225  Pf.

Ibadan—Oshogbo  in  Nigeria  (108  km).
3)  Diese  Zahlen  haben  selbstverständlich  nur  relative  Bedeutung:
Umständen  noch  niedriger,  unter  ungünstigen  Verhältnissen  erheblich  höher  sein.

sie  können  unter  günstigen  örtlichen
So  kostete  in  Transvaal  nach
        <pb n="345" />
        W  285  20

mojo  in  Ostafrika  z.  B.  wird  von  einer  Karawane
in  drei  Monaten  zurückgelegt;  der  Eisenbahnzug
würde  sie  in  weniger  als  drei  Tagen  durcheilen.
Den  Viktoriasee  erreicht  man  von  der  Küste  mit  der
Ugandabahn  in  zwei  Tagen;  die  Karawane  braucht
zwei  Monate  dazu.  Eine  Karawane  kann  täglich
nur  30,  die  Eisenbahn  bis  600  km  zurücklegen.

Durch  Menschenkraft  können  nur  hochwertige
Güter  über  verhältnismäßig  kurze  Entfernungen
transportiert  werden,  wenn  die  hohen  Transportkosten
  einen  Gewinn  übriglassen  sollen.  Die
Eisenbahn  aber  macht  die  Massengüter  beweglich.
Ein  Eisenbahnwagen  allein  vermag  300  Träger,
50  Kamele  oder  10  Ochsenwagen  zu  ersetzen.  In
Deutsch-Ostafrika  z.  B.  kann  mit  Hilfe  von  Trägern
Mais  nicht  weiter  als  50  bis  60  km.,  Sesam
180  km,  Reis  höchstens  250  km  weit  herbeigebracht
  werden.  Die  Eisenbahn  holt  diese  Güter
500  bis  1000  km,  ja  noch  weiter  her.

Schätze  an  Naturprodukten,  die  jetzt  im  Innern
verkommen,  kann  sie  lohnend  zur  Küste  bringen.
Das  hat  natürlich  eine  Rückwirkung  auf  die
wirtschaftliche  Entfaltung  der  Gebiete,  die  von
der  Eisenbahn  durchkreuzt  werden.  So  hat  sich
zum  Beispiel  der  Kakaobau  in  der  englischen
Goldküste  gerade  unter  dem  unmittelbaren  Einflusse
  der  Eisenbahn  entwickelt.  Die  Ausfuhrzahlen
  für  Kakao  seit  dem  Jahre  1891  sind
bereits  mitgeteilt.  Bringt  man  sie  in  Beziehung
zum  Eisenbahnbau,  so  ergibt  sich  folgendes  Bild:

Wert  der  Ausfuhr

in  1000  .
1893  1,9
1894  11,0
1895  .  ..  9,4
1896  15,6
1897  64,0
1898  192,4  Beginn  des  Bahnbaues
1899  321,2
1900  545,6  Streckenweiser  Betrieb
1901  856,  8
1902  .  1808,8
1903  .  1725,0  ]  Bahn  vollständig  im  Betricb
1904  4  000,6  Große  Dürre
1905  3  736,2
1906  6  725,4
1907  .  10  301,8.

Ganz  das  Gleiche  zeigt  sich  für  die  Kolonie
Südnigerien,  wo  der  regelmäßige  Bahnbetrieb
in  den  Jahren  1903/04  aufgenommen  wurde.
Die  Baumwollausfuhr,  die  sich  in  den  Jahren
1901  und  1902  nur  auf  rund  je  3000  .7“  bewertete,
  stieg  im  Jahre  1903  auf  142000,  1904
auf  296000,  1905  auf  317000,  1906  auf
831000  .  Bei  der  Ugandabahn  in  Britisch-Ostafrika
  ist  ganz  dasselbe  zu  beobachten.  Die
Bahn  ist  seit  1903  in  regelrechtem  Betriebe.
Der  Einfluß,  den  sie  auf  die  Ausfuhr  von

 

Kautschuk  sowie  von  Fellen,  Häuten,  Hörnern
und  dergleichen  ausübte,  läßt  sich  aus  den  nachstehenden
  Zahlen  ohne  weiteres  ablesen.

Ausfuhr  in  1000./

Kautschuk  Felle  u.  dergl.
1901  201  135
1902  134  101
1903  280  337
190  4  328  918
1905  .  672  1674
1906  1  147  2218.

Die  Ugandabahn  bietet  gleichzeitig  ein  sehr
deutliches  Beispiel  dafür,  daß  die  Eisenbahn  den
Güterverkehr  nicht  nur  der  unmittelbar  von  ihr
durchkreuzten  Gebiete  belebt,  sondern  die  wirtschaftliche
  Tätigkeit  auch  in  entfernter  liegenden
Gebieten  anregt  bzw.  deren  Verkehr  aufsaugt.
Die  deutsche  Zollstelle  am  Viktoriasee,  dem
Endpunkte  der  Ugandabahn,  hatte  im  Jahre
1895,  also  bevor  der  Bahnverkehr  bestand,  einen
Verkehr  in  Ausfuhr  und  Einfuhr  von  weniger
als  ½  Million  Mark.  1905  stellten  sich  diese
Ziffern  unter  dem  Einflusse  der  Bahn  auf
3¾  Millionen.  Solche  Beispiele  lassen  sich  beliebig
  vermehren.  Überall  da,  wo  Eisenbahnlinien
  das  Inland  durchkreuzen,  wird  das  wirtschaftliche
  Leben  befruchtet,  die  Gütererzeugung
belebt  und  erweitert.

Das,  was  über  die  Einwirkung  der  Eisenbahnen
  auf  die  Ausfuhr  gesagt  ist,  hat  auch  für
die  Einfuhr  zu  gelten,  und  zwar  besonders  für
solche  Artikel,  die  geeignet  und  notwendig  sind,
um  das  Innere  moderner  Bewirtschaftung  und
Kultur  zu  erschließen.  Nur  der  Schienenweg
bietet  die  Möglichkeit,  Maschinen  und  Maschinenteile,
  Material  für  Brücken,  gewerbliche  Anlagen,
und  dergleichen  mehr  in  das  Hinterland  zu
bringen,  sowie  durch  Beschaffung  besserer  Wohnungs=
  und  Lebensverhältnisse  die  hygienischen
Verhältnisse  zu  verbessern.  Und  damit  schafft
erst  die  Eisenbahn  die  Möglichkeit  für  ausgedehntere
  Ansiedelung  von  Europäern,  die  nur
sie  mit  den  benötigten  europäischen  Erzeugnissen
ausreichend  versorgen  kann.

Eine  weitere,  sehr  bedeutsame  Rolle  fällt  den
Eisenbahnen  in  den  Kolonien  insofern  zu,  als  sie
vor  der  Hand  das  beste  Mittel  zur  Lösung  der
Arbeiterfrage  bilden.  Die  Schwierigkeit,  für
Plantagen  und  dergleichen  Arbeiter  zu  erhalten,
ist  eins  der  schlimmsten  Hemmnisse  für  ihre  Entwicklung.
  Ebenso  wird  das  Entstehen  von  Volkskulturen,
  auf  denen  in  unseren  tropischen  Kolonien
Togo,  Kamerun  und  Ostafrika  die  wirtschaftliche
Entfaltung  wesentlich  mit  beruht,  dadurch  hint-1)

  Vom  1.  April  des  Vorjahrs  bis  zum  31.  Märg
des  Berichtsjahres.
        <pb n="346" />
        W  286  20

angehalten,  daß  viele  Tausende  kräftiger  Männer
heute  nur  oder  überwiegend  als  Träger  Verwendung
  finden.  Die  Arbeiterfrage  wird  aber
um  so  bedeutungsvoller,  je  mehr  die  rein  okkupatorische
  Besitznahme  der  von  der  Natur  dargebotenen
  Produkte  hinter  der  Erzeugung  wirtschaftlicher
  Güter  durch  Arbeit  zurücktritt.  Es  ist
bereits  erwähnt,  daß  ein  Eisenbahnwagen  soviel
Güter  wie  eine  ganze  Trägerkarawane  zu  befördern
  vermag.  Zieht  man  noch  die  größere
Geschwindigkeit  in  Betracht,  so  kann  gesagt  werden,
daß  eine  Lokomotive  mit  den  zugehörigen  Wagen
an  Arbeitsleistung  einigen  Hunderttausenden  von
Trägern  gleichzukommen  vermag.  Allein  die
rund  910  km  lange  Bahn  Tabora—Daressalam
in  Ostafrika  würde  nach  sachverständigem  Urteil
40000  bis  60000  Menschen  für  Plantagen=  und
sonstige  Kulturarbeit  freimachen.

Nicht  zu  vergessen  ist  endlich,  daß  die  Eisenbahnen
  allmählich  zu  einer  für  die  Kolonien
höchst  erwünschten  Einnahmequelle  werden  können.
Unter  dem  Einflusse  der  öfter  erwähnten  Ugandabahn
  z.  B.  steigerten  sich  die  Zolleinnahmen  von
Britisch-Ostafrika  von  rund  38000  .  im  Jahre
1900  auf  86000  “  im  Jahre  1905.  Während
die  Einnahmen  der  Kolonie  in  den  Jahren  1901
bis  1903,  also  vor  Eröffnung  der  Bahn,  nur
27  bis  28  v.  H.  der  Ausgaben  ausmachten,  erhöhten
  sie  sich  1904  auf  45,1,  1905  auf
56,9  v.  H.

Unsere  eigenen  Eisenbahnen  sind  noch  zu  jung,
um  bereits  ähnliche  Ergebnisse  zahlenmäßig  nachweisbar
  zu  machen.  Es  ist  jedoch  in  den  früheren
Artikeln  mehrfach  auf  den  günstigen  Einfluß  hingewiesen
  worden,  den  die  Eisenbahn  auf  die
Steigerung  des  Exports  ausgeübt  hat,  z.  B.  bei
der  Maisausfuhr  aus  Togo,  und  die  neuesten
Rechnungsabschlüsse  haben  nach  den  letzten  Verhandlungen
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
durchweg  befriedigende,  zum  Teil  überraschend
günstige  Ergebnisse  gebracht.

Nach  allgemeiner  Erfahrung  ist  eine  erfolgreiche
  Kolonisation  nur  möglich,  wenn  ein  tüchtiger
  Grundstock  weißer  Ansiedler  in  der
Kolonie  vorhanden  ist.  Als  ein  günstiges  Zeichen
nach  dieser  Richtung  hat  die  Tatsache  zu  gelten,
daß  die  Kopfzahl  der  weißen  Bevölkerung  in
unseren  sämtlichen  Kolonien  in  mehr  oder  weniger
starker  Zunahme  begriffen  ist.  Nach  den  amtlichen
  Denkschriften  betrug  die  Zahl  der  weißen
Einwohner  ausschließlich  der  Schutztruppenangehörigen
  und  Regierungsbeamten,  aber  einschließlich
  der  Frauen  der  letzteren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  Deutsch-  Deutsch-Beginn

  —  Ka-  Süd--  =
des  Hü  merun  Togo  west-  Südsee
Jahres  afrika

l

1897  580  216  77  1748  46)
1898  520  275  72  1743  72
1899  677  326  71  20906  25207
1900  782  442  73  2586  404  5))
1901  828  404  2853  473½
1902  895  436  94.  3816  81930)
1903  881  468  98  3743  923
190(074  6532  127  2  )  9685)
1906%4  1681  „  5/1017)
19062005  705  1%  „  /1005
1907)/2  180  785  212  6786  1073
1908  2343  897  205  7648  1294

Die  stärkste  Steigerung  der  weißen  Bevölkerung
  und  die  höchste  absolute  Einwohnerzahl
weist  Deutsch-Südwestafrika  auf,  vorerst  die  einzige
unserer  Kolonien,  die  außerhalb  der  Tropenzone
gelegen,  dem  Weißen  körperliche  Arbeit  in  derselben
  Weise  wie  in  der  Heimat  gestattet.  In
Ostafrika  gilt  dasselbe  nur  für  die  Hochländer.
In  den  übrigen  Gebieten  kann  der  Europäer  bis
jetzt  wesentlich,  und  nicht  über  einen  gewissen
Zeitraum  hinaus,  nur  geistige  Arbeit  leisten,
während  die  körperliche  Arbeit  der  eingeborenen
Bevölkerung  zufällt.  Daher  die  verhältnismäßig
kleine  Zahl  weißer  Kolonisten.  Es  sei  jedoch
darauf  hingewiesen,  wie  es  in  steigendem  Maße
gelingt,  die  hygienischen  Verhältnisse  auch  in  diesen
Gebieten  zu  verbessern,  so  daß  der  Aufenthalt
von  Europäern,  zumal  bei  verständiger  Lebensweise,
  dort  ohne  Schädigung  der  Gesundheit  schon
erheblich  länger  ertragen  werden  kann  als  früher.
Der  Ausbau  der  Eisenbahnen  in  den  tropischen
Kolonien  hat  sich  als  wesentlichstes  Förderungsmittel
  auch  nach  dieser  Richtung  hin  erwiesen,
und  seine  beabsichtigte  weitere  Ausdehnung  wird
allmählich  zu  besseren  gesundheitlichen  Verhältnissen
  und  damit  zu  weiterer  Begünstigung  der
wirtschaftlichen  Entfaltung  führen.

Gestiegen  ist  ebenfalls  die  Zahl  der  Handelsund
  Plantagenunternehmungen.  Nach  einer
Zusammenstellung  des  Kolonial-Wirtschaftlichen

1)  Angaben  liegen  nur  für  die  Marschallinseln  vor.

2)  Ausschließlich  Samoa,  da  über  die  weiße  Bevölkerung
  eine  Statistik  nicht  vorliegt.

3)  Ohne  den  zu  Neu-Guinea  gehörenden  Bezirk  Ostkarolinen,
  über  den  Angaben  nicht  vorliegen.

4")  Für  den  Bismarckarchipel  und  Nusa  sind  die
Zahlen  von  1901  eingesetzt,  da  eine  Zählung  im  Jahre
1902  nicht  stattgefunden  hat.

5)  Für  Samoa  sind  die  Angaben  von  1903  genommen
  worden,  da  für  die  Jahre  1905  und  1904
solche  nicht  vorliegen.

56)  1904  und  1905  hat  keine  Zählung  stattgefunden.

7)  Für  1906  keine  Scheidung  nach  Berufen.  Eine
Ausscheidung  der  weißen  Zivilbevölkerung  war  daher
nicht  möglich.
        <pb n="347" />
        GW  287  20

Komitees  betrug  die  Zahl  der  größeren  Unternehmungen
  dieser  Art:!)

 

Südwest- 



 

An-  afchta  Namerun  Togo  afrita  Südsee

jang
u  b  e  u  beabenbeabe
–  —

189666612  3  11  4  10  1  1  11  1  1
1897  6  15  3  16  5.  10  5  1  11  4  1  „
198  616  3  16  5.  10  5  1  12  3  2  2
1899  8  16  1  1711  1  10  5  1  13  4  1  4
1000  11  16  1  1911  1  10  6  1  16  4  1  4
1901  13  16  14  2117.  11.8  17  5  5  4
1/22m12141  3  1815  1  11  6  1  20.  4  715
1904  3  15  3  18  15  2  13  7  1  250.  4  8  5
190433  16  4  20  15  2  14  7  1  30  4  9.  ö
190514  16  2  20  12  1  115  1  311  1°9  5
1006516  3  18  15  1.15  5  34  5  11  6
1907833  3  18  15  2  175.  39  511  6
190826  45  3  2018  4  175.  58  12  12  7

—  größere  Handels  unternehmungen.

b  =  größere  Plantagenunternehmungen.

—  gemischte  Unternehmungen,  die  schon  in  den

Zahlen  für  die  Pflangungen  enthalten  sind.

Um  das  allmähliche  Anwachsen  des  deutschen
  Kolonialhandels  darzustellen,  wäre  es
auch  von  Interesse,  für  jedes  Jahr  von  1885  ab
die  Zahl  und  Größe  der  Schiffe  zu  kennen,
welche  den  Handelsverkehr  zwischen  dem  Mutterland
  und  seinen  Kolonien  vermitteln,  die  Anzahl
der  beförderten  Personen  und  Güter,  die  Kopfzahl
  der  Besatzung  mit  der  Gesamtsumme  der
verdienten  Löhne  und  Gehälter,  die  Summe  der
investierten  Kapitalien,  die  Masse  des  mitgenommenen
  Proviants  usw.;  doch  waren  diese  Daten
leider  nicht  zu  beschaffen.  Immerhin  läßt  es
gewisse  Rückschlüsse  auf  eine  erfreuliche  Entwicklung
  zu,  wenn  man  z.  B.  aus  den  neuesten
Handbüchern  der  den  „Afrikadienst“  versehenden
deutschen  Schiffahrtslinien  (Woermann  Linie,
Deutsche  Ostafrika-Linie,  Hamburg  —Amerika-Linie
und  Hamburg—  Bremer  Afrika-Linie)  ersieht,  daß
diese  Flotten  gegenwärtig  bereits  62  Seedampfer
mit  einer  Gesamttonnage  von  rund  224  800  Reg.=Tons
  aufweisen,:)  darunter  eine  Anzahl  erstklassiger,
  mit  allem  Komfort  der  Neuzeit  ausgestatteter
  Doppelschrauben  =  Schnelldampfer  bis
6500  Tons  Größe,  14  Knoten  Geschwindigkeit  und
217.  Millionen.“  Herstellungswert.  Ihre  gemeinsamen
  Fahrpläne  zeigen,  daß  diese  Schiffe,

1)  Bei  Ostafrika  sind  die  Unternehmungen  der  Inder
nicht  mitberücksichtigt.  Im  allgemeinen  sind  die  fremden
Unternehmungen  in  den  Zahlen  mitenthalten.

2)  Woermann-Linie  25  Scedampfer  mit  84600  Reg.=Tonos,
  außerdem  8  Küstendampfer  mit  3800  Reg.-Tons.
Deutsche  Ostafrika-Linie  20  Seedampfer  mit  87  200  Reg.=Tous,
  außerdem  2  Rüftendampfer  mit  500  Reg.-Tous.
Hamburg—Amerika-Linie  7  Seedampfer  mit  29  700  Reg.-Tons,
  Hamburg—Bremer  Afrika-Linie  10  Seedampfer
mit  23300  Reg.-Tons.

 

in  Verbindung  mit  besonderen  Küstendampfern,
die  schnellste  und  billigste  Verbindung  mit  allen
Hafenplätzen  unserer  afrikanischen  Kolonien  bieten,
und  daß  es  deutsche  Schiffe  sind,  welche  bereits
regelmäßig  seit  Mai  1907  westwärts  und  ostwärts
  dreiwöchentliche  Rundfahrten  um  ganz
Afrika  ausführen  und  hiermit  unter  den  Nationen
sich  eine  führende  Stellung  errungen  haben.  Da
diese  Schiffe  auf  deutschen  Werften  gebaut,  mit
deutschem  Personale  bemannt,  mit  deutschem  Material
  und  Proviant  ausgerüstet  werden  und  der
Ausbreitung  des  deutschen  Kolonialhandels  dienen,
so  bedeutet  jede  weitere  Entwicklung  des  letzteren
zugleich  eine  Erweiterung  der  inländischen  Arbeitsund
  Verdienstgelegenheiten,  sowie  eine  weitere
Ausdehnung  und  Sicherung  unserer  nationalen
Wirtschaftssphäre.  So  hat  z.  B.  allein  die  Hamburg—Amerika-Linie
  im  letzten  Jahrzehnt  (von
1898  bis  1907)  ihr  Aktienkapital  von  50  auf
125  Millionen,  ihr  Gesamtkapital  von  76,6  auf
205,5  Millionen,  den  Tonnengehalt  ihrer  Gesamtflotte
  von  405527  auf  955742  Reg.-Tous  gesteigert.
  Die  Zahl  der  von  ihr  beförderten
Passagiere  stieg  in  dieser  Zeit  von  74661  ausf
470290,  die  Menge  der  beförderten  Güter  von
2,39  auf  6,31  Millionen  chm.  An  diesem  Aufschwunge
  haben  zwar  Afrika  und  die  deutschen
Kolonien  keinen  Anteil,  da  die  HOamburg—  Amerika-Linie
  erst  1907  ihre  Fahrten  nach  Afrika  aufgenommen
  hat.  Das  Maß  der  Steigerung  soll
jedoch  nur  einen  Anhalt  geben,  um  die  Einwirkung
  erkennen  zu  lassen,  welche  die  Entfaltung
der  Kolonien  auch  nach  dieser  Seite  hin  äußern
muß.  Daß  damit  nicht  zum  wenigsten  auch  den
Interessen  der  deutschen  Arbeiter  gedient  wird,
braucht  im  Hinblick  auf  die  starke  Bevölkerungszunahme,
  die  Begrenztheit  des  einheimischen
Marktes  und  die  zunehmende  Verschärfung  des
internationalen  Wettbewerbs  nicht  erneut  ausgeführt
  zu  werden.

1#  1#
1

Die  mit  dem  vorstehenden  Aufsatz  abgeschlossene
Artikelreihe  stellt  einen  Versuch  dar,  die  Angaben
unserer  naturgemäß  noch  unvollkommenen  und
lückenhaften  Kolonialstatistik  durch  Verbindung  mit
der  nationalen  Bevölkerungs-,  Berufs=  und
Handelsstatistik,  sowie  unter  Heranziehung  der
ausländischen  Kolonialstatistik  entsprechend  zu  ergänzen,
  um  auf  Grund  fester  Unterlagen  zu  einer
klaren  Beurteilung  der  Bedeutung  kolonialer
Wirtschaft  für  unser  nationales  Wirtschaftsleben
zu  gelangen.  Dabei  hat  sich  im  wesentlichen
folgendes  ergeben:

Ein  Vergleich  der  Zusammensetzung  der  erwerbstätigen
  Bevölkerung  läßt  erkennen,  daß  die
Industrie  in  ständig  wachsendem  Maße  Arbeits-
        <pb n="348" />
        W  288  20

kräfte  aufnimmt  und  aufzunehmen  gezwungen  ist,
je  stärker  die  Gesamtbevölkerung  zunimmt  und
je  weniger  die  Landwirtschaft  in  der  Lage  ist,
bei  ihrer  natürlichen  Begrenzung  und  Aufnahmefähigkeit
  mit  dieser  Zunahme  gleichen  Schritt  zu
halten.  Aus  dieser  Tatsache  ergeben  sich  zwei
Notwendigkeiten.  Einmal  zur  Schaffung  neuer
Absatzgebiete  für  unsere  Fabrikate,  zweitens  zur
Erschließung  neuer  Rohstoffquellen  für  die  verarbeitenden
  Industrien.  In  je  stärkerem  Maße
es  gelingt,  diesen  beiden  Erfordernissen  im  Rahmen
der  nationalen  Wirtschaftssphäre  gerecht  zu
werden,  umsomehr  wird  die  deutsche  Industrie  vom
Ausland  unabhängig,  um  so  sicherer  kann  sie  sich  entwickeln,
  um  so  günstiger  wird  die  Lage  der  in  ihr  beschäftigten
  Arbeiter.  Es  ist  in  den  einzelnen
Aufsätzen  gezeigt  worden,  wie  sich  die  Versorgung
Deutschlands  mit  den  wichtigsten  kolonialen  Rohstoffen
  gegenwärtig  vollzieht,  welche  Unzuträglichkeiten
  und  Gefahren  sich  aus  der  weitgehenden
Abhängigkeit  vom  Ausland  ergeben,  und  welche
Mittel  uns  unsere  Schutzgebiete  bieten,  um  eine
Anderung  in  der  angedenteten  Richtung  zu  erzielen.
  Dabei  ist  nicht  verschwiegen  worden,  daß
bisher  eine  tatsächliche  Erleichterung  unseres
Wirtschaftslebens  durch  unsere  Schutzgebiete  nur
in  geringem  Maße  erfolgt  ist.  Es  ist  jedoch
gleichzeitig  der  Nachweis  geführt  worden,  daß  die
deutschen  Kolonien  durchweg,  und  zwar  jede
einzelne  in  ihrem  besonderen  Rahmen,  günstige
Aussichten  bieten,  sowohl  Lieferungsgebiete  für
Rohstoffe  als  auch  Absatzgebiete  für  Fabrikate  zu
werden.  Ein  Vergleich  mit  der  Entwicklung
einiger  benachbarter  Kolonialgebiete,  die  heute
bereits  eine  hohe  Blüte  wirtschaftlicher  Entfaltung
erreicht  haben,  hat  gezeigt,  daß  auch  diese  klein
angefangen  haben,  und  daß  die  bisherige  Entwicklung
  unserer  eigenen  Kolonien  sich  nicht  nur
langsamer,  sondern  teilweise  sogar  schneller  vollzogen
  hat  als  die  der  fremden.  Auch  ist  darauf
hingewiesen  worden,  in  wie  starkem  Maße  durchgreifende
  Kolonisationsmittel,  wie  Eisenbahnen
und  dergleichen,  in  fremden  Kolonien  fördernd
gewirkt  haben.  Aus  der  Tatsache,  daß  sie  neuerdings
  auch  bei  uns  in  erheblich  größerer  Ausdehnung
  zur  Anwendung  gelangen,  läßt  sich  bei
den  sonst  vielfach  gleichen  Vorbedingungen  auch
dieselbe  wirtschaftliche  Wirkung  erwarten.  Wohin
diese  führen  wird,  muß  die  Zukunft  lehren.  Es
sei  jedoch,  um  falschen  Schlüssen  vorzubengen,
darauf  hingewiesen,  daß  es  selbstverständlich  nicht
zu  erwarten  ist,  wir  könnten  mit  Hilfe  unserer
Kolonien  einstmals  dahin  kommen,  daß  alles,
was  die  deutsche  Industrie  an  kolonialen  Rohstoffen
  benötigt,  auch  innerhalb  unserer  eigenen
Wirtschaftszone  erzeugt  wird.  Um  den  Zweck,
uns  wirtschaftlich  möglichst  selbständig  zu  machen,

 

zu  erreichen,  ist  das  auch  nicht  erforderlich.  Die
Gefahr  für  unsere  industrielle  Entwicklung  liegt  in
der  Abhängigkeit  von  den  Weltmarktpreisen.
Diese  aber  bestimmen  sich  nicht  allein  nach  der
Summe  des  Angebots,  d.  h.  der  Menge  der  in
der  Welt  verfügbaren  Produkte  einer  bestimmten
Art,  sondern  nach  dem  Unterschiede,  der  zwischen
Angebot  und  Nachfrage  besteht.  übersteigt  z.  B.
der  Weltbedarf  an  Rohbaumwolle  den  Weltvorrat
auch  nur  um  ein  geringes,  so  hat  das  eine
Preissteigerung  zur  Folge.  Umgekehrt  führt
ein  Überschuß  des  Angebots  über  den  Bedarf  zu
einer  Preisherabsetzung.  Es  genügt  also,  daß
wir  in  unseren  Kolonien  Rohstoffe  in  einer  Menge
erzeugen,  die  einen  Einfluß  auf  die  Gestaltung
der  Weltmarktpreise  auszuüben  und  somit  übermäßigen,
  oft  spekulativen  Preissteigerungen,  wie
sie  namentlich  bei  der  Baumwolle  zum  Schaden
unserer  Textilindustrie  öfter  zu  verzeichnen  waren,
entgegenzuwirken  vermag,  um  eine  Gesundung
unserer  Rohstoffversorgung  herbeizuführen,  insbesondere
  wenn  die  letztere  von  den  beteiligten
Industriekreisen  selbst  in  die  Hand  genommen  wird.

Hiernach  sind  es  ausschließlich  wirtschaft--liche
  Gesichtspunkte,  welche  die  Entwicklung
unserer  Kolonien  zu  einer  Lebensfrage  der
Nation  machen,  und  das  Ziel  wird  sich  um  so
schneller  und  sicherer  erreichen  lassen,  je  mehr  die
Überzeugung  von  der  Notwendigkeit  dieser  Entwicklung
  Gemeingut  der  Nation  wird.

Kus  dem  „TKropenpflanzer“.

Die  Märznummer  des  „Tropenpflanzer"  enthält
  an  erster  Stelle  einen  Aufsatz  von  Dr.  Vageler
  über  die  Komponenten  des  Wasserbedarfs
  der  Nutzgewächse  mit  besonderer
Berücksichtigung  tropischer  Verhältnisse.
Als  Beitrag  zur  Lösung  der  für  die  heißen  Klimate
so  wichtigen  Wasserfrage  versucht  der  Verfasser  in
dieser  Abhandlung  den  Begriff  „Wasserbedarf  der
tropischen  Nutzpflanzen“  theoretisch  zu  zergliedern;
er  will  dadurch,  angesichts  der  Tatsache,  daß  heute
oft  Kulturen  auf  Böden  und  in  Gegenden  angelegt
  werden,  wohin  sie  ihrem  Wasserbedarf  nach
nicht  gehören,  zur  Beobachtung  und  weiteren
Arbeit  auf  dem  noch  stiefmütterlich  behandelten
Gebiete  anregen.  In  einem  weiteren  Aufsatz:
Zur  Bekämpfung  der  Kokospalmen-Schildlaus
  (Aspidiotus  destructor  Sign.)  unterzieht
Dr.  Schwartz  die  bisher  in  der  Praxis  angewandten
  Bekämpfungsverfahren  gegen  diesen  gefährlichen
  Kokospalmenfeind  einer  Nachprüfung;
er  kommt  bei  einem  Vergleich  der  biologischen
Methode,  d.  h.  der  Vernichtung  des  Schädlings
durch  andere  Insekten,  mit  dem  Verfahren  der
        <pb n="349" />
        W  289  20

Bespritzung  durch  ein  Insektengift  zu  dem  Schlusse,
daß  letzterem  der  Vorzug  zu  geben  sei.

Der  Nummer  ist  die  an  anderer  Stelle  erwähnte,
  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee

herausgegebene  Schrift  „Unsere  Kolonialwirtschaft
  in  ihrer  Bedeutung  für  Industrie

und  Arbeiterschaft“  beigelegt.

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Ein-  und  Kusfuhr  von  lbo  (Ooezambique)  1907.

 

 

Einfuhr.  Reis“)

England  und  englische  Besitzungen  189  166  645
Zanzibar  .  ..53556750
Portugal  und  portugies.  Besitzungen  43  124  595
Deutschland  u.  deutsche  -  28  153  495
Holland  und  holländische  10  561  130
Italien  .  2  496  600
Frankreich  und  fe  beibungen  2  389  790
Agypten  187  200

Summe  329  636  205

Ausfuhr.
kg  Reis

Erdnüsse  520  556  30  699  288
Sesamsaat.  372  842  17979  196
Bienenwachs  95  881  52  762  879
Kautschuk.  139  561  151  439  275
Elfenbein  2  385  13  656  500
Gummi  copal  .  34  026  11  739  300
Mangrovenrinde  6522  332  49  497  992
Tabak  18  216  1  821  600
Bohnen  244  635  6  744  612
Schildpatt.  .  254  2540  000
Kolombowurzeln  36  688  1  071  200
Muscheln  75  484  2  090  200
Trepang  497  560  99  494  300
Getreide  442  311  6  794720

Summe  448  331  062

Die  Baumwolilspinnereien  der  Vereinigten  Staaten
von  Kmerika  und  ihr  Rohstoffverbrauch  1907/08.

In  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
waren  im  Baumwolljahre  vom  1.  September  1907
bis  31.  August  1908  insgesamt  1941  Rohbaumwolle
  verarbeitende  Fabriken  vorhanden,  gegen
1830  im  Vorjahre  und  1732  im  Jahre  1906.
Die  Zahl  der  vorhandenen  Spindeln  zur  Verarbeitung
  von  Baumwolle  ausschließlich  wurde
für  1907/08  mit  27  964  387  ermittelt  gegenüber
26  939  415  für  1906/07  und  25  811  681  für
1905/06;  im  Jahre  1907/08  waren  davon  rund
460  000  Spindeln,  1906/07:  560  000  und

"  1000  Reis  =  etwa  4  7.

 

1905/06:  561  000  Spindeln  außer  Betrieb.
Außerdem  wurde  1907/08  auf  593  682  und
1906/07  auf  651  251  Spindeln  Baumwolle  in
Verbindung  mit  anderen  Spinnstoffen  verarbeitet.
Von  den  1941  vorhandenen  Betrieben  verbrauchten
im  letzten  Baumwolljahre  1926  Baumwolle,  indessen
  15  mit  54  312  Spindeln  das  ganze  Jahr
hindurch  unbenutzt  blieben.  Baumwollwebereien
ohne  Spinnereianlagen  sind  hier  außer  Betracht
geblieben.  Die  Zunahme  der  nachgewiesenen
Betriebe  gegen  1907  ist  zum  großen  Teile  nur
auf  gründlichere  Zählung  zurückzuführen;  so  wurden
z.  B.  Matratzenfabriken  1907  nicht  mitgezählt.
Von  den  1098  Fabriken,  die  Baumwolle  zum
Spinnen  verbrauchten,  arbeiteten  1047  mit  verkürzter
  Arbeitszeit;  durchschnittlich  wurden  66  Arbeitstage
  ausgelassen,  und  zwar  in  den  Baumwollanbaustaaten
  74,  in  den  anderen  Staaten
56  Tage.

In  der  Zahl  der  vorhandenen  Spindeln  übertraf
  Massachusetts  alle  anderen  Staaten,  denn
dort  wurden  9  446  380  Spindeln  oder  34  v.  H.
der  Gesamtzahl  ermittelt.  Dann  kam  Süd-Carolina
mit  3  713  006  oder  13  v.  H.  und  Nord-Carolina
mit  2  944  404  oder  11  v.  H.;  es  folgen  der
Reihe  nach  Rhode-Island,  Georgia,  New  Hampfshire,
Connecticut.  Die  übrigen  Staaten  besaßen  weniger
  als  1  Million  Spindeln.  Von  allen  vorhandenen
  Spindeln  waren  1908  schätzungsweise
22  455  332  Ring=  und  5509  055  Mulespindeln
gegen  17  933  756  Ring=  und  5221  8357  Mulespindeln
  im  Jahre  1905.  Im  allgemeinen  werden
Ringspindeln  wegen  ihrer  leichteren  Bedienung
den  Mulespindeln  vorgezogen  und  letztere  nur
für  bestimmte  Garnsorten  verwendet.

Der  Verbrauch  von  Baumwolle  stellte  sich  in
allen  Rohbaumwolle  verwendenden  Betrieben
1907/08  auf  4539  090  Handelsballen  gegenüber
4  984  936  im  Vorjahr  und  4909  279  Ballen
1905/06.  Im  Durchschnitt  wurden  wöchentlich
87  290  Ballen  verbraucht  gegen  95  864  im  Vorjahr,
  also  10  v.  H.  weniger.  Dabei  wurde  der
Einfluß  der  Finanzkrisis  in  den  Baumwollfabriken
noch  weniger  gespürt  als  in  anderen  Industrien.
Der  Hauptverbraucher  von  Baumwolle  ist  wieder
der  Staat  Massachusetts  mit  1  146  619  Ballen
oder  25  v.  H.  der  Summe;  dann  kommen  Nord-Carolina
  mit  637  401  Ballen,  Süd-Carolina  mit
        <pb n="350" />
        W  290  20

610  734  Ballen,  Georgia  mit  10  v.  H.  der
Summe,  New  Hampfhire,  Rhode-Island,  Alabama
  usw.  Von  der  verbrauchten  Baumwolle
waren  in  Ballen  von  500  Pfund  1908  (und
1907)  4  343  400  (4  833  831)  einheimische,
149  628  (140  368)  ausländische  Ware.  An  Vorräten
  verblieben  bei  den  Fabrikanten  Ende  August
1908  (und  1907)  594  184  (1  016  738)  Handelsballen
  einheimische  und  62  303  (79  820)  Ballen
von  500  Pfund  ausländische  Baumwolle.  In  den
Baumwolle  bauenden  Staaten  belief  sich  1907/08
der  Verbrauch  inländischer  Sea-Island-Baumwolle
auf  1227  802  Pfund,  anderer  inländischer  Ware
auf  1  055  053  378  Pfund,  ägyptischer  auf
3  652  305  Pfund,  peruvianischer  auf  250  Pfund,
indischer  auf  255  560  Pfund.  Die  übrigen
Staaten  verarbeiteten  13  486  157  Pfund  inländische
  Sea-Island,  1  101  932  473  Pfund  andere
inländische,  65594  385  Pfund  ägyptische,  2691  560
Pfund  peruvianische,  2  574  856  Pfund  indische
und  44  830  Pfund  andere  Baumwolle.

(Nach  Supplvy  and  Histribution  of  Cotton.)

 

Baumwollentkörnung  der  Ernte  1908  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Kmerika.

Die  Zensusabteilung  des  Bundesamts  für
Handel  und  Arbeit  in  Washington  hat  am  9.  Januar
  den  achten  und  am  23.  Januar  den
neunten  Bericht  über  die  Menge  der  durch  die
Entkörnungsanstalten  gegangenen  Baumwolle  der
Ernte  1908  herausgegeben.

Nach  dem  achten  Berichte  sind  bis  zum
1.  Januar  1909:  12  470  226  Ballen  (je  zwei
zylindrische  gleich  einem  würfelförmigen  gerechnet)
entkörnt  worden,  gegen  9  951  505  in  der  entsprechenden
  Zeit  des  Vorjahres  und  11  741  039
und  9.725  426  in  den  beiden  vorhergegangenen
Jahren.

Zu  der  Gesamtmenge  der  bis  zum  1.  Januar
entkörnten  Baumwolle  lieferten

Texas.  3  487  000  Ballen
Georgia  1  934000
Mississippi  1  519000
Alabama:  1  304  000  -
Süd-Carolina  1  177  000  -

Nur  in  Louisiana  und  in  Oklahoma  bleiben
die  Zahlen  des  Jahres  1908  hinter  den  entsprechenden
  des  Vorjahres  zurück.  Im  übrigen
bestätigen  die  Zahlen,  die  das  Ergebnis  der  bisherigen
  Tätigkeit  der  Entkörnungsanstalten  darstellen,
  die  bisher  schon  allgemein  vertretene  Annahme,
  daß  man  es  im  laufenden  Baumwolljahre
wieder  mit  einer  Ernte  von  etwa  13  Millionen
Ballen  zu  tun  hat.  In  den  drei  letzten  Betriebsjahren,
  für  die  eine  Aufnahme  der  Ergebnisse  der

 

Tätigkeit  der  Entkörnungsanstalten  bis  zum
1.  Januar  stattgefunden  hat,  waren  bis  zu  diesem
Datum  90,0  bis  92,7  v.  H.  der  Gesamternte  durch
die  Entkörnungsanstalten  gegangen.  Nimmt  man
ein  ähnliches  Verhältnis  für  das  laufende  Betriebsjahr
  an,  so  kommt  man  auf  einen  Gesamtertrag
der  Ernte  von  über  13,4  Millionen  Ballen.

Einen  merklichen  Einfluß  hat  die  Veröffentlichung
  des  Berichts  auf  den  Preis  nicht  geübt.
Der  Lokopreis  für  middling  ist  in  den  letzten
Tagen  in  New  Orleans  auf  815/16  Cents  gestiegen.
  Der  Preis  für  Märzlieferungen  in  New
Orleans  und  in  New  Vork  hält  sich  auf  9  Cents
und  etliche  Punkte.  Bei  diesen  Preisen  rechnet
man  mit  einer  großen  Ernte.  Sie  werden  sich
schwerlich  halten  können,  wenn  das  Jahr  1909
ebenfalls  eine  große  Ernte  bringen  sollte.

1  1#
Nach  dem  neunten  Bericht  sind  bis  zum
16.  Januar  12  667  231  Ballen  (je  zwei  zylindrische
  gleich  einem  würfelförmigen  gerechnet)
entkörnt  worden  gegen  10  339  551  in  der  entsprechenden
  Zeit  des  letzten  Betriebsjahres  sowie
12  176  000  und  12  768  000  in  den  Betriebsjahren
  1906/07  und  1904/05.

Zu  der  Gesamtmenge  der  entkörnten  Baumwolle
lieferten:  Texas  3  529  000  Ballen,  Georgia
1  952  000,  Mississippi  1  551  000,  Alabama
1  317  000,  Süd-Carolina  1  194  000  Ballen.

Der  Vergleich  mit  dem  letzten  Bericht,  über
die  Ergebnisse  der  Tätigkeit  der  Entkörnungsanstalten
  bis  zum  1.  Januar,  ergibt,  daß  in  der
ersten  Hälfte  des  Monats  Januar  nur  197  000
Ballen  entkörnt  worden  sind,  während  in  dem
entsprechenden  Abschnitte  der  beiden  vorhergegangenen
  Jahre  388  000  und  434  000  Ballen
durch  die  Entkörnungsanstalten  bearbeitet  waren.
Es  scheint  sich  daraus  zu  ergeben,  daß  die
Baumwollanlieferung  zur  Entkörnung  sich  bereits
dem  Ende  nähert.  Die  überwiegende  Meinung
hält  indessen  daran  fest,  mit  einer  Ernte  von
13  Millionen  Ballen  für  dieses  Betriebsjahr  zu
rechnen.

Der  zehnte  Bericht  über  die  Tätigkeit  der
Entkörnungsanstalten  wird  am  20.  März  ausgegeben
  werden.  Es  wird  nur  ein  vorläufiger
sein,  dem  der  endgültige  Schlußbericht  einige
Wochen  später  folgen  wird.

Auf  den  Markt  (in  Sicht)  gekommen  sind  in
der  Zeit  vom  1.  September  1908  bis  zum
1.  Jannar  1909  8  694  000  Ballen  gegen  6,7
und  8  Millionen  in  den  beiden  Vorjahren.
Davon  sind  ausgeführt  worden  nach  Europa
4640000  Ballen  gegen  3789  000  und  4113000
in  den  beiden  Vorjahren.  Von  den  Spinnereien
in  Amerika  find  ausgenommen  worden  2387000
        <pb n="351" />
        W  291  2

Ballen  gegen  1  680  000  und  2  168  000  in  den
beiden  Vorjahren.

Der  Preis  für  Lokoware  in  New  Orleans
war  am  Tage  der  Ausgabe  des  letzten  Zensusberichts
  auf  9  Cents  gestiegen.  Er  hat  seitdem
die  Bewegung  nach  aufwärts  stetig  fortgesetzt  und
steht  seit  dem  21.  Januar  auf  95⅝/8  Cents,  dem
höchsten  bisherigen  Stande  in  dem  laufenden
Baumwolljahre.  Der  Lieferungspreis  für  Märzware
  schloß  am  22.  und  23.  Januar  in  New

 

Orleans  mit  9  68/69  Cents  und  in  New  Vork
am  22.  Januar  mit  9  66/68  Cents.  Der  Preis
auf  dem  Terminmarkte  für  die  späteren  Monate
(Mai,  Juni,  Juli)  stand  in  New  Orleans  höher
als  in  New  York,  was  daraus  zu  erklären  ist,
daß  die  Bedingungen  des  New  Norker  Lieferungsvertrags
  für  den  Käufer  ungünstiger  als  die  des
Vertrags  an  der  Börse  in  New  Orleans  sind.

(Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  New  Orleans
vom  9.  und  vom  23.  Jannar  1909.)

 

Welthandel  mit  Baumwolle  und  Baumwollenwaren.

Das  Zensusbureau  des  Regierungsdepartements  für  Handel  und  Arbeit  veröffentlicht  in  der
unten  angegebenen,  den  Vorrat  und  die  Verteilung  der  Baumwolle  im  Erntejahre  1907/08  behandelnden
  Druckschrift  eine  interessante  Tabelle  über  den  Welthandel  mit  Baumwolle  und  Baumwollenwaren

  nach  den  letzten  verfügbaren  Landesstatistiken.

Dieser  Tabelle  sind  nachstehende  Hauptzahlen

entnommen:
6  en  zus  Daumwollwaren

Jahr  Be  Jusdab

  500  Pfundh)  gesamt  Zeuge  u.  Zwirn  Andere

Einfuhr.  Werte  in  Millionen  ##
Österreich-Ungarn.  1907  890  120  15,8  1,9  8,5  5,4
Belgien  .  -  630  015  53,1  20,3  9,9  22,9
Frankreich  -  1284  554  17,9  2,3  4,8  10,8
Deutschland  -  2221  419  49,5  11,1  29,3  9,1
Niederlande.  -  464  583  32,8  7,9  17,5  7,4
Rumänien  1906  3  165  13,8  8,2  4,0  1,6
Schweiz..  1907  113  218  19,9  9,4  3,9  6,6
Großbritanniiien  -  4  773  802  48.0  8,8  2,1  37,1
Kanada  -  144  761  13,5  —  1,5  12,0
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  1908  140  869  68,4  13,5  3,9  51,0
Argentinien  1906  18  30,.6  21,8  2,7  6,1
Brasilien.  -  —  33,2  21,7  3,6  7,9
Chile  1907  90  13,2  8,  2  1,8  3,2
China.  ...  .....  -  31  015  78,2  38,8  37,7  1,7
Japan  ........  -  1  089  834  10,3  8,9  1,2  0,2
Britisch-  Ostindien  ...  -  35286163,3143,9  12,9  6,5
Niederländisch-  Ostindien  .  1906  —  22,4  19,0  2,2  1,2
Australien  .  .  .  ......  -  2282  32,6  18,9  1,6  12,1
Agypgeen  ......  -  —  17,1  15,5  1,2  0,4
Algerien  .  .  .  10907  185  11,5  10,1  0,2  1,2
Ubriges  Franzüösisch-  Afrika  1906  84  13,7  12,6  0,4  0,7

Ausfuhr.
Osterreich-Ungarn.  1907  5  372  20,  7  13,5  2,2  5,0
Belgien  .  -  355  555  57,1  18,4  10,0  28,7
Frankreich  -  257  318  62,9  31,5  3.2  28,2
Deutschland  -  237  047  108,1  35,3  8,0  64,8
Italien  -  32211  24,6  18,9  4,0  1,7
Niederlande  -  341717  27,0  21,6  4,4  1,0
Rußland  mit  Finland  1906  13  289  12,6  —  —  12,6
Schweiz  .  1907  —  47,7  6,0  3,3  38,4
Großbritannien.  -  660  704  552,3  395,5  99,3  57.5
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  1908  7  633  997  25,2  14,3  0,4  10,5
Britisch  -Indien  1907  1  917888  44,7  12,6  31,5  0,6
Jaonnnnnnnrnr  -  —  28,4  8,1  15,2  5,1

(Nach  Supply  and  Distribution  of  Cotton.)
        <pb n="352" />
        W  292  20

Gummiernte  des  Rmazonasgebiets  von  Juli  1907
bis  Dezember  1908.

Die  Gummiernte  des  Amazonasgebiets  wird
vom  1.  Juli  eines  Jahres  bis  zum  30.  Juni  des
andern  gerechnet.

Die  Ernte  1907/08  betrug  37  152  t  und
weist  gegen  die  Vorernte  mit  einer  Produktion
von  37  996  t  einen  Rückgang  von  844  t  auf.
Er  erstreckt  sich  namentlich  auf  das  Inselgebiet
in  der  Nähe  von  Paräáä  und  auf  die  Gummidistrikte
  Perus.  Die  seit  März  1907  ständig
fallenden  Gummipreise  wurden  naturgemäß  an
allen  denjenigen  Plätzen  zunächst  bekannt,  welche
sich  in  steter  Verbindung  mit  den  Hauptverladungsplätzen
  Parä,  Mansos  und  Jagquitos  befinden  und
veranlaßten  dort  Arbeitseinstellungen.  Im
Inselgebiete  betrug  der  Ausfall  1466  t,  in  Pern
739t.

Anders  verhält  es  sich  an  den  Oberläufen  der
Flüsse.  Diese  sind  nur  während  vier  Monate
des  Jahres  schiffbar,  und  zu  jener  Bevölkerung
drang  die  Nachricht  des  bedeutenden  Preisrückganges
  erst,  als  die  Ernte  fertig  war.  Die  oberen
Flußläufe  haben  eine  größere  Produktion  als  in
der  Vorernte  aufgewiesen.

Die  Gesamtproduktion  verteilt  sich  auf  die
verschiedenen  Flüsse  wie  folgt:

 

 

1906/07  1907/08
Gummi  Caucho  Gummi  Cancho
t  t  t  t
a)  Staat  Amazonas  mit  Freistaat  Acre:
Purüs-Acre  8399  2691  8907  3  318
Madeira  3.271  734  2927  892
Jarnäá  4  612  681  4334  728
Rio  Negro  651  8  603  1
b)  im  Staate  Parc:
Tapajös,
Tingü,
Inselgebiet  10  546  859  948  857
c)  in  Peru:
Pern  4  146  1398  3  407  1720
31  625  6371  29  606  7  546.
37  996  37152

Der  Wert  der  gesamten  Gummiernte  1907/08
betrug  annähernd  150  Millionen  Mark.

Die  Preise  erreichten  im  Februar  1908  mit
2  sh  dd  ihren  tiefsten  Stand.  Der  außerordentliche
  Rückgang  bedeutete  für  das  ganze  Amazonasgebiet
  einen  schweren  Schlag.  Die  Krise,  welche
dieser  Preissturz  im  Gefolge  hatte,  war  ernster
als  alle  voraufgegangenen.  Die  Lage  hat  sich
inzwischen  durch  eine  Wertsteigerung  des  Gummis
etwas  gebessert,  aber  es  werden  noch  Jahre  vergehen
  müssen,  ehe  der  Handel  die  Folgen  dieser
Krise  überwunden  haben  wird.

 

In  den  Monaten  April  bis  Juni  1908  stellten
sich  die  Preise  durchschnittlich,  wie  folgt:

Liverpool  New  ork  Par#
1908  Sertdo  Insel  Sertäo  Insel  Sertäo  Unsel
sh.d  pro  lb  ets  pro  lb  Reis  pro  ku
April.  3/  5¼  3/2  82⅛½  76  45500  33800
MWai  3|  8¾  3/8  87½  87  53000  43200
Juni  3/10¾  3/8  95  88  58150  48050

In  der  ersten  Hälfte  des  Erntejahres  1908/09,
also  in  den  Monaten  Juli  bis  Dezember  1908,
wurden  18  540  t  Gummi  geerntet  gegen  16  012  t
in  der  ersten  Hälfte  des  Erntejahres  1907/08.

Hiervon  entfallen  auf  die  Flüsse:

im  Staate  Amazonas  einschl.  Gummi  Cuancho

Freistaat  Acre  7596t  1319  t
im  Staate  Paraá  6277  t  213t
in  Perun.  2302t  833t

Die  Preis  notierungen  für  „fein  Parä“  waren
folgende:

Sertüo  sein  Junsel  fein

1908  sh  d  pro  lb  h  d  pro  I
Juc-  3/10%  3/  77
August  42  3  9
September  4  2¾  3/111½
Oktober  4/  8  45¼
November  5  3  4/11½
Dezember  5.  11  4  10.

Hiernach  haben  die  Gummipreise  eine  wesentliche
  Besserung  erfahren;  sie  haben  sogar  beinahe
ihren  jemals  höchsten  Stand  gestreift.  Die  allgemeine
  Geschäftslage  im  Amazonasgebiete  hat
sich  dadurch  bedeutend  gebessert,  und  wenn  sich
im  zweiten  Halbjahre  der  Ernte  1908/09  die
Preise  auch  ferner  auf  ihrer  jetzigen  Höhe  behaupten,
  wird  manche  kommerzielle  Schwierigkeit,
welche  die  Krise  des  verflossenen  Jahres  bereitete,
noch  abgeschwächt  werden  können,  aber  bis  zur
völligen  Gesundung  der  finanziellen  Schwierigkeiten
  des  Amazonasgebiets  ist  noch  ein  weiter
Schritt.

lber  die  Größe  der  Gesamternte  1908/09
läßt  sich  eine  einigermaßen  sichere  Meinung  zur
Zeit  noch  nicht  abgeben,  denn  die  aus  dem
Innern  spärlich  einlaufenden  Meldungen  sind  zum
größten  Teil  tendenziös  gefärbt.  Immerhin
stimmen  alle  Angaben  darin  überein,  daß  an  den
oberen  Flüssen  frühzeitig  eingetretene  Regenfälle  die
Gummifabrikation  an  den  meisten  Flüssen  zu
einem  frühzeitigen  Ende  geführt  haben.  Läßt
sich  hieraus  allein  schon  auf  eine  kleinere  Ernte
schließen,  so  trägt  auch  der  Umstand,  daß  am
Ende  der  vorigen  Ernte  nennenswerte  Vorräte
im  Innern  nicht  zurückgeblieben  sind,  dazu  bei,
die  Vermutung  einer  kleineren  Ernte  aufkommen
zu  lassen.

(Nach  Berichten  des  Kais.  Konsulats  in  Parn  vom
15.  Jannar  1909.)
        <pb n="353" />
        W  293  20

Gummiausfuhr  aus  dem  RKmazonasgebiet  1908.

Im  Jahre  1908  wurden  aus  Paráä,  Mandos
und  Jquitos  38  063  t  Gummi  gegen  37  513  t
im  Jahre  1907  ausgeführt;  es  hat  somit  eine
Zunahme  der  Ausfuhr  um  550  t  stattgefunden.

Von  der  Gesamtausfuhr  gingen

1908  1907

t  t
nach  Europa  20  524  20  907
Anmerika  17539  16  606

Auf  die  drei  Städte  Parä,  Manäos  und  Jaquitos
verteilt  sich  die  Ausfuhr,  wie  folgt:
im  Jahre  1908  im  Jahre  1907

 

Europa  Amerika  Europa  Amerika

t  t  t
Parã  8633  9553  8769  8566
Manädos  10  076  71948  9  033  8  008
Janitos  1  815  38  3  105  32
20  5244  17539  20  907  16  606

Die  Ausfuhr  aus  Igquitos  ist  demnach  im
Jahre  1908  gegen  1907  um  1284  t  zurückgegangen.
  (Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Parn.)

k#haoausfuhr  1908  und  Ernteaussichten  des
Kmazonasgebiets.

Im  Jahre  1908  (und  1907“)  gelangten  aus
dem  Amazonasgebiete  die  folgenden  Mengen
Kakao  zur  Verladung:  von  Paráä  2702t  (2625),
von  Mansos  111t  (96),  von  Itacoatiara  464  t
(780),  zusammen  3277  t  gegen  3501  t  im  Jahre
1907  und  2152  t  im  Jahre  1906.

Es  wurden  verschifft  nach  Amerika  2434  t
(1907:  862)  und  nach  Europa  8434  (1907:2639).

Die  Kakaoernte  des  Jahres  1906  war  bekanntlich
  ganz  besonders  klein  (vgl.  die  Statistik
der  Kakaoausfuhr  für  die  letzten  zehn  Jahre  im
„D.  Kol.  Bl.“  1907,  Nr.  20,  S.  1016);  die  Zunahme
  im  Jahre  1907  gegen  1906  um  651  t
war  daher  nicht  zu  verwundern.

Auch  die  Ernte  1908  war  verhältnismäßig
klein.  Dies  ist  zum  größten  Teile  dem  Umstande
beizumessen,  daß  der  Amazonenstrom,  an  dessen
Ufern  sich  die  hauptsächlichsten  Kakaoanpflanzungen
befinden,  im  verflossenen  Jahre  zur  Erntezeit
ganz  besonders  wasserreich  war.  Die  flachen  Ufer
waren  meilenweit  überschwemmt  und  erschwerten
daher  das  Pflücken  der  Kakaofrucht  ganz  ungemein.
  Für  dieses  Jahr  scheinen  die  Aussichten
gut  zu  sein,  wenn  nicht  unvorhergesehene  Umstände
  die  jetzt  berechtigten  Hoffnungen  zerstören.

(Nach  Berichten  des  Kais.  Konsulats  in  Parü5
vom  15.  Januar  190)9.)
Kol.  Bl.“  1908,  S.  637

*)  -  auch  „D  Nr.  13,

und  Nr.  18,  S.  917.

 

Der  Lissaboner  Kahkaüomaorht  im  Jonuar  1909.

Infolge  steigender  Nachfrage  ist  das  Kakaogeschäft
  in  Lissabon  während  des  verflossenen
Monats  Jannar  ziemlich  lebhaft  gewesen,  ohne
daß  jedoch  der  Preis  deswegen  gestiegen  wäre,
der  sich  mit  geringen  Schwankungen  während  des
ganzen  Monats  auf  438000  Reis  für  15  kg  gehalten
  hat.  Es  sollen  Verkäufe  auf  der  Basis
von  33800  Reis  abgeschlossen  worden  sein,  doch
wird  es  sich  dabei  um  Partien  gehandelt  haben,
die  noch  zu  billigen  Preisen  aufgekauft  worden
waren,  oder  die  Verkäufer  haben  eine  für  sie
günstige  Kursschwankung  ausnutzen  können.

Während  des  Monats  Januar  betrugen:

1908  1909
Sack
die  Zufuhren  .  57  440  51  524
die  Verschiffungen  25  607  43  949
die  Vorräte  am  1.  Februsdr  129  015  124  498

Von  diesen  Vorräten  ist  der  größte  Teil  bereits
  verkauft,  und  man  hofft,  daß  auch  die
Zufuhr  des  Monats  Februar,  die  sich  auf
50  000  Sack  belaufen  dürfte,  bald  Abnehmer
finden  wird.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  6.  Februar  1009.)

k##okao-  und  Gummimarkt  auf  Ceyion.)

Die  Kakao-Herbsternte  auf  Ceylon  ist  im
Jahre  1908,  wie  erwartet,  ganz  bedeutend  hinter
der  außergewöhnlich  großen  des  Vorjahres  zurückgeblieben.
  Die  gehandelten  Partien  waren  jedoch
von  guter  Durchschnittsqualität.  Die  Preise,
welche  sich  im  Oktober  zwischen  35  und  46  Rupien
je  nach  Qualität  bewegten,  sind  allmählich  bis
Ende  Dezember  v.  Is.  auf  33  bis  43  Rupien
gesunken;  da  jedoch  der  größte  Teil  der  Herbsternte
  bereits  verschifft  ist,  so  nimmt  man  allgemein
an,  daß  für  die  nächsten  Monate  höhere  Preise
erzielt  werden.  Uber  die  Aussichten  der  kleinen
Frühjahrsernte  kam  heute  noch  nichts  gesagt
werden.

Die  Ausfuhrzahlen  für  die  einzelnen  Länder
in  den  Jahren  1908  (und  1907)  vergleichen  sich,
wie  folgt:

Deutschland  5042  (8290),  Großbritannien
39  455  (64  954),  Frankreich  1274  (2966),
Anstralien  1517  (2691),  China  2302  (1380),
Amerika  778  (2359)  cwts.

Die  Gesamtausfuhr  betrug  1908  55  831  ewts
gegen  88  180  ewts  im  Vorzjahre.

*#  *
1#

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  71.
        <pb n="354" />
        W  294  2e0O

Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  hat  seit  dem
letzten  Bericht  eine  steigende  Tendenz  verfolgt.
Die  Preise  stellten  sich  Ende  Dezember  für  feinen
Biscuit-Gummi  auf  3,60  bis  3,70  Rs.,  für  Serap
auf  2,60  bis  2,75  Rs.,  für  feinen  Crepe  auf
3,70  Rs.,  für  mittleren  Crepe  auf  3,40  bis
3,65  Rs.,  für  geringeren  Crepe  auf  2,80  bis
3,30  Rs.  und  für  Worms  auf  3,70  Rs.  "

Block  wurde  in  letzter  Zeit  wenig  angeboten.

Die  Ausfuhr  nach  den  bedeutenderen  Absatzgebieten
  stellt  sich  im  Jahre  1908  (und  1907),
wie  folgt:  Nach  Deutschland  auf  44  564  lbs.
(15  501  lbs.),  Großbritannien  508  536  lbs.
(315  423  lbs.),  Australien  37  788  lbs.  (11.034  lbs.),
Amerika  230  396  lbs.  (181  156  lbs.)  und  nach
Belgien  auf  5655  lbs.  (5634  lbs.).

Der  Gesamtexport  betrug  1908:  831  905  lbs.,
1907:  530  908  lbs.

Was  die  Fabrikation  anbetrifft,  so  geht  man
immer  mehr  zur  Herstellung  von  Crepe  über;
das  Produkt  der  einzelnen  Plantagen  weist  erfreulicherweise
  eine  größere  Gleichmäßigkeit  auf.
Eine  besonders  beliebte  Qualität  ist  das  unter

 

dem  Namen  „Finest  pale  erepe“  hergestellte
Produkt.

Nach  wie  vor  geht  der  größte  Teil  der  Ceylon-Ernte
  direkt  nach  London,  ohne  in  Kalkutta  auf

den  Markt  zu  kommen.
(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kalkutta.)

Neue  Lotsenordnung  für  die  Fidschi-Inseln.

Für  die  Fidschi-Inseln  ist  kürzlich  eine  in  der
Fiji  Royal  Gazette  vom  26.  Oktober  1908  veröffentlichte
  Lotsenordnung  —  The  Pilots  Ordinance
  1908  —  erlassen,  in  der  ein  Lotsenzwang
nicht  vorgesehen  ist.  Für  die  Gebührenforderung
des  Lotsen  haftet  das  Schiff  nebst  Zubehör,  welches
zu  dem  Zwecke  mit  Beschlag  belegt  werden  kann.
Ansprüche  gegen  ein  einen  Lotsen  führendes  Schiff
wegen  der  Beschädigung  von  Seezeichen  oder
anderem  fiskalischen  Eigentum  werden  auf  Klage
der  Schiffahrtsbehörde  (Marine  Board)  durch
einen  Polizeirichter  (Stipendiary  Magistrate)
entschieden,  der  zu  diesem  Zwecke  die  beklagten
Personen  verhaften  lassen  kann.

Vermischtes.

*Frübfahrskursus  des  Instituts  für  Schiffs-  und
Tropenkrankheiten  in  Hamburg.“)

Für  den  vom  19.  April  bis  29.  Mai  d.  Js.
stattfindenden  Kursus  am  Institut  für  Schiffsund
  Tropenkrankheiten  in  Hamburg  sind
die  nachstehenden  Vorlesungen  in  Aussicht  genommen:


Montag,  den  19.  April:
(Dr.  Werner).

Dienstag,  den  20.  April:
Blut  (Prof.  Nocht).

Mittwoch,  den  21.,  Donnerstag,  den  22.  und
Freitag,  den  23.  April:  Malaria,  Klinik  und
Therapie  (Prof.  Nocht);  Pathologische  Anatomie
  der  Malaria  (Dr.  Werner).

Sonnabend,  den  24.  und  Montag,  den  26.  April:
Schwarzwasserfieber  (Prof.  Nocht);  Pathologische
  Anatomie  (Dr.  Werner).

Dienstag,  den  27.  April:  Malaria  in  der  Mücke,
Mückenanatomie  und  Systematik  (Dr.  Werner).

Mittwoch,  den  28.  April:  Epidemiologie  und  Bekämpfung
  der  Malaria  (Prof.  Ollwig).

Donnerstag,  den  29.,  Freitag,  den  30.  April,
Sonnabend,  den  1.  Mai:  Tropische  Helminthen
und  sonstige  nichtprotozoische  Parasiten  (Dr.  Rodenwaldt).


Montag,  den  3.  Mai:  Tropenhygiene  (Dr.  Werner).

Blut  und  Bluttechnik

Malariaparasiten  im

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  979f.

 

Dienstag,  den  4.  und  Mittwoch,  den  5.  Mai:
Beriberi  (Prof.  Nocht);  Pathologische  Anatomie
(Dr.  Rodenwaldt).

Donnerstag,  den  6.  und  Freitag,  den  7.  Mai:
Einführung  in  die  pathogene  Protozoenkunde
(Dr.  v.  Prowazek)h.

Sonnabend,  den  8.  Mai:  Dysenterie  und  Leberabszeß
  (Prof.  Nocht).

Montag,  den  10.  Mai:  Scpirochätenbiologie
(Dr.  v.  Prowazek);  Spirochätenfieber  (Prof.
Ollwig).

Dienstag,  den  11.,  Mittwoch,  den  12.  und  Donnerstag,
  den  13.  Mai:  Trypanosomen,  Schlafkrankheit,
  Piroplasmen,  Leishmania  und  ihre
Uberträger  (Prof.  Ollwig).

Freitag,  den  14.  Mai:  Gelbsieber  (Prof.  Nocht).

Sonnabend,  den  15.  Mai:  Pest  (Dr.  Mayer).

Montag,  den  17.,  Dienstag,  den  18.  und  Mittwoch,
  den  19.  Mai:  Tropische  Tierseuchen
(Dr.  Sieber).

Freitag,  den  21.  Mai:  Hygiene  des  Trinkwassers,
chemische  Untersuchung  des  Harns  auf  Blut  usw.
(Dr.  Giemsa).

Sonnabend,  den  22.  und  Montag,  den  24.  Mai:
Schiff  und  sein  Bau,  Quarantäne  usw.  (Prof.
Nocht);  Ainhum,  Ringwurm  (Dr.  Boehm).

Montag,  den  24.  Mai:  Gifttiere  (Dr.  Mayer).

Dienstag,  den  25.  Mai:  Lepra,  Dengue,  Sprune,
Maltafieber  (Or.  Mayer).
        <pb n="355" />
        W  295  20

Mittwoch,  den  26.  Mai:  Tropische  Lues,  Framboesia,
  tropischer  Phagedänismus,  Verruga
peruvigna  (Dr.  Mayer).

Donnerstag,  den  27.  und  Freitag,  den  28.  Mai:
Fleischbeschau,  Sektionstechnik  von  Pferd  und
Rind  (Prof.  Glage).

Gründung  einer  russischen  Exportkammer.

Auf  Veranlassung  einer  Gruppe  von  Vertretern
des  Handels  und  der  Industrie  wird  in  Petersburg
  eine  Exportkammer  gegründet  werden,  die
sich  die  Hebung  des  Exports  russischer  Rohprodukte
und  Industrieerzeugnisse  zur  Aufgabe  setzen  will.
Wie  die  „Now.  Wr.“  erfährt,  ist  das  Projekt  der
Exportkammer,  die  dem  Handelsministerium  unterstehen
  wird,  bereits  zur  Bestätigung  vorgelegt
worden.  Abteilungen  der  Exportkammer  sollen
in  allen  Handelszentren  Rußlands  eröffnet  werden.

(St.  Petersburger  Zeitung.)

Litero,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion

durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Handbuch  für  Heer  und  Flotte.  Enzyklopädie
der  Kriegswissenschaften  und  verwandter  Gebiete.
Unter  Mitwirkung  von  zahlreichen  Offizieren,
Sanitätsoffizieren,  Beamten,  Gelehrten,  Technikern,
  Künstlern  usw.  herausgegeben  von  Georg
v.  Alten,  Generalleutnant  z.  D.  Mit  zahlreichen
  schwarzen  und  farbigen  Tafeln,  Tabellen,
Karten,  Plänen  und  Textillustrationen.  1.  Lieferung.
  Berlin,  Leipzig,  Stuttgart,  Wien.
Deutsches  Verlagshaus  Bong  &amp;amp;  Co.

Das  Handbuch  erscheint  in  neun  Bänden;
halbjährlich  erfolgt  die  Ausgabe  eines  Bandes.
Preis  des  Bandes  broschiert  7.24,  —,  in  Halbfranz
  geb.  7  26,—.  Jeder  Band  kann  auch  in
zwölf  Lieferungen  zu  je  2  /¾  bezogen  werden.

#  Dr.  Jerusalem:  Grundsätze  des  französischen

Kolonialrechts.  Berlin  1909.  J.  Gutten- 



tag,  Verlagsbuchhandlung.

 

Verkehrs-Nachrichten.
Nachdem  die  Pest  an  der  westafrikanischen  Goldküste  erloschen,  ist  die  Anordnung

vom  11.  Februar  1908  („Deutscher  Reichsanzeiger“  Nr.  36),  wonach  die  aus  den  Häfen  der  westafrikanischen
  Goldküste  nach  einem  deutschen  Hafen  kommenden  Schiffe  und  ihre  Insassen  vor  der
Zulassung  zum  freien  Verkehr  ärztlich  zu  untersuchen  sind,  durch  Bekanntmachung  vom  17.  Februar
d.  Is.  aufgehoben  worden.

In  Kalkfontein-Süd  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für
den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Kalkfontein-Süd  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach
den  übrigen  Orten  des  Schutzgebiets;  sie  beträgt  zur  Zeit  2.7  75  Pf.

–

 

 

In  Awasab  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen
  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  dahin  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den  übrigen
Anstalten  des  Schutzgebiets.  Sie  beträgt  zur  Zeit  2.7  75  Pf.

 

 

In  Johann-Albrechtshöhe  (Deutsch-Südwestafrika),  an  der  Eisenbahn  zwischen  Karibib
und  Okahandja,  ist  am  15.  Januar  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf
die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen,  auf  den  Postanweisungs=
  und  Nachnahmedienst  im  Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland
sowie  auf  den  Paketdienst  erstreckt.

 

 

In  Koes  (Deutsch-Südwestafrika),  nordöstlich  von  Keetmanshoop,  ist  am  12.  Januar  eine
Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

In  Sokode  (Togo)  ist  am  7.  Februar  in  Verbindung  mit  der  daselbst  bereits  bestehenden
Reichs-Telegraphenanstalt  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die
Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen,  auf  den  Postanweisungs-,
  Nachnahme=  und  Zeitungsdienst  sowie  im  Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  auf  den
Paketdienst  erstreckt.
        <pb n="356" />
        W  296  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  März  1909.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

Nach  vom  Ein-  #  Z  Dauer  Berlin  spätestens

schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

I
Neapel  26.  März  Friedrich-Wilhelmsdenigt

  Schiffe)  hafen  88  Tage

Simpfonhafen  41  Tagel  24.  März  2.  April
1.  Deutsch-  Meuguinea.  Brindisi  4.  April  Simpsonhafen  40  Tage  10  30

(engl.  Schiffe)

Friedrich-Wilhelmshafen
  48  Tage

 

2.  Deutsch-Sstafrika.

u)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schtra

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Marseille

 

 

 

 

uMärz  5.  April

jiedes  Monats

MombasaO  17,  16,  16  Tg.

Mombasa  O  17  Tage

13.  März  3.  April
1030

8.  jed.  Mts.  10  30

 

 

8  Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  .  .  .  .  ..  Mombasa  O  14  Tage  ..  .  .  ..  1030
befbrderung  mit  der  Uganda.Kengl.  Schiffe)
bahn  und  von  der  Endstation
k  echel  nach  den  Bestm.  1Brindiiii  Mombasa  O  15  Tage  ...  10  2
(engl.  Schiffe)
Neapel  15.  März  5.  April  Tanga  19,  17,  17  Tage#  März  3.  April
b)  nach  20  La  ein  (einschl.  Amman,  („  e  Schiffe)  rz  p  ng  s  30  ʒ  p
m-  —
Nul  Aomo  *  cht,  Mu-  Brindisi  .  .  .  .  ..  Tanga  16  Tage  ..  .  ...  10  30
besa.  Pangam.  Wilhelmstal  bengl.  Schiffe)
und  Wugirt)  Marseille  10.  jedes  MonatsTanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Recpel  15.  März  5.  April  Daressalam  20,  18,  13.  März  3.  April
(beutsche  Schiffe  18  Tage  103
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  nach
JPc)  nach  Deutsch-Ostafrika  .  Daressalam  durch  Gouverne-(ausschl.
  der  unter  a  und  mentsdampfer  in  6  Sumd.)
genannten  Postorte)
Brindisi  .  .  .  ...  Daressalam  17  Tage  J  .  .  .  .  ..  10  30
(engl.  Schiffe)
Brindisi  14.  März  Zan  ibar  20  Tage  12.  März  1030
(engl.  Schiffe)  Daressalam  weiter
#  uir  nächster  Gelegenheit
l
3.ventich-Ssdmfastilm.
anaSwatovmundsowie  .  „  4  n  ».,-E
  Abbabis,  Aris,  Aub,  Haniburg  31.  März  Swakopmund  26  Tage30.  März  5.25
Epukiro,  Gobabis,  Gochaanas,
  Olpolfonbeiu  Sr  «  4  April  8.88
armen,  Gro  tuvley.  Gu-  2  15.  März  5.  Apri  f.  März  4.  April  8.
chabme#n  Groß  chänvien  ürt.  mtwerpenn  15.  März  5.  AprilSwakopmund  21  Tage.  März  pri
cßn  202  5.  März  5.  April  3.14
"  „Kec  Ka-  ñ  1  1  —  2  é.  Mä  *  3.
ridobeeelnae  #n  —  GSonthampton  16.  März  6.  April!  Swakopmund  age  ärz  6.  Apri
Hanschas,  —ibbtdan#  —  nen-  -  99  1128
andija.  Okasise.  Okaulweso,  S  7  är  S  )2922.  26.  März  2
Wihchat  Eszaks###  Lelo,  Southampton  20.  27.  März  Swakopmund  20-22  Tg.1.  26.  März
buat,.  Osona,  Otawi,  I#fl.
wawera.  Ksiminngwe.  PltSoutbampton  3.  April  Swakopmund  25  Tage2.  April  11.23
au  Outio=  Refobotb  Fücht-  mis  6.20
lofen.  Seeis,  Tsumeb.  Usatos,  «  jede  S  2  8.  jed.  Mis.  6.2
dos  Wolumeb.  6  5  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  26  Tage  jed.  Mis
helmstal,  Windhuk
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19y—22  Tg.jeden  Freitag  11.23
d)  nach  Lüderisbucht  sowie  LSouthampton  16.  März  6.  April  Lüderitzbucht  21  Tages5.  März  5.  April  3.17
nach  raboat,  Aus  Hersebe:  (deutsche  Schiffe)
ekhantien.  rackwasser,  1-  «  .-  »  ...  .  ·.  -  **  .,  -  ks
beon,  Gochas,  Lastenr.  Kalk-  1  Antwerpen  15.  März  5.  April  Lüderitzbucht  22  Tage  11.  Marz  4.  April  8.38
somein  S#nd)  #as,  oc  (deutsche  Schifte)
mansboop,.  Kuibis.  Malkta-  9  .  .  .  .  .  .
8  Eeeheim,  Warmbad.  Hamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  34  Tage  18.  jed.  Mts.  6.20
uma
Hamburg  31.  März  Lüderitzbucht  27  Tage30.  März  1156
Jc)  nach  Ramansdrittft  Southampton  27.  März  Capstadt  17  Tage  26.  März  11.23

 

 

von  dort  weiter  auf  dem

 

Landwege  über  Sleinkopf
        <pb n="357" />
        W  297  00

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

 

Viktoria  cbn  25  Tage
Duala  20,  26—40  Tage
Hamburg  1.  g6d  WVonats  Kribi  22,  26—40  Tage  9.  jed.  Mts  8.56
4.  Namerun.  26.  jedes  Nonats  antation  22,  26-4020.  a.  d  Mis  33
L  Longsi  22,  26—40  Tage  e
25.  jedes  Monats  Campo  26—40  Tage
#  Bibundi  26—40  Tage

Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage

 

 

ur  Mer  Duala  19  Tage
a)  nach  dech  Mlenolinga,  Se  Bamenda,eutsche  Schiffe)  Kribi  21  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
2  F  l  Flantation  1  Tage
Camp  ongji  age
8  rm“r-  LZiverpoor  April  D  28  T
iverpoo  .  Apri  uala  Tage
—
n,  —
Kribi  25—26  Tage  30.  März  10l2
Plantation  25—26  Tage
Gr.  Batanga  25—26  Tage
Liverpoollll  ...  Viktoria  25—26  Tage
Duala  28  Tage
Gr.  Batanga  25—-26  Tage  106

Longji  25—26  Tahl
Kribi  25—26  Tage
1  Plantation  25—26  Tage

Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  26—41  Tase  25.  jed.  Mts.  6.20
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045

 

 

b)  nach  Rio  del  Rty  I  vondortwetterrstang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  1.  April  Rio  del  Rey  25—26  Tages  30.  März  1045
Tuc)  nach  dem  Tschadsee-  Gebtet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Sage
(Garua,  Kusseri)  von  dort  weiter
Lokodja—pola  ç  4
q)  nach  Offidinge  .  .  .  .  Liverpool  sjeden  SonnabendCalabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  108
von  dort  weiter  über  Obokum

(am  Cro  "bbis  Offtdinge
in  6  bis  10  Tagen

 

 

 

 

 

 

 

e)  nach  Molunndn  Antwerpen  1.  April  Matadi  19—20  Ta  e  31.  März  1.0
von  da  weiter  mit  der
Bordeaux  25.  jedes  Monats  —  unhn  28.  jed.  Mts.  108
dem  Konßo,  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu
5.  8  Nargtiaen,  Palau-  Brindisi  4.  April  Jap  48  Tage
eln,  Marianen  aus-  Ponape  59  Tage
*  iehlich  Guam.“)  Brindisi  21.  Mar  Saipan  70  Tage  19.  241.  März
)  Semungennach  Vuam  wer.  (engl.  Schiffe)  r  Palau  77  Tage  3.  April  1020
ber  San  Francisco  "  Angaur  78  Tage  1
*—  1
)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  Neapel  26.  März  Jap  34  Tage
%  mun  für  Sendungen  nach  Jap,(deutsche  Schiste)
Valau,  Angaur.  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Neapel  26.  März  Tsingtau  832  Tage  24.  März  1030
(deutsche  Schiffe)
6.  Niantschon.  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  jeden  Freitag  1030
Verlangen  des  Ab-  (engl  Schtffe)
gew#  #nhsck.  und  ein-  Marseille  28.  März  Tsingtau  37  Tage  26.  März  1080
Em  Tiefen  und  Post-kranz.  Schiffe)
erten  iber  Liverpooll  Tsingtau  35  Tage  .  .  .  ...  8.38
Marseille  19.  März  2.  AprilTsingtau  35  Tage  17.  81.  März  10.0.
(engl.  Schtffe)
        <pb n="358" />
        W  298  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
U
Brindisi  21.  März  Jaluit  51  Tage  19.  März  1000
7.  Marshal-Inseln.  (engl.  Schtft.
.  Queenstopn  28.  März  Apia  31  Tage  26.  März  11.23
.Samoa.  »  Nachversand  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
I
Hamburg  1.  14.  25.  jed.  Mts.Lome  22—27  Tage  1.  14.  25.  jed.  Mts.  6.20
l
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Rotterdam  l  ö.u.18.jed.Mts.Lome21—23Tage  4.  u.  17.  jed.  Mts.  925
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  R.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtffe)
9.  Cogo.  Marseille  #  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  100

 

 

von  da  ab  Landverbindung

 

Bordeaux  2ß5.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
n!  von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  #  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  1011
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1  3.  jedes  MonatsLome  37—40  Tage  3.  jedes  Monats  6.20
Rotterdam  7.  jedes  Monats  Lome  33—36  Tage  6.  jedes  Monats  92

)#  Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  peutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

Die  Post  ist  fähig

—  —  —  —

Landungs- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  —  Post  ist  fällig  l
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
.Neapel.  28.  März  7“.  April  .
beutsch-Ueuguinea  ———  E  E  E  ban  Neapel.  .  .  .  20.  März
Neapel  19.  März  1“.  April  «
ventichicfaitisa  8rindisi.«......  —  —.  —–  —  —  —
Marseille.  15.  jed.  Mis.  Neapel  24#.  März  13  ".  April
—  rseille  ned.  Ais-  Brindisi  .  .  .  20.  März  3.  April
Marseille.  18.  März  1.  April
deutsch-s#bwestafriha  Southampton  19-.  März  8“.  April  W*  ..  üb.  Vancouv.  22.  März
ymouth,
nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton  r*  Wrz  4.  April  Kiautschon  Shenonn  über  San  Francisco  unbe-Hamburg
  7  Le  Havre  oder  |  stimmt  (5—Gmaal  monatl.)
südl.  Tell  des  Schutzgeb.  Southampton  19“.  März  8.  April  Queenstown
Southampton  21.  28.  .  Marz  4.  April  Sibir.  Eisen=  1  jeden  2  Dienstag,  Freitag
bahn  und  Sonntag
#  *  —  —  ——  ——  —  ——  «  —
Kamerun  Lehug-  *  Fr  Närz  ##mouth  p.Üb.  Vancouv.  26.  Marz
''''''  Quecnown;
Plymouth  13.  Marz  samea  oder  Havre  über  San  Francisco
1##  Naro  linen  —  –  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  "  10“.  März  togo  Hamburg  .  .  20*.  21*.  Marz
Palan--Juseln  Southampton  30“.  März

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="359" />
        Schiffsbewegungen

W  299

 

 

 

2#r

der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  I  nach  bis  25.  Februar  1909.
„Adolph  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  10.  März  ab  Delagoa  Bay.
„Alexandra  Woermann““  Kamerun  Hamburg  am  10.  März  ab  Madeira.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  4.  März  in  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  März  ab  Swakopmund.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  6.  März  in  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  .  Kilwa  am  10.  März  ab  Suez.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  10.  März  Cuxhaven  passiert.
„Erna  Woermann“  Kilwa  Hamburg  am  9.  März  ab  Zanzibar.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  2.  März  in  Lome.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  5.  März  ab  Aden.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  11.  März  in  Sekondi.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  5.  März  Ouessant  passiert.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  28.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  März  in  Antwerpen.
„Kurt  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  4.  März  ab  Lagos.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  10.  März  ab  Rotterdam.
„Linda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  8.  März  in  Kapstadt.
„Lothar  Bohlen“  Assinie  Hamburg  am  6.  März  ab  Teneriffe.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  10.  März  in  Victoria.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  3.  März  in  Assinie.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  14.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“.  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  März  in  Lome.
„Otto  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  10.  März  in  Dakar.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Mossamedes  am  28.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  14.  März  ab  Hamburg.

RGroatia“.

Otarviée
Swakopmund“.
r#  Togo“  «
»LLindhut«

„  Friderun"“
—  L
——
„Immo“

„Walburg“

 

 

 

 

 

Hamburg--Amerika--Linie,  Afrika-Dienst.

Rio  Nunez
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Lüderitzbucht

Hamburg
Durban

 

 

Hamburg
Hamburg
Kamerun
Kotonou
Hamburg
Hamburg
Mossamedes
Hamburg

 

am
am
am
am
am
am
am
am

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

Accra
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Mossamedes
Rio  Nunez
Mossamedes

 

Hamburg
Opobo
Rio  Nunez
Mossamedes
Kotonou
Lüderitzbucht
Accra
Hamburg
Hamburg
Hamburg

 

11.
.Maärz  ab  Gabun.

.  Februar  in  Victoria.
.  März  Dover  passiert.
18.
.März  in  Accra.
26.
10.

März  in  Conakry.

Februar  in  Hamburg.

Februar  in  Mossamedes.
März  ab  Hamburg.

März  in  Rotterdam.
uFebruar  in  Opobo.

u  März  ab  Las  Palmas.
März  in  Antwerpen.
Februar  in  Lome.

u  März  ab  Hamburg.
Februar  in  Lome.

u  März  in  Hamburg.

u.  März  in  Hamburg.
Februar  in  Gabun.
        <pb n="360" />
        W  300  2e

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  BHeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  —e  Adresse  „Heydtkontor“.  12.  März  1909.
lX  vor-  5  1v  3
21  .  -.s  I
Kapital  4  e  4%  I  #  Nachfrage  Angebot
jahr  M  jahr  dende  dende  .  i#%  P
6  T  #  -  ·
1907  1  850  000  1.  10.  1—  10  Afrikanische  Kompagnie  AM-:.  *  57  —
1906  2000  O000  1.  1.  —  4  Bornco-Kautschuf-Compagnie  A.-G.  —  57
1905  750  000  1.  4.  8  15  VBremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.“  l
I  «  ·.  skylosschoAG  ..,160  —
1905I1200000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  55
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —-  995
1890  1  500  000  f1.  1.]  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  GConwagnee  —  270
1891  2  600  000  1.  10.,  7  7  Chocolà  Plantagen-Gesellschaft.  ..  —  680
1905  1  220  000  1.  1.  18  20  Debundscha-Pflanzung  ..  ..  125  1:30
1800  418  000  1.  1..  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  .  —  83
1878  2750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Sra=  und  Plantagen-  Gesellschaft  6
r  der  Sdüdsee-Insen  175  —
1885  2000  000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  Afrita  520  530
1907  2500  000  1.  11—  —0  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  50  60
1902%  00000  .  1.  1.  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  60
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  —  210
1910000000001.  5.2  3  Deutsche  Togogesellschaft  60  65
1885  3721  000  1.  1.  5  5  s—-  Stamm-Ant.)  qn  92  97
8000  000  1  5  5  Vorzugs-Anteilee  —  98
1886  400  000  1.  1.)  0  .„  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  .  80.—
11—  —  do  do  Vorz.  „Aktien  —  200,—
1908  11  495  000  1.  1.)  3½783½  Deutsch-Okefritanische  3½  %  Schuldverschrei-I
  «  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  .  90  93
18972250000  1.  1.)  4  7  Seule  Westafrikanische  Handelsgesellschaft  .  —  100
1899  4000000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  .  .  .  Lit.  4.  —  AM  20,  —
·  360000  0  0  r  do  „  Llt.  B.  4  7.—  1.7  12.—
18988  1000  000  1.  1.  10  0  (Gesedochaft  Südkamerun.  L144  3  —  85
1  000  000  c10  0  s  do  do  ..  it  60  —
1889  2000000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-  Gesellschaft  15  25
1897  1  153  000/1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  3000  000|1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887|  1200000  1.  1.  15  20  Jaluit-  Gesellchaft,  geteilte  Aktien  —  150
l  Genußscheine  .1.  1380,—.  1400.—
1904  1  000  000  1.  11—  ·0  amerut  Bergwerks-Aktiengesellschaft  —  35
1906  3  000  OC0  1.  1141  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie.  .  .  .  ..  —  65
1903  000  000  1.  11—  0  Kautschul-  Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  28
1899  1  100  000  1.  7,0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  —  85
1885  6000  000  1.  4.  0  ·0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  98  100
«  0  0  Stamm-Anteile  41  46
19061200000  1.  11—  —  Otstafrika-Kompagnie  —  75
1904  2.000  000  1.  1.  3  8  Ostafrikanische  Eisenbahngesellshaft  Anteile
1  ·  s  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und  «
«  12004.  Rückzahlung  garantiert)  ..  .  103  104
1900  20  000  000  1.  4.)  0  9  Otavi-  Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  n  205  207
200  000.  0  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genaßschein  .K  112.—  .  113.—
1902  L  125  .000  1.  1.  30  50  Pacific  Phosphate  C.  11  2  1115
1897  2000  000  1.  10.,  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  85
1895  1  500  000  1.  1.  r  ·  0  Rheinische  Handei-lamtagengesellshaft.  .  —  40
1903  800  000  1.  1.)  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  .  .  50  60
1905  2•000000  1.  1  4  4  Samoga-Kautschuk-  Compagnie  l—  40
1897  500  000  1.  1.  0  1  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  .  .  80  85
1900  8  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territoiez  6  sh  6  sh  6  14
1802  22000  000  1.  7.  0  4  OLouth  West  Africa  Co.  4  —  26  sh  6s1
1893  869  100  1.  4.  0  0  Ussambara  baffeebaugesellsadt  Stamm-  -Anteile  25  zsfr.  32  zär
·  142  200  (e  0  do  Vorzugs-Anteile  50  zofr.  —
1897  1500  000  1.  1.  0  6  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi  l  s
·  Stamm-Anteile  107  111
600  000  6  20,6  do  Vorzugs-Anteile  —.  110
1897  4500  000  1.  1.  0  O  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
·  zusammengelegte  Stamm-Aktien  50  —
—  8  do  Vorz.-Aktien  —  95
1895  1  800  000  1.  1.  0  0O0  Wecstdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  65

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

 

 

Ootar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  8W/  68,  Kochstraße  68  71.

Ausgegeben  am  15.  Marz  1909.
        <pb n="361" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Hherausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

20.  Jabrgang  Berlin,  den  1.  April  1909.  Nummer  7.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derfselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  viertelfährlich  erscheinenden:  „Nitteilungen  aus  den  deutschen  Schnutzgebieten-,  heraus’geben  von  Dr.  Freihberr
v.  Danckelman.  Der  vierteljahrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblau  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verrgsbuchbandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schußgebirte  und  Osterreich=  Ungarns,  d)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Aerordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Schiffsverkehr  auf  den  Reeden
des  Schutzgebiets  Togo  (Hafenordnung).  Vom  6.  Februar  1909  S.  301.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Abänderung  des  Zolltarifs  vom  20.  Mai  1908.  Vom  13.  Januar  1909  S.  302.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinca,  betr.  die  Veröffentlichung  von  Verordnungen.  Vom  15.  Jannar

1909  S.  302.  —  DeSsgleichen  betr.  das  Verbot  der  Einfuhr  von  und  des  Handels  mit  getragenen  Stoffen  und  Bekleidungsgegenständen.
  Vom  16.  Januar  1909  S.  303.  —  Verordnung  des  Bezirkramts  von  Jap,  betr.  Bekämpfung

der  Schildlauskrankheit.  Vom  29.  Dezember  1908  S.  303.  —  Personalien  S.  303.  -

Nichtmtlichcchil:DieAustichtenderwerbftoffproduktionindcndcutschcnstolonicnstnitdreiAbbild.)Z..8«5.

Kamerun:  Nachweisung  der  bei  den  Küstenzollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Monat  Dezember  1908
fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  328.  —  Vom  Bau  der  Manengubabahn  S.  328.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  im  Monat  Januar  1909  fällig  gewordenen  gollbeträge  S.  329.

Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  in  den  Monaten  Oktober  und
November  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  330.  —  Der  Bau  der  Eisenbahn  Sceheim  —  Kalkfontein  S.  331.

Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  im  Monat  Dezember  1908  S.  331.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Erpedition  Sapper-Friederici  S.  331.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Portugiesische  Eingeborenen-Politik  S.  336.  —  Rakaoausfuhr
  aus  dem  Amazonasgebiet  1908  S.  337.  —  Erdunßernte  Britisch-Indiens  1908.09  S.  337.  —  Tabakernte  in
Bahia  S.  338.  —  Die  Tabakernte  auf  Kuba  S.  338.  —  Die  indische  Baumwollernte  1908  09  S.  339.  —  Anlegung
von  Baumwollbaumpflanzungen  in  Meriko  S.  3411.  —  Die  Goldausbeute  im  Transvaal  S.  312.  —  Handel  Adens
im  Jahre  1907  08  S.  3143.  —  Handel  Mogadors  (Marokko)  mit  Hamburg  im  Zahre  1908  S.  3413.  —  Der  Außenhandel
  Agyptens  1908  S.  343.  —  Außenhandel  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerifa  im  Jahre  1908  S.  345.  —  Die
Vernichtung  der  Holzbestände  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  340.  —  Anderung  der  Ausfuhrzölle  Neuscelands
  auf  Bau=  und  Nutzholz  S.  346.  —  Zollfreiheit  von  Eisenbahnmaterialien  für  die  Goldküste  S.  347.  —  Verbot
der  Einfuhr  von  Feuerwaffen,  Munition  und  Schießpulver  nach  Belgisch-Rongo  S.  347.  —  Aieheinfuhr  nach  der
Kapkolonie  S.  347.  —  Einfuhrverbot  für  kranke  Kartoffeln  in  Natal  S.  318.  —  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von
Waffen  und  Munition  nach  Nordost-Rhodesia  S.  318.  —  Desgleichen  in  der  Oranjefluß-Kolonie  S.  3418.  —  Erhohung
der  Spirituosenzölle  in  Süd-Nigeria  S.  348.  —  Bestimmungen  über  die  Ein=  und  Ausfuhr  von  Waren  in  Britisch=Ostafrika
  S.  348.  —  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Sämereien  und  Pflanzen  in  Britisch  Ostafrika  S.  319.  —  Verbot
der  Einfuhr  von  Raffeepflanzen  und  -bohnen  aus  dem  Uganda-Schutsgebiete  nach  Britisch-Ostafrika  S.  349.  —  Angabe
des  Gewichts  für  Durchfuhrgüter  aus  Deutsch-Ostafrika  durch  Britisch-Ostafrika  S.  319.  —  Einführung  eines  neuen
Zolltarifs  in  Britisch-Ostafrika  S.  319.  —  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  Oranjefluß-Kolonie  nach  Transvaal,
Natal  und  der  Kapkolonie  S.  319.  —  Einfuhrzölle  für  alkoholische  Getränke  und  Parfümerien  auf  den  Gilbert=  und
Ellice-IJuseln  S.  319.  —  Einfuhr  von  Gewehren  im  Gebiet  des  Sudans  S.  350.  —  Bestimmungen  über  die  Einfuhr
von  Kartoffeln  nach  Mozambique  S.  350.  —  Zollbehandlung  von  Rafferngepäck  an  der  Grenze  von  Mozambique  und
Transvaal  S.  350.  —  Erhöhung  der  Kaiabgaben  in  der  Kapkolonie  S.  351.  —  Landwirtschaftliche  Ausstellung  der
Witwatererand  Agricultural  Society  zu  Johannesburg  1909  S.  51.  —  Der  Kopalgummimarkt  in  Antwerpen  im  Jahre
1908  S.  351.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Februar  1909  S.  351.

Vermischtes:  Das  hamburgische  Kolonialinstitut  im  Sommer  1909  S.  351.  —  Kolonialabteilung  der  Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft  S.  353.  —  Ein  koloniales  Preisausschreiben  S.  354.  —  Drahtlose  Telegraphie  in  Britisch=Ostafrika
  S.  354.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  B355.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  355.  —  Schiffsbewegungen
S.  359.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  360.  «

AmtlicherceilYY
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Schiffsverkehr  auf  den  Reeden
des  Schutzgebiets  TLogo.  (Hafkenordnung.)
Vom  6.  Februar  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
        <pb n="362" />
        W  302  e

"  §  1.  Landungsplatz  für  das  ganze  Schutzgebiet  ist  Lome.  Die  Beförderung  von  Personen,
Tieren  und  Gütern  zwischen  Schiff  und  Land  darf  an  der  ganzen  Küste  von  Togo  nur  unter  Benutzung
  der  fiskalischen  Landungsbrücke  in  Lome  stattfinden.

Ausnahmen  hiervon  bedürfen  der  Genehmigung  des  Gouverneurs.

§  2.  Der  Bezirk  des  Landungsplatzes  Lome  umfaßt  die  Landungsbrücke  und  die  Reede,
soweit  sie  von  den  die  Brücke  in  Anspruch  nehmenden  Schiffen  zum  Ankern  benutzt  wird.

§  3.  Die  polizeiliche  Aufsicht  über  den  Hafen  liegt  der  Zollbehörde  in  Lome  ob.  Den
dienstlichen  Anordnungen  der  zuständigen  Zollbeamten  ist  innerhalb  des  Hafenbezirks  unverzüglich
Folge  zu  leisten.

Beschwerden  über  Anordnungen  der  Zollbehörde  entscheidet  der  Gouverneur,  diejenigen  über
Entscheidungen  des  Gouverneurs  der  Reichskanzler.  Für  sie  gelten  die  Bestimmungen  der  §§  16  ff.
der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in
den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Beilage  zu  Nr.  18  des  Kol.  Bl.  1905)

§  4.  Die  Schiffe  sind  verpflichtet,  in  tunlichster  Nähe  des  Brückenkopfes  vor  Anker  zu
gehen.  Zu  weit  abliegende  Schiffe  haben  keinen  Anspruch  darauf,  abgefertigt  zu  werden.

§*  5.  Wer  der  Bestimmung  des  §  1  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  .7
oder  mit  Haft  bestraft.

Die  der  Vorschrift  zuwider  gelandeten  Tiere  oder  Güter  und  die  benutzten  Fahrzeuge
können  eingezogen  werden.

§&amp;amp;  6.  Die  Verordnung,  betreffend  den  Schiffsverkehr  in  Porto-Seguro  und  Bagida,  vom
10.  August  1895  (Kol.  Bl.  S.  423)  wird  hiermit  aufgehoben.

§  7.  Diese  Verordnung  tritt  am  heutigen  Tage  in  Kraft.

Lome,  den  6.  Februar  1909.

Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Hbänderung  des
Jolltarifs  vom  20.  Mai  1908.
Vom  13.  Januar  1909.

Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  Deutsch-Südwestafrikanische  Schutzgebiet
vom  31.  Januar  1903  (Beilage  zum  Kolonialblatt  vom  15.  Mai  1903)  wird  hiermit  verordnet,
was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  Position  24  (Parfümerien  und  kosmetische  Mittel  aller  Art)  des  Zolltarifs
vom  20.  Mai  1908  (Windhuker  Nachrichten  Nr.  33  und  Deutsch-Südwestafrikanische  Zeitung  Nr.  34)
wird  mit  Wirkung  vom  1.  Februar  1909  ab  aufgehoben.

Windhuk,  den  13.  Januar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Veröffentlichung
von  Verordnungen.
Vom  15.  Januar  1909.
Die  Veröffentlichung  der  nach  der  Vorschrift  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  Seite  509)  zu  erlassenden  Verordnungen  erfolgt  vom
heutigen  Tage  ab  durch  Einrückung  in  das  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinca.

Herbertshöhe,  den  15.  Jannar  1909.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Hahl.
        <pb n="363" />
        303  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  das  Verbot  der  Einfuhr
von  und  des  Handels  mit  getragenen  Stoffen  und  Bekleidungsgegenständen.
Vom  16.  Januar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813),
in  Verbindung  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  wird  für  das
Inselgebiet  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Marschall-Inseln  folgendes  bestimmt:

§  1.  Die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  vom  5.  Dezember  1903,
betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr  und  des  Handels  getragener  Stoffe  und  Bekleidungsgegenstände
(Kolonialblatt  1904,  Seite  116)  wird  auf  das  Inselgebiet  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und
Marschall-Inseln  ausgedehnt.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1909  in  Kraft.

Mit  diesem  Zeitpunkte  tritt  die  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  zu  Jap  vom  1.  April  1903,
betreffend  das  Verbot  der  Einfuhr  getragener  Kleidungsstücke  (Kolonialblatt  Seite  486)  außer  Kraft.

Herbertshöhe,  den  16.  Jannar  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

Verordnung  des  Bezirksamts  von  Jop,  betr.  Bekämpfung  der  Schildlauskrankheit.
Vom  29.  Dezember  1908.

Auf  Grund  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  Seite  509)  und  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes
  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  wird  hiermit  für  die  Palau-Inseln  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  Behufs  Bekämpfung  der  Schildlauskrankheit  ist  jedermann  verpflichtet,  die  auf  seinen
Grundstücken  vorhandenen,  mit  Schildläusen  behafteten  Pflanzen  von  den  Schildläusen  in  der  Weise
zu  säubern,  daß  die  behafteten  Pflanzenteile  abzuschlagen  und  sofort  zu  verbrennen  sind.  Es  macht
dabei  keinen  Unterschied,  ob  die  Grundstücke  dem  Verpflichteten  eigentümlich  gehören,  von  ihm  gepachtet
  oder  ihm  auf  andere  Weise  zur  Benutzung  überlassen  sind.

§  2.  Wer  es  unterläßt,  den  durch  §  1  bestimmten  Verpflichtungen  nachzukommen,  wird,
soweit  nicht  nach  den  bestehenden  Gesetzen  eine  härtere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  zu
150  J/7,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle  Haft  tritt,  bestraft.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.  Gleichzeitig  wird
die  unter  dem  7.  Oktober  1907  erlassene  Polizeiverfügung  aufgehoben.

Jap,  den  29.  Dezember  1908.
Kaiserliches  Bezirksamt.
Seufft.

 

 

—  Dersonalie.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Beamten  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens=  und  Ehrenzeichen
  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Ritterkreuzes  des  Kronenordens  des  Kongostaats:
dem  Regierungsarzt  bei  dem  Gouvernement  Togo  Dr.  v.  Raven;
der  silbernen  Verdienstmedaille  mit  Schwertern  des  Sachsen-Ernestinischen
Hausordens:
dem  Polizeimeister  bei  dem  Gouvernement  Neuguinea  Wilhelm  Peters.

Beim  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Swakopmund  ist  der  Gerichtsassessor  Rudolf  Kohler
als  Rechtsanwalt  zugelassen  worden.
        <pb n="364" />
        W  304  20

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Kamerun.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schuptztruppen)
vom  6.  März  1909.

Liste,  Oberarzt,  im  Anschluß  an  seinen  mit  dem  28.  Februar  1909  ablaufenden  viermonatigen
Heimatsurlaub  ein  Nachurlaub  von  zwei  Monaten  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  10.  März  1909.
Kirstein  (Christian),  Proviantamtsassistent,  am  31.  März  1909  behufs  Wiedereinstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  Glogau)  aus  der  Schutztruppe

  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  16.  März  1909.
Elsässer,  Militär-Bauinspektor,  am  14.  März  1909  behufs  Wiedereinstellung  als  technischer  Hilfsarbeiter
  im  Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des
XVII.  Armeekorps  in  Danzig)  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  10.  März  1909
in  Hamburg  eingetroffen:  Sanitätsunteroffizier
Stephan.

Koamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  März
angetreten:  BuMchdrucker  Nau,  Marine-Intendanturassessor
  Priester  und  Lazarettgehilfe  Kleck.

Am  9.  März  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Zollamtsvorsteher  Lippe,  Bureauassistent
Kessinger,  Maschinenbauer  Jacobs,  Schlosser
Müller,  die  Materialienverwalter  Scholler  und
Rüffer,  Wegebauer  Behrens.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsrat  Dorbritz,  kommiss.
Bezirksrichter  Rogalsky,  Stationsleiter  Biernatzky,
  Gouvernementssekretär  Freidinger,  Vermessungsgehilfe
  Groh,  Hauptmagazinsvorstand
Fickel,  Zollsekretär  Berghaus,  Bautechniker
Eckert,  die  Polizeimeister  Müller,  Schultze,
Glatte  und  Harupka,  Zimmermann  Camplair,
Kupferschmied  Kröhne  und  Metalldreher  Beer.

Mit  Heimaturlaub  sind  aus  Kamerun  abgereist:
am  9.  Februar:  die  Sekretäre  Mülling  und
Wilske,  Vermessungstechniker  Köster  und  Maschinist
  Krienke;  am  21.  Februar:  Gerichtsassessor
Dr.  Jacob  und  Forstassessor  Schorkopf.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  4.  März  1909
in  Hamburg  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Seifert
und  Sanitätsunteroffizier  Stragierowicz.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  März  1909  von  Hamburg  aus  angetreten:
Büchsenmacher  Eichenhofer,  Feldwebel  Mellenthin,
  Sanitätsfeldwebel  Gebhardt  und  Sergeant
Ricklefs.

Deutsch-Suüdwestafrika.

Im  Schutzgebiet  ist  am  1.  Februar  eingetroffen
Leutnant  Brüggemann,  Inspektionsoffizier  bei
der  Landespolizei.

Angenommen  als  Peolizeisergeanten  sind:
Westphal,  Wilhelmi,  Wittwer,  Buchwald
und  Busching.  **

Zu  Polizeiwachtmeistern  sind  ernannt:  die
Polizeisergeanten  Geisler  und  Westphal.

Angenommen  mit  Boeamteneigenschaft:  Meßgehilfe
  Wieczorek.

Am  27.  Februar  sind  von  Swakopmund  auf
Heimaturlaub  gereist:  Gouvernementssekretär  Link,
Regierungstierarzt  Milde  und  Polizeisergeant
Schneider.
        <pb n="365" />
        W  305  20

 

 

B

 

 

 

 

 

nichtamtticherteitl

 

 

D

 

 

 

Die  Aussichten  der  Gerbstoffproduktion  in  den  deutschen  Kolonien.

Von  Dr.  Holtz,  Kaiserlichem  Oberförster  in  Daressalam.
Mit  drei  Abbildungen  nach  Aufnahmen  des  Verfassers.

Daß  man  sich  bei  der  großen  Abhängigkeit
der  deutschen  Lederindustrie  von  der  Gerbstoffzufuhr
  aus  fremden  Produktionsgebieten  seit
Jahren  bemüht,  einen  Bezug  von  Gerbmaterialien
aus  unseren  Kolonien  in  größerem  Umfange
möglich  zu  machen,  ist  allgemein  bekannt.  Diese
Bemühungen  erstreckten  sich  teils  auf  die  Auffindung
  und  Verwertung  von  wild  wachsenden
Gerbstoffpflanzen,  teils  auf  die  Einführung  und
Kultur  fremder,  Gerbstoff  liefernder  Gewächse.
Fehlt  es  nun  heute  auch  einerseits  nicht  an  Erfolgen
  nach  beiden  Richtungen,  so  hat  doch  anderseits
  der  Gerbstoffimport  aus  den  Schutzgebieten
aus  verschiedenen,  weiter  unten  näher  zu  erörternden
  Gründen  nennenswerte  Dimensionen
noch  nicht  anzunehmen  vermocht.

Nun  hat  in  letzter  Zeit  die  mehr  oder  weniger
  begründete  Befürchtung,  es  könnte  die  Zufuhr
des  einen  oder  anderen,  im  Laufe  der  Jahre
für  die  Gerberei  unentbehrlich  gewordenen  Gerbsurrogats
  aus  dem  Auslande  in  absehbarer
Zeit  ganz  aufhören  oder  doch  sehr  erschwert
werden,  den  Interessenten  aus  der  Industrie  erneut
  Veranlassung  gegeben,  nach  Mitteln  und
Wegen  zu  suchen,  wie  die  Gerbstoffproduktion  in
den  Schutzgebieten  wesentlich  gehoben  werden
könnte.  Unterstützt  wurden  diese  Bestrebungen
durch  gutachtliche  Außerungen  von  Fachleuten,
welche  die  Aussichten  der  Gerbstofferzeugung  in
unseren  Kolonien  als  günstig  bezeichnen  und  spezielle
  Vorschläge  zur  Förderung  dieses  Produktionszweiges
  machen.“)  Hierbei  sind  aber  vielfach  die
bisherigen  Feststellungen  und  Versuche,  ferner
die  in  den  Schutzgebieten  gegebenen  besonderen
Verhältnisse  zu  wenig  berücksichtigt  worden.  Die
Bedeutung,  welche  die  vorliegende  Frage  für  die
deutsche  Lederindustrie  besitzt,  läßt  es  erwünscht
erscheinen,  auf  breiterer  Grundlage  erneut  zu
untersuchen,  wieweit  die  Hoffnungen,  die  man  auf
unsere  Kolonien  als  Gerbstofflieferanten  setzt,  sich
in  der  nächsten  Zukunft  realisieren  lassen  werden.
Hierfür  die  notwendigsten  Unterlagen  zu  liefern,
ist  der  Zweck  der  nachfolgenden  Zusammenstellung.
Diese  bezieht  sich  der  Hauptsache  nach  auf  Deutsch-*)

  Vgl.  z.  B.  Pacßler  in  Nr.  11  des  Kolonialblatts
  von  1908.  S.  535/543:  „Die  Bedeutung  der
deutschen  Schutzgebiete  als  Gerbmaterialproduzenten“.

 

Ostafrika,  aber  nicht  etwa  deshalb,  weil  allein
diese  Kolonie  mir  aus  eigener  Anschauung  bekannt
ist,  sondern  weil  bei  weitem  die  Mehrzahl  der  bisher
  ausgeführten  einschlägigen  Versuche  auf  Ostafrika
  entfällt.

I.  Wildwachsende  einheimische  Gerbstoffpflanzen.

Daß  man  zunächst  die  einheimische  Pflanzenwelt
  unserer  Schutzgebiete  nach  gerbstoffreichen
Gewächsen  durchsuchte,  bevor  man  die  Einführung
bzw.  Kultur  fremder  Gerbstoffpflanzen  ernstlich  in
Erwägung  zog,  war  naheliegend.  Von  Bedeutung
können  dabei  natürlich  nur  solche  Pflanzen  sein,  die,
wenn  auch  nicht  in  reinen  Beständen,  so  doch  in
hinreichender  Menge  auftreten,  um  genügende
Mengen  Gerbstoff  zu  liefern.  Zerstreut  vorkommende
  Gewächse  müßten,  um  Bedeutung  für  die
Gerbstoffproduktion  zu  gewinnen,  erst  in  Kultur
genommen  werden.  Naturgemäß  wurden  die
botanischen  Verwandten  der  aus  anderen  Ländern
bereits  bekannten  Gerbstoffgewächse  zuerst  Gegenstand
  der  Untersuchung;  darunter  schienen  am
wichtigsten  die  Vertreter  der  Familien:  Rhizophorazeen
  (Mangroven),  Leguminosen  und  Kombretazeen.


1.  Mangroven.

Am  ehesten  und  eingehendsten  hat  sich  die
Untersuchung  mit  den  Mangroverinden  beschäftigt,
  die  in  den  Mangrovewäldern  unserer
innerhalb  des  Tropengürtels  gelegenen  Kolonien
in  mehr  oder  weniger  großer  Menge  zur  Verfügung
  stehen,  denn  die  Verwendbarkeit  der
Mangroverinde  als  Gerbmittel  war  in  anderen
Tropenländern  schon  lange  bekannt,  und  teilweise
war  dieses  Material,  wie  z.  B.  in  Südamerika,
in  ziemlichem  Umfange  praktisch  ausgenutzt  worden.
Auch  hat  es  im  Laufe  der  Jahre  nicht  an  Versuchen
  gefehlt,  den  Mangrovegerbstoff,  sei  es  als
Rohmaterial  der  Rinde,  sei  es  in  Form  von  Extrakt
nach  Europa  einzuführen.  Diesem  Zweck  sollte
beispielsweise  ein  größeres  Unternehmen  dienen,
das  Mitte  der  90er  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts
  auf  Ceylon  ins  Leben  gerufen  ward.
Um  dieselbe  Zeit  kamen  auch  aus  Ostafrika  mehrfach
  Mangroverinden  zur  chemischen  Untersuchung
nach  Europa.  Letztere  führte  indessen  zu  recht
widersprechenden  Resultaten,  die  ihre  Erklärung  —
        <pb n="366" />
        W  306  25

abgesehen  von  Fällen,  in  denen  das  eingesandte
Material  wahrscheinlich  infolge  sorgloser  Behandlung
  bei  der  Gewinnung  und  dem  Versand  in
verdorbenem  Zustand  zur  Untersuchung  kam  —“)
zum  Teil  darin  fanden,  daß  nicht  in  jedem  Falle
die  Rinde  einer  und  derselben  Pflanzenart  eingesandt
  worden  war.  Die  in  der  Folge,  namentlich
  auf  Veranlassung  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  von  Deutsch  -Ostafrika  vorgenommenen
Prüfungen  weiterer  Mangroverindenmuster“.)  haben
  denn  auch  ergeben,  daß  nur  einzelne  dieser
zur  sogenannten  „östlichen  Mangrove"“  gehörenden
Arten  eine  zur  Gerbstoffgewinnung  verwendbare
Rinde  besitzen,  nämlich:  Rhizophora  mucronata,
  Bruguiera  gymnorrhiza,  Ceriops
Candolleana,  Nylocarpus  granatum  und
X.  obovatus,  während  die  übrigen,  wie  Avicennia
  offiein  alis  und  Sonneratia  caseolaris,
  für  genannten  Zweck  nicht  in  Betracht
kommen  können.  Die  Untersuchung  hat  aber
ferner  gezeigt,  daß  der  Gerbstoffgehalt  der
Rinde  bei  einer  und  derselben  Mangroveart
  immerhin  noch  beträchtlichen  Schwankungen
  unterliegt.  Man  durfte  vermuten,  daß
hierfür  ähnliche  Faktoren  maßgebend  seien,  wie
sie  für  die  heimische  Eichenrinde  festgestellt  worden
sind.  Eine  baldige  Klärung  dieser  Frage  wäre
jedenfalls  von  Wichtigkeit  gewesen,  denn  für  die
rasche  Einbürgerung  der  Mangroverinde  auf  dem
europäischen  Gerbstoffmarkte,  der  eine  möglichst
gleichmäßige  Qualität  des  Produkts  verlangt,
bildete,  wie  sich  bald  darauf  zeigte,  die  Verschiedenheit
  ihres  Gerbstoffgehalts  zunächst  ein
wesentliches  Hindernis.

Leider  sollte  dies  nicht  die  einzige  Schwierigkeit
  bleiben,  und  darin  liegt  wohl  auch  der  Grund,
warum  die  chemischen  und  technischen  Prüfungen
von  Mangroverinde  damals  nicht  mit  der  erforderlichen
  Konsequenz  fortgesetzt  worden  sind.
Es  hat  sich  nämlich  in  der  Praxis  herausgestellt,
daß  die  Mangroverinde  trotz  ihres  verhältuismäßig
  hohen  Gerbstoffgehalts  anderen,  in  der
Gerberei  verwendeten  hochprozentigen  Gerbmaterialien
  nicht  an  die  Seite  gestellt  werden  kann,
weil  sie  gewisse,  den  letzteren  zukommende
Eigenschaften  nur  zum  Teil  besitzt,  dafür  aber
anderseits  auch  Nachteile  aufweist.  Bei  den  verschiedenen
  Gerbversuchen,  in  denen  Mangroverinde
  ausschließlich  zur  Verwendung  kam,
zeigte  diese  zwar  eine  ausreichende  Gerbwirkung,
jedoch  war  das  fertige  Leder  von  weicher,  fast
schwammiger  Beschaffenheit,  was  die  Verwendung
des  Gerbmittels  in  der  Unterledergerberei,  we-"*)

  Hierunter  wären  zu  rechnen:  die  Proben  Nr.  11
bis  21  auf  Tabelle  I.

N  „
#

Zusammengestellt  auf  Tabelle  I.

 

nigstens  ohne  erheblichen  Zusatz  von  anderen
Gerbmaterialien,  ausschließt.  Auch  trat  in  mehreren
Fällen  ein  Totgerben  der  Haut  ein,  dadurch  verursacht,
  daß  der  Mangrovegerbstoff  allzuleicht,
schon  bei  gewöhnlicher  Temperatur,  in  Lösung
übergeht  und  dabei  zu  energisch  auf  die  Haut
einwirkt.  In  der  Praxis  fällt  dieser  Nachteil
allerdings  deshalb  weniger  ins  Gewicht,  weil  die
im  ersten  Stadium  des  Gerbprozesses  verwendeten
Gerbmaterialien  mit  gebrauchten  Brühen  versetzt
zu  werden  pflegen.  Jedesmal  übertrug  sich  jedoch
  der  in  der  Mangroverinde  enthaltene  rote
Farbstoff  auf  das  Leder;  dieses  erhielt  dadurch
  eine  intensiv  rote  Farbe,  ähnlich  derjenigen
des  amerikanischen  Hemlokleders,  einer  Lederfarbe,
die  im  europäischen  Lederhandel  nicht  beliebt  ist.
Damit  war  bis  auf  weiteres  erwiesen,  daß  die
Mangroverinde  als  Gerbmittel  in  der  europäischen
Gerberei  für  sich  allein  in  größerem  Umfange
keine  Verwendung  finden  kann.  Die  weitgehenden
Erwartungen,  die  in  Deutschland  anfänglich  auf
dieses  neue  Gerbmaterial  gesetzt  wurden,  haben
sich  sonach  nicht  verwirklicht.  Indessen  gaben  die
verschiedenen  Handelsfirmen,  die  sich  auf  das
Mangroverindengeschäft  geworfen  hatten,  die  Hoffnung,
  schließlich  doch  noch  eine  Verwertungsmöglichkeit
  für  dieses  Gerbmittel  zu  finden,  erfreulicherweise
  nicht  auf;  es  wurden  auf  ihre
Veranlassung  zu  dem  Zweck  zahlreiche  chemische
und  technische  Prüfungen  von  Mangroverinden
vorgenommen.

Das  größte  Hindernis  für  die  Einbürgerung
der  Mangroverinde  in  den  europäischen  Gerbereien
bildete  die  erwähnte  Rotfärbung  des  Leders.
Man  hoffte  nun  den  in  der  Mangroverinde  enthaltenen
  roten  Farbstoff  auf  chemischem  Wege
entfernen  zu  können.  Ein  genaueres  Studium
der  Natur  dieses  Farbstoffs  ergab  jedoch,  daß
er  einen  integrierenden  Bestandteil  des  Mangrovegerbstoffs
  bildet,  und  zwar  derart,  daß  der  größte
Teil  des  Gerbstoffs  gefärbt,  nur  ein  unbedentender
dagegen  farblos  ist,  weshalb  auch  eine  mechanische
Trennung  dieser  beiden  Gerbstoffkategorien  zur
ausschließlichen  Verwendung  der  ungefärbten  zwecklos
  erschien.  Denn  dabei  hätte  man  auf  den
größten  Teil  des  Gerbstoffs  verzichten  müssen.
Die  Isolierung  des  Farbstoffs  aus  den  gefärbten
Gerbstoffen  gelang  aber  mit  den  bis  dahin  bekannten
  Mitteln  nicht.  Dagegen  wurde  dem  in
Rede  stehenden  wie  auch  den  anderen  weiter
oben  angeführten  Mängeln  durch  geeignete  Kombination
  mit  anderen  Gerbmaterialien,  insbesondere
mit  Myrobalanen  und  Divi-Divi,  bis  zu  einem
gewissen  Grade  abgeholfen.  Dadurch  konnte  der
Mangroverinde,  allerdings  nur  in  beschränktem
Maße  in  der  Oberledergerberei,  Eingang  verschafft
  werden.
        <pb n="367" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.  «

Die  Aussichten  der  Gerbstoffproduktion
in  den  deutschen  Kolonien.

 

.  ,.»
..-  .(  »  *8  ——  —

*  #4  —  N  *.  r*r*-  *1„—  v  ,  »  l
---«««3-k«-»».sp
s-  H  “  4
K.  —  r–lj  VW  [  5  #r  d9r  »

t  1#.  71.2
2  —  W
—

 

Gelichteter  Bestand  von  Berlinia  Eminii  zur  Seit  der  Fruchtreife.
Swischen  lkungu  und  Tura,  Bezirk  Külimatinde,  Deutsch-Ostafrika.
        <pb n="368" />
        Msima-Bãume  (Terminalia  sericea)  im  Myombowald
zwischen  Saranda  und  Kabalata,  Bezirk  Kilimatinde,  Deutsch-Ostafrika.

 

 

Stark  gelichteter  Bestand  der  Acacia  Suma
zwischen  Buhindi  und  Bugando,  Candschaft  Usindja,  am  Viktoria  Nyansa.

Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin  SWs.
        <pb n="369" />
        W  307  20

Entsprechend  niedrig  mußte  die  Bewertung
der  Mangroverinde  ausfallen.  Die  Direktion
der  deutschen  Gerberschule  in  Freiberg  i.  S.  sprach
sich  in  einem  Gutachten  dahin  aus,  daß  der
Rindenpreis  am  europäischen  Hafenplatze  sich  nicht
höher  stellen  dürfe  als  derjenige  der  billigsten  im
Gebrauch  befindlichen  Gerbmaterialien,  das  wäre
35  bis  40  Pf.  pro  Kilogramm  Gerbstoff  bzw.
12.“¾  für  100  kg  lufttrockene  Rinde,  wovon  noch
die  Kosten  für  das  Mahlen  und  den  Transport
der  Rinde  bis  zur  Gerberei  in  Abzug  zu  bringen
wären.

Indessen  haben  die  in  den  Jahren  1900  bis
1902  sowohl  unter  Vermittlung  des  Kaiserlichen
Gouvernements  in  Daressalam,  als  durch  die
Firma  G.  Denhardt  in  Lamu  versuchten  größeren
Mangroverindenverkäufe  an  die  Firma  Herkommer
  &amp;amp;  Bangerter  in  Stuttgart  gezeigt,
daß  die  Rinde  verschiedentlich  nicht  einmal  um
diesen  geringen  Preis  Abnahme  finden  konnte,
vielmehr,  um  nicht  unverkäuflich  liegen  zu  bleiben,
erheblich  niedriger  abgesetzt  werden  mußte.  Bei
der  großen  Auswahl  an  Gerbmitteln,  die  der
Markt  bietet,  brachten  eben  die  Gerber  einem  mit
derartigen  Mängeln  behafteten  Material  nur  geringes
  Interesse  entgegen,  umsomehr,  als  seine
Verwendung  nach  den  bisherigen  unzureichenden
Erfahrungen  immer  noch  im  Versuchstadium  bleiben
mußte,  was  immerhin  ein  gewisses  Risiko  bedeutete.


Bei  einem  so  niedrigen  Erlös  konnte  für  den
Importeur  kaum  mehr  ein  nennenswerter  Gewinn
  herausspringen,  da  die  Selbstkosten,  welche
der  Transport  der  Rinde  bis  zum  europäischen
Hafenplatz  verursachte,  verhältnismäßig  hoch  waren;
an  eine  Verbilligung  der  Kosten,  insbesondere  der
Seefracht,  die  von  der  Deutsch-Ostafrika-Linie  auf
32,50  “  per  Tonne  Rinde  festgesetzt  worden
war,  konnte  aber  solange  nicht  gedacht  werden,
als  die  Linie  nicht  auf  regelmäßige  Beförderung
großer  Quantitäten  rechnen  konnte.

Die  Forstverwaltung  im  Rufiyi-Delta  konnte
unter  solchen  Umständen  nur  diejenige  Rinde  verwerten,
  die  beim  Stammholzeinschlag  für  die
Rufiyi-Industrie-Gesellschaft  anfiel  und  deshalb
keine  besonderen  Gewinnungskosten  verursachte,  da
die  geschlagenen  Stämme  vertragsgemäß  entrindet
zur  Ablieferung  gelangten.  Dieses  Rindenquantum
wurde  zu  800  bis  1000  Tonnen  pro  Jahr  (davon
  600  bis  800  von  Bruguiera)  angenommen;
man  ermittelte  es  unter  Zuhilfenahme  eines  bestimmten,
  den  heimischen  Erfahrungen  entlehnten
Rindenprozents  (12  bzw.  15),  das  indessen  unter
den  vorliegenden  Verhältnissen  viel  zu  hohe
Zahlen  geben  mußte.  In  der  Folge  zeigte  es
sich  auch,  daß  ein  derartiges  Rindenquantum  nicht
im  entferntesten  geliefert  werden  konnte,  zumal

 

noch  als  weiterer  nachteiliger  Umstand  hinzutrat,
  daß  ein  Teil  der  Rinde  nicht  gewonnen
werden  konnte,  weil  das  Holz  zu  ungünstiger
Jahreszeit  gefällt  war.

Die  baren  Auslagen,  die  der  Forstverwaltung
für  die  Tonne  Rinde  entstanden,  waren  etwa  die
folgenden:

1.  Sammeln,  Transport  vom  Schlagort  bis
zum  Verschiffungsplatz  am  Rufiyi,  Trocknen

und  Zerkleinern  daselbst,  i.  Sa.rund  5  Rup.
2.  seemäßige  Verpackung  einschl.  Verpackungsmaterial
  7
3.  Verladen  und  verfrachtung  nach
Daressalam  ..  .  8-4.
  Umladekosten  daselbst  .  ..5-5.
  Fracht  Daressalam—Hamburg  25
6.  Lösch=  und  bagerspesen  in  Hamburg
  7,50  „  =  5
55  Rup.

Hierzu  kämen  dann  noch  die  mittelbaren  Ausgaben,
  wie  Verwaltungskosten,  Verzinsung  und
Amortisation  der  Anlagekapitalien  (insbesondere
der  Transporteinrichtungen)  mit  ihrem  entsprechenden
  Anteil.  Damit  würden  die  Selbstkosten
  annähernd  den  Betrag  von  60  Rupien  oder
80  “  erreichen.  Stellt  man  nun  die  Holzfällungs=
  und  Entrindungskosten  noch  in  Rechnung,
  was  geschehen  müßte,  wenn  die  Nutzung
nur  der  Rinde  wegen  erfolgen  würde,  dann  wird
nach  Abzug  der  Selbstkosten  vom  Erlös  kaum
mehr  soviel  übrig  bleiben,  um  das  Rindengeschäft
zu  lohnen.  Denn  die  im  Rufiyi-Delta  vorhandenen
  Mangrovebestände,  wenn  auch  in  ihrer
Gesamtausdehnung  (etwa  1600  ha)  recht  beträchlich,
  sind,  da  die  Mangroven  sich  in  mehr  oder
weniger  schmalem  Saum  dem  Meeresufer  entlang
und  eine  bestimmte  Strecke  weit  die  Flußmündungen
  hinauf  ziehen,  über  eine  viel  zu  große
Fläche  verteilt  und  können  deshalb  bei  weitem
nicht  so  vorteilhaft  ausgenutzt  werden  als  eine
gleich  große,  regelmäßiger  gestaltete  Waldfläche.
Außerdem  müßte  ein  nicht  geringer  Teil  der
Mangrovenbestände  von  der  Rindennutzung  überhaupt
  ausgeschlossen  bleiben,  entweder  wegen  zu
geringen  Alters  bzw.  buschartiger  Beschaffenheit,
oder  auch,  weil  die  bestandbildenden  Baumarten
nicht  auf  Rinde  verwertbar  sind.

Die  jährliche  Nutzungsmasse,  welche  sich  unter
Wahrung  der  Nachhaltigkeit,  bei  Zugrundelegung
eines  60  jährigen  (dem  Wachstum  der  Mangrove
ungefähr  entsprechenden)  Umtriebes,  einer  durchschnittlichen
  Holzmasse  von  100  Festmetern  pro
Hektar  sowie  eines  Rindenprozentes  von  8  berechnet,
  nämlich:

½  oo  X  100  X  0,08,  also  rund  1800  Tonnen,
        <pb n="370" />
        W  308  20

müßte  also  noch  eine  weitere  Reduktion  erfahren;
um  wieviel,  ist  schwer  anzugeben,  da  es  an
einem  sicheren  Anhalt  hierzu  fehlt.  Ich  glaube
jedoch,  daß  unter  den  gegebenen  Bestandsverhältnissen
  kaum  mehr  als  1500  Tonnen  jährliche
Rindennutzung  vorausgesetzt  werden  dürften.
Wenn  nun  noch  in  Betracht  gezogen  wird,  daß
die  leicht  auslaugbare  Mangroverinde  während
der  Gewinnung  bzw.  des  relativ  langen  Transports
  vom  Schlagorte  nach  dem  Verschiffungsplatz
  der  Gefahr  der  Entwertung  durch  das  bei
jeder  Flut  in  die  Bestände  eindringende  Seewasser
  oder  durch  Niederschläge  enorm  ausgesetzt
ist,  sobald  die  Arbeiter  es  an  der  nötigen  Achtsamkeit
  fehlen  lassen,  dann  wird  man  es  verstehen,
wenn  die  Forstverwaltung  den  Gedanken  der
Rindenverwertung  in  eigener  Regie  aufgab  und
bis  auf  den  heutigen  Tag  nicht  wieder  aufgenommen
  hat.

Erfolgreicher  waren  die  Bemühungen  der  in
Lamu  ansässigen  Firma  Gebr.  Denhardt.  Nachdem
  mehrere  von  ihr  nach  Europa  gesandte
Rindenproben  in  bezug  auf  Gerbstoffgehalt  günstig
beurteilt  worden  waren,  begann  sie  mit  der  Ausführung
  größerer  Lieferungsaufträge.  Im  Jahre
1900  gelang  es  ihr,  eine  Konzession  zur  Ausnutzung
  der  im  Witu-und  Tana-Gebiet  gelegenen
Mangrovebestände  von  der  Britisch-Ostafrikanischen
Protektoratsverwaltung  zu  erlangen  und  noch  im
selben  Jahre  etwa  1350  Tonnen  Mangroverinde
zu  exportieren.  Auch  in  den  folgenden  Jahren
verfrachtete  die  Firma  erhebliche  Mengen  Rinde
nach  Europa  und  1903  dehnte  sie  ihr  Rindengeschäft
  auch  auf  Deutsch-Ostafrika  aus  und  schloß
zu  diesem  Zweck  einen  Pachtvertrag  zur  Ausnutzung
  der  Mangrovebestände  an  der  Küste  der
Bezirke  Tanga  und  Pangani  mit  dem  Gouverne-=ment
  in  Daressalam  ab.  Diesem  ersten  Pachtvertrag
  folgten  in  den  nächsten  Jahren  zwei
weitere  für  einen  Teil  der  Mangrovebestände  der
Bezirke  Lin  di  und  Kilwa.  1904  belief  sich  das
von  der  Firma  aus  Britisch=  und  Deutsch-Ostafrika
  ausgeführte  Rindenquantum  auf  etwa
6000  Tonnen;  1905  wurden  aus  Deutsch-Ostafrika
  bereits  1400  Tonnen,  und  zwar  fast  ausschließlich
  nach  Deutschland  verschifft.

1901  gelangte  auch  aus  Portugiesisch-Ostafrika
  von  einer  daselbst  ansässigen  Firma
Mangroverinde  nach  Europa;  diese  Rinde  scheint
noch  die  günstigste  Beurteilung  gefunden  zu  haben,
denn  für  die  nachfolgenden  Verschiffungen  fanden
sich  in  Europa  regelmäßig  Abnehmer;  auch  konnte
die  Rinde  infolge  der  günstigeren  Verschiffungsbedingungen
  am  Produktionsorte  etwas  billiger
geliefert  werden.

Zweifellos  handelt  es  sich  bei  den  verschiedenen,
zur  Sprache  gebrachten  Rindenverwertungen  nicht

 

immer  um  eine  und  dieselbe  Art.  Dies  geht
weniger  aus  den  chemischen  Analysen  der  einzelnen
Rindenmuster  hervor,  die  ja  auch  innerhalb  der
einzelnen  Mangroveart  große  Unterschiede  in  bezug
auf  den  Gerbstoffgehalt  ergeben  haben,  als  vielmehr
  aus  dem  Verhalten  der  verschiedenen  Rinden
bei  der  Lohbereitung  und  beim  Gerbprozeß  selbst.
Die  offenbar  größtenteils  von  Rhizophora
mucronata  stammende  britisch-ostafrikanische
Rinde,  die  sich  im  übrigen  fast  stets  durch  einen
sehr  hohen,  meist  zwischen  38  und  45  v.  H.
liegenden  Gerbstoffgehalt  auszeichnete,  wies  eine
intensiv  dunkelrote  Farbe  auf,  war  dick,  holzartig
hart  und  infolgedessen  schwerer  mahlbar.

Die  Rinde  deutsch=  und  portugiesisch-ostafrikanischer
  Herkunft  dagegen  besaß  eine
weiche,  faserige  Struktur  und  ließ  sich  deshalb  eher
nach  Art  der  Eichenrinde  zu  Lohe  vermahlen.  Inder
Farbe  war  sie  auch  heller.  Wahrscheinlich  handelte
es  sich  hier  in  beiden  Fällen  in  der  Hauptsache
um  die  Rinde  von  Bruguiera  gymnorrh  iza.

Es  wäre  falsch,  aus  den  oben  erwähnten  bedeutenden
  Exportmengen  den  Schluß  zu  ziehen,
daß  es  damals  bereits  gelungen  sei,  der  Mangroverinde
  einen  festen  Platz  auf  dem  europäischen
Gerbstoffmarkte  zu  sichern.  Dem  widersprechen
die  wiederholten  Preisschwankungen,  denen  unser
Produkt  ausgesetzt  blieb,  sowie  die  Tatsache,  daß
mehrfach  größere  Posten  Mangroverinde  im  Ausbzw.
  Einfuhrhafen  längere  Zeit  unverkäuflich
liegen  und  schließlich  weit  unter  dem  bisherigen
Preise  losgeschlagen  werden  mußten.  Von  den
am  Mangroverindenimport  interessierten  Firmen
wurde  auch  geltend  gemacht,  daß  das  Angebot
für  den  Anfang  zu  groß  und  ein  Preissturz  deshalb
  unvermeidlich  gewesen  sei.

Den  unablässigen  Bemühungen  dieser  Firmen
ist  es  zu  verdanken,  daß  in  Deutschland  das
Interesse  für  die  Mangroverinde  nicht,  wie  in
England,  völlig  abflaute.  Nachdem  sich  die  Rinde
als  Streumaterial  in  der  Gerberei  nicht  bewährt
hatte,  wurde  der  Versuch  gemacht,  Auszüge  aus
ihr  herzustellen  und  zur  Verwendung  zu  bringen,
was  auch  bis  zu  einem  gewissen  Grade  gelungen
zu  sein  scheint.  Freilich  trat  hierbei  der  Umstand
fördernd  hinzu,  daß  die  Bezugspreise  für  andere
Gerbmaterialien,  insbesondere  für  Quebrachoholz,
gestiegen  waren.  So  sehen  wir  das  Mangroverindengeschäft
  um  das  Jahr  1904  in  Deutschland
wieder  aufleben.  Eine  Anzahl  bedeutender  Extraktfabriken
  befaßt  sich  mit  der  Herstellung  von
Mangroveextrakt  aus  der  Rinde  im  großen;
das  Fabrikat  wird  teilweise  wieder  ausgeführt,
teilweise  in  der  deutschen  Oberlederindustrie  verwendet.
  Der  Rindenverbrauch  steigerte  sich  dadurch
  in  Deutschland  zeitweise  derart,  daß  die
Zufuhren  mit  der  Nachfrage  nicht  Schritt  halteit
        <pb n="371" />
        W  309  20

konnten,  und  die  Importeure  Lieferungsaufträge
von  10  000  Tonnen  und  mehr  erhielten,  die
natürlich  nicht  zu  erfüllen  waren.  Auch  in  England
  hob  sich  das  Rindengeschäft  um  diese  Zeit
wieder;  im  Zusammenhang  damit  steht  die  Gründung
  verschiedener  Unternehmungen  zum  Zwecke
der  Mangroverindenverwertung  in  Australien
sowie  auf  Borneo.“)  Im  letzteren  Falle  handelte
es  sich  um  die  Anlage  einer  Extraktfabrik:  der
zweite  derartige  Versuch  nach  dem  Niedergang
der  Extraktindustrie  auf  Ceylon.

Auch  für  die  deutschen  Kolonien  Ostafrika  und
Kamerun  wurden  mehrere  solche  Unternehmungen
geplant,  es  kam  aber  in  keinem  Falle  zu  einer
Realisierung.  ·

Der  soeben  geschilderte  Entwicklungsgang  der
Mangroverindenverwertung  bis  zum  Jahre  1905
findet  in  nachstehenden,  dem  „Handbock  for  East
Africa,  Uganda  and  Zanzibar-  von  1906  entnommenen
  Exportziffern  Britisch-Ostafrikas
einen  beredten  Ausdruck:

Ausfuhrwert  in  KL.
1900.01  1901/02  1902/03  1903·04  1904/05
999  909  690  1155  2016

In  Portugiesisch-Ostafrika  erreichte  die
Mangroverindenausfuhr  nach  einem  Berichte  des
Kaiserlichen  Konsuls  in  Lourengo  Marques  im
Jahre  1906  bereits  einen  Wert  von  etwa  7100
Milreis  (etwa  32  200  4);  davon  gingen  für
2722  Milr.  nach  Deutschland  und  für  3225  Milr.
nach  den  Vereinigten  Staaten.

In  Deutsch-Ostafrika  dagegen  entwickelte
sich  der  Rindenexport  sehr  viel  langsamer.  Die
im  Jahre  1905  ausgeführte  Rindenmenge  betrug,
wie  oben  erwähnt,  nur  etwa  1400  Tonnen,
welche  ausschließlich  nach  Deutschland  gingen.
Es  erklärt  sich  dies  damit,  daß  nur  etwa  5600  ha,
also  ein  kleiner  Teil  der  in  ihrer  Gesamtausdehnung
auf  40  000  ha  geschätzten  Mangrovewaldungen,
für  die  Rindennutzung  freigegeben  wurden  und
daß  die  bis  dahin  alleinige  Pächterin,  die  Firma
Gebr.  Denhardt  von  der  Regierung  durch  Kontrakt
zur  Übernahme  gewisser  Bedingungen  verpflichtet
war,  die  die  Nächhaltigkeit  der  Rindenproduktion
gewährleisten  sollen,  ihren  Umfang  daher  innerhalb
  gewisser  bescheidener  Grenzen  halten.  Daß
in  den  Nachbargebieten,  in  denen  die  Mangrovebestände
  kaum  eine  derartige  Ausdehnung  haben
wie  in  Deutsch-Ostafrika,  die  Rindennutzung  auf
die  Nachhaltigkeit  Rücksicht  nimmt,  kann  nicht  angenommen
  werden;  man  wird  also  auf  eine  Abnahme
  der  letztjährigen  hohen  Ausfuhrziffern  in

*)  Neuerdings  gelangten  auch  Rindenproben  aus
Borneo  nach  Deutschland  zur  Untersuchung.  S.  Verhandlungen
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees,
1908,  Nr.  1,  S.  28.

 

absehbarer  Zeit  gefaßt  sein  dürfen.  Auch  scheint,
wenigstens  im  portugiesischen  Gebiet,  das  übermäßige
  Abholzen  der  Mangroven  bei  der  Rindengewinnung
  bereits  zu  Bedenken  Anlaß  gegeben
zu  haben,  und  die  Regierung  soll  infolgedessen
beabsichtigen,  die  erteilten  Konzessionen  nach  Ablauf
nicht  mehr  zu  erneuern.

Durch  die  vielfältigen  größeren  Versuche  war
nun  zwar  erwiesen,  daß  dem  Mangrovegerbstoff
in  Form  von  Extrakt  eine  etwas  größere  Verwendbarkeit
  für  die  Gerberei  zukommt;  eine  regelmäßige
  Verwendung  konnte  jedoch  auch  das
Mangroveextrakt  nicht  finden,  da  es  sich  eben  den
anderen,  im  Handel  befindlichen  Gerbstoffauszügen,
insbesondere  dem  Quebrachoextrakt  gegenüber,  als
nicht  konkurrenzfähig  erwies.  Die  Preisverhältnisse
konnten  sich  unter  solchen  Umständen  für  die
Mangroverinde  nur  wenig  bessern.“)  Eine  Anderung
  war  nur  dann  zu  erhoffen,  wenn  der  im
Extrakt  enthaltene  rote  Farbstoff  unschädlich
  gemacht  wurde.  Die  Entfärbung  des  Extraktes
  war  bis  dahin  nur  in  ganz  unvollkommenem
Maße  gelungen.

Die  große  Bedeutung  dieser  Frage,  nicht  nur
für  die  deutsche  Gerbstoff=  bzw.  Lederindustrie,
sondern  auch  für  die  Ausgestaltung  der  Mangroverindenverwertung
  in  unseren  tropischen  Kolonien
zu  einem  selbständigen  Produktionszweig,  hat  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  zu  Anfang
des  Jahres  1905  Veranlassung  gegeben,  ein
Preisausschreiben  zu  veranstalten"")  für  die
Herstellung  eines  Mangroveextraktes,  der  dem  Leder
eine  möglichst  belle  Farbe  gibt,  die  auch  unter
dem  Einfluß  des  Lichtes  nur  wenig  nachdunkelt.
Zwei  Jahre  gingen  hin,  bis  diese  Aufgabe  von
der  Firma  Carl  Feuerlein  in  Feuerbach-Stuttgart
  gelöst  wurde.  Das  von  ihr  ausgearbeitete
Verfahren,  das  nach  sachverständigem  Urteil  den  gestellten
  Anforderungen  in  jeder  Hinsicht  genügt,
da  es  eine  vollständige  Entfärbung  des
Mangroveextraktes  ohne  wesentlichen
Gerbstoffverlust  gestattet,  ist  bereits  patentiert
worden.“"“"“)  Wenn  nun  noch  die  Versuche  über  die
Haltbarkeit  der  mit  dem  entfärbten  Mangroveextrakt
erzielten  normalen  Lederfarbe,  die  zur  Zeit  gemacht
werden,  ein  günstiges  Ergebnis  liefern,  dann  darf
die  Frage  der  Unschädlichmachung  des  Mangrovefarbstoffs
  als  gelöst  angesehen  werden.  Hiermit
wäre  die  Hauptschwierigkeit,  die  sich  der  Verwendung
  der  Mangroverinde  bisher  entgegengestellt

–.

*)  In  den  Monaten  Juli  bis  September  1908  bewegte
  sich  der  Preis  der  ostafrikanischen  Mangroverinde
zwischen  8  und  10,50  .  ,  derjenige  der  Madagaskar-Rinde
  zwischen  10  und  11,25.4K  (S.  die  Marktberichte
des  „Tropenpflanzger"  für  die  betreffenden  Monate).

**)  Deutsche  Kol.  Zeitung  1905  vom  15.  Juni.
*  )  D.  R.  P.  Nr.  198782.
        <pb n="372" />
        W  310  20

hat,  beseitigt,  und  es  steht  zu  hoffen,  daß  das
Mangroveextrakt  auch  in  den  deutschen  Gerbereien
bald  allgemein  in  Aufnahme  kommen  wird.

Von  der  Inhaberin  des  Patents  für  das
Entfärbungsverfahren  find  bereits  Vorbereitungen
zur  fabrikmäßigen  Herstellung  des  Mangroveextraktes
  getroffen.  Unter  Beteiligung  der  genannten
  Firma  hat  sich  unter  dem  Namen
„Deutschkoloniale  Gerb=  und  Farbstoffgesellschaft
m.  b.  H.“  in  Stuttgart  ein  Konsortium  gebildet,
das  neuerdings  eine  größere  Fläche  Mangroven
vom  Gouvernement  in  Daressalam  zur  Ausnutzung
gepachtet  hat.  Die  anfänglich  geplante  Errichtung
einer  Extraktfabrik  in  Deutsch-Ostafrika  selbst  ist
aufgegeben  worden.  Man  geht  vielmehr  mit
dem  Gedanken  um,  die  Erxtraktfabrikation  in
Deutschland,  und  zwar  am  Rhein,  zu  bewerkstelligen,
  um  die  Möglichkeit  der  Benutzung  der
billigeren  Rheinschiffahrt  für  den  Transport  der
Rinde  vom  Seehafen  zu  haben.

Das  Projekt  der  Herstellung  von  Mangroveextrakt
  im  Ursprungslande,  das  auch  von
anderer  Seite  seit  einiger  Zeit  erwogen  wird,
muß  wohl  an  dem  hohen  Einfuhrzoll,  der  in
Deutschland  auf  Gerbstoffauszügen  ruht,  scheitern.
Bei  einem  so  gerbstoffreichen  Material,  wie  es
die  Rinde  der  ostafrikanischen  Rhizophora  und
Bruguiera  darstellt,  würde  allerdings  nach  fachmännischem
  Urteil  die  Umwandlung  in  Extrakt,
sei  es  in  flüssiger,  teigförmiger  oder  fester  Form,
ohnehin  eine  zu  unbedeutende  Volumenverringerung
  mit  sich  bringen,  als  daß  die  dadurch
eventuell  erzielten  Ersparnisse  die  Kosten  der
Herstellung  sowie  der  transportgerechten  Verpackung
des  Extraktes  aufwiegen  könnten.

So  steht  es  heute  mit  der  Verwertung  des
Gerbstoffs  aus  den  ostafrikanischen  Mangroven.

Zur  selben  Zeit,  als  die  ostafrikanische  Mangrovenrinde
  in  Europa  als  Gerbmittel  in  Aufnahme
  kam,  wurde  der  Versuch  gemacht,  auch
für  die  zur  „westlichen  Mangroveformation“  gehörenden
  Mangroven  an  der  Westküste  Afrikas
eine  gleiche  Verwendung  zu  finden;  wußte  man
doch,  daß  die  in  Amerika  eine  vielfach  verwendete
Gerbrinde  liefernde  Rhizophora  Mangle  auch
in  der  westafrikanischen  Mangrove  häufig  vertreten
  ist.  Von  den  Engländern  =  Common-  oder
„Red  Mangrove=  genannt,  war  sie  anfangs  als
besondere  Art,  Rhizophora  racemosa,  behandelt
  worden,  bald  erkannte  man  indessen  ihre
Identität  mit  der  amerikanischen  Rhizophora
Mangle.  Nach  den  verschiedenen  Literaturangaben
  scheint  diese  Mangroveart  an  der  ganzen,
innerhalb  der  Tropenzone  gelegenen  westafrikanischen
  Küste  vorzukommen.  Im  portugiesischen
Angola  wird  sie  „Mangue  vermelha“,  „Mangue
roza“  und  „Mangue  da  Praira“  genannt.

 

Die  mit  aus  St.  Thomé  stammender  Rinde
vorgenommenen  Analysen  ergaben  jedoch  einen
Gerbstoffgehalt  von  nur  17,5  v.  H.,  während
die  südamerikanische  bekanntlich  einen  höheren,
im  Durchschnitt  27  v.  H.  betragenden  Gerbstoffgehalt
  besitzt.  Die  Rinde  wird  von  den  Eingeborenen
  zum  Färben  der  Fischnetze  verwendet,
wie  diejenige  von  Ceriops  Candolleana  in
Ostasien  und  der  Südsee.

Die  sogenannte  „White  Mangrove“  der
Westküste  Afrikas  ist  eine  zu  den  Combretazeen
gehörende  Baumart,  Laguncularia  racemosa,
die  auch  an  der  Küste  des  tropischen  Amerika  zu
Hause  ist;  nach  Schimper  soll  aber  ihr  Vorkommen
  auf  den  zäußeren  Gürtel  der  Rhizophora
  Mangle  beschränkt  sein.  Auch  die  Rinde
dieser  zweiten  Mangrove  ist  versuchsweise  zum
Gerben  verwendet  worden,  teilweise  in  Mischung
mit  Divi-Divi.  Im  Gegensatz  zur  Manglerinde
verlieh  dieses  Gerbmaterial  dem  Leder  nicht  die
störende  rote,  sondern  eine  normale  hellbraune
Farbe.

Eine  dritte  Art  der  westafrikanischen  Mangrove
ist  Avicennia  tomentosa,  die  als  eine  Varietät
der  ostafrikanischen  A.  officinalis  gilt  und  deren
Rinde  an  der  brasilianischen  Küste  als  Gerbmaterial
verwendet  werden  soll.  Sie  scheint  indessen  in
der  westafrikanischen  Mangrove  nicht  allzu  häufig
vertreten  zu  sein.

Auch  verschiedene  deutsche  Firmen  interessierten
sich  für  Verwertung  der  westafrikanischen  Mangroverinde;
  einige  von  ihnen  beabsichtigten,  wie
oben  bereits  erwähnt  wurde,  Extraktfabriken
anzulegen.  Die  chemische  Untersuchung  der  nach
Europa  gesandten  Rindenproben  ergab  jedoch,
daß  die  westafrikanischen  Mangroverinden  in  bezug
auf  Gerbstoffgehalt  weit  hinter  den  ostafrikanischen
zurückstehen;  sie  erfuhren  auch  im  Handel  eine
derart  niedrige  Bewertung,  daß  an  eine  lohnende
Ausfuhr  vorläufig  nicht  zu  denken  war.  Um
welche  der  oben  aufgezählten  Arten  es  sich  dabei
im  einzelnen  gehandelt  hat,  läßt  sich  leider  nicht
feststellen,  nur  so  viel  geht  daraus  hervor,  daß
das  Untersuchungsmaterial  in  bezug  auf  äußere
Beschaffenheit,  insbesondere  Dicke  und  Schwere,
recht  beträchtliche  Unterschiede  zeigte.  Es  durfte
daher  mit  Recht  bezweifelt  werden,  ob  in  jedem
Falle  eine  sorgfältige  und  zweckmäßige  Auswahl
des  Materials  stattgefunden  hat;  unter  solchen  Umständen
  mußte  eine  Wiederaufnahme  der  Rindenuntersuchungen
  empfehlenswert  erscheinen.  Letztere
wurden  denn  auch  1904  auf  Betreiben  einer
deutschen  Gerbstoffirma  mit  Unterstützung  des
Gouvernements  von  Kamerun  durchgeführt.  Die
betreffenden  Rindenanalysierungen  wurden  teils
in  Europa,  teils  im  chemischen  Laboratorium  der
Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Victoria  vor-
        <pb n="373" />
        311  20

genommen.')  Das  Analysenergebnis  fiel  etwas
günstiger  aus,  was  wohl  damit  in  Zusammenhang
gebracht  werden  kann,  daß  bei  der  Gewinnung
der  Rindenproben  etwas  sorgfältiger  zu  Werk  gegangen
  war,  als  in  den  früheren  Füällen.
Gleichwohl  wurden  aber  die  hohen  Gerbstoffprozente,
  wie  sie  für  die  ostafrikanischen
  Mangroverinden  durch  zahlreiche

Untersuchungen  nachgewiesen  waren,  bei

weitem  nicht  erreicht.  Darin  stimmen  also
alle  bisherigen  Untersuchungsresultate  mit  einer
einzigen  Ausnahme,  der  aber  kein  besonderes
Gewicht  beigelegt  werden  kann,““)  überein.  Allerdings
  find  sie  in  ihrer  Gesamtheit  weniger  umfassend
  und  insofern  unzuverlässiger,  als  in  keinem
Falle  die  botanische  Zugehörigkeit  des  untersuchten
Materials  festgestellt  worden  war.

Diese  Ergebnisse  machen  es  wahrscheinlich,
daß  sich  die  Mangrovebestände  der  Westküste
Afrikas  lange  nicht  in  dem  Maße  zur  Gerbstoffgewinnung
  verwerten  lassen  werden,  wie  die  der
Ostküste,  zumal  auch  die  Bedingungen  der  Mangroverindenproduktion
  und  des  Rindentransports
keine  wesentlich  günstigeren  sind,  als  in  Ostafrika.
Dies  geht  aus  einer  Selbstkostenberechnung  hervor,
die  Baillaud  im  Journal  d'Agriculture  von
1904  für  Französisch-Guinea“““)  gibt  und  die,
weil  sie  manche  Analogie  mit  den  ostafrikanischen
Verhältnissen  zeigt,  hier  wiedergegeben  sein  möge.
Vorausgesetzt  wird  vom  Verfasser,  daß  die  Ausnutzung
  der  Mangroven  sich  in  der  Hauptsache
nur  auf  die  Rinde  erstrecken  kann,  da  die  Verwendungsmöglichkeit
  für  das  Holz  infolge  seiner
Schwere,  seines  wenig  geraden,  häufig  gedrehten
Wuchses,  seiner  Sprödigkeit  und  seiner  Eigenschaft,
auf  jeden  Wechsel  in  dem  Feuchtigkeitsgehalt  der
Umgebung  zu  reagieren,  nur  eine  ganz  beschränkte
sein  kann;  selbst  da,  wo  eine  solche  Verwendungsmöglichkeit
  vorhanden,  z.  B.  als  Brückenpfähle,
Minenholz,  Eisenbahnschwellen  und  Holzpflaster
in  Europa,  erlauben  die  niedrigen  Preise  (für
Eisenbahnschwellen  nur  4  bis  4,5  Fr.  pro  Stück,
für  Holzpflaster  110  Fr.  pro  Kubikmeter)  den
Export  nicht.  Der  Schwarze  kann  bei  einer  täglichen
  Arbeitszeit  von  5  bis  8  Stunden  (je  nach
den  Flutverhältnissen,  Entfernungen  usw.)  einen
Akkordlohn  von  mindestens  1,75  Fr.  verdienen
und  dabei  100  kg  frische  oder  50  kg  trockene

*)  Mit  den  früheren  aus  dem  Jahre  1903  zusammengestellt
  auf  Tabelle  II.

*)  Es  handelte  sich  um  eine  von  der  Kameruner
Hinterlandgesellschaft  an  die  Gerberschule  in  Freiberg  i.  S.
eingesandte  Rindenprobe,  deren  Analysierung  einen
Gerbstoffgehalt  von  45  v.  H.  ergeben  hat.  Man  vergleiche
  hierzu  die  Notiz  von  Dr.  Strunk  im  „Tropenpflanzer“
  1906,  Heft  2.

*“)  Emile  Bailland.  La  Question  des  Palétuviers.
Journal  d’Agriculture  190/,  Heft  IV.  Nr.  37,  S.  200.

 

Rinde  liefern.  Die  Tonne  trockene  Rinde  würde
sonach  35  Fr.  kosten.  Bei  einer  Erntesaison
von  sieben  Monaten,  von  Anfang  Oktober  bis
Ende  April,  unter  Abrechnung  der  Sonntage,  ergeben
  sich  180  Arbeitstage.  Mit  200  ständigen
Arbeitern  würde  man  alsdann  1800  Tonnen
trockene  Rinde  in  der  Kampagne  gewinnen  können
(künstliche  Trocknung  vorausgesetzt,  die  eine  wesentliche
  Verlängerung  der  Erntezeit  gestattet  und
keine  großen  Kosten  verursacht,  da  Mangroveholz
als  Feuerungsmaterial  zur  Verfügung  steht).  Auf
dieser  Grundlage  ergibt  sich  die  folgende  Aufstellung:


1.  Entrindungskosten  pro  Tonne
2.  10  Boote  für  den  Transport  zu
je  500  Fr.,  in  zwei  Jahren  zu
amortisieren  pro  Tonne  rund
3.  Kosten  der  Rindentrocknung  und
Zerkleinerung,  Amortisation
eines  Kapitals  von  10000  Fr.
in  fünf  Jahren,  sowie  Brennholz;
  pro  Tonne  .  ..
4.  Verladen  und  Ausladen,  Ver—
packung  in  Säcke;  pro  Tonne.
5.  Säcke  oder  anderes  Verpackungsmaterial
  pro  Tonne
6.  Zwei  Europäer  zu  je  1600  Fr.
pro  Jahr;  pro  Tonne
7.  Transport  von  der  Faktorei  bis
Europa,  Kommission,  Versicherung
  uswm.  ...
8.  Gebäude,  Werkzeuge,  Gerätschaften
  usw.,  50  000  Fr.  in
fünf  Jahren  zu  amortisieren;
pro  Tonne
9.  5  v.  H.  Zinsen  eines  Kapitals
von  350  0000  Fr.;  pro  Tonne
10.  Unvorhergesehenes:  10  000  Fr.
pro  Jahr;  pro  Tonne

35,00  Fr.

5,00.

5,00
10,00
10,00.

8,80

30,00.

5,50
9,70.

5,50
124,50  Fr.

Um  das  Rindengeschäft  lohnend  zu  machen,  darf
nun  der  Preis  für  die  Tonne  Rinde  nicht  viel  unter
150  Fr.  stehen.  Bekanntlich  ist  aber  ein  so  hoher
Preis  bis  jetzt  noch  selten  erzielt  worden,  und
Baillaud  teilt  auch  mit,  daß  ein  von  ihm  nach
Hamburg  gesandtes  Probequantum  Rinde  nur
110  Fr.  pro  Tonne  eingebracht  habe,  d.  h.  zum
selben  Preis  verkauft  wurde,  wie  die  ostafrikanische
Ware;  in  Anbetracht  des  niedrigeren  Gerbstoffgehalts
  der  westafrikanischen  Mangroverinde  muß
dies  Ergebnis  indessen  noch  als  ein  ausnahmsweise
günstiges  bezeichnet  werden.  Denn  die  meisten
Proben  westafrikanischer  Mangroverinde,  die  zur
Begutachtung  nach  Europa  gelangt  sind,  wurden
als  geringe  Qualität  bezeichnet  und  ihr  Wert  auf
höchstens  5  /¾  pro  100  kg  taxiert.  Bei  einem

M
        <pb n="374" />
        W  312  20

derartig  niedrigen  Preise  macht  sich  die  Rindennutzung
  und  der  Export  als  selbständiges  Geschäft
natürlich  nicht  mehr  bezahlt.

Dagegen  käme  eventuell  die  Herstellung  von
Extrakt  im  Ursprungsland  zum  Zwecke  des  Exports
  in  Frage,  und  zwar  umsomehr,  als  bei  der
westafrikanischen  Rhizophora  Mangle  nicht  allein
die  Rinde,  sondern  auch  die  Blätter  zur  Extrahierung
  verwendet  werden  können.“")  Oben  wurde
schon  gesagt,  daß  solche  Unternehmungen  zur  Zeit
für  Kamerun  geplant  find.  Ob  sie  sich  realisieren
lassen  werden,  dürfte  in  erster  Linie  davon  abhängen,
  wie  groß  der  durchschnittliche  Gerbstoffgehalt
  des  zur  Verfügung  stehenden  Rohmaterials
ist  und  in  welcher  Menge  dasselbe  nachhaltig  beschafft
  werden  kann.  Von  sachverständiger  Seite
werden  die  zur  vollen  Ausnutzung  des  begreiflicherweise
  nur  im  großen  möglichen  Fabrikbetriebes
nötigen  Rohstoffmengen  auf  mindestens  9000  bis
10  000  Tonnen  jährlich  veranschlagt.  Um  diese
Fragen  zu  entscheiden,  müßten  noch  eingehende
Erhebungen  und  Untersuchungen  stattfinden,  da
die  vorhandenen  Unterlagen  hierfür  nicht  ausreichen.


Wie  man  sieht,  gibt  es  auf  dem  Gebiete  der
Verwertung  der  Mangroverinde  zur  Gerbstoffgewinnung
  noch  manche  Aufgaben  zu  lösen,  ehe
sich  die  Frage  präzis  beantworten  läßt,  ob  und
inwieweit  in  dieser  Hinsicht  ein  dauernder  Nutzen
aus  den  Mangroven  gezogen  werden  kann.
Zweifellos  verdient  dieser  Gegenstand  vom  volkswie
  kolonialwirtschaftlichen  Standpunkte  aus  besonderes
  Interesse.  Es  ist  daher  zu  begrüßen,
daß  neuerdings  von  der  Botanischen  Zentralstelle
  für  die  Kolonien  in  Dahlem  im  Verein
mit  der  deutschen  Versuchsanstalt  für  Lederindustrie
in  Freiberg  i.  S.  der  Anstoß  dazu  gegeben  worden
ist,  durch  methodische  Untersuchungen  von  Rohmaterial
  wenigstens  nach  der  einen  Seite  hin  Aufklärung
  zu  schaffen.  Zunächst  sollen  sich  diese
Untersuchungen  auf  die  ostafrikanischen  Mangroverinden
  beschränken,  späterhin  aber  auch  auf  diejenigen
  unserer  an  der  Westküste  Afrikas  sowie  in
der  Südsee  gelegenen  Kolonien  ausgedehnt  werden.

2.  Akazien.

Nächst  den  Mangroven  dürften  die  Akazien
am  meisten  interessieren  im  Hinblick  auf  die
wichtige  Rolle,  die  einige  australische  Arten  dieser
Baumgattung  seit  einiger  Zeit  in  der  Gerbstoffproduktion
  spielen.  Leider  ist  unsere  Kenntnis

*)  Man  vergleiche  hierüber  die  Notiz  im  „Tropenpflanger"
  1896.  S.  264,  sowic  ebenda  1907,  S.  263;
hier  ist  das  in  Joinville  im  Staate  St.  Katharina
(Brasilien)  bei  den  Gerbern  gebräuchliche  Verfahren
der  Lohbereitung  aus  den  Blättern  der  Rhizophora
Mangle  angegeben.

 

der  in  den  Schutzgebieten  einheimischen  Akazienarten,
  was  ihre  Bedeutung  für  die  Gerbstoffgewinnung
  anlangt,  noch  ziemlich  unvollständig.
Den  wenigen  in  der  älteren  Literatur  darüber
vorhandenen  Angaben  liegen  zum  großen  Teil
nur  mangelhafte  Belege  zugrunde;  vielfach  sind
es  Reiseaufzeichnungen,  die  entweder  nur  eine
Einzelbeobachtung  wiedergeben  oder  auf  den  bekanntermaßen
  nicht  immer  zuverlässigen  Mitteilungen
  Eingeborener  beruhen.  So  finden  wir  in
Englers  Pflanzenwelt  Ostafrikas“)  u.  a.  als
gerbstoffliefernd  angeführt:  Acacia  Adansonii,
A.  cinerea,  A.  Verek,  A.  nilotica,  A.  Seyal
und  A.  vera.  Von  diesen  sind  bis  jetzt  nur
A.  Seyal  und  A.  Verek,  im  Schutzgebiete  Ostafrika
  gefunden.  Von  der  erstgenannten,  die
namentlich  in  Flußgebieten  oft  in  fast  reinen  Beständen
  auftritt,  ist  vor  einiger  Zeit  Rindenmaterial
untersucht  worden,  es  ergab  sich  aber  dabei  ein
Gerbstoffgehalt  von  nur  9,8  v.  H.  (bzw.  6,4  v.  H.
lösl.  Nichtgerbstoffe).

W.  Busse,  der  auf  seiner,  in  den  Jahren  1900
und  1901  unternommenen  Expedition  in  verschiedene
  Steppengebiete  Deutsch-Ostafrikas  der
vorliegenden  Frage  besondere  Aufmerksamkeit  zuwandte,
  kam  zu  dem  Resultat,  daß  die  als  vorherrschend
  konstatierten  Akazienarten,  so  Acacia
Suma,  A.  spirocarpa,  A.  usambarensis,
A.  verugera,  zu  geringe  Mengen  von  Gerbstoff
in  ihren  Rinden  beherbergen,  als  daß  diese  als
Rohmaterial  für  die  Gerberei  in  Frage  kämen.
In  dem  von  Busse  gesammelten  Material  von
A.  Suma  wurden  7,0  bzw.  9,1  v.  H.,  von
A.  usambarensis  8,5  v.  H.  Gerbstoff  ermittelt.“)
Spätere  auf  Veranlassung  des  Gouvernements  in
Daressalam  vorgenommenechemische  Untersuchungen
von  Rindenmaterial  konnten  diesen  Befund  nur  bestätigen.
  Auch  die  Rinden  von  Acacia  Senegal
und  A.  mellifera  zeigten  sich  gerbstoffarm;  nur
in  der  Rinde  der  der  Acacis  arabica  sehr
nahestehenden  A.  subalata  wurde  etwas  mehr
Gerbstoff  nachgewiesen,  und  zwar  in  Probe  I1:
7,6  v.  H.  (bei  6,8  v.  H.  Nichtgerbstoffen),  im
Probe  II:  9,9  v.  H.,  ein  Gerbstoffgehalt,  der  für
die  Praxis  allerdings  vorläufig  bedeutungslos
bleiben  muß.  «

Ein  wesentlich  besseres  Resultat  zeitigten  die
mit  den  Früchten  der  Acacia  subalata  ausgeführten
  Gerbstoffanalysen.  Das  Material  dazu
war  von  mir  im  Jahre  1904  in  den  Bezirken
Mpapua  und  Kilimatinde  gesammelt  worden:

*)  Teil  B.  S.  407.

**)  Die  Untersuchungen  wurden  1901  von  der
Deutschen  Versuchsanstalt  für  Lederindustrie  in  Freiberg.
ansgeführt.  (Nach  persönlicher  Mitteilung  des  Regierungsrats
  Dr.  Busse.)
        <pb n="375" />
        W  313  20

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —
22  8
Pro-  Untersucht  2##  .  4
be  r*r  liches
voen  E5
v.-H.  v.  S.  v.  H.  v.  H.
«  .
l
l.  DeutfchcVer-21,2  (20,8)  ?  2
suchsanstalt  für  ·
ll.  Ledermdmme  210(212)?  ?
III.  L.  Institut  20,18  34,  677;  —  4,85
*)  Amani  I
Bei  1000  getrocknete  Substanzen.

Die  Früchte  kamen  sämtlich  in  völlig  ausgereiftem
  Zustand  zur  Untersuchung.  Möglicherweise
  besitzen  indessen  die  ausgewachsenen,  aber
noch  grünen  Hülsen  einen  noch  höheren  Gerbstoffgehalt;
  darüber  muß  die  Untersuchung  erst  noch
Aufschluß  geben.

In  ÖOstindien  sollen  übrigens  sowohl  Rinde
als  Früchte  der  Acscia  subalata  von  den
Eingeborenen  zum  Gerben  verwendet  werden;“)
es  handelt  sich  also  hier  offenbar  um  eine  schon
lange  bekannte  Gerbstoffpflanze:  vorausgesetzt,  daß
die  indische  Art  tatsächlich  mit  der  ostafrikanischen,
die  das  Material  für  obige  Untersuchungen  lieferte,
identisch  ist.

Auch  die  Rinde  der  in  Deutsch-Südwestafrika,
  vornehmlich  im  südlichen  und  mittleren
Teil  häufigen  A.  horrida  läßt  sich,  wie  durch
vielfache,  im  Schutzgebiete  selbst  ausgeführte  Versuche
  festgestellt  ist,  gaut  zum  Gerben  verwenden.
  Gerbstoffanalysen,  die  mit  dieser  Rinde  in
Deutschland  vorgenommen  worden  sind,  ergaben
indessen  recht  verschiedene  Resultate:

 

 

 

—.

 

 

 

 

 

 

 

 

r  o  1
Pro  smße*  Unlös--
  S  Se  —
d535%#Jaer  liches  6
=  „.  11
von  SW?
v.  H.  v.  H.  v.  H.  v.  H.  v.  H.
I.]D.R.  u.  G.Koch  26,3009,17  9,95  53,361,22L#
Leipgig
II.  OG)  dgll22,9006,  10  10,99  58,811,20
III./((8.  07)  Deutsch11  7,n2  14,5  67,.2  —
Versuchsanstalt
  für  Lederindustrie

Die  Rinde  der  Acascia  horrida  wird

daraufhin  als  ein  im  allgemeinen  ganz  brauchbares
  Gerbmittel  bezeichnet,  das  aber  anderen

 

*)  Über  das  Ergebnis  der  versuchsweisen  Verwendung
  eines  größeren  Quantums  Hülsen,  das  etwas
später  von  der  Militärstation  Mpapua  auf  meine  Veranlassung
  gesammelt  und  in  zwei  Säcken  verpackt  nach
Deutschland  gesandt  worden  ist,  war  leider  nichts  in
Erfahrung  zu  bringen.

*)  Siehe  Harms:  Über  einige  wichtigere  Acacia-Arten
  des  tropischen  Afrika.  Notizblatt  des  Königl.
Botan.  Gartens  und  Museums  Nr.  37  März  1906.

 

in  Europa  gebräuchlichen  Materialien  gegenüber,
die  ungefähr  den  gleichen  Gerbstoffgehalt  besitzen
wie  z.  B.  die  Eichenrinde,  keine  besonderen  Vorzüge
  aufweist.  Die  Löslichkeit  des  Gerbstoffs  ist
eine  normale.  Das  Leder  erhält  eine  helle
Farbe;  der  in  der  Rinde  enthaltene  rötliche  Farbstoff
  übt  also  in  dieser  Beziehung  anscheinend
keine  ungünstige  Wirkung  aus.

Die  Acacia  horrida  oder  „Weißdornakazie“
  ist  nach  Schinz  in  ihrem  Vorkommen
auf  die  Flußtäler  beschränkt,  während  die  nachher
zu  besprechende  Kameldornakazie  mehr  offene
Flächen  bevorzugt.  Sie  besitzt  einen  buchenähnlichen
  Habitus  und  bildet  3  bis  4  m  hohe  lockere
Haine.  Daraus  geht  schon  hervor,  daß  sehr
große  Mengen  Gerbstoff  aus  den  vorhandenen
Beständen  nicht  gewonnen  werden  könnten,  ganz
abgesehen  davon,  daß  der  zu  erwartende  Erlös
in  Europa  kaum  zur  Deckung  der  Produktionsund
  Transportkosten  ausreichen  würde.  Auch
hat  man  angesichts  der  Holzarmut  Deutsch-Südwestafrikas
  wohl  mit  Recht  auf  das  Bedenkliche
der  Zulassung  einer  derartigen  Rindennutzung,
bei  der  große  Mengen  Holz,  weil  für  den  Augenblick
  unverwertbar,  dem  Verderben  anheimfallen
müßten,  hingewiesen.

Die  „Kameldornakazie"“",  Acacias  girafkae,
  mit  ihren  weit  abstehenden  knorrigen  Asten
eher  an  die  Eiche  erinnernd,)  besitzt  scheinbar
eine  etwas  größere  Verbreitung  in  Deutsch-Südwestafrika;
  ihre  Rinde  findet  als  Gerbmittel
offenbar  keine  Verwendung,  dagegen  wurde  in
den  Hülsen  dieses  Baumes  ein  brauchbares
Gerbmaterial  gefunden,  dessen  relativ  niedriger
Gerbstoffgehalt  allerdings  eine  Exportmöglichkeit
ausschließt.  Die  von  der  Deutschen  Versuchsanstalt
  für  Lederin  dustrie  mit  diesem  Material
ausgeführten  Gerbstoffanalysen  ergaben  folgendes
Resultat:

 

 

 

 

 

Datum  Gerbende  Lösliche  #  *  lö
Probe  der  Unterrub-  Nichtgerb-Wasser  os—
suchung  stanzen  stoffe  iche
v.  H.  v.  H.  v.  H.  v.  H.  v.  H.
J.  8.  07  9,2  15,8  14,5  61.0
II.1.  07  9.7  17,5  10,3  62,5

 

 

 

 

 

Das  daraufhin  abgegebene  Gutachten  besagt,
daß  bei  dem  niedrigen  Gerbstoffgehalt,  der  nicht
einmal  den  mittleren  der  Eichenrinde  erreiche,
nur  eine  mangelhafte  Durchgerbung  erzielt  würde,
daß  die  Hülsen  daher  nur  in  Kombinationen  mit
gerbstoffreicheren  Materialien  mit  Erfolg  verwendet
werden  könnten;  auch  zur  Extraktfabrikation  seien
sie  wegen  ihres  hohen  Gehalts  an  löslichen  Nichtgerbstoffen
  wenig  geeignet,  da  sie  einen  Extrakt

 

*)  Nach  Schinz  a.  a.  O.
        <pb n="376" />
        W  314  e0

von  höchstens  20  bis  25  v.  H.  Gerbstoff  liefern
könnten  —  eine  Anreicherung,  die  viel  zu  gering
sein  würde.

Auch  die  Hülsen  des  „Anabaumes“,  der
Acacia  albida,  die  im  übrigen  auch  in  Ostafrika
  vorkommt,“)  sind  nach  Schinz  gerbstoffhaltig;
  über  ihre  Verwendung  nach  dieser  Richtung
  hin  wird  indessen  nichts  mitgeteilt.

Außer  dem  vorstehend  aufgeführten  ist  noch
weiteres  Rindenmaterial  von  Akazien  gelegentlich
zur  Untersuchung  gelangt,  dessen  Artzugehörigkeit
aber  leider  nicht  festzustellen  ist.  So  bekam  die
Deutsche  Versuchsanstalt  für  Lederindustrie  im
Jahre  1901  eine  Anzahl  Rindenproben  von
Akazien,  und  zwar  eine  aus  Deutsch-,  die  übrigen
aus  Britisch-Ostafrika,  zur  Untersuchung.  Die  erstgenannte
  Probe  wies  einen  Gerbstoffgehalt  von
nur  7,9  v.  H.  auf;  die  Proben  I1  und  II  aus
Britisch-Ostafrika  zeigten  sich  ganz  gerbstoffarm,
die  ebendaher  stammende  Probe  III  dagegen  enthielt
  34,5  v.  H.  Im  Jahre  1902  fand  ich  am
Himo,  eine  Tagereise  von  Moschi  entfernt,  eine
Akazie  mit  gelbgrüner  Rinde,  von  der  ich  eine
kleine  Probe  entnahm.  Die  spätere  Untersuchung
der  Rinde  im  Laboratorium  des  B.  L.  Instituts
  in  Amani  ergab  einen  Gerbstoffgehalt  von
33  v.  H.  Leider  befanden  sich  am  Baum  zur
Zeit  der  Probeentnahme  weder  Blüten  noch
Früchte;  es  war  daher  nicht  festzustellen,  um
welche  Akazienart  es  sich  gehandelt  hat.  Die
Militärstation  Moschi  hat  sich  danach  bemüht,
weiteres  Material  der  gleichen  Sorte  zu  sammeln;
die  eingesandten  Proben  besaßen  aber  viel  weniger,
  nämlich  nur  10,7  v.  H.,  Gerbstoffgehalt;
wahrscheinlich  lag  also  hier  Material  einer  anderen
Art  vor.

In  der  Rinde  einer  von  mir  am  Südwestabhang
  des  Usambara-Gebirges  (ebenfalls  steril)
angetroffenen  Akazienart,  die  vielleicht  mit  der
A.  Seyal  identisch  ist,  konnten  nur  11,8  v.  H.
Gerbstoff  nachgewiesen  werden.

Weitere  Akazienrindenproben  sind  von  der
Forstverwaltung  in  Wilhelmstal  in  der  Steppe
gesammelt  und  im  B.  L.  Institut  in  Amani  untersucht
  worden.

Das  im  „Pflanzer“  von  1906,  S.  336,  veröffentlichte
  Analysenergebnis  ist  nachstehendes:

 

 

 

 

 

àW  T  Lösliche
...-  ..  ..  Gesamtur
  Gerbstoff  Wasser  Nicht-  Z
Probe  gerbstoffe  Ertrakt
v.  S.  v.  S.  v.  H.  v.  H.
l
.  20,32  7,öl  9,56  29.88
II.  22,47  —  9  10,78  33,20*)
Bei  1000  getrocknete  Substanz.

 

 

*)  Vgl.  Harms  a.  a.  O.

 

Wenn  es  nun  auch  nach  dem  Vorangegangenen
nicht  ausgeschlossen  erscheint,  daß  sich  noch  die
eine  oder  andere  Akazienart  in  Deutsch-Ostafrikaauffinden
  läßt,  die  eine  gerbstoffreichere  Rinde
besitzt,  so  muß  auf  Grund  der  dort  herrschenden
  Vegetationsverhältnisse  doch
bezweifelt  werden,  ob  sich  aus  einer  solchen
Entdeckung  ohne  weiteres  ein  praktischer
Nutzen  ziehen  ließe.  Selbst  für  den  Fall,
daß  es  sich  dabei  um  eine  häufiger  vorkommende
Art  handelte,  würden  doch  die  räumliche  Verteilung
  der  vorhandenen  Vorräte,  ihre  größere
Entfernung  von  der  Küste,  die  also  zum  mindesten
noch  einen  weiteren  Bahntransport  bedingte,  die
Möglichkeit  der  Verwertung  der  Rinde  durch
Export  nicht  zulassen;  es  erübrigte  dann  allenfalls
eine  Verwendung  der  Rinde  als  Gerbmittel  im
Lande  selbst,  wie  dies  in  Deutsch-Südwestafrika
mit  derjenigen  der  oben  besprochenen  Acacia
horrida  geschieht;  aber  eine  solche  Verwendung
könnte  immer  nur  eine  gelegentliche  sein,  denn
an  die  Entwicklung  eines  selbständigen  Gerbereigewerbes
  in  unseren  Kolonien,  etwa  wie  in
Indien,  wird  in  absehbarer  Zeit  kaum  gedacht
werden  können.

Eine  noch  nicht  aufgeklärte  Frage  ist  die,  ob
das  Holz  der  mit  der  indischen  „Cutch-Akazie“
(A.  Catechu)  nahe  verwandten  A.  Suma,  die
in  Deutsch-Ostafrika  nachgewiesenermaßen  stellenweise,
  und  zwar  meist  in  der  Nähe  der  Wasserläufe
  bestandbildend  auftritt,  eine  gleiche  Verwendung
  finden  kann,  d.  h.  ob  sie  auch  das  bekannte
  Färb=  und  Gerbmittel  Catechu  enthält.
In  Indien,  wo  beide  Arten  nebeneinander  vorkommen,
  soll  dies  der  Fall  sein.  Bei  der  großen
Schwierigkeit,  die  das  Auseinanderhalten  der  zwei
Akazien  bietet,  muß  diese  Angabe  indessen  einigermaßen
  zweifelhaft  erscheinen.“

3.  Andere,  wild  vorkommende
Leguminosen.

Auch  die  in  Ost=  und  Westafrika  zahlreich
vertretenen,  zur  Gattung  Albizzia  gehörenden
Baumarten  sind  auf  den  Gerbstoffgehalt  ihrer
Rinde  noch  wenig  untersucht,  obwohl  verschiedene
fremde  Arten,  z.  B.  die  in  Indien  einheimische,
an  der  Ostküste  Afrikas  vielerorts  kultivierte
A.  Lebbeck,  als  gerbstoffliefernd  bekannt  sind.
Nach  einer  älteren  Angabe"““)  soll  die  in  der
portugiesischen  Kolonie  Angola  vorkommende
A.  coriaria  Gerbstoff  enthalten.  Von  ostafrikanischen
  Arten,  die  größere  Verbreitung  besitzen,
haben  sich  verschiedene,  wie  A.  Petersiana,

*)  Siehe  auch  H.  Harms  a.  a.  O.
**)  Notizblatt  des  Königl.  Botan.  Gartens  und
Museums,  Berlin  1896,  S.  264.
        <pb n="377" />
        W  315  20

A.  versicolor,  A.  brachycalyx,  in  dieser
Hinsicht  als  unverwertbar  erwiesen.  Ob  weitere
Untersuchungen  noch  zu  einem  günstigen  Ergebnis
führen,  bleibt  abzuwarten;  eine  direkte  praktische
  Verwertung  dürfte  ein  solches  aber
bei  dem  zerstreuten  Auftreten  der  Albizzia-Arten
  kaum  ermöglichen.

Im  Gegensatz  hierzu  sind  die  zu  den  Gattungen
Brachystegia  und  Berlinia  gehörenden  Baumarten
  in  Ostafrika  vielerorts  vorherrschende  Bestandteile
  der  Baumvegetation,  ja  einige  Arten
bilden  im  zentralen  und  südlichen  Teil  der  deutschen
  Kolonie  fast  reine  Bestände  von  enormer
Ausdehnung.  Leider  machen  es  die  bis  jetzt  vorgenommenen
  Rindenuntersuchungen  wenig  wahrscheinlich,
  daß  gerade  diese  Arten  eine  Bedeutung
  für  die  Gerbstoffproduktion  erlangen
können.  Die  Rinde  von  Brachystegia  Kirkii#
wurde  als  völlig  unbrauchbar  bezeichnet  und
diejenige  von  B.  appendiculata  muß  ihres
niedrigen  Gerbstoffgehalts  wegen  als  geringwertig
  gelten;  in  zwei  untersuchten  Proben  wurden
nur  8,7  bzw.  5,5  v.  H.  Gerbstoff  (neben  4,4  v.  H.
löslichen  Nichtgerbstoffen)  gefunden.  Eine  vorteilhafte
  Verwertung  derartig  geringer  Gerbstoffmengen
wird  aber  auch  durch  Extrahierung  nicht  möglich
  sein.

Von  der  in  Ostafrika  gleichfalls  ausgedehnte
Bestände  bildenden  Berlinia  Eminii  weiß  man
durch  die  Feststellungen  von  Busse  nur,  daß  das
ihrer  Rinde  entstammende  Kino  eine  eisenbläuende
Gerbsäure  enthält.“)  Hier  wären  vielleicht  noch
weitere  Untersuchungen  am  Platze,  besonders
nachdem  durch  die  Kunene  —  Sambesi=  Expedition
bekannt  geworden  ist,  daß  die  im  südöstlichen  Teil
des  portugiesischen  Westafrika  auf  sandigen
Hügeln  sehr  verbreitete  B.  Baumii,  die  eventnell
auch  im  nordöstlichen  Teil  von  Deutsch-Südwestafrika
  vorkommt,  eine  gerbstoffhaltige  Rinde
besitzt.)

Außerdem  sollen  noch  folgende  Leguminosen
Gerbstoffe  liefern:  Copaifera  Mopane  im  Gebiet
des  Kunene,“““)  ferner  verschiedene  weit  verbreitete
Cassia-Arten,  wie  Cassia  fistula,  C.  auriculata
  und  C.  goratensis,  Pterocarpus
erinaceus,  f)  letztere  in  Togo.  Inwieweit  sich
diese  Rinden  zur  Gerbstoffgewinnung  verwerten
lassen,  wird  erst  noch  festgestellt  werden  müssen.

—

*)  „Tropenpflanzer“  1902,  S.  308.

*“*)  In  Verbindung  mit  einem  braunroten  Farbstoff.
Diese  Leguminose  wird  von  den  Buren  „Houtbosch“  genannt;
  die  Rinde  soll  noch  gerbstoffhaltiger  sein  als
die  von  Copaiferns  Mopane,  bei  unrichtiger  Behandlung
jedoch  so  stark  auf  das  Leder  einwirken,  daß  dasselbe
verbrennt.  S.  I.  Baum:  Kunene-Sambesi-Erpedition.

»**)  H.  Baum  a.  a.  O.
S.  Engler:  Pflanzenwelt  Ostafrikas,  Teil  B,
S.  407.

 

Auf  Gerbstoff  untersucht  wurde  vor  einigen  Jahren
auch  die  Rinde  der  Entada  abyssinica,  jedoch
ergab  sich  ein  prozentualer  Gehalt  von  nur  5,9
bei  4,2  v.  H.  löslichen  Nichtgerbstoffen.  In  den
Hülsen  von  Parkia  africana  aus  Togo
wurden  kürzlich  23,5  v.  H.  Gerbstoff  nachgewiesen.“)


Alle  die  zuletzt  genannten  Baumarten  besitzen
zwar  eine  ziemliche  Verbreitung,  finden  sich  indessen
  keineswegs  in  solcher  Häufigkeit,  daß
an  ihre  technische  Ausnutzung  auf  Gerbstoff  überhaupt
  gedacht  werden  könnte;  für  sie  gilt  also
dasselbe,  was  oben  bereits  von  den  Albizzien  gesagt
  wurde.

Zu  erwähnen  wäre  endlich  noch  die  strauchartige
  Dichrostachys  nutans,  eine  in  ganz
Ostafrika  sehr  verbreitete,  im  Innern  der  deutschen
Kolonie  stellenweise  durch  ihr  massenhaftes  Auftreten
  den  Charakter  der  Vegetation  bestimmende
Leguminose.  Böllig  ausgereifte  Früchte  dieser
Art  wurden  von  mir  im  Jahre  1904  im  Bezirk
Kilimatinde  gesammelt  und  zur  Untersuchung  eingesandt;
  es  konnte  ein  Gerbstoffgehalt  von  15,4  v.  H.
(bei  11,6  v.  H.  löslichen  Nichtgerbstoffen)  darin
nachgewiesen  werden.  Auch  diese  Hülsen  sollten
in  unreifem  Zustande  untersucht  werden,  da  ihr
Gerbstoffgehalt  möglicherweise,  wie  bei  den  Myrobalanen,
  vor  der  Reife  seinen  Höhepunkt  erreicht
und  beim  Reifeprozeß  durch  Umwandlung  eines
Teils  der  Gerbstoffe  wieder  etwas  zurückgeht.
Ausgenutzt  könnten  indessen  nur  die  im  Küstengebiet
  vorhandenen  Bestände  dieser  Pflanze  werden,
wo  die  Transportfrage  weniger  ins  Gewicht  fällt.
Dichrostachys  nutans  findet  sich  aber  hier
lange  nicht  in  solcher  Menge.

4.  Combretazeen.

Die  Familie  der  Combretazeen,  speziell  die
Gattungen  Combretum  und  Terminalia,  zu  denen
die  wichtigsten  Stammpflanzen  der  im  Gerbstoffhandel
  so  geschätzten  ostindischen  Myrobalanen,
Terminalia  chebula,  T.  eitrina  und  T.  bellerica
  gehören,  ist  auch  auf  dem  afrikanischen
Kontinent  durch  eine  große  Anzahl  von  Arten
vertreten.  Es  sind  meist  Bäume  oder  Sträuncher,
die  sämtlich  größere  oder  kleinere,  dünnhäutige
und  geflügelte,  also  nicht  fleischige  Früchte  besitzen;
  diese  enthalten  infolgedessen  zu  wenig
Substanz,  als  daß  sie,  auch  bei  eventueller
Anwesenheit  von  Gerbstoff,  als  Gerbmaterial  in
Betracht  kommen  können.

Eher  war  hier  von  der  Prüfung  der  Rinden
ein  günstiges  Ergebnis  zu  erhoffen.  Busse  hat
auf  seiner  bereits  erwähnten  Expedition  von  verschiedenenombretum-Arten

  Rinden  gesammelt.

*)  Amtsblatt  für  Togo  1909  Nr.  2,  S.  10.
1
        <pb n="378" />
        GW  316  20

Bei  der  Entnahme  dieser  Proben  hat  sich  gezeigt,
daß  sich  die  Rinden  dieser  nirgends  in  reinen
Beständen  auftretenden  Baumarten  nur  schwer
vom  Stamme  ablösen  lassen  (was  allerdings
vielleicht  mit  der  Jahreszeit  zusammenhängt),  daß
sie  ferner  relativ  dünn  sind,  so  daß  also  von
einem  Baume  nur  wenig  Rindenmasse  gewonnen
werden  kann.  Unter  solchen  Umständen  würde
die  Rindennutzung  auch  bei  einem  höheren  Gerbstoffgehalt
  des  Rindenmaterials  kaum  Aussicht  auf
Erfolg  bieten.  Die  Terminalien  dürften  in
dieser  Hinsicht  kaum  mehr  erwarten  lassen;  wenn
sie  auch  eine  größere  Rindenmasse  ausbilden,  so
fällt  auf  der  anderen  Seite  wieder  der  Umstand
nachteilig  in  die  Wagschale,  daß  nur  bestimmte
Arten  und  diese  in  größerer  Entfernung  von  der
Meeresküste  häufig  auftreten.  Ich  selbst  habe  nur  im
Bezirk  Kilimatinde  „Myombo“=  (Brachystegien-)
Wälder  angetroffen,  in  denen  Terminalien  —  es
handelte  sich  in  der  Hauptsache  um  die  bei  den
Eingeborenen  „Msima“  genannte  T.  sericea  —
einen  wesentlichen  Bestandteil  bildeten;")  Busse
fand  sie  stellenweise  häufiger  vertreten  im  Süden
vor,  aber  stets  in  engem  Rahmen.  In  den
Myombowäldern  der  Bezirke  Tabora  und  Muanza
treten  die  Terminalien  wieder  sehr  zurück.  Eine
Probe  Terminalia-Rinde,  die  ich  1904  vom  Westu#fer
  des  Emin  Pascha-Golfes  mitbrachte,  enthielt,
der  chemischen  Untersuchung  nach,  22,3  v.  H.
Gerbstoff  und  12,8  v.  H.  lösliche  Nichtgerbstoffe.
Falls  dies  der  mittlere  Gerbstoffgehalt  dieser
Rindensorte  ist,  so  würde  sich  ihre  Verwertung
schon  lohnen,  wenn  der  Baum  in  nicht  allzu
großer  Entfernung  von  der  Meeresküste  bestandbildend
  aufträte;  das  ist  aber  leider  nicht  der  Fall.

5.  Sonstige  gerbstoffliefernde  Pflanzen
der  Kolonien.

Etwas  mehr  Beachtung  verdienen  einige  weitere,
in  unserer  südwestafrikanischen  Kolonie  aufgefundene
  Gerbstoffgewächse.  Am  meisten  hat  die
sogenannte  „Elefanten-“  oder  „Elandswurzel“
von  sich  reden  gemacht.  Sie  ist  schon  länger  als
Gerbmittel  bekannt,  und  bei  verschiedenen  Autoren
finden  wir  Angaben  darüber.“")  Diese,  von  einem
niedrigen,  strauchartigen  Gewächs,  der  Elephantorrhiza
  Burchelii,  stammende  Wurzel  ist

*)  Das  häufige  Auftreten  dieser  Baumart  hat  sogar
schon  Veranlassung  gegeben,  von  einem  „Msima-Wald“
zu  sprechen.  S.  Randt:  (aput  Nili,  S.  1341.

*)  U.  a.  in  Matermeyer:  Landwirtsch.  Verhältnisse
  von  Deutsch-Südwestafrika  im  „Tropenpflanzer“
1899,  S.  279;  desgl.  Einige  Notizen  über  landwirtschaftliche
  und  gewerbliche  Oilfsquellen  von  Deutsch-Südwestafrika,
  ebenda  1901,.  S.  58.  R.  Dinter:  Die
südwestafrikanische  „Beldkost“,  „Trop.  Pfl.“  1901,  S.  472.

 

auch  in  Südwestafrika  schon  verschiedentlich  neben
der  Weißdornakazienrinde  zum  Gerben  verwendet
worden,  u.  a.  in  einer  auf  der  Station  Gibeon
errichteten  Gerberei.  Um  diese  Zeit  wurden  auch
die  ersten,  auf  Veranlassung  der  deutschen  Kolonialgesellschaft
  eingesandten  Proben  Elefantenwurzel
unter  Vermittlung  des  Vereins  deutscher  Gerber
  chemisch  untersucht.  Eine  weitere,  im  Jahre
1900  vom  Gouvernement  in  Windhuk  eingesandte
Probe  ergab  ein  nur  wenig  günstigeres  Resultat,  was
vielleicht  darauf  zurückzuführen  ist,  daß  das  Untersuchungsmaterial
  auf  dem  Transport  gelitten  hatte;
denn  alle  späteren  chemischen  Prüfungen  fielen
besser  aus.  Man  vergleiche  hierzu  die  folgende
Zusammenstellung  der  bis  jetzt  vorliegenden  Untersuchungsergebnisse:
  «

 

I
l
s

2  «  »  s
Vr  Ein-  82  E
Pro-  gesandt  Untersucht  Szes  22
be  von  —s#  —  S
.  «-von  Z«-5..:-«z.;;-«:—
Nr.  Datum  n
l  v.  H.  v.  O.  v.  O.  v.  H.  v.  O.

 

I.  Deutsche  D.  G.  u.  15,20  33,00  11,  18  3.10  37.52
Kol.  Ges.  R.  RKoch.  «  i  .

 

1895  Leipzig  .
ll.(330uvcrnc-Deutsche17,5020,6012,5—49,40
ment  von  Versuchs-Deutsch=
  anstalt
Südwest=  für  Leder-  i
afrilalindustric
19000.  Z  :  i
111.Dcsgl·Desgl.18,4»2:-3,7012,4;—453
Dez.  1903  1  «  i
IV.  Deutsche  D.  G.  u.26,0  —  —  —  —
Kol.  Ges.  R.  Koch,
Jan.  1906  Leipzig  '  i
V.sk.(s)ou-IDcntchc24,916,814,5—4«'k,8

vernement  Versuchs-  "
Windhul  anstalt
Aug.  1907  für  Leder-  «

industrie  l

 

 

Die  „Elefantenwurzel“  wird  übereinstimmend
als  ein  gutes  Gerbmittel  bezeichnet.  Ihre
gerberischen  Eigenschaften  decken  sich  übrigens  mit
denen  des  italienischen  Sumach  bzw.  des  Katechu,
und  es  bedarf  daher  wie  bei  diesen  eines  Zusatzes
  anderer  Gerbmaterialien,  da  sonst  eine  zu
rasche  Durchgerbung  der  Haut  stattfindet.  Als
Nachteil  wird  empfunden,  daß  der  in  der  Elefantenwurzel
  enthaltene  rote  Farbstoff  sich  dem
Leder  mitteilt,  ferner  der  Umstand,  daß  die  aus
ihr  hergestellte  Gerbstofflösung  bei  Zimmertemperatur
  rasch  in  saure  Gärung  übergeht,  ein  dem
Canaigre  ähnliches  Verhalten.  Mit  diesem  hat
die  Elefantenwurzel  auch  den  hohen  Stärkegehalt
  gemein,  der  eine  heiße  Auslaugung  des
Gerbstoffs  wegen  der  dabei  eintretenden  Verkleisterung
  der  Lösung  verhindert.  Nachteilig  ist
        <pb n="379" />
        W  317  20

ferner  der  relativ  hohe  Gehalt  an  löslichen
Nichtgerbstoffen,  welcher  der  Verwertung  der
Elefantenwurzel  in  der  Extraktfabrikation  hinderlich
  ist.

Die  Pflanze  wird  als  ein  niedriger  Strauch
beschrieben,  der  überall,  wo  er  vorkommt,  üppig
wächst,  so  daß  eine  Ausrottung  kaum  zu  befürchten
wäre;  er  soll  auf  gutem  und  schlechtem  Boden
gedeihen,  vorzugsweise  aber  auf  einem  mit  einer
dünnen  Erdschicht  bedeckten  Felsboden.  Die
Elefantenwurzel  ist  im  mittleren  und  südlichen
Teil  von  Deutsch-Südwestafrika  verbreitet;  nur  in
den  Bezirken  Otjimbingue  und  Keetmanshoop  ist
sie  anscheinend  weniger  bekannt.  Die  Wurzel  des
Strauches  ist  allein  für  Gerbzwecke  verwendbar;
ihre  Gewinnung  soll  am  besten  nach  Absterben
der  Blätter  geschehen.  In  den  Bezirken  Outjo
und  Rehoboth  betrugen  die  Gewinnungskosten
für  100  kg  4  bis  8  /7,  hierzu  kommen  die
Kosten  des  Landtransports  bis  zum  Verschiffungshafen,
  die  mit  20  bis  24  pro  100  kg  angegeben
  werden,  außerdem  die  Seefracht  und  die
Kosten  der  Zerkleinerung.  Im  verwendungsfertigen
  Zustand  würden  also  100  kg  Elefantenwurzel
  auf  44  bis  56  zu  stehen  kommen.
Da  man  nun  auf  Grund  der  bisherigen  Untersuchungen
  einen  durchschnittlichen  Gerbstoffgehalt
von  18  v.  H.,  wie  ihn  das  Quebrachoholz  besitzt,
annehmen  muß,  so  würde  also  1  kg  Gerbstoff  der
Elefantenwurzel  2,86  /“  kosten,  während  Eichen-Gerbstoff
  für  1  J/,  Myrobalanen-Gerbstoff  sogar
schon  für  0,40  /“  das  Kilogramm  zu  haben  ist.
Die  Deutsche  Versuchsanstalt  für  Lederindustrie
  zieht  aus  dieser  Berechnung  den  Schluß,
daß  die  Elefantenwurzel  unter  solchen  Umstän
  den  mit  anderen  Gerbmaterialien  hierzulande
  kaum  wird  konkurrieren  können.
Um  dies  zu  ermöglichen,  müßte  eine  wesentliche
Verringerung  der  Gestehungskosten  durch  Ermäßigung
  der  Transportauslagen,  insbesondere
der  Seefracht,  die  zur  Zeit  19  .  pro  Tonne
beträgt,  eintreten,  so  daß  sie  zum  Preise  von
12  bis  14  /  pro  100  kg  geliefert  werden  kann.
Ob  eine  derartig  bedeutende  Kostenreduktion  zu
erreichen  sein  wird,  erscheint  aber  sehr  fraglich.
Um  eine  Herabminderung  der  Transportkosten
des  Gerbstoffs  zu  erzielen,  könnte  man  eventuell
die  Fabrikation  von  Extrakt  im  Ursprungslande
  in  Erwägung  ziehen.  Dem  steht  aber
der  bereits  oben  erwähnte  Umstand  entgegen,  der
keine  genügende  Gerbstoffanreicherung  durch  die
lberführung  in  Extrakt  erlaubt.  Nach  einer  gutachtlichen
  Außerung  des  genannten  Instituts
würde  nämlich  ein  aus  der  Elefantenwurzel  hergestellter
  Extrakt  einen  Gerbstoffgehalt  von  höchstens
30  v.  H.  erreichen,  während  Quebracho-Extrakte
einen  solchen  von  55  bis  70  v.  H.  besitzen.

 

An  zweiter  Stelle  ist  die  sogenannte  „Ganibwurzel“",
  Hydnora  longicollis,  zu  erwähnen,
ein  auf  den  Wurzeln  der  Acacia  horrida
schmarotzendes  Gewächs,  dessen  apfelgroße  Früchte
von  den  Hottentotten  gegessen  werden.  Die  unreifen
  Früchte,  wie  die  Thallome,  auf  denen  die
ersteren  aufsitzen,  enthalten  ebenfalls  Gerbstoff.

Auch  mit  dieser  Wurzel  sind  schon  mehrfach
chemische  Analysen  in  Deutschland  vorgenommen
worden,  die  mit  einer  Ausnahme,  in  der  es  sich
nachweislich  um  auf  dem  Transport  verdorbenes
Material  gehandelt  hat,  recht  günstige  Resultate
ergeben  haben;  sie  gehen  aus  nachfolgender  Zusammenstellung
  hervor:

 

 

Ein-  Soetmn
Pro-  .  Untersucht  E2  .
——  7222  —  —  ·
beesandt  E  35.  2
.  ·  -——  .—  ——
Nr.  durch:  von  1  S  “  8*  S
l  vaVv.H.tv.H.
I  l  l
J.  Deutsche  D.  G.  u.  29,94  18,05  9,36  3,33  39,32
Kol.  Ges.  N.  Koch,  !  I  l
1895INI  Is-Gerber

II.  Gouverne-Deutsche  24,2  117,0  14,.5.  —  443
ment  von  Versuchs-  (kalt  ausgelaugt)
Deutsch=  anstalt  s
Südwest=  für  Leder-  «
afrika  industrie  «
Aug.  1807  l  l
III.  —  Deogl.?  sis.0  6,8  145—  60,7
IV.  IKolonial-i  Desgl.?  132,0  7,5  13,0  —  417.5
Wirtsch.  «  .  il
Komitee  1  1  «
l  s  (  -

 

 

Nach  Angabe  der  Deutschen  Versuchs—
anstalt  für  Lederindustrie  besitzt  dieses  Gerb—
mittel  ganz  ähnliche  Eigenschaften  wie  die  Ele—
fantenwurzel,  es  ist  allerdings  wegen  seines
höheren  Gerbstoffgehalts  noch  beachtenswerter;
ihrer  Verwertung  durch  Export  nach  Europadürften
  aber  die  gleichen  Hindernisse  entgegenstehen,
wie  sie  weiter  oben  für  die  Elefantenwurzel  angegeben
  wurden.

Auch  die  Wurzeln  des  in  den  Nordbezirken
Deutsch-Südwestafrikas  vorkommenden  „Gan-Geib“
  (Cissus  spec.),  sowie  die  Wurzel  der
Rhynchosia  caribaea  sollen  kleine,  für  die
Technik  aber  wohl  belanglose  Mengen  Gerbstoff
enthalten."“)

Was  sonst  noch  an  gerbstoffliefernden  Pflanzen
unserer  Kolonien  angeführt  werden  kann,  ist  nicht
viel.  Vor  einigen  Jahren  wurde  in  Daressalam
die  Rinde  eines  daselbst  häufigen  Strauches  mit

 

 

*)  „Tropenpflanzer“"  1902.  S.  528—332.
        <pb n="380" />
        W  318  20

Erfolg  zum  Gerben  verwendet.“!)  Es  handelte
sich  dabei,  wie  sich  später  herausstellte,  um  einen
nahen  Verwandten  des  einen  Teil  der  Myrobalanen
  des  Handels  liefernden  Phyllanthus
emblica,  nämlich  Ph.  reticulatus.  Eine
andere  Euphorbiazee  Ostafrikas,  der  Baum
Uapaca  Kirkiana,  der  namentlich  im  Südwesten
  der  Kolonie  bestandbildend  auftritt,  wurde
auf  Busses  Veranlassung  1901  in  Freiberg
untersucht.  Zwei  von  ihm  aus  Ungoni  mitgebrachte
  Rindenproben  enthielten  7,0  bzw.  7,  6v.  H.
Gerbstoff.“)

Auf  Gerbstoff  untersucht  wurde  ferner  die  von
den  Eingeborenen  in  Ostafrika  zum  Gelbfärben
benutzte  Rinde  der  Brackenridgeas  zanguebarica
  (Ochna  alboserrata)““),  eines  kleinen
Baumes,  mit  folgendem  Ergebnis:

Lösliche  gerbende  Substanzen.  12,50  v.  H.
Lösliche  Nichtgerbstofe  .  11,30-Wasser
  .  11,27-Unlösliches
  64,93  -

Auch  die  Rinde  der  viel  selteneren  ostafrikanischen
  Fagara-(XNanthoxylum-)  Arten,
Bäume  mit  zapfenartigen  Rinden-Emergenzen,
enthält  neben  einem  gelben  Farbstoff  auch  Gerbstoff.
  )

Die  Rinde  eines  anderen,  in  Deutsch-Ostafrika
  an  Bachufern  wachsenden  Baumes,  der
Barringtonia  racemosa,  soll  sich  gleich  der
in  Birma  vertretenen  B.  acutangula  zum  Gerben
verwenden  lassen.  y)  Als  gerbstoffhaltig  werden
noch  die  Blätter  der  in  Deutsch-Südwestafrika
  vorkommenden  Aloê  rubrolutea  bezeichnet;
  f(J)  inwieweit  sich  alle  diese  Materialien
für  Gerbereizwecke  eignen,  scheint  indessen  noch
der  Feststellung  zu  bedürfen.

Es  bleiben  nun  noch  einige  gerbstofführende
Pflanzen  unbekannter  botanischer  Zugehörigkeit
zu  erwähnen,  die  aus  unseren  Schutzgebieten,  bzw.
deren  ähnliche  Begetationsverhältnisse  aufweisenden
Nachbarländern  bekannt  geworden  sind.  Im  Jahre
1906  erhielt  der  Verein  Deutscher  Gerber
durch  Vermittlung  der  Deutschen  Kolonial-=gesellschaft
  Proben  von  zwei  verschiedenen
Blattsorten,  über  deren  Stammpflanzen  leider

Der  Versuch  wurde  von  Bierbrauereibesitzer
Schuls,  der  dieses  Gerbmittel  gefunden,  ausgeführt.

"“)  Nach  persönlicher  Mitteilung  von  Dr.  W.  Busse.

*)  Notiz-Blatt  des  Königl.  Botan.  Gartens  vom
5.  August  1898  Nr.  14.

)Ebenda  1900  Nr.  22,  S.  40  11.
o)  Engler:  Pflanzenwelt  Ostafrikas  B,
)-)  Nach  Dinter.

S.  408.

 

keine  Angaben  vorgelegen  haben.  Diese  Blattproben
  wurden  in  Leipzig  von  G.  und  R.  Koch
untersucht;  das  Ergebnis  war  folgendes:

 

 

 

 

 

 

!  Lös=  1  1
Jaerr.  2  er.  un-Probe
  Blattform  Wasser  —ub=  Nicht=  tratt=  lösstanzen
  8  asche  liches
o  .
v.  H.  v.  H.  v.  H.  v.  H.  v.  O.
I.  turz  oval  7,80  25,20  15,80  5,10  46.60
·  .
II.  Ilanzettlich]  8,08  10.80  14,30;  2,10  64,72
»  .

Baum  erwähnt  in  seinem  Bericht  über  die
Kunene  —  Sambesi=  Expedition,  daß  nach  Angabe
der  Buren  in  der  Stella  ein  „Bast“  genannter
niedriger  Strauch  mit  roten  Blüten  wachse,  der
den  besten,  das  Leder  gelb  färbenden  Gerbstoff
liefern  soll.  In  einem  Aufsatze  von  Fesca  über
die  Landwirtschaft  in  Shantung')  findet  sich  eine
Notiz  über  die  Gewinnung  von  Gerbstoff  aus
einheimischen  Eichenarten.

Mitte  der  neunziger  Jahre  wurde  aus  Ostafrika
  unter  dem  Eingeborenennamen  „Mdaa“
(wahrscheinlich  eine  Ebenazee  [Euclea  fructuosa
  oder  Royena  macrocalyks  70  eine  Farbwurzel
  zur  Begutachtung  nach  Deutschland  gesandt;
  in  diesem  Material  fand  sich  neben  einem
technisch  nicht  verwertbaren  braunen  Farbstoff
ziemlich  viel  Gerbstoff  vor.

II.  Eingeführte  fremdländische  Gerbstoffpflanzen.

Aus  dem  Gesagten  geht  schon  hervor,  daß
sich  —  abgesehen  von  den  Mangroven  —
in  unseren  Kolonien  durch  Ausnutzung  der
verschiedenen  einheimischen  Gewächse  nur
eine  verhältnismäßig  unbedeutende  Gerbstoffproduktion
  erzielen  läßt;  es  muß  daher,
soll  diese  einen  größeren  Umfang  erhalten,  die
Kultur  gerbstoffreicher  Gewächse  zu  Hilfe
kommen.  Solche  wachsen  nun,  wie  wir  oben  gesehen
  haben,  in  den  Schutzgebieten  wohl  vereinzelt
wild;  die  meisten  dort  einheimischen  Arten  erscheinen
  jedoch  zur  Kultur  entweder  überhaupt  nicht
geeignet,  oder  sie  würden  doch  fremdländischen
Gerbstoffpflanzen  gegenüber  keine  besonderen  Vorteile
  bieten  können;  der  Mangel  an  Erfahrung  im
Anbau  würde  ein  derartiges  Unternehmen  heute
sogar  gewagt  erscheinen  lassen.  Die  Wahl  muß
daher  vorerst  notwendig  auf  fremde  Gerbstoffgewächse
  fallen,  die  in  Ländern  mit  ähnlichen
natürlichen  Bedingungen  heimisch  sind,  wie  sie  in

*)  „Tropenpflanzer“  1899,  S.  2533.
        <pb n="381" />
        W  319  20

unseren  Kolonien  vorliegen,  und  mit  deren  Anbau
  schon  ausreichende  Erfahrungen  gemacht  sind.
Diese  Erkenntnis  hat  offenbar  schon  frühzeitig
dazu  geführt,  Gerbstoffgewächse  aus  anderen
Ländern  nach  unseren  Kolonien  zu  verpflanzen.
Anfangs  handelte  es  sich  meist  nur  um  kleinere
Versuche;  erst  in  letzter  Zeit  haben  diese  größere
Dimensionen  angenommen.

1.  Gerberakazien.

Die  größte  Ausdehnung  haben  bis  jetzt  die
Anbauversuche  mit  den  australischen  Gerberakazien
  erlangt.  Diese  Kultur  empfahl  sich  zunächst
  für  gewisse  Teile  Ostafrikas  besonders,
weil  sie  sich  in  anderen  Ländern  unter  ähnlichen
klimatischen  Bedingungen  vorzüglich  bewährt  hat
und  man  bereits  größere  Erfahrung  darin  besitzt
als  bei  irgend  einem  anderen  in  Kultur  genommenen
  Gerbstoffgewächs.

Die  Kultur  der  australischen  Gerberakazien
(Wattle),  worunter  eine  ganze  Anzahl  nahe  verwandter
  Arten,  besonders  A.  decurrens  und
mollissima  (Black  wattle),  A.  pyenantha  und
pennin  ervis  (Golden-wattle),  sowie  A.  dealbata
  und  saligna  (Silber-wattle),  verstanden
werden  muß,  hat  sich  naturgemäß  am  ersten  in
ihrem  Heimatlande  entwickelt.  Merkwürdigerweise
ist  sie  aber  gerade  dort  nicht  zur  größten  Ausdehnung
  und  Vollkommenheit  gelangt,  sondern
in  einem  Lande  mit  wesentlich  anderen  Produktionsbedingungen,
  nämlich  in  Südafrika,  und
zwar  vorwiegend  in  Natal.  Man  scheint  in
Australien  den  Fehler  begangen  zu  haben,  bei
der  Einführung  der  Kultur  systemlos  zu  verfahren.
  Es  wurden  meist  Vollsaaten  über  große
Ländereien  angelegt,  wobei  häufig  falscher  Samen
benutzt  wurde;  den  jungen  Kulturen  ward  nicht
die  erforderliche  Pflege  zuteil.  So  kam  es,  daß
viele  Unternehmungen  nicht  reussierten.  Erst  in
neuerer  Zeit  scheint  man  zu  einer  rationelleren
MWirtschaft  übergegangen  zu  sein  und  die  Wattlekultur
  macht  wieder  Fortschritte.“)

In  Natal  dagegen  hat  man  beim  Wattleanbau
von  vornherein  zielbewußter  gewirtschaftet;  man
beschränkte  sich  bald  ganz  auf  die  Kultur  der  am
geeignetsten  befundenen  Acacia  mollissima,  und
infolgedessen  sind  die  anderen  Arten  in  diesem
Lande  heute  zur  völligen  Bedeutungslosigkeit  herabgesunken.


Vereinzelt,  nicht  in  größerem  Umfange  finden
wir  die  Kultur  der  Acacia  decurrens  in

*)  Siehe  „Tropenpflanzer“  1907,  Heft  11,  S.  260,
aus  der  Finanzgchronik  Melbournes;  desgl.  G.  M.  Satton
a.  a.  O.

 

Vorderindien,'")  desgleichen  auf  Hawaii.  Hier
hat  dieselbe  Ursache  zu  ihrer  Entstehung  geführt
wie  in  Natal,  nämlich  die  außerordentliche  Nachfrage
  nach  Gerbmaterialien  vor  etwa  zwei  Jahrzehnten.


Die  Pflanzungen  blieben  aber  später  liegen,
weil  man  sich  lohnenderen  Kulturen  zuwandte.“)
Wir  haben  hier  Beispiele  dafür,  daß  der  Blackwattle
  auch  im  tropischen  Klima  auf  sehr  verschiedenen
  Böden  gedeiht.““)

Daß  sich  die  Gerberakazienwirtschaft  in  Natal
zu  solcher  Blüte  entwickelt  hat,  ist  den  günstigen
natürlichen  und  wirtschaftlichen  Voraussetzungen
zu  verdanken,  die  sich  daselbst  dieser  Kultur  darboten.
  Die  ausgedehnten,  meist  nur  welligen
oder  schwachhügeligen  Grasflächen  des  Hochlandes
mit  seinen  gleichartigen,  für  das  Gedeihen  des
Baumes  günstigen  Klima=  und  Bodenverhältnissen
  gestatteten  die  Anwendung  der  Arbeit  ersparenden
  Pflugkultur,  und  die  ausgezeichneten
Verkehrsverhältnisse  des  Landes  ermöglichten  die
Ausnutzung  relativ  großer  Gebiete  für  den  besagten
  Zweck.  Diesen  Vorteilen  gegenüber  konnte
der  Nachteil  der  höheren  Bodenpreise  sowie  der
weniger  günstigen  Arbeiterverhältnisse  nicht  allzu
schwer  in  die  Wagschale  fallen.  Heute  ist  allerdings
  durch  das  Sinken  des  Marktpreises  der
Rinde  der  weiteren  Ausdehnung  der  Akazienkultur
  eine  gewisse  Schranke  gezogen.  Es  soll
über  250  km  hinaus  von  der  Küste  landeinwärts
schon  keine  genügende  Rentabilität  mehr  vorhanden
  sein.  Angeblich  steht  jedoch  wieder  eine
Preiserhöhung  bevor,  die,  wenn  sie  längere
Zeit  anhält,  in  Natal  wie  in  anderen  Ländern
auf  den  Gerberakazienanbau  fördernd  wirken  wird.

Die  erste  Anlage  eines  Blackwattle-Bestandes
geschieht  allgemein  durch  Saat  und  zweckmäßig  in
Verbindung  mit  Zwischenkultur  von  Mais,  einer
Körnerfrucht,  für  die  es  im  Bereiche  des  Verkehrs
nirgends  an  Absatzgelegenheit  fehlt.  Die  am
meisten  gebräuchlichen  Methoden  der  Reihen=  bzw.
Plätzesaat  sind  schon  mehrfach  beschrieben,  und
ich  kann  deshalb  auf  die  diesbezügliche  Literatur

*)  So  erwähnt  Stuhlmann  in  seinem  ostindischen
Reisebericht  („Tropenpflanzer"  1900,  S.596)  das  massenhafte
  Vorkommen  von  Acacia  decurrens  in  den  Bergen
am  Godavari,  wohin  sie  vor  vielen  Jahren  gebracht
wurde,  seitdem  ohne  besondere  Pflege  üppig  gedeiht
und  jetzt  sozusagen  ein  unausrottbares  Unkraut  bildet.

*)  Nach  einem  Berichte  der  Hawati  Agricultural
Experiment  Station  (Bulletin  Nr.  11  1906):  The  Black
Wattle  (A.  decurrens)  in  Hawai  von  J.  und  G.  Smith
ist  der  Blackwattle  auf  Hawai  jetzt  überall  vereinzelt
vorhanden:  größere  Bestände  wurden  dagegen  nur  am
Tantalus-Berg  angelegt,  sie  haben  sich  daselbst  auf
sehr  ungleichartigen  Böden  gut  entwickelt,  ja  sie  kamen
sogar  auf  felsigem  Boden  noch  einigermaßen  fort.
        <pb n="382" />
        W  320  2e

verweisen.")  Die  tiefer  gehende  Bodenbearbeitung
  durch  den  Pflug  beeinflußt  die  Entwicklung
der  Blackwattle  in  den  ersten  Jahren  sehr
günstig.  Daß  der  flachwurzelnde  Baum  außerordentlich
  auf  den  Lockerheitsgrad  des  Bodens
reagiert,  kann  z.  B.  da  beobachtet  werden,  wo
eine  Hangkultur  mit  ihrer  oberen  Seite  an  einen
neuangelegten  Weg  stößt;  man  findet  da  die
Bäume  der  obersten,  also  noch  im  Bereich
des  Wegauftrags  befindlichen  Reihen  bedeutend
stärker,  oft  zur  doppelten  Höhe  und  Stärke  entwickelt,
  als  die  weiter  unten  stehenden.

Von  großem  Interesse  sind  auch  die  Versuche,
die  zur  Feststellung  des  Einflusses  der  Bodenverhältnisse
  auf  das  Wachstum  der  Blackwattle
auf  Fort  Cuningham  gemacht  wurden  und  die
nachstehend  mitgeteilt  sein  mögen.“)

 

 

Gewicht
Umfang  des
Ver-  Alter  Höhe  der  Stämm-=Bodenart
  #  in  5Fußh  risichen!  chens
jens
such  der  Bäume  frischen  ohne

Höhe
Hoh  Rinde  Zweige

1

Jahre  Fuß  Zoll  jengl.  Pfd  engl.  Pfd.

 

I.  Alluvial-  5  10  301  177

land
II.  2  bis  3  Fuiß  5  35  10  8  44
tiefes  Land  l
üb.  lieg.
Felsen

i81,

 

 

 

 

Die  sorgfältige  Reinhaltung  der  Kulturen  im
ersten  Jahre,  solange  die  jungen  Pflänzchen  mit
ihren  Wurzeln  noch  nicht  in  tiefere  Boden—
schichten  eingedrungen  sind,  ist  eine  unerläßliche
Vorbedingung  für  ihre  gedeihliche  Entwicklung;
auf  gepflügtem  Grasland  verursacht  diese  Arbeit
lange  nicht  den  Zeit-  und  Geldaufwand  wie  in
Buschgebieten.

Der  Bestandsabtrieb  kann  schon  sechs  Jahre
nach  der  Begründung  erfolgen.  Wurde  hingegen
eine  Durchforstung  eingelegt,  so  verschiebt  man
die  Abtriebszeit  zweckmäßig  auf  das  siebente  oder
achte  Jahr.  Die  Verjüngung  der  genutzten  Be—
stände  erfolgt  auf  natürlichem  Wege  ohne  be—
sondere  Kosten.““)

Über  das  Ergebnis  der  in  Ostafrika  mit
Blackwattle  vorgenommenen  Kulturversuche  habe

—

*)  Geo.  M.  Satton:  Wattle  Bark.  a  paying  Industrr;
  Sim:  Tree  planting  in  Natal;  Eschstruth  im
„Kol.  Bl.“  1903,  S.  21—23.

*")  Ich  verdanke  diese  Angaben  Herrn  F.  Schepelmann
  in  Dalton.

#  Auch  hierüber  vergleiche  die  oben  angegogene
Literatur.

 

ich  bereits  im  Jahre  1905  an  das  Gouvernement
  in  Daressalam  berichtet;")  seitdem  haben
diese  Versuche  bedeutend  an  Ausdehnung  gewonnen,
  und  zwar  handelt  es  sich  dabei  nicht
allein  um  die  Vergrößerung  der  Regierungspflanzungen,
  sondern  vielmehr  um  Aufnahme  des
Blackwattle-Anbaus  von  privater  Seite  in  einigem
Umfange.  So  finden  wir  Gerberakazienkulturen,
von  zahlreichen  Neuanlagen  in  Westusambara
abgesehen,  u.  a.  auf  den  Kaffeeplantagen  Ostusambaras
  stellenweise  als  Ersatz  für  ertraglos
gewordene  Kaffeepflanzungen.“)

Wenngleich  die  Anbauversuche,  insbesondere
die  im  Tiefland  vorgenommenen,  zur  Zeit  nur
zum  Teil  als  abgeschlossen  gelten  können,  so  läßt
sich  doch  heute  schon  mit  einiger  Sicherheit  sagen,
daß  der  Blackwattle  in  Deutsch-Ostafrika  unter
den  verschiedensten  Standortsverhältnissen  gedeiht.
Auch  haben  viele,  namentlich  in  allerletzter  Zeit
von  dem  B.  L.  Institut  in  Amani  ausgeführte
chemische  Untersuchungen  ergeben,  daß  der  Gerbstoffgehalt
  der  produzierten  Rinden  in  den  meisten
Fällen  befriedigt.“““")  Dennoch  fragt  es  sich,
ob  die  Blackwattlewirtschaft  in  absehbarer
Zeit  eine  große  Ausdehnung  wird  erlangen
können  —  es  müßten  sich  denn  die  Preisverhältnisse
  auf  dem  Gerbstoffmarkte  für
längere  Zeit  wieder  günstig  gestalten.  Eine
solche,  eine  Reihe  von  Jahren  hindurch  andauernd
günstige  Konjunktur  hat  ja  auch  seinerzeit  in  Natal
den  Anstoß  zu  der  bedeutenden  Entwicklung  der
Akazienkultur  gegeben.  Solange  es  an  einem  solchen
äußeren  Anstoß  fehlt,  wird  diese  in  Deutsch-Ostafrika
innerhalb  bescheidener  Grenzen  bleiben;  sie  wird
die  Rolle  einer  Nebenkultur  bei  anderen  lohnenderen
  Kulturen,  wie  Kautschuk,  Faserpflanzen
usw.,  behalten  müssen.  Denn  die  Produktions-=bedingungen
  sind  eben  hier  wie  in  vielen  tropischen
  Kolonien  wesentlich  schlechtere.  In  den
Gebirgen,  wo  das  Klima  an  sich  dem  Blackwattle
am  ehesten  zusagt,  stehen  keineswegs  so  ausgedehnte
  Ländereien  mit  gleichartigen  Bodenverhältnissen
  zur  Verfügung  wie  im  Hochland  von
Natal;  man  hat  es  vielmehr  im  ostafrikanischen
Gebirgsland  auf  größeren  Flächen  mit  bedeuten-*)

  „Tropenpflanzer“  1906.  Nr.  7,  und  Berickht  über
Land=  und  Forstwirtschaft  in  Deutsch-Ostafrika.  Bd.  III.
Heft  1.

")  Geschäftsbericht  der  Demsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
  von  1901.

*“)  Vgl.  außer  den  in  meinem  oben  zitierten  Berichte
  aufgeführten  Untersuchungen  noch:  „Pflanzer“
(Beilage  zur  „Usambarapost"“)  1905,  S.  16f.;  desgl.
S.  353  (Untersuchung  von  Maschke):  desgl.  1907,  S.  128
(schlechteres  Resultat,  da  Untersuchungematerial  von
einem  erkrankten  Baume  stammte!:  desgl.  S.  252  f.  u.  206
f.;  dergl.  1908  Heft  3  v.  18.  April.
        <pb n="383" />
        W  321  20

deren  Niveauunterschieden  und  häufigem  Wechsel
in  der  Bodengüte  zu  tun;z  auch  ist  durchaus  nicht
überall  Grasland  vorhanden,  so  daß  die  Anwendung
  der  Pflugkultur  nur  in  sehr  beschränktem
Umfange  möglich  wäre.  Es  würde  also  namentlich
  in  den  Buschgebieten  die  teure  und  weniger
wirksame  Hackkultur  an  ihre  Stelle  treten  müssen.
Der  viel  größere  Unkrautwuchs  erhöhte  zugleich
die  Reinigungskosten  und  würde  in  Verbindung
mit  der  Unsicherheit,  die  hinsichtlich  der  Menge
und  Verteilung  der  jährlichen  Niederschläge  besteht,
  die  Notwendigkeit  mit  sich  bringen,  bei
Anlage  der  Kulturen  etwas  mehr  Saatgut  zu
verwenden  (wenigstens  2½  kg  pro  Hektar),  also
die  Reihen  etwas  dichter  zu  säen,  als  dies  in
Natal  geschieht.  Das  sind  alles  Nachteile,  die
die  gegebenen  Vorteile  der  billigeren  Bodenpreise,
der  niedrigeren  Arbeitslöhne  sowie  des  Wegfalls
der  Kosten  für  Einfriedigung  (zum  Schutz  gegen
Weidevieh)  nicht  aufzuwiegen  vermögen.  Auch
wird  man  bei  den  mangelhaften  Verkehrsverhältnissen
  nicht  überall  auf  den  Absatz  des  im  Schälbetrieb
  abfallenden  Holzes  sowie  etwaiger  Zwischenkultur-Erträgnisse
  rechnen  können.“)

Das  soeben  von  den  höheren  Gebirgslagen
Gesagte  gilt  für  das  Tiefland  in  verstärktem
Maße;  hier  kommt  als  erschwerender  Umstand
hinzu,  daß  der  Aufenthalt  für  den  Europäer  auf
die  Dauer  gesundheitsschädlich  und  die  Viehhaltung
  wegen  der  vielerorts  vorhandenen  Viehseuchengefahr
  sehr  riskant  ist.

In  Deutsch-Südwestafrika  sind  bis  jetzt
nur  ganz  vereinzelt  Gerberakazien  angepflanzt
worden;  auf  gutem  Boden  zeigen  sie  anfangs  ein
gedeihliches  Wachstum,  später  aber  setzte  ihnen
die  hochgradige  Trockenheit  der  Luft  ein  schwerwiegendes
  Hindernis  entgegen.  Eine  Bedeutung
wird  die  Kultur  in  diesem  Schutzgebiete  wohl
nicht  erlangen  können.  Günstigere  Aussichten
dürften  ihr  einige  Hochländer  Kameruns  bieten.

Was  heute  auf  dem  Gebiete  der  Gerberakazienkultur,
  in  erster  Linie  in  Ostafrika,  erreicht  ist,
darf  immerhin  schon  als  ein  erheblicher  Fortschritt
  bezeichnet  werden.  Der  Baum  ist  bereits
an  den  verschiedensten  Orten  gepflanzt,  und  bei
der  Zähigkeit  seines  Wachstums  darf  man  annehmen,
  daß  er  damit  dauernd  eingebürgert  ist.

Die  Blackwattlekultur  steht  auf  alle
Fälle  für  die  Gerbstofferzeugung  in  einigen

....—.—

*)  Bei  der  vom  Forstassessor  Gieseler  in  der
llsambarapost“  von  1907  Nr.  4  (zweite  Beilage)  gegebenen
  Kostenaufstellung  einer  Blackwattlekultur  sind
offenbar  besonders  günstige  Voraussetzungen  gemacht,  die
aber  keinesfalls  für  den  Durchschnitt  Geltung  haben
können.

 

unserer  Kolonien  im  Vordergrund  des  Interesses.
  Für  sie  bieten  sich  noch  die  günstigsten
Chancen,  weil  sie  durch  Saat  geschehen  kann  und
so  die  denkbar  geringsten  Kosten  der  Neuanlage
verursacht  und  weil  die  Verjüngung  der  genutzten
Bestände  leicht  auf  natürlichem  Wege,  also  so  gut
wie  kostenlos,  erfolgen  kann.  Denn  die  an  sich  schon
teuerere  Methode  der  Pflanzung  bietet  unter  den
afrikanischen  Verhältnissen,  wenn  es  sich  um  einigermaßen
  empfindliches  Pflanzenmaterial  handelt,
noch  besondere  Schwierigkeiten.  Dies  bringt  der
Umstand  mit  sich,  daß  das  Pflanzgeschäft  für  den
schwarzen  Arbeiter  etwas  Unbekanntes  ist,  was  er
erst  erlernen  muß,  in  Verbindung  mit  der  beklagenswerten
  Erscheinung,  daß  die  Arbeiter  sich
nur  in  selteneren  Fällen  an  ein  und  demselben
Orte  längere  Zeit  aufhalten,  so  daß  man  es
immer  mit  einer  mehr  oder  weniger  großen  Zahl
gar  nicht  oder  doch  minder  geübter  Leute  zu
tun  hat.

2.  Sonstige  fremdländische  Gewächse.

Fast  alle  Übrigen  fremden  Gerbstoffpflanzen,
deren  Anbau  sonst  noch  für  die  Gerbstoffproduktion
unserer  Kolonien  eventuell  in  Betracht  käme,
können  mit  Erfolg  nur  durch  Pflanzung  kultiviert
  werden,  ohne  der  Gerberakazienkultur  gegenüber
  wesentliche  Vorzüge  zu  bieten.  Daß
dieser  Umstand  aber  bei  den  ungünstigeren  Produktions=
  und  Verkehrsverhältnissen  unserer  Schutzgebiete
  sowie  bei  den  derzeitigen,  wohl  auch  in
der  nächsten  Zukunft  auf  annähernd  gleicher
Höhe  bleibenden  Rohmaterialpreisen  ausschlaggebend
  für  die  Wahl  des  Blackwattleanbaus
sein  muß,  zumal  sich  derselbe  schon  anderwärts  an
vielen  Orten  ausgezeichnet  bewährt  hat,  ist  einleuchtend.


Daß  über  die  Kultur  anderer  Gerbstoffgewächse.
noch  keine  größeren  Erfahrungen  vorliegen,  ist
bekannt;  einige  Arten  sind  überhaupt  noch  nicht
in  nennenswertem  Umfange  gepflanzt  oder  doch
erst  ganz  neuerdings  in  Kultur  genommen
worden  (Algarobilla,  Mallet,  Barbatima0o).

Von  unseren  Kolonien  steht,  was  derartige
Kulturversuche  anlangt,  Ostafrika  an  der  Spitze;
wir  finden  daselbst  schon  eine  ganze  Reihe  von
Gerbstoffgewächsen  vereinzelt  gepflanzt.  Die  Mehrzahl
  davon  wurden  vor  Jahren  erstmals  nach
dem  Daressalamer  Versuchsgarten  übergeführt  und
gelangte  von  da  später  nach  den  verschiedensten
Plätzen  innerhalb  des  Schutzgebiets.

Divi-Divi.  Die  wichtigste  derartige  Pflanze
ist  Caesalpinia  coriaria,  ein  kleiner,  zur
Familie  der  Leguminosen  gehörender  Baum,
        <pb n="384" />
        t

welcher  das  unter  dem  Namen  Divi-Divi  bekannte
  ausgezeichnete  Gerbmittel  liefert.  Von
einem  bereits  über  zehn  Jahre  alten  Exemplare
im  Versuchsgarten  in  Daressalam,  wurden  vor
einiger  Zeit  Früchte  zur  Begutachtung  nach  Hamburg
  geschickt;  das  Produkt  wurde  daselbst  mit
20  JE  pro  100  kg  bewertet,  also  nicht  viel  geringer
  als  die  südamerikanische  Ware.  Zweifellos
  würde  es  unter  solchen  Umständen  wohl  der
Mühe  wert  sein,  größere  Versuchspflanzungen
des  Divi-Divi-Baumes  anzulegen,  um  festzustellen,
  ob  und  innerhalb  welcher  Grenzen  in
Ostafrika  eine  Rentabilität  für  diese  Kultur  zu
erwarten  ist.“)  Das  gleiche  gilt  für  Togo.

Von  Akazien  sind  noch  zu  nennen:  Die  in
Vorderindien  sehr  verbreitete  Acscia  arabica,
die  in  den  deutschen  Kolonien  nicht  wild  vorzukommen
  scheint,  in  Ostafrika  aber  an  den  verschiedensten
  Plätzen  bereits  gepflanzt  ist  und  gut
gedeiht.  Diesen  Baum  im  großen  zu  kultivieren
dürfte  sich  aber  kaum  lohnen,  da  weder  Rinde
noch  Hülsen  einen  genügend  hohen  Gerbstoffgehalt
besitzen.

Die  Cutch-Akazie,  Acacia  Catechu.  Wie
die  Feststellungen  Busses  ergeben  haben,  sind
alle  früheren  Mitteilungen  über  das  Vorkommen
der  Cutch-Akazie  in  Ostafrika  und  Togo  zu  berichtigen.
  Es  handelte  sich  in  allen  jenen  Fällen
um  Verwechslungen  mit  der  nahe  verwandten
A.  Suma,  wohl  auf  Grund  unzureichenden  Bestimmungsmaterials.
  A.  Catechu  ist  bisher  in
Afrika  wild  nicht  nachgewiesen  worden.  1901
wurden  in  Ostafrika  einige  Aussaatversuche  mit
aus  Kalkutta  bezogenem  Samen  gemacht,  die  indessen
  ergebnislos  blieben.  Diese  Art  soll  sich
leicht  durch  Saat  anbauen  lassen  und  da,  wo  sie
sich  einmal  eingebürgert  hat,  kaum  mehr  auszurotten
  sein.  In  ihrer  Heimat  bevorzugt
A.  Catechu,  wie  die  auch  in  Ostafrika  sehr  verbreitete
  A.  Juma,  Flußniederungen,  was  bei  der
Wahl  der  Kulturorte  zu  berücksichtigen  wäre.  Ihr
Anbau  würde  sich  vielleicht  für  die  staatliche
Forstwirtschaft  da  empfehlen,  wo  es  sich  um
Komplettierung  von  Wildholzbeständen  handelt,
um  den  Baum  in  unseren  Kolonien  einzubürgern
und  seine  weitere  Verbreitung  der  Natur  zu  überlassen,
  weil  eine  Großkultur  keinen  ausreichenden
  Nutzen  abwerfen  könnte.  Das
beweist  schon  der  Umstand,  daß  in  Indien,  das
ungleich  bessere  Produktions=  und  Absatzbedin-*)

  Aus  der  Angabe  in  Englers  „Pflanzenwelt
OÖstafrikas“  Teil  B.  S.  407,  darf  nicht  geschlossen  werden,
daß  die  Divi-Divipflanze  in  Deutsch-Ostafrika  wild
vorkommt;  es  handelt  sich  in  dem  betreffenden  Falle

zweifellos  um  ein  Eremplar,  das  aus  eingeführtem
Samen  hervorgegangen  ist.

 

gungen  besitzt,  in  vielen  Distrikten  die  wilden
Katechubestände  nicht  ausgenutzt  werden,  obwohl
sie  nicht  allzuweit  vom  Verkehr  abliegen,  so  z.  B.
in  den  Vorbergen  des  Himalaya  in  der  Provinz
Bengalen.“)  Auch  ist  die  Katechu-Ausfuhr  in  der
letzten  Zeit  wesentlich  zurückgegangen,  eine  Erscheinung,
  die  allerdings  zum  Teil  damit  erklärt
werden  kann,  daß  der  Katechuverbrauch  im  Lande
selbst  gestiegen  ist.“)

Acacia  leucophloea.  Diese  auf  Java
einheimische  und  daselbst  auf  Rinde  genutzte
Akazienart  ist  in  Ostafrika  ebenfalls  vereinzelt
gepflanzt;  ob  sie  als  Gerbstoffgewächs  in  Kultur
genommen  zu  werden  verdient,  erscheint  fraglich,
weil  ihre  Rinde  keineswegs  durch  sehr  hohen
Gerbstoffgehalt  ausgezeichnet  ist.

Etwas  anders  verhält  es  sich  bezüglich  der
Stammpflanzen  zweier  Gerbmaterialien,  die  erst
in  der  neueren  Zeit  bekannt  geworden  sind,  sich
aber  dank  ihrer  Güte  rasch  Eingang  in  die  Gerberei
  verschafft  haben.  Dies  sind  der  Barbatimao-Baum
  (Stryphnodendron  barbatimao)
  aus  Brasilien,  der  die  Barbatimaorinde
des  Handels  liefert,  und  der  australische  Mallet-Baum,
  Eucalyptus  occidentalis,  von  dem
die  sogenannte  Mallet=  oder  Malettorinde  stammt.

Barbatimao.  Dieser  Baum  ist  in  unseren
Kolonien  bereits  in  Kultur  genommen;  so  an
verschiedenen  Plätzen  Ostafrikas,  ferner  in  Togo,
und  zwar  in  Sokode;  dabei  hat  sich  bereits  gezeigt,
  daß  der  Baum  ein  langsameres  Jugendwachstum
  aufweist,  als  die  Gerberakazie.  Sein
großes  Ausschlagvermögen  soll  es  jedoch  gestatten,
die  einmal  gepflanzten  Bestände  im  Ausschlagbetrieb
  zu  bewirtschaften.  Ob  damit  tatsächlich
ein  Vorteil  gegeben  ist,  der  seine  Kultur  der
Blackwattlewirtschaft  gegenüber  konkurrenzfähig
machen  könnte,  muß  schon  im  Hinblick  auf  den
Umstand,  daß  die  Barbatimoarinde  nicht  so  gerbstoffreich
  ist  wie  die  des  Blackwattle,  bezweifelt
werden.  Die  im  Gang  befindlichen  Kulturversuche
werden  hoffentlich  bald  darüber  Aufschluß  geben.
Vorher  erscheint  die  Aufnahme  der  Kultur  für
Private  jedenfalls  nicht  empfehlenwert.

Mallet.  Wesentlich  größer  ist  die  Bedeutung
  der  sogenannten  Malletrinde““')

*)  Siehe  Stuhlmann:  Ostindischer  Reisebericht
im  „Tropenpflanzer“  von  1901  S.  260  und  361—363.
*“)  Es  wurden  aus  Britisch-Indien  nach  Europan
erportiert:  1895/96  183  729  Zir.,  1905/06  55  070  Zir.
Katechu.
*)  Interessante  Einzelheiten  darüber  findet  man
in  dem  Aufsatze  von  Dr.  J.  Pacßler  in  Nr.  4  des
„Tropenpflanzer“  von  1908,  S.  178—1987.
        <pb n="385" />
        G  323  20

wegen  ihres  außerordentlich  hohen,  im
Durchschnitt  42  v.  H.  betragenden  Gerbstoffgehalts
  und  ihrer  vorzüglichen  gerberischen
  Eigenschaften:  leichte  Löslichkeit  des
Gerbstoffs,  Erzeugung  eines  hellfarbigen  zähen
Leders.  Der  hohe  Gerbstoffgehalt  ermöglicht  es,
die  Malletrinde  trotz  der  enormen  Entfernung  der
im  Innern  Südaustraliens  gelegenen  Produktionsgebiete
  vom  europäischen  Markte  noch  mit  Vorteil
zu  verkaufen  und  sogar,  auf  die  Einheit  Gerbstoff
bezogen,  billiger  anzuliefern,  als  die  meisten
übrigen  wertvolleren  Gerbmittel.  Das  bisher
von  Australien  nach  Europa  gelangte  Material
stammte  durchweg  aus  wilden  Beständen;  da
indessen  die  Ausdehnung  der  letzteren  nicht  übermäßig
  groß  sein,  und  die  Ausbeutung  ohne  Rücksicht
  auf  den  Fortbestand  der  Wälder  erfolgen
soll,  so  steht  eine  Erschöpfung  dieser  natürlichen
Hilfsquelle  in  absehbarer  Zeit  zu  erwarten.  Man
hat  daher,  um  den  wertvollen  Malletgerbstoff
auch  fernerhin  liefern  zu  können,  bereits  an  verschiedenen
  Orten  die  Kultur  des  Baumes  aufgenommen,
  besonders  in  Natal,  das  vielleicht
später  einmal  Hauptproduzent  des  Mallet  werden
wird,  falls  die  Kulturversuche  ein  günstiges  Ergebnis
  zeitigen.“

Auch  in  Deutsch-Ostafrika  sind  Pflanzungen
des  Eucalyptus  occidentalis  angelegt,  deren
weitere  Entwicklung  abgewartet  werden  muß,  bis
ein  abschließendes  Urteil  darüber  abgegeben
werden  kann,  ob  die  Malletrinde  sich  in  diesem
Gebiete  in  großen  Mengen  wird  produzieren
lassen.  Da  über  das  Wachstum  des  Baumes  in
seiner  Heimat  so  gut  wie  nichts  bekannt  ist,  so  ist
zur  Zeit  auch  nicht  annähernd  vorauszusagen,
inwieweit  die  großen  Hoffnungen,  die  man  in
Interessentenkreisen  gerade  auf  die  Kultur  des
Mallet  in  unseren  Kolonien  setzt,  sich  realisieren
lassen  werden.  In  erster  Linie  kommt  es  darauf
an  zu  ermitteln,  welcher  Art  die  Ansprüche  des
Baumes  in  bezug  auf  Boden,  Feuchtigkeitszufuhr
und  Klima  find;  in  dieser  Beziehung  zeigen  die
verschiedenen  Eukalyptusarten  bekanntlich  ein  recht
ungleiches  Verhalten.  Davon  hängt  es  ab,  ob
der  Baum  auch  im  Tiefland  einigermaßen  gut
gedeiht,  ein  entscheidendes  Moment  für  die  Ausdehnungsfähigkeit
  seiner  Kultur.  Dasselbe  gilt
von  der  Schnelligkeit  des  Wachstums;  ferner
spielt  eine  nicht  geringe  Rolle  die  Frage,  in
welchem  Alter  der  Baum  den  größten  Rindenertrag
  liefert,  und  schließlich  die  Frage,  ob  sich
die  Verjüngung  der  geschälten  Bestände  auf  natürlichem
  Wege  vollkommen  genug  vollzieht,  oder

 

 

*)  Siehe  die  Notiz  in  der  „Zeitschrift  für  Schuh
und  Leder-  1905,  Nr.  47,  aus  dem  australischen  „Leath
Ournal“.

 

ob  künstlicher  Wiederanbau  Platz  greifen  muß,
der  wie  bei  den  übrigen  Eukalyptusarten  wohl
nur  durch  Pflanzung  wird  geschehen  können.

Canaigre.  Ein  weniger  wertvolles
Gerbmittel  als  die  Malletrinde  ist  die  seit
Ende  der  80er  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts
bekannte,  in  Texas,  Arizona  und  Neumexiko  einheimische
  Canaigre-Wurzel  (Rumer  hymenosepalus),
  da  sie  durchschnittlich  nur  30  v.  H.
Gerbstoff  enthält  und  durch  einen  beträchtlichen
Stärkegehalt  ausgezeichnet  ist.  Sie  besitzt  indessen
als  Gerbmittel  auch  einige  wesentliche  Vorzüge,
wie  den  der  leichten  Mahlbarkeit,  der  guten  Löslichkeit
  ihres  Gerbstoffs  sowie  den  der  Erzeugung
eines  hellfarbigen  Leders,  und  hat  sich  infolgedessen
  auf  dem  europäischen  Gerbstoffmarkte  einführen
  lassen.  Der  Preis  dieses  Gerbmittels
war  aber  im  Verhältnis  zu  seinem  Werte
zu  hoch  und  deshalb  konnte  es  sich  auf  die
Dauer  nicht  behaupten.“)  Seine  Kultur  in  den
deutschen  Kolonien  kann  daher  nur  dann
ernstlich  in  Erwägung  gezogen  werden,
wenn  das  Produkt  zu  annehmbaren  Preisen
angeliefert  werden  könnte.  Die  überführung
der  Pflanze  nach  Ost=  und  Südwestafrika  ist
gelungen  und  namentlich  in  Südwest  soll  sie
freudig  gedeihen.

Myrobalanen.  Zu  erwähnen  sind  noch  die
ostindischen  Myrobalanen,  die  neben  der
Mangroverinde  das  billigste  Gerbmittel  des
Handels  darstellen  und  verschiedenen  Stammpflanzen
  angehören.  Eine  von  diesen,  Ph  yllanthus
  emblica,  wurde  oben  schon  erwähnt;  die
wichtigeren  sind  die  Terminalia-Arten  (T.  Chebula,
  T.  eitrina  und  T.  bellerica),  die  in
Vorderindien,  besonders  in  den  Zentralprovinzen,
in  ausgedehnteren  Beständen  wild  vorkommen.
Von  einer  Kultur  in  nennenswertem  Umfange  ist
bis  jetzt  noch  nicht  die  Rede.  Die  jährliche  Produktion
  an  Myrobalanen  ist  recht  bedeutend;  nur
ein  Teil  des  Materials  wird  aus  Indien  exportiert,
  der  Rest  wird,  gleich  dem  Katechu,  im  Lande
selbst,  und  zwar  größtenteils  in  dem  dort  immer
mehr  aufblühenden  Gerbereigewerbe  verbraucht.
Deutschland  hat  im  Jahre  1907  allein
15000  Tonnen  Myrobalanen  eingeführt,
1905  sogar  16  700;  größere  Mengen  gehen  nach
England  und  bedeutende  Posten  nach  Osterreich
und  Rußland.  Wie  günstig  die  Produktionsund
  Verkehrsverhältnisse  in  Indien  liegen,  geht
am  besten  aus  der  Tatsache  hervor,  daß  die
Myrobalanen  trotz  der  oft  viele  hundert  Kilometer

*)  Notizblatt  des  Königl.  Botan.  Gartens  und
Museusms  in  Berlin,  1898,  S.  171.
        <pb n="386" />
        324  e2e.

betragenden  Entfernung  der  Produktionsorte  vom
Verschiffungshafen  und  des  weiten  Seetransports
noch  zu  dem  niedrigen  Preise  von  6  bis  13.7
pro  100  kg  (je  nach  Qualität)  in  Europa  verkauft
  werden  können.)  Daß  Myrobalanen-Kulturen,
  mögen  sie  noch  so  günstig  zum  Verschiffungsplatze
  liegen,  bei  derartigen  Preisen
würden  bestehen  können,  ist  kaum  anzunehmen,
sicherlich  nicht  unter  Produktionsbedingungen,
  wie  sie  in  Ostafrika  gegeben  sind.

Daß  die  Stammpflanzen  der  Myrobalanen  in
Ostafrika  wild  vorkommen,  kann  auf  Grund  der
bisherigen  Ergebnisse  der  floristischen  Erforschung
dieses  Landes  nicht  angenommen  werden.  Ganz
vereinzelt  finden  sie  sich  aber  bereits  kultiviert.

Komatschil.  Die  auf  den  Marianen
wachsende  gerbstoffreiche  Varietät  des  Pithecolobium
  dulce,  welche  die  sogenannte  Komatschilrinde
  liefert,  kann  viel  eher  zur  Anpflanzung
  in  Ostafrika  empfohlen  werden,  da  die
Hauptform  der  Pflanze  daselbst  seit  längerem  kultiviert
  wird  und  fast  überall  gutes  Gedeihen  zeigt;  der
Baum  besitzt  eine  große  Regeneration  kraft,  seine

Vermehrung  durch  Samen,  die  frühzeitig  undreichlich

  produziert  werden,  ebenso  wie  durch
Ausschlag,  bietet  keinerlei  Schwierigkeiten.  Er
ward  bis  jetzt  meist  als  Windschutz  oder  als
Heckenpflanze  kultiviert.  Wenn  der  Komatschil-Baum
  dieselben  günstigen  Eigenschaften  besitzt,  so
wäre  es  zweckmäßig,  ihn  künftig  an  die  Stelle
der  Hauptform  treten  zu  lassen  und  ihn  da  und
dort,  vielleicht  neben  anderen  Kulturen,  seiner
Gerbrinde  wegen  in  etwas  größerem  Umfange
zu  pflanzen.  Großkulturen  würden  sich
unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
kaum  lohnen,  da  es  sich  nicht  um  ein  sehr
gerbstoffreiches  Gewächs  handelt.  Die  bis  jetzt  vorgenommenen
  chemischen  Untersuchungen  von  Komatschilrinde
  haben  nämlich  einen  durchschnittlichen
Gerbstoffgehalt  von  28  v.  H.  ergeben,“)  während
allerdings  die  Rinde  der  in  Ostafrika  kultivierten
Hauptform  nach  einer  in  Amani  vorgenommenen
Analysierung  um  die  Hälfte  gerbstoffärmer  ist;
das  im  „Pflanzer“  von  1907  Seite  368  veröffentlichte
  Resultat  ist  folgendes:

Probe  I
Gerbstoffe  140425
Lösliche  Nichtgerbstoffe  8,46
Wasser  .  12,75
Unlösliches  64,64

*  *#
*#

Probe  II
16,34
9,69

auf  bei

100“  getrockuete

Substanz

Fa  bezogen.

)  Notizblatt  des  Königl.  Botan.  Gartens  und
Musenms  in  Berlin,  1898,  S.  171.
**)  Siehe  „Tropenpflanzer“  von  1905,  S.  655.

 

Damit  wäre  die  Zahl  derjenigen  wichtigeren
fremdländischen  Gerbstoffpflanzen  erschöpft,  für
welche  in  unseren  Kolonien  stellenweise  die  Bedingungen
  eines  guten  Gedeihens  vorhanden  sind
und  die  infolgedessen  für  den  Anbau  im  großen
in  Betracht  kommen  können,  sobald  eine  solche
Kultur  Aussicht  auf  Rentabilität  zu  bieten  vermag.
Wie  wir  gesehen  haben,  fehlen  aber  leider  zur
Zeit  hierfür  mit  wenig  Ausnahmen  die  nötigen
Voraussetzungen.

Die  Perspektive,  die  sich  der  Gerbstoffproduktion
in  unseren  Schutzgebieten  in  der  nächsten  Zukunft
eröffnet,  ist  also  keine  besonders  günstige,  da
weder  auf  dem  einen  noch  auf  dem  andern  der
angegebenen  Wege  vorläufig  eine  erhebliche  Produktionssteigerung
  erwartet  werden  kann.  Von
den  einheimischen  Pflanzenbeständen  enthalten  nur
die  Mangroven  größere,  die  Ausnutzung  lohnende
Gerbstoffmengen;  leider  besitzt  diese  Vegetationsformation
  keine  derartige  Ausdehnung,  um  eine
Bedeutung  für  die  nachhaltige  Versorgung  des
deutschen  Gerbstoffmarktes  gewinnen  zu  können.
Selbst  bei  günstiger  Entwicklung  des  Mangroverindengeschäfts
  dürfte  Ostafrika  über  eine  Jahresproduktion
  von  8000  Tonnen  kaum  hinauskommen,
  und  diejenige  unserer  übrigen  tropischen
Kolonien  zusammen  wird  wohl  kaum  jemals  einen
derartigen  Betrag  erreichen  können.  Was  sonst
noch  an  Gerbstoff  liefernden  Gewächsen  in  den
Schutzgebieten  vorkommt,  ist,  wie  wir  gesehen
haben,  entweder  zu  minderwertig  oder  nicht
massenhaft  genug  vorhanden,  um  ausgenutzt
werden  zu  können.  Nach  dieser  Richtung  hin
wird  also  die  Gerbstoffproduktion  unserer  Kolonien
kaum  eine  Bedeutung  erlangen  können.  Die
Hoffnung,  sie  auf  eine  höhere  Stufe  zu  heben,
kann  sich  daher  nur  auf  die  Kultur  von
Gerbstoffgewächsen  stützen,  aber  auch  hierfür
sind  die  Vorbedingungen,  wie  oben  gezeigt
wurde,  einstweilen  erst  in  mäßigem  Umfange  gegeben;
  wir  dürfen  also  von  der  Gerbstoffproduktion
keineswegs  eine  so  rasche  Steigerung  erwarten,
wie  sie  auf  anderen  Gebieten  der  Rohstofferzeugung
in  unseren  Kolonien  erfreulicherweise  zu  verzeichnen
ist.  Immerhin  läßt  sich  bei  planmäßigem
Vorgehen  wenigstens  das  erreichen,  daß
der  Anbau  von  Gerbstoffpflanzen  an  möglichst
  vielen  Orten  aufgenommen  wird
und  sich  nach  und  nach  neben  anderen
Kulturen  dauernd  einbürgert.  Dabei  wird
man  aber  zweckmäßigerweise  die  eigentlichen
Versuche  auf  wenige  Plätze  konzentrieren  und
später  nur  diejenigen  Kulturen  zur  allgemeinen
Aufnahme  empfehlen,  deren  Zweckmäßigkeit  außer
jedem  Zweifel  steht.  Andernfalls  besteht  die  Gefahr
  häufiger  Mißerfolge,  welche  auf  die  Privat-
        <pb n="387" />
        W  325  20

unternehmungen  abschreckend  wirken  müssen.  Der
Natur  der  Sache  nach  werden  es  aber  in  der
Hauptsache  Privatunternehmungen  sein,  die  für
den  Gerbstoffanbau  zu  interessieren  wären  und  die
ihn  allein  in  größerem  Umfange  durchführen
könnten.  Zur  Zeit  ist  in  Ostafrika  nur  der  Blackwattleanbau
  als  rentabel  erkannt;  er  ist  auch  in
den  letzten  Jahren  von  privater  Seite  an  verschiedenen
  Plätzen  in  einigem  Umfange  aufgenommen
  worden,  während  die  früheren,  u.  a.
auch  die  von  der  Regierung  angelegten  Pflanzungen
mehr  den  Charakter  von  Versuchen  besitzen.  Eine
Ausfuhr  von  Mimosarinde  hat  daher  bis  heute
noch  nicht  stattgefunden.  Meines  Erachtens  kommt
es  nunmehr  darauf  an,  Vorsorge  zu  treffen,  daß
diese  Kultur  nicht  wieder  einschläft  bzw.  von
anderen  weniger  geeigneten  verdrängt  wird.  Zu
dem  Zwecke  müßten  die  bestehenden  Pflanzungen
von  den  heimischen  Interessenten  nach  Möglichkeit
gefördert  und  allmählich  immer  weitere  Kreise
für  die  Kultur  gewonnen  werden.  Eine  wertvolle,
schon  verschiedentlich  in  Anwendung  gekommene
Hilfe  besteht  in  der  kosten  losen  Beschaffung
von  Blackwattlesamen.  Als  noch  wirksamer
würde  sich  die  Gewährung  einer  Prämie  für
jeden  mit  Blackwattle  bebauten  Hektar  erweisen;
die  volle  Prämie  aber  nur  für  die  lückenlos  geschlossene,
  anderthalbjährige  Kultur.  Daß  in  den
ersten  Erntejahren  für  die  Rinde  möglichst  günstige
Abnahmebedingungen  geschaffen  werden  müüsssen,
erscheint  gleichfalls  notwendig.  Analoge  Hilfen
sind  ja  auch  im  ersten  Stadium  des  Baumwoll-=baues
  durch  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
gewährt  worden  und  haben  sich  als  sehr  zweckmäßig
  erwiesen.  Im  vorliegenden  Falle  würden
die  erforderlichen  Maßnahmen  am  besten  von  den
deutschen  Gerbstoffinteressenten  zu  organisieren
  sein,  die  einen  unmittelbaren  Nutzen  daraus
  zu  ziehen  imstande  sind.  Die  beste  Lösung
würde  immer  die  sein,  daß  die  Gerbstoffin  dustriellen
selbst  den  Anbau  in  die  Hand  nähmen;  eine  süddeutsche
  Firma  will  neuerdings  hiermit  den  Anfang
  machen.  Ihr  Vorgehen  dürfte,  falls  es  von
Erfolg  gekrönt  wird,  bald  Nachahmung  finden.
Auf  diese  Weise  würde  zweifellos  auch  eine
raschere  Ausdehnung  der  Akazienkultur  erreicht.
Die  deutsche  Lederindustrie  bezog  in  den  letzten
Jahren  etwa  10  000  Tonnen  Akazienrinde  aus

 

Südafrika;  die  zur  Produktion  dieses  Quantums
nötige  Fläche  von  ungefähr  6000  ha  ist  in  Ostafrika
  in  günstiger  Lage  wohl  vorhanden,  sie  ließe
sich  eventuell  auch  noch  ausdehnen.  Allerdings
läßt  sich  nicht  absehen,  wieweit  dabei  die  Konkurrenz
  anderer  Pflanzungsunternehmungen  hindernd
  in  den  Weg  treten  wird.  Als  ziemlich
sicher  darf  indessen  gelten,  daß  eine  auch  nur  annähernd
  so  hohe  jährliche  Produktionsziffer,  wie
sie  Natal  gegenwärtig  aufzuweisen  hat,  von
Deutsch-Ostafrika  nicht  sobald  erreicht  werden  wird.

Als  Schlußfolgerung  ergibt  sich  aus  vorstehenden
  Betrachtungen,  daß  die  deutsche  Lederbzw.
  Gerbstoffindustrie  nicht  darauf  rechnen  kann,
einen  wesentlichen  Teil  ihres  enormen  Bedarfs
an  ausländischen  Gerbmaterialien,  der  im  Jahre
1907  nahezu  200  000  Tonnen  betragen  hat,  in
absehbarer  Zeit  aus  den  deutschen  Kolonien  zu
erhalten.  Die  natürlichen  Verhältnisse  sowie  die
noch  geringe  wirtschaftliche  Entwicklung  dieser
Gebiete  werden  vielmehr  nur  eine  langsam  fortschreitende
  Steigerung  der  gegenwärtigen  noch
unbedeutenden  Gerbstoffproduktion  gestatten.

Alle  Mittel  jedoch,  welche  auf  eine  Hebung
der  letzteren  innerhalb  der  gegebenen  Grenzen
abzielen,  müssen  uns  willkommen  sein.  Eine
Großproduktion  liegt  indessen  vorläufig
nicht  im  Bereiche  der  Möglichkeit.

Endlich  sei  noch  gewisser  Vorschläge  zur  Abänderung
  zolltechnischer  Vorschriften  gedacht,  wie
sie  neuerdings  von  privater  Seite  gemacht  wurden.
Hierbei  handelte  es  sich  im  wesentlichen  um  die
Herabsetzung  bzw.  Beseitigung  der  Einfuhrzölle
auf  Gerbmaterialien  und  Gerbstoffauszüge.  Der
deutschen  Gerbstoff=  und  Lederindustrie  wäre  damit
der  Bezug  von  ausländischen  Gerbmaterialien
allerdings  sehr  erleichtert;  daß  aber  hieraus  in
erster  Linie  fremde  Produktionsländer,  die  unseren
Schutzgebieten  in  der  Entwicklung  voran  sind,
Vorteil  ziehen  würden,  ist  ebenso  klar,  wie  es
zweifelhaft  ist,  ob  daneben  ein  steigernder  Einfluß
auf  die  Gerbstoffproduktion  unserer  Kolonien  ausgeübt
  würde.  Letztere  würde  wahrscheinlich  für
den  aus  der  Aufhebung  oder  Ermäßigung  der
Einfuhrzölle  hervorgehenden  beträchtlichen  finanziellen
  Ausfall  kein  oder  nur  ein  gänzlich  unzureichendes
  Aquivalent  zu  bieten  vermögen.

Hier  folgen  umstehende  Tabellen.
        <pb n="388" />
        G  326  20

Ostafrihanische  Mangrove-Rinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Bezeichnung  Ein-  untersucht  Baum-  Zeit  der
«  .  C·  -
in  der  Sprache  Standort  Seir  t  von  eneben
S.  Wissenschaftlich  der  alter  teil
“  Eingeborenen
1|khizophorn  mucro-  Mkoko-Mkaka  Stamm
nata  Lam.  .
2c’erj0pscun(lolleana  Mkoko  ;  .
„Arn.  NMiandaa  ...  ..  IIIin  Juli  bzw
3Bruguiera  gynmor-  Mtoto  Rufiyi-  Gou-  Reichs-  stammte  An  Uust  ·
rhiza  Lam.  Mchenzi  Delta  vernement  gesundheits-  vermutlich  6“  9
4|Sonneratia  caseolaris  Mkoko  mpise  Simba  von  uamt  von  "6
Lam.  (Milana)  Urangal,Deusch=  Dr.  W.  Busse  lteren
Deutsch-,  Ostafrikoas  Mai  1897  4
«  -  ·  -·7’ftafritaAuq1d96  Erempla-5
  Hierttiera  littoralis.  Msikundazifi!)1  *  ren  -
Dryand.  (Mkunku!  s
6Xyloc«arpusgmna—Mkomavi
tum  A.  Juss.
7  Rhizophorn  muero-  Tentsch  ?  Deutsche  Stamm?
4  Sltas#ia  GerberschuleAltholz-8
  desgl.7  S#tscha  Dendardt  Freiberg  i.  S,  rinden  -  ?
Ostafrt  s  I  Paefller  ?
9  desgl.7  .  desgl.  desgl.  Ansang  189  s  -
10Bruguiera  g###mnor-Msimsi
rhiza  Lam.
11|Criops  Candolleana,  Mkandag
Arn.  *-12Kylocarpbus
  grana'  Mkomavi  Aufiyi-  Gou-  Deutsche
tum  Koen.  od.  obo-  Delta,  vernement  Gerberschule  "U  2  ?
vatus  A.  Juss.  Deutsch-  1897  Freiberg  i.  S.  ·  «  «
lZRhizophom  muero-  Mkaka  Ostafrika  Dr.  J.  Paeßler
nata
14  Sonneratia  cascolaris  Milana
15Avicennia  officinalis  Mtschu
16Rhizophora  mucro-  Mkaka
arn  ...  -  Rinde
17  Ceriops  Cancdolleana!  Mlandaa  Rufiyi-  Gou-  Deutsche  stammte
*  sioen:  Delta,  vernement  Gerberschule  „  #
18  **  mnor—  Msimsi  Deutsch-  von  Freiberg  i.  S.  angeblich  ?  "
Ostafri  h-  .  J.  Paef  *  «
lJleocarpusgrilnu--Mkomavi  JmmkaTFutschDrJ  Paeßler  jüngeren
Ostafrikasß  Nov.  1897  ..
tum  Xuli  1897  Bäumen
20|Sonneratia  caseolaris  Milana  v  I
21|  Rhizophorn  mucro-  jüngere
hnata-Rinde  n  Rufiyi-  Gou-  «
22  desgl.  Rinde  Mlala  Delta  wvernement  ältere
23  desgl.  Blätter  jüngere
24  desgl.  Blätter  ältere
25  Brugniera  gmnor-  jüngere
rhiza-Rinde  "%  —  Deutsche
26  deogl.  Rinde  Msimsi  Deuusch-  Endeerberschule  ältere  ?  ?
27  desgl.  Blätter  Ostafrika  1809  Freiberg  i.  S.  jüngere
28  desgl.  Blätter  Dezbr.  1899  ältere
29  Ceriops  (aundolleana-  jüngere
Rinde  ?  ?
30  desgl.  Rinde  Mkandaa  ältere
31  desgl.  Blätter  jüngere
32  desgl.  Blätter  .  ..  ältere
33  ¾l  ?  Deutsch-Auswärt.  2  2
Ostafrikas  Amt  Rol.]  P.  Gulden
348rhizophorn  ?  Britisch-  Abt.  4  Co.  ?  ?  ?
7  Ostafrika  G.  Leipzig
35|Rhizophon  ?2  Deuhardt7—t.  1904
Lamu
        <pb n="389" />
        W  327  20

Ostafrihanische  Mangrove--Rinden.

 

Gerbende  1  Lösliche

 

Zucker- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  1  --.  llttliss-Extrakt-  «  s  -  p.
Oub-«Ntchtgerb-Wane1  -  «  artige  Gesamt=  Farb-  ·
stanzen  #  stoffe  liches  teile  Stoffe  1  ertrakt  stoff  Bemerkungen
I
v.H.Iv.H.  v.  H.  v.  H.  v.  H.  v.  S.
1.  '  l
47.99  3,03  #  11,04  34,95  51.,01  braun
I  .
42.27;2-00l10-10  43,28,  l46-62  rot  Durchschnittsprobe,  bei  der
i  „  —  E  die  Rinde  einschl.  Borke
51,64,  4,.83  1253  28,77  58./0  rottntersucht  wurde.  Siebe
--"  «  braun  Dr.  W.  Busse:  Über  gerb-15.51
  3,41  9,20  69,31  21,19  keinstoffhaltige  Mangroverinden
«  aus  Deutsch-Ostafrika.
(Arbeiten  aus  dem  Reichs-138
  1.99  968  236  l  «17,98kcinSeslmdheltsamtWU
10.19  3,53  10.85  42,  35  46.80  rot
#  .
38,62j13,6414,5031,14  220  1
s  I
-.-«  —  —I.,-.  ·  Deutsche  Gerberzeitung
45.65  .  7,12  Z  11.50  1  31.05  1  1.68  #  (A.  Günter)  1897.
36.1  1  1354  450  3447  139  #
21.53  14,.860  12,16  5151  .
.  l
15.00  13,40  1035F  5625  «
13,87I20,61.12,00153,52I  Notizblatt  des  Königlich.
Botanischen  Gartens  und
Museums  Nr.  14  vom  6.  Au-11.10
  19,93  12.40  56.27  gust  1898.  S.  173.
6  3,80  1061  78.66  1
4,004  200,07  13,39  62,500  .
21,3025,5012,4938,61  2,10  48,90
1-•“  .  Hierstandcrstumligreich-3«-00—13-60
  11,07  86,63  1,20  4.30  licheres  Untersuchungsma-24,60
  21,60  11,93  40.97  #  0,  90  410  terial  zur  Verfügung.  Es
waren  im  ganzen  37  Säcke
8er  9,80  13,15  66.75  160  20,10  Mangroverinde  der  ver-.
  I  «  ,  '  schiedenen  Sorten.
1050  4,60  11.06  210  17.20
31  6,28  14,50  40,.51  0,13
D.
43,16  7.91  14,.50  341  0.56
0,81  12,51  13.44  73.24  .
»1,7s312,17  21,90  64,15  #  .  Jahreobericht  der  Deut-43.35
  5,86  14,50  30,29  0.77  schen  Gerberschule  Frei-*
  1  *  berg  i.  S.  1900.
42,52  7,02  14.50  35,06  0.79  Die  angegebenen  Zahlen
0,.00  13.75  10.88  75.37  .  stellen  die  Mittelwerte  aus
0.00  13,87  10,656  5.48  I  .  l  einer  Reihe  von  Unter-26,18
  6.99  14.500  520,43  #  0,60  suchungen  dar.
23.98  8,28  1450  53.54  I
(),7514,9115,2569,09.  -
0,70-14,40-12,69s72,21s  l
21,60I4,80  14,958,7  I  «
12,20  3.50  13,3  390  .
        <pb n="390" />
        W  328  20

 

 

 

 

 

 

 

Westafrihanische  Mangrove-Rinden.
um-  nun  "OD
um  Bezeichnung  Ein-  untersucht  Baum  geit  der
in  der  Sor  Standort  gesandt  Probeder
  in  der  Sprache  "  von
Probe  WMissenschaftlich  der  on  alter  teil  enmahme
Eingeborenen
1  ?  2  Kamerun  Gou-  P.  Gulden  ?  Astrinde  ?
Duala?  vernement  &amp;amp;  Co.  Leipzig
Nov.  1903
2  ?  ?  desgl.  desgl.  desgl.  ?  ?  Mai?
Aug.  1905
3  2  7  desgl.  desgl.  desgl.  2  ?  ?
4  ?  ?  desgl.  desgl.  Dr.  Strunk  ?  dicke  alte  Juni?
Viktoria  Stamm-Mai
  1905  rinde
5  2  ?  Viktoria  desgl.  desgl.  ?  2  2
Mai  1905
6  ?  Mbolo  Rio  desgl.  desgl.  ?  ?  ?
del  Mai  1905
7  ?  Itaipo  Rey  desgl.  desgl.  ?  ?  ?
Mai  1905

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Koamerun.

Rachweisung  der  bei  den  Hüsten  gollämtern  des

Schutzgebiets  Kamerun  im  Oonat  Dezember  1908

fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  6,  S.  277.)

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

Zollamt  1908

1907  des  Vorjahres

 

Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen
Pf.]  Pfff.

Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%%  [.  [Pf.]  44  Pfll  Pf  Uif.

 

l  .  l  I
Duala......  106722790  51140107234301125711604  275l55  116  847  15

9  612  6

Victoria.  .  .  ..  22  500  05  20120  2271025115  452  80  527.  10  15  970906  730  3510
Kribi  .  .  .  ..  40  520.601  386  010  86  488  26  46  1  182  1
Rio  del  hy215460  222  662  9532207  5
Campo  70135  —  —  701  310ÖU]  3

 

 

l  s
nganzenr72614i5052321:752249363)2190819058992«05273073!95H30"305486805

 

 

 

 

Vom  Bau  der  Manengubabahn.
(Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  24,  S.  1227  f.)

Uber  den  Stand  der  Bauarbeiten  an
der  Manengubabahn  macht  ein  Bericht  vom
25.  Januar  d.  Is.  folgende  Angaben:

Die  Räumungsarbeiten  sind  mit  Ausnahme
einiger  kleinerer  verwachsener  Strecken  bis  zum
Bahnendpunkt,  die  Erdarbeiten  bis  Kilometer  85

 

 

 

 

—  —  1  1

—  ..—

vollendet.  In  Arbeit  befindet  sich  die  Strecke
von  Kilometer  85  bis  114  (Dibombebach),  die
mit  zwölf  Schächten  besetzt  ist.

Die  Brücke  über  den  Mombebach  und  der
gewölbte  Durchlaß  bei  Kilometer  62  sind  fertig.
Von  den  Brücken  bei  Kilometer  106,9  und  107,5
find  die  beiden  Widerlager  errichtet.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  47  vorgestreckt.
        <pb n="391" />
        G  329  20

 

 

Westafrihanische  Mangrove-Rinden.

 

 

I  I
Lösliche

 

 

 

 

 

 

I
Gerbendel-  ,-H--sUnlös-l  -  Extrakt-Stoffe
  1  s  Wasser  liches  teile  Farbstoff  Bemerkungen
I
-
v.  H.  v.  H.  v..  H.  v.  H.  b.  H.  v.  H.
i  I
16,0  4,8  1.  6409
.  s
210  117  124  a.d
i  !  l
Resultat  nicht  bekannt  geworden
I
27,17«4,43I14,60;53,80  I1,75
i  :  .  «
2222  11,68  l
19,97.9,46«10,62  59,95;  248  weniger
E  ;  intensivrot
24,90  7.36  13.12  54.61.  2,01ntensiveTrop.  fl.  1906.  Heft  2
1  DW  1  Rot-  Seite
I  färbung

 

An  der  Fernsprechleitung,  die  bis  Kilo—
meter  47  hergestellt  ist,  wurde  seit  dem  letzten
Berichte  nicht  weitergearbeitet.

Mit  der  Herstellung  der  Hochbauten  für
einzelne  Stationen  wurde  begonnen.

Im  Betrieb  befinden  sich  8  Lokomotiven
und  111  teils  gedeckte,  teils  offene  Arbeits-  und
Güterwagen.

Die  Erdarbeiten  sind  in  befriedigender

 

Weise  vorgeschritten.  An  der  jetzt  im  Bau  befindlichen
  schwierigsten  Strecke  nehmen  die  Erdarbeiten
  infolge  Mangels  an  Arbeitern  und  an
Sprengmitteln  zur  Zeit  nicht  den  wünschenswerten
Fortgang.

Das  Vorstrecken  des  Oberbaus  schreitet  bei
einer  Durchschnittstagesleistung  von  500  m  in
befriedigender  Weise  fort.

Togo.

Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Oonat  Januar  1909  fällig
gewordenen  Sollbeträge.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  19090,  Nr.  6,  S.  277.)

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen

Gegen  den  gleichen

 

 

 

 

 

 

 

z  Monat  des  Rechnungsjahres
Namen  der  Zollämter.  chnungsjah  geitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1900  1908  Vorjahres

fällig  geworden  sind  Einfuhr  6  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

·.  M  s  ,-  1  .M  Al  M  4

-  ;  I

Lome...Zollamt138637,10315,00«138962,1097658,101149,7698702,85  40  249,25  —
Anecho  -  —  —  —  15  728,  60  135,25  15858,.,75  —  16  868,75

Agbanake  -  208,95  4,00  212,95  179,55  3,00  182,55  30,40  —

Tokpli.  -  244,45  1,50  245,95  93,00  1,25  94,25  151,70)  —

Noepe...  -  2242,80  722,75  2965,551352.75  1  167,00  2519.75  445,80  —

Ho  .  .  Zollhebestelle  636,16.  478,00  1116,  16  720,85  194.,75  915.60  199.55  —
Kpandu  -  254,00  69.00  .  823,.00  272.50  357,00  629,50  —  306.50
Kete-Kratschi  -  288,20  3,.75  à  291.95  344,  90  0,50  845,  40  —  «  53,45
Tete.  -  43.00“  —  43,00  50,40  —  50,40  —  s  7,40

Agome-Palime  185,35.  —  135,.35  —  —  —  135,35  —
Im  ganzen.142  690001  595,00  144  285.00  116  290,  55,  5  119  200,  051  4212,  05  16  226,  10

 

 

 

 

 

1
i
I  24  985,95.  —
        <pb n="392" />
        (Val.

330  28

Machweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestakriha  in  den  Oonaten  Ohtober
und  November  1908  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  5,  S.

Ontoder  1908.

225f.)

 

 

Namen  der  Zollämter,
  bei

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (men  deklarierten)  Zäue
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

 

 

Gegen  den  gleichen

Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

welchen  die  Zölle  1908  1907  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sin  EEIIEIEEIIEEIEIIIEIEIIEIIIELIIIIIIELIIIIEIIIIEIE
«  #  II
Swakopmund.  68  373|80  2.  68375  801  67460  —l41674601  26701201  —  —
Lüderitzbucht  51  86030  2  —  51862  320019706  H  19  706  90  2  1554—H
Windhuk  18  461.—  —  —  18461  —272  10  —  —  27254  10  —  —  879310
Ramansdrift.  3  645|10  —  364510063  —  –  6  033  —  —  2387s  90
Ururs  49.14J1  19  1  —  —  —  —  19  11—  —
Haigamkhab  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
aribib.  631“R  633“  90450  —  9046  5
Okahandja:.  3  799/80  —  —  3  799  80  5932  70  —  5  932  70  —  .  2132·  90
Gobabis  5  401  80  —  —  5401301  677460  6774  60  —  —173  30
Omarurn  183—  —  —1  183——  2  —  210005  —  —  1917  05
Outjo  388,50  —  —  388  50  7  75  —  7  75  380  751  —  —
Grootfontein  3  170/20  —  —98  170,  201  1285  70  —  1  285  71881/5  —  —
Usakos  105/1001  54  57  —  8101  —  —
Otjiwarongo  434  30  —  —  154301  —  —  —  —  —  1313000—  —
Otavi  157|90  –  157  90  25  10  —  25110  132  8  —  —
Tsumeb.  82  70  —  82  70  33  35  —  33  35  4935  —  —
Rehoboth  1  175  40  —  1  17540  2  416,50  —  2  416  50  —  —  1241  10
Kub.  520  —  59701  HHH.  –  —  59700|  (
Gibeon  1  055.90  —  1  055,90  2  788  20  2  78820  —  1  732  30
Keetmanshoop  11  247  50  —  —111247  50  3  456  77  —  —  3  456  77  oo  73  k  —
Hafuur  184  5s1  —  484  415  382  20  20  8977
Warmbad-  15060¼0  43—  4—¼0%%%
Dawignab.  95/—  —  —  95.]  —  —  —  95.—  —
Ukamas.  831  2  1  831  20%%%L  1  733  10—  —  vone  90
Stolzenfels  151  90  —  —  151.90  —  —  —  —  151  90  —
Bethanien.  84  80  —  —  84  80  —  —  –  —  –  —  84  80  —
Zusammen77  789  85  4  —177793  85  161  751  12  —  —161  751,1244½%  —
ovember  1908.
Swakopmund.  50  262·60  —  50262  604  383  10  10  ——|5  —  —  1  50
Lüderitzbucht  59  903/60  3  9906/600  S79  70
Windhuk  .  15896l20  —,.——10  8909093  363  30  —23  363830  —4467110
Ramansdrift  923.100  92310  4575—  —  —3651·60
Ururas  2—  —  —  2•—  —  10  —  10—  4  8  —
Haigamkhab  —  —1  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib.  4290  30  –  4  1290  30  3  389.80  —  —  3  389  80  900  5  –
Okahandja-  3  733/38ö0073  30  3OC  %
Gobabis  3  320  —  —  —  3  320  3  850  80  —  —  3  850  80  —  —  30|80
Omaruru  121|/70  —  121  705129  S19  O  SO
Outjo  .  440,10  —  —  40  10  1720  –  47  20  392,90  —  —
Grootfontein  —  —  —  222  40  1  789  —  —  —  1  789.—  —  —1556660
Usakos  45|70  -  4570  340  —  —  3  40  42301  —  —
Otjiwarongo  252  50  252  50  33751  —  —  33  76  218  751  —  —
Otavi  64  90  64190  3535  51—  35  35  ———  —
Tsumeb  233  68  —  —  283  68  80  60  —  80  60  1531008  —  —
Rehoboth  2  010  10  2  010  1088  80  —  8888  80  —8870
Kub  92  40  —  92•.40  —  —  —  —  —  —  9210  0—  —
Gibeon  .  270  50  —  —  27050  145  10  —  —  145  10  125  40  —
Keetmanshoop  6  131|90  —  —  6  131190  10  705.74  —  10705|7  ,  —  4573|84
Hasnur  564  20  —  —  56420  244  50  —  —  24450  319  70  —
Warmbad-  —  7480  540  5840  164TL
Dawignab  16  10  16  10  3.—  —  —  3.—  13101  —  —
Ukamas  S3  —  835—  4  2481801  —  —1  656  80
Stolzenfels  1  003,85  —  1  003  85  47  80  —  47  80  956  05|  —
Bethanien.  9500  —  0  50  60  85  □  60  38  —1
Zusammen0  77073  3  150  773734189  443|100  5  168  18  —  —  ss  sso  46
        <pb n="393" />
        nachwelsung  der  Brutto·Einnahmen  bel  den  Hülsten  ollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Deonat  Dezember  1908.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  4,  S.  174.)

 

W  331

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

n  .  Sl  NSlll
·##  —  —  .  —  —  —  —  —  —
K##
1—  F
.8  E  [EII
4  S5
1  co
1  —  81  12.0
1  —  2
S.  12  278  10
%  S  ·4  0(
o2  Iscocc  S
S  *—
#  7—  J
·  poicom
IZZWZOZOO
E»C  most-ORTH-;:«
  OOOZOOO
W  ex  csmwtsots
I  wavwopmm
wwmowd
—
233222  —
5#5%  J  is
#2WB.  .
—  —  S  DG.
SoSces  S  6E
—  —
S  1  NS#  —
.
—  9  1  1  4-  —  —
N–  2  2  D
EEEE  *2
—  Or  +OH  —  *E—–
ESWrs258  S  0
3Sess355  ES
———.——i.——1  10  3
—  —  t  —.  7  t
S  »  —  10  —J  v  20
EIBIIAEEBIIIIEIrE
S
oOSznnninu
2S  S  S#068  8  S  S
S.  z  S  6  5
—  7
G  I
ee  35212  82  #
«  Use  V—  -
ssz-IO-—«L::IO-s::
IS  .  E
EHEIEEIIHEE  o
·  Oö  —  JS—  1  *
4–  4
1
#  xD  8  —
#
5  —&amp;amp;&amp;amp;&amp;amp;6G
——  —  —
EAMIIIICCEEEIEIEE  #
t  %  ZFeet  1  —
—————  -  —  *  —
—  ———.——l——.———.—.——2
*7½%  8  ESE  EZ:
528.  2  ·  s-«.-«-fso  bæ
:  —  —  —  —
D  –  *-1
  222—8  -—  x
—m-m  ———  #
—  §.  “——  —  —  1
.  MOO  FUOO  O
inZz·  Qsooosz  OF  S
*  2  2———————  —
-  SI  N  S  Cc##
"  —  -
*E  SSSgESST  Z  —  *
——  ————  —FS  2  1
-  ————————  —.
ESES2  2
5  S  +—  —#1  —  1—
„  *58  7’  -  8  22
......  g
"  .
»....,.  R  :
—  —  2  x
""e2  !4—  2  —
-  z  E.
—  #ES  2
7  os
I  Co«  's  Its-«
OOLZZZJZIYZAZ
EILITIIILI  S  x□
1  ———  .
I  HRYARCO

 

—

Deutsch-Südwestafrika.
Der  Bau  der  Eisenbahn  Seeheim—HKalktontein

ist  nach  einer  soeben  eingetroffenen  telegraphischen
Meldung  des  Gouvernements")  bis  Kleinkaras
(Kilometer  93,5)  vorgeschritten.  Der  Betrieb
wurde  bis  zu  der  genannten  Station  bereits
eröffnet.

7#.

Deutsch-Meuguinea.

Die  Expedition  Sapper-Friederic3l.“")

Von  Dr.  Friederici  ist  aus  Herbertshöhe
(d.  d.  14.  Dezember  1908)  ein  Bericht  über  seine
Fahrt  nach  Neuguinea  eingetroffen,  dem  wir
die  nachstehenden  interessanten  Schilderungen  entnehmen:


Am  12.  November  fuhr  ich  auf  dem  Dampfer
„Langeoog“  von  Herbertshöhe  nach  Neuguinea
ab.  Die  dort  verlebten  Wochen  sind  für  mich
ethnologisch  und  geographisch  von  hohem  Wert
gewesen.

Die  Reise  ging  zunächst  nach  Eitape,  wo  der
dortige  Stationschef  sich  anschloß.  Die  Gruppe
der  Schouteninseln  wurde  so  durchfahren,  daß
Keruar  (Blosseville)  mit  seinem  Eingeborenendorf
hoch  oben  auf  dem  Sattel  zur  linken  Hand  blieb,
die  Übrigen  Inseln  zur  rechten.  Von  Eitape  aus
wurden  zunächst  die  Inseln  Musu  und  Duo,
dann  auch  Kais  auf  dem  Festlande,  hierauf
wurden  die  Schouteninseln  Vogeo  und  Keule
besucht.  An  den  drei  letzteren  Stellen  konnte  ich
geographische  und  linguistische  Aufnahmen  machen.
Keule  habe  ich  durchquert.  Die  Eingeborenen
der  Schouteninseln  bekunden  somatisch  und  linguistisch
  erheblichen  malaiischen  Einfluß.  Es  würde
eine  dankbare  Aufgabe  für  einen  Ethnologen  sein,
der  zugleich  geographisch  und  geologisch  arbeiten
kann,  ein  bis  zwei  Jahre  auf  diesen  Eilanden
zuzubringen,  um  eine  Monographie  der  Schouteninseln
  zu  liefern.  Nachdem  im  weiteren  Verlauf
der  Reise  Kaup  (auf  dem  Festlande  von  Neuguinea)
  aufgesucht  worden  war,  ging  die  Fahrt
zum  Mündungsgebiet  des  Kaiserin  Augustastroms.
  Um  Dolmetscher  für  die  Flußfahrt  zu
gewinnen,  begaben  wir  uns  am  20.  November  in
aller  Frühe  an  Land;  wir  hatten  das  Glück,  sogleich
  den  Aufenthalt  eines  allgemein  bekannten
und  gerühmten,  auf  dem  Flusse  viel  gereisten,
sprachenkundigen  Mannes  festzustellen.  Da  der
Stationschef  von  Eitape  infolge  einer  Beinwunde
*)  Vgl.  zulezt  „D.  Kol.  Bl.“  1908.  S.  1153.

*  )  Vgl.  zuletzt  „D.  Rol.  Bl.“  1909.  Nr.  3.  S.  123  ff.
        <pb n="394" />
        W  332  20

einem  langen  Marsch  nicht  gewachsen  war,  übernahm
  ich  die  Aufgabe,  diesen  Dolmetscher,  der
nicht  allzuweit  wohnen  sollte,  aufzusuchen  und
der  „Langeoog“  zuzuführen.  Hinter  dieser  ganzen
Küste  bis  zum  Flusse  und  über  diesen  zum  Teil
hinaus  bis  zum  Ramu  dehnt  sich  eine  ungeheure
Lagune  aus,  in  der  sich  unzählige  große  und
kleine,  mit  Mangroven  und  Sagopalmen  bestandene
  Inseln  befinden.  Man  fährt  auf  dieser
Lagune  zuweilen  wie  auf  einem  großen  Binnensee,
auf  dem  Wind  und  Wellen  dem  schwankenden
Einbaum  gefährlich  werden,  zuweilen  wie  auf
einem  mächtigen  Strom  mit  ganz  erheblicher
Strömung.  Dann  wieder  glaubt  man  auf  einem
Urwaldfluß  von  mittlerer  Breite  zu  sein  und
schließlich  auf  schmaler  Wasserrinne,  über  welcher
die  Mangroven  ein  Laubdach  bilden,  wo  es  nach
fauligem  Holz  und  stagnierendem  Wasser  riecht,
wo  unzählige  Moskitos  und  nicht  wenige  Alligatoren
  ihre  unerfreuliche  Tätigkeit  entfalten.  Die
Eingeborenen  dieser  Gegend  nennen  die  Lagune
Avok.  Ich  ließ  mir  in  Morik  einen  Einbaum
geben,  nahm  einen  Soldaten  und  einen  Diener
mit  und  fuhr  zwei  Stunden  auf  dieser  Lagune
zunächst  in  südöstlicher,  schließlich  in  annähernd
östlicher  Richtung.  Der  Unkundige  kann  in  einem
solchen  Einbaum  nur  flach  auf  dem  Boden  sitzen
oder  liegen.  Sobald  er  oben  auf  dem  Rande
Platz  nimmt,  bringt  er  das  Fahrzeug  unfehlbar
zum  Kentern.  Die  Eingeborenen  aber  stehen  aufrecht
  in  dieser  schwankenden  Barke,  die  sie  vermittels
  langer  Pagajen  mit  wunderbarer  Sicherheit
und  Schnelligkeit  durchs  Wasser  treiben.

Am  Ende  dieser  Fahrt  wurde  Limagerip,
ein  breiter,  aber  flacher  Ausfluß  der  Lagune  ins
Meer,  erreicht  und  überschritten.  Meine  drei
Morikleute  zogen  hier  ihren  Einbaum  auf  den
Strand  und  versteckten  ihn  im  Ufergebüsch.

Ein  etwa  zweistündiger  Marsch  am  Meeresstrand
  führte  uns  zu  einem  anderen,  tieferen,  für
Boote  und  kleinere  Fahrzeuge  passierbaren  Ausfluß
der  Lagune,  Derpuap  genannt.  Im  geleichnamigen,
  am  Westufer  gelegenen  Ort  sollte  unser
Mann  wohnen.  Draußen  vor  dem  Riff  und  etwa
eine  Stunde  weiter  nach  Osten  war  die  „Langeoog“
vor  Anker  gegangen.  Ein  von  ihr  für  mich  ausgesandtes
  Boot  fuhr  gerade  in  den  Ausfluß  hinein,
  als  ich  zu  Lande  dessen  Westufer  erreichte.
Oben  auf  dem  Vorbau  eines  mächtigen  Pfahlbaues
von  Derpuap  fand  große  Versammlung  statt.
Man  brachte  mir  eine  Matte  und  reichte  mir  eine
angerauchte  Zigarette  zur  Begrüßung;  ich  gab
den  Häuptlingen  je  eine  Stange  Tabak.  Dabei
stellte  sich  heraus,  daß  der  gesuchte  Dolmetscher
nach  einem  mehr  nach  Osten  liegenden  Platz  verzogen
  war.  Ein  junger  Mann  aber,  der  die
Sprache  der  Uferbewohner  des  Unterlaufs  des

 

Kaiserin  Augustastroms  verstand,  wollte  mit  mir
gehen,  um  ihn  zu  holen.  Beide  wollten  dann
als  Dolmetscher  die  „Langeoog“  stromaufwärts
begleiten.  Mit  diesem  Mann  und  dieser  Nachricht
kam  ich  an  Bord  zurück.  Hier  war  aber  inzwischen
der  Leitung  die  Zeit  zu  lang  geworden;  man
hatte  sich  zwei  andere,  wie  man  meinte,  ausreichende
  Dolmetscher  besorgt  und  wollte  nicht
mehr  die  eine  Stunde  opfern,  um  jenen  Eingeborenen
  auch  noch  zu  holen.  Wir  fuhren  ohne
ihn  ab.  Diese  Unterlassung  sollte  sich  als  ein
schwerer  Fehler  erweisen.  Zweieinhalb  Tage
während  der  dreieinhalbtägigen  Fahrt  waren  wir
völlig  außerstande,  uns  mit  den  Eingeborenen  zu
verständigen.  Auch  nicht  ein  einziger  Ortsname
konnte  oberhalb  der  Stelle,  die  der  Dampfer
„Siar“  im  Juli  erreicht  hatte,  einwandsfrei  festgestellt
  werden.  Aber  genug  des  Interessanten
und  Lehrreichen  blieb  übrig.

Die  Karte  unserer  Südsee-Besitzungen  wimmelt
geradezu  von  modernen,  nichtssagenden,  unwissenschaftlichen
  Namen,  die  jetzt  aber  glücklicherweise
nach  und  nach  wieder  verschwinden.  Kapitän
Roscher  von  der  „Langeoog“  hat  die  Nachteile
dieses  Systems  für  die  Navigation  in  unvermessenen
Gewässern  wiederholt  schwer  empfunden.  Man
kann  es  sich  noch  gefallen  lassen,  wenn  die  Namen
verdienter  Entdecker  verewigt  werden;  wenn  aber,
um  ein  Beispiel  zu  nennen,  ein  Klosett=  und
Badewannenfabrikant  von  Sydney,  der  auch  nicht
die  geringsten  Verdienste  um  die  Südsee  oder
auch  nur  die  leisesten  Beziehungen  zu  ihr  hat,
im  Hannam-Hafen,  in  der  Hannam-Insel  und
im  Hannam-Berge  seit  Jahren  mit  seinem  Namen
das  Kartenbild  unseres  schönen  Neu-Pommern
ziert,  dann  kann  man  nur  hoffen,  daß  das  Verschwinden
  unerwünschter  Namen  und  ihr  Ersatz
durch  Bezeichnungen  deranwohnenden  Eingeborenen
ein  schnelleres  Tempo  annehmen  möge.  Der
große  Strom  Neuguineas  aber  wird  den  Namen
unserer  verewigten  Kaiserin  behalten,  auch  aus
geographischen  Gründen.  Denn  diese  Südwasserader,
  die  bei  den  Eingeborenen  des  Mündungsgebiets
  Azimar  heißt,  wird  schon  einige  Kilometer
weiter  oberhalb  von  den  Uferbewohnern  Kokuan
genannt.  In  dieser  Weise  geht  es  offenbar  den
ganzen  Strom  hinauf  weiter;  einen  durchgehenden
Eingeborenenstamm  gibt  es  hier  ebensowenig,  wie
dies  am  Mississippi  oder  am  Marañon  der  Fall
war.  Ich  glaube,  daß  man  sich  im  deutschen
Volk  kein  richtiges  Bild  davon  macht,  welch
mächtiges  Gewässer  wir  in  diesem  Strom  besitzen.
Ich  bin  den  Mississippi  und  den  Yangtse  von  ihren
Mündungen  an  hinaufgefahren  und  habe  den
Eindruck,  daß  der  Kaiserin  Augustastrom  mit  diesen
in  eine  Reihe  gehört.  Er  ist  verhältnismäßig
nicht  lang,  aber  sehr  mächtig.
        <pb n="395" />
        G  333  20

Die  „Langeoog“  dampfte  den  Strom  drei  Tage
und  drei  Stunden  lang  aufwärts;  sie  hat  während
dieser  Zeit  eine  Strecke  von  335  km  zurückgelegt,
und  143°  11  östl.  L.  und  4°6’  südl.  Br.  erreicht.
Der  Strom  weist  bis  zu  diesem  Punkt  und  zweifellos
  noch  erheblich  weiter  hinauf  eine  durchschnittliche
  Breite  von  600  m,  im  Fahrwasser  eine
durchschnittliche  Tiefe  von  18  m  und  eine  Stromgeschwindigkeit
  von  etwa  6  km  in  der  Stunde  auf.
Wir  hatten  offenbar  nahezu  höchsten  Wasserstand.
Fünf  Monate  früher  scheint  der  Wasserstand  um
etwa  2  m  niedriger,  die  Stromgeschwindigkeit  geringer
  gewesen  zu  sein.  Kapitän  Roscher  und
Stationschef  Rodatz  von  Eitape  nahmen  den  befahrenen
  Teil  des  Stromes  gemeinsam  kartographisch
  auf.  Mindestens  alle  zehn  Minuten
wurden  Tiefenlotungen  vorgenommen.  Ich  selbst
habe  zur  Gegenprobe  ebenfalls  ein  Stück  aufgenommen.
  Die  Arbeit  der  beiden  Herren  habe
ich  verfolgt  und  stimme  ihren  Ergebnissen  zu.

Der  Mündung  des  Stromes  gegenüber  steht
wie  ein  natürlicher  Pfeiler  die  Vulkaninsel  Bam
(Losson).  Nanam  ist  noch  längere  Zeit  stromaufwärts
  sichtbar.  In  klaren  Nächten  muß  der
Feuerschein  auf  ihrem  Gipfel  weit  ins  Land  hinein
erkennbar  sein.  Am  Unterlauf  find  die  niedrigen
Ufer  dicht  bewaldet.  Hier  zweigt  sich  auch  der
Mazub  ab,  der  die  große  Salz=  und  Brackwasser-Lagune
  mit  dem  Strom  verbindet.  Stromaufwärts
  finden  sich  nach  und  nach  links  und  rechts
kleinere  und  größere  Grasflächen.  Sie  nehmen
immer  mehr  zu,  bis  schließlich  am  Mittellauf  die
Savanne  bei  weitem  überwiegt.  Nur  die  ausgedehnten
  Plantagen  der  Eingeborenen  und  hier
und  da  geringe  Bewaldungen  an  den  Flrußbiegungen
  lösen  sie  ab.  An  solchen  Stellen  befinden
  sich  auch  gewöhnlich  die  Ansiedlungen  der
Uferbewohner.  Der  Grund  ist  schwerer  Alluvialboden;
  auch  nicht  einen  Stein  habe  ich  entdecken
können.  Eine  Reihe  kahler  Hügel  in  nicht  zu
großer  Ferne  vom  Fluß  sieht  aus  wie  Dünen;
sie  scheinen  den  Strand  einer  ehemaligen  Meerbucht
  darzustellen,  die  der  Strom  seitdem  mit
seinen  Sedimenten  aufgefüllt  hat.  Dieser  reiche
Boden  bringt  prachtvolle  Yams  hervor,  Taro,
Zuckerrohr,  Bananen,  Tabak.  Herr  Rodatz  hat
ansehnliche  Mengen  von  Zimt  gefunden,  der
wohl  auf  dem  Wege  des  Handels  aus  dem  Innern
hierhergelangt  ist.  Dieser  Zimt  und  erhebliche
Mengen  von  Tabak  wurden  dem  Gouvernement
zwecks  Übersendung  an  das  Kolonial-Wirtschaftliche
Komitee  zugestellt.

Die  Fahrt  durch  eine  so  gut  angebaute  Gegend
ist  natürlich  äußerst  anziehend.  Bei  Annäherung
des  Dampfers  gingen  Einbäume  mit  Weibern
und  Kindern  in  fliegender  Eile  von  einem  Ufer
zum  andern.  Verspätete  versteckten  ihr  Fahrzeug

 

 

im  Ufergebüsch  und  wagten  erst  nach  dem  Passieren
der  „Langeoog“  die  üÜberfahrt.  Andere,  mit
Männern  besetzte  Einbäume,  fuhren  in  einiger
Entfernung  neben  dem  Dampfer  her;  es  fiel  den
Eingeborenen  nicht  schwer,  längere  Zeit  mit  uns
gleichen  Schritt  zu  halten.  An  den  1  bis  2m
hohen  Steilufern  bei  den  Plantagen  sind  vielfach
Treppenstufen  eingegraben,  um  den  Insassen  der
Einbäume  das  Landen  zu  erleichtern.  Zuweilen
sah  man  ein  Bauernhaus  als  Lugaus  über  den
Strom.  An  einer  Stelle  wurde  ein  Brückensteg
bemerkt,  Tabakblätter  in  kleinen  Bündeln  gelten
fast  durchweg  als  Begrüßungs=  und  Friedenszeichen.


Es  heißt  gewöhnlich,  Neuguinea  ist  von
„Papuas“  bewohnt.  Soll  dieser  Satz  richtig
sein,  dann  muß  man  zum  mindesten  den  Vorbehalt
  machen,  daß  es  sehr  verschiedene  Sorten
von  Papuas  gibt.  Ein  Mann  von  Graget  steht
somatisch  einem  Uferbewohner  des  mittleren  Augustustromes
  ebenso  fern,  wie  ein  Barriai  einem  Baining;
  zwischen  einem  Sissano-Mann  und  einem
Eingeborenen  der  Ostkapgegend  von  Neuguinea
ist  der  Unterschied  ebenso  groß,  wie  zwischen  einem
Neu-Hannover-Mann  und  einem  Eingeborenen
von  Süd-Neu-Mecklenburg.  Die  als  Papuas  bekannten
  Küstenbewohner  des  Nordrands  von  Neuguinea
  haben  hohe  Stirn,  nach  unten  gebogene
Nase,  vorspringende,  aber  nicht  sehr  dicke  Lippen.
Sie  sind  Langschädel  und  zeigen  wenig  Prognatismus.
  Der  bekannte  jüdische  Zug  ist  vielfach
bemerkbar.  Sie  haben  meist  etwas  Edles  in  ihren
Gesichtszügen,  obwohl  man  nicht  selten  auch
Exemplare  unter  ihnen  findet,  die  stark  negerartig
anmuten.  Sie  stellen  sich  als  Mittelfiguren  dar,
sind  eher  klein  als  groß,  haben  auffallend  zierliche
Hand=  und  Fußgelenke,  kleine  Hände  und  besitzen
in  der  Jugend  und  im  kräftigen  Alter  einen
starken,  wohlgeformten  Fleischansatz.  Nicht  wenige
neigen  zur  Fettleibigkeit.  Ihre  Hautfarbe  ist  25
bis  28  der  Luschanschen  Tafel.  Was  für  alle
Küstenbewohner  Neuguineas,  die  ich  gesehen  habe,
charakteristisch  ist,  und  was  auch  vielleicht  die
Veranlassung  war,  sie  alle  unter  dem  Sammelnamen
  Papuas  zusammenzufassen,  das  ist  ihre
riesige  Haarfrisur  mit  abrasiertem  Schläfen=  und
Nackenhaar.  Diese  Haarfrisur  ist  keineswegs  bei
allen  Stämmen  gleich,  aber  sie  gibt  allen,  die  sie
tragen,  etwas  Gleichartiges.  Wird  diese  Haarmasse
  abgeschoren,  wie  es  die  neu  Angeworbenen
vielfach  tun,  dann  hält  es  schwer,  in  dem  Papua
von  heute  den  Papua  von  gestern  wiederzuerkennen.

Anders  die  Uferbewohner  des  mittleren  Augustastromes!
  Sie  sind  dunkelfarbig  wie  die  Bainings,
etwa  32  bis  33  von  Luschans  Tafel,  die  Weiber
häufig  etwas  heller.  Ihrer  Farbe  nach  gehören  sie
zweifellos  nach  „Melanesien“.  Auch  in  ihren
        <pb n="396" />
        W  334  2O

Zügen  haben  sie  vielfach  etwas  Rohes  und  Bainingartiges.
  Prognatismus  tritt  mehr  hervor.
Sie  find  Langschädel  und  von  mittlerer  Größe,
von  kräftigem,  wohlproportioniertem  Körper-,  aber
von  erheblich  gröberem  Knochenbau,  als  die  vorher
erwähnten  Papuas.  Manche  waren  von  oben
bis  unten  pechschwarz  bemalt,  mit  bunter  Deckfarbe
  im  Gesicht,  ein  Zeichen,  wie  ich  glaube,  daß
sie  schwarze  Leute  sein  wollen,  daß  das  Schwarz
ihrer  Haut  ihr  Stolz  und  Ehrgeiz  ist,  nicht  das
Braun  der  Küstenstämme.  Sie  sind  nicht  beschnitten,
  die  Schamhaare  sind  wegrasiert.  Wie
in  ihrer  ganzen  Erscheinung,  so  haben  sie  auch
in  ihrer  Haartracht  wenig  Papuaartiges  an  sich.
Die  riesige  Frisur  ist  verschwunden;  Weiber  und
junge  Leute  sind  meistens  ganz  kurz  geschoren;
sie  tragen,  wie  wir  sagen  würden,  einen  „Stiftekopf“.
  Die  erwachsenen  Männer  lassen  ihr  Haar

in  langen  Strähnen  an  allen  Seiten  des  Kopfes

herunterhängen.  Es  sieht  aus,  als  sei  jede  einzelne
auf  einem  dünnen  Lockenstock  aufgewickelt  gewesen.
Alles  ist  mit  öliger  Farbe  durchtränkt,  sieht  tiefschwarz
  aus  und  klebt.  Ausgeprägte  Ziernarben
in  Form  von  Halbkreisen  um  die  Brustwarzen
herum  und  am  Gesäß  fallen  auf.  Die  Leute  sind
wenig  bekleidet,  meist  ganz  nackt.  Auf  ihren
Kulturbesitz  und  ihre  Kunstfertigkeit  einzugehen,
würde  hier  zu  weit  führen.  Es  mag  nur  erwähnt
sein,  daß  sie  die  Töpferei  besitzen,  daß  ihnen  der
Bogen  unbekannt  ist  und  daß  das  in  dieser  ganzen
Gegend  übliche  Wurfbrett  stromaufwärts  immer
seltener  wird.  Die  lange  Lanze  à  la  Baining
scheint  an  seine  Stelle  zu  treten.

Linguistisch  habe  ich  infolge  des  erwähnten
Dolmetschermangels  nicht  das  Geringste  festzustellen
vermocht.  Um  diesem  Ubelstande  ein  wenig  abzuhelfen,
  gleichzeitig  aber  auch,  um  das  Gouverne-=ment
  bei  der  Anwerbung,  die  unter  diesen  Umständen
  natürlich  ausnahmslos  versagte,  zu  unterstützen,
  erbot  ich  mich,  an  dem  zuletzt  erreichten
Ort  vierzehn  Tage  allein  zurückzubleiben.  Man
kann  innerhalb  dieser  Zeit  sprachlich  schon  ganz
Erhebliches  leisten,  und  ich  wußte  ferner  aus
eigener  persönlicher  Erfahrung,  daß,  wenn  die
Eingeborenen  des  weißen  Mannes  Tun  und  Wandel
kennen  gelernt,  wenn  sie  beobachtet  haben,  wie  er
kocht,  wie  er  ißt  und  trinkt,  wie  er  befiehlt,  wie
er  gütig,  wie  er  streng  ist  —  daß  sie  dann  Vertrauen
  zu  ihm  gewinnen  und  daß  in  Vielen  die
Begierde  wach  wird,  auf  dem  Wege  der  Anwerbung
  das  Land  dieser  wundervollen  Menschen
kennen  zu  lernen.  Ich  wollte  zu  meiner  eigenen
vierköpfigen  Truppe  nur  noch  fünf  Soldaten  haben,
um  nachts  einen  Posten  stellen  zu  können.  Die
„Langeoog“  sollte  ihre  Fahrt  ohne  mich  fortsetzen
und  nach  etwa  zwölf  Tagen  auf  ihrer  Rückreise
den  Fluß  noch  einmal  hinaufdampfen,  um  mich

 

und  die  etwa  Angeworbenen  abzuholen.  Ich  erbot
mich,  dann  für  eine  weitere  zweitägige  Fahrt
stromaufwärts  und  für  die  entsprechende  eintägige
Fahrt  stromabwärts  die  entstehenden  Mehrkosten
im  Interesse  der  Forschung  aus  dem  Expeditionsfonds
  zu  zahlen.  Die  Annahme  dieses  Vorschlags
wurde  jedoch  von  der  Leitung  wegen  Zeitmangels
abgelehnt.

So  traten  wir  denn  am  Morgen  des  24.  November
  die  Rückfahrt  an,  die  glatter  ablief,  als
Kapitän  Roscher  zu  hoffen  gewagt  hatte.  Nach
Ausfahrt  aus  dem  Strom  ging  die  „Langeoog“
am  Morgen  des  26.  bei  Utam  im  Mündungsgebiet
  vor  Anker.  Mit  dem  von  mir  in  Derpuap
und  den  beiden,  von  der  Leitung  besorgten  Dolmetschern
  fuhr  ich  hier  an  Land,  um  für  einen
Tag  ins  Innere  zu  gehen,  während  die  „Langeoog“
inzwischen  an  anderen  Stellen  arbeiten  und  am
Abend  zurückkehren  wollte.  Bei  Annäherung  der
„Langeoog“  waren  sämtliche  Weiber  und  Kinder
des  Dorfes  auf  die  Lagune  geflohen.  Ich  mußte
sie  daher  erst  beruhigen  und  warten,  bis  zwei
gute  Einbäume  für  meinen  Gebrauch  zurückgekehrt
waren.  Um  die  Mittagsstunde  konnte  ich  endlich
abfahren  und  sauste  dann  mit  Ausnahme  einer
etwa  einstündigen  Pause  im  Dorf  Mobu  bis  zum
späten  Abend  andauernd  in  schnellster  Gangart
über  die  Lagune  dahin.  Die  Fahrt  ging  meist
in  südlicher,  aber  auch  in  südöstlicher  Richtung.
Zwei  Einbäume  hatte  ich  bei  mir,  ein  dritter
ging  unter  dem  Dolmetscher  aus  Derpuap  in  besonderem
  Auftrag  ab,  um  später  wieder  zu  mir
zu  stoßen.  Genau  wie  bei  der  früheren  Fahrt
war  ich  mit  meinen  dieser  Fahrzeuge  unkundigen
Leuten  gezwungen,  flach  auf  dem  Boden  des
Einbaums  zu  sitzen.  Das  war  diesmal  um  so
unerfreulicher,  als  es  während  der  Reise  meist
heftig  regnete,  so  daß  ich  andauernd  in  einer
Wasserschicht  saß.  Das  Wasser  der  Lagune  habe
ich  wiederholt  geprüft.  Es  ist  zunächst  stark  salzhaltig,
  wird  dann  brackig  und  schmeckt  schließlich,
in  der  Gegend  des  Zuflusses  vom  Augustastrom,
fast  wie  Süßwasser.  Bald  nach  Beginn  der  Fahrt
begleitete  uns  längere  Zeit  ein  großer  Haifisch  in
peinlicher  Nähe;  die  reine  Mangrovenvegetation
der  Küstengegend  wird  nach  dem  Innern  und
dem  Strome  zu  immer  mehr  durch  eine  Flußufervegetation
  abgelöst.  Bei  der  Rückfahrt  im  Dunkeln
wurde  nach  der  Küste  zu  ein  immer  stärkeres
Meerleuchten  beobachtet.

Nach  längerer  Fahrt  näherten  sich  meine
beiden  Einbäume  dem  Buschdorf  Mabu;  kurz
vorher  war  noch  eine  künstliche  Flußsperre  zu
überwinden,  über  die  unsere  Fahrzeuge  gezogen
werden  mußten.  In  strömendem  Regen  erreichte
ich  das  halb  unter  Wasser  gesetzte  Pfahldorf.
Sofort  ging  es  oben  in  das  Haus-Tamboranu
        <pb n="397" />
        W  335  20

hinein,  das  trotz  eines  qgualmenden  Feuers  Wolken
von  Moskitos  beherbergte.  Ich  ließ  noch  ein
Feuer  anzünden;  jeder  unserer  Leute  erhielt  einen
Moskitobesen  in  die  Hand.  Meine  Begleiter
sowohl  wie  die  Bewohner  dieses  sympathischen
Platzes  sprangen  andauernd  von  einem  Bein  auf
das  andere.  Zwei  Häuptlinge  schlugen  fortwährend
  mit  ihrem  Besen  auf  mich  ein,  ohne
jedoch  verhindern  zu  können,  daß  mir  zum  Schluß
Hände  und  Gesicht  arg  geschwollen  waren.  Dabei
konnte  ich  mich  zum  Unglück  nicht  einmal  so
schnell  wieder  drücken,  wie  ich  gewünscht  hätte.
Denn  es  sollten  zwei  oder  drei  Leute  im  Ort
sein,  die  sich  anwerben  lassen  wollten.  So  hieß
es  denn  warten;  aber  ich  drängte  zartfühlend
und  fütterte  die  Häuptlinge  inzwischen  zur  Aufmunterung
  mit  ausgesuchten  Häppchen  von  meiner
Mittagstafel,  mit  Brocken  von  Biskuits  und
Graubrot,  Schwänzen  von  Sardinen  in  Ol  und
Reineclauden.  Die  geleerten  Büchsen  machten
als  Geschenke  großen  Eindruck,  denn  keiner  oder
nur  wenige  von  diesen  Leuten  hatten  bisher  einen
weißen  Mann  gesehen.  Endlich  kam  Leben  in
das  Geschäft:  vier  junge  Eingeborene  bestiegen
von  hinten  das  Haus-Tamboran  und  betraten
den  Raum  mit  einem  Schritt,  daß  es  dröhnte.
Man  sah  es  ihrer  Miene  und  Haltung  deutlich
an:  „Ich  hab's  gewagt!“  Unsere  Leute  kennen
dieses  Auftreten  auch  ganz  genau,  sie  machen
ihren  anwerbenden  Herrn  durch  Zuruf  darauf
aufmerksam.

Jetzt  befahl  ich  den  Aufbruch,  denn  wir  hatten
noch  eine  lange  Reise  vor  uns,  und  in  wenigen
Stunden  mußte  die  Sonne  untergehen.  Zwei
vollbesetzte  Einbaume  von  Mabu  wollten  mich
zur  Küste  begleiten.  Schon  waren  die  meisten
Fahrzeuge  vom  Lande  abgestoßen,  als  es  irgend
jemand  einfiel,  daß  man  einen  genügenden  Vorrat
von  Bethelnüssen  für  die  Reise  mitzunehmen  vergessen
  hatte.  Ich  mußte  nachgeben,  wenn  ich
mich  mit  einem  Boot  nicht  plötzlich  vereinsamt
seheen  wollte.  So  kehrte  denn  alles  wieder  zum
Dorf  zurück  und  vertrödelte  noch  eine  halbe
Stunde  mit  Erklettern  von  Palmen,  Pflücken  von
Nüssen  und  erneutem  Abschiednehmen.  Dennoch
hatte  ich  auf  die  Dauer  keinen  Grund,  mit  meinen
Freunden  unzufrieden  zu  sein;  sie  suchten  nach
besten  Kräften  wieder  einzuholen,  was  versäumt
worden  war.  Bald  nach  dem  Rückpassieren  der
Flußsperrung  stieß  mein  dritter  vorher  ausgesandter
  Einbaum  zu  mir,  so  daß  es  jetzt  im
ganzen  fünf  Fahrzeuge  waren.  Soweit  es  die
Breite  der  Fahrrinne  gestattet,  fuhren  alle  fünf
in  Breitkolonne  nebeneinander,  in  der  Mitte  das
meinige,  links  und  rechts  von  mir  je  ein  Mabu-Boot,
  auf  den  Flügeln  die  beiden  Utam-Boote.
Alle  32  Pagajer  standen  aufrecht  und  arbeiteten

 

mit  ihren  langen  Pagajen  in  Gleichtakt  wie  ein
Mann.  Stets  war  nur  ein  Schlag  zu  hören.
Ich  hatte  eine  große  hölzerne  Taubenpfeife,  mit
ihr  gab  ich  zuweilen  den  Takt  an.  Das  machte
den  Kindern  der  Wildnis  unbändigen  Spaß;  sie
jauchzten  vor  Freude  und  arbeiteten  mit  verdoppelten
  Kräften.  Die  Flottille  schien  durchs
Wasser  zu  fliegen.  Das  Kielwasser  unter  dem
flachen,  offenen  Heck  jener  Einbäume  sah  aus,
als  würde  ein  jeder  durch  eine  kleine  Schraube
getrieben.  Nichts  schien  die  Fahrt  vermindern
zu  können;  zuweilen  setzte  sich  ein  Mann  nieder,
um  für  sich  oder  einen  Bootgenossen  eine  Zigarette
zu  wickeln  oder  an  den  glimmenden  Scheiten
auf  dem  Tonbecken  hinten  im  Heck  anzuzünden.
Der  Ausfall  dieser  Pagaje  wurde  durch  die  übrigen
wettgemacht,  denn  die  fünf  Einbäume  blieben
stets  in  einer  Linie.  Nur  wenn  sich  ein  Fisch  in
erreichbarer  Nähe  zeigte,  stockte  die  Fahrt;  der
Versuchung,  ihn  zu  erlegen,  können  diese  Lagunenbewohner
  nicht  widerstehen.  In  jedem  Einbaum
liegt  neben  dem  Pagajer  im  Bug  ein  leichter
Fischspeer.  Zeigt  sich  ein  Fisch,  oder  erreicht
man  eine  Stelle,  wo  erfahrungsgemäß  Beute  zu
erwarten  ist,  dann  ergreift  der  Pagajer  den  Speer
mit  der  rechten  Hand,  die  schon  die  Pagaje  hält,
und  pagajet  so  ruhig  weiter,  bis  der  Augenblick
zum  Wurf  kommt.  Die  rechte  Hand  verläßt  dann
ihren  Griff  an  der  Pagaje,  die  dann,  nur  durch
die  linke  gehalten,  dem  Fischspeer  zumeist  als
Zielpfahl  dient.  Während  der  Fahrt  wurde
mehrfach  geworfen,  aber  nie  eine  Beute  erlegt;
dagegen  fingen  in  der  Dunkelheit  die  durch  die
heransausende  Flottille  aufgeschreckten  Fische  in
Massen  an  zu  springen.  Zwei  gelangten  auf
diese  Weise  in  meinen  Einbaum,  einer  davon
direkt  zwischen  meine  Beine.  Nach  einer  etwa
einstündigen  Fahrt  hielten  die  Fahrzeuge.  Ich
wurde  ersucht,  als  Signal  für  den  Oberhäuptling
Apena,  der  —  wahrscheinlich  durch  Garamusprache
  —  zu  verstehen  gegeben  hatte,  daß  er
mich  sehen  wolle,  einen  Schuß  abzufeuern.  Den
Schuß  lehnte  ich  ab,  gab  aber  mit  meiner  großen
Holzpfeife  wiederholt  lange  Signale.  Nach  kurzer
Zeit  kam  auch  hinter  einer  Ecke  ein  Einbaum
zum  Vorschein,  den  zwei  aufrechtstehende  Männer
mit  großer  Geschwindigkeit  vorwärts  trieben.
Beim  Näherkommen  erkannte  ich,  daß  hinten  in
vollem  Schmuck  Apena  stand.  Meine  fünf  Boote
lagen  dicht  nebeneinander  auf  dem  Wasser,  ich
immer  in  der  Mitte.  Jetzt  fuhren  sie  ein  wenig
auseinander,  so  daß  Apena  von  hinten  dazwischen
fahren  und  längsseitwärts  an  meinen  Einbaum
anlegen  konnte.  Ich  reichte  ihm  meine  Hand
und  eine  Stange  Tabak.  Er  hielt  eine  kurze
Ansprache,  in  der  er  seine  Freude  ausdrückte,
mich  zu  sehen,  und  die  Hoffnung  aussprach,  daß
        <pb n="398" />
        W  336  20

es  die  vier  Angeworbenen  bei  mir  gut  haben
würden.  An  diese  Leute  richtete  er  auch  einige
Worte.  Ich  erklärte  ihm  dann,  daß  die  Sonne
niedergehe  und  daß  ich  mich  beeilen  müsse,  das
große  Salzwasser  zu  erreichen.  Zum  Abschied
erhielt  er  noch  eine  Stange  Tabak.  Apenas  Auftreten
  war  würdevoll;  er  hat  offenbar  Einfluß
auf  seine  Stammesgenossen,  wie  er  denn  überhaupt
  als  machtvoller  Häuptling  in  der  ganzen
Gegend  wohlbekannt  ist.  Trotz  der  beschleunigten
Fahrt  wurde  es  Nacht,  noch  ehe  wir  eine  lange
und  schwierige,  durch  einen  dichten  Mangrovensumpf
  führende  Passage  erreicht  hatten.  Wenn
ich  unter  meinen  Tauschwaren  nicht  glücklicherweise
  eine  Stearinkerze  gehabt  hätte,  die  ich  jetzt
als  Fackel  anzündete,  dann  wäre  eine  Fahrt
durch  diesen  moskitogeschwängerten  Wasser-Urwald
bei  der  finsteren  Nacht  unmöglich  gewesen.  Aber
auch  so  hielt  uns  dieses  Stück  derartig  auf,  daß
ich  erst  um  halb  zehn  Uhr  abends  wieder  in
Utam  anlangte.,.  Ich  habe  bei  dieser  Episode
etwas  länger  verweilt,  weil  sie  mir  charakteristisch
für  diese  bisher  unbekannte  Gegend  und  ihre
Lagunenbewohner  erscheint.

An  den  nächsten  Tagen  ging  das  Schiff  allmählich
  nach  Eitape  zurück.  Hier  verließ  ich
die  „Langeoog“,  welche  inzwischen  weiter  rekrutierte,
  auf  vier  Tage,  um  mit  meiner  kleinen
Truppe  eine  Expedition  in  die  Sissano-Arop-Gegend
  zu  unternehmen.  Neben  ethnologischen
Studien  lag  mir  in  diesem  Falle  ganz  besonders
daran,  die  Wirkungen  des  großen  Erdbebens  vom
15.  Dezember  1907  zu  erkunden.  Dieses  offenbar
tektonische  Beben  trat  in  der  Nacht  ein;  die  ganze
Nachbarschaft  der  schon  damals  vorhandenen
Lagune  von  Aup  mitsamt  der  nähergelegenen,
dichtbevölkerten  Insel  Wurufu  hat  sich  damals
gesenkt.  Das  Meer  brach  zwischen  Sissano  und
Arop  ein  und  setzte  meilenweit  das  Land  unter
Wasser.  Der  Verlust  an  Menschenleben  war  nur
gering,  aber  die  ihrer  Heimat  beraubten  schönen
und  stolzen  Warapu  sind  in  alle  Winde  zerstreut.
Auch  in  Sissano  und  Arop  sind  viele  Hütten  unbewohnbar
  geworden.

 

und  Lagune,  auf  der  Arop  steht,  ist  im  Durchschnitt
  nur  100  m  breit,  die  ganze  Lagune  durch
einen  breiten  braunen  Streifen  untergegangener
Vegetation  eingerahmt.  Gegen  15  000  tragende
Kokospalmen  sind  damals  vernichtet  worden;
meilenweit  fährt  der  Einbaum  durch  gestorbenen
Wald.  Da  stehen  sie  zu  Tausenden  im  Wasser,
die  hohen,  schlanken  Kokospalmen  mit  abgebrochener
  Krone,  von  der  nur  noch  einige  trockene
braune  Wedel  wie  Trauerfahnen  herabhängen.
Nur  ein  Gutes  hat  auch  diese  Katastrophe  gehabt.
Die  Moskitos,  die  früher  in  Myriaden  die  Gegend
heimgesucht  haben,  sind  so  gut  wie  verschwunden;
ich  denke  mir,  daß  der  durch  den  Einbruch  des
Meereswassers  veränderte  Salzgehalt  der  Lagune
ihren  Larven  die  Lebensbedingungen  entzogen  hat.

Auch  an  anderen  Stellen  dieser  Küsten  habe
ich  zahlreiche  Anzeichen  gefunden,  die  zur  Schlußfolgerung
  nötigen,  daß  dieses  ganze  Land  sich  in
einer  Periode  des  Sinkens  befindet.  Nachdem
die  „Langeoog“  auf  der  Rückreise  Friedrich-Wilhelmshafen
  angelaufen  hatte,  wurde  noch
einige  Tage  an  der  Nordküste  der  Westhälfte  von
Neu-Pommern  rekrutiert.  Einige  ethnologische,
linguistische  und  geographische  Feststellungen  konnten
bei  dieser  Gelegenheit  gemacht  werden.

Mit  dem  Einlaufen  der  „Langeoog“  in  die
Bucht  von  Herbertshöhe  fand  diese  vielseitige  und
interessante  Fahrt  am  10.  Dezember  ihr  Ende.
Jetzt  bin  ich  vollauf  beschäftigt  mit  Ordnen  und
Abbauen,  um  am  24.  Dezember  heimfahren  zu
können.  Auch  wenn  ich  noch  etwas  Zeit  übrig
hätte,  könnte  ich  nicht  mehr  viel  unternehmen,
denn  die  Regenzeit  hat  eingesetzt.  Alle  meine
geographischen  Aufnahmen  und  Feststellungen  sind
geordnet  und  abgeschickt.  Ein  kleiner  Rest  und
einiges  geologische  Material  wird  mit  der  Post
des  „Prinz  Siegismund"“  abgehen.

Ich  bin  immer  gesund  gewesen  und  hoffe,
es  nun  auch  bis  zum  Schluß  zu  bleiben.  Gestern
haben  meine  beiden  treuen  Polizeisoldaten  Don
und  To  Minalum  die  Rückreise  nach  ihrer  Station
Käwieng  angetreten.  Ich  sehe  nicht  ohne  Wehmut,

Die  Düne  zwischen  Meer  wie  das  kleine  Expeditionskorps  sich  auflöst.

 

 

—  —
—  —  —

—  —

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

"  Dortugiesische  Eingeborenenpolitik.

Über  die  portugiesische  Eingeborenenpolitik
äußert  sich  der  vom  Generalgouverneur  von
Portugiesisch-Ostafrika,  der  Nachbarkolonie
Deutsch-Ostafrikas,  berufene  landwirtschaftliche
Sachverständige  T.  R.  Sim  in  der  in  Lourenco
Marques  erscheinenden  Zeitung  „O  Futuro“  vom
18.  Juli  folgendermaßen:

 

Die  Eingeborenen  bilden  in  einigen  Distrikten
die  gesamte,  in  allen  übrigen  fast  die  gesamte
Bevölkerung.  Sie  sind  deshalb  von  der  höchsten
Bedeutung  für  die  wirtschaftliche  Entwicklung  des
Landes.  Die  eingeborene  Bevölkerung  des  Landes
ist  glücklich,  zufrieden,  fleißig,  loyal  und  dem
Landbau  geneigt.  Ohne  die  freundschaftlichen  und
gefestigten  Beziehungen,  wie  sie  zwischen  Regie-
        <pb n="399" />
        W  337  20

rung  und  Bevölkerung  bestehen,  würde  die  Landwirtschaft
  und  überhaupt  die  Entwicklung  des
Landes  unmöglich  sein.  Es  ist  der  Regierung
gelungen,  eine  rege  landwirtschaftliche  Tätigkeit
der  Eingeborenen  unter  europäischer  Leitung  zu
entwickeln,  während  zugleich  die  europäischen
Siedler  stets  das  nötige  Arbeitsmaterial  für  jede
Art  von  Beschäftigung  billig  zur  Verfügung  haben.
Die  Lage  ist  also  so,  daß  gleichzeitig  große  europäische
  Pflanzer  Seite  an  Seite  mit  eingeborenen
Bauern  arbeiten  und  daß  beide  zufriedenstellende
Resultate  erzielen.  Die  Tatsache,  daß  in  Portugiesisch-Ostafrika
  große  Gebiete,  anscheinend  ganze
Distrikte,  nur  durch  Eingeborenenproduzenten  bebaut
  werden,  und  zwar  so,  daß  nicht  nur  die
lokalen  Bedürfnisse  befriedigt  werden,  sondern
auch  für  den  Weltmarkt  gearbeitet  wird,  erfordert
ernste  Beachtung.  Es  können  produzieren:  Lourenco
  Marques:  Frühe  tropische  Früchte,  Wintergemüse
  usw.;  Limpopo:  Zucker,  Luzerne,  Korn
usw.;  Quisico:  Ole,  Stärke,  Mehle  usw.;  Inhambane:
  Kokosnußprodukte;  Alle:  Hanf,  Kautschufk,
Ol  und  Korn.  Die  Bedürfnisse  der  Provinz  sind:
weitere  Versuche  auf  den  Regierungsfarmen  zwecks
Einführung  neuer  und  verbesserter  Arten;  bessere
Transportmöglichkeiten;  Regelung  der  Bodenfrage,
weitere  Anregungen  der  Eingeborenen-Beschäftigungen,

  Errichtung  von  Zentral-Kornmühlen,
Zuckermühlen,  Olpressen,  Kautschuklagern  und
Saatmühlen.

—

Rakaoausfuhr  aus  dem  Amazonasgebiet  1908.

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Pars  berichtigt
seine  in  Nr.  6  des  „D.  Kol.  Bl.“  1909  (S.  293)
veröffentlichten  Angaben  über  die  Verschiffung
von  Kakao  aus  dem  Amazonasgebiet,  wie  folgt:

Es  wurden  im  Jahre  1908  verschifft:
nach  Europa  2434  t  (nicht  843  t)

.-AUnerika=  843  t  (nicht  2434  t)

3277  t  3277  t.

 

Zusammen.

Erdnupernte  Britisch-Indiens  1908/09.

Das  Generalmemorandum  über  die  Erdnußernte
  Britisch-Indiens  für  die  Saison  1908/09
ist  unter  dem  4.  Februar  d.  Is.  veröffentlicht
worden.  Das  gesamte  Areal  wird  auf  989  000
Acres  angegeben  gegen  868  600  Acres  im  Vorjahre,
  es  hat  mithin  um  120  400  Acres  oder
13,9  v.  H.  zugenommen.  Der  Gesamtertrag  wird
auf  442  000  Tons  gegen  352  500  Tons  nach
der  Januarschätzung  des  Vorjahres  angenommen,
so  daß  auf  einen  Mehrertrag  von  89  500  Tons
gerechnet  wird.

 

Aus  den  einzelnen  Berichten  aus  den  Provinzen,
  denen  der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie
an  der  Gesamtanbaufläche  Britisch-Indiens  beteiligt
  sind,  in  Klammern  beigesetzt  ist,  mögen
noch  folgende  Angaben  Platz  finden:

Die  Berichte  aus  Madras  (76,5  v.  H.)  schildern
  die  Lage  nach  dem  Stande  am  Ende  des
Monats  Dezember.  Für  die  Raiyatwaridörfer
ergibt  sich  eine  Zunahme  der  Anbaufläche  um
etwa  14  v.  H.  im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre.
Die  Nichtraiyatwaridörfer  melden  eine  Gesamtanbaufläche
  von  11  500  Acres,  d.  h.  77  v.  H.
mehr  als  im  Vorjahre,  eine  Zunahme,  die  teilweise
  den  günstigen  Regenfällen,  teilweise  der
größeren  Nachfrage  nach  Erdnüssen  zuzuschreiben
ist.  Die  Ernteaussichten  werden  als  ziemlich  gut
bis  gut  bezeichnet.  Die  wahrscheinliche  Ausbeute
an  Erdnüssen  in  der  Schale  wird  auf  246  500
Tons  gegen  202  300  Tons  im  Vorjahre  geschätzt,
was  eine  Zunahme  im  Ertrage  von  22  v.  H.
bedeutet.

In  den  britischen  Bezirken  der  Präsidentschaft
Bombay  (16,8  v.  H.),  deren  Schätzungen  bis
zum  5.  Dezember  reichen,  wird  die  besäete  Fläche
auf  83  000  Acres  geschätzt  gegen  109  800  Aeres
im  Vorjahre.  Hieraus  ergibt  sich  eine  Abnahme
von  24  v.  H.  im  Vergleiche  mit  dem  Vorzjahre,
die  dem  Regenmangel  zur  Saatzeit  beizumessen  ist.

Die  Eingeborenenstaaten  melden  eine  Gesamtanbaufläche
  von  24  300  Acres  gegen  20  000  Acres
im  Vorjahre.

Die  Saat  litt  im  Osten  durch  die  anhaltende
Trockenheit  im  August,  doch  verbesserten  die
Septemberregen  die  Aussichten  erheblich.  In
Satara,  dem  wichtigsten  Erdnußdistrikt  der  Präsidentschaft,
  litt  die  Saat  stellenweise  durch  übermäßigen
  Regen.  Die  bewässerte  Saat  litt  unter
dem  Mangel  an  Wasser  in  den  Bewässerungskanälen.


Der  Gesamtertrag  beläuft  sich  auf  104  000
Tons,  wovon  78  300  Tons  auf  die  britischen
Bezirke  und  25  700  Tons  auf  die  Eingeborenenstaaten
  entfallen,  gegen  82  500  Tons  im  Vorjahre,
  in  welchem  die  britischen  Bezirke  mit
71  600  Tons  und  die  Eingeborenenstaaten  mit
10  900  Tons  an  der  Ernte  beteiligt  waren.

Burma  (6,7  v.  H.).  Die  vier  Haupterdnußdistrikte
  haben  ein  Areal  von  188  600  Acres  mit
Erdnüssen  bestellt  und  ernten  etwa  91  500  Tons
Nüsse  in  der  Schale.  Die  übrigen  Distrikte  dürften
20  000  Acres  bestellt  haben  und  11  000  Tons
Erdnüsse  gewinnen.  Man  erwartet  eine  Durchschnittsernte.


Die  in  den  neun  Monaten  von  April  bis
Dezember  1908  ausgeführten  Erdnußmengen  vergleichen
  sich  mit  den  Gesamtergebnissen  in  den
voraufgegangenen  fünf  Jahren,  wie  folgt:
        <pb n="400" />
        W  338  2.

Ausfuhr  aus

Madras  Bombay  Burma  #eerenn
Menge  in  cwt

1903/04:  1  827243  91  430  3  079  221
1904/05:  1  567  430  12  408  63  299  1  284
1905/06:  1117  037  140  559  106  578  1040
1906/07:  1350  096  130  356  213  575  1  223
1907/08:  1  218  092  93  553  212227  183
1908/09

(9  Monate):  607  290  25  465  85  386  2231

Einen  Uberblick  über  die  Erdnußproduktion
Britisch-Indiens,  wie  sie  für  die  Saison  1908/09
geschätzt  ist,  geben  die  folgenden  Tabellen:

 

Areal.
Lanfende  Vorjährige  Fünf-  Zehn-«
  Ernte  jährige  jährige
Provinzen  1908  09)  (1908/00)  Durchschnittofläche
in  Acres  in  Acres
Madras  693  100  601  800  ’'464  100  I)368  700
Bombay  mit
Eingebore-=nenstaaten
  107  300  129  800  91  300  91  000
Burma  .  188  600  137000  5)54300  —
Insgesamt  989  000  868600  609700  —

Ertrag  an  Erdnüssen  in  Schalen.
Menge  in  Tons

 

Madras  246  500  202  300  )  171  700  nicht
Bombay  mit  erhältlich
Eingeborenenstaaten
  104  000  82500  68  400  57  400
Burma  91  500  67  700  28  900  —
Insgesamt  442  000  352  500  269  000  —

—  ——

Tabakernte  in  Bahia.

Die  Tabakernte  Bahias,  die  Ende  Oktober  1908
allgemein  mit  Sicherheit  auf  600  000  Ballen  geschätzt
  wurde  —  es  waren  sogar  Stimmen  laut
geworden,  die  von  750  000  Ballen  sprachen  —
hat  die  vorausgesagte  Höhe  nicht  erreicht,  da  im
November  und  Dezember  in  den  meisten  Distrikten
Regen  gefehlt  hat,  und  die  Nachwüchse  (soccas)
zum  größten  Teil  ausgeblieben  sind.

Man  schätzt  die  Ernte  heute  auf  etwa  500  000
Ballen.

Infolge  ungünstiger  Berichte  von  den  Tabakmärkten
  in  Bremen  und  Hamburg  waren  hier
anfangs  die  Preise  für  S.  Antonios  etwa  48000,
Mattas  48500,  Feiras  48000  und  Alagoinhas
3#8000  pro  Arrobe.““)  Nachdem  zu  den  genannten
Preisen  größere  Posten  eingekauft  waren,  gingen
die  Preise  langsam  höher,  und  es  werden  heute
für  S.  Antonios  53000,  Mattas  58500,  Feiras
58000  und  Alagoinhas  48000  bezahlt.  Nach
den  letzten  Berichten  von  Hamburg  und  Bremen

*)  unvollständig.
**)  1  Arrobe  =  14,688  kg.

 

scheinen  jedoch  die  letztgenannten  Preise  nicht  gerechtfertigt
  zu  sein,  und  man  wird  in  Bälde  wohl
wieder  niedrigere  Preise  sehen.

Die  Qualität  der  Tabake  der  jetzigen  Ernte
ist  durchschnittlich  als  gut,  leicht  und  besonders
für  den  europäischen  Markt  passend  zu  bezeichnen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahia
vom  6.  Februar  1909.)

 

Die  Tabahernte  auf  HRuba  1908.

Die  kubanische  Fachzeitschrift  „El  Tabaco“
veröffentlichte  kürzlich  das  Ergebnis  der  vorjährigen
Tabakernte  auf  Kuba  und  die  Zahlen  der  Ausfuhr
von  Rohtabak  und  Zigarren  im  Jahre  1908.

Die  Tabakernte  im  Jahre  1908  (1907)  gestaltete
  sich  danach  in  den  einzelnen  Distrikten,
wie  folgt:  Vuelta  Abajo  261  095  (234  012)
Ballen,  Semi  Vuelta  25  024  (21  885),  Partidos
64  360  (75  344),  Matanzas  445  (904),  Remedios
194  029  (93  950),  Puerto  Principe  5223  (1009),
Santiago  de  Cuba  12  878  (13  641),  zusammen
563  059  (440  745)  Ballen.

Ausgeführt  wurden  an  Rohtabak:  insgesamt
332  327  (200  672)  Ballen,  davon  nach  den
Vereinigten  Staaten  236  849  (180  274),  Deutschland
  51  590  (6945),  Spanien  18  720  (2950),
Osterreich-Ungarn  6901  (2930),  Argentinien  6555
(1671)  Ballen.

Danach  blieb  auch  im  Jahre  1908  die  nordamerikanische
  Union  der  Hauptkäufer  für  Kuba-Rohtabak,
  während  an  zweiter  Stelle  Deutschland
  folgte.

Die  Ausfuhr  von  Zigarren  betrug  im  Jahre
1908  (1907);insgesamt  188  846  784  (186  423607)
Stück,  davon  gingen  nach  England  70  677  523
(56699274),  den  Vereinigten  Staaten  47669742
(61  869  131),  Deutschland  24  183  181
(23205  11),  Frankreich  11418782  (10638375),
Spanien  5548895  (3119  836),  Kanada  7#084020
(10  271.013)  Stück.

Während  der  Export  von  Rohtabak  nach  allen
Hauptausfuhrländern  bedeutend  gestiegen  ist,  fiel
die  Zigarrenausfuhr  nach  den  Vereinigten  Staaten
und  Kanada  beträchtlich.  England,  das  im  Vorjahre
  seine  Stellung  als  Hauptkäufer  für  Havannazigarren
  infolge  des  Zigarrenarbeiterstreiks  an  die
Vereinigten  Staaten  hatte  abtreten  müssen,  steht
im  Jahre  1908  wieder  an  erster  Stelle,  während
Deutschland  nach  den  Vereinigten  Staaten  an
dritter  Stelle  folgt.

Die  Ausfuhr  von  Zigaretten  betrug:  insgesamt
10  202  896  (16  505  104)  Päckchen,  davon  gingen
nach  Kolumbien  3  634  217  (2  754  735),  Mexiko
1  061  343  (1  427  412),  Panama  1  160  267
(4294  152),  Deutschland  141  044  (422  267)
Päckchen.
        <pb n="401" />
        W  339  20

Die  Ausfuhr  von  Schnittabak  betrug:  insgesamt
  160  459  (111  656)  kg,  davon  gingen
nach  Frankreich  25  323  (25  261),  den  Vereinigten
Staaten  36  735  (22  810),  Kolumbien  21  691
(5531)  kg.

Der  Wert  betrug  in  Dollar  durchschnittlich
für:  den  Ballen  Tabak  55,33,  das  Tausend  Zigarren
  65,00,  das  Tausend  Päckchen  Zigaretten
29,00,  1  kg  Schnittabak  0,82.  Somit  betrug
der  Ausfuhrwert  in  Dollar  im  Jahre  1908  für:
Rohtabak  18  354  420,  Zigarren  12  275  040,  Zigaretten
  295  883,  Schnittabak  131  576,  zusammen
31  056  919.

Um  einen  Überblick  über  den  Wert  der  kubanischen
  Gesamttabakernte  im  Jahre  1908  zu  finden,
muß  dem  Exportwert  der  Wert  des  Tabaks  hinzugerechnet
  werden,  der  im  Inlande  verbraucht
wurde.  Nach  den  Einnahmen  aus  der  Verbrauchssteuer
  für  Tabak  wurden  auf  Kuba  verbraucht:
148  165  400  Stück  Zigarren,  202  607  008  Päckchen
  Zigaretten  und  279  176  kg  Tabak.

Da  der  im  Inlande  verbrauchte  Tabak  meist
billig  ist,  beläuft  sich  der  Wert  des  Inlandverbrauchs,
  wenn  man  durchschnittlich  für:  das
Tausend  Zigarren  45  3,  Tausend  Päckchen  Zigaretten
  22  83,  1  kg  Schnittabak  0,50  3  rechnet,
für  Zigarren  auf  6  667  443  85,  Zigaretten  auf
4  457  354  5,  Schnittabak  auf  139  588  3,  zusammen
  auf  11  264  385  S.  Rechnet  man  hierzu
den  Tabak,  der  zum  Verbrauche  kommt,  ohne  der
Verbrauchsteuer  unterworfen  zu  sein,  d.  h.  der
von  den  Tabakpflanzern  auf  dem  Lande  geraucht
und  in  den  Zigarrenfabriken  von  den  Zigarrenarbeitern
  für  den  eigenen  Gebrauch  verwendet
wird  usw.  und  der  etwa  mit  2  500  000  58  zu
bewerten  ist,  so  stellt  die  Tabakernte  von  1908
einen  Gesamtwert  von  rund  42  Millionen
Dollar  dar.

Die  Tabakernte  1908  war  im  großen  und
ganzen  besser  als  die  Ernte  1907,  da  der  Tabak
unter  günstigeren  Witterungsverhältnissen  gepflanzt
und  geerntet  worden  war  und  ein  ausgereiftes
Blatt  lieferte.  Die  Ernte  war  erheblich  größer
als  die  Ernte  im  Vorjahre.  In  der  Beschaffenheit
fiel  die  Ernte  etwa  zu  40  v.  H.  gut  bis  fein,  zu
60  v.  H.  mittelmäßig  bis  schlecht  aus,  sie  lieferte
also  auch  in  diesem  Jahre  keine  besonders  gute
Ware.  In  der  Vuelta  Abajo  ergab  der  Tabak
zu  einem  ziemlich  großen  Teile  ein  Blatt,  das
mit  „volado“  (d.  h.  zu  leicht,  leblos,  papierig)
bezeichnet  wird.  Das  trifft  besonders  für  die
Tabake  der  „tierra  llana“  (Flachland)  zu,  die
für  reine  Havannazigarren  Verwendung  finden.
In  den  Distrikten  Lomas,  Semi-Vuelta  und
Partidos  fanden  sich  viele  Tabake  mit  mangelhaftem
  Brand.  Schließlich  wurde  der  Wert  vieler
Vuelta  Abajo=  und  Partidos-Tabake  durch  Wurm- 



fraß  beeinträchtigt.  Infolge  der  äußerst  mangelhaften
  Ernte  des  Jahres  1907,  wovon  in  Buelta
Abajo-Tabaken  übrigens  noch  ein  ziemlich  großer
Posten  unverkauft  ist  und  selbst  bei  um  50  bis
70  v.  H.  herabgesetzten  Preisen  keine  Käufer  findet,
wurden  die  neuen  Vuelta  Abajo=  und  Partidos-Tabake
  schlank  im  Markte  aufgenommen,  zumal
auch  die  Preise  um  ½  bis  ½  billiger  waren
als  die  künstlich  hochgetriebenen  Preise  im  Jahre
1907.  Die  Tampas-Fabrikanten,  die  keine  Posten
vom  alten  Rohmaterial  auf  Lager  hatten,  kauften
von  besten  Blättern  der  diesjährigen  Vuelta-Ernte
viel  ein  und  verwandten  die  Ware  so  schnell  wie
möglich  in  der  Fabrikation.  Der  Trust  und  die
anderen  Zigarrenfabrikanten,  welche  viele  Anstände
wegen  schlechter,  sozusagen  ungenießbarer  Qualität
und  Wurmfraßes  in  den  Zigarren  hatten  (der
Trust  allein  soll  mehrere  Millionen  Zigarren  infolge
  Wurmfraßes  für  Zigarettenmaterial  aufgeschnitten
  haben),  zeigten  weniger  Kauflust  und
Kaufkraft  als  die  großen  Tampafabriken,  und  so
ist  es  gekommen,  daß  heute  die  Tampaindustrie
mehr  als  je  im  Aufschwung  ist  und  die  einheimische
  kubanische  Fabrikation  die  schlechtesten
Zeiten  seit  Jahrzehnten  durchmacht.

Für  Remedios-Tabake  haben  die  bessere  Reife
und  die  niedrigen  Preise  dem  Vorjahre  gegenüber
guten  Erfolg  gebracht.  Während  in  Vuelta  Abajound
  Partidos-Tabaken  kaum  nennenswerte  Mengen
für  die  Ausfuhr  nach  Deutschland  in  Frage
kommen  und  nur  unterste,  d.  h.  billigste  Klassen,
hat  die  neue  Remedios-Ernte  sowohl  in  Unterklassen
  wie  Oberklassen  (erstere  meistens  für  Brafilersatz,
  letztere  zu  Einlage-,  Auflege=  und  Deckzwecken)
  in  Deutschland  viel  Anklang  gefunden.
Durch  den  fast  gänzlichen  Ausfall  der  Tabakausfuhr
  von  der  Ernte  1907  nach  Deutschland
und  Europa  boten  sich  von  vornherein  gute  Aussichten.
  Trotz  der  gedrückten  Geschäftslage  in
Deutschland  sind  große  Posten  ausgeführt  und
zum  größten  Teil  schlank  von  zweiter  Hand  und
vom  In=  und  Auslande  aufgenommen  worden.
In  letzter  Zeit  haben  Berichte  über  eine  außergewöhnlich
  große  und  gute  Brasilernte  die  Preise
für  Unterklassen  in  Havanna-Tabak  sehr  gedrückt.

—..

Die  indische  Baumwollernte  1908/09.

Das  Schlußmemorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1908/09,  welches
am  18.  Februar  d.  Is.  veröffentlicht  ist,  baut
sich  auf  den  aus  den  einzelnen  Provinzen  bis
zum  1.  Februar  d.  IJs.  eingegangenen  Berichten
auf  und  gibt,  soweit  es  möglich  ist,  Vergleiche
mit  der  Ernte  im  voraufgegangenen  Jahre.

Die  Saison  ist  nur  verhältnismäßig  zufriedenstellend
  verlaufen.
        <pb n="402" />
        G  340  20

Die  gesamte  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche
wird  jetzt  zu  19  739  000  Acres  angegebenz;  sie  ist
um  1  891  000  Acres  oder  8,7  v.  H.  geringer  als
die  vorjährige.  Der  Gesamtertrag  beläuft  sich
auf  3  643  000  Ballen  von  je  400  engl.  Pfund
gegen  3  122  000  Ballen  im  Vorjahre  und  ist
also  um  521  000  Ballen  oder  um  16,7  v.  H.
größer  als  der  vorjährige.  Nach  den  Angaben
der  „Bombay  Cotton  Trade  Association  Ltd.“
waren  die  Zahlen  für  den  Export  und  den  Verbrauch
  für  das  mit  dem  30.  September  1908
endende  Jahr  die  folgenden:  Netto  Export
1  634  000  Ballen,  Baumwolleverbrauch  in  den
Spinnereien  1  906  000  Ballen,  außerhalb  der
Spinnereien  750000  Ballen,  zusammen  4290000
Ballen.  Gegenüber  der  Schätzung  auf  3  122  000
Ballen  würde  sich  mithin  ein  Unterschied  von
1  168  000  Ballen  ergeben.

Im  einzelnen  ergeben  sich  nach  dem  endgültigen
Schätzungsberichte  für  die  einzelnen  Gebietsteile
Indiens  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre  folgende
Anbauflächen  und  Erträge:

1908  00  1007  08
Provinzen  und  Staaten  1000  1000  1000  1000
Acres  Ballen  Acres  Ballen
Bombau')  5389  1086  6  195  932

Vemralpkvinzen  u.  Berar  41175  768  4432  5095

 

Madras  .  1607  165  1  855  198
Punjab'  I  ...  ..1562:-5241474356
Vereinigte  Provinzen  *)  .  1363  419  1461  268
Sind  ..  ....  257  97  259  135
Burrnn  139393  31  195  29
Bengalen"""  ..  67  11  70  14
Oü##gaen  und  Assam  .  80  19  79  24
Nordwestl.  Grenzprovinz.  54  12  18  9
Asjsmer-Merwara  10  9  41  10
Hyderabad.  .  2902  295  3100  293
Zentralindeen  957  144  9093  55
Barododa  623  171  606  107
Rajputaoan  107  86  138  91
Mysorer  63  3  84  6

Zusammen.  19  739  3643  21  630  3122

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

Bombay  (28  v.  H.).  Die  gesamte  mit  früher
oder  später  Baumwolle  in  den  britischen  Gebietsteilen
  bepflanzte  Fläche  wird  zu  2  994  000  Acres
gemeldet,  woraus  sich  eine  Abnahme  von  751  000
Acres  oder  20  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  ergibt.  Die
Eingeborenenstaaten  (mit  Ausnahme  von  Baroda)
haben  2  395  000  Acres  mit  Baumwolle  bestellt
gegen  2  750  000  Acres  im  Vorjahre;  sie  haben
hiernach  das  Anbauareal  um  fast  13  v.  H.  ver-*)

  Einschließ  lich  der  Eingeborenenstaaten.
**)  Ohne  Eingeborenenstaaten.

 

ringert.  Seit  dem  Dezemberbericht  (vgl.  „D.  Kol.
Bl.“  1909,  Nr.  3,  S.  127  ff.)  hat  die  Späternte
in  Gujarat  unter  zu  großer  Kälte  und  Frost  gelitten,
  insbesondere  in  einzelnen  Teilen  von
Kathiawar,  während  in  Süd-Gujarat  neuerdings
die  Kälte  und  der  Tau  die  Saaten  stellenweise
erfrischt  haben.  In  Karnatak  haben  die  Trockenheit
  und  die  Ostwinde  die  Saaten  geschädigt.
Der  Gesamtertrag  stellt  sich  jetzt  auf  1  086  000
Ballen  (452  000  Ballen  in  den  britischen  Gebietsteilen
  und  634  000  Ballen  in  den  Eingeborenenstaaten)
  gegen  932  000  Ballen  (416  000  Ballen
in  den  britischen  Gebietsteilen  und  516  000  Ballen

in  den  Eingeborenenstaaten)  im  Vorjahre.  Er  ist
also  um  16,5  v.  H.  gestiegen.
In  den  Zentralprovinzen  und  Berar

(22,5  v.  H.)  wird  das  Arcal  jetzt  auf  4  175  000
Acres  (1  159  000  in  den  Zentralprovinzen  und
3  016  000  in  Berar)  angegeben  gegen  4  432  000
Acres  (1  264  000  in  den  Zentralprovinzen  und
3  168  000  in  Berar)  im  Vorjahre,  d.  i.  ein  Rückgang
  um  fast  6  v.  H.  Die  Schätzung  des  Ertrages
  ergibt  768  000  Ballen  (227  000  in  den
Zentralprovinzen  und  541  000  in  Berar)  gegen
595  000  Ballen  (224  000  in  den  Zentralprovinzen
und  371  000  in  Berar)  im  Vorjahre.

In  Madras  (8,4  v.  H.)  wird  die  in  den
Raiyatwaridörfern  bis  Ende  Jannar  besäte  Fläche
auf  1  420  000  Acres  angegeben;  sie  bleibt  hinter
der  vorjährigen  Fläche  um  13  v.  H.  zurück,  eine
Folge  der  nicht  rechtzeitigen  und  ungenügenden
Regenfälle.  Der  Stand  der  Felder  ist  im  allgemeinen
  ziemlich  gut  bis  gut.  Der  Ertrag  wird
auf  144  000  Ballen  geschätzt,  er  bleibt  somit  um
etwa  15  v.  H.  hinter  dem  vorzjährigen  zurück.
Die  nicht  Raiyatwaridörfer  haben  eine  Fläche
von  165  000  Acres,  d.  s.  etwa  19  v.  H.  weniger
als  im  Vorjahre,  mit  Baumwolle  bepflanzt;  doch
sind  die  Berichte  hierüber  unvollständig.  Der
Ertrag  von  dem  gemeldeten  Areal  wird  auf
18  000  Ballen  geschätzt.  Die  Eingeborenenstaaten
haben  22  000  Acres  bestellt.  Der  Ertrag  wird
auf  etwa  3000  Ballen  geschätzt.

Aus  dem  Punjab  (8  v.  H.)  wird  die  Anbaufläche
  in  den  britischen  Distrikten  zu  1  446  000
Acres  gemeldet  gegen  1  318  000  Acres  im  Vorjahre,
  d.  s.  9,7  v.  H.  mehr.  Der  Gesamtertrag
wird  auf  296  000  Ballen  geschätzt  gegen  319  000
Ballen  im  Vorjahre.  In  den  Eingeborenenstaaten
  sind  116  000  Acres  mit  Baumwolle  bepflanzt
  worden,  deren  Ertrag  auf  28  000  Ballen
geschätzt  wird.  Im  Vorjahre  wurden  156  000
Acres  bestellt  und  37  000  Ballen  geerntet.

Aus  den  Vereinigten  Provinzen  (6,  2  v.  H.)
wird  ein  Arcal  von  1  347.000  Acres  gegen
1  443  000  Acres  im  Vorjahre  gemeldet.  Der
        <pb n="403" />
        W  341  20

Ertrag  wird  auf  416  000  Ballen  gegen  266  000
Ballen  im  Vorjahre  geschätzt,  d.  s.  56,4  v.  H.
mehr  bezüglich  des  Ertrages  und  6,6  v.  H.  weniger
  hinsichtlich  der  Anbaufläche.

Aus  Sind  (1,1  v.  H.)  melden  die  Berichte
eine  Gesamtflüäche  von  257  000  Acres  gegen
259  000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Gesamtertrag
der  Ernte,  die  durch  Frost  gelitten  hat,  wird  auf
97  000  Ballen  angegeben,  womit  sie  hinter  der
vorjährigen  Ernte  von  135  000  Ballen  um
28  v.  H.  zurückbleibt.  Etwa  4700  Aeres  sind
mit  ägyptischer  Baumwolle  bestellt  worden;  es
werden  hiervon  1100  Ballen  erwartet.

In  Burma  (0,  9  v.  H.)  wird  die  Gesamtfläche
jetzt  auf  193  000  Acres  gegen  195  000  Aeres
im  Vorjahr  angegeben.  Der  Ertrag  wird  auf
31  000  Ballen  gegen  29  000  Ballen  im  Vorjahre
  geschätzt  (d.  s.  fast  7  v.  H.  mwehr).

Aus  Bengalen  (0,4  v.  H.)  wird  die  Gesamtfläche
  jetzt  zu  67  000  Aecres  gemeldet  gegen
70  000  Acres  im  letzten  Jahre.  Die  Saison  war
für  die  Frühsaat  im  allgemeinen  günstig,  weniger
günstig  dagegen  für  die  Spätsaat.  Der  Ertrag
wird  auf  14  000  Ballen  wie  im  Vorjahre  geschätzt.
  Daneben  wird  in  den  Eingeborenenstaaten,
für  welche  keine  statistischen  Angaben  erhältlich
sind,  auf  einen  Ertrag  von  rund  700  Ballen
gerechnet.

Das  Areal  in  Ostbengalen  und  Assam
(0,3  v.  H.)  beläuft  sich  auf  80  000  Acres  gegen
79  000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Ertrag  wird
auf  19  000  Ballen  geschätzt  gegen  24  000  Ballen
im  vorangegangenen  Jahre,  d.  s.  etwa  21  v.  H.
weniger.

Für  die  Nordwestliche  Grenzprovinz
(0,2  v.  H.)  ist  das  Baumwollareal  zu  54  000
Acres  gemeldet  worden  gegen  48  000  Acres  im
Vorjahre.  Der  Ertrag  wird  auf  12  000  Ballen
gegen  9000  Ballen  im  vorhergehenden  Jahre
geschätzt.

In  Ajmer-Merwara  (0,  2  v.  H.)  ist  seit  dem
Dezemberbericht  keine  Veränderung  in  dem  Areal
(40  000  Acres  gegen  41.000  Acres  im  Vorjahre)
zu  verzeichnen  gewesen.  Der  Ertrag  wird  auf
9000  Ballen  gegen  10  000  Ballen  im  Vorjahre
geschätzt.

In  Hyderabad  (13,9  v.  H.)  wird  die  Anbauflüche
  auf  2  902  000  Acres  gegen  3  100  000  im
Vorjahre  angegeben,  d.  s.  6,4  v.  H.  weniger.  Es
sehlte  an  den  nötigen  Spätregen.  Die  Ernte
wird  jetzt  auf  295  000  Ballen  angegeben  gegen
293  000  Ballen  im  Vorjahre.

In  Zentralindien  (4,4  v.  H.)  sind  957  000
Acres  (ausschließlich  der  kleinen  Staaten  Dewas
und  Sailana)  mit  Baumwolle  bestellt  worden

 

gegen  993  000  Acres  im  Vorjahre,  woraus  sich
eine  Abnahme  um  3,3  v.  H.  ergibt.  Der  Ertrag
wird  auf  144  000  Ballen  geschätzt  gegen  55  000
Ballen  im  Vorjahre.

Für  Baroda  (3,1  v.  H.)  wird  die  Anbaufläche
  auf  623.000  Acres  angegeben  gegen
606  000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Ertrag  wird
auf  171  000  Ballen  geschätzt  gegen  107  000
Ballen  im  Vorjahre,  so  daß  hier  eine  Zunahme
von  60  v.  H.  zu  verzeichnen  ist.

Aus  Rajputana  (2,1  v.  H.)  wird  eine  Anbaufläche
  von  407  000  Acres  und  ein  Ertrag  von
86  000  Ballen  gemeldet  gegen  438  000  Acres
und  91  000  Ballen  im  Vorjahre.

Aus  Mysore  (0,4  v.  H.)  wird  eine  Anbaufläche
  von  65  000  Acres  und  ein  Ertrag  von
3000  Ballen  gemeldet  gegen  84  000  Acres  und
6000  Ballen  im  Vorjahre.

Die  überseeische  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle
hat  sich  in  den  letzten  Jahren  folgendermaßen
gestaltet  (in  ewts):  April  bis  Dezember  1904:
3  615  046,  April  bis  Dezember  1905:  4  865  593,
April  bis  Dezember  1906:  4  370  952,  April  bis
Dezember  1907:  6  385  .557,  April  bis  Dezember
1908:  3  873  526.

Die  Preise  für  Broach-Baumwolle  in  Bombay
haben  in  den  letzten  Jahren  folgende  Schwankungen
  ergeben:

1904  1905  19066  1907  1908

Preise  in  Rupien  pro  Kandy  von  781  engl.  Pfund

Septembeerr  270  250  235  —
Oktober  256  —  241½  270  229
November.  213  215  213  265  226
Dezember  227  252  245  271  220

K#legung  von  Baumwollbaum-Dlanzungen
in  Oexiko.)

Kürzlich  sind  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  zwei  bedeutende  Gesellschaften  gebildet
worden  zur  Anlegung  von  Baumwollbaum  (Caravonica)-Pflanzungen
  in  Mexiko.  Der  Enddecker
der  guten  Eigenschaften  der  vom  Baumwollbaume
gewinnbaren  Spinnfaser,  Dr.  Olssen=  Seffer,  hat
es  verstanden,  große  Kapitalien  zur  Zucht  dieses
Baumes  heranzuziehen.  Die  beiden  Gesellschaften
sind  mit  je  1  Million  Golddollars  kapitalisiert,
und  jede  Pflanzung  soll  eine  Fläche  von  8000
Acres  umschließen.  Die  Pflanzungen  sollen  aneinandergrenzen
  und  sind  im  Staate  Chiapas
geplant.  Man  will  auf  jeder  mit  der  Bebauung
von  1500  Acres  mit  Baumwollbäumen  und  von
1000  Acres  mit  Tabak  beginnen.

·  (Nach  dem  Mexican  Herald.)

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  1069.
        <pb n="404" />
        W  342  20

Die  GColdausbeute  im  Transvaal.

Die  Goldausbeute  der  Bergwerke  im  Transvaal
  für  Dezember  1908  hat  die  gehegten  Erwartungen
  noch  übertroffen.  Sie  hat  sich  nach
den  Veröffentlichungen  der  „Transvaal  Chamber
of  Mines“  im  ganzen  auf  660  643  Unzen  im
Werte  von  2  806  235  T  belaufen.  Als  Jahresausbeute
  für  1908  ergibt  sich  eine  Menge  von
7  052  671  Unzen  im  Werte  von  29  957  610  K.
Die  Goldausbeute  Transvaals  beträgt  hiernach
mehr  als  ein  Drittel  der  Goldausbeute  der  Welt,
die  sich  im  Jahre  1907  auf  insgesamt  82  2000000  L
belaufen  hat  und  für  das  Jahr  1908  auf  etwa
85  000  000  2  geschätzt  wird.

Gegenüber  diesen  Zahlen  ist  die  folgende,  im
„Statist“  vom  26.  Dezember  1908  veröffentlichte
Tabelle  von  besonderem  Interesse.  Aus  ihr  ist
ersichtlich,  wie  die  Goldausbeute  der  Welt  von
Entdeckung  der  Goldfelder  des  Witwatersrandes
an  bis  zum  heutigen  Tage  zugenommen  hat  und
in  welchem  Maße  die  letzteren  seit  dieser  Zeit  an
der  Weltgoldausbeute  beteiligt  waren.

Goldausbeute
des  Randes  der  Welt
in  1000  #..  in  1000  .
18900  1  855  24  260
1891  2560  26  700
1899  44298  29  900
18993  5  187  32  600
1894.  6963  36  765
1895.  7  841  39  752
1896  7  864  40  450
1897  10  684  47  762
1898  15  141  57  486
1899  19  704  61  345
1900  Krieg  50  915
1901  1  015  52  198
1902  7179  59  348
1903  12  146  65  192
1904  15  520  69  378
1905  19  992  75  427
1906  23  615  82  480
1907  26e  422  82.200

Danach  ist  die  Goldausbeute  Transvaals
heutigen  Tages  größer  als  die  Goldausbeute  der
Welt  im  Jahre  1892,  in  welchem  Transvaal  nur
mit  14,2  v.  H.  an  der  gesamten  Goldproduktion
beteiligt  war.

Die  Aussichten  der  Goldindustrie  Transvaals
für  das  Jahr  1909  werden  im  allgemeinen  als
sehr  günstig  bezeichnet.  Man  sagt  angesichts  der
andauernd  zurückgehenden  Produktionskosten,  welche
die  Inangriffnahme  immer  ärmerer  Erze  in  den
Bereich  der  Möglichkeit  bringen,  eine  bedeutende
weitere  Steigerung  der  Goldausbeute  voraus.

 

Als  eins  der  Hauptmittel  zur  Erschließung
bisher  unbearbeitet  gebliebener  Areale  für  die
Goldindustrie  wird  nach  wie  vor  die  Verschmelzung
mehrerer  Bergwerksgesellschaften  zu  einheitlichen
Unternehmungen  angesehen.  Die  Verschmelzungen
nehmen  denn  auch  andauernd  ihren  Fortgang;
es  gibt  bereits  Leute,  die  der  Ansicht  sind,  daß
die  Goldfelder  des  Randes  über  kurz  oder  lang
ähnlich  wie  die  Diamantfelder  bei  Kimberley  in
der  Hand  einer  großen  Gesellschaft  vereinigt  sein
werden.  Diese  Annahme  erscheint  allerdings  etwas
weitgehend,  und  zwar  schon  aus  dem  Grunde,
weil  bei  den  Bergwerksgesellschaften  Transvaals
das  Moment  der  Konkurrenz,  das  in  Kimberley
zur  Vereinigung  aller  Bergwerke  führte,  nicht
vorhanden  ist.  Im  Laufe  des  verflossenen  Jahres
sind  u.  a.  folgende  Bergwerke  vereinigt  worden:
Village  Deep  mit  den  Turf  Mines,  van  Reyn
Deep  mit  der  Kleinfontein  Deep,  Chimes  West
mit  der  Benoni,  Roodepoort  United  mit  der
Roodepoort  Gold  Co.  und  Nourse  Mines  mit  der
South  Nourse.

Nahe  bevor  steht  die  Zusammenlegung  eines
Riesenkomplexes  am  Westrande  in  der  Hand  einer
Gesellschaft,  die  den  Namen  Crown  Reefs  erhalten
  soll.  Diese  Zusammenlegung  erfolgt  durch
die  Verschmelzung  der  Bergwerksgesellschaften
Paarl  Central,  Langlaagte  Deep,  Langlaagte
Royal,  Crown  Reef,  Crown  Deep  und  Robinson
Central  Deep.  Außerdem  sollen  von  der  vereinigten
  Gesellschaft  noch  südlich  von  dem  gemeinsamen
  Areale  belegene  Gebiete  der  Bergwerksgesellschaften
  Rand  Mines,  South  Rand,  New
Vierfontein  und  South  Deeps  angekauft  werden.

Das  Gesamtareal  der  neuen  Gesellschaft,  die
unter  der  Kontrolle  der  Firma  Eckstein  &amp;amp;  Co.
stehen  wird,  soll  sich  nach  der  erfolgten  Zusammenlegung
  auf  2200  Claims  belaufen.  Auf  dem
Grunde  befinden  sich  875  Pochstempel,  von  denen
bereits  675  arbeiten.  Das  von  der  neuen  Gesellschaft
  auszugebende  Aktienkapital  wird  1000  000  .
in  zwei  Millionen  10  Schilling-Aktien  betragen.
Von  diesen  Aktien  werden  infolge  der  Verschmelzung
zur  Verteilung  an  die  Aktionäre  der  alten  Gesellschaften
  usw.  1  863  012  aufgebraucht  werden,
so  daß  noch  136  988  Aktien  in  Reserve  bleiben.
Die  Vorverhandlungen  über  das  Projekt  seitens
der  Direktionen  der  beteiligten  Gesellschaften  sind
bereits  zu  Ende  geführt.  Es  bedarf  nur  noch
der  Bestätigung  der  Generalversammlungen,  die
für  den  April  d.  Is.  in  Aussicht  genommen  sind.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Johannesburg.)
        <pb n="405" />
        343  2c0

Gandel  Adens  im  Jahre  1907,08.

Der  Gesamtwert  des  See-  und  Binnen—
handels  Adens  in  dem  mit  dem  31.  März  1908
endigenden  Geschäftsjahre  1907/08  belief  sich,
unter  Ausschluß  der  Regierungswaren,  des  Geldverkehrs
  und  der  mit  Durchgangsfrachtbrief  versehenen
  Güter,  auf  89  391  062  Rupien  gegen
99  476  768  Rupien  im  Jahre  1906/07  und  sank
somit  im  Vergleiche  zum  Vorjahre  um  10  085  706
Rupien.  Der  Handelsverkehr  Adens  gliedert
sich  in  den  Handel  mit  fremden  Ländern,  mit
indischen  Häfen  und  auf  dem  Landwege.  Im
Jahre  1907/08  (1906/07)  eutfielen  auf  den
Handel  mit  fremden  Ländern  69  499  556
(78  350  928)  Rupien,  auf  denjenigen  mit  indischen
  Häsen  15  640  620  (17  139  862)  Rupien
und  auf  den  Binnenhandel  4  250  886  (3  985  978)
Rupien.  Der  Seehandel  erreichte  hiernach  im
Jahre  1907/08  einen  Gesamtwert  von  85  140  176
Rupien  und  blieb  hinter  dem  des  Vorjahres  um

10  350  614  Rupien  zurück.  Der  Seehandel  sank

in  der  Einfuhr  von  52  720  932  Rupien  im
Jahre  1906/07  auf  44  669  050  Rupien  im
Jahre  1907/08.  Die  Ausfuhr  beim  Seehandel
bewertete  sich  im  Jahre  1906/07  auf  42  769  858
Rupien,  während  das  Jahr  1907/08  einen  Wert
von  nur  40  471  126  Rupien  aufwies.

Vom  Werte  der  Einfuhr  im  Jahre  1907/08
entfielen  auf  fremde  Länder  zusammen  33  486  514
Rupien  und  auf  indische  Häfen  11  182  536  Rupien.
Unter  den  ersteren  waren  hauptsächlich  Berbera,
Bulhar,  Zaila,  Dschibuti  und  Obok  mit  8  502  139,
Hodeida  in  Arabien  mit  3  492  468,  Großbritannien
  mit  4  688  121,  Osterreich--Ungarn  mit
3  006  475  und  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  mit  2  845  803  Rupien  beteiligt;  unter
den  letzteren  nahmen  Bombay  mit  8716  393,
Karachi  mit  1  407  704  und  Kalkutta  mit  925  804
Rupien  die  erste  Stelle  ein.

Vom  Werte  der  Ausfuhr  kamen  im  Jahre
1907/08  36  013  042  Rupien  auf  fremde  Länder
und  4  458  084  Rupien  auf  indische  Häfen.
Unter  der  ersteren  Gruppe  standen  Berbera,
Bulhar,  Zaila,  Dschibuti  und  Obok  mit  6  358  342,
Hodeida  mit  3  369  673,  Abessinien  mit  1  822  928,
Großbritannien  mit  2  610  704,  Frankreich  mit
2  965  620  und  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  mit  5  610  490  Rupien  als  Hauptabnehmer.
  Von  indischen  Häsen  waren  Bombay
mit  3  875  999  und  Kalkutta  mit  481  830  Rupien
am  meisten  beteiligt.  Der  Handel  Adens  mit
Deutschland,  der  im  Jahre  1907/08  im  Vergleiche
  zum  Vorjahre  in  der  Einfuhr  um  134  839
Rupien  und  in  der  Ausfuhr  um  183  636  Rupien
zugenommen  hat,  bezifferte  sich  im  Jahre  1907/08
auf  1  407  312  Rupien.  Davon  entfielen  367  932

 

Rupien  auf  die  Einfuhr  und  1  039  380  Rupien
auf  die  Ausfuhr.

Die  hauptsächlichsten  Waren,  welche  Aden
auf  dem  Seewege  im  Jahre  1907/08  einführte,
waren:  Kohlen,  Kaffee,  Baumwollengarn  und
Twist,  baumwollene  Stückwaren,  Rohtabak,  Körnerund
  Hülsenfrüchte,  Gummi  und  Harz,  rohe  Häute
und  rohe  Felle,  Elfenbein,  Bier,  Ale  und  Porter,
Datteln  (getrocknet),  Ghi  (zerlassenes  Fett),  Olsaaten,
  seidene  Schnittwaren,  Ingwer,  raffinierter
Zucker.  Ausgeführt  wurden  von  dort  in  dem
gleichen  Jahre  vornehmlich:  Kaffee,  Baumwollengarn
  und  Twist,  baumwollene  Stückwaren,  Rohtabak,
  Körner=  und  Hülsenfrüchte,  rohe  Häute
und  rohe  Felle,  Elfenbein,  raffinierter  Zucker.

Ein  im  Verhältnis  zum  Umfange  des  Seehandels
  nur  geringer  Teil  von  Adens  Handel
vollzieht  sich  auf  dem  Landwege.  Der  Wert  des
Binnenhandels  im  Jahre  1907/08  betrug  in  der
Einfuhr  2  598  394  Rupien  und  in  der  Ausfuhr
1  652  492  Rupien.

(Nach  Report  on  the  Trade  and  Narigation  Returnus
of  Aden  for  the  Feaur  190  08.)

Handel  Oogadors  (ODarohho)  mit  Hamburg
im  Jahre  1908.
Der  Gesamthandel  Mogadors  mit  Hamburg
gestaltete  sich  im  Jahre  1908,  verglichen  mit  1907,
wie  folgt:

Einfuhr  Ausfuhr  Dusgesamt

Jahr  1  l  hr  J  äs
1907  107  273  2  497  962  2  605  235
1908  261  979  2  650  475  2912  454

 

1908  Zunahme  154  706  152513  307  219

An  der  Ausfuhr  waren  im  Jahre  1908  insbesondere
  nachstehend  aufgeführte  Waren  mit  folgenden
  Werten  —  in  Mark  —  beteiligt  (die
Zahlen  für  1907  sind  in  Klammern  beigefügt):

Zedern  3230  (178),  Gerste  81  625  (469  367),
Gummi,  allgem.  7950  (5190),  Gummi  Sandarac
216656  (318950),  Mandeln  1264  488  (993030),
Ochsenfelle  4853  (42  878),  Olivenöl  678988  (—),
Schaffelle  42  304  (162749),  Wachs  264  387
(351  500),  Wolle,  gew.  453  (52  254),  Wolle  im
Schweiß  —  (9273),  Ziegenfelle  83  171  (70292).

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Casablanca.)

Der  Rußenbandel  Hovptens  1908.

Die  wirtschaftliche  Lage  Agyptens  Ende  des
Jahres  1907  ließ  voraussehen,  daß  das  Jahr
1908  hinsichtlich  der  Aus=  und  Einfuhrwerte
wesentlich  ungünstiger  abschließen  werde  als  dir
Vorjahre.  Diese  Annahme  hat  sich  nur  zu  sehr
als  richtig  erwiesen.
        <pb n="406" />
        W  344  20

Wie  sich  aus  der  soeben  veröffentlichten  vorläufigen
  Statistik  ergibt,  hat  der  Warenumsatz
Agyptens  im  Jahre  1908  gegen  das  Jahr  1907
eine  Verminderung  von  beinahe  8  Millionen  EE.,
genauer  gesagt  von  7717  898  K  erfahren,  wovon
1  020  386  K  auf  die  Einfuhr  und  6  697  512  &amp;amp;
auf  die  Ausfuhr  entfallen.  Von  letzterem  Betrage
  kommen  allein  6  506  232  L  auf  die  Baumwollausfuhr.


Im  einzelnen  hat  sich  der  Umsatz  im  Jahre
1908  im  Vergleiche  zum  Vorjahre,  wie  folgt,
gestaltet:

—
Wert  in  LCE.)
Einfuhr  26120  783  25  100397  —1020386
Ausfuhr  .  28013  185  21315673  —6697  512
Durchfuhr  444065  378045  —  66020
Wiederausfuhr  935528  718312  —  217216

Gesamthandel  55513561  47512  427  —8001134

Die  Ein=  und  Ausfuhr  von  gemünztem  Gold
und  Silber  bezifferte  sich  in  denselben  Jahren,
wie  folgt:

1907

 

1907  1908
Wert  in  20E.
Einfuhr  7  768  190  4  205  083
Ausfuhr  4  736  189  4  671  206

Dies  bedeutet  eine  Abnahme  der  Einfuhr  um
3563107  LE.  und  der  Ausfuhr  um  64983  EE.

Die  Beteiligung  der  hauptsächlich  in  Betracht
kommenden  Werte  der  gesamten  Ein=  und  Ausfuhr
  während  der  beiden  verflossenen  Jahre  ergibt
sich  aus  der  nachstehenden  Ubersicht:

Einfuhr.
19007  1908
Wert  in  LE.
Großbritannien  8  492  847  8  264  813
Türkei.  2  973  108  3  192  976
Frankreich  3  166  890  2  915  817
Italin  1  361  449  1  187  786
Osterreich-Ungarn  2  059  4123  1  632  273
Deutschland  1  392  381  1  118  997
Britische  Besitzungen
im  fernen  Osten.  1  086  827  993  388
Rußland  676  868  974  014
Belgien  .  .1027590  725  747
Verein.  Staaten  von
Amerika“s).  —  —
Schweeeeze  —  —
Ausfuhr.
Großbritannien  .  15225  116  11147  800
Türkei.  .  .  .  ..  —  —
Frankreich.  2  040  533  1  681  331

*)  1  LE.  (—  Ggyptisches  Pfund)  =  etwa  20,80.  7.
“Seit  1908  besonders  aufgeführt.

 

 

1907  1908
Wert  in  LE.

Italien.  ..  791  044  704  070
Osterreich-Ungarn  1  315  397  1  030  072
Deutschland  2252  954  1  848  932
Britische  Besitzungen

im  fernen  Osten  —  —
Rußland  1599  580  1377577
Belgien  .  .  ..  —  —
Verein.  Staaten  von

Amerika“s)  —  1  136  521
Schweiz  985  205  717  715

Die  Einfuhr  hat  nach  den  Kategorien  des
ägyptischen  Zolltarifs  in  den  Jahren  1908  (und
1907)  folgende  Werte  in  #&amp;amp;  E.  aufgewiesen:
Lebende  Tiere  und  tierische  Lebensmittel  1  162  132
(1  280  839),  Leder,  Häute,  Schuhwaren  ufsw.
380  427  (464  624),  Lichte  und  andere  tierische
Erzeugnisse  90  543  (92  425),  Getreide,  Gemüse,
Mehl  usw.  3  785  196  (2  963  954),  Kolonialwaren
1  182  079  (759  430),  Alkoholische  Getränke,  Ole
und  Petroleum  1  254  656  (1  151  421),  Lumpen
und  Papier  382  153  (405  326),  Holz  und  Kohlen
3  358  623  (3  406  988),  Steine,  Erden,  Geschirr,
Glas  usw.  657  128  (774  394),  Farbstoff  und
Farben  266  444  (291  958),  Chemische  und  medizinische
  Erzeugnisse  730  054  (762  065),  Textilwaren
  aller  Art  6  455  536  (7006  837),  Metalle
und  Metallfabrikate  2957461  (3960  788),  Tabak,
Tumbeki,  Zigarren  860  542  (716207)  sowie  Verschiedene
  Artikel  1577  423  (2  083500).

Eine  Verminderung  der  Einfuhrwerte  liegt
demnach  bei  sämtlichen  Kategorien  des  Zolltarifs
vor,  ausgenommen  bei  den  Zerealien  (821242  LCE.
mehr),  bei  den  Kolonialwaren  (422  649  LE.  mehr),
bei  den  Spirituosen  (103  235  EFLE.  mehr)  und
bei  den  Tabaken,  deren  Mehreinfuhr  144  335  LCE.
betragen  hat.  Vermindert  hat  sich  die  Einfuhr
hauptsächlich  in  der  wichtigen  Kategorie  Metalle
und  Metallfabrikate,  bei  denen  eine  Verringerung
von  mehr  als  einer  Million  LE.  zu  verzeichnen
ist.  Hierunter  fällt  eine  Mindereinfuhr  von  Eisen
und  Stahl  in  Höhe  von  738090  LE.  und  von
Maschinen  und  Maschinenteilen  im  Betrage  von
288  335  KLE.

Auch  bei  dem  bedeutendsten  Einfuhrartikel
Agyptens,  den  Textilwaren,  ist  eine  Abnahme  der
Einfuhr  um  mehr  als  500  000  LE.  festgestellt.
Hiervon  sind  vor  allem  fertige  Gewebe,  Kleidungsstücke
  und  Seidenwaren  betroffen.

Bemerkenswert  ist  auch  das  Zurückgehen  der
Einfuhr  an  Baumaterialien.  So  ist  in  der
neunten  Kategorie,  die  u.  a.  Steine,  Marmor
und  Zement  umfaßt,  eine  Abnahme  von
117  266  LE.  eingetreten,  während  die  Möbeleinfuhr
  um  163  620  2LE.  zurückgegangen  ist.
        <pb n="407" />
        W  345  20

Die  Ausfuhrwerte  des  Jahres  1908  betrugen
  (gegen  1907)  im  einzelnen  Wert,  in  ##E.:
Lebende  Tiere  und  tierische  Lebensmittel  119572
(131  007),  Leder,  Häute,  Schuhwaren  usfw.
141  598  (148  233),  Lichte  und  andere  tierische
Erzeugnisse  67  811  (110  267),  Getreide,  Gemüse,
Mehl  usw.  3  157  588  (3  189  492),  Kolonialwaren
107  723  (113  283),  Alkoholische  Getränke,  Ole
und  Petroleum  12  001  (13  951),  Lumpen  und
Papier  21  570  (19  725),  Holz  und  Kohlen
16  302  (17  844),  Steine,  Erden,  Geschirre,  Glas
usw.  3037  (5097),  Farbstoffe  und  Farbwaren
21  757  (23  853),  Chemische  und  medizinische  Erzeugnisse
  21  800  (28  730),  Baumwolle,  Wolle
und  Textilwaren  aller  Art  17  170643  (23732559),
Metalle  und  Metallfabrikate  6494  (3876),  Zigaretten
  364  977  (393.509)  und  Verschiedene
Artikel  82  800  (81  719).

Wie  schon  erwähnt  und  des  näheren  aus  vorstehenden
  Angaben  ersichtlich,  ist  die  Abnahme
des  Wertes  der  Ausfuhr  in  erster  Linie  auf  den
bedeutenden  Minderwert  der  Baumwollausfuhr
zurückzuführen.  Dies  ist  übrigens  nicht  gleichbedeutend
  mit  einer  entsprechenden  Abnahme  der
ausgeführten  Baumwollmenge;  letztere  betrug
1908:  6  348  493  Kantar  (1  Kantar  =  44,,9  kg)
gegen  6  859  220  Kantar  im  Jahre  1907.  Der
Grund  des  Rückganges  liegt  vielmehr  vornehmlich
in  dem  Sinken  der  Baumwollpreise,  ein  Umstand,

 

der  auf  die  ungünstige  Lage  des  gesamten  Welthandels
  zurückzuführen  ist.

An  dem  allgemeinen  Rückgange  der  Einfuhr
nach  Agypten  im  Jahre  1908,  der  besonders
stark  in  Eisen,  bearbeitetem  Stahl  und  in  Baumwollengeweben
  gewesen  ist,  nimmt  auch  Deutschland
  teil.  Eine  erhebliche  Vermehrung  hat  nur
bei  der  Einfuhr  von  Mehl  stattgefunden;  auch
bei  der  Einfuhr  von  Wein  in  Gebinden  ist  eine
Zunahme  zu  verzeichnen.

Deutschland  steht  dagegen  in  Ansehung  der
Ausfuhr  aus  Agypten  insofern  im  Gegensatze  zu
manchem  seiner  Konkurrenten,  als  es  gerade  bei
dem  wichtigsten  Ausfuhrartikel,  der  Baumwolle,
eine  bedeutend  größere  Menge  bezogen  hat.  Auch
der  Bezug  von  Baumwollsamen,  Zwiebeln,  Eiern
und  besonders  von  Fellen  ist  gewachsen.  Dagegen
  hat  die  Ausfuhr  von  Gummiarabikum  eine
weitere,  nicht  unerhebliche  Verminderung  erfahren.

Man  wird  in  der  Annahme  nicht  fehlgehen,
daß  bei  einer  weiteren  Gesundung  der  allgemeinen
und  besonders  der  ägyptischen  Geschäftslage,  wie
sie  nach  Beendigung  der  vorjährigen  Wirtschaftskrise
  als  bevorstehend  angenommen  wird,  das
Jahr  1909  einen  günstigeren  Abschluß  zeigen
wird  als  das  vorhergehende.  Für  Agypten  wird
dies  wie  bisher  wesentlich  von  der  Gestaltung
des  Baumwollmarkts  abhängen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konfulats  in  Alerandrien.)

Kußenhandel  der  Vereinigten  Stacten  von  Kmerika  im  Jahre  1908.

Der  Außenhandel  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  erreichte  im  Kalenderjahr  1908
in  Ein=  und  Ausfuhr  zusammen  einen  Wert  von  2869  Millionen  3,  der  gegenüber  1907  um  477
und  auch  noch  gegenüber  1906  um  249  Millionen  zurückblieb.  Die  Einfuhr  bewertete  sich  insgesamt
  auf  1116  Millionen  8,  wovon  504  auf  zollfreie  und  612  auf  zollpflichtige  Waren  entfielen;
der  Einfuhrwert  blieb  um  307  Millionen  §  oder  21  v.  H.  hinter  1907  und  um  204  Millionen  #
hinter  1906  zurück.  Ausgeführt  wurden  Waren  im  Gesamtwerte  von  1753  Millionen  §H,  wovon
1729  auf  inländische  und  24  auf  ausländische  Erzeugnisse  kamen;  gegenüber  1907  ergab  sich  hier
ein  Rückgang  um  170  Millionen  §  oder  8,3  v.H.,  gegenüber  1906  ein  solcher  von  rund  45  Millionen
  S.  Mit  wenig  Unterbrechungen  nahm  die  Einfuhr  nach  Erreichung  eines  sehr  niedrigen
Standes  im  Januar  und  Februar  von  Monat  zu  Monat  zu  und  erreichte  den  Höhepunkt  im  letzten
Monate,  wo  ihr  Wert  um  19,7  Millionen  §  höher  war  als  1907.  Die  Ausfuhr  anderseits  hat
ihren  Stand  vom  Januar  1908  nach  dem  Rückgang  auf  den  tiefsten  Punkt  im  Juli  nicht  wieder
erreicht,  denn  die  Dezemberausfuhr  steht  an  zweiter  Stelle  unter  den  Monatssummen  und  bleibt
hinter  der  vorjährigen  noch  um  18,3  Millionen  3  zurück.  Der  Jahresüberschuß  der  Ausfuhr  über
die  Einfuhr  berechnete  sich  auf  637  Millionen  8  oder  137  mehr  als  1907  und  war  größer  als  in
irgend  einem  der  letzten  Jahre.

Auf  die  großen  Warengruppen  verteilten  sich  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  Jahre  1908
verglichen  mit  1907  in  folgender  Weise:

Einfuhr  Au  sfuhr
Gruppen  1907  1908  1907  1908
Werte  in  1000  8
Jnländ.  Erzengnisse
Rohe  Nahrungsmittel  und  Vieh  152  033  141  849  193  377  168  170
Nahrungsmittel.  teilweise  oder  ganz  verarbeitet  153  330  150  450  341  758  324  855
Rohstoffe  für  die  Industrie  464  215  360  209  586  632  547  043
        <pb n="408" />
        I  346  20

Gruppen

Fabrikate  für  die  industrielle  Weiterverarbeitung

Fabrikate  zum  Verbrauch  fertig
Verschiedene  Maren#

Einfuhr  Ausfuhr

 

 

Summe

1907  1908  1907  1908
Werte  in  1000  51

Inländ.  Ergengnisse
262  590  178  855  267  065  234  360
379  470  276  018  499  554  46  966
11  532  9  069  6  970  7271
1  895  356  1  728  668

Ausländ.  Erzeugnisse
28  070  24  165
1  423  170  1  116  450  1  923  426  1  752  833

(Nach  Bradstreets.)

 

Die  Vernichtung  der  Holzbestände  in  den  Vereinigten
  Staaten  von  Kmerika.

Nach  einem  kürzlich  veröffentlichten  Berichte
des  Bundesforstamts  sind  in  den  Vereinigten
Staaten  im  Jahre  1907  mehr  als  40  Milliarden
Quadratfuß  Holz  im  Werte  von  666  Millionen
Dollar  geschlagen  worden,  d.  h.  mehr  als  je  zuvor
  und  2½  Milliarden  Quadratfuß  mehr  als
im  Jahre  1906.

Die  Maßeinheit  ist  1  Quadratfuß  von  1  Zoll
Höhe.  Bei  der  Gesamtsumme  von  40  Milliarden
Quadratfuß  sind  Latten  im  Werte  von  10,3  Millionen
  Dollar  und  Schindeln  im  Werte  von
30,1  Millionen  Dollar  nicht  mitgerechnet.

An  dieser  Ausbeute  hat  der  Staat  Washington
den  größten  Anteil  gehabt,  wie  folgende  Ubersicht
über  den  annähernden  Umfang  des  Holzschlages
in  den  hauptsächlich  beteiligten  Staaten  in  Milliarden
  Quadratfuß  ergibt:  Washington  3,8,
Louisiana  2,9,  Texas  2,2,  Mississippi  2,1,  Wisconsin
  2,0,  Arkansas  2,0,  Michigan  1,8,  Pennsylvania
  1,7,  Minnesota  1,6,  Oregon  1,6,  Nord-Carolina
  1,6,  Virginia  1,4,  West-Virginia  1,4,
California  1,3,  Alabama  1,2,  Maine  1,1,  Kentucky
  0,9,  alle  übrigen  29  Staaten  und  Terri-=torien
  9,4.

Die  Gesamtausbeute  würde  noch  erheblich
größer  gewesen  sein,  wenn  nicht  während  der
letzten  Monate  des  Jahres  1907  der  Holzmarkt
in  den  nordwestlichen  Staaten  infolge  der  eingetretenen
  finanziellen  Krisis  sehr  gedrückt  gewesen
wäre.  Infolge  derselben  Ursache  war  der  Holzertrag
  des  Staates  Washington  im  Jahre  1907
um  12,3  v.  H.  geringer  als  im  Jahre  1906;
gleichwohl  hat  dieser  Staat  im  Jahre  1907  ebenso
wie  in  den  Jahren  1905  und  1906  an  der
Spitze  der  den  Holzmarkt  versorgenden  Staaten
gestanden.

Nach  den  vom  Bundesforstamte  veranlaßten
Untersuchungen  bleibt  indessen  der  Nachwuchs
an  Holz  in  den  Vereinigten  Staaten  schon  seit
Jahren  weit  hinter  den  Verlusten  zurück,  die
alljährlich  durch  die  Art  des  Holzfällers  und  durch
die  verheerenden  Waldbrände  entstehen.  Abgesehen
von  den  öffentlichen  Forsten  der  Vereinigten

 

Staaten  (Forest  Reservations),  die  höchstens  ½
der  vorhandenen  Wälder  ausmachen,  ist  nur  vereinzelt
  mit  einer  regelrechten  Forstpflege  begonnen
worden.  Etwa  99  v.  H.  der  im  Privatbesitze  befindlichen
  Wälder  werden  nach  der  Ausholzung
ihrem  Schicksal,  d.  h.  im  besten  Falle  der  natürlichen
  Wiederaufforstung  überlassen.  Es  ist  daher,
wenn  in  der  bisherigen  Weise  weitergewirtschaftet
wird,  höchst  wahrscheinlich,  daß  die  in  den  Vereinigten
  Staaten  noch  vorhandenen  Privat-Waldbestände
  in  absehbarer  Zeit  ausgerottet
  sein  werden.
(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Seattle.)

 

finderung  der  Ausfuhr-ölle  Ueuseelonds  auf  Bauund
  Uutzhol-.

Laut  Verordnungen  vom  6.  Oktober  und
17.  Dezember  1908  sind  die  Ausfuhrzölle  auf
Bau=  und  Nutzholz  in  Neuseeland  mit  Wirksamkeit
vom  1.  November  und  17.  Dezember  1908,  wie

folgt,  abgeändert  worden:

Zollsatztà
Schilling

Maßstab
Weymutskiefer=  u.  Kahikateaholz:
Blöcke  (logs),  rund  v?7100.t  5
Blöcke,  in  Hälften  geschnitten  -  5
Blöcke,  mit  der  Art  oder
Säge  vierkantig  bearbeitet,
10  X  10  Zoll  oder  das
entsprechende  Maß  oder
darüber  -  5
Planken  (flitehes),  über  2  Zoll
breit  und  4  Zoll  stark  oder
das  entsprechende  Maß  und
weniger  als  das  gleich—
wertige  Maß  von  10  Zoll
Breite  und  10  Zoll  Stärke
Kauriholz:
Blöcke,  rund
Blöcke,  in  Hälften  geschnitten
Blöcke,  mit  der  Art  oder
Söge  vierkantig  bearbeitet  -
Planken,  über  30  Zoll  breit
und  9  Zoll  stark  oder  das
entsprechende  MWa  -  3

S

NU  M
nn  ##
        <pb n="409" />
        W  347  20

Von  Planken  soll  kein  Ausfuhrzoll  erhoben
werden,  wenn  sie  nicht  eine  Stärke  von  mehr

als  4  Zoll  haben.
(Ihe  Board  of  Trade  Journal.)

Jollfrelheilt  von  Sisenbahnmaterialten
für  die  Goldküste.

Auf  Grund  einer  in  Übereinstimmung  mit  den
Vorschriften  der  Customs  Tariff  Ordinance  vom
Jahre  1904  erlassenen  und  in  der  Government
Gazette  (Extraordinary)  vom  31.  Dezember  v.  Is.
veröffentlichten  Ratsverordnung  vom  30.  Dezember
  1908  können  alle  Betriebsgerätschaften,  Materialien
  oder  Waren  für  die  unmittelbaren  Zwecke
des  Baues  der  Accra—Akwapim-Eisenbahn  zollfrei
in  die  Kolonie  eingeführt  werden.

Verbot  der  Einkuhr  von  Feuerwakfen,  Munition  und
Schießpulver  nach  Belgisch-Kongo.

Mit  Bezug  auf  das  Protokoll  zwischen  dem
Deutschen  Reiche,  dem  ehemaligen  Kongostaate,
Spanien,  Frankreich,  Großbritannien  und  Portugal
vom  22.  Juli  1908  ist  unterm  6.  Januar  1909
eine  Königlich  belgische  Verordnung  erlassen,
wonach  in  einer  gewissen  Zone  von  Belgisch-Kongo
vom  15.  Februar  1909  ab  auf  vier  Jahre  die
Einfuhr  von  Feuerwaffen,  Munition  und  Schießpulver
  jeder  Art,  sofern  diese  Gegenstände  für
Eingeborene  bestimmt  sind,  sowie  der  Verkauf
und  die  Überlassung  von  Feuerwaffen,  Munition
und  Schießpulver  jeder  Art  an  Eingeborene  verboten
  ist.

Diese  Bestimmungen  finden  jedoch  keine  Anwendung
  auf  Feuerwaffen,  Munition  und  Schießpulver,
  soweit  diese  Gegenstände  in  besonderen
Ausnahmefällen  auf  Veranlassung  des  Generalgouverneurs
  solchen  Eingeborenen  üÜMbberlassen
werden,  die  sein  Vertrauen  genießen,  sowie  auf
dergleichen  Gegenstände,  die  im  Durchgangsverkehr
  eingeführt  werden  und  für  Gebiete  außerhalb
  der  gedachten  Zone  bestimmt  sind.

Die  erwähnte  Zone  wird  von  folgenden
Grenzen  umschlossen:

Atlantischer  Ozean;  die  Grenze  zwischen  dem
Kongo=  und  dem  portugiesischen  Gebiet  (Enklave
von  Kabinda);  die  Grenze  zwischen  dem  Kongound
  dem  französischen  Gebiete  bis  Banzyville  am
Ubangi;  von  diesem  Punkte  ab  eine  Linie,  die
den  östlichen  Höhenzug  des  Mongalaflußbeckens
trifft;  dieser  Höhenzug,  darauf  eine  Linie,  die
auf  die  Mündung  des  Itimbiri  trifft;  von  diesem
Punkte  die  westliche  Grenze  des  Gebiets  des
Aruwimi  bis  zum  zweiten  Grade  südlicher  Breite;
die  Nordgrenze  der  Gebiete  des  Kassak  und  des

 

östlichen  Kaango  bis  zur  Mündung  des  Kuango;
eine  Linie,  die  am  Kuango  hinaufgeht  bis  zur
südlichen  Grenze  von  Belgisch-Kongo;  diese  Grenze
bis  zum  Atlantischen  Ozean.

Wer  die  Verordnung  oder  die  dazu  erlassenen
Ausführungsvorschriften  übertritt  oder  durch  seine
Untergebenen  übertreten  läßt,  wird  mit  den  in
Artikel  9  der  Verordnung  vom  10.  März  1892
vorgesehenen  Strafen“)  belegt.

«  (Moniteur  Belge.)

Vieheinfuhr  nach  der  Rapkolonie.

Die  Bestimmungen  der  Bekanntmachung  Nr.  486
vom  Jahre  1908  über  die  Einfuhr  von  Rindvieh
nach  der  Kapkolonie  auf  dem  Seewege  haben  durch
die  neuere  Bekanntmachung  Nr.  568  vom  16.  Dezember
  1908  dahin  eine  Anderung  erfahren,  daß
die  Eigner  oder  Einführer  das  Rindvieh  längsseit
in  Empfang  nehmen  und  auf  ihre  eigene  Gefahr
an  der  Quarantänestelle  abliefern  müssen.  Ferner
lehnt  die  Regierung  die  Verantwortung  ab  für
Verluste  oder  Schäden,  die,  solange  sich  das  Vieh
in  der  Obhut  der  Regierung  oder  eines  gehörig
bevollmächtigten  Vertreters  befindet,  durch  Feuer
oder  sonstwie  eingetretene  unvermeidliche  Unglücksfälle
  entstanden  sind.

Eine  neuere  Verordnung  (Nr.  580  vom  30.  Dezember
  1908)  bestimmt,  daß  von  diesem  Tage  ab
die  Einfuhr  von  Vieh  jeder  Art,  das  nicht  im
Abschnitte  2  des  Viehseuchengesetzes  (Animal  Diseases
  Act  No.  27  vom  Jahre  1893)  und  in  dem  dieser
Verordnung  angehängten  Verzeichnisse  aufgeführt
ist,  nur  auf  Grund  schriftlicher  Erlaubnis  des
Landwirtschaftsministers  und  unter  Beobachtung  der
als  tunlich  oder  notwendig  erachteten  Sicherheitsmaßregeln
  und  Beschränkungen  gestattet  ist.

In  dem  Abschnitte  2  des  Viehseuchengesetzes
vom  Jahre  1893  sind  aufgeführt:  Hengste,
Wallache,  Stuten,  Maultiere,  Esel,  Bullen,  Ochsen,
Kühe,  Färsen,  Kälber,  Schafe,  Ziegen,  Schweine,
Strauße,  Hunde  und  Katzen.

In  der  Bekanntmachung  Nr.  580  vom  Jahre
1908  sind  genannt:  Hausgeflügel,  Enten,  Gänse,
Truthühner,  Tauben  (pigeon  und  dove),  Papageien,
  Meerschweinchen,  Schildkröten  und  Singvögel.
  (he  Board  of  Trade  Journal.)

*)  D.kh.  Geldbuße  von  100  bis  1000  Franken  und
Strafarbeit  bis  zu  einem  Jahre,  oder  eine  dieser  beiden
Strafen.  Es  wird  immer  auf  Strafarbeit  erkannt,
und  ihre  Dauer  kann  bis  auf  fünf  Jahre  festgesetzt
werden,  wenn  der  Angeschuldigte  Handel  mit  Waffen
oder  Munition  in  Gegenden  getrieben  hat,  wo  noch
Sklavenhandel  herrscht.  Außerdem  werden  in  den  gedachten
  Ubertretungsfällen  Gewehre,  Pulver,  Kugeln
und  Patronen  mit  Beschlag  belegt.
        <pb n="410" />
        W  348  2e0

Einkuhrverbot  für  Kkranke  Hartoffeln  in  Matal.

Auf  Grund  der  Bestimmungen  der  Bekanntmachungen
  Nr.  119  und  449  vom  Jahre  1906
ist  die  Verordnung  erlassen  worden,  daß  vom
1.  April  1909  ab  die  Einfuhr  von  Kartoffeln,  die
irgendwelche  Spur  von  Krankheiten  (Weißfäule,
Schorf,  Schwarzfäule,  Gallwurm  und  Knollenmotte)
zeigen,  verboten  ist.  Ferner  ist  den  Verladern,
die  Kartoffeln  nach  den  binnenländischen  Kolonien
einführen,  bekanntgegeben  worden,  daß  Sendungen,
die  von  Durban  mit  der  Bahn  abgelassen  und
darauf  jenseit  der  Grenze  angehalten  find,  nur
dann  in  die  Kolonie  zurückgelangen  dürfen,  wenn
sie  in  das  Ausland  ausgeführt  werden.

(Ebenda.)

—  —

Bestimmungen  über  die  Einkuhr  von  Wafsen  und
Ounition  nach  Nordost-Rhodesia.

Auf  Grund  der  Einfuhrverordnungen  vom
Jahre  1905  find  nach  der  „North-Eastern
Rhodesia  Government  Gazette“  vom  31.  Dezember
  1908  für  die  Einfuhr  von  Waffen  aller
Art  und  Munition,  soweit  sie  nicht  für  den  Durchgangsverkehr
  bestimmt  sind,  gewisse  Bestimmungen
getroffen  worden.  Danach  müssen  die  Eingangserklärungen
  folgende  Angaben  für  die  Eintragung
durch  die  Zollbehörden  enthalten:  Land  und  Ort
der  Herstellung,  Name  des  Herstellers,  eine  ausreichende
  Beschreibung  der  Waffen  und  Munition,
ihren  Wert,  Nummer  und  Zeichen  des  Herstellers
und  jede  weitere  Angabe,  die  die  Zollbehörde  behufs
  Festhaltung  der  Nämlichkeit  für  erforderlich
erachtet.

Jede  eingetragene  Waffe  kann  auf  Anordnung
des  Verwesers  des  Territoriums  durch  die  Zollbehörde
  unauslöschlich  gekennzeichnet  werden.

(Ebenda.)

Bestimmungen  über  die  Einkuhr  von  Wafken  und
Ounition  nach  der  Oranjseflußkolonie.

Durch  ein  Gesetz  Nr.  23  vom  Jahre  1908
(Arms  and  Ammunition  Act  of  1908)  ist  unter
Aufhebung  der  Arms  and  Ammunition  Ordinance
1903  die  Einfuhr  von  gezogenen  Gewehren  und
Munition  dazu  nur  auf  Grund  einer  von  einem
obrigkeitlichen  Beamten  (Magistrate)  unterzeichneten
  Erlaubnis  gestattet.  Für  den  Fall,  daß
Personen  nicht  mehr  als  ein  gezogenes  Gewehr
und  Munition  dazu  für  einen  zeitweiligen  Gebrauch
  oder  für  Jagdzwecke  während  der  Jagdzeit
einführen  wollen,  sind  besondere  Bestimmungen
getroffen.  Die  Einfuhr  oder  der  Besitz  von  Geschützen
  oder  Geschützmunition  ist  verboten.  Die
Erteilung  der  Erlaubnis  für  den  Besitz  oder  den

 

Vertrieb  von  Waffen  usw.  ist  ebenso  wie  die  Beförderung
  von  Waffen  usw.  besonderen  Bestimmungen
  unterworfen.

Eerhöhung  der  Spirituosen3ölle  in  Süd--Migeria.

Durch  eine  Verordnung  vom  15.  Januar  1909
(Nr.  1/1909)  haben  die  Spirituosenzölle  in  Süd-Nigeria
  folgende  Erhöhungen  erfahren:

Alter  Neuer
Z„  Lollsatz  Zollsasz#
Branntwein,  Wacholderbranntwein,

Rum,  Liköre,  parfümiert,  mit
Heilmittelstoffen  versetzt,  und  verschiedene
  Spirituosen  oder  starke
Getränke,  die  nicht  versüßt  oder
mit  einem  Stoffe  so  vermischt  sind,
daß  der  Stärkegrad  durch  Tralles“.
Hydrometer  nicht  festgestellt  werden
  kann:
für  jede  Imperialgallone  von
einer  Stärke,  die  50  Grad
Tralles  nicht  übersteint.  4  sh  5s8h
für  jeden  Grad  oder  Teil  eines
Grades  über  eine  Stärke  von
50  Grad  Tralles  für  eine  Imperialgallone
  ein  Zuschlag  von  1  Py.  2½  Pce.
für  jeden  Grad  unter  einer  Stärke
von  50  Grad  Tralles  für  eine
Imperialgallone  ein  Nachlaß
v—en  —  1¼  Py.
Branntwein,  Wacholderbranntwein,
Rum,  Liköre,  parfümiert,  mit
Heilmittelstoffen  versetzt,  und  verschiedene
  Spirituosen  oder  starke
Getränke  sowie  jede  alkoholhaltige
Zusammensetzung,  die  versfüßt
oder  mit  einem  Stoffe  so  vermischt
  ist,  daß  der  Stärkegrad
durch  Tralles'  Hydrometer  nicht
festgestellt  werden  kann,  für  jede
Imperialgalleooaoan  4  ash  5  Ssh

Bestimmungen  über  die  Ein-  und  Kuskuhr  von
Waren  in  Britisch  -Ostafrika.

Unter  Abänderung  der  Zollordnung  vom  Jahre
1  (Customs  Regulations  1899)  sind  durch
eine  in  der  Official  Gazette  vom  1.  Januar  d.  Is.
veröffentlichte  neue  Verordnung  vom  31.  Dezember
(Customs  Amendment  Ordinance  Nr.  18
1908)  über  die  Ein=  und  Ausfuhr  von  Waren
ausführliche  Bestimmungen  getroffen  worden.  Für
die  Ausgangsabfertigung  des  Reisegepäcks  werden
Zollanmeldungen  nicht  mehr  verlangt.  Wenn
indes  vor  oder  nach  der  Einschiffung  verbotene
        <pb n="411" />
        349  28

oder  unverzollte  Waren  darin  verborgen  gefunden
werden,  so  werden  sie  zusammen  mit  dem  übrigen
Inhalt  der  Gepäckstücke  mit  Beschlag  belegt.

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Sämerelen
und  Dflangen  in  Britisch  -  Ostafrika.

Eine  in  der  Official  Gazette  vom  1.  Januar
d.  Is.  veröffentlichte  Verordnung  Nr.  14  vom
24.  Dezember  1908  (The  Coffee  Leaf  Disease
Ordinance  1908)  bestimmt  unter  entsprechender
Abänderung  der  gleichlautenden  Verordnung  vom
Jahre  1904,  daß  Sämereien,  lebende  oder  getrocknete
  Pflanzen  aus  einem  Lande,  aus  dem  die
Einfuhr  in  das  Schutzgebiet  verboten  ist,  unter
bestimmten  Bedingungen  durch  das  Schutzgebiet
durchgeführt  werden  können.  Der  Gouverneur
kann  ferner  nach  erfolgter  Bekanntmachung  in
der  „Official  Gazette“  die  Einfuhr  von  Kaffeebohnen
  oder  Kaffeepflanzen  für  den  Verkauf,  Genuß
  oder  die  Verwendung  in  dem  Schutzgebiete
verbieten.

Verbot  der  Einfuhr  von  Kaffeepflanzen  und  bohnen
aus  dem  Uganda-Schutzgebiete.

Laut  einer  in  der  Official  Gazette  vom
1.  Januar  d.  Is.  erlassenen  Bekanntmachung  vom
30.  Dezember  1908  ist  auf  Grund  der  Bestimmungen
  der  Coffee  Leaf  Disease  Ordinance
Nr.  14/1908  bis  auf  weiteres  die  Einfuhr  von
Kaffeepflanzen  und  zbohnen  aus  dem  Uganda-Schutzgebiet
  nach  Britisch-Ostafrika  verboten.

K#ngabe  des  Gewichts  für  Durchfuhrgüter  aus
Deutsch-Ostakrika  durch  Britisch  -  Ostafrika.

Gemäß  einer  Bekanntmachung  der  Zollbehörde
ist  bei  der  Durchfuhr  von  Waren  aus  Deutsch-Ostafrika
  durch  das  Schutzgebiet  in  den  Durchfuhrscheinen
  das  Gewicht  der  Waren  anzugeben.
(The  COfficial  Gazette  of  the  East  Africa  Protectorate.)

einkührung  eines  neuen  Jolitarifs
in  Britisch  -Ostatrika.

Dem  Gesetzgebenden  Rate  des  Schutzgebiets
ist  eine  in  der  Official  Gazette  vom  1.  Januar
d.  Is.  mitgeteilte  Vorlage  wegen  eines  neuen
Zolltarifs  zugegangen,  worin  neben  der  Erhebung
von  Ein=  und  Ausfuhrzöllen  die  Auflegung  von
Krangebühren  vorgesehen  ist.

Die  hauptsächlichste  in  dem  Einfuhrtarife  vorgeschlagene
  Anderung  gegen  den  bisherigen  Tarif
besteht  in  der  Erhöhung  der  Zölle  für  destillierte

 

Getränke  (außer  den  Drogen  und  Heilmitteln,  die
bona  fide  für  medizinische  Zwecke  eingeführt
werden)  von  2  Rupien  auf  5  Rupien  für  die
Gallone  von  50  Grad  nach  Gay-Lussacs  Alkoholometer
  bei  einer  Temperatur  von  15  Grad  Celsius.
Der  Zollsatz  für  die  nicht  namentlich  aufgeführten
Waren  von  10  v.  H.  des  Wertes  ist  unverändert
geblieben.  Die  Liste  der  Befreiungen  vom  Einfuhrzolle
  soll  etwas  erweitert  werden,  und  zwar
durch  Einbeziehung  folgender  Waren:  gebrauchte
Fahrräder,  Ferngläser,  photographische  Apparate,
Nähmaschinen  und  zum  gewerblichen  Gebrauche
der  Reisenden  dienende  Geräte,  wenn  sie  einen
Teil  ihres  Gepäcks  bilden  und  nicht  für  Handelszwecke
  bestimmt  sind,  persönliches  Gepäck,  Schiffe
und  Fahrzeuge  für  die  Binnenschiffahrt,  Arzneien
für  Schafe  und  Rindvieh,  Düngemittel  und  Insektenvertilgungsmittel,
  Gemälde,  Maschinen  für
den  Gewerbegebrauch,  Offiziersuniformen  und
Regimentstischgeräte  usw.,  Telegraphenapparate,
Gedächtnistafeln  aus  Glas  und  Messing,  Schreibwaren
  usw.,  die  für  Konsulate  eingehen.

Der  Ausfuhrtarif  entspricht  dem  bisher  geltenden
  mit  der  Ausnahme,  daß  der  bisher  für
Straußfedern  erhobene  Zoll  von  10  v.  H.  des
Wertes  aufgehoben  werden  soll.

In  dem  Entwurfe  sind  auch  Bestimmungen
getroffen  über  die  Bewertung  der  Waren  und  die
Zahlung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle  in  Waren,
wenn  die  Beschaffenheit  der  Waren  eine  solche
Zollzahlung  zuläßt.

Die  Customs  Ordinance  vom  Jahre  1904
und  Abschnitt  9  der  Customs  Regulations  vom
Jahre  1899  über  die  Bewertung  der  Waren
sollen  aufgehoben  werden.

 

Ausfuhr  von  Kngoraziegen  aus  der  Oransjeflußkolonie
  nach  Transvaal,  Matal  und  der  Kophkolonie.

Laut  einer  in  der  „Orange  River  Colony
Government  Gazette“  vom  22.  Januar  d.  Js.
veröffentlichten  Bekanntmachung  Nr.  5  vom  Jahre
1909  ist  die  Ausfuhr  von  Angora-Böcken  und
Mutterziegen  nach  Transvaal,  Natal')  und  der
Kapkolonie"“")  erlaubt,  weil  diese  Kolonien  ähnliche
Ausfuhrverbote  erlassen  haben,  wie  sie  in  der
Oranjeflußkolonie  auf  Grund  des  „Angora  Export
Prohibition  Act,  1908“  getroffen  sind.

Einfuhr-ölle  für  alkoholische  Getränte  und  Harfümerien
  auf  den  Gilbert-  und  Ellice-Insein.

In  der  King's  Regulation  von  1908,  betreffend
  das  englische  Protektorat  der  Gilbert-*)

  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  23,  S.  1187.
*“8)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908.  Nr.  22.  S.  1130.
        <pb n="412" />
        350  ꝛ

und  Ellice-Inseln,  sind  neu  eingeführt  die
folgenden  Einfuhrzölle  auf  alkoholische  Getränke

und  Parfümerien:  pro  11
Bier,  Ale,  Porter  in  Flaschen  0,15
Desgl.  in  Gebinden  ..  022-Spirituosen
  (spirits)  3,10  —
Bordeaux-,  Rheinwein  und  austral.

Weine  in  Gebinden.  0,444  „
Desgl.  in  Flaschen.  0,30
Andere  Weine  in  Gebinden  0,88  =
Desgl.  in  Flaschen.  0,60
Schaumweine  0,90
Denaturierter  Spiritus.  ..  044-Parfümenen.
  15  v.  H.  des  Werts.

Einkuhr  von  Gewehren  im  Gebliet  des  Sudans.

Laut  Verordnung  des  Generalgouverneurs
des  Sudans  dürfen  Gewehre  —  Kaliber  303  —
in  das  Gebiet  des  Sudans  nicht  mehr  eingeführt
werden.  Dieses  Verbot  gilt  auch  für  die  zu
Jagdzwecken  bestimmten  Gewehre,  für  die  künftig
die  Erlaubnis  zur  Einfuhr  nicht  mehr  erteilt  wird.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats
in  Kairo.)

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Kartoffeln
nach  Oozambique.

Infolge  einer  Bekanntmachung  im  Bolletim
Official  de  Mocambique,  Nr.  6  vom  6.  Februar
d.  Is.,  werden  wegen  der  Gefahr  der  Einschleppung
der  Kartoffelfäule  (Hydrocotila  white  rot)  Kartoffeln
  aus  Deutschland,  Großbritannien,  Frankreich,
  den  Niederlanden,  Portugal,  der  Kapkolonie
und  Natal  in  Zukunft  nur  nach  sorgfältiger  Untersuchung
  durch  den  Regierungsentomologen  zur
Einfuhr  nach  Lourengo  Marques  zugelassen.  Die
erwähnte  Krankheit  wird  durch  einen  „Nectria
solani“  genannten  Pilz  hervorgerufen.

Sendungen  mit  mehr  als  5  v.  H.  kranken
Kartoffeln  sind  von  der  Einfuhr  ausgeschlossen.
Ist  der  Prozentsatz  geringer,  so  wird  die  Einfuhr
erlaubt,  falls  der  Einführer  verspricht,  die  Kartoffeln
  nicht  zu  Saatzwecken  zu  verwenden.  Die
Verschiffung  zurückgewiesener  Kartoffeln  nach  einem
anderen  südafrikanischen  Hafen  ist  streng  untersagt.
(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Lourengo  Marqucs.)

—

Jollbehandlung  von  Hafferngepäck  an  der  Grenze
von  Dozomblque  und  Transvaoal.

Zwischen  der  Regierung  der  Provinz  Mozambique
und  der  Transvaalregierung  ist  eine  vorläufige

 

Vereinbarung  getroffen  worden,  wonach  die  aus
dem  Transvaal  nach  der  Provinz  Mozambique
zurückkehrenden  Eingeborenen  Gepäckstücke  bis  zum
Rohgewichte  von  60  kg  beim  überschreiten  der
portugiesischen  Grenze  zollfrei  und  ohne  Beobachtung
  von  Zollförmlichkeiten  mit  sich  führen
dürfen.  Den  portugiesischen  Zollbehörden  steht
indes  das  Recht  zu,  das  Reisegepäck  gelegentlich  zu
durchsuchen.  Werden  dabei  Waren  vorgefunden,
wofür  nach  dem  Zolltarif  von  Mozambique  ein
Zoll  von  mehr  als  2250  Reis  (10  Schilling),
aber  nicht  mehr  als  2750  Reis  (12  Schilling)  zu
erheben  wäre,  so  wird  der  über  1785,5  Reis
(7  Schilling  6  Pence)  hinausgehende  Zollbetrag
erhoben.  Beträgt  der  auf  den  mitgeführten  Waren
ruhende  Zoll  mehr  als  2750  Reis,  so  werden
diejenigen  Waren,  deren  Zollbetrag  diese  Summe
überschreitet,  als  Konterbande  angesehen,  und  ihre
Inhaber  verfallen  in  die  gesetzliche  Strafe.  Für
die  Zwecke  der  Zollberechnung  kommen  nur  solche
Waren  in  Frage,  die  nach  dem  gegenwärtigen
Tarif  zollpflichtig  sind,  während  persönliche  Gegenstände
  der  Eingeborenen  außer  Ansatz  bleiben.
Für  den  infolge  dieses  Verfahrens  entstehenden
Ausfall  an  Zöllen  zahlt  die  Transvaalregierung
der  Regierung  der  Provinz  Mozambique  eine
Entschädigung  in  Höhe  von  7  Schilling  6  Pence
für  jeden  zurückkehrenden  Eingeborenen.  Waren
aus  Niederlagen  mit  und  ohne  amtlichen  Mitverschluß
  der  Zollverwaltung  in  dem  Bezirke
Lourenco  Marques  können  gegen  Entrichtung  des
zur  Zeit  ihrer  Einfuhr  geltenden  Zollsatzes  in
Transvaal  eingeführt  werden;  die  Zölle  werden
bei  den  einem  Wertzoll  unterliegenden  Waren
nach  ihrem  überseeischen  Werte  erhoben.  Die
Einführer  von  Waren  für  den  Transvaal  können
schon  beim  Eingange  der  Waren  in  Lourengqo
Marques  den  Transvaalzoll  entrichten  oder  entsprechende
  Bürgschaft  leisten;  die  Waren  werden
alsdann  von  der  Zollbehörde  des  Transvaals
ohne  weiteres  nach  ihrem  Bestimmungsort  abgefertigt.
  Werden  Waren,  die  sich  schon  im  freien
Verkehre  der  Provinz  Mozambique  befunden
haben,  in  Transvaal  eingeführt,  so  wird  von
der  Zollbehörde  des  Transvaal  der  bereits  bei
der  Einfuhr  nach  Mozambique  entrichtete  Eingangszoll
  bei  der  Zollentrichtung  abgerechnet.
Diese  Vereinbarung  ist  mit  dem  1.  Januar  d.  Js.
in  Kraft  getreten.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats
in  Lourengo  Marques.)
        <pb n="413" />
        W  351  20

Erhöhung  der  Kalabgaben  in  der  Hapholonie.

Auf  Grund  des  Abschnitts  7  des  Gesetzes
Nr.  38  vom  Jahre  1908  ist  angeordnet  worden,
daß  in  der  Tafelbay,  in  Port  Elizabeth  und  East
London  vom  1.  März  d.  Is.  ab  eine  Erhöhung
der  Kaiabgaben  eintritt.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Londwirtschaftliche  Kusstellung  der  Witwatersrand
Agricultural  Societv  zu  Johonnesburg  1909.

Die  diesjährige  landwirtschaftliche  Ausstellung
wird  von  der  Witwatersrand  Agricultural  Society
in  der  Zeit  vom  14.  bis  zum  17.  April  in  Johannesburg")
  abgehalten  werden.  Die  Gesellschaft
legt  besonderes  Gewicht  auf  die  Züchtung  von
Pferden  für  Remonten.  Sie  hat  zahlreiche  Preise
ausgesetzt  und  hofft,  es  hierdurch  allmählich  zu
erreichen,  daß  Luxuspferde  von  den  Ausstellungen
in  Johannesburg  immer  mehr  verschwinden  und
solchen  Pferden  Platz  machen,  die  entweder  im
Lande  nutzbringend  verwendet  werden  können,
oder  für  die  sich  ein  Absatzgebiet  in  Europa  würde
schaffen  lassen.  v

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Johannecsburg.)

 

Der  Kopalgummimarkt  in  Kntwerpen  im  Jahre  1908.

Die  Einfuhr  von  Kopalgummi  nach  Antwerpen
betrug  im  Jahre  1908  insgesamt  1689  (1907:
1215,  1906:  927,  1905:  798  und  1904:  1000)
Tonnen.  Hiervon  entfielen  1619  (1907:  1060,
1906:  912,  1905:  754  und  1904:  939)  Tonnen
auf  Kongogummi,  während  der  Rest  aus  anderen
Gebieten  stammte.  Wie  aus  den  vorstehenden
Zahlen  ersichtlich,  ist  die  Einfuhr  vom  Jahre  1905
ab  wieder  gestiegen.  Auch  der  Kopalgummi  hat
gleich  den  meisten  anderen  Artikeln  unter  der
wirtschaftlichen  Krisis  des  verflossenen  Jahres  ge- 



litten.  Der  Gummipreis  hat  sich  indessen  bis
August  1908  gehalten;  dann  aber  trat  infolge
der  vollständigen  Geschäftsstille  ein  Preisrückgang
von  etwa  10  v.  H.  ein.  Gegen  Ende  1908  ist
jedoch  die  Nachfrage  wieder  größer  geworden,
und  am  Schlusse  wurden  für  die  verschiedenen
Sorten  von  Kongo-Kopalgummi  folgende  Preise
in  Franken  für  100  kg  notiert  (die  Preise  für
1907  sind  in  Klammern  beigefügt):  triéce  blanche
de  belle  qualité  310  bis  330  (335  bis  355),
claire  transparente  210  bis  235  (235  bis  260),
assez  claire  150  bis  185  (175  bis  215),  assez
claire  opaque  135  bis  180  (155  bis  200),  non
triéce,  de  qdualité  courante  125  bis  145  (140
bis  160).  Bulletin  Officiel  du  Congo  belge.)

Der  Cissaboner  Kahaüomarkt  im  Februar  1909.“)

Die  im  Januar  eingetretene  Nachfrage  nach
S.  Thomé-Kakao  hat  während  des  Monats  Februar
angehalten.  Das  Geschäft  ist  deshalb  ziemlich
lebhaft  gewesen,  und  der  Preis  hat  sich  auf
43000  Reis  für  15  kg  gehalten.

Im  Februar  betrugen:

1908  1909
Sack
die  Zufuhren.  57  709  57  549
die  Verschiffungen  6636  65  990
die  Vorräte  am  1.  März  180  088  116  057

Da  im  Januar  und  Februar  bedeutende  Abschlüsse
  gemacht  worden  sind,  so  dürften  auch  im
März  nicht  weniger  als  50  000  Sack  zur  Verschiffung
  kommen.  Die  Zufuhr  im  März  wird
geringer  sein  als  im  vorhergehenden  Monat,  da
die  Ernte  beendet  ist,  und  wird  voraussichtlich
25  000  Sack  nicht  übersteigen.  Es  ist  deshalb
anzunehmen,  daß  die  Preise  anziehen  werden,
falls  die  Nachfrage  anhält.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  5.  März  1909.)

Vermischtes.

*  Das  bamburgische  Kolonialinstitut
im  Lommer  1909.)
A.

Senatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Melle.
Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Wirklicher
  Legationsrat  Dr.  Schnee,  Berlin.

*)  Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  22,  S.  1129.
**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  20,  S.  1028  ff.

 

Kommissar  des  Reichs-Marine-Amts:  Wirklicher
  Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,
Berlin.

Kaufmännischer  Beirat:  Justus  Strandes,
Vorsitzender,  Max  M.  Warburg,  F.  C.  Paul
Sachse.

Rat:  Dr.  Förster.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  293.
        <pb n="414" />
        W  352  20

Zentralstelle  des  Kolonialinstituts:  Generalsekretär:
  Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat
Dr.  phil.  Stuhlmann  (von  dem  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts  nach  Hamburg  beurlaubt).


Lehrkörper  des  Kolonialinstituts.
a.  Professorenrat:

Vorsitzender  des  Professorenrats:  Professor
Dr.  Thilenius.

Ausschuß  des  Professorenrats:  Professor
Dr.  Thilenius,  Vorsitzender,  Professor  Dr.
Rathgen,  Professor  Dr.  Gottsche.

Mitglieder  des  Professorenrats:  Becker,
Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte  und  Kultur
des  Orients;  Gottsche,  Dr.  phil.,  Professor,
Direktor  des  Mineralogisch-Geologischen  Instituts,
Schriftführer;  Kraepelin,  Dr.  phil.,  Professor,
Direktor  des  Naturhistorischen  Museums;
Marcks,  Geheimrat,  Dr.  phil.,  Professor  der
Geschichte;  Nocht,  Dr.  mecd.,  Professor,  Medizinalrat;
  Passarge,  Dr.  phil.,  Professor  der
Geographie;  Perels,  Dr.  jur.,  Professor  des
öffentlichen  Rechts;  Rathgen,  Dr.  der  Staatswissenschaften,
  Professor  der  Nationalökonomie,
stellvertretender  Vorsitzender;  Schorr,  Dr.  phil.,
Professor,  Direktor  der  Sternwarte;  Thilenius,
Dr.  med.,  Professor,  Direktor  des  Museums
für  Völkerkunde,  Vorsitzender;  Wahl,  Dr.  phil.,
Professor  der  Geschichte;  Zacharias,  Dr.  phil.,
Professor,  Direktor  der  Botanischen  Staatsinstitute.


b.  Dozenten  mit  Lehrauftrag:

Fuchs,  Dr.  jur.,  Staatsanwalt,  Berlin;  Glage,
Professor,  Obertierarzt;  Graff,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher
  Hilfsarbeiter  an  der  Sternwarte;
Hagen,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent
am  Museum  für  Völkerkunde;  Harris,  Lehrer
der  englischen  Sprache;  Klebahn,  Dr.  phil.,
Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent  an  den
Botanischen  Staatsinstituten;  Lübbert,  Fischereiirektor;

  Michaelsen,  Dr.  phil.,  Professor,
Wissenschaftlicher  Assistent  am  Naturhistorischen
Museum;  Mirbt,  Dr.  theol.,  Konsistorialrat,
Professor  an  der  Universität  Marburg;  Neumann,
  Dr.  phil.,  Direktor  des  Schlachthofes;
Ollwig,  Dr.  mel.,  Professor,  Wissenschaftlicher
Assistent  am  Institut  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten;
  Peter,  Dr.  phil.,  Professor,  Staatstierarzt;
  Reh,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher
Assistent  am  Naturhistorischen  Museum;  Schaps,
Dr.  ir.,  Landrichter;  Schwassmann,  Dr.  phil.,
Observator  der  Sternwarte;  Sieber,  Dr.  phil.,
Polizeitierarzt;  Sokolowsky,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher
  Assistent  an  Hagenbecks  Tierpark;

 

Sperber,  Oberingenieur;  Voigt,  Dr.  phil.,
Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent  an  den
Botanischen  Staatsinstituten;  Winter,  Kaidirektor,
  Brookthor.

Bureau  des  Senatskommissars  und  des  Kolonialinstituts:
  Hamburg  36,  Dammthorstraße  25  I.

B.

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Übungen
vom  15.  April  bis  14.  August  1909.

I.  Allgemeine  Kolonialvorlesungen.

1.  Geschichte,  Rechts=  und  Staatswissenschaften.


Professor  Dr.  Wahl:  Allgemeine  Kolonialgeschichte,
  II.  Teil  (von  1815  bis  zur  Gegenwart),
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der
deutschen  Kolonialgeschichte.  2  stündig,  mit
Ubungen.

Professor  Dr.  Mirbt  (Marburg):  Allgemeine
Missionskunde.  19.  bis  26.  April.

Professor  Dr.  Perels:  Kolonialrecht  mit  Übungen.
  2  stündig.

Professor  Dr.  Rathgen:  Kolonialpolitik  mit
Ubungen,  III.  Teil,  Koloniale  Wirtschaftspolitik.
4stündig.

Professor  Dr.  Rathgen  und  Professor  Dr.  Voigt:

Besichtigung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen
Anlagen.  14tägig.

2.  Geographie  und  Ethnologie.

Professor  Dr.  Passarge:  Geographie  der
deutschen  Kolonien.  3stündig.

Professor  Dr.  Passarge  und  Professor  Dr.  Gottsche:
Exkursionen.  14tägig.

Professor  Dr.  Thilenius:  Die  Eingeborenen
der  deutschen  Kolonien,  II.  Teil,  Spezielle
Ethnographie.  kstündig.

3.  Naturwissenschaften.

Professor  Dr.  Voigt:  Koloniale  Nutzpflanzen,
ihre  Kultur,  ihre  Produkte  und  ihre  Schädlinge.
2  stündig  mit  Demonstrationen.

Professor  Dr.  Voigt  und  Professor  Dr.  Rathgen:
Besichtigung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen  Anlagen.
14tägig.

Professor  Dr.  Gottsche  und  Professor  Dr.  Passarge:
Exkursionen.  14tägig.
        <pb n="415" />
        W  353  20

II.  Spezielle  Kolonialvorlesungen.

1.  Sprachen.

Harris:  Englisch.  kstündig.

Professor  Dr.  Becker:  Einführung  in  das
Schriftarabische,  I.  Kursus,  2  stündig;  Ein.
führung  in  das  Schriftarabische,  II.  Kursus,
1stündig;  Einführung  in  das  Kisuaheli,
2  stündig;  Kisuaheli-Ubungen  für  Fortgeschrittene,
  2  stündig.

Dr.  Hagen:  Einführung  in  die  chinesische
Umgangssprache.  Istündig.

2.  Kolonialverwaltung.
Dr.  Fuchs  (Berlin):  Verwaltungspraxis  in
Deutsch-Südwestafrika.  kstündig.
Professor  Dr.  Becker:  Islamisches  Recht  mit
Übungen.  2sstündig.
Dr.  Schaps:  Privates  Seerecht.

3.  Kolonialwirtschaft.

Professor  Dr.  Klebahn:  Einführung  in  die
Grundlagen  der  Bodenkunde.  1stündig.

Dr.  Neumann:  Die  natürlichen  und  wirtschaftlichen
  Grundlagen  des  Landbaus
mit  Berücksichtigung  unserer  Kolonien,  1  stündig;
Landwirtschaftliche  Exkursionen.

Professor  Dr.  Voigt:  Praktische  Übungen  im
Erkennen  und  Untersuchen  pflanzlicher
Erzeugnisse  des  Handels.  JZFstündig.

Dr.  Neumann:  Ausgewählte  Kapitel  der
landwirtschaftlichen  Tierzucht  mit  Berücksichtigung
  unserer  Kolonien.  1  stündig  mit  praktischen
  Demonstrationen.

Professor  Dr.  Peter:  Praktische  Kapitel  aus
der  Veterinärmedizin.  E2stündig.

Professor  Dr.  Ollwig  und  Dr.  Sieber:  Tropische
  Tierseuchen  und  ihre  Erreger.
2stündig.

Dr.  Reh:  Tierische  Schädlinge  der  Kultur—
pflanzen  unserer  Kolonien  und  ihre  Be—
kämpfung.  Istündig.

Lübbert:  Ausnutzung  von  Fischgewässern
an  der  Küste  und  im  Binnenlande,  mit  praktischen
  Deimonstrationen  und  Besichtigungen  von
Fischereibetrieben.  1  stündig.

Dr.  Sokolowsky:  Führung  durch  Hagenbecks
  Tierpark  und  Demonstrationen  von
Nutz=  und  Haustieren  der  deutschen  Kolonien.

III.  Technische  Hilfsfächer.
Professor  Dr.  Schorr:
im  Gelände.

Dr.  Graff  und  Dr.  Schwassmann:  Anleitung
zu  topographischen  Aufnahmen  und  geo-2stündig.



Vermessungsübungen

 

graphischen  Ortsbestimmungen  mit  einfachen
  Instrumenten,  verbunden  mit  praktischen
UÜbungen.  kstündig.

Dr.  Reh:  Anleitung  zum  Sammeln,  Beobachten
  und  Konservieren  von  Tieren.
2  bis  3  Stunden.  Hierzu

Dr.  Reh  und  Professor  Dr.  Michaelsen:
kursionen.

Professor  Dr.  Zacharias:  Anleitung  zur  Anlage
  von  Nutzgärten.

Sperber:  Anleitung  zum  Haus-,  Wegeund
  Brückenbau  in  den  Kolonien.

Winter:  Kai=  und  Hafenbetrieb;  Zeichnen
und  Kursus  der  Photographie.

Präparatoren  des  Naturhistorischen  Museums:
  Anleitung  zum  Abbalgen,  ekelettieren,
  Konservieren  und  Ausstopfen
der  höheren  Wirbeltiere.

IV.  Fertigkeiten.

Ex-Reitunterricht.


Rudern  und  Segeln)  Z„
Fechtunterricht  a  nach  Vereinbarung.

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des
Kolonialinstituts  werden  den  Hörern  und
Hospitanten  die  allgemeinen  Vorlesungen
und  Übungen  empfohlen.  In  Betracht  kommen
vor  allem  die  folgenden:

Professor  Dr.  Rathgen:
wirtschaftslehre.
Ubungen.

Dr.  Wagemann:  Die  Anfänge  der  Volkswirtschaftslehre.


Dr.  Otto:  Tropenhygiene  mit  besonderer  Berücksichtigung
  der  Westküste  Afrikas.

Professor  Dr.  Passarge:  Landeskunde  von
Kamerun.

Die  Hörer  und  Hospitanten  des  Kolonialinstituts

  belegen  die  öffentlichen  Vorlesungen  in
derselben  Weise  wie  die  Institutsvorlesungen.

Praktische  Volks-Volkswirtschaftliche


Kolonialabtellung  der  Deutschen  Landwirtschaktsgesellschaft.


Die  erste  begründende  Versammlung  der
Kolonialabteilung  der  Deutschen  Land—
wirtschaftsgesellschaft  am  24.  Februar  fand
eine  außerordentlich  rege  Beteiligung.  Es  meldeten
sich  ungefähr  150  Mitglieder  für  die  neue  Abteilung,
  von  welchen  ungefähr  zwei  Drittel  schon
früher  Mitglieder  der  D.  L.  G.  waren,  während
ein  Drittel  aus  den  Kreisen  der  kolonialen  Land-
        <pb n="416" />
        W  354  20

wirtschaft,  Pflanzungsgesellschaften  usw.  sich  neu
der  gemeinsamen  Arbeit  der  D.  L.  G.  anschließen.

Die  in  der  Abteilungsversammlung  gehaltenen
Vorträge:  „Die  Bedeutung  der  deutschen
Kolonien  für  die  heimische  Landwirtschaft“
(Berichterstatter:  Kaiserlicher  Geheimer  Regierungsrat
  Professor  Dr.  Wohltmann-Halle  a.  d.  Saale)
und  „Überblick  Über  die  landwirtschaftlichen
Unternehmungen  in  Deutsch-Ostafrika“
(Berichterstatter:  Kaiserlicher  Bezirksamtmann  a.  D.
von  St.  Paul  Illaire)  fanden  reges  Interesse.

In  den  Ausschuß  der  Abteilung  wurden  gewählt
  als

Ordentliche  Mitglieder:
1.  Geheimer  Regierungsrat  Professor  Dr.  Wohltmann-Halle,



u.  Professor  Dr.  Warburg-Berlin,

u  Regierungsrat  Dr.  Busse-Berlin,

.  Kammerherr  Frhr.  von  Hermann-Schorn,

Okonomierat,  Rittergutsbesitzer  Vibrans-Calvörde,


Landrat  Dr.  Wilkins-Hornow,

u.  Generalsekretär  Dr.  Sander-Berlin,

mDirektor  Hupfeld-Berlin,

u  Begirksamtmanna.  D.  von  St.  Paul  Illaire-Berlin,


10.  Rittergutspächter  Gadegast-Mannschatz;

Beratende  Mitglieder:
1.  Farmer  Erdmann

00m  J.  ——..

Südwest--

  □.  5  S  "  :
2.  Farmer  Schlettwein  afrika.

.  Farmer  Voigts-Voigtsgrund

.  Dr.  Bücher-Viktoria  K

Pflanzungsleiter  Strauß-Molive  amoerun,

u.  Pflanzungsleiter  Woeckel-Togo,  Post  Agome-Palime,


JSe  S

7.  Geheimer  Regierungsrat  Stuhlmann,  Ostz.
  Zt.  Hamburg  afrika
u.  Pflanzungsleiter  Feilke-Kwamkoro  srita,

8
9.  Professor  Preuß-Berlin,  Neu-Guinea-Kompanie,


10.  Pflauzungsleiter  Hufnagel-Vailele,  Samoa.

Den  beratenden  Mitgliedern,  welche  zum  großen
Teil  ihren  dauernden  Wohnsitz  in  den  Kolonien
haben,  fällt  besonders  die  Aufgabe  zu,  die  unmittelbare
  Fühlung  mit  den  laufenden  praktischen
  Bedürfnissen  der  kolonialen  Landwirtschaft
aufrecht  zu  erhalten  und  die  Abteilung  in  den
Kolonien  selbst  zu  vertreten.

Die  anwesenden  Mitglieder  des  Ausschusses
wählten  dann  Herrn  Geheimen  Regierungsrat
Wohltmann  zum  ersten,  Herrn  von  St.  Paul
Illaire  zum  zweiten  Vorsitzenden  und  Herrn
Direktor  Hupfeld  zum  Schriftführer.

Ein  koloniales  PDreisausschreiden

wird  vom  Deutschen  Kolonialverlag  (G.  Meinecke),
  Berlin  W30,  in  der  „Kolonialen  Zeitschrift"
  veröffentlicht.  Der  Verlag  fordert  die

 

Abonnenten  der  genannten  Zeitschrift  zu  einem
Wettbewerb  auf  für  die  Bearbeitung  des  Themas:
Viehzucht  in  den  Tropen  und  Subtropen.
Bei  der  Behandlung  dieser  Frage  ist  speziell
Rücksicht  auf  die  Verhältnisse  in  den  deutschen
Kolonien  zu  nehmen;  besonders  eingehend  sind
Rindvieh-,  Wollschaf=  und  Pferdezucht  zu  behandeln.
  Die  beiden  ausgesetzten  Preise  betragen
800  “  und  500  N.  Letzter  Einlieferungstermin
  ist  der  1.  April  1910.

Drahtlose  Telegraphie  in  Britisch-Ostafrika.

Eine  neuerdings  für  Britisch-Ostafrika  erlassene
  Verordnung,  „Wireless  Telegraphy  Ordinance“,
  enthält  im  wesentlichen  folgende  Bestimmungen:
  «

Die  Einrichtung  drahtloser  Telegraphen  in
Britisch-Ostafrika  ist  nur  mit  Genehmigung  des
Gouverneurs  und  unter  den  von  diesem  näher
festzusetzenden  Bedingungen  gestattet.

Zuwiderhandlungen  werden  mit  Geldstrafe
bis  zu  1500  Rp.  oder  mit  Gefängnis  bis  zu
einem  Jahre  oder  mit  beidem,  sowie  mit  Einziehung
  der  benutzten  Apparate  bestraft.  Das
Strafverfahren  darf  nur  auf  Befehl  des  Gouverneurs
  eingeleitet  werden.

Die  Verordnung  sieht  die  Gewährung  von
Lizenzen  für  die  Errichtung  drahtloser  Telegraphen
  vor,  die  nur  zu  Versuchszwecken  errichtet
  werden.

Verboten  ist  die  Handhabung  drahtloser  Telegraphen
  auf  Schiffen,  die  sich  in  Protektoratsgewässern
  aufhalten,  sofern  die  HDandhabung  gegen
die  in  dieser  Beziehung  vom  Gouverneur  zu
erlassenden  Vorschriften  verstößt.

Der  Gouverneur  soll  berechtigt  sein,  für  Zuwiderhandlungen
  gegen  diese  Bestimmung  Geldstrafe
  bis  zu  150  Rupien  zu  verhängen,  sowie
die  Einziehung  des  benutzten  Apparats  anzuordnen.


Stationen  für  drahtlose  Telegraphie  sind  in
Britisch-Ostafrika  bisher  nicht  errichtet  worden.
Neuerdings  wird  eine  drahtlose  Telegraphenverbindung
  zwischen  Mombassa  und  Kismayn
geplant.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Vizekonsulats
in  Mombassa.)

M
        <pb n="417" />
        355  20

Litera,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Deutsche  Admiralitätskarten:

Nr.  410:  Neu-Guinea,  Kaiser  Wilhelmsland:
Einzelne  Schouten-Inseln.  6  Pläne
verschiedener  Maßstäbe.

Nr.  411:  Südlicher  Stiller  Ozean:  Feni-Inseln
  und  Ankerplätze  an  der  Ostküste
von  Neu-Mecklenburg.  4  Pläne  verschiedener
  Maßstäbe.  Berlin  1909.  Verlag
von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis
je  .X  0,  00.

 

Dietrich  Reimers  Mitteilungen  für  Ansiedler,
Farmer,  Tropenpflanzer,  Beamte,  Forschungsreisende
  und  Kaufleute.  1909.  Heft  1.  Verlag
von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen),  Berlin  SW48,
Wilhelmstraße  29.  Preis  “  0,30.  Zährlich
vier  illustrierte  Hefte.  Ein  Jahrgang  mit  Porto

 

AM  1,60.
Die  deutsche  Kolonialliteratur  im  Jahre
1907.  Im  Nachtrag:  Kolonialliteratur

fremder  Völker.  Bisher  zusammengestellt
von  Hauptmann  a.  D.  M.  Brosef,  fortgesetzt
von  Hubert  Henoch,  Schriftleiter  der  Deutschen
Kolonialzeitung.  Sonderheft  der  Zeitschrift  für

 

Kolonialpolitik,  Kolonialrecht  und  Kolonialwirtschaft.
  Herausgegeben  von  der  Deutschen
Kolonial-Gesellschaft.  Berlin  1909.  Verlag
von  Wilhelm  Süsserott.  Preis  M  2,  —.

Ludwig  Amadeus  von  Savoyen,  Herzog  der
Abruzzen:  Der  Ruwenzori.  Erforschung  und
erste  Ersteigung  seiner  höchsten  Gipfel.  Herausgegeben
  von  Dr.  F.  De  Filippi.  Mit  190  Abbildungen,
  darunter  35  ganzseitigen  Bildern
und  4  Panoramen  sowie  4  Karten.  Leipzig  1909.
Verlag  von  F.  A.  Brockhaus.  Preis  geb.
12,  —.

E.  De  Wildeman:
et  Colonisation.
A.  de  Boeck,  265,  Rue  Royale.

Fr.  2,—.

Bericht  über  die  Missionen  der  rhein.-westf.
Kapuziner-Ordensprovinz  auf  den  Karo-=linen-,
  Marianen=  und  Palau-Inseln.  Den
Wohltätern  dargereicht  von  P.  Kilian  Müller,  O.  Cap.,
Sekretär  der  auswärtigen  Missionen.  Limburg
a.  d.  Lahn  1908.  Druck  und  Verlag  der  Limburger
Vereinsdruckerei,  G.  m.  b.  H.  Preis  50  Pf.

Sciences  Biologiques
Brüssel  1909.  Verlag
Preis  brosch.

 

Geißler:  Soldaten-Balladen.  Ein  Buch  fürs
deutsche  Volk.  Leipzig  1909.  Verlag  von  L.  Staackmann.
  Preis  karton.  .  M  1.—.

 

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postagenturen  in  Atakpame,  Porto  Seguro  und  Sokode  (Togo)  sind  zur  Teilnahme
  am  internationalen  Postpaketdienst  und  im  Verkehr  mit  Deutschland  auch  am  Postfrachtstückdienst

(Meistgewicht  10  kg)  zugelassen  worden.
und  mit  Nachnahme.

Die  Taxen  sind  für  Porto  Seguro  dieselben  wie  für  Lome.

Der  Dienst  erstreckt  sich  nur  auf  gewöhnliche  Pakete  ohne

Im  Verkehr  mit  Atakpame

und  Sokode  wird  das  Porto  für  die  Strecke  ab  und  bis  Lome  bei  im  Schutzgebiet  ankommenden
Paketen  vom  Empfänger  eingezogen,  bei  abgehenden  vom  Absender  entrichtet.

e  e

Zu  den  Postanstalten  in  Deutsch-Südwestafrika,  die  zum  telegraphischen  Postanweisungsdienst
  im  Verkehr  untereinander  zugelassen  sind,  ist  am  24.  Dezember  1908  die  Postagentur

  in  Grootfontein  hinzugetreten.
        <pb n="418" />
        Nach

W  356  20

ostdampfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  April  1909.

—  S

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müf  en  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch-Gstafrika.

u)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schirit

Von  Mombasa  Weiter

beförderung  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstarion
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  noch  Kanga  a  (einschl.  Amani,
Aruscha.  Korogwe,  Mkumbara.
  Mombo,  Moschi.  Muhesa,
  Vangani,  Wilhelmstal
und  Wugiri)

JPc)  nach  Deutsch-Ostafrika
(ausschl.  der  unter  a  und  b
genannten  Postorte)

—

l

vom  Einschiffungshafen
  am:
Neap  5.  15.  26.  April
geursche  Schise)
Marseille  10.  jedes  Monats
Brindisi  18.  April
(engl.  Schiffe)
Brindisi  11.  April  9.  Mai
(engl.  Schiffe)

 

 

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)

5.  15.  26.  April

Brindisi  18.  April
(engl.  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats
Neapel  5.  15.  26.  April
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats
Brindisi  18.  April
(engl.  Schiffe)
Brindisi  11.  April  9.  Mai

(engl.  Schiffe)

Mombasa  17,16,  16  Tg.

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  14  Tage

Mombasa  O  15  Tage

Tanga  19,  17,  17  Tage
Tanga  16  Tage
Tanga  20  Tage

Daressalam  20,  18,
18  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unmittelbar
Wuschesonrdernn  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Daressalam  17  Tage

Zan  ibar  20  Tage
Daressalam  weiter
un  nächster  Gelegenheit

3.  13.  24.  April
1030

8.  jed.  Mts.  10  30
16.  April  10  0

9.  April  7.  Mai  10  30

3.  13.  24.  April
1030
16.  April  10  30

8.  jed.  Mts.  10  45

8.  13.
1020

8.  jed.

24.  April
Mts.  10  45
16.  April  10  00

9.  April  7.  Mai  10.0

 

2.  Deutsch-Sübwestafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Abbabis,  Aris,  Aub,
Epukiro,  Gobabis,  Gochanas.
  Grootfontein,  Großarmen,

  Groß-Witoley.  Guchab,
  Harts,  Haachanas,  Hohewarte,.
  Jakalswater.  Johann-Abrechtsböbe,
  Kalkfeld,  Karibib,
  Khan,  b.  Kubas
Nauchas,  Neudamm,  Okaandja,
  Okafise,  Okautdweso,
kombahe,  Omaruru,  Onzunt,
  Osona,  Otawi,  Otjiiawera,
  Ottimb#we,.  Otliwarongo,
  Oßwero,  Otjosonlau.
  Outso,  Reboboth,  Richtofen,
  Seeis,  Tsumeb,  Usakos,
Waldau.  Waterberg,  Wilhelmstal,
  Windhuk

d)  nach  Lüderivbucht  sowie

Hamburg  #  21.

 

April

Antwerpen  5.  26.  April
(deutsche  Schiffe)

Southampton  6.

27.  April

(deutsche  Schiffe)

Southampton,  3.

Hamburg

I
Southampton,  10.

24.  April

18.
I

jedes  Monats

Southampton  jeden  Sonnabend

Southampton  6.

27.  April

17.  April  1.  Mai

Swakopmund  26  Tage

Swakopmund  21  Tage
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  20-22  Tg.
Swakopmund  24  Tage
Swakopmund  26  Tage
Lüderitzbucht  19—22  T0g.

Lüderitzbucht  21  Tage

20.  April  115

4.  25.  April  1.0

5.  26.  April  8.38

9.  16.  30.  April  11.23

2.  23.  April  11.23

18.  jed.  Mts.  6.20

jeden  Freitag  11.23

5.  26.  April  8.38

 

 

nach  Aahaht,  Aus,  derche  (deuische  Schiffe).
ethanien,  Brackwasser,  Gi—  B1à8  .  ...
beon.  Gochas.  Hafuur,  Kalk-  Antwerpen  5.  26.  April  Lüderitzbucht  22  Tage  4.  25.  April  1.0
somein  (Süd).  Kanus  Kect-  (deutsche  hifse
manshoop.  Kuibis.  alta-  .  .  ..  .  ·  *
hebe  Sceheim,  Warmbad.  Hamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  30  Tage  18.  jed.  Mis.  6.20
kamas
amburg  21.  April  Lüderitzbucht  27  Tage  April  11.6
Jc)  nach  Ramansdrift  Southampton  10.  24.  April  Kapstadt  17  Tage  9.  23.  April  11.23
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf
Oucenstown  25.  April  Apia  31  Tage  23.  April  11.23

3.  Samoa.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

Nachversand  1.0
        <pb n="419" />
        —  —  —  —  I  —„  ———

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  23.  April  Friedrich-Wilhelms-#hemsche
  Schtffe)  hafen  88  Tage
·  Simpsonhafen41Tage12.21.30.April
4.  Deutsch-Neuguinea.  Brindisi  Simpsonhafen  10  Tage1030

(engl.  Schiffe)

Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

—.—

 

(

5.  Kamerun.

aà)  nach  Akonolinga,  Bamenda,
Banfo,  Bibundi,  Bipindihof,
Bo  E  (  Tanfae
Campo,

Dume,  t-  96dual-  5

basst,  Jau  Johann  .

wcsübe,  Borss  Kribi,  Lolodorf,
  Lomie,  Longst.,  Plantation,

  Viktorta

 

l

h)nachRlodelRey...

e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet
(Garua,  Kusseri)

d)  nach  Offidinge

e)  nach  Molundu

Hamburg

Boulogne
Mer

sur
(deutsche  Schtsfe,

Liverpool

Hamburg

Liverpool

Liverpool
Liverpool

Liverpool

Antwerpen
Bordeaux

D  10.  jedes  Monats
25.  jedes  Monats

6
l
4.  April  2.  Mai
l
l
l
l
26.  jedes  Monats

l  11.  jedes  Monats
l

8.  April

25.  jedes  Monats
jeden  Sonnabend

8.  April
jeden  Sonnabend

jeden  Sonnabend

22.  April  13.  Mai

 

25.  jedes  Monats

6

Viktoria  19,  25  Tage
Duala  20,  26—40  Tage
Kribi  22,  26—40  Tage
Plantation  22,  26—40  Tg.
Longji  22,  26—40  Tage
Campo  26—40  Tage
Bibundi  26—40  Tage

Viktoria  18  Tage
Duala  19  Tage
Kribi  21  Tage
Plantation  21  Tage
Longji  21  Tage

Duala  29  Tage
Viktoria  26  Tage

Longji  30—32  Tage
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage

Rio  del  Rey  26—43  Tage

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Nang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Rio  del  Rey  25  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  über
Lokodtja-Dola

Calabar  19  Tage
von  dort  wetter  tes  Obo
(am  Croßstuß  bis  stenum
in  6  bis  10  Tagen

Matadi  19—20  Tage
von  da  weiter  mit  der  Elsenbahn
  bis  Brazzaville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
dem  Kon#o,  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu

9.  jed.  Mts.  8.56
25.  jed.  Mts.  6.20

 

10.  jed.  Mts.  1.0

1—

G.  April  1015

25.  jed.  Mts.  6.20
jeden  Donnerstag  1045

6.  April  101
jeden  Donnerstag  1045

21.  April  12.  Mai  1.0
23.  jed.  Mts.  1045

 

6.  den  Karolinen,  Palan-Inseln,
  Marianen  ausschließlich
  Gnam)

.  Sendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco
geleitet.
)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.
2)  nur  für  Sendungen  nach  Jap,
VPalau.  Angaur.

Brindisi

Neapel

Neapel
(deutsche  Schiffe)

l

I

4.  April  2.  Mai
s

4.  Juni

i
23.  April  21.  Mai

 

Jap  48  Tage
Ponape  51  Tage
Saipan  43  Tage
Palau  37  Tage
Angaur  36  Tage
Jap  39  Tage
Jap  33  Tage

Li  21.  30.  April
195.  Mai  2.  Juni
1030

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Kiantschon.

Auf  Verlangen  des  Abgewöhnliche

  und  ein-E

  Briefe  und  Vostarten
  über  Sibiri

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool

23.  April

 

 

jeden  Sonntag
11.  25.  April
9.  April

 

 

Tsingtau  32  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage
Tsingtau  35  Tage

21.  April  1030
jeden  Freitag  1080
9.  23.  April  1030

 

8.  April  8.38
        <pb n="420" />
        358  2

 

 

Ausschiffungohafen.

—  —  —  ——T  —

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindisi  4.  Juni  Jaluit  57  Tage  2.  Juni  10  ½
8.  Marstal-Inseln.  (engl.  Schiffe)
Neapel  28.  April
a)  nach  Jaluit  Odeunsche=  Schiffe)
i  25.  MApri  3  52  98
b)  nach  Naurn  acnwbabel)  11.  25.  April  Nauru  unbestimmt  2.  5  *  2.
Brindisi  4.  18.  April  2.  Mai

(engl.  Schiffe)  D4

 

9.  Togo.

 

Hamburg  1.  14.  25.  jed.  Mts.
Hamburg  10.  jedes  Monats
Rotterdam  5.  u.  18.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)  «
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats
(deutsche  Schtffe)
Marseille  1  2.  jedes  Monats
Bordeaux  25.  jedes  Monats
Liverpool  1  jeden  Sonnabend
l
fHamburg«81edeJMonats
Notterdam  7.  jedes  Monats

Lome  22—27  Lage
Lome  17  Tage
Lome  21—23  Tage
Lome  16  Tage

Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung
Akkra  15  Tage

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  37—40  Tage

 

Lome  33.—36  Tage

 

13.  21.  und  Letzten
sed.  Mts.  7  12

9.  jed.  Mis.  8.56

1.  u.  17.  jed.  Mis.  92

10.  jed.  Mis.  1.0

10.  jed.  Mis.  10.0
23.  jed.  Mis.  10#

Donnerstag  101"

712

2.  jedes  Monats

6.  jedes  Monats  92

+)  Den  durch  s  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schusgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Poĩt  iit  it  iallig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
7  I
Vestichsnesgsiuec.  Neapel  7°.25.  April  5.  Mass  Marshhan=  Neavel  11.  Na
7  —e  -  In  eln  tcape  ....  .  Vidai
Neapel  .  .  .  .  9  30.  April
Deutsch-Sstafrita  Brindiii  30.  April  —  —  3..3  *.  21
Marseille.  .  .  16.  jed.  Mts.  Neapel  212.  Arrit
——  —  ——  :—----  Bundku...»  1620  April
Deutsch  ·  Sũdwestafrika  Voarseile#  15.  20.  Abol
—  e  '«·  ymouth,
nördl  Tell  d.  Schubgeb  Suthempton  r  ril  iits  Kiantschon  Southampton,  über  San  Francisco  unbe-9
  led.  «  Le  Havre  oder  stimmt  (5—  6mal  monatl.)
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  8“.  29“.  April  Queenstown
Southampton  18.  April  Sibir.  Eisen=  1  jeden  Dienstag,  Freitag
·  ——·——·  —  ·«·  bahn.  .  und  Sonntag
Hamburg  15.  jed.  Mts.  Plymouth  .  üb.  Vancouv.  ö.  April  Z.  Mai
Namernn  Southampton  30“.  jed.  Mts.  Samoa  Queenstown
«  «odcrHavreubcr..ank5rami:ico
den  Narolinen  —  —  e  —  od.  Plymouth  (unbeftimmt,
-  —  ·  «-Marianen,
  lneper  5  7°.  207.  April  dodo  Hamburg  144.  18.  April  17.  Mai
Palau:Inseln  5“.  11.  Mai  ·56J%  Southampton  30“.  jed.  Mts.

 

*Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="421" />
        G  359  ꝛ

Schiffsbewegungen  der  Woermann  Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Postdampfer

Letzte  Nachrichten
bis  25.  März  1909.

 

„Adolph  Woermann““

„Alexandra  Woermann“

„Anna  Woermann“
„Arnold  Amsinck“
„Eduard  Bohlen“
„Eduard  Woermann“.
„Eleonore  Woermann“
„Erna  Woermann“
„Frieda  Woermann“.
„Gertrud  Woermann“.
„Hans  Woermann“.
„Henriette  Woermann“
„Irma  Woermann“

„Jeannette  Woermann“

„Kurt  Woermann“.
„Lili  Woermann“
„Linda  Woermann“
„Lothar  Bohlen“
„Lucie  Woermann“.
„Marie  Woermann“
„Martha  Woermann“
„Max  Brock“".
„Otto  Woermann“.
„Paul  Woermann“.
„Thekla  Bohlen“

„Croatia“.

„Swakopmund“  v
„Togo“
„Windhuk“

„Ivo'“.
„Walburg“

 

 

 

Reise
von  I  nach
Delagoa  Bay  Hamburg
Hamburg  Kamerun
Burutu  Hamburg
Lüderitzbucht  Hamburg
Swakopmund  Kapstadt
Hamburg  Kilwa
Hamburg  Duala
Kilwa  Hamburg
Hamburg  Notonou
Hamburg  Durban
Hamburg  Akkra
Hamburg  Kamerun
Hamburg  Burutu
Hamburg  Assinie
Calabar  Hamburg
Hamburg  Calabar
Kapstadt  Swakopmund
Assinie  Hamburg
Duala  Hamburg
Assinie  Hamburg
Hamburg  Calabar
Hamburg  Lüderitzbucht
Hamburg  Assinie
Hamburg  Mossamedes
Hamburg  Burutu

 

 

am  21.  März  ab  Zanzibar.

am  25.  März  ab  Hamburg.
am  12.  März  in  Lome.

am  20.  März  in  Duala.

am  20.  März  ab  Swakopmund.
am  22.  März  in  Mombassa.
am  22.  März  in  Conakry.

am  24.  März  in  Suez.

am  18.  März  in  Kotonou.

am  24.  März  in  Delagoa  Bay.
am  16.  März  in  Lome.

am  28.  März  in  Lome.

am  18.  März  in  Lagos.

am  23.  März  in  Rotterdam.
am  18.  März  ab  Las  Palmas.
am  18.  März  in  Las  Palmas.
am  19.  März  ab  Kapstadt.

am  17.  März  in  Hamburg.

am  24.  März  ab  Teneriffe.

am  22.  März  ab  Sierra  Leone.
am  24.  März  in  Bonny.

am  20.  März  in  Lüderitzbucht.
am  10.  März  in  Dakar.

am  19.  März  in  Sao  Thomé.
am  20.  März  Dover  passiert.

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Rio  Nunez
Lüderitzbucht
Kamerun
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Mossamedes
Hamburg

 

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Kotonon

Lüderitzbucht

Hamburg
Hamburg
Durban

 

am  22.  März  in  Dakar.

am  22.  März  in  Sierra  Leone.
am  28.  März  in  Lome.

am  16.  März  ab  Las  Palmas.
am  19.  März  Cuxhaven  passiert.
am  20.  März  in  Hamburg.

am  19.  März  ab  Libreville.

am  22.  März  ab  Las  Palmas.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Lagos
Hamburg
Hamburg
Kotonon
Hamburg
Akkra
Mossamedes
Hamburg
Mossamedes

 

Akkra
Hamburg

Rio  Nunez
Mossamedes

Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg
Hamburg

Rio  Nunez

Hamburg

 

am  20.  März  ab  Las  Palmas.
am  19.  März  ab  Lome.

am  14.  März  in  Dakar.

am  22.  März  in  Madeira.

am  13.  März  in  Sekondi.

am  24.  März  ab  Madeira.
am  13.  März  in  Lagos.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  25.  März  in  Antwerpen.
am  13.  März  ab  Alkkra.
        <pb n="422" />
        W  360  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  HBeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.6t.
Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  Oeydtlontor  27.  März  1909.

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"  vor-  I
Grün=  Kapital  ui  letzte  14  Nachfrage  Angebot
-fahr  (H  Divi-  8  dende

I  l  ,  .
19071185000051.10310  0AfnlanticheKoinpagnteA-G.....  58  62
1906  2000  000  1.  1.)  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  J  —  55
1905  750  000  1.  4.  8  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

1  1  JF.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-G.  .  160  —
1906  1200000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  58  62
1905  600  000/1.  1.  5  5  LCentralafrikanische  Seengesellschaft  1ZN  G  .—  90
1890  1  500  000  U.  12  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  260  —
1891)  2600  000.  10.7  7  Chocold  Plantagen-Gesellschatft  —  96
1905  220  000  I.  1.  13  20  Debudscha-  .  Pflanzung  125  130
1900  41s18,000/  #.  1.7  7  7  Dentsche  Agaven-Gesellschaft  —  885
1878  2  750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Geseilchaft  r

i  der  Südsee-Inseln  .  .  179  182
1885  2  000  000  6  1.  4  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Sihwesraftt,  500  510
1907  2  500  000  1.  11  —  0  Deutsche  Kautschux-Aktiengesellschaft=  .  —  60
1902  1000  O00  1.  1.  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  60
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  200  205
1902  1  000  OO00  1.  5..  2  3  Deutsche  Togogesellschaft.  —  65
1885  3  721  000  1.  11  5  5  Deutsch-stafrlkanisch--Gesenlchaft  Stamm-Ant.  97  98

3000  000  5  5  Vorzugs-Anteile  98  99
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ollasrhanische  Plantagengesellschat.—  4  75.—

«  ,  ·TI  :-—  —  do  do  Vorz.  Aktien  —  A  220,  -
1908  11  495  000  1.  1.)  3½3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½  %  Schuldverschrei-4

  4  bungen  (vom  Reich  sichergestell)  .  96  97
1897  2250  000  1.  1.  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Hawdelsgeselschaft  —  98
1899  4  000  000  1.  1.  0  0  (Gesellschaft  Nordwestkamerun  ..  t.  A.  —  1  20.—

8360  000  0  0  do  ...  th  B-«0—.--«5,——
1898"1000000Z1.1.II10  0«  Gesellschaft  Sübramonn  .  .  Lit.  A.  —  100

1000000  10  0  do  Lit.  B.  —  88
1889  2  000  000  „1.  10.  0  0  scuabonal  Plantagen-Gesellschaft  .  15  20
1897  1  153  000  1.  1.  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  I  —  10
1889  30000000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschft.  —  30
171200000  1.  115  20  Faluit-Gesellschaft  geteilte  Aktten  145  1449

I  Genußscheine  .J.  K  1380,—IK  1410,.—
1904  1  000  0O000  1.  1.  —  0  Kamerndonerewerfss#enchscheane)W  35
1906  3000  000  1.  11  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  .  —  55
1908.  1000  000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  I  ——  «28
1899  1  100  000  1.  7  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  .  85  89
1885  6000  0O000  1.  4  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  0  102

I  I.  so  0  Stamm-Anteile  —  10
1906  1200  000  1.  1.  —  —  Otarta-  Kompagnie  70
1904  21  000  000  1.  1.0  3  3  Otstafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Unteile  l

·  I  Ii  (vom  Deutschen  Reiche  mit  8%  Zins  und

„  D  !1  120%  Rückzahlung  garantierth)  102  103
1900  20  000  OC00  1.  41.  0  9  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  208  209

6  200  000  0  K4  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  .  113.—  .  c  114,  —
1902  L  125  000  1.  1.  30  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  illi«  ji«-J-1897
  2  000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  85
1895  1500  000  1.  1.  I  0  0  Rheinische  Handei-  HPlantagengesellchaft.  —  —  10
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  50
1905  2  000  O000  1.  1..  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  —  38
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  8060  —
1900  L  500  000  1.  71  0  0  South  African  Territories  bah  »  shsd
1892-422000000-1.7..10  0  South  West  Africa  Co.  26  4  %  42  6  sh  9  d
1893  869  100  1.  4.  0  0  usambara  sasfeebaugefel  swat  Stamm-Anteile  27  zefr.  30  zöfr.

%  142  200  0  0  Vorzugs-Anteile  45  zsfr.,  50  zefr.

1897  1  500  000  1.  1.  0  6  Lestafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi  #
6  %  Ü  Stamm-Anteile  104  107

1  600  000  6  25.6  I  Vorzugs-Ante11es104  107
1897  4500  000  1.  1  0  .  eseii  Pflanzungsgesellschaft  Victoria  #  I

s  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  15
—  8  do  Vorz.-Aktien  #  90  95
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorff  —  70

 

 

 

 

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

Verantwortlicher  Redalteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W68,  Kochstrate  68—71.

Ausgegeben  am  31.  Marz  1000.
        <pb n="423" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Hherausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  April  1909.  nummer  8.

Diese  Zettschrift  erscheint  in  der  —  am  1.  und  15.  —.  Monats.  Derfelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
eimmal  vierteljähr  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herauskegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der-  ——  rliche  Abonnememspreis  für  das  Kolonialblau  mit  den  Beiheften  Erirägt  beim  Bezuge  durch  dir
Vost  und  die  S  3,.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchbandlung:  a)  DM  für  Deutschland  einschl.

deutschen  —#  End  Osterreich=  .  Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Cinsem#undgee  und  Anfragen
2  e  Schun  Hofbuchhandlung  von  rnfi  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW6s,  Kochstraße  68—71,  zu  richien.

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ermächtigung  des  Gouverneurs  von
Namerun  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden.  Vom  16.  März  1909  S.  361.  —
Abkommen,  betr.  Berwertung  des  Landbesives  der  Deutschen  RNolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.  Vom  17.  Februar
1908  und  30.  März  1909  S.  362.  —  Abkommen,  betr.  Verwertung  des  Landbesitzes  der  South  West  Africa  Company
  Lid.  Vom  27.  Mai  1908  und  26.  März  1909  S.  363.  —  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Erteilung
einer  Sonderberechtigung  zum  Schurfen  und  Bergbau.  Vom  29.  März  1909  S.  364.—  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Heimbeförderung  mittelloser  Weißer.  Vom  27.  Februar  1909  S.  364.  —  Desgleichen
betr.  die  Anwerbung  von  Eingeborenen  in  Deutsch-O  stafrika  (Anwerbeordnung).  Vom  27.  Feoruar  1009  .  365.  —
Desgleichen  betr.  die  Rechtsverhältnisse  eingeborener  Arbeiter  (Arbeiterverordnung).  Bom  27.  Februar  1909  S.  367.  —

Desgleichen  betr.  die  Bekämpfung  der  Tierseuchen.  Vom  27.  Februar  1909  S.  370.  —  Desgleichen  betr.  Bekämpfung
des  Küstenfiebers.  Vom  27.  Februar  1909  S.  372.  —  Desgleichen  betr.  den  Transport  von  Rindvieh  und  Pferden.  Vom

27.  Februar  1909  S.  374.  —  Maldschutz=  Verordnung  für  Deutsch-Ostafrika.  Vom  17.  Febr.  1909  S.  375.  —  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Ausübung  der  Jagd  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiet.
Aom  15.  Februar  1909  S.  376.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  Satzungen  der  deutschen  Kolonialgesellschaft

„Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets".  Vom  25.  Februar  1909  S.  379.  —  Personalien  S.  388.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  390.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Januar  1909  S.  391.  —  Desgleichen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen

  in  den  Monaten  Oktober  und  November  1908  S.  392.

Kamerun:  Bongor  und  seine  Heiden  (mit  einer  Kartenstkizze)  S.  393.

Togo:  Aom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  398.  —  Verlängerung  der  Landungsbrücke  in  Lome  S.  399.  —  Vernichtung
  von  Moskitolarven  durch  Fische  S.  399.

Deutsch-Südwestafrika:  Der  Bezirk  Outjo  1907/08  S.  1402.  —  Der  Distrikt  Omaruru  1907/08  S.  40.

Deutsch-  Neuguinea:  Die  Regierungsschule  in  Simpsonbafen  S.  404.  —  Die  Insel  Luf  S.  405.

Samoa:  Die  Eingeborenen  Bevölkerung  Samoas  S.  406.  —  Nachweisung  der  beim  Follamt  Apia  im  III.  Viertel
1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  406.  »

KolonialwirtschaftlicheMitteilungen:«KamerunerclauspenFrüchtenvonPlukenetiuconophom
(Iüller  Arg.)  S.  4066.  —  Die  Olpalmsorten  und  die  Aufbereitung  der  Olfrüchte  im  Bezirk  Lome  S.  106.  —  Aus
dem  „Tropenpflanzer“  S.  407.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Bergwerksbetrieb  in  den  französischen  Kolonien  1906
S.  108.  —  Aussichten  für  die  Kautschukgewinnung  vom  Palo  Kolorado  in  Meriko  S.  409.  —  Der  Baumwollmarkt
in  Pernambuco  1908  S.  409.  —  Baumwoll-Ausfuhr  aus  Piura  (Peru)  1908  S.  100.  —  Reisernte  Britisch=  Indiens-1908·
  00  S.  410.  —  Außenhandel  Transvaals  im  Jahre  1908  S.  411.  —  Außenhandel  der  französischen  Kolonien  im
ersten  Halbjahr  1908  S.  413.  —  Maßregeln  zur  Verhütung  der  Einschleppung  von  Rindviehtuberkulose  in  die  Kapkolonie
  S.  413.  —  Handelsvertrag  zwischen  Frankreich  und  Athiopien  S.  413.  —  Ausfuhrverbot  für  Strauße  und
Straußeneier  aus  der  Oranjeflußkolonie  S.  414.  —  Transvaal  S.  414.  —  Sierra  Lcone  S.  414.  —  Ausfuhr  soll  für
Kautschuk  aus  Madagaskar  S.  415.  —  Einfuhr  von  Elfenbein  aus  Belgisch-Kongo  in  das  Uganda-Schutnzgebiet  S.  415.

Vermischtes:  Die  wichtigsten  Bestimmungen  des  vom  sudafrikanischen  Nationalkonvent  ausgearbeiteten  Verfassungsentwurfs
  S.  415.  —  Eisenbahnbau  in  Lagos-Nigeria  S.  418.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  419.  —
Schiffsbewegungen  S.  419.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  420.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  424.

Amtlicher  Teil
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ermächtigung  des  Couverneurs  von  Kamerun
Jur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Kufhebung  von  Verwaltungsbehörden.
Vom  16.  März  1909.
Gemäß  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und
die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908
(Reichs-Gesetzbl.  S.  497)  wird  der  Gouverneur  von  Kamerun  ermächtigt,  im  Schutzgebiete  Kamerun
        <pb n="424" />
        G  362  20

Verwaltungsbehörden  neu  zu  schaffen,  zu  verlegen  und  aufzuheben,  sofern  die  erforderlichen  Mittel
durch  die  Etatsgesetze  bewilligt  sind,  oder  besondere  Mittel  nicht  erforderlich  sein  werden.

Die  von  dem  Gouverneur  auf  Grund  dieser  Verfügung  ergehenden  Anordnungen  sind  durch
Einrückung  in  das  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  zu  veröffentlichen.

Berlin,  den  16.  März  1909.
Der  Reichskanzler.
—.  In  Vertretung:
Dernburg.

 

Kbkommen,  betr.  Verwertung  des  Candbesitzes  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft

für  Südwestafrika.
17.  Februar  1908.
Jom  g0.  März  ibo.
Zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
für  Südwestafrika  wird  folgendes  vereinbart:

1.  Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  wird  baldtunlichst  ihr  farmfähiges
Gelände  in  Deutsch-Südwestafrika  in  angemessene,  farmfähige  Einheiten  zum  Zwecke  des  Verkaufs
abstecken  und  hierfür  wenigstens  einen  Landmesser  in  ihrem  Dienst  halten.

Unter  farmfähigem  Gelände  ist  solches  Gelände  zu  verstehen,  auf  dem  bereits  genügend
Wasser  vorhanden  ist  oder  auf  dem  eine  Wassererschließung  der  Gesellschaft  nach  dem  Gutachten  des
Wasserexperten  praktisch  so  durchführbar  erscheint,  daß  seine  Bewirtschaftung  im  größeren  oder  kleineren
Umfange  ermögglicht  wird.

Die  Gesellschaft  wird  bestrebt  sein,  die  vorgenannte  Absteckung  und  Wassererschließung  im
Einklang  mit  ihren  Geldmitteln  nach  Möglichkeit  zu  beschleunigen.

2.  Die  Gesellschaft  wird  zur  Feststellung  der  Verbesserungsfähigkeit  der  bereits  vorhandenen
Wasserstellen  sowie  zur  Auffindung  von  neuen  Wasserstellen  möglichst  bald  mindestens  einen  Wasserexperten
  in  ihr  Landgebiet  entsenden  und  zur  Ausführung  der  von  demselben  vorgeschlagenen  und
der  Gesellschaft  praktisch  durchführbar  erscheinenden  Wassererschließungsarbeiten  zwei  Bohrmaschinen
hinaussenden.

3.  Die  Gesellschaft  wird  die  Hälfte  des  abgesteckten  farmfähigen  Geländes  für  eine  Frist
von  zehn  Jahren,  vom  1.  Januar  1908  ab  gerechnet,  dem  Gonvernement  zum  Verkauf  an
Ansiedlungslustige  für  Rechnung  der  Gesellschaft  zur  Verfügung  stellen.  Die  Kaufpreise  sollen  75  Pf.
bis  1,50  pro  Hektar  je  nach  Lage  und  Qualität  des  Landes  betragen.  Zu  den  genannten
Preisen  treten  die  anteiligen  Kosten  für  Landabsteckung  und  Wassererschließung.  Die  fraglichen
Verkäufe  sollen  sich  im  übrigen  nach  den  Bestimmungen  über  die  Verwertung  fiskalischen  Farmlandes
richten,  falls  der  Kauflustige  nicht  beantragt,  daß  dem  Kaufe  die  Bedingungen  der  Gesellschaft
zugrunde  zu  legen  sind.

Das  Verfahren  bei  der  Veräußerung  der  dem  Gouvernement  vorbehaltenen  Farmgelände
wird  in  der  Weise  geregelt,  daß  die  dem  Gouvernement  bekannt  gewordenen  Kauflustigen  der
Gesellschaftsvertretung  im  Schutzgebiete  mitgeteilt  werden,  worauf  diese  verpflichtet  ist,  falls  Käufer
die  für  den  Farmbetrieb  notwendigen  Mittel  besitzt,  nach  den  vorerwähnten  Bestimmungen  die
Kaufabschlüsse  und  alles  Weitere  vorzunehmen  und  das  Gouvernement  nach  Erledigung  der  Angelegenheit
  entsprechend  zu  verständigen.

Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  auch  im  Bereiche  des  dem  Gouvernement  zur  Veräußerung
überwiesenen  Geländes  nach  Wahl  des  Kauflustigen  entweder  zu  ihren  Preisen  und  ihren  Bedingungen
oder  zu  denen  des  Gouvernements  Land  zu  verkaufen.  Sie  hat  jedoch  von  solchen  Fällen  dem
Gonvernement  Kenntnis  zu  geben.

Die  auf  75  Pf.  bis  1,50  pro  Hektar  vereinbarten  Preise  für  das  durch  Vermittlung
des  Gouvernements  zu  veräußernde  Gelände  sollen  nur  für  die  ersten  zwei  Jahre  Geltung  haben,
dann  aber  —  und  zwar  bis  zum  1.  Januar  1918  —  gemeinsam  von  dem  Gouvernement  und  der
Gesellschaftsvertretung  im  Schutzgebiete  revidiert  und  den  dann  maßgebenden  Preisen  angepaßt  werden.
Dieses  Verfahren  wiederholt  sich  alle  zwei  Jahre.

4.  Die  Gesellschaft  wird  im  Einvernehmen  mit  dem  Gouvernement  gewisse  für  Kleinsiedlungen
  geeignete  Gebiete  ausscheiden,  sachgemäß  aufteilen  und  zu  Preisen  an  Ansiedlungslustige
        <pb n="425" />
        363  20

verkaufen,  wie  sie  das  Gonvernement  in  den  für  Kleinsiedlungen  erschlossenen  Gebieten  für  Gelände
ähnlicher  Qualität  fordert.  —  Die  Preise  unterliegen  in  zweijährigen  Perioden  einer  gleichen  Revision,
wie  sie  unter  Punkt  3  vereinbart  ist.  —  Auch  dieser  Passus  der  Vereinbarung  hat  nur  Gültigkeit
für  die  nächsten  zehn  Jahre,  d.  h.  vom  1.  Januar  1908  ab.

5.  Grenzen  Grundstücke  an  die  Bahn  oder  an  Flußläufe,  so  wird  die  Gesellschaft  diese
Grundstücke,  sofern  nicht  lokale  Verhältnisse  ein  anderes  bedingen,  so  aufteilen,  daß  sie  mit  der
Schmalseite,  die  nicht  mehr  als  die  Hälfte  der  Längsseite  betragen  darf,  an  die  Bahn  oder  den
Wasserlauf  zu  liegen  kommen.

6.  Die  Kolonialverwaltung  wird  die  Gesellschaft  bei  Einführung  von  Steuern  irgendwelcher
Art  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiet  in  Zukunft  nicht  schlechter  stellen,  als  irgend  einen
Dritten.  Auf  Bevorrechtigungen  und  Vergünstigungen,  die  vor  Abschluß  der  vorliegenden  Vereinbarung
  regierungsseitig  bereits  gewährt  worden  sind,  kann  sich  die  Gesellschaft  hierbei  nicht  berufen.

7.  Es  besteht  Einverständnis  darüber,  daß  die  Gesellschaft  die  in  dieser  Vereinbarung  bezeichneten
  Absteckungs=  und  Wassererschließungsarbeiten  einstellen  kann,  falls  es  sich  nach  Ablauf  von
drei  Jahren,  vom  1.  Januar  1908  ab  gerechnet,  herausstellt,  daß  die  Kosten  dieser  Arbeiten  sich  so
hoch  stellen,  daß  es  sowohl  dem  Gouvernement  als  auch  der  Gesellschaft  unmöglich  ist,  mit  Zuschlag
dieser  Kosten  auf  die  derzeitigen  Landpreise  Land  zu  verkaufen.

8.  ÜUber  alle  Streitigkeiten,  die  sich  etwa  aus  vorstehendem  Abkommen  ergeben  sollten,
entscheidet  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  ein  Schiedsgericht.  Die  Bildung  dieses  Schiedsgerichts
erfolgt  in  Swakopmund  nach  den  Vorschriften  der  Zivilprozeßordnung  in  der  Weise,  daß  eine  jede
Partei  zwei  Schiedsrichter  ernennt  und  daß  diese  einen  Obmann  wählen.  Wird  über  die  Person
dieses  Obmannes  kein  Einverständnis  erzielt,  so  ist  der  Kaiserliche  Oberrichter  oder  dessen  Stellvertreter
  als  Obmann  hinzuzuziehen,  der  im  Verhinderungsfalle  das  Recht  der  Substituierung  erhält
und  dessen  Stimme  den  Ausschlag  gibt.

Die  nach  den  §§8  1045  und  1046  der  Z.  P.  O.  au  treffenden  Ensscheidungen  werden  in
Swakopmund  erlassen.
17.  Februar  1908.

Berlin,  den  30.  Märg  000.

 

Der  Staatssekretär  Deutsche  Kolonialgesellschaft
des  Reichs-Kolonialamts.  für  Südwestafrika.
Dernburg.  F.  Bugge.  Fowler.

Kbkommen,  betr.  Verwertung  des  Candbesitzes  der  South  West  Africa  Company  Ltd.
Vom  27.  Mui  1908.
26.  März  1900.
Zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  South  West  Africa  Company
  Ltd.  wird  folgendes  vereinbart:

1.  Derjenige  Teil  des  Landgebiets  der  Gesellschaft,  der  sich  nach  Westen  an  einen  längs
der  Eisenbahn  Swakopmund  —  Tsumeb  laufenden,  10  km  breiten  Gebietsstreifen  anschließt,  wird  bis
zum  1.  Januar  1918  dem  Gouvernement  an  die  Hand  gestellt,  das  die  in  diesen  Bereich  fallenden
Farmen  für  Rechnung  der  Gesellschaft  zu  den  jeweils  für  den  Verkauf  von  fiskalischem  Farmland
geltenden  Bedingungen  veräußern  kann.

Der  bei  der  Veräußerung  durch  Vermittlung  des  Gouvernements  zu  berechnende  Kaufpreis
soll  sich  je  nach  Lage  und  Qualität  der  Farm  zwischen  "  1  und  ./7  3  pro  Hektar  halten.

Die  der  Gesellschaft  für  Vermessung  und  Vermarkung  sowie  für  die  Wassererschließung  erwachsenden
  Kosten  können  diesem  Preise  zugeschlagen  werden.

Das  Verfahren  bei  der  Veräußerung  der  dem  Gouvernement  an  die  Hand  gestellten  Farmgelände
  wird  in  der  Weise  geregelt,  daß  die  dem  Gouvernement  bekannt  gewordenen  Kauflustigen
der  Gesellschaftsvertretung  mitgeteilt  werden,  worauf  diese  verpflichtet  ist,  nach  den  vorerwähnten
Bestimmungen  die  Kaufabschlüsse  und  alles  Weitere  vorzunehmen  und  das  Gouvernement  nach  Erledigung
  der  Angelegenheit  entsprechend  zu  verständigen.

Der  Gesellschaft  steht  das  Recht  zu,  auch  in  den  dem  Gouvernement  an  die  Hand  gestellten
Gebieten  nach  Maßgabe  der  vorliegenden  Vereinbarung  Grundstücke  unmittelbar  zu  veräußern.
        <pb n="426" />
        W  364  20C

2.  Die  Gesellschaft  wird  mit  tunlichster  Beschleunigung  die  Vermessung  und  Vermarkung
ihres  Landbesitzes  vornehmen  und  die  von  ihr  verkauften  Farmen  sowie  diejenigen  Farmen,  für  die
das  Gouvernement  Kauflustige  benannt  hat,  nach  Abschluß  des  Kaufvertrages  alsbald  vermessen  lassen.

Im  Interesse  einer  sachgemäßen  Verwertung  der  Farmgrundstücke  sollen  diese  tunlichst  in
rechteckiger  Form  und  so  vermessen  werden,  daß  bei  den  an  Wasserläufe  grenzenden  Farmen  immer
die  Schmalseite  an  den  Wasserlauf  zu  liegen  kommt  und  die  Schmalseite  in  ihrer  Erstreckung  höchstens
die  Hälfte  der  Langseite  beträgt.

3.  Die  Gesellschaft  wird  alsbald  auf  die  Wassererschließung  innerhalb  ihres  Landgebietes
Bedacht  nehmen  und  zu  diesem  Behufe  geeignete  Hilfskräfte  und  Apparate  entsenden.  Es  bleibt  ihr
jedoch  vorbehalten,  zu  bestimmen,  wo,  in  welchem  Umfange  oder  unter  welchen  Bedingungen  die
fraglichen  Arbeiten  vorgenommen  werden  sollen.
27.  Mai  10908.

Berlin,  den  29.  März  1009.

Der  Staatssekretär  South  West  Africa  Company  Lid.
des  Reichs-Kolonialamts.  P.  D.  Fischer.  C.  Wichmann.
Dernburg.

 

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer  Sonderberechtigung
Fum  Schürken  und  Bergbau.
Vom  29.  März  1909.

Auf  Grund  des  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  363)  wird  dem  Fiskus  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  vorbehaltlich  wohlerworbener
  Rechte  Dritter  die  Sonderberechtigung  zum  ausschließlichen  Schürfen  und  Bergbau  auf
die  in  §  1  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  bezeichneten  Mineralien  für
die  südwestlich  von  den  Admiralitäts-Inseln  im  Bismarck-Archipel  gelegene  Gruppe  der  Pardy-Inseln,
nämlich  die  beiden  Bat-Inseln,  die  Mole=  und  die  Monse-Insel,  erteilt.

Berlin,  den  29.  März  1909.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.

1

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Heimbeförderung
mittelloser  Weißer.

Vom  27.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hierdurch  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

&amp;amp;  1.  Arbeitgeber  sind  verpflichtet,  ihre  weißen  Angestellten,  welche  nicht  in  der  Lage  sind,
die  Kosten  der  Heimreise  zu  tragen,  auf  Aufforderung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  auf  eigene
Kosten  in  die  Heimat  zurück  zu  befördern,  wenn  das  Vertragsverhältnis  durch  Zeitablauf,  durch
Entlassung  oder  durch  Kündigung  seitens  des  Arbeitgebers  beendet  ist  oder  wenn  der  Angestellte
durch  Krankheit  oder  Erwerbsunfähigkeit  gezwungen  ist,  das  Schutzgebiet  zu  verlassen.

Diese  Verpflichtung  besteht  nicht  bei  Personen,  die  nicht  von  außerhalb  des  Schutzgebiets
berusen  worden  sind  und  deren  Beschäftigung  von  vornherein  nur  auf  vorübergehende  Dauer  bestimmt
gewesen  ist.

Diese  Verpflichtung  erlischt  mit  Ablauf  von  einem  Monat  nach  Beendigung  des  Vertragsverhältnisses
  oder  mit  dem  Eintritt  des  Angestellten  in  den  Dienst  eines  anderen  Arbeitgebers.

§  2.  Der  Führer  eines  Schiffes  hat  die  von  ihm  mitgebrachten  Weißen,  welche  beim
Betreten  des  Schutzgebietes  nicht  nachweisen  können,  daß  sie  im  Schutzgebiet  eine  Anstellung  erworben
        <pb n="427" />
        W  365  e0

haben  oder  über  die  Mittel  zur  Rückreise  in  die  Heimat  verfügen,  auf  Aufforderung  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  unverzüglich  wieder  an  Bord  zu  nehmen.

§  3.  Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  ist  berechtigt,  bei  Nichterfüllung  der  in  den  §§  1
und  2  geregelten  Verpflichtungen  die  Kosten  des  Unterhalts  des  Angestellten  oder  Mittellosen  bis
zu  seiner  Abfahrt  von  dem  Verpflichteten  einzuziehen  und  die  Heimbeförderung  auf  Kosten  des  Verpflichteten
  zu  bewirken.

§  4.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  April  1909  in  Kraft.
Daressalam,  den  27.  Februar  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.

 

Verordnung  des  Souverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Knwerbung  von
Eingeborenen  in  Deutsch-Ostafrika.
(Anwerbeverordnung.)

Vom  27.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  16  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Kol.  Bl.  S.  617)  wird  hierdurch  mit  Zustimmung  des
Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Anwerbung  von  Eingeborenen  innerhalb  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  zum
Militärdienst  einer  ausländischen  Macht  ist  verboten.

§  2.  Die  Anwerbung  von  eingeborenen  Arbeitern  zum  Zwecke  der  Ausführung  aus  dem
Schutzgebiet,  sowie  das  Anwerben  oder  Ausführen  von  Eingeborenen  zu  Schaustellungszwecken  außerhalb
  des  Schutzgebiets  ist  untersagt.

Ausnahmen  können  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  zugelassen  werden,  wenn  für  die  Rückkehr
  der  angeworbenen  Personen  nach  Deutsch-Ostafrika  genügende  Gewähr  geboten  ist.

§  3.  Wer  in  Deutsch-Ostafrika  für  landwirtschaftliche,  gewerbliche  oder  industrielle  Betriebe
außerhalb  des  Verwaltungsbezirkes,  in  welchem  dieselben  gelegen  sind,  Arbeiter  anzuwerben  beabsichtigt,
  hat  vor  Beginn  der  Anwerbung  einen  Anwerbeschein  zu  lösen.

§  4.  Für  die  Ausstellung  des  Anwerbescheines  ist  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  desjenigen
  Bezirkes  zuständig,  in  welchem  der  Anwerber  seinen  Wohnsitz  oder  seinen  Aufenthaltsort  hat.

§  5.  In  den  Anwerbeschein  sind  einzutragen:

1.  der  Name,  der  Wohnsitz  oder  Aufenthaltsort  des  Anwerbers,
2.  die  Betriebe,  für  welche  er  Arbeiter  anzuwerben  beabsichtigt,
3.  die  Gesamtzahl  der  anzuwerbenden  Arbeiter.

§  6.  Die  Ausstellung  des  Anwerbescheines  erfolgt  gebührenfrei.

§  7.  Der  Anwerber  hat  für  jeden  Arbeiter,  den  er  anzuwerben  beabsichtigt,  eine  Sicherheit
in  Höhe  von  5  Rup.  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  (§  4)  zu  leisten.

Falls  die  Gesamtzahl  der  anzuwerbenden  Arbeiter  und  der  im  betr.  Kalenderjahr  von
einem  Anwerber  bereits  angeworbenen  Arbeiter  100  nicht  übersteigt,  kann  die  Sicherheit  nach  Ermessen
  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  bis  auf  2  Rup.  für  jeden  Arbeiter  ermäßigt  werden.

Die  Sicherheit  kann  durch  Hinterlegung  in  bar  oder  in  jeder  anderen  Weise  erfolgen,  welche
die  unbeschränkte  Verfügung  über  die  geleistete  Sicherheit  durch  die  Behörde  zuläßt.

Die  Sicherheit  haftet  für  die  von  dem  Anwerber,  seinem  Beauftragten  und  Angestellten
während  des  Anwerbungsgeschäftes  widerrechtlich  verursachten  Schäden,  für  die  den  Angeworbenen
gemachten,  in  die  Arbeiterverzeichnisse  (§  12)  eingetragenen  Zusicherungen,  für  die  Erfüllung  der
dem  Anwerber  obliegenden  Verpflegungspflicht  (§  16)  und  für  die  von  dem  Anwerber  etwa  verwirkten
  Strafen  (§  17fff).

Die  Sicherheit  wird  nach  Rückgabe  des  Anwerbescheines  zurückgezahlt,  falls  seitens  der  örtlichen
  Verwaltungsbehörde,  welche  den  Anwerbeschein  ausgestellt  hat,  und  von  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden,
  in  deren  Bezirken  die  Anwerbung  stattgefunden  hat,  kein  Widerspruch  auf  Grund
der  vorerwähnten  Haftbarkeit  erhoben  wird.
        <pb n="428" />
        GW  366  20

§  8.  Die  Ausstellung  des  Anwerbescheines  kann  verweigert  werden,  wenn  von  der  um
die  Ausstellung  nachsuchenden  Person  eine  Gefährdung  der  öffentlichen  Sicherheit  zu  besorgen  ist,
wenn  sie  die  Sicherheit  (§  7)  nicht  leistet,  ferner  wenn  ihr  innerhalb  der  letzten  zwei  Jahre  ein
erteilter  Anwerbeschein  entzogen  worden  ist.

§  9.  Der  Anwerbeschein  kann  durch  Verfügung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  entzogen
  werden:

1.  wenn  der  Inhaber  wegen  eines  Verbrechens  bestraft  wird,

2.  wenn  der  Inhaber  mit  dem  Anwerbeschein  Mißbrauch  treibt,

3.  wenn  der  Inhaber  sich  Gewalttätigkeiten  gegen  Personen  oder  das  Eigentum  zuschulden
kommen  läßt,  #

4.  wenn  der  Inhaber  ohne  behördliche  oder  ärztliche  Genehmigung  an  Mohammedaner  oder
Angehörige  einheimischer  Negerstämme,  sowie  ohne  Genehmigung  eines  Arztes,  eines  Offiziers  oder
eines  oberen  oder  mittleren  Beamten  an  Azskari  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  oder  der  Polizeitruppe
Branntwein  oder  branntweinähnliche  Getränke  verabfolgt,

5.  wenn  der  Inhaber  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  nicht  beachtet.

Die  Entziehung  des  Anwerbescheines  ist  an  das  Kaiserliche  Gonvernement,  an  die  örtliche
Verwaltungsbehörde,  welche  den  Schein  ausgestellt  hat,  und  an  die  örtlichen  Verwaltungsbehörden
der  angrenzenden  Bezirke  mitzuteilen.

§  10.  Vor  Beginn  der  Anwerbung  hat  der  Anwerber  den  Anwerbeschein  der  für  den
Bezirk  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  zur  Einsichtnahme,  Registrierung  und  Aufnahme
eines  entsprechenden  Vermerkes  auf  dem  Anwerbeschein  vorzulegen.

§  11.  Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  kann  die  Anwerbung  innerhalb  ihres  Bezirkes
räumlich,  zeitlich,  sowie  hinsichtlich  der  Zahl  der  anzuwerbenden  Arbeiter  beschränken.

§  12.  Der  Anwerber  hat  die  Arbeiter,  welche  er  anzuwerben  beabsichtigt,  unter  gleichzeitiger
  Angabe  des  Betriebes,  auf  welchem  jeder  Arbeiter  beschäftigt  werden  soll,  des  vereinbarten
Lohnes  und  der  Dauer  der  Arbeitsverpflichtung  in  ein  Verzeichnis  einzutragen,  dieses  Verzeichnis  in
dreifacher  mit  seiner  deutlichen  Namensunterschrift  versehener  Ausfertigung  der  nächsten  Verwaltungsstelle
  zu  übermitteln  und  gleichzeitig  dieser  Verwaltungsstelle  die  anzuwerbenden  Arbeiter  vorzuführen
oder  vorführen  zu  lassen.

Die  Verwaltungsstelle  hat  sich  des  Einverständnisses  der  Arbeiter  mit  den  im  Verzeichnis
angegebenen  Begingungen  zu  vergewissern  und  einen  entsprechenden  Vermerk  in  jedes  der  drei
Verzeichnisse  aufzunehmen.

Arbeiter,  welche  mit  den  angegebenen  Bedingungen  nicht  einverstanden  sind,  sind  in  den
Verzeichnissen  zu  streichen,  desgleichen  kränkliche  und  schwächliche  Personen,  welche  nicht  zur  Arbeit
tauglich  sind.

§  13.  Die  Arbeitszeit  ist  nach  Kalendermonaten  und  von  dem  Tage  nach  dem  Eintreffen
der  Arbeiter  in  den  Betrieben,  für  welche  sie  angeworben  sind,  zu  berechnen.  Die  Anwerbung  für
eine  längere  Arbeitszeit  als  sieben  Kalendermonate  oder  180  Arbeitstage  ist  unzulässig.

§  14.  Von  den  vervollständigten  (§  12)  Verzeichnissen  hat  die  Verwaltungsstelle  eine
Ausfertigung  dem  Anwerber  oder  seinem  Vertreter  zurückzugeben,  die  zweite  an  den  Distriktskommissar
des  Bezirkes,  in  welchem  die  Betriebe  gelegen  sind,  oder  falls  kein  Distriktskommissar  für  diesen
Bezirk  bestellt  worden  ist,  an  die  dortige  örtliche  Verwaltungsbehörde  zu  senden  und  die  dritte  Ausfertigung
  an  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  des  Bezirks,  in  welchem  die  Anwerbung  stattgefunden
hat,  einzureichen.  Ist  die  nächste  Verwaltungsstelle  zugleich  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  des
Bezirks,  in  welchem  die  Anwerbung  stattgefunden  hat,  so  hat  sie  die  dritte  Ausfertigung  in  Verwahrung
  zu  nehmen.

§  15.  Mit  der  Aufnahme  des  behördlichen  Vermerks  über  das  Einverständnis  der  Arbeiter
in  das  Verzeichnis  gilt  die  Anwerbung  als  vollendet  und  der  Arbeiter  als  verpflichtet.

§  16.  Für  die  Verpflegung  der  Arbeiter  während  der  Reise  vom  Anwerbeort  bis  zur
Arbeitsstelle  hat  der  Anwerber  Sorge  zu  tragen.  Kommt  er  dieser  Verpflichtung  nicht  nach,  so  kann
die  örtliche  Verwaltungsbehörde  des  Bezirks,  in  welchem  sich  die  Angeworbenen  aufhalten,  die
Verpflegung  auf  Kosten  des  Verpflichteten  beschaffen  und  veranlassen,  daß  ein  entsprechender  Betrag
der  hinterlegten  Sicherheit  einbehalten  wird.

§  17.  Wer  in  Deutsch-Ostafrika  Eingeborene  zum  Militärdienst  einer  ausländischen  Macht
anwirbt  oder  den  Werbern  der  letzteren  zuführt,  wer  eingeborene  Angehörige  der  Kaiserlichen  Schutz-
        <pb n="429" />
        W  367  20

truppe  oder  der  Polizeitruppe  vorsätzlich  zum  Desertieren  verleitet  oder  ihre  Desertion  vorsätzlich
befördert,  wird,  soweit  nicht  die  Bestimmungen  der  Reichsstrafgesetze  zur  Anwendung  gelangen,  mit
Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

Der  Versuch  ist  strafbar.

§  18.  Wer  es  unternimmt,  Eingeborene  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Auswanderung  zu
verleiten,  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  Rup.  allein
oder  in  Verbindung  miteinander,  und  wenn  die  Verleitung  unter  Vorspiegelung  falscher  Tatsachen
oder  unter  Anwendung  anderer  auf  Täuschung  berechneter  Mittel  erfolgt,  mit  Gefängnis  von  einem
bis  drei  Monaten  bestraft.  »

§19.Weresunternimmt,ohneausdrücklicheErlaubnisdesGouvernementsinDcutsch-Ostafrika
  Arbeiter  zum  Zweck  der  Ausführung  aus  dem  Schutzgebiete  anzuwerben,  wird  mit  Geldstrafe
bis  zu  3000  Rup.  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  allein  oder  in  Verbindung  miteinander,
bestraft.

Dieselbe  Strafe  trifft  denjenigen,  welcher  es  unternimmt,  Eingeborene  ohne  ausdrückliche
Erlaubnis  des  Gouvernements  zu  Schaustellungszwecken  außerhalb  des  Schutzgebiets  anzuwerben  oder
auszuführen.

8  20.  Wer  es  unternimmt,  ohne  Anwerbeschein  oder  über  die  darin  bezeichnete  Zahl  von
Arbeitern  hinaus  oder  nach  Entziehung  desselben  Arbeiter  in  Deutsch-Ostafrika  für  landwirtschaftliche,
gewerbliche  oder  industrielle  Betriebe  außerhalb  des  Verwaltungsbezirkes,  in  welchem  diese  Betriebe
gelegen  sind,  anzuwerben,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  2000  Rup.  oder  mit  Haft  bestraft.

Die  gleiche  Strafe  trifft  denjenigen  Anwerber,  welcher  der  Verpflichtung  des  §  16  dieser
Verordnung  trotz  Aufforderung  der  Verwaltungsbehörde  nicht  nachkommt.

§  21.  Ein  angeworbener  Eingeborener  (§  15),  welcher  es  unternimmt,  sich  der  eingegangenen
Arbeitsverpflichtung  zu  entziehen,  kann  auf  Antrag  des  Anwerbers  wegen  Kontraktbruchs  mit  körperlicher
  Züchtigung  und  in  Verbindung  mit  dieser  Strafe  oder  allein  mit  Kettenhaft  nicht  über  vierzehn
Tage  bestraft  werden.

§  22.  Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden  in  den  Fällen
der  §§  17,  18,  19  und  20  die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen
  Strafen  Anwendung.

§  23.  Die  vorstehende  Verordnung  tritt  am  1.  Mai  1909  in  Kraft.

Die  Gouvernements-Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Anwerbung  von  Arbeitern  zum
Zweck  der  Ausfuhr  derselben  aus  Deutsch-Ostafrika  nach  fremden  Gebieten  vom  26.  März  1896  sowie
die  Zusatz-Verordnung  dazu  vom  12.  August  1901  werden  mit  dem  gleichen  Tage  aufgehoben.

Daressalam,  den  27.  Februar  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Rechtsverhältnisse
eingeborener  HKrbeiter.
(Arbeiterverordnung.)
Vom  27.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813),  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509),  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung
der  Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten  vom
3.  Juni  1908  (Kol.  Bl.  S.  617),  §  8  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse
  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Juli
1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  wird  hierdurch  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonial-=amts)
  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  nachfolgenden  Bestimmungen  finden  auf  Arbeitsverträge  zwischen  nichteingeborenen
Arbeitgebern  und  eingeborenen  Arbeitern  Anwendung.  Sie  finden  keine  Anwendung  auf  Verträge
über  Dienste  höherer  Art,  sowie  auf  Verträge  mit  Dienstboten.
        <pb n="430" />
        W  368  20

§  2.  Vereinbarungen  über  Arbeitsleistungen  gegen  Zeitlohn  für  eine  Zeit,  die  mehr  als
einen  Monat  beträgt,  oder  gegen  Akkordlohn,  deren  Wirkung  sich  auf  mehr  als  einen  Monat  erstrecken
soll,  müssen,  um  verbindlich  zu  sein,  vor  dem  Distriktskommissar  oder  dem  Vorsteher  einer  örtlichen
Verwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Bezirksnebenstelle,  Offizierposten)  oder  einem  von  diesen  beauftragten
nichteingeborenen  Beamten  geschlossen  werden.  Anderungen  der  in  dieser  Weise  getroffenen  Vereinbarungen
  bedürfen  gleichfalls  der  Erklärung  vor  einer  dieser  Personen.

§  3.  Der  Abschluß  von  Arbeitsverträgen  auf  eine  längere  Zeit  als  7  Monate  ist  unzulässig.
Anstatt  auf  7  Monate  kann  der  Arbeitsvertrag  auch  auf  180  Arbeitstage  abgeschlossen  werden.  In
diesem  Falle  endigt  die  Arbeitsverpflichtung  spätestens  mit  Ablauf  von  9  Monaten,  ohne  Rückiicht
darauf,  ob  die  180  Tage  abgearbeitet  sind.

Eine  nachträgliche  Verlängerung  der  Arbeitszeit  nach  Beendigung  des  ursprünglichen  Vertrages
  bleibt  der  freien  Vereinbarung  von  Arbeitgebern  und  Arbeitern  überlassen.  Sie  bedarf,  falls
sie  sich  über  mehr  als  1  Monat  erstrecken  soll,  der  Erklärung  vor  den  in  §  2  genannten  Stellen.

Die  vertragliche  Arbeitszeit  im  Sinne  der  vorstehenden  Bestimmungen  beginnt  vom  Tage
nach  dem  Eintreffen  des  Arbeiters  auf  dem  Betriebe  und  endigt  mit  dem  Ablaufe  desjenigen  Tages
des  letzten  Monats,  welcher  durch  seine  Zahl  dem  Tage  des  Eintreffens  entspricht.

§&amp;amp;  4.  Die  von  einem  Arbeiteranwerber  mit  den  angeworbenen  Arbeitern  in  Gemäßheit  des
§  12  der  Anwerbeverordnung  vom  27.  Februar  1909  getroffenen  Vereinbarungen  sind  für  den
Arbeitgeber  bindend,  falls  der  Betriebsleiter  oder  sein  Vertreter  nicht  sofort  nach  dem  Eintreffen  der
angeworbenen  Arbeiter  gegen  die  Vereinbarungen  Widerspruch  erhebt  und  die  Annahme  der  angeworbenen
  Arbeiter  vor  Beginn  ihrer  Tätigkeit  verweigert.

§  5.  Bei  Arbeitern,  welche  ihren  Wohnsitz  in  einer  derartigen  Entfernung  von  der  Arbeitsstelle
haben,  daß  sie  nach  Beendigung  der  täglichen  Arbeit  nicht  regelmäßig  zu  ihrem  Wohnsitze  zurückkehren
  können,  sowie  bei  Arbeitern,  die  dauernd  auf  der  Betriebsstelle  untergebracht  sind,  ist  außer
dem  Arbeitslohn  ein  Verpflegungsgeld  zu  gewähren.  Das  Verpflegungsgeld  muß  mindestens  ½  der
gesamten  vereinbarten  Vergütkung  betragen.

Arbeitslohn  und  Verpflegungsgeld  sind  in  bar  zu  entrichten.

Wenn  jedoch  die  örtlichen  Verhältnisse  die  Verpflegung  der  Arbeiter  auf  ihre  eigenen  Kosten
nicht  oder  nur  unter  erheblichen  Schwierigkeiten  und  unter  Zeitverlust  oder  nur  zu  hohen,  das  Verpflegungsgeld
  übersteigenden  Preisen  gestatten,  kann  durch  freie  Vereinbarung  zwischen  Arbeitgeber
und  Arbeiter  das  Verpflegungsgeld  durch  Lieferung  von  Nahrungsmitteln  ersetzt  werden.  In  einem
solchen  Falle  dürfen  die  gelieferten  Nahrungsmittel  nicht  hinter  dem  Werte  des  Verpflegungsgeldes
in  ihren  Preisen  zurückstehen  und  müssen  ihrer  Menge  und  ihrer  Beschaffenheit  nach  zur  Ernährung,
sowie  zur  Erhaltung  der  vollen  Arbeitskraft  der  Arbeiter  ausreichen.

§  6.  Der  Arbeitslohn  ist  grundsätzlich  nur  für  diejenigen  Tage  zu  zahlen,  an  denen  der
Arbeiter  tatsächlich  gearbeitet  hat.  Soweit  ein  Monatslohn  vereinbart  ist,  erhält  der  Arbeiter  für
jeden  abgearbeiteten  Tag  ½00  des  vereinbarten  Lohnes.

Der  Arbeitslohn  ist  ferner  zu  zahlen  für  diejenigen  Tage,  an  welchen  infolge  Anordnung
des  Betriebsleiters,  seines  Vertreters  oder  sonstiger  Angestellter  nicht  gearbeitet  worden  ist.

§  7.  Das  Verpflegungsgeld  ist  grundsätzlich  auch  für  diejenigen  Tage  zu  zahlen,  an  welchen
nicht  gearbeitet  worden  ist.

Bleibt  ein  Arbeiter  innerhalb  eines  Monats  ohne  ausreichende  Entschuldigung  mehr  als
acht  Tage  einschließlich  der  Sonntage  und  Feiertage  von  der  Arbeit  fort,  so  ist  der  Arbeitgeber  für
den  neunten  und  die  weiteren  versäumten  Tage  zur  Zahlung  des  Verpflegungsgeldes  nicht  verpflichtet.

An  dem  auf  die  Aufnahme  des  Arbeiters  in  eine  Heilstätte  folgenden  Tage  (§  13)  hört  die
Verpflichtung  zur  Zahlung  des  Verpflegungsgeldes  auf.

§  8.  Die  Zahlung  des  Verpflegungsgeldes  hat  spätestens  in  Zwischenräumen  von  je  einer
Woche  zu  erfolgen,  die  Zahlung  des  Arbeitslohnes  spätestens  nach  Ablauf  jedes  Kalendermonats.
Der  Arbeitgeber  ist  befugt,  bei  Arbeitern,  welche  auf  einen  längeren  Zeitraum  als  ein  Monat  vertragsmäßig
  angenommen,  und  mit  welchen  keine  gegenteiligen  Abmachungen  getroffen  worden  sind,
einen  als  Sicherheit  für  durch  etwaigen  Vertragsbruch  des  Arbeiters  ihm  entstehenden  Schaden  und
für  etwaige  Heimbeförderungskosten  (§§  13,  14)  ausreichenden  Betrag  vom  Arbeitslohn  einzubehalten.
In  jedem  Monat  darf  nicht  mehr  als  die  Hälfte  des  Arbeitslohnes  einbehalten  werden.  Die  einbehaltenen
  Beträge  müssen  dem  Arbeiter  nach  Beendigung  der  Arbeitsverpflichtung  ausgezahlt  werden.

§  9.  Die  tägliche  Arbeitszeit  soll  10  Stunden  nicht  übersteigen.  Treten  außergewöhnliche
Umstände  ein,  welche,  wie  z.  B.  zur  Kaffeernte  eine  längere  tägliche  Arbeitszeit  rechtfertigen,  so  kan  u
        <pb n="431" />
        W  369  20

der  Arbeiter  für  jede  geleistete  Uberstunde  eine  Lohnzahlung  verlangen,  welche  bei  einer  Arbeitsdauer
von  täglich  10  Stunden  dem  auf  eine  Arbeitsstunde  entfallenden  Teil  seines  Arbeitslohnes  entspricht.

Die  Arbeitsstunden  find  so  zu  legen,  daß  nach  ihrer  Beendigung  dem  Arbeiter  noch  Zeit
verbleibt,  die  für  seinen  Haushalt  erforderlichen  Geschäfte  bei  Tageslicht  zu  verrichten.

§  10.  Für  die  Unterkunft  derjenigen  Arbeiter,  welche  nach  Beendigung  der  täglichen
Arbeit  nicht  regelmäßig  zu  ihrem  Wohnsitz  zurückkehren  können,  hat  der  Arbeitgeber  durch  Herstellung
von  Unterkunftsräumen  Sorge  zu  tragen.  Die  Unterkunftsräume  müssen  unter  billiger  Berücksichtigung
der  klimatischen  Verhältnisse  den  für  eingeborene  Arbeiter  angemessenen  hygienischen  Anforderungen
entsprechen.

Für  geeignete  Kochstellen  in  den  Arbeiterwohnräumen  oder  in  ihrer  Nähe,  für  die  Einrichtung
  von  Abortanlagen,  sowie  für  die  Versorgung  aller  Arbeiter  mit  trinkbarem  Wasser  hat  der
Arbeitgeber  zu  sorgen.

5*  11.  Die  im  vorstehenden  Paragraphen  aufgeführten  Einrichtungen  hat  der  Arbeitgeber
auf  eigene  Kosten  herzustellen  und  zu  unterhalten.

§&amp;amp;  12.  In  Gegenden,  in  denen  die  klimatischen  Verhältnisse  einen  Schutz  der  Arbeiter
gegen  die  Kälte  erheischen,  hat  der  Arbeitgeber  jedem  Arbeiter,  welcher  nach  Beendigung  der  täglichen
Arbeit  nicht  regelmäßig  zu  seinem  Wohnsitz  zurückkehren  kann,  auf  Verlangen  eine  gute  Decke  zum
Selbstkostenpreis  zu  liefern.

§  13.  Der  Arbeitgeber  hat  dem  Arbeiter  in  Krankheitsfällen  während  der  Dauer  des
Arbeitsverhältnisses  oder  bis  zur  Aufnahme  in  eine  Heilstätte  Arzneien,  bei  Verletzungen  Verbandmittel
  kostenfrei  zu  gewähren,  und  falls  es  die  Krankheit  oder  die  Verletzung  erforderlich  macht,  für
die  Beförderung  und  Aufnahme  des  Erkrankten  oder  Verletzten  in  eine  Heilstätte  Sorge  zu  tragen.
Die  Kosten  der  Beförderung  nach  der  Heilstätte  und  des  Aufenthaltes  daselbst  für  die  Zeit  bis  zur
Beendigung  des  Vertragsverhältnisses  hat  der  Arbeitgeber  zu  tragen.

Wird  infolge  von.  Erkrankung  die  Heimreise  erforderlich,  so  ist  der  Arbeitgeber  verpflichtet,
Arbeiter,  die  nicht  in  der  Lage  find  die  Kosten  der  Heimreise  zu  tragen,  auf  seine  Kosten  in  die
Heimat  zurückzubefördern.

§  14.  Der  Arbeitgeber  kann  den  Arbeiter,  ohne  zu  einer  Entschädigung  für  die  vorzeitige
Beendigung  des  Arbeitsverhältnisses  verpflichtet  zu  sein,  entlassen:

1.  Wenn  der  Arbeiter  sich  eines  Verbrechens  oder  Vergehens  schuldig  macht.

2.  Wenn  der  Arbeiter  einen  üblen  Einfluß  auf  seine  Mitarbeiter  oder  die  umwohnenden
Eingeborenen  ausübt,  oder  durch  Widersetzlichkeit,  wiederholten,  groben  Ungehorsam,  oder  durch
erhebliche  Achtungsverletzung  gegen  den  Arbeitgeber,  dessen  Angestellte  und  Angehörige,  durch  wiederholte
  Trunkenheit  oder  durch  grobe  Vernachlässigung  seiner  Arbeitspflicht  die  Interessen  des  Arbeitgebers
  schädigt  oder  gefährdet.

3.  Wenn  der  Arbeiter  infolge  von  Krankheit  länger  als  3  Wochen  von  der  Arbeit  weggeblieben
  ist.

4.  Wenn  sich  bei  dem  Arbeiter  innerhalb  3  Wochen  nach  Arbeitsantritt  ein  körperliches
Gebrechen  herausstellt,  welches  die  Verwendung  in  dem  Betrieb  des  Arbeitgebers  nicht  oder  nur  in
beschränktem  Maße  gestattet,  oder  wenn  der  Arbeiter  an  einer  Krankheit  leidet,  welche  die  mit  ihm
verkehrenden  Personen  gefährdet.  In  den  Fällen  der  Nummern  3  und  4  findet  §  13,  letzter  Absatz
entsprechende  Anwendung.

5.  Wenn  der  Arbeiter  mit  seiner  Entlassung  einverstanden  ist.  Handelt  es  sich  um  einen
vor  den  im  §  2  genannten  Personen  abgeschlossenen  Vertrag,  so  ist  dieses  Einverständnis  ebenfalls
vor  einer  der  genannten  Personen  zu  erklären.

§  15.  Der  Arbeiter  ist  auf  Verlangen  vor  Beendigung  der  Arbeitsverpflichtung  aus  dem
Dienst  zu  entlassen:

1.  Wenn  der  Arbeitgeber  seine  vertraglichen  oder  seine  in  dieser  Verordnung  bestimmten
Verpflichtungen  gröblich  vernachlässigt.

2.  Wenn  der  Arbeitgeber,  seine  Angehörigen,  seine  Beauftragten  oder  Angestellten  sich  dem
Arbeiter  gegenüber  eine  grobe  Mißhandlung  zu  Schulden  kommen  lassen.

3.  Wenn  der  Arbeiter  infolge  einer  erhaltenen  Verletzung  oder  infolge  von  Krankheit  zur
Erfüllung  der  übernommenen  Arbeitsverpflichtung  unfähig  geworden  ist.

In  diesen  Fällen  hat  der  Arbeiter  für  den  Rest  der  ursprünglich  vereinbarten  Vertragsdauer
einen  Anspruch  auf  Lohn  und  Verpflegungsgeld  insoweit,  als  die  Billigkeit  nach  den  Umständen  des
Falles  eine  Schadloshaltung  erfordert.

Der  Distriktskommissar  hat  auf  Anrufen  eines  Beteiligten  eine  Einigung  zu  vermitteln.

2
        <pb n="432" />
        W  370  20

§  16.  Die  nach  §  17  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit
  und  der  Disziplinargewalt  gegenüber  den  Eingeborenen  usw.  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.
S.  241)  zulässigen  Disziplinarstrafen  können  auf  Antrag  der  Arbeitgeber  außer  von  den  nach  obiger
Verfügung  zuständigen  Beamten  auch  von  den  Distriktskommissaren  verhängt  werden.

Auf  Antrag  des  Arbeitgebers  kann  durch  den  Distriktskommissar  oder,  wo  ein  solcher  nicht
bestellt  ist,  durch  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  angeordnet  werden,  daß  der  Verurteilte  seine  Freiheitsstrafe
  auf  dem  Betriebe  zu  verbüßen  und  seine  Arbeit  während  der  Freiheitsstrafe  zu  verrichten  hat.
In  diesem  Fall  hat  der  Arbeiter  für  die  Dauer  der  Freiheitsstrafe  zwar  Anspruch  auf  Verpflegungsgeld
oder  auf  eine  dem  Verpflegungsgelde  in  seinem  Werte  gleichende  und  zur  Erhaltung  der  vollen
Arbeitskraft  ausreichende  Verpflegung,  nicht  aber  auf  den  Arbeitslohn.

§  17.  Auf  Antrag  des  Geschädigten  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  Rup.  und  mit
Gefängnis  bis  zu  14  Tagen  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft:

1.  Wer  es  unternimmt,  eingeborene  Arbeiter  zum  Bruche  ihrer  Arbeitsverpflichtung  zu  verleiten.

2.  Wer  in  gewinnsüchtiger  Absicht  einen  eingeborenen  Arbeiter,  von  dem  er  weiß  oder  den
Umständen  nach  annehmen  muß,  daß  er  sich  seiner  Arbeitsverpflichtung  gegenüber  einem  nichteingeborenen
Arbeitgeber  entzogen  hat,  in  Arbeit  nimmt.

Gegen  Eingeborene  und  die  ihnen  rechtlich  gleichstehenden  Farbigen  finden  die  nach  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen  Strafen  Anwendung.

§  18.  Für  die  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit  gegen  Eingeborene  wegen  Zuwiderhandlungen
  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  und  für  die  Entscheidung  über  vermögensrechtliche
  Ansprüche  gegen  Eingeborene  aus  dem  in  §  1,  Abs.  1  bezeichneten  Vertragsverhältnisse  ist,  wo
ein  Distriktskommissar  bestellt  ist,  dieser  an  Stelle  der  mit  der  Eingeborenengerichtsbarkeit  betrauten
örtlichen  Verwaltungsbeamten  in  erster  Instanz  zuständig.

Der  Distriktskommissar  ist  neben  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  zur  Wahrnehmung  der
aus  dieser  Verordnung  folgenden  polizeilichen  und  sonstigen  Verwaltungsbefugnisse  zuständig.  Er
wird  ermächtigt,  zur  Durchführung  der  von  ihm  in  rechtmäßiger  Ausübung  der  obrigkeitlichen  Gewalt
getroffenen  Anordnungen  Zwang  nach  Maßgabe  der  §§  9  bis  22  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juni  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  anzuwenden,  jedoch  mit  der  Einschränkung,  daß  er  in  jedem
einzelnen  Falle  Geldstrafen  nur  bis  zu  10  Rupien  androhen  und  festsetzen  darf.

Die  örtlichen  Verwaltungsbeamten  und  der  Distriktskommissar  haben  das  Recht,  sich  durch
Besichtigung  der  Betriebsstellen  von  der  Beobachtung  der  den  Arbeitgebern  in  dieser  Verordnung
auferlegten  Verpflichtungen  zu  überzeugen.

§  19.  Der  Distriktskommissar  ist  befugt  als  gesetzlicher  Vertreter  des  Arbeiters  die  diesem
aus  dem  Arbeitsvertrage  gegen  den  Arbeitgeber  zustehenden  Ansprüche  vor  Gericht  geltend  zu  machen.

§  20.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Mai  1909  in  Kraft.
Daressalam,  den  27.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrikao,  betr.  die  Behkämpfung
der  Tierseuchen.
Vom  27.  Februar  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hierdurch  für  das  Ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Als  Haustiere  im  Sinne  dieser  Verordnung  gelten:  Rinder,  Schafe,  Ziegen,  Pferde,
Esel,  Maultiere,  Maulesel,  Kamele,  Schweine,  Hunde,  Katzen,  Hühner,  Enten,  Gänse  und  Tauben.

§  2.  Als  Seuchen  im  Sinne  dieser  Verordnung  gelten:  Rinderpest,  Milzbrand,  Rauschbrand,
  Lungenseuche  der  Rinder,  Maul=  und  Klauenseuche,  Rotz,  ansteckende  Lymphgefäßentzündung
(afrikanischer  Wurm)  der  Einhufer,  Tuberkulose,  Schafpocken,  Tollwut,  Lungenseuche  und  ansteckende
Lungen-Brustfellentzündung  der  Ziegen,  Geflügelcholera,  Hühnerpest.

§  3.  Die  in  den  §§5  1  und  2  enthaltenen  Verzeichnisse  der  Tierarten  und  Seuchen  können
durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  geändert  oder  ergänzt  werden.
        <pb n="433" />
        W  371  20

§  4.  Besitzer  von  Haustieren  sind  verpflichtet,  von  dem  Auftreten  einer  Seuche  oder
seuchenartigen  Erkrankung  bei  ihren  Haustieren  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  oder  dem  Tierarzte
ohne  Verzug  Anzeige  zu  erstatten,  die  kranken  oder  der  Ansteckung  verdächtigen  Tiere  von  fremden
Tieren  und  von  den  von  letzteren  benutzten  Weiden  fern  zu  halten  und  eine  Trennung  der  kranken
und  verdächtigen  Tiere  ihres  Bestandes  von  den  gesunden  vorzunehmen.

Die  gleichen  Verpflichtungen  liegen  demjenigen  ob,  der  an  Stelle  des  Besitzers  der  Wirtschaft
vorsteht,  der  einen  Transport  von  Haustieren  leitet  oder  der  fremde  Haustiere  in  Gewahrsam  oder
Pflege  hat.

§  5.  Erkrankungen  find  als  seuchenverdächtig  anzusehen,  wenn  sie  entweder  den  Ausbruch
einer  Seuche  vermuten  lassen,  oder  wenn  mehrere  Tiere  einer  Herde  oder  benachbarten  Herde  zu
gleicher  Zeit  oder  nacheinander  unter  gleichen  oder  ähnlichen  Erscheinungen  erkranken.

Als  der  Ansteckung  verdächtig  gelten  alle  Tiere,  die  mit  kranken  oder  verdächtigen  Tieren
in  Berührung  gekommen  sind  oder  deren  Weiden  oder  Unterkunftsräume  betreten  haben.

§  6.  Die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  oder  deren  Beauftragte  sowie  die  beamteten
Tierärzte  sind  jederzeit  berechtigt,  sich  von  dem  Gesundheitszustand  der  Haustiere  zu  überzeugen.
Zu  diesem  Zweck  ist  ihnen  das  Betreten  der  Gehöfte,  Ställe,  Weiden  und  sonstiger  Orte,  an  denen
sich  die  Tiere  aufhalten  oder  aufgehalten  haben,  jederzeit  gestattet.  Das  Vieh  darf  ihnen  nicht  verheimlicht
  und  die  Untersuchung  einschließlich  der  Entnahme  von  Präparaten  ihnen  nicht  verweigert
oder  vorsätzlich  erschwert  werden.

Wenn  zur  Feststellung  einer  Seuche  die  Zerlegung  eines  Tieres  notwendig  ist,  so  kann
dessen  Tötung  vom  Gouvernementstierarzt,  seinem  Vertreter  oder  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
angeordnet  werden.

§  7.  Wird  durch  den  beamteten  Tierarzt  oder  dessen  Vertreter  der  Ausbruch  oder  der
begründete  Verdacht  einer  Seuche  festgestellt,  so  können  alle  für  geeignet  erachteten  Maßregeln  getroffen
  werden,  insbesondere:

1.  Die  Sperre  des  Stalles,  der  Weide,  des  Standortes,  des  Gehöftes,  der  Ortschaft  und
der  Landschaft,  der  kranken  und  verdächtigen  Tiere  selbst,  sowie  aller  Gegenstände,  welche  zur  Übertragung
  der  Seuche  geeignet  sind;  das  Verbot  des  gemeinschaftlichen  Weidegangs  von  verseuchten,
der  Seuche  oder  der  Ansteckung  verdächtigen  Haustieren  verschiedener  Gehöfte,  der  gemeinschaftlichen
Benutzung  von  Wasserstellen  und  Wegen  und  der  Benutzung  von  öffentlichen  Wegen.

2.  Die  Impfung  der  gefährdeten  Tiere  zwecks  Immunisierung  und  die  Impfung  der  verdächtigen
  Tiere  zwecks  Feststellung  der  Seuche.

3.  Die  Tötung  der  an  der  Seuche  erkrankten  und  der  verdächtigen  Tiere.

4.  Die  Beseitigung  oder  Vernichtung  der  getöteten  und  verendeten  Tiere,  von  Teilen  und
Abfällen  kranker  und  verdächtiger  Tiere,  des  Dunges  und  der  Streu.

5.  Die  Desinfektion  kranker,  der  Seuche  und  der  Ansteckung  verdächtiger  Tiere,  ihrer
Stallungen  oder  Unterkunftsräume  sowie  der  Gegenstände  und  Personen,  die  mit  diesen  Tieren  in
unmittelbare  oder  mittelbare  Berührung  gekommen  sind.

6.  Das  Verbot  der  Schlachtung  kranker  und  verdächtiger  Tiere,

7.  Die  Einzäunung  von  Weiden  in  gefährdeten  Gegenden.

8.  Der  Weidewechsel  auf  bestimmten  Weiden  und  in  bestimmter  Aufeinanderfolge.

9.  Die  Entfernung  von  gesunden  Tieren  aus  Gegenden,  in  denen  die  Gefahr  der  Ansteckung
  besteht.

Der  Gouverneur  kann  die  Befugnis  der  vorläufigen  Anordnung  obiger  Maßnahmen  auch
den  beamteten  Tierärzten  übertragen.

§&amp;amp;  8.  Die  gemäß  §  4  zur  Anzeige  verpflichteten  Personen  sind  zugleich  für  die  Durchführung
  der  getroffenen  Maßnahmen  verantwortlich.

§&amp;amp;  9.  Werden  Haustiere,  über  welche  auf  Grund  dieser  Verordnung  die  Absperrung  verhängt
  ist,  außerhalb  der  ihnen  zugewiesenen  Begrenzungen  getroffen,  so  kann  die  örtliche  Verwaltungsbehörde
  deren  sofortige  Tötung  anordnen.

An  Stelle  der  Tötung  kann  die  Schlachtung  zugelassen  werden.

§*  10.  Für  die  auf  Grund  dieser  Verordnung  getöteten  Tiere  wird  eine  Entschädigung
  gezahlt.

Wird  festgestellt,  daß  das  Tier  verseucht  war,  so  beträgt  die  Entschädigung  die  Hälfte  des
ortsüblichen  Wertes,  den  das  Tier  unmittelbar  vor  der  Erkrankung  gehabt  hat,  jedoch  für  ein  Pferd
oder  europäisches  Zuchtrind  nicht  mehr  als  300  Rupien,  für  ein  Maultier,  einen  Maulesel,  Maskat-
        <pb n="434" />
        W  372  20

und  Berberesel  nicht  mehr  als  200  Rupien,  für  andere  Esel  und  für  Kamele  nicht  mehr  als  100  Rupien
und  für  andere  Tiere  nicht  mehr  als  50  Rupien.

Ist  das  Tier  gesund,  so  wird  der  volle  Wert,  jedoch  nicht  mehr  als  das  Zweifache  der  bei
den  einzelnen  Tiergattungen  angeführten  Summe  gezahlt.

Wird  bei  der  Sektion  festgestellt,  daß  ein  Tier  mit  einer  erheblichen  Krankheit  behaftet  war,
so  ist  der  Wert  des  Tieres  um  die  Summe,  welche  es  infolge  der  Krankheit  an  seinem  Werte  verloren
  hat,  geringer  zu  veranschlagen.

Die  Entschädigung  wird  von  dem  Beamten  festgesetzt,  der  die  Tötung  angeordnet  hat.

Gegen  die  Festsetzung  des  Beamten  kann  der  Besitzer  innerhalb  24  Stunden  nach  Bekanntmachung
  der  Festsetzung  an  ihn  den  Antrag  auf  Entschädigung  durch  eine  Kommission  stellen,  zu
welcher  der  Besitzer  und  Beamte  je  ein  Mitglied  ernannten.  Die  ernannten  Mitglieder  ernennen
einen  Obmann.

Von  der  festgesetzten  Entschädigungssumme  kommt  in  Abzug  der  Wert  der  dem  Besitzer  überlassenen
  Teile,  soweit  deren  Verwertung  möglich  war.

§  11.  Die  Entschädigung  wird  nicht  gezahlt,  wenn  das  Tier  auf  Grund  des  §  9  dieser
Verordnung  getötet  oder  geschlachtet  worden  ist,  oder  wenn  es  unter  Umgehung  der  für  die  Einfuhr
erlassenen  gesundheitspolizeilichen  Vorschriften  in  das  Schutzgebiet  eingeführt  worden  ist.

§  12.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  der  §§  4  und  6  oder  gegen  die  auf
Grund  des  §  7  von  der  zuständigen  Behörde  oder  dem  zuständigen  Beamten  zur  Bekämpfung  einer
Seuche  oder  zur  Verhütung  eines  Ausbruchs  derselben  getroffenen  Anordnungen  werden,  sofern  nicht
nach  sonstigen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  3000  Rupien,  mit
Haft  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  geahndet.  Auf  die  Geldstrafe  kann  auch  neben  der
Freiheitsstrafe  erkannt  werden.  Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden
die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  zulässigen  Strafmittel
  Anwendung.

&amp;amp;  13.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Mai  1909  für  das  gesamte  Schutzgebiet  mit
Ausnahme  der  Residenturen  Ruanda  und  Urundi  in  Kraft.

Gleichzeitig  treten  nachstehende  Runderlasse  und  Verordnungen  außer  Kraft.

1.  R.  E.  vom  25.  11.  1896  nebst  Anlage,  L.  G.  Nr.  652,
2.  R.  E.  vom  1.  8.  1897,  L.  G.  Nr.  654,

3.  R.  E.  vom  7.  10.  1897,  L.  G.  Nr.  655  nebst  Anlage,
4.  Bek.  vom  26.  3.  1900,  L.  G.  Nr.  656,

5.  R.  E.  vom  27.  4.  1898,  L.  G.  Nr.  657,

6.  Bek.  vom  26.  4.  1900,  L.  G.  Nr.  658,

7.  R.  E.  vom  1.  3.  1899,  L.  G.  Nr.  659,

8.  R.  E.  vom  10.  8.  1899,  L.  G.  Nr.  661,

9.  Mitteilung  vom  12.  9.  1899,  L.  G.  Nr.  662,

10.  Verfg.  vom  25.  7.  1902,  L.  G.  Nachtrag  1  Nr.  91,
11.  R.  E.  vom  21.  1.  1903,  L.  G.  Nachtrag  I  Nr.  93,
12.  R.  E.  vom  19.  8.  1903,  L.  G.  Nachtrag  II  Nr.  100,
13.  Bek.  vom  8.  9.  1903,  L.  G.  Nachtrag  II  Nr.  101,
14.  R.  E.  vom  8.  9.  1903,  L.  G.  Nachtrag  II  Nr.  102,
15.  R.  E.  vom  13.  8.  1904,  L.  G.  Nachtrag  III  Nr.  98,
16.  Verfg.  vom  7.  bis  8.  1905,  L.  G.  Nachtrag  IV  Nr.  82.

Daressalam,  den  27.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Behämpfung  des
Rüstenfiebers.
Vom  27.  Februar  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung

mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hierdurch
  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:
        <pb n="435" />
        W  373  20

§&amp;amp;  1.  Besitzer  von  Rindern  sind  verpflichtet,  Todesfälle  oder  Erkrankungen  unter  ihren
Rindern,  die  den  Verdacht  des  Küstenfiebers  rechtfertigen,  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  oder  dem
beamteten  Tierarzt  sofort  anzuzeigen.  Es  sollen  dabei  möglichst  von  den  erkrankten  Tieren  Blut-,
von  den  verendeten  Tieren  Milzausstiche  angefertigt  werden.  Gleichzeitig  mit  der  Anzeige  sollen  die
Ausstiche  des  verendeten  oder  als  verdächtig  geschlachteten  Tieres  an  den  beamteten  Tierarzt  oder
an  die  zuständige  örtliche  Verwaltungsbehörde  eingesandt  werden.  Falls  der  Besitzer  nicht  imstande
ist,  die  Ausstiche  anzufertigen,  so  soll  er  unverzüglich  die  Milz  des  betreffenden  Tieres  einsenden.

§  2.  Wird  der  Ausbruch  von  Küstenfieber  festgestellt,  oder  liegt  dringender  Verdacht  desselben
  vor,  so  ist  die  örtliche  Verwaltungsbehörde,  der  beamtete  Tierarzt  oder  sein  Vertreter  befugt,
über  die  betroffene  Herde  und  über  die  Rinder,  welche  dieselben  Weiden  und  Wege  wie  die  betroffene
Herde  benützt  haben,  sowie  über  die  begangenen  Weiden  und  Wege  die  Sperre  zu  verhängen.

Das  gesperrte  Gebiet  ist  nach  Anordnung  der  Behörde  oder  des  zuständigen  Beamten  von
dem  Besitzer  der  Tiere  oder  des  Landes  durch  Pfähle  mit  rotem  Farbenanstrich  oder  Stoffüberzug
zu  kennzeichnen.

l§  3.  Die  Verhängung  der  Sperre  hat  die  Wirkung:

1.  daß  die  gesperrten  Rinder  im  gesperrten  Gebiet  zurückzuhalten  sind,

2.  daß  Rinder  nicht  in  das  gesperrte  Gebiet  eingeführt  werden  dürfen,

3.  daß  Rinder,  die  das  gesperrte  Gebiet  betreten  haben,  innerhalb  desselben  zurückgehalten
werden  müssen.

&amp;amp;*  4.  Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  und  der  beamtete  Tierarzt  oder  sein  Vertreter  sind
befugt,  anzuordnen,  daß  küstenfieberkranke  Tiere  im  Stalle  oder  in  besonderem  Kraale  gehalten,  oder
daß  sie  getötet  werden.

Für  Tiere,  die  auf  solche  Anordnungen  getötet  worden  sind,  wird  Entschädigung  nach  Maßgabe
  des  §  10  der  Verordnung  betr.  Bekämpfung  der  Tierseuchen  gewährt.

§  5.  Zur  Verhütung  der  Ausbreitung  des  Küstenfiebers  oder  zur  Tilgung  eines  Küstenfieberherdes
  können  außerdem  folgende  Maßnahmen  getroffen  werden:

1.  das  Einfriedigen  und  die  Kenntlichmachung  der  Grenzen  von  Weiden;

2.  die  Entfernung  von  gesunden  Tieren  aus  Gegenden,  in  denen  die  Gefahr  der  Ansteckung
  besteht;

3.  der  Weidewechsel  der  Rinder  auf  bestimmten  Weiden  in  bestimmter  Reihenfolge;

4.  die  Stallhaltung  der  neugeborenen  Kälber;

5.  die  Behandlung  der  Rinder  mit  zeckentötenden  Mitteln  und  das  Ablesen  und  die  Vernichtung
  von  Zecken.

§  6.  Liegt  der  begründete  Verdacht  vor,  daß  das  Küstenfieber  in  einer  Gegend  in  größerer
Ausbreitung  vorkommt,  ohne  daß  die  einzelnen  Seuchenherde  ermittelt  sind,  so  kann  das  gesamte
Gebiet  geschlossen  werden.

Der  Verkehr  mit  Rindern  über  die  Grenzen  eines  geschlossenen  Gebiets  ist  nicht  gestattet,
während  er  innerhalb  desselben  nur  soweit  Einschränkungen  unterliegt,  als  über  einzelne  Herden  oder
einzelne  Weiden  die  Sperre  (§§  2  und  3)  verhängt  ist.

&amp;amp;§  7.  Landesteile,  die  von  der  Seuche  befreit  oder  seuchenfrei  erhalten  werden  sollen,  können
vom  Gouverneur  zu  Schutzdistrikten  erklärt  werden.  Die  Erklärung  erfolgt  durch  Veröffentlichung  im
Amtlichen  Anzeiger.

Die  Einfuhr  und  der  Zutrieb  von  Rindern  in  einen  Schutzdistrikt  ist  untersagt,  sofern  der
Verkehr  nicht  ausdrücklich  zugelassen  wird.

Für  den  Fall  der  Zulassung  gelten  die  in  den  §§  8  bis  13  enthaltenen  Vorschriften.

§&amp;amp;  8.  Die  Einfuhr  und  der  Zutrieb  darf  nur  über  die  öffentlich  bekannt  gegebenen  Beobachtungsstationen
  erfolgen.

Die  Einfuhr  zur  See  ist  vor  dem  Landen  der  Rinder,  der  Zutrieb  über  Land  vor  dem
Betreten  des  Schutzdistrikts  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  oder  dem  beamteten  Tierarzt  anzuzeigen.

§  9.  Der  beamtete  Tierarzt,  sein  Vertreter  oder,  wenn  ein  solcher  nicht  vorhanden  ist,  die
örtliche  Verwaltungsbehörde,  können  in  den  Beobachtungsstationen  eine  Quarantäne  bis  zur  Höchstdauer
  von  drei  Wochen  über  alle  Rinder  verhängen,  die  aus  verseuchten  oder  seuchenverdächtigen
Gegenden  eingeführt  werden.

§  10.  Die  zur  Einfuhr  in  das  geschützte  Gebiet  zugelassenen  Rinder  erhalten  auf  dem
linken  Horn  oder  auf  der  linken  Klaue  als  Brandzeichen  einen  Ring  oder  ein  Kreuz,  je  nachdem  sie
als  Schlachtrinder  oder  als  Gebrauchsrinder  verwertet  werden  sollen.  Außerdem  wird  der  Tag  der
Freigabe  durch  Hornbrand,  Haarschnitt  oder  Farbe  auf  dem  Tiere  vermerkt.
        <pb n="436" />
        W  374  20

§  11.  Rinder,  welche  aus  der  Beobachtungsstation  entlassen  sind,  dürfen  nur  mit  der  Eisenbahn
  oder  auf  den  öffentlich  bekannt  gegebenen  Wegen  transportiert  werden.  Können  die  Rinder
auf  diesen  Wegen  nicht  zum  Bestimmungsort  gelangen,  so  ist  der  beabsichtigte  Weg  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  mindestens  48  Stunden  vor  dem  Abtrieb  so  genau  anzugeben,  daß  die  für  nötig
erachteten  veterinärpolizeilichen  Maßregeln  getroffen  werden  können.

Der  Transport  soll  ohne  Unterbrechung  mit  möglichster  Beschleunigung  stattfinden.

§  12.  Erfolgt  die  Tötung  der  Schlachtrinder  nicht  innerhalb  dreier  Tage  nach  der  Entlassung
  aus  der  Beobachtungsstation,  so  müssen  die  Tiere  vom  vierten  Tage  an  bis  zur  Schlachtung
in  besonderen  Umzäunungen  gehalten  werden.

Ist  die  Weide  innerhalb  der  Umzäunung  verseucht,  so  kann  die  örtliche  Verwaltungsbehörde
anordnen,  daß  die  Schlachtung  spätestens  am  12.  Tage  nach  der  Einstellung  zu  erfolgen  hat.

§  13.  Gebrauchsrinder  sind  nach  der  Ankunft  am  Bestimmungsorte  25  Tage  lang  im
Stalle  oder  einer  besonderen  Umzäunung  zu  halten.  Hieraus  dürfen  sie,  wenn  Erkrankungen  oder
Todesfälle  vorkommen,  auch  nach  Ablauf  der  Frist  nur  mit  Erlaubnis  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  entfernt  werden.

§  14.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  der  §§  1,  3,  7,  8,  11  bis  13  und  der
auf  Grund  der  vorstehenden  Bestimmungen  dieser  Verordnung  von  der  zuständigen  Behörde  und  dem
zuständigen  Beamten  erlassenen  Anordnungen  werden,  sofern  nicht  nach  sonstigen  Strafgesetzen  eine
höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafen  bis  zu  600  Rup.  oder  mit  Haft  bestraft.  Auf  die
Geldstrafe  kann  auch  neben  der  Freiheitsstrafe  erkannt  werden.  Gegen  Eingeborene  und  ihnen
rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden  die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896
(Kol.  Bl.  S.  241)  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

§*  15.  Die  mit  der  Leitung  der  Viehbeobachtungsstationen  beauftragten  Tierärzte  oder
Beamten  werden  ermächtigt,  innerhalb  der  Beobachtungsstationen  veterinärpolizeiliche  Anordnungen
jeder  Art  zu  treffen.

§  16.  Die  Verordnung  gilt  für  das  gesamte  Schutzgebiet  mit  Ausnahme  der  Residenturen
Urundi  und  Ruanda  und  tritt  mit  dem  1.  Mai  1909  in  Kraft.  Mit  demselben  Tage  wird  die
„Verordnung  zur  Bekämpfung  des  Küstenfiebers  unter  dem  Rindvieh“  vom  12.  Oktober  1905  (Amtlicher
  Anzeiger  Nr.  26/05  ausfgehoben.

Daressalam,  den  27.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Transport  von  Rindvieh
und  Pferden.
Vom  27.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hierdurch
  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Der  Transport  von  Rindvieh  und  Pferden  aus  den  Bezirken  Tanga,  Wilhelmstal,
Pangani,  Bagamojo,  Daressalam,  Morogoro,  Rufiyi,  Kilwa  und  Lindi  nach  dem  Innern  des  Schutzgebiets
  ist  nur  mit  Erlaubnis  des  Gouverneurs  zulässig.

§  2.  Soweit  eine  Eisenbahnverbindung  besteht,  hat  der  Transport  von  Rindvieh  und
Pferden  mittels  derselben  stattzufin  den.

§  3.  Das  Treiben  von  Rindvieh  und  Pferden  über  Land  zu  den  Bahnstationen,  nach  den
Küstenbezirken  und  nach  den  Grenzen  des  Schutzgebiets  ist  nur  auf  den  von  den  örtlichen  Verwaltungsbehörden
  bekannt  gegebenen  Wegen  zulässig.

§  4.  Verseuchte  Transporte  können  zurückgehalten  und  bis  zum  Erlöschen  der  Seuche  an
bestimmten  Orten  auf  Kosten  und  Gefahr  des  Besitzers  eingestellt  werden.

§*  5.  Rindvieh  und  Pferde,  welche  sich  auf  dem  Transport  befinden,  dürfen  bei  eingeborenen
  Viehbesitzern  nicht  eingestellt  und  mit  deren  Tieren  nicht  in  Berührung  gebracht  werden.
Der  MWeidetrieb  des  Transportviehs  ist  nur  auf  einem  ½  km  breiten  Streifen  zu  beiden  Seiten  des
Weges  gestattet.  ·

8  6.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  oder  gegen  die  bei
Erteilung  der  in  §  1  vorgesehenen  Erlaubnis  festgesetzten  Bestimmungen  werden,  sofern  nicht  nach
        <pb n="437" />
        W  375  20

sonstigen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  Rp.,  mit  Haft
oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.  Auf  die  Geldstrafe  kann  auch  neben  der  Freiheitsstrafe
  erkannt  werden.  Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden  die  nach
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  zulässigen  Strafmittel
Anwendung.

§  7.  Der  Tag  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  in  den  einzelnen  Bezirken  wird
gleichzeitig  mit  der  Angabe  der  Viehtreibewege  im  Amtlichen  Anzeiger  bekannt  gegeben  werden.

Daressalam,  den  27.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.

Waldschutz-Verordnung  für  Deutsch-Ostafrika.
Vom  27.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (R.  G.  Bl.  1900  S.  813),  des  §  5  der  Verfügung
  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  des  §  13  der  Allerhöchsten
  Verordnung  vom  26.  November  1895  (Beil.  zu  Nr.  23  des  Kol.  Bl.)  wird  hiermit  mit
Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,
was  folgt:

§*  1.  Walderzeugnisse  im  Sinne  dieser  Verordnung  sind  die  Erzeugnisse  von  geschlossenen
oder  nicht  geschlossenen  Waldbeständen,  wie  auch  von  einzelnen  Bäumen,  von  Busch=  und  Strauchwerk,
von  Bambus,  Palmen,  Schlinggewächsen,  Kräutern,  Gräsern,  insbesondere  Holz,  Rinde,  Faserstoffe,
Harz,  Gummi,  Kautschuk,  Blätter,  Blüten,  Früchte.

§  2.  Auf  in  Besitz  genommenem  Kronland  steht  die  Gewinnung  von  Walderzeugnissen
nur  demjenigen  zu,  dem  die  Nutzung  des  Landes  seitens  des  Gouvernements  überlassen  worden  ist
(§§  6  bis  8  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  26.  November  1895).

In  Waldreservaten  ist  die  Gewinnung  von  Walderzeugnissen  dem  Fiskus  vorbehalten.

§  3.  Auf  noch  nicht  in  Besitz  genommenem  (herrenlosem)  Kronland  (§  1  der  Allerhöchsten
Verordnung  vom  26.  November  1895)  ist  die  Gewinnung  von  Walderzeugnissen  vorbehaltlich  nachstehender
  Bestimmungen  (  4)  jedermann  gestattet.

§  4.  Auf  dem  in  §  3  bezeichneten  Kronlande  kann  der  Gouverneur:

a)  durch  öffentliche  Bekanntmachung  die  Gewinnung  der  in  §  1  aufgeführten  Walderzeugnisse
mit  einer  Gebühr  belegen,

b)  für  die  Art  und  Weise  der  Gewinnung  bestimmter  Walderzeugnisse  besondere  Vorschriften
erlassen  oder  die  Gewinnung  an  besondere  Bedingungen,  insbesondere  an  die  der  Wiederaufforstung
  knüpfen,

c)  die  Gewinnung  von  Walderzeugnissen  jeglicher  Art  auf  bestimmten  Gebieten  oder  bestimmter
  Art  allgemein  verbieten,

d)  einzelnen  Unternehmern  auf  bestimmten  Gebieten  die  ausschließliche  Gewinnung  von
Walderzeugnissen  unter  besonderen  Bedingungen  gestatten.

§  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  oder  gegen  die  auf
Grund  des  §  4  erlassenen  Vorschriften  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  Rup.  oder  mit  Haft
bestraft,  auch  kann  neben  der  Haft  zugleich  auf  Geldstrafe  erkannt  werden.  Die  zur  Begehung  der
Zuwiderhandlung  verwendeten  Werkzeuge  und  Geräte  und  die  widerrechtlich  gewonnenen  Walderzeugnisse
  können  eingezogen  werden.

Gegen  Eingeborene  und  ihnen  gleichgestellte  Farbige  kommen  wegen  der  bezeichneten  Zuwiderhandlungen
  die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)
zulässigen  Strafmittel  zur  Anwendung.

§  6.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  April  1909  in  Kraft.

Gleichzeitig  tritt  die  Waldschutzverordnung  vom  9.  September  1904  (Kol.  Bl.  S.  653,  L.  G.
Nachtrag  III,  S.  117)  außer  Kraft.

Daressalam,  den  27.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.
        <pb n="438" />
        W  376  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  dle  Kusübung  der
Jagd  im  deutsch-  südwestafrikanischen  Schutzgebiet.
Vom  15.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom
27.  September  1903  (Kolonialblatt  Seite  509)  wird  unter  Aufhebung  der  Verordnung  des  Gouverneurs
  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  die  Ausübung  der  Jagd  im  deutsch-südwestafrikanischen
Schutzgebiete,  vom  1.  September  1902  (Kolonialblatt  Seite  538)  verordnet,  was  folgt:

§&amp;amp;  1.  Unter  Jagd  im  Sinne  dieser  Verordnung  wird  die  Jagd  auf  nachstehende  Tiere,
sofern  sie  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen  als  herrenlos  zu  betrachten  sind,  verstanden:

a)  Elefanten,  Flußpferde,  Rhinozerosse,  Giraffen,  Zebras,  Büffel,  alle  größeren  Antilopenund
  Gazellenarten,  nämlich  Gnus  oder  Wildebeeste,  Hartebeeste,  Kudus,  Elands,
Bleßböcke,  Rietböcke,  Griesböcke,  Gemsböcke,  Bastardgemsböcke,  Bastardhartebeeste,
Säbelantilopen,  Palaantilopen  oder  Rooiböcke;

b)  Strauße;

c)  Wildschweine,  Springböcke  und  alle  kleineren  Antilopenarten;

d)  Perlhühner,  Frankoline,  (Fasan-,  Sandhuhn),  Flughühner,  (Wachteln,  Patreitschen),
Trappen,  Enten,  Gänse;

e)  Springhahnvögel,  Unterbeikis,  Geier,  Sekretäre,  Eulen,  Pfefferfresser,  Flamingos.

§  2.  Verboten  ist:

1.  Die  Jagd  auf:

a)  Elefanten,  Flußpferde,  Rhinozerosse,  Giraffen,  Zebras,  Büffel;

b)  Eland=  und  Kudukühe;

c)  Strauße;

d)  Geier,  Sekretäre,  Springhahnvögel,  Eulen,  Pfefferfresser,  Flamingos;

e)  alle  unter  §  1  fallenden  jungen  Antilopen  und  Gazellen,  bei  denen  das  Gehörn
noch  nicht  zum  Durchbruch  gekommen  ist,  und  weibliche  Palaantilopen.

2.  Das  Wegnehmen  von  Straußeneiern  und  Perlhuhneiern  von  der  Brutstätte,  sowie  das

Beschädigen  solcher  Eier.

Die  Jagd  auf  die  vorgenannten  Wildarten  kann  nur  der  Gouverneur  gestatten.

Im  wissenschaftlichen  Interesse  kann  auch  das  zuständige  Bezirks=  oder  Distriktsamt  die
Jagd  auf  diese  Wildarten  und  im  wirtschaftlichen  Interesse  die  Fortnahme  von  Straußeneiern  und
das  Einfangen  junger  Strauße  gestatten.

Über  die  Berechtigung  ist  ein  Erlaubnisschein  auszustellen,  aus  welchem  die  Art,  der  Umfang
  und  die  Zeitdauer  desselben  ersichtlich  ist.

Der  Erlaubnisschein  ist  bei  Ausübung  der  Jagd  stets  mitzuführen  und  auf  Verlangen  den
Polizei=  oder  sonstigen  Aufsichtsorganen  vorzuzeigen.

Soweit  es  sich  um  Jagd  auf  die  vorgenannten  Wildarten  unter  Ziffer  2,  1  bis  e  handelt,
ist  die  für  den  Erlaubnisschein  zu  entrichtende  Gebühr  in  jedem  Falle  besonders  von  der  die  Erlaubnis
  erteilenden  Behäörde  festzusetzen,  beziehungsweise  zu  erlassen.

Die  Erlaubnis  kann  jederzeit  widerrufen  werden,  wenn  die  Ausübung  derselben  eine
erhebliche  Schädigung  des  Wildstandes  zur  Folge  hat.  In  solchem  Falle  kann  die  erhobene  Gebühr
ganz  oder  teilweise  zurückerstattet  werden.  Über  die  Höhe  der  zurückzuerstattenden  Gebühr  bestimmt
das  zuständige  Bezirks=  oder  Distriktsamt,  beziehungsweise  der  Gouverneur.  Gegen  die  Verfügung
des  Bezirks=  oder  Distriktsamts  ist  Beschwerde  an  das  Gouvernement  zulässig.  Das  Verfahren
richtet  sich  nach  den  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse
der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Juli  1905  und
den  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  vom  21.  Dezember  1908.

§  3.  Hinsichtlich  der  Ausübung  der  Jagd  in  den  Wildreservaten  bleiben  die  Bestimmungen
der  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  Bildung  von  Wildreservaten  vom  22.  März  1907
unberührt.

§  4.  Verboten  ist,  den  von  dieser  Verordnung  (§  1)  betroffenen  Wildarten  mittels  Fallen,
Gruben,  Kraalen,  Netzen,  Schlingen  oder  ähnlichen  Vorrichtungen  nachzustellen  oder  auf  dieselben
Feuerjagden  zu  veranstalten.
        <pb n="439" />
        W  377  20

§  5.  Zur  Ausübung  der  Jagd  (8§  1)  bedarf  es  eines  Jagdscheines.  Der  Jaddschein  wird
von  demjenigen  Bezirks=  oder  Distriktsamt,  in  dessen  Bezirk  die  um  denselben  nachsuchende  Person
ihren  Wohnsitz  hat,  auf  die  Dauer  eines  Jahres  mit  Geltung  für  das  ganze  Schutzgebiet  ausgestellt
und  ist  nicht  übertragbar.  Hat  die  nachsuchende  Person  keinen  Wohnsitz  im  Schutzgebiet,  so  ist  das
Bezirks=  oder  Distriktsamt  des  Aufenthaltsortes  für  Erteilung  des  Jagdscheines  zuständig.

Der  Jagdschein  ist  bei  der  Ausübung  der  Jagd  mitzuführen  und  auf  Verlangen  den
Polizei=  oder  sonstigen  Aufsichtsorganen  vorzuzeigen.  Die  für  den  Jagdschein  zu  entrichtende  Gebühr
beträgt  40.  für  das  Jahr  und  100  “,  falls  der  Nachsuchende  keinen  Wohnsitz  im  Schutzgebiete  hat.

Sofern  die  Jagd  gewerbsmäßig  oder  mittels  einer  zur  Ausübung  der  Jagd  ausgerüsteten
Expedition  betrieben  werden  soll,  bedarf  es  hierzu  eines  vom  Gouverneur  auszustellenden  besonderen
Jagdscheines,  der  auf  eine  Anzahl  Wild  beschränkt  werden  kann.  Die  Gebühr  für  denselben  erhöht
sich  auf  1000  bis  5000  pro  Jahr.  Der  Gouverneur  kann  jedoch  in  besonderen  Fällen  eine
Herabsetzung  dieser  Gebühr  anordnen.

§  6.  Der  Jagdschein  kann  versagt  werden:

1.  Personen,  von  denen  eine  Gefährdung  der  öffentlichen  Sicherheit  zu  besorgen  ist;

2.  Personen,  welche  sich  nicht  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  befinden  oder  unter
polizeilicher  Aufficht  stehen;

3.  Personen,  welche  in  den  letzten  drei  Jahren  wegen  Diebstahl,  Unterschlagung,
Hehlerei  oder  Zuwiderhandlung  gegen  diese  Verordnung  bestraft  find;

4.  Personen,  welche  wegen  Zuwiderhandlung  gegen  die  §§  117  bis  119  und  294  des
Reichsstrafgesetzbuches  mit  mindestens  drei  Monaten  Gefängnis  bestraft  find.

Der  Jagdschein  kann  durch  Verfügung  des  zuständigen  Bezirks=  oder  Distriktsamts,
beziehungsweise  im  Falle  des  §  5,  Absatz  3  vom  Gouverneur  entzogen  werden,  wenn  die  zur
Jagd  berechtigte  Person

1.  mit  demselben  Mißbrauch  treibt,
2.  wegen  Diebstahls,  Hehlerei,  Unterschlagung  oder  wegen  Vergehens  gegen  diese  Verordnung
  rechtskräftig  verurteilt  wird.

Eine  Rückvergütung  der  Jagdscheinabgabe  oder  eines  Teilbetrages  findet  nicht  statt.

§  7.  Die  Eingeborenen  bedürfen  innerhalb  ihres  Stammesgebietes  zur  selbständigen  Ausübung
  der  Jagd  mit  Schießgewehr  eines  Jagdscheines,  wie  überhaupt  die  Eingeborenen  den  Vorschriften
  dieser  Verordnung  unterworfen  find.

Außerhalb  der  Stammesgebiete  ist  den  Eingeborenen  die  selbständige  Ausübung  der  Jagd
verboten.

§  8.  Die  Ausübung  der  Jagd  während  der  Schonzeit  ist  verboten.

Die  Schonzeit  für  die  jagdbaren  Tiere  unter  1a  beginnt  mit  dem  1.  November  und  endet
mit  Ablauf  des  Monats  Februar.

Die  zuständigen  Bezirks=  oder  Distriktsämter  können  im  Wege  der  Bekanntmachung  den
Beginn  der  Schonzeiten  für  die  jagdbaren  Tiere  unter  §  1a  um  vier  Wochen  früher,  das  Ende  der
Schonzeiten  dieser  Tiere  um  vier  Wochen  später  festsetzen.

§  9.  Die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  gelten  nicht  für  den  Eigentümer  oder  Nutzungsberechtigten,
  welcher  innerhalb  seines  vollständig  eingefriedeten  Grundstückes  die  Jagd  ausübt.  Im
übrigen  steht  jedem  Grundbesitzer  auf  seinem  Grund  und  Boden  das  Jagdrecht  unter  den  Bestimmungen
  dieser  Verordnung  ausschließlich  zu.

Auf  herrenlosem,  nicht  besiedeltem  und  nicht  in  Betrieb  genommenem  Gebiet  ist  die  Jagd
nach  Maßgabe  dieser  Verordnung  frei.

Wer  auf  fremden  Farmen,  die  bewohnt  oder  in  Bewirtschaftung  genommen  sind,  die  Jagd
ausübt,  bedarf  dazu  der  Erlaubnis  des  Eigentümers  oder  des  Nutzungsberechtigten.

Den  Bestimmungen  dieses  Paragraphen  unterliegt  auch  die  Jagd  auf  den  Gemeindeländereien
  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Ausübung  der  Jagd  auf  dem  Gemeindelande  nach  dem  Ermessen
der  Kommune  zu  regeln  ist.

§  10.  Es  wird  bestraft:

1.  mit  Geldstrafe  von  300  bis  5000  .“  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten
allein  oder  in  Verbindung  miteinander:

a)  wer  ohne  behördliche  Genehmigung  (8§  2)  auf  Elefanten,  Flußpferde,  Rhinozerosse,
Giraffen,  Zebras,  Büffel  oder  Strauße  jagt  (§  2,  1a  und  ch,

3
        <pb n="440" />
        W  378  2e.

b)  wer  in  den  vom  Gouvernement  zum  Zwecke  des  Wildschutzes  bestimmten  und
durch  Bekanntmachung  bezeichneten  Wildreservaten  jagt  (§  3),

T)  wer  wissentlich  Straußenfedern,  welche  entgegen  dieser  Verordnung  erbeutet  sind,
gewerbsmäßig  kauft  oder  eintauscht,

d)  wer,  ohne  den  nach  §  2  vorgeschriebenen  Erlaubnisschein  zu  besitzen,  Straußeneier
von  der  Brutstätte  wegnimmt  oder  junge  Strauße  fängt,

e)  wer  wissentlich  mit  Straußeneiern  und  -Küken,  sofern  letztere  entgegen  dieser  Verordnung
  (§  2)  erlangt  sind,  Handel  treibt,

.  mit  Geldstrafe  von  50  bis  600  .7  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  zwei  Monaten  allein
oder  in  Verbindung  miteinander:

a)  wer  ohne  behördliche  Genehmigung  (§  2)  auf  Eland=  und  Kudukühe,  Geier,
Sekretäre,  Springhahnvögel,  Eulen,  Pfefferfresser,  Flamingos,  weibliche  Palaantilopen
  und  die  dieser  Verordnung  —  §  1a  —  unterliegenden  Antilopen  und
Gazellen,  bei  denen  das  Gehörn  noch  nicht  zum  Durchbruch  gekommen  ist  (§  2,
1b,  d  und  e),  jagt,

b)  wer  die  Jagd  mittels  Fallen,  Gruben,  Kraalen,  Netzen,  Schlingen  oder  ähnlichen
Vorrichtungen  ausübt  oder  Feuerjagden  veranstaltet  (§  4),

c)  wer  während  der  Schonzeit  der  Jagd  obliegt  (§  8),

d)  wer  ohne  Jagdschein  gelöst  zu  haben  die  Jagd  auf  die  nach  dieser  Verordnung
unter  §  la,  c  und  d  jagdbaren  Tiere  ausübt,

e)  wer  es  versucht,  sich  durch  einen  nicht  auf  seinen  Namen  ausgestellten  fremden
Jagdschein  (§  5)  oder  Erlaubnisschein  (§  2),  zu  legitimieren  um  sich  dadurch  der
verwirkten  Strafe  zu  entziehen,

k)  wer  wissentlich  Felle  und  Gehörne,  die  entgegen  dieser  Verordnung  erbeutet  sind,
von  den  nach  §  1a,  e  bis  e  jagdbaren  Tieren  gewerbsmäßig  kauft  oder  eintauscht,

g)  wer  sich  gegen  die  Vorschriften  des  §  9,  Absatz  3  vergeht,

.  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  .  oder  mit  Haft:

a)  wer  bei  Ausübung  der  Jagd  außerhalb  seines  eigenen  Grundbesitzes  seinen  Jagdschein
  (§  5)  oder  Erlaubnisschein  (§  2)  nicht  bei  sich  trägt  oder  denselben  auf
Verlangen  den  Aufsichtsorganen  nicht  vorzeigt,

b)  wer  seinen  Eingeborenen  ohne  seinen  Jagdschein  auf  die  Jagd  schickt  (§  7),

e)  wer  rechtswidrig  Wild,  dessen  Jagd  verboten  ist  (§  2),  oder  wer  Wild  nach  Ablauf
von  14  Tagen  nach  Eintritt  der  Schonzeit  bis  zu  ihrem  Ende  feilbietet  oder  verkauft
  oder  den  Verkauf  vermittelt,

d)  wer  Perlhuhneier  von  der  Brutstätte  wegnimmt  oder  absichtlich  beschädigt,  desgleichen
  wer  von  Weißen  oder  Eingeborenen  Perlhuhneier  sammeln  läßt,  eintauscht
oder  kauft.

Jagdvergehen,  die  von  den  vorstehenden  Strafbestimmungen  nicht  betroffen  werden,

werden  nach  den  allgemeinen  Bestimmungen  des  Reichsstrafgesetzbuches  geahndet.

§*  12.  Zu  Unrecht  gemachte  und  feilgebotene  Jagdbeute  unterliegt  der  Einziehung.

Neben  der  auf  Grund  dieser  Verordnung  mit  Ausnahme  des  nach  §  10,  Ziffer  Za,  verwirkten
  Strafe  kann  auf  Einziehung  des  Jagdgerätes  und  der  Hunde,  die  der  Täter  auf  der  Jagd
bei  sich  geführt  hat,  sowie  der  Schlingen,  Netze,  Fallen  und  anderen  Vorrichtungen  erkannt  werden,
ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Verurteilten  gehören  oder  nicht.

§  13.  Gegenüber  Eingeborenen  kommen  wegen  Vergehens  gegen  diese  Verordnung  die  in
der  Verordnung  vom  8.  November  1896,  betreffend  die  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit  und
Disziplinargewalt  gegenüber  den  Eingeborenen  für  zulässig  erklärten  Strafmittel  in  Anwendung.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  März  1909  in  Kraft.  Die  bis  dahin  gelösten  Jagdscheine

  behalten  ihre  Gültigkeit.  -
Windhuk,den15.Februar1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="441" />
        W  379  20

Beschluß  des  Bundesrats,  betreffend  die  Satzungen  der  deutschen  Kolonial-Gesellschaft
  „Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets“.

Vom  25.  Februar  1909.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  Februar  1909  beschlossen,  der  deutschen
Kolonialgesellschaft  „Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets“  auf  Grund  ihrer  vom
Reichskanzler  genehmigten  Satzungen  gemäß  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  die  Rechtsfähigkeit  zu
verleihen.

Satzungen  der  Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets.

I.  Kbschnitt.  Allgemeine  Bestimmungen.
§  1.  Unter  der  Firma

Diamanten-Regie  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets

wird  auf  Grund  des  §  11  des  Schutzgebiets-Gesetzes  (Reichsgesetzblatt  1900  S.  813)  eine  Kolonial-Gesellschaft
  errichtet.

Auf  die  Rechtsverhältnisse  der  Gesellschaft  finden,  soweit  im  Schutzgebiets-Gesetz  oder  in
dieser  Satzung  nicht  etwas  anderes  bestimmt  ist  oder  sich  aus  der  Natur  der  Sache  nicht  etwas
anderes  ergibt,  die  allgemeinen  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  über  Vereine  Anwendung.

§  2.  Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  Berlin.
§  3.  Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  unbeschränkt.
§  4.  Der  Gegenstand  des  Unternehmens  der  Gesellschaft  ist:

1.  gemäß  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909  betreffend  den  Handel
mit  südwestafrikanischen  Diamanten  (Reichsgesetzblatt  1909  S.  270)  im  Auftrage
und  unter  Aufsicht  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  die  im  südwestafrikanischen
  Schutzgebiete  geförderten  Diamanten  von  den  Förderern  zwecks  Vermittlung
der  Verwertung  entgegenzunehmen,  zu  verwahren  und  zu  versenden,  die  Verwertung
zu  bewirken  und  die  Erlöse  nach  Abzug  der  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)
  festgesetzten  Gebühren  an  die  Berechtigten  abzuführen,  endlich  auch  die  zur
Sicherung  und  zur  Erfüllung  dieser  Zwecke  erforderlichen  oder  nützlichen  Maßnahmen
  festzusetzen  und  durchzuführen;

2.  Diamanten  zu  handeln,  zu  veredeln,  zu  bearbeiten,  zu  verarbeiten  und  zu  beleihen.

Zur  Erfüllung  dieser  Aufgaben  ist  die  Gesellschaft  berechtigt,  auch  andere  Rechtsgeschäfte
jeder  Art  abzuschließen,  Zweigniederlassungen  an  den  Haupthandelsplätzen  des  südwestafrikanischen
Schutzgebiets  sowie  des  Deutschen  Reiches  zu  errichteu,  auch  die  Vertretung  fremdländischer  Diamanten-Verkaufsunternehmungen
  für  das  Gebiet  des  Deutschen  Reiches  und  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets
  zu  übernehmen.

§  5.  Alle  von  der  Gesellschaft  ausgehenden  Bekanntmachungen  müssen  durch  den  Deutschen
Reichsanzeiger  erfolgen.  Die  Bekanntmachungen  gelten  als  gehörig  veröffentlicht,  wenn  sie  einmal
erlassen  worden  sind,  es  sei  denn,  daß  das  Gesetz  oder  diese  Satzung  oder  ein  Hauptversammlungsbeschluß
  eine  mehrmalige  Veröffentlichung  verlangt.

Die  Gesellschaft  soll  außerdem  ihre  Bekanntmachungen  noch  in  zwei  in  Berlin  erscheinende
Tageszeitungen  sowie  in  eine  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiet  erscheinende  Zeitung  einrücken;  die
Rechtswirksamkeit  der  Bekanntmachungen  ist  indessen  hiervon  nicht  abhängig.

Die  Bekanntmachungen  soll  der  Vorstand  erlassen,  soweit  ihr  Erlaß  nicht  durch  das  Gesetz,
diese  Satzung  oder  einen  Hauptversammlungsbeschluß  dem  Aufsichtsrat  übertragen  worden  ist.

II.  Abschnitt.  Grundhapital,  Knteilscheine  und  AKnteilseigner.

§  6.  Das  Grundkapital  beträgt  zwei  Millionen  Mark  und  ist  in  20  000  fortlaufende
Nummern  tragende  Anteile  über  je  einhundert  Mark  zerlegt.

Die  Anteile  Nr.  1—5000  bilden  die  Reihe  A,  die  Anteile  Nr.  5001—10  000  die  Reihe  B,
die  Anteile  10  001—  15  000  die  Reihe  C  und  die  Anteile  15  001—20  000  die  Reihe  D.

§  7.  Auf  die  Anteile  ist  bei  der  Feststellung  der  Satzung  der  vierte  Teil  des  Neunwertes
einzuzahlen.
        <pb n="442" />
        W  380  20

Weitere  Einzahlungen  werden  auf  Grund  eines  Aussichtsratsbeschlusses  vom  Vorstande  eingefordert.
  Der  Aufsichtsrat  kann  beschließen,  daß  die  einzufordernden  Einzahlungen  nicht  auf  sämtliche
  Reihen,  sondern  nur  auf  einzelne  Reihen  eingefordert  werden.  Indessen  darf  auf  eine  im
Alphabet  folgende  Reihe  eine  Einzahlung  erst  eingefordert  werden,  wenn  auf  die  vorhergehenden
Reihen  die  Einzahlungen  bis  zur  gleichen  Höhe  bereits  geleistet  worden  sind  oder  gleichzeitig  eingefordert
  werden.  Die  weiteren  Einzahlungen  sind  in  Hundertteilen  des  Nennwertes  unter  Offenhaltung
  einer  mindestens  zweiwöchentlichen  Frist  auszuschreiben.  Die  Aufforderung  zur  Einzahlung
hat  nach  Wahl  des  Vorstandes  brieflich  oder  durch  öffentliche  Bekanntmachung  zu  erfolgen.

§  8.  Ein  Anteilseigner,  der  die  auf  den  Anteil  eingeforderten  Beträge  nicht  zur  rechten
Zeit  einzahlt,  hat  5  v.  H.  Zinsen  von  dem  für  die  Einzahlung  bestimmten  Tage  an  zu  entrichten.
Die  Geltendmachung  eines  weiteren  Schadens  ist  nicht  ausgeschlossen.

Erfolgt  die  Einzahlung  nicht  rechtzeitig,  so  kann  der  Vorstand  mittels  eingeschriebenen
Briefes  dem  sänmigen  Anteilseigner  für  die  Zahlung  eine  Frist  von  vier  Wochen  mit  der  Androhung
bestimmen,  daß  er  nach  Ablauf  der  Frist  seines  Anteils  und  der  geleisteten  Einzahlungen  für  verlustig
  erklärt  werde.  Zahlt  der  säumige  Anteilseigner  alsdann  nach  Setzung  einer  zweiten  Nachfrist
von  wiederum  vier  Wochen  den  Betrag  nicht  ein,  so  ist  er  mittelst  brieflicher  Mitteilung  seines
Anteils  und  der  geleisteten  Einzahlungen  zugunsten  der  Gesellschaft  für  verlustig  zu  erklären.  Die
Gesellschaft  ist  befugt,  den  Anteil  unter  Ausfertigung  eines  neuen  Zwischenscheins  anderweitig  zu
verwerten.  Die  für  den  für  kraftlos  erklärten  Anteil  geleisteten  Zahlungen  sind,  soweit  sie  nicht  zur
Deckung  der  Einzahlung  zu  verwenden  sind,  dem  Reservefonds  zuzuführen.  Wegen  des  Ausfalls,
welchen  die  Gesellschaft  an  diesem  Betrag  oder  an  den  später  eingeforderten  Beträgen  erleidet,  bleibt
ihr  der  ausgeschlossene  Anteilseigner  verhaftet.

Die  Zeichner  von  Anteilen  und  deren  Rechtsnachfolger  können  von  den  ihnen  obliegenden
Leistungen  an  die  Gesellschaft  nicht  befreit  werden.  Sie  können  auch  gegen  diese  Leistungen  eine
Forderung  an  die  Gesellschaft  nicht  aufrechnen.

§  9.  Steht  ein  Anteil  mehreren  Mitberechtigten  zu,  so  können  sie  ihre  Rechte  aus  dem
Anteil  nur  durch  einen  gemeinschaftlichen  Vertreter  ausüben.  Für  die  auf  den  Anteil  zu  bewirkenden
Leistungen  haften  sie  als  Gesamtschuldner.

Hat  die  Gesellschaft  eine  Willenserklärung  einem  Anteilseigner  gegenüber  abzugeben,  so  genügt,
falls  ein  gemeinschaftlicher  Vertreter  der  Mitberechtigten  nicht  vorhanden  ist,  die  Abgabe  der  Erklärung
  gegenüber  einem  Mitberechtigten.  Auf  mehrere  Erben  eines  Anteilseigners  findet  diese  Vorschrift
  nur  in  Ansehung  von  Willenserklärungen  Anwendung,  die  nach  dem  Ablauf  eines  Monats  seit
dem  Anfalle  der  Erbschaft  abgegeben  werden.

§  10.  Nach  Vollzahlung  der  Anteile  werden  Anteilscheine  auf  den  Namen  der  Anteilseigner
  ausgefertigt.  Die  Ubertragung  kann  durch  Indossament  geschehen.  Inbetreff  der  Form  des
Indossaments,  inbetreff  des  Ausweises  des  Inhabers  und  inbetreff  seiner  Verpflichtung  zur  Herausgabe
  finden  die  Vorschriften  der  Artikel  11  bis  13,  des  Artikels  36  Satz  1  bis  4  und  des  Artikels  74
der  Wechselordnung  entsprechende  Anwendung.

Bis  zur  Vollzahlung  der  Anteile  werden  Zwischenscheine  auf  den  Namen  der  Anteilseigner
ausgefertigt.  Die  nach  der  Ausgabe  der  Zwischenscheine  geleisteten  späteren  Einzahlungen  werden
auf  dem  Zwischenschein  von  der  Gesellschaft  oder  einer  beauftragten  Stelle  abquittiert.  Die  Übertragung
  kann  ebenfalls  durch  Indossament  geschehen.

Bei  jedem  Anteil  ist  in  dem  Stammbuche  der  Gesellschaft  der  Anteilseigner  nach  Namen,
Stand  und  Wohnort  zu  vermerken,  auf  welchen  der  Anteilschein  oder  der  Zwischenschein  ausgefertigt
worden  ist.

Im  Verhältnisse  zu  der  Gesellschaft  gilt  nur  derjenige  als  Anteilseigner,  welcher  als  solcher
im  Stammbuche  verzeichnet  ist.

Geht  ein  Anteil  auf  einen  anderen  über,  so  ist  dies  unter  Vorlegung  des  Anteilscheins
oder  des  Zwischenscheins  und  des  Nachweises  des  Uberganges  bei  der  Gesellschaft  anzumelden  und
im  Stammbuch  zu  vermerken.  Die  Echtheit  der  auf  dem  Anteilschein  oder  dem  Zwischenschein  befindlichen
  Indossamente  oder  der  Abtretungserklärungen  zu  prüfen,  ist  die  Gesellschaft  nicht  verpflichtet.

Die  Umschreibung  eines  Anteils  im  Stammbuche  auf  den  Namen  des  neuen  Erwerbers
darf  der  Vorstand  nur  vornehmen,  wenn  er  keinen  Zweifel  hegt,  daß  der  neue  Erwerber  deutscher
Reichsangehöriger  ist  oder,  wenn  eine  offene  Handelsgesellschaft  oder  eine  Kommanditgesellschaft
Erwerberin  ist,  daß  deren  sämtliche  persönlich  haftenden  Gesellschafter  deutsche  Reichsangehörige  sind,
oder,  wenn  eine  Aktiengesellschaft,  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien,  Gesellschaft  mit  beschränkter
Haftung,  Kolonialgesellschaft,  Genossenschaft,  Gewerkschaft  oder  ein  eingetragener  Verein  den  Anteil
        <pb n="443" />
        W  381  20

erworben  hat,  daß  diese  ihren  Sitz  im  Deutschen  Reiche  oder  in  einem  deutschen  Schutzgebiete  haben.
Der  Vorstand  ist  befugt,  die  Umschreibung  von  dem  Nachweise  dieser  Eigenschaft  des  Erwerbers  abhängig
  zu  machen.

Der  Aufsichtsrat  kann  bestimmen,  daß  die  Zwischenscheine  und  später  dementsprechend  die
Anteilscheine  in  Stücken  über  einen,  zehn,  fünfzig  oder  hundert  Anteile  ausgefertigt  werden.

Die  Ausfertigung  der  Anteilscheine  und  der  Zwischenscheine  geschieht  im  übrigen  nach
näherer  Bestimmung  des  Aufsichtsrats  unter  den  fakfimilierten  Unterschriften  des  Vorstandes  und
eines  Mitgliedes  des  Aussichtsrates  unter  handschriftlicher  Gegenzeichnung  des  Stammbuchführers.

Solange  weder  Zwischenscheine  noch  Anteilscheine  ausgegeben  worden  sind,  weisen  sich  die
Anteilseigner  als  solche  durch  die  Eintragung  der  Anteile  auf  ihren  Namen  im  Stammbuche  der
Gesellschaft  aus.

§  11.  Jedem  Anteilschein  werden  Gewinnanteilscheine,  und  zwar,  soweit  nicht  bei  der
Ausgabe  der  Anteilscheine  etwas  anderes  beschlossen  worden  ist,  auf  zehn  Jahre,  sowie  ein  Erneuerungsschein
  beigegeben.  Nach  deren  Ablauf  werden  gegen  Einlieferung  des  Erneuerungsscheins  neue  Gewinnanteilscheine
  für  weitere  zehn  Jahre  nebst  einem  weiteren  Erneuerungsschein  ausgegeben.  Dies
wiederholt  sich  stets  nach  je  weiteren  zehn  Jahren.  Die  Form  und  den  Inhalt  der  Gewinnanteilund
  der  Erneuerungsscheine  bestimmt  der  Aufsichtsrat,  welcher  auch  befugt  ist,  die  Zeit,  für  welche
die  Gewinnanteilscheine  ausgegeben  werden,  auf  weniger  als  zehn  Jahre  festzusetzen.

§  12.  Sind  Anteilscheine,  Zwischenscheine,  Gewinnanteilscheine  oder  Erneuerungsscheine
infolge  einer  Beschädigung  oder  einer  Verunstaltung  zum  Umlaufe  nicht  mehr  geeignet,  jedoch  in
ihren  wesentlichen  Teilen  noch  dergestalt  erhalten,  daß  ihr  wesentlicher  Inhalt  und  die  Unterscheidungsmerkmale
  noch  erkennbar  sind,  so  hat  der  Vorstand  gegen  Einreichung  der  beschädigten  oder  verunstalteten
  Urkunden  neue  gleichartige  Urkunden  auszufertigen  und  auszureichen.  Die  Kosten  hat
der  Einreicher  zu  tragen  und  vorzuschießen.  Abhanden  gekommene  oder  vernichtete  Anteilscheine
und  Zwischenscheine  können  für  kraftlos  erklärt  werden.  Die  an  Stelle  der  für  kraftlos  erklärten
Urkunde  auszufertigende  neue  Urkunde  erhält  dieselbe  Nummer  mit  der  Bezeichnung  „allein  gültige
zweite  Ausfertigung“.  Die  Kosten  des  Verfahrens  sowie  die  Kosten  der  zweiten  Ausfertigung  hat
der  Beteiligte  zu  tragen  und  vorzuschießen.

§  13.  Gewinnanteilscheine,  welche  nicht  innerhalb  vier  Jahre  nach  dem  auf  ihre  Fälligkeit
folgenden  31.  Dezember  zur  Zahlung  vorgelegt  worden  sind,  verfallen  zugunsten  der  Gesellschaft.
Mit  der  Kraftloserklärung  eines  Anteilscheins  oder  eines  Zwischenscheins  erlischt  auch  der  Anspruch
aus  den  noch  nicht  fälligen  Gewinnanteilscheinen.

Ein  besondere  Kraftloserklärung  abhanden  gekommener  oder  vernichteter  Gewinnanteil=  und
Erneuerungsscheine  findet  nicht  statt.

Neue  Gewinnanteilscheine  dürfen  an  den  Inhaber  des  Erneuerungsscheins  nicht  ausgegeben
werden,  wenn  der  betreffende  Anteilseigner  der  Ausgabe  widersprochen  hat.  Die  Scheine  sind  in
diesem  Falle  dem  Anteilseigner  auszuhändigen.

§  14.  Bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  können  die  neuen  Anteile  zu  einem  höheren
als  zum  Nennwerte,  indessen  nicht  unter  dem  Nennwerte  ausgegeben  werden.  Der  Nennbetrag,
sowie  der  Mindestbetrag,  unter  welchem  die  Ausgabe  der  Anteile  nicht  erfolgen  darf,  werden  von
der  Hauptversammlung  festgesetzt.  Bei  der  Zeichnung  muß  mindestens  der  vierte  Teil  des  Nennwertes
  und,  wenn  die  Anteile  zu  einem  höheren  als  zum  Nennwerte  ausgegeben  werden,  auch  der
den  Neunwert  übersteigende  Betrag  sofort  bar  eingezahlt  werden.  Jedem  Anteilseigner  muß  auf
sein  Verlangen  ein  seinem  Anteil  an  dem  bisherigen  Grundkapital  entsprechender  Teil  der  neuen
Anteile  zum  Bezuge  unter  Offenhaltung  einer  mindestens  zweiwöchentlichen  Frist  angeboten  werden,
soweit  nicht  in  dem  Beschlusse  der  Hauptversammlung  über  die  Erhöhung  des  Grundkapitals  etwas
anderes  bestimmt  ist.  Alle  sonstigen  Bestimmungen  über  die  Kapitalserhöhung,  soweit  die  Hauptversammlung
  sie  nicht  beschlossen  hat,  hat  der  Aufsichtsrat  zu  treffen.

§  15.  Eine  Herabsetzung  des  Grundkapitals  kann  nur  mit  Einwilligung  des  Reichskanzlers
(Reichs-Kolonial-Amtes)  und  nur  von  der  Hauptversammlung  mit  einer  Mehrheit  beschlossen  werden,
welche  mindestens  drei  Vierteile  der  bei  der  Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  umfaßt.  Durch  den
Beschluß  muß  zugleich  festgesetzt  werden,  zu  welchem  Zwecke  die  Herabsetzung  stattfindet,  insbesondere,
ob  sie  zur  teilweisen  Zurückzahlung  des  Grundkapitals  an  die  Anteilseigner  erfolgt  und  in  welcher
Weise  diese  Maßregel  auszuführen  ist.

Der  Vorstand  hat  nach  dem  Beschluß  über  die  Kapitalsherabsetzung  unter  Hinweis  auf
diesen  die  Gläubiger  der  Gesellschaft  durch  dreimalige  öffentliche  Bekanntmachung  aufzufordern,  ihre
        <pb n="444" />
        W  382  20

Ansprüche  anzumelden.  Den  Gläubigern,  deren  Forderungen  vor  der  letzten  öffentlichen  Aufforderung
  begründet  sind,  ist  Befriedigung  zu  gewähren  oder  Sicherheit  zu  leisten,  sofern  sie  sich  zu
diesem  Zwecke  melden.

Zahlungen  an  die  Anteilseigner  dürfen  auf  Grund  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  erst
erfolgen,  nachdem  seit  dem  Tage,  an  welchem  die  öffentliche  Aufforderung  zum  dritten  Male  stattgefunden
  hat,  drei  Monate  verstrichen  sind,  und  nachdem  die  Gläubiger,  die  sich  gemeldet  haben,
befriedigt  oder  sichergestellt  worden  sind.  Eine  durch  die  Herabsetzung  bezweckte  Befreiung  der
Anteilseigner  von  der  Verpflichtung  zur  Leistung  von  Einzahlungen  auf  die  Anteile  tritt  nicht  vor
dem  bezeichneten  Zeitpunkte  in  Wirksamkeit.

Ist  zur  Ausführung  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  eine  Verminderung  der  Anteilscheine
  und  Zwischenscheine  durch  Umtausch,  Stempelung  oder  ähnliches  Verfahren  vorgesehen,  so
kann  die  Gesellschaft  die  Anteil=  und  Zwischenscheine,  welche  trotz  erfolgter  Aufforderung  binnen  einer
dabei  zu  bestimmenden  Frist  von  mindestens  4  Wochen  nicht  bei  ihr  eingereicht  sind,  mittels  öffentlicher
  Bekanntmachung  für  kraftlos  erklären.  Das  Gleiche  gilt  in  Ansehung  eingereichter  Anteilscheine
  und  Zwischenscheine,  welche  die  zum  Ersatze  durch  neue  Anteilscheine  erforderliche  Zahl  nicht
erreichen  und  der  Gesellschaft  nicht  zur  Verwertung  für  Rechnung  der  Beteiligten  zur  Verfügung
gestellt  sind.  Die  Aufforderung  zur  Einreichung  der  Anteilscheine  und  Zwischenscheine  hat  die  Androhung
  der  Kraftloserklärung  zu  enthalten.  Die  anstelle  der  für  kraftlos  erklärten  Anteilscheine
auszugebenden  neuen  Scheine  sind  für  Rechnung  der  Beteiligten  durch  die  Gesellschaft  bestmöglichst
zu  verkaufen.  Der  Erlös  ist  den  Beteiligten  auszuzahlen  oder,  sofern  die  Berechtigung  zur  Hinterlegung
  vorhanden  ist,  zu  hinterlegen.

§  16.  Die  Einziehung  von  Anteilen  ist  zulässig.  Sofern  sie  nicht  nach  den  für  die  Herabsetzung
  des  Grundkapitals  maßgebenden  Vorschriften  stattfindet,  darf  sie  nur  aus  dem  nach  der  jährlichen
  Bilanz  verfügbaren  Reingewinn  erfolgen.

§  17.  Für  die  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft  haftet  den  Gläubigern  nur  das  Gesellschaftsvermögen.


Die  Verpflichtung  des  Anteilseigners  zur  Leistung  von  Kapitalseinzahlungen  wird  durch  den
Nennbetrag  des  Anteils,  und,  falls  der  Ausgabepreis  höher  ist,  durch  diesen  begrenzt.

Die  Anteilseigner  können  ihre  Einzahlungen  nicht  zurückfordern;  sie  haben,  solange  die
Gesellschaft  besteht,  nur  Anspruch  auf  den  Reingewinn,  soweit  dieser  nicht  nach  dem  Gesetz,  dieser
Satzung  oder  Handelsgebrauch  von  der  Verteilung  ausgeschlossen  ist.

III.  Kbschnitt.  Bilanz,  Gewinnverteilung  und  Reservefonds.

§  18.  Das  Geschäftsjahr  beginnt  mit  dem  1.  März  und  endet  mit  dem  letzten  Tage  des
Februar  eines  jeden  Jahres.

§  19.  Der  Vorstand  hat  auf  den  letzten  Tag  eines  jeden  Geschäftsjahres  eine  Bilanz  und
eine  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  abgelaufene  Geschäftsjahr  zu  ziehen  und  diese  Vorlage
innerhalb  fünf  Monaten  nach  Schluß  eines  jeden  Geschäftsjahres  mit  einem  den  Vermögensstand
und  die  Verhältnisse  der  Gesellschaft  entwickelnden  Bericht  dem  Aufsichtsrat  und  mit  dessen  Bemerkungen
  der  Hauptversammlung  vorzulegen.

Die  Bilanz  und  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sowie  die  Inventur  ist  nach  den  für
Aktiengesellschaften  gültigen  Vorschriften  des  Handelsgesetzbuchs  und  nach  kaufmännischen  Grundsätzen
aufzustellen.

Der  Geschäftsbericht  des  Vorstandes  nebst  den  Bemerkungen  des  Aufsichtsrats,  der  Bilanz
und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sind  mindestens  während  der  letzten  zwei  Wochen  vor  dem
Tage  der  Hauptversammlung  in  den  Geschäftsräumen  der  Gesellschaft  zur  Einsicht  der  Anteilseigner
auszulegen.  Auf  Verlangen  ist  jedem  Anteilseigner  spätestens  zwei  Wochen  vor  dem  Tage  der
Hauptversammlung  ein  Abdruck  des  Geschäftsberichts  des  Vorstandes  nebst  den  Bemerkungen  des
Aufsichtsrats,  der  Bilanz  und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  kostenfrei  zu  übersenden.

Die  Feststellung  der  Bilanz,  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  und  der  Gewinnverteilung
sowie  die  Entlastung  des  Vorstandes  und  des  Aussichtsrats  geschieht  durch  Beschluß  der  Hauptversammlung.
  Die  Hauptversammlung  darf  indessen  Abschreibungen  und  Rücklagen  nicht  geringer,
den  zu  verteilenden  Gewinn  nicht  höher  bestimmen,  als  der  Aussichtsrat  vorgeschlagen  hat.

§  20.  Von  dem  nach  Absetzung  aller  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibenden  Reingewinn
  der  Gesellschaft  werden  zunächst  fünf  vom  Hundert  dem  Reservefonds  der  Gesellschaft  zugeführt.
  Der  verbleibende  Teil  wird  auf  die  Anteile  verteilt,  insoweit  die  Hauptversammlung  nicht
beschließt,  ihn  zu  außerordentlichen  Abschreibungen  oder  außerordentlichen  Rücklagen  zu  verwenden.
        <pb n="445" />
        W  383  2e.

Die  Verteilung  des  Gewinnes  auf  die  Anteile  geschieht,  wenn  die  Anteile  vollgezahlt  oder
wenn  die  Anteile  zwar  noch  nicht  vollgezahlt,  die  Einzahlungen  aber  auf  alle  Anteile  in  demselben
Verhältnisse  geleistet  worden  sind,  nach  Verhältnis  der  Nennwerte  der  Anteile.  Wenn  noch  nicht
sämtliche  Anteile  vollgezahlt  und  die  Einzahlungen  auf  die  verschiedenen  Reihen  der  Anteile  nicht  in
demselben  Verhältnis  geleistet  worden  sind,  so  wird  aus  dem  verteilbaren  Reingewinn  zunächst  ein
Gewinnanteil  bis  zur  Höhe  von  fünf  vom  Hundert  auf  die  geleisteten  Einzahlungen  gezahlt.  Einzahlungen,
  die  im  Laufe  des  Geschäftsjahres  zu  leisten  waren,  werden  nach  dem  Verhältnisse  der
Zeit  berücksichtigt,  welche  seit  dem  für  die  Leistung  bestimmten  Zeitpunkte  verstrichen  ist.  Der  verbleibende
  Überschuß  über  fünf  vom  Hundert  der  Einzahlungen  wird  auf  sämtliche  Anteile  aller
Reihen  gleichmäßig  nach  Verhältnis  der  Nennwerte  verteilt.

§  21.  Der  Reservefonds  dient  zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz  sich  ergebenden  Verlustes.
  Die  Überweisungen  aus  §  20  hören  auf,  sobald  und  so  oft  er  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals
  erreicht  hat.  ·

Dem  Reservefonds  ist  zuzuführen:

1.  der  Betrag,  welcher  bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  durch  Ausgabe  der  Anteile
für  einen  höheren  als  den  Nennbetrag  über  diesen  und  über  den  Betrag  der  durch
die  Ausgabe  der  Anteile  entstehenden  Kosten  hinaus  erzielt  wird;

2.  der  Betrag  von  Zuzahlungen,  die  ohne  Erhöhung  des  Grundkapitals  von  Anteilseignern
  gegen  Gewährung  von  Vorzugsrechten  für  ihre  Anteile  geleistet  werden,
soweit  nicht  eine  Verwendung  dieser  Zahlungen  zu  außerordentlichen  Abschreibungen
oder  zur  Deckung  außerordentlicher  Verluste  beschlossen  wird;

3.  die  gemäß  §  8  der  Gesellschaft  aus  kraftlos  erklärten  Anteilen  zufallenden  Zahlungen.

IV.  Kbschnitt.  Reichsaufsicht.

§*  22.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  hat  das  Recht  zur  Aufsicht  über  die  Gesellschaft
  und  über  ihren  Geschäftsbetrieb.  Er  kann  zur  Ausübung  dieses  Ausfsichtsrechtes  für  den
einzelnen  Fall  oder  ständig  einen  oder  mehrere  Kommissare  bestellen.  Diese  sind  befugt,  an  den
Sitzungen  des  Aufsichtsrats  und  an  den  Hauptversammlungen  teilzunehmen,  darin  das  Wort  zu  ergreifen
  und  von  dem  Vorstande  Bericht  zu  erfordern,  auch  die  Bücher  und  Schriften  sowie  die
Waren=  und  Kassenbestände  der  Gesellschaft  einzusehen  und  zu  prüfen,  oder  durch  Beauftragte  einseheen
  und  prüfen  zu  lassen,  endlich  auch  eine  Sitzung  des  Aufsichtsrats  und  eine  Hauptversammlung
mit  bestimmter  Tagesordnung  zu  berufen  und  zu  verlangen,  daß  in  die  Tagesordnung  bestimmte
Punkte  aufgenommen  werden.  Die  bei  Durchführung  der  Aufsichtsrechte  dem  Fiskus  erwachsenden
baren  Auslagen,  sowie  die  aus  solchem  Anlaß  dem  Kommissar  auf  Grund  der  gesetzlichen  Bestimmungen
  zustehenden  Reisekosten  und  Tagegelder  fallen  der  Gesellschaft  zur  Last.

V.  RKbschnitt.  Grgane  der  Gesellschaft.

§  23.  Die  Organe  der  Gesellschaft  sind  der  Vorstand,  der  Aufsichtsrat  nebst  dessen  Ausschüssen
  und  die  Hauptversammlung.
A.  Vorstand.

§  24.  Der  Vorstand  besteht  nach  näherer  Bestimmung  des  Aussichtsrats  aus  einer  oder
mehreren  Personen.  Er  wird  vom  Aussichtsrat  in  notarieller  Verhandlung  bestellt.  Der  Aufsichtsrat
ist  auch  berechtigt,  die  Bestellung  zum  Mitgliede  des  Vorstandes  jederzeit  unbeschadet  des  Anspruchs
auf  die  vertragsmäßige  Vergütung  zu  widerrufen.

Zu  Mitgliedern  des  Vorstandes  dürfen  nur  männliche  deutsche  Reichsangehörige  bestellt
werden,  welche  weder  durch  behördliche  Anordnung  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt
noch  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen  einer  strafbaren  Handlung  verurteilt  sind,  die  nach  deutschem
Recht  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  nach  sich  ziehen  kann.

Die  den  Mitgliedern  des  Vorstandes  zu  gewährenden  Bezüge,  welche  auch  in  einem  Anteil
an  dem  nach  Vornahme  aller  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibenden  Reingewinn  bestehen
können,  werden  vom  Aufsichtsrat  festgesetzt  und  sind  als  Geschäftsunkosten  zu  verbuchen.

Der  Ausfsichtsrat  ist  auch  berechtigt,  stellvertretende  Mitglieder  des  Vorstandes  zu  bestellen.

§  25.  Der  Vorstand  vertritt  die  Gesellschaft  in  jeder  Beziehung  nach  außen,  stellt  deren
Beamte  an  und  entläßt  sie.

Der  Vorstand  ist  der  Gesellschaft  gegenüber  verpflichtet,  die  Beschränkungen  einzuhalten,
welche  in  dieser  Satzung  oder  durch  Beschlüsse  des  Aufsichtsrats  oder  des  Ausschusses  des  Aufsichts-
        <pb n="446" />
        W  384  20

rats  oder  der  Hauptversammlung  für  den  Umfang  seiner  Befugnisse,  die  Gesellschaft  zu  vertreten,
festgesetzt  sind.  Dritten  gegenüber  ist  eine  Beschränkung  der  Vertretungsbefugnis  des  Vorstandes
unwirksam.  Alle  Willenserklärungen,  welche  für  die  Gesellschaft  verbindlich  sein  sollen,  sind,  wenn
der  Vorstand  nur  aus  einem  Mitgliede  besteht,  von  diesem  allein  oder  von  zwei  Prokuristen  gemeinschaftlich,
  wenn  der  Vorstand  aus  mehreren  Mitgliedern  besteht,  von  zwei  Mitgliedern  des  Vorstandes
gemeinschaftlich  oder  von  einem  Mitgliede  des  Vorstandes  gemeinschaftlich  mit  einem  Prokuristen
oder  von  zwei  Prokuristen  gemeinschaftlich  unter  der  Firma  der  Gesellschaft  abzugeben.  Stellvertretende
  Mitglieder  des  Vorstandes  stehen  hierbei  ordentlichen  Mitgliedern  gleich.

Die  Firma  der  Gesellschaft  wird  in  der  Weise  gezeichnet,  daß  die  Zeichnungsberechtigten  der
geschriebenen,  gestempelten  oder  gedruckten  Firma  der  Gesellschaft  ihre  Namensunterschrift  hinzufügen,
und  zwar  die  Prokuristen  mit  einem  das  Prokuraverhältnis  andeutenden  Zusatze.

Ist  eine  Willenserklärung  der  Gesellschaft  gegenüber  abzugeben,  so  genügt  die  Abgabe  gegenüber
  einem  Mitgliede  des  Vorstandes.

§  26.  Der  Vorstand  darf  Prokuristen  und  Bevollmächtigte  zum  Betriebe  des  gesamten
Handelsgewerbes  nur  mit  Zustimmung  des  Aussichtsrats  bestellen.

§  27.  Der  Ausfsichtsrat  ist  berechtigt,  die  Tätigkeitskreise  mehrerer  Vorstandsmitglieder
abzugrenzen,  auch  eine  schriftliche  Geschäftsanweisung  für  den  Vorstand  zu  erlassen,  welche  dieser  zu
befolgen  verpflichtet  ist.  Der  Vorstand  ist  verpflichtet,  zu  den  Sitzungen  des  Aussichtsrats  zu  ercheinen,
  auch  wenn  er  keine  besondere  Einladung  erhalten  hat.

§  28.  Auf  den  Vorstand  finden  die  Bestimmungen  der  §9  236,  240  des  Handelzsgesetzbuchs
  und  §  276  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  Anwendung.

§  29.  Der  Vorstand  weist  sich  durch  einen  Auszug  aus  dem  Handelsregister  aus.

B.  Aufsichtsrat.

§*  30.  Der  Aufsichtsrat  besteht  aus  mindestens  fünf  von  der  Hauptversammlung  zu
wählenden  Personen.  Zu  Mitgliedern  des  Aussichtsrats  können  nur  männliche  deutsche  Reichsangehörige
  gewählt  werden,  welche  weder  durch  behördliche  Anordnungen  in  der  Verfügung  über
ihr  Vermögen  beschränkt,  noch  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen  einer  strafbaren  Handlung  verurteilt
sind,  die  nach  deutschem  Recht  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  nach  sich  ziehen  kann.

Die  Amtsdauer  der  Mitglieder  des  Aussichtsrats  beträgt  vier  Jahre.  Nach  Ablauf  der
Wahlzeit  bleiben  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  so  lange  im  Amt,  bis  die  Neuwahlen  vollzogen
sind.  Scheiden  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  vor  Ablauf  ihrer  Amtsdauer  aus,  so  ist  eine  Ersatzwahl
vorzunehmen,  sofern  die  Gesamtzahl  damit  unter  fünf  gesunken  ist.  Das  als  Ersatz  eintretende
Mitglied  wird  für  den  Rest  der  Amtsdauer  des  ausgeschiedenen  Mitgliedes  gewählt.

§  31.  Die  Bestellung  zum  Mitgliede  des  Aufsichtsrats  kann  auch  vor  dem  Ablauf  des
Zeitraums,  für  den  das  Mitglied  gewählt  ist,  durch  die  Hauptversammlung  widerrufen  werden;
der  Beschluß  bedarf  einer  Mehrheit  von  mindestens  drei  Vierteln  der  an  der  Abstimmung  teilnehmenden
  Stimmen.

§*  32.  Der  Aufsichtsrat  wählt  bei  jeder  Neuwahl  einen  Vorsitzenden  und  einen  stellvertretenden
  Vorsitzenden  für  die  Dauer  von  vier  Jahren.  Die  Wahl  des  Vorsitzenden  bedarf  der  Bestätigung
  durch  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonial-Amt).

Der  Vorsitzende  und  der  stellvertretende  Vorsitzende  sowie  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats
weisen  sich  durch  die  Wahlprotokolle  oder  durch  eine  auf  Grund  derselben  ausgestellte  notarielle
Bescheinigung  aus.  Der  stellvertretende  Vorsitzende  hat  die  gleichen  Befugnisse  wie  der  Vorsitzende
und  ist  bei  deren  Ausübung  zum  Nachweise  des  Vertretungsfalles  nicht  verpflichtet.  Bei  Erledigung
eines  dieser  Amter  im  Laufe  des  Geschäftsjahres  ist  unverzüglich  zu  einer  Neuwahl  zu  schreiten.
Sind  beide  Vorsitzende  an  der  Ausübung  ihrer  Obliegenheiten  verhindert,  so  hat  das  den  Lebensjahren
  nach  älteste  Mitglied  des  Aufsichtsrats  die  Obliegenheiten  für  die  Dauer  der  Behinderung
oder  bis  zur  Wahl  eines  anderen  Vorsitzenden  zu  übernehmen.

§  33.  Der  Aufsichtsrat  wird  von  dem  Vorsitzenden  so  oft  berufen,  als  eine  geschäftliche
Veranlassung  dazu  vorliegt;  er  muß  innerhalb  einer  Woche  auf  einen  nicht  länger  als  eine  Woche
nach  der  Berufung  liegenden  Tag  eingeladen  werden,  wenn  wenigstens  zwei  Mitglieder  oder  der
Vorstand  es  schriftlich  bei  dem  Vorsitzenden  beantragen.  Bei  der  Berufung  ist  die  Tagesordnung,
der  Ort  und  die  Zeit  der  Versammlung  mitzuteilen.

Uber  die  Sitzungen  des  Aussichtsrats  werden  Protokolle  gesührt,  die  von  dem  den  Vorsitz
führenden  und  einem  anderen  Mitgliede  zu  unterzeichnen  sind.  Jedem  Mitgliede  des  Aufsichtsrats
ist  auf  Verlangen  eine  Abschrift  des  Protokolls  zuzusenden.
        <pb n="447" />
        W  385  20

Der  Aussichtsrat  ist  beschlußfähig,  wenn  wenigstens  fünf  Mitglieder  anwesend  sind,  und  zwar
auch  dann,  wenn  die  außerhalb  des  Deutschen  Reichs  befindlichen  Mitglieder  nicht  rechtzeitig  haben
eingeladen  werden  können.  In  schleunigen  Fällen  können  Beschlüsse  auch  durch  schriftliche  oder
telegraphische  Abstimmung  gefaßt  werden.  Die  schriftliche  oder  telegraphische  Beschlußfassung  ist  aber
nur  zulässig,  wenn  der  Reichskommissar  gehört  worden  ist  und  sämtliche  im  Deutschen  Reich  befindlichen
  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  schriftliche  und  übereinstimmende  Erklärungen  abgeben.

Die  Beschlüsse  werden  mit  Stimmenmehrheit  gefaßt.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  mit
Ausnahme  von  Wahlen  die  Stimme  des  Vorsitzenden.  Auf  Wahlen  findet  §  45  Absatz  3  Anwendung.

§  34.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  nicht  zugleich  Mitglieder  des  Vorstandes
oder  dauernd  Stellvertreter  von  Vorstandsmitgliedern  sein,  auch  nicht  als  Beamte  die  Geschäfte  der
Gesellschaft  führen.  Nur  für  einen  im  voraus  begrenzten  Zeitraum  kann  der  Aufsichtsrat  einzelne
seiner  Mitglieder  zu  Stellvertretern  von  behinderten  Mitgliedern  des  Vorstandes  bestellen.  Während
dieses  Zeitraumes  und  bis  zur  Entlastung  des  Vertreters  darf  dieser  eine  Tätigkeit  als  Mitglied  des
Aufsichtsrats  nicht  ausüben.  Scheiden  aus  dem  Vorstande  Mitglieder  aus,  so  können  fie  nicht  vor
der  Entlastung  in  den  Aufsichtsrat  gewählt  werden.

§  35.  Der  Aufsichtsrat  hat  die  Geschäftsführung  des  Vorstandes  zu  überwachen.  Er  kann
jederzeit  Berichterstattung  vom  Vorstande  über  alle  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  verlangen  und
selbst  oder  durch  einzelne  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder  oder  durch  dritte  Sachverständige  die
Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  sowie  die  Bestände  an  Waren,  Wertpapieren  und
Geld  prüfen.  Er  hat  die  Bilanzen,  Gewinn=  und  Verlustrechnungen  und  Inventuren  zu  genehmigen
und  seine  Bemerkungen  zum  Geschäftsbericht  des  Vorstandes  zu  machen.

Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  die  Ausübung  ihrer  Obliegenheiten  nicht  anderen
übertragen.

Der  Aufsichtsrat  ist  befugt,  die  Gesellschaft  bei  der  Vornahme  von  Rechtsgeschäften  mit  den
Vorstandsmitgliedern  zu  vertreten  und  gegen  die  letzteren  die  von  der  Hauptversammlung  beschlossenen
Rechtsstreitigkeiten  zu  führen.

§*  36.  Der  Aufsichtsrat  kann  durch  allgemeine  oder  besondere  Anweisung  diejenigen
Geschäfte  jeweilig  bestimmen,  welche  vor  dem  Abschlusse  seiner  Einwilligung  oder  der  Einwilligung
etwaiger  aus  seiner  Mitte  zu  wählender  Ausschüsse  oder  Mitglieder  bedürfen.

Für  die  laufende  Verwaltung  und  die  laufende  Überwachung  des  Vorstandes  bestimmt  der
Aufsichtsrat  aus  seiner  Mitte  einen  geschäftsführenden  Ausschuß,  welcher  aus  dem  Vorsitzenden  des
Aufsichtsrats  und  dem  stellvertretenden  Vorsitzenden  und  drei  Mitgliedern  des  Aussichtsrats  besteht,
die  alljährlich  in  einer  im  unmittelbaren  Anschluß  an  die  den  Jahresabschluß  feststellende  Hauptversammlung
  anzuberaumenden  Ausfsichtsratssitzung  durch  das  Los  bestimmt  werden.  Die  ausscheidenden
  Mitglieder  sind  von  neuem  auslosbar.

Der  Ausschuß  hat  namens  des  gesamten  Aufsichtsrates  und  aller  einzelnen  Mitglieder  die
Geschäftsführung  des  Vorstandes  in  allen  Zweigen  zu  überwachen  und  die  Rechte  des  gesamten
Aufsichtsrats  auszuüben.  Der  Vorstand  hat  zu  allen  Rechtsgeschäften  die  Einwilligung  des  Ausschusses
einzuholen,  wenn  deren  Wertgegenstand  oder  der  Wertgegenstand  mehrerer  in  ein  und  demselben
Kalendermonat  abgeschlossener  Rechtsgeschäfte  zusammengerechnet  einhunderttausend  Mark  übersteigt.

In  dem  Ausschuß  führt  der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrats  den  Vorsitz  und  wird  von  dem
stellvertretenden  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats  in  Behinderungssällen  vertreten.  Bei  Behinderung
eines  der  als  Mitglieder  des  Ausschusses  ausgelosten  Aufsichtsratsmitglieder  ist  der  Vorsitzende
berechtigt,  jedes  andere  in  Berlin  anwesende  Mitglied  des  Aufsichtsrats  als  dessen  Vertreter  zu  berufen.

Über  alle  Beschlüsse  und  alle  wichtigen  Handlungen  des  Ausschusses  hat  der  Vorsitzende  in
der  nächstfolgenden  Aufsichtsratssitzung  zu  berichten.

§  37.  Der  Aufsichtsrat  und  der  Ausschuß  des  Aufsichtsrats  werden  dem  Vorstande  und
Dritten  gegenüber  durch  den  Vorsitzenden,  bei  dessen  Behinderung  durch  den  stellvertretenden
Vorsitzenden,  vertreten.

§  38.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  und  insbesondere  seines  Ausschusses  haben  Anspruch
auf  Erstattung  der  ihnen  erwachsenen  baren  Auslagen,  indessen  keinen  Anspruch  auf  eine  sonstige
Vergütung  irgend  welcher  Art.

C.  Hauptversammlung.

§*  39.  Die  Rechte,  welche  den  Anteilseignern  in  den  Angelegenheiten  der  Gesellschaft,
insbesondere  in  bezug  auf  die  Führung  der  Geschäfte  zustehen,  werden  durch  Beschlußfassung  in  der
Hauptversammlung  ausgeübt.  Die  Hauptversammlung  vertritt  die  Gesamtheit  der  Anteilseigner.
Ihre  Beschlüsse  und  Wahlen  sind  für  alle  Anteilseigner  verbindlich.

4
        <pb n="448" />
        W  386  20

Zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  jeder  Anteilseigner  berechtigt,  welcher  im
Stammbuch  der  Gesellschaft  als  solcher  spätestens  eine  Woche  vor  dem  Tage  der  Hauptversammlung
ordnungsmäßig  eingetragen  ist.

Jeder  zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  berechtigte  Anteilseigner  kann  sich  durch
einen  mit  schriftlicher  Vollmacht  versehenen  deutschen  Reichsangehörigen  in  der  Hauptversammlung
vertreten  lassen,  sofern  er  die  schriftliche  Vollmacht  spätestens  am  dritten  Werktage  vor  dem  Tage
der  Hauptversammlung  dem  Vorstande  eingereicht  hat.  Jeder  Anteil  gewährt  das  Stimmrecht.  Das
Stimmrecht  wird  nach  Neunbeträgen  der  Anteile  ausgeübt.

Wer  durch  die  Beschlußfassung  entlastet  oder  von  einer  Verpflichtung  befreit  werden  soll,
hat  hierbei  kein  Stimmrecht  und  darf  ein  solches  auch  nicht  für  andere  ausüben.  Dasselbe  gilt  von
einer  Beschlußfassung,  welche  die  Vornahme  eines  Rechtsgeschäfts  mit  einem  Anteilseigner  oder  die
Einleitung  oder  Erledigung  eines  Rechtsstreits  zwischen  ihm  und  der  Gesellschaft  betrifft.

§  40.  Die  Hauptversammlungen  werden  in  Berlin  abgehalten.  Sie  werden  von  dem
Aussichtsrate  oder  dessen  Vorsitzenden  oder  von  dem  Vorstande  oder  von  dem  Reichskommissar  berufen.

Die  Berufung  erfolgt  durch  einmalige  öffentliche  Bekanntmachung  im  Deutschen  Reichsanzeiger.
  Die  Bekanntmachung  muß  spätestens  am  fünfzehnten  Tage  vor  dem  Tage  der  Hauptversammlung,
  sofern  aber  dieser  Tag  ein  Sonntag  oder  staatlich  anerkannter  allgemeiner  Feiertag
ist,  spätestens  an  dem  diesem  vorangehenden  Werktage  erlassen  werden.

Der  Zweck  der  Hauptversammlung  ist  bei  der  Bernfung  bekannt  zu  machen.  Wird  der
Hauptversammlung  ein  Antrag  auf  Abänderung  der  Satzung  unterbreitet,  so  soll  die  beabsichtigte
Anderung  nach  ihrem  wesentlichen  Inhalt  in  der  Bekanntmachung  erkennbar  gemacht  werden.

Ein  Beschluß  der  Hauptversammlung  kann  auch  dann  gefaßt  werden,  wenn  die  Ankündigung
der  Tagesordnung  mindestens  eine  Woche  vor  dem  Tage  der  Hauptversammlung  erfolgt  ist,  es  sei
denn,  daß  es  sich  um  Beschlüsse  handelt,  welche  mehr  als  eine  einfache  Stimmenmehrheit  erfordern.

Mängel  der  Form  und  Frist  der  Bernfung,  insbesondere  der  Mangel  des  Unterbleibens
einer  öffentlichen  Bekanntmachung  der  Berufung  und  der  Tagesordnung  der  Hauptversammlung,
gelten  als  geheilt,  wenn  sämtliche  Anteile  in  der  Hauptversammlung  vertreten  sind,  alle  Beschlüsse
der  Hauptversammlung  einhellig  gefaßt  und  die  Mängel  nicht  von  einem  anwesenden  Anteilseigner
durch  Erklärung  zu  dem  Protokoll  der  Generalversammlung  gerügt  werden.

§  41.  Zeder  rechtzeitig  im  Stammbuch  eingetragene  Anteilseigner  kann  verlangen,  daß
ihm  die  Berufung  der  Hauptversammlung  und  die  Gegenstände  der  Verhandlung,  sobald  deren
öffentliche  Bekanntmachung  erfolgt,  durch  eingeschriebenen  Brief  besonders  mitgeteilt  werden.  Die
gleiche  Mitteilung  kann  er  über  die  in  der  Hauptversammlung  gefaßten  Beschlüsse  verlangen.

§  42.  In  der  Hauptversammlung  ist  ein  Verzeichnis  der  erschienenen  Anteilseigner  oder
Vertreter  von  Anteilseignern  mit  Angabe  ihres  Namens  und  Wohnortes  sowie  des  Betrages  der
von  jedem  vertretenen  Anteile  aufzustellen.  Das  Verzeichnis  ist  vor  der  ersten  Abstimmung  zur
Einsicht  auszulegen;  es  ist  von  dem  Vorsitzenden  zu  unterzeichnen.

&amp;amp;*  43.  In  den  ersten  sechs  Monaten  des  Geschäftsjahres  hat  eine  Hauptversammlung  mit
solgender  Tagesordnung  stattzufinden:

1.  Entgegennahme  des  Berichts  des  Vorstandes  und  des  Aussichtsrats  über  das  verflossene
Geschäftsjahr;
2.  Feststellung  der  Bilanz  und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  verflossene
Geschäftsjahr;
Entlastung  der  Mitglieder  des  Vorstandes  und  des  Aussichtsrats;
Gewinnverteilung;
etwaige  Wahlen  zum  Aussichtsrat;
Beschlußfassung  über  sonstige  rechtzeitig  angekündigte  Verhandlungsgegenstände.

Lird  die  Bilanz  nicht  sogleich  genehmigt,  so  kann  die  Hauptversammlung  einen  Ausschuß
zur  Nachprüfung  ernennen.

8  44.  Eine  Hauptversammlung  ist  außerdem  zu  berufen,  wenn  das  Interesse  der  Gesell—
schaft  es  erfordert  oder  wenn  eine  Hauptversammlung  es  beschlossen  hat  oder  wenn  die  Reichs-Aufssichtsbehörde
  es  verlangt  (§  22).  Außerdem  ist  eine  Hauptversammlung  zu  berufen,  wenn
Anteilseigner,  deren  Anteile  zusammen  den  zwanzigsten  Teil  des  Grundkapitals  erreichen,  die
Berufung  schriftlich  unter  Angabe  des  Zweckes  und  der  Gründe  von  dem  Vorstande  verlangen.  In
gleicher  Weise  haben  Anteilseigner  das  Recht,  zu  verlangen,  daß  Gegenstände  zur  Beschlußfassung
einer  Hauptversammlung  angekündigt  werden.

-
        <pb n="449" />
        W  387  20

8  45.  Den  Vorsitz  in  der  Hauptversammlung  führt  der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrates  oder
der  stellvertretende  Vorsitzende,  bei  Behinderung  beider  ein  durch  die  anwesenden  Aussichtsratsmitglieder
  zu  bezeichnendes  sonstiges  Mitglied  des  Aufsichtsrats.  Wird  kein  solches  bezeichnet,  so
leitet  ein  Vorstandsmitglied  die  Versammlung.  Ist  kein  solches  anwesend,  so  wählt  die  Versammlung
den  Vorsitzenden  aus  ihrer  Mitte.

Über  die  Gegenstände  der  Tagesordnung  ist  in  der  Reihenfolge  der  Bekanntmachung  zu
verhandeln,  sofern  die  Hauptversammlung  nicht  Abweichungen  beschließt.

Die  Art  und  Weise  der  Abstimmung  bestimmt  der  Vorsitzende.  Die  Wahlen  finden  jedoch,
sofern  sie  nicht  durch  Zuruf  einstimmig  erfolgen,  mittels  Abgabe  von  Stimmzetteln  ebenfalls  nach
einfacher  Stimmenmehrheit  statt.  Ist  diese  bei  der  ersten  Wahlhandlung  nicht  zu  erreichen,  so  findet
eine  engere  Wahl  unter  denjenigen  statt,  welchen  die  beiden  höchsten  Stimmenzahlen  zugefallen  sind.
Bei  gleicher  Stimmenzahl  in  der  engeren  Wahl  entscheidet  das  Los.

Die  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  werden,  sofern  diese  Satzung  nichts  anderes  vorschreibt,
  mit  einfacher  Mehrheit  der  bei  der  Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  gefaßt.  Bei  Stimmengleichheit
  gilt  der  Antrag  als  abgelehnt.

§  46.  ZJeder  Beschluß  der  Hauptversammlung  bedarf  zu  seiner  Gültigkeit  der  Beurkundung
durch  ein  über  die  Verhandlung  notariell  ausgenommenes  Protokoll.  In  dem  Protokoll  sind  der
Ort  und  der  Tag  der  Verhandlung,  der  Name  des  Notars  sowie  die  Art  und  das  Ergebnis  der
Beschlußfassungen  anzugeben.  Das  Verzeichnis  der  Teilnehmer  an  der  Hauptversammlung  sowie  die
Belege  über  die  ordnungsmäßige  Berufung  sind  dem  Protokoll  beizufügen.  Die  Beifügung  der
Belege  über  die  Berufung  der  Hauptversammlung  kann  unterbleiben,  wenn  die  Belege  unter  Angabe
ihres  Inhaltes  in  dem  Protokoll  aufgeführt  werden  oder  wenn  der  Fall  des  §  40  Absatz  5  vorliegt.
Einer  Beifügung  der  überreichten  Vollmachten  zum  Protokoll  bedarf  es  nicht.

§  47.  Die  Abänderung  des  Gegenstandes  des  Unternehmens,  die  Auflösung  der  Gesellschaft,
die  Herabsetzung  des  Grundkapitals  sowie  die  Verwertung  des  Gesellschaftsvermögens  durch  Veräußerung
des  Vermögens  im  ganzen  kann  nur  von  einer  Mehrheit  von  wenigstens  drei  Vierteln  der  bei  der
Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  beschlossen  werden.

Sonstige  Anderungen  und  Ergänzungen  der  Satzung  können  durch  zwei  Drittel  der  bei  der
Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  beschlossen  werden.

Jede  Anderung  und  jede  Ergänzung  der  Satzung  bedarf  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  (Reichs-Kolonialamtes).

§  48.  Die  Ansprüche  der  Gesellschaft  gegen  die  ihr  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen
oder  aus  der  Geschäftsführung  des  Vorstandes  oder  Aufsichtsrats  müssen  geltend  gemacht  werden,
wenn  es  in  der  Hauptversammlung  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  beschlossen  oder  von  einer
Minderheit,  die  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  erreicht,  verlangt  wird.  Die  Ansprüche
verjähren  gegen  die  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen  in  fünf  Jahren  von  der  Verleihung  der
Rechtsfähigkeit  an,  gegen  die  Mitglieder  des  Vorstandes  und  Aussichtsrats  in  fünf  Jahren  von  der
den  Anspruch  begründenden  Handlung  oder  Unterlassung  an.  Die  Vorschriften  des  §  268  Absatz  2
in  Verbindung  mit  §  247,  des  §  269  und  des  §  270  des  Handelsgesetzbuchs  finden  entsprechende
Anwendung  mit  der  Maßgabe,  daß  an  die  Stelle  des  in  §  268  Absatz  2  bezeichneten  Gerichts  die
Reichs-Aufsichtsbehörde  tritt.

VI.  Kbschnitt.  Kuflösung  und  Liquidation  der  Gesellschaft.

§  49.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft  erfolgt  durch  Beschluß  der  Hauptversammlung  oder
durch  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen  der  Gesellschaft.

§  50.  Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  gelten  für  die  Liquidation  die  Vorschriften
der  §§  48,  49  und  52  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches.  Die  Hauptversammlung,  welche  die  Auflösung
  beschließt,  bestimmt  die  Art  der  Durchführung  der  Liquidation  und  wählt  die  Liquidatoren.

Die  Verteilung  des  Vermögens  unter  die  Anteilseigner  darf  nur  erfolgen,  nachdem  die
Liquidatoren  unter  Hinweis  auf  die  Auflösung  der  Gesellschaft  die  Gläubiger  durch  dreimalige  öffentliche
  Bekanntmachung  aufgefordert  haben,  ihre  Ansprüche  anzumelden  und  seit  dem  Tage,  an  welchem
die  öffentliche  Bekanntmachung  zum  dritten  Male  stattgefunden  hat,  ein  Jahr  verstrichen  ist.

Die  Verteilung  des  Vermögens  erfolgt  nach  Verhältnis  des  Nennwerts  der  Anteile.  Sind
jedoch  die  Einzahlungen  nicht  auf  alle  Anteile  in  demselben  Verhältnis  geleistet,  so  werden  zunächst
die  auf  das  Grundkapital  geleisteten  Einzahlungen  erstattet;  von  dem  Uüberschuß  sind  sodann  5  v.  H.
jährliche  Zinsen  für  die  geleisteten  Einzahlungen  vom  Tage  des  Auflösungsbeschlusses  bis  zum  Zahlungs-
        <pb n="450" />
        388  2e0

tage  zu  vergüten;  der  alsdann  noch  verbleibende  Überschuß  wird  nach  dem  Verhältnisse  des  Nennwerts
  der  Anteile  unter  diese  gleichmäßig  verteilt.  Reicht  das  vorhandene  Vermögen  zur  Erstattung
der  Einzahlungen  nicht  aus,  so  haben  die  Anteilseigner  den  Verlust  nach  dem  Verhältnisse  der  Nennwerte
der  Anteile  zu  tragen;  die  noch  ausstehenden  Einzahlungen  find,  soweit  es  hierfür  erforderlich  ist,
einzuziehen.  Die  Verteilung  findet  gegen  Quittung  auf  den  vorzulegenden  Anteilscheinen  oder  Zwischenscheinen
  statt.  Die  Anteilseigner  sind  zur  Empfangnahme  zweimal  in  einem  Zwischenraume  von  einem
Monate  durch  öffentliche  Bekanntmachung  aufzufordern.  Beträge,  die  nicht  binnen  sechs  Monaten
vom  Tage  der  letzten  Bekanntmachung  abgehoben  worden  sind,  werden  bei  der  staatlichen  Hinterlegungsstelle
  unter  Verzicht  auf  die  Rücknahme  hinterlegt.

VII.  Kbschnitt.  Übergangsbestimmungen.

§  51.  Unmittelbar  nach  Errichtung  der  Gesellschaft  findet  an  dem  Ort,  an  dem  diese
stattgefunden  hat,  die  erste  Hauptversammlung  statt,  ohne  daß  es  einer  Einladung  oder  einer  Bekanntmachung
  der  Tagesordnung  oder  der  Aufnahme  eines  notariellen  Protokolles  über  die  Verhandlung
  bedarf.  Diese  Hauptversammlung  bestimmt  die  Zahl  der  Aufsichtsratsmitglieder  und  wählt  diese.
Im  Anschluß  an  diese  Hauptversammlung  haben  die  auwesenden  Aufsichtsratsmitglieder  ohne  Rücksicht
auf  ihre  Zahl  den  Vorsitzenden  des  Aussichtsrats  und  den  stellvertretenden  Vorsitzenden  zu  wählen
und  den  Vorstand  zu  bestellen.  Auch  diese  Verhandlungen  bedürfen  nicht  der  notariellen  Beurkundung.

§  52.  Die  sämtlichen  durch  die  Gründung  der  Gesellschaft  und  deren  Vorbereitung  entstandenen
  Kosten  jeder  Art  sowie  die  Stempel  und  Steuern  für  die  Errichtung  und  Eintragung  der
Gesellschaft  in  das  Handelsregister  tragen  die  Gründer.

 

 

SDersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  die  vortragenden  Räte  im
Reichs-Kolonialamt,  Wirklichen  Legationsräte  Ebermaier  und  Dr.  Schnee  zu  Geheimen  Oberregierungsräten
  zu  ernennen  sowie  dem  Geheimen  Registrator  Preiß  bei  derselben  Behörde  den
Charakter  als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Oberrichter
  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  Dr.  Oskar  Meyer  zum  Ersten  Referenten
bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  zu  ernennen  und  ihm  gleichzeitig  den  Charakter  als
Geheimer  Regierungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Polizeisergeanten  beim  Gouvernement
  von  Südwestafrika  Johann  Christoph  Köppel  die  Rettungsmedaille  am  Bande  zu  verleihen.

Im  Reichs-Kolonialamt  sind  ernannt:

Zu  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren:  die  Geheimen  Sekretariatsassistenten
  Fischer,  Selling,  Hansen,  Lüttke  und  Nopp;

zum  Geheimen  Registrator:  Geheimer  Registraturassistent  Siebert;

zu  Buchhaltern  in  der  Kolonialhauptkasse:  die  Assistenten  Krüger  (Hans)  und  Markgraf;

zu  Geheimen  Sekretariatsassistenten:  die  technischen  Eisenbahnsekretäre  Thiel  und  Kersten,
Regierungssupernumerar  Schulz,  Steuersekretär  Ullrich  und  Bausekretär  Vogler;

zu  Geheimen  Registraturassistenten:  die  Bureaudiätare  Guenther  und  John;

zu  Assistenten  in  der  Kolonialhauptkasse:  die  Bureaudiätare  Dölz  und  Schmall.

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).
A.  K.  O.  vom  24.  März  1909.
Schimmelfennig,  Major,  am  31.  März  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  April  1909  als  Bataillonskommandeur
  im  7.  Rheinischen  Infanterie-  Regiment  Nr.  69  angestellt.
Dr.  Kuhn,  Stabsarzt,  vom  1.  April  1909  ab  ein  einjähriger  Urlaub  ohne  Gehalt  bewilligt.

Becker,  Hauptmann,  mit  dem  27.  März  1909  in  den  Generalstab  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika
  versetzt.
        <pb n="451" />
        389

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  24.  März  1909.
v.  Grawert  (Werner),  Hauptmann,
Styx,  Oberleutnant,
Dr.  Stolowsky,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  1/2  Jahre  genehmigt.
Bock  v.  Wülfingen,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.
Dr.  Schörnich,  Stabsarzt,  den  Charakter  als  Oberstabsarzt  erhalten.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  24.  März  1909.

Bethe,  Major,  wird  von  der  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  enthoben.

Pierer,  Major,  am  31.  März  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  April  1909  als  Bataillonskommandeur
im  4.  Magdeburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  67  angestellt.

Ehringhaus,  Oberleutnant,  am  31.  März  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  April  1909  in  der
4.  Ingenieur-Inspektion  angestellt.

Erhard,  Leutnant,  am  31.  März  1909  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste
ausgeschieden.

v.  Meien,  Leutnant,  bis  30.  April  1909  zur  Dienstleistung  beim  Königs-Ulanen-Regiment
(1.  Hannoverschen)  Nr.  13  kommandiert.

Dr.  Hintze,  Stabsarzt,  unter  Verleihung  eines  Patents  vom  20.  Juli  1904  2.z.2,  mit  dem
1.  April  1909  zum  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  versetzt.

Dr.  Breustedt,  Oberarzt,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt  und  im  Heere  bei
den  Sanitätsoffizieren  der  Landwehr  1.  Aufgebots  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)  vom  24.  März  1909.
Hobusch,  Garnisonverwaltungsunterinspektor,  am  31.  März  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche

der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Garnisonverwaltung  Frankfurt  a.  O.)
aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)  vom  22.  März  1909.

Schröter,  Feldintendantursekretär,  am  31.  März  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  Gardekorps)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun:
A.  K.  O.  vom  24.  März  1909.

Zimmermann,  überzähliger  Major,  mit  dem  1.  April  1909  in  das  Kommando  der  Schutztruppen
im  Reichs-Kolonialamt  versetzt.

v.  Krogh,  überzähliger  Major,  beim  Stabe,

Zipse  und  v.  Puttkamer,  Oberleutnants,

Dr.  Pistner,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Nitschmann,  Oberleutnant,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  ausnahmsweise  mit  der
Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Lachruf.
Am  19.  März  1909  verschied  nach  kurzem  schweren  Leiden  zu  Parchim  der  Rittmeister
und  Eskadronchef  im  2.  Mecklenburgischen  Dragoner-Regiment  Nr.  18
Herr  Sriedrich  v.  Klũber.
Ritter  des  Königlichen  Kronen-Ordens  IV.  Klasse  mit  Schwertern  und  des  Großherzoglich  Badischen
Ordens  vom  Zähringer  Löwen  mit  Eichenlaub  und  Schwertern.

Der  Verewigte  gehörte  von  1904  bis  1907  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Südwestafrika
an  und  hat  mit  Auszeichnung  an  der  Niederwerfung  des  südwestafrikanischen  Aufstandes  und  insbesondere
  an  den  Gefechten  bei  Hamakari,  Osombo-Windimbe  und  bei  Kowes  teilgenommen.

Als  tapferer  Soldat  und  vortrefflicher  Kamerad  hat  sich  der  leider  so  früh  Dahingeschiedene
weit  ũber  das  Grab  hinaus  in  den  Herzen  seiner  Kriegsgefährten  ein  ehrendes  Gedenken  gesichert.
v.  Glasenapp,

Oberst  und  Kommandeur  der  Schutztruppen.
        <pb n="452" />
        W  390  20

Deutsch-Ostafrika.

Dem  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von
Italien  zum  Generalkonsul  für  das  deutschostafrikanische
  Schutzgebiet  ernannten  Cavaliere
Giuseppe  Mantia  in  Zanzibar  ist  namens  des
Reichs  das  Erxequatur  erteilt  worden.

—

Mit  Heimaturlaub  ist  am  16.  März  1909  in
Neapel  eingetroffen:  Sanitätsfeldwebel  Groha.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  an—
getreten:  am  15.  März:  Lehrer  Staub,  Kanzleigehilfe
  Bader;  am  5.  April:  kommiss.  Bezirksamtmann
  Dr.  Humann,  kommiss.  Sekretär  Höntsch,
die  Kolonialeleven  Dr.  Karstedt,  Hager,  Schiller,
Wenzel  und  Bauer,  Förster  Simon;  am
10.  April:  Bezirksamtssekretär  Siegel.

Ostafrika  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
am  28.  Februar:  Meister  Gräfe,  die  Förster
Brandenburg  und  Christiansen,  Kanglist
Thorwart;  am  1.  März:  Pflanzungsleiter  Veith.

In  Ostafrika  sind  vom  Heimaturlaub  wieder
eingetroffen:  am  29.  Januar:  kommiss.  Bureauassistent
  2.  Klasse  Richter;  am  19.  Februar:  kommiss.
Hauptzollamtsvorsteher  Grentzenberg,  kommiss.
Bureauassistent  2.  Klasse  Feldmann.

Ramerun.

Am  9.  März  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Assessor  Dr.  Schumacher,
Arbeiterkommissar  Adams,  Vermessungstechniker
Ackermann-Polizeimeister  Ohnesorge,  Gärtner
Schott,  Maurer  Hierl.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsrat  Steinhausen,  Oberrichter
  Autenrieth,  Regierungsarzt  Dr.  Külz,
die  Tierärzte  Dr.  Springefeldt  und  Dr.  Helm,
Landmesser  Riek,  Arbeiterkommissar  Freiherr

 

v.  Lüdinghausen,  die  Sekretäre  Meiß,  Bretthauer,
  Pokorra  und  Weil,  Polizeimeister
George,  Stationsbeamter  Zimmermann,  die
Zollaufseher  Anders  und  Ehlert.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  hat  am  25.  März
angetreten:  Gärtner  Zahn.

Am  9.  April  haben  die  Wiederausreise  nach
Kamerun  angetreten:  Regierungsbaumeister  Nast
und  Zollassistent  Dittrich.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  31.  März  1909
in  Hamburg  eingetroffen:  Sergeant  Müller,
Sanitätssergeant  Otto,  die  Sanitätsunteroffiziere
Schmitzer,  Thierbach  und  Bücherl.

Logo.

Im  Schutzgebiet  sind  am  19.  Februar  neu
bzw.  wiedereingetroffen:  Lehrer  Kottmann  und
Kalkbrenner  Vierzigmann.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  kommiss.  Bezirksamtmann  Mezger,  Landmesser
  Becker  und  Wegebauer  Schmetzpfenning.

Deutsch-Südwestafrikha.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  31.  März  1909  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Oberstleutnant  v.  Estorff,  Major  Bethe,
Hauptmann  Becker,  die  Leutnants  v.  Saldern
und  Krüger.

Ausgereist  sind  am  31.  März:  Gerichtsaktuar
Karow  und  Steuersupernumerar  Hellerbach.
Wiederausgereist:  Polier  Geibig  und  die  Polizeisergeanten
  Kelber  und  Dohm.

Angenommen  mit  Beamteneigenschaftvom  1.Nov.
1908  ab:  Gouvernementsschreiber  Habedank.

 

 

 

 

 

slichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Die  Sentralbahn.“)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus
Daressalam  ist  die  Gleisspitze  der  Zentralbahn
Ende  März  auf  Kilometer  69  hinter  Morogoro
angelangt.

mG  mG
4

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  6,  S.  261.

 

lateer  den  Stand  der  Arbeiten  an  der
Zentralbahn  bis  Ende  Januar  berichtet  der
Eisenbahnkommissar:

Zu  beiden  Seiten  der  Bahnachse  wird  ein
Streifen  von  30  m,  bei  den  Bahnhäöfen  ein
Streifen  von  100  bis  400  m  als  Kronland
erklärt.  Von  Kilometer  0  bis  60  sind  die
Absteckungsarbeiten  im  Gange,  von  Kilometer
60  bis  80  sind  die  Kronlandserklärungen  größtenteils
  erfolgt.
        <pb n="453" />
        W  391  2d0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit  den  Vorarbeiten  ist  eine  besondere  sEE
Abteilung  in  fünf  Sektionen  beschäftigt.  Die  l  7  SESeS
Lage=  und  Höhenpläne  find  bis  Kilometer  152  58#Ls201„
vorgelegt.  5  —  —

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  95  in  .  cz111121111
Angriff  genommen  und  in  der  ersten  Strecke  5D  5  —
vollendet.  z  22111121111

Die  Arbeiten  werden  etwa  zur  Hälfte  im  *  5*  2
Eigenbetriebe  der  Firma,  zur  Hälfte  durch  Unter—
nehmer  ausgeführt.  *5“  2  E

Die  eisernen  Brücken  sind  im  Unterbau  bis  ———  .

Kilometer  30,  die  massiven  Durchlässe  bis  EE
Kilometer  60  fertiggestellt.  Mit  der  Anlieferung  SFes
der  Eisenkonstruktionen  ist  begonnen.  3
Die  Bausteine  werden  für  die  erste  Streckes  -2E1S8
"  9  .  G□—  —  J-I  C  —

aus  dem  Steinbruche  bei  Kilometer  11,  von  –—.———
».  .»  .  »  Oxpcxxsp
Kilossa  ab  aus  Steinbrüchen  in  der  Nähe  der  ———.—*.——
Bahn  gewonnen.  #  382s2222

Das  Vorstrecken  des  Gleises  geschieht  zunächst  r  —  —

auf  dem  Planum  des  Erdkörpers  ohne  Unter  W————————
n  —  ——I  *’-bettung.

  Im  August  1908  wurde  mit  den  2  —

Vorstrecken  begonnen;  Ende  Januar  hatte  die  sss22  S  #

Gleisspitze  Kilometer  52  erreicht.  Die  Arbeits.  Ezg  22

leistung  betrug  im  Januar  8,4  km.  —  –—  —
35.  2  3  „7  ½  18  2  1  D

Im  Bahnhofe  Mkatta  ist  die  Gleislage  zurs  8328  I6  2  #

Hälfte  beendet.  —  Serairae

Die  Bettungsarbeiten  sind  wegen  Mangelss  P  3  3  53  S
an  geeignetem  Steinmaterial  in  der  Nähe  und  —  12  *
wegen  Mangels  an  Fahrzeugen  noch  wenig  vor##  —  —
geschritten.  Im  Steinbruche  bei  Kilometer  11885S]  ...
sind  etwa  6500  chm  Schotter,  bestehend  aus2  g  *  r“  —  —  ZE  —
grauem  Gneis  und  Quarzit,  gelagert.  —  *2  227

Die  Telegraphenleitung  ist  bis  Kilometere  —
43  ausgeführt.  S  EEEIIIEIIIIEE  *

—

Auf  der  Station  Mkatta  ist  die  Baugrube-  3  2E8x  ;.3  [2
Ausschachtung  des  Empfangsgebäudes  in  Arbeit,  m  3*  c  7  *  *(*#  „
ebenso  die  Aufmauerung  des  Brunnens  und  die  1

□  6“  2  1  à  —  —  2  2  —
Herstellung  der  Pulsometeranlage.  5  72“  32  2  -
In  Kilossa  ist  mit  dem  Ausschachten  ders  ———l  —
z  5  6585  SEETFSNSS  E  28
Baugrube  für  das  Empfangsgebäude  begonnen.  B  #  J  S  "

Der  Gesundheitszustand  der  weißen  Be-  2  8  *—  2
amten  ließ  zu  wünschen  übrig;  es  lagen  teilweise  4  G.  —  ##
50  v.  H.  krank  danieder.  An  farbigen  Ar  —  ——  *  —  4  2  ?7.
beitern  waren  etwa  6000  Mann  beschäftigt.  5  EHEEILLEIIZEE  33

Zur  Beförderung  von  Personen  und  Lasten[#  "  5  Sss  —  –
vor  der  Gleisspitze  wurden  von  der  Unternehmerin  J
zwei  Personen-Kraftwagen  und  vier  Lastwagen  *  22EESH  E  S  2

;  ·  z  g--.2-2t.:--.-».O.t--.——.-.
mit  vier  Anhängewagen  beschafft.  Die  Leistung  Z  Z23  “  73
der  Lastautomobile  war  zu  8  Tonnen  berechnet.  SE  0W2  8  —
Von  Mkatta  bis  Kilossa  wurde  teilweise  ein  be-  Sessss  —
sonderer  Weg  neben  der  Bahnlinie  geschaffen,  ,·»··«  .  F
teilweise  wurde  die  Karawanenstraße  benutzt.  —  D
Wegen  des  häufigen  Regenwetters  Ende  1908  -  2
und  Anfang  1909  konnte  jedoch  ein  regelmäßiger  .  z  5  s

.  .  ,  ,  ·  ...  soc  2  2  2
Betrieb  nicht  eingerichtet  werden;  gegen  Ende  des  *  2  3
Monats  Januar  wurde  der  Betrieb  vollständig  *  HI—IE
eingestellt  ms*smmns#e  G  G

gestelll.  GSGS  ¾,
        <pb n="454" />
        Täglich  ging  ein  Arbeitszug  zur  Gleisspitze
mit  Material  und  Verpflegung  sowie  mit  Wasser,
das  aus  dem  Ngerengere-  und  Mkattafluß  und
aus  dem  Brunnen  der  Station  Mkatta  genommen
Weitere  Arbeitszüge,  nach  Bedarf  vier  bis
fünf  täglich,  besorgen  den  Beitransport  des  Oberbau=
  und  Bettungsmaterials  sowie  der  Steine
und  des  Sandes  für  die  Brücken  und  Durchlässe.

wird.

G  392

 

*

Die  kleine  Regenzeit  setzte  Anfang  Dezember

 

vorigen  Jahres  ein;  die  größten  Niederschläge
erfolgten  um  Weihnachten  und  Neujahr.
Beschädigungen  der  Dämme  und  Einschnitte  sind
nicht  vorgekommen.

Größere

Bei  km  11  erwies  sich  der

Einbau  von  zwei  weiteren  kleinen  Durchlässen  als
notwendig.

Uachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  beil  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
in  den  Oonaten  Ohtober  und  UNovember  1908.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  3,  S.  121.)

Okhtober  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  »-  Salz-  Gegen  Vorjahr
gollstelle  Einfuhr-  Ausfuhr-  verbrauchs-  Neben  Insgesamt  Im  .
1  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Mehr  Weniger
Rup.  H.]  Rup.  H.]  Rup.  (H.I  Rup.  IH.]  Rup.  H.  f.]#  Pf.]  (Pfl  Pf.
1I  I  l  l  s  l

Moschi..  216377  771  05  26  110,5  21  78297565,53  967513099  45  868  0—
Schirati.  471  84  271.11  10  77,5  11.47  765  19,1020  262  3S6—1  013  10
Muansa  19  338  56,5  4942  93  4  S  O41  5998  26  8S6—  215  27
Bukoba  3  968  32917.566  46  35  1  256933  4i8992446444198  S88105  9—  —
Usumbura  17201  —  —  —  —  —  75  17  95  23  93  4960—  —  25  67
Udjidjin.  56  91  —  8  50  65  47  8729  7  9  79  801—
Bismarckburg.  15—  422  —  —  —  7°7514475192633  333923—  —  —
Unjika-Posten  —  —  —  —  —  —  ——  ——  ——  —  —  —
Neu-Langenburg  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  2131  —  —  2  13
Mwaja  465  65  36  5518  /75  9  644%%N
Wiedhafen  ——  —  —  —  —  —  1  158  27
Ssongea  ——————  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —
Summe  in  Rup.  26  48731,510  361  2106  69,  559  07M|MN51128  500190  520270  —2  00a.  05

5  316  423  814936  190  #

Okt.  1907  4%  0  10|12  76  o4]  i27  38  1084  6252  o27  oo

Gegen  Vorjahr  «  «

Zun.s,At-n.——272:-k684104989s14;9:-z—349192»»805  »

«  I  l

novemberlgo8.  .

Moschi  1  422  36  328  98  20  31,5  7  18177913,  5  2372  182360  24  119  —
Schirati=  351  71  120  06  31  80  4  53  808  110D7T  3485  —  271  12
Muansa  8  507  92,5  238  8  „—  289  900|1  036  70,5  18  71561202628  —  —1310  67
Butloba  2  902  68,,616  60  61  66,5  11  25659220|8  789  60  01  07  1388  5331  —  —
Usumbura  19  15  H  —  19  15  25  53  25  8  M  H——  27
Udjidji  5555  +—  □—  9  12.5  647,5  86  63  2250  64131  —  —
Bismarckburg.  ——  —  —  2  66,5  266.5  355  11——  —  10  15
Unjika-Posten  —  —  —  —  —  —  —  9671  —  —  9  67
Neu-Langenburg  —  —  —  ——  —  —  6251  62.5  —  8  —  8—  1—
Mwasa  830  0)  —  —  1  25  6  25  838  1  11177  542  53  575  341  —  —
Wiedhafen  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  180  00—  —  180  90
Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  ——  —  —
Summe  in  Nup.  11  090  585060  521  03  331  82.5/24  141  95,52  189  273931  36  —H12  31

%TSOGORS  3  s  ;

Nov.  1907  .4295974214  152241  29  821  152  10143  931  58  I  l  I  «

Gegen  Vorjahr  I  s

Zins-,Amp--1()90998—1:k4(321Hszsk)s-.)9»:-;3-11742:k1
        <pb n="455" />
        393  20

Komerun.

Bongor  und  seine  belden.
Von  Oberleutnant  Königs.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Der  Bongor-Bezirk  wird  bewohnt  von  folgenden
  großen  Heidenstämmen:  dem  Gahar-,  dem
Wulija-,  dem  Gumei-Stamm,  einem  Teile  des
Musgum=  oder  Mussug-Stammes,  den  folgenden
kleineren  selbständigen  Stämmen:  dem  Bugudum-,
dem  Gissei=  und  dem  Wina-Stamm  und  endlich
von  dem  kleinen  deutschen  Teil  des  großen,  auf
französischem  Gebiet  wohnenden  Massa-Stammes.

Die  genannten  drei  großen  Heidenstämme
kann  man  unter  dem  Namen  „Bana“  zusammenfassen.
  Die  Eingeborenen  dieser  Stämme  nennen
sich  gegenseitig  und  zum  Unterschied  von  anderen
Stämmen  „Bana“,  d.  h.  wörtlich  „Freund“.  Diese
drei  Stämme  haben  die  gleiche  Sprache,  ebenso
noch  der  Bugudum-Stamm.  Doch  findet  man
bei  diesem  einzelne  dialektische  Unterschiede.  Der
Musgum=  oder  Mussug-Stamm  hat  eine  Sprache
für  sich.  Diese  Heiden  nennen  sich  selbst  „Mussug“,
die  Fulbe  und  Haussas  sagen  „Musgum“.

In  Bongor  selbst  befindet  sich  eine  Haussa-Niederlassung,
  die  im  November  1907  eine  männliche
  Bevölkerung  von  250  Köpfen  zählte.

Der  Bongor-Bezirk  wird  nach  Vereinbarung
mit  den  Nachbarbezirken  begrenzt:  im  Norden  von
den  Mussug-Stämmen  der  Fulum,  Birmi  und
Mohena,  im  Osten  von  dichtem  Laubwaldbusch,
im  Süden  von  der  französischen  Grenze,  im  Westen
von  dem  Gebiet  des  Heidenhäuptlings  Tschatibali,
dem  Lamidat  Kalfu  und  dem  Lamidat  Mendif.

mG  mG
mG

Die  Heiden  wohnen  in  runden  Lehmhäusern,
welche  mit  Strohdächern  bedeckt  sind.  Der  Durchmesser
  des  Hauses  beträgt  etwa  4  m,  die  Höhe
der  Lehmmauer  2  bis  3  m.

Mehrere  solcher  Häuser,  je  nach  Größe  der
Familie,  vier,  fünf  und  mehr,  bilden  zusammen
einen  Kreis,  in  dessen  Innerem  größere  und  kleinere
  Lehmgefäße  zur  Aufbewahrung  des  Getreides
aufgestellt  find.  Diese  Lehmgefäße,  die  wie  riesige
Urnen  aussehen  und  deren  größte  bis  4  m  Durchmesser
  erreichen,  stehen  —  zum  Schutze  des  Getreides
  gegen  Termitenfraß  —  auf  einem  Gerüst
aus  Eisenholz.

Die  Bekleidung  der  männlichen  Heiden  besteht
in  einem  Schurzfell  aus  Schaf-,  Ziegen=  oder
Wildleder;  in  der  Form  sieht  es  genau  wie  ein
Frackschoß  aus.  Mit  diesem  Fell  bedeckt  der  Mann
nur  die  Verlängerung  des  Rückens.  Die  Frackzipfel
  reichen  etwa  bis  an  die  Kniekehlen.  Die
Scham  trägt  der  Heide  völlig  unbedeckt.

 

Die  Bekleidung  der  Frauen  besteht  nur  aus
einem  dicken,  rotgefärbten  Baumwollstrick,  der
zwischen  den  Oberschenkeln  durchgezogen  wird
und  dessen  beide  Enden  an  einem  Bindfaden,  der
rund  um  die  Hüften  läuft,  befestigt  wird.  Die
Mädchen  gehen  bis  etwa  zu  ihrem  13.  Lebensjahre
  völlig  nackt.  Die  Frauen  verunzieren  ihr
Gesicht  dadurch,  daß  sie  in  die  Ober=  und  in  die
Unterlippe  kleinere  und  größere  Holzteller  einlegen.
Man  sieht  Holzteller  in  der  Größe  einer  Mokkauntertasse.


Die  Bewaffnung  der  Heiden  besteht  aus  einem
1  bis  1½  m  langen  und  im  Durchmesser  etwa
3  cm  dicken  Knüppel  aus  eisenhartem  Holz,  ferner
aus  dem  Speer  und  dem  Wurfeisen.  Bogen  und
Pfeile  sowie  Gift  kennen  die  Leute  nicht.  Die
Fechtweise  mit  dem  Knüppel  ist  nicht  ohne  Kunst.
Sie  hat  sehr  viel  Ahnlichkeit  mit  dem  militärischen
Säbelfechten  verbunden  mit  Zurückspringen,  Ducken
und  Ausfällen.  Man  sieht  regelrechte  Paraden
wie  bei  uns  zu  Hause  gegen  Prim,  Quart  und
Terz.  Die  Jünglinge  werden  von  den  Alten
von  früh  auf  in  dieser  Fechtkunst  eingeschult.

Die  Kampfweise  mit  dem  Knüppel  ist  dem
Heiden  die  geläufigste.  Des  Speers  und  Wurfeisens
  bedient  er  sich  meist  nur  aus  der  Deckung
heraus,  wie  z.  B.  bei  der  Verteidigung  seines

Gehöfts.  Das  Wurfeisen  ist  ein  etwa
75  cm  langer  platter,  scharfgeschliffener
Eisenstab  mit  umgebogener  Spitze.  Etwas
  unterhalb  der  Spitze  zweigen  sich
zwei  parallel  laufende,  etwa  20  cm  lange
scharfgeschliffene  Eisenarme  ab.  Der
Handgriff  des  Eisens  ist  meist  mit  Bast
umwickelt.  Dieses  Eisens  bedient  sich  der
Heide  hauptsächlich  gegen  Angriffe  Berittener.
  Er  soll  es  mit  großem  Geschick
an  die  Fesseln  der  Pferde  werfen  und
diese  dadurch  zu  Fall  bringen.
Der  Heide  liebt  den  Kampf  Mann  gegen
Mann.  Es  steckt  viel  Ritterlichkeit  in  den  Leuten
und  man  darf  sie  nicht  deshalb  unterschätzen,  weil
sie  vor  den  Präzisionswaffen  des  Weißen  und
seiner  Soldaten  die  Flucht  ergreifen.  In  den
Gegenden,  in  denen  die  Heiden  unsere  Hinterlader
noch  nicht  kannten,  sind  sie  mit  großer  Tapferkeit
gegen  diese  vorgegangen.  Diese  Heiden,  mit  Gewehren
  versehen,  und  seien  es  auch  nur  Vorderlader,
  wären  nicht  zu  unterschätzende  Gegner.

Vor  den  Vorderladern  der  Fullahs  fürchten
sie  sich  gar  nicht,  wie  vor  Kurzem  ein  Beispiel
bewies.  Sechs  Fullahleute  drangen  in  eine  Heidenlandschaft
  ein,  um  dort  Weiber  und  Vieh  zu
rauben;  sie  schossen  auf  zehn  ihnen  entgegentretende
Heiden  ihre  Gewehre  ab,  wobei  ein  Heide  niedergeschossen
  wurde.  Trotzdem  drangen  die  Heiden,
nur  mit  dem  Knüppel  bewaffnet,  tapfer  weiter
        <pb n="456" />
        W  394  20

vor  und  brachten  die  sämtlichen  sechs  Räuber
zur  Strecke.

Der  Heide  ist  ein  vorzüglicher  Reiter.  Sättel
und  Bügel  kennt  er  nicht,  falls  er  sie  nicht  von
angrenzenden  Fullahs  oder  Haussas  erbeutet  oder
gestohlen  hat.  Als  Zügel  dienen  zwei  Grasstricke,
die  an  einem  weiteren  um  das  Pferdemaul  herumgelegten
  Strick  befestigt  werden.  Zum  Reiten
legt  er  noch  den  Rückenschurz  ab  und  sitzt  somit
ganz  nackt  auf  nacktem  Pferde.  Die  Heidenpferde
find  sehr  klein,  nicht  größer  als  ein  Pony,  jedoch
äußerst  zäh  und  ausdauernd.

Die  Hauptnahrung  der  Heiden  besteht  aus
rotem  und  weißem  Korn  (Fufu)  und  der  Milch,
ferner  aus  Reis,  Mais,  Erdnüssen,  Erdbohnen,
Fischen,  endlich  aus  dem  Fleisch  der  Schafe,
Ziegen,  Hühner  und  nur  in  Ausnahmefällen  auch
aus  dem  des  Rindviehs.

Der  Heide  beschäftigt  sich  mit  Ackerbau,  Viehzucht,
  Fischang  und  Jagd.  Die  Bearbeitung  des
Ackers  wird  sowohl  von  den  Weibern  wie  von
den  Männern  besorgt.  Als  einziges  Handwerkszeug
  dient  hierzu  eine  kleine  Hacke  aus  härtestem
Holz,  die  vielfach  mit  einer  Eisenspitze  versehen  ist.
Die  Bearbeitung  des  Bodens  und  die  Farmbestellung
  findet  vor  Beginn  der  großen  Regenzeit
statt.  Die  Regenzeit  fällt  in  die  Monate  Juni,
Juli,  August  und  September;  Mai  und  Oktober
sind  Ubergangsmonate,  November  bis  April  bilden
die  Trockenzeit.

Angebaut  werden:  Rotes  und  weißes  Korn,
Erdnüsse,  Erdbohnen,  stellenweise  auch  Reis,  Mais,
Okro,  Baumwolle  (sehr  wenig)  und  Tabak.  Korn,
Erdnüsse,  Erdbohnen  bleiben  nach  beendeter  Regenzeit
  noch  etwa  einen  Monat  lang  auf  dem  Halm
bzw.  im  Boden.  Der  Mais  wird  etwa  einen
Monat  vor  dem  Ende  der  Regenzeit  abgeerntet.

Baumwolle  findet  man  bei  den  einzelnen  Gehöften
  in  wenigen  kümmerlichen  Pflänzchen  vertreten.
  Diese  Pflänzchen  haben  nur  den  Zweck,
den  Weibern  die  Wolle  für  ihre  einzige  Bekleidung,
  den  schon  beschriebenen  Strick,  zu  liefern.
Bei  der  Station  in  Bongor  sind  von  mir  Baumwoll-Versuchsgärten
  angelegt  worden.  Nach  fünf
Monaten  waren  die  Pflänzchen  erst  75  em  hoch.
Ich  habe  den  Boden  absichtlich  nicht  gedüngt,
um  zu  sehen,  was  er  zu  leisten  imstande  ist.  Er
scheint  sich,  nach  diesem  Versuch  und  nach  den
Pflänzchen  zu  urteilen,  die  ich  bei  den  Gehöften
der  Eingeborenen  sah,  nicht  besonders  für  Baumwolle
  zu  eignen.  Andere  Gebiete  in  den  deutschen
Tsadseeländern,  namentlich  in  Bornu,  die  Gebiete
nahe  dem  Tsadsee,  auch  die  Mandara-Gegend,
sollen  hervorragende  Baumwollstauden  aufweisen.
Leutnant  v.  Hanstein  erzählte  mir,  daß  er  in
Wulgo  am  Ngala-Fluß  Baumwollfelder  angetroffen
hätte,  über  die  er  hoch  zu  Pferde  nicht  hinweg- 



sehen  konnte.  Die  einzelnen  Standen  seien  von
Daumendicke  gewesen.

Der  Fischfang  wird  äußerst  rege  betrieben.
Es  erklärt  sich  daraus,  daß  der  Logone-Fluß  von
Bongor  bis  Musgum-Dorf  auf  beiden  Ufern  dicht
bevölkert  ist.  Besonders  das  rechte  Ufer  bildet
eine  fast  ununterbrochene  Reihe  von  Wohnstätten.
Der  Fischbestand  ist  auf  der  Strecke  Bongor  bis
Musgum-Dorf  nicht  mehr  allzu  groß.  Schonungszeiten
  kennt  der  nur  von  heute  auf  morgen
denkende  Heide  nicht  und  er  setzt  auch  in  der
Laichzeit  den  regen  Fischfang  fort.  Der  Fang
geschicht  mit  Netzen  und  Reusen.  Mit  Beginn
der  Trockenzeit,  also  beim  Fallen  des  Massers,
werden  alle  mit  dem  Logone-Fluß  in  Verbindung
stehenden  Gräben  gegen  diesen  abgesperrt.  Diese
Gräben  sind  dann  sehr  schnell  bis  auf  den  letzten
Fisch  ausgefangen.

An  Vieh  sind  im  Bezirk  vertreten:  Buckelrindvieh,
  Schafe  und  Ziegen,  Haushühner  und
Perlhühner.  Es  gibt  hier  wohl  kaum  einen  erwachsenen
  Heiden,  der  nicht  wenigstens  ein  Stück
Rindvieh  sein  eigen  nennt.  Die  Ernährung  des
Rindviehs  bietet  nur  in  der  Trockenzeit  einige
Schwierigkeiten.  Während  der  Regenzeit  bleibt
es  in  der  Nähe  der  Ortschaften,  wo  in  dieser
Zeit  reichliches  Futter  vorhanden  ist;  in  der
Trockenzeit  dagegen  wird  das  Vieh  in  oft  meilenweit
  von  den  Dörfern  entfernte  Grasebenen  getrieben.


In  einer  solchen  Grasebene  wird  das  Rindvieh
  jeden  Abend  an  einem  bestimmten  Lagerplatzt
zusammengetrieben.  Die  Lagerplätze  sind  zum
Schutz  gegen  Raubzeug  und  menschliches  Raubgesindel
  ringsum  mit  Dornverhauen  umgeben.
Jedes  Tier  hat  hier  seinen  bestimmten  Platz,  und
zwar  ist  das  Vieh  jeder  Heidenfamilie  wieder
besonders  durch  Stangen  von  dem  einer  anderen
Familie  abgegrenzt.  Viele  Familien  wohnen
hier  während  der  ganzen  Trockenzeit  bei  ihrem
Vieh,  von  anderen  Familien  ist  wenigstens  ein
männliches  Mitglied  oder  ein  Freund  des  Hausos
als  Wachtposten  am  Platze.  Ferner  sieht  man
an  diesen  Plätzen  eine  Unmenge  Kinder  und  halbwüchsige
  Jünglinge.  Diese  sind  von  ihren  Eltern
hierher  zum  Milchtrinken  geschickt  worden  und
kehren  erst  mit  dem  Vieh  in  ihre  Dörfer  zurück.

Der  Heide  hängt  mit  großer  Liebe  an  seinem
Rindvieh.  Er  schlachtet  höchst  selten  einmal  ein
Tier,  und  dann  ist  es  meist  ein  ganz  altes,  von
dem  er  annimmt,  daß  es  doch  nächstens  eingebt.
Nur  unter  ganz  besonderen  Umständen  trennt  er
sich  von  seinem  Vieh  oder  von  einem  Teile.
Den  Hauptgrund  bildet  dann  der  Kauf  von
Weibern  oder  die  Totenklage.  Stirbt  ein  teures
Familienmitglied,  dann  läßt  der  Heide  sich  herbei,
einen  Bullen  für  die  Trauerfeier  zu  schlachten.
        <pb n="457" />
        W  395  20

Außer  dem  Rindvieh  hält  sich  fast  jede  Familie
noch  eine  Schaf=  und  Ziegenherde  sowie  ein  zahlreiches
  Hühnervolk.  Schafe,  Ziegen  und  Hühner
liefern  die  Fleischnahrung.  Hunde,  die  zahlreich
vertreten  sind,  werden  auch  ab  und  zu  als  ganz
besondere  Leckerbissen  verspeist.

 

Perlhühner  findet  man  nicht  selten  in  den
Gehöften.  Diese  Dorf-Perlhühner  unterscheiden
sich  wesentlich  von  den  dort  vorkommenden  wilden.
Die  Dorf-Perlhühner  sind  bedeutend  größer;
sowohl  Hahn  wie  Henne  tragen  einen  2  ecm  hohen,
dunkelbraunen  hornartigen  Höker  (Kamm)  auf

Skizze
zu  dem  Bericht  des  Oberleutnants  Köniss

uber

Bongor  und  seine  Heiden.
1:750000

1—*S#  A

Astr.  Nord  %%%  %

4

  
    

 

95%%  égt

—.  SE  —

-  -  —  ·
’oseigcks.

ES#9  —

uo

#  ..„

#
—
.o
2
4—

 

n
-

Red.  v.  M.  Moisel.
        <pb n="458" />
        W  396  20

dem  Kopf.  Vielfach  findet  man  auch  die  Perlhühner
  der  wilden  Rasse  in  den  Gehöften.  Diese
stammen  dann  von  aufgefundenen  Eiern  her,  die
der  Heide  in  seinem  Gehöft  von  anderen  Hühnern
ausbrüten  läßt.

Wild  existiert  in  größerer  Zahl  nur  in  den
Laubwäldern  und  in  den  daran  anschließenden
Grasebenen  des  östlichen  Gahar-,  des  südöstlichen
Gumei=  und  des  östlichen  Wulija-Stammes.  In
diesen  Gegenden  ist  als  Standwild  vertreten:  die
Pferdeantilope,  die  Kuhantilope,  selten  das  Hartebest,
  die  Pallahantilope,  der  Riedbock,  die  Gazelle
und  vereinzelt  der  Wasserbock.  Ab  und  zu  stößt
man  auch  auf  die  Fährten  von  Elefanten,  die
aus  dem  Miltu-Busch  während  der  Regenzeit
häufig  nach  dem  Logone  wechseln,  sowie  von
Nashörnern,  und  zwar  ist  hier  das  Doppel-Nashorn
  vertreten.  Raubzeug  ist  sehr  wenig  vorhanden.
  Die  Eingeborenen  behaupten,  ab  und
zu  einen  Löwen  gesehen  zu  haben.  Leoparden
kommen  häufiger  vor.

Im  Logone-Fluß  gibt  es  Flußpferde  und
Alligatoren.  Der  Alligator  ist  hier  merkwürdigerweise
  kein  Menschenfresser.  Die  Eingeborenen
durchwaten  und  durchschwimmen  überall  den
Logone  und  baden  in  nächster  Nähe  der  Tiere.

Man  kann  eigentlich  kaum  von  einer  Jagd
der  Eingeborenen  reden,  denn  sie  jagen  fast  gar
nicht,  sondern  sie  fangen.  Ich  habe  gehört,  daß
es  nur  vereinzelte  Eingeborene  verstehen  sollen,
sich  mit  Speer  und  Keule  so  nahe  an  das  Wild
heranzupürschen,  daß  sie  es  zur  Strecke  bringen.
Zur  Zeit  der  Grasbrände  werden  jedoch  häufiger
Antilopen  durch  Speerstich  und  -Wurf  erlegt.
Entweder  werden  zu  diesem  Zweck  Zwangswechsel
geschaffen,  die  von  Eingeborenen  besetzt  sind  und
in  welche  die  Antilopen  durch  das  Feuer  hineingetrieben
  werden,  oder  es  wird  durch  Eingeborene
unter  Wind  eine  größere  Strecke  dicht  besetzt,
welche  das  Wild,  ebenfalls  durch  das  Feuer  getrieben,
  anlaufen  muß  (Vorstehtreiben).

Fallgruben  und  WMürgefallen  sind  aber  die
gebräuchlichsten  Mittel  zur  Erlangung  von  Wild.
Die  Fallgruben  sind  hier  genau  so,  wie  ich  sie
im  Süden  des  Schutzgebiets  bei  den  Bakoko  und
Jaunde  kennen  lernte,  bis  zu  6  m  tief  in  die
Wechsel  eingeschlagen;  nach  unten  verengen  sie
sich  etwas  und  werden  mit  ganz  dünnem  Reisig,
Blättern  oder  anderen  Erzeugnissen  der  nächsten
Umgebung  bedeckt.

Die  Würgefallen  bestehen  aus  einem  längen,
schweren  Schlagbaum,  der  über  einem  stark  befahrenen,
  durch  einen  Dornemrichter  zu  einem
Zwangswechsel  gemachten  Wechsel  angebracht  wird
und  der  sich,  sobald  eine  Stelle  unter  ihm  vom
Wild  betreten  wird,  infolge  einer  einfachen  sinn- 



reichen  Konstruktion  aus  seiner  Höhenlage  löst
und  das  Wild  unter  sich  erdrückt.  Diese  Würgefallen
  findet  man  meist  in  der  Nähe  von  Farmen,
die  am  Waldrande  liegen  und  die  das  Wild  des
Nachts  zur  Asung  annimmt.  Durch  die  Fallgruben
  und  Würgefallen  wird  dem  Wildbestand
leider  erheblich  Abbruch  getan.

Die  Flußbewohner  bringen  ab  und  zu  einmal
ein  Flußpferd  zur  Strecke.  Das  Flußpferd  bedarf
vom  weidmännischen  Standpunkt  aus  entschieden
der  Schonung.  Sein  Bestand  im  Logone-Fluß
hat  nach  Aussage  der  Eingeborenen  im  Laufe
der  Jahre  bedeutend  abgenommen.  Man  findet
es  zur  Zeit  in  kleinen  Familien  zusammen  und
als  Einzelgänger  —  diese  sind  meist  starke  Bullen
—  nur  noch  an  vereinzelten  Stellen.  So  habe
ich  auf  einer  Flußreise  von  Bongor  nach  Kusseri
nur  neun  solcher  Stellen  angetroffen.  Für  den
Flußverkehr  durch  Kanus  wird  das  Tier  zur
Nachtzeit  gefährlich,  da  es  häufig  Kanus  ohne
weiteres  annimmt.  Mir  find  mehrere  derartige
Fälle  bekannt  geworden.

Die  Eingeborenen  bedienen  sich  zur  Erlegung
des  Flußpferdes  eines  kurzen  Speers  mit  starker
runder  Eisenspitze,  die  mit  kräftigen  Widerhaken
versehen  ist.  Am  Ende  der  Eisenspitze  wird  ein
langes,  starkes  Tau  befestigt.  Zur  Jagd  versammeln
  sich  viele  Eingeborene  des  Nachts  in
der  Nähe  der  Stelle,  an  welcher  die  Flußpferde
ihren  Ausstieg  oder  Wechsel  zur  Asung  haben.
Zwei  beherzte  Männer  stellen  sich  nahe  dem
Wasser  zu  beiden  Seiten  des  Wechsels  mit  je
einem  Flußpferdspeer  auf.  Sobald  ein  Flußpferd
sie  passiert,  stoßen  sie  ihm  den  Speer  tief  in  den
Leib.  Sofort  stürzt  die  übrige  Bevölkerung  hinzu
und  hält  gemeinsam  das  Tau  fest;  man  läßt  dem
Tiere  jedoch  so  viel  Freiheit,  daß  es  das  Wasser
noch  erreicht.  Das  Tau  wird  sodann  zunächst
am  Lande  festgemacht  und  dem  Tier  bis  zum
Morgen  des  kommenden  Tages  Ruhe  gewährt.
Sobald  das  Tageslicht  anbricht,  ist  auch  die  ganze
männliche  Bevölkerung  des  Ortes  oder  der  betreffenden
  Landschaft  mit  scharfgeschliffenen  Speerenzur
  Stelle.  Nun  wird  das  Flußpferd  hochgezogen
und,  sobald  sein  Körper  an  der  Oberfläche  des
Wassers  erscheint,  mit  zahlreichen  Speerstichen
versehen  und  sodann  wieder  in  die  Tiefe  gelassen.
Diese  grausame  Prozedur  wird  so  lange  fortgesetzt,
  bis  das  Tier  an  Schweißverlust  eingeht.
Eine  solche  Jagd  dauert  oft  tagelang.  Natürlich
kommen  dabei  sehr  häufig  Unfälle  vor.  Fast.
immer  nimmt  das  verwundete  Flußpferd  an,  vor
allem,  wenn  das  Ufer  flach  ist,  und  dann  wehe
dem  Eingeborenen,  der  von  den  mächtigen  Gewehren
  des  Unterkiefers  geschlagen  wird.

r—G  r—G
mG
        <pb n="459" />
        W  397  20

Weiber-,  Kinder=  und  Viehraub  bilden  die
Hauptstreitfragen  und  sind  bei  den  noch  nicht  mit
den  Weißen  in  Berührung  gekommenen  Stämmen
an  der  Tagesordnung.  Viehdiebstähle  sind  am
häufigsten.  Man  kann  irgend  einen  Heiden  fragen,
ob  ihm  schon  einmal  ein  Stück  Vieh  gestohlen
worden  sei,  und  man  wird  stets  eine  bejahende
Antwort  erhalten.  Bei  den  dem  Posten  zunächst
gelegenen  Stämmen  haben  die  Diebstähle  erfreulicherweise
  schon  sehr  nachgelassen.  Trotzdem
werden  mehrere  Tage  in  der  Woche  von  früh
bis  spät  damit  verbracht,  daß  Klagen  über  derartige
  Diebstähle  angehört  und  geprüft  werden
müssen.  Mehrere  Patrouillen  sind  im  Monat
notwendig,  um  alle  derartigen  Angelegenheiten
zu  erledigen.

Weiber=  und  Kinder=  (Mädchen-)  Raub  ist
gleichfalls  nicht  selten.  Eine  für  uns  immerhin
etwas  eigentümliche,  dagegen  der  Auffassung  des
Küstenbuschbewohners  sehr  verwandte  Rechtsanschauung
  möchte  ich  an  dieser  Stelle  erwähnen:
Ein  Heide  kauft  ein  Weib  von  dessen  Vater  für
zwölf  Kühe.  Stirbt  das  Weib,  bevor  es  ein
Kind  zur  Welt  gebracht  hat,  dann  muß  der  Vater
des  Weibes  die  Kühe  an  den  Käufer  zurückgeben.
Wird  ein  Knabe  geboren,  dann  muß  der  Vater
des  Weibes  die  Hälfte  des  Kaufpreises,  also  in
diesem  Falle  sechs  Kühe,  an  den  Käufer  zurückerstatten.
  Erst  wenn  das  Weib  ein  Mädchen  zur
Welt  bringt,  ist  für  den  Heiden  das  Geschäft
richtig,  weil  er  sich  sagt,  daß  er  nun  später  durch
den  Verkauf  seiner  Tochter  auch  wieder  zu  zwölf
Kühen  kommt.

Man  sieht  hieraus,  daß  ganz  ähnlich  wie  bei
den  Stämmen  des  Küstenbusches,  auch  für  den
Heiden  das  Weib  nur  eine  Handelsware  ist.
Eine  große  Liebe  zu  seinem  Weibe  kennt  er  nicht.
Ein  anderes  Beispiel:  Dem  Heiden  wird  das  für
zwölf  Kühe  gekaufte  Weib  gestohlen  und  der  Dieb
verkauft  es  weiter,  so  daß  es  für  den  Bestohlenen
nicht  wiederzuerlangen  ist.  Er  wendet  sich  nunmehr
  an  den  Dieb  und  verlangt  von  ihm  nur
zwölf  Kühe,  also  den  Kaufpreis  für  das  Weib.
Geht  der  Dieb  darauf  ein,  so  ist  die  Angelegenheit
  damit  erledigt.  Weigert  er  sich  jedoch,  die
Kühe  zu  bezahlen,  dann  ist  der  Bestohlene  berechtigt,
  dem  Dieb  bei  irgend  einer  passenden  Gelegenheit
  die  doppelte  Anzahl  Kühe  zu  entwenden.
Das  ist  nach  Ansicht  der  Häuptlinge  und  Großen
beider  Parteien  vollkommen  in  der  Ordnung
und  der  zuletzt  Bestohlene  muß  sich  damit  zufrieden
  geben.

Der  Weiße  muß  derartigen,  bei  den  Heiden
seit  Generationen  tief  eingewurzelten  Rechtsanschauungen
  zunächst  Rechnung  tragen.  Er
würde  mit  einer  anderen  Anschauung  die  Leute

 

direkt  vor  den  Kopf  stoßen,  jedenfalls  aber  gar
nicht  von  ihnen  verstanden  werden.

r—G
mG

Nach  und  nach  bekehren  sich  einzelne  Heiden
der  an  die  Fullah-Lamidate  angrenzenden  Stämme
zum  Mohammedanismus.  Die  Bekehrung  besteht
jedoch  in  den  meisten  Fällen  nur  darin,  daß  der
Heide  sich  für  eine  Menge  Kühe  ein  weites  Fullah-Gewand
  und  einen  Rosenkranz  ersteht.  Gebetübungen
  habe  ich  diese  bekehrten  Heiden  nie
machen  sehen.

Eine  dumpfe  Vorstellung  von  einem  überirdischen
  Wesen  ist  —  ebenso  wie  wohl  bei  allen
Naturvölkern  —  auch  bei  diesen  Heiden  vorhanden.
  Irgendwelchen  Götzendienst  oder  Fetisch
—  wie  bei  den  Völkern  Süd-Kameruns  —  habe
ich  hier  nirgendwo  feststellen  können.

Die  Bana=  und  Muszug-Heiden  erinnern
äußerlich  sehr  an  die  Jaundes  oder  Banes  in
Süd-Kamerun.  Sie  sind  ebenso  wie  jene  von
hoher,  schlanker,  herrlicher  Gestalt,  mit  breiter
Brust  und  muskulösen  Gliedern.  Ihr  Charakter
unterscheidet  sich  jedoch  sehr  von  dem  der  Urwaldbewohner.
  Während  letztere  zum  großen  Teil
als  hinterlistig  und  verschlagen,  als  Heuchler  und
Betrüger  bezeichnet  werden  müssen,  kann  man
bei  den  Heiden  von  einem  offenen  und  ehrlichen
Charakter  sprechen.  Selten  versucht  der  Heide
vor  Gericht  zu  lügen.  Hat  er  jemand  totgeschlagen,
so  bekennt  er  offen  und  ehrlich:  „Ja,  ich  habe
den  Mann  totgeschlagen,  weil  er  mir  ein  Huhn
stehlen  wollte."

Hat  der  Heide  erst  gesehen,  daß  der  Weiße
ihm  nur  helfen  und  ihn  nicht  —  wie  es
früher  die  angrenzenden  Fullahs  und  Bagirmis
taten  —  zum  Sklaven  machen  will,  dann  faßt
er  bald  ein  festes  Vertrauen,  und  es  ist  dann
eine  Freude,  mit  diesen  Leuten  zu  arbeiten.  Bei
diesen  Eingeborenen  ist  ein  gutes  Wort  häufig
sehr  am  Platze.

Während  man  in  Süd-Kamerun  die  Eingeborenen
  meist  nur  durch  eiserne,  wenn  auch  gerechte
  Strenge  im  Zaume  halten  kann,  erreicht
man  bei  diesen  Heiden  sehr  oft  viel  durch  Güte,
Zureden  und  Geduld.  Ich  habe  während  der
ganzen  Zeit  in  Bongor  keine  einzige  Prügelstrafe
bei  den  Heiden  anzuwenden  nötig  gehabt,  während
  man  doch  im  Süden  des  Schutzgebiets  kaum
ohne  diese  Strafe  auskommen  kann.  Diese  Strafe
ist  auch  deshalb  bei  den  Bongor-Heiden  so  wenig
angebracht,  weil  die  Leute  tatsächlich  viel  Ehrgefühl
  besitzen  und  weil  sie  die  Prügelstrafe  als
demütigend  und  entwürdigend  auffassen  würden.

r—G  4

Über  eine  mögliche  Wasserverbindung
zwischen  dem  Atlantischen  Ozean  und  dem
        <pb n="460" />
        W  398  20

Tsadsee  via  Niger—Benue—Mao  Kebi—Tuburi
—  Logone  ist  von  berufeneren  Federn  so  viel  geschrieben
  worden,  daß  mir  kaum  etwas  darüber
zu  sagen  übrig  bleibt.

Ich  bin  mehrmals  während  der  Hauptregenzeit
  am  Tuburi  gewesen  und  habe  feststellen  können,
daß  selbst  bei  hohem  Wasser  eine  Verbindung
zwischen  den  Tuburisümpfen  und  dem  Logone
nicht  besteht.  Die  Verbindung  ist  durch  eine
18  km  lange  Strecke  bei  Domo  unterbrochen.
Es  dürfte  jedoch  bei  dem  am  Tuburi  reichlich
vorhandenen  Menschenmaterial  nicht  allzu  schwierig
sein,  diese  Strecke  in  einem  halben  oder  einem
ganzen  Jahre  so  auszustechen,  daß  dort  größere
Kanus  fahren  könnten.  Nur  die  hohen  Katarakte
südöstlich  von  Binder  bilden  insofern  Schwierigkeiten,
  als  dort  eine  Umschlagstelle  eingerichtet
werden  müßte.

r—G  r—G
*

Möchten  diese  Zeilen  durch  das,  was  ich  über
den  Charakter  der  Bongor-Heiden  sagte,  mit  dazu
beitragen,  das  Verständnis  für  die  Behandlung
von  Eingeborenen  zu  heben,  zu  beweisen,  daß
diese  Behandlung  überall  im  Schutzgebiet  verschieden
  sein  muß,  daß  es  also  nichts  Unsinnigeres
gibt,  als  ein  einheitliches  Schema  für  die  Behandlung
  der  Schwarzen  aufszustellen.  Möchten
diese  Zeilen  ferner  etwas  —  wenn  es  auch  nur
ein  Scherflein  ist  —  zur  Kenntnis  unserer  schönen
Tsadseeländer  beitragen!

MD

Togo.

Vom  Bau  der  Hinterlandbahn.
Februar  1909.)

Am  28.  Februar  war  der  Stand  der  Bauarbeiten
  folgender:

Die  Erdarbeiten  sind  fertiggestellt  bis  Kilometer
  17,45,  sodann  in  den  Strecken  Kilometer
17,55  bis  17,8,  Kilometer  18,35  bis  18,4,  Kilometer
  18,7  bis  18,9,  Kilometer  19,2  bis  19,82,
Kilometer  20,2  bis  27,17  mit  Ausnahme  der
Brückenbaustelle  bei  Kilometer  24,1,  Kilometer
27,3  bis  38,75,  Kilometer  39,25  bis  39,66,  Kilometer
  39,8  bis  39,95,  Rilometer  40,0  bis  41,85,
Kilometer  43,25  bis  43,35  und  in  Arbeit  von
Kilometer  17,8  bis  18,35,  Kilometer  18,45  bis
18,7,  Kilometer  20,1  bis  20,2,  Kilometer  27,17
bis  27,3,  Kilometer  38,75  bis  39,25,  Kilometer
411,85  bis  42,45  und  Kilometer  43,9  bis  44,15.

Im  Februar  wurden  fertiggestellt  4,12  km
gegen  6,66  km  im  Jannar.

)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1009.  S.  271.

 

Die  gewölbte  Brücke  bei  Kilometer  15,5  (3  m
lichte  Weite)  ist  fertig,  desgleichen  der  gewölbte
Durchlaß  bei  Kilometer  41,9  (m  lichte  Weite)
bis  auf  die  Abdeckung  der  Flügel;  die  Wiederlager
der  letzteren  bestehen  aus  Bruchsteinmauerwerk,
das  Gewölbe  aus  Beton.  Die  Fundamente  der
gewölbten  Brücke  bei  Kilometer  24,1  (3  m  lichte
Weite)  sind  hergestellt,  das  aufgehende  Mauerwerk
in  Arbeit.  Die  drei  Pfeiler  der  Schiobrücke
bei  Kilometer  17,5  (lichte  Weite  zweimal  25  m)
sind  bis  auf  0,10  m  unter  Auflagerstein  fertiggestellt;
  das  Eintreffen  der  eisernen  Überbauten
wird  Ende  März  erwartet.  Die  Baugrube  für
das  nördliche  Widerlager  der  eisernen  Brücke  bei
Kilometer  18,9  (12  m  lichte  Weite)  ist  ohne
Spundwand  ausgehoben;  die  Bangrube  für  das
südliche  Widerlager  ist  samt  Spundwand  eingestürzt;
  die  Wiederherstellungsarbeiten  sind  im
Gange.  Die  bereits  ausgehobenen  Baugruben
der  gewölbten  Brücke  bei  Kilometer  42,9  (4  m
lichte  Weite)  sowie  der  eisernen  Lilibrücke  bei
Kilometer  51,2  (18  m  lichte  Weite),  deren  südliches
  Fundament  bereits  auf  1  m  Höhe  hergestellt
  war,  sind  infolge  der  täglichen  heftigen
Regen  der  zweiten  Hälfte  des  Februar  eingestürzt
und  werden  von  neuem  ausgehoben.  Der  Baugrubenaushub
  für  die  eiserne  Kolobrücke  bei  Kilometer
  46,6  (10  m  lichte  Weite)  war  in  Arbeit.
Die  Baugruben  wurden  jedoch  ebenfalls  durch
Regengüsse  zerstört.

Der  vielfach  gewundene  Schiofluß  tritt  alljährlich
  während  der  Regenzeit  über  seine  Ufer
und  überschwemmt  den  etwa  1  km  breiten  tiefften
Teil  der  Schioniederung.  Die  Baustelle  der
Bahnbrücke  liegt  300  m  westlich  und  100  m  südlich
  der  Straßenbrücke.  Zur  Regelung  des  Hochwasserabflusses
  ist  eine  Verlegung  des  Flußbettes
zwischen  Bahn=  und  Straßenbrücke  auf  eine
Länge  von  370  m  und  oberhalb  der  Bahnbrücke
auf  eine  Länge  von  170  m  nötig;  die  Sohlenbreite
  ist  dabei  zu  8m  angenommen;  die  ziemlich
umfangreichen  Erdarbeiten  sind  im  Gange.

Das  Gleis  ist  vorgestreckt  bis  Kilometer  17,4

mit  Sand  unterbettet  bis  Kilometer  17,0.
Das  weitere  Abteufen  des  Bohrloches  bei
Kilometer  17,26  wurde  wegen  Antreffen  von
Stein  in  einer  Tiefe  von  21  m  ausgesetzt;  eine
neben  dem  Bohrloch  angesetzte  zweite  Bohrung
mit  größerem  Rohrdurchmesser  erreichte  bisher
eine  Tiese  von  17m;  zur  Zeit  werden  Pumpversuche
  angestellt.

Der  Zufuhrweg  zur  Haltestelle  Togblekophe
bei  Kilometer  17,3  ist  abgesteckt  und  ausgelichtet.

Ende  Februar  waren  beim  Bahnbau  1908
von  den  Nordbezirken  gestellte  und  484  freiwillige
  zusammen  2392  Arbeiter  beschäftigt:
von  freiwilligen  Arbeitern  trafen  59,7  v.  H.  auf

und
        <pb n="461" />
        399  20

den  Bezirk  Lome-Land,  12,2  v.  H.  auf  Anecho,
9,5  auf  Misahöhe,  11,2  v.  H.  auf  Atalpame,
5,8  v.  H.  auf  Sokode  und  1,6  v.  H.  auf  Mangu
und  Nachbarkolonien.

Bei  der  Brückenbaustelle  am  Schio  ist  eine
zweite  Krankensammelstelle  eingerichtet  worden,
die  von  einem  eingeborenen  Heilgehilfen  unter
der  Aufsicht  des  Bahnarztes  versehen  wird;  die
Einrichtung  der  Hauptkrankensammelstelle  in
Tsewie  (Kilometer  34),  die  von  einem  europäischen
  Heilgehilfen  beaufsichtigt  wird,  ist  im  vergangenen
  Monat  erweitert  worden.

Die  ständige  Anwesenheit  des  Arbeiterkommissars
  Dustert,  der  die  Ephesprache  geläufig
  spricht  und  sich  deshalb  mit  allen  Bahnarbeitern
  —  unter  allen  Stämmen  finden  sich
Leute,  die  der  Evrhesprache  mächtig  sind  —  ohne
eingeborene  Dolmetscher  unmittelbar  verständigen
kann,  hat  sich  sehr  gut  bewährt,  da  einerseits
die  Bahnarbeiter  sich  daran  gewöhnt  haben,  den
Arbeiterkommissar  in  allen  Angelegenheiten  als
ihren  Anwalt  um  Rat  und  Hilfe  anzugehen  und
Mißhandlungen  Eingeborener  durch  die  Schachtmeister
  nicht  mehr  vorkommen,  anderseits  die
durch  den  Arbeiterkommissar  verhängte  sofortige
Bestrafung  in  Fällen  von  Trägheit  oder  Unmäßigkeit
  die  Eingeborenen  an  ordentliche  Arbeit
gewöhnt  hat.

Anfang  Februar  hat  gelegentlich  seiner
Ointerlandreise  der  Gouverneur  die  im  Bau
befindliche  Bahnstrecke  bis  zum  Lilifluß  (Kilometer
  51,  2)  bereist.

Verlängerung  der  Landungsbrüche  in  Come.

Die  Verlängerung  der  in  den  Jahren  1902
bis  1904  gebauten,  304  m  langen  Landungsbrücke
  in  Lome  ist  nunmehr  so  weit  fertiggestellt,
daß  ihre  Inbetriebnahme  demnächst  erfolgen  kann.
Der  Neubau  wurde  von  der  Brückenbauanstalt
Gustavsburg,  der  Erbauerin  der  Brücke,  ausgeführt
  und  im  Februar  1908  begonnen.  Abgesehen
  von  den  verbleibenden  kleinen  Restarbeiten
beträgt  die  Baufrist  somit  rund  ein  Jahr.  Die
Bauart  des  neuen  Brückenteiles  ist  die  gleiche
wie  die  des  alten,  jedoch  mit  dem  Unterschiede,
daß  die  Breite  der  Plattform  gleich  15  m  (gegenüber
  10  m  bei  der  bestehenden)  gemacht  ist.

Die  Verlängerung  ist  nicht  fest  mit  der  alten
Brücke  verbunden,  sondern  als  ein  in  sich  bestehendes
  Ganzes  ausgebildet.  Der  Uberlauf  der
Eisenbahnfahrzeuge  wird  durch  einen  Schienenauszug
  bewerkstelligt.

Das  Leuchtfeuer  ist,  weil  es  andernfalls  durch
die  neuen  Dampfkräne  strichweise  verdeckt  würde,
an  das  seeseitige  Ende  der  Verlängerung  versetzt
worden.

 

Der  Neubau  ist  so  bemessen,  daß  drei  weitere
Kräne  dort  aufgestellt  werden  können.  Vorerst
sind  jedoch  dem  Bedürfnis  entsprechend  nur  zwei.
beschafft  worden;  sie  werden  im  Laufe  der  Monate
  März  und  April  zur  Aufstellung  gelangen.

Vernichtung  von  Moskitolarven  durch  Fische.
VonN  Regierungsarzt  Dr.  Liebl  in  Anecho."“)

Im  Auftrage  des  Gouvernements  von  Togo
wurden  im  Jannar  und  Februar  d.  Is.  in
Anecho  Untersuchungen  über  Moskitolarven
fressende  Fische  angestellt,  deren  Resultate  und
praktische  Schlußfolgerungen  nachstehend  mitgeteilt
werden.

Die  Frage  der  Moskitolarven-Vertilgung
durch  Fische  beansprucht  insofern  ein  allgemeines
Interesse,  als  in  jüngster  Zeit  durch  Zeitungen
und  Zeitschriften  Notizen  gingen,  die  eine  merkwürdige,
  nun  schon  über  fünf  Jahre  alte  Hypothese
  eines  Engländers,  C.  Kenrick  Gibbons,
behandelten.  Gibbons'’'  Hypothese  besteht  darin,
daß  die  (bekanntlich  malariafreie)  Insel  Barbados
deswegen  keine  Malaria  habe,  weil  Anopheles
dort  nicht  gedeihen  könne,  da  seine  Brut  von
kleinen,  allenthalben  in  den  Tümpeln  von
Barbados  vorkommenden  und  wegen  ihrer  großen
Menge  millions  genannten  Fischen  gefressen  werde.
Diese  Hypothese  ist  heute  noch  nicht  bewiesen  und
von  Anfang  an,  auch  von  englischen  Autoritäten,
wie  Sir  Patrick  Manson,  als  wenig  wahrscheinlich
bezeichnet  worden.  Sie  ist  recht  unwahrscheinlich,
weil  Culer  und  andere  Mücken  auf  Barbados
reichlich  vorkommen,  weil  die  benachbarten,  unter
gleichen  Bedingungen  stehenden  westindischen
Insoln  schwerste  Malaria  haben,  vor  allem  aber,
weil  die  Eigenschaft,  Mückenlarven  zu  fressen,
unter  den  Fischen  weit  verbreitet  ist.  Im  übrigen
hat  Gibbons  selbst  die  Möglichkeit,  so  unwahrscheinlich
  sie  bei  dem  regen  Verkehr  von  Barbados
ist,  offen  gelassen,  daß  Anopheles  eventuell  noch
nicht  nach  dieser  Insel  importiert  worden  ist.

Zu  dieser  Hypothese  von  Gibbous  kommt
noch  eine  zweite,  ebenfalls  von  einem  Engländer,
W.  M.  Hodder,  aufgestellte,  die  annimmt,
Anopheles  brüte  nur  im  Wasser  direkt  an  der
Erdoberfläche  (also  dort,  wo  Fische  sind),  in  andere
Wasseransammlungen,  die  nur  wenige  Fuß  über
den  Erdboden  ragen,  wie  Dachrinnen  usw.  gehe
er  nicht.  Hierzu  bemerkt  Eysell  im  „Archiv  für
Schiffs=  und  Tropenhygiene"  1908  S.  603:  „Diese
Beobachtungen  können  das  Fehlen  von  Anopheles
auf  der  genannten  Insel  umsoweniger  erklären,
als  sie  durch  unzählige  sichere  Beobachtungen  des

*)  Aus  dem  „Amteblatt  für  Togo“  1909,  Nr.  10.
        <pb n="462" />
        W  400  2O

gegenteiligen  Verhaltens
werden.“

Auf  Barbados  walten  also  —  ähnlich  wie
auf  zahlreichen  pazifischen  Inseln  —  Verhältnisse,
die  das  Fehlen  von  Anopheles  und  damit  von
Malaria  bedingen,  die  zur  Zeit  aber  noch  völlig
dunkel  sind.  Sehr  illustrativ  sind  die  Verhältnisse
auf  der  benachbarten  Insel  Trinidad,  wo  bösartige
  Malaria  herrscht.  Duprey  berichtet  im
„Journal  of  trop.  Med.  and  Hyg.“  1907,  daß  er
in  den  Lagunen  daselbst  nie  Moskitolarven  gefunden
  hat,  wie  er  vermutet,  wegen  der  Anwesenheit
  zahlloser  kleiner  Fische,  die  aber  mit  den
millions  nichts  zu  tun  hätten.  In  Gläsern  gefangen,
  haben  sie  massenhaft  Larven  gefressen,
auch  ein  Regenwasserbassin  von  Larven  gesäubert.
Weitere  Folgerungen  zieht  der  Verfasser  nicht,
da  er  keine  thority)  on  mosquitocs"  ist.

Auf  Java  wurde  zufolge  einem  Bericht  von
Terburgh  (1907)  von  den  Holländern  in  einem
Festungsgraben  der  Festung  Willem  I  ein  Fisch
»gabus«  ausgesetzt.  „Die  Anopheleslarven  verschwanden
  bald.“  Eine  neuere  Arbeit  von  Kiewiet
de  Jonge  (1908)  enthält  Mitteilungen,  wonach
bei  Batavia  in  den  Fischteichen  und  Reisfeldern
Anopheleslarven  gefunden  wurden.  Der  Verfasser
  verspricht  sich  nichts  von  Petrolisierung,
Fischzucht  usw.

In  Deutschland  wird  im  Tropeninstitut  in
Hamburg  seit  Jahren  gelehrt,  daß  kleine  Wasseransammlungen
  mit  wohlgebildeten  Rändern  die
Tümpel=  und  Pfützenbildung  verhindern,  also
Regenwassertonnen,  Bassins,  Springbrunnen,  kleine
Teiche  durch  Einsetzen  von  Fischen  (auch  Notonecta
usw.)  larvenfrei  gemacht  und  gehalten  werden
können,  und  zwar  durch  Fische  der  verschiedensten
Arten,  in  dubio  von  Goldfischen  und  anderen
Cypriniden.  Diesbezügliche  Vorschläge  hat  auch
Professor  Dr.  Otto  für  Togo  unter  zahlreichen
anderen  zur  Mückenbekämpfung  anläßlich  der  Gelbfiebergefahr
  gemacht.

Bekannt  ist  ferner,  daß  in  Aquarien  befindliche
  Fische  mit  Mückenbrut  gefüttert  werden;
so  hat  z.  B.  Bezirksamtmann  Mezger  einen  japanischen
  Zierfisch,  eine  Makropodenart,  zu  Hause
mit  Mückenbrut  gefüttert.  Ahnliches  weiß  jeder
Sportfischer  und  Fischzüchter  zu  erzählen,  ähnliche
Beobachtungen  sind  auch  im  „Amtsblatt  für
Kamerun"“  von  Forstassessor  Schorkopf  und
Dr.  Fickendey  mitgeteilt.

mG  mG
4

An  der  Hand  dieses  Materials  wurde,  um
die  Verhältnisse  in  Togo  festzustellen,  eine  größere
Anzahl  (bisher  16  Arten)  der  in  der  Lagune  bei
Anecho  vorkommenden  Fische  untersucht.  Die

von  Fischern  gelegentlich  bei  Fischzügen  gefangeeinwandfrei

  widerlegt

 

nen  kleineren  Fische  wurden  in  Eimern  angebracht,
  in  breite  Glasschalen,  Waschbecken  und
ähnliches  gesetzt  und  mit  Mückenlarven,  und  zwar
Culex  und  Anopheles,  Larven  wie  Puppen,  gefüttert.
  Die  Larven  wurden  durch  die  Gesundheitsaufseher
  aus  alten  Kanus  sowie  Tümpeln  der
Halbinsel  von  Badji  reichlich  geliefert.  Das  Resultat
  war  für  alle  untersuchten  Fische,  ohne
Unterschied  von  Art  und  Größe  (aus  äußeren
Gründen  wurden  nur  solche  bis  zu  15  cm  Länge
verwendet),  das  gleiche.  In  der  Zeit  von  wenigen
Sekunden  bis  zu  mehreren  Minuten  waren  alle
stets  reichlich  zugegebenen  Larven  und  Puppen
verschlungen.

Um  eine  Art  Sättigungsgrenze  festzustellen,
wurde  ein  Gefäß  mit  sechs  kleinen  Fischchen
(sinkokpoloevi)  mit  etwa  100  bis  120  Larven
beschickt.  In  zwei  Minuten  war  etwa  die  Hälfte
verschlungen.  Nach  einer  halben  Stunde  war
keine  Larve  mehr  vorhanden.  Dasselbe  wurde
noch  dreimal  wiederholt,  immer  mit  dem  gleichen
Erfolg.  Weitere  Fütterungen  waren  aus  Mangel
an  Larven  nicht  möglich.  Die  kleinen,  nahezu
glasartig  durchsichtigen  Fischchen  von  etwa  3  cm
Länge  waren  schließlich  ziemlich  korpulent,  der
ganze  Bauch  war  mit  einer  deutlich  durchschimmernden,
  scharf  abgegrenzten  Masse  angefüllt.  Die
Verdauung  schien  etwas  beschleunigt.  Es  hatten
also  in  etwa  drei  Stunden  sechs  Fischchen  über
400  Larven  vertilgt,  ein  Fischchen  etwa  70  Larven.
Es  ist  kaum  denkbar,  daß  die  millions  von
Barbados  noch  gefräßiger  sind.

Wie  bereits  erwähnt,  wurden  16  Arten  untersucht;
  von  einer  Ausdehnung  der  Untersuchungen
auf  weitere,  in  großer  Zahl  in  der  Lagune  vorkommende
  Fischarten  wurde  abgesehen,  da  einerseits
  kaum  ein  Zweifel  besteht,  daß  diese  ebenfalls
Larven  fressen,  anderseits  im  Zweifelsfall  der
Entscheid  in  wenigen  Minuten  durch  einen  Versuch
  in  vitro  getroffen  werden  kann.

Sämtliche  Fische  sind,  was  bei  einem  Fischervolk
  selbstverständlich  ist,  den  Eingeborenen  genau
bekannt  und  mit  Namen  belegt,  die  nie  verwechselt
  werden.  Diese  Namen  erscheinen  für
praktische  Zwecke  völlig  genügend.  Eine  wissenschaftlich
  zoologische  Bestimmung  müßte  die  gesamte
  Fischfaung  der  Lagunen  umfassen,  was  von
anderen  Gesichtspunkten  aus  sicher  manch  interessantes
  Resultat  ergeben  würde.  Wie  wenig
Wert  die  wissenschaftliche  Bestimmung  einzelner,
aus  dem  Zusammenhang  herausgerissener  Fisch--individuen
  hat,  zeigt  der  erwähnte  million,  dessen
zoologischer  Name  Girardinus  pocciloides  nicht
einmal  die  große  Familie  erraten  läßt,  der  er
im  System  zuzuteilen  ist.

Aus  der  Reihe  der  untersuchten  Fische  wurden
einige  ausgewählt,  die  sich  durch  verschiedene
        <pb n="463" />
        G  401  20

Eigenschaften,  wie  geringe  Größe,  beträchtliche
Widerstandskraft,  häufiges  Vorkommen  als  besonders
  brauchbar  erwiesen,  und  durch  mehrere
Wochen  genauer  beobachtet.

Es  find  dies:

1.  sinkokpoloevi.  Ein  kleiner,  bis  zu
4  cm  langer  Fisch  mit  abgeplattetem,  vom  Körper
nicht  abgesetztem  Kopf,  Körper  zylindrisch  gegen
das  Schwanzende  gleichförmig  sich  verjüngend,
große  Afterflosse.  Farbe  grünlich-silberig,  nach
der  Umgebung  des  Fisches  wechselnd,  ein  (bisweilen
  auch  mehrere)  Perlmutterfleckchen  auf  dem
Scheitel.  In  der  Seitenansicht  gegen  Licht  ist
das  Fischchen  glasartig  durchsichtig.  Es  hat  sich
bisher  in  der  Gefangenschaft,  auch  in  fauligem
Wasser,  ausgezeichnet  gehalten  und  leistet  an  Gefräßigkeit
  alles,  was  billigerweise  zu  verlangen  ist.
Vermöge  seiner  Kleinheit  wird  das  Fischchen  vielleicht
  auch  noch  an  Wasserstellen  Larven  erreichen
können,  wohin  größere  wegen  ihres  Tiefganges
nicht  mehr  gelangen  können.  Der  Fisch  ist  getrocknet
  manchmal  auf  Märkten  in  großen  Mengen
zu  finden.

2.  boevi.  Ein  kleiner,  bis  zu  20  cm  langer
Fisch,  recht  wohlschmeckend.  Er  ist  am  leichtesten
zu  erkennen  an  einem  kleinen  roten  Fleck  in  der
äußersten  oberen  Spitze  seiner  Schwanzflosse,  auch
der  äußerste  Rückenflossensaum  ist  rötlich.  Der
Fisch  ist  in  geringer  Anzahl  unter  den  Trockensischen
  auf  den  Märkten  zu  finden.  Der  gewöhnlichste
  Trockenfisch  ist.

3.  akpavi.  Der  Tiefton  à  muß  deutlich
ausgesprochen  werden,  um  den  Fisch  von  dem
viel  größer  werdenden  agbävi  zu  unterscheiden,
der  allerdings  auch  Larven  frißt.  Der  akpavi
ist  ein  abgeplatteter  Fisch,  der  bis  zu  40  cm
lang  und  etwa  18  cm  hoch  wird.  Ein  ihm
völlig  gleichender  Fisch,  anscheinend  nur  eine
Farbenspielart,  wird  wegen  rötlicher  Färbung  an
Kinn,  Wange,  Bauch  akpädjé  genannt.

Hiervon  eignet  sich  sinkokpoloevi  gut  für
alle  Zwecke,  besonders  aber  für  kleine  Wasseransammlungen,
  die  beiden  anderen  für  mittlere.
In  großen  Wassern  ist  jede  Art  brauchbar,  doch
erscheint  eine  Diskussion  dieser  Frage  überflüssig,
da  in  allen  größeren  Wasseransammlungen  Südtogos
  derartige  Fische  von  vornherein  in  Masse
enthalten  sind.  Zu  boevi  und  akpavi  sei  noch
bemerkt,  daß  sie  häufig  über  die  Wasseroberfläche
springen  und  in  der  Gefangenschaft  sehr  leicht
dadurch  zugrunde  gehen,  daß  sie  bei  solchen
Sprüngen  auf  den  Erdboden  fallen.  Von  den
länger  beobachteten  Exemplaren  dieser  Arten  sind
sämtliche  auf  diesem  Wege  umgekommen.

Die  Besorgung  dieser  Fische  stößt  auf  keinerlei
Schwierigkeiten;  eine  besondere  Züchtung  erscheint

nicht  nötig.

 

Soweit  ist  die  Frage  der  Moskitolarven
fressenden  Fische  äußerst  einfach  und  klar.  Große
Schwierigkeiten  aber  ergeben  sich,  wenn  es  sich
darum  handelt,  praktische  Konsequenzen  zu  ziehen
und  präzise  Ratschläge  für  die  Verwendung  solcher
Fische  zu  erteilen.

Allgemein  gültig  sind  ohne  Zweifel  die  oben
bereits  erwähnten  Vorschläge  des  Hamburger
Tropeninstituts:  Wasserfässer,  Bassins,  kleine
wohlbegrenzte  Tümpel  und  Teiche  sind  mit  ziemlicher
  Sicherheit  auf  diesem  Wege  mückenlarvenfrei
  zu  halten.  Trotzdem  ist  fortwährende  Kontrolle
  durch  Jahre  hindurch  unumgänglich,  da
die  Fische  in  solchen  Behältern  verhungern  oder
sonst  irgendwie  zugrunde  gehen  können.  Auf
jeden  Fall  sollten  aber  derartige  Wasseransammlungen
  nur  dann,  wenn  sie  wirklich  nötig  find,
geduldet  werden;  denn  das  Ausgießen  und  Umstülpen
  der  leeren  Fässer,  das  Auffüllen  eines
kleinen  Tümpels  ist  immerhin  ein  sichereres  und,
was  die  ständig  benötigte  Kontrolle  anlangt,  sogar
  ein  einfacheres  Verfahren.  Anderseits  sind
Fälle  möglich,  wo  die  Wasseransammlungen  aus
bestimmten  Gründen  nicht  zu  beseitigen  find;  hier
sind  Versuche  mit  solchen  Fischen  am  Platz.  So
sind  z.  B.  in  Anecho  schon  lange  Zeit  die  Schwierigkeiten
  unangenehm  empfunden  worden,  die  sich
einer  rationellen  Stechmückenbekämpfung  entgegenstellten
  in  den  zahlreichen  Kanus,  die  teils  leck,
teils  für  einige  Zeit  außer  Dienst  gestellt  und  auf
den  Strand  gezogen  in  ihrem  Bilgewasser  massenhaft
  Mückenbrut  beherbergen.  Ein  völlig  trocken
liegendes  Kanu  (Einbaum)  geht  aber  rasch  zugrunde.
  Seit  einiger  Zeit  sind  nun  die  Eingeborenen
  angewiesen,  in  die  Boote  kleine  Fische
einzusetzen.  Der  Erfolg  bleibt  abzuwarten.

Besonders  schwierig  liegen  die  Verhältnisse
bei  den  für  die  Stechmückenbekämpfung  in  Frage
kommenden  ausgedehnteren  natürlichen  Wasseransammlungen.
  Die  freien  Oberflächen  der  Lagunen,
Seen,  Flüsse  sind  durch  zahllose  Untersuchungen
verschiedener  Beobachter  in  Togo  und  in  der
ganzen  Welt  stets  mückenbrutfrei  gefunden  worden.
Ob  diese  feststehende  Tatsache  durch  Mückenlarven
fressende  Fische  oder  andere  Momente,  wie  Wasserbewegung,
  Dünung  und  Brise,  bedingt  ist,  sei
dahingestellt.  Die  Mückenbrutplätze  liegen  an  den
Ufern,  in  toten  Winkeln,  Altwässern  und  vor  allem
in  den  bei  Niveauveränderungen  des  Wassers  sich
bildenden  Tümpeln.  Und  gerade  hier,  wo  er
am  nötigsten  wäre,  versagt  der  Fisch  als  Mückenfänger.
  Noch  viel  schlimmer  steht  es  dementsprechend
  mit  Trockenlagunen,  die  zur  Regenzeit
voll  Wasser  laufen  und  zahllose  kleine  Pfützen
aufweisen.  Technisch  ist  es  allerdings  sehr  wohl
möglich,  selbst  größere  Teiche  oder  Sümpfe  so  zu
behandeln,  daß  sie  glatte  Ränder  bekommen  und
        <pb n="464" />
        W  402  20

Pfützenbildung  bei  Niveauschwankungen  des  Wassers
ausgeschlossen  ist,  die  Mückenpolizei  im  stehenbleibenden
  Wasser  aber  Fischen  anvertraut  wird.
Damit  läuft  aber  die  ursprünglich  als  etwas  völlig
Neues  imponierende  Frage  der  Mückenbekämpfung
auf  biologischem  Wege  durch  Mückenbrutvertilgende
Fische  auf  die  von  alters  her  geübte  Uferregulierung
und  Drainage  von  Sümpfen  hinaus.  Die  Wirksamkeit
  von  Fischen  in  derartig  behandelten  Gewässern
  soll  durchaus  nicht  bestritten  werden,  aber
es  scheint,  als  wenn  das  Einsetzen  von  Fischen
dann  gar  nicht  so  dringend  notwendig  wäre,  da
sie  dann  gewöhnlich  spontan  darin  aufzutreten
pflegen,  so  unklar  auch  der  Weg  zu  sein  scheint,
den  diese  spontan  auftauchenden  Fische  genommen
haben.

Inwieweit  aber  nicht  regulierte  Sümpfe  durch
das  Einsetzen  von  Fischen  in  ihrer  Funktion  als
Mückenbrutplätze  zu  beeinflussen  sind,  kann  nur
durch  jahrelange  und  intensive  Arbeit  ergründet
werden,  erscheint  aber  a  priori  als  völlig  aussichtsloses
  Bemühen.

Bei  der  Beurteilung  aller  derartigen  Versuche
  unter  natürlichen  Verhältnissen  muß  mit
außerordentlicher  Vorsicht  und  Kritik  vorgegangen
werden.  Das  Vorhandensein  einiger  Larven  z.  B.

 

in  einem  Winkel  eines  Fischteiches  beweist  noch
nichts  gegen  die  wirksame  Larvenvertilgung  durch
die  Fische;  denn  diese  Larven  können  noch  ganz
jung  und  von  den  Fischen  noch  gar  nicht  bemerkt
worden  sein;  selbst  ein  vereinzelter  Puppenfund
könnte  noch  nicht  als  entscheidender  Beweis
gegen  die  Wirksamkeit  solcher  Fische  verwendet

werden.  Nur  lange  Jahre  fortgesetzte  Beobachtungen
  können  hier  brauchbare  Resultate
bringen.

Ganz  allgemein  sei  zum  Schluß  darauf  hingewiesen,
  daß  in  biologischen  Dingen  nichts  leichter
ist,  als  Theorien  auf  Grund  einiger  Beobachtungen
und  Versuche  in  vitro  aufzustellen  und  nichts
schwieriger  als  solche  Theorien,  so  falsch  sie  sein
mögen,  wieder  zu  beseitigen.  Zur  Illustrierung
der  Schwierigkeiten  bei  der  Deutung  biologischer
und  ähnlicher  Dinge  sei  hier  ein  Satz  eines  berühmten
  und  praktisch  sehr  erfahrenen  englischen
Tropenhygienikers  Sir  Patrick  Manson  angeführt,
den  er  anschließend  an  Gibbons’  Theorie  und  die
Frage  des  Fehlens  von  Malaria  auf  Barbados
schrieb:  „The  solution  of  this  and  kindred
problems  require  a  man's  whole  time  and
attention,  and  the  first  step  towards  a  solution
is  to  find  that  man;  the  next  to  pay  him.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Der  Bezirh  Outio  1907/°08.)
Die  weiße  Bevölkerung  des  Bezirks  Outjo  belief  sich  am  1.  Januar  1908  ohne  Einrechnung

  des  Militärs  auf  137  Seelen.
31  Seelen  oder  29  v.  H.  erfahren.

jahre  statt,  Geburten  5  gegen  2  im  Vorjahre.

Sie  hat  seit  dem  1.  Januar  1907  eine  Vermehrung  um
Die  Bevölkerung  setzt  sich  zusammen  aus  101  oder  73,7  v.  H.
Deutschen,  30  oder  22  v.  H.  Russen  und  6  oder  4,3  v.  H.  sonstigen  Staatsangehörigen.
Element  hat  sich  im  Laufe  des  Jahres  1907  um  24  Köpfe  oder  31,2  v.  H.  vermehrt.
der  verheirateten  Männer  ist  von  25  auf  28  gestiegen.

Das  deutsche
Die  Anzahl
Eheschließungen  fanden  3  gegen  0  im  Vor-Sterbefälle

  sind  nicht  vorgekommen  (im  Vorjahre  4).

Nach  Geschlecht  und  Alter  getrennt,  ergab  die  Zählung:
77  Männer  gegen  62  am  1.  Januar  1907;  mehr  15  oder  24  v.  H.

32  Frauen  =  30  1.  -
13  Knaben  -10  21.  -
15  Mädchen  4  1.  -

190))  2  .  6⅝.
19907)7)  3.  320
1907;  11  2756

Die  Eingeborenen-Zählung  hatte  folgendes  Ergebnis:

Herero  ....  62  Männer,
Ovambo..  ..  .  65  -
Bergdamara  226  -
außerdem  noch  scabunagsweije  225  -
Namaa  59  -
Buschleute  47  -
außerdem  noch  schabunas  weise  300
Bastards-=  5  -

101  Frauen,  13  Kinder;  zusammen  176
17  O  3  85
392  367  2  -  985
400  -  375  -3  1000
81  52  2;  -  192
70  34  "  151
350  -  350-,  -  1000
2  -  28  „  O  35

 

im  ganzen  989  Männer,

*)  1.  April  1907  bis  31.  März  1908.

(Agl.  zuletzt  ,

1413  Frauen,  1222  Kinder;  zusammen  3621

D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  5.  S.  222  ff.)
        <pb n="465" />
        W  403  20

Die  Eingeborenenbevölkerung  des  Ovambolandes  und  des  nördlichen  Kaokofeldes  ist  hierbei
außer  Betracht  gelassen.  Sie  wird  auf  etwa  65  000  Köpfe  veranschlagt  werden  können.  ·

Die  Eingeborenenbevölkerung  verhält  sich  somit  zur  weißen  wie  500:  1.

Am  1.  April  1908  befanden  sich  36  Farmen  in  Privatbesitz.  Hiervon  waren  30  in  Bewirtschaftung
  genommen.  Verkauft  wurden  8  Regierungsfarmen,  fertig  vermessen  3  Farmen  mit
zusammen  30  000  ha  Flächeninhalt.

An  natürlichen  Wasserstellen,  Wasseranlagen  und  Hebewerken  waren  auf  den  Farmen
vorhanden:  11  ergiebige  Quellen,  23  fließende  und  ständige  Grundwasserstellen,  1  Kalkpfanne,
30  ergiebige  Brunnen,  3  gewöhnliche  Baggerpumpen  und  1  Baggerpumpe  mit  Motorbetrieb.

An  Viehbeständen  waren  am  1.  April  1908  vorhanden:

3190  Stück  Rindveh  im  Werte  von  etwa  479  000  77
5303  Fleischschafe.  O  -  "  80  000  =
143  -  Wollschafe  —  -  --  4500-4832
  =  gewöhnliche  Ziegen  -  -  --  58000-3-Angoraztegen
  -  -  120
192  *  Pferde  .  2-  2  -  2  96  000  "
104  =  Maultiere  und  Esel  -  -  -  20  000  =
79  gewöhnliche  Esel  -  -  --  7900-24
  =  Kamele  .  -  -  --  30  000
94  Schweine  -  -  -  -  7500
1526  =  Geflügel  -  -  --  4000- 



Gefamtwertetwa787020lf
Der  Viehbestand  hat  sich  gegenüber  dem  Stande  am  1.  April  1907  vermehrt  um:

 

 

536  Stück  Rindvieh.  .  .  .  .  iim  Werte  von  etwa  80  000  M
3020  =  Fleischscae  OD  --  45000-143-Wollfchafe
  .-  -  --  4500-1070
  =  gewöhnliche  Ziegen  -  -  --  12500-33-Pferde..
  -  -  --  16500-46-Mault1ereund
  Esel  -  -  -  -  9  000  =
66  =  Fewöhnliche  Esel  -  -  -  6  600
18  =  Schweine  -  -  -  "  1  400  =
405  =  Geflügel.  -  -  --  1200-176
  700  .7
vermindert  um:  x

1  Angorazieges  im  Werte  von  etwa  40  A

7  Kamele...  .  .  .  —  -  268750  —-zusammen
  8790

 

so  daß,  unter  Zugrundelegung  der  ungefähren  Viehpreise  am  1.  April  1908
eine  Wertvermehrung  um  167  910  .7/¼%
eingetreten  ist.

Der  Distrinbt  Omaruru  1907/08.)

Die  weiße  Bevölkerung  belief  sich  am  1.  Januar  1908  ohne  Einrechnung  des  Militärs
auf  361  Seelen.  Seit  dem  1.  Januar  1907,  wo  210  Weiße  gezählt  wurden,  ist  eine  Vermehrung
um  151  Seelen  (71,9  v.  H.)  eingetreten.  Von  den  361  Weißen  sind  324  oder  89,9  v.  H.  deutsche,
27  oder  7,4  v.  H.  britische  und  10  oder  2,7  v.  H.  sonstige  Staatsangehörige.  Das  deutsche  Element
hat  seit  dem  1.  Januar  1907  um  146  Köpfe  oder  82  v.  H.  zugenommen.  Nach  Geschlecht  und
Alter  getrennt,  ergab  die  Zählung:

233  Männer  gegen  138  am  .  Januar  1907;  mehr  95  oder  69  v.  H.
27

61  Frauen  -  34  =  1.  -  1907;  —  -759,4  —-20
  Knaben  -  15  -1.  -  1907;  --  12  -2680  —
40  Mädchen  -  23  -1.  -  1907;  =  17  74  =

 

*)  1.  April  1907  bis  31.  März  1908.
        <pb n="466" />
        W  404  2e0

Die  Anzahl  der  verheirateten  Männer  ist  von  33  am  1.  Januar  1907  auf  56  am

1.  Januar  1908  oder  um  70  v.  H.  gestiegen.

12  im  Jahre  1906.

Im  Jahre  1907  fanden  3  Eheschließungen  gegen  2
im  Vorjahre  und  10  Geburten  gegen  7  im  Vorjahre  statt.

Die  Zahl  der  Todesfälle  betrug  4  gegen

Die  Zählung  der  Eingeborenen  hatte  folgendes  Ergebnis:

Ovambo  93  Männer,  2  Frauen,  2  Kinder;  zusammen  97
Herero  544  -  555  -  326  -3  -  1425
Bergdamara  808  -  1025  -  418  3  -  2251
Namaa  34  -  23  -  9  -3  -  66
Buschleute  20  -  15  -  9  =  z  -  44
Bastards  .  .  14  -  21  -  6  3  -  41

 

im  ganzen

.  1513  Männer,  1641  Frauen,  770  Kinder;

zusammen  3924

Es  kommen  somit  auf  jeden  Kopf  der  weißen  Bevölkerung  11  Eingeborene.
Am  1.  April  1908  befanden  sich  61  Farmen  im  Privatbesitz.  Hiervon  waren  57  in

Bewirtschaftung.

Im  Berichtsjahre  wurden  51  Regierungsfarmen  verkauft.

Es  wurden  12  erfolgreiche  Wasserbohrungen  ausgeführt.  An  natürlichen  Wasserstellen,
Wasseranlagen  und  -Hebewerken  befanden  sich  auf  den  Farmen  3  ergiebige  Quellen,  38  fließende
und  Grundwasserstellen,  7  Bankwasser,  2  Kalkpützen,  34  Brunnen,  1  Damm,  1  Baggerpumpe  und

28  andere  Pumpen.

An  Viehbeständen  waren  am  1.  April  1908  vorhanden:

4  936  Stück  Rindvieh

10  631  Fleischschafe  .
7211-gewöhnlicheZic-gen.
684-Angoraziegen..
17-Pferdc.....
85-SVkaultiereundEseL
131-gewöhnlicheEsel
131-Schweine.
1256  -  Geflügel

Der  Viehbestand  hat  sich  seit  dem  1.  April

821  Stück  Rindvieh

2087  =  Ileischschafe
185  -Angoraziegen
35  =  Maultiere  und  Esel.
80  -gewöhnliche  Esel
63  =  Schweine
335  Geflügel
vermindert  um:

1  Wollschaf
2643  Stück  gewöhnl.  Ziegen  -

.im  Werte  von  etwa

zusammen

740  000  .%
159  000
86  500  =
27500
8  500
17  000
13  000
10  500  =

-  -  5000  =
Gesamtwert  etwa  1  067  000  "%

1907  vermehrt  um:
im  Werte  von  etwa  123  000
-  -  31  000
O  -  —  7500
"O  -  7000  —
-  8000  —
-  5  000  —
-  -  „  1  325.=zusammen
  182  825

im  Werte  von  etwa

—  —  —  —
*

[

W  *
v

V  V

2
—

—  —
*

u  u  II
II  II  II

r  U
V  u

—

—  2
—2

I  II  II

—
—  —

 

#  K  II
I

II  II

 

3  0  t  ¼
-  .  31  500

 

31  530  /%

 

so  daß  unter  Zugrundelegung  der  ungefähren  Viehpreise  am  1.  April  1908

eine  Wertvermehrung  um

eingetreten  ist.

151  295

 

Deutsch-Heuguinea.

Die  Regierungsschule  in  Simpsfonhafen.
liber  die  seit  anderthalb  Jahren  bestehende
Regierungsschule  in  Simpsonhafen  berichtet
der  Gonverneur  von  Deutsch-Neuguinea  wie  folgt:
Seit  Beginn  des  zweiten  Schuljahres  (7.  September
  1908)  werden  die  Schüler  im  Rechnen

 

und  Lesen  in  zwei  getrennten  Abteilungen  unterwiesen.
  Die  erste  Abteilung  ist  in  der  Fertigkeit
des  Lesens  und  Abschreibens  gesördert  worden,
während  die  zweite  Abteilung  mit  der  kleinen
Schreib=  und  Druckschrift  vertraut  gemacht  wurde.

Im  Rechnen  sind  den  Schülern  der  zweiten
        <pb n="467" />
        M  405  2e

Abteilung  die  Begriffe  der  Zahlen  1  bis  6,  das
Verhältnis  dieser  Zahlen  zueinander  und  die  zulässigen
  Additions=  und  Subtraktionsaufgaben  vermittelt
  worden.  Die  kleinen  Bougainville-Knaben
haben  mit  ihren  sehr  geringen  Sprachkenntnissen
den  Gang  des  Unterrichts  beträchtlich  aufgehalten.
Während  einige  gute  Fortschritte  machten,  zeigen
andere  noch  eine  große  Unbeholfenheit,  Wörter
auch  nur  nachzusprechen.  Das  für  dieses  Schuljahr
  in  Aussicht  genommene  Ziel  wird  deshalb
etwas  zurückgesteckt,  eine  Unterrichtsstunde  an  den
Nachmittagen  wird  dauernd  beibehalten  werden
müssen.

Im  Rechenunterricht  der  ersten  Abteilung  ist
eine  weitere  Trennung  der  Schüler  in  zwei
Unterabteilungen  vorgenommen  worden.  Die
zweite  Unterabteilung  erhält  Additions=  und  Subtraktionsaufgaben
  mit  Üüberschreiten  der  Zehner
im  Zahlenraum  von  1  bis  100.  Die  erste
Unterabteilung  beherrscht  die  Addition  und  sämtliche.
  Formen  der  Subtraktion  im  Zahlenraum
von  1  bis  1000.  Im  Laufe  des  Schuljahres
können  die  vier  Spezies  zum  Abschluß  gebracht
werden.

Der  gute  Wille  der  Schüler  muß  im  allgemeinen
  durchaus  anerkannt  werden.

An  verschiedenen  Stellen  haben  die  Knaben
Ananas,  Bananen,  Eingeborenengemüse  und  Hackfrüchte,
  vor  allem  auch  Papaia  angepflanzt.  Die
breite  Schlucht  vor  dem  Wohnhause  des  Lehrers
und  die  beiden  angrenzenden  Ebenen  schienen
günstig  zur  Anlage  eines  größeren  Obstgartens.
Es  wurden  bereits  mehr  als  30  Obstbäumchen
gepflanzt,  namentlich  Anonen,  Zitronen  und
Apfelsinen.  Zum  Teil  hat  der  Lehrer  die
Bäumchen  selbst  aus  Samen  gezogen,  zum  Teil
wurden  sie  ihm  vom  Botanischen  Garten  in
Simpsonhafen  überlassen.  Mit  der  Arbeit  des
Pflanzens,  der  Beaussichtigung  im  Obstgarten
werden  größere  Knaben  betraut,  die  damit  gleichzeitig
  einen  praktischen  Kursus  im  Obstbau  durchmachen.


—  —  —

Die  Insel  Luf.“)

Luf  ist  die  größte  der  Hermits=  oder  Einsiedler-Inseln.
  Sie  ist  gebirgigen  Charakters
und  erreicht  eine  Höhe  von  244  m  über  dem
Meeresspiegel.  Ursprünglich  hat  Luf  aus  den
beiden  Inseln  Matakokai  und  Matatinau  bestanden,
  welche  durch  ein  gehobenes  Korallenriff
miteinander  verbunden  sind.  Die  Inselteile  Matatinau
  und  Matakokai  sind  vulkanischen  Ursprungs
und  bestehen  größtenteils  aus  Basalt.  Der  Insel-*)

  Aus  einem  in  dem  neubegründeten  „Amtsblatt
für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neugninea“  veröffentlichten
Bericht  des  Landmessers  Klink.

 

teil  Matakokai  sowie  ein  Teil  der  Nordostküste
von  Matatinau  müssen  in  früheren  Jahren  stark
bevölkert  gewesen  sein,  wovon  die  großen  Kokosbestände
  an  der  Küste  noch  Zeugnis  ablegen.
Matakokai  ist  nur  etwa  100  m  hoch,  mit  sanft
ansteigendem,  hügeligem  Gelände;  Matatinau  ist
steil  abfallend;  schwarzes  Basaltgeröll  lagert  verstreut
  über  dem  ganzen  Inselteil.  Am  Ufer  der
Urinsel  (des  Gebirgsteiles  der  Insel)  befinden
sich  ausgedehnte  Sagosümpfe,  die  mit  einem  fast
undurchdringlichen  Bambusgestrüpp  abwechseln.
Der  Ost=  und  Südseite  von  Matatinau  sind
enorme  Mangrovebestände  vorgelagert,  welche  in
der  See  wachsen  und  die  Insel  weit  größer  erscheinen
  lassen,  als  sie  in  Wirklichkeit  ist.  Nur
die  Nordwestküste  ist  frei  von  Mangroven.  Ein
schmaler  Kranz  alter  Kokospalmen  erstreckt  sich
mit  Unterbrechungen  von  der  Südwestspitze  bis
zur  Landenge,  welche  Matatinau  mit  Matakokai
verbindet.  Hinter  diesem  Kranz  alter  Palmen  ist
bis  zum  Fuße  des  steil  abfallenden  Gebirgsteiles
Sagosumpf.

Der  Gesamtflächeninhalt  des  Inselteiles  Matatinau
  beträgt  422,9721  ha;  für  Pflanzungszwecke
  dürfte  nur  etwa  ein  Viertel  dieses  Areals
geeignet  sein,  welches  sich  aber  über  diesen  ganzen
Inselteil  auf  kleinere  Strecken  verteilt.  Das
günstigste  Land  befindet  sich  an  der  Ostseite  hinter
den  Sagosümpfen  und  Mangroven.

Über  die  Eingeborenenverhältnisse  ist  zu  bemerken:
  Die  einzige  Niederlassung  der  Lufbewohner
befindet  sich  auf  der  Landenge  zwischen  Matatinau
und  Matakokai.  Die  37  lebenden  Eingeborenen
wohnen  in  8  größeren  Familienhütten.  Die
Lage  des  Dorfes  ist  die  denkbar  ungünstigste.
Bei  starkem  Nordwest-Monsun  ist  der  größte  Teil
der  Landenge  überschwemmt.  Die  Landenge
selbst  ist  sumpfig;  die  höher  gelegenen  Teile  sind
von  großen  Taschenkrebsen  unterminiert,  auf  der
Landenge  und  in  den  Hütten  herrscht  bei  Windstille
  eine  modrige,  übelriechende  Luft.  Die  Eingeborenen
  selbst  sind  indolent,  stumpfsinnig  und
machen  den  Eindruck  eines  untergehenden  Stammes.
Sie  bewegen  sich  kaum  aus  ihren  Hütten  heraus.
Auf  ganz  Luf  befindet  sich  keine  Plantage  oder
Anpflanzung  einer  Erdfrucht.  Nach  Aussage  der
Eingeborenen  soll  jede  Anpflanzung  von  Yams,
Taro  oder  Bataten  durch  Schädlinge  zerstört
werden.  Die  Leute  leben  von  Sago,  der  zur
Genüge  vorhanden  ist,  Brotfrüchten  und  anderen
einheimischen  Früchten,  Kokosnüssen,  Fischen  und
Schweinen.  An  Nahrung  fehlt  es  ihnen  nicht.
Mit  Ausnahme  einiger  Fruchtbäume  und  einiger
Sagobestände  wird  der  größte  Inselteil  Matatinau
  von  den  Eingeborenen  überhaupt  nicht  benutzt.
  Die  kleine  Insel  Zet  hat,  obgleich  un-
        <pb n="468" />
        W  406  20

bewohnt,  doch  eine  gewisse  Bedentung  für  die
Lufbewohner,  weil  sie  ihren  Fischfang  auf  den
ausgedehnten  Riffen  betreiben.

72

Samoa.

Die  Eingeborenen-Bevölkerung  Samoas

hat,  wie  wir  einem  Berichte  des  Gouverneurs
entnehmen,  auch  im  Kalenderjahre  1908  in  erfreulicher
  Weise  zugenommen.

Es  wurden  geboren  auf  Upolu  —  ein- 



schließglich  Manono  und  Apolima  853
(467  männliche,  386  weibliche),  auf  Savaii  545
(300  männliche,  245  weibliche),  zusammen  1398
(767  männliche,  631  weibliche)  Personen.

Gestorben  sind  dagegen  auf  Upolu  —  einschließlich
  Manono  und  Apolima  —  568
(313  männliche,  255  weibliche),  auf  Savaii  397

(214  männliche,  183  weibliche),  zusammen  965
(527  männliche,  438  weibliche)  Personen.

Der  Geburtenüberschuß  beträgt  daher  1908
für  das  ganze  Schutzgebiet  433  (240  männliche,
193  weibliche)  Eingeborene.

 

Nachweisung  der  beim  Sollamt  Apia  im  III.  Viertel  1908  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  3,  S.  126.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  dellarierten)  Fgolbeträge  Gegen  !  den  gleichen
im  obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor-1908.
  1907)7)  „95.  x
Einfuhr  l  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%  3  .  J-  1  1  .M.  I  J-  .-  J-83497,37s
  —  83497,3788543,56  —  «  88543,56  —  I5046,19
Kolonialwiktichaftliche  Mitteilungen.
Plukenetia-Ol:  Leinöl:

*  Hkaomeruner  Ööl  aus  den  Früchten  von  Dlunenetio
conophora  (Oüller  f#g.).

Uber  eine  Untersuchung  der  genannten,  durch
den  Bezirksamtmann  Dr.  Mansfeld-Ossidinge
übermittelten  Früchte  wird  von  den  Herren  Geh.
Med.  Rat  Prof.  Dr.  Brieger  und  Dr.  Krause
berichtet:

Herr  Professor  Gilg  im  Königlichen  Botanischen
Museum  zu  Dahlem  stellte  die  botanische  Zugehörigkeit
  der  Früchte  zu  Plukenetia  conophora
(Müller  Arg.),  einer  Burseracee,  fest.

Die  runden  Früchte  von  etwa  2  cm  Durchmesser
  wiegen  mit  der  dünnen  Schale  etwa  6  g.
Der  Kern  wiegt  etwa  5½  g;  er  liegt  frei  in
der  Schale  und  ist  ziemlich  fest.

Das  Ol  wird  von  den  Eingeborenen  zur
Nahrungsmittelbereitung  benutzt,  wesbalb  die
Pflanze  von  den  Eingeborenen  auch  angebaut  wird.

Die  Untersuchung  ergab,  daß  das  Ol  dem
Leinöl  ähnlich  ist.  Die  Leinölzahlen  sind  daher
hinzugefügt.

Es  wurden  folgende  Werte  gefunden:

 

Fettgehalt  der  Früchte  =  53,8  vH.  Ol

Spezifisch.  Gewicht  o#  0.9354  4  0,9.30—0,934

Brechungserponent  n—  1,14830  17,5%  —
Erstarrungspunkt  —  —  3320C.  —  16—20%  C.
Verseisungs  zahl  192  188—195
Jodgahl  des  Olees  =  177,3  170—202
Jodzahl  der  freien

Fettsäuren  187.4  190—210

Das  Ol  wird  sich  also  gut  zur  Firnisfabrikation
  verwenden  lassen.  Es  ist  ein
trocknendes  Ol.

Die  entfetteten  und  gemahlenen  Kerne  geben
ein  vorzügliches  Kraftfuttermittel;  sie  enthalten
  7,3  vH.  Stickstoff,  45,6  vH.  Rohprotein.

Die  Gölpalmsorten  und  die  Kukbereltung  der  ölfrüchte
  im  Bezirk  Lome-Cand.
Von  Bezirksammann  Leutnant  Schlettwein.“)

Im  Bezirk  Lome-Land  unterscheidet  man  vier
Sorten  der  Olpalme:

1.  De  oder  Ede.

Val.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  19,  S.  953  ff.

Sie  kommt  in  geschlossenen
        <pb n="469" />
        W  407  20

Beständen  sehr  häufig  vor.  Die  Früchte  sind
rot,  die  Kerne  groß,  die  Schalen  sehr  ölhaltig.

2.  Dedugbakui.  Diese  Palme  ist  selten.
Sie  zeichnet  sich  durch  sehr  üppiges  Fruchtfleisch
und  kleinen,  dünnschaligen  Kern  aus.

3.  Sede.  Die  Früchte  find  gelb,  an  der
Spitze  grünlich.  Dem  Ol  wird  von  den  Eingeborenen
  besondere  Heilkraft  bei  Verwundungen
zugeschrieben.

Die  Frucht  wird  mit  den  Fingern  zerquetscht
und  auf  der  wunden  Stelle  verrieben.  Zuweilen
wird  die  Frucht  auch  vor  dem  Gebrauch  geröstet;
  das  durch  Zerdrücken  des  Fruchtfleisches
hervorquellende  Ol  läßt  man  dann  auf  die  Wunde
träufeln.

4.  Afade.  Diese  Palme  ist  äußerlich  kenntlich
  durch  zusammengewachsene  Blattfiedern.  Sie
kommt  nur  in  vereinzelten  Exemplaren  vor;  ihr
Standort  wird  von  den  Eingeborenen  nach  Möglichkeit
  geheim  gehalten.  Die  Kerne  werden  beim
Wahrsagen  von  Fetischleuten  benutzt  und  sehr
hoch  bezahlt.

Die  Aufbereitung  der  Olfrüchte  geht  folgendermaßen
  vonstatten:

Die  von  den  Olpalmen  abgeschlagenen  Fruchtstände
  werden  5  bis  8  Tage  an  einem  gegen

Sonne  und  Regen  geschützten  Ort  niedergelegt,

damit  sich  die  einzelnen  Früchte  lockern.  In  der
Trockenzeit  wird  die  Sonne  durch  über  die  Fruchtstände
  gelegte  Palmzweige,  in  der  Regenzeit
werden  Sonne  und  Regen  durch  Errichtung  eines
Schutzdaches  von  den  Früchten  fern  gehalten;
die  Einwirkung  von  Sonne  und  Regen  auf  die
abgeschlagenen  Fruchtstände  würde  eine  Verminderung
  des  Olertrages  herbeiführen.

Nachdem  die  Früchte  mit  der  Hand  oder
durch  Schlagen  mit  einem  Stock  auf  die  Fruchtstände
  aus  diesem  entfernt  sind,  werden  sie  in
einen  Tontopf  geschüttet  und  so  weit  mit  Wasser
übergossen,  daß  sie  eben  bedeckt  sind.  In  diesem
Tontopf  werden  sie  auf  einem  Feuer  gekocht,  das
meist  mit  entkernten  Fruchtständen  und  trockenen
Palmrippen  angelegt  wird.

Sobald  das  Fruchtfleisch  weich  geworden  ist,
werden  die  Früchte  aus  dem  Wasser  herausgenommen
  und  in  eine  etwa  einen  Meter  tiefe,
trichterförmige  Erdgrube  von  1  bis  2  m  Durchmesser
  getan,  welche  mit  Steinplatten  ausgekleidet
ist  (Olgrube).  Hierin  werden  die  Früchte  mit
Holzstangen  von  Oberarmdicke  so  lange  gestampft,
bis  sich  alle  Fleischfasern  von  dem  Kern  gelöst
haben.  Während  des  Stampfens  werden  die
Früchte  von  Zeit  zu  Zeit  mit  kleinen  Mengen
heißen  Wassers  befeuchtet,  um  den  Entfaserungsvorgang
  zu  beschleunigen.  Ist  dieser  beendigt,
so  verbleiben  die  Kerne  noch  1  bis  3  Tage  in

 

der  Olgrube  und  werden  zum  Schutz  gegen  Ungeziefer
  mit  einer  Kalabasse  zugedeckt.

Um  die  Kerne  und  die  Fleischfasern  vollends
voneinander  zu  scheiden,  werden  die  Früchte
mit  lauem  Wasser  begossen  und  mit  den  Händen
zerquetscht  oder  mit  den  Füßen  getreten.

Sobald  sich  sämtliche  Fasern  von  den  Kernen
abgelöst  haben,  wird  das  sich  an  der  Oberfläche
des  Wassers  ansammelnde  Ol  mit  der  Hand  oder
einer  Kalabasse  abgeschöpft,  die  Kerne  aber  werden
aus  dem  Wasser  genommen  und  an  der  Sonne  getrocknet.
  Das  Ol  wird,  um  es  von  dem  anhaftenden
  Wasser  zu  befreien,  so  lange  in  Töpfen  gekocht,
bis  das  Wasser  verdampft  ist.

Um  das  Ol  aus  den  Palmkernen  zu  gewinnen,
  wird  von  diesen  durch  Klopfen  mit  einem
Stein  zunächst  die  harte  Schale  entfernt.  Dann
wird  ein  Topf  mit  einer  geringen  Menge  Palmöl
aufs  Feuer  gesetzt  und,  sobald  das  Ol  heiß  geworden
  ist,  die  entschalten  Kerne  hineingeworfen.
Diese  werden  nun  unter  stetem  Umrühren  mit
Stöcken  auf  schwachem  Feuer  etwa  zwei  Stunden
lang  geröstet.

Dann  werden  die  Kerne  auf  einer  Steinmühle
zerrieben  und  wiederum  auf  das  Feuer  gebracht.
Den  zerriebenen  Kernen  wird  etwas  Wasser  zugesetzt,
  damit  die  Absonderung  des  Palmöls  schneller
vonstatten  geht.

Das  sich  ausscheidende  Ol  wird  von  der  Oberflüäche
  abgeschöpft  und  noch  einmal  gründlich
durchgekocht.  Der  zurückbleibende  Kernebrei  wird
fortgeworfen.

Kus  dem  „TKropenpflanzer“.

Das  Aprilheft  des  „Tropenpflanzer“  bringt
an  erster  Stelle  einen  beachtenswerten  Artikel
von  D.  Sandmann:  „Nochmals  die  Zukunft
des  Para-Kautschuks  am  Amazonas.“  Der
Verfasser,  der  vor  kurzem  das  Amazonasgebiet
zur  Untersuchung  der  Frage  bereist  hat,  ob  und
in  welchem  Maße  die  Wildkautschukgewinnung
die  Rentabilität  der  Plantagen  in  Zukunft  beeinflussen
  wird,  vertritt  hier  —  entgegen  der  Meinung
des  holländischen  Fachgelehrten  Dr.  Berkhout  —
von  neuem  die  Ansicht,  daß  mit  dem  Vollertrag
der  Plantagen  die  Kautschukproduktion  am
Amazonas  keineswegs  nachlassen  werde,  da  die
Produktionskosten  des  wilden  Kautschuks  durch
den  Anbau  von  Lebensmitteln  im  Amazonasgebiet
  selbst  bedeutend  verringert  werden  könnten.
Deshalb  sei  bei  Neuanlage  von  Kautschukplantagen
immer  von  dem  Gesichtspunkt  auszugehen,  inwieweit
  diese  in  dem  zu  erwartenden  Konkurrenzkampf
  und  bei  Preisen,  die  vorteilhaft  angelegten
Hevea-Planutagen  noch  normalen  Nutzen  lassen,
        <pb n="470" />
        lebensfähig  sind.

Dr.  Jageler  setzt  seine  Untersuchungen
  über  die  Komponenten  des  Wasserbedarfs
  der  Nutzgewächse  mit  besonderer  Berücksichtigung
  tropischer  Verhältnisse  fort.

W  408  2e.0

In

Aus  fremden  HKolonien  und  Droduktionsgebieten.

 

Bergwerksbetrieb  in  den  französischen  Kolonien  1906.

Das  französische  Kolonialamt  veröffentlicht  über  die  während  des  Jahres  1906  in  den
französischen  Kolonien  geförderten  und  ausgeführten  Mineralien  folgende  Statistik:

I.  Allgemeine  UÜbersicht  nach  Kolonien.

einem  weiteren  Artikel  behandelt  Schanz  den
heutigen  Stand  der  Kaffeekultur  in  Brasilien
und  schildert  die  bisherigen  Ergebnisse  der  Kaffee-Valorisation.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1%  Fläche  TH-Namen
  d  FJahl  der  Kon-  Gefördertes  Mineral  Ausgeführtes  Mineral  Zabl
gon  essionenn  H.  &amp;amp;ä  —
der  zessionen  3  im  Gewich  S  Gewich  a  verwen-Kolonien
  im  Betriebe  ewicht  ert  ewicht  Wert  eten
ni  Betriebe  ha  kg  Franken  u.  Franken  Arbeiter
Franz.  Westafrika  2  1  114  21  089  53  992  13  667  34  1670  à  15
Franz.  Kongo  1  25001  1500000  450  000  —  —  156
Madagaskar  390  223  469  14  465  6  609  711  2  016  6  050  295  —
Kochinchina...  11  523921317  654  383  4  657  569|136  316  228  2583235  211
Guyana  463  319  493  3  503  9  459  892  3  387  9146  692  —
Neu-Kaledonien.  99  24  660  205759  953  6  900  7811190  543  522  7949796  2473
Summe  966•)23  628524  953  393.)0.8  131  945326  878  820)  25  764  185
(nach  dem  (nach  den  (nach  dem
Druckheft  Druckheft  Druckheft
1066)  524  932  325))  326  865  266)  I
II.  Allgemeine  Übersicht  nach  Mineralien.
1DFlächiiiiiis  —TBGaæAAÔ  —
Art  aprJaollk?  der  Kon-  Gefördertes  Mineral  Ausgeführtes  Mineral  Zabt
der  zessionen  eessionen  Gewi  —  6  e  ich  ·  verwen-Mine
  (Grube)  sgenbe  Vetriebe  ewicht  Wert  ewicht  Vertdeten
Betriebe  ha  kg  Franten  xt  HFaranken  Arbeiter
Chron  6  921184241  879  3  917  2100  53367  517  3  700  205  637
Kobalt  59  12  515  2  628  445  367  982  2  487  065  394  267  263
Kupfer  1  2500  1500  000  450  000  —  —  156
Zin  3  1  170  23  900  63  000  19  300  45  000  560
Eisen  5  2364  12  265  10  221  —  —1  —
Steinkohle  5  50  016/  296  420  000  3  614  054134  529  000  1  7722200  4836
Braunkohle  1  1961  19  149  000  214500  —  —  250
Nickel  34  12  224  890  429  2  615  589  130  688  940  3  855  3244573
Golll.  851  541  921  5  768  16  211  990  7  461  15  379.770  —
Zink  1  sdol  2061417s15  oool  1767  862  615  O000|  150
Summe66“24  627  524  933  103  28079546  322  867  145  26  761  786  —
Nach  dem  Druckheft
  ..  ..  I1066  1623  2681  524  932  325  28  131  945  326  865  266  125  764  185  —

 

 

 

 

*)  Die  Aufrechnung  ergibt  Unterschiede  gegen  das  veröffentlichte  Druckmaterial.
“)  Die  Aufrechnung  ergibt  wie  bei  Tabelle  I  Unterschiede  gegen  das  veröffentlichte  Druckmaterial.
        <pb n="471" />
        W  409  2O

Aussichten  für  die  Kautschunggewinnung  vom  palo
Colorado  in  Oerxiko.“)

Die  Gewinnung  von  Kautschuk  aus  dem  Baume
Palo  Colorado  in  Mexiko  befindet  sich  noch  im
Versuchszustande.  Die  Entscheidung  der  Chemiker
über  den  Wert  und  die  Verwendbarkeit  des
Saftes  aus  dieser  Pflanze  steht  immer  noch  aus.
Sollte  sie  günstig  ausfallen,  worauf  man  stark
rechnet,  so  würde  sich  die  Verwertung  des  Baumes
in  großem  Maßstabe  entwickeln.  Nach  der  Sierra
Madre  bei  Durango  müssen  alle  Bedürfnisse  auf
Maultieren  und  Eseln  gebracht  werden  —  den
einzigen  Beförderungsmitteln,  die  vorläufig  auch
für  Wegschaffung  des  gewonnenen  Saftes  zur
Verfügung  stehen.  Die  Kosten  für  Lieferung  des
Saftes  auf  den  Markt  der  Vereinigten  Staaten
lassen  sich  annähernd,  wie  folgt,  berechnen  (für
1  kg  in  amerikanischer  Münze):  Löhnung  der
Eingeborenen  für  das  Zapfen  der  Bäume  und
Lieferung  des  Saftes  an  eine  Sammesstelle
12½  Cents;  Fracht  zur  Bahn  in  3  bis  4  Tagereisen
  2½  Cents;  Fracht  von  der  merikanischen
Bahnstation  nach  den  Vereinigten  Staaten  5  Cents.
Hieraus  ergibt  sich  eine  Summe  von  20  Cents
(84  Pf.)  für  das  Kilogramm;  dabei  sind  aber
außer  Ansatz  geblieben:  Verzinsung  des  Kapitals
für  Pachtung  oder  Kauf  des  mit  dem  Baume
bestandenen  Landes,  Kosten  der  Geschäftsleitung
und  Beaufsichtigung  der  Arbeit,  Abgaben  an  die
Regierung  und  andere  notwendige  Ausgaben.
Während  gute  gewöhnliche  Arbeiter  für  10  3  im
Monat  zu  bekommen  sind,  müssen  für  geschäftskundige,
  englisch  und  spanisch  sprechende  Leiter
der  Arbeit  mindestens  100  3  im  Monat  bezahlt
werden.

Wenn  der  Kautschukgehalt  des  Saftes  tatsächlich
  über  30  v.  H.  beträgt,  wie  behauptet  wird,
dann  müßte  sich  sein  Preis  wesentlich  höher  stellen
als  der  des  Guayule-Saftes,  der  10  v.  H.  reinen
Kautschuk  enthält  und  mit  50  Cents  für  das
Kilogramm  in  den  Vereinigten  Staaten  bezahlt  wird.

Die  Feststellung  der  Palo  Colorado-Bestände,
der  Kauf  der  betreffenden  Ländereien  und  die
Pachtung  der  Zapferlaubnis  sind  mit  bedeutenden
Schwierigkeiten  verbunden,  die  kaum  ohne  die
Hilfe  einer  mit  den  mexikanischen  Gesetzen  und
Ortlichkeiten  wohlvertrauten  Person  zu  überwinden
find.  Noch  muß  die  Anlegung  von  Kapital  zur
Gewinnung  des  Palo  Colorado-Saftes  als  ein
sehr  gewagtes  Unternehmen  bezeichnet  werden.
Man  kann  annehmen,  daß  5000  3  oder  noch
mehr  aufgewendet  werden  müßten,  ehe  man  das
erste  Pfund  Saft  zu  Markte  bringen  könnte.

(Nach  Daily  Consular  and  Tinde  Reports.)

")  Agl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  22,  S.  1122.

Der  Baumwollmarkt  in  Dernambuco  1908.

Nach  der  statistischen  Aufstellung  über  die  Zufuhren
  scheint  die  Ernte  von  1908  gegen  die
von  1907  stark  abzufallen,  während  sie  in  Wirklichkeit
  größer  ist.  Dies  wird  sich  erst  im  nächsten
Jahre  zeigen.  Die  Baumwolle  wird  von  den
Pflanzern  zurückgehalten,  um  dadurch  höhere
Preise  zu  erzielen,  nachdem  diese  gegen  Ende  des
Jahres  stark  zurückgegangen  waren.

Die  Zufuhren  betrugen:

1906  1907  1908
Sack  von  etwa  75  ktz
229  562  249  203  160  423.

Die  Ausfuhr  über  Pernambruco  stellte  sich
in  den  letzten  vier  Jahren  wie  folgt:
1905  1906  1907  1908
1000  kg
nach  Brasilien.  16  405  6636  8021  9844
-dem  Auslande

und  zwar:
nach  England  7012  8229  9703  451
-NRußland  1048  1139  458  100
-Deutschland  —  181  625  —
-Scpanien  —  963  310  —
-Frankreich  .  100  —  29  —
Belgien  25  —

-Portugal.  .  350  268  937  606
Die  den  Pflanzern  gezahlten  Preise  für  15  kg
waren  folgende:

 

1907  1908

Reis  Reis
Januar  11800  13  900
Februar  11  800  13  760
März  .  12  660  13  560
April  12  800  13  300
Mai  12940  13  900
Juni  13  900  14  100
Juli  13  500  13  100
August  13  300  11  300
September  13  200  10  400
Oktober  13  200  10  150
November.  12  340  9  600
Dezember.  13  100  9560

Außer  Rohbaumwolle  werden  über  Pernambuco
nicht  unbedeutende  Mengen  von  in  inländischen
Spinnereien  und  Webereien  hergestellten  Baumwollenstoffen
  ausgeführt;  sie  beliefen  sich  im  Jahre

1908  auf  6774  Ballen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pernambuco

vom  12.  Februar  1909.)

Baumwoll-Ausfuhr  aus  Diura  (Deru)  1908.

Unter  den  Ausfuhrartikeln  des  Departements
Piura  steht  die  Baumwolle  an  erster  Stelle.
Jahre  1908  wurden  262  600  dz  Baumwolle  im

Im
        <pb n="472" />
        W  410  20

Werte  von  410  000  .“  ausgeführt.  Hauptabnehmer
  waren  England  mit  140  000  dz  und  die
Vereinigten  Staaten  mit  120  000  dz;  nach
Deutschland  gingen  2  600  dz.

Fast  ausschließlich  wird  Gossipium  peruvianum
angebaut,  eine  rauhe,  langfaserige,  baumartige
Pflanze;  die  staudenartige  amerikanische  Art  wird
nur  in  kleinem  Maßstab  angepflanzt,  da  die  einheimische
  Art  sich  den  Wasserverhältnissen  besser
anpaßt  und  im  Notfalle  ein  ganzes  Jahr  ohne
Wasser  auskommen  kann.

Die  Baumwolle  bedingt  schon  jetzt  vor  allen
anderen  Erzeugnissen  den  Wohlstand  des  Departements
  Piura.  Ihr  Anbau  ist  einer  sehr  bedeutenden
  Ausdehnung  fähig.  Seitdem  sich  die  Bevölkerung
  davon  überzeugt  hat,  daß  die  Regenjahre
  keiner  regelmäßigen  Folge  unterworfen  sind
(sind  doch  seit  16  Jahren  keine  allgemeine  Regen
gefallen),  hat  sich  das  Interesse  für  künstliche  Bewässerung
  allgemein  Bahn  gebrochen.  Der  Kanal
am  Chiraflusse  ist  in  einer  Länge  von  58  km
ausgebaut  und  bewässert  bereits  jetzt  eine
Fläche  von  etwa  3400  ha.  Die  Peruvian  Corporation
  hat  bis  jetzt  für  diese  Anlage  ungefähr
3  000  000  “  ausgegeben.  Außer  diesem  großen
Unternehmen  auf  der  rechten  Seite  des  Chiraflusses
  sind  verschiedene  kleine  Kanäle  von  Privatleuten
  angelegt  worden.  Ferner  wird  auf  dem
linken  Ufer  ein  großer  Kanal  angelegt,  der  nach
und  nach  auch  dort  das  ganze  jetzt  brachliegende
Land  der  Kultur  erschließen  wird.  Zur  Ausführung
  dieses  Unternehmens  hat  sich  die  Compañia
  Irrigadora  Limitada  de  Piura  mit  einem
zum  größten  Teile  von  Deutschen  eingezahlten
Kapitale  von  500  000  „//  I  gebildet.  Den  Bau
dieses  Kanals,  von  dem  bis  jetzt  14  km,  bei
einer  Sohlenbreite  von  4  m  und  teilweiser
Tiefe  von  8  m,  fertiggestellt  sind,  hat  ein  deutscher
Ingenieur  mittels  eines  aus  Deutschland  bezogenen
  Trockenbaggers  ausgeführt.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Piura.)

Reisernte  Britisch-Indiens  1908/09.

Das  Schlußmemorandum  über  die  gesamte
Reisernte  Britisch-Indiens  für  die  Saison  1908/09
ist  unter  dem  25.  Februar  d.  Is.  veröffentlicht
worden.  Die  Schätzungen,  die  diesem  Berichte
zugrunde  gelegt  sind,  umfassen  ein  Areal  von
78  v.  H.  der  gesamten  in  Britisch-Indien  unter
Reiskultur  stehenden  Fläche.

Die  Gesamtanbaufläche  wird  zu  52426800
Acres  gemeldet,  so  daß  sie  hinter  der  vorjährigen
Fläche  um  2  250  500  Acres  oder  4  v.  H.  zurückbleibt.


Die  Gesamtausbente  wird  auf  398909  800

 

awts  geschätzt  gegen  379  211  300  cwts  oder
5  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre.

Einen  üÜberblick  über  die  Anbaufläche  und
den  Ertrag  der  Reisernte  1908/09  in  den  einzelnen
  Provinzen  ergibt  die  folgende  Zusammenstellung:


Fünfjähr.

 

 

 

Provinzen  1908/09  1907.08  Durchschn.
Anbaufläche  in  Acres
Bengalen:
Sommerreis  151  800  181  700  166  000
Herbstreis  4386  400  41434  100  4  255  800
Winterreis  171919  200  19  836  300  20  121  600
zusammen  22  454  400  24  452  100  24  542900
Ostbengalen  u.  Assam;:
Sommerreis“).  281  300  281  300  260  800
Herbstreis  4600  000  3  953900  3  732900
Winterreis.  10  441  200  11  522900  12300  200
zusammen  15  322  500  15  758  100  16.293  900
Madras  7  103600  7  215  100  "")7  238  300
Unterburma  7  540  300  7252  000  6  780  000
Insgesamt  52  426  800  54  677  300  54  855  100
Ertrag  an  gereinigtem  Reis  in  ewts.
Bengalen:
Sommerreis  8141  100  1014600  1  127  100
Herbstreio  211914  100  23  455  500  25  076  000
Winterreis  142  159  600  115  860  200  193  311  800

 

#zzusammen  164  887  800  140  330  300  219  514900
Ostbengalen  u.  Assam:
Sommerreis  2  066  700  1  798  000  1  820  300
Herbstreis  30  360  O000  23  723  400  18  103  700
Winterreis  89  272  300  100  710  100  107  105  600

zusammen  121  699  000  126  231  500  127  329  700

 

 

Madras  45  188  000  49  501  500°)51  655  50/0
Unterburma  66  835  000  63  118  O000  59  600  000
Ingesamt  398  909  800  379  211  300  458  100  100

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  find,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  folgende  Angaben
über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

1.  Bengalen  (34,4  v.  H.).  Die  mit  Winterreis
  bestellte  Anbanfläche  wird  auf  17  916  200
Acres  angegeben  gegen  19  836  300  Acres  im
Vorjahre.  Sie  hat  sich  mithin  um  9,7  v.  H.  verringert.
  Die  Saison  war  wenig  günstig.  In
Unterbengalen,  Orissa  und  Chota  Nagpur  wurden
die  Aussichten  im  September  noch  günstig,  trotz  der
heftigen  Juli=  und  Augustregen  und  stellenweisen
Insektenschadens.  Allerdings  litt  dann  auch  wieder
stellenweise  der  Ertrag  unter  dem  frühen  Aufhören
des  Oktoberregens.  Im  allgemeinen  wird  indessen
aus  den  genannten  Distrikten  eine  ziemlich  gute
Ernte  erwartet.  Der  Gesamtertrag  wird  auf
142  159  600  ewts  gegen  115  860  200  cewts  im

verflossenen  Jahre  geschätzt.

 

*)  Nur  für  Ostbengalen.
*)  Nur  Raiyatwaridörfer.
        <pb n="473" />
        W  411  20

Unter  Hinzurechnung  der  Zahlen  für  den
Sommer=  und  Herbstreis  würden  sich  eine  Gesamtreisanbaufläche
  und  ein  Reisertrag  von  insgesamt
22  454  400  Acres  und  164  887  800  ewts  gegen
24  452  100  Acres  und  140  330  300  ewts  im
Vorjahr  ergeben.  Der  Ertrag  wäre  mithin  um
24  557  500  cwts  oder  fast  17,5  v.  H.  gestiegen.

2.  Ostbengalen  und  Assam  (22,9  v.  H.).
Die  mit  Winterreis  bestellte  Fläche  wird  auf
10  441  200  Acres  gegen  11  522  900  Acres  im
letzten  Jahre  angegeben,  sie  wäre  mithin  um
9  v.  H.  zurückgegangen.  „Broadceast“"-Reis  weist
eine  Durchschnittsernte  auf.  Der  verpflanzte  Reis
ist  im  Surma  Valley  und  Oberassam  vorzüglich
gediehen.  Stellenweise  stand  der  Reis  nicht  so
gut.  Im  Rajshahi-Distrikt  machte  sich  das  Ausbleiben
  der  Spätmonsunregen  fühlbar.  Guten
Ertrag  lieferte  der  Chittagong-Distrikt,  auch  Dacca
wies  ein  ziemlich  gutes  Ergebnis  auf.  Die
Saison  zeichnete  sich  aus  durch  das  fast  vollständige
  Freisein  der  Pflanzen  von  Rost=  und
Insektenschaden,  auch  richteten  keine  Überschwemmungen
  Schaden  an.  Der  Gesamtertrag  wird
auf  89272  300  ewts  gegen  100  710  100  ewts

im  letzten  Jahre  geschätzt.

Unter  Einrechnung  des  Sommer=  und  Herbstreises
  wird  das  gesamte  Reisareal  und  der  Ertrag
auf  15  322  500  Acres  und  121  699  000  cwts
gegen  auf  15  758  100  Acres  und  126231  500  cewts
im  Vorjahre  angegeben.

3.  In  Madras  (10,7  v.  H.)  wird  die  in
den  Raiyatwaridörfern  mit  Reis  bestellte  Fläche
auf  6  705  600  Acres  geschätzt  gegen  6  863  700
Acres  im  Vorjahre;  sie  ist  also  um  2,3  v.  H.  zurückgegangen.
  Der  Stand  der  Errnte  ist  im  allgemeinen
  ziemlich  gut  bis  gut,  und  man  erwartet
einen  Ertrag  von  42  478  000  cwts  gegen
46  686  000  cwts  im  Vorjahre,  woraus  sich  eine
Abnahme  um  9  v.  H.  ergibt,  die  dem  Wassermangel
  zur  Reifezeit  beizumessen  ist.  Die  Nicht-Raiyatwaridörfer
  haben  398  000  Acres  mit  Reis
besät,  doch  sind  die  Angaben  hierüber  unvollständig.
  Der  Ertrag  wird  auf  3  010  000  cwts
gegen  2  815  500  ewts  im  Vorjahre  geschätzt.

In  Unterburma  (9,9  v.  H.)  wird  die  Gesamtanbaufläche
  in  den  fünfzehn  hauptsächlichsten
Reisdistrikten  jetzt  auf  7  546  300  Acres  gegen
7252  000  Acres  im  letzten  Jahre  geschätzt,  d.  s.
4  v.  H.  mehr.  Der  Gesamtertrag  wird  auf
66  835  000  ewts  gegen  63  148  000  cwts  im
letzten  Jahre  angegeben,  das  wären  fast  6  v.  H.
mehr.  Die  für  die  Ausfuhr  verfügbare  Menge
wird  zu  2  560  000  Tons  Kargoreis  angenommen,
die  43  308  830  ewts  gereinigtem  Reis  entsprechen.

 

In  den  letzten  fünf  Jahren  sind  an  Reis  nach
fremden  Ländern  zur  See  folgende  Mengen  ausgeführt
  worden:

Aus  Bengal.
us  r—  Aus  Madra,

A
Bomb  Üb  i
s«ss««s3x:g«;s.sg!.::siiiid"g?i?dW
Mengeincwts
1904.375893618003699418031049728370
1905.342007588996514255383245751104
1906.280934706096027426515538454652
1907.283227153664579653269138519985
1908.253828192441220661854833442582.

Aus  Burma  sind  in  den  letzten  fünf  Jahren
nach  indischen  Hafenplätzen  folgende  Reismengen
verschifft  worden:  1904:  5  793  429  ewts,  1905:
6  615  659  ewts,  1906:  14  462  870  ewts,  1907:
17  857  101  ewts,  1908:  20  432  061  cewts.

Der  Rußenbaondel  Transvaals  im  Jahre  1908.

Die  Gesamteinfuhr  Transvaals  wies  nach
den  vom  Statistical  Bureau  in  Kapstadt  veröffentlichten
  vorläufigen  Übersichten  im  Jahre
1908  einen  Wert  von  16  196  692  auf  gegen
15  760  987  L’)  im  vorhergehenden  Jahre.  Die
Gesamtausfuhr  dagegen  betrug  im  Jahre  1908
insgesamt  33  323  590  L  gegen  31  268  276  L')
im  Jahre  1907.

Auf  die  einzelnen  Warengattungen  entfielen
bei  der  Einfuhr  die  folgenden  Werte  in  #:

1908
südafrikanische  ausländische

 

 

Ergeugnisse  Erzeugnisse

I.  Lebende  Tiere  1  213  116  62  601
II.  Nahrungs=  und

Genußmittel  1  477  635  2  089  879
III.  Rohmaterialien  u.
in  der  Hauptsache
unverarbeitete  Gegenstände

  216  352  1  002  027

IV.  Fabrikatt.  1  015  070  7  076  976

außerdem

Regierungsgut.  1  716  310  742

und  Münzen  1  730  578

3  923  889  12272  803

16  196  692

*)  Die  Ein=  und  Auofuhrziffern  stimmen  nicht  genau
mit  den  früher  angegebenen  Ziffern  (vgl.  „Deutsches
Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  18,  S.  919  f.)  überein.  Die  Einfuhr
  ist  hier  um  etwa  2000  L  höher  angegeben;
bei  der  Ausfuhr  sind  zwei  Beträge  von  34  902  L  und
853  L  zugefügt  worden,  die  vom  Transvaal  nach
Swasiland  bzw.  Nordwest-Rhodesien  ausgeführte  Waren
betreffen.
        <pb n="474" />
        GW  412  20

 

 

1907
südafrikanische  ausländische
Ergeugnisse  Erzeugnisse
I.  Lebende  Tiere  1  014  963  82  297
II.  Nahrungs=  und
Genußmittel.  1  450  692  2539  400
III.  Rohmaterialien  u.  «
in  der  Hauptsache
unverarbeitete  Gegenstände
  214  353  1  060  987
IV.  Fabrikate  893  950  6555  798
außerdem
Regierungsgut.  –  573  878
und  Münzen  –  1  374  669
3573  958  12  187  029
15  760  987

Innerhalb  der  einzelnen  Warengruppen  wiesen
die  wichtigeren  ausländischen  Erzeugnisse  bei  der
Einfuhr  des  Jahres  1908  (und  1907)  die  folgenden
  Werte  in  #  auf:

Gruppe  I:  Pferde,  Maulesel  usw.  51  795
(68603).  Gruppe  ll:  Butter  170  343  (176436),
Zuckerwaren  53  114  (54576),  Weizenmehl  411895
(372  914),  Fleisch,  frisch  oder  gefroren  160  277
(439  019),  Schinken  und  Speck  79  499  (95  177),
Milch,  kondensierte  130  264  (166  698),  Zucker
aller  Art  53  512  (74  982)  und  Tee  85  284
(84  294).  Gruppe  III:  Eisenblech  165  733
(163  160),  Eisen  und  Stahl  149  046  (109  031),
Zinn  und  Zink  65  929  (79  121),  Mineralöl
71  021  (73070),  anderes  Ol  (außer  Speiseöl)
77  977  (70  370),  Wachs  120  617  (119  390)  und
Holz  167  240  (141  422).  Gruppe  IV:  Landwirtschaftliche
  Geräte  59  539  (48  953),  fertige
Kleider  716  942  (675762),  Sprengmittel:  Schießund
  Sprengbaumwolle  19  823  (30  940),  andere
Sprengmittel  119  569  (146  273),  Stiefel  und
Schuhe  401  083  (342  124),  Kerzen  72  551
(102  154),  Baumwollen  =  Fabrikate  574224
(440  808),  Tongut,  Porzellan  und  Glaswaren
81  980  (79  719),  elektrische  Einrichtungen  64  064
(43  301),  Möbel  und  Tischlerwaren  119  796
(127  311),  Posamenten  und  Putzwaren  544  371
(510  125),  Eisen  und  Metallwaren  (nicht  anderweit
  genannt)  462  837  (433  885),  Schmucksachen
130  413  (159  076),  Leder  und  Lederwaren
(außer  Stiefel  und  Schuhe)  51  354  (58  566),
Maschinen  aller  Art  1  387  210  (1  056  139),
Papier:  Tapeten,  Druckpapier  usw.  60  216
(67  610),  eiserne  Röhren  135  980  (106  853),
Eisenbahn=  und  Straßenbahn-Material  77  769
(131  091),  Seife,  gewöhnliche  66  059  (64  534),
Fuhrwerke:  Last=  und  Luxruswagen  10  655
(15.771),  dgl.  andere  einschl.  Fahrräder  158  724
(173.572)  und  Wollenwaren  145  155  (160  297).

 

Die  vorstehenden  Angaben  geben  noch  zu
folgenden  Bemerkungen  Anlaß:

Der  Bedarf  in  lebenden  Tieren  wird  jetzt,
von  einzelnem  Zuchtvieh  abgesehen,  von  Südafrika
  selbst  gedeckt  werden  können;  die  nachteiligen
  Wirkungen  des  Krieges  sind  verschwunden.
Die  überseeischen  Einfuhren  von  Eiern  und
kondensierter  Milch  sind  infolge  reichlicher  Zufuhren
  der  frischen  Gegenstände  auf  den  Lokal-=märkten
  sehr  zurückgegangen.  Die  Einfuhr  von
gefrorenem  Fleisch  ist  um  annähernd  300  000  L
gegen  das  Jahr  1907  zurückgegangen;  Fleisch
ist  jetzt  genügend  für  Schlachtzwecke  vorhanden
und  die  Einfuhr  gefrorenen  Fleisches  nicht  mehr
nötig.  Die  hauptsächlich  mit  gefrorenem  Fleisch
handelnden  Cold  Storage  Companies  machen
daher  recht  schlechte  Geschäfte.  Die  Einfuhr  von
Schinken  und  Speck,  das  beliebte  Frühstücksgericht
der  englischen  Kreise,  ist  erheblich  zurückgegangen,
vermutlich,  weil  viele  Engländer  mit  den  schlechten
Zeiten  das  Land  verlassen  haben.  Die  hier
lebenden  sind  sparsam  geworden  und  verzichten
auf  den  Genuß  dieser  Nahrungsmittel;  viele
Leute  räuchern  auch  selbst  für  den  Hausgebrauch
Schinken.

In  Fabrikaten  weisen  die  Einfuhren  in  billigen,
praktischen  Sachen  (fertige  Kleider,  Stiefel  und
Schuhe,  baumwollene  Fabrikate)  sowie  die  Einfuhr
  von  Metallwaren  (Maschinen,  Röhren,  elektrische
  Einrichtungen,  landwirtschaftliche  Geräte)
eine  Zunahme  auf,  während  andere  mehr  dem
Luxus  dienende  Artikel  (Schmucksachen,  Möbel,
Lederwaren)  zurückgegangen  sind.  In  Kerzen
und  Seifen  machen  die  Chemical  Works  in  Delmore
den  eingeführten  Artikeln  starke  Konkurrenz  und
drohen  diesen  Zweig  der  Einfuhr  zu  vernichten.
In  Tongut  und  Porzellan  ist  eine  Fabrik  in
Olifantsfontein  bei  Pretoria  tätig,  die  vermutlich
mit  den  eingeführten  Waren  gleichfalls  bald
konkurrieren  wird.  In  Lederwaren  und  Stiefeln
nimmt  der  südafrikanische  Wettbewerk  zu;  bei
Pferdegeschirren  hat  der  Town  Council  in
Johannesburg  beschlossen,  in  den  Lieferungsbedingungen
  eine  Klausel  aufzunehmen,  wonach
20  v.  H.  der  Orders  in  Südafrika  hergestellt
werden  sollen.

An  der  Ausfuhr  Transvaals  im  Jahre  1908
(und  1907)  waren  unter  anderem  die  nachstehend
  aufgeführten  Waren  mit  folgenden  Werten
in  2&amp;amp;  beteiligt:

Kohle  34798  (33  519),  Kupfer,  Erz  und
Regulus  49  839  (67  519),  Korn  usw.,  Mais
141  813  (36  133),  anderes  Korn  54  214  (20  298),
Diamanten  1  977  521  (1  972  064),  Rohgold
29  615  059  (27  364  717),  Häute  und  Felle  von:
Ochsen  und  Kühen  49  524  (59  344),  Ziegen  und
        <pb n="475" />
        W  413  20

Schafen  54  843  (59  454),  Zinn,  Erz  73  581
(116  649)  Tabak  103  591  (99534)  und  Schafwolle
  226  908  (225  225).

Zu  Vorstehendem  ist  zu  bemerken,  daß  die
Steigerung  der  Ausfuhr  im  Jahre  1908  fast  ganz
auf  den  Goldbergbau  entfällt,  der  über  2000000  S
mehr  als  in  dem  vorhergehenden  Jahre  an  das
Ausland  abgegeben  hat.  Die  Ausfuhr  von
Diamanten  ist  gegen  das  Jahr  1907  zwar  der
Karatmenge  nach  um  die  Hälfte  gestiegen,  der
Wert  ist  dagegen  annähernd  der  gleiche  geblieben.
Die  Zunahme  der  Ausfuhr  in  Kornfrüchten  endlich
ist  auf  die  Bemühungen  um  die  Verfrachtung
und  den  Verkauf  in  Europa  zurückzuführen.
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pretoria.)

Der  Kußenhandel  der  kranzösischen  Kolonien
im  ersten  balbjahre  1908.

Der  Außenhandel  der  französischen  Kolonien
bewertete  sich  im  ersten  Halbjahre  1908  auf
524  360  968  Fr.;  davon  entfielen  auf  die  Einfuhr
  252  831  285  Fr.  und  die  Ausfuhr
271  529  683  Fr.  Gegen  denselben  Zeitraum
des  Jahres  1907  stellt  sich  die  Einfuhr  um
3663578  Fr.  und  die  Ausfuhr  um  12476201  Fr.
geringer;  der  gesamte  Außenhandel  ist  mithin  in
dem  ersten  Halbjahre  1908  gegen  das  gleiche
Halbjahr  1907  um  16  139779  Fr.  zurückgegangen.
  «

Die  hauptsächlichsten  Kolonien  waren  im
Jahre  1908  an  dem  Handel  mit  folgenden
Werten  (in  Franken)  beteiligt:

Kolonien  Einfuhr  Ausfuhr  Insgesamt
Senegambien  29  338  784  29  055  634  58  394  418
Französ.  Guinea  5  380  0066  8  986  784  14  366  880
Elfenbeinküste  7  467  807  5  020  427  12  488  234
Dahomey  5  407510  6597  890  12  005  400
Franz.  Kongogebiet  5  411  639  7  665  700  13  077  339
RNéeunion  5  476  811  6561  535  12  038  346
Madagaskar.  14  425  560  10  482  709  24  908  269
Somali-Küxfte  6  791  171  10  854  611  17  645  782
Franz.  Niederlassungen

  in  Vorderindien.

  3  687  788  13  713  934  17  401  722
Indochina  136  223  788  127  536  995  263  760  783
Saint-Pierre  und

Miquelon.  3317733  2794  752  6  112  485
Guadeloupe.  7972  288  15  419  635  23  390  923
Martiniqgue  .  8  979  304  15  768  727  24  738  031
Guayana.  .  5  618  357  5  978303  11  596660
Neu-Kaledonien  5  189  114  4144  401  9333  915

 

Insgesamt  (einschließl.
  anderer)  252  831  285  271  529  683  524  360  968
An  dem  eingangs  erwähnten  Rückgange  des
Handels  gegen  das  Jahr  1907  sind  insbesondere
beteiligt:  Französisch-Guinea,  die  Kolonien  der
Elfenbeinküste,  das  französische  Kongogebiet,  Madagaskar,
  die  Somali-Küste,  die  französischen  Nieder- 



lassungen  in  Vorderindien  und  vor  allem  Indochina.
  Letzteres  hat  in  seinem  Handel  gegen  das
erste  Halbjahr  1907  einen  Rückgang  von  rund
11  Millionen  Franken  (1,9  Millionen  bei  der
Einfuhr  und  9,1  Millionen  bei  der  Ausfuhr)  zu
verzeichnen.  Der  Rückgang  der  Einfuhr  beruht
darauf,  daß  nach  Beendigung  der  Bahnbauten
die  bisherige  Einfuhr  von  Eisenbahnmaterialien
fortgefallen  ist.  Das  sehr  erhebliche  Sinken  der
Ausfuhr  hat  dagegen  darin  seinen  Grund,  daß
trotz  der  guten  Durchschnittsernte  die  Erträgnisse
des  ersten  Halbjahres  1908  weit  hinter  den  Ziffern
des  vorhergehenden  Jahres  zurückgeblieben  sind,
welches  eine  ungewöhnlich  reiche  Ernte  aufzuweisen
  hatte.  (Bulletin  de  l'Office  Colonial.)

"Daßregein  Jur  Verhültung  der  Einschleppung  von
Rindviebtuberkulose  in  die  Kaopkolonie.

Nach  einer  Proklamation  der  Regierung  der
Kapkolonie  vom  23.  Oktober  1908,  betreffend
Maßregeln  zur  Verhütung  der  Einschleppung
  von  Rindviehtuberkulose,  ist  die  überseeische
  Einfuhr  nur  über  die  Häfen  Kapstadt,
Port  Elizabeth  und  East  London  gestattet.  Während
  früher  die  Impfung  und  Quarantäne  für
eingeführtes  Vieh  wegfiel,  wenn  ein  entsprechendes
Gesundheitszeugnis  eines  ausländischen  Veterinärs
beigebracht  werden  konnte,  verordnet  die  neue
Veröffentlichung  die  tierärztliche  Behandlung  des
Viehes  ausnahmslos.

Die  Bestimmungen  kommen  nicht  zur  Anwendung
  auf  Vieh,  das  die  Kapkolonie  lediglich
auf  dem  Durchfuhrwege  nach  anderen  Kolonien
oder  Staaten  Südafrikas  berührt,  sowie  auf
Schlachtvieh,  das  der  Veterinärbeamte  für  gesund

erachtet.
(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Generalkonsuls
in  Kapstadt.)

 

Handelsvertrag  zwischen  Frankreich  und  Athiopien.

Zwischen  der  Französischen  Republik  und
Athiopien  ist  unter  dem  10.  Januar  1908  ein
Freundschafts=  und  Handelsvertrag  abgeschlossen
worden,  der  am  5.  April  d.  Is.  in  Kraft  treten
und  zehn  Jahre  lang  und  danach  mit  einjähriger
Kündigungsfrist  in  Wirksamkeit  bleiben  sollte.

Der  im  Journal  okkiciel  de  la  République
Française  vom  10.  März  d.  Is.  veröffentlichte
Vertrag  enthält  u.  a.  die  Bestimmung,  daß  französische
  Waren  in  Athiopien  mit  10  v.  H.,  Wein,
Schaumwein,  Bier  und  alkoholfreie  Getränke  indessen
  nur  mit  8  v.  H.  des  Wertes  am  Bestimmungsorte
  verzollt  werden  sollen.  An  die
Stelle  des  Wertes  am  Bestimmungsorte  soll  als
        <pb n="476" />
        —W  414  20

Grundlage  der  Zollberechnung,  sobald  der  Stand
des  äthiopischen  Handelsverkehrs  dies  ohne  Beeinträchtigung
  der  Staatskasse  zuläßt,  der  Wert
am  Ursprungs=  oder  Herstellungsorte  der  Ware
zuzüglich  der  für  die  Einfuhr  bis  zum  Eingangsort
  erforderlichen  Beförderungs-,  Versicherungsund
  Kommissionskosten  treten.

——  —

ARusfuhrverbot  für  Straube  und  Straußeneier
aus  der  Oranjeflußholonie.

Durch  ein  Gesetz  vom  16.  Juli  1908
(Nr.  7/1908)  ist  die  Ausfuhr  von  Straußen  und
Straußeneiern  außer  nach  anderen  Gebieten  des
Südafrikanischen  Zollvereins,  in  denen  eine  gleiche
gesetzliche  Bestimmung  besteht,  verboten  worden.

Transvaal.

Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen.

Durch  ein  Gesetz  vom  22.  August  1908  —
Angora  Export  Duty  Amendment  Aect,  1908
(Nr.  24/1908)  —  ist  die  Angora  Export  Duty
Ordinance,  1906  (Nr.  3/1906)  aufgehoben  und
die  Ausfuhr  von  Angora-Böcken  und  -Mutterziegen
bei  einer  Gefängnisstrafe  von  ein  bis  zwei  Jahren
verboten  worden.  Ausgenommen  von  dem  Verbot
ist  die  Ausfuhr  nach  solchen  Nachbarkolonien  und
Nachbarstaaten,  deren  Gesetze  in  gleicher  Weise
und  bei  gleich  hohen  Strafen  die  Ausfuhr  von
Angoraziegen  verbieten.

Aufhebung  der  Fleischzölle.
Zollnachlaß  für  gewisse  Waren  und  Zollfreiheit
  für  Erzeugnisse  aus  Mozambique.

Eine  Bekanntmachung  vom  11.  August  1908
(Nr.  68/1908)  hebt  die  Bekanntmachungen  Nr.  55
und  82  vom  Jahre  1906  auf  und  bestimmt:

1.  die  einstweilige  Aufhebung  des  Zolles  auf
frisches  gekühltes  und  gefrorenes  Fleisch  sowie
auf  Vieh,  welches  zum  Schlachten  eingeführt
  wird;

2.  die  Gewährung  eines  Zollnachlasses  bis  auf
1  Schilling  für  die  Imperialgallone  einfacher
im  Zollvereine  hergestellter  Spirituosen,  wenn
sie  entweder  denaturiert  sind  oder  nur  für
die  Herstellung  wirklicher  medizinischer  Präparate
  verwendet  werden;

3.  die  Gewährung  eines  Zollnachlasses  auf
Gegenstände  für  die  regulären  britischen
Truppen  und  der  zollfreien  Einfuhr  von
Wein  und  Spirituosen  für  den  Gouverneur;

4.  die  zollfreie  Einfuhr  von  Waren,  mit  Ausnahme
  von  Spirituosen,  die  in  der  portu- 



giesischen  Provinz  Mozambique  erzeugt  sind,
vorausgesetzt,  daß  die  Hauptbestandteile  der
Waren  Bodenerzeugnis  dieser  Provinz  sind.

Sterrao  Leone.

Bezeichnung  der  Waren  in  den  Einfuhrerklärungen.


Laut  einer  in  der  „Sierra  Leone  Royal
Gazette“  vom  16.  Januar  d.  Js.  veröffentlichten
Ratsverordnung  vom  13.  Januar  d.  IJs.  sind
mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1910  ab  alle  von
irgend  einem  Hafen  oder  Orte  außerhalb  der
Kolonie  eingeführten  Waren  in  dem  Einfuhr-Hafen
  oder  -Orte  in  Übereinstimmung  mit  der
vorgeschriebenen  Einfuhrliste  und  mit  den  darin
enthaltenen  Anordnungen  anzumelden.

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Feuerwaffen,
  Munition  und  Sprengstoffen.

Zwei  in  der  „Sierra  Leone  Royal  Gazette“
vom  13.  Januar  d.  Is.  veröffentlichte  Verordnungen
  (Nr.  10  und  11  vom  Jahre  1909)  enthalten
  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Feuerwaffen,
  Munition  und  Sprengstoffen.  Danach
sollen  in  die  Kolonie  eingeführte  Feuerwaffen
und  zugehörige  Munition  von  dem  einführenden
Schiffe  an  dem  Regierungskai  gelandet  und  unmittelbar
  in  den  Königsschuppen  übernommen
werden,  wo  sie  ein  Konto  erhalten  und  mit
Niederlage-Zeichen  versehen  werden  sollen.  Nach
Abgabe  der  Einfuhranmeldungen  oder  nach  einer
Frist  von  48  Stunden  vom  Tage  der  Einlagerung
an  mühssen  sie  in  eine  für  den  Zweck  bestimmte
Niederlage  gebracht  werden.  Sie  dürfen  nur  mit
schriftlicher  Erlaubnis  des  Gouverneurs  entnommen
werden;  nur  für  Feuersteingewehre  mit  nicht  gezogenen
  Läufen  und  für  gewöhnliches  oder
„Handels“-Schießpulver  genügt  die  schriftliche
Erlaubnis  des  Zollerhebers  oder  seines  Vertreters.

Alle  in  die  Kolonie  eingeführten  Sprengstoffe,
mit  Ausnahme  der  für  die  Kaiserliche  oder  Kolonialregierung
  bestimmten,  sowie  alle  Munition  für
Feuerwaffen  sollen  am  Speicherkai  gelandet  und
in  die  Speicher  oder  in  die  für  die  Lagerung,
amtliche  Aufbewahrung  oder  zeitweilige  Niederlegung
  solcher  Sprengstoffe  bestimmten  Lagerhäuser
gebracht  werden.

Sprengstoffe  dürfen  nur  mit  Erlaubnis  des
Zollerhebers  und  in  Gegenwart  eines  Zollbeamten
von  einem  Schiffe  gelöscht  oder  übergeladen  und
nur  mit  schriftlicher  Erlaubnis  des  Gouverneurs
aus  dem  Speicher  oder  dem  öffentlichen  Lagerhause
  entnommen  werden.
        <pb n="477" />
        G  415  20

Mit  Bekanntmachung  vom  11.  Januar  d.  Js.
ist  das  für  gewöhnlich  als  Verwiegungsraum
bekannte  und  in  der  Nähe  des  Leuchtturms  an
dem  Regierungskai  in  Freetown  gelegene  Regierungslager
  als  öffentliche  Niederlage  für  Feuerwaffen
  und  Munition  bestimmt  worden.

Die  Lagergebühren  für  die  darin  niedergelegten
  Feuerwaffen  und  für  die  Munition  dazu

sind  folgende:
Gebühr  für  den  Monat  oder
Gegenstände  Teil  eines  Monats

Feuerwaffen  u.  Munition  1  Py.  für  den  Kubikfuß  oder
einen  Bruchteil  davon,
4  Pce.  für  100  lbs  oder
einen  Bruchteil  davon.

(CLhe  Board  of  Trade  Journal.)

Schießpulver

 

Auskfubrzoll  für  Rautschum  aus  Oadagashar.

Gemäß  Verordnung  der  Französischen  Regierung

  vom  15.  März  1909  unterliegt  der  in

 

Madagaskar  und  seinen  Zubehörgebieten  gewonnene
Kautschuk  bei  der  Ausfuhr  aus  der  Kolonie  einem
Zolle  von  40  Centimen  für  1  kg  Reingewicht;
die  Dauer  der  Erhebung  dieses  Zolles  endigt  mit
dem  31.  Dezember  1909.

(Journal  officiel  de  la  République  Française.)

Einkuhr  von  Elfenbeln  aus  Belgisch-Kongo  in  das
Uga#nda-Schutzgeblet.

Auf  Grund  der  „Goods  in  Transit  Ordinance
1908“  (Nr.  18/1908)  °“)  ist  für  das  Uganda-Schutzgebiet
  verordnet  worden,  daß  die  Einfuhr
von  Elfenbein  aus  Belgisch-Kongo  nur  gestattet
sein  soll,  wenn  es  gestempelt  und  mit  Begleitpapieren
  aus  Belgisch-Kongo  versehen  ist.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  233.

Vermischtes.

*  Die  wichtigsten  Bestimmungen  des  vom  südafrikhanischen
  Mationalkonvent  ausgearbeiteten  Verfassungsentwurks.


1.  Der  am  9.  Februar  1909  veröffentlichte
Entwurf  einer  Verfaffung  für  die  vereinigten
britischen  Kolonien  Südafrikas  mit  Selbstregierung
sieht  einen  Einheitsstaat  vor,  dem  die  Bezeichnung
„Union"  gegeben  wird.  Dieser  Einheitsstaat  wird
gebildet  von  vier  sog.  ursprünglichen  Provinzen,
welche  die  Namen:  Cape  of  Good  Hope,  Natal,
Transvaal  und  Orange  Free  State  führen.
Wenn  eine  dieser  jetzigen  Kolonien  nicht  als
Originalprovinz  der  Union  beitritt,  so  kann  sie
später  nur  unter  denselben  Bedingungen  wie
andere  neue  Provinzen  zugelassen  werden.

Die  Union  wird  gesetzlich  gebildet  durch  eine
Proklamation  des  Königs  von  Großbritannien
und  Irland  mit  der  Zustimmung  des  Privy
Council,  sobald  zwei  oder  mehr  der  vorgenannten
Kolonien  in  gesetzlicher  Weise  die  Verfassung  angenommen
  haben.  Der  König  ernennt  alsdann
einen  Generalgouverneur  für  die  Union,  der  ein
Gehalt  von  10  000  K  erhält.

2.  Die  Verwaltung  wird  von  dem  Generalgouverneur
  und  einem  Verwaltungsrat  (Executive
Council)  geführt.  Der  Generalgouverneur  kann
bis  zu  zehn  Minister  ernennen  zur  Leitung  der
verschiedenen  Regierungsdepartements.  Besonders
vorgesehen  ist  die  Ernennung  eines  sonst  in

 

britischen  Ländern  nicht  üblichen  Justizministers,
dem  die  Attorneys  General  der  jetzigen  Kolonien
unterstellt  werden.  Letzteren  verbleibt  die  Strafverfolgung
  (Art.  140).  Die  Minister  müssen  Mitglieder
  des  Verwaltungsrats  sein  und  können  ihr
Amt  nicht  länger  als  drei  Monate  verwalten,
sofern  sie  nicht  Mitglieder  eines  der  beiden
Häuser  des  Parlaments  sind.  Das  Oberkommando
aller  Streitkräfte  zur  See  und  zu  Lande  innerhalb
  der  Union  führt  der  König  oder  der  Generalgouverneur
  als  sein  Stellvertreter.  Der  Sitz  der
Regierung  ist  Pretoria.

3.  Die  gesetzgebende  Gewalt  steht  dem  Parlament
  der  Union  zu,  welches  sich  zusammensetzt
aus  dem  König,  einem  Senat  und  einem  Abgeordnetenhause
  (House  of  Assembly).  Der  Senat
darf  innerhalb  der  ersten  zehn  Jahre  nach  Einrichtung
  der  Union  nicht  aufgelöst  werden.  Es
muß  jedes  Jahr  eine  Parlamentssitzung  stattfinden,
  und  zwischen  den  Sitzungen  dürfen  nicht
zwölf  Monate  vergehen.  Das  Parlament  tagt
in  Kapstadt.

4.  Für  die  ersten  zehn  Jahre  besteht  der
Senat  aus  40  Mitgliedern,  von  denen  acht  von
dem  Generalgouverneur  (Governor  General  in
Council)  ernannt  und  je  acht  von  jeder  der  vier
Originalprovinzen  gewählt  werden.  Vier  von
den  ernannten  Mitgliedern  sollen  mit  Rücksicht
auf  ihre  eingehende  Bekanntschaft  mit  den  ver-
        <pb n="478" />
        416  20

nünftigen  Bedürfnissen  und  Wünschen  der  farbigen
Bevölkerung  Südafrikas  ausgewählt  werden.  Die
Provinzen  wählen  ihre  Senatoren  zum  ersten
Male  in  der  Weise,  daß  die  beiden  Häuser  der
einzelnen  Kolonien  in  gemeinsamer  Sitzung  die
Auswahl  vollziehen.

Das  Parlament  der  Union  wird  später  entscheiden,
  in  welcher  Weise  die  Senatoren  nach
Ablauf  der  ersten  zehn  Jahre  gewählt  werden
sollen.  Solange  eine  solche  Entscheidung  nicht
vorliegt,  üben  die  Provinzialräte  in  Verbindung
mit  den  betreffenden  Abgeordneten  zum  Unionsparlament
  das  Wahlrecht  für  jede  Provinz  aus.

Die  passive  Wahlberechtigung  zum  Senator
ist  gebunden  an  ein  Alter  von  wenigstens  dreißig
Jahren,  die  aktive  Wahlberechtigung  zum  Abgeordnetenhaus
  einen  Wohnsitz  von  fünf  Jahren
innerhalb  der  Union,  die  Eigenschaft  als  britischer
Untertan  europäischer  Abstammung  und  für  die
gewählten  Senatoren  an  einen  Grundbesitz  innerhalb
  der  Union  im  Wert  von  wenigstens  500  L
nach  Abzug  der  Hypotheken.

Der  Senat  wählt  seinen  Präsidenten  selbst,
der  nicht  mit  abstimmt,  sondern  nur  bei  Stimmengleichheit
  den  Ausschlag  gibt.

5.  Das  Abgeordnetenhaus  besteht  zunächst  aus
121  durch  direkte  Wahl  bestimmten  Mitgliedern,
von  denen  das  Kapland  51,  Natal  17,  Transvaal
  36  und  der  Oranje-Freistaat  17  entsenden.
Diese  Zahlen  sind  festgesetzt  worden  auf  Grund
der  Volkszählung  vom  Jahre  1904,  und  es  ist
angenommen  worden,  daß  die  europäische  männliche
  Bevölkerung  ohne  die  aktiven  Millitärpersonen
  beträgt:  im  Kapland  167  546,  in
Natal  34  784,  in  Transvaal  106  493,  im
Oranje-Freistaat  41  014.  Als  Wähler  (male
adult)  wird  jeder  Mann  von  21  Jahren  und
darüber  betrachtet.  Im  Jahre  1911  und  sodann
alle  fünf  Jahre  wird  eine  Zählung  der  europäischen
  Bevölkerung  und  auf  Grund  der  Ergebnisse
  eine  Neuverteilung  der  von  den  einzelnen
Provinzen  zu  entsendenden  Abgeordnetenzahl  vorgenommen.
  Durch  Division  der  letzteren  in  die
Gesamtsumme  der  männlichen  Erwachsenen  entsteht
  die  Wahlquote,  und  je  nachdem  bei  späteren
Volkszählungen  eine  Steigerung  der  Quoten  festzustellen
  ist,  vermehrt  sich  antomatisch  die  Zahl
der  Abgeordneten  der  Provinz.  Bei  diesen  Neuverteilungen
  darf  indes  eine  Verminderung  der
den  Originalprovinzen  zugesprochenen  Abgeordnetenzahl
  nicht  eintreten,  solange  nicht  eine
Gesamtzahl  von  Abgeordneten  von  150  erreicht
ist  oder  zehn  Jahre  seit  der  Gründung  der  Union
vergangen  sind,  je  nachdem  der  eine  oder  der
andere  Zeitraum  der  längere  ist.

periode  dauert  fünf  Jahre.

 

Die  Wahlen  sind  Proportionalwahlen,  bei
denen  jeder  Wähler  eine  übertragbare  Stimme
hat  (Art.  136).

Das  Parlament  kann  über  die  Wahlberechtigung
  Gesetze  erlassen,  darf  aber  die  gegenwärtig
im  Kaplande  bestehenden  Wahlberechtigungen  der
farbigen  Bevölkerung  nicht  abändern,  es  sei  denn,
daß  beide  Häuser  des  Parlaments  in  gemeinsamer
  Sitzung  dies  mit  einer  Zweidrittel-Majorität
der  Gesamtzahl  der  Mitglieder  beschließen  sollten.

Die  Einteilung  der  Wahlbezirke  geschieht  durch
besondere  Kommissionen,  die  durch  einen  vom
Generalgouverneur  zu  bezeichnenden  Richter  des
obersten  Gerichtshofes  gebildet  werden.  Die
passive  Wahlberechtigung  zum  Abgeordnetenhaus
ist  gebunden  an  die  Registrierung  als  aktiver
Wähler,  einen  Wohnsitz  von  fünf  Jahren  innerhalb
  der  Union  und  die  Eigenschaft  als  britischer
Untertan  europäischer  Abstammung.  Die  Sitzungs-Das
  Haus  wählt
seinen  „Sprecher“,  der  nur  bei  Stimmengleichheit
abstimmt.  Die  Anwesenheit  von  wenigstens
30  Mitgliedern  ist  zu  einer  gültigen  Beschlußfassung
  erforderlich.

Die  Minister  haben  das  Recht,  in  beiden
Häusern  des  Parlaments  zu  sitzen  und  zu  sprechen,
aber  sie  dürfen  nur  abstimmen  in  demjenigen
Hause,  dessen  Mitglied  sie  sind.

Aus  den  Bestimmungen,  durch  die  festgesetzt
wird,  welche  Umstände  eine  sonst  wahlberechtigte
Person  als  Mitglied  des  Senats  oder  des  Abgeordnetenhauses
  disqualifizieren,  dürfte  hervorzuheben
  sein,  daß  niemand  Senator  oder  Abgeordneter
  sein  kann,  der  ein  mit  Bezahlung  verbundenes
  Staatsamt  innerhalb  der  Union  innehat.
  Von  dieser  Bestimmung  sind  ausgenommen
die  Staatsminister,  pensionierte  Zivilpersonen  und
Mitglieder  des  Reichsheeres  und  der  Marine,
die  zur  Disposition  gestellt  sind  oder  den  Abschied
genommen  haben.

Ein  Senator  oder  Abgeordneter  verliert  seinen
Sitz  u.  a.,  wenn  er  ohne  besonderen  Urlaub  den
Sitzungen  während  einer  ganzen  Session  nicht
beiwohnt.

Jeder  Senator  und  Abgeordneter,  mit  Ausnahme
  der  Minister,  des  Präsidenten  des  Senats
und  des  Sprechers  des  Abgeordnetenhauses,  erhält
jährlich  300  L,  von  welcher  Summe  indes  2  L
für  jeden  Tag  der  Abwesenheit  während  der
Sitzungszeit  abgezogen  werden.

Das  Parlament  hat  volle  Freiheit  der  Gesetzgebung,
  mit  den  üblichen  Einschränkungen  der
Machtbefugnisse  des  Oberhauses  hinsichtlich  aller
Finanzgesetze.  Besondere  Vorsichtsmaßregeln  find
für  den  Fall  getroffen,  daß  Senat  und  Abgeordnetenhaus
  sich  über  ein  Gesetz  nicht  einigen
können.  Der  Generalgouverneur  stimmt  den  Ge-
        <pb n="479" />
        —A  417  20

setzen  im  Namen  des  Königs  zu,  oder  er  verweigert
  die  Zustimmung,  oder  er  reserviert  den
Gesetzentwurf  für  die  Entscheidung  des  Königs.

Der  König  kann  jedes  Gesetz  innerhalb  eines
Jahres  nach  der  Zustimmung  des  Generalgouverneurs
  aufheben,  und  ein  solches  Gesetz  ist
vom  Tage  der  bezüglichen  Bekanntmachung  ungültig.
  Ein  reservierter  Gesetzentwurf  tritt  nur
in  Kraft,  falls  der  König  innerhalb  eines  Jahres
seine  Zustimmung  erteilt.

Für  jede  Provinz  wird  vom  Generalgouverneur
(in  Council)  ein  Administrator  ernannt,  in  dessen
Namen  die  Verwaltung  geführt  wird.  Soweit
als  möglich  soll  bei  diesen  Ernennungen  den
Einwohnern  der  betreffenden  Provinz  der  Vorzug
gegeben  werden.  Die  Ernennung  erfolgt  auf
fünf  Jahre.  Im  Fall  von  Abwesenheit,  Krankheit
  oder  anderer  Unfähigkeit  kann  ein  Stellvertreter
  (Deputy  Administrator)  ernannt  werden.
Die  Gehälter  der  Administratoren  werden  vom
Parlament  festgesetzt.

In  jeder  Provinz  wird  ein  Provinzialrat  gebildet,
  der  ebensoviel  Mitglieder  hat  wie  die
Provinz  Abgeordnete  zum  Parlament  entsendet,
wenigstens  aber  25.  Die  Wahlen  erfolgen  in
denselben  Bezirken  und  in  derselben  Weise  wie
zum  Parlament.  Die  Provinzialräte  werden  für
drei  Jahre  gewählt  und  können  während  dieser
Zeit  nicht  aufgelöst  werden.  Die  Mitglieder
haben  dieselbe  Redefreiheit  wie  diejenigen  des
Parlaments,  sie  erhalten  eine  Bezahlung  nach
Bestimmung  des  Governor  in  Council.

Jedem  Administrator  wird  ein  Verwaltungskomitee
  beigegeben,  in  welchem  er  den  Vorsitz
führt.  Die  Mitglieder  dieses  Komitees  können
gleichzeitig  dem  Provinzialrat  angehören.

Die  Provinzialräte  können  über  folgende  Angelegenheiten
  gültige  Beschlüsse  fassen:

1.  Direkte  Besteuerung  für  Provinzialzwecke.

2.  Anleihen  mit  Zustimmung  des  Governor
General  in  Council.

3.  Für  die  ersten  fünf  Jahre  und  fernerhin,
solange  das  Parlament  nichts  anderes  bestimmt,
über  das  Erziehungswesen  mit  Ausnahme  der
Universität.

4.  Landwirtschaft  nach  Maßgabe  näherer  Bestimmungen
  des  Parlaments.

5.  Hospitäler  und  wohltätige  Einrichtungen.

6.  Die  Lokalverwaltung.

7.  Ortliche  Unternehmungen  innerhalb  der
Provinz  mit  Ausnahme  der  Eisenbahnen,  Häfen
und  solcher  Einrichtungen,  die  über  die  Grenzen
einer  Provinz  hinausgehen,  und  unter  der  Bedingung,
  daß  das  Parlament  jedes  Unternehmen
als  ein  nationales  erklären  kann.

8.  Wege,  Brücken  usw.

9.  Märkte  u.  dgl.

 

10.  Fisch=  und  Wildschonung.

11.  Strafbestimmungen  mit  Bezug  auf  die
vorbezeichneten  Materien.

12.  Allgemein  alle  Angelegenheiten  lokaler
und  privater  Natur.

13.  Alle  Angelegenheiten,  die  das  Parlament
den  Provinzialräten  delegiert.

Natürlich  dürfen  Beschlüsse  der  Provinzialräte
nicht  die  bestehenden  Gesetze  verletzen.

Als  Sitze  der  Provinzialregierungen  werden
bezeichnet:

für  das  Kapland  Kapstadt,

.  Natal.  Pietermaritzburg,
Transvaal  Pretoria,

.  den  Oranje-Freistaat  .  Bloemfontein.

7.  Es  wird  ein  oberster  Gerichtshof  für  das
Unionsgebiet  eingerichtet,  der  aus  dem  Chief
Justice  für  Südafrika,  den  ordentlichen  Appellrichtern
  sowie  den  Chief  Justices  und  anderen
Richtern  der  verschiedenen  Abteilungen  in  den
Provinzen  besteht.  Eine  besondere  Appellationsabteilung
  erhält  ihren  Sitz  in  Bloemfontein.  An
diese  sind  alle  Appellationen  in  Zivil=  und  Strafsachen
  zu  richten,  die  vor  einem  anderen  Gericht
im  Unionsgebiet  entschieden  worden  sind.  Die
Appellation  von  diesen  Gerichten  an  den  Geheimen
  Rat  in  London  (King  in  Council)  wird
aufgehoben  mit  der  Maßgabe,  daß  der  Geheime
Rat  besondere  Erlaubnis  geben  kann,  bei  ihm
gegen  Entscheidungen  der  Appellationsabteilung
des  Obergerichts  Revision  einzulegen.  Das  Parlament
  kann  dieses  Recht  auf  gewisse  Materien
einschränken,  solche  Gesetze  sollen  aber  durch  den
Generalgouverneur  der  Bestätigung  des  Königs
vorbehalten  bleiben.  Im  ganzen  Gebiet  der
Union  findet  gegenseitige  Ausführung  der  Entscheidungen
  im  Rechtshilfeverfahren  statt.

8.  Alle  Einnahmen  der  verschiedenen  Kolonien
gehen  mit  der  Gründung  der  Union  auf  die
Zentralregierung  über.  Es  wird  ein  besonderer
Eisenbahn=  und  Hafenfonds  gebildet,  der  nur
für  die  Zwecke  dieser  Institutionen  verwandt
werden  soll.

Die  Union  übernimmt  alle  Schulden  und
Verbindlichkeiten  der  bisherigen  Kolonien  und
erhält  dafür  das  Eigentumsrecht  an  allen  diesen
gehörigen  Häfen  und  Eisenbahnen.

Es  wird  ein  besonderes  Eisenbahn=  und  Hafenamt
  gebildet,  dessen  Vorsitzender  ein  Staatsminister
ist;  besondere  Bestimmungen  sollen  den  Bau  von
unrentablen  Eisenbahnen  einschränken.

9.  Den  Stadtverwaltungen  von  Pietermaritzburg
  und  Bloemfontein  sollen  dafür,  daß  sie
aufhören  Regierungssitze  zu  sein,  Geldentschädigungen
  gezahlt  werden,  und  das  gleiche  soll  in
geringerem  Maße  für  Kapstadt  und  seine  Vororte
        <pb n="480" />
        418  20

sowie  für  Pretoria  eintreten,  falls  für  diese  ein
Schaden  infolge  der  geplanten  Neueinrichtungen
nachgewiesen  werden  kann.

10.  Englisch  und  holländisch  werden  als  die
Amtssprachen  der  Union  bezeichnet,  sollen  auf
gleichem  Fuße  behandelt  werden  und  die  gleichen
Freiheiten,  Rechte  und  Privilegien  genießen.  Alle
Aufzeichnungen,  Journale  und  Protokolle  des
Parlaments  sollen  in  beiden  Sprachen  abgefaßt
und  alle  Gesetzentwürfe,  Gesetze  und  amtlichen
Mitteilungen  der  Unionsregierung  in  beiden
Sprachen  erscheinen.  Alle  Personen  europäischer
Abstammung,  die  in  einer  der  vier  Kolonien  naturalisiert
  worden  sind,  gelten  als  in  der  Union
naturalisiert.

11.  Alle  Angelegenheiten  der  Eingeborenen
im  Gebiet  der  Union  unterstehen  dem  Governor
General  in  Council,  der  alle  diejenigen  Funktionen
erhält,  die  bisher  den  Gouverneuren  der  verschiedenen
  Kolonien  zustanden  oder  von  ihnen
als  Oberhäuptlingen  (Supreme  Chiefs)  ausgeführt
  wurden.

12.  Das  Parlament  kann  die  Grenzen  der
Provinzen  verändern,  eine  Provinz  in  mehrere
teilen  und  neue  Provinzen  bilden,  falls  dies
von  den  Provinzialräten  beantragt  wird.

Durch  Order  in  Council  kann  der  König  auf
Wunsch  des  Unionsparlaments  andere  Kolonien
und  Territorien  in  die  Union  aufnehmen  und
mit  Ausnahme  der  von  der  British  South  Africa
Company  (Chartered  Company)  verwalteten  Territorien,
  d.  h.  der  verschiedenen  Teile  von  Rhodesien,
  kann  die  Unionsregierung  auch  die  bloße
Verwaltung  von  solchen  britischen  Territorien
übernehmen,  die  ganz  oder  teilweise  von  Eingeborenen
  bewohnt  werden.  Für  diesen  Fall
würde  der  Governor  General  in  Council  nach  den

in  einem  besonderen  Anhang  zur  Verfassung  festgesetzten

  Vorschriften  zu  verfahren  haben.

Diese  Vorschriften  besagen  u.  a.,  daß  eventuell
der  Premierminister  die  Verwaltung  solcher  Territorien
  zu  übernehmen  hat  unter  Mithilfe  einer
Kommission  von  wenigstens  drei  Mitgliedern  und
eines  vom  Governor-General  in  Council  zu
ernennenden  Sekretärs.

13.  Das  Unionsparlament  kann  durch  Gesetze

  die  Bestimmungen  der  Konstitution  jeweilig
widerrufen  oder  abändern  mit  Ausnahme  von
solchen  Bestimmungen,  für  die  eine  bestimmte
Zeitfrist  in  dieser  Hinsicht  in  der  Verfassung  vorgesehen
  ist,  und  mit  Ausnahme  der  Vorschriften
über  die  Zahl  und  Verteilung  der  Abgeordneten
auf  die  einzelnen  Provinzen,  der  Bestimmungen
hinsichtlich  des  Wahlrechts  der  Eingeborenen  sowic
  der  gleichen  Rechte  der  englischen  und  der
holländischen  Sprache,  es  sei  denn,  daß  die

 

beiden  Häuser  des  Parlaments  in  gemeinsamer
Sitzung  einen  bezüglichen  Beschluß,  und  zwar  in
dritter  Lesung  mit  zweidrittel  der  Gesamtmitgliederzahl
  fassen  sollten.

*  Eisenbdahnbau  in  Lagos-Migeria.

Der  Eisenbahnbau  in  der  englischen  Kolonie
Lagos-Nigeria  ist  in  den  letzten  Jahren  sehr  gefördert
  worden.  Nach  der  bereits  im  Jahre  1900
erfolgten  Vollendung  der  Linie  Lagos  —  Ibadan
(126  engl.  Meilen),  die  wichtige  Handelsplätze,
wie  Abeokuta  und  Ibadan,  mit  der  Küste
verbindet,  wurde  sofort  eine  Weiterführung  der
Bahn  ins  Innere,  nach  Jebba  am  Niger,  ins
Auge  gefaßt.  Diese  Strecke  steht  jetzt  vor  ihrer
Vollendung.  Man  erwartete  die  Gleisspitze  um
die  Jahreswende  1908/09  in  Jebba.  Die  ganze
Entfernung  Lagos—  Jebba  (etwa  302  engl.  Meilen)
wird  dann  in  zwei  Tagereisen  zurückgelegt  sein.

 

She  dieser  Bahn  mit  der  Linie,  die  von  Baro
nach  Kano,  dem  wichtigsten  Handelsplatze  Nordnigerias,
  gebaut  werden  soll.  Das  etwa  100  Meilen
lange  Verbindungsstück  soll  über  Zungeru  geführt
werden  und  die  schon  bestehende,  23  Meilen  lange
Strecke  Zungeru  —  Barijuko,  die  Zungeru  mit
einem  Nebenflusse  des  Nigers  verbindet,  in  sich
aufnehmen.

An  der  Kreuzung  dieser  Bahn  mit  dem  Niger
liegt  in  dem  Flusse  die  Jebbainsel.  Zwischen  ihr
und  dem  Nordufer  des  Stromes  wird  zur  Zeit
eine  900  Fuß  lange  Brücke  gebaut.  Auf  dem
        <pb n="481" />
        W  419  20

südlichen  Flußarm,  zwischen  Station  und  Insel
Jebba,  soll  vorerst  eine  Dampffähre,  die  imstande
ist,  einen  ganzen  Zug  auf  einmal  aufzunehmen,
den  Verkehr  vermitteln.  Später  dürfte  auch  hier
eine  Brücke  nötig  werden.

Von  der  vorhin  genannten  Linie  Baro—
Kano  ist  die  Anfangstrecke  bereits  in  Angriff  genommen.
  Baro  liegt  123  Meilen  unterhalb  Jebba
am  Niger  und  ist  für  Schiffe  mittleren  Tiefganges
während  des  ganzen  Jahres  zugänglich.

Die  Materialanfuhr  für  den  Bahnbau  ist  tatkräftig
  gefördert  und  an  Erdarbeiten  sind  in
weniger  als  Jahresfrist  mit  7000  Eingeborenen
150  Meilen  fertig  geworden.  Die  Gleisspitze  wird
voraussichtlich  schon  im  nächsten  Juni  in  She,
der  Einmündungsstation  der  Zebba-Linie,
170  Meilen  von  Baro,  ankommen.  Dann  sollen
die  Stücke  She—  Jebba  und  She  —  Kano
gleichzeitig  in  Bau  genommen  werden.  Man
hofft,  die  Station  Kano  (400  Meilen  von  Baro)
im  Jahre  1911  eröffnen  zu  können.

 

Litera,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Dr.  Ambronn,  Professor  der  Astronomie  in  Göttingen,
  Dr.  Domke,  Kaiserlicher  Regierungsrat  in

Dr.  Backhaus:

 

 

Charlottenburg,  unter  Mitwirkung  des  Landmessers
  Böhler:  Astronomisch-Geodätische
Hilfstafeln.  Zum  Gebrauche  bei  geographischen
  Ortsbestimmungen  und  geodätischen  Übertragungen.
  Mit  15  von  Dr.  Domke  entworfenen
Nomogrammen.—.  Berlin  1909.  Verlag  von
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,
  Kochstr.  68—71.  Preis  brosch  /7  10,—,
geb.  “  11,50.

Harbart  d.  J.:  England  als  Weltmacht  im
zwanzigsten  Jahrhundert.  (Koloniale  Abhandlungen
  Nr.  24.)  Berlin  W.  30.  Verlag
von  Wilhelm  Süsserott.  Preis  /7.0,40.

Das  Verordnungsrecht  in
den  Deutschen  Kolonien.  Berlin  W.  30.
Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.  Preis.  “  1,80.

Koegel:  Die  Kulturbedeutung  der  Mission.
(„Für  Gottes  Wort  und  Luthers  Lehr“  II.  Reihe,
Viertes  Heft.)  Gütersloh  1909.  Verlag  von
C.  Bertelsmann.  Preis  J/7.0,70.

Schaffrath:  Südseebilder.  Berlin  1909.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).
Preis  7%  10,—.

 

—  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiles.)

G

M.  S.  „Bussard“

16/11.  Kapstadt  28/12.—  2/1.  Durban  7/1.  —  16/1.  Daressalam  21/2.

—  21/2.  Zanzibar  23/2.  —  23/2.  Tanga  3/3.  —  3/3.  Pangani
5/3.  —  5/3.  Sadani  7/3.  —  9//3.  Zanzibar  9/3.  —  9/3.  Daressalam.

K

.  M.  „Condor“

G

27/2.  Sydney.

#

u

M.  „Panther“

5/11.  Jap.  —  21/12.  Herbertshöhe  10/2.  —  20/2.  Brisbane  252.—

Libreville  8/12.  —  9/12.  Cap  Lopez  10/12.  —  21/12.  Swakopmund

23/12.  —  31/12.  Walfischbay  4/1.  —  Vermessungsgebiet  —  18/1.
Swakopmund  19/1.  —  22/1.  Swakopmund  23/1.  —  Walfischbay
26/1.  —  Swakopmund  30/1.  —  Walsfischbay  6/2.  —  Swakopmund
  9/2.  —  10/2.  Lüderitzbucht  5/3.  —  8/3.  Kapstadt.

M.
M.

u.  „Planet“.
u.  „Seeadler“

W
WR

6/7.  Simpsonhafen  —  3/4.  Brisbane  6/4.  —  Sydney.
7/12.  Daressalam  14/12.  —  14/12.  Bagamojo  16/12.  —  16/12.  Daressalam

  28/12.  —  29/12.  Tanga  3/1.  —  4/1.  Mombassa  5/1.—
6/1.  Kilwa  7/1.  —  8/1.  Daressalam  20/1.  —  23/1.  Mozambique
23/1.  —  29/1.  East  London  2/2.  —  5/2.  Kapstadt  9/3.  —  13/|3.
East  London  15/3.  —  22/3.  Beira  24/3.  —  30/3.  Daressalam.

G

.  M.  S.  „Sperber“

30/10.  Duala  10/12.  —  13/12.  Lome  20/1.  —  23/1.  Duala  29/1.—

1/2.  Forcados  10/2.  —  12/2.  Accra  16/2.  —  22/2.  San  Paolo
de  Loanda  25/2.  —  3/3.  Lüderitzbucht.
        <pb n="482" />
        W  420  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  April  1909.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  Z  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
i
1-Veutich-0IWI«-  Neapel  20.  April  Mombasa  17,  16,16T9|24April  10  70
(deutsche  Schiffe)

)  nach  hutoba  tmit  Kuanda),Maarseille  10.  jedes  MonatsMombasa  O  17  Tage8.  jed.  Mts.  1020

und  Schirii

8  Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  18.  April  Mombasa  O  14  Tage  #16.  April  10  30
beförderung  mit  der  Uganda-(engl.  Schiffe)

bahn  und  von  der  Endstaiion

zu  Schtiff  nach  den  Bestim-  Brindisi  9.  Mai  Mombasa  O  15  Tage  7.  Mai  10  5
mungsorten.  (engl.  Schiffe)  !  9  —

9  e  .  Si  "  30

b)  nach  Tanga  (einschl.  Amant,  erlegnoe  Eoise)  26.  April  Tanga  19,  17,  17  Tage!  24.  April  1030

Aruscha.  Korogwe,  Mkum- 



bara.  Mombo,  Moschi,  Mu-#Brindisi  18.  April  Tanga  16  Tage  16.  April  10
hesa.  Pangani,  Wilhelmstal  (engl.  Schiffe)
und  Wugirit  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
!  Necbel  26.  April  Daressalam  20,  18,  24.  April  1030
(deutsche  Schiffe)  18  Tage
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
(von  Zanzibar  unmittelbar
„  Weiterbeförderung  nach
JP)  nach  Deutsch-Ostafrika  Daressalam  durch  Gouverne=(ausschl.
  der  unter  a  und  b  mentsdampfer  in  6  Stund.)
genannten  Postorte)  D|  !*½:!1.
Brindisi  18.  April  Daressalam  17  Tage  16.  April  10  30
(engl.  Schiffe)
Brindisi  9.  Mai  Zanzibar  20  Tage  7.  Mai  1030
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter

 

mit  nächster  Gelegenhett

 

2.  Deutsch-Sübwestafrika.
a)  nach  Swakopmund  sowie  .  .
Pir  Abbabis.  Aris,  Aub,  Hamburg  21.  April  Swakopmund  26  Tage  20.  April  11  5
Epukiro,  Gobabis.  Gocha-  s
anas.  Grootfontein.  Großarmen.

  Groß  Mitviey.  Qu-  Antwerpen  26.  April  Swakopmund  21  Tage25.  April  1.0
chab.  Haris.  Hyachangs,  Hohe-veursche  Schiffe)
warte,  Jakalswater.  Johann-  *  1
Albrechtahöhe,  Kalkfeld,  Ka-  Southampton  27.  April  Swakopmund  20  Tage  26.  April  838

ribib,  Khan,  Kub,  Kubas.  -
jauchas  Otasndamm  eite  (deutsche  Schifte)
andia.  asise,  Okaukweso,  7.  il  1.  Mai  20.22  Ta.  #  Avril  11.23
kombahe,  Omaruru,  On-  LSouthampton,  17.  April  1.  Mai  Swakopmund  20-22  Tg.1.  30.  April  1
huan,  Osona,  Otawi,  Otji-  .
awera.  Otjimbingwe,  Otji-—



warongo.  Olliwero,  Oisofon=  Southampton  21.  April  Swakopmund  24  Tage23.  April  11.23
ati.  Outfo.  Reboboth.  Richtofen.
  Sceis,  TIsumeb,  Usakos,  s.  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  26  Tagepjed.  Mts.  6.20

Waldau,  Waterberg,  Wilhelmstal,
  Windhuk

"5  Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—22  Tg.jeden  Freitag  11.23
b)  nach  Lüderisbucht  sowi.Southampton  27.  April  Lüderitzbucht  21  JTage6.  April  S.38

nach  Arabsa  Aus.  Berseba,,  deutsche  Schiffe)
ethauien,  Brackwasser,  Gi--  ,  .  »  .  -  .
beon.  Gochas,  Hafuur,  Kalk-  Antwerpen  26.  April  Lüderitzbucht  22  Tage  April  1.0
fontein  #Süd).  Kanus.  Keet-  (deutsche  Schiffe)
manshoop.  Kuibis.  Malta- 



 

böbe,  Seeheim,  Warmbad,  Hamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  30  Tage  18.  jed.  Mts.  6.20
Ukamas
Hamburg  21.  April  Luderitzbucht  27  Tage  J20.  April  11
e)  nach  Ramanusdrift  .  .  .  .  Southampton  24.  April  Kapstadt  17  Tage  23.  April  11.23
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf
3.  Samoa  Qucenstopn  25.  April  Apia  31  Tage  23.  April  11.23

Nachversand  1.0

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sudney.
        <pb n="483" />
        421  20

 

 

 

———  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Neapel  l23.April  Friedrich-Wilhelms-  r
(deutsche  Schiffe)  hafen  38  Tage
„  Simpfsonhafen  41  Tage2.  21.  30.  April
4-  beutsch-Meuguinea.  Brindisi  4.  April  2.  Nai  Simpfonzesen  40  Tag
(engl.  Schtffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  48  Tage
1
[naee  19,  25  Tage  Dr
Duala  20,  26—40  Tage
10.  jedes  Monats  «
Hamburg  Kribi  22,  26—40  Tage
5.  Namerun.  I  25.  jedes  Monats  [Hlantation  22,26—402g.  5.  6es-  3  83
Longji  22,  26—40  Tage  led.  "
25.  jedes  Monats  Campo  26—40  Tage
l  Bibundi  26—40  Tage
aq)  wech  ###onoo  a,  Bamenda,  I
Vonazwi  VomMisg  BontogneileedesMonatsViktorialsTage
Campo,  Dschang,  Duala,  ur  Mer!  Duala  19  Tage
53  —  Geufche  Schfe,  Kribi  21  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
““““43  #  Plantation  21  Tage
dorf,  Lomie,  Longft,  Plan-  Longji  21  Tage
tation,  Viktoria
Liverpooll  Duala  29  Tage
Viktoria  26  Tage
bongut  30.32  kagee  los
Kribi  30—32  Tage  '  —
Plantation  30—32  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage
Hamburg“  25.  jeres  Monats  Nio  del  Rey  26—43  Tages  25.  jed.  Mts.  6.20
1
Liverpooll  jeven  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
b!  nach  Rio  del  Rey  rp  1  von  dort  weiter  über  Nang  "  8.
1  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpocll  Rio  del  Rey  25  Tage  .  ..  1017
l
UUCOVMTMCUMGEWLiverpooljjedenSonnabendForcadosl7  Tag
(Garua,  Kusserl)  «  von  dort  weiter  uͤber
Lokodja  Vola
d)  nach  Offidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
D.  von  dort  weiter  über  Obokum
1  (am  Croßsuß  bis  Ossfidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molundn  Antwerpen  22.  April  13.  Mai  Matadi  19—20  Tage  21.  April  12.  Mai  1.0
von  da  weiter  mit  der  E  er.
Bordeaux  25.  jedes  Monatshabn  8  Sratsabille  und.  1528.  jed.  Mts.  10.6
dem  Konw,  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu
1|
S.  den  Karolinen,  palan=  Brindisi  2.  Mai  Jap  48  Tage
JInseln,  Marianen  aus-  1  Ponape  51  Tage
schliehlich  Gnam.“)  »  Saipan  43  Tage  214.  30  k.  April
Neapel  4.  Juni  Palau  37  Tage  19#.  Mai  2.  Juni
*)  Sendungen  nach  Guam  wer-  Angaur  36  Tage  1030
den  über  San  Francisco  Jap  39  Tage  —
ge  .
Neapel  23.  April  21.  Mai  Jap  33  Tage
#)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  teutsche  Schiffe)

2)nur  für  Sendungen  nach  Jap,
Palau.  Angaur.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weliter  sechs--  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Mnshen.

Verlangen  des  Abgewöhnliche

  und  ein-6
  Flen  und  Postarten
  über  Sibiri

 

Neapel  23.  April
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  #  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille
(franz.  Schiffe)

Liverpool

25.  April

Tsingtau  32  Tage
Tsingtau  33—37  Tage

Tsingtau  87  Tage

 

Tsingtau  35  Tage

21.  April  1080
jeden  Freitag  1030
23.  April  1030

 

......  8.38
        <pb n="484" />
        422  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffung  ohafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindisi  4.  Juni  Jaluit  57  Tage  2.  Juni  1070
§.  Marshal=  Inseln.  (engl.  Schiffe)
Neapel  28.  April
n)  nach  Jaluit  (deutsche  Schtffe)
br  nach  Nauru  #  25.  April  tauru  unbestimmt  16.  23.  26.  30.  April

Brindisi  18.  April  2.  Mai
(engl.  Schiffe)

 

Hamburg  1  1.  14.  25.jed.  Mts.Lome  22—27  Tage  13.  24.  und  Letzten

6  jed.  Mts.  7  12
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Notterdam  5.  u.  18.  jed.  Mts.Lome  21—23  Tage  4.  u.  17.  jed.  Mts.  92,
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
9.  Logo.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  100
·  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  105
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  101

s  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

DOamburg  3.  jedes  Monats  Lome  37—40  Tage  2.  jedes  Monats

—
—.
1#

Rotterdam  7.  jedes  Monats  Lome  33—36  Tage  6.  jedes  Monats  92

 

 

 

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fölig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Nen  ninea  .  Neapel.  .  .  .  25.  April  5*  Mai
deutsch-Neuguinea  Neap  -  p—  Inst-glaub  Neapel....11.Mai
Neapel  30“.  April!
Deutsch-Sstafritoao  Brindisi  30.  April  ——  /[  “  —-Marseille.
  ..16.jcd.Mts3.  NespeLs-ss21-APM»
———-—-----  -  ----  —  Brindisi  .  .  16.  30.  April
Southampton  29“.  April  Ipervoot,  ..  üb.  Vancouv.
.  ymouth,
nördl.  Teil  d.  Schusgeb  Southampton,  —  Kiantschon  Fp  über  San  Francisco  unbe
8  T#ed.  Mür.  Le  Havre  oder  4  stimmt  (5—6mal  monatl.,
füdl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  29“.  April  Queenstown
Southampton  18.  April  Sibir.  Eisen=  1  jeden  Dienstag,  Freitag
A  «  bahn....1  und  Sonntag
Oamburg  15“.  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  3.  Mai
Kamernn  Southampton  30“.  jed.  Mts.  samoa  Queenstown
loder  Havre  über  San  Francisco
den  Narolinen,  ———  *s!  —  —  —  »  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  Neapel  25".  April  deogo  Hamburg  18“.  April  1*.  Mai
Palau:  Inseln  5°.  11.  Mai  99  Southampton  30“.  jed.  Mts.

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Vosten.
        <pb n="485" />
        W  423  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  Lette  Nachrichten
von  -1  nach  bis  8.  April  1909.
l

„Adolph  Woermann“  Delagon  Bay  Hamburg  am  3.  April  ab  Port  Said.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  4.  April  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  5.  April  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck,  .  Lüderitzbucht  ·-  Hamburg  am  4.  April  ab  Lagos.
„Eduard  Böhlen  zäskn  s  Swalopmund  am  26.  April  in  2
„Eduard  Woermann“  damburg  ilwa  am  22.  März  in  Mombassa.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  #  Duala  am  2.  April  in  Duala.
„Erna  Woermann  „  Kilwa  Hamburg  am  30.  März  ab  Neapel.
„Frieda  Woermann  „  Kotonou  Hamburg  am  31.  März  ab  Lome.
-Gertrun  Woermann  .  Durban  Hampurg  am  9.  Aoril  ab  Lopstadt.
„Hans  Woermann“.  ra  Hamburg  am  5.  April  in  Sekondi.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Lamerun  am  25.  März  in  Victoria.
„Irma  Woermann“  Hamburg  urutu  am  13.  März  ab  Lagos.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  5.  April  ab  Las  Palmas.
„Zurt  Moermann“7  Lamburg  1  Kotonon  am  7.  April  in  Rotterdam.
„Lili  Woermann“  Hamburg  1  Calabar  am  3.  April  in  Lagos.
„Linda  Woermann“  Swakopmund  «  Hamburg  am  6.  April  ab  Swakopmund.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  4.  April  Ouessant  passiert.
„Lucie  Woermaonn“.  Hamburg  —  Duala  am  10.  April  ab  Hamburg.
„Marie  Woermann“,  Assinie  Hamburg  am  8.  April  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  1.  April  in  Lagos.
„Mat  Brock“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  März  in  Lüderitzbucht.
„Otto  Woermann“,  Hamburg  .  Assinie  am  1.  April  in  Assinie.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  l  Mossamedes  am  31.  März  in  Mossamedes.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  #  Burutu  am  8.  April  in  Lome.

„Croatia“.
„Edea“““
„Kamerun“
„Lome“
„Otavrill
„Swakopmund“.
„Togo“"“
„Windhuk"“

„Friderun“
„„Henner“.
„Immo“
„Ingbert"“.
„Ingo
„Ingraban“
„Irmfried“
„Irmgard“
„Ivo“  .  .
„Walburg“

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Rio  Nunez
Lüderitzbucht
Kamerun
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Mossamedes
Hamburg

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Kotonon
Lüderitzbucht

Hamburg
Hamburg

Durban

am

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Lagos/Opobo
Hamburg
Hamburg
Kotonou
Hamburg
Akkra
Hamburg
Hamburg
Mossamedes

Akkra
Hamburg
Rio  Nunez
Mossamedes
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Akkra
Rio  Nunez
Hamburg

am

am

 

am  6.
am  8.
7

am  2.
am  29.
am  20.
am  3.
am  5.

am  26.
am  26.
am  7.
am  31.
am  3.
am  24.
am  6.

5
am  65.
6

April  in  Hamburg.
April  Dover  passiert.
April  ab  Teneriffe.
April  in  Lome.

März  ab  Las  Palmas.
März  in  Hamburg.
April  ab  Lome.

April  in  Swakopmund.

März  in  Conakry.
März  ab  Sekondi.
April  in  Sierra  Leone.
März  in  Dakar.

April  ab  Dakar.

März  ab  Madeira.
April  ab  Sierra  Leone.
uApril  in  Rotterdam.
April  in  Madeira.

u  April  in  Hamburg.
        <pb n="486" />
        W  424  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heuydt'sches  Rolonialkontor  G.  m.  b.  HP.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tlephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  Heydtlontor  10.  April  1909.
-  l  -  vor-  ·
Grün-  Kapital  seshe“  "  lette  Teete  urb  Angebot
jahr  jahr  dende  dende  6  5%  3  5%
1  .-  6  l
1907  1  850  000  1.  10  10  0  Afrikanische  Kompagnie  U.-GS.  —1  40
1906  2  000  O000  1.  1.  —  4  Bornco-Kautschuk-Compagnie  A-G.  —  60
1905  750  000  1.  4.  8S  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  #

·  !  .-kcto»8:L0AG.  .  1601—
l905s1200000j1.4.0;0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  58  65
1905  600  000  1.  1.  5.  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .-  95
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Comagnie  260  ,-1891126()0000Js1.10.17-7LhocoläPlantagancIcllIchast
  96
1905  220  000  1.  1.  13  20  Debundscha-Pflanzung  125  130
1900  800  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  78  82
1878  2750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft  #  #

.  der  Säüdsee-Inseln  .  180  133
1885  2000  000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  Afrika  580  590
1907  2500  000  1.  1.  —  0O  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  —  55
19002  1000  000  1.  1.  0O0  0O  Dreutsche  Samoa-Gesellschaft  —  55
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ge.  #  200  205
1902  1  000  000  1.  5.!  2  3  Deutsche  Togogesellschaft.  .  60  65
1885  3  721  000  1.  10,  5  5  Deutsch-  Ostafrikanische  Gesellschaft  Stamm-Ant.  95  998
83000  000  5  5  Vorzugs-Anteile  96  99
1886  400  000  1.  1.10  0  Deutsch—  Ostafrdanische  Plantagengesellschaft.  —  .  80.—
.  —  —  do  do  Vorz.-Altien  —  5  225.—
1903  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-  Ostafrikanische  3½2%  Schuldverschrei-  «
biungen  (vom  Reich  sichergestellt)  96  97
1897  2250  000  1.  1.  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  —  98
1899  4  000  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  A.  —  20.—
360  000  0  0  do  do  Lit.  B.  15,—  25  —
1898  1  000  000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  S  Südkamerun  .  Lit.  A.  —  85
1  000  000  10  0  do  Lit.  B.  –  60
1889  2  000  000  1.  10..  0]  0O  Guatemala  Plaumgen=  Gesellschaft.  115  20
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  –  30
1889  3000  000  1.  10.  0  0Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1200  000  1.  1  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  .  15  150
i  #  do  Genußscheine  1390,—.  1410.—
1904  1000  000  1.  1.  —  0  Kamerun-Bergwerks-Aktiengesellschaft  ..  —  35
1906  3  000  000  1.1.  —  4  Niamerun-Kautschuk-Compagnie.  ..  .  .  .  —  55
1903  1  000  000  1.  1.  —  „0  Kauntschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  35
1899  2  000  000  1.  7  0  #  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  84  87
1885  6000  000  1.  4.  0  0  Neu  Guincea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  98  102
«  «  0  0  Stamm-Anteilell  —  40
1906  1200  000  1.  1.,  —  —  Ostafrika-Kompagnie  .—  15
1904  21  000  OCO0C0  1.  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellchaft,  Anteile
1  #  3  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
"  1200%  Rückzahlung  garantiert)  .  102  103
1900  20  000  000  1.  4.  0  9  Stabil  Miner  n-  und  Eisenbahngesellschaft  211  213
200  000  0  %4  ÖOtavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genusscheinr  .  112.—  .113.—
1902  C  125  000  1.  1.  30  50  Paeific  Phosphate  Co.  11¼  L  12  L
1897  2  000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .-«  —  85
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handel-  Plantagengesellschaft  —  10
1903  800  000  1.  1.  0  0DO  Sasata-s  amoa-Gesellschaßft  .  .  —  50
1905  2  000000  1.  1.  14  4  Samoa=  Kautschuk-Compagnie..  .—  10
1897  500  000  1.  1.  0  0Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  —1  80
1900  S  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territories  6  sh  6  sh  6  d
1892  82  000000  1.  7.  #  0  0  vdouth  West  Africa  Co.  27  Sh  34  27  #h  9  4
1893.  809  100  1.  4.  0  0  llsambara  Kaffeebangesellschaft  Stammsanteile  27  zöfr.  32  zefr.
E  142  200  0  0  do  Vorzugs-Anteile  —  zofr.  50  zefr.
1897/  1  500  000  1.  1.  0  6  Wecstafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi
Stamm-Anteile  –  108
600  000  6  25,6  do  Vorzugs-Anteile  103  107
1897  4500  000  1.  1.  o  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
-  «  zusmnmcngclemcStatistik-Aktien  —  ISO
«  —  8  do  Vorz.-Aktien  —  97
1895  1  800  000  1.  1.  ·  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

 

Dieser  Nummer  liegt  das  L2.  Heft  des  XXII.  Bandes  der
Lentschen  Schu#n#ieten“  hei

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

WVerantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Vemigichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.

 

Oetar  Viesentbal,  Berlin.

—
—.

Auogegeben  am  15.  April  1909.

.

Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  8W68,  Kochstraße  68—71.

„Mitteilungen  ans  der
        <pb n="487" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Mai  1909.  Nummer  9.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  viertelfjährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  uus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgexeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Ianckelman.  Der  viertellshrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblan  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
VLost  und  die  Buchhandlungen  3,—,  dtrekt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchbandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schußgebere  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös.  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Aufhebung  kommunaler  Verbände  in
Deutsch-Ostafrika.  Vom  31.  März  1909  S.  425.  —  Abkommen,  betr.  Bergrechte  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für
Südwestafrika.  Vom  17.  Februar,  2.  April  1908  S.  426.  —  Abkommen,  betr.  Bergrechte  der  South  West  Africa  Co.
Vom  21.  Februar/25.  März  1908  S.  420.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die
Robbenjagd.  Vom  4.  März  1909  S.  1314.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Abänderung
  des  Tarifs  zur  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908.  Vom  1.  Februar  1909  S.  4135.  —  Desgleichen  vom
16.  Februar  1909  S.  435.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Anzeigepflicht  beim  Vorkommen
des  Aussatzes  (Lepra).  Vom  24.  Dezember  1907  S.  436.  —  Desgleichen  betr.  die  Abänderung  der  Verordnung  betr.
die  Anzeigepflicht  beim  Vorkommen  des  Aussatzes  (Lepra)  vom  24.  Dez.  1907.  Vom  14.  Dezember  1908  S.  437.  —
Desgleichen  betr.  die  Einfuhr  von  Tieren  in  das  Schutzgebiet  von  Samoa.  Vom  16.  Februar  1909  S.  487.  —

—

Abänderung  des  Statuts  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  S.  438.  —  Personalien  S.  439.

 

 

 

Nichtamtlicher  Teil:  Togo:  Ein  Bauxitvorkommen  im  südlichen  Togo  S.  441.  —  Eine  forstwissenschaftliche
Studienreise  S.  442.  —  Nachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Februar  1909  fällig

gewordenen  Zollbeträge  S.  443.

Kamerun:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  im  III.  Viertel  des  Ralenderjahres  1908
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum  des  Vorjahres  S.  413.  —  Nachweisung  der  bei  den  Binnenzollämtern
  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  Juli  und  August  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  445.

Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
Monat  Dezember  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  446.

Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Monat  Dezember  1908  S.  447.

RKolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsch-koloniale  Baumwoll-Unternehmungen  S.  447.  —  Westafrikanische
  Pflanzungs-Gesellschaft  „Victoria“  S.  450.  —  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  zu  Berlin  S.  151.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Baumwollernte  in  Mittelasien  und  Transkaukasien
  1908  S.  453.  —  Die  ägyptische  Baumwollernte  1908/09  S.  453.  —  Kakaobau  und  Schokoladefabrikation
in  Meriko  S.  404.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  März  1909  S.  405.  —  Die  Merinoschafzucht  in  Sibirien  S.  455.
—  Graphitfunde  in  Transvaal  S.  456.  —  Ausfuhr  von  Karnaubawachs  und  Gummi  über  Pernambuco  1908  S.  456.
—  Ausfuhrhandel  Neu-Seelands  1908  S.  4657.  —  Kapkolonie  S.  457.  —  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von
Früchten  in  Transvaal  S.  458.  —  Einfuhr  von  Opium  auf  Madagaskar  S.  458.  —  Einfuhr  von  Pflanzen  nach  Algerien
S.  458.  —  Zollbehandlung  von  Durchfuhrgütern  und  Erstattung  von  Zollen  für  Durchfuhrguter  in  Britisch-Ostafrika  S.  458.

Vermischtes:  Einführung  von  Gesetzen  der  Kapkolonie  im  Gebiet  der  Walfischbai  S.  459.  —  Die  Kämpfe  der
Portugiesen  im  Ovambolande  1904  bis  1907  (mit  einer  Kartenstizze)  S.  459.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  167.  —
Roloniale  Preßstimmen  S.  467.  —  Schiffsbewegungen  S.  471.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  471.  —

Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  476.

J———““—  MMtlmu——  W—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Kufhebung  kommunaler  Verbände
in  Deutsch-Ostafrika.
Vom  31.  März  1909.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung  von  Wohnplätzen  in
den  Schutzgebieten  zu  kommunalen  Verbänden,  vom  3.  Juli  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  366)  und
des  Gesetzes,  betreffend  die  Feststellung  des  Haushaltsetats  für  die  Schutzgebiete  auf  das  Rechnungsjahr
  1909,  wird  hiermit  bestimmt,  was  folgt:
        <pb n="488" />
        —  426  20

§  1.  Die  kommunalen  Verbände  für  die  Verwaltungsbezirke  Pangani,  Wilhelmsthal,
Moschi,  Bagamoyo,  Morogoro,  Rufiji,  Kilwa,  Lindi,  Songea,  Langenburg,  Tabora
und  Muansa  werden  mit  Wirkung  vom  1.  April  1909  ab  aufgehoben.

Mit  dem  gleichen  Tage  werden  die  kommunalen  Verbände  Bezirk  Daressalam  und  Bezirk
Tanga  auf  die  innerhalb  der  Orte  Daressalam  und  Tanga  belegenen  Wohnplätze  beschränkt.

Die  Grenzen  der  Orte  Daressalam  und  Tanga  werden  nach  Anhörung  des  Bezirksrates
vom  Gouverneur  bestimmt.

§  2.  Das  Vermögen  der  kommunalen  Verbände  Pangani,  Wilhelmsthal,  Moschi,  Bagamoyo,
Morogoro,  Rufiji,  Kilwa,  Lindi,  Songea,  Langenburg,  Tabora  und  Muansa  geht  mit  dem  1.  April
1909  auf  den  ostafrikanischen  Landesfiskus  über,  der  in  die  Rechte  und  Pflichten  dieser  Verbände
eintritt.  Für  die  kommunalen  Verbände  Daressalam  und  Tanga  bleibt  die  Auseinandersetzung  des
Vermögens  vorbehalten.
§*  3.  Bis  zum  Erlaß  besonderer  Gemeindeverfassungen  für  die  in  Gemäßheit  des  §  1  beschränkten
  kommunalen  Verbände  Daressalam  und  Tanga  werden  die  Geschäfte  dieser  Verbände  nach
Maßgabe  der  Verordnung  vom  29.  März  1901  (Kol.  Bl.  S.  207)  und  der  Verordnung  vom
17.  September  1906  (Kol.  Bl.  S.  669)  wie  bisher  weitergeführt.  Bis  zu  dem  gleichen  Zeitpunkte
verbleiben  die  für  die  bisherigen  kommunalen  Verbände  Daressalam  und  Tanga  gewählten  Mitglieder
  und  stellvertretenden  Mitglieder  des  Bezirksrates  in  dieser  Eigenschaft  für  die  örtlich  beschränkten
  Verbände.
§  4.  Mit  dem  1.  April  1909  werden,  soweit  nicht  im  Vorhergehenden  etwas  anderes
bestimmt  ist,  außer  Kraft  gesetzt:
1.  die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Schaffung  kommunaler  Verbände
in  Deutsch-Ostafrika  vom  29.  März  1901  (Kol.  Bl.  S.  217);
2.  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  kommunalen  Verbände  Rufiji
und  Morogoro  in  Deutsch-Ostafrika,  vom  1.  April  1903  (Kol.  Bl.  S.  195);
3.  die  Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  Ergänzung  der  Verordnung,  betreffend  die
Schaffung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Ostafrika  vom  29.  März  1901,  vom
29.  Januar  1904  (Kol.  Bl.  S.  116);
4.  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Bildung  eines  kommunalen
Verbandes  für  den  Verwaltungsbezirk  Songea  in  Deutsch-Ostafrika,  vom  1.  April  1905
(Kol.  Bl.  S.  201);
5.  die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  finanziellen  Obliegenheiten  der
kommunalen  Verbände  in  Deutsch-Ostafrika,  vom  17.  September  1906  (Kol.  Bl.  S.  669);
6.  die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  Schaffung  kommunaler  Verbände  in
den  Bezirken  Moschi,  Muansa  und  Tabora  (Ostafrika),  vom  30.  März  1907
(Kol.  Bl.  S.  384);
7.  die  Bestimmung  des  §  21  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
betreffend  die  Erhebung  einer  Häuser=  und  Hüttensteuer,  vom  22.  März  1905
(Kol.  Bl.  S.  272).

Berlin,  den  31.  März  1909.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

 

KRbkhkommen,  betr.  Bergrechte  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.
17.  Feobruar
Vom  2.  April  1908.

Behufs  Klärung  des  Verhältnisses  der  Bergwerksgerechtsame  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
für  Südwestafrika  zur  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Südwestafrika  vom  8.  August  1905  wird  im
Hinblick  auf  §  93  der  genannten  Verordnung  zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts
und  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  folgendes  vereinbart:

§  1.  Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  nimmt  hinsichtlich  ihrer  sämtlichen
Bergwerksgerechtsame  in  Deutsch-Südwestafrika  die  Kaiserliche  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika
  vom  8.  August  1905  und  die  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  an.
        <pb n="489" />
        427  20

§  2.  Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  ist  ferner  damit  einverstanden,
daß  ihr  —  abgesehen  von  den  in  §  10  Absatz  3  beregten  Fällen  —  keine  anderen  und  keine
höheren  Schürffeldgebühren,  Feldessteuern  und  Förderungsabgaben  zustehen  sollen,  als  solche  in  der
Bergverordnung  vom  8.  August  1905  festgesetzt  sind,  und  daß  sie  andere  und  höhere  Abgaben  der
genannten  Art  nur  dann  zu  beanspruchen  hat,  wenn  solche  durch  eine  Anderung  der  Bergverordnung
vom  8.  August  1905  oder  auf  Grund  der  Vorschrift  in  §  96  Ziffer  5  vorgeschrieben  werden.

Sollte  auf  dem  der  Bergberechtigung  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
nicht  unterworfenen  Gebiet  das  Reich  oder  der  Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestafrika  neben  oder
an  Stelle  der  jetzt  geltenden  berggesetzlichen  Steuern  oder  Abgaben  an  den  Erträgnissen  des  Betriebsoder
  Reingewinns  des  Bergbaues  beteiligt  werden,  so  steht  auch  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
für  Südwestafrika  das  Recht  zu,  eine  gleich  hohe  Gewinnbeteiligung  in  ihrem  gesamten  Bergwerksgebiete
  auf  gleiche  Bergbaubetriebe  neben  oder  an  Stelle  der  ihr  zustehenden  Steuern  oder  Abgaben
zu  erheben.

Das  Recht  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,  die  Abgaben  an  die  Eingeborenen
  (§  6)  und  den  etwaigen  Anteil  der  Grundeigentümer  an  der  Förderungsabgabe  (§  86
der  Bergverordnung)  den  Bergbauunternehmern  aufzuerlegen,  wird  durch  die  in  Absatz  1  und  2
getroffenen  Bestimmungen  nicht  berührt.

§  3.  Anderungen  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  in  Ansehung  der
Form  und  Größe  der  Schürf=  und  Bergbaufelder  sowie  Ermäßigungen  der  in  der  genannten  Bergverordnung
  vorgesehenen  Abgaben  oder  Gebühren  sind  für  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für
Südwestafrika  nur  dann  bindend,  wenn  sie  sich  damit  ausdrücklich  einverstanden  erklärt  hat.

§  4.  Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  verzichtet  dauernd  auf  alle  Ansprüche,
  die  ihr  aus  §  48  der  Verordnung,  betreffend  das  Bergwesen  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiet
  vom  15.  August  1889,  auf  die  Hälfte  des  Überschusses  der  Einnahmen  über  die  Kosten  der
Bergverwaltung  zustehen  oder  in  Zukunft  erwachsen  können.

Dagegen  verzichtet  der  Fiskus,  für  die  Ausübung  der  Berghoheit  —  namentlich  der  Bergpolizei
  —  oder  für  die  Ermittlung,  Einziehung  und  Beitreibung  und  Abführung  sämtlicher  in  dieser
Vereinbarung  erwähnten  Abgaben  oder  Gewinnbeteiligungen  auf  den  Gebieten,  in  denen  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  die  Bergbauberechtigung  zusteht,  irgend  welche  Entschädigungen
  zu  erheben.

§  5.  An  der  nach  §  54  Absatz  3  der  Bergverordnung  vom  15.  August  1889  dem  Fiskus
gegenüber  bestehenden  Abgabepflicht  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  ändert  die
vorliegende  Vereinbarung  nichts.

Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  ist  jedoch  berechtigt,  in  diesen  Gebieten
neben  den  ihr  in  der  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  zustehenden  Abgaben  die  nach  §  54
Absatz  3  der  Bergverordnung  vom  15.  August  1889  an  den  Fiskus  zu  zahlenden  Abgaben  von  den
Bergbauunternehmern  durch  letzteren  zu  erheben.

§*  6.  An  der  Abgabenpflicht,  die  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  zugunsten
  der  Eingeborenen  auf  Grund  von  Verträgen  mit  Eingeborenen  bei  bergbaulichen  Unternehmungen
  obliegt,  ändert  dieser  Vertrag  nichts.  Soweit  solche  Abgaben  von  einer  Einziehungsverfügung
  nach  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  26.  Dezember  1905  betroffen  werden,  hat  die
Zahlung  derselben  an  den  Fiskus  direkt  von  den  Bergbautreibenden  zu  erfolgen.  Sie  werden  jedoch
gemäß  dem  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  nach  dem  Schlußsatz  des  §  54  der
Bergverordnung  vom  15.  August  1889  zustehenden  Recht  von  den  nach  §  5  dieses  Vertrages  an
den  Fiskus  zu  leistenden  Zahlungen  in  Abzug  gebracht.

Der  Fiskus  wird,  unbeschadet  des  Weiterbestandes  der  vollen  Haftbarkeit  auf  Seite  der
Gesellschaft,  die  in  §§  5,  6  beregten  Abgaben  von  den  Bergbauunternehmern  gemäß  §  7  einziehen.

§  7.  Der  Landesfiskus  verpflichtet  sich,  die  Schürffeldgebühren,  Feldessteuern  und
Förderungsabgaben  innerhalb  der  Gebiete  der  Bergwerksgerechtsame  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
für  Südwestafrika  für  diese  einzuziehen,  an  sie  abzuführen  und  erforderlichenfalls  beizutreiben,  während
die  ebenfalls  durch  den  Fiskus  von  den  Bergbautreibenden  einzuziehenden  Abgaben  an  die  Eingeborenen
  oder  an  den  Landesfiskus  diesem  verbleiben  und  die  ferner  von  dem  Fiskus  einzuziehenden
Anteile  der  Grundeigentümer  an  den  Förderungsabgaben  von  demselben  direkt  an  letztere  abzuführen
  sind.

Die  nach  §  65  der  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  bei  nicht  rechtzeitiger  Zahlung
der  Feldessteuer  oder  Förderungsabgaben  zu  leistenden  Strafzuschläge  gehören  ebenfalls  zu  den  an
die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  abzuführenden  Abgaben.

2
        <pb n="490" />
        W  428  20

§  8.  Die  Kolonialverwaltung  wird  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
auf  ihren  Antrag  gemäß  §  94  der  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  im  Rahmen  ihrer  Bergwerksgerechtsame
  Sonderberechtigungen  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Mineralien
der  in  §  1  der  Bergverordnung  bezeichneten  Art  erteilen,  sofern  dadurch  nicht  wohlerworbene  Rechte
Dritter  oder  öffentliche  Interessen  verletzt  werden.  Der  Umfang  der  Sonderberechtigung  darf  das
Zehnfache  des  gesetzlichen  Höchstmaßes  für  ein  Schürffeld  nicht  übersteigen.

An  den  von  Beamten  und  Militärpersonen  ohne  Genehmigung  des  Reichskanzlers  im
Bereiche  der  Gesellschaftsrechte  gewonnenen  Mineralien  (§  95  der  Bergverordnung)  erwirbt  der
Landesfiskus  das  Eigentum  unbeschadet  der  Ansprüche  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
  auf  Abgaben  und  eventuelle  Gewinnbeteiligungen  (§  2).

§  9.  Die  Kolonialverwaltung  verpflichtet  sich,  von  allen  in  den  Geschäftsbereich  der  Bergverwaltung
  fallenden  Angelegenheiten  erheblicher  Art,  soweit  sie  die  Bergberechtigung  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  betreffen,  dieser  Gesellschaft  Kenntnis  zu  geben,  insbesondere
von  der  Anzeige  der  Belegung  eines  Schürffeldes  (§  28  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom
8.  August  1905),  der  UÜbertragung  des  Rechts  am  Schürffelde  (§  30  daselbst),  dem  Verzicht  auf
das  Recht  am  Schürffelde  (§  31),  von  der  angezeigten  Belegung  eines  Schürffeldes  sowie  von  der
Übertragung  oder  der  Aufgabe  des  Rechts  am  Schürffelde  (§  34),  von  der  Umwandlung  des  Schürffeldes
  in  ein  Bergbaufeld  (§8  37,  38,  44  bis  48),  von  der  Zusammenlegung  mehrerer  Schürffelder
  in  ein  Bergbaufeld  (§  40),  der  Vermessung  und  Vermarkung  eines  Bergbaufeldes  (§  41),
der  Begründung  des  Bergwerkseigentums  (§  45),  der  Grenzänderung,  Teilung  und  Vereinigung
der  Bergbaufelder  (§  50),  von  der  Gestattung  der  Anlegung  von  Hilfsbauen  (§  53)  oder  der
Wasserbenutzung  (§  54),  von  der  Entscheidung  über  die  Mitgewinnung  von  Edelmineralien  in  gemeinen
  Bergbaufeldern  (§  55),  von  der  Eröffnung  des  Betriebes  (§  58),  über  die  Einrichtung  der
Buchführung  und  die  vom  Bergwerksbetreiber  zu  führenden  Nachweisungen  (§  59),  über  die  Bestellung
  der  Betriebsführer  (§  60),  über  Zuschlagsabgaben  bei  nicht  rechtzeitiger  Zahlung  der  Feldessteuer
  oder  Förderungsabgabe  (§  65),  über  die  Anordnung  der  Beitreibung  bei  Säumigkeit  in  der
Abgabenzahlung  (§  66),  von  der  Entscheidung  über  Wegnahme  von  Betriebsvorrichtungen  nach  Aufhebung
  des  Bergwerkseigentums  (§  68),  von  der  Einleitung  des  Verfahrens  wegen  Aufhebung  des
Bergwerkseigentums  (§§  69  f.),  der  Zwangsversteigerung  (§  72),  dem  Aufhebungsbeschlusse  (§  73),
dem  Verzicht  auf  das  Bergwerkseigentum  (§  74),  dem  Erlasse  bergpolizeilicher  Anordnungen
(§§  87,  88)  und  Fundanzeigen  (§  89).

Das  Weitere  darüber,  in  welcher  Form  und  in  welchen  Zeitabschnitten  die  vorstehenden
Anzeigen  an  die  Gesellschaft  zu  erstatten  sind,  bleibt  der  besonderen  Vereinbarung  zwischen  dem
Gouvernement  und  der  Gesellschaftsvertretung  im  Schutzgebiet  vorbehalten.

Die  Gesellschaft  wird  auf  eine  tunlichste  Vereinfachung  bei  Erstattung  dieser  Anzeigen  hinwirken
  und  den  diesbezüglichen  Wünschen  des  Gouvernements  möglichst  entgegenkommen.

Die  für  diese  Anzeigen  an  den  Fiskus  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
  zu  leistende  Vergütung  beschränkt  sich  auf  die  Auslagen  für  Porti  und  Kopialien.

§  10.  Eine  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  vor  dem  1.  Oktober
1908  erteilte  Schürferlaubnis  bleibt  bis  zu  ihrem  Ablaufe  in  Kraft.  So  lange  ist  auch  die  von  der
Gesellschaft  festgesetzte  Schürfgebühr  direkt  an  diese  weiter  zu  entrichten.

"  Ein  auf  Grund  von  solcher  Erlaubnis  gemachter  und  der  Bergbehörde  bis  zum  1.  Oktober
  1908  angezeigter  Fund  gibt  dem  Schürfer  das  Recht,  binnen  einer  vom  Gonverneur  zu  bestimmenden
  Frist  ein  die  Fundstelle  einschließendes  Schürffeld  nach  Maßgabe  der  Bergverordnung
vom  8.  August  1905  abzustecken.  Während  dieser  Frist  dürfen  von  Dritten  Schürffelder  nur  unbeschadet
  dieses  Rechts  des  Finders  abgesteckt  werden.

Ein  vor  dem  1.  Oktober  1908  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
verliehenes  Bergbaufeld  bleibt  seiner  räumlichen  Ausdehnung  nach  bestehen  und  unterliegt  auch
fernerhin  den  bisherigen  Abgaben  an  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.

§  11.  Der  Fiskus  ist,  soweit  sich  aus  dieser  Vereinbarung  nichts  anderes  ergibt,  nicht  berechtigt,
  Schürffeldgebühren,  Feldessteuern,  Förderungsabgaben  oder  Gewinnbeteiligungen  in  dem
Gebiete  der  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  zustehenden  Bergwerksgerechtsame  für
sich  zu  beanspruchen.  "

§  12.  Für  die  Entscheidung  aller  Streitigkeiten  vermögensrechtlicher  Art,  welche  sich  aus
diesem  Vertrage  oder  bei  dessen  Ausführung  ergeben  sollten,  ist  unter  Ausschluß  des  ordentlichen
Rechtsweges  ein  im  Schutzgebiete  zu  bildendes  Schiedsgericht  ausschließlich  zuständig.  Dieses  besteht
        <pb n="491" />
        W  429  20

aus  drei  Mitgliedern,  von  denen  der  Gouverneur  und  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
  je  eines  ernennen,  während  das  dritte,  das  zugleich  Obmann  ist,  vom  Oberrichter  oder  dessen
Stellvertreter  ernannt  wird.

Im  übrigen  richtet  sich  das  schiedsrichterliche  Verfahren  nach  den  Vorschriften  der  Reichs-Zivilprozeßordnung.


§  13.  Dieser  Vertrag  tritt  mit  dem  1.  Oktober  1908  in  Kraft.

Berlin,  den  17.  Februar  1908.

2.  April
Der  Staatssekretär  Deutsche  Kolonialgesellschaft
des  Reichs-Kolonialamts.  für  Südwestafrika.
Dernburg.  F.  Bugge.  Fowler.

 

RKRbkommen,  betr.  Bergrechte  der  South  West  Africa  Co.
21.  Februar
Vom  25.  März  1908.
Behufs  Klärung  des  Verhältnisses  der  Bergwerksgerechtsame  der  South  West  Africa  Co.
zur  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Südwestafrika  vom  8.  August  1905  wird  im  Hinblick  auf  §  93
der  genannten  Verordnung  zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  South
West  Africa  Co.  folgendes  vereinbart:

Die  South  West  Africa  Co.  erklärt  allgemeine  Schürf=  und  Bergbaufreiheit  für  den  Bereich
der  ihr  nach  der  Damaraland-Konzession  vom  12.  September  1892  zustehenden  Bergwerksgerechtsame
mit  Ausnahme  des  laut  Vertrag  vom  12.  Mai  1903  ihrerseits  der  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft
  abgetretenen  Bezirkes  von  1000  englischen  Quadratmeilen.

In  Ansehung  der  vorgenannten  Gerechtsame  der  South  West  Africa  Co.  sollen  beim  Schürfen
und  Bergbau  ohne  Unterschied,  ob  eine  bergbauliche  Tätigkeit  der  beregten  Art  von  der  Gesellschaft
selbst  oder  von  Dritten  ausgeübt  wird,  die  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  von  Südwestafrika
  vom  8.  August  1905  mit  den  nachstehenden  Maßgaben  Anwendung  finden:

1.  Die  Gewinnung  von  Sdelsteinen  (§  1  I.  Ziffer  2  der  Bergverordnung)  behält  sich  die  Gesellschaft
  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  bis  auf  weiteres  vor.  Das  Schürfen  auf  Edelsteine
  ist  jedoch  jedem  gestattet.

Die  Gesellschaft  verpflichtet  sich,  eine  Belohnung  von  20  000  M  dem  ersten  Entdecker
einer  jeden  Edelsteine  (Diamanten,  Rubinen,  Smaragden  oder  Saphire)  führenden  Lagerstätte,
welche  nach  der  Entscheidung  der  Bergbehörde  abbaufähig  ist,  zu  zahlen.  Sie  verpflichtet  sich
dem  genannten  Entdecker  gegenüber  zu  einer  weiteren  Belohnung  von  100  000  J7,  wenn  seine
Entdeckung  zum  Abbau  der  Lagerstätte  führt.

Die  erste  Belohnung  ist  zahlbar  binnen  zwei  Monaten  nach  der  schriftlich  abgegebenen
Entscheidung  der  Bergbehörde,  die  zweite  binnen  zwei  Monaten,  nachdem  auf  der  Grube  mit
der  Förderung  begonnen  worden  ist.

Auf  Antrag  der  Gesellschaft  wird  die  Kolonialverwaltung  die  in  §  1  der  Bergverordnung
vom  8.  August  1905  gegebene  Liste  der  Mineralien  entsprechend  erweitern,  falls  in  dem  Konzessionsgebiete
  wirtschaftlich  verwertbare  Mineralien  gefunden  werden,  welche  durch  die  Bestimmung
  des  fraglichen  Paragraphen  der  Bergverordnung  nicht  gedeckt  sind.

2.  Die  Bezeichnung  der  nach  §  3  zu  bestellenden  Vertreter  erfolgt  außer  an  die  Bergbehörde  auch
an  die  Gesellschaft.

3.  §  19  findet  keine  Anwendung.

4.  Die  im  §  22  vorgesehene  Zustimmung  der  Bergbehörde  in  Ansehung  der  Verfügung  des
Schürfers  über  die  beim  Schürfen  geförderten  Mineralien  wird  durch  die  Zustimmung  der
Gesellschaft  ersetzt.

Letztere  ist  auch  an  Stelle  der  Bergbehörde  befugt,  unter  sinngemäßer  Anwendung  der
Bestimmung  des  Absatzes  2  in  §  22  die  Herausgabe  des  Wertes  der  Mineralien,  über  welche
unbefugt  verfügt  worden  ist,  zu  verlangen.

5.  An  Stelle  des  §  23  tritt  nachstehende  Bestimmung:  Der  Schürfer  kann  ein  oder  mehrere
Schürffelder  belegen.
        <pb n="492" />
        W  430  20

Durch  die  Belegung  schließt  der  Schürfer  jeden  Dritten,  vorbehaltlich  bereits  erworbener
Rechte,  vom  Schürfen  und  vom  Bergbau  auf  sämtliche  der  im  §  1  bezeichneten  Mineralien  aus.
Die  Schürffelder  haben  vorbehaltlich  etwaiger  Ausfälle  durch  Rechte  Dritter  in  wagerechter
  Erstreckung  die  Form  eines  Quadrates  von  einhundert  Metern  Seitenlänge,  mithin  einen
Flächeninhalt  von  einem  Hektar.  Nach  der  Teufe  wird  das  Schürffeld  von  senkrechten  Ebenen
begrenzt,  welche  den  Seiten  des  Feldes  folgen.
.  §  24  findet  im  Bereiche  der  Gesellschaftsrechte  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  Ziffer  2
Absatz  1  (die  Art  des  Schürffeldes)  in  Wegfall  kommt  und  an  Stelle  des  Gouverneurs  die
Gesellschaft  gemäß  Absatz  3  §  24  andere  Vorschriften  über  die  Form  und  Beschaffenheit  des
Merkmals  erlassen  kann.

Hat  die  Gesellschaft  solche  Vorschriften  erlassen,  so  tritt  in  sinngemäßer  Anwendung  des
§  25  die  Schließung  des  Schürffeldes  nicht  ein,  wenn  das  Merkmal  diesen  Vorschriften  nicht
entspricht.

Die  nach  den  Vorschriften  der  Gesellschaft  für  das  Merkmal  erforderlichen  Angaben  sind
gemäß  §  26  auf  den  Pfählen  oder  Steinmerkmalen  zu  vermerken.

.  An  Stelle  des  §  27  tritt  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  folgende  Bestimmung:

A.  Für  jedes  der  ersten  fünf,  von  einem  Schürfer  belegten  Schürffelder  ist  eine  Schürffeldgebühr

  nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Staffel  an  die  Gesellschaft  zu  entrichten:

.“  20  für  das  1.  Jahr,
2

————--bKü
6  3.
10  --  4.
r  25  .  .  5.
500  -6.  und  für  jedes  folgende  Jahr.

B.  Jür  jedes  weitere  von  demselben  Schürfer  belegte  Schürffeld  ist  eine  Schürffeldgebühr
nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Staffel  an  die  Gesellschaft  zu  entrichten:
50  für  das  1.  Jahr,

K  100  2.
r  20  .  3.
30  4.
40  5.
fl  500  =  6.  und  für  jedes  folgende  Jahr.

Die  Zahlung  beginnt  mit  dem  ersten  Tage  des  Monats,  in  welchem  die  Belegung  des
Schürffeldes  stattfindet,  und  erstreckt  sich  bis  zum  letzten  Tage  des  Monats,  in  welchem  die
Schließung  des  Schürffeldes  aufhört.

.  Die  Schürffeldgebühr  ist  für  sechs  Monate  im  voraus  zu  zahlen.  Sie  wird  erstmalig
fällig  mit  der  Anzeige  von  der  Belegung  des  Schürffeldes.

Das  Recht  an  einem  Schürffelde,  dessen  Schließung  aus  irgend  einem  Grunde  ausgehört
hat,  kann  von  derselben  Person  oder  Gesellschaft  nur  unter  der  Bedingung  wieder  erworben
werden,  daß  die  Zeitdauer  der  früheren  Schließung  unter  Anwendung  der  obigen  Staffeln  in
Anrechnung  gebracht  wird.

Dritten  kann  seitens  der  Gesellschaft  das  Schürfen  untersagt  oder  das  Recht  am  Schürffelde
  nachträglich  entzogen  werden,  wenn  sich  aus  den  Umständen  ergibt,  daß  eine  Umgehung
der  staffelmäßigen  Steigerung  der  Schürffeldgebühr  beabsichtigt  ist.

.  Die  im  §  28  vorgesehene  Anzeige  über  die  Belegung  eines  Schürffeldes  erfolgt  an  die
Gesellschaft.

Der  zweite  Satz  des  ersten  Absatzes  sowie  Ziffer  3  Absatz  2  in  §  28  (die  Art  des  Schürffeldes)
  kommen  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  in  Wegfall.

Die  Gesellschaft  ist  befugt,  vorzuschreiben,  daß  die  Anzeige  gemäß  §  28  außer  den  gesetzlichen
  Angaben  noch  weitere  Angaben  zu  enthalten  hat  oder  in  bestimmter  Form  zu  erstatten  ist.

Die  im  letzten  Absatz  des  §  28  erwähnte  Nachfrist  für  Vervollständigung  der  Anzeige
erteilt  die  Gesellschaft.

.  Das  Aufhören  der  Schließung  des  Schürffeldes  gemäß  §  29  tritt  der  vorstehenden  Ziffer  8
entsprechend  ein,  wenn  die  Anzeige  nicht  binnen  der  festgesetzten  Frist  bei  der  Gesellschaft  eingegangen
  ist.
        <pb n="493" />
        10.

11.
12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

22.

23.

W  431  20

Die  nach  §  30  zu  erstattende  Anzeige  von  der  Übertragung  des  Rechts  am  Schürffeld  ist  an
die  Gesellschaft  zu  erstatten.

Bis  zum  Eingehen  der  Anzeige  kann  der  in  dem  Schürfregister  Eingetragene  von  der
Gesellschaft  als  der  hinsichtlich  des  Schürffeldes  Berechtigte  und  Verpflichtete  behandelt  werden.

Absatz  2  in  §5  30  wird  durch  folgende  Bestimmung  ersetzt:

Über  die  Eintragung  wird  seitens  der  Gesellschaft  gegen  eine  an  sie  zu  entrichtende
Gebühr  von  10  .7  auf  Antrag  eine  Bescheinigung  erteilt.

Die  in  §  31  geforderte  Anzeige  von  dem  Verzicht  auf  das  Recht  am  Schürffelde  wird  an  die
Gesellschaft  erstattet.

In  §  33  Absatz  2  ist  das  Wort  „behördlicherseits“  durch  die  Worte  „seitens  der  Gesellschaft"
zu  ersetzen.

Das  Schürfregister  nach  §  34  wird  von  der  Gesellschaft  eingerichtet  und  geführt.

Die  Absätze  2  und  3  in  §  34  finden  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Bescheinigung
  über  die  erste  Eintragung  gesellschaftsseitig  zu  erteilen  ist  und  der  Gesellschaft  das
Recht  zusteht,  Vorschriften  über  Inhalt  und  Führung  des  Schürfregisters  zu  erlassen.

Der  Anspruch  auf  Umwandlung  eines  Schürffeldes  in  ein  Bergbaufeld,  gemäß  §  37,  erstreckt
sich  im  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  nicht  auf  Edelsteine.  (Vergleiche  Ziffer  1  dieser  Vereinbarung.)

Der  nach  §  37  zu  stellende  Umwandlungsantrag  ist  an  die  Gesellschaft  zu  richten.  Im

Hinblick  hierauf  kommt  der  Schlußabsatz  des  §  37  im  Bereiche  der  Gesellschaftsrechte  nicht  zur
Anwendung.  .
Die  in  §  38  vorgesehene  Umwandlung  gegen  den  Willen  des  Schürfers,  wie  auch  die  an  ihrer
Stelle  zugelassene  Verfügung  wegen  Aufhörens  der  Schließung  des  Schürffeldes  kann  nur  durch
die  Bergbehörde  erfolgen.  Diese  wird  jedoch  Anordnungen  der  genannten  Art  nur  auf  Antrag
der  Gesellschaft  treffen.

In  gleicher  Weise  kann  auch  die  Untersagung  des  Schürfens  und  die  Einziehung  des
Rechts  am  Schürffelde  nach  Absatz  2  des  §  38  nur  durch  die  Bergbehörde  verfügt  werden.
Solche  Anordnungen  sollen  jedoch  ebenfalls  nur  auf  Antrag  der  Gesellschaft  getroffen  werden.

Der  Gouverneur  wird  die  ihm  im  letzten  Absatz  des  §  38  erteilte  Ermächtigung  wegen
Verkürzung  der  zweijährigen  Frist  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  nur  im  Einvernehmen
mit  der  Gesellschaft  ausüben.
§  39  findet  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  das  Bergbaufeld  die  Form  eines  Quadrats
von  einhundert  Metern  Seitenlänge  haben  soll.

Die  Zustimmung  der  Bergbehörde  in  Ansehung  der  Zusammenlegung  mehrerer  Schürffelder
nach  §  40  wird  durch  die  Zustimmung  der  Gesellschaft  ersetzt.
§  41  findet  seinem  gesamten  Inhalte  nach  im  Bereiche  der  Gesellschaftsrechte  Anwendung.
Insbesondere  bleibt  die  der  Bergbehörde  erteilte  Ermächtigung  in  Ansehung  der  Vermessung
und  Vermarkung  Ausnahmen  zuzulassen,  bestehen,  wie  auch  die  Bergbehörde  für  die  Versagung
der  Umwandlung  nach  §  41  Absatz  2  zuständig  ist.
Ordnet  die  Bergbehörde  in  den  Fällen  des  §  38  die  Umwandlung  an,  so  ist  an  Stelle  der
im  §  42  Absatz  2  benannten  Bergbehörde  die  Gesellschaft  befugt,  Vermessung  und  Vermarkung
auf  Kosten  des  Schürfers  ausführen  zu  lassen.
Die  Umwandlungsurkunde  nach  §  48  wird  von  der  Gesellschaft  ausgestellt.

Die  Bergbehörde  wird  die  auf  die  Umwandlung  bezügliche  Entscheidung,  sobald  sie  unanfechtbar
  geworden  ist,  der  Gesellschaft  mitteilen.

Für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  fallen  in  Ziffer  7  §  48  die  Worte  „Siegel  oder"  weg.

.  Die  im  §  49  vorgesehene  Unterschrift  der  Bergbehörde  unter  der  Umwandlungsurkunde  wird

durch  die  Unterschrift  der  Gesellschaft  ersetzt.

Die  Vorschrift  des  Absatzes  2  in  §  49  findet  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die
Umwandlungsurkunde  bei  der  Gesellschaft  aufzubewahren  und  die  Gebühr  für  die  Ausfertigung
an  die  Gesellschaft  zu  entrichten  ist.

Die  Bestätigung  der  Grenzänderung,  Teilung  und  Vereinigung  von  Bergbaufeldern  nach  §  50
erfolgt  durch  die  Gesellschaft.
§  51  wird  durch  die  nachfolgende  Bestimmung  ersetzt:

Der  Bergwerkseigentümer  hat  die  ausschließliche  Berechtigung,  in  seinem  Bergbaufelde

sämtliche  in  §  1  bezeichnete  Mineralien  nach  den  vorliegenden  Vorschriften  und  nach  Maßgabe
        <pb n="494" />
        24.
25.

26.

27.

28.

29.

G  432  20

der  ausgehändigten  Urkunde  aufzusuchen  und  zu  gewinnen  sowie  die  hierzu  erforderlichen  Vorrichtungen
  unter  und  über  Tage  zu  treffen.  (Wegen  der  Edelsteine  vergleiche  Ziffer  1  dieser
Vereinbarung.)

Die  §§  55,  56  kommen  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  in  Wegfall.

§  57  findet  mit  der  Maßgabe  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  Anwendung,  daß  Verfügungen
  der  fraglichen  Art  von  der  Bergbehörde  nur  auf  Antrag  der  Gesellschaft  erlassen
werden  sollen.

Die  Anzeige  über  die  Eröffnung,  Anderung  und  Einstellung  des  Betriebes  sowie  über  die
beabsichtigte  Förderung  eines  bisher  nicht  gewonnenen  Minerals  nach  §  58  ist  an  die  Gesellschaft
  zu  erstatten,  welche  auch  die  in  Absatz  3  dem  Gouverneur  erteilte  Ermächtigung  zum
Erlasse  weiterer  Vorschriften  über  die  Erstattung  der  Anzeige  ausübt.

Neben  der  in  §  59  vorgeschriebenen  Buchführung  ist  der  Bergwerkseigentümer  verpflichtet,  alljährlich
  nach  kaufmännischen  Prinzipien  eine  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  aufzustellen,
  aus  der  das  Betriebsergebnis  des  Jahres  klar  ersichtlich  ist.  v

Von  der  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  ist  der  Bergbehörde  und  der  Gesellschaft
  spätestens  binnen  sechs  Monaten  nach  Schluß  des  Geschäftsjahres  eine  Abschrift
zuzustellen.

Von  den  nach  #§  59  zu  führenden  Büchern  ist  neben  der  Bergbehörde  auch  die  Gesellschaft
  befugt,  jederzeit  Einsicht  zu  nehmen.

Absatz  3  in  §  59  bleibt  auch  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  in  Kraft.

Die  Namhaftmachung  des  Betriebsführers  gemäß  §  60  Absatz  2  hat  außer  an  die  Bergbehörde
auch  an  die  Gesellschaft  zu  geschehen.

Dagegen  wird  die  Bestätigung  eines  eingeborenen  Betriebsführers  auch  im  Bereiche  der
Gesellschaftsrechte  durch  die  Bergbehörde  erteilt.

Die  Untersagung  des  Bergwerksbetriebs  und  die  Aufhebung  des  Bergwerkseigentums
gemäß  Absatz  3  in  §  60  erfolgt  durch  die  Bergbehörde.  Diese  wird  jedoch  derartige  Anordnungen
  nur  auf  Antrag  der  Gesellschaft  erlassen.
§§  62,  63  und  64  Absatz  1  werden  durch  die  nachfolgende  Bestimmung  ersetzt:

Der  Bergwerkseigentümer  hat  an  die  Gesellschaft  eine  jährliche  Feldessteuer  von  500./7
für  jedes  in  seinem  Bergwerkseigentum  einbegriffene  Feld  oder  im  Falle  eines  aus  mehreren
Feldern  zusammengelegten  Bergbaufeldes  für  jedes  Hektar  desselben  zu  entrichten,  und  zwar
halbjährlich  im  voraus  am  1.  April  und  1.  Oktober.  Für  das  erste  Halbjahr  wird  sie  vom
Beginn  des  auf  die  Begründung  des  Bergwerkseigentums  (§  49)  folgenden  Monats  an  berechnet.
Der  Bergwerkseigentümer  hat  ferner  die  Gesellschaft  mit  einem  Achtel  an  dem  Betriebsgewinn
zu  beteiligen,  den  er  aus  der  Verwertung  der  Produkte  des  Bergwerkes  und  eines  etwa  damit
in  Verbindung  stehenden  Hüttenwerkes  des  Schutzgebiets  erzielt,  und  zwar  ohne  Abzug  für
Abschreibungen,  Amortisation  und  Instandhaltung.  Die  Ermittlung  des  Betriebsgewinns  erfolgt
durch  die  alljährlich  aufzustellende  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung.  Die  Zahlung
des  Achtels  hat  gleichzeitig  mit  der  Übergabe  der  Abschrift  der  Bilanz  nebst  Gewinn=  und
Verlustrechnung  (§  59)  zu  geschehen.

Ist  der  Bergwerkseigenrümer  eine  Gesellschaft  mit  festem  Grundkapital  (Aktiengesellschaft,

Deutsche  Kolonialgesellschaft  nach  dem  Schutzgebietsgesetz  und  dergleichen),  so  ist  der  South  West

Akrica  Co.  die  Wahl  anzubieten,  an  Stelle  der  vorgesehenen  Gewinnbeteiligung  den  achten
Teil  der  bei  Gründung  der  Bergwerksgesellschaft  oder  später  zur  Ausgabe  gelangenden  Anteilscheine,
  jedesmal  als  volleingezahlt,  zu  beanspruchen.

Die  South  West  Africa  Co.  hat  sich  innerhalb  vier  Wochen,  nachdem  ihr  in  London
ein  Entwurf  des  für  die  Gründung  der  beabsichtigten  Bergwerksgesellschaft  bestimmten  Prospektes
vorgelegt  wurde,  über  die  Wahl  zu  entscheiden.

Außerdem  hat  der  Bergwerkseigentümer  gemäß  Artikel  7  der  Damaraland-Konzession
vom  12.  September  1892  an  die  vom  Gouverneur  zu  bezeichnende  Kasse  des  Schutzgebiets
eine  Förderungsabgabe  von

a)  2  vom  100  auf  Gold,  Silber  und  deren  Erze,

b)  1  vom  100  auf  silberhaltige  und  sonstige  Kupfererze
zu  zahlen,  berechnet  nach  dem  Verkaufswert  am  Ort  der  Förderung.

Die  Absätze  2  und  3  in  §  64  kommen  hinsichtlich  der  an  den  Fiskus  zu  leistenden
Förderungsabgabe  auch  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  in  Anwendung.
        <pb n="495" />
        30.

31.

32.

33.

34.

35.
36.

37.

38.

39.

40.

G  433  20

§  65  kommt,  soweit  es  sich  nicht  um  die  an  den  Fiskus  zu  leistende  Förderungsabgabe  handelt,
für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  in  Wegfall.

Die  Gesellschaft  wird  jedoch  den  Zahlungspflichtigen,  wenn  er  länger  als  drei  Monate
im  Verzuge  bleibt,  zur  Zahlung  auffordern.
§  66  findet  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß,  falls  die  Zahlung  auch  binnen  weiteren  zwei
Monaten  nach  der  Aufforderung  nicht  erfolgt,  die  Bergbehörde  auf  Antrag  der  Gesellschaft  die
Beitreibung  der  schuldigen  Beträge  nebst  6  v.  H.  Verzugszinsen  anzuordnen  hat.

Verläuft  die  Beitreibung  ergebnislos,  so  kann  die  Bergbehörde  die  in  Absatz  2  des  §  66
vorgesehene  Aufhebung  des  Bergwerkseigentums  einleiten.  Sie  wird  dies  jedoch  nur  auf  Antrag
der  Gesellschaft  tun.

In  Ansehung  der  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  an  den  Fiskus  zu  zahlenden
Förderungsabgabe  kommen  die  §§  65,  66  zur  Anwendung.

Erhebt  im  Bereiche  der  Gesellschaftsrechte  ein  Bergwerkseigentümer  gemäß  §  70  Klage  gegen
die  Bergbehörde  auf  Beseitigung  des  Einleitungsbeschlusses  wegen  Aufhebung  des  Bergwerkseigentums,
  so  ist  die  Gesellschaft  verpflichtet,  dem  Fiskus  alle  aus  dem  fraglichen  Gerichtsverfahren
  erwachsenden  Kosten  zu  erstatten.

In  Ansehung  des  Antrages  auf  Zwangsversteigerung  nach  Absatz  2  des  §  72  tritt  an  Stelle
der  Bergbehörde  die  Gesellschaft.

§  74  findet  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  der  Verzicht  auf  das  Bergwerkseigentum  der
Gesellschaft  gegenüber  zu  erklären  ist  und  diese  die  vorgeschriebene  Bekanntmachung  der  Erklärung
  zu  veranlassen  hat.

Neben  den  dinglich  Berechtigten  ist  an  Stelle  der  Bergbehörde  die  Gesellschaft  zur
Stellung  des  Zwangsversteigerungsantrags  nach  Absatz  4  des  §  74  befugt.

Soweit  im  Rahmen  der  Vorschrift  des  §  74  die  Aufhebung  des  Bergwerkseigentums  in
Frage  kommt,  liegt  das  diesbezügliche  Verfahren  der  Bergbehörde  ob.  Sie  wird  jedoch  derartige
Maßnahmen  nur  auf  Antrag  der  Gesellschaft  treffen.

Die  Vorschriften  der  §§  83  und  86  finden  im  Bereiche  der  Gesellschaftsrechte  keine  Anwendung.
Die  Fundanzeige  nach  §  89  ist  an  die  Gesellschaft  zu  erstatten.

An  Stelle  des  zweiten  Satzes  in  §  89  tritt  folgende  Bestimmung:  Die  Gesellschaft  kann
nähere  Bestimmungen  über  Form  und  Inhalt  der  Anzeige  erlassen.

Die  Strafbestimmungen  der  §§  90,  91,  92  kommen  auch  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte
zur  Anwendung.

§  94  wird  durch  folgende  Bestimmung  ersetzt:  „Mit  Zustimmung  der  Kolonialverwaltung  kann
die  Gesellschaft  Sonderberechtigungen  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  oder  Gewinnung  von
Mineralien  für  bestimmte  Gebiete  des  Gesellschaftsbereichs  erteilen."

An  den  von  Beamten  und  Militärpersonen  ohne  Genehmigung  des  Reichskanzlers  im  Bereiche
der  Gesellschaftsrechte  gewonnenen  Mineralien  (§  95)  erwirbt  die  Gesellschaft  das  Eigentum.

§  96  wird  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  durch  die  nachfolgenden  Bestimmungen  ersetzt:
Die  Gesellschaft  ist  im  Rahmen  ihrer  Konzessionsrechte  und  soweit  nicht  gesetzliche  Bestimmungen
  entgegenstehen,  befugt:

a)  die  nach  der  vorliegenden  Vereinbarung  zu  beobachtenden  Fristen  zu  verlängern,

b)  für  das  Schürfen  und  den  Bergbau  in  Ansehung  der  nach  der  vorliegenden  Vereinbarung
  in  Betracht  kommenden  Mineralien,  soweit  diese  auf  der  angeschwemmten  Lagerstätte
  auftreten,  abweichende  Vorschriften  zu  erlassen,

c)  den  Betrag  der  in  Gemäßheit  der  vorliegenden  Vereinbarung  an  sie  zu  zahlenden  Schürffeldgebühr,
  Feldessteuer  und  Gewinnbeteiligung  ganz  oder  teilweise  zu  erlassen,

d)  Verabsäumungen  und  Verletzungen  der  nach  der  vorliegenden  Vereinbarung  zu  beobachtenden
  Bestimmungen  bedingungslos  oder  gegen  bestimmte  Bedingungen  nachzusehen,  jedoch
unbeschadet  der  zivil=  und  strafrechtlichen  Befugnisse  der  Schutzgebietsbehörden.

Im  übrigen  sind  Abänderungen  der  vorliegenden  Vereinbarung  nur  im  Einvernehmen
mit  der  Kolonialverwaltung  zulässig,  wie  auch  die  Kolonialverwaltung  die  Bestimmungen  der
Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  für  den  Bereich  der  Gesellschaftsrechte  nur
im  Einvernehmen  mit  der  Gesellschaft  abändern  wird.
        <pb n="496" />
        G  434  20

41.  Für  die  nach  der  vorliegenden  Vereinbarung  zu  entwickelnde  Tätigkeit  der  Bergbehörde  ist  seitens
der  Gesellschaft  an  den  deutsch-südwestafrikanischen  Landesfiskns  eine  angemessene  Vergütung
zu  leisten.

Die  näheren  Bestimmungen  darüber  bleiben  den  besonderen  Vereinbarungen  zwischen
dem  Gouvernement  und  der  Gesellschaft  vorbehalten.

42.  Die  Bestimmungen  der  Damaraland-Konzession  vom  12.  September  1892  sowie  der  dazugehörigen
  Vereinbarungen  vom  14.  November  1892  und  11.  Oktober  1898  werden  durch  die
vorliegende  Vereinbarung  nicht  berührt.

London,  den  21.  Februar  1908.
Berlin,  den  25.  März  1908.

Der  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.

Hiermit  erklären  wir,  daß  wir  uns  bezüglich  der  uns  von  der  South  West  Africa  Companr,

Limited,  laut  Vertrag  vom  12.  Mai  1903  überwiesenen  Bergwerkskonzessionsgebiete  mit  Ausnahme

des  Bezirks  von  1000  englischen  Quadratmeilen  den  Bestimmungen  der  vorstehenden  Vereinbarung
unterwerfen.

South  West  Africa  Co.
(L.  S.)  Vier  Unterschriften.

Berlin,  den  25.  Februar  1908.

Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft.
Labowsky.  Duft.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Robbenjagd.
Vom  4.  März  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509),  verordne  ich  hiermit  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet,
  was  folgt:

§  1.  Die  Robbenjagd  innerhalb  des  Schutzgebietes  auf  dem  Festlande  und  in  den  Küstengewässern
  ist  nur  mit  Erlaubnis  des  zuständigen  Bezirksamtes  gestattet.  Für  den  Erlaubnisschein,
der  nur  für  die  Person,  auf  die  er  ausgestellt  ist,  und  für  ein  Kalenderjahr  vom  Tage  der  Lösung
ab,  gilt,  ist  eine  Gebühr  von  500  .  zu  entrichten.

§&amp;amp;  2.  Verboten  ist  die  Robbenjagd:

a)  auf  Tiere  unter  50  cm  Länge,
b)  in  der  Zeit  vom  15.  Oktober  bis  15.  April.

§  3.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  werden  mit  Gefängnis  bis
zu  drei  Monaten  und  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  .  oder  mit  einer  dieser  Strafen  bestraft.  Die
widerrechtlich  gemachte  oder  feilgebotene  Jagdbeute  und  die  zur  verbotenen  Jagd  benutzten  Geräte
jeglicher  Art  unterliegen  der  Einziehung.

Gegen  Eingeborene  finden  die  für  diese  jeweils  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

§  4.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  15.  März  1909  in  Kraft.

Windhuk,  den  4.  März  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.
        <pb n="497" />
        W  435  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  die  Kbänderung  des
Tarifs  Jur  Sollverordnung  vom  10.  Juni  1908.
,  Vom  1.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kol.  Bl.  1903,  S.  509)  und
der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  7.  November  1902  (Deutsches  Kol.  Bl.  1902,  S.  903)  wird  für
das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  mit  Einschluß  des  Inselgebietes  der  Karolinen,  Marianen,  Palau
und  Marshall-Inseln  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Bei  der  Position  A  2  des  Tarifs  zur  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908  ist  der
Tarifsatz  von  4.“  auf  10  ./  zu  erhöhen.
§  2.  Bei  den  Positionen  B  1,  2,  5  des  Tarifs  ist  hinter  dem  Zeichen  kg  das  Wort
„netto“  zu  setzen.
In  der  Spalte  4  in  der  Überschrift  sind  die  Worte  zu  streichen  „bei  Verpackung  in  Kisten
und  Fässern“.
Bei  der  Position  A  3  ist  in  Spalte  4  nach  dem  Worte  Taravergütung  hinzuzufügen  „bei
Verpackung  in  Kisten“.  «
In  der  Spalte  5  Bemerkungen  ist  die  Bemerkung  zu  A  4,  5,  6,  7  des  Zolltarifs  zu  streichen.
Bei  Position  B  1  ist  in  Spalte  4  beizufügen:  „5  v.  H.  des  Bruttogewichts  Vergütung  für
Taragewicht  und  Gewichtsverlust  bei  Verpackung  in  Säcken“.
§  3.  In  der  Liste  der  zollfreien  Gegenstände  ist  bei  der  Position  9  hinzuzufügen:  „oder
sofern  diese  Gegenstände  zur  Errichtung  von  gewerblichen  und  bergmännischen  Betrieben  bestimmt  sind“.
Bei  der  Ziffer  14  ist  hinzuzufügen:  „Saatgut,  lebende  Pflanzen,  Dünger,  Desinfektionsmittel,
  Futter,  Zug=  und  Reitgeschirre".
Bei  der  Position  21  ist  vor  dem  usw.  einzuschalten:  „Rekorder  Papier".
Es  sind  folgende  Positionen  neu  hinzuzufügen:
25.  Bilder  mit  und  ohne  Rahmen,  Statuen.
26.  Filter.
27.  Bauholz  sowie  alle  übrigen  Baumaterialien,  wie  Gesteine,  Erden,  Kalk,  Zement,
Träger,  Wellblech,  Dachpappen,  fertige  Häuser  und  dergl.
28.  Eis.
29.  Mineralwasser.
§  4.  Die  Bestimmungen  in  den  88  2  und  3  erhalten  rückwirkende  Kraft  vom  15.  Juli  1908  ab.
Herbertshöhe,  den  1.  Februar  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  die  Kbänderung  des
arifs  zur  Jollverordnung  vom  10.  Juni  1908.
Vom  16.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kol.  Bl.  1903,  S.  509)  und
der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  7.  November  1902  (Deutsches  Kol.  Bl.  1902,  S.  903)  wird  für
das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  mit  Einschluß  des  Inselgebietes  der  Karolinen,  Marianen,  Palau
und  Marshall-Inseln  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Bei  der  Position  A  4a  des  Zarifs  zur  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908  ist  der
Tarissatz  von  4  J/4  auf  2  /4,  bei  der  Position  A  4b  und  c  von  2./4  auf  1,25.7¼  bei  der
Position  A5S  von  1  /4  auf  0,60  ,  bei  der  Position  Aß  von  0,40  .7  auf  0,20  Al,  bei  der
Position  A7  von  0,60  Ac  auf  0,25  .  zu  ermäßigen.

Bei  der  Position  A  4b  und  e  ist  in  der  Spalte  Bemerkungen  hinzuzufügen:  „Zu  4b  und  e.
Bei  einem  Werte  von  über  5  für  das  Liter  25  v.  H.  des  Wertes“.

Bei  der  Position  A5  ist  in  der  Spalte  Bemerkungen  hinzuzufügen:  „Zu  5.  Bei  einem
Werte  von  über  3  M  für  das  Liter  20  v.  H.  des  Wertes“.

3
        <pb n="498" />
        W  436  20

§  2.  In  der  Liste  der  zollfreien  Gegenstände  ist  hinzuzufügen:
Bei  der  Position  10:  „Kupferplatten,  Anker,  Ankerketten,  Blöcke,  Rundhölzer“.
Bei  der  Position  13:  „Salzfleisch,  gesalzene  und  gedörrte  Fische“.
Bei  der  Position  14:  „Draht  zu  Umhegungen,  Drahtgeflechte“".
Bei  der  Position  15:  „landwirtschaftliche  Geräle“.

§  3.  Die  Bestimmungen  in  §  2  erhalten  rückwirkende  Kraft  vom  15.  Juli  1908  ab.
Herbertshöhe,  den  16.  Februar  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Knzeigepflicht  beim  Vorktommen
des  RKussatzes  (Lepra).
Vom  24.  Dezember  1907.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Jede  Erkrankung  und  jeder  Todesfall  an  Lepra  sowie  jeder  Fall,  der  den  Verdacht
dieser  Krankheit  erweckt,  ist  unverzüglich  der  zuständigen  Polizeibehörde  (für  Upolu,  Manono  und
Apolima  dem  Polizeivorsteher  zu  Apia,  für  Savaii  dem  Amtmann  zu  Matautu)  anzuzeigen.

§  2.  Zur  Anzeige  sind  verpflichtet:

1.  der  hinzugezogene  Arzt,

2.  jede  sonst  mit  der  Behandlung  oder  Pflege  des  Erkrankten  beschäftigte  Person,

3.  der  Haushaltungsvorstand,

4.  derjenige,  in  dessen  Wohnung  oder  Behausung  der  Kranken=  bzw.  Sterbefall  sich
ereignet  hat,

5.  in  samoanischen  Gemeinden  der  Ortsvorsteher  (Pulenun),

6.  in  öffentlichen  Kranken-,  Gefangenen=  und  ähnlichen  Anstalten  der  Vorsteher  der

Anstalt  oder  die  von  der  zuständigen  Stelle  zur  Anzeige  verpflichtete  Person,
7.  auf  Schiffen  der  Schiffer,  sein  Stellvertreter  oder  der  Lotse.

Die  Verpflichtung  der  unter  Nr.  2  bis  7  genannten  Personen  tritt  nur  dann  ein,  wenn
ein  früher  genannter  Verpflichteter  nicht  vorhanden  ist.

Die  Anzeige  kann  schriftlich  oder  mündlich,  im  letzteren  Falle  auch  durch  eine  dritte  nicht
anzeigepflichtige  Person  geschehen.

§  3.  Die  Polizeibehörde  muß,  sobald  sie  von  einer  Erkrankung  oder  von  einem  Todesfall
an  Lepra,  oder  von  einem  Fall,  der  den  Verdacht  dieser  Krankheit  erweckt,  Kenntnis  erhält,  den
zuständigen  Regierungsarzt  benachrichtigen.

§&amp;amp;  4.  Dem  zuständigen  Regierungsarzt  ist  der  Zutritt  zu  dem  Kranken  oder  der  Leiche  und
die  Vornahme  der  zur  Feststellung  der  Krankheit  erforderlichen  Untersuchungen  zu  gestatten.  Die  in
§  2  aufgeführten  Personen  sind  verpflichtet,  über  alle  für  die  Entstehung  und  den  Verlauf  der
Krankheit  wichtigen  Umstände  dem  Regierungsarzt  und  der  zuständigen  Behörde  auf  Befragen  Auskunft
  zu  erteilen  und  den  Anweisungen  zur  Verhütung  der  Weiterverbreitung  der  Krankheit  Folge
zu  leisten.

§  5.  Leprakranke  oder  lepraverdächtige  Personen  können  abgesondert,  Wohnungen  und
Häuser,  in  denen  solche  Kranken  oder  krankheitsverdächtige  Personen  sich  befinden,  kenntlich  gemacht,
das  Pflegepersonal  unter  polizeiliche  Aufsicht  gestellt  und  für  die  Behandlung  der  Gebrauchsgegenstände
  von  leprakranken  oder  lepraverdächtigen  Personen  sowie  für  die  Einsargung  und  Bestattung
von  Lepraleichen  besondere  Vorsichtsmaßregeln  getroffen  werden.

§*  6.  Gegen  die  Anordnungen  des  zuständigen  Regierungsarztes  und  der  zuständigen
Polizeibehörde  ist  die  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur  zulässig.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende
  Wirkung.
        <pb n="499" />
        W  437  20

§  7.  1.  Mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahr,  bei  mildernden  Umständen  mit  Geldstrafe  bis
500  .““,  wird  bestraft,  wer  den  Bestimmungen  des  §  5  dieser  Verordnung  zuwiderhandelt,  insonderheit
  wer  Kleidungsstücke,  Wäsche,  Bettzeug  und  andere  bewegliche  Gegenstände,  die  von  Leprakranken
oder  bei  ihrer  Pflege  oder  zur  Beförderung  von  solchen  Kranken  beziehungsweise  Leichen  benutzt
worden  sind,  ohne  die  vorgeschriebenen  Vorsichtsmaßregeln  in  Gebrauch  nimmt,  an  andere  überläßt
oder  sonst  in  Verkehr  bringt.

2.  Mit  Geldstrafe  von  20  bis  150  1/“  oder  mit  Haft  nicht  unter  einer  Woche  wird  bestraft,
wer  die  in  §  1  dieser  Verordnung  vorgeschriebene  Anzeige  länger  als  drei  Tage  unterläßt,  nachdem
er  von  der  anzuzeigenden  Tatsache  Kenntnis  erhalten  hat,

wer  dem  zuständigen  Regierungsarzt  den  Zutritt  und  die  Vornahme  der  Untersuchungen
verweigert,

wer  dem  zuständigen  Regierungsarzt  oder  der  zuständigen  Behörde  die  Auskunft  verweigert
oder  wissentlich  unrichtige  Angaben  macht.

§  8.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Vailima,  den  24.  Dezember  1907.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Kbänderung  der  Verordnung
betr.  die  AKnzeigepflicht  beim  Vorkommen  des  Kussatzes  (Lepra)  vom  24.  Dez.  1907.
Vom  14.  Dezember  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Die  in  §  7  Ziffer  1  der  Gouvernements-Verordnung  vom  24.  Dezember  1907  (Gouv.  Bl.
Bd.  III  Nr.  62)  an  erster  Stelle  angedrohte  Gefängnisstrafe  wird  auf  drei  Monate  Gefängnis  im
Höchstfalle  herabgesetzt.
Apia,  den  14.  Dezember  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Einfuhr  von  Tieren  in  das
Schutzgebiet  von  Samoa.
Vom  16.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Es  ist  verboten,  in  das  Schutzgebiet  Samoa  Tiere  aller  Art,  mit  Ausnahme  von
Haustieren,  ohne  vorherige  Genehmigung  des  Gouvernements  einzuführen.

§  2.  Als  Haustiere  im  Sinne  dieser  Verordnung  gelten:  Pferde,  Maultiere,  Maulesel,
Esel,  Rinder,  Schweine,  Schafe,  Ziegen,  Hunde,  Katzen  und  Hausgeflügel  jeder  Art.

§  3.  Für  die  Einfuhr  von  Haustieren  ist  ein  von  der  zuständigen  Behörde  des  Herkunftsorts
  ausgestelltes  Gesundheitszeugnis  dem  Zollamt  vor  Landung  der  Tiere  vorzulegen.

Das  Gesundheitszeugnis  muß  die  Bescheinigung  enthalten,  daß  die  einzuführenden  Tiere,
soweit  durch  eine  Untersuchung  festzustellen  war,  gesund  sind  und  daß  sie  nach  Kenntnis  der  Behörde
aus  Gegenden  stammen,  die  in  den  letzten  zwei  Monaten  nicht  von  periodischen  Seuchen  heimgesucht
worden  sind.
        <pb n="500" />
        W  438  20

§  4.  Haustiere,  für  die  das  Gesundheitszeugnis  nicht  beigebracht  werden  kann,  find  von
der  Landung  ausgeschlossen.  Das  Gouvernement  kann  Ausnahmen  zulassen.

§  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  §§  1  und  4  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  M  oder
mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.  Außerdem  kann  die  Einziehung  und  Vernichtung  der
betreffenden  Tiere  oder  eine  dieser  beiden  Maßnahmen  verfügt  werden.

§  6.  Die  „Contagious  Diseases  (Animals)  Ordinance  1897“  der  ehemaligen  Munizipalität
von  Apia  (Samoa  Royal  Gazette  1897)  sowie  die  Gouvernementsverordnung  vom  21.  Juli  1908,
betreffend  die  Einfuhr  von  Federvieh  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  68)  treten  mit  dem  Tage  des  Inkrafttretens
  dieser  Verordnung  außer  Kraft.

§  7.  Die  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.

Apia,  den  16.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Solf.

 

Das  Statut  der  Deutschen  Kolonial-Gesellschaft  für  Südwestafrika

ist  durch  Beschluß  der  außerordentlichen  Hauptversammlung  der  Gesellschafter  vom  6.  Februar
1909  mit  Zustimmung  der  Aufsichtsbehörde  wie  folgt  geändert  worden:

a)  Der  §  5  des  Statuts  hat  folgende  Fassung  erhalten:

„Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  “  4  000  000,—  und  ist  in  4000  fortlaufende
  Nummern  tragende  Anteile  über  je  1000,—  eingeteilt.  Eine  weitere  Zerteilung
der  Anteile  ist  unzulässig.

Die  Anteile  Nr.  1  bis  2000  bilden  die  Reihe  A,  die  Anteile  Nr.  2001  bis  4000  die
Reihe  B  (vgl.  §§  25  und  59).“

b)  Der  §  25  ist  wie  folgt  geändert  worden:

„Nach  Zuweisung  der  gemäß  §  22  dem  Reservefonds  zu  überweisenden  Beträge  wird
der  Reingewinn  in  nachstehender  Reihenfolge  verteilt:

1.  Die  Anteile  Reihe  B  erhalten  einen  Gewinnanteil  von  6  v.  H.  des  auf  sie  eingezahlten
Kapitals.  Falls  in  einem  Geschäftsjahre  auf  die  Anteile  Reihe  B  ein  Gewinnanteil  von
weniger  als  6  v.  H.  zur  Auszahlung  kommen  sollte,  so  wird  der  Fehlbetrag  aus  dem  nach
Berechnung  eines  Gewinnanteils  von  6  v.  H.  auf  die  genannten  Anteile  verbleibenden
Gewinnüberschuß  der  folgenden  Jahre  nachgezahlt,  und  zwar  auf  den  Dividendenschein
desjenigen  Jahres,  aus  dessen  Ertrag  die  Ergänzungszahlung  erfolgt.

2.  Alsdann  erhalten  die  Anteile  Reihe  A  einen  Gewinn  bis  zur  Höhe  von  4  v.  H.  des  eingezahlten
  Kapitals.

3.  Von  dem  verbleibenden  Betrage  werden  den  Mitgliedern  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats
  ihre  Anteile  am  Jahresgewinn  gewährt,  wobei  indessen  sämtliche  Abschreibungen
und  Rücklagen  vorweg  in  Abzug  zu  bringen  sind.  Der  Gewinnanteil  des  Aussichtsrats
beträgt  10  v.  H.  des  hiernach  zu  berücksichtigenden  Betrages.  Die  Höhe  des  Gewinnanteils.
des  Vorstandes  wird  in  den  durch  die  vorstehenden  Bestimmungen  gezogenen  Grenzen
durch  den  Dienstvertrag  bestimmt.

4.  Der  weitere  Rest  wird  auf  die  Anteile  Reihe  A  gleichmäßig  verteilt,  soweit  nicht  die  Hauptversammlung
  eine  anderweite  Verwendung  beschließt  (uvgl.  aber  §  24  Absatz  2).“

c)In  §  59  ist  nach  dem  ersten  Absatz,  lautend:

„Nach  Tilgung  der  Schulden  wird  das  Gesellschaftsvermögen  an  die  Mitglieder  nach
Maßgabe  ihrer  Anteile  verteilt“  die  folgende  Bestimmung  eingeschaltet  worden:

„Bei  Ausschüttung  der  Liquidationsmasse  sind  auf  die  Inhaber  der  Anteile  Reihe  B
vorweg  die  dem  Neunwert  des  auf  dieselben  eingezahlten  Kapitals  entsprechenden  Beträge
sowie  die  aus  früheren  Jahren  auf  den  6prozentigen  Gewinnanteil  etwa  rückständigen  Summen
zuzüglich  6  v.  H.  auf  das  Jahr  vom  eingezahlten  Nennbetrag  seit  Beginn  desjenigen  Geschäftsjahres,
  auf  welches  vermöge  des  Eintritts  der  Auflösung  bzw.  Beginns  der  Liquidation  die
Verteilung  von  Reingewinn  nicht  stattfinden  konnte,  zu  gewähren.  Der  Überschuß  der  Liquidationsmasse
  wird  auf  die  Anteile  Reihe  A  gleichmäßig  verteilt.“
        <pb n="501" />
        439  20

—  S  Personalien  —

Nachruf.
Am  23.  April  d.  Is.  verschied  unerwartet  am  Herzschlage  der  ständige  Hilfsarbeiter  in  der
Finanzabteilung  des  Reichs-Kolonialamts,  Geheimer  Hofrat
Heinrich  Theodor  Krüger

im  fast  vollendeten  59.  Lebensjahre.  Der  Verstorbene  ist  im  Jahre  1867  in  den  Staatsdienst  eingetreten
  und  gehörte  dem  Auswärtigen  Amte  seit  dem  Jahre  1872  an.  Seine  Arbeitskraft  konnte
er  vom  Beginn  der  deutschen  Kolonialverwaltung  an  im  Dienste  der  dem  Reiche  erwachsenden
neuen  Aufgaben  bis  zur  letzten  Stunde  seines  Lebens  erfolgreich  betätigen.  Der  Heimgegangene
war  ein  Beamter  von  hervorragender  Tüchtigkeit  und  geradem  Charakter,  dessen  Pflichttreue  und  nie
ermüdende  Hingabe  an  den  Dienst  vorbildlich  gewirkt  haben.  Wie  der  Tod  dieses  erfahrenen  Beamten
einen  schweren  Verlust  für  die  Kolonialverwaltung  bedeutet,  so  wird  sein  Andenken  bei  allen,  die
mit  ihm  in  Berührung  kamen,  unvergessen  bleiben.

Berlin,  den  24.  April  1909.
Reichs-Kolonialamt.
Dernburg.

 

 

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  April  1909.

Hartmann,  Oberleutnant,  am  30.  April  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Mai  1909  im  Fusilier-Regiment
  Königin  (Schleswig-Holsteinischen)  Nr.  86  angestellt.

Rothert,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Dr.  Brünn,  Stabsarzt,  vom  1.  Mai  1909  ab  ein  sechsmonatiger  Nachurlaub  ohne  Gehalt  bewilligt.

Wünn,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Dr.  Neubert,  Oberarzt,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  April  1909.

v.  Estorff,  Oberstleutnant  und  Kommandeur,  zum  Oberst  befördert.

Strehlke,  Hauptmann,  am  30.  April  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Mai  1909  als  Führer  der
Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  10  angestellt.

Bech,  Hauptmann,  Batteriechef  im  Bergischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  59,  am  30.  April  1909
aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Mai  1909  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Wilm,  Hauptmann,  am  30.  April  1909  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste
aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Goesch,  Leutnant,  am  30.  April  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Mai  1909  im  Infanterie-Regiment
Lübeck  (3.  Hanseatischen)  Nr.  162  angestellt.

Chales  de  Beaulieu,  Leutnant,  am  30.  April  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Mai  1909  im
Infanterie-Regiment  Bremen  (1.  Hanseatischen)  Nr.  75  angestellt.

Stoebe,  Leutnant,  am  30.  April  1909  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische  Militärdienste
aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Dr.  Weindel,  Oberstabsarzt,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum
Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  13.  April  1909.
Peters,  Intendanturrat,  mit  dem  13.  d.  Mts.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  XVIII.  Armeekorps)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.
        <pb n="502" />
        W  440  20

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  20.  April  1909.
Dr.  Handl,  Stabsarzt,  am  30.  April  1909  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste

aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Menzel  und  Schipper,  Oberleutnants,
Dr.  Gühne,  Stabsarzt,

Range,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  4.  April  1909.
Lucas  und  Isberner,  Intendantursekretäre,  der  Titel  „Ober-Intendantursekretär“"  verliehen.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  8.  April  1909.
Bischoff,  Geheimer  Registraturassistent,  mit  Wirkung  vom  1.  April  1909  zum  „Geheimen  Registrator"

ernannt.

 

Deutsch-Ostafrika.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  7.  April  1909  in
Neapel  eingetroffen:  Feldwebel  Schmöckel,  Unteroffizier
  Baumann.

Roamerun.

Am  9.  April  haben  die  Ausreise  nach  Kamerun
angetreten:  Wegebauer  Richter,  kommiss.  Sekretär
Menge,  Magazinaufseher  Schilling.

 

Am  25.  April  haben  die  Wiederausreise  nach
Kamerun  angetreten:  Obergärtner  Deistel,  Lazarettinspektor
  Staeck.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Tierarzt  Immel,  Landmesser  Kloß,
Maschinist  Herzog,  Steuermann  Iden,  Vermessungsgehilfe
  Adler,  Stationsassistent  Schlief,
Polizeimeister  Herzog.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
  Major  Engelhardt,  Sekretär  Schweder.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
9.  April  1909  von  Hamburg  aus  angetreten:
Sergeant  Siewertsen.

Deutsch-Südwestatrika.
Eingetroffen  auf  Heimaturlaub  in  Deutschland
ist  Bezirksamtmann  Regierungsrat  Dr.  Narciß.

 

Eingetroffen  im  Schutzgebiet  ist  am  22.  Februar
  der  Königliche  Eisenbahnbauinspektor  Rintelen.


 

Heimgereist  sind  am  27.  Februar:  Bureauassistent
  2.  Klasse  Rinowm  sowie  die  Lokomotivführer
  Brill  und  Jaenisch.

Auf  Urlaub  sind  gereist:  am  18.  März  die
Polizeisergeanten  Drews  und  Thelen;  am
19.  März  Bezirksrichter  Kühnast,  Landmesser
Hümann,  die  Polizeisergeanten  Schulz,  Brose
und  Neidutt.

Am  21.  April  haben  die  Ausreise  angetreten:
Regierungsrat  Peters,  Gerichtsassessor  Dr.  Franz
und  Amtsgerichtsassistent  Möller.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  Finanzinspektor
  Junker,  Bezirksamtssekretär  Kunze,
Zollamtsassistent  2.  Klasse  Zwirner,  Polizeiwachtmeister
  Rickert  und  die  Polizeisergeanten
Hirschmüller,  Kleinau  und  Ptascheck.

Landmesser  Moldenhauer  ist  von  Kamerun
nach  Südwestafrika  versetzt  worden.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  12.  April  1909
in  Hamburg  eingetroffen:  Proviantamtsassistent
Wohlfeil,  Unterzahlmeister  Görgen.
        <pb n="503" />
        G  441  20

 

 

B

 

 

 

 

 

nichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Togo.

Ein  Bauritvorzommen  im  südlichen  Togo.

Von  Dr  Koert,  Bezirksgeologen  an  der  Königlichen
Geologischen  Landesanstalt  zu  Berlin.

Bei  der  vom  Gouvernement  veranlaßten  geologischen
  Durchforschung  Togos  in  den  Jahren
1904  bis  1908  wurde  auch  den  lateritischen
Verwitterungsprodukten  der  Gesteine  eine  besondere
  Beachtung  geschenkt,  um,  wenn  möglich,
solche  unter  ihnen  ausfindig  zu  machen,  welche
sich  als  Rohmaterial  für  die  Darstellung  von
Tonerdehydrat  und  von  Aluminium  eignen
könnten.  Diese  Hoffnung  hat  sich  für  eine  Reihe
von  Proben  erfüllt,  die  von  der  Gipfelpartie  des
Agu  stammen,  jenes  an  1000  m  Meereshöhe
erreichenden  Gebirgsstockes,  dessen  Fuß  die  Bahn
Lome  —  Palime  berührt.  Das  Hauptgestein  des
Agu  ist  (nach  den  Bestimmungen  meines  Kollegen
Dr.  Finckh)  ein  Gabbro,  welcher  an  den  Hängen
zu  einem  fruchtbaren  Rotlehm  verwittert  ist  und
aus  diesem  eluvialen  Mantel  hier  und  da  in
Gesteinsklippen  durchragt.

Dagegen  weisen  die  Gipfelpartien  des  Gebirges
  allem  Anscheine  nach  in  größerer  Verbreitung
  eine  Decke  von  steinartig  erhärtetem
Laterit  oder  Bauxit  auf,  augenscheinlich  das  Endprodukt
  der  tropischen  Verwitterung  des  Gabbros.
So  konnte  ich  auf  und  an  der  Baumannppitze,
wie  der  westliche  Agugipfel  heißt,  folgende  Bauxit--varietäten
  sammeln:

1.  Dichte,  schwere,  zinnoberrote  und  daher
wohl  an  rotem  Eisenoxydhydrat  reiche  Gesteine,
die  auf  den  spärlichen  Hohlräumen  Schwarten
von  Brauneisen  und  winzige  wasserhelle,  noch
näher  zu  untersuchende  Kryställchen  zeigen;

2.  löcherige,  feste,  gelbbraune,  stellenweis
braunrot  gefleckte  Gesteine  von  mattem  Bruch.  Da
dies  Gestein  seinem  Aussehen  nach  einen  höheren
Tonerdegehalt  vermuten  ließ,  so  wurde  es  im
Königlichen  Materialprüfungsamt,  welches  auch  die
übrigen  hier  mitgeteilten  Analysen  ausgeführt  hat,
untersucht  und  ergab  folgende  Zusammensetzung:

 

Kieselsäure  0,92  v.  H.
Eisenoxyd.  18,01  „
Tonerde  52,16
Titansäure  1,  23
hygroskopisches  Wasser  .  0,97
chemisch  gebundenes  Wasser  26,11
Summe  99,40  v.  H.;

 

3.  eine  dritte  Varietät  steht  in  der  Mitte
zwischen  den  beiden  vorhergehenden,  indem  in
matter,  gelb=  bis  rotbrauner,  ziegelsteinartiger
Grundmasse  schalig  gebaute  Kügelchen  und  Knauern
von  rotbraunem  Eisenoxydhydrat  eingebettet  sind.
Eine  derartige  Probe  ergab  bei  der  Analyse:

 

Kieselsäure  1,39  v.  H.
Eisenoxyd.  30,417
Tonerde  45,600
Titansäure  1,17  —
hygroskopisches  Wasser  0,64  -
chemisch  gebundenes  Wasser  19,74
Summe  99,01  v.  H.;

4.  endlich  tritt  noch  eine  vierte,  feste,  löcherige
Gesteinsvarietät  auf,  welche  durch  ihre  matte  hellgelbe
  Farbe  einen  hohen  Tonerdegehalt  verriet,
leider  aber  daneben  von  einem  Netz  von  opaloder
  chalzedonartiger  Kieselsäure  durchtrümert
wird,  so  daß  die  Analyse  einen  beträchtlichen
Gehalt  dieser  bei  der  Verarbeitung  des  Bauxits
unerwünschten  1)  Substanz  aufwies:

 

Kieselsäure  20,57  v.  H.
Eisenoxyd.  1,66
Tonerde  53,  25
Titansäure  0,20  -
hygroskopisches  Wasser  00,48  =
chemisch  gebundenes  Wasser  21,63
Summe  97,79  v.  H.

Für  die  Verarbeitung  auf  Tonerde  dürften
demnach  wohl  nur  die  unter  2.  und  3.  besprochenen
Varietäten  geeignet  sein,  welche  einen  Tonerdegehalt
  von  45,6  bis  52,1  v.  H.  bei  einer  Gesamtmenge
  von  2,15  bis  2,56  v.  H.  Kieselsäure  und
Titansäure  aufweisen.

Auch  der  östliche  Agugipfel,  der  nach
Dr.  Gruners  neueren  Feststellungen  der  höchste
Gipfel  des  ganzen  Stockes  sein  soll,  dürfte  eine
ähnliche  Bauxitdecke  wie  die  westliche  Baumannspitze
  aufweisen,  doch  habe  ich  darüber  keine
Beobachtungen  anstellen  können.  Wohl  aber  fand
ich  etwa  1,3  km  östlich  von  der  Baumannspitze
auf  dem  Wege  von  Oagbe  nach  Djigbe  in  der
Nähe  der  Wasserscheide  einen  festen  löcherigen
Laterit  von  folgender  Zusammensetzung:

1)  Krusch:  Untersuchung  und  Bewertung  von  Erzlagerstätten
  1907,  S.  320.
        <pb n="504" />
        W  442  2e0

 

Kieselsäure  2,82  v.  H.
Eisenoxyd.  26,37
Tonerde  45,  1
Titansäueer  1,18
hygroskopisches  Wasser  0,82
chemisch  gebundenes  Wasser  22,65
Summe  99,65  v.  H.

Schon  aus  diesen  Einzelbeobachtungen  geht,
wie  ich  glaube,  zur  Genüge  die  weite  Verbreitung
eines  für  die  Herstellung  von  Tonerdehydrat  wohl
geeigneten  Bauxits  auf  dem  Agu  hervor.  Daher
wird  man  diese  Lagerstätte  im  Auge  behalten
müssen.  Allerdings  können  diese  Erze  für  den
Export  nach  Europa  bei  dem  gegenwärtigen
Marktpreise  von  rund  30  “  für  die  Tonne  frei
deutscher  Hafen  nicht  in  Betracht  kommen,  wie
schon  folgender  Überschlag  der  Transportkosten
zeigt,  der  sich  auf  Angaben  des  Kolonial-Handels-Adreßbuchs
  1909  stützt.

Danach  kostet  die  Bahnfracht  von  Aphegame,
als  der  dem  Gewinnungsorte  nächsten  Bahnstation,
nach  Lome  pro  Tonne  10,50  .X  (Klasse  IV  des
Tarifs)  und  selbst,  wenn  der  niedrigste  Satz  des
Ausnahmetarifs  (S.  165)  zugrunde  gelegt  würde,
immer  noch  8  /Z;  dazu  kämen  an  Verschiffungskosten
  in  Lome  etwa  6,15  /X  pro  Tonne  und  an
Schiffsfracht  von  Lome  nach  Hamburg  schätzungsweise
  22  X  (nach  dem  niedrigsten,  für  Mais
geltenden  Satze  angenommen,  S.  144  a.  a.  O.).

Demnach  würden  schon  die  Transportkosten
von  Avhegame  nach  Hamburg  mehr  ausmachen,
als  gegenwärtig  der  Preis  für  französischen
Bauxit  (nach  Krusch  etwa  32  „K)  dort  beträgt,
wobei  also  noch  nicht  einmal  die  Gewinnungsund
  die  Transportkosten  vom  Agugipfel  nach
Avhegame  berücksichtigt  wären.

Anders  liegt  die  Frage,  ob  nicht  an  eine
Aluminiumdarstellung  in  Togo  selbst  gedacht
werden  könnte  unter  Benutzung  der  Energie  des
nur  18  km  in  Luftlinie  vom  Agu  entfernten
Aka-Wasserfalles  (des  sogenannten  Crednerfalles).
Die  Entscheidung  hierüber  möchte  ich  aber  berufeneren
  Beurteilern  überlassen.

Eine  forstwissenschaftliche  Studienreise.

Am  24.  Februar  trafen  Professor  Dr.  Jentsch
und  Forstassessor  Riedesel  Freiherr  v.  Eisen  bach
zu  einer  forstwissenschaftlichen  Studienreise  im
Schutzgebiet  Togo  ein.  Die  genannten  Herren
sowie  Professor  Büsgen  befanden  sich  seit  Anfang
November  v.  Is.  in  Kamerun,  wo  sie  unter
Führung  des  Forstassessors  Schorkopf  den  Urwald,
  insbesondere  die  durch  die  beiden  Bahnen
erschlossenen  Waldgebiete,  in  forstwirtschaftlicher
und  botanischer  Beziehung  erforschten.  Leider

 

konnten  die  beiden  letzteren  Herren  an  der  geplanten
  Studienreise  in  Togo  nicht  mehr  teilnehmen,
  denn  Professor  Büsgen  erkrankte  am
Ende  der  Reise  in  Kamerun  und  begab  sich  von
dort  mit  dem  Februar-Hauptdampfer  nach  Hause,
Forstassessor  Schorkopf  fuhr  infolge  Fiebererkrankung
  mit  „Alexandra  Woermann“  direkt
heimwärts.

Professor  Dr.  Jentsch  und  Forstassessor  Freiherr
v.  Riedesel  reisten  am  26.  Februar  unter  Führung
des  Forstassessors  Metzger  nach  Nuatjä.  Nach
Besichtigung  der  Ackerbauschule  und  der  Baumwollfelder
  in  Nuatjä  ging  am  1.  März  der  Marsch
nach  dem  Aufforstungsgebiete.  Von  dem  dortigen
zweitägigen  Aufenthalte  war  der  erste  Tag  dem
Begange  der  bereits  aufgeforsteten  Fläche  sowie
des  Haho-Uferwaldes  gewidmet;  am  zweiten  Tage
wurde  ein  größerer  Marsch  in  den  nach  Norden
sich  erstreckenden  unaufgeforsteten  Teil  des  Aufforstungsgebietes
  unternommen,  wobei  schätzungsweise
  30  km  zurückgelegt  und  eine  Fläche  von
etwa  3000  ha  übersehen  wurden.

Die  ausgeführten  Untersuchungen  zeigen,  daß
sowohl  auf  der  aufgeforsteten  als  auch  auf  der
noch  nicht  aufgeforsteten  begangenen  Fläche  der
Boden  sich  verschieden  klassifiziert,  daß  hier  wie
dort  sowohl  relativ  gute,  tiefgründige  wie  flachgründige,
  unterseits  verdichtete  Böden  in  mannigfachem
  Wechsel  vorkommen.  In  rein  forsttechnischer
Beziehung  kann  jede  dieser  Bodenarten,  auch  die
relativ  schlechteste,  mit  Erfolg  aufgeforstet  werden.
Auch  die  vorgefundenen  Vegetationsverhältnisse
erbringen  den  Beweis,  daß  in  dieser  begangenen
Baumsteppe  keine  Bodenart  dem  Wachstum
perennierender  Holzpflanzen  unüberwindbaren
Widerstand  entgegensetzt.

Bezüglich  des  Haho-Uferwaldes  ergaben  die
Schätzungen,  daß  durchschnittlich  300  km  Derbholz
und  100  fm  nutzbares  Holz  auf  dem  Hektar  stehen.
Eine  forsttechnisch  richtig  geleitete  Ausnutzung
dieses  Uferwaldes  zur  Deckung  eines  Teiles  des
Bedarfes  an  Bau=  und  Möbelholz  im  Schutzgebiete
  würde  den  Fortbestand  des  Waldes
keineswegs  gefährden,  im  Gegenteil,  es  würde
durch  sachgemäße  Entfernung  der  teilweise  überalten
  Stämme,  welche  jüngere  Stämme  unterdrücken
  und  in  ihrem  Wachstum  behindern,  der
Zuwachs  vergrößert  werden.

Am  4.  März  wurde  der  Marsch  in  Richtung
Gadja  nach  Misahöhe  angetreten.  Für  die  Besichtigung
  des  dortigen  Waldgebietes  stand  nur
ein  Tag  zur  Verfügung;  genaue  Aufschlüsse  über
die  floristische  Zusammensetzung,  die  Wiuuchsverhältnisse,
  das  Ertragsvermögen  konnten  hierbei
nicht  gewonnen  werden.  Immerhin  wurden
einige  Baumhöhenmessungen  ausgeführt,  wobei
sich  stellenweise  eine  durchschnittliche  Bestandshöhe
        <pb n="505" />
        GW  443  20

von  35  bis  40  m  ergab.  Die  Derbholzmasse
wurde  auf  einzelnen  Flächen  auf  400  bis  600  fm
auf  den  Hektar  eingeschätzt.  Der  nächste  Tag
diente  dem  Studium  der  von  dem  Bezirksamte

Misahöhe  ausgeführten  Versuchskulturen.
10.  März  fuhren  die  Herren  mit  der  Bahn  von
Palime  nach  Lome  zurück.

Am

(Aus  dem  Amtsblatt  für  Togo  1909,  Nr.  12.)

Uachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  (ODonat  Februar  1909  fällig
gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  7,  S.  329.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  göll  i  im  obigen  G  Z
den  gleichen
«  Monat  des  Rechnungsjahres  egen  9
Namen  der  Zollämter.  EIIIIIEIEEI  Zeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1909  1908  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Auofuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  3  weniger
664%  „  %%  %  %  4%
i.  «  s  «
Lome  Zollamt  983  758  5  327,00  91  085,6557  050,  35  321,00  97  374,35  —  3288.70
Anecho  -  —  —  27  558,50  42.50  27601,00  —  27  601,00
Agbanake  -  12570  0,50  136,200|130,30  0,25  130,55  5.65  —
Tolpolil  -  220,951  0.25  221,20  137,05  4,25  141,30  79,90  —
Noepe  .  ..  -  1  827,15  758.20  2  585,140  1  2  2520  —  «  2309,80
Ho  Zollhebestelle  764,85;  362,50  1127,  351  77475  341,00  1115,  75  11,60  —
Kpandu  -  251,60,  265,00  516,60014,35  114,00  3o8,  351  208,  25  —
Kete-Kratschi  258,85  1,1001  250,85  82,10  1.75.  83,85  176,00  —
Teten  -  26.80  DT  26,80  23,20  —  23,20  3,60  —
Agome-Palime  64.55  —  64.55  —  —  —  64.55  —
l
Im  ganzen  309,10  1  7141,50  —  99  023,60|127  579,65.  2  021,00  129  603,55  510,55  31  129,50
.  I  s  —,30579,95
Kamerum

überilchtllherdiebewegungdesHandelsdesschutzgehietsKumemnimlll.vlekteldesKalenderiuhreslmlmvetglelchmltdemsondellm
  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  22.  1
Im  Zm
Ni  /  1  9
Benennung  der  Warengruppen  III.  Vierte.II.  Viertel  Zunahme  Abnahme
1908  1907
Wert  a.s  Wert  .«  sWert  M  Wert  lit
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  412  691  225  633  187  058  –
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Früchte  10  555  43  910  —  3  385
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  227919  209  946  17  973  —
d)  Getränke  laußer  Mineralwasser)  .  210  215  272  887  —  32672
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  17  751  2  892  11  859  —
s)  Faserpflanzen.  ....  97  –  97  —
g)  Erzeugnisse  der  Forftwirtschaft.  39  3:36  57  115  —  17  779
Zusammen  1.  978  564  812  413  166  151  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  18  107  232  15  786
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  128  102  514  796  —  86  694
Zusammen  II  416  209  517  117  –  70  908
        <pb n="506" />
        444

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  III.  ViertelIII.  Viertel  ZunahmeAbnabme
1908  1907
Wert  .“  Wert  .“  Wert  .  Wert  .
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  276  392  245  472  30  920  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  41722  47  426  —  ö  704
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  99  534  85  842  13  692  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  1015  404  —  988  760
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  60  209  62  899  2  690
VIIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  ...  3316  5  374  –  2  058
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  37  836  38  210  —  404
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  26  121  42  619  16  .525
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  55  114  56  179  —  1  365
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  356  781  29  052  327  729  —
)  Fabrikate  .  767  433  519  319  248  114  —
gusammen  ã  1124214  548  371  ö7õ  843  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  247.416  154  494  92  922  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  74  681  40011  34670  —
XV.Gcld  ..  21  105  244  578  —  223  473
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1908.  4  507  810  A4  529  —  397  6897)
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  4  366  301  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +141  539  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Ergeugnisse  des  Landbaues  1712597  2476  828  —  764231
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  1  241  77442163  311  —  921537
Zusammen  1.  2954  37114640  139  —  1685  768
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  226  096  174  404  51  692  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  138  763  9  754  129  009  –
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  29  234  23  433  5  801  —
V.  Geld  .  ...  25  014  25  600  —  586
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908  bzw.  190)8373  47814  873  330  —  1499852")
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2  774  353  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  +  599  125  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908  baw.  1907  788131889778859  —  1897  541
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  7  140  654  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  —  740  604  —  —  —

*)  Die  Abnahme  bei  der  Einfuhr  gegen  den  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  entfällt  mit  224  000  .  &amp;amp;.
also  mit  mehr  als  der  Hälfte,  auf  Gold=  und  Silbermünzen.

**)  Die  Abnahme  der  Ausfuhrwerte  ist  zurückzuführen  auf  die  allgemeine  schlechte  Geschäftslage  in
der  Heimat  und  die  damit  verbundenen  niedrigen  Marktpreise.  Allein  bei  Kakao  (s.  unten  Ausfuhr  nach  Warenvositionen)
  ist  der  Wert  gegen  den  gleichen  zeitraum  des  Vorjahres  um  rund  342  000  .  K  zurückgegangen.
Ahnlich  liegt  es  bei  den  Ausfuhrwerten  für  Palmkerne,  Palmöl,  Kautschuk.
        <pb n="507" />
        Benennung

W  445  2.

Wichtigste  Warenpositionen

—  —0  —  —  —     ”  —  —.

Im  III.  Viertell  Im  III.  Viertel

 

 

 

 

 

 

der  des  Jahres  1908  des  Jahres  1907  Zunahme  Abnahme
Waren  Menge!  Wert  Menge  Wert  Menge  #  Wert  Menge  Wert
ke  3½  —s  kg  4  ko  4
A.  Einkuhr.

Reis  1  422  580  336  270  682  679  152  2811730  901,  183  98999  —
Mehl  und  Backwaren  122  808.  68  758.156  324  63  911  —  484783  56—
Tabak  10n  663,  149  1293  898  120  360  7  765  28  766  Z  —
Tabakfabrikate  ...  269139148  9821l49278  —-—  6  130  10  130
Stille  Weine  .  .Liter2449«2755284165·31840—  —  9668  3788
Branntweine  aller  Art  -  245  939,  121  016358  020  169  052  —  —  120081  48  036
Bier  .  -  104  270  68225  89  423,  53  32114847  14  904  —  —
Bau=  und  Nutzholz  ..  298922.39300412  325  57  115  —  —  113403  17815
Fleisch.  Fische,  Eier,  Milch,  Honig  und  1

sonstige  tierische  Nahrungsmittel  538  157  427  7044582  957  #  513  907  —  —  44  800  86  203
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  5  .  s  ,

und  Steine  570  036,  477791121  152  33  933148  884  13  846  —  —1
Salz  .  .  1  497  585  102  3391  946  349  134  093  —  —  148764,  31  764
Steinkohlen,  Brauntotlen.  Britetts  1  694  711  79162  11  086  875,  49  026607  836,  30  11  .  —
Petroleum  .  .  127  353  30  935  89  251  20  406  38  102  10  529  —  —
Seifen  aller  Art  832771  30  21.89  740  31  00|—  —  1  463  846
Gewebe  aller  Art  176  529,  661  062  435  8071/1  629983  —  —  259278  ·1296949
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  Posa-  "„  -,

mentierwaren,  Schirme,  Filzwaren:  69  113  333  0.0t86è41  —  —  19515  7027
Schuhe  und  Stiefel  .  .  5293  30  167  8872,  44  425  —  —  3  579  14258
Glas  und  Glaswaren  28  550,  42  376845  42205  1  705  1521  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen,  l  I

Blöcke  usw.  ...  929522635039994829232742200897s27815—.——
Mcuhcech.  860212690210012839628——i—1410112726
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  .  3  042  872  685  643578  500  385  4662464372  300  171|T  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  18  792.  4732  88  4666  —  —  28013  41  139
Feuerwaffen  .  Stück  437  23  026  123  8739  314  42871  —  —
Goldmünzen  ...  —  6  1056  —  „  20  00  —  —  —  133895
Silbermünzen.  —  15000  —  224  078  —  —  209  578

l
B.  Ausfuhr.

Kakao  699  259/  731  578  721  417.1074  151  –  —  22  158  342  573
Palmkerne  .13  498  001  667  330  14  869  8521  015787  —  —  71351  348  457
Palmöh  947.515  297  0281  045  417  385  969  —  97  902  88  941
Bau=  und  Fshot  568  4188  60  678389338934  30  458  229.  484  30  215
Kautschuk  309  357  1180  956394  307  2132843  I  84  900  951  887
Elfenbein  13  157  204  720  8  224  158  45  1088  46  295  —
Sonstige  fossile  Nohstoffe  n.  Mineralien  250  707  137  426267  634:  8499  —  128  92716  ven  —
Silbermüngen.  .  .  .  —  2501  25  000  —  141  —  —

 

 

 

Nnachweisung  der  bei  den  Binnenzollämtern  des  Schutzgebiets  Ramerun  in  den  Monaten  Juli  und
August  908  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  neu  dellarierten)  Zölle  „
in  obigen  Monaten  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Zeitraum
Zollamt  1908  1907  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  usfuhr  Zus.  mehr  weniger
A.  Vf  A.  Pf  A.  Pf  Pfl  PflPf.]  [Pf]  Fffl.
Juli  1908.
Nssanakang  610  40]  2121  40  O  SB  451  —4231  80  —  —1  1500  —
Garua.  .  .  ...  558  252369  252927.50  1  155  95  772  —  1927  95  999  55  —  —
Kussert)  298  80  369  40  668  20  —  —  536  25  536  25  181  95  ———
Violundu....  703  25  —  —  703  2252713  858311  40  6  025  25  —  —  5322  —
„  l
nganzen217037048602057030  .7)  7650l60507076512721251131  50  6822
1  l  —I—5690«50
        <pb n="508" />
        W  446  20

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zöle

des  Rechnungsjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zollamt  1908  1907  des  Vorjahres
EinfuhrlAusfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
IIEIIEIEIIIIIIEIIIIIEIEBIIEELIIIEIIIIIII

August  1908.
Nssanakang  669  35  632  —]  1301  3544  8S“  20  —  —  452  85

arna.  492  50021  7535114  25  735  20  8041  20  8  776  40  —  —5262  15

Kusseri:  3  —  333  60  336  60  148  —  324  50  467  50  —  —  130  90

Molundu  .  .  .  .  —  —65180  05  00%  95  960  —  3522  951657  10  —  —

Im  ganzen  1164  854%½6  4%0332  25%Gs  10  S  Öö  10%845  80

«  I  —3—F818880
Deutsch-Südwestafrika.

Uachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Oonat  Dezember  1908
fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  7,  S.  330.)

 

 

Namen  der  Zollämter,
  bei

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  C(en  deklarierten)  Zöne
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

Gegent  den  aleichen
Zeitraum

 

 

 

welchen  die  Zölle  1908  1907  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhrl  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sin  IEIIEIEIIIEIEIIIEIEIIIIEIIIIEIEIIIEEIII
I  «  «  «
Swakopmund.  61  686  50  1  551—  3237  50%4DO  —  656  507  70  —  —  2270  20
...  80  194  10  —  —  80  194  10  62  458  10  —  —  62458  11103  —  —
Lüderitzbucht  —  —  20  101  2520  100  25  —  —  Z  2040i  ν  —  —
Windhuk  .  16  056  60  —  —16  056  6C0  24„0  —  —2363420  —  —17577  60
Ramansdrift  1  944  50  —  —  19450o%2  —  303620  —  —091  70
Ururas  3220  5  —  3720  —  —  51  —  51  —  —  —  13  80
Haigamkhabe  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
aribib.  8  58  —  —  —  8  558  —  7  298  30  —  —  7298  30  1  259  I—  —
Okahandja.  8  57280  —  —  3  57280  2  164  80  —  —  2  164  80  1  4080  +  —
Gobabis  2  309  80  —  —  2309-80  3591  30  —  —  3  591.30  —  —  1281  50
Omaruru  21120  —  —  211  20536  15  —  —  1536  15  —  1324  95
Outjo  18720  —  —  18720  51820  —  —  518  20  —  —  331  —
Grootfontein.  287  60  —  —  28760  —  —  2  47120  —  —2  183  60
Usakos  210  80  —  —  210  80  53  9000  —  53  90  156  200  —
Otjiwarongo  359.10  —  —  359  10  52  —  —  —  52  —  307101  —
Otavi  120  30  —  —  120  30  41  25  —  —  4125  7905  —  —
Tsumeb  94  30  —  91  30  112  25  —  —  112  25  —  —  17;  95
Rehoboth.  1  215  91  —  —  1  215  91  102  10  —  —  102  10  1113811  —  —
Kub  64  40  —  —  64  10  —  —  —  —  61  4%
Gibeon.  365  50  —  —  365  50  1  229  60  —  —  1  229  60  —  —  864  10
Keetmanshoop  18  139  —  —  —  18  9  1881  75  —  —  1  981  75%
Hasuur  19850  —  —  198  50  3  023  95  —  —  3  023  95  —  —  2825.  45
Warmbad  867  60  —  —  867  60  —  —  1  180  70  —  —  313  10
Dawignab.  55  —  —  —  55’—  24  —  —  —  21  —  31  0UU  —
Ukamas.  1  936  90  —  —  1  936  90  114  60  —  —  114  60  1  822  00  —
Stolzenfels  315  35  —  —  315  35  —  —  —  —  —  315  351  —  —
Bethanien.  7520  —  —  7520  67  45  —  —  67  45  775  —  —
Zusammen99  058  3621  957  2521  015  61178  889  7361  —  20  7O6  911  —

 

 

*)  Diamantenausfuhrzölle.
        <pb n="509" />
        (Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  8,  S.  392.)

W  447  20

Oeutsch-Ostafrika.

nachweisung  der  Brutto-Sinnahmen  bei  den  Binnengrenz#-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrihka
im  OMOonat  Dezember  1908.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

e;  ai  Salz-  .  ·  .  Gegen  Vorjahr  6

llstell  Einfuhr-=  Ausfuhr-  verbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Im  »·
Zollstelle  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Mehr  Weniger
Rup.  O.Rup.  H.]  Rup..  Rup.  H.  Rup.  H.  A.c  Pf.  Ac  Pf  Pf  “  Dff.

.  t  I
Moschi.  1  997  35  800  62  45  0o,  5  7  —2849  O  0L—
Schirati.  32475,55P437  24  —  6  18  92930,51  1239  07  686  16  55291—  —
Muansa  8  408  5%  627564  16  95122  54.5|  14  823  5819  764  7719  805  r  —  40  93
Bukoba  6  433  2490960  9  19  5  400  357  4133  809911  819698  9902  —  —
Usumbura  10  20—  —  —  —  —  75  10  95  1160  51171  —  —  36  57
Udjidjin.  22  401  —  —  —  —  22  —  44  10  5920  20  —  3920  U..  —
Bismarckburg  ———  21  —  —  —  3  50  24  50  32  67  7.17  25  560  —
Unjika-Posten  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburg  387,„5  —  —  —  —  —  —  387,5  ö161  —  —  5161  —  —
Mwaja  1  032  40  36.72  —  —  —  12,5  2#.5  1  425  66  709  33  716  33U1#-Wiedhafen
  9941  —  —  —  —  —  25  10  10  13  59  48331  —  34  74
Ssongea  —  —  —  —  ———  ———-——-———’—--——————·-—
Summe  in  Rup.  18  24260,511  617  95  9õ  14,51  167  75  30  123  4540  164  60  8  318  121  S846  4  —

.  „  15  490,60  126  86  223  67|0  164  60  ·

Dez.  1907  M19  957  951  8  152  32  43  6264  23  31  1  1  T

Gegen  Vorjahr  z

Zun.  .  Abn.  +  436  õ247338.281  483  24  44  48  —
«  i  I  !  -

 

 

 

Deutsch-holoniale  Baumwoll-Unternehmungen.)

Dem  soeben  erschienenen  Frühjahrsbericht

Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
über  die  Baumwollkultur  in  den  deutschen
Kolonien  entnehmen  wir  die  nachstehenden  Andes



gaben:

Die  Baumwollkultur  der  Eingeborenen
Togo  hat  sich  seit  dem  letzten  Bericht  weiterhin
Die  Produktion  des  Jahres
1907/08  betrug  1691  Ballen  zu  250  kg  gegenüber
  1205  Ballen  1906/07,  857  Ballen  1905/606,
519  Ballen  1904/05,  128  Ballen  1903,  80  Ballen

günstig  entwickelt.

Rolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

Togo.

1902  und  0  Ballen  1901.

Gegenüber  dem  Baumwolljahr  1906/07  sind
in  den  einzelnen  Bezirken  der  Kolonie  1907/08
folgende  Mengen  produziert  worden,  und  zwar

in  Ballen  zu  250  kg:

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  23,  S.  1154  f.

in

 

r  V  Uu  u#  N  VM

Man

Lome-Bezirk
Anecho-Bezirk
Misahöhe-Bezirk
Atakpame-Bezirk
Kete-Kratschi-Bezirk
Sokodé-Bezirk

1906/07  1907/08

gu-Bezirk

 

Ballen  Ballen

25  –
21  28
474  557
549  930
8  7
126  166
2  3

1205  1691

Infolge  einer  Änderung  in  der  amtlichen

Statistik  ist  die  Ernte  1907/08  des  Lome-Bezirkes
auf  die  Nachbarbezirke  übergegangen.

Vorstehende  Zahlen  ergeben  eine  Steigerung

Kreis  Nuatjä

2

—

der  Baumwollproduktion  um  40  v.  H.  Im  Atakpame-Bezirk,
  dem  Hauptproduktionsgebiet,  ist  eine
Steigerung  von  über  70  v.  H.  zu  verzeichnen.  Die
Produktion  des  Atakpame-Bezirkes  verteilt  sich
auf  dessen  einzelne  Kreise,  wie  folgt:

 

255  Ballen
Atakpame  551—
Sagada  124
Summa  930  Ballen.
        <pb n="510" />
        E  148  e0

Das  Komitee  hat  auch  für  das  Jahr  1909
einen  Garantiepreis  von  30  Pfg.  pro  Pfund  entkörnte
  Baumwolle  loko  Küste  festgesetzt.  Die
Baumwollernte  des  Jahres  1908  erzielte  einen
Durchschnittspreis  von  54  bis  55  Pfg.  pro  ½  kg;
Togo-Baumwollsaat  erzielte  im  Jahre  1908  einen
Durchschnittspreis  von  107.¾  pro  1000  kg.

In  Kpedji  wird  vom  Komitee  zur  Zeit  eine
neue  Entkörnungsanlage  aufgestellt,  die  aus
einer  70  Sägengin,  einer  hydraulischen  Doppelkastenpresse
  und  einer  10  PS8  Dampfmaschine
besteht.

Deutsch-Ostafrika.

Während  die  Produktionsbedingungen  des
Jahres  1908/09  sehr  günstig  waren,  und  nach
amtlichen  und  privaten  Erhebungen  der  Baumwollbau
  der  Eingeborenen  allein  am  Rufiyi
800  000  Pfd.  und  im  Bezirke  Kilwa  etwa
500  000  Pfd.  unentkörnte  Baumwolle  ergibt,  ist
das  inzwischen  festgestellte  Ernteergebnis  1907/08
infolge  abnormer  Trockenheit  erheblich  hinter  der
Schätzung  zurückgeblieben.  Die  Ausfuhr  1907
belief  sich  auf  980  Ballen  zu  250  kg  und  verteilt
  sich  auf  die  einzelnen  Zollbezirke,  wie  folgt:

Muanza  62  Ballen
Tanga  241
Bagamojo.  .  30
Moschi.  .  .  9

Sadai  79
Daressalam  .  59

u  u  V  u  V  U  u

 

Kilwa  .  458  (einschl.  Mohorro)
Neulangenburg  42
980  Ballen.

Der  Ansfuhr  von  980  Ballen  1907  steht
eine  Ausfuhr  von  755  Ballen  1906,  755  Ballen
1905,  754  Ballen  1904,  372  Ballen  1903  und
1½  Ballen  im  Jahre  1902  gegenüber.

In  letzter  Zeit  macht  sich  in  der  Baumwollkultur
  ein  neues  Element  mehr  und  mehr  bemerkbar,
  nämlich  die  mittleren  und  kleineren
weißen  Pflanzer.  Während  bisher  der  größere
Teil  der  Baumwollproduktion  aus  Eingeborenenbetrieben
  und  europäischen  Pflanzungsbetrieben
stammte,  haben  sich  neuerdings  zahlreiche  weiße
Ansiedler  der  Baumwollkultur  zugewendet.  Insbesondere
  am  Kilimandscharo,  an  der  Usambara=Eisenbahn,
  an  der  Zentralbahn  und  im  nördlichen
  Küstengebiet  des  Bezirkes  Kilwa  wird  von
solchen  Ansiedlern  Baumwollkultur  betrieben.
Die  bisherigen  günstigen  Ergebnisse  berechtigen
zu  der  Hoffnung,  daß  dieses  Element  mit  der
Zeit  zu  einer  namhaften  Steigerung  der  Baumwollproduktion
  beitragen  wird.  Das  Kolonial-Lirtschaftliche
  Komitee  verfolgt  diese  Erscheinung

 

in  der  Entwicklung  der  ostafrikanischen  Baumwollunternehmungen
  mit  besonderem  Interesse;
das  Komitee  unterstützt  die  Ansiedler  durch
Lieferung  von  Saatgut,  Geräten  und  Pflügen
und  beabsichtigt  ferner,  Entkörnungsanlagen  einzurichten,
  welche  dann  in  den  genossenschaftlichen
Betrieb  der  Pflanzer  übergehen  sollen.

Der  diesjährigen  bedeutend  größeren  Ernte

gegenüber  haben  sich  die  in  der  Kolonie  befindlichen

  Entkörnungsanlagen  als  unzulänglich
erwiesen.  Sowohl  am  Rufiyi  als  im  Tanga-Bezirk
  hat  dieser  Umstand  zu  Unzuträglichkeiten
geführt,  die  im  Rufiyi-Gebiet  durch  eine  zu  bedeutende
  Herabsetzung  des  Aufkaufpreises  infolge
des  Rückganges  des  Baumwollmarktes  verschärft
wurden.  Auf  Vorstellung  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  haben  die  aufkaufenden
Firmen  einen  etwas  höheren  Aufkaufpreis  zugestanden,
  und  dem  Mangel  an  Entkörnungsanlagen
ist  teilweise  bereits  und  wird  weiter  abgeholfen
werden  durch  Aufstellung  neuer  und  verbesserter
Maschinen  seitens  der  Firmen  und  des  Komitees.

Von  besonderem  Interesse  ist  ferner  der  Anfang
  einer  Baumwoll-Eingeborenenkultur  in
größerem  Maßstabe  im  Bukoba-Bezirk  am
Viktoriasee.  Im  Hinblick  auf  die  günstigen  Ergebnisse
  des  Baumwollbaues  in  der  benachbarten
englischen  Kolonie  Uganda  verdienen  diese  Kulturversuche
  weitgehendste  Förderung.

Von  allgemeinem  Interesse  ist  auch  die  vom
Komitee  gemeinschaftlich  mit  der  Ostafrikanischen
Eisenbahngesellschaft  zu  unternehmende  wirtschaftliche
  Erschließung  der  großen  Mkattasteppe.
Zur  Feststellung  der  Möglichkeit  der  Ent=  und
Bewässerung  dieser  von  der  Zentralbahn  durchschnittenen
  Ländereien  und  der  Ausnutzung  der
auf  18  000  Pferdekräfte  geschätzten  Wasserkraft
des  Mukondokwa  wird  zunächst  eine  wasserwirtschaftliche
  Studienreise  unternommen  werden.
Die  Erkundung  soll  insbesondere  die  Unterlagen
schaffen  für  bewässerbare,  für  Dampfpflugbetrieb
geeignete  Baumwollplantagen,  für  bewässerbare
mittlere  und  kleinere  Betriebe  und  namentlich
auch  für  eine  ausgedehnte  Eingeborenenkultur
auf  bewässerbaren,  für  Gespannpflüge  geeigneten
Ländereien.

1
1

Für  die  Pflanzzeit  1909  wurden  seitens  des
Komitees  etwa  3000  Zentner  ägyptische  Baumwollsaat
  zum  Werte  von  etwa  32  000  in
Deutsch-Ostafrika  eingeführt.  Die  von  den
Pflanzungen  der  Leipziger  Baumwollspinnerei
und  des  Kommerzienrats  Otto  sowie  von  einigen
kleineren  Baumwollpflanzungen  aus  Agypten  bezogene
  Baumwollsaat  ist  in  diesen  Zahlen  nicht
einbegriffen.
        <pb n="511" />
        W  449  20

Die  Bestrebungen  des  Komitees  gehen  nun
dahin,  in  Zukunft  die  in  Deutsch-Ostafrika  benötigte
  Baumwollsaat  in  der  Kolonie  selbst  zu
gewinnen.  Auf  diese  Weise  würde  nicht  nur  ein
größerer  Teil  der  bisher  für  den  Saatbezug  aus
Agypten  aufgewendeten  Kosten  erspart  werden,
sondern  es  besteht  auch  begründete  Hoffnung,  daß
es  allmählich  gelingen  wird,  für  die  verschiedenen
in  der  Kolonie  herrschenden  Kulturbedingungen
besonders  geeignete  Baumwollvarietäten  heranzuzlüchten.
  Die  Vertretung  des  Komitees  in
Daressalam  hat  sich  in  dieser  Angelegenheit  mit
dem  Biologisch  =  Landwirtschaftlichen  Institut
Amani  in  Verbindung  gesetzt  und  im  Einvernehmen
  mit  diesem  für  den  Saatbezug  aus  der
Kolonie  folgende  Grundlagen  geschaffen:

Zunächst  würden  die  der  Saatzucht  dienenden
Pflanzungen  oder  Teile  von  solchen  einer  Kontrolle
  durch  die  Sachverständigen  des  Komitees
oder  des  Biologisch-Landwirtschaftlichen  Instituts
Amani  unterliegen.  Es  ist  hierbei  namentlich
auf  den  Wuchs  der  Pflanzen,  Varietätenreinheit,
Abwesenheit  von  Schädlingen  und,  sobald  dieselben
  vorhanden,  auf  die  Qualität  der  Wolle
Gewicht  zu  legen.  Die  sogenannte  „Hindi-Baumwolle“,
  die  auch  auf  Feldern,  auf  den  direkt  aus
Agypten  bezogene  Saat  verwendet  wurde,  stellenweise
  in  beträchtlichen  Mengen  vorkommt  und
als  durchaus  minderwertig  zu  betrachten  ist,  ist
auf  den  zur  Saatzucht  bestimmten  Feldern  möglichst
  bald  zu  entfernen.  Da  diese  Varietät  bereits
  beim  Beginn  der  Blütezeit  auch  von  Eingeborenen
  nach  kurzer  Anleitung  leicht  und  mit
Sicherheit  zu  erkennen  ist,  würden  die  Reisen
der  Sachverständigen  womöglich  mit  dem  Beginn
der  Blüteperiode  zu  beginnen  haben.  Durch
möglichst  frühzeitige  Entfernung  der  „Hindi-Pflanzen“
  würde  auch  die  Bildung  von  Hybriden
zwischen  diesen  und  den  guten  ägyptischen  Varietäten
  verhindert  werden.

Von  denjenigen  Pflanzungen,  die  nach  Ansicht
der  Sachverständigen  in  der  Lage  sind,  Saatgut
zu  züchten,  würde  sich  das  Kolonial-Wirtschaftliche
Komitee  voraussichtlich  verpflichten,  alle  gute  Saat
zum  Preise  von  5¼  Rup.  —  7  7“  pro  Zentner
in  Säcken  frei  Ginstation  zu  erwerben.

Die  Pflanzungen  hätten  sich  außerdem  zu
verpflichten,  daß  bei  der  Ernte  mit  der  größten
Sorgfalt  verfahren  wird,  indem  nur  erstklassige
Baumwolle  für  das  Saatgut  eingesammelt  werden
darf.  Die  von  den  für  die  Saatzucht  bestimmten
Feldern  geerntete  Saat  muß  von  der  anderen
Baumwollsaat  getrennt  gehalten  werden.

r

m„

In  den  näördlichen  Bezirken  der  Kolonie  wird
die  Baumwollkultur  mehr  als  Zwischenkultur

 

mit  anderen  Kulturen  betrieben,  und  zwar  vorwiegend
  mit  Kautschuk  und  Sisalagaven.  Die
bisher  vorliegenden  Ergebnisse  sind  recht  zufriedenstellend.
  So  hat  die  Firma  Trautmann  &amp;amp;  Weißflog,
  die  im  Jahre  1908  auf  ihren  Pflanzungen
Mombo  und  Ndungu  etwa  200  ha  mit  Baumwolle
  als  Zwischenkultur  bepflanzt  hat,  hiervon
pro  Hektar  3¾  Zentner  Baumwolle  geerntet  und
beabsichtigt  im  laufenden  Jahr  eine  mindestens
gleich  große  Fläche  mit  Baumwolle  zu  bestellen.

Die  Baumwollpflanzungen  von  Barry  &amp;amp;  Taube
und  des  Ansiedlers  v.  Lewinski  ergaben  als
Zwischenkultur  sogar  bis  zu  6  Zentner  entkörnte
Baumwolle  pro  Hektar.

*  m“
mG

Der  Resident  für  den  Bukoba=  Bezirk,
Hauptmann  v.  Stuemer,  beabsichtigt  im  Einverständnis
  mit  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
in  seinem  Bezirk  die  Baumwollkultur  einzuführen
und  hat  vom  Gouvernement  die  übersendung
größerer  Saatmengen  erbeten.  Die  Saat  soll
den  Sultanen  Mutahangarua  von  Kisiba,  Muntu
von  Kiantuara,  Kahigi  von  Kianja  und  Kassussura
von  Ussuwi  zur  Verteilung  an  ihre  Untertanen
zur  Verfügung  gestellt  werden;  bei  der  ziemlich
dichten  Bevölkerung  des  Bukoba-Bezirkes  und  bei
dem  großen  Einfluß  der  einzelnen  Sultane  auf
ihre  Untertanen  darf  erwartet  werden,  daß  in
diesem  Bezirk  die  Baumwollkultur  eine  große
Ausdehnung  nehmen  wird,  sobald  erst  einmal
die  Kulturbedingungen  festgelegt  sind.

Der  Bezirk  Bukoba,  westlich  des  Viktoriasees,
mit  seiner  Höhenlage  von  über  1200  m  fl.  M.
wird  vermutlich  ähnliche  Kulturbedingungen  für
die  Baumwollkultur  besitzen  wie  die  britische
Kolonie  Uganda  im  Norden  des  BDiktoriasees.
Dort  wird  vornehmlich  amerikanische  Upland-Baumwolle
  gepflanzt,  und  zwar  mit  sehr  günstigen
Ergebnissen.  Nach  dem  Bericht  der  British
Cotton  Growing  Asscciation  vom  März  1909
haben  die  Eingeborenen  von  Uganda  den  Baumwollbau
  bereitwillig  aufgenommen.  Die  Jahresproduktion
  1906  betrug  500  Ballen,  1907
2000  Ballen,  und  für  1908  wird  mit  einer
Ernte  von  5000  Ballen  gerechnet.  Die  Qualität
der  Baumwolle  wird  als  ausgezeichnet  geschildert,
und  die  erzielten  Preise  beliefen  sich  auf  ½  bis
1  Penny  über  amerikanisch  middling.

Es  handelt  sich  nun  zunächst  darum,  durch
kleinere  systematische  Kulturversuche  die  richtige
Pflanzzeit  für  die  verschiedenen  Gebiete  des
Bukoba-Bezirkes  festzustellen.  Das  Komitee  hat
zu  diesem  Zweck  seine  Vertretung  in  Daressalam
beauftragt,  ein  Quantum  ägyptischer  Saat,  und
zwar  Abassi  und  Mitafifi,  nach  Bukoba  zu  senden,
sowie  aus  Uganda  ein  Quantum  dort  gezogener
        <pb n="512" />
        G  450  20

amerikanischer  Baumwollsaat  zu  beschaffen.  Von
dem  Ausfall  der  mit  dieser  Saat  anzustellenden
Kulturversuche  wird  es  dann  abhängen,  ob  im
nächsten  Jahr  schon  größere  Flächen  mit  Baumwolle
  bepflanzt  werden  können.  Das  Komitee
hat  sich  in  diesem  Falle  bereit  erklärt,  die  erforderliche
  Saat  zur  Verfügung  zu  stellen  sowie
in  Bukoba  eine  Entkörnungsanlage  zu  errichten.
Der  Export  der  Bukoba-Baumwolle  würde  über
den  Viktoriasee  und  die  Uganda-Bahn  nach
Deutschland  erfolgen.

Infolge  des  Anwachsens  der  Baumwollkultur
an  der  Daressalam—  Morogoro-Eisenbahn  hat
sich  die  Wiedererrichtung  einer  Entkörnungsanlage
  in  Daressalam  als  notwendig  herausgestellt.
  Um  die  letztjährige  Ernte  verarbeiten  zu
können,  hat  die  Vertretung  des  Komitees  in
Daressalam  mit  der  Firma  Günter  daselbst  ein
Abkommen  geschlossen,  wonach  diese  zwei  Walzengins
  an  ihre  Sägewerkanlage  angeschlossen  hat
und  somit  in  der  Lage  ist,  alle  einkommende
Baumwolle  aufzubereiten.  Wegen  Ausgestaltung
dieser  provisorischen  Einrichtung  zu  einer  dauernden
Entkörnungsanlage  schweben  zur  Zeit  Verhandlungen
  zwischen  dem  Komitee  und  der  Firma  Günter.

Die  bisher  mit  zwei  Walzengins  ausgestattete
Entkörnungsanlage  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft  in  Tanga  konnte  bei  der  erheblichen
Zunahme  der  Baumwollkultur  in  diesem  Bezirk
den  Anforderungen  nicht  mehr  genügen.  Die
Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  hat  sich  entschlossen,
  die  Anlage  um  zwei  weitere  Walzengins
zu  vergrößern,  die  inzwischen  bereits  aufgestellt
sein  dürften.  Außerdem  soll  die  bisherige  veraltete
  Spindelpresse  durch  eine  moderne  hydraulische
  Dampfpresse  ersetzt  werden.

Der  vor  kurzem  erfolgten  Aufstellung  einer
Entkörnungsanlage  im  Bezirk  Moschi  durch  die
Kilimandscharo-Pflanzungs-Gesellschaft  dürfte  in
kurzer  Zeit  die  Einrichtung  einer  zweiten  Anlage
in  diesem  Bezirk  folgen,  sofern  sich  die  dortigen
Kulturen  in  der  bisherigen  Weise  weiter  entwickeln.

Im  Mohorro-Bezirk  hat  sich  die  Baumwoll-Eingeborenenkultur
  außerordentlich  entwickelt.  Die
bisher  in  Bagamojo  stationierte  Entkörnungsanlage
  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  ist
von  dieser  nach  Mohorro  überführt  worden,
nachdem  für  den  Bezirk  Bagamojo  die  Möglichkeit
  besteht,  die  dort  angebaute  Baumwolle  in
Sadani  entkörnen  zu  lassen.

Weitere  Entkörnungsanlagen  sind  von  der
Ostafrikanischen  Pflanzungs-Aktiengesellschaft  in
Makuyunni,  von  Kommerzienrat  Otto  auf  seiner
Baumwollpflanzung  bei  Kilossa,  von  der  Firma
Schubert-Zittau,  auf  ihrer  Pflanzung  Schuberthof
am  Rufiyi  und  von  der  Baumwoll-Pflanzungs- 



Gesellschaft  Kilwa  auf  ihrer  Pflanzung  Mtingi
aufgestellt  worden.  Außerdem  hat  die  Kilwa-Südland-Gesellschaft
  eine  Entkörnungsanlage  nach
Lindi  gesandt,  die  indessen  noch  nicht  aufsgestellt
ist.  Schließlich  beabsichtigt  die  Leipziger  Baumwollspinnerei
  neben  ihrer  großen  Entkörnungsanlage
  in  Saadani  eine  zweite  Anlage  in
Kissauke  zu  errichten.

Auf  Anregung  des  Gouvernements  beabsichtigt
das  Komitee,  eine  Entkörnungsanlage  in  Mpapua
aufzustellen,  sofern  dieser  Bezirk  günstige  Aussichten
  für  die  Baumwollkultur  bietet.

Der  eigene  Betrieb  von  Entkörnungsanlagen
würde  dem  Komitee  erhebliche  finanzielle  Opfer
auferlegen,  denen  es,  sobald  es  sich  um  mehrere
Anlagen  haudeln  würde,  mit  seinen  gegenwärtigen
Mitteln  nicht  gewachsen  wäre.  Vielleicht  ließe
sich  ein  gangbarer  Weg  in  der  Weise  finden,  daß
das  Komitee  die  Entkörnungsanlagen  zwar  aufstellt,
  daß  aber  der  Betrieb  der  Anlagen  von
den  Baumwollpflanzern  selbst,  und  zwar  in  genossenschaftlicher
  Weise,  in  die  Hand  genommen
würde.

Westakrihanische  pflan  zungs-Gesellschaft
„Victoria“.")

Die  Entwicklung  des  Unternehmens  im  Jahre
1908  war  zufriedenstellend.  Beschäftigt  wurden
in  allen  Betrieben  zusammen  durchschnittlich
38  europäische  Beamte  und  2270  farbige  Arbeiter
zur  Erhaltung  der  Pflanzungen  und  zur  Einbringung
  der  Ernte  sowie  beim  Bahnbau.

Neugepflanzt  sind  113,65  ha  mit  Kakao,  sowie
einige  Tausend  Hevea  brasiliensis,  Ficus  elastica,
Manihot  glaziovüi  und  Olpalmen.

Im  Victoriabezirk  wurden  250  ha  und  im
Lisokabezirk  106  ha  mit  Kali  und  Superphosphat
gedüngt.

Den  Stand  unserer  Kulturen  erhellt  nachstehende
  Zusammenstellung  vom  31.Dezember  1908:

 

 

 

 

 

 

Bebaute  Bäume
Kulturen  Flächen
insgesamt  husinsgesamt  Stück  dav.  ertragsfäbig
1.  Kakao  .  .  setwa  2627  huletwa  1  500  000  etwa  1  030  000)
2.  Kickrigdn142  100  000  50
3.  Fieus
clastica  1  100
4.  Heren  bra-  "
Silicnsis  :  14  000
5.  Manihot  zerstreut  s
glitzioviiaufdcm  7000
6.  Arbeiter-  -  »
Bananen  Gebiete  6
(Planten)  -  100  000  200  000)
7.  Olpalmen  220000  100%00.

 

 

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1908.
        <pb n="513" />
        451  20

Infolge  einer  ungewöhnlich  heftigen  Dürre
zu  Anfang  des  Jahres  gingen  einzelne  schlecht
entwickelte  Teile  der  Kakaobestände  ein.  Wir
haben  als  Ersatz  für  diese  Strecken  Olpalmen,
Kickrien  und  Hevea  brasiliensis  angepflanzt,  je
nachdem  der  Boden  für  eine  dieser  Kulturen
geeignet  erschien.

 

Anzahl  der  am  Ende  der  Angabe  der  Größe
bioherigen  Geschäftsjahre  jeweilig  der  Ernten
vorhandenen  Kakaobäume  in  50  kg  Säcken

 

1897  etw  48  000  Bäume  4  Säcke
1899  208  000  69
1899  413000  121
1900  443  000  230
1901  =  500  O000  1001
1902  550  000  30406
1903  770  Oo00o  5  822
1904  900000  10  666
1905.  1  750000  "„  622.
1906  1  700000  10  850
1907  1  600  000  13249
1908  1  500  000  19  014

Es  trugen  1908  1863,71  ha  mit  1  030  000
Bäumen.  Der  Ertrag  pro  Hektar  betrug  durchschnittlich
  etwa  510  kg  getrockneter  Bohnen.

Die  Kakaoernte  pro  1908  erreichte  19  014
Sack.  Der  Kakaomarkt  lag  während  des  Geschäftsjahres
  so  ungünstig  wie  kaum  seit  Bestehen  der
Gesellschaft.  Es  konnte  daher  nur  ein  Durchschnittsmarktpreis
  von  102,70  /“  gegenüber
1  84,04  pro  100  kg  im  vergangenen  Jahre
erzielt  werden;  der  Uberschuß  aus  Kakao  bleibt
trotz  der  höheren  Produktion  hinter  dem  des
letzten  Jahres  infolgedessen  zurück.  Wir  sind
dauernd  bestrebt,  durch  Vereinfachung  des  Betriebes
  unsere  Gestehungskosten  zu  erniedrigen,
und  hoffen,  bei  normalen  Verhältnissen  gute  Gewinne
  zu  erübrigen.

Die  Bananenbestände  mußten  weiter  verringert
  werden,  um  dem  Kakao  als  Vorbengungsmaßregel
  gegen  die  Braunfäule  mehr  Licht  und
Luft  zuzuführen.  Dazu  kam  noch  eine  böllige
Mißernte  in  Bananen,  so  daß  diese  Frucht  als
wertvolles  billiges  Nahrungsmittel  für  unsere
Arbeiter  während  des  größten  Teiles  des  Jahres
ganz  ausschied.  Hierdurch  in  der  Verpflegung
bedingte  größere  Aufwendungen  für  Reis  verursachten
  unvorhergesehene  Mehrkosten.  Durch
sofortige  ausreichende  Neuanpflanzung  in  Bananen
außerhalb  der  Kakaoplantagen  ist  für  die  Folge
ähnlichen  Übelständen  nach  Möglichkeit  vorgebeugt.

 

Die  Früchte  unserer  Olpalmen  dienen  zur
Arbeiterverpflegung.  Den  Olpalmen  wird  eine
besondere  Sorgfalt  zugewendet,  und  wir  haben
Versuche  angestellt,  um  die  Bestände  zur  Gewinnung
  von  Palmöl  und  Palmkernen  auszunützen.


Die  Anzapfungsversuche  der  verschiedenen  auf
unseren  Gebieten  angepflanzten  Kautschukarten
wurden  auch  im  Berichtsjahre  fortgesetzt,  ohne
indessen  zu  abschließenden  Resultaten  zu  führen.

Wir  betrieben  Handel  in  Boniadicombo,
Bueca,  Molyko,  Soppo,  Victoria,  Wotutu  und  eröffneten
  außerdem  in  Majuka  und  Ekona  je  eine
neue  Faktorei.  Die  Geschäfte  waren  im  allgemeinen
  befriedigend.

Im  Geschäftsjahre  wurden  4  km  Gleise  neu
gelegt,  so  daß  das  Bahnnetz  jetzt  insgesamt
66  km  umfaßt.  Nunmehr  ist  auch  Zwingenbergerhof
  (Soppo)  an  die  Bahn  angeschlossen.

Alle  für  die  Pflanzung  direkt  oder  indirekt
aufgewendeten  Mittel  sind  aus  dem  Betriebe  bestritten
  worden.

Unter  den  Aktiven  sind  aufgeführt:  der
Landbesitz  mit  803  321  /¾¼,  die  Kakaopflanzung
mit  2  000  0O00  %  Gebäude  mit  300  000  7,
Bahnanlage  mit  977925  ¼,  Waren  mit
246  575  ,  Betriebsmaterial  mit  8153  „J°,
der  Kassabestand  in  Berlin  und  Kamerun
mit  16  313  ¼%  Bankguthaben  mit  271  225  /7∆
und  Debitoren  mit  539  763  /.  Unter  den
Passiven  sind  aufgeführt  u.  a.:  das  Stammkapital
mit  200  000  “.  das  Vorzugskapital  mit
2  800  O00  J4,  Reservefonds  mit  369  118  /7,
Obligationen  mit  960  O00  JJ(.,  Guthaben  der
Beamten  und  Lieferanten  mit  82  216  J¼4,  Lohnguthaben
  mit  63  496  J,  Gewinnvortrag  aus
1907  mit  252  201  J7,  der  Überschuß  pro  1908
mit  158  653  “.  Der  Reingewinn  von
410  854  .  ist,  wie  folgt,  verteilt:  8  v.  H.  Dividende
  auf  die  Vorzugsaktien  —  224  000  ¼
10  v.  H.  Tantieme  an  den  Aufsichtsrat  =  3865:/
und  182  989  /“  Vortrag  auf  neue  Rechnung.

RAfrikanische  Kompanie  Kl-G.  Ju  Berlin.)

Das  zzweite  Geschäftsjahr  der  Afrikanischen
Kompanie  A.-G.,  welches  mit  dem  30.  September
  1908  ablief,  war  ungünstig.

Den  größten  Teil  des  Jahres  waren  die
Preise  für  Kautschuk,  unser  Hauptausfuhrprodukt,
sehr  niedrig,  so  daß  das  Geschäft  nicht  gewinnbringend
  war.  Während  wir  im  Jahre  1907  für
unseren  Gummi  einen  Durchschnittspreis  von
7,32  per  Kilogramm  erzielten,  betrug  im

 

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  zweite  Geschäftsjahr
  1907,u08.
        <pb n="514" />
        W  452  20

Jahre  1908  der  Durchschnittspreis  nur  4,66  ./“.
Auch  Elfenbein  war  im  Preise  zurückgegangen
und  brachte  gegen  24,24  J“  im  Jahre  1907  nur
21,16  .“  per  Kilogramm  im  Jahre  1908.

Trotz  der  allgemeinen  wirtschaftlichen  Depression
hat  sich  im  vergangenen  Jahre  das  Geschäft  weiter
entwickelt.  Die  Erwartungen,  die  wir  an  die
vorjährige  Erhöhung  des  Grundkapitals  knüpften,
sind  eingetroffen.

Unser  Anteil  an  der  Kautschukausfuhr  Kameruns
  hat  um  10  v.  H.  zugenommen,  der  Elfenbeinexport
  ist  um  100  v.  H.  gestiegen,  ebenso  wie
die  Kassaeinnahmen  eine  Vermehrung  erfuhren.
Hierbei  ist  noch  zu  berücksichtigen,  daß  von  der
Erhöhung  des  Grundkapitals  nur  50  v.  H.,  also
300  000  ¼,  eingerufen  wurden,  die  im  vorigen
Geschäftsjahre  nur  vier  und  einen  halben  Monat
(vom  15.  Mai  bis  30.  September  1908)  arbeiteten.

Die  günstigen  Momente  führten  keinen  Ausgleich
  für  den  erlittenen  Verlust  infolge  der  niedrigen
  Marktpreise  herbei.

Legen  wir  für  die  exportierten  Quantitäten
die  Preise  des  Jahres  1907  unserer  Berechnung
zugrunde,  so  haben  wir  trotz  der  erhöhten  Ausfuhrquote
  des  Jahres  1908  eine  Mindereinnahme
von  rund  472  000  .  zu  verzeichnen.  Aus  dieser
Mindereinnahme  resultiert  ein  Verlust  von
119  852,07  ..

Die  Gesellschaft  errichtete  am  1.  Januar  1908
eine  eigene  Filiale  in  Hamburg.  Hierdurch  waren
wir  in  der  Lage,  die  europäischen  Unkosten  im
letzten  Geschäftsjahre  zu  vermindern.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  weist  nach  auf
der  Debetseite  u.  a.:  Frachtenkonto  mit  70996  .,
Versicherungskonto  mit  12  275  .1,  Passagenkonto
mit  12  480.J,  Handlungs-Unkostenkonto  Berlin-Hamburg
  mit  22  309  .//,  Gehaltkonto  Berlin-Hamburg
  mit  43  680.¼,  Gehaltkonto  Kamerun
mit  62  082  .,  Steuerkonto  mit  14  216  und
Abschreibungen  auf  Immobilien=  und  Inventarkonto
  mit  13  077  .W.  Auf  der  Kreditseite:  Warenkonto
  mit  143  992.J7,  Saldovortrag  vom  1.  Oktober
  1907  mit  11  088./¼,  das  Reservefondskonto
mit  23  189..  und  den  Verlust  mit  98  650  .7“.
Auf  der  Aktivseite  der  Vermögensbilanz  sind  außer
dem  genannten  Verlust  als  wesentliche  Posten
folgende  zu  nennen:  das  Warenkonto  mit
953  685  /“,  Immobilien=  und  Inventarkonto
Kamerun  mit  120  903  .“,  Geschäftswertkonto
mit  100  000  .J¼,  Aktienkapital-Einzahlungskonto
mit  217  450  .¾,  Debitoren  mit  384  928  7%
auf  der  Passivseite:  das  Aktienkapitalkonto  mit

 

1850  000  /4,  das  Warenkonto  (rückständige  Löhne)
mit  50  318  “  und  Kreditoren  mit  62  696  .47.

Hinsichtlich  der  gegenwärtigen  Lage  und  der
Aussichten  für  das  neue  Geschäftsjahr  ist  zu
berichten:

Die  allgemeine  wirtschaftliche  Depression  erscheint
  überwunden.  Die  Marktpreise  sind  gestiegen,
  und  wenn  auch  der  Stand  des  Jahres
1907  noch  nicht  erreicht  ist,  so  sind  doch  die  Aussichten
  auf  Stabilität  nicht  ungünstig.

Abgesehen  von  den  Revisionen,  die  unsere
Generalvertreter  von  Zeit  zu  Zeit  bei  den  Buschfaktoreien
  vornehmen,  hat  der  Vorstand  im  Einverständnis
  mit  dem  Aufsichtsrat  einen  erfahrenen
Herrn  nach  Kamerun  gesandt,  der  zur  Zeit  die
Faktoreien  im  Innern  inspiziert.

Als  nicht  dem  Allgemeininteresse  entsprechend
muß  die  Verordnung  des  Gouverneurs  bezeichnet
werden,  nach  der  die  Karawanen  Verpflegung
und  Schlafgelder  in  bar  erhalten,  anstatt  wie  in
früheren  Jahren  in  Naturalien  und  Waren.
Desgleichen  liegt  in  dem  zur  Erhebung  gelangenden
  Ausfuhrzoll  auf  Kautschuk  und  Elfenbein  eine
schwere  Bedrückung  des  Handels,  zumal  in  den
Zeiten  wirtschaftlicher  Krisen  wie  im  vergangenen
Jahre.  Unsere  Bestrebungen,  das  Geschäft  von
dem  Kautschukexport  unabhängiger  zu  gestalten
und  die  Ausfuhr  anderer  Produkte,  wie  Mais,
Olfrüchte  usw.,  aufzunehmen,  konnten  wir  nicht
realisieren.  Bei  dem  Fehlen  jeglicher  moderner
Verkehrsmittel,  die  den  Export  geringwertiger
Massenprodukte  erst  rentabel  gestalten,  verbot  sich
von  selbst,  der  Frage  praktisch  näher  zu  treten.
Es  bleibt  zu  hoffen,  daß  die  Regierung  der  Verbesserung
  und  Vervollkommnung  des  Verkehrswesens
  ihre  uneingeschränkte  Aufmerksamkeit  zuwendet
  und  speziell  den  bisher  stiefmütterlich
behandelten  Südbezirk  Kameruns  zugunsten  anderer
Gebiete  nicht  weiter  benachteiligt.

In  der  Errichtung  und  Inbetriebsetzung  einer
Apotheke  in  Duala,  deren  Konzessionierung  nach
befriedigender  Lösung  der  Personalfrage  nichts
im  Wege  steht,  glauben  wir,  eine  gesunde  Geschäftserweiterung
  vorzunehmen  und  gleichzeitig
auch  den  allgemeinen  Interessen  zu  dienen.  Wenn
auch  für  das  laufende  Geschäftsjahr  aus  dem
Apotheken-Unternehmen  noch  kein  Gewinn  erzielt
werden  kann,  da  der  Bau  und  die  Einrichtung
mehrere  Monate  in  Anspruch  nehmen,  so  glauben
wir  doch,  falls  nicht  unvorhergesehene  Ereignisse
eintreten,  daß  das  kommende  Geschäftsjahr  wieder
befriedigende  Resultate  aufweisen  wird.
        <pb n="515" />
        W  453  2e0

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Baumwollernte  in  Mittelasien  und
Transkauhasien  1908.

Die  Sektion  für  Landwirtschaft  und  landwirtschaftliche
  Statistik  der  russischen  Hauptverwaltung
für  Landwirtschaft  hat  Nachrichten  über  die  Baumwollernte,
  über  den  Baumwollhandel  und  über
die  Bedingungen  gesammelt,  welche  dem  Baumwollbau
  im  Berichtsjahre  schädlich  gewesen  sind.
Aus  dem  gesammelten  Material  werden  nachfolgende
  Schlüsse  gezogen:

Die  Baumwollernte  fiel  in  den  mittelasiatischen
Gebieten  und  in  Transkaukasien  im  ganzen  unter
mittel  aus.  Der  Ertrag  an  roher  Baumwolle
schwankte  in  Transkaspien  in  manchen  Gegenden
  zwischen  30  bis  40,  in  anderen  zwischen  50
bis  80  Pud  pro  Dessätine.  Im  Gebiete  Samarkand
  (in  den  Kreisen  Chodshent  und  Dshisak)
erzielte  man  an  Baumwolle  I.  Sorte  57  bis  75  Pud
von  der  Dessätine,  Zwischensorte  40  bis  50  Pud,
II.  Sorte  30  bis  40  Pud,  III.  Sorte  20  bis
30  Pud.  Je  nach  dem  Grade  der  Beschädigung
der  Baumwollstauden  durch  frühe  Fröste  stellte
sich  die  Baumwollernte  in  den  einzelnen  Gegenden
des  Syr-Darja-Gebiets  auf  5  bis  30  und
50  Pud  von  der  Dessätine.  Im  Ferghana-Gebiete
  war  die  Baumwollernte  in  den  einzelnen
Gegenden  recht  verschieden;  im  Kreise  Osch  erreichte
sie  30  bis  60  und  72  Pud,  in  Andishan  40  bis
50  Pud  und  an  einigen  Stellen  sogar  100  Pud,
in  Margelan  gegen  40  Pud  und  in  Namangan
50  bis  70  und  sogar  105  Pud.

Was  Transkaukasien  anbetrifft,  so  erzielte
man  im  Kreise  Aresch  des  Gouvernements  Jelisawetpol
  von  der  Dessätine  gegen  80  Pud  Baumwolle
  und  im  Kreise  Dschewanschir  10  bis  48  Pud,
während  im  Gouvernement  Eriwan  20  bis  35  oder
55  bis  60  Pud  pro  Dessätine  geerntet  wurden.

Die  Verhältnisse  für  den  Baumwollhandel
werden  als  schwierig  bezeichnet.

Als  ungünstige  Bedingungen  für  den  Baumwollbau
  im  Berichtsjahre  werden  in  Transkaspien
der  Mangel  an  Wasser,  im  Syr-Darja=  und
Ferghana-Gebiete  die  verspätete  Aussaat,  die
häufigen  heißen  Winde,  das  frühe  Eintreten  der
Fröste  und  der  Regen,  die  das  Reifen  der  Baumwollkapseln
  beeinträchtigen,  im  Gebiete  Samarkand
außer  dem  Wassermangel  auch  die  Menge  von
Heuschrecken,  besonders  in  der  Hungersteppe  und
in  Transkaukasien  Krankheiten  der  Baumwollstaude
genannt.  (Nach  der  Torg.  Prom.  Gazeta.)

 

Die  ägvptische  Baumwollernte  1908/09.

Nach  den  Angaben  des  ägyptischen  Finanzministeriums
  sind  im  Jahre  1908/09  mit  Baumwolle
  1  638  040  Feddan  (1  Feddan  gleich  rund
4200  am)  gegen  1  603272  Feddan  im  vorhergehenden
  Jahre  bebaut  worden,  so  daß  sich  die
Anbaufläche  nur  um  34768  Feddan  vergrößert
hat.  Es  scheint  jedoch,  daß  diese  Ziffern  hinter
der  Wirklichkeit  zurückgeblieben  sind.  Man  hat
deshalb  Vorkehrungen  getroffen,  um  in  Zukunft
genauere  Angaben  zu  erhalten.

Infolge  starker  Regengüsse  und  kalten  Wetters
im  Januar  und  Februar  1908  verzögerten  sich
das  Bestellen  der  Felder  und  die  Aussaat  um
etwa  20  Tage.  Diese  Verspätung  verringerte
sich  im  Laufe  der  nächsten  Monate  zwar  auf
10  bis  14  Tage,  wurde  für  die  Ernte  aber  insofern
  bedeutungsvoll,  als  sich  infolge  des  Rückstandes
  gerade  im  kritischen  Monat  Oktober  ein
größerer  Teil  der  Baumwolle  als  gewöhnlich  noch
auf  den  Feldern  befand.  Bei  dem  ungünstigen
Wetter  im  September  und  in  der  ersten  Hälfte
des  Oktober  fiel  die  erste  Pflücke  qualitativ  schlecht
aus.  Die  zweite  Pflücke  wurde  durch  bessere
Witterung  in  der  zweiten  Hälfte  des  Oktober  und
der  ersten  Hälfte  des  November  einigermaßen  begünstigt,
  wogegen  die  dritte  Pflücke  ein  unbefriedigendes
  Ergebnis  hatte.  Die  Wasserversorgung
war  knapp;  die  im  August  eingetretene  starke
Nilschwelle  konnte  hieran  nichts  mehr  ändern.
Raupen  sind  beinahe  überall  ausfgetreten  und
haben  Schaden  angerichtet.

Die  offiziellen  Schätzungen  der  Ernte  haben
sich  bisher  zwischen  6¼  und  6½  Millionen
Kantar  (1  Kantar  gleich  44,918  kg)  bewegt.  Da
die  letztgenannte  Ziffer  Ende  März  d.  Is.  nahezu
erreicht  war,  so  wird  auf  ein  Ergebnis  von
6¾  Millionen  Kantar  gerechnet  werden  können.
Auch  in  diesem  Jahre  ist  die  Baumwolle  im
Innern  in  Erwartung  häöherer  Preise  künstlich
zurückgehalten  worden.  Qualitativ  ist  die  Ernte
unbefriedigend  ausgefallen.  Man  schreibt  dies
der  seit  einigen  Jahren  stattfindenden  übermäßigen
Ausnutzung  des  Bodens  und  der  Verschlechterung
der  Saat  zu.  Das  Ergebnis  in  den  Entkernungsfabriken
  war  ungefähr  1  v.  H.  schlechter  als  im
vorhergehenden  Jahre.  Im  Jahre  1908/09  find
in  verschiedenen  Gegenden  des  Deltas  Versuche
mit  Caravonicasamen  gemacht  worden,  wie  es
heißt,  mit  ziemlich  befriedigendem  Erfolge.

Die  Preise  waren  im  Jahre  1908/09  niedriger
als  im  vorhergehenden.  Baumwolle  für  Lieferung
im  November  1908  wurde  mit  14  bis  15  Tallaris
        <pb n="516" />
        M  454  20

(1  Tallari  gleich  4,15  .)  für  den  Kantar  bezahlt.
Ende  März  d.  Is.  kostete  Baumwolle  für  Lieferung
im  Mai  d.  Is.  14  Tallari,  für  Lieferung  im
November  d.  Is.  14⅛  Tallari.

Der  Geschäftsgang  war  nicht  sehr  lebhaft,
wenn  auch  nach  Beendigung  der  Arbeitseinstellung
der  englischen  Spinnereien  im  Herbst  1908  zeitweise
  ein  besserer  Zug  ins  Geschäft  kam.  Im
allgemeinen  wurde  infolge  der  schlechten  Geschäftslage,
  die  auch  die  Textilindustrie  stark  in  Mitleidenschaft
  gezogen  hat,  nur  das  Notwendigste
gekauft.

Für  die  Ernte  1909/10  hat  die  Aussaat
unter  günstigen  Witterungsverhältnissen  stattgefunden
  und  ist  beinahe  überall  beendet.  Wasser
ist  infolge  der  vorjährigen  ungewöhnlich  starken
Nilschwelle  reichlich  vorhanden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alexandrien
vom  31.  März  1909.)

Rakaobau  und  Schokoladefabrikation  in  Mexiko.

Nach  der  letzten  vorliegenden  Statistik  erreichte
die  Gewinnung  von  Kakao  im  Jahre  1905/06
in  den  einzelnen  Staaten  Mexikos  folgende  Mengen
in  kg  (und  Werte  in  Pesos  à  2,1  7):

Chiapas  1  568  027  (634  144),  Chihuahua-2073
  (5384),  Guerrero  4431  (7428),  Michoacan
6000  (3000),  Oaxaca  2548  (2754),  Tabasco
1  126  058  (909  304),  Tepic  1500  (1500),
Veracruz  37  351  (32  715).

Die  Summe  betrug  2747  988  kg  im  Werte
von  1596  229  Pesos.

Aus  den  letzten  Jahren  liegen  keine  Statistiken
vor;  die  Ausbeute  dürfte  sich  nicht  erheblich
geändert  haben.

Hiernach  liegen  die  Hauptproduktionsstätten
in  den  Staaten  Chiapas  und  Tabasco;  letzterer
Staat  liefert  das  beste  Erzeugnis.

Überall  in  den  heißen  Gebieten  des  Staates
Chiapas  findet  man  von  Indianern  angelegte
kleine  Anpflanzungen,  welche  selten  hundert  Kakaobäume
  enthalten  und  hauptsächlich  an  humusreichen,
  feuchten  kleinen  Talmulden  liegen,  die
wenig  dem  Winde  ausgesetzt  sind.  Der  Grund
für  den  Mangel  an  größeren  Anlagen  ist  in  der
Bodenbeschaffenheit  und  nicht  minder  in  der
schwierigen  Behandlung  der  Pflanzung  zu  suchen.
Der  Boden  ist  mit  wenigen  Ausnahmen  sehr  arm
an  Phosphorsäure,  schwer  zu  bewässern  und  reich
an  Termiten  (Comejen);  eine  Ausnahme  bilden
kleine  Landstriche  im  Departamento  de  Palenque
und  größere  Partien  in  Pichucalco.  An  Arbeitskräften
  fehlt  es  nicht.

Ahnlich  liegen  die  Verhältnisse  in  Tabasco;

doch  sollen  die  Flußufer  dieses  Staates  zur  An- 



lage  ausgedehnterer  Pflanzungen  mit  der  besten
Aussicht  auf  gute  Ernten  geeignet  sein.  Leider
hat  sich  das  ganze  fremde  Kapital  (hauptsächlich
amerikanisches)  in  den  letzten  Jahren,  den  allgemeinen
  Ansichten  entsprechend,  auf  die  Kultur
der  Castilloa  elasticu  geworfen  und  seit  zwei
Jahren  als  modernste  Anpflanzung  die  Banane
bevorzugt.  Es  handelt  sich  hier  meist  um  Spekulationsunternehmungen
  mit  Leitern,  welche  wenig
landwirtschaftliche  Erfahrung  besitzen  und  aus
diesem  Grunde  die  etwas  schwierige  Kultur  des
Kakao  in  größerem  Maßstab  erst  gar  nicht  versuchen.


Die  für  den  Anbau  von  Kakao  erforderlichen
Schattenbäume  oder  madres  de  Cacao  findet
man  in  Tabasco  in  jeder  gewünschten  Anzahl.
Es  sind  Erythrina  indica,  auch  Schontal  genannt,
  sowie  eine  Albizzia-Art,  Albizzia  Saman,
hier  unter  dem  Namen  Cocoite  bekannt.  Die
Verarbeitung  der  Kakaobohnen  geschieht  in  recht
primitiver  Weise.  Die  Früchte  bleiben  nach  dem
Schnitt  etwa  vier  bis  fünf  Tage  liegen,  worauf
sie  mit  der  Machete  aufgeschlagen  werden.  Man
entfernt  die  Bohnen  aus  ihrer  Umhüllung  und
legt  sie  in  großen  Haufen  —  meistens  zum  Schutze
gegen  Regen  im  Innern  einer  Hütte  —  zwecks
Fermentation  zusammen.  Die  Haufen  werden
gewöhnlich  mit  im  Lande  verfertigten  Strohmatten
(petates)  oder  mit  alten  Säcken  bedeckt,  um  eine
einigermaßen  gleichmäßige  Temperatur  zu  erzielen.
Mindestens  einmal  täglich  findet  eine  Umarbeitung
der  Haufen  statt.  Sobald  die  —  regelmäßig  in
wenigen  Tagen  erledigte  —  Fermentation  beendet
ist,  werden  die  Bohnen  abgewaschen  und  an  der
Sonne  auf  den  erwähnten  Strohmatten  getrocknet.

In  einigen  Fincas  des  Staates  Tabasco,
besonders  nahe  der  Hauptstadt  San  Juan  Bautista,
wo  gleichzeitig  auch  Kaffee  angebaut  ist,  benutzt
man  die  für  die  Verarbeitung  des  Kaffees  vorhandenen
  Waschgruben  aus  Stein  und  Holz-zum
Fermentieren  und  Waschen  der  Kakaobohnen.
Alsdann  wird  der  Kakao  auf  besonderen  Trockenplätzen
  der  Sonne  ausgesetzt.  Letzteres  Verfahren
findet  man  jedoch  nur  sehr  vereinzelt,  wenngleich
es  fraglos  das  bessere  ist.

Außerhalb  der  Hauptstadt  Mexiko  wird  weder
Schokolade  noch  entölter  Kakao  mit  modernen
Maschinen  fabriziert;  wohl  findet  in  einigen
Gegenden  die  Herstellung  von  Schokolade  im
Hausbetriebe  statt.  In  der  Hauptstadt  dagegen
bestehen  acht  Bonbon=  und  Schokoladefabriken,
die  stellenweise  mit  modernen  deutschen  Maschinen,
einige  mit  französischen  Einrichtungen,  ausgestattet
  sind.

In  erster  Linie  fabrizieren  diese  Fabriken
Bonbons,  die  sie  meistens  in  eigenen  Läden  verkaufen.
        <pb n="517" />
        W  455  20

Den  Bedarf  des  Landes  decken  die  Fabriken
keineswegs,  denn  es  finden  noch  folgende  eingeführten
  Konfitüren  und  Schokoladen  im  Jahreswerte
  von  149  000  Pesos  Absatz:

 

 

 

 

 

aus  Menge,  Wert  aus  Menge  Wert
z###  Pesos  kae.  Pesos
Deutschland  5  572,  7345-  Belgien  533  286
Osterreich.  66  23|  Columbien.  83  83
Kuba  .  .  .  ..  2421  1334China  1364  491
Spanien  13  319  15  234  Holland  809  1  416
Nordamerika  82  857  59  034  Japan  27  12
Frankreich  23  235  22  4244England  19  516  12  103
Guatemala  13.—  9Honduras  2  3
Hindostan.  17,  18Italien  4323s  6524
Uersien.  207  104  Portugal  20  30
Schweiz  122  14  973  Türkei  r  338

Eine  bemerkenswerte  Ausfuhr  von  Kakao
findet  nicht  statt.

(Bericht  des  Handelssachverständigen
beim  Kais.  Konsulat  in  Meriko.)

Der  Cissaboner  Kaküomarht  im  Oärz  1909.)

Im  März  sind  die  Zufuhren  von  Kakao  nach
Lissabon  gegen  Februar  bedeutend  zurückgegangen;
die  Ausfuhr  ist  dagegen  erheblich  gestiegen.

Es  betrugen  im  Märzr:

1908  1909

Sack
die  Zufuhren.  15  128  26  930
die  Ausfurr  .  38  528  71  234
der  Vorrat  am  1.  April  156  688  71  753

Die  Vorräte  sind,  da  am  1.  März  d.  Js.
116  057  Sack  vorhanden  waren,  in  einem  Monat
um  44  304  Sack  zurückgegangen.

Von  der  Ausfuhr  ist  über  die  Hälfte,  etwa
10  000  Sack,  nach  New  York  gegangen,  wo  man
sich  wegen  der  voraussichtlichen  Erhöhung  des
Einfuhrzolls  bei  der  Tarifreform  für  längere  Zeit
decken  wollte.  Diese  starke  Nachfrage  von  Nordamerika
  hat  auch  zu  der  Befestigung  des  Preises
beigetragen,  der  auf  48100  Reis  gestiegen  ist.
Da  ein  großer  Teil  der  am  Platze  befindlichen
Vorräte  bereits  verkauft  ist,  die  Zufuhren  der
nächsten  beiden  Monate  (Rest  der  Ernte)  aber
nur  gering  sein  werden,  so  ist  anzunehmen,  daß
sich  der  Preis  auch  ohne  besondere  Nachfrage  auf
der  bisherigen  Höhe  halten  wird.

Von  verschiedenen  Seiten  wird  freilich  das
Gegenteil  behauptet,  weil  ein  bedeutender  englischer
Fabrikant  seinen  Entschluß  betätigt  hat,  keinen
S.  Thomé-Kakao  zu  kaufen,  solange  nicht  eine
Anderung  in  den  Arbeiterverhältnissen  auf

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  351.

 

S.  Thomé  eingetreten  ist,  und  weil  verschiedene
andere  Fabrikanten,  darunter  neben  einer  andern
englischen  Firma  eine  bedeutende  deutsche  Firma,
diesem  Entschluß,  den  sogenannten  „Sklavenkakao“
zu  boykottieren,  beigetreten  sind.  In  Lissabon
hält  man  diese  Bewegung  gegen  den  S.  Thomé-Kakao
  für  nur  vorübergehend  und  hat  die  feste
Überzeugung,  daß  die  betreffenden  Firmen  bald
einsehen  werden,  daß  der  Eingeborene  in  den
portugiesischen  Kolonien  nicht  schlechter  behandelt
wird  als  anderswo.  Eine  Einwirkung  auf  die
Kakaopreise  dürfte  der  Boykott  wenigstens  vorläufig
  kaum  haben,  da  die  diesjährige  S.  Thomé-Ernte
  bereits  fast  vollständig  verkauft  ist.  Auch
glaubt  man  nicht,  daß  der  Lissaboner  Markt  für
die  Zukunft  dadurch  beeinflußt  werden  könne.
Da  die  boykottierenden  Firmen  ihren  Bedarf
anderswo  decken  müssen,  so  entziehen  sie  dadurch
den  betreffenden  Produktionsländern  das  Quantum,
das  bisher  von  anderen  Fabrikanten  gekauft  wurde,
so  daß  diese  voraussichtlich  genötigt  sein  werden,
sich  ihrerseits  nummehr  nach  Lissabon  zu  wenden.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  3.  April  1909.)

Die  Merinoschatʒucht  in  Sibirien.

In  dem  wirtschaftlichen  Leben  der  ländlichen
und  nomadisierenden  Bevölkerung  Westsibiriens
spielt  die  Schafzucht  eine  sehr  bedeutende  Rolle.
Nach  den  letzten  statistischen  Daten  wird  die  Menge
der  Schafe  in  diesem  Gebiete  auf  8  500  000  Stück
berechnet.  Schon  diese  sehr  bedeutende  Zahl
zeigt,  welche  große  Bedeutung  die  Schafzucht  für
Westsibirien  und  vor  allen  Dingen  für  das
Steppengebiet  hat.  Bis  in  die  letzte  Zeit  wurden
dort  ausschließlich  zwei  einheimische  grobe  Schafarten
  gezüchtet:  das  einfache  Bauernschaf  mit
einem  Ertrage  von  3  bis  4  Pfund  Wolle  und
das  kirgisische  Steppenschaf  (Fettschwanzschaf)  mit
einer  Talgertragsmenge  von  15  bis  40  Pfund
pro  Kopf.

Vor  acht  Jahren  pachtete  ein  Schafzüchter
aus  dem  südlichen  Rußland  im  Gebiet  Akmolinsk
unweit  der  Station  Marianowka  der  Sibirischen
Eisenbahn  gegen  5000  Dessjätinen  Land  und
brachte  dorthin  aus  dem  Gouvernement  Taurien
gegen  200  Stück  Merinoschafe.  Seinem  Beispiele
folgten  bald  auch  andere  Schafzüchter;  man
brachte  feinwollige  Schafe  dorthin  aus  dem  Kuban-Gebiet,
  aus  den  Gouvernements  Stawropol  und
Taurien  und  aus  dem  Don-Gebiet.  Gegenwärtig
ist  die  Zahl  der  Wirtschaften,  die  solche  Schafzucht
betreiben,  schon  auf  27  und  die  Zahl  dieser  Schafe
auf  50  000  Stück  gestiegen.  Von  den  nach
Sibirien  gebrachten  feinwolligen  Schafen  steht  an
        <pb n="518" />
        W  456  20

erster  Stelle  das  Merinoschaf  vom  Schwarzen
Meer,  dessen  Menge  jetzt  schon  75  v.  H.  der  gesamten
  in  Westsibirien  jetzt  vorhandenen  feinwolligen
  Schafe  ausmacht,  sodann  folgen  das
Rambouilletschaf,  Karakul  =  Malitsch=  und  das
Buchara-Schaf.  Als  Gegend  für  die  Verbreitung
der  regelrechten  Schafzucht  erschien  in  der  ersten
Zeit  der  Landstrich,  der  an  die  Sibirische  Eisenbahn
  zwischen  den  Städten  Omsk  und  Petropawlowsk
  angrenzt.  Dieser  Rayon  ist  auch  gegenwärtig
  der  wichtigste;  die  regelrechte  Schafzucht
strebt  aber  jetzt  schon  danach,  ihre  Grenzen  zu
erweitern,  und  erstreckt  sich  allmählich  schon  in
die  Steppen  hinein,  den  Irtysch-Strom  hinauf
und  dringt  sogar  bis  in  den  Altai-Bezirk  des
benachbarten  Gouvernements  Tomsk,  in  das
Gebiet  von  Semipalatinsk,  in  die  Steppe  Bel-Agat,
  in  das  Gouvernement  Tobolsk  und  in
andere  Gegenden  vor.

Die  dortigen  Bedingungen  sind  für  eine  breite
Entwicklung  der  feinwolligen  Schafzucht  in  Westsibirien
  und  speziell  im  Steppengebiet  sehr  günstig.
Als  erste  und  wichtigste  unter  diesen  Bedingungen
erscheint  die  Menge  Land,  das  für  die  Schafzucht
geeignet  ist,  und  dessen  Billigkeit.  Die  Steppen
sind  feerner  dort  noch  nicht  so  umgewühlt  und
ausgetreten  wie  im  Süden  Rußlkands.  Sodann
soll  der  natürliche  Zuwachs  der  Schafe  in  Sibirien
ein  bedeutend  stärkerer  sein  als  im  Süden  Rußlands
  und  die  Anzucht  sehr  günstig  verlaufen.
Zu  den  Mißständen  dagegen,  die  der  regelrechten
Entwicklung  der  Schafzucht  in  Sibirien  hinderlich
sind,  gehören  vor  allen  Dingen  die  noch  nicht
genügend  geordneten  Verhältnisse  für  die  Beförderung
  der  Schafe  mit  der  Eisenbahn.  Nach
Angabe  der  Schafzüchter  sollen  recht  häufig  Fälle
vorkommen,  wo  das  Vieh  auf  der  Reise  eingeht,
entweder  durch  Überfüllung  der  Waggons  oder
durch  die  schlechte  oder  ungenügende  Einrichtung
der  Waggons  für  den  Transport  von  Schafen,
ferner  durch  langen  Aufenthalt  unterwegs  oder
durch  Mangel  an  Wasser  zum  Tränken  des  Viehs.
Ein  weiteres  großes  Hindernis  der  schnellen  Entwicklung
  der  feinwolligen  Schafzucht  in  Sibirien
liegt  in  dem  hohen  Eisenbahntarif,  der  den
Transport  von  großen  Mengen  von  Schafen  unmöglich
  macht.  Die  Schafzüchter  bedienen  sich
neuerdings  immer  weniger  der  Eisenbahnen  und
wenden  sich  zu  der  früheren  Transportart  der
Schafe,  zum  einfachen  Treiben  auf  viele  tausend
Werst,  zu,  was  natürlich  sehr  ungünstig  auf  die
Gesundheit  der  nach  Sibirien  gebrachten  Schafe
einwirkt.

(Nach  Wicstnik  finansow.)

 

Graphitfunde  in  Transvaal.

Nach  einer  Mitteilung  des  belgischen  Konsulats
in  Johannesburg  sind  kürzlich  in  dem  im  Norden
Transvaals  gelegenen  Gebiete  von  Zoutpansberg
beträchtliche  Graphitlager  entdeckt  worden.  Im
Gegensatze  zu  den  bisher  ernstlich  nicht  bearbeiteten
  Graphitlagern  des  Rustenburger  Distrikts
scheinen  die  neu  entdeckten  Funde  für  die  Zukunft
Gewähr  für  eine  bedeutende  industrielle  Entwicklung
  zu  bieten.  Zur  Ausbeutung  dieser  Funde
hat  sich  bereits  eine  Gesellschaft  unter  dem  Namen
„The  Transvaal  Graphite  Mining  and  Manufacturing
  Co.,  Ltd.“  gebildet.  Diese  hat  alle
Bergwerksgerechtigkeiten  der  ausgedehnten  Pachtung
  „Goedehoop“,  auf  welcher  sich  die  meisten
Graphitlager  befinden,  erworben  und  bereits  mit
der  Förderung  des  Minerals  begonnen.  Da
Transvaal  einen  bedeutenden  Markt  für  Schmiermittel
  bildet,  die  aus  Graphit  gewonnen  werden,
so  beabsichtigt  die  neue  Gesellschaft,  in  dem  Hauptabsatzort
  Johannesburg  eine  Fabrik  zu  errichten,
in  welcher  solche  Schmiermittel  aus  dem  in
Zoutpansberg  gewonnenen  Material  hergestellt

werden.  (Bulletin  Commerecial.)

Kuskuhr  von  Karnaubawachs  und  Gummi  über
Dernambuco  1908.

Das  über  Pernambuco  ausgeführte  Karnaubawachs
  ist  kein  Produkt  des  Staates  Pernambuco,
sondern  wird  von  den  närdlichen  Staaten  importiert.
  Ebenso  wird  der  größte  Teil  des  über
Pernambuco  ausgeführten  Gummis  erst  vom
Norden  bezogen.  Obwohl  Gummi  auch  in  Pernambuco
  gut  fortkommt,  wird  daselbst  wenig  für
seine  Kultur  getan.

Die  Ausfuhr  von  Karnaubawachs  betrug

1906  1907  1908
Sack
9486  9507  9256
davon  gingen:
nach  Deutschland  5652  6840  4755
Nordamerika  2133  985  3379
-England  1507  1652  560

Die  Ausfuhr  von  Gummi  betrug:
Mangabtrra-Gummi  in  Fässern

 

1906  1907  1908

nach  Deutschland  15  27  64

.-Nordamerika  97  181  214

-Enugland  4  50  21
zusammen  einschl.  verschiedener

  Länder.  127  318  378
        <pb n="519" />
        SJ  4597  20

Manicoba-Gummi  in  Säcken

 

1906  1907  1908

nach  Deutschland  —  15  12

-Nordamerika.  .  ...  27  26  33

-England  190  380  87

=  Brasilien  2100  —  —
zusammen  einschl.  verschiedener

  Länder.  2317  445  139

Obige  Aufstellungen  ergeben  einen  auffallenden
Rückgang  von  Manicoba-Gummi.  Karnaubawachs
ging  ebenfalls  etwas  zurück.  Deutschland  war
nach  wie  vor  der  Hauptabnehmer,  während  England
  stark  an  Nordamerika  abgab.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pernambunco
vom  12.  Februar  1909.)

Ausfuhrhondel  Neuseelands  1908.

Im  Kalenderjahre  1908  (1907)  wurden  aus
den  einzelnen  Häfen  Neuseelands  sowie  aus  der
ganzen  Kolonie  Waren  in  folgenden  Werten  zur
Ausfuhr  gebracht:

Häfen  der  Nordinsel:  Auckland  2  883  262
(3466  189)  L,  Poverty  Bay  865  029  (993  367)  K,
Napier  1  532  422  (1  784  885)  L,  Taranaki
722  357  (917278)  #L,  Wellington  2699  727
(3918  512)  E.

Häfen  der  Südinsel:  Lyttelton  2072  382
(2836  739)  L,  Timaru  900  201  (1216  542)  E,
Dunedin  1281  602  (1537288)  L,  Bluff  1072349
(1  180  867)  L.

Die  Gesamtausfuhr  der  Nordinsel,  einschließlich
  der  nicht  genannten  Häfen,  belief  sich  1908
(1907)  auf  9715  783  (12  201  364)  K,  diejenige
der  Südinsel,  mit  Einschluß  der  nicht  besonders
aufgeführten  Häfen,  auf  6  322  360  (7  835  534)  L.

Im  Paketpostverkehr,  der  in  den  obigen  Zahlen
nicht  eingeschlossen  ist,  wurden  aus  ganz  Neuseeland
  Waren  im  Werte  von  37  109  (27  395)  L
ausgeführt;  ferner  gingen  an  Münzmetall  und
Münzen  aus  im  Jahre  1908  für  242  289  #.
und  1907  für  7316  K.

Die  Gesamtausfuhr  stellte  sich  1908  (1907)
ohne  Edelmetalle  auf  16075252  (20064  293)  L,
einschließlich  der  letzteren  auf  16  317  541
(20  071  609)  K.

Für  die  wichtigeren  Ausfuhrwaren  gestalteten
sich  die  Werte  für  1908  (im  Vergleiche  mit  1907),
wie  folgt:  Wolle  5  332  335  (7657278)  K,  Fleisch,
gefroren  3188716  (3423573)  K,  Fleischkonserven
82  568  (106  032)  L,  Fleisch,  gepökelt  und  gesalzen
  18  757  (20  680)  L,  Talg  481  345
(560  945)  L,  Butter  1  172229  (1  615  345)  &amp;amp;,
Käse  783  419  (664  122)  L,  Schaffelle  519  560

 

(796  127)  I,  Kaninchenfelle  66  529  (53757)  L,
Wurstdärme  61577  (68  463)  L,  Lebendes  Vieh
59230  (71  226)  2,  Häute  167  458  (187.079)  L,
Leder  38  530  (57  448)  L,  Gold  2004  799
(2  027  490)  &amp;amp;,  Silber  175  337  (169  484)  2,
Kaurigummi  372798  (579  888)  2L,  Nutzholz
375235  (311  862)  L,  Kohle  85  846  (114737)  K,
Weizen  344  (326)  L,  Hafer  108  997  (4656)  KE,
Gerste  12278  (18346)  L,  Mais  39  (28)  &amp;amp;,
Bohnen  und  Erbsen  21  415  (29  656)  L,  Häcksel
und  Heu  65955  (307)  #,  Feines  Mehl  862
(1575)  T,  Kleie  und  Hafermehl  6442  (2941)  L,
Grassamen  34  881  (87  300)  L,  Kartoffeln  1575
(1027)  L,  Hopfen  6327  (101927)  K,  Neuseeländischer
  Hanf  396288  (832068)  &amp;amp;,  Fische  22366
(23  148)  &amp;amp;,  Pilze  7336  (10  157)  E,  Kleidungsstücke
  2386  (2111)  L,  Wollenwaren  2864  (3743)  T,
Mineralien  16  656  (—)  K.

Die  Wiederausfuhr  erreichte  einen  Wert
von  180  620  (279975)  L.

Die  ausgeführten  Mengen  der  hauptsächlichsten
  Waren  sind  für  1908  (1907)  die  folgenden:
Wolle  162  518  479  (171  641  857)  lbs.,  gefrorenes
Fleisch  2120  434  (2353218)  ewt.,  Talg  18  627
(20  764)  Tons,  Butter  229  972  (328  436)  ewt.,

Käse  279  801  (237  187)  ewt.,  Kaurigummi  5531

(8708)  Tons,  Hanf  17  400  (28  543)  Tons,
Weizen  1386  (1395)  bshl.,  Hafer  881  590
(36  692)  bshl.

(Jew  Zcaland  Trade  Reriew  and  Price  Current.)

Kopholonie.

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Bienenwachs
  und  künstlichen  Waben.

Eine  die  Bekanntmachung  Nr.  394  vom
Jahre  1908  abändernde,  am  23.  Februar  1909
in  Kraft  getretene  neuere  Bekanntmachung  Nr.  87
vom  Jahre  1909  bestimmt,  daß  die  Einfuhr  von
Bienenwachs  und  künstlichen  Waben  nur  gestattet
ist,  wenn  zuvor  eine  schriftliche  Erlaubnis  vom
Minister  für  Landwirtschaft  eingeholt  wird  und
bei  jeder  Sendung  eidesstattliche  Erklärungen  in
der  verlangten  Form  vorgelegt  werden.

Die  Erklärungen,  die  für  die  Einfuhr  von
Bienenwachs  oder  künstlichen  Waben  verlangt
werden,  müssen  angeben,  1.  daß  das  Wachs
mindestens  2½  Stunden  lang  bei  einer  Temperatur
  von  mindestens  212  Grad  Fahrenheit
eingeschmolzen  ist  und  2.  daß  keine  Bienenkrankheit
irgendwelcher  Art  auf  dem  Besitztume  der  die
Erklärung  abgebenden  Person  oder  in  der  Umgebung
  von  zwei  englischen  Meilen  bestanden  hat.

(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="520" />
        458

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  lebendem
Vieh  von  der  westafrikanischen  Küste
nördlich  der  Walfischbai.

Eine  in  der  Cape  of  Good  Hope  Government
Gazette  vom  23.  Februar  1909  veröffentlichte
Bekanntmachung  (Nr.  88  vom  Jahre  1909)  bestimmt,
  daß  von  diesem  Tage  ab  die  Einfuhr
von  lebendem  Vieh  in  die  Kapkolonie  aus  irgend
einem  überseeischen  Staate  oder  Gebiete  nur  gestattet
  ist,  wenn  eine  solche  Viehsendung  von
einem  Zeugnisse  begleitet  ist,  worin  der  befehligende
Offizier  oder  Führer  des  Schiffes,  auf  dem  das
Vieh  eingeführt  wird,  die  Bescheinigung  abgibt,
daß  das  Vieh  nicht  in  einem  Hafen  an  der  westafrikanischen
  Küste  nördlich  der  Walfischbai  verschifft,
  gelandet  oder  umgeladen  ist.  In  dem
Zeugnisse  muß  die  Anzahl  und  eine  allgemeine
Beschreibung  des  Viehes  angegeben  sein.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

—.  [  ä

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Früchten
in  Transvaal.

Nach  einer  dem  „Board  of  Trade“  von  dem
Handelssachverständigen  in  Natal  zugegangenen
Nachricht  hat  das  Landwirtschaftsministerium  des
Transvaal  angeordnet,  daß  alle  Sendungen  von
Früchten,  die  nach  dem  17.  Februar  d.  Is.  in
Transvaal  ankommen  und  bis  1  vom  Hundert
mit  der  Apfelwicklermade  behaftet  sind,  vernichtet
werden  sollen.  Den  Einbringern  ist  es  nicht,  wie
bisher,  gestattet,  die  Früchte  an  die  Absender
zurückzusenden.  (Ebenda.)

Einfuhr  von  Opium  auf  Madagashar.

Gemäß  einer  Verordnung  der  französischen
Regierung  vom  20.  März  d.  Is.  sind  die  Einbringer
  von  Opium  in  rohem  Zustande  oder  in
Form  von  Heilmitteln  oder  von  Opiumauszug
verpflichtet,  bei  dem  Zollamt,  über  das  die  Einfuhr
  stattfinden  soll,  einen  Begleitschein  ausstellen
zu  lassen,  worin  die  eingeführten  Mengen  sowie
Name  und  Wohnsitz  des  Empfängers  angegeben
sind.  Dieser  Begleitschein  ist,  mit  einer  Erledigungsbescheinigung
  der  Gemeindebehörde  am
Wohnsitze  des  Empfängers  versehen,  binnen  drei
Monaten  wieder  zurückzusenden.  Der  Einbringer
hat  ein  besonderes,  ausschließlich  für  den  Verkauf
von  Opium  und  Opiumauszug  bestimmtes  Buch
zu  führen  und  darin  die  empfangene  Menge  sofort
nach  der  Ubernahme  einzutragen.

(Journal  officiel  de  ln  Repullique  Françaisc.)

 

Einfuhr  von  Pflanzen  nach  RKlgerien.

Gemäß  einer  mit  Bezug  auf  die  Verordnung
vom  10.  März  1894  von  der  französischen  Regierung
  unterm  25.  Januar  1909  erlassenen
Verordnung  dürfen  Gewächse  in  holzigem  Zustand
(ausgenommen  Reben  und  Nadelhölzer),  ferner
Palmenbäume,  mit  oder  ohne  Wurzeln,  ohne
Erdballen,  sowie  frische  abgefallene  Teile  davon
bei  der  Herkunft  aus  dem  Ausland  nach  Algerien
nur  über  die  von  dem  Generalgouverneur  von
Algerien  bezeichneten  Häfen  und  über  die  Punkte
der  algerisch-tunesischen  Grenze  eingeführt  werden,
die  von  der  tunesischen  Regierung  und  dem
Generalgouverneur  von  Algerien  gemeinschaftlich
bestimmt  werden.

Bei  ihrer  Ankunft  in  den  Häfen  oder  an  den
Punkten  der  Landgrenze  sind  die  genannten  Erzeugnisse
  an  den  zu  diesem  Zwecke  bezeichneten
Stellen  zu  desinfizieren,  und  zwar  unter  Aufsicht
der  von  dem  Generalgouverneur  zu  ernennenden
technischen  Beamten.  Diese  Desinfizierung  erfolgt
auf  Kosten  der  Beteiligten  mit  einer  Mischung,
die  gasförmige  Blausäure  in  einem  von  den  gedachten
  technischen  Beamten  zu  bestimmenden
Verhältnis  enthält.

Ebenso  sind  die  nach  Algerien  eingeführten
Früchte  der  orangenartigen  Gewächse  unter  den
für  holzige  Gewächse  vorgesehenen  Bedingungen
zu  desinfizieren.

Ubertretungen  der  obigen  Bestimmungen  und
der  dazu  erlassenen  Ausführungsvorschriften  werden
mit  einer  Geldbuße  von  50  bis  500  Franken
bestraft.  Wer  die  Gewächse  usw.  unangemeldet
oder  mittels  falscher  Anmeldung  oder  auf  irgend
eine  andere  betrügerische  Weise  einführt,  wird  mit
Gefängnis  von  1  bis  5  Monaten  und  einer  Geldbuße
  von  50  bis  500  Franken  bestraft.

(lournal  officich  de  la  Bepublique  Françaisc.)

Jollbehandlung  von  Durchkuhrgltern  und  Erstattung
von  Jöllen  für  Durchfuhrgüter  in  Britisch-Ostafrika.

Nach  einer  im  „East  African  Standard“
veröffentlichten  Bekanntmachung  des  Zollvorstandes
in  Mombassa  vom  20.  Februar  d.  Is.  werden
nunmehr  alle  zur  Durchfuhr  durch  Britisch-Ostafrika
  bestimmten  Waren  sowohl  im  Eingangsals
  anch  im  Ausgangshafen  genau  nach  Zeichen
und  Nummern  verglichen.  Wenn  dabei  im  Ausgangshafen
  die  Nummern  an  den  Packstücken  mit
den  in  den  Durchfuhrerklärungen  angegebenen
nicht  in  Ubereinstimmung  befunden  werden,  so
findet  eine  Erstattung  des  für  solche  Waren  entrichteten
  Zolles  nicht  statt.

Eine  weitere  Bekanntmachung  vom  gleichen
Tage  bestimmt,  daß  vom  1.  März  d.  IJs.  ab
Anträge  auf  Erstattung  von  Zollgefällen  für  Waren,
        <pb n="521" />
        W  459  20

die  zur  Durchfuhr  landeinwärts  angemeldet  und
zur  Ausfuhr  bestimmt  find,  nicht  in  Erwägung
gezogen  werden,  bevor  alle  landeinwärts  angemeldeten
  Waren,  für  welche  eine  Rückerstattung

des  Zolles  beansprucht  wird,  in  gehöriger  Weise
zum  Ausgang  angemeldet,  ausgeführt  oder  sonstwie
zur  Befriedigung  des  Zollvorstandes  nachgewiesen
sind.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Vermischtes.

*  Einführung  von  Gesetzen  der  Kapholonie
im  Gebiet  der  Walkischbal.

Durch  eine  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
der  Kapkolonie  vom  1.  März  d.  IJs.  sind  folgende
Gesetze  der  Kapkolonie:

1.  der  „Precious  Minerals  Act  1898“  mit
Abänderungen  durch  den  „Preeious  Minerals
Amendment  Act  1905“  und  das  nachstehend
unter  3.  genannte  Gesetz,

2.  der  „Precious  Stones  Act  1899“  mit
Abänderungen  durch  das  nachstehend  unter  4.
genannte  Gesetz,

3.  der  „Mineral  Law  Amendment  Act  1907“,

4.  der  „Precious  Stones  Act  Amendment
Act  1907“

mit  sofortiger  Wirkung  für  Walfischbai  in  Kraft
gesetzt  worden.

Die  Rämpfe  der  Dortugiesen  im  Ovambolande
1904—1907.“)
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Gleichzeitig  mit  den  Kämpfen  unserer  Truppen
in  Südwestafrika  und  in  der  unmittelbaren  Nachbarschaft
  dieser  Kolonie  haben  die  Portugiesen  im
nördlichen  Teile  des  Ovambolandes  gefochten.
Nach  einer  schweren  Niederlage  im  Jahre  1904
brachte  ihnen  dort  erst  der  Feldzug  von  1907
einen  Erfolg.  Die  für  viele  überraschende
Schnelligkeit  und  die  geringen  Machtmittel,  mit
denen  er  schließlich  errungen  wurde,  haben  zu
Vergleichen  mit  unseren  langdauernden  und  kostspieligen
  Unternehmungen  mit  Hereros  und  Hottentotten
  herausgefordert.  Eine  nähere  Betrachtung
zeigt  aber,  daß  sich  Ziele  und  Kampfbedingungen
für  die  portugiesische  Kriegführung  wesentlich  von
den  Verhältnissen  in  unserem  Schutzgebiet  unterschieden.
  Indes  auch  so  haben  die  Kämpfe  und
Erfahrungen  der  Portugiesen  für  uns  Interesse,
denn  die  Hälfte  aller  Ovambos  (etwa  100  000)
sitzt  auf  deutschem  Gebiete  und  ist  bisher  nicht
unterworfen  oder  gar  entwaffnet,  wenn  auch  das
friedliche  Einvernehmen  bisher  keine  wesentliche
Störung  erfahren  hat.

*)  Gekürzter  Abdruck  aus  den  „Vierteljahrsheften
für  Truppenführung  und  Heecreskunde“,  herausgegeben
vom  Großen  Generalstabe.  1909.  2.  Oeft.  Verlag
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,
Berlin  SW,  Lochstraße  68—71.

 

Die  Ovambos  und  die  portugiesischen
Truppen.

Im  ganzen  sollen  bis  zu  200  000  Ovambos
vorhanden  sein,  die  ein  Gebiet  von  etwa
140  000  qkm  (größer  als  ganz  Süddeutschland)
bewohnen.  Es  kommen  also  auf  1  qdklm  fast
anderthalb  Menschen  gegen  etwa  ein  Viertel  im
übrigen  Deutsch=  Südwestafrika  und  115  in
Deutschland.

Die  Kenntnisse  über  das  Land  und  seine  Bewohner
  sind  recht  lückenhaft.  Die  Nordgrenze
unseres  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  teilt  es
in  zwei  annähernd  gleiche  Teile,  ohne  dabei  vorläufig
  auf  natürliche  oder  Stammesgrenzen  Rücksicht
  zu  nehmen.  So  wohnen  die  Kuanjamas,
der  zahlreichste  und  mächtigste  Ovambostamm,  zur
Hälfte  auf  deutschem  und  zur  anderen  Hälfte  auf
portugiesischem  Gebiete.  Hier  sind  die  Kuamatos,
Evales  und  Kafimas  ihre  Nachbarn,  im  Süden
weitere  deutsche  Stämme.

Die  Ovambostämme  waren  bisher  völlig  unabhängig
  und  sind  es  größtenteils  bis  heute  geblieben.
  Nur  einzelne  Missionare  und  Händler
halten  sich  dauernd  bei  ihnen  auf,  sonst  haben
Weiße  das  Land  selten  und  nur  zu  Unterhandlungen
  oder  als  Reisende,  nie  aber  mit  militärischer
  Macht  betreten.

Alle  Ovambos  sind  seßhafte  Ackerbauer  und
unterscheiden  sich  dadurch  von  dem  teilweise  herumziehenden
  Hirtenvolk  der  Hereros  und  noch  mehr
von  dem  Reitervolk  der  Hottentotten.  Gärten
und  bebautes  Land  umschließen  die  Wohnstätten
und  liefern  den  Unterhalt.  Wildwachsende  Feldfrüchte
  und  Viehzucht  spielen  nur  eine  Nebenrolle
bei  der  Ernährung  des  Volkes.

Daher  fehlt  die  Unabhängigkeit  von  festen
Wohnsitzen  und  die  Beweglichkeit,  die  die  Kriegführung
  in  unserer  südwestafrikanischen  Kolonie
so  sehr  erschwert  haben.  Der  Ovambo  kann  nicht
mit  Hab  und  Gut  auswandern,  sondern  ist  darauf
angewiesen,  seine  Scholle  zu  verteidigen.

Schieß=  und  Reitfertigkeit  sind  weniger  entwickelt
  als  bei  Hereros  und  Hottentotten.  In
allen  Berichten  werden  die  Ovambos  als  schlechte
Schützen  geschildert,  die  losdrücken,  ohne  zu  zielen.
Sie  sind,  ähnlich  wie  die  Hereros,  in  der  Hauptsache
  mit  Heury-Martini=  und  älteren  Gewehren
bewaffnet.  Über  die  Zahl  der  Gewehre  schwanken
die  Angaben  von  3000  bis  7000  Stück;  jeden-
        <pb n="522" />
        W  460  20

falls  ist  sie  1904  durch  erbeutete  Waffen  gewachsen.
Pferde  sind  wegen  der  überall  im  Lande  sehr
heftig  auftretenden  Sterbekrankheit  selten  und  besonders
  kostbar.  Nur  die  Häuptlinge  und  einige
Vorleute  sind  daher  beritten.

Die  Kriegführung  der  Ovambos  beschränkt
sich,  von  einzelnen  Raubzügen  abgesehen,  auf  die
Verteidigung  ihres  Landes.  Die  mit  Palisaden
und  Gräben  umzogenen  Häuptlingswerften  sind
dafür  als  Stützpunkte  eingerichtet.  Im  Gefecht
kommt  es  ihnen  darauf  an,  ihre  überlegenheit
an  Zahl  im  Nahkampfe  zur  Geltung  zu  bringen.
Daher  suchen  sie  den  Gegner  zunächst  durch  einzelne
  versteckte  Schützen  zur  Verausgabung  seiner
Munition  zu  veranlassen,  um  ihn  schließlich  mit
Speer  und  Keule  niederzumachen.  Das  ist  ihnen
1904  auch  gelungen.  Das  Bestreben,  den  Gegner
von  mehreren  Seiten  zugleich  anzufassen,  tritt  wie
überhaupt  in  Südwestafrika  bei  allen  Zusammenstößen
  hervor.  Eine  Ausnutzung  des  Sieges  durch
Verfolgung  über  das  Kampffeld  hinaus  ist  den
Ovambos  aber  unbekannt.  Anderseits  wissen  sie  nach
einem  Mißerfolge  rasch  im  Buschwald  zu  verschwinden.

Diese  Kampfesweise  ist  der  Natur  des  Landes
angepaßt.  Das  Ovamboland  ist  eine  fast  ganz
ebene  Hochfläche,  bewachsen  mit  parkartigem
Buschwald.  In  diesem  verstreut  liegen  die  Anbauund
  Weideflächen  der  Eingeborenen.  Die  Geländebedeckung
  weist  also  ähnliche  Formen  auf,  wie
sie  unsere  Truppen  im  Herero-Feldzuge  vorfanden.
Sie  macht  die  übersicht  unmöglich  und  erschwert
dadurch  die  Gefechtsführung,  das  Zurechtfinden
und  die  Nachrichtenübermittlung  durch  Signale.
Indem  sie  die  Ausnutzung  der  Schußwaffen  auf
weite  Entfernungen  verhindert,  gleicht  sie  Unterschiede
  in  der  Bewaffnung  teilweise  aus  und  kommt
den  ortskundigen  Eingeborenen  für  Uberfälle  zugute.

Obgleich  das  Land  fruchtbarer  und  besser
bebaut  ist  als  das  Herero=  und  Hottentotten-Gebiet,
  kann  es  doch  zur  Ernährung  der  Truppe
kaum  beitragen.  Die  von  den  Eingeborenen
aufbewahrten  Erntevorräte,  hauptsächlich  Hirse
und  Mais,  decken  nur  deren  eigenen  bescheidenen
Bedarf;  für  die  Truppe  reichen  sie  nicht  weit
und  fallen  auch  nur  selten  dem  Sieger  in  die
Hände.  Dagegen  ist  an  Wasser  kein  Mangel;  es
muß  zwar  in  der  Trockenzeit  oft  erst  gegraben
werden,  aber  es  ist  doch  überall  zu  finden.

Das  Klima  beschränkt  militärische  Unternehmungen
  auf  kurze  Zeit  im  Jahre.  Die  Portugiesen
  halten  nur  die  Monate  August,  September
und  Oktober  für  geeignet,  denn  bis  Ende  Juli
stören  die  hochstehenden  Feldfrüchte,  und  während
der  Regenzeit  (November  bis  März)  und  anschließend
  bis  in  den  Mai  hinein  macht  die
Fiebergefahr  die  Verwendung  europäischer  Truppen

unmöglich.

 

Portugal  verwendete  gegen  die  Ovambos  in
erster  Linie  Kolonialtruppen.  Von  diesen  sind
alle  Offiziere  und  Unteroffiziere,  ein  Teil  der
Infanterie,  die  gesamte  Kavallerie  und  die  Geschützbedienung,
  zusammen  rund  ein  Drittel  der  Gesamtstärke,
  Europäer,  der  Rest  Eingeborene.  Die
Europäer  ergänzen  sich  durch  Freiwillige  und
Ausgeloste  des  Heeres  und  der  Marine.  Außerdem
  werden  Bestraste  in  besonderen  Strafbataillonen
  verwendet.  Die  Eingeborenentruppen
erhalten  ihren  Ersatz  durch  Anwerbung  aus  der
Kolonie,  in  der  sie  stehen.  Über  den  Ersatz  aus
Angola  sind  während  der  Kämpfe  Klagen  laut
geworden.  Die  „landins“,  Truppen  aus  Mozambique,
  gelten  als  besser,  und  überall,  wo  die
Portugiesen  in  den  letzten  Jahren  zu  kämpfen
hatten,  haben  sie  Mozambique-Kompagnien  zur
Unterstützung  herbeigeholt,  so  nach  Angola,  Guinea
und  Ostindien.

Die  Kompagnien  oder  Züge  bestehen  entweder
ganz  aus  europäischen  oder  ganz  aus  eingeborenen
Truppen.  Die  europäischen  Verbände  stellen  eine
jederzeit  bereite  Reserve  des  Gouverneurs  dar,
die  unbedingt  zuverlässig,  mit  den  Verhältnissen
des  Landes  vertraut  und  akklimatisiert  ist.  Dementsprechend
  sind  die  weißen  Truppen  auf  die
Hauptplätze  des  Landes  verteilt.  Bei  Unruhen
können  sie  durch  Freiwilligen-Formationen  aus
der  Heimat  oder  durch  Landungstruppen  der
Marine  verstärkt  werden.

Die  Truppen  in  Angola  haben  in  Friedenszeiten
  eine  Mindeststärke  von  2600  Mann,  davon
nur  700  Weiße,  mit  zwölf  alten  Gebirgsgeschützen.“)
Da  diese  Truppe  über  das  ganze  Land  verteilt

*)  Die  Friedensbesatzung  von  Angola  besteht  aus:
Infanterie:  Enrob.  Eingeb.
1  Curopäcr-Kompagngie  —  ·0  —

1  Strafbataillon  zu  3  Europäerund

  1  Eingeborenen  -Kom- 



pagnie.  Stärke  wechselnd
16  Eingeborenen=  tonwagnienzusammen
  —  240  1650
2  gemischte  Kompaguien  zu  je
2  Infanterie-Zügen,  zus.  —  25  160
(außerdem  1  Zug  Gebirgsartillerie
  bei  jeder  Kompagnie,
  s.  unten.)
Kavallerie:
1  Eskadron  Dragoner.  —  90  20
Artillerie:
2  Züge  Gebirgsartillerie  bei  den
gemischten  Kompagnien
(s.  oben!,  zusammen.  50  30
2  gemischte  Batterien  zu  je  2;  Zügen
  Gebirg=  und  1  Zug
Festungoartillerie,  zus.  —  80  30
Polizeikorps  110  30
ohne  Strafbataillon:  665  1920

Der  Rest  verteilt  sich  auf  Stäbe,  Verwaltung  und
Musikkorps.
        <pb n="523" />
        W  461  20

und  in  einzelne  Posten  aufgelöst  sind,  kann  immer
nur  mit  einem  geringen  Bruchteil  von  ihnen  für
die  Operationen  gerechnet  werden.

Die  kriegerischen  Ereignisse.

Für  die  Sicherheit,  besonders  der  portugiesischen
Nachbargebiete,  bildeten  die  unabhängigen  Ovambos
durch  ihre  häufigen  Raubzüge  von  jeher  eine
Gefahr.  Schon  länger  dachte  man  daher  an  ihre
Unterwerfung.

1904  kam  die  Frage  in  Fluß  durch  den
Ausbruch  des  Herero-Aufstandes  auf  deutschem
Gebiete.  Hier  hatte  der  Ovambohäuptling  Nechale
im  Januar  mit  600  Bewaffneten  den  Posten
Namutoni  überfallen.  Die  vier  Mann  starke  Besatzung
  konnte  sich  auf  dem  Turm  der  Station
halten  und  war  erst  abgezogen,  nachdem  der
Gegner  mit  einem  Verlust  von  angeblich  über
100  Toten  das  Feld  geräumt  hatte.  Diesen
Kampf  haben  die  deutschen  Ovambos  offenbar
als  schwere  Niederlage  empfunden  und  sich  seitdem
ruhig  verhalten.  Es  ist  auch  unwahrscheinlich
und  jedenfalls  nicht  erwiesen,  daß  sie  flüchtigen
Hereros  in  größerer  Zahl  Aufnahme  gewährt
haben.  Man  hat  daher  auf  deutscher  Seite  geglaubt,
  von  einem  militärischen  Vorgehen  gegen
die  Ovambos  absehen  zu  können.

Anders  die  Portugiesen.  Der  Gedanke  an
ein  mögliches  Ausweichen  der  Hereros  nach  Norden
und  an  ein  üÜbergreisen  der  Unruhen  auf  portugiesisches
  Gebiet  führte  zu  dem  Entschlusse,  die
ganze  Südgrenze  von  Angola  durch  Militärposten
zu  sperren,  diese  also  mitten  in  das  Ovamboland
vorzutreiben.  Die  Vereinigung  einer  stärkeren
deutschen  Truppenmacht,  die  den  Kämpfen  am
Waterberg  vorausging,  machte  es  doppelt
wünschenswert,  auch  in  Südangola  militärische
Macht  zu  zeigen.  Eile  schien  geboten,  wenn  man
nicht  zu  spät  kommen  wollte.  Es  fehlte  aber  an
Vorbereitungen  und  an  Geld  zu  einer  größeren
Unternehmung.  Der  Gegner  wurde  unterschältzt,
und  die  wenigen  warnenden  Stimmen  verhallten
ungehört.

Von  den  im  Lande  stehenden  Streitkräften
war  nur  ein  Teil  gegen  die  Ovambos  verfügbar.
Er  reichte  allein  nicht  aus,  und  man  verstärkte
ihn  darum  durch  Neuformationen  und  eine  Kompagnie
  aus  Mozambique.

Im  ganzen  sollten  1800  Mann  Feldtruppen
bereitgestellt  werden,  doch  kam  man  nur  auf  etwa
1500  Mann,  die  sich  aus  sehr  verschiedenartigen,
meist  militärisch  nicht  vollwertigen  Truppen  zusammensetzten;
  550  Mann  waren  Europäer,  davon
170  eben  erst  aus  der  Heimat  angekommene
Freiwillige,  und  150  Soldaten  des  Strafbataillons.
Von  den  farbigen  Truppen  galt  die  Mozambique=Kompagnie
  als  die  beste,  einige  neu  aufgestellte

 

Angola-Kompagnien  als  ganz  minderwertig,  da
sie  kaum  ausgebildet  waren.

Nur  etwa  300  weiße  Mannschaften  waren
annähernd  modern  bewaffnet;  sie  führten  8  mm-Kropatscheck-Gewehre
  (Röhrenmagazin  mit  neun
Patronen),  alle  anderen  alte  Sunyyder-Einzellader
aus  den  sechziger  Jahren,  also  eine  schlechtere
Waffe  als  das  in  Händen  vieler  Ovambos  befindliche
  Henry-Martini-Gewehr.  Die  Artillerie
hatte  sechs  alte  Geschütze,  zu  denen  aber  passende
Munition  fehlte.  Außer  einer  Eskadron  Dragoner,
die  auf  neu  angekauften  Maultieren  beritten  war,
bestand  das  Expeditionskorps  nur  aus  Fußtruppen.

Führer  war  der  Gouverneur  des  Distriktes
Huilla,  Ingenieurhauptmann  Aguiar.  Er  hatte
nie  größere  Abteilungen  befehligt  und  ist  anscheinend
  nur  durch  seine  Stellung  als  Gouverneur
in  dem  Operationsgebiete  zu  dem  verantwortungsvollen
  Posten  eines  militärischen  Führers  gekommen.


Bis  Mitte  September  gelang  es,  den  größten
Teil  des  Expeditionskorps  an  der  Grenze  des
Ovambolandes  bei  Humbe  zu  vereinigen.  Die
Mozambique-Kompagnie  fehlte  aber  noch,  und  die
Sicherung  der  Etappenlinie  sowie  Abgaben  für
Postierungen  längs  des  Kunene  schwächten  die
Feldtruppen  weiter,  so  daß  Hauptmann  Aguiar
schließlich  am  19.  September  mit  nur  1020  Mann,
6  Geschützen  und  30  Wagen  am  Kunene  anlangte.
  Der  Übergang  wurde  vom  Gegner  nur
durch  ein  wenig  wirksames  Feuer  beunruhigt.

Die  Maßnahmen  des  Führers  sind  nach  dem,
was  man  bisher  über  sie  erfahren  hat,  schwer  zu
verstehen.  Seit  dem  20.  September  lagerte  die
Abteilung  im  Viereck  am  Flußufer  im  Gebiete
der  Kuamatos.  Der  Gegner  belästigte  das  Lager
mehrfach  durch  einzelne  Schützen,  besonders  sobald
durch  Hornsignale  zu  den  Mahlzeiten  gerufen
wurde.  Die  Portugiesen  antworteten  jedesmal
mit  einem  vermutlich  wirkungslosen  Infanterieund
  Artillerie-Massenfeuer,  das  ohne  Ziel  in  den
Busch  hinein  abgegeben  wurde  und  viel  Munition
kostete.  Am  23.  September  unternahm  Hauptmann
  Aguiar  eine  Erkundung  mit  300  Mann,
einem  Drittel  seiner  Truppen.  Er  ging  5  km
weit  vor,  ohne  auf  Widerstand  zu  stoßen,  und
kehrte  dann  zurück.  In  ähnlicher  Weise  entsandte
er  am  25.  September  den  Hauptmann  Pinto
d'Almeida  mit  500  Mann  und  zwei  Geschützen,
also  der  Hälfte  aller  Truppen.  Er  sollte  den
Weg  für  den  Weitermarsch  erkunden  und  dann
wieder  zurückkehren.

Diese  Erkundungsabteilung  war  aus  Teilen
aller  Kompagnien  zusammengesetzt.  Führer  und
Mannschaften  kannten  einander  nicht,  was  bei
Eingeborenentruppen  besonders  ungünstig  ins
Gewicht  fällt.  Jeder  Mann  sollte  120  Patronen
        <pb n="524" />
        462  ꝛ

mitnehmen;  dieser  Befehl  ist  aber  wahrscheinlich
von  vielen  nicht  befolgt  worden.

8  km  vom  Lager  wurde  die  Abteilung  vormittags
  auf  einer  Lichtung  beschossen.  Sie  erwiderte
  das  Feuer  sofort  und  wehrte  im  Viereck
zunächst  alle  Angriffe  ab.  Eine  Attacke,  die  der
Dragoner-Zug  in  den  Busch  hinein  zu  reiten
versuchte,  scheiterte  völlig,  zumal  sich  die  Maultiere
  dazu  als  ganz  ungeeignet  erwiesen.  Die
beiden  Geschütze  kamen  kaum  zum  Schuß,  da  die
Munition  nicht  paßte.  Auch  ein  Vorstoß  der
Mannschaften  des  Strafbataillons  konnte  der  von
beiden  Flanken  umfaßten  Abteilung  keine  Luft
schaffen.  Die  ungenügend  ausgebildeten  und  an
keine  Feuerdisziplin  gewöhnten  Truppen  verschossen
  ihre  Patronen  leichtfertig.  Daher  trat
schon  nach  etwa  anderthalbstündigem  Gefecht
Munitionsmangel  ein,  und  der  Führer  befahl
den  Rückzug.  Dieser  Befehl  führte  zu  völliger
Auflösung  des  Vierecks,  in  das  der  Gegner  eindrang;
  mit  Speer  und  Keule  machte  er  die  Hälfte
der  Abteilung  nieder.  Der  Rest  rettete  sich  in
regelloser  Flucht  und  erreichte  mittags  wieder
das  Lager.

Dort  hatte  Hauptmann  Aguiar  das  Schießen
gehört.  Er  hielt  aber  eine  Gefahr  für  ausgeschlossen
  und  glaubte  an  einen  Sieg,  als  das
Feuer  langsam  verstummte.  Ein  Versuch,  zu  erfahren,
  was  vorgehe,  ist  anscheinend  überhaupt
nicht  gemacht  worden.  Die  ankommenden  Flüchtlinge
  brachten  die  erste  Nachricht  über  das  Gefecht
und  seinen  Ausgang.  Zetzt  brach  eine  völlige
Panik  aus.  Das  Lager  wurde  sofort  abgebrochen
und  man  ging  auf  das  rechte  Kunene-Ufer  zurück.

Mit  dieser  Niederlage  fanden  die  Unternehmungen
  des  Jahres  1904  ihr  Ende.  Von
1000  Mann,  die  den  Kunene  überschritten  hatten,
waren  259  tot  und  50  verwundet.  200  hatten
sich  zwar  der  Katastrophe  durch  die  Flucht  entzogen,
  waren  jedoch  in  ihrem  moralischen  Halt
so  erschüttert,  daß  an  eine  Verwendung  zunächst
nicht  wieder  gedacht  werden  konnte.  Der  Rest
von  500  Mann  aber  war  bisher  nicht  ins  Gefecht
gekommen;  weitere  500  Mann  standen  westlich
des  Kunene  verteilt,  und  eine  Reserve  von
700  Mann  war  in  der  Bildung  begriffen.  Es
könnte  daher  auffallend  erscheinen,  daß  jetzt  schon
auf  jede  weitere  Unternehmung  verzichtet  wurde,
aber  es  war  doch  wohl  das  Richtige.  Die  an
und  für  sich  nur  lose  gefügten  Truppenkörper
hatten  durch  die  Niederlage  alle  Zuversicht  verloren,
  und  die  neu  angeworbenen  Angola-Truppen
liefen  teilweise  einfach  auseinander.  An  eine
sofortige  Wiederaufnahme  der  Operationen  war
also  nicht  zu  denken,  und  Ende  Oktober  hörte
aus  klimatischen  Rücksichten  die  Möglichkeit  auf,

 

weiße  Truppen  zu  verwenden.  So  war  man
zufrieden,  vom  Gegner  in  Ruhe  gelassen  zu  werden.

Tatsächlich  gingen  die  Ovambos  auch  nicht
zum  Angriff  über.  Sie  begnügten  sich  mit  dem
erreichten  Erfolge.  Zwei  Geschütze  und  etwa
400  Gewehre  sollen  ihnen  beim  Kampfe  in  die
Hände  gefallen  sein  und  angeblich  noch  weitere
Gewehre  und  zahlreiche  Munition,  die  auf  stehengebliebenen
  Wagen  verpackt  waren.  Moralisch
und  materiell  waren  sie  gestärkt  für  neuen  Widerstand.


Die  Portugiesen  haben  aus  diesen  Ereignissen
die  richtige  Lehre  gezogen,  daß  man  koloniale
Unternehmungen  nicht  überstürzen  darf,  sondern
daß  gründliche  Vorbereitung  nötig  ist,  auch  wenn
dadurch  zunächst  scheinbar  Zeit  verloren  wird.
Nach  diesen  Erfahrungen  haben  sie  seitdem  gehandelt,
  und  sie  wären  so  wohl  schon  1905  zu
einem  entscheidenden  Erfolge  gekommen,  wenn
nicht  Geldmangel  und  innerpolitische  Verhältnisse
immer  wieder  hemmend  in  den  Weg  getreten
wären.

Den  Gedanken,  bis  zum  Frühjahr  1905  bedeutende
  Verstärkungen,  4000  bis  5000  Mann,
aus  der  Heimat  heranzuziehen,  ließ  man  bald
wieder  fallen.  Die  Hereros  waren  inzwischen
niedergeworfen,  die  Masse  der  deutschen  Truppen
war  zum  Hottentotten-Feldzuge  abgezogen,  und
damit  hatte  die  Ovambofrage  ihre  Dringlichkeit
verloren.  Man  ließ  sich  Zeit  zu  neuem  Vorgehen
  und  war  vorübergehend  wohl  sogar  geneigt,
ganz  darauf  zu  verzichten.

Hauptmann  Rocadas  vom  Generalstabe  wurde
zum  Gouverneur  des  Distriktes  Huilla  ernannt.
Der  spätere  Erfolg  hat  bewiesen,  daß  man  den
richtigen  Mann  gewählt  hatte.  Er  zeigte  sich  den
vielseitigen  und  schwierigen  Aufgaben,  die  an  ihn
herantraten,  durchaus  gewachsen,  und  wohl  ihm
in  erster  Linie  ist  es  zu  danken,  daß  die  Offensive
schließlich  überhaupt  wieder  aufgenommen  wurde.

Zunächst  hatte  die  Niederlage  eine  Zunahme
der  allgemeinen  Unsicherheit  auch  auf  dem  rechten
Kunene-Ufer  und  bis  gegen  Lubango  hin  zur  Folge
gehabt.  Die  16.  Eingeborenen-Kompagnie  wurde
im  März  1905  bei  Gambos  überfallen,  floh  in
gänzlicher  Auflösung  und  ließ  zahlreiche  Waffen
in  Händen  des  Feindes.  Im  August  kam  es
am  oberen  Kunene  bei  Kakonda  zu  einem  anderen
Zusammenstoß  mit  plündernden  Horden.

Die  Wiederherstellung  der  Sicherheit  auf  dem
rechten  Kunene-Ufer  bildete  somit  die  erste  Aufgabe.
  Erst  nachdem  auf  diese  Weise  das  Etappengebiet
  gesichert  war,  wollte  Hauptmann  Rocadas
erneut  gegen  die  Ovambos  vorgehen.
        <pb n="525" />
        W  463  20

Im  ganzen  verfügte  er  1905  über  rund
700  Mann  Feldtruppen.  Den  Kern  bildeten
weiße  Soldaten  und  eine  Mozambique-Kompagnie.
Eingeborene  Angola-Truppen  wurden  fast  nur  zu
Besatzungszwecken  verwendet.  Etwa  1000  freiwillige
  Hilfsmannschaften  der  Eingeborenenstämme
und  70  Buren  begleiteten  die  Feldtruppe.  Mit
diesen  Kräften  hat  Hauptmann  Rocadas  die  portugiesische
  Herrschaft  auf  dem  rechten  Kunene-Ufer
ohne  neunenswerte  Kämpfe  wiederhergestellt  und
durch  Anlage  der  neuen  befestigten  Posten  Mulondo
  und  Donguena  geseichert.

Schon  bei  diesen  Unternehmungen  zeigen  sich
wesentliche  Fortschritte  gegen  1904.  Sämtliche
weiße  Mannschaften  waren  inzwischen  mit  dem
Kropatscheck-Gewehr  ausgerüstet  worden,  und  die
regulären  Eingeborenen  hatten  statt  der  schlechten
Syyder-Gewehre  neu  angekaufte  Henry-Martini-Gewehre
  erhalten.  Die  Artillerie  wies  allerdings
dieselben  Mängel  wie  1904  auf.  Bei  Mulondo,
das  einzige  Mal,  wo  sie  zur  Tätigkeit  kam,  versagten
  beide  mitgeführten  Kanonen  nach  wenigen
Schüssen.  "

Die  Verpflegung  war,  für  die  einzelnen  Operationsabschnitte
  verteilt,  in  den  befestigten  Plätzen
Gambos,  Humbe  und  Quiteve  im  voraus  bereitgelegt.
  Zur  Erleichterung  des  Nachschubes  von
Mossamedes  über  die  Durststrecke  bis  zum  Schella-Gebirge
  hatte  man  den  Bau  einer  Feldbahn  von
60  cm  Spurweite  in  Angriff  genommen,  doch
schritten  die  Arbeiten  nur  sehr  langsam  vorwärts.“)

Für  1906  war  der  entscheidende  Schlag  geplant.
  Man  wollte  endgültig  die  portugiesische
Herrschaft  im  Ovambolande  aufrichten.  4500  Mann,
darunter  2000  Europäer,  sollten  dazu  verwendet
werden.  In  der  Heimat  wie  in  Angola  waren
die  Vorbereitungen  schon  in  vollem  Gange;  eine
Batterie  Rohrrücklaufgeschütze  von  Ehrhardt,
Telegraphen=  und  Lichtsignalgerät,  ein  Fesselballon
und  Lastkraftwagen  waren  bestellt  und  zum  Teil
auch  schon  beschafft.  Der  Bahnbau  war  bis  zum
Kilometer  41  fortgeschritten.  Die  europäischen
Truppen  versammelten  sich  in  Lissabon  zur  Einschiffung.
  Da  wechselte  das  Ministerium,  und  die
Unternehmung,  für  deren  Vorbereitung  schon  etwa
vier  Millionen  Mark  verausgabt  waren,  wurde
wieder  aufgegeben.

Der  Plan,  alle  Ovambostämme  auf  einmal
durch  einen  Feldzug  niederzuwersen,  ist  seitdem
nicht  wieder  ausgenommen  worden.  Man  hat  sich
entschlossen,  die  Frage  durch  allmähliches  Vor- 



 

*)  Von  1905  bis  Ende  1908  wurden  nach  und  nach
126  km  fertiggestellt.  Der  Bau  unserer  fast  fünfmal
so  langen  und  über  schwieriges  Gelände  führenden
Otavibahn  nahm  weniger  Zeit  in  Anspruch.

 

schieben  von  Militärposten  zu  lösen  und  sich  im
übrigen  auf  eine  Bestrafung  des  Kuamatostammes
zu  beschränken,  in  dessen  Gebiet  der  Überfall  von
1904  stattgefunden  hatte.  Zunächst  sollte  dazu
eine  Reihe  weiterer  Posten  am  Kunene  und  am
Kubango  angelegt  werden,  um  das  Ovambogebiet
nach  allen  Seiten  abzuschließen.

Indes  auch  für  diese  beschränkte  Aufgabe
wurden  die  Truppen  in  Südangola  wesentlich
verstärkt  durch  Errichtung  einer  zweiten  Europäer=Kompagnie,
  einer  zweiten  Dragoner-Eskadron  und
von  zwei  neuen  Eingeborenen-Kompagnien.  Die
letzteren  lösten  sich  allerdings  durch  Massendesertionen
zunächst  fast  vollständig  wieder  auf.  Im  ganzen
verfügte  Hauptmann  Rocadas  1906  aber  doch
über  rund  1800  Mann,  darunter  800  Weiße,
mit  acht  Geschützen  und  fünf  Maschinengewehren.
Ein  großer  Teil  dieser  Truppen  war  mit  der
Eigenart  des  Geländes  und  der  Kriegführung
vertraut,  da  er  noch  vom  Jahre  1905  her  am
Kunene  stand.

Zu  größeren  Unternehmungen  kam  es  jedoch
auch  1906  nicht.  Am  Kubango  geschah,  soweit
bekannt,  überhaupt  nichts,  und  am  Kunene  begnügte
  man  sich,  bei  Humbe  den  Posten  Mozambique
  und  gegenüber  auf  dem  anderen  Kunene-Ufer
  die  Feste  Rocadas  anzulegen.  Beide  wurden
durch  eine  Brücke  miteinander  verbunden.  Auf
dem  Flusse,  der  von  Mulondo  bis  Donguena
schiffbar  ist,  wurde  ein  Dampfboot  stationiert.
Mit  dem  Gegner  kamen  nur  einzelne  vorgeschobene
Abteilungen  in  Berührung.

Gleichzeitig  versuchten  die  Portugiesen  durch
Unterhandlungen  die  Ovambostämme  voneinander
zu  trennen  und  sich  mit  einzelnen  friedlich  abzufinden.
  Der  schon  1905  bei  den  Evales  unternommene
  Versuch  war  zwar  mißglückt,  doch
wiederholte  man  ihn  trotzdem  1906  bei  den
Kuanjamas,  dem  mächtigsten  und  zahlreichsten
der  Stämme.  Die  Portugiesen  erreichten  einige
Zusicherungen  —  unter  anderem  die  Erlaubnis
zur  Anlage  eines  Militärpostens  nahe  der  deutschen
Grenze  —,  die  jedoch,  soweit  bekannt,  bisher  nicht
eingelöst  worden  sind.  Der  Hauptzweck  der  Unterhandlungen
  aber,  die  einzelnen  Stämme  voneinander
  zu  trennen,  ist  zum  mindesten  nur  sehr
unvollkommen  erreicht  worden,  denn  1907  traten
den  Portugiesen  in  den  ersten  Gefechten  wieder
Angehörige  fast  aller  Stämme  entgegen.

Mit  den  Unterhandlungen  war  beidemal  der
Chef  des  Stabes  betraut  worden.  Er  sollte  als
Nebenzweck  über  Land  und  Leute  Nachrichten
sammeln,  deren  gänzliches  Fehlen  sich  sehr  fühlbar
machte.

*  *
        <pb n="526" />
        W  464  e

1907  waren  volle  drei  Jahre  vergangen,  ohne
daß  die  Niederlage  von  1904  gefühnt  worden
wäre.  Die  Bestrafung  der  Kuamatos  und  die
Wiederherstellung  der  portugiesischen  Waffenehre
in  Afrika  blieb  so  der  Diktatur  Joäo  Francos
vorbehalten.  Den  Anstoß  aber  gab  Hauptmann
Rocadas,  der  dazu  selbst  nach  Lissabon  reiste.

Er  besaß  infolge  der  Unternehmungen  von
1905  und  1906  das  Vertrauen  der  Regierung
und  des  Landes.  Hatte  er  doch  den  gefährdeten
Posten  am  Kunene  zwei  Jahre  hindurch  mit  geringen
  Mitteln  behauptet  und  sogar  an  einzelnen
Punkten  die  portugiesische  Herrschaft  neu  aufgerichtet.
  Wohl  nur  das  Fehlen  ausreichender
Kampfmittel  war  schuld,  daß  ihm  bisher  größere
Erfolge  versagt  geblieben  waren.

Diese  Mittel  wurden  Hauptmann  Rogcadas
1907  seinem  Vorschlage  entsprechend  bewilligt.
Er  selbst  behielt  den  Oberbefehl,  obgleich  die
Truppenstärke  so  anwuchs,  daß  man  sonst  wohl
einen  Obersten  mit  der  Führung  betraut  haben
würde.  Indes  man  gab  hier,  wie  sich  gezeigt
hat,  mit  Recht  dem  als  tüchtig  anerkannten  und
mit  den  Verhältnissen  vertrauten  Kolonialoffizier
den  Vorzug  vor  einem  neu  aus  der  Heimat  zu
entsendenden  höheren  Vorgesetzten.

Der  Führer  ging  sofort  an  die  Vorbereitung
der  Expedition  und  nutzte  dabei  die  Erfahrungen
der  Vorjahre  nach  Kräften  aus.

Die  Kuamatos  hatten  gerade  jetzt  —  im  Februar
  1907  —  sogar  Angriffe  auf  die  Feste
Rocadas  versucht.  Nun  sollten  auch  in  ihrem
Lande  befestigte  Militärposten  angelegt  werden.
Das  in  Betracht  kommende  Gebiet  stößt  bei  Humbe
an  den  Kunene  und  hat  eine  Längen=  und  Breitenausdehnung
  von  je  etwa  100  km.  Man  unterscheidet
  Klein-Kuamato  mit  der  Hauptwerft  Moghogo
  und  südlich  davon  Groß-Kuamato  mit  der
Hauptwerft  Naloöque.  Über  dieses  räumlich  eng
begrenzte  Gebiet  wollte  man  vorläufig  nicht  hinausgehen
  und  hoffte,  daß  die  Kuanjamas,  mit
denen  man  im  Vorjahre  verhandelt  hatte,  und
auch  die  anderen  Ovambostämme  dann  vielleicht
dem  Kampfe  fernblieben.  Doch  wurde  die  Truppe
richtigerweise  so  stark  gemacht,  daß  sie  auch  für
den  Kamof  gegen  alle  vereinigten  Stämme  ausreichte.
  Dabei  legten  Wasser=  und  Weideverhältnisse
  keine  Beschränkung  in  der  Bemessung  der
Stärke  auf;  auch  für  den  Vormarsch  von  mehreren
tausend  Mann  auf  einem  Wege  war  Mangel  nicht
zu  befürchten.

Für  die  Operationen  wurden  in  erster  Linie
Angola-Truppen  bestimmt,  außerdem  eine  Jufanterie-und
  eine  Marine-Kompagnie  aus  der  Heimat
und  eine  Kompagnie  aus  Mozambique.  Dazu
kamen  eingeborene  Hilfstruppen,  so  daß  der  Führer
im  ganzen  auf  2900  Mann,  davon  die  Hälfte

 

Weiße,  mit  zehn  Geschützen  und  vier  Malchinengewehren
  rechnete.  Diese  Stärke  ist  allerdings
später  nicht  ganz  erreicht  worden.

Die  aus  der  Heimat  neu  herangezogenen
Mannschaften  bestanden  aus  Freiwilligen  des
Heeres  und  der  Marine.  Sie  waren  vor  der
Ausreise  zu  vierwöchiger  besonderer  Ausbildung
zusammengezogen,  die  in  Angola  von  Ende  Juni
bis  Ende  August  durch  einzelne  weitere  Ubungen
ergänzt  wurde.  So  erreichte  man,  daß  die  neuen
Truppen  den  alten  annähernd  gleichwertig  waren.
Die  Brauchbarkeit  der  eingeborenen  Angola=Truppen
  hatte  sich  ebenfalls  gegen  früher  gehoben.
Allerdings  wurden  sie  auch  jetzt  vorwiegend  auf
den  rückwärtigen  Verbindungen  und  zu  Stationsbesatzungen
  verwendet.

Die  Ausrüstung  war  im  wesentlichen  dieselbe
wie  im  Vorjahre.  Die  Masse  der  Truppen  war
unberitten,  und  nur  die  enropäischen  Soldaten
führten  moderne  Hinterlader.  Der  Mann  hatte
120  Patronen  bei  sich,  und  weitere  130  befanden
sich  für  jedes  Gewehr  auf  den  Wagen.  Eine
Neuerung  war,  daß  jeder  Mann  zwei  leere  Sandsäcke
  und  jeder  dritte  einen  Spaten  trug,  um
jederzeit  rasch  Deckungen  herstellen  zu  können.
Im  übrigen  bestand  die  Ausrüstung  während  der
Unternehmungen  aus  einem  Khakianzug,  einer  Art
Schutztruppenhut,  Lederzeug  mit  zwei  Patronentaschen,
  Zeltbahn  und  Mantel,  die  gerollt  über
die  Brust  getragen  wurden,  Feldflasche  und  zwei,
später  drei  Konservenportionen,  die  kalt  gegessen
werden  sollten.  Kochgeschirre  wurden  auf  den
Wagen  mitgeführt,  da  während  der  Operationen
nur  jeden  zweiten  oder  dritten  Tag  abgekocht
werden  sollte.  Neu  war  auch  die  Zuteilung  von
je  einem  Maschinengewehr  an  die  europäischen
Kompagnien.  Eine  der  Dragoner-Eskadrons  war
auf  argentinischen  Pferden  beritten  gemacht  und
mit  Lanzen  ausgerüstet  worden.  Bei  der  Artillerie
waren  vier  7,5  cm-Gebirgsgeschütze  von  Ehrhardt
hinzugekommen,  die  mit  Rohrrücklauf  und  Schutzschilden
  versehen,  das  einzige  wirklich  brauchbare
und  zeitgemäße  Geschützmaterial  in  Angola  darstellten.
  An  Munition  wurden  für  jedes  Geschütz
170  bis  200  Schuß  mitgeführt.  Schließlich  sollten
noch  zwei  Scheinwerfer  aus  der  Feste  Rocadas
mitgenommen  werden  und  zur  Beleuchtung  der
Umgebung  des  Lagers  bei  Nacht  dienen.  Moderne
Nachrichtenmittel  standen  dagegen  nicht  zur  Berfügung.


Größte  Sorgfalt  widmete  Hauptmann  Rocadas
dem  Etappenwesen.  Die  Eisenbahn  von  Mossamedes
  hatte  inzwischen  Kilometer  73  erreicht.
Von  da  mußten  400  km  bis  zur  Feste  Rocadas,
dem  Ausgangspunkt  der  Operationen,  mit  Ochsenwagen
  zurückgelegt  werden.  Dieser  Weg,  an  dem
eine  Reihe  befestigter  Militärstationen  lag,  konnte
        <pb n="527" />
        W  465  20

als  sicher  gelten;  daher  waren  größere  Transportbedeckungen
  hier  nicht  erforderlich.  Um  aber  aller
Sorgen  für  einen  geregelten  Verpflegungsnachschub
überhoben  zu  sein,  entschloß  sich  Hauptmann
Rocadas,  im  voraus  am  Kunene  die  Verpflegung
für  das  ganze  Expeditionskorps  für  drei  Monate,
die  durch  das  Klima  bedingte  Höchstdauer  der
Operationen,  und  außerdem  Proviant  für  die
Stationsbesatzungen  auf  sechs  Monate  bereitzulegen.
Die  Transporte  begannen  schon  im  April.  Wegen
des  Mangels  an  Fuhrpark  gelang  es  aber  doch
nicht,  die  beabsichtigte  Verpflegungsmenge  bis  zum
Beginn  der  Operationen  vollständig  heranzuschaffen,
da  die  anfangs  beabsichtigte  Verwendung  von
Lastkraftfahrzeugen  später  unterblieb.  Noch  mehr
als  die  Wegeverhältnisse  werden  dabei  die  Beschaffungskosten
  mitgesprochen  haben.

Der  Anmarsch  der  Truppen  vom  Eisenbahnendpunkte
  bis  zum  Kunene  war  gut  vorbereitet.
Auf  fünf  Hauptstationen  an  der  Marschstraße
lagerte  Proviant.  Vorausgesandte  Kommandos
bereiteten  in  den  Nachtquartieren  die  Mahlzeiten
für  die  nachfolgende  Truppe.  Diese  marschierte
kompagnieweise  täglich  etwa  20  km.  Die  weißen
Truppen  wurden  zugweise  abwechselnd  auf  Wagen
befördert.  Da  die  neu  aus  der  Heimat  Herangezogenen
  größtenteils  ältere  Leute,  über  25  Jahre
alt,  waren  und  seit  Ende  Juni,  also  fast  zwei
Monate,  Zeit  gehabt  hatten,  sich  einzugewöhnen,
so  gelang  die  Versammlung  aller  verfügbaren
Truppen  bei  der  Feste  Rocadas  am  Kunene  ohne
nennenswerte  Marsch=  oder  Krankheitsverluste.

Am  26.  August  konnte  der  Vormarsch  in  das
Kuamato-Gebiet  mit  rund  2400  Mann  (Zahl
der  Gewehre  in  der  Front  1500),  zehn  Geschützen
und  vier  Maschinengewehren,  300  Pferden  und
Maultieren  und  700  Ochsen  angetreten  werden.
Der  Rest  der  Truppen  wurde  zu  Stationsbesatzungen
  verwendet.

In  einem  vorher  festgelegten  Operationsplane
hatte  Hauptmann  Rocadas  in  Aussicht  genommen,
zunächst  in  gerader  Richtung  auf  Moghogo,  die
Hauptwerft  von  Klein-Kuamato,  vorzumarschieren.
Es  sollte  dabei  ganz  langsam  unter  Anlage  mehrerer
  befestigter  Militärposten  vorgegangen  werden.
Das  etwa  50  km  entfernte  Moghogo  dachte  man
in  solcher  Weise  in  etwa  einem  Monat  zu  erreichen.
  Dieser  Plan  wurde  auch  durchgeführt.

In  taktischer  Hinsicht  lehnte  man  sich  an  die
Beispiele  englischer  und  französischer  Kolonialkämpfe
  an.

Der  Vormarsch  führte  am  zweiten  Tage,  dem
27.  August,  zum  Zusammenstoß  mit  dem  Gegner.
Es  erschienen  Krieger  von  allen  portugiesischen
Ovambostämmen,  mit  Ausnahme  der  Evales.  Im
ganzen  sollen  es  20  000  bis  25  000  Mann  ge- 



wesen  sein.  Davon  hatten  7000  mit  guten  Gewehren
  (Henry-Martini-,  Snyder=  und  portugiesischen
  Armeegewehren)  bewaffnete  Krieger  die
Ränder  einer  Lichtung  besetzt,  die  etwa  2  km
lang  und  1½  km  breit  war.  Die  Schützen  hielten
sich  im  Busch  hinter  Baumstämmen  und  Termitenhügeln
  versteckt  und  hatten  sich  teilweise  sogar  in
den  Kronen  der  Bäume  eingenistet.  Hinter  ihnen
standen  Reserven  ohne  Gewehr.  Ein  starker  Trupp
lauerte  im  Rücken  der  portugiesischen  Kolonne.

Diese  war  durch  die  eingeborenen  Nahaufklärer
rechtzeitig  von  der  Anwesenheit  des  Gegners
unterrichtet  und  ging  beim  Betreten  der  Fläche
in  Gefechtsformation  über,  indem  sie  ein  Viereck
bildete.  Erst  als  fast  die  ganze  Abteilung  den
Wald  verlassen  hatte,  eröffnete  der  Gegner  das
Feuer,  und  zwar  zunächst  nur  auf  das  Ende  der
Wagenreihe.  Hier  richtete  er  einige  Verwirrung
an,  doch  gelang  es,  unter  dem  Schutze  abgesessener
Dragoner  das  Viereck  richtig  herzustellen.  Mit
knieend  abgegebenen  Infanterie-Zugsalven  und
Artillerie=  und  Maschinengewehrfeuer  wurde  nun
der  Busch  mit  wechselndem  Visier  abgestreut,  um
den  unsichtbaren  Feind  zu  vertreiben.  Da  das
nicht  gelang,  versuchte  man  es  mit  Vorstößen
einzelner  Kompagnien  und  schließlich  mit  einer
Attacke  der  Kavallerie  in  den  Busch  hinein.  Der
Gegner  wich  dem  Stoße  jedesmal  aus,  erschien
aber  von  neuem,  sobald  die  Truppen  wieder  auf
ihren  Platz  im  Viereck  zurückgingen.  Da  weitere
Vorstöße  bis  zum  Mittag  keinen  Erfolg  brachten,
begannen  die  Portugiesen  schließlich  sich  einzugraben.
  Nur  die  Kavallerie  ritt  noch  eine  größere
Streife  in  den  Busch.  Dabei  sollen  besonders  die
mit  Lanzen  bewaffneten  Reiter  dem  Feinde  Furcht
eingeflößt  haben.  Erst  gegen  Abend  verstummte
das  Feuer  vollständig,  und  am  folgenden  Morgen
war  nichts  mehr  vom  Gegner  zu  spüren.

Dieses  erste  Gefecht  war  das  schwerste  des
ganzen  Feldzuges;  es  hatte  etwa  zehn  Stunden
gedauert  und  den  Portugiesen  19  Tote  und
70  Verwundete  gekostet.  Wenn  man  in  Betracht
zieht,  daß  der  Gegner  aus  angeblich  7000  Gewehren
  das  auf  freiem  Felde  knieende  Viereck
stundenlang  beschoß,  so  müssen  diese  Verluste,
3,75  v.  H.  der  Gesamtstärke,  als  sehr  gering  bezeichnet
  werden.“")  Auch  die  Reiter  hatten  bei
ihrer  zweimaligen  Attacke  in  den  Busch  hinein
kaum  Verluste.  Zu  erklären  ist  das  alles  nur
mit  der  sehr  geringen  Schießfertigkeit  des  Gegners.

 

*)  Die  dentschen  Truppen  verloren  in  den  größeren
Gefechten  in  Südwestafrika  trotz  besserer  Geländeausnutzung
  und  lichter  Schützenlinien  bedeutend  mehr:
gegen  die  Hereros  am  3.  April  1904  bei  Okaharni
12  v.  H.,  am  11.  August  1904  bei  Waterberg  5  v.  O.;
gegen  die  Hottentotten  am  2.  bis  4.  Jannar  10905  bei
Groß-Nabas  32  v.H.,  am  10.  März  1905  bei  Aob  33  v.  O.
        <pb n="528" />
        W  466  20

Seine  Verluste  sind  nicht  bekannt  geworden,
da  er  Zeit  hatte,  Tote  und  Verwundete  fortzuschaffen.
  Die  Portugiesen  schätzen  sie  mit
2000  Mann  wohl  reichlich  hoch.

Anscheinend  hatten  die  Ovambos  mit  Sicherheit
  auf  einen  großen  Erfolg  gerechnet.  Der
Kampf  von  1904  schwebte  ihnen  dabei  vor  Augen.
Daher  hat  die  völlige  Erfolglosigkeit  des  mit  Ungestüm
  und  unter  Aufbietung  aller  Kräfte  unternommenen
  ersten  Versuches  ihren  moralischen  Halt
und  ihre  Angriffskraft  erheblich  geschwächt,  und
sie  haben  in  keinem  der  nachfolgenden  Gefechte
mit  nur  annähernd  gleicher  Ausdauer  und  Zähigkeit
  gefochten.

Am  Tage  nach  dem  Gefecht  erreichte  die
portugiesische  Kolonne  unter  leichtem  Geplänkel
Ankonga.  Dort  wurde,  etwa  11  km  vom  Kunene,
mit  der  Anlage  des  ersten  befestigten  Militärpostens
  begonnen  und  ein  großes  Magazin  errichtet.
  Dieses  konnte  man  jetzt,  kurz  nach  der
Ernte,  zum  kleinen  Teil  wenigstens  aus  verlassenen
  Vorräten  der  Eingeborenen  füllen.  Die
Masse  des  Proviants  aber  wurde  unter  starker
Bedeckung,  zwei  Kompagnien,  zwei  Eskadrons
und  Artillerie,  von  der  Feste  Rocadas  herangeschafft.
  Darüber  vergingen  im  ganzen  etwa
zwei  Wochen,  in  denen  die  Bewegungen  ruhten.

Auf  die  Verpflegungstransporte  haben  die
Ovambos  keinerlei  Angriffe  gemacht.  Sie  hatten
entweder  ihre  Bedeutung  noch  nicht  erkannt,  oder
erfuhren  nicht  rechtzeitig,  was  vorging.  Das  von
den  Portugiesen  einmal  durchschrittene  Gebiet  war
und  blieb  völlig  frei  vom  Feinde.

In  unmittelbarer  Nähe  des  Lagers  fanden
dagegen  einige  kleinere  Gefechte  statt.  Einmal
versuchte  der  Gegner,  auf  das  Lager  einen  nächtlichen
  Angriff  zu  machen,  hatte  aber  keinen  Erfolg.
Ein  andermal,  am  4.  September,  geriet  eine
portugiesische  Abteilung  von  1200  Mann  bei
einem  der  Vorstöße,  um  Eingeborenenwerften  zu
zerstören,  in  eine  schwierige  Lage.  Indem  die
Kompagnien,  nach  Hornsignalen  abwechselnd,
zurückgingen  und  wieder  hielten,  um  stehend  Zugsalven
  abzugeben,  erreichten  sie  unter  verhältnismäßig
  geringen  Verlusten  das  Lager  wieder.  Der
Gegner  war  gefolgt,  räumte  dann  aber  die  nähere
Umgebung.

Nachdem  schließlich  noch  telegraphische  Verbindung
  mit  der  Feste  Rocadas  hergestellt  war,
setzte  die  Kolonne  am  11.  September,  nach  im
ganzen  zweiwöchigem  Aufenthalt,  den  Vormarsch
fort.  Eine  Eingeborenen-Kompagnie  und  eine
Eskadron  blieben  als  Besatzung  in  Aukonga.

Schon  am  13.  September  stieß  man  bei
Damequero  auf  erneuten  Widerstand.  Der  Feind
machte  aus  dem  Busch  heraus  einen  Feuer-=überfall,
  wich  aber  zurück,  als  die  Kolonne  im

 

Viereck  vorrückte  und,  ähnlich  wie  beim  Rückzuge
am  4.,  nach  Hornsignalen  abwechselnd  Salven
abgab.  Eine  Attacke  der  Lanzenreiter  und  das
Feuer  der  Ehrhardt-Geschütze  vertrieben  den
Gegner  endgültig.  Immerhin  hatten  die  Portugiesen
  einen  Verlust  von  37  Mann.

Bei  Damequero  wurde  in  derselben  Weise
wie  bei  Aukonga  ein  befestigter  Posten  angelegt,
und  erst  am  21.  September  marschierte  Hauptmann
  Rocadas  auf  Moghogo  weiter.  Nur  dicht
vor  dieser  Werft  fand  er  an  einer  Wasserstelle
noch  leichten  Widerstand.  Am  22.  erreichte  er
Moghogo,  die  Hauptwerft  von  Klein-Kuamato,
die  wider  Erwarten  vom  Feinde  überhaupt  nicht
verteidigt  wurde.  Es  ist  möglich,  daß  sich  dieser
klar  darüber  war,  wie  wenig  solche  Verschanzungen
gegen  Artilleriefeuer  schützen,  und  wie  zwecklos
daher  die  Verteidigung  sein  würde.  Die  Werft
war  von  den  Bewohnern  verlassen  und  —  wohl
um  die  Vorräte  zu  vernichten  —  angezündet
worden.  Auch  hier  begannen  die  Portugiesen
sofort  mit  dem  Bau  einer  Feste,  die  zu  Ehren
des  Kronprinzen  Feste  Dom  Louis  de  Braganza
genannt  wurde.

Der  erste  und  schwierigste  Teil  des  Feldzuges
war  beendet.  Nach  zwölftägiger  Ruhe  wandte
sich  die  Kolonne  gegen  das  nur  etwa  10  km  entfernte
  Naloöqgue,  den  Häuptlingssitz  von  Groß-Kuamato,
  und  nahm  diesen  Platz,  auch  fast  ohne
Widerstand  zu  finden,  am  4.  Oktober.  Hier  wurde
die  vierte  Feste  erbaut.

Die  militärischen  Operationen  fanden  damit
ihren  Abschluß.  Durch  die  Ankündigung,  daß
der  Krieg  beendet  sei,  gelang  es  Hauptmann
Rocadas,  sehr  schnell  wieder  friedliche  Verhältnisse
herzustellen.  Die  Masse  der  Ovambos  war  froh,
von  der  drückenden  Knechtschaft  befreit  zu  sein,
in  der  sie  ihre  Häuptlinge  bisher  hielten.  Wer
sich  stellte,  wurde  gut  ausgenommen  und  reichlich
beschenkt.  Dafür  sollte  jeder  einen  Ochsen  mitbringen
  und  sein  Gewehr  abgeben.  Inwieweit
dadurch  eine  Entwaffnung  gelungen  ist,  hat  man
nicht  erfahren.  Jedenfalls  aber  erscheint  die
portugiesische  Herrschaft  im  Kuamatolande  gesichert.

Die  Portugiesen  haben  damit  alles  erreicht,
was  sie  sich  zunächst  vorgenommen  hatten.  Die
schwierige  Aufgabe,  an  die  man  seit  1904  stets
mit  einer  gewissen  Sorge  gedacht  hatte,  war  gelöst,
  das  Ansehen  der  portugiesischen  Waffen  wiederhergestellt.
  Die  erfolgreiche  Durchführung  des
Feldzuges  verdankt  Portugal  in  erster  Linie  dem
tapferen  und  umsichtigen  Führer.  Trotz  aller
entgegenstehenden  Schwierigkeiten  hat  Hauptmann
Rocadas  mit  unermüdlichem  Eifer  drei  Jahre
hindurch  das  Unternehmen  vorbereitet  und  schließlich
zu  glücklichem  Ende  geführt.  Daneben  verdient
die  Tapferkeit  der  Truppen  hervorgehoben  zu
        <pb n="529" />
        G  467  20

werden;  die  portugiesischen  Soldaten  haben  sich
ihres  guten  Rufes  aus  früheren  Kolonialkriegen
würdig  gezeigt  und  sich  im  Angriff  wie  in  der
Verteidigung  gegen  einen  an  Zahl  weit  überlegenen,
meist  unsichtbaren  Feind  bewährt.  Im  ganzen
haben  sie  in  dem  anderthalb  Monate  dauernden
Feld3zuge  180  Mann  oder  7,5  v.  H.  der  Gesamtstärke
  im  Gefecht  verloren.  Recht  beträchtlich  sollen
außerdem  die  Abgänge  durch  Krankheiten  bei  den
weißen  Truppen  gewesen  sein.  Zahlen  sind  darüber
aber  nicht  bekannt  geworden.

Das  Vorgehen  der  Portugiesen  in  Südangola
hat  vorläufig  sein  Ende  gefunden.  Über  das  eng
begrenzte  Gebiet  der  Kuamatos  hinaus  reicht  ihre
Herrschaft  nicht.  Dort  aber  sind  etwa  500  Mann
als  Besatzung  verblieben.  Ein  weiteres  Vorgehen
oder  eine  Bestrafung  der  anderen  Stämme  für
die  Unterstützung  der  Kuamatos  ist  zunächst  nicht
beabsichtigt.  Man  lebt  in  einer  Art  Waffenstillstand,
  der  von  beiden  Seiten  stillschweigend  anerkannt
  wird.  Auch  der  im  Kuanjama-Gebiet
nahe  der  deutschen  Grenze  zugebilligte  Militärposten
ist  noch  nicht  errichtet  worden  und  wird  es  auch
ohne  neuen  Feldzug  kaum  werden.

Die  Masse  der  portugiesischen  Ovambos  ist
also  nach  wie  vor  unabhängig.  Portugal  hält
es  vorläufig  nicht  für  erforderlich,  eine  vollständige
Unterwerfung  der  Stämme  herbeizuführen.  Es
steht  in  dieser  Frage  auf  demselben  Standpunkte
wie  unsere  Verwaltung  in  Südwestafrika,  die  sich
erst  kürzlich  durch  die  Reise  des  Hauptmanns
Franke  mit  den  deutschen  Stammeshäuptlingen
und  auch  den  —  nur  teilweise  portugiesischen  —
Kuanjamas  verständigt  hat.

 

Literatur-Verzeichnis.
(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)
Schneider:  Jahrbuch  über  die  deutschen
Kolonien.  II.  Jahrgang.  Mit  einem  Bildnisse
  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts
  Dernburg,  einer  bbersichtskarte  von
Afrika  und  drei  Eisenbahn=  und  Baumwollkarten
  von  Togo,  Kamerun  und  Ostafrika.
Essen  1909.  G.  D.  Baedekers  Verlagshandlung.
  Preis  geb.  in  Ganzleinen  5,—.
Westermann:  Die  Nutzpflanzen  unserer
Kolonien  und  ihre  wirtschaftliche  Bedeutung
  für  das  Mutterland.  Mit  36  farbigen
  Tafeln  von  Bock,  größtenteils  nach  der
Natur  gezeichnet.  Berlin  1909.  Verlag
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis  geb.
¾  5,  —.

 

Aussichten  für  den  Bergbauin  den  deutschen
Kolonien.  Eine  Aufforderung  an  deutsche
Prospektoren  zur  Betätigung  in  unseren  Kolonien.
Herausgegeben  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee.  Berlin  1909.  Verlag  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees,  Wirtschaftlichen  Ausschusses
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,  Unter
den  Linden  43.

 

Claß  und  Graf  zu  Reventlow:  Reinertrag  der
Reichspolitik  seit  1890.  51.  bis  55.  Tausend
von  „Die  Bilang  des  neuen  Kurses"“.  Erweiterte
und  vermehrte  Auflage.  Berlin  1909.  Verlag  von
K.  Curtius.  Preis  .  0,80.

 

Reichs  =  Unfallfürsorge  für  die
Reichs-,  Staats=  und  Kommunalbeamten
und  die  zur  polizeilichen  Hilfeleistung
herangezogenen  Personen.  Ein  sozialpolitischer
DAorschlag.  Kultur  und  Fortschritt,  Neue  Folge  der
Sammlung  „Sozialer  Fortschritt"“,  Hefte  für  Volkswirtschaft,
  Sozialpolitik,  Frauenfrage,  Rechtspflege
und  Kulturinteressen.  Nr.  231.  Gautzsch  bei  Leipzig
1909.  Verlag  von  F.  Dietrich.  Preis:  Einzelheft
25  Pf.  (30  Heller),  die  Reihe  von  10  Oeften  .  1,50,
von  Heft  51  u.  ff.  je  10  Hefte  nach  beliebiger  Auswahl
  .  2.—.

Asßmann:

May:  Korallen  und  andere  gesteinsbildende
Tiere.  Aus  Natur  und  Geisteswelt,  Sammlung
wissenschaftlich-gemeinverständlicher  Darstellungen.
Leipzig  1909.  Verlag  von  B.  G.  Teubner.  Preis
geh.  .  1.—,  geb.  7  1.25.

 

Keller:  Die  Stammesgeschichte  unserer  Haustiere.
  Aus  Natur  und  Geisteswelt.  Sammlung
wissenschaftlich  =  gemeinverständlicher  Darstellungen.
Leipzig  1909.  Verlag  von  B.  G.  Teubner.  Preis
geh.  1.—,  geb.  .  1,25.

 

 

 

Roloniale  Dreßstimmen.

Samoa.“)

Talofa,  „ich  liebe  Dich!“  Kann  man  sich  einen
schöneren  Willkommgruß  als  diesen  vorstellen?  Es  ist
der  tägliche  Gruß  der  Samoaner.  Die  Eltern  begrüßen
ihre  Kinder  beim  Tagesanbruch  mit  Talofa,  die  jungen
Männer  rufen  den  Mädchen,  die  Wasser  holen,  Talofa
zu.  Freunde  und  Bekannte  begrüßen  sich  gegenseitig
mit  Talofa,  und  auch  der  Fremde  wird  mit  demselben
freundlichen  Gruß  willkommen  geheißen.  Talosa,  dieses
Begrüßungswort  ist  für  die  Samoaner  bezeichnend.  Mit
ihren  bronzefarbenen  Körpern,  den  meist  hochragenden,
wohlgeformten  Gestalten,  den  regelmäßigen  Gesichtszügen,
  den  dunklen  Augen,  den  langen  schwarzen
Wimpern,  die  oft  einen  sanften  Anddruck  verleihen,
stellen  sie  eine  auch  nach  ceuropäischen  Begriffen  hervorragend
  schöne  Rasse  dar.  Viele  Gesichter  könnte  man
für  europäische  halten,  wenn  nicht  die  dunkle  Hautfarbe
wäre.  In  Einklang  mit  dieser  einnehmenden  Er- 



*)  Vorstehende  Ausführungen  sind  der  „Norddeutschen
Allgemeinen  Zeitung“  „von  einem  der  besten  Kenner  Samoas,
der  früher  als  Beamter  im  Schutzgebiet  tätig  gewesen  ist“,  zur
Verfügung  gestellt  worden  und  in  Nr.  97  des  genannten  Blattes
zum  Abdruck  gelangt.
        <pb n="530" />
        W  468  20

scheinung  steht  das  persönliche  Verhalten  der  Samoaner
im  Verkehr  untereinander,  wie  mit  den  Fremden.  Die
Tugend  der  Gastfreundschaft  ist  besonders  eutwickelt;
sie  geht  so  weit,  daß  nicht  selten  Samoaner  sich  in
Schulden  stürzen,  um  ihre  Gäste  würdig  zu  bewirten.
Nicht  nur,  daß  die-  Eingeboren#e  sich  ünkereinander
bewirten  —  die  Sitte,  daß  größere  Reisegesellschaften
zu  wochenlangem  Besuch  ihre  Freunde  und  Verwandten
überfielen,  hat  bisweilen  zu  direkten  wirtschaftlichen
Schädigungen  der  Beglückten  geführt  —,  sondern  auch
dem  weißen  Manne  wird  in  liebenswürdiger  Weise
Gastfreundschaft  gewährt.  Hierbei  wie  überhaupt  bei
allen  Vorgängen,  bei  denen  der  samoanische  Häuptling
oder  auch  nur  das  einzelne  Familienhaupt  in  die
Erscheinung  tritt,  wird  ein  gewisses  Zeremoniell  innegehalten.
  Höfliche  Begrüßungen  und  Becher  des
landesüblichen  Getränkes,  der  Kawa,  werden  gewechselt
und  bei  allen  nur  denkbaren  Anlässen  blumenreiche
Reden  gehalten.  Die  materielle  Kultur  der  Samoaner
steht  allerdings  nicht  auf  einer  diesen  höflichen  Formen
entsprechenden  Höhe.  Zwar  wohnt  der  Eingeborene  in
verhältnismäßig  gut  gebauten  Hütten,  doch  beschränkt
sich  sein  Hausrat  meist  nur  auf  wenige  Gefäße  und
Werkzeuge.  Beim  Verzehren  der  Speisen  werden,  wie
zu  Vorväter-geiten,  lediglich  die  Finger  benutzt.  Diese
geringe  materielle  Entwicklung  der  Samoaner  beruht
wohl  zum  Teil  darauf,  daß  die  Natur  ihm  in  verschwenderischer
  Fülle  das  gibt,  was  er  zur  Befriedigung
seiner  geringen  Bedürfnisse  benötigt.  Ein  paar  Kokosnüsse,
  Bananen  und  Taro,  die  er  sich  mit  Aufwendung
geringer  Arbeit  verschaffen  kann,  sind  für  ihn  genügend.
Fische  bietet  das  Meer  in  reicher  Fülle;  zudem  werden
Schweine  und  Hühner  von  den  meisten  Samoanern
gehalten.  Zum  Teil  ist  die  Ursache  der  wirtschaftlichen
Rückständigkeit  aber  wohl  der  Kommunismus,  der
überall  herrscht.  Alles,  was  er  besitzt  oder  erwirbt,
vom  Hüfttuch,  das  er  als  Kleidung  trägt,  bis  zu  dem
Geld,  welches  er  durch  Arbeit  bei  den  weißen  Pflanzern
verdient,  ist  der  Samoaner  durch  die  ungeschriebenen
Gesetze  seines  Landes  gezwungen,  mit  seiner  Familie
und  seinen  Freunden  zu  teilen.  Warum  sollte  ein
Mann  sich  durch  Tage,  Wochen  und  Monate  abquälen,
wenn  schließlich  die  Arbeit  ihm  selbst  keinen  besonderen
Vorteil  bringt,  und  die  anderen,  die  nichts  getan
haben,  ebenso  die  Früchte  seiner  Tätigkeit  genießen!
Er  zieht  es  vor,  sich  nicht  zu  überanstrengen  und  sich
lieber  dem  dolce  far  niente  hinzugeben.

Doch  in  einer  Beziehung  sind  die  Samoaner  weit
vorgeschritten;  die  Rhetorik  ist  bei  ihnen  zu  einer
hohen  Kunst  entwickelt.  Der  samoanische  „Sprecher“
kann  bei  dem  geringsten  Anlaß  aus  dem  Stegreif
eine  Rede  halten,  welche  manchen  geübten  Parlamemtsredner
  beschämen  würde.  Diese  Sprecher  (Tulafale)
haben  oft  einen  bedeutenden  Einfluß  auf  den  Distrikt,
dem  sie  angehören,  und  darüber  hinaus.  Doch  auch
abgesehen  von  den  berufsmäßigen  Sprechern  ist  die
Kunst  der  Reden  weit  verbreitet;  der  Sohn  lernt  sie
vom  Vater,  selbst  junge  Mädchen  sind  nicht  in  Verlegenheit,
  wenn  es  sich  darum  handelt,  bei  gegebenem  Anlaß
eine  wohlgesetzte  Rede  von  sich  zu  geben.  Lange  und
phrasenreiche  Reden  werden  bei  Versammlungen,  Besuchen
  usw.  gehalten,  ja  man  kann  sagen,  daß  das
Redenhalten  und  -zanhören  zu  den  im  Lande  der
Samoaner  wichtigsten  Dingen  gehört.  Bei  dieser  Rolle,
die  dem  Redenhalten  zufällt,  kann  es  nicht  wundernehmen,
  daß  ein  bedeutender  Redner  einen  solchen
Einfluß  im  Lande  gewinnt,  wie  der  Sprecher  Lauaki
von  der  Insel  Sawaii,  welcher  die  gegenwärtig  viel
besprochenen  Unruhen  in  Samoa  hervorgerufen  hat.

Trotz  aller  persönlichen  Anmut  und  Liebenswürdigkeit
  der  Samoaner  sind  die  paradiesischen

 

Eilande  bis  zu  dem  Zeitpunkte,  an  welchem  die

deutsche  Flagge  über  Samoa  gehißt  wurde,  niemals
zur  Ruhe  gekommen.  Erst  wir  haben  ihnen  in

den  verflossenen  zehn  Jahren  den  Frieden  gegeben,
  den  sie  früher  nicht  gekannt  haben.  So  fähig
der  Samoaner  ist,  Reden  zu  halten,  ebenso  unfähig  ist
er,  zu  organisieren  oder  sich  zu  staatlichen  Verbänden
zusammenzuschließen.  Die  ganze  samoanische  Geschichte,
soweit  sie  überhaupt  rückwärts  verfolgt  werden  kann,
bietet  das  Bild  beständiger  Wirrnisse  und  Kämpfe.
Allerdings  sind  die  Kämpfe,  von  denen  wir  bistorisch
genau  unterrichtet  sind,  fast  nie  sehr  blutig  gewesen.
Die  Vorverhandlungen,  die  Vorbereitungen  zum  Kampf,
die  Reden  vor  und  nach  der  Schlacht,  scheinen  stets
einen  breiteren  Raum  eingenommen  und  mehr  Energie
verbraucht  zu  haben,  als  die  Kämpfe  selbst.  Seine
Fähigkeit  und  Ausbildung  im  Reden  stellt  wohl  eine
Art  Sicherheitsventil  für  den  Samoaner  dar,  welches
verhindert,  daß  sein  Betätigungsdrang  zu  häufig  einen
gefährlichen  Ausweg  sich  sucht.  Doch  wenn  auch  die
Zahl  der  Toten,  denen  nach  altem  Brauch  von  den
Siegern  die  Köpse  abgeschnitten  wurden,  meist  nicht
groß  war,  und  die  Parteien  sich  oft  wochen-,  selbst
monatelang  verschangt  gegenüber  lagen,  ohne  daß  es
zu  Kämpfen  kam,  so  hat  doch  niemals  danernder  Friede
auf  den  Inseln  geherrscht.  In  jedem  einzelnen  Dorfe
gab  es  Streitigkeiten  innerhalb  der  Familien  um  die
Stellung  und  den  Titel  als  Familienhaupt,  mit  welchem
u.  a.  das  Recht  der  Verfügung  über  den  Landbesitz  der
Familie  verbunden  ist.  Jeder  Familienzweig  hat  regelmäßig
  seine  eigene  Darstellung  der  Familiengeschichte
und  des  Familienstammbaumes,  nach  der  seine  Rechte
begründet  sind.  Es  gilt  nach  samoanischer  Sitte  geradezu
  als  Verbrechen,  den  Stammbaum  anderer  Familien
  öffentlich  zu  erörtern,  da  sich  daraus  stets
Streitigkeiten  ergeben.  Ferner  gab  es  Streit  um  die
höheren  Würden  und  Titel,  welche  nach  Herkommen
von  bestimmten  Gemeinschaften  von  Häuptlingen  oder
Sprechern  verliehen  werden  konnten,  und  für  welche
der  Beliehene  seinerseito  das  hochgeschänte  Gut  der
Samoaner,  „feine  Matten“,  zu  zahlen  hatte.  Endlich
aber  waren  stets  mehrere  Prätendenten  auf  die  vier
höchsten  Titel  vorhanden,  welche  von  bestimmten  Vororten
  der  Hauptdistrikte  übertragen  wurden  und  zusammen
  die  höchsten  Würden  in  Samoa,  die  des  Tupu,
des  sogenannten  Königs,  begründeten.  Da  nirgends
feste,  anerkannte  Gesetze  bestanden,  überall  nur  mündliche
  Uberlieferung  vorbanden  war,  und  es  vor  allem
an  einer  starken  ausführenden  Gewalt  fehlte,  so  kann
man  sich  vorstellen,  in  welchem  Zustand  beständigen
Unfriedens  sich  das  Land  immer  befunden  hat.  Eine
Partei,  die  sich  in  der  Minorität  befand,  mochte  es  sich
nun  um  einen  kleineren  Zwist  im  Dorfe  oder  um  einen
größeren  im  Distrikt  handeln,  verhielt  sich  vielleicht,
der  Gewalt  weichend,  eine  Weile  ruhig,  um  jedoch  sofort
  wieder  mit  ihren  Ansprüchen  hervorzutreten,  sobald
  die  Verhältnisse  dies  zulietßen.  Die  Anerkennung
eines  Majoritätsbeschlusses  als  für  die  Minorität
bindend  entspricht  nicht  der  samoanischen  Denkweise.

Die  samoanischen  Vororte  oder  genauer  die  Gemeinschaften
  der  nach  altem  Herkommen  berechtigten
Häuptlinge  und  Sprecher  in  bestimmten  Dörfern,  die
Tumua  und  Pule,  stellten  die  höchste  Macht  in  Samoa
dar.  Doch  leider  waren  die  Tumua  und  Pule  niemals
einig.  So  hörten  zank  und  Streit  in  Samoa  niemals
auf.  Um  die  höchsten  Titel  konkurrierten  regelmäßig
zwei  oder  selbst  mehr  Abkömmlinge  der  beiden  bedeutendsten
  Häuptliugsfamilien,  der  Tupna  und  Malieton,
  was  durch  längere  Perioden  hindurch  zu  einem
latenten  Kriegszustand  mit  gelegentlichem  Ausbruch  von
Kämpfen  führte.
        <pb n="531" />
        G  469  20

Das  Auftreten  der  Weißen  in  Samoa  und  die
frühzeitig  erfolgende  Bekehrung  der  Samoaner  zum
Christentum  —  Missionare  wirken  bereits  seit  1830  in
Samva  —  indern  an  diesem  Verhältnis  nicht  viel.
Im  Gegenteil  wurde  die  Lage  durch  die  Einfuhr  von
Tausenden  von  Hinterladern  durch  die  weißen  Kaufleute
und  Händler  eher  verschlechtert.  Doch  spielten  sich  die
Streitigkeiten  und  Kämpfe  der  Samoaner  stets  untereinunder
  ab.  Angriffe  gegen  die  Weißen  erfolgten
nicht,  obwohl  bereits  seit  1857  die  Hamburger  Firma
Godeffroy,  jetzt  Deutsche  Handels=  und  Plantagengesellschaft
  der  Südseeinseln,  eine  bedeutende  Niederlassung
  in  Apia  begründete,  und  späterhin  weitere
Handelsniederlassungen  und  Pflanzgungen  dort  entstanden.
  Die  Anwesenheit  von  Angehörigen  verschiedener
  Nationen,  besonders  von  Deutschen,  Engländern
und  Amerikanern,  und  die  daraus  resultierende  Eifersucht,
  Einfluß  auf  die  Eingeborenen  zu  gewinnen,  trug
nicht  zur  Beilegung  der  Zwistigkeiten  der  Samoaner

bei.  Beschädigungen  von  Pflangungen  und  von
sonstigem  Eigentum  von  Europäern  sind  nicht
selten  bei  den  Kämpfen  vorgekommen,  obwohl  die

Angriffe  niemals  gegen  die  Weißen  als  solche  gerichter
  wurden.  Wiederholt  sahen  sich  deutsche,
englische  und  amerikanische  Kriegsschiffe  genötigt,  einzugreifen.
  1888  griff  ein  deutsches  Landungskorps,
in  der  Absicht,  aufständische  Samoaner  zu  entwaffnen,
in  die  Kämpfe  der  Eingeborenen  ein.  Es  kam  zu
einem  Kampfe,  bei  welchem  zwei  Secoffiziere  und  dreizehn
  Matrosen  den  Heldentod  starben.  Als  aber  im
folgenden  Frühjahr  1889  ein  schwerer  Orkan  über
Samoa  hinbrauste,  in  welchem  zwei  deutsche  Kriegsschiffe
  und  eine  größere  Anzgahl  braver  deutscher  Sceleute
  ihren  Untergang  fanden,  da  benutzten  die  feindlichen
  Samoaner  nicht  nur  nicht  diese  schwierige  Situation
  zum  Angriff  gegen  die  Deutschen,  sondern
leisteten  ihnen  sogar  Hilfe  in  der  Not.  Ebensowenig
wie  bei  dem  erwähnten  Kampfe  zwischen  deutschen
Matrosen  und  Samoanern  letztere  zu  Angriffen  gegen
die  deutschen  Ansiedler  geschritten  sind,  haben  sie  sich
bei  späteren  Konflikten  mit  englischen  und  amerikanischen
  Truppen  1899  zum  kriegerischen  Vorgehen  gegen
die  im  Lande  angesessenen  Augehörigen  dieser  Nationen
hinreißen  lassen.  Es  ist  dies  in  der  Tat  ein  Verhalten,
  durch  das  diese  naiven  Naturkinder  in  vorteilhaftester
  Weise  von  den  afrikanischen  Stämmen  ab-)
stechen,  mit  denen  Deutschland  ja  zum  Teil  sehr  trübe
Erfahrungen  hat  machen  müssen.  Wenngleich  die  Samoaner
  auch  ihre  Untugenden  besitzen,  als  welche
hauptsächlich  IJndolenz,  Mangel  an  Wahrhaftigkeit  und
Lust  zur  Intrige  zu  nennen  sind,  so  verdienen  sie  doch
nicht,  von  den  Fremden  wie  blutdürfstige  Wilde  behandelt
  zu  werden,  die  zum  Schutz  der  eigenen  Landsleute
  niederkartätscht  werden  müssen,  sondern  mehr  wie
unartige  Kinder,  die  trotz  ihrer  Fehler  im  Grunde
gutartig  und  harmlos  sind.  Selbst  bei  ihren  schlimmsten
Fehden  untereinander  haben  sie  niemals  Frauen  und
Kinder  verletzt,  was  von  vielen  an  materieller  Kultur
über  den  Samoanern  stehenden  Völkern  nicht  gesagt
werden  kann.

Schon  vor  der  Hissung  der  deutschen  Flagge  in
Samoa  waren  von  europäischer  Seite  verschiedene
Versuche  gemacht  worden,  den  Zustand  beständiger
Zwistigkeiten  und  Fehden  der  Samoaner  zu  beseitigen
und  eine  gefestigte  Regierung  einzusetzen.  Jusbesondere
hatte  Anfang  der  70er  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderte
ein  amerikanischer  Colonel  Steinberger,  der  sich  zum
„Premierminister“  des  „Königs"“  Malietoa  aufschwang,
eine  Verfassung  nach  dem  Muster  Hawaiis  einführen
wollen,  jedoch  ohne  dauernden  Erfolg.  Ende  der  80er
Jahre  organisierte  der  frühere  deutsche  Hauptmann

 

Brandeis  die  Regierung  des  Königs  Tamasese,  doch
erwuchs  diesem  ein  mächtiger  Nebenbuhler  in  der  Person
des  Häuptlings  Mataafa,  des  jetzigen  höchsten  Häuptlings
  von  Samva,  der  allmählich  die  Mehrheit  der
Samoaner  in  sein  Lager  herüberzugiehen  verstand.
Die  1889  abgeschlossene  Samoa-Akte  führte  zu  einer
kompligierten  Dreiherrschaft  der  drei  Großmächte
Deutschland,  England  und  Amerika,  welche  keineswegs
geeignet  war,  den  Frieden  im  Lande  und  eine  einheitliche

  feste  Regierung  zu  gewährleisten.  Während
schon  früher  mancherlei  Zwistigkeiten  stattgesunden

hatten,  kam  es  1899,  nach  dem  Tode  des  bis  dahin
anerkannten  Königs  Malietoa,  wiederum  zwischen  den
Kandidaten  um  die  Königswürde,  Mataafa  und  Malietogn
  Lann,  zu  größeren  Kämpfen,  welche  zeitweise
internationale  Konflikte  zwischen  den  drei  Großmächten
herbeizuführen  drohten.  Eine  von  den  letzteren  nach
Samoa  entsandte  Kommission  erwirkte  glücklich  eine
partielle  Entwaffnung  der  Samoaner  und  das  Anerkenntnis
  der  Abschaffung  der  NRönigswürde.  Schließlich
  wurden  die  Wirren  endgültig  beendigt  durch  den
Samoa-Vertrag  vom  Jahre  1899,  durch  welchen  Deutschland
  Samoa  bis  auf  einige  den  Amerikanern  zugefallene
  kleinere  Inseln  erhielt.  Die  deutsche  Flagge
wurde  am  1.  Märg  1900  gehißt.  Der  deutsche  Gouverneur
  I10r.  Solf  sah  sich  indessen  noch  recht  schwierigen
Verhältnissen  gegenüber.  Trotz  des  formell  ausgesprochenen
  Verzichtes  auf  die  Königswürde  betrachteten
sich  doch  der  von  der  überwiegenden  Majorität  der
Samoaner  anerkannte  Mataafa  und  seine  Häuptlinge
als  die  Herren  des  Landes.  Auch  die  Entwaffnung
der  Samoaner  war  keineswegs  voll  durchgeführt.  Dem
sehr  geschickten  Auftreten  des  Gouverneurs,  der  zunächst
jedes  Eingreifen  in  samoanische  Verhältnisse  über  das
gebotene  Maß  hinaus  sorgfältig  vermied,  gelang  es,
den  Frieden  unter  den  feindlichen  Parteien  aufrechtzuerhalten,
  die  Eutwaffnung  der  Samoaner  vollständig
vurchguführen  und  ohne  Anwendung  von  Gewalt  die
deutsche  Herrschaft  im  ganzen  Lande  zur  Anerkennung
zu  bringen,  während  Mataafa  der  Titel  eines  Alii
Sili,  höchsten  Häuptlings  von  Samoa,  und  eine  kleine
Rente  zugestanden  wurde.  Zunächst  wurde  die  Ratsversammlung
  der  Samoaner  in  Mulinnnu  bei  Apia  beibehalten,
  welche  unter  dem  Namen  der  Taimua  als
einer  Art  Oberhaus,  aus  Vertretern  der  Häuptlingsfamilien
  bestehend,  und  der  Faipule,  eines  Unterhauses
aus  Sprechern  der  verschiedenen  Distrikte  Samoas
zusammengesetzt,  mit  Unterbrechung  und  in  wechselnder
Zusammensetzung  bereits  seit  Aufang  der  70er  Jahre
des  vorigen  Jahrhunderts  bestanden  hatte.  Doch  als
1905  während  einer  Abwesenheit  des  Gouverneurs  auf
Urlaub  einige  Unbotmäßigkeiten  vorgekommen  waren,
löste  Dr.  Solf  diese  ständige  Ratsversammlung  auf
und  ersetzte  sie  durch  die  Einrichtung  einer  nur  zweimal
  im  Jahre  tagenden  Häuptlingsversammlung.
Gegen  diese  Neuerungen,  welche  im  letzten  Grunde
auf  eine  Dezentralisation  der  Verwaltung  und  Verminderung
  der  aus  der  Machtstellung  der  samoanischen
Häuptlings=  und  Sprecherversammlungen  sich  ergebenden
  Schwierigkeiten  hinzielten,  richten  sich  die  jetzt  aus
Samvo  berichtetcten  Unruhen,  welche  von  dem  Sprecher
Lauaki  von  der  Insel  Sawaii  hervorgerufen  sind.  Nach
den  bisher  darüber  hierher  gelangten  spärlichen  Nachrichten
  wünscht  Lauaki  die  Tumug  und  Pule  wieder  herzustellen,
  die  in  der  „guten  alten  zeit“  in  Samoa
ausschlaggebend  waren.  Nun  könnte  es  ja  an  sich  für
das  Deutsche  Reich  ziemlich  gleichgültig  erscheinen,  ob
für  die  Verhältnisse  des  samoanischen  Volles,  soweit
die  Interessen  unserer  Ansiedler  dadurch  nicht  berührt
werden,  die  Lumua  und  Pule  herrschen  oder  nicht,  und
ob  ein  Hänptling  dort  Tupu  oder  nur  höchster  Häupt-
        <pb n="532" />
        W  470  20

ling  genannt  wird.  Doch  leider  hat  die  samoanische
Geschichte  gezeigt,  daß  die  redegewandten  Samoaner
gänzlich  ungeeignet  sind,  sich  selbst  zu  regieren,  und
daß,  wenn  sie  sich  selbst  und  ihren  alten  Einrichtungen
überlassen  wären,  wiederum  die  alten  Zwistigkeiten
und  Kämpfe  ausbrechen  würden,  welche  die  neuerdings
durch  Anlage  größerer  Pflanzungen  auf  Samoa  erheblich
  gewachsenen  deutschen  Interessen  auf  das  schwerste
in  Mitleidenschaft  ziehen  müßten.  Wenn  diese  Auflehnung
  der  konservativen  Elemente  unter  den  Samoannern,
  welche  die  Neuordnung  der  Dinge  mit
scheelen  Augen  ansehen  und  zu  den  alten  Einrichtungen
zurückkehren  wollen,  einen  solchen  Umfang  annehmen
konnte,  so  ist  dies  vor  allem  dem  Einfluß  des  mehrfach
genannten  Lauaki  zuzuschreiben.  Dieser  ist  ein  Mann
von  schlanker  Gestalt,  etwa  in  den  Fünfzigern,  mit
scharfen,  fast  europäischen  Gesichtsgügen,  welche  hohe
Intelligenz  und  Energie  verraten,  jedoch  durch  und
durch  Anhänger  der  alten  samoanischen  Traditionen.
Er  ist  der  größte  Redner  des  samoanischen  V-olkes,  ein
Mann,  der  zwar  nicht  durch  Geburt  eine  hohe  Stellung
einnimmt,  aber  durch  rednerische  Begabung  wie  durch
Klugheit  und  Fähigkeit  für  die  Politik,  was  in  Samoa
etwa  gleichbedeutend  mit  Intrige  ist,  hervorragt.  Er
versteht  es  nach  Art  der  bedeutenden  Redner  des  Altertums,
  seine  Landesgenossen  mit  sich  fortzureißen,  und
war  bereits  bei  den  letzten  Kämpfen  1899  der  ausschlaggebende
  Faktor,  indem  er  die  Mehrheit  der  Eingeborenen
  Sawaiis  auf  die  Seite  Matgafas  brachte
und  damit  für  diesen  eine  überwältigende  Mehrheit  schuf.

liber  die  Vorgänge  in  Samoa  licgen  genauere
anthentische  Nachrichten  noch  nicht  vor.  In  einem  Teil
der  Presse  ist  das  nach  Privatnachrichten  angeblich
erfolgte  Küssen  der  Bibel  durch  den  Gouverneur  als
eine  unwürdige  Handlung  bezeichnet  worden.  Es  mag
hierzu  bemerkt  werden,  daß  der  größere  Teil  der
Samoaner  Anhänger  der  englischen  oder  der  englischwesleyanischen
  Mission  ist,  und  daß  sich  daraus  die
Sitte  des  Bibelküssens  zur  Bekräftigung  feierlicher
Versicherung  herleitet.  Vor  englischen  und  amerikanischen
  Gerichtshöfen  erfolgt  die  Abnahme  des  Eides
regelmäßig  in  der  Form,  daß  der  Schwörende  die
Bibel  küßt.

Was  die  jüngsten  Vorgänge  anlangt,  so  steht  fest,
daß  durch  das  blosße  Erscheinen  dreier  dentscher  Kriegsschiffe
  die  Ruhe  wieder  hergestellt  worden  ist,  ohne
dass  es  eines  kriegerischen  Vorgehbens  gegen  die
Samoaner  bedurft  hat.  Auch  geht  aus  den  vorliegenden
  Nachrichten  hervor,  daß  die  Bewegung  zwar
gegen  die  neue  Form  der  Regierung  gerichtet  war,
nicht  aber  gegen  die  weiße  Bevolkerung.  Irgend  ein
Angriff  gegen  Europäer  ist  nicht  vorgekommen.  Daß
ein  solcher,  sofern  das  gegenseitige  Verhältnis  zwischen
Weißen  und  Samoanern  sich  nicht  von  Grund  aus
#ndert,  jemals  erfolgen  wird,  ist  äußerst  unwahrscheinlich.
  Das  dürfte  die  einstimmige  Meinung  auch  der
alten  Ansiedler  sein,  welche  bereits  vor  der  Errichmug
der  deutschen  Herrschaft  in  Samva  im  Lande  ansässig
waren,  und  die  vielfach  mit  samoanischen  oder  Halbblutfrauen
  verheiratet  sind.  Die  Bünsche,  die  von
draußen  auf  die  Eutsendung  von  Truppen  nach  Samoa
gerichtet  sind,  dürften  nahe  zu  ausschließlich  aus  den
Kreisen  der  erst  nach  der  Flaggenhissung  nach  Samoa
gekommenen  Ansiedler  stammen,  die  mit  samoanischen
Sitten  und  Gebräuchen  weniger  vertraut  sind.  Während
die  Mehrzahl  dieser  wohl  lediglich  von  der  begreiflichen
Besorgnis  vor  etwaigen  Angriffen  der  Eingeborenen
getrieben  wird,  steht  wohl  auch  mancher  von  ihnen
auf  dem  Herrenstandpunkt,  der  die  Weißen  als  unbedingte
  Herren  und  die  Cingeborenen  nur  als  bedingungelos
  Unterworfene  zu  sehen  wünscht.  Daß

 

vielleicht  auch  einer  oder  der  andere  der  als  Gastwirte
oder  Storekeeper  in  Apia  tätigen  älteren  Ansiedler  aus
begreiflichen  Gründen  eine  erhebliche  Vermehrung  der
weißen  kaufkräftigen  Bevölkerung  nicht  ungern  sehen
würde,  soll  nicht  bestritten  werden.  Die  Folge  der
Stationierung  einer  weißen  Truppe  für  das  Land
dürfte  aber,  abgesehen  von  einer  unvermeidlichen  Vermohrung
  der  Halbblutbevolkerung,  hauptsächlich  in  der
Schaffung  einer  Quelle  beständiger  Beunruhigung  für
Weiße  und  Eingeborene  bestehen.  Daß  sich  Gelegenheit
  zum  Kampf  für  diese  Truppe  bieten  würde,  ist,
wie  die  Verhältnisse  liegen,  nicht  anzunehmen.  Sollte
es  indessen  unter  dem  Einfluß  des  etwa  einsetzenden
Druckes  der  auf  eine  bewaffnete  Macht  gestützten
Regierung  zu  einer  Einigung  der  feindlichen  Parteien
unter  den  Samoanern  und  zu  einem  allgemeinen
Aufstand  derselben  kommen,  so  würde  eine  Macht
von  der  Stärke  eines  Jägerbataillons  —  hiervon
war  im  Reichstag  die  Rede  —  keineswegs  auoereichen,
um  den  Aufstand  niederzuschlagen.  Die  Samoaner
können  6—7000  Prieger  aufstellen,  die  jeden  Weg  und
Steg  kennen  und  von  denen  ein  größerer  Teil  noch  aus
früheren  Tagen  mit  den  Kämpfen  im  Busch  wohl  vertraut
ist.  Die  Samoainseln  sind  bergig  und.  soweit  die  Ansiedelungen
  und  Pflanzungen  nicht  reichen,  mit  dichtem
Urwald  bedeckt.  Die  Curopäer  würden  sich  bei  Kämpfen
im  Innern  den  Eingeborenen  gegenüber  im  erheblichen
Nachteil  befinden.  Was  ein  Kampf  weißer  Truppen
gegen  intelligente  Eingeborene  im  tropischen  Urwald
bedentet,  dafür  liefert  die  Geschichte  fremder  Kolonial-=mächte,
  wie  auch  die  Geschichte  Samoas  selbst  Beispiele.

Die  Stationierung  weißer  Truppen  auf  Samoa
kann  hiernach  nur  als  unzweckmäßig  betrachtet  werden.
ganz  abgesehen  davon,  daß  das  Erscheinen  eines
Bataillons  deutscher  Soldaten  in  der  Südsee  eine
bedeutende  Aufregung  in  der  südlichen  Oemisphäre,
besonders  aber  bei  den  Australiern  hervorrufen  und
als  Beginn  der  deutschen  Invasion  in  jenen  entlegenen
Kontinent  gedeutet  werden  würde.  Doch  betrachten
wir  zum  Überfluß  einmal  die  Kosten,  die  das  verursachen
  würde,  und  vergleichen  sie  mit  dem  Obiekt.
um  das  es  sich  handelt.  Wie  hoch  die  Kosten  sein
würden,  lehrt  das  Beispiel  von  Südwestafrika,  wo  die
Schutztruppe  ohne  Versorgungsgebührnisse  öl20.  pr
Mann  und  Jahr  kostet.  Rechnet  man  die  längeren
Transportwege  über  See  gegen  die  Kosten  der  Verpflegung
  in  Südwest  und  statt  der  berittenen  eine
Fußtruppe,  so  wird  man  niedrig  gerechnet  auf  etwa
1000  pro  Mann  kommen,  also  für  ein  Bataillon
(5000  Mann)  pro  Jahr  2  000  000  Belastung  des
heimischen  Steuerzahlers  zu  rechnen  haben.  Die
Stationierung  einer  größeren  Truppenzahl  würde  entsprechend
  weitere  Millionen  kosten.

Welche  wirtschaftlichen  Werte  stehen  nun  diesen
Kosten  gegenüber?  Das  Schutzgebiet  ist  2572  Juadratkilometer
  groß.  (Herzogtum  Sachsen-Meiningen  2168
OQuadratkilometer,  Provinz  Brandenburg  39  842  LJuadratkilometer.)
  Die  gesamte  weiße  Bevölkerung  beirug
am  1.  Jannar  1908  436  Köpfe,  davon  waren  395
erwachsene  Personen:  Deutsche  gab  es  nur  262,  davon
42  Beamte  und  Missionare.  418  Frauen,  27  Kinder,
bleiben  deutsche  erwerbstätige  Personen  145.  Von
den  im  Schutzggebiet  verheirateten  insgesamt  133  MWeißen
waren  nicht  weniger  als  90  mit  farbigen  Frauen  verheiratet.
  Dementsprechend  stark  ist  auch  die  Mischlingebevölkerung
  (1939  KRoöpfe.,  Zunahme  in  einem  Jahre
53  Köpfe.  Der  größte  Teil  der  mit  farbigen  Frauen
verheirateten  Männer,  90  von  317,  also  mehr  als  ein
Viertel,  sympathisiert  mit  den  Eingeborenen,  ebenso
selbstverftändlich  alle  Mischlinge.  Eingeborene  eristieren
in  Samoa  (Zenfus  1906)  10  120  Männer,  9563  Weiber.
        <pb n="533" />
        W  471  20

13  705  Kinder.  Das  kleine  Budget  des  Landes
(607000  2  eigene  Einnahmen),  ebenso  wie  die  geringe
Handelsbilanz  (1907  2  767  314.4  Einfuhr,  1  769  744.9
Ausfuhr)  legen  es  nahe,  hohe  Aufwendungen  für
Samoa  nach  Möglichkeit  zu  vermeiden.

Gegenwärtig  stellt  Samoa  keine  wirtschaftlichen
Werte  dar,  welche  eine  jährliche  Ausgabe  von  2000000.1%
als  gerechtfertigt  erscheinen  ließen.  Für  die  Zukunft
machen  die  angegebenen  Bevölkerungszahlen  eine  weitere
Zunahme  der  Halbblutbevölkerung  höchst  wahrscheinlich.
Bei  weiterer  guter  Entwicklung  der  Kakao=  und  Kautschukpflanzungen
  in  Samoa  ist  zwar  eine  weitere  Vermehrung
  der  europäischen  Pflanzungstätigkeit  und  damit
auch  ein  Anwachsen  des  weißen  Elements  zu  erwarten.
Doch  wird  aller  Voraussicht  nach  das  Halbblutelement
immer  weiter  in  den  Vordergrund  treten.  wie  auch  ein
Vergleich  mit  tropischen  Inselgebieten  zeigt,  die  unter
der  Herrschaft  fremder  Nationen  sich  entwickelt  haben.
Ein  Ansiedlungsland  für  den  kleinen  deutschen  Ansiedler
ist  Samoa  nicht,  obwohl  das  Klima  so  günstig  ist,  daß

es  dem  Europäer  dauerndes  Verweilen  gestattet.  Dietropischen

  Produkte,  die  dort  gewonnen  werden,  können
in  den  für  das  Fortkommen  weißer  Pflanzer  erforder- 



lichen  OQuantitäten  nur  im  Wege  des  Anbaues  durch
farbige  Arbeiter  erzeugt  werden.  Da  die  Samoaner
als  Arbeitskräfte  versagt  haben,  sind  früher  und  zum
Teil  noch  jetzt  Melanesier  aus  dem  Bismarck-Archipel,
neuerdings  auch  chinesische  Kulis  mit  Erfolg  eingeführt
worden.  Die  Samoaner  haben  der  Begründung  der
Pflanzungen  und  der  Einfuhr  fremder  Arbeiter  bisher
keinerlei  Schwierigkeiten  bereitet.  Es  ist  zu  erwarten,
daß  auch  ohne  kostspielige  Gewaltmittel  die  Entwicklung
der  Kolonie  ihren  friedlichen  Fortgang  nehmen  und
daß  sie  das  für  das  Deutsche  Reich  sein  wird,  was
bei  dem  kleinen  Gebiet  und  den  natürlichen  Verhältnissen
  sie  allein  sein  kann,  eine  sich  selbst  erhaltende
Kolonie,  die  ihren  Teil  an  tropischen  Produnkten  für
die  deutsche  Volkswirtschaft  beisteuert.  Es  würde,  ganz
abgesehen  von  dem  Kostenpunkt,  eine  des  Deutschen
Reiches  nicht  würdige  Politik  sein,  das  hochstehende
Volk  der  Samoaner  auozurotten,  um  an  die  Stelle
vielleicht  eine  von  Chinesen  bevölkerte  Kolonie  zu  setzen.
Solch  ein  Volk  kann  nicht  mit  der  gepanzerten  Faufst,
sondern  nur  mit  Wohlwollen,  Gerechtigkeit  und  liebevollem
  Eingehen  auf  seine  Sitten  und  Gebräuche  regiert
werden.

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

G;&amp;amp;

„Bussard“

16/11.  Kapstadt  28/12.—  2/1.  Durban  7/1.  —  16/1.  Daressalam  21/2.

—  21/2.  Zanzibar  23/2.  —  23/2.  Tanga  3/3.  —  3/3J.  Pangani
5/3.  —  5/Z.  Sadani  7/3.  —  9/3.  Zanzibar  9/3.  —  9/Z3.  Daressalam.

#

.  S.  „Condor“

u.  „Panther“

27/2.  Sydney.

9
*
2

5/11.  Jap.  —  21/12.  Herbertshöhe  10/2.  —  20/2.  Brisbane  252.—

Libreville  8/12.  —  9/12.  Cap  Lopez  10/12.  —  21/12.  Swakopmund

23/12.  —  31/12.  Walfischbay  4/1.  —  Vermessungsgebiet  —  18/1.
Swakopmund  19/1.  —  22/1.  Swakopmund  23/1.  —  Walfischbay
26/1.  —  Swakopmund  30/1.  —  Walkfischbay  6/2.  —  Svwakopmund
  9/2.  —  10/2.  Lüderitzbucht  5/3.  —  8/3.  Kapstadt.

u.  „Planet“.
u.  „Seeadler“

R
S.

6/7.  Simpsonhafen  —  3/4.  Brisbane  6/4.  —  Sydney.
7/12.  Daressalam  14/12.  —  14/12.  Bagamojo  16/12.  —  16/12.  Daressalam

  28/12.  —  29/12.  Tanga  3/1.  —  4/1.  Mombassa  5/1.—
6/1.  Kilwa  7/1.  —  8/1.  Daressalam  20/1.  —  23/1.  Mozambique
23/1.  —  29/1.  East  London  2/2.  —  5/2.  Kapstadt  9/(3.  —  13/3.
East  London  15/3.  —  22/3.  Beira  24/3.  —  30/3.  Daressalam.

9
9

.  „Sperber“

30/10.  Duala  10/12.  —  13/12.  Lome  20/1.  —  23/1.  Duala  29/1.—

1/2.  Forcados  10/2.  —  12/2.  Accra  16/2.  —  22/2.  San  Paolo
de  Loanda  25/2.  —  3/3.  Lüderitzbucht.

 

 

Verkehrs-Machrichten.

In  Kolmannskuppe  (Deutsch-Südwestafrika),  an  der  Eisenbahn  Lüderitzbucht—Keetmanshoop,
  ist  am  21.  Februar  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme
von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

 

Die  Postagentur  in  Tanga  (Deutsch-Ostafrika)  ist  in  ein  Postamt  umgewandelt  worden.
        <pb n="534" />
        W  472  20

Postdamyfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1909.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Gstafrika.  Neapel  I17.  27.  Mai  7.  Juni  MombasaO  16,  18,16Tg.|15.  25.  Mai  5.  Juni
Oeutsche  Schiffe)  1040
*)  darn  nohha  (mt.  and  —  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  10
und  Schiriai  «
8  VonMombaiaWciter-"Brindisii30.Mai  Mombasa  O  15  Tage  28.  Mai  1040
beförderung  mit  der  Uganda-(engl.  Schiffe)

bahn  und  von  der  Endstation

 

Schos,  nach  den  Besttm.)(Urindiii.  0.  Mai  6.  JunisMombasa  C  17  Tage7.  Mai  4.  Juni  10.0
·  (engl.  Schiffe)
17.  27.  Mai  7.  Juni  5.  25.  #  l
l)  1  3  Seng,  n  2  Sem  mepe  —  17.  27.  Mai  7.  Juni  Tanga  17,  19,  17  Tage  15.2.  Mai  5.  Juni
bara,  Mombo,  MW#schl.  Mu-  Brindisi  30.  Mai  Tanga  16  Tage  28.  Mai  10  40
hesa,  Fandani.  Wilhelmstal  (engl.  Schiffe)
und  Wugirt)  Marseille  10.  jedes  MonatsTanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
i
sNeapel  17.  Mai  7.  Juni  Daressalam  18  Tage  15.  Mai  5.  Juni  1010
(deutsche  Schiffe).
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
."  (von  Zanzibar  unmittelbar
v!  rbetrer  nach
E  C  ssa  am  dur  ouvernee)
  kiach  Druusch-tafri  „  -  merkstssampfek  in  6  Zun#dv
genanenem  Posrorsen?  &amp;amp;  Brindisi  30.  Mai  Daressalam  17  Tage8.  Mai  10  10
(engl.  Schiffe)  1
Brindisi  9.  Mai  6.  Juni  Zanzibar  19  Tage  7.  Mai  4.  Juni  10  10
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Neapel  27.  Mai  Daressalam  20  Tage  25.  Mai  1010
(deutsche  Schiffe)

 

 

2.  Deutsch-Südwestafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie  .  .  .  .
nach  Abbabis,  Aris,  Aub,  Hamburg  12.  Mai  2.  Juni  Swakopmund  26  Tage“  Mai  1.  Juni  12.0

Epukiro,  Gobabis,  Gocha-##nas,

  Grootfontein.  Groß-  s  »  ·  «
armen.  Groß  Mitvley.  Gu-  Antwerpen  17:  Mai  ·7.  Juni  Swakopmund  21  Tage.  Mai  6.  Juni  1.0

chab,  Haris,  Hoachanas,  Hohe-  (deutsche  Schiffe)

wrie  Iakatswater,  W  —
re)t-J"c,acld..Ka-  S  18.  Mai  8.  Juni  Swakopmund  20  T  17.  Mai  7.  Juni  11.23

übechrebtane,  Kartfelh,  Ka-  Santarmurhn  dai  8.  Juni  Swakopmund  Tage

Nauchas,  Neudamm,  OkaP-  6  —  «  »

Blut-is  OkasiseOtaUchlv  Southampton  8.  22.  29.  Mai  Swakopmund  20-22  Tg..  21.  28.  Mai  11.23
kombahe,  Omaruru,  Onzuata

  Osona,  Otawi,  Otzjtawera,.
  Otsimbingwe.  Orjiwarongo.

  Otjiwero.  Otjosonan
  Ouiio.  Mebootak  Müecbt  27  18  M  6.20
ofen,  Seeis,  Tsumeb,  Usatos  H  je  V  S  26-—  .  jed.  Mts.  6.2

Wecleeeienunn  b.  Usalat.  (#Hamburg  #  18.  jedes  Monats  Swakopmund  26—27  Tg  jed

helmstal.  Windhuk  r!

Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—22  Tg.  jeden  Freitag  11.23

—

Southampton  15.  Mai  5.  Juni  Swakopmund  24  Tage  J  14.  Mai  4.  Juni  11.23

17.  Mai  7.  Juni  Lüderitzbucht  22  Tage16.  Mai  6.  Juni  1.0

 

 

 

b)  nach  Lüderisbucht  sowie  Antwerpen  1
ach,  Arahoab.  Ds.  dersha  (deutsche  Schiffe)
cthanten  rachvasser  n(n6  .  .  -  »  (-  —  :  —  :  2
beon,  Gochas.  dasun  Kalk-)  Southampton,  18.  Mai  8.  Juni  Lüderitzbucht  21  Tage.  Mai  7.  Juni  11.23
sontein  Gnd  Lanus  Ker  (deutsche  S  Schiffe)
manshoop.  Kuibis  alta-  «  »«  ,«  «
Eil-Eva  Eeeheim,  Warmdad.  #Hamburg  #  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  6.20
uma
Hamburg  .12.  Mai  2.  Juni  Lüderitzbucht  27  Tage1.  Mai  1.  Juni  12.0
Tc)  nach  Ramansdriffff.Houthampton  8.  22.  Mai  5.  JuniKapstadt  17  Tage  7.  21.  Mai  4.  Juni  11.23
s  von  dort  weiter  auf  dem
I  Landwege  uber  Steinkopf
3.  Samoa  Queenstown  16.  Mai  13.  Juni  Apia  31  Tage  11.  Mai  11.  Juni  11.23

v  «  c
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
        <pb n="535" />
        EX

473

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  7.  21.  Mai  18.  Juni  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  44  u.  E#  Tage
·  Simpsonhafen11.41Tg.5.19.28.Mai16.Juni
4.  beutsch-Meugulnea.  Vrindisi  30.  Mai  Simpsonhafen  40  Tagioo

(engl.  Schtffe)

Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

 

 

 

Viktoria  19,  25  Tage

 

 

 

 

Duala  20,  26—43  Tage
10.  jedes  Monats  ..  «  «-Hamburg
  Kribi  21,  26—43  Tage  .
5.  Kamerun.  25.  jedes  Monats  Plantation  21,26—43  Tg.  1  'G  8  Wi.  556
·  Longji  21,  26—43  Tage  sed.  "
munwnda  26.jedesMonatsCampo26—482age
nolinga,  enda,  ·  i  26—48  T
2)  -*  *W  Gheeio  Bibundi  26—43  Tage
Bonaberi,  Lonambasi.  Buea,,  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Lampo  Osschang.  Duala.  .  sur  Mer  Duala  19  Tage
dasst,  Jaunde,  Johann=  K#-deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
—  —  delo  di  die:  Plantation  20  Tage
unlonn,  Birtoric.0  9l|  Longji  20  Tage
Liverpool  6.  Mai  3.  Juni  Viktoria  26  Tage
Dual  29  Tage
Pr.  Batanga  30—-32  Tage  .  .
dongii  gee  Tage  81  4.  Mai  1.  Juni  1015
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
15  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  26—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.20
Liverpool  jeven  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
db)  nach  Rio  del  Reyg  ry  von  dort  weiter  über  Ikang  1!  8
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen  "
eiderool  6.  Mai  3.  Juni  Nio  del  Rey  25  Tage4.  Mai  1.  Juni  1045
e)  nach  dem  Tschadsee=  Gebtet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage
(Garua,  Kusserl)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-ola
d)  nach  Osffidinge  Liverpool  jeden  SonnabendCalabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum—
(am  Croßfluß)  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  13.  Mai  3.  Juni  Matadi  19—20  Tage  12.  Mai  2.  Juni  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  25.  jedes  Monats)da  dis  Hrazkavtlle  und.  28.  jed.  Mts.  108
dem  Konso,  Ssanga  und
1  Djah  bis  Molundu
6.  den  Karolinen,  Dalau-  ·  Ponape  51  Tage
2D  .  iadtert  auen.  aut-  Neapel  4.  Juni  Hlkan  an  "
e  nam.  1  3%  19—.  Mai  2.  Juni
8  blich  r  (deutsche  Schtffe)  Angaur  36  Tage  58  1  Juni
*)  Sen  m  wer-  —
—  W#t#  Fr  #nethn  1  »  Jap  39  Tage
geleitet.  Neapel  21.  Mai  Jap  34  Tage
4)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.eutsche  Schiffe).

r  Sendungen  nach  Jap,
Lurcksr  A##g#  ch  Jap

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet:  von  Yokohama  weiter  sechs-  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Niantschon.
Berlangen  des  Ab-A


2  i  zan  -
ebene  e  und  Postarten
  über  Sibirien.

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

 

 

7.  21.  Mai  4.  Juni
jeden  Sonntag
9.  28.  Mai  6.  Juni

21.  Mai
14.  28.  Mai

 

Tsingtau  32  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  835  Tage
Tsingtau  835  Tage

5.  19.  Mai  2.  Juni  1010
jeden  Freitag  10.0
7.  21.  Mai  4.  Juni  1040

20.  Mai  8.35
12.  26.  Mai  100.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  gewöhnl.  u.  eingeschr.  Briefe  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere,  Warenproben  —  üb.  Rußland;  5mal  wöchentl.,  Montags,  Mittwochs,  Donnerstags,
Sonnabends;  ab  Berlin  72  u.  Dienstags  7.52,  Briefsend,  jed.  Art  auf

erl.  auch  üb.  New  Vork  (700).
        <pb n="536" />
        W  474  20

 

—  .  —

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

 

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshall=  Inseln.  Neapel  #4.  Juni  Jaluit  57  Tage  2.  Juni  1010

(deutsche  Schiffe)

 

9.  Togo.

Hamburg

Hamburg

 

1.  14.  25.  jed.  Mts.
10.  jedes  Monats

Notterdoam  5.  u.  18.  jed.  Mts.

(deutsche  Schiffe)

Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats

(deutsche  Schiffe)

Marseille  .  12.  jedes  Monats

Bordeaux  25.  jedes  Monats

Liverpool  jeden  Sonnabend
1

FHamburg  3Z.  jedes  Monats
l

Rotterdam  7.  jedes  Monats

 

Lome  22—27  Tage
Lome  17  Tage
Lome  21—23  Tage
Lome  16  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  39  Tage

Lome  35  Tage

 

13.  24.  und  Letzten
jed.  Mts.  712

9.  jed.  Mts.  8  56

4.  u.  17.  jed.  Mis.  0  U

10.  jed.  Mts.  1.0

10.  jed.  Mis.  1040

23.  jed.  Mts.  108

Donnerstag  10  12

2.  jedes  Monats  712

6.  jedes  Monats  913

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fallig
hafen  in  Berlin  am  hafen  l  in  Berlin  am
Deutsch-  Neuguinea  .  Neapel.  5..  24.Mai  4-.  Juni  «
nch9-———-p-  —.—.—-J-  Mar  ben-  Neapel  .  .  .  .  11.  Mai  15-  Juli
Neapel.  .  .  .  13*.  21*.  Mai  11*.J.
Deutsch-Ostafrika  .  .  Brindisi  .  .  .  23.  Mai  —  —2  —  —  s———  ..  —
isqh  ·  okasri  Marseille.  .  .  16.  jed.  Mts.  Neapel  5".  20°.  Mai  37.  Juni
—.  —  –——  —  Brindisi  .  .  .  1.  16.  30.  Mai
Marseille.  13.  27.  Mai  10.  Juni
veutsch-slbwegatrida  Ons.  rn  l  per  Liverpool.  üb.  Vancouv.  17.  Mai
Southampton  20“.  Mai  10“.  Juni  Plymouth
S  ES  ul.  23.  «  «  .
nördl.  Teil  d.  Schutzgeb  Sauthampto  2.0.  4.  2  30.  Mais  Klautschon  i  über  San  Francisco  unbe-«
  9  Jed.  Aits.  Le  Havre  oder  stimmt  (5—6  mal  monatl.)
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  20“.  Mai  10“.  Juni  Qucenstown-Southampton
  2.  H.  16.  23.  30.  Mai  Sibir.  Eisen=  jeden  Dienstag,  Freitag
——  —  bahn.  .  .  .9  und  Sonntag
Hamburg  .  .  15*.  jed.  Mis.  Plymouth  üb.  Vancouv.  187.  Miii
Kamern  Southampton  30“.  jed.  Mts.  utpg
·  ..:s·..2:-3.s).p«13.1u«SMAL—  —  --·--—
Liverpool  2  tal  Juni  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Karolinen  —  —  —  od.  Plymouth  (unbestimmt)
6“  I  —-—-··--  I·":——.—.—--"
Marianen,  !A  Neapel  .  .  .  6*.  11.  24.  Mai  Togo  Hamburg  2°.  15*.  19*.  24  jed.  Mis.
Palau-Inseln  1|  1  4“.  Juni  99.  Southampton  30“.  jed.  Mts.

Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="537" />
        W  475  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

.  Reise  Letzte  Nachrichten
mpfer

Postda  pfe  von  I  nach  bis  27.  April  1909.
„Adolph  Woermann“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  22.  April  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  19.  April  in  Duala.
„Anna  Woermann“  Hamburg  1  Burutu  am  21.  April  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  26.  April  Ouessant  passiert.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  21.  April  ab  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“  Kilwa  Hamburg  am  20.  April  ab  Zanzibar.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  24.  April  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Mai  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  RKotonou  am  1.  Mai  ab  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  f  Hamburg  am  23.  April  ab  Teneriffe.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  |n  Hamburg  am  25.  April  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Kamerun  1  Hamburg  am  23.  April  ab  Lagos.
„Irma  Woermann“  .  Burutu  Hamburg  am  23.  April  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  9.  April  in  Dakar.
„Rurt  Woermann“.  Hamburg  .  Kotonou  am  16.  April  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  16.  April  in  Bonny.
„Linda  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  am  6.  April  ab  Swakopmund.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  "  Calabar  am  10.  April  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  26.  April  in  Sekondi.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  25.  April  Dover  passiert.
„Martha  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  26.  April  in  Hamburg.
„Max  Brock"“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  April  in  Lagos.
„Otto  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  21.  April  in  Sierra  Leone.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Mossamedes  am  31.  März  in  Mossamedes.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  14.  April  in  Lagos.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Edea“  Hamburg  Calabar  am  28.  April  ab  Hamburg.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  26.  April  ab  Hamburg.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  15.  April  in  Kotonou.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  17.  April  in  Lüderitzbucht.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  April  Cuxhaven  passiert.
„Togo"  Mossamedes  i  Hamburg  am  24.  April  in  HOamburg.
„Windhuk"“  Durban  #  Hamburg  am  25.  April  ab  Beira.
„Savoia“.  Hamburg  Mossamedes  am  25.  April  ab  Las  Palmas.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Friderun"  Akkra  Hamburg  am  22.  April  in  Arim.
„Henner“.  Hamburg  Rio  Nunez  am  25.  April  in  Antwerpen.
„Immo“  Rio  Nunez  Hamburg  am  20.  April  ab  Dakar.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  22.  April  in  Loanda.
„Ingo'"  Hamburg  Akkra  am  3.  Mai  ab  Hamburg.
„Ingraban““  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  April  in  Lüderitzbucht.
„Irmfried“  Akkra  Hamburg  am  260.  April  in  Hamburg.
„Irmgard“  Hamburg  Akkra  am  21.  April  ab  Las  Palmas.
„Ivo  Hamburg  Rio  Nunez  am  20.  April  ab  Bolama.
„Walburg“  Mossamedes  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
        <pb n="538" />
        G  476  20
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  nKZeuydt'sches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  l  9229  und  9224.  Telegramm-  Wresse:  „Heydtkontor“.  27.  April  1909.
Grünn  Ge-  vor-  letzte
dunge-  Kapital  schäfts-  lette  diui-  Nachfrage  Angebot
jahr  T  lahr  dende  dende  5%  5°
1907  1850  000  1.  10.  10  0  Afrikanische  Kompagnie  A.B.  —  70
1906  2  000  000  1.  1.  —  4  Bornco-Kautschuk-Compagnic  A.-GB.  –  60
1905  750  000  1.  1.  8  15  Bremer  Nolonial-Handelsgesellschaft  vorm.
F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  .1r060
1905  1  200  000  1.  1.  ·  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  ..  58  65
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschafft  –  90
1890  1  500  U000  1.  1.  22  500  China-Erport-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  250  —
1891  2  600  000  1.  10.  7  7  Chocolà  Plantagen-Gesellschafftt  .  .  .  91  9
1905  220  O000  1.  1.  13  20  Debundscha-  Pflanaa  ...  —  125
1900  800  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  .  75
1878  2750  00  1.  1..  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  s
der  Südsee-Inseln  .  .  181  184
1885  2  000  000  1.  4.)  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-Afrika  590  600
1907  2500  000  1.  11  —  0O0  Deutsche  Kantschul-  Aktiengesellschaft  —  55
1902  1.  000  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Samoas-Gesellschaft  ...  —  55
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Gefsf.  200  205
19021  1,000  000  1.  5.  2  3-3  Deutsche  Togogesellschaft  60)  65
1885  nr  3  721  000  1.  1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Stamm-Unt.  97  102
3000000  z  5  5  do  Vorzugs-Anteile  998  105
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaftt  —  .  M.  80.—
—  —  do  do  Vorz.-Aktien  —  .K  225.—
1903  11  495  000  1.  1.  3½½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschrei-.
  «  .I  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  .  9
1897  2250  000  1.  1  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgefellscafte  .-—  100
1899  4  000  OO00  1.  1.)  0  0  Gesellschaft  Nordwesttamerun  —  10
360  000  0  0  do  do  #n  3  10  —
18988  1  000  O00  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Südkamerun  Lit.  A.  —  99
1000  000  r  10  do  do  ....  Lit.  .  &amp;amp;
1880  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  21
1897  1  153  000  1.1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  10
1889  3000  000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887.  1200  000  1.  1.  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  gereilte  Aktien  140  145
n  „  6  do  Genußscheine  4.1390.—.  1410.—
1904  1  000  000  1.  1.  —  0D  Kamerun=  Bergwerks-Aktiengesellschaft  10
1906  3000000  1.1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-  Companiiieeet—  55
1908  1000  O000  1.  1.  DO  RKautschuk-Pflanzung  Meanja  AM..-.  —  —
1899  2  000  O000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  ...·  87
18855  6000  0O000  1.  4.  0  0O  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  98  102
0  0  Stamm-Anteile  —  40
1906  1200000  1.  1.  —1  —  Ostafrika-Kompagnie  —  75
1904  21  000  OCO00  1.  1.  3  3  Otstafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile
«  i(vomDeutschenRetchemttsoxo  Zins  und
120%  Rückzahlung  garantiert)  .102  103
1900  20  000  000  1.  1.  0  9  DOtavi-Ninen-  und  Eisenbahngesellschaft  .  233  235
]  200  000  —0  1  Otoavi--Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  4  12“  —  129.—
1902  L  125  000  1.  1.  30  500  Pacific  Phosphate  Co.  50#.  12  E.
1897  2000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  ..  —  82
1895  1500  000  1.  1.  O  0O  Riheinische  Handei-  Pianeagengeseuschaft.  —  10
1903  800  000  1.  1.  0  0„O  Safata-Samoa-Gesellschaftt  ..  —  15
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kantschuk-  Compagnie  —  10
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschat  80  —
1900  LS  500  O000  1.  7.  0  0  South  African  Territoiies  Jsh6d  S’h
1892  202  0000  000  1.  7.  ;o0  0  DLouth  W’ost  Africa  do.  31sh6d  32  ch
1893  869  100  1.  4.  0  0  Ulssambara  baffechangesellchaf  Stamm-Anteile  25  zoufr.  32  z9'r.5
112  200  0  0  Vorzugs-Anteile  —  50
1897  1500  000  1.  1  0  6  Westafritanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi
Stamm-Anteile  10.
600  000  6  25,6  Vorzugs-Anteile  10  102
1897  4500  000  1.  1.  0  0  3  Pflanzungsgesellschaft  Victoria)  «
.  zusammengelcgte  »tannn-Akt1en—  50
—  8  Vorz.-Aktien  90  5
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Hand.  “*  U.  Plantagenges.  Düsseldorf  *  —  70

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

 

Gerantwortlicher  Neoakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil.  Ostar  VBiesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  G##  —  71.

Ausgegeben  am  30.  April  100.
        <pb n="539" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Bera-usgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Mai  1909.  Uummer  10.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Betihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herausuegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblau  mit  den  Betheften  bemwägt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verfagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebicte  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Abänderung  der

Hafenordnung  im  Hafenbezirk  Swakopmund.  Vom  20.  Februar  1909  S.  477.  —  Desgleichen  betr.  die  Erbebung
eines  Ausfuhrzolles  auf  Diamanten.  Vom  28.  Februar  1909  S.  478.  —  Desgleichen  betr.  die  Besteuerung  des
Grundeigentums  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete.  Vom  19.  März  1909  S.  479.  —  Verordnung  des

Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Erwerb  von  Nechten  an  herrenlosem  Lande.  Vom  5.  September  1908  S.  481.  —
Verordnungen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Einkauf  von  Kokosnüssen.  Vom  6.  Februar  und
8.  März  1909  S.  482.  —  Desgleichen  betr.  die  Offnung  des  Hafens  von  Malakal  für  den  Auslandsverkehr.  Vom
10.  März  1909  S.  482.  —  Personalien  S.  1482.  —  Patriotische  Gaben  S.  484.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Betriebsergebnisse  der  Bahn  Daressalam—Morogoro  im  Kalenderjahre
  1908  S.  484.  —  Die  Zentralbahn  S.  487.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutschostafrikanischen
  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Rüste  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem
Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  488.—  Desgleichen  über  die  Jollstellen  der  Binnengrenze  S.  490.  —  Nachweisung
  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Februar  1909  S.  493.

Kamerun:  Abwanderung  Eingeborener  aus  Südost-Kamerun  S.  493.

Deutsch-Neuguinea:  Die  deutsche  Marine-Erpedition  1907/09  S.  494.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Roheinnahme  der  Lüderitzbahn  im  Kalenderjahre  1908  S.  196.  —  Nachweisung
der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch=  Südwestafrika  im  Monat  Januar  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge
  S.  497.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Neue  Maschinenindustriezweige,  eine  Folge  unserer  Kolonialwirtschaft
S.  497.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  198.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Eine  Studienreise  in  das  tropische  Brasilien  (mit
28  Abbildungen)  S.  498.  —  Die  Baumwollindustrie  in  Mittel-Europa  S.  511.  —  Baumwollentkörnung  der  Ernte
1908  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  511.  —  Ausfuhr  von  Baumwollsamen  und  daraus  hergestellten
Erzeugnissen  aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  1908  S.  512.  —  Die  Kampferausfuhr  Formosas  im  Jahre
1908  S.  512.  —  Kampferanpflanzungen  auf  Ceylon  S.  513.  —  Handel  Britisch-Südafrikas  1908  S.  513.  —  Außenhandel
  der  australischen  Kolonie  Papua  S.  514.  —  Hafenabgabe  für  den  Hafen  Hopetoun  (Westaustralien)  S.  514.

Vermischtes:  »  Die  Eisenbahnen  im  französischen  Westafrika  S.  514.  —  "  Der  Kampf  um  den  Transvaalverkehr
S.  515.  —  Ein  Gefecht  im  französischen  Tsadseegebiet  S.  516.  —  Dampferverbindung  zwischen  Queensland  und
Europa  S.  516.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  517.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  517.  —  Schiffsbewegungen

—

S.  521.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  522.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-““-J  LET

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Hbänderung  der
Hafenordnung  im  Hafenbezirk  Swakopmund.
Vom  20.  Februar  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse

und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Hafenordnung  im  Hafenbezirk  Swakopmund  vom  7.  Oktober  1908  erfährt
folgende  Anderungen:
        <pb n="540" />
        G  478  20

1.  Der  Achsdruck  der  auf  den  Hafengeleisen  zu  befördernden  Güterwagen  —  §  26  a.  a.  O.
—  darf  bis  einschließlich  acht  Tonnen  betragen.

2.  §  33  Absatz  2  wird  aufgehoben.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  ihrer  Veröffentlichung  in  der  „Südwestafrikanischen
Zeitung“  in  Kraft.

Windhuk,  den  20.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
Hintrager.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Erhebung  eines
Rusfuhrzolles  auf  Diamanten.

Vom  28.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  27.  September
  1903  (Kolonialblatt  S.  509)  wird  unter  Aufhebung  der  Verordnung,  betreffend  die  Erhebung
eines  Ausfuhrzolles  auf  rohe  oder  ungeschliffene  Diamanten,  vom  16.  Dezember  1908,  hiermit  auf
Weisung  des  Reichskanzlers  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Ausfuhr  von  Diamanten,  mit  Ausnahme  der  fertig  geschliffenen,  aus  dem  südwestafrikanischen
  Schutzgebiet  unterliegt  einem  Zolle,  welcher  33⅛  v.  H.  des  Wertes  beträgt.

Der  Wert  bestimmt  sich  nach  dem  um  5  v.  H.  (Verwertungsgebühr)  verminderten  Verkaufspreis,
  der  bei  der  Verwertung  gemäß  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit
südwestafrikanischen  Diamanten  vom  16.  Januar  1909,  außerhalb  des  Schutzgebietes  erzielt  wird.

§  2.  Die  Ausfuhr  ist  nur  seewärts  und  nur  über  das  Zollamt  Lüderitzbucht  durch  die
gemäß  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  16.  Januar  1909  ermächtigte  Behörde  oder  Person
gestattet.

§&amp;amp;  3.  Die  allgemeinen  Vorschriften  der  Zollverordnung  vom  31.  Januar  1903  und  der
dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  finden,  soweit  nicht  in  dieser  und  in  der  Kaiserlichen
Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  südwestafrikanischen  Diamanten,  vom  16.  Januar  1909,
abweichende  Vorschriften  getroffen  sind,  auf  die  Ausfuhr  von  Diamanten  entsprechende  Anwendung.

§  4.  Wer  es  unternimmt,  den  für  Diamanten  festgesetzten  Ausfuhrzoll  zu  defraudieren
oder  Diamanten  über  einen  anderen  Ausfuhrort  als  Lüderitzbucht  über  die  Zollgrenze  zu  bringen,
wird  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  und  Geldstrafe  bis  zu  100  000  bestraft.  Außerdem
findet  Einziehung  der  den  Gegenstand  der  Zuwiderhandlung  bildenden  Steine  statt.

Kann  die  Einziehung  der  betreffenden  Steine  nicht  erreicht  werden,  so  ist  auf  Erlegung  des
Wertes  der  Steine,  und  wenn  dieser  nicht  ermittelt  werden  kann,  auf  Erlangung  einer  angemessenen
Geldsumme  zu  erkennen.

§&amp;amp;  5.  Jeder  Inhaber  eines  Diamanterlaubnisscheines  (vgl.  Verordnung  des  Kaiserlichen
Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  über  den  Handel  und  Verkehr  mit  rohen  oder  ungeschliffenen
Diamanten  vom  21.  Oktober  1908)  ist  verpflichtet,  ein  Register  zu  führen,  aus  welchem  der  Bestand
sowie  jeder  Zu=  und  Abgang  von  Diamanten  jederzeit  ersichtlich  ist.

Das  Register  ist  auf  Verlangen  dem  Kaiserlichen  Zollamt  in  Lüderitzbucht  oder  einer  sonst
vom  Kaiserlichen  Gonverneur  bezeichneten  Behörde  zur  Einsicht  jederzeit  vorzulegen.  Desgleichen
können  die  vorbenannten  Amtsstellen  jederzeit  die  Vorlage  sämtlicher  Bücher,  Unterlagen  und  Bestände
verlangen,  welche  zu  einer  vollständigen  Kontrolle  der  Geschäftsführung  nötig  sind.

§  6.  Alle  Verstöße  gegen  §  5  dieser  Verordnung  und  die  zu  ihrer  Ausführung  öffentlich
bekanut  gemachten  Bestimmungen  können  vom  zuständigen  Zollamt,  sofern  nicht  nach  anderen  gesetz-
        <pb n="541" />
        SG  479  20

lichen  Bestimmungen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  zu  150  ./#%
belegt  werden.

§  7.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  März  1909  in  Kraft.
Windhuk,  den  28.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

Verordnung  des  GSouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Besteuerung  des
Grundeigentums  im  deutsch-  südwestafrikanischen  Schutzgebiete.
Vom  19.  März  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  §  36,

Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  wird  mit  Genehmigung
  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Im  Bereich  des  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebietes  unterliegt  das  bebaute
und  unbebaute  Grundeigentum  einer  Grundsteuer  und  einer  Umsatzsteuer.

§*  2.  Die  Grundsteuer  und  die  Umsatzsteuer  gelangen  bei  ländlichen  und  städtischen  Grundstücken
  sowie  bei  Kleinsiedlungen  zur  Erhebung.  —

Als  städtische  Grundstücke  gelten  alle  diejenigen,  die  innerhalb  einer  Ortschaft  liegen.  Welche
Niederlassungen  im  Sinne  dieser  Verordnung  als  Ortschaft  oder  als  Kleinsiedlung  anzusehen  sind
sowie  deren  Ausdehnung  bestimmt  der  Gouverneur.

Alle  hiernach  nicht  als  städtische  Grundstücke  oder  als  Kleinsiedlungen  zu  erachtenden
Grundstücke  sind  ländliche.

A.  Grundsteuer.

§*  3.  Die  Grundsteuer  wird  vom  Grund  und  Boden  nach  dem  Flächeninhalt  erhoben.
Es  haben  zu  entrichten  für  das  Steuerjahr  vom  1.  April  bis  31.  März:
I.  Ländliche  Grundstücke  für  das  Hektar

a)  in  den  nördlichen  und  mittleren  Bezirken  1  Pff.,
b)  in  den  südlichen  Bezirken,  naͤmlich  Gibeon,  Keetmanshoop,
Lüderitzbucht  ..  .(),5-c)mdeermbode1
  Gegenden  von  ähnltchem  Charakter.  f.  0,
II.  Kleinsiedlungen  für  jede  angefangenen  10  Hektarrrer..  1  A,
III.  Städtische  Grundstücke  für  das  Quadratmeter  2  Pff.,
.  wenigsteus  aber  2

§  4.  Welche  Gebiete  als  Namib  oder  Gegenden  von  ähnlichem  Charakter  im  Sinne  des
§  3  Tc  zu  gelten  haben,  bestimmt  der  Gouverneur.

§  5.  Die  Zahlung  der  Grundsteuer  erfolgt  in  bar.  Für  ihre  Entrichtung  haftet  der
Grundeigentümer  mit  dem  Grundeigentum.  Er  kann  sich  jedoch  von  der  Zahlungspflicht  dadurch
befreien,  daß  er  auf  sein  Grundeigentum  zugunsten  des  Fiskus  verzichtet.

§  6.  Alle  Grundsteuerbeträge  werden  auf  die  volle  Mark  nach  unten  abgerundet.

Läßt  sich  der  genaue  Flächeninhalt  infolge  nicht  abgeschlossener  Vermessung  oder  aus
anderen  Gründen  nicht  feststellen,  so  wird  er  durch  Schätzung  ermittelt.  Ergeben  spätere  Feststellungen
  abweichende  Größenverhältnisse,  so  ist  der  Unterschied  des  jährlichen  Grundsteuerbetrages
nachzuzahlen  oder  zurückzuerstatten.  Beträgt  der  jährliche  Unterschied  weniger  als  1./7,  so  bleibt  er
unberücksichtigt.

§  7.  Befreit  von  der  Grundstener  sind:

a)  der  Landesfiskus,

b)  kommunale  Verbände,

c)  die  South  West  Africa  Comp.  im  Umfange  der  in  der  Konzession  vom  12.  September
  1892  über  die  Befreiung  von  der  Steuerpflicht  getroffenen  Bestimmungen,

d)  Neuanfiedler  für  das  laufende  Steuerjahr.

2
        <pb n="542" />
        W  480  20

B.  Umsatzsteuer.

§  8.  Der  unter  Lebenden  oder  von  Todes  wegen  erfolgende  Übergang  des  Eigentums  an
einem  städtischen  oder  ländlichen  Grundstück  und  an  einer  Kleinfiedlung  unterliegt  einer  Umsatzsteuer
von  zwei  vom  Hundert  des  Wertes.

Auf  den  Eigentumsübergang  zwischen  Voreltern,  Eltern  und  Abkömmlingen  sowie  auf  den
Eigentumsübergang  zwischen  Eheleuten  von  Todes  wegen  findet  diese  Vorschrift  keine  Anwendung.

Bei  Erwerbungen  auf  Grund  von  Tauschverträgen  wird  die  Umsatzsteuer  von  jedem  der
zum  Tausch  gebrachten  Grundstücke  erhoben.

§  9.  Bei  käuflichem  Übergang  des  Eigentums  wird  der  Berechnung  des  Wertes  der
zwischen  dem  Veräußerer  und  Erwerber  bedungene  Preis  unter  Hinzurechnung  der  vom  Erwerber
ohne  Anrechnung  auf  den  Kaufpreis  übernommenen  Lasten  und  Leistungen  zugrunde  gelegt.

Erfolgt  der  Übergang  des  Eigentums  im  Wege  der  Zwangsvollstreckung,  so  ist  für  die
Berechnung  des  Wertes  der  Betrag  des  Meistgebotes,  auf  welches  der  Zuschlag  erteilt  ist,  unter
Anrechnung  der  vom  Ersteher  übernommenen  Hypotheken,  Renten  und  Lasten  maßgebend.

§  10.  Die  Umsatzsteuer  wird  bereits  mit  dem  rechtsgültigen  Abschluß  des  der  Eigentumsübertragung
  zugrunde  liegenden  Vertrages  fällig.  Für  die  Umsatzsteuer  haftet  in  erster  Linie  der
bisherige  Eigentümer,  in  zweiter  Linie  der  Erwerber.

§  11.  Erfolgt  Wandlung  wegen  eines  nach  §§  459,  460  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
vom  Verkäufer  zu  vertretenden  Mangels  innerhalb  der  gesetzlichen  Frist,  so  ist  die  Steuer  auf  Antrag
zu  erlassen,  und  zwar  dem  Käufer  in  jedem  Falle,  dem  Verkäufer  dagegen  nur,  wenn  er  nicht  arglistig
  gehandelt  hat.

Der  Antrag  auf  Erlaß  der  Steuer  muß  innerhalb  eines  Jahres  nach  Rückübertragung  des
Eigentums  gestellt  werden.

Erfolgt  an  Stelle  der  Wandlung  die  Minderung,  so  ist  die  Steuer  nach  Maßgabe  der
Herabsetzung  des  Kaufpreises  auf  Antrag  zu  erlassen.

C.  Gemeinschaftliche  Bestimmungen  für  die  Grundsteuer  und  die  Umsatzsteuer.

§  12.  Die  Festsetzung  und  Erhebung  der  Grundsteuer  und  Umsatzsteuer  erfolgt  durch  die
Bezirks  (Distrikts)  ämter.

*  13.  Der  Gouverneur  bestimmt  durch  öffentliche  Bekanntmachungen  den  Termin,  bis  zu
welchem  bei  der  ersten  nach  dieser  Verordnung  vorzunehmenden  Veranlagung  die  Grundsteuerpflichtigen
  die  für  die  Grundsteuer  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  dem  Bezirks  (Distrikts)  amt
mitzuteilen  haben.

In  der  Folgezeit  sind  diese  Mitteilungen,  falls  der  bisherigen  Veranlagung  gegenüber  eine
Anderung  einzutreten  hat,  oder  eine  Grundsteuerpflicht  neu  begründet  ist,  alljährlich  binnen  vier
Wochen  nach  dem  nächstfolgenden  1.  April  zu  erstatten.

§  14.  Das  Bezirks  (Distrikts)  amt  ist  bei  der  Veranlagung  der  Grundsteuer  an  die  Angaben
der  Steuerpflichtigen  nicht  gebunden.  «

WirddieerteilteAuskunftbeanstandet,fosinddemSteuerpflichtigenvordchekanlagnng
die  Gründe  der  Beanstandung  mit  dem  Anheimstellen  mitzuteilen,  hierüber  innerhalb  einer  ange—
messenen  Frist  eine  weitere  Erklärung  abzugeben.

8  15.  über  die  Veranlagung  ist  dem  Steuerpflichtigen  ein  schriftlicher  Bescheid  zu  erteilen.
Gegen  denselben  ist  der  Einspruch  an  die  Berufungskommission  zulässig.

Der  Einspruch  ist  binnen  einer  Frist  von  zwei  Monaten  nach  Zustellung  des  Bescheides  bei
dem  Bezirks  (Distrikts)  amte,  welches  den  angefochtenen  Bescheid  erlassen  hat,  schriftlich  anzubringen.
Der  Bescheid  soll  eine  Belehrung  über  den  Einspruch  enthalten.

Die  Steuer  ist  alljährlich  in  einer  Summe  im  Monat  Oktober  an  die  Amtskasse  des  Bezirks
(Distrikts)  oder  an  die  Hauptkasse  in  Windhuk  zu  entrichten.  Die  Einlegung  des  Einspruchs  hat  für
die  Verpflichtung  zur  Zahlung  der  Steuer  keine  aufschiebende  Wirkung.  Nach  vergeblicher  Aufforderung
  erfolgt  die  Einziehung  der  Steuer  im  Verwaltungs-Zwangsverfahren.

§  16.  Zwecks  Erhebung  der  Umsatzsteuer  hat  der  Zahlungspflichtige  innerhalb  sechs  Wochen
von  dem  Tage  des  stenerpflichtigen  Eigentumsübergangs  dem  Bezirks  (Distrikts)  amte  unter  Angabe
der  für  die  Veranlagung  in  Betracht  kommenden  Tatsachen  Mitteilung  zu  machen  und  die  die
Steuerpflicht  begründenden  Urkunden  vorzulegen.
        <pb n="543" />
        481  20

Gegen  den  die  Umsatzteuer  festsetzenden  Bescheid  ist  der  Einspruch  an  die  Berufungskommission
  zulässig.

Der  Einspruch  ist  binnen  einer  Frist  von  zwei  Monaten  nach  Zustellung  des  Bescheides  bei
dem  Bezirks  (Distrikts)  amte,  welches  den  angefochtenen  Bescheid  erlassen  hat,  schriftlich  anzubringen.

Der  Bescheid  soll  eine  Belehrung  über  den  Einspruch  enthalten.

Er  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.  Nach  vergeblicher  Aufforderung  erfolgt  die  Einziehung
der  Umsatzsteuer  im  Verwaltungs-Zwangsverfahren.

§  17.  Am  Sitz  des  Gouvernements  wird  unter  dem  Vorsitze  eines  vom  Gouverneur  zu
bestimmenden  Beamten  eine  Berufungskommission  gebildet,  in  die  ein  weiterer  vom  Gouverneur  zu
bestimmender  Beamter  sowie  drei  vom  Landesrate  zu  wählende  Mitglieder  zu  berufen  sind.

Die  Berufungskommission  entscheidet  endgültig  über  die  gegen  die  Veranlagungen  und
Festsetzungen  der  Bezirks  (Distrikts)ämter  erhobenen  Einsprüche.

§  18.  Die  Berufungskommission  und  die  Bezirks  (Disteikts)  ämter  sind  befugt,  Zeugen  und
Sachverständige  vorzuladen  und  sie  über  die  für  ihre  Entscheidungen  in  Betracht  kommenden  Tatsachen
  zu  vernehmen.

§  19.  Die  Ansprüche  auf  Zahlung  von  Grundsteuern  und  Umsatzsteuern  sowie  diejenigen
auf  Erstattung  gezahlter  Steuern  verjähren  innerhalb  drei  Jahren  vom  Tage  ihrer  Entstehung.

§  20.  Wer  die  nach  §  16  dieser  Verordnung  ihm  obliegende  Mitteilung  nicht  rechtzeitig
erstattet,  wird  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  150  .7  bestraft.

21.  Wer  es  unternimmt,  die  ihm  nach  dieser  Verordnung  obliegenden  Steuern  zu  hinterziehen,

  hat  eine  Geldstrafe  in  Höhe  bis  zum  fünffachen  Betrage  der  vorenthaltenen  Steuer  verwirkt.

Die  hinterzogene  Steuer  ist  neben  der  Strafe  zu  entrichten.

§  22.  Die  Vorschriften  dieser  Verordnung  finden  auf  das  Grundeigentum  der  Rehobother
Bastards  Anwendung.

Inwieweit  andere  Eingeborene  den  Vorschriften  dieser  Verordnung  unterliegen,  bestimmt
der  Gouverneur.

&amp;amp;  23.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1909  in  Kraft.

Windhuk,  den  19.  März  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  den  Erwerb  von  Rechten  an
herrenlosem  Lande.

Vom  5.  September  1908.

Auf  Grund  des  §  5  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken
in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  S.  203)  wird  mit  Genehmigung
  des  Reichskanzlers  folgendes  verordnet:

§  1.  Rechte  an  herrenlosem  Lande  können  nur  mit  Einwilligung  des  Gouverneurs
erworben  werden.  "

Der  Gouverneur  ist  befugt,  Bedingungen  an  die  Einwilligung  zu  knüpfen.

§s  2.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Lome,  den  5.  September  1909.

Der  Gouverneur.

Graf  Zech.
        <pb n="544" />
        G  482  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Einkauf  von  Kohosnüssen.
Vom  6.  Februar  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Deutsches  Kolonialblatt  1900,  S.  699)  und
8  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt  1903,
S.  509)  wird  folgendes  bestimmt:

Im  Anschlusse  an  die  Verordnung  vom  11.  April  1907  (Dentsches  Kolonialblatt  1907,  S.  610)
wird  die  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  des  Einkaufs  von  Kokosnüssen,  vom  18.  Oktober  1900
(Deutsches  Kolonialblatt  1901,  S.  709)  auch  für  das  Gebiet  der  deutschen  Salomonsinseln  außer
Kraft  gesetzt.
Herbertshöhe,  den  6.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.

Hahl.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Einkauf  von  Kokosnüssen.
Vom  8.  März  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  vom  10.  September  1900  (Kolonialblatn
S.  699)  und  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)
wird  folgendes  bestimmt:

Die  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  des  Einkaufs  von  Kokosnüssen,  vom  18.  Oktober  1900,
wird  für  Neu-Mecklenburg,  Neu-Hannover  und  die  vorliegenden  Inseln  außer  Kraft  gesetzt.

Herbertshöhe,  den  8.  März  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  die  öffnung  des  Hafens
von  OMalakal  für  den  Ruslandsverkehr.
Vom  10.  März  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  509)  und
in  Ausführung  des  §  4  der  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908  wird  bestimmt,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Der  Hafen  von  Malakal  in  der  Palau-Gruppe  ist  dem  Auslandsverkehr  geöffnet.
Herbertshöhe,  den  10.  März  1909.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Hahl.

 

 

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Entomologen
beim  biologisch-landwirtschaftlichen  Institut  in  Amani  Professor  Dr.  Vosseler  aus  Anlaß  seines
Ausscheidens  aus  dem  Reichs-Kolonialdienst  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse,  dem  Kapitän
Max  Müller  und  dem  Maschinisten  1.  Klasse  Otto  Schütz  aus  demselben  Anlaß  den  Königlichen
Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Stationsleiter
  bei  dem  Gouvernement  Neuguinea  Boluminski  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse
zu  verleihen.
        <pb n="545" />
        483

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Geheime  Kanzleidiätar  Sommer  zum  Geheimen

Kanzleisekretär  ernannt  worden.

Dem  Kranführer  Karl  Gonser  in  Swakopmund  ist  für  die  mit  eigener  Lebensgefahr  auf
der  Reede  Swakopmund  ausgeführte  Rettung  zweier  Menschen  vom  Tode  des  Ertrinkens  die
Württembergische  Rettungsmedaille  in  Silber  verliehen  worden.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  19.  April  1909.

Scheffler,  Intendantursekretär,  der  Titel  „Ober-Intendantursekretär“  verliehen.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  26.  April  1909.

Hille,  Proviantamtsassistent,  anläßlich  seiner  Versetzung  in  den  dauernden  Ruhestand  der  Charakter

als  „Proviantamtskontrolleur“  verliehen.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  26.  April  1909.

Peter,  Oberleutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Winterfeldt  (2.  Oberschlesischen)  Nr.  23,

Ziehm,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Graf  Dönhoff  (7.  Ostpreußischen)  Nr.  44,

von  Duisburg,  Leutnant  im  2.  Masurischen  Infanterie-Regiment  Nr.  147,

v.  Engelbrechten,  Leutnant  im  Kaiser  Alexander  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  1,  —  am  6.  Mai
aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  7.  Mai  in  die  Schutztruppe  für  Kamerun

eingestellt.

 

Deutsch-Ostafrika.

Vom  Heimaturlaub  sind  in  Ostafrika  wiedereingetroffen:
  am  13.  März:  Bezirksamtssekretär
Lergen,  die  kommiss.  Sekretäre  Krepp  und
Treuge,  Zollassistent  2.  Klasse  Püstow,  Docckmeister
  Lütje,  Magazinaufseher  Herb;  am  1.  April:
Lehrer  Staub;  am  2.  April:  Kanzleigehilfe
Becker.

Heimaturlaub  haben  angetreten:  am  21.  März:
kommiss.  Bureauassistent  1.  Klasse  Westhaus,
Steuermann  Schnieders,  Förster  Dankert;
am  26.  März:  Kanzleigehilfe  Mayer;  am  11.  April:
Bezirksamtmann  Sperling,  Sekretär  Jedding,
kommiss.  Sekretär  Schön,  Lehrer  Brandt,  kommiss.
Bureauassistent  1.  Klasse  Schulz,  kommiss.  Bureauasfistent
  2.  Klasse  Nippgen,  Magazinaufseher
Weinberger.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  26.  April  angetreten:  Meteorologe  Dr.  Castens,
Bezirksamtssekretär  Zeucke,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  Zahn,  Betriebsingenieur  Borchers.

 

 

—

 

Im  Schutzgebiet  sind  am  2.  April  neu  eingetroffen:
  kommiss.  Sekretär  Wollinger,  Förster
Dehn.

Ramerun.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  2.  Mai  1909  in
Hamburg  eingetroffen:  die  Unterzahlmeister  Arnold
  und  Lange,  Feldwebel  Kröger,  die
Sergeanten  Reh  und  Gripp,  Unteroffiier  Borchardt.


 

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  April  mit
Heimaturlaub  verlassen:  die  Sekretäre  Gimbel
und  Heeger,  Hafenmeister  Klein,  Landwirt
Frien,  Gärtner  Greven,  Polizeimeister  Schulz.

Im  Schutgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Assessor  Priester,  Zollamtsverwalter
Lippe,  Bureauassistent  Kessinger,  Materialienverwalter
  Scholler,  Buchdrucker  Naue,  Maschinenschlosser
  Müller.
        <pb n="546" />
        W  484  20

Am  9.  Mai  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Ingenieur  Stehr,  Sekretär  Scheer,  Zollaufseher
  Böhme  und  Eisendreher  Harms.

Deutsch-Südwestafrika.

Dem  Bureauassistenten  2.  Klasse  Remmers
ist  der  Titel  „Registrator“  verliehen  worden.

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  am  12.  Mai  1909  von  Bremerhaven
aus  angetreten:  Hauptmann  Bech,  Oberleutnant
Kramer  (als  Begleitoffizier  des  Truppentransports),
  die  Leutnants  Mannhardt,  v.  Meien,
v.  Saldern,  Frhr.  v.  Haxthausen,  Frhr.
v.  Reibnitz  und  Kriegsgerichtsrat  Schmitt.

Angenommen  sind  als  Polizeisergeanten:
Döring,  Klaudat,  Fidelak,  Zierer,  Richter
und  Wermke.

Zum  Polizeiwachtmeister  ist  mit  Wirkung  vom
1.  März  1909  ernannt:  Polizeisergeant  Eisold.

Angenommen  mit  Beamteneigenschaft  vom
1.  März  1909  ab:  Kanzlist  Beck.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  8.  April:  Polizeiwachtmeister  Kittelmann,
  die  Polizeisergeanten  Satzky  und  Benz,
Katasterzeichner  Prechel;  am  9.  April:  die  kom- 



miss.  Sekretäre  Richter  und  Bormes,  Regierungslehrer
  Rave,  Forstaufseher  Tressel,  Bautechniker
Arnold,  Regierungsfarmverwalter  Hofmann,
Proviantbeamter  Schwarz,  die  Polizeisergeanten
Jochem,  Juzek,  Ludewig,  Stoffers,  Lembrecht
  und  Holzendorf,  Gouvernementsschreiber
Schaks.

Heimgereist  sind  am  9.  April:  Regierungsbaumeister
  Ertl,  Tierarzt  Dr.  Scheben  und
Lokomotivführer  Kühlich.

 

Im  Schutzgebiet  sind  am  23.  Februar  angekommen:

  Eisenbahnbauinspektor  Rintelen  und
die  Landmesser  Schlue  und  Krüger.
Am  12.  Mai  sind  wieder  ausgereist:  Hilfszeichner

  Händler,  Hilfsgerichtsschreiber  Wetzel,
Zollaufseher  Franke  und  Polizeiwachtmeister
Schneider.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  Gaben  eingegangen,
  für  welche  hiermit  nochmals  der  Dank
des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Vom  Kriegerverein  Walbroda  bei  Bibra:  14./¼,
von  Missionar  Müller  in  Heidelberg  (Transvaal),
Box  144:  12,40  .

 

 

D

 

 

 

 

Inichtamttichekteit

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwetse  nur  urit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Ostafrika.

Die  Betriebsergebnisse  der  Bahn
Daressalam  —  ODorogoro  im  Ralenderjahre  1908.

Nachstehend  werden  zum  ersten  Male  die
Betriebsergebnisse  der  209  km  langen  Bahnstrecke
  Daressalam  —  Morogoro,  und  zwar  für
das  Kalenderjahr  1908,  veröffentlicht.  Die
nachstehende  Zusammenstellung  A  enthält  zunächst
die  Zahl  der  beförderten  Reisenden  und  der  geleisteten
  Personenkilometer  sowie  die  daraus  erzielte
  Einnahme;  ferner  den  Umfang  des  Gepäckverkehrs,
  der  beförderten  Hunde  und  Fahrräder
und  die  daraus  erzielten  Frachten.

Hiernach  hat  die  durchschnittliche  Reise  für
die  Person  122,7  km  betragen  und  jede  Person

 

durchschnittlich  1,89  Rup.  —  2,52  an  Fahrgeld
  entrichtet,  während  für  das  Personenkilometer
1,54  Heller  =  2,05  Pf.  vereinnahmt  sind.  Auf
das  Kilometer  Bahnlänge  kommen  im  Jahr
25  038  Personenkilometer  und  ein  Ertrag  hieraus
von  384,88  Rup.  =  513,17  /7.

An  Gepäckfracht  wurde  entrichtet  auf  den
Kopf  des  beförderten  Reisenden  0,23  Rup.  —
30,6  Pf.,  und  der  Ertrag  an  Gepäckfracht  ergibt
sich  für  das  Kilometer  Bahnlänge  zu  46,06  Rup.
—  61,41  7.

Weiter  enthält  die  Zusammenstellung  B  den
Umfang  des  Güter=  und  Viehverkehrs:  die  Zahlen
der  beförderten  Tonnen  in  Stück=  und  Wagenladungsgut
  und  der  geleisteten  Tonnenkilometer
unter  Berücksichtigung  der  Bautransporte  für  die
        <pb n="547" />
        Neubaustrecke  Morogoro  —Taboro  lletztere  in
schrägen  Ziffern  gedruckt)  sowie  die  daraus  erzielten
  Einnahmen;  endlich  die  beförderten  Stückzahlen
  des  Viehverkehrs  und  die  entsprechenden
Erträge.  Aus  der  Zusammenstellung  B  ergibt
sich,  daß  der  Durchnittsweg  der  beförderten  Tonne
203,6  km  betragen  hat,  und  daß  auf  das  Kilometer
  Bahnlänge  im  gewöhnlichen  Verkehr
3424,3  Tonnenkilometer  geleistet  sind,  während
die  Leistung  der  Bautransporte  bei  einer  durchschnittlichen
  Betriebslänge  von  223  km  7885
Tonnenkilometer  betragen  hat.

Die  Einnahme  aus  dem  Güterverkehr  hat  sich
hiernach  für  das  Kilometer  Bahnlänge  belaufen
auf  691,34  Rup.  oder  921,79  .¼,  aus  den
Bautransporten  auf  295,69  Rup.  oder  394,25  .K.
Die  Einnahme  auf  das  Tonnenkilometer  hat
20,2  Heller  =  26,9  Pf.,  bei  den  Bautransporten
dagegen  nur  3,75  Heller  =  5  Pf.  betragen.  Für
die  Tonne  Gut  ist  durchschnittlich  vereinnahmt
35  Rup.  =  46,66  W.  Im  Viehverkehr  betrug
die  Einnahme  für  das  Stück  Großvieh  4,82  Rup.
—  6,43.,  für  das  Stück  Kleinvieh  1,16  Rup.
—  1,55  Al,  im  ganzen  für  das  Kilometer  Bahnlänge
  13,04  Rup.  —  17,39  A.

485

 

2—

Die  Zusammenstellung  C  zeigt  die  Leistungen
des  Betriebes  in  Zugkilometern,  in  Wagenachskilometern
  und  in  Zügen.  Hiernach  sind  auf
dem  Kilometer  Bahn  durchschnittlich  816,4  Zugkilometer
  gefahren  mit  einer  durchschnittlichen
Stärke  von  17,8  Wagenachsen.

Seit  dem  1.  Juli  1908  werden  nunmehr  die
Rechnungen  für  den  Betrieb  der  Bahnstrecke
Daressalam  —  Morogoro  und  für  den  Neubau
Morogoro  —  Tabora  sorgfältig  getrennt,  und  es
können  daher  von  diesem  Zeitpunkt  ab  die  Betriebseinnahmen
  den  -Ausgaben  der  Strecke  Daressalam
  —  Morogoro  einander  gegenübergestellt
werden.  Für  die  letzten  sechs  Monate  des  Kalenderjahres
  1908  ergibt  sich  eine

322  364,75
310  354,07.

Betriebseinnahme  von.
und  eine  -Ausgabe  von
mithin  ein  Betriebskoeffiz.  von  96  v.  H.

und  ein  Betriebsüberschuß  von  12  010,68  AM

Die  Baukosten  der  Bahn  haben  bis  jetßzt
im  ganzen  rund  17  600  000  —,  das  find  rund
84  200  für  das  Kilometer,  betragen.

Daressalam  —  Morogoro,  209  km.

 

 

 

 

 

 

 

 

A.
I.  Personenverkehr  1908.  II.  Gepäckverkehr  1908.

«  —  Anzahl  der  beförderten  Ein—  Beförderte  Menge  Einnahmen

Kalenderlahr  Personen  4  nahmen  in  Tonnen  für
1908:  ——  —  —  Personen-  aus  dem  —  2  an  Fahr—
Personen—  Gepäck=  räder

„  Ins-  htilomete  ehr,  Bezabhltes  8  pack-  rader

Monat  Weiße  Farbige  ilometer  berkehßr  Freigepäs  fracht  und
gesamt  MRrup.  Gepäck  Hunde

b  4%%4  WWx*x*  Rup.  (—  1,  8.0

1.  2.  3.  4.  Z.  G.  5  .  9.  10  11.  12.
Janur2  3240  355237995750960.2550  2,070  114  4050
Februrrr09  2430  2639  269  33740308,25  11,435  4,166  2  F  613,35  3.50
März  275  2769  3044  3185055125,75  13,095  3.475  5  4  699,25  1.50
Apri.  377  2  543  2920  3189825198,65  12,695  2.750  13  10  761.60  57.75
Mai  105  2571  2  976  300  1428885.,O5  6.420  2,  865  11  6  373,95  35,  60
Juni  303  2  728  3  031  350  3044562.,70  9,420  3,394  10  1  562,100  21,80
Jull  323  1023  43444%1
August308  3  712  1020  538  69058437.60  13.205  6.367  20  11  799,70  65,00
September  366  3967  4333  586  21½839,30  11,980  3.910  241  9  650,00  46,25
Oktober3  3  7931  4186  5778458823,30  14.945  #  7.002  9  8  1133,75  42,20
November16  3086  3402451  4776968,30  17,.335  5.157  55  968.—F  8.75
Dezember7  3  814  4  1000540  16008.077,95  23,100  5,650  8  6  10TA,60  #  10,90
Summe#3968  38.676  42  8639  5  23800080  439.60  U  160,760  51,267136  89  924065  385.70
i  l  I  «  -

 

 

 

zusammen  9  626,35  Rup.
        <pb n="548" />
        W  486  20

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.
III.  Güterverkehr  1908.  IV.  Tierverkehr  1908.
Beförderte  Güter  Geleistete  D  —"  Beförderte
in  Tonnen  Tonnenkilometer  Einnahmen  Stückzahl  Einnahmen
1908  —  #  ..
.  2  S  5  v  2  —  96E  *  Stückgut  4  S  2  "6  Zu--Monat.
  9öoPdr  E  2  S  s  E  u.  Sagen-  Baugut  Zu  2  2  SGroß  Klein  am.
S  S  AEEBIIEE  E  ungs-  sammen  S  Z  Svieh  vieh  nen
8  38  S  gut  3m
————.—.  JNup.up  up.HRupRup.#
1.  2.  8.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  1.1  14.  15.  16.
Jan.  1002  55.6ö0245,  144  348  —  443  8  678,85  —  8678,861  58  261  814  876,  75270,646.75
Febr..  181,1  112,6  268,6  44  626  —  44  6260  8624.,07  —  8624,0711  4  120  124  86,  16  96,  866)  182,
März.2257,.44240  —  77  858  12  925.22  —  12  925,  5154|.15  76,80  116,461  1091.  7
April  162,81  216,0  867,  8  66  290  —  55  290  10  352,65  —  10  352,65  4  91  9  50,.20002.85  153.05
Mai  149,8120002  47  481  —  47  4811  9  461,  97  —  9  461,9  9  8S½91192,20|111,0C0  5  =
Juni  157,60200,  65  870  —  55  370  11  265,76  —  11266,7611  1  715,  4  169.  10
Juli  .  186,01  80,01  266,01  48  841  120  621111  580,0  14272,00261590|
919,  4  71  7980A  2  691,.76  ↄ20
Aug.  253,6  180,0  26  154  186|13  909,35  16  981,34412  17  50,20  18.05  68.5
590  97  920  2071.09
Sept  178,3150,5|  1222494|  12  737,.61  18777,  700  23  11|  140  G.  6  b61,  118.
770,7  0,,  161  069  6  040,09
Olt.,  496  6663  39  385,7825  188,  860  216,  1
19662/  066  427  106  16  016,46
Nov.  255,0  627  155  11  540,34  32  514,1600361256111,  45%O5S  406.5
559  202  20  978,82
Dez.  244,1  527942  16  045,05  33  189,1327659  67.65|169,830|236.9
457  175  17  144,  07  .
Se.  2  410,3  1766  957  2  474  026|144  490,50/65  998,77  210  428.067  229/1394/1623|1  104,756|1  620.102  724.
Die  schräg  gedruckten  Ziffern  bedeuten  Baugut.
C.
1908  Zugkilometer  in  Wagenachskilometer  in  Gefahrene  Züge
ge:  Srbeits=  Material-=  Sonder-  gemischten  Arbeits=  Material-  Sonder-  Ge-  Sonstige
Monat  mischtern  ..  ..  ..  ..  ..  mischte
Zügen  zügen  zügen  zügen  Zügen  zügen  zügen  zügen  Züge  Züge
Januar  5  595  —  —  48  79  868  —  —  756  27  1
RKrtar  .  4  807  —  —  418  77847  —  —  4180  25  1
r  5  380  2  472  —  170  106  288  0  060  —  1  468  26  28
WMri  .....  5  852  5962  —  54  101  520  05  620  —  540  26  60
al  5  542  6  785  —  108  100  4417  481  –  864  26  98
Jun  5  489  2634  4998  472  96  1800  50  156  104035  33858  26  65
Juli  5  643  1  440  11  286  209  108  2602  25  1662070066  2090  27  80
August.  5225  3  089  8  973  263  103  830  46008  1  2628  26  88
September  5  643  4  069  7762  263  102  54  49  826  174  464  2414  26  82
Oktober  5  643  1204  18257  263  110  784  80  432  127412668  27  82
November  5225  952  18  545  209  95  234  15  412  282  96600  2090  25  72
Dezember  5  810  1  311  12  265  29383  10718à222  4  27  69
Summe54  20  91872086  270ö6  498  465  1  316  08428019%  814  721
—  2  ,
zus.  170  628  Zugkilometer,  zus.  3  081  404  Wagenachskilometer.  zus.  1  0635  Züge.

oder  f.  d.  Kilometer:  816.,4.

Durchschn.  Zugstärke:  17,8  Wagenachsen.
        <pb n="549" />
        W  487  20

Die  Ventrolbahn.)

Über  den  Stand  der  Arbeiten  an  der
Zentralbahn  bis  Ende  Februar  berichtet  der
Eisenbahnkommissar:

Von  Kilometer  60  bis  77  K  550  ist  zu  beiden
Seiten  der  Bahnachse  ein  Streifen  von  je  30  m
zu  Kronland  erklärt  worden.

Von  Kilometer  77  +  550  bis  Kilometer  97
+  300  wurde  das  Land  beiderseits,  soweit  es
sich  im  Besitze  von  Eingeborenen  befand,  in
Normalbreite  von  je  10  m  angekauft  und  vorläufig
  eingegrenzt.

Der  Grunderwerb  wurde  durch  den  Bezirksamtmann,
  den  Vertreter  des  Eisenbahnkommissars
und  einen  Vertreter  der  Baufirma  gemeinsam
durchgeführt.

Die  Vorarbeiten  find,  wie  im  Monat  Januar,
mit  fünf  Sektionen  fortgesetzt  und  bis  Kilometer  270
ausgedehnt  worden.

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  108  in
Angriff  genommen  und  bis  Kilometer  89  nahezu
vollendet.  Das  felsige  Material  der  Einschnitte
von  Kilometer  82  bis  108  wird  größtenteils  durch
Längentransport  in  die  Dämme  eingebaut,  besonders
  um  den  Dämmen  auf  der  dem  Hochwasser
ausgesetzten  Seite  des  Mukondokwa  erhöhten  Schutz
zu  geben.

Die  kleineren  gewölbten  und  massiven  Durchlässe
  wurden  bis  Kilometer  43  und  von  Kilometer
  82  bis  85  fertiggestellt.  Die  Widerlager
und  Pfeiler  der  größeren  eisernen  Brücken  bis
Kilometer  37  +  949  sind  teilweise  fertig,  teilweise
der  Vollendung  nahe.

Die  Montage  der  Eisenkonstruktionen  der
Brücken

von  2X  10  m  lichter  Weite  bei  Kilometer  O—  400
6Gm  lichter  Weite  bei  Kilometer  0+  625

V

.  10  .  5—020
..  1  é.  5  —220
.  10  é.  5—900

ist  beendet.  Mit  der  Montage  der  eisernen  Überbauten
  für  die  Brücken  über  den  Kitananga  und
den  Flutbrücken  des  Mkatta  wurde  begonnen.
Das  Baugleis  hatte  am  Ende  des  Berichtsmonats
  Kilometer  57  erreicht.  Die  geringe
Monatsleistung  von  5  km  erklärt  sich  aus  dem
Ausbleiben  von  Oberbaumaterial.  Die  Vorstreckkolonnen
  wurden  zum  Teil  zur  Befestigung  des

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  8,  S.  300  ff.

 

bestehenden  Gleises  durch  Aufbringung  von  Sandschüttung
  verwendet.  Die  Gleisschotterung  ist  bis
Kilometer  4  vollendet.  Sonst  liegt  das  Gleis
direkt  auf  dem  Plafsum.  Größere  Schotterbestände
  sind  zur  Zeit  beim  Steinbruch  Kilometer
  11,  bei  Kilometer  16  und  17  und  bei
Kilometer  82  bis  83  vorhanden.  Doch  wird
der  Einbau  durch  Wagen=  und  Leutemangel  verhindert.
  Um  die  ganze  Strecke  fertig  beschottert
herzustellen,  wird  die  Tagesleistung  bedeutend
vergrößert  werden  müssen.

Die  Telegraphenleitung  ist  bis  Kilometer
  52  in  Betrieb.  Die  Verständigung  erfolgt
durch  Telephon.  Die  Leitung  selbst  ist  bis
Kilometer  60  nahezu  vollendet.

Auf  Station  Mkatta  ist  das  Fundament  des
Empfangsgebäudes  bis  in  Geländehöhe  fertig.
Mit  der  weiteren  Aufmauerung  wurde  begonnen.
Ebenso  ist  der  Brunnen  bis  zur  Terrainhöhe
ausgemauert.

Auf  Station  Kimamba  ist  mit  den  Ausschachtungsarbeiten
  angefangen  worden.

Auf  Station  Kilossa  sind  die  Fundamente
des  Empfangsgebäudes  nahezu  vollendet.  Mit
dem  Bau  der  Fundamente  für  den  Lokomötivschuppen
  nebst  Werkstatt  sowie  für  die  massive
Laderampe  ist  begonnen.

Der  Gesundheitszustand  der  weißen  Beamten
ist  andauernd  ungünstig.  Von  den  Aussichtsbeamten
  waren  zwei  Beamte  an  Malariafieber
erkrankt.  An  farbigen  Arbeitern  waren  am
Monatsende  7800  beschäftigt.

Der  Betrieb  der  Automobile  ruhte  im  Berichtsmonate
  infolge  Unfahrbarkeit  der  Wege  durch
periodische  Regengüsse.

Der  Arbeitszugverkehr  wird  wie  im  vorigen
Berichtsmonat  durchgeführt.  "

Größere  Beschädigungen  am  Bahnkörper
infolge  der  Regengüsse  sind  auch  im  Berichtsmonate
  nicht  zu  verzeichnen.

Dagegen  fand  am  18.  Februar  ein  bedauerlicher
  Unglücksfall  statt.  Vom  Oberbauzuge  löste
sich  bei  Kilometer  48  eine  Schiene  von  dem
Wagen,  wodurch  der  weiße  Zugführer  so  schwer
verletzt  wurde,  daß  er  alsbald  an  Blutverlust
starb.  Durch  eine  eilige  Amputation  konnte  er
nicht  mehr  gerettet  werden.  Ebenso  wurden
sieben  schwarze  Bremser  schwer  verletzt.  Ein
Schwarzer  ist  später  an  den  Verletzungen  gestorben.
        <pb n="550" />
        W  488  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Sollftellen
der  Küsfste  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  eitraum

4  des  Vorjsahres.
(Val.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  6,  S.  262  ff.)

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Warengruppen

Im
III.  Viertel

 

Im
III.  Viertel
1907  ZunahmelAbnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1908
Wert.Wert.é  Wert.  Wert.#
»  A.  Eintuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  604  931  554  900850  023  –
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  90  127  62  9414327184  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel!  282  941  207  492  75  449  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  14  821  16  100  —  1279
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  190  408  199  289  —  8881
s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  3922  5922  —  2  000
g)  Faserpflanzzen  .....  1223  2724  —  1  501
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ..  66576  37  37428202  —
Summe  1  1  253  9191  086  752  167  197  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  25  571  13  84411737
b)  Fleisch  und  eßbare  terische  Erzengnisse  auer  Art  164  682  171  848  —  7166
Jc)  Tierische  Rohstoffe  836  4907  —  4071
Summe  II  191  089  190  589  500  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  251  765  202  7388  49027  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  86  315  63  1341411833194  –
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  192  366  135  377009  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  lauter
Lederwaren)  1  649  74444647356  2388  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Vachstuch,  iirschnerworen  161  455  57729  103  726  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  .  6320  4975  1  345  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  79  432  679566146  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  87601  59  73927862  —-XI.
  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  91  799  102  918  —  11  119
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  390  584  77  476313  108  —
b)  Fabrikate  ..  659  476  579  277  80  199  —
Summe  XII  1  050  060  656  75393  307  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  490  523  259  989230  534  —
XIV.  Waffen  und  Munitio  139  885  115  790  24  095
XV.  Geld  .  .  .  145  901  160  378  —  14477
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1908  5  878  204  4812  140  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  4  57  921  —  —  —-Zunahme
  +.  Abnahme  —.  120  283  —  —
B.  Rustfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  12  480  29372  —  16  892
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  1967  7024  —  X
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gerußnmiteel  98  415  179  199  —  80  784
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  328  183  415  513  —  87  380
e)  Getränke  141  322  —  181
M  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermiteel  1  306  4328  —  3  02
g)  Faserpflanzen  .  881  699  652  148229556  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  276  324  479  567  —  208  248
Summe  I  1  600  505  1  767  468  —  166  963
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  61  552  54  526  7  o26  —
b)  Tierische  Nahrungsmittel  .  15  537  29  015  —  13  478
c)  Tierische  Rohstoffe  .  ..  381  316  507  053  —  125  707
Summe  II  458  435  590  594  —  182  159
        <pb n="551" />
        W  489  e0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      

 

 

 

 

Im  Im
.  »
Benennung  der  Warengruppen  III  Pertel  III.  Viertel  ZunahmesAbnahme
Wert.é4“%  Wert.Wert.  Wert  “
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  118  726  54  783  63  943  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  20  788  183  735  —  162  947
V.  Geld  —  1  7371  —  1737
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908  2  198  4542598  317  —  399  863
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  198  581  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  127  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908  8  076  6587410  457666  201  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  6  756  502  —  —  —
Zunahme  —.  Abnahme  —.  1320  156  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  III  Viertel  Im  II  Viertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  «
McnchcrtMcngechrtMengeWcrtMcngeWert
ke  44  kg  #2  kg  .44
A.  Eintuhr.
Reis  .  .2041657146283319813891471174  60  275  —  —  8  341
Mehl  und  Backwaren  251  248  1007581  148  1801  583  160  103  068  47  õ98  —  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  366  475  116  463  288  641  90955  77  834  25  508  —  —
Tabakfabrikate  .  37  382  106  774  19  812  73  007  17  570  33  767  —
Stille  Weine  aller  Art  47  872  44451417919,  5454  —  —  4017  100092
Branntweine  aller  Art  42  4733  5144%  563  936  3  699  —  —  424
Bier  .  138267s64579121249s5801317018I3566—  —
Bau=  und  Nutzholz.  .  4929366504429170536384201231.28660  —  —
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeuan.  162  32964  6821214  311|171  848  —  —  51  982.  7  166
Zement  1  819  292  135  108  79220  903  139,  55  871
Salz  .  2198591259135389217229  —  —  134  033;“  4  68
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  141  261¼  95001  348  852  54  0561  1N  ]  —  H1207588  44  467
Petroleum.  .....  379  831,  84  0123  476  42  501156  35541  511  —  —
Seifen  aller  Art  9l  5931  52  0314.8047  45  832  *5100  —
Baumwollgewebe  450  306  1332692243  853  747  066  206  158  585  6E2  —
Baumwollene  Bekleidungen.  25  199120  200|182  712)  705  000  —  157  213  584  800
Wollengarne  und  -waren,  auch  l
halbwollene  3  671.  27182  6399  296631  —  —  2728  2  449
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  ussw.  56  226,  83  608  86  080  52  8820146  81  324  —  —
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeug
schuhe  5979  17820  15  043,  44  045  —  9  064,  26  225
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  6  677  96589  3  8811  21621  2  796.  71  968  —  —
pousttgeLedevuCattlcrwaren  511034196  2  670  22  984  2440  1121—  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  45711A458  40  9971  155  15  161  —  —
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  51  463.  62  248451  39  9599  1301222295  —
Tonwaren  und  Porzellan  55562  19  511141408“,  239205  —  15  022  4412
Glas  und  Glaswaren.  .  36618I6534042680s64569—  7716062-—
Roheisen,  eiserne  Schienen,  s
Stangen  usw.  ..  .17086293689351101278735115984957331584  —
Wellblech  .  035]  38  6111204  823  73  733  —  —  88  788  35  122
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  237  387  477  553  478765|  377968  1  758  622  99  585  —-Waren
  aus  and.  unedlen  Metallen69  283  132  141  66  8244139  872  2459  —  —  77531
Landwirtschaftliche  Maschinen  221  854/  308  2944  290  87761  50  564  220  533  —.  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe,21709  4632814  sas  56  488  —  —  12  940  10  100
Transportmaschinen  und  Fahr-  I  !
zeugeallckArt,auchFahrräder1540069150876260j817717-  746  9737  —
Feuerwaffen  (Stückzahl)  506  38  494  247  39  925  25999  —  —  1231
Goldmünzen.  .....  —  —  1I6000—  —  1
Silbermünzen  255  30  787  1  090)  131  698  —  —  835  100  911
        <pb n="552" />
        W  490  20

 

m  III.  Viertel
1908

Im  III.  Viertel
1907

Zunahme

Ab  nahme

 

Benennung  der  Waren
Mengee  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kog  ————  ktg  i  kg  u
8.  Rusfuhr.

Mais  78  528  6  629  139  910,  15  978  —  l  —  61  382  9349
Mtama  6  145  1419  35  129  4220  —  —  28  984  2801
ülsenfrüchte.  75  208  3  880  70514  9069  4  694  —  —  5  189
affee  85  927.  89  0666116  509,  149  621  —  —  30  582  60  555
Sirup,  WMelafs  .  1094  251  47  815  10  656  —  —  46  721;  10  405
Tabak  .  14  972  8  095  11  018  12  851  3  954  —  —  4  756
Kopra  690  639161  682  936  250|  291  45—  —  245  611,  129  771

Erdnüsse  261  744  60  622130  3911  36  53831  353  24  084  —  —

Sesam  431  068  103  6138280  461,  82  842150  607  20  771  —
Rohbaumwolle  .  .  320738197  10  804  8836  —  —  7597  5  639

Sisalagavenhanf  1  211  467843  198820  436  638  088391  031  205  115  —  —-BausNutz-und

  Edelhölzer,  tob  s

bearbeitet  140  260.  13  631  36  437  694  103  823.  12  937  «  —

Brennholz  und  Holzkohlen  .  29  661  303  9885  204444  99  —  —

Gerbhölzer,  Gerbrinden  1218  300  12  1811429  896  45637  O  7  618  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha  56  542  246  727  70  667471  360  —  —  14  125  224  6338
Rindvieh  .  .  614ä  28  803  509  31  394  105.  —  —  2591
Milch,  Butter,  **  Eier  2  56599  780817  243,  23  664  —  —  11  539  15  856
Elfenben  5  024|  105  689  4  929.  130  782  195  —  —  25093
Häute  und  Felle  62  107  51  8372S44é4111  8505  37  767
Insektenwachs  87  758,  193  698103  723/243  6E07.  —  15  965.  490  975
Glimmer  .  165,  253  538415694  —  —  5219,  15  441
oal  25  633.  33  4599  21  sss  36  152  1000  —  —  2698

old  —  —  —  —  —  —  —  —

Die  Wertberechnun
ohne  Ausfuhr-Wertzoll,  wie

 

 

in  dem  Handelsbericht  für  das  ganze  Jahr  1908  zu  erwarten.

 

 

 

en  stützen  sich  auf  die  Angaben  der  Ausfuhrdeklarationen;  sie  sind  bei  Artikeln
kaffee,  Sisal  usw.,  noch  nicht  als  definitive  Ziffern  zu  betrachten.  Diese  sind  erst

Cbersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  deutsch-ostatrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Jollstellen
der  Binnengrenze  im  III.  Veertel  des  Kalendersahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Hbandel  im  gleichen
eitraum  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  6.  S.  264  ff.)

 

Im  Im
III.  ViertellIII.  ViertelsZunahmel  Abnahme
1907

Benennung  der  Warengruppen  1908

 

 

 

Wert.  Wert  MBWert  .  Wert  .
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zughörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  12969  9000  3969  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  6751  7116  —  365
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  30  976  21  386  9590  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  4560  1  498  3  062  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser).  .  33  794  25952  7842  —
HM  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Zuttermittel  .  666  211  455  —
5  Pflanzenfasen.  1  124  —  1124  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  8  561  23  646  —  15  065
Summe  I  99  401  88  800  10592  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
Lebende  Tiere  1  587  2120  —  S
8  Fleisch  und  eßbare  ierijce  Erzengisse  aller  Art  9  508  7  561  1  947  —
c)  Tierische  Rohstoffe  7257  8  127  —  870
Summe  E  18  352  17  808  544  —
        <pb n="553" />
        491  ꝛ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
«  -  III.Viertel.lIl.ViertelsunahmeAbnahme
Benennung  der  Warengruppen  1908  1907
Wert.é4  Wert.Wert.Wert.#
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  9848  1290  ö  öö81  —
IV.  Fabrikate  nus  Wachs,  Fetten  und  Olen  8316  6847  1469  —
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  11  487  10  019  1  468  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  laußer
Lederwaren)  .  7482  588  571  —  141  089
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  burschnerwaren  8818  7  682  1  136  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  202  304  —  102
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  ..  6  145  5  039  1  106  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  8  855  9212  357
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  28974  36  945  —  7971
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen  «
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeng:  101  634  —  533
b)  Fabrikate  .  79224136117  —  50  893
Summe  xi  79  8251  1867611  —  57  426
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .·.  43009  3242410585  —
XIV.  Waffen  und  Munition  EL  4406  6927  —
XV.  Geld  ..  —  5  880  —  5880
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1908  788  547  956  987  —  173  440
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  566  160  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  217  887  —  —  —
B8.  Rus  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehorigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  ...".  47  614  3711710  497  –
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  43  1258—  82
¾  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemmite  84  142  42  10  12  085  —
)  Clfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  135  402  725542  S4  –
e)  Getränke  .  .  124  80  44  —
M  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  .  45  1  44  —
8  Pflanzenfasern  .  ..  —  11  800  —  11  800
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  23  029  67  542  —  4  513
Summe  1  290  3999231  3826  680781  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnissee
a)  Lebende  Tiere  6253  9  822  —  3  ö69
b)  Tierische  Rahrungsmittel.  22  689  34  554  —  11  865
IP)  Tierische  Rohstoffe  .....  287544  748  675  461  131
Summe  II  316  48811  476  565
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  2161  8  682  6521
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ...  8  013  16  118  –  8  105
V.  Geld.  .  —  —  —  —.
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908.  617059  049  177  —  432  118
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  372  428  —  —  —
Zunahute—k—,Abnahme—-.  4244631  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1908  1  400  666  16  —  606  558
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  938  588  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  462  018  —  —  —
        <pb n="554" />
        G  492

*——

Wichtigste  Warenposttionen.

 

 

 

 

—

Im  III.

Viertel

Im  III.  Viertel

 

 

 

 

 

 

Abnahme

Beneunung  der  Waren  pe#endersahres  190  esKalendrrlahreso  Zunahme
Menge!'  Wert  Nenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
rtea  ½  #rg.  kg.  2  t—NN
A.  Ein  tuhr.
Reis  3  40110778  10838  216  2365  862  —  —1
Mehl  und  Backwaren  .  2288911687989597866  —  3771  5370  —
zucker,  roh  und  raffiniert  28  033  11  759925943|/  9035  20900  2724  —
Tabakfabrikate  3  48910593  1  793,  6218  1696  4375
Stille  Weine  aller  Art  13  405,  13  670  45088  6551  8897  7110—  —
Branntweine  aller  Art  7399  83395  143799050  2962  —  —  1555
Bier  .  21  204  92591816  5367  9388  3892  —  —
Bau=  und  Nutzholz:  21  688  2  437107500  15840  938  853  —  —
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeuan.  3  9699  9508  3  3466  75061  623  1  947  —  —
Zement.  59  570.  52038  2  812  229  56  764.  4974  —
Salz.  .  15  srs  1  97010  029  1  058  õ  350  912  —  —
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  —  —  28  5  —  —  28  5
Petroleum.  91539  230023772854  —  —  3224  554
Seifen  aller  Art  14  1098.  7976  9347  5955  4761  2021  —  —
Baumwollgewebe  138  577|  384  629100  445245  772638132  138  853
Baumwollene  Bekleidungen.  6640  30  2349336  312  481  —  —  92  696/  276247
Wollengarne  und  -waren,  auch  ;  ·  «  I
halbwollene  ....  439s8379  21057127—  —  1666.  3748
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  usw..  11  168,  17668  9  672  10  713  41406  6  955  —  —
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeug-  I  «  :
schuhe  ..  594  2271  609,  2303  —  —  1õ  32
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  639  5754  411349  222  2  405  –  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  383  2455  342,  2535  41  —  —  8r
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  3270  46061  1000  2655  2270  1  406  —  —
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  1  44  2829  2  109,  3  959  —-  —  665  1  130
Tonwaren  und  Porzellan  855  945  115  5  319  740  626  —  —
Glas  und  Glaswaren.  28  573  27142  23  893n  33  667  4680  –  —  6  52.
Roheisen,  eiserne  Schienen,  .  «
Stangen  usw.  255  90  906  358  —  —  651.  268
Wellblech  10  911  4119  130843  27364  —  —  119  932  23245
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  40  787  44  408  14  162  44  086  —-  322  3375.  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  14  295  29279  27042  63  949  —  —  12  7171  34670
Landwirtschaftliche  Maschinen  512  1292  1  226  1  923  —  —  714  :31
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  10  017  32  363  3  459  1191  36  558  28  172  —  —
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge  .
aller  Art,  auch  Fahrräder  3  102  58  414  8  928  19582  —  —  5  õ26.  18  7:38
Fenerwaffen  Stückzahl  101  8574  47  3383  54  5  191  —  —
Goldmünzen  ....  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  —  —  17  2000  —  —  17  2000
B.  Rusfuhr.
Reis.  263  0680  44  60678  832  36  12841248  84841  —  —-Mtama
  2589  235  2  603  215  —  20  14
Hülsenfrüchte.  2083  264  —  —  2  083  264  —
Naffer  222  957  84  033  91  265  42  0800|131  692  11  953  —
Sirup,  Melasse  —  —  —  —  —  —  —
Tabak  ..  61  60  —  —  61.  60  -  —
Kopra  —  —  –  —  —  —
Erdnüsse  803  7181  133  093848  440  71  678  455278  61  415  —
Sesam  13611  2033  4327.  752  9284  1281  -—  —
Rohbaumwolle  —  –  773  800  —  –  773  S##d
Sisalagavenhanf  ..  -—  —  —«——  —  —  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhöl.  zer.  roh,
bearbeitet.  ...  —  —  625  27  —  625  27
Brennholz  und  Hol  zkohlen  .  —  —-  —  -—  —  —  —
(HGerbhölzer,  Gerbrinden  —.  —  —  —  —  —  —
¼Uautschuk  und  Guttapercha  6  594  23  020  9  826.  67  515  —  —  3232  44  495
Rindvich  .  Stück  5;  267  —  —  5  237  —  —
Milch.  Butter,  T  Eier  usw.  :y  957.  22  6324  439  34  490  —  —  4482  11  858
Clsenbein  .  1045  18  463  337  8261  708  10202  —  —
Häute  und  Felle  108  358  132  198380  094.  457  036  —  —  211736.  324  &amp;amp;
Insektenwachs  60  765  125  3511134  8171  282  577  —  —  74  O52i  157  226
Glimmer  —  —  —  —  —  —  —  —
topal  -  —  —  —  —  —  —-Gold
  —  3  8  667  —  3  (##7
        <pb n="555" />
        weniger
f.

 

G  493  20

—  —  —  ——  —

 

Gegen  Vorjahr

mehr

A

 

—  —  10  —
CO—  2
#  #  +  ½½  ½
Se’se  S
r—  □—  —
S6e.  E  —  —
r—  —  —

83  05598

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  8,  S.  8391.)

 

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

SssH
—  -  -  —
—  282888
r  2  .  a  Preb·0
—
1  S  —
—  I  10  10  —
Sesssslis
25353238
#55%
5  «  THAT-Do  OO
gkssgggps  ——O
c-·x8883:-8338
Oper-Hain  S  S
EEIEALB  —  ——
E  W  65
g·  —  —  52
eEBGSS  #S  d
S  —  1—————  —  ——  –—  –  —
S  S  Sescgccee  2  S
11  —  38*
5  95  —  2  6
+
IEEIIIEILIEE
S———  –—
HESiS  2
½  85
S  +
E
2#%222  283
F  2  —  S
5
«  .;E3  JZVOIEJZO  Isi-Jo«---.-.-..»..--.-..,
  --—.—-HEZZZZXB"«ZZ
  3
EIHIEA—  8—  r
S  &amp;amp;  SGW  10
5  Q
EEEIIIEEILIE
.  gESSES  —  2
Se  S  0.  55  5
-—  —  E55  55  "(0
EG##en  2

 

nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Rustengzolistellen  von  Deutsch  ·  Ostafrina  im  Monat  Sebruar  1909.

5
5
5
5
5

152  616  82,19  042  40,

 

 

 

 

 

·  sspssod  o  +
z.——
-—  ———  8
#  #3xEEEE  *
S  EercSoxe#
r□n  r*—  ·  r—'  -  ·  S
r—□—
*i..Nui.lV(.))r.  S  *–  2
—......  --r
  FS##4  -  E  —
—  ..  „
7  m  “5
S  —
*  s6  sF
&amp;amp;RNÖSGRGG  6·□

 

 

Zun.  —,  Abn.  —F  74  037  869  809  462201

 

Kmerun.
Abwanderung  Eingeborener  aus  Südost-Ramerun!

Eine  kürzlich  durch  belgische  Blätter  verbreitete
Nachricht  über  die  Abwanderung  von  zehntausend
  Njem-Leuten  aus  Südost-Kamerun
nach  dem  Congo  françgais  ist  —  wie  alle  Meldungen,
  die  bisher  über  die  Zustände  in  den
deutschen  Kolonien  auf  dem  Kongowege  nach
Europa  gelangt  sind  —  stark  tendenziös  gefärbt.
Schon  vor  längerer  Zeit  sind  dem  Gouverneur
von  Kamerun  Klagen  über  Abwanderungen  von
Njems  zu  Ohren  gekommen.  Als  Grund  für  diese
Erscheinung  wurden  Übergriffe  farbiger  Soldaten,
Bedrückung  durch  Händler,  sowie  starke  Heranziehung
  zu  öffentlichen  Arbeiten  angegeben.  Das
Gouvernement  hatte  damals  mit  der  Untersuchung
dieser  Klagen  neben  anderen  Beamten  den  Hauptmann
  Dominik  beauftragt.  Dieser  berichtet  nunmehr
  über  seine  Reise  nach  dem  Lomiebezirke
u.  a.  folgendes:

„Die  Njems  find  faul  und  indolent,  was  in
ihrer  gänzlichen  Bedürfnislosigkeit  und  in  der
Möglichkeit  begründet  ist,  jederzeit  in  den  reichen
Urwaldbeständen  Gummi  zu  schneiden,  um  sich  aus
dem  Erlös  alles  Wünschenswerte  zu  beschaffen.
Da  die  Eingeborenen  auf  den  Ertrag  ihrer  Ernten
nicht  angewiesen  find,  so  pflanzen  sie  in  ihrer
angeborenen  Trägheit  natürlich  nur  so  viel,  als  sie
zu  ihrem  Lebensunterhalt  unbedingt  nötig  haben.
Die  Landesgrenze  zwischen  Kamerun  und  dem
Congo  frangais  geht  mitten  durch  das  Njem-Gebiet
hindurch  und  es  ist  nicht  zu  verwundern,  wenn
die  an  sich  wenig  seßhaften  und  durch  keinerlei
wirtschaftliche  Werte  festgehaltenen  oder  mit  Besitzballast
  beschwerten  Leute  bei  der  geringsten  Inanspruchnahme
  ihre  Wohnsitze  dahin  verlegen,
wo  man  sie  in  Ruhe  läßt.

Daß  auch  Ausschreitungen  von  Soldaten  den
UÜbertritt  jener  Niem-Stämme  mitveranlaßt  haben
sollen,  wird  schwer  zu  beweisen,  aber  auch  schwer
zu  widerlegen  sein.  Sicherer  ist  jedenfalls,  daß
gewisse  Händler  nicht  ohne  Mitschuld  an  der  Abwanderung
  der  Njems  gewesen  sind.  Es  ist  festgestellt,
  daß  einzelne  Händler  die  Eingeborenen,
denen  sie  Waren  auf  Kredit  gegeben  hatten,  zu
Gummilieferungen  durch  die  Drohung  anzuhalten
suchten,  sie  (die  Händler)  würden  in  Lomie  oder
Molundu  Klage  erheben  und  dann  würden  Soldaten
  zu  den  Njems  kommen.

Ferner  steht  fest,  daß  in  vielen  Dörfern  mehr
Händler  wie  Eingeborene  sitzen,  daß  infolgedessen
Mangel  an  Lebensmitteln  herrscht  und  daß  die
Händler,  vielfach  aus  bitterem  Hunger,  sich  da
und  dort  an  dem  Eigentum  der  Eingeborenen
vergreifen.  Auch  das  törichte  Gerede  eines  Kaufmanns
  von  einer  angeblich  beabsichtigten  „Landes-
        <pb n="556" />
        G  494  20

sperre“  hat  wohl  Unruhe  unter  die  Njems  gebracht.
  Aber  trotz  alledem  lag  der  wirkliche
Beweggrund  für  die  Abwanderung  der  Njems  in
der  gänzlich  ablehnenden  Haltung,  die  sie  jeglicher
Arbeit  gegenüber  einnehmen.

Ein  französischer  Offizier  hat  mit  vollem  Recht
bemerkt:  „Jetzt  sind  die  deutschen  Niems  zu  uns
gelaufen;  wenn  wir  nun  etwas  von  ihnen  verlangen,
  werden  sie  ebenso  schnell  —  und  zwar
mit  unseren  Njems  zusammen  —  auf  deutsches
Gebiet  zurückkehren.“  Diese  Voraussage  ist  im
wesentlichen  bereits  eingetroffen.  Die  Njems  sind
zum  großen  Teil  schon  jetzt  aus  dem  französischen
Gebiet  in  ihre  alten  Wohnsitze  zurückgekehrt.“

Zum  Schlusse  führt  Hauptmann  Dominik
aus:  „Die  Njem-Häuptlinge  waren  aus  Assebam
und  von  weiter  her  gekommen,  um  mich  in  Lomie
zu  begrüßen.  Ich  war  ihnen  allen  dem  Namen
nach  wohlbekannt;  sie  meinten  aber  sämtlich,  ich
solle  nicht  nach  Molundu  weitergehen,  weil  ihre
aus  dem  französischen  Gebiet  zurückgekehrten  Landsleute
  sonst  glauben  würden,  daß  sie  für  ihre
Flucht  bestraft  werden  sollten.  Da  mir  die  Frage
der  Ab=  bzw.  Rückwanderung  der  Njems  vollkommen
  geklärt  schien,  so  nahm  ich  denn  auch
von  einer  weiteren  Reise  nach  Osten  Abstand.
Eeine  gleichmäßige,  vorsichtige  und  zielbewußte
Behandlung  wird  den  Njems  allmählich  Vertrauen
zur  deutschen  Verwaltung  einflößen.  Der  Lomie-Bezirk
  besitzt  in  seinen  Gummibeständen  einen
Reichtum,  der  die  systematische  Erschließung  des
Landes  mit  Hilfe  der  Eingeborenen,  die  nach  und
nach  an  die  Arbeit  gewöhnt  werden  müssen,  gebieterisch
  fordert.“

Soweit  der  Bericht.  Naturgemäß  hat  auch
der  am  1.  Dezember  v.  Is.  auf  Grund  des
deutsch-französischen  Grenzabkommens  vollzogene
Grenzgebietsaustausch  eine  gewisse  Verschiebung
  unter  der  Bevölkerung  Südost-Kameruns
zur  Folge  gehabt.

M

Deutsch  ·  Neuguinea.

Die  deutsche  Oarine-Expedition  1907/09.)

Elfter  Bericht.

Lamasong,  3.  Februar  1909.

Da  am  15.  Dezember  früh  die  „Langeoog“
immer  noch  nicht  eingetroffen  war,  um  die  Expedition
  nach  dem  Norden  zu  bringen,  machten
sich  am  selben  Tage  früh  Herr  und  Frau  Krämer
auf  den  Weg,  um  das  neue  Lager  Lamasong
(nicht  Lamussong)  zu  Fuß  zu  erreichen.  Es  war
ein  Irrtum  gewesen,  anzunehmen,  daß  Lamasong

*)  Aus  der  „Marine-Rundschau"  1909,  Maiheft.
Agl.  auch  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  6.  S.  278ff.,

 

nur  zwei  Tagemärsche  von  Namatanai  liege.  In
Wirklichkeit  waren  es  vier  bis  fünf.  Muliama
liegt  von  Namatanai  etwa  120  km,  und  von  diesem
Lamasong  etwa  140  km  entfernt,  also  waren  auf
der  ganzen  Strecke  Muliama—Lamasong  reichlich
250  km  zu  bewältigen.  Dank  der  Energie  des
stellvertretenden  Stationsvorstehers  Adelmann
ist  der  Weg  fast  auf  der  ganzen  ihm  unterstehenden

  Strecke  an  der  Ostküste  breit  ausgehauen  und

verbessert  worden,  so  daß  man  bei  den  häufigen
Niederschlägen  der  Regenzeit  wenigstens  Gehfreiheit
hat  und  nicht  durch  das  nasse  Gras  und  Gestrüpp
zu  wandern  braucht.  Neben  dem  Regen  sorgen
aber  die  sehr  zahlreichen  und  oft  recht  breiten
und  tiefen  Flüsse  dafür,  daß  man  nicht  ganz
trocken  bleibt,  da  Brücken  fast  allenthalben  noch
fehlen.  Glücklicherweise  bildet  der  fast  überall
vorhandene  Krokodilreichtum  der  Astuare  keinen

Hinderungsgrund  für  die  Durchschreitung;  nur  in

Namatanai  herrscht  augenblicklich  eine  kleine  Panik,
  da  dort  jüngst  ein  Hund  seinem  Herrn  in
nächster  Nähe  weggeschnappt  wurde.  Trotz  des
guten  Weges  fehlt  es  nicht  an  Kletterpartien
kühnster  Art.  Dicht  hinter  Kambitengteng,
noch  im  Bezirk  Muliama,  liegen  die  Felsen  von
Varankansan,  wo  oft  nur  eine  Baumwurzel  ein
Auf=  und  Absteigen  ermöglicht.  Dort  ist  es  der
gehobene  Riffkalkl,  der  den  Strandweg  verlegt
und  den  man  in  dreistündiger  Arbeit  ewig  aufund
  abkletternd  passieren  muß.  Eine  ähnliche
Kletterei  hat  man  acht  Wegstunden  nördlich  von
Namatanai  auf  dem  dreistündigen  Wege  von  Karn
nach  Lêkon,  wo  das  reichliche  Waldwasser  zahllose
Schluchten  im  Tonmergel  ausgefressen  hat,  die
in  der  schon  eingetretenen  nassen  Jahreszeit  mehr
rutschend  als  schreitend  passirt  werden  müssen.
Von  diesen  Mühseligkeiten  abgesehen  ist  aber  der
ganze  Weg  herrlich.  Man  wird  reichlich  für  die
ausgestandenen  Mühen  entschädigt  durch  erfrischende
  Quellen,  die  mehrfach  als  reißende
Bäche,  ja  als  Flüsse  dem  Fels  entströmen,  durch
Fernblicke  aufs  Gebirge  und  über  das  Meer  mit
den  vorliegenden  Inseln.  durch  idyllische  Waldwege
  und  Straßenbilder,  die  alle  Park=  und
Gartenkunst  weit  hinter  sich  lassen.  Die  Eingeborenen
  haben  viel  Sinn  für  Ausschmückung  ihrer
Dörfer  und  Straßen  mit  buntem  Laubwerk,  aus
dem  Kroton  und  Kordilyne  in  ihrer  Buntheit
hervorleuchten.  Allenthalben  traten  die  Häuptlinge
  gern  ihre  Hütten  zum  Schlafen  ab,  die,
wenn  auch  meist  nicht  so  sehr  schön,  doch  einen
sicheren  Schutz  gegen  den  Regen  bieten;  allenthalben
  werden  willig  Träger  gestellt,  die  gegen
geringes  Entgelt  an  Tabak  das  nötigste  Reisegepäck
  von  Dorf  zu  Dorf  tragen.  Neu-Mecklenburg
  ist  wirklich  ein  trefflich  verwaltetes  Land,
eine  Perle  im  Neu-Guinea-Besitz.  Nach
        <pb n="557" />
        W  495  20

zehntägiger  Wanderung  (einschließlich  eines  Rasttages
  in  Namatanai)  wurde  der  Grenzfluß  Kénomo
  erreicht,  der  den  Süd=  vom  Nordbezirk
Kävieng  scheidet.  Kaum  10  km  von  diesem  nördlich

liegt  das  schön  gelegene  Rasthaus  von  Lamasong,

das  der  Stationschef  Boluminski  der  Expedition
zur  Verfügung  gestellt  hatte.  Hat  der  Süden
noch  viel  von  seiner  ursprünglichen  Wildheit,  so
gleicht  der  Norden  schon  mehr  aleerschlossenem
Kolonialgebiet,  obwohl  die  Station  Käviêng  erst
seit  dem  Anfang  dieses  Jahrhunderts  datiert.  Eine
breite,  fast  ebene  Straße  führt  150  km  weit  nach
dem  Regierungssitz  an  der  Nordspitze  der  Infel,
nahezu  alle  10  km  lädt  ein  großes  Rasthaus  zum
Bleiben  ein,  und  starke  Brücken  ermöglichen  den
Verkehr  mit  Pferd  und  Wagen.  Wenn  man  noch
bedenkt,  daß  zahlreiche  gewinnbringende  Pflanzungsunternehmungen
  an  der  Straße  liegen  und
daß  der  Bezirk  nahezu  200000  Mark  Steuern
aufbringt,  so  wird  man  erkennen,  wie  viel  das
Land  der  Tüchtigkeit  Boluminskis  verdankt.

Der  Marsch  Krämers  von  Muliama  nach
Lamasong  diente  hauptsächlich  der  Förderung  der
ethnographischen  Siedelungskenntnis,  die  noch
recht  im  argen  liegt,  da  nur  die  größeren  Dorfschaften
  durch  die  Vermessung  des  leider  zu  früh
verstorbenen  Landmessers  Behrendt  bekannt  geworden
  find.  Diese  Angaben  wurden  vervollständigt
  und  ergänzt.  Die  Vermessung  des  genannten
  Bermessers  reicht  südlich  bis  zum  Kap
Matantämberan,  der  Mitte  zwischen  Namatanai
und  Muliama.  Westlich  vom  Kap  liegt  die  von
der  „Elisabeth“  vermessene,  nur  durch  ein  Riff
geschützte  Elisabethbucht.  Das  hufeisenförmige
isolierte  Riff  trägt  jetzt  eine  grüne  Schuttinsel.
Die  Leute  der  Fregatte  „Elisabeth“  ahnten  noch
nicht,  daß  östlich  von  genanntem  Kap,  da,  wo
die  deutsche  Admiralitätskarte  Nr.  214  eine  kleine
Insel  andeutet,  ein  nordwärts  durch  eine  Landbucht
  und  ostwärts  durch  ein  Riff  abgeschlossener
schöner  Hafen  liegt,  größer  und  besser  geschützt
als  der  von  Muliama.  Behrendts  Karte,  die
noch  nicht  veröffentlicht  ist,  schließt  mit  ihm  ab;
seine  Bedeutung  war  aber  bislang  noch  unbekannt.
  Er  wurde  von  der  Expedition  nach  dem
daran  gelegenen  Dorfe  Porpop  benannt.

Die  „Langeoog"““  war  am  18.  Dezember  nach
Muliama  gekommen.  Die  Riesenkisten  wurden
auf  dem  Bambusfloß  verladen,  sowie  das  Expeditionsgepäck
  eingeschifft,  um  es  nach  Lamasong
zu  bringen.  Schilling  besorgte  den  Umzug.
Walden  war  schon  seit  einem  Monat  am  Platze
tätig,  hatte  die  Sprache  ausgenommen  und  Dolmetscher
  ausgebildet,  so  daß  die  Arbeiten  sofort
begonnen  werden  konnten.  Anfang  Januar  benutzte
  indessen  Walden  ein  kleines  passierendes
Boot,  um  nach  der  Insel  Tabär  (Gardnerinsel)

 

zurückzukehren,  wo  er  zuvor  nur  zwei  Wochen  gewesen
  war.  Ihm  liegt  das  ganze  Gebiet  nördlich

  von  Lamasong  ob,  zu  dem  ethnographisch  die

genannte  Insel  rechnet,  und  das  sich  durch  die
bekannten  prächtig  geschnitzten  Malanggän-Figuren
auszeichnet.  Bei  Lamasong  beginnt  das  Gebiet
der  Uli-Figuren.  Es  ist  begründete  Hoffnung  vorhanden,
  daß  eine  große  Anzahl  dieser  bizarren
Schnitzereien  als  sprechende  Zeugen  des  Kunstlebens
  der  Eingeborenen  erworben  werden  können.

Dr.  Schlaginhaufen  kam  am  21.  Januar
—  nach  fünfwöchigem  Anfenthalt  auf  der  Insel  —
von  Lir  zurück.  Leider  hatte  ihm  die  auf  den
vorgelagerten  Inseln  besonders  nasse  Jahreszeit

zugesetzt,  so  daß  er  an  Ruhr  erkrankt  war,  die

sich  aber  nach  seiner  Ankunft  in  Lamasong  unter
ärztlicher  Pflege  und  Diät  rasch  besserte.  Schilling
lag  längere  Zeit  mit  einem  heftigen  Gelenkrheumatismus,
  von  dem  er  aber  auch  völlig  wieder
hergestellt  ist.  Die  stets  wechselnde  Temperatur,
Tags  über  30°  C,  nachts  oft  fast  nur  209,
mahnt  zu  großer  Vorsicht.  Malaria  wurde  noch
nicht  beobachtet,  ist  aber  zweifellos  vorhanden.
Schlaginhaufen  wohnte  in  Leo,  einem  Dorfe  an
der  Südspitze  der  großen  Insel  Lir,  nach  welcher
die  ganze  Gruppe  benannt  ist.  Er  stellte  die
Landschaften  und  Siedelungen  fest  und  sammelte
zahlreiche  überaus  interessante  Stücke,  welche  die
Zugehbrigkeit  zu  den  Teilen  der  Hauptinsel  dartun,
  die  nördlich  von  Muliama  liegen.  Während
Anir  und  Tängga  keine  Auslegerboote,  sondern
nur  Plankenboote  haben,  besitzt  Lir  erstere  in  oft
monströser  Form.  Ebenso  besitzt  Lir  die  Einsteigegabel
  in  die  Tabuplätze  der  Männer,  die
dem  südlichen  Gebiet  fehlt.  Ferner  wurden  in
den  Hohlkehlen  des  gehobenen  Kalkes  ganze
Siedelungen  beobachtet;  nicht  allein  abgeschottete
Schlafstätten,  sondern  ganze  Häuser  mit  und  ohne
Dach  wurden  unter  den  überhängenden  Steinbalkonen
  angetroffen.  Endlich  brachte  Schlaginhaufen
einige  Waschbeckenformen  aus  Lava  mit  Pistillen,
erstere  von  den  Eingeborenen  als  vom  Himmel  gefallene
  Sterne  betrachtet.  Anthropologische  Messungen
  bilden  nach  wie  vor  eine  der  Hauptaufgaben.

Schlaginhaufens  Tätigkeit,  Waldens  Sammlungen
  an  Malanggän-Sachen,  sowie  seine  linguistischen
  Aufzeichnungen  sind  hervorragend,  so
daß  ein  abgerundeter  Abschluß  der  Expedition  in
einigen  Monaten  möglich  ist.

Endlich  sei  noch  erwähnt,  daß  Kaisers  Geburtstag
  unter  großem  Zulauf  der  Bevölkerung  von
Lamasong  auf  dem  Grundstück  des  Expeditionslagers,
  dem  Rasthaus  Tangätupi,  gefeiert  wurde.
Es  gelang  dem  Photographen  Schilling,  mehrere
kinematographische  Aufnahmen  von  Eingeborenentänzen
  zu  machen.  Ein  großes  Schweineessen
vervollständigte  die  Feier.
        <pb n="558" />
        W  496  e0

Deutsch-Südwestafrika.
Die  Robeinnahme  der  Lüderitzbahn  im  KNalendersahre  1908.

Nachstehend  veröffentlichen  wir  eine  vom  Eisenbahnkommissar  in  Seeheim  aufgestellte
Übersicht  über  die  gesamte  Roheinnahme  der  Eisenbahn  Lüderitzbucht  —Keetmanshoop
im  Kalenderjahre  1908.  Sie  beträgt  insgesamt  1  141  460  ,  wovon

559  328.“  oder  rund  49  v.  H.  auf  den  Regierungs=  und  Privatverkehr  und
582  134  -  =  51  -  e  Militärverkehr  entfallen.

Die  Gesamteinnahme  für  das  Kilometer  der  durchschnittlichen  Betriebslänge  —  326  km  —
ergibt  hiernach  rund  3  500  AM.

Künftig  ist  auf  der  einen  Seite  eine  Zunahme  zu  erwarten,  da  der  Verkehr  auf  der  ganzen
Strecke  im  vergangenen  Jahre  erst  am  25.  Juni  zur  Eröffnung  gelangte  und  auf  eine  weitere  Verkehrsentwicklung
  zu  hoffen  ist;  anderseits  ist  aber  auch  eine  allmähliche  allgemeine  Abnahme  des
Militärverkehrs  zu  erwarten.  Die  Baudienstgüter,  die  im  Berichtsjahre  noch  einen  großen  Umfang
hatten,  aber  nach  der  demnächstigen  Vollendung  der  Strecke  Seeheim  —  Kalkfontein  wesentlich  zurückgehen
  dürften,  sind  in  den  Ziffern  der  Einnahmen  und  Leistungen  nicht  enthalten.

Roheinnahme  der  Eisenbahn  Lüderitzbucht  —Keetmanshoop  (365  km)
im  Kalenderjahre  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Regierungs=  und  Privatverkehr.  12  2.  Militärverkehr.
„  Eeinnahmen  in  Mark  4*-5
#  aus  dem  Beförderte  Tonnen-Gesamt-1908
  2*  —  „  .
Personen-  Güter-,  Vieh-  Personen-  3  Tonnen=  kilometer  Einnahme
verkehr  u.  Postverkehrc  ilometer  kilometer  4
Januar  .  .  ..  4945  2s8281  78  811  89  826  142  142  35  670
Februur  4  141  23  766  83  1599  69  310  108  990  29  560
März  5  338  37  437  112  907  106  947  153  985  36  027
April  4366  32340  91  927  94948  115  140  31  377
MMaH  5772  48  911  117  875  1  148  465  164  808  40  410
Juni.  .  .  ...  5533  35324  112  9599  124  831  274  702  40  097
Juli  7  125  42  474  139  026  137  476  219  765  82  754
August.  7295  42  467  143  574  138  719  366  580  64  298
Septembeern  6  726  49  384  142  981  181402  396  503  63  108
Oktober  8  086  50  676  168  488  185  478  249  772  43  646
November  7  393  43  370  168  466  1569  402  310  139  60  036
Dezember  10  351.  47  827  213  693  #  151  500  290  082  55  151
Summe  77  071  I  482  257  1573  865  1  1  598  3042  782  608582  134
zusammen  559  328  77.
Gesamt-Einnahme.
1.  aus  dem  Regierungs=  und  Privatverkher  559  328,007,
22-.  ..  Militärverkker  5856382  1134,00
zusammen  1  141  462,00  A.

In  der  Personenanzahl  sind  4834  Farbige  inbegriffen.  In  der  Einnahme  aud  dem  Personenverkehr
sind  798,80  .  für  Telegramme  eingeschlossen.

Eröffnet  waren  am  25.  November  1907  bis  Feldschuhhorn  287  km.,
=  15.  April  1908  Seeheim  319
25.  Juni  1908  -Keetmanshoop  365  =
        <pb n="559" />
        W  497  20

Nachwelsung  der  dei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestatrik  im  Oonat  Januar  1909
fällig  gewordenen  Jollbeträge.

(Voal.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  9,  S.  446.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DOoll-  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
amen  der  3081  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  g  geitrenm
welchen  die  Zölle  1909  1908  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Auofuhr  Zusammen  mehr  weniger

sind  EIEIIEEIEILIIEIELIEEIEIIEIEIIIEIEILIEEIELIILI
Swakopmund.  58  051  80  58051  802  —  1¼  251  505  SO0O  30
Lüderitzbucht  62  491  80  12  —  62  503  8  (6  370  —  56  370  6  128  80U.
·  —«)«.«)69205l)5(.i92050  —  —  —  —  —156920  50  —
Windhuk  15  384  90  —1538190  —  —2983240  —  —114447  50
Ramansdrift.  958  —  —  —  958  —  3  585  70  3  585  70  2  627.  70
Ururats.  —  —  —  —  —  6  55  12  —  18  55  —  18  55
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib.  469170  —  1691.70  9  230  —4  9236  1544  300
Intendantur  1074  70  —  407470  ·  -.  —  —  —  —  4074701  —  —
Pauschalzoll  der

Kapregierung
für  Guano  —  —  2  053  37  2  053  37  2  053  37  —

Okahandja.  2  045.80  —  —  2  045  80  6  8711  —  6  871  —.1825  20
Gobabis  3521  60  —  3521601  289450  —  289450  627  10  —
Qmaruru.  50J40  ——  5040151335  -——  1513.k3;5———1462«95
Outjo  20120  20120  5483  —  543.—  –  —  341  80
Grootsontein  27890  —  —  27890  1  82120  —  1  82120  —  1542  30
lisakos  66  —  –  66  59  30  5930  6  71
Otjiwarongo  25820  —  258  20  100  60  100  60  157  60
Otavi  106  30  106  30  79  35  7935  26  95  –
Tsumeb.  68•70  6870  48  60  1860  20  10  —
Rehoboth  77780  77780  7230  7230  705.50  —-Kub
  146.50  m2  46  50  130  —  —  430  1220
Gibeon.  51930  —  51930  181  80  —  181  80  337  501  —  —
Acetmanshoop  7406  50  —  —  7106  552350  952350  2117
HOasuur  233  —  —  233  50  50  —  —  56  50  176  50  —-Warmbad
  159  10  —  —  159  10  1  13920  —  —  1  139.20  980  10
Dawignab.  20  —  —  —  20  —  20.0  20.30  —  360
likamas.  218•  60  248  60  223.30  223  30  25  3  0U0  —
Stolzenfels  10  35  10  85  15  —  —  15  —  4  1.5
Bethanien.  9410  2  94  10  19522  —  195  2  —  101  12

zusammen161  765  758  95  S7  602  4  12  —1168  661  4  52  090  15  —

*)  Diamantenausfuhrzölle.
Kolonialwirtschaftliche  (Mittellungen.

Neue  (Maschinenindustriezweige,  eine  Folge  unferer  der  Veranstaltung  Interesse  entgegen.  Sämtliche

Kolonialwirtschakt.

Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
veranstaltet  zur  Zeit  (bis  27.  Mai)  in  der  Ausstellungshalle
  des  Instituts  für  Gärungsgewerbe,
Berlin,  Seestraße  4a,  eine  Ausstellung,  welche
zum  erstenmal  deutsche  Baumwollerntebereitungsmaschinen
  und  Palmöl=  und  Palmkern
  gewinnungsmaschinen  der  Offentlichkeit
vorführt.  Die  Baumwoll-Ausstellung  ist  durch
eine  finanzielle  Unterstützung  des  Reichsamts  des
Innern,  die  Palmöl-Ausstellung  durch  eine  Beihilfe
  des  Reichs-Kolonialamts  ermöglicht  worden.
Auch  das  preußische  Handelsministerium  bringt

Maschinen  werden  im  Betrieb  vorgeführt.

Der  Zweck  der  Baumwoll-Ausstellung  ist,  die
Leistungsfähigkeit  der  deutschen  Erntebereitungsmaschinen
  gegenüber  erprobten  englischen  und
amerikanischen  Maschinen  festzustellen,  der  Zweck
der  Palmöl-Ausstellung,  einen  Vergleich  zwischen
dem  deutschen  und  französischen  Maschinensystem
zu  ermöglichen  und  koloniale  Interessenten  auf
die  wichtige  maschinelle  Erntebereitung  der  Olpalmenfrüchte
  hinzuweisen.

Die  Ausstellung  ist  am  13.  Mai  eröffnet
worden.  Sie  ist  täglich  von  10  bis  6  Uhr  geöffnet.
  Die  Vorführung  der  Maschinen  im  Be-
        <pb n="560" />
        G  498  20

triebe  findet  zwischen  11  und  1  Uhr  und  zwischen
3  und  5  Uhr  statt.  Um  auch  der  Arbeiterschaft
Gelegenheit  zu  geben,  die  Ausstellung  zu  besichtigen,
  werden  die  Maschinen  auch  an  den
Sonntagen,  und  zwar  am  16.  und  23.  Mai,  von
½11  bis  ½2  Uhr  im  Betriebe  vorgeführt  werden.
Der  Eintritt  ist  kostenfrei.

Mit  der  Baumwoll-Ausstellung  ist  eine  Ausstellung
  von  Fabrikaten  aus  deutscher  Kolonial-Baumwolle
  verbunden.  Die  Baumwollgesellschaft
  Caravonica  bringt  Proben  von  deutschkolonialer
  Caravonica-Baumwolle  und  von  daraus
  gefertigten  Fabrikaten  zur  Vorführung.
Außerdem  veranschaulicht  eine  Ausstellung  des
Kali-Syndikats  (Leopoldshall-Staßfurt)  die  Vorteile
  der  Düngung  bei  der  Baumwollkultur.
Schließlich  find  von  der  Firma  A.  Holle  &amp;amp;  Cie.
einige  Tableaus  mikrophotographischer  Arbeiten
auf  dem  Gebiete  der  rohen  Baumwollfaser  ausgestellt.


Kus  dem  „Kropenpflanzer“.

Die  Mainummer  des  „Tropenpflanzer“  bringt
an  erster  Stelle  einen  Aufsatz  von  Dr.  Fickendey-Viktoria
  (Kamerun):  Zur  Kenntnis  des  Milch- 



saftes  von  Kickxia  africana.  Für  den  Saft
dieses  Kautschukbaumes,  der  hauptsächlich  in  Westafrika
  angebaut  wird,  gibt  es  heute  noch  keine
Koagulierungsmethode,  die  Befriedigendes  leistet.
Dem  am  meisten  gebräuchlichen  Verfahren  des
Auskochens  haften  sehr  erhebliche  Mängel  an;
das  Bedürfnis  nach  einem  vollkommeneren  Verfahren
  macht  sich  um  so  mehr  geltend,  als  die
Pflanzungen  sich  dem  Zeitpunkt  der  Ertragsfähigkeit
  nähern.  Der  Verfasser  untersucht  nun  in
diesem  Artikel  die  chemischen  und  physikalischen
Eigenschaften  der  Kickria-Milch  und  gewinnt  auf
diesem  Wege  Fingerzeige  für  eine  verbesserte  Koagulierungsmethode.
  In  einem  weiteren  Artikel
macht  Dr.  Stange-Berlin  Angaben  über  das
Opium,  die  Art  seiner  Gewinnung  und  Verbreitung;
  er  schildert  in  fesselnder  Weise  den  Kampf,
den  die  chinesische  Regierung  seit  Jahren  gegen
die  Einfuhr  des  verderblichen  Giftes  führt.  Dr.  Sofer=Wien
  gibt  in  einem  Artikel  eine  Übersicht  über  die
uns  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  zur  Bekämpfung
  der  wichtigeren,  als  Krankheitsüberträger
  geltenden  Insekten  der  Tropen.
Die  Mitteilungen  über  die  Rassen  der  wichtigsten
  Haustiere  in  Afrika  von  Kürchhoff
werden  fortgesetzt.

Aus  fremden  Koionien  und  Droduktionsgebieten.

Eine  Studienreise  in  das  tropische  Brasilien.
Originalbericht  von  D.  Sandmanns-Berlin."“)
(Mit  28  Abbildungen.)

Nachdem  ich  in  früheren  Jahren  bereits  Reisen
durch  Europa,  Nordafrika  und  Nordamerika  unternommen
  hatte  und  1906  in  Ceylon,  Indien  und
Birma  gewesen  war,  um  die  Wirtschaftsweise  und
die  Grundlage  der  dortigen  Tropenpflanzungen  zu
studieren,  ging  ich  im  Jahre  1907  zur  Fortsetzung
dieser  Studien  nach  dem  tropischen  Brasilien:
Mir  kam  es  vor  allem  darauf  an,  mich  über  die
Zukunft  der  dortigen  Gummiproduktion  zu  informieren.
  Wie  schon  die  früheren  Reisen,  so  hatte
auch  diese  ihre  Veranlassung  in  dem  Interesse,  das
ich  der  Entwicklung  unserer  Kolonien,  unserem
Handel  und  unserer  Industrie  entgegenbringe.  Die
Erfolge  der  ausgedehnten  Anpflanzungen  von
Kautschuk  in  unseren  Kolonien  werden  zukünftig
zweifellos  von  der  brasilianischen  Produktion  stark
beeinflußt  werden.  Von  dem  Weiterbestehen  oder
dem  Aufhören  der  Produktion  in  Brasilien  und

 

*)  Der  vorliegende  Reisebericht  eines  den  Lesern
des  „D.  Kol.  Bl.“  aus  seinen  Sindien  über  Ceylon
(vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  168  ff.)  bereits  bekannten
Verfassers  bringt  wiederum  eine  Fülle  interessanten
kolonialwirtschaftlichen  Materials.

 

speziell  im  Amazonasgebiet  hängt  es  ab,  ob  neue
Pflanzungen  geringerwertiger  Gummiarten,  wie  z.  B.
Manihot,  Kickxia,  Castillon  usw.  noch  zu  lohnender
Produktion  gebracht  werden  können  oder  nicht.

Außer  der  Gummiproduktion  Brasiliens  und
speziell  des  Amazonasgebietes  interessierte  mich
aber  auch  die  Entwicklung  anderer  Plantagenkulturen
(Baumwolle,  Zucker,  Kaffee,  Kakao  usw.),  weil  auch
sie  sowohl  für  unsere  Kolonien,  wie  auch  für  den
deutschen  Handel  und  die  Industrie  von  Bedeutung
sind.  ·  «·

Ich  trat  meine  Reise  im  April  1907  an,  besuchte
  Belem-Paráä  und  ging  von  dort  den  Amazonas
  hinauf  nach  Mandos,  von  dort  nach  dem
Solimöes,  Rio  Badajos,  Rio  Cadajos  und  Rio
Piurinji.  Von  Parä  galt  u.  a.  ein  Ausflug  der
Insel  Cutijuba.  Diese  Ausflüge  hatten  den  Zweck,
die  Grundlage  der  Produktion,  der  Wirtschaftsund
  Lebensbedingungen,  wie  sie  für  die  Erzeugung
des  Kautschuks  gegeben  sind,  an  Ort  und  Stelle
kennen  zu  lernen.

Nach  sechswöchentlichem  Aufenthalt  verließ  ich
von  Pará  aus  das  Amazonasgebiet  und  fuhr  nach
der  Hauptstadt  des  Staates  Ceará,  Fortaleza.
Auf  dem  Wege  dorthin  machte  ich  kurze  Station
in  Maranhso.  Von  Fortaleza  unternahm  ich  Ausflüge
  in  das  Innere,  nach  den  Serras,  um  don
        <pb n="561" />
        G  499.  25

in  seiner  Heimat  den.  Gummibaum  Manihot
Glaziovii,  Mül.-Arg.,  Manicoba  genannt,  und  auch
den  dortigen  Baumwollbau  zu  sehen.  Auch  die
Palmenbestände,  aus  denen  das  viel  nach  Deutschland
  gebrachte  Carneubawachs  gewonnen  wird,
hatten  Interesse  für  mich.  Nach  Cearäá  kam  Recife-Pernambuco
  an  die  Reihe;  von  dort  ging  ich  in
das  Innere  des  Landes,  um  einen  Teil  der  ausgedehnten
  Zuckerpflanzungen  und  Baumwollkulturen
zu  besichtigen.  An  Recife  schloß  sich  eine  Tour
nach  Bahia  mit  Ausflügen  in  die  Kakaopflanzungsgebiete
  bei  Ilheos,  in  den  Bezirk  der  Tabakkulturen
  von  S.  Felix-Cachoera  und  die  Ackerbauschule
  in  Säo  Bentos  das  Lagos  an.  Den  Schluß
bildete  ein  Besuch  von  Rio  de  Janeiro  und  Sio
Paulo.  In  Sio  Paulo  beanspruchten  die  großen
Kaffee=  und  Zuckerpflanzungen  in  den  Bezirken
Campinas  und  Riberso-Preto,  die  Baumwoll=  und
Faserkulturen  bei  Villa  Americana  und  die  Versuchsstationen
  in  Campinas  und  Cabatäo  den
größten  Teil  meiner  Zeit.  Anfang  September  trat
ich  von  Santos  aus  die  Rückreise  nach  Deutschland
  an.

Wenn  es  mir  auch  bei  den  weiten  Entsfernungen
  und  der  kurzen  Zeit,  die  mir  für  die
Reise  zur  Verfügung  stand,  nicht  möglich  ist,  ein
umfassendes  Bild  der  brasilianischen  Verhältnisse  zu
geben,  so  will  ich  doch  versuchen,  den  Eindruck  zu
schildern,  den  ich  während  meiner  Reise  empfing.
Hierbei  benutze  ich  zur  Verwollständigung  verschiedene,
  von  den  Einzelstaaten  und  der  Bundesregierung
  herausgegebene  Statistiken  und  Schriften.
Vor  allem  glaube  ich  in  bezug  auf  die  Kautschukproduktion
  im  Amazonasgebiet  wichtige  Daten
festgestellt  und  die  Grundlagen  erkannt  zu  haben,
auf  denen  sich  ein  Urteil  über  die  Zukunft  der
dortigen  Produktion  aufbauen  läßt.?)

Allgemeines.

Brasilien  bedeckt  eine  Fläche  von  etwa  8525.000
Quadratkilometern.  Es  ist  nächst  Rußland  das
größte  Land  der  Welt  mit  zusammenhängendem
Landkomplex;  auch  die  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika  ohne  Alaska  sind  kleiner.  Der  größte
Teil  des  Landes  besteht  aus  weiten  Ebenen,  in
denen  sich  ausgedehnte  Plateaus  600  m  und
mehr  über  den  Meeresspiegel  erheben,  und  die  von
mehreren  Gebirgsketten  durchzogen  werden.  Die
bedeutendsten  befinden  sich  im  südöstlichen  Teil
vom  4.  bis  25.  Grad  südlicher  Breite  unweit  der
Küste.  Die  höchste  Erhebung  bildet  (im  Staate
Minas-Geraes)  der  Itatiaia  mit  2994  m.  Die
Gebirge  erreichen  demnach  keine  außerordentlichen
Höhen  und  sind  auch  nicht  besonders  charakteristisch.
Anders  ist  es  mit  den  Wasserläufen;  sie  bilden  die

l1)  Der  hierauf  bezügliche  Teil  des  Berichts  ist  bereits
  im  „Tropenpflanzer“  1908  S.  407  ff.  veröffentlicht
worden.

 

EGrundlage  für  den  Hauptverkehr  und  die  Fruchtbarkeit
  des  Landes.  Die  Flußgebiete  sind  voneiner

  Ausdehnung  und  die  Ströme  von  einem-Weasserreichtum,

  wie  sie  auf  diesem  Erdball  wohlnirgends

  wieder  zu  finden  find.  In  der  Hauptsache
  kann  man  drei  gesonderte  Stromgebiete  unterscheiden
  und  zwar  das  Amazonasgebiet  im  Norden,
im  Süden  das  Paraguay=  bzw.  La  Platagebiet
und  im  Osten  das  Ozeanstromgebiet  mit  dem  Rio
S.  Francisco.  Die  beiden  letzteren  Stromgebiete
liegen  zwischen  Plateaus  und  Gebirgen,  während
das  größte,  das  ich  zum  Teil  genauer  kennen
lernte,  das  Amazonasgebiet,  ein  riesenweites  Bassin
bildet,  welches  eine  Fläche  von  etwa  3¼  Millionen
Quadratkilometern  umfaßt.  Der  Amazonasstrom
durchschneidet  das  Bassin  in  einer  Länge  von
5400  km  von  Westen  nach  Osten,  demnach  den
größten  Teil  des  südamerikanischen  Kontinents.
Er  wird  von  seinem  Quellgebiet,  den  Kordilleren
in  Peru,  bis  an  die  Grenze  von  Brasilien,
Marabon,  alsdann  bis  zum  Einfluß  des  Rio
Negro,  Solimöes  und  von  dort  bis  zu  seinem
Ausfluß  in  den  Ozean,  Amazonas  genannt.  Von
Norden  und  Süden  führen  ihm  mächtige  Nebenflüsse
  ihre  Wasser  zu,  unter  denen  der  Rio  Jurua,
Rio  Madeira,  Rio  Negro,  Rio  Tapajos,  Rio
Tingu,  Rio  Purus  und  Rio  Tocantins  die  bedeutendsten
  sind.  Diesen  schließen  sich  wieder  unzählige
  Nebenflüsse  an.  Diese  Flüsse,  nebst  vielen
Seen,  stehen  oft  so  miteinander  in  Verbindung,
daß  das  ganze  Gebiet  während  des  jährlich  eintretenden
  Hochwassers  ein  weites  Inselmeer  darstellt.

Das  Stromgebiet  des  Parana  bedeckt  eine
Fläche  von  1149  163  Quadratkilometer;  das  ist
mehr  als  doppelt  so  viel  wie  Deutschland.  Es
gehört  nur  zum  Teil  zu  Brasilien.  Der  Parana
ist  einer  der  Hauptquellströme  des  Rio  de  La  Plata.

Das  Stromgebiet  des  Rio  S.  Francisco  bedeckt
eine  Fläche  von  665  160  Quadratkilometer.  Der
Rio  S.  Francisco  hat  eine  Länge  von  2890  km
und  fließt  nördlich  von  Bahia  bei  S.  Antonio  in
den  Atlantischen  Ozean.

Während  in  den  von  den  Wasserläufen  abgelegenen
  Landesteilen  weite  Strecken  dürren  Bodens
mit  ärmlichen  Steppen  vorkommen,  ist  in  den  Stromgebieten
  fast  überall  die  üppigste  tropische  Fruchtbarkeit
  zu  finden.  Ausgedehnte  Urwälder,  zum  größten
Teil  noch  unerforscht,  wechseln  hier  mit  Grasflächen,
Savannen  und  auch  oft  mit  niederem  Gehölze  ab.

Als  Sommermonate  rechnet  man  die  Zeit  von
Oktober  bis  April  und  die  Wintermonate  von  da
bis  Oktober.  Die  Temperatur  ist,  der  Lage  zum
Aquator  entsprechend,  besonders  in  den  Sommermonaten
  sehr  hoch;  nur  auf  den  Plateaus  und  im
Gebirge  ist  sie  mäßiger,  in  den  Wintermonaten  sällt
sie  dort  sogar  oft  unter  Null,  so  z.  B.  auf  dem
Plateau  im  Staate  Säo  Paulo.

In  den  Flußgebieten  wirkt  die  Hitze  mit  der
zugleich  vorhandenen  Feuchtigkeit  auf  den  Europäer
        <pb n="562" />
        G  500  e#

sehr  erschlaffend.  Diese  Treibhausluft  ist  deshalb
besonders  unangenehm,  weil  sie  die  Ausdünstung
des  Körpers  erschwert.  Während  z.  B.  32°  C.  im
Amazonasgebiet  für  den  Neuankommenden  fast  unerträglich
  erscheinen,  wirkt  die  gleiche  Temperatur
im  Staate  Cearä  durchaus  nicht  ebenso  unangenehm.
Südlich  von  Bahia  kann  man  während  der  Wintermonate
  die  Temperatur  für  den  Europäer  als  gut
erträglich  bezeichnen.

Der  Regensall  ist  in  den  verschiedenen  Teilen
Brasiliens  außerordentlich  schwankend.  Der  größere
Teil  des  Regens  fällt  in  den  Sommermonaten,
Dezember  bis  April.  Sichere  Messungen  sind  nur
in  wenigen  Teilen  des  Landes  vorgenommen.  Man
berechnet  z.  B.  in  Paräá  den  zehnjährigen  Durchschnitt
  des  Regenfalls  auf  2400  mm,  im  Innern
des  Staates  Cear4  dagegen  auf  600  mm.  Bei  der
Beurteilung  dieses  Regenfalles  muß  man  berücksichtigen,
  daß  infolge  der  hohen  Temperatur  eine
schnellere  Verdampfung  eintritt  und  600  mm  Regen
nicht  den  gleichen  Einfluß  auf  die  Vegetation  haben
wie  z.  B.  in  Deutschland.  Infolgedessen  muß  man
in  den  Teilen,  die  einen  Regenfall  haben,  wie  ihn
z.  B.  der  Staat  Ceará  aufweist,  sehr  oft  mit
Dürren  rechnen,  die  sogar  Hungersnot  hervorrufen
würden,  wenn  nicht  während  dieser  Zeit  eine  starke
Abwanderung  der  Bevölkerung  stattfände.  In  den
Teilen,  welche  stärkere  Regenfälle  haben  und  zugleich
  niedrig  gelegen  sind,  bilden  sich  während  der
trockenen  Jahreszeit  vielfach  stehende  Gewässer;  sie
sind  Moskitoherde,  die  den  Gesundheitszustand  der
Bevölkerung  gefährden.  Letzterer  schwankt  denn
auch  in  den  verschiedenen  Staaten  außerordentlich.
In  den  niedrig  gelegenen  Teilen  des  Landes  ist
Malaria  wohl  die  verbreitetste  Krankheit.  In  den
Städten,  besonders  im  Norden,  herrscht  noch  immer
gelbes  Fieber  recht  stark,  während  es  in  den  früher
so  berüchtigten  Städten  Santos,  Rio  de  Janeiro
und  Bahia  sehr  nachgelassen,  ja  man  kann  sagen,
fast  aufgehört  hat.  An  vielen  Orten  treten  Pocken
und  Pest  auf  —  diese  z.  B.  während  meiner  Anwesenheit
  in  Itabuna  im  Staate  Bahia  —,  und
wo,  wie  im  Amazonasgebiet,  die  Nahrungsmittel
von  weither  bezogen  werden  müssen,  ist  die  Beri-Beri-Krankheit
  immer  zu  finden.  Lepra  und  Syphilis
  sind  sehr  ausgebreitet.

Die  höher  gelegenen  Teile  des  Landes  werden
als  gesund  bezeichnet;  viele  Rekonvaleszenten  flüchten
in  diese  Gebiete.  So  werden  u.  a.  die  Serras  im
Staate  Cearä  und  Petropolis  im  Staate  Rio  de
Janeiro  sowie  ähnlich  gelegene  Orte  von  Europäern
vielfach  zu  dauerndem  Wohnsitz  gewählt,  wie  auch
zur  Erholung  aufgesucht.

Der  Gesundheitszustand  würde  im  allgemeinen
besser  sein,  wenn  in  Brasilien  nicht  die  Reinlichkeit
sehr  zu  wünschen  übrig  ließe  und  wenn  man  mehr
hygienische  Maßnahmen  träfe.  Selbst  die  Badeeinrichtungen,
  die  von  jedem  in  den  Tropen  lebenden
Europäer  benutzt  werden  müssen,  bilden  durch  ihre

 

Unsauberkeit  einen  Herd  für  Übertragung  von  Krankheitskeimen.

  Besonders  ist  dies  an  öffentlichen
Orten,  wie  in  Hotels  und  auf  Schiffen,  der  Fall.

Viele  Gegenden  sind  darauf  angewiesen,  ihre
Nahrungsmittel  von  weither  zu  beziehen.  Durch
den  oft  schwierigen  Treansport  in  dem  heißen  Klima
verschlechtert  sich  dann  die  Qualität.  Im  ganzen
Amazonasgebiet  wird  fast  keine  Ackerwirtschaft  bebetrieben
  und  kein  nennenswerter  Prozentsatz  auch
nur  der  notwendigsten  Lebensmittel  erzeugt.  Rechnet
man  hierzu  noch  die  unsaubere  Zubereitung,  so  kann
man  sich  denken,  wie  bei  dieser  Ernährung  die
Widerstandsfähigkeit  des  Körpers  gegen  schädliche
Einflüsse  herabgesetzt  wird.

Die  jetzige  weiße  Bevölkerung  entstammt  hauptsächlich
  der  portugiesischen  Einwanderung  seit  dem
16.  Jahrhundert.  Die  Ureinwohner,  Indianer,  sind
nur  noch  in  den  weit  vom  Verkehr  abgelegenen
Gebieten  zu  finden.  Viele  Europäer  haben  sich
aber  mit  eingeborenen  Indianern  oder  mit  eingewanderten
  afrikanischen  Negern,  und  diese  haben
sich  wieder  untereinander  gemischt.

Rein  europäisches  Blut  dürften  von  der  Gesamtbevölkerung
  kaum  mehr  als  6  v.  H.  aufweisen;  von
gleicher  Zahl  mögen  die  unverfälschten  Rothäute
sein;  von  rein  afrikanischem  Stamm  (Neger)  sind
etwa  16  bis  17  v.  H.,  während  der  ganze  Rest,  also
ungefähr  die  Dreiviertelmajorität,  der  Mischrasse
mit  ihren  zahllosen  Abstufungen  und  Kreuzungen
angehört.

Diese  Mischrasse  gibt  der  Bevölkerung  den
Charakter  und  den  Zuschnitt  im  bürgerlichen  Durchschnittsdasein.
  Sie  unterscheidet  sich  in  diesen
Dingen  kaum  von  den  Mischrassen,  die  anderswo
dem  Aquator  nahe  wohnen.  Klima  und  Blutmischung
  üben  ihren  natürlichen  Einfluß  auf  Intensität
  und  Qualität  der  Arbeit  aus.  Mehr  als
in  den  kälteren  Zonen  und  bei  den  Völkern  kaukasischen
  Geblüts  trägt  hier  die  Arbeit  den  Charakter
eines  Ausflusses  unmittelbarer  Notwendigkeit  oder
direkter  Not.  Wo  die  Not  oder  Notwendigkeit  aufhört,
  hört  auch  die  Neigung  und  der  Wille  zur
Arbeit  auf.  Man  darf  nie  vergessen,  daß  die  eingeborene
  Arbeiterbevölkerung  sich  ausschließlich  aus
den  Mischrassen  und  den  Negern,  vielfach  früheren
Sklaven  oder  Kindern  von  solchen,  rekrutiert.  Der
Trieb,  die  Arbeit  zu  einer  systematischen  Güterproduktion
  auf  Vorrat  zu  entwickeln,  liegt  nicht  im
Wesen  dieser  am  Busen  einer  überreichen  Natur
genährten  Bevölkerung,  die  dafür  aber  anderseits
auch  sehr  genügsam  in  ihren  Ansprüchen  an  das
Leben  ist.  Es  darf  indessen  nicht  verkannt  werden,
daß  die  Erziehung  zur  Arbeit,  die  keinem  Volke
auf  seinem  Wege  vom  Naturzustande  zur  Kultur
erspart  wird,  in  Brasilien  starke  Fortschritte  macht.

Auf  den  Mangel  an  wirtschaftlicher  Erziehung
ist  es  auch  zurückzuführen,  daß  die  breite  Mischbevölkerung
  vielfach  Neigung  zeigt,  den  ihr  von
berechnenden  Händlern  gewährten  Kredit  zu  miß-
        <pb n="563" />
        G  501  20

brauchen,  indem  sie  befonders  Genußmittel,  wie
Alkohol,  Tabak  und  Schmuckgegenstände,  weit  über
den  Bedarf  auf  Borg  nimmt  und  dadurch  in  eine
recht  drückende  wirtschaftliche  Abhängigkeit  gerät.

Der  wohlhabendere  und  maßgebende  Teil  der
Bevölkerung  besteht  in  seiner  Mehrzahl  aus  den
Abkömmlingen  der  portugiesischen  Einwanderer,  die
sich  selbst  „Brasilianer“  im  engeren  Sinne  des
Wortes  nennen.  Der  blutreine  weiße  Brasilianer,
der  „Brasileiro“  betätigt  sich  vorzugsweise  im
Handel  und  in  der  Verwaltung  oder  auch  in  der
Bewirtschaftung  des  Landbesitzes.  Hinsichtlich  der
Arbeit  haben  ihm  die  südliche  Sonne  und  das  südliche
Blut  die  gleichen  Neigungen  eingeimpft  wie  den
Angehörigen  der  Mischrassen;  indessen  zeigt  er  bemerkenswerte
  Intelligenz,  insbesondere  jene  Abart
dieser  Gottesgabe,  die  den  südlichen  Völkern  besonders
  eigen  ist,  die  Schlauheit.

Der  Europäer  tut  gut,  seine  heimischen  Begriffe
von  Höflichkeit  im  Verkehr  mit  dem  Brasilianer
umzuwerten.  Wenn  der  Europäer  pedantisch  genug
ist,  seiner  Höflichkeit  durch  die  Aufrichtigkeit  eine
Grenze  zu  setzen,  dann  ist  diese  klare  und  glatte
Buchführung  im  Benehmen  dem  Brasilianer  fremd.
Der  Brasilianer  ist  höflich,  um  höflich  zu  sein,  nicht
um  seinen  Fonds  von  Aufrichtigkeit  und  Wahrhaftigkeit
  zu  zeigen.  Sein  portugiesisches  Idiom
überladet  er  noch  viel  mehr  als  der  Sprachgenosse
von  der  anderen  Seite  des  Ozeans  mit  Höflichkeitsfloskeln,
  ohne  daran  zu  denken,  daß  diese  tönenden
Phrasen  wörtlich  zu  nehmen  seien.  Der  Europäer,
der  das  ernst  nimmt,  sieht  sich  bald  getäuscht;  aber
nicht  der  Brasilianer  hat  ihn  getäuscht,  sondern  er
sich  selbst,  indem  er  die  fremde  Sprache  mißverstand.
Ebensowenig  wie  unser  „Hochachtungsvoll  ergebenst"“
unter  den  Briefen  der  strenge  Ausdruck  einer  unbedingten
  Hochachtung  und  Ergebenheit  ist,  sind  die
von  Höflichkeit  überfließenden  Versicherungen  und
Versprechungen  des  Brasilianers  wörtlich  zu  nehmen.
Eine  Bitte  abzuschlagen,  würde  sehr  unhöflich  sein,
deshalb  bringt  es  der  Brasilianer  fertig,  eine  Zusage,
  die  ihrer  Natur  nach  nur  einem  Bitttsteller
gehalten  werden  kann,  zu  gleicher  Zeit  einem  halben
Dutzend  zu  geben.  Es  kommt  nur  auf  den  Ton
und  die  Umstände  an,  wenn  man  beurteilen  will,
was  es  mit  einem  „ja“  dieser  liebenswürdigen
Kinder  der  Sonne  auf  sich  hat.  Zur  Kenntuis
ihrer  Umgangssprache  genügt  nicht  das  Erlernen
ihrer  Grammatik  und  ihres  Lexikons.  In  Deutschland
  geben  sich  zwei  Bekannte  die  Hand,  in  Brasilien
  fallen  sie  sich  stürmisch  um  den  Hals  und
küssen  sich  auf  beide  Wangen.  Zu  bedenuten  hat
beides  dasselbe.  Chacun  à  son  got.

Ahnlich  wie  mit  dem  Wortgepränge,  so  verhält
es  sich  in  den  Sitten  dieses  Volkes  auch  mit  der
Außenseite  mancher  anderen  Dinge.  Der  glänzende
Schein,  und  oft  auch  nur  der  bunte  Schein,  hat  für
dieses  Volk  einen  sehr  viel  größeren  Wert  als  für
uns  kühle  Nordländer.  Wie  wir  den  tüchtigen  Ge- 



halt  auch  schon  bei  unscheinbarer  Hülle  schätzen,  soverfällt
  der  Brafsilianer  sehr  leicht  in  das  entgegengesetzte
  Extrem,  daß  er  über  der  schönen  Enveloppe
den  Inhalt  vernachlässigt.  Das  bezieht  sich  auf
öffentliche  Einrichtungen  ebenso  gut  wie  auf  pribate
Verhältnisse,  auf  Kleidung  und  Wohnung,  und  insbesondere
  auch  auf  die  Bildung.  Doktoren  gibt  es
in  diesem  Lande  sehr  viele,  wie  denn  diese  Republikaner,
  ganz  so  wie  andere  südliche  Menschenkinder,
überhaupt  für  schöne  und  lange  Titel  schwärmen;
aber  das  dazu  nötige  Examen  ist  nach  kurzem  Besuch
  einer  entsprechenden  Lehranstalt  leicht  gemacht
und  würde  bei  uns  einem  Abiturienten  ein  Vergnügen
  bereiten.  Der  Europäer  darf  nicht  unterlassen,
  dieser  Richtung  der  Rasse  auf  den  äußerlichen
  Effekt  Rechnung  zu  tragen,  wenn  er  nicht  fehlgreifen
  will.

Im  allgemeinen  ist  der  Brasilianer  sehr  genügsam
  und  zusrieden.  Die  meist  außerordentlich  großo
Ergiebigkeit  des  Bodens  und  die  geringe  Konkurrenz,
  die  infolge  der  schwachen  Besiedelung  der
weiten  Fläche  vorhanden  ist,  gestatten  die  Befriedigung
  der  Bedürfnisse  ohne  große  Anstrengung.
Die  Regierenden  wissen  diese  Genügsamkeit  zu
schätzen.  Sie  sichert  in  manchen  Staaten,  besonders
des  Nordens,  die  Fortdauer  von  Zuständen,  die
eine  kritischer  gestimmte  Bevölkerung  nachdenklich  und
zuweilen  vielleicht  sogar  rechtunbequem  machen  könnten.

Wie  in  den  meisten  wenig  besiedelten  Ländern,
so  ist  auch  in  Brasilien  die  Gastfreundschaft  in
weitestem  Sinne  zu  finden.  Besonders  wenn  man
die  Städte  verläßt,  ist  man  als  Fremder  immer
wieder  auf  Gastfreundschaft  angewiesen.  Ich  kann
sowohl  aus  eigener  Erfahrung  wie  aus  Mitteilungen
anderer  hierin  das  Beste  von  den  Brasilianern  berichten.
  ·

Die  Bevölkerungszahl  ist  nicht  genau  festgestellt.
Eine  zuverlässige  Volkszählung  ist  bei  dem  weiten,
wenig  bevölkerten  Gebiete,  das  zum  Teil  sogar  noch
unerforscht  ist,  auch  gar  nicht  möglich.  Im  Jahre
1890  wurde  die  Bevölkerung  auf  14  Millionen,
1906  auf  18  Millionen,  von  anderen  auf  21  Millionen
  geschätzt.

Von  Ausländern  dürften  in  Brasilien  wohl  alle
Nationen  vertreten  sein.  An  Zahl  stehen  Portugiesen
  und  Italiener  an  erster  Stelle.  Die  Portugiesen
  befassen  sich  vorzugsweise  mit  Kleinhandel,
sind  aber  auch  viel  als  Arbeiter  tätig.  Die  Italiener
stellen  das  Hauptkontingent  der  Plantagenarbeiter.
Engländer,  Franzosen  und  Nordamerikaner  sind  in
viel  geringerer  Zahl,  meist  im  Handel  und  in  technischen
  Unternehmungen,  tätig.  Die  Deutschen,
wohl  zwischen  300  000  und  400  000,  betreiben  in
den  Südstaaten  meist  Acker=  und  Plantagenbau  und
nehmen  im  Handel  sowie  intechnischen  Unternehmungen
und  an  wissenschaftlichen  Instituten  angesehene,  oft
erste  Stellungen  ein.

Die  Dichtigkeit  der  Bevölkerung  ist  in  den
einzelnen  Staaten  sehr  verschieden.  Der  Norden
        <pb n="564" />
        W  502  20

und  Westen  ist  wenig,  der  Osten  und  Süden  mehr
bevölkert.  Abgesehen  von  der  Bundesstadt  Rio  de
Janeiro  mit  etwa  800  000  Einwohnern,  hat  der
Staat  Sao  Paulo  auf  290  876  qkm  etwa  2600000
Einwohner,  das  sind  auf  1  qkm  9  Einwohner.
Der  Staat  Minas-Geraes  hat  auf  574  855  qkm
etwa  4  300  000  Einwohner,  das  sind  auf  1  qkm
7  Einwohner.  Hiergegen  hat  der  Staat  Matto-Grosso
  auf  1  379  651  qkm  nur  157  000  Einwohner,
  das  ist  auf  9  qkm  1  Einwohner,  und  der
Staat  Amazonas  auf  1  897  220  qkm  nur  etwa
250  000  Einwohner,  das  ist  auf  8  qkm  1  Einwohner.


In  diesen  weiten  Strecken  mit  geringer  Besiedlung,
  ja  teilweise  in  noch  vollständiger  Wildnis,
findet  man  aber  auch  Städte  mit  neuzeitlichen  Einrichtungen,
  wie  elektrische  Straßenbahnen.  So  macht
z.  B.  Manäos  im  Staate  Amazonas  den  Eindruck
einer  europäischen  Stadt,  wenn  man  von  der  Temperatur
  und  der  tropischen  Vegetation  absieht  und
solange  man  sich  im  Weichbilde  der  Stadt  befindet.
Darüber  hinaus  ändert  sich  das  Bild  sofort;  man
befindet  sich  wieder  in  der  Wildnis.  Ahrlich  ist  es
mit  den  Küstenstädten.  Weiter  südlich  ruft  z.  B.
Süö#  Paulo  vollständig  den  Eindruck  einer  europäischen
  Großstadt  hervor.  Die  Bundesmetropole
Rio  de  Janeiro  zeigt,  ganz  abgesehen  von  ihrer
wunderbaren  Lage,  auch  Straßenbilder,  z.  B.  die
Avenida  Central,  die  sie  zu  einer  der  schönsten
Städte  der  Welt  machen,  das  Straßenleben  entspricht
sowohl  in  bezug  auf  Regsamkeit,  wie  auf  Eleganz
dem  einer  modernen  Weltstadt.

Eine  der  großen  Fragen  bei  der  Städtebildung,
die  Wasserversorgung,  ist  in  einzelnen  brasilianischen
Städten  recht  gut  gelöst.  Andere  aber  leiden  unter
unzureichendem  oder  schlechtem  Wasser,  so  wird  z.  B.
in  der  Hauptstadt  des  Staates  Cearä  das  Trinkwasser
meist  in  kleinen  Fässern  auf  Lasttieren  in  die  Stadt
befördert  und  verkauft.  Auch  wird  das  Regenwasser
in  Tanks  gesammelt  und  filtriert  oder  unfiltriert
benutzt.  In  anderen  Städten  wird  unfiltriertes
Wasser  von  weit  her  geleitet  und  läßt  an  Qualität
viel  zu  wünschen  übrig.

Die  Republik  Brasilien  besteht  aus  20  Bundesstaaten
  mit  autonomer  Regierung,  dem  Föderaldistrikt
  des  Acre  und  der  Bundeshauptstadt  Rio
de  Janeiro.  Die  gesetzgebende  Körperschaft  der
Republik,  der  Bundeskongreß,  setzt  sich  zusammen
aus  Senat  und  Deputiertenkammer.  Jeder  Föderaldistrikt
  und  Staat  wählt  eine  bestimmte  Anzahl
Senatoren  und  Deputierte.  Der  Bundespräsident
und  Vizepräsident  werden  in  direkter  Wahl  aller
Wähler  der  ganzen  Republik  gewählt.

In  den  einzelnen  Staaten  wird  zu  jeder  gesetzgebenden
  Körperschaft  des  Staates,  dem  Staatskongreß,
  ebenfalls  eine  gewisse  Anzahl  von  Senatoren
  und  Deputierten  gewählt.  Der  Präsident  des
Staatskongresses  ernennt  oder  entläßt  die  einzelnen

 

Leiter  der  Verwaltungsabteilungen,  die  Staatssekretäre,

  nach  eigenem  Ermessen.

Die  Wahl  sowohl  der  Deputierten,  wie  der
Präsidenten  erfolgt  bei  der  unvollkommenen  Organisation
  in  den  weiten  Gebieten  auf  sehr  unsicherer
Grundlage.  So  wurde  mir  z.  B.  berichtet,  daß
im  Amazonas-Gebiet  die  Stimmen  durch  Beamte
auf  Dampfern  eingeholt  werden,  ohne  daß  eine
Kontrolle  möglich  wäre,  ob  die  fraglichen  Wähler
auch  existieren  oder  für  wen  die  Stimmen  abgegeben
  wurden.  Wenn  dann  auffällig  oft  Mitglieder
der  Partei,  die  gerade  am  Ruder  ist,  wenn  der
seitherige  Präsident,  oder  Familienangehörige  des
Präsidenten  als  Gewählte  der  Urne  entsteigen,  dann
mag  das  ja  mit  rechten  Dingen  zugegangen  sein.
Anderseits  kann  man  es  Leuten,  die  mit  den  herrschenden
  Zuständen  nicht  zufrieden  sind,  nachfühlen,
wenn  sie  solche  Wahlresultate  manchmal  verwunderlich
finden.

Der  Staatshaushalt  stützt  sich  auf  indirekte
Steuern,  in  der  Hauptsache  auf  Import=  und  Exportzölle.
  Während  die  Importzölle  der  Bundesregierung
  zufließen,  verbleiben  die  Exportzölle,  die
auf  Landesprodukte  erhoben  werden,  den  einzelnen
Staaten.  Daneben  wurden  bisher  aber  auch  Eingangszölle
  von  den  Bundesstaaten  untereinander
erhoben;  auch  die  einzelnen  Kommunen  belegten  die
verschiedenen  eingeführten  Waren  mit  Ein=  und
Ausgangszöllen.  Zum  Teil  sind  diese  von  den  einzelnen
  Staaten  untereinander  erhobenen  Eingangszölle
  durch  Bundesbeschluß  aufgehoben,  teilweise  bestehen
  sie  aber  noch  fort.  Solche  Zollerhebungen
führen  sogar  zu  Zollkriegen  zwischen  den  Bundessiaaten.
  Im  Jahre  1907  bestand  noch  ein  solcher
Zollkrieg  zwischen  Pernambuco  und  Rio  Grande
do  Sul.

Die  Importzölle  übersteigen  bei  Waren  aus  dem
Auslande  oft  weitaus  den  Wert  der  Waren  selbst.
Die  Exportzölle  auf  Landesprodukte  erreichen  teilweise
  fast  ein  Viertel  des  Wertes,  so  z.  B.  bei
Kautschuk  aus  Paré.  Außerdem  werden  von  den
einzelnen  Staaten  und  Kommunen  noch  Steuern  und
Taxen  der  verschiedensten  Art  erhoben.  Im  Staate
Amazonas  z.  B.  wird  die  Erlaubnis  zum  Verkauf
jeder  einzelnen  Warengattung  besonders  besteuert.
und  diese  Steuern  werden  selbst  von  den  allem
Verkehr  fernliegenden  Verkaufsstätten  der  Seringueros
  gefordert.  Andere  Staaten  erheben  Abgaben
von  Pflanzungen  so  z.  B.  von  Kokosnußpalmen.

Einer  Personalsteuer,  die  besonders  geeignet  ist,
Handel  und  Wandel  in  Brasilien  zu  bceeinträchtigen,
sind  die  Handlungsreisenden  unterworfen.  Die
Staaten  wie  die  Kommunen  schätzen  sie  in  sehr  ungenierter
  Weise  ein,  und  zwar  einheimische  ebensogur
wie  fremdländische.  Das  Drückende  an  dieser  Steuer
begreist  man  erst  dann  recht,  wenn  man  sich  vergegenwärtigt,
  daß  es  in  dem  betreffenden  Staate
oft  nur  einen  einzigen  Platz  mit  wenigen  Kunden
gibt,  so  daß  die  ganze  Last  der  Steuer  auf  einen
        <pb n="565" />
        G  503  20

oder  wenige  Abschlüsse  gewälzt  wird.  Man  kann
sich  denken,  wie  dadurch  der  Verkaufspreis  der
Ware  emporgetrieben  wird.  So  beträgt  z.  B.  in
Par#  die  Staatsstener  300  Milreis  in  Gold  plus
2½  v.  H.  Zuschlagsteuer,  zusammen  523  Papier-Milreis,)
  außerdem  die  Munizipalsteuer  1000  Popier-Milreis
  und  150  Papier-Mitreis  Zuschlag  für
Bettlerasyle,  dazu  15  Milreis  für  Ausstellung  der
Lizenz.  Diese  Steuer  soll  jeder  Vertreter  einer

Firma  zohlen,  auch  wenn  deren  mehrere  zu  gleicher
Beit  in  der  Stadt  tätig  sind.

Außerdem  werden  noch  eine  Unzahl  anderer
Steuern  exhoben,  etwa  von  den  Kommunen  ein
Eingangszoll  auf  verschiedene  Lebensmittel  und  Abgaben
  der  verschiedensten,  oft  sonderbarsten  Art.
So  z.  B.  wird  den  Markt=  und  Straßenhändlern
in  Belem-Par4  der  Verkauf  ihrer  Ware  nur  auf
bestimmten  Tischen  gestattet;  diese  Tische  werden
zu  hohen  Preisen  von  einem  Konzessionär  vermietet.
Von  diesem  zieht  die  Stadtverwaltung  ihren
Tribut  ein.

Staatliche  und  lommunale  Einrichtungen,  die
der  Volksbildung  oder  der  wirtschaftlichen  Entwicklung
  dienen,  sind  in  den  Nordstaaten  nur  sehr  wenig
vorhanden;  in  den  Südstaaten  ist  es  hauptsächlich
der  Staat  Sio  Paulo,  wo  solche  Einrichtungen  zu
finden  sind.  Gerade  in  einem  Lande,  das  vorzugsweise
  auf  die  Bodenerträgnisse  angewiesen  ist,  sollte
man  Einrichtungen  erwarten,  die  zur  Hebung  der
Bodenkultur  beitragen.  Im  ganzen  Norden  ist  aber
für  diesen  Zweck  nur  in  Belem-Pars  ein  botanischer
Garten  vorhanden,  in  dem  zugleich  meteorologische
Beobachtungen  und  erst  in  neuester  Zeit  auch
Pflanzungsversuche  gemacht  werden.  In  den  Staaten
Amazonas,  Cearä,  Maranhso  usw.  ist  nichts  dergleichen
  anzutreffen.  Erst  viel  weiter  südlich,  im
Staate  Bahia,  befinden  sich  in  Sio  Bentos  das
Lagos  eine  Landwirtschaftsschule  sowie  zwei  Versuchsstationen:
  Joazeiro,  hauptsächlich  für  Weinbau,
und  Catu  für  Viehzucht.  Diese  noch  unter  dem
Kaiserreich  geschaffene  Einrichtung  war  jahrelang
vollständig  vernachlässigt;  erst  in  letzter  Zeit  sind
von  der  Bundesregierung  wieder  Mittel  bewilligt
worden,  um  sie  ihrer  eigentlichen  Bestimmung,  der
Hebung  der  Landwirtschaft  und  der  Landeskulturen,
dienstbar  zu  machen.

Am  weitesten  auf  diesem  Gebiete  vorgeschritten
ist  jedenfalls  der  Staat  Säo  Paulo.  Dort  befinden
sich  mehrere  Institute,  die  außerordentlich  günstig
wirken  und  bereits  viel  für  die  Hebung  des  Ackerund
  Plantagenbaues  getan  haben.  Es  sind  dies
vor  allem  das  agronomische  Institut  in  Campinas,
die  landwirtschaftliche  Schule  Pircicoba,  der  Horto
Botanico  in  Söo  Paulo  und  die  tropische  Versuchsstation
  in  Cabatäo.  Im  Staat  Sao  Paulo  werden
auch  umfangreiche  Statistiken  über  den  Fortschritt

*)  1000  Reis  =  1  Milreis  Papier  =  1,30.NX.  Im
Verkehr  wird  meist  nur  mit  Papiermilreis  gerechnet.

-ee

 

und  die  Erfolge  der  Landeskulturen  aufgenommen
und  in  Form  von  Denkschriften  veröffentlicht.  Sicher
ist,  daß  sich  Säo  Paulo  vor  allen  anderen  von  mir

besuchten  Staaten  auszeichnet.

Auch  auf  dem  Gebiete  der  allgemeinen  Bildungsanstalten,
  der  Schulen  und  höheren  Lehranstalten,
sind  die  Nordstaaten  gegenüber  den  Südstaaten  weit
im  Rückstande.  Die  Lehrkräfte  in  leitender  Stellung
und  die  Vorsteher  der  Institute  sind  meist  Ausländer;

  soweit  diese  Stellungen  und  Lehrämter
durch  Brasilianer  besetzt  sind,  ist  die  Leistung  nicht

auf  gleicher  Höhe;  dies  wurde  mir  an  verschiedenen

Beispielen  von  sachverständiger  Seite  nachgewiesen.

Eisenbahnen  sind  in  den  Nordstaaten  gleichfalls
weniger  vorhanden  als  in  den  Südstaaten.  Und
wenn  auch  in  einzelnen  Nordstaaten,  wie  Parä  und
Amazonas,  der  Verkehr  hauptsächlich  auf  den  Wasserwegen
  stattfindet,  so  gibt  es  doch  auch  dort  viele
Bezirke,  die  durch  Eisenbahnen  in  ihrer  Entwicklung
gefördert  werden  könnten.  Die  einzige  Eisenbahn
im  ganzen  Amazonas-Gebiet  ist  zur  Zeit  die  kurze
Strecke  zwischen  Belem-Parä  und  Braganza.  Weiter
südlich  existiert  erst  im  Staate  Cearä  wieder  eine
Eisenbahnlinie,  die  von  Fortaleza  ins  Gebirge  bis
Humayta  führt,  und  eine  kürzere  von  dem  kleineren
Hafen  Camocim  nach  Sobral.  Mehr  nach  Süden
zu  vermehren  sich  dann  die  Eisenbahnlinien  und
bilden  im  Staate  Rio  de  Janeiro  und  Sao  Paulo
ein  verhältnismäßig  großes  Netz.  Die  Fahrgelegenheiten
  auf  diesen  Eisenbahnen  sind  sehr  spärlich,
besonders  im  Norden;  vielfach  verkehren  nur  ein
bis  dreimal  wöchentlich  Züge.  Der  Grund,  warum
sich  kein  größeres  Bedürfnis  für  vermehrte  Verbindungen
  geltend  macht,  dürfte  in  den  außerordentlich
  hohen  Frachtraten  und  in  den  Personentarifen
  zu  suchen  sein.

Viele  Produkte,  z.  B.  Holz,  können  gar  nicht
an  die  Küste  und  damit  nicht  an  den  Weltmarkt
gebracht  werden,  weil  die  Transportkosten  den  Wert
der  Produkte  übersteigen  würden.  Teilweise  sind
die  Frachtraten  so  hoch,  daß  gelegentlicher  Transport
  der  Waren  auf  Eseln  sich  billiger  stellt  als
der  Bahntransport.  Sicher  sind  in  den  Bezirken,
welche  die  Bahn  passiert,  nebst  dem  Hinterlande
viele  Produkte  vorhanden,  die  mit  Nutzen  an  den
Weltmarkt  gebracht  werden  könnten.  Man  hört  den
Brasilianer  immer  den  Reichtum  seines  Landes
rühmen,  aber  dessen  Produkte  sind  so  lange  dem
Wohlstand  der  Bevölkerung  nicht  zuzurechnen,  als
es  nicht  möglich  ist,  sie  dem  Weltmarkt  zuzuführen.
Unter  den  jetzigen  Verhältnissen,  wo  durch  hohe
Zölle  usw.  die  Lebenshaltung  des  Arbeiters  übermäßig
  verteuert  ist,  wo  die  Transportgelegenheiten
weiter  verteuernd  wirken,  ist  die  Umsetzung  der  vorhandenen
  Landesprodukte  in  Geld  meist  nicht  möglich.
Wenn  man  unter  den  bestehenden  Zuständen  selbst

Produkte  von  nicht  unerheblichem  Wert  dem  Weltmarkte

  zuführen  wollte,  so  würden  die  Ausgaben
hierfür  oft  größer  sein  als  der  erzielte  Erlös.  Die
        <pb n="566" />
        E  504  20

Existenz  dieser  Werte  ist  deshalb  für  die  Gegenwart
ohne  Bedeutung.

Die  Eisenbahnen  sind  zum  Teil  im  Besitz  der
Einzelstaaten,  zum  Teil  in  privater  Verwaltung.
Bei  den  staatlichen  Linien  wirkt  der  Reichtum  an
gut  befoldeten  Beamten,  deren  Unerläßlichkeit
einem  an  europäische  Verwaltungsmethoden  gewöhnten
Menschen  nicht  sofort  einleuchtet,  sowie  auch  die  aus
gewissen  Gründen  erklärliche  Verteuerung  bei  Materialeinkäufen
  auf  den  Eisenbahnetat  ebenso  steigernd,
wie  die  brasilianische  Sonnenglut  auf  das  Ouecksilber
  des  Thermometers.  Die  Verwaltungen  der
Privatbahnen  dagegen  müssen  Summen  aufbringen,
die  gleiche  Unternehmungen  in  anderen  Ländern
nicht  kennen.  Hohe  Transportraten  sind  dann  die
Folge.  Die  Privatbahnen  haben  nicht  allein  die
Verpflichtung,  für  das  bei  ihnen  investierte,  meist
ausländische  Kapital  hohe  Dividenden  herauszuwirtschaften,
  weil  sonst  kein  Kapital  für  Anlagen  in
Brasilien  zu  haben  wäre,  sie  haben  auch  die  recht
beträchtlichen  Summen  aufszubringen,  die  nach  Landesbrauch
  ein  besonderes  Geheimkonto  an  Geschäftsunkosten
  ausmachen:  zunächst,  um  überhaupt  nur  die
Betriebskonzession  zu  erhalten,  und  vor  allen  Dingen
später,  um  die  erworbene  Konzession  unbehelligt
ausüben  zu  können.

Von  Frachttarifen  möchte  ich  nur  erwähnen,
daß  z.  B.  die  Great-Western  Railways  Comp.  (im
Staate  Pernambuco)  für  Massentransporte  von
Zucker  125  Reis,  d.  h.  etwa  17  Pf.  per  Kilometer-Tonne
  erhebt.  In  Sco  Paulo  kostet  der  Transport
von  Kaffee,  ebenfalls  Massentransport,  per  Ballen
von  60  kg  auf  etwa  400  km  Entfernung  etwa
6  Milreis,  d.  h.  7,80  M  oder  32,3  Pf.  per  Kilometer-Tonne.
  Im  Vergleich  hierzu  kostet  in  Deutschland
  die  Kilometer-Tonne  2,7  bis  6,2  Pf.

Außer  den  Eisenbahnen  kommt  die  Schiffahrt
für  den  Verkehr  besonders  in  Frage.  Das  ausgedehnte
  Gebiet  der  Ströme  und  Flüsse  sowie  die
5000  km  lange  Küste  bieten  der  Schiffahrt  gute
Gelegenheit  zur  Entwicklung.  Sie  bildet  deshalb
auch  für  den  Waren=  wie  für  den  Personenverkehr
in  den  meisten  Staaten  den  Hauptfaktor.

Unter  den  brasilianischen  Schiffahrtsgesellschaften
steht  in  erster  Reihe  der  Lloyd  Brasileiro  mit  einer
zahlreichen  Flotte.  Zum  Teil  werden  Schiffahrtslinien
  auch  von  den  Staaten  subventioniert  oder
unterhalten.  Außer  diesen  sind  ausländische  Gesellschaften,
  in  erster  Reihe  englische,  deutsche,  französische,
  tätig.  Dem  Warenverkehr  innerhalb  des
Landes  dienen  außer  den  Dampsschiffen  eine  sehr
große  Anzahl  von  Segelschiffen  in  den  verschiedensten
Modellen,  bis  mehrere  100  Tonnen  fassend,  außerdem
  aber  auch  Ruderboote  und  Canves,  die  ofst  bis
100  Tonnen  laden.

Die  ausländischen  Schiffe  dürsfen  den  Frachtenverkehr
  nur  zwischen  dem  Auslande  und  Brasilien,
nicht  aber  den  Binnenverkehr  vermitteln.  Der  Personenverkehr
  ist  ihnen  auch  zwischen  den  brasilianischen

 

Landungsplätzen  gestattet.  Während  man  auf  den
ausländischen  Schiffen  im  allgemeinen  mit  der  Beförderung,
  wie  auch  mit  den  Passage=  und  Frachtraten
  zusrieden  ist,  wird  auf  den  brasilianischen
Schiffen  über  beides  geklagt.  Die  Frachtraten  und
die  Passagepreise  sind  hoch,  die  Begriffe  über  die
Haltung  von  Fahrzeugen,  insbesondere  in  bezug  auf
Sauberkeit,  weisen  so  starke  nationale  Eigentünmlichkeiten
  auf,  daß  hierin  große  Meinungsverschiedenheiten
  zwischen  der  einheimischen  Mannschaft  und  den
ausländischen  Gästen  bestehen.  Auch  sind  die  letzteren
von  der  brasilianischen  Küche  selten  begeistert,  am
wenigsten  aber  auf  den  Schiffen.  Der  Zustand,  in
dem  man  auf  brasilianischen  Schiffen  oftmals  Deck
und  Kabinen,  Baderäume  und  Toiletten,  Speisen
und  Geschirre  antrifft,  sticht  von  demjenigen  auf  den
englischen  oder  deutschen  Dampfern  so  energisch  ab,
daß  man  vor  der  Widerstandsfähigkeit  der  brasilianischen
  Sinneswerkzeuge  einen  ordentlichen  Respekt
bekommt.

Auf  den  weiten  Strecken,  die  nicht  von  der
Eisenbahn  oder  Schiffahrt  berührt  werden,  ist  der
Verkehr  auf  Maulesel  oder  Pferde  angewiesen.
Besonders  Warentransporte  aus  dem  Innern
werden  auf  dem  Rücken  dieser  Tiere  befördert,  da
Wagen  nur  in  den  seltensten  Fällen  benutzt  werden
können.  In  vielen  Gegenden  halten  sich  deshalb
sowohl  Geschäftshäuser  für  den  Aufkauf  der  Produkte,
  wie  auch  Pflanzer  ganze  Herden  von  Mauleseln,
  Troppas  genannt,  die  sie  oft  auf  wochenund
  monatelange  Reisen  nach  den  Eisenbahn=  und
Dampfsschiffahrtsstationen  senden.  Vielfach  werden
diese  Tiere  im  Innern  gezogen  und  zum  Verkauf
nach  den  an  den  großen  Verkehrswegen  gelegenen
Städten  gebracht.  Diese  Gelegenheiten  werden  zugleich
  zum  Warentransport  benutzt;  jedes  Tier
wird  mit  einer  Last  versehen.  Solche  Herden
sieht  man  oft  auf  den  Wegen.

1.  *
*

Seit  mit  dem  Ende  des  Kaiserreichs  die
Sklaverei  aufgehoben  worden  ist,  sind  die  Arbeiterverhältnisse
  in  Brasilien  auf  eine  vollständig
  andere  Grundlage  gestellt.  Die  Folgen
dieser  Anderungen  sind  auch  heute,  nach  zwanzig
Jahren,  noch  nicht  überwunden.  Während  früher
der  Neger  auf  den  Plantagen  ein  billiger  Arbeiter
war,  ist  er  heute  nur  soweit  zur  Arbeit  zu  bekommen,
  als  ihn  die  Not,  den  dürftigsten  Lebensunterhalt
  zu  decken,  dazu  zwingt.  Sowohl  die
Plantagen,  wie  alle  anderen  Unternehmungen  sind
heute  darauf  angewiesen,  eingewanderte  Arbeiter.
besonders  solche  aus  Italien,  Portugal  und  Spanien,
zu  beschäftigen.  Die  hohen  Eingangszölle  machen
die  Lebenshaltung  in  allen  Teilen  Brasiliens  sehr
teuer;  dazu  kommt  aber  noch,  daß  in  vielen  Bezirken
  selbst  die  notwendigsten  Nahrungsmittel  nicht
am  Orte  produziert  werden,  sondern  oft  die  Kosten
weiter  Transporte  und  den  Preisausschlag  mehr-
        <pb n="567" />
        G  505  20

sachen  Zwischenhandels  zu  tragen  haben.  Wo
letzteres  der  Fall  ist,  steigen  die  Arbeitslöhne  auf
exorbitante  Höhen.  Während  in  den  Mittelstaaten
z.  B.  Cear,  Maranhso,  Pernambruco,  Bahia  usw.,
dort,  wo  auch  Nahrungsmittel  erzeugt  werden,  besonders
  im  Innern  des  Landes,  wo  die  Bedürfnisse
  der  Arbeiter  an  eingeführten  Waren  verhältnismäßig
  gering  sind,  der  Landarbeiter  je  nach
Jahreszeit  und  Angebot  mit  600  bis  2500  Reis
pro  Tag  bezahlt  wird,  zahlt  man  im  Amazonasgebiet,
  wo  die  Produktion  von  Nahrungsmitteln
fast  vollständig  fehlt,  einem  Manne  etwa  8000  Reis
pro  Tag.  Auch  in  den  Küstenstädten  wechselt  in
ähnlicher  Weise  der  Arbeitslohn.  So  zahlt  man
5.  B.  in  Bahia  und  Pernambuco  einem  Arbeiter
etwa  2000  bis  3000  Reis  pro  Tag,  während  in
Belem-Parä  und  Mandos  ein  Arbeiter  etwa
10  000  Reis  bekommt.  Trotz  dieser  hohen  Löhne
herrscht  dort  meist  Arbeitermangel.

Infolge  der  großen  Differenz  der  Arbeitslöhne
in  den  einzelnen  Staaten  tritt  eine  periodische  Zuwanderung
  der  Arbeiter  einer  Gegend  nach  der
anderen  ein.  Ebenso  besteht  eine  periodische  Zuwanderung
  von  Arbeitskräften  aus  dem  Auslande.
Innerhalb  des  Landes  tritt  die  Abwanderung  der
Arbeiter  besonders  dort  auf,  wo,  wie  z.  B.  im
Staate  Cear4,  oftmals  Dürre  herrscht,  die  zu  Arbeitslosigkeit
  und  großer  Not  führt.  Meist  ziehen
dann  die  Arbeiter,  ohne  ihre  Familien  mitzunehmen,
in  andere  Gegenden  und  kehren,  sobald  es  ihnen
möglich  ist,  in  ihre  Heimat  zurück.  In  den
Gegenden  mit  höherem  Arbeitslohn,  wie  im
Amazonasgebiet,  ist  die  Lebenshaltung  so  viel
teurer,  daß  selbst  der  hohe  Arbeitslohn  kaum  ausreicht,
  den  Arbeiter  und  seine  Familie  zu  ernähren
und  noch  weniger,  um  ihm  einen  Uberschuß  zu
lassen,  der  die  Reise=  und  Ubersiedelungskosten
deckt.  Vielsach  treten  in  Gegenden,  in  denen  aus
den  angesührten  Gründen  eine  Abwanderung  der
Arbeiter  vorauszusehen  ist,  Agenten  auf,  welche  die
Arbeiter  engagieren  und  ihnen  einen  Vorschuß  auf
ihren  kommenden  Verdienst  geben.  Mit  einem  Teil
dieses  Vorschusses  werden  von  den  meist  mittellosen
Leuten  die  Reisekosten  gedeckt;  eine  weitere  Summe
wird  der  Familie  zurückgelassen,  um  sie  vor  der
dringendsten  Not  zu  bewahren.  Sobald  der  Arbeiter
nach  einer  oder  mehreren  Arbeitsperioden  einige
Ersparnisse  gemacht  hat,  kehrt  er,  wenn  irgend
möglich,  wieder  zu  seiner  Familie  in  die  Heimat
zurück.

Auch  die  vom  Auslande,  Portugal,  Spanien
und  besonders  Italien,  zugewanderten  Arbeiter
bleiben  nur  vorübergehend  in  Brasilien.  Bei
höherem  Arbeitslohn  und  sparsamer  Wirtschaft
hoffen  sie  etwas  zu  erübrigen.  Sobald  sie  aber
eine  Summe  zusammen  haben,  die  sie  befähigt,
unter  billigeren  Lebensbedingungen  eine  bequemere
Existenz  in  ihrer  Heimat  zu  führen,  kehren  sie
dorthin  zurück.  In  dieser  Absicht  senden  sie  auch

 

alles  erübrigte  Kapital  in  die  Heimat;  es  ist  keine
unbedeutende  Summe,  die  auf  diesem  Wege  den
Staaten  entzogen  wird.

Die  Auswanderung  des  Kapitals  wird  von  den
brasilianischen  Banken  sehr  empfunden.  Nicht  nur
die  Arbeiter,  sondern  auch  alle  anderen  Ausländer
und  selbst  viele  Brasilianer  suchen  ihr  Kapital,  zum
Teil  weil  sie  glauben,  es  sei  dort  sicherer,  im
Auslande  zu  placieren.  Anderseits  muß  zu  fast
allen  größeren  Unternehmungen  ausländisches  Kapital
herangezogen  werden.

Brasilien  hat  Papierwährung,  und  zwar  sind
1000  Reis  1  Milreis  und  1000  Milreis
—  1  Conto  de  Reis.  Der  Goldkurs  eines  Milreis
  beträgt  27  Pence,  jedoch  ist  das  nur  als
Umrechnungskurs  zu  betrachten,  da  die  Zölle  selbst
da,  wo  sie  in  Goldkurs  angesetzt  sind,  in  Papier
gezahlt  werden.  Der  Kurs  des  Papier-Milreis
war  bis  vor  einigen  Jahren  außerordentlich
schwankend  und  stellte  sich  im  Verhältnis  zu  englischer
  Währung  zwischen  11  bis  17  Pence.  Um
diesen  Schwankungen,  die  oft  durch  Spekulation
zum  Schaden  des  Landes  hervorgerufen  wurden.
entgegen  zu  arbeiten,  ist  von  der  Bundesregierung
eine  Konversionskasse  eingerichtet  worden,  die  den
Wert  der  Papier-Milreis  auf  15  Pernce  festhalten
soll.  Der  Konversionskasse  ist  es  gelungen,  wenigstens
  größere  Schwankungen  des  Kurses  zu  verhindern.


Die  Nationalbank  von  Brasilien,  die  der
Leitung  des  Finanzministers  untersteht,  ist  die

Banco  do  Brazil,  welche  mit  einem  Kapital  von
70  000  Conto  de  Reis  arbeitet.  Außer  dieser  besteht
  noch  eine  größere  Anzahl  von  Banken,  so
die  London  and  Brazilian  Bank  Ltd.  mit  einem
Kapital  von  1  500  000  K  und  einem  Reservefonds
von  700  000  K,  die  London  and  River  Plat  Bank
Lid.  mit  einem  Kapital  von  1  500  000  2  und
einem  Reservefonds  von  1.000  000  S,  die  Banco
do  Commercio  mit  einem  Kapital  von  13  000  Conto
de  Reis  und  einem  Reservefonds  von  2720  Conto
de  Reis,  die  brasilianische  Bank  für  Deutschland
mit  einem  Kapital  von  10  000  000  HKx,  The
British  Bank  of  South  America  mit  einem  Kapital
von  1  000  000  8  und  Reserve  von  375  000  2E,
die  Banco  Commercio  do  Rio  de  Janeiro  mit
Kapital  von  10  000  Conto  de  Reis  und  Reserve
von  2000  Conto  de  Reis,  die  Banque  Belge  de
Préts  Fongiêres  mit  12  000  000  Francs  Kapital
und  mehrere  andere.

Die  Hauptproduktion  liefert  fast  in  allen
Staaten  die  Land=  und  Forstwirtschaft.  In  einigen
Staaten  werden  auch  Mineralien  und  Metalle  gewonnen.
  Industrie  ist  dagegen  nur  wenig  vorhanden.
  Sie  deckt  nur  zum  geringen  Teil  die
Bedürfnisse  des  eigenen  Landes,  der  größere  Teil.
aller  Industrieprodukte  muß  importiert  werden.
Soweit  Industrie  in  Frage  kommt,  dient  sie  mehr
der  Bearbeitung  landwirtschaftlicher  Bodenprodukte,
        <pb n="568" />
        EG  506  20

wie  z.  B.  des  Zuckers,  oder  der  Fertigstellung  der
vom  Ausland  bezogenen  Halbfabrikate.  Nach  „The

Brazilian  Review“  werden  eigentliche  Industrieprodukte
  überhaupt  nicht  in  nennenswerter  Menge
exportiert,  so  daß  sie  gar  nicht  einmal  besonders
«  ZStellegetückt
Der  Export  betrug  nach  obiger.  Quelle  an

aufgeführt  werden.

Tieren  und  deren  Lraduzten:  i

im  Jahre  1904  52  529  000  Milreis
1905  32  205  000  -
1906  40  654  000

an  Mineralien,  WMe  und  deren  Produkten:
im  Jahre  1904  18  592  000  Milreis

–
2  r

-—  “

-  =  1905  15  102  000
-  =  1906  15372  000  -
an  Bodenerzeugiff  en  der  Land=  und  Forstwirtschaft:
  ·
im  Jahre  1904  705  149  000  Milreis
.1905  638  149000
-  =  1906  743  343  000  -

Obgleich  dem  umfange  nach  an  neunter,  steht

der  Staat  Sio  Paulo  infolge  seiner  bei  weitem
am  besten  entwickelten  Landwirtschaft  und  besouders
infolge  seines  Kaffeebaues  der  Größe  des  Exportes
  nach  an  erster  Stelle.  Seo  Paulo  exportierte

  .
im  Jahre  1904  für  254  867  000  Milreis
1905  220  230  O000
2  1906  =  308  174000  =

dos  find  32  bis  38  v.  H.  des  Gesamtexportes.

Die  beiden  Nordstaaten  Amazonas  und  Pará
mit  ihrer  großen  Kautschukproduktion  exportierten:

im  Jahre  1904  für  205  643  000  Milreis
-  1905  215  785  000  =
190  199  130  000  =

das  sind  25  bis  30  v.  H.  des  Gesamtexportes.

Überhaupt  nahmen  unter  den  exportierten
Waren  wie  seit  Jahren  so  auch  1906  Kaffee  die
erste  Stelle  mit  418  Millionen,  also  über  50  v.  H.
und  Kautschuk  die  zweite  Stelle  mit  210  Millionen,
also  fast  30  v.  H.,  ein.

Gegen  die  Bedeutung  dieser  beiden  Produkte
treten  alle  anderen  weit  zurück;  immerhin  war  der

Export:

—  2
—  —2

an  Häuten  38  000  000  Milreis
.Maté,  eine  besonders  in

Südamerika  genossene  Teeart

  etwa  28  000  000  =
-Baumwolle  .  .  .  ..  -25000  000  --=
  Kakooa  =  21  000  O00
-Tabak  ..  .  .  .  ...  =  13500  000  -
-Zucker  -  9  000  000  -=-Carneubawachhs
  -  6  000  O000

Der  gesamte  Warenexport  betrug:

1904  776  367  000  Milreis
1905  .685  456  000  -
1906  799  670  000  -

Bereinigte  Staaten
Deutschlannd

Nahrungsmitteln,

 

Die  Hauptabnehmer  für  die  brafilianischen
Produkte  sind  die  Vereinigten  Staaten,  Großbritannien
  und  Deutschland.  Im  Jahre  1906
ist  infolge  des  großen  Kafsfee-Exporis  nach  der
Statistik  Deutschland  aus  der  dritten  in  die  zweite
Es  bezogen:

1905
Milreis
285  100  000
102  884  000  141  359  000
Großbritannien  125  671  000  127  815  000

Deutschland  ist  aber  ein  viel  größerer  Abnehmer,
als  es  der  Statistik  nach  den  Anschein  hat,  denn
es  bezieht  viele  Produkte,  die  infolge  der  schnelleren
und  zahlreicheren  Schiffsverbindungen  über  die
alten  Märkte  und  Geschäftsverbindungen  zunächst
von  Brasilien  nach  England  gehen,  um  dann  erst  in
den  deutschen  Konsum  zu  gelangen.  Für  viele  Produkte
ist  Deutschland  sogar  der  Haupt=  oder  fast  einzige
Abnehmer,  so  z.  B.  für  Bienen=  und  Carneuba-Wachs,
  Tabak  und  Häute,  Zink,  Kupfer  und  Halbedelsteine.


Der  Warenimport  setzt  sich  aus  den  fertigen  und
halbfertigen  Industrieprodukten  der  verschiedenen
Kulturstaaten,  in  ziemlich  erheblicher  Summe  aus
besonders  Körnerfrüchten  und
Fleischprodukten  zusammen.  Es  wurden  eingeführt:

An  vorbereitetem  Rohmaterial  bzw.  halbfertigen
Industrieprodukten  zur  Weiterverarbeitung  in  Brasilien:


19060
Milreis
280  587  000

1904  für  .  .  .  .  ...  89  808  000  Milreis
19000  76  727  000  -
19006  95  982  000  -

an  fertigen  Industrieprodukten:
1904  für  .  .  .  .  ...  241  540  000  Milreis
1000  216  431  000  =
1900606  247  161  000  -

an  Nahrungsmitteln  und  Futterstoffen:

1904  für  .  .  .  .  ...  178  634  000  Milreis
19000  156  968  000  -
190606  154  240  000  -

an  Tieren  und  deren  Produkten,  hauptsächlich  den
südamerikanischen  Staaten  entstammend:

1904  frr  3  189  000  Milreis

190000  4  484  000  -

19006  2  118  000  -

Der  gesamte  Warenimport  betrug:

19004)4).  512  588  000  Milreis

191000  454  995  000  -

1906ü  499  287  000  -

An  dem  Import  waren  beteiligt:

1905

Großbritannien  .  mit  120898000  oder  26,59  v.  H.
Deutschland  4  60550000  =  13,33
Vereinig.  Staaten  =  47092000  =  10,33
Argentinien  .  ..  53562000  =  11,77  „
Frankreich.  .  .  .  40  837000  =  9  -
        <pb n="569" />
        G  507  20

1906
Großbritannien  mit  139887  000  oder  28  v.  H.
Deutschland  .  13356000  =  14684
Vereinig.  Staaten  =  57207000  =  11,46  =
Argentinien.  .  .  52605000  =  10,57
Fraͤnkreich.  .  .  .  46030000  =  9.21

Aus  vorstehenden  Aufstellungen  ergibt  sich,  daß,
während  die  Einfuhr  von  Industrieprodukten  in
der  Zunahme  begriffen  ist,  die  Einfuhr  von  land—
wirtschaftlichen  Produlten  zurückgeht.  Das  ist  ein
gutes  Zeichen  für  die  Entwicklung  der  Landwirtschaft
  in  Brasilien.  Besonders  sind  es  die  Südstaaten
  und  allen  voran  ist  es  wiederum  der  Staat
Sio  Paulo,  die  sich  der  Produktion  von  Nahrungsmitteln
  annehmen.  So  ist  z.  B.  die  Reiseinfuhr
in  den  Jahren  1903  bis  1906  von  73  589  auf
40  289  Tonnen  zurückgegangen,  und  man  erwartet,
daß  in  kurzer  Zeit  der  ganze  heimische  Bedarf
produziert  werden  wird.

Die  Einfuhr  erfolgt  naturgemäß  hauptsächlich
über  die  Hafenstädte,  in  denen  der  Großhandel
seinen  Sitz  hat  und  von  wo  aus  die  Waren  über
das  Land  verteilt  werden.  An  der  Spitze  dieser
Handelsplätze  steht:

Rio  de  Janeiro  mit  einem  1906

Import  o0n.  203  109  000  Milreis
hiernach  kommt  Santos

(Säo  Paulo)  mit  96  389  000  =
Parss  .  .  .  ..  40464000  —
Pernambuco  .  .  .  .  ..  mit  37187000  =
Rio  Grande  do  Sul-  35  655  000  -
Bahia  ....  .  .  ...  29  539  000  -
Mansos  im  Staate  Amazonass

  mit  18  823000

Diese  Importzahlen  decken  sich  aber  nicht  mit
dem  Konsum  der  Staaten,  in  welchen  die  Hafenplätze
  liegen  und  in  denen  der  Eingangszoll  auf
die  Waren  gezahlt  wird.  Der  nach  den  südlicher
gelegenen  Hafenplätzen  eingehende  Import  ist  vielmehr
  zum  großen  Teil  für  die  Staaten  im  Norden
bestimmt  und  eine  große  Anzahl  von  Kaufhäusern  sendet
ihre  Reisenden  vorzugsweise  nach  den  Nordstaaten,  um
dorthin  sowohl  die  eigene  Produktion  der  südlichen
Staaten,  besonders  Nahrungsmittel,  wie  die  Ware  des
Auslandes  abzusetzen.  Sicher  ist  anzunehmen,  daß  z.  B.
die  Staaten  Amazonas  und  Parä,  mehr  als  die
über  die  Häfen  Manáäos  und  Paré  direkt  importierten
  59  Millionen  Milreis  an  Auslandswaren
verbrauchen.  Vielfach  herrscht  deshalb  Unzusriedenheit,
daß  die  Importzölle,  die  der  Bundesregierung  aus
dem  Warenverbrauch  jener  Staaten  zufließen  und
der  Vorteil,  den  die  Südstaaten  durch  den  Absatz
ihrer  Produkte  dorthin  haben,  gar  nicht  im  Verhältnis
  zu  den  Aufwendungen  stehen,  die  die  Bundesregierung
  für  diese  Staaten  macht.  Hierauf  ist
auch  die  Mißstimmung  in  den  Nordstaaten  zurückzuführen.
  Man  bezeichnet  dort  den  Zusammenschluß

nund  Amazonas  zur  Entladung  kommen.

 

der  Süd=  und  Nordstaaten  als  für  die  letzteren
unvorteilhaft.

Um  ein  Bild  von  der  Hauptproduktion  des
Landes  zu  geben,  ist  es  notwendig,  auf  die  einzelnen
Produktionsgebiete  näher  einzugehen.“)

Cearäd.

Unter  den  südöstlich  von  Parä  gelegenen  brasilianischen
  Staaten  Maranhäáo,  Piauhy  und  Ceará
steht  der  letztere,  obgleich  an  Fläche  der  kleinste,
hinsichtlich  des  Auslandverkehrs  an  erster  Stelle.
Zwar  ist  eine  direkte  überseeische  Schiffsverbindung
auch  mit  Maranhäo  und  mit  Tutoya,  dem  Hafen
von  Piauhy,  vorhanden,  doch  übersteigt  die  Ausfuhr
aus  Cearáä  die  jener  Häfen  bei  weitem.  Zum
Export  gelangen  hauptsächlich:  Baumwolle,  Manicobakautschuk,
  Carneubawachs  und  Häute.  Die  Produktion
  dieser  drei  Staaten  weicht  infolge  der  Ahnlichkeit
  der  Boden=  und  klimatischen  Verhältnisse
wenig  voneinander  ab;  deshalb  konnte  ich  mich
bei  meiner  knappen  Zeit  auch  auf  den  Besuch  des
Staates  Cears  beschränken.

Der  Staat  Ceará  bedeckt  eine  Fläche  von
104,250  Qnuadratkilometern.  Er  hat  im  Gegensatz
zu  den  Staaten  im  Amazonasgebiet  ein  vorwiegend
trockenes  Klima.  Nur  im  Norden  und  Südosten
befinden  sich  zwei  kleinere  Flußgebiete,  im  Norden
der  Rio  Acaracu,  der  sich  unterhalb  der  Stadt
Acaracu  in  das  Meer  ergießt,  im  Südosten  der
Rio  Jaguaribe,  der  bei  Aracaty  in  den  Ozean
mündet.  Der  südliche  und  nordöstliche  Teil  des
Staates  ist  gebirgig,  während  die  übrigen  Teile
nur  geringe  Erhebungen  zeigen.  Vom  Ozean  wird
der  Staat  in  einer  Länge  von  etwa  500  Kilometern
begrenzt.  Die  drei  Haupthäfen  sind:  Camucim,
Fortaleza  und  Aracaty.

Die  weiten,  meist  mit  niederem  Gebüsch  bestandenen
  Ebenen  machen  den  Eindruck  einer  dürren
Landschaft;  nur  an  den  Gebirgsabhängen  und  in
der  Nähe  der  Flüsse  wird  die  Vegetation  üppiger.
Große  Waldungen  wie  im  Amazonasgebiet  sind  hier
nicht  vorhanden.  Seit  Generationen  ist  am  Holzbestand
  Raubbau  getrieben  und  für  die  Aufforstung
nie  etwas  getan  worden.  Eine  Folge  dieses  Waldmangels
  ist  die  oft  eintretende  Dürre.  Obgleich
während  der  Monate  Dezember  bis  Juni,  in  denen
die  Hauptregen  fallen  sollen,  der  Himmel  häufig
bewölkt  ist,  treiben  die  Winde  die  Wolken  nach
Nordwesten,  wo  sie  donn  in  den  Nordstaaten  Pará
Aus  den
meteorologischen  Beobachtungen  in  Pars“  ist  zu  entnehmen,
  daß  der  größte  Teil  der  dort  niedergehenden
Regen  mit  Winden  aus  Südosten  und  Osten  kommt.

*  Über  das  Amazgonas-Gebiet  vgl.  meinen  Aufsatz:
Die  Gewinnung  des  Parnkautschuks  am  Amazonas
und  seine  Zukunft.“  (Tropenpflanzer  1908,  S.  407  ff.)
        <pb n="570" />
        G  508  2O

Die  immer  wieder  eintretenden  Dürren  haben
die  Regierung  des  Staates  veranlaßt,  auf  Mittel
zu  sinnen,  um  der  dadurch  herworgerufenen  Not  zu
begegnen.  So  hat  man  versucht,  in  großen  Stauwerken
  Wasser  anzusammeln.  Diese  Versuche  haben
fast  gar  keinen  Erfolg  gehabt,  weil  das  Wasser  zur
Füllung  der  Stauwerke  nicht  hinreichte.  Aber  auch
die  von  Privaten  angelegten  kleinen  Stauwerke
zeigen  nur  wenig  Erfolg,  da  die  Verdampsung  infolge
  der  hohen  Temperatur  sehr  groß  ist  und  die
kleinen  Wasserbassins  meist  in  kurzer  Zeit  trocken
liegen.  Der  Leiter  einer  Kommission  zum  Studium
dieser  Frage  will  festgestellt  haben,  daß  die  von  den
Gebirgen  kommenden  Wasser  sich  auf  dem  Wege
zum  Ozean  meist  in  untere  Bodenschichten  versenken
und  dort  unterirdische  Flüsse  bilden.  Schon  nach
kurzem  Laufe  sickert  das  Wasser  in  diese  Schichten
und  bald  nach  der  Regenzeit  sind  die  unteren  Flußläufe
  vollständig  trocken,  wogegen  man  in  Tiefen
von  8  bis  50  m  reichlich  Wasser  findet.  Man
versucht  nun,  durch  artesische  Brunnen  dieses  Wasser
wieder  an  die  Oberfläche  zu  bringen  und  es  nutzbar
  zu  machen.  Es  ist  jedoch  kaum  zu  erwarten,
daß  auf  diese  Weise  dem  Lande  nachdrücklich  geholsen
  und  genügende  Feuchtigkeit  gewonnen  werden
kann.  So  lange  es  der  Regierung  nicht  möglich
ist,  für  Bewaldung  zu  sorgen  und  dem  Holzraubbau
  entgegen  zu  arbeiten,  wird  ein  Erfolg  nicht
zu  erwarten  sein.  Ein  seit  dreißig  Jahren  bestehendes
  Gesetz,  das  die  Abholzung  verbietet,  ist  nie
befolgt  worden;  selbst  die  unter  Staatsaussicht
stehenden  Eisenbahnen  heizen  ihre  Maschinen  mit
Holz.

Der  Wassermangel  lastet  aber  sehr  empfindlich
auf  dem  ganzen  Lande.  Weite  Strecken,  die  reichliche
  Erträge  liefern  könnten,  liegen  jetzt  öde.  Das
einzige,  was  dort  gewonnen  wird,  ist  das  Carneubawachs
  von  der  Carneubapalme,  Copernicia  cerikera.
  Erst  in  der  Nähe  der  Gebirge  beginnt
wieder  Bodenkultur,  und  dort  werden  (außer  den
verschiedenen  Nahrungsmitteln)  etwas  Kaffee,  Baumwolle
  und  die  Manihot  Glaziovii  zur  Gummigewinnung
  gepflanzt.

An  Eisenbahnen  gibt  es  in  dem  Staate  zwei
Linien.  Die  eine  führt  von  Camocim  nach  Sobral,
die  andere  von  Fortaleza  nach  Humayta.  Von  der
letzteren  aus  führte  unweit  Fortaleza  eine  kurze
Abzweigung  nach  Maranguapé  ins  Gebirge.  Es
wird  beabsichtigt,  beide  Hauptbahnlinien  zu  verlängern
  und  damit  das  Hinterland  zu  erschließen.
Neben  diesen  Bahnlinien,  der  Flußschiffahrt  und
dem  Ozean  kommen  für  den  Waren=  und  Personenverkehr
  Lasttiere  in  Betracht.  Aus  dem  Innern
des  Landes  wie  aus  den  benachbarten  Staaten
Piauhy,  Parahyba  und  Rio  Grande  do  Norte
werden  die  Waren  oft  in  monatelangen  Reisen  auf
ganzen  Herden  von  Eseln  an  die  größeren  Verkehrsplätze
  gebracht.  In  jenen  weit  abliegenden
Distrikten  werden  in  umfangreichem  Maße  Lasttiere

 

und  Ziegen  gezüchtet;  die  letzteren  hauptsächlich  der
Felle  wegen.  Die  Lasttiere  kommen  mit  Waren
beladen  an  die  Verkehrszentren  und  werden  dann
zum  großen  Teil  an  der  Küste  weiterverwendet.
Auf  diese  Weise  wird  der  Transport  der  Waren
verbilligt,  indem  er  mit  dem  Transport  der  Lasttiere
  vereinigt  ist.

Das  Klima  des  Staates  Ceará  ist  gegenüber
dem  des  Amazonasgebietes  als  gesund  zu  bezeichnen.
Viele  Rekonvaleszenten  kommen  dorthin,  um  sich
im  Gebirge,  besonders  bei  Maranguapé,  zu  erholen.
Nichtsdestoweniger  kommt  auch  dort,  besonders  an
der  Küste,  gelbes  Fieber  vor.

In  den  Städten  wird  das  Trinkwasser  teilweise
  durch  Brunnen,  die  meist  mit  Windmotoren
getrieben  werden,  vielfach  auch  durch  Auffangen  des
Regenwassers  und  Ansammeln  in  Tanks  oder  durch
Transport  von  oft  weiter  entfernt  gelegenen  Wasserstellen
  beschafft.  Selbst  in  der  Hauptstadt  Fortaleza
  ist  man  auf  solches  Wasser  angewiesen.  Es
wird  in  kleinen  Fässern  auf  Eseln  in  die  Stadt  gebracht
  und  mit  100  Reis  per  Kübel  verkauft.  In
besseren  Häusern  wird  dieses  Wasser  oder  das
Regenwasser  vor  dem  Konsum  filtriert.

Die  Hauptstadt  Fortaleza,  mit  etwa  45.000  Einwohnern,
  macht  den  Eindruck  einer  sehr  stillen  Provinzstadt.
  Der  durch  eine  Meeresbucht  gebildete
Hafen  erlaubt  trotz  des  Schutzes,  den  ein  Korallenriff
  und  ein  400  m  langer  Wellenbrecher  bieten,
den  Schiffen  nicht,  nahe  am  Lande  anzulegen,  da
die  Brandung  ziemlich  stark  ist.  Auch  der  in  das
Meer  hinausgebaute  Pier  ist  von  den  Schiffen
nicht  zu  benutzen;  nur  Leichter  können  dort  mit
Waren  anlegen.  Passagiere  werden  auf  kleinen
Booten  möglichst  nahe  zur  Küste  gebracht  und  alsdann
  von  Männern  ans  Land  getragen.

Die  Stadt  besitzt  neben  einigen  Plätzen  mit
Gartenanlagen  einen  recht  hübschen,  an  der  Seeseite
  auf  hohem  Terrain  gelegenen  Park,  den
Passeio  Publico,  in  welchem  regelmäßig  Konzerte
stattfinden.  Dort  wird  auch  die  bei  den  südlichen
Völkern  so  beliebte  Abendpromenade  abgehalten.
An  öffentlichen  Gebäuden  sind  außer  zehn  Kirchen

das  Regierungsgebäude,  das  Marinearsenal  sowie

ein  Gymnasium  zu  erwähnen.  Einige  Straßenbahnen
  werden  mit  Mauleseln  betrieben.  Die
Schulverhältnisse  stehen  auf  niederer  Stufe,  die  Bewohner
  sind  zum  größten  Teil  Analphabeten.  Obwohl
  dieser  Mangel  von  der  Regierung  schon  lange
erkannt  wird  und  der  Staatspräsident  ihn  auch  in
seiner  vorjährigen  Etatsrede  wieder  hervorgehoben
hat,  ist  nicht  zu  erwarten,  daß  sich  auf  diesem  Gebiete
  bald  etwas  bessert.  Besonders  hervorzuheben  ist,
daß  ein  Portugiese,  Herr  Dias  Rocha,  auf  eigene
Kosten  ein  Museum  gegründet  hat,  das  eine  recht
umfangreiche  Sammlung  von  Cearenser  Produkten
und  Raritäten  enthält.
        <pb n="571" />
        509  20C

Die  Hotelverhältnisse  sind  hier  wie  im  ganzen
Norden  Brasiliens  sehr  primitiv.  Dem  Fremden
bietet  Fortaleza  nichts,  und  er  sucht,  wenn  er  seine
Geschäfte  erledigt  hat,  die  Stadt  möglichst  schnell
wieder  zu  verlassen.  Wie  primitiv  die  Verhältnisse
in  Fortaleza  sind,  geht  schon  daraus  hervor,  daß
trotz  der  Hitze  kein  Eis  zu  haben  ist;  nur  ein
Restaurateur  besitzt  eine  kleine  Eismaschine  und  gibt
außer  Sonntags  nichts  von  seiner  Produktion  ab.

In  Fortaleza  werden  hauptsächlich  die  in  Brasilien
  viel  gebrauchten  Hängematten,  außerdem  Reisekoffer
  angefertigt.  Es  besteht  auch  eine  Hausindustrie,
  die  sich  mit  der  Anfertigung  von  Klöppelspitzen
  befaßt  und  recht  hübsche  Erzeugnisse  liefert.
Von  den  Staatseinnahmen,  die  im  Jahre  1906
etwa  3¼  Millionen  Milreis  betrugen,  wurden
etwa  45  v.  H.  durch  die  Exportzölle  auf  Landesprodukte
  aufgebracht.

Fortaleza  wird  von  deutschen  und  englischen
Schiffen  regelmäßig  angelaufen.  Im  übrigen  besorgt
  der  Lloyd  Brasileiro  die  Verbindung  mit  den
anderen  Küstenstädten.  Im  Jahre  1906  liefen  41
ausländische  Schiffe  mit  66,612  Tons  in  den  Hasen
ein.  Der  Warenexport  aus  Ceará  betrug  nach  der
„Brazilian  Review“  im  Jahre  1906  12212379
Milreis.  Von  den  hauptsächlichsten  Produkten
wurden  exportiert:

Wert:  Milr.

an  Manicoba-Kautschuk:
im  Jahre  1904  669  Tons  2  190  638
-  2  150905  589  --  2437  943
-  2  15906  715  =  3570848
an  Baumwolle:
im  Jahre  1904  1271  Tons  1427  969
-  2  1905  2964  2156778
1906  4210  =  3  389  795
an  Carneubawachs:
im  Jahre  1904  344  Tons  712  464
:  1905  403  =  723  016
1906  720  =  1  783  558

an  Leder  und  Häuten:

im  Jahre  1904  für  etwa  1  182  000  Milreis
1900  =  2  934  000  -
1906  =  =  2528  000  -

Der  größte  Teil  dieses  Exportes  ging  nach
Europa,  außer  Leder  und  Häuten,  wovon  Nordamerika
  den  größeren  Teil  bezog.  Während  dagegen
  vom  Amazonaskautschuk  die  Hälfte  der  Produktion
  von  Amerika  ausgcnommen  wird,  geht  nur
etwa  1  v.  H.  des  Manicobakautschuks  dorthin.

-

—
=  -

Manihot  Glaziovii.

Von  den  Landesprodukten  des  Staates  Ceará+
war  mir  die  Produktion  des  Kautschuks  aus  der
Manihot  Glaziovii  und  die  der  Baumwolle,  die  ich
bei  der  gleichen  Produktion  des  Staates  Pernambuco
  beschreiben  werde,  ganz  besonders  interessant.

 

Die  Gebirgszüge  in  den  Staaten  Cearáä,  Piauhy
und  Maranhäo  werden  als  die  Heimat  der  Manihot
Glaziovii,  dort  Manicoba  genannt,  angesehen.  Im
Gegensatz  zur  Hevea  brasiliensis  erfordert  sie  nur
geringe  Feuchtigkeit.  Sie  erreicht  eine  Höhe  von
etwa  15  m.  Die  Blätter  find  drei=  bis  siebenlappig
und  sitzen  an  langen  Stielen.  Der  Laubfall  tritt
im  Staate  Cearé  in  den  Monaten  Mai  bis  Juli
ein.  Die  Samen  sind  oval,  etwa  10  mm  lang,
7  bis  8  mm  breit  und  3  bis  4  mm  dick,  von
grauer  Farbe  mit  dunkleren  Flecken.  Die  Rinde
der  Bäume  bildet  mehrere  Schichten.  Die  obere
graue  ist  sehr  hart  und  mit  dem  Messer  schwer  zu
bearbeiten;  von  der  unteren  grünen  ist  sie  leicht
abzulösen.  Diese  grüne  Schicht  ist  weicher;  in  ihr
befinden  sich  die  Milchkanäle.  Mit  vier  bis  fünf
Jahren  erreicht  die  Manicoba,  1  m  über  dem  Boden
gemessen,  gewöhnlich  einen  Stammdurchmesser  von
etwa  20  cm  und  ist  dann  zum  Zapfen  reif.

In  den  oben  genannten  Staaten  findet  man
außer  der  wildwachsenden  Manicoba  in  neuerer  Zeit
auch  Anpflanzungen.  Hier  ist  z.  B.  die  französische
Pflanzung  in  Sierra  do  Vicente  zu  erwähnen.
Sie  liegt  400  bis  600  m  über  dem  Meeresspiegel
unweit  Baturité  im  Gebirge,  ist  etwa  sechs  Jahre
alt  und  umfaßt  etwa  500  ha.  Pro  Hektar  sind
1500  Bäume  angepflanzt.  Die  Bäume  haben  einen
Stammdurchmesser  von  20  bis  30  cm.  Ein  Teil
ist  infolge  der  großen  Dürre  eingegangen  und
durch  Nachpflanzungen  ersetzt.  Die  Pflanzung  macht
einen  guten,  gesunden  Eindruck  und  ist  seit  einem
Jahre  ertragsfähig.  Die  Bearbeitung  erfolgt  mit
der  gleichen  Machadinha,  wie  sie  im  Amazonasgebiet
  zum  Anschlagen  der  Hevea  benutzt  wird.  Zu
Peginn  der  Zapfsaison  wird  die  Manicoba  etwa

1/  m  über  dem  Boden  an  mehreren  Stellen  angeschlagen,
  um  den  Baum  zur  Milchabgabe  zu  reizen.
Die  hiernach  aus  der  Rinde  fließende  Milch  gerinnt
am  Stamm  und  wird  später  als  Sernamby  gesammelt.
  Nach  zwei  Tagen  wird  dann  mit  dem
regelmäßigen  Zapfen  begonnen;  dieses  erstreckt  sich
über  drei  Monate.  Jeden  dritten  Tag  in  den
Morgenstunden  werden  die  Bäume,  je  im  Verhältnis
  zu  ihrer  Stärke,  an  ein  oder  zwei  Stellen
angezapft.  Zu  diesem  Zwecke  schält  man  die  alte
graue  Rinde  an  der  Zapfstelle  ab,  so  daß  die  untere
grüne  Rinde  freiliegt.  Die  Zapfstellen  wählt  man
möglichst  nahe  am  Boden  und  fängt  die  Milch  in
kleinen  Vertiesungen  auf,  die  man  neben  dem  Stamm
in  die  Erde  macht.  In  diesen  kleinen  Erdgruben
gibt  die  Milch  sehr  schnell  einen  Teil  ihrer  Feuchtigkeit
  an  den  trockenen  Boden  ab  und  koaguliert,
der  Form  der  Grube  angepaßt,  zu  runden  Fladen.
Nach  zwei  Tagen  wird  der  Gummi  aus  den  Gruben
gesammelt.  Jeder  Baum  wird  während  eines  Jahres
in  der  Saison  30  mal  angezapft;  und  bei  jeder
Zapfung  kann  man  auf  einen  Ertrag  von  8  bis
10  g,  also  auf  einen  Jahresertrag  per  Baum  von
240  bis  300  g  trockenen  Gummis  rechnen.
        <pb n="572" />
        510  20

Die  Gummifladen  werden  von  dem  anhaftenden
Sande  durch  Bearbeitung  auf  eisernen  Kratzern  gereinigt.
  Diese  Arbeitsmethode  ist  sehr  einfach,  sie
erfordert  verhältnismäßig  wenig  Zeitaufwand  und
geringe  Ubung  der  Arbeiter.  Die  Qualität  des
Kautschuks  ist  aber  infolge  von  Sand=  und  Staubbeimischung
  minderwertig.  Versuche,  die  Gummimilch
  nach  einer  Zentralstelle  zu  bringen  und  dort
durch  rationelle  Bearbeitung  reineren  Gummi  zu
gewinnen,  scheitern  daran,  daß  die  Milch  sehr  schnell
nach  dem  Austritt  aus  der  Rinde  koaguliert.  Die
Milch  gerinnt  beim  Zapfen  am  höheren  Teil  des
Baumes  schon  am  Stamm  und  ergibt  nur  Sernamby,
der  noch  geringer  bewertet  wird,  als  die  am  Boden
gewonnenen  Fladen.  Auch  das  Auffangen  der  Milch
in  Tigelinhas  ist  nicht  vorteilhaft,  weil  die  ganze
Feuchtigkeit  in  der  koagulierten  Masse  verbleibt  und
nicht,  wie  in  den  Erdgruben,  von  dem  trockenen
Boden  aufgesogen  wird.  Solcher  Gummi  ist  dem
Verderben  leichter  ausgesetzt  oder  er  müßte  besonders
getrocknet  werden.  Der  in  den  Erdgruben  gewonnene
  Gummi  hat,  wenn  er  trocken  ist,  eine
grauschwarze  Farbe  und,  wie  der  meiste  Manicoba=Gummi,
  einen  unangenehmen  fauligen  Geruch.

Die  Zapfarbeit  wird  auf  jener  Plantage  von
Männern  und  erwachsenen  Knaben  ausgeführt,
während  das  Einsammeln  und  Reinigen  der  Fladen
die  Frauen  und  Mädchen  besorgen.  Die  Arbeit
wird  durchgängig  mit  Tagelohn  bezahlt.  Der  Lohn
für  zehnstündige  Arbeit  beträgt:  für  Männer  1500,
für  Knaben  1000,  für  Frauen  und  Meädchen
500  Reis.  Zur  Zeit  sind  in  Serra  do  Vicente
etwa  120  Leute,  meist  Frauen  und  Knaben,  beschäftigt.
  Die  Produktion  wurde  in  diesem  Jahre  auf
etwa  10  Tons  trockenen  Gummi  geschätzt;  die
Arbeitskosten  stellten  sich  pro  Kilo  auf  900  bis
1000  Reis.

Während  in  den  anderen  Manicoba-Pflanzungen
meist  ebenso  wie  in  Serra  do  Vicente  gearbeitet
wird,  wendet  man  auf  der  Pflanzung  „Brazilian
Plantation  Estate  Ltd.,  Monte  Alegro“,  eine  andere
Arbeitsmethode  an.  Diese  Gesellschaft  besitzt  1000  ba,
zum  Teil  natürlichen  Manicobabestand,  zum  Teil
Anpflanzungen.  Zwischen  den  alten  Stämmen  befindet
  sich  unregelmäßig  viel  junger  Nachwuchs,
so  daß  man  dort  schon  mehr  von  einem  Manicobawald,
  als  von  einer  Pflanzung  sprechen  kann.
Schätzungsweise  dürften  hier  etwa  2000  alte  und
junge  Bäume  per  Hektar  stehen.  Die  Pflanzung
liegt  zwischen  600  und  800  m  über  dem  Meeresspiegel.
  Die  Bewirtschaftungsweise  ist  folgende:
Jedem  Arbeiter  sind  etwa  400  bis  600  zapffähige
Bäume  zur  selbständigen  Bearbeitung  übertragen,
sein  Verdienst  richtet  sich  nach  dem  Quantum  Milch,
welches  er  aus  seinen  Bäumen  gewinnt.  Der
Tagesertrag  ist  durchschnittlich  2½  1  Gummimilch.
Die  Arbeit  beginnt  hier  schon  nachts  3  Uhr.
Hierdurch  sowohl  wie  durch  die  höhere,  kühlere  Lage

 

wird  erreicht,  daß  die  gezapfte  Milch  noch  flüssig
nach  der  Verarbeitungsstelle  gebracht  werden  kann.

Die  Bäume  werden  an  der  zu  bearbeitenden
Stelle  von  der  äußeren  Rinde  entblößt.  In  die
darunter  liegende  grüne  Rinde  gibt  man  mit  der
Machadinha  zwei  sich  im  spiyen  Winkel  gegenüberstehende
  Schläge.  Das  Ende  des  einen  Schenkels
geht  über  die  untere  Spitze  des  Winkels  hinaus;
der  Anschlag  bildet  so  etwa  die  Zeichnung  eines
verschobenen  V,  dessen  einer  Schenkel  nach  unten  zu
um  so  viel  herausragt,  wie  er  nach  oben  zu  kurz
ist.  Diese  Einschnitte  werden  in  Abständen  von
etwa  5  cm  nach  unten  zu  in  Zwischenräumen  von
etwa  zwei  Tagen  wiederholt.  Hierbei  wird  die
äußere  Rinde  jedesmal  nur  so  weit  abgenommen,  als
dies  für  den  Anschlag  in  die  darunter  liegende  grüne
Rinde  notwendig  ist,  denn  ein  vorheriges  Ablösen
der  äußeren  Rinde  würde  die  Pression  in  den  Milchkanälen
  verringern.  Unter  dem  tiefsten  Punkt  des
Einschnittes  wird  eine  Tigelinha  in  die  Rinde  gepreßt,
  um  die  Milch  darin  aufzufangen.  Je  nach
Stärke  der  Bäume  werden  auch  hier  ein  oder  zwei
Tigelinhas  angesetzt,  d.  h.  ein  oder  zwei  Streifen
an  jedem  Baum  angeschlagen.  Nach  etwa  zwei
Stunden,  also  noch  vor  Ausgang  der  Sonne,  beginnen
  die  Arbeiter  mit  dem  Einsammeln  der  in
den  Tigelinhas  zusammengeflossenen  Milch;  sie
gießen  diese  in  ein  größeres  Gesäß,  und  schon  um
8  bis  10  Uhr  vormittags  sind  die  Arbeiter
mit  der  Milch  in  der  Faktorei,  wo  sie  von  ihnen
nach  Litern  übernommen  wird.

Die  gewonnene  Milch  wird,  nachdem  sie  durch
ein  Tuch  filtriert  worden  ist,  auf  Teller  gegossen,
um  darauf  zu  koagulieren.  Wenn  die  Teller  nicht
ausreichen,  wird  die  Gummimilch  in  zylindrische
Blechgefäße  gegossen.  Nach  etwa  24  Stunden  ist
der  Kautschuk  in  der  Milch  koaguliert,  ohne  daß
irgend  ein  Zusatz  gemacht  worden  ist.  Dann
nimmt  man  den  koagulierten  Kautschuk  aus  den
Gefäßen  und  wäscht  ihn  mit  Wasser  tüchtig  aus.
Der  gewaschene  Kautschuk  wird  auf  einer  Holzplatte
ausgerollt,  so  daß  er  die  Form  runder  Platten  annimmt.
  Die  in  den  Blechzylindern  koagulierte  Milch
wird  vorher  in  Scheiben  von  1  cm  Dicke  geschnitten.
Der  so  vom  Wasser  möglichst  befreite  Kautschuk
wird  dann  auf  einige  Stunden  in  die  Sonne  gelegt,
um  schnell  weitere  Feuchtigkeit  zu  verlieren  und
schließlich  mehrere  Wochen  oder  Monate  lang,  je
nachdem  die  Witterung  es  erfordert,  zum  vollständigen
  Trocknen  in  luftigen  Räumen  ausgelegt.

Der  auf  diese  Art  gewonnene  Kautschuk  ist  von
reinerer  Qualität  als  der  in  den  Erdgruben  gewonnene;
  immerhin  behält  auch  dieser  einen  unangenehmen
  Geruch  und  die  Qualität  erreicht  nicht
die  des  Hevea-Kautschuks.

Für  jede  abgelieferte  Kanne  mit  2½  1  flüssiger
Gummimilch  erhält  der  Arbeiter  1600  Reis.  Zuweilen
  kommt  es  auch  vor,  daß  die  Arbeiter  teilweise
schon  koagulierte  Milch  nach  der  Faktorei  bringen.
        <pb n="573" />
        —  511  20

Die  koagulierten  Teile  bleiben  beim  Durchgießen  der
Milch  durch  ein  Tuch  auf  demselben  zurück  und
werden  zum  Sernamby  getan.  Die  schon  koagulierte
Milch,  sowie  der  von  den  Bäumen  abgesammelte
Gummi  (Sernamby)  wird  zum  halben  Preise  berechnet.
  Die  Milch  wird  bei  der  Ablieferung  mit
Marken  bezahlt,  die  beim  Wareneinkauf  in  der
Venda,  dem  Verkaufslokal  der  Pflanzung,  sowie  bei
den  Geschäftsleuten  der  Umgebung  als  Bargeld  in
Zahlung  genommen  werden.  Am  Ende  jeder  Woche
werden  die  Marken  auch  auf  der  Pflanzung  selbst
gegen  Bargeld  umgewechselt.  Die  Arbeiter,  welche
die  Milch  weiter  verarbeiten,  stehen  im  Tagelohn
und  erhalten  1000  bis  1500  Reis  pro  Tag,  andere
Feldarbeiter  600  bis  1000  Reis.  Handwerker,
wie  Zimmerleute  usw.,  bekommen  bis  zu  5000  Reis
pro  Tag.

Die  Gummimilch  liefert  je  nach  der  Feuchtigkeit
der  Witterung  und  der  Eigenart  der  Bäume  50  bis
60  v.  H.  trockenen  Gummi,  so  daß  aus  2¼  1  Milch
etwa  1¼  kg  trockener  Gummi  gewonnen  wird.  Der
auf  das  Kilo  Gummi  entfallende  Arbeitslohn  stellt
sich  demnach  auf  etwa  1500  Reis.

Der  Ertrag  des  einzelnen  Baumes  an  trockenem
Gummi  ist  schwer  festzustellen,  da  während  der
sechsmonatlichen  Arbeitszeit  nicht  alle  Bäume  täglich
gezapft  werden.  Nach  Schätzung  des  Leiters  der
Pflanzung  beträgt  er  etwa  ½  Pfund  per  Baum,
und  die  Lebensdauer  eines  Baumes  kann  bei  regelmäßiger,
  vorsichtiger  Zapfung  auf  10  bis  14  Jahre
angenommen  werden.  Da  die  Zapfung  erst  mit
dem  sechsten  Jahre  beginnt,  ist  die  Ertragsfähigkeit
auf  6  bis  8  Jahre  beschränkt.  Während  dieser
Zapfzeit  entwickelt  sich  aber  so  viel  junger  Nachwuchs
  zu  zapffähigen  Bäumen,  daß  die  Produktionsfähigkeit
  auf  gleicher  Höhe  erhalten  werden  kann.

Auf  den  Manicobapflanzungen  im  Staate  Cearáä+
wird  meistens  noch  etwas  andere  Bodenkultur  getrieben,
  gewöhnlich  werden  Mandioca,  Mais,  Bohnen,
Kaffee  und  Zuckerrohr  angepflanzt.  Während  Mandioca,
  Mais  und  Bohnen  nur  dem  eigenen  Bedarf
oder  dem  des  Arbeiters  dienen,  werden  Kaffee  und
Zuckerrohr  oder  der  aus  dem  Zuckerrohr  gewonnene
Branntwein  (Cachaca)  auch  verkauft.  Auf  der
„Brazilian  Plantation-Estate  Ltd.“  wird  die  Verarbeitung
  von  Zuckerrohr  in  größerem  Maßstabe
betrieben;  die  Produktion  beträgt  dort  jährlich  etwa
75  000  1  Branntwein  (Cachaca).  Die  Art  der
Herstellung  ist  die  gleiche  wie  im  Staate  Pernambuco;
  davon  wird  noch  die  Rede  sein.

Die  von  mir  besuchten  Manicobapflanzungen
im  Staate  Ceará  werfen,  soweit  sie  sich  im  Besitze
ausländischer  Gesellschaften  befinden,  meist  keine  oder
nur  eine  geringe  Rente  ab,  trotzdem  die  hohen
Preise  des  Gummis  unter  normalen  Verhältnissen
wohl  einen  Gewinn  lassen  müßten.  Teilweise  liegt
dies  daran,  daß  die  Anlage  sich  zu  teuer  stellt,
weil  nicht  ökonomisch  gewirtschaftet,  teilweise  auch
daran,  daß  die  Pflanzung  bei  ihrer  Umwandlung

 

in  eine  Gesellschaft  zu  hoch  bewertet  wurde.  So
wird  z.  B.  von  der  „Brazilian  Plantation-Estate
Ltd.“  erzählt,  daß  diese  Pflanzung  seiner  Zeit  für
150  000  Milreis  angekauft  und  daß  sie  bei  ihrer
Umwandlung  in  eine  Gesellschaft  mit  180  000  S
bewertet  worden  ist.  (Schluß  folgt.)

Die  Baumwollindustrie  in  Oittel-Europa.

Von  dem  Spezialagenten  des  Department  of
Commerce  and  Labor  W.  A.  Graham  Clark  ist
kürzlich  in  Washington  eine  Druckschrift  unter  dem
Titel  „Cotton  Fabrics  in  Middle  Europe:  Germany,
  Austria-Hungary,  Switzerland“  erschienen,
welche  dem  amerikanischen  Repräsentantenhause
vorgelegt  worden  ist.  In  der  Schrift  sind  besonders
  eingehend  die  Verhältnisse  der  deutschen
Baumwollindustrie  geschildert  und  durch  Berichte
der  amerikanischen  Konsuln  in  den  beteiligten
Hauptindustrieplätzen  erläutert  worden.

—  —

Baumwollentkörnung  der  Ernte  1908  in  den
Vereinlgten  Staaten  von  Amerika.

Die  Zensusabteilung  des  Bundesamts  für
Handel  und  Arbeit  in  Washington  hat  am
20.  März  1909  ihren  Bericht  über  die  Menge
der  bis  Ende  Februar  durch  die  Entkörnungsan—
stalten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  ge—
gangenen  Baumwolle  der  Ernte  1908  herausgegeben,
  welcher  annähernd  die  ganze  Saison
umfaßt,  jedoch  Anfang  Mai  durch  einen  Schlußbericht
  ergänzt  werden  wird.

Das  Durchschnittsgewicht  der  Baumwollballen
im  Baumwollerntejahre  1908/09  beträgt  diesem
Berichte  nach  505,8  amerik.  Pfund  gegen  502,2
im  Vorjahre  und  510,9  im  Jahre  1906/07.

Um  einen  sicheren  Vergleich  des  Ernteergebnisses
  zu  ermöglichen,  ist  das  Gewicht  der  Ernte
in  Ballen  von  500  Pfund  umzurechnen,  wonach
sich  das  diesjährige  Ergebnis  auf  schätzungsweise
13  563  942  Ballen  (je  zwei  zylindrische  gleich
einem  würfelförmigen  gerechnet)  stellt  gegen
11  375  461  Ballen  im  Vorjahre  und  13  595  498
Ballen  1906/07.

Zu  dieser  Gesamtmenge  lieferten  in  1000
Ballen:  Alabama  1372,  Arkansas  1056,  Georgia
  1977,  Louisiana  486,  Mississippi  1702,
Nordkarolina  661,  Oklahoma  705,  Süd-Carolina
1193,  Tennessee  359,  Texas  3908,  andere
Staaten  136.

Sämtliche  Zahlen  schließen  Linters  (die  den
Samenkörnern  anhängenden  Fasern,  welche  erst
in  den  Olmühlen  von  denselben  entfernt  werden
und  in  diesem  Jahre  eine  Menge  von  annähernd
400  000  Ballen  ausmachen  dürften)  ein.
        <pb n="574" />
        512  e0

Auf  den  Markt  (in  Sicht)  gekommen  sind  bis
zum  19.  März  1909  (in  Handelsballen,  also
nicht  500  Pfund-Ballen)  11  635  169  B.  gegen
9  665  670  B.  und  11  701  266  B.  in  den  beiden
Vorjahren,  davon  sind  ausgeführt  nach  Europa
6  566  671  B.  gegen  5  914  341  B.  und  6385  696
Ballen  in  den  beiden  Vorjahren.

In  den  Vereinigten  Staaten  waren  Ende  Februar
  noch  vorhanden  im  ganzen  5  252  663
Ballen,  davon  in  Händen  der  Scpinnereien
1  844  992  Ballen,  der  Pflanzer  326  737  Ballen
und  in  Lagerhäusern  2  306  786  Ballen,  an  Bord
von  Schiffen  und  auf  Eisenbahnen  518  479  Ballen
und  im  Besitze  von  Händlern  255  669  Ballen.

Der  Verbrauch  amerikanischer  Spinnereien
während  der  sechs  Monate  seit  dem  1.  September
1908  hat  2  521  436  Ballen  betragen.  In  den
zwei  Vorjahren  wurden  während  der  zwölf  Monate
  in  den  Vereinigten  Staaten  konsumiert
4  166  000  und  4  889  000  Ballen.

Der  Preis  von  Lokoware  in  New-Orleans
betrug  am  20.  März  9¼  Cents  für  1  Pfund
und  war  infolge  verminderter  Nachfrage  und  der
die  allgemeine  Schätzung  etwas  übersteigenden
Ernteergebniszahlen  zuletzt  etwas  gesunken.  Der
Lieferungspreis  für  Märzware  betrug  am  20.  März
in  New-Orleans  9,21,  in  New-York  9,31  Cents.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  New-Orleans.)

 

Auskuhr  von  Baumwollsamen  und  daraus  hergestellten
  Erzeugnissen  aus  den  Vereinigten
Staaten  von  RKmerika  1908.

Während  des  Jahres  1908  betrug  die  Ausfuhr
  von  Baumwollsaatöl  aus  den  Vereinigten
Staaten  48  930  381  Gallonen  (zu  je  3,785  ,
gegen  39  115  276  Gallonen  im  Jahre  1907  und
40  297  852  Gallonen  im  Jahre  1906.

Die  Ausfuhr  von  Olkuchen  und  Olkuchenmehl
betrug  im  Jahre  1908:  608  869  Tons  (zu  je
907  kg),  gegen  591  716  Tons  im  Jahre  1907
und  563  941  Tons  im  Jahre  1906.

Die  Ausfuhr  von  Baumwollsamen  während
der  bezeichneten  drei  Jahre  betrug  20  498,
8067  und  10  108  Tons.

Der  Wert  der  Ausfuhr  von  Baumwollsamen
und  den  daraus  hergestellten  Erzeugnissen  während
der  drei  Jahre  ergibt  sich  aus  nachstehender  Tabelle:

Olkuchen
und  Mehl
Werte  in

Ol

Samen  Zusammen
Dollar

1908  19  8138  823  15  583  857  492  744  35  890  424
1907  16  953  037  15  011  721  194  745  32  159  503
1906  13  993  431  14  165  268  245  920  28  404  619

(Nach  dem  „Crop  Reporter“)

 

Die  KRampferausfuhr  Formosas  im  Jahre  1908.

Die  Kampferausfuhr  Formosas  belief  sich  im  Jahre  1908  auf  insgesamt  2  073  550  Kin
im  Werte  von  2218  706  Den  gegen  3090  950  Kin  im  Werte  von  3  567  449  Yen  im  Vorjahre.
Hierbei  entfielen  auf  die  einzelnen  Bestimmungsländer  die  folgenden  Mengen  und  Werte:

 

1907  1908
Bestimmungsländer  Menge  Wert  Menge  Wert
Kin  Yen  Kin  Yen
Hongkong.  1  428  700  1  654  811  421  200  485  816
Indien  —  3  000  2  850
England  ..  411  000  473  500  345  000  334  700
Frankreicg  —  —  209  000  207  727
Deutschlandd  —  —  40  000  39.200
Ver.  Staaten  von  Amerika  425  100  490  832  652  800  646  200
Japan.  826  150  948  306  402  550  502  213
Insgesamt  3  090  950  3  567  449  2  073550  2218  706
1906  2  789  394  2  822  871
1905  2  923  117  2  683  522.

Zum  Vergleiche  seien  noch  die  Zahlen  der  japanischen  Kampferausfuhr  der  letzten

Jahre  hinzugefügt:
im  Werte  von  3  632  785  Yen;
1  807  565  Kin  im  Werte  von  2  063  410  Yen.

1905:  2  284  794  Kin  im  Werte  von  2  566  232  Pen;
1907:  3.057  657  Kin  im  Werte  von  5  026  858  Den;

1906:  2  656  581  Kin
1908:

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Nagasaki.)
        <pb n="575" />
        W  513  20

Kampferanpflanzungen  auf  Ceylon.

Vor  einigen  Jahren  erregte  die  Kampferkultur
infolge  des  außergewöhnlich  hohen  Preises  von
Kampfer  in  Colombo  ein  starkes  Interesse.  Die
Bewegung  war  nur  von  kurzer  Dauer;  in  den
Jahren  1907  bis  1908  wurden  nur  80  ha  neu
angepflanzt.  Seit  dem  bedeutenden  Rückgang  des
Preises  und  dem  großen  Aufschwung  des  Plantagengummi
  ist  Kampfer  in  den  Hintergrund  getreten
  und  Neuanpflanzungen  haben  ganz  aufgehört.


Nach  Angaben  von  Pflanzern  sollen  bis
31.  Juli  1908  nur  160  ha  mit  Kampfer  angepflanzt
  worden  sein;  dagegen  berichtet  der  Direktor
des  Botanischen  Gartens  Dr.  Willis  im  Januar
1907,  daß  nach  seiner  Schätzung  und  nach  dem
Verbrauche  von  Kampfersaat  etwa  360  ha  mit
Kampfer  angepflanzt  seien.

Die  Ausfuhr  betrug  im  Jahre  1907:  8  ewt.
3  qr.  17  lbs.  im  Werte  von  4535  Rupies,  im
Jahre  1908:  14  cwt.  3  ar.  20  lbs.  im  Werte
von  3075  Rupies.

Betreffs  Herstellung  von  Kampfer  berichtet
der  Regierungschemiker  Herr  Kelway  Bamber,
daß  das  Pressen  der  Blätter  kaum  genügen  dürfte,
um  Kampfer  zu  gewinnen.  Vor  einigen  Jahren
hat  der  Genannte  vorgeschlagen,  die  Blätter  und

Zweige  durch  starke  Quetschwalzen  gehen  zu  lassen,
um  dadurch  eine  schnellere  Destillation  zu  erreichen.
(Bercht  des  Kais.  Konsulats  in  Colombo.)

Handel  Britisch-Sübafrikas  1908.

Die  Gesamteinfuhr  Britisch  =  Südafrikas  bewertete
  sich  im  Jahre  1908  auf  26  202  855  K.
gegen  28  289  456  L  im  Jahre  1907.  Davon
entfielen  auf  die  Wareneinfuhr  24  438  266  L
(gegen  25  920  278  2  im  Jahre  1907),  auf  die
Einfuhr  für  Rechnung  der  Regierung  824  675
(1  562  764)  und  auf  die  Geldeinfuhr  939  914
(806  414)  E.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  belief  sich  auf
45  876  714  Lgegen  48392378  K  im  Jahre  1907.
Hiervon  entfielen  auf  die  Ausfuhr  von  südafrikanischen
  Erzeugnissen  45  209  537  (gegen
47  595  665  L  im  Jahre  1907)  und  auf  die
Wiederausfuhr,  einschließlich  der  Geldausfuhr  von
221315  (158775)  L,  667  177  (796  713)  K.

Ein=  und  Ausfuhr  zeigen  also  im  Vergleich
mit  dem  Jahre  1907  einen  nicht  unbedeutenden
Rückgang.

Die  Wareneinfuhr  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer
  Erzeugnisse  wickelten  sich  über  die  einzelnen
  Häfen  in  folgender  Weise  ab:

 

 

Einfuhr  Ausfuhr
Häfen  1908  1907  1908  1907
C  #  #  #

Kapstadt  4  866  986  5  192  929  36  588  146  37  994  659
Port  Elisabeth  5  331  652  6  004  952  2  649  902  3  150  681
East  London  2  661  337  3  075  431  1  245  649  1  456  044
Andere  zaphi  477  938  567  060  1  256  717  1  490  831
Durban  6  440  458  7  020  598  21954  974  2  996  301
Delagoa-Bay.  3  916  993.  3  395  923  253  698  261  517
Beira  724  442  640  454  259  351  245  582
Feira  u.  Überland  18  460  22  931  1  100  50

Zusammen:  24  438  266  25  920  278  45  209  537  47.595  665

Davon  über:

Britische  Häfen.  19  796  831  21  883  901  4  696  488  47  088  566
Portugiesische  Häfen  4  641  435  4  036  377  513  049  507  099

Prozentual  hat  sich  die  Einfuhr  über  britische
Häfen  von  84,4  auf  81  v.  H.  vermindert,  während
  die  Einfuhr  über  portugiesische  Häfen  sich
von  15,6  auf  19  v.  H.  gehoben  hat.  Für  die
Ausfuhr  südafrikanischer  Erzeugnisse  kommen  die

an  der  Ausfuhr  in  den  Jahren  1908  und  1907
mit  nur  1,1  v.  H.  beteiligt  gewesen.

Nach  Warengruppen  bewertete  sich  die  Einund

  Ausfuhr  im  Jahre  1908,  verglichen  mit
1907,  wie  folgt:

 

 

portugiesischen  Häsen  kaum  in  Betracht.  Sie  sind
1908  1907
Einfuhr:  Wert  in  L  Anteil  v.  HI.  Wert  in  L  Anteil  v.  H.
Lebende  Tiere  .  72974  0,3  112  745  0,4
Nahrungs=  und  Genußmittel.  6  062  272  24,8  6  781  523  26,2
Rohmaterialien  und  Halbfabrikate  2  387  044  9,8  2379  209  9,2
Fabrikate  ..  135915  976  65.1  16  646  801  64,2
Zusammen:  24  438  266  100  25  920  278  100
        <pb n="576" />
        1908  1907
Ausfuhr:  Wert  in  L  Anteil  v.  S.  Wert  in  L  Anteil  v.  H.
Gold  32  047  344  70,2  29  510  450  61,2
Diamanten  4  796  655  10,5  8973  148  18,6
Rohmaterialien  und  habsobrita-  .  7812228  17,1  8  705  972  18,0
Lebende  Tiere  .  28  313  0,1  45  193  0,1
Nahrungs=  und  Genuhmittel  479  847  1,0  317  740  0,7
Fabrikate  .  45  150  0,1  43  162  0,1
Südafrikanische  Erzeugnise  45  209  537  99,0  47  595  665  98.7
Andere  Erzeugnisse  .  445  862  1,0  637  938  1,3
Insgesamt  45  655  399  100  48  233  603  100.

W  514  20

 

 

An  der  Einfuhr  waren  im  Jahre  1908
(und  1907)  unter  anderem  die  nachstehend  bezeichneten
  Länder  mit  folgenden  Werten  (in  1000L)
beteiligt:  Großbritannien  13  741  (14  775),  Kanada
  422  (396),  Britisch=  Indien  755  (796),
Ceylon  144  (120),  Australischer  Bund  1639
(1932),  Mauritius  288  (380),  Osterreich  120
(127),  Belgien  287  (289),  Frankreich  396  (489),
Deutschland  2134  (1979),  Holland  368  (358),
Italien  144  (137),  Schweden  362  (314),  Vereinigte
  Staaten  von  Amerika  2009  (2030),  Argentinien
  248  (460),  Brasilien  338  (299),  Chile
192  (193).

Die  Ausfuhr  nach  den  nachstehend  aufgeführten
  wichtigeren  Ländern  gestaltete  sich  (die
Werte  in  1000  K  angegeben)  dagegen,  wie  folgt:
Großbritannien  42  454  (45  351),  Britisch-Indien
82  (18),  Mauritius  43  (18),  Australischer  Bund
136  (24),  Belgien  345  (412),  Deutschland
1174  (1169),  Deutsch-Südwestafrika  155
(179),  Portugiesisch-Ostafrika  137  (98),  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  214  (95).

(Trade  of  the  Colonies  and  Territorics  forming  the
South  African  Customs  Union.)

Außenhandel  der  australischen  Kolonle  Dapua.

Der  Außenhandel  der  australischen  Kolonie
Papua  bewertete  sich  in  dem  mit  dem  30.  Juni  1908
endigenden  Fiskaljahre  1907/08  (1906/07)  auf
insgesamt  174  677  (151  532)  L.  Davon  entfielen
  auf  die  Einfuhr  94  061  (87  776)  L  und
auf  die  Ausfuhr  80  616  (63  756)  KL.

 

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilen  sich
die  Ein=  und  Ausfuhrwerte  in  nachstehender  Weise:

Einfuhr:  Nahrungsmittel  33  440  (28358)  T,
Tuche  und  Kleidungsstücke  9300  (9588)  L,  Maschinen
  1966  (2219)  L,  Baumaterial  1902
(2845)  L,  Metall=  und  Eisenwaren  10  774
(9354)  L,  Tabak  und  Zigarren  7653  (8769)  L,
Wein,  Spirituosen  und  Bier  2297  (3225)  E.
Boote  und  Barkassen  1234  (1446)  L,  Feuerwaffen
  und  Schießbedarf  1233  (953)  X,  Kohlen
1626  (1165)  L,  Drogen  und  Chemikalien  1378
(1057)  L,  Ole  und  Kerosen  (Brennpetroleum)
1884  (1340)  K,  andere  Waren  19374  (17457)  .

Ausfuhr:  Gold  52  837  (39710)  K,  Sandelholz
  6346  (3932)  L,  Kopra  7515  (7467)  E,
Trepang  1069  (1960)  K,  Perlmutter  157  (728)  ,
Schildpatt  579  (937)  X&amp;amp;,  Perlen  3310  (1700)  K5,
Naturgeschichtliche  Präparate  3661  (356)  EL,
Kautschuk  483  (1385)I,  Kaffeebohnen  470(700)  T,
Kupfererz  2479  (4098)  &amp;amp;,  andere  Waren  1710
(783)  S

(Papun-Report  for  the  year  ended  30.  June.  190(§.)

Hafenabgaben  für  den  Hbafen  Sopetoun
(Westaustrallien).

Durch  Verordnung  vom  22.  Januar  d.  Js.
sind  für  den  an  der  Südküste  von  Westaustralien
gelegenen  Hafen  Hopetoun  Hafenabgaben  festgesetzt
  worden,  die  denen  in  anderen  westaustralischen
Häfen  entsprechen.

—  —  —
—  —  —
—  —  —

Vermischtes.

Die  Eisendahnen  im  kranzösischen  Westafrika

bezwecken  —  abgesehen  von  der  kleinen  Lokalbahn
  Porto  Novo  —  Sakete  —  unmittelbar  oder
mittelbar  durchweg  die  Verbindung  der  schiffbaren
Strecken  des  oberen  und  mittleren  Nigers  mit
dem  Atlantischen  Ozean.  Der  Niger  durchfließt

 

mit  Ausnahme  seines  in  englisches  Gebiet  fallenden
Unterlaufes  französisches  Territorium.  Er  ist  von
Kouroussa  bis  Bamako  auf  350  km,  sodann  von
Koulikoro  bis  Bussa  auf  1500  km  schiffbar  und
für  die  Erschließung  des  von  ihm  durchzogenen
Landes  von  wesentlicher  Bedeutung.
        <pb n="577" />
        515  2e0

Zuerst  wurde  im  Jahre  1881  die  Linie
Kayes—  Bamako  —  Koulikoro  in  Angriff  genommen,
  die  den  Ober=  und  Mittellauf  des  Nigers
mit  dem  Unterlaufe  des  Senegals  verbinden  sollte.
Sie  ist  nach  mancherlei  Zwischenfällen  im  Jahre
1904  in  ihrer  gesamten  Länge  von  553  km  vollendet
  worden.

Auf  dem  Verkehrsprogramm  stand  neben  dieser
Linie  von  vornherein  auch  jene,  die  von  Dakar,
dem  guten  Hafenorte,  nach  dem  für  den  Seeverkehr
  unbrauchbaren  St.  Louis  an  der  Senegalmündung
  führt.  Diese  264  km  lange  Bahn
wurde  in  den  Jahren  1883  bis  1885  erbaut.

Man  war  sich  darüber  klar,  daß  bei  fortschreitender
  Entwicklung  des  Verkehrs  der  Senegal
mit  Rücksicht  auf  die  alljährliche  mehrmonatige
Unterbrechung  seiner  Schiffbarkeit  als  Glied  in
der  zwischen  Küste  und  Niger  gelegten  Kette  ausgeschaltet
  werden  müsse.  Als  Ersatzstück  ist  die
Liuie  Thiés  —  Kayes  vorgesehen.  This  ist  eine
Station  in  Kilometer  71  der  Linie  Dakar  —
St.  Louis.  Die  Strecke  Thiés  —  Kayes  wurde
neuerdings  an  beiden  Enden  in  Angriff  genommen,
ihre  Länge  ist  auf  680  km  veranschlagt.

Die  oberste  Schiffahrtstrecke  des  Nigers  soll
noch  durch  eine  zweite  Eisenbahn,  durch  die  Linie
von  Konakry  nach  Kouroussa,  erschlossen  werden.
Sie  ist  seit  1900  im  Bau  und  soll  rund  590  km
lang  werden.  Am  Anfang  dieses  Jahres  waren
360  km  fertig  und  296  km  im  Betriebe.

An  den  mittleren  Niger  strebt  ferner  die  von
Abidjem  ausgehende  Route,  deren  Bau  im
Jahre  1904  begonnen  wurde  und  am  Anfang
dieses  Jahres  auf  175  km  durchgeführt  war,
ferner  die  Bahn,  die  in  Kotonou  beginnt.  An
ihr  wird  seit  1901  gebaut;  267  km  sind  fertig.
Dabei  ist  der  kleine  von  Pahou  nach  Onidah
führende  Zweig  nicht  eingerechnet.

*  Der  Kampf  um  den  Transvaalverkehr.

Aus  Südafrika  kommt  die  Nachricht,  daß
Transvaal  und  Mozambigque  über  ein  zehnjähriges
Abkommen  einig  geworden  sind,  nach  dem  die
portugiesische  Kolonie  die  Anwerbung  von  Arbeitern
in  ihrem  Gebiete  für  die  Randminen  gestattet,
während  Transvaal  gewährleistet,  daß  50  bis
55  v.  H.  aller  Überseetransporte  nach  der  „competitive
  area,  d.  i.  dem  Minengebiet  um  Johannesburg
  und  Pretoria,  über  die  Delagoabai
geleitet  werden.

Dieser  Vertrag  hatte  einen  Vorgänger  in  dem
bekannten  Milnerschen  modus  vivendi  vom  Jahre
1901,  durch  den  ebenfalls  die  Anwerbung  der
Minenarbeiter  in  Mozambique  gesichert,  der

 

Delagoabai  aber  ein  großer  Vorsprung  vor  den
übrigen  Eingangshäfen  durch  die  Gewährung  von
Vorzugsraten  auf  der  diesen  Hafenort  mit  dem
Minengebiet  Transvaals  verbindenden  Eisenbahn
gegeben  wurde.  Die  Frachtraten  betrugen  z.  B.
letzthin  —  und  betragen  wohl  auch  heute  noch  —
in  den  wichtigsten  Klassen  für  die  koloniale  Tonne
von  2000  lbs  nach  Johannesburg:

"  Import=Von
  genline  Zwischen-  Rohstofi-  dbrona  feen.
Klasse  Meilen

L  sh  4  L  sh  d  L  sh  d  L  sh  d
Delagoabai  7  —  —  5.—  3  15  —  2  13  4  367
Durban.  7  13  4  5  15  -  4  8  4  3  3  4  484
East  London.  7  13  4  5  15  4  8  4  3  3  4  6067
Port  Elisabeth  8  1  8  6  3  4  4  15  3  8  4  714
Kapstadt  10  5  7  15—  6  1  8  4  —  95066

Selbst  diese,  im  Verhältnis  zu  der  geographischen
  Überlegenheit  der  Delagoabai  immer  noch
geringen  Vorzugsraten  haben  den  Erfolg  gehabt,
daß  Delagoabai  im  Jahre  1907  58  v.  H.  der
(446  000  t  betragenden)  Überseceinfuhr  Transvaals
  erhielt,  während  sich  Durban  mit  29  v.  H.,
East  London  mit  4¾  v.  H.,  Port  Elisabeth  mit
63¾⅝  v.  H.  und  Kapstadt  mit  1½  v.  H.  begnügen
mußten.  Die  Kaphäfen  haben  seit  1892,  Delagoabai
  seit  1894  und  Durban  seit  1895  Bahnverbindung
  mit  dem  Rande.  Die  Jahre  der
Alleinherrschaft  brachten  den  ersteren  natürlich
goldenen  Segen.  Im  Jahre  1896,  dem  ersten
vollen  Betriebsjahre  nach  dem  Eintritt  der  letzten
Linie  in  die  Konkurrenz,  hatten  die  drei  Kaphäfen
  noch  37  v.  H.,  Durban  34½  v.  H.  und
Delagoabai  28⅛  v.  H.  Anteil  an  dem  genannten
Verkehr.  Man  wird  die  Klage  der  britischen
Küstenkolonien  über  den  Wandel  der  Verhältnisse,
der  für  ihre  Finanzen  verderblich  war,  verstehen
können,  aber  auf  der  anderen  Seite  doch  zugeben
müssen,  daß  selbst  das  neue  Abkommen  sie  immer
noch  besser  stellt,  als  es  ihrer  geographischen  Lage
entspricht:  das  Weniger  an  Seeweg  —  von  Kapstadt
  bis  Delagoabai  1112  Seemeilen,  von  Port
Elisabeth  684,  von  East  London  553  und  von
Durban  300  —  spielt  gegenüber  dem  Mehr  an
Bahnlänge  keine  Rolle.  Nun  mögen  allerdings
die  britischen  Küstenkolonien  in  der  Richtung  der
Wiedergewinnung  eines  höheren  Verkehrsanteils
mehr  von  der  südafrikanischen  Union  erwartet
haben.  Es  ist  jedoch  verständlich,  daß  Transvaal,
dessen  Industrie  der  portugiesischen  Eingeborenen
schlechterdings  nicht  entraten  kann,  von  Mozambique
nicht  mehr  zu  erreichen  vermochte.
        <pb n="578" />
        G  516  e.

*  Ein  Gefecht  im  kranzösischen  Tsadsee-Gebiet.

Über  ein  Gefecht  der  französischen  Besatzung
von  Kanem  (östlich  vom  Tsadsee)  unweit  Arn
Galakka  im  Borku-Gebiet  werden  folgende  Einzelheiten
  bekannt:

Nomadenstämme  hatten  Ende  vorigen  Jahres
einen  zum  Schutz  der  Viehweide  vorgeschobenen
französischen  Posten  überfallen,  vier  ,tirailleurs“
getötet  und  hundert  Kamele  erbeutet.  Zu  ihrer
Bestrafung  rückte  der  Kommandant  des  cerele  du
Kanem,  Kapitän  Cellier,  mit  120  Gewehren
und  zwei  Offizieren  gegen  Borku  (rund  650  km
nordöstlich  des  Tsadsee)  vor.  Er  traf  bei  Aln
Galakka  auf  eine  vom  Feind  besetzte  starke
Bergfeste,  die  obendrein  mit  einer  1,80  m  hohen
Mauer  umgeben  war.  Gleichwohl  beschloß  er
den  Angriff.  Dieser  scheiterte  indes  an  der  starken
„enceinte“  und  einem  vernichtenden  Feuer  des
Gegners.  In  kurzer  Zeit  zählte  die  französische
Truppe  zwölf  Tote  und  neunzehn  Verwundete;
einer  der  beiden  Offiziere,  Leutnant  Langlois,
und  ein  weißer  Sergeant  wurden  verwundet.
Schließlich  hatte  die  Abteilung  ein  Drittel  ihrer
Mannschaften  verloren;  es  mußte  der  Rückzug
angetreten  werden,  der,  wie  eine  französische
Nachricht  sich  äußert,  „zum  désastre  hätte  werden
können,  wenn  der  Gegner  den  Mut  zur  Versolgung
  gefunden  hätte".

Hiernach  scheinen  die  Hauptgegner  der  Franzosen
  in  jenen  Gebieten,  die  Senussisten  und  das
ihnen  verbündete  Wadai,  neue  Kräfte  gesammelt
zu  haben,  nachdem  infolge  mehrerer  empfindlicher
Niederlagen  die  ersteren  um  die  Mitte  des  vorigen
Jahres  die  Borkulandschaft  geräumt  und  sich  auf
die  Oase  Kufra  (nordöstlich  Borku)  zurückgezogen
hatten.  Die  Niederlage  bei  Ailn  Galakka  wirkt
um  so  empfindlicher,  als  die  Franzosen  im  Jahre
1908  einige  wesentliche  Erfolge  gegen  ihre  Feinde
zu  verzeichnen  hatten:  so  die  Besetzung  von  Arada
(120  km  nöäördlich  Abecher)  durch  die  Abteilung
Ferrandi,  wodurch  die  Hauptverbindung  zwischen
Borku  und  Wadai  durchschnitten  wurde,  und  die
Unterwerfung  von  N’Délé,  der  Hauptstadt  von
Dar  Kuti,  wodurch  man  Wadai  auch  nach  Südosten
  isolierte.

Ob  hiernach  der  Kommandant  des  französischen
Tsadsee-Gebiets,  zu  dem  der  cerele  du  Kanem
zählt,  mit  diesem  kühnen  Zug  gegen  Borku  ohne
Geschütz  und  Maschinengewehr  ganz  einverstanden
sein  wird,  erscheint  fraglich.  Mit  erneuter  Rührigkeit
  des  Gegners  werden  die  dortigen  Besatzungen
  der  Franzosen  zu  rechnen  haben,  nach
dem  bislang  bewiesenen  Geschick  werden  sie  aber
wohl  der  Schwierigkeiten  Herr  werden.  Die
Gesamtstärke  der  französischen  Besatzungen  im

 

Tsadsee-Gebiet  beträgt  1200  Mann,  darunter  sind
100  Berittene;  außerdem  stehen  vier  Geschütze
zur  Verfügung.  Die  Hauptmasse  ist  im  Batha-Tal,
  unweit  des  Fittri-Wassers  (etwa  300  km
ostnordöstlich  von  Ft.  Lamy)  vereinigt.

Von  unserer  Kameruner  Schutztruppe  steht
als  nächste  die  3.  Kompagnie  in  Kusseri  (am
Schari,  Ft.  Lamy  gegenüber),  die  mit  zwei
Maschinengewehren  ausgestattet  ist  und  neben
Postierungen  in  Dikoa  und  Bongor  (am  Logone)
anch  Mani  Illing  am  mittleren  Schari  besetzt  hält.

Dampferverbindung  zwischen  Queensland
und  Europa.

Der  Plan  einer  neuen  Dampferverbindung
zwischen  Queensland  und  Europa  durch  die
Torresstraße  ist  vor  einigen  Monaten  verwirklicht
worden.  Am  17.  November  1908  konnte  der
Gouverneur  in  einer  Thronrede  zur  Eröffnung
einer  neuen  Session  des  queensländischen  Parlaments
  bekannt  geben,  daß  der  Premier  eine  Reise
nach  England  dazu  benutzt  habe,  mit  der  British
India  Steam  Navigation  Company,  vorbehaltlich
der  Genehmigung  durch  die  gesetzgebenden  Faktoren,
  einen  diesbezüglichen  Vertrag  abzuschließen.
Dieser  ist  inzwischen  genehmigt  worden  und  in
Kraft  getreten;  seine  Hauptbestimmungen  sind
folgende:

Die  Gesellschaft  läßt  unter  der  Bezeichnung
„Queensland  Line“  monatlich  einen  Dampfer  von
London  über  Suez  und  durch  die  Torresstraße
nach  Brisbane  fahren,  der  Thursday  Island,
Cairns,  Townsville,  Port  Alma  und  solche  anderen
  queensländischen  Häfen  anläuft,  für  die
sich  mindestens  150  Tonnen  Ladung  bieten.  Die
Rückreise  geht  über  die  Südküste  von  Australien
und  das  Kap  der  Guten  Hoffnung.  Die  Dampfer
sollen  eine  Größe  von  mindestens  5500  Registertonnen
  haben  und  Vorrichtungen  besitzen,  um
1500  Tonnen  gefrorene  Ladung  aufzunehmen.
Die  Reise  von  London  nach  Thursday  Island
darf  höchstens  46  Tage  dauern  bei  Vermeidung
einer  Vertragsstrafe  von  250  K  für  jede  24
Stunden  Verspätung,  abgesehen  vom  Falle  höherer
Gewalt.  Die  Frachtsätze  zwischen  London  und
allen  queensländischen  Häfen  müssen  gleich  sein.
Alle  in  Australien  benötigten  Schiffsvorräte  sollen
in  Queensland  beschafft  werden.

Jeder  Dampfer  muß  imstande  sein,  auf  der
Ausreise  200  Auswanderer  unter  Beobachtung
der  vom  Board  of  Trade  jeweils  erlassenen  Bestimmungen
  zu  befördern.  Der  queensländische
Generalagent  in  London  ist  berechtigt,  nach  Maßgabe
  des  verfügbaren  Raumes  die  Beförderung
        <pb n="579" />
        W  517  20

von  Auswanderern  zu  verlangen,  für  die  die
Regierung  einen  Überfahrtspreis  von  12  K  für
die  Person  zahlt.  Falls  die  Dampfer  weniger
als  im  ganzen  200  erwachsene  Zwischendeckpassagiere
  finden,  wird  die  Regierung  der  Gesellschaft
für  die  fehlende  Anzahl  4  2  für  die  Person  vergüten.


Nach  Zeitungsmeldungen  sollen  die  Dampfer
nur  weiße  Bemannung  führen  dürfen;  doch  wird
diese  Bedingung  in  der  Thronrede  und  in  einer
anderen,  anscheinend  halbamtlichen  Wiedergabe
des  Vertrags,  der  seinem  vollen  Wortlaute  nach
nicht  veröffentlicht  worden  ist,  nicht  erwähnt.

Für  obige  Leistungen  gewährt  die  Regierung
eine  in  London  in  monatlichen  Raten  zahlbare
Jahressubvention  von  37  000  2  sowie  Befreiung
von  allen  Hafenabgaben  in  Queensland.  Die
Regierung  ist  an  den  Vertrag  bis  zum  30.  Juni
1911,  die  Gesellschaft  bis  zum  30.  Juni  1912
gebunden;  von  diesen  Zeitpunkten  ab  steht  dem
betreffenden  Vertragsteil  ein  sechsmonatliches  Kündigungsrecht
  zu.

Da  die  British  India  Company  nicht  genügend
  eigene  Schiffe  zur  Verfügung  hatte,  um
den  Vertrag  zu  erfüllen,  hat  sie  ein  Abkommen
mit  der  Federal-Houlder-Shire  Company  getroffen,
wonach  beide  Gesellschaften  je  zwei  Dampfer  für
die  neue  Linie  in  Dienst  stellen.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Sudney.)

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Sprigade  und  Moisel:  Deutscher  Kolonial-=atlas
  mit  illustriertem  Jahrbuch.  Herausgegeben
  auf  Veranlassung  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.
  Ausgabe  1909.  Berlin,  Verlag
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis  /7  0,  80.

 

Deutsches  Kolonialhandbuch.  Nach  amtlichen

Quellen  bearbeitet.  Neunte  Ausgabe.  Berlin
1909.  Verlag  von  Hermann  Paetel.  Preis
3,  —.  —

Professor  Dr.  Samassa:  Die  Besiedlung

Deutsch-Ostafrikas.  Leipzig  1909.  Verlag
Deutsche  Zukunft,  G.  m.  b.  H.  Preis  /“  4,60.

Medizinalberichte  über  die  deutschen  Schutzgebiete
  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun,  Togo,
Deutsch-Südwestafrika,  Neuguinea,  Karolinen,
Marschall-Inseln  und  Samoa  für  das  Jahr
1907/08.  Herausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt.
  Mit  9  Skizzen  im  Text,  5  Skizzen  als
Anlagen  und  6  Abbildungen.  Berlin  1909.
Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche
Hofbuchhandlung.  Preis  geb.  9,  —.

 

Dilger,  Missionar:  Probleme  der  Missionsarbeit
  im  heutigen  Indien.  Vortrag  beim
Missionskursfus  in  Freudenstadt  vom  12.  bis
15.  Oktober  1908.  Basler  Missionsstudien,
Heft  35.  Basel  1909.  Verlag  der  Basler
Missionsbuchhandlung.  Preis  -  0,50.

Meinhof:  Die  sprachliche  Ausbildung  des
Missionars.  Nach  einem  Referat  für  die
erste  Missionslehrerkonferenz  am  6.  und  7.  Juli
1908  in  Berlin.  Basler  Missionsstudien,  Heft  34.

Basel  1909.  Verlag  der  Basler  Missionsbuchhandlung.
  Preis  “  0,50.  «
Hagenbeck:  Von  Tieren  und  Menschen.

Erlebnisse  und  Erfahrungen.  Mit  53  ganzseitigen
  Illustrationen  und  101  Abbildungen
im  Text.  Zwölftes  bis  siebzehntes  Tausend.
Vita,  Deutsches  Verlagshaus,  Charlottenburg.
Preis  geh.  “  12,50,  geb.  “  15,—.

.AVVV§V  rrr-Verkehrs-Nachrichten.



In  Angaur  (Palau-Inselu)  ist  am  18.  Februar  d.  Is.  eine  Postagentur  eingerichtet
worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen
Brieffendungen,  auf  den  Postanweisungs-,  Wertbrief=  und  Zeitungsdienst  sowie  auf  den  Austausch
von  gewöhnlichen  Postpaketen  bis  zum  Gewichte  von  5  kg  ohne  und  mit  Nachnahme  erstreckt.
        <pb n="580" />
        W  518  e0

Postbampfschifsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutgebieten  für  den  Monat  Mai  1909.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Estafriha.  Neapel  17.  27.  Mai  7.  Juni  Mombasad  16,  18,  16  Tg.15.  25.  Mai  5.  Juni
Oeutsche  Schiffe)  100
r  r  sstan  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  ½
un  rat  -
8  Von  Mombasa  Weiter-)  Brindisi  30.  Mai  Mombasa  O  15  Tages8.  Mai  10.0
beförderung  mit  der  Uganda-engl.  Schiffe)  "
bahn  und  von  der  Endstation
bun  eshl  aach  den  Bestim-  Brindisi  6.  Juni  Mombasa  O  17  Tage  4.  Juni  10  40
«  (engl.  Schiffe)
Neapel  17.  27.  Mai  7.  Juni  Tanga  17,  19,  17  Tage  15.  25.  Mai  5.  Juni
b)  Tach  2  Kan  a  (einschl.  Amani,  deurshe  Schiffe)  8  8  10  40
orogwe,  Mkum  .  ,  ..  c  i-·  0
Nuh  Mombo,  Moschi,  Mu-  Brindisi  30.  Mai  Tanga  16  Tage  28.  Mai  10  40
hesa.  Pangani,  Wilhelmotal  (engl.  Schiffe)
und  Wugirt)  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mis.  104
Neapel  17.  Mai  7.  Juni  Daressalam  18  Tage  15.  Mai  5.  Juni  10.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  .
(don  Zanzibar  unmittelbar
i  nach
aressalam  dur  oubernee)
  nach  Deutsch-Ostafrita  mentsdampfer  in  6  Stund.)
ausschl.  der  unter  a  und  D  .  .  .  --  ..—
abeven  Postorte)  Brindisi  :30.  Mai  Daressalam  17  TLage  28.  Mai  10.#0
(engl.  Schiffe)
Brindisi  6.  Juni  Zauzibar  19  Tage  4.  Juni  10.10
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Neapel  27.  Mai  Daressalam  20  TLage  25.  Mai  1010
(deutsche  Schiffe)
2.  Deutsch-Südwestafrika.
a)  nach  Swakopmund  sowie  .  —  2  xwag
  Abbath  Aris,  sere  Hamburg  2.  Juni  Swakopmund  26  Tage  1.  Juni  12.
Epukiro,  Gobabis.  Gocha-Hua.
  lentin  i-  1  16.  Mai  10
armen.  Groß  Witvley.  Gu-  Antwerpan  17.  Mai  7.  Juni  Swalopmund  21  lage  6.  Mai  6.  Juni  1.4
chab,  Haris,  Hoachange,  Hohe-  ;  «
Hassszsszgkkwgssiksskssksxsss  -1»x—«-»
rechtshöhe,  Kallfeld,  Ka-  Southampton  18.  Mai  8.  Juni  Swalopmund  20  Tage  7.  Mai  7.  Juni  11.23
ribib.  Kbau.  Kub.  Kubas,)  6%  %  l  "
Nauchas,  Neudamm,  Oka--  *  ·
lWIdiCOtasise,Okmmveio-Southampton22.29.Mai  Swakopmund  20-22  Ig.21.  28.  Mai  11.23
Okombahe,  Omaruru,  On  6
guati,  Osona,  Otawi.  Otjisaero
  Slstneng.  H-  Southampton,  5.  Juni  Swalopmund  21  Tage401.  Juni  11.23
jatt,  Outio,  Reboboth.  Richt-  "  *  ·  «
lwfeuvcttsTiumcbllfokvsfHambnrg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  26  27  T4g.S.  jed.  Mis.  6.20

Waldau.  Waterberg,
helmstal,  Windhuk

Wil- 



 

 

 

Sounthampton  jeden  Sonnabend  Lndderitzbucht  10  —22  4g.den  Freitag  11.23
—  n  rl  "  —  -  ..  ..·  .).)  —  rlPlb7  *  r  «  s  '
u)  nach  Lüderisbucht  sowie  Antwerpen  17.  Mai  7.  Juni  Lüderitzbucht  22  Tage  16.  Mai  6.  Juni  1.0
nach  rchoa  Aus,  Frsebg.  (deutsche  Schiffe)
Bethamen,  Brackwasser.  Gi  *  *#  .  ...  .  —  1
beon.  Gochas,  Hafnuur.  Kall.)  Southampton  18.  Mai  8.  Juni  Lüderixbucht  21  Tage  17.  Mai  7.  Juni  11.23
sontemm  Ennd  Kanus,  Keet-  eutsche  Schiffe
manshoop.  Kuibis.  Malta-  .  .  .  .  «  ..-  .—  .  «
höhe,  Secheim,  Marmbad.amburg  18.  jedes  Monats  Luderitzbucht  36  Tage  13.  jed.  MisS.  6.20
Ulamas
Hamburg  2.  Juni  Luderitzbucht  27  Tage  1.  Juni  12.0
J)nach  Ramansdrist.  Southampton  22.  Mai  5.  Juni  Napftadt  17  Tage  21.  Mai  4.  Juni  11.23
·  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steintopf
Queenstowpn  13.  Juni  Apia  31  Tage  n  11.  Juni  11.23

3.  Samoa.

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

Nachversand  1.0
        <pb n="581" />
        Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  21.  Mai  18.  Juni  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  44  u.  38  Tage
Simpsonhafen  47u.  41Tg.19.  28.  Mai  16.  Juni
4.  Deutsch-Neuguinea.  Brindisi  "  30.  Mai  Simpsonhafen  40  Tage  10  10

(engl.  Schtffe
1

Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

 

5.  Kamerun.

a)  nach  Alonolinga.  Bamenda,
Banjo,  Bibundi,  Bipindihof,
Bonaberi,  Bonambast,  Buea,
Campo,  Dschang,  Duala,
Dume,  Ebolwoa,  Edea,  smvS
basst,  Jaunde,  Johann-Albrechtshöhe,
  Joko,  Kribt,  Lolodorf,
  Lomie,  Longtt,  Plantation,
  Viktoria

b)  nach  Rio  del  Rey.

Jc)  nach  dem  Tschadsee  =  Gebiet
(Garua,  Kusser!)

d)  nach  Offidinge

e)  nach  Molundn

10.  jeves  Monats

Hamburg  6  .»  .

125.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats

Boulogne  11.  jedes  Monats
sur  Mer

(deutsche  Schiffe)

 

Liverpool  3.  Juni
Hamburg  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Sonnabend
“  3.  Juni
Liverpool  jeden  Sonnabend
Liverpool  jeden  Sonnabend
Antwerpen  3.  Juni
Bordeaux  25.  jedes  Monats

Duala  20,  26—43  Tage
Kribi  21,  26—43  Tage
Läscnahen  21,26—43  g.

Longji  21,  26—43  Tage

Campo  26—43  Tage

Bibundi  26—43  Tage

Viktoria  18  Tage
Duala  19  Tage

Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longsi  20  Tage
Viktoria  26  Tage

Duala  29  Tage

Gr.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—32  Tage
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage

Rio  del  Rey  26—43  Tage

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Mang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Rio  del  Rey  25  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  Über
Lokodja—Dola

Calabar  19  Tage

von  dort  weiter  über  Obokum

(am  Croßfluß)  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen

Matadi  19—20  Tage
von  da  weiter  mit  der  Eisenbahn
  bis  Brazzaville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
dem  Konto,  Ssanga  und
Djiah  bis  Molundu

nn  19,  25  Tage

#

9.  jed.  Mts.  8.56
#25.  jed.  Mts.  6.20

 

10.  jed.  Mts.  1.0

1.  Juni  1045

25.  jed.  Mts.  6.20
jeden  Donnerstag  1045

1.  Juni  1045

jeden  Donnerstag  1045

2.  Juni  1.0

23.  jed.  Mts.  1045

 

6.  den  Narolinen,  palan-Inseln,
  Marianen  ansschließlich
  Gnam.“)

*)  Sendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco
geleitet.

4)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

Send  "Q
9  ller  Sene  nach  Jap

Neapel  4.  Juni
(deutsche  Schiffe)

Neapel  21.  Mai
(deutsche  Schiffe)

Ponape  51  Tage
Saipan  43  Tage
Palau  37  Tage
Angaur  36  Tage
Jap  39  Tage
Jap  34  Tage

19.  Mai  2.  Juni
100

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Mäautschen.

Verlangen  des  Abe

  wöhnliche  und  ein-Selschrhehee.
  riefe  und  Post--arten

  über  Sibiri

l  .

Neapel  21.  Mai  4.  Juni
m-  n

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  23.  Mai  6.  Juni
(rans.  Schisse)

Liverpooll  21.  Mai

Marseille  28.  Mai

(engl.  Schiffe),

Tsingtau  32  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  87  Tage

Tsingtau  85  Tage
Tsingtau  85  Tage

 

19.  Mai  2.  Juni  1040
jeden  Freitag  1010
21.  Mai  4.  Juni  1040

20.  Mai  8.35
26.  Mai  10.0.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  Lewöhul.  u.  #engeschr.  Vaese  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
#e9  Warenproben  —  üb.  Rußland;  5mal  wöchentl.  rr  Mittwochs,  Donnerstags,
Sonnabends;  ab  Berlin  7  u.  Dienstags  7.52,  Brieffend.  jed.  Art  auf  Verl.  auch  üb.  New  Pork  (700).
        <pb n="582" />
        W  520  20

 

üusschiffungshafen.

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshal-Inseln.  Neapel  4.  Juni  Jaluit  57  Tage  2.  Juni  1040
(deutsche  Schtffe),

 

9.  Loge.

Hamburg  1.  14.  25.  jed.  Mts.

 

Hamburg  10.  jedes  Monats
Rotterdam  5.  u.  18.  jed.  Mts.
(deutsche  Schtffe)
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats
Bordeaux  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Sonnabend
Hamburg  3.  jedes  Monats
Rotterdam  7.  jedes  Monats

Lome  22—27  Tage
Lome  17  Tage

Lome  21—23  Tage
Lome  16  Tage  5

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  wetter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  39  Tage

Lome  35  Tage

 

 

13.  24.  und  Letzten
jed.  Mts.  712
9.  jed.  Mts.  8.56

4.  u.  17.  jed.  Mts.  912
10.  jed.  Mts.  1.0

10.  jed.  Mts.  100
23.  jed.  Mts.#1045

Donnerstag  10  13

2.  jedes  Monats  7  12

6.  jedes  Monats  9#

4)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fänig  Von  Landungs--  Die  Post  ist  fällig
'  hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
s  siea.Nec  24.  Mai  4°.  „
beutsch  Ueug  n  eap  —  —  Jduni  Mr  ban  Neapel.  15“.  Juli
Neapel.  21“.  Mai  11“.  Juni
Deutsch-Estafrina  Brindisi  ...  2383.  Mai  —  «  -—--  «
Macjlle»·16««d·Mtg·  Neapel....  20.  Mai  3-.  Juni
—  —  —  rseile  %  Brindisi.  .  30.  Mai
„  Marseille  .  27.  Mai  10.  Juni
Deutsch  Wrh  Southampton  20-  Mai  10-  Juni  1erwodl  ..  ü.  Vancouv.  17.  Mai
"  *  ymon
nördl.  Teil  n  Sauthampton,  16.28.  30  Nal  6.  J.  Kiantschen  Southampton,  #  über  San  Franeisco  unbe-8
  Iled.  '  Le  Havre  oder  stimmt  (5—6mal  monatl.
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  20“.  Mai  10“.  Juni  Queenstown
Southampton  16.  23.  30.  Mai  6.  J.  Sibir.  Eisen.  icden  Dienstag,  Freitag
—.  —  —  —,  —  bahn.  und  Sonntag
Hamburg  .16.  jed.  Nts.  Plymout  *  Vancouv.  18.  Mai
Kamern  Southampton  30“  jed.  Mts.  "  Lomouch.  .
Liverpooll  23.  Mai  13.  Juni  amoaL  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Narolinen  —  -——-—;-·--———  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  "  #½  .  ..  24.  Mai  4“.  Juni  Coao  Hamburg  2*  15*.  19*.  24  jed.  Mits.
Palau-Inseln  I  i  V«·  Southampton  30*.  jed.  Mts.

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="583" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  521  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

"|  •  mpf  von  nach  bis  10.  Mai  1909.
„Adolph  Woermann“.  Hamburg  1  Durban  am  9.  Mai  in  Lissabon.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  "„  Hamburg  am  6.  Mai  in  Lagos.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  29.  April  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  29.  April  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  5.  Mai  in  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“  Kilwa  Hamburg  am  6.  Mai  ab  Port  Said.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  10.  Mai  Cuxhaven  passiert.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  Mai  ab  Rotterdam.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonon#  am  8.  Mai  Dover  passiert.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  12.  Mai  ab  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Akkra  Hamburg  am  3.  Mai  in  Hamburg.
„Henriette  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  6.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  14.  Mai  ab  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  30.  April  in  Assinie.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  28.  April  in  Lome.
„Lili  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  30.  April  ab  Lagos.
„Linda  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Mai  in  Antwerpen.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  2.  Mai  in  Lagos.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  10.  Mai  in  Victoria.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  4.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  26.  April  in  Hamburg.
„Max  Brock"“.  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Mai  in  Lome.
„Otto  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  10.  Mai  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Mossamedes  Hamburg  am  10.  Mai  ab  Lagos.
„Thekla  Bohlen“  Burutu  Hamburg  am  10.  Mai  in  Lome.

„Edea“".
„Kamerun“
„Lome“
„Otavi“  .
„Swakopmund“.
„Togo“"
„Windhuk“
„Savoia“.

„Friderun“
„Henner“
„Immo“
„Ingbert“.
„Ingo“  ..
„Ingraban“.
„Irmfried“

„Ivo“
„Walburg“

 

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg  Calabar
Hamburg  Kamerun
Kotonou  Hamburg
Lüderitzbucht  Hamburg
Hamburg  Lüderitzbucht
Mossamedes  Hamburg
Durban  Hamburg
Hamburg  Mossamedes

 

am  25.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Akkra  Hamburg
Hamburg  Rio  Nunez
Rio  Nunez  «  Hamburg
Mossamedes  «  Hamburg
Hamburg  Mossamedes
Hamburg  I  Ostafrika
Hamburg  Akkra
Hamburg  Akkra
Rio  Nunez  Hamburg
Mossamedes  Hamburg

 

am  24.

am  6.

2
2
O  —

am

.  Mai  ab  Rotterdam.

.  Mai  in  Madeira.
April  ab  Lome.

.  Mai  ab  Swakopmund.
am  27.
.April  in  Hamburg.
.Mai  ab  Aden.

April  ab  Las  Palmas.

April  ab  Las  Palmas.

April  ab  Axim.
Mai  ab  Madeira.

.  April  ab  Mossamedes.
.  Mai  in  Antwerpen.

.  Mai  ab  Luͤderitzbucht.
.Mai  in  Rotterdam.
.Mai  ab  Sierra  Leone.
.  Mai  ab  Sierra  Leone.

z.  Zt.  in  Hamburg.
        <pb n="584" />
        W  522  2e□

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Verlin  W.  64.

 

 

 

Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm-  Ddresse:  Heydtkontor-  11.  Wai  1909.
3  I  ,!  vor-  r
ane  Kapital  (u½  gte  leete,  Nachfrage  Angebot
.  «  .  -»  «
jahr  %  jahr  dende  dende  #  v%½  5%
19071  1  850  000  1.  10.  10  0  Afrikanische  Kompagnie  AU...  6033  68
1906  2  000  000  1.  1.  —  4  Borneo-  -Kautschuk-Compagnie  A..-e.  —  60
1905  750  000  1.  4.  8  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  #
«  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  ..  1  0  .-1905
  1200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  ..  58  l  65
1905  600  OC00  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —-  90
18900  1  500  OC00  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  GCompagne  250  —
1891  26000900  1.  10.  7  7  Chocolda  Plantagen-Gesellschaft  91  95
1905  220  000  1.  1.  13  20  Debundscha-Pflanzin  115  125
1900  800  O000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  Vy0
1878  2  750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesellschaft
der  Südsee-Insen  181  184
1885  2  000  000  ".  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest=  afita  585  595
1907  2500000  1.  1.  —  0  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschat  —  55
1902  1  000  0C00  1.  1.  0  0„O  Deutsche  Samoa-Gesellschaat  —  55
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südscephosphat  Akt.-Ges.  200  205
1902  1,  000  000  1.  5.  2.  3  Deutsche  Togogesellschaft  60  65
1885  3721  000  1.  I1.  5  5  Denutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Stamm-Ant.  97  102
3  000  000  1  5  5  do  Vorzugs-Anteile  98  105
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft.  —  .  80.—
1  Ü  —  do  do  Vorz.-Aktien  —  .M  225,  —
1903  11  495  000  1.  1.  3½.  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschrei-  #
6  "  bungen  (vom  Reich  sichergestelll)  96  97
1897  2250  000  1.  1.  4  T7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  .  —  100
1899  4000000  1.  1.  O  0  Eesellschaft  Nordwestkamerun  .“.  .  Lit.  A.  —  10
360  000  r6  0  0  do  do  .  Lit.  B.  10  «  —
1898  1000000  1.  1.  10  O0  Gesellschaft  Südkamerun.  .  .  .  .  Lit.  A.  —  99
1  000  000  10  0  do  do  HLHit.  B.  —  8
1889,  2  000  000  (1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-  Gesellschaft  ....  —  21
1897  1  153.000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschafft  —  10
1889  3000  000  1.  10  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschatt  —  30
1887  1200  000  1.  1.  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  —  170
i.  z  ..  do  Genußschenen  —  *  1710.—
1904  1  000  000  1.  1.  —  0Kamerun-Bergwerks-Aktiengesellschat.  —  10
1906.  3  000  OC0  1.  1.  —  4  SKamerun-Kautschul-Compagnie.  —  55
1903  1  000  000  1.  1.  —  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-GBB.  —  —
1899  2  000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschat  84  87
1885  6000  000  1.  4.  0  0  Neu  Guinen  Compagnie  Vorzugs-Anteile  9pvç98  102
.  H  0  0II  Stamm-Anteile  —  40
1906  1200  000  1.  1.  —  —  OOtstafrika-Kompagnie  ...  —  75
1904  2s1.000  000  1.  1.  3  3  Ottafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile
#  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und  «
.  ,  900Ruckzalplunggmanttch.  ..102  103
1900°  20  000  000  1.  1.  0  9  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  233  235
200  000  0  "  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußzscheine  .X  127.—  .7129.—
!1902  L  125000  1.  1.  30  50  Pacific  Phosphate  C.  13  1422  19
18971  2000000  1.  10.  5  6  Pilantagengesellschaft  Concepcion  —  682
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handei-Punntagengesellscuat“  —  40
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschat.  —  45
1905  2000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagniii  —  40
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschat  80  —
1900  L  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territorisssnnn  J78856  d  8  sh
1892  22000  000  1.  7.  0  0  douth  West  Africa  Co.  .  ..  34  sh  94  34  ah  d
1893  869  100  1.  4.  0  0  llsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-  Anteile  25  zsfr.  32  zöfr.
T  142  200  0  ·  do  Vorzugs-Anteile  —  50
1897/  1  500  000  1.  1  7  6  Weestafrikanische  Pflangunge  ogesellschaft  Bibundi
#  ·  .  Stamm-Anteile  —  108
600  000  6  25.6  do  Vorzugs-Anteile  103  108
1897  4500  000  1.  1.  ·0  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria  .
1  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50
I  —  8  do  Vorz.-Aktienn  90  95
1895  1  800  000  1.  1.  0  0„0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Nedatieur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Ootar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Dück  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  8W  68,  Kochstrabe  68—71.
Ausgegeben  am  14.  Mai  100.
        <pb n="585" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Juni  1909.  Nummer  11

7—-Diese

  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  bvierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausuegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Ianckelman.  Der  viertelfährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblan  mit  den  Betheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  r  und  Osterreich=  Ungarns,  d)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWöös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom  28.  Januar

  1909  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  14.  Mai  1909  S.  523.  —  Verfügung  des
Neichskanzlers,  betr.  die  Ermächtigung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und
Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden.  Vom  15.  Mai  1909  S.  524.  —  Personalien  S.  524.  —  Patriotische  Gaben

und  Denkmalsspenden  S.  525.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Südwestafrika:  Der  Bau  der  Eisenbahn  Seeheim—Kalkfontein  S.  526.

Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  526.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz=Zollstellen
  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Januar  1909  S.  527.  —  Desgleichen  bei  den  Küstenzollstellen  im
Monat  März  1909  S.  528.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  527.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo

im  Monat  März  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  529.

Kamerun:  Nachweisung  der  bei  den  Küstenzollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  Januar  und
Februar  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  530.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Insel  Paak  S.  530.  ·

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
S.  531.  —  Kautschukbestände  im  Kameruner  Bezirk  Dengdeng  S.  538.  —  Neu-Guinea=  Kompagnie  S.  5639.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Eine  Studienreise  in  das  tropische  Brasilien  (mit
28  Abbildungen)  Schluß  S.  541.  —  Ausfuhr  von  Gold  und  Edelsteinen  aus  Britisch-Südafrika  1908  S.  557.  —
*  Goldproduktion  der  französischen  Kolonien  1907  S.  557.  —  Mineraliengewinnung  in  Neusüdwales  1908  S.  557.  —
Die  Baumwollaussaat  in  Mittelasien  S.  558.  —  Der  indische  Kautschukmarkt  S.  5568.  —  Der  Gummimarkt  auf
Ceylon  S.  558.  —  Der  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  559.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  April  1909  S.  559.  —
Die  japanische  Seidenkokonsernte  im  Jahre  1908  S.  559.  —  Verbot  des  Verkaufs  von  Handelsspirituosen  in  Süd-Nigeria
  S.  560.  —  Offnung  Liberias  für  den  Handel  S.  560.  —  Einfuhr  von  Feuerwaffen,  Munition  und  Sprengstoffen
  nach  Sierra  Leone  S.  560.

Vermischtes:  Australisches  Verfahren  zur  Konservierung  von  Holz  S.  560.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  561.
—  Verkehrs-Nachrichten  S.  561.  —  Schiffsbewegungen  S.  565.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  566.

s  Amtlicher  Teil  I  EGGGCGCGCGCGCGCGCGCO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Rbänderung  der  Verordnung  vom
28.  Januor  1909  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  14.  Mai  1909.
Einziger  Paragraph.
Der  §  16  Absatz  1  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Selbstverwaltung  in
Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Januar  1909  (Kolonialblatt  Seite  141  ff.)  erhält  folgende  Fassung:
„Wahlberechtigt  find  alle  über  25  Jahre  alten,  nicht  der  Schutztruppe  angehörigen  deutschen
Gemeindeangehörigen  männlichen  Geschlechts,  die  wirtschaftlich  selbständig  sind  und  zwei  Jahre  lang
ihren  Wohnsitz  im  Gemeindebezirk  haben.“
Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Berlin,  den  14.  Mai  1909.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.
        <pb n="586" />
        M  524  2e0

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Ermächtigung  des  Couverneurs  von  Deutscheuguinena
  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Kufhebung  von  Verwaltungsbehörden.
Vom  15.  Mai  1909.

Gemäß  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und
die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908
(Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  der  Gouverneur  von  Deutsch-Neuguinea  ermächtigt,  im  Schutzgebiete
Deutsch-Neuguinea  Verwaltungsbehörden  neu  zu  schaffen,  zu  verlegen  und  aufzuheben,  sofern  die
erforderlichen  Mittel  durch  die  Etatsgesetze  bewilligt  sind,  oder  besondere  Mittel  nicht  erforderlich
sein  werden.

Die  von  dem  Gouverneur  auf  Grund  dieser  Verfügung  ergehenden  Anordnungen  sind  durch
Einrücken  in  das  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  zu  veröffentlichen.

Berlin,  den  15.  Mai  1909.
Der  Reichskanzler.
·  In  Vertretung:
Dernburg.

DHDersonalie.  —

Der  Direktor  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Conze  hat  am  22.  Mai  von  Southampton  aus
eine  Informationsreise  nach  Südafrika  und  Deutsch-Südwestafrika  angetreten.  Die  Dauer
dieser  Reise  ist  auf  etwa  vier  Monate  bemessen.  Als  technischer  Sachverständiger  nimmt  Regierungsund
  Baurat  Fischer  an  der  Reise  teil.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen
Direktor  der  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen  Amts,  Wirklichen  Geheimen  Legationsrat  Dr.  Gerhard
v.  Buchka,  gelegentlich  seiner  Versetzung  in  den  dauernden  Ruhestand  den  Roten  Adler-Orden
zweiter  Klasse  zu  verleihen.

 

Kalserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  8.  Mai  1909.

Der  Erlaß  vom  18.  Februar  1909,  betreffend  die  Ernennung  des  Unterzahlmeisters
Teschner  zum  Kaserneninspektor,  wird  ausgehoben.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  10.  Mai  1909.
Polewka,  Unterzahlmeister,  mit  Wirkung  vom  25.  März  1909  ab  zum  Zahlmeister  ernannt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  12.  Mai  1909.
Koch  (Walter),  Feldintendantursekretär,  am  15.  Mai  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  dor
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Militärintendantur  des  Gardekorps)  aus
der  Schutztruppe  auggeschieden.
        <pb n="587" />
        W  525  20

veutsch-Ostafrina.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  Deutsch-Östafrika
  haben  angetreten:  kommiss.  Sekretär
Krüger,  die  Lehrer  Rutz,  Jünemann  und
Henkel,  Gärtner  Seher.

Mit  Heimaturlaub  eingetroffen  sind  am  11.  Mai
in  Neapel:  Assessor  Löhr;  am  15.  Mai  in  Marseille:
Kanzleigehilfe  Tempel;  am  21.  Mai  in  Marseille:
Kanzlist  Eggert.

Eingetroffen  sind:

im  Schutzgebiet:  am  23.  bzw.  24.  April  der  Lehramtskandidat
  für  Landwirtschaft  Reiter,  die
Kolonialeleven  Schiller,  Hager,  Dr.  Karstedt
und  der  kommiss.  Sekretär  Höntsch;

in  Kilindini  (Britisch-Ostafrika)  zwecks  Weiterreise
mit  der  Ugandabahn:  am  21.  April  die  Kolonialeleven
  Menzel  und  Bauer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  17.  Mai  von  Neapel  aus  angetreten:
Sergeant  Wiesen.

Kamerun.

Am  20.  April  ist  mit  Heimaturlaub  aus  dem
Schutzgebiet  abgereist:  Bautechniker  Fischer.

Im  Schutzgebiet  ist  wiedereingetroffen:  Maschinenbauer
  Jacobs.
Am  25.  April  ist  nach  Kamerun  wiederansgereist:

  Maschinist  Engelke.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  Mai
angetreten:  die  Sekretäre  Knetsch  und  Bigge,
Tischler  Lassen.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  9.  Mai  von  Hamburg  aus  angetreten:
Oberlentnant  Peter,  die  Leutnants  Ziehm,
v.  Duisburg  und  v.  Engelbrechten,  Sergeant
Koblich,  die  Unteroffiziere  Neubert  und  Radicke
und  Sanitätsunteroffizier  Kulbe.

Togo.

Im  Schutzgebiet  Togo  sind  am  27.  März  neu
eingetroffen:  Regierungsbaumeister  Schachert,
Gerichtsschreiber  Maywald  und  Zimmermann
Berke.  Wiedereingetroffen  ist  am  27.  März:
Regierungsarzt  Dr.  Günther.

Aus  Togo  sind  mit  Heimaturlaub  in  Deutschland
  eingetroffen:  Hauptmann  v.  Doering,  Regierungsarzt
  von  der  Hellen,  die  kommiss.
Sekretäre  Melms  und  Warncke,  Lehrer  Schön- 



härl,  kommiss.  Zollamtsassistent  Hahndorf  und
Zimmermann  Conradi.

Am  10.  Mai  haben  die  Ausreise  nach  Togo
angetreten:  Regierungsbaumeister  Soder  und  die
Techniker  Fricke  und  Apell.

Am  25.  April  haben  die  Wiederausreise  nach
Togo  angetreten:  Bureauassistent  v.  Podewils

und  Stationsassistent  Paries.

Deutsch-Südwestafrika.

Heimaturlaub  ist  am  9.  Mai  in
Unterzahlmeister  Pusch.

Mit
Hamburg  eingetroffen:

 

 

Datriotische  Gaben.

Von  der  Konservenfabrik  Houssedy  &amp;amp;  Schwarz
in  München  sind  für  die  kranken  und  tapferen
Soldaten  in  den  Kolonien  500  Dosen  Bozener
konservierte  Edelfrüchte  gespendet  worden,  wofür
hiermit  nochmals  der  Dank  des  Kommandos  ausgesprochen
  wird.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.

Zum  Fonds  für  den  Bau  eines  Denkmals
in  Windhnk  sind  folgende  Spenden  eingegangen,
für  welche  hiermit  nochmals  der  Dank  des  Kommandos
  ausgesprochen  wird:

1.  vom  Kriegerverein  Bildstock  durch  /

Kohlenexpedienten  Kliebenstein.  7,30
2.  vom  Kreis-Kriegerverband  Niederbarnim

  in  Hermsdorf  1035
3.  vom  Kreis-K  kriegerverband  Süderdithmarschen

  in  Meldorf.  .  122,50
4.  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,

  Abteilung  Plauen  i.  B.  1000,00

5.  von  Dr.  Lutz,  Königlichem  Bezirksgeologen,
  Berin  5,50

6.  vom  Verein  ehem.  Südwestafrikaner
von  Hamburg-Altona  und  Umgegend

7.  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,
  Abteilung  Plauen  i.  B.  7

8.  vom  Karlshorster  Kriegerverein.  16,50

9.  von  Theodor  Wolf,  Sergeant  im

II.  Bat.  Inf.  Regts.  Nr.  72,  Torgau  4,60
10.  vom  Lippischen  Kriegerverein  in
Detmold  100,00
11.  von  der  Königlich  Sächsischen  2.  Infanterie-Brigade,
  Leipzig  .  .  .  110,00
12.  vom  Königlichen  5.  Sächsischen
Infanterie-Regiment  „Kronprinz“
Nr.  40,  Chemnitz.  50,00
13.  vom  Königlich  Sächsischen  Kriegs
ministerium,  Dresden  300,00
14.  vom  15.  Bayerischen  Infanterie-Regiment
  .....  40,00

 

2
        <pb n="588" />
        GW  526  20

 

 

————

 

 

 

 

 

awichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Der  Bau  der  Eisendahn  Seeheim  —Ralkfontein
ist  nach  einer  soeben  eingetroffenen  telegraphischen
Meldung  des  Gouvernements")  bis  Grünau  vorgeschritten.
  Die  Station  sollte  nach  den  letzten
schriftlichen  Berichten  entweder  in  Kilometer  125
oder  in  Kilometer  130  (von  Seeheim)  angelegt
werden,  je  nachdem  die  im  Gange  befindliche
Wassererschließung  an  dem  einen  oder  dem  anderen
Platze  erfolgreicher  sein  würde.

7#D

Deutsch-Ostaofrika.

Die  Zentralbahn.““)

liber  den  Stand  der  Arbeiten  an  der
Zentralbahn  bis  Ende  März  berichtet  der
Eisenbahnkommissar:

Die  Vorarbeiten  erstreckten  sich  hauptsächlich
auf  die  tachymetrischen  Aufnahmen  der  Strecke
Kikombo  —  Mbahi  und  auf  die  Untersuchung
des  günstigsten  Aufstiegs  am  Grabenrande  bei
Kilimatinde.  Nach  den  bis  jetzt  vorliegenden
Ergebnissen  dürfte  bei  Kilimatinde  eine  größere
Steigung  als  18  %0  (=  1:  55½)  nicht  zu  erwarten
  sein.

Die  Erdarbeiten  sind  bis  Kilometer  125
in  Angriff  genommen  und  bis  Kilometer  93  mit
Ausnahme  einiger  kurzer  Zwischenstücke  beendet.

Die  kleineren  gewölbten  und  massiven  Durchlässe
  sind  bis  Kilometer  40  vollständig,  von  Kilometer
  77  bis  85  zum  Teil  fertiggestellt.  Die
Maurerarbeiten  an  den  Eisenbrücken  am  Mkatta,
Kilometer  36  +  425  bis  Kilometer  38  JN  250,
sind  nahezu  vollendet.  Außerdem  wurde  bei  den
Brücken  Kilometer  40  +  853  und  Kilometer  61
bis  79  mit  dem  Fundamentaushub  und  dem
Manerwerk  begonnen.

Die  Aufstellung  der  eisernen  Uberbanten  der
Brücken  ist  bis  Kilometer  13  beendet  und  bei
Kilometer  38  der  Vollendung  nahe.

An  den  Bauwerken  bei  Kilometer  30  750,
36  +  794,  37  +  949,  10  +  850,  46  4  800
und  52  #E  650  sind  Pegel  zur  Beobachtung  der
Masserstände  ausfgestellt  worden.

*)  Ugl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  331.

**)  gl.  „D.  Kol.  Bl.--  10100,  Nr.  10,  S.  487.

 

Die  Gleisspitze  hat  Kilometer  69  erreicht.
Auf  dem  Gelände  des  Bahnhofes  Kimamba,
Kilometer  62  +  500,  wurde  ein  größeres  Oberbaumagazin
  angelegt.

Die  Gleisbeschotterung  ist  bis  Kilometer  12
vollendet;  auf  dem  Planum  Kilometer  81  +  300
bis  84  liegt  Schotter  zum  Einbau  bereit.

Die  Leistungen  der  Bettungsarbeit  müssen
immer  noch  als  recht  mäßig  bezeichnet  werden.
Eine  Besserung  ist  durch  die  geplante  Anlieferung
von  Steinbruchmaschinen  und  die  Vermehrung
des  Maschinen=  und  Wagenparks  zu  erhoffen.
Auch  die  teilweise  Einstellung  der  Erdarbeiten
während  der  großen  Regenzeit  wird  mehr  Leute
für  die  Schotterarbeiten  frei  machen.

Die  Telegraphenleitung  ist  bis  Kilometer  63
fertiggestellt  und  bis  Kilometer  61  +  300  im
Betrieb.

Das  Bahnmeister  =  Wohngebäude  in
Morogoro  war  bereits  vor  dem  Betriebsmonat
fertiggestellt.

lbber  die  Personal=  und  Arbeiterverhältnisse
  ist  zu  berichten:

Am  9.  März  verstarb  der  Baubeamte  Lipinsky
  im  Krankenhause  zu  Daressalam  an
Typhus.

Die  Anzahl  der  von  den  Unternehmern  der
Firma  Holzmann  &amp;amp;  Co.  beschäftigten  Arbeiter
läßt  sich  sehr  schwer  auf  den  Kopf  genau  feststellen.
  Der  Mangel  an  farbigen  Arbeitern  hat
erfreulicherweise  abgenommen.

Der  Gesundheitszustand  der  weißen  Beamten
und  Angestellten  ließ  noch  viel  zu  wünschen  übrig.
15  v.  H.  waren  ständig  bettlägerig.

Die  monatlichen  Kosten  für  einen  farbigen
  Arbeiter  stellen  sich  etwa,  wie  folgt:

Arbeitslohn  durchschnittlich  9,00  Rp.

 

Poscho  rund  17½  Hell.  täglich  5,25-Anwerbegebühr.
  ..  1,25-Ncbcnkostrn.
  1,00-zufmmnen..16,50Rp.


22,00  ..

Die  Lohnfrage  der  farbigen  Arbeiter  erscheint
von  so  hoher  Bedentung,  daß  die  vorstehende
Aufstellung  durch  weitere  Ermittlungen  geprüft,
gegebenenfalls  berichtigt  und  für  später  laufend
orgänzt  werden  soll.

Die  Arbeitsleistung  eines  Eingeborenen  beträgt
nach  den  Angaben  der  Firma  Holzmann  ungefähr
        <pb n="589" />
        527

¼  von  derjenigen  eines  Weißen,  wobei  die
Leistung  eines  farbigen  Erdarbeiters  etwas  höher
als  die  eines  Maurers  anzuschlagen  ist.

Der  Automobilverkehr  ruhte  wegen  Unfahrbarkeit
  der  Wege.  Die  Automobilstraße  von
Kilometer  110  bis  Kidete  ist  mit  Ausnahme
eines  Teiles  bei  Kilometer  112  fertiggestellt.

Die  Arbeitszüge  verkehrten  wie  in  den
beiden  Vormonaten.

Am  Abend  des  28.  März  entgleiste  der  mit

 

zwei  Lokomotiven  bespannte  Oberbanzug  bei  Kilometer
  30  +  750,  nach  den  bisherigen  Feststellungen
infolge  Achsbüchsenbruchs  eines  Wassertenders.
Vom  Zugpersonal  wurde  ein  schwarzer  Beamter
getötet;  verletzt  wurde  sonst  niemand.  Das
Gleis,  eine  Lokomotive,  zwei  Wassertender  und

vier  OWagen  wurden  schwer  beschädigt.  Das
Gleis  war  einen  Tag  lang  unfahrbar.
Beschädigungen  am  Bahnkörper  infolge

von  Regengüssen  sind  nicht  vorgekommen.

—  —9  ——  —

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch·  Ostafrika
im  Oonat  Januar  1909.
Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

(Bgl.  „Deutsches  KRol.  Bl.“  1909,  Nr.  9,  S.  447.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

iof#er:  Salz—  Peben—  Gegen  Vorjahr
»ollitelle  Einfuhr-=  Ausfuhr=  verbrauchs-  Neben  Jnsgesamt  Im  "  .
Hollstelle  zoll  zoll  AbgabeEinnahmen]  Vorjahr  Mehr  Weniger
Rup.  O.  Nup.  H.Rup.O.Rup.  O.Rup.  o.  .  A.  .h  .  Pf.  Pf..|  PDf.
l  «  «.  I  i  :  I
Mofchi..  19332m,568895  18.31  124—
Schirati  350  26,29421  —  —  31  18  6758,54491  47196  428951  —  —
Muansc1  5665  2440%tNN
Bukobb5900553  95321  1  56,  132  —86772311  569  64440SC
Usumbura  1100|—  —  —  —1  6  10  2130  28  140  —  28  11|0—  —
Udjidit  -——  —  —  6  50  650  8066  261131  —  252  17
Bismarckburg.  —  —  223  05  —  —  3  —  226  05  3½01  40  17.—  281  10  —
Unjsika-Posten  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburr  ——  —  —  —  —"----—-  2-———  L-Mucia.
  14212511640  730—75154--9»2m3120:m)5017507n-——
Wiedhafen  —  —  —  —  —  —  J  %  S„
Ssongea  —  —  —  —  –  —  –  —  —  —  —  ——  ————  —
Summe  in  Rup.  19  87519,8  8564  —  68  #%554  9629  055  118  710.  1122241  56516872.35  374  27
„  ¼826  500  2011  805  3401  942  6138740  14  164%8  8  —
l
Jan.19()8JEAN-Ast548369  59  88  261  61122241  56  «  I
Gegen  Vorjahr  1  ·  !  .  «
EEHL—II…IeIIIEILIIIIIII  ·
Togo.
Vom  Bau  der  hinterlandbahn.  Im  Monat  März  sind  iusgesamt  3,2  km
März  1909.*)  fertiggestellt  worden  gegenüber  4,12  km  im
Am  31.  März  war  der  Stand  der  Bauarbeiten  Februar.

folgender:

Die  Erdarbeiten  sind  fertiggestellt  bis  Kilometer
  18,9  (bis  auf  kleine  Nachregulierungsarbeiten
  zwischen  den  Stationen  17,8  und  18,3),
sodaun  in  den  Strecken  Kilometer  19,2  bis  42,9
(mit  Ausnahme  der  Brückenbaustelle  bei  Kilometer
  24,1)  und  Kilometer  43,25  bis  43,35.
Sie  sind  in  Arbeit  von  Kilometer  18,9  bis  19,2,
Kilometer  43,9  bis  44,15,  Kilometer  44,4  bis
45,6,  Kilometer  46,6  bis  48,0,  Kilometer  48,35
bis  48,85.

—  –—  —  —  —-*)

  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  8,  S.  398.

 

Die  gewölbte  Brücke  bei  Kilometer  15,5  (3  m
lichte  Weite)  war  bereits  fertig;  inzwischen  ist  die
gewölbte  Brücke  bei  Kilometer  24,1  (3  m  lichte
Weite)  und  der  gewölbte  Durchlaß  bei  Kilometer
  4,9  (2  m  lichte  Weite)  ebenfalls  fertiggestellt
  worden.

Der  Zustand  der  drei  Pfeiler  der  Schiobrücke
  (Kilometer  17,5,  lichte  Weite  2  mal  25  m)
ist  derselbe  geblieben,  wie  er  im  Bericht  über
den  Monat  Februar  dargelegt  ist.  Sowohl  die
beiden  Widerlager  als  auch  der  Mittelpfeiler  sind
bis  auf  die  Ordinate  +  19,00  (10  cm  unter
Auflagerstein)  fertig  aus  Beton  gestampft.  In
        <pb n="590" />
        G  528  20

 

 

 

 

 

193.)

—
—
—  “

 

 

 

 

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  10,

 

 

 

Uachweisung  der  Brutto-Sinnahmen  bei  den  Küsten  zollftellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  März  1909.

 

 

 

 

 

 

ESI!I  den  ersten  Tagen  des  Monats  April  sollen  die

*  *  r—  eE'eigentlichen  Auflagersteine  verlegt  und  damit  zu-.—

  l  1½%%  sammenhängend  die  Betonkörper  der  Pfeiler  und

-  –  —  Widerlager  vollendet  werden.  Inzwischen  ist  man,

--—FEZZI2  um  die  Montierung  der  am  14.  März  von

Z  4  Deutschland  abgesandten  und  gegen  Mitte  April

ESITO  in  Lome  eintreffenden  eisernen  Überbauten  vor-2

  zubereiten,  mit  der  Herstellung  eines  hölzernen

Montagegerüstes  beschäftigt.  Die  das  eigentliche
—–  Montagegerüst  tragenden  Pfähle  sind  teilweise
—...——  bereits  gerammt.
——  An  der  Brücke  in  Kilometer  18,9  (12  m
E..D  lichte  Weite)  sind  die  Betonierungsarbeiten  im
Gange.  Das  südliche  Widerlager  ist  zur  halben
-EEgzzZ  3—  Höhe  gestampft,  während  das  nördliche  Wider--c
  lager  bis  zur  Oberkante  der  Auflagersteine  bereits
33812  fertiggestellt  ist.  Die  Auflagerklötze  sind  aus  Beton
——9  in  einem  Mischungsverhältnis  von  einem  Teil
.  Zement  und  drei  Teilen  Sand  an  Ort  und  Stelle
*dSS#gcszs  gestampft  worden.
"  E#  Bei  der  gewölbten  Brücke  in  Kilometer  42,9
8#?  5  #  ist  das  aus  Bruchsteinen,  die  einem  in  der  Nähe
—————  .-.  D  .5  liegenden  Gneisfelsen  entnommen  sind,  hergestellte
—  —Miderlagsmauerwerk  beiderseitig  bis  zum  Gewölbe-7
  J3  #s  57  ansatz  hochgeführt.  Mit  der  Ausstellung  des  Lehr-%

  zsv:  —  gerüstes  für  das  aus  Beton  herzustellende  Gewölbe

E—  W  EFi  6  ist  begomen.  "

S  5„  Am  gewölbten  Durchlaß  in  Kilometer  44,1
»  —  —  (2  m  lichte  Weite)  sind  die  Baugruben  in  vollem

5  5  Unmffange  ausgehoben,  so  daß  mit  der  Aufführung

S  —NBSöNB  D  1  —(  der  Widerlagskörper  begonnen  werden  kann.

*  —72  2  55  r  Die  Arbeiten  an  den  weiteren  Brücken  in

»  »  »»  Kilometer  46,0,  46,5,  47,5,  49,7  und  51,2,
2r  ?"  IIIIIIII  3  deren  Baugruben  bereits  fertiggestellt  waren  und

21  72  *2521452  durch  plötzliche  starke  Regengüsse  wieder  zerstört

5.  1  *r  #“  #  worden  sind,  ruhen  augenblicklich;  sie  werden  im

—ÖË—  Laufe  des  Monats  April  wieder  aufgenommen
———————.——  *  :  werden.

*.  .  ——n—n--e  ——————.*.—  Die  Erdarbeiten  an  der  Schiokorrektion
6  V  LT  *  3werden  beschleunigt  betrieben,  da  sie  zweckmäßig
1E  ½  —  #  vor  Eintritt  der  Regenperiode  fertiggestellt  werden

x  —  müssen.  Unterhalb  der  Brücke  sind  die  Regu-*-ß

  llll  ————-  5*  lierungsarbeiten  bis  auf  die  Abböschung  der  aus-**

  53533532515  53  gehobenen  Erdmassen  beendet,  oberhalb  sind  die

*  2–mm⅞V“v  NNN“  z-  Erdarbeiten  im  Gange.  Des  weiteren  wird

O  O  angenblicklich  das  Gelände  zwischen  dem  Mittel-Sresesz

  pfeiler  und  dem  nördlichen  Widerlager  um  1  m

—]NM][inu———.——.  1  2  tiefer  gelegt,  um  dem  Hochwasser  einen  geregelten

———’sß–2s535  8-  *  Durchfluß  zu  schaffen.  Alle  diese  Arbeiten,  die

lziis  21  —  ·  q--  «-  ürlich  eine

*  ——  83  *  keinen  Ausschub  dulden,  erfordern  natürlich  eine
große  Anzahl  von  Arbeitskräften  und  geben  den
.  —  7“  Grund  dazu,  daß  im  Monat  März  die  Erd-—
  ·  --  ZZI  arbeiten  zur  Herstellung  des  eigentlichen  Bahn-—
  25  2  2  !  körpers  auf  einer  kleineren  Bahnstrecke  fertiggestellt
=  s  —  sind  als  im  Monat  Februar.
2  —  l2  5  0  1  Die  Brunnenbohrung  in  Kilometer  17,2
5  ·ßhrss  &amp;amp;(MWasserstation  Togblekovhe)  ist  mit  Erfolg
        <pb n="591" />
        W  529  20

beendet.  Die  Pumpe  ist  bereits  montiert.  Zwei
für  den  Bau  bestimmte  eiserne  Wasserbehälter
von  je  2  chm  Inhalt  sind  aufsgestellt  worden.

Ende  März  waren  beim  Bahnbau  2608  Pflichtarbeiter
  und  379  freiwillige  Arbeiter,  zusammen
also  2987  Arbeiter  beschäftigt.  Von  den  freiwilligen
  Arbeitern  trafen  145  (also  38  v.  H.)  auf
den  Bezirk  Lome-Land,  59  (16  v.  H.)  auf  Anecho,
49  (13  v.  H.)  auf  Misahöhe,  62  (16  v.  H.)  auf
Atakpame,  41  (11  v.  H.)  auf  Sokode,  2  (0,5  v.  H.)
auf  französische,  17  (4,5  v.  H.)  auf  englische  und
4  (1  v.  H.)  auf  andere  Gebiete.

Der  Sanitätsdienst  ist  zur  Zeit  so  eingerichtet,
  daß  in  Tsewie,  etwa  in  der  Mitte  der
in  Bau  befindlichen  Strecke,  eine  Hauptsammelstelle
  eingerichtet  ist,  in  der  sämtliche  schwerer
Erkrankten  untergebracht  werden.  Außerdem  bestehen
  Sammelstellen  am  Schio  und  am  Lili,  wo
leichter  Erkrankte,  aber  Arbeitsunfähige,  aus  den
dortigen  Schächten  von  einem  Heilgehilfen  unter
Aufsicht  des  Bahnarztes  behandelt  werden.  Von
den  zur  Zeit  beim  Bahnbau  beschäftigten  2608
Pflichtarbeitern  und  379  freiwilligen  Arbeitern
wurden  während  der  Monate  Januar,  Februar
und  März  in  den  Sammelstellen  301  (also  11,5  .  H.)
Pflichtarbeiter  und  20  (also  5  v.  H.)  freiwillige
Arbeiter  behandelt.  Größtenteils  handelte  es  sich
um  Zellgewebsentzündungen,  Hautleiden,  Abszesse,
Bubonen,  kleinere  Verletzungen.  Die  anfangs
große  Zahl  von  Beingeschwüren,  die  die  Mehrzahl
der  Arbeitsunfähigen  bedingte,  hat  infolge  zweck- 



mäßiger,  sofortiger  Behandlung  der  Verletzungen
ganz  erheblich  abgenommen.

Während  des  ersten  Vierteljahres  kamen  14
wegen  Malaria,  17  wegen  Lungenentzündung,
8  wegen  Dysenterie  (zeitlich  und  örtlich  nicht
zusammenhängende  Fälle),  3  wegen  größerer
Verletzungen  und  3  wegen  Genickstarre  zur  Behandlung.
  Bei  diesen  letzteren  drei  Fällen,  die
tödlich  verliefen,  ließ  sich  mit  fast  absoluter
Sicherheit  feststellen,  daß  die  Ansteckung  nicht  von
einem  auf  den  anderen  an  der  Baunstrecke  erfolgte,
sondern  daß  es  sich  um  sogenannte  Kokkenträger
handelte,  die  den  Keim  der  Krankheit  vom  Hinterland
  mitgebracht  hatten.  Der  eine  erkrankte  acht
Tage,  der  zweite  zwei  Monate  und  der  dritte
anderthalb  Monate  nach  Ankunft  aus  dem  Hinterlande.


Im  Laufe  des  Vierteljahres  sind  gestorben:
drei  Arbeiter  an  Genickstarre  und  einer  an  Blinddarm=
  und  Bauchfellentzündung,  ferner  eine  Frau
an  Lungenentzündung.

Für  Unterkunft  und  Beköstigung  sowie  für
Wasserversorgung  der  Arbeiter  ist  in  ausreichendem
Maße  gesorgt.

Der  Gesundheitszustand  der  Enropäer
war  nach  dem  Berichte  des  Bahnarztes  sehr  gut.
Von  den  32  auf  der  Strecke  und  bei  den  Vorarbeiten
  beschäftigten  Weißen  erkrankten  im  ersten
Vierteljahr  1909  vier  Mann  an  Malaria  und
einer  an  Gelenkrheumatismus.

Machweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Oonat  (Oärz  1909  fällig
gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  9,  S.  413.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  G
ä  Monat  des  Rechnungsjahres  egen  den  gleichen
Namen  der  Zollämter,  Wonat  des  Rechnungsjahrs  Jeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1900  1908  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
#  i  Jl-  M  M  .  M  l  J!  M  i  Jl-.·
  l  -  «
Lome  .Zollamt  110  826,90  173,00  110  999,00  610,  50  I101  537,  552  —-Anecho
  -  —  s  —l  —  16  844,  45  49.50  #  16  893,95  –  6/  16  893,95
Agbauake  -  127,10  2,00  129,10  103,95“  0,50  104,45  24.65  —-Tokpli.
  -  206,85  4,25  211,10  184,.85.  2,75  187,60  23,50  –
Noepe  -  1695,951  492,50  2  088,455  0O,  O0  529,25  2  180,15  –  1"  91.70
Ho  .  .  Zollhebestelle  562,25  180,  00  742,25  422,80.  204,00  626,80  115.15  —
Kpandu  -  249,00  287,25  536,25  189,10  100,50  #  289,90  246,35  –
Kete-Kratschi  -  891,75  1,00  392,75  179,60  1,500)  181,10  211,65  E
Tetetun  ..  -  14,80  —  14,80  16,00.  –  16,00  1,20
Agome-Palime  203,85  —  203,85  —  —  203,85
Im  gangen4  178,  45  1  140,00  115  318,145120  51900  1  498,50  122  017,.500  287,80  16  986,85
6  64099,05
        <pb n="592" />
        W  530  20

Kamerun.
nachweisung  der  bei  den  KRüstengollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  (Donaten  Januar  und
Februar  1909  fãliig  gewordenen  Sollbeträge.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  7,  S.  328.)
Januar.

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle

Gegen  den  gleichen

 

 

«  ige  »s  Rech  sjahres  ..
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  I  Zeitraum
Zollamt  1909  190  des  Vorjahres
Einfuhr  Anofuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
1—......————....  ...—....-r———277
l  l

Duala  85  962  5N  I]  462  600%„äL  R  10
Victoria.  .  .  ..  16  226.  80  311  10  16  568  200  413  07  —  —  5  165  50
Kribi  .  .  .  .  ..  47  178  501  13916  401  6100490  132  316,20  29  808.  900  162  225  10  —  ——1101  130  20
Rio  del  Rey  2950  35  55—43%SIEiRBC6  20
Campo  .  .  ...  797.25  —  —  797251  1432451  1132,  15)  256460  —  —1767  35
Im  ganzen3  115  400%  835  vd  339  31505  —  S9  6%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  I  -——I16789:365

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar.

Duala  54063  551  GT  10  76  20  6O  —  —.  167!KN  50
Victoria.  .  .  ..  17  655  33661  60(21  316951121665  621  1|11870  75  941620  —  —
Kribi  .  .  .  .  .  .  20  937  501  40  91460  1865  □CB  —  2½001  65
Rio  del  Rey  3  169  65  5——MS%  282  19H80  05  —  —0  1  (005  10
Campo  .  160  15  —  —  160  15  141  10  676  807  211790  —  —  1957  75
Im  ganzen5  986  20  54  189  7550  175953  412  45  Oè  9  46  20  12  43  30

1  «  E  —·—s:-;:329710

Deutsch  ·  Neuguinea.

Die  Infel  Dack.)

Die  Insel  Paak  oder  St.  Gabriel  ist  eine
der  größeren  Admiralitäts-Inseln.  Sie  liegt  etwa
zehn  Seemeilen  östlich  von  der  Hauptinsel  Manus
entfernt  und  ist  eine  gehobene,  teils  steinige,  teils
mit  gutem  Humusboden  versehene  Koralleninsel.

Die  Küste  ist  größtenteils  steil  und  zerrissen;
nur  etwa  ein  Viertel  des  ganzen  Umfanges  der
Insel  zeigt  Sandstrand.  Eine  Annäherung  im
Boot  ist  nur  an  der  Nordküste  möglich,  und  zwar
von  der  Passage  aus,  welche  die  kleine  Insel
Mlungau  von  Paak  trennt.  Diese  Passage  kann
von  kleineren  Kuttern  und  Segelschiffen  durchfahren
  werden;  auch  finden  sich  in  dieser  Passage
gute  Ankerplätze.  Der  ganze  übrige  Teil  der
Insel  Paak  ist  von  Riffen  umgeben,  in  welehen
sich  keine  Passagen  befinden.  Der  kleine  Hafen
Rual  an  der  Südküste  sowie  der  etwas  größere
Hafen  an  der  Nordküste  haben  keinen  Zugang.

Die  Insel  Paak  besteht  zur  Zeit  aus  etwa
*)7  Sekundärwald  mit  vielen  Kokospalmen,  Plan-Aus

  einem  im  „Amteblatt  für  Neugnuineg“  ver-Uffentlichten
  Bericht  des  Landmessersd  Klink.

 

tagen  und  Wohnplätzen  und  aus  etwa  ½  Hochwald,
  in  welchem  auch  vereinzelte  kleine  Plantagen
  liegen.  In  das  Hochwaldareal  einbegriffen
sind  zwei  Sagosümpfe  mit  einer  Gesamtsausdehnung
  von  25  bis  30  ha.  Das  Hochwaldgelände
befindet  sich  auf  dem  östlichen  Inselteile,  den  die
Eingeborenen  Mahei  nennen.  Dieser  unberührte
Urwald  besitzt  viel  gutes  Pflanzland,  anderseits
aber  auch  viel  steiniges  Land,  in  welchem  große
Korallenblöcke  frei  zutage  treten.  Nahezu-  den
ganzen  übrigen  Inselteil  könnte  man  als  Sekundär
bezeichnen.  Nur  haben  die  Eingeborenen  —
wohl  als  Witterungsschutz  —  stellenweise  einen
schmalen  Hochwaldkranz  stehen  lassen.

Auf  Paak  leben  zur  Zeit  nach  einer  von  mir
veranstalteten  Volkszählung  319  Menschen,  die
sich  auf  zwei  Sippen  verteilen.  Der  westliche
Teil  der  Insel  gehört  der  Sippe  des  Jimmy,
während  der  übrige  Inselteil  der  Sippe  des
Sagon  gehört.  Nur  die  Sagosümpfe  werden
gemeinsam  ausgebentet.  Beide  Sippen  zeigen
zwar  wenig  offenkundige  Feindseligkeiten,  jedoch
sind  sie  keineswegs  Freunde.  Die  Parteien  stehlen
sich  mal  gegenseitig  ein  Weib  oder  brennen  mal
        <pb n="593" />
        E  531  20

eine  Hütte  ab,  zu  größeren  Kämpfen  kommt  es
jedoch  aus  Furcht  vor  der  Regierung  nicht.  Beide
Häuptlinge  sprechen  englisch  und  find  in  Herbertshöhe
  bzw.  Ralum  und  Matupi  gewesen.  Die
kräftigere  Sippe  ist  die  des  Jimmy,  die  allerdings
den  kleineren  Landbesitz  hat.  Ich  bin  der  Meinung,
  daß  die  älteren  Anrechte  auf  die  Insel  der
Sagonsippe  zustehen  und  daß  die  Jimmysippe
eingewandert  ist,  was  allerdings  lange  her  sein
mag.  Die  Feindseligkeit  der  beiden  Sippen  hat
manche  nachteilige  Folgen.

Da  die  Leute  sich  manchmal  gegenseitig  die
Plantagen  beschädigen,  werden  nicht  genügend
Feldfrüchte  gebaut.  Paak  erhält  viel  Sago  vom
Festlande  zum  Lebensunterhalt,  da  die  eigenen
Bestände  zu  klein  sind.  Bleibt  nun  infolge  von

schlechter  Witterung  die  Sagolieferung  vom  Festlande

  aus,  dann  besteht  das  Hauptgeschäft  des  in
Paak  handelnden  Chinesen  der  Firma  Hernsheim
&amp;amp;  Co.  darin,  daß  er  Kopra  gegen  Sago  einhandelt.


Da  sich  keine  Partei  schwächen  will,  so  wollen
die  Leute  sich  auch  nicht  anwerben  lassen.  Das
ist  sehr  schade,  denn  von  Paak  könnte  mancher
kräftige  Mann  zur  Arbeit  rekrutiert  werden.  Auf
Paak  befinden  sich  drei  Dörfer,  und  zwar  das
Dorf  des  Jimmy  Moggara  mit  etwa  35  bis
40  Hütten,  die  Dörfer  des  Sagon  Wallun  und
Habei;  ersteres  hat  etwa  die  Größe  von  Moggara,
  während  in  Habei  nur  fünf  Hütten  stehen,
in  welchen  die  Verwandten  des  Onkels  von  Sagon
leben.  Weitere  Ansiedlungen  existieren  auf  Paak  nicht.

Die  Gesamtgröße  von  Paak  beträgt  rund
824  ha.  Die  Insel  ist  9300  m  lang’  bei  einer
Durchschnittsbreite  von  890  m.  Die  schmalste
Stelle  der  Insel  ist  330  m,  die  breiteste  Stelle
Hakei)  1,5  km  breit.

—  —  —  —
—  —  —  —

 

Die  Eingeborenen  beider  Parteien  scheinen
nicht  gewillt  zu  sein,  Teile  der  Insel  zu  verkaufen.
Als  Grund  geben  sie  ungenügende  Bewegungsfreiheit
  und  die  Furcht  vor  dem  Verlust  ihrer
Fruchtbäume  an;  die  Insel  habe  auch  nicht  ge—
nügend  jungfräulichen  Boden  zur  Anlage  neuer
Plantagen.  Es  ist  allerdings  richtig,  daß  zur
Anlage  von  Jam=  und  Taroplantagen  der  Korallenboden
  und  der  steinige  Grund  nicht  genügt,
während  er  zur  Kokoskultur  geeignet  ist.

Die  Insel  besteht,  wie  schon  erwähnt,  zu  etwa
3#P  (das  sind  etwa  250  ha)  aus  Sekundärwald
mit  größeren  und  kleineren  Kokosbeständen.  Die
Palmen  tragen  gut,  jedoch  sind  die  Nüsse  sehr
klein.  Im  Verhältnis  zu  den  Kokosbeständen  ist
die  Kopraproduktion  gering;  sie  erreicht  50  bis
55  Tonnen  im  Jahre.  Es  könnte  entschieden
das  Doppelte  an  Kopra  produziert  werden;  die
Eingeborenen  liefern  jedoch  nicht  mehr,  als  sie
unumgänglich  zum  Erwerb  von  Tabak,  Pfeifen
und  Sago  gebrauchen.

Der  tägliche  Kokosnußverbrauch  ist  nach  meinen
Erkundigungen  sehr  groß,  zumal  da  die  Eingeborenen
  über  ungenügende  Jam-,  Taro=  und
Sagobestände  verfügen.  Außerdem  bildet  einen
Haupttanschartikel  gegen  Sago  das  Kokosöl,  dessen
Bereitung  große  Mengen  von  Kokosfrüchten  erfordert.
  Die  Eingeborenen  erzählten  mir,  daß
sie  lieber  aus  20  Kokosnüssen  Ol  herstellen,  als
diese  gegen  eine  Stange  Tabak  verkaufen.  Die
Sagonahrung  geht  ihnen  über  den  Tabak.

Wenn  auf  Paak  keine  Eingeborenen  lebten
und  die  alten  Bestände  sachgemäß  durchgereinigt

und  zwischengepflanzt  würden,  dann  könnte  die

Insel  250  bis  300  Tonnen  Kopra  im  Jahre
produzieren.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Aus  dem  Krbeitsbereich  des  Holonial--Wirttschaftlichen
  Komitees.“)

Unter  Beteiligung  von  Vertretern  industrieller
und  kaufmännischer  Körperschaften,  der  kolonialen
Wissenschaften  und  des  Reichstags,  sowie  in  Anwesenheit
  von  Vertretern  des  Reichs-Kolonialamts,
des  Reichsamts  des  Innern  und  des  Handelsministeriums
  haben  unter  dem  Vorsitz  von  Karl
Supf  am  12.  und  13.  Mai  die  Frühjahrsvorhandlungen
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
  stattgesunden.  Über  die  Tagung  ist  ein
Bericht  erschienen,  dem  wir  die  nachstehenden
Einzelheiten  entnehmen.

)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1008,  Nr.  23,  S.  1100  ff.

 

Bergbau.

Die  Diamantfunde  in  Deutsch-Südwestafrika
und  weitere  neuere  Entdeckungen  von  nutzbaren
Mineralien  in  den  Schutzgebieten  haben  erfreuliche
Aussichten  für  die  wirtschaftliche  Hebung  unserer
Kolonien  eröffnet  und  den  kolonialen  Bergbau  in
den  Vordergrund  des  Interesses  gestellt.  Der
heutige  Stand  des  Bergbaues  in  den
deutschen  Kolonien  ist  nach  einem  Berichte
des  Diplom-Ingenieurs  Kuntz  kurz  folgender:

Südwestafrika  galt  von  jeher  als  reich  an
nutzbaren  Mineralien.  Die  Ausbeute  an  Diamanten,
die  bis  Ende  vorigen  Jahres  ungefähr  120  000
Steine  im  Werte  von  1  110  000  J“  betrug,  ist
        <pb n="594" />
        W  532  20

in  fortwährender  Zunahme  begriffen.  Nach  Ansicht
der  Geologen  ist  zwar  wenig  Hoffnung  vorhanden,
daß  die  ursprüngliche  Lagerstätte  der  Diamanten
in  der  Kolonie  selbst  entdeckt  wird,  doch  scheint
es  nicht  ausgeschlossen,  daß  noch  Blangrundröhren
in  der  Kolonie  gefunden  werden,  zumal  das  Land
wegen  seines  Wüstencharakters  schwierig  zu  untersuchen
  und  die  Entdeckung  von  leicht  zersetzlichem
Kimberlit  auch  in  wenig  von  Humus  und  Vegetation
  bedeckten  Gegenden  oft  vom  Zufall  abhängig
  ist.  Auch  im  Innern  des  Namalandes
ist  das  Auffinden  diamanthaltiger  Kimberlite  nicht
ausgeschlossen.  Von  anderen  Edelsteinen  hat  man
Almandine,  Topase  und  Berylle  in  geringeren
Qualitäten  gefunden;  doch  ist  die  Entdeckung
schleifwürdiger  Steine  in  den  großen  lrschiefergebieten
  der  Kolonie  wohl  möglich.

Auch  der  Kupferbergbau  hat  gute  Fortschritte
gemacht.  Die  Otavimine  förderte  im  letzten  Geschäftsjahr
  44  200  Tonnen  gegen  25  700  im
Vorjahre.  Zur  Verschiffung  gelangten  27  700
Tonnen  (gegen  15  000).  An  Hüttenprodukten
wurden  erzeugt  3100  Tonnen  Kupferstein  (gegen
1000)  und  2900  Werkblei  (gegen  700).  Für
die  übrigen  im  Otavigebiet  gelegenen  wichtigeren
Kupfererzvorkommen  wird  ein  unterirdischer  Abbau
für  weitere  Aufschlußarbeiten  vorbereitet.  Außerdem
  werden  Kupfererze  noch  an  einigen  anderen
Stellen  der  Kolonie  im  Kleinbetrieb  gewonnen.

Abbauwürdige  Goldvorkommen  sind  bisher
nicht  entdeckt  worden,  obgleich  Gold  in  geringeren
Mengen  an  mehreren  Stellen  vorkommt.  Auch
andere  Erze,  wie  Bleierz  und  Eisenerz,  sind  noch
nicht  in  genügender  Reichhaltigkeit  gefunden  worden.
Die  Auffindung  von  Zinnerz  in  den  ausgedehnten
Granitmassiven  des  Landes  ist  wahrscheinlich,
ebenso  wie  die  von  Wolframit  und  Monazit.

Wichtig  ist  die  Entdeckung  von  Karuschichten
der  afrikanischen  Steinkohlenformation  im  Süden
der  Kolonie,  weil  dadurch  Hoffnung  auf  das
Vorhandensein  brauchbarer  Kohle  erweckt  wird.
Auch  ist  in  dieser  Formation  die  Möglichkeit  des
Vorkommens  erdölhaltiger  Schichten  gegeben.
Schließlich  liegt  auch  das  Auffinden  von  Phosphaten
  im  Süden  des  Schutzgebietes  im  Bereich
der  Möglichkeit.

Ostafrika.  Hier  ist  zunächst  die  Entdeckung
eines  abbanwürdigen  Goldvorkommens  bei  Sekenke
im  östlichen  Teil  der  Wemberesteppe  von  Bedeutung.
  Es  besteht  aus  linsenförmigen  Quarzgängen,
  die  einen  hohen  Goldgehalt  aufweisen.
Die  Gänge  werden  durch  die  Kironda-Goldminen=Gesellschaft
  ausgebeutet.  Im  ganzen  ist  in  Ostafrika
  bisher  für  etwa  100  000  .  Gold  gewonnen
  worden.  Nach  den  vorhandenen  geologischen
  Formationen  bietet  Deutsch-Ostafrika  die

 

gleiche  Möglichkeit  für  die  Entwicklung  des  Goldbergbaues
  wie  Teile  von  Südafrika,  z.  B.  Rhodesia.
  Von  anderen  Erzen  sind  Kupfererze,  Bleierze
  und  Silbererze  gefunden  worden.  Näheres
über  diese  Vorkommen  ist  jedoch  bis  jetzt  nicht
bekannt  geworden.  Kohlenflöze  wurden  nordwestlich
  des  Nyassasees  entdeckt.  Leider  sind  die
örtlichen  Verhältnisse  für  eine  Verwertung  der
bisher  gefundenen  Kohlen  vorläufig  nicht  gceeignet.
Abbauwürdige  Glimmervorkommen  eristieren  in
den  Ulugurubergen  bei  Kilossa  und  am  Tanganikasee.
  Von  1905  bis  Ende  vorigen  Jahres
wurden  aus  Deutsch-Ostafrika  104  699  kg  Glimmer
im  Werte  von  298  424  “¾  ausgeführt.  Zu  erwähnen
  ist  noch  die  Gewinnung  von  marktfähigen
Almandingranaten  im  Hinterlande  von  Lindi.
Daß  man  noch  andere  wertwolle  Edelsteine  auffinden
  wird,  ist  bei  dem  großen  Reichtum  an
alten  Schiefern  sehr  möglich.  Für  das  Vorkommen
  von  Diamanten  fehlen  bisher  noch  Anzeichen,
  dagegen  ist  das  Vorhandensein  von
Zinnerz  und  Monazit  in  den  ausgedehnten  Granitgebieten
  wahrscheinlich.

Salz  wird  am  Mlagarassifluß  aus  einer  Soolquelle

  gewonnen,  und  zwar  jährlich  etwa
32  000  Zentner.
Kamerun.  Die  Bohrungen  auf  Erdöl  an

der  Küste  ergaben  bis  jetzt  keine  ergiebigen  Quellen;
möglicherweise  werden  Bohrungen  im  Bezirk
Ossidinge  besseren  Erfolg  haben.  Hier  ist  auch
das  Vorkommen  von  Salzlagern  und  von  Kohlen
wahrscheinlich.  In  demselben  Bezirk  findet  sich
marktfähiger  Glimmer;  auch  für  das  Auffinden
von  Gold,  Silber,  Kupfer,  von  Blei  und  Zinnerzen
  sowie  von  Graphit  sind  an  verschiedenen
Orten  der  Kolonie  Anzeichen  vorhanden.  Kamerun
ist  noch  wenig  erforscht;  der  Hauptsache  nach
scheint  das  Land  aus  alten  kristallinen  Gesteinen
zusammengesetzt  zu  sein,  in  welchen  die  Möglichkeit
von  Erzlagern,  von  Edelsteinen,  von  Glimmer
und  Graphit  vorhanden  ist.

Togo.  Goldhaltige  Konglomerate  sind  in  den
sogenannten  Buemschichten  gefunden  worden,  ebenso
findet  sich  Gold  in  geringen  Mengen  in  Quarzgängen,
  welche  den  Granit  der  Monu-Ebene
durchsetzen.  Große  Eisenerzlagerstätten  bei  Atakpame
  und  weiter  im  Innern  bei  Banjeli  kommen
für  die  Gewinnung  zunächst  noch  nicht  in  Frage;
diejenigen  von  Atakpame  sind  nickelhaltig,  auch
ist  die  Möglichkeit  für  die  Anwesenheit  von  Platin
vorhanden.  Von  Kohle  sind  keine  Anzeichen  vorhanden,
  dagegen  besteht  die  Wahrscheinlichkeit,
daß  Graphit,  Edelsteine,  Zinnerze  und  Glimmer
aufgefunden  werden.

Südsee-Inseln.  Gold  findet  sich  stellenweise
  sehr  reichlich  in  den  Flüssen  des  südöstlichen
        <pb n="595" />
        G  8333  20

Grenzgebietes  von  Neuguinea,  auch  sind  Anzeichen
von  Kupfer=  und  Platin-Vorkommen  entdeckt
worden,  ebenso  ein  Flöz  brauchbarer  Kohle  in
der  Nähe  der  Küste.  Auf  den  Marschall=  und
Palau-Inseln  werden  reiche  Phosphatlager  von
mehreren  Gesellschaften  ausgebeutet.

Das  K.  W.  Komitee  hat,  wie  unseren  Lesern
bekannt  ist,  kürzlich  durch  eine  Schrift  „Aussichten
für  den  Bergbau  in  den  deutschen  Kolonien“  die
Aufforderung  an  deutsche  Prospektoren  des  Inund
  Auslandes  ergehen  lassen,  daß  sie  ihre
Tätigkeit  in  den  deutschen  Kolonien  aufnehmen
möchten.  Zur  Erleichterung  einer  Betätigung
erstattet  das  Komitee  gut  empfohlenen  deutschen
Prospektoren  die  Kosten  der  Seereise  II.  Klasse
nach  dem  Hafen  einer  deutschen  Kolonie.  Voraussetzung
  für  die  Gewährung  der  Reisekosten  ist,
daß  dem  Antragsteller  die  nach  den  gesetzlichen
Landungsbestimmungen  erforderlichen  Barmittel
zur  Verfügung  stehen.  Jene  Werbeschrift  wurde
den  deutschen  Generalkonsulaten  in  Kapstadt  und
Sydney  sowie  den  deutschen  Konsulaten  in  Adelaide,
  Auckland,  Brisbane,  Durban,  East-London,
Johannesburg,  Kimberley,  Port  Elisabeth,  Pretoria
  und  San  Franzisko  zur  Verfügung  gestellt
mit  der  Bitte,  für  deren  Verbreitung  in  Prospektorenkreisen
  zu  sorgen.  Außerdem  ist  für  einen
weitgehenden  Vertrieb  der  Werbeschrift  durch  den
Buchhandel  und  für  Unterstützung  der  Werbung
durch  die  Presse  des  In=  und  Auslandes  Sorge
getragen.

Eisenbahnbau.

Über  den  gegenwärtigen  Stand  der  in
den  Kolonien  im  Bau  befindlichen  Eisenbahnen
  berichten  Geh.  Oberregierungsrat  Bormann
  und  Geh.  Kommerzienrat  Lenz:

Togo.  Auf  den  Bahnlinien  Lome  —Palime
und  Lome  —  Anecho  sind  Veränderungen  nicht
eingetreten.

Auf  der  Strecke  Lome  —  Atakpame,  welche
im  September  1908  in  Angriff  genommen  wurde,
sind  die  Erdarbeiten  etwa  bis  Kilometer  55  gediehen;
  der  Oberbau  liegt  bis  Kilometer  17.  Das
weitere  Vorstrecken  kann  erst  nach  Herstellung  der
zur  Zeit  in  der  Montage  befindlichen  Brücke  über
den  Shio  erfolgen.

Die  betriebsfertige  Herstellung  der  Strecke  bis
Game  muß  spätestens  bis  31.  März  1910
beendet  sein.

Kamerun.  Auf  der  Manengubabahn  ist
der  Unterbau  bis  Kilometer  120  fertiggestellt,  der
Oberbau  dürfte  zur  Zeit  bis  etwa  Kilometer  90
liegen.

Voraussichtlich  wird  es  möglich  sein,  Mitte
des  Jahres  die  ersten  100  km  dem  öffentlichen
Betriebe  zu  übergeben.

 

Durch  Vertrag  mit  dem  Reichs-Kolonialamt
vom  März  dieses  Jahres  ist  uns  zunächst  der
Bau  der  Bahnlinie  Duala—Widimenge  für
die  ersten  80  km,  d.  h.  bis  Edea,  übertragen
worden.

An  dem  Projekt  wird  eifrig  gearbeitet.  Die
Ausgestaltung  des  Bahnhofs  Duala  ist  vereinbart,
auch  stehen  die  Uberbrückungen  des  Dibombe  und
Sanaga  fest,  so  daß  die  Ausschreibung  dieser  bedeutenden
  Bauwerke  erfolgen  konnte.  Die  Strecke
bis  Edea  soll  innerhalb  2½  Jahren  fertig  sein.

Deutsch-Südwestafrika.  Der  Betrieb  auf
der  Lüderitzbuchtbahn  wurde  bereits  Ende
Juni  1908  bis  Keetmanshoop  aufgenommen.

Mit  dem  Bau  der  Anschlußbahn  von  Seeheim
nach  Kalkfontein  wurde  im  August  vergangenen
Jahres  begonnen.  Der  Bau  ist  so  weit  gediehen,
daß  die  Fertigstellung  der  ganzen  Strecke  Mitte
dieses  Jahres  erwartet  werden  darf.

Deutsch-Ostafrika.  Die  Usambarabahn
bis  Pangani  ist  nahezu  vollendet;  die  Bahn  wird
spätestens  am  1.  August  d.  Is.  in  ihrer  ganzen
Ausdehnung  in  Betrieb  genommen  werden  können.

Über  den  Weiterbau  nach  dem  Kilimandscharo
  zu  sind  vorbereitende  Verhandlungen  mit
dem  Reichs-Kolonialamt  geführt.  Wann  eine
Vorlage  an  den  Reichstag  gelangt,  ist  noch  nicht
bekannt.

Die  Bahnlinie  Daressalam  —  Morogoro
ist  während  des  ganzen  Jahres  1908  im  vollen
Betriebe  ausgenutzt  worden.  Möchentlich  wurden
regelmäßig  drei  gemischte  Züge  in  jeder  Richtung
befördert.

Die  Eisenbahngesellschaft  hat  auch  ein  Elektrizitätswerk
  ausführen  lassen,  das  den  nötigen
Strom  für  den  Betrieb  der  elektrischen  Motore
in  der  Werkstätte  und  in  den  Transportern  am
Zollschuppen  wie  auch  das  Licht  zur  Beleuchtung
der  Bahnhofswerkstätten  und  Hafenanlagen  liefern
soll.  Das  Elektrizitätswerk  ist  inzwischen  so  erweitert
  worden,  daß  es  auch  an  Behörden  und
Private  in  Daressalam  Licht  und  Kraft  abgeben
kann.  Bis  Ende  1908  waren  bereits  59  Abnehmer
  angeschlossen,  die  45  300  Kilowatt  Stromverbrauch
  hatten.  Seit  Ende  März  d.  Js.  wird
auch  die  Stadt  Daressalam  durch  das  Elektrizitätswerk
  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft  beleuchtet.


Bekanntlich  ist  im  vorigen  Jahre  der  Weiterbau
der  Mittellandbahn  über  Morogoro  in  westlicher
  Richtung  bis  Tabora  in  einer  Längenausdehnung
  von  699  km  beschlossen,  der  im  Anfang
  Juli  1908  mit  der  Firma  Holzmann  4  Cie.
in  Frankfurt  a.  M.  abgeschlossene  Vertrag  ist  am
20.  August  v.  Is.  vom  Reichs-Kolonialamt  ge-
        <pb n="596" />
        W  534  20

nehmigt  worden.  Danach  muß  die  ganze  Strecke
am  1.  Juli  1914  betriebsfähig  fertiggestellt  sein.
Der  Bau  wurde  schleunigst  in  Angriff  genommen
  und  bereits  derartig  gefördert,  daß  das
Gleis  Ende  März  bereits  bis  Kilometer  69  vorgestreckt
  war.  Am  1.  Juli  wird  voraussichtlich
die  erste  der  fünf  Teilstrecken,  Morogoro  —
Kilossa  (81  km),  dem  Betriebe  übergeben  werden
können,  so  daß  die  Betriebsstrecke  alsdann  von
Daressalam  bis  Kilossa  290  km  lang  sein  wird.
Auf  den  westlich  von  Kilossa  gelegenen  vier
Teilstrecken  sind  die  Vorarbeiten  im  Gange;  in
der  Nähe  von  Kilossa  sind  die  endgültigen  Vorarbeiten
  sogar  auf  weitere  20  km  abgeschlossen
und  in  regem  Baubetriebe.  Sobald  über  die
zwei  zur  Wahl  stehenden  Linien  westlich  von
Kidete  die  Entscheidung  getroffen  ist,  wird  unverzüglich
  mit  den  Bauarbeiten  begonnen.
Erfreulich  ist,  daß  bis  jetzt  Arbeiter  in  großer
Zahl  auf  den  Baustellen  eintreffen.  Das  läßt
hoffen,  daß  sich  die  Fertigstellung  vor  dem  verabredeten
  Zeitpunkte  wird  herbeiführen  lassen.

Wasserwirtschaftliche  Erkundung  am
Mukondokwa  bei  Kilossa.

Über  die  wirtschaftliche  Erschließung  der
Mkattasteppe  in  Deutsch-Ostafrika,  die  durch  eine
wasserwirtschaftliche  Erkundung  am  Mukondokwa
bei  Kilossa  eingeleitet  werden  soll,  ist  zu  berichten:

Das  für  Baumwollkulturen  in  Aussicht  genommene
  Gebiet  schließt  sich  unmittelbar  an  die
Zentralbahnlinie  an  und  wird  im  Osten  durch
den  Mkattafluß,  im  Süden  durch  den  südlichen
Arm  des  Mukondokwa,  im  Westen  durch  die
Usagaraberge  und  im  Norden  durch  den  Karawanenweg
  begrenzt.  Da  die  närdlich  vom
Karawanenweg  liegenden  Gebiete  bis  nach  Sadani
hin  die  gleichen  geologischen  und  hydrologischen
Verhältnisse  aufweisen  wie  die  Gebicte  bei  Kilossa,
und  da  sie  namentlich  an  den  Ausläufern  der
Usagara=  und  Ungunberge  gut  bevölkert  sind,  so
könnten  später  die  Baumwollplantagen  oder  Eingeborenenkulturen
  auf  diese  Gebiete  ausgedehnt
werden.

Das  Gelände  östlich  vom  Mkattafluß  wird
voraussichtlich  für  Baumwollkultur  wegen  seiner
Wasserarmut  nicht  in  Betracht  kommen.

Die  Mkatta-Ebene  ist  ein  breites  Tal,  ähnlich
der  mittelrheinischen  Tiefebene.  Die  Qualität  des
Bodens  und  seine  Nutzbarmachung  für  Baumwollkulturen
  müßten  Sachverständige  prüfen.  Auf  den
Plantagen  Otto  und  Skutari  sind  die  bisherigen
Arbeiten  anscheinend  erfolgreich  gewesen.

An  Hand  des  Nivellements  und  der  sonstigen
Vermessungen  der  Eisenbahnlinie  läßt  sich  erkennen,
  daß  der  Mkattafluß  die  am  tiefsten  gelegene
  Linie  der  Ebene  ist  und  daß  von  hier  an

 

das  Gelände  gleichmäßig  nach  Westen  auf  eine
Breite  von  rund  42  km  relativ  rund  97  m  hoch
ansteigt.  Der  Anstieg  ist  für  das  bloße  Auge
unmerklich;  deshalb  glaubten  früher  die  Reisenden
allgemein,  eine  horizontale  Ebene  vor  sich  zu  haben.

Gerade  diese  Umstände  müssen  aber  für  die
Bewässerungsanlage  als  sehr  günstig  bezeichnet
werden;  sie  lassen  darauf  schließen,  daß  der  Ausführung
  keine  außergewöhnlichen  technischen
Schwierigkeiten  entgegenstehen,  und  daß  die  Anlagekosten
  verhältnismäßig  niedrig  sein  würden.

Der  Mukondokwafluß  erhält  sein  Wasser  aus
drei  voneinander  ganz  verschiedenen  Einzugsgebieten.
  Es  sind  dies:

1.  Der  östliche  Teil  des  Ugogolandes,  der
ziemlich  trocken  ist  und  nur  in  starken  Regenzeiten
durch  das  Tal  des  Kinyasungwe  Wasser  abführt.
In  letzterem  liegen  die  drei  bekannten  Seebecken
Kimagai-,  Nsuhe=  und  Gombosee,  von  denen  nur
noch  der  mittlere  den  größten  Teil  des  Jahres
einen  Wasserstand  aufweist.  Alle  drei  könnten
aber  durch  Stauwerke  am  Auslauf  voraussichtlich
leicht  ihr  früheres  Bild  wieder  erhalten.  In
Frage  käme  namentlich  das  größere  Becken  des
Nsuhesees  und  in  zweiter  Linie  der  Gombosee.

2.  Das  Einzugsgebiet  des  südlich  vom  Flusse
liegenden  gewaltigen  Gebirgsstockes,  der  die  Wasserscheide
  zwischen  dem  Ruaha  und  dem  Mukondokwa
bildet.  Auch  dieses  ist  wasserarm.

3.  Das  nördlich  liegende  Hochland  von  Rubeho,
das  wasserreich  ist  und  dem  Mukondokwa  durch
die  Flüsse  Kidete  und  Sima  das  Hauptwasser
zuführt.  *

Nach  seinem  Austritt  aus  dem  Gebirge  bei
Kilossa  teilt  sich  der  Mukondokwa  in  zwei  Arme;
der  eine  geht  beinahe  östlich  in  den  Mkattafluß,
während  der  andere  Arm  mehrere  Male  den
Karawanenweg  schneidet  und  unter  dem  Namen
Gomberenga  bekannt  ist.  Durch  den  raschen  und
verhältnismäßig  kurzen  Lauf  der  von  den  hohen
Gebirgsstöcken  in  der  Regenzeit  abfließenden
Wassermengen  erklären  sich  die  Uberschwemmungen
in  der  Mkatta-Ebene.  Dazu  kommen  noch  der
glatte  und  felsige  Untergrund  der  Gebirgsbäche
und  die  Wasserundurchlässigkeit  des  Bodens  in
der  Mkatta-Ebene.

Da  die  UÜberschwemmungen  eine  bleibende
Gefahr  für  die  Baumwollpflanzungen  und  namentlich
  für  die  Eisenbahnanlagen  sein  werden,
so  muß  so  viel  wie  möglich  Abhilfe  geschaffen
werden.  Die  von  Geheimrat  Schmick  zu  diesem
Zwecke  vorgeschlagene  Säuberung  der  Flußläufe
von  den  Baum=  und  Schlinggewächsen  kann  unter
Umständen  nützlich  sein,  doch  wird  eine  umfassende
Besserung  nur  durch  die  Schaffung  von  großen
Staubecken  erreicht.
        <pb n="597" />
        535  20

Die  Expedition  hat  die  Mittel  und  Wege  zur
Verminderung  der  Gewalt  des  Hochwassers  zu
prüfen  sowie  Zahl  und  Lage  der  zu  schaffenden
großen  Staubecken  festzustellen.  Es  wären  hier
die  drei  genannten  Seen,  einzelne  günstige  Stellen
im  eigentlichen  Mukondokwa-Tale,  z.  B.  unterhalb
  Kidete  und  bei  Mwine-Sagara,  und  schließlich
  die  Flußniederungen  oder  —  besser  gesagt
Flußverbreiterungen  in  der  Ebene  zu  erwähnen.

Die  Staubecken  hätten  außerdem  den  großen
Vorteil,  daß  das  in  der  Regenzeit  aufgespeicherte
Wasser  in  den  trockenen  Monaten  für  die  Bewässerung
  und  den  Betrieb  der  Wasserkraftanlagen
verwendet  und  damit  eine  erhöhte  Ausnutzung
erreicht  werden  könnte.

*  *
*#

 

Nachdem  das  gesamte  Unternehmen  von  einem
autoritativen  Fachmanne  an  Ort  und  Stelle  geprüft
  und  zur  Ausführung  empfohlen  ist,  werden
nunmehr  von  einem  Vermessungsingenieur  die
nötigen  Geländevermessungen  und  Wasserbeobachtungen
  vorgenommen  werden  müssen.  Da  die
Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  wegen  der
Sicherung  ihrer  Bahnanlagen  an  dem  Unternehmen
  interessiert  ist  und  die  Arbeiten  durch
Überlassung  der  Pläne  und  Vermessungsergebnisse
für  die  Eisenbahnlinie,  durch  Mitteilung  der  bisherigen
  Erfahrungen  usw.  in  weitgehendem  Maße
fördern  kann,  so  wird  der  Expeditionsleiter  seine
Dispositionen  im  Einvernehmen  mit  dem  Eisenbahnkommissar
  der  Gesellschaft  in  Daressalam
treffen.

Die  Aufgaben  der  Expedition  wären:

1.  Generelle  Festlegung  der  Staubecken.

2.  Im  Anschluß  an  das  Eisenbahnnivellement
Geländevermessungen  der  Staubecken  und
Aufnahme  für  die  Stauanlagen.

3.  Ermittlung  der  der  Wasserkraftanlage  zugrunde
zu  legenden  Gesamtkraft  in  PS.

4.  Die  Geländeaufnahmen  und  Wassermessungen
für  die  Wasserkraftanlage.

5.  Aufstellung  eines  Pegels  in  Kilossa  und,
wenn  möglich,  noch  weiterer  Pegel  in  Mwine-Sagara
  und  Kidete.

6.  Horizontale  und  vertikale  Vermessung  des
geplanten  Baumwollandes  zur  Projektierung
der  Bewässerungskanäle;  die  Vermessungen
müßten  sich  auf  die  Niederungen  und  Flußläufe
  erstrecken;  am  Auslauf  der  Niederungen
wäre  festzustellen,  ob  sich  ein  Aufstau  vorteilhaft
  ermöglichen  läßt.

7.  Hochwasserermittlungen.

8.  Die  Untersuchung  des  Bodens  hinsichtlich
seiner  Tauglichkeit  für  die  Landwirtschaft,
insbesondere  für  den  Baumwollbau.

 

Die  Vermessungsarbeiten  und  -aufschreibungen
müssen  so  abgeschlossen  sein,  daß  an  Hand  des
Materials  das  gesamte  Projekt  in  Deutschland
ausgearbeitet  werden  kann.  Für  die  Bearbeitung
des  Projektes  wird  ein  erfahrener  Fachmann
heranzuziehen  sein.

Baumwollbau  und  Pflugkultur.

Die  Baumwollbau-Kommission  des  K.  W.
Komitees  hat  bei  ihrer  Tagung  am  12.  Mai
solgende  Beschlüsse  gefaßt:

1.  die  im  Voranschlag  1909  enthaltenen  Unternehmungen,
  z.  B.  die  Fortführung  und  Ausgestaltung
  der  Baumwollschule  Mpanganya,
sowie  die  Errichtung  von  Entkörnungsanlagen
in  Mpapua  (Deutsch-Ostafrika)  und  Kpedji
(Togo),  auszuführen;

2.  einem  Antrag  mittlerer  und  kleinerer  Ansiedler
  der  nördlichen  Bezirke  Deutsch-Ostafrikas
  betr.  Errichtung  und  Betrieb  einer
Entkörnungsanlage  stattzugeben,  falls  es  gelingt,
  die  erforderlichen  Mittel  noch  pro  1909
aufzubringen;

3.  weitere  vom  Reichs-Kolonialamt  und  vom
Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika  gestellte
Anträge  auf  Errichtung  und  Betrieb  einer
Entkörnungsanlage  im  Rufijji-Gebiet,  Ansiedlung
  von  Fellachen  auf  der  Baumwollschule
Mpanganya,  Anstellung  eines  Baumwoll-=Klassifikateurs
  in  Daressalam,  Einführung
der  Baumwollkultur  als  Eingeborenenkultur
im  Bukoba-Bezirk  —  zurückzustellen,  bis
ausreichende  neue  Mittel  zur  Verfügung  stehen.

Studienreise  nach  Dahomey.

Zur  Schaffung  von  Unterlagen  für  die  Einführung
  der  Olpalmenkultur  in  Deutsch-Ostafrika
  hatte  das  Komitee  Herrn  Dr.  Soskin
mit  einer  Erkundung  der  Olpalmenverhältnisse
in  Dahomey  betraut.

Dr.  Soskin  teilt  in  seinem  vorläufigen  Reisebericht
  zunächst  mit,  daß  die  Früchte  der  Olpalmsorten
  Dahomeys  keineswegs  fettreicher  sind  als
die  Varietäten  in  Kamerun  und  Togo.  Die  an
Ol  reichste  Sorte  wies  34  bis  36  v.  H.  Fett  auf,
während  bei  einer  Kameruner  Varietät  52  v.  H.
Fett  festgestellt  werden  konnte.  Doch  liegt  bei
gewissen  Sorten  Dahomeys  ein  großer  Vorzug  in
ihrer  dünnen  Kernschale,  wodurch  der  Anbau
dieser  Sorten  empfehlenswert  erscheint.  Der  Olpalmenreichtum
  Dahomeys  ist  staunenerregend,
besonders  die  Gegend  von  Porto-Novo  zeigt  einen
Kulturzustand,  wie  man  ihn  an  anderen  Orten
Westafrikas  nicht  kennt.  Ein  Vergleich  mit  Togo
und  Kamerun  ergibt  auch  für  diese  Länder  vielversprechende
  Ausblicke.
        <pb n="598" />
        536  20

Interessante  Fingerzeige  für  eine  rationellere
Aufbereitungsmethode  des  Palmkern=  und  Palmöles
ergab  das  Studium  der  Poissonschen  Fabrik  in
Cotonou,  wo  im  vergangenen  Jahre  Maschinen
eines  neuen,  von  dem  französischen  Ingenieur
Paulmyer  gebauten  Systems  zur  Aufstellung  gelangten.
  Diese  Maschinen,  die  von  der  Firma
L.  F.  Fournier  &amp;amp;  Cie.  in  Marseille  hergestellt
werden,  zeichnen  sich  dadurch  aus,  daß  sie  ohne
Anwendung  von  Schälmaschinen  und  ohne  Zusatz
von  Wasser,  d.  h.  nach  einer  rein  „trockenen“
Methode  arbeiten.  Sehr  wichtig  ist  die  in  der
Fabrik  von  Poisson  gemachte  Erfahrung,  daß
auch  ältere  Früchte  in  der  Maschine  gepreßt
werden  können,  wodurch  der  Betrieb  einer  Olfabrik
  während  des  ganzen  Jahres  ermöglicht
wird.  Mit  dieser  Maschine  werden  aus  den
Olpalmfrüchten  16½  bis  18½  v.H.  Ol  gewonnen,
während  die  Eingeborenen  daraus  nur  10  bis
11  v.  H.  erhalten;  das  bedeutet  eine  Steigerung
des  Ertrages  um  50  bis  80  v.  H.

Was  die  Einführung  der  Olpalmenkultur  in
Deutsch-Ostafrika  anbelangt,  so  dürfte  zunächst  die
Anlage  einer  Versuchspflanzung  an  einem  klimatisch
  geeigneten  Punkte  der  Kolonie  zu  empfehlen
  sein.  Die  aus  Westafrika  eingeführten
Samen  wären  in  Saatbeeten  auszusäen,  und  es
dürfte  zweckmäßig  sein,  die  gezogenen  Pflänzchen
zunächst  an  europäische  Pflanzungsunternehmungen
zu  verteilen.  Die  Verteilung  von  Samen  an
Eingeborene  im  ersten  Stadium  der  Einführung
der  Kultur  würde  erfolglos  sein.  Sobald  die
ausgepflanzten  Olpalmen  zu  tragen  beginnen,  also
nach  etwa  5  bis  6  Jahren,  vermehrt  sich  die
Olpalme  auf  natürlichem  Wege  durch  Selbstbesamung.
  Zur  Organisation  und  weiteren  Ausbreitung
  der  Kultur  sowie  zur  Einführung  der
maschinellen  Erntebereitung  ist  dann  eine  Reihe
weiterer  Versuchsjahre  erforderlich.

Ein  ausführlicher  Bericht  Dr.  Soskins  über
seine  Studienreise  wird  im  „Tropenpflanzer“"  veröffentlicht
  werden.  Das  Komitee  beschloß  außerdem,
zwecks  Einführung  der  Olpalmenkultur  in  Deutsch-Ostafrika
  eine  von  Dr.  Soskin  auf  Grund  seiner
in  Westafrika  gesammelten  Erfahrungen  auszuarbeitende
  Anleitung  in  Deutsch  und  Kisnaheli
herauszugeben.

Holzexrpedition  nach  Kamerun.

liber  ihre  kürzlich  abgeschlossene  Holzerpedition
  nach  Kamerun  berichten  die  Professoren
Dr.  Büsgen  und  Dr.  Jentsch:

Die  Expedition  hatte  den  Zweck,  durch  eine
genauere  Untersuchung  des  Kamernner  Urwaldes
in  forstwirtschaftlicher  und  botanischer  Beziehung,
besonders  in  den  Gebieten,  die  binnen  kurzem
durch  Bahnen  dem  Welthandel  erschlossen  werden,

 

weitere  Grundlagen  für  die  spätere  wirtschaftliche
Nutzung  der  reichen  Waldgebiete  des  Schutzgebietes
zu  schaffen.

Nach  Ankunft  im  Schutzgebiete  Ende  Oktober
unternahm  die  Expedition  die  erste  Waldreise  nach
dem  Flußgebiet  des  Mungo  und  hinauf  in  die
Manengubaberge.  Der  Marsch  erstreckte  sich  von
Mpundu  über  Mundame  nach  den  Mungoschnellen,
von  dort  über  Nijasosso  nach  der  Manenguba-=Bahnstrecke
  und  an  dieser  entlang  wieder  zurück.
Zu  beiden  Seiten  der  Bahn  befindet  sich  dichter
Wald,  der  teilweise  reich  an  Ebenholz  ist.  Die
zweite  Tour  wurde  den  Sanaga  hinauf  nach
Edea,  von  hier  zum  Kelefluß  und  über  Lokune
wieder  zurück  nach  Edea  unternommen.  Die
durchreisten  Wälder  waren  teils  primärer,  teils
sekundärer  Natur.  In  den  sekundären  Wäldern
herrschten  besonders  drei  Bäume  vor:  Der
bekannte  Schirmbaum  (Musanga  Smithü,,  der
Wollbaum  (Ceiba  pentandra)  und  Rauwolfia
macrophylla,  die  alle  drei  durch  weiches,  bisher
nicht  genutztes  Holz  ausgezeichnet  sind.  Wie  eine
genaue  Untersuchung  des  Schirmbaumholzes  in
Deutschland  ergab,  verspricht  dieses  ein  (zwar  nicht
für  billige  Massenerzeugnisse,  jedoch  für  spezielle
Zwecke)  große  Vorteile  bietender  Rohstoff  zu  werden;
der  Faserstoff  ist  zur  Herstellung  von  feinen  Illustrationsdruckpapieren
  sowie  für  die  Herstellung
von  Zellulose,  aus  der  Kunstseide  hergestellt  werden
soll,  sehr  geeignet.

Der  Reichtum  an  starken,  zur  Nutzung  einladenden
  Stämmen  ist  im  sekundären  Wald  nicht
besonders  groß.  Forstassessor  Schorkopf,  der  im
Auftrage  des  Gouvernements  an  den  Reisen  teilnahm,
  schätzt  ihn  im  Mungogebiet  pro  Hektar  auf
etwa  10  bis  15  Stämme,  was  bei  deren  gewaltigen
  Dimensionen  etwa  200  bis  250  Festmetern
Schaftmasse  entspricht.  Der  primäre  Wald  ist
reicher  an  hohen  und  mittelhohen  Stämmen;  nach
Schorkopfs  Schätzung  kommen  auf  den  Hektar
etwa  30  bis  40  mit  300  bis  350  Festmetern
Schaftmasse.  Der  Schirmbaum  fehlt  im  primären
Walde  vollständig;  er  ist  eine  Leitpflanze  des
sekundären  Waldes.  Schorkopf  schätzt  das  Flächenverhältnis
  des  primären  zum  sekundären  Wald
im  Mungogebiet  auf  ¼  zu  ¾  des  Waldlandes,
im  Gebicte  südlich  des  Sanaga  auf  ½  zu  25
oder  gar  ½  zu  78.

Um  die  einzelnen  Bäume  wissenschaftlich  zu
bestimmen  und  für  alle  Zeiten  festzulegen,  ist
reiches  Blüten=  und  Früchtematerial  gesammelt
worden.  Außerdem  wurden  durch  verschiedene
Aufnahmen  von  Probeflächen  die  vorhandenen
Holzmassen  in  ihrer  ungefähren  Menge  ermittelt.
Die  nähere  Prüfung,  welche  Holzarten  besonders
als  Handelsholz  in  Frage  kommen,  wird  nach  den
nach  Deutschland  herübergesandten  Holzproben
        <pb n="599" />
        W  837  2d0

festgestellt  werden.
rechneten  Nutzholzmengen
Handelsholz  darstellen.

Vielleicht  die  Hälfte  der  erdürfte
  brauchbares

Guttapercha=  und  Kautschuk-Unternehmen
in  Neuguinea.

Das  Unternehmen  wird  bekanntlich  durch  die
Regierung  und  durch  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft
  materiell  unterstützt.  Die  Oberleitung  im
Schutzgebiet  ist  dem  Gouverneur  Dr.  Hahl  übertragen.


Der  Stand  des  Unternehmens  ist  zur  Zeit
folgender:

Im  September  v.  JIs.  unternahm  ein  Teil  der
Expedition  eine  Tour  in  das  Finisterre-Gebirge,
um  die  Aufschließung  der  Flußtäler  bis  Kap
Rigny  zu  vollenden,  während  der  andere  Teil  den
Wegebauvorstoß  über  das  Ibo-Gebirge  nach  dem
Ramu-Tal  förderte.  Guttabäume  wurden  überall
bis  zu  einer  Höhe  von  700  m  beobachtet.  Auch
die  von  Dr.  Schlechter,  dem  Leiter  der  Expedition,
  neuentdeckte  Kautschukliane  scheint  hier
im  Gebirge  weit  verbreitet  zu  sein.  Die  Erträge
waren  sehr  zufriedenstellend,  von  einzelnen  Bäumen
wurden  bis  zu  2  kg  Kautschuk  gezapft.  Eine
Probesendung  dieses  Kautschuks  wurde  in  Deutschland
  zu  Beginn  des  Jahres  mit  etwa  6  bis  8.7“
bewertet.

Ein  neuer  Vorstoß  zum  Ramuflusse  und  weiter
zum  Bismarck-Gebirge  ergab,  daß  das  Waldgebiet
der  Ebene,  besonders  am  linken  Flußufer,  reich
an  roter  Gutta  (Palaquium  Supfianum)  ist,
während  im  Gebirge  Guttabäume  nur  im  primären
Wald  angetroffen  werden.  Von  einzelnen  Bäumen
wurde  bis  zu  17  Pfund  Gutta  gewonnen.

Während  das  Verhältnis  zu  den  Eingeborenen
der  Ebene  zufriedenstellend  war,  zeigten  sich  die
Gebirgsbewohner  sehr  mißtrauisch  und  zu  Feindseligkeiten
  geneigt;  sie  griffen  die  Expedition  mehrfach
  an,  so  daß  man  sich  gezwungen  sah,  eines
ihrer  Dörfer  abzubrennen.  Von  diesen  Gebirgsbewohnern,
  die  auch  bei  den  Eingeborenen  der
Ebene  gefürchtet  find,  dürfte  in  der  nächsten  Zukunft
  für  eine  rationelle  Guttagewinnung  wenig
zu  erwarten  sein.

Anfang  Dezember  stellte  die  Expedition  ihre
Tätigkeit  am  Bismarck-Gebirge  ein  und  trat  über
die  verschiedenen  Etappen  den  Rückzug  nach  der
Küstenstation  Bulu  an,  wo  sie  Ende  Dezember
eintraf.  Nachdem  Dr.  Schlechter  nochmals  einen
Ausflug  nach  dem  Finisterre-Gebirge  unternommen
hatte  und  feststellen  konnte,  daß  die  neuentdeckte
Kautschukliane  auch  hier  weit  verbreitet  ist,  fand
die  Expedition  in  diesem  Teile  von  Kaiser-Wilhelmsland
  ihren  Abschluß.

Anfang  Februar  siedelte  Dr.  Schlechter  nach
Friedrich-Wilhelmshafen  über,  um  die  früher  in

 

der  dortigen  Gegend  begonnene  Anleitung  der
Eingeborenen  in  der  Guttagewinnung
fortzuführen.  Von  verschiedenen  Dörfern  wurden
Eingeborene  unter  Aufsicht  von  Malaien  in  der
sachgemäßen  Gewinnung  der  Gutta  unterrichtet.
Sie  zeigten  sich  recht  geschickt,  die  von  ihnen  hergestellte
  Gutta  war  von  guter  Beschaffenheit.  Nach
gründlicher  Anlernung  dieser  Kolonne  wurde  aus
mehreren  Dörfern  eine  neue  zusammengestellt  und
zu  gleichem  Zwecke  in  den  Busch  gesandt.  Eine
weitere  Unterrichtung  der  Eingeborenen  in  den
verschiedenen  Teilen  des  Schutzgebietes  ist  auch
für  die  Zeit  nach  Beendigung  der  Expedition
geplant;  zu  diesem  Zwecke  werden  neue  Malaien
angeworben  werden.  Eine  Berechnung  der  Gestehungskosten
  für  Guttapercha  in  Neuguinea  hat
ergeben,  daß  bei  Zugrundelegung  eines  Marktpreises
  von  5  “  für  die  bessere  Qualität  der
freie  (d.  h.  nicht  mit  Lohn  beschäftigte)  Eingeborene
seinen  Gewinn  bei  der  Arbeit  finden  kann,  während
  die  Ausbeutung  der  Guttabestände  durch
Europäer  zunächst  unrentabel  erscheint.

Die  Erziehung  eines  arbeitsscheuen  Volkes  zu
einer  regelrechten  Arbeit  ist  naturgemäß  schwierig
und  kann  nur  langsam  vonstatten  gehen.  Immerhin
  sind  hierin  schon  gute  Anfänge  zu  verzeichnen;
es  steht  zu  erwarten,  daß  mit  Hilfe  des  Gouvernements
  und  der  Bezirksämter  weitere  Erfolge
erzielt  werden.

Reiskultur  in  Neuguinea.

Der  Gouverneur  von  Deutsch-Neuguinea  hat
dem  K.  W.  Komitee  einen  Antrag  der  katholischen
Mission  in  Kaiser-Wilhelmsland  auf  Bewilligung
von  80  000  ¾  zur  Einführung  der  Reiskultur
in  Neuguinea  befürwortend  übermittelt.

Vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkte  aus
muß  die  Einführung  der  Reiskultur  in  Neuguinea
als  unbedingt  nutzbringend  und  wünschenswert
bezeichnet  werden,  da  jetzt  alljährlich  für  etwa
350  000  bis  400  000  .K  Reis  aus  Hongkong  und
anderen  Häfen  Asiens,  hauptsächlich  zur  Verpflegung
  der  schwarzen  und  der  anderen  farbigen
Plantagenarbeiter,  eingeführt  wird.

Bei  Erwägung  der  Frage,  ob  die  für  die
Einführung  der  Reiskultur  maßgebenden  Bedingungen
  in  Neuguinea  gegeben  sind,  muß  zwischen
Bergreis  und  Wasserreis  unterschieden  werden.
Ersterer  stellt  keine  besonderen  Ansprüche  an
Bodenfeuchtigkeit;  es  dürfte  nicht  schwierig  sein,
die  Eingeborenen  an  seine  Kultur  zu  gewöhnen.
Anbauversuche  an  verschiedenen  Stellen  der  Kolonie
  haben  günstige  Resultate  ergeben.  Als
Großkultur  hat  der  Bergreis  keine  Aussicht  auf
dauernden  Erfolg,  da  der  Reis  den  Boden  sehr
stark  aussaugt,  doch  ist  sein  Anbau  im  kleinen
durch  den  Eingeborenen  sehr  zu  empfehlen.

4
        <pb n="600" />
        G  538  20

Für  eine  Reiskultur  im  großen,  mit  der  Aussicht,
  einerseits  den  ganzen  Bedarf  des  Schutzgebietes
  zu  decken,  anderseits  die  Eingeborenen
zu  seßhaften  Ackerbauern  zu  erziehen,  eignet  sich
nur  der  Wasserreis.  Daß  dieser  in  Neuguinea
gut  gedeiht,  ist  nach  Analogie  anderer  Länder,
wie  z.  B.  Javas,  ohne  weiteres  anzunehmen.
Anbauversuche  in  kleinem  Maßstabe,  welche  recht
gut  ausgefallen  find,  haben  diese  Annahme  bestätigt.
  Land,  das  sich  für  die  Kultur  von  Sumpfreis
  eignet,  ist  besonders  in  Kaiser-Wilhelmsland
in  gewaltiger  Ausdehnung  vorhanden.  Der  einzige
  Erfolg  versprechende  Weg,  die  mit  vielen
Schwierigkeiten  verbundene  Sumpfreiskultur  in
Neuguinea  einzuführen,  wäre  der,  daß  Familien
aus  Java  oder  Siam  nach  dem  Schutzgebiet
übergeführt  und  dort  an  einer  unter  dem  Schutze
der  Regierung  stehenden  Station  angesiedelt  und
zur  Reiskultur  angehalten  würden.  Die  Eingeborenen
  müßten  zunächst  als  Mitarbeiter  gründlich
mit  der  Kultur  vertraut  gemacht  werden,  um  sich
dann  in  Anlehnung  an  das  bereits  bestehende
Siedlungszentrum  selbständig  zu  machen.  Die
Durchführung  dieser  Maßnahmen  erfordert  bedeutende
  Mittel  und  wird  sich  über  Jahre  hinaus
  erstrecken.

Für  den  Anfang  dürfte  es  sich  empfehlen,  die
Eingeborenen  in  der  Nähe  der  Europäerstationen
mit  Saat  von  Bergreis  zu  versehen  und  sie  zum
Anbau  anzuhalten.  Auch  den  Plantagen-Unternehmungen
  müßte  Saat  zur  Anlage  von  Bergreis-Zwischenkulturen
  geliefert  werden,  damit  die  eingeborenen
  Pflanzungsarbeiter  Gelegenheit  bekämen,
den  Reisbau  kennen  zu  lernen.  Die  Lieferung
von  möglichst  einfachen  Maschinen  für  Handbetrieb
zur  Präparation  der  Ernte  wäre  zweckmäßig.

Das  Komitee  hält  es  nach  Lage  der  Verhältnisse

  für  richtig,  daß  die  Fortsetzung  und  Durchführung
  von  Versuchen  mit  dem  Anbau  von  Reis
durch  das  Gouvernement  selbst  bewirkt  wird,
möglichst  unter  Mitarbeit  der  Missionen  und  sonstigen
  Interessenten.  Das  Komitee  ist  bereit,
Saatgut,  landwirtschaftliche  Geräte  und  Erntebereitungsmaschinen
  zu  liefern,  und  stellt  zunächst
einen  Betrag  von  5000  /“  zur  Verfügung.

Kolonial-Wirtschaftliches  Archiv.

Seit  längerer  Zeit  beschäftigt  sich  die  öffentliche
Kritik  mit  den  kolonialen  Neugründungen.
Den  Prospekten  und  Geschäftsberichten  wird  vielfach
  zum  Vorwurf  gemacht,  daß  sie  zu  wenig
vorsichtig  und  dem  kaufmännischen  Brauch  nicht
entsprechend  aufgemacht  seien;  auch  die  Art  der
Unterzeichnung  bestimmter  Prospekte  wird  beanstandet.
  Immer  dringender  stellt  sich  das  Bedürfnis
  heraus,  eine  Stelle  zu  schaffen,  die  jeder- 



mann  eine  möglichst  objektive  Orientierung  über
koloniale  Unternehmungen  ermöglicht.

Aus  diesem  Grunde  hat  das  Komitee  beschlossen,
  ein  Kolonial-Wirtschaftliches  Archiv
Unter  den  Linden  43  einzurichten.  Das  Archiv
sammelt  (in  besonderen  Fächern  für  jedes  Unternehmen)
  Prospekte,  Geschäftsberichte  und  sonstige
Veröffentlichungen  der  kolonial-wirtschaftlichen
Unternehmungen  sowie  die  Kritiken  und  Auskünfte,
welche  für  und  gegen  die  Unternehmen  und  ihre
Entwicklung  veröffentlicht  sind.

Das  Archiv  steht  vom  1.  Juli  d.  Is.  ab  an
den  Wochentagen  von  10  bis  2  Uhr  jedermann
kostenlos  zur  Verfügung.

Weltausstellung  Brüssel  1910.

Der  Vorsitzende  berichtete  über  die  am  3.  Dezember
  1908  im  Reichs-Kolonialamt  unter  dem
Vorsitz  des  Geheimen  Legationsrats  Golinelli
und  im  Beisein  des  Reichskommissars  für  die
Ausstellung,  Geheimen  Regierungsrats  Albert,
stattgehabte  Besprechung  betr.  die  Organisation
einer  kolonialen  Abteilung  bei  der  Weltausstellung
  in  Brüssel  1910.  Die  Konferenz
führte  im  wesentlichen  zu  folgenden  Ergebnissen:

1.  Die  Führung  der  Ausstellung  übernimmt
das  Reichs-Kolonialamt.

2.  Die  Ausstellung  beschränkt  sich  auf  die  Produkte
  der  Kolonien.

3.  Jeder  einzelne  Aussteller  verpflichtet  sich  zu
einem  Beitrag  von  600  .7.

4.  Bestimmte  Produkte  werden  in  Gruppen  zusammengefaßt.

Das  K.  W.  Komitee  hat  beschlossen,  einen

Beitrag  von  3000  .  zur  Bildung  einer  Baumwollgruppe

  bereitzustellen.

–—.....

RKautschuhbestände  im  Kameruner  Bezirk
Dengdeng)

Der  in  der  Ungegend  von  Dengdeng  sich  in
ziemlicher  Ausdehnung  erstreckende  Urwaldgürtel
ist  nur  mit  Kick  ia  elastica  bestanden.  Die
Bäume  finden  sich  vereinzelt  und  auch  in  Gruppen
vereinigt  zwischen  den  anderen  Bäumen  des  Urwaldes
  vor.  Sie  erreichen  im  Wettbewerb  mit
den  anderen  Urwaldstämmen  oft  eine  stattliche
Höhe.  Diese  Stattlichkeit  läßt  darauf  schließen,
daß  sich  im  Boden  besonders  gute  Wachstumsbedingungen
  für  die  Kickria  vorfinden.  Nach  Aussagen
  der  Eingeborenen  sollen  einzelne  Bäume
4  bis  6  kg  Kautschuk  geben.  Die  Anzapfungsmethode
  der  Eingeborenen  ist  primitiv  und  wenig

)Aus  dem  „Amteblatt  für  das  Schutzgebict
Kamerun“  1909,  Nr.  8.
        <pb n="601" />
        geeignet,  auf  die  Erhaltung  der  Gummibestände
hinzuwirken.  Ein  an  einem  Stock  befestigtes
Hohleisen  dient  zum  Rillenmachen.  Mit  Steigstricken
  wird  der  Baum  bis  zu  einer  ziemlichen
Höhe,  wo  die  ersten  Aste  abzweigen,  erstiegen,
wobei  mit  dem  Eisen  von  unten  nach  oben  angezapft
  wird.  Die  Schnitte  werden  mit  diesem
Messer  zu  tief  und  breit,  so  daß  der  Baum  darunter
  leidet  und  bei  Wiederholung  schließlich
eingeht.  Die  Milch  wird  in  einem  Kessel  oder
einer  Kalebasse  aufgefangen;  eine  Speerspitze  dient
als  Bindemittel  zwischen  Baum  und  Kalebasse.
Nun  wird  die  Milch  in  dem  Kessel  über  Feuer
gestellt.  Nach  Verdunstung  des  Wassers  bleibt
der  koagulierte  Kautschuk  zurück,  welcher  in  Stücke
zerhauen  in  den  Handel  gebracht  wird.

Auch  die  Kickxia  africana  kommt  hier  vor.
Ihre  Milch  wird  als  guter  Kautschuk  bezeichnet.
Es  werden  Fälschungen  versucht,  wie  Beimengung
von  Erde  und  Frufru  (zu  Mehl  geriebener  Mais),
so  daß  die  Kaufleute  große  Vorsicht  beim  Ankauf
beobachten  müssen.  Die  Haussas  sollen  sich  hierbei
besonders  hervortun.

Der  Bestand  von  Gummibäumen  wird  sich
wohl  voraussichtlich  noch  längere  Zeit  halten,  da
durch  Herunterfallen  von  Samen  älterer  Bäume
immer  wieder  junger  Nachwuchs  vorhanden  ist;
allerdings  wird  sich  wohl  die  jetzige  starke  Ausfuhr
in  vier  bis  fünf  Jahren  nach  Ansicht  der  Kaufleute
  vermindern.

Zum  Zwecke  der  Aufzucht  von  Gummipflanzen
ist  innerhalb  des  Regierungsgeländes  in  der  Nähe
eines  Wasserlaufes  Urwald  niedergeschlagen.  Ob
sich  der  Boden  dort  zum  Aussäen  von  Samen
und  zur  Aufzucht  eignet,  muß  die  Zeit  lehren.
Es  ist  erst  mit  dem  Aussäen  begonnen  worden.
Die  Pflanzen  sollen  später  an  die  Häuptlinge
der  Dorsschaften  verteilt  werden.

Die  Hauptanzapfzeit  ist  November,  Dezember,
Januar.  Der  Gummi  wird  kesselweise  angezapft
und  angekauft.  Die  Kessel  fassen  5  kg.  Das
Kilogramm  wird  je  nach  Güte,  im  Mittel  mit
ungefähr  2  .7“  bezahlt  oder  gegen  Waren  eingetauscht.


Um  dem  Unwesen  des  Abhauens  der  Gummibäume
  zu  steuern,  werden  Patrouillen  ausgesandt.

Etwa  drei  Stunden  von  Dengdeng  entfernt
auf  der  anderen  Seite  des  Sanaga  kommt  Rotang
  in  guter  Qualität  und  größeren  Mengen
vor.  Von  den  Haussas  sind  einzelne  Stauden
Baumwolle  hier  in  Dengdeng  angepflanzt,  welche
sich  gut  entwickelt  haben.

 

Neu-Guinea-Compagnie.)

Die  Entwicklung  der  Pflanzungen  hat  einen
normalen  und  im  ganzen  sehr  befriedigenden
Verlauf  genommen.  Die  Pflanzungen  treten  eine
nach  der  anderen  in  dem  für  langfristige  Kulturen
vorgesehenen  Alter  in  Ertrag,  und  die  Erträge
sind  derart,  daß  der  Zeitpunkt  der  Rentabilität
des  Unternehmens  in  normaler  Weise  herannaht.
Neupflanzungen  waren  nur  an  einzelnen  Stellen
in  bescheidenem  Umfange  zum  Zwecke  des  Abrundens
  geboten.  Anderseits  fand  eine  Verringerung
  des  gesamten  bepflanzten  Areals,  und
zwar  durch  den  Verkauf  der  Kokosplantage  in
Finschhafen,  statt.  Die  Veräußerung  dieser
Pflanzung  erwies  sich  wegen  ihrer  entfernten,  die
Bewirtschaftung  erschwerenden  Lage  als  vorteilhaft.

Die  Vermessung  der  Pflanzungen  ergab  am
31.  März  1908  folgenden  Flächeninhalt:

Kokospalmen  (einschließlich  200  ha

 

wilder  Bestände)d  5963  ha
Kautschukbäume  (758  ha  Fikus,  270  ha

Castilloa,  66  ha  Hevea,  5  ha  Kickxia,

1  ha  Manihot  .  1100  =
Kakao.  .  191
Sisalagoaoen  11  R

zusammen  7265  ha

gegen  7462  ha  im  Vorjahre.

In  diesem  Flächenraum  sind  außer  den  genannten
  geschlossenen  Beständen  folgende  Zwischenkulturen
  und  nutzbringenden  Schattenbäume  inbegriffen:


.  12  762  Bäume
326  -

Hevea  brasiliensis.
Kickxia  elastica

in  Mischpflanzung  mit  Kakao;

74  500  Liberiakaffeebäume  in  Mischpflanzung
mit  Kautschuk;

165  000  Sisalagaven,  257  000  Büschel  Lemongras,
  6000  Büschel  Zitronellgras,  als  Zwischenkulturen
  zwischen  jungen  Kokospalmen.

Die  Anzahl  der  Kokospalmen  betrug  rund
636  700.  Hierin  sind  die  wilden  Bestände  auf
den  Frenchinseln  mit  inbegriffen,  welche  sich  durch
Einbeziehen  in  die  Pflanzungen  allmählich  verringern
  und  zur  Zeit  nur  noch  etwa  29  000
Palmen  umfassen.  Von  den  ganzen  Beständen
sind  fast  drei  Viertel,  nämlich  472900  Bäume,
noch  nicht  tragend.  Von  diesen  treten  im  Jahre
1908/09  rund  70  000  und  im  Jahre  1909/10
über  105  000  in  das  tragfähige  Alter  ein.  Der
Ertrag  an  Pflanzungskopra  betrug  798t  (489  t
im  Vorjahre),  an  Handelskopra  553  t  (486  t).

 

 

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1907/08.
        <pb n="602" />
        W  540  2eO0

Das  Anzapfen  der  Kautschukbäume  nahm
in  Kaiser-Wilhelmsland  seinen  Fortgang  und
wurde  auf  den  Pflanzungen  bei  Herbertshöhe  begonnen.
  Im  ganzen  wurden  2873  kg  (gegen
1060  kg  im  Vorjahre)  marktfähigen  Kautschuks
von  guter  Qualität  erzeugt,  und  zwar  24  kg
Hevea,  687  kg  Fikus  und  2162  kg  Castilloa-Kautschuk.


Die  Kakaokultur  wurde  in  Massawa  in  den
Bainingbergen  und  bei  Peterhafen  auf  den  Frenchinseln
  um  58  ha  weiter  ausgedehnt.  Angepflanzt
wurde  mit  Rücksicht  auf  die  Schädlinge  mehr
Forastero  als  Kriollo,  weil  ersterer  widerstandsfähiger
  und  robuster  ist.  Geerntet  wurden  523  kg.

Die  Anpflanzungen  der  Sisalagave  zwischen
den  jungen  Kokospalmen  in  Konstantinhafen
wurden  bedeutend  ausgedehnt.  Auch  ein  reiner
Agavenbestand  von  11  ha  Größe  wurde  angelegt.
Am  31.  März  1908  waren  187  000  Agaven
ausgepflanzt  und  100  000  Pflänzlinge  befanden
sich  noch  in  Saatbeeten.

Der  Liberiakaffee  trug  dort,  wo  er  von
den  Kautschukbäumen  noch  nicht  stark  beengt  wird,
reichlich.  Außer  den  im  Schutzgebiet  selbst  konsumierten
  Quantitäten  wurden  mehr  als  8  Tonnen
nach  Hamburg  verschifft.

Nebten  dem  Lemongras  wurde  nunmehr
auch  Zitronellgras  auf  der  Insel  Manne  angepflanzt.
  Der  Betrieb,  d.  h.  die  Gewinnung
ätherischer  Ole,  hat  im  laufenden  Jahre  begonnen.

Im  Geschäftsjahre  1907/08  wurden  insgesamt
92  569  /  oder  9373..“  mehr  als  im  Vorjahre
für  Zölle,  Steuerzahlungen  usw.  abgeführt.  Dieser
hohe  Betrag  wird  sich  in  Zukunft  noch  bedeutend
vergrößern,  da  am  15.  Juli  1908  ein  neuer
Zolltarif  in  Kraft  getreten  ist,  durch  den  nicht
allein  alle  Positionen  des  alten  Tarifs  (außer
Tabak)  bedeutend  erhöht  worden  sind,  sondern
auch  ein  Wertzoll  von  10  v.  H.  auf  alle  sonstigen
Waren  mit  wenigen  Ausnahmen  gelegt  worden
ist.  Die  Zölle  sind  meist  derart,  daß  sie  auf  die
Eingeborenen  nicht  abgewälzt  werden  können  und
daher  von  den  Firmen  und  weißen  Ansiedlern
zu  tragen  sind.  Besonders  schwer  wird  der  ebenfalls
  neu  eingeführte  Exportzoll  auf  Plantagenkopra
  empfunden,  mit  dem  Neuguinea  in  direktem
Gegensatze  zu  seinem  Charakter  als  Plantagenkolonie
  bedacht  worden  ist  und  mit  dem  es  unter
den  deutschen  Kolonien  einzig  dasteht.

Die  Einnahmen  aus  dem  kaufmännischen  Betriebe
  haben  sich  annähernd  auf  der  gleichen  Höhe
gehalten  wie  im  Vorjahre.  Die  Einnahmen  auf

 

Produktenkonto  haben  sich  gegen  das  Vorjahr
wiederum  erfreulich  gehoben  —  von  367  454  ./
auf  485  827  ,  also  um  118  373  „.  Die
gesamten  Einnahmen  ohne  Reichszuschuß  stellen
sich  auf  920  191  ..  Die  Steigerung  in  den
Einnahmen  seit  1903/04  beträgt  521  639  /
—  131  v.  H.,  obgleich  drei  Viertel  aller  ausgepflanzten
  Kokospalmen  sowie  der  größte  Teil
der  übrigen  Hauptkulturen,  Kautschuk,  Kakao  und
Sisal,  noch  nicht  im  Ertrage  stehen.  Der  hohe
Zinsfuß  in  den  Jahren  1907  und  1908  hat  zu
einer  recht  erheblichen  Zinsenbelastung  geführt.
Zur  Herabminderung  der  Bankschuld  wurde  daher
im  April  1908  das  Kapital  um  1½  Millionen
Mark,  von  6  000  000  “¼  auf  7  500  000  7JJ  erhöht.
  Diese  sowie  die  noch  nicht  begebenen
433  500  /7  Vorzugsanteile  I.  Emission,  zusammen
3867  Vorzugsanteile  —  Nominal  =  Kapital
1  933  500  „“  nebst  ebenso  vielen  Genußscheinen
werden  unter  den  gleichen  Vorteilen,  welche  die
Vorzugsanteile  1.  Emission  genießen,  also  mit
akkumulativer  Vorzugsdividende  von  5  v.  H.  vom
Jahre  1905/06  ab,  zur  Zeichnung  aufgelegt.
Davon  sind  bis  jetzt  3159  Stück  abgenommen
worden,  während  der  Rest  von  708  Stück  —
354  000  /“  noch  zu  begeben  ist.  Die  Debitoren
haben  sich  von  54  835  /  auf  103  312  /  erhöht.
  Die  Erhöhung  hängt  mit  dem  Finschhafener
Grundstücksgeschäft,  das  als  unbedingt  sicher  anzusehen
  ist,  zusammen.  Die  übrigen  unbedeutenden
Posten  haben  meist  im  laufenden  Geschäftsjahre
Erledigung  gefunden.  Da  in  dem  kaufmännischen
Betriebe  im  Schutzgebiete,  der  fast  ausschließlich
mittels  Kontokorrentverkehrs  sich  abwickelt,  nennenswerte
  Ausfälle  nicht  zu  verzeichnen  und  auch  aus
der  Verbindung  mit  den  Händlern  keine  Verluste
entstanden  sind,  so  ist  die  Lage  des  Warengeschäftes
  als  eine  gesunde  anzusehen.  Die  Gewinnund
  Verlustrechnung  stellt  sich,  wie  folgt:  Gewinnvortrag
  von  1907  958  617  .,  Reichszuschuß
400  000  ¼,  Wertvermehrung  der  Pflanzungsbestände
  796  586  ¼,  Wertvermehrung  durch
Neubauten  54  245  .¼,  Einnahmen  aus  dem
Verkauf  von  Produkten  485  828  -M,  aus  dem
kaufmännischen  Betriebe  401  649  ./.,  aus  dem
Verkauf  von  Grundstücken  32714.,  in  Summa
3  129  640  ..  Dagegen  betrugen  die  diversen
Ausgaben  im  Schutzgebiete  und  in  Berlin
1  693  786  J,  die  Abschreibungen  62  157  ,
Uberweisung  an  den  Reservefonds  60  000  J177,  so
daß  ein  Gewinnvortrag  von  1  313  697  „
verbleibt.
        <pb n="603" />
        W  541  2eO

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Eine  Studienreise  in  das  tropische  Brasilien.
Originalbericht  von  D.  Sandmanns-Berlin.
(Mit  28  Abbildungen.)

(Schluß.)

Der  Staat  Pernambrco.

Von  den  östlich  gelegenen  brasilianischen  Staaten
Rio  Grande  do  Norte,  Parahyba,  Pernambuco
und  Alagoas  ist  der  Staat  Pernambuco  sowohl  an
Größe  wie  auch  wirtschaftlich  der  bedeutendste.
Er  umfaßt  128  395  qkm  mit  etwa  zwei  Millionen
Einwohnern.  Das  Land  wird  von  verschiedenen,
nicht  sehr  hohen  Gebirgen  durchzogen  und  besitzt
eine  Anzahl  kleiner  Flüsse,  die  zum  Teil  direkt  in
den  Ozean,  zum  Teil  in  den  (südlich  die  Grenze
gegen  Bahia  bildenden)  Rio  San  Francisco  fließen.
Nur  dieser  letztere  Fluß  ist  für  die  Binnenschiffahrt
von  einiger  Bedeutung.  Der  Boden  ist  teilweise
außerordentlich  fruchtbar  und  besonders  für  den
Zucker=  und  Baumwollbau  geeignet.  Der  Regenfall
beträgt  nach  den  Aufzeichnungen  der  Sternwarte
von  Recife  in  zehnjährigem  Durchschnitt  1683  mm.
Während  dieser  Periode  war  im  Jahre  1899  der
höchste  Regenfall  mit  2550  mm  und  1903  der
niedrigste  mit  1575  mm.  Bei  diesen  bedeutenden
Schwankungen  wechselt  naturgemäß  auch  die  Ertragsfähigkeit
  des  Bodens.

Die  Eisenbahnen  im  Betriebe  der  Great  Western
of  Brazil  Railway  Company  haben  zur  Zeit  eine
Länge  von  über  1000  km,  der  weitere  Ausbau  ist
geplant.  Vor  allem  sind  es  die  Linien  nach  Natal,
dem  Hafen  des  Staates  Rio  Grande  do  Norte,
nach  Cabedello,  dem  Hafen  des  Staates  Parahyba,
und  nach  Maceio,  dem  Hafen  des  Staates  Alagoas,
welche  einen  regen  Verkehr  vermitteln  und  Pernambuco
  zum  Mittelpunkt  des  geschäftlichen  Lebens  und
zum  Sammelplatz  für  die  Produkte  jener  Staaten
machen.  Von  Recife,  der  Hauptstadt  des  Staates,
aus  besteht  auch  ein  regelmäßiger  Verkehr  mit  den
überseeischen  Häsen.  Dort  befinden  sich  auch  die
größten  Handelshäuser  sowie  eine  Börse,  an  der
die  Hauptprodukte,  Baumwolle,  Zucker,  Carneubawachs
  usw.  gehandelt  werden.

Die  Personenzüge  auf  den  erwähnten  Eisenbahnlinien
  laufen  zum  Teil  nicht  täglich.  Dadurch  und
durch  die  verhältnismäßig  hohen  Tarife  wird  der
Verkehr  erschwert.  Für  Waren,  sogar  für  Massentransporte
  wie  Zucker  und  Baumwolle,  sind  die
Frachtraten  sehr  hoch.  Je  nachdem  die  Waren
innerhalb  des  Landes  oder  im  Verkehr  mit  den
Nachbarstaaten  transportiert  werden,  differieren  die
Raten  per  t/km  zwischen  67  und  226  Reis  (gleich
8½  und  30  Pfennig).  Diese  hohen  Frachtsätze
hemmen  die  Entwicklung  des  Landes  und  bewirken,
daß  viele  Produkte  aus  dem  Innern  des  Landes

 

überhaupt  nicht  an  den  Markt  gebracht  werden
können.

Wie  in  anderen  Staaten  Brasiliens,  so  ist  auch
in  Pernambuco  die  Steuerschraube  vielfach  an  der
falschen  Stelle  angesetzt.  Quellen,  die  zum  Wohle
des  Landes  und  damit  auch  zur  Erhöhung  der
Einnahmen  des  Staates  erschlossen  werden  sollten,
sind  durch  Steuern  in  ihrer  Entwicklung  gehemmt.
So  wird  z.  B.  jede  Kokospalme,  die  gepflanzt  wird,
mit  200  Reis  und  jeder  Kaffeebaum  mit  40  Reis
Steuern  per  Jahr  belegt.

Die  Hauptstadt  des  Staates  Pernambrco,  Recife,
liegt  an  der  Küste.  Sie  zerfällt  in  drei  durch  die
Flüsse  Capiberibe  und  Beberibe  getrennte  und  durch
fünf  stattliche  Brücken  verbundene  Stadtteile.  Recife
zählt  jetzt  160  000  Einwohner  und  ist  die  viertgrößte
  Stadt  Brasiliens.  Die  Stadt  liegt  wenig
über  dem  Meeresspiegel,  die  Gesundheitsverhältnisse
sind  schon  aus  diesem  Grunde  nicht  besonders  gut;
zudem  wirkt  aber  die  Bauart  insofern  ungünstig  auf
die  Gesundheit  der  Einwohner  ein,  als  innerhalb
der  engen  Straßen  einzelner  Stadtteile  meist  eine
abnorm  hohe  und  schwüle  Temperatur  herrscht,
während  auf  den  Brücken  dauernd  ein  kühler  Wind
weht.  Bei  dem  Verkehr  von  einem  Stadtteil  in
den  anderen  ist  man  gezwungen,  sich  diesem  Temperaturwechsel
  auszusetzen;  Erkältungen  sind  die
regelmäßige  Erscheinung.  Erkältungen  sind  aber  in
einer  solchen  Gegend,  wo  in  den  stehenden  Gewässern
der  ganzen  Umgebung  sich  Malariakeime  bilden,
besonders  gefährlich.

Verschiedene  Straßenbahnen  verbinden  die  Stadtteile,
  Wohn=  und  Geschäftsviertel  untereinander.
Die  Wohnviertel  besitzen  recht  freundliche  Villenbauten
  mit  Gartenanlagen,  während  die  Geschäftsviertel
  sehr  eng  gebaut  sind.  Von  öffentlichen
Gebäuden  befinden  sich  in  Recife  u.  a.  eine  Rechtsschule,
  ein  Gymnasium,  eine  Sternwarte,  Marineschule,
  ein  Marincarsenal,  ein  Regierungs=  und
Kongreßgebäude  sowie  mehrere  recht  stattliche  Kirchen
und  der  Palast  des  Bischofs.

Der  Hafen  von  Recife  wird  durch  ein  etwa
400  km  langes  und  30  bis  40  m  breites  Korallenriff
  gebildet,  welches  etwa  300  m  vom  Lande  entfernt
  ist.  In  diesen  Hafen  können  jedoch  nur  die
kleineren  Schiffe  einlaufen,  während  die  großen
überseeischen  Dampfer  auf  der  Außenreede  bleiben
müssen.  Die  Ein=  und  Ausbootung  ist  infolge  der
häufig  sehr  bewegten  See  und  der  starken  Brandung
höchst  unbequem  und  besonders  kostspielig.  Boote,
die  bei  bewegter  See  zu  den  auf  der  Außenreede
liegenden  Schiffen  hinausfahren  wollen,  müssen  mit
sechs  bis  acht  Leuten  bemannt  sein  und  werden  oft
mit  35  Milreis  und  mehr  bezahlt.

4
        <pb n="604" />
        542  20

Der  Verkehr  an  ausländischen  Schiffen  betrug
im  Jahre  1906:  374  Dampfer  mit  936  675  Tons
und  63  Segler  mit  27  158  Tons.

Der  Import  ausländischer  Waren  belief  sich  im
gleichen  Jahre  auf  37  178  000  Milreis,  der  Export
inländischer  auf  20  150  000  Milreis.

Die  hauptsächlich  ausgeführten  Waren  sind:

Baumwolle  füretwa  8  Millionen  Milreis
Zucker  .  5  -  -
Carneubawachs  .  -  22,5  -  -
Häute  .  7  *  1,6  -v"  -
Baumwollsamen=  007  -  -
Rizinussamen  20,5  -  -

Die  Hauptprodukte  im  Staate  Pernambuco:
Baumwolle,  Zucker  und  Branntwein  sollen
nunmehr  beschrieben  und  dabei  soll  auf  gleiche
Produktionen  in  anderen  Staaten  Brasiliens  Rück—
sicht  genommen  werden.

Baumwolle.

Der  Baumwollbau  Brasiliens  erstreckt  sich  vom
Staate  Maranhäo  bis  südlich  nach  Sao  Paulo.  Er
hat  trotz  der  verschiedensten  Anregungen  keine  den
dortigen  Boden=  und  Klimaverhältnissen  entsprechende
Steigerung  erfahren.  Die  Hauptproduktion  befindet
sich  in  den  Staaten  Pernambuco,  Parahyba,  Ceará
und  Alagoas.  Wie  bei  allen  anderen  landwirtschaftlichen
  Kulturen  wird  auch  bei  dem  Anbau  der
Baumwolle  der  Boden  nicht  den  neueren  Erfahrungen
entsprechend  bearbeitet  und  gedüngt.  Trotzdem  ist
aber  der  Ertrag,  sobald  nur  genügend  Feuchtigkeit
vorhanden  ist  oder  Regenfall  eintritt,  recht  zufriedenstellend.
  Die  hauptsächlich  angebauten  amerikanischen
Sorten  sind  unter  dem  Namen  Sertäo  Premiero,
Limiero  Premiero  und  Limiero  Orva  dort  bekannt.
In  neuester  Zeit  hat  man  auch  mit  der  australischen
Caravonica-Baumwolle  Versuche  gemacht.  Die
Limiero  Premiero  wird  in  vier  bis  fünf  Monaten,
die  Limiero  Orva  in  sechs  und  die  Sertäo  in  zwölf
Monaten  reif.

In  den  meisten  Staaten  wird  der  Baumwollbau
im  kleinen  betrieben,  die  Arbeit  von  den  Familienmitgliedern
  besorgt,  derart,  daß  zwischen  der  Baumwolle
  Nahrungsmittel,  wie  Mandioka,  Mais,
Bohnen  usw.  angebaut  werden.  Besonders  geschieht
dies  in  Gegenden,  die,  wie  z.  B.  der  Staat  Ceará,
nicht  immer  auf  genügenden  Regenfall  rechnen  können
und  deshalb  unter  Mißernten  leiden.  In  solchen
Fällen  pflegt  dann  wenigstens  die  eine  oder  andere
Aussaat  einen  Ertrag  zu  geben  und  die  Pflanzer
vor  der  größten  Not  zu  schützen.  Viel  weniger
findet  man  Reinkulturen  von  Baumwolle  oder  ausgedehnte
  Pflanzungen.

Die  in  vier  bis  fünf  Monaten  reifen  Sorten
beginnen  gewöhnlich  120  bis  160  Tage  nach  dem
Pflanzen  zu  blühen,  je  nach  Klima  und  Bodenbeschaffenheit
  reifen  die  Kapseln  in  weiteren  vier

 

bis  sechs  Wochen.  Sobald  die  reife  Kapsel  sich
öffnet  und  Baumwolle  herausquillt,  ist  die  Zeit  für
die  Ernte  gekommen.  Diese  findet  während  drei
Monaten  in  drei  Pflückzeiten  statt.  Zuerst  reifen
gewöhnlich  die  am  unteren  Teil  der  Pflanze  befindlichen
  Kapseln,  dann  die  mittleren  und  schließlich  die
an  der  Spitze  befindlichen.  Die  erste  Ernte  von
dem  unteren  Teil  der  Pflanze  ist  die  ertragreichste.
Die  beste  Tageszeit  für  das  Pflücken  ist  die  von
der  neunten  Morgenstunde  ab,  wenn  die  Sonne
den  Tau  und  die  Feuchtigkeit  der  Nacht  von  der
Baumwolle  getrocknet  hat.  Die  Ernte  wird  hauptsächlich
  von  weiblichen  Arbeitskräften  und  Knaben
besorgt.  Diese  sind  mit  einem  Sack  ausgerüstet,  der
an  dem  Körper  befestigt  ist  und  so  beide  Hände
zum  Pflücken  frei  läßt.  Die  Arbeitszeit  beträgt  gewöhnlich
  7  ½  Stunden,  und  zwar  von  9  bis  12  Uhr
und  von  1⅛  bis  6  Uhr.  Während  dieser  Zeit
kann  eine  Person  zwischen  20  und  25  kg  Baumwolle
  pflücken.  Die  Baumwolle  wird  mit  den
Kernen  aus  der  Kapsel  herausgenommen,  wobei
darauf  geachtet  werden  muß,  daß  nichts  an  den
Kapselwandungen  hängen  bleibt.  Meistens  wird
alle  gepflückte  Baumwolle  in  den  gleichen  Sack  getan,
  obgleich  eine  Sortierung  nach  Qualitäten  schon
während  des  Pflückens  sehr  vorteilhaft  wäre,  denn
vielfach  haften  an  der  gepflückten  Baumwolle  noch
kleine  Kapselteile,  oder  sie  ist  nicht  vollständig  trocken,
manchmal  auch  nicht  ganz  reif.  Die  hieraus  sich
ergebenden  verschiedenen  Qualitäten  sind  später  sehr
viel  schwieriger  zu  trennen.  Wenn  die  Errntezeit
nicht  sehr  trocken  ist,  muß  die  Baumwolle  nach
dem  Pflücken  noch  in  die  Sonne  gelegt  werden,
um  vollständig  zu  trocknen  oder  nachzureifen.

In  jedem  Baumwollbezirke  befinden  sich  gewöhnlich
  eine  oder  mehrere  Kommunen  oder  Städte,
wo  die  Aufkäufer  wohnen,  die  den  kleinen  Produzenten
  ihre  Baumwolle  abnehmen.  Die  Aufkäufer
haben  auch  meistens  ein  Warenlager  und  versorgen
die  Produzenten  mit  den  nötigen  Waren.  Häufig
werden  die  Waren  auf  Kredit  gegeben  mit  der  Verpflichtung,
  das  Konto  bei  der  Ernte  durch  Baumwolle
  wieder  auszugleichen.

Der  Ertrag  der  Baumwolle  schwankt  in  den
verschiedenen  Staaten  Brasiliens  je  nach  der  Qualität
  des  Bodens  und  nach  dem  Regenfall.  Man
rechnet  auf  den  Hektar  in  Pernambuco  1000  kg,
in  Bahia  800  bis  1200  kg  und  in  Sio  Paulo
1500  bis  1800  kg  Rohbaumwolle.  Die  Kulturkosten
  schwanken  je  nach  der  Bearbeitung  pro  Hektar
zwischen  120  und  110  Milreis.  In  Limiero,  einem
der  Hauptbaumwollbezirke  von  Pernambuco,  wurden
1907  pro  Kilogramm  Nohbaumwolle  250  Reis
gezahlt.  Der  Hektar,  nur  mit  Baumwolle  bebaut,
brachte  somit  einen  Reinertrag  von  etwa  100  bis
120  Milreis.  ·

Die  gemischte  Pflanzung  in  der  Nähe  von
Limiero  stellte  sich  etwa  wie  folgt:  Es  wurden
auf  100  Braga  =  2  Alqueira  oder  5  ha  ausgesät:
        <pb n="605" />
        W  543  20

4  Arroba  =  60  kg  Baumwollsamen,
2  Cuja  -=  20  1  Mais,
1  =  —  10  -Bohnen.

Der  Ertrag  war:

8  Fato  zu  80  kg  =  640  kg  Rohbaumwolle,
3000  kg  Mais.
200  =  Bohnen.

Als  Arbeitslohn  berechnen  sich  die  kleinen  Pflanzer,
da  sie  fast  ausschließlich  mit  Familienmitgliedern
arbeiten,  keinen  Betrag,  sie  stellen  vielmehr  nur
ihren  Lebensunterhalt  in  Rechnung.  Wo  die
Pflanzung  durch  fremde  Arbeiter  besorgt  wird,
werden  diese  mit  800  bis  1000  Reis  pro  Tag  bezahlt.

Auf  der  Pflanzung  Carioba,  nördlich  von  Campinas
  bei  Villa  Americana  (Säo  Paulo),  wird  auf
200  ha  reine  Baumwollkultur  betrieben  und  das
Land  zum  Teil  von  Pächtern  bearbeitet.  Die
Pächter  arbeiten  gewöhnlich  mit  ihren  Familien  und
geben  25  v.  H.  des  Baumwollertrages  als  Pachtzins
  an  den  Besitzer  ab.  Soweit  mit  Tagelöhnern
gearbeitet  wird,  werden  2500  Reis  pro  Tag  gezahlt.
  Die  Bodenbearbeitung  erfolgt  hier  mit  Pflug
und  mit  Pferde=  oder  Ochsenbespannung.  Gepflanzt
werden  in  den  Monaten  September,  Oktober,  November
  hauptsächlich  die  amerikanischen  Sorten  Sea
Island  und  Sea  Upland,  außerdem  eine  Sorte,  die
als  Paula  Sousa  bezeichnet  wird.  Die  Pflanzweite
beträgt  1½  m,  drei=  bis  viermal  muß  die  Pflanzung
von  Unkraut  gereinigt  werden  und  nach  fünf  bis
sechs  Monaten  beginnt  die  erste  Ernte.  Der  Ertrag
  wird  als  normal  angesehen  wenn  sich  an  jeder
Pflanze  etwa  30  Kapseln  befinden,  das  ergibt  dann
pro  Alqueira  (—  2½  ha)  200  Arroba  oder  3000  kg
Rohbaumwolle.

Die  Aufkäufer  sind  zugleich  Besitzer  von  Entkernungsanlagen,
  in  welchen  die  Baumwolle  von
den  Samen  getrennt  wird.  Die  Entkernungsanlagen
werden  meist  durch  Dampfkraft  betrieben,  sind  aber
nicht  so  vollkommen,  wie  man  sie  z.  B.  vielfach  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  findet.  Infolgedessen
  bleibt  auch  die  Qualität  der  brasilianischen
Baumwolle  in  bezug  auf  Reinheit  hinter  der  nordamerikanischen
  zurück.  Die  Trennung  ergibt  gewöhnlich
  ein  Drittel  des  Gewichtes  an  reiner  Baumwolle
  und  zwei  Drittel  an  Kernen.  Eine  Verwendung
  der  Kerne  zur  Clfabrikation  wie  in
anderen  Ländern  findet  man  in  Brasilien  nicht.
Soweit  die  Samen  zu  neuer  Aussaat  gebraucht
werden,  erhalten  sie  die  Pflanzer  unentgeltlich  zurück,
  der  übrige  Teil  wird  verkauft.  Der  Export
an  Baumwollsamen  betrug:  1905  37000,  1906
31  000  Tons.  In  einzelnen  Fällen,  so  z.  B.  in
Carioba  in  Söo  Paulo,  werden  die  Samen  auch
zur  Düngung  verwandt.

Die  von  den  Kernen  befreite  Baumwolle  wird
in  lose  Ballen  gepackt  und  nach  den  Hauptverkehrszentren
  an  die  Exporteure  geschickt.

 

Der  Aufkäufer  sucht  die  gekaufte  Baumwolle
möglichst  zu  verbessern,  indem  er  sie  sortiert  und
trocknet.  Oft  versucht  er  durch  Preisdifferenzierung
auch  schon  von  den  Pflanzern  bessere  Qualitäten  zu
erhalten.  Die  Qualität  der  eingebrachten  Baumwolle
  leidet  aber  während  der  Errntezeit  vielfach
unter  Witterungseinflüssen  und  dann  sinkt  der  den
Pflanzern  gezahlte  Preis.  Je  nachdem  die  Baumwolle
  feucht  oder  trocken  und  je  nachdem  sie  frei
von  Blättern  und  Kapselresten,  von  längerer  oder
kürzerer  Faser,  von  gröberer  oder  seidenartiger
Qualität  ist,  sucht  der  Aufkäufer  aus  der  aufgekauften
  Baumwolle  verschiedene  Qualitäten  zu
sortieren.  Meist  beschränkt  er  sich  aber  auf  drei
Qualitäten,  um  dadurch  bekanntere  Marken  und
einen  festeren  Marktpreis  für  die  Baumwolle  des
Bezirkes  zu  erzielen.

An  den  großen  Handels=  und  Exportplätzen
wird  die  Baumwolle  von  den  Exporteuren  nochmals
sortiert  und  durch  besondere  Pressen  umgepackt;  die
Ballen  werden  dabei  möglichst  fest  gepreßt,  damit
sie,  des  geringeren  Frachtsatzes  wegen,  einen  möglichst
kleinen  Platz  im  Schiffsraum  beanspruchen.

Der  Export  von  Baumwolle  aus  Brasilien
betrug:

1904  13,269  Tons
1905.  24,0802
1906  31,668

und  verteilt  sich  1906  auf  die  verschiedenen  Häfen
in  folgender  Weise:

Maranhãäo  ..  2875  Tons
Ilheas  Cajuero  2563  =
Ceart  4210  4
Cabedello  (Vematn“  7352  =
Pernambuco  9899
Maceio  (Alagoass  3432
verschiedene  andere  Häfen  .  1337-Von

  diesem  Export  empfing  Großbritannien  das
Hauptquantum  mit.  23  265  Tons
Portugal  3047  =
Frankreich  2  123  =
Rußland  1  416
Deutschland  .  .246-verschiedene
  andere  Länder  971

Wenn  die  Schätzung  Sawyers  richtig  ist,  daun
wurden  im  Jahre  1906  in  Brasilien  275  000  Ballen
oder  68  750  Tons  Baumwolle  produziert.  Demnach
  wäre  mehr  als  die  Hälfte  (etwa  37.000  Tons)
in  Brasilien  zur  Verarbeitung  gelangt.  Dabei
kommen  hauptsächlich  die  südlicher  gelegenen  Staaten,
wie  Bahia,  Rio  de  Janeiro,  Säo  Paulo  usw.  in
Betracht,  denn  von  dort  aus  hat  nach  der  Statistik
überhaupt  kein  Export  stattgefunden,  dagegen  dürfte
von  den  nördlicheren  Staaten  dorthin  geliefert
worden  sein.

Die  Baumwollwarenproduktion  Brasiliens  dehnt
sich  zwar,  im  Verhältnis  zur  Bevölkerungszahl  und
        <pb n="606" />
        W  544  20

infolge  der  hohen  Einfuhrzölle  auf  fertige  Fabrikate,
aus  —  Brasilien  besitzt  zur  Zeit  etwa  1  300  000
Baumwollspindeln  —,  immerhin  ist  die  Ausdehnung
nicht  in  dem  Maße  zu  erwarten,  daß  der  Konsum
in  absehbarer  Zeit  vollständig  gedeckt  werden  könnte.
Es  fehlt  hierzu  an  genügenden  Arbeitskräften,  und
die  Produktion  wird  auch  infolge  der  kostspieligen
Lebenshaltung  der  Arbeiter  sehr  verteuert.

Auf  der  Pflanzung  Carioba,  die  im  Besitz  einer
amerikanischen  Gesellschaft  und  deren  Leiter  ein
Deutscher  ist,  wird  die  gewonnene  Rohbaumwolle
im  eigenen  Betriebe  vollständig  verarbeitet.  Auf
der  Besitzung  befindet  sich  sowohl  eine  Entkernungsanstalt,
  wie  eine  Spinnerei,  Weberei  und  Färberei,
so  daß  die  Baumwollstoffe  dort  durch  alle  Stadien
hindurch  erzeugt  werden.  Die  Gesellschaft  arbeitet,
wie  man  sagt,  mit  sehr  gutem  Erfolge.  Außer  der
eigenen  Ernte  wird  in  dieser  Fabrik  auch  die  Baumwolle
  der  umliegenden  Besitzungen  verarbeitet.  Für
Rohbaumwolle  wurden  dort  im  letzten  Jahre  pro
Arroba  (-—  15  kg)  4000  Reis  gezahlt.

Zucker.

Zuckerrohr  ist  in  allen  brasilianischen  Staaten
zu  finden.  In  den  Nordstaaten  wird  es  verhältnismäßig
  wenig  und  hauptsächlich  zur  Branntweinproduktion
  angebaut,  in  anderen  Staaten  außer  zur
Branntweinproduktion  auch  zur  Herstellung  von
Zucker  für  den  Inlandsbedarf.  In  Pernambrco,
Alagoas,  Bahia  und  Säo  Paulo  aber  ist  der  Anbau
  so  umfangreich,  daß  besonders  von  Pernambuco
und  Alagoas  ein  nicht  unerhebliches  Ouantum
Zucker  auch  nach  Europa  zum  Export  gelangt.

In  Pernambuco  kommt  für  den  Zuckeranbau
hauptsächlich  der  südliche  Teil  des  Staates  in  Betracht.
  Der  rote  schwere  Boden  bietet  speziell  dem
Zuckerrohr  das  geeignete  Terrain  und  kann  recht
bedeutende  Erträge  liefern.  Die  Landschaft  ist
hügelig  und  von  vielen  kleinen  Wasserläufen  durchzogen.
  Viele  größere  Landstrecken  befinden  sich  in
einer  Hand;  der  Zuckerrohranbau  wird  dort  von
den  Besitzern  selbst  im  großen  betrieben  oder  das  Land
wird  zur  Bepflanzung  verpachtet.  Den  Zuckerrohrbau
  betreiben  aber  auch  zahlreiche  kleine  Besitzer.

Die  Bearbeitung  des  Bodens  für  die  Zuckerrohrpflanzung
  ist  oft  recht  primitiv.  Besonders  bei
den  kleinen  Besitzern  wird  der  Boden  nur  wenig
gelockert.  Auf  den  großen  Besitzungen  dagegen  wird
der  Boden  durch  (oft  mit  acht  Ochsen  bespannte)
Pflüge  22  cm  tief  gepflügt.

Sofort  nach  dem  Pflügen  werden  in  die  70  cm
voneinander  entfernten  Furchen,  in  Abständen  von
etwa  80  cm,  Zuckerrohrstücke  mit  vier  Keimaugen
gelegt.  Danach  wird  das  Feld  wieder  zugeeggt.
Im  Staate  Säo  Paulo  werden  bei  einer  Pflanzweite
  von  1  bis  1½2  m  die  ganzen  Längen  des
Zuckerrohrs  in  die  Furchen  gelegt.

 

Zur  Anpflanzung  gelangen  besonders  die  Sorten:
Cayanna,  Roxa  Lousiere,  Bois  Rouge  und  Kavangire.
  Als  beste  Pflanzzeit  sieht  man  die  Monate
Juli  und  August  an.  Düngung  wird  im  allgemeinen
wenig  oder  gar  nicht  angewandt;  nur  an  einzelnen
Stellen  werden  die  Rückstände  des  Zuckerrohrs
wieder  auf  das  Feld  gebracht.  Meistens  wird  das
Land,  nachdem  das  Zuckerrohr  abgeerntet  ist,  ein
oder  mehrere  Jahre  der  Ruhe  überlassen  und  inzwischen
  ein  anderer  Teil  der  Fläche  bebaut.  Nach
12  bis  15  Monaten  pflegt  das  Zuckerrohr  zum
Schneiden  reif  zu  sein.  In  den  verschiedenen
Staaten  wird  zwei=  bis  zwölfmal  geschnitten,  so
z.  B.  im  Staate  Pernambrco  zwei,  auch  drei  Jahre
hintereinander,  im  Staate  Säo  Paulo  dagegen  bis
zwölf  Jahre  hintereinander.  Der  erste  Schnitt
bringt  gewöhnlich  den  größten  Ertrag;  jeder  weitere
Schnitt  wird  mit  den  Jahren  geringer.  Von  der
Bodenbeschaffenheit  und  von  den  Arbeitskosten  hängt
es  ab,  welche  von  diesen  Methoden,  das  zwei=  oder
das  zwölfmalige  Schneiden,  günstigere  Resultate
liefert.  Die  Bearbeikungskosten  für  Pflügen,  Pflanzen,
Eggen  und  Reinhalten  der  Pflanzung  betragen
z.  B.  in  Pernambuco  pro  Hektar  80  Milreis;  für
das  Schneiden  des  Zuckerrohrs  wird  1  Milreis  pro
Tonne,  bei  einer  Ernte  von  50  Tons  werden  also
zusammen  etwa  130  Milreis  gezahlt.  Im  Staate
Säo  Paulo  dagegen  kosten  die  gleichen  Arbeiten
200  Milreis  pro  Hektar.

In  Pernambuco  wird  das  Land  vielfach  in
größeren  Parzellen  an  Unternehmer  verpachtet;  diese
geben  als  Pachtzins  20  v.  H.  des  Zuckerrohrertrages
an  die  Besitzer  ab.  Die  zur  Bearbeitung  notwendigen
  Geräte  sowie  das  Vieh  haben  die  Pächter
für  eigene  Rechnung  zu  halten.  An  anderen  Stellen
wird  aber  auch  mit  Tagelohnarbeitern  gewirtschaftet.
Im  Staate  Säo  Paulo  dagegen  werden  als  Durchschnittssatz
  pro  Alqueira  (=  2½  ha)  für  das
Pflanzen  usw.  einschließlich  des  Schneidens  der
ersten  Ernte  500  Milreis  und  für  die  späteren
Jahre  für  Reinhalten  der  Pflanzung  und  Schneiden
des  Zuckerrohrs  300  Milreis  gezahlt.

Als  Ertrag  an  Zuckerrohr  rechnet  man  in
Pernambuco  bei  zwei=  bis  dreijährigem  Betricbe
durchschnittlich  40  bis  50  Tons  pro  Hektar,  in
Ausnahmefällen  werden  jedoch  auch  bis  120  Tons
pro  Hektar  geerntet.  In  Säo  Paulo  ist  der  Durchschnittsertrag
  bei  einem  Betriebe  bis  zu  zwölf
Jahren  60  bis  70  Tons,  aber  auch  bis  90  Tons
pro  Hektar.

Bei  geeigneter  Düngung  könnte  man  sicher  auf
größere  Erträge  rechnen.  Dies  zeigt  ein  Versuch
auf  der  Pflanzung  Cabago  Negro,  wo  eine  Fläche
mit  den  Abfällen  des  Zuckerrohrs  gedüngt  war.
Offensichtlich  stand  hier  viel  mehr  und  viel  stärkeres
Zuckerrohr  als  auf  der  Nachbarfläche  ohne  Düngung.
Eine  Versuchsstation  des  Syndicato  Agricola  do
Municipio  Ipojuca  hat  bei  geeigneter  Düngung
pro  Hektar  bis  zu  198  Tons  Zuckerrohr  mit  bis
        <pb n="607" />
        Eine  Studienreise  in  das  tropische  Brasilien.

 

 

 

 

 

 

Hevea  brasiliensis  im  botanischen  Garten  in  Dar.  Dampfer  (Lanha)  auf  dem  Kmazonas.

Zu

Deutsches  Kolonialblatt.
        <pb n="608" />
        Urwald  am  Ufer  des  Amazonas.  Ansiedelung  am  Amazonas.
        <pb n="609" />
        Aus  dem  ũberschwemmungsterrain  (vier  Wochen
nach  beendeler  Regenzeil).

 

 

 

Warenausladung  zur  Verpflegung  der  Seringueros
an  einem  Nebenfluß  des  Rmazonas.
        <pb n="610" />
        Nachmittag  in  einem  Baracon  im  Amazonasgebiet.  Trinkwassertransport  in  Fortale  za-Ceard.
        <pb n="611" />
        Sechsjãhrige  Manihot  Glaziovii-Pflanzung  mit  Kaffee
als  Swischenpflan  zung.  Ceard.

 

Manihot  Glaziovü  dicht  über  dem  Boden
Ceard.

 

angezapft.
        <pb n="612" />
        Manihot  Glaziovüt  in  Brusthöhe  gezapft.  Ceard.  Baumwollpfianzung  in  Limiero.  Dernambuco.
        <pb n="613" />
        Zuckerrohr

ungedüngt.

Pernambuco.

 

 

 

Suckerrohr  mit  Sucherrohrabfällen  gedũngt.  Pernambuco.
        <pb n="614" />
        Zuckerfabrik  Santos  Dias  &amp;amp;  Co.  Pernambuco.  Rakaoplantage.  Bahia.
        <pb n="615" />
        Rakaotrockenanlage  (Stufa).

Bahia.

 

 

 

 

 

 

Rakaotransport  auf  Mauleseln  (Troppa)

Bahia
        <pb n="616" />
        10

 

 

 

Tabakfeld.  S.  Selix.

Bahia.

 

Trocknen  des  Tabaks.

S.  Felix.

 

Bahia.
        <pb n="617" />
        11

 

Am  Hafen  in  Bahia.

 

Tempel  der  Dalmengöttin  im  botanischen  Garten
zu  Rio  de  Janeiro.
        <pb n="618" />
        12

RKönigspalmen-Rllee  im  botaonischen  Garten
zu  Rio  de  Janeiro.

 

 

 

Hevea  brasiliensis  im  botanischen  Garten
zu  Rio  de  Janeiro.
        <pb n="619" />
        13

 

Eisenbahnbrũcke  auf  der  Route  Rio  de  Janeiro  -  Petropolis.

 

 

 

sRaffee-Ernte  in  Riberão  Preto.  Sào  Paulo.
        <pb n="620" />
        14

»  ;;k,«  sann-.- 



 

 

 

 

 

Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandlung  von  G.

 

 

fiaffeeverladung  in  Santos.

Säo  Haulo.

Der  Besitzer  der  größten  Raffeeplantage  der  Welt,

Kranzisko  Schmidt  (links),  Riberäo  Dreto.

.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin  SW68.
        <pb n="621" />
        545  20

20½  v.  H.  Zuckergehalt  erzielt.  Trotz  Veröffentlichung
  solcher  Erfolge  ist  es  jedoch  noch  nicht  gelungen,
  in  weiterem  Umfange  eine  intensivere  Bearbeitung
  des  Bodens  und  eine  durchgreifende
Düngung  einzuführen.

Die  großen  Besitzungen,  z.  B.  die  Usina  Uniso
ee  Industria  im  Staate  Pernambuco  haben  durch
ihr  ganzes  Gelände  ein  ausgedehntes  Netz  von
Eisenbahnen,  auf  denen  das  Zuckerrohr  nach  der
Fabrik  transportiert  wird.  Wo  solche  Eisenbahnen
nicht  vorhanden  sind,  wird  das  Zuckerrohr  entweder
auf  Karren  oder  direkt  auf  dem  Rücken  der  Maulesel
  transportiert.

Im  Staate  Pernambnco  sind  45  Fabriken,  mit
zum  Teil  vorzüglichen  Einrichtungen,  zur  Verarbeitung
  des  Zuckerrohrs  vorhanden.  Sie  verarbeiten
  während  der  Saison  in  24  Stunden  60  bis
500  Tons  Zucker.  Neben  diesen  Fabriken  bestehen
  aber  noch  etwa  2000  Kleinproduzenten,  diese
betreiben  sog.  Bangues,  kleine  Zuckersiedereien,  in
denen  sie  ihr  selbstgebautes  Zuckerrohr  zu  einem
braunen,  weniger  reinen  Zucker  verarbeiten,  der  im
Inlandskonsum  Verwendung  findet.

Der  angrenzende  Staat  Alagoas  besitzt  ebenfalls
fünf  große,  bis  zu  600  Tons  Zuckerrohr  in
24  Stunden  verarbeitende  Fabriken  und  etwa  1000
kleine  Bangues.

Die  Fabriken  nehmen  das  Zuckerrohr  den  Besitzern
  oder  Pächtern  im  Verhältnis  zum  jeweiligen
Zuckerpreise  ab.  Bei  einem  Preise  des  Zuckers  von
3  Milreis  pro  Arroba  (—  15  kg)  werden  z.  B.
pro  Carload  (—  1500  kg)  Zuckerrohr  10  Milreis
gezahlt.  Jede  Abweichung  des  Zuckerpreises  um
100  Reis  pro  15  kg  nach  oben  oder  unten  bedingt
eine  Erhöhung  oder  Ermäßigung  der  Zuckerrohrpreise
  um  300  Reis  pro  1500  kg.  Berechnet  man,
daß  der  Ertrag  eines  Hektars  50  Tons  Zuckerrohr
zum  Preise  von  62/  Milreis  abzüglich  20  v.  H.  für
Pacht  ist,  so  erhält  der  Pächter  etwa  260  Milreis,
und  da  man  die  Bearbeitungs=  und  Erntekosten  für
dieses  Quantum  auf  130  Milreis  veranschlagt,  so
hat  der  Pächter  einen  Gewinn  von  130  Milreis
pro  Hektar.  Bei  den  großen  Flächen  stehen  sich  die
Pächter,  wie  mir  mitgeteilt  wurde,  recht  gut.

Die  Fabrik  Usina  Uniso,  e  Industria,  Santos
Dias  &amp;amp;  Co.  ist  eine  der  besteingerichteten;  sie  verarbeitet
  während  der  Saison  in  24  Stunden
300  Tons  Zuckerrohr  und  hat  eine  Jahresproduktion
von  etwa  4000  Tons  Zucker.  Die  Werkstätten  zur
Instandhaltung  der  Betriebsmaschinen  usw.  sowie
die  Bahnanlagen  entsprechen  allen  Anforderungen
der  Neuzeit.

Das  Zuckerrohr  wird  in  der  Fabrik  von  zwei
Mühlen  vollständig  ausgepreßt,  der  ausgepreßte
Zuckersaft  sodann  in  Gefäße  gepumpt,  die  sich  in
der  oberen  Etage  des  Fabrikgebäudes  befinden.  In
diesen  Gefäßen  wird  der  Saft  durch  Dampf  erwärmt,
  mit  Kalk  neutralisiert  und  bis  zu  einer  gewissen
  Konsistenz  eingedampft;  die  sich  hiernach  an

 

der  Oberfläche  zeigenden  Ausscheidungen  werden
abgeschäumt,  alsdann  wird  der  Saft  im  Vakuum
vollständig  eingedampft.  Aus  dem  Vakuumapparat
läuft  der  kondensierte  Zuckersaft  in  Bassins,  um
darin  während  der  Abkühlung  zu  kristallisieren.
Mit  Zentrifugen  wird  der  kristallisierte  Zucker  von
der  Melasse  getrennt  und  in  drei  Qualitäten  sortiert.
Die  Melasse  fließt  durch  Röhren  in  ein  Bassin  und
wird  schließlich  auf  Branntwein  verarbeitet.

Die  Art  der  Fabrikation  ist,  von  unbedeutenden
Verschiedenheiten  abgesehen,  in  den  meisten  Fabriken
die  gleiche.  Soweit  bekannt,  wendet  nur  eine  Fabrik
im  Staate  Pernambuco  und  eine  im  Staate  Säo
Paulo  ein  anderes,  das  Diffusionsverfahren  an.
Die  Kleinproduzenten  in  den  Bangues  produzieren
eine  Sorte  braunen  Zucker,  den  sie  aus  dem  im
offenen  Kessel  sehr  dick  eingekochten  Zuckersaft
kristallisieren  lassen.  Der  Zucker  wird,  ohne  Zentrisuge
  oder  dergleichen,  nur  durch  Ablaufenlassen  der
Melasse  gewonnen  und  unter  dem  Namen  Bruto
Secco  und  Bruto  Melado  in  den  Handel  gebracht.
Dieses  Produkt  enthält,  nach  einer  mir  zur  Verfügung
  gestellten  Analyse,  69  v.  H.  Zucker,  13  v.  H.
Glukose,  2  v.  H.  Asche,  7  v.  H.  organische  Substanz
und  9  v.  H.  Wasser.  Die  weißen,  im  Inland  konsumierten
  Zuckersorten  enthalten  dagegen  bis  98  v.  H.
Zucker,  und  der  für  das  Ausland  bestimmte  Kristall
Amarello,  der  unter  dem  Namen  Demarara  exportiert
  wird,  96  v.  H.  Zucker.

Ein  verhältnismäßig  kleiner  Teil  des  braunen
Zuckers  wird  auch  nach  England  versandt  und  dort
zu  speziellen  Zwecken,  so  z.  B.  zur  Bier=  und
Kuchenfabrikation  verwandt.  Dieser  braune  Zucker
wird  auch,  z.  B.  im  Staate  Ceará,  zu  Broten  gepreßt,
  die  in  Brasilien  sehr  beliebt  sind.

Auch  die  kleinen  Zuckersiedereien  verarbeiten  die
übrigbleibende  Melasse  zu  Branntwein.

Über  die  Ausbeute  an  Zucker  in  den  kleinen
Zuckersiedereien  ist  nur  schwer  Bestimmtes  zu  erfahren,
  dagegen  liegen  aus  großen  Betrieben  die
Ziffern  vor.  In  der  Fabrik  von  Santos  Dias  &amp;amp;  Co.
im  Staate  Pernambuco  stellte  sich  die  Ausbeute,
wie  folgt:

Es  wurde  im  Jahre  1907  gewonnen:

an  1.  Oualität  5  v.  H.  branco  cristal

=  2.  2½  =  branco  usina  vom  Geoder
  cristal  wicht
amarello  des

".  3.  -  1  =  branco  Zucker-III.
  Sorte  rohrs

.  Melasse  2

 

Somit  ist  aus  dem  Rohr  eine  Ausbeute  von  9  v.  H.
Zucker  erzielt  worden.

Die  Fabrik  des  Herrn  Francisco  Schmidt  im
Bezirk  Riberäo  Preto,  Säo  Paulo,  hatte  bei  einer
Jahresproduktion  von  1800  Tons  Zucker  eine
Ausbeute  von  6  v.  H.  des  Gewichtes  an  Zuckerrohr.
        <pb n="622" />
        E  546  20

Die  Produktionskosten  stellen  sich  in  Pernambuco
  pro  Ton  Zucker  auf  etwa  150  Milreis,  die
Ausgaben  betragen

für  die  zur  Herstellung  einer  Tonne

Zucker  notwendigen  11,1  Tons

—  7,4  Carload  à  1500  kg

Zuckerrohr  à  10  Milreis  74  Milreis
Arbeitslöhne  12  =
Transportkosten  des  Juckerrohrs,

Abschreibungen  auf  Manschinen,

½  r

Gebäude  usiw.  45  =
Seäcke  et  10  -
-Fracht  bis  Recifeß  ...  9

 

zusammen  .  .  150  Milreis
In  Säo  Paulo  betragen  die  Produktionskosten
pro  Ton  Zucker  ab  Fabrik  etwa  165  Milreis.  Dort
stellt  sich  das  Zuckerrohr  pro  1000  kg  auf  5  Milreis.
  Die  Kosten  pro  Ton  Zucker  stellen  sich  wie
folgt:
16R  Tons  Zuckerrohr  à  5  Milreis
Anfuhr  zur  Fabrik  pro  Ton  2  Mil-88⅛

  Milreis

 

ress  33/  --Arbeitslöhne,
  Abschreibungen  auf
Maschinen,  Gebäude  usw.  33/½/  =
für  Säcke  .  ...10  -
zusammen  ctwc1..1(55Milreiö

Hierzu  kommt  die  Fracht  bis  Santos,  welche  etwa
80  Milreis  pro  Ton  beträgt.

Die  Arbeitslöhne  wechseln  in  Pernambuco,  je
nachdem  Arbeiter  aus  dem  Hinterlande  zuströmen.
Für  Männer  wurden  pro  Tag  700  bis  1000  Reis
und  für  Frauen  400  bis  700  Reis  gezahlt.  Im
Staate  Säo  Paulo,  wo  man  hauptsächlich  auf  zugewanderte
  italienische  Arbeiter  angewiesen  ist,  zahlt
man  etwa  2  Milreis  pro  Tag.

Der  größte  Teil  der  Zuckerproduktion  des
Staates  Pernambnco,  und  auch  ein  Teil  aus  Alagoas,
geht  nach  Recife,  um  von  dort  entweder  dem  inländischen
  Konsum  zugeführt  oder  exportiert  zu  werden.

Während  früher  auf  dem  inländischen  Zuckermarkt
  eine  scharfe  Konkurrenz  bestand,  ist  in  den
letzten  Jahren  zwischen  den  Interessenten  eine  Konvention
  zustande  gekommen,  die  den  Zweck  hat,  die
Zuckerpreise  im  Inlande  bochzuhalten  und  den  Überschuß
  der  Produktion  in  das  Ansland  zu  exportieren.
Infolgedessen  stellte  sich  der  Inlandpreis  im  letten
Jahre  recht  lohnend.  Nach  einem  Preisverzeichnis
des  Kommissionshauses  G.  Afonso  &amp;amp;  Co.  in  Rio  de
Janeiro,  vom  20.  Juli  1907,  stellte  sich  der  Zucker
auf  400  bis  500  Reis  pro  Kilo,  während  der  unter
dem  Namen  Demarara  von  Recife  zum  Erport
gelangende  bräunliche  Zucker  mit  200  Reis  pro
Kilo  verkauft  wurde.

Nach  der  Statistik  der  Handelsvertretung  in
Recife  betrug  der  Export  an  Zucker  aus  Pernambuco
  1904/05  (1.  Oktober  bis  30.  September):

 

 

nach  Europa  3  040  Tons
.-Nordamerika  .  .926o--brasilianischen
  Staaten  105  685  =
zusammen  117  990  Tons.
1905/06
nach  Europa  30  125  Tons
Nordamerika  .  .4679--branltamschen
  Staaten.126312- 



.161116Tous.

Außer  von  Pernambuco  wird  aber  auch  von
Maceio  im  Staate  Alagoas  direkter  Export  betrieben.
Es  wurden  nach  der  gleichen  Statistik  von  dort  aus
geliefert:

1904/05
nach  dem  Ausland
berasilianischen  Häfen.

zusammen.

zusammen.

12  307  Tons
21  3383

33  615  Tons.

 

1905/06
nach  dem  Ausland.  .  28  025  Tons
.borasilianischen  Häfen.  17  0566  =

 

45  081  Tons.
„Brazusammen.



Der  gesamte  Zuckerexport  betrug  nach  der
zilian  Review“:
190  37746  Tons
1906  86  855

Hauptabnehmer  waren  Großbritannien  und  die  Vereinigten
  Staaten  von  Nordamerika.

Branntwein.

Die  Branntweinproduktion  hängt  eng  mit  der
Zuckerproduktion  zusammen  und  wird  in  Brasilien
fast  in  allen  Staaten  betrieben.  Als  Rohmaterial
kommt  fast  ausschließlich  das  Zuckerrohr  zur  Verwendung,
  indem  entweder  der  ganze  Saft  des
Rohrs  oder  nur  die  Melasse,  der  Rückstand  bei
der  Zuckergewinnung,  dazu  verwendet  wird.  Die
inländische  Produktion  genügt  jedoch  nicht,  um  den
Alkoholkonsum  des  Landes  vollständig  zu  decken:
nach  der  „Brazilian  Review“  wurden  im  Jahre
1906  an  alkoholischen  Getränken  noch  813,659  kg
im  Werte  von  1  193  025  Milreis  importiert.

In  den  Staaten,  in  welchen  der  Zuckerrohranbau
keinen  großen  Umfang  hat,  wird  meist  das  ganze
Rohr  aus  Branntwein  verarbeitet.

Man  kann  zwei  Arten  von  Brennereicn  unterscheiden,
  nämlich  solche,  die  nur  Trinkbranntwein
von  etwa  58  v.  H.  Alkoholgehalt  herstellen,  der
unter  dem  Namen  Cachaca  in  den  Handel  kommt,
und  andere,  die  einen  hochgradigen  Branntwein
von  etwa  90  v.  H.  Alkoholgehalt  produzieren.  Dieser
dient,  mit  Wasser  herabgesetzt,  unter  dem  Namen
Aguardente,  ebenfalls  Trinkzwecken,  wird  aber  sonst
zu  Breun=  und  technischen  Zwecken  verwendet.  Nur
in  Ausnahmefällen  werden  in  ein  und  derselben
Brennerei  beide  Arten  von  Branntwein  hergestellt.
        <pb n="623" />
        W  547  20

Meistens  wird  der  Cachaca  aus  dem  ganzen  Saft
des  Zuckerrohrs,  der  Aguardente  aus  der  Melasse
gewonnen.

In  den  Brennereien  findet  man  die  verschiedenartigsten
  Einrichtungen  vom  allereinfachsten  Destillierapparat
  über  offenem  Feuer,  dessen  sich  meist  die
Eingeborenen  bedienen,  bis  zum  vollkommen  ausgestatteten,
  kontinuierlich  arbeitenden  Kolonnenapparat
mit  Dampfbetrieb,  der  in  den  großen  Brennereien
zu  finden  ist.

Von  den  Eingeborenen  wird  der  Saft  aus  dem
selbstgebauten  Zuckerrohr  auf  einer  Handpresse  gewonnen,
  alsdann  der  Gärung  überlassen  und  einmal,
  in  manchen  Fällen  auch  zweimal  destilliert.
Besser  eingerichtete  Brennereien  sind,  wenn  auch
vereinzelt,  selbst  in  den  wenig  industriellen  Staaten
Pará  und  Amazonas  zu  finden.  Diese  verarbeiten
nicht  nur  das  selbstgebaute  Zuckerrohr,  sondern
kaufen  solches  auch  aus  der  benachbarten  Gegend
auf.  So  gibt  es  im  Staate  Pará,  in  Maguary
bei  Benevides,  eine  Brennerei,  die  pro  Tag  etwa
1500  1  Cachaga  produziert.  Diese  Brennerei
gehört  einem  Deutschen  und  ist,  wenn  auch  nicht
mit  den  neuesten  Apparaten,  so  doch  immerhin  für
dortige  Verhältnisse  recht  praktisch  eingerichtet.  Der
Betrieb  befindet  sich  in  einem  offenen  Holzgebäude,
wie  es  den  dortigen  Klimaverhältnissen  angemessen
ist.  Durch  einen  Dampfkessel  wird  die  nötige  Kraft
und  der  Dampf  zur  Destillation  erzeugt.  Das
Zuckerrohr  wird  auf  einer  durch  Dampfkraft  betriebenen,
  in  der  Hauptsache  aus  zwei  Walzen  bestehenden
  Mühle  ausgepreßt.  Der  auslaufende  Saft
passiert  ein  Filter  und  wird  dann  in  die  Gärbottiche
  gepumpt,  die  elwa  8000  1  fassen.  Die
Bottiche  sind  aus  dem  einheimischen  Holz  Päo
Amarello  gefertigt.  In  diesen  Bottichen  tritt  die
Gärung  bei  der  dort  herrschenden  Temperatur  sofort
  ein  und  ist  gewöhnlich  nach  etwa  vier  Tagen
beendet.  Nach  beendeter  Gärung  wird  die  Maeische
auf  den  Destillierapparat,  einen  kontinuierlich  arbeitenden
  Kolonnenapparat,  gebracht.  Die  Maeische,
welche  nach  beendeter  Gärung  einen  Alkoholgehalt
von  etwa  10  bis  11  v.  H.  besitzt,  ergibt  nach  der
Destillation  über  jenem  Apparat  einen  Alkohol  von
etwa  60  v.  H.  Der  Apparat  liefert  in  vier  Stunden
  aus  etwa  4000  1  Maische  etwa  7201  Cachaga.
Gewöhnlich  wird  ein  Bottich  von  8000  1  Inhalt
in  zweimal  vier  Stunden  pro  Tag  verarbeitet.
Der  Vor=  und  Nachlauf  bei  der  Destillation  wird
besonders  aufgefangen  und  der  nachfolgenden  Maische
wieder  zugesetzt.

Eine  Schwierigkeit  für  die  Cachagabrennerei
liegt  darin,  daß  das  Zuckerrohr  oftmals  in  einem
recht  schlechten  fauligen  Zustande  zur  Brennerei
kommt.  Nur  dadurch,  daß  man  größere  Mengen
Vor=  und  Nachlauf  nimmt,  wird  es  möglich,  einen
einigermaßen  reinschmeckenden  Branntwein  zu  erzeugen.


 

Der  gewonnene  Cachaca  wird  in  einem  Holzreservoir
  aus  Päo  Amarello  gesammelt.  Gerade
dieses  Holz  ist  arm  an  löslichem  Farbstoff  und
färbt  den  Branntwein  nicht,  er  bleibt  wasserhell.
Der  Branntwein  kommt  frisch  zum  Verkauf  und
entspricht  dem  Volksgeschmack  im  allgemeinen  mehr
als  Branntwein,  der  durch  Lagerung  sein  Aroma
entwickelt  und  Holzfarbstoffe  aufgenommen  hat.

Die  Berechnung  des  Alkoholgehaltes  im  Handel
erfolgt  in  Brasilien  nicht  in  Prozenten,  sondern  in
Graden  nach  Cartier.  So  wird  z.  B.  Cachaca  mit
22  Grad  gleich  58  v.  H.  Alkoholgehalt  in  den  Verkehr
  gebracht.

Die  Branntweinproduktion  erfolgt  ohne  steueramtliche
  Kontrolle.  Erst  wenn  der  Brauntwein  in
den  Konsum  gebracht  wird,  muß  die  Steuer  bezahlt
werden.  Von  der  Brennerei  Maguary  z.  B.  geht
der  Branntwein  mit  der  Braganzabahn  ohne  Steueraussicht
  bis  Par  4;  erst  wenn  er  auf  dem  Bahnhof
Pará  ausgeladen  wird,  muß  die  Steuer  (120  Reis
pro  Liter)  ohne  Rücksicht  auf  den  Alkoholgehalt
entrichtet  werden.

In  den  Nordstaaten,  wo  keine  große  Produktion
  stattfindet,  wird  der  Cachaca  meist  in  Korbflaschen
  von  24  1  Inhalt  versandt,  während  in  den
südlicher  gelegenen  Staaten  mit  ihrer  großen  Vroduktion
  Fässer  („Pipas“)  von  480  1  Inhalt  verwendet
  werden.  "

Bei  dem  Lagern  und  dem  Transport  des
Branntweins  haben  die  Brenner  mit  einem  Schädling
  zu  rechnen,  der  ihnen  im  Norden  Brasiliens
oft  empfindliche  Verluste  bringt.  Es  ist  dies  ein
Bohrkäfer,  der  das  Holz  der  Gefäße  mit  Löchern
von  etwa  1  mm  Durchmesser  durchbohrt,  so  daß  der
Branntwein  ausläuft.  Durch  einen  Teeranstrich
versucht  man,  aber  nicht  immer  mit  Erfolg,  die
Gefäße  por  den  Käfern  zu  schützen.

Die  Aguardentebrennerei  schließt  sich  gewöhnlich
an  die  großen  Zuckerfabriken  an.  Die  Melasse,
wie  sie  von  der  Zentrifuge  abfließt,  wird  in  einem
Bassin  gesammelt.  Sie  bildet  eine  braune  dickflüssige
  Masse,  die  außer  Zucker  eine  große  Menge
aromatischer  Stoffe  enthält.  Aus  dem  Bassin  wird,
je  nach  der  Leistungsfähigkeit  der  Brennerei,  ein
Quantum  Melasse  in  Gärbottiche  gepumpt,  wo  sie
auf  einen  Zuckergehalt  von  etwa  7  v.  H.  herabgesetzt
  wird.  Dieser  verdünnten  Melasse  wird  etwas
Preßhefe  zugesetzt,  um  die  Gärung  einzuleiten.  Für
die  Destillation  sind  meist  sehr  gut  ausgestattete
große  Kolonnenapparate  deutschen  oder  französischen
Ursprungs  in  Benutzung;  sie  produzieren  aus  der
Maische  einen  Branntwein  von  etwa  90  bis  96  v.  H.
Alkoholgehalt.  Dieser  Branntwein  wird  unter  der
Bezeichnung  „Aguardente  10  bis  45  Grad“,
Cartier  (gleich  90  bis  98  v.  H.)  Alkohol  für  Brennund
  technische  Zwecke  außerdem,  mit  Wasser  herabgesetzt,
  als  Aguardente  22  Grad,  für  Trinkzwecke
in  den  Handel  gebracht.
        <pb n="624" />
        W  548  20

Die  Branntweinproduktion  ist  in  Brasilien  recht
einträglich.  Im  Jahre  1907  wurden  z.  B.  pro
24  1  Cachaca  8000  Reis  ab  Pará  und  6000  Reis
ab  Benevides  gezahlt,  das  sind  ab  Fabrik  pro  Liter
60  prozentigen  Branntweins  250  Reis.  Dies  bedeutet
  eine  Zuckerrohrverwertung  von  etwa  25  bis
30  Milreis  pro  Ton.  Für  Aguardente  war  der
Preis  in  Rio  de  Janeiro  im  Juli  1907  pro  Pipa
(gleich  480  1)  90  bis  96  prozentigen  Branntweins
140  bis  155  Milreis.  Auch  dieser  Preis  bedeutet
eine  sehr  gute  Verwertung  der  Melasse.

Nach  den  Angaben  in  Szo  Paulo  ist  das
Resultat  aus  1000  kg  Melasse  von  40  Beaumé
etwa  300  1  90=  bis  96  prozentiger  Branntwein.
Davon  sind:

60  v.  H.  des  Quantums  üino  I.  Qualität  42  Grad
Cartier,

40  v.  H.  des  Quantums  ordinario  II.  Qualität
10  Grad  Cartier.

Der  Preis  war  1907  pro  Liter  in  Säo  Paulo:
für  fino  330  Reis,  für  ordinario  270  Reis.

Der  Staat  Bahia.

Südlich  von  Pernambuco  kommt  zunächst  der
Staat  Bahia  für  den  Außenhandel  in  Betracht.
Er  ist  426  427  qkm  groß,  weist  mehrere  bis  zu
1600  m  ansteigende  Gebirge  auf  und  wird  vom  Rio
Säo  Francisco  mit  seinen  Nebenflüssen  durchströmt.
Das  Klima  ist  teils  trocken,  teils  feucht,  je  nach  der
Lage  der  betreffenden  Gegend  zum  Gebirge,  zur
Küste  und  zu  den  Flüssen;  die  mittlere  Temperatur
beträgt  24  Grad  Celsius.  Im  Innern  finden  sich
weite  Steppen,  denen  die  Feuchtigleit  oftmals  so
sehr  mangelt,  daß  die  ganze  Landschaft  wie  verdorrt
  aussieht.  An  der  Küste,  besonders  im  südlicheren
  Gebiet,  trifft  man  dagegen  eine  üppige
tropische  Vegetation  und  schönen  Wald  mit  starkem
kräftigem  Baumbestand  an.  Diese  Gegend  eignet
sich,  besonders  der  verhältnismäßig  hohen  Feuchtigkeit
  wegen,  zum  Anbau  von  Kakao.

In  der  Bevölkerung  —  2  335  000  Seelen  nach
neuesten  Schätzungen  —  tritt  mehr  als  in  anderen
Staaten  das  schwarze  Element  hervor.  Die  Ursache
  liegt  darin,  daß  hier  schon  seit  Jahrhunderten
große  Facienden  zur  Entwicklung  der  Bodenkultur
angelegt  wurden.  Aus  diesem  Grunde  hat  man
zahlreiche  afrikanische  Negersklaven  zur  Plantagenarbeit
  angesiedelt.  Bei  der  großen  Emanzipation
vom  Jahre  1888  blieben  dann  die  Schwarzen  als
freie  Arbeiter  auf  ihrem  Boden  sitzen  oder  sie
zogen  in  die  Städte,  um  dort,  in  äußerst  primitiven
  Vorstadthütten  hausend,  als  Gelegenheitsarbeiter
  oder  Straßenhändler  ein  dürftiges  Leben
zu  führen.  Die  Art,  wie  diese  städtischen  Neger
sich  ihre  Behausungen  schaffen,  ist  mehr  erheiternd
als  imposant:  oft  genügen  ihnen  zur  Errichtung  ihrer
Residenz  einige  Kistenbretter  und  Blechemballagen.

Rechtsschule  und  die  Polhytechnische  Schule.

 

Die  Hauptstadt  des  Staates,  Cidade  Salvadore
de  Bahia  oder  kurz  Bahia  genannt,  hat  etwa
200  000  Einwohner,  liegt  sehr  hübsch  an  der
gleichnamigen  Meeresbucht  und  zerfällt  in  eine
Unterstadt,  wo  der  Geschäftsverkehr  sich  abwickelt,
und  in  eine  Oberstadt,  welche  die  Regierungs=  und
Munizipalgebäude  sowie  die  Wohnhäuser  der  besseren
Bevölkerung  umfaßt.  Beide  Stadtteile  werden  nicht
nur  durch  Straßen,  sondern  auch  durch  zwei  Drahtseilbahnen
  und  Elevatoren  miteinander  verbunden
und  von  Straßenbahnen  nach  verschiedenen  Richtungen
  durchzogen.  Die  Stadt  macht  mit  ihren
zahlreichen  Kirchen  und  öffentlichen  Gebäuden,  unter
denen  das  Rathaus  und  der  Regierungspalast  hervorragen,
  einen  entschieden  großstädtischen  Eindruck.
Sehr  reizvoll  ist  der  Blick  von  der  Oberstadt  über
die  Unterstadt  und  den  Hafen.  Von  Bildungsanstalten
  sind  zu  nennen:  die  Nautische  Schule,  die
Sie
dürfen  mit  europäischen  Anstalten  gleicher  Art  natürlich
  nicht  verglichen  werden,  aber  im  Vergleich
mit  anderen  brasilianischen  Staaten  verleihen  sie
doch  dem  Staate  Bahia  einen  gewissen  Glanz.

Die  Stadt  Bahia  bildet  die  Handelszentrale
nicht  nur  für  den  gleichnamigen  Staat,  sondern  auch
für  die  angrenzenden  Staaten  Sergipe,  Piauhy
und  einen  Teil  des  Hinterlandes  von  Pernambuco.
Dem  Warentransport  nach  Bahia  dienen  sowohl
verschiedene  in  das  Innere  des  Landes  und  bis
zur  Grenze  führende  Eisenbahnen  als  auch  eine
rege  Schiffahrt  an  der  1100  km  langen  Küste  und
auf  den  Flüssen.  Bahia  ist  Stapelplatz  sowohl  für
die  benachbarten  brasilianischen  Staaten  wie  auch  für
den  überseeischen  Export.  Die  Eisenbahnlinien
haben  zur  Zeit  eine  Länge  von  rund  1300  km.
Die  Hauptlinie  ist  die  nach  Joazeiro  am  Rio  Säo
Francisco  mit  575  km  Länge  und  einer  Abzweigung
  nach  Timbo.  Unter  verschiedenen  kleineren
Linien  sind  noch  erwähnenswert  die  von  Süäo  Felix
nuch  Machado  Portello  (über  300  km  Länge)  und
die  von  Säo  Felix  nach  Sant  Anna.

Für  die  Schiffahrt  kommt  hauptsächlich  die
Navigacäo  Bahiana  und  der  Lloyd  Brasileiro  mit
zahlreichen  Dampfern  in  Betracht.  Außerdem  dienen
dem  Verkehr  noch  eine  große  Anzahl  von  Segelbooten
  und  Canoes.  Die  letzteren  sind  aus  einem
Baumstamm  hergestellt  und  oft  von  erstannlicher
Größe,  so  daß  sie  Ladungen  bis  zu  140  Sack
à  60  kg  aufnehmen  können.

Der  Hafen  von  Bahia  wird  von  der  geschütztei
Allerheiligenbucht  gebildet  und  gehört  nach  Große
und  Verkehr  zu  den  bedeutendsten  Häfen  Brasiliens.
Jährlich  laufen  dort  über  1000  Schiffe  ein;  keine
überseeische  Linie,  die  Verkehr  mit  Brasilien  unter--hält,
  läßt  den  Hafen  von  Bahia  aus.  Im  Jahre
1906  kamen  dorthin  an  Auslandsschiffen:  443  Dampfer
mit  1  196  110  Tons  und  68  Segler  mit  33  441
Tons.  Der  Exportwert  der  aus  dem  Hafen  von
        <pb n="625" />
        W  549  20

Bahia  versandten  Waren  betrug  im  gleichen  Jahre
56  530  000  Milreis  und  der  Importwert  aus  dem
Auslande  29  540  000  Milreis.  Die  Hauptexportprodukte
  sind:

Kakao  im  Werte  von  etwa  19  Millionen  Milreis,
Tabak  und  Zigarren  etwa  13"½  =  -
Mangabeira=  und  Manicoba-—
kautschuk  im  Werte  von  etwa
Kaffee  im  Werte  von  über
Felle  im  Werte  von  etwa  4½
Monasitsand  und  Edelsteine

Von  Bahia  gelangt  auch  Walfischöl,  das  von
den  vielen  in  der  Nähe  der  Küste  gefangenen
Walfischen  gewonnen  wird,  zum  Versand.  Der
Wert  schwankte  in  verschiedenen  Jahren  zwischen
100  000  und  150  000  Milreis.

Im  Staate  Bahia,  in  Säo  Bentos  das  Lagos,

U#

U  u

———

V  u  #

—
—

befindet  sich  die  älteste  landwirtschaftliche  Schule

Brasiliens.  Sie  liegt  in  der  Nähe  der  Stadt
Santo  Amaro,  unweit  der  Küste,  und  ist  in  etwa
3½  Stunden  mit  dem  Dampfer  von  Bahia  aus
zu  erreichen.  Die  Schule  befindet  sich  in  einem
schloßartigen  Gebäude,  mit  dessen  Bau  1859  begonnen
  wurde,  auf  einem  Gelände,  das  dem  in  der
Nähe  gelegenen  Benediktiner-Kloster  gehört.  Sie
besitzt  etwa  200  Hektar  Land,  die  zu  landwirtschaftlichen
  Versuchen  dienen  sollen.  Im  Jahre  1876
eröffnet,  wurde  die  Schule  bald  nach  dem  Untergang
  des  Kaiserreichs  so  vernachlässigt,  daß  sie  bis
in  die  jüngste  Zeit  nichts  mehr  zur  Erfüllung  ihres
eigentlichen  Zweckes  geleistet  hat.  Auf  Betreiben
der  Bundesregierung  sollte  im  Jahre  1906  eine
Reorganisation  vorgenommen  werden;  zu  diesem
Zweck  wurde  ein  Leiter  in  der  Person  des  Herrn
Dr.  Zehntner,  eines  Schweizers,  der  jahrelang
auf  Java  in  ähnlicher  Stellung  war,  gewonnen.
Die  von  der  Bundesregierung  dem  Staate  zur  Verfügung
  gestellte  Summe  wurde  jedoch  nur  zum
Teil  und  erst  im  Mai  1907  für  die  Zwecke  der
Schule  überwiesen.  Im  Unterricht  und  in  der
Versuchsstation  sind  (außer  dem  Leiter)  zwei
Deutsche,  ein  Chemiker  Dr.  Lohmann  und  ein
Agronom  Dr.  Schubert,  sowie  vier  brasilianische
Lehrer  tätig.  Es  ist  aber  vorgesehen,  die  Zahl  der
Lehrer  auf  sechs  zu  erhöhen.  Die  Schucle  soll  sowohl
  Kindern  Elementarunterricht  erteilen  und  sie
für  die  Landwirtschaft  vorbereiten,  als  auch  erwachsenen
  jungen  Leuten  die  Erlangung  eingehender
landwirtschaftlicher  Kenntnisse  ermöglichen.  Zur
Zeit  sind  im  Internat  40  Korrigendenkinder  und
12  Schüler  untergebracht.  Während  die  Korrigendenkinder
  meist  unentgeltlich  aufgenommen  werden
—  es  sind  meist  Waisen  oder  Kinder  vermögensloser
  Eltern  —  zahlen  die  Schüler  der  eigentlichen
Landwirtschaftsschule  pro  Jahr  300  Milreis.  Der
Kursus  der  letzteren  ist  auf  drei  Jahre  festgesetzt.
Der  Zuschuß  der  Bundesregierung  und  des  Staates
zu  dem  ganzen  Unternehmen  beträgt  jährlich

 

150  000  Milreis.  In  dem  Gebäude  befindet  sich
außer  den  Schul-,  Schlaf=  und  Wirtschaftsräumen
ein  chemisch  =  physikalisches  Laboratorium,  eine  Bibliothek
  und  ein  Museum,  das  noch  Bestände  aus
früherer  Zeit  hat.

Auf  den  Versuchsfeldern  ist  mit  der  Bepflanzung
  begonnen  worden;  u.  a.  sind  bereits  Tabak,
Mandioca,  Mais  und  Manihotarten  angepflanzt.

Man  bekommt  von  der  Anstalt  den  Eindruck,
daß  dort  Sauberkeit,  Ordnung  und  ein  ernstes
Streben  herrschen.  Das  sind  Vorzüge,  die  man
sonst.  in  brasilianischen  Bildungsanstalten  nicht
findet.  Sie  bedeuten  für  die  kurze  Zeit,  während
der  Herr  Dr.  Zehntner  die  Leitung  in  der  Hand
hat,  einen  großen  Erfolg.  Man  darf  hoffen,  daß
das  Institut,  wenn  es  sich  ungestört  weiter  entwickeln
  kann,  eine  große  Bedeutung  für  die  landwirtschaftliche
  Entwicklung  gewinnen  wird.

Dem  Institut  sind  unter  der  gleichen  Leitung
noch  eine  Versuchsstation  für  den  Anbau  von  Weinreben
  in  Joazeiro  sowie  eine  Versuchsstation  für
Viehzucht  in  Catu  angegliedert.

Der  Staat  Bahia  ist  das  Hauptproduktionsgebiet
  für  brasilianischen  Kakao  und  Tabak;  diese
beiden  Produkte  verdienen  deshalb  eine  besondere
Besprechung.

Kakoo.

Der  südliche  Teil  des  Staates  Bahia,  besonders
  der  nahe  der  Küste  gelegene,  scheint  für  den
Anbau  von  Kakao  vor  allem  geeignet  zu  sein.  Der
schwere  Lehmboden  wie  der  reichliche  Regenfall
und  die  warme  Temperatur  bieten  die  Grundlagen
  für  eine  gute  Entwicklung  des  Kakaos.
Besonders  sind  es  die  Bezirke  in  der  Gegend  von
Ilheos  und  Belmonte,  die  als  Hauptzentren  der
Kakaoproduktion  zu  gelten  haben.  Der  Kakaoanbau
  wird  dort  vielfach  von  kleineren  Besitzern
betrieben,  doch  findet  man  auch  umfangreiche
Pflanzungen.  Geeignetes  Terrain  trifft  man  in
den  genannten  Bezirken  in  ausreichendem  Umfange,
  so  daß  der  Kakaobau  noch  viel  weiter
ausgedehnt  werden  könnte.  Regierungsland  ist
um  fünf  bis  zehn  Milreis  pro  Hektar  genug  zu
haben;  da  die  Vermessungs=  und  übertragungskosten
  pro  50  ha  300  Milreis  nicht  übersteigen,
so  stellt  sich  der  Preis  des  Terrains  nicht  zu  teuer.
Selbstverständlich  ist  auch  hier  nicht  aller  Boden
zum  Anbau  von  Kakao  geeignet.  Hauptsächlich
kommt  es  darauf  an,  daß  er  tiefgründig  ist.
Man  findet  oft  in  nicht  zu  großer  Tiefe  Gesteinschichten;
  sobald  die  Wurzeln  der  Kakaopflanze
auf  diese  treffen,  pflegt  der  Baum  einzugehen.

Die  Bepflanzung  wird  gewöhnlich  mit  Pflanzen
aus  Saatbeeten  oder  kleinen  Baumschulen  ausgeführt.
  Zu  diesem  Zwecke  werden  auf  dem  —
nötigenfalls  vorher  vom  Waldbestand  befreiten  —
        <pb n="626" />
        W  550  20

Terrain  in  einer  Eutfernung  von  17  bis  20  Palma
(gleich  370  bis  440  cm)  Löcher  gegraben  und  in
diese  die  jungen  Bäumchen  gepflanzt.  Bei  dieser
Pflanzungsweise  kommen  auf  den  Hektar  etwa
500  Bäume.  Die  hauptsächlich  angepflanzte
Sorte  ist  unter  dem  Namen  Paräá  Comon  bekannt.
Während  der  ersten  drei  Jahre  ist  der  Boden
von  Unkraut  möglichst  frei  zu  halten,  etwa  eingehende
  Pflänzlinge  sind  zu  ersetzen.  Nach  dem
dritten  Jahre  kann  man  auf  den  ersten  Ertrag
rechnen,  die  Bäume  bleiben  dann  bis  zum  vierzigsten
  Jahre  volltragend  und  nehmen  in  ihren
Erträgen  während  der  folgenden  20  bis  30  Jahre
wieder  ab.  Als  Normaljahresertrag  werden
1½  kg  pro  Baum  oder  750  kg  pro  Hektar  angenommen.
  Die  Pflanzungen,  die  ich  in  den
Bezirken  Ilheos,  Canavereios  und  Itabuna  besucht
  habe,  sahen  im  allgemeinen  gut  aus,  wenn
auch  in  einzelnen  die  geringe  Pflege,  die  den
Bäumen  zuteil  wird,  sofort  auffällt.  Nirgends
habe  ich  Kakaopflanzungen  gesehen,  die  bei  so
wenig  Arbeit  solch  reichliche  Erträgnisse  abwarfen
wie  in  Bahia.  Der  Pflanzer  hat  lediglich  die
sich  manchmal  auf  den  Zweigen  ansiedelnden
Parasiten  mit  Vorsicht  auszubrechen  und  verdorrte
Zweige  auszuschneiden.  Andere  Schädlinge,  wie
Insekten  und  Pilzkrankheiten,  die  oft  gerade  in
den  Kakaopflanzungen  großen  Schaden  anrichten,
sind  hier  unbekannt.  Als  bemerkenswert  möchte
ich  hervorheben,  daß  die  nach  dem  Herausnehmen
der  Kakaobohnen  übrig  bleibenden  Fruchtschalen
meist  unter  den  Bäumen  verwesen.  Trotz  dieses
der  Verbreitung  von  Pilzkrankheiten  außerordentlich
  günstigen  Herdes,  den  man  in  anderen
Ländern  ängstlich  zu  beseitigen  sucht,  ist  hier
von  einer  Schädigung  nichts  zu  bemerken.
Es  scheint,  daß  die  kräftige  Ernährung,  Klima
und  Bodenbeschaffenheit,  die  Bildung  solcher
Schädlinge  verhindern.  Da  der  Boden  durch  die
Bäume  voll  beschattet  wird  und  Unkraut  in
größerem  Umfange  nicht  aufkommen  kann,  so  ist
auch  eine  Reinigung  der  älteren  Pflanzung  fürder
nicht  nötig.  Infolge  dieser  Umstände  erfordert
die  Bearbeitung  der  Plantagen  wenig  Kraft.
Für  je  10  000  Bäume  werden  acht  bis  zehn
Arbeiter,  d.  h.  für  etwa  2½  ha  wird  ein  Arbeiter
gebraucht.  Der  Wert  einer  tragenden  Plantage  ist
infolgedessen  auch  recht  erheblich,  besonders  da
in  letzterer  Zeit  die  Preise  für  Kakao  allgemein
gestiegen  sind.  Kakaopflanzungen  werden  in  jener
Gegend  gewöhnlich  nach  der  Anzahl  der  tragenden
Bäume  bewertet;  als  Durchschnittswert  für  den
Baum  kann  man  drei  Milreis  annehmen,  das
ergibt  einen  Hektarwert  der  tragenden  Plantage
von  etwa  1800  bis  2000  .J7.

Die  Ernte  des  Kakaos  und  seine  Bearbeitung
ist  in  Brasilien  noch  sehr  primitiv.  Die  Frucht

 

wird  meist  von  weiblichen  Arbeitskräften  gepflückt
und  gleich  in  der  Pflanzung  geöffnet;  die  herausgenommenen
  Bohnen  werden  zur  weiteren  Bearbeitung
  nach  einem  meist  in  der  Nähe  des  Wohnhauses
  gelegenen  Gebäude  gebracht.  Dort  werden
die  Bohnen  in  Kästen  oder  in  alte  Canoes  geschüttet
  und  zum  Zwecke  der  Fermentierung
mehrere  Tage  sich  selbst  überlassen;  vielfach  werden
sie  aber  auch  nur  einfach  zu  Haufen  aufsgeworfen.
Um  eine  ordentliche  Fermentierung  zu  erzielen,
müssen  die  Bohnen  öfters  umgeschaufelt  werden;
in  einzelnen  Betrieben  geschieht  dies  auch,  in
anderen  aber  wird  es  unterlassen,  wodurch  sich
die  Qualität  des  Kakaos  natürlich  verringert.
Nachdem  die  Fermentierung  beendet  ist,  wird  der
Kakao  getrocknet.  Die  kleinen  Besitzer  besorgen
das  Trocknen  vor  ihrem  Hause  in  der  Sonne.
In  größeren  Betrieben  hat  man  gewöhnlich  aus
Holz  gebaute  Trockeneinrichtungen,  flache,  rollbare
Roste,  die  während  des  Sonnenscheins  der  freien
Luft  ausgesetzt  und  bei  eintretendem  Regen  in
überdachte  Schuppen  zurückgerollt  werden.  Auf
diesen  Rosten  wird  der  Kakao  ausgebreitet.
Solche  Einrichtungen  („Stufas“)  findet  man  je
nach  der  Größe  der  Pflanzung  in  größeren  oder
kleineren  Dimensionen.  Vielfach  haben  die  Roste
eine  Fläche  von  25  qm;  vier  davon  sind  dann
so  übereinander  angeordnet,  daß  sie  stufenförmig,
einer  unter  dem  andern,  hervorgezogen  werden
können,  zurückgeschoben  aber  alle  unter  demselben
Dach  Platz  finden.  Einzelne  größere  Besitzer
haben  aber  auch  heizbare  Trockeneinrichtungen.
Meist  stellen  diese  ein  kombiniertes  System  dar,
indem  die  Roste  bei  Sonnenschein  ins  Freie  und
bei  Regenwetter  in  das  geheizte  Gebäude  geschoben
  werden.  Dieses  an  und  für  sich  richtige
Prinzip  der  Trocknung  ist  jedoch  nirgend  vollkommen
  ausgebildet;  entweder  mangelt  es  an
praktisch  eingerichteten  und  gut  funktionierenden
Heizungsanlagen  oder  es  fehlt  an  genügender
Ventilation.  Dem  Kakao  von  Bahia  haftet
durchweg  ein  Essiggeruch  an;  oft  findet  man  auch
im  Innern  der  Bohnen  Schimmelbildung,  ein
Beweis  der  unvollkommenen  Bearbeitungsweise.

Der  Handel  mit  Kakao  liegt  in  den  Händen
der  Erxporthäuser  von  Bahia,  die  in  den  Produktionsbezirken
  Ilheos  und  Belmonte  entweder
durch  eigene  Filialen  oder  durch  Agenten  den
Einkauf  besorgen.  Die  Filialhäuser  oder  Agenten
beschäftigen  an  den  kleinen  Orten  wiederum  Unteragenten
  und  Aufkäufer.  Diese  liefern  ungefähr
2  Milreis  unter  dem  Bahiapreis  bis  zum  Segelboot
  oder  Dampfschiff,  das  den  Kakao  nach  Bahia
bringt.  Der  Transport  vom  Sitz  dieser  Aufkäufer
  oder  Unteragenten  bis  zum  Verladeplatnz
ist  oft  sehr  schwierig.  Nur  zum  Teil  liegen  die
Orte  an  befahrbaren  Flußläufen,  meist  erfolgt
        <pb n="627" />
        W  551  20

der  Transport  durch  Maulesel.  Die  Wege,  die
diese  armen  Tiere  zurückzulegen  haben,  sind  oft,
besonders  während  der  Regenzeit,  unglaublich
schlecht  und  mitunter  überhaupt  nicht  passierbar.
Mir  wurde  z.  B.  während  meiner  Anwesenheit
in  Itabuna  gesagt,  daß  die  aufgekauften  Kakaomassen,
  die  über  Ilheos  nach  Bahia  gehen,  oft
wochenlang  dort  aufgespeichert  werden  müssen,
ehe  sie  weitertransportiert  werden  können.  In
solchen  Zeiten  ist  dieser  Ort  vollständig  von  allem
Verkehr  abgeschnitten,  die  Nahrungsmittel  und
Verbrauchsgegenstände  steigen  dann  auf  das  Vielfache
  ihres  Wertes.

Die  Aufkäufer  erhalten  von  den  kleineren  und
größeren  Pflanzern  natürlich  verschieden  behandelte
  Kakaosorten;  um  eine  gleichmäßig  aussehende
Ware  liefern  zu  können,  mischen  sie  alle  Sorten
durcheinander.  Der  Kakao  wird  alsdann  in
Säcke  von  60  kg  verpackt  und  je  zwei  solcher
Säcke  werden  auf  einem  Maulesel  verstaut.  Auf
dem  Rückwege  werden  dann  wieder  Gebrauchsgegenstände
  und  Nahrungsmittel  nach  den  Produktionsbezirken
  mitgenommen.  Wie  mir  der
Besitzer  einer  solchen  Mauleselherde  („Troppa“,)
sagte,  ist  dieses  Transportgeschäft  recht  lohnend,
wenn  nicht  Krankheiten  die  Tiere  dezimieren.

Der  Kakaohandel  Bahias  ist  besonders  in
letzter  Zeit  sehr  lohnend  gewesen,  da  die  Produktion
  einen  immer  größeren  Umfang  angenommen
  hat  und  die  Preise  gestiegen  sind;
trotzdem  wird  aber  über  das  immer  vorhandene
Risiko  geklagt.  Dieses  Risiko  ist  einerseits  durch
die  Transportschwierigkeiten  und  die  dadurch  gefährdete
  Qualität  des  Kakaos  veranlaßt,  anderseits
  beim  Einkauf  dadurch,  daß  bei  höhergehenden
Preisen  die  vorher  gekaufte  Ware  von  den  Produzenten
  oft  nicht  geliefert  wird,  während  bei
heruntergehenden  Preisen  der  Händler  gezwungen
ist,  die  ganze  Ernte  abzunehmen.  Die  Aufkäufer
und  Handelshäuser  verbinden  ihr  Kakaogeschäft
meistens  mit  einem  Warenhandel,  der  zugleich
die  Bedürfnisse  der  Pflanzer  und  Arbeiter  deckt.
Die  Aufkäufer  find  gezwungen,  diese  Waren  den
Pflanzern  auf  Kredit  zu  geben;  die  Zahlung
wird  dann  nach  der  Ernte  durch  Kakaolieferungen
bewirkt.  Die  Pflanzer  verkaufen  ihre  Ernte  meist
schon  im  voraus  an  die  Aufkäufer;  diese  wiederum
verpflichten  sich,  das  erwartete  Quantum  zu  angemessenem
  Preise  an  ihre  Auftraggeber  zu  liefern.
Bei  hochgehenden  Preisen  liefern  die  Pflanzer
dem  Aufkäufer  jedoch  meist  nur  den  Teil  der
Ernte,  der  zur  Deckung  der  aufgelaufenen  Schuld
dient,  während  der  andere  Teil  zum  erhöhten
Preise  anderweitig  verkauft  wird;  bei  heruntergehendem
  Preise  ist  der  Aufkäufer  dagegen  verpflichtet,
  die  ganze  Ernte  zu  dem  vorher  vereinbarten
  Preise  abzunehmen.  Die  Verbindung  des

 

Warengeschäfts  mit  dem  Kakaaohandel  scheint
jedoch  für  die  Aufkäufer  recht  lohnend  zu  sein,
denn  sie  befinden  sich  meist  in  guten  finanziellen
Verhältnissen.

Größere  Pflanzungen  liefern  ihren  Kakao  gewöhnlich
  direkt  nach  Bahia  oder  an  die  Filialen
der  Bahia-Häuser  in  Ilheos  und  Belmonte.

Im  Hinblick  auf  die  weitere  Ausdehnung  des
Kakaobaues  und  die  fast  durchweg  schlechten  Wege
des  Bezirks  Ilheos  wird  die  Erbauung  einer
Eisenbahn  nach  den  Hauptproduktionsdistrikten
beabsichtigt.  Der  Bahnbau  hat  bereits  begonnen
und  dürfte  in  einigen  Jahren  beendet  sein.

Außer  in  Bahia  wird  noch  im  Staate  Amazonas
  Kakao  gebaut,  besonders  in  der  Gegend
von  Obidos  und  Itacutiara;  auch  weiter  den
Amazonas  hinauf  befindet  sich  eine  Anzahl  kleinerer
  Kakaopflanzungen,  die  allerdings  in  den
letzten  Jahren,  seitdem  die  Kautschukproduktion
große  Erträge  geliefert  hat,  sehr  zurückgegangen
find.  Während  im  Jahre  1888  die  Ausfuhr  an
Kakao  aus  dem  Amazonasgebiet  noch  7510  Tons
betrug,  ist  sie  1904  auf  5191,  1905  auf  4265
und  1906  auf  2104  Tons  gefallen.  Es  ist  zu
erwarten,  daß  bei  einem  Sinken  der  Kautschukpreise
  die  Bevölkerung  sich  auch  wieder  mehr  dem
Kakaobau  zuwendet.

Im  Staate  Bahia  ist  dagegen  die  Produktion
in  den  letzten  Jahren  erheblich  gestiegen,  und
zwar  betrug  die  Ausfuhr:

im  Jahre  1903  15  917  Tons,

-  -15904.  18  018  —
-  =  1905  16  879
-  -15906.  22964

Auch  in  anderen  Staaten,  besonders  im
Staate  Säo  Paulo,  beginnt  man  in  ausgedehntem
  Maße  mit  der  Anpflanzung  von  Kakao;
namentlich  in  dem  südlich  an  der  Küste  gelegenen
Teil,  in  der  Nähe  von  Santos,  in  Cubatäo,  find
bereits  viele  Tausende  von  Kakaobäumen  gepflanzt.
  Es  ist  zu  erwarten,  daß  sich  auch  von
dort  aus  in  einigen  Jahren  ein  großer  Export
entwickelt.

Tabak.

Unter  den  aus  Bahia  exportierten  Produkten
nimmt  der  Tabak  die  zweite  Stelle  ein.  Tabak
wird  zwar  in  allen  brasilianischen  Staaten  angebaut,
  aber  anderswo  sind  diese  Anpflanzungen
nicht  sehr  ausgedehnt  und  dienen  meist  nur  dem
heimischen  Konsum.  Zum  Export  kommt  fast  nur
der  Tabak  von  Bahia.  Geringe  Qualitäten
werden  auch  aus  den  Häfen  Rio  de  Janeiro  und
Porto  Alegre  exportiert,  aber  schon  die  einfachen
Ziffern  —  im  Jahre  1906  800  Tons  gegen-
        <pb n="628" />
        W  552  e.

über  23  000  Tons  Bahia-Tabak  —  beweisen  ihre
Inferiorität.

Der  erste  Tabakhandelsplatz  im  Staate  Bahia
ist  natürlich  die  Hauptstadt;  daneben  kommen  in
Betracht  die  Städte  Cachveiro  und  Säo  Felix,
die  sich  auf  beiden  Ufern  des  Rio  Paraguacu
gegenüberliegen.  An  den  letztgenannten  Orten
befinden  sich  auch  die  größten  Zigarrenfabriken
Brasiliens.

Der  richtige  Boden  für  den  Anbau  von  Tabak
ist  guter  schwerer  Lehmboden;  er  wird  meist  von
einzelnen  Familien  in  kleinen  Parzellen  bewirtschaftet.
  Nur  selten  sind  die  in  einem  Besitz  befindlichen
  Flächen  größer  als  10  ha.  Für  den
Tabakbau  muß  der  Boden  sehr  intensiv  bearbeitet
  werden;  gewöhnlich  geschieht  dies  durch
Handarbeit  mit  Spaten.  Bei  dem  sehr  hügeligen
Terrain  und  den  kleinen  Parzellen  ist  das  Pflügen
häufig  zu  schwierig.

Zum  Anbau  werden  etwa  15  em  lange,  in
Saatbeeten  gezogene  Pflanzen  verwendet.  Oft
dürfen  die  Saatbeete  zum  Schutz  vor  Ameisen,
Grillen  und  anderen  Schädlingen  nicht  direkt  auf
dem  Boden,  sie  müssen  vielmehr  auf  tischartigen
Platten  angelegt  werden.  Nach  fünf  bis  sechs
Wochen  haben  sich  aus  den  Samen  die  Pflanzen
so  weit  entwickelt,  daß  sie  gebraucht  werden  können.
Die  Pflanzungen  werden  nunmehr  70  cm  weit  voneinander
  angelegt.  Dann  muß  der  Boden  dauernd
von  Unkraut  reingehalten  und  die  Pflanzung  vor
Schädlingen  geschützt  werden.  Nach  drei  bis
vier  Monaten  sind  die  Pflanzen  so  weit,  daß  sich
Samentriebe  zeigen;  diese  dürfen  jedoch  nicht  zur
Entwicklung  kommen,  wenn  der  Blätterertrag
nicht  leiden  soll.  Die  Samentriebe  werden  deshalb
  ausgeschnitten.  Diese  Operation  muß,  sobald
sich  neue  Triebe  zeigen,  erneut  vorgenommen
werden,  bis  sich  die  Blätter  so  weit  entwickelt
haben,  daß  sie  zum  Schneiden  reif  sind.  Alsdann
  wird  die  ganze  Pflanze  abgeschnitten.  Aus
der  Wurzel  schießt  bald  wieder  ein  neuer  Trieb
empor,  und  so  wird  das  geschilderte  Verfahren
drei=  bis  viermal  während  der  Saison  wiederholt.
  Nur  bei  Pflanzen,  von  denen  man  für  die
nächste  Aussaat  Samen  ziehen  will,  läßt  man  die
Samentriebe  ausreifen.

Der  geschnittene  Tabak  mit  Stielen  wird  in
freier  Luft  oder  unter  offenem  Schuppen  zum
Trocknen  aufgehängt.  Sobald  die  Blätter  welk
geworden  sind,  werden  sie  vom  Strunk  getrennt
und  gebündelt.  Diese  Bündel  legt  man  dann  in
Haufen  zusammen,  dadurch  erwärmen  sie  sich  und
fermentieren.  Die  Behandlung  geschieht  indessen
keineswegs  immer  vorschriftsmäßig;  die  Blätter
werden  oft  dem  Regen  und  der  wechselnden
Witterung  ausgesetzt,  ja  man  läßt  sie  sogar  —

 

besonders  kleine  Produzenten  machen  sich  dieser
Nachlässigkeit  schuldig  —,  statt  sie  in  Haufen  geschützt
  zur  Fermentierung  zu  bringen,  verstreut
umherliegen  und  das  Federvieh  darüber  hinweggehen.
  Darunter  leidet  natürlich  die  Qualität.
Diese  Nachlässigkeiten  sind  indes  nur  möglich,
weil  die  Aufkäufer  die  Produzenten  überlaufen
und  auch  die  minderwertigsten  Qualitäten  abnehmen.
  Namentlich  in  den  letzten  Jahren  hat
sich  dauernder  Mangel  an  Tabak  geltend  gemacht;
dadurch  ist  die  Qualität  zurückgegangen.  Erst  in
neuester  Zeit  beginnen  die  Zigarrenfabrikanten
zur  Verbesserung  der  Qualität  Einfluß  auf  die
Pflanzer  und  die  Behandlung  des  Tabaks  zu
nehmen.

Auch  der  Düngung  des  Bodens  wendet  man
jetzt  mehr  Aufmerksamkeit  zu.  Vom  Kalisyndikat
in  Staßfurt  sind  im  letzten  Jahre  auf  Tabakpflanzungen
  in  der  Gegend  von  Cachoeira  Versuche
  mit  Kalidüngung  gemacht  worden.  JIch
besichtigte  zwei  nebeneinanderliegende  Felder,  von
denen  das  eine  Kalidüngung,  das  andere  keine
hatte;  der  günstige  Einfluß  der  Düngung  auf
Aussehen  und  Größe  der  Tabakblätter  war  schon
durch  den  oberflächlichsten  Vergleich  zu  konstatieren.
Es  ist  zu  erwarten,  daß  diese  Düngungsversuche,
an  denen  die  Leitung  der  landwirtschaftlichen
Versuchsanstalt  in  Säo  Bentos  das  Lagos  großes
Interesse  nimmt,  gute  Erfolge  zeitigen  und  eine
bessere  Bearbeitung  der  Tabakpflanzungen  herbeiführen
  werden.

Der  Tabakertrag  schwankt  pro  Hektar  zwischen
100  und  150  Arroba  (=  1500  bis  2250  kg)
und  der  Preis  pro  Arroba  unsortiert  zwischen
5  und  10  Milreis.  Qualitätstabake  werden  jedoch
  bis  zu  30  Milreis  pro  Arroba  bezahlt.  Die
Qualität  schwankt  infolge  der  Witterungseinflüsse
recht  bedeutend.  Im  letzten  Jahre  wurde  wegen
Regenmangels  eine  sehr  geringe  Ernte  erwartet.

Die  Tabakpflanzung  wird  als  eine  recht  gute
Einnahmegquelle  angesehen,  denn  ein  Hektar  bringt
selbst  bei  einem  Ertrage  von  nur  100  Arroba
und  bei  einem  Mindestpreise  von  5  Milreis  pro
Arroba  schon  500  Milreis  Bruttoeinnahme.  Familien,
  die  neben  dem  Anbau  von  Nahrungsmitteln
  eine  Fläche  besitzen,  auf  der  sie  100  Arroba
  Tabak  gewinnen,  können  dort  schon  sorglos
leben.

Die  Tabakhändler  erhalten  den  Tabak  unsortiert
  und  sortieren  dann  in  großen,  meist  am
Flußufer  gelegenen  Lagerhäusern  □Armazens:)
bis  zu  neun  Sorten  aus,  je  nach  Größe,  Farbe
und  Qualität  der  Blätter.  Der  sortierte  Tabak
wird  zu  Ballen  gepreßt  und,  meist  in  Felle  genäht,
  zum  Versand  gebracht.  Die  Sortierung
verlangt  bedeutende  UÜbung;  das  hierfür  nötige
        <pb n="629" />
        553  e.

Personal  ist  von  den  Handelsfirmen  in  Cachoeira
und  Säo  Felix  in  genügender  Zahl  herangebildet
worden.  Diese  Arbeiter  werden  mit  3  bis  5  Milreis
  pro  Tag  bezahlt.

Ein  nicht  unbedeutender  Teil  des  Tabaks
wird  in  Cachveiro  und  Säo  Felix  zu  Zigarren
verarbeitet.  Dort  befinden  sich  fünf  große,  zum
Teil  mit  allen  Hilfsmitteln  der  Neuzeit  ausgestattete
  Zigarrenfabriken.  Neben  diesen  beschäftigen
  sich  viele  kleine  Gewerbetreibende  mit
der  Herstellung  von  Zigarren  und  Zigaretten.
In  den  Zigarrenfabriken  arbeiten  etwa  3000  Personen;
  die  größte,  Dannemann  &amp;amp;  Co.,  deren
Inhaber  Deutsche  sind,  beschäftigt  1000  Angestellte.
  Außer  in  Säo  Felix  besitzt  diese  Firma
auch  in  den  in  der  Nähe  gelegenen  Orten  Muritiba
  und  Maragugipe  Fabriken.  Die  Dannemannsche
  Fabrik  gehört  mit  ihren  neuzeitlichen
Einrichtungen  wohl  zu  den  besten  ihrer  Art;
ihre  Produkte  haben  sich  einen  Weltruf  erworben.

Für  die  Zigarrenfabrikation  werden  hauptsächlich
  Mädchen  verwendet,  während  die  männlichen
  Familienmitglieder  sich  dem  Tabakbau
widmen  oder  als  Tabaksortierer  und  Vorarbeiter
in  den  Fabriken  beschäftigt  sind.  Infolge  des
Kleinbetriebes  im  Tabakbau  sind  zahlreiche
Pflanzerfamilien  vorhanden,  aus  denen  genügend
Arbeitskräfte  hervorgehen.  Die  Mädchen  werden
schon  mit  dem  achten  Jahre  in  den  Fabriken  angenommen
  und  beginnen  mit  der  Fabrikation
ganz  einfacher  Zigarren,  der  sog.  „Zigarrillos“;
mit  den  Jahren  bilden  sie  sich  dann  zu  sehr  geschickten
  Arbeiterinnen  aus.  Ihr  Verdienst  ist
1  bis  3  Milreis  pro  Tag.  Heimarbeit,  wie  sie
in  der  Zigarrenproduktion  anderer  Länder  üblich
ist,  kommt  hier  wenig  vor.  Die  Fabrikation  wird
fast  ausschließlich  in  eigenen  Werkstätten  besorgt,
und  nur  wenn  eine  besondere  Überhäufung  mit
Aufträgen  vorliegt,  wird  die  Hausindustrie  zu
Hilse  genommen.

Wohl  in  keinem  Erwerbszweige  Brasiliens  ist
der  Warenzeichenschutz  so  durchgeführt  und  hat  so
vorteilhaft  gewirkt,  wie  in  der  Tabakindustrie;
mit  seiner  Hilfe  konnten  sich  die  Fabrikate  ein
festes  Absatzgebiet  erobern.

Die  Qualität  der  brasilianischen  Tabake  entspricht
  nicht  dem  Bedarf  der  dortigen  Zigarrenfabriken,
  denn  der  Geschmack  des  Publikums  verlangt
  leichte  und  helle  Tabake,  besonders  für  die
Deckblätter,  die  bisher  in  Brasilien  nicht  produziert
werden  konnten.  Die  vortigen  Fabriken  sind  infolgedessen
  gezwungen,  ausländischen  Tabak  mit
zu  verarbeiten.  Vorzugsweise  wird  solcher  ans
Sumatra  eingeführt.

Die  Zigarren  werden  in  Brasilien  mit  Hilfe
der  Banderole  versteuert.  Zigarren  bis  zum

 

Werte  von  80  Milreis  pro  Tausend  zahlen  5  Reis,
solche  von  80  bis  160  Milreis  pro  Tausend
10  Reis  und  solche  von  über  160  Milreis  pro
Tausend  20  Reis  pro  Stück.  Diese  enorme  Besteuerung
  hat  zu  einem  blühenden  System  der
Defraudation  geführt.  Zahllose  kleine  Produzenten
  stellen  Zigarren  her  und  vertreiben  sie
ohne  Banderole  unter  der  Hand.  In  allen
Restaurants  kann  man  von  ihnen,  direkt  unter
den  Augen  der  Behörden,  Zigarren  von  oft  sehr
guter  Qualität  für  3  bis  5  Milreis  das  Hundert
erstehen.

Für  die  Zigarettenfabrikation  werden  die
Tabakstengel  fest  in  Stangen  zusammengepreßt
und  fein  geschnitten;  in  den  Handel  kommen  nur
die  Stangen,  das  Schneiden  besorgt  sich  jeder
einheimische  Konsument  selbst.  Doch  wird  auch
eine  ziemlich  große  Menge  von  Zigaretten  für
den  überseeischen  Export  gearbeitet.  Jährlich
gelangen  etwa  4000  bis  5000  kg  fertige  Zigaretten
  zum  Versand.

Der  Staat  Säo  Paulo.

Der  Staat  Säo  Paulo  umfaßt  eine  Fläche
von  290  876  qkm.  Etwa  80  km  von  der  Küste
des  Atlantischen  Ozeans  entfernt  erhebt  sich  das
Land  bis  auf  800  m  über  Meereshöhe  und  bildet
ein  Plateau,  das  nach  dem  Innern  allmählich
abfällt.  Auf  diesem  Plateau  entspringt  eine  große
Anzahl  von  Flüssen,  deren  Wasser  nach  dem
Innern  des  Landes,  in  das  Gebiet  des  Rio
Paranäá  abfließt.  Unter  diesen  Flüssen  ist  der
Rio  Tieté  der  bedeutendste.  Je  nach  der  Höhenlage
  ist  die  Temperatur  verschieden.  Während
in  Santos  an  der  Küste  meist  tropische  Hitze
brütet,  herrscht  auf  dem  Plateau  eine  mäßige
Temperatur,  die  während  der  Wintermonate  in
der  Nacht  sogar  unter  den  Nullpunkt  sinkt.  Auf
dem  Plateau  ist  als  Jahresmittel-Temperatur
18  Grad,  als  höchste  35  und  als  niedrigste  Minus
ein  Grad  festgestellt  worden.  Der  Durchschnittsregenfall
  beträgt  1300  mm  im  Jahre.  Die
größten  Regenmengen  fallen  in  den  heißen
Sommermonaten  (Dezember  bis  März),  während
die  Wintermonate  (Juni  bis  August)  meist  trocken
sind.  Die  Einwohnerzahl  des  Staates  wird  jetzt
auf  etwa  2½  Millionen  Seelen  geschätzt.  Hauptsächlich
  besiedelt  ist  das  Platean,  während  der
nördliche,  niedriger  gelegene  Teil  weniger  bewohnt,
ja  zum  Teil  noch  ganz  unbekannt  ist.

Die  auf  dem  Plateau  gelegene  Hauptstadt
Säo  Paulo  zählt  jetzt  etwa  250  000  Einwohner,
sie  ist  mit  dem  Hafenplatz  Santos  durch  eine
kombinierte  Bahn  verbunden,  die  teilweise  als
Nivean-,  teilweise  als  Drahtseilbahn  betrieben
wird.  Die  Höhe  von  800  m  wird  auf  einer
        <pb n="630" />
        W  554  20

Strecke  von  11  km  durch  die  Drahtseilbahn  überwunden;
  viele  großartig  angelegte  Viadukte  überbrücken
  die  Schluchten  des  Gebirges.  Eine  andere
  Bahn  fährt  in  zwölf  Stunden  von  Säo
Paulo  nach  Rio  de  Janeiro.  Nächst  Rio  de
Janeiro  ist  Säo  Paulo  die  am  weitesten  entwickelte
  Stadt  Brasiliens;  sie  steht  auch  mit  ihrem
Handel  an  zweiter  Stelle.  Viele  elektrische  Bahnen
verbinden  die  einzelnen  Stadtteile  untereinander,
und  außer  der  Staatsregierung  haben  eine  ganze
Anzahl  staatlicher  und  kommunaler  Justitute
(Rechtsschule,  Polytechnikum,  Lehrerseminar,  Pharmazeutische
  Schule,  medizinische  Institute  usw.)  dort
ihren  Sitz.  Fast  alle  in  Brasilien  arbeitenden
Banken,  auch  die  Brasilianische  Bank  für  Deutschland,
  unterhalten  dort  Filialen.  Eine  Anzahl  von
Zeitungen,  darunter  drei  in  deutscher  Sprache,
erscheinen  am  Platze.  Auch  an  Wohltätigkeitsanstalten,
  sowohl  staatlichen  wie  privaten,  fehlt
es  nicht;  ebenso  ist  für  gutes  Trinkwasser  durch
ein  Wasserwerk  und  für  Kanalisation  gesorgt.  Ein
Elektrizitätswerk  sowie  eine  Gasanstalt  liefern
elektrische  Kraft  und  Beleuchtung.

Der  Staat  Säo  Paulo  unterscheidet  sich  in
kultureller  Beziehung  vorteilhaft  von  allen  anderen
  Staaten  Brasiliens.  Obgleich  er  der  Fläche
nach  an  neunter  Stelle  steht,  nimmt  er  mit  seinem
Export  den  ersten  und  mit  seinem  Import  den
zweiten  Rang  ein.  Er  ist  in  172  Munizipien
eingeteilt  und  besitzt  außer  der  Stadt  Säo  Paulo
noch  einige  größere  Städte,  so  z.  B.  Santos  mit
etwa  60  000  und  Campinas  mit  etwa  40  000  Einwohnern.
  Besonders  entwickelt  ist  die  Plantagenwirtschaft.
  Das  Hauptprodukt  ist  der  Kaffee,  wovon
  im  Jahre  1906  für  mehr  als  306  000  000
Milreis  exportiert  wurden.  Zur  Hebung  der
Landwirtschaft  sind  vom  Staate  verschiedene
wissenschaftliche  Institute  geschaffen  worden;  alle
diese  Institute  haben  schon  bedeutendes  geleistet.
Zu  erwähnen  sind  das  Agronomische  Institut  in
Campinas,  die  Landwirtschaftsschule  in  Piracicaba,
der  Horto  Botanico  in  Säo  Paulo  und  der  Tropische
  Versuchsgarten  in  Cubatäo.

Außer  der  Kaffeekultur,  für  die  sich  der  beste
Boden  bei  Botu  Catu,  Riberäo  Preto  und  Campinas
  befindet,  werden  auf  dem  Plateau  neuerdings
  Zucker,  Baumwolle,  Reis,  Mais  und  andere
Nahrungsmittel  in  größerem  Umfange  angebaut.
In  der  Niederung  dagegen  eristieren  schon  seit
längerer  Zeit  ausgedehnte  Ananas=  und  Bananen-=pflanzungen
  und  jetzt  ist  man  damit  beschäftigt,
Kakao=  und  andere  Tropenkulturen  anzulegen.
Der  bisherige  Ackerbauminister  Botelho  gab  sich
alle  erdenkliche  Mühe,  um  eine  möglichste  Vielseitigkeit
  im  Ackerbau  herbeizuführen  und  den
Fehlschlägen  einer  Einzelkultur,  z.  B.  einer  lber- 



produktion  von  Kaffec,  wie  sie  in  letzter  Zeit  zu
verzeichnen  war,  für  die  Folge  nach  Kräften  vorzubengen.


In  der  Bevölkerung  des  Staates  Säo  Paulo
sind  fast  alle  Kulturnationen  vertreten,  vor  allem
aber  Italiener,  Portugiesen  und  Deutsche.  Italien
stellt  das  größte  Kontingent  der  Plantagenarbeiter,
  Portugal  die  meisten  Händler  und  Handwerker.
  Uber  30  000  Deutsche  sind  hier  augesiedelt;
  sie  nehmen  teils  im  Handel  hervorragende
  Stellen  ein,  teils  sind  sie  in  der
Plantagenwirtschaft  selbständig  tätig.  So  gehört
die  größte  Kaffeepflanzung  der  Welt,  im  Bezirk
von  Riberäo  Preto,  mit  etwa  7½  Millionen
Kaffeebäumen,  dem  Deutschen  Francisco  Schmidt.
Von  Kolonien,  in  denen  sich  seit  vielen  Jahren
deutsche,  hauptsächlich  Landwirtschaft  betreibende
Ansiedler  niedergelassen  haben,  sind  Campos
Salles,  Helvetia  und  Friedburg  hervorzuheben.
Das  Deutschtum  hat  sich  sowohl  in  den  Städten,
wie  in  diesen  Kolonien  gut  erhalten.  Deutsche
Schulen  bestehen  an  vielen  Orten,  so  z.  B.  inm
Säo  Paulo  und  Campinas.  An  dem  letztgenannten
  Ort  sind  jedoch  bedauerlicherweise  zwei
einklassige  Schulen  vorhanden,  die  in  Konkurrenz
deutschen  Elementarunterricht  erteilen.  Es  wäre
erfreulich,  wenn  diese  beiden  Schulen  sich  vereinigen
  würden,  um  ihre  Leistungen  zu  steigern.

Säo  Paulo  besitzt  über  4000  km  Eisenbahnen
in  Spurweiten  von  60,  100  und  160  cm;  sie
sind  überall  dem  Kaffeebau  gefolgt  und  gehören
hauptsächlich  der  Companhia  Paulista  de  Vias
Ferreas  e  Fluviaes,  der  Companhia  Mogvana
de  Estrada  de  Ferro  und  der  Estrada  de  Ferro
Uniän  Sorrocobana  e  Vtuna.  Während  früher
alle  Materialien,  Wagen  und  Lokomotiven  vom
Auslande  bezogen  wurden,  hat  sich  jetzt  sowohl
die  Paulista=  wie  die  Mogyanabahn  sehr  gut  eingerichtete
  Eisenbahnwerkstätten  gebanut,  in  denen
sowohl  Wagen  wie  Lokomotiven  hergestellt  werden.
Die  Bahnen  rentieren  fast  durchweg  sehr  gut.
Freilich  sind  auch  hier  die  Frachtsätze  außerordentlich
  hoch;  der  Verkehr  wird  dadurch  sehr
zurückgehalten.  Bei  niedrigeren  Frachtsätzen
würden  nicht  nur  die  wertvollen  Produkte,  wie
Kaffee  usw.  zum  Transport  gelangen,  sondern
auch  Holz  und  andere  Bodenprodukte  könnten
vorteilhaft  auf  den  Weltmarkt  gebracht  werden.

Schiffahrt  wird  nur  auf  einigen  kleineren
Flüssen  betrieben,  besonders  auf  denen,  die  nach
Westen  fließen,  z.  B.  auf  dem  Rio  Tieté,  außerdem
  auf  dem  Rio  Iguape,  der  sich  bei  Iguape
in  den  Ozean  ergiaßt.

Für  die  Verbindung  mit  dem  Auslande  kommt
besonders  der  Hafen  von  Santos  in  Betracht.
Dieser  ist  vorzüglich  geschützt  gelegen  und  hatte
im  Jahre  1906  einen  ausländischen  Schiffsverkehr
        <pb n="631" />
        555

von  716  Dampfern  mit  1  809  632  Tons  und

25  Segelschiffen  mit  15  376  Tons.  Santos  besitzt
  seit  mehreren  Jahren  vorzügliche,  2200  m
lange  Quaianlagen,  die  noch  auf  4000  m  verlängert
  werden  sollen;  selbst  die  größten  Schiffe
können  direkt  am  Lande  anlegen.  Seit  diese
Onuaianlagen  geschaffen  sind,  hat  sich  der  Gesundheitszustand
  in  Santos,  der  früher  viel  zu  wünschen
  übrig  ließ,  außerordentlich  gebessert.  Auch
innerhalb  der  Stadt  hat  man  jetzt  die  früher
sumpfigen  Wasserläufe  zementiert  und  die  ganze
Stadt  kanalisiert.  Das  gelbe  Fieber,  das  vorher
viele  Menschen  dahinraffte,  ist  nunmehr  vollständig
  verschwunden.

Gegenüber  dem  Umfange  der  Kaffeeausfuhr
aus  dem  Hafen  von  Santos  treten  alle  anderen
Produkte  in  den  Hintergrund.

1905  wurden  ausgeführt:
Wert:  Milr.

Kaffee  447225  Tons  218  557  798
Mangabeirakautschuk  95  190  kg  *339  300
Kleie  .  6  853  Tons  570  526
Ananas  75  815  kg  50  170

Der  Wert  der  ganzen  Ausfuhr  betrug:
220  230  469  Milreis.

1906  wurden  ausgeführt:
Wert:  Milr.

Kaffee  609  975  Tons  306  355  949
Mangabeirakautschuk  88  535  kg  334  377
Kleie  .  6  886  Tons  413  546
Ananas  176  516  kg  46  731

Der  Wert  der  ganzen  Ausfuhr  betrug:
308  164  606  Milreis.

Kaffeec.

Für  die  Welt-Kaffeeproduktion  ist  in  erster
Reihe  Brasilien  und  darin  wiederum  der
Staat  Säo  Paulo  maßgebend.  Neben  diesem
kommen  mit  erheblich  geringerer  Produktion  die
Staaten  Rio  de  Janeiro,  Espiritu  Santo  und
Bahia  in  Betracht.

Auf  dem  Plateau  von  Säo  Paulo,  das  sich
nach  Westen  von  800  bis  zu  400  m  senkt,  scheint
der  Kaffee  ganz  besonders  günstige  Bedingungen
zu  finden,  die  Ernten  haben  in  manchen  Jahren
alle  Erwartungen  überstiegen.

Das  Terrain  besteht  aus  schwerem,  etwas
eisenhaltigem  Lehmboden,  und  da,  wo  dieser  von
schokoladenbrauner  Farbe  („Terra  Roxa“)  und
recht  tiefgründig  ist,  wird  er  als  bester  Boden
für  den  Kaffeebau  angesehen.  Der  einzige  Nährstoff,
  der  diesem  Boden  manchmal  fehlt,  ist  der
Kalk.  Auf  großen  Strecken  befindet  sich  noch
Waldbestand,  er  bietet  für  Erweiterung  dieser
oder  anderer  Kulturen  genügendes  Terrain.  Ich
besuchte  Campinas  sowie  einige  der  umliegenden

 

Fazienden,  ferner  Riberäo  Preto,  den  Hauptkaffcebezirk
  an  der  Mogyanabahn,  und  wandte
mich  dann  nach  Westen  durch  die  Kaffeefazienden
zur  Paulistabahn,  um  mit  dieser  wieder  nach
Campinas  Furückzukehren.  Die  Kaffeefazienden
umfassen  je  nach  Größe  70  000  bis  600  000
Kaffeebäume.  Viele  solcher  Fazienden  sind  in
einer  Hand  vereinigt.  Die  größten  Kaffeeplantagen
  gehören  dem  schon  erwähnten  Herrn  Franceisco
  Schmidt,  welcher  27  Fazienden  mit  zusammen
  etwa  7  ½  Millionen  Kaffeebäumen  besitzt.
Er  hat  im  Jahre  1906  15  000  000  kg  Kaffee
geerntet.  -

Für  den  Anban  werden  hauptsächlich  die
Kaffeesorten  Bourbon  und  National  gewählt,  nur
vereinzelt  findet  man  auch  andere,  so  die  Sorten
Botucatu  und  Maragogipe,  letztere  stammen
jedenfalls  aus  den  gleichnamigen  Orten  im  Staate
Bahia.  Zur  Anpflanzung  werden  die  vorher  in
Saatbeeten  gezogenen  Pflänzlinge  verwandt.
Nachdem  der  Boden  gepflügt  ist,  werden  in  einer
Entfernung  von  3,5  bis  4,8  m  Löcher  ausgehoben,
in  welche  die  Pflänzlinge  gesetzt  werden,  so  daß
etwa  800  Kaffeebäume  auf  den  Hektar  kommen.
Als  beste  Pflanzzeit  sieht  man  die  Monate  Oktober
  und  November  an.  Um  die  jungen  Pflanzen
vor  zu  viel  Sonne  zu  schützen,  werden  da  und
dort  schattenspendende  Bäume  angepflanzt,  doch
ist  dies  nicht  überall  der  Fall,  weil  nach  einigen
Jahren  die  Bäume  lästig  sind.  Die  Hauptarbeit
besteht  im  Reinhalten  der  Pflanzung  von  Unkraut
durch  Hacken  des  Bodens.  Nach  vier  Jahren
kann  man  auf  den  ersten  und  nach  12  Jahren
auf  den  vollen  Ertrag  rechnen.  Der  Kaffeebau
in  Sao  Paulo  erfolgt  meist  im  großen:  weite
Strecken,  die  man  sowohl  mit  der  Bahn  als  auch
mit  Wagen  durchmißt,  sind  mit  Kaffeeplantagen
bedeckt.

Die  Bearbeitung  der  Pflanzungen  erfolgt  teilweise
  durch  Tagelöhner,  teilweise  auch  durch
Akkordarbeiter.  Bevorzugt  sind  die  eingewanderten
  italienischen  Landarbeiter.  An  Tagelohn
werden  pro  Tag  und  Mann  2  Milreis  bezahlt.
Die  Akkordarbeit  wird  in  der  Weise  ausgeführt,
daß  ein  Mann  mit  Familie  eine  gewisse  Anzahl
von  Kaffeebäumen,  meist  mehrere  Tausend,  zur
Bearbeitung  übernimmt.  Hierfür  erhält  er  außer
freier  Wohnung  die  Berechtigung,  zwischen  den
Kaffeepflanzen  für  seinen  Bedarf  Nahrungsmittel
anzubauen  —  auf  einigen  Pflanzungen  sind  hierfür
  auch  besondere  Stücke  Land  zur  Verfügung
gestellt  —  und  für  das  jedesmalige  Hacken  und
Reinigen  der  Plantage  werden  ihm  etwa  15  Milreis
  pro  1000  Kaffeebäume  gezahlt.  Das  Hacken
und  Reinigen  wird  bis  zur  Ernte  3  bis  4  mal
in  jedem  Jahre  wiederholt.

Die  Ernte  findet  in  den  Monaten  Juni  bis
        <pb n="632" />
        W  556  e0

August  statt.  Auf  den  Fazienden,  wo  man  die
frischen  Kaffeekirschen  erntet,  werden  diese  gepflückt,
  wenn  sie  rot  sind.  Wo  man,  wie  dies
auf  den  meisten  Fazienden  geschieht,  die  Früchte
an  den  Bäumen  trocknen  läßt,  erfolgt  die  Ernte
erst  später,  wenn  die  Kirschen  reif  geworden  sind.
In  letzterem  Falle  wird  der  Boden  unter  den
Bäumen  vorher  gefegt;  dann  werden  die  trocknen
Kirschen  von  den  Zweigen  abgestreift,  die  zur
Erde  gefallenen  Früchte  zusammengefegt,  durch
ein  Sieb  von  der  mitgenommenen  Erde  befreit
und  in  Säcken  nach  der  Verarbeitungsstelle  befördert.
  Die  Erntearbeit  wird  ebenfalls  in  Akkord
vergeben  und  zwar  zahlt  man  hierfür  500  Reis
pro  Alqueira  (etwa  50  Liter).

Als  Normalertrag  der  Sorten  Bourbon  und
National  kann  man  pro  Baum  1,2  kg  Kaffee
rechnen.  Man  hat  mir  angegeben,  daß  im  Durchschnitt
  pro  Jahr  von  6  Hektar  mit  etwa  5000
Bäumen  400  Arroba  (—  6000  kg)  geerntet
werden.  Die  beiden  genannten  Sorten  unterscheiden
  sich  äußerlich  dadurch,  daß  der  Bourbon
von  etwas  dunklerer  Farbe  ist.  Der  Maragogipekaffee
  ergibt  von  5000  Bäumen  einen  Durchschnittsertrag
  von  nur  2250  kg.  Dieser  Kaffee
ist  zwar  von  besserer  Qualität  und  wird  gewöhnlich
  mit  2  Milreis  pro  Arroba  (—  15  kg)  höher
bezahlt,  aber  der  Hektarertrag  stellt  sich,  auch
wenn  man  den  durch  das  Ernten  des  geringeren
Quantums  ersparten  Arbeitslohn  und  die  geringere
  Kraft  berücksichtigt,  doch  ungünstiger,  so
daß  diese  Kaffeesorte  nicht  sehr  häufig  gepflanzt
wird.  Zudem  hat  sich  der  Maragogipekaffee
gegen  niedrige  Temperaturen  weniger  widerstandsfähig
  gezeigt;  das  gleiche  gilt  für  den  Botucatu.

Obgleich  die  verschiedenen  Versuche  ergeben
haben,  daß  bei  geeigneter  Düngung  bessere  Resultate
  zu  erzielen  sind,  hat  sich  die  Düngung
doch  noch  sehr  wenig  Eingang  verschaffen  können.
Auf  der  Pflanzung  Rosoeira  bei  Campinas,  die
von  einem  Deutschen,  Herrn  Holtermann,  bewirtschaftet
  wird  und  eltwa  300  000  Kaffeebäume
zählt,  ist  ein  interessanter  Düngungsversuch  gemacht
  worden.  Dort  wurden  40  Jahre  alte
Bäume,  deren  Ertrag  sehr  zurückgegangen  war.
zum  Teil  mit  einem  Kostenaufwand  von  1  Milreis
  pro  Baum  gedüngt.  Daraufhin  haben  die
gedüngten  Bäume  ungefähr  zehnmal  soviel  (nämlich
  3000  Alqueira)  Ertrag  gegeben  wie  die
ungedüngten.

Auf  der  Pflanzung  des  Herrn  Schmibt  befindet
  sich  eine  große  Anzahl  von  Kaffeebäumen,
die  in  der  Krone  abzusterben  beginnen;  auf  einer
nicht  weit  davon  entferuten  Pflanzung  sollen  etwa
20  000  Kaffeebäume  schon  eingegangen  sein.  Der
Grund  des  Absterbens  ist  noch  nicht  festgestellt;
erscheint  jedoch  in  dem  geringen  Kalkgehalt  des

 

Bodens  zu  liegen,  der  den  Bäumen  auf  die  Dauer
nicht  genug  Nahrung  gibt.  Wenn  die  Erträge
bis  jetzt  auch  befriedigten  und  eine  Düngung
überflüssig  erschien,  so  dürfte  doch  für  die  Zukunft
ohne  eine  solche  nicht  auszukommen  sein.

Die  Verarbeitung  der  geernteten  Kaffeekirschen
erfolgt  nach  zwei  verschieden  Methoden,  je  nachdem
  sie  frisch  oder  trocken  geerntet  worden  sind.
Die  frisch  geernteten  Kirschen  werden  durch  eine
mit  scharfen  Zähnen  versehene  Trommel,  über
die  ein  gleichmäßiger  Wasserstrom  läuft,  aufgerissen;
  die  Masse,  bestehend  aus  Kirschfleisch,
Kaffeebohnen  und  Wasser,  wird  in  flache  Bassins
geleitet  und  24  Stunden  sich  selbst  überlassen.
Während  dieser  Zeit  tritt  eine  Vergärung  des  in
dem  Kirschfleisch  enthaltenen  Zuckers  ein.  Die
Kaffeebohne  in  ihrer  Pergamenthülle  löst  sich  infolge
  der  Gärung  von  dem  Kirschfleisch,  dieses
schwimmt  an  der  Oberfläche,  während  die  Bohnen
zu  Boden  sinken.  Alsdann  wird  das  Wasser  mit
dem  darauf  schwimmenden  Kirschfleisch  abgelassen
und  die  Kaffeebohnen  werden  auf  zementierten
Flächen  getrocknet.  Wenn  sie  trocken  sind,  werden
sie  auf  einer  Mühle  von  der  Pergamenthülle  befreit.
  Der  so  bearbeitete  Kaffee  hat  ein  schöneres
Aussehen  und  wird  um  etwa  50  v.  H.  höher  bezahlt,
  als  der  aus  getrockneten  Kirschen  gewonnene.

Die  am  Baum  getrockneten  Kirschen  werden
in  Tanks  gewaschen,  von  anhaftender  Erde  und
Staub  befreit,  dann  auf  zementierten  Flächen
oder  auf  festgestampftem  Lehmboden  getrocknet.
Sobald  der  Kaffee  trocken  ist,  wird  er  in  die
Mühle  gebracht,  um  dort  von  dem  Kirschfleisch
und  der  die  Bohnen  umgebenden  Pergamenthülle
befreit  zu  werden.  Die  Walzen  der  Mühle
brechen  die  Kirschen  auf,  ein  darunter  befindliches
großes  Sieb  trennt  den  größeren  Teil  der  Hülsen
von  den  Bohnen,  der  Rest  wird  von  einen
Ventilator  davongeblasen.  Nachdem  diese  Trennung
  erfolgt  ist,  werden  die  Kaffeebohnen  durch
ein  Paternosterwerk  wieder  nach  der  oberen  Etage
gehoben  und  nochmals  durch  Ventilatoren  von
dem  anhaftenden  Staube  befreit.  Die  gereinigten
Kaffeebohnen  werden  alsdann  durch  eine  Rüttelvorrichtung
  nach  Größe  sortiert  und  in  Säcke
von  60  kg  gefüllt.

Sowohl  für  Wasch=  wie  für  Trocken=  und
Mahleinrichtungen  findet  man  auf  den  großen  Pflanzungen
  ganz  vorzügliche  und  großartige  Anlagen.
Die  Mühlen  werden  durch  Dampfkraft  betrieben.
Die  Maschinen  zur  Kaffeebearbeitung  sind  meist
englischen  Ursprungs.  Auf  der  Fazienda  des
Herrn  Schmidt  wird  jedoch  der  größte  Teil  der
benötigten  Maschinen  und  Geräte  in  eigenem  Betriebe
  hergestellt.  Diese  Besitzung,  auf  der  8000
Menschen  beschäftigt  werden,  stellt  eine  Musterwirtschaft
  dar.  Neben  dem  umfangreichen  Kaffee-
        <pb n="633" />
        W  557°20

bau  wird  dort  auch  Zuckerrohranbau,  Zuckerfabrikation
  sowie  Branntweinbrennerei  betrieben.
Schluß.

Brasilien  ist  ein  Land  der  Zukunft.  Trotz
der  unaufhörlichen  politischen  Wirren,  trotz  der
Verwaltungspraxis,  die  nicht  allzu  geeignet  ist,
wirtschaftliche  Kräfte  schnell  zu  entwickeln,  trotz
der  verhältnismäßig  noch  geringfügigen  Erziehung
weiterer  Bevölkerungsschichten  zu  intensiver  Arbeit
—  find  die  Fortschritte  des  Landes  im  letzten
Jahrzehnt  erstaunlich  gewesen.  Es  gibt  nicht
viele  Teile  der  bewohnten  Erde,  die  so  leicht
lohnender  Produktion  zu  erschließen  sind,  wie  der
Boden  Brasiliens.  Auch  darf  man  erwarten,
daß  die  Unzuträglichkeiten  in  der  Regierung  und
Bevölkerung  sich  immer  mehr  vermindern  werden.
Das  beste  wird  der  steigende  Verkehr  dazu  tun.
Immer  mehr  tüchtige  europäische  Elemente  führt
dieser  nach  Brasilien;  sie  erschließen  die  Hilfsquellen
  des  Landes,  gehen  der  autochthonen  Bevölkerung
  mit  gutem  Beispiel  voran  und  üben
einen  erziehlichen  Einfluß  auf  sie  aus.  Betrachtet
man  den  gesamten  Warenaustausch  zwischen
Brasilien  und  der  übrigen  Welt,  so  ergeben  sich
Zahlen,  die  unbedingt  für  die  Prosperität  Brasiliens
  sprechen  und  die  bei  verbesserter  Wirtschaftsweise
  sicher  noch  steigerungsfähig  sind.

Ausfuhr  von  Gold  und  Sdelsteinen  aus  Britisch-Südatrihka
  1908.

Die  Goldausfuhr  aus  Britisch-Südafrika  im
Jahre  1908  ist  gegenüber  dem  vorhergehenden

——..———

 

Jahre  von  etwa  29  500  000  L  auf  rund
32  000  000  LK  gestiegen;  dagegen  ist  der  Wert
der  Diamantenausfuhr  von  8  973  148  K  auf
4  796  655  K  gesunken,  trotzdem  etwa  die  gleiche
Menge,  nämlich  ungefähr  4  400  000  Karat,  ausgeführt
  worden  ist.  Diese  Tatsache  ist  zurückzuführen
  einmal  auf  die  erhöhte  Produktion  geringwertiger
  Steine  und  zum  anderen  auf  den  niedrigeren
  Preis,  der  im  Jahre  1908  für  diese
Steine  erzielt  wurde.  Als  sich  die  Wirkungen
der  amerikanischen  Wirtschaftskrisis  im  Diamantenhandel
  fühlbar  machten,  schränkten  die  Minen  bei
Kimberley  ihre  Ausbeute  und  ihren  Verkauf  erheblich
  ein  und  legten  die  Ausbeute  der  Monate
Februar  bis  Juni  1908  überhaupt  auf  Lager.
Sie  führten  daher  im  Jahre  1908  nur  1  634  159
Karat  aus  gegenüber  2  476  855  Karat  im  vorhergehenden
  Jahre  und  erreichten  damit,  daß  der
Preis  für  hochwertige  Diamanten,  die  hauptsächlich
  nur  in  Kimberley  gefunden  werden,  gehalten
wurde.  Die  Premier-Mine  im  Transvaal  dagegen
  steigerte  ihre  wesentlich  minderwertige
Ausbeute  und  bewirkte  dadurch  einen  erheblichen
Fall  des  Preises  für  solche  Steine.  Die  geringe
Ausfuhr  wertvoller  Steine  und  der  Fall  des
Preises  für  mindere  Steine  erklärt  somit  die  auffallende
  Tatsache,  daß  die  Statistik  in  den  beiden
letzten  Jahren  eine  gleiche  Karatmenge  nachweist,
den  Wert  der  Ausfuhr  im  Jahre  1908  aber  nur
auf  die  Hälfte  des  Jahres  1907  beziffert.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

*  Coldproduktion  der  kranzgösischen  Kolonien  1907.

 

 

 

 

 

 

Anzahl  Oberfläche  Gewonnenes  Minerall  Ausgeführtes  Mineral  BZahl  der
Name  der  g  des  s  ..-..-.-  –  beder
  Kolonie  Kon-  Konzessions-  Gewicht  Wert  Gewicht  Wert  (schäftigten
zessionen  Pebiets  Arbeiter
ha  kg  Frs.  kg  Frs.
Westafrika  .  ..  2  1114  45,029  112572  42,884  107  210  97
Madagaskar  335  206  90002  940,020  8  820  0602242,355  6  727  066  —
Indo-China  2  110  56,400  164  660  55,000  160  665.72
Guyana  468  289  400  160,036  11  232  097|1  057,  194  10  954  424  —
Summe  807  4975297201,485  20  329  3896  397,433  17949  360  —

Mineraliengewinnung  in  neusudwales  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach  den  vorläufigen  Produktionsübersichten
bezifferte  sich  der  Gesamtwert  der  im  Jahre  1908
in  Neusüdwales  gewonnenen  Mineralien  auf
8  384  149  2L  gegen  10  295  290  LK  im  Jahre  1907.
Er  ist  jedenfalls  größer  als  im  Jahre  1906,  in

 

dem  die  Ausbente  8  169  624  2L  betrug,  während
die  Mengen  beider  Jahre  im  großen  und  ganzen
etwa  gleich  waren.  Im  einzelnen  ergab  die
Mineralienerzeugung  des  Staates  Neusüdwales
im  Jahre  1908  nach  Menge  (und  Wert)  folgendes
Bild:  Gold  224  792  Unzen  (954  854  #),  Silber
        <pb n="634" />
        558

2  490  163  Unzen  (253  920  T),  Silberblei  und
zerz  358  730  Tonnen  (1  906  275  L),  Blei  (Mulden
  usw.)  14  936  Tonnen  (186  746  L),  Zink
(Spiauter  usw.)  276  720  Tonnen  (600  883  D),
Zinn  (Zaine  und  Erz)  1795  Tonnen  (205  447  T),
Kupfer  (Barren  und  Erz)  9071  Tonnen  (502812  O),
Antimon  (Metall  und  Erz)  117  Tonnen  (1141  T),
Eisen  30  393  Tonnen  (98777  JT),  Kohle  9147.025
Tonnen  (3353  093  #T),  Koks  283  873  Tonnen
(1991933  L),  Petroleumschiefer  (Ol)  46  303  Tonnen
(26  067  J),  Wismut  9  Tonnen  (2017  TO),  Wolfram
  86  Tonnen  (6742  D),  Scheelit  154  Tonnen
(11082  L),  Molybdänit  8  Tonnen  (929  T),  Platin
135  Unzen  (439  L),  Alaunstein  (Alunit)  1082
Tonnen  (2705  L),  Opal  —  (41  800  á),  Diamanten
  2205  Karat  (1358  2),  Kalkstein  (Flußmittel)
  53  668  Tonnen  (14779  #),  Eiseustein
(Flußmittel)  8087  Tonnen  (6199  L),  Marmor  —
(2200  Ä),  Kalk  und  Zement  —  (206  010  T).

(Ihe  Journal  of  Commerce  of  Vietoria
and  Moelbourne  Prices  Current.)

Die  Baumwollaussaat  in  Mittelasiten.

Die  beiden  letzten  Erntejahre  waren  wenig
günstig  für  die  mittelasiatischen  Baumwollpflanzer.
Die  Baumwollernte  war  im  vorigen  Jahre  verhältnismäßig
  gering;  die  Bevölkerung  war  daher
außerstande,  ihren  Schuldverpflichtungen  in  vollem
Maße  zu  genügen.  Dieser  Umstand  veranlaßte
die  Kreditgeber,  die  Vorschüsse  in  der  diesjährigen
Saison  einzuschränken,  was  denn  auch  gegenwärtig
geschieht.  Die  Kultur  der  Baumwollpflanze  verlangt
  aber  ziemlich  bedeutende  Geldsummen,  und
eine  Einschränkung  der  Vorschüsse  kann  daher
ungünstig  auf  den  Umfang  der  Anbauflächen  einwirken.


Die  Redaktion  der  Torg.  Prom.  Gazeta  hat
bei  ihren  Korrespondenten  in  Mittelasien  eine
Umfrage  veranstaltet  sowohl  hinsichtlich  des  Umfanges
  der  Anbaufläche  als  auch  der  bisherigen

Aussichten  der  künftigen  Baumwollernte.  In  den
eingelaufenen  Antworten  wird  als  einziges

Hindernis  einer  möglichst  weiten  Aussaat  von
Baumwolle  der  Mangel  an  Mitteln  bei  der  Bevölkerung
  bezeichnet.

Das  Frühjahr  ist  in  diesem  Jahre  in  Turkestan
verhältnismäßig  früh  eingetreten.  In  Ferghana
stellte  sich  schon  Mitte  März  heiteres  und  warmes
Wetter  ein.  Besonders  in  Kokand  wurden  die
Feldarbeiten  schon  am  10.  März  aufgenommen.
Im  Syr-Daria-Gebiet  (Taschkent)  taute  es  am
17.  März  sehr  stark,  und  das  gute  Wetter  hält
nach  den  später  eingegangenen  telegraphischen
Nachrichten  auch  jetzt  noch  an.  In  Kokand  z.  B.
erreichte  die  Temperatur  am  1.  April  einen  sehr

 

hohen  Stand.  Wasser  ist  in  Ferghana  in  genügender
  Menge  vorhanden,  in  Transkaspien  dagegen
  wenig,  jedoch  für  den  Baumwollanbau  ausreichend.
  Baumwollsamen  ist  auch  in  genügenden
Mengen  vorhanden.  Dagegen  fehlt  es,  wie  bereits
  oben  erwähnt,  an  den  für  die  Kultur  notwendigen
  Geldmitteln.  Die  in  Turkestan  operierenden
  Firmen  bewilligen  als  Vorschuß  geringere
Beträge  als  im  vorigen  Jahre.  So  wird  aus
Assaka  berichtet,  daß  zum  4.  April  an  Vorschüssen
nur  etwa  der  zehnte  Teil  der  Summe  des  vorigen
Jahres  gezahlt  worden  ist.  Von  den  weiteren
Vorschußleistungen  wird  in  bedeutendem  Maße
die  Lage  der  Baumwollkultur  in  diesem  Jahre
abhängen.

Wie  die  Torg.  Prom.  Gaz.  noch  bemerkt,  ist
die  Zeit  für  noch  zu  leistende  Vorschüsse  noch  nicht
vorüber,  zumal  die  Aussaat  noch  lange  nicht  beendet
  ist.  Im  Kreise  Andischan  wird  man  mit
der  Aussaat  erst  am  25.  April  a.  St.  fertig  werden.
Im  Rayon  Assaka  waren  zum  3.  April  erst
25  v.  H.,  im  Kreise  Kokand  40  v.  H.  und  in
Transkaspien  erst  30  v.  H.  der  Fläche  ansgesäet.
Die  Aussaat  wird  wohl  erst  Ende  April  a.  St.
zu  Ende  geführt  werden.

(Nach  der  Torg.  Prom.  C(iaz.  vom  5.,/18.  April  1900.)

Der  indische  Kautschuhmarhkt.

Die  Zufuhren  von  Kautschuk  betrugen  in  den
letzten  drei  Monaten  aus  den  Assamdistrikten  etwa
150  Maunds'")  à  82  lbs.  und  fanden  je  nach
Qualität  Abnehmer  zu  65  bis  155  Rs.  pro  Maund.

Der  Artikel  besitzt  für  den  indischen  Handel
noch  keine  Bedeutung,  die  Ankünfte  im  Laufe  der
kommenden  Saison  (April  bis  Juli)  werden  wie
im  Vorjahre  auf  etwa  1000  bis  1500  Maunds
geschätzt.

Die  Ausfuhr  im  letzten  Jahre  betrug  1011  ewt
im  Werte  von  etwa  155  600  Rs.  gegen  1810  cwt
im  Werte  von  etwa  333  000  Rs.  im  Jahre  1907
und  3125  cwt  im  Werte  von  etwa  810  000  Rs.
im  Jahre  1906.

Nach  Deutschland  fand  keine  Ausfuhr  statt.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonfulats  in  Kalkutta.)

Der  Gummimarkt  auf  Ceyvion.

Die  auf  Ceylon  an  den  Markt  gebrachten
Quantitäten  Gummi  haben  in  den  letzten  Monaten
immer  willige  Abnehmer  gefunden.  Es  ist  bemerkenswert,
  daß  selbst  Abschlüsse  von  ganzen
Ernten  oder  Teilen  derselben,  deren  Ablieferung

*)  1  Maund  —=  37,324  ktz.
        <pb n="635" />
        □  559  .

sich  über  das  ganze  Jahr  erstreckt,  zum  Preise
von  3,70  Rs.  pro  lb.  engl.  gemacht  worden  sind.

Die  Ausfuhr  hat  einen  ganz  bedeutenden
Aufschwung  genommen.  Trotz  des  großen  Angebots
  ist  der  Markt  fest  geblieben,  und  ein  Rückgang
  der  Preise  dürfte  in  nächster  Zeit  nicht  zu
erwarten  sein.

Die  heute  gezahlten  Preise  sind  für  feine
Biskuits  und  Sheets  3,70  Rs.  bis  3,80  Rs.,
für  Crepe  3,20  Rs.  bis  3,85  Rs.  und  für  Seraps,
je  nach  Qualität  2,50  Rs.  bis  3  Rs.

Die  Ausfuhrzahlen  für  die  Zeit  vom  1.  Januar
  bis  29.  März  der  Jahre  1909  (und  1908)

vergleichen  sich,  wie  folgt:  Gesamtausfuhr
239  683  lbs.  (156  509  lbs.).  Hiervon  gingen

nach:  Deutschland  6244  (6919),  England
165  842  (98  826),  Amerika  54  116  (16  107),
Australien  5910  (376159,  Belgien  5442  (—),
Frankreich  1639  (—9).

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  15.  April  1p0)9.)

Der  Kahdomarkt  auf  Cevion.

Vom  1.  Januar  bis  29.  März  1909  betrug
die  Ausfuhr  von  Ceylon  =  Kakao  aus  Ceylon
15  813  ewts.  gegen  15  745  ewts.  des  Vorjahres.

Hiervon  gingen  in  dem  genannten  Zeitraume
1909  (und  1908)  folgende  Mengen  nach:

Deutschland  1079  (920  ewts.),  England
10  869  (10  671),  Australien  1021  (361),  Amerika
829  (—),  Holland  475  (1273),  Frankreich  419
(777)  und  nach  Österreich  350  (351  ewts.).

Im  allgemeinen  waren  die  Qualitäten  zufriedenstellender
  als  im  vorhergehenden  Jahre,
jedoch  haben  sich  die  Preise  nicht  ganz  auf  dersolben
  Höhe  gehalten.

Man  bezahlte  am  15.  April  d.  Is.  für:
Plantagen-Kakav  45  bis  47  Rs.,  feinen  Eingeborenen-Kakao
  43  bis  48  und  für  mittleren
Eingeborenen-Kakao  37  bis  45  Res.

Das  Angebot  von  Pflanzungs-Kakao  war
immer  reichlich,  dagegen  machte  sich  für  den  geringeren
  Eingeborenen-Kakao  ein  zeitweiliger
Mangel  bemerkbar,  so  daß  die  Preise  für  diese
Sorte  im  Verhältnis  zu  Plantagen-Kakao  ziemlich
hoch  waren.

Die  Vorräte  der  Haupternte  sind  nun  fast
ganz  geräumt.  Die  Zufuhren  der  kleinen  Sommerernte
  werden  in  ungefähr  vier  Wochen  erwartet.
Die  in  Aussicht  gestellten  Quantitäten  scheinen
den  Ertrag  des  letzten  Jahres  nicht  zu  übersteigen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta

vom  15.  April  190)9.)

 

Der  Cissaboner  Rakaomarkt  im  Kpril  1909.)

Im  Monat  April  ist  das  Kakaogeschäft  im
Gegensatz  zum  März  sehr  still  gewesen.  Die  Zufuhren
  sind  ungefähr  auf  gleicher  Höhe  geblieben,
dagegen  ist  die  Ausfuhr  zurückgegangen;  immerhin
aber  sind  die  Vorräte  geringer  geworden.

Es  betrugen  im  April:

1908  1909
die  Zufuhr  19  973  Sack  28  852  Sack
die  Ausfuhr.  .  25  451  37877
der  Vorrat  am  30.  151  210  =  62  728  =

Nachdem  Nordamerika  seinen  Bedarf  an
S.  Thomé-Kakao  für  mehrere  Monate  gedeckt  zu
haben  scheint,  ist  die  Nachfrage  sehr  zurückgegangen,
  so  daß  der  Preis  von  45100  Reis
am  Ende  des  März  zur  Zeit  auf  45050  Reis
für  15  kg  gefallen  ist.  Auf  eine  Besserung  des
Preises  scheint  vorläufig  nicht  zu  rechnen  zu  sein.
Von  S.  Thomé  kommt  die  Nachricht,  daß
unter  den  Kakaobäumen  eine  Krankheit  aufgetreten
  ist,  der  in  einigen  Pflanzungen  bereits
viele  Bäume  zum  Opfer  gefallen  sind.  Es  scheint
sich  um  einen  Käfer  zu  handeln,  dessen  Larve
sich  in  die  Kakaofrüchte  hineinbohrt  und  sie  vollständig
  zerstört.  Zum  Studium  der  Krankheit
hat  die  Regierung  bereits  Sachverständige  nach
S.  Thomé  geschickt.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  Mai  1909.)

Die  japanische  Seidenkohonsernte  im  Jahre  1908.

Infolge  günstiger  Witterung  war  die  Frühjahrsernte
  der  Seidenkokons  äußerst  ertragreich.
Die  Sommerernte  litt  dagegen  unter  regnerischer
Witterung  und  ergab  geringere  Resultate,  als
anfangs  erhofft  worden  war.  Auch  die  Herbsternte
  litt  unter  auormaler  Witterung.  Häufige
Niederschläge  mit  niedriger  Temperatur  verhinderten
  die  regelmäßige  Entwicklung  der  Kokons,
und  die  Ernte  fiel  etwas  geringer  aus,  als  man
zunächst  erwartet  hatte.

Trotzdem  war,  wie  aus  dem  nachstehenden
Gesamtergebnis  von  3  423  967  Koku  ersichtlich,
die  Ernte  im  allgemeinen  günstig  und  übertraf
die  des  Jahres  1907.

Gesamtergebnis  der  Kokonproduktion  im
Jahre  1908:

1.  Frühlingskokons:  Gewöhnliche  1875914
Koku  à  59  Yen,  doppelte  229732  Koku  à  23  Yen,
durchlöcherte  41  701  Koku  à  17  Men,  Abfälle
161  201  Koku  à  18  MWen.

2.  Sommerkokons:  Gewöhnliche  277  887
Koku  à  52  Den,  doppelte  54  125  Koku  à  23  Wen,

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  455.
        <pb n="636" />
        W  560  e0

durchlöcherte  7358  Koku  à
29990  Koku  à  16  Men.

3.  Herbstkokons:  Gewöhnliche  596014  Koku
à  53  VWen,  doppelte  82  802  Koku  à  23  MVen,
durchlöcherte  9587  Koku  à  14  Ven,  Abfälle
57  656  Koku  à  16  Men.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Yokohama.)

12  Pen,  Abfälle

Verbot  des  Verkhaufs  von  Handelsspirituosen
in  Süd-Migeria.

Nach  einem  in  der  Southern  Nigeria  Government
  Gazette  vom  10.  März  1909  veröffentlichten
  Gesetzentwurfe  soll  der  Verkauf  von  „Handelsspirituosen“
  (Wacholderbranntwein  und  Rum)
in  anderen  als  in  der  „Trade  Spirits  (Regulation
of  Receptacles)  Ordinance  vom  Jahre  1906“)
bestimmten  Gefäßen  verboten  werden.

lhe  Bonurd  of  Tmde  Journal.)

öffnung  Ciberias  für  den  Handel.

Durch  ein  in  der  Tagung  1908/09  angenommenes
  Gesetz  wird  das  Land  für  den  fremden
Handel  geöffnet.

Nur  solche  Firmen,  die  in  einem  offenen
Eingangshafen  auch  eine  Niederlassung  haben,
dürfen  im  Innern  Handel  treiben.  Der  im
Innern  handelnde  fremde  Kaufmann  wird  also
stets  einen  Vertreter  an  der  Küste  haben  müssen,

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  88  und  541.

 

 

 

 

der  für  ihn  die  eingeführten  Waren  verzollt  und
die  Roherzeugnisse  des  Landes  verschifft.

Um  die  Liberianische  Regierung  vor  ungerechtfertigten
  Schadenersatzansprüchen  zu  schützen,  schreibt
das  Gesetz  vor,  daß  jede  Firma,  die  im  Innern
Handel  treiben  will,  einen  Vertrag  mit  der  Regierung
  zu  schließen  hat,  der  unter  anderem  die
Bestimmung  enthält,  daß  die  liberianischen  Gerichte
zur  Entscheidung  aller  aus  der  Ausübung  des
Handels  im  Innern  entstehenden  Klagen  ausschließlich
  zuständig,  sowie  daß  diplomatische  Vermittlungen
  ausgeschlossen  sein  sollen.  Jeder  Vertrag
  ist  von  dem  Konsul  des  Landes,  dem  der
Kaufmann  oder  die  Firma  angehört,  zu  visieren.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Monrovia.)

Einfuhr  von  Feuerwaffen,  (Munition  und  Sprengstoffen
  nach  Sierra  Leone.

Durch  Verordnung  des  Gouverneurs  im  Rate
vom  12.  Februar  1909  sind  die  Bestimmungen
über  die  Einfuhr  von  Feuerwaffen,  Munition  und
Sprengstoffen  vom  13.  Januar  1909  (Nr.  10
und  11  vom  Jahre  1909“)  wieder  aufgehoben
und  die  früheren  Bestimmungen  mit  der  alleinigen
Ausnahme  wieder  in  Kraft  gesetzt  worden,  daß
Ubertretungen  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  5  L
(anstatt  10  L,  wie  bisher)  oder  mit  einer  Freiheitsstrafe
  mit  oder  ohne  Zwangsarbeit  bis  zu
einem  Kalendermonat  geahndet  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  414.

 

—  —
—  —
—  —

 

Vermischtes.

 

Australisches  Verfahren  zur  Konservierung  von  Holz.

Seit  einiger  Zeit  macht  in  Australien  ein  Verfahren
  von  sich  reden,  dessen  Zweck  ist,  den  bei
Ban=  und  anderem  Holz  unerläßlichen  Ablagerungsprozeß
  zu  verkürzen,  seine  Lebensdauer  zu  verlängern
  und  es  insbesondere  gegen  die  Angriffe
  von  Land=  und  Wasserinsekten  unempfindlich
  zu  machen.  Das  Verfahren  wird
nach  dem  Erfinder  Powell  als  „Powellizing
Process“  bezeichnet.  Die  Regierung  von  Westanstralien
  hat  für  eine  Reihe  von  Jahren  umfassende
  Versuche  damit  angestellt  und  ist  nunmehr
dazu  übergegangen,  größere  Anlagen  zu  errichten,
in  denen  der  Holzbedarf  der  Staatseisenbahnen  usw.
behandelt  werden  soll.

Nach  dem  Verfahren  wird  das  zu  behandelnde
Holz  in  einer  Saccharinlösung,  der  je  nach  Bedarf

 

andere  Stoffe  zugefügt  werden,  gekocht.  Dadurch
werden  die  darin  enthaltene  Luft,  der  Saft  und  ein
Teil  der  organischen  Materie  entfernt,  während
die  entleerten  Zellen  mit  der  Sachcharinlösung
und  den  darin  enthaltenen  Zusätzen  gefüllt  werden.
Nach  Beendigung  dieser  Behandlung  wird  das
Holz  in  besonders  dazu  hergerichteten  Räumen
künstlich  getrocknet  und  verläßt  sie  in  einem  vollständig
  „abgelagerten“  Zustand.

Das  Verfahren  ermöglicht,  das  grüne  Holz
in  kürzester  Frist  gänzlich  zu  trocknen,  ohne  daß
es  rissig  und  splittrig  wird  oder  sich  wirft  und
zieht.  Es  verliert  dabei  25  v.  H.  seines  ursprünglichen
  Gewichtes  —  was  besonders  bei  dem
schweren  australischen  Hartholz  von  Bedeutung
ist  —  und  nimmt  bis  zu  50  v.  H.  an  Stärke  zu.
Das  Gefüge  des  Holzes  wird  ein  dichteres,  wo-
        <pb n="637" />
        W  561  20

durch  die  Aufnahme  von  Feuchtigkeit  erschwert
und  die  Gefahr  des  späteren  Ziehens  oder  Werfens
beseitigt  wird.  Aus  dem  gleichen  Grunde  ist  für
den  Anstrich  von  „powellisiertem“  Holz  40  v.  H.
weniger  Farbe  nötig  als  bei  nicht  behandeltem.
Die  Elastizität  wird  durch  das  Verfahren  vergrößert,
  auch  späteres  Schwitzen  vermieden.  Der
größte  Vorteil  des  Verfahrens  ist  aber,  daß  das
behandelte  Holz  gegen  weiße  Ameisen,  Bohrwürmer
  und  Teredo  navalis  unempfindlich  und
der  Trockenfäule  nicht  ausgesetzt  sein  soll.  Das
würde  eine  Erfindung  von  größter  Bedeutung
für  alle  Länder  sein,  insbesondere  für  die  mit
tropischem  und  subtropischem  Klima.

Die  westaustralische  Stammgesellschaft  hat
neuerdings  Anlagen  in  Sydney  und  Neusecland
cröffnet  und  geht  mit  dem  Gedanken  um,  weitere
in  allen  Holzdistrikten  Australiens  zu  errichten.
Für  die  Behandlung  berechnet  sie  ungefähr
4  Schilling  für  die  100  Quadratfuß  Oberfläche
(1  Zoll  dick),  so  daß  das  Material  in  Anbetracht
der  Vorteile,  die  erzielt  werden,  nicht  sonderlich
verteuert  wird.  Man  ist  auch  bereit,  den  Gebrauch
  des  Verfahrens  gegen  eine  Lizenz  zu  gestatten.
  Anfragen  dieserhalb  sind  nach  Sydney
zu  richten.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kniserl.

Generalkonsulat  in  Sydney.)

 

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion

durchaus  vorbchält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandtl.)

Westermann:  Handbuch  der  Ful-Sprache.
MWörterbuch,  Grammatik,  Ubungen  und  Terte.
Berlin  1909.  Verlag  von  Dietrich  Reimer
(Ernst  Vohsen).  Preis  geb.  “  8,  —.

Freimut:  Gedanken  am  Wege.  Reiseplandereien
  aus  Deutsch-Südwestafrika.  Berlin.

 

Rangliste  der  Königlich  Preußischen  Armee
und  des  XlIII.  (Königlich  Württembergischen)
  Armeekorps  für  1909.  Mit  den
Dienstalterslisten  der  Generale  und  der  Stabsoffiziere
  und  einem  Anhange,  enthaltend  das
Reichsmilitärgericht,  das  Ostasiatische  Detachement,
  die  Marine-Infanterie,  die  Kaiserlichen
Schutztruppen,  die  Gendarmerie-Brigade  in  Elsaß-Lothringen.
  Nach  dem  Stande  vom  6.  Mai  1909.
Berlin,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung.
  Preis  7  7,50,  geb.  9,—.

Rangliste  der  Kaiserlich  Deutschen  Marine
für  das  Jahr  1909.  Mit  einem  Anhange,
enthaltend  die  Deckoffiziere.  Nach  dem  Stande
vom  6.  Mai  1909.  Redigiert  im  Reichs-Marine-Amt.
  Berlin,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Königliche  Hofbuchhandlung.  Preis  "  2,50,
geb.  “¾  3,25.

Handbuch  für  Heer  und  Flotte.  Enzuklopädiec  der
Kriegowissenschaften  und  verwandter  Gebiete.  Unter
Mitwirkung  von  zahlreichen  Offizieren,  Sanitätsoffizieren,
  Beamten,  Gelehrten,  Technikern,  Künstlern
  usw.  Herausgegeben  von  Georg  v.  Alten,
Generalleumant  z.  D.  Mit  zahlreichen  schwarzen
und  farbigen  Tafelu,  Tabellen,  Karten.  Plänen  und
Tertillnstrationen.  2.  und  3.  Lieferung.  Berlin,
Leipgig,  Stuttgart,  Wien.  Deutsches  Verlagshaus
Boug  &amp;amp;  Cv.  —  Das  Handbuch  erscheint  in  neun
Bünden;  halbjährlich  erfolgt  die  Ausgabe  eines
Bandes.  Preis  des  Bandes  broschiert  7  24,—,  in
Halbfranz  geb.  7  26.—.  Jeder  Band  kann  auch
in  zwölf  Lieferungen  zu  je  2.7¼  bezogen  werden.

Wentzel  und  Pacch:  Photographisches  Reisehandbuch.
  Ein  Ratgeber  für  die  photographische
Auorüstung  und  Arbeit  auf  Reisen.  Mit  vielen  Abbildungen
  im  Tert  und  einem  Negativregister.
Berlin  1900.  Verlag  Gustav  Schmidt  (vorm.  Robert
Oppenheim).

Ottmann:  Der  Amateurphotograph  auf  Reisen.
Winke  für  die  Ausrüstung  zum  erfolgreichen  Kamera= 



 

 

,  .  ·  ,  »  touristen.  Verlag  von  Emil  Wünsche.  A.  G.  für
Deutscher  Kolonialverlag  (G.  Meinecke).  Preis  photographische  Industriec.  Reick  bei  Dresden;  Komgeb.
  M  4.—.  missionsverlag  von  Gustav  Schmidt,  Verlin.  Preis

—  —  tart.  .I  1,—.
.  —
Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postagenturen  in  Kilossa,  Morogoro  und  Wilhelmstal  (Deutsch-Ostafrika)  sind
zur  selbständigen  Wahrnehmung  des  Nachnahmedienstes  bei  Sendungen  aus  Deutschland  zugelassen

  worden.
Schutzgebiets  befördert.

Im  übrigen  werden  Nachnahmesendungen  aus  Deutschland  nach  allen  Postorten  des
Soweit  Postanstalten  den  Nachnahmedienst  noch  nicht  selbstständig  wahrnehmen,

  wird  die  Vermittlung  durch  geeignete  Postaustalten  an  der  Küste  usw.  übernommen.
        <pb n="638" />
        —  562  20

Posthapsschistverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juni  1909.

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Ein-Ausß

  chiffungshafen.
Dauer

Kriese  müssen  aus
Berlin  spätestens

 

 

 

 

 

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Sleintopf

schiffungohafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ostafrika.  Ncapel  28.  Juni  8.  JuliMombasaO  16.  16,  18T9.]  5.  26.  Juni  6.  Juli
(deutsche  Schiffe)  101
M#u)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  15%  no  Ta  »s.  -
Muansa  imit  lsumbura)  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  0
und  Schirati.
O  Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  11.  Juli  Mombasa  O  15  Tageh.  Juli  10.0
beförderung  mit  der  Uganda-  (engl.  Schiffe)
babn  und  von  der  Endstation
Schif  Bestinr=  -*nr  a  .  ·  «.  «.
Isllsokssxtsssch  den  Bestim  Brindisi-  6.  Juni  1.  Juli  Mombasa  O  17  Tage  .  Juni  2.  Juli  100
D  (engl.  Schiffe)
ap  7.  28.  8.  T  7  9  Tagel.  26.  Juni  6.  Juli
1)  nach  Tanga  teinschl.  Amanl,  ——uie  Juni  8.  Juli  Tanga  17,  17,  19  Tage  8  6.  Juli
Aruscha.  Korogwe.  Mim  .  —  7
bara.  Mombo,  Moschi.  Mu-  Brindisi  11.  Juli  Tanga  16  Tage  9.  Juli  10  10
hesa,  PVangani,  Milhelmsiul  (engl.  Schiffe)
*r5‚  9  —  —  2  *
und  Wugiri)  .  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mits.  104
Neapel  7.  28.  Juni  Daressalam  18  Tage  5.  26.  Juni  10.0
(deutsche  Schiffe
Marseille  10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  n-.
(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  nach
Daressalam  durch  Gonverne-)
  nach  Teutsch  Ostafrita  rindisi  mentsdaupfer  in  6  Stund.)
(ausschl.  der  1  n  und  b  (engl  Schiffe)  11.  Juli  Daressalam  18  Tage  9.  Juli  10.#0
genannten  Postorte)  .·
Vrmdm  .  ,».
-  1.  „  «  2.  040
;Vrindisi  ·  nach  Daressalam  weiter  Z
"  (engl  Schifg  G6.  Juni  mit  nächster  Gelegenheit  1.  Juni  10.0
-inksabl  8.  Juli  Daressalam  21  Tage  G6.  Juli  10.0
einsche  »
2.ventich-Südwestafkiha.
a)  nach  Swakopmund  sowie  .  .  —  —  „  „
nach  Abbabis.  Aris.  Anb,  Hamburg  2.  23.  Juni  Swalopmund  26  Lage  1.  22.  Juni  12.0
Epukiro,  Gobabis.  Gocha-Lanas.
  Grootfontein,  Groß-Barmen,
  Groß  Witvley.  Gu-  Antwerpen  7.  28.  Juni  Swakopmund  21  Tage  K.  27.  Juni  1.0
chab,  Haris.  Opachangs,  Hohe-deutsche  Schiffe)  n
warte,  Jakalswater,  Johann-  .
ZHHZVOIFIZE-IlssklkåsügszxSotktbmztptyn8.29.Juni  SwakopmundLOTage7.28.Jumll.2:.k
Nauchas,  Neudamm.  Oka“  (deutsche  Schiffe)  ·  »
VIIIÜskasslsmsuksjlmslls  Southampton  12.  Juni  3.  Juli  Swakopniund  20  Tage  J11.  Juni  2.  Juli  11.23
guan.  OÖsona,  Otawi,  Otjiwer
  ji  1  ·  —  —  u  „  I#  „
n]Irmhs2es  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  26  Tagessjed.  Mt-.  6.20
jani.  Omio.  Reboboth,  Richt-  —  „
bLaseb  Seeigeaeeb,  Utor,  Southampton  5.  19.  26.  Juni  Swakopmund  21,  31.I.  18.  25.  Juni  11.23
U#  ,  Jc"«,  :«-’  98  .
heutmeWindlmt  24  Lage
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  10—28  Tg.jeden  Freitag  11.23
?  orpe  7.  28.  üderitz  22  Tage  ʒ.  27.  1.0
)  nach  Lüdertubucht  sowie  gurt  em  duni  Lnderitbucht  age  6  2  um
nach  Araboab,  Aus,  Berseba.  --·  c»  7  28.  Juni  2.
Bethanien,  Brackwasser,  Gi-  Sonthampton  8.  29.  Juni  eüderitzbucht  21  Tage  7.  28.  Juni  11.23
beon.  Gochas.  Hafuur,  Kalk=  (deutsche  Schiffe)
fomem  i  SZud  |.  Kanus.  Kect  .  .  .  -..  .  .  —  4  *
manshoobe.g  Kutttn  Malaa-  #Hamburg  18.  jedes  Monato  Lüderitzbucht  32  Tage  18.  jed.  Mis.  6.20
Dohr.  S  cscheim,  Marmbad,  .  .  .  ..  .  —  ·  .  .
Utamas  Hamburg  I.  jedes  Monats  Lüderibucht  10  Tage  1.  jed.  MliS  6.20
Hamburg  2.  23.  Juni  Luderitzbucht  27  Tage  1.  22.  Juni  12.
e#  nuch  Ramanedrift  Southampton  5.  19.  Juni  3.  JuliiKapstadt  17  Tage  1.  18.  Juni  2.  Juli  11.2:

v

 

3#  Samoa.

 

Queenstown

Auf

zerlangen  des

13.  Juni  18.  Juli

 

Apia  31  Tage

Absenders  auch  nber  Sydney.

11.  Juni  10.
Nachversand  1.0

 

Juli  11.2:
        <pb n="639" />
        G  563

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen

  am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Üüberfahrt

Briefe  müssen  aus
Verlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

4.  Deutsch-NReuguinea.

Neapel
Oentsche  Schife)]  18.  Juni  2.  16.  Juli

Brindisi

127.  Juni
(engl.  Schiffe);

Friedrich-Wilhelmshafen
  38,  41  u.  38  Tg.

Simpsonhafen  40  Tage
Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

Simpsonhafen  17u.  41Ig

16.  25.30.  Juni  1411.  Juli
10  10

 

5.  Kamerun.

a)  nach  Akonolinga,  Bamenda,
Banjo,  Bibundi,  Bipindihof.
BonaberiB  Hponamnda  Buca.

Campo,  chang,  Duala.
Dume,  Soolwor,  Edea.  #a
basst,.  Jaun  SJohannkucchepüde

  —  Kribi.  Lolodorf,
  Lomie,  Longsi,  Plautation,
  Viktoria

b)  nach  Rio  del  Ry

nach  dem  Tschadsee-Gebiet
(Garua,  Kusseri)

II)  nach  Offtdinge

22

o)  nach  Molundu

 

Duala  20,  28—43  Tage
Kribi  21,  28—43  Tage
L#  21,  28-43  Tg.
Longji  21,  28—43  Tage
Campo  28—43  Tage
Bibundi  28—43  Tage

Viktoria  18  Tage
Duala  19  Tage
Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30-32  Tage
Longji  30—32  Tage
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage

Rio  del  Rey  28—43  Tage

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Mang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Nio  del  Ney  25  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  über
Lokodta-Dola

Calabar  19  Tage

von  dort  weiter  ben  Obokum

(am  Croßsuß,  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen

Matadi  19—20  Tage
von  da  weiter  mit  der  E  benbahn
  bis  Brazzaville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
dem  Kongo,  Ssanga  und
Diah  "(4.  Man

t:no  19,  27  Tage

9.  jed.  Mts.  8.56
25.  jed.  Mts.  6.20

 

10.  jed.  Mts.  1.0

1.  29.  Juni  1018

25.  jl  d.  Mts.  6.20
jeden  Donnerstag  104

1.  29.  Juni  1015

jeden  Donnerstag  10.5

—  —  —

2.  23.  Juni  14.  Juli  1.0
23.  jed.  Mts.  1045

 

6.  den  KNarolinen,  Palau-Inseln,

  Marianen  ausschlietzlich

  Gnam“)

)  Sndgen  nach  Guam  werden“
  r  San  Francisco
9

1)  nur  *  Sendungen  nach  Jap.

)nur  für  Sendungen  nach  Jap,
Palau,.  Angaur.

Jap  18  Tage
Ponape  51  Tage
Saipan  43  Tage
Palau  37  Tage
Angaur  36  Tage
Jap  39  Tage
Jap  34  Tage

—n.—#..—

 

»  jlo.jcdes3Monats
Hamburg
125.  jedes  Monats
25.  jedes  Monats
Boulogne  11.  jedes  Monats
sur  Mer
(deutsche  Schiffe)
##Liverpool  3.  Juni  1.  Juli
6
OHamburg  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeven  Sonnabend
Liverpool  3.  Juni  1.  Juli
Liverpool  jeden  Sonnabend
Liverpool  jeden  Sonnabend
l
i
Antwerpen  3.  24.  Juni  15.  Juli
Bordeaux  j25.  jedes  Monats  "
1
Brindisi  27.  Juni
(engl.  Schiffe)
1
Neapel  "4.  Juni
ceuffe  Schiffe)
Neapel  18.  Juni  16.  Juli
(deutsche  Schiffe)

3  2.  16  x.  25.  Juni
14F.  Juli  1040

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Niantschon.

Verlangen  des  Absendie
  gewöhnliche  und  eingeschriebene
  nese  und  Postarten
  über  Sidbtrien.

 

Neapel  #  4.  18.  Juni  2.  Juli
(deutsche  Schiffe),

Brindisi  1  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  6.  20.  Juni  4.  Juli
(franz.  Schiffe)

Liverpooll  11.  Juni  2.  Juli

Marseille  11.  25.  Juni

(engl.  Schiffe)

Tsingtau  32  Tage

Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

35  Tage
35  Tage

Tsingtau
Tsingtau

 

2.  16.  30.  Juni  1040
jeden  Freitag  10.0
4.  18.  Juni  2.  Juli  1010

10.  Juni  1.  Juli  8.35
9.  23.  Juni  100.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  gewöhnl.  u.  eingeschr.  Briefe  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,

Geschäftspapiere,  Warenproben  —  üb.  Rußland;  Montags,  Diensta
Sonnabends:  ab  Berlin  72  u.  Dienstags  7.52,  Brieffend.  ed.  Urtt  auf

E—  Mittwochs,  Donnerstags,
f#erl.  auch  üb.  New  VYork  (700).
        <pb n="640" />
        564  250

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  4.  Juni  Jaluit  57  Tage
deutsche  Schiffe)  2.[  11.  i  6.
§.  Marshall-Inseln.  deutsche  Sine)  icun  Aag.
Vrindisi  13.  Juni  8.  Arg.aluit  56  und  51  Tage  —
(enal.  Schiffe)
Haniburg  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  22—20  Tage  16.  25.  und  Letzten
D  jed.  Mts.  6.20
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Notterdam  22.  jed.  Mts.  Lome  20  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
9.  Togo.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  10
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  106
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  10  1
von  dort  weiter  auf  dem
n  Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1.  jedes  Monats  Lome  26—28  Tage  1.  jedes  Monats  6.20
5.  Juni  Lome  21—23  Tage  4.  Juni  10  13

 

Notterdam

 

 

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
1I
Deutsch-Reuguinegs  Neapel.  .  .  .  4*.  21.  Juni  2“.  Juli
beutsch-Neug  -  -p-  ---—--  Mar  Dden--  Neapel  .  .  .  .  15*.  Juli
Neapel.  .  ..  11*.  24.  Juni  2*.  Juli
Deutsch-  Ostafrika  .  .  Brindisi  20.  Juni  —  —  -·-—«·,
Ostst  Makscisuk  ..-16.jed.Mts.  Neapel--«STARTJMMAJUU
--.------...-  .  -  -  Brindisi...13.27.Junill.3uli
Marseille.  ..  10.  24.  Juni  8.  Juli
denia  ·  Sndue  alriu-  Southampton  107.  Juni  17.  Juli  gudervool.  ..  b.  Vancouv.  13.  27.  Juni
z  n  ymouth,
nördl.  Teil  d.  —  Sauthampton  jeden  Sonntag  Kiautschon  o  annnn,  über  San  Francisco  unde-"
  6  J  led.  Mts.  Le  Havre  oder  stimmt  (5-  Gmal  monail.
südl.  Tell  des  Schutzgeb.  Southampton  10“.  Juni  1“.  Juli  Queenstowmn
Southampton  jeden  Sonntag  Sibir.  Eisen-  unbestimmt
—  bahn.  .  .  .  bis  4  mal  wochentlich!
Kamerun  Lunburg  16.  8  K#d  #lmmoubh  übb.  Vancouv.  15“.  Juni
·····  «O»  ·".-:.  Queenstown
Liverpooll  13.  Juni  4.  Juli  Ssams  Havre  über  San  Francisco
den  Narolinen  —  —  od.  Plymouth  (unbestimmt)
1  .-..--  .  .-  -  -.-..-...
Marianen,  epe  “.  21.  Juni  27.  Juli  Toao  Hamburg  .  .  2.  15*.  19“.  2145.  jed.  Mt#.
Palan--Inseln  ogo·  Southampton  30.  jed.  Mts.

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="641" />
        565  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Vostdampfer  von  #  nach  bis  26.  Mai  1909.
1

„Adolph  Woermann“  ..  Hamburg  i  Durban  am  23.  Mai  ab  Suez.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  24.  Mai  ab  Lome.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  10.  Mai  in  Lome.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Mai  Cuxhaven  passiert.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  26.  Mai  in  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“.  Kilwa  Hamburg  am  21.  Mai  in  Antwerpen.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  22.  Mai  in  Conakry.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  14.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  24.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Hans  Woermann“.  Akkra  Hamburg  am  25.  Mai  ab  Hamburg.
„Henriette  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  16.  Mai  in  Hamburg.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  20.  Mai  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Asfinie  Hamburg  am  20.  Mai  in  Sierra  Leone.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Kotononu  am  28.  Mai  in  Lome.
„Lili  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  25.  Mai  in  Hamburg.
„Linda  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  am  14.  Mai  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  19.  Mai  in  Bonny.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  23.  Mai  in  Teneriffe.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  4.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  26.  April  in  Hamburg.
„Max  Brock“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Mai  ab  Madeira.
„Otto  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  26.  Mai  ab  Notterdam.
„Paul  Woermann“.  Mossamedes  Hamburg  am  22.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Burutu  Hamburg  am  22.  Mai  ab  Las  Palmas.

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

„Edea"“".  Hamburg  #  Calabar  am  13.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Kamerun“  Hamburg  .  Kamerun  am  24.  Mai  in  Duala.
„Lome“  Kotonou  l  Hamburg  am  22.  Mai  in  Hamburg.
„Otavi“  .  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  Mai  in  Lagos.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Mai  in  Lüderitzbucht.
„Togo“  Mossamedes  Haniburg  am  24.  April  in  Hamburg.
„Windhuk"“  Durban  Hamburg  am  24.  Mai  ab  Marseille.
„Savoia“.  Hamburg  Mossamedes  am  23.  Mai  in  Loanda.

 

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

 

„Friderun“  Akkra  Hamburg  am  20.  Mai  ab  Madeira.
„Henner“.  Hamburg  Rio  Nunez  am  20.  Mai  ab  Bissao.
„Immo“  Hamburg  Sierra  Leone  am  24.  Mai  in  Antwerpen.
„Ingbert"“.  Mossamedes  Hamburg  am  21.  Mai  ab  Libreville.
„Ingo  "#.  Hamburg  Mossamedes  am  24.  Mai  ab  Teneriffe.
„Ingraban“"““  Durban  Hamburg  am  20.  Mai  in  Nossi  Bé.
„Irmfried“  Hamburg  Akkra  am  22.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Irmgard“  Hamburg  Akkra  am  20.  Mai  in  Lome.
„Ivo  Rio  Nunez  Hamburg  am  19.  Mai  ab  Dakar.
„Walburg“  Mossamedes-  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
        <pb n="642" />
        G  566  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresser  Heydtkontor-.  28.  Mai  1909.
..

Grün-  «  Ge=  vor-  letzte

dungs-  Kapital  a  chäfts-  lette  Drui-  Nachfrage  Angebot
jahr  M  jahr  dende  dende  5%  5
1907  1  850  000  11.  10.1  10  0  Asritanische  Kompagnie  A.-G.  63  —
1906  2  000  OC00d  I.  1.10  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  —  60
1905.  750  000  1.  4  8  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

II  -FOlpssd-C0,A.G..  .  160  —
1905  1  200  O0C00  4.  l  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  58  65
1905  #  600  000  l.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  «  —  90
18900015000001.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  bank-Compagnie  250  —
18914  2  600  O000  1.  10.)  7  7  Chocolà  Plantagen-Gesellschaft  91  95
1905—  220  000  l  1.1.·:18  20  Debundscha-Pflanzung  —  125
1900  800  OO00  1.  1.])  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  65
1878  2760  000  1.  1.  20  16  (Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Geselsschaft,

.  s  -  ,  .derøudfee-Jnseln..  s216  222
1885  2000  000/1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-Afrika  950  1000
1907  2500  000  1.  11—  0  Deutsche  Kautschut-Uttiengesellschaft'  —  55
18902  1000000  1.  1.  0  0  „Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  55
19087  4500  O00U.  5.—  —  Deuts  che  Ekalechroneen  Akt.-Ges.  200  205
1901000  000  5.  2  3  Deutsche  Togo  Gesel  sellsch  60  65
1885  3721  000  1.  011  5  Deuts  ch-Ost  *  ihe  *nm]is!  Stamm--Ant.  98  102

8000000  #  5  5  Vorzugs-Anteile  98  102
1886  400  000.  1.  0  ariotefriem  Plantagengesellschaft  —  .  80,—

»  ;  1—  —.  do  Vorz.  „Aktien  —  A  226,
1901  49  O0O00  1.  1.8  31/  „,  Deussch-Osofrikanicce  8½%  Schuldverschrei=I

  !  .bungen(vomRe1chstchergeftellv..  .«96  97
18972250  000  1.  1.)  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Hardelsgesellscoft  —  100
1800  1000000  1.  1.0  0  wGesellchaft  Nordwestkamerun  ..—  10

860  000  0  0  do  ...  m  B.·10  —
1898  1000000  1.  1.  10  0  '*’-:  Südkamerun  .....  kit  I  —  8

1000  000  10  ·  .  it.  —

1889  2000000  1.  10.,  0  0„  euabenala  Plantagen-Gesellschaft  .  —  21
18397  1168000  1.  1.0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  r  –  40
1889  8  000  000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  k  —  80
1887  1200000  1.  1.  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  1980  —

I  Genußscheine  —  D4K  1800.—
19004  100000001.  11.—  o  gamerndoergwerk  bainuscheine  haft  1  40
1906  3000  000  1.  1u1.—  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  J  —  55
1903,  1000  000|1.  1.0  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  –  —
1899  2000000  T  1.  J7.0  5  „Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  84  87
1885  6000  000  1.  4,0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  98  102

«  ’  0  0  Stamm-Anteile  15  50
18906  1200  000  1  .  1.ßstafrika-Kompagnie  ..«——  75
1904  21  000  000  1  1.  3  8  Ostafrikanische  Eienbahngesellhatt  Anteile

rD  D  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und

«  I  s1200X0Ruckzahlunggaranttery...  102  108
1800  20  000  000  «  1.  4.  ·0  9  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft.  235  286

«  200  000  0  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheiner  ¾  133.—dT  134.—
1902  125  000  1.  110  ö0  Pacifie  Phosphate  Co.  21  L  28  8
1807  2000  000  1.  10.5  6  „  Plantagengesellschaft  Concepcion  —  82
1896  1500000  1.  1.  .  0  r  Rheinische  Oender-Plamtagengeselschafe.  —  40
1903  800  00o  (1.  1..  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  45
1905  2000000  1.  11  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  |  —  4140
1897  500  000  1.  1,  0  1  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  80  —
1900  0  500  000  I1.  7.)  0  ·0  South  African  Territeries  11  ah  84  12  sh
189202  000  000  1.  7.  0  0  South  West  Africa  Co.  34  sh  6  d  346h  10  1,„Üd
1893.  869  100  1.  4.]  0  0  Usambara  gasfechaugesellshaft  Stamm-Anteile  25  zöfr.  32  zefr.

z  142  200  0  ·0  Vorzugs-Anteile  —  50
1897  1  1500  000  (1.  1.  T  0  6  I  Westafntamschc  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi

#  r  Stamm-Anteile,  118  122

600  000  *  6  25,6  Vor  ugs-Anteile  118  122
1897  4500  000  1.  1.  0  0  eosien  Pflanzungsgesellschaft  Victoria.

%  1  n„  «  zusammengelegtc  Stamm-Aktien  —  50

s  —  8  Vorz.-Aktien  101  104
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Srrnn  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Dwrock  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchbruckerei  von  EC.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W#6#  Kochstrade  ##—71.

Ausgegeben  am  1.  Juni  1000.
        <pb n="643" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

HBerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Juni  1909.  Nummer  12.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertfelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Frelherr
v.  Danckalman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblamn  mit  den  Beiheften  benägt  betm  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  3,—,  dirett  unter  S  nd  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  d)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Ansrggen
find  an  die  Könäihliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Abkommen,  betr.  Bergbau  im  Gebiete  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.
  Vom  28.  Januar  1909  S.  569.  —  Vertrag,  betr.  Schürfen  und  Bergbau  im  Lüderitzbuchter  Diamantengebiet.
  Vom  26.  März  1909  S.  571.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  Abänderung  der  Verordnung
  betr.  Reinhaltung  der  öffentlichen  Wege.  Vom  6.  März  1909  S.  573.  —  Personalien  S.  574.  —
Patriotische  Gaben  S.  576.

Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Vom  Bau  der  Manengubabahn  S.  577.

Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  577.  —  Die  Betriebsergebnisse  der  Usambara-Eisenbabn  für  das
Rechnungsjahr  1908  S.  577.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets
über  die  Zollstellen  der  Küste  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres  S.  579.  —  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets
  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  Kalenderjahre  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Kalenderjahre  1907  S.  581.

Togo:  Die  Togo-Dahomey-Grenzregulierung  S.  581.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Lage  in  Ponape  S.  581.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  ö82.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Seidenproduktion  der  Welt  im  Jahre  1908  S.  583.  —
Stand  der  Baumwollsaaten  in  Turkestan  S.  584.  —  Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  S.  584.  —  Tabakausfuhr
des  Staates  Bahia  im  Erntejahr  1908/09  S.  584.  —  Bergbau  und  Mineralienausbeute  in  Algerien  S.  584.  —
Außenhandel  Algeriens  1908  S.  585.  —  Die  Hauptausfuhrartikel  der  Insel  Mauritius  1908  S.  586.  —  Kaivorschriften
  der  britischen  Kolonie  Fidschi  S.  586.  —  Zollbehandlung  von  Patentmedizinen  in  Sierra  Leone  S.  586.  —
Lizenzgebühren  für  Handlungsreisende  in  der  Kapkolonie  S.  586.

Vermischtes:  Eingeborenen-Recht  und  koloniale  Gesetzgebung  in  Natal  S.  587.  —  "*  Die  Wege  nach  Katanga
(mit  einer  Kartenskizze)  S.  612.  —  Tierärztliche  Konferenz  in  Pretoria  S.  614.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  615.
—  Verkehrs-Nachrichten  S.  615.  —  Schiffsbewegungen  S.  619.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  620.

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

RKbkommen,  betr.  Bergbau  im  Gebiete  der  Deutschen  KolonialgesFellschaft  für
Südwestafrika.

Vom  28.  Januar  1909.

§  1.  Die  Regierung  wird  das  durch  die  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betreffend
Bergbau  im  Gebiete  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  vom  22.  September  1908
der  Kolonialgesellschaft  vorbehaltene  Recht  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung  von
Diamanten  bis  zum  1.  April  1911  fortbestehen  lassen.

§  2.  Die  Kolonialgesellschaft  verpflichtet  sich,  das  ihr  in  der  Verfügung  vom  22.  September
  1908  vorbehaltene  Gebiet  —  im  folgenden  das  Sperrgebiet  genannt  —  insbesondere  die
darin  etwa  vorhandenen  Diamantmuttergesteinslager  bis  zum  1.  April  1911  auf  Diamantvorkommen
zu  untersuchen  oder  durch  Dritte  untersuchen  zu  lassen  und  hierfür  einen  Betrag  bis  zu  200  000./
aufzuwenden.  Mit  der  Vornahme  der  Untersuchungsarbeiten  hat  sie  spätestens  drei  Monate  vom
Tage  der  Unterzeichnung  dieses  Vertrages  ab  zu  beginnen.

Die  Kolonialgesellschaft  ist  befugt,  diese  Verpflichtung  auf  das  Südwestafrikanische  Minensyndikat
  oder  die  Metallurgische  Gesellschaft  zu  Frankfurt  a.  M.  zu  übertragen.  Letztere  haben  die
        <pb n="644" />
        570  ꝛ

lbernahme  dieser  Verpflichtungen  durch  Erklärung  gegenüber  dem  Reichs-Kolonialamt  zu  bestätigen.
Mit  dem  Eingang  dieser  Erklärung  wird  die  Kolonialgesellschaft  von  ihren  Verpflichtungen  befreit.

§  3.  Die  Kolonialgesellschaft  erklärt  sich  dagegen  damit  einverstanden,  daß  die  Regierung
für  alle  im  Sperrgebiet  vor  oder  nach  Aufhebung  der  Sperre  geförderten  Diamanten  eine  an  den
Schutzgebietsfiskus  zahlbare  Abgabe  in  Höhe  von  10  v.  H.  des  Wertes  der  geförderten  Diamanten  erhebt,
soweit  die  Förderung  aus  Abbaubetrieben  erfolgt,  für  welche  die  Verleihungs=  bzw.  Umwandlungsurkunde
  nach  dem  1.  Oktober  1908  beantragt  worden  ist.  Als  Wert  im  Sinne  dieser  Bestimmung
gilt  der  Verkaufspreis  außerhalb  des  Schutzgebietes  nach  Abzug  eines  die  Kosten  der  Versendung,
der  Versicherung  und  der  Verkaufsvermittlung  deckenden,  allgemein  festzusetzenden  Prozentsatzes.

Sollte  der  Wert  in  dieser  Weise  nicht  ermittelt  werden  können,  so  ist  er  durch  Sachverständige
festzustellen.

Die  Regierung  behält  sich  vor,  die  hierzu  erforderlichen  Vorschriften  zwecks  Ermittlung  des
Wertes  zu  erlassen.

Die  durch  vorstehende  Bestimmung  vereinbarte  Abgabe  wird  nicht  erhoben  von  denjenigen,
die  auf  Grund  der  Schürfscheinbestimmungen  der  Kolonialgesellschaft  für  die  ursprüngliche  Dauer
oder  auf  Grund  einer  Verlängerung  —  jedoch  nicht  über  den  1.  April  1909  hinaus  —  Berechtigungen
erworben  haben."

8§  4.  Von  den  auf  Grund  des  §  3  eingehenden  Abgaben  erhält  die  Kolonialgesellschaft
ein  Drittel.

Dieser  Betrag  ist  auch  dann  unter  Zugrundelegung  einer  Abgabe  von  10  v.  H.  des  Wertes
an  die  Kolonialgesellschaft  abzuführen,  wenn  die  auf  Grund  des  §  3  festgesetzten  Abgaben  ohne  Zustimmung
  der  Kolonialgesellschaft  herabgesetzt  werden  sollten.

§  5.  Die  Einführung  der  Abgabe  im  Sperrgebiet  gemäß  §  3  wird  im  Verordnungswege
  erlassen.

§  6.  Der  Schutzgebietsfiskus  hat  für  seine  im  Bergrechtsgebiet  der  Kolonialgesellschaft
bisher  belegten  Felder  nur  die  aus  §  2  des  Abkommens  vom  17.  Februar/2.  April  1908  sich  ergebenden
  Abgaben  an  die  Kolonialgesellschaft  zu  zahlen.

§  7.  Die  Bestimmungen  des  Abkommens  vom  17.  Februar/2.  April  1908  bleiben  in  Kraft,
soweit  sie  nicht  durch  dieses  Abkommen  abgeändert  sind.

§  8.  Streitigkeiten,  die  sich  aus  diesem  Abkommen  ergeben  sollten,  werden  durch  ein
Schiedsgericht  entschieden,  das  seinen  Sitz  in  Berlin  hat.  Soweit  gerichtliche  Handlungen  in  Frage
kommen,  ist  ausschließlich  das  Landgericht  I  Berlin  zuständig.  Das  Schiedsgericht  besteht  aus  drei
Mitgliedern,  von  denen  je  eines  vom  Präsidenten  des  Kammergerichts,  vom  Vorsitzenden  des  Vorstandes
  der  hiesigen  Anwaltskammer  und  vom  Präsidenten  der  hiesigen  Handelskammer  ernannt
wird;  die  Ernennungsberechtigten  können  sich  selbst  zu  Schiedsrichtern  bestellen.  Wenn  ein  Schiedsrichter
  das  Amt  nicht  annehmen  oder  fortführen  kann  oder  will,  so  wird  der  Ersatzmann  jeweilig
von  derselben  Stelle  ernannt,  die  die  Ernennung  bowirkt  hat.

Berlin,  den  28.  Januar  1909.

Der  Staatssekretär  Deutsche  Kolonialgesellschaft
des  Reichs-Kolonialamts.  für  Südwestafrika.
Dernburg.  F.  Bugge.  (Unterschrift.)

Schlußprotokoll.

Bei  Vollziehung  des  heutigen  Abkommens  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  der
Deutschen  Kolonialgzesellschaft  für  Südwestafrika  ist  von  den  Parteien  noch  folgendes  festgestellt  worden:

Behufs  Ausführung  des  Abkommens  wird  eine  Kaiserliche  Verordnung  publiziert  werden.
In  dieser  Verordnung  wird  zugleich  behufs  Ausführung  des  §8  7  des  Rezesses  vom  17.  Februa
2.  April  1908  eine  Bestimmung  getroffen  werden,  wonach  die  dort  vorgesehenen  Abgaben  als  öffentliche
  festgestellt  und  erhoben  werden.

*)  Die  Bestimmung  des  letzten  Absatzes  des  §  3  ist  durch  Vereinbarung  der  Vertragsparteien
  aufgehoben  worden.
        <pb n="645" />
        G  571  20

Die  Kolonialgesellschaft  hat  sich  dem  Kolonialamt  gegenüber  zur  Uberlassung  eines  Auspruchs
auf  Abgaben  bereit  erklärt,  nachdem  der  Herr  Staatssekretär  die  Erklärung  abgegeben  hat,  daß  er  in
Aussicht  genommen  habe,  den  gegenwärtig  bestehenden  Diamantausfuhrzoll  von  10  “  pro  Karat
in  einen  Zoll,  der  etwa  einem  Drittel  des  Wertes  entspricht,  umzuändern,  sobald  die  Verhältnisse  dieses
gestatten  werden.

Der  Herr  Staatssekretär  hat  ferner  in  Aussicht  gestellt,  daß,  falls  die  Gestehungskosten  bei
der  Diamantgewinnung  eine  wesentliche  Steigerung  erfahren  sollten,  diesem  Umstande  durch  eine
entsprechende  Gestaltung  des  Ausfuhrzolles  Rechnung  getragen  werden  soll.

Der  Herr  Staatssekretär  hat  für  den  Schutzgebietsfiskus  die  Verpflichtung  übernommen,  die
im  §  3  des  Abkommens  festgesetzte  Art  der  Berechnung  auch  auf  diejenigen  Abgaben  zur  Anwendung
zu  bringen,  welche  der  Fiskus  gemäß  §  6  dieses  Abkommens  in  Verbindung  mit  §  2  des  Rezesses
vom  17.  Februar/2.  April  1908  für  die  im  Gebiete  der  Kolonialgesellschaft  von  ihm  belegten
Diamantbergbaufelder  an  die  Gesellschaft  abzuführen  hat.

Berlin,  den  28.  Januar  1909.

Der  Staatssekretär  Deutsche  Kolonialgesellschaft
des  Reichs-Kolonialamts.  für  Südwestafrika.
Dernburg.  F.  Bugge.  (Unterschrift.)

Vertrag,  betr.  Schürfen  und  Bergbau  im  Cüderitzbuchter  Diamantengebiet.
Vom  26.  März  1909.

Zwischen

1.  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,  handelud  auch  für  die  vom  Gouvernement
belegten  Schürffelder,

der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,

der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  H.,

den  Herren:

a)  Rechtsanwalt  Dr.  Reinshagen,
b)  Henning,

c)  G.  F.  Schmidt,

d)  Weiß,

ad  a  bis  d  als  Bevollmächtigte  der  Diamant-Schürf=  und  Minen-Gesellschaft  Colmanskop  m.  b.  H.,
der  Colmanskop  Diamond  Mines  Ltd.,  der  Gesellschaften  Anichab,  Victoria,  Germania,  Grillenthal,
Nautilus,  Phönix,  Kubub,  Elisabethbucht,  Swakopmund,  Meteor,  Windhuk,  Pomona,  Hamonia,
Karlsthal,  Angras  juntas,  Keetmanshoop,  Weiß,  de  Meillon  &amp;amp;  Co.,  der  Herren  Ziller  und
Metje,  laut  unter  dem  13.  März  1909  telegraphisch  mitgeteilter  Vollmacht,  sowie  Südwest,
Quitzow  Diamantengesellschaft  Blank,  Namaqua-Schürfgesellschaft,  Südstern,  Danziger,  Kappelhof,
Worms,  laut  unter  dem  25.  März  1909  telegraphisch  mitgeteilter  Vollmacht,

e)  G.  F.  Schmidt,  außerdem  handelnd  in  eigenem  Namen,
ist  vereinbart  worden,  was  folgt:

§  1.  Im  Bereiche  des  durch  die  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  vom  22.  September
1908  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung
  von  Mineralien  vorbehaltenen  Gebietes  wird  denjenigen  Vertragschließenden,  die  in  dem
genannten  Gebiete  vor  dem  1.  April  1909  auf  Grund  innerhalb  rechtsgültiger  Schürffelder  festgestellter
  Diamantenfunde  die  Erteilung  von  Bergbaufeldern  in  ordnungsmäßiger  Weise  beantragt
haben,  unbeschadet  der  sonst  geltenden  gesetzlichen  Vorschriften  über  die  Größe  der  Diamantbergbaufelder,
  zugestanden,  daß  sich  jedes  Bergbaufeld  der  fraglichen  Art  über  die  gesamte,  314  ha  umfassende
Schürfkreisfläche  der  früheren  Schürfbestimmungen  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
erstrecken  soll.  Dieses  Zugeständnis  bezieht  sich  jedoch  nur  auf  solche  Schürfrechte,  für  die  die  Schürfscheine
  vor  dem  22.  September  1908  ausgestellt  worden  sind.

—
        <pb n="646" />
        G  572  20

Fallen  Schürfkreise  verschiedener  Interessenten  wegen  nach  den  bisherigen  Schürfbestimmungen
  vorschriftswidriger  Abstände  der  Schürfpfähle  voneinander  teilweise  zusammen,  so
gebührt  demjenigen  Schürfkreis  der  Vorrang,  dessen  Pfahl
nach  der  Zeit  der  Errichtung  vorangeht.

Unter  Zugrundelegung  der  nebenstehenden  Zeichnung
würde  A  mit  ältestem  Schürfpfahl  das  E3  bezeichnete  Gebiet
erhalten,  während  in  der  Reihenfolge  des  Alters  der  Schürfpfähle

  B  das  r“(ö4g  bezeichnete,  C  das  bezeichnete  und

D  das  bezeichnete  Gebiet  zufallen  wird.

  

§  2.  Die  Vertragschließenden  verpflichten  sich,  innerhalb  des  Geltungsbereiches  dieses  Vertrages
  gegeneinander  keinerlei  Einwendungen  oder  Rechtsansprüche  aus  der  vorschriftswidrigen  Lage
von  Schürfpfählen  zu  erheben.  Die  Feststellung  des  Alters  der  Schürfpfähle  bleibt  hierdurch  unberührt.

Auch  begeben  sich  die  Vertragschließenden  zu  4  jeglicher  Schadenersatzansprüche  gegen  den
Fiskus,  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  und  die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft
m.  b.  H.,  die  mit  der  Erteilung  von  Schürf=  oder  Abbaurechten  auf  Diamanten  innerhalb  des  durch
die  Sperrverfügung  vom  22.  September  1908  abgegrenzten  Gebietes  im  rechtlichen  oder  tatsächlichen
Zusammenhang  stehen.

Es  besteht  Einverständnis  darüber,  daß  der  wesentliche  Zweck  dieses  Vertrages  in  der
Sicherung  eines  geordneten,  durch  Meinungsverschiedenheiten  und  Prozesse  nicht  gestörten  Förderungsbetriebes
  auf  den  Diamantenfeldern  zu  erblicken  ist.

§  3.  Die  Vertragschließenden  zu  4,  soweit  ihnen  nicht  vor  dem  1.  Oktober  1908
Diamantenbergbaufelder  beliehen  worden  sind,  verpflichten  sich  —  unbeschadet  der  öffentlichen  Abgaben
  —,  von  allen  Diamanten,  die  sie  oder  ihre  Rechtsnachfolger  in  dem  durch  die  Sperrverfügung
vom  22.  September  1908  abgegrenzten  Gebiet  vor.  Erhalt  des  Abbaurechts  gefördert  haben  und
nach  Erhalt  des  Abbaurechts  in  Zukunft  fördern  werden,  der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  H.
eine  Abgabe  von  5  v.  H.  des  Wertes  zu  zahlen.

Diejenigen  Vertragschließenden  zu  4,  die  vor  dem  1.  Oktober  1908  mit  Diamantenbergbaufeldern
  beliehen  und  nach  dem  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
für  Südwestafrika  abgeschlossenen  Vertrage  vom  28.  Januar  1909  von  der  in  der  Reichskanzlerverordnung
  vom  26.  Februar  1909  festgesetzten  zehnprozentigen  Abgabe  befreit  find,  verpflichten  sich,
neben  der  nach  ihren  Verleihungsurkunden  an  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  zu
entrichtenden  Abgabe,  von  allen  Diamanten,  die  sie  oder  ihre  Rechtsnachfolger  in  dem  durch  die
Sperrverfügung  vom  22.  September  1908  abgegrenzten  Gebiete  fördern,  an  den  südwestafrikanischen
Landesfiskus  eine  Abgabe  von  5  v.  H.  des  Wertes  zu  zahlen.  Diese  Abgabepflicht  umfaßt  alle
Diamanten,  die  vom  1.  April  1909  ab  seitens  der  Abgabepflichtigen  an  die  Diamanten-Regie  eingeliefert
  worden  sind.

Als  Wert  gilt  in  beiden  Fällen  der  Verkaufspreis  außerhalb  des  Schutzgebietes  nach  Abzug
einer  die  Kosten  der  Versendung,  der  Versicherung  und  der  Verkaufsvermittlung  deckenden,  vom
Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  festzusetzenden  Gebühr.  Sollte  der  Wert  in  dieser  Weise  nicht
ermittelt  werden  können,  so  ist  er  durch  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  zu  ernennende
Sachverständige  festzustellen.

Die  in  Absatz  1  und  2  vereinbarte  Abgabe  soll  durch  die  Diamanten-Regie  an  die  Empfangsberechtigten
  abgeführt  werden.

§  4.  Soweit  sich  aus  diesem  Vertrage  in  der  Folgezeit  Umstände  ergeben,  die  einer
Regelung  bedürfen,  soll  diese  während  der  Anwesenheit  des  Vertreters  der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft
  m.  b.  H.,  Rechtsanwalt  Braunfels  in  Lüderitzbucht,  durch  eine  an  dem  genannten  Orte
zu  bildende  Kommission  herbeigeführt  werden.

Die  Kommission  besteht  außer  dem  letztgenannten  Herrn  aus  dem  Bezirksamtmann  in
Lüderitzbucht  unter  Hinzuziehung  eines  Vertreters  der  Bergbehörde,  einem  von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika  zu  bestimmenden  Vertreter  sowie  den  Herren  Rechtsanwalt  Dr.  Reinshagen
  und  Henning.
        <pb n="647" />
        W  573  20

-

8  5.  Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  und  die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft
  m.  b.  H.  schließen  diesen  Vertrag  unter  der  Voraussetzung,  daß  ihm  nachträglich  auch
noch  alle  übrigen,  vor  dem  22.  September  1908  innerhalb  des  Sperrgebiets  mit  Schürfrechten  ausgestatteten
  Interessenten,  insbesondere  die  Koloniale  Bergbaugesellschaft  (Stauch)  und  die  Gibeon-Schürf=
  und  Handels-Gesellschaft  beitreten.

Geschieht  dies  nicht,  so  sind  sie  berechtigt,  von  dem  Vertrage  zurückzutreten.“)

§  6.  Die  Vertragschließenden  zu  4  verpflichten  sich  zu  beantragen,  daß  die  im  vorliegenden
Vertrage  festgesetzten  Abgaben  alsbald  in  rechtlich  zulässiger  Form  in  das  Bergbaubuch  eingetragen
  werden.

Berlin,  den  26.  März  1909.

Der  Staatssekretär  Deutsche  Kolonialgesellschaft
des  Reichs-Kolonialamts.  für  Südwestafrika.
Dernburg.  F.  Bugge.  Fowler.

Deutsche  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  H.
Krüger.
G.  F.  Schmidt,
für  sich  und  für  Dr.  C.  Reinshagen  gemäß
notarieller  Vollmacht  vom  18.  März  1909.

Paul  Weiß,
für  sich  und  für  H.  Henning  gemäß  notarieller
Vollmacht  vom  24.  März  1909.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  Rbänderung  der  Verordnung
betr.  Reinhaltung  der  öffentlichen  Wege.

Vom  6.  März  1909.

Auf  Grund  des  8  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  in  Abänderung  der  Gouvernementsverordnung
vom  14.  Juli  1906,  betreffend  die  Reinhaltung  der  öffentlichen  Wege  in  dem  ehemaligen  Munizipalitätsbezirk
  Apia  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  48  S.  155/156),“)  verordnet,  was  folgt:

(Zu  §  1  der  Verordnung.)
Als  Absatz  2  wird  hinzugefügt:
Die  sich  hierbei  ergebenden  Beträge  werden  auf  50  Pfennig  nach  oben  abgerundet.
(Zu  §  2  der  Verordnung.)

Absatz  2  erhält  folgende  Fassung:
Die  Beträge  sind  jährlich  im  voraus  am  1.  April  fällig.

Apia,  den  6.  März  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Solf.

*)  Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  und  die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft
  m.  b.  H.  haben  am  1.  Mai  d.  Js.  ihren  endgültigen  Beitritt  erklärt.
**)  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1906,  S.  597  .
        <pb n="648" />
        W  574  20

 

 

 

DJHDersonalie.

Der  Unterstaatssekretär  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  v.  Lindequist  ist  von  seiner  Informationsreise

  nach  Ostafrika  zurückgekehrt  und  hat  am  26.  vorigen  Monats  die  Amtsgeschäfte
wieder  übernommen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Landgerichtsdirektor
Reichhelm  in  Berlin  für  die  Dauer  des  gegenwärtig  von  ihm  bekleideten  Amtes  zum  ordentlichen
Mitgliede  des  Disziplinarhofs  für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

Im  Reichs-Kolonialamt  sind  ernannt:  der  Geheime  Registraturassistent  Musehold  zum
Geheimen  Registrator,  der  Geheime  Sekretariatsassistent  Rönnecke  zum  Geheimen  expedierenden
Sekretär  und  Kalkulator,  der  Regierungssupernumerar  Krause  zum  Geheimen  Sekretariatsassistenten,
der  Diätar  Huhn  zum  Geheimen  Registraturassistenten.

RKaiserliche  Schutztruppen.
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).

A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1909.
Lequis,  Major,  zum  Oberstleutnant  befördert.
Schneider,  Feuerwerksleutnant,  mit  Wirkung  vom  1.  April  1909  in  die  Schutztruppe  für  Südwestafrika

  versetzt  und  gleichzeitig  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen
kommandiert.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Mai  1909.
Dr.  Koch,  Oberarzt,  am  3.  Juni  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  4.  Juni  in  der
Schutztruppe  angestellt.  «
A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1909.
v.  Stülpnagel,  Leutnant,  am  2.  Juni  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  3.  Juni  in
der  Schutztruppe  angestellt.
v.  Fiedler,  Hauptmann,  bis  auf  weiteres  zur  Dienstleistung  beim  Grenadier-Regiment  Graf  Kleist
von  Nollendorf  (1.  Westpreußischen)  Nr.  6  kommandiert.
Professor  Ollwig,  Stabsarzt,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt,  zum  Oberstabsarzt

  befördert.
Willmann,  Oberleutnant,

Dr.  Grothusen,  Dr.  Beuer,  Stabsärzte,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf
weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1909.
Am  31.  Mai  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Juni  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
Frhr.  v.  Hoiningen  gen.  Huene,  Oberleutnant,  als  Hauptmann  mit  einem  Patent  vom

21.  März  1909  J.9.i.  1  im  Generalstabe  der  Armee  unter  Uberweisung  zum  Großen
Generalstabe.

Schubert,  Feuerwerksleutnant,  unter  Überweisung  zum  Artilleriedepot  Cöln.

Frhr.  v.  Brand  zu  Neidstein,  Leutnant,  scheidet  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische
Militärdienste  am  31.  Mai  1909  aus  der  Schutztruppe  aus.

Frhr.  Geyr  v.  Schweppenburg,  Leutnant,  mit  der  gesetzlichen  Pension  ausgeschieden.

Elschner,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Frhr.  v.  Reibnitz,  Mannhardt,  Leutnants,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere
3½  Jahre  genehmigt.
        <pb n="649" />
        G  575  20

Kalau  v.  Hofe,  Leutnant,  wird  für  die  Zeit  vom  24.  Mai  bis  13.  Juni  zur  Dienstleistung  bei
der  Garde-Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  1  kommandiert.

A.  K.  O.  vom  27.  Mai  1909:

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Offizieren  und  Mannschaften  folgende  Ordensauszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwerterndem
  Oberleutnant  Müller  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem

Oberleutnant  a.  D.  Stelling  zu  Charlottenburg;

das  Militär-Ehrenzeichen  1.  Klasse:
dem  Sergeanten  Kapitzke  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

dem
(6.  Ostpreußischen)  Nr.  43,

Unterzahlmeister  Stops,  jetzt  im  Infanterie-Regiment  Herzog  Karl  von  Mecklenburg-Strelitz

dem  Vizefeldwebel  Sledz  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,

dem  Vizefeldwebel  der  Reserve  Sommer,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
dem  Vizefeldwebel  der  Landwehr  Passow,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
dem  Sergeanten  Schöne  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,

dem  Sergeanten  Hintze,  jetzt  im  1.  Leib-Husaren-Regiment  Nr.  1,

dem  Sergeanten  Willamowski
dem  Sanitätssergeanten  Richter
dem  Gefreiten  Reinbacher
dem  Gefreiten  der  Reserve  Haack  1
dem

dem  ehemaligen  Gefreiten  Thölen

in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,

Gefreiten  der  Landwehr  Riemann  früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika.

 

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  25.  Mai  1909.

Baeck,  Intendanturdiätar,  mit  einem  Rangdienstalter  vom  4.  Mai  1909  zum  Intendantursekretär

ernannt.

 

Deutsch  -Ostatrika.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
am  7.  April:  Intendanturrat  Lagiewski;  am
19.  Mai:  Oberbüchsenmacher  Böhme  und  Unterzahlmeister
  Zacherle.

Koamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  hat  am  25.  Mai
angetreten:  Forstaufseher  Hüchstädt.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  Juni  von  Hamburg  aus  angetreten:
Major  beim  Stabe  v.  Krogh,  die  Oberleutnants
Werner  und  v.  Rheinbaben  und  Leutnant
Lettel.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  31.  Mai  in  Hamburg
  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Buchholz  und
die  Sergeanten  Bergen,  Menze  und  Heinke.

 

NMachruf.

Am  24.  März  1909  verstarb  in  Kusseri
(Deutsche  Tschadsee-Länder)  an  Herzschwäche  infolge
  Schwarzwasserfieber  der  Sanitätsunteroffizier
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun

Karl  Andreas  Hümmert.

Der  Entschlafene  gehörte  seit  dem  5.  Juli  1908

der  genannten  Schutztruppe  an.

Er  war  ein  überaus  tüchtiger  und  pflichttreuer
Soldat,  bei  Vorgesetzten  und  Kameraden  allgemein
beliebt  und  geachtet.

Die  Angehörigen  der  Truppe  werden  ihm
stets  ein  ehrendes  Andenken  bewahren.

Soppo,  den  8.  April  1909.
J.  A.  d.  st.  K.:
Frhr.  v.  Stein,  Hauptmann.
        <pb n="650" />
        G  576  20

Deutsch-Südwestakrika.

Seitens  des  Herrn  Ministers  des  Innern  ist
der  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  beschäftigte
bisherige  Polizeidiätar  Ernst  Müller  von  der
Königl.  Polizeiverwaltung  in  Posen  zum  Polizeisekretär
  ernannt  worden.

Im  Schutzgebiet  sind  am  14.  März  eingetroffen
  bzw.  wiedereingetroffen:  die  Assessoren
Sperling  und  Pfläging.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  29.  April:  Techniker  Hiutz,  Polizeiwachtmeister
  Rafalski,  Polizeisergcant  Heiser;
am  30.  April:  Eisenbahnbetriebsdirektor  Weiske,
Materialienverwalter  Brendel,  Stationsverwalter
Beyer,  Polizeiwachtmeister  Donicht,  die  Polizeisergeanten
  Kollatz,  Rudzinski,  Klaudat,
Pade  und  Karp.

Heimgereist  sind:  am  29.  April:  die  Polizeisergeanten
  Mathias  und  Rach;  am  30.  April:
Polizeisergeant  Ramm.

Ausgereist  ist  am  2.  Juni:  Gerichtsaktuar
Riedel,  wiederausgereist:  Polizeisergeant  Leß.

Fräulein  Elisa-Knapp,


Angenommen:  als  Lehrerin:
beth  Ohlmann,  als  Polizeisergeanten:
Franke,  Lenz,  Müller,  Bold.

 

In  den  preußischen  Staatsforstdienst  tritt  zurück:
Forstaufseher  Woeckner.

Zum  Polizeiwachtmeister  ist  ernannt:  Polizeisergeant
  Sievers.

 

 

Datriotische  Gaben.

Zum  Bau  eines  Denkmals  in  Windhuk  sind
nachstehende  Spenden  eingegangen,  für  welche
hiermit  nochmals  der  Dank  des  Kommandos  ausgesprochen
  wird.

Am  7.  Mai  1909:
Königl.  Sächs.  9.  Juf.  Regt.  Nr.
Zwickau-*


20,00
am  22.  Mai  1900:
Durch  Generalkommandod.  XII.  (1.  Königl.
Sächs.)  Armeekorps:

vom  1.  Königl.  Sächs.  (Leib-)  Gren.

Regt.  Nr.  10  25,00
vom  2.  Königl.  Sächs.  Gren.  Regt.
Nr.  101  .  25,00
vom  3.  Königl.  Sächs.  Inf.  Regt.

Nr.  102  und  Unteroffiziertorps  dieses

Regiments  .  50,50

 

vom  Königl.  Sächs.  Schützen=  (Füs.)
Regt.  Nr.  108  ..

vom  Königl.  Sächs.  13.  Inf.  Regt.
Nr.  178  ..

vom  Königl.  Sächs.  1.  Jäg.  Bat.  r.  12

vom  Königl.  Sächs.  2.  Jäg.  Bat.  Nr.  13

vom  Königl.  Sächs.  Offizierkorps  Garde-Reiter-Regts.


vom  Königl.  Sächs.  1.  Ulan.  Regt.  r.  17

vom  Königl.  Sächs.  1.  Hus.  Regt.  Nr.  18

vom  Königl.  Sächs.  2.  Hus.  Regt.  Nr.  19

vom  Königl.  Sächs.  1.  Feldart.  Regt.
Nr.  12

vom  Königl.  Sächf.  2.  Feldart.  Regt.
Nr.  28

vom  Königl.  Sächs.  4.  Feldart.  Regt.
Nr.  48  ..

vom  Königl.  Sächs.  Offizierkorps  des

5.  Feldart.  Regts.  Nr.  6

vom  Königl.  Sächs.  1.  Pion.  Bat.  Nr.  12

vom  Königl.  Sächs.  1.  Train-Bat.  Nr.  12

vom  Königl.  Sächs.  Offizierkorps  des
Landwehrbezirks  Bautzen  .

vom  Königl.  Sächs.  Offizierkorps  des
Landwehrbezirks  Zittan.  .

vom  Königl.  Sächs.  Bezirkskommando
Pirna

vom  Königl.  Sächf.  Generalkommando
XII.  Armeekorps  zur  Abrundung

am  15.  Mai  1909:

Theodor  Wolf,  Sergeant  II.  Bats.  Juf.
Regts.  Nr.  72,  Torgau  (2.  Spende)

Mai  1909:
und  Beiam

  24.

Schimpf,  Hauptmann  a.  D.
geordneter,  Marburg

am  13.  Mai  1909:

Durch  den  Herrn  Garnisonältesten
in  Dillingen  (Donan)

Desgl.  in  Passau
Desgl.  in  Regensburg
Desgl.  in  Landau  i.  Pf.
Desgl.  in  Amberg
Desgl.  in  Bayreuth.
Desgl.  in  Zweibrücken

II.  Bat.  Kömig!  Bayer.  20.  Iuf.  Regts.,
Kempten  .

Königl.  Bayer.  1.  Jäg.  Bat.,  Freising  .

Königl.  Sächs.  Bezirkskommando  in  Borna

Kreis-Kriegerverband  Hanau  a.  M.  durch
Herrn  Jacob.  ....

am  28.  Mai  1909:

Kommandantur  der  Festung  Germersheim
Festungs-Gonvernement  Ingolstadt

%
50,00

46,54
20,00
15,00

100,00
20,00
50,00
20,00

20,00
41,00
36,00
20,00
20,00
15,00
30,00
20,00
20,00

16,96

60,00
40,00
46,50
121,00
98,00
140,00
25,00

20,00
20,00
20,00

30,00
        <pb n="651" />
        G  577  2ÖC

am  4.  Juni  1909:
Durch  den  Herrn  Garnisonältesten  7

in  Lindau  i.  B.  160,43

Desgl.  in  Aschaffenburg  50,00

Desgl.  in  Fürth  .  .  46,80

Königl.  Bayer.  2.  Pion.  Bat.,  Speyer  20,00
Königl.  Bayer.  2.  Fußart.  Regt.,  Metz

80,00

 

Königl.  Bayer.  9.  Feldart.  Regt.,  Landss  7

berg  a.  Lech  .  .50,00
Königl.  Bayer.  III.  Bat.  21.  duf  Regts.

Eichstädt  6,00
Königl.  Sächs.  8.  Inf.  2  Ni.  107,

Leipzig-Gohlis.  .  25,00

 

 

 

 

 

#———= 



#iichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Koamerun.

Vom  Bau  der  ODanengubabahn.
(Dgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  7,  S.  328  f.)

Der  Stand  der  Bauarbeiten  an  der
Manengubabahn  war  Ende  März  folgender:

Die  Räumungsarbeiten  sind  im  großen
und  ganzen  bis  zum  Bahnendpunkt  durchgeführt.

Die  Erdarbeiten  sind  —  mit  Ausnahme
der  noch  in  Arbeit  befindlichen  Strecken  zwischen
Kilometer  96,5  und  97,5  und  zwischen  Kilometer
  98  und  Kilometer  101  —  bis  Kilometer  108
fertiggestellt.  In  Arbeit  befindet  sich  die  Strecke
bis  zum  Übergang  über  den  Dibombe  bei  Kilometer
  115,  die  mit  zwölf  Schächten  besetzt  ist.
Von  Dibombe  aufwärts  sind  die  Arbeiten  noch
nicht  in  Angriff  genommen.

Der  gewölbte  Durchlaß  bei  Kilometer  111,3
ist  zum  größten  Teil,  der  Durchlaß  bei  Kilometer
  112,1  ist  zu  drei  Vierteln,  der  bei  Kilometer
  113,5  zur  Hälfte  vollendet.  Von  der
Brücke  über  den  Dibombe  ist  der  eine  Flußpfeiler
  zur  Hälfte  fertig.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  79  vorgestreckt,
  die  Telephonleitung  bis  Kilometer  60
im  Betrieb  und  bis  Kilometer  72  in  Arbeit.

Die  Hochbauten  der  Haltestellen  bis  Muyuka
einschließlich  sind  vollendet,  diejenigen  für  Mundeck
  im  Bau.

Im  Betrieb  befinden  sich  acht  Lokomotiven

und  111  teils  gedeckte,  teils  offene  Arbeits=  und
Güterwagen.

Die  Erdarbeiten  haben  im  Berichtsvierteljahr
  nicht  den  wünschenswerten  Fortgang  genommen.
  Die  Gründe  liegen  einerseits  in  dem

 

Arbeitermangel,  der  durch  häufige  Erkrankungen
noch  fühlbarer  wurde  und  anderseits  in  dem
schwierigen,  viele  Sprengarbeiten  erfordernden
Baugrund.  Die  übrigen  Arbeiten  z.  B.,  das
Vorstrecken  des  Oberbaues  bei  einer  Durchschnitts-Tagesleistung
  von  800  m,  schreiten  in  befriedigender
  Weise  fort.

Oeutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn.)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus
Daressalam  ist  die  Gleisspitze  der  Zentralbahn
Ende  Mai  auf  Kilometer  72,3  hinter  Morogoro
angelangt.  Die  Gleisspitze  ist  sonach  noch  rund
18  Kilometer  von  Kilossa  entfernt.

Der  Betrieb  wurde  vorläufig  bis  zur  Station
Kimamba  (Kilometer  62,8)  eröffnet.

Die  Betriebsergebnisse  der  Usambara-Eisenbahn
fkür  das  Rechnungsjahr  1908.

Die  Ergebnisse  des  Betriebes  der  Usambara=Eisenbahn
  im  Rechnungssahre  1908  (endigend
am  31.  März  1909)  sind  nach  den  vorläufigen
Abschlüssen  des  Gonvernements  in  Daressalam
in  nachstehender  Tabelle  mit  den  Ergebnissen  des
Vorjahres  zusammengestellt.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  8,  S.  390.
        <pb n="652" />
        G  578  20

 

 

 

 

 

Rechunngss  Befsrdettte
jahr  Personen-  Tonnen=  Zug-Personen
  Kilometer  Tonnen  Kilometer  Kilometer
s
1908  198  555  9  552  0066  18703  1  686  241  152  320
*  1907  195  923  8  546  694  11  367  .  948  324  #  104  354
gegen  190  [□HI  2  „  540o2  —  7336  137923  /V.47266

Es  ergibt  sich,  daß  der  Personenverkehr  sich  nicht  wesentlich  verändert,  der  Güterverkehr
dagegen  nach  der  Anzahl  der  beförderten  Tonnen  um  64,5  v.  H.,  nach  der  Anzahl  der  geleisteten
Tonnenkilometer  sogar  um  77,8  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  gehoben  hat,  während  die  Leistungen  des
Betriebes,  die  gefahrenen  Zugkilometer  nur  um  46  v.  H.  zugenommen  haben.

Die  Betriebseinnahmen  und  zausgaben  des  genannten  Rechnungsjahres  zeigt  zugleich  mit
den  Ziffern  des  Vorjahres  die  nachstehende  Zusammenstellung:

 

 

 

in  Rupien  (S  1,33  .)
Rech-  Einnahmen  aus  Gesamt-  Betriebs-  P.
nung..  Ein-  ·  der  Uberschuß
jahr  Versonen-,Güter-  Bieh=  Sonstigen  ahme  Ausgabe  Einnahme
verkehr  verkehr  verkehr  Einnahmen
.  l  ..
1908  126  8966  309  076  6  3  478  6436  445  8855222905  50.0  222  980  —  297  307.  /

1907  128  023  158  889  2  8933  13264  303  069  10  17.8  158  303  =  211  071.
1.

I
unte1·schicd——1127  +  150  187,  +  55  —68228J  4  78  180  —  +  80  236.½

 

 

 

 

 

 

 

Man  ersfieht  daraus,  daß  das  Erträgnis  des  Güterverkehrs  erfreulicherweise  um  94,5  v.  H.
gegen  das  Vorjahr  gestiegen  ist,  während  der  Ertrag  des  Personenverkehrs  sogar  eine  allerdings
ganz  unerhebliche  Abnahme  erfahren  hat.  Die  Gesamteinnahme  ist  gegen  das  Vorjahr  um  47,1  v.  H.,
die  Betriebsausgabe  aber  um  54,0  v.  H.  gestiegen,  so  daß  sich  für  den  Betriebsüberschuß  nur  eine
Steigerung  von  40,9  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  ergibt  und  der  Betriebskoeffizient  eine  geringe  Zunahme,
  von  47,8  auf  50,0  v.  H.,  zeigt.  Hierbei  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  die  starke  Zunahme
des  Güterverkehrs  und  der  Roheinnahmen  daraus  zu  einem  wesentlichen  Teil  auf  den  zahlreichen
Bahnfrachten  für  die  Neubaustrecke  Mombo  —Buiko  beruhen  dürfte.  Die  Kosten  des  Zugkilometers
haben  sich  von  1,85  /  im  Jahre  1907  auf  1,95.4  im  Jahre  1908  erhöht.  Die  kilometrische
Leistung  des  Betriebes  im  Rechnungsjahre  1908  hat  1180  Zugkilometer  für  das  Kilometer  Bahn
gegen  809  im  Vorjahre  betragen;  die  Einnahme  für  das  Personenkilometer  1,98  Pf.  (1,33  im  Vorjahr)
  und  für  das  Tonnenkilometer  24,8  Pf.  (22,7  im  Vorzjahr).

Die  Länge  der  Durchschnittsreise  der  Person  hat  gegen  das  Vorjahr  von  43,6  auf  43,07  km
abgenommen,  die  des  Durchschnittslaufs  der  Gütertonne  sich  von  83,4  auf  90,0  km  gesteigert.

Aus  dem  Überschusse  von  297  307  „N  ist  zunächst  der  vertragliche  Mindestpachtzins  von
152  000  ./7  nebst  30  000  ¾  Entschädigung  für  die  Pächterin  zu  bestreiten;  der  Rest  von  115  307.##
geht  mit  1/10  =  11  530,70  /“  an  die  Pächterin,  mit  /10  =  103  776,30.&amp;amp;  an  den  Schutzgebietsfiskus,
  so  daß  diesem  also  ein  Gesamtertrag  aus  der  Bahn  von  255  776,30  .  zufließt.  Das  Anlagekapital
  der  Bahn  von  rund  9  051  500  wird  durch  den  Überschuß  von  297  307.  mit
3,28  v.  H.  verzinst,  während  der  dem  Schutzgebiet  zufließende  Betrag  von  255  776,30  .  immerhin
noch  eine  Verzinsung  von  2,82  v.  H.  darstellt.

Der  Erneuerungsfonds  der  Bahn  wird  vom  Verpächter  durch  eine  Jahresrücklage  in  Höhe
von  48  000.7  gespeist.
        <pb n="653" />
        579  20

I.  Uversicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  Über  die  Sollstellen
der  Küste  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  HBandel  im  gleichen  eitraum

des  Vorjahres.
(Val.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  10,

E.  489fl.

 

                 

Benennung  der  Warengruppen

 

1908

Im  Im
IV.  VierteIV.  Mertel  ZunahmesAbnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert  .M  m  .“  Wert.%Wert.“
A.  Eintuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Feorn-  und  Hülsenfrüchte  .  648619  624  152  19  467
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  92  824  72  60020219  –
Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genuhmittel.  286  162  236  7169446  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflangenwachs  8  530  8782  —  252
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  235  689  196  529  89160  —-Sämereien,
  lebende  Pflanzen  und  Fureermitel  32  472  23  816  8  656
g)  Pflanzenfasern.  1  654  4202  —  2  ö48
Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  140  437  24014116  423
Summe  1  1441387  1190816250571  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  33  819  29  465  4354
b)  Fleisch  und  eßbare  tierische  Erzeugnisse  a  aller  rt  197  131  191  809  5  322  —
2  Tierische  Rohstoffe  2184  935  1249
Summe  ñ  233  134  222  200  10925  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  211220  141279  696841  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  82  366  69  56012  806  —
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf  ’  «
undcprengiiiitteln)..  239  318  102  6360  136  688  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (anber
Lederwaren)  1  798  3544799  185  —  831
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschnerwaren  69  248  91  780  –  22  532
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  .  6506  4  325  2  811
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  103  857  60  424  43  433  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  98  620  68  06430  566  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  95  970  83  122  12848  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):  «
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  700  489  100  74171599  742  —
b)  Fabrikate  ...  876  111  388  276  487  835  —
Summe  XII  1676  600  489  023  11087677  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  450  558  292  54715  O11  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .  84  896  64607  30288
XV.  Geld  ............  116098491345—  375247
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1908  6  608  132  5  160  9161447216  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  5  878  204  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  7729928  —  —  —
B.  Rus  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  23  679  26  623  1—  2944
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  3485  7909·«—  4424
Jc)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmiteel  117  652  171  058  58  406
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  .  196  886  143  859  53027  —
e)  Getränke  241  782  —  491
h  Sämereien,  iebende  Pflanzen  und  Futtermiteel  16  836  11  225  6611
8)  Pflanzenfasern.  ..  1087  833  668  260419  6783  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  357  811  281  414
Summe  I  1  804  4239  7  3SC  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  34  4c48  76  629  42  181
b)  Tierische  Nahrungsmittel  .  9  009  18  518  —  9509
Ib)  Tierische  Rohstoffe  .....  423  326  449  880  26554
Summe  II  466  788  545  027  —1  78244
        <pb n="654" />
        G  580

Wi

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  In
»  ·  IV.  Viertel|IV.  MVertel  unahmes  Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  1905  r  Zunah
Wert.bWert..Wert.  We#t.
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  122  535  80  10112  434  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  55  573  29  2944426279  —
V.  Geld  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908  2  419  314149  5  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  198  454  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  4  250  860  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908  9  057  44167  26  425  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  8  076  658  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  +  980  788  —  —
Wichtigste  Varenposstionen.
ber  B  Inm  I8  Wierte!  Im  I700Viertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  menge  "  Wert  Menge!  Wert  Mengee  Wert  Menge'  Wert
kg  44  —m  At  —  —
A.  Ein  kuhr.
Reis  .2  279  4066  42  630  1  873  969  45714181405  4137  85  482  —  —
Mehl  und  Backwaren  .  15476170180273230100W1  —  —  118  469  29  821
Zucker,  roh  und  raffiniert  310  862  100  9399272  603  89  299  38259  11640  —  i  —
Tabakfabrikate  12  718  22  63522069.  83  7540  679  38  881  —  —
Stille  Weine  aller  Art  46  61441  477  %L„  41  60  %  .
Branntweine  aller  Art  53  7699  70  4ö07154  053,  69  166  —  1301  284  —
Bier  162  1161  72004  5721l0  39  786  14  794  —  —
Bau=  und  Nutzholz  .  753503139546180454;23623573049115923——-«——
Fleisch  u.  eßbare  *ö  Erzeugn  157943197  13111252  681/  191  809  —  5322  94738  —
Zement.  1  128  7378232661  119  66  463  467620  11  769  —  —
Salz  .  35484717899197042  8259227804  9640  ——-—
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  503  260119  288318  —  —
Petroleum  .  .  461  131  7479.231  910  41  630229  2211  42840  —  —
Seifen  aller  Art  106  71154  857100  608,  57  122  6  133  —  —  232565
Baumwollgewebe  448  087|11  402  166239  444  752  053208  643.  650  113  —  !  —
Baumwollene  Bekleidungen.  29  583/  173  615  217  04  851  995  —  —  187  461  678  380
Wollengarne  und  -waren,  auch  1  1

halbwollene  9  083,  41  669  9  621  35  977  —  50692  538  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  1  I  «

Jute  usw.  51  66593504  38  306  54  482  13  359,  30  022  —  —
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeus-  l  «

schuhe  .  4950,  18  373  10  649  30  890  —  —  5699  12517
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  437326  029  4836.  46  711  M—..  513  20  720
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  523227854  4  152  31  611  1  080  —  —  3757
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren4  366  45  009093298  32  043  —  —
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  52  402  64  123  31  810  417828  20562  16295  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  31  6111  2239818203  13  91813  408,  8450  —
Glas  und  Glaswaren.  31  30759  5147  53  29  1  203488.  —1
Roheisen,  eiserne  Schienen,  s  «

Stangen  usw.  4242  280.  696  74188  506  92251  3  953  774  604  10  1.O
Wellblech  .  1  146  000  17  052  88  266  30  397  57  734  16  655  —  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  1531  720  653  97774  853  2599741  256  867,  391  003  —.  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen93  545,  150  0799  37386  82  441356  1599  6763—  —
Landwirtschaftliche  Maschinen.  68  65  5  92  772  33118  92  071  3õ  539  711  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  10  160  23  4831  32390  49579  —  —  21930  260953
Transportmaschinen  und  Fahr-  %  H  s

zeuge  aller  Art,  auch  Fahrräder  ien  2912851  381889  108  252  ——  183  033183  762  —
Feuerwaffen  .  (Stückzahl)  770  34  513  712  22366  58  12  147  —  —
Goldmünzen  .....  1  2563  1  3  160  —  —  —  597
Silbermünzen  388  47  158  3966  473  910  —  —  3  578  426  752
        <pb n="655" />
        W  881  20

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

Im  IV.  Viertel  Im  Im  IV.  Viertel  Zgunahme  Abn
ahme
Benennung  der  Waren  1908  1807  8  b  b
Menge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Vert  Menge  Wert
kg  M.  kg  14  kg  kg  Al
B.  Ausfuhr.

Mais  31  7431  2681  723  77]  1  020  2604  —  —
Mtama  20  630  2720175  835  22  239  —  1547051  19519

Hülsenfrüchte.  38  371  411335172  3880  8  199  233  —  —
Kaffee  ..  .  83407100053  99  27342  675  —  15  8661  42622
Sirup,  Me  25  506  7612  44  405  10376  —  18  899  2  863
Tabak  28172  8610  25140  16382  3032|  —  —  7772
Kopra  395  236  100  663  441675  128  950  —  46  339  28287

Erdnüsse  91  7511  2121615725  4692  76  026  16  554  —  —

Sesam  325  155  74  348  33  450  10  19444291  705,  64  154  —  —

Rohbaumwolle  .  .  .143633-.1201981063197624234  314  32574  —  —

Sisalagavenhaunuf  1228  7044  938  0666780  419  576  3748  285.  361  695  —  —

Bau-,  Nutz-  und  Edelhölzer,  toh

bearbeitet.  136  848  30  251  93  823  5933  42  525,  24  318  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  12  593  319  13  181  347  —.  —  588.  28
Gerbhölzer,  Gerbrinden  417  368  48793079  8  14  829109  420  —  —  9950

Kautschuk  und  Guttaperch  56320  9999  4205112597955  8505  61  204  —  —
Rindodieh  EStückzahl)  298.  16  120  658,  41  9111  —-  360025  799
Milch,  Butter,  Käfe,  (  Eier  t  usw.  8  421  3  955  76888  11  129  —  —  4267  7174

Elfenbein  9240|  199  817  6  258175  107  2982,Q  24  710  —  —
Häute  und  zeue  69  691  61  684  67  792  71227  1  8299.  —  —  9  543
Insektenwachs-  57  158,  124  31q970  900  158  99  —  13742  34  63L

Glimmer  32  308,  86  065  8  97|/23  S923  62  256  —  —
Kopal  33  199  31  580  99701  50  83E11  —  6202  19251

Gold  —  60  —  —  „  o  W  —

 

 

 

 

II.  vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  HSandels  des  ostafrikanischen  Schutzgeblets  über  die
Jollstellen  der  Küfte  im  Kalendersahre  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Kalenderjahre  1907.

 

1908  1907  Zunahme  Abnahme
AM  Al  Al  —
Einfuhr  23  070  888  20  019  999P  3  050  889  —
Ausfuhr.  8  808  619  8  976  543  —  167  924
Gesamthandel  431  879  507  28  996  542  2  882  965  –
Togo.  I  Deutsch-MNeuguinea.

Die  Togo-Dahomev-Grenzreqgqulierung.

Die  Togo-Dahomey-Grenzkommission  hat  ihre
bisherige  Aufgabe,  die  Festlegung  der  Ostgrenze
bis  zum  9.  Breitengrade,  beendigt.  Inzwischen
ist  eine  Vereinbarung  zwischen  der  deutschen  und
der  französischen  Regierung  dahin  erzielt  worden,
daß  die  Grenzkommission  ihre  Arbeiten  weiter
nördlich  fortsetzt,  um  sämtliche  bezüglich  der
deutsch  -französischen  Grenze  noch  bestehenden
Streitpunkte  zu  beseitigen.  Die  deutsche  Abteilung
der  Grenzkommission  hat  sich  in  Kjirkjiri  (Bezirk
  Sokode)  gesammelt  und  wird  mit  der  Triangulation
  der  noch  nicht  genau  festgestellten  Grenzstrecke
  zwischen  dem  10.  Grad  nördl.  Br.  und
Die-Gando  demnächst  beginnen.

75

 

Die  Lage  in  Donaope.

Über  die  Entwicklung  der  Lage  in  Ponape
  wird  von  dem  Kommandanten  S.  M.  S.
„Jaguar“  berichtet:

Nach  Eintreffen  der  Kriegsschiffe  „Condor“"  und
„Jaguar“  sowie  einer  150  Mann  starken  Polizeitruppe
  sind  Friedensstörungen  nicht  mehr  vorgekommen.
  Die  Eingeborenen  erkannten  den  Ernst
der  Lage.  Es  bestand  ein  monatelanges  Mißtrauen,
  kein  Häuptling  ließ  sich  sehen,  dem  Kriegsschiff
  wurden  keine  Lebensmittel  geliefert.  Hierin
trat  während  der  letzten  Zeit  infolge  des  freundlichen
  Auftretens  der  Regierung  eine  böllige
Anderung  ein.  Auch  das  disziplinierte  und  dabei
doch  harmlose  Benehmen  der  Schiffsbesatzung
sowie  der  schwarzen  Truppen  wirkte  beruhigend.
Eine  Anzahl  Übeltäter  wurde  ausgeliefert,  auch
einige  alte  Gewehre  angebracht.
        <pb n="656" />
        W  582  20

Ponape  galt  im  Innern  als  unwegsam.
Durchhaue  erschienen  wegen  der  kreuz  und  quer
liegenden  Stämme  des  vor  mehreren  Jahren
durch  einen  Taifun  gefällten  Hochwaldes  als
unausführbar.  Doch  mußte  ein  Versuch  gemacht
werden,  da  der  Bezirksamtmann  in  Ponape  ohne
Schiff  mit  noch  soviel  Truppen  abgeschnitten  gewesen
  wäre  wie  zur  spanischen  Zeit.  Der  mit
60  Soldaten  unternommene  Versuch  gelang.  In
zwei  Monaten  wurde  ein  etwa  20  km  langer
Durchhau  quer  durch  die  Insel  nach  Kiti  und
ein  rechts  abgehender  Durchhau  nach  Paliker
hergestellt.  Die  Baumstämme  machten  viel  Arbeit,
aber  es  ging.  Anfang  März  marschierten  ein  Teil
des  Landungskorps  und  einige  schwarze  Soldaten
in  zwölfstündigem  Marsche  nach  Kiti.  Jetzt  müssen
nur  noch  etwa  20  km  Zweigwege  angelegt  werden,
was  in  Bälde  geschehen  soll.  Ponape  ist  dann
in  allen  seinen  Teilen  durch  weiße  Truppen  erreichbar.
  Dann  dürften  Aufstände  für  die  Zukunft
wohl  kaum  mehr  zu  befürchten  sein.  Daneben
find  durch  diese  Arbeit  wertvolles  Land  und
Wasserkräfte  der  allgemeinen  Nutzung  erschlossen
worden.

Im  Anschluß  an  das  Landungsmanöver  fanden
in  Kiti,  Mutok  und  Metalanim  an  Bord  des
„Jaguar“  Verhandlungen  zwecks  Einführung  einer
Arbeitssteuer  statt.  Sämtliche  Häuptlinge  der
betreffenden  Landschaften  hatten  sich  sofort  eingefunden
  und  dem  Vorschlage  der  Regierung  zugestimmt.
  Das  Schiff  drang  jedesmal  so  tief  wie
möglich  in  die  schmalen  Korallenhäfen  vor,  so

—  —

 

daß  zur  Verwunderung  der  Häuptlinge  ihre  Hütten
in  bequemer  Reichweite  unter  den  Geschützen
lagen.  Die  Eingeborenen  hatten  das  für  unmöglich
gehalten,  denn  das  letzte  Schiff,  an  das  die  alten
Leute  sich  noch  erinnerten,  war  der  Südstaatenkreuzer
  „Alabama“,  der  im  Jahre  1862  vier
Walfischsänger  in  Mutokhafen  verbrannt  hatte;
in  den  übrigen  Häfen  waren  nur  die  kleinen
spanischen  Flußkanonenboote  gewesen.

In  Ponape  herrscht  noch  Lehenssystem.  Nach
dem  Tode  eines  Mannes  fällt  sein  Land  an  einen
anderen,  von  dem  Häuptling  zu  bestimmenden
Mann.  Die  Folge  ist  der  Mangel  von  Interesse
an  dem  Ausbau  des  Besitzes  und,  da  sich  nach
dem  Tode  des  Vaters  die  Familie  notgedrungen
zerstreut,  auch  absoluter  Mangel  an  Familiensinn.

Die  Steuer  legt  nun  jedem  Manne  zwischen
16  und  45  Jahren  die  Pflicht  auf,  fünfzehn  Tage
im  Jahre  für  die  Regierung  um  den  ortsüblichen
Tagelohn  von  1.¾  zu  arbeiten.  50  v.  H.  des
Arbeitslohnes  erhalten  die  Namarakis  oder  Häuptlinge,
  50  v.  H.  die  Arbeiter.  Dafür  wird  das
Land  freies  Eigentum  der  Leute  und  die  bisherigen
  Naturalienabgaben  fallen  fort.  Da  die
Insel  800  Männer  zählt,  so  beträgt  der  jährliche
Arbeitslohn  gegen  12  000  .K.  Durch  diese  Steuer
werden  also  nicht  nur  die  Eingeborenen  zur
Leistung  eines  Beitrages  zu  den  öffentlichen  Lasten
herangezogen,  sondern  es  wird  damit  auch  eine
Hauptursache  der  bisherigen  Streitigkeiten  unter
den  Eingeborenen,  das  Lehenssystem,  beseitigt.

 

—.—
—..—

 

Kolonialwirtschaftliche  (Mitteilungen.

Kus  dem  „TKropenpflanzger“.

Das  Juniheft  des  „Tropenpflanzer“  enthält
an  erster  Stelle  einen  längeren  Aufsatz  von  H.
L.  W.  Costenoble-Guam  über  die  Behandlung
eingeborener  und  anderer  farbiger  Arbeiter
  und  über  die  Frauenfrage  in  den
Kolonien.  Der  Verfasser  legt  zunächst  dar,  daß
ein  sich  stets  gleichbleibendes  ernstes  Wesen,  gepaart
  mit  gerechter  Strenge,  die  Hauptbedingung
für  ein  erfolgreiches  Wirken  des  Europäers  der
farbigen  Rasse  gegenüber  sei.  Sodann  wird  die
Verpflegungs=  und  Wohnungsfrage  der  Farbigen
behandelt,  die  Maßregeln  gegen  besonders  häufig
auftretende  Krankheiten  derselben  werden  eingehend
besprochen.  Was  die  Frauenfrage  anbelangt,  so
hält  es  der  Verfasser,  auf  langjährige  Erfahrung
gestützt,  für  notwendig,  daß  die  weiße  Frau  dem
Manne  in  den  Tropen  zur  Seite  steht;  die  gesunde
  Frau  wird  dies  ohne  besondere  Nachteile

 

können.  Welche  Folgen  die  Mischung  der  weißen
mit  farbigen  Rassen  habe,  zeige  die  Entwicklungsgeschichte
  des  spanischen  Kolonialreichs,  dessen  Zusammenbruch
  großenteils  auf  die  ausgedehnte
Rassen-Neuzucht  in  den  einzelnen  Kolonien  zurückzuführen
  sei.  Für  Kranke  und  Genesende,  hauptsächlich
  auch  für  die  Frauen,  befürwortet  der
Verfasser  die  Anlage  von  Höhenluftkurorten.  In
einem  weiteren  Artikel  bespricht  Ch.  Böhringer,
Stuttgart-Colombo,  die  Cinchona=  und  Kautschukkultur
  in  Ceylon;  er  zeigt,  wie  erstere
der  aufstrebenden  Kautschukkultur  immer  mehr
weichen  mußte,  während  auf  Java  die  Cinchonakultur
  zu  einer  Vollendung  gedieh,  die  jeden
Wettbewerb  anderer  Länder  ausschließt.  Th.  F.
Koschny,  Costa  Rica,  empfiehlt  in  einem  Aufsatz
„Zur  Forstkultur  in  den  Kolonien“"  die  Anpflanzung
  zweier  zentralamerikanischer  Bäume,
und  zwar  des  sog.  Laurel,  Cordia  gerascanthus,
        <pb n="657" />
        W  583  20

und  der  sog.  Zeder,  Cedrela  odorata.  Beide
Bäume  sind  schnellwachsend  und  gegen  Feuer  und
die  Termite  widerstandsfähig.  Ferner  sei  verwiesen
  auf  die  Untersuchungen  afrikanischer

Pflanzenfette  durch  Dr.  Krause  und  Dr.
Dießelhorst  sowie  einiger  interessanter  Erden
von  Neu-Mecklenburg  durch  Geh.  Rat  Professor
  Dr.  Gruner.

—  —  —  —
—  —  —  —
—  —  —  t

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Sesidenproduktion  der  Welt  im  Jahre  1908.

Das  Syndikat  der  Lyoner  Seidenhändler  hat  eine  vergleichende  Statistik  über  die  Seidenproduktion
  der  Welt  im  Jahre  1908  veröffentlicht.  Die  Zahlen  sind  provisorisch,  dürften  aber  sehr
wesentliche  Anderungen  nicht  erfahren.  "

Für  China  und  Japan  kann  es  sich  naturgemäß  nur  um  den  Export  von  Rohseide  handeln,
so  daß  bei  dem  starken  inländischen  Konsum  der  ostasiatischen  Länder  die  tatsächliche  Weltproduktion
nicht  unwesentlich  höher  ist.

Rohseidenernte  in  den  Jahren  1907  und  1908.

 

 

 

1907  1908
Gewicht  Gewicht  Gewicht  Gewicht
der  frischen  der  der  frischen  der
Kokons  Rohseide  Kokons  Rohseide
5%  dz  *  dz  dz
Westeuropa:  -  .-«
Frankreich  83  960  6  620  84  090  6560
Italien  570  580  48  200  531  930  4  860
Spanien  11  100  820  10  150  750
Osterreich=  Ungarn  40  880  3450  39  630  3  380
Zusammen  706  520  59  090  665  800  55  550
Levante  und  Zentralasien:
Asiatische  Türkei.  149  970  12  830  141  300  11  900
Europäische  40  920  3  420  38  100  3  150
Bulgarien,  Serbien  und
Rumänin  27  120  2250  26  100  2  150
Griechenland  und  Kreta  9  500  760  8  000  650
Kaukasien  .  ?  4920  ?  3  600
Persien  und  Turkestan  .  ?  6080  ?  5  250
Zusammen  —  30  260  —  26  700
Ostafien:  Ballen  da  Ballen  4
China  (Ausfuhr)=  119  076  64  050  134000—140  000  72250
Japan  (Ausfuhr)  105  008  63  700  115  000—120  000  71  700
Indien.  4  636  3  500  -  3224  2500
gusammen  —  131250  —  146  450
Gesamternte  —  220  600  —  228700

Es  ergibt  sich  hieraus,  daß  die  Ernte  an  frischen  Kokons  im  Jahre  1908  in  Westeuropa
gegen  1907  um  40  720  dz,  in  der  Levante  und  Zentralasien,  soweit  nachgewiesen,  um  14  010  dz,
zusammen  um  54  730  dz  zurückblieb.

Der  verminderten  Kokonsernte  in  diesen  Ländern  entspricht  eine  geringere  Rohseidenproduktion.
In  Westeuropa  beläuft  sich  die  Minderproduktion  auf  3540  dz,  in  der  Levante  und  Zentralasien  auf
3560  d-z,  zusammen  also  auf  7100  dz.  In  Ostasien  dagegen  ist  eine  Mehrproduktion  von  15  200  dz
zu  verzeichnen,  so  daß  im  ganzen  8100  dz  =  3,67  v.  H.  mehr  als  im  Jahre  1907  erzeugt  wurden.

Die  Weltproduktion  an  Rohseide  betrug  durchschnittlich  1891  bis  1895:  152  950  dz,  1896
bis  1900:  170  580  dz,  1901  bis  1905:  190  920  dz,  1906:  209  130  dz,  1907:  220  600  dz  und
1908:  228  700  dez.
        <pb n="658" />
        W  8584  20

Stand  der  Baumwollsaaten  in  Turkestan.

Im  Rayon  Taschkent  ist  man  mit  der  Aussaat
der  Baumwolle  zum  5./18.  Mai  fast  vollständig
fertig  geworden.  An  einzelnen  Stellen  hat  man
bereits  mit  dem  Behäufeln  begonnen.  Die  Witterungsverhältnisse
  sind  recht  günstig.

Im  Buchara-Rayon  hat  die  Kälte  in  vielen
Gegenden  die  aufkommenden  Baumwollsaaten  beschädigt,
  die  Neusaat  der  Baumwolle  wird  wohl
bis  zum  20.  Mai  (2.  Juni)  dauern.

Im  Rayon  Tschardjui  hat  sehr  starker  Regen
in  einzelnen  Gegenden  die  Baumwollsaaten  beschädigt,
  so  daß  man  gezwungen  war,  sie  von
neuem  auszusäen.  6“

Im  Kreise  Merw  ist  die  Baumwollanbaufläche
kleiner  als  im  vorigen  Jahr,  die  Saaten  entwickeln
  sich  aber  infolge  ausreichender  Feuchtigkeit
  gut.

In  der  Hunger-Steppe  haben  Heuschreckenschwärme
  viele  Baumwollsaaten  der  Bauern  und
der  Eingeborenen  sowie  auf  den  Versuchsfeldern

vernichtet.  Die  neue  Aussaat  der  Baumwolle
verzögert  sich.
In  Kokand  ist  die  Temperatur  nach  dem

1./13.  Mai  gestiegen.  Die  Aussaat  der  Baumwolle
  ist  fast  vollendet  und  zum  Teil  gut  aufsgegangen.
  An  einzelnen  Stellen  macht  sich  Wassermangel
  und  Mangel  an  Geldmitteln  bemerkbar.
(Nach  d.  Torg.  Prom.  Gazeta  vom  12./25.  Mai  1909.)

 

Stand  der  Baumwolliaaten  in  gypten.

Nach  einem  Berichte  der  Alexandria  General
Produce  Association  war  infolge  des  günstigen
Wetters  im  März  die  Bestellung  der  Baumwollfelder
  in  Agypten  früher  als  gewöhnlich  beendigt.
Das  Säen  ging  rasch  vonstatten  und  war  fast
in  allen  Bezirken  beendigt,  als  heftige  Regengüsse
in  der  Zeit  vom  15.  bis  19.  April  eine  Verzögerung
  in  der  Bestellung  der  noch  nicht  besäeten
Felder  verursachten.  Jedoch  haben  diese  Regengüsse
  nur  auf  den  spät  besäeten  und  besonders
auf  den  niedrig  gelegenen  Ländereien  Schaden
zugefügt.  Auf  diesen  mußte  nochmals  gesäet
werden.  Im  übrigen  sind  die  Felder  10  bis
15  Tage  früher  als  im  vorigen  Jahre  bestellt
worden  und  ihr  Aussehen  ist  sehr  zufriedenstellend.
Die  Anbaufläche  in  Unterägypten  scheint  so  groß
zu  sein  wie  im  Vorjahre.  Wie  gewöhnlich  überwiegt
  die  Sorte  Afifi.  Ihre  Anbaufläche  ist  sogar
vergrößert  worden,  während  die  mit  der  Sorte
Voannovich  bestellte  Fläche  sich  verringert  hat.
Die  Sorte  Nubari  scheint  dieselbe  Anbaufläche  wie
im  vorigen  Jahre  zu  haben,  während  die  der
Sorte  Abassi  viel  kleiner  ist.  Wasser  ist  überall
im  Uberfluß  vorhanden.  Insekten  haben  noch

 

keinen  Schaden  getan.  In  Oberägypten  ist  das
Säen  beendigt,  und  die  Pflanzen  sind  in  gutem
Zustande.  Die  Anbaufläche  scheint  ein  wenig
kleiner  zu  sein  als  im  Vorjahre,  besonders  in  den
Provinzen  Minieh  und  Benisuef.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alerandrien
vom  13.  Mai  1909.)

Tabakausfuhr  des  Staates  Bahiaim
  Erntejahr  1908/09.

Nach  einer  Mitte  April  von  sachkundiger  Seite
gemachten  Aufstellung  sind  von  der  letzten  Tabakernte
  des  brasilianischen  Staates  Bahia  366  000
Ballen  in  die  Hände  von  Exporteuren  in  Bahia
übergegangen,  während  die  Menge,  die  sich  noch
unverkauft  in  den  Händen  der  Bauern  befindet,
auf  etwa  15  000  Ballen  geschätzt  wird.  Wird
von  diesen  381  000  Ballen  die  auf  insgesamt
20  000  Ballen  veranschlagte  Ausfuhr  nach  Buenos
Aires  abgesetzt,  so  bleiben  für  den  europäischen
d.  i.  deutschen  Markt  361  000  Ballen  übrig.

Da  hiervon  vom  1.  Dezember  1908  bis
15.  April  1909  206  780  Ballen  verschifft  sind,
so  dürften  auf  dem  deutschen  Markte  noch  weitere
154  200  Ballen  zu  erwarten  sein.

Der  Bedarf  der  brasilianischen  Zigarrenfabriken
  wird  auf  20  000  bis  höchstens  25  000
Ballen  geschätzt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahia
vom  29.  April  1909.)

Bergbau  und  Minerallenausbeute  in  Rlgerien.“)

Nach  dem  Exposé  des  Generalgouverneurs
für  das  Jahr  1908  wurden  in  Algerien  im
Jahre  1907  (und  1906)  gewonnen  —  Mengen
in  t  —:

Eisenerze  951  520  (724  495),  Zink  und  Bleierze
  83  519  (76  558),  Kupfererze  24  151  (9616),
Quecksilber  18  200  (1000),  Antimon  330  (549),
Schwefel  10  (200).

Ferner  wurden  im  Jahre  1907  an  Petroleum
135  500  1  gegen  56  500  1  im  Jahre  1906  gewonnen.


Die  Zahl  der  im  Wege  des  Tiefbaus  betriebenen
  Bergwerke  (Mines)  betrug  54,  die  der  im.
Wege  des  Tagbaues  betriebenen  (Minières)  dagegen
  13.  Gegen  1906  haben  sich  jene  um  9,
diese  um  5  vermehrt,  und  zwar  kamen  in  den
genannten  Jahren  auf  das  Departement  Oran
7  (6)  Mines  und  2  (2)  Minières,  Algier  5  (4)
Mines  und  8  (6)  Minières  und  Constantine  42
(35)  Mines  und  3  (0)  Minières.  Davon  beuteten
aus:  Eisenerze  7  (7)  Mines  und  13  (8)  Minièes,

*)  Vgl.  „D.  Rol.  Bl.“  1908,  Nr.  10,  S.  491  f.
        <pb n="659" />
        585  2eO

Zink  und  Bleierze  35  (28)  Mines,  Kupfererze  7  (4)

Mines,  Antimon  2  (3)  Mines,  Quecksilber  1  (1)
Mine,  Schwefel  1  (1)  Mine  und  Petroleum  1  (1)
Mine.

Gegen  1906  sind  neu  hinzugekommen  die  drei
Mines:  Tizi  N-Taga,  Merruana  und  d'el  Khanga,
ferner  die  im  Jahre  1908  mit  einer  Konzession
ausgestatteten  vier  Bergwerke  Djebel  Forer,  Djebel
Gustar,  Diebel  Guendon  und  Hadjar  Mekouch
und  endlich  die  sechs  wieder  in  Betrieb  gesetzten
Mines  Fillaoucen,  Djebel  Hadid,  Kherzet-Youssef,
Ain-Zarora,  Cavallo  und  Kef-oum-Theboul.  Weggefallen
  sind  die  Mine  Ain-Oudrer,  die  nur  noch
im  Wege  des  Tagbaus  betrieben  wird,  und  die
Mines  Ain-Kuhera  (Zink  und  Blei),  Fedy  M'Karmene
  (desgl.)  und  El  Hammimate  (Antimon).
Den  für  1906  aufgeführten  Minières  sind  hinzugetreten
  Djebel-Hadid  und  Bouinan  im  Departement
  Algier  und  Marouania,  Tebeiga  und  Hadjar-Soud
  im  Departement  Constantine.

Konzessionen  wurden  außer  den  oben  genannten
vier  im  Jahre  1908  erteilt  der  Gesellschaft  Mokta-El-Hadid
  für  das  Eisenbergwerk  Baroud  im  Departement
  Oran  und  an  Guerlet  und  Dinner  für
die  Eisen-,  Blei=  und  Zinkmine  Sidi  Madani  im
Departement  Algier.

Nach  dem  Exposé  werden  Phosphatlager  in
den  Departements  Oran  und  Algier  nicht  ausgebeutet.
  Im  Laufe  des  Jahres  1908  ist  aber  die
Erlaubnis  zur  Aufsuchung  solcher  im  Bezirke  Algier
in  zwei  Fällen  erbeten  worden.  In  dem  Departement
  Constantine  waren  am  1.  Januar  1908
insgesamt  25  Erlaubnisscheine  in  Kraft.  Im  Laufe
des  Jahres  sind  238  neu  hinzugekommen,  bei
denen  es  sich  sämtlich  uni  Vornahme  von  Schürfungsarbeiten
  auf  Phosphatlagerstätten  in  dem
Gebiete  der  Stämme  Brarcha  Allaoung  und
Ouled-Sidi-Abid  handelt.  Mit  diesen  selbst  ist
in  Tasbent,  Troubia  und  Djebel  Onk  begonnen
worden.  Der  Abbau  der  Phosphatlager  von  Tebessa,
  Bordi  R'Dir  und  Tocqueville  ergab  im
Jahre  1907  373  402  t  gegen  333  531  t  im
vorhergehenden  Jahre.

Der  Anteil  der  wichtigsten  Minenbetriebe
an  der  Erzausbeute  des  Jahres  1907  ist  aus
nachstehender  Aufstellung  ersichtlich:

I.  Mines.
Menge  des

Name  der  Mine  nnd  des  geförderten  Wert  in

gewonnenen  Erzes  Erzes  in  #  1000  Fr.
Departement  Oran.

Maaziz  (Zink  und  Blei)  .  2  026  132

Dar-Rih  (Eisen)  22  692  250

Camérata  (desgl.)  28  458  313
Departement  Algier.

Ouarsenis  (Zink  und  Blei)  7950  708

Guerrouma  (Zink).  2  387  303

 

Menge  des

Name  der  Mine  und  des  .  Wert  in
gewonnenen  Erzes  gesurderten  1000  Fr.
Departement  Constantine.
Timezrit  (Eisen)  .  41  158  476
Mesloula  (Zink  und  Blei)  4  863  884
Ouasta  (desgl.)  9  502  1  174
Hammam-N’Bails  (desgl.).  4  625  130
Djiebel-Anini  (desgl.)  1  763  159
Ain-Roua  (desgl.hl)  1  928  281
Djebel  Soubela  (desgl.)  5  455  537
Dra-Sfra  (desgl.).  4  509  605
Kef-Semmah  (desgl.).  3  740  384
Chellala  (desgl.)  1  299  118
Ain-Arko  (desgl.)  .  10  958  1800
Djebel-Felten  (desgl.)  7  783  1  036
Diendeli  (desgl.)  3  426  264
Kherzet-DYoussef  (desgl.)  1  032  106
Diebel-Gustar  (desgl.)  2  340  216
Ain-Barbar  (Kupfer).  7  643  652
Ouenza  (desgl.)  9  663  118
Kef-oum---Theboul  Odesgl.)  1  520  152
II.  Minières.
Name  der  Mine  und  des  Ven-  den
gewonnenen  Erzes  Erzes  in  ##
Departement  Oran.
Beni-Saf  (Eisen)  343  461
Kristel  (desgl.)  .  62  000
Departement  Algier.
Djebel-Hadid  (Eisen).  77  717
Temoulga  (desgl.)  60  420
Qued-Roufna  (desgl.)  67  000
Zaccar  (desgl.)  125  780
Ain-Sadouna  (desgl.)  6  000
Qued-Djer  (desgl.)  4  000
Ain-Oudrer  (desgl.)  36  908
Bouinan  (desgl.)  1  000
Departement  Constantine.
Marouania  (Eisen)  62  146
Hadjar-Soud  (desgl.)  2200

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Algier.)

Außenhandel  RKlgeriens  1908.

Die  Ein=  und  Ausfuhr  Algeriens")  gestaltete
sich  im  Jahre  1908,  verglichen  mit  dem  Jahre
1907,  im  einzelnen,  wie  folgt:  Z
Ausfuhr

 

Einfuhr
Warengruppe  Wert  in  1000  Franken
I.  Tiere  u.  tierische  1907  10908  1907
Erzeugnisse  30  615  28  472  69  128  62  654
II.  Pflanzenstoffe.  73  151  72  729  204  266  225  232
III.  Mineralstoffe  .  291949  27600  37  862  38  646
IV.  Fabrikate  3260  841  319  418  14  556  11  956
Zusammen  460  556  448  219  325  812  338  488

 

*)  Vgl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  232fd.
        <pb n="660" />
        W  586  e□

In  den  Warengruppen  erreichte  die  Ausfuhr
des  Jahres  1908  (die  Zahlen  für  1907  sind  in
Klammern  beigefügt)  die  folgenden  Wertsummen
in  1000  Franken:

Gruppe  I:  Rinder  6896  (2106),  Widder,
Schafe,  Hammel  34  386  (29  654),  Häute,  roh,
frisch  oder  getrocknet,  große  1856  (1954),  von
Hammeln  1309  (1393),  von  Ziegen  3500  (4207),
rohe  Wolle  9572  (15  650),  getrocknete,  gesalzene,
geräucherte  Fische  2972  (2040),  konservierte  Fische,
Sardinen  und  andere  1757  (846).

Gruppe  II:  Weizen  17  672  (49  160),  Hafer
9959  (10  109),  Gerste  11  168  (19  714),  Weizenmehl
  2138  (3356),  Grütze,  Gries,  Graupen  1329
(2219),  Bohnen  1021  (1596),  Kartoffeln  2706
(2176),  Mandarinen  1275  (758),  Tafeltrauben
2368  (1870),  Feigen  1854  (2740),  Datteln
2183  (2398),  Tabak  in  Blättern  und  Rippen
1386  (2638),  Zigaretten  2995  (3112),  Olivenöl
10  942  (2609),  Geraniumessenz  1164  (968),
Korkholz,  roh  3723  (5061),  Korkholz  in  Platten
121949  (13304),  Holz  für  Kunsttischlerarbeiten
1438  (700),  Halfa  6795  (7145),  Pflanzenhaar
4371  (4341),  Gerberrinde  1764  12076),  frische
Gemüse  4828  (5582),  Kleie  1378  (1525),  gewöhnliche
  Weine  in  Fässern  80  751  (63  880).

Gruppe  III:  Phosphate  10  601  (9993),  Eisenerze
  9685  (10  873),  Bleierze  3709  (3147),  Zinkerze
  11  595  (11  843).

Gruppe  IV:  Roher  Weinstein  1487  (1212),
Gewebe  aus  Baumwolle  2013  (1848),  Korkwaren
1117  (1162).

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Algier.)

Die  Hauptausfuhrartihkel  der  Insel  Mauritius  1908.

Die  Hauptausfuhrartikel  der  Insel  Mauritius
waren  im  Jahre  1908  Zucker,  Rum,  Vanille  und
Aloefasern.  Die  Zuckerausfuhr  betrug  1907/08
insgesamt  etwa  169  160  Tonnen  gegen  211  463
Tonnen  im  Jahre  1906/07.  Hierbei  entfielen
im  Jahre  1907/08  (und  1906/07)  auf  die  einzelnen
  Bestimmungsländer  die  folgenden  Mengen
(in  Tonnen):  Großbritannien  21  526  (24  662),
Australische  Kolonien  3387  (4393),  Südafrika
23  857  (355393),  Indien  111  114  (136  031),
Amerika  8085  (3446).  Der  Rest  ging  nach  verschiedenen
  anderen  Ländern.

Die  Ausfuhr  der  übrigen  Artikel  gestaltete
sich  im  Jahre  1908  (und  1907),  wie  folgt:  Rum
655  439  (201  179)  1  im  Werte  von  72  408
(30  419)  Rupien,  Vanille  3648  (2633)  kg  im
Werte  von  57  666  (43  935)  Rupien  und  Aloefasern
  2  141  901  (2879  685)  kg  im  Werte  von
599  491  (948  464)  Rupien.  Als  die  wichtigsten

 

Bestimmungsorte  für  die  Rumausfuhr  im  Jahre
1908  sind  zu  nennen:  Seychellen  (43  549  h),
Aden  (6008  1)  und  Großbritannien  (605  516  H.
Vanille  wurde  lediglich  nach  Frankreich  (2885  kg)
und  nach  Großbritannien  (763  kg)  verschifft.
Aloefasern  endlich  wurden  nach  Großbritannien
(1905472  kg),  Frankreich  (171  230  kg),  Belgien
(45  699  kLg)  und  Deutschland  (19  500  kg)
ausgeführt.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Port  Louis.)

Katvorschriften  der  britischen  Kolonie  Fidschi.)

Die  Wharfage  Amendment  Ordinance  1908
(Nr.  VII,  1908)  von  Fidschi  ist  bereits  einige
Monate  später  durch  ein  gleichnamiges  Gesetz
(Nr.  X,  1908)  aufgehoben  und  ersetzt  worden.
Das  neue  Gesetz  stellt  sich  mit  geringfügigen
Abänderungen  und  Zusätzen  als  eine  Neuredaktion
seines  Vorgängers  dar.

Neu  ist  insbesondere  die  Bestimmung  des
Artikel  5  Abs.  2  über  Gebührenfreiheit  regelmäßiger
  Postschiffe  an  Sonn=  und  Feiertagen.
Die  Vorschriften  des  Artikel  8  des  Hauptgesetzes
von  1882  über  gewisse  sonstige  Befreiungen  für
Postdampfer,  die  durch  den  im  Gesetze  Nr.  X
nicht  wiederkehrenden  Artikel  5  des  Gesetzes
Nr.  VII  anscheinend  aufgehoben  worden  waren,
treten  daneben  wieder  in  Kraft.

Der  dem  neuen  Gesetze  beigegebene  Tarif  entspricht
  fast  genau  dem  Tarife  des  Hauptgesetzes.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Sydney.)

—  —

Jollbehandlung  von  Hatentmedizinen
in  Sierra  Leone.

Nach  einer  Entscheidung  des  obersten  Gerichtshofs
  der  Kolonie  Sierra  Leone  werden  alle
Arzneien,  die  mehr  als  9  v.  H.  Alkohol  enthalten,
als  Spirituosen  angesehen  und  unterliegen  als
solche  einem  Zolle  von  5  Schilling  für  die
Imperialgallone.

(Dailr  Consular  and  Trade  Reports.

Ligensgebühren  für  Handlungsreisende
in  der  Rapkolonie.“*)

Nach  einer  in  der  „Cape  of  Good  Hope  Government
  Gazette“  vom  16.  März  1909  veröffentlichten
  amtlichen  Bekanntmachung  hat  die
durch  das  Gesetz  —  Act  to  Amend  the  Lak
relating  to  Licenses  and  Stamps  (Nr.  39/1908)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  2.  S.  78.
**)  Ugl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1900,  S.  133f.
        <pb n="661" />
        I  887

—  für  Handlungsreisende  festgesetzte  Lizenzgebühr
nur  für  die  Vertretung  einer  einzigen  Firma
Gültigkeit.  Sollen  mehrere  Firmen  vertreten
werden,  so  ist  für  jede  einzelne  Firma  eine  besondere
  Lizenz  zu  lösen.

Die  Lizenzen  werden  auf  die  Firma  ausgestellt,
  müssen  aber  den  Namen  des  Vertreters
tragen.  Münscht  indes  eine  Firma  wegen  Krank- 



#

heit  oder  Versterbens  des  Reisenden  oder  wegen
dessen  Unfähigkeit,  die  Geschäfte  fortzusetzen,  einen
anderen  Reisenden  als  Vertreter  zu  bestellen,  so
kann  die  Bezirksbehörde  oder  der  Assistant
Treasurer  in  Kapstadt  die  Lizenz  auf  den  Namen
des  Vertreters  übertragen,  wenn  ein  hinreichender
Grund  für  die  Ubertragung  nachgewiesen  wird.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Vermischtes.

Eingeborenen-Recht  und  Bkoloniale  Gesetzgebung  in  NMatal.

Mit  einem  Anhang:  Strafrecht  in  den  Eingeborenen-Territorien  der  Kapkolonie.

Von  Gerichtsassessor  Ir.  Franz.

Citeratur.

Imitich  Kaffraria  Ordinances.  Sammlung  des  Colonial
Office,  London.

Burge's  COmmemaries  on  ('elonial  and  foreitzn  laws.
Jev  Edition  vol.  I.  London  1907.

(#npeof  Good  llope  (iorernmem  (iazeite.  Capetown  1991.

Colquhoun.  A.  R.:  Renascence  of  South  Africa.  London
  1900.

(iritfth,  Sir  W.  B.:  Ortlinances  of  the  Gold  Const
Colonr.  London  1898.

IHichins.  R.  L.:  Statutes  of  Jatal.  Pietermariuburg
1900.  (Spätere  Geseze  in  Sammlungen  nach
Sessionen  des  Parlaments.  Pietermaritzburg  190|1  ff.)

Jenkins,  Sir  II.:  Britih  Rule  and  Jurisdliction  bevond
the  scat.  Orford  190)2.

Jeournal  of  ihe  Sccictrof  compurative  l’gislation,
vOl.  II  1890.

I.aW  reborts.  Juta  &amp;amp;  Co.,  Capetowu  ˙.1893.

I.ucns-  Egerton:  Historical  (degraphe  of  F  ihe
Colcmies,  vol.  IV.  Orford  1897.

Alncltan:  A  Compendium  of  Kulir  lans  and  customs.
Alount  ((oke  188.

Alorire.  G.  I.:  Englich  and
London  1905.

Droclamations  of  Basutoöland.  Morija  1898.

Repom  of  ihe  Sonth  African  Native  affairs  Commission
1903/1905.  (Capetown  und  seine  Appendices.

Statutes  of  the  Cape  of  (lood  Hope  (II.  Tennunt  &amp;amp;

Ritioh

Roman-Dutch  Law.

E.  AM.  Juckson).,  Capetomn.  (Die  Statutes  von
1902  bis  1906  in:  Acts  of  Parlinment.  Colonial

Secretarr's  Department  Capetown.  19½½  ff.)
Theal,  C.  Al.:  Prochamations  ete.  in  force  in  the  Native
Territories  of  the  Colonr.  Capetown  1896.
The  South  African  Nativre  Rnces  ('ommittee:
Jatives  of  South  Aftrica.  London  1901.
Ward.  D.:  Bechuanaland  Protcctorate  Proclamations  etc.
London  1898.
—  British  Bechnanaland  Proclamations.
town  .1893.

The

Grahams-*

  *

 

Einleitung.

Eingeborenen-Recht  und  Kolonialrecht  im
allgemeinen.

Unter  Eingeborencu-Recht  (Native  Law)  ist
nur  das  von  den  Eingeborenen  selbst  ausgebildete
Recht,  nicht  auch  das  von  der  Gesetzgebung  der
Kolonie  für  die  Eingeborenen  geschaffene  Sonderrecht
  zu  verstehen.1)

Die  Einheit,  innerhalb  deren  sich  Eingeborenen-Recht
  entwickeln  konnte,  bot  zunächst  der  einzelne
Stamm  und  daunn  eine  Mehrheit  von  Stämmen,
welche  durch  eine  gemeinsame  Verfassung  zu  einem
geschlossenen  Ganzen  wurde.

Dieses  Stammessystem,  in  seiner  reinen  von
legislativen  oder  administrativen  Einwirkungen  der
Kolonialregierungen  freien  Form,  hatte  nach  dem
Report  (Sec.  212  bis  215)  folgende  charakteristische
Merkmale.

Der  Stamm  wird  gebildet  durch  eine  Gruppe
von  Eingeborenen,  die  zu  einer  politischen  und
sozialen  Gemeinde  verbunden  sind  unter  dem  Regiment
  und  der  Kontrolle  eines  Häuptlings,  welcher
den  Mittelpunkt  des-  ganzen  Stammeslebens  darstellt
  und  somit  den  Stammesangehörigen  das  Bewußtsein
  ihrer  Zusammengehörigkeit  vermittelt.

1)  Ugl.  Section  231  des  Reports  der  South  Aftienn
Jutive  Affairs  Commission  von  1903  bis  1905.  Diese
Kommission  stand  unter  dem  Hieh  Commissioner  of
South  Africa  und  hatte  die  Aufgabe,  Leben  und  Gewohnheiten
  der  Eingeborenen  zu  studieren  und  Vorschläge
  für  eine  eventuelle  Gesetzgebung  zu  machen.
Der  Report  behandelt  die  Eingeborenen  der  KRapkolonie,
Natals,  der  Orange  River-KRolonie.  Transvaals,  von
Swaziland,  Basutoland,  Rhodesia  und  des  Botschnanaland-Protektorats
  (Sec.  13  bis  49).

Wo  im  folgenden  von  Report  die  Rede  ist,  wird
stets  der  Report  der  Souh  African  Jutive  Affairs
(ommission  von  1903  bis  1905  gemeint.
        <pb n="662" />
        W  888  20

Die  Stellung  des  Häuptlings  ist  eine  patriarchalische.
  Jedes  Mitglied  des  Stammes  schuldet
ihm  persönlich  Treue  und  Gehorsam  und  ist  ihm
ohne  Entgelt  zu  Dienstleistungen  verpflichtet,  wenn
es  des  Häuptlings  oder  des  Stammes  Interesse
erfordert.  Anderseits  haben  aber  die  Stammesangehörigen
  das  Recht,  gewisse  Stammesländereien
gemeinschaftlich  zu  benutzen.

Der  Häuptling  leitet  die  Geschicke  des  Stammes,
er  regiert  aber  nicht  absolut,  gewisse  Einrichtungen
zwingen  ihn  vielmehr,  bei  wichtigeren  Handlungen
auch  den  Rat  angesehener  Untertanen  einzuholen.

Der  Häuptling  ist  ferner  erster  Richter  seines
Stammes  und  ohne  seine  Sanktion  darf  keine
Anderung  in  den  überlieferten  Gebräuchen  vorgenommen
  werden.

lber  dem  Häuptling  stand  häufig  noch  ein
Oberhäuptling  (Parameunt  Chiek),  der  eine  Gruppe
von  Stämmen  unter  seiner  Herrschaft  vereinigte.

Die  Vorzüge  des  Stammessystems  bestanden
darin,  daß  es  von  den  Eingeborenen  vollkommen
verstanden  wurde,  und  sic  zu  dem  Gefühl  gegenseitiger
  Verantwortlichkeit  und  zum  Gehorsam  gegenüber
  der  Obrigkeit  erzog.  Es  brachte  ferner  ein
sicheres  System  der  Kontrolle  mit  sich,  da  jeder
Kraalinsasse  dem  Kraalsvater,  jeder  Kraalsvater
seinem  Häuptling  und  jeder  Häuptling  seinem  Cberhäuptling
  verantwortlich  war.1)

Bei  der  Autorität,  die  dem  Häuptling  in  der
Stammesverfassung  eingeräumt  war,  ist  es  selbstverständlich,
  daß  er  auch  ein  Hauptfaktor  der  Rechtsbildung
  sein  mußte.  Vor  allem  kamen  dabei  natürlich
  die  großen  Häuptlinge  in  Betracht,  die  Recht
schaffen  konnten.  Wie  weit  sie  dabei  von  ihren
Ratgebern  beeinflußt  wurden,  kam  auf  ihre  perfönlich
  erworbene  oder  verfassungsmäßige  Unabhängigkeit
  an,  die  bei  den  einzelnen  Völkern  Verschiedenheiten
zeigte.  Bei  den  Kaffern  berieten  die  Häuptlinge
den  Gesetzesplan  meist  mit  ihren  Ratgebern  und
ließen  sich  wohl  auch  von  ihnen  bestimmen.  Bei
den  Zulu  dagegen  war  die  Herrschaft  des  Häuptlings
  eine  unumschränktere,  bei  den  Basutos  wiederum
waren  die  Rechte  des  Volkes  slärker  entwickelt.?)

Konnten  die  gewöhnlichen  Häuptlinge  auch  nicht
Recht  schaffen,  „jus  facere“,  so  vermochten  sie  doch
„jus  dicere“  in  den  von  ihnen  in  den  Gerichtshöfen
  gefällten  Entscheidungen,  und  trugen  dadurch
zur  Rechtsbildung  bei,  vorausgesetzt  natürlich,  daß

1)  Das  reine  Stammessystem  hat  zwar  unter  der
Einwirkung  von  Verwaltungsmaßregeln  und  der  Gesetzgebung
  der  Kolonialregierungen  sowie  unter  dem  Einflusse
  der  Zivilisation  Anderungen  erfahren,  aber  die
Grundlagen  sind  vielfach  erhalten  geblieben  und
das  Sy#tem  ist  der  Verwaltung  dienstbar  gemacht.
Vgl.  Sec.  218  Report.

2)  Vgl.  The  JNatives  of  South  Africa  S.  21,  37,  39.
Der  Rat  des  Häuptlings  seutzt  sich  zusammen  aus  den
kleineren  Unterhäuptlingen  und  anderen  Männern  von
besenderem  Ansehen  oder  Verdienst.  Vgl.  Maclean,
S.  21.

 

sie  ein  derartiges  Ansehen  genossen,  daß  ihre  Entscheidungen
  in  der  Uberlieferung  erhalten  blieben
und  auch  späteren  Generationen  noch  von  autoritativer
  Bedeutung  in  Rechtsfragen  erschienen.

Was  die  Gültigkeit  des  Eingeborenen-Rech:s
nach  der  Einführung  europäischen  Regiments  in
Südafrika  anbetrifft,  so  darf  es  nach  den  Ermittlungen
  der  Native  Affairs  Commission  (Scc.  216
Report)  als  allgemeine  Erfahrung  hingestellt  werden,
daß  von  den  Rechten,  Gebräuchen  und  (Gewohnheiten
  der  Eingeborenen  nur  das  ausfgehoben  oder
verboten  ist,  was  den  allgemeinen  Prinzipien  der
Humanität  und  Zivilisation  widersprach.  Dagegen
ist  das  Recht  häufig  modifiziert  worden.  Ein  gewaltsamer
  und  radikaler  Eingriff  in  die  überlieferten
Rechtsverhältnisse  der  Eingeborenen  könnte  auch
nicht  anders  als  verhängnisvoll  sein,  da  viele  Bestandteile
  ihrer  Rechte  und  Gewohnheiten  eng  mit
ihren  sozialen  Verhältnissen  verknüpft  sind,  und  eine
Anderung  der  Rechte  eine  gefährliche  Umwälzung
bedeuten  und  Unzufriedenheit  erregen  müßte.  Die
Native  Affairs  Commission  empfiehlt  deshalb  auch
(Sec.  233)  auf  Grund  dieser  Beobachtung,  die
Verbesserung  des  für  die  Eingeborenen  geltenden
Rechts  und  seine  Assimilation  an  das  Kolonialrecht
zwar  im  Auge  zu  behalten,  aber  nicht  vorschnell
herbeizuführen.

Erkennt  man  aber  die  Gültigleit  von  Eingeborenen-
  Necht  in  engeren  oder  weiteren  Grenzen

i,  so  entsteht  weiter  die  Notwendigkeit,  ein  Mittel
zu  finden,  nichteingeborenen  Richtern  das  Eingeborenen-Recht
  zugänglich  zu  machen.  Die  Kommission
  spricht  sich  in  Sec.  232  dagegen  aus,  das
Eingeborenen-Recht  in  einem  Code  als  Gesetz  festzulegen,
  und  hält  es  für  richtiger,  das  Recht  nur
zu  einem  Handbuch  zusammenzufassen  als  Nachschlagebuch,
  um  die  Schwierigkeiten  der  Feststellung
des  Eingeborenen-Rechts  dem  einzelnen  zu  erleichtern
  und  dadurch  cine  größere  Gleichförmigkeit
in  der  Anwendung  des  Rechts  herbeizuführen.

Gegen  die  Festlegung  des  Eingeborenen-Rechts
in  einem  Gesetzbuche  läßt  sich  einwenden,  daß  die
Rechtsgebräuche  der  Eingeborenen  infolge  der  mannigfachen
  Einwirkungen  von  außen  in  steter  Entwicklung
  begriffen  sind,  und  eine  Kodifizierung  des
Rechts  eine  gewisse  Erstarrung  in  den  alten  Formen
bringen  müßte,  während  ein  einsaches  Textbuch
natürlich  ohne  große  Schwierigkeiten  immer  der
Rechtsentwicklung  entsprechend  richtiggestellt  werden
könnte,  und  auch  bei  der  Rechtsprechung  nicht  denselben
  Zwang  ausübt  wie  ein  Gesetzbuch.

Von  dem  Eingeborenen-Recht  zu  unterscheiden
ist  das  Recht  der  Kolonie,  welches  wiederum  in
Kolonialrecht  und  Sonderrecht  der  Eingeborenen
eingeteilt  werden  kann.  Unter  Kolonialrecht  möchte
ich  sowohl  das  Recht,  welches  von  den  Engländern
bei  der  Ubernahme  der  Kolonie  unter  den  europdischen
  Bewohnern  derselben  vorgefunden  ist,  als
auch  das  von  der  Gesetzgebung  der  Kolonie  unter
        <pb n="663" />
        W  589  e.

englischer  Herrschaft  geschaffene  Recht  verstehen.
Das  letztere  allerdings  nur  insoweit,  als  es  nicht
ausschließlich  für  Eingeborene  gilt.  Solche  für  die
Eingeborenen  gegebenen  Spezialgesetze,  die  ihrem
Ursprunge  nach  zwar  zum  Rechte  der  Kolonie  gehören,
  ihrer  Geltung  nach  aber  in  einem  Gegensatz
zum  Kolonialrecht  stehen,  möchte  ich  unter  der  Bezeichunng
  „Sonderrecht  der  Eingeborenen“  zusammenfassen.


Kolonialrecht  in  Natall)  ist  das  Rbmisch-Holländische
  Recht,  wie  es  sich  unter  dem  Einflusse
der  kolonialen  Gesetzgebung  gestaltet  hat.?!)  Für
die  Eingeborenen  Natals  ist  dieses  Recht  aber  von
ganz  supplementärer  Bedenutung,  denn  die  Gesetzgebung
  hat  in  dem  Code  of  Native  Law  und
seinen  Amendements  das  Eingeborenen-Recht  in
ziemlich  großem  Umfange  kodifiziert.

Außerdem  kommt  auch  noch  unkodifiziertes  Eingeborenen-Recht
  zur  Anwendung,  da  der  Code  das
ungeschriebene  Recht  nicht  einfach  aufhebt.  Endlich
ist  auch  noch  eine  Anzahl  für  die  Eingeborenen
gegebener  Spezialgesetze  3)  vorhanden.

Das  Kolonialrecht  kommt  also  für  Eingeborene
grundsätzlich  t)  nur  soweit  in  Frage,  als  der  Code
mit  seinen  Amendements,  als  geltendes  unkodifiziertes
Eingeborenen-Recht  und  Spczialgesetze  eine  Materie
nicht  behandeln.5)

Unter  Eingeborenen  sind  in  diesem  Zusammenhange
  alle  Mitglieder  von  „aboriginal  races  or
tribes“  Afrikas  südlich  des  Aqguators  zu  verstehen
(ogl.  Sec.  12  des  Schedule  zum  Law  19  of  1891).

Für  die  Gültigkeit  des  Eingeborenen-Rechts  mit
samt  seinen  Gebräuchen  und  Gewohnheiten,  soweit
es  nicht  durch  Spezialgesetze  ersetzt  ist,  besteht
folgende  Regel:  es  darf  in  seiner  Anwendung  keine
offenbare  Ungerechtigkeit  zur  Folge  haben,  noch  den
feststehenden  Prinzipien  und  Tendenzen  natürlicher
Billigkeit  zuwiderlaufen.  Ausdrücklich  ausgeschlossen
ist  die  Anwendung  des  Eingeborenen-Rechts  auf

1)  Unter  Natal  wird  hier  die  Kolonie  ohne  die
Provinz  Zululand  versianden,  die  besonders  behandelt
wird.

2)  Ugl.  Lucas,  Bd.  IV,  Teil  II.  S.  49  und  act  39
of  1896  (Jupreme  Courts  act).  Sec.  20  f.  Das  sogenannte
  Römisch-Holländische  Recht,  wie  es  für  Natal
ursprünglich  übernommen  ist,  ist  das  Recht,  welches
bis  zum  Jahre  1815  in  den  Gerichtshöfen  der  Kapkolonie
  angewendet  wurde.

3)  z.  B.  Waffengesetze  acts  5  of  1859.  12  of  1862.
Jative  sations  act  37  of  1896.  Ehe  nach  christlichem
Ritus  act  414  of  1903.  JSlission  Reserres  act  40  of
1903.  The  Squattes  Remn  Law  act  18  of  1903.
Lijuor  Law  act  27  of  1905.

4)  Ausnahmen  siehe  unter  Befreiung  vom  Eingeborenen-Rechte.


5)  Agl.  Section  24  des  Reports  und  aet  39  of  1896.
Sec.  20  f.  Ausgeschlossen  ist  aber  die  Geltendmachung
der  kolonialen  Insolvenzgesetze  durch  einen  vom  Eingeborenen-Recht
  nicht  erimierten  Eingeborenen  gegenüber
  einem  gleichfalls  nicht  eximierten  Eingeborenen.
Vgl.  Code  Sec.  237.

 

Zivilsachen,  dic  aus  dem  Eingeborenen-Recht  fremden
Handelsgeschäften  entstehen,  solche  Rechtsstreitigkeiten
sind  vielmehr  nach  Kolonialrecht  zu  entscheiden.)

Für  die  Anwendung  des  Eingeborenen-Rechts
ist  im  vorhergehenden  nur  an  die  Fälle  gedacht,
in  denen  Rechtsbeziehungen  zwischen  Eingeborenen
ausschließlich  in  Frage  kommen.  Handelt  es  sich
um  Streitigkeiten  zwischen  Eingeborenen  einerseits
und  Europäern  oder  solchen  Farbigen,  die  nicht
Eingeborene  des  Landes  sind,  anderseits,  so  ist  die
Entscheidung  nach  Kolonialrecht  zu  fällen.  Dies  ist
in  den  zitierten  Gesetzesstellen  zwar  nicht  ausdrücklich
  ausgesprochen,  geht  aber  aus  der  Wortfassung
hervor.

Die  Beibehaltung  eines  besonderen  Rechts  für
die  Eingeborenen  zeigt,  daß  die  Regierung  Natals
es  ratsam  gefunden  hat,  die  Eingeborenen  nicht  der
Kontrolle  eines  ihren  besonderen  Lebensverhältnissen
angepaßten  Rechts  zu  entziehen.  Anderseits  hat  sie
sich  aber  doch  der  Erkenntnis  nicht  verschließen
können,  daß  das  Eingeborenen-Recht  solchen  Eingeborenen
  ein  Hindernis  für  eine  weitere  Entwicklung
  bietet,  deren  allgemeine  Bildung  sich  über  das
gewöhnliche  Nivcau  derartig  erhoben  hat,  daß  ihre
Träger  fähig  sind,  die  gewöhnlichen  Pflichten  eines
zivilisierten  Menschen  zu  verstehen.  Die  Gesetzgebung
  hat  deshalb  ein  Gesetz  erlassen,  das  dem
einzelnen  Individuum  die  Befreinng  vom  Eingeborenen-Recht
  ermöglicht.  Es  ist  dies  das  Law
No.  28  of  1865  „For  relieving  certain  persons
from  the  operation  of  native  law“.

Nach  diesem  Gesetz  kann  jeder  männliche  und
jede  unverheiratete  weibliche  Eingeborene  der  Kolonie
beim  Gouverneur  Besreiung  vom  Eingeboren-Recht
nachsuchen,  falls  dic  betreffende  Person  gewisse  Vorbedingungen
  erfüllt,  die  eben  dartun  sollen,  daß  sie
eine  entsprechende  Bildungsstufe  erreicht  hat.  Die
Wirkung  der  Befreiung  eines  Eingeborenen  vom
Eingeborenen-Recht  ist  allgemein  gesprochen  die,
daß  er  manchen  Beschränkungen,  welche  namentlich
die  Spezialgeseltze  den  Eingeborenen  auferlegen,  für
die  Zulunft  überhoben  ist  und  nicht  mehr  dem  besonderen
  Recht,  sondern  dem  Kolonialrecht  unterstellt
  wird.?)

Erster  Abschnitt.

Einzelne  Rechtsinstitute.

Wie  bereits  angedeutet,  ist  der  größte  Teil  des
für  die  Eingeborenen  in  Natal  geltenden  Rechts
in  dem  Code  of  Native  Law  niedergelegt.  Der
Code  ist  enthalten  in  dem  Schedule  zum  Law')  19
von  1891.

1)  Regel  und  Ausnahme  gibt  Sec.  80  des  Courts
act  No.  49  of  1898.

2)  Die  Wirkungen  der  Eremption  vom  Natire  Law
werden  unten  eingehend  besprochen  werden.

2)  Betitelt:  Lo  legalize  the  Code  of  Native  Law
laid  before  the  legislatire  Council  according  to  the
Drovisions  of  Law  No.  44  of  189  7.
        <pb n="664" />
        G  590  20

Die  Verfasser  des  Code  haben  darin  das  Eingeborenen-Recht
  nicht  vollkommen  in  der  von  den
Eingeborenen  ausgebildeten  Form  aufgenommen,
sondern,  soweit  es  ihnen  erforderlich  erschien,  Anderungen
  vorgenommen  und  Zusätze  gemacht  (pogl.
Preamble  des  Law  19  of  1891).

Der  Code  zeigt  demnach  die  Stellung  der
Gesetzgebung  zum  Eingeborenen-Recht  einerseits  an
dem  daraus  unmittelbar  Ubernommenen,  anderseits
an  den  Anderungen  und  Zusätzen.

Von  diesem  Gesichtspunkt  aus  wollen  wir  im
Anschluß  an  den  Code  die  wichligsten  darin  behandelten
  Rechtsmaterien  untersuchen.)

Um  dieser  Aufgabe  gerecht  zu  werden,  bedarf
es  einer  Quelle  für  die  Kenntnis  des  Eingeborenen=Rechts
  in  seinen  reinen,  von  jeglicher  Anderung
seitens  fremder  Elemente  freien  Form.  Eine  Aufzeichnung
  des  Eingeborenen-Rechts  von  Natal  in
solcher  Form  gibt  es  nicht,  aber  der  Report  gibt
manchen  Fingerzeig,  und  außerdem  gibt  Maclean?)
in  seinem  „Compendium  of  Kafir  Laws  and  Customs“
  eine  Aufzeichnung  des  Eingeborenen-Rechts.
Allerdings  behandelt  diese  Sammlung  nur  die  Eingeborenen
  Britisch  Kaffrarias,  d.  h.  des  Landes
zwischen  dem  Great  Fish  River  und  dem  Umtata,
aber  es  herrscht  zwischen  den  Rechtsinstituten  der
Stämme  gleicher  Rasse  naturgemäß  an  sich  eine
gewisse  Ahnlichkeit,  und  außerdem  besteht  die  Eingeborenen
  -Bevölkerung  Natals  (ohne  Zululand)
im  wesentlichen  aus  Kaffern,  die  aus  dem  Süden
eingewandert  sind.3)  Es  ist  somit  die  Verwandtschaft
  zwischen  den  Eingeborenen  Natals  und  denen
Britisch  Kaffrarias  eine  besonders  nahe.

1.  Die  Stammesverfassung.

Das  Verständnis  der  Stammesverfassung  der
Eingeborenen  ist  die  Grundlage  für  das  weitere
Verständnis  des  Rechtslebens  der  Eingeborenen.
Was  die  Stammesverfassung  in  großen  Zügen  bietet,
spiegelt  sich  zum  Teil  im  engen  Kreise  des  einzelnen
Kraals  wieder.  Das  Stammessystem  in  seiner
reinen  Form  ist  bereits  oben  in  seinen  Grundzügen
charakterisiert,  es  gilt  jetzt  zu  untersuchen,  welche
Gestaltung  es  durch  die  Gesetzgebung  der  Kolonie
erfahren  hat.

Die  Stammeshierarchie  bei  den  Kaffern  hatte
solgende  Stufen:  Oberhäuptlinge,  Häuptlinge,  Unterhäuptlinge,
  Dorfälteste  und  Kraalsväter.  )

Der  Codes)  kennt  einen  „Supreme  Chief“  oder

1,  Dabei  wird  nicht  nur  der  Code  selbst.  sondern
es  werden  auch  seine  Amendemems  und  andere  im
Zusammenhange  stehende  Gesetze  berücksichtigt  werden.

*?)  Maclcan  war  in  den  fünfziger  Jahren  des
vorigen  Jahrhunderts  Chies  Commis#ioner  in  Britisch-Kaffraria
  und  besorgte  das  KRompendium  im  Auftrage
des  Gouverncurs  der  Kapkolonic.  Es  hat  also  eine
gewisse  amtliche  Antorität.
Agl.  The  Jalives  of  Somh  Africa,
4  Dgl.  lihe  Jatives  of  South  Africa,
5)  Code  Scc.  32,  P,  10,  13.

.15

Z.  15
S.  25.

u.  16.

 

Oberhäuptling  über  sämtliche  Eingeborene  der
Kolonie,  ferner  Häuptlinge  (chieks),  die  einen

ganzen  Stamm  oder  den  Teil  eines  solchen  unter
sich  haben.  Sie  besitzen  ihr  Amt  entweder  erblich
unter  Anerkennung  desselben  durch  den  Oberhäuptling
  oder  sind  von  diesem  angestellt.  Nach  den
Häuptlingen  kommen  im  Code  die  „districtheadmen“,
  sie  entsprechen  ungefähr  den  Unterhäuptlingen
  und  verwalten  unter  der  Kontrolle  des
Häuptlings  einen  einzelnen  Bezirk  des  Stammesterritorinms.
  Eine  Erblichkeit  dieser  Stellung  kennt
der  Code  nicht;  die  Distriktshauptleute  werden  vielmehr
  vom  Häuptling  ernannt  und  angestellt.  Die
letzte  Stufe  der  Hierarchie  bilden  die  „Kraalheads“
(Kraalsväter),  sie  sind  das  natürliche  Oberhaupt
einer  in  einem  oder  mehreren  Kraals  zusammengefaßten
  Familie.

Der  Code  hat  die  Stellung  und  Funktionen  der
Glieder  dieser  Hierarchie  durch  eingehende  Vorschriften
  bestimmt.

a.  Der  Oberhäuptling.

Die  Würde  des  Oberhäuptlings  ist  in  Natal
dauernd  mit  der  Stellung  des  Gouverneurs  der
Kolonie  verbunden  (Secc.  5  des  Code).

Der  Zweck  dieser  Anordnung  war  einmal,  der
Stellung  des  Gouverneurs  ein  dem  Eingeborenen
verständliches  Gewand  zu  geben  und  feiner,  dem
Gonverneur  gewisse  Verwaltungsbefugnisse,  die  dem
eingeborenen  Oberhäuptling  zustanden,  aber  eigentlich
  außerhalb  der  Befugnisse  eines  Gouverneurs
lagen!)  in  die  Hand  zu  geben.  )

Die  wichtigsten  Befugnisse  des  Gouverneurs  als
Oberhäuptling  5)  sind  folgende:

Er  kann  Häuptlinge  einsetzen  und  Stämme  nach
den  Bedürfnissen  besserer  Verwaltung  zerlegen  oder
zusammenfassen.  Unter  Mitwirkung  des  Executive
Council  der  Kolonie  darf  er  auch  Häuptlinge  wegen
politischer  Verbrechen,  Unfähigkeit  oder  aus  sonstigen
triftigen  Gründen  absetzen,  und  sie  dann  mit  ihrer
Familie  und  ihrem  Eigentum  in  einen  anderen  Teil
der  Kolonie  verpflanzen.

Er  ist  feiner  befugt,  den  Häupilingen  und
Distriktshauptleuten  die  Stellung  Bewaffneter  zum
Schutze  der  Kolonie  oder  zur  Unterdrückung  von
Aufruhr  aufzuerlegen  und  von  allen  Eingeborenen
die  persönliche  Leistung  solcher  Dienste  zu  verlangen.

Ebenso  steht  es  in  seiner  Macht,  Eingeborene
zu  Dienstleistungen  für  öffentliche  Arbeiten  im
Interesse  der  Kolonie  auch  gegen  ihren  Willen
heranzuziehen.

1)  Die  Stellung  des  Gonverneurs  erläuert  Jenkins
S.  99  f.

2)  Vgl.  Sec.  219  des  Reports  und  Scc.  7  des
Law  144  of  1887  „0  uamend  ihe  untive  Administration
Law  1875“.

3)  Ugl.  Code  Scc.  32  bid  12.
        <pb n="665" />
        W  591  20

Der  Oberhäuptling  kann  endlich  in  Verbindung
mit  dem  Natal  Native  Trust  1)  zum  allgemeinen
besten  einzelne  Stämme  oder  Teile  davon  aus  einem
Bezirk  der  ganzen  Kolonie  oder  einer  „location“
in  einen  anderen  verpflanzen.  «

Kraft  seiner  Stellung  als  Oberhäuptling  bekleidet
  der  Gouverneur  auch  das  Amt  eines  Obervormundes
  aller  der  Personen,  die  nach  dem  Gesetz
die  Stellung  Minderjähriger  haben.)

b.  Häuptlinge,  Distriktshauptleute  und  Kraalsväter.


1.  Politische  Stellung,  Verwaltungs=  und
Polizeibefugnisse.
a.  Der  Häuptlinge.3)

Die  Schranken,  welche  in  früheren  Zeiten  despotischen
  Neigungen  eines  Häuptlings  durch  den
Einfluß  seiner  Räte  und  die  Zersplitterung  seines
Stammes  durch  Auswanderung  der  Opfer  seiner
Willkür  gezogen  waren,")  werden  jetzt  ersetzt  durch
die  Kontrolle  des  Oberhäuptlings)  und  die  für
den  Häuptling  bestehende  Möglichkeit  seine  Stellung
bei  schlechtem  Benehmen  zu  verlieren.  Wie  für  sein
eigenes  Verhalten  ist  der  Häuptling  dem  Oberhäuptling
  auch  für  die  gute  Führung  seines  Stammes
im  allgemeinen  verantwortlich.

Im  besondern  wird  es  ihm  zur  Pflicht  gemacht,
mit  seiner  Autorität  dahin  zu  wirken,  daß  Verbrechen
vorgebeugt  und  dem  Zaubereiunwesen  gesteuert  wird.

Der  Häuptling  vertritt  seinem  Stamme  gegenüber
  den  Oberhäuptling.  Er  hat  für  das  Bekanntwerden
  der  seinen  Stamm  betreffenden  Gesetze  und
Verordnungen  zu  sorgen  und  auf  die  Befolgung
derselben,  namentlich  der  Steuer=  und  Konzessionsgesetze
  hinzuwirken.

Ihm  liegt  es  ob,  eine  genügende  Anzahl  von
Distriktshauptleuten  anzustellen,  und  er  hat  auch  die
Befugnis,  sie  abzusetzen.  In  beiden  Fällen  bedarf
er  der  Zustimmung  des  Bezirksbeamten  der  Regierung.
  5)  Dieselbe  Befugnis  hat  er  gegenüber  den
beamteten  Zeugen  bei  Eheschließungen.  Endlich  sind

1)  Einer  Behörde,  der  namentlich  die  Fürsorge  für
die  Eingeborenen-Reservate  anvertraut  ist.

2:)  Dem  Gouverneur  steht  in  seiner  Eigenschaft  als
Oberhäuptling  eine  Strafgewalt  zu  bei  Ungehorsam
gegen  seine  Anordnungen  oder  Mißachtung  seiner
Antorität.  Er  kann  sowohl  Geld=  als  Freiheitsstrafe
verhängen.  Code  Sec.  39.

3)  Vgl.  Code  Sec.  46,  47,  62,  654.

4)  Ugl.  Maclean,  S.  23f.

3)  Oder  genaner  der  Regierungsbeamten  des  Bezirks
  (administrators  of  native  Law)  als  Vertreter  des
Oberhäuptlings.  Diese,  können  speziell  jede  Handlung
des  Häuptlings  in  seiner  Eigenschaft  als  zweiten  Vertreters
  (minor  deputy)  des  Oberhäuptlings  nachprüfen.
Code  Sec.  53.

6)  Des  magistrate  als  administrator  of  native  law.
Agl.  Sec.  46e  des  Code,  Sec.  3  act  13  of  1894  und
Sec.  11  act  40  of  1896.

 

dem  Häuptling  auch  eine  Reihe  polizeilicher  Befugnisse
  eingeräumt.  )

Der  Kreis  dieser  Pflichten  kann  von  dem  Oberhäuptling
  nach  Bedürfnis  erweitert  werden.  Auch
dem  Häuptling  steht  eine,  wenn  auch  beschränkte
Strafbefugnis  in  Ausübung  seines  Amtes  zu.)

8.  Der  Distriktshauptleute.

Die  Distriktshauptleute  sind  ihrem  Häuptling
verantwortlich  für  die  gute  Führung  der  Bevölkerung
ihres  Distriktes  und  für  die  prompte  Meldung  von
jedem  ungewöhnlichen  Vorkommnis  in  ihrem  Amtsbezirke.


Sie  sind  ferner  verantwortlich  für  die  ordnungsmäßige
  Bekanntgabe  ihnen  zu  dem  Zmpecke  übermittelter
  Gesetze  und  Verordnungen.  Auch  haben
sie  dafür  zu  sorgen,  daß  ohne  Erlaubnis  des  Häuptlings
  keine  neuen  Kraale  in  ihrem  Bezirke  angelegt,
oder  alte  Kraale  herausverlegt  werden,  und  haben
die  Anlage  von  Kraalen  auf  dem  gemeinschaftlichen
Weidelande  zu  kontrollieren.

Die  Distriktshauptleute  haben  endlich  auch  polizeiliche
  Aufgaben  zur  Unterstützung  der  Justiz,  zur
Ermittlung  von  Verbrechen  und  zur  Festnahme  der
Täter  und  Verhütung  von  Viehdiebstählen.))

7.  Der  Kraalsväter.  )

Die  Kraalsväter  sind  ihrem  Häuptling  und  dem
Oberhäuptling  für  die  gute  Führung  der  Insassen
ihres  Kraals  verantwortlich.  Anderseits  unterstehen
alle  Bewohner  des  Kraals  jeden  Alters  und  Geschlechts
  ihrer  Kontrolle  und  sind  ihnen  Gehorsam
schuldig.

Der  Kraalsvater  hat  die  Verwaltung  und  Kontrolle
  über  das  Eigentum  der  Häuser  seiner  Familie.
Er  darf  es  nach  freiem  Ermessen  für  persönliche
Zwecke  und  im  allgemeinen  Interesse  des  Kraals
benutzen,  doch  darf  er  nicht  ein  Haus  zugunsten
eines  einzelnen  anderen  Hauses  in  Anspruch  nehmen,
sondern  hat  das  Vermögen  der  Häuser  getrennt  zu
halten.  Der  Verwaltung  eines  Kraalsvaters  kann
mehr  als  ein  Kraal  unterstehen.

Der  Kraalsvater  sungiert  als  Polizeibeamter
innerhalb  der  Gebiete  seines  Kraals.  In  dieser
Eigenschaft  hat  er  besonders  jeden  Mord  und  jedes
schwerere  Verbrechen  sofort  dem  Häuptling  oder  bei
dessen  Abwesenheit  dem  Distriktshauptmann  zu  melden,
und  in  gleicher  Weise  von  jedem  verdächtigen  Todesfall
  zu  berichten.  Er  ist  ferner  ermächtigt,  eines
Verbrechens  verdächtige  Personen  festzunehmen,  aber

 

1)  z.  B.  die  Meldung  von  ECpidemien.  Code  Sec.  46c,
ferner  Sec.  46i,  55.

2)  Geldstrafe  bis  zu  2  Pfund.  Code  Sec.  52.
Ursprünglich  durfte  bei  den  Kaffern  der  Häuptling  zur
Wahrung  seiner  Autorität  bis  zur  Konfisgierung  des
ganzen  Vermögens  eines  ungehorsamen  Kraals  vorgehen.
  Agl.  Maclean,  S.  58.

3)  Vgl.  Sec.  59,  64,  62,  63,  65  des  Code.

4)  Ugl.  Code  Sec.  68  bis  71,  73  bis  76  und  Sec.  8
act  25  of  1902.
        <pb n="666" />
        G  592

stets  verpflichtet,  jeden  Festgenommenen  unverzüglich
dem  Regierungsbeamten  des  Bezirks  (dem  magistrate
  als  administrator  of  Native  Law)  vorzuführen.


Zur  Aufrechterhaltung  der  Ruhe  und  des  Friedens
innerhalb  seines  Bezirks  darf  der  Kraalsvater  auch
Aufrührer  und  Personen,  die  sich  seiner  Autorität
widersetzen,  festnehmen  und  zu  dem  gleichen  Zwecke
und  zur  Erziehung  Angehörige  seines  Kraals  körperlich
  züchtigen.

2.  Persönliche  Stellung.
a.  Des  Häuptlings.

Die  Häuptlingsstellung  brachte  ihrem  Träger
neben  dem  besonderen  Rang  und  dem  Aurecht  auf
Treue  und  Gehorsam  seitens  seiner  Untertanen  auch
bestimmte  Einnahmen.  Diese  bestanden  einmal  in
freiwilligen  gelegentlichen  Geschenken  seitens  der
reicheren  seiner  Untertanen  und  ferner  in  Gebühren,
die  ihm  als  Zivilrichter  zukamen,  und  in  Vermögensstrafen,
  die  an  ihn  als  Strafrichter  zu  entrichten
waren.  In  allen  eigentlichen  Strassachen  1)  fielen
nämlich  die  Vermögensstücke,  deren  Leistung  meist
die  Strafe  bildete,  nicht  an  den  Verletzten,  sondern
an  den  Häuptling.

Ein  Teil  dieser  Einnahmen  ist  dem  Häuptling
infolge  der  Anderung  der  Gerichtsverfassung  durch
die  koloniale  Gesetzgebung  verlorengegangen,  dafür
setzt  die  Regierung  den  Häuptlingen  jetzt  ein  bestimmtes
  Gehalt  aus  (Code,  Sec.  57).  Außerdem
erwachsen  ihnen  noch  Einnahmen  in  den  Gebühren
aus  ihren  Zivilgerichtshösen  und  in  den  Vermögensstrafen,
  die  sie  in  Ausübung  ihrer  Strafgewalt  auferlegen.?)
  Diese  Strafen  haben  aber  nur  den
Charakter  von  Ordnungsstrafen,  die  kriminellen  Vermögensstrafen
  fließen  den  Häuptlingen  nicht  mehr  zu.

An  sonstigen  Privilegien  des  Häuptlings  erkennt
der  Code  den  mit  seiner  Stellung  verbundenen
Rang  und  sein  Aurecht  auf  Respekt  und  Gehorsam
seitens  seiner  Untertanen  besonders  an  (Sec.  57).

Einer  Neigung  der  Häuptlinge,  ihre  bevorzugte
Stellung  durch  Willkürhandlungen  zu  mißbrauchen,
werden  außer  durch  die  Kontrolle  seitens  des  Oberhäuptlings
  bzw.  seiner  Beamten  noch  durch  die  Bestimmung
  des  Code  Schranken  auferlegt,  daß  jedem,
der  durch  einen  ungesetzlichen  Akt  eines  Häuptlings
Schaden  erlitten  hat,  ein  zivilrechtlicher  Anspruch
auf  Entschädigung  gewährt  wird,  und  der  Häuptling
  darauf  vor  jedem  an  sich  zuständigen  Gerichtshof
  vberklagt  werden  kann  (Scc.  216).

Das  gleiche  galt  bereits  bei  den  Kaffern  behö

  d.  h.  Strafsachen  nach  Kaffernrecht,  vgl.  unten
im  Anhang.  Die  Vermögensstrafen  nahmen  unter
Umständen  den  Umfang  von  Konfiskationen  des  ganzen
Vermögens  an.  Näheres  über  die  Einnahmen  des
Oäuptlings  bei  Maclean,  S.  28,  29.

:)  Als  Vertreter  des  Oberhäuptlings  Sec.  52  (siche
oben)  und  als  Richter  Sec.  51  (siehe  unten)  und
Code,  Scc.  59.

 

2

züglich  der  gewöhnlichen  Häuptlinge,  die  größeren
Volkshäuptlinge  und  ihre  Söhne  standen  dagegen
über  dem  Gesetz.7

3.  Des  Distriktshauptmannes.

Die  Distriktshauptleute  erhalten  aus  ihrem  Amte
als  solche  keine  besondere  persönliche  Stellung.  Sie
werden  im  allgemeinen  unter  den  Unterhäuptlingen
und  Dorfältesten  ausgewählt  und  genießen  eben  die
ihnen  in  solcher  Eigenschaft  eigentümliche  perfönliche
  Stellung.

Für  ungesetzliche  Handlungen  sind  sie  dem  Geschädigten
  in  derselben  Weise,  wie  im  gleichen  Fall
die  Häuptlinge,  zivilrechtlich  verantwortlich  (Code
Scc.  216).

Jy.  Des  Kraalsvaters.

Die  Stellung  des  Kraalsvaters  kann  in  verschiedener
  Weise  erworben  werden.  Entweder  gelangt
sie  durch  Erbschaft  von  dem  früheren  auf  den  gegenwärtigen
  Kraalsvater,  oder  sie  wird  erst  neu  geschaffen
  dadurch,  daß  ein  Angehöriger  eines  anderen
Kraals  aus  der  manns  seines  Kraalsvaters  ausgeschieden
  ist?)  und  einen  neuen  Kraal  begründet
hat.  In  beiden  Fällen  nimmt  der  Inhaber  der
Stellung  seinen  Titel  dazu  aus  dem  Umstande,  daß
er  der  Eigentümer  des  Kraalsvermögens  und  das
natürliche  oder  durch  Rechtsbrauch  anerkannte  Oberhaupt
  der  im  Kraal  vereinigten  Familie  ist.

Abgesehen  von  diesen  beiden  Fällen,  kann  das
Amt  des  Kraalsvaters  auf  vorübergehende  Zeit  von
einer  Person  ausgeübt  werden,  die  ihre  Rechte  aus
ihrer  Stellung  als  Vormund  eines  minderjährigen
Kraalserben  oder  eines  an  der  Ausübung  seines
Amtes  behinderten  Kraalsvaters  ableitet.)  Ein
minderjähriger  Kraalserbe  rückt  in  die  Stellung  als
Kraalsvater  erst  ein,  wenn  sein  Häuptling  ihn  zur
Führung  der  Geschäfte  dieser  Stellung  für  fähig
hält  und  die  Üibernahme  anordnet.  Damit  erlangt
der  minderjährige  Kraalserbe  seine  Grossährigkcit
(Code  Sec.  67).

Der  Kraalsvater  ist  absoluter  Eigentümer  allen
Eigentums,  das  zum  Kraal  gehört,  soweit  dies  nicht
speziell  einem  individuellen  Hause  oder  einem  Insassen
  des  Kraals  zusteht,  der  nicht  Mitglied  der
Familie  des  Kraalsvaters  ist  (Code  Sec.  68).

Der  pater  kfamilias-Stellung  des  Kraalsvaters
entspricht  es,  daß  er  nach  Sec.  215  des  Code  von
Angehörigen  seines  Kraals  zivilrechtlich  nicht  auf
Schadenersatz  verklagt  werden  kann.  Darüber
hinaus  schützt  ihn  aber  seine  Stellung  nicht,  vielmehr
kann  er,  wenn  seine  Verstöße  unter  das  Strafgesetz
fallen,  auch  von  den  Angehörigen  des  eigenen  Kraals
zur  Verantwortung  gebracht  werden.  Den  Kraals-1)

  V  Val.  Marclean,  S.  75,.  119.

2)  Dazu  bedarf  cs  der:  nstimmung  des  Hänptlings
und  des  Bezirksbeamten  (m  a#zistrate  als  adiministrator
of  Xative  Law)  Code  Sec.  92.

3)  Code  Sec.  6101,  92  und  188.
        <pb n="667" />
        W  593  20

leuten  wird  ferner  dadurch  ein  Schutz  gegen  Übergriffe
  des  Kraalsvaters  gewährt,  daß  sie  auf  ihren
Antrag  von  dem  zuständigen  Beamten  (administrator
of  Native  Law)  aus  dem  Kraalsverbande  entlassen
werden  können  (Code  Sec.  215).

Die  pPflichtmäßige  Führung  seines  Amts  liegt
außerdem  im  eigensten  Interesse  des  Kraalsvaters,
wenn  er  sich  seine  Stellung  erhalten  will,  denn  er
kann  von  dem  Bezirksgericht  (Court  of  Magistrates)
seiner  Stellung  entsetzt  werden,  wenn  er  sich  als
ungeeignet  erweist.  Das  Gericht  kann  dann  bis
auf  weiteres  eine  passende  Person  als  Vormund
für  die  Kontrolle  der  Familie  und  für  die  Verwaltung
  des  Vermögens  des  Kraalsvaters  bestellen.!)

Die  Stellung  des  „Kraalhead“  kann  nach  dem
Ermessen  des  genannten  Gerichts  in  jedem  Falle
auch  einer  Frau  übertragen  werden.)

3.  Stellung  in  der  Gerichtsverfassung.
a.  Des  Häuptlings.

In  der  Hand  der  Häuptlinge  war  zur  Zeit
ihrer  Unabhängigkeit  der  größte  Teil  der  richterlichen
  Gewalt  vereinigt.  Sie  entschieden  in  Zivilund
  Strassachen  sowohl  in  erster  Instanz  als  auch
in  der  Berufungsinstanz  gegen  Entscheidungen  der
Unterhäuptlinge.  Schwerere  Verbrechen  wurden
zur  Entscheidung  meist  ohne  Zwischeninstanz  direkt
vor  den  Häuptling  gebracht.  Er  entschied  endgültig,
  wenn  über  ihm  kein  Oberhäuptling  stand,
andernfalls  konnte  bei  diesem  Berufung  gegen  die
Entscheidungen  des  Häuptlings  eingelegt  werden.)

Auch  unter  der  Herrschaft  des  Code  haben  die
Häuptlinge  eine  nicht  unbedentende  Jurisdiktion  für
ihr  Gebiet  4)  behalten.  Sie  sind  zur  Entscheidung
aller  Zivilsachen  mit  Ausnahme  der  Chesachen?)  berufen,
  jedoch  mit  der  Einschränkung,  daß  sie  nur
dann  zuständig  sind,  wenn  der  Beklagte  ein  Mit-1)

  Code  Sec.  79.  Law  10  of  1896  und  act  49  of
1898  Scc.  48.

2)  Code  Sec.  78  und  die  Anmerkung  dazu  in  der
Ausgabe  von  Hitchins.

3)  Näheres  bei  Macleau,  S.  11.  The  Jutircs  of
South  Africn.  S.  26  f.  Sec.  256  des  Reports.

Bei  den  Gerichtositzungen  pflegte  der  Häuptling
von  seinen  Räten  umgeben  zu  sein,  die  auch  teil  an
der  Verhandlung  nahmen.

4)  Die  Territorien,  innerhalb  welcher  Jurisdiktion
von  eingeborenen  Häuptlingen  ausgcübt  werden  darf,
können  vom  Gouverneur  bestimmt  werden.  Sce.  54
act  19  of  1898.  Die  zZuständigkeit  der  Häuptlinge
ist  keine  ausschließliche,  neben  ihnen  sind  auch  die
JAlagistrates  Courts  zuständig.  Ugl.  Code  Sec.  251
und  Ser.  48  The  Courts  uci#  (49  of  1898).

5)  Doch  haben  sie  einen  Sühneversuch  vorzunehmen.
Agl.  Code  Sec.  166.  Für  Scheidungs=  und  Nichtigkeitstlagen

  sind  die  Mugistutes  Courts  zuständig.  Agl.
Code  Sec.  174  und  Sec.  18  net  49  ot  1898.  War

die  Ehe  nach  christlichem  Ritus  geschlossen,  so  ist  der
JZupreme  Coum  der  Kolonie  zuständig.  Vgl.  Code
Sec.  175,  Sec.  7  act  39  of  1896  und  Scc.  12  lam  46  of
1887.

 

glied  ihres  Stammes  ist.)  Gegen  die  Entscheidungen
  des  Häuptlings  ist  eine  Berufung  an
die  „Courts  of  Magistrates“  (Bezirksrichter)  gegeben,
  in  deren  Jurisdiktionsbereich  die  Parteien
wohnen  oder  die  Sache  zuerst  verhandelt  ist.?)

In  Strafsachen  übt  der  Häuptling  nicht  die
Funktionen  des  erkennenden  Richters  aus,  sondern
hat  mehr  die  Stellung  des  Untersuchungsrichters.
Er  bereitet  das  Verfahren  vor,  indem  er  jedes  Verbrechen
  und  Vergehen,  das  innerhalb  seines  Jurisdiktionsgebiets
  vorkommt,  untersucht  und  auf  Grund
seiner  Ermittlungen  an  den  nächsten  Bezirksrichter
(Magistrate)  berichtet.  Ferner  hat  er  eines  Delikts
verdächtige  Personen  festzunehmen  und  dem  Magistrate
  vorführen  zu  lassen.)

Endlich  hat  er  auch  im  allgemeinen  den  Gerichten
seine  Unterstützung  bei  der  Festnahme  von  Verbrechern
  zu  gewähren,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die
Tat  in  seinem  Gebiete  geschehen  ist  oder  nicht.4)

Bei  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  hat  der
Häuptling  insofern  mitzuwirken,  als  er  als  Vertreter
  des  Oberhäuptlings  stellvertretender  Obervormund
  von  Personen  ist,  die  vor  dem  Gesetz  als
Minderjährige  gelten.

J.  Des  Distriktshauptmannes.

Die  „districtheadmen“  des  Code  entsprechen,
wie  bereits  erwähnt,  etwa  den  Unterhäuptlingen
oder  Gemeindeältesten.  Diese  hatten  eine  gewisse
Jurisdiktion  in  Bagatellsachen,  jedoch  mehr  nach  Art
von  Schiedsrichtern.  Sie  konnten  die  Durchführung
ihrer  Entscheidungen  nicht  erzwingen.  Mißfiel  ihre
Entscheidung,  so  wurde  die  Sache  vor  den  Häuptling
  gebracht.5)

Der  Code“b)  gibt  den  Distriktshauptleuten  in
der  Regel  die  richterliche  Gewalt  eines  Schiedsrichters
  und  auch  nur  in  kleineren  Streitigkeiten,
z.  B.  solchen  über  Anrechte  auf  Gartenland  oder
Weidegerechtigkciten.

1)  Code  Ser.  19.  In  Ausübung  des  Richteramts
haben  die  Häuptlinge  Privilegien  eines  kolonialen  Gerichtshofes
  und  die  Befugnis,  Ordnungsstrafen  zu
verhängen.  Vgl.  Code  Sec.  51.

2)  Vgl.  Code  Sec.  49  und  Sec.  56  The  Courts  act
1898  (net  Nr.  19  ot  1898).

3)  Code  Sec.  57.  Der  Häuptling  hat  ferner  die
Pflicht,  dem  Magistrate  alle  Delikte  wie  verdächtigen
Vorkommnisse  sofort  zu  melden.  Agl.  Code  Sec.  60
und  Ser.  8  act  25  of  1902.  ·

)  Val.  Code  Sec.  47.  Die  Übertragung  der  richterlichen
  Gewalt  in  Strafsachen  von  den  Häuptlingen  auf  koloniale
  Beamte  ist  nach  der  Meinung  der  Native  Alfairs
Commission  eine  richtige  Politik,  weil  die  Gerechtigkeit
der  Entscheidung  in  Strafprogessen  mehr  verbürg  ist,
wenn  sie  von  juristisch  geschulten  Kolonialbeamten  gekroffen
  werden,  die  kein  persönliches  Interesse  an  den
Geldstrafen  und  Verwirkungen  von  Eigentum  haben,
die  aus  den  Prozessen  resultieren  können  (Report
Scc.  228).

5)  Vgl.  Macleau,  S.  41,  123.  The
Sonth  Africen.  S.  26.

6)  Scc.  60.

Jatives  of
        <pb n="668" />
        W  594  2c0

Will  sich  eine  von  den  Parteien  nicht  freiwillig
seinem  Urteil  unterwerfen,  so  kann  die  Sache  von
ihr  vor  den  Häuptling  oder  den  Bezirksrichter
gebracht  werden.

Ausnahmsweise  kann  der  Gouverneur  solchen
Distriktshauptleuten,  die  einen  detachierten  Teil  des
Stammesgebiets  unter  sich  haben,  in  Zivilsachen
auch  die  Richtergewalt  eines  Häuptlings  verleihen.)

J.  Des  Kraalsvaters.

Die  Kraalsväter  erledigten  oft  vermöge  ihrer
Stellung  als  pater  familias  Streitigkeiten  der
Angehörigen  ihres  Kraals.  Gelang  ihnen  die  private
  Beilegung  des  Zwistes  jedoch  nicht,  so  berichteten
sie  die  Sache  an  ihren  vorgesetzten  Unterhäuptling.2)

Eine  richterliche  Stellung  hatten  sie  also  eigentlich
nicht,  und  ebensowenig  hat  der  Code  ihnen  eine
gegeben.

c.  Das  Volk.

Die  Stellung  des  Volkes  in  der  Stammesverfassung
  ergibt  sich  zum  Teil  aus  dem  im  vorhergehenden
  über  Rechte  und  Pflichten  seiner  Führer
Gesagten.  Die  Rechtsverhältnisse  des  Individuums
als  Mitglied  der  Kraalgemeinde  werden  wir  im
folgenden  kennen  lernen.

2.  Status  personalis.

Das  feste  Gefüge  der  Stammesverfassung  prägt
der  Stellung  des  Individuums  wie  auf  dem  Gebiete
des  öffentlichen  so  auch  auf  dem  des  Privatrechts
seinen  Stempel  auf.  Die  Rechte  des  einzelnen  entsprechen
  demnach  seiner  Stellung  gegenüber  dem
Kraalsvater  als  Repräsentanten  der  Stammesverfassung
  im  engen  Kreise  der  Kraalgemeinde.

Da  der  Code  die  Stammesverfassung  in  ihren
Grundzügen  aus  dem  Eingeborenenrecht  übernommen
  hat,  wenn  er  sic  im  einzelnen  auch  weiter
ausgestaltet  hat,  so  mußte  er  auch  in  logischer  Konsequenz
  die  Prinzipien  des  reinen  Eingeborenenrechts
  über  die  Rechtsstellung  des  Individuums
beibehalten.  Er  hat  dies  getan  in  engster  Anlehnung
an  das  reine  Eingeborenen-Recht  und  zeigt  damit
die  Tendenz  der  Gesetzgebung  Natals,  die  Privatrechtsverhältnisse
  der  Eingeborenen  möglichst  ungestört
zu  lassen.

Das  ganze  Volk  der  Eingeborenen,  soweit  es
unter  Eingeborenenrecht  lebt,  kann  für  das  Gebiet
des  Privatrechts  in  Kraalsväter  und  Untertanen
der  Kraalsväter  eingeteilt  werden.  Auch  die  Häuptlinge
  haben  natürlich  für  ihren  eigenen  Kraal  die
Stellung  des  Kraalsvaters.

Unter  den  männlichen  Untertanen  sind  zu  unterscheiden
  Angehörige  der  Familie  des  Kraalsvaters
und  mit  diesem  nichtverwandte  Insassen  des  Kraals.

Die  Rechtsstellung  der  Glieder  der  ersten  Gruppe
kann  verschieden  sein,  je  nachdem  sie  verheiratet  bzw.

—  —  —

1)  Sec.  4  net  13  of  1894  (lo  amend  the  Colle).
2)  Agl.  The.  Jatives  of  Seouh  Afticn.  S.  26.

 

verwitwet  oder  unverheiratet  sind.  Bei  der  zweiten
Gruppe  ist  zwischen  erwachsenen  und  nichterwachsenen
Männern  zu  unterscheiden.

Der  Rang  der  Männer  in  der  Kraalsfamilie
richtet  sich  nach  dem  ihrer  Mütter.

Die  Stellung  der  weiblichen  Mitglieder  eines
Kraals  ist  eine  verschiedene,  je  nachdem  sie  unverheiratet,
  verheiratet,  geschieden  oder  verwitwet  sind.!)

a.  Rechtsfähigkeit.

Den  wichtigsten  Gegenstand  des  Eigentums
bildete  für  den  in  den  alten  Formen  lebenden  Eingeborenen
  das  Vieh.  Am  Grund  und  Boden  hatte
solcher  Eingeborene  nicht  eigentlich  Eigentum,  sondern
ein  Recht,  innerhalb  eines  bestimmten  Umrkreises
so  viel  Land  zu  besitzen,  als  seine  Frauen  für  ihn  in
Kultur  halten  konnten,  einen  Kraal  darauf  anzulegen
  und  dies  Land  seinem  Erben  zur  ungeschmälerten
  Benutzung  zu  hinterlassen.  Das  unktultivierte
  Land  war  gemeinsames  Weideland  aller
Stammesangehörigen.?)

Dies  gilt  im  allgemeinen  noch  für  Eingeborenenstämme,
  bei  denen  die  Grundbesitzverhältnisse  kommunistisch
  geordnet  sind.

Als  Träger  subjektiver  Rechte  kommen  nach  dem
Code  eigentlich  nur  die  Männer  in  Betracht,  Frauen
nur  ausnahmsweise.  In  der  Regel  wird  alles
ihnen  zuerteilte  Gut,  selbst  die  väterliche  Mitgift,
Eigentum  des  Hauses,  welches  durch  die  betreffende
Ehe  begründet  wird.  Eine  Ausnahme  besteht  jedoch
bezüglich  der  Mitgist  der  Häuptlingsfrau  von
höchstem  Range.  Ihr  steht  sowohl  das  Eigentum
an  der  Mitgift  als  auch  deren  Nutung  zu.

Ein  Sonderfall,  der  seinen  Ursprung  jedoch
nicht  im  Eingeborenen-Recht  hat,  lann  eintreten,
wenn  eine  Frau  vom  Native  High  Court  zum
Kraalhead  eingesetzt  wird,  da  ihr  alsdann  auch  alle
Befugnisse  und  Privilegien  eines  Kraalsvaters  eingeräumt
  werden.8)

Alles,  was  die  Mitglieder  eines  Hauses  des
Kraalsvaters  verdienen,  gehört  diesem,  insofern  erfährt
  also  die  Rechtsfähigkeit  der  männlichen  Hausangehörigen
  eine  Beschränkung.“)

b.  Geschäftsfähigkeit.
a)  Der  Männer.

Die  Aufnahme  der  Kaffernknaben  in  den  Kreis
der  Männer  erfolgte  nach  mannigfachen  Zeremonien
im  Anschluß  an  die  Beschneidung,  die  vorgenommen
zu  werden  pflegte,  wenn  der  Knabe  das  Alter  der

1)  Agl.  zu  diesem  Abschnitte  Ser.  90.  91  des  Code.

2)  Vgl.  The  Juives  of  South  Africn.  S.  31.  35.
Maclean  72,  10)0.

*)  Agl.  Code  Scc.  78,  für  die  Häuptlingefrau
Sec.  123,  für  den  Regelfall  Sec.  142.

4")  Agl.  The  Jalives  of  Saunh  Aftica  S.  27  Anmerkung
  3  und  Code  Ser.  138:  Der  KRraalsvater  bhat
eine  weite  Verfügungobefugnis  über  das  Erworbene,
darf  das  von  den  Mitgliedern  eines  Oauses  Erworbene
aber  nicht  zugunsten  eines  anderen  Bauses  verwenden.
        <pb n="669" />
        W  595  2e.

Pubertät  erreicht  hatte.  Mit  diesem  Zeitpunkte
begann  für  ihn  die  Pflicht,  seinem  Häuptling  Geborsam
  zu  leisten,  seinen  Stamm  gegen  Feinde  zu
verteidigen,  für  seine  Eltern  zu  sorgen  und  die  überlieferten
  Gebräuche  und  Zeremonien  zu  beobachten.
Anderseits  trat  er  auch  in  den  Genuß  der  Privilegien
  eines  vollgültigen  Mitgliedes  der  Stammesgesellschaft,
  er  durfte  heiraten  und  ein  Haus  begründen.!1)


Die  Gesetzgebung  hat  sich  mit  der  Beschneidung
in  ihrer  Bedeutung  für  den  Status  des  Kaffernknaben
  nicht  befaßt,  daran  also  auch  nichts  geändert.
Der  Gebrauch  besteht  also  fort  und  übt  weiter  seine
Wirkung  auf  die  Stellung  des  Kaffernknaben  in
der  Stammesgemeinde,  denn  weder  der  Brauch  an
sich  noch  die  genannten  Wirkungen  verstoßen  gegen
das  allgemeine  Prinzip,  nach  dem  sich  die  Gültigkeit
  eines  Eingeborenen-Rechtsbrauches  regelt.

Dagegen  gibt  der  Code  wieder  Aufschluß  über
die  Geschäfts=  und  Prozeßfähigkeit  im  Eingeborenen-Recht.


Die  Selbständigkeit,  in  deren  Genuß  der  junge
Kaffer  nach  der  Beschneidung  eintritt,  hat  aber  nicht
die  Bedeutung  der  Großjährigkeit.  Der  junge  Mann
bleibt  vielmehr  bezüglich  seiner  persönlichen  Angelegenheiten
  von  dem  Kraalsvater  vorläufig  abhängig,
  ist  also  in  der  Geschäftsfähigkeit  beschränkt.)

Die  Erlangung  der  vollen  Geschäftsfähigkeit  ist
an  Bedingungen  geknüpst,  die  verschieden  sind,  je
nachdem  der  Mann  zur  Familie  des  Kraalsvaters
gehört  oder  nicht.

Im  ersteren  Falle  wird  er  geschäftsfähig,  wenn
er  sich  verheiratet  und  behält  die  Geschäftsfähigkeit
auch,  wenn  er  Witwer  wird.

Im  zweiten  Falle  erlangt  er  die  Geschäftsfähigkeit,
  wenn  er  vollkommen  erwachsen  ist  (Code  Scc.  72).

In  allen  Kraalsangelegenheiten  bleibt  aber  jeder
Kraalsangehörige,  solange  er  im  Kraal  wohnt,  der
Autorität  des  Kraalsvaters  unterworfen  (Code
Sec.  90,  91).

§.  Der  Frauen.

Die  Frauen  haben  stets  die  Stellung  Minderjähriger
  außer  in  dem  Falle,  daß  sie  die  Stellung
eines  „kraalheade  einnehmen.  Sie  sind  natürlich
wie  alle  Kraalsangehörige  in  Kraalsangelegenheiten
der  Autorität  des  Kraalsvaters  unterworfen.  Im
übrigen  unterstehen  sie,  wenn  sie  unverheiratet  sind,
der  Gewalt  ihres  Vaters  oder  Vormundes,  und
wenn  sie  verheiratet  sind,  der  Gewalt  ihres  Ehemannes.
  Geschiedene  Frauen  treten  wieder  in  die

!)  AUgl.  Maclean,  S.  97  ff.,  157  ff.

2)  d.  h.  für  den  Code,  er  kann  weder  Eigentum
veräußern  noch  Verträge  schließen  ohne  Einwilligung
des  Kraalsbaters.  Alle  Rechtsgeschäfte  eines  solchen
Mannes,  mit  Ausnahme  solcher  rechtlichen  Akte.  durch
welche  der  Kraal  oder  eins  seiner  Häuser  einen  Vorteil
orlangt,  sind  vielmehr  ungültig,  wenn  nicht  der  Kraalsvater
  zugestimmt  oder  mitgewirkt  hat.  Code  Sec.  72.

 

Stellung  unverheirateter  Töchter  zurück  und  Witwen
unterstehen  den  ihnen  zugewiesenen  Vormündern.  7

c.  Prozeßfähigkeit.
Prozeßfähig  sind  nur  die  Kraalsväter  und  diejenigen
  Kraalsangehörigen,  welche  volle  Geschäftsfähigkeit
  erlangt  haben.2)

d.  Emanecipatio.

Die  Angehörigen  des  Kraals  bleiben  der  Antorität
  des  Kraalsvaters  in  allgemeinen  Kraalsangelegenheiten
  auch  unterworfen,  wenn  sie  im
übrigen  geschäftsfähig  sind.  Eine  Anderung  dieses
Verhältnisses  kann  jedoch  eintreten  durch  Entlassung
eines  Mitgliedes  des  Kraals  aus  der  Gewalt  des
Kraalsvaters.  Dies  kann  bei  solchen  Männern  geschehen,
  die  erwachsen  ?),  verheiratet  oder  verwitwet
sind.  Es  bedarf  dazu  neben  dem  Willen  des  Kraalsvaters
  der  Einwilligung  des  Häuptlings  und  der
Genehmigung  seitens  des  Bezirksbeamten  (magistrate
als  administrator  of  Native  Law).

Ist  ein  Mann  rechtswirksam  emanzipiert,  so
wird  er  von  seinem  früheren  Kraalsvater  vollkommen
unabhängig,  kann  selbst  einen  Kraal  errichten  und
Kraalsvater  werden.  Er  kann  sich  aber  auch  unter
den  Schutz  eines  anderen  Kraalsvaters  begeben  und
Mitglied  von  dessen  Gemeinde  werden.“)

e.  Enterbung.

Ein  enterbter  Sohn  verliert  Status  und  Stimme
in  der  Kraalsgemeinde  seines  Vaters  und  darf  sich
einem  anderen  Kraal  anschließen  oder  selbst  einen
Kraal  gründen  (Code  Sec.  93,  141).

3.  Samilienrecht.

a.  Polygamie.

Das  Familienleben  der  Eingeborenen  Südafrikas
erhält  seinen  charakteristischen  Stempel  aufgeprägt
durch  das  Bestehen  der  Polygamie.  Mit  den  sich
daran  knüpfenden  Fragen  hat  sich  die  Natire
Affairs  Commission  eingehend  beschäftigt  und  bei
der  Wichtigkeit  jener  Institution  und  bei  der
Autorität  der  Kommission  in  Eingeborenenfragen
erscheint  es  gerechtfertigt,  deren  Ausführungen  in
den  Hauptpuntten  wiederzugeben.?)

Die  Institution  der  Polygamie  datiert  aus
frühesten  Zeiten,  ist  also  entstanden  unter  Verhältnissen,
  die  den  heutigen  ziemlich  fremd  waren.
Bevor  europäische  Kolonisierung  Frieden  und
Ordnung  unter  die  Eingeborenen  gebracht  hatte,

1)  AUgl.  Code  Sec.  91,  91.

2)  Code  Scc.  91.

3)  Ein  Verheirateter  braucht  noch  nicht  erwachsen
sein.  Die  Chemündigkeit  tritt  bereits  mit  der  Beschneidung
  ein.

4)  VUgl.  zu  Emancipatio  Code  Sec.  92.  In  dem
letzten  Falle  würde  ein  mit  dem  früheren  Kraalsvater
verwandter,  erwachsener  Mann,  der  als  Unverheirateter
nicht  geschäftsfähig  war,  in  dem  neuen  Rraal  als  erwachsener
  Extranens  geschäftsfähig  werden.

5)  Vgl.  Report.  Sec.  290  bis  299.
        <pb n="670" />
        596  20

befanden  sich  die  meisten  Stämme  in  einem  permanenten
  Kriegszustande,  was  die  Zahl  der  Männer
sehr  dezimierte,  zumal  die  Kriege  meist  bis  zur
Vernichtung  der  Männer  des  unterliegenden  Stammes
geführt  wurden,  während  die  Frauen  als  Kriegsbeute
  geschont  und  von  dem  Sieger  dem  eigenen
Stamme  eingereiht  wurden.  Dadurch  entstand  ein
numerisches  Mißverhältnis  zwischen  den  Geschlechtern
zunngunsten  der  Männer,  was  naturgemäß  dazu
führte,  daß  ein  Mann  mehrere  Frauen  nahm.

Da  diese  Verhältnisse  durch  viele  Generationen
hindurch  obwalteten,  war  es  natürlich,  daß  die
Polygamie  die  Grundlage  der  Entwicklung  des
ganzen  sozialen  Systems  bildete  und  mit  ihm  sich
so  eng  verknüpfte,  daß  nicht  zu  erwarten  ist,  daß
sie  aufhört,  bevor  nicht  das  System  selbst  verschwindet.


Es  ist  jedoch  eine  sichere  Erfahrung,  daß  die
Zahl  der  polygamischen  Ehen  im  Abnehmen  begriffen
  ist.!)  Der  Einfluß  der  Zivilisation  und
des  Christentums,  wie  die  Erweiterung  der  Lebensbedürfnisse,
  welche  die  Haltung  mehr  als  eines
Hausstandes  erschwert,  und  die  Abnahme  des  Viehreichtums,
  der  nötig  war,  um  den  Heiratspreis  für
mehrere  Frauen  zu  bestreiten,  wirken  alle  in  dieser
Richtung.

Vor  allem  aber  ist  es  das  Anwachsen  der  männlichen
  Bevölkerung  infolge  dauernden  Friedens,
welches  das  numerische  Verhältnis  zwischen  den  Geschlechtern
  mehr  in  das  Gleichgewicht  bringt  und
damit  bei  der  Abneigung  der  Eingeborenen  gegen
ein  Leben  als  Junggeselle  die  Möglichkeit  polygamischer
  Vereinigungen  beschränkt.  Solange  das
numerische  Ubergewicht  der  Frauen  aber  in  erheblichem
  Umfange  besteht,  muß  die  Polygamic  als
eine  den  Verhältnissen  angepaßte  und  auch  gesunde
Einrichtung  angesehen  werden.  Denn  sic  orduet  die
Beziehungen  der  Geschlechter  zu  einander  und  schützt
durch  die  Anerkennung  der  Legitimität  der  Kinder
aus  polygamischen  Ehen  und  Fixierung  ihrer  Rechte
vor  der  grenzenlosen  Verwirrung,  welche  die  ausschweifende
  Neigung  der  Eingeborenen  andernfalls
zur  Folge  haben  müßte.

Die  Polygamie  plößlich  abschaffen,  hieße  also
eine  heilsame  Schranke  beseitigen,  ohne  etwas  dafür
zu  schaffen,  was  die  Zügellosigkeit  der  Eingeborenen
in  Grenzen  hielt.

Die  Kommission  warnt  deshalb  vor  schnellen
Eingriffen  der  Gesetzgebung,  bevor  nicht  die  vorschreitende
  Zivilisation  und  veränderte  Lebensverhältnisse
  die  Eingeborenen  selbst  genügend  darauf
vorbereitet  haben.

Anderseits  ist  aber  die  Majorität  in  der  Kommission
  der  Meinung,  daß  einer  nach  =  Native  Lawe
geschlossenen  Ehe  nicht  derselbe  Status  zugebilligt
werden  sollte  wie  einer  nach  Kolonialrecht  ein-1)

  Dies  wird  auch  von  der  Jaliv  (ustoms  (ommiseion

  1883  bestätigt.  Bgl.  Anmertung  1  S.  29  lhe
Natives  of  Spmh  Africa.

 

gegangenen  Ehe.  Jedoch  will  sie  die  Sukzessions-=rechte
  der  Kinder  aus  CEhen  nach  „Native  Law.
anerkannt  wissen.

Die  Vertreter  Natals  sind  dagegen  der  Meinung,
daß,  so  lange  Polygamie  überhaupt  erlaubt  oder
wenigstens  geduldet  wird,  die  Ehe  in  der  Form
des  Eingeborenen-Rechts  in  demselben  Maßc  wirksam
und  rechtlich  bindend  sein  sollte,  wie  Ehen,  die  nach
Kolonialrecht  abgeschlossen  sind.  Diese  meines  Erachtens
  nur  folgerichtige  Auffassung  hat  auch  der
Code  zur  Nichtung  genommen.

Die  Anerkennung  der  Polygamie  in  Natal  als
einer  gesetzlichen  Eheform  hat  im  Code  ihren  greifbarsten
  Ausdruck  in  der  Ubernahme  des  Familiensystems,
  wie  es  sich  in  den  Kraals  der  Eingeborenen
entwickelt  hat,  gesunden.  Diesem  System  ist  es  zu
danken,  daß  die  Polygamie  für  die  Eingeborenen
ein  Element  der  Ordnung  und  nicht  der  Verwirrung
  familienrechtlicher  Verhältnisse  geworden  ist.

b.  Das  Familiensystem  des  Kraals.

Die  natürliche  Basis  dieses  Systems  ist  die
Polygamic.  Die  Zahl  der  Frauen  ist  eine  sehr
verschiedene,  je  nach  dem  Reichtum  des  Mannes.
Jede  Frau  erhält  eine  besondere  Hütte  und  meist
auch  Vermögensstücke,  namentlich  Vieh  zur  Unterhaltung
  des  Hausstandes  zugewiesen.  Die  Frau
und  ihre  Familie,  ihre  persönliche  Stellung  und  alle
Eigentums=  und  sonstigen  Rechte,  deren  Entstehung
die  Ehe  zur  Folge  hat,  sowie  die  Hütte  selbst,
werden  unter  dem  Begriff  des  „Hauses“  zusammengefaßt.!)


Der  Code  entrollt  folgendes  Bild  von  dem
Familiensystem  eines  Kraals  unter  der  Annahme,
daß  der  Kraalvater  mehr  als  drei  Frauen  hat.7)

Ein  Kraal  kann  aus  vier  Abschnitten  bestehen,
nämlich  dem  „Indhlunkulu“  oder  Stammhause,  dem
„Qadi“-Hause  (der  linken  Seite),  dem  „Kohlo-=Hause
  (der  rechten  Seite)  ))  und  den  Hütten  der
Außenseite  ohne  Familienstatus.  Die  Bezeichnung
der  Seite,  zu  der  ein  Haus  gehört,  richtet  sich  nach
der  Lage  des  betreffenden  Hauses  zu  dem  Stammhause
  gegenüber  dem  Eingangstore  des  Kraalsringes.


Die  Frau  des  Stammhauses,  bei  den  gewöhnlichen
  Kafsern  die  zuerst  geheiratete  Fraut),  hat
den  höchsten  Rang,  die  Frauen  der  übrigen  Häuser

1)  Code  Sec.  16.  Für  das  Vorhergebende  vgl.
lhe  Jativres  of  Souh  Atrila  S.  28  f.,  33:  Maclean
S.  /1.

2)  Scc.  108  bid  122.  Hat  er  weniger  Frauen,  so
wird  das  System  soweit  beibehalten,  als  ex  nach  der
Zahl  der  Frauen  möglich  ist.  Bgl.  Maclean  S.  “1.

3)  Anlage  von  „Kohlo“"-Hänsern  findet  sich  in  der
Regel  nur  in  den  Kraals  von  Oäuptlingen  oder  Leuten
von  besonderer  Stellung  und  Reichtum.  Ugl.  Code
Scc.  112.

4  Die  Häuptlinge  pflegen  die  Frau  von  böchstem
Range  meist  erst  in  späteren  Jahren  als  die  eriten
und  zweiten  Frauen  zu  nehmen.  Agl.  Code  Scc.  123,  121.
        <pb n="671" />
        GW  597  20

folgen  im  Range  unter  Bevorzugung  der  Häuser
der  linken  Seite  vor  denen  der  rechten.  1)  Der
Rang  der  nachgeheirateten  Frauen  entspricht  nicht
notwendig  der  Reihenfolge,  in  der  sie  geheiratet
sind,  sondern  wird  am  Hochzeitstage  vom  Chemanne
  öffentlich  bestimmt.2)

Wird  infolge  weiterer  Heiraten  die  Anlage  neuer
Häuser  erforderlich,  so  werden  diese  Häuser  dem
Indhlunkulu  oder  dem  Haupthause  der  linken  oder
dem  der  rechten  Seite  affiliiert  und  stehen  zu  ihrem
Haupthause  in  einem  besonderen  erbrechtlichen  Verhältnis.


Die  Einteilung  der  Seitenhäuser  in  „QOadi“=  und
„Kohlo“-Häuser  ist  übrigens  keine  notwendige;  besteht
  sie  nicht,  so  sind  die  Häuser  voneinander
unabhängig  —  soweit  sie  nicht  afflliiert  sind  —
und  rangieren  nach  dem  Zeitpunkt  des  Abschlusses
der  Ehe,  welcher  sie  ihre  Entstehung  verdanken.
Stirbt  in  einem  so  zusammengesetzten  Kraal  die
oberste  Frau  zu  Lebzeiten  ihres  Mannes,  so  rückt
die  ihr  im  Range  nächststehende  Frau  in  ihre  Stellung
ein.  Dies  hat  jedoch  keine  Wirkung  auf  die  Rechte
der  Kinder  der  verstorbenen  Frau.

Wie  bereits  erwähnt,  können  in  einem  Kraal
außer  den  Häusern  der  Angehörigen  des  Kraalsvaters
auch  noch  fremde  Häuser  vorkommen.  Armen  Verwandten
  eines  Kraalsangehörigen  oder  Leuten,  die
dem  Kraal  einen  besonderen  Dienst  geleistet  haben,
wird  nämlich  oft  das  Recht  eingeräumt,  sich  im
Kraal  ein  Haus  anzulegen,  und  etwas  Milchvieh
zur  Benutzung  überwiesen.  Solche  außerhalb  der
eigentlichen  Kraalssamilie  stehende  Häuser  haben
einen  niederen  Rang  als  die  übrigen  Häuser  und
werden  in  der  Nähe  des  Tores  angesiedelt,  wodurch
ihre  untergeordnete  Stellung  auch  äußerlich  zum
Ausdruck  gebracht  wird.

Wir  haben  im  vorhergehenden  die  Entwicklung
der  Kraalsfamilie  nur  in  der  ersten  Generation
kennen  gelernt;  wie  sich  die  Verhältnisse  in  der
zweiten  Generation  gestalten,  wenn  die  Söhne  der
einzelnen  Häuser  heiraten  und  eigene  Häuser  anlegen,
  sagt  der  Code  nicht  ausdrücklich.  Das
Prinzip  der  Dreiteilung  der  Häuser  gilt  im  Eingeborenen-Recht
  aber  nicht  nur  für  Kraalsväter,
sondern  ist  das  allgemein  übliche.  3)

Die  neuen  Häuser  bleiben  auf  derselben  Kraalseite,
  der  das  Haus  angehört,  aus  dem  der  Begründer
  hervorgegangen  ist,  und  bilden  die  jüngeren
Häuser")  der  Seite.

Einer  Uberfüllung  des  Kraals  wird  das  Streben
der  Männer  aus  untergeordneten  Häusern  nach
Selbständigkeit  eine  natürliche  Schranke  bieten.
Diese  Selbständigkeit  ist  bei  dem  festen  Gefüge  der
Kraalsverfassung  nur  durch  Ausscheiden  der  be-!1)

  Agl.  Code  Sec.  102f.

2)  Agl.  Code  Sec.  125,  126.

3)  Ugl.  Jatives  of  South  Africa  S.  29.

4)  Zwischen  „junior  honses“  und  Caftiliated  hounses“
wird  unterschieden,  z.  B.  in  Code  Scc.  120.

 

treffenden  Häuser  aus  dem  Kraalsverbande  erreichbar.
  Der  Code  hat  diesen  Verhältnissen  seine  Beachtung
  geschenkt  und  die  Regeln  ausgenommen,
unter  denen  eine  solche  Trennung  zu  geschehen
pflegte.  Danach  ist  der  Kraalsvater  berechtigt,  die
Abtrennung  einzelner  Abschnitte  des  Kraals  vorzunehmen.
  1)

Das  Haupthaus  und  die  Nebenhäuser  der  ausgeschiedenen
  Seite  des  Kraals  bilden  dann  einen
Unterkraal,  dessen  Angehörige  bleiben  aber  zu  Lebzeiten
  des  Oberhauptes  des  Stammkraals  seiner
Autorität  in  derselben  Weise  wie  vor  der  Trennung
unterworfen.  Volle  Selbständigkeit  erlangt  der
Unterkraal  erst  mit  dem  Tode  des  alten  Kraalsvaters.
Dann  wird  der  Erbe  des  Haupthauses  der  abgetrennten
  Seite  Vater  des  neuen  Kraals  (Sec.  117
bis  120)  und  ist  unabhängig  von  dem  Kraalserben.

Ein  Ausscheiden  einzelner  Angehöriger  aus
einem  Kraal  kann  auch  infolge  der  Emancipatio
oder  der  Enterbung  eintreten.  Wir  verweisen  deshalb
  auf  das  oben  zu  2  d  und  e  Gesagte.

c.  AUkungena.

Eine  eigenartige  Erscheinung  in  dem  Familienleben
  der  Eingeborenen  ist  die  Verbindung  einer
Witwe  mit  einem  Angehörigen,  meist  einem  Bruder
oder  Halbbruder  ihres  verstorbenen  Ehegatten,  zu
dem  besonderen  Zwecke,  gemeinschaftlich  mit  Rücksicht
auf  den  Verstorbenen  und  in  seinem  Namen  Getreide
  anzubauen.  Diese  Einrichtung?)  hat  wahrscheinlich
  die  Bedeutung  einer  Familienunterstützung
für  die  Witwe  und  ihr  Haus.

Die  Native  Affairs  Commission  bekämpft
diese  Einrichtung  jedoch  ohne  Angabe  von  Gründen
(Report  Sec.  238).  Man  wird  hier  unwillkürlich
  an  die  Abneigung  der  Engländer  gegen  eine
Ehe  zwischen  Schwager  und  Schwägerin  erinnert.)
Wahrscheinlich  entspringen  die  Bedenken  der  Kommission
  aber  einem  gewichtigeren  Grunde,  nämlich
der  Erfahrung,  daß  Ukungena-Verbindungen  oit
auch  zwischen  der  Witwe  und  einem  Sohne  —
natürlich  nicht  dem  Kinde  der  Witwe  —  des  Verstorbenen
  eingegangen  werden  und  häufig  zu  einer
Geschlechtsverbindung  führen.

Der  Code  erkennt  die  Gesetzmäßigkeit  der
Ukungena-Verbindung  an,  indem  er  in  Sec.  129
aus  dem  Eingeborenen-Recht  die  Bestimmung  aufnimmt,
  daß  den  aus  der  Ukungena-Vereinigung
hervorgegangenen  Kindern  im  Hause  der  Witwe
die  erbrechtliche  Stellung  zuteil  wird,  die  sie

1)  Er  ist  dabei  aber  den  Bestimmungen  unterworfen,
welche  der  Gouverneur  als  Oberhäuptling  für  solche
Verlegungen  von  Häusern  und  die  Mindestzahl  der
für  einen  Kraal  notwendigen  Häuser  gibt.  Vgl.  Code
Sec.  42,  117.

2)  Sie  erinnert  an  die  Leviatscbe.

3)  Erst  kürglich  hat  die  Gesetzgebung  in  dieser  Beziehung
  eine  andere  Stellung  in  dem  „Decensed  wite’s
Ssister  act  of  100  angenommen.
        <pb n="672" />
        W  598  2

hätten,  wenn  sie  zu  Lebzeiten  des  verstorbenen  Ehegatten
  ihrer  Mutter  geboren  wären.  Es  ist  jedoch
den  vorher  ausgesprochenen  Bedenken  gegenüber  zu
betonen,  daß  der  Code  unter  „Ukungena“  nur  die
Verbindung  einer  Witwe  mit  einem  Bruder  oder
Halbbruder  des  verstorbenen  Chegatten  versteht.1)

4.  Konkubinat.

Trotz  der  polygamischen  Form  der  Ehe  war
nach  Kaffernrecht?)  auch  der  Konkubinat  eine  gesetzlich
  anerkannte  Form  der  Geschlechtsvereinigung.
Die  Konkubinenkinder  waren  daher  nicht  illegitim,
rangierten  jedoch  nach  den  Kindern  von  Chefrauen
und  waren  zur  Erbschaft  nur  dann  berufen,  wenn
der  Vater  von  seinen  Ehefrauen  keinen  männlichen
Nachwuchs  hatte.

Der  Code  erwähnt  den  Konkubinat  nicht,  er
bestimmt  nur  die  Stellung  der  Kinder  unverheirateter
  Frauen  in  Sec.  95  dahin,  daß  sie  Mitglieder
des  Hauses  ihrer  Mutter  und  deren  Kraalsvater
untertan  werden.  Die  unehelichen  Kinder  haben
also  keine  Stellung  im  Hause  ihres  Erzeugers  und
ihm  gegenüber  kein  Erbrecht.

Da  aber  der  Konkubinat  eine  gesetzmäßige  Einrichtung
  nach  Kaffernrecht  war  und  ihm  im  Code
die  Gesetzmäßigkeit  nicht  abgesprochen  ist,  so  bleibt
die  Frage  offen,  ob  hier  unkodisiziertes  Eingeborenen-Recht
  gilt,  und  den  Konkubinen-Kindern  die  besondere
Stellung  erhalten  bleibt  oder  nicht.  Die  Frage
darf  bejaht  werden,  denn  die  Gewährung  einer
Erbaussicht  für  Konkubinen-Kinder  ihrem  Erzeuger
gegenüber  widerspricht  nicht  denjenigen  Prinzipien,
welche  den  Maßstab  für  die  Gültigteit  nicht  kodifizierten
  Eingeborenen-Rechts  geben.

c.  Eherecht.
a.  Ehen  nach  Eingeborenen-Recht.

Der  Code  steht  3)  auf  dem  Standpunkt,  daß  einer
in  den  Formen  des  im  Code  aufgenommenen  Eingeborenen-Rechts
  (Native  Law  and  Custom)  geschlossenen
  Ehe  dieselbe  bindende  Kraft  innewohnt
wie  einer  nach  Kolonialrecht  eingegangenen  Ehe,
und  erklärt  sie  für  einen  Vertrag,  der  für  die
Lebenszeit  der  Kontrahenten  abgeschlossen  ist  und
nur  gelöst  werden  kann,  wenn  die  Che  rechtsgültig
geschieden  oder  für  nichtig  erklärt  wird.  Alle  aus
diesem  Vertrage  entstehenden  Rechtsfragen  sind  nach
dem  Eingeborenen-Recht  des  Code  zu  entscheiden.

Die  Rechtsgültigkeit  einer  Ehe  hängt  nach  dem
Code  von  folgenden  Erfordernissen  abt#):

1)  gl.  Ser.  24.  Ursprünglich  hatte  Sec.  129  des
Code  noch  den  zusatz.  daß  die  Ukungena-Verbindung
nur  dann  erlaubt  und  anerkannt  werde,  wenn  der
Chegane  ohne  Ointerlassung  mämlicher  Nachtommen
geftorben  wärc.  Dieser  Zusatz  ist  aber  durch  Scc.  4
des  net  40  of  1896  ausgehoben.

2)  Agl.  Maclean  S.  144  1.  Der  Konkubinat  war
nicht  sellen,  denn  der  Mann  sparte  auf  diese  Weise  das
Heiratogut.

Agl.  Sec.  146  bis  152.  155.
1)  Stc.  118.

□“

 

1.  Der  Einwilligung  des  Vaters  oder  Vormundes
  der  zukünftigen  Chefrau.

2.  Der  Einwilligung  des  Vaters  oder  Kraalsvaters
  des  nicht  voll  geschäftsfähigen  zukünftigen
Ehemannes.])

3.  Der  am  Tage  der  Eheschließung  von  der
zulünftigen  Ehefrau  dem  beamteten  Zeugen  gegenüber
  öffentlich  abzugebenden  Erklärung,  daß  die
Eingehung  der  beabsichtigten  Ehe  ihrem  freien
Willen  entspricht  und  mit  ihrer  Zustimmung  geplant
  ist.

Die  Erfordernisse  zu  1.  und  2.  entsprechen  dem
oben  über  die  Geschäftsfähigkeit  der  Eingeborenen
Gesagten.  Das  Erfordernis  zu  3.  ist  dem  Eingeborenen-Recht
  fremd  und  ein  Zusatz  der  Gesetzgebung.
  Seine  Aufnahme  erscheint  um  so  wichtiger,
als  bei  den  Eingeborenen  seitens  des  Vaters  häufig
ein  Druck  auf  die  Tochter  ausgeübt  wurde,  einen
reichen,  wenn  auch  ihr  nicht  genehmen  Freier  zu
heiraten..))  Die  Abgabe  der  zu  3.  geforderten  Erllärung
  der  Braut  ist  aber  noch  keine  Garantie
dafür,  daß  die  Erklärung  der  Wahrheit  entspricht.
Der  Einfluß  der  Eltern  und  die  Scheu  der  Tochter,
ihren  Vater  bloßzustellen,  in  dessen  Gewalt  sie  sich
bei  Nichteingehung  der  Ehe  zurückbegeben  müßte,
können  sie  dazu  bestimmen,  eine  falsche  Erklärung
abzugeben.  Code  Sec.  150  macht  es  dem  beamteten
  Zeugen,  der  bei  jeder  Cheschließung  zuzuziehen
  ist,  deshalb  zur  Pflicht,  den  Eheschließungsakt
nicht  nur  dann  aufzuheben,  wenn  die  Braut  die
Abgabe  einer  Erklärung  verweigert  oder  erklärt,
die  Ehe  nicht  eingehen  zu  wollen,  sondern  schon
dann,  wenn  er  nur  aus  dem  Verhalten  des  Mädchens
  ihre  Abneigung  gegen  die  Verbindung  zu  erkennen
  glaubt.  Wird  der  Eheschließungsakt  abgebrochen,
  so  hat  der  beamtete  Zeuge  das  Mädchen,
salls  die  Verhältnisse  es  geboten  erscheinen  lassen,
in  seinen  Schutz  zu  nehmen  und  die  Sachlage  dem
Magistrate  (als  Administrator  of  Native  Law),
der  dann  weiter  befindet,  zu  berichten.)

8.  Lobolo.

1.  Bedeutung.

Nach  Kaffernrecht  war  es  zum  Abschluß  der
Ehe  erforderlich,  daß  der  Bräutigam  dem  Vater  der
Braut  einige  Stück  Vieh  hingab,  deren  Zahl  je
nach  dem  Range  des  Vaters  eine  verschiedene  war.
Erst  mit  der  Ubergabe  des  Viehs  wurde  die  Verbindung
  zu  einer  voll  anerkannten  Ehe.  Das  zu

1)  Bei  grundloser  Verweigerung  der  Einwilligung
bei  1.  und  2.  Ersatz  durch  Verfügung  des  Magistrate.
Code  Scc.  152.

2)  Ugl.  dazu  die  Ausführungen  über  den  „Lobolo“=Brauch).
  —

3)  Rommt  die  Che  zustande,  so  ist  sic  von  dem
Ehemann  und  dem  beamteten  23eugen  innerhalb  30  Tagen
zur  Eintragung  in  das  Heiratsregister  bei  dem  Alministrator
  of  Jative  Law  anzumelden.  Code  Sce.  151.
        <pb n="673" />
        599  20

diesem  Zweck  verwandte  Vieh  wurde  mit  „Lobolo“
bezeichnet.)

Die  Eheschließung  pflegte  nach  eingehenden  Verhandlungen
  durch  den  Abschluß  der  „Ukulobola“
eingeleitet  zu  werden.  Darunter  ist  ein  Vertrag
zwischen  dem  Vater  der  Auserwählten  und  dem
Freier  zu  verstehen,  durch  welchen  ersterer  sich  verpflichtet,
  in  die  Heirat  einzuwilligen  und  die  Tochter,
falls  ersorderlich,  während  der  Ehe  oder  nach  ihrer
Beendigung  zu  beschützen,  und  auf  Grund  dessen
anderseits  dem  Vater  von  dem  Freier  das
„Lobolo“  zu  leisten  ist.  Durch  diesen  Vertrag
entsteht  aber  an  sich  kein  Zwang  für  die  Tochter,
die  Ehe  einzugehen.?)

Die  Hingabe  *  Frau  aus  dem  Hause  des
Vaters  in  das  des  Freiers  gegen  Empfang  des
Lobolo  kennzeichnet  die  Kaffernehe  als  eine  Kaufehe.
Über  die  Wirkung,  welche  diese  Eheform  auf  die

Stellung  der  Frau  dem  Manne  gegenüber  äußert,
sind  die  Meinungen  geteilt.  Die  Kommission  vertritt
  die  Auffassung,  daß  die  Frau  nicht  Eigentum
des  Mannes  wird,  weil  er  sie  nicht  verkaufen,  töten,
verletzen,  mißhandeln  noch  prostituieren  könne.#)

Unter  den  älteren  Autoritäten  sieht  Warner!)
in  der  Kaffernehe  nichts  als  ein  Kaufgeschäft  und
in  der  Frau  die  Sklavin  des  Manncs,  während
Dugmore?)  die  Kaffernehe  wieder  auf  eine  höhere
Stufe  stellt.

Er  betont,  daß  der  Loboloempfänger  eigentlich
das  Lobolo  nur  als  Treuhänder  für  die  Frau  und
ihre  Nachkommen  erwirbt  und  es  zu  ihren  Gunsten
verwenden  muß,  sobald  die  Frau  Witwe  wird  oder
ihre  Kinder  einer  Beihilse  für  ihre  Selbständigkeit
bedürfen.

Die  Bedeutung  der  Lobologabe  wäre  demnach
mit  dem  Eintausch  der  Frau  durchaus  nicht  erschöpft.
Vor  allem  äußerten  die  Lobologebräuche  nach  den
Erfahrungen  der  Kommission  auch  einen  bemerkenswerten
  Einfluß  auf  das  Verhältnis  der  Chegatten
zueinander  und  hatten  die  Wirkung,  der  Frau  eine
gute  Behandlung  seitens  ihres  Mannes  nach  Möglichkeit
  zu  sichern  und  auch  das  Verhalten  der  Frau
günstig  zu  beeinflussen,  und  zwar  aus  folgenden
Gründen:)  Behandelte  ein  Mann  seine  Frau  in
einer  Weise,  die  eine  Versöhnung  ausschloß,  so  durfte
sie  zu  ihrem  Vater  zurückkehren,  ihr  Mann  verlor
ihre  Arbeitskraft  und  bekam  nichts  oder  je  nach
den  Umständen  nur  einen  kleinen  Teil  des  Lobolo

1)  Oder  „Ilagi“,  vgl.  Maclean  S.  68,  114.  The
JNutives  of  South  Aftrica  S.  29:  Eine  Frau,  die  ohne
Lobolo-Qabe  erworben  ist,  hat  eine  untergeordnete
Stellung.

2)  Definiert  nach  Report  Scc.
an  P.  70  des  Reports  der  „Jative  Laws  and  (’'ustoms
(ommission“  (Cape  Colony  1883).  Näheres  über  die
sonstigen  Verhandlungen  bei  Maclean  S.  45  ff.

Report  Sec.  303.

Tambockie  Agent  bei  Macleaun  S.  68.
5)  Bei  Maclean  S.  53.
5)  Ugl.  Report  Sec.  308.

302  im  Auschluß

«  V

 

wieder.  Die  Frau  fand  dagegen  in  dem  zurück—
behaltenen  Lobolo  ein  Mittel  für  ihren  Unterhalt.
Führte  dagegen  das  schlechte  Verhalten  der  Frau
zu  ciner  Trennung  der  Ehegatten,  so  mußte  der
größte  Teil  des  Lobolo  an  den  Ehemann  zurück—
gegeben  werden,  die  Frau  verlor  Kaste,  und  ihr
Vater,  den  die  Last  ihres  Unterhalts  jetzt  unerleichtert
  traf,  litt  Schaden,  was  sicher  sein  Verhältnis
  zu  der  Tochter  nicht  verbesserte.

Die  günstige  Wirkung  der  Lobologebräuche  auf
das  Verhalten  der  Ehegatten  ist,  was  aus  dem
vorhergehenden  verständlich  wird,  geknüpft  an  die
Möglichkeit,  das  Lobolo  je  nach  den  Umständen
zurückfordern  zu  können  bzw.  verlieren  zu  müssen.
Die  Kommission  tritt  deshalb  auch  dafür  ein,  daß
der  Rechtsweg  zur  Rückerlangung  von  Lobolo  den
Eingeborenen  nicht  verschlossen  werde.!)

Darf  man  also  auf  Grund  der  Erwägungen  der
Kommission  zu  dem  Schluß  kommen,  daß  die  Loboloeinrichtung
  für  die  Beziehungen  zwischen  den  Chegatten
  ein  günstiges  Element  bildet,  so  kann  man
sich  doch  anderseits  nicht  der  Einsicht  verschließen,
daß  der  freie  Wille  eines  Mädchens  bei  der  Wahl
eines  Gatten  durch  die  Möglchteit  gefährdet  wird,
daß  der  Vater  wegen  der  Aussicht  auf  ein  reiches
Lobolo  einem  vermögenden  Bewerber  den  Vorzug
gibt  und  auf  seine  Tochter  einen  Zwang  ausibt,
gegen  ihren  Willen  sich  der  Wahl  des  Vaters  zu
unterwerfen.  Hier  kann  aber  die  Gesetzgebung
helfend  eingreisen,  indem  sie  durch  besondere  Maßregeln
  dem  Madchen  die  Ausübung  ihres  freien
Willens  bei  der  Eheschließung  nach  Möglichkeit  zu
sichern  sucht,  ohne  daß  die  Lobologebräuche  selbst
tangiert  werden.  Wir  haben  einen  solchen  Versuch
des  Code  bereits  bei  der  Besprechung  der  Cheschließung
  kennen  gelernt.

2.  Stellung  des  Code.

Der  Code  gibt  keine  Definition  von  Ukulobola,
er  erklärt  zur  Charakteristik  des  Lobolobrauches  nur
allgemein,  daß  die  Ubergabe  des  Lobolo  erfolgt,
um  die  Cheschließung  gültig  zu  machen?)  und  betont,
  daß  der  Empfänger  des  Lobolo  oder  nach
seinem  Tode  der  Erbe  des  Hauses,  welcher  das
Lobolo  erhalten  hat,  verpflichtet  ist,  auf  Grund  der
Annahme  des  Lobolo  die  EChefrau  des  Lobolo-Gebers
  aufzunehmen  und  zu  beschüten,  falls  die
Umstände  es  erfordern.))

Ein  Hinweis  auf  die  Bedeutung  des  Lobolo
als  eines  Entgelts  für  die  Hingabe  des  Mädchens,
fehlt  dagegen.  )

9  Report  Scc.  308.

2)  Lobolo  wird  .delivrerel  in  validation  of  the
murringe?'  Secc.  170.

3)  Code,  Sec.  176.

41)  JIu  anderem  Zusammenhange  betont  der  Code
(Sec.  230)  noch  auedrücklich,  daß  eingeborene  Frauen
und  Müdchen  in  keiner  Weise  alds  im  Cigentum  eines
Mannes  stehende  Sachen  angesehen  und  behandelt
werden  dürfen.
        <pb n="674" />
        G  600  20

Der  Gesetzgeber  hat  also  die  Lobologebräuche
nicht  aufgehoben,  aber  er  hat  sie,  worauf  des  näheren
einzugehen  ist,  modifiziert:  Vor  allem  hat  er  die
Klagbarkeit  der  Rückforderungsansprüche  aufgehoben,t)
wir  erinnern  uns,  welche  Bedeutung  es  nach  der
Meinung  der  Kommission  hatte,  diese  Ansprüche  im
Rechtswege  geltend  machen  zu  können.

Diese  Anordnung  des  Gesetzgebers  steht  in  Zusammenhang
  mit  einer  weiteren  Bestimmung?)  des
Code,  nach  welcher  Eingeborene-  Cheleure  nicht  mehr
wie  früher  aus  eigener  Macht  und  willkürlich  die
Ehe  trennen  können,  sondern  an  bestimmte  im  Code
aufgeführte  Scheidungsgründe  gebunden  sind,  und

nach  der  eine  rechtsgültige  Trennung  der  Ehe  nur

nach  besonderem  Verfahren  durch  Spruch  der  Bezirksgerichte
  erfolgen  kann.

Diese  Gerichte  haben  durch  den  Code  die  Besugnis
  erhalten,  im  Einklange  mit  der  Beurteilung
der  Schuldfrage,  die  Rückgabe  des  Lobolo,  ganz
oder  zum  Teil  in  Natur  oder  cinem  Aquivalent
anzuordnen  oder  das  Lobolo  dem  Empfänger  zu
belassen.3)

Die  nach  der  Auffassung  der  Kommission  den
alten  Lobolobräuchen  innewohnende  Kraft  eines
Korrektivs  für  das  Verhalten  der  Chegatten  zueinander
  ist  also  trotz  Aufhebung  der  Klagbarkeit
des  Rückforderungsanspruchs  nicht  verloren,  seine
Handhabung  aber  dem  Gericht  übertragen,  das  über
die  Schuldfrage  erkennt,  und  den  Parteien  entzogen.
Damit  ist  zugleich  manchem  späteren  Streit  die
Grundlage  entzogen,  dem  Kolonialen  Gericht  aber
ein  neues,  ihm  bisher  nicht  zugängliches  Erziehungsmittel
  in  die  Hand  gegeben.

Die  zweite  Neuerung,  die  der  Code  bei  den
Lobolobräuchen  einführt,  wendet  sich  gegen  die  Mißstände,
  die  aus  der  Sucht  des  Vaters  eines  heiratsfähigen
  Mädchens  nach  einem  möglichst  hohen  Lobolo
entspringen  können.  Wir  haben  im  vorhergehenden
Abschnitte  bereits  erwähnt.  daß  das  Versprechen
eines  reicheren  Lobolos  seitens  eines  der  Tochter
nicht  genehmen  Freiers  ihrem  Vater  Anlaß  geben
könnte,  einen  Zwang  auf  seine  Tochter  auszuüben.
Der  Code  sucht  hier  zu  bessern,  indem  er  je  nach
der  Stellung  des  Vaters  des  Mädchens  die  Höhe
des  Lobolo  genau  bestimmt,  die  Forderung  oder
Hingabe  eines  höheren  Lobolos  als  des  gesetbzlich
bestimmten  verbietet  und  die  Konfiszierung  aller
über  das  zulässige  Maß  hinaus  gegebenen  Lobolostücke
  anordnet.!))  Wird  hierdurch  einem  gegenseitigen
  Uberbieten  rivalisierender  Freier  entgegengewirkt,
  so  wird  ein  habgieriger  Vater  auch  seltener
in  die  Versuchung  kommen,  seine  Tochter  zu  zwingen,

1)  Agl.  Code,  Sec.  182.
2)  Agl.  unten  den  Abschnitt  über  Auflösung  der  Ebe.
3)  Vgl.  Sec.  168,  169.  Im  Falle  der  Nichtinkeit
einer  Ehe  ist  das  Lobolo  mit  allen  vorhandenen  Früchten
beraus  zugeben.  Code,  Sec.  173.
4)  Vgl.  Code,  Sec.  178  bis  180  und  Scc.  10  Act  40
Of  1896  to  amend  the  (Code.

 

einem  reicheren  Freier  gegen  ihren  Willen  vor  dem
genehmeren  den  Vorzug  zu  geben.

Die  genannten  Bestimmungen  werden  im  Strafrecht
  des  Code  dadurch  ergänzt,  daß  die  Annahme
eines  höheren  Lobolos  als  des  gesetzlich  bestimmten
unter  Strafe  gestellt  wird  (Sec.  278).

7.  Ehehindernisse.

Ehen  zwischen  Blutsverwandten  sind  bei  den
Kaffern  nicht  erlaubt,  und  zwar  ohne  Rücksicht  auf
den  Grad  der  Verwandtschaft,  dagegen  ist  Schwägerschaft
  kein  Hindernis  für  eine  eheliche  Verbindung.

Der  Code  nimmt  den  letzteren  Grundsatz  insofern
auf,  als  er  in  Sec.  153  sagt:  „Ein  Mann  darf
die  Schwester  seiner  Frau  heiraten.“")  Dadurch
sind  Bedenken  bezüglich  der  Gese  mäßigkeit  solcher
Chen  vermieden.

Weitere  Bestimmungen  auf  diesem  Gebiet  hat
der  Code  nicht.  Blutsverwandtschaft  jeden  Grades
wird  also  nach  wie  vor  ein  Chehindernis  bei  den
Kaffern  bieten,  das  Eingeborenen-Recht  zieht  hier
engere  Grenzen  als  das  Kolonialrecht.

.  Auflösung  der  Ehe.
1.  Scheidung.

Das  Recht  der  Kaffern  ließ  dem  Manne  volle
Freiheit,  seine  Frau  zu  verstoßen,  ohne  daß  er
dabei  auf  bestimmte  Scheidungsgründe  beschränkt
war,  oder  es  dazu  eines  gerichtlichen  Verfahrens
oder  der  Genehmigung  des  Häuptlings  bedurfte.
Die  Frau  schien  eine  ähnliche  Freiheit  zu  haben,
sich  von  ihrem  Manne  zu  trennen,  doch  sorgten  die
Lobolo-Gebräuche  und  praktische  Bedenken  dafür,
daß  Scheidungen  nicht  zu  häufig  vorkamen.  Die
Kinder  verblieben  in  allen  Fällen  dem  Vater.)

Der  Code  hat  in  dieser  Materie  den  Boden
des  Eingeborenen-Rechts  im  wesentlichen  verlassen.
Eine  Eingeborenen-Ehe  kann  jetzt  nur  beim  Vorliegen
  bestimmter  Scheidungsgründe  und  auch  dann
nur  durch  richterlichen  Spruch  auf  Grund  eines
gerichtlichen  Verfahrens  geschieden  werden,  dem  ein
wiederholter  Sühneversuch  durch  den  Vater  oder
Vormund  der  Frau  und  den  Häuptling  vorausgegangen
  sein  muß.

Wird  die  Ehe  geschieden,  so  hat  das  Gericht
in  dem  Urteil  auszusprechen,  daß  die  geschiedene
Frau  bis  zur  Wiederverheiratung  in  die  Gewalt
ihres  Vaters  oder  seines  gesetzlichen  Stellvertreters
zurücktritt,  und  zu  bestimmen,  wer  die  Fürsorge  für

1)  Ugl.  The  Jativres  of  South  Aftila.  S.  2,
Maclean,  S.  63,  115.

2)  Im  Roömisch-Oolländischen  Recht  waren  Cben
zwischen  Verschwägerten  in  auf=  und  abfsteigender  Linie
und  in  der  Seitenlinie  bis  zum  dritten  Grade  verboten.
  #9  züglich  der  Seitenlinie  ist  dieser  Grundsat
von  der  kolonialen  Gesetzgebung  durchbrochen  worden.
Val.  Morice,  S.  7.

3)  Vgl.  darüber  Maclean,  S.  70,  116.
        <pb n="675" />
        W  601  20

die  Kinder  zu  übernehmen  hat.
sollen  sie  dem  Vater  verbleiben.)

2.  Nichtigkeit  der  Ehe  im  Code.

Das  Gericht  kann  eine  Ehe  auf  Antrag  eines
Ehegatten  bzw.  seines  gesetzlichen  Vertreters  für
nichtig  erklären,  wenn  gewisse  Nichtigkeitsgründe
vorliegen.  Als  solche  gelten:  zur  Zeit  der  Eingehung
  der  Ehe  bestehende  Geisteskrankheit,  Impotenz,
Fehlen  eins  der  wesentlichen  Erfordernisse  einer
gültigen  Ehe  nach  Sec.  118  des  Code,  Bigamie
der  Frau.2)

Der  Begriff  der  Nichtigkeit  einer  Ehe  scheint
bei  den  Kaffern  nicht  ausgebildet  gewesen  zu  sein,
wenigstens  berichtet  Maclean  nichts  darüber,  er  erwähnt
  nur,  daß  bei  dem  Stamme  der  Gaika  eine
in  Blutschande  geschlossene  Ehe  aufgelöst  wurde
(S.  115).

In  der  Regel

4.  Erbrecht.

a.  Intestat-  Erbrecht.

Die  Struktur  des  Intestat-Erbrechts  steht  in
natürlichem  Zusammenhange  mit  dem  polygamischen
Familiensystem;  ist  dieses  aus  dem  Eingeborenen-Rccht
  übernommen,  so  bleibt  dem  Gesebgeber  auch
im  Intestat-Erbrecht  wenig  Raum  zu  Anderungen.
Demgemäß  sehen  wir  diese  Materie  auch  im  Code
behandelt.

Zu  Erben  berufen  sind  im  Eingeborenen-Recht
nur  die  Männer,  und  zwar  entweder  als  Hauserben
oder  als  Kraalserben.)  Der  Code  unterscheidet
deshalb  einen  „Generalerben  für  das  Kraalsvermögen“
  und  einen  „Spezialerben  für  Hausvermögen“
  (Sec.  98).

Unter  Kraalsvermögen  ist  all  das  einem  Kraal
gehörige  Gut  zu  verstehen,  soweit  es  im  ausschließlichen
  Eigentum  des  Kraalsvaters  steht.  Was  von
diesem  aber  den  einzelnen  Häusern  oder  den  Kraalsinsassen
  ohne  Familienstatus  besonders  zugeteilt  ist,
bildet  in  Verbindung  mit  dem,  was  die  Häuser
oder  die  genannten  Insassen  durch  Geschenke  oder
als  Lobolo  der  Haustöchter  erwerben,  Hausvermögen.“)


1)  Vgl.  Code,  Scc.  163  bis  175  und  Sec.  18  net
49  of  1898.  zuständig  sind  die  Magistrates  Courts.

Scheidungsgründe  sind:  Ehebruch,  fortgesetzte  Verweigerung
  der  ehelichen  Pflichten,  böswillige  Verlassung,

  Verurteilung  zu  einer  Freiheitsstrafe  von
5  Jahren,  für  den  Ehemann  allein:  unsittliches  Verhalten,
  für  die  Frau:  Grausamkeit  oder  Mishandlung,
durch  5  Jahre  fortgesetzte  Abwesenheit  des  Mannes.

2)  Sec.  173.  Zuständig:  Court  of  JIlagistrates
Sec.  171.

3)  Code,  Sec.  101,  143,  so  auch  Moclean,  S.  72
und  Jatives  of  South  Africa.  S.  32  (Jative  Custeams
Commission  1883)  Idioten  und  Geisteskranke  können
nicht  Erben  werden,  ihr  Unterhalt  fällt  aber  dem  Erben
des  Hauses,  dem  sie  durch  Geburt  angehören,  zur  Last.
Code,  Sec.  127.

4)  Code,  Sec.  17,  18.  Vorbehaltlich  etwaiger  Verpflichtungen
  gegenüber  dem  Indhlunkulu  für  Unterstützung
  an  Lobolo  bei  Begründung  des  Hauses.  Agl.
Code,  Sec.  110,  111,  113,  111.

 

Die  Erbfolge  in  das  Kraalsvermögen  ist  naturgemäß
  verbunden  mit  der  Nachfolge  in  die  Stellung
als  Kraalsvater.])

a.  Erbfolge  in  das  Kraalsvermögen.)

Für  die  Erbfolge  in  das  Kraalsvermögen  lassen
sich  drei  Gruppen  unterscheiden  entsprechend  der  Einteilung
  der  Familie  in  das  „Indhlunkuln“,  das
Oadi-Haus  und  das  Kohlo-Oaus.  In  der  ersten
Gruppe  berufen  sind  die  Männer  des  Indhlunkuln
und  der  ihm  affiliierten  Häuser,  dann  folgen  die
Männer  des  O#adi-Hauses  und  feiner  affiliierten
Häuser,  und  an  letzter  Stelle  stehen  die  Männer
des  Kohlo-Hauses  und  seiner  affiliierten  Hänser.
Die  Angehörigen  einer  vorhergehenden  Gruppe
schließen  siets  die  Angehörigen  einer  nachfolgenden
Gruppe  von  der  Erbschaft  aus.  Die  Erbfolgeordnung
  entspricht  also  dem  Range  der  Häuser  im
Familienstatus,  wobei  die  affiliierten  Häuser  den
Rang  ihres  Stammhauses  teilen,  selbst  wenn  sie
ihrer  Entstehung  nach  hinter  den  Haupthäusern  der
anderen  Gruppen  zurückstehen  müßten.  Dies  erklärt
  sich  aus  dem  Zweck  der  Affiliation,  der  darin
liegt,  daß  dem  höheren  Hause  durch  Angliederung
des  jüngeren  ein  Erbe  gesichert  werden  soll  (Code,
Sec.  22).  In  den  einzelnen  Gruppen  vollzieht  sich
die  Berufung  zum  Erben  in  folgender  Weise,  wobei
der  näher  Berufene  alle  ferner  Stehenden  von  der
Erbschaft  ausschließt.  Zunächst  berufen  ist  stets  der
älteste  Sohn  des  Haupthauses.  Ist  er  vorverstorben,
so  treten  seine  Söhne  an  seine  Stelle,  wobei  ein
älterer  Sohn  die  jüngeren  ausschließt,  und  der
jüngere  Sohn  nur  berufen  ist,  wenn  der  ältere
Sohn  keine  direkten  männlichen  Abkommen  hinterlassen
  hat.  Versagt  der  Stamm  des  ältesten  Sohnes
des  Haupthauses  vollkommen,  so  ist  der  zweitälteste
Sohn  mit  seinem  Stamm  berufen,  und  zwar  in  derselben
  Reihenfolge,  wie  dies  bei  dem  vorhergehenden
Stamme  ausgeführt  war.  In  gleicher  Weise  kommen
die  übrigen  Söhne  mit  ihren  Stämmen  an  die
Reihe,  bis  ein  Erbe  gefunden  ist.  Kann  das  Haupthaus
  keinen  Erben  stellen,  so  werden  die  Söhne
aus  den  affiliierten  Häusern  berufen,  wobei  das
früher  affiliierte  Haus  vor  den  später  affiliierten
Häusern  den  Vorzug  hat.  Innerhalb  der  Häuser
ist  die  Reihenfolge  dieselbe  wie  im  Haupthause.

Versagt  eine  Gruppe,  so  kommt  die  nächstfolgende
  an  die  Rcihe.

Hat  der  Verstorbene  überhaupt  keine  durch
Männer  mit  ihm  verwandte  Nachkommen  hinterlassen,
  die  wir  als  Erben  der  ersten  Ordnung  bezeichnen
  wollen,  so  sind  in  der  zweiten  Ordnung
zunächst  die  vollbürtigen  und  dann  die  halbbürtigen
Brüder  des  Verstorbenen  mit  ihren  Stämmen  be-1)

  Code,  Sec.  101.  Vgl.  auch  das  bei  der  Stammesverfassung
  über  die  Entstehung  der  Stellung  eines
Kraalsvaters  Gesagte.

2)  Code,  Sec.  99,  101  bis  103,  107,  121.
        <pb n="676" />
        G  602  2e0

rusen.  Die  Reihenfolge  in  dieser  Ordnung  ist  dieselbe
  wie  in  der  ersten  Ordnung.  In  der  dritten
Ordnung  berufen  ist  der  väterliche  Großvater  und
nächst  ihm  nach  der  Gradcsnähe  alle  noch  nicht  erwähnten
  im  Mannesstamme  mit  dem  Erblasser  verwandten
  Aszendenten  oder  Kollateralen.:)

*.  Erbfolge  im  Hausvermögen.
Stirbt  der  Kraalsvater,  so  gehen  Eigentum  und
Rechte,  die  den  einzelnen  Häusern  zustanden,  auf
die  Erben  dieser  Häuser  über;  Erbe  ist  der  älteste

Sohn  des  betreffenden  Hauses.  Der  Kraalserbe
erbt  also  auch  das  Vermögen  des  Hauses,  aus  dem

er  hervorgegangen  ist.  Fehlt  einem  Hause,  das
nicht  das  „Indhlunkuln“  ist,  der  Erbe,  und  sind

solchem  Hause  auch  keine  anderen  affiliiert,  so  fällt
die  Erbschaft  an  den  Erben  des  Haupthauses  der
Seite,  auf  welcher  das  erblose  Haus  liegt.  Fehlt
auch  hier  ein  Erbe,  so  kommen  die  untergeordneten
Häuser  derselben  Seite  an  die  Reihe,  und  falls
diese  versagen,  das  Indhlunkulu,  dessen  Erbe  gleichzeitig
  auch  den  Häusern  der  Oadi=  und  Kohlo-Seite
gegenüber  erbberechtigt  ist,  falls  eine  dieser  Seiten
oder  beide  keinen  Erben  haben.2)

Fehlt  es  in  dem  ganzen  Kraal  an  einem  Erben
für  Hausvermögen,  so  werden,  wie  in  dem  entsprechenden
  Falle  beim  Kraalsvermögen  und  in  derselben
  Reihenfolge  die  Erben  der  zweiten  und  dritten
Ordnung  berufen.

Gibt  es  aber  auch  in  den  weiteren  Ordnungen
keinen  männlichen  Erben,  so  fallen  Kraals=  und
Hausvermögen  an  den  Oberhäuptling.))  Dic  weiblichen
  Mitglieder  der  Familie  oder  des  Kraals
kommen  dann  unter  die  Vormundschaft  des  Oberhäuptlings,
  der  dies  Amt  aber  einem  geceigneten
Eingeborenen  übertragen  kann.

7.  Erfolge  bei  Häuptlingen  mit  erblicher
Würde.

Bei  der  Neigung  der  Häuptlinge,  die  Frau,
welche  ihnen  den  Erben  ihrer  Würde  geben  soll,
erst  in  späteren  Lebensjahren  zu  nehmen,  kann  es
vorkommen,  daß  ein  Häuptling  stirbt,  ohne  daß  er
einer  seiner  Frauen  den  obersten  Rang  zuerteilt
hat.  Eine  Rangverteilung  hat  dann  überhaupt
nicht  stattgesunden,  weil  der  Rang  der  Nebenfrauen
der  Häuptlinge  nicht  vor  dem  der  Hauptfrau  bestimmt

1)  Su  auch  The  Jatives  of  South  Africu.  S.  32
und  Marlean  .  117.

2)  Agl.  Code,  Sec.  104,  122.  Fehlt  in  einem
Lraal.  dessen  Nebenhäuser  nicht  in  Ladi=  und  Kohlo-Oänser
  eingeteilt  sind,  einem  jüngeren  Gause  der  Erbe,
so  wird  es  ohne  Zwischenstufe  von  dem  Erben  des
Indhlunkulu  beerbt.  Code,  Scc.  115.

3)  Code,  Scc.  107.  Nach  Maclean  fällt  die  Erbschaft
  in  solchen  Fällen  an  den  Häuptling.  S.  117.
DTer  Code  scheint  dies  im  staatlichen  Interesse  geündert
zu  haben.

zu  werden  pflegt.

 

In  einem  solchen  Falle  haben
bei  dem  Tode  des  Häuptlings  die  Altesten  des
Stammes  den  einzelnen  Häusern  erst  ihren  Nang
zu  bestimmen.  Ist  dies  geschehen,  so  findet  die
Erbsolge  in  Stellung  und  Vermögen  der  Hänuptlinge
  nach  denselben  Grundsätzen  statt  wie  bei  den
Kraalsvätern  des  Volkes.ü)

Streitigkeiten  über  die  Nachfolge  in  die  Häuptlingswürde
  entscheidet  der  Gouverneur  als  Oberhäuptling.2)


.  Nachlaßverbindlichkeiten.

Der  Kraalserbe  haftet  sowohl  für  die  allgemeinen
  Schulden,)  die  sein  Vater  in  seiner  Eigenschaft
  als  Kraalsvater  gemacht  hat,  als  auch  für  die
Verbindlichkeiten  des  Stammhauses  als  dessen  besonderer
  Erbe.

Der  Erbe  von  Hausvermögen  haftet  für  die  Verbindlichkeiten,
  welche  von  seinem  Hause  oder  in  dessen
Interesse  eingegangen  sind,  aber  nicht  direkt;  zur
Geltendmachung  der  Haftung  ist  vielmehr  die  Vermittlung

  des  Kraalsvaters  erforderlich.  (Codc,
Sec.  99,  100).
s.  Enterbung.
Ein  Kraalsvater  kann  Söhne  enterben,  wenn

sie  sich  seiner  Autorität  nicht  sügen  wollen  oder
durch  ihr  Betragen  ihre  Familie  entehren  oder  sonst
genügenden  Anlaß  zu  der  Maßregel  geben.  Er
kann  dies  aber  nur  tun,  wenn  sein  Entschluß  die
Billigung  des  Häuptlings  findet.  Der  Code  schränkt
in  Sec.  110  diese  Befugnis  des  Kraalsvaters  dadurch
  ein,  daß  er  dem  Sohn  das  Recht  gibt,  sich
gegen  die  Enterbung  bei  dem  Magistrate  #als  administrator
  of  Native  Law)  zu  beschweren.

Mit  der  Enterbung  verliert  der  Sohn  seine
Stellung  in  der  Familie  und  alle  Rechte.  sowohl
bezüglich  des  Kraals  seines  Vaters  als  auch  seincs
Hauscs.  (Scc.  141.)  Dritten  gegenüber  hat  die
Enterbung  die  Wirkung,  daß  der  Kraalsvater  von
jeder  Verbindlichkeit  für  seinen  Sohn  unter  der
Voraussetzung  frei  wird,  daß  die  Enterbung  dem
administrator  of  Native  Law  gee  dee  und  von
ihm  in  ein  Register  eingetragen  wird.  110.)

Hierdurch  scheint  dem  Enterbungsakte  eine  gewisse
ÖOffentlichkeit  gegeben  zu  fein.

1)  Agl.  Code,  Scc.  123,  121.

:)  Die  Gerichte  fsind  zur  Entscheidung  niän  zustindig.
  Der  Gonverneur  entscheidet  endgultig.  Vor
der  Entscheidung  soll  der  Fall  von  drei  Sachverständigen
untersucht  werden,  die  eine  genaue  NKenntnis  der  Rechte,
Gebräuche  und  Sprache  der  CEingeborenen  haben  mussen.

Agl.  net  1  o0f  1901  „Ao  amend  ihe  (hadlec  ot  Xative

9  .

Laus-U
IDOicrsctIcintdierrisdicHafmngaufdic

vircsslusrcilitmisbeschränkenzunmtlcn.
Z.:ks)7,.Xat-111-am·litsliurtpu

Dgl.  Md.  17.
        <pb n="677" />
        603  20

b.  Testaments-Erbrecht.

Dem  Eingeborenen-Recht!)  ist  eine  testamentarische
  Erbfolge  unbekannt,  doch  gibt  ein  Spezialgesetz,
  act  No.  7  of  1895,  den  nach  Native  Law
lebenden  Eingeborenen  eine  beschränkte  Testierfähigkeit.)


Männer  wie  Frauen  können  nach  diesem  Gesetz
letztwillig  verfügen,  aber  nur  über  unbewegliches
Vermögen.  Wir  haben  bereits  erwähnt,  daß  Eingeborene,
  die  auf  Stammesländereien  leben,  eigentliches
  Eigentum  an  dem  von  ihnen  bebauten  Grund
und  Boden  nicht  erwerben.  Selbst  wenn  das  von
dem  einzelnen  bebaute  Landstück  auf  seinen  gesetzlichen
  Erben  übergeht,  so  leitet  dieser  sein  Recht
zur  Weiterbenutzung  des  Landes  nicht  von  seinem
Erblasser  ab,  sondern  er  hat  als  Angehöriger  des
Stammes  ein  selbständiges  Anrecht  auf  Ackerland.))

Land,  über  das  ein  Eingeborener  letztwillig  frei
verfügen  will,  kann  also  nicht  Stammesland  sein,
sondern  muß  ihm  unter  besonderem  Rechtstitel  verliehen
  sein,  der  eine  Verfügungsmacht  einbegreift.
Das  Eingeborenen-Recht  kennt  solche  Titel  nicht,
diese  sind  für  Eingeborene  vielmehr  erst  durch
Spezialgesetze  der  Kolonie  geschaffen.“)

Der  genannte  Akt  gilt,  wie  erwähnt,  uur  für
Eingeborene,  die  nach  Native  Law  leben,  trotzdem
bleibt  aber  eine  letztwillige  Verfügung,  die  von
solchem  Eingeborenen  errichtet  ist,  gültig,  nachdem
er  von  der  Wirkung  des  Eingeborenen-Rechts  eximiert
ist.  (Sec.  12  cit.)

Die  bei  der  Errichtung  einer  letztwilligen  Verfügung
  zu  bevbachtenden  Formen  bestimmt  das
Gesetz  selbst,  bezüglich  der  Registrierung  und  gerichtlichen
  Bestätigung  der  Verfügung  von  Todes  wegen
verweist  es  aber  auf  die  Bestimmungen  des  Kolonialrechts.
  (Sec.  4,  12  cit.)

Nach  Sec.  6  des  Akts  kann  auch  eine  Frau
testieren,  die  Land  unter  besonderem  Rechtstitel  erworben
  hat.  Nach  Eingeborenen-Recht  konnte  die
Frau  Eigentum  zu  freier  Verfügung  in  der  Regel
überhaupt  nicht  erwerben,  hier  weicht  aber  die  lex
generalis  der  lex  specialis.  Obwohl  act  7  of
1895  der  Frau  entgegen  ihrer  sonstigen  Stellung
im  Eingeborenen-Recht,  das  Recht  verleiht,  letztwillig
  zu  verfügen,)  macht  er  sie  doch  nicht  erb- 



1)  Ein  Ausgleich  wurde  dadurch  bewirkt,  daß  der
Kraalsvater  Vieh  unter  die  einzelnen  Oäuser  seiner
Familie  schon  zu  Lebgeiten  verteilte.  Vgl.  The  Natives
  of  South  Africa,  S.  33.  „Der  Kraalsvater  pflegt
auch  seinen  jüngeren  Söhnen  Vieh  zum  Lobolo  für  ihre
erste  Frau  zu  geben,  dasselbe  geschieht  seitens  des
ältesten  Bruders  für  die  jüngeren  Brüder".  Code,
Sec.  139.

2  Vgl.  Code,  Sec.  97.  Das  dort  zitierte  Law  12
of  1864  ist  durch  act  7  of  1895  ersetzt.

:)  Vgl.  The  Natives  of  South  Africa.  S.  72.

4)  Vgl.  Report,  Sec.  98,  105.

5)  Allerdings  nur  mit  Unterstützung  ihres  Vormundes.
  See.  6  cit.

 

fähig.  Eine  auf  Grund  des  Akts  errichtete  letztwillige
  Verfügung,  in  welcher  einer  nicht  eximierten
Frau  unbewegliches  Vermögen  vermacht  ist,  wird
jedoch  nicht  ungültig,  vielmehr  hilft  der  Akt  hier
mit  einer  Fiktion.  Die  Verfügung  gilt  nämlich  als
zugunsten  der  Person  gemacht,  unter  deren  Vormundschaft
  die  Frau  zur  Zeit  des  Erbfalles  steht,
jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  der  Vormund  nicht
Eigentum  an  der  vermachten  Sache  erlangt,  sondern
diese  nur  zu  Lebzeiten  der  Frau  als  Treuhänder  zu
verwalten  hat.  1)  Nach  dem  Tode  der  Frau  gelangt
das  Land  an  den  Erben  des  Hauses,  welchem  die
Frau  zur  Zeit  ihres  Todes  angehört,  oder  an  diejenige
  Person,  welche  als  Nacherbe  in  der  letztwilligen
  Verfügung  bestimmt  ist.  (Sec.  9  cit.)

Stirbt  ein  Eingeborener,  der  vom  Eingeborenen-Recht
  nicht  eximiert  war,  ohne  letztwillige  Verfügung,
  so  wird  er  auch  bezüglich  seines  unbeweglichen
  Vermögens,  das  er  unter  besonderem  Rechtstitel
  besitzt,  nach  dem  Erbrecht  des  Code  of  Native
Law  beerbt.  (Sec.  7  cit.)

Zweiter  Abschnitt.

Ersatz  von  Eingeborenen-Recht  durch
Nolonialrecht.

Die  vorhergehenden  Abschnitte  dieser  Studie  haben
gezeigt,  daß  die  Gesetzgebung  Natals  bestrebt  war,
die  Eingeborenen-Bevölkerung  nach  Möglichkeit  unter
ihren  überlieferten  Rechten  und  Gebräuchen  fortleben
  zu  lassen,  welche  der  Kulturstufe  der  Mehrheit
  der  Eingeborenen  am  besten  entsprechen.  Die
Beibehaltung  dieses  Rechts  für  die  Eingeborenen-Bevölkerung
  als  Ganzes  soll  aber,  wie  bereits  erwähnt,
  nicht  dazu  führen,  jeden  Eingeborenen  ohne
Rücksicht  auf  eine  etwaige  höhere  Entwicklung  unter
der  Herrschaft  des  Eingeborenen-Rechts  zu  halten,
die  Gesetzgebung  Natals  sucht  vielmehr  einzelnen
Eingeborenen  den  Übergang  in  eine  höhere  Kulturstufe
  dadurch  anzubahnen,  daß  sie  den  einzelnen
unter  Umständen  der  Herrschaft  des  Eingeborenen-Rechts
  ganz  oder  nur  für  gewisse  Materien  entzieht
  und  ihn  in  entsprechendem  Umfange  dem  Kolonialrecht
  unterstellt.  Die  Gesetze,  welche  diese
Zwecke  verfolgen,  sind  das  Law  No.  46  of  1887
„To  regulate  the  Marriage  of  Natives  by
Christian  rites“  und  das  Law  No.  28  of  1865
„For  relieving  certain  persons  from  the  operation
  of  Native  Law“.

I.  Law  No.  46  of  1887.

Dieses  Gesetz  knüpft  den  Übergang  aus  alten
Verhältnissen  in  neue,  den  es  zur  Folge  hat,  an  die
Religion,  indem  es  Eingeborenen,  die  nach  Eingeborenen-Recht
  leben,  die  Möglichkeit  gewährt,  eine

1)  Unter  besonderen  Verhältnissen  kann  das  Land
auch  zu  Lebgeiten  der  Frau  veräußert  werden.  Scc.  9  cit.
        <pb n="678" />
        W  604  20

Ehe  nach  christlichem  Ritus  vor  einem  Geistlichen  1)
der  christlichen  Religion  abzuschließen.

Die  Wirkungen,  welche  das  Gesetz  an  die  Abschließung
  einer  solchen  Ehe  knüpft,  zeigen,  daß  es
den  Hauptwert  nicht  auf  die  Form  der  Eheschließung,
sondern  auf  die  Gestaltung  der  Ehe  selbst  legt.  Es
will,  wie  im  Eingang  des  Gesetzes  gesagt  ist,  daß
„Ehen,  die  nach  christlichem  Ritus  geschlossen  sind,
in  jeder  Beziehung  behandelt  werden  wie  Ehen  nach
Kolonialrecht“.  Daraus  folgt,  daß  die  Polygamie
für  Ehegatten,  die  nach  christlichem  Ritus  geheiratet
haben,  keine  gesetzliche  Eheform  mehr  sein  kann.
Das  Gesetz  bestimmt  deshalb  in  Sec.  13,  daß  eingeborene
  Ehegatten  nach  Kolonialrecht  wegen  Bigamie
bestraft  werden,  wenn  sie  während  des  Bestehens
der  nach  christlichem  Ritus  geschlossenen  Ehe  eine
zweite  Ehe  in  dieser  Form  oder  in  der  Form  der
„Rechte,  Gebräuche  und  Gewohnheiten“  der  Eingeborenen
  eingehen.  Diese  Bestimmung  wird  ergänzt
durch  Sec.  14,  nach  welcher  Eingeborene,  welche
nach  christlichem  Ritus  geheiratet  haben,  auch  dann
in  den  Formen  des  Eingeborenen-Rechts  keine  Ehe
mehr  eingehen  dürfen,  wenn  die  nach  christlichem
Ritus  geschlossene  Ehe  durch  den  Tod  einecs  der
Ehegatten  oder  durch  NRichterspruch  gelöst  ist.  Geschieht
  cs  doch,  so  ist  die  Ehe  nichtig  und  der  Ehegatte
  der  früheren  Ehe,  der  die  neue  abschließt,
macht  sich  strafbar.

Eine  entsprechende  Bestimmung  in  Sec.  15  hebt
für  Kinder  aus  einer  nach  christlichem  Ritus  geschlossenen
  Ehe  die  Ehe  nach  Eingeborenen-Recht
als  gesetzliche  Eheform  von  vornherein  auf.2)

Eine  weitere  Beschränkung  erfährt  die  Gültigkeit
des  Eingeborenen-Rechts  durch  die  Bestimmung  der
Sec.  12,  daß  Prozesse,  welche  die  Lösung  einer  nach
christlichem  Ritus  geschlossenen  Ehe  bezwecken,  nach
Kolonialrecht  zu  entscheiden  sind.

Im  übrigen  bleiben  aber  die  Ehegatten  dem
Eingeborenen-Recht  unterworfen.

Der  tiefen  Bedeutung  der  Wirkungen  einer  Eheschließung
  nach  christlichem  Ritus  entspricht  es,  daß
das  Gesetz  dafür  sorgt,  daß  die  Eingeborenen,  bevor
sie  eine  Ehe  in  dieser  Form  abschließen,  mit  den
Verpflichtungen,  die  sie  damit  übernehmen,  bekannt
gemacht  werden.

Das  Gesetz  bestimmt  nämlich,  daß  die  Berechtigung,
  eine  solche  Ehe  abzuschließen,  erst  erworben
wird,  wenn  den  Nupturienten  von  dem  Resident
Magistrate  eine  Lizenz  ausgestellt  ist,  deren  Erteilung
  unter  anderem  davon  abhängig  ist,  daß  die
Nupturienten  erklären,  es  seien  ihnen  die  Natur  und

0  2  er  Geistliche  muß  besonders  dazu  ermächtigt
sein.  In  der  nach  Kolonialrecht  gleichfalls  gültigen
Form  vor  einem  Standesbeamten  dürfen  solche  Eingeborenen
  eine  Ehe  nicht  abschließen.  Agl.  Sec.  1  und
3  cit.  und  Sec.  1  net  44  of  1903.

2)  Schließen  sie  dennoch  eine  Ehe  nach  Eingeborenen-Recht
  ab,  so  machen  sie  sich  strafbar  und  die  Ehe  ist
nichtig.  Sec.  15  cit.

 

 

Verpflichtungen  einer  solchen  Eheschließung  auseinandergesetzt
  und  von  ihnen  verstanden  worden.  Die
Lizenz  ist  auch  dann  erforderlich,  wenn  nur  einer
der  Nupturienten  vom  Eingeborenen-Recht  nicht
eximiert  ist.))

2.  Law  No.  28  of  1865.

Nach  diesem  Gesetz?)  können  Eingeborene),  die
gewisse  Vorbedingungen  erfüllen,  von  dem  Gouverneur
  für  das  ganze  Gebiet  des  Rechts  der
Herrschaft  des  Eingeborenen-Rechts  entzogen  und
dem  Kolonialrecht  unterstellt  werden.

Die  Befreiung  vom  Eingeborenen-Recht  erfolgt
auf  ein  Gesuch  des  Eingeborenen  durch  Erteilung
eines  Patents  (letter  of  exemption).  Von  dem
Zeitpunkt  der  Veröffentlichung  des  Patents  in  der
„Government  Gazette“  an  untersteht  der  Petent
dem  Kolonialrecht.

Die  Voraussetzungen  für  die  Erteilung  des  Patents
sind  verschieden,  je  nachdem  der  Petent  ein  Mann
oder  eine  unverheiratete  Frau  ist.  Männer  müssen
lesen  und  schreiben  können  und  eine  Bescheinigung
einreichen,  in  der  von  einem  nicht  eingeborenen
Bürger  der  Kolonie,  der  die  Fähigkeit  zum  Geschworenenamt
  besitzt,  erklärt  wird,  daß  der  Petent
würdig  und  fähig  sei,  vom  Eingeborenen-Recht  befreit
zu  werden.  Der  Petent  darf  nicht  in  Polygamie
leben  und  muß  vor  der  Erteilung  des  Patents  dem
Könige  den  Treueid  leisten.")

Unverheiratete  Frauen  müssen  lesen  und  schreiben
können  und  eine  Erklärung  einer  Person  europäischer
Abkunft  beibringen,  daß  sie  geneigt  sei,  das  Amt
eines  Vormundes  bei  ihnen  zu  übernehmen.  Außerdem
  müssen  sie  eine  Bescheinigung  eines  christlichen
Geistlichen  einreichen,  (in  der  dieser  seine  Uberzeugung
  ausspricht,  daß  die  Petentin  geeignet  sei,
vom  Eingeborenen-Recht  eximiert  zu  werden,  und  daß
die  zur  Führung  der  Vormundschaft  vorgeschlagene
Person  sich  zu  diesem  Amte  eigne.)

Ein  Befreiungspatent,  das  einem  verheirateten
Manne  erteilt  wird,  gilt  auch  für  seine  Frau  und
Kinder,  soweit  diese  nicht  verheiratet  oder  über
16  Jahre  alte  Söhne  sind,  oder  vom  Gouverneur
als  ungeeignet  ausgeschlossen  werden.  War  die  Ehe
des  Petenten  nach  Eingeborenen-Recht  abgeschlossen,
so  kann  der  Gouverneur  alle  Kinder  ausschließen.

1)  Scc.  2,  7,  8  cit.  Eine  weitere  Voraussexxung
für  die  Erteilung  der  Ligenz  ist  bei  einem  vom  Gingeborenen-Recht
  nicht  erimierten  Mädchen  die  Einwiln-=gung
  ihres  Maters  oder  gesetzlichen  Vertreters  in  die
Cheschließung.  Sec.  5  cit.  Die  Lizen  ist  nicht  erforderlich
bei  Eingeborenen,  die  schon  vor  Eingehung  der  Cde
vom  „.Einnge  borenen  Recht  erimiert  waren.

2)  Dgl.  auch  das  oben  darüber  Gesagte.

3)  d.  h.  nach  Scc.  37  cit.  „Farbige  Personen.
wohnhaft  in  der  Kolonic,  die  gewöhulich  „hative’  genaunnt
  werden“.

4)  Sec.  28.  12  cit.

5)  Sec.  29  bis  33  cit.
        <pb n="679" />
        W  605  e.

Die  Namen  der  Familienangehörigen,  welche  mit
dem  Petenten  eximiert  werden,  sind  in  das  Patent
aufzunehmen.)

S.  Rechtsverhältnisse  zwischen  eximierten  und
nichteximierten  Eingeborenen.

Eine  Tochter  eximierter  Eltern,  die  gleichfalls
vom  Eingeborenen-Reccht  befreit  ist,  verwirkt  dies  Privileg,
  wenn  sie  einen  nichteximierten  Eingeborenen
heiratet,  behält  aber  alle  Rechte  an  der  Hinterlassenschaft
  ihrer  Eltern,  die  ihr  nach  Kolonialrecht
zustehen,  wenn  sie  die  Ehe  nach  christlichem  Ritus
abgeschlossen  hatte.  Ist  sie  aber  eine  Ehe  nach
Eingeborenen-Recht  eingegangen,  so  verliert  sie  auch
alle  Rechte,  die  sie  an  der  Ointerlassenschaft  ihrer
Eltern  erworben  haben  mag.:2)  War  die  Ehe  der
eximierten  Eltern  bereits  nach  christlichem  Ritus
geschlossen,  so  sind  Ehen,  welche  Kinder  aus  vorgedachter
  Ehe  nach  Eingeborenen-Recht  abschließen,
nichtig.  2)

Stirbt  ein  eximierter  Eingeborener  ohne  letztwillige
  Verfügung,  so  wird  er  nach  Kolonialrecht
beerbt,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die  Personen,
welche  danach  zu  Erben  berufen  sind,  von  der
Herrschaft  des  Eingeborenen-Rechts  befreit  sind  oder
nicht.  Selbst  ein  in  Polygamie  lebender  Eingeborener
  ist  unter  diesen  Verhältnissen  von  der
Erbschaft  nicht  ausgeschlossen,  obgleich  im  übrigen
Law  28  of  1865  für  solche  Eingeborene  nicht  zur
Anwendung  kommt.")  Stirbt  ein  nichteximierter  Eingeborener
  ohne  Hinterlassung  eines  letzten  Willens,
so  wird  er  nach  dem  Erbrecht  des  Code  of  Native
Law  auch  dann  beerbt,  wenn  seine  Erben  vom  Eingeborenen-Recht
  befreit  sind.3)

Es  ist  also  stets  das  Recht  des  Erblassers  nicht
das  der  Erben,  welches  die  Erbfolge  bestimmt.

Dritter  Abschnitt.
Strafrecht.

Die  Gesetzgebung  Natals  unterstellt  die  Eingeborenen
  bezüglich  der  gewöhnlichen  Verbrechen  und
Vergehen  dem  Strafrecht  der  Kolonie,)  hat  aber
außerdem  noch  Strafbestimmungen  geschaffen,  die  nur
für  Eingeborene  gelten  und,  soweit  sie  nicht  in

1|  Sec.  21,  22  cit:  Schließen  erimierte  Eingeborene,
nachdem  ihre  Ehe  durch  den  Tod  eines  Chegatten  gelöst
oder  durch  Richterspruch  geschieden  ist,  eine  Ehe  nach
Eingeborenen-Recht  ab,  so  werden  sie  mit  Geldstrufe
bis  zu50  Pfund  oder  mit  Frciheitsstrafe  bis  zu  2  Jahren
bestraft.  Scc.  24  Cit.

2)  Sec.  25.  26  Lau  28  of  1865.

3)  Agl.  Sec.  16  Law  46  of  1887  mit  net  No.  1#  of
1903.  Sec.  5.

4)  Scc.  27,  28  Law  28  of  1865  und
No.  of  1895.

5)  Sec.  13  act  No.  7  of  8.

6)  Vgl.  Lucas  IV,  Teil  II  S.  49.

 

Sec.  14  act

 

engerem  Zusammenhange  mit  anderen  Gesetzen  stehen.)
in  dem  Code  of  Native  Law  Aufnahme  gefunden
haben.

Diese  Strafbestimmungen  des  Code  lassen  sich
unter  folgenden  Gesichtspunkten  zusammenfassen.

1.  Strafbestimmungen  zur  Verbesserung  der
Sittlichkeit.

Der  Code  stellt  in  Sec.  277  eine  Reihe  von  Handlungen
  unter  Strafe,  weil  sie  nach  dem  Rechtsgefühl
der  Eingeborenen  eine  Bestrafung  erheischen  oder
ihren  sozialen  Verhältnissen  schädlich  sind,  die  aber
nach  Kolonialrecht  überhaupt  nicht  oder  nicht  in
demselben  Umfange  strafbar  sind  )  Zu  der  ersten
Kategorie  gehören  der  Ehebruch#)  bei  Männern  wie
bei  Frauen  und  der  außereheliche  Geschlechtsverkehr
mit  einer  Witwe  oder  geschiedenen  Frau.  Hierbei
schließt  die  Einwilligung  der  Frau  die  Strafbarkeit
nicht  aus,  die  Fran  macht  sich  vielmehr  selbst  strafbar.
  Eine  Ausnahme  bildet  jedoch  der  Geschlechtsverkehr
  mit  einer  Witwe,  der  aus  der  Ukungena-Vereinigung
  entsteht  und  deshalb  von  einem
verheirateten  Manne  ausgeübt  nicht  als  ehebrecherisch
und  auch  sonst  nicht  als  ungesetzmäßig  gilt.

Zu  Handlungen  der  zweiten  Kategorie  zählen
die  Verführung  und  die  Entführung  eines  Mädchens,
ohne  Rücksicht  darauf,  ob  sie  mit  oder  ohne  seine
Einwilligung  geschehen,  und  ohne  Altersgrenze.
Auch  der  Versuch  einer  solchen  Handlung  ist  strafbar.

Der  Code  stellt  ferner  in  diesem  Abschnitt  Handlungen
  unter  Strafe,  die  als  Vorbereitung  der  vorgenannten
  Delikte  bezeichnet  werden  könnten,  nämlich
  die  Entziehung  einer  weiblichen  Person  aus  der
Obhut  ihres  Vaters,  Vormundes  oder  Gatten  und
die  Beherbergung  einer  Frau,  einer  Tochter  oder
eines  weiblichen  Mündels  eines  Dritten,  die  fortgesetzt
  wird,  nachdem  die  Herausgabe  der  betreffenden
Person  verlangt  worden  ist.

Dagegen  wird  in  richtiger  Beurteilung  der
Gewohnheiten  der  Eingeborenen  vom  Code  hervorgehoben,
  daß  ein  freiwilliger  und  „bona  üflde“
erfolgter  Besuch  eines  Mädchens  im  Kraal  ihres
Liebhabers,  der  auf  kurze  Zeit  im  Hinblick  auf
spätere  Verlobung  erfolgt,  ein  Delikt  nicht  begründen
  soll.

Demselben  Gebiete  gehört  die  Bestrafung  solcher
Personen  an,  die  bei  den  Eingeborenenfesten  in  besonders
  lasziver  Form  tanzen,  und  die  Ermäch- 



—  ——  ——  —

1)  Diese  Strafbestimmungen  sind  weniger  eigentlich
  krimineller  Natur,  sie  haben  mehr  den  Zweck  als
Ordnungsstrafen  die  Befolgung  der  Gesetze  zu  fördern,
zu  denen  sie  gehören.

2)  AUgl.  Appendir  A.,  S.  8  des  Reports.

3)  Chebruch  ist  nach  dem  Kolonialrecht  kein  Delikt.
Agl.  Morice,  S.  364.

4)  Nach  Rolonialrecht  ist  nur  die  Entführung  eines
Mädchens  unter  21  Jahren  strafbar,  die  ohne  Zustimmung
  seiner  Eltern  oder  seines  Vormundes  zu  dem
Zweck  erfolgt,  dad  Mädchen  zu  heiraten  oder  geschlechtlich
  zu  gebrauchen.  Vgl.  Morice,  S.  366.
        <pb n="680" />
        W  606  20

tigung  des  Bezirksbeamten,  Frauen  und  Mädchen,
die  in  Verfolgung  eines  liederlichen  Lebenswandels
außerhalb  ihres  Kraals  gefunden  werden,  in  ihren
Kraal  zurückschaffen  zu  lassen.  Jeder  Widerstand
gegen  eine  solche  Anordnung  des  Bezirksbeamten
oder  eine  Wiederaufnahme  solcher  Lebensführung
wird  mit  Kerker  bestraft.1)

2.  Strafbestimmungen  zur  Unterstützung
von  Anordnungen  des  Code  auf  dem  Gebiete
  des  Familienrechts.2)

In  diesen  Abschnitt  gehört  die  bereits  erwähnte
Anordnung  einer  Strafe  bei  Annahme  oder  Forderung
eines  übermäßigen  Lobolos,  sowie  die  wichtige  Bestimmung,
  daß  jeder  sich  strafbar  macht,  der  eine
Frau  zwingt,  wider  ihren  Willen  zu  heiraten.
Außerdem  sind  hier  die  Bestimmungen  zu  erwähnen,
nach  denen  ein  Kraalsvater  oder  Vormund  bestraft
wird,  der  eine  Eheschließung  zuläßt  ohne  Zuziehung
des  beamteten  Zeugen  oder  den  Cheschließungsakt
fortsetzt,  obwohl  der  beamtete  Zeuge  die  Aussetzung
der  Zeremonie  angeordnet  hat.  Auch  die  Unterlassung
  der  Anmeldung  einer  Eheschließung  zur  Eintragung
  in  das  Heiratsregister  seitens  des  beamteten
Zeugen  und  des  Ehemannes  sowie  jede  andere
Pflichtverletzung  seitens  des  beamteten  Zeugen  sind
hier  als  strafbare  Handlungen  zu  verzeichnen.)
Zur  Würdigung  des  Zweckes  dieser  Bestimmungen
  wird  an  das  oben  unter  3e  Gesagte
erinnert.

3.  Strafbestimmungen  gegen  die  Zauberei.

Den  Gefahren  des  Zaubereiunwesens,  das  bei
den  Eingeborenen  einen  bedenklichen  Umfang  angenommen
  hatte,  sucht  der  Gesetzgeber  im  Code  durch
verschiedene  Strafbestimmungen  zu  stenern.  Er
bestraft  nicht  nur  denjenigen,  der  seine  vermeintlichen
Zauberkünste  in  der  Absicht,  Dritten  zu  schaden,
zur  Anwendung  bringt,  sondern  schon  jeden,  der  in
gewinnsüchtiger  Absicht  seine  Kenntnisse  von  Zauberkünsten
  und  Zaubermitteln  anpreist.

Der  Code  stellt  außerdem  noch  solche  Personen
unter  Strafe,  die  als  Wahrsager,  Regen=  oder  Gewitter-Doktoren
  praktizieren,  und  Leute,  die  deren
Hilfe  in  Anspruch  nehmen,  sowie  Personen,  die
Liebestrank  feilhalten  oder  einem  Dritten  solchen
Trank  beibringen.)

4.  Strafbestimmungen  zur  Aufrechterhaltung
der  öffentlichen  Ordnung  und  des
Gemeinwohls.

Diesem  Zwecke  dient  vor  allem  die  Stärkung
der  Stellung  des  Kraalsvaters  durch  Bestrafung

1)  Scc.  271,  289.

2)  Agl.  Scc.  278  bis  286,  288.

3)  Zur  Ergänzung  sei  noch  aus  Sec.  286,  288  verwiesen.


")  Ugl.  Sec.  268,  270,  291.

 

solcher  Kraalsleute,  die  seiner  Autorität  trotzen,  und
die  Fernhaltung  verdächtiger  Personen  von  den
Kraalen  durch  Bestrafung  von  Personen,  die  sich
entgegen  dem  Verbot  in  einem  Kraal  aufhalten  oder
zwischen  Sonnenuntergang  und  -aufgang  im  Kraalsgebiet
  ohne  Berechtigung  herumwandern.  Es  wird
ferner  das  Tragen  von  Assagaien  und  anderen  todlichen
  Waffen  bei  nicht  beamteten  Eingeborenen  und
jedes  Verhalten  bestraft,  was  einen  Friedensbruch
befürchten  läßt.  In  diesen  Zusammenhang  dürfte
auch  das  Verbot  des  Verkaufs  oder  des  Vorrätighaltens
  eines  berauschenden  Eingeborenengetränkes,
genannt  Isitiymiana,  zu  erwähnen  sein.  1)

Die  Verantwortung  des  Kraalsvaters  für  gesetzmäßiges
  Verhalten  seiner  Gemeinde  wird  dadurch
erhöht,  daß  er  sich  strafbar  macht,  wenn  er  zuläßt,
daß  gestohlenes  Vieh  in  seinem  Kraal  geschlachtet
wird.  Endlich  wird  es  jedem  Eingeborenen  zur
Pflicht  gemacht,  seine  Nachbarn  zu  warnen,  wenn
er  eine  Seuche  unter  seinem  Vieh  vermutet,  und
wird  jeder  bestraft,  der  die  Verbreitung  ansteckender
Krankheiten  unter  Mensch  oder  Vieh  böswillig  zuläßt
  oder  herbeiführt.)

5.  Strafbestimmungen  zur  Aufrechterhaltung
  der  Autorität  des  Oberhäuptlings
und  der  Regierung.

Der  Code  bestraft  jeden  Häuptling,  der  einer
Anordnung  des  Oberhäuptlings  nicht  prompt  nachkommt
  oder  ohne  dessen  Erlaubnis  Männer  seines
Stammes  militärisch  organisiert  oder  eine  Versammlung
  Bewaffneter  beruft.))

Des  weiteren  läßt  der  Code  den  Beamten  der
Exekutive  und  Justiz  einen  Schutz  gegen  Widerstand

oder  Behinderung  bei  Absübung  ihrer  Amtstätigkeit

zuteil  werden.")

Als  Strafen  für  die  im  Code  behandelten  Delikte
können  Geldstrafen  bis  zu  zehn  Pfund,  Freiheitsstrafen
  bis  zu  sechs  Monaten  mit  oder  ohne  Zwangsarbeit
  und  Prügelstrafe  bis  zu  15  Hieben  einzeln
oder  nach  dem  Ermessen  des  Gerichts  auch  kumulativ
  verhängt  werden.)

Vierter  Abschnitt.

FSululand.

Zululand  wird  seit  1898  als  Provinz  Natals
verwaltet,  die  Gesetze  dieser  Kolonie  sind  aber  nur
ganz  allmählich  und  vorsichtig  auf  das  Land  übertragen,
  erst  der  „Zululand  laws  act  19034“  bringt
eine  größere  Vereinheitlichung  des  Rechts.  Das

 

1)  Hierzu  vgl.  auch  act  27  af  1905.

2)  Sec.  273  bis  276.  287,  290,  292  bis  295.

3)  Vgl.  dazu  act.  47  of  1903.

4)  Sec.  260  bids  2607.

5)  Vgl.  act.  8  of  1897.
Delikten
Sec.  284.

Bei  den  unter  2.  genannten
ist  die  Prügelstrafe  ausgeschlossen.  Code
        <pb n="681" />
        W  607  20

Eingeborenen-Recht  der  Provinz  ist  aber  auch  nach
diesem  Akt  noch  ein  anderes  als  das  der  Kolonie,
denn  die  Geltung  des  „Natal  Code  of  Native
Law“  ist  für  Zululand  durch  den  genannten  Aktt)
ausdrücklich  ausgeschlossen,  weil  die  Zulus  ein
eigenes  Rechtssystem  ausgebildet  hatten.)

Das  Zulu-Recht  ist  nicht  kodifiziert  worden,
aber  es  hat  sich  eine  Gerichtspraxis  ausgebildet
und  diese,  wie  sie  unmittelbar  vor  Inkrafttreten  des
vorgenannten  Akts  bestand,  ist  in  ihm  „)  als  Norm
für  die  fernere  Gültigkeit  des  Eingeborenen-Rechts
in  Zululand  angenommen,  soweit  nicht  der  Courts
act  49  of  1898  und  act  1  of  19014),  deren
Geltung  durch  den  Zululand  Laws  act  auf  diese
Provinz  übertragen  ist,  Anderungen  zur  Folge  haben.

Das  formelle  Recht  der  Provinz  zeigt  eine
wichtige  Abweichung  von  dem  der  Kolonie  in  der
Erweiterung  der  gerichtlichen  Zuständigkeit  der
Häuptlinge  durch  Kapitel  IV  des  Courts  act  1898.
Danach  sind  die  Häuptlinge  auch  in  Strassachen
zur  Urteilsfällung  bei  strafbaren  Handlungen,  die
von  Angehörigen  ihrer  Stämme  verübt  werden,
wie  im  Eingeborenen-Recht  berufen.  Ihre  Zuständigkeit
  wird  jedoch  dadurch  sehr  stark  beschränkt,  daß
eine  ganze  Reihe  von  Delikten  nach  dem  Courts
act  vor  koloniale  Gerichtshöfe  gehören.  5)  Außerdem
  sind  die  Häuptlinge  auch  für  Verbrechen  unzuständig,
  die  an  sich  vor  ihr  Forum  gehörten,  aber
an  der  Person  oder  dem  Eigentum  von  Nichteingeborenen
  verübt  sind.  Die  Häuptlinge  haben
jedoch  die  Pflicht,  Delikte,  zu  deren  Verfolgung  sie
nicht  berufen  sind,  dem  zuständigen  Magistrate  unverzüglich
  zu  melden,  und  die  Befugnis,  die  Täter
auch  in  solchen  Fällen  festzunehmen  und  dem
Magistrate  vorführen  zu  lassen.)

Für  die  in  Zululand  abzuurteilenden  Straftaten
sind  dieselben  Strafen  anzuwenden  wie  in  Natal,
außer  bei  solchen  strafbaren  Handlungen,  für  die
eine  andere  Bestrafung  in  dem  geltenden  Recht  der
Provinz  Zululand  besonders  vorgesehen  ist.)

1)  Sec.  8.

2)  Die  Zulus  zeichnen  sich  durch  hohe  Intelligenz
aus  und  haben  einen  festen,  wenn  auch  ungeschriebenen
Rechtskodex  ausgebildet.  Vgl.  S.  58.  duestion  of
colour“  —  Colquhoun.  Renascence  of  South  Africa.
„Es  gibt  keinen  Mann  in  Zululand,  der  das  Recht
nicht  kennt,  und  es  ist  nie  streitig  gewesen.“  Häuptling
  Cetywayo  in  der  Jative  Customs  Commission
vgl.  The  Natives  of  South  Africau  S.  38.  Um  so
schwerer  wäre  es  also,  das  Eingeborenen-Recht  in  Zululand
  beiseite  zu  schieben,  wo  es  so  lebendig  ist.

3)  Se.c.  8  cit.

4)  Diese  Acts  sind  bereits  oben  erwähnt.

5)  z.  B.  alle  mit  Todeostrafe  bedrohten  Verbrechen,
Zauberei,  alle  durch  Gesetze  oder  Verordnungen  in
Natal  und  Zululand  unter  das  Strafgesetz  gestellte
Handlungen,  die  nach  ursprünglichem  Kolonialrecht
oder  Zulurecht  nicht  strafbar  waren.  Sec.  63  eit.

6)  Vgl.  Sec.  67  cit.

7)  Vgl.  Sec.  69  cit.

 

Anhang.

Strafrecht  in  den  Eingeborenen-Territorien
der  Kapkolonie.

Eingeborenen-Strafrecht  in  dem  Sinne  eines
von  den  Eingeborenen  selbst  ausgebildeten  Rechts  ist
in  den  Eingeborenen-Territorien  der  Kapkolonie,
von  einer  Ausnahme!)  abgesehen,  nirgends  in  Kraft
geblieben.

Diese  Erscheinung  läßt  sich  aus  verschiedenen
Gründen  erklären.  Während  das  von  den  Eingeborenen
  ausgebildete  Zivilrecht  auf  das  engste  verknüpft
  war  mit  ihren  besonderen  Lebensverhältnissen,
die  der  Gesetzgeber  durch  eine  plötzliche  Rechtsrevolution
  nicht  gut  beseitigen  durfte,  zum  Teil  auch
gar  nicht  zu  beseitigen  wünschte,  war  das  Strafrecht
der  Eingeborenen  in  dem  Begriff  des  Strafbaren
und  in  den  Strafen  Ausdruck  einer  Kuflturstufe,
welche  die  koloniale  Gesetzgebung  in  ihrem  Bestreben,
  die  Eingeborenen  zu  erzichen,  nicht  erhalten
konnte.  Es  lag  auch  kein  Grund  vor,  wie  etwa  im
Zivilrecht,  die  Umformung  allmählich  vorzunehmen,
denn  das  Strafrecht  bezieht  sich  nicht  auf  lebenskräftige
  Institutionen,  sondern  behandelt  Schäden
einer  Kulturstufe,  deren  Abänderung  den  Mitteln
nach  naturgemäß  der  Erkenntnis  des  Volkes  höherer
Kultur  überlassen  bleiben  muß.  Die  von  den  Eingeborenen
  angewendeten  Strafen  dürften  nach  europäischen
  Begriffen  ein  ausreichendes  Mittel  solcher
Art  nicht  immer  bieten,  und  dürften  auch  zum  Teil
mit  dem  Rechtsgefühl  der  kolonisierenden  Nation
zu  stark  im  Widerspruch  stehen.

Nehmen  wir  z.  B.  die  Strafen,  welche  bei  den
Kaffern  in  British-Kaffraria  zur  Zeit  Macleans
üblich  waren.?)  Die  Eingeborenen  wandten  dort
in  der  Regel  nur  Vermögensstrafen  an;  selbst  der
Mord  wurde  durch  Hingabe  einer  Anzahl  Vieh
gefühnt.  Waren  aber  bei  der  Ausführung  der  Tat
nach  der  Auffassung  der  Eingeborenen  Zauberei  und
Hexerei  im  Spiele,  so  wurde  die  Todesstrafe  verhängt
  und  oft  erst  nach  Anwendung  furchtbarer
Foltern  3)  gegen  den  Verdächtigen  zur  Erpressung
eines  Geständnisses.

Würden  aber  nur  die  Strafen  geändert,  der
Begriff  des  Strafbaren  dagegen  beibehalten,  so
fehlte  es  an  einem  wirksamen  Mittel,  Gebräuchen
und  Sitten  der  Eingeborenen,  die  von  ihnen  nicht
als  strafbar  empfunden  werden,  von  dem  Gesetzgeber
aber  als  kulturschädlich  erkannt  sind,  zu  steuern  und
Verbrechen  oder  üblen  Gewohnheiten,  welche  die

1)  In  British  Bechuanaland  wird  ein  begrenzter
Kreis  von  Delikten,  die  zur  Zuständigkeit  der  Häuptlinge
  gehören,  unter  Ausscheidung  einiger  Strafarten
nach  Eingeborenen-Recht  behandelt.  Vgl.  Prokl.  2  B.
B.  1885.

2)  Vgl.  Maclean,  S.  35.

2)  Vgl.  Maclean,  S.  90.
        <pb n="682" />
        608  e0

Eingeborenen  erst  infolge  der  Berührung  mit  der
Zivilisation  angenommen!)  haben,  entgegenzuwirken.

Das  Eingeborenen-Strafrecht  kann  also  nicht
beibehalten  werden.  Ebensowenig  ist  aber  die  einfache
  Beziehung  der  Gültigkeit  des  kolonialen  Strafrechts
  europäischen  Ursprungs  auf  die  Eingeborenen
anzuraten.  Denn  darin  würden  naturgemäß  dem
Eingeborenen  eigentümliche,  schädliche  Sitten  und
Gewohnheiten  als  strafbare  Handlungen  nicht  vorzufinden
  sein,  oder  es  blieben  nur  nach  Eingeborenen-Recht
  strafbare  Handlungen,  die  das
Moralgesühl  der  Eingeborenen  verletzen,  straflos.
Anderseits  würden  aber  vielleicht  Institutionen  des
Eingeborenen-Zivilrechts,  wie  z.  B.  die  Polygamie,
deren  Aufhebung  noch  nicht  zeitgemäß  wäre,  mit
Strafe  belegt  werden.

Ein  geeignetes  Strafrecht  für  ein  Territorium  mit
überwiegender  Eingeborenen-Bevölkerung  kann  also
nur  durch  ein  Kompromiß  gefunden  werden.  Entweder
  die  Gesetzgebung  der  Kolonie  hat  für  diese
Gebiete  ein  besonderes  Strafgesetzbuch  zu  schaffen,
oder  sie  hat  das  Strafrecht  der  Kolonie  entsprechend
zu  ergänzen.

Beispiele  für  diese  beiden  Möglichkeiten  der
Schaffung  eines  Strafrechts  für  Eingeborene  bietet
die  Gesetzgebung  der  Kapkolonie  und  die  Natals.

Die  Kapregierung  hat  den  ersten  Weg  gewählt
und  für  den  Teil  der  Kolonie,  der  hauptsächlich
von  Eingeborenen  bewohnt  ist,  und  wo  diese  noch
mehr  als  anderswo  ihre  ursprüngliche  Lebensführung
  beibehalten  haben,  einen  besonderen  Penal
Code  gegeben.

Es  ist  dies  der  „Natire  Territories  Penal
Code“.2)

Zur  Erläuterung  des  Umfanges  des  Eingriffs
der  Gesetzgebung  durch  Schaffung  des  Penal  Code
dürfte  sich  eine  kurze  Charakterisierung  des  von  den
Kaffern  ausgebildeten  Strafrechts,  wie  es  aus  dem
Macleanschen  Kompendium  ersichtlich  ist,  empfehlen.
Das  Geltungsgebiet  des  Code  fällt  zum  Teil  mit

1)  z.  B.  kamen  früher  widernatürliche  Laster  bei
den  Eingeborenen  Südafrikas  so  gut  wie  gar  nicht
vor,  seilddem  die  Eingeborenen  aber  als  Minenarbeiter
vielfach  nach  Johannesburg  gehen,  sollen  sie  sehr  zugenommen
  haben.  Vgl.  Appendir  C  zum  Report
vol.  III  S.  622.  Auch  die  Trunksucht  hat  erst  infolge
der  Einführung  berauschender  Getränke  europäischer
Art  gefährliche  Dimensionen  angenommen.

Act  24.1886  ursprünglich  nur  für  die  Teile  der
Kapkolonie  gegeben,  die  östlich  des  Kei-Flusses  gelegen
sind,  die  sogenannten  „Transkeian  Territoricos“  (d.  h.
Griqualand  East,  Tembuland  einschl.  Emigrant  Tembn-=land,
  Bomvanaland,  Gcalekaland  und  Port  und  Territory
  of  St.  Johus  River)  später  ausgedehnt  auf  alle
Native  Territories  durch  Prokl.  112  von  1886  und
durch  Prokl.  340/1894  auf  Ost=  und  West-Pondoland.
Agl.  §  15  act  4  of  1892  (Statutes  of  the  Cape).

Im  übrigen  Teile  der  Kolonie  gilt  nur  das  Strafrecht
  der  Kapkolonie  (vgl.  Lucas  I7N,  Teil  II,  S.  6)
(außer  in  British  Bechuanaland,  vgl.  Sec.  16,  act  41
of  1885).

 

den  Territorien,  auf  die  sich  Macleans  Aufzeich—
nungen  beziehen,  zusammen.  Obwohl  die  Kaffern
ein  eigentliches  Rechtssystem  nicht  ausgebildet  haben,
läßt  sich  doch  nach  Maclean  (S.  34  f.,  57  f.)  bei
ihnen  eine  Unterscheidung  feststellen,  die  an  die
Einteilung  des  Rechtsgebietes  in  Zivil=  und  Strafrecht
  erinnert.

In  der  einen  Gruppe  von  Fällen  gilt  nämlich
stets  der  Häuptling  als  der  angegriffene  Teil,  ohne
daß  er  persönlich  direkt  verletzt  wäre.  Jeder
Prozeß  dieser  Gruppe  erfolgt  auf  seine  Veranlassung,
  und  die  dem  Verurteilten  im  Urteil  auferlegte
  Leistung  ist  an  den  Häuptling  zu  entrichten.

In  der  anderen  Gruppe  sind  nur  Untertanen
beteiligt,  der  Häuptling  kommt  nur  als  Richter  in
Frage  und  die  im  Urteil  aufgegebene  Leistung  fällt
dem  Obsiegenden  zu.  Im  letzteren  Falle  haben  die
Parteien  die  Disposition  über  den  Rechtsstreit,  sie
dürfen  sich  ohne  Anrufung  des  Richters  vergleichen:
im  ersteren  Falle  ist  die  Sache  ihrer  Verfügung
entzogen.  Die  erste  Gruppe,  in  der  der  Häuptling
gleichsam  als  Träger  der  Staatsgewalt  handelt,
erinnert  Maclean  an  Strafsachen,  die  zweite  an
Zivilsachen.!)  Der  Häuptling  galt  stets  als  der
angegriffene  Teil  bei  politischen  Verbrechen,  bei
Zauberei  und  allen  Verbrechen  gegen  die  Person
seiner  Untertanen;  letzteres  deshalb,  weil  Untertanen
als  Eigentum  der  Häuptlinge  galten.  Alle  Fälle
dagegen,  die  sich  auf  das  Eigentum  der  Untertanen
bezogen,  zu  dem  in  diesem  Zusammenhange  auch  die
Ehefrauen  gehörten,  bildeten  die  zweite  Gruppe.
Dazu  gehörte  also  auch  Diebstahl,  Sachbeschädigung
und  Ehebruch.

Aus  dem  Gesagten  ist  ersichtlich,  daß  die  beiden
Gruppen  sich  jedenfalls  mit  unseren  Strassachen
und  Zivilsachen  nicht  decken,  daß  bei  einer  wichtigen
Reihe  von  Handlungen,  die  wir  zu  den  Verbrechen
zählen,  dic  im  Häuptling  verkörperte  Staatsgewalt
keinen  Anteil  nahm,  und  daß  die  Rechtsverfolgung
in  diesen  Fällen  dem  Gutdünken  des  Verletzten
überlassen  war,  und  ihre  Ahndung  außergerichtlicher
Beilegung  offenstand.

Der  Code  dagegen  ist  aufgebaut  auf  den  Prinzipien
  europäischen  Strafrechts  und  spiegelt  nach
dem  Urteile  des  Reports  (Sec.  4)  im  wesentlichen
den  Geist  des  überlieferten  Strafrechts  der  Kapkolonie
  wieder,  wie  es  sich  unter  dem  Einflusse  der
Statutes  entwickelt  hat.  2)  Er  gilt  ja  auch  nicht  für
die  Eingeborenen  allein,  sondern  für  alle  Bewohner
seines  Geltungsbereiches.  Er  zeigt  dabei  aber  doch
in  einzelnen  Bestimmungen,  daß  sein  Gesetzgeber  dic
Aufgabe,  einen  Code  für  hauptsächlich  von  Einge- 



1)  Maclean  S.  34,  57,  59.

2)  Der  Code  ist  übrigens  nicht  erschöpfend  tron
seines  Namens,  denn  Sec.  269  gibt  eine  Bestimmung
für  Verbrechen.  die  im  Code  nicht  vorgesehen  sind.
indem  er  anordnet,  daß  solche  Handlungen  bestraft
werden  sollen,  als  wenn  sie  in  dem  Teile  der  Napkolonie
  begangen  wären,  in  dem  der  Code  nicht  gilt.
        <pb n="683" />
        W  609  20

borenen  bewohnte  Gebiete  zu  schaffen,  nicht  aus  dem
Auge  verloren  hat,  wenn  er  es  auch  unterlassen  hat,
Handlungen  besonders  unter  Strafe  zu  stellen,  die
nur  dem  Eingeborenen  strafbar  erscheinen.

Im  folgenden  werden  uns  nur  die  Bestimmungen
  des  Code  interessieren,  in  denen  eine  besondere
  Beziehung  zu  den  Eingeborenen  zu  erkennen
ist.  Vorausgeschickt  sei,  daß  der  Code  neben  Geldund
  Freiheitsstrafen  und  der  Todesstrafe  auch  die
Prügelstrafe  und  die  Unterbringung  jugendlicher
Verbrecher  in  eine  Besserungsanstalt  kennt  (Sec.  6).

Ein  auffallender  Zug  des  Code  ist  die  Häufigkeit
  der  Heranziehung  der  Geldstrafe  als  gleichwertigen
  Strafe  neben  der  Freiheitsstrafe.

So  wird  z.  B.  sogar  bei  schuldhaftem  Totschlage
(culpable  homicide)  wahlweise  neben  Kerker  bis
zu  20  Jahren  Geldstrafe  angedroht,  deren  Höhe
allerdings  an  sich  nicht  begrenzt  ist,  die  aber  nicht
übermäßig  sein  soll  (Sec.  13,  146).

Es  erscheint  meines  Erachtens  ungewöhrnlich,
ein  so  schweres  Verbrechen  mit  einer  Vermögensstrafe
  zu  sühnen,  und  ich  möchte  darin  eine  Rücksichtnahme
  auf  primitive  Begriffe  der  Eingeborenen
erkennen,  die  gewohnt  waren,  selbst  für  den  Mord
in  der  Vermögensstrafe  eine  ausreichende  Sühnung
zu  sehen  und  die  Anerkennung  der  besonderen  Bedeutung
  der  Vermögensstrafe  für  die  Eingeborenen.

Diese  Strafe  ist  nämlich  für  die  Eingeborenen
der  Native  Territories,  wo  sie  zumeist  noch  in

ihren  alten  Formen  leben,  besonders  empfindlich,

denn  das  einzige  für  die  Strafvollstreckung  greifbare
  Vermögen  besteht  in  dem  Viehl)  des  Eingeborenen.
  Daran  hat  er  aber  gerade  sein  Herz
gehängt,  denn  seine  ganze  Stellung  und  seine
Lebensführung  —  ich  erinnere  nur  an  „Lobolo"  —
ist  auf  das  innigste  mit  der  Größe  seines  Viehbestandes
  verknüpft.

Eine  Tendenz  des  Code,  sich  mit  der  wahlweisen
Zulassung  der  Vermögensstrafe  neben  anderen
Strafen  der  Auffassung  der  Eingeborenen  anzupassen,
  glaube  ich  auch  deshalb  annehmen  zu  können,
weil  die  Vermögensstrafe  so  häufig  wahlweise  neben
anderen  zugelassen  ist.

Daß  der  Grund  zu  dieser  Maßnahme  nur  in
dem  Bestreben  zu  suchen  wäre,  die  Möglichkeit  zu
gewähren,  die  Kerkerstrafe  zu  vermeiden,  ist  nicht
anzunehmen,  denn  in  vielen  Fällen,  in  denen
Freiheitsstrafe  und  Vermögensstrafe  angedroht
werden,  ist  auch  noch  die  Prügelstrafe  zur  Wahl
gestellt.?)

1)  Feldfrüchte,  die  dem  Eingeborenen  auch  noch
abgenommen  werden  könnten  (Sec.  18),  würden  nur
bei  einer  kleinen  Strafe  ausreichen.

2)  Beispiele:

a)  Für  die  wahlweise  Zulassung  der  Freiheitsund
  Vermögensstrafe:  Versuchter  Selbstmord  (Sec.  148),
Körperverletzung  (Sec.  158),  Abtreibung  (Sec.  164),
Bigamie  bei  Ehe  nach  Kolonialrecht  (Sec.  168),  Aussetzung
  von  Kindern  (Sec.  170),  Versorgung  mit

 

Bigamie.

Eine  unmittelbare  Berücksichtigung  der  Lebensgewohnheiten
  der  Eingeborenen  zeigt  der  Code  in
seinen  Vorschriften  über  Bigamie.  Während  er
nämlich  die  Bigamie  von  Gatten,  die  eine  Ehe  nach
Kolonialrecht  abgeschlossen  haben,  in  Sec.  168  unter
Strafe  stellt,  schließt  er  in  derselben  Section  die
Anwendung  dieser  Strafbestimmungen  für  Eingeborene
  aus,  deren  frühere  noch  bestehende  Ehe  in
den  Formen  des  Eingeborenen-Rechtsgebrauchs  eingegangen
  war.

Damit  hat  die  Polygamie  eine  gesetzliche  Sanktion
erhalten.

Beschneidung.

Speziell  an  die  Eingeborenen  wendet  sich  der
Code  auch  in  seinen  Bestimmungen  über  die  Beschneidung.
  Er  versucht  darin  nicht  die  Beschneidung
  an  sich  zu  beseitigen,  wobei  er  auch  auf  große
Schwierigkeiten  stoßen  würde,  da  gerade  an  der
Beschneidung,  als  einer  ihrer  ältesten  Traditionen!1)
von  den  Eingeborenen  auf  das  überzeugteste  festgehalten
  wird.

Der  Code  will  aber  Mißbräuchen  bei  der  Anwendung
  der  Beschneidung  vorbeugen,  indem  er  in
Sec.  1532)  jeden  mit  Strafe  bedroht,  der  einen
Knaben  oder  ein  Mädchen  durch  Gewalt  oder  durch
Drohungen  dazu  bringt,  sich  gegen  seinen  Willen
beschneiden  zu  lassen.

Im  allgemeinen  herrschte,  wenigstens  noch  zu
Macleans  Zeiten,  unter  den  Kaffernknaben  der  Wille,
sich  beschneiden  zu  lassen,  um  damit  in  den  Genuß
der  sozialen  Stellung  zu  kommen,  welche  die  Vollziehung
  der  circumcisio  zur  Folge  hatte.  Aber
es  kam  doch  vor,  daß  ein  Knabe  aus  Scheu  vor
der  Operation  sich  freiwillig  nicht  dazu  bereit  fand.
In  solchen  Fällen  wurde  dann  meistens,  wenn  der
betreffende  Knabe  Jahre  hindurch  sich  nicht  freiwillig
  gestellt  hatte,  die  Beschneidung  zwangsweise
vollzogen.  3)  Dem  sucht  die  Bestimmung  des  Code
vorzubeugen,  und  das  Gesetzbuch  schlägt  damit  denjenigen
  eine  Brücke,  die  sich  von  der  Macht  des
altüberlieferten  Brauches  emanzipieren  wollen.

Der  Code  geht  noch  weiter,  er  berücksichtigt
nicht  nur  den  Willen  des  betreffenden  jungen

Zaubermitteln  (Sec.
mitteln  (Sec.  175).

b)  Für  die  wahlweise  Zulassung  der  Freiheits-,
Vermögens=  und  Prügelstrafe:  Meineid  (Sec.  106),
vorsätzlicher  Totschlag  (Sec.  146),  Blutschande  (Sec.  123),
unsittliche  Angriffe  (Sec.  156),  Notzucht  (Sec.  159),
Diebstahl  im  Rückfalle  (Sec.  198).

1)  Vgl.  Maclean,  S.  157  f.

2)  Geldstrafe  nach  Ermessen  des  Richters  (Sec.  13)
bzw.  Kerker  mit  oder  ohne  harte  Arbeit  bis  1  Jahr.
Die  Abhaltung  von  Tängen  bei  den  Festen,  welche  der
Beschneidungszeremonie  folgten,  wurde  verboten  durch
act  16  of  1891  in  Bezirken,  die  vom  Gouverneur  zu
bestimmen  waren.  Diese  Tänge  zeichneten  sich  durch
ihren  lasziven  Charakter  aus.  .

3)  Vgl.  Maclean,  S.  158.

174),  Benutzung  von  Zauber-
        <pb n="684" />
        W  610  20

Menschen,  sondern  auch  den  seines  Vaters  oder
Vormunds.  Nach  Sec.  154  1)  wird  jeder  bestraft,
der  die  Beschneidung  vornimmt  oder  dabei  behilflich
ist,  an  einer  Person,  deren  Vater  oder  Vormund
seine  Zustimmung  zu  der  Beschneidung  nicht  erteilt
  hat.

Zauberei.

Weittragender  in  ihrer  Bedeutung  sind  die  Bestimmungen
  des  Code  über  Zauberei  und  Hexerei,
denn  gerade  die  diesbezüglichen  Gebräuche  waren
bei  den  Kaffern  eine  Quelle  gröbsten  Mißbrauches
und  ein  Mittel  für  die  größte  Willkür.  Zur  Erklärung
  der  Bedeutung  der  Bestimmungen  des  Code

ist  des  näheren  auf  den  bei  den  Kaffern  herrschenden

  Aberglauben  einzugehen.

Maclean  widmet  dem  Grunde  und  den  Folgen
dieses  Aberglaubens  ein  ausführliches  Kapitel  (S.  88
bis  92),  dem  ich  folgendes  entnehme.

Die  Kaffern  glaubten  fest  an  Zauberei  und
nahmen  an,  daß  alle  Krankheiten  und  Widerwärtigkeiten
  des  Lebens  dadurch  verursacht  würden.  Die
Folge  davon  war  einmal,  daß  sie  häufig  ihren  persönlichen
  Feindseligkeiten  durch  Behexungsversuche
ihrer  Widersacher  Ausdruck  gaben.  Dies  geschah
oft  durch  Anwendung  von  Pflanzengiften,  was  auch
zum  Kapitel  der  Zauberei  gerechnet  wurde.  Die
weitere  Folge  war,  daß  die  Heilkunde  vernachlässigt
wurde,  und  Hilfe  in  Zaubermitteln,  Opfern  und
ähnlichem  gesucht  wurde,  und  daß  die  Eingeborenen
den  Urheber  des  übels  in  der  Person  eines
Zauberers  herauszufinden  suchten.  Zu  diesem  Zwecke
hatten  sie  ein  besonderes  Verfahren  erfunden.  Bevor
dies  Verfahren,  genannt  „Umhlahlo“  ),  eingeleitet
wurde,  mußte  durch  die  Angehörigen  des  Kranken
beim  Häuptling  die  Erlaubnis  dazu  eingeholt  werden.
Wurde  sie  erteilt,  so  wandte  sich  der  Kraal  des
Kranken  an  einen  Priester,  der  eine  Versammlung
der  Bewohner  aller  benachbarten  Kraals  berief.
In  dieser  Versammlung  bezeichnete  dann  der  Priester
diejenigen,  die  den  Kranken  behext  haben  sollten.
Daß  er  dabei  zuerst  seiner  persönlichen  Feinde  gedachte,
  leuchtet  ein.  Die  Genannten  wurden  dann
gefoltert,  um  sie  zum  Geständnis  und  zur  Angabe
ihrer  Zaubermittel  zu  bringen.  Taten  sie  dies
nicht,  so  wurden  sie  meist  zu  Tode  gesoltert.  Wollte
das  Volk  ihnen  das  Leben  erhalten,  so  mußte  der
Priester  ihrem  Gedächtnisse  nachhelfen,  bis  sie  ein
Zaubermittel  vorbrachten.

Weigerlen  sie  sich  trotzdem,  so  wurden  sie  meist
wegen  ihrer  Hartnäckigkeit  kurzer  Hand  getötet.
Kam  der  Verdächtigte  mit  dem  Leben  davon,  so
mußte  er  an  den  Häuptling  eine  Strafe  zahlen,  die
der  für  die  Tötung  eines  Menschen  bestimmten
entsprach,  und  zwar  selbst  dann,  wenn  der  angeblich
Beherte  wieder  gesund  wurde.

—

 

 

1)  Dieselbe  Strafe  wie  in  Scc.  153.  6  #
2)  Maclean  übersetzt  „Umhlahlo“  mit  Smelling
out  for  witcheraft.

 

Das  „Umhlahlo“  bot  wie  dem  Priester,  so  auch
dem  Häuptling,  mit  dem  der  Priester  dann  im  Einverständnis
  handelte,  Gelegenheit,  lästige  einflußreiche
  Gegner  loszuwerden,  indem  häufig  auf
seinen  Befehl  die  der  Zauberei  Beschuldigten  getötet
  wurden.  In  solchen  Fällen  nahm  dann  der
Häuptling  meist  das  ganze  Vermögen  des  Hingerichteten
  an  sich,  oft  sogar  das  ganze  Besitztum
des  Kraals,  dem  jener  angehört  hatte.

So  bildete  für  den  Häuptling  die  Handhabung
des  „Umhlahlo“  auch  eine  bequeme  Quelle  der  Bereicherung.


Den  Gefahren,  welche  der  Zauberei-Aberglauben
mit  sich  bringt,  zu  steuern,  versucht  der  Code  mit
folgenden  Bestimmungen.  Er  droht  jedem  eine
Geldstrafe  an,  ))  der  eine  andere  Person  als  Zauberer
oder  Hexe  (umtakati)  bezeichnet,  d.  h.  ihr  den  Gebrauch
  nicht  natürlicher  Mittel  zur  Erregung  von
Krankheiten  bei  Mensch  oder  Vieh  oder  zur  Beibringung
  sonstigen  Schadens  an  Personen  oder
Eigentum  zuschreibt.

Viel  schwerer  ist  die  Strafe,  die  der  Code  gegen
Leute  verhängt,  die  berufs=  oder  gewohnheitsmäßig
Zauberer  und  Hexen  aufspüren,  die  sogenannten
Hexenfinder  (isanusi).  Dies  wird  nach  dem  vorher
über  die  Priester  und  ihr  Wirken  als  Hexenfinder
Gesagten  vollkommen  gerechtfertigt  erscheinen.  Die
Hexenfinder  werden  nach  Sec.  172  des  Code  mit
Kerker  bis  zu  zwei  Jahren  mit  oder  ohne  Zwangsarbeit,
  oder  mit  Geldstrafe  oder  Prügelstrafe  oder
mit  zwei  oder  mehreren  dieser  Strafen  kumulativ
bestraft.  Um  der  Zunft  der  Hexenfinder  ihre
Existenzmöglichkeit  weiter  zu  erschweren,  werden
nach  Sec.  173  auch  solche  Personen  bestraft?),  die
einen  „Isanusis  annehmen,  damit  er  ihnen  eine
dritte  Person  als  #mtakatie  bezeichnet.

Es  würde  aber  nur  eine  halbe  Maßregel  sein,
nur  das  zu  bestrafen,  was  mit  dem  „Umhlahlo“"  in
unmittelbarem  Zusammenhang  steht.  Es  gilt,  das
Übel  an  der  Wurzel  zu  treffen,  dem  Aberglauben
selbst  zu  steuern,  um  dadurch  das  Bedürfnis  zu
beseitigen,  ein  Verfahren  zur  Auffindung  von
Zauberern  anzuwenden.  Solange  die  Eingeborenen
aber  glauben,  daß  Zaubermittel  benutzt  werden,  kann
ihre  Furcht  davor  und  ihr  Bestreben,  den  Urheber
ihrer  Leiden,  die  sie  der  Zauberei  zuschreiben,  herauszufinden,
  nicht  aufhören.  Es  müssen  deshalb  gegen
jeden  Maßregeln  getroffen  werden,  der  dieser  Furcht
Vorschub  leistet.  Sec.  1743)  des  Code  bestraft
daher  jeden,  der  vorgibt,  Kenntnis  von  Zauberei
und  Zaubermitteln  zu  haben,  wenn  er  einem  andern
Rat  erteilt,  wie  er  einen  Dritten,  dessen  Vieh  oder

 

 

1)  Scc.  171.  Strafe:  40  sh,  bei  Nichtbezablung
14  Tage  Kerker  mit  oder  ohne  Zwangsarbeit.

2)  Geldstrafe  bis  zu  5  Pfund  und  bei  Nichtbezahlung
  Kerker  bis  zu  zwei  Monaten  mit  oder  ohne
Zwangsarbeit.

3)  KRerker  bis  zu  12  Monaten  mit  oder  obhne
Zwangsarbeit  oder  Vermögensstrafe.
        <pb n="685" />
        b611  r

sonstiges  Eigentum  durch  Zauberei  beschädigen  könne,
oder  wenn  er  ihn  mit  den  angeblichen  Zauber—
mitteln  versorgt.

Ebensosehr  wie  ein  derartiger  Zauberkundiger
trägt  aber  derjenige  dazu  bei,  daß  der  Aberglauben
nicht  aufhört,  der  auf  den  Rat  eines  Zauberdoktors
in  der  Absicht,  jemand  zu  schaden,  solche  Mittel  oder
Verfahren  anwendet  oder  anwenden  läßt,  die  er  für
geeignet  hält,  eine  Person  oder  ihr  Eigentum  zu
schädigen.

Die  Strafe  ist  in  beiden  Fällen  Kerker  mit
oder  ohne  Zwangsarbeit  bis  zu  einem  Jahre  oder
Vermögensstrafe  (Sec.  174,  175)1).

Recht  der  Spurfolge.

Über  den  Kreis  der  Eingeborenen-Bevölkerung
hinaus  erstreckt  sich  die  Bedeutung  der  Bestimmungen,
welche  der  Code  im  Anschluß  an  die  Behandlung
des  Diebstahls  von  Vieh  über  das  Recht  der  Spurfolge
  gibt.  Die  Grundsätze  dieses  Rechts  hat  der
Code?)  von  den  Eingeborenen  übernommen,  bei
denen  sich  dieses  Recht  aus  ihren  wirtschaftlichen
Verhältnissen  und  ihrer  Auffassung  von  der  Haftung
der  Gemeinde  für  die  Handlungen  des  einzelnen
Mitgliedes  entwickelt  hatte.

Da  sich  bei  den  Eingeborenen,  namentlich  solange
  sie  hauptsächlich  Viehzucht  betrieben  und
anderen  Erwerbszweigen  ziemlich  fernstanden,  die
Lebensexistenz  im  wesentlichen  an  ihren  Viehbestand
knüpfte,  so  war  die  Erhaltung  dieses  Bestandes  von
größter  Wichtigkeit  und  waren  Viehdiebstähle  die
emmpfindlichsten  Störungen  ihrer  wirtschaftlichen  Lage.
Die  Bestrafung  oder  Haftbarmachung  des  bestimmten
individuellen  Diebes  war  dabei  kein  genügendes
Mittel,  solchen  Diebstählen  vorzubeugen  bzw.  eine
Entschädigung  zu  erlangen,  denn  der  einzelne  Täter,
der  den  Diebstahl  in  der  Regel  unerkannt  verübte,
verschwand  in  seinem  Kraal  und  war  vor  Feststellung
  durch  das  Solidaritätsgefühl  der  Angehörigen
  seines  Kraals  gegenüber  dem  Kraal  des
Bestohlenen  meist  geschützt.

Es  galt  also  die  Kraalgemeinde,  nicht  den  einzelnen
  Täter  verantwortlich  zu  machen.  Der  schon
erwähnte  Grundsatz  der  Kaffern,  die  Gemeinde  für
den  einzelnen  verantwortlich  zu  machen,  bildete  die
Voraussetzung  dazu,  und  es  bedurfte  nur  der  Aus-1)

  Wie  notwendig  der  Gesetzgebung  der  Kapkolonie
die  Unterdrückung  des  Zauberunwesens  erscheint,  zeigt
sich  auch  darin,  daß  sie  für  diejenigen  Teile  der  Kolonie,
in  denen  der  Code  nicht  gilt,  wo  Eingeborene  zum  Teil
also  nur  zerstreut  leben,  doch  ein  besonderes  Gesetz
erlassen  hat,  nämlich  einen  „Act  to  suppress  the  Iimputation
  or  practice  of  pretended  witcheraft“  (Nr.  2
von  1895),  welcher  analoge  Bestimmungen  über  die
Zauberei  wie  der  Code  enthält.

2)  Die  Haftung  nach  Spoor-Law  gehört  eigentlich
in  das  Rrrtreshe  die  Bestimmungen  darüber  sind  aber
in  den  Penal  Code  aufgenommen  und  dienen  dem  Verständnis
  der  an  das  Spoor-ULUnw  angeknüpften  Strafbestimmung.


 

bildung  gewisser  Regeln,  wenn  bei  Viehdiebstählen,
falls  der  Täter  unbekannt,  eine  Spur  des  gestohlenen
Viehes  aber  aufgefunden  war,  eine  Kraalgemeinde
für  den  Diebstahl  verantwortlich  gemacht  werden
konnte.  Die  Zusammenfassung  dieser  Regeln  und
des  Prinzips  der  kommunalen  Verantwortlichkeit
versteht  man  unter  dem  Recht  der  Spurfolge.!)

Die  älteren  Kolonisten,  welche  unter  den  Kaffern
lebten,  hatten  unter  den  Viehdiebstählen,  die  auch
ihre  Lebensexistenz  wesentlich  berührten,  umsomehr
zu  leiden,  als  die  Eingeborenen  wenig  Neigung
zeigten,  den  Kolonisten  bei  der  Aufspürung  ihres
Viehes  behilflich  zu  sein.

Die  Kolonisten  nahmen  deshalb  die  Grundsätze
der  Spurfolge  als  praktisch  wirksam  auf  und  erweiterten
  sie  noch  gerade  mit  Rücksicht  auf  die
erwähnte  Stellung  der  Kaffern  zu  Kolonisten-Eigentum.)


Durch  die  Gesetzgebung  der  Kapkolonie  hat  das
Recht  der  Spurfolge  schließlich  folgende  Gestaltung?)
erhalten:

1.  Weist  die  aufgefundene  Spur“)  auf  einen
bestimmten  Kraal  als  Aufenthalt  des  gestohlenen
Viehes,  so  ist  der  Kraalsvater  haftbar  für  den  Wert
des  gestohlenen  Tieres  und  für  den  durch  das  Tier
auf  fremdem  Grund  und  Boden  angerichteten
Schaden.

2.  Der  bestohlene  Eigentümer  hat  das  Recht,  wenn
die  Spur  verlorengegangen  oder  verwischt  ist,  nach
einem  Zeichen  von  dem  Tiere  in  jeder  Hütte,  jedem
Kraal,  jeder  Einfriedigung  und  auf  den  Ländereien
in  der  Nachbarschaft  des  Platzes,  wo  die  Spur
zuletzt  sichtbar  war,  zu  suchen.  Wer  das  Suchen
nicht  gestattet,  ist  verantwortlich  für  den  Wert  des
gestohlenen  Tieres.

3.  Hat  der  Eigentümer  die  Spur  seiner  gestohlenen
  Tiere  entdeckt,  so  ist  er  berechtigt,  von  den
Personen,  die  in  der  Nachbarschaft  der  Spurstelle
wohnen,  jede  vernünftige  Unterstützung  bei  der
Weiterverfolgung  der  Spur  zu  verlangen.

Eine  Verantwortung  für  den  Wert  der  gestohlenen
  Tiere  trifft  in  solchen  Fällen  denjenigen,
der  in  der  Unterstützung  nachlässig  ist  oder  sie  verweigert
  und  durch  das  eine  oder  andere  Schuld  trägt
an  dem  Verlust  oder  der  Verwischung  der  Spur.

Dieselbe  Verantwortung  trifft  den,  der  vorsätzlich
  den  Verlust  oder  die  Verwischung  der  Spur
herbeiführt.

1)  Spoor-Law.  Näheres  bei  Maclean,  S.  65  ff.

2)  Vgl.  Maclean  65,  66.

3)  Code  in  Secr.  200  bis  202.  An  die  Stelle  der
Sec.  200  des  Code  ist  der  Transkeian  Territories  Penal
Code  Amendment  Act  1898  getreten  (Nr.  41  von  1898
Statutes  of  the  ('ape  Colony  vol.  IV  S.  4009).

4)  Spur  bedeutet  jedes  Zeichen  oder  jeder  Eindruck
  auf  den  Boden,  oder  jedes  Zeichen  einer  Störung
an  Gras  oder  Buschwerk  oder  einen  auf  dem  Boden
aufgefundenen  Gegenstand,  woraus  geschlossen  werden
kann,  daß  Menschen  oder  Vieh  die  Gegend  in  einer
bestimmten  Richtung  passiert  haben.  Code  Sec.  5.
        <pb n="686" />
        G  612  20

4.  Weist  die  Spur  nicht  auf  einen  oder  mehrere
bestimmte  Kraale  hin,  sondern  ist  sie  inmitten  eines
Landstücks  verlorengegangen  oder  verwischt  worden,
dann  sind  die  Väter  aller  im  Umkreise  des  Landstücks
  belegenen  Kraale  verantwortlich  für  den  Wert
des  gestohlenen  Viehes.  Der  Umfang  der  Haftung
der  einzelnen  Kraale  wird  durch  den  Resident
Magistrate  (den  Regierungsbeamten  des  Distrikts)
festgesetzt,  der  berechtigt  ist,  zum  Ausgleich  des  Verlustes
  jeden  Kraal  bis  zu  zwei  Stück  Vieh  stellen
zu  lassen.

5.  Die  weiteste  Ausdehnung  des  Prinzips  der
kommunalen  Verantwortlichkeit  bringt  die  Pflicht
zur  Aufnahme  der  Spur.  Wird  nämlich  eine  Spur
bis  an  die  Grenzen  des  Gebietes  eines  Kraals,
eines  Stammesteils,  oder  eines  Stammes  oder
darüber  hinaus  verfolgt,  dann  haben  die  bezüglichen
Bewohner  dieser  Bezirke  die  Pflicht,  die  Spur  aufzunehmen
  und  weiter  zu  verfolgen.  Weigern  sie
sich  ohne  berechtigten  Grund,  dieses  zu  tun,  so  sind
sie,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die  Spur  infolgedessen
verlorengegangen  oder  verwischt  ist  oder  nicht  —

 

was  in  vorhergehenden  Fällen  erforderlich  war  —
für  den  Wert  des  gestohlenen  Tieres  verantwortlich.
Hier  kam  also  die  Haftung  den  ganzen  Stamm
treffen.

Nach  dem  Gesagten  ist  es  begreiflich,  daß  das
Recht  der  Spurfolge  leicht  mißbraucht  werden  kann.
Es  hat  deshalb  der  Code  (Sec.  201)  in  der  Absicht,
  grundlosen  Verdächtigungen  und  ungerechtfertigter
  Inanspruchnahme  der  Kraale  vorzubeugen,
bestimmt,  daß  derjenige,  welcher,  um  einem  Dritten
Schaden  zuzufügen,  eine  Spur  zur  Tänschung  anlegt,
  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  50  Pfund  belegt
wird.  1)7)

1)  Bei  Nichtbezahlung  Kerkerstrase  bis  zu  zwölf
Monaten.  —  Code  Src.  202  sieht  ein  abgekürztes  Verfahren
  zur  Geltendmachung  von  Ansprüchen  auf  Grund
des  Rechts  der  Spurfolge  vor.

2)  Ein  dem  Recht  der  Spurfolge  verwandter  Brauch
bestand  übrigens  auch  im  Dehli-Dismikt  in  Indien,
bekannt  unter  dem  Namen  „Khoj“.  Vgl.  Journal  ol
the  Society  of  comparative  Legislation  vol.  II  19/#
S.  IX.

 

 

 

*vDie  Wege  nach  Katanga.
(Mit  einer  Kartenskizzze.)

Der  südliche  Zipfel  des  belgischen  Kongolandes,
das  Katangagebiet,  steht  in  dem  Rufe  unermeßlicher
  Reichtümer  an  Erzvorkommen,  unter  denen
sich  besonders  Kupfer  und  Zinn,  aber  auch  Gold,
Platin  und  Eisen  finden  sollen.  In  diesem  Gebiete
  hat  die  englische  Tanganyika  Concessions  Ia#d.,
die  bis  dahin  in  Rhodesien,  namentlich  in  der
Nähe  des  Taganjikasees,  prospektiert  hatte,  seit
dem  Jahre  1900  die  bergbaulichen  Aussichten
untersucht,  und  zwar  im  Auftrage  des  Comité
spécial  du  Katanga,  einer  Schöpfung  aus  dem
Jahre  1900,  die  als  Organ  des  Kongostaates
und  der  im  Jahre  1891  gegründeten  und  mit
großen  Grund=  und  Minenrechten  ausgestatteten
Compagnie  du  Katanga  der  wirtschaftlichen  Erschließung
  Katangas  dienen  und  deren  Gewinne
zu  zwei  Dritteln  dem  Staate  und  zu  einem  Drittel
der  letzteren  Kompagnie  zufallen  sollten.  Wie  weit
die  einzelnen,  meist  recht  überschwenglichen  Nachrichten
  über  das  Ergebnis  der  Erkundungen  zuverlässig
  sind,  bleibe  unerörtert:  daß  hier  aber
hervorragende  wirtschaftliche  Werte  der  Aufschließung
  harren,  wird  aus  der  Tatsache  geschlossen
  werden  dürfen,  daß  schon  erhebliche
Anstrengungen  unter  Aufwendung  ansehnlicher
Geldmittel  gemacht  worden  sind,  um  dieses  weltabgeschiedene
  Gebiet  durch  eine  leistungsfähige
Verkehrsstraße  mit  dem  Weltmeer  und  dadurch
mit  dem  Weltmarkt  zu  verbinden.

Die  frühesten  Pläne  hierfür  gehen  auf  eine
Beuntung  der  schiffbaren  Strecken  des  Kongo- 



(Luulaba-)  stromes  hinaus.  Im  Jahre  1902
wurde  die  Compagnie  du  chemin  de  fer  du
Katanga  mit  dem  Sitz  in  Brüssel  und  mit  einem
Aktienkapital  von  1  000  000  Fr.  gegründet,
von  dem  der  Kongostaat  60  v.  H.  und  eine  englische
  Finanzgruppe  40  v.  H.  übernahmen;  zu  der
letzteren  gehörte  Mr.  Williams,  der  bekannte  Direktor
  der  Tanganyika  Concessions  Ltd.  Der
Kongostaat  erhielt  das  Recht,  60  v.  H.  jeder
Kapitalsvermehrung  zu  zeichnen.  Zweck  der  Gesellschaft
  war  das  Studium  (und  die  spätere  Ausführung)
  einer  Bahn  von  der  an  Rhodesfien
stoßenden  Südgrenze  des  Kongostaates  nach  dem
oberen  Ende  der  schiffbaren  Strecke  des  Luulaba.
Diese  Bahn  sollte  das  Schlußstück  in  der  aus
Eisenbahn=  und  Schiffahrtsstrecken  zusammengesetzten
  Kongostraße  sein.  Diese  dürfte  nach
dem,  was  inzwischen  darüber  bekannt  geworden
ist,  etwa  folgendes  Aussehen  erhalten.  (Ziffer  8
der  Zusammenstellung  ist  nach  den  neuesten,  unten
erwähnten  Abmachungen  hinfällig.)
1.  Matadi—Léopoldville,  Bahn  seit

 

1898  sertig  400  km
2.  Léopoldville.—  Stauleyville,  Fluß  1600  =
3.  Stanleyville—  Ponthierville,  Bahn  127
4.  Ponthierville  —Kindu,  Fluß  400  t
5.  Kindu—  Buli,  Bahn  350
6.  Buli—  Kalengue,  Fluß  500
7.  Kalengue—Kambove,  Bahn  325=8.
  Kambove  —Grenze,  Bahn.  250  =

zusammen  rund  4000  km

Die  unter  3.  und  5.  genannten  Bahnlinien
wurden  im  Jahre  1903  der  Compagnie  des
        <pb n="687" />
        D  E0U  T  S  0##

ll—

 

 

 

 

 

Disirikt

4  4
7  *  –

*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lithogr.u.  Pruck  v.  Dietrich  Rehner  iErast  Vohsen)  Berlin.
        <pb n="688" />
        <pb n="689" />
        GV  613  20

chemins  de  fer  du  Congo  supérieur  aux  grandr

lacs  africains  konzessioniert,  die  gleichzeitig  das

Recht  erhielt,  auf  den  schiffbaren  Flußstrecken  zur

Verbindung  ihrer  Bahnlinien  untereinander  oder

mit  der  Linie  7  einen  Schiffsdienst  einzurichten.

Diese  im  Jahre  1901  mit  25  000  000  Fr.

Kapital  gegründete  belgische  Gesellschaft,  in  der

etwa  40  v.  H.  französisches  und  60  v.  H.  belgisches

Geld  steckt,  hatte  1902  die  Konzession  auf  die

beiden  Bahnlinien  von  Stanleyville  zum  Albertsee

und  von  Nyangwe  zum  Tanganjikasee  erhalten.

Die  erstere  Strecke  ist  bisher  mit  Rücksicht  auf

die  inzwischen  zutage  getretene  Strittigkeit  der

englisch-kongolesischen  Grenze  am  Obernil  noch
nicht  gebaut;  die  letztere  dürfte  nicht  vor  Vollendung
der  Linie  Kindu  —  Buli  in  Angriff  genommen
werden.  Die  Bahn  Stanleyville  —  Ponthierville
ist  seit  1906  im  Betriebe;  das  Stück  Kindu#—

Buli  ist  zur  Zeit  im  Bau,  ungefähr  150  km

sind  fertig.  Die  Gesellschaft  hat  1908  weitere

25  000  000  Fr.  ausgenommen.

Im  Jahre  1903  wurde  ferner  die  Société
d’étude  des  chemins  de  fer  du  Stanley-Pool
au  Katanga  (et  de  UItimbiri  à  IUele  et  à  un
point  à  déterminer  sur  la  frontidre  francaise)
mit  dem  aus  ihrem  Namen  hervorgehenden  Zweck
und  mit  1  000  000  Fr.  Aktienkapital  gegründet.

Von  der  Tätigkeit  der  Katangabahn=  und  der
Studiengesellschaft  verlautete  nicht  viel.  Die  erstere
hat  1904  eine  Erkundung  durchgeführt;  seitdem
ist  es  still  von  ihr  gewesen.  Die  letztere  löste  sich
1906  auf.  An  ihre  Stelle  trat  im  selben  Jahre  mit
erweitertem  Programm  die  Compagnie  du  chemin
de  fer  du  Bas-Congo  au  Katanga.  Sie  sollte:

1.  die  Erkundung,  den  Bau  und  den  Betrieb
einer  Bahn  vom  unteren  Kongo  nach  Katanga
und  einer  Bahn  zur  Verbindung  Katangas
mit  der  portugiesischen  Benguela-Linie  (vgl.
unten)  für  Rechnung  des  Kongostaates  betreiben;


2.  ebenfalls  für  Rechnung  des  Staates  dessen
finanzielle  Beteiligung  in  der  Compagnie  du
chemin  de  fer  du  Katanga  wahrnehmen
und  Erkundung,  Bau  und  Betrieb  der  Linie
Katanga  —  Luulaba  allein  oder  mit  Hilfe
dieser  Gesellschaft  ausführen;

3.  die  zur  Verwirklichung  dieses  Programms
nötigen  Finanzoperationen  mit  Genehmigung
des  Kongostaates  wahrnehmen  und  namentlich
eine  kongostaatliche  vierprozentige  Auleihe
von  150  000  000  Fr.  ganz  oder  teilweise
unterbringen,  um  mit  den  aus  dieser  Emission
aufkommenden  Mitteln  die  zu  1.  und  2.  bezeichneten
  Aufgaben  zu  erfüllen;

4.  die  Erkundung  und  Ausbeute  von  Erzvorkommen
  im  Kasalbecken  selbst  oder  durch
andere  Gesellschaften  betreiben.

 

Das  Gesellschaftskapital  betrug  2  000  000  Fr.

Bald  nach  ihrer  Gründung  wurde  von  dieser
Gesellschaft  und  der  Compagnie  du  chemin  de
fer  du  Katanga  ein  gemeinsames  Komitee  eingesetzt,
  das  die  zur  Ausführung  des  Programms
der  beiden  Gesellschaften  erforderlichen  Arbeiten
leiten  sollte.

Von  den  genannten  Aufgaben  ist  namentlich
die  Erkundung  der  Linie  „du  Bas-Congo  au
Katanga“  in  Angriff  genommen  worden.  Wenn
sie  auch  wohl  noch  nicht  endgültig  abgeschlossen
ist,  so  scheint  es  doch,  als  ob  es  nötig  würde,  die
Linie  von  Léopoldville  am  rechten  Ufer  des  Kasal
und  des  Sankuru  zu  führen,  weil  die  geradlinige
Trace  auf  zu  große  Schwierigkeiten  stoßen  würde.
Die  Entfernung  von  Kambove,  dem  bedeutendsten
Minenzentrum  Katangas,  würde  dann  bis  Léopoldville
  etwa  2000,  bis  Matadi  also  etwa  2400  km
betragen.  Dieses  Projekt  dürfte  das  Eingeständnis
bedeuten,  daß  die  Kongostraße  mit  ihren  vier
Bahn=  und  drei  Schiffsstrecken  zum  Abtransport
der  Bergwerksprodukte  nicht  geeignet  erscheint.

Inzwischen  war  es  dem  oben  genannten
Mr.  Williams,  der  schon  im  Jahre  1902  eine
dementsprechende  Bahn=  und  Minenkonzession  erhalten,
  aber  zunächst  nicht  hatte  erfüllen  können,
nach  langen  Bemühungen  im  Jahre  1906  gelungen,
  die  Benguella  Railway  and  Mineral
Concessions  Ltd.  mit  2  000  000  K  Kapital  zu
finanzieren,  an  der  die  Tanganyika  Concessions
Ltd.  stark  beteiligt  ist.  Hauptunternehmen  dieser
Gesellschaft  ist  eine  Bahn  von  Lobito  nach  Katanga.
Ihre  Länge  bis  Kambove  ist  wohl  zu  günstig  auf
1400  km  angenommen.  Sie  ist  seit  Jahren  im
Bau,  der  zur  Zeit  bis  Kilometer  207  vorgeschritten,
dort  aber  wegen  Mangels  der  nötigen  Baugelder
vollkommen  zum  Stillstand  gekommen  sein  soll.
Schon  im  letzten  Jahre  hieß  es,  daß  zwecks
Kürzung  des  Programms  die  Linie  im  Osten
Angolas  weiter  als  ursprünglich  nach  Norden  geschoben
  werden  sollte,  um  in  der  Nähe  des
Dilolosees  die  kongolesische  Grenze  zu  erreichen,
von  wo  aus  dann  die  Compagnie  du  chemin
de  fer  du  Bas-Congo  au  Katanga  den  Weiterbau
  übernehmen  sollte.  Die  Strecke  Lobito—
Kongogrenze  würde  etwa  1000  km  lang  werden.

Aber  diese  großzügigen  Pläne  sind  den  Finanziers
  offenbar  über  den  Kopf  gewachsen  und
haben  vorerst  der  bescheideneren  und  schneller
zum  Ziele  führenden  Lösung  weichen  müssen,
Katanga  vom  Süden  her  zu  erschließen,  wo  die
rhodesische  Bahn  seit  1906  in  Broken  Hill  haltgemacht
  hat.

Vor  kurzem  ist  mit  Mr.  Williams  an  der
Spitze  in  London  die  Rhodesia  Katanga  Junction
Railway  and  Mineral  Company  Limited  mit
1  .510  000  L  gegründet  worden,  die  inzwischen
        <pb n="690" />
        G  614  20

schon  den  Bau  der  200  km  langen  Bahnstrecke
von  Broken  Hill  bis  zur  Kongogrenze  an  die
Londoner  Firma  Pauling  &amp;amp;  Co.,  die  bekannten
Unternehmer  der  Rhodesiabahn,  vergeben  hat.
Die  Arbeiten  sind  sofort  begonnen  worden.  Die
Grenze  soll  schon  im  nächsten  August  erreicht
werden,  an  einem  Punkte  etwa  zehn  Meilen
nördlich  von  Bwana-Kuba.  Von  dort  soll  (mit
derselben  Firma)  zunächst  bis  zum  Star  of  Kongo,
einer  der  größten  Minen  Katangas,  gebaut  werden;
das  sind  weitere  260  km,  die  im  Herbst  1910
fertig  sein  sollen.  Die  Verlängerung  von  da  bis
Kambove,  die  wiederum  etwa  200  km  lang
werden  würde,  dürfte  dann  nicht  mehr  lange  auf
sich  warten  lassen.

Das  Stück  Grenze—Star  of  Kongo  wird  von
der  Compagnie  du  chemin  de  fer  du  Katanga
finanziert,  die  zu  dem  Zwecke  ihr  Kapital  von
1  000  000  auf  26  000  000  Fr.  vermehrt  hat.
Von  den  neuen  Aktien  haben  übernommen:
15  000  000  Fr.  die  Compagnie  du  chemin  de
fer  du  Bas-Kongo  au  Katanga  für  Rechnung
des  Kongostaates  und  10  000  000  Fr.  die  Union
Minière  du  Haut-Katanga.  Letztere  ist  im
Jahre  1906  zum  Zwecke  der  Ausbeutung  der
Erzvorkommen  Katangas  und  der  Schaffung  der
dazu  erforderlichen  Verkehrsunternehmen  mit
10  000  000  Fr.  Aktienkapital  gegründet  worden,
die  je  zur  Hälfte  von  dem  Comité  special  du
Katanga  und  der  Tanganyika  Concessions  Ltd.
übernommen  wurden.  Die  Eigentümerin  der
Rhodesiabahn,  die  South  Africa  Company,  zugleich
  Inhaberin  der  Charter  für  Rhodesien,
dürfte  für  ihre  Zustimmung  zu  diesem  Bahnbau
bestimmte  Zusicherungen  über  den  Frachtanteil
erhalten  haben,  der  auch  nach  etwaiger  Vollendung
anderer  Zugangslinien  zum  Katangagebiete  über
die  Rhodesiaroute  geleitet  wird.

So  werden  vorerst  die  Erze  Katangas  zum

 

Indischen  Ozean  nach  Beira  gehen.  Die  Bahnstrecke
  beträgt:
Kambove  —  Brokenhil.  6060  km,
Beira—  Brokenhill  1329  Meilen  2140  =
im  ganzen  2800  km.

Diese  Linie  würde  sich  durch  eine  Bahn  Salisbury—Station
  Kafus  River  etwa  um  800  km
abkürzen  lassen.

Tierärstliche  Konferenz#  in  Dretoria.

Zu  dem  im  Januar  1909  in  Pretoria  stattgehabten
  tierärztlichen  Kongreß  waren  fast
sämtliche  afrikanischen  Staaten  eingeladen.  Der
Iustizminister  G.  de  Villiers,  der  in  Anwesenheit
  des  Generals  Botha  die  Versammlung  eröffnete,
  konnte  daher  mit  Recht  von  dem  ersten
„panafrikanischen“  tierärztlichen  Kongreß  sprechen.

 

Die  erste  Resolution  befaßte  sich  mit  dem
Küstenfieber;  im  Hinblick  auf  das  erneute  starke
Umsichgreifen  der  Seuche  in  Natal  wurde  auf  die
hierdurch  entstehende  große  Gefahr  für  ganz  Südafrika
  und  auf  die  Notwendigkeit  drastischer  Maßnahmen
  zur  Ausrottung  der  Seuche  hingewiesen,

Für  Deutsch-Südwestafrika  kommt  in  dieser
Hinsicht  insbesondere  das  verseuchte  Rhodesien  in
Betracht.  Doch  ist  das  Küstenfieber  in  Rhodesien
in  den  letzten  Jahren  so  bedeutend  zurückgegangen,
daß  nur  noch  ein  größerer  Seuchenherd  existiert.
Die  Einfuhr  von  Rindern  aus  Rhodefien  nach
Deutsch-Südwestafrika  ist  im  vergangenen  Jahre
verboten  worden.

Die  zweite  Resolution  macht  darauf  aufmerksam,
  daß  infolge  des  stetigen  Rückgangs  der
Rotzausbrüche  in  Südafrika  die  Zeit  zur  völligen
Ausrottung  der  Seuche  durch  liberale  Entschädigung,
  selbst  für  sog.  Reaktoren,  günstig  sei.

Für  Südwestafrika  liegen  infolge  des  eben
erst  überstandenen  Krieges  die  Verhältnisse  vielleicht
  etwas  weniger  günstig.

Die  nächste  Resolution  weist  auf  die  Notwendigkeit
  einer  hohen  Besteuerung  der  Hunde  wegen
der  damit  Hand  in  Hand  gehenden  Verringerung
der  Hundswutgefahr  hin.

Für  Deutsch-Südwestafrika  ist  der  Umstand
von  Wichtigkeit,  daß  die  Tollwut  in  Rhodesien
seit  Jahren  herrscht,  aber  deren  Tilgung  wegen
der  Übertragbarkeit  auf  Raubtiere  auf  besondere
Schwierigkeiten  stößt.

Die  vierte  Resolution  befaßt  sich  wieder  mit
dem  Küstenfieber  in  Natal  und  weist  darauf
hin,  daß  bei  der  Schwierigkeit  der  Ausrottung  der
Seuche  in  dem  an  Zecken  reichen  und  an  barem
Gelde  armen  Natal  einerseits  und  bei  der  Wichtigkeit
  des  raschen  Verschwindens  der  Krankheit
anderseits  die  übrigen  Staaten  Südafrikas  Natal
in  der  Bekämpfung  der  Seuche  tatkräftige  Unterstützung
  gewähren  sollten.

Resolution  5  befaßt  sich  mit  der  sogenannten
epizootischen  und  ulcerativen  Lymphangitis,
welche  in  den  meisten  südafrikanischen  Staaten  zu
den  anzeigepflichtigen  Krankheiten  gehört.  In
Deutsch-Südwestafrika  ist  dies  bis  jetzt  noch  nicht
der  Fall.

Resolution  6  betrifft  die  Anlage  von  Räudebädern
  und  das  Waschen  von  Eingeborenen-Kleinvieh.


Da  die  Wollschafzucht  in  unserem  Schutzgebict
erst  in  den  Anfangsstadien  begriffen,  aber  eine
rasche  Ausbreitung  zu  erwarten  ist,  so  verdiem
dieser  Beschluß  besondere  Aufmerksamkeit,  weil  es
keinem  Zweifel  unterliegen  kann,  daß  ohne  die
erwähnten  Maßnahmen  eine  dauernde  Tilgung
dieser  unangenehmen,  häufig  auch  große  Verluste
hervorrufenden  Herdenkrankheit  unmöglich  ist.
        <pb n="691" />
        C  615  20

Der  Beschluß  7  weist  auf  die  Wichtigkeit  des
Vorhandenseins  eines  zur  Ausrottung  von  Seuchen
bestimmten  und  nicht  zu  kleinen  Fonds  hin.

Die  achte  Resolution  erwähnt  die  Wichtigkeit
einheitlicher  Gesetze  und  Vorschriften  bezüglich  der
Einfuhr  von  Haustieren  und  der  Bekämpfung
  der  Seuchen  im  Inlande.

In  den  zu  diesem  Zwecke  ernannten  Ausschuß
wurde  auch  der  Vertreter  von  Deutsch-Südwestafrika
  gewählt.  Obwohl  kaum  zu  erwarten  ist,
daß  diese  Fragen  eine  vollständige  einheitliche
Regelung  erfahren  werden,  so  ist  jenes  Bestreben
doch  mit  Freude  zu  begrüßen,  weil  ein  gemeinschaftliches
  Vorgehen  für  eine  dauernde  Ausrottung
der  Seuchen  natürlich  größere  Gewähr  bietet.

Die  neunte  Resolution  beschäftigt  sich  mit  der
sogenannten  „Lamzickte",  deren  genauere  Erforschung
  als  notwendig  bezeichnet  wird.  Soweit
bekannt,  ist  Deutsch-Südwestafrika  von  dieser
Krankheit  noch  frei.

In  der  zehnten,  elften  und  zwölften  Resolution
finden  die  sog.  Trypanosomenkrankheiten,
welche  in  Zentral=  und  Portugiesisch  --Afrika,  in
Indien  und  Maurikius  herrschen,  ernste  Erwähnung.
  Es  wird  der  Vorschlag  gemacht,  zur  Vermeidung
  der  Einschleppung  dieser  höchst  gefährlichen
  Krankheiten  nach  Südafrika  Vorsichtsmaßregeln
  zu  treffen.

Resolution  13  will  das  ansteckende  Verwerfen
der  Haustiere  in  die  Liste  der  anzeigepflichtigen
Seuchen  ausgenommen  sehen.  Diese  Krankheit
ist  in  Deutsch-Südwestafrika  noch  nicht  zur  Beobachtung
  gekommen.

Der  vierzehnte  Beschluß  weist  auf  die  Wichtigkeit
  einer  besonderen  Ausbildung  der  Kolonial-Tierärzte
  in  der  tropischen  Tierheilkunde  hin.

Die  fünfzehnte  und  sechzehnte  Resolution  erwähnen
  das  Studium  unbekannter  Tier-=seuchen
  in  denjenigen  Teilen  Afrikas,  welche
Sachverständige  zu  diesem  Zweck  nicht  oder  nicht
in  hinreichender  Menge  besitzen;  sie  machen  auch
darauf  aufmerksam,  daß  in  Portugiesisch-Ostafrika
neuerdings  eine  nicht  diagnostizierte  gefährliche
Seuche  in  rascher  Ausbreitung  begriffen  sei.

Der  Beschluß  17  bringt  die  Wichtigkeit  der
Einrichtung  eines  tierärztlichen  Departements
für  Portugiesisch-Westafrika  zum  Ausdruck.

 

Beschluß  18  hält  die  bevorstehende  Eröffnung
des  Transvaalschen  Seuchenlaboratoriums
für  einen  günstigen  Zeitpunkt  zu  einer  Zusammenkunft
  zwecks  Besprechung  einer  besseren  Verteilung
der  von  den  bakteriologischen  Instituten  bisher
geleisteten  Arbeit.

Resolution  19  befaßt  sich  mit  Schlachthöfen
und  der  Fleischbeschau.

Die  Beschlüsse  20  und  21  erachten  es  für
notwendig,  daß  tierärztliche  wissenschaftliche  Arbeiten
  in  einer  besonderen  Fachschrift,  und
zwar  dem  „Journal  of  tropical  medicine“,  veröffentlicht
  werden.

Resolution  22  bezieht  sich  auf  die  Formierung
eines  Veterinär-Voluntier-Korps  für  den
Kriegsfall.

Die  letzte  Resolution  beschäftigt  sich  mit  dem
nächsten  „panafrikanischen“  Veterinärkongreß
  und  erwähnt  die  Namen  der  gewählten
Komiteemitglieder,  denen  die  Vorbereitung  des
Kongresses  obliegen  soll.

 

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingercichten  Bücher,  deren  Lesprechung  sich  die  Redaktion

durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Gaul:  Finanzrecht  der  deutschen  Schutzgebiete.
  Unter  besonderer  Berücksichtigung
der  Steuergesetzgebung.  Leipzig  1909.  Verlag
von  C.  Milde.  Preis  .“  3.

Range:  Die  geologischen  Formationen  des
Nama-Landes.  Sonderabdruck  aus  den
Monatsberichten  der  Deutschen  Geologischen
Gesellschaft,  Band  6,  Jahrgang  1909,  Nr.  2.

Range:  Reisestudien  in  Groß-Nama-Land.
Sonderabdruck  aus  der  Zeitschrift  der  Gesellschaft
für  Erdkunde  zu  Berlin  1908.

Félicien  Challaye:  Le  Congo  frangais.
La  duestion  internationale  du  Congo.  Bibliothèque
  d’histoire  contemporaire.  Paris  1909.
Félix  Alcan,  éditeur.

Rangliste  von  Beamten  der  Kaiserlich
Deutschen  Marine  für  das  Jahr  1909.
Nach  dem  Stande  vom  15.  Mai  1909.  Redigiert
im  Reichs-Marine-Amt.  Berlin.  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn,  Kgl.  Hofbuchhandlung.  Preis  3,  —.

 

S..  —  —  —  —

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postanstalten  in  Deutsch-Neuguinea  werden  vom  1.  August  d.  Is.  ab  unter  den
Bedingungen  des  Wertbrief-Übereinkommens  des  Weltpostvereins  zum  Wertbriefdienst  untereinander,
  mit  den  deutschen  Postanstalten  im  Auslande  und  in  anderen  Schutzgebieten,  soweit  sie

am  Wertbriefdienst  teilnehmen,  sowie  im  internationalen  Verkehr  zugelassen.

 

 

—  —

Die  Höchstgrenze  der

Wertangabe  ist  2400  .¾.  Die  Sendungen  können  mit  Nachnahme  bis  800  belastet  werden.
        <pb n="692" />
        6  616

S

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juni  1909.

 

—  —  —  —  —

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

—

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
.  Deutsch-Ostafriha.  Neapel  28.  Juni  8.  Juli  MombasaO  16,16,1829.26.  Juni  6.  Juli  1010
(deutsche  Schiffe)
dlr  sss¼han  Marseille  10.  jedes  MonatsMombasa  0  17  Tagejed.  Mts.  1040
un  rat  «  -
Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  11.  Juli  Mombasa  O  15  Tage  9.  Juli  10  40
beförderung  mit  der  Uganda-4(engl.  Schiffe)
bahn  und  von  der  Endstation
zu  dl  nach  den  Bessim.]rindiss.  4.  Juli  Mombasa  O  17  Tage  2.  Juli  1040
«  (engl.  Schiffe)
28.  Juni  ·  «.«.·)40
b)  H  M  Don  g  m  1  Shon-  nt  eeente,  28.  Juni  8.  Juli  Tanga  17,  17,  19  Tage  26.  Juni  6.  Juli  10.#0
nQ  ,  um-  ·  «  .
bara.  Momdbonssch.  Mu--  Brindisi  I  11.  Juli  Tanga  16  Tage  9.  Juli  10  10
hesa,  Pangam,.  Wilhelmstal!enal.  Schiffe)  «
cinqugirU......  Marschex10·jedc.zMonqt.3  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  10

Neapel
(deutsche  Schiffe)

 

 

28.  Juni

Daressalam  18  Tage

uJuni  1010

 

 

Marseille  10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  S
(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbe  brderung  nach
Daressalam  durch  Luvenne
0  nach  Deutsch-Ostafria,Prindii  .  mentsbampfer  in  6  Stund)  ·
(ausschl.derumeraunbb((malSchMe)  11.  Juli  Daressalam  18  Tage  9.  Juli  10  40
genannten  Postorte)  I  indif
Brindisi  .-  2  ·  10
(engl.  Schiffe)  4.  Juli  4  19  r*2*  2.  Juli  10.2
·«  nach  Daressalam  weiter
K  indisn*  I  mitnächsterGelegenheit«-««  1032
Neapel  8.  Juli  Daressalam  21  Tage  6.  Juli  1040
tdeutsche  Schiffe)  Juli  sa  8  ·-I

2.  Deutsch-Südwestafrika.  «
a)  nach  Swakopmund  sowie  «  .  «-)1mch
  Abbath  Arts,  tge  Hamburg  23.  Juni  Swakopmund  26  Tage22.  Juni  12.0
Epukiro,  Gobabis,  Gocha-Lanac,
  Assaifoiu  Groß-  l  8  de217  2  10
armen.  Groß  Witoley.  Gu-  28.  ·  Swakopmun  age  7.  Juni  1.
chab,  HLaris,  Hoachanas,  Lohe-  #ielntwerpen.  29.  Jumi  Swatoi  P  "1
FreasebalrnlerisoWa  20  Tage  28.  Juni  1123
rechtshohe,  Kalkfeld,  Ka-Southampton  29.  Juni  Swakopmund  20  Tage.  Juni  11  2.
ribtb,  Khan,  Kub,  Kubas,  Schiffe).  k
Nauchas,  Neudamm,  Oka-  eunsche  Schiffe)  .
011d10-Okaiic,Otmmve1o,Southamptonäzkxnli  Swakopmund  20  Tage  2.  Juli  11.23
kombahe,  Omaruru,  On-  -
zhuata  Osona,  Otawi,  Orji-  1
wenerc.  iindin  we,  Hu#tl  Hamburg  18.  jedes  MonatsSwakopmund  26  Tage18.  jed.  Mts.  6.20
kopmund  24,  31.18.  25.  Juni  11.23
ofen,  Seeis,  Tfumeb,  Usakos,  S  26.  ·  S  mund  24,  31,  25.  Juni  11.2
elen  Seie  umeb  Lsatas.  Southampton  19.  26.  Juni  Swakop  un  34.—
helmstal,  Windhuk  "  9

 

 

 

N  Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—28  Ig.jden  Freitag  11.23
2.  en  28.  Juni  Lüderitzbucht  22  Tage27.  Juni  1.0
b)  nach  Kudersbncht,  lowie  a#lntwerpen.  28.  Juni  öbuch  9
nach  Arahoab,  Aus,.  Berseba,  —  1•  .  ...  -  ;  l  2
Bethanien,  Brackwasser,  Gt  Southampton  29.  Juni  Lüderitzbucht  21  Tage  28.  Juni  11.23
beon,  Gochas.  Lasuur.  Kall-  &amp;amp;  (deutsche  Schiffe)
kontein  (Sud),  Kanus,  Keet-  .  ..  ..  .  «.  —  M  3
manshoob.  Kuibis.  Maltaesss+amburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  32  Tage  18.  jed.  Mts.  6.20
hohe,  Secheim,  Warmbad,  .  ...  ·  ..«
UtamaT  h  fpamburg  1.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  40  Tage  1.  jed.  Mts.  6.20
pamburg  23.  Juni  Lüderitzbucht  27  Tage.  Juni  12,
c)  nach  Ramansdriftt  Louthampton  19.  Juni  3.  Juli  Kapstadt  17  Tage  18.  Juni  2.  Juli  11.23
1  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf
Queenstown  18.  Juli  Apia  31  Tage  ;ʒ  Juli  11.2:

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

Nachversand  1.0
        <pb n="693" />
        W  617  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

Ausschiffungshafen.  Vriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Neapel  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  18.  Juni  2.  16.  Juli  hafen  38,  41  u.  88  Tg.
«  Simpfonhafen47u.4ng.16.25.30.Juni14.Juli
4.  deutsch-Neuguinea.  Brindisi  27.  Juni  Simpsonhafen  40  Tage  10  40
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen

  43  Tage

 

 

 

 

1  10.  jedes  Monats

Viktoria  19,  27  Tage
Duala  20,  28—43  Tage

—

 

 

 

 

 

Hamburg  Kribi  21,  28—43  Tage  Q„
5.  Namerun.  1  25.  jedes  Monats  Plantation  21,  28-43  Tg.  #  sed-  Ats  950
.  Lougji21,28—4ZTagc«I««
25.jedcsMo-mtsCantp0284432age
a)  Algnolunga,  Gomesor,  Bibundi  28—48  Tage
·0
Wides  #mohe  Buea.  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  ’
CMWDWOD  la  fur  Mer  Duala  19  Tage
Dume,  Ebolwoa,  Edea,  au  ..  9  „
basst,  Jaunde,  Johann-  (deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
zurpcb  dar.  8  Plantation  20  Tage
alben  B#llrta  onqli,  lan-  Longji  20  Tage
Liverpool  1.  Juli  Viktoria  26  Tage
Luala  29  Tage
Pr.  Batanga  30—32  Tage  ..
Longji  30—32  Tage  29.  Juni  101.
-  Kribi  30—32  Tage
I  Plantation  30—32  Tage
#Hamburg  25.  jedes  Monats.  Kio  del  Rey  28—48  Tage  25.  jed.  Mts.  6.20
i  j  S  ·  1045
v)  nach  Rio  del  Ney-  5  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  10  ka  ¾  Ziang  jeden  Donnerstag  1045
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  1.  Juli  Rio  del  Rey  25  Tage29.  Juni  1045
c)  nach  dem  Tschadsee-GebtetLiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage  ·
(Garua,  Kusserl)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-Hola  ç  4
d)  nach  Offidinge  Liverpool  jeden  SonnabendCalabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  10
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croß  uß)  bis  Osfidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molundu  Antwerpen  24.  Juni  15.  Juli  Matadi  19—20  Tage23.  Juni  14.  Juli  1.0
pvon  da  weiter  mit  der  E  a.
Bordeaux  25.  jedes  Monats)a  rassabtlle  und23.  jed.  Mts.  104
«  dem  Konzo  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu
Brindisi  27.  Juni  Jap  48  Tage
6.  den  KNarolinen,  Palan-engl.  Schiffe)  Ponape  51  Tage
Maseln.  Marianen  aus-  1  Saipan  43  Tage  6#1.  25.  Aun
schlieblich  Gnam.)  Neaopoll  Palau  37  Tage  14  *  uni  40
(beutsche  Schtffe)  Angaur  36  Tage  5“  —
*)  Sendungen  nach  Guam  wer-  Jap  39  Tage
über  San  Francisco  *
—  Neapel  18.  Juni  16.  Juli  Jap  34  Tage
)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  (eutsche  Schiffe)  )

-)  nur  für  Sendungen  nach  Jap,

Palau,  Angaur.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Niantschon.

Verlan  en  des  Absenbiu
  gewöhnliche  und  ein-Pelchriegene
  *  und  Postrten

  über  Sibirien.

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(kranz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille

 

(engl.  Schiffe)

18.  Juni  2.  Juli
jeden  Sonntag
20.  Juni  4.  Juli

2.  Juli
25.  Juni

Tsingtau  82  Tage
Tsingtau  833—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

 

16.  30.  Juni  1040
jeden  Freitag  10  L
18.  Juni  2.Juli  1010

1.  Juli  8.35
23.  Juni  100.

aus  #  Verlangen  des  Absenders  gewöhnl.  u.  eingeschr.  Briefe  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,

Geschäft

apiere,  Warenproben  —  üb.  Rußland;  Montags,  Dienstags,  Mittwochs,  Donnerstags,
Sonnabends;  ab  Berlin  7  K  u.  Dienstags  7.52,  Brieffend  jed.  Art  auf

eri  auch  ũb.  New  Vort  (700).
        <pb n="694" />
        Die  Abfahrt  erfolgt

ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

 

Nach  vom  Ein  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  amt:
Neapeml  ...  Jaluit  57  Tage
g.  Marshal-Inseln.  *-  0.  Aug.  1040.
Brindisi  8.  Aug  Jaluit  56  und  51  Tage

(engl.  Schiffe)

 

9.  Logo.

Hamburg
Hamburg

RNotterdam
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.
(deutsche  Schiffe)

Marseille  .

+Bordeaux

Liverpool
i

tHaiiibiirg

 

Notterdam  1

16.  25.  jed.  Mts.
10.  jedes  Monats
22.  jed.  Mts.

11.  jedes  Monats
12.  jedes  Monats
25.  jedes  Monats

jeden  Sonnabend

1.  jedes  Monats

 

Lome  22—26  Tage  16.  25.  und  Letzten
jed.  Mts.  6.20

Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Lome  20  Tage  21.  jed.  Mts.  10  13
Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1010
von  da  ab  Landverbindung
Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  105
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage  Donnerstag  1018

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  26—28  Tage  1.  jedes  Monats  6.20
Lome  21—23  Tagee  10  18

 

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs=  Die  Post  ist  faälig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
utsch-Neu  ninea  .,Neapel.  .  21.  Juni  2“.  Juli  1
beutsch-Neug  eape  Jum  2—  Juli  Mr-  den-  Neapel  .15.  Juli
d  i  "  Neapel.  21.  Juni  2.  Juli
entsch-Ostafrika  Brindisi  .  ..  20.  Juni  ——  —  —  —  ——  —
dch-Spafri  Marseille.  16.  jed.  Mts.  Neapel  17*.  Juni  1“.  Juli
—  —  –  —  Brindisi  27.  Juni  11.  Juli
Marseille.  .  .  24.  Juni  8.  alt
veutich  ——.  5  8
8  1*.  Juli  Liverpool  I  üb.  Vancouv.  27.  Juni

nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.

suüdl.  Teil  des  Schutzgeb.

—  .  —  —  —

Kamenyn

"  den  Karolinen,
Marianen

Southampton  jeden  Sonntag
Hamburg  .  .  15"  jed.  Mts.

Southampton!  1“.  Juli
Southampton  jeden  Sonntag

Hamburg  165.

 

 

 

palan-Inseln

 

Klautschon  Plymouth,

I
Southampton,  über  San  Francisco  unbe-Le
  Havre  oder  stimmt  (5—6  mal  monatl.)
Queenstown  9
Sibir.  Eisen-  unbestimmt
bahn  J1  (3  bis  4  mal  wöchentlich!

 

––  ——.  —  —  —  —

 

 

 

*  jed.  Mis.  Plymouth  üũb.  Vancouv.  15*.  Juni
Southampton  30“.  jed.  Mts.  8  Queenstown
Liverpool  4.  Juli  amoa  oder  Hapvre  über  San  Francisco

idi  —  —  od.  Plymouth!  (unbestimmt)
ineoper  *  21.  Juni  2".  Juli  #  0  Hamburg  ..  2.-  15  19°.  247.  jed.  Mis.
og  Southampton  30“.  jed.  Mts.

*Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="695" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  619  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  nach  bis  11.  Juni  1900.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  .  Durban  am  9.  Juni  ab  Zanzibar.
„Alexgandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  11.  Juni  Borkumriff  passiert.
„Anna  Woermann“  Burutu  s  Hamburg  am  O9.  Juni  ab  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  #  Lüderitzbucht  am  27.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  SSrnakopmund  am  9.  Juni  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Kilwa  6  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  2.  Juni  in  Duala.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Swakopmund  am  1.  Juni  in  Swakopmund.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  s  Kotonou  am  26.  Mai  in  Lome.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  10.  Juni  in  Kapstadt.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  #  Kamerun  am  4.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  9.  Juni  in  Antwerpen.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  l  Burutu  am  9.  Juni  in  Lome.
„Jeannette  Woermann“  Assinie  s  Hamburg  am  10.  Juni  Ouessant  passiert.
„Kurt  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  28.  Mai  ab  Lome.
„Lili  Woermann“  Hamburg  1  Burutu  am  14.  Juni  ab  Hamburg.
„Linda  Woermann“  Swakopomund  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Calabar  1  Hamburg  am  31.  Mai  ab  Lagos.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  11.  Juni  in  Dover.
„Marie  Woermann“  Hamburg  s  Assinie  am  29.  Mai  in  Assinie.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  1  Calabar  am  11.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“.  ..  Hamburg  I  Lüderitzbucht  am  13.  Juni  ab  Hamburg.
„Otto  Woermann“.  Hamburg  i  Assinie  am  9.  Juni  in  Dakar.
„Paul  Woermann“.  Mossamedes  Hamburg  am  1.  Juni  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  14.  Juni  ab  Hamburg.

„Edea“
„Kamerun“
„Lome“

„Otavi“
„Swakopmund“
„Togot
„Windhuk"
„Savoia“.

„Friderun“
„Henner“
„Immo“.
„Ingbert“.
„Ingo“  ..
„Ingraban“.
„Irmfried“
„Irmgard“
„Ivo“  ..
„Walburg“

 

 

 

Hamburg
Hamburg
Kotonou

Lüderitzbucht

Hamburg

Mossamedes

Durban
Hamburg

Calabar

Kamerun

Hamburg
Hamburg

I  Lüderitzbucht
Hamburg
I  Hamburg

Mossamedes

 

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

am  28.  Mai  in  Lagos.

am  24.  Mai  in  Duala.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  7.  Juni  in  Sekondi.
am  20.  Mai  in  Lüderitzbucht.
z.  Zt.  in  Hamburg.

am  6.  Juni  in  Hamburg.
am  27.  Mai  in  Mossamedes.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg

Hamburg

Mossamedes

Hamburg
Durban

Hamburg
Akkra

Rio  Nunez

Hamburg

1  Akkra
Rio  Nunez

Rio  Nunez

«  Hamburg

Mossamedes

Hamburg

«  Alkra

Hamburg

i  Hamburg

"  Lüderitzbucht

l

 

am  9.  Juni  Dover  passiert.
am  2.  Juni  in  Sierra  Leone.
am  10.  Juni  in  Dakar.

am  28.  Mai  in  Lagos.

am  5.  Juni  ab  Rufisque.
am  26.  Mai  ab  Mahé.

am  30.  Mai  in  Sierra  Leone.
am  6.  Juni  ab  Lagos.

am  11.  Juni  in  Hamburg.
am  6.  Juni  Dover  passiert.
        <pb n="696" />
        W  620  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  BKZeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Bendtlontor  12.  Juni  1909.
vor-Grün-,
  Kapital  .  letzte  ktt-  Nachfrage  Angebot
dungs-  “  äfts-  Divi-:
  Divi-  II
jahr  M  jahr  dende  dende  T  5%  %
1907  1850  000  1.  10.  10  0  #fritanische  Kompagnie  A.-G.  76  —
i606  2000000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschul-Compagnie  —*-.  —  60
1905  750  000  1.  4.  8  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm
x  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  .  170  —
1905  1  200  O0ol.  4.  crhin  Olollden  e  Bergwerksgesellschaft  58  65
1905  600  000  1.  1.  5  5  Kentralafrikanische  Seengesellschaft  —  90
1890  1600  000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Uark-comwagie  250  —
1891  2  600  000  1.  10.  7  7  Chocoldnd  Plantagen-Gesellschaftt.  103  107
1905  220  00|0  1.  1418  20  Debundscha-Pflanzung  —  125
1900  800  O000.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-  esellschaft-  .  —  65
1878  2750  0001.  1.0  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
1  der  Südsee-Inseln  ..  250  —
1885  2000  OC0O00U.  40  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Sütwest-fri  1160  1170
1907  2  500  O000.  1,—  0  C  Deutsche  Lautschut-Attiengesellshaft'  .  55
1902“  1000  000.  1.  0  0Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  55
190040500  0000.  5ö.—  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.=  Gef.  200  205
1902  1  000  00  6.  2  8  Deutsche  Togogesellscha  ast).  ...  60  65
1885  3721  000.  1.  5  5  „Deutsch-Ostafrikanische  esellschaft  Stamm-Ant.  105  108
3  000  000  5  5  do  Vorzugs-Anteile  105  108
1886  400  000/I.  1.  .  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  Essa-,
  —  —-  do  Vorz.-Aktien  —  225
1908  11  495  000HM.  15½83½  vew  3½%  Schuldverschreikbungen
  (vom  Reich  sichergestelltl)  96  97
180250  0001.  14  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellscheft  –  100
1899  1  4000  00%  1.1  o  Gesellschaft  Nordwestkamerun  —  A  20
360  000  ·0  0  do  .Lit.  B.26  .  28
1898  1  000  00  .  11  0  ***  Südkamerun.  Ht.  A.  —  99
1  000  000  10  0  do  Tit.  B..  88
1889  2000  000  1.  10.  0  0  Guanala  Plantagen-Gesellschaft  19
18971158O000L  ..  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  .  —  40
1889  1  3  000  O0O0  1.  10.  ·  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  .  —  30
1887  1200000  1.  1.15  20  daluit-  Gesellschaft,  geteilte  Aktien  .235  240
do  Genußscheine  42275,„  —
1904  1000  000  1.  1.  —  0  umerun  Vergwerle  Aktiengesellschaft  —  40
1906  8000000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-  Compagnie  —  55
1895  10  000  0001.  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  .  —  90
1903  »  1000  000  1.  1.  —  HKautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  65
1899  2000  0001.  7.  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  85  838
1885  6  000  O.  4.  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  99  102
Ü  0  o  Stamm-Anteile  45  4358
1906  1200  0001.  11  —  —  Ostafrika-Kompagnie  68  72
1904  21u000  Odo  1.  111  3  Östafrikanische  grtazngeseulcaf=  enteile
qQ  II  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
120%  Rückzahlung  garantiertt)  .  102  108
190020000000  1.  4.  0  9  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  ..  234½  235½
200  000  0  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  &amp;amp;  134.—  .¼  185.—
1902  8  125  000  1.  1.  30  50  3  Pacific  Phosphate  Co.  19½  S.  20  L
1897¼  2000000  1.  10.  5  6  Plantagengeselschalt  Concepcion  —  82
1895  1500  000  „1.  1.2  0  0  Rheinische  Handei-  Plamagengeseuschaft.  —  40
18038  800  000  1.  1.  0  0Safata-Samoa-Gesellschaft  —  45
190520000  000  1.  1.0  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  —  40
1897  500  O000  1.  1.  0  o  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  83  86
1900  L  500  000  .1.  71  0  0  South  Affican  Territories  .  9s###  9  Sh  6  4
1892  22  000  000  1.  7.)  0  5  #  South  West  Afric,  C0o.  S5ahl/84  36  Sh  3d
1893  869  100  1.  4.)  0  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  26  zefr.  32  zsfr.
142  200  0  0  do  Vorzugs-Anteile  —  50
1897  2  100  000  1  1.  6  9  Vestafrit.  Pflanzungsgesellsch.  Bib  anhi  Anteile  116  1  119
1897  4500  000  1.  1.,  0  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria  1
6  s  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50
.  1  —  8  do  Vorz  z-  Aktien  101  104
1895  1  800  000  1.  1.  Bestdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  l  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

«  Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Ostar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  SWDochstraße  ##—71.9

Ausgegeben  am  15.  Juni  1909.
        <pb n="697" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Juli  1909.  Nummer  13.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herauskegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckelman.  Der  viertelfährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblan  mit  den  Beiheften  berägt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schusgzebenn  und  Olterrech=  Ungarng,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfroßen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Sic’frried  Mittler  und  Sohn,  Berliu  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Gebühren  der
Notare.  Vom  4.  Dezember  1908  S.  621.  —  Personalien  S.  622.  —  Patriotische  Gaben  S.  623.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  624.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Februar  1909  S.  624.  —  Desgleichen  bei  den
Küstenzollstellen  im  Monat  April  1909  S.  625.

Kamerun:  Von  der  Yola—Croßschnellen-Grenzexpedition  (mit  einer  Rartenskizze)  S.  624.  —  Der  vulkanische
Ausbruch  des  Kamerunberges  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  628.  —  Nachweisung  der  bei  den  Küstenzollämtern  des
Schutzgebiets  Kamerun  im  Monat  März  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  633.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  633.  —  Aufforstungen  in  Nordtogo  S.  634.  —  Nachweisung  der  bei
den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  April  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  635.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Eisenbahn  Seeheim—Kalkfontein  S.  635.  —  Wiedereinführung  der  mitteleuropäischen
  Einheitszeit  S.  635.

Samoa:  Die  letzten  Unruhen  S.  635.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsch-Ostafrikanische  Bank.  S.  644.  —  Deutsche  Afrika-Bank  A.  G.
S.  645.  —  Gibeon  Schürf=  und  Handels-Gesellschaft  S.  645.  —  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft  S.  647.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Gesundheitsdienst  in  Französisch-Guinea  S.  648.
—  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Mai  1909  S.  650.  —  Die  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik  im  ersten
Vierteljahr  1909  S.  651.  —  Die  Seidenraupenzucht  in  Südrußland  im  Jahre  1908  S.  651.  —  Die  Aussichten  des
Juteanbaus  in  Birma  S.  651.  —  Straußenzucht  in  Australien  S.  652.  —  Britisch-Ostafrika  S.  653.  —  Goldküste
(Nördliche  Territorien)  S.  653.  —  Oranjeflußkolonie  S.  6538.  —  Oranjeflußkolonie  und  Transvaal  S.  654.  —  Transvaal
S.  654.  —  Sierra  Leone  S.  654.  —  Sudan  S.  655.  —  Handel  Natals  1908  S.  655.  —  Handel  Neuseelands  1908
S.  655.  —  Handel  Aucklands  (Neuseeland)  1908  S.  656.  —  Außenhandel  der  Tonga-Inseln  1908  S.  657.  —  Bestimmungen
  über  die  Durchfuhr  durch  das  Uganda-Schutzgebiet  S.  657.  —  Spirituosenzölle  in  Süd-Nigeria  S.  658.
—  Außerkurssetzung  von  Silbermünzen  in  Belgisch-Kongo  S.  658.  —  Aufhebung  des  Handelsvertrags  zwischen
Großbritannien  und  Zanzibar  S.  668.

Literatur-Verzeichnis  S.  658.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  659.  —  Schiffsbewegungen  S.  663.  —  Kurse
deutscher  Kolonialwerte  S.  664.  .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

YYAmtlicherTeil

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verkügung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Gebühren
der  Hotare.

Vom  4.  Dezember  1908.

Auf  Grund  des  §  3  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  28.  November  1901,  betreffend
die  Regelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.
S.  853),  bestimme  ich:

§  1.  Den  Notaren  des  Schutzgebiets  stehen  Gebühren  im  doppelten  Betrage  der  Sätze  zu,
welche  in  den  im  §  19  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  bezeichneten  Vorschriften

bestimmt  sind.
        <pb n="698" />
        O622  2e0

8  2.

Die  Verfügung  tritt  am  1.  Januar  1909  in  Kraft  und  findet  auf  alle  zu  diesem

Zeitpunkte  noch  nicht  beendeten  Geschäfte,  auch  hinsichtlich  der  bereits  geleisteten  Arbeiten,  Anwendung.

Windhuk,  den  4.  Dezember  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

 

—  —  Personalien.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Vermessungsdirektor
  Görgens  bei  dem  Gouvernement  von  Südwestafrika  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit
Schwertern  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung  zu  verleihen.

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  9.  Juni  1909.

Teuber,  Intendanturdiätar,  mit  dem  31.  Mai  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  Gardekorps)  aus  der

Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  16.  Juni  1909.

Kienow  (Eduard),  Proviantamtsassistent,  mit  dem  31.  Mai  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  dem  Proviantamte  in  Breslau)  aus  der

Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  18.  Juni  1909.
Wohlfeil,  Proviantamtsassistent,  mit  Ablauf  des  20.  Juni  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  in  Rastatt)  aus  der  Schutztruppe

  ausgeschieden.

 

Deutsch-Ostatriha.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  9.  Juni  in  Neapel
eingetroffen:  Feldwebel  Scheffel,  die  Vizefeldwebel
Hagemann  und  Schmidt  und  Sanitätssergeant
Heyn.

Kamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  wiedereingetroffen:  Materialienverwalter
  Rüffer,  Zollassistent  Dittrich
und  Wegebauer  Behrens.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Bezirksrichter  Adae,  die  Gouverne--mentssekretäre
  Gehrts,  Glock  und  Hörth,  Zollamtsverwalter
  Seiffarth,  die  Gärtner  Frommhold,
  Hanke,  Mattner  und  Schorß,  Handwerkerlehrer
  Wollrabenstein,  Polizeimeister

 

Seelmann,  Buchdrucker  Wagner,  die  Materialienverwalter
  Siegert  und  Langer  und
Kesselschmied  Hoffmann.

 

Am  9.  Juni  find  nach  Kamerun  wiederausgereist:
  die  Regierungsärzte  Professor  Dr.  Haberer
und  Marineoberstabsarzt  Dr.  Waldow,  Zollaufseher
  Arnowitz.

 

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  Juni
angetreten:  Aktuar  Engelsleben,  Gerichtsassessor
Weise,  Dr.  phil.  Wolff,  Regierungssupernumerar
Schalt,  Bureaugehilfe  Paul,  Gärtner  Gütschow.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Juni  von  Hamburg  aus  angetreten:
Sanitäts-Vizefeldwebel  Draheim.
        <pb n="699" />
        W  623  20

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:
  am  31.  Mai:  Unterzahlmeister  Williges;
am  11.  Juni:  Feldwebel  Höhne  und  Sergeant

Haugg.

Nachruf.

Am  2.  Mai  1909  verstarb  in  Garna  (Adamaua)
an  Herzschwäche  nach  Fieber  der  VBizefeldwebel
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun

Hermann  Müller.

Der  Entschlafene  gehörte  seit  8.  April  1905
der  genannten  Schutztruppe  an.  Als  Soldat  war
er  überaus  tüchtig  und  pflichtgetreu,  wie  auch  bei
Vorgesetzten  und  Kameraden  allgemein  beliebt
und  geachtet.

Die  Angehörigen  der  Truppe  werden  ihm
stets  ein  ehrendes  Andenken  bewahren.

J.  A.  d.  st.  K.:

gez.  Frhr.  v.  Stein,  Hauptmann.

Deutsch-Südwestafrika.

Der  Aktuar  Dohrs  ist  zum  Gerichtsschreiber

beim  Amtsgericht  in  Nortorf  ernannt  worden.

 

Katasterkontrolleur  Momsen  scheidet  mit  dem
30.  Juni  d.  Is.  aus  dem  Kolonialdienst  aus  und
tritt  in  den  preußischen  Staatsdienst  zurück.

 

Im  Schutzgebiet  eingetroffen  ist  am  5.  April
Mechaniker  Schneider.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  21.  Mai  abgereist:
Vollziehungsbeamter  Schütt,  Polizeiwachtmeister
Rausch  und  die  Polizeisergeanten  Strahleck,
Elsner  und  Herzel;  die  kommiss.  Gouverne-=mentssekretäre
  Gericke  und  Illner,  Bautechniker
Bauermeister,  kommiss.  Zollaufseher  Wulf,
Polizeiwachtmeister  George  sowie  die  Polizeisergeanten
  Schenk  und  Strunck.

 

 

Die  Wiederausreise  haben  am  23.  Juni  angetreten:
  Bezirksamtmann  v.  der  Groeben  und
die  Polizeisergeanten  Boll  und  Hagen.

Ausgereist  ist  am  28.  Juni:  Zollkontrolleur
Fischer.

Der  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt
  kommandierte  Leutnant  im  2.  Großherzoglich
Hessischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  61  Freiherr
v.  Hirschberg  ist  zum  Oberleutnant  befördert
worden.

—..  2fN

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  23.  Juni  von  Hamburg  aus  angetreten:
Leutnant  Neuhaus.

 

Datriotische  Gaben.

Zum  Bau  eines  Denkmals  in  Windhuk  find
nachstehende  Spenden  eingegangen,  für  welche
hiermit  nochmals  der  Dank  des  Kommandos  ausgesprochen
  wird.

8.6.09:  Kommandantur  der  Haupt=  und  7

Residenzstadt  München  1088,40

10.6.09:  Königl.  Sächs.  7.  Infanterie-Regiment
  Nr.  106,  Leipzig  50,00
-  Bezirkskommando  Auerbachi.  V.  20,00
-  Königl.  Bayerisches  Garnisonkommando
  Augsburg  319,04
Durch  den  Herrn  Garnisonältesten
  in  Erlangen  6,10
-  Königl.  Bayer.7.  Chevaulegers-Regiment,
  Straubing.  .  51000
14.  6.  O9:  Königl.  Sächs.  7.  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  77,  Leipzig  20,00
21.6.09:  II.  Bataillon  Königl.  Bayer.
21.  Inf.  Regts.,  Sulzbach  73,14
-  Durch  den  Herrn  Garnisonältesten
  in  Bamberg  87,35
22.6.09:  Durch  Garnisonkommando
Nürnberg.  182,00
        <pb n="700" />
        W  624  20

 

 

 

 

 

 

slichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

hat  nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Gouvernements
  am  17.  vor.  Mts.  mit  der  Gleisspitze
den  Endpunkt  der  ersten  Teilstrecke
Damit  ist  ein

Kilossa,

jenseits  Morogoro,

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.
Die  entralbahn

er

reicht.

 

 

 

Drittel  der  gesamten,  900  km  langen  Zentralbahn
Daressalam  —  Tabora  fertiggestellt.
für  die  Strecke  Morogoro  —Kilossa  betrug  ungefähr
ein  Jahr;  der  Weiterbau  nach  Mpapua—Kilimatinde
  ist  sofort  in  Angriff  genommen  worden.

Die  Bauzeit

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafriha
im  Oonat  Februar  1909.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  11,  S.  527.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  "  ..  Salz-  4  Gegen  Vorjahr
Einfuhr--=  Ausfuhr-  verbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Im  .
Zollstelle  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjabr,  MehrWeniger
Rup.  O.Rup..Rup.O.Rup.  O.]  Rup.  5#.  A.  Pf.  AMA..  Pf  f.
·  l  ;
Mofchi..  2  003.98  506  14  14  22.5  22  50  2  51681,5  3  395  792709  74  686  05–  —
Schirati.  37503,51  788  88  6  70  4791  118540,51  1580  541  4172  466]  1108081  —  —
Muansa  9  605  336  109  09  91  o.300  OCO46  195  53.521  5940517  941  0663602  999—  —
Bukoba  938225,6094  11  58  20  4  0315  53859,520  718.132398248  319  89  —
Usumbura  11900|  —  2  26  15  15  20  240510  —  —34  60
Udjidji  9200  —  —  —  8  12.5  17  32.5  23  10  3  53  19571  —  —
Bismarckburg  —  —  7—  —  —  8  37.5  15375  20  50  20  —  —  50—  —
Unjika-Posten  225  2  —  —  —  —  50  175  6  33  3  15  2881  —  —
Neu-Langenburg,  —  —  —  —  —  —  1  75  1  75  23—  —  233  —  —
Mueic  262  45  6——13  5  7,601  347  701  463601  83101  —367
Wiedhafen  —–N0321½½—  —3  2
Ssongea  ——  —  —  —  —  ——  —  —  —  ——  —  —  —
Summe  in  Rup.21  655  4513681  283  10  86  85  868  43782454787  80/23792  29  755  52
S  3  S  2002  20  597  1547  824  57  23  0  W  77  —  —
Febr.  1908.4  ßO1  539  102  46  174  4021787  80  -  ;
Gegen  Vorjahr  E  ,  s
Zun.  1.  Abn.  10264  5812205  70  74  422  7523036  77

Von  der  Vola-Croßschnellen-Grenzexpedbition.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

I.  Das  Gefecht  bei  Sankola  (Süd-Nigerien).
Über  das  seiner  Zeit  telegraphisch  gemeldete
Gefecht  gegen  die  Gajas  von  Sankola')  ist
nunmehr  der  nachstehende  schriftliche  Bericht  des

*)  In  englischen  Berichten  wird  der  Name  Son-Sankola
  liegt  nordwestlich  von

kwala  geschrieben.  ·
dem  deutschen  Posten  Bascho,  etwa  30  km  von  der

 

 

Ramerun.

deutschen  Grenze  entfernt.

 

 

 

 

—  —  —„  —  —

 

 

 

Führers  der  deutschen  Abteilung  der  Yola-Croßschnellen-Grenzexpedition,
  Oberleutnants  v.  Stephani
  (d.  d.  10.  Februar  d.  Is.)  eingegangen:

„Am  16.  Dezember  vorigen  Jahres  traf  ich,

von  Gidan-Sama  kommend,  in  Takum  ein,  um
die  Ergebnisse  der  Vermessungsarbeiten  mit  dem
britischen  Kommissar  zu  vergleichen.  Am  gleichen
Tage  war  der  Sergeant  Phillips  von  der  britischen
  Eskorte  aus  Sankola,  wohin  das  neue
englische  Hauptlager  verlegt  werden  sollte,  mir
der  Nachricht  zurückgekehrt,  daß  die  Trägerkolonne
dort  angegriffen  und  daß  das  Begleitkommando
        <pb n="701" />
        Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Hüstengollstellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Monat  April  1909.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  11,  S.  528.)

G  625  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  ——
2  —  —  —
#  8  S  rI
S  2  O□
1(ETSN
—  8  *
1  6
I
IX  ·  O  Ot-  Os-I
  O  1.  IF
S  e  e
S  S  □SESe  J2
.  ——  156
-o
i
ngxooxo
—  e.  8SS  I.
282880
#—.  NS8SSSE
i  E  E—————#  S
S
·  s-  two-www
2  S52828  *
I  —  —  —.——  —  —  —  —
Ol  So  —  —
"  —  #esss—
-  NSbedse
„  r  Sesseins
.  C  AND-As
.—  —1  □
G·
6  *  rrinnSs#  #  4
2  %EssSEE  8-1
  —  J535382318  3  —  co
3  *□—  SO  –  —  159
æIæ—  ##  —
————————
*JS  #  5?
.  +
—————·□1  —
Suecccece  S  2  2  —
5  2  2ESS  —
—  .
.  ssstscsooomoqs  Oc-1Jsgwmsikoccvsq
  wol
-SSSES  *7  6
.  Z  Sigmund-E  IV
EF  2  2223  3  O
EIHIIIIIIEIHRE  *  2
Se  –
—  O  E  D
8  —————.x-—
z  S  +  8  9
W&amp;amp;  S  —  #  □—  —
2  ·  m  ts-«
Es  O  IIIIII  8  %2
MG
S8  gScanfcdszdlea  —  +  1½#5
*  NSe—S  —  S  6
E  —  —  *  6
O  I
I  sc  O
sov  smoio«s-«
»Es  OHIMOIHZO  Zi-"
  8  —..  —  —„„2  —  —  —  —  —  –
renogl  W#  D  9
53.  .8  SEZ8is  5  S
——  S  iS  —  5
#  —che  P  *
—
·  ÄHVPWEO  LO  S  —
*  9  ————  S
3  „„
S——————  t
EEEIEIIEILIIEIE  —
3#  es  —  —  S
###e  eros  8  *
—
K  r  —
ls—o.  S  2
—  Wsß  222  S  S
T1  —  150
—.  12222322188  16
S##  SEESSBS  "  28
#  S  &amp;amp;
2  &amp;amp;  5  S
—  —  r#r-l  +
...  #
d
—.—..——.—.—....  S  C
—  x-  2  Ss  3
S  s
.  —  —  n
S.  gEz—
—  1.—  ·
E  —  [  S  *2  -
Seeesz  s*  2
EEIEEIIL  8  6“
.  RRAGGGG  –

 

(30  Mann,  ein  Maschinengewehr)  unter  Führung
des  Leutnants  Homann  am  11.  Dezember  in
ein  mehrstündiges  Gefecht  verwickelt  worden  sei.
Die  Verluste  auf  englischer  Seite  waren:  1  Soldat
tot,  3  verwundet;  Leutnant  Homann  erhielt  einen
Schuß  durch  den  Helm.  Später  sei  das  Lager
noch  wiederholt  durch  die  Eingeborenen  bestürmt
worden.

Schon  auf  dem  Marsche  von  Old-Calabar
nach  Takum  war  die  der  englischen  Grenzkommission
  als  Begleitkommando  zugeteilte  1.  Kompagnie
  Southern  Nigeria-Regiments  in  derselben
Gegend  angegriffen  worden  und  hatte  6  Mann
durch  Verwundungen  verloren.

Am  17.  Dezember  bat  Colonel  Whitlock
mich  schriftlich  um  Unterstützung,  da  nach  der
Meldung  des  Leutnants  Homann  wenigstens  zwei
Kompagnien  zur  Niederwerfung  des  auf  einige
tausend  Mann  geschätzten  Gegners  notwendig
seien.“)

Da  Sankola  nach  den  englischen  Karten  unmittelbar
  an  der  Grenze  lag,  sagte  ich  die  erbetene
Unterstützung  zu  und  zog  den  Sergeanten  Schultze
sowie  das  Maschinengewehr  aus  Gidan-Sama
heran.  Die  Meßkolonnen  erhielten  Befehl,  ihre
Arbeiten  weiter  fortzusetzen.

Am  19.  Dezember  standen  wir  in  Takum  zur
Verfügung:  Vizefeldwebel  Buchholz,  Sergeant
Schultze,  40  Soldaten,  ein  Maschinengewehr.

Die  1.  Kompagnie  S.  N.  R.  (Southern  Nigeria-Regiments)
  war  bereits  am  18.  früh  in  einer
Stärke  von  4  Europäern,  90  Mann,  1  Maschinengewehr
  nach  Sankola  abmarschiert.  Die  deutsche
Abteilung  folgte  mit  dem  englischen  Hauptquartier
am  20.  nach.  Da  englische  Truppen  nicht  mehr
zur  Verfügung  standen,  hatte  ich  während  des
Marsches  den  Schutz  genannten  Hauptquartiers
übernommen.  In  Kaaimbila  schlossen  sich  die
Europäer  der  englischen  Meßabteilungen  dem
Vormarsch  an,  so  daß  sich  nunmehr  die  Trägerkolonne
  auf  etwa  400  Mann  belief.  Der  Marsch
führte  durch  das  Gebiet  der  Djiukum,  Muntschi

*)  Das  Schreiben  des  englischen  Offiziers  hat  —
in  freier  Übersetzung  —  folgenden  Wortlaut:

Vola  Cross  River,  Boundary  Commission.
Takum,  17  th  Dezember  08.
Sir!

I  havc  usw.

Da  auch  Ihre  Grenzabteilungen  das  der  Grenze
nahgelegene  feindliche  Gebiet  betreten  müssen,  und  ich
vor  drei  Wochen  Verstärkungen  nicht  erhalten  kann,
möchte  ich  Sie  bitten,  wenn  möglich,  mir  einen  Teil
Ihrer  Soldaten  zur  Unterstützung  zu  senden,  da  ich
annehme,  daß  auch  Ihnen  eine  schnelle  Erledigung  der
Angelegenheit  zur  Verhütung  eines  weiteren  Umsichgreifens
  der  Feindseligkeiten  erwünscht  sein  wird.

gez.  W.  C.  J.  A.  Withlock,
British  Commissioner.
        <pb n="702" />
        W  626  20

und  Geya,  welch  letzterem  Stamme  die  Sankolas
angehören.  Schon  im  Gebiete  der  Muntschis
mußte  mit  Marschsicherung  marschiert  werden,  da
das  Verhalten  der  Eingeborenen  recht  zweifelhaft
war.  Im  Gebiete  des  Gaya-Häuptlings  Matumbi
begleiteten  hunderte  mit  Gewehren  bewaffnete
Männer  die  Kolonne  und  hielten  diese  beständig
eingekreist.  Die  Lage  war  äußerst  kritisch,  da  jede
falsch  aufgefaßte  Anordnung  den  Ausbruch  von
offenen  Feindseligkeiten  zur  Folge  haben  mußte,
wobei  die  lange  Trägerkolonne  mit  der  geringen
Bedeckung  von  40  Mann  in  dem  mit  dichtem
Elefantengras  bewachsenen  Gelände  sehr  im  Nachteil
gewesen  wäre.

Das  von  Takum  135  km  entfernte  Lager  der
1.  Kompagnie  S.  N.  R.  wurde  am  23.  nachmittags
  erreicht.  Der  Angriff  auf  Sankola  war
für  den  nächsten  Tag  festgesetzt.  Am  Abend
wurde  der  schriftliche  Angriffsbefehl  ausgegeben.
Die  deutsche  Abteilung  trat  im  Anschluß  an  die
Nachspitze  von  1.  8.  N.  R.  in  folgender  Marschordnung

  den  Vormarsch  auf  dem  befohlenen
Wege  an.

Spitze:  Oberleutnant  v.  Stephani  mit
10  Gewehren.

Hauptabteilung:  Sergeant  Schultze,
Capt.  Moore,  Maschinengewehr,  20  Sol-·

  daten,  4  Wasserträger.

Nachspitze:  Vizefeldwebel  Buchholz  mit
10  Gewehren.

Wie  sich  später  herausstellte,  führte  der  ein—
geschlagene  Weg  in  südöstlicher  Richtung  um  einen
Ausläufer  des  Ebbe-Gebirges,  so  daß  die  Verbindung
  mit  1.  S.  N.  R.  gleich  zu  Anfang  verloren
ging.  Ich  versuchte  diese  Verbindung  durch
Überschreiten  des  Gebirgszuges  herzustellen.  Bei
der  großen  Ausdehnung  des  Tales  und  der  gerrissenheit
  des  mit  dichtem  Busch  bestandenen  Geländes
  war  es  aber  auch  späterhin  unmöglich,
sie  wieder  zu  gewinnen.

Während  des  Marsches  auf  der  Höhe  des
genannten  Ausläufers  wurden  schwache  feindliche
Kräfte  durch  das  Feuer  der  Spitze  vertrieben.
Im  Begriff,  in  das  Tal  hinabzusteigen,  vernahm
ich  starkes  Gewehrfeuer  von  dem  Dorfe  A.  her.
Ich  folgte  nun  einem  auf  dem  halben  Abhang
des  Ebbe-Gebirges  entlang  führenden  Pfade  und
marschierte  auf  das  Gewehrfeuer  los,  in  der  Absicht,
  den,  wie  ich  annahm,  englischerseits  erfolgten
Angriff  auf  das  Dorf  A.  zu  unterstützen.  Etwa
500  mm  oberhalb  des  Dorfes  A.  liegen,  in  Plantenwäldern
  versteckt,  mehrere  einzelne  Gehöfte.  Aus
diesen  erhielt  die  Spitze  heftiges  Feuer.  Es
gelang  der  Spitze,  den  Gegner  zurückzudrängen
und  mit  der  Hauptabteilung  und  dem  Maschinengewehr
  eins  der  Gehöfte  zu  besetzen.  Gegen  den

 

vorwärtsdringenden  Gegner  mußte  die  Nachsoitze
noch  außerhalb  des  Gehöftes  sich  entwickeln.  Bei
dieser  Gelegenheit  fiel  der  Pferdepfleger  Djattau,
während  Feldwebel  Buchholz  durch  Schuß  in  das
rechte  Handgelenk  verwundet  wurde.  Etwoa  drei
Viertel  Stunden  wurde  hier  das  Feuergefecht
unterhalten.

Erneutes  heftiges  Feuern  südwestlich  des
Dorfes  A.  bestärkte  mich  in  dem  Glauben,  daß
der  englische  Angriff  gegen  das  Dorf  fortschreite.
Ich  gab  daher  Befehl  zum  Angriff  auf  das
Dorf  A.,  um  ein  Entweichen  des  Gegners  gegen
das  Gebirge  hin  zu  verhindern.  Etwa  150  m
gegenüber  dem  Dorfrande  entwickelte  ich  in  einer
geeigneten  Stellung  die  ganze  Abteilung,  während
einige  Patrouillen  den  von  oben  nachdrängenden
Gegner  beschäftigten.  Nach  etwa  viertelstündigem
Feuern  nahm  ich  mit  dem  1.  Zuge  im  Sturm
den  Dorfrand.  Das  Maschinengewehr  und  der
2.  Zug  unterstützten  diesen  Angriff  durch  Feuer
und  folgten,  sobald  der  1.  Zug  das  Feuer  wieder
eröffnet  hatte.  Mit  dem  Eintreffen  des  2.  Zuges
ging  die  ganze  Abteilung  wieder  einen  Sprung
vorwärts.  Bei  diesem  Sprung  wurde  ich,  die
Soldaten  Wommo  und  Ajame  sowie  der  Dolmetscher
  Buba  verwundet.

In  kurzen  Sprüngen  ging  es  nun  in  das
durch  Hohlwege,  Mauern,  Hecken  und  Plantenwälder
  außerordentlich  zerrissene,  unübersichtliche
Dorf,  welches  von  den  Einwohnern  zäh  verteidigt
wurde.  Von  allen  Seiten  hörte  man  Verstärkung
herankommen,  vermutlich  Einwohner  anderer
Ortschaften,  welche,  vor  der  starken  englischen
Kolonne  davongelaufen,  sich  nun  unter  einem
Häuptling,  der  seine  Leute  mit  lauter  Stimme
dirigierte,  auf  die  schwache  deutsche  Abteilung
warfen.

In  einer  kleinen  Yamsfarm  außerhalb  des
Dorfes  angelangt,  war  die  Abteilung  völlig  eingeschlossen.
  Sie  wurde  auf  etwa  30  m  von  allen
Seiten  aus  dem  die  Farm  ringsherum  einschließenden
  Elefantengras  beschossen.  Ich  schätzte
den  Gegner  auf  etwa  600  bis  800  Gewehre.
Es  kam  in  diesem  Yamsfeld  zu  einem  heftigen
Feuergefecht,  in  welchem  das  Maschinengewehr
ausgezeichnete  Dienste  leistete.  Soldat  John-Meier
  fiel,  Sergeant  Schultze  wurde  durch  Streifschuß
  am  rechten  Oberarm,  ferner  wurden  Soldat
Assolo  und  zwei  Maschinengewehrträger  verwundet.
Die  Soldaten  Lauani  und  Esumba  II  erhielten
gleichfalls  Streifschüsse.  Als  nach  halbstündigem
Feuern  das  feindliche  Feuer  nachließ,  trat  ich  mit
der  Abteilung  an  und  durchbrach  die  feindliche
Stellung.  Da  kein  Weg  vorhanden  war,  muhßte
durch  das  hohe  Elefantengras  erst  ein  Weg  gebahnt
  werden.  Vom  Gegner  drängten  nur  noch
vereinzelte  Patrouillen  nach.  Durch  eine  derselben
        <pb n="703" />
        WG  627  20

zu  Deutsches  Kolonialblatt  N  13.  1909.

–·
—

4  Lager  am  3.

 

 

zum  Gefecht  bei  Sankola,
am  24.12.1908

4%  ·  ##’-  It

73  717

irgeborene
–  —  Kasrelen
        <pb n="704" />
        W  628  20

wurde  Gefreiter  Piu  beim  Uberschreiten  eines
Flusses  schwer  verwundet.

Um  halb  drei  Uhr  wurde  unterhalb  des  englischen
  Lagers  haltgemacht,  die  Verwundeten
erhielten  die  ersten  Verbände.  Eine  Stunde  später
traf  die  Abteilung  im  englischen  Lager  ein;  ich
übergab  daselbst  das  Kommando  an  Vizefeldwebel
Buchholz.

Die  1.  Kompagnie  S.  N.  R.  kam  um  Mitternacht
  im  Lager  an.  Sie  hatte  keinen  wesentlichen
Widerstand  gefunden.  Zwei  Soldaten  waren
verwundet  worden.

Am  folgenden  Tage  war  Ruhetag.  Am
26.  Dezember  wurde  noch  einmal  gemeinsam  mit
1.  S.  N.  R.  gegen  das  Dorf  A.  vorgegangen,  doch
stellte  sich  der  Gegner  nicht  wieder  zum  Kampfe.
Auch  bei  den  an  den  folgenden  Tagen  unternommenen
  Streifen  wurden  nur  vereinzelte  Leute
angetroffen.  Die  feindlichen  Ortschaften  wurden
zerstört.  Nach  den  eigenen  Aussagen  der  Gaya—
Leute  sollen  in  den  Gefechten  seit  September  1908
etwa  1200  Leute  getötet  und  verwundet
worden  sein.

Der  Eindruck  auf  die  Bevölkerung  war  groß.
Auf  dem  Rückmarsch  von  Sankola  zeigte  sich  keiner
der  Gaya-Leute,  und  die  Wege  waren  überall
sorgfältig  gereinigt.

Ein  UÜbergreifen  von  Unruhen  auf  deutsches
Gebiet  ist  nicht  wahrscheinlich.  Im  Gegenteil,
auch  dort  soll  die  Nachricht  von  den  schweren
Verlusten  der  Gaya-Leute  ihren  Eindruck  nicht
verfehlt  haben.

Ich  bin  am  10.  Januar  von  Sankola  nach
Esu  abmarschiert.  Von  Süd-Nigeria  sollen  noch
anderthalb  Kompagnien  nach  dort  entsandt  sein.

Über  die  deutschen  Verluste  wurde  bereits
früher  berichtet.  Vizefeldwebel  Buchholz  ist  wieder
vollkommen  hergestellt.  Die  vier  verwundeten
Soldaten  befinden  sich  auf  dem  Wege  der  Besserung
und  sind  außer  Gefahr.  Ich  selber  hoffe  in  einem
Monat  wieder  hergestellt  zu  sein,  die  Armwunde
ist  bereits  geheilt.

Captain  Moore,  R.  E.,  stand  mir  nach  meiner
Verwundung  in  aufopfernder  Weise  zur  Seite,
ebenso  verdient  die  von  dem  englischen  Expeditionsarzt
  Dr.  Beatty  den  Verwundeten  im  Lager
geleistete  Hilfe  anerkennende  Erwähnung.“

Dieser  Bericht  bestätigt  somit  die  bislang  eingegangenen
  deutschen  Nachrichten  in  allen  Punkten.

II.  Ein  nächtlicher  Überfall.

Nach  einem  späteren  Bericht  des  Oberleutuants
v.  Stephani  (d.  d.  Bascho,  16.  März)  ist  Leutnant
  Detzner  in  der  Nacht  zum  8.  März  in
seinem  Lager  nördlich  Tenta  überfallen  und
durch  einen  Schuß  durch  die  Muskulatur  des

 

linken  Oberarms  verwundet  worden.  Sein  Befinden
  ist  gut;  er  kann  weiter  an  den  Vermessungsarbeiten
  teilnehmen.

Der  vulhanische  Kusbruch  des  Ramerunberges.
(Mit  einer  Kartenskigee.)

Über  die  vulkanischen  Erscheinungen  auf
dem  Kamerunberg  liegen  nunmehr  ausführliche
  Berichte  des  Gouvernements  vor.

Zu  Beginn  der  Erdbebenerscheinungen  in  Buea
befand  sich  der  stellvertretende  Gouverneur,  Geh.
Regierungsrat  Hansen,  gerade  auf  einer  Dienstreise
  im  Dschang-Gebiet;  auf  die  Kunde  von  den
Geschehnissen  kehrte  er  in  Eilmärschen  nach  Duala
zurück  und  traf  daselbst  am  2.  Mai  ein.  In
Buea  hatte  inzwischen  Regierungsrat  Steinhausen
  die  Geschäfte  geleitet.  Dieser  berichtet
unter  dem  15.  Mai,  wie  folgt:

„Dem  Erdbeben  in  Buea  und  dem  Ausbruche
am  Fako“)  sind  besondere  Anzeichen  nicht  vorangegangen.
  Am  26.  April  machte  sich  lediglich
eine  große  Schwüle  bemerkbar,  sonst  siel  bis  zum
Abend  nichts  Besonderes  vor.

Die  ersten  Erdstöße  wurden  gegen  oder  bald
nach  8  Uhr  abends  verspürt.  Doch  waren  sie
nur  gering  und  wurden  vielfach  überhaupt  nicht
als  solche  erkannt.  Bald  nahmen  die  Erdstöße
jedoch  an  Zahl  und  Heftigkeit  zu;  sie  folgten  einander
  in  Zeiträumen  von  wenigen  Minuten  bis
zu  einer  Viertelstunde  mit  einer  beobachteten  Zeitdauer
  bis  zu  8  Sekunden  und  mehr.  Besonders
starke  Stöße  wurden  um  9¾,  10½,  11,  111
(zwei)  beobachtet.  Von  1  bis  2½  Uhr  nachts
trat  eine  Pause  ein.  Dann  folgten  wieder  sehr
heftige  Stöße,  von  denen  einer  um  3  3/  Uhr  besonders
  stark  und  anhaltend  war.

Die  Wucht  der  Stöße  kam  vor  allem  in  den
massiven  Hänsern  zur  Geltung.  Der  Aufenthalt
in  ihnen  war  mit  der  größten  Gefahr  verbunden,
so  daß  sie  noch  in  der  Nacht  geräumt  werden
mußten,  unter  ihnen  auch  das  von  der  Familie
des  stellvertretenden  Gouverneurs  bewohnte  Gounverneurshaus.
  Der  Eingeborenen  hatte  sich  eine
allgemeine  Panik  bemächtigt;  die  Kanzlisten  machten
sich  noch  in  der  Nacht  mit  ihren  Weibern  und
ihrer  Habe  über  Tiko  nach  Duala  auf  den  Weg,
und  auch  die  gesamte  Bakwiri-Bevölkerung  von
Buea  und  Umgegend  verließ  ihre  Dörfer.

Die  Erdstöße  wurden  auch  in  Soppo,  und
zwar  anscheinend  mit  derselben  Heftigkeit  wie  in
Buea,  verspürt,  dagegen  waren  sie  in  Victoria
nur  schwach  —  stärker  dort  nur  in  der  Wohnung

*)  Fako  ist  der  Eingeborenen-Name  für  den  höchiten
Gipfel  des  Ramerunberges.
        <pb n="705" />
        629  20

des  Bezirksamtmanns  auf  dem  Hügel  —  zu  bemerken;
  in  Duala  wurden  sie  nicht  wahrgenommen.
Doch  konstruierte  hier  Postdirektor  Peglow  nach
Bekanntwerden  des  Erdbebens  einen  Pendelapparat,
  der  sämtliche  in  Buea  verspürten  Erdstöße
  gleichfalls  registrierte,  und  zwar,  wie  durch
die  zum  Glück  nicht  gestörte  Telegraphenleitung
festgestellt  werden  konnte,  nach  einem  Zeitablauf
von  etwa  45  Sekunden.

Gezählt  wurden  bis  zum  Morgen  des  27.  in
Buea  über  50,  in  Soppo  etwa  30  Stöße.

Am  Morgen  des  27.  dauerten  die  Erdstöße
fort  und  nahmen  im  Durchschnitt  an  Heftigkeit  zu.

Jetzt  verließen  fast  sämtliche  Frauen  und
Kinder  Bueas  einschließlich  derjenigen  der  Missionare
den  Ort.  Von  Zwingenbergerhof  brachte  man
sie  im  Zuge  nach  Victoria,  wohin  von  Buea  aus
telegraphisch  die  Regierungsdampfer  „Herzogin
Elisabeth“  und  „Nachtigal“  beordert  wurden.

An  eine  Aufnahme  des  Dienstbetriebes  war
nicht  zu  denken.  Nicht  allein,  daß  die  Kanzlisten
fehlten,  auch  die  Bureaubeamten,  die  sämtlich
rechtzeitig  ihren  Dienst  angetreten  hatten,  mußten
kurz  nach  8  Uhr  das  Bureaugebäude  infolge  eines
ziemlich  heftigen  Erdstoßes  räumen,  da  ein  Aufenthalt
  in  dem  massiven  Hause  bei  der  drohenden
Gefahr  eines  Einsturzes  nicht  mehr  angängig  war.

Auf  10  Uhr  vormittags  wurde  eine  Sitzung
der  in  Buea  anwesenden  Oberbeamten  einberufen.
Darüber,  daß  die  Lage  sehr  kritisch  und  gefahrvoll
war,  konnte  kein  Zweifel  bestehen.  Es  herrschte
in  der  Sitzung  Einstimmigkeit  darüber,  daß  die
nun  schon  fünfzehn  Stunden  andauernden  fortgesetzten
  heftigen  Erdstöße  auf  eine  intensive
Tätigkeit  im  Kamerunberg  schließen  ließen,  und
daß  jedenfalls  Buea  in  der  unmittelbaren  Gefahrzone
  lag.  Einstimmigkeit  herrschte  auch  darüber,
daß  bei  einer  Verschlimmerung  der  Lage  eine
allgemeine  Katastrophe  eintreten  müsse  und  daß
alle  Anzeichen  für  eine  Zunahme  des  Erdbebens
sprachen.  Es  gab  demnach  nur  zwei  Wege:  entweder
  man  wartete  die  weitere  Entwicklung  ab
und  setzte  damit  Leib  und  Leben  der  in  Buea
befindlichen  Personen  der  Gefahr  des  Unterganges
aus,  oder  man  entschloß  sich,  um  diese  Gefahr
abzuwenden,  zur  Räumung  Bueas.  Die  Versammlung
  trat  einstimmig  für  die  Räumung  ein.

In  vollem  Bewußtsein  der  damit  übernommenen
  Verantwortlichkeit  habe  ich  mich  endlich
dazu  entschlossen,  diesen  Beschluß  zur  Ausführung
zu  bringen.  Welchen  Ausgang  das  Erdbeben
nehmen  würde,  konnte  niemand  voraussehen.
Jedenfalls  bestand  eine  unmittelbare  Gefahr  für
etwa  50  bis  60  Europäer.  Noch  konnte  eine
Räumung  planmäßig  und  in  aller  Ruhe  voxr  sich
gehen.  Wie  lange  dies  bei  der  Aufgeregtheit,
die  sich  allmählich  auch  sehr  vieler  Europäer  be- 



mächtigte,  noch  der  Fall  sein  mochte,  war  nicht
abzusehen.  Ich  habe  deshalb  etwa  um  1  Uhr
nachmittags  die  Räumung  Bueas  angeordnet.

In  Buea  verblieben  freiwillig  zur  Ausführung
des  Sicherheitsdienstes  Regierungsrat  Dorbritz,
Stabsarzt  Dr.  Fuchs,  Forstassessor  Reeder,  Sekretär
Kilian,  Stationsleiter  Biernatzki,  Polizeimeister
Vasel  und  vorläufig  auch  Finanzdirektor  Kundt
und  Zollverwalter  Bötefür.  Für  den  Telegraphenbetrieb
  blieb  Postassistent  Körber  oben,  zu  dessen
Unterstützung  Postdirektor  Peglow  aus  Duala  am
nächsten  Tage  hinaufkam.  Der  Senne  Sontheim
und  der  Landwirt  Kammerer  begaben  sich  nach
zwei  Tagen  wieder  nach  Buea  hinauf  zur  Wartung
des  bis  dahin  von  der  Station  besorgten  Viehbestandes.
  Ich  selbst  ging  mit  dem  Gros  der
Beamten  nach  Duala,  um  von  hier  aus,  soweit
möglich,  den  Gouvernementsbetrieb  aufrechtzuerhalten.


Die  Oberleitung  des  Sicherheitsdienstes  übernahm
  der  stellvertretende  Kommandeur,  der  zu
diesem  Zwecke  die  Polizeitruppe  in  Buea  durch
eine  Abteilung  Schutztruppe  unter  einem  europäischen
  Unteroffizier  verstärkte.

Um  der  zurückbleibenden  Besatzung  für  den
Fall,  daß  auch  sie  zur  Räumung  gezwungen
würde,  die  Möglichkeit  des  Rückzuges  auf  zwei
Wegen  zu  ermöglichen,  wurde  auf  besonderen
Wunsch  des  stellvertretenden  Kommandeurs  der
„Soden“  nach  Tiko  beordert,  während  „Nachtigal“
einstweilen  auf  der  Reede  von  Victoria  belassen
wurde,  wo  er  im  Falle  der  Gefahr  auch  den
Einwohnern  von  Victoria  zur  Verfügung  stand.
Ein  Zug  wurde  auf  Wunsch  des  stellvertretenden
Kommandeurs  in  Zwingenbergerhof  bereitgestellt.
Die  Fortschaffung  der  übrigen  Europäer  aus  Buea
erfolgte  von  Zwingenbergerhof  aus  auf  drei
von  der  Westafrikanischen  Pflanzungsgesellschaft
„Victoria“  gestellten  Extrazügen.  Da  sämtliche
Eingeborene  in  der  Nähe  Bueas  geflüchtet  waren,
konnten  nur  wenige  Lasten  mit  einigen  Stationsarbeitern
  und  Gefangenen  befördert  werden.

Die  Einschiffung  auf  „Herzogin“  erfolgte
abends  um  9  Uhr  zusammen  mit  den  bereits  am
Vormittage  heruntergebrachten  Frauen  und  Kindern,
  die  Ankunft  in  Duala  am  28.  früh.

Hier  war  durch  das  Bezirksamt  provisorische
Unterkunft  in  amtlichen  Gebäuden  sowie  in  den
zu  diesem  Zwecke  angemieteten  Häusern  Manga
Bells  und  Mandesi  Bells  geschaffen  worden.-  Das
Gouvernementsbureau  wurde  provisorisch  im  Manga
Bell-Hause  eröffnet.

In  Buea  blieb  nach  dem  Abzuge  der  Bewohner
  die  Lage  zunächst  unverändert.  Die
Stöße  dauerten  bis  nachts  gegen  1  Uhr  fort,
dann  trat  eine  Pause  ein,  der  am  Morgen  des
28.  wieder  mehrere  heftige  Stöße  folgten,  die
        <pb n="706" />
        6

sich  in  verminderter  Stärke  bis  zum  Nachmittage
fortsetzten.  Am  Berge  war  außer  heftigem  Stein—
fall  nichts  zu  sehen.

Eine  am  Vormittag  vorgenommene  Besichtigung
  der  massiven  Dienstgebäude  ergab  beim
Gouverneurshaus  feine  durchgehende  Risse  in  fast
allen  Gewölbebogen,  auch  einzelne  am  Plafond
und  den  Wänden.  In  geringerem  Maße  zeigten
sich  Risse  auch  im  Sekretärshaus.  Im  Bureaugebäude
  hatte  sich  eine  Innenwand  in  den  Verbindungen
  stark  gelockert  und  zeigte  mehrfache
Sprünge.  Am  Abend  des  28.  wurde  von  hier
aus  gegen  7  Uhr  ein  Feuerschein  am  Berge  beobachtet,
  der  auf  eine  ziemlich  starke  Eruption  am
Nordwestabhange  des  Kamerunberges  schließen
ließ.  Die  sofort  mit  Buea  hergestellte  telephonische
Verbindung  ergab,  daß  auch  dort  der  Feuerschein
zu  bemerken  war.  Die  Erdstöße  hatten  abgenommen,
  doch  war  ein  fortwährendes  leichtes
Zittern  des  Bodens,  verbunden  mit  unterirdischem
Donner,  zu  spüren.  Durch  Peilungen  von  Buea
und  Duala  aus  konnte  der  Herd  des  Feuers
ziemlich  genau  auf  etwa  12  bis  15  km  nördlich
Bue  festgestellt  werden.  Gegen  8½⅛  Uhr  abends
wurde  in  Buea  eine  Explosion  feuriger  Massen
hoch  über  dem  Feuerschein  beobachtet,  so  daß  kein
Zweifel  mehr  bestand,  daß  es  sich  um  einen
Kraterausbruch  handelte.  Es  wurde  nunmehr
alles  zum  Abmarsch  bereitgemacht,  damit  auf
ein  gegebenes  Signal  der  Rückzug  angetreten
werden  konnte.  Die  Polizei=  und  Schutztruppe
waren  alarmbereit,  die  Europäer  blieben  neben
ihrem  fertiggemachten  Gepäck  wach.  Da  indessen
die  Ausbruchserscheinungen  im  weiteren  Verlaufe
der  Nacht  nicht  zunahmen,  wurde  gegen  Morgen
die  Alarmbereitschaft  aufgehoben  und  beschlossen,
zunächst  noch  oben  weiter  auszuhalten.

Mit  dem  Ausbruch  scheint  das  Erdbeben  seinen
Höhepunkt  erreicht  zu  haben,  denn  die  nun  weiter
einlaufenden  Meldungen  konstatierten  ein  Abnehmen
  der  Erdstöße.  Trotzdem  hielten  es  die
in  Buea  verbliebenen  Beamten  immerhin  noch
für  geboten,  die  Akten,  die  Kasse  und  die  Wertsachen
  im  Laufe  des  29.  und  30.  April  und  des
1.  Mai  nach  Victoria  zu  schaffen,  damit  sie
cventuell  sofort  an  Bord  des  „Nachtigal“  gebracht
werden  konnten;  auch  hielt  der  stellvertretende
Kommandeur  die  Anwesenheit  von  „Nachtigal“
und  „Soden“  in  Victoria  und  Tiko  immer  noch
für  erforderlich.

Am  29.  früh  wurde  eine  Farbigen-Patrouille
unter  Führung  des  Stationsdolmetschers  in  der
Richtung  des  Feuerscheins  vorgeschickt;  sie  brachte
am  30.  abends  die  ersten  Nachrichten  über  die
Beobachtungen  am  Krater  und  am  Lavastrom.
Ferner  wurde  am  29.  zur  Erkundung  der  Aus- 



630  e

bruchstelle  eine  Offizierspatrouille  abgesandt;  am
30.  begab  sich  auch  der  Regierungsgeologe
Dr.  Mann  auf  den  Berg,  um  zunächst  das  Gebiet
  oberhalb  Bueas  auf  Eruptiverscheinungen  zu
untersuchen.  Derartige  Erscheinungen  konnten
nicht  festgestellt  werden.  Dagegen  waren  erhebliche
  Gesteinabstürze  und  Erdrutsche  vorhanden.
Beide  Expeditionen  stellten  am  Nordwestabhange
das  Vorhandensein  dreier  Krater  fest,  die  unter
großen  Eruptivgeräuschen  Feuer,  Asche  und  Steine
bis  zu  beträchtlichen  Höhen  auswarfen.  Der  Lavastrom,
  der  sich  nach  den  Erkundungen  der  oben
erwähnten  Eingeborenenpatrouille  von  der  Ausbruchstelle
  in  nördlicher  Richtung  zwischen  den
Dörfern  Likoka  und  Mokona  ergoß,  konnte  von
diesen  beiden  Expeditionen,  die  sich  oberhalb  der
Ausbruchstelle  befanden,  nicht  beobachtet  werden.
Die  Entfernung  der  Krater  von  Buea  wird,  wie
bereits  erwähnt,  auf  12  bis  15  km  geschätzt,  doch
gehen  die  Auswurfstöße  nach  der  Buea  abgewandten
Seite  in  Richtung  nach  dem  Bambukoland.  Eine
in  Buea  am  30.  eingetroffene  Meldung  aus
Johann-Albrechtshöhe  bestätigte  diese  Beobachtungen.
  Leutnant  Dickmann,  der  in  diesen  Tagen
von  Rio  del  Rey  nach  Victoria  marschierte,  meldete,
  daß  am  ganzen  Nordabhang  des  Kamerunberges
  dauernd  ein  leichter  Aschenregen  gefallen  sei.

In  der  Nacht  vom  2.  auf  den  3.  Mai  wurde
in  der  Gegend  zwischen  dem  Großen  und  Kleinen
Kamerunberg  ein  neuer  Feuerschein  beobachtet,
der  auf  einen  neuen  Kraterausbruch  schließen  ließ.
Dorthin  gesandte  Eingeborene  haben  indessen
nichts  feststellen  können.

Die  Tätigkeit  der  Krater  am  Nordwestabhang
dauert  fort,  wie  aus  dem  allnächtlich  mit  wechselnder
Intensität  zu  beobachtenden  Feuerschein  hervorgeht.
  Der  letzte  stärkere  Erdstoß  wurde  aus  Buea
für  den  3.  Mai,  610  abends,  gemeldet,  Seitdem
ist  bis  auf  ein  periodisches  unterirdisches  Rollen
alles  ruhig  geblieben.

Demnach  scheint,  falls  es  sich  nicht  etwa  nur
um  eine  vorübergehende  Pause  in  der  vulkanischen
Tätigkeit  handelt,  die  unmittelbare  Gefahr  für
Buea  beseitigt  zu  sein.“

Expeditionen  nach  den  vulkanischen  Ausbruchstellen.


J.

Bericht  des  kommiss.  Zollamtsverwalters  Bötefür
I.  d.  Buca,  7.  Mai  1909.

Zur  Prüfung  der  Angaben,  welche  die  von
der  Station  Buea  zwecks  Feststellung  der  Ausbruchstelle
  am  Kamerunberg  entsandte  farbige
        <pb n="707" />
        G  631  20

Patrouille  (s.  o.)  gemacht  hatte,  wurde  eine  kurze
Expedition  unternommen.  Sekretär  Kilian  und
ich  brachen  am  Nachmittag  des  3.  Mai  von  Buea
auf.  Der  Marsch  ging  in  Begleitung  von  sechs
Trägern  über  die  Dörfer  Buea,  Buowa,  Muenga,
Bonakanda  nach  Mangundu,  wo  wir  übernachteten.
  Am  4.  wurde  nach  dem  Passieren  von
Ekona  Lälo  der  Weg  nach  Likoko  eingeschlagen.
Am  Schlusse  einer  dreistündigen  Wanderung  sah
man  in  nordnordwestlicher  Richtung  Rauchwolken
aufsteigen.  Der  Weg  wurde  hier  verlassen,  und
nach  Übersteigung  einer  Hügelkette  und  überschreitung
  von  größeren  älteren  Lawafeldern
wurde  in  einer  Entfernung  von  etwa  300  bis
400  m  die  Ausbruchstelle  gesichtet.  Es  sind  vorhanden:
  ein  Krater,  etwa  30  m  hoch,  Offnung
20  m  und  ein  zweiter  kleinerer;  ein  dritter
kleinerer  Krater  mußte  sich  rechts  von  dem  zuerst
genannten  in  einer  nach  Norden  abfallenden
Schlucht  befinden,  welche  durch  einen  vorliegenden
  alten  Krater  verdeckt  war.  Die  Eruptionen
des  größeren  Kraters  erfolgten  durchschnittlich
alle  fünf  Sekunden;  einer  stärkeren  Eruption
folgten  gewöhnlich  zwei  schwächere.  Der  linke
Krater  warf  nur  selten  aus,  der  rechte  fast  gar
nicht.  Trotzdem  stiegen  aus  der  Schlucht  Dämpfe
auf,  die  auf  Lawaausfluß  schließen  ließen.  Ausgestoßen
  wurden  glühende  Steinmassen,  teilweise
von  beträchtlicher  Größe,  bis  zu  einer  Höhe  von
300  bis  500m;  sie  fielen  größtenteils  in  den
Krater  zurück.  Ferner  wurden  helle  und  schwarze
Rauchwolken  ausgestoßen.  Die  letzteren  nahmen
in  Höhe  von  50  bis  80  oder  100  m  Pinienform
an.  Der  Rauchabzug  erfolgte  nordnordwestlich,
Asche  und  sonstiger  Auswurf  wurden  in  der
weiteren  Umgebung  nicht  bemerkt.  Die  Paßhöhe
Kundu  nangu  lag  50  ’  nordöstlich.  Auffallend
war,  daß  aus  dieser  Richtung  heranziehender
Nebel  nach  Schwefel  roch.

Um  die  Mittagsstunde  wurde  auf  dem  von
Likoko  nach  Bonakanda  führenden  Wege  der
Weitermarsch  in  Richtung  auf  letzteres  Dorf  angetreten.
  Der  Weg  wurde  nach  kurzem  Marsch
verlassen,  und  der  Aufstieg  auf  den  Berg  in  südlicher
  bzw.  südwestlicher  Richtung  begonnen.
Abends  war  die  Johann-Albrechtshütte  erreicht.
Ein  kurzer  Abstecher  nach  Westen  während  des
Marsches  über  das  Bergplateau  und  der  Marsch
selbst  ergaben  nichts  Bemerkenswertes.  Am  Mittag
des  5.  Mai  wurde  der  Abstieg  nach  Buea  begonnen,
  da  infolge  des  Nebels  und  der  Wolken
ein  weiterer  Aufstieg  auf  die  Spitze  und  eine
Erkundung  der  Rückseite  nicht  ausführbar  war.
Um  3  Uhr  trafen  wir  wieder  in  Buea  ein.

Erdbewegungen  sind  in  der  Nähe  des  Kraters
nicht  verspürt  worden.

 

II.

Bericht  des  Geologen  Dr.  Mann
d.  d.  Buea,  3.  Mai  1909.

Auf  die  telephonische  Mitteilung  von  Buea,
daß  dort  am  Abend  des  26.  und  in  der  Nacht
zum  27.  April  heftige  Erdstöße  verspürt  worden
seien,  begab  ich  mich  nach  Buea  und  traf  dort
am  Abend  des  27.  ein.

Noch  im  Laufe  des  Abends  sowie  in  der
Nacht  und  am  28.  wurden  eine  Reihe  von  kleineren
Erdstößen  wahrgenommen,  deren  Heftigkeit  und
kurze  Schwingungen  auf  einen  nahen  Erdbebenherd
  schließen  ließen.  Es  war  anzunehmen,  daß
diese  Erdstöße  mit  der  vulkanischen  Natur  des
Kamerunberges  in  Zusammenhang  standen,  eine
Annahme,  die  durch  Beobachtung  eines  Feuerscheins
  in  Norden  von  Buea  am  Abend  des
28.  bestätigt  wurde.

Da  zu  gleicher  Zeit  am  steilen  Südosthange
des  Kamerunberges  eine  Reihe  von  Erdrutschen
beobachtet  worden  waren,  bei  denen  nach  Angabe
vieler  Beobachter  verdächtige  Rauchwolken  aufgestiegen
  sein  sollten,  so  erschien  es  nur  wünschenswert,
  trotz  der  Steinschlaggefahr,  die  bei  den
fortdauernden  Erdstößen  und  dem  Nachbröckeln  des
Gesteins  an  den  Steilhängen  recht  groß  war,  an
diesem  Hange  nach  der  Johann-Albrechtshütte
emporzusteigen  und  zunächst  hier  nach  vulkanischen
Erscheinungen  zu  forschen,  die  für  Buea  ja  eine
unmittelbare  Gefahr  gewesen  wären.

Als  am  30.  früh  die  Heftigkeit  der  Erdstöße
etwas  nachgelassen  hatte,  wurde  mit  zehn  Trägern
der  Anstieg  zu  der  genannten  Hütte  gewagt,  die
auch  nach  Untersuchung  der  wichtigeren  Schluchten
am  Nachmittage  ohne  Unglücksfall  erreicht  war.
Es  wurde  konstatiert,  daß  an  zahlreichen  Stellen
die  stark  zerklüftete  Lava  infolge  der  Erdstöße
herabgerutscht  war,  daß  aber  Vulkanerscheinungen
damit  nur  insoweit  verbunden  waren,  als  die
Erdstöße  auf  vulkanischen  Einfluß  zurückzuführen
sind.  Kraterbildungen  wurden  nirgends  bemerkt,
so  daß  eine  augenblickliche  Gefahr,  die  eine
sofortige  völlige  Räumung  Bueas  notwendig
gemacht  hätte,  durch  einen  solchen  Ausbruch  hier
nicht  bestand.

Von  der  Johann-Albrechtshütte  wurde  dann
am  1.  Mai  der  Weitermarsch  in  der  Richtung
auf  den  in  den  letzten  Nächten  beobachteten  Feuerschein
  angetreten,  der  auf  das  Vorhandensein
eines  tätigen  Kraters  nicht  fern  vom  Robert-Meyerkrater
  und  dem  Vulkangebiet  Likombe
(Hassert)  schließen  ließ.  Der  Marsch  führte  ohne
jeden  Weg  am  Rande  des  unteren  Plateaus  des
Kamerunberges  entlang.  Er  war  außerordentlich
erschwert  durch  die  zahlreichen  tiefen  Schluchten
        <pb n="708" />
        und  Schlackenfelder,  deren  Passieren  an  die  Träger
sehr  hohe  Anforderungen  stellte.

Am  Meyerkrater  wurde  keine  Spur  größerer
Tätigkeit  festgestellt,  dagegen  wurden  etwa  3  bis
4  km  närdlich  davon  drei  kleine  sehr  tätige  Vulkane
  beobachtet.

Diese  liegen  annähernd  in  einer  Ost-Westlinie,
nur  wenige  hundert  Meter  voneinander  entfernt,
zwischen  zwei  alten  Kraterbergen  am  Nordost-Skizze


zu  den

Vulkan-  und
Erdbebenerscheinungen
bei  BUEA.

Klilometer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

632

 

—

Beobachtungen  einer  Eingeborenenpatrouille  (s.  o.)
einen  solchen  Lavaerguß  wahrscheinlich  machten.

Da  es  infolge  von  Wassermangel  nicht  möglich
  war,  länger  dort  oben  zu  bleiben,  so  wurde
nunmehr  der  Rückmarsch  angetreten,  der  am
Hange  in  südlicher  Richtung  nach  Bonakanda
führte,  das  abends  erreicht  wurde.

Am  anderen  Morgen  traf  dann  die  Expedition
  wieder  in  Buea  ein.

    
   
  

0  4/KOKO

 

Vi,ctoriJa

 

 

 

 

#
—–—
I

 

 

hange  des  Fako.  Der  größte  von  ihnen,  der  auch
die  energischste  Tätigkeit  entwickelte,  ist  anscheinend
der  mittlere.  Unter  starkem,  donnerartigem,  teilweise
  bis  nach  Buea  hin  hörbarem  Getöse  und  unter
zeitweilig  heftigen  Erdstößen  wurden  fortwährend
Lavafetzen  und  Gase,  sowie  Asche  ausgeworfen.
Auf  einen  nach  Nordosten  fließenden  Lavastrom
  ließ  eine  sich  dort  den  Hang  herunterziehende
  Rauchwolke  schließen,  wie  auch  die

 

Wie  schon  erwähnt,  besteht  eine  augenblickliche
  Gefahr  für  Buea  wahrscheinlich  nicht,  obwohl
immer  noch  leichte  Erdstöße  beobachtet  werden.
Doch  ist  es  nicht  ausgeschlossen,  daß  sich  die
Krateröffnungen  verstopfen  und  daß  das  Magma
sich  an  irgend  einer  anderen  Stelle  einen  Ausweg
  bahnt.  Ich  halte  es  deshalb  für  erforderlich,
  daß  zunächst  das  Verhalten  des  Bulkans
einige  Zeit  näher  beobachtet  und  daß  zugleich
        <pb n="709" />
        O

der  ganze  Kamerunberg  einer  Untersuchung
unterzogen  wird,  um  festzustellen,  ob  vielleicht  an
anderen  Punkten  Erscheinungen  wahrzunehmen
sind,  die  auf  eine  Wiederaufnahme  der  vulkanischen
  Tätigkeit  schließen  lassen.

633  20

So  wurde  von  verschiedenen  Seiten  gemeldet,
daß  Rauchwolken  und  Feuerschein  auch  rechts
vom  Kleinen  Kamerunberge  beobachtet  worden
seien.  Unmöglich  wäre  es  nicht,  daß  sich  auch
dort  ein  neuer  Krater  aufgetan  hätte.

 

Nachwelsung  der  bei  den  Rüstenollämtern  des  Schutzgebiets  KRamerun  im  Donat  März  1909
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  11,  S.  530.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  G
egen  den  gleichen
n  obigen  Monat  des  Jahres  Zeitraum
Zollamt  1909  1908  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
2  V  J6  f  f.4Pf.  PPmf.]  Df.
I  I  I  «I  s  «  ,
Tuala......  117  764  60  2767  80|20  532  4081  254|55  5  005  30  86  259  8534  272°55  —  —
Victoria.  .  .  ..  22  999,65  316  5501  112  —  9726·70  3  589  45  —  —
Kribi  .  ..  ...  52  82966  +40  80  OS  S  O  —  –
Rio  del  Rey  .  .  1415105  335500  553  612  —N
Campo  618  50  —  □—  618.50  1  998.,25  1  324|10  3  322  35  —  —  2  703  85
"  ,  I  ·
Im  ganzen1  6  25  54  100  69  5  15000%  291  90  189  712501  560201  497  85
:  1  E—  „  —
l  s  60  082  35)  —  —
Togo.  (Zm  lichte  Weite),  Kilometer  24,1  (Zm  lichte

Vom  Bau  der  binterlandbahn.
April  1909.·)

Der  Stand  der  Bauarbeiten  war  am  30.  April
folgender:

Die  Erdarbeiten  waren  fertiggestellt  bis
Kilometer  42,9,  sodann  in  den  Strecken  Kilometer
  43,0  bis  43,55,  Kilometer  43,9  bis  44,15,
Kilometer  44,4  bis  45,55  (mit  Ausnahme  einer
etwa  100  m  langen  Einschnittstrecke),  Kilometer
46,7  bis  47,15,  Kilometer  47,8  bis  48,0,  Kilometer
  48,2  bis  48,7,  Kilometer  48,85  bis  49,  ,
Kilometer  51,4  bis  51,5,  Kilometer  52,15  bis
52,9,  Kilometer  55,85  bis  56,15  und  Kilometer
56,8  bis  57,15.  Sie  waren  in  Arbeit  von  Kilometer
  42,9  bis  43,0,  Kilometer  43,55  bis  43,6,
Kilometer  45,55  bis  45,65,  Kilometer  46,6  bis
46,7,  Kilometer  48,7  bis  48,85,  Kilometer  49,1
bis  49,17,  Kilometer  51,2  bis  51,4,  Kilometer
51,5  bis  52,0,  Kilometer  52,9  bis  53,1,  Kilometer
  55,7  bis  55,85,  Kilometer  56,15  bis  56,3
und  Kilometer  57,15  bis  57,2.

Im  Monat  April  sind  insgesamt  4,9  km
Bahndamm  fertiggestellt  worden  gegenüber  3,2  km
im  März.

Ende  April  waren  an  Bauwerken  fertiggestellt:
  Die  gewölbten  Brücken  in  Kilometer  15,5

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  11,  S.  527  ff.

 

Weite),  Kilometer  41,9  (2  m  lichte  Weite)  und
Kilometer  42,9  (4m  lichte  Weite).

Die  drei  Pfeiler  der  Schiobrücke  sind  bis
zur  Oberkante  der  Auflagersteine  hergestellt.  Die
Auflagersteine  selbst,  die  in  einem  Mischungsverhältnis
  von  1  Teil  Zement  zu  1  Teil  Sand  gestampft
  worden  sind,  sind  verlegt.  Die  eigentliche
Montage  des  südlichen  Überbaues  ist  erfolgt.  Die
einzelnen  Konstruktionsteile  sind  verschraubt  und
verbolzt,  so  daß  das  Trägersystem  zusammengefügt
ist.  Mit  der  Nietung  des  Untergurtes  ist  bereits
begonnen.  Während  des  Nietens  des  südlichen
Überbaues  wird  die  Montage  des  nördlichen  erfolgen.
  Das  Montagegerüst  für  diesen  nördlichen
Träger,  der  über  der  Hochwasseröffnung  liegt,  ist
aus  Schwellenstapeln  hergestellt  worden.  Das
Rammen  von  besonderen  Rüstpfählen  war  hier
nicht  notwendig,  da  die  Ordinate  des  Terrains
zwischen  dem  Mittelpfeiler  und  dem  näördlichen
Widerlager  über  dem  gewöhnlichen  Wasserspiegel
liegt.

Die  Widerlagskörper  des  Bauwerkes  in  Kilometer
  18,9  (12  m  lichte  Weite)  stehen  zur  Aufnahme
  des  eisernen  Überbaues  bereit.  Sobald
die  Schiobrücken  so  weit  gediehen  sind,  daß  die
schweren  Brückenteile,  deren  Transport  auf  dem
Landwege  nach  der  Baustelle  in  Kilometer  18,9
kaum  möglich  ist,  über  dieselben  geschafft  werden
können,  kann  das  Verlegen  des  Überbaues  erfolgen.
        <pb n="710" />
        G  634  20

Am  gewölbten  Durchlaß  in  Kilometer  44,4
(2  m  lichte  Weite)  sind  die  Widerlagskörper  bis
zum  Gewölbeansatz  hochgeführt.  Sie  sind  aus
Bruchsteinmauerwerk  hergestellt.  Das  Steinmaterial
ist  einem  nahe  der  Baustelle  gelegenen  Gneisfelsen
entnommen.

In  Kilometer  46,0  (Durchlaß  von  2#m  lichter
Weite)  sind  mittlerweile  die  Baugruben  in  vollem
Umfange  ausgehoben.  Mit  dem  Bruchsteinmauerwerk
  der  Widerlager  ist  begonnen.  Wie  bei  Kilometer
  44,4  und  wie  später  bei  Kilometer  46,5,
47,0  usw.  ist  auch  hier  die  Gewinnung  des  erforderlichen
  Steinmaterials  äußerst  günstig.  Wenige
  hundert  Meter  von  den  Baustellen  entfernte
Gneisfelsen  liefern  das  beste  und  härteste  Material,
das  durch  Sprengen  gelöst  und  auf  den  Köpfen

von  Trägern  auf  verhältnismäßig  geringe  Entfernung

  zur  Verwendungsstelle  geschafft  wird.

An  dem  gewölbten  Durchlaß  in  Kilometer  47,5
(2  m  lichte  Weite)  ist  das  nördliche  Widerlager
bis  zum  Gewölbeansatz  hochgemauert.  Mit  dem
südlichen  ist  begonnen.  Wie  bei  allen  bis  jetzt
fertiggestellten  gewölbten  Brücken  wird  auch  hier
das  eigentliche  Gewölbe  aus  Beton  hergestellt
werden.

Die  Ausschachtung  der  Baugruben  für  die
Lilibrücke  in  Kilometer  51,2  ist  wieder  in  Angriff
  genommen.

Des  weiteren  sind  die  Baugruben  für  die
Fundamente  der  Kunibrücke  in  Kilometer  55,3
annähernd  fertiggestellt,  so  daß  mit  dem  Fundamentmauerwerk
  begonnen  werden  kann.

Die  Arbeiten  an  den  Brücken  in  Kilometer  46,5,
49,7  und  54,5  werden  im  Laufe  des  Monats
Mai  aufgenommen  werden,  ebenso  die  an  den
dann  folgenden  Bauwerken  in  Kilometer  58,3,
58,6  und  59,5.

Die  Erdarbeiten  an  der  Schiokorrektion
sind  im  Monat  April  nicht  in  dem  erhofften  Umfange
  vorwärts  gegangen.  Durch  Regenfälle  im
nördlicheren  Aufnahmegebiet  des  Flusses  stieg  das
Wasser  im  Bereiche  der  Korrektion  gegen  Mitte
des  Monats  plötzlich  um  etwa  2½  m,  so  daß
sämtliche  Erdarbeiten  an  der  Flußkorrektion  plötzlich
  eingestellt  werden  mußten.  Gegen  Ende  des
Monats  ging  das  Wasser  wieder  so  weit  zurück,
daß  die  Korrektionsarbeiten  wieder  aufgenommen
werden  konnten.

Von  den  Ende  März  beim  Bahnbau  beschäftigten
  2608  Pflichtarbeitern  kamen  im  Monat
April  100  Akpossoleute,  200  Kabures  und  200
Mangus,  also  zusammen  500  Leute  aus  den
Hinterlandbezirken,  nach  Ablaufihrer  sechsmonatigen
Vertragszeit  zur  Entlassung,  so  daß  unter  Zurechnung
  der  im  Laufe  des  Monats  April  hinzu- 



gekommenen  293  Mangus  Ende  April  2101  Pflichtarbeiter
  beschäftigt  wurden.  Von  den  außer  diesen
Pflichtarbeitern  noch  beschäftigten  345  freiwilligen
Arbeitern  stammen  147  (also  42,6  v.  H.)  aus  dem
Bezirk  Lome-Land,  47  (13,6  v.  H.)  aus  Misahöhe,
  69  (20  v.  H.)  aus  Anecho,  37  (10,7  v.  O.)
aus  Atakpame,  1  (0,3  v.  H.)  aus  Mangu,  27
(7,8  v.  H.)  aus  Sokode,  10  (2,9  v.  H.)  aus  englischen,
  3  (0,9  v.  H.)  aus  französischen  und  4
(1,2  v.H.)  aus  anderen  Gebieten.  Das  Verhalten
aller  Arbeiter  gab  zu  Klagen  keinen  Anlaß.  Die
Zahl  der  Vorleute  hat  sich  nicht  geändert.  Die
Versorgung  der  Mannschaften  mit  Lebensmitteln
und  Wasser  machte  keine  Schwierigkeiten.

Der  Gesundheitszustand  der  Angestellten
und  Arbeiter  war  im  allgemeinen  gut.

Es  kamen  Unglücksfälle
Natur  vor.

zwei  harmloser

Todesfälle  ereigneten  sich  im  Laufe  des  Berichtsmonats
  zwei.  Ein  Arbeiter  starb  an  Schrumvfniere
  und  Herzschwäche,  einer  ertrank  aus  eigenem
Verschulden  im  Schio.

Aufforstungen  in  Nordtogo.’)

Eine  mehrmonatige  Reise  nach  den  Bezirken
  Sokode  —  Bassari  und  Mangu  —
Jendi  wurde  von  Forstassessor  Metzger-Lome
im  Auftrage  des  Gouvernements  unternommen.
Der  Zweck  dieser  Reise  bestand  darin,  einerseits
die  gegebenen  Vegetationsverhältnisse  zu  studieren,
anderseits  zu  untersuchen,  ob  auch  das  Hinterland
Togos  Ortlichkeiten  besitzt,  welche  eine  Aufforstung
  erwünscht,  möglich  und  lohnend  erscheinen
  lassen.  In  seinem  eingehenden  Reiseberichte
  („Amtsblatt  für  Togo“  1909,  Nr.  22,
S.  119  ff.)  kommt  der  genaunte  Forstmann  zu
folgendem  Ergebnis:  „Nach  den  vorliegenden
Verhältnissen  bedarf  der  Norden  des  Schutzgebietes
der  Schaffung  von  Wald  ebenso  dringend  wie
der  Süden.  Sowohl  auf  Grund  der  vorgefundenen
  natürlichen  Vegetationsverhältnisse  als  auch
dank  der  von  den  beiden  Stationen  Sokode  —
Bassari  und  Sansane—Mangu  bereits  ausgeführten
Kulturversuche  darf  mit  ziemlicher  Sicherheit  angenommen
  werden,  daß  Aufforstungen  größeren
Stiles  gelingen  werden.“

 

—

*)  Agl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1903.  S.  22  ffl.,  1103  fl.
        <pb n="711" />
        635

Uachwelsung  der  del  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  ODonat  AKpril  1909  fällig
gLewordenen  JSollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  11,  S.  529.)

20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  G
h5  Monat  des  Rechnungsjahres  egen  den  gleichen
Namen  der  Zollämter,  chnungsjah  geitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1900  1908  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  I  weniger
Js-  M  M  A  A.  AM.  A.  A.
l
Lome  .  Zollamt069,  35  370,25  94  439,60  180.50  261,00  73  050,5021  389,10  —1
Agbanake  105.70  2,25  107.9509,00  0)75  110,066—  200
Tokpdolll  -  213,80  0,75  214,55  134,60.  1,00  135,60  78.95  —
Noepe  .  ..  -  1  090,25  846,25  1  945,0  29000|  22332  —  287.75
Ho  .  .  Zollhebestelle  628,40!  57.25  685,65  352,45  296,00  648,45  37,20  —
Kpandu  -  854,30  258,00  612,30  209,06  196,75  405,801  206,  60  —
Kete--Kratschi  -  481.30  1,50  482.80  175.40  1.50  176,90  305,90  —
Tetetu  "Ol  19,.55  —  19.55  —  20,25  9.70
Agome-Palime  19320  —  193,.22010  —  —  193,20  —
Im  ganzen  |  11052,  20  7  790,40  22  210,85  300,15
6  1  1  27  91070)  —
Deutsch-Südwestafrika.  den  Zeitangaben  verursachte,  veranlaßte  das

Die  Eisenbahn  Seehelm—-RKalktfontein

ist  nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Gouvernements’)
  bis  Kanus  eröffnet.  Die  Station
liegt  etwa  auf  Kilometer  160  von  Seeheim  entfernt.
  Da  die  Gesamtstrecke  Seeheim—  Kalkfontein
180  km  beträgt,  so  ist  die  Eröffnung  der  ganzen
Eisenbahnlinie  schon  in  den  nächsten  Wochen
zu  erwarten.

Widereinführung  der  mitteleuropäischen
Einheitszeit.

Im  November  1902  war  für  das  deutsch-Gouvernement,

  im  April  1908  von  dem  eingeführten
  System  wieder  abzugehen;  nach  Einrichtung
  eines  Zeitdienstes  durch  die  Landesvermessung
  in  Windhukwurde  die  mittlere  Sonnenzeit

im  Windhuker  Meridian  als  Einheitszeit  bestimmt

und  durch  das  dortige  Postamt  sämtlichen  mit
ihm  telegraphisch  in  Verbindung  stehenden  Postanstalten
  mitgeteilt.

Auf  Veranlassung  der  Kolonialverwaltung  ist
jedoch  nunmehr,  d.  h.  seit  dem  1.  Juni  d.  Is.,
die  mitteleuropädische  Zeit  (15°  ö.  Gr.)  als  Einheitszeit
  wieder  eingeführt  und  bei  sämtlichen
Dienststellen,  den  Postämtern  und  den  Betriebsdirektionen
  der  Eisenbahnen  erneut  in  Geltung
gesetzt  worden.

.
südwestafrikanische  Schutzgebiet  die  mitteleuropäische
Zeit  als  Einheitszeit  eingeführt  worden.  Da  aber
weder  Mittel  noch  auch  ein  Fachmann  für  die  Somoa.

Einrichtung  eines  entsprechenden  Zeitdienstes  vorhanden
  waren,  wurde  auf  Grund  eines  Abkommens
mit  der  Kapsternwarte  die  Zeit  des  mittleren  Greenwicher
  Mittags  nach  Swakopmund  gekabelt.  Diese
Angaben  bildeten  die  Grundlage  für  den  Uhrdienst
im  Schutzgebiet.  Der  Umstand  jedoch,  daß  die
Kabelübertragung  manchmal  versagte,  daß  ferner
die  Uhren  unter  dem  Einfluß  der  großen  Luftfeuchtigkeit
  in  Swakopmund  stark  leiden,  und  daß
die  Unerfahrenheit  der  mit  der  Angelegenheit  betrauten
  Personen  zuweilen  starke  Differenzen  in

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  526.

 

Die  lets#ten  Unruhen.

Ein  ausführlicher  Bericht  des  Gouverneurs
über  die  letzten  Unruhen  auf  Samoa  ist  am
19.  v.  Mts.  hier  eingegangen.

Der  Gouverneur  hat  wiederholt  seiner  Meinung
  dahin  Ausdruck  gegeben,  daß  mit  dem  Tode
des  Alii  Sili  Mataafa  eine  Wiederholung  der
Wirren  des  Jahres  1898  —  vor  der  Hissung
der  deutschen  Flagge  in  Samoa  —  ausbrechen
würde.  Die  Frage  nach  der  Nachfolgerschaft  in
dem  Posten  des  Alii  Sili  (höchsten  Häuptlings),
den  die  Samoaner  nach  wie  vor  für  ihren  König
        <pb n="712" />
        G  636  20

halten,  hat  nun  schon  jetzt  die  Eifersucht  der  verschiedenen
  Kandidaten  für  den  Posten  erregt,  nachdem
  Mataafa  im  vorigen  Jahre  lebensgefährlich
erkrankt  war,  und  die  Samoaner  mit  seinem  Tode
zu  rechnen  angefangen  hatten.  Durch  das  Bestreben
  der  einzelnen  Parteien,  die  hinter  den
verschiedenen  Kandidaten  stehen,  ihren  künftigen
Bewerber  als  Alii  Sili  zu  wissen,  ist  eine  natürliche
  Beunruhigung  in  die  samoanischen  Gemüter
gefahren.  Diese  Bewegung  hat  durchaus  keine
regierungsfeindliche  Tendenz.  Die  Parteien  beabsichtigen
  lediglich,  sich  darüber  auseinanderzusetzen,
welchen  von  den  in  Frage  kommenden  Häuptlingen
  königlichen  Geblüts  sie  der  Kaiserlichen
Regierung  als  Nachfolger  Mataafas  in  Vorschlag
bringen  sollen.

Neben  dieser  an  sich  harmlosen  Bewegung,
die  nur  dadurch  einige  temperamentvolle  Akzente
erhalten  hat,  daß  Mataafa  selbst  für  den  Sohn
des  früheren  Königs  Malietoa  Talavou,  Fa'alata,
Propaganda  macht  und  ein  Testament  zu  seinen
Gunsten  in  Bereitschaft  halten  soll,  geht  eine
andere  echt  samoanische  Bewegung,  die  eine  unverkennbare
  weißenfeindliche  Tendenz  zeigt  und
sich  als  eine  Wiederholung  oder  Fortsetzung  der
Bewegung  des  Jahres  1904  darstellt.  Wie  im
Jahre  1904  die  Gründung  des  Kopraverkaufssyndikats
  der  Deckmantel  für  die  reaktionären
Bestrebungen  des  Sprecherverbandes,  genannt
Tumua  und  Pule,  bildete,  so  wurde  bei  der
gegenwärtigen  Bewegung  das  patriotische  Fest  zu
Ehren  der  Verheiratung  und  der  Rückkehr  des
Gouverneurs  als  offizielles  Losungswort  ausgegeben.
  In  der  Tat  ist  aber,  herausgeschält  aus
allen  nebensächlichen  Umständen  und  Vorkommnissen,
  folgendes  der  Kern  der  Bewegung:

Der  sogenannte  samoanische  König  war  stets
das  Produkt  des  großen  Kartellverbandes  der
Sprecherhäuptlinge  der  politischen  Vororte  Leulumoega,
  Lufilusi  (Tumua)  und  Safotulafai  (Pule).
Tumua  und  Pule  waren  die  Königsmacher  und
die  eigentlichen  Herrscher  über  die  samoanischen
Inseln.  Seit  Jahrzehnten  waren  Tumua  und
Pule  die  Ursache  der  nie  aufhörenden  Kriege  und
Feindseligkeiten  unter  den  großen  Häuptlingsfamilien
  des  Landes.  Nachdem  der  Gouverneur
die  Schädlichkeit  dieser  Einrichtung  für  die  friedliche
  Entwicklung  des  Landes  erkannt  hatte,  hatte
er  im  Jahre  1905  die  Herrschaft  von  Tumua
und  Pule  gestürzt  und  an  ihrer  Stelle  eine  europäischen
  Verwaltungsgepflogenheiten  angepaßte,
auf  patriarchalischer  Grundlage  beruhende  neue
Regierungsform  eingerichtet.  Es  war  natürlich
nicht  zu  erwarten,  daß  eine  so  einschneidende
Anderung  in  den  Machtverhältnissen  der  leitenden
Häuptlinge  mit  einem  Federstrich  lebensfähig
werden  und  ohne  andauernde  Kontrolle  und  ge- 



legentliches  energisches  Nachhelfen  von  Bestand
sein  konnte.

Der  Versuch,  die  Herrschaft  von  Tumua  und
Pule  wieder  aufleben  zu  lassen,  ist  dann  auch
wiederholt  unternommen,  vom  Gouverneur  aber
stets  im  Keime  erstickt  worden.

Während  der  Abwesenheit  des  Gouverneurs
von  seinem  Posten  im  vorigen  Jahre  hatte  der
hohe  Sprecherhäuptling  Lauati  von  Sawaii,  der
oberste  Vertreter  von  Pule,  im  stillen  und  sehr
geschickt  zugunsten  von  Tumua  und  Pule  Propaganda
  gemacht.  Nach  Beendigung  des  Fonos
des  Malo  (der  Versammlung  der  samoanischen
Distriktsvertreter)  am  14.  August  v.  Is.  besuchte
Lauati,  nachdem  er  der  Majorität  von  Sawaii
bereits  sicher  war,  den  Distrikt  von  Atua  und  die
Ortschaften  Safata  und  Siumu  des  Distriktes  Tuamasaga.
  Auf  dieser  Reise  machte  Lauati  den
ersten  Versuch,  auch  die  Insel  Upolu  für  seinen
Plan  zu  gewinnen.  Da  aber  die  verschiedenen
Ortschaften  und  Distrikte,  je  nach  ihrer  Angliederung
  an  die  großen  Familienverbände,  verschiedene
politische  Interessen  verfolgen,  mußte  Lauati  den
einzelnen  Gruppen  auch  verschiedene  Köder  hinwerfen,
  um  sie  sämtlich  zu  fangen.  Den  Anhängern
  des  Kandidaten  Tanu  versprach  er,  daß
er  für  Tanu  kämpfen  würde.  Entsprechende  Zusicherungen
  machte  er  den  Familienverbänden  der
übrigen  hohen  Häuptlinge,  Tamasese,  Faalata
und  Tuimalealiifano!  Den  hohen  Häuptlingen
selbst  versprach  er,  daß  er  für  die  Gewährung
reichlicher  Gehälter  an  sie  Sorge  tragen  werde.
Den  politisch  Indifferenten  und  der  breiten  Masse
des  Volkes  stellte  er  in  zündenden  Reden  vor,
daß  die  Kopfsteuer  die  Samoaner  zu  eklaven
erniedrige,  und  daß  die  Weißen  die  jungen  Leute
in  den  Dörfern  wie  die  Chinesen  zu  Kulidiensten
zwingen  würden.  Den  stets  unzuverlässigen  alten
Herrn  Mataafa  hatte  er  im  Anfang  der  Bewegung
dadurch  gewonnen,  daß  er,  seiner  Eitelkeit
schmeichelnd,  ihm  versprach,  Salutschüsse  und  seine
Anerkennung  als  König  durchzusetzen.  Alle  diese
Forderungen  (samoanisch:  mau),  die  unter  dem
Namen  „  Lauati  ma  le  Maus  sprichwörtlich  geworden
  sind,  sollten  dem  Gouverneur  am  Tage
seiner  Ankunft  in  der  Form  einer  als  Empfangsfeierlichkeit
  geplanten  Massendemonstration  von
ganz  Samoa  vorgetragen  werden.  Den  wahren
Sinn  des  Lauatischen  Planes  kannte  nur  er  und
eine  kleine  Schar  Eingeweihter.  Viele  gingen
mit  ihm,  ohne  zu  wissen  warum,  und  die  meisten
glaubten  sicher,  es  handle  sich  wirklich  um  ein
loyales  Fest  zu  Ehren  des  Gouverneurs.  Der
wahre  Sinn  des  Lauatischen  Planes  war  aber:
Tumua  und  Pule  reüivivi  und  Malietoa  (Tanu)
als  König!  Lanuati  ist  traditionell  der  Hüter  über
den  Namen  Malieton.  Daß  er  1898  mit  Ma-
        <pb n="713" />
        W  637  20

taafa  gegangen  war,  hatte  lediglich  den  Grund,
daß  er  den  Tanu  damals  für  zu  jung  hielt.
Lauati  half  damals  Mataafa  zum  König  proklamieren,
  weil  ihm  die  Regierung  Mataafas  als
ein  Intermezzo  paßte,  weil  er  sich  mächtig  genug
fühlte,  den  samoanischen  Königsthron  wie  einen
Stuhl  hin  und  her  zu  schieben  und  umzuwerfen,
wann  und  wie  es  ihm  beliebte.  Niemals  hat
Lauati  geglaubt  und  gewünscht,  daß  Mataafa
zehn  Jahre  unbehelligt  Tupu  (König)  oder  Alii
Sili  bleiben  würde!  Mit  der  Wankelmütigkeit
eines  samoanischen  Politikers  vermochte  er  nicht
zu  erfassen,  daß  Deutschland  für  alle  Zeit  und
allein  in  Samoa  herrsche.  Ihm  wurde  Deutschland
  langweilig,  er  wollte  Abwechslung.  Die
Anwesenheit  der  amerikanischen  Flotte  im  vorigen
Jahre  rief  alte  Erinnerungen  in  ihm  wach,  und
Sialataua,  seine  Ehefrau,  wollte  aus  dem  langweiligen
  Provinznest  Safotulafae  wieder  nach
Mulinuu  und  ihren  Gatten  wie  früher  als  den
Leiter  der  Politik  Samoas  sehen!

Ob  und  wie  weit  er  seinen  Plan  wirklich
durchsetzen  konnte,  hat  Lauati  sich  nicht  klar  überlegt.
  Eine  offene  Rebellion  gegen  die  Regierung
hat  er  sicher  nicht  beabsichtigt.  Durchdacht  war
sein  Plan  nur  bis  zur  Ausführung  der  Massendemonstration.
  Was  er  tun  würde  und  sollte,
nachdem  der  Gouverneur  ihn  abschlägig  beschieden
haben  würde,  hatte  er  noch  nicht  überdacht.  Auf
eine  ablehnende  Antwort  hätte  er  möglicherweise
mit  Obstruktion  geantwortet  und  der  voraussichtlichen
  Anordnung  des  Gouverneurs,  sofort  nach
Sawati  zurückzukehren,  passiven  Widerstand  entgegengesetzt.
  Damit  aber,  daß  der  stellvertretende
Gouverneur  Dr.  Schultz  seinen  Plan  frühzeitig
durchkreuzen  würde,  und  daß  die  Demonstration
schließlich  überhaupt  nicht  zustande  kam,  damit
hatte  er  nicht  gerechnet;  das  brachte  ihn  auf,
weil  er  sich  in  seiner  Eitelkeit  verletzt  fühlte,  und
weil  er  den  Hohn  der  Samoaner  fürchtete.  Das
ist  der  Grund  seines  späteren  strafbaren  Verhaltens
  und  seines  Vorgehens  in  Vaiugu.

Kurz  vor  der  Rückkehr  des  Gouverneurs
Dr.  Solf  von  seinem  Urlaub  hatte  der  stellvertretende
  Gouverneur  anfangs  November  v.  Is.
Briefe  aufgefangen,  die  von  der  Intrige  Lauatis
unzweifelhafte  Kunde  brachten.  Sofort  schickte
Dr.  Schultz  Boten  nach  Sawaii,  untersagte  kategorisch
  den  Besuch  der  Sawaii-Leute  in  Apia  und
machte  selbst  eine  Reise,  um  die  Eingeborenen
aufzuklären.  Einige  Distrikte  gehorchten,  Lauati
selbst  aber  mit  ungefähr  22  großen  Booten  (die
Boote  halten  40  bis  50  Mann)  kümmerte  sich
nicht  um  den  Befehl  und  ging  nach  Manono
(Insel  zwischen  Upolu  und  Sawaü#)  und  Aana
(Westdistrikt  von  Upolu),  wo  er  mit  seinen  Leuten
abwartend  liegen  blieb.  Von  Aana  aus  sandte

 

er  Boten  über  die  ganze  Insel  Upolu,  um  die
verschiedenen  Distrikte  auch  dieser  Insel  zum  Ungehorsam
  gegen  die  Befehle  Dr.  Schultz'  aufzureizen
  und  sie  zu  überreden,  seiner  patriotischsamoanischen
  Sache  treu  zu  sein.

In  diesem  Stadium  der  Bewegung,  bei  dem
ersten  Versuch,  Lauatis,  offen  gegen  Anordnungen
der  Regierung  vorzugehen,  zog  sich  Mataafa  von
ihm  zurück  und  unterstützte  Dr.  Schultz,  der  unermüdlich
  fortfuhr,  die  Eingeborenen  vor  törichten
Schritten  zu  warnen  und  sie  im  friedlichen  Sinne
zu  bearbeiten,  Lauati  zum  Rückgang  zu  bewegen.
Lauati  gehorchte  schließlich  so  weit,  daß  er  am
19.  November,  am  Tage  der  Ankunft  des  Gouverneurs,
  nicht  in  Apia  anwesend  war.

Dr.  Schultz  machte  den  Gouverneur  alsbald
mit  den  letzten  Vorgängen  im  Lande  vertraut
und  schilderte  den  Ernst  der  Lage.

Der  Gouverneur  unternahm  darauf  sofort
eine  Rundreise  um  Sawaii.  Diese  endigte  mit
dem  Besuch  von  Safotulafai,  dem  Sitz  Lauatis
und  dem  als  Hauptstadt  von  ganz  Sawaii  anerkannten
  Vorort  von  Pule.  Hier  fand  der
Gouverneur  eine  große  übermacht,  allein  fast
ganz  Faasaleleaga  auf  seiten  Lauatis,  und  bereit,
mit  ihm  durch  dick  und  dünn  zu  gehen.  Dieser
Tatsache  gegenüber  war  es  ohne  militärische
Machtmittel  unausführbar,  Lauati  aus  der  Mitte
seiner  Anhänger  heraus  zu  verhaften  und  nach
Apia  zu  bringen.  Der  Gouverneur  beschränkte
sich  darauf,  auf  dem  offenen  Versammlungsplatz
von  Safotulafai  eine  Rede  zu  halten,  in  der  er
die  Bewegung  des  Lauati  als  gesetzwidrig  und
als  Beginn  einer  Rebellion  tadelte  und  Lauati
als  einen  gefährlichen  Lügner  und  Aufwiegler
darstellte.  Die  Rede  machte  auf  die  Zuhörer
einen  sichtlichen  Eindruck.  Es  war  aber  zu  befürchten,
  daß  Lauati  nach  der  Abreise  des  Gouverneuers
  mit  seiner  geradezu  genialen  rednerischen
  Begabung  und  mit  seiner  von  keinem
anderen  Häuptling  erreichten  Kunst,  seine  Landsleute
  zu  beherrschen,  die  wankelmütig  gewordenen
Anhänger  wiedergewinnen  würde.  Der  Gouverneur
  erklärte  Lauati,  daß  beim  Zusammentreten
  der  regelmäßigen  Häuptlingsversammlung
in  Mulinuu  im  Januar  die  Untersuchung  der
Angelegenheit  und  die  Bestrafung  der  Schuldigen
erfolgen  würde.  Der  Gouverneur  kehrte  nach
zehntägigem  Aufenthalt  in  Sawaii  nach  Upolu
zurück.  Wie  er  vorausgesehen  hatte,  wurde  von
Lauati  im  Sinne  seines  Planes  weitergearbeitet.
Er  schickte  Boten  nach  Upolu,  und  bald  war  in
ganz  Samoa  das  Gerücht  verbreitet,  Lauati  habe
den  Gouverneur  mit  seiner  Rede  geschlagen,  der
Gouverneur  sei  stumm  und  besiegt  von  Sawaii
abgezogen.  Dr.  Solf  berief  nun  eine  Versammlung
  der  Häuptlinge  und  Sprecher  von  Upolu
        <pb n="714" />
        G  638  20

und  warnte  sie,  durch  Zusammengehen  mit  Lauati
sich  ebenfalls  zu  Rebellen  zu  machen.  Es  gelang
ihm,  durch  eine  der  Anschauungsweise  der  Samoaner
  angepaßte  Rede  ein  Zusammengehen  der
Tumua  mit  den  Pule  zu  verhindern.  Die  Vertreter
  von  Leulumoega  und  Lufilufsi  (Vororte  von
Tumua)  sagten  sich  von  Lauati  los.  Sie  führten
aus,  wie  Lauati  auch  in  den  früheren  Regierungen
stets  der  Friedensstörer  gewesen  sei,  und  dankten
dem  Gouverneur,  daß  er  ihnen  die  Augen  geöffnet
  habe  und  den  Störenfried  von  ihnen  nehmen
wolle.

Die  so  geschaffene  Situation  ermöglichte  es
dem  Gouverneur,  weiter  auf  die  Erhaltung  des
Friedens  hinzuwirken.  Die  Häuptlinge  wurden
mit  der  Warnung  entlassen,  friedlich  in  ihre
Distrikte  zurückzukehren  und  der  Befehle  des
Gouverneurs  gewärtig  zu  sein.  Dann  schickte
der  Gouverneur  Boten  an  Lauati  mit  dem  Befehle,
  am  16.  Januar  nach  Mulinun  zu  kommen.
Lauati  schrieb  einen  untertänigen  Brief,  daß  er
gehorchen  würde.  Er  machte  sich  auch  alsbald
auf  den  Weg.  Kaum  war  er  auf  Upolu  angekommen,
  als  er  von  dem  Inhalt  der  Rede  des
Gouverneurs  und  von  dem  Abfall  Tumuas  erfuhr.
  Sofort  schickte  er  Boten  nach  seiner  Insel
und  beorderte  wiederum  ganz  Sawaii,  nach  Upolu
zu  kommen.  Dieselben  Leute,  die  im  November
auf  seiner  Seite  waren,  machten  sich  auf  und
kamen  mit  ungefähr  25  Booten  nach  Upolu.
Sie  lagerten  sich  im  Distrikt  Tuamasaga,  hauptsächlich
  in  Vaiusu.  Der  Gouverneur  schrieb  nun
an  Lauati,  daß  er  ihn  allein  geladen  hätte,  und
daß  er  ihn  auch  nur  allein  empfangen  würde.
Lauati  ließ  durch  einen  Boten  melden,  daß  er
gehorche  und  am  16.  Jannar  allein  nach  Mulinun
kommen  würde.  Am  16.  Januar  war  der  Gouverneur
  in  dem  Versammlungshause  in  Mulinun  anwesend.
  Lauati  kam  allein.  Der  Gouverneur
gab  ihm  das  Wort.  Lauati  führte  aus,  daß
alles,  was  der  Gouverneur  über  ihn  gehört
hätte,  Lügen  seien,  er  wäre  durchaus  loyal,  und
die  Leute  von  Sawaii  wären  nur  mit  ihm  mitgekommen,
  um  ihm  noch  einmal  die  Hand  zu
drücken,  falls  er  gehenkt  oder  deportiert  würde!
Der  Gouverneur  erwiderte,  daß  er  nicht  die
Absicht  habe,  die  in  Safotulafai  in  Aussicht  gestellte
  Untersuchung  vorzunehmen  oder  mit  Lauati
sich  in  Verhandlungen  einzulassen,  ehe  die  Sawaii-Leunte
  Upolu  verlassen  hätten.  Lauati  versprach,
die  nötigen  Befehle  zu  geben,  und  machte  sich
sofort  auf  den  Weg.  Einige  Boote  sah  man
alsbald  absegeln.  Eine  Reihe  von  Booten  blieb
aber  bis  zum  17.  d.  M.  noch  in  Vaiusu  liegen.
Ungehorsam  konnte  aus  dieser  Tatsache  noch  nicht
geschlossen  werden,  weil  am  16.  nachmittags  ein
starker  Südwestwind  eingesetzt  hatte,  der  die  Meer- 



enge  zwischen  Sawaii  und  Upolu  unbefahrbar
machte.  Für  den  darauf  folgenden  Sonntag
konnte  als  Entschuldigung  gelten,  daß  es  ein
Sonntag  war,  an  dem  die  Samoaner  nicht
arbeiten.  Außerdem  blieb  das  Wetter  ungünstig.

Montag,  den  18.,  frühmorgens  lagen  aber
sämtliche  Boote  noch  in  der  Gegend  von  Vaiugu.
Gegen  zehn  Uhr  vormittags  wurden  zwei  Briefe
im  Gouvernementsbureau  abgeliefert.  Der  eine
war  von  Lauati  und  der  andere  unterzeichnet
Pule  und  Aiga  (Sawaii  und  Manono).  Der
Brief  von  Lauati  war  gerichtet,  nicht  wie  üblich
an  den  „Kovana  Kaisalika“  (Kaiserlichen  Gouverneur),
  sondern  an  den  „Kovana  Siamani“
(den  deutschen  Gouverneur).  Der  Brief  war
ohne  die  üblichen  samoanischen  Höflichkeitsfloskeln
geschrieben,  enthielt  eine  offene  Kriegserklärung  und
lautete  in  deutscher  UÜbersetzung  etwa  folgendermaßen:


„Ich  lasse  mich  weder  deportieren,  noch  gehe
ich  freiwillig  als  Passagier  nach  Tonga.  Ich  will
hierbleiben  und  werde  mit  Vergnügen  den  Schauspielen
  (dem  Ulk)  des  Krieges  zwischen  Pule  und
Tumua  zuschauen.  Du  hast  es  ja  so  gewollt,
da  Du  (der  Gouverneur)  den  Lügenreden  von
Tumua  gegen  mich  geglaubt  hast.“  Dieses
Schreiben  war  gezeichnet  Lauati,  lau  uo  moni-(Dein
  wahrer  Freund)!

In  dem  zweiten  Schreiben  war  eine  Aufzählung
  der  verschiedenen  Wünsche  und  Anträge
der  Lauati-Partei  an  die  Regierung  enthalten.

Die  Kriegserklärung  enthielt  zwar  in  ungebührlicher
  und  drohender  Form  vorgebrachte
Vorwürfe  gegen  den  Gouverneur,  galt  aber  nicht
der  deutschen  Regierung,  sondern  der  Tumua-Partei.
  Gegen  die  deutsche  Regierung  richtete
sich  das  ebenfalls  in  ungehörigen  und  achtungsverletzenden
  Worten  abgefaßte  Schreiben  von  Pule
und  Aiga.  Der  Gouverneur  bekam  telephonische
Nachricht  von  dem  Inhalt  dieser  beiden  Schreiben
nach  Vailima.  Er  fuhr  sofort  nach  Mulinuu  zur
Beratung  mit  Dr.  Schultz,  dem  infolge  seines
mehr  als  zwanzigjährigen  Aufenthalts  auf  Samoa
mit  den  dortigen  Eingeborenenverhältnissen  wohlvertrauten
  Landmesser  Haidlen  und  verschiedenen
loyalen  Häuptlingen.  Inzwischen  waren  Nachrichten
  eingetroffen,  daß  in  Vaiusu  die  sämtlichen
aus  Sawaii  mitgekommenen  Anhänger  Lauatis
kriegsbereit  versammelt  seien.  Aus  Vaitele  wurde
der  Deutschen  Handels=  und  Plantagengesellschaft
telephonisch  gemeldet,  daß  schwarz  angemalte
Samoaner  mit  Messern  und  drohenden  Gebärden
auf  der  Hauptstraße  sich  nach  Apia  hinbewegten.
Die  Eingeborenen-Ratgeber  versicherten,  daß  wenn
Lauati  nicht  zum  Rückzug  veranlaßt  werden
könnte,  seine  Leute  in  wenigen  Stunden  die  Stadt
Apia  plündern  würden.  Sie  rieten,  Aana  und
        <pb n="715" />
        W  639  20

Atua  zu  bewaffnen  und  die  Sawaii-Leute  gewaltsam
  zu  vertreiben.

Der  Gouverneur  wollte  aber  um  keinen  Preis
einen  Krieg  der  Samoaner  untereinander.  Er
beschloß  daher,  sofort  mit  Mataafa  zusammen  in
das  Lager  Lauatis  nach  Vaiusu  zu  fahren,  um
auf  alle  Fälle  mit  seinem  persönlichen  Einfluß
den  Ausbruch  der  Feindseligkeiten  zu  unterdrücken.
Er  nahm  Mataafa  in  seinen  Wagen,  und  als
Begleitung  nur  Leutnant  Hecker  und  einen  Dolmetscher
  mit.
Uhr  mittags  in  Vaiufu  an.  Als  die  Wagen
hielten,  kam  Lauati  zur  Begrüßung  in  angemessener
  Form  dem  Gouverneur  und  Mataafa
entgegen.  Mataafa  schüttelte  ihm  die  Hand  und
verwarnte  ihn  in  erregter  Sprache.  Der  Gouverneur
  gab  Lauati  nicht  die  Hand.  Lauati  begrüßte
  ihn  mit  den  Worten:  „Die  Samoaner
verderben  alles"“,  worauf  der  Gouverneur  erwiderte:
  „Nein,  Du  verdirbst  die  Samoaner“.
Darauf  begab  sich  der  Gouverneur  mit  Mataafa
und  seiner  Begleitung  in  das  Versammlungshaus
von  Vaiusu.  Ungefähr  eine  halbe  Stunde  verging,
  bis  die  Häuptlinge  und  Sprecher  Lauatis
und  die  jungen  Leute  im  Hause  versammelt
waren.  Die  Haltung  der  Samoaner  war  korrekt,
man  sah  ihnen  aber  Spannung  und  Entschlossenheit
  an.  Als  ungewöhnlich  fiel  auf,  daß  auch  die
jungen  Leute  vor  dem  Gouverneur  und  Mataafa  im
Hause  sitzen  blieben.  Der  Gouverneur  nahm  zuerst
  das  Wort  zu  einer  kurzen  Ansprache,  in  der
er  Lauati  die  Frage  vorlegte,  warum  er,  anstatt
sein  Sonnabend  gegebenes  Wort  zu  halten  und
die  Leute  wegzuschicken,  Montag  früh  die  beiden
unpassenden  Briefe  geschrieben  habe.  Lauati  antwortete,
  es  möge  ihm  verstattet  sein,  mit  seiner
Erwiderung  zu  warten,  bis  die  Leute  von
Tuisamau  gekommen  seien.  Die  Erwähnung  von
Tuisamau  sollte  unverkennbar  den  Gouverneur
auf  die  große  Anzahl  von  Lauatis  Anhängern
auch  auf  Upolu  aufmerksam  machen,  denn  Tuisamau
  ist  einer  der  beiden  wichtigen  Vororte  des
Distrikts  Tuamasaga,  der  es  in  den  Wirren
vor  der  Flaggenhissung  mit  Sawal  gehalten
hatte.  Der  Gouverneur  war  damit  einverstanden,
forderte  aber,  um  keine  zu  lange  Pause  eintreten
zu  lassen,  Mataafa  auf,  mit  seiner  samoanischen
Autorität  als  höchster  Häuptling  die  Leute  zur
Ruhe  und  zum  Frieden  zu  ermahnen.  Während
der  Rede  Mataafas  kamen  allmählich  die  Leute
von  Tuisamau  in  das  Haus  und  setzten  sich  ruhig
und  achtungsvoll  zu  den  anderen.  Aus  ihrer
Haltung  konnte  nicht  ohne  weiteres  entnommen
werden,  ob  sie  sich  der  Bewegung  Lauatis  wirklich
angeschlossen  hatten.  Es  mag  deswegen  immerhin
  dahingestellt  bleiben,  ob  Lauati  mit  den
Leuten  von  Tuisamau  seine  Sawaii-Leute  ge-Er

  kam  ungefähr  um  halb  ein

 

meint  hat,  die  in  Afega  einquartiert  waren,  oder
ob  er  wirklich  auch  die  Leute  von  Afega  als  zu
seinen  Anhängern  gehörend  gerechnet  wissen
wollte;  jedenfalls  erschienen  sowohl  die  Bewohner
von  Afega  wie  Lauatis  eigene  Leute.  Später
hat  sich  herausgestellt,  daß  ein  großer  Teil  von
Tuamasaga  heimlich  es  mit  Lauati  gehalten  hatte.

Nunmehr  fing  Lauati  mit  seiner  Rede  an,
die  ungefähr  eine  Stunde  dauerte  und  als  ein
Musterstück  samoanischer  Rethorik  und  Diplomatie
gelten  kann.  Ihr  Hauptinhalt  war,  Lauati  selbst
völlig  reinzuwaschen,  und  in  den  Punkten,  in
denen  er  nach  der  Meinung  des  Gouverneurs
etwa  gefehlt  habe,  ihn  lediglich  als  Werkzeug
Mataafas  hinzustellen.  Er  führte  aus,  daß  die
Bewegung  im  Jahre  1904,  die  mit  der  Befreiung
der  Gefangenen  aus  dem  Gefängnis  in  Vaimea
geendigt  habe,  einzig  und  allein  von  Mataafa
ausgegangen  sei.  Und  wenn  der  Gouverneur
die  Persönlichkeit  finden  wolle,  welche  die  ihm
(Lauati)  in  die  Schuhe  geschobene  Massendemonstration
  in  die  Wege  geleitet  hätte,  so  sei  es  wieder
Mataafa.  Mataafa  hätte  den  Gouverneur  falsch
informiert  und  ihn  über  die  rein  samoanischen
Vorgänge,  die  sich  seit  den  letzten  Wirren  abgespielt
  hätten,  geflissentlich  in  Unklarheit  gehalten.
Mataafa  hätte  befohlen,  daß  Tumua  und  Pule
in  Leulumoega  sich  versammeln!  Mataafa  hätte
gewünscht,  daß  die  Faipule  wieder  in  Mulinun
säßen!  Mataafa  hätte  ihn  beauftragt,  wegen
Anstellung  für  die  samoanischen  Prinzen  bei  dem
Gouverneur  vorstellig  zu  werden!  Mataafa  hätte
von  ihm  verlangt,  Salutschüsse  und  die  Verleihung
einer  Uniform  für  ihn  zu  erbitten.  Mataafa  sei
es  und  wäre  es  stets  gewesen,  der  die  Flinte
lüde,  die  er  (Lauati)  in  samoanischer  Referenz
vor  dem  hohen  Häuptling  abschießen  müsse.  Bei
diesem  Teil  der  Rede  ließ  sich  Lauati  die  Bibel
bringen  und  gab  vor  versammeltem  Volke  feierlich
  den  Eid  ab,  daß  er  dem  Gouverneur  die
reine  Wahrheit  gesagt  habe.  Er  fuhr  dann  fort,
daß  er  dem  Gouverneur  für  seine  unermüdliche
Arbeit  zur  Erhaltung  des  Friedens  danke,  und
daß  er  ihn  bedauere,  von  lügnerischen  Ratgebern
unterstützt  zu  sein.  Dafür,  daß  er  die  ungehörigen
Briefe  abgeschickt,  und  für  den  Ungehorsam,  daß
er  die  Leute  nicht  nach  SawalM  zurückgeschickt
habe,  bäte  er  in  untertäniger  Weise  um  Verzeihung.
  Den  Brief  habe  er  im  ersten  Zorn  über
die  Stichelreden  von  Tumua  gegen  ihn  und  ohne
genügende  überlegung  diktiert.  Der  Gouverneur
würde  ihm  diese  Haltung  sicher  verzeihen  können,
wenn  er  ihm  erzähle,  daß  Lufilufi  den  Togisala
als  Kriegsboten  nach  Leulumoega  geschickt  habe,
um  Tumua  gegen  Pule  aufzureizen.  Lauati
schloß  seine  Rede,  indem  er  noch  einmal  in  scharfen
Worten  das  Verhalten  der  Tumua-Partei  ihm
        <pb n="716" />
        640  e

gegenüber  tadelte  und  seine  Verdienste  um  Tumua
bei  den  letzten  Wirren  sowie  seine  deutschfreundlichen
  Bestrebungen  bei  der  Flaggenhissung  hervorhob.
  Er  wolle  keinen  Krieg  machen,  weder
gegen  die  Regierung  noch  gegen  Tumua,  sein
Herz  blute  aber,  wenn  er  und  seine  Leute  von
Tumua  als  illoyal  hingestellt  würden.

Darauf  nahm  Mataafa  das  Wort,  unaufgefordert
  vom  Gouverneur,  aus  eigenem  Antrieb.
Er  ging  in  seiner  Antwort  auf  die  bestimmt  formulierten
  Angriffe  Lauatis  gegen  ihn  nicht  ein,
sondern  redete  in  allgemeinen  Wendungen  im
Sinne  einer  friedlichen  Beilegung  der  Zwistigkeiten,
  indem  er  von  der  Finsternis  sprach,  die
immer  noch  in  den  Herzen  der  Samoaner  herrschte,
und  der  Hoffnung  Ausdruck  gab,  daß  mit  Hilfe
Gottes  die  Teufel,  die  jetzt  in  Samoa  ihr  Unwesen
  trieben,  besiegt  werden  möchten.

Der  Gouverneur  ergriff  darauf  das  Wort
und  führte  in  seiner  Rede  ungefähr  folgendes  aus:

Die  Enthüllungen  Lauatis  hätten  ihn  überrascht
  und  die  Sachlage,  wie  er  sie  am  Sonnabend
  vorgefunden,  völlig  geändert.  Zunächst
habe  Lauati  durch  Zurücknahme  der  ungehörigen
Briefe  und  dadurch,  daß  er  für  seinen  Ungehorsam
in  geziemender  Form  um  Verzeihung  gebeten
hätte,  dem  Gouverneur  ermöglicht,  sich  mit  Lauati
in  weitere  Verhandlungen  einzulassen.  (Bei  diesen
Worten  nahm  der  Gouverneur  die  beiden  Briefe
aus  der  Tasche,  zerriß  sie  und  warf  sie  auf  den
Boden.)

Was  die  Anschuldigungen  gegen  den  Alii  Sili
anbeträfe,  so  müsse  er  sich  versagen,  vor  den  im
Hause  anwesenden  jungen  Leuten  eine  Kritik  des
Verhaltens  des  vom  Kaiser  eingesetzten  höchsten
Häuptlings  einzugehen.  Ob  er  die  Anschuldigungen
  glauben  solle  oder  nicht,  das  müsse  er
eingehender  Überlegung  und  Besprechungen  mit
Mataafa  überlassen.  Die  Anschuldigungen  gegen
den  Alü##  Sili  hätten  ihn  tief  betrübt  und  er  hoffe,
daß  alles  geklärt  würde.  Anderseits  müsse  er  es
für  unmöglich  halten,  daß  ein  Samoaner  von
dem  Range  und  dem  Einflusse  Lauatis  in  offener
Versammlung  unter  Anrufung  Gottes  als  Zeugen
einen  Meineid  geleistet  habe!  Er  wäre  nur  ein
Mensch  und  könne  nicht  in  die  Herzen  seiner
Mitmenschen  blicken.  Wenn  Lauati  ihn  belogen
habe,  so  würde  seine  Strafe  von  dem  höchsten
Richter  nicht  ausbleiben.  Was  den  Ungehorsam
Lauatis  anbeträfe,  so  müsse  er  ihn,  wenn  er
wirklich  der  loyale  Mann  sei,  für  den  er  sich  in
seiner  Rede  ausgegeben  hätte,  auf  alle  Fälle
wieder  gutmachen.  Und  das  könne  er  dadurch,
daß  er  unverzüglich  seine  Leute  nach  Sawaii
zurückschicke.  Was  die  Wünsche  und  Anträge  der
Samoaner  an  die  deutsche  Regierung  anlange,  so
habe  er  (der  Gouverneur)  auf  den  verschiedenen

 

Fonos,  in  Sawaii  sowohl  wie  in  Upolu  und
Manono,  öffentlich  die  Erklärung  abgegeben,  daß
er  sie  auf  dem  Januar-Fono  entgegennehmen  und
prüfen  werde.

Auf  diese  Ansprache  des  Gouverneurs  erwiderte
Lauati,  daß  er  gehorchen  würde,  er  bäte  nur,
daß  der  Gouverneur  vor  seinen  Leuten  noch  einmal
  erklären  möchte,  daß  ihm  keine  Gewalt  angetan
  würde.  Denn  er  fürchte,  daß  seine  Leute
nicht  nach  Sawal  zurückkehren  würden,  solange
sie  um  seine  Freiheit  und  um  sein  Leben  besorgt
wären.  Der  Gouverneur  möge  daher  offen  aussprechen,
  daß  Lauati  kein  Gefangener  sei,  und
ihn  begnadigen.  Darauf  sprach  der  Gouverneur:


„Lauati,  es  handelt  sich  hier  um  zwei  Angelegenheiten,
  die  an  sich  nichts  miteinander  zu
tun  haben.  Die  eine  Angelegenheit  kann  ich  klar
übersehen,  das  ist  Dein  Ungehorsam  meinem  Vertreter
  und  mir  gegenüber,  und  Deine  drohende
Haltung  gegenüber  meiner  Absicht,  Dich  zur
Rechenschaft  zu  ziehen.  Für  beides  hast  Du  die
Erklärungen  und  Entschuldigungen  abgegeben,  und
dafür  bin  ich  befugt  und  geneigt,  noch  einmal
Gnade  vor  Recht  ergehen  zu  lassen.  Wenn  Du
mir  also  auf  die  Bibel  schwörst,  daß  Du  Deine
Leute  zurückbringen  wirst  und  daß  Du  friedlich
bleibst,  will  ich  Dir  Pardon  geben.  Ich  muß  mir
aber  vorbehalten,  wegen  der  Sendung  Jiga  Pisas
(eines  Häuptlings  von  Safotulafai,  dem  Wohnort
Lauatis)  nach  Tutuila  dorthin  zu  schreiben,  um
festzustellen,  ob  es  wahr  ist,  daß  Sawaii  sich  mit
der  Regierung  in  Tutuila  gegen  das  Kaiserliche
Gouvernement  in  Verbindung  hat  setzen  wollen.

Über  die  andere  Angelegenheit,  die  rein  samoanische
  Ursachen  hat,  kann  ich,  wie  ich  schon
ausführte,  hier  nicht  urteilen.  Hier  kann  ich  Dich
jetzt  nur  auf  den  anwesenden  Alii  Sili  verweisen.
Wenn  er  glaubt,  Dir  verzeihen  zu  können,  so
mag  er  sprechen.“

Darauf  sagte  Mataafa,  daß  er  bereit  sei,
Lauati  die  Hand  zu  schütteln.

Nunmehr  versprach  Lauati  fest,  daß  er  gehorchen
  werde  und  daß  er  für  die  friedliche  Haltung
  seiner  Leute  Garantie  übernehme.

Bei  dieser  Versammlung  war,  wie  erwähnt,
als  einziger  Europäer  außer  dem  Gouverneur
der  Leutnant  Hecker  zugegen.  Derselbe  hat  über
die  Vorgänge  in  dieser  Versammlung  die  folgende
in  beglaubigter  Abschrift  vorliegende  Erklärung
abgegeben:

„Um  dem  Gerücht  entgegenzutreten,  daß
der  Kaiserliche  Gouverneur,  Dr.  Solf,  Lauati
mit  Verbannung  bestraft  hat,  obwohl  dem
Lauati  unter  feierlicher  Berufung  auf  die  Bibel
Verzeihung  versprochen  war,  halte  ich  als  ein-
        <pb n="717" />
        641  20

ziger  bei  dem  Fono  in  Vaiusu  am  18.  Januar
gegenwärtig  gewesener  weißer  Zeuge  es  für
meine  Pflicht,  hiermit  zu  bezeugen:

Bei  dem  Lauati  bedingungsweise  erteilten
Pardon  hat  eine  feierliche  Berufung  auf  die
Bibel  überhaupt  nicht  stattgefunden.

Zweitens  hat  der  Gouverneur  dem  Lauati
nur  unter  folgenden  Bedingungen  Pardon
gegeben:  nämlich,  daß  er  mit  seinen  Leuten
unverzüglich  nach  Sawaii  zurückzukehren  und
seine  politischen  Umtriebe  einzustellen  habe,
und  ferner  nur  für  den  Fall,  daß  das  Gerücht
  von  der  Entsendung  des  Jiga  Pisa
nach  Tutuila,  um  die  dortige  Regierung  um
Beistand  zu  bitten,  unwahr  sei.

Diese  Bedingungen  sind  unerfüllt  geblieben,
denn  Lauati  ist  mit  seinen  Leuten  nicht  nur
noch  tagelang  in  Upolu  und  Manono  geblieben,
sondern  hat  nachher  in  Sawai  politisch  weiter
gewühlt.  Auch  das  Gerücht  von  der  Entsendung
  Jiga  Pisas  nach  Tutuila  mit  besagtem
politischem  Austrag  beruht  auf  Wahrheit.

Vailima,  den  25.  4.  09.

gez.  Hecker,
Leutnant  im  Schlesw.  Holst.  Drag.  Regt.  Nr.  13,
kommandiert
beim  Kaiserlichen  Gounverneur  von  Samoa.“

Am  Dienstag,  den  19.  Januar,  gingen  Lauati
und  seine  Leute  nach  Afega  (Tuisamau),  wo  sie
freundschaftlich  aufgenommen  und  durch  Darreichung
  von  Essen  geehrt  wurden,  am  20.  nach
dem  ihnen  verbündeten  Manono,  wo  sie  sich
wieder  festsetzten  und  das  stürmische  Wetter  als
Vorwand  benutzten.

Schon  am  Tage  der  Verhandlungen  in  Vaiusu
hatten  Häuptlinge  der  Tumua-Partei  und  von
Vaimauga,  verletzt  durch  das  Benehmen  der
Eindringlinge,  sich  an  den  Gouverneur  gewandt,
um  Gewehre  zu  bekommen  zur  Gefangennahme
Lauatis  und  Vertreibung  seiner  Leute.  Diesem
Wunsche  wurde  nicht  nachgegeben,  denn  kämpfende
Samoaner  in  unmittelbarer  Nachbarschaft  von
Apia  bedeuten  Plünderung  und  Vernichtung  des
Eigentums  der  Weißen,  welche  Partei  auch  immer
die  fiegreiche  sein  möge.

Es  war  aber  ein  günstiges  Zeichen,  daß  sich
eine  starke  Gegenpartei  gegen  die  Aufrührer  gebildet
  hatte.  Donnerstag,  den  21.,  nahmen  die
Nachrichten  aus  Leulumuega  beunruhigenden
Charakter  an.  Kriegsgerüchte  drangen  nach  Apia.
Der  Schauplatz  der  Kämpfe  sollte  Tuamasaga
sein,  der  Distrikt,  in  dem  Apia  liegt,  und  in  dem
die  meisten  Weißen  wohnen.

Der  Gouverneur  sandte  noch  am  Nachmittag
des  21.  Afama  Saga,  einen  einflußreicheff  Häuptling
  aus  Fasitoa,  Dolmetscher  und  Vertrauens- 



mann  des  Gouvernements,  nach  Leulumoega,  um
den  Häuptlingen  von  Aa#na  seinen  unabänderlichen
  Willen  dahin  kund  zu  tun,  daß  Gewaltmaßregeln
  gegen  die  Lauati-Partei  strengstens
verboten  wären.  Freitag  hieß  es,  die  Leute  von
Safata  wollten  vom  Busch  aus  nächtlich  einen
Überfall  auf  Vailima  machen.  Die  Vaimauga-Leute
  hatten  unaufgefordert  Wachtposten  aufgestellt
und  hielten  den  Weg  von  Vailima  nach  Apia
besetzt.  Am  Abend  gegen  11  Uhr  kamen  Boten
aus  Aa#na  mit  der  Meldung,  daß  sämtliche  Krieger
Aanas  auf  dem  Wege  nach  Apia  wären,  um  sich
von  den  Weißen  die  Gewehre  zu  holen  zum
Kampfe  gegen  die  Leute  von  Tuamasaga,  die  es
größtenteils  mit  Lauati  hielten.  Sie  wollten
vorher  sämtliche  deutschen  Flaggen  ihres  Distriktes
vor  dem  Gouverneur  niederlegen,  womit  sie  sagen
wollten,  daß  sie  für  die  Dauer  des  Krieges  unabhängig
  sein  möchten,  damit  ihre  Kriegführung
nicht  als  Ungehorsam  ausgelegt  werden  könne.
Der  unermüdlichen  Tätigkeit  des  Häuptlings  Saga
ist  es  zu  verdanken,  daß  die  Aana-Leute  ihren
Plan  nicht  ausführten,  sondern  zunächst  einen
Sendboten  an  den  Gouverneur  schickten  mit  der
Anfrage,  wie  sich  Aana  verhalten  solle.  Der
Bote  wurde  vom  Gouverneur  am  Sonnabend
früh  empfangen  und  mit  dem  Befehl  für  Aa#na,
Frieden  zu  halten  und  abzuwarten,  wieder  entlassen.
  Der  in  den  nächsten  Tagen  unter  den
Weißen  eingetretenen  Aufregung  konnte  der  Gouverneur
  nach  diesen  Vorgängen  in  beruhigender
Weise  entgegentreten.

Inzwischen  war  Leutnant  Hecker,  den  der
Gouverneur  nach  Tutuila  geschickt  hatte,  um  über
die  Sendung  Jiga  Pisas  nach  Tutuila  Erkundigungen
  einzuziehen,  mit  der  Nachricht  zurückgekehrt,
  daß  Jiga  mit  dem  Häuptling  Mauga,  der
eine  hohe  Beamtenstelle  in  Pagopago  innehat,
über  die  Absicht  Lauatis,  sich  nach  Tutuila  um
Schutz  zu  wenden,  verhandelt  habe.  Hierzu  wird
bemerkt,  daß  Lauati  bis  zuletzt  geleugnet  hat,
mit  der  Sendung  des  Jiga  nach  Tutuila  in  Verbindung
  zu  stehen.  Zum  25.  Januar  waren  die
Faipule  einberufen  zu  dem  üblichen  Januar-Fono.
Kurz  vorher  war  es  Amtmann  Williams  und
Leutnant  Hecker  gelungen,  Lauati,  der  sich  trotz
seines  Versprechens  in  Manono  festgesetzt  hatte
und  noch  nicht  nach  Sawalf  gegangen  war,
unter  Zusicherung  freien  Geleits  nach  Apia  zu
bringen.  Hier  eröffnete  ihm  der  Gouverneur,
daß  er  (Lauati),  trotzdem  er  noch  Faipule  sei,  an
dem  Fono  nicht  teilnehmen  dürfe.  Er  habe  vielmehr
  unverzüglich  in  einem  vom  Gouverneur
gestellten  Boot  nach  Safotulafai  zurückzufahren
und  dort  zu  verbleiben.  Lauati  versprach,  daß
er  Frieden  halten  und  nichts  gegen  Tumua  oder
gegen  das  Malo  unternehmen  würde,  und  reiste
        <pb n="718" />
        W  642  20

an  demselben  Tage  nach  Sawaii.  Wie  er  sein
Wort  hielt,  erhellte  bald  aus  den  Berichten  der
loyalen  Häuptlinge  und  Sprecher  Sawaiis.  Er
blieb  nicht  in  Safotulafai,  sondern  besuchte  die
anderen  Distrikte,  um  von  neuem  die  verschiedenen
Gefolgschaften  Pules  zusammenzubringen.  Wo
er  nicht  selbst  hingehen  konnte,  sandte  er  Boten
und  ließ  allenthalben  im  Lande  verkünden,  der
Gouverneur  sei  gut  Freund  mit  ihm,  habe  alle
Forderungen  glatt  bewilligt  und  wolle  mit  ihm,
Lauati,  eine  den  Samoanern  besser  passende  Regierungsform
  mit  Tumua  und  Pule  und  einem
Könige  an  der  Spitze  errichten.  Mit  diesen  Vorspiegelungen
  glaubte  er  die  natürlich  auch  nicht
wunschlosen,  aber  loyal  gebliebenen  Häuptlinge
von  Palauli  und  der  Westküste  sowie  von  Safotu
für  seine  Sache  zu  gewinnen.  Das  Fono  der
Faipule  fand  in  der  Zeit  vom  25.  bis  31.  Jannuar
  statt.  Die  üÜblichen  Festlichkeiten  zu  Kaisers
Geburtstag  wurden  verboten,  um  Menschenansammlungen
  in  Apia  zu  verhindern.  Die  große
Majorität  der  Faipule  —  nur  vier  waren  dagegen
  —  ersuchten  den  Gouverneur,  Lauati  aus
Samoa  zu  entfernen.  Die  gefährliche  Spannung,
die  der  Gouverneur  bei  sämtlichen  Vertretern
auf  dem  Fono  wahrnahm,  das  Drängen  der
leitenden  Häuptlinge  von  Aana  und  Atua,  Lauati
zu  strasen  oder  ihnen  zu  erlauben,  mit  Pule
Krieg  zu  führen,  die  immer  mehr  zutage  getretene
  Unzuverlässigkeit  des  großen  Distriktes
Tuamasaga,  die  fortgesetzte  Wühlarbeit  Lauatis
und  die  Möglichkeit,  daß  es  ihm  doch  gelingen
könnte,  die  getrennten  Parteien  zu  einen,  die  zunehmende
  Angst  bei  den  Weißen  und  die  Befürchtung,
  daß  durch  irgend  eine  unüberlegte
Handlung  eines  Weißen  gegenüber  den  Samoanern
  der  Zündstoff  zur  Explosion  kommen  könnte,
machten  es  dem  Gouverneur  zur  unabweislichen
Pflicht,  wegen  schleuniger  Beschaffung  von  Machtmitteln
  sich  mit  der  Regierung  in  Berlin  in  Verbindung
  zu  setzen.  Der  Gouverneur  sandte  am
5.  Februar  via  Auckland  einen  Kabel  ab,  in  dem
er  um  die  sofortige  Entsendung  von  drei
Kriegsschiffen  bat.

Diesem  Ersuchen  wurde  auf  Allerhöchsten  Befehl
  sofort  Folge  gegeben.

Die  Antwort,  daß  die  Kriegsschiffe  im  letzten
Drittel  des  März  kommen  würden,  traf  am
11.  März,  nach  fünf  Wochen  bangen  Wartens,
in  Apia  ein.  In  dieser  Zeit  der  Ungewißheit
hielt  es  der  Gouverneur  für  geraten,  gegen
Lauati  nicht  einzuschreiten  und  die  Sawaii-Leute
in  dem  Glauben  zu  lassen,  daß  er  von  den  Umtrieben
  nichts  wisse.  Lauati  durfte  durch  Drohungen
  mit  Strafe  nicht  zu  einem  neuen  Verzweiflungsakt,
  wie  in  Vaiusu,  getrieben  werden.
Die  loyalen  Samoaner,  die  sich  über  die  Un- 



tätigkeit  der  Regierung  wunderten  und  mit  der
Straflosigkeit  Lauatis  unzufrieden  waren,  wurden
mit  der  samoanischen  Redensart  „sau  aso“  (es
kommt  der  Tag)  vertröstet.

S.  M.  S.  „Leipzig"  mit  Vizeadmiral  Coerper
  an  Bord  traf  am  18.  März,  S.  M.  S.
„Arcona“  am  21.,  S.  M.  S.  „Jaguar“  und  der
Begleitdampfer  „Titania“  am  26.  März  in  Apia
ein.  Es  war  die  höchste  Zeit,  daß  die  Kriegsschiffe
  kamen!  Denn  die  loyalen  Häuptlinge
sahen  sich  außerstande,  ihre  Leute  länger  zu
halten.  Sie  fürchteten  entweder  ein  Überlaufen
zur  Lauati-Partei,  oder  den  Ausbruch  von  offenen
Feindseligkeiten.  Die  Spannung  der  Gemüter
hatte  ihren  Höhepunkt  erreicht.  Der  geringfügigste
Anlaß  konnte  eine  Katastrophe  herbeiführen.

Nachdem  der  Admiral  sich  über  die  hiesigen
Verhältnisse  der  Eingeborenen  und  der  Weißen
im  allgemeinen  sowie  über  die  Gründe  der  Unruhen
  im  besonderen  unterrichtet  hatte,  wurde  der
Operationsplan  ausgearbeitet.  Lauati  und  die
Rädelsführer  sollten  bis  zum  29.  d.  M.  sich  freiwillig
  stellen.  Sie  erhielten  jeder  eine  gedruckte
Proklamation,  datiert  vom  22.  März.  Gleichzeitig
  wurde  eine  gedruckte  Proklamation  Mataafas
  in  Sawaii  verteilt,  die  die  Samoaner  ermahnte,
  der  Gestellungsorder  Folge  zu  leisten.

In  der  Nacht  vom  22.  zum  23.  März  wurde
der  junge  Häuptling  Jiga  Pisa,  das  tätigste
Werkzeug  Lauatis,  und  sein  Gesandter  nach  Tutuila
  in  unmittelbarer  Nähe  Apias  verhaftet.
Seine  Vernehmung  bestätigte,  daß  die  samoanischen
Berater  des  Gouverneurs  recht  hatten  mit  ihrer
Behauptung,  daß  der  18.  Januar  der  Anfang
des  Krieges  zwischen  Pule  und  Tumua  sein  sollte.
In  seinem  Besitz  wurde  ein  Schriftstück  aufgefunden,
  das  sich  als  Konzept  des  zweiten,  dem
Gouverneur  am  18.  Januar  gesandten  und  von
ihm  in  Vaiusu  zerrissenen  Briefs  herausstellte.

Am  25.  März  trafen  Briefe  von  Lauati,
Letasi  und  Namulauulu  ein,  daß  sie  nicht  gehorchen,
  sondern  mit  ihrem  Anhang  in  den  Busch
gehen  würden.  Gleichzeitig  wurde  von  Händlern
gemeldet,  daß  die  Sawaii-Leute  große  Mengen
von  Proviant  in  den  Busch  schleppten,  und  daß
zwischen  Manono,  Mulifanua,  Tuamasaga  und
Sawali  ein  reger  Verkehr  stattfände.

Der  Gouverneur  erließ  eine  Proklamation,
wonach  der  gesamte  Schiffsverkehr  zwischen  den
Inseln  Upolu,  Manono,  Apolima  und  Sawali
verboten  wurde.  Der  Admiral  schickte  S.  M.  SS.
„Leipzig“  und  „Jaguar“  in  die  Apolima-Straße,
um  den  Bootsverkehr  zu  Überwachen  und  das
Zusammenrotten  der  Leute  von  Manono,  Mulifanua
  und  Tuamasaga  auf  Sawaii  zu  verhindern.
Der  moralische  Eindruck  des  geschickt  durchgeführten
Blockadedienstes  und  die  sachgemäße  Behandlung
        <pb n="719" />
        W  643  20

der  dabei  gefangengenommenen  Häuptlinge  der
Lauati-Partei  durch  die  Kommandanten  S.  M.
S.  „Leipzig“  und  „Jaguar“  waren  der  erste
wichtige  Erfolg  der  Marineaktion  und  hatten  zu
der  späteren  friedlichen  Beendigung  der  Unruhen
und  der  friedlichen  Gestellung  Lauatis  wesentlich
beigetragen.  Am  25.  März  hatte  in  Safotulafai
ein  Kriegs-Fono  stattgefunden,  in  dem  sämtliche
zu  Lauati  haltenden  Ortschaften  den  Beschluß
gefaßt  hatten,  lieber  zu  kämpfen,  als  nachzugeben.
Nach  dem  Bericht  des  Amtmanns  Williams  von
Sawaii  war  dieser  Beschluß  zum  großen  Teil  aus
Furcht  zustande  gekommen,  denn  den  Eingeborenen
war  erzählt  worden,  daß  der  Admiral  sämtliche
Rebellen  hängen  und  die  schwarzen  Jungen,  die
für  den  Notfall  aus  Neu-Guinea  mitgenommen
waren,  wie  Hunde  auf  die  Lauati-Partei  hetzen
würde.  Der  Admiral  und  der  Gouverneur  waren
einer  Meinung  darin,  daß  man  den  irregeleiteten,
verängstigten  Anhängern  Lauatis  Zeit  lassen  müsse,
zur  Befinnung  zu  kommen  und  daß  vor  der
ultima  ratio  versucht  werden  müsse,  die  Samoaner
  zu  belehren.  Der  Gouverneur  erließ  deshalb
zwei  weitere  Proklamationen,  von  denen  die  eine
von  Mataafa  und  den  samoanischen  hohen  Häuptlingen
  unterzeichnet  wurde.  Der  Admiral  hielt
es  seinerseits  für  erwünscht,  dem  Gerücht  entgegenzutreten,
  wonach  er  die  Rebellen  sämtlich
aufhängen  und  die  schwarze  Schutztruppe  gegen
die  Samoaner  hetzen  wolle.  Er  hielt  am  27.  März
auf  dem  Fono  in  Mulinun  eine  beruhigende
Ansprache,  die  einen  sichtlichen  Eindruck  auf  die
anwesenden  Häuptlinge  machte  und  alsbald  in
ganz  Sawali  bekannt  wurde.

Um  einen  friedlichen  Ausgang  der  Unruhen
zu  ermöglichen  und  zur  Vermeidung  des  drohenden,
  wenn  einmal  begonnenen,  dann  schwer  zu
endenden  Buschkrieges  hatten  sich  auch  die
Missionen  dem  Gouvernement  einmütig  zur  Verfügung
  gestellt.  Der  Wesleyaner  Niel  hatte  in
Satupaitea  erfolgreich  gewirkt.  Ihm  verdankt
das  Gouvernement  die  pünktliche  Gestellung  der
Rädelsführer  von  Satupaitea,  Afiata  Taetoloa
und  Asiata  Maagaolo.  Der  Missionar  der  Londoner
  Missionsgesellschaft  Rev.  Newell  hatte  sich
am  28.  März  nach  Safotulafai  begeben,  um
Lauati,  der  zu  seiner  Mission  gehört,  zum  Nachgeben
  zu  bewegen.  Ebendahin  war  ihm  der
katholische  Bischof  gefolgt,  um  die  seinem  Einfluß
  zugänglichen  Leute  des  Distrikts  Faasaleleaga
umzustimmen.  Der  Gouverneur  schiate,  um  nichts
unversucht  zu  lassen,  auch  den  hohen  Häuptling
der  Tanu-Partei,  Papalii  Folau,  ebenfalls  nach
der  Faasaleleagg,  um  auch  diesen  im  Sinne
friedlicher  Beilegung  auf  Lauati  und  seine  Leute
einwirken  zu  lassen.  Mittlerweile  hatte  sich  der
Häuptling  Taupau  Pauesi,  einer  der  Rebellen- 



führer  von  Manono,  freiwillig  an  Bord  S.  M.  S.
„Leipzig“  gestellt.  Da  nach  den  inzwischen  von
Sawati  eingetroffenen  Nachrichten  des  Rev.  Newell
  und  des  Häuptlings  Sapapalii  Folau  sowie
nach  den  von  Amtmann  Williams  und  dem
Kommandanten  S.  M.  S.  „Leipzig“  gegebenen
Versicherungen  mit  Bestimmtheit  mit  der  freiwilligen
  Übergabe  Lauatis  und  der  übrigen
Rädelsführer  gerechnet  werden  konnte,  empfahl
der  Gouverneur  dem  Admiral,  die  auf  den
30.  März  —  am  29.  abends  war  die  Ultimatumsfrist
  abgelaufen  —  angesetzte  Abreise  der
Kriegsschiffe  noch  einen  Tag  aufzuschieben.  Der
Admiral  war  damit  einverstanden.  Neben  den
von  dem  Admiral  anerkannten  Gründen,  die  den
Gouverneur  aus  seiner  Kenntnis  des  samoanischen
Volkscharakters  heraus  veranlaßten,  mit  möglichster
  Geduld  vorzugehen  und  nichts  unversucht
zu  lassen,  um  ohne  Blutvergießen  zu  einer  friedlichen
  Lösung  zu  kommen,  hatte  der  Admiral  gewichtige
  militärische  Bedenken  gegen  jede  Maßregel,
  die  das  Zurückziehen  der  Rebellen  in  den
Busch  zur  Folge  gehabt  hätte.  Das  Entstehen
eines  Buschkrieges  mußte  auf  alle  Fälle  vermieden
  werden.  Wäre  es  zu  einem  solchen  gekommen,
  so  hätte  sich  der  Admiral  zu  einer
Blockade  von  unberechenbarer  Dauer  entschließen
müssen,  und  die  Heranziehung  größerer  Truppenmassen
  aus  der  Heimat  zur  Verstärkung  des  verfügbaren
  Landungskorps  von  ungefähr  260  Mann
wäre  die  notwendige  Folge  gewesen.

Als  nach  Ablauf  des  31.  März  Lauati  sich
immer  noch  nicht  auf  der  „Leipzig“  gestellt  hatte,
hielt  es  der  Admiral  für  geboten,  mit  dem  Geschwader
  —  unter  Zurücklassung  der  „Jaguar“
zum  Schutze  der  Weißen  in  Apia  —  nach  Sawati,
und  zwar  nach  Safotulafai,  zu  fahren.  Um
½8  Uhr  morgens  am  1.  April  ging  die  „Titania“"
  mit  dem  Admiral  und  dem  Gouverneur
an  Bord  und  von  S.  M.  S.  „Arcona“  begleitet
in  See.  Nach  etwa  zweistündiger  Fahrt  lief  folgender
  Funkspruch  vom  Kommandanten  S.  M.
S.  „Leipzig“  ein:

„Habe  Lauati  und  fünf  Häuplinge  an  Bord,
Malaeulu,  Namulauulu,  Tevaga,  Letagoloa,
Letasi,  geführt  von  Williams.“

Der  Admiral  ließ  die  „Titania“  und  „Arcona“
sich  der  Küste  von  Sawaii  so  weit  nähern,  daß
die  Schiffe  deutlich  vom  Land  gesehen  werden
konnten,  und  kehrte  dann  mit  der  „Leipzig“  nach
Apia  zurück.

Lauati  und  neun  der  Rädelsführer  wurden
mit  Verbannung  nach  der  Insel  Saipan
bestraft  und  mit  „Jaguar“  und  „Arcona“  dorthin
  transportiert.

Mit  der  Entfernung  Lauatis  aus  Samoa  ist
ein  bedeutsamer  Schritt  für  die  friedliche  Weiter-
        <pb n="720" />
        —  644  2e0

entwicklung  des  Schutzgebietes  getan  und  die
Sicherheit  für  Leben  und  Eigentum  der  weißen
Ansiedler  gewährleistet.  Schwierig  bleibt  die
Lage  aber  für  die  Eingeborenen  im  Hinblick

auf  die  Lösung  der  Alii-Sili-Frage.  Es  wird
daher  erforderlich  sein,  auch  weiterhin  einen
Kreuzer  in  den  samoanischen  Gewässern
zu  stationieren.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Oitteilungen.

Deutsch-Ostafrihkanische  Bank.)

Auch  im  Berichtsjahr  hat  sich  unser  Unternehmen
  in  jeder  Beziehung  günstig  fortentwickelt.
Die  Zahl  der  in  unseren  Büchern  geführten  Konten
ist  von  426  Anfang  des  Jahres  auf  543  am
Ende  des  Jahres  gestiegen.  Infolge  des  größeren
Geschäftsverkehrs  ist  wiederum  eine  Erweiterung
des  Betriebes  und  Vermehrung  des  Personals
notwendig  geworden,  wodurch  die  Unkosten  entsprechend
  gewachsen  sind.

Der  Wechselverkehr  ist  noch  immer  sehr  gering;
es  liegen  auch  keine  Anzeichen  vor,  daß  hierin
bald  eine  einschneidende  Anderung  eintreten  wird.

Der  Notenumlauf  hat  sich  weiter  so  günstig
entwickelt,  daß  die  nach  der  Konzession  zulässige
Höchstgrenze,  d.  h.  der  dreifache  Betrag  des  eingezahlten
  Grundkapitals,  erreicht  wurde,  und  wir
daher  weitere  25  v.  H.  auf  das  ausstehende  Grundkapital
  im  Laufe  des  Jahres  einberufen  haben.
Der  Umlauf  der  großen  Noten  hat  sich  wiederum
erheblich  vermehrt,  während  derjenige  in  kleinen
Noten  keine  wesentliche  Steigerung  erfahren  hat.

Insgesamt  waren  am  Ende  des  Jahres
1  308  720  Rp.  gegen  789  175  Rp.  Noten  Ende
1907  im  Umlauf;  der  ausgegebene  Betrag  der
einzelnen  Notenwerte  ist  aus  der  beifolgenden
Bilanz  ersichtlich.

Eine  Silberknappheit,  wie  sie  in  früheren
Jahren  im  Herbst  stets  eingetreten  war,  hat  sich
im  abgelaufenen  Jahre  im  Schutzgebiete  nicht
bemerkbar  gemacht,  was  wohl  den  im  Jahre  1907
vorgenommenen  umfangreichen  Neuprägungen  von
Rupien  zuzuschreiben  ist.  Die  wirtschaftliche  Entwicklung
  des  Schutzgebiets  machte  weitere  Fortschritte,
  und  ist  zu  erwarten,  daß  durch  die  Fortführung
  der  Bahn  nach  Tabora  und  die  dadurch
  erfolgende  Erschließung  größerer  Gebiete
des  Schutzgebiets  Handel  und  Verkehr  sich  auch
fernerhin  heben  werden.

Unser  Bestand  an  Wertpapieren  ist  folgender:

1  802  000  4%  Preußische  Schatzanweisungen

und  Deutsche  Reichs-Schatzanweisungen  bzw.
Deutsche  Schutzgebiets-Anleihe,

 

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  der  Bank  für  das
Jahr  1908.

 

50  000  3½0%  Preußische  Konsols,
124  000  1¼  3½⅛½  %  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
  Schuldverschreibungen.

Der  Ende  des  Berichtsjahres  begonnene  Bau
des  Bankgebäudes  in  Daressalam  wird  voraussichtlich
  im  August  des  laufenden  Jahres  beendet
werden,  so  daß  alsdann  die  UÜübersiedlung  der
Bank  aus  den  bisherigen  Mietsräumen  in  das
eigene  Gebäude  erfolgen  kann.  Wir  haben  das
Grundstücksreserve-Konto  auf  Immobilien-Konto
übertragen  und  für  den  Bau  des  Hauses
10  150,70  abgeschrieben.

Die  Bilanz  weist  einen  Gewinn  von
101  697,34  aus,  der  die  Verteilung  einer
Dividende  von  8/  v.  H.  gestattet.  Der  Landesfiskus
  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes
erhält  einen  Gewinnanteil  von  28  220,38  .7.

An  dem  Gewinn  nimmt  die  im  Berichtsjahre
eingezogene  zweite  Einzahlung  von  25  v.  H.  auf
unser  Kapital  für  ein  halbes  Jahr  teil.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  ergibt  an
Gewinnen  auf  Zinsen  98  278./,  auf  Provisions-=konto,
  Sorten  und  Wechseln  78  998  ,  auf
Effekten  4556  .;  an  Handlungsunkosten  sind
verbucht  64  036  ,  an  Abschreibungen  auf
Mobiliar,  Grundstück  und  Gebäude  12  817  .
auf  Notenherstellungskonto  1794  ¼,  für  Herstellung
  einer  zweiten  Auflage  von  100-Rupie-Noten
  sind  1500  .  zurückgestellt.  Der  Jahresgewinn
  beträgt  101  697  .é.  Hiervon  entfallen
5  v.  H.  5084  X  auf  den  Reservefonds,  83/1.H.
Dividende  auf  die  ersten  500  000.  “  und  4⅜  v.H.
Dividende  auf  die  zweiten  500  000  k%  —
65  625  ./7,  restliche  Vergütung  an  den  Verwaltungsrat
  —=  2660  ./,  an  den  Landesfiskus
des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  28  220  .(7
und  Vortrag  auf  neue  Rechnung  107  „.

Die  Vermögensbilanz  enthält  auf  der  Passivseite:
  das  Kapital  mit  2  000  000  ./7,  den  Reservefonds
  mit  10  418  ,  umlaufende  Noten  mit
1  744  960  .,  Kreditoren  mit  3  479  178
Trattenkonto  mit  177  900  ./K  und  die  sich  aus
der  Verteilung  des  Jahresgewinnes  weiter  ergebenden
  Beträge;  auf  der  Aktivseite:  50  v.  O.
des  ausstehenden  Kapitals  mit  1  000  0O000  7“,
Kasse  und  Sorten  mit  1  758  817  ¾,  Wechsel
mit  430  517  —“.  Lombard-Vorschüsse  mit
        <pb n="721" />
        M  645  20

772  814  —,  Bankguthaben  und  Debitoren  mit
1  587  175  .,  Effekten  mit  1  950  112  J,  das
Immobilienkonto  mit  11000  /4,  das  Telegramm-Depotkonto
  mit  133..  Das  Mobiliar  steht
mit  1  zu  Buch.

Deutsche  Rfrika-Bank  N.  G.)

Der  Entwicklungsgang  der  südwestafrikanischen
Kolonie  im  Jahre  1908  ist  durch  einige  neue
Marksteine  gekennzeichnet,  welche  man  als  bemerkenswerte
  Etappen  auch  in  der  Zukunft  noch
ansehen  wird.  Dahin  gehören  die  Vollendung
der  Bahn  Lüderitzbucht—Keetmanshoop,  der  Bahnbau
  Otavi—Grootfontein,  die  günstige  Entfaltung
der  Otavi-Gesellschaft,  endlich  die  Diamantenfunde
bei  Lüderitzbucht.

Wenn  über  Umfang  und  dauernde  Bedeutung
der  letzteren  auch  heute  ein  endgültiges  Urteil
noch  nicht  gefällt  werden  kann,  so  haben  sie  doch
in  ihrem  unmittelbaren  Gefolge  schon  den  indirekten
  Vorteil  gehabt,  die  Perspektive  für  neue
Möglichkeiten  in  der  Kolonie  zu  erweitern  und
das  Interesse  des  Kapitals  für  koloniale  Unternehmungen
  anzufachen.

Immerhin  wird  der  Haupthebel  des  Fortschrittes
  stets  die  ruhige,  fleißige  und  nüchterne
Fortarbeit  jedes  Kolonisten,  des  Farmers  wie  des
Kaufmannes,  auf  seinem  legitimen  Tätigkeitsfelde
sein  und  bleiben.

Die  allgemeine  ungünstige  Geschäftslage,  welche
schon  im  Jahre  1907,  als  Rückschlag  nach  dem
Kriege,  in  der  Kolonie  sich  geltend  gemacht  hatte,
übertrug  sich  auch  mehr  oder  weniger  auf  das
ganze  Jahr  1908.  Im  Norden  wurde  sie  teilweise
  gemildert  durch  einen  nicht  unerheblichen
Zuzug  neuer  Einwanderer,  welcher  naturgemäß
auch  einen  gewissen  Kapitalzufluß  mit  sich  brachte;
im  Süden  dagegen  wurde  die  Ungunst  der  Lage,
insbesondere  was  den  Farmbetrieb  anlangt,  durch
anhaltende  Dürre  noch  verschärft.  Nur  in  Lüderitzbucht
  verursachten  die  Diamantenfunde  eine  starke
Geschäftsbelebung.  Wenn  hier  auch  spekulative
Momente  mitwirkten,  so  steht  doch  zu  hoffen,  daß
ein  blühender  neuer  Geschäftszweig  sich  daraus
entwickeln  wird.

Unser  Gesamtumsatz  ist,  entsprechend  den  geschilderten
  Verhältnissen,  um  etwas  zurückgegangen,
doch  hat  der  Jahresverdienst  darunter  nicht  gelitten,
  was  sich  durch  stärkere  Inanspruchnahme
der  bankmäßigen  Kredite  erklärt.

Leider  zeigen  die  überaus  hohen  Unkosten,
welche  mit  unserem  südwestafrikanischen  Betriebe

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  dritte  Geschäftsjahr
  1908.

 

verknüpft  sind,  noch  fortdauernd  eine  Tendenz
zum  Steigen.

In  Windhuk  sahen  wir  uns  veranlaßt,  ein
Grundstück  zu  erwerben  und  ein  eigenes  Gebäude
für  die  Bank  aufzuführen,  welches  noch  im  Jahre
1908  bezogen  werden  konnte.  Ebenso  waren  wir
in  Swakopmund,  wo  unsere  gemieteten  Räume
nicht  mehr  ausreichten,  darauf  hingewiesen,  für
geeignete  Unterkunft  der  Bank  Sorge  zu  tragen.
Es  geschah  dies  durch  Erwerb  des  gemieteten
Hauses  sowie  eines  anstoßenden  Grundstückes,  auf
dem  wir  mit  der  Errichtung  eines  Neubaues  beschäftigt
  sind.  Das  bisher  benutzte  Gebäude  soll
nach  entsprechendem  Umbau  für  die  Unterkunft
eines  Teiles  unserer  Angestellten  Verwendung
finden.

Auf  unsere  Bankgebäude  haben  wir  im  Berichtsjahre
  25  000  /4  abgeschrieben.

Gemäß  Beschluß  unseres  Aufsichtsrates  beabsichtigen
  wir,  weitere  25  v.  H.  unseres  Aktienkapitals
  zum  1.  Juli  d.  Is.  einzurufen.

Der  Reingewinn  beläuft  sich  für  das  Geschäftsjahr
  1908  auf  34  847,78  /4.  Wir  schlagen  vor,
denselben  wie  folgt  zu  verwenden:  5000  als
Rücklage  in  den  gesetzlichen  Reservefonds,  5000.%
als  Rücklage  in  die  Spezialreserve,  20  000  /
Dividende  von  8  v.  H.  auf  das  eingezahlte  Kapital
von  250  000  !,  869,57  /“  als  Tantieme  des
Aufsichtsrates  laut  §  314  des  Statuts,  3978,21.7
als  Vortrag  auf  das  Jahr  1909.

Die  Vermögensbilanz  stellte  sich  am  31.  Dezember
  1908  wie  folgt  dar:  Bei  den  Passiven:
Aktienkapital  1000  000  #,  Reserve  und  Spezialreserve
  20  000  ,  ausstehende  Schecks  12974  ¼x,
Avalverpflichtungen  69220.7,  Depositen  790960.7“,
Giroeinlagen  und  Kreditoren  2  329  115  .7,  Reingewinn
  34  847  .  Bei  den  Aktiven:  Noch  nicht
eingezahltes  Kapital  750000  .,  Kasse  und  Bankguthaben
  2  681  746  /4,  Wechsel  212  596  ¼,
Wertpapiere  56  264  J,  Debitoren  363  827  .7#,
Avaldebitoren  69  220  und  Grundstücke
123  460  .  .

Die  Ertragsbilanz  weist  nach  unter  den  Einnahmen
  außer  dem  Vortrag  aus  1907  mit
2166  die  Gewinne  der  Zentrale  in  Hamburg
mit  10  294  und  in  Swakopmund,  Windhuk  und
Lüderitzbucht  mit  zusammen  210  303  &amp;amp;  unter
den  Ausgaben  neben  dem  Reingewinn  von
34  847.“  Verwaltungsunkosten  in  Hamburg  mit
6038  Jund  in  Afrika  mit  181  878..

Gibeon  Schũrt.·  und  Handels-Gesellschaft.“)

Über  die  Arbeiten  bis  Februar  1908  haben
wir  bereits  im  vorigen  Jahre  berichtet.  Im

*)  Aus  dem  V.  Jahresbericht  für  das  Jahr  1907/08.
        <pb n="722" />
        G  646  20

März  wurde  die  Blaugrundstelle  Rietkühl  untersucht.
  Als  auch  diese  keine  Diamanten  ergab,
zog  die  Expedition  Ende  März  1908  nach  Hanaus
  II.  Außer  den  bereits  früher  von  uns
geschaffenen  fünf  Schächten  wurden  weitere  fünf
Schächte  bis  auf  3  m  abgeteuft.  Auch  auf  dieser
Blaugrundstelle  befand  sich  schon  ein  alter,  vollständig
  verfallener  Schacht,  der  auf  frühere  Untersuchungen
  deutete.

Die  Untersuchung  ergab,  daß  der  Gelbgrund
sich  fast  gar  nicht  von  dem  Gelbgrund  von
Hanaus  I  unterschied.  Da  in  Hanaus  I  ein
Schacht  bis  15  m  abgeteuft  war,  ohne  den  Blaugrund
  zu  erreichen,  so  würde  die  Abteufung  eines
tiefen  Schachtes  nur  Zeit=  und  Geldopfer  erfordert
haben,  ohne  ein  Resultat  erhoffen  zu  lassen,  weil
Hanaus  II  etwa  15  bis  20  m  höäher  als  Hanaus
  I  liegt.  Es  wurden  31,50  chm  aus  den
verschiedenen  Schächten  verwaschen,  ohne  auch
nur  eine  Spur  von  Diamanten  zu  finden.

Von  Hanaus  II  wurden  die  kissures  weiter
verfolgt,  welche  alle  auf  Hanaus  zuliefen.  —
Ende  April  fand  der  Umzug  nach  der  Gegend
des  kleinen  Brukaros  statt;  der  Prospektor  Whitaker
  hatte  dort  einen  fissure  entdeckt,  der  2  km
verfolgt  wurde,  ohne  ein  Resultat  zu  erzielen.

Am  1.  Juni  begannen  die  Arbeiten  im  Berseba-Gebiet.
  Zunächst  wurde  eine  alte  Mine
untersucht,  die  sich  aber  nur  als  eine  Erweiterung
eines  fissures  erwies;  es  wurden  zwei  weitere
Blaugrundstellen  800  bzw.  500  m  von  dieser
Mine  entdeckt,  die  durch  je  sechs  Schächte  untersucht
  worden  sind.  Es  wurde  dann  noch  verschiedenen
  Blaugrundstellen  nachgegangen,  aber
auch  ohne  Erfolg;  ebenso  wurden  die  fissures
nach  allen  Richtungen  verfolgt.

Mitte  Juni  wurden  die  Arbeitskräfte  reduziert,
da  es  zunächst  nur  darauf  ankam,  die  verschiedenen
Gänge  zu  verfolgen,  um  zu  sehen,  ob  man  auf
echten  Blaugrund  komme,  wozu  große  Expeditionen,
besonders  bei  der  schweren  Verpflegung  in  Berseba,
ungeeignet  waren.  Auch  mußten  wir  auf  alle
Fälle  mit  unseren  Mitteln  haushalten,  um  die
uns  gestellte  Aufgabe  der  Untersuchung  des  ganzen
Berseba-Gebietes  zu  gewährleisten.

Am  29.  Juli  besuchte  Exzellenz  Dernburg
mit  dem  Gouverneur  unser  Lager  bei  Groendorn
und  sah  sich  die  Wascharbeit  an.

Wenn  nun  auch  leider  unsere  Arbeiten  sowohl
im  Gibeon=  wie  im  Berseba-Gebiet  bisher  ohne
Erfolg  gewesen  und  die  großen  Summen  zunächst
ohne  Nutzen  ausgegeben  sind,  weil  in  den  bisher
von  uns  untersuchten  Blaugrundstellen  keine
Diamanten  gefunden  wurden,  so  kann  es  uns
doch  zur  Genugtuung  gereichen,  daß  unsere  Arbeiten
  von  sachverständiger  Seite  als  gut  und
einwandfrei  anerkannt  sind  und  dies  auch  in  einem

 

Artikel  im  amtlichen  „Kolonialblatt“  ausdrücklich
  ausgesprochen  wird.

Durch  Schreiben  vom  24.  Juni  1908  teilten
wir  den  Gesellschaftern  mit,  daß  Dr.  Hartmann
aus  Gesundheitsrücksichten  die  Wiederausreise  ins
Schutzgebiet  nicht  antreten  könnte.  Wir  glauben
auch  an  dieser  Stelle,  ihm  nochmals  unsere  Anerkennung
  für  seine  Tätigkeit  in  der  Gesellschaft
aussprechen  zu  müssen.  Am  1.  August  ist  er
dann  aus  der  Geschäftsführung  ausgeschieden,
und  der  Aussichtsrat  beschloß  einstimmig,  ihn  in
denselben  zu  kooptieren,  da  seine  Kenntnisse  der
südwestafrikanischen  Verhältnisse  uns  von  großem
Vorteil  sein  werden.

An  Stelle  von  Dr.  Hartmann  trat  Prof.  Dr.
Scheibe  am  1.  Juli  die  Ausreise  nach  Südwestafrika
  an.  Da  inzwischen  die  ersten  Nachrichten
von  den  Diamantfunden  bei  Lüderitzbucht  nach
hier  gelangt  waren,  sollte  er  sich  zunächst  nach
dort  begeben,  um  an  Ort  und  Stelle  die  Möglichkeit
  einer  Beteiligung  für  uns  zu  prüfen.
Von  Lüderitzbucht  begab  sich  Professor  Scheibe  in
unser  Konzessionsgebiet  und  traf  am  22.  August
in  Gibeon  ein.  Er  bereiste  dann  das  Berseba-Gebiet,
  um  sich  zunächst  ein  Urteil  über  die
Aussichten  daselbst  zu  bilden.  Von  dort  begab
sich  Professor  Scheibe  nach  Südafrika,  die  dortigen
Diamantvorkommen  genau  zu  studieren,  mit  den
unfrigen  zu  vergleichen  und  danach  unsere  Schürfarbeiten
  einzurichten.

Ein  abschließendes  Urteil  über  unser  Konzessionsgebiet
  konnte  Professor  Scheibe  noch  nicht
geben,  aber  nach  seinen  Erfahrungen  in  Südafrika
  darf  man  die  Aussichten  auf  Fündigwerden
bei  den  verbleibenden  geringen  Mitteln  nicht
mehr  hoch  einschätzen.  Unter  diesen  Umständen
haben  wir  die  Arbeiten  im  Gibeon=  und  Berseba-Gebiet
  neuerdings  aufs  äußerste  eingeschränkt  und
den  Schwerpunkt  unserer  Tätigkeit  nach  den  aussichtsreichen
  Feldern  bei  Lüderitzbucht  verlegt.

Am  15.  Dezember  1908  kehrte  Professor
Scheibe  nach  Lüderitzbucht  zurück.  Da  sich  inzwischen
  die  Funde  dort  als  wertvoll  erwiesen
hatten,  beauftragten  wir  ihn,  die  uns  aus  den
gemeinsamen  Schürfarbeiten  mit  Herrn  Stauch
vom  August  verbliebenen  drei  Schürfscheine  möglichst
  zu  verwerren.  Er  unternahm  zusammen
mit  ihm  zwei  große  Expeditionen,  deren  zweite
von  Erfolg  begleitet  war.  Die  Expedition  fand
Diamanten  und  zum  Teil  recht  wertvolle  Stellen.

Inzwischen  war  es  uns  gelungen,  die  Ausbeutung
  eines  sehr  aussichtsreichen  Gebiets  an
der  Küste  südlich  Lüderitzbucht  in  der  Nähe  der
Insel  Pomona,  in  dem  ein  Teil  der  oben  erwähnten
  Funde  gelegen  war,  in  Gemeinschaft
mit  zwei  anderen  Gruppen  uns  zu  sichern,  vorbehaltlich
  der  Klarstellung  gewisser  Rechtsverhält-
        <pb n="723" />
        G;i  647  20

nisse.  Dieses  Pomona-Gebiet  soll  mit  den  außerhalb
  gelegenen  Feldern,  die  wir  in  Gemeinschaft
mit  der  Kolonialen  Bergbau-Gesellschaft  als
Rechtsnachfolgerin  des  Herrn  Stauch  besitzen,
zusammen  ausgebeutet  werden.  Zu  diesem  Zweck
hat  sich  die  Pomona-Minen-Gesellschaft  m.  b.  H.
gebildet,  an  der  wir  mit  19½  v.  H.  beteiligt
find.  Wir  dürfen  hoffen,  daß  es  durch  diese
günstige  Wendung  ermöglicht  wird,  die  im  Gibeonund
  Berseba-Gebiet  geopferten  Mittel  wieder
einzubringen.  Zur  Beschaffung  der  hierzu  erforderlichen
  Betriebsmittel  werden  wir  der  Gesellschafter-Versammlung
  Vorschläge  machen.

An  der  gegründeten  Regie-Gesellschaft,  der
der  Vertrieb  der  sämtlichen  Diamanten  der  Kolonie
  laut  Kaiserlicher  Verordnung  übertragen
worden  ist,  sind  wir  mit  6  v.  H.  =  120  000  .7
beteiligt  worden.

Am  1.  August  1908  forderten  wir  weitere
10  v.  H.  vom  Gesellschaftskapital  ein;  die  restlichen
  15  v.  H.  sind  dann  am  1.  Januar  1909
ebenfalls  einberufen  worden.

Zur  Erläuterung  der  Bilanz  ist  folgendes
zu  bemerken:  Der  Saldo  unserer  Ausgaben  im
Betriebsjahr  ist  nicht  wie  früher  dem  Konzessionskonto
  belastet,  sondern  direkt  über  Gewinn=  und
Verlustkonto  verbucht.

Da  das  Resultat  der  bisherigen  Untersuchungen
ein  negatives  ist,  darf  man  den  Wert  der  Konzession
  nur  noch  gering  einschätzen;  das  Konzessionskonto
  muß  deshalb  auf  eine  Summe
zurückgebracht  werden,  die  nach  unserer  Schätzung
schon  durch  den  Wert  unserer  neuen  Funde  bei
Lüderitzbucht  gedeckt  ist.  Wir  haben  daher
305  610,20  vom  Konzessionskonto  auf  Gewinn=
  und  Verlustkonto  umgebucht,  so  daß  wir
eine  Unterbilanz  von  532  784,50  M  zu  tilgen
haben  werden.

Das  Konzessionskonto  steht  dann  Ende  des
Berichtsjahres  mit  300  O00  .“  zu  Buch.

Auf  Expeditionskonto  find  wie  bisher  sämtliche
  Ausgaben  im  Schutzgebiet  und  Frachten,
Reisen  usw.  verbucht.

Die  Vermögensbilanz  ergibt  hiernach:  Auf
seiten  der  Passiva  das  Kapitalkonto  mit  1022  100,
auf  seiten  der  Aktiva  das  Beteiligungskonto  mit
131  740  ,  Bankguthaben  mit  21  190  ./,  das
Immobilienkonto  mit  31  000  .,  das  Kontokorrentkonto
  mit  4000  ,  das  Konzessionskonto
mit  300  000  und  das  Gewinn=  und  Verlustkonto
  mit  532  784  .

 

In  der  Ertragsbilanz  stehen  auf  der  Debetseite
  das  Konzessionskonto  mit  305  610  J“,  das
Unkosten=  usw.  Konto  mit  12  732  J  und  das
Expeditionskonto  mit  215  546  .7,  auf  der  Kreditseite
  das  Zinsenkonto  mit  1  266  —  und  das
Bilanzkonto  mit  532  784..

kK##oko-Land-  und  OMinen  Gesellschaft.“)

Aus  dem  Direktorium  unserer  Gesellschaft  sind
Rechtsanwalt  Dr.  Scharlach  =  Hamburg  durch
den  Tod  sowie  Adolf  Woermann-Hamburg  auf
seinen  eigenen  Wunsch  ausgeschieden.  Beide  Herren
haben  dem  Direktorium  unserer  Gesellschaft  seit
ihrem  Bestehen  angehört.

Auf  der  Passivseite  ist  das  Grundkapital  der
Gesellschaft  von  10  000  O00  M,  von  denen
8  000  000  „&amp;amp;  begeben  find,  unverändert  geblieben.

Die  Aktiva  zeigen  das  Landbesitz=  und  Grundrechtekonto
  wie  im  Vorjahre  mit  7  200  000  .r.

An  liquiden  Mitteln  sind  Effekten  im  Kurswerte
  von  209  800  .“  vorhanden,  ferner
317  730  ¾  Guthaben  bei  der  Deutschen  Bank.

Das  Hypothekenkonto  Carl  Schlettwein  ist  mit
16  569,30  „  eingesetzt.  Der  Verlustsaldo  ist
mit  256  698  “  eingestellt,  hat  sich  also  im  abgelaufenen
  Geschäftsjahr  um  15  634,54  verringert.
  Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  enthält
an  Einnahmen  aus  Kursgewinn  auf  Effekten
5670  ,  aus  Hypothekenzinsen  usw.  21  347  ,
an  Ausgaben  für  Verwaltungszwecke  usw.
11  382  .

Am  11.  Juni  1908  fand  eine  außerordentliche
  Generalversammlung  statt,  in  der  die  zwischen
dem  Reichs-Kolonialamt  und  dem  Direktorium
der  Gesellschaft  vereinbarten  Bestimmungen  betreffs
Einführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom
8.  August  1905  im  Gesellschaftsgebiete  angenommen
und  das  Direktorium  zum  endgültigen  Abschluß
dieser  Vereinbarung  mit  dem  Reichs-Kolonialamt
ermächtigt  wurde.  Zu  einem  definitiven  Abschlusse
ist  es  bis  heute  noch  nicht  gekommen,  und  schweben
sowohl  hierüber  als  auch  über  die  Maßnahmen
zur  Erschließung  unseres  Landgebietes  noch  die
Verhandlungen  mit  dem  Reichs-Kolonialamt.

*)  Aus  dem  Bericht  des  Direktoriums  über  das
dreizehnte  Geschäftsjahr  1908.
        <pb n="724" />
        648  20

Kus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

 

*  Der  Gesundheitsdienst  in  Kranzösisch-Guinea.
Von  Regierungsarzt  Dr.  Külz.

I.  Allgemeine  Organisation  des  Gesundheitsdienstes
  in  der  Kolonie.

Die  französische  Guineaküste  entbehrt  nicht
eines  gewissen  historischen  Interesses  für  uns
Deutsche,  denn  für  kurze  Zeit  hat  über  ihr  vor
25  Jahren  die  deutsche  Flagge  geweht.
Dr.  Nachtigal  erschien  auf  seiner  westafrikanischen
Fahrt  1884  außer  an  der  Kamerun=  und  Togoküste
  auch  hier  und  schloß  mit  den  Häuptlingen
der  noch  herrenlosen  Gebiete  von  Kobah,
Kabitaye  und  Kaloum  Schutzverträge  ab.  Eine
deutsche  Firma  (Kolin)  war  damals  die  einzige,
die  hier  wesentliche  Handelsinteressen  hatte.  Leider
konnte  das  deutsche  Protektorat  gegenüber  dem
Protest  der  Franzosen  nicht  aufrecht  erhalten
werden.  Bei  der  definitiven  diplomatischen  Regelung
  der  deutschen  Ansprüche  in  Westafrika  im
Dezember  1885  trat  Deutschland  von  diesen  Ver—
trägen  zurück,  um  dafür  die  Anerkennung  seines
Besitzes  der  Togoküste  durchzusetzen.  Aber  erst
1890  wurde  das  Land  in  französische  Verwaltung
genommen.  Die  Kolonie,  das  Quellgebiet  des
Niger,  erstreckt  sich  in  westöstlicher  Richtung  von
der  Küste  her  zwischen  dem  9.  und  12.  Breitengrade
  etwa  700  km  weit  in  das  Innere  hinein.
Ihr  Flächeninhalt  beträgt  rund  280  000  qkm,
also  reichlich  die  Hälfte  von  Kamerun,  mit  ungefähr
  zwei  Millionen  Einwohnern.  Als  einziger
bedeutender  Hafenplatz  für  den  Außenhandel
kommt  nur  Conakry  in  Betracht,  das  zur  Zeit
von  500  Europäern  und  5000  bis  6000  Eingeborenen
  bewohnt  wird.  Die  das  Klima  hauptsächlich
  bestimmenden  Faktoren  ähneln  an  der
Küste  durchaus  denen  Kameruns,  die  Menge  der
jährlichen  Niederschläge  bewegt  sich  um  die  Grenze
von  4000  mm,  die  mittlere  Jahrestemperatur
beträgt  27°5;  der  Boden  besteht  aus  rotem  Laterit.
Es  fehlt  indessen  dem  Lande  der  dichte  Urwaldgürtel
  Kameruns,  und  das  Landschaftsbild  erinnert
in  seiner  Vegetation  an  der  Küste  deshalb  denjenigen
  Teilen  Kameruns,  die  man  nach  überwindung
  der  Urwaldzone  erreicht.  Das  Hinterland
  der  Cöte  de  Guinée  wieder  hat  eine  überraschend
  große  Ahnlichkeit  mit  Nordtogo,  dessen
geographische  Breite  es  teilt,  eine  Ahnlichkeit,  die
sich  nicht  nur  auf  Flora  und  Fauna,  sondern
auch  auf  die  Bevölkerung,  auf  den  ganzen  „Sudancharakter"
  des  Landes  erstreckt.  Ich  sah  dieselben
Rundhütten  mit  ihren  hohen  Kegeldächern,  deren
Spitzen  von  einem  umgestülpten  Tontopf  oder

 

vereinzelt  von  einem  Straußenei  gekrönt  sind;
dieselben  Fullahs,  die  hamitischen  Viehzüchter  mit
ihrem  schlanken  Gliederbau  und  ihrer  charakteristischen
  Tracht;  dieselben  Haussah-Niederlassungen,
vorgeschoben  in  das  Gebiet  der  ursprünglichen
Landesbewohner;  landschaftlich  dieselbe  Baumsavanne;
  es  wehte  derselbe  trockene  Harmattan,
es  prasselten  dieselben  Grasbrände;  und  über  dem
Ganzen  lag  dieselbe  Gluthitze  des  Sudaus.  Selbst
die  Namen  der  Ortschaften  kehrten  wieder  oder
ähnelten  denen  Nordtogos:  Sugu,  Bassari,
Mirikiri  usw.  Auch  die  Volkskrankheiten,  die  unter
den  Eingeborenen  hausen,  sind  die  gleichen;  gleich
sind  deshalb  auch  die  hauptsächlichsten  hygienischen
Fragen,  die  für  Weiße  und  Schwarze  ihrer  praktischen
  Lösung  harren.

Das  ganze  Land  ist  in  zwanzig  Verwaltungsbezirke
  eingeteilt  (cercles).  Der  Ort  Conakry  hat
Munizipalverwaltung,  auf  die  ich  ganz  kurz  eingeheen
  muß,  weil  sie  eine  wichtige  Rolle  in  den
örtlichen  Assanierungsarbeiten  Conakrys“  spielt  und
weil  sie,  soweit  diese  Seite  in  Betracht  kommt,
vielleicht  in  einzelnen  Punkten  zu  vergleichender
Nachprüfung  für  die  im  Werden  begriffene  Kommune
Duala  anregen  kann.  An  der  Spitze  der  städtischen
  Verwaltung  steht  ein  Maire,  ihm  zur  Seite
eine  aus  Europäern  und  Farbigen  zusammengesetzte
  „Commission  municipale“.  Die  der  Stadt
zur  Verfügung  stehenden  Mittel  bestehen  zur
Hälfte  aus  eigenen  Einnahmen,  zur  anderen  Hälfte
aus  einem  ungefähr  gleich  hohen  Zuschusse  des
Gouvernements.  Der  städtische  Etat  für  1909
z.  B.  beläuft  sich  in  Einnahmen  und  Ausgaben
auf  300  000  Fr.,')  wovon  160  000  Fr.  aus
eigenen  Einnahmen  fließen,  140  000  Fr.  vom
Gouvernement  getragen  werden.  Die  Quellen
der  ersteren  sind  vornehmlich  Einnahmen  aus  der
Wasserleitung  des  Ortes,  der  Straßenbahn,  Marktsteuer,
  Kopfsteuer  der  Farbigen  Conakrys“")  und
Lizenzen;  mit  kleineren  Beträgen  figurieren:
Strafgelder,  Hundesteuer,  Schlachthaus.  Von
diesen  300  000  Fr.  werden  außer  dem  Gehalt
der  weißen  und  farbigen  im  Kommunaldienst  beschäftigten
  Beamten  bestritten:  die  Kosten  der
Eingeborenenpolizei,  des  städtischen  Gesundheitsdienstes,
  Fleischbeschau,  der  Wasserleitung,  Straßenanlage
  und  deren  Instandhaltung,  Straßen-*)

  Uberall,  wo  ich  Zahlen  oder  statistisches  Material
anführe,  habe  ich  ausschließlich  aus  amtlichen  mir  zugänglich
  gewesenen  Quellen  geschopft.

**)  In  der  ganzen  RKolonie  ist  innerhalb  weniger
Jahre  ohne  große  Schwierigkeiten  eine  Ropfsteuer  von
3  Fr.  für  jeden  Farbigen  eingeführt,  die  jährlich  über
5  Millionen  Francs  einbringt.
        <pb n="725" />
        E  649  20

beleuchtung,  öffentliche  Anlagen,  öffentliche  Gebäude,
  städtische  Eingeborenen-Musikkapelle.

Wenden  wir  uns  jetzt  speziell  zur  Organisation
der  hygienischen  Arbeiten  in  der  Kolonie.  Es
stehen  ihr  zur  Zeit  21  Arzte  zur  Verfügung,  von
denen  10  Militärärzte  und  11  Zidvilärzte  sind;
letztere  sind  die  médecins  de  T’assistance  indigene.
Drei  Arzte  sind  am  Orte  Conakry  tätig,  alle
übrigen  verteilen  sich  über  das  ganze  Land,  das
also  —  das  Verhältnis  der  Einwohnerzahl  zur
Arztezahl  oder  auch  die  Größe  des  Landes  dem
Vergleiche  zugrunde  gelegt  —  mehr  als  doppelt
so  stark  mit  Arzten  versorgt  ist,  wie  unsere  westafrikanischen
  Schutzgebiete.  Kamerun  würde  mit
40,  Togo  mit  10  Arzten  die  Stufe  erreicht  haben,
auf  der  die  Cöte  de  Guinée  jetzt  steht.  Das
klare  und  einfache  Ziel,  das  in  der  ärztlichen
Versorgung  dieser  Kolonie  angestrebt  und  im
nächsten  Jahre  bereits  wirklich  erreicht  wird,  ist
das,  jedem  einzelnen  Bezirke  neben  seiner  Verwaltungsbehörde
  einen  Arzt  zu  geben.  Während
noch  im  Jahre  1903  nicht  mehr  als  fünf  Arzte
in  der  Kolonie  waren,  hat  sich  die  Zahl  innerhalb
  der  letzten  sechs  Jahre  mehr  als  vervierfacht,
und  wird  im  nächsten  Jahre  auf  die  Höhe  von
23  gebracht  sein,  um  von  da  ab  nur  noch  in
dem  Maße  vermehrt  zu  werden,  in  dem  neue
Bezirke  entstehen.  Neben  einer  großen  Hospitalanlage
  in  Conakry  hat  man  bisher  in  fünf  Inlandsplätzen
  des  Landes  Polikliniken  für  Eingeborene
  eingerichtet,  deren  Zahl  jährlich  um
mindestens  zwei  vermehrt  werden  soll,  bis  jeder
Arzt  über  eine  solche  verfügt.  Von  der  Einführung
  eingeborener  Hilfsärzte  und  Hebammen
hat  man  hier  völlig  abgesehen,  weil  man  zu  der
Überzeugung  kam,  daß  das  Niveau  der  hiesigen
Eingeborenen  nicht  hoch  genug  ist,  um  diesen
Versuch  erfolgreich  durchzuführen.  Man  hat  sich
deshalb  begnügt,  Eingeborene  zu  Lazarettgehilfen
auszubilden,  die  in  ihren  Fertigkeiten  und  in  den
ihnen  anvertrauten  Dienstobliegenheiten  etwa  auf
derselben  Stufe  skehen,  wie  die  unseren  in  Togo
und  Kamecun.

Die  Gesamtleitung  des  ärztlichen  Dienstes
liegt  in  der  Hand  des  Chek  du  Service  de  Santé
mit  dem  Sitz  in  Conakry,  zur  Zeit  des  Dr.  Blin,
médecin  major  de  premieère  classe  (Oberstabsarzt).
  Seiner  Liebenswürdigkeit  verdanke  ich  einen
großen  Teil  meiner  Informationen.

In  welchem  Rahmen  bewegt  sich  nun  die
praktische  Arbeit  der  hiesigen  Arzte?  Ich  will  bei
Beantwortung  dieser  Frage  von  der  persönlichen
ärztlichen  Praxis,  deren  Erfüllung  ihnen  natürlich
in  gleicher  Weise  wie  bei  uns  den  Arzten  obliegt,
absehen  und  will  die  Aufmerksamkeit  vornehmlich
auf  ihre  amtsärztliche  Tätigkeit  richten.  Als
charakteristisches,  überall  in  die  Erscheinung  tre- 



tendes  Merkmal  der  französischen  Kolonialverwaltung,
  das  sich  natürlich  auch  im  Medizinalwesen
geltend  macht,  kann  man  hinstellen:  Aufstellung
des  Aktionsprogramms  durch  die  zentrale  Oberleitung,
  aber  freie  Ausführung  durch  die  einzelnen
Dienststellen.  Das  heißt:  das  Generalgouvernement
  zeigt  die  Ziele,  während  den  einzelnen  Kolonien
  und  deren  Ressorts  völlig  freie  Wahl  der
Wege  bleibt,  auf  denen  sie  diese  Ziele  erreichen
wollen.  Um  aber  vor  der  praktischen  Durchführung
eines  Planes  eine  möglichst  gründliche  Durchberatung
  zu  ermöglichen,  und  um  gleichzeitig  auch
breite  Schichten  der  ansässigen  Europäer  für  koloniale
  Fragen  zu  interessieren,  sie  an  ihrer  Lösung
mitarbeiten  zu  lassen  und  sie  dadurch  für  diese
mitverantwortlich  zu  machen,  wird  in  den  französischen
  Kolonien  in  ausgedehntem  Maße  eine
Methode  geübt,  die  bei  uns  vorläufig  wenig  Eingang
  gefunden  hat,  die  Vorberatung  bzw.  Bearbeitung
  wichtiger  Projekte  durch  Kommissionen.  Solche
Kommissionen  gibt  es  in  großer  Zahl,  teils  in
dauernder  Funktion,  teils  für  einen  bestimmten
Einzelzweck  gebildet.  Wie  in  allen  anderen  Dienstzweigen
  spielen  sie  im  Sanitätsdienst  der  westafrikanischen
  französischen  Kolonien  eine  wesentliche
Rolle.  Am  Sitz  des  Generalgouvernements  in
Dakar  tagt  alljährlich  einmal  unter  dem  Vorsitz
des  Generalgouverneurs  selbst  das  Comité  supérieur
  d’hygièene.  Es  besteht  aus  einer  Anzahl
wirklicher  Mitglieder  (membres  titulaires)  und
einer  Anzahl  für  die  betreffende  Tagung  vom
Vorsitzenden  bestimmter  Teilnehmer  (membres  ad
hoc).  Diese  Körperschaft  legt  lediglich  die  großen
Ziele  fest,  die  in  der  hygienischen  Arbeit  der  Kolonie
  im  kommenden  Jahre  erstrebt  werden  sollen.
Die  Tatsache,  daß  der  Generalgouverneur  persönlich
in  ihr  den  Vorsitz  führt,  zeigt,  welche  Bedeutung
man  hier  hygienischen  Fragen  beilegt.  Ich  habe
ganz  im  allgemeinen  den  Eindruck  gewonnen,
als  wenn,  weit  mehr  noch  als  bei  uns,  die
Assanierungsbestrebungen  im  Vordergrunde  der
kolonialen  Politik  ständen.  Die  Berechtigung  dieser
meiner  Behauptung  wird  sich,  hoffe  ich,  aus  der
Summe  meiner  nachfolgenden  Darlegungen  des
näheren  erweisen.  Als  ich  einem  Oberbeamten
gelegentlich  die  Frage  vorlegte,  welchen  Hauptzielen
  wohl  die  französische  Kolonialverwaltung
in  Westafrika  nachgehe,  nannte  er  mir  die  vom
jetzigen  Generalgouverneur  in  einem  Programm
unlängst  aufgestellten  beiden  Zielpunkte:  Handelswege
  schaffen  und  assanieren.

Außer  dem  eben  erwähnten  Comité  supérieur
des  Generalgouvernements  hat  jede  Kolonie  ein
eigenes  Comité  d'’hygiène.  Dieses  setzt  sich  in
der  Cöte  de  Guinée  aus  15  Mitgliedern  zusammen:
  dem  Chefarzt  als  Vorsitzenden,  den
beiden  anderen  Arzten  Conakrys,  zwei  Referenten
        <pb n="726" />
        G  650  20

des  Gouvernements,  dem  Chef  du  Service  des
travaux  publics,  dem  Truppenkommandanten,
dem  Eisenbahnarzt,“')  dem  Tierarzt,  dem  Maire
von  Conakry,  dem  Eisenbahndirektor,  drei  Mitgliedern
  der  nichtbeamteten  Einwohnerschaft,  einem
Sekretär  als  Schriftführer.

Der  Vorsitzende  hat  das  Recht,  jederzeit  das
Komitee  zusammenzurufen,  um  mit  ihm  die  hygienischen
  Arbeiten  der  Kolonie  zu  beraten.  Das
Gouvernement  hat  zu  entscheiden,  ob  seine  Beschlüsse
  durchgeführt  werden  sollen  oder  nicht.

Für  die  Stadt  Conakry  besteht  außerdem  eine
spezielle  Commission  d'hygièene.  Diese  wird
jedesmal  dann  von  ihrem  Vorsitzenden  einberufen,
wenn  eine  für  den  Ort  wichtige  hygienische  Frage
entschieden  werden  soll;  mindestens  hat  sie  aber
einmal  vierteljährlich  zu  tagen.  Dem  Gouverneur
wird  das  Protokoll  auch  ihrer  Verhandlungen
vorgelegt.  Ihre  elf  Mitglieder  sind  folgende:
der  Maire  als  Vorsitzender,  ein  Referent  des
Gouvernements,  ein  Bahnbeamter,  der  mit  dem
städtischen  Gesundheitsdienst  in  Conakry  beauftragte
Arzt,  der  Asfistenzarzt  des  Hospitals,  der  Tierarzt,
ein  Beamter  aus  dem  Ressort  der  öffentlichen
Arbeiten,  ein  Apotheker,  zwei  nicht  beamtete  Einwohner
  der  Stadt,  ein  Sekretär  als  Schriftführer.

Sobald  an  einem  Orte  des  Inlandes,  an  dem
ein  Arzt  stationiert  ist,  eine  größere  Anzahl  von
Europäern  ansässig  ist,  wird  ohne  weiteres  auch
für  ihn  eine  entsprechende,  durchschnittlich  aus
fünf  Mitgliedern  (Arzt,  Bezirksleiter  und  drei  vom
Gouverneur  ernannte  Einwohner)  bestehende  Gesundheitskommission
  gebildet,  die  über  die  Hygiene
des  Bezirks  zu  wachen  hat.

Speziell  für  den  städtischen  Gesundheitsdienst
Conakrhys  (service  municipal  d'’hygiène)  wird
aus  den  am  Orte  tätigen  Arzten  vom  Gouverneur
einer,  meist  ein  jüngerer,  zum  Munizipalarzt  ernannt;
  er  bleibt  aber  als  solcher  dem  Chefarzt
unterstellt.  Er  hat  neben  einem  weißen  Unterbeamten
  vier  bis  fünf  eingeborene  Lazarettgehilfen
und  eine  Kolonne  farbiger  Arbeiter  zur  Verfügung.
Unter  seiner  Überwachung  steht  die  Hygiene  der
öffentlichen  und  privaten  Gebäude,  der  Straßen,
der  Wasserleitung,  des  Abfuhrwesens,  der  Entwässerung,
  die  Markthygiene,  Moskitobekämpfung,
Desinfektion,  Impfung,  Bauhygiene.

Der  Munizipalarzt  hat  das  Recht,  nach  vorhergegangener
  Benachrichtigung  des  Besitzers  mit
seinen  Hilfskräften  die  Gärten,  Höfe  und  Wohnräume
  aller  Gebäude  zu  inspizieren,  um  zu  prüfen,
ob  die  gesetzlichen  Vorschriften  namentlich  über
Moskitobekämpfung  beobachtet  werden.  Werden

 

*)  Die  hiesige  Julandsbahn  wird  von  heimischen
Genictruppen  gebaut,  ihr  ärztlicher  Dienst  deshalb  von
einem  Militärarzt  versehen.

 

von  ihm  unhygienische  Zustände  vorgefunden,  so
benachrichtigt  er  den  Maire,  und  dieser  läßt,
nachdem  er  24  Stunden  zuvor  den  Eigentümer
des  betreffenden  Grundstückes  davon  verständigt
hat,  die  vom  Arzt  für  erforderlich  gehaltenen
Maßnahmen  durchführen.  Auch  die  auf  städtischem
Terrain  für  nötig  erachteten  Arbeiten  teilt  der
Arzt  dem  Maire  mit,  worauf  dieser  zu  erklären
hat,  ob  er  sie  ausführen  wird  oder  nicht.  Weigert
er  sich  oder  trägt  er  Bedenken,  so  hat  der  Arzt
an  den  Chefarzt  zu  berichten,  der  die  Entscheidung
des  Gouvernements  herbeiführt.  Die  verhältnismäßig
  geringen  Kosten  des  städtischen  Gesundheitsdienstes
  trägt  zum  Teil  die  Stadtverwaltung
(budget  munieipal),  zum  Teil  die  Kolonie.

Daß  die  Quarantäne  aller  Conakry  anlaufenden
Schiffe  eine  amtsärztliche  Pflicht  ist  und  nur  von
einem  Arzte  abgenommen  werden  darf,  gilt  als
eine  Selbstverständlichkeit.

Die  Versorgung  aller  ärztlichen  Dienststellen
mit  Medikamenten  und  sonstigen  hygienischen  Bedarfsgegenständen
  erfolgt  von  einem  dem  Hospitale
angegliederten  Depot  aus.  Neben  ihm  bestehen
aber  in  Conakry  noch  zwei  staatliche  Apotheken,
die  alle  Rezepturen  der  Arzte,  soforn  diese  für
Kranke  außerhalb  der  Hospitalbehandlung  bestimmt
sind,  anfertigen.  Auch  ambulant  behandelte  Beamte
  müssen  die  ihnen  verordneten  Arzneien  aus
der  Apotheke  kaufen.  Der  Handverkauf  harmloser
Drogen  und  Medikamente  dieser  beiden  Apotheken
an  die  Eingeborenen  ist  überaus  lebhaft  und  ermöglicht
  überhaupt  erst  ihre  Existenz.

(Fortsetzung  folgt.)

Der  Cissaboner  Kahaomarkht  im  Mal  1909.)

Während  des  abgelaufenen  Monats  Mai  war
die  Stimmung  des  Lissaboner  Kakaomarktes  sehr
ruhig.  Die  Nachfrage  war  gering,  außerdem
aber  wurde  das  Geschäft  durch  das  schnelle  Sinken
des  Goldagios  sehr  erschwert,  da  der  Scheckkurs
für  Mark  während  des  Monats  von  258  auf
247  fiel.  Infolgedessen  mußten  die  Pflanzer,
obgleich  der  Preis  in  Mark  sich  zwischen  52½
und  53  .“  für  50  kg  hielt,  ihre  Forderungen
in  Reis  von  4000  auf  3800  bis  3750  Reis  für
15  kg  herabsetzen.

Gegen  Ende  des  Monats  wurde  die  Nachfrage
etwas  lebhafter,  demgemäß  schließt  der  Markt
auch  etwas  fester.

Im  Mai  betrug  1908  1909
die  Zufuhr.  36  842  34  445  Sack
die  Ausfuhr  .  24  386  16  024
der  Vorrat  am  31.  163  666  81  149

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Lissabon.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1909,  S.  559.
        <pb n="727" />
        W  651  20

Die  Hahoo-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republil
im  ersten  Vierteljahr  1909.

März  1909  Jannar'/März

 

..  1000  Wert  1000  Wert

Bestimmung  engl.  1000  engl.  1000
Pfund  Gourdes  Pfund  Gourdes

Ver.  Staat.  v.  Amerika  536  50  1974  167

Deutschland  536  54  1253  102

Frankreich  235  22  977  85

Zusammen  1357  126  1204  354

(Nach  dem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in
San  Domingo  vom  24.  Mai  1909.)

Die  Seldenraupenzucht  in  Südrußland  im  Jahre  1908.

Nach  Mitteilungen  des  Landwirtschafts-Departements
  soll  das  Interesse  für  die  Seidenraupenzucht
  im  südlichen  Rußland  bedeutend  zugenommen
  haben,  und  zwar  sowohl  unter  den
Seidenzüchtern  selbst,  als  auch  bei  den  Landschafts-Äämtern,
  von  denen  die  Entwicklung  der  Seidenraupenzucht
  gefördert  wird.

Besonders  hat  sich  hierbei  eine  Handelsfirma
verdient  gemacht,  indem  sie  den  Ankauf  von
Kokons  an  den  Produktionsorten  organisierte  und
unter  die  Bauern,  die  sich  mit  der  Seidenraupenzucht
  beschäftigen,  unentgeltlich  Seidenwürmer
verteilte.  Zur  Entwicklung  der  dortigen  Seidenraupenzucht
  hat  ferner  die  Einrichtung  von  besonderen
  Lehrkursen  bei  der  Gartenbauschule  in
Moskau  beigetragen,  wo  von  Volksschullehrern
der  bäuerlichen  Bevölkerung  Anleitungen  über
rationelle  Behandlung  der  Seidenraupen  gegeben
wurden.

Beeinträchtigt  wird  allerdings  die  Entwicklung
der  Seidenraupenzucht  durch  den  Mangel  an
Pflanzmaterial  von  Maulbeerbäumen.  Letztere
werden  nur  in  den  südrussischen  Kreisbaumschulen
gezogen,  die  jedoch  bei  weitem  nicht  den  Bedarf
an  Pflänzchen  und  Samen  zu  decken  vermögen.
Dieser  Mangel  wird  in  diesem  Jahre  in  bedentendem
  Maße  durch  neue  Maulbeerbaumanpflanzungen
  behoben  werden,  welche  von  den
Kreislandschaften  von  Akjerman,  Bendery  und
Tiraspol  angelegt  worden  sind.

Im  Dongebiete  macht  die  Seidenraupenzucht
infolge  der  Tätigkeit  der  dortigen  Landwirtschaftsgesellschaft,
  die  einen  Instruktor  zur  Erteilung
praktischer  Ratschläge  an  die  Seidenzüchter  eingestellt
  hat,  gute  Fortschritte.  Das  vorige  Jahr
war  jedoch  für  die  Seidenraupenzüchter  am  Don
ungünstig,  da  der  lang  andauernde  rauhe  Winter
eine  Menge  von  Maulbeerbäumen  vernichtet  hatte
und  später  Futtermangel  für  die  Raupen  eintrat.

Auch  im  Gouvernement  Charkow  schreitet  die
Seidenraupen  zucht  vorwärts  infolge  der  Be- 



mühungen  des  dortigen  Seivenzuchtkomitees,  das
Vorlesungen  und  Probefütterungen  von  Seidenraupen
  veranstaltet  hatte.

Bedeutende  Fortschritte  in  der  Seidenraupenzucht
  bemerkt  man  ferner  in  den  Gouvernements
Kiew  und  Taurien,  insbesondere  im  Kreise
Berdjansk,  wo  man  gegenwärtig  schon  gegen
1000  Seidenraupenzüchter  zählt.

Die  gesamte  Ernte  an  trockenen  Kokons  erreichte
  in  Südrußland  im  Jahre  1908  ungefähr
100  000  Pfund.  (Nach  Praw.  Wiest.)

Die  Russichten  des  Juteanbaus  in  Birma.

Die  Frage  des  rationellen  Anbaus  von  Jute
hat  in  Birma  bisher  wenig  Beachtung  gefunden,
trotzdem  die  schnelle  Ausdehnung  der  Juteindustrie
in  Europa  und  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika,  der  sich  stets  vergrößernde  Betrieb  der
indischen  Jutemühlen,  die  alljährlich  sehr  bedeutende
  Mengen  von  Jute  verarbeiten,  sowie
die  neu  in  Aufnahme  gekommenen  Verwendungsarten
  der  Jute  eine  große  und  noch  stets  zunehmende
  Nachfrage  nach  dem  Rohprodukt  geschaffen
  haben.  Die  Nachfrage  nach  Jute  ist  so
groß,  daß  sogar  die  Ausschußware  der  indischen
Jutemühlen  mit  Vorliebe  von  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  aufgekauft  wird,  wo  sie
bei  der  Papierfabrikation  Verwendung  findet.

Wahrscheinlich  trägt  die  Arbeiterfrage  die
Schuld  an  dem  offensichtlichen  Mangel  an  Interesse,
der  in  Birma  einem  Erzeugnis  von  so  hohem
ökonomischen  Werte  bisher  entgegengebracht
worden  ist.

Die  Regierung  hat  es  zwar  nicht  an  Anregungen
  zur  Einführung  des  Juteanbaus  in
dieser  Provinz  fehlen  lassen,  die  Resultate  waren
aber  sehr  wenig  erfreulich,  wie  dies  bei  landwirtschaftlichen
  Experimenten  in  Indien  nicht  selten
der  Fall  ist.

Die  Aussichten  für  einen  erfolgreichen  Anbau
von  Jute  im  großen  Stil  sind  sehr  gut,  und  die
bisher  unter  ungünstigen  Verhältnissen  erzielten
kleinen  Erfolge  lassen  immerhin  erkennen,  was
bei  sorgfältiger  Pflege  und  Beaufsichtigung  des
Jutebaus  erreicht  werden  kann.

Seit  1895/96  wurde  der  Juteanbau  in  Birma
versuchsweise  betrieben,  infolge  verschiedener  ungünstiger
  Umstände  waren  die  erzielten  Resultate
im  großen  ganzen  durchaus  ungünstig.

In  Tavoy  z.  B.  fielen  kurz  nach  der  Aussaat
  schwere  Regen,  die  die  Saat  vernichteten.
Ein  in  Shwebo  unternommener  Versuch  scheiterte
an  dem  Mangel  von  Bewässerungsanlagen.  In
einem  weiteren  Fall  war  die  Saat  in  einen
feuchten  lehmigen  Boden  gelegt  worden,  der  von
        <pb n="728" />
        652  e

dem  alsbald  folgenden  heißen  Wetter  völlig  ausgetrocknet
  und  steinhart  wurde,  so  daß  die  Saat
ohne  die  Möglichkeit  einer  künstlichen  Bewässerung
  gleichfalls  verdarb.  Ein  Experiment  mit
sandigem  Boden,  der  vorher  ein  Jahr  brach  gelegen
  hatte  und  tief  gepflügt  worden  war,  schlug
ebenfalls  fehl,  da  anhaltende  Dürre  einsetze.

In  allen  diesen  Fällen  waren  zweifellos  nur
die  ungünstigen  Witterungsverhältnisse  an  dem
Mißerfolge  schuld.  Anderseits  gelangen  Versuche
mit  von  Dacca  bezogenen  Samen,  die  in  dem
Distriktgefängnisse  zu  Maubin  unternommen
wurden,  so  gut,  daß  von  weniger  als  1  Aere
Land  9½  Maunds  gereinigter  Faser  gewonnen
werden  konnten.  In  dem  erwähnten  Gefängnisse
wurde  der  Juteanbau  im  kleinen  Maßstabe  mehrere
Jahre  lang  mit  Erfolg  betrieben,  wobei  Pflanzen
erzielt  wurden,  die  9  bis  11  Fuß  hoch  waren
und  nur  wenige  und  kleine  Zweige  aufwiesen,
also  ein  Erzeugnis  von  hoher  Qualität.

Auch  in  Henzada  und  Tharrawaddy  wurden
erfolgreiche  Versuche  mit  Juteanpflanzungen  gemacht,
  doch  hat  bisher  diese  Faserpflanze  bei  dem
birmesischen  Landwirt  noch  keinen  rechten  Anklang
  gefunden.

Birma  ist  eines  der  Haupt-Reisbaugebiete
Indiens,  und  die  Bedingungen  des  Gedeihens
von  Reis  find  im  allgemeinen  dieselben  wie  die
von  Jute.  In  Niederbirma  finden  sich  weite
Landstrecken,  die  während  der  Regenzeit  so  überschwemmt
  werden,  daß  Reis  dort  nicht  gebaut
werden  kann,  und  es  wird  nun  die  Frage  aufgeworfen,
  ob  diese  Landstrecken  nicht  durch  Juteanbau
  nutzbar  gemacht  werden  können,  oder  ob
dort  nicht  wenigstens  während  der  kalten  Monate
Jute  gebaut  werden  kann.

Das  neugeschaffene  Department  of  Agriculture
in  Birma  wendet  diesen  Fragen  seine  ganz  besondere
  Aufmerksamkeit  zu.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta.)

Straußenzucht  in  RKustrallen.

Die  klimatischen  und  Bodenverhältnisse  Australiens
gleichen  im  allgemeinen  denen  Südafrikas  so  sehr,
daß  es  nicht  wundernehmen  kann,  daß  man  schon
früh  auf  den  Gedanken  kam,  die  in  gewisser  Beziehung
  ärmliche  Fauna  Australiens  durch  die
libernahme  afrikanischer  Arten  zu  ergänzen.  Eine
besondere  Rolle  bei  derartigen  Erwägungen  hat
stets  der  Strauß  gespielt.  Er  gleicht  in  so  vielen
Begiehungen  dem  durch  fast  ganz  Australien  verbreiteten
  Emu,  daß  seine  Anpassungsfähigkeit  an
die  australischen  Verhältnisse  außer  Frage  steht.
Je  lohnender  sich  nun  seine  Zucht  in  Südafrika
gestaltete,  desto  mehr  wurde  seitens  der  Regierung

 

und  der  Presse  auf  die  Vorteile  hingewiesen,  die
seine  Verpflanzung  mit  sich  bringen  würde.

Die  ersten  praktischen  Versuche  machte  man
im  Jahre  1880,  als  ein  Mr.  Malcolm  100  junge
Vögel  von  Südafrika  nach  Südaustralien  brachte.
Zur  Unterstützung  dieses  Unternehmens  nahm  das
südaustralische  Parlament  im  folgenden  Jahre  ein
Gesetz  an,  auf  Grund  dessen  demjenigen,  der
zuerst  250  über  ein  Jahr  alte  Strauße  aufweisen
könne,  5000  Acker  oder  rund  2000  ha  passenden
Landes  kostenfrei  überlassen  werden  sollten.

Die  im  Jahre  1886  mit  einem  nominellen
Kapital  von  15  000  L  (300  000  .(4)  gegründete
South  Australian  Ostrich  Company  Ltd.  erfüllte
die  vorgeschriebenen  Bedingungen;  ihr  wurde  das
Land  in  der  Nähe  von  Port  Augusta,  an  der
Nordspitze  des  Spencer  Golfs,  wo  sie  bereits
vorher  12  000  Acker  oder  rund  4800  ha  von
der  Regierung  in  Pacht  genommen  hatte,  überwiesen.
  Trotz  dieser  Unterstützung  konnte  die
Gesellschaft,  die  heute  ungefähr  1100  Strauße
besitzt,  die  alle  von  den  von  Südafrika  importierten
abstammen,  eine  Dividende  auf  das  Kapital,  von
dem  14  022  L  (280  440  /4)  einbezahlt  sind,
bisher  nicht  zahlen.

Daneben  gibt  es  in  Südaunstralien  noch  eine
größere  Farm,  die  am  Albertsee  gelegen  ist  und
einem  T.  R.  Bowmann  gehört,  sowie  eine  Anzahl
kleinerer.  In  Neusüdwales  wurde  die  Straußenzucht
  im  Jahre  1897  durch  einen  Mr.  Barracluff
aufgenommen.  Er  brachte  sechs  Paar  Zuchttiere
von  Nordafrika,  da  die  Federn  der  dortigen
Straußenarten  besser  sein  sollen  als  die  der  südafrikanischen.
  Der  Bestand  dieser  Farm  beläuft
sich  heute  auf  84  Tiere.  Daneben  hat  sie  aber
eine  größere  Anzahl  an  andere  Züchter  abgegeben.
Ihr  Stolz  sind  ein  Paar  Strauße,  für  das  der
Eigentümer  500  Guineen  (10  500  ./7)  verlangt.
Ein  Gebot  von  400  Guineen  (8400  ./7)  will  er
ausgeschlagen  haben.  Eine  größere  Farm  scheint
in  Neufüdwales  in  der  Nähe  von  Gilgandra  in
der  Entstehung  begriffen  zu  sein.  Ihre  Zuchttiere
stammen  von  der  Barracluffschen  Farm,  die  ganz
in  der  Nähe  von  Sydney  gelegen  ist.

In  Queensland  und  Victoria  finden  sich  nur
kleinere  Farmen,  die  dort  erzielten  Erfolge  sollen
nicht  gerade  ermutigend  sein.

Es  soll  heute  im  ganzen  rund  2000  Strauße
in  Australien  geben.  Ihre  Federn,  besonders
die  minderwertigen,  werden  meistens  im  Lande
verbraucht.  Von  den  besseren  Sorten  kamen  im
Jahre  1908  für  rund  2500  L  zur  Ausfuhr.
Abnehmer  ist  fast  ausschließlich  Deutschland.

Ob  die  Straußenzucht  in  Australien  größeren
Umfang  annehmen  wird,  läßt  sich  mit  Bestimmtheit
nicht  sagen.  Jedenfalls  wird  heute  wieder  seitens
der  Presse  für  eine  energische  Aufnahme  Propa-
        <pb n="729" />
        G  653  20

ganda  gemacht.  Vielleicht  verhilft  gerade  das
südafrikanische  Ausfuhrverbot  dieser  Arbeit  zum
Erfolg,  denn  man  sagt  sich,  daß  es  nicht  erlassen
worden  wäre,  wenn  die  Zucht  sich  nicht  vorzüglich
bezahlen  würde.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kais.  Generalkonsulat
  in  Sydney  vom  18.  März  1909.)

Britisch  -  Ostafrika.

Bestimmungen  über  die  Durchfuhr  von
Waren.

Eine  zollamtliche  Bekanntmachung  vom  27.  Februar
  1909  fordert  diejenigen,  welche  Waren  durch
Britisch  -Ostafrika  durchführen,')  auf,  in  Zukunft
in  der  Aufstellung  über  die  wiederauszuführenden
Waren  neben  anderen  Einzelheiten  die  Nummern
und  Zeichen  der  für  die  Wiederausfuhr  bestimmten
Packstücke  genau  anzugeben.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Bestimmungen  über  Ausfuhranmeldungen
für  Durchfuhrgüter  aus  Uganda.

Nach  einer  in  der  „Official  Gazette  for  the
East  Africa  Protectorate“  vom  15.  März  1909
veröffentlichten  Bekanntmachung  vom  11.  März
1909  hat  der  gollvorstand  in  Mombassa  die  Anweisung
  erteilt,  daß  als  Ausweis  für  Durchfuhrgüter
  aus  Uganda  nur  visierte  Ausfertigungen
von  Ausfuhranmeldungen  anzumelden  sind.  Eine
Ausnahme  hiervon  macht  nur  Elfenbein,  wenn
dafür,  wie  früher,  Passierscheine  ausgegeben
werden.  (Ebenda.)

Einführung  neuer  Centstücke.
Neuerdings  sind  in  Britisch-Ostafrika  Centstücke
von  derselben  Metallmischung  wie  die  Zehncentstücke
  (80  v.  H.  Kupfer  und  20  v.  H.  Nickel)  in
Umlauf  gesetzt  worden.  Die  alten  Aluminium-=centstücke
  werden  allmählich  aus  dem  Verkehre

Zezogen.  (Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Vizekonfulats
  in  Mombassa.)

GColdhüfte  (Mördliche  Territorien).

Einfuhr  und  Vertrieb  von  Spirituosen,
Wein  und  Bier.

In  den  Närdlichen  Territorien  der  Goldküste
ist  die  Einfuhr  und  der  Vertrieb  von  Spirituosen,
Wein  und  Bier  durch  die  „Northern  Territories
Spirituous  Liquors  Ordinance,  1909“  (Nr.  2,

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909  S.  458  f.

 

1909)  vom  26.  März  1909  mit  Wirkung  vom
1.  Juli  1909  ab  geregelt  worden.  Danach  dürfen
alkoholhaltige  Getränke  oder  Wein  in  die  Nördlichen
  Gebiete  nur  von  Nichteingeborenen,  die  sie
für  ihren  eigenen  Gebrauch  beziehen,  und  nur
unter  folgenden  Bedingungen  eingeführt  werden:

Nichteingeborene,  die  alkoholhaltige  Getränke
oder  Wein  entweder  in  direkter  Zusendung  oder
durch  einen  Agenten  in  den  Nördlichen  Gebieten
für  ihren  eigenen  Gebrauch  oder  zum  Zwecke  des
Verkaufs  an  mit  Erlaubnisschein  versehene  Nichteingeborene
  oder  in  der  Eigenschaft  als  Agenten
für  andere  Nichteingeborene  einzuführen  wünschen,
müssen  dies  anmelden  und  bei  dem  Oberkommissar
der  Nördlichen  Gebiete  oder  dem  hierfür  ernannten
Beamten  um  einen  Erlaubnisschein  nachsuchen.

Der  Oberkommissar  kann  nach  seinem  Ermessen
Nichteingeborenen  die  Erlaubnis  zum  Verkaufe
von  alkoholhaltigen  Getränken  und  Wein  in
Originalflaschen  an  Nichteingeborene,  aber  nicht
zum  Verbrauch  in  seinem  Geschäftsraum  erteilen.

Jede  Erlaubnis  kostet  10  K  und  erlischt  mit
dem  Ablauf  desjenigen  Jahres,  in  welchem  sie
erteilt  ist.

Ferner  kann  Eingeborenen  und  Nichteingeborenen
  die  Erlaubnis  zum  Verkaufe  von  Bier  in
Originalflaschen  an  Eingeborene  und  Nichteingeborene
  für  den  Verbrauch  außerhalb  der  Geschäftsräume
  erteilt  werden.  Eine  solche  Erlaubnis
kostet  5  L  und  erlischt  ebenfalls  mit  dem  Ablauf
desjenigen  Jahres,  in  welchem  sie  erteilt  ist.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Oranseflußlolonie.

Geplante  Beschränkung  der  Einfuhr  von
fremdländischen  Tieren.

In  der  „Orange  River  Colony  Government
Gazette“  vom  23.  April  1909  ist  ein  Gesetzentwurf
  veröffentlicht,  durch  den  die  Einfuhr
fremdländischer  Tiere  in  die  Oranjeflußkolonie
eingeschränkt  werden  soll.  Der  Entwurf,  der
während  der  nächsten  Tagung  der  Gesetzgebenden
Versammlung  zugehen  soll,  ermächtigt  den  Gouverneur,
  durch  Bekanntmachung  die  Einfuhr  irgend
einer  Art  von  Tieren,  soweit  sie  nicht  in  dem
Viehseuchengesetz  —  Animal  Diseases  Ordinance
1903  —  angegeben  sind,  entweder  gänzlich  zu
verbieten  oder  von  Verordnungen  abhängig  zu
machen,  die  von  ihm  als  angezeigt  erachtet  werden.
Tiere,  die  entgegen  den  Bestimmungen  des  Gesetzes
  eingeführt  werden,  sollen  vernichtet,  oder
es  soll  auf  Anweisung  des  Direktors  für  Landwirtschaft
  in  anderer  Weise  über  sie  verfügt  werden.
        <pb n="730" />
        654  2

Geplante  Beschränkung  der  Einfuhr
von  Schafen  und  Ziegen  aus  versenchten
Gegenden.

Ein  in  der  „Orange  River  Colony  Government
  Gazette“  vom  23.  April  1909  veröffentlichter
  Gesetzentwurf,  der  der  Gesetzgebenden  Versammlung
  in  der  nächsten  Tagung  zugehen  soll,
bezweckt  die  Ausrottung  der  Schaf=  und  Ziegenräude
  in  der  Kolonie.  Zu  diesem  Zwecke  wird
der  Gouverneur  unter  anderem  ermächtigt,  die
Einfuhr  von  Schafen  und  Ziegen  aus  Gegenden,
wo  die  Räude  herrscht,  zu  verbieten  oder  einzuschränken.


(The  Board  of  Trade  Journal.)

Oranjeflußholonte  und  Transval.

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Kartoffeln.


Nach  einer  in  der  Orange  River  Colony
Gazette:  vom  7.  Mai  d.  Js.  erlassenen  Bekanntmachung
  werden  auf  Grund  der  Bestimmungen
der  Bekanntmachung  Nr.  68  vom  Jahre  1907“)
alle  Sendungen  von  Kartoffeln,  die  in  die  Oranjeflußkolonie
  gelangen  oder  dort  zum  Verkauf  ausgeboten
  werden,  mit  Beschlag  belegt  und  vernichtet,
  sobald  sich  ergibt,  daß  sie  mit  Weißfäule
oder  Schorf  behaftet  sind.

Auch  für  Transvaal  sind  Bestimmungen  ergangen,
  daß  alle  Kartoffeln,  die  nach  dieser
Kolonie  gesandt  und  mit  einer  von  diesen  Krankheiten
  behaftet  befunden  werden,  vernichtet  werden
sollen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Transvaal.
Einfuhr  von  Bienen,  Honig  und  Wachs.

Ein  in  der  Transvaal  Government  Gazette
Extraordinary=  vom  4.  Mai  d.  Js.  veröffentlichter
  Gesetzentwurf  bestimmt,  daß  es  niemandem
gestattet  sein  soll,  in  die  Kolonie  einzuführen:

Bienen  von  irgend  einem  Orte  ohne  besondere
  Erlaubnis  des  Landwirtschaftsministers,

Honig  oder  Wachs  von  irgend  einem  Orte
außerhalb  Südafrikas,

gebrauchte  Bienenstöcke  oder  gebrauchte
Bienenstock-Zubehörteile  oder  -Geräte  oder
irgendwelche  Sachen,  die  für  die  Zusammenhaltung
  oder  Handhabung  von  Bienen  oder
Bienenwachs  verwendet  worden  sind,  aus
irgend  einem  Orte  außerhalb  Südafrikas.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  693.

 

Der  Gouverneur  kann  die  Einfuhr  von  Bienen
aus  Kolonien  und  Gebieten  Südafrikas,  in  denen
über  die  Einfuhr  von  Bienen  entsprechende  Bestimmungen
  bestehen,  durch  Bekanntmachung  gestatten.


—.

Sterra  Leone.

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Erplosivstoffen.


Eine  in  der  „  Sierra  Leone  Royal  Gazetter
vom  1.  Mai  1909  veröffentlichte  Verordnung  vom
23.  April  1909  hebt  auf  Grund  des  §  18  der
„Explosives  Consolidation  Ordinance  Nr.  11
vom  Jahre  1908“,  betreffend  Einfuhr,  Lagerung
und  Verkauf  von  Explosivstoffen  in  der  Kolonie
Sierra  Leone,  die  Verordnungen  vom  13.  Januar
1909“)  wieder  auf  und  bestimmt  unter  anderm,
daß  alle  in  die  Kolonie  eingeführten  Explosiostoffe,
  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  für  die
Kaiserliche  oder  Kolonial-Regierung  bestimmt  sind,
und  mit  Ausnahme  von  Munition  für  Feuerwaffen,
  an  dem  Speicherkai  gelandet  und  in  die
Speicher  oder  in  die  für  die  Lagerung,  amtliche
Aufbewahrung  oder  zeitweilige  Niederlegung  solcher
Explosivstoffe  bestimmten  öffentlichen  Lagerhäuser
gebracht  werden  sollen.

Schiffe,  die  Explosivstoffe  enthalten,  dürfen  nur
an  demjenigen  Teile  der  Einfuhrstelle  beidrehen
oder  anlegen,  der  ihnen  von  dem  Hafenmeister
angewiesen  wird;  Erxplosivstoffe  dürfen  nur  mit
Erlaubnis  des  Zollerhebers  und  in  Gegenwart
eines  Zollbeamten  von  einem  Schiffe  oder  Boote
gelöscht,  an  Land  goebracht  oder  übergeladen
werden.

Alle  von  einem  in  der  Kolonie  ankommenden
Schiffe  an  Land  gebrachten  Explosivstoffe  sollen
von  dem  Löschunternehmer,  Agenten  oder  Empfänger
  sofort  in  den  für  sie  bestimmten  Speicher
oder  in  die  öffentliche  Niederlage  übergeführt  und
darin  in  der  Weise  gelagert  werden,  wie  es  der
Zollerheber  bestimmt.

Explosivstoffe  dürfen  nur  mit  schriftlicher  Genehmigung
  des  Gouverneurs  aus  dem  Speicher
oder  der  öffentlichen  Niederlage  entnommen
werden,  und  alle  Anträge  auf  Entnahme  von
Explosivstoffen  müssen  durch  Vermittlung  des  Zollerhebers
  gestellt  werden.

(The  Board  of  Trade  Joumal.)

)UAgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909.  S.  414  f.
        <pb n="731" />
        W  655  r2Ö

Sudan.
Einfuhrzoll  und  Abgabe  für  Elfenbein
aus  Uganda  und  Belgisch-Kongo.

Laut  einer  in  der  Sudan  Gazette  vom
20.  März  d.  Is.  enthaltenen  Proklamation  des
Generalgouverneurs  des  Sudan  vom  2.  März  d.  Is.
unterliegt  das  aus  Uganda  oder  Belgisch-Kongo
im  Sudan  eingehende  Elfenbein  dem  Einfuhrzoll
oder  der  Abgabe  zu  demselben  Betrage  wie  die
Abgabe  von  dem  aus  dem  Sudan  stammenden.
Bei  der  Ausfuhr  des  Elfenbeins  aus  Agypten
oder  dem  Sudan  findet  ein  Nachlaß  oder  eine
Rückvergütung  nicht  statt.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Flußschiffahrtsordnung.

Die  „Sudan  Gazette“  Nr.  149  vom  1.  Februar
  d.  Is.  enthält  eine  Flußschiffahrtsordnung
(The  Sudan  Rivers  Navigation  Regulations,
1909),  die  den  Verkehr  mit  Dampfschiffen  und
anderen  Fahrzeugen  auf  dem  Nil  und  den  anderen
Flüssen  des  Sudan  regelt.

Bandel  Matals  1908.

Die  Gesamteinfuhr  Natals  bewertete  sich  im
Jahre  1908  auf  9325225  K  gegen  10  262042  L
im  Jahre  1907.  Davon  entfielen  auf  die  Wareneinfuhr
  8  627  817  (gegen  9  372277  2  im  Jahre
1907),  auf  die  Einfuhr  für  Rechnung  der  Regierung
  270  161  (532  541)  L  und  auf  die  Geldeinfuhr
  427247  (357  224)  L.  An  der  Gesamteinfuhr
  waren  die  übrigen  Staaten  der  südafrikanischen
  Zollunion  mit  2  290  803  (2  54  283)  g.
beteiligt,  während  der  Rest  von  7  034  422
(7737759)  &amp;amp;  auf  andere  Länder  enttfiel.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  Natals
betrug  im  Jahre  1908  9622  474  2  gegen
10  049  132  L  im  vorhergehenden  Jahre.  Von
dieser  Gesamtausfuhr  entfielen  auf  die  Warenausfuhr
  7729  909  (7974  126)  L  —  davon
3  828  945  (3  333  831)  2  südafrikanische  Produkte
und  3  900  964  (4640  295)  K  nicht-südafrikanische
Produkte  —,  sowie  auf  die  Ausfuhr  von  Gold
laus  Transvaal)  994  566  (1200  596)  L,  von
Münzen  796  541  (638775)  L##und  von  Regierungsgütern
  101  458  (235  635)  L.  Die  Gesamtausfuhr
  richtete  sich  im  Werte  von  6  462  951
(6  755  257)  nach  den  übrigen  Zollunionsstaaten
und  im  Werte  von  3159  523  (3  293  875)  S
nach  anderen  Ländern.

Die  Gesamteinfuhr  und  zausfuhr  Natals  wies

im  Jahre  1908  (und  1907)  in  den  wichtigsten
Artikeln  die  folgenden  Werte  (in  1000  ÄA)  auf:

572,4  (528,0),

 

Einfuhr:  Pferde  54,2  (68,0),  fertige  Kleidungsstücke
  usw.  354,0  (346,9),  Zünder  und
Zündhütchen  52,7  (41,5),  Kohlen-,  Mehl-,  Kornund
  Wollsäcke  77,8  (97,0),  Baumwollenwaren,
Stückgüter  144,7  (114,8),  baumwollene  Decken,
Bettdecken  usw.  B4,0  (64,1),  baumwollene  Strumpfwaren,
  Unterzeug  61,6  (57,9),  Butter  216,6
(212,6),  Konfitüren  54,8  (59,3),  Mais  92,6
(73,1),  Weizen  53,4  (18,2),  Weizenmehl  221,5
(230,8),  Rindfleisch,  frisch  und  gefroren  94,6
(302,6),  Hammelfleisch,  desgl.  73,3  (124,8),  Speck
und  Schinken  75,0  (88,0),  kondensierte  Milch
oder  Rahm  74,5  (87,0),  Reis,  einschl.  Reis  in
Hülsen  186,5  (195,0),  Whisky  97,5  (101,0),
Tee  71,2  (61,4),  Posamentier=  und  Kurzwaren,
Modewaren  617,5  (584,3),  landwirtschaftliche
Geräte  58,3  (62,8),  Wellblech  und  verzinkte  Eisenplatten
  69,3  (74,1),  Stiefel  und  Schuhe  210,3

(218,66),  elektrische  Maschinen  71,9  (45,9),  Maschinen

  mit  Handbetrieb  55,7  (88,9),  Maschinen
für  den  Bergbaubetrieb  124,8  (123,2),  Zigaretten
87,8  (94,5),  Holz,  Bauholz,  nicht  zugerichtet,
außer  Teakholz  107,0  (71,0),  wollene  Decken,
Bettdecken  88,4  (77,4).  «

Ausfuhr:  Pferde  53,6  (74,2),  fertige  Kleidungsstücke
  usw.  224,4  (220,4),  Rinden  137,8
(139,1),  Kohlen  297,7  (183,0),  Bunker-Kohlen
Baumwollenwaren,  Stückgüter
79,5  (59,5),  elektrische  Ausrüstungsgegenstände
66,0  (71,4),  Butter  176,4  (169,0),  Mais  260,4
(233,2),  Weizenmehl  103,4  (103,5),  frische  Früchte
107,8  (122,8),  Rind=  und  Kalbfleisch,  frisch  und
gefroren  298,3  (412,0),  Speck  und  Schinken  52,4
(64,0),  Whisky  82,2  (89,2),  Zucker  622,6  (433,7),
Tee  101,2  (96,6),  Möbel,  einschl.  Teppiche  68,6
(81,4),  Gold,  roh,  aus  Transvaal  994,5  (1200,  5),
Posamentier=  und  Kurzwaren,  Modewaren  290,7
(293,6),  Häute  von  Ochsen  und  Kühen  118,7
(108,5),  landwirtschaftliche  Geräte  50,4  (43,6),
Bijouteriewaren  usw.  62,3  (55,2),  Stiefel  und
Schuhe  144,2  (144,0),  elektrische  Maschinen,  Maschinen
  für  Bergbaubetrieb,  Sägemaschinen  192,3
(156,5),  Zündhölzer  79,3  (74,1),  Seife,  gewöhnliche
  76,8  (72,6),  Holz  und  Bauholz,  nicht  zugerichtet
  82,8  (54,8),  Schafwolle  im  Schweiß
626,8  (604,1),  wollene  Decken,  Bettdecken,  Schals
73,5  (68,5).

(Trade  of  the  Colonies  and  Territorics  forming
the  South  African  Customs  Union.)

Handel  Neuseelonds  1908.

Der  Handel  Neuseelands  litt  im  Jahre  1908
im  allgemeinen  unter  dem  Einflusse  der  finanziellen
Krisis  in  Amerika  und  Europa,  und  die  Nachwehen
sind  noch  nicht  überwunden.  Die  Ausfuhr,
        <pb n="732" />
        W  656  20

welche  im  Jahre  1907  einen  Gesamtwert  von
über  20  000  000  K  aufwies,  ist  im  Jahre  1908
auf  16  317  541  &amp;amp;  zurückgegangen.  Zwei  Drittel
dieses  Rückgangs  erklären  sich  allerdings  durch
die  niedrigeren  Preise,  in  vielen  Artikeln  hat
jedoch  auch  die  Produktion  abgenommen.

Die  Einfuhr  bewegte  sich  ungefähr  in  denselben
  Grenzen  wie  im.  Vorjahre.  Die  Mehreinfuhr
  aus  Deutschland  und  Amerika  ist  auf
die  weiteren  Zuschlagszölle,  die  erst  im  April
in  Kraft  traten,  zurückzuführen,  da  man  noch  von
den  niedrigeren  Zöllen  Vorteil  ziehen  wollte.
Man  erwartet  1909  einen  Rückgang  in  der
Einfuhr.

Wolle.  Die  Produktion  der  Nordinsel,  besonders
  der  Provinz  Auckland,  ist  im  Zunehmen
begriffen,  und  bedeutend  größere  Mengen  kamen
zur  Auktion  als  in  den  Vorjahren.  In  den  letzten
Anktionen  wurden  folgende  Preise  erzielt:

Beste  Qualität  (cross-bred)  7  bis  83
gewöhnliche  Qualität  (cross-bred)  61%  bis  7½  d,
Shropshire  (eross-  bred)  5%  bis  7  ½  d,  Lincoln
6  d,  Half-bred  merino  6¾¼¾  d,  lambs'  wool
8½  bis  8¾  d.

Kauri-Kopal.  Der  Markt  in  diesem  Artikel
hängt  ganz  vom  amerikanischen  ab;  die  Ausfuhr
ist  auf  5531  Tons  im  Werte  von  372  798  #
gegen  8708  Tons  im  Werte  von  579  888  L  im
Jahre  1907  zurückgegangen.  Die  Preise  haben
wenig  Veränderung  erfahren,  da  man  die  Produktion
  einschränkte;  nur  hinsichtlich  der  geringen

 

Sorten  sind  sie  eher  etwas  niedriger.  Die  Ausfuhr
  ist  von  10  120  Tons  im  Jahre  1905  auf
5531  Tons  in  1908  zurückgegangen.  Nach
Deutschland  gingen  733  Tons  gegen  754,  721,
888  Tons  in  den  drei  Vorjahren.

Bergbau.  Die  Produktion  von  Gold,  Silber
und  Steinkohlen  war  ungefähr  dieselbe  wie  im
vorhergehenden  Jahre.

Die  Holzindustrie  war  sehr  beschäftigt,  die
Preise  waren  jedoch  so  hoch,  daß  man  anfing,
kanadisches  Holz  einzuführen.

Molkereiwesen.  Butter  und  Käse  wurden
in  größerem  Umfange  produziert;  in  anderen
landwirtschaftlichen  Artikeln  ist  jedoch  die  Erzeugung
durch  klimatische  Verhältnisse  etwas  zurückgegangen.

Neuseeländischer  Flachs  (Phormium)  wird
hauptsächlich  nach  Amerika  exvortiert;  durch  das
fast  völlige  Versagen  dieses  Marktes  gingen  sowohl
Preise  wie  Produktion  um  mehr  als  50  v.  H.
zurück,  viele  Mühlen  haben  sogar  ihren  Betrieb
zeitweilig  eingestellt.

Die  Banken  sind  zurückhaltend  und  das  Geld
ist  sehr  knapp.  Die  Regierung  konnte  ihre  Bedürfnisse
  nicht  mehr  zu  4  v.  H.  decken,  während
die  Städte  bis  zu  4½  v.  H.  anlegen  mußten.
Der  Diskont  bewegte  sich  in  den  Grenzen  von
6  bis  7  v.  H.

Auf  die  Hauptherkunfts=  und  Bestimmungsländer
  verteilten  sich  die  Ein=  und  Ausfuhrwerte
  in  folgender  Weise:

 

Einfuhr  Ausfuhr
Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  1907  1008  1907  1903
L  L  L
Vereinigtes  Königreich  10  278  239  10  459  148  16  536  221  13  137  976
Australischer  Bund  3  045  768  2  778  853  2  197  778S  2  082  434
Tasmanien  81  980  62  5541  23  426  20  857
Sudsee·  Inseln  698  022  624  101  186  839  203  9145
Asien  737  389  787  330  131  301  118  185
Deutschland.  351  607  389  531  66  489  40  191
Ubriges  Europa  368  461  365  214  60  987  36  070
Amerika  (Ostküste)  1  272  160  1  501  181  702  581  320  679
Amerika  (Westküste)  153  615  142  752  11  455  5  736
Zusammen  (einschl.  anderer  Länder)  17  302  796  17  471284  20  071  636  16  317  541

Hinsichtlich  der  Werte  der  wichtigsten  Ausfuhrartikel  in  den  Jahren  1908
des  „D.  Kol.  Bl.“  1909  (S.  457)  zu  verweisen.

auf  Nr.  9

(und  1907)  ist

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Auckland.)

Handel  RKuckiands  (Neuseelond)  1908.

Angesichts  der  schädlichen  Einwirkungen  der  finanziellen  Krisis  in  Amerika  und  Europa  auf
den  Handel  Neuseelands  im  allgemeinen  war  die  Geschäftslage  in  der  Provinz  Auckland  während

des  Jahres  1908  noch  am  besten.
von  96  440  auf  111  189  2  gestiegen.

Die  Einfuhr  aus  Deutschland  in  den  Hafen  von  Auckland  ist
Die  direkte  Ausfuhr  nach  Deutschland  war  ungefähr  die
        <pb n="733" />
        W  657  20

gleiche  wie  im  Vorjahre.
mit  jedem  Jahre  zu.

Der  Schiffsverkehr  im  Hafen  von  Auckland  war  sehr  rege  und  nimmt
Im  Hafen  werden  große  Neubauten  ausgeführt;  sämtliche  Kais  werden  wegen

des  Teredo  navalis  (Bohrwurm),  der  alle  Holzpfeiler  zerstört,  mit  Eisenbeton  gebaut.
Die  Ein=  und  Ausfuhrwerte  der  am  Handel  mit  Auckland  hauptsächlich  beteiligten  Länder
für  das  Jahr  1908  im  Vergleiche  mit  1907  ergeben  sich  aus  der  nachfolgenden  übersicht:

Herkunfts=  und  Bestimmungs-Einfuhr


907

Ausfuhr
907  1908

 

länder  1908  .
ins  in  #
Vereinigtes  Königreich  2  423  526  2  428  918  2  175  415  2  016  311
Australischer  Bund  648  098  670  633  528  605  314  306
Tasmanien  .  32  694  9142  2  368  1  297
Südsee-Inseln  606  414  549  469  168  215  175  367
Asien  135  229  213  489  124  229  111  186
Deutschland  96  1c440  111  189  27  706  26  760
Übriges  Europa  92  100  89  735  2  188  2  821
Amerika  (Ostküste)  278  743  371  847  388  799  217.278
-  (Westküste)  74  328  66  536  8  089  5  327
Afriica  257  3  000  21970  27277
Japan.  .  .  .  ..  27  316  28  896  979  21
Zusammen  einschließlich
anderer  Länder  4  533  999  4  671  295  3  472  405  2  901  598

Für  die  Ausfuhr  aus  dem  Hafen  von  Auckland  im  Jahre  1908  (und  1907)  kamen  im
einzelnen  folgende  Waren  und  Werte  (in  #)  in  Betracht:

Gold  1  171  469  (1  187  056),  Silber  175  337  (169  484),  Holz  (Bauholz  und  Schwellen)
150  003  (150  724),  Fleisch  (konserviert  und  gefroren)  88  044  (122  810),  Kauri-Kopal  372  797
(579  877),  Fungus  5402  (7487),  Butter  339  252  (375  232),  Salzfleisch  12  680  (14  550),  Flachs
(PThormium)  85  588  (248  159),  Käse  19  638  (12  970),  Wolle  230  218  (258  808),  Talg  36  722
(46  860),  Leder,  Felle,  Häute  28  532  (64  269),  Steinkohlen  18  085  (20  792),  Fische  (konserviert

und  gefroren)  2100  (1543).

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Auckland.)

 

Außenhandel  der  Tonga-Inseln  1908.

Die  Gesamteinfuhr  —  mit  Ausnahme  des
gemünzten  Geldes  —  in  die  drei  Haupthäfen
Nukualofa,  Hapai  und  Vavau  des  Königreichs
der  Tonga=  (Freundschafts-)  Inseln  erreichte  im
Kalenderjahre  1908  einen  Wert  von  98  167  K.
Hieran  waren  Nukualofa  mit  49  190  Kx,  Hapai
mit  24  187  L  und  Vavau  mit  24  790  2  beteiligt.
  Der  Wert  der  Ausfuhr,  einschließlich
der  Wiederausfuhr,  aus  den  drei  genannten  Häfen
stellte  sich  in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  zum
31.  Dezember  1908  auf  133  756  K.  Von  dieser
Summe  entfielen  52  401  L  auf  Nukualofa,
43  491  2&amp;amp;  auf  Hapai  und  37  864  L  auf  Vavau.

Der  Anteil  der  einzelnen  Länder  an  der
Einfuhr  nach  den  Tonga-Inseln  ist  aus  folgenden
Werten  (in  D)  ersichtlich:  Neuseeland  43  992,
Australien  34  095,  Deutschland  10  483,  Fidschi-Inseln
  4585,  Amerika  2482,  England  1419,
Samoa  1042,  Japan  45,  Norwegen  10,  Numea
(Neukaledonien)  7,  Frankreich  7.

Die  Werte  (in  #)  der  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel
  waren  folgende:  Kopra  115  960,
Kokosnüsse  79,  Kupfer  80,  Raritäten  1,  Früchte
14  187,  Pilze  1023,  Häute  7,  Ava-Pfeffer  181,

 

lebende  Tiere  937,  Perlmuttermuscheln  34,  Felle  18,
Tomaten  179,  Walfischtran  523.

(Tonga.  Statement  of  the  Trade  and  Navigation
of  the  Kingdom  1908.)

Bestimmungen  über  die  Durchkuhr  durch  das
Uganda-Schutzgebiet.

Die  „Geoods  in  Transit  Ordinance  1908“
(Nr.  18/1908)“)  ist  durch  eine  neuere  Verordnung
—  Goods  in  Transit  Ordinance  1909  (Nr.  7/1909)
—.  wieder  aufgehoben  worden.  Die  gegenwärtig
in  Kraft  befindliche  Verordnung  bestimmt,  daß
eine  Erstattung  des  Ausfuhrzolls,  der  für  die
durch  das  Schutzgebiet  durchgeführten  Waren  entrichtet
  ist,  nicht  stattfindet.

Der  Ausfuhrzoll  auf  Elfenbein,  Kautschuk  und
Häute,  die  aus  den  anliegenden  Gebieten  von
Deutsch-Ostafrika  und  Belgisch-Kongo  in  das
Schutzgebiet  eingeführt  und  nicht  zur  Durchfuhr
angemeldet  sind,  soll  um  den  Betrag  des  Einfuhrzolls,
  der  nachweislich  entrichtet  ist,  gekürzt
werden.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  5,  S.  233.
        <pb n="734" />
        GV  658  20

Für  Elfenbein,  das  aus  der  Lado-Enklave
kommt  und  im  Durchgangsverkehre  durch  das
Schutzgebiet  durchgeführt  wird,  ist  der  Ausfuhrzoll
zu  entrichten,  während  für  Elfenbein,  das  nicht
im  Durchgangsverkehre  durch  das  Schutzgebiet
durchgeführt  wird,  der  Ein=  und  Ausfuhrzoll  ohne
irgendwelche  Ermäßigung  zu  zahlen  ist.

Die  Zollbehörde  an  der  Eingangsstation  kann
hinsichtlich  der  Art,  des  Ursprungsorts  und  des
Wertes  der  Waren  diejenigen  Nachweise  fordern,
die  sie  für  erforderlich  erachtet.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Spirituosen  zölle  in  Süd-Migeria.

Die  Verordnung  Nr.  1  vom  Jahre  1909,“)
betreffend  die  Erhöhung  der  Spirituosenzölle,  ist
durch  die  Verordnung  Nr.  3  vom  Jahre  1909,
die  am  1.  April  1909  von  der  gesetzgebenden
Versammlung  der  Kolonie  genehmigt  ist,  wieder
abgeändert  worden.  Die  letzte  Verordnung  sieht
dieselben  Zölle  vor,  die  früher  in  Kraft  waren,
mit  der  Ausnahme,  daß  der  Zoll  in  keinem  Falle
weniger  als  4  Schilling  für  die  Imperialgallone
betragen  soll.  (The  Board  of  Trade  Lournal.)

Außerkhurssetung  von  Siibermünzen
in  Belgisch-Hongo.

Eine  Königliche  Verordnung  vom  14.  April
1909  bestimmt  auf  Grund  des  Artikels  11  des
Gesetzes  vom  18.  Oktober  1908,  daß  die  Silbermünzeon
  von  5  Franken,  2  Franken,  1  Frank  und
50  Centimen,  die  von  dem  Unabhängigen  Kongostaat
  gemäß  Verordnung  des  König-Souveräns

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  348.

Litera,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaknon
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)
Henoch:  Adolf  Lüderitz.  Eine  biographische
Skizze  nebst  Veröffentlichung  einiger  bisher  unbekannter
  Briefe.  Berlin,  Verlag  W.  Süsserott.
Preis  7  0,40.
Miethe:  Unter  der  Sonne  Oberägyptens.
Neben  den  Pfaden  der  Wissenschaft.  Mit  45  Dreifarbenbildern
  und  163  Netzätzungen  nach  photographischen
  Naturaufnahmen  des  Verfassers.
Berlin  1909.  Verlag  Dietrich  Reimer  (Ernst
Vohsen).  Preis  geb.  mit  Goldschnitt.  7  16,—,

Liebhaber-Ausgabe  7  25,  —.
Der  Verfasser,  Geheimer  Regierungsrat  Professor
  Dr.  Miethe,  Leiter  des  photochemischen

 

 

vom  27.  Juli  1887  geprägt  sind,  vom  1.  Oktober
  1909  ab  in  der  Kolonie  außer  Kurs  gesetzt
werden.

Bis  zum  1.  Juli  1911  werden  diese  Münzen
durch  das  Kolonial-Schatzamt  in  Brüssel  und
durch  die  öffentlichen  Kassen  des  Kongo,  die  von
dem  Kolonialminister  zu  bezeichnen  sind,  gegen
Zahlungsmünzen  umgetauscht.  Bis  zu  diesem
Zeitpunkt  sind  sie  weiter  von  allen  öffentlichen
Kassen  der  Kolonie  bei  der  Entrichtung  von  Zöllen
oder  Steuern  oder  für  jede  andere  Zahlung  anzunehmen.


Durch  Verordnung  des  Kolonialministers  vom
19.  April  1909  ist  in  Ausführung  der  vorstehenden
  Königlichen  Verordnung  bestimmt  worden,
daß  die  vom  Unabhängigen  Kongostaat  geprägten
Silbermünzen  von  allen  Kassen  der  Kolonie,  die
zur  Finanzverwaltung  gehören,  gegen  Zahlungsmünzen
  umzutauschen  sind.

(Bulletin  Officich  dn  Congo  Bele.)

Kufhebung  des  Handeisvertrags  zwischen
Großbbritannien  und  Sanzibar.

Der  Handelsvertrag  zwischen  Großbritannien
und  Zanzibar  vom  30.  April  1886  ist  durch
Nertrag  vom  4.  November  1908  aufgehoben
worden.

Die  nunmehrige  Stellung  der  beiden  Staaten
zueinander  ergibt  sich  von  selbst,  nachdem  Großbritannien
  inzwischen  das  Protektorat  über  Zanzibar
übernommen  und  die  früher  von  anderen  Mächten")
genossenen  Exterritorialitätsrechte  zu  seinen  Gunsten
abgelöst  hat.

*)  Wegen  Aufhebung  der  deutschen  Erterritorialitätsrechte
  ugl.  „D.  Rol.  Bl.“  1907,  S.  692f#.

Laboratoriums  der  Technischen  Hochschule  Berlin-Charlottenburg,
  ist  bekannt  als  Bahnbrecher  auf
dem  Gebiete  der  Farbenphotographie  und  als
Schöpfer  von  hervorragenden  Landschaftsaufnahmen
in  natürlichen  Farben.  Das  vorliegende  Buch
verdankt  seine  Entstehung  einer  im  letzten  Winter
nach  den  Grenzen  Nubiens  unternommenen  wissenschaftlichen
  Expedition,  der  die  Aufgabe  gestellt
war,  dort  physikalische,  photochemische  und  meteorologische
  Forschungen  auszuführen.  Was  der  Gelehrte
  damals  erlebt  und  erschaut,  darf  nun  der
Leser  fröhlichen  Herzens  und  entzückten  Auges
nachgenießen.  Denn  wie  der  Verfasser  die  Sonne
Oberägyptens  in  den  Dienst  seiner  Kamera  gezwungen
  hat,  wie  aus  seinen  wundervollen  Farbenphotographien
  der  Glanz  des  Pharaonenlandes
leuchtet,  so  sind  auch  seine  Reiseschilderungen  von
        <pb n="735" />
        W  659  20

einer  anderen  Sonne,  der  des  köstlichsten  Humors,
überstrahlt.  Wer  die  Bilder  von  der  Charlottenburger
  „Schneelandschaft“  an  bis  zu  den  Säulenhallen
  des  dem  Untergange  geweihten  Heiligtums
von  Philä  sieht,  wer  den  Text  von  dem  „dicken
Tischlermeister“  an  bis  zu  der  geistreichen  Schlußthese
  des  an  der  Expedition  beteiligten  Physikers
in  einem  Zuge  zu  Ende  liest  —  der  wird  zu
dem  Ergebnis  kommen,  daß  hier  „neben  den
Pfaden  der  Wissenschaft“  ein  kleines  Meisterwerk
entstanden  ist.

Wicks:
waltung.  Eine  Beschreibung  des  Ganges  der
englischen  Gesetzggebung  und  Gesetzesausübung
in  Verbindung  mit  einer  Darstellung  der
Funktionen  der  obersten  Beamten  in  jedem
Staatsdepartement.  Aus  dem  Englischen  der
sechsten  Auflage  von  Rudolf  G.  Binding.
Leipzig  1909.  Verlag  von  J.  B.  Hirschfeld.
Preis  4,—,  geb.  .¾  4,  60.

 

Dehn:  Die  Völker  Südosteuropas  und  ihre
politischen  Probleme.  Mit  einer  farbigen
Kartenskizze.  Angewandte  Geographie,  Hefte
zur  Verbreitung  geographischer  Kenntnisse  und
ihrer  Beziehung  zum  Kultur=  und  Wirtschaftsleben.
  Redaktion  Dr.  jur.  et  phil.  Hugo  Grothe,
München.  III.  Serie,  8.  Heft.  Halle  a.  S.
1909.  Verlag  Gebauer-Schwetschke.  Preis
2,50.

Fr.  Naumann:  Sonnenfahrten.  Beretagne,
Algier,  Tunis,  Venedig,  Assisi,  Florenz,  Budapest,

Tatra.  Berlin-Schöneberg  1909.  Buchverlag
der  „Hilfe“,  G.  m.  b.  H.  Preis  “  3,—,
geb.  4,—.

Das  Pfadfinderbuch.  Nach  General  Baden-Powells
  Scouting  for  Boys  unter  Mitwirkung
von  Offizieren  und  Schulmännern  herausgegeben
  von  Stabsarzt  Dr.  A.  Lion.  München

Britische  Verfassung  und  Ver- 



1909.  Verlag  der  Arztlichen  Rundschau,  Otto
Gmelin.  Preis  .3,  50,  geb.  “  4,50.

 

Kurth:  Die  Lage  des  Kaffeemarktes  und
die  Kaffeevalorisation.  Zugleich  3.  Heft
des  6.  Bandes  der  Abhandlungen  des  staatswissenschaftlichen
  Seminars  zu  Jena,  herausgegeben
  von  Prof.  Dr.  Pierstorff.  Jena  1909.
Verlag  von  G.  Fischer.  Preis  .  4,  —.

 

Handbuch  für  Heer  und  Flotte.  Enzyklopädie
der  Kriegswissenschaften  und  verwandter  Gebiete.
  Herausgegeben  von  Georg  v.  Alten,
Generalleutnant  z.  D.  Mit  zahlreichen  schwarzen
und  farbigen  Tafeln,  Tabellen,  Karten  usw.
4.,  5.,  6.  und  7.  Lieferung.  Deutsches  Verlagshaus
  Bong  &amp;amp;  Co.

Schwarz:  Neue  Preußische  Beamten-Besoldungsordnung
  vom  26.  Mai  1909  nebst
den  Gesetzen  betr.  Wohnungsgeldzuschuß  und
Kommunalsteuerprivileg  der  Beamten,  Elementarlehrer
  und  älteren  Kirchendiener.  Mit  ausführlichen
  Registern.  Berlin.  Verlag  L.  Schwarz
&amp;amp;  Co.  Einzelpreis  .  1,—,  bei  Umlauf  und
Vereinsbestellungen  25  Pf.

—

Hannes  Gebhard:  Atlas  de  Statistique
Sociale  sur  les  Communes  Rurales  de
Finlande  en  1901.  Société  de  Gé0graphie
de  Finlande.  Helsingfors  1908.

Hannes  Gebhard:  Etendue  des  Terres
Cultivées  et  leur  Répartition.  Enquste
sur  I’Economie  Sociale  dans  les  Communes
Rurales  en  Finlande  1901.  III.  Commission
de  Colonisation  Intérieure.

 

Fennia.  23.,  24.,  25.,  26.,  27.  Bulletin  de  la
Société  de  Géographie  de  Finlande.  Helsingfors.


 

S...——e...ttRfiR..

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postagentur  in  Nauru  (Marshall-Inseln)  ist  zur  Auszahlung  von  Postanweisungen
aus  Deutschland  sowie  zum  Austausche  von  Postanweisungen  mit  den  deutschen  Schutzgebieten  und
mit  fremden  Ländern  und  zur  Annahme  von  Postpaketen  und  Postfrachtstücken  bis  zum  Gewichte
von  10  kg  mit  Nachnahme  bis  800  „7  nach  Deutschland  ermächtigt  worden.
        <pb n="736" />
        G  660  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juli  1909.

 

 

Nach

———  —  —  —  —  —

 

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Einschiffungshafen


am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch-Estafrika.

u)  nach  Bukoba  (mit  Ruanday),
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schirit

Von  Mombasa  Weiterbefbrderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,
Aruscha,  Korogwe,  Mkumbara.
  Mombo,  Mo
hesa,  Pangani,  Wilhelmstal
und  Wugtri)

Jc)  nach  Deutsch-Ostafriito
(ausschl.  der  unter  a  und  b
genannten  Postorte)

scht,  Mul


Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Brindisi  "
engl.  Schiffe)  #

 

1  Neapel
(deuts  e  Schiffe)

 

 

8.  19.  Juli  9.  Aug.

10.  jedes  Monats

D
11.  Juli

4.  Juli  1.  Aug.

8.  19.  Juli  9.  Aug.

Mombasao  18,  16,  16)g.

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Mombasa  O  17  Tage

Tanga  19,  17,  17  Tage
Tanga  16  Tage

Tanga  20  Tage
Daressalam  18  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unmittelbar
Wesbesondere  nach

Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer

  in  6  Stund.)

Daressalam  18  Tage

nach  Daressalam  weiter

.  19  Tage
mit  nächster  Gelegenheit

Daressalam  21  Tage

6.  17.  Juli  7.  Aug.
104#

8.  jed.  Mts.  10  40
9.  Juli  10  40

2.  30.  Juli  10  40

6.  17.  Juli  7.  Aug.
1010

9.  Juli  10  40

8.  jed.  Mts.  1045

17.  Juli  7.  Aug.  1040

8.  jed.  Mts.  10  45

9.  Juli  10.0
2.  30.  Juli  1040

6.  Juli  1040

 

2.  Deutsch-Säbwestafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Abbabis,  Aris,  Aub,
Epukiro,  Gobabis,  Gochaanas,.
  Grootfontein,  Großarmen,
  Groß-Wi'wley.  Guchab.
  Haris,  Hoachanas,  Hohewarte,
  Jakalswater,  Johann-Albrechtshöhe,
  Kalkfeld.  Karibib,
  Khan,  Kub,  Kubas,
Nauchas,  Neudamm,  Okabandt.
  Okasise.  Okaukwejo,
kombahe.  Omaruru,  Onnati.
  Osona,  Otawi,  Otjiawera,
  Otsimbingwe,  Orjiwarongo,
  Oljiwero,  Otiosonar#.
  Outio.  Reboboth.  Richtofen,
  Seeis.  Tsumeb,  Usakos,
Waldau,  Waterberg.  Wilhelmstal,
  Windhuk

 

b)  nach  Lüderitbucht  sowie
nach  Arahoab.  Aus,  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser,.  Gibeon,.
  Gochas,  Hafuur.  Kalksontein
  (Süd),  Kanus,  Keetmanshoop,
  Kuibis.  Maltahöhe.
  Seeheim,  Warmbad,
Ukamas

Jc)  nach  Ramansdriititt

Swakopmund  26  Tage

Swakopmund  21  Tage

Swakopmund  20  Tage

Swakopmund  20  Tage

Swakopmund  unbest.
bzw.  25  Tage
Swakopmund  31,  24,  31,
24  Tage
Lüderitzbucht  19—28  Tg.
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  40  Tage
Lüderitzbucht  27  Tage

Kapstadt  17  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf

13.  Juli  3.  Aug.  120,

18.  Juli  8.  Aug.  1.0

19.  Juli  9.  Aug.  11.23

2.  23.  Juli  11.23

1.  u.  18.  jed.  Mts.  6.20

9.  16.  30.  Juli  6.  Aug.
11.28

jeden  Freitag  11.23
18.  Juli  8.  Aug.  1.0

19.  Juli  9.  Aug.  11.23

18.  jed.  Mts.  6.20
1.  jed.  Mts.  6.20
13.  Juli  3.  Aug.  12.0

2.  16.  30.  Juli  11.23

 

3.  Samoa.

 

Brindisi  11.  Juli
(engl.  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats

Neapel  10.  Juli  9.  Aug.
(deunche  Schiffe).

Marseille  #  10.  jedes  Monats
Brindisi  .

(engl.  Schife)  11.  Juli
(unmindint,  4.  Juli  1.  Aug.
Brindisi
(engl.  Schiffe
Neapel  ·

(deutsche  Schiffe)  8.  Juli
I
Hamburg  124.  Juli  4.  Aug.
Antwerpen  19.  Juli  9.  Aug.
(deutsche  Schiffe)
Southampton]  20.  Juli  10.  Aug.
(deutsche  Schiffe),
Southampton  3.  24.  Juli
Hamburg  1.  u.  18.  jed.  Mts.
Southampton,  10.  17.  31.  Juli
V7.  Aug.
san  jeden  Sonnabend
Antwerpen  19.  Juli  9.  Aug.
(deutsche  Schiffe)
Southampton  20.  Juli  10.  Aug.
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  18.  jedes  Monats
Hamburg  1.  jedes  Monats
Hamburg  11.  Juli  4.  Aug.
Southampton,  3.  17.  31.  Juli
Queenstopn  18.  Juli  15.  Aug.

 

Apia  31  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

16.  Juli  13.  Aug.  11.23
Nachversand  1.0
        <pb n="737" />
        E  661  20

 

 

 

 

 

 

ausschiffungshafen.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schifungohafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  16.  Juli  13.  Aug.  hafen  38,  41  u.  88  Tg.  „
Simpsonhafen  471.  4129.,  .  23.  Juli  11.  Aug.
4.  beutsch-Neuguinea.  Brindsii  2.  Juli  Simpsonhafen  40  Tage0
(engl.  Schtffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage
|  Viktoria  19,  27  Tage
10,  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  »  na  Kribi  21,  28—48  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
5.  Kamerun.  I  25.  jedes  Monats  Plantation  21,28-43  Tg.  25.  1  ed.  Mts.  620
Longji  21,  28—43  Tage  led.  "
nmchwunwapa  26.iedesMonatsCamp028—432age
s  no  a,  e  «  «
wimwv,Wwot  Btbundt28—48Tage
vor-aber-  ozgnmoasidvizleagoutogue11.jedesMo-mtgViktokiqiquge
We  apkfmafkdmu  ur  Mer  Duala  19  Tage
z  —  Kribi  20  Tag=  10.jed.  Mts.  1.0
S  n-  olo  Plantation  20  Tage
Wa—  Ugft,  Vlan-  Longji  20  Tage
Liverpool  29.  Juli  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage  a
Gr.  Batanga  30—32  Tage  ois
Longji  30—32  Tage  27.  Juli  101
Kribi  30—32  Tage
.  Plantation  30—32  Tage
4  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25,  jed.  Mts.  6.20
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
b)  nach  Rüo  del  Rey#-  "  *  "  von  dort  weiter  über  JIkang  1  s
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
WLiverpool  29.  Juli  Rio  del  Rey  25  Tages7.  Juli  1045
c)  nach  dem  Tschadsee-GebietLiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage,
(Garna,  Kussert)  von  dort  weiter  Über
Lokodla-Vola  #
q)  nach  Offtdinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  10#
st
r  Tagen  9
enr  nach  Molunaoa  Antwerpen  15.  Juli  5.  Aug.  Matadi  19—20  Ta  e  14.  Juli  4.  Aug.  1.0
-  “5  IIvon  da  wetiter  mit  der
Bordeaux  25.  jedes  Monats  babn  kelse  und  28.  jed.  Mts.  106
dem  H###  Ssanga  und
Diah  bis  Molundu
Hamburg  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  22—26  Tage  16.  25.  und  Letzten
jed.  Mts.  6.20
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
RNotterdam  22.  jed.  Mts.  Lome  20  Tage  21.  jed.  Mts.  1018
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M|11.  jedes  MonatsLome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Odasc  Schiffe)
6.  Logo.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1040
von  da  ab  “—
[Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonmabend  Akkra  15  Tage-  Donnerstag  10  18
·  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1.  jedes  Monats  Lome  26—28  Tage  1.  jedes  Monats  6.20
Rotterdoam  6.  jedes  Monats  Lome  21—23  Tage  5.  jedes  Monats  1018
        <pb n="738" />
        W  662  20

 

 

 

—  —  —

Ausschiffungshafen.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindisi  25.  Juli  Jap  48  Tage
7.  den  Narolinen,  Palan-l.  Schiffe)  Ponape  59  Tage
Inseln,  Marianen  ausi:  8.  Saipan  70  Tage  14.  2834.  Juli
schließlich  Gnam.“)  ennei  Aus.  Palau  77  Tage  6.  117.  Aug.  10740
engl.  Schiffe)  —  –
Send  646  Angaur  78  Tage
!)  Sendungen  nach  Guam  wer-  Neapel  16.  Juli  13.  Aug.  Jap  34  Tage
den  über  San  Francisco  (deutsche  Schiffe)

4)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

½

8.  Miantschon.

Auf  Verlangen  des  Absenders
  gewöhnliche  und  eingeschriebene
  Briefe  und  Postarten
  über  Sibirien.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnl.  u.  eingeschr.  Briefe  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben  —

üb.  Rußland;  Montags,  Mittwochs,  Donnerstags,  Sonnabends;  ab

erlin  7  22  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  16.  30.  Juli
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffee

Marseille  4.  18.  Juli  1.  Aug.
(kKranz.  Schiffe)

Liverpooll  2.  23.  Juli

Marseille  9.  23.  Juli  6.  Aug.

(engl.  Schiffes

Tsingtau  32  Tage

Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

Tsingtau  33—37  Tage

14.  28.  Juli  1040
jeden  Freitag  1040
2.  16.  30.  Juli  1040

1.  22.  Juli  8.35
7.  21.  Juli  4.  Aug.  10.0

 

Briefsend  jed.  Art  auf  Verl.  auch  mir  d.  unt.  b)  aufgeführt.  Beförderungsgelegenheiten  od.  üb.  New  Dort  (70#1.

 

9.  Marshall-Inseln.

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Jaluit  57  Tage

Jaluit  51  Tage

6.  Aug.  1040

)  Den  durch  s  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Neugnines  Neapel.  145.  19“.  29.  Juli  O„
#  4  a  pel·  .  J  Mr  ban  Neapel  15".  Juli
de  Neapel.  .  .  .  2*.  23*.  Juli  5".  Aug.
u  afrika  Brindisi  .  .  18.  Juli
1%  "  Miest  16.  du  Mts.  Neapel.  .  .  .  1*.  15“.  19“.  297.Juli
Brindisi  .  .  .  11.  25.  Juli  8.  Aug.
Marseille.  .  .  8B.  22.  Juli  5.  Aug.
Deutsch-Südwestafriha  -  -  -  .·.
tsch  stafri  Southampton  1—  22-  Juli  12-  Aug.  oerpoot,  ..  ub.  Vancouv.  18.  Juli  8.  Aug.
nördl.  Teil  d  Scuteeb.  Southampton  ieden  Somntag  Niantschon  Southamption,  über  San  Francisco  unbe-Hamburg
  ed.  «  Le  Havre  oder  stimmt  (5—6  mal  monatl.)
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  |1.225.  Juli  12°.  Aug.  Queenstown
Southampton!  jeden  Sonntag  Stbir.  Eisen-  |1  Intesinn
—  —  —  ahn.  .  .  .  6  bis  4  mal  woͤchentlich
Hamburg  15.  jed.  Mts.  lpmouth  .  üb.  Vancouv.  13-.  Juli
Kamern  Southampton  30“.  jed.  Mts.  8  u
I  -  Samoa  nstown
Liverpool  19.  Juli  aoder  Havre  über  San  Francisco
od.  Plymout  unbestimmt
den  Narolinen,  l  —
NKarianen,  Neapel  1.“  19°.  29°.  Julid##ge  Hamburg  ..2.  15"“.  19“.  24/.  jed.  Mts.
palan-Inseln  1  #  i9e  Southampton30  jed.  Mts.

Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="739" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

 

W  663  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
er

Postdampf  von  nach  bis  25.  Juni  1909.
„Adolph  Woermann“:  Durban  Hamburg  am  23.  Juni  ab  Durban.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  Juni  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  9.  Juni  ab  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  13.  Juni  in  Swakopmund.
„Eduard  Bohlen“  Kapftadt  Swakopmund  am  23.  Juni  ab  Kapfstadt.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Kilwa  am  20.  Juni  in  Emden.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  24.  Juni  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  Juni  in  Lüderitzbucht.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  14.  Juni  in  Kotonou.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  23.  Juni  ab  Delagoa  Bay.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  18.  Juni  in  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  22.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  9.  Juni  in  Lome.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  25.  Juni  ab  Notterdam.
„Kurt  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  22.  Juni  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  21.  Juni  Ouessant  passiert.
„Linda  Woermann“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  24.  Juni  in  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  22.  Juni  in  Conakry.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  22.  Juni  in  Sierra  Leone.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  11.  Juni  ab  Las  Palmas.
.„Max  Broc“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Juni  Dover  passiert.
„Otto  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  9.  Juni  in  Dakar.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  28.  Juni  ab  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  23.  Juni  Dover  passiert.

„Edea"“
„Kamerun“
„Lome“
„Otavié
„Swakopmund“.
„Togoo
„Windhuk"
„Savoia“.

„Walburg“

 

 

 

 

Calabar  Hamburg
Kamerun  Hamburg
Kotonou  Hamburg
Lüderitzbucht  Hamburg
Lüderitzbucht  Hamburg
Hamburg  Lüderitzbucht
Durban  Hamburg
Mossamedes  Hamburg

 

Hamburg  Akkra
Rio  Nunez  Hamburg
Hamburg  Rio  Nunez
Mossamedes  Hamburg
Hamburg  Mossamedes
Durban  Hamburg
Hamburg  Akkra
Akkra  Hamburg
Hamburg  Rio  Nunez
Hamburg  Lüderitzbucht

 

 

 

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

am  22.  Juni  in  Lagos.
am  24.  Juni  in  Lome.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  19.  Juni  ab  Madeira.
am  22.  Juni  in  Lagos.
am  1.  Juli  ab  Hamburg.
am  6.  Juni  in  Hamburg.
am  22.  Juni  in  Lagos.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

am  23.  Juni  ab  Conakry.

am  21.  Juni  ab  Dakar.

am  17.  Juni  ab  Bolama.

am  21.  Juni  ab  Las  Palmas.
am  15.  Juni  in  Sao  Thomé.
am  18.  Juni  ab  Zanzibar.
am  18.  Juni  ab  Sekondi.

am  23.  Juni  ab  Lome.

am  24.  Juni  in  Antwerpen.
am  15.  Juni  ab  Las  Palmas.
        <pb n="740" />
        W  664  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  bKeydt'sches  Kolonialhkontor  G.  m.  b.  nj.  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  a  Hendtkontor-=  29.  Juni  1909.
1  ns  e-  vor-  1r
Gen  Kapital  4  äfts-  !4#  bebte  [Nachfrage  Angebot
jahr  lahr  dende  dende  4%  24
T  |  .
1907  1850  000  1.  10.  10  0  Afritanische  Kompagnie  A.-“G.  ..  .  76  85
1906  2  000  O00  1.  1—  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  —  60
1905  750  000  1U.  4  15  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

%  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  170  —
1905“  1200  000  T  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  58  65
1905  600  000  ;  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  ..-  —  80
18800  1  500  00  1.  1122%  0  China=  Export-,  Import=  u.  bonk-Compagnie  250  —
1891  1  2  600  000  |1.  10.  7  7  Chocola  Plantagen-Gesellschaft.  103  107
1906  220  000|  1.  1413  20  Debundscha-Pflanzung  120  125
1900!  800  O00  1.  1.4T  7  Deutsche  Agaven-  esellschaft-  —  65
1878  2750  OC00  TU.  1120  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft

D  der  Südsee-Inseln  250  —
1885  2000  000  1.  444  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwesrenfrito  1650  1750
1907  2500  O0C00  TU.  1  —  0  Deutsche  Lautschuh,iktiengelellschaft“  .  —  55
1902  1  000  OC0.  1.  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  —  55
1908  4  500  O00  1.  5  —  Deutsche  Südseephospöat  Alt.-  Ges.  200  205
1902  1  000  OC000  5.  2  8  Deutsche  ogesellschaft  60  65
1885  3  721  000  1u.  1.0  5  5  Deutsch-Osta  seese  asene  Stamm--Ant.  115  118

8000000  5  5  Vorzugs-Anteile  115  118
1886  400  000  1.  1.  ·  0  —  Plantagengesellschaft  «  —  «80,—

—  —  do  Vorz.  „Aktien  1  —  4225.—
1908  11  495  000  1.  1.88  8½  Deussch-Od  rritanische  3½  %  Schuldverschrei-«

  bungen  (vom  Reich  sichergestell)  .  ;  96  97
1897  6  2250  000  1.  1.  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgeielsat  .  —  100
1899  4  000  000  1.  1.1  0  ·  Gesellchaft  Rordwe  stiamerun  .  z  —  A  20

360000  d  0l  do  .Lit.  K.  4426  42
188  1000000  1.  1.  10  Gesellschaft  Süttandonn  Lit.  A.  —  99

1  000  000  10  0do#  do  l-B.  —  88
18802000  000  1.  100  20  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  .  ..;l—  19
1897  1  158  000  1.  1.  0  0  danseatis  je  Kolonisationsgesellschaft:  —  40
1889  3  000  000  11.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1  200  000  1.  1115  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  240  250

Genußscheine  L2
1904  1  000  000  1.  11—  ·  amerudwergwertseklaengelychaft  —  40
19068.  390000000  I1.  1.  —  4  (Kamerun-Kautschnk-Lompagnie  .  .  .s  —  55
1895  10  000  000  1.  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  —  90
1901000  000  1.  11—  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  65
1899  2000000  1.  7.  0  5  „Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  85  88
1885000  1.  4)  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  99I102

«  0  0  Stamm-Anteile  45  48
1906  1  200  O000  1.  1.  —  —  Ostafrika-Kompagnie  636  #  72
190481%%  1.  1  83  3  Ostaffrikanische=  isenbahngesellschaft,  Anteile  8

1  I  «womDeutschenRetchemttsxosmsund

I  «1200j0Ruckzahlunggaranvery...l102I103

s  I
1900  20  000  0O000  1.  4,  0  9  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft.  r  228  224

«  200  000  0  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  ———
19028  125  000  1.  1.1800  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  72  7¼  2
18971  2000  000  „1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  82
18985  1500  000  1.  10  Rheinische  Handei-  Piamagengesenlchaft.  4  –  40
1903  800  000  1.  1.  .  0Safata--Samoa-Gesellschaft.  —  45
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  Samog-Kautschuk-Compagnie  1  —  40
1897  500  000  1.  1.0  0  Sigi  „Wslanzungs  -Gesellschaft  4S3  86
1800  500  000  1.  700  0O  South  African  Territories  16  th  d  17  d
189LU  7.  0  5  South  West  Africa  Co.  1385  ah  35sb  6d
1898  869  100  1.  4.  ·0  ·0  Usambara  —*  Stamm-Anteile  25  zsfr.  32  zefr.

«  142  200  0  0  Vorzugs-Anteile  —  50
1897  2  100  000  1.  11  9  1  Westafrik.  ellbozungsgesenlch  Bibundi  Anteile  112  115
18977  4500  000  1.  1.  0  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria)

U)  .  I  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50
Z  —  8  Vorz.-Aktien  101  1064
189895  1  800  000  1.  1.ö  7  0  ((Westdeutsche  #d  5*  u.  Plantagenges.  Düffeldorf  —  s

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Berantwortlicher  Redakteur  far!#  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  C.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8Wes,  Kochstraße  ##—1.

Ausgegeben  am  80.  Juni  1909.
        <pb n="741" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Juli  1909.  Nummer  14.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derielben  werden  als  Bekihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  anckaelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblan  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Ver#agsbuchbandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  d)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  teunst  Siegfried  Mittier  und  Sohn,  Berlinu  SWös,  Kochstraße  66—71,  zu  richten.

—  —

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Ordre,  betr.  à  die  Rangverhältnisse  der  Gouverneure.  Vom  7.  Juni  1909
S.  665.  —  Verordnung  des  Gouvernenrs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Besteuerung  der  im  Schutzgebiete
hergestellten  Biere.  Vom  20.  Februar  1909  S.  666.  —  Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung,  betr.  die  Besteuerung
  der  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  hergestellten  Biere.  Vom  20.  Februar  1909  S.  674.  —
Arbeiterverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  24.  Mai  1909  S.  680.  —  Verordnung  des  Gonverneurs
von  Kamerun,  betr.  das  Löschen  und  Laden  von  Seeschiffen  an  Sonn=  und  Feiertagen.  Vom  24.  Mai  1909  S.  683.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Heimbeförderung  von  Privatangestellten  und  unterhaltlosen  Weißen.
Vom  5.  Juni  1909  S.  684.  —  Personalien  S.  684.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  687.  —  Die  Tendaguru-Erpedition  S.  688.
—  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  veutsch-  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der
Binnengrenze  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
  S.  689.  —  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über
die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  Kalenderjahre  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Ralenderjahre  1907  S.  692.  —
Übersicht  des  Gesamthandels  des  deutsch-  ostafrikanischen  Schutzgebiets  im  Kalenderjahre  1908  S.  692.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Eisenbahn  Secheim  —Kalkfontein  vollendet  S.  692.

Kamerun:  Ulbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  692.  —  Desgleichen  über  den
Gesamthandel  des  Schutzgebiets  im  Kalenderjahre  1908  S.  694.  —  Der  Krater  des  Kamerunberges  (Bild).

Deutsch-Neuguinea:  Die  deutsche  Marine-Erpedition  1907/09  S.  695.  —  Geographische  Namensänderungen

S.  696.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schusgebietes  Deutsch-Neuguinea  im  I.,  II.  und  1II.  Vierteljahr
  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  696.
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsch-Westafrikanische  Bank  S.  696.  —  Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft

  „Bibundi“  S.  698.  —  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gcsellschaft  der  Südsee-Inseln  zu  Hamburg
S.  699.  —  Jaluit-Gesellschaft  S.  700.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  701.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Gesundheitsbdienst  in  Französisch-Guinea  (Fortsetzung)

  S.  701.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Mai  1909  S.  706.  —  Stand  der  Baumwollsaaten  in
Rußland  S.  7066.  —  Außenhandel  der  britischen  Kolonie  Sierra  Leone  1907  S.  707.  —  Außenhandel  Ugandas
1907/08  S.  707.  —  Außenhandel  der  portugiesischen  Kolonie  Mozambique  1908  S.  708.  —  Abkommen,  betr.  die
Landelsbeziehungen  zwischen  Transvaal  und  Mozambique  S.  708.  —  Zollfreie  und  zollbegünstigte  Einfuhr  aus  Tunis
nach  Frankreich  S.  708.  —  Verbot  des  Verkaufs  von  Handelsspirituosen  in  Süd-Nigeria  S.  709.

Vermischtes:  Ein  Kurfus  zur  Einführung  in  das  Studium  der  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  S.  709.  —

Literatur-Verzeichnis  S.  700.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  709.  —  Schiffsbewegungen  S.  713.  —  Kurse
deutscher  Kolonialwerte  S.  714.  «

YY  Amtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Kllerhöchste  Ordre,  betr.  die  Rangverhältnisse  der  Gouverneure.
Vom  7.  Juni  1909.
Ich  verleihe  Meinen  Gouverneuren  von  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika,  Kamerun

und  Kiautschou  für  die  Dauer  ihres  Amtes  und  ihres  Aufenthaltes  innerhalb  ihres  Amtsbezirks  den
Rang  der  Wirklichen  Geheimen  Räte.

Hiernach  sind  die  Rangverhältnisse  Meiner  Gouverneure  folgende:

I.  Im  Inlande  haben  für  die  Dauer  ihrer  Verwendung  im  Kolonialdienste,  sofern  ihnen
persönlich  kein  höherer  Rang  zusteht,  die  Gouverneure  von  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika,
        <pb n="742" />
        W  666  20

Kamerun  und  Kiautschou  den  Rang  der  Räte  erster  Klasse,  die  Gouverneure  von  Togo,  Neuguinea
und  Samoa  den  Rang  der  Räte  zweiter  Klasse.

II.  Im  Auslande  haben  für  die  Dauer  ihres  Amtes  und  ihres  Aufenthaltes  innerhalb
ihres  Amtsbezirks  die  Gouverneure  von  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika,  Kamerun  und
Kiautschon  den  Rang  der  Wirklichen  Geheimen  Räte.  Im  übrigen  haben  sie  auch  im  Auslande
ihren  inländischen  Rang,  ebenso  wie  die  Gouverneure,  von  Togo,  Neuguinea  und  Samoa,  denen  ein
erhöhter  Rang  auch  innerhalb  ihres  Amtsbezirks  nicht  zusteht.

Ohne  Rücksicht  auf  ihre  Rangverhältnisse  steht  sämtlichen  Gouverneuren  für  die  Dauer  ihres
Amtes  und  ihres  Aufenthaltes  außerhalb  Europas  das  Prädikat  Exzellenz  zu.

Gegeben  Neues  Palais,  den  7.  Juni  1909.
gez.  Wilhelm  I.  R.
gez.  Bülow.

—  —  —  —  —  ––v..

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  betr.  die  Besteuerung  der
im  Schutzgebiete  hergestellten  Biere.

Vom  20.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und
konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee  (Kolonialblatt  Seite  509),  der  §§  23,  Absatz  1  und  36,  Absatz  2  der  Kaiserlichen  Verordnung
  über  die  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  Seite  717)
und  der  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Einrichtung  der  Verwaltung  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  Seite  397)  wird  mit  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamtes  hiermir
verordnet,  was  folgt:

I.  Allgemeine  Bestimmungen.
Gegenstand  und  Höhe  der  Stener.

§*  1.  Die  im  gewerbsmäßigen  Brauverfahren  im  Schutzgebiet  hergestellten  Biere  unterliegen
einer  Biersteuer,  welche  beträgt:

a)  für  ein  Liter  obergäriges  Bier  (Weiß-,  Braun=  usw.  Bier)  3  Pfennig;
b)  für  ein  Liter  untergäriges  Bier  (sogenanntes  Lagerbier)  5  Pfennig.

Die  Biersteuer  wird  auch  von  den  im  Schutzgebiet  hergestellten  bierähnlichen  Getränken
und  Essig  erhoben.

Bei  der  Steuerberechnung  bleiben  Beträge,  welche  volle  10  Pfennig  nicht  erreichen,
außer  Ansatz.

Die  im  Schutzgebiete  bestehenden  Gemeinden  sind  befugt,  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs
Zuschläge  zu  vorgenannten  Steunersätzen  für  eigene  Rechnung  zu  erheben.

Zuständige  Behörden.

§  2.  Die  Verwaltung  der  Biersteuer  übernehmen  die  Zollämter.  Ausnahmen  werden
besonders  bestimmt.

Steuerfreie  Haustrunkbereitung.

§  3.  Die  Bereitung  von  Bier  zur  Verwendung  im  eigenen  Haushalt  —  sogenannter
Haustrunk  —  bleibt  von  der  Steuerentrichtung  befreit,  wenn  dieselbe  ohne  besondere  Brauanlage
erfolgt.  Die  Steuerfreiheit  bedarf  der  Genehmigung  der  zuständigen  Amtsstelle.  (§  2.)

Die  Verabfolgung  des  Haustrunkes  darf  nur  an  die  zum  Haushalt  gehörigen  Personen
und  an  angenommene  Arbeiter  oder  Dienstleute  unentgeltlich  als  Teil  der  Beköstigung  erfolgen.
Bei  Verletzung  der  an  die  Steuerfreiheit  geknüpften  Bedingungen  kann  die  Entziehung  der  Steuerfreiheit
  eintreten.
        <pb n="743" />
        W  667  20

Brauer  und  Bierverkäufer  haben  auf  die  Bewilligung  des  steuerfreien  Haustrunkes  keinen
Anspruch.

Person  des  Steuerpflichtigen;  Zeitpunkt  des  Eintretens  der  Steuerpflicht.

§  4.  Zur  Entrichtung  der  Biersteuer  ist  derjenige  verpflichtet,  der  die  Bierbereitung  für  seine
Rechnung  vornimmt  oder  vornehmen  läßt.

Die  Steuerpflicht  tritt  ein,  sobald  die  Absicht  der  Bierbereitung  in  das  Braubuch  —  §  10  —
eingetragen  wird  oder  hätte  eingetragen  werden  sollen.

Fälligkeit  und  Einzahlung  der  Biersteuer.

§  5.  Die  Steuer  für  die  in  einem  Monat  bereiteten  Biere  und  bierähnlichen  Getränke  wird
am  letzten  Tage  dieses  Monats  fällig  und  ist  spätestens  am  fünften  Tage  des  nächstfolgenden  Monats
bei  der  zuständigen  Amtsstelle  einzuzahlen.

Wird  die  Zahlungsfrist  wiederholt  verfäumt,  oder  liegen  Gründe  vor,  die  den  Eingang  der

Steuer  gefährdet  erscheinen  lassen,  so  kann  die  zuständige  Amtsstelle  die  Vorausbezahlung  oder
Sicherstellung  der  Steuer  fordern.

Verjährung  der  Stenuer.

§  6.  Alle  Forderungen  und  Nachforderungen  der  in  dieser  Verordnung  festgesetzten  Biersteuer,
  desgleichen  die  Ansprüche  auf  Ersatz  wegen  zuviel  oder  zu  Ungebühr  entrichteter  Steuer  verjähren
  binnen  drei  Jahren  von  dem  Tage  an  gerechnet,  an  welchem  die  Steuer  zu  entrichten  war
beziehungsweise  entrichtet  wurde.  Der  Anspruch  auf  Nachzahlung  hinterzogener  Gefälle  verjährt  in
fünf  Jahren.

Die  Vorschriften  der  §§  198  ff.  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  die  Verjährung  finden
hierbei  entsprechende  Anwendung.

Auf  den  Rückgriff  des  Schutzgebietsfiskus  gegen  die  Beamten  finden  diese  Verjährungsfristen
keine  Anwendung.

Vergütung  der  Steuer  bei  der  Ausfuhr  aus  dem  Schutzgebiet.

§  7.  Bei  der  Ausfuhr  im  Schutzgebiete  hergestellter  Biere  wird  auf  Antrag  bei  der  zuständigen
Amssstelle  die  erlegte  Biersteuer  zurückvergütet.

Erlaß  oder  Erstattung  der  Steuer.

&amp;amp;*  8.  Ein  Erlaß  oder  eine  Erstattung  der  Biersteuer  wird  dann  gewährt,  wenn  erwiesen
ist,  daß  die  angemeldete  Bierbereitung  aus  Anlaß  unvorhergesehener  Umstände  nicht  hat  stattfinden
können  und  wenn  der  Anspruch  auf  Erlaß  oder  Erstattung  sofort  nach  Eintritt  des  Hindernisses  bei
der  zuständigen  Amtsstelle  angemeldet  worden  ist.

Für  verdorbenes  oder  umgeschlagenes  Bier,  welches  sich  noch  in  den  Räumen  der  Brauerei
befindet,  in  der  es  hergestellt  worden  ist,  wird  die  Steuer  auf  Antrag  nicht  erhoben,  wenn  die
Vernichtung  des  Bieres  unter  amtlicher  Aufsicht  erfolgt.

Ein  Erlaß  oder  eine  Erstattung  der  Biersteuer  tritt  nur  bei  einem  Mindestbetrage  von
10  ein.

II.  Vorschriften  über  Nontrollierung  der  Viersteuer.

Anzeige  der  Brauereiräume  und  -Gefäße.

§  9.  Wer  im  gewerbsmäßigen  Brauverfahren  Bier  brauen  will,  hat  der  nächsten  zuständigen
Amtsstelle  bis  spätestens  6  Wochen  vor  der  Betriebseröffnung  eine  genaue  Beschreibung  des  Herstellungsverfahrens,
  der  Brauerei  und  der  Lageranstalten  nebst  einer  Skizze  derselben  und  einem
Verzeichnisse  sämtlicher  zum  Herstellen,  Aufbewahren  und  Lagern  benutzten  Gefäße  unter  gleichzeitiger
  Angabe  des  Rauminhalts  derselben  in  Litern  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen.

Von  den  beim  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  bereits  im  Betriebe  befindlichen  Brauereien
ist  diese  Anzeige  binnen  6  Wochen  nach  der  Veröffentlichung  dieser  Verordnung  einzureichen.
        <pb n="744" />
        G.  668  20

Jede  Anderung  im  Besitzstande  der  Brauerei  sowie  jede  Anderung  des  Brauereibetriebes
und  der  dazu  benutzten  Anlagen,  wie  der  zum  Herstellen  und  Lagern  benutzten  Gefäße  ist  tunlichst
vor  Beginn  der  nächsten  Einmaischung,  spätestens  aber  binnen  8  Tagen  schriftlich  anzuzeigen.

Brauanzeige.

§  10.  Jede  Einmaischung  zur  Herstellung  steuerpflichtigen  Bieres  ist  spätestens  12  Stunden

rch—  vor  ihrem  Beginn  in  ein  Braubuch  nach  anliegendem  Muster  einzutragen.  Dieses  Braubuch  ist  in

3  der  Brauerei  selbst  an  einem  von  der  Amtsstelle  zu  bestimmenden  Platze  aufzubewahren.  Das
Braubuch  wird  monatlich  geführt.

Die  Eintragung  hat  zu  enthalten:
Zeitpunkt  der  Eintragung  und  der  Eimmaischung,
2.  Gattung  und  Menge  sämtlicher  zur  Verwendung  gelangenden  Braustoffe,

3.  Gattung  und  Menge  des  zu  ziehenden  Bieres,
4.  Unterschrift  des  Brauereiinhabers  beziehungsweise  dessen  Geschäftsführers.

Anderungen  der  Eintragung  nach  Ablauf  der  Eintragungsfrist  sind  nur  unter  Zuziehung
eines  die  Anderung  bescheinigenden  nicht  eingeborenen  Zeugen  statthaft.  Die  ursprüngliche  Eintragung
  ist  in  diesem  Falle  leserlich  zu  durchstreichen.  Rasuren  sind  verboten.

ehe  Unmittelbar  nach  der  Eintragung  ist  ein  Anmeldezettel  nach  anliegendem  Muster,  der  die
“¾#:“““-  in  das  Braubuch  eingetragenen  Angaben  zu  enthalten  hat,  bei  der  zuständigen  Amtsstelle  abzugeben.

§  11.  Sofort  nach  Verbringung  der  Würze  auf  die  Gärbottiche  ist  dieses  sowie  die
#  W.  .  Gattung  und  tatsächlich  gewonnene  Menge  in  den  Spalten  8  und  9  des  Braubuches  unter  Namensbeischrift
  des  Brauereiinhabers  beziehungsweise  dessen  Geschäftsführers  (Spalte  10)  einzutragen.
Eine  Verdünnung  des  Bieres  nach  erfolgter  Eintragung  in  Spalte  9  des  Braubuches  ist
verboten.

Steueraufsicht.

§*§  12.  Die  Amtsstelle  hat  sich  durch  Überwachung  des  Betriebes  von  der  Richtigkeit  der
in  das  Braubuch  gemachten  Eintragungen  nach  Möglichkeit  zu  überzeugen.

§  13.  Die  zur  Herstellung,  Aufbewahrung  und  Lagerung  von  Bier  und  Braustoffen  benutzten
  Räume  müssen,  sobald  die  Brauerei  zum  Betrieb  angemeldet  ist,  zu  jeder  Zeit,  sonst  von
6  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends  den  revidierenden  Beamten  zugänglich  sein.

Verhalten  der  Brauereiin  haber  und  deren  Gewerbsgehilfen.

§  14.  Die  Brauereiinhaber  und  deren  Gewerbsgehilfen  sind  verpflichtet,  den  revidierenden
Beamten  diejenigen  Hilfeleistungen  zu  gewähren,  welche  zur  Durchführung  der  dienstlichen  Verrichtungen
  erforderlich  sind.  Für  die  nötige  Beleuchtung  der  Räume  hat  der  Brauereiinhaber
Sorge  zu  tragen.

Auf  Verlangen  sind  ferner  den  Leitern  der  zuständigen  Amtsstellen  die  auf  den  Brauereibetrieb
  und  Bierhandel  bezüglichen  Geschäftsbücher  der  Brauerei  zur  Einsicht  vorzulegen  und  auch
sonstige  diesbezügliche  Auskünfte  zu  erteilen.

Haussuchungen.

§  15.  Ist  begründeter  Verdacht  vorhanden,  daß  Handlungen  zur  Verkürzung  der  Biersteuer
  begangen  worden  sind,  so  ist  eine  Haussuchung  zulässig.

Die  Anordnung  und  die  Leitung  der  Haussuchung  steht  den  Vorstehern  der  mit  der  Verwaltung
  der  Biersteuer  betrauten  Behörden  zu.  Im  übrigen  sind  für  die  Zulässigkeit  der  Durchsuchung
  und  die  dabei  zu  beobachtenden  Förmlichkeiten  die  Vorschriften  der  Reichs-Strafprozeßordnung
  maßgebend.

Brauer,  die  selbst  oder  deren  Betriebsleiter  wegen  Biersteuerdefraudation  bestraft  sind,
können  nach  Entscheidung  des  Gouverneurs  auf  ihre  Kosten  besonderen  Kontrollen  unterworfen  werden.
        <pb n="745" />
        W  669  20

III.  Strafbestimmungen.

Begriff  und  Strafe  der  Biersteuerdefraudation.

§  16.  Wer  es  unternimmt,  die  im  §  1  festgesetzten  Steuern  zu  hinterziehen  oder  eine
Vergütung  oder  Erstattung  dieser  Steuern  zu  erlangen,  die  überhaupt  nicht  oder  nur  zu  einem  geringeren
Betrage  zu  beanspruchen  war,  macht  sich  der  Biersteuerdefraudation  schuldig  und  hat  eine  dem  vierfachen
  Betrage  der  hinterzogenen  Steuer  oder  der  zur  Ungebühr  beanspruchten  Vergütung  gleichkommende
  Geldstrafe  verwirkt.  Diese  Strafe  soll  jedoch  nicht  weniger  als  50  betragen.

Kann  die  Höhe  der  hinterzogenen  Steuer  nicht  mehr  festgestellt  werden,  so  tritt  Geldstrafe
bis  zu  10  000  ein.

Die  Steuer  ist  von  der  Strafe  unabhängig  zu  entrichten.

§*  17.  Die  Steuerdefraudation  wird  insbesondere  dann  als  vollbracht  angenommen,

1.  wenn  Bier  gebraut  wird,  ohne  daß  die  im  §  9  dieser  Verordnung  vorgeschriebene
Anzeige  erstattet  ist;

2.  wenn  die  Eintragungen  in  das  Braubuch  —  8§§  10  und  11  —  überhaupt  nicht  oder
unrichtig  gemacht  werden,  so  daß  dadurch  keine  oder  eine  geringere  Steuer  zur  Erhebung
  gelangen  kann.

Amtlich  ermittelte  Abweichungen  bis  einschließlich  3  v.  H.  gegen  die  im  Braubuch
—  Spalte  9  —  als  gezogen  angemeldeten  Mengen  bleiben  frei  von  der  im  §  16
angedrohten  Strafe.

3.  Wenn  eine  Verdünnung  des  Bieres  nach  erfolgter  Eintragung  in  Spalte  9  des  Braubuches
  vorgenommen  wird;

4.  wenn  dasjenige  Gerät,  auf  dem  der  Bierzug  vermessen  wird,  ohne  Genehmigung  der
Amtsstelle  in  eine  Lage  gebracht  wird,  die  eine  genaue  Vermessung  des  Bierzuges
verhindert;

5.  wenn  Bierwürze  vor  beendeter  Hauptgärung  in  anderen  Gefäßen  als  den  im  Braubuch
  angemeldeten  Gärbottichen  oder  außerhalb  der  für  die  Bierbereitung  nach  §  9
angemeldeten  Anlagen  aufbewahrt  wird.

Straferhöhung  im  Rückfalle.

§  18.  Bei  Wiederholung  der  Biersteuerdefraudation  nach  vorhergegangener  rechtskräftiger
Verurteilung  wird  die  im  §  16  festgesetzte  Strafe  verdoppelt;  diese  Strafe  soll  in  keinem  Falle
weniger  als  100  “  betragen.  Im  zweiten  oder  dritten  Rückfalle  wird  diese  Strafe  verdreifacht;
dieselbe  soll  alsdann  nicht  unter  150  “  betragen.

Nach  einem  weiteren  Rückfalle  kann  neben  der  dreifachen  Strafe  auf  zeitweilige  oder  gänzliche
Einstellung  des  Braubetriebes  erkannt  werden.  Diese  Maßregel  bleibt  jedoch  der  Entscheidung  des
Gouverneurs  vorbehalten.

Eine  Straferhöhung  beziehungsweise  Einstellung  des  Betriebes  findet  jedoch  nicht  statt,  wenn
seit  dem  Zeitpunkte,  in  welchem  die  Strafe  für  das  zuletzt  begangene  Vergehen  bezahlt,  verbüßt  oder
erlassen  worden  ist,  drei  Jahre  verflossen  sind.

Ordnungsstrafen.

§  19.  Kann  der  Angeschuldigte  nachweisen,  daß  er  eine  Biersteuerdefraudation  nicht  habe
verüben  können,  oder  eine  solche  nicht  beabsichtigt  gewesen  sei,  so  findet  nur  eine  Ordnungsstrafe
nach  Vorschrift  des  §  20  statt.

§  20.  Alle  Übertretungen  dieser  Verordnung  sowie  der  dazu  erlassenen  Verwaltungsbestimmungen
  können,  soweit  nicht  Steuerdefraudation  vorliegt,  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  zu
300  .  geahndet  werden.

Die  Ordnungsstrafe  soll  jedoch  in  den  nachgenannten  Fällen  nicht  unter  30  ¾  und  bei
Wiederholungen  nicht  unter  60.“  betragen:

1.  wenn,  den  Vorschriften  des  §  9  dieser  Verordnung  entgegen,  die  Anzeige  der  Brauereiräume
  und  -Gefäße  unterblieben  ist;

2.  wenn  zu  einer  anderen  Tageszeit  als  der  angemeldeten  —  §  10  —  eingemaischt
worden  ist;
        <pb n="746" />
        —  670  e.

3.  wenn  die  Menge  des  zu  ziehenden  Bieres  (Spalte  5  des  Braubuches)  von  der  Menge
des  tatsächlich  gewonnenen  Bieres  (Spalte  9  des  Braubuches)  um  mehr  als  10  v.  H.
—  8§§  10  und  11  —  abvweicht;

4.  wenn  jemand,  dem  die  steuerfreie  Bereitung  des  Haustrunkes  gestattet  ist  —  §  3  —,
Bier  an  andere  als  die  im  §  3  aufgeführten  Personen  gegen  Entgelt  abläßt.

§  21.  Mit  einer  Ordnungsstrafe  —  §  20  —  wird  außerdem  belegt:

1.  Wer  einem  zur  Wahrung  des  Steurerinteresses  verpflichteten  Beamten  oder  dessen
Angehörigen  wegen  einer  auf  die  Erhebung  oder  Beaufsichtigung  der  Biersteuer  bezüglichen
  Handlung  oder  Unterlassung  einer  solchen  Geschenke  oder  andere  Vorteile
anbietet,  verspricht  oder  gewährt,  sofern  nicht  der  Tatbestand  der  Bestechung  (§  333
des  Strafgesetzbuches)  vorliegt.

2.  Wer  sich  Handlungen  oder  Unterlassungen  zuschulden  kommen  läßt,  durch  die  ein  solcher
Beamter  an  der  rechtmäßigen  Ausübung  seines  Amtes  in  bezug  auf  die  Biersteuer
verhindert  wird,  sofern  nicht  der  Tatbestand  der  strafbaren  Widersetzlichkeit  (§  113  des
Strafgesetzbuches)  vorliegt.

Versuch,  Begünstigung,  Beihilfe,  Teilnahme,  Verjährung.
§  22.  Die  Grundsätze  über  die  Bestrafung  des  Versuches,  der  Begünstigung,  Beihilfe  und
Teilnahme  sowie  diejenigen  über  die  Verjährung  und  das  Zusammentreffen  mehrerer  strafbaren
Handlungen  richten  sich  nach  den  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuches.

Vertretungsverbindlichkeit  für  verwirkte  Geldstrafen.

§  23.  Die  in  §§  16  bis  21  angedrohten  Strafen  treffen  auch  denjenigen  Brauereitreibenden
oder  dessen  Vertreter,  der  es  unterläßt,  Verwalter,  Gewerbegehilfen  und  sonstige  Angestellte  von  der
Begehung  einer  Defraudation  oder  Ordnungswidrigkeit  abzuhalten.

Strafverfahren.

§  24.  Die  in  den  §§5  16  bis  21  angedrohten  Vermögensstrafen  werden  durch  Strafbescheid
  verhängt.  Zum  Erlaß  der  Strafbescheide  werden  die  nach  §  2  zur  Verwaltung  der  Biersteuer
  zuständigen  Behörden  ermächtigt.

Gegen  den  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  binnen  zweier  Wochen  vom  Tage  der
Zustellung  an  die  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur  zu;  an  Stelle  der  Beschwerde  kann  der  Beschuldigte
  den  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  stellen.  In  der  Einlegung  des  einen  dieser
beiden  Rechtsmittel  liegt  der  Verzicht  auf  das  andere.

Die  Beschwerde  oder  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  sind  bei  der  Behörde  anzubringen,
  welche  den  Strafbescheid  erlassen  hat.

Verzichtet  der  Beschuldigte  von  vornherein  auf  jedes  weitere  Rechtsmittel,  kann  ein  abgekürztes
  Verfahren  (Unterwerfungsverfahren)  stattfinden.

Umwandlung  der  Geldstrafe  in  Freiheitsstrafe.

§  25.  Die  wegen  Biersteuerdefraudation  sowie  die  nach  den  §§  20  und  21  verhängten,
nicht  beizutreibenden  Geldstrafen  können  nach  Maßgabe  der  §§  28  und  29  des  Reichs-Strafgesetzbuches
  —  gegen  Eingeborene  unter  entsprechender  Anwendung  dieser  Vorschriften  —  in  Freiheitsstrafe
  bis  zu  drei  Monaten  umgewandelt  werden.  Die  Umwandlung  in  Freiheitsstrafen  und  die
Vollstreckung  der  letzteren  erfolgen  auf  Antrag  der  Dienststelle,  welche  den  Strafbescheid  erlassen  hat,
durch  die  Kaiserlichen  Bezirksrichter  und,  wenn  es  sich  um  Eingeborene  handelt,  durch  die  Bezirksoder
  Distriktsämter.

Stellung  der  Eingeborenen.

§  26.  Hinsichtlich  der  Eingeborenen  sind  außer  den  vorgenannten  Strafen  alle  Strafmittel
zugelassen,  welche  in  den  die  Strafgerichtsbarkeit  über  die  Eingeborenen  regelnden  Vorschriften  vorgesehen
  sind.
        <pb n="747" />
        W  671  20

IV.  Schlutzbbestimmungen.

§  27.  Die  Bestimmungen  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika
betreffend  die  Einfuhr  und  den  Vertrieb  geistiger  Getränke  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  vom
16.  August  1907  (Kolonialblatt  Seite  1033)  werden  durch  diese  Verordnung  nicht  berührt.

§  28.  Der  Erlaß  der  zu  dieser  Verordnung  erforderlichen  Ausführungsbestimmungen  bleibt
vorbehalten.
Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1909  in  Kraft.
Windhuk,  den  20.  Februar  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Steuerhebebezirk:  Muster  zu  §8  10.
S##tpmind.  Mit  Frobeeinfragung.

Braubuch

der  Brauerei  des  C  b.  C.  Mecher
zu  Sannund

für  den  Monat  Sepfember  190.

Enthält  zehn  Blätter,  die
mit  einer  angesiegelten
Schnur  durchzogen  sind.

Saækopmund,  den  26.  August  1906.

Der  Zollamtsvorsteher.
(L.  S.)  geæ.  Köhler.

Auleitung  zum  Gebrauche.

1.  Der  Brauer  hat  spätestens  12  Stunden  vor  Beginn  der  Einmaischung  jedes  einzelne  Gebräu  unter
einer  fortlaufenden  Nummer  in  der  Art  einzutragen,  daß  zwischen  je  zwei  Eintragungen  genügend  leerer
Raum  für  die  übersichtliche  Eintragung  der  Bemerkungen  in  den  Spalten  7  und  12  bleibt.

2.  Die  Anderung  oder  Streichung  der  Eintragungen  in  den  Spalten  1—5  ist  bis  zwölf  Stunden  vor  der
eingeschriebenen  Einmaischungszeit  ohne  weiteres,  später  aber  nur  unter  der  Voraussetzung  statthaft,  daß
alsdann  erst  eingetretene  unvermutete  Umstände  die  Ausführung  des  Branens  überhaupt  oder  in  der
eingetragenen  Art  gehindert  haben  und  daß  ein  unverdächtiger,  namentlich  nicht  mit  dem  Brauereibesitzer
in  einem  Lohn=  oder  Familienverhältnisse  stehender  Zeuge  zugezogen  wird,  um  die  Anderung  usw.  und
deren  Ursache  im  Braubuche  mit  zu  bescheinigen.

Hierbei  ist  zu  beachten,  daß  der  Amtsstelle  sofort  Mitteilung  davon  zu  machen  ist,  wenn  ein  nach
dem  Braubuch  angemeldeter  Brauakt  nicht  stattfindet  oder  abgebrochen  wird.

3.  In  Spalte  9  sind  Biermengen,  welche  bei  der  Vermessung  einen  ganzen  em  nicht  erreichen,  unberücksichtigt
  zu  lassen.

4.  Bei  Anderungen  ist  die  ursprüngliche  Eintragung  leserlich  zu  durchstreichen.  Rasuren  sind  verboten.

5.  Der  Brauereibesitzer  beziehungsweise  dessen  Geschäftsführer  haftet  für  die  Richtigkeit  aller  Eintragungen.

6.  Das  Braubuch  ist  in  der  Brauerei  selbst  an  einem  von  der  Amtsstelle  zu  bestimmenden  Platz  reinlich
aufzubewahren  und  den  Aufsichtsbeamten  stets  zugänglich  zu  halten.  Am  Schluß  des  Monats  ist  es  vom
Brauer  abzuschließen,  und  am  1.  des  folgenden  Monats  unausgefordert  der  zuständigen  Amtssstelle  einzureichen.
  Die  fällige  Steuer  ist  bis  zum  Ablauf  des  5.  Tages  dieses  Monats  bar  zu  entrichten.
        <pb n="748" />
        W  672  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Eintragung  Der  Einmaischung  Der  zu  ver-  Gattung
denden  Stoff  und  Menge  Die  Richtigkeit  Bemerkungen
B  Stunde  Stunde  wendenden  Stoffe  des  der  Angaben  der
Monat  *  Monat  r  2  zu  neehenden  in  Spalten  1—5Aufsichtsbeamten  usw.
'  sa-  sc  *  ini
*  und  35  und  *  Gattung  r=  oder  bescheinigt  zu  den
ô.  Tag  —  Tag  ii-e  nntergärig))ame  des  Brauers)  Spalten  1—6
Si  *  e  8  7  Liter
1  2  3  4  5  6
f..  4½%%  —  5.  Sepfbr.  6560  —-Gerstenmalæ  186]  Braunbier  geæ.  Müiller,  Gerstenmalzsckrot
schrot  oberpdriGeschd't/ueniisnrelnn  134  &amp;amp;9  vers##ogen
"  700  I.  9.  0.  Form.  6,15
gez.  Schulze,
Zollaufsenher.
2..  Sepfbr.  —  5,302.  „  680  —  „  736%%ie  obern  HKez.  Fücher  —
700
3.2  —  —  675%  „  —  „  7355%  oben  Vez.  Fischer  —
700
4.  —  514  „  —  „  100]  Malaæbier  gea.  Fischer  —
Stũrkeeuceker  2,6  obergirig  «
Farbebier0,6
++6—5  66#%  Gerstenm#air-  r#hseges-#eerangeldf
%%%—00PGeGrsyF  —  hrauakt  kxann  nicht
766  stattfinden,  rweil  din
  -  Bbraupfunne  leckt.
7.  9.  066.  Form.  01
ger.  Fischer.
Die  Richtiqkeit  vor
stehender  Angabe
bescheinigt
7.  9.  G.  Vorm.  626
ger.  Meier,
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  uau  —
Abgeschlossen
am  30.  September  1906.
geæ.  Fischer.
        <pb n="749" />
        G  673  e
zeit  der  Verbringung  des  .  ——""·«""""—·"—·"·IT—  -""
U-  «--——  Des  tatsächlich  Erhebung  der  Steuer
M  .  ..  .
VBieres  auf  die  Gärbottiche  gewonnenen  Die  RichtigkeiPnüi  —  B  t
Stunde  Bieres  usw.  der  Angaben  in  Steuerbetrag  emertungen
—  !s*EElilii’illo  —  —80ddes  Brauers  bzw.  der
Monat  3-52ô„  .  Spalten  8—9  S  .
ZEIT-:  E  ...  2  Aufsichtsbeamten
und  —  —  »  as  bescheinigt  2  .  .3
H  —Gat9tung  8  4i#  I  /  zu  den  Spalten  8—11
Tag  —–  5  S  (Name  des  Brauerss  ½  Pf.  S
S  S  1r  s  l  S
2  t
8  ü  10  11  12
l  l  .l  ..  «
lsqitdngzlääFreundes-»Es  FOR-hellen  —  —  —  —  —
obergärig  Geschãstsfiihrer
I  .
s  !  ;
l  I
»
2.  „  —  215  2  ivie  oben  720  geæ.  Fischer  ·  —
I
.  l
.«
s  .  s  ·
j»!-—2Ilsm·eode»!7lä  gezkiscleess  —I—s——»—
i--  .-  i
J.  „  —|  4  Ifalzbier  6591  Vez.  Fer  Das  Neicke  ghe2zogene  A7—
oberodriy  606er#Ehe  nach  bier  auf  Gürbottiest
Spalie  12  i  i  NivHZAFOZLZZMO
I  crz.  Krübart,  ermessen.  Z
44.  -  Ass.  II.  Hottiche  3,  2  und  717  7%6
in  Spalte  angegehen
vermessen.
«  »  4.9.08.N(xclcm.6.
I  ;  eæa.  SchL
ollatuisseher.
I
—  —  —  —  —  E  —  —  —  —  —
i  .  i-.
  «  I
I
:  I  «
I  il
.  —
I  l  I  I
.  »  «
.  I  II
I  I
—  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  I  —  —
Sa:  12078  3  325%0  50  725
459eschlossen:  Eingeza#l  cm  3.  10.  08

S#e#atopmuend,  4.  Otltober  1908.

Kaiserliches  Zollamt
Yez.  Kôler.

 

 

Verz.  Kübart,
Z.-4.-4%  II.
        <pb n="750" />
        W  674  20

Muster  zu  8  10.
Mit  Frobeeinfragung.

AKnmeldezettel.

Unterzeichneter  meldet  dem
Kaiserlichen  Zol-Amte  zu  Sicat#opmiend
an,  daß  in  seiner  Brauerei  zu  S####mend  am  9.  Sepfember,  bvoy-mittags  6,30  Uhr

135  kg  Gerstenmalschroft
—  kg  —
—  kg  —
eingemaischt  werden  und  daraus  700  Liter  ober-gäriges  Bier  gezogen  werden  sollen.

Siatopmund,  den  2.  September  1900.
Nach-mittags  5,75  Uhr.
geæ.  C.  P.  C.  Fcer,
Brauereibesitzer.

Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung,  betr.  die  Besteuerung  der  im  deutschsüdwestafrikanischen
  Schutzgebiete  hergestellten  Biere.

Vom  20.  Februar  1909.

Auf  Grund  des  §  28  der  Verordnung,  betreffend  die  Besteuerung  der  im  deutsch-südwestafrikanischen
  Schutzgebiet  hergestellten  Biere,  wird  verordnet,  was  folgt:

I1.  Allgemeine  Bestimmungen.
Art  der  Besteuerung.

§  1.  Bestehen  hinsichtlich  des  anzuwendenden  Steuersatzes  —  §  1  der  Biersteuerverordnung
—  Zweifel,  so  ist  der  mehr  oder  weniger  hohe  Alkoholgehalt  des  Bieres  ausschlaggebend.  In
diesem  Falle  darf  derselbe  bei  den  dem  geringeren  Steuersatze  unterliegenden  Bieren  3  v.  H.  nach
Tralles  nicht  übersteigen.

Die  Feststellung  des  Alkoholgehaltes  hat  auf  den  Zollämtern  mittels  der  amtlichen  Brennvorrichtungen
  zu  geschehen.

§  2.  Als  bierähnlich  sind  Kofent  und  solche  Getränke  anzusehen,  die  als  Ersatz  für  Bier
genossen  zu  werden  pflegen,  gleichviel,  ob  die  Getränke  gegoren  sind  oder  nicht.  Diese  Getränke
unterliegen  der  Versteuerung  nach  Maßgabe  des  im  §  1  festgesetzten  Alkoholgehaltes  und  im  übrigen
den  Bestimmungen  der  Biersteuerverordnung.

Ungegorene  Getränke  werden  zur  Ermittlung  der  steuerpflichtigen  Litermenge  in  besonders
zu  bestimmenden  Gefäßen  vermessen.

Sogenannte  alkoholfreie  Getränke  unterliegen  nicht  der  Biersteuer,  auch  wenn  in  ihnen
durch  Nachgärung  ein  Alkoholgehalt  bis  einschließlich  1  v.  H.  nach  Tralles  entstanden  ist.

Ist  mit  der  steuerpflichtigen  Bereitung  von  Bier  zugleich  eine  Essigbereitung  verbunden
oder  wird  Essig  aus  Malz  in  besonders  dazu  bestimmten  Anlagen  bereitet,  so  ist  die  Bierstener  auch
von  dem  gewonnenen  Essig  zu  entrichten.  Die  Steuer  für  Essig  unterliegt  dem  niederen  Steuersatze.

Steuerfreier  Haustrunk.

§  3.  Die  Anmeldung  zur  steuerfreien  Bereitung  des  Haustrunkes  ist  der  zuständigen
Amtsstelle  schriftlich  zu  erstatten  und  unterliegt  deren  Prüfung  und  Genehmigung.  Die  letztere  kann
bis  auf  die  Dauer  von  fünf  Jahren  erteilt  werden.  Nach  Ablauf  der  Gültigkeitsdauer  ist  eventuell
der  Antrag  zu  erneuern.

Die  schriftlich  zu  erteilende  Genehmigung  ist  sorgfältig  aufzubewahren  und  den  revidierenden
Beamten  auf  Verlangen  vorzuzeigen.
        <pb n="751" />
        W  675  20

Vergütung  der  Steuer  bei  der  Ausfuhr  von  Bier.

§  4.  Eine  Vergütung  der  Steuer  kann  nur  dann  eintreten,  wenn  die  auf  einmal  zur
Ausfuhr  angemeldete  und  gestellte  Biermenge  mindestens  300  1  beträgt.  In  dem  schriftlichen  Vergütungsantrage
  ist  die  auszuführende  Biermenge  nach  Litern  anzumelden  und  unter  Angabe  des
Steuersatzes  die  Versicherung  des  Anmelders  hinzuzufügen,  daß  das  Bier  der  inländischen  Biersteuer
zum  Satze  von  3  beziehungsweise  5  Pf.  unterlegen  hat.

Der  Antrag  ist  in  doppelter  Ausfertigung  der  zuständigen  Amtsstelle  zur  Abgabe  eines
Genehmigungsvermerks  und  darauf  dem  betreffenden  Grenzausgangsamte  zur  Vornahme  der  Abfertigung
  vorzulegen.  Letztere  hat  sich  auf  die  Feststellung  der  Litermenge,  die  probeweise  erfolgen
kann,  auf  die  ausfuhrfähige  (unverdorbene)  Beschaffenheit  des  Bieres  und  die  Kontrolle  der  Ausfuhr
zu  erstrecken.  Angefangene  Zehntelliter  einer  jeden  Flasche  usw.  sind  bei  der  Ermittlung  des  Literinhalts
  außer  Ansatz  zu  lassen.  Die  zollamtlichen  Feststellungen  sind  in  Form  eines  Revisionsbefundes
  auf  dem  Antrage  zu  bescheinigen.

Die  Unikate  der  Anträge  sind  von  dem  Grenzausgangsamte  nach  erfolgter  Abfertigung  der
Zollverwaltung  vierteljährlich  mittels  einer  Nachweisung  zur  Zahlungsanweisung  einzureichen,  die
Duplikate  sind  vom  Grenzausgangsamt  aufzubewahren.  Der  der  Vergütung  der  Steuer  zugrunde
zu  legende  Steuersatz  bestimmt  sich  nach  §  1  der  Biersteuerverordnung  und  §  1  dieser  Ausführungsbestimmungen.


Erlaß  oder  Erstattung  der  Steuner.

§  5.  Der  Brauer,  der  auf  Grund  des  §  8  der  Biersteuerverordnung  Erlaß  oder  Erstattung
der  Steuer  in  Anspruch  nimmt,  hat  den  Tatbestand  der  Amtsstelle  sofort  anzuzeigen.

Nach  dem  Eingange  der  Anzeige  ist  der  Tatbestand  unter  Zuziehung  des  Brauers  oder
dessen  Geschäftsführers  zu  ermitteln.  Das  verdorbene  Bier  ist  unter  amtlicher  Aufsicht  zu  vernichten.

Über  das  Ergebnis  der  Ermittlungen  ist  eine  Verhandlung  aufzunehmen,  die  als  Beleg
zum  Braubuch  dient  beziehungsweise  dem  Erstattungsantrage  beizufügen  ist.

Die  Entscheidung  über  Erlaß  oder  Erstattung  der  Steuer  steht  dem  Gouvernement  zu.

II.  Vorschriften  über  Nontrollierung  der  Viersteuer.
Vermessen  der  Gefäße.

§  6.  Die  Gärbottiche  und  sonstige  zur  vorläufigen  Aufbewahrung  des  Bierzuges  dienenden
Gefäße  find  von  dem  Leiter  der  zuständigen  Amtsstelle  naß  zu  vermessen.  üÜber  die  Vermessung  Ler
sind  für  jedes  Gefäß  zwei  gleichlautende  Verhandlungen  aufzunehmen,  von  denen  eine  bei  den  der  aanehsungn
Akten  der  betreffenden  Amtsstelle  aufzubewahren  und  die  andere  dem  Gouvernement  einzureichen  it.

Über  die  vermessenen  Gefäße  ist  nach  dem  Ergebnis  der  amtlichen  Feststellungen  von  der
Amtsstelle  ein  Verzeichnis  aufzustellen,  aus  welchem  der  Inhalt  der  einzelnen  Bottiche  von  1  zu
1  cm  Höhe  zu  ersehen  ist.  Das  Verzeichnis  ist  in  der  Brauerei  zusammen  mit  dem  Braubuch  Ver
reinlich  aufzubewahren  und  dient  als  Unterlage  für  die  nach  §  11  der  Biersteuerverordnung  zu  bee
wirkenden  Eintragungen  in  das  Braubuch.  Der  Brauer  sowie  der  die  Bierzugkontrolle  wahrnehmende
Beamte  haben  mittels  eines  amtlich  geeichten  und  gegen  Vertauschung  amtlich  gesicherten  metrischen
Maßstockes  die  steuerpflichtigen  Mengen  festzustellen  beziehungsweise  an  der  Hand  des  Braubuches
nachzuprüfen.

Biermengen,  welche  ein  ganzes  Zentimeter  nicht  erreichen,  bleiben  bei  der  Vermessung
außer  Betracht.

Die  Verwendung  von  Meßuhren,  die  die  Würze  beim  Ablassen  von  den  Kühlgeräten  auf
die  Gärbottiche  durchläuft,  kann  nach  Anhörung  der  Brauer  vom  Gouvernement  vorgeschrieben  werden.

Die  vorgenannten  und  alle  übrigen  zum  Herstellen,  Aufbewahren  und  Lagern  von  Bier
benutzten  Gefäße  sind  ferner  an  der  Außenseite  mit  einer  den  Rauminhalt  angebenden  Bezeichnung
zu  versehen,  welche  vom  Brauereibesitzer  zu  erhalten  und  nötigenfalls  zu  erneuern  ist.  Es  ist  der
betreffenden  Amtsstelle  zu  überlassen,  auch  eine  Vermessung  dieser  Gefäße  eintreten  zu  lassen.

Abweichungen  von  der  angemeldeten  Menge.

§  7.  Inwieweit  amtlich  ermittelte  Abweichungen  gegen  die  im  Braubuche  als  gezogen
angegebene  Menge  —  Spalte  9  —  straffrei  bleiben,  bestimmt  der  §  17  —  Ziffer  2  —  der  Bier-
        <pb n="752" />
        W  676  20

steuerverordnung.  Der  amtlich  ermittelte  Befund  wird  in  solchen  Fällen  der  Steuerberechnung  zugrunde
  gelegt.

Steueraussicht.

§  8.  Die  den  Amtsstellen  obliegende  Aufsicht  erfolgt  durch  Revision  der  Brauereien,  Uberwachung
  des  Betriebes  eventuell  nach  vorheriger  Verwiegung  der  zu  verwendenden  Braustoffe  und
Nachvermessen  der  in  Spalte  9  des  Braubuches  als  gezogen  angegebenen  Biermenge  (Bierzugkontrolle).
  Die  Anmeldezettel  sind  von  den  Aufsichtsbeamten  mit  den  Eintragungen  im  Braubuche
zu  vergleichen.

Die  Amtsstelle  bestimmt  nach  eigenem  Ermessen,  wie  oft  diese  Revisionen  stattzufinden
haben.  Hinsichtlich  der  Buchkontrolle  wird  auf  §  14  der  Biersteuerverordnung  verwiesen.

§  9.  Sollen  Brauereien  über  14  Tage  außer  Betrieb  bleiben,  so  können  die  Geräte,  auch
nach  Umständen  die  Zugänge  zur  Braukesselfeuerung  unter  amtlichen  Verschluß  gesetzt  werden.  Der
Verschluß  erfolgt  in  der  Regel  durch  Befestigung  von  Papierstreifen  mittels  amtlicher  Siegel  an  dem
Boden  oder  den  inneren  Seitenflächen  der  Gefäße  oder  auch  am  Abflußhahn  des  Braukessels.

Die  Abnahme  des  Verschlusses  zum  Zwecke  des  Wiedergebrauches  oder  der  Reinigung  der
Gefäße  ist  rechtzeitig  unter  Angabe  des  Tages  bei  der  Amtsstelle  zu  beantragen.

Erscheint  an  dem  bestimmten  Tage  der  Beamte  nicht,  so  kann  der  Brauer  unter  Zuziehung
eines  nichteingeborenen  Zeugen  den  Verschluß  selbst  lösen,  was  von  beiden  im  Braubuche  zu  bescheinigen
  ist.

Führung  des  Braubuches  und  Erhebung  der  Stenuer.

§  10.  Wer  gewerbsmäßig  Bier  braut,  erhält  von  der  zuständigen  Amtsstelle  zur  Anmeldung
  und  Steuerfestsetzung  für  jeden  Monat  ein.  Braubuch  —  §  10  der  Biersteuerverordnung  —
ausgehändigt,  auf  dessen  Titelblatt  die  mit  einer  amtlich  angesiegelten  Schnur  durchzogene  Blattzahl
bescheinigt  ist.

Bei  jeder  Brauanmeldung  sind  die  Spalten  1  bis  6  des  Braubuches  vom  Anmelder  auszufüllen,
  die  Spalten  7  und  12  von  den  Aussichtsbeamten  bei  Gelegenheit  der  amtlichen  Revisionen.
Die  Spalten  8  bis  10  sind  nach  Fertigstellung  der  Würze  und  sobald  dieselbe  auf  die  Gärbottiche
  verbracht  ist,  gleichfalls  vom  Brauer  auszufüllen  und  dienen  zur  Anmeldung  der  stenerpflichtigen
  Menge.

§  11.  Findet  ein  nach  dem  Braubuch  angemeldeter  Brauakt  nicht  statt,  oder  wird  derselbe
abgebrochen,  so  ist  dieses  gemäß  §  10  —  Absatz  3  —  der  Biersteuerverordnung  in  den  Spalten  8
bis  10  des  Braubuches  sofort  zu  bescheinigen  und  der  Amtsstelle  sofort  Mitteilung  zu  machen.

Das  weitere  Verfahren  regelt  sich  nach  §  8  a.  a.  O.

Wird  die  rechtzeitige  Bescheinigung  der  nicht  erfolgten  Ausführung  eines  angemeldeten
Brauaktes  unterlassen,  so  gelangt  die  nach  der  Anmeldung  fällige  Steuer  zur  Erhebung.

§  12.  Dem  Steuerpflichtigen  steht  es  frei,  die  Anmeldungen  (Spalte  1  bis  6),  so  oft  er

brauen  will,  zu  machen  oder  für  einen  bestimmten  Zeitraum  innerhalb  eines  Monats  im  voraus.

Im  letzteren  Falle  können  die  Einmaischungen  für  den  bestimmten  Zeitraum  mittels  eines
Anmeldezettels  der  Amtsstelle  angemeldet  werden.

§&amp;amp;  13.  Die  Steuer  für  das  im  Laufe  eines  Monats  gezogene  Bier  wird  nach  den  Angaben
des  am  1.  jeden  folgenden  Monats  unaufgefordert  der  zuständigen  Amtsstelle  einzureichenden  Braubuches
  festgestellt  und  ist  spätestens  bis  zum  Ablauf  des  fünften  Tages  dieses  Monats  bei  der  zuständigen
  Amtsstelle  zu  entrichten.  Über  die  gezahlte  Steuer  wird  Quittung  erteilt.

§  14.  Der  eingekommene  Steuerbetrag  ist  außer  im  Braubuche  sofort  im  Kassenbuche  zu
vereinnahmen.

Die  Zollämter  liefern  die  eingekommenen  Steuerbeträge  mit  der  monatlichen  Abrechnung
an  die  zuständige  Gouvernementskasse  (Bezirks-,  Distrikts=  usw.  Kasse)  zur  weiteren  Verrechnung  der
Steuer  ab.

Ist  in  einem  Monat  keine  Bierstener  zur  Erhebung  gelangt,  so  ist  das  Braubuch  mit  einer
vom  Amtsvorstande  zu  vollziehenden  entsprechenden  Bescheinigung  zu  versehen.

Die  Branbücher  sind  —  auch  wenn  keine  Steuer  zur  Erhebung  gelangte  —  von  den
Amtsstellen  der  Zollverwaltung  des  Gouvernements  mit  sämtlichen  Anmeldezetteln  monatlich  zur
Prüfung  direkt  einzureichen.
        <pb n="753" />
        G  677

8  15.  Die  sich  bei  der  Prüfung  herausstellenden  Unrichtigkeiten  werden  durch  Nacherhebung
beziehungsweise  Herauszahlung  ausgeglichen.

Hierbei  gilt  als  Grundsatz,  daß

1.  zu  wenig  erhobene  Beträge  unter  1  /  unerhoben  bleiben,  von  1.7  und
darüber  durch  Nacherhebung  ausgeglichen  werden;

2.  überhobene  Beträge  unter  3.  nur  auf  Antrag,  von  3  .  und  darüber  von
Amts  wegen  zurückgezahlt  werden.

Die  Nacherhebungen  und  Rückzahlungen,  desgleichen  alle  Vergütungen  und  Erstattungen
an  Brausteuer  werden  im  Kassenbuche  sofort  und  im  Braubuche  des  laufenden  Monats  nach  dessen
Einlieferung  bei  der  Amtsstelle  gebucht.  Dabei  sind  Rückzahlungen  mit  roter  Tinte  von  der  Einnahme
  abzusetzen.  Haben  die  Einträge  Bezug  auf  ein  zurückliegendes  Rechnungsjahr,  so  ist  kurz
darauf  hinzuweisen.

Die  Nacherhebungen  und  Rückzahlungen  sind  im  Braubuche  des  laufenden  Monats  kassenmäßig

  zu  belegen.
III.  Schlußbestimmungen.
§  16.  Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  am  1.  April  1909  in  Kraft.
Windhuk,  den  20.  Februar  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hintrager.

 

Muster  zu  à  6C.  Ausführungsbestimmungen.

Verhandelt  ,  den.  ten  19
Angefangen  mittags  Uhr.

Heute  wurde  in  der  hierbelegenen  Brauerei  des

die  Vermessung  eines  vorgenommen,  welche  die  Nr.
führen  soll.
Die  Vermessung  geschieht,  weil

Gegenwärtig  waren  unausgesetzt  während  des  ganzen  nachstehend  dargestellten  und  ununterbrochen
  zu  Ende  geführten  Geschäftes:

1.  Von  seiten  des  Anmtes:
a)  der
b)  der

2.  Von  seiten  der  Brauerei:
        <pb n="754" />
        G  678  2S

Zunächst  überzeugten  sich  alle  Anwesenden,  daß  das  Gerät  ganz  leer  und  sein  Boden  so
eingelassen  ist,  daß  er  ohne  Vorsatz  nicht  verschoben  werden  kann.  Dann  prüften  sie  die  Beschaffenheit
  des  Bodens,  ob  er  eben  oder  bauchig,  nach  oben  erhöht  oder  nach  unten  eingedrückt  sei,  oder
andere  Abweichungen  von  einer  ebenen  Fläche  habe;  es  fand  sich  in  dieser  Hinsicht,  daß

Die  sonstige  Beschaffenheit  und  Form  des  Geräts  ist  folgenden

Die  Stellung  des  Geräts  ist  folgende:

Bemerkung:  Von  den  Beamten,  welche  die  Vermessung

  ausführen,  ist  hierneben  eine  Handzeichnung

des  Geräts  zu  entwerfen  und  anzugeben,  ob  und

nach  welcher  Seite  das  Gefäß  Neigung  hat;  bei  Abweichung

  des  Geräts  von  der  wagerechten  Stellung

ist  der  höchst=  und  der  niedrigstgelegene  Punkt  des
Gefäßrandes  zu  bezeichnen.

Sodann  wurde  zur  Vermessung  des  Geräts  mit  Wasser  von  Zentimeter  zu  Zentimeter  geschritten,
  soweit  dies  zur  Ermittlung  des  gewonnenen  Bieres  notwendig  schien.  Hierzu  wurde  ein
geeichtes  1-Maß  wagerecht  gestellt  und  mit  kaltem  Wasser  bis  zum  Überlaufen  gefüllt.
Dieses  Wasser  wurde  sodann  ohne  Verlust  in  das  Gerät  übergegossen  und  mit  Hinzugießen  einzelner
Liter,  und  soweit  nötig,  unter  Wiederholung  des  Verfahrens,  sowie  mit  Zuhilfenahme  des  amtlich
geeichten  Zentimeterstabes  ermittelt,  daß  bei  einem  in  dem  Geräte  vorhandenen,  bei  Punkt
vorstehender  Skizze  gemessenen  Wasserstande:

von  1  cm  1  Wasser

„  2  „  „

„  3,  -  I  »  Bemerkung:  Es  ist  statthaft,  bei
4  größeren  Gefäßen  die  ermittelte

%  5  7  Literzahl  erst  von  einer  größeren
5  1  Flüssigleitshöhe  als  1  cm  ab  zu

„  ».............................·...........  ,,  verzeichmen.

77  6  7ddd—---.  .  l  »

»7  l»

«  »  (ufw.  nach  Bedarf,  ·
eingegossen  waren.

Die  Anwesenden  haben  sich  jeder  einzeln  von  der  Richtigkeit  dieser  Vermessungen  überzeugt.

Die  gegenwärtige  Verhandlung  ist  während  des  Vermessungsgeschäftes  fortlaufend  in  zwei
gleichlautenden  Ausfertigungen  aufgestellt  worden.  Der  Brauereiinhaber  ist  verpflichtet,  den  durch  die

nasse  Vermessung  ermittelten  Raumgehalt  von  ...  .  .  .1  nebst  der  Nummer  auf  dem  Gefäße  spätestens
binnen  Tagen  vorschriftsmäßig  verzeichnen  zu  lassen.
Um  .  Uhr  .  mittags  ist  das  Vermessungsgeschäft  geschlossen  und  sofort

die  Verhandlung  in  beiden  Ausfertigungen  nochmals  vollständig  durchgelesen  von  den  Anwesenden
genehmigt  und  eigenhändig  unterschrieben  worden.
        <pb n="755" />
        W  679  20

Muster  zu  §  6.  Ausführungsbestimmungen.
Derzeichnis

derjenigen  Geräte,  auf  denen  der  Bierzug  vermessen  wird.

 

—  —  ——  —

Hoͤhe

 

Mit  Probeeintragung.

 

 

 

 

 

 

 

 

l

Der  Geräte  Nummer  und  Literinhalt
in  em  Nr.  I  Nr.  2  Nr.  3  Nr.  4J  Nr.  5  JNr.  6  Nr.  7  Nr.  9
1  —  —  12
2  —  —  24
3  —  36
4  —  —  48
5  –  —  60  s
6  —  —  72
7  —  E  84
8  —  —  96
9  —  —  108
S.  W.  –  —
70  —  —  —
71  —  —  —
72  —  —  —
73  —  —  —
74  —  —  —
75  720  721  —
76  730  732  —
77  740  742  —  1
78  750  752  —  6
79  761  762  —  u.  .
80  771  772  —
81  781  782  —
82  791  793  —  «
83  801  so3  —
84  811  813  —
85  821  823  s
86  832  833  —
87  842  843  —
88  852  854  —
89  862  864  —
90  872  874  —
91  882  884  —  f
92  892  894  —  s  I
93  903  904  —  »
94  913  915  L  J
95  923  925  —  1  H
96  933  935  s  I
97  943  945  —  ·
98  953  955  —
99  963  965  —  #
100  974  976  —  1
uk.  §.  10.  1  .  1  1
nack  3  #
hedarf.  ·

 

Aufgestellt  für  die  Brauerei  des  C.

l

l

BEIDE-den

Swalcopmwnd,den9.-4pøs«1908.

 

Kaiserliches  Zoll-Amt
(L.  S.)  gez.  Xöhler.
        <pb n="756" />
        G  680  20

Krbeiterverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  24.  Mai  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  §§  1,  2
der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege
  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.
S.  397)  wird  hierdurch  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:

§&amp;amp;  1.  Die  Anwerbung  von  Eingeborenen  des  Schutzgebiets  Kamerun  zur  Verwendung  als
Arbeiter  in  inländischen  landwirtschaftlichen,  forstwirtschaftlichen  oder  gewerblichen  Unternehmungen
aller  Art,  mit  Ausnahme  reiner  Handelsbetriebe  oder  den  mit  einer  solchen  Unternehmung  zusammenhängenden
  inländischen  Nebenbetrieben,  ist  nur  auf  Grund  einer  schriftlichen  Erlaubnis  des  Gouverneurs
(Anwerbeschein)  statthaft,  sofern  es  sich  dabei  nicht  lediglich  um  Einwohner  benachbarter  Ortschaften
handelt.

Unter  Anwerbung  ist  jede  auf  Beschaffung  von  Arbeitern  gerichtete  selbständige  oder  von
einer  Unternehmung  veranlaßte  Tätigkeit  zu  verstehen,  sofern  sie  sich  ganz  oder  teilweise  innerhalb
des  Stammesgebiets  der  Arbeiter  abspielt.  Jedoch  sollen  farbige  Angestellte,  welche  lediglich  innerhalb
ihrer  engeren  Stammesgenossenschaft  anwerben,  von  der  Verpflichtung  zur  Beschaffung  eines  Anwerbescheines
  befreit,  dafür  aber  gehalten  sein,  sich  vor  Ausführung  von  Arbeitern  aus  ihrem  Verwaltungsbezirke
  bei  dem  Bezirksleiter  mit  den  auszuführenden  Arbeitern  persönlich  zu  melden.

Als  Anwerbung  ist  es  nicht  zu  betrachten,  wenn  eine  Unternehmung  freiwillig  bei  ihr  sich
meldende  Arbeiter  annimmt.

§  2.  Anträge  auf  Erteilung  eines  Anwerbescheins  sind  schriftlich  bei  dem  Gouvernement
zu  stellen.  Aus  dem  Antrag  soll  hervorgehen:

1.  die  Zahl  der  gewünschten  Arbeiter,

2.  die  Namen  der  gewählten  Anwerbungsbezirke,  möglichst  unter  Angabe  der  Anzahl
der  aus  den  einzelnen  Bezirken  anzuwerbenden  Arbeiter,

3.  der  Tag,  von  welchem  ab  der  Schein  Gültigkeit  haben  soll,

4.  die  voraussichtliche  Dauer  der  Anwerbung,

5.  die  beabsichtigte  Verwendung  der  anzuwerbenden  Arbeiter.

Der  Anwerbeschein  wird  nur  für  bestimmte  Bezirke,  für  eine  bestimmte  Anzahl  von  Eingeborenen
  und  für  die  in  dem  Anwerbeschein  bezeichnete  Gültigkeitsdauer,  die  in  der  Regel
sechs  Monate  beträgt,  erteilt.  Bei  Anwerbung  aus  mehreren  Verwaltungsbezirken  muß  aus  dem
Anwerbeschein  hervorgehen,  wieviel  Arbeiter  aus  jedem  Bezirk  angeworben  werden  dürfen.

§  3.  Der  Erlaubnisschein  darf  nur  versagt  werden  aus  Gründen  des  öffentlichen  Interesses,
insbesondere  bei  Gefahr  von  Seuchen,  Unruhen  oder  der  Erschöpfung  der  für  den  Anwerbebezirk  notwendigen
  Arbeitskräfte,  oder  aus  Gründen,  die  in  der  Person  des  Anwerbers  liegen.  Als  ein  in
der  Person  des  Anwerbers  liegender  Grund  ist  es  anzusehen,  wenn  Tatsachen  vorliegen,  welche  die
Besorgnis  rechtfertigen,  daß  durch  die  Anwerbetätigkeit  das  öffentliche  Interesse  gefährdet  werde.

Die  Gründe  sind  dem  Antragsteller  schriftlich  mitzuteilen.

Ein  Anwerbeschein  soll  im  allgemeinen  nur  Nichteingeborenen,  ausnahmsweise  auch  Eingeborenen,
  soweit  sie  in  Diensten  einer  der  in  §  1  genannten  Unternehmungen  stehen,  erteilt  werden.

§  4.  Der  Anwerbeschein  kann  durch  Verfügung  des  Gouverneurs  oder  in  dringenden
Fällen  durch  Verfügung  des  Bezirksleiters  unter  Angabe  der  Gründe  ganz  oder  teilweise  zurückgenommen
  werden,  wenn  der  Anwerber  sich  nachträglich  eines  durch  das  Reichs-Strafgesetzbuch  unter
Strafe  gestellten  Verbrechens  oder  Vergehens  schuldig  macht,  oder  wenn  Tatsachen  vorliegen,  welche
die  Fortsetzung  seiner  Werbetätigkeit  im  öffentlichen  Interesse  verbieten.

§  5.  Der  Anwerber  hat  sich  vor  Beginn  der  Werbetätigkeit  bei  dem  Leiter  des  Werbebezirks
  zu  melden  und  dessen  Weisungen  bezüglich  des  Anwerbegebiets  einzuhalten.  Der  Bezirksleiter
hat  bei  Gefahr  im  Verzuge  das  Recht,  die  Anwerbung  in  einzelnen  Teilen  seines  Verwaltungsbezirks
zu  verbieten  oder  die  Anwerbung  auf  eine  geringere  als  die  in  dem  Anwerbeschein  festgesetzte  Zahl
zu  beschränken.  Die  Gründe  hierfür  sind  dem  Anwerber  schriftlich  mitzuteilen.

§  6.  Als  Arbeiter  dürfen  nur  gesunde  und  arbeitsfähige  Leute  angeworben  werden.  Insbesondere
  ist  die  Annahme  von  mit  Lepra  Behafteten  verboten.
        <pb n="757" />
        W  681  20

§  7.  Todesfälle,  Fälle  von  gehäuft  auftretenden  Krankheiten  und  einzelne  Fälle  von
epidemischen  Krankheiten  unter  den  angeworbenen  Leuten  find  mit  größter  Beschleunigung  von  dem
Anwerber  unter  Angabe  der  mutmaßlichen  Ursachen  der  nächsten  Dienststelle  zu  melden.

§  8.  Dem  Leiter  des  Bezirks  ist  am  Ende  jeder  vierten  Woche  während  des  Aufenthalts
im  Bezirk  und  nach  Beendigung  der  Anwerbetätigkeit  von  dem  Anwerber  eine  schriftliche  Mitteilung
einzusenden,  welche  enthalten  soll:

a)  die  zurückgelegte  Marschstrecke  unter  Angabe  der  Lagerstellen,

b)  die  Anzahl  der  angeworbenen  Leute  sowie  deren  Heimatsort,

Tc)  Mitteilung  über  etwaige  Schwierigkeiten  bei  Beschaffung  der  Verpflegung,  ferner  über
etwa  vorgekommene  Streitigkeiten  und  Ubergriffe  sowohl  der  Eingeborenen  als  auch
der  angeworbenen  mitgeführten  Leute  unter  Darlegung  des  Tatbestandes.

§  9.  Wenn  der  Anwerber  eine  Dienststelle  passiert,  ist  er  verpflichtet,  sich  bei  deren  Vorsteher
  unverzüglich  zu  melden.  Dieser  kann  eine  Untersuchung  der  Angeworbenen  durch  einen  Arzt
vornehmen  lassen  und  auf  Grund  der  Untersuchung  aus  gesundheitlichen  Rücksichten  Angeworbene
zurückschicken  oder  eine  Erholungsrast  für  sie  anordnen.  Die  Gründe  für  die  getroffenen  Anordnungen
sind  gleichzeitig  dem  Anwerber  schriftlich  mitzuteilen.

§  10.  Für  die  Verpflegung  und  Unterbringung  der  angeworbenen  Arbeiter  während  des
Marsches  nach  dem  Bestimmungsorte  gelten  die  §§  5,  6,  7  der  Verordnung,  betreffend  Regelung
des  Trägerwesens,  vom  4.  März  1908  (Amtsbl.  S.  9).

§  11.  Arbeitgeber  und  Anwerber  haben  sich  dem  Landesfiskus  gegenüber  zum  Ersatz  desjenigen
  Schadens  zu  verpflichten,  welchen  die  Anwerber,  ihre  Begleiter  sowie  die  angeworbenen
Arbeiter  vorsätzlich  oder  fahrlässig  unterwegs  dem  Fiskus  oder  Dritten  zufügen.  Eine  entsprechende
Verpflichtungserklärung  ist  gleichzeitig  mit  dem  Antrage  auf  Erteilung  des  Anwerbescheins  dem
Gouvernement  einzureichen.

Für  Erfüllung  dicser  Verpflichtung  ist  vor  Erteilung  des  Anwerbescheins  seitens  des  Anwerbers
  Sicherheit  von  500  “  in  barem  Gelde  mit  der  Maßgabe  zu  bestellen,  daß  sie  in  der
erforderlichen  Höhe  zugunsten  der  Geschädigten  durch  den  Gouverneur  für  verfallen  erklärt  werden
kann,  wenn  er  eine  Pflicht  zum  Schadensersatz  gemäß  Absatz  1  für  vorliegend  erachtet.  Die  Rückzahlung
  einer  nicht  in  Anspruch  genommenen  Sicherheit  kann  nicht  vor  drei  Monaten  nach  Ablauf
der  Gültigkeitsdauer  des  Anwerbescheins  verlangt  werden.

Durch  vorstehende  Bestimmungen  wird  die  Pflicht  zum  Ersatz  eines  etwa  entstandenen  höheren
Schadens  nicht  berührt.

§  12.  Binnen  zwei  Wochen  nach  dem  Eintreffen  der  Arbeiter  am  Bestimmungsorte  sind
schriftliche  Verträge  mit  ihnen  abzuschließen  und  dem  Arbeiterkommissar  zur  Genehmigung  einzureichen.
Der  Inhalt  der  Verträge  ist  vor  Vollziehung  den  Arbeitern  vurch  zuverlässige  Dolmetscher  verständlich
  zu  machen.  Verweigert  der  Arbeiterkommissar  die  Erteilung  der  Genehmigung,  so  hat  er
dem  Arbeitgeber  die  Gründe  hierfür  schriftlich  mitzuteilen.

§  13.  Die  Arbeitsverträge  müssen  über  folgende  Punkte  Auskunft  geben:

1.  Namen  des  Arbeitgebers,  des  Arbeitnehmers  sowie  die  Namen  des  Stammes,  Dorfes
und  Verwaltungsbezirks  des  Arbeitnehmers,

Art  und  Ort  der  Arbeit,

Tag  des  Beginnes  und  Dauer  des  Arbeitsverhältnisses,

Dauer  der  durchschnittlichen  täglichen  Arbeitszeit,

Höhe  und  Zahlungsweise  des  Lohnes,

Unterkunft  und  Verpflegung,

Fürsorge  bei  Erkrankungen,

Rückbeförderung.

§  14.  Nach  Abschluß  des  Arbeitsvertrages  ist  für  Ausfertigung  des  Anwerbescheins,  Prüfung
der  Anwerbepapiere  und  Besichtigung  der  angeworbenen  Arbeiter  eine  Gebühr  von  1  /  für  jeden
Arbeiter  (Kopfgeld)  an  den  Fiskus  zu  entrichten.  Außerdem  sind  nur  die  baren  Auslagen  zu  erstatten.

§*  15.  Den  Arbeitern  muß  eine  allen  gesundheitlichen  Anforderungen  entsprechende  Unterkunft
  und  Verpflegung,  sowie  in  Krankheitsfällen  Arzneien,  Verbandmittel  und  ärztliche  Behandlung
frei  gewährt  werden.

Zum  Schutze  gegen  Platzregen  sind  Unterstände  in  der  Nähe  der  Arbeitsstellen  zu  errichten.

Für  je  fünfundzwanzig  Arbeiter  ist  ein  Koch  oder  eine  Köchin  vom  Arbeitgeber  zu  halten.

3

SNJN
        <pb n="758" />
        W  682  20

§  16.  Jeder  Arbeitgeber,  welcher  mehr  als  fünfzig  Arbeiter  beschäftigt,  hat  einen  entsprechend
  großen,  für  diesen  Zweck  geeigneten  Krankenraum  bereit  zu  halten,  sowie  je  einen  Raum
für  Pocken=  und  Dysenterie-Kranke  im  Bedarfsfalle  herzurichten,  falls  die  Kranken  nicht  in  öffentliche
Hospitäler  überführt  werden.  Der  Arbeiterkommissar  kann  den  Zusammenschluß  mehrerer  Arbeitgeber
zur  gemeinsamen  Gestellung  derartiger  Räume  für  ihre  Arbeiter  gestatten.

Die  Benutzung  der  Krankenräume  darf  nicht  eher  erfolgen,  als  bis  sie  ein  beamteter  Arzt
für  genügend  erklärt  hat.

Arbeitgeber,  welche  mehr  als  hundert  Arbeiter  halten,  müssen  wenigstens  einen  ausgebildeten
farbigen,  Arbeitgeber,  welche  im  ganzen  mehr  als  fünfhundert  Arbeiter  beschäftigen,  wenigstens  einen
ausgebildeten  weißen  Heilgehilfen  halten,  sofern  nicht  ein  eigener  Arzt  vorhanden  ist.  Für  die
Kranken  ist,  falls  ihre  Zahl  übersteigt,  ein  besonderer  farbiger  Koch  oder  eine  Köchin  zu  halten.

Jeder  Arbeitgeber  hat  ferner  eine  ausreichend  ausgestattete  Apotheke  zu  unterhalten.

Die  Tätigkeit  der  Heilgehilfen  sowie  der  Materialienbestand  der  Apotheke  unterliegen  der
Aufsicht  des  zuständigen  beamteten  Arztes.  Hält  dieser  den  Heilgehilfen  für  ungeeignet,  so  kann  der
Arbeitgeber  durch  die  zuständige  Verwaltungsbehörde  angehalten  werden,  geeigneten  Ersatz  zu
beschaffen.

§  17.  üÜberstunden  sowie  Arbeiten  an  Sonntagen  dürfen  nur  bei  Gefahr  im  Verzuge  stattfinden.
  Der  Arbeiterkommissar  ist  von  derartigen  Maßnahmen  vierteljährlich  in  Kenntnis  zu  setzen.
Für  Überstunden  und  Arbeiten  an  Sonntagen  muß  eine  besondere  Geldentschädigung  gewährt  werden.
Diese  Entschädigung  darf  nicht  geringer  sein  als  der  auf  die  gleiche  Arbeitszeit  an  einem  gewöhnlichen
  Arbeitstage  entfallende  Teilbetrag  des  Lohnes.

§  18.  Krankheitstage  kommen  als  Arbeitstage  nicht  in  Anrechnung;  dagegen  darf  für
Sonntage  ein  Lohnabzug  nicht  gemacht  werden.

§&amp;amp;  19.  Die  Arbeitgeber  sind  verpflichtet,  besondere  Konten  oder  monatliche  Listen  zu  führen,
in  welche  für  jeden  Arbeiter  die  gezahlten  Löhne  und  Vorschüsse,  die  Zahl  der  Arbeits=  und
Krankentage  sowie  alle  Lohnabzüge  unter  Angabe  des  Grundes  einzutragen  sind.

§  20.  Todesfälle  sind  seitens  der  Arbeitgeber  unter  Angabe  des  Namens,  des  Stammes,
des  zugehörigen  Verwaltungsbezirks,  des  Todestages,  der  mutmaßlichen  Todesursache  und  des  ausstehenden
  Lohnes  unverzüglich  dem  Arbeiterkommissar  anzuzeigen.  Dieser  hat  hiervon  den  Leiter
des  Heimatsbezirks  des  Verstorbenen  alsbald  in  Kenntnis  zu  setzen.

§  21.  Zeigen  sich  irgendwelche  Spuren  einer  seuchenartigen  Krankheit,  so  ist  sofort  dem
Regierungsarzte  Mitteilung  zu  machen.  Dieser  hat  den  Arbeiterkommissar  unverzüglich  zu  verständigen.
-  8  22.  Eine  Verlängerung  des  bestehenden  Arbeitsvertrages  oder  der  Abschluß  eines  neuen
Vertrages  bedarf  der  Genehmigung  des  Arbeiterkommissars.

8  23.  Die  Arbeiter  haben  gegenüber  dem  Arbeitgeber  Anspruch  auf  freie  Rückbeförderung
nach  dem  Orte,  wo  sie  angeworben  worden  sind.  Zur  freien  Rückbeförderung  gehört  auch  Gewährung
der  Mittel  zur  Verpflegung  und  Unterkunft  nach  Maßgabe  der  Trägerverordnung.  Erforderlichenfalls
erfolgt  die  Rückbeförderung  auf  Kosten  des  Arbeitgebers  durch  das  Gouvernement.

Der  Arbeiterkommissar  ist  berechtigt,  auf  Grund  ärztlichen  Gutachtens  zu  verlangen,  daß
das  Arbeitsverhältnis  vorzeitig  aufgelöst  werde.  In  diesem  Falle  ist  dem  Arbeiter  der  Lohn  bis
zum  Entlassungstage  zu  zahlen  und  ebenfalls  freie  Rückbeförderung  in  die  Heimat  zu  gewähren.

Ist  der  Arbeiter  beim  Ablauf  seiner  Vertragszeit  erkrankt,  so  ist  ihm  ärztliche  Behandlung,
Verpflegung  und  Unterkunft  auch  noch  über  die  Vertragszeit  hinaus  so  lange  frei  zu  gewähren,  bis
seine  Heimsendung  ohne  besondere  gesundheitliche  Schädigung  erfolgen  kann,  jedoch  nicht  über  die
Dauer  von  fünf  Wochen  hinaus.  Das  gleiche  gilt  auch  für  Arbeiter,  deren  Entlassung  auf  Antrag
des  Arbeiterkommissars  vorzeitig  erfolgt  ist.

§  24.  Die  Beaussichtigung  der  Anwerbungs=  und  Arbeiterverhältnisse  liegt  den  Arbeiterkommissaren
  ob.  -  »

Solange  als  nicht  einer  besonderen  Behörde  die  Geschäfte  des  Arbeiterkommissars  zugewiesen
sind  oder  ein  anderer  Beamter  damit  betraut  wird,  nimmt  jeder  Bezirksleiter  diese  Geschäfte  für
seinen  Bezirk  wahr.

§  25.  Der  Arbeiterkommissar  hat  insbesondere  die  Unterkunft,  Verpflegung,  Entlohnung,
Behandlung  und  Rückbeförderung  der  Arbeiter  zu  überwachen.  Ihm  muß  jederzeit  Zutritt  zu  den
Arbeitsstellen  und  Unterkunftsräumen  der  Arbeiter  gestattet  werden.

Das  gleiche  Recht  steht  auch  dem  Regierungsarzte  zu.
        <pb n="759" />
        683  20

Der  Arbeitgeber  ist  von  Besichtigungen  so  rechtzeitig  zu  benachrichtigen,  daß  er  oder  ein
Vertreter  bei  ihnen  zugegen  sein  kann.

Beiden  Beamten  hat  der  Arbeitgeber  auf  Verlangen  jederzeit  schriftlich  oder  mündlich  über
alle  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  Auskunft  zu  erteilen  und  einschlägige  Schriftstücke,  insbesondere
  die  im  §  19  genannten,  in  seinem  Geschäftszimmer  vorzulegen.

§*  26.  Der  Arbeiterkommissar  hat  jederzeit  etwaige  Beschwerden  der  Arbeiter  entgegenzunehmen,
  zu  untersuchen  und  sich  wegen  deren  Abstellung  mit  dem  Arbeitgeber  in  Verbindung  zu
setzen.  Wird  eine  Verständigung  nicht  erzielt,  so  ist  die  Angelegenheit  dem  Gouverneur  vorzulegen.

§  27.  Der  Arbeiterkommissar  hat  die  Befugnis,  auf  schriftlichen  oder  mündlichen  Antrag
des  Arbeitgebers  im  Disziplinarwege  gegen  Arbeiter  auf  körperliche  Züchtigung  gemäß  §  17  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit  und  der  Disziplinargewalt
gegenüber  den  Eingeborenen  in  den  Schutzgebieten  von  Ostafrika,  Kamerun  und  Togo  vom  22.  April
1896  (Kol.  Bl.  1896,  S.  241)  zu  erkennen.

§  28.  Zuwiderhandlungen  gegen  §  1  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu
1000.  Zuwiderhandlungen  gegen  §§  5,  7  bis  10,  12  Abs.  1,  17  bis  22  dieser  Verordnung  mit
Geldstrafe  bis  zu  150.¾  bestraft,  sofern  der  Täter  ein  Nichteingeborener  ist.

Eingeborenen  gegenüber  finden  diejenigen  Strafmittel  Anwendung,  die  in  den  allgemeinen,
die  Strafrechtspflege  gegenüber  den  Eingeborenen  regelnden  Vorschriften  für  zulässig  erklärt  find.

§  29.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  August  1909  in  Kraft.  Gleichzeitig  werden  die
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Regelung  der  Arbeiterverhältnisse,  vom
14.  Februar  1902  sowie  die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Abänderung  der
letztgenannten  Verordnung,  vom  13.  Oktober  1906  (Kol.  Bl.  S.  796)  aufgehoben.

Buea,  den  24.  Mai  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  V.:

Hansen.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  KRamerun,  betr.  das  Cöschen  und  Laden  von
Seeschiffen  an  Sonn-  und  Feiertagen.
Vom  24.  Mai  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
&amp;amp;  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  folgendes
verordnet:
§*  1.  Das  Löschen  und  Laden  im  Seeschiffsverkehr  ist  an  Sonn=  und  Feiertagen  verboten.
Ausgenommen  sind:
1.  der  Passagier=  und  Postverkehr,
2.  das  Löschen  und  Laden  von  Arzneimitteln,  lebenden  Pflanzen,  lebendem  Vieh,  frischem
Fleisch  und  sonstiger  frischer  Nahrung  und  Eis,
3.  das  Löschen  und  Laden  in  Seenot  mit  besonderer  Genehmigung  des  Gouverneurs,
4.  das  Löschen  und  Laden  von  längsseits  der  Dampfer  gebrachten  Leichtern  durch  das
Schiffspersonal.
Als  Feiertage  im  Sinne  dieser  Verordnung  gelten  der  erste  Weihnachtstag,  der  Karfreitag,
der  Himmelfahrtstag,  der  Neujahrstag  und  der  Geburtstag  Seiner  Majestät  des  Deutschen  Kaisers.
§  2.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  werden  mit  Geldstrafe
bis  1000  .  bestraft.
§*  3.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  August  1909  in  Kraft.  Mit  diesem  Zeitpunkt
wird  die  Verordnung  für  den  Hafen  von  Kamerun,  betreffend  das  Löschen  und  Laden  an  Sonnund
  Feiertagen,  vom  8.  März  1892  außer  Kraft  gesetzt.
Buea,  den  24.  Mai  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  V.:

Hansen.
        <pb n="760" />
        W  684  20

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Peimbeförderung  von  Hrivatangestellten
und  unterhaltlosen  Weißen.

Vom  5.  Juni  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kol.  Bl.  S.  509)
wird  folgendes  verordnet:

§  1.  Arbeitgeber  sind  verpflichtet,  ihre  außerhalb  des  Schutzgebiets  beheimateten  weißen
Angestellten,  die  nicht  über  ausreichende  Barmittel  verfügen,  auf  eigene  Kosten  nach  Europa  zu
befördern  und  die  Kosten  für  Unterbringung  und  Verpflegung  der  Angestellten  sowie  für  etwaige
ärztliche  Behandlung  für  die  Zeit  zwischen  Endigung  des  Vertragsverhältnisses  und  Antritt  der
Heimreise  zu  tragen,  wenn  das  Vertragsverhältnis  durch  Zeitablauf  oder  durch  Entlassung  bzw.
Kündigung  seitens  des  Arbeitgebers  beendet  ist  oder  wenn  der  Angestellte  durch  Krankheit  gezwungen
ist,  das  Schutzgebiet  zu  verlassen.

Diese  Verpflichtung  erlischt  mit  Ablauf  von  zwei  Monaten  nach  Beendigung  des  Vertragsverhältnisses
  oder  mit  dem  Eintritt  der  Angestellten  in  den  Dienst  eines  anderen  Arbeitgebers.

§*  2.  Ein  Weißer,  welcher  eine  Anstellung  im  Schutzgebiet  nicht  erworben  hat,  darf  das
Schutzgebiet  zum  Zwecke  der  Einwanderung  oder  zu  dauerndem  Aufenthalt  nur  betreten,  nachdem  er
einen  Betrag  von  350.&amp;amp;  bei  dem  Führer  des  Schiffes,  mit  welchem  er  angekommen  ist,  oder  beim
Gouvernement  hinterlegt  hat,  und  wenn  er  außerdem  den  Besitz  einer  Barschaft  von  500.7  nachweist.

Ein  Weißer,  welcher  ohne  diese  Bedingungen  zu  erfüllen  das  Schutzgebiet  zum  Zwecke  der
Einwanderung  oder  zu  dauerndem  Aufenthalt  betritt,  hat  auf  Aufforderung  des  Gouvernements  das
Schutzgebiet  unverzüglich  wieder  zu  verlassen.

§  3.  Der  Führer  eines  Schiffes  hat  den  bei  ihm  hinterlegten  Betrag  vor  Verlassen  der
Reede  an  das  Gouvernement  abzuführen.  ,

Er  ist  dafür  verantwortlich,  daß  kein  weißer  Fahrgast,  der  die  im  §  2  festgesetzten  Bedingungen
  nicht  erfüllt,  das  Schutzgebiet  zum  Zwecke  der  Einwanderung  oder  zu  dauerndem  Aufenthalte
  betritt.

Geschieht  dies  dennoch  oder  gibt  der  Führer  die  bei  ihm  hinterlegte  Summe  ohne  Einwilligung
  des  Gouvernements  heraus,  so  hat  er  den  Fahrgast  auf  Aufforderung  des  Gouvernements
unverzüglich  wieder  an  Bord  zu  nehmen.

§  4.  WMeigert  sich  der  Führer  des  Schiffes,  dieser  Aufforderung  nachzukommen,  oder  hat
er  die  Reede  von  Lome  verlassen,  bevor  der  Fahrgast  sich  auf  das  Schiff  zurückbegeben  hat,  so  geht
seine  Verpflichtung  —  unbeschadet  etwaiger  Schadensersatzansprüche  —  auf  den  Führer  eines  jeden
die  Reede  von  Lome  auf  der  Heimreise  anlaufenden,  derselben  Reederei  gehörenden  Schiffes  über.

§  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  §§  2,  3  und  4  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe
bis  zu  150  7J,  an  deren  Stelle  im  Nichtbeitreibungsfalle  Haftstrafe  bis  zu  sechs  Wochen  tritt,  bestraft.

§  6.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1909  in  Kraft.  Am  gleichen  Tage  tritt  die
Verordnung,  betreffend  Heimbeförderung  von  Privatangestellten  und  unterhaltlosen  Weißen,  vom
26.  August  1907  (Amtsblatt  S.  179)  außer  Kraft.

Lome,  den  5.  Juni  1909.
Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

—  —  —  —

 

 

 

 

 

 

—  —  Personalien.  —
Gerichtsassessor  Henning  ist  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Swakopmund  als
Rechtsanwalt  zugelassen  worden.

Die  Zulassung  des  Rechtsanwalts  von  Gehren  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  von
Keetmaushoop  ist  auf  Antrag  zurückgenommen  worden.
        <pb n="761" />
        G  685  20

Ralserliche  Schutztruppen.

Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).

A.  K.  O.  vom  19.  Juni  1909.

Pauli,  Hauptmann,  am  30.  Juni  aus  dem  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
ausgeschieden  und  am  1.  Juli  d.  Is.  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  von  Courbière
  (2.  Pommerschen)  Nr.  19  angestellt.

Kepler,  Hauptmann,  am  30.  Juni  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Juli  d.  JIs.  als
Hauptmann  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  angestellt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1909.
Barthels,  Oberarzt,  mit  dem  24.  Juni  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  25.  Juni  in
der  Schutztruppe  angestellt.
A.  K.  O.  vom  19.  Juni  1909.
Kudicke,  Stabsarzt,  vom  25.  Juni  d.  Is.  ab  ein  einjähriger  Urlaub  ohne  Gehalt  nach  Deutschland
bewilligt.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Juni  1909.
Am  30.  Juni  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Juli  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
v.  Stülpnagel,  Oberleutnant,  im  Garde-Jäger-Bataillon,
Pabst,  Hauptmann,  als  Batteriechef  im  Kurmärkischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  39.
Dr.  Clemm,  Oberarzt,  mit  der  gesetzlichen  Pension  ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1909.
Heinicke,  Menzel,  v.  Raven,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten  befördert,  letztere  beiden  vorläufig
ohne  Patent.
A.  K.  O.  vom  19.  Juni  1909.
Puder,  Major,
Fabricius,  Stieber,  Strümpell,  Heinicke,  Hauptleute,
Wegelin,  Oberleutnant,
Zickwolff,  Leutnant,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre  genehmigt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  26.  Juni  1909.

Becker  (Max),  Intendantursekretär,  am  30.  Juni  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heereswaltung  (bei  der  Intendantur  des  III.  Armeekorps)  aus  der
Schutztruppe  für  Südwestafrika  ausgeschieden.

Strodthoff,  Bekleidungsamtsassistent,  am  30.  Juni  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  dem  Bekleidungsamt  des  III.  Armeekorps)
aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  ausgeschieden.

A.  K.  O.  vom  26.  Juni  1909.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Offizieren  und  Mannschaften  folgende  Ordensauszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberleutnant  Braunschweig  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika;
        <pb n="762" />
        WE  686  20

die  Rettungsmedaille  am  Bande:
dem  Leutnant  Zickwolff  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
dem  Sergeanten  Panzer  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika.

 

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
28.  Juni  angetreten:  Geheimer  Regierungsrat
v.  Groß,  Regierungsbaumeister  Allmaras,
Gouvernementssekretär  Behmer  und  Zollassistent
2.  Klasse  Schnell.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  23.  Mai:  Bezirksamtmann  Dr.  Kandt,
Regierungsassessor  Dinkelacker,  Zollinspektor
Otte,  Landmesser  Techmer,  Bezirksamtssekretär
Sauer,  die  kommiss.  Sekretäre  Manneschmidt
und  Regner,  Techniker  Seiler,  kommiss.  Bureauassistent
  2.  Klasse  Hadler;  am  26.  Mai:  Kanzleigehilfe
  Friedrich;  am  27.  Mai:  Kolonialeleve
Lauff  und  Polizeiwachtmeister  Lenzen.

Vom  Heimaturlaub  sind  in  Ostafrika  wiedereingetroffen:
  am  23.  April:  Vermessungstechniker
Dannert;  am  24.  April:  kommiss.  Bezirksamtmann
  Dr.  Humann  und  Förster  Simon;  am
29.  April:  Distriktskommissar  Siegel;  am  15.  Mai:
Meteorologe  Dr.  Castens,  Distriktskommissar
Zencke,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher  Zahn
und  Betriebsingenieur  Borchers.

 

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen:  am  1.  April:
Vermessungstechniker  Woeckner;  am  24.  April:
Steuermann  Beck  und  Maschinist  Sladeck;  am
15.  Mai:  Gerichtsassessor  Kausch,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  Hutter,  die  kommiss.  Sekretäre
Wach,  Scheffels  und  Eßlinger.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  30.  Juni  in
Neapel  eingetroffen:  Überzähliger  Sanitätsfeldwebel
  Knispel  und  Vizefeldwebel  Riebel.

Kamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  25.  Juni
angetreten:  Steuermann  Cordier,  Polizeimeister
Sachse  und  Maschinist  Haken.

Im  Schutzgebiet  Kamerun  sind  wiedereingetroffen:
  Lazarettinspektor  Staek,  Regierungsbaumeister
  Nast  und  Obergärtner  Deistel.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsbaumeister  Voigtländer
und  Werkmeister  Vetterlein.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  Juli  von  Hamburg  aus  angetreten:
Leutnant  Zickwolff  und  Stabsarzt  Dr.  Gühne.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  2.  Juli  in  Hamburg
  eingetroffen:  Büchsenmacher  Bähr,  Feldwebel
  Siebrandt  und  Sanitäts-VBizefeldwebel
Titze.

Logo.

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen  sind:  am
13.  April:  die  Oberleutnants  Trierenberg  und
v.  Hirschfeld,  die  Unteroffiziere  Wache  und
Rinklef  und  Bauführer  Klein;  am  26.  April:
Zollpraktikant  Heinrich;  am  26.  Mai:  Regierungsbaumeister
  Soder,  Maschinentechniker  Apell  und
Bautechniker  Fricke.

Wiedereingetroffen  sind  am  18.  Mai:  Bureauassistent
  v.  Podewils  und  Stationsassistent
Paries.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  24.  April:  der  kommiss.  Sekretär
Sauerwein  und  Leutnant  Schlettwein;  am
13.  Mai:  die  Stationsassistenten  Fleischer  und
Wiesch;  am  13.  Juni:  Stationsleiter  Professor
Mischlich  und  Stationsassistent  Bähr.

Die  Heimreise  nach  Deutschland  haben  angetreten:
  Regierungsbaumeister  Hillenkamp,
Bausekretär  Schellens  und  kommiss.  Sekretär
Ladwig.

 

Die  Wiederausreise  nach  Togo  haben  am
10.  Juni  angetreten:  Bureauassistent  Schulz  und
Stationsassistent  Perl.

Die  Ausreise  nach  Togo  hat  am  25.  Juni
Assessor  Dr.  Plüntsch  angetreten.

Deutsch-Südwestakrika.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  14.  Juli  von  Hamburg  aus  angetreten:
Oberarzt  Wolf.

Angenommen  als  Polizeisergeanten  sind:  Pade,
Wieder  und  Leis.

Angenommen  mit  Beamteneigenschaft  vom
1.  Oktober  1908  ab:  Magazinaufseher  Schmidt.
        <pb n="763" />
        W  687  20

Ausgeschieden  mit  dem  30.  Juni  d.  JIs.  und
am  1.  Juli  in  den  preußischen  Staatsdienst  zurückgetreten
  sind  die  Lokomotivführer  Brill  und

Jaenisch.

Am  16.  Mai  ist  im  Schutzgebiet  eingetroffen
der  Polizeiwachtmeister  Prickert.

Krankheitshalber  heimgereist  sind  am  11.  Juni
die  Lokomotivführer  Ludwig  und  Schulte.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  11.  Juni  nach
Deutschland  abgereist:  Inspektionsoffizier  der
Landespolizei  Oberleutnant  Hollaender,  Polizeiwachtmeister
  Bauer,  die  Polizeisergeanten  Schultz,
Palm,  Linkowski,  Böttcher,  Holdt,  Maywald,
  Nötzold,  Synowczik,  Schweizer  und
Zynda.

 

Samoa.

Bautechniker  Schaafhausen  ist  am  9.  April
im  Schutzgebiet  wieder  eingetroffen.

Regierungslandmesser  Lammert  und  Lazarettgehilfe
  Klebert  haben  die  Heimreise  angetreten.

Amtmann  Williams  hat  das  Schutzgebiet
mit  Heimaturlaub  verlassen.

Neu  eingetroffen  im  Schutzgebiet  ist  der  kommiss.
Gouvernementssekretär  Klinkmüller.

Die  Ausreise  nach  Samoa  haben  am  26.  Mai
angetreten:  Bezirksrichter  Schlettwein,  Leutnant
Schnoeckel,  Rektor  Maecke  und  Lazarettgehilfe
Krutschinski.

 

 

 

 

—-= 



I  Mchtamtlicherceil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn.“)

liber  den  Stand  der  Arbeiten  an  der
Zentralbahn  bis  Ende  April  berichtet  der
Eisenbahnkommissar:

Die  Erkundung  der  günstigsten  Linie
westlich  Kilimatinde  wurde  fortgesetzt.  Von
Kilometer  200  bis  340  sind  sechs  Brigaden  mit
den  tachymetrischen  Aufnahmen  beschäftigt.

Der  Fortschritt  der  Erdarbeiten  war  verhältnismäßig
  gering,  da  die  Arbeiten  infolge  der
starken  Regengüsse  teilweise  eingestellt  werden
mußten.

Der  auf  der  Strecke  von  Kilometer  88  bis
117  anstehende  Fels  erfordert  umfangreiche
Sprengarbeiten.

Bis  Kilometer  38  +  250  sind  sämtliche
Brücken  vollendet  und  die  eisernen  Überbauten
aufgestellt.

Am  15.  April  fand  die  Probebelastung  der
eisernen  Brücken  Kilometer  O  F  400,  5  +  015,
5  D  226  und  13  +  221  statt.  Zur  Prüfung
wurden  zwei  Lokomotiven  verwendet  und  die
Durchbiegungen  mit  dem  Klopschschen  Biegungsmesser
  gemessen.  Die  größte  Durchbiegung  der
10  m-Brücken  betrug  in  der  Mitte  5½  mm,  die
der  15  m-  Brücke  8  mm,  die  der  30  m-Brücke

*)  Ugl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  11,  S.  526  f.

 

18½  mm,  die  größte  Widerlagersenkung  betrug
1  mm.

Infolge  der  starken  Regenfälle  und  der  dadurch
  hervorgerufenen  Schädigungen  am  Bahnkörper
  und  an  den  Provisorien  machten  das  Gleisvorstrecken
  und  die  Gleisbeschotterung  keine
Fortschritte.

Die  Gleislage  auf  den  aus  schwarzem  Boden
geschütteten  Dämmen  in  der  Mkattasteppe  war
teilweise,  soweit  noch  die  vorschriftsmäßige  Sandschüttung
  nicht  vorhanden  war,  sehr  schlecht.  Das
Aufbringen  der  Sandlage  wird,  soweit  erforderlich,
nachgeholt.  Bei  Kilometer  81  bis  85,  87  bis  89
und  91  bis  93  ist  Schotter  zum  Einbringen  der
ersten  Lage  von  etwa  10  cm  Stärke  angeliefert.

Die  Telegraphenleitung  ist  bis  Kilometer
  70  fertiggestellt  und  bis  Kilometer  65  in
Betrieb.

Auf  den  Stationen  ist  gegenüber  dem  Vormonat
  ein  wesentlicher  Arbeitsfortschritt  nicht  zu
verzeichnen.  Mit  dem  Bau  der  Gebäude  des
Bahnhofes  Kondoa  wurde  begonnen.

Die  Baufirma  konnte  den  Stand  der  farbigen
Arbeiter  abermals  vermehren,  so  daß  der  Arbeitermangel
  nunmehr  als  behoben  angesehen
werden  kann.  Am  Ende  des  Berichtsmonats
waren  rund  11000  Farbige  beschäftigt.

Der  Gesundheitszustand  ist  gleich  ungünstig
wie  in  den  Vormonaten.  Die  am  häufigsten  auftretenden
  Krankheiten  sind  Malaria,  Schwarzwasser-
        <pb n="764" />
        fieber  und  Darmstörungen.  Von  dem  weißen
Personal  der  Baununternehmerin  waren  bis
27½  v.  H.,  von  dem  schwarzen  Personal  etwa
17  v.  H.  erkrankt.

Die  farbigen  Arbeiter  (Träger  und  Boten)
unter  der  amtlichen  Bauaufsicht  erhalten  laut
Kassenausweis  folgende  Löhne:

à)  Baustrecke:
Monatslohn  11  bis  12  Rup.
Poscho  täglich  20  H.  =  6  Rup.
b)  Vorarbeitenabteilung:
Monatslohn  11  Rup.
Poscho  täglich  15  H.  =  4,5  Rup.

Nach  der  Arbeiterzahl  ergibt  sich  eine  monatliche
  Ausgabe  von  16,8  Rup.  für  die  reinen
Lohnkosten.

Im  Berichtsmonat  setzte  die  große  Regenzeit
ein.  Die  Dämme  haben  im  allgemeinen  die
Regenperiode  gut  überstanden;  die  vorgekommenen
Beschädigungen  können  ohne  wesentliche  Schwierigkeiten
  behoben  werden.

Wegen  Unfahrbarkeit  der  Umfahrungen  am
Mkatta  infolge  starker  Regengüsse  wurde  der  Verkehr
  der  Arbeitszüge  am  17.  und  18.  April
eingestelltt  während  der  übrigen  Zeit  konnte  er
nur  unter  Beobachtung  der  größten  Vorsicht  aufrechterhalten
  werden.

Am  1.  Juni  soll  die  Strecke  Morogoro  —
Kimamba  für  den  vorläufigen  Betrieb  eröffnet
werden.  Bis  jetzt  war  auf  der  fertigen  Strecke
nur  ein  Betrieb  für  Bauzwecke  eingerichtet.

Der  Automobilverkehr  ruhte.  Der  Automobilweg
  von  Kilometer  110  bis  Kidete  ist
hergestellt.

Die  Tendaguru-Expedition.

Im  Frühjahr  dieses  Jahres  sind,  wie  damals
durch  die  Tagespresse  gemeldet  wurde,  die  Geologen
  Dr.  Janensch  und  Dr.  Hennig  nach
Deutsch-Ostafrika  ausgereist,  um  an  der  Spitze
einer  zu  diesem  Zwecke  gebildeten  wissenschaftlichen
  Expedition  die  Saurier-Fundstätte
zu  erforschen,  die  vor  mehreren  Jahren  auf  dem
Tendaguru-Plateau  (westlich  von  Lindi)  entdeckt
  und  schon  1907  von  dem  bekannten  Geologen
  Professor  Dr.  Fraas-Stuttgart  besucht
worden  ist.  Professor  Dr.  Fraas  kam  damals
mit  den  ersten  Fundproben  in  die  Heimat  zurück.

Die  soeben  eingetroffenen  ersten  Reiseberichte
  der  beiden  genannten  Gelehrten  lauten
sehr  günstig  und  berechtigen  zu  der  Hoffnung,
daß  das  Unternehmen  den  gewünschten  Erfolg
haben  wird.  Die  Briefe  sind  vom  18.  und
24.  April  datiert.

688

 

 

0

Dr.  Janensch  schreibt:

„Am  6.  April  trafen  wir  mit  Dampfer  „Feldmarschall“
  in  Lindi  ein.  Infolge  vorbereitender
Schritte  Sattlers')  erwarteten  uns  bereits  etwa
100  Träger,  50  weitere  überließ  uns  das  Bezirksamt.
  Im  ganzen  setzten  wir  162  Mann  in
Bewegung,  von  denen  40  zwei  Tage  vorausgeschickt
  wurden,  um  das  Lager  herzurichten.  Am
12.  April  erfolgte  der  Abmarsch.  Ursprünglich
wollten  wir  den  gleichen  Marsch  machen  wie
Fraas.  Doch  war  der  Weg  durch  Regen  so  aufgeweicht,
  daß  am  zweiten  Tage  die  Route  auf
Rat  Sattlers  geändert  wurde  und  wir  den  Marsch
auf  dem  besseren,  trockenen  Wege  über  das  Notoplateau
  einschlugen.  Nach  fünf  Marschtagen  erreichten
  wir  am  16.  April  den  Tendaguru;  ein
Lagerplatz  war  bereits  hergerichtet.  Die  beiden
ersten  Tage  wurden  zu  orientierenden  Ausflügen
benutzt.  Wir  konnten  uns  gleich  davon  überzeugen,
  haß  sich  die  Saurierknochen  in  weiter
Ausbreitung  in  der  Umgebung  des  Tendagurn
finden  und  bekamen  den  Eindruck,  daß  die  Knochen
ein  bestimmtes  Niveau  einhalten,  denn  an  den
Hängen  stießen  wir  fast  stets  in  dem  vermuteten
Niveau  auf  solche.  Die  Vermutung  von  Fraas,
daß  mehr  oder  weniger  zusammenhängende  Skelette,
vielleicht  auch  ganze  Skelette  vorkommen,  können
wir  bestätigen.  Die  zahlreich  zusammen  unterliegenden
  großen  Knochen  deuten  darauf  hin.
Am  zwanzigsten  Tage  begannen  wir  mit  der  Anlage
  eines  Schürfgrabens,  fünf  Minuten  südlich
von  unserem  Lager.

Die  Verhältnisse  möge  die  Skizze  veranschaulichen.


 

Unter  einer  ganz  flachen  Kuppe  zieht  sich  die
Knochenschicht  anscheinend  ganz  dicht,  höchstens
vielleicht  3  m  unter  dem  höchsten  Punkt,  hin.
Wir  setzten  den  Graben  an  der  nördlichen  Abdachung
  an  einer  Stelle  an,  wo  Fraas  einen
Wirbel  erbeutet  hatte  und  noch  mehrere  andere

zutage  lagen.  Außerdem  wurden  an  dieser  Stelle
zur  Auffindung  weiterer  Reste  des  herauswitternden
Skeletts  größere  Flächen  freigelegt.  Wegen  der
Lage  unmittelbar  unter  der  Oberfläche  sind  die
Knochen  dieses  Skeletts  zum  Teil  stark  angewittert.
Gut  erhalten  sind  eine  Tibia,  mehrere  Schwanzwirbel
  und  eine  Anzahl  Rippen,  während  zwei
Femora  unvollständig  sind,  ebenso  anscheinend
das  noch  nicht  ganz  aufgedeckte  Becken  und  eine
Skapula.  In  dem  Schürfgraben  stießen  wir  auf
einen  Radius  nebst  Ulna  und  einen  Handwurzel-*)

  Ingenieur  Sattler  ist  der  Entdecker  der

Saurier-Fundstätte.
        <pb n="765" />
        W  689  20

knochen  in  natürlicher  Stellung,  dann  wurde  dicht
dabei  eine  zweiköpfige  Rippe  gefunden.  Die  Knochen
liegen  etwa  20  m  vom  Anfangspunkt  des  Grabens
entfernt,  etwa  anderthalb  Meter  unter  der  Oberfläche
  in  frischem  Gestein.  Letzteres  ist  ein  bröckliger,
  sandiger  Mergel  von  grauer  und  roter
Farbe;  er  ist  mit  der  Haue  sehr  leicht  zu
bearbeiten  und  löst  sich  ganz  leicht  von  den
Knochen  ab.  Diese  find  in  dem  verwitterten
Gestein  ausgezeichnet  erhalten,  anscheinend  unzerdrückt,
  allerdings  von  Querbrüchen  durchzogen.
Wir  hoffen  an  dieser  Stelle  mehr  zu  finden.  Da
hier  größere  Vorsicht  beim  Graben  anzuwenden
ist,  so  geht  die  Arbeit  langsamer  vonstatten.  Im
übrigen  arbeiten  die  Leute  über  meine  Erwartung
schnell,  dabei  aber  auch  zugleich  recht  sorgsam;
auch  haben  sie  einen  guten  Blick  dafür,  was
Knochen  sind  und  was  Gestein  ist.  Einige  verstehen
  es,  mit  größter  Sorgfalt  und  Genauigkeit
selbst  so  diffizile  Knochen  wie  Rippen  freizulegen.

In  fünf  Tagen  haben  durchschnittlich  fünfzehn
Leute  einen  Graben  von  etwa  50  m  Länge  und
1  bis  2  m  Tiefe  gezogen  und  außerdem  weitere
40  m  etwa  ½  m  tief  ausgehoben.  Von  Eingeborenen
  sind  uns  weitere  Fundpunkte,  eine
halbe  Stunde  südlich  und  eine  Stunde  närdlich
gezeigt  worden.  An  einer  dritten  Stelle,  dicht
bei  unserem  Lager,  fand  sich  ein  riefiger  oberer
Extremitätenknochen,  der  trotz  seiner  abgewitterten
Enden  eine  Länge  von  1,80  m  besitzt.“

Dr.  Hennig  äußert  sich  folgendermaßen:

„Der  Tendaguru  hebt  sich  hoch  aus  der
waldigen  Umgebung  empor  und  ist  jetzt  in  der
Regenzeit  zwar  gleichfalls  dicht  verwachsen,  bietet
aber  dafür  um  so  klarere  Ausblicke  in  große

 

Ferne.  Wie  ein  deutsches  Mittelgebirge  erscheint
die  Landschaft,  nur  die  fremdartige  Vegetation
und  noch  mehr  die  Tierwelt  erinnern  daran,  daß
wir  nicht  zu  Hause  sind.  Denn  an  die  schwarze
Umgebung  sind  wir  längst  gewöhnt.  Wir  stoßen
hier  fast  täglich  auf  Neues  und  Interessantes,  so
spärlich  auch  die  Einblicke  in  den  verwitterten
und  unter  Urwald  vergrabenen  Boden  sind.  Wir
dürfen  uns  bereits  jetzt  mancherlei  wichtige  Ergebnisse
  stratigraphischer  Art  versprechen.  Heute
entdeckten  wir  reiche  Fossilpunkte  auf  dem  Gipfel
des  Tendaguru,  also  über  den  Saurierschichten,
so  daß  sich  deren  Alter  genauer  wird  feststellen
lassen.  Interessant  ist  daran  auch,  daß  allem
Anscheine  nach  das  Land  nochmals  unter  Wasser
gesetzt  wurde.  Die  Knochenfunde  selbst  sind  bereits
beim  ersten  oberflächlichen  Rundgang  so  unglaublich
  reichlich,  daß  beim  Graben  mit  Bestimmtheit
noch  viel  Gutes  erwartet  werden  darf.  Fangen
Sie  nur  immer  an,  ein  neues  Museum  zu  bauen!
Wir  müssen  anscheinend  den  ganzen  Berg  abtragen;
  denn  es  ist  kaum  eine  Stelle  ohne
Knochenreste.

Im  übrigen  geht  es  im  Lager  ungemein  gemütlich
  und  behaglich  zu.  Die  Arbeiter  und
Träger  haben  ihre  Frauen  und  Kinder  mitgebracht
  und  sind  im  Begriff,  ein  kleines  Dorf
aus  Bambus  und  Gras  entstehen  zu  lassen.  Für
die  Arbeit  ist  es  insofern  von  Wert,  als  wir  von
2  bis  6  Uhr  werden  graben  lassen  können  und
die  Leute  dann  ihr  fertiges  Essen  vorfinden;  so
bleibt  der  Nachmittag  für  geologische  Betrachtungen
frei.  Der  Verkehr  mit  den  Schwarzen  gestaltet
sich  sehr  nett,  von  Arbeitsscheu  ist  keine  Rede;
sie  sind  stets  heiter,  zufrieden,  bescheiden  und
nur  zum  Teil  ein  wenig  scheu.“

 

I.  Uversicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch  oftatrikanischen  Schutzgeblets  über  die
Jollstellen  der  Binnengrenze  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  bandel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

(Vgl.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1809,  Nr.  10,  S.  wo

 

Benennung  der  Warengruppen

Im  Zm
IV.  ViertellIV.  Verreel  Zunahmes  Abnahme

 

 

 

1908  1907
[Wert  Wert  Wert  Wert..
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  13643  8374  5269
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  5  487  7633  —  2146
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  24  469  18  160  6  309  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflangenwachs  1  005  1  553  —  348
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  .  .  33  557  22  357  11.200  –
Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Zuttermittel  .  1042  210  832  —
5  Pflanzenfasernn  729  42  687  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  5  614  33  036  —  27  422
Summe  1  85  546  91  365  —  5  819
        <pb n="766" />
        690  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
IV.  ViertelsIV.  Viertellzunahme'Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  1908  1907
Wert  “MsWert  M  Wert  caWert  .M
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  1  381  1  655  —  274
b)  Fleisch  und  eßbare  teriche  Erzengnisse  aller  Ari  6277  6  438  —  161
e)  Tierische  Rohstoffe  ..  13  482  13  425  57  —
Summe  n  21  140  21  518  —  378
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  32315  8  76383  23552  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  5  885  8111  —  2226
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  10  992  11  769  —  777
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (ßer
Lederwaren)  .  121  786  585  486  —  163  700
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürichnerwaren  7192  6351  841  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  627  404  223  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  6526  4993  1  533  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  7240  8  173  —  933
XI.  Stein--,  Ton-  und  Glaswaren.  28  426  28  157  —  4731
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug:  417  48  374
b)  Fabrikate  .  ....  111  896  116  469  —  4573
Summe  XII  112  313  116  512  –  4199
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fabrzeuge  99  235  1227686959  —
XIV.  Waffen  und  Munition  8  105  6482  1  623  —
XV.  Geld  ...  7  833  3  855  3978  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1908  850  161  914  215  —  64  054
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  783  547  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  +  66  614  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  28  610  35  800  —  7190
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  13  105  —  92
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  28330  38  695  —  5  365
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  ...  89  638  99  775  —  10  187
e)  Getränte  —  57  —  57
1)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Furtermitzer  .  —  80  —  80
"v  Pflanzenfasern  21  118  7211114287  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  27629  74  922  —  47298
Summe  I  195  668  251  645  —  55  977
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  3  682  355  3  327  —
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  11901  19  497  —  4586
J%0)  Tierische  Rohstoffe  ....  393  495  468  976  —  75  481
Summe  II  412  078  488  828  —  76  750
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe.  133  —  133  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  5249  8  134  —  2885
V.  Geld  .  —  1890  —  1890
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908.  613  128  750  497  —  187  360
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  617  059  —  —  —
Zunahme-f—,Abnahmc-.  —  3931  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908  14632891664712  —  201  423
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  400  606  —  —

 

Zunahme  —.  Abnahme  —.

.  —  62  683
        <pb n="767" />
        G  691

2

WVichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

—

 

 

 

 

Im  IV.  Viertelll  Im  IV.  Viertel
Benennung  der  Waren  sdes  Kalenderjabres  100ssdes  Kalendersahres  idon  Zunahme  Abnahme
Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ke  kg  12  kg  Al  kg  1
A.  Eintfubhr.
Reis  12  643  2  857  2  504;  331  10  139  2526  —  —
Mehl  und  Backwaren  23  637  10  37  15396  7661  8  2411  27188  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  24627  8  904  11  105,  3  976  13  522.  4928  —  —
Tabakfabrikate  ..·.  323810294  989,  6544  2249.  3750  —  —
Stille  Weine  aller  Art.  iter  5567  614  28820½  3267]  —  —
Branntweine  aller  Art  -  91571  14979  52471  9895  39100  5084  —  —
Bier  -  18253  7801  11  786  5339  6  467.  2462  —  —
Bau=  und  Nutzholz.  29541.  4975  11  645  2140  17896  2  835  —  —
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeugn.  3266  6277  2589  638  677.  —  —  161
Zement.  192  182  15  236  28  2181  2082  163  934  13  154  —  —
Salg  ¾  11  254,  1  418  5  -382  527  5  872.#  891  —  —
Stein-,  Brannkohlen,  Brikerts  6  420,  1355  900  92  5  5201  120—  –
Petroleum.  ....  65943«1387628  242,  5252  37  67701  8  124  —  —
Seifen  aller  Art  6272  4823  10  694  6  723  1—  4422  1  900
Baumwollgewebe  134  5621  378  731  92  673  218  477  41  889.  160  254  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  ..  1426026424109582337372  —  —  95  322,  310  948
Wollengarne  und  -waren,  auch  1  1
halbwollene  .·..  389  2  707  1  569  6207  —  —  1180  3  500
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  I
Jute  usw.  .  ..  7702.  8204  9  507,  10  455  —  —  1  805  2251
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeus-  «
schuhe  .  543  174012½39—  578259
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  530  3832  13713757  93  75  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  7261  2825  3111  1483  415  1342  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  4953  5629  1  818  3209  3  105  2120  —  —
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  2108,  3  983  1  875  3337  233;r  646  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  3576  15665  708,  1215  2  868  340  —
Glas  und  Glaswaren.  11  709  21  22311652126811  —  —  4812  5  588
Roheisen,  eiserne  Schienen,  |
Stangen  usw.  ..  610.—  208  —  610  208  —  —
Wellblech  -  164  363  56  133  17  9311  6006|446  432  50  127  —i  —
Alle  nicht  genannten  Eis  enwaren.  42  529  38.2862  897|  57220  —  —  20  368“  18  934
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  7805.  16  5323141  652  6181  —  —  15  3361  85  986
Landwirtschaftliche  Maschinen.  259  633  1  038.  1121  —  —  779  488
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  77688  79  512  4  133  4678  73  555  4834  —
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrräder  11  7365  12  717  1  250  982  10  486,  11  735  —  —
Feuerwaffen  Stückzahl  76.  5981  52  4769  24  121—  —
Goldmünzen  ....  1·2422——  —  1I2422—  —
Silbermünzen  45  5411  32  3855  18  1  556  —  —
B.  Rus  fuhr.
Reis.  203  0311  25115  189  898  34  153  13  13  3—  —  9  038
Mtama  14  891  1  108  3  387.  259  11  504  849  —  —
Hülsenfrüchte  875  96  1  058.  215  —.  —  183  119
Kaffee  .  60  495  27844  92  561  33  620  —  —  32  066  5776
Sirup,  Melasse  .  —  —  —  —  —  —  —  —
Tabak  55531  125  75  430  406—  —
Kopra  —  —  —  —  —  —  —
Erdnüsse  512  7487030  575  9960  96  719  —iQ  —  63  254  9  689
Sesam  ..  132502181  167462963  —  —1  3  496  782
Rohbaumwolle  11  867  21448  5388.  7211  6  479  1423771  —
Sisalagavenhanf  —  —  —i  —  —1  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  tob,  s  :  .
bearbeitet.  .  —  —  4  1  —  —  4  1
Brennholz  und  Holzkohlen  .  —s—  —  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden.  —  —  —  —  —  —  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha  6  546.  27609  12  105  74921  —  —  5559  47312
Rindviee  Etück  89  289  —  89  2894—  —
Milch,  Butter,  T  Eier  usw.  29  368  14  826  20  252  19  421  9  116  —  —  4  595
Elfenbein  347  7  188  202  5421  145  1  767  —  —
Häute  und  Felle  268  724,  256  813191  488  174  907236  81  905  I—
Insektenwachs  56  147|1  110  4771  413  283  40  10—  –  84  266.  172  993
Glimmer  90  133  —  —  90;  133  —  I  —
Kopal  —  —  —  —  —  —  —i  —
1

Gold
        <pb n="768" />
        692

II.  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  deutsch  -ostafrihanischen  Schutzgeblets
über  die  Jollstellen  der  Binnengrenze  im  Kalenderjahre  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  Kalenderjahre  1907.

 

1908  1907  Abnahme

M  M.  M
Einfuhr.  2  715  883  3  786  370  1  070  487
Ausfuhr  2  065  237  3  523  636  1  458  399
Gesamthandel  4  781  120  7  310  006  2  528  886

III.  Vorldufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Gesamthandels  des  deutsch-ostafrikansschen  Schutzgebiets
im  Kalendersahre  1908  im  Verglelch  mit  dem  Bandel  im  Kalenderjahre  1907.

 

 

 

 

 

1908  1907  Zunahme  Abnahme
Al  l  M  Mà
Einfuhr  über  die  Küstengrenze  23  070  888  20  019  999  3  050  889  —
=  Binnengrenze  2  715  883  3  786  370  —  1  070  487
Gesamteinfuhr  25  786  771  23  806  369  1  980  402  —
Ausfuhr  über  die  Küstengrenze  8808619  8  976  543  —  167  924
-  -  Binnengrenze.  2065  237  3  523  636  —  1458399
Gesamtausfuhr  10  873  856  12  500  179  —  1  626  323
Gesamthandel  über  die  Küstengrenze  31  879  507  28  996  542  2  882  965  —
-  -l  Binnengrenze  4  781  120  7  310  006  –  2528  886
Gesamthandel  des  Schutzgebietes  36  660  627  36  306  548  354  079  —
Deutsch-Südwestafrika.
Die  Elsenbahn  Seeheim-  Kallfontein  vollendet!  Jahreswende  1905/06  in  der  schweren  Zeit  des
Am  6.  Juli  ist  die  Endstation  der  Eisenbahn  Hottentottenaufstands  begonnen,  in  dreieinhalb
Seeheim  —Kalkfontein  für  den  allgemeinen  Jahren  dem  Namalande  545  km  leistungsfähiger
Verkehr  eröffnet  worden."?)  Damit  sind  im  Schienenwege  und  dadurch  die  verkehrstechnische
Vorbau  die  Arbeiten  vollendet,  die,  um  die  Grundlage  gedeihlicher  Entwicklung  geschaffen
*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  633.  haben.
Koamerun.

1.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgebiets  Ramerun  im  IV.  Viertel  des  Ralenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Bandel  im  olelchen  Zeitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  9.  S.  443  ff.)
Im  Im
IV.  Vierte.IV.  ViertellZunahme  Abnahme
Beuennung  der  Warengruppen
-  g  g  px  1908  1907
Wert  .  Wert  .  Wert  .  Wert  .
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:  4
a)  Rörner=  und  Hülsenfrüchte  .  310  624  283  957  32  667  —
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Früchte  10.  727  50  218  —  3  191
Jch  Koloniale  Verzehrungogegenstände,  Genußmittel.  187920  202  587  —  64  %
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  199  385  208  253  —  s  S6N
el  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Furtermittel  6  239  2  673  35606  —
!)  Faserpflanzen  ....  398  —  898  —
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  96  96  59  583  37  113  —
Zusammen  I.  853  989  917  271  —  —
        <pb n="769" />
        Der  Rrater  des  Ramerunberges.

 

 

 

 

 

t.
*

Zzu

Deutsches  Kolonialblatt.
        <pb n="770" />
        <pb n="771" />
        VW  693  2.
Im  Im
IV.  Viertel  IV.  Viertel  ZunahmeßAbnahme
d  ⁊
Benennung  der  Warengruppen  1608  o-Wert
  MWert  M  Wert.Wert.“
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  7892  7745  147  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  343  751  504  738  —  160  987
Zusammen  II  351  648  512  483  —  160  840
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  299  461  407  686  —  108  225
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  34  795  52  717  —  17  922
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  laußer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  119  626  133  017  —  13  391
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  8899091111904611  —  1  014  620
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  54  207  63  099  —  8892
VIIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  2940  8  617  —  5  677
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  55  443  76  645  —  21202
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  29517  39  019  —  9602
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  47  545  96  589  —  49  044
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Halbzeug  16  489  27  772  —  11  283
b)  Fabrikate  383  913  549  670  —  165  757
zusammen  A.  400  402  577  442  —  177  040
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrgeuge  246  232  111684  134  648  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  17  303  57  391  —  40  088
XV.  Geld.  92  838  226  870  —  134  032
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1908  bzw.  1900]|8  495  93245185  041  —  1  689  109
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  4507  840  –  +  —
Zunahme  ,  Abnahme  —  -1011  908  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Erzeugnisse  des  Landbaucs  1  808  327722246314  —  437  787
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  1  20793111679  178  —  471247
Zusammen  I.  8016  458  3825  492  —  909  034
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  255  193  318  908  —  63  715
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  790  4  105  3  315
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  11720  ö  885  6385  —
V.  Geld.  .  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908  bzw.  190)  8284  1611253  840  —  969  679
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  3  373  478  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  89  317  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908  bzw.  1907  6780093  SS  —  2  658  788
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  .  7881  318  —  —

 

Zunahme  —,  Abnahme  —.

1  101  225
        <pb n="772" />
        G  694  2e0

Wichtigste  Warenpositionen.

 

.  Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel

 

 

 

 

 

Benennung  des  Kalender-  des  Kalender-  Zunahme  Abnahme
der  jahres  1908  jahres  1907
Waren  Menge  WertMenge  I  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ktk  4  kg  M4  kg  *i-.  kg  M
A.  Einfuhr.

Reis  1  025  298  233  678845  856  203  59579442  30  083  —  —
Mehl  und  Backwaren  124  703  69  055  130  837  72545  —  —  6  134  341900
Tabak  .  575158906013(·)742172502  —  —  73227  83  442
Tabakfabrikate  ...  3756  62110  98  097  45  473  —  166371  94341  —
Stille  Weine  Liter  17574  21  878  31  999  37  120  —.  —  11  425  15212
Branntweine  aller  Art.  ...-  220  085  107773289  730  150  320  —  —  69  645  42  547
Bier  .....-  81833F47815  99764  58360  —  —  17931  10  545
Bau=  und  Nutzholz  ..  6913269669636811359583223321«337113  —  —
Fleisch,  Fische,  Eier,  Milch,  Honig  und  1

sonstige  tierische  Nahrungomittel  399  003  342  933835147699  503  760  —  —  118696  160  822
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  i  ;

und  Steine  738  365  52  1409384  878  26287353  487  26  122  —  —
Salz  1  136  487  146228  2.380  894  291  791  —  —  944.  107  145  53
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Briketts  I  512  448  71.0681  279871  55  009232  577  16  059  —  —
Petroleum  .......  79200519833149383«30395  —  —  0  183  10  563
Seifen  aller  Art.  772605  26  254108769  38  410  —  —  31  504  12  156
Gewebe  aller  Art.  151  211  569  7860  59261  1606931  —  —  1308050  1037  145
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mitzen,  Posa-  i

mentierwaren,  Schirme,  Filzwaren  65  566.  300  207  57  855  269  283  7  711  30  93212—  —
Schuhe  und  Stiefel.  .  .  6317  32823  6754  38  524  —  —  437  5701
Glas  und  Glaswaren  27587  38  22740068  83  389  —  —  12  181  45  162
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen.

Blöcke  usw.  ...  .  136  707  15  749  41  302  14  17695  405  1  573  —  —
Wellblech  108  1371  32  144  84  836  26  649923301  5  495  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  618  585  308  641998  986  376  111  —.  —  38380401  67464
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  16  031  37079  #,0004  142  184  —  —  53  973  105  105
Feuerwaffen  Stück  104  11  666  526  22  288  —.  —  422  10  622

Goldmüngen  ...  —  18  838  —  10000  —  8838  —  —
Silbermünzen.  —  74  000  —  216  870  —  —  —  142  870
B.  Ruskuhr.

Kakao  1  320  470°1254857|  S22  1106  1¼1  —  —  151581
Palmkerne  2  060  390  418  0313  030  S824  65FF7  133  —  —  970  434  239  102
Palmöl  .  328  180  103  948  535  763  166  934  —  —  207  583  62  9863
Bau=  und  WR  577214  62  570385  494  3728661901720  25294  —
Kautschuk  276  589  11452611339  366  1641880  —  —  62  777  496  619
Elfenbein  14  545  247  898  14  099  307  507  116  —  —  59  #un
Kolanüsse  22  609  13  176  59  9966  13  925  —  —  37387  719
Njavinüsse  188  813  14  045  —  —  188  813  14  045  —  —
Andere  Genumiteel.  und  Gewirze.  63  126  4438  22620  1873440506  25665651U  —
Wolle  ..  .  2400  3  000  —  —  2400  3000  —  —

 

 

 

 

II.  Vorläufige  Ubersicht  iber  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Ramerun
im  Ralenderjahre  1908  im  Vergleiche  mit  dem  Bandel  im  Vorjahre.

Einfuhr.
Ausfuhr.

 

Gesamthandel

1908  1907  Abnahme
M  M  M

16  788  864  17  296  547  507  683

12  163  881  15  867  021  3  703  140

28  952  745  33  163  568  4  210  823
        <pb n="773" />
        W  695  20

Deutsch-Meuguinea.

die  deutsche  Oarine-Sxpebition  1907/09.)
Zwölfter  Bericht.

Lamasong,  15.  März  1909.

Das  Expeditionslager  verblieb  in  Lamasong,
wo  der  Ende  Dezember  angelegte  Garten  bereits
reichlich  Salat,  Spinat,  Mais  und  Schlangenbohnen
  von  ungeheuerlicher  Länge  hervorbringt.
Süßkartoffeln,  Karotten,  Gurken,  Tomaten  und
Eierfrüchte  stehen  in  kurzer  Zeit  zu  erwarten.

Herr  Walden  war  während  der  ganzen  Zeit
in  Tabor  (Gardner=  und  Fisher-Insel)  und  befindet
  sich  jetzt  (Mitte  März)  in  Kävieng,  um  von
dort  aus  die  Siedlungen  des  ganzen  Nordbezirkes
bis  nach  Lamasong  herunter  genauer  festzulegen.

Herr  und  Frau  Krämer  waren  zwei  Wochen
in  dem  nördlich  von  Lamasong  gelegenen,  noch
fast  völlig  unbekannten  Amba,  wo  auf  den
Regenzauberplätzen  das  Vorhandensein  von  ule
ähnlichen  Figuren  entdeckt  wurde,  deren  Erwerbung
  und  genaue  Bestimmung  gelang.  Ebenso
glückte  die  Erklärung  von  zahlreichen,  zufällig
noch  von  einem  Totenfest  her  übrigen  malanggan-Schnitzwerken.


Beim  Abschluß  der  dortigen  Arbeiten  kam  ein
Brief  des  Gouverneurs,  daß  der  „Seestern“  am
folgenden  Morgen  vor  Lamasong  eintreffen  werde,
da  S.  M.  S.  „Planet“  am  Kommen  verhindert
sei.  Rasch  wurde  alles  geordnet,  und  am  27.  Februar
  früh  fuhren  Herr  und  Frau  Krämer  an
Bord  des  „Seestern“  innerhalb  36  Stunden  nach
Simpsonhafen  und  von  dort  nach  Ulaputur  an
der  Westküste  von  Neu-Mecklenburg,  gegenüber
Namatanai.  Es  war  beabsichtigt,  die  Westküste
zu  Fuß  bis  Lemau  hinauf  zu  wandern  und  von
dort  aus  nach  Überschreitung  des  Gebirges  Lamasong
  wieder  zu  erreichen.  Trotz  Warnung  wurde
an  dem  Plane  festgehalten,  da  ein  Abwarten  bei
der  geringen  noch  zur  Verfügung  stehenden  Zeit
nicht  mehr  möglich  war.  Schon  die  erste  Strecke
zwischen  Ulaputur  und  Laburr,  die  wegen  der
schroffen  Küstenpartien  im  Boot  zurückgelegt  wurde,
hätte  sich  beinahe  als  verhängnisvoll  erwiesen,
da  das  Fahrzeug  nachts  bei  einer  Regenböe  aus
Nordwest  auf  dem  Riff  festkam  und  nur  mit
äußerster  Mühe  wieder  flott  gemacht  werden  konnte.

Hatte  der  zweite  Marschtag  schon  unter  dem
Zeichen  der  Feuchtigkeit  gestanden,  und  war  die
Nachtruhe  in  den  elenden  Hütten  von  Gögola,
wo  die  Ratten  die  Schläfer  auch  im  Moskitonetz
nicht  schonten,  schon  recht  kümmerlich  gewesen,  so
übertraf  der  neunstündige  Marsch  von  Mäsi  nach

*)  Aus  der  „Marine-Rundschau“  1909,  Juliheft.
AVgl.  auch  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  10,  S.  494f.

sich  zu  führen.

 

Lemau  die  schlimmsten  Erwartungen.  Etwa  60,
meist  brückenlose  Wasserarme  waren  zu  passieren,
darunter  mehrere  bis  zu  20  m  breite  und  achseltiefe
  Flüsse;  unzählige  Sumpfstellen  und  vom
Regen  der  vorhergehenden  Tage  herrührende
Wasserpfützen  erschwerten  das  Fortkommen;  als
neue  Regenmassen  vom  Himmel  sich  ergossen,  verwandelten
  sich  die  Wege  in  reißende  Bäche,  so
daß  man  oft  länger  als  eine  Stunde  aus  dem
Wasser  nicht  heraus  kam.  Auch  die  üÜbersteigung
des  700  m  hohen  Gebirgskammes  war  endlich
recht  feucht  und  beschwerlich.  Aber  diese  Strapazen
  waren  nicht  umsonst  gewesen.  Es  wurde
zuverlässiges  und  wertvolles  Material  über  die
Verwendung  der  „Wurzeltische“  (a  kamba)  gewonnen.
  Zu  deren  Herstellung  werden  Waldbäume
  von  zwei  bis  drei  Fuß  Dicke  2  bis  3  m
über  dem  Boden  gekappt,  dann  die  Stümpfe  mit
dem  Wurzelwerk  aus  dem  Boden  gehoben  und
unter  bestimmten  Feierlichkeiten  nach  dem  Dorfplatz
  getragen,  wo  sie  in  Löcher  mit  dem  Stiel
nach  unten  eingelassen  werden.  Dann  findet
Reinigung  und  Beschnitzung  des  Stammes  mit
Figuren  (meist  Haifischen)  statt.  Auf  das  schirmähnlich
  oder  vielmehr  gleich  einem  runden  Tisch
sich  ausbreitende  Wurzelwerk  legt  man  Schweine
und  Taro  als  Ehrenschmaus  für  den  Toten,  zu
dessen  Gedenken  der  Kambabaum,  der  Wurzeltisch,
gesetzt  wurde.

Haifischkang  wird  in  den  besuchten  Gegenden
viel  geübt.  Wir  sahen  ein  Boot  mit  neun  bis
zu  2  m  langen  Tieren  zurückkehren,  zwei  Mann
in  einem  kleinen,  sast  zum  Sinken  vollen  Auslegerboot.
  Wie  sehr  die  Eingeborenen  dabei  von
animistischen  Vorstellungen  geleitet  sind,  geht
daraus  hervor,  daß  kein  Fischer  in  See  geht,
ohne  die  Knochen  von  nahen  Anverwandten  mit
Denn  die  Geister  der  Verstorbenen,
  so  glauben  sie  bestimmt,  führen  ihnen
die  Haie  in  die  Schlinge,  in  die  sie,  nach  Anlocken
  durch  Rasseln,  mit  stinkendem  Fischköder
hineingelockt  werden.  Sitzt  der  Hai  fest  in  der
Schlinge,  so  schlägt  ihn  der  kühne  Fischer  mit
einem  Holzklöppel  tot.  Daß  Unglücksfälle  dabei
vorkommen,  zeigte  eine  ule-Figur  in  dem  großen
Dorfe  Lambu,  die  zum  Gedächtnis  an  einen
beim  Haifang  umgekommenen  Mann  angefertigt
worden  war.  Der  Geist  dieses  Mannes  erschien
einem  seiner  Verwandten  nachts  im  Schlaf,  und
als  dieser  dem  Schatten  nach  dem  Strande  folgte,
sah  er  den  zerfleischten  Körper  des  Verunglückten
dort  auf  einer  Koralle  sitzen.  Darauf  schnitzte  er
die  ule-Figur  ihm  zum  Gedenken.  Also  die
Wurzeltische,  die  Kambabäume  im  Süden,  die
wunderbaren  malanggan-Schnitzwerke  im  Norden
und  die  ule-Figuren  im  Zentralbergmassiv  von
Neu-Mecklenburg  erfüllen  alle  den  einen  Zweck:
        <pb n="774" />
        W  696  20

die  Ehrung  der  Toten  unter  bestimmten  Feierlichkeiten
  und  Schmausereien.

Die  Arbeiten  der  Expeditionsmitglieder  werden
die  vielen  Abstufungen  und  Schattierungen  der
eigenartigen  Totenfestlichkeiten  beleuchten.

Dr.  Schlaginhaufen  befand  sich  während
der  Berichtszeit  im  Nordteil  der  Insel  und  hat
dort  einige  hundert  Körpermessungen  ausgeführt.

Mit  der  täglich  erwarteten  „Sumatra“  wird
er  wieder  nach  Muliama  zurückkehren,  um  den
ganzen  Südteil  der  Insel  noch  einmal  zu  durchwandern
  und  vor  allem  die  Siedlungen  genauer
festzulegen.  Im  Laufe  des  Sommers  werden

 

dann  die  Expeditionsmitglieder  einzeln  je  nach
dem  Fortgang  ihrer  Arbeiten  nach  Deutschland
zurückkehren  oder  Neu-Mecklenburg  verlassen.

—

Geographische  Mamensänderungen.

Die  Insel  Merite  im  Bismarck-Archipel  hat
den  Namen  Unia  erhalten,  die  French-Inseln
sind  in  Witu-Inseln  umgetauft  worden.  Beide
Neubezeichnungen  hatten  sich  in  der  Praxis  schon
seit  längerer  Zeit  eingebürgert.

 

Nachwelsung  der  bei  den  JSollämtern  des  Schutzgebietes  Deutsch-Meugulnen  im  I.,  II.  und
III.  Veertelhar  198  fällig  gewordenen  Sollbelwage- 



 

cGesamtbetrag  der  fällig  gewordenen
Zölle  in  obigen  Vierteljahren

Gegen  den  gleichen  Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  der  Zollämter  1908  1007  des  Vorjahres

Einfuhr  Ein  1  u  h  r  mehr  weniger  —
M.  Pf.  M  Pf.  2  Pf.  M  Pf.

I.  Viertel  1908.
Simpsonhafen.  .  .  1  692  V70  22  629  I  80  —  —  20  937  10
Friedrich-  Anlbelmohafen  .  8939I69  1453  —  7486  69  —  —
Kieta.  ..  24  —  49  10  —  —  25  10
10  656  39  24131  90)  7486  69  20862  20

II.  Viertel  1908.
Simpsfonhafen.  .  .  96  979  67  19  200  81  77769  86  —  —
Friedrich-  Vilhelme  basen  25  650  #  81  4984  09  20  666  72  —  —
Kieta  12601  —  453  —  808  —  —  —
1223  891  48  24646  sol  99241  58  —  —

III.  Viertel  1908.

Simpsonhafen.  .  120  828  20  19  859  04  100  969  16  —

FKriedrich-Miihelmehafen  .  27611  39  20  765  12  6  816  27  —  —
Kieta.  ....  531  04  242  —  289  04  —  —
III.  148  970  63  40  86  16  *  —  —
1  10  656  39  24  131  90  7486  1  69  20  962  20
1I  123  891  48  24  646  90  9924  158  —-  —
283  518  5089644%20  02  20
6  s  193  87354  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

—  —  —  —

Deutsch-Westafrikanische  Bank.  )
Unsere  Erträgnisse  sind  im  Jahre  1908  hinter
denjenigen  von  1907  zurückgeblieben.  Der  Grund
hierfür  ist  aber  nicht  etwa  ausschließlich  in  un-*)

  Aus  dem  IV.  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1908.

 

günstigen  Verhältnissen  der  Schutzgebiete  Togo
und  Kamerun  zu  suchen,  sondern  hauptsächlich
in  dem  Umstande,  daß  wir  für  gewährte  Vorschüsse
  und  für  die  Anlage  unserer  für  kürzere
oder  längere  Zeit  disponiblen  Mittel  nur  wesentlich
niedrigere  Zinssätze  zu  erzielen  vermochten  als
        <pb n="775" />
        W  697  20

im  Vorjahre,  in  welchem  uns  die  außergewöhnlich
hohen  Geldsätze  aller  europäischen  Märkte  ganz
besonders  zustatten  gekommen  waren.

Erfreulicherweise  haben  wir  gegenüber  dem
erheblichen  Mindererträgnis  auf  Zinsen=  und
Diskont-Konto  auf  Provisions=  und  Agio-Konto
noch  ein  wenn  auch  geringes  Mehrerträgnis  aufzuweisen,
  welches  allerdings  durch  Anwachsen
unserer  Handlungsunkosten  ziemlich  ausgeglichen
wurde,  aber  immerhin  als  ein  Zeichen  der  fortschreitenden
  Entwicklung  unseres  Instituts  anzusehen
  ist.

Letztere  kommt  bei  unserer  Niederlassung  in
Lome  auch  dadurch  zum  Ausdruck,  daß  die  Zahl
der  am  31.  Dezember  1908  geführten  Kontokorrent=
  und  Depositen-Konten  170  gegen  112
im  Vorjahre  betrug  und  der  Gesamtumsatz  auf
einer  Seite  des  Hauptbuchs  von  19  auf  etwa
24  ½  Millionen  Mark  gestiegen  ist.  Wir  begrüßen
es  mit  besonderer  Genugtuung,  daß  wir  in  Lome
jetzt  nicht  nur  mit  sämtlichen  dort  ansässigen
Firmen  im  Kontokorrent=  oder  Diskontverkehr
stehen,  sondern  auch  einige  in  benachbarten
Kolonien  domizilierende  Häuser  wiederholt  die
Dienste  unserer  Bank  in  Anspruch  genommen
haben.

Im  Schutzgebiet  Togo  selbst  war  das  Ernteergebnis
  infolge  günstigen  Wetters  recht  gut.
Die  Ausfuhr  im  Jahre  1908  zeigt  bei  den  hauptsächlichsten
  Produkten  folgende  Ziffern:

Palmkerne  4963  Tons,  Zunahme  etwa  20  v.  H.
Palmöobh.  1331  -  =  38
Mais  30000  -  -  55  -
Baumwolle.  417½.  "Ol  =  50
stautschuk.  .  147  =  Abnahme  -  10

Die  Abnahme  in  der  Ausfuhr  des  letztgenaunten
  Produktes  ist  auf  den  gesunkenen  Preis
zurückzuführen,  der  die  Eingeborenen  veranlaßt,
mit  der  Gewinnung  zurückzuhalten,  bis  wieder
bessere  Preise  zu  erzielen  sein  werden.

Leider  bedeutete  der  Mehrertrag  der  Ernte
beziehungsweise  die  Mehrausfuhr  nicht  immer
einen  entsprechenden  Mehrverdienst  für  die  exportierenden
  Firmen,  da  besonders  in  bezug  auf
Mais  einige  unangenehme  Erfahrungen  gemacht
wurden:  In  manchen  Fällen  war  er  verhältnismäßig
  zu  teuer  eingekauft,  in  anderen  Fällen
nicht  rechtzeitig  zur  Verschiffung  gelangt,  in  wieder
anderen  Fällen  hatte  er  unter  Feuchtigkeit  gelitten
  und  war  seine  Qualität  im  Bestimmungshafen
  beanstandet  worden.  Um  für  die  Zukunft
nach  Möglichkeit  Abhilfe  zu  schaffen,  hat  man
jetzt  die  Absicht,  in  Lome  besondere  Lagerschuppen
mit  Trocknungs=  und  Reinigungsmaschinen  zu  errichten
  und  geeignete  Verladungsbarkassen  anzuschaffen.
  Da  sich  außer  in  Hamburg  neuerdings

 

auch  an  mehreren  außerdeutschen  Häfen  Interesse
für  Togo-Mais  gezeigt  hat,  besteht  die  Hoffnung
auf  günstige  Weiterentwicklung  des  Anbaus  und
des  Handels  in  diesem  wichtigen  Produkt  des
Schutzgebietes.  Für  die  daran  interessierten
Firmen  wird  es  nach  wie  vor  von  Bedeutung
sein,  daß  sie  die  zum  Ankauf  benötigten  Gelder
durch  unsere  Niederlassung  stets  kulant  erhalten
können.

Neben  den  bereits  bestehenden  Kontokorrentund
  Depositen-Konten  beabsichtigen  wir,  im  Laufe
dieses  Jahres  bei  unserer  Niederlassung  in  Lome
eine  besondere  Sparkasse  zu  eröffnen.  Die  Errichtung
  derselben  geschieht  auf  Anregung  des
Gouvernements,  um  den  Sparsinn  der  eingeborenen
  Bevölkerung  anzuregen,  und  stellt  mehr
die  Erfüllung  einer  kulturellen  Pflicht  als  die
Gründung  eines  auf  Gewinn  berechneten  kaufmännischen
  Unternehmens  dar.  Die  Sparkasse
wird  der  besonderen  Aufsicht  des  Gouvernements
unterstehen.

Bei  unserer  Niederlassung  in  Duala  ist  die
Anzahl  der  für  Firmen  und  Privatpersonen  geführten
  Konten  nur  wenig,  von  164  auf  182,
angewachsen;  die  Steigerung  der  Umsätze  betrug
nur  etwa  2  Millionen  Mark,  von  12  auf  etwa
14  Millionen  Mark.  Diese  verhältnismäßig  geringe
  Erhöhung  der  Umsatzziffer  ist  eine  Folge
der  in  unserem  vorjährigen  Bericht  erwähnten
wenig  günstigen  Wirtschaftslage  in  Kamerun,
welche  auch  noch  während  eines  großen  Teils
der  diesmaligen  Berichtsperiode  anhielt  und  zeitweise
  eine  fast  völlige  Stockung  des  Warenhandels
verursachte.

Dies  bewirkte  eine  bedeutende  Verminderung
der  Einfuhr,  während  infolge  guter  und  reichlicher
Ernten  sich  der  Wert  der  Ausfuhr  ungefähr  auf
der  vorjährigen  Höhe  halten  konnte.  Es  hat  sich
erwiesen,  daß  auch  in  Zeiten  unregelmäßiger
Produktenzufuhr  und  schwankenden  Warenumsatzes
die  Bank  sich  den  interessierten  Pflanzern  und
Händlern  des  Schutzgebietes  besonders  nützlich
zeigen  kann,  durch  fortwährendes  Bereithalten
entsprechender  Geldmittel  zu  kulanten  Bedingungen,
Bevorschussung  lagernder  oder  schwimmender
Produkte  und  Waren  und  andere  Erleichterungen.

Da  sich  die  in  Duala  seither  von  uns  benutzten
  Räumlichkeiten  für  den  Betrieb  unseres
Geschäfts  und  als  Wohnung  unserer  Angestellten
auf  die  Dauer  als  unzureichend  erwiesen,  haben
wir  im  Laufe  des  vergangenen  Jahres  ein
Grundstück  in  bester  Lage  Dualas  erworben,  auf
welchem  wir  ein  eigenes  Bankgebäude  errichten
lassen,  das  wir  Mitte  dieses  Jahres  zu  beziehen
hoffen.  Es  erscheint  daher  in  unserer  Bilanz
zum  ersten  Male  ein  Grundstücks=  und  Baukonto.
        <pb n="776" />
        G  698  20

In  ihren  Bestrehungen,  eine  wirksame  Kontrolle
  über  die  Geldumlaufsmittel  der  Schutzgebiete
  und  über  den  Geldverkehr  mit  dem  Mutterlande
  zu  erlangen,  ist  die  Bank  nach  wie  vor  in
dankenswerter  Weise  durch  die  Gouvernements
unterstützt  worden.  Die  Benutzung  der  Schecks
unserer  Niederlassungen  nimmt  erfreulicherweise
immer  größeren  Umfang  an,  zur  Annehmlichkeit
und  zum  Vorteile  aller  Beteiligten.

Die  für  die  ersten  Monate  des  neuen  Jahres
vorliegenden  Berichte  stellen  für  Togo  infolge
ungewöhnlich  starker  Regenfälle  gute  Erträgnisse
der  Olpalme  und  infolge  der  Erschließung  einiger
neuer  Marktplätze  durch  den  fortschreitenden
Bahnbau  Lome  —  Atakpame  weitere  Belebung
des  allgemeinen  Verkehrs  in  Aussicht  und  konstatieren
  für  Kamerun  die  Überwindung  der
Krisis,  eine  Hebung  der  Preise,  eine  Steigerung
des  Gesamthandels  und  eine  günstige  Entwicklung
des  Verkehrs,  besonders  auch  als  Folge  der  fortschreitenden
  Erschließung  des  Landes  durch  den
Bahnbau.  Wir  haben  demnach  Anlaß  zu  der
Hoffnung,  daß  unser  Institut  trotz  anhaltender
Mindererträgnisse  auf  Zinsenkonto  und  trotz
steigender  Lasten  auch  im  laufenden  Jahre  Gelegenheit
  zu  einigermaßen  befriedigender  Tätigkeit
finden  wird.

Der  Gewinn  der  Bank  an  Zinsen,  Provision,
Sorten  und  Wechseln  betrug  1908  109  155  ¼4,
wozu  der  Vortrag  aus  1907  mit  34  383  ./4  tritt.
Nach  Abzug  der  Handlungsunkosten  einschl.  Abschreibung
  auf  Inventar  ergibt  sich  ein  Gesamtgewinn
  von  86  267  1/7  zu  folgender  Verwendung:
Uberweisung  an  den  Reservefonds  25  000  74,
5  v.  H.  Dividende  —=  12  500  “¼,  Tantieme  an
den  Verwaltungsrat  3670./4,  zur  Bildung  einer
Baureserve  10  000  /,  zum  Vortrag  auf  1909
35  097  J/4&amp;amp;.  Die  Bilanz  weist  an  Aktiven  aus:
Kasse  771  518  .¼,  Bankguthaben  1  158  707  „
andere  (gedeckte)  Guthaben  114  024  /,  Wechsel
353  310  .%,  Inventar  in  Berlin,  Duala  und
Lome  3  .7,  Grundstücke  und  Bauten  in  Duala
15  329  .  Demgegenüber  stehen  an  Passiven:
1  000  000  „/7  Grundkapital,  worauf  erst  25  v.  H.
eingezahlt  sind  =  250  000  ./7,  Reservefonds  am
31.  Dezember  1907  50  000  .¼,  Kreditoren
1  602  477  ,  Depositen  219  440  J¼,  Akzepte
und  unbezahlte  Schecks  122  852  /¼,  am  31.  Dezember
  1908  zwischen  Hauptsitz  und  Niederlassungen
  schwebende  Buchungen  81  885  .  und
Gewinn  pro  1908  86  267  J/“.

 

Westafrihanische  PDfianzungs-Gesellschaft
„Blbundl“e“

In  unserem  Pflanzungsbetriebe  waren  im
Berichtsjahre  durchschnittlich  13  weiße  Beamte,
11  schwarze  Aufseher,  20  Handwerker  und
843  Arbeiter  tätig.

Die  neueren  Kakaobestände  haben  sich  überall
gut  weiter  entwickelt;  im  Berichtsjahre  sind  in
Isongo  10,16  ha  und  in  Mokundange  10,97  ha
neu  angelegt  worden,  die  erst  im  laufenden  Jahre
fertig  wurden.  Die  Kosten  für  diese  Neuanlagen
sowie  die  Kosten  für  die  Reinhaltung  und  Pflege
der  jüngeren,  noch  nicht  erntereifen  Bestände
haben  wir  mit  40  000  ¾  dem  Pflanzungskonto
belastet.

Auch  von  den  Kautschukbeständen  wird  berichtet,
  daß  sie  gut  gedeihen  und  daß  noch
13  000  Pflänzchen  Kickxia  elgstica  für  Neupflanzung
  oder  Ausfüllung  von  Fehlstellen  in
den  Saatbeeten  vorhanden  waren.  Neu  gepflanzt
wurden  in  Bibundi  10  300  Stück  Kickxia
elastica  und  9486  Stück  Hevea  brasiliensis,
und  ferner  in  Mokundange  350  Stück  Herea
brasiliensis  und  150  Stück  Manihot  Glaziovi.
Wir  erwarten,  daß  die  älteren  Bestände  im
laufenden  Jahre  schon  einen  kleinen  Ertrag  erbringen
  werden.

Auf  dem  Bomana-Vorwerk  wurden  3300
Stück  Kolabäume  neu  gepflanzt;  nachdem  im
Berichtsjahre  eine  Anzahl  Bäume  einging,  beziffert
  sich  der  Bestand  am  Schluß  des  Jahres
auf  3550  Stück.

Planten  (Mehlbananen)  wurden  in  Bibundi
und  Isongo  31  600  Stück  neu  angepflanzt  und
auf  sämtlichen  drei  Pflanzungen  zusammen
37  400  Bund  geerntet.  Der  größte  Teil  der
Ernte  wurde  für  die  Verpflegung  der  Arbeiter
verwendet,  während  ein  kleinerer  Teil  nach  Europa
verschifft  wurde;  es  soll  weiter  versucht  werden,
ob  die  Frucht  hier  mit  Vorteil  verwertet  werden
kann.  Dies  scheint  nur  möglich,  wenn  ergiebigere
Varietäten  ausfindig  gemacht  werden  können  als
diejenigen,  welche  uns  jetzt  zur  Verfügung  stehen.

Die  Kakavernte  ergab  9808  Sack  à  50  kg,
mithin  1792  Sack  mehr  als  im  Vorjahre,  und
gelang  es  uns,  einen  Durchschnittspreis  von  52  Pf.
pro  ½  kg  zu  erzielen,  der  aber  immer  noch
nicht  als  befriedigend  bezeichnet  werden  kann.

Wir  haben  im  laufenden  Jahre  mit  der  Ausnutzung
  unserer  Olpalmenbestände  auf  maschinellem
  Wege  begonnen  und  erwarten,  daß  auch
diese  Maßnahme  schon  in  diesem  Jahre  Emrägnisse
  zeitigen  wird.

Die  unter  Kultur  befindlichen  Bestände  umfassen
  am  Ende  des  Berichtsjahres  im  ganzen

 

 

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  12.  Geschäftsjahr  1908).
        <pb n="777" />
        W  699  20

930  ha,  von  denen  860  ha  auf  die  Kakaokultur
entfallen;  von  diesen  waren  etwa  660  ha  erntereif.
  Diese  erntereifen  Kakaobestände  ergaben
eine  Durchschnittsernte  von  etwa  750  kg  pro
Hektar.  Die  regenreicheren  Gebiete  unseres  Besitzes
  haben  sich  als  besonders  ertragreich  erwiesen,
und  zwar  erbrachte  Bibundi  355  kg,  Isongo
730  kg  und  Mokundange  606  kg  trockene  Bohnen
pro  Hektar;  es  zeigt  dies,  daß  der  größere  Teil
unseres  Landes  von  hervorragender  Ergiebigkeit
und  als  für  die  Kakaokultur  ganz  besonders
geeignet  anzusprechen  ist.

Um  unseren  Betrieb  einheitlicher  zu  gestalten,
haben  wir  unseren  Faktoreibetrieb  aufgegeben.
Die  erst  im  Jahre  1906  nach  Ngeme  verlegte
Faktorei  haben  wir  an  die  Firma  Woermann  &amp;amp;  Co.,
Victoria-Geschäft,  verpachtet.  Für  die  Faktoreigebäude
  in  Bibundi  haben  wir  gute  Verwendung
im  Betriebe  und  haben  sie  deshalb  zum  Buchwert
auf  Gebäudekonto  übernommen,  während  die  nur
noch  geringen  Warenbestände  allmählich  veräußert
werden.

Falls  unser  Vorschlag,  eine  Dividende  in
der  Höhe  von  9  v.  H.  zu  verteilen,  von  der
Generalversammlung  genehmigt  wird,  werden
beide  Aktiensorten  drei  Jahre,  ein  Jahr  in  das
andere  gerechnet,  5  v.  H.  Dividende  erhalten
haben,  und  werden  demgemäß,  laut  §  13b  unserer
Satzungen,  sämtliche  Vorrechte  der  Vorzugsaktien
erloschen  sein;  nach  Genehmigung  unseres  Vorschlages
  werden  die  Besitzer  dieser  Aktien  demzufolge
  zur  Einreichung  derselben  bei  uns  behufs
Abstempelung  aufgefordert  werden.

Die  Gesellschaft  weist  für  1908  einen  Betriebsüberschuß
  von  157  986  ./“  aus.  Außerdem  stehen
zur  Verfügung:  Zinseneinnahmen  4722  „N  und
95  145  .¾  Vortrag  aus  1907.  Dagegen  erforderten
  Einkommensteuer  14  372  ¼,  Rücklage
in  den  Reservefonds  8136  J4,  in  Vorschlag  gebrachte
  je  9  v.  H.  Dividende  auf  1  500  000  /7
Stammaktien  und  600  0O000  Vorzugsaktien,
zusammen  189  000  ,  Tantieme  an  den  Aufsichtsrat
  7057  „K;  mithin  verbleiben  39  289  .7
zum  Vortrag  auf  1909.  In  der  Bilanz  erscheinen
u.  a.:  Terrains  mit  227270  .,  Pflanzungen,
einschl.  40  000  .  Übertrag  vom  Betriebskonto
mit  1  700  301  “,  Lager=  und  Kassenbestände  usw.
in  Kamerun  mit  74  796  ,  Lager  an  Kakao  usw.
mit  147  652  ,  Gebäude  abzüglich  9835  .7
Abschreibung  mit  114  094  ,  Maschinen  usw.
abzüglich  7483  Abschreibung  mit  92  043  .7,
Feldbahn  abzüglich  1309  “  Abschreibung  mit
24  873.7,  Viehkonto  mit  6326.,  Bankguthaben
mit  148  121  .  Unter  den  Passiven  wird  neben
dem  Aktienkapital  von  zusammen  2  100  000  %
ein  Reservefonds  in  Höhe  von  32  728  „  auf- 



geführt.  Die  Kreditoren  belaufen  sich  auf
82  227  .“  und  fällige  Zahlungen  für  Unkosten,
Betriebskosten  und  Löhne  auf  zusammen  70000./K.

Deutsche  Handels-  und  Plantagen-Gesellschaft
der  Südsee-Inseln  Ju  Hamburg.“)

Die  Kokosnußernte  gestaltete  sich  sowohl  auf
den  Samoa=  wie  Tonga-Inseln  durch  reichlichen
Regen  recht  günstig;  unsere  Palmenpflanzungen
auf  Samoa  lieferten  gegen  das  Vorjahr  einen
nicht  unbedeutenden  Zuwachs  an  Kopra,  die  zu
gutem  Preise  verkauft  war;  die  Eingeborenen
brachten,  besonders  auf  den  Tonga-Inseln,  größere
Quantitäten  Kopra  zum  Verkauf,  wodurch  auch
das  Warengeschäft  günstig  beeinflußt  wurde.  Die
Qualität  der  von  den  Samoanern  bereiteten  Kopra
ist  durch  die  darauf  hinzielenden  Anordnungen
des  Gouverneurs  wesentlich  besser  geworden.  Die
Ernte  unserer  Kakaoanpflanzungen  war  auch  im
vergangenen  Jahre  noch  gering;  ein  großer  Teil
wurde  von  den  Ratten  aufgefressen.  Durch  neue
Schutzbleche  hoffte  man  dem  Ubel  wirkungsvoller
entgegenzutreten.

Die  Inseln  blieben  von  elementaren  Schädigungen
  verschont  und  die  Ruhe  in  Samoa  wurde
nur  gegen  Ende  des  Jahres  durch  eine  Bewegung
der  Samoaner  zwecks  Erlangung  eines  Einflusses
auf  die  Regierung  gestört.  Das  zielbewußte  Eingreifen
  des  Gouverneurs  hat  dabei  die  Interessen
der  Ansiedler  vor  irgend  einer  Schädigung  bewahrt
  und  nach  dem  Eintreffen  eines  Geschwaders
konnten  die  Ruhestörer  zur  Verantwortung  gezogen
werden.  Durch  ihre  exemplarische  Bestrafung
(Verbannung  von  Samoa)  und  die  angeordnete
Besetzung  der  australischen  Station  mit  einem
zweiten  Kreuzer  dürfte  eine  Wiederholung  derartiger
Unruhen  sobald  nicht  wieder  zu  befürchten  sein.

Der  Vulkan  auf  der  Insel  Sapaii  hat  seine
im  August  1904  begonnene  Tätigkeit  auch  im
vorigen  Jahre  ohne  Unterbrechung  fortgesetzt,  aber
keinen  weiteren  Schaden  angerichtet.  Die  Palmen
in  der  Nähe  des  Vulkans  haben  sich  vielmehr
gut  erholt,  wozu  die  ungewöhnlich  starken  Niederschläge
  beigetragen  haben  mögen.

Die  Aussichten  für  das  laufende  Jahr  können
wir  als  gut  bezeichnen.

Von  unseren  unbebauten  Ländereien  konnten
wir  nur  für  15.000  .x  verkaufen.  Der  Betrag
wurde  zusammen  mit  ausgelosten  50  000  7,  also

zim  ganzen  65  000  .,  von  unserer  Vorrechts-Anleihe

  getilgt.
Der  Abschluß  für  das  Jahr  1908  ergibt  einen
Gewinn  auf  Pflanzungen,  Produkte,  Waren  usw.

*)  Aus  dem  Berichte  über  das  Geschäftsjahr  1908.
        <pb n="778" />
        700  20

von  1  350  421  ..  und  einschl.  48  455./7  Vortrag
aus  1907einen  Gesamtrohgewinn  von  1398  876.7.
Davon  erforderten  die  Verwaltungs=  und  Handlungsunkosten
  226  825  .¼,  Zinsen,  Provisionen
usw.  48  934  .¾,  Abschreibungen  auf  Gebäude,
Schiffe,  Maschinen  usw.  181  249  /7¼,  Rücklage  in
den  Reservefonds  44  670  .  Ferner  sollen  an
den  Aufsichtsrat  55  406  /4  Tantieme  und  an  die
Aktionäre  24  v.  H.  Dividende  —=  660  000  7
gezahlt  werden,  während  der  restliche  Gewinn
mit  150  000.“  zu  Extraabschreibungen  und  mit
31  792  J+  zum  Vortrag  auf  das  Jahr  1909
benutzt  werden  soll.  Aus  der  Hauptbilanz  pro
31.  Dezember  1908  ist  zu  ersehen,  daß  die  Werte
der  Hauptagentur  zu  Apia  mit  1  350  080  7,
die  unbauten  Ländereien  auf  den  Samoa-Inseln
mit  1  604  115  “,  die  dortigen  Pflanzungen  usw.
mit  3  081  997  7¼,  die  dortigen  Gebäude  und
Grundstücke  mit  150  121  .¾,  die  Gebäude  auf
den  Tonga-Inseln  mit  77010  .¼,  Grundstücke
und  Gebäude  auf  verschiedenen  Inseln  mit
12  802  ¼“  zu  Buch  stehen.  Ferner  sind  u.  a.
die  Effekten  der  Gesellschaft  mit  683  448  /  aufgenommen.
  Unter  den  Passiven  erscheint  neben
dem  Aktienkapital  von  2  750  000  ¼  eine  5  prozentige
  Vorrechtsanleihe,  von  der  noch  815  500./“
im  Umlauf  sich  befinden.  Bilanzmäßige  Reserven
besitzt  die  Gesellschaft  nachstehende:  Ordentliche
Reserve  315  093  ,  Extrareserve  598  752  ¼,
Dividendenergänzungskonto  100  000./“,  Assekuranzreserve
  186  523./4.  Außerdem  figuriert  in  der  Bilanz
das  Extraabschreibungskonto  mit  1530  825  .7.

Jolult-Gesellschakt.)

Neben  den  leider  noch  immer  fühlbaren  Folgen
der  Orkane  früherer  Jahre  hat  in  einem  Teile
unseres  Inselgebietes  anhaltende  Trockenheit  ungünstig
  auf  die  Kopraproduktion  eingewirkt.
Hierdurch  entstandene  Ausfälle  konnten  indes  durch
günstigere  Verhältnisse  auf  anderen  Inseln  wieder
ausgeglichen  werden,  so  daß  unser  Gesamtumsatz
etwa  die  gleiche  Höhe  wie  im  Vorzjahre  erreichte.

Das  Koprakonto  weist  infolge  der  erheblich
niedrigeren  Marktpreise  dieses  Artikels  einen  geringeren
  Gewinn  auf,  der  aber  in  den  erhöhten
Erträgnissen  aus  unserer  Beteiligung  bei  der
Pacific  Phosphate  Company,  Limited,  London,
sowie  in  Ersparnissen  an  Verwaltungs=  und
Handlungsunkosten  ein  volles  Aquivalent  fand.

Die  Einführung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle
für  die  Marshall=  und  Karolinen-Inseln  hat  auf
das  Gewinnresultat  des  Berichtsjahres  noch  keinen
neunenswerten  Einfluß  ausgeübt,  da  die  Zoll-*)

  Aus  dem  Jahresbericht  für  1908.

 

verordnung  erst  am  15.  Juli  1908  in  Kraft  trat
und  unsere  Faktoreien  am  30.  September  abschließen.
  Die  von  den  verschiedenen  Interessenten
gegen  die  Zölle  erhobenen  Einwendungen  haben
nur  insofern  Erfolg  gehabt,  als  das  Reichs-Kolonialamt
  in  die  Ermäßigung  oder  Aufhebung
der  Zölle  für  einige  Artikel  gewilligt  hat.  Die
in  Kraft  bleibenden  Zölle,  ganz  besonders  der
Ausfuhrzoll  auf  Kopra  in  Höhe  von  10  ¼  per
Tonne,  stellen  eine  schwere  wirtschaftliche  Belastung
für  ein  Gebiet  dar,  welches  sich  noch  in  den
Anfangsstadien  seiner  Entwicklung  befindet  und
mit  günstiger  gelegenen  Ländern  auf  dem  Weltmarkte
  zu  konkurrieren  hat.

Auf  Ponape  waren  Unruhen  unter  den  Eingeborenen
  ausgebrochen,  die  aber  durch  energisches
Einschreiten  der  Regierung  im  Keime  erstickt  werden
konnten;  die  Ruhe  scheint  vollständig  wiederhergestellt
  zu  sein.

Die  Unternehmungen  der  Pacific  Phosphate
Company  haben,  wie  schon  oben  erwähnt,  im
Berichtsjahre  die  erwartete  günstige  Weiterentwicklung
  genommen.  Leider  ist  der  Phosphatmarkt
in  letzter  Zeit  infolge  der  allgemein  gesteigerten
Produktion  wesentlich  zurückgegangen;  wir  dürfen
aber  trotzdem  auch  im  laufenden  Jahre  ein  befriedigendes
  Erträgnis  aus  unserer  Beteiligung
erwarten.

Die  Einführung  der  Aktien  und  Genußscheine
unserer  Gesellschaft  zur  Notierung  an  der  hiesigen
Börse  ist  im  Juli  v.  Js.  erfolgt.

Die  Kreditseite  des  Gewinn=  und  Verlustkontos
enthält  an  Gewinn  auf  Waren,  Produkte  und
Diverses  966229.¼,  an  Saldo  aus  1907  4357.7.
Die  Debetseite  weist  nach:  Verwaltungs=  und
Handlungsunkosteu  einschl.  Tantieme  an  den  Vorstand
  und  Fixum  an  den  Aufsichtsrat  288  745  77,
Schiffsbetriebskosten  62  725  .,  Abschreibungen
auf  Schiffe  47  339  .¼,  auf  Gebäude  25  448  ¼7,
auf  Boote  und  Inventar  6275.7¼,  zusammen
Abschreibungen  79  062.J7,  so  daß  ein  Reingewinn
von  540  053  „  verbleibt,  der,  wie  folgt,  verteilt
werden  soll:  13  v.  H.  Dividende  =  156  000  J7,
130  /“  auf  jeden  Genußschein  =  312  000  /¼,
Tantieme  für  den  Aussichtsrat  19  584./X  und
Vortrag  auf  1909  52  469  ..  Das  Vermögen
der  Gesellschaft  siellt  sich,  wie  folgt,  dar:  Bankguthaben
  368  339  /,  Kasse  1790  ¼  Waren
und  Kohlen  49  925..J¼,  Inventar  1./7,  Effekten
325000  /%“,  Häuser  und  Grundstücke  auf  den
Stationen  und  Pflanzungen  297273  ,  Schiffe
170  000  “,  Hauptagentur  Jaluit  1  304  453./7,
verschiedene  Forderungen  398  ./4  und  verschiedene
Vorträge  180  883./7.

Demgegenüber  stehen  an  Passiven:  Aktienkapital
  1200000  J,  Reserve  120  000  /7,  Ertrareserve
  380  000  ./7,  Assekuranzreserv#e  296  581.7.
        <pb n="779" />
        W  V701  20

Abschreibungskonto  241989  .J7,  Dividenden-Ausgleichskonto
  75  000  .¼,  Akzepte  13  637  /,  verschiedene
  Kreditoren  110  380  /7,  verschiedene
Vorträge  20  422  „¾,  Tantiemekonto  19  584  7,
Dividendenkonto  468  000  und  der  auf  neue
Rechnung  vorzutragende  Saldo  52  469  J.

Kus  dem  „Tropenpflanzer“.

Das  Juliheft  des  „Tropenpflanzer“  bringt  an
erster  Stelle  einen  Aufsatz  von  Dr.  Berkhout:
Ziele,  Resultate  und  Zukunft  der  indischen
Forstwirtschaft.  Der  Verfasser,  der  lange  Jahre
in  Holländisch-Indien  als  Forstmeister  tätig  war,
zeigt  in  diesem  Artikel,  wie  die  koloniale  Forstverwaltung
  am  besten  zur  Entwicklung  gebracht
werden  kann.  Als  Richtschnur  dienen  ihm  hierbei
die  holländisch-indischen  Verhältnisse.  Zunächst
legt  Berkhout  dar,  wie  die  Holzeinfuhr  in  Mitteleuropa,
  ungeachtet  einer  sorgfältig  gepflegten
Waldwirtschaft,  von  Jahr  zu  Jahr  zunimmt.
Unsere  tropischen  Kolonien  werden,  besonders  nach
dem  weiteren  Bau  von  Eisenbahnen,  in  erster
Linie  dazu  berufen  sein,  dem  heimischen  Markt
Hölzer  sowohl  als  auch  andere  Waldprodukte,  die
in  unserem  Klima  nicht  gewonnen  werden  können,
zu  liefern.  Der  Verfasser  streift  zunächst  kurz  die

 

—  —
—  —

 

Kautschukkultur  und  bespricht  sodann  die  Frage
der  Guttaperchakultur.  Man  hat  berechnet,  daß
in  einem  Zeitraum  von  zehn  Jahren  etwa  hun—
dert  Millionen  Guttaperchabäume  geopfert  worden
sind;  die  holländische  Regierung  hat  daher  schon
im  Jahre  1885  begonnen,  in  Indien  Gutta—
pflanzungen  anzulegen.  Doch  hat  man  sich  nach
Ansicht  des  Verfassers  die  Vorteile  dieser  Kultur
zu  groß  vorgestellt.  Die  Kultur  bietet  weit  mehr
Schwierigkeiten,  als  man  voraussah.  Von  einer
weiteren  Ausdehnung  der  Kultur  sei  vorläufig
abzuraten,  vielmehr  sei  jetzt  das  Hauptgewicht  auf
eine  rationelle  Gewinnung  des  Produktes  aus
den  Blättern  zu  legen.  Der  interessante  Aufsatz
wird  mit  der  Cinchonakultur  in  der  nächsten
Nummer  fortgesetzt.

In  einem  weiteren  Artikel  „Argentinien
als  fleischproduzierendes  Land“  gibt  G.  L.
Friederichs-Cordoba  ein  anschauliches  Bild  von
der  Entwicklung  der  argentinischen  Viehzucht.  Die
Argentinische  Republik  ist  ein  bedeutsamer  Faktor
in  der  Fleischversorgung  des  Weltmarktes  geworden
  und  kann  heute  schon  auf  Grund  ihrer
aufstrebenden  Gefrierfleischindustrie  mit  den  Vereinigten
  Staaten  in  Wettbewerb  treten.

Schließlich  sei  auf  die  Abhandlung  von  Professor
  Dr.  Preuß  über  die  pflanzlichen  Ausfuhrprodukte
  Neuguineas  verwiesen.

—  —
—  —
—  —

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Der  Gesundheitsdienst  in  KFranzösisch-Gulnea.
Von  Regierungsarzt  Dr.  Külz.

(Fortsetzung.)

II.  Allgemeine  Hygiene  der  Stadt  Conakry
und  Lebensweise  ihrer  Europäer.

Der  Ort  mit  seinen  reichlich  500  Weißen  und
5000  bis  6000  Eingeborenen  liegt  auf  der  Insel
Tombo,  die  ungefähr  die  Form  eines  Rhombus
von  3  bis  4  km  Seitenlänge  hat.  In  der  Verlängerung
  ihrer  Diagonale  ist  diese  Insel  durch
einen  kurzen  Eisenbahn=  bzw.  Straßendamm  mit
dem  Hinterlande  verbunden.  Gerade  die  Lage
Conakrys  auf  einer  Insel  bietet  natürlich  an  sich
schon  manche  hygienische  Vorteile  und  erleichtert
überdies  ganz  wesentlich  viele  der  für  einen
Tropenplatz  unerläßlichen  Sanierungsarbeiten.

Schon  der  Bebauungsplan  des  Ortes  ist
mustergültig  in  seiner  übersichtlichen  Einfachheit.
Zwölf  breite,  geradlinig  von  Süd  nach  Nord
führende  Straßen  (Boulevard  1  bis  12)  werden
von  zwölf  von  West  nach  Ost  laufenden  Wegen

 

(Avenue  1  bis  12)  rechtwinklig  gekreuzt.  Alle
Baulichkeiten,  die  aus  irgendwelchen  hygienischen
oder  Sauberkeitsbedenken  nicht  in  das  innere
Weichbild  der  Stadt  passen,  sind  nach  ihrer
Peripherie  gelegt:  Klosettanlagen  für  Eingeborene,
Kasernements  der  farbigen  Soldaten,  Gefängnis,
Friedhof,  Quarantänestation,  Schlachthaus,  Hospitalanlage.


Der  Straßenbau  ist  —  bei  aller  Einfachheit
der  Ausführung  —  vom  hygienischen  Gesichtspunkt
aus  ebenfalls  vorbildlich.  Die  Straßen  bestehen
aus  einem  mittleren,  breiten  Fahrwege  und  zwei
seitlichen  Fußwegen,  von  denen  letztere  den  ersteren
um  etwa  20  cm  im  Niveau  überragen.  Die  nach
der  Fahrstraße  zu  gelegenen  Kanten  sind  horizontal
  und  vertikal  in  Ausdehnung  von  20  cm
zementiert.  Gleichfalls  zementiert  ist  die  Hauptstraße
  an  ihren  sich  leicht  abschrägenden  seitlichen
Teilen  in  Ausdehnung  von  1  m.  Ein  Stagnieren
von  Regenwasser  auf  den  Straßen  ist  ausgeschlossen,
da  es  sich  zunächst  in  den  offenen  zementierten
Seitenteilen  derselben  ansammelt  und  von  da  aus
zusammen  mit  den  Abwässern  der  Wasserleitung
        <pb n="780" />
        702  2e0

in  verschiedenen  Kanalisationsarmen  dem  Meere
zugeführt  wird.

Auf  allen  Hauptstraßen  des  Ortes  sind  die
Schienen  einer  schmalspurigen  (50  cm)  Stadtbahn
  (nach  dem  Erfinder  des  Systems  kurz  die
Déecauville  genannt)  zur  Beförderung  von  Waren
und  Personen  gelegt.  Letzterem  Zwecke  dienen
kleine,  mit  Sonnendach  versehene  Miniaturwaggons
zu  zwei  oder  vier  Sitzen,  die  sogenannten  „poussepousse“,
  die  von  den  schwarzen  Dienern  geschoben
  werden.  Diese  kleinen  Waggons  werden
für  etwa  200  Fr.  in  Conakry  selbst  gebaut,  das
Befahren  der  Stadtbahngleise  auf  ihnen  ist  für
die  Europäer  unentgeltlich.  Für  die  Beförderung
von  Gütern  von  der  Landungsbrücke  bis  zur
Faktorei  wird  pro  Tonne  eine  Gebühr  von  1  Fr.
erhoben.  Außer  diesen  „pousse-pousse“  ist  die
Benutzung  von  Rickschahs  während  der  heißen
Stunden  des  Tages  sehr  gebräuchlich.

Zur  Reinhaltung  der  Straßen  ist  von  der
Kommunalverwaltung  ein  eigener  Straßenreinigungsdienst
  eingeführt  worden,  dessen  vorzügliches
  Funktionieren  man  nach  der  in  die
Augen  springenden  großen  Sauberkeit  der  Straßen
und  öffentlichen  Plätze  bemessen  kann.  Auch  für
Europäer  und  Eingeborene  sind  genaue  Vorschriften
  zur  Reinhaltung  ihrer  Anwesen  erlassen.
Jeden  Morgen  vor  8  Uhr  müssen  alle  Hausbewohner
  die  Straße  in  Ausdehnung  ihres  anliegenden
  Besitzes  kehren  lassen.  Der  Kehricht
muß  an  den  Seiten  der  Straße  in  Haufen  aufgeschichtet
  werden,  damit  er  von  den  Straßenreinigern,
  die  alle  Morgen  mit  großen  Karren
die  Stadt  durchziehen,  bequem  abgeholt  werden
kann.  Küchenabfälle,  Stroh  und  Asche  sind  in
eigenen  Behältern  bereitzustellen,  die  dann  in
die  Wagen  der  Straßenreiniger  entleert  werden.
Sofort  nach  ihrer  Entleerung  haben  sie  von  der
Straße  zu  verschwinden.  Die  Fäkalien  der
Europäerhäuser  dürfen  nur  vor  7  Uhr  früh  oder
nach  7  Uhr  abends  in  dicht  schließenden  Gefäßen
über  die  Straße  getragen  und  an  bestimmten
Punkten  des  Meeresufers  in  die  See  entleert
werden.

Um  die  während  der  Trockenzeit  sehr  starke
Staubbildung  des  Lateritbodens  auf  den  Straßen
zu  bekämpfen,  werden  die  Straßen  neuerdings
von  drei  Sprengwagen  befahren,  deren  einer  von
einem  Maulesel,  die  beiden  anderen  bisher  noch
von  Schwarzen  gezogen  werden.

Die  Frage  der  Eingeborenenklosetts  ist
hier  so  gelöst,  daß  an  fünf  verschiedenen  Stellen
des  Strandes  auf  primitiven  Pfeilerbrücken  Wellblechklosetts
  so  weit  ins  Meer  hinaus  gebaut
worden  sind,  daß  auch  noch  bei  tiefster  Ebbe  die
Fäkalien  ins  Wasser  gelangen;  bei  zwei  dieser
Anlagen  erforderte  dies  eine  Brückenlänge  von

 

150  m.  Die  Kosten  dieser  fünf  Klosettanlagen
haben  25  .500  Fr.  betragen.

Für  die  mit  ihren  Produkten,  mit  Fischen
und  mit  anderen  Lebensmitteln  zu  Markte  kommenden
  Eingeborenen  hat  man  große  Markthallen
  errichtet,  die  gegen  eine  geringe,  je  nach
der  Größe  des  beanspruchten  Platzes  zwischen
5  und  10  Cts.  schwankende  Marktgebühr  benutzt
werden  dürfen.  Ein  Feilbieten  von  Lebensmitteln
außerhalb  dieser  Markthallen  ist  nicht  erlaubt.

Die  tägliche  Versorgung  Conakrys  mit  frischem
Fleische  begegnet  keinen  Schwierigkeiten.  Der
Auftrieb  von  Rindern  aus  dem  Hinterlande  ist
so  groß,  daß  noch  ein  sehr  beträchtlicher  Export
nach  Liberia,  Sierra  Leone  und  der  Goldküste
stattfindet;  er  hat  im  vorigen  Jahre  den  Wert
von  1½  Millionen  Francs  erreicht.  Um  das
Schlachtwesen,  das  der  Aufsicht  eines  Tierarztes
untersteht,  besser  kontrollieren  und  hygienisch  gestalten
  zu  können,  hat  man  ein  Schlachthaus
gebaut.  Es  besteht  aus  einer  geräumigen,  luftigen
Schlachthalle,  deren  Rückseite  unmittelbar  nach
dem  Meere  zu  abfällt,  und  zwei  Seitenflügeln,
deren  einer  die  Stallungen  der  zum  Schlachten
bestimmten  Tiere  enthält,  während  im  anderen
die  Wohnung  eines  schwarzen  Aufsehers,  Geräteschuppen
  usw.  untergebracht  sind.  Nicht  selten
müssen  bei  der  Fleischbeschau  erkrankte  Tiere  oder
wenigstens  einzelne  krankhaft  veränderte  Organe
vom  Tierarzt  zur  Vernichtung  bestimmt  werden.
Der  seit  der  tierärztlichen  Leitung  des  Schlachthauses
  vor  allem  in  die  Erscheinung  tretende
praktische  sanitäre  Erfolg  ist  der,  daß  der  Bandwurm,
  der  früher  —  ganz  wie  jetzt  noch  in
Kamerun  —  unter  den  Europäern  der  Kolonie
sehr  stark  verbreitet  war,  nur  noch  vereinzelt  zur
Beobachtung  kommt.  Die  Durchschnittszahl  der
monatlich  geschlachteten  Tiere  beträgt  150  Rinder
und  80  Schafe;  nur  selten  kommen  Schweine
zum  Angebot.  Der  Verkaufspreis  des  Fleisches
ist  1,50  Fr.  für  1  kg  Rind=  und  2  Fr.  für  1  kg
Hammelfleisch.  Die  Rinder  sind  meist  von
kleinerem  Schlage,  so  daß  man  knapp  100  kg
Fleischgewicht  pro  Stück  rechnet,  für  ein  Schaf
durchschnittlich  17  kg,  für  ein  Schwein  60  ke.
Auch  sonst  sind  die  Preise  für  die  Lebensmittel
und  dadurch  für  die  ganze  Haushaltung  der
Europäer  in  Conakry  weit  niedriger  als  bei  uns.
Die  ganze  Lebensweise  der  Franzosen  ist  neben
dem  äußeren  Milien  hier  auf  einen  weit  mehr
europäischen,  heimatlichen  Ton  gestimmt,  als  dies
in  unseren  westafrikanischen  Besitzungen  bisher  hat
erreicht  werden  können.  Da,  wo  heimische  Verhältnisse
  sich  nicht  in  die  Kolonie  verpflanzen
lassen,  sondern  eine  Anpassung  an  die  Tropen
unerläßlich  ist,  hat  man  sich  die  kolonialen  Erfahrungen
  anderer  französischer  Tropenländer
        <pb n="781" />
        G  703  20

nutzbar  gemacht  und  ihre  praktischen  Ergebnisse,
soweit  es  die  örtlichen  Verhältnisse  gestatten,  auch
hier  verwertet,  namentlich  in  all  den  vielen
scheinbar  kleinen,  aber  für  das  dauernde  Wohlbefinden
  so  wichtigen  Dingen,  die  zur  Erhöhung
des  äußeren  Komforts  und  zur  Erhöhung  der
Behaglichkeit  des  täglichen  Lebens  dienen.  So
machen  die  Kolonisten  hier  den  Eindruck  zufriedener
  Leute,  die  für  ihr  Land  und  ihre  Stadt,
die  „Perle  de  I'Afrique  occidentale“,  schwärmen.
JIch  habe  einige  Beamte  kennen  gelernt,  die  nach
ihrer  Alterspensionierung  sich  in  Conakry  niedergelassen
  haben,  um  hier  ihre  Ruhetage  zu  verleben.
  Vielfach  ist  die  Ansicht  verbreitet,  daß  die
Gehälter  der  französischen  Beamten  niedriger  seien
als  die  der  deutschen.  Die  offiziell  aufgeführten
Gehaltssummen  berechtigen  scheinbar  zu  dieser
Annahme.  Bei  näherem  Zusehen  zeigt  sich  aber,
daß  die  Franzosen  pekuniär  mindestens  nicht
schlechter  gestellt  sind  als  die  Deutschen,  da  sie
sehr  freigebig  mit  Zulagen  bedacht  werden  nach
dem  Prinzip,  daß  jede  nicht  streng  in  den  eigentlichen
  Dienstbetrieb  des  betreffenden  Beamten
fallende  außergewöhnliche  Arbeitsleistung,  die  ihm
aufgetragen  wird,  auch  außergewöhnliche  Bezahlung
  verdient.  Ferner  muß  bedacht  werden,
daß  die  Franzosen  in  den  meisten  ihrer  Kolonien
viel  billiger  leben  als  wir,  und  daß  den  Beamten
ein  Familienleben  noch  weit  mehr  als  bei  uns
erleichtert  wird.  Verheiratete  Beamte  und  die
übrigen  Kolonisten  leben  hier  nicht  nur  mit  ihren
Frauen,  sondern  bringen  auch  ihre  Kinder  jeglichen
  Alters  mit  in  die  Kolonie.  Die  Regierung
trägt  die  Hin=  und  Rückreisekosten  für  sämtliche
Familienangehörigen,  selbst  die  Bahnfahrt  vom
Ein=  oder  Ausschiffungshafen  bis  zum  jeweiligen
Wohnsitze  ist  frei.  Wohnungsmangel  kennt  man
bier  nicht.  Beim  Häuserbau  wird  bisher  weniger
(bisweilen  zu  wenig)  Wert  auf  die  äußere  Form,
als  auf  die  Erfüllung  hygienischer  Anforderungen
und  auf  behagliche  Einrichtung  gelegt.  Man  gewinnt
den  Eindruck,  als  ob  sich  die  Erkenntnis  von  der
Bedeutung  eines  wirklichen  Heimes  für  das  körperliche
  und  psychische  Wohlbefinden  hier  bereits  erfolgreicher
  Eingang  verschafft  hat  als  bei  uns.  In  den
unteren  Kreisen  läßt  die  Sauberkeit  des  Haushaltes
bisweilen  zu  wünschen  übrig.  Soweit  die  Regierungsgebäude
  zur  Unterbringung  der  Beamten
nicht  genügen,  werden  Privathäuser  hinzugemietet.
Die  Miete  ist  dank  dem  Umstande,  daß  kein  Mangel
an  Wohnhäusern  herrscht,  weit  niedriger  als  z.  B.
in  Duala,  so  daß  jeder  Familie  völlig  ausreichende
Räume  zur  Verfügung  gestellt  werden  können.
Umgekehrt  wie  in  Duala,  wo  man  meist  mit
schmerzlicher  Sehnsucht  auf  die  Vollendung  der
nächsten,  neu  projektierten  Häuser  wartet,  stehen  hier
zeitweise  einzelne  stattliche  Wohnhäuser  unbenutzt.

 

Die  Tageseinteilung  ist  so,  daß  die  Beamten
mit  einer  höchstens  sechsstündigen  Arbeitszeit  auskommen.
  Um  11  Uhr  vormittags  werden  die
Dienststellen  (auch  die  meisten  der  Faktoreien)  geschlossen
  und  sind  von  2  bis  5  Uhr  wieder  geöffnet.
Das  Beamtenpersonal  ist  sehr  zahlreich  und  deshalb
  ist  nur  ausnahmsweise  einmal  eine  Dienststelle
  mit  Arbeit  überlastet.  Die  Zeit  von  5  bis
7  Uhr  ist  der  Erholung,  sei  es  im  Sport,  sei  es
im  Spaziergang,  sei  es  im  Apéritif,  einer  festgewurzelten
  nationalen  Unsitte,  der  wie  daheim
auch  hier  vom  Franzosen  gehuldigt  wird,  gewidmet.
  Die  sportliche  Betätigung  ist  unter  den
Europäern  Conakrys  besonders  lebhaft.  Seit
Jahren  besteht  eine  Union  sportive,  die  sich  die
Pflege  vieler  Zweige  des  Sports  angelegen  sein
läßt.  Obenan  steht  zur  Zeit  das  Tennisspiel,
dem  vier  öffentliche,  gut  gehaltene  und  täglich
fleißig  benutzte  Spielplätze  gewidmet  sind.  Aber
auch  Radfahren,  Fußball,  Wagenfahrten,  Billardspiel,
  Fechten,  Reiten,  turnerische  Ubungen  werden
von  diesem  Vereine  gepflegt.  Sogar  zwei  Automobile
  befahren  allabendlich  die  Straßen  des
Ortes  und  seiner  Umgebung.  Diejenigen,  die  sich
nicht  am  Sport  beteiligen,  haben  Gelegenheit,  in
den  sehr  schön  angelegten  und  gut  gehaltenen
öffentlichen  Gärten  zu  promenieren.  Der  Rest
sitzt  beim  Apcéritif-Absinth,  der  teils  auf  der
Veranda  des  Hauses,  teils  in  einem  der  Restaurants
  des  Ortes  getrunken  wird.  Außer  einigen
Restaurants  bestehen  drei  Hotels  in  Conakry,
darunter  zwei  wirklich  gute.  Die  Hotelpreise  sind
für  afrikanische  Verhältnisse  auffallend  niedrig,  die
Verpflegung  ist  dabei  vorzüglich.  Für  volle  Verpflegung
  zahlt  man  z.  B.  einschließlich  Tischwein
monatlich  135  Fr.!  Die  bei  uns  vielfach  kultivierte
  englische  Küche  hat  keinen  Eingang  bei  den
Franzosen  gefunden;  sie  sind  ihrer  besseren,  heimischen
  treu  geblieben.

Alles  in  allem  steht  Conakry  wohl  mit  Recht
in  einem  guten  gesundheitlichen  Rufe.  Völlig
malariafrei  ist  es  indessen  nicht,  da  —  trotz  eifriger
Bemühungen  in  der  Bekämpfung  der  Moskitos  —
doch  hin  und  wieder  aus  der  Umgegend  Anophelen
in  die  Stadt  gelangen  und,  ehe  sie  unschädlich
gemacht  sind,  eine  Infektion  vermitteln.  Man
nimmt  deshalb  auch  allgemein  prophylaktisch  Chinin.
Die  vom  jetzigen  Chefarzt  empfohlene  und  eingebürgerte
  Methode,  deren  Nachahmung  ich  indessen
keineswegs  anraten  möchte,  ist  die,  täglich  0,2  g
zu  nehmen.

III.  Die  Hospitalanlage  und  Quarantänestation
  Conakrys.

Das  Krankenhaus  Conakrys  ist  ein  moderner

Bau,  der  erst  im  Jahre  1902  eingeweiht  wurde.

Zu  Ehren  des  ersten  Gouverneurs  der  Kolonie,
        <pb n="782" />
        W  704  2e#

von  dem  das  Projekt  der  ganzen  mustergültigen
Anlage  stammt,  hat  man  es  „Höspital  Ballay“
genannt.

In  seiner  ganzen  äußeren  Bauart  weicht  es
so  wesentlich  von  der  des  Regierungshospitals  in
Duala  und  anderer  Hospitäler  in  den  deutschen
Kolonien  ab,  daß  es  nicht  möglich  ist,  von  diesem
Gesichtspunkte  aus  einen  Vergleich  anzustellen.
Ein  solcher  ist  nur  möglich  hinsichtlich  des  inneren
Betriebes.  ·

Der  Hauptkomplex  setzt  sich  aus  vier  einzelnen
Pavillons  mit  Parterre  und  einer  Etage  zusammen,
deren  Veranden  sämtlich  durch  Galerien  miteinander
  in  Verbindung  stehen.  Diesen  Pavillons
vorgelagert  und  den  Zugang  zum  ganzen  Hospital
bildend,  findet  sich  ein  Bau,  nur  mit  Parterreräumen,
  in  dem  das  Bureau,  der  Warteraum
sowie  die  Dienstwohnungen  des  weißen  Sanitätshilfspersonals
  untergebracht  sind.  Die  Pavillons
sind  nach  ihrer  ursprünglichen  Bestimmung  folgendermaßen
  benannt:  Offizierspavillon,  Unteroffizierspavillon,
  Arztpavillon  und  Schwesternpavillon.


Der  Offiziersbau  dient  in  seinem  oberen  Stockwerk
  zur  Aufnahme  von  erkrankten  Offizieren  und
Patienten  der  ersten  und  zweiten  Verpflegungsklasse

  —  man  unterscheidet  hier  vier  verschiedene
Klassen  —  und  zählt  sieben  Krankenzimmer,  von

denen  drei  mit  je  einem,  vier  mit  je  zwei  Betten
ausgestattet  sind.  Letztere  sind  die  Zimmer  der
zweiten  Klasse.  Im  ganzen  kann  also  dieser
Flügel  elf  Patienten  beherbergen.  Der  Unterbau
dieses  Pavillons  ist  für  Magazine  reserviert,  in
denen  Apothekenbestände,  Proviant,  Weine  usw.
aufbewahrt  werden.

Der  sog.  Unteroffizierspavillon  dient  in  seinem
oberen  Teile  zur  Aufnahme  von  Unteroffizieren
und  Kranken  der  dritten  Klasse.  Im  Parterre
liegen  (als  vierte  Klasse)  Eingeborene,  die  im
Gouvernementsdienst  angestellt  sind  und  zahlende
farbige  Angestellte  von  Firmen.  Man  scheut  sich
also  hier  nicht,  Eingeborene  und  Europäer  in  ein
und  demselben  Gebäude  zu  plazieren,  eine  Einrichtung,
  die  aus  den  verschiedensten  Gründen  als
unzulässig  gelten  muß.  Unteres  und  oberes
Stockwerk  sind  in  gleicher  Weise  so  eingerichtet,
daß  sie  je  einen  mittleren  großen  Krankensaal
mit  zwölf  Betten  haben  und  außerdem  zwei
Zimmer  mit  zwei  und  zwei  mit  einem  Bett.  Es
können  also  im  Erdgeschoß  zwanzig  Farbige  und
im  oberen  Stockwerk  ebensoviel  Weiße  aufgenommen
werden.

Der  Arztepavillon  enthält  oben  die  Wohnung
eines  ständig  im  Hospital  wohnenden  Anrztes.
Dies  ist  aber  nicht  der  Chefarzt,  sondern  ein
Assistent,  der  sog.  médecin  résident.

 

Der  Schwesternpavillon  diente  früher  im  oberen
Teil  als  Wohnraum  für  fünf  katholische  Ordensschwestern,
  für  deren  Andachtsübungen  eine  eigene
kleine  Kapelle  erbaut  war.  Seit  Durchführung
des  Gesetzes,  betreffend  Trennung  von  Staat  und
Kirche,  sind  keine  Schwestern  mehr  im  Krankenhause
  tätig.  Ihre  Arbeit  wird  teils  von  europäischen
  Lazarettgehilfen,  teils  von  zwei  Wärterinnen
(Surveillantes)  versehen.  Die  unteren  Räume
der  letztgenannten  beiden  Pavillous  enthalten:
eine  Bibliothek  für  die  Kranken  und  eine  wissenschaftliche,
  letztere  nicht  besonders  reichhaltig;
das  Laboratorium,  das  nach  deutschen  Begriffen
und  Anforderungen  nur  mäßig  eingerichtet  ist;
Operationssaal  und  Vorbereitungsraum;  Sprechzimmer
  des  Chefarztes,  eine  Dunkelkammer  und
ein  Sitzungszimmer.  Hinter  diesem  Komplere  der
eigentlichen  Hospitalanlage  liegt  ein  Gebäude,
das  die  Krankenhausküche,  Badekabinen,  ein  für
hydrotherapeutische  Prozeduren  dienendes  Gemach
sowie  einen  großen  Waschraum  mit  Dampfwaschapparat
  für  Hospital=  und  Patientenwäsche  birgt.
Noch  weiter  von  den  Hauptgebäuden  entfernt  hat
man  zwei  kleine,  äußerlich  sich  gleichende  Annere
von  etwa  10  m  Länge  und  5m  Breite  mit  je
zwei  Innenräumen  erbaut.  Der  eine  von  ihnen
dient  zur  Vornahme  von  Deesinfektionen,  während
der  andere  ein  Leichenzimmer  und  einen  Sektionsraum
  enthält.

Das  Europäerhospital  bietet  bequem  Platz  für
dreißig  Patienten.  Diese  Belegungszahl  wird
indessen  nie  erreicht.  Als  ich  es  besuchte,  hatte
es  neun  europäische  Insassen.  Die  Zahl  der  Zugänge
  schwankt  in  den  letzten  Jahren  zwischen
drei=  und  vierhundert,  ist  also  etwa  um  ein  Drittel
höher  als  die  Dualas.  Man  hat  aber  absichtlich
weit  über  das  Maß  des  eigentlichen  Bedarfs
hinaus  gebaut,  um  für  die  Zukunft  gerüstet  zu
sein,  und  um  ferner  abwechselnd  die  einzelnen
Zimmer  in  Benutzung  nehmen  zu  können,  so  daß
jederzeit  eine  gründliche  Reinigung  oder  nötigenfalls
  sogar  Desinfektion  eines  längere  Zeit  belegt
gewesenen  Zimmers  möghlich  ist.

Allein  die  Baukosten  dieses  eben  geschilderten
Teiles  der  Hospitalanlage  haben  rund  eine  halbe
Million  Franken  betragen.  Auf  dem  gleichen
Terrain  befindet  sich  aber  auch  noch  ein  Farbigenhospital
  für  nichtzahlende  Eingeborene  (indigents)
mit  Platz  für  ungefähr  sechzig  Patienten.  Dieses
besteht  im  wesentlichen  aus  zwei  sich  gleichenden,
nur  mit  Parterreräumen  versehenen,  einfachen,
massiven  Gebäuden  von  31  m  Länge  und  14  m
Breite,  in  denen  die  Krankensäle  und  andere
für  den  poliklinischen  Diensk  erforderlichen  Räume
untergebracht  sind.  Obwohl  alle  ärztlichen  Verrichtungen,
  Verpflegung  und  Arznei  kostenlos  gewährt
  werden,  ist  die  Zahl  der  jährlich  dort  zur
        <pb n="783" />
        G  705  20

Aufnahme  gelangenden  Kranken  nicht  halb  so  groß
wie  in  Duala;  auch  die  Frequenz  der  poliklinisch
behandelten  Farbigen  erreicht  bei  weitem  nicht
die  Höhe  der  Poliklinik  Dualas.  Während  der
Komfort  im  Europäerhospital  dem  unseren  nicht
gleichkommt,  ist  die.  Ausstattung  der  Krankenräume
für  Eingeborene  und,  meiner  Überzeugung  nach,
auch  ihre  Verpflegung,  die  (was  ich  freilich  nicht
zur  Nachahmung  empfehlen  möchte)  sogar  in  derselben
  Küche  wie  die  der  Europäer  zubereitet
wird,  besser.  Die  hier  jedem  Eingeborenen  gratis
zugemessene  Tagesration  besteht  in  500  g  Reis
oder  einer  gleichwertigen  Menge  Landesprodukten,
wie  Planten,  Maniock  usw.,  20  g  Salz,  50
Palmöl,  150  g  frischem  Fleisch  oder  Fisch.  Ferner
bekommt  jeder  Kranke  wöchentlich  100  g  Seife.

Obwohl  die  Krankenbewegung  der  Europäer
nur  um  ein  Drittel  höher,  die  der  Eingeborenen
bedeutend  niedriger  als  in  Duala  ist,  steht  dem
Hospital  ein  bedeutend  größeres  dauerndes  Hilfspersonal
  zur  Verfügung.  Außer  den  drei  am
Hospital  tätigen  Arzten  sind  sieben  männliche
europäische  Hilfskräfte  angestellt  für  den  Dienst
im  Bureau,  in  der  Poliklinik,  Apotheke;  auch  die
Küche  untersteht  der  Aufsicht  eines  eigenen  weißen
Küchenchefs.  Dazu  kommen  die  zwei  schon  erwähnten
  Surveillantes  und  eine  als  Hebamme
ausgebildete  Assistentin.  Die  Zahl  der  im  gesamten
  Hospitaldienst  eingestellten  farbigen  Hilfskräfte
  beträgt  zur  Zeit  26.

Räumlich  weit  getrennt  vom  Hospitale  hat
Conakry  noch  eine  große  Quarantänestation,  das
„Lazarett“,  dessen  Bestimmung  darin  besteht,
kontagiöse  Kranke  im  Falle  einer  Epidemie  oder
einer  notwendig  werdenden  Quarantäne  aufzunehmen.
  Da  diese  Eventualität  bisher  seit  dem
Bau  dieses  Lazaretts  im  Jahre  1902  nicht  eingetreten
  ist,  so  steht  die  ganze  Anlage,  die
100  000  Fr.  gekostet  hat,  völlig  unbenutzt  in
Reserve,  nur  bewacht  von  einem  schwarzen  Aufseher.
  Sie  liegt  vollkommen  isoliert  von  der
übrigen  Stadt  auf  einem  in  das  Meer  hinausragenden
  Felsvorsprunge,  ½  km  entfernt  von
den  nächsten  Gebäuden  des  Ortes.  Von  der  See
her  können  Schiffsboote  direkt  an  einem  eigens
dazu  erbauten  Landungsstege  anlegen.  Die  ganze
Quarantänestation  kann  als  vorbildlich  in  ihrer
Idee  und  Ausführung  gelten;  sie  ist  an  Telephonund
  Wasserleitung  angeschlossen.  Alle  ihre  Teile
sind  mit  Moskitoschutz  ausgestattet.

IV.  Die  Wasserversorgung.

Conakry  hat  bereits  seit  1902  eine  Wasserleitung.
  Abgesehen  von  den  vielen  Vorteilen  im
Haushalt  der  Europäer  hat  sie  vor  allem  den
praktischen  hygienischen  Erfolg  gezeitigt,  daß  die
Dysenterie  eine  in  der  Stadt  unbekannte  Krankheit

 

geworden  ist,  während  sie  ja  in  Lome  und
Duala  —  beides  Orte,  an  denen  der  Bau  einer
Wasserleitung  dringendes  Erfordernis  wäre  —
noch  eine  unheilvolle  Rolle  spielt.  Die  wenigen
Dysenteriefälle,  die  im  Hospital  Conakrys  zur  Behandlung
  kommen,  stammen  ausnahmslos  aus
dem  Hinterlande.  Auch  eine  unverkennbare  Abnahme
  der  Hautkrankheiten  hat  seit  Regelung  der
Wasserversorgung  festgestellt  werden  können.  Der
Typhus  ist  ebenfalls  seitdem  in  Conakry  erloschen,
während  er  früher  nicht  selten  zur  Beobachtung  kam.

Die  ersten  Vorarbeiten  für  die  Wasserleitung
gehen  bis  ins  Jahr  1899  zurück  und  wurden
noch  von  dem  Arzt-Gouverneur  Ballay  eingeleitet.
  1901  begann  man  mit  der  Ausführung;
1902  war  das  Werk  vollendet.  Die  Speisung
der  ganzen  Leitung  erfolgt  aus  den  Quellen
zweier  Flüßchen,  deren  eine  41,  die  andere  43  km
von  der  Küste  entfernt  liegt;  beide  in  der  Nähe
der  Inlandsbahn.  Erstere,  die  größere,  die
Quelle  des  Flüßchens  Lamekoure,  gibt  noch  in
der  größten  Trockenzeit  täglich  1500  chm  Wasser.
Um  aber  jederzeit  mindestens  2000  ehm  täglich
für  den  Ort  zur  Verfügung  zu  haben,  wurde  eine
zweite  Quelle,  die  des  Flüßchens  Takoure,  einbezogen,
  die  täglich  ungefähr  800  ehm  zu  liefern
vermag.  Daß  eine  einwandfreie  bakteriologische
und  chemische  Beschaffenheit  des  Wassers  vorher
festgestellt  war,  ist  selbstverständlich.  Die  durch
Zuleitung  der  letztgenannten  verstärkte  Hauptquelle
liegt  85  m  über  dem  Niveau  der  Stadt  Conakry.
Sie  ist  durch  eine  28  m  lange  und  2  m  hohe
Umfassungsmauer  zu  einem  Stauungsbecken  gefaßt,
aus  dem  die  Leitung  ihren  Anfang  nimmt.  Bei
Kilometer  35  hat  man  ein  sog.  Unterbrechungsreservoir
  eingeschaltet.  Der  innere  Durchmesser
der  starkwandigen  Eisenrohre  der  Leitung  beträgt
bis  zu  diesem  Reservoire  25  cm;  von  da  ab  bis
zum  Orte  Conakry  30  cm.  Während  ihres  Laufes
zur  Küste  kreuzt  sie  ungefähr  10  kleinere  Flußtäler,
  über  die  sie  auf  Brücken  hinweggeführt
worden  ist,  und  mündet  schließlich  in  das  auf
dem  höchsten  Punkte  der  Stadt,  15  m  über  dem
Meeresspiegel  gelegene  „Chateau  d'’eau“.  Letzteres
  besteht  aus  zwei  vollständig  gleich  konstruierten,
  31  m  langen,  12  m  breiten  und  14  m
hohen  massiven  Gebäuden.  In  ihnen  befinden
sich  auf  gemauertem  Unterbau  von  4  m  Höhe  je
drei  zylindrische  Reservoire  (Durchmesser  9m),
deren  jedes  einzelne  265  chm  Wasser  faßt.
Das  Gesamtfassungsvermögen  aller  sechs  vorhandenen
  Reservoire  beträgt  demnach  1590  chm.
Durch  ein  Röhrensystem  ist  es  ermöglicht,  nach
Bedarf  das  Zuleitungsrohr  in  einen  dieser  Zylinder
  münden  zu  lassen,  ebenso  wie  den  Abfluß
nach  der  Stadt  beliebig  zu  regulieren.  Um  sie
vor  der  Außenwärme  zu  schützen,  sind  sie  mit
        <pb n="784" />
        W  706  20

einem  dicken  Mauerwerk  umkleidet  worden.  Von
dem  Chäteau  d'’eau  aus  nimmt  das  40  cm  Durchmesser
  haltende  Hauptleitungsrohr  für  die  Wasserverteilung
  in  der  Stadt  seinen  Anfang,  von  dem
sich  sehr  bald  die  für  die  einzelnen  Viertel  bestimmten
  Seitenrohre  abzweigen.  Vor  dem
Chateau  d'’eau  hat  man  sich  die  günstige  Gelegenheit
  zur  Anlage  eines  großen  Bassins  mit
schönem  Springbrunnen,  umgeben  von  Gartenanlagen,
  nicht  entgehen  lassen.  Außer  allen
Privathäusern,  öffentlichen  Gebäuden,  fünf  öffentlichen
  Waschhäusern  versorgt  diese  Leitung  noch
40  Druckpumpen,  die  zu  allgemeiner  Benutzung
in  den  Straßen  der  Stadt  verteilt  sind,  sowie  eine
ganze  Anzahl  schmucker  Fontänen  auf  öffentlichen
Plätzen  und  Anlagen.  Die  Wasserleitung  wurde
in  knapp  zweijähriger  Arbeit  fertiggestellt  und
hat  im  ganzen  2  400  000  Fr.  (1  920  000  .74)
gekostet,  wovon  1  900  000  Fr.  auf  ihren  zuleitenden
  Teil,  der  Rest  auf  die  Verteilung  innerhalb
  Conakrys  entfallen.  Die  Installationen  in
den  Privathäusern  für  Badeeinrichtung,  Waschgelegenheit
  in  den  Zimmern,  Wasserleitung  für
die  Küche  usw.  sind  ganz  nach  den  Wünschen  der
Hausbesitzer  ausgeführt  worden,  natürlich  auf
ihre  Kosten.  Auf  jedem  der  Wasserleitung  angeschlossenen
  Grundstücke  ist  zur  Berechnung  seines
Verbrauches  eine  Wasseruhr  aufsgestellt,  die  gegen
eine  jährliche  Miete  von  der  Verwaltung  geliefert
  wird.  Die  Wasserverbrauchsteuer  ist  auf
1  Fr.  für  1  ebm  festgesetzt  worden  (früher
50  Cents);  Dampfer,  die  hier  Wasser  nehmen,
haben  2  Fr.  pro  Kubikmeter  zu  zahlen.  Die
Einnahmen  aus  der  Wasserleitung  fließen  der
Munizipalverwaltung  zu.  Sie  sind  im  letzten  Etat
mit  36  000  Fr.  in  Ansatz  gebracht,  denen  ungefähr
  15  000  Fr.  sachliche  und  persönliche  Unterhaltungs=
  und  Verwaltungskosten  gegenüberstehen.
(Schluß  folgt.)

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Oai  1909.

Außer  einigen  Tagen,  welche  recht  frisch  gewesen
  sind,  war  die  Witterung  im  Mai  für  die
Ernte  im  allgemeinen  sehr  günstig.  Den  Baumwollpflanzen
  selbst  ist  sie  sehr  zugute  gekommen.
Sogar  an  den  Orten,  wo  Neubestellungen  erforderlich
  gewesen  sind,  zeigen  die  Kulturen  ein
günstiges  Aussehen.  Die  Pflanzen  sind  gesund
und  kräftig  und  machen  den  Eindruck,  als  ob  sie
im  Durchschnitt  um  zehn  Tage  gegen  das  vergangene
  Jahr  voraus  seien.

Wasser  ist  genügend,  ja  reichlich  vorhanden.

In  einigen  Gegenden  ist  vereinzelt  das  Auftreten
  von  Würmern  festgestellt  worden;  doch
wird  dieser  Erscheinung  bisher  keine  Bedeutung

 

beigemessen.  Für  alle  Fälle  hat  jedoch  die  Regierung
  bereits  ernstliche  Maßnahmen  zur  Bekämpfung
  der  Würmer  vorbereitet,  wie  sie  es
auch  vor  zwei  Jahren  getan  hat.

Die  Auskünfte  aus  Oberägypten  lauten  ebenso
günstig  wie  die  aus  Unterägypten.

(Bericht  der  Alexandria  Generl  Produce  Association
vom  4.  Juni  1909.)

Stand  der  Baumwolsaaten  in  Rußland.

Im  Ferghanagebiet  ist  in  diesem  Jahre  infolge
  der  billigen  Preise  für  verschiedene  landwirtschaftliche
  Produkte,  wie  Weizen,  Luzerne  und
dergl.,  die  Aussaat  von  Baumwolle  verstärkt
worden,  in  einzelnen  Gegenden  um  5  und  sogar
um  10  v.  H.,  hauptsächlich  auf  Kosten  des  Anbaus
  von  Getreide  und  Reis.  Zur  Bearbeitung
des  Bodens  schritt  man  hier  wegen  Mangel  an
Mitteln  mit  einer  kleinen  Verspätung,  im  ganzen
jedoch  noch  um  20  Tage  früher  als  im  vorigen
Jahre.  Saat  war  in  ausreichenden  Mengen  vorhanden.
  Wasser  hatte  man  genügend  in  dem
östlichen  Teile  des  Ferghanagebiets  und  wenig  im
westlichen  und  nördlichen  Teile.  Zum  1./14.  Juni
waren  an  vielen  Stellen  die  Baumwollstauden
schon  zweimal  behäufelt  worden.

An  Vorschüssen  auf  die  bevorstehende  Baumwollernte
  sind  in  diesem  Jahre  um  50  v.  H.
weniger  bewilligt  worden,  zum  Teil  wegen  der
großen  Verschuldung  der  Bevölkerung,  zum  Teil
aber  auch  infolge  des  mangelnden  Zutrauens  an
eine  gute  Baumwollernte  im  laufenden  Jahre.

Im  Kreise  Katta-Kurgan  des  Gebiets  Samarkand
  hat  die  Anbaufläche  unter  Baumwolle  sich
um  5  v.  H.  vermindert.  Saat  war  genügend
vorhanden.  Die  aufgegangenen  Saaten  haben
von  Regen  und  Nebel  gelitten,  wodurch  Neuackerungen
  der  Baumwollplantagen  notwendig
wurden.  Vorschüsse  sind  weniger  als  früher  bewilligt
  worden.

In  einem  Teile  des  Kreises  Samarkand  (in
den  Gemeinden  Palwan-Aryk  und  Kara-Kalpak)
hat  die  Anbaufläche  unter  Baumwolle  zugenommen.
Wasser  ist  in  genügenden  Mengen  vorhanden.

Im  Kreise  Chodshen  hat  die  Anbaufläche  unter
Baumwolle  etwas  abgenommen.  Die  frisch  aufgekommenen
  Baumwollsaaten  haben  in  der  Gungarsteppe
  von  Heuschrecken  gelitten,  ebenso  auch
in  der  Gemeinde  Malsk  und  einem  Teil  der  Gemeinde
  Nauhsk.  Die  von  den  Heuschrecken  vernichteten
  Baumwollfelder  sind  zum  Teil  wiederum
mit  Baumwolle,  zum  Teil  mit  anderen  Saaten
besät  worden.  Wasser  ist  genügend  vorhanden.
Vorschüsse  wurden  in  ganz  unbedeutenden  Mengen
bewilligt.
        <pb n="785" />
        W  707  20

Im  Chanat  Buchara  hat  die  Anbaufläche
unter  Baumwolle  im  Vergleiche  zum  vorigen
Jahre  um  ½  sich  vermindert,  weil  der  Boden
in  den  meisten  Rayons  versumpft  war.  Die  Saaten
selbst  haben  hier  von  Wassermangel  und  Winden
gelitten.  Die  beschädigten  Baumwollsaaten  wurden
zu  abermaliger  Baumwollaussaat  oder  für  andere
Saaten  umgeackert.  Es  fehlt  an  Arbeitern.

Im  Gouvernement  Eriwan  ist  die  Anbaufläche
unter  Baumwolle  um  15  v.  H.  vergrößert  worden,
im  Hinblick  auf  die  festen  Preise  für  Baumwolle
in  der  vorigen  Saison.  Der  Stand  der  Baumwollsaaten
  ist  überall  im  Gouvernement  günstig
infolge  der  günstigen  Witterungsverhältnisse.
Wasser  und  Saat  waren  in  genügenden  Mengen
vorhanden.

Heißes  Wetter  bei  reichlichen  Mengen  von
Wasser  für  die  Bewässerung  der  Plantagen  sind
die  besten  Voraussetzungen  für  eine  gute  Entwicklung
  der  Baumwollstaude.  Und  das  Vorhandensein
  von  beidem  wird  dieses  Jahr  aus
Turkestan  gemeldet.

(Nach  der  Torg.  Prom.  Gaz.  Nr.  123  vom
2./15.  Juni  1909.)

1  1
*##

Stand  zu  Mitte  Juni.

Die  Baumwollsaison  hat  unter  bedeutend
günstigeren  Bedingungen  begonnen  als  im  vorigen
Jahre.  Während  der  Frühling  1908  kalt  und
regnerisch  war,  erwies  sich  der  Anfang  der  Saatzeit
  im  Jahre  1909  als  äußerst  günstig;  der  mit
einem  Male  eingetretene  Frühling  ließ  zu,  daß
man  viel  früher  als  im  vorigen  Jahre  die  Felder
für  die  Baumwollaussaat  bearbeiten  konnte.  Im
Kreise  Andishan  z.  B.  war  man  mit  der  Aussaat
in  diesem  Jahre  schon  in  den  letzten  Tagen  des
April  fertig,  während  sich  diese  Arbeit  im  Jahre
1908  bis  in  das  erste  Drittel  des  Mai  hineinzog.
Im  Kreise  Margelan  wurde  die  späte  Baumwollaussaat
  in  diesem  Jahre  gegen  den  15.  April
ausgeführt  (im  vorigen  Jahre  erst  am  1.  bis
4.  Mai).

Die  Baumwollanbaufläche  in  den  einzelnen
Kreisen  des  Ferganagebiets  wird  (nach  den  vorläufigen
  Schätzungen  für  dieses  Jahr),  wie  folgt,
angegeben:

Andishan  59  589  Dessätinen  (1908:  53  955),
Margelan  62  132  (61  683),  Kokand  36  155
(34  985),  Namangan  37  065  (33  941),  Osch
4500  (3069).

Die  gesamte  mit  Baumwolle  bebaute  Fläche
des  Ferganagebiets  stellt  sich  demnach  auf  199441
Dessätinen  gegen  187  633  im  Vorjahre.

(Nach  Torg.  Prom.  Gaz.  vom  13./26.  Juni  d.  Js.)

 

Außenhandel  der  britischen  Holonie  Sierrao
Leone  1907.

Die  Einfuhr  nach  Sierra  Leone  wies  im
Jahre  1907  einen  Wert  von  988  022  2  gegen
885  851  L  im  Jahre  1906  auf,  während  die
Ausfuhr  sich  in  den  genannten  Jahren  auf
831  259  (716  623)  KL  stellte.

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  zeigten
im  Jahre  1907  (und  1906)  folgende  Werte  in  L:
Kleidungsstücke  19  999  (17  206),  Baumaterial
10  949  (10  916),  Kohlen  und  Briketts  35  005
(25  508),  Baumwollenwaren  251  173  (229  931),
Mehl  17245  (16733),  Posamentierwaren  31  429
(32  355),  Eisenkurzwaren  und  Messserschmiedewaren
  55766  (44087),  Hüte  und  Mützen  14639
(9489),  Bauholz  19  198  (9838),  Nahrungsmittel
24  085  (25798),  Salz  13  845  (15  170),  Gin
und  Genevcer  28  238  (18  413),  Rum  18  617
(16  210),  unbearbeiteter  Tabak  49  194  (39.201),
Wollenwaren  16  632  (10  421),  Münzen  122  566
(145  310).

Der  Wert  der  wichtigsten  Ausfuhrartikel
stellte  sich  in  den  genannten  Jahren,  wie  folgt:
Kohle  44  118  (43  526),  Kolanüsse  113  674
(104  082),  Ingwer  11  579  (10  880),  Palmöl
51  154  (27745),  Palmkerne  447  801  (330  427),
roher  Kautschuk  22  480  (30  170),  Goldmünzen
12765  (15  936),  Silbermünzen  84  062  (105  505).

(Statistical  Abstract  for  the  several  British
Colonies  etc.  from  I893  to  1907.)

AKußenhandel  Ugandas  1907/08.

Die  Einfuhr  Ugandas  wies  im  Jahre  1907/08
einen  Wert  von  334  087  L  auf  gegen  296212  L.
im  Jahre  1906/07,  während  die  Ausfuhrwerte
sich  auf  137  119  (1906/07:  116  001)  K  stellten.

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  zeigten
im  Jahre  1907/08  (1906/07)  folgende  Werte
in  L.  Eisenkurzwaren  16  972  (7387),  Elfenbein
12010  (11658),  Nahrungsmittel  18  127  (19697),
Kautschuk  10  004  (17556),  Spirituosen  7443
(9698),  ungebleichter  Kaliko  31  663  (44  789),
baumwollene  Stückwaren  68946  (62906),  Münzen
und  Edelmetalle  28  508  (12  064).

Die  wichtigsten  Ausfuhrartikel  bewerteten  sich
in  den  gleichen  Jahren,  wie  folgt  (Wert  in  L#:
Kaffee  122  (129),  rohe  Baumwolle  49  690
(11411),  Häute  10  706  (9682),  Elfenbein  21539
(24  331),  Kautschuk  4603  (9759),  Felle  28  215
(35  609).  (Ebenda.)
        <pb n="786" />
        W  V708  2

Kußenhandel  der  portuglesischen  Kolonie  QOozambique
  1908.

Die  Einfuhr  Mozambiques  wies  im  Jahre
1908  einen  Wert  von  524  3528949  Rs.  (rund
2,1  Millionen  Mark)  auf  gegen  735  3848154  Rs.
(rund  3,0  Millionen  Mark)  im  Jahre  1907,
während  die  Ausfuhr  in  den  genannten  Jahren
sich  auf  379  748226  Rs.  (rund  1,48  Millionen
Mark')  bzw.  358  2478049  Rs.  rund  1,49  Millionen
  Mark')  stellte.

Die  wichtigsten  Einfuhrartikel  zeigten  im
Jahre  1908  folgende  Werte  in  Milreis-#s  (die
Mengen  sind  in  Klammern  beigesügt):  Gefärbte
und  gedruckte  Baumwollenwaren  151  000  (220t),
ungefärbte  Baumwollenwaren  89  200  (148  t#),
andere  Gewebe  41  000  (340  t),  Lebensmittel,
außer  Reis  und  Zucker  69  500  (477  ),  Reis
9  600  (180  t),  Zucker  10  800  (135  t)  Wein
28  000  (2190  hl),  Tabak  19  100  (22#),  Petroleum
  6700  (137  ),  Papierwaren  5500  (13  t),
Metallwaren,  außer  Spaten  24  700  (114  t),
Eisenspaten  5500  (70  500  Stück),  Glasperlen
6900  (234#).

Der  Wert  der  wichtigsten  Ausfuhrartikel
stellte  sich  in  dem  genannten  Jahre,  wie  folgt,
Wertangabe  in  Milreis-3  (die  Mengen  sind  in
Klammern  beigefügt):  Erdnüsse  128  500  (2800  t),
Gummi  elasticum  33  000  (74  t),  Mais  42  000
(2800  t),  ferner  1000  t  Mais  nach  Delagoabay,
Mtama  und  Mischewere  30  500  (1550  t),  Bohnen
und  Hülsenfrüchte  27  500  (1220  t,  Mangroverinde
  97  300  (11  300  t)  Salz  8550  (2425  t).

Der  Anteil  Deutschlands  an  der  Einfuhr
Mozambiques  betrug  im  Jahre  1908  rund  10
v.  H.,  an  der  Ausfuhr  dagegen  etwa  40  v.  H.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in

Mozambigque.)

KRbhommen,  betr.  die  Hbandelsbeziehungen  -zwischen
Transvaal  und  (Dozamblaue.

Das  zwischen  den  Regierungen  der  Kolonie
Mozambique  und  des  Transvaal  am  1.  April  d.  Js.
in  Pretoria  gezeichnete  Abkommen  kann  als  eine
Zusammenfassung  des  modus  vivendi  mit  dem
Abkommen  über  die  Verzollung  von  Kaffernartikeln
  in  Ressano  Garcia“")  sowie  mit  dem  Abkommen
  über  den  Sortierhandel  von  Lourenco
Marquez  nach  dem  Transvaal  bezeichnet  werden,
wogu  als  wichtige  Zusätze  Bestimmungen  über  die
Schaffung  einer  gemeinschaftlichen  Behörde  für
Hafen  und  Eisenbahn  hinzutreten.

*)  Der  anscheinende  Widerspruch  bei  der  Umrechnung
  in  deutsche  Währung  erklärt  sich  aus  dem
verschiedenen  Rurswert  der  spanischen  Münze  in  den
beiden  Jahren.

**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  350.

 

Um  den  Handelsverkehr  zwischen  den  beiden
Kolonien  zu  ermuntern,  ist  bestimmt  worden,  daß
die  Boden=  und  Industrieerzeugnisse  der  Provinz
Mozambique  in  Transvaal  und  umgekehrt  die
Boden=  und  Industrieerzeugnisse  Transvaals  in
der  Provinz  Mozambique  keinerlei  Ein-,  Ausoder
  Durchfuhrabgaben  unterliegen.  Industrieerzeugnisse
  werden  dabei  nur  in  dem  Falle  zollfrei
  zugelassen,  wenn  die  Grundstoffe  oder  die
hauptsächlichsten  Bestandteile  Bodenerzeugnisse
Transvaals  bzw.  Mozambiques  sind.  Eine  Ausnahme
  bilden  nur  destillierte  oder  gegorene  Getränke,
  die  in  jeder  der  beiden  Kolonien  den
höchsten  Einfuhrzöllen  unterliegen,  welche  für  die
aus  überseeischen  Gebieten  eingeführten  Getränke
gelten.  Im  übrigen  entrichten  die  Boden=  und
Industrieerzeugnisse  der  einen  Kolonie  bei  der
Einfuhr  in  die  andere  die  niedrigsten  Munizipal-=und
  sonstigen  Abgaben,  welche  von  den  innerhalb
  oder  außerhalb  der  beiden  vertragschließenden
Teile  erzeugten  ähnlichen  Waren  erhoben  werden.

Waren  beliebigen  Ursprungs  und  beliebiger
Nationalität,  welche  über  Lourengo  Marquez  mit
der  Bestimmung  für  Transvaal  eingeführt  werden,
sind  von  allen  Lasten  mit  Ausnahme  der  Hafen=  und
Niederlagegebühren  und  der  Industriestener  befreit.

Aus  öffentlichen  oder  privaten  Niederlagen
des  Bezirks  Lourenco  Marquez  entnommene
Waren  haben  weder  in  Transvaal  noch  in  Lourenco
  Marquez  höhere  Ausfuhrzölle  zu  enriichten,
als  für  ähnliche  Waren  bei  der  Ausfuhr  über  die
Häfen  der  Kapkolonie  oder  Natals  gelten.

Nach  Transvaal  über  den  Hafen  von  Lourenco
  Marquez  eingeführte  Waren  sollen  keine
anderen  oder  höheren  Zölle  entrichten,  als  für
ähnliche  über  die  Häfen  der  Kapkolonie  oder
Natals  nach  Transvaal  eingeführte  Waren  gelten.

Aus  den  öffentlichen  Niederlagen  von  Loureneo
  Marquez  wiederausgeführte  Waren  sind
von  allen  Ausfuhr=  und  Wiederausfuhrgebühren
frei-und  entrichten  nur  die  Lager=  und  Hafengebühren,
  wenn  der  portugiesischen  Zollbehörde
überzeugend  nachgewiesen  wird,  daß  sie  wirklich
für  Transvaal  bestellt  waren.

Das  Abkommen  ist  für  einen  Zeitraum  von
zehn  Jahren  abgeschlossen  und  wird  durch  den
etwaigen  Eintritt  des  Transvaal  in  eine  britischsüdafrikanische
  Union  nicht  berührt.

 

Jollfreie  und  zollbegünftigte  Einfuhr  aus  Tunis
nach  Frankreich.

Laut  einer  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
19.  Juli  1890  von  der  französischen  Regierung
unterm  4.  Juni  1909  erlassenen  Verordnung
können  in  der  Zeit  vom  1.  Juni  1909  bis  zum
31.  Mai  1910  aus  Tunis  zollfrei  nach  Frankreich
        <pb n="787" />
        W  709  20

eingeführt  werden:  Bohnen  80  000  dz,  Pferde
1500  Stück,  Esel  und  Maultiere  1300  Stück,
Rindvieh  25  000  Stück,  Schafe  100  000  Stück,
Ziegen  1000  Stück,  Schweine  1000  Stück,  Wild,
lebend  oder  erlegt  (Wildschweine,  Schildkröten  usw.)
1500  kg,  Geflügel  8000  kg.

Für  alle  übrigen  Erzeugnisse  tunesischen  Ursprunges
  und  tunesischer  Herkunft,  die  auf  Grund
des  Artikels  3  des  Gesetzes  vom  19.  Juli  1890
bei  der  Einfuhr  nach  Frankreich  die  Meistbegünstigung
  mit  den  gleichartigen  fremden  Erzeugnissen
genießen,  ist  der  Wert  der  nach  Maßgabe  des
erwähnten  Gesetzes  und  vorbehaltlich  der  in  seinem
Artikel  4  vorgesehenen  Ausnahmen  in  der  Zeit

vom  1.  Juni  1909  bis  31.  Mai  1910  in  Frank-Vermischtes.



ein  Kurfus  zur  Sinführung  in  das  Studium  der
Schiffs-  und  Tropenkrankheiten

wird  vom  18.  Oktober  bis  27.  November  d.  Js.
in  Hamburg  abgehalten  werden.  Es  ist  beabsichtigt,
  in  diesem  Kursus  wiederum  auch  die
tropischen  Tierkrankheiten  in  ausgiebiger  Weise
zu  behandeln.

 

Litera,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaknon
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Die  deutschen  Kolonien.  Zweihundertfünfzig
Farben-Photographien  nach  der  Natur.  Unter
Mitwirkung  von  Major  Bethe,  Hauptmann
Dominik,  Professor  Dr.  Fritsch,  Direktor  Hupfeld,
Professor  Dr.  Krämer,  Stabsarzt  Dr.  Kuhn,
Professor  Dr.  Paasche,  Hauptmann  a.  D.  Volkmann
  herausgegeben  von  Major  Kurd  Schwabe.
Verlagsanstalt  für  Farben-Photographie,  Weller
&amp;amp;  Hüttich,  Berlin  SW  68.  Vorzugs-Subsktriptionspreis
  200,—  für  das  Exemplar
(zehn  Lieferungen)  in  zwei  kunstvollen  Prachteinbänden.


Die  erste  Lieferung  dieses  deutsch-kolonialen

Prachtwerkes  ist  nach  jahrelanger  Vorbereitungs- 



 

reich  zuzulassenden  Mengen  auf  6  Millionen

Franken  festgesetzt.

(Journal  officich  de  la  République  Françaisc.)

Verdot  des  Verhaufs  von  Handelsspirituosen
in  Süd-migeria.

Das  Gesetz,  betreffend  den  Verkauf  von
„Handelsspirituosen“"  (Wacholderbranntwein  und
Rum)  in  anderen  als  den  in  der  „Trade  Spirits
(Regulation  of  Receptacles)  Ordinance“  vom
Jahre  1906  bestimmten  Gefäßen)  ist  am  1.  April
1909  genehmigt  und  mit  diesem  Tage  in  Kraft
gesetzt  worden.  (he  Board  of  Trade  Journal.)

—  —  ”eÚÓÛŸ  e  —  —  —

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  500.

arbeit  und  nach  Überwindung  mancher  Schwierigkeiten
  nunmehr  erschienen.  Sie  bringt  den  Anfang
des  Textes  über  Togo  von  Direktor  Hupfeld
und  die  Einleitung  zum  Kapitel  Südwestafrika
von  Major  Schwabe.  Sechs  Tafelbilder  zeigen
in  hervorragender  Farbenwirkung  das  Lagunendorf
  Soholo,  Anecho,  das  Swakoptal,  die  Naukluft,
  das  Erongogebirge  und  das  Panorama  von
Groß-Windhuk.

Da  das  Werk  in  umfassender  Weise  naturgemäß
  erst  nach  seiner  Vollendung  gewürdigt
werden  kann,  so  müssen  wir  uns  eine  ausführliche
  Besprechung  bis  dahin  vorbehalten.  Soviel
aber  läßt  sich  schon  nach  der  ersten  Probe  mit
Zuversicht  sagen,  daß  hier  literarisch  und  künstlerisch
  eine  Schöpfung  erhofft  werden  darf,  der
die  Kolonialliteratur  anderer  Kulturvölker  Gleichwertiges
  kaum  an  die  Seite  zu  stellen  haben  wird.

Bleibtreu:  Deutschland  und  England.
Berlin  1909.  Verlag  von  Karl  Curtius.
Preis  brosch.  2—,  geb.  3,—.

 

Naumann:  Das  Volk  der  Denker.  Eine
Ansprache  auf  dem  evangelisch-sozialen  Kongreß
zu  Heilbronn.  Berlin-Schöneberg  1909.  Buchverlag
  der  „Hilfe“,  G.  m.  b.  H.  Preis  kartoniert
  25  Pf.

 

Verkehrs-Nachrichten.
Nach  einer  Mitteilung  des  Reichs-Postamts  ist  die  Zulassung  der  heimischen  Taxe

für  Briefe  im  Ortsverkehr
angeordnet  worden.

der  Postanstalten

in  den  deutschen  Schutzgebieten

 

In  Syfang  (Kiautschougebiet)  ist  am  29.  Juni  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für

den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  dahin  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Tsingtau.
        <pb n="788" />
        W  710  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juli  1909.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  am.  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  m.  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
U
1.  Deutsch-Sstafrika.  Neapel  19.  Juli  9.  Aug.  Mombasa.  18,  16,  16  Tg.17.  Juli  7.  Aug.  10.0
(deutsche  Schiffe)
)  sn  Marseille  10.  jedes  MonatsMombasa  O  17  Tage  .2  jed.  Mts.  1040
und  Schtralll  «
Von  Mombasa  Wetter-  Brindisi  .  .  .  .  ..  Mombasa  O  16  Tage  J.  .  .  ...  10  40
P  mit  der  Uqganda-!.Schiffe)
l“3
"  Brindisi  1.  Au  Mombasa  O  17  Tage  30.  Juli  10  40
Mnobren.  5  "  "ruas  g8  s  g  Juli
19.  Juli  9.  19,  17,  17  7.  Juli  7  .
1  3  Zen  Sme  ur  Juli  9.  Aug  Tanga  19,  17,  17  Tage17  Ju  7.  Aug
bara,  Mombo,  Moschi.  Mu  Brindisi  ..  .  ...  Tanga  16  Tage  ...  10  10
hesa,  Vangani,  Wilhelmsial  (engl.  Schiffe)
und  Wugiriti)  Marseille  10.  jedes  MonatsTanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  108
echel  6  19.  Juli  9.  Aug.  Daressalam  18  Tage7.  Juli  7.  Aug.  10#0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  #10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
(von  Zanzibar  unmittelbar
(Weneerde  örderung  nach
lr  durch  ——
*  a%nHeines  2n  Sie  18  oger  10  0
usschl,  der  unter  a  und  d  eenol.  Schtikenn  aressalam  age  .  .  .  ...
Tcbaenen  Poßoort)  5  E*  ¾  –x
(engl.  Schife),  1  Aug.  Zanzibar  19  Tage  30.  Juli  1040
indisi  nach  Daressalam  wen
ebr  kaasn  nup  —  —  ......  1040
Neapel  Z  —  8  *  Om½
Olurf  6à56  Schife!  Daressalam  21  Tage  .  .  .  .  .  100
2.  deutsch=  Südwestafriha.  1
t  d  sowi  «
ach  W  acn,  *  Hamburg  4.  Aug.  Swakopmund  26  Tage-.  Aug.  12..
Lachere  Gobabis,  Gocha-  ·  *
Miendt  —  109.  Juli  9.  A  Swakopmund  21  Tage18.  Juli  8.  Aug.  1.0
armen,  Grot-  "O  ntwerpen  9.  Juli  9.  Aug.  Swakopmun  Tage  .  Juli  8.  Aug.  1.
ab,  Haris,  5  «
RUMREFEZXEZUF  Osmia-keeping
e,  Kaltfe  —  20.  Juli  10.  .  S  .  Juli  9.  11.2
nbree  ohane,  Subsen  r  outhanihtomn  O.  Juli  10.  Aug  Swakopmund  20  Tage9.  Juli  9.  Aug.  11
r3
a,  Ola  S  ;  .«
meba  warm-»Du  Southampton  24.  Juli  Swakopmund  20  Tage23.  Juli  11.23
huat  Osona,  Otawi.  Otji--E
  ser-  Hamburg  1.  u.  18.  jed.  MWts.  Swakopmund  unbest.  .  u.  18.  jed.  Mts.  6.20
“““———“————————————
uthampton!  17.  31.  Juli  wakopmund  31,  24,  31,  30.  Juli  6.  Aug.
ldau,  Waterberg,  Wil-  «
hefmgksl  Wäßsufs  s7.Aug.  24  Tage  11.23
Southampion  jeden  Sonnabend  ELuüderitzbucht  19  -28  Tg.  jeden  Freitag  11.23
4)  m  8  433  24  vut  8  0  ———  en  19.  Juli  9.  Aug.  Lüderitzbucht  22  Tage8.  Juli  8.  Aug.  1.0
Bethanten.  Brackwaffer,  Gl.  Southampton  20.  Juli  10.  Aug.  Lüderitzbucht  21  Tage19.  Juli  9.  Aug.  11.23
—  l  Kall.  (deutsche  Schtffe)
#  u  -
Tinsbord  ba##n  Malt-  Hamburg  18.  jedes  Monats.Lüderitzbucht  32  Tage  18.  jed.  Mts.  6.20
Hebe,  Serhem.  WermbahE4amburg  6  1.  jedes  Monats  Lüderitbucht  40  Tagel.  jeo.  Mts.  6.20
Hamburg  4.  Aug.  Lüderitzbucht  27  Tage  3.  Aug.  12.0
N  sdrittSouthampton  17.  31.  Juli  Kapstadt  17  16.  30.  Juli  11.23
5.0  nach  Namansdeift  hampton  AL
l  Landwege  Über  She
I
Queenstown  18.  Juli  15.  Aug.  Apia  81  Tage  16.  Juli  13.  Aug.  11.23

3.  Samoa.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

Nachversand  1.0
        <pb n="789" />
        W  711  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  Friedrich-Wilhelmscbbeunsce
  Schiffe))  16.  Juli  13.  Aug.  hafen  38,  41  u.  88  Tg.
Simpsonhafen  47  u.412g.  14.  17%3  3  Jal  11.  Aug.
4.  beutsch-Meuguinea.  Brindisi  25.  Juli  Simpsonhafen  40  Tage
(engl.  Schtffe)  Friedrich-Wilhelmsbafen
  43  Tage
#  Viktoria  19,  27  Tage
10.  jedes  M  ats  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  1r  on  Kribi  21,  28—48  Tage  9.  jed.  Mts.  8.66
5.  Namerun.  25.  jedes  Monats  Plantation  21,28—43  Tg.  25.  len-  Mts.  620
Longji  21,  28—43  Tage  1
q  Atonolinga  Vauenda.  25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
a)  #n  ——  33  Bibundi  28—43  Tage
Bonaberi,  Ho#amba,  Buea,.  Boulogne  11.  jedes  Monats  JDViktoria  18  Tage
Campo,  Dschang  Duala.  M  Duala  19  T
Dume,  Ebolwog,  Sdea,  #  ur  Mer  nala  age
bafft,  A  Johann.  (Tdeutsche  Schtffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
brechts  öbe,  Soro,  Kribi.  Lolo-  Plantation  20  Tage
—n—  Van-  Longji  20  Tage
Liverpool  29.  Juli  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—32  Tage  27.  Juli  1018
Kribi  30—32  Tage
v“  Plantation  30—32  Tage
4½  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.20
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
b)  nach  Rio  del  Rety  |  von  dort  weiter  über  Ikang  !
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  29.  Juli  Rio  del  Rey  25  Tages27.  Juli  1045
)  nach  dem  Tschadsee  Gebiet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage
(Garua,  Kusserl)  von  dort  weiter  Über
Lokodta—Dola-  ç
d)  nach  Offtdinge  Liverpool  jeden  SonnabendêCalabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Ossfidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  15.  Juli  5.  Aug.  Matadi  19—20  Tage  14.  Juli  4.  Aug.  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  25.  jedes  Monats,  Etaunssin  h  23.  jed.  Mts.  10.
D  dem  K  onso,  Ssanga  und
a  #Ojah  bis  Molundu
Hamburg  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  22—26  Tage  16.  25.  und  Letzten
jed.  Mts.  6.20
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Rotterdam  22.  jed.  Mts.  Lome  20  Tage  21.  jed.  Mts.  10  18
(deutsche  Schtffe)
Boulogne  s.  M  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
emsc  Schiffe)
6.  Logo.  Marseille  12.  jedes  Monatts  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1040
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
Liverpooll  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  1018
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1.  jedes  MonatsLome  26—28  Tage  1.  jedes  Monats  6.20
fRotterdam  6.  jedes  Monats  Lome  21—23  Tage  5.  jedes  Monats  1018
        <pb n="790" />
        W  yJ712  20

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

 

Briefe  müssen  aus

 

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Brindisi  25.  Juli  Jap  48  Tage
7.  den  Karelingn.  palen,  (engl.  Schiffe)  Ponape  59  Tage
K'iein,  Marianen  aus-  »  «  Sgi  «
ichliedlichouqa.»)  Brindisi  8.  Aug.  Saipan  70  Tage  14.  23  f.  Juli

*)  Sendungen  nach  Guam  werden
  über  San  Francisco
gelettet.

1)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

8.  Miantschon.

Auf  Verlangen  des  Absenders

  gewöhnliche  und  eineschriebene

  Briefe  und  Postarten
  uber  Sibirien.

(engl.  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)

16.  Juli  13.  Aug.

Palau  77  Tage
Angaur  78  Tage

Jap  34  Tage

 

6.  11.  Aug.  1040

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

a)  Briefe,  Postkarten.

eingeschr.  Briefe  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Ge  spapiere.  Warenproben  —
Weschr.  Mittwochs,  Donnerstags,  Sonnabends;  ab  #  2  "

in  7  K  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Tsingtau  32  Tage

Tsingtau  87  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  85  Tage

Tsingtau  83—37  Tage

14.  28.  Juli  1040
jeden  Freitag  1040
16.  30.  Juli  10140

22.  Juli  8.35
21.  Juli  4.  Aug.  10.0.

unt.  b)  aufgefũhrt.  Beförderungsgelegenheiten  od.  üb.  New  Vort  i700).

 

9.  Marshal-Inseln.

 

Gewöhnl.  u.
üb.  Rußland;
Neapel  16.  30.  Juli
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jeeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)
Marseille  18.  Juli  1.  Aug.
(franz.  Schiffe)
Liverpool  23.  Juli
Marseille  23.  Juli  6.  Aug.
(engl.  Schtsse)
Brieffsend  jed.  Art  auf  Verl.  auch  mit  d.
Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  8.  Aug

(engl.  Schiffe)

Jaluit  57  Tage

Jaluit  51  Tage

 

6.  Aug.  1040

 

)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs.  Die  Post  ist  fällig  Landungs.]  Die  Pott  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
..  ..  19*.  29*.  Juli  «  .
veuwmumämaykkkel.  l-—--.---.J."«  -  VII-FR-  Neapet»..515«.Juu
d  Neapel.  .  .  .  23“.  Juli  5“.  Aug.
..  Srindisi  .  .  .  18.  Juli  —  —  3
eutch-Ssalrihe  Prinoet  .  O6.  #ms.  Neapel.  .  .  15“"“.  19“.  29“.  Juli  12“.Aug.
————  .  #  –  Brindisi  .  .  .  25.  Juli  8.  Aug.
Marseille.  .  .  22.  Juli  5.  Aug.
deutsch-Südwestafrika  7«.«  Liverpool..lüb.Vancouv.18.3uli8.Aug.
Southampton»22.Ju1112.Aug.  Plymouth
nördl.Tetl  d.  Schutgeb.])  Southampton  jeden.  Sonntag  Kiantschon  Llomeuth,.  über  San  Francisco  unbe-Hamburg
  15“  jed.  Mts.  Le  Havre  oder  stimmt  (5—6mal  monatl.)
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  227.  Juli  12“.  Aug.  Queenstown  *
Southampton  jeden  Sonntag  Sibir.  Eisen-  unbestimmt
—  —  ——  —  bahn.  .  .  JG6  bis  4  mal  wöchentlich)
Hamburg  15".  jed.  Mis.  Plymouth  üb.  Vancouv.
Kamernn  Southampton  30“  jed.  Mts.  6  Queenstovn,
Liverpool  19.  Juli  amoga  oder  Havre  über  San  Francisco
—  —  —  —  od.  Plymouthi  (unbestimmt)
den  Narolinen,  !1  I  —.-—-.---  «  "
Marianen,  Neapel  19“.  29“.  Juli  Cogo  Hamburg  2.  15  19.  24°.  jed.  Nts.
Palan--Inseln  Southampton  30“.  jed.  Mts.

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="791" />
        G  7I13  ꝛ

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

Letzte  Nachrichten

Reise

 

 

 

 

 

ostdampfer

V  ipf  von  nach  bis  9.  Juli  1909.
„Adolph  Woermann"  Durban  "  Hamburg  am  25.  Juni  ab  GCast  London.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  «  Kamerun  am  5.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  .  Burutu  s  Hamburg  am  5.  Juli  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  25.  Juni  in  Lüderitzbucht.
„Eduard  Bohlen“  ·  Swakopmund  Kapstadt  am  8.  Juli  ab  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“  .  Hamburg  Kilwa  am  28.  Juni  Dover  passiert.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  10.  Juli  ab  Hamburg.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  30.  Juni  ab  Swakopmund.
„Frieda  Woermann“  ·  Notonou  Hamburg  am  6.  Juli  ab  Dakar.
„Gertrud  Woermann“.  .  Delagoa  Bay  Hamburg  am  5.  Juli  ab  Zanzibar.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  7.  Juli  in  Victoria.
„Heuriette  Woermann“  .  Hamburg  Mossamedes  am  22.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  9.  Juli  in  Lome.
„Jeannette  Woermann“  .  Hamburg  Assinie  am  8.  Juli  in  Dakar.
„Kurt  Woermann“.  .  Hamburg  Akkra  am  8.  Juli  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  .  Hamburg  .  Burutu  am  28.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  .  Calabar  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  .  Hamburg  Duala  am  3.  Juli  in  Duala.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  3.  Juli  ab  Teneriffe.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  11.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  30.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Otto  Wocrmann“.  .  Hamburg  Assinie  am  28.  Juni  in  Assinie.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  6.  Juli  Ouessant  passiert.
„Thekla  Bohlen".  .  Hamburg  Kotonou  am  30.  Juni  ab  Las  Palmas.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea".  .  Calabar  Hamburg  am  29.  Juni  in  Sekondi.
„Ramerun“  .  Kamerun  Hamburg  am  8.  Juli  ab  Teneriffe.
„Lome  .  Hamburg  Kotonou  am  16.  Juli  ab  Hamburg.
„Otavé  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Juli  ab  Hamburg.
„Swakopmund“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Juli  in  Lome.
„Togo"  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  Juli  ab  Rotterdam.
„Windhuk“  Hamburg  Durban  am  4.  Juli  in  Rotterdam.
„Savoia“.  Mossamedes  Hamburg  am  3.  Juli  ab  Lagos.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Friderun"“  .  Hamburg  Akkra  am  5.  Juli  in  Axrim.
„Henner“.  .  Rio  Nunez  «  Hamburg  am  8.  Juli  Dover  passiert.
„Immo“  .  Hamburg  Rio  Nunez  am  1.  Juli  in  Sierra  Leone.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  8.  Juli  Curhaven  passiert.
„Ingo"“  Mossamedes  Hamburg  am  3.  Juli  ab  Mossamedes.
„Ingraban'““.  Durban  Hamburg  am  1.  Juli  ab  Durban.
„Irmfried“  .  Hamburg  s  Akkra  hAnm  24.  Juni  in  Lome.
„Irmgard“  .  Akkra  Hamburg  am  28.  Juni  ab  Sekondi.
„Ivo“  ..  Haniburg  Rio  Nunez  am  6.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Walburg“  .  Hamburg  Akkra  am  5.  Juli  in  Arim.
        <pb n="792" />
        G714  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HZeydt'sches  Kolonlalkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  ö4.

 

 

 

 

Telephon:  Amt  l  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtkontor“.  10.  Juli  1909.
*i'e  #  „  vor-  1  «
stät-L  Kapital  n  ket  Koet  -  «Nachfrage«91ngcliot
jahr  Al  lahr  dende  dende  Lso  %
.  s
1907  1  850  000  1.  10.  10  0  Airikanische  Kompagnie  A.-.  72  76
1906  2  000  000,  1.  1.  —  4  Bornco-Kautschul-Compagnie  A-GG.  —  60
1905  750  000  1.  4.  8  15  Bremer  Rolonial-Handelsgesellschaft  vorm.
.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  .  174  179
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafritanische  Bergwerk  Sgesellschaft  70  —
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  80
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  China-Erxport-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  230  —-1891
  2  600  000  1.  10.  7  7  Chocolà  Plautagen-Gesellschat  103  10r
1905  220  000  1.  1.  13  200  Debundscha-Pflanzung  .  4  120  —
1900  800  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  65
1878  2  750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Geselschaft,
«  .  der  Südsee-Inseln  ..  308  —
1885  2  000  000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  arita  1810  1860
1907  2  500  000  1.  1.  —  0  Dedutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  .I  —  55
1902  1  000  000  1.  1.  .  0  Deutsche  Samva-Gesellschaft  —  5
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephoophat  Akt.=  Ges.  ..  23  233
1902  1  000  000  1.  5.  2  3  Deutsche  Togogesellschafftt  6ö0  65
1885  11  721  000  1.  1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  ..  1171118
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  “  80.—
4  —  —  do  do  Vorz.-Aktien  —  1.225
1903  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½  %  Schuldverschrei-  I
·  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  ..  96—  97
18997.  2250  000  I1.  1.  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handele  Fesellschaft  .  97  10
1899  4000  O000  1.  1.  0  0O  Gecsellschaft  Nordwestkamern  t.  A.  —  X  10
360  000  0  do  do  .  .  th  B...»-24I.«:Zs)
1898  1  000  000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Südkamernn:  Hit.  A.  93  #  —
100000  10  0  do  do  Lit.  B.’  —  8
1889  2000000  11.  10..  O0  Guatemala  Plantagen—  Gesellschaft  ....  —  19
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  10
1889  3000  000  1.  10.  0  „0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1200  000  1.  1.  15,  20  Jaluit-  Gesellschaft.  geteilte  Aktien  217  2419
.  (55enns,sklseme...  ..-Ø2:-M),—.«24W,——
1904  1  000  000  1.  1.  —  0  LKamerme  Bergwerks-Aktiengesellschaft  —  10
1906  3000  000  1.1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —.  55
1895  10  000  000  1.1.  D  0  Kaoaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  94  *W
1903  1  000  000  1.1.  —  O0O  RKautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  65
1899  2  000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzgungs-Gesellschafff  83  87
1885  6  000  CO0C0  1.  4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-  Anteile  .  99  102
0  0  Stamm-Anteile  17  50
1906  1  200  000  1.  1.  —  —  Ostafrika-Kompagnie  ...  (8  72
1904.  21  000  O00  1.  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile
(vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
i  s  1200«li1teks.1lsltmxsgalanttem...  102  1003
1900  20  000  000  1.  4.  0  Stavi-  Minen=  und  Eisenbahngesellschafftt  221  222
200  000  10  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.  Gesellsch.  Genußicheine  XKF  121.  —  .  122.—
1902  LC  125  000  1.  1.  30  50  Paeific  Phosphate  Co.  728  71.  L
18907  2  000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  ..  —  82
1895  1  500  000  1.  1.  0  0„O  MRiheinische  Handei-Rlantagengesellsaut.  —  10
1903  800  000  1.  1.  ·0  0  Safata-Samoa=  Gesellschaft  .  ..  50  —
19050  2  000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Ramschuk-Compagnie  .  —  140
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  .  83  86
1900  C  500  000  1.  7.  0  0  Sguth  African  Territorie  14  sh  3  14  Sh  6
1892  W  2000  000  1.  7.  0  5  SJouth  West  Africn  l(0.  35  sh  35  S#  6  U
1893  869  100  1.  1.  0  (!)  Ulsambara  Kaffeebangesellschaft  Stamm-  Anteile  25  zofr.  32  zöfr
142  200  0  0  do  Vorzugs-Anteile  —  50
1897  2  100  000  1.  1.  6  9  Weestafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  111  113
1897  4500  000  1.  1.  .0  Westafrikanische  Pflanzungs  gesellschaft  Victoria
zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50
·  —  8  do  Vorz.-Aktien  100  L
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Wecstdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oslar  Biesenthal,  Berlin.
Veilag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  8Wes,  Kochraße  68  71.
Ausgegeben  am  15.  Juli  1909.

 

Dieser  Nummer  liegt  das  3.  Heft  des  XXII.  Band  8  der  Mit  eil  e  aus  den
d  Schutzgebieten“  ##ei  Oeft  e  *  tt  nungen  a
        <pb n="793" />
        eutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  KAugust  1909.  Uummer  15.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herauskegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckalman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblan  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Versagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich-Ungarns,  b)  M.  5,—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berliu  SWôs,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Ausführungsbestimmungen
  zu  den  Verordnungen  des  Reichskanzlers  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika  vom
28.  Jannar  1909  und  betr.  die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  5.  und  25.  Februar  190)9.
Vom  15.  Mai  1909  S.  715.  —  DeSsgleichen  betr.  Ergänzung  der  Verordnung  vom  15.  Dezember  1905,  betr.  die  Einwanderung
  in  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutgebiet.  Vom  12.  Juni  1909  S.  717.  —  Verfügung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun,  betr.  Errichtung  der  Dienststelle  eines  Eisenbahnkommissars  in  Duala  für  den  Bau  und  Betrieb  der
Nordbahn  und  der  Mittellandbahn.  Vom  20).  Mai  1909  S.  718.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.
Verhütung  und  Bekämpfung  ansteckender  gemeingefährlicher  Krankheiten.  Vom  29.  Mai  1909  S.  718.  —  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Anwerbung  und  Ausführung  von  Eingeborenen  im  Schutzgebiet
Deutsch-Neuguinea.  Vom  4.  März  1909  S.  719.  —  Die  Deutsch--Ostafrikanische  Gesellschaft  S.  724.  —  Personalien  S.  727.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Brunnenanlagen  und  wirtschaftliche  Verhältnisse  in  Groß-Ufiome  S.  728.
Kamerun:  Aus  dem  Maka-Gebiet  S.  729.
Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  730.  —  Die  Forschungserpedition  Frobenius  in  Togo  S.  731.  —
Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  IV.  Viertel  des  Ralenderjahres  1908  im
Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  732.

Deutsch-Südwestafrika:  Fische  in  der  Etoschapfanne  S.  735.  —  llbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  735.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schuygebiets  Deutsch-Südwestafrika
  in  den  Monaten  Februar  und  März  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  737.

Deutsch-Neuguinea:  Deutsch-englische  Grenzerpedition  in  Neuguinea  S.  739.  —  Eine  Fahrt  auf  dem  Kaiserin
Augustafluß  S.  739.

Samoa:  Ulbeersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutzgebiets  Samoa  im  Kalenderjahre  1908  S.  742.  —  Schiffsverkehr

  im  Hafen  von  Apia  während  des  Kalenderjahres  1908  S.  744.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  in  Togo  S.  745.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Gesundheitsdienst  in  Französisch-Guinea  (Schluß)
746.  —  Die  Baumwollindustrie  in  Großbritannien  und  Irland  1908  S.  752.  —  Baumwollanbaufläche  Agyptens  1909
753.  —  Baumwollanbau  im  Fergana-Gebiet  S.  753.  —  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  Ende  Mai  1909  S.  754.  —  Schlußbericht  über  die  Baumwollernte  in  den  Ver.  Staaten  von  Amerika
S.  755.  —  Kakao-Ausfuhr  Brasiliens  1908  und  im  ersten  Vierteljahr  1909  S.  756.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen
  Republik  vom  Januar  bis  April  1909  S.  757.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Juni  1909  S.  757.  —
Ernteerträge  der  Kapkolonie  1908/09  S.  757.  —  Der  Außenhandel  Transvaals  1908  S.  756.  —  Nord-Nigeria  S.  758.
—  Nyassaland  S.  759.  —  Kapkolonie  S.  759.  —  Bestimmungen  über  die  Durchfuhr  durch  das  Uganda-Schutzgebiet
S.  759.  —  Einfuhr  von  Pflanzen  nach  Transvaal  S.  760.  —  Gewährung  von  Vorzugszöllen  zwischen  dem  Südafrikanischen
  Zollverein  und  Neuseeland  S.  760.  «

m  FI-Vermischtes:

  Gründung  eines  Mädchenheims  in  Keetmanshoop  S.  760.  —  Kolonialabteilung  auf  der  oberpfälzischen
  Rreisausstellung  in  Regensburg  1910  S.  761.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  761.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  761.  —  Schiffsbewegungen  S.  765.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  766.

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teil
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Kusführungsbestimmungen
  zu  den  Verordnungen  des  Beichskanzlers  betr.  die  Selbstverwaltung
in  Deutsch-Südwestafrikka  vom  28.  Januar  1909  und  betr.  die  Schaffung  kommunaler

Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  5.  und  25.  Februar  1909.
Vom  15.  Mai  1909.

Auf  Grund  der  §§  2,  10,  23,  77  und  84  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend
die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Jannar  1909  (Kolonialblatt  Seite  141)
        <pb n="794" />
        716

und  der  §§  2  und  1  der  Verordnungen  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Schaffung  kommunaler
Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  5.  und  25.  Februar  1909  (Kolonialblatt  Seite  152  und
243)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Schaffung  kommunaler  Verbände.

§  1.  Die  Verordnungen  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Schaffung  kommunaler  Verbände
in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  5.  und  25.  Februar  1909  werden  für  die  Wohnplätze  Windhuk,
Klein-Windhuk,  Swakopmund,  Karibib,  Omaruru  und  Okahandja  mit  sofortiger  Wirkung  in
Kraft  gesetzt.

Einführung  der  Gemeindeordnung.

§  2.  Die  Gemeinde-Selbstverwaltung  tritt  für  die  kommunalen  Verbände  Windhuk,  Klein-Windhuk,
  Swakopmund,  Karibib,  Omaruru  und  Okahandja  mit  der  Maßgabe  in  Kraft,  daß  die  auf
die  Vorbereitung  der  Einführung  sich  beziehenden  Vorschriften  sofort,  die  gesamten  Vorschriften  in
Teil  I  A  der  Verordnung  vom  1.  September  1909  ab  gelten.

Der  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  der  Teile  1  B  und  II  der  Verordnung  wird  noch
bestimmt  werden.

Gemeindebezirke.

§&amp;amp;  3.  Die  Gemeindebezirke  der  in  §  1  genannten  Ortschaften  umfassen  in  ihrer  räumlichen
Ausdehnung  das  Gebiet,  welches  die  auf  den  Amtern  der  in  §  2  genannten  Ortschaften  ausliegenden
Pläne  als  Weichbild  der  betreffenden  Gemeinde  ausweisen.

Zusammensetzung  des  Gemeinderates.

§  4.  Die  Zahl  der  Gemeinderatsmitglieder  beträgt  je  acht  für  die  Gemeinden  Windhufk,
Swakopmund,
je  sechs  für  die  Gemeinden  Karibib,  Okahandja,  Omaruru  und
vier  für  die  Gemeinde  Klein-Windhuk.

§*  5.  Wählen  die  Gemeinderatsmitglieder  den  Gemeindevorsteher  aus  ihrer  Mitte,  so  tritt
in  die  frei  werdende  Stelle  der  zuständige  Ersatzmann  ein.

§  6.  Berechtigt  und  verpflichtet,  je  einen  Vertreter  in  den  Gemeinderat  zu  wählen,  sind
in  den  einzelnen  Gemeinden  die  nachfolgenden  berufsständischen  Gruppen:
Es  wählen  in  Windhuk:
a)  die  Kaufleute,
b)  die  Handwerker  und  Gewerbetreibenden,
c)  die  Farmer  und  Siedler,
d)  die  Beamten,  die  Angehörigen  der  freien  Berufe  und  die  Angestellten  in  öffentlichen
Betrieben;
in  Swakopmund:
a)  die  Kaufleute,
b)  die  Gewerbetreibenden,
c)  die  Handwerker,
d)  die  Beamten,  die  Angehörigen  der  freien  Berufe  und  die  Angestellten  in  öffentlichen
Betrieben;
in  Karibib:
a)  die  Kaufleute  und  Gewerbetreibenden,
b)  die  Beamten  und  Angehörigen  der  freien  Berufe,
Tc)  die  Angestellten  in  öffentlichen  Betrieben;
in  Okahandja  und  Omaruru:
a)  die  Kaufleute  und  Gewerbetreibenden,
b)  die  Farmer  und  Siedler,
c)  die  Beamten,  die  Angehörigen  der  freien  Berufe  und  die  Angestellten  in  öffentlichen
Betrieben;
in  Klein-Windhufk:
a)  die  Farmer  und  Siedler,
b)  die  Handels=  und  Gewerbetreibenden,  die  Beamten  und  Angestellten  in  öffentlichen
Betrieben.
Unter  „Angehörigen  der  freien  Berufe“  im  Sinne  dieser  Vorschrift  sind  die  Arzte,  Rechtsanwälte,
  Geistlichen  und  Missionare  zu  verstehen.
        <pb n="795" />
        717  20

Wahlgeschäfte.

§  7.  Vorbereitung  und  Leitung  der  Wahl  stehen,  solange  der  Gemeinderat  sich  nicht
konstituiert  hat,  dem  Bezirksamtmann  oder  Distriktschef  des  betreffenden  Verwaltungsbezirkes  zu.
Das  zuständige  Amt  hat  für  diese  Wahl  alle  Pflichten  und  Rechte,  die  sonst  dem  Gemeinderat
zustehen.  (Vgl.  §§  26  bis  32,  §  85  der  Verordnung.)

§  8.  Nach  geschehener  Annahmeerklärung  der  auf  sie  gefallenen  Wahl  sind  die  Gemeinderatsmitglieder
  ungesäumt  zu  verpflichten  (§  35)  und  zur  alsbaldigen  Wahl  eines  Gemeindevorstehers
anzuhalten  (§  37  bis  §  44).  ·

§  9.  Nach  stattgefundener  Verpflichtung  des  Gemeindevorstehers  gilt  der  Gemeinderat
als  konstituiert.

Ausübung  der  Aufsicht.

§  10.  Die  Aufssicht  über  die  Verwaltung  der  Gemeinde  wird  bis  auf  weiteres  den  zuständigen
  Bezirks=  und  Distriktsämtern  dergestalt  übertragen,  daß  sie  zu  allen  Maßnahmen  befugt
und  verpflichtet  sind,  welche  die  Gemeindeordnung  der  „Aufsichtsbehörde“  zuweist.  Die  Ausübung
der  dem  „Gouverneur“  anheimgegebenen  Rechte  verbleibt  bei  diesem.

Übergang  fiskalischer  Einrichtungen.
§*  11.  Soweit  auf  den  der  Gemeindeverwaltung  unterstellten  Gebieten  Verwaltungsmaßnahmen
  bereits  getroffen  oder  Einrichtungen  und  Anlagen  staatlicher  Natur  bereits  vorhanden  sind,
wird  der  UÜbergang  für  jede  Gemeinde  besonders  geregelt  werden,  nachdem  der  Gemeinderat  Gelegenheit
  zur  Außerung  hierüber  gehabt  hat.
Rechtshilfe.
§*  12.  Zwischen  den  staatlichen  Behörden  und  den  Gemeinderäten  sowie  zwischen  den
Gemeinderäten  unter  sich  besteht  innerhalb  ihrer  zuständigen  Geschäftsführung  die  Verpflichtung
gegenseitiger  Rechtshilfe.
§  13.  Die  zuständigen  örtlichen  Polizeibehörden  sind  verpflichtet,  dem  Gemeinderat  halbjährlich
  einmal  eine  Aufstellung  der  Ab=  und  Zugänge  in  der  Einwohnerschaft  zu  übersenden.
§  14.  Die  Gerichte  sind  verpflichtet,  den  Gemeinderäten  Mitteilung  zu  machen,  sobald
hinsichtlich  eines  Einwohners  ein  Fall  des  §F  17  a  bis  c  der  Reichskanzler-Verordnung  vom
28.  Januar  1909  eintritt.
Windhuk,  den  15.  Mai  1909.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
v.  Schuckmann.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ergänzung  der  Verordnung
  vom  15.  Dezember  1905,  betr.  die  Einwanderung  in  das  deutsch  südwestafrikanische
  Schutzgebiet.

Vom  12.  Juni  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509),  betreffend  die
seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  wird  hiermit  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet
verordnet,  was  folgt:

§  1.  Der  §  1  der  Verordnung  vom  15.  Dezember  1905,  betreffend  die  Einwanderung
in  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  (Kol.  Bl.  1906,  S.  421),  erhält  folgenden  Zusatz:

7.  nicht  imstande  ist,  in  einer  europäischen  Sprache  seinen  Namen  zu  schreiben.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Windhuk,  den  12.  Juni  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.
        <pb n="796" />
        W  718  20

Verfügung  des  GCouverneurs  von  Kkamerun,  betr.  Errichtung  der  Dienststelle  eines
Eisenbahnkommissars  in  Duala  für  den  Bau  und  Betrieb  der  Nordbahn  und  der
«  Mittellandbahn.
Vom  29.  Mai  1909.

Auf  Grund  der  gemäß  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung
  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  erteilten  Ermächtigung
verfüge  ich  hiermit,  was  folgt:

§  1.  Der  Eisenbahnkommissar  für  den  Bau  und  Betrieb  der  Nordbahn  und  der  Mittellandbahn
  hat  seinen  Dienstwohnsitz  in  Duala.

Er  ist  dem  Gouverneur  oder  dessen  Stellvertreter  unmittelbar  unterstellt.

Er  ist  der  Dienstvorgesetzte  der  ihm  zugeteilten  Beamten,  die  er  gemäß  §  80  des  Reichsbeamtengesetzes
  disziplinarisch  mit  Warnung  und  Verweis  bestrafen  kann.

§  2.  Die  Rechte  und  Pflichten  des  Eisenbahnkommissars  bestimmen  sich  nach  der  Bauund
  Betriebskonzession  für  die  Kamerun-Eisenbahngesellschaft  (Kol.  Ges.  Bd.  10  S.  163),  nach  dem
mit  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsgesellschaft  abgeschlossenen  Vertrag  über  den
Bau  einer  Eisenbahn  von  Duala  nach  Edea  und  nach  den  über  Bau  und  Betrieb  der  Mittellandbahn
  noch  abzuschließenden  Verträgen.

§  3.  Der  Eisenbahnkommissar  ist  zur  Erteilung  der  für  den  Bau  der  Nordbahn  und  der
Mittellandbahn  erforderlich  werdenden  polizeilichen  Genehmigungen  zuständig.

Soweit  es  sich  um  Genehmigungen  allgemein  landespolizeilicher  Natur  handelt,  hat  er  sich
des  Einverständnisses  der  beteiligten  örtlichen  Gouvernementsorgane  zu  vergewissern.  Läßt  sich  dieses
Einverständnis  nicht  erzielen,  so  hat  er  die  Entscheidung  des  Gouverneurs  einzuholen.

§  4.  Der  Eisenbahnkommissar  bestimmt  im  Einvernehmen  mit  den  zuständigen  örtlichen
Verwaltungsbehörden,  den  Bauleitenden  der  Baufirmen  und  den  Vertretern  der  nicht  fiskalischen
Bauherren  die  für  den  Bahnbau  benötigten  Grundstücke.  Wird  ein  Einvernehmen  nicht  erzielt,  so
hat  er  die  Entscheidung  des  Gouvernements  einzuholen.

Soweit  es  sich  um  Grundstücke  handelt,  die  nicht  dem  Schutzgebietsfiskus  gehören  oder  an
denen  Rechte  Dritter  bestehen,  haben  die  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörden  das  Weitere

wegen  Erwerbs  dieser  Grundstücke  für  den  Bahnbau  auf  Antrag  des  Eisenbahnkommissars  zu
veranlassen.

§  5.  Der  Eisenbahnkommissar  ist  befugt,  im  Rahmen  der  ihm  zur  selbständigen  Bewirtschaftung
  überwiesenen  Mittel  und  ihrer  Zweckbestimmung  Ausgaben  zu  leisten  und  auf  die  Bezirkskassen
  an  zuweisen.  '

Die  Rechnungs-  und  Wirtschaftsführung  hat  der  Eisenbahnkommissar  nach  den  allgemeinen
Verwaltungsvorschriften  abzuwickeln,  soweit  dafür  keine  besonderen  Vorschriften  ergehen.

§  6.  Die  Dienststelle  des  Eisenbahnkommissars  wird  am  1.  Juni  1909  errichtet.  Mit  dem
gleichen  Tage  wird  das  in  Duala  bestehende  Eisenbahnamt  aufgehoben.

Buea,  den  29.  Mai  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hansen.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Verhütung  und  Bekämpfung
anstechender  gemeingefährlicher  Krangheiten.
Vom  29.  Mai  1909.
Auf  Grund  des  F  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)
wird  hiermit  folgendes  verordnet:

§  1.  Jede  Erkrankung  an  ansteckenden  gemeingefährlichen  Krankheiten  ist  der  für  den
Aufenthaltsort  des  Erkrankten  oder  den  Sterbeort  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  unverzüglich
  anzuzeigen.
        <pb n="797" />
        G  J19  20

Zur  Anzeige  sind  verpflichtet:

der  zugezogene  Arzt,

der  Haushaltungsvorstand,

jede  sonst  mit  der  Behandlung  oder  Pflege  des  Erkrankten  beschäftigte  Person,

derjenige,  in  dessen  Wohnung  oder  Behausung  der  Erkrankungs=  oder  Todesfall  sich
ereignet  hat,

der  Arbeitgeber,
der  Schulvorstand,

sobald  ihnen  die  Erkrankung  und  ihr  ansteckender  gemeingefährlicher  Charakter  bekannt  geworden  ist.

§  3.  Personen,  welche  an  ansteckenden  gemeingefährlichen  Krankheiten  leiden,  oder  hinsichtlich
  welcher  der  Verdacht  besteht,  daß  sie  an  einer  solchen  Krankheit  leiden,  kann  vom  Gouverneur
der  Aufenthalt  in  bestimmten  Orten  oder  Gegenden  verboten  werden.

Der  Gouverneur  kann  anordnen,  daß  solche  Personen  zum  Zwecke  der  Behandlung  oder
Beobachtung  ihren  Aufenthalt  in  bestimmten  Isolierhäusern  beziehungsweise  Kranken=  oder  Beobachtungslagern
  zu  nehmen  haben.

Der  Gouverneur  kann  die  Befugnis,  die  in  Absatz  1  und  2  bezeichneten  Anordnungen  zu
treffen,  auf  andere  Beamte  übertragen.

§  4.  Der  Gouverneur  bezeichnet  durch  öffentliche  Bekanntmachung  diejenigen  Krankheiten,
welche  im  Sinne  dieser  Verordnung  als  ansteckende  gemeingefährliche  Krankheiten  anzusehen  sind,
und  diejenigen  Bezirke,  in  denen  die  Anzeige  von  diesen  Krankheiten  jeweilig  zu  erstatten  ist.

§*  5.  Mit  Haft  —  bei  Eingeborenen  mit  Gefängnis  mit  Zwangsarbeit  bis  zu  sechs  Wochen  —
oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  .7  wird  bestraft,  wer  die  ihm  nach  8  2  obliegende  Anzeige  unterläßt

Wird  die  Anzeige  von  einem  der  nach  §  2  dazu  Verpflichteten  rechtzeitig  gemacht,  so  tritt
eine  Strafverfolgung  der  übrigen  Verpflichteten  nicht  ein.

§  6.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juli  1909  in  Kraft.
Lome,  den  29.  Mai  1909.

Der  Gouverneur.
Graf  Zech.

d

—

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Knwerbung  und
AKusführung  von  Eingeborenen  im  Schutzgebiet  Deutsch-Heuguinea.
Vom  4.  März  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  vom  10.  September  1900  (Reichs-Gesetzbl.
S.  813)  in  Verbindung  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea
  folgendes  bestimmt:

§  1.  Die  Anwerbung  von  Eingeborenen  zur  Verwendung  als  Arbeiter  ist  nur  gestattet

a)  zur  Überführung  aus  einem  Teile  des  Schutzgebiets  nach  einem  anderen  Teile
desselben,

b)  zur  Ausführung  aus  dem  Bismarck-Archipel  und  den  zum  Schutzgebiet  gehörigen
Salomon-Inseln  nach  den  dazu  berechtigten  deutschen  Plantagen  außerhalb  des
Schutzgebietes,  jedoch  aus  dem  Bismarck-Archipel  nur  bei  Nachweis  der  Anwerbung
durch  den  Berechtigten  vor  dem  15.  August  1888.

Soweit  hiernach  die  Verbringung  der  Angeworbenen  über  See  erforderlich  ist,  gelten  dafür
die  nachstehenden  Bestimmungen.

§*  2.  Die  Anwerbung  von  Eingeborenen  gilt  als  über  See  ausgeführt,  wenn  der  Arbeitsort
mehr  als  drei  Seemeilen  von  dem  Heimatsort  entfernt  ist  und  die  Reise,  sei  es  zur  Anwerbebehörde,
sei  es  nach  dem  Arbeitsorte,  tatsächlich  über  See  zurückgelegt  wurde.
        <pb n="798" />
        720  20

&amp;amp;  3.  Die  Anwerbung  ist  nur  auf  Grund  einer  schriftlichen  Erlaubnis  des  Gouverneurs
und  im  Inselgebiet  der  Vorstände  der  Bezirksämter,  in  deren  Gebiet  die  Anwerbung  erfolgen
soll,  statthaft.

Anträge  auf  Erteilung  der  Erlaubnis  sind  von  den  Unternehmern  schriftlich  zu  stellen.

Die  Erlaubnis  wird  für  bestimmte  Gebiete  und  auf  eine  bestimmte  Anzahl  von  Arbeitern  erteilt.

Wird  der  Antrag  abgelehnt,  so  ist  der  Bescheid  mit  Gründen  zu  versehen.

Die  Anwerbung  von  Eingeborenen  des  alten  Schutzgebietes  Deutsch-Neuguinea  als  Arbeiter
für  das  Inselgebiet  wird  nicht  gestattet.

§  4.  Die  höchste  Zahl  der  Arbeiter,  welche  einem  Schiffe  nach  außerhalb  des  Schutzgebietes
  auszuführen  erlaubt  ist,  bestimmt  sich  danach,  daß  unter  Deck  für  jeden  angeworbenen
Arbeiter  ein  Flächenraum  von  1  cm  und  ein  Luftraum  von  1,50  chm  vorhanden  sein  muß.

Für  Schiffe,  welche  Arbeiter  nur  innerhalb  des  Schutzgebietes  befördern,  darf  unter  der
Voraussetzung,  daß  sie  einen  durch  Sonnen=  und  Regensegel  gut  geschützten  Deckraum  haben,  dieser
Deckraum,  soweit  er  nicht  zu  den  Schiffsmanövern  gebraucht  wird,  als  Flächenraum  (1  am  für  den
Kopf)  mit  in  Rechnung  gezogen  werden.

Für  jeden  daneben  für  die  Arbeiter  bestimmten  Quadratmeter  Fläche  unter  Deck  muß  jedoch
ein  Luftraum  von  1,50  chm  vorhanden  sein.

§*  5.  An  Bord  muß  jedem  Arbeiter  an  Beköstigung  wenigstens  gewährt  werden:  täglich
625  g  Reis  und  41  Frischwasser,  außerdem  wöchentlich  750  g  Fleisch  oder  Fisch;  ferner  find  ihm
zu  verabreichen  1  Decke,  1  Eßnapf  und  wöchentlich  18  g  Tabak  und  1  Tonpfeife.

An  Stelle  des  Reis  können  Feldfrüchte  in  entsprechender  Menge  gegeben  werden,  so  zwar,
daß  625  g  Reis  3  kg  Feldfrüchten  gleich  gesetzt  werden.  Hartbrot  kann  in  der  Menge  von
wenigstens  300  g  an  Stelle  der  halben  Tagesrationen  verabreicht  werden.

§  6.  Das  Schiff  muß  mit  Arzneimitteln  und  Verbandstoffen  genügend  versehen  sein,  und

zwar  muß  sich,  abgesehen  von  den  für  die  Schiffsbesatzung  vorgeschriebenen  Arzneimitteln,  an  Bord
mindestens  befinden:

Chinin  hydroel.  in  Tabletten  und  Lösung,  Bittersalz,  Rizinusöl,  Opiumtinktur  oder  Chlorodyne,
  Salmiak  mit  Lakritzen,  Jodoform,  Sublimat,  Lysol  oder  Kreolin  oder  Karbolseifenlösung,
Borsalbe  oder  Vaselin,  Bismuth  subnit.,  Krätzesalbe,  grüne  Seife,  Alaun  oder  Kali  permang.,
Verbandwatte,  Verbandgaze,  Mullbinden,  dreieckige  Tücher,  Flanellbinden,  Heftpflaster,  Fieberthermometer,
  Schere,  Skalpell  oder  Lanzette,  Haarpinsel,  Salbenspachtel,  Einnahmegläser,  Tee,  Zucker.

§  7.  Die  zur  Anwerbung  zu  verwendenden  Schiffe  müssen  von  der  Behäörde  schriftlich  als
für  diesen  Zweck  geeignet  erklärt  werden.

Dabei  ist  die  höchste  Zahl  der  Arbeiter,  welche  ein  Schiff  anfnehmen  darf,  nach  §  4
festzusetzen.

Die  mit  der  Anwerbung  zu  beauftragenden  Personen  sind  der  Behörde  jeweils  namhaft  zu
machen,  welche  berechtigt  ist,  ihr  ungeeignet  erscheinende  Personen  auszuschließen.

Kommt  es  gelegentlich  der  Anwerbung  zu  feindlichen  Zusammenstößen  mit  den  Eingeborenen,
  so  ist  der  Schiffsführer  verpflichtet,  der  nächst  erreichbaren  Verwaltungsbehörde  Anzeige
hiervon  zu  erstatten.

§*  8.  Zur  Anwerbung  von  Eingeborenen  zum  Zwecke  der  Verwendung  als  Arbeiter,  ohne
daß  ihre  Verbringung  über  See  hierbei  erforderlich  ist,  bedarf  es  keiner  Erlaubnis.

Die  nachfolgenden  Bestimmungen  haben  dagegen  entsprechende  Anwendung  zu  finden.

Die  Behörden  können  in  einzelnen  Fällen  Ausnahmen  gewähren.

§  9.  Bei  Anwerbung  über  See  soll  Verträgen,  die  nicht  auf  eine  Verpflichtungsdauer  von
drei  Jahren  lauten,  in  der  Regel  die  Genehmigung  versugt  werden.

Der  Inhalt  des  Vertrages  muß  dem  beifolgenden  Muster  (Anlage  1)  entsprechen.

Zusätze  sind  gestattet,  soweit  sie  den  gesetzlichen  Bestimmungen  nicht  zuwiderlaufen.

Die  ein=  oder  mehrmalige  Verlängerung  des  Vertrages  nach  Ablauf  der  Vertragszeit  kann
genehmigt  werden,  wenn  Arbeiter  und  Arbeitgeber  darüber  einverstanden  sind.

Eine  Verhandlung  darüber  ist  von  der  Behörde  des  Arbeitsortes  aufzunehmen.

Diese  kann  auf  Antrag  Ausnahmen  hiervon  gestatten.
        <pb n="799" />
        G  721  20

§  10.  Ehe  die  Angeworbenen  in  Dienst  gestellt  werden,  sind  sie  der  Verwaltungsbehörde
des  Anwerbebezirkes  oder  des  Bestimmungsorts  vorzustellen.

Die  für  ein  anderes  Schutzgebiet  angeworbenen  Arbeiter  sind  dem  Bezirksamt  Herbertshöhe
und  der  Behörde  des  Bestimmungsortes  vorzustellen.

§  11.  Der  Anwerbende  hat  der  Behörde  (§  10)  ein  Verzeichnis  der  Angeworbenen  nach
anliegendem  Muster  (Anlage  2)  in  drei  Ausfertigungen  einzureichen,  von  denen  er  eine,  mit  der
vorgeschriebenen  Bescheinigung  versehen,  zurückerhält.

§*  12.  Die  Behörde  (§  10)  veranlaßt  die  Untersuchung  durch  einen  Arzt  oder  in  Ermanglung
  eines  Arztes  durch  einen  Heilgehilfen  und  entscheidet  über  die  Dienstfähigkeit.

Als  Arbeiter  dürfen  nur  gesunde  Leute  angeworben  werden,  welche  ausreichend  körperlich
entwickelt  und  nicht  altersschwach  find.

Zeitweilig  wegen  Krankheit  Dienstunfähige  hat  der  Arbeitgeber  bis  zu  ihrer  Wiederherstellung
zu  verpflegen  und  ärztlich  behandeln  zu  lassen;  die  Behörde  kann  ihre  Unterbringung  in  einem
besonderen  Krankenhause  anordnen.

Zeitweilig  wegen  Schwäche  nicht  vollkommen  Arbeitsfähige  können  zu  leichteren  Arbeiten
zugelassen  werden.

§J  13.  Der  Behäörde  obliegt  die  Überwachung  des  Dienstverhältnisses,  im  besonderen  die
Prüfung  der  Unterbringung,  Verpflegung,  Krankenhilfe  und  Löhnung  der  Arbeiter.

§  14.  Nach  Ablauf  der  Vertragszeit  sind  die  zu  entlassenden  Arbeiter  der  Behörde  des
Arbeitsortes  unter  Einreichung  eines  Verzeichnisses  nach  anliegendem  Muster  (Anlage  3)  vorzuführen.

Die  Behörde  veranlaßt  die  Untersuchung  durch  einen  Arzt  oder  in  Ermanglung  eines
Arztes  durch  einen  Heilgehilfen  und  bescheinigt  entweder  die  Zulässigkeit  der  Heimbeförderung  oder
ordnet  weitere  Behandlung  an.

Sind  Arbeiter  von  außerhalb  des  Schutzgebietes  zurückzubefördern,  so  findet  die  in  Absatz  1

vorgesehene  Vorstellung  nicht  nur  bei  der  Verwaltungsbehörde  des  auswärtigen  Arbeitsortes,  sondern
auch  bei  dem  Bezirksamt  Herbertshöhe  statt.

§  15.  Bei  der  Behörde  des  Arbeitsortes  ist  ein  Verzeichnis  (Stammrolle)  nach  anliegendem
Muster  (Anlage  4)  zu  führen.

§  16.  Der  Arbeitgeber  hat  halbjährlich,  Anfang  Januar  und  Anfang  Juli,  über  die
Veränderungen  in  seinem  Arbeiterbestande,  bei  Todesfällen  unter  Angabe  des  Todestages,  der
Todesursache  und  der  Höhe  des  Nachlasses,  an  die  Behörde  des  Arbeitsortes  Anzeige  zu  erstatten.

Sind  Veränderungen  nicht  vorgekommen,  so  ist  Fehlanzeige  zu  erstatten.

§  17.  Lohnguthaben  verstorbener  Arbeiter  sind  nebst  dem  übrigen  Nachlaß  durch  den
Arbeitgeber  an  die  Erbberechtigten  oder  Stammesangehörigen  des  Verstorbenen  in  dessen  Heimat
auszuantworten.

Bei  einem  Betrage  bis  zu  50  .“  einschließlich  kann  die  Ausantwortung  an  Verwandte
oder  Stammesangehörige  des  Verstorbenen,  welche  mit  ihm  in  demselben  Arbeitsverhältnisse  stehen,
erfolgen.  Der  Behörde  des  Arbeitsortes  ist  anzugeben,  daß  und  wie  die  Ausantwortung  erfolgt  ist.

§  18.  Der  Arbeitslohn  kann  bis  zu  einem  Drittel  am  Ende  jedes  Monats,  der  Rest  muß
nach  Ablauf  der  Dienstzeit  ausbezahlt  werden.

Bei  Auszahlung  in  Handelswaren  müssen  diese  zu  den  am  Bestimmungsort  für  Eingeborene
üblichen  Ladenpreisen  gerechnet  werden.

Die  Arbeiter  dürfen  nicht  gezwungen  werden,  für  den  gezahlten  Barlohn  beim  Arbeitgeber
Waren  zu  entnehmen.

§  19.  Die  tägliche  Arbeitsdauer  darf  zehn  Stunden,  die  von  einer  zweistündigen  Pause
für  die  Mittagsmahlzeit  und  Erholung  unterbrochen  werden,  nicht  übersteigen.
An  Sonntagen  darf  nicht  gearbeitet  werden.

Als  erlaubte  Sonntagsarbeit  ist  anzusehen:  Wartung  und  Pflege  des  Viehes,  dringende
Erntearbeiten,  deren  Aufschiebung  eine  Vermögensbeschädigung  zur  Folge  haben  würde;

Löschen  und  Laden  des  Postdampfers,  die  unaufschiebbare  Versorgung  von  Schiffen  aller
Art  mit  Wasser,  Lebensmitteln  und  Kohlen;
        <pb n="800" />
        W  J22  20

jede  Art  von  Arbeit,  die  zur  Verhütung  von  Unglücksfällen,  Gefahren  usw.,  kurz  von
Schickungen  durch  höhere  Gewalt  und  zur  Beseitigung  der  Folgen  von  Ereignissen  dienen,  die  durch
höhere  Gewalt  veranlaßt  worden  sind.

Es  ist  nicht  erforderlich,  die  Vornahme  solcher  Arbeiten  bei  der  Behörde  zur  Anzeige
zu  bringen.

Ferner  kann  in  einzelnen  Fällen,  die  in  der  vorstehenden  Aufzählung  nicht  enthalten  sind,
bei  nachgewiesenem  Bedürfnis  auf  vorherige  Anfrage  die  Erlaubnis  zur  Vornahme  von  Arbeiten
am  Sonntag  erteilt  werden.

Die  Erteilung  erfolgt  seitens  der  Verwaltungsbehörden.

§  20.  An  Land  muß  jedem  Arbeiter  hinreichende  Nahrung  gewährt  werden.  Als  solche
werden  erachtet  bei  einem  Pflanzungsarbeiter  von  etwa  60  kg  Körpergewicht  die  in  §  5  aufgeführten
Mengen  von  Nahrungsmitteln;  je  nach  der  körperlichen  Entwicklung  ist  entsprechend  mehr  zu  gewähren.

Dem  Arbeiter  ist  außerdem  zu  verabreichen:  eine  Schlafdecke,  ein  Eßnapf,  wöchentlich
wenigstens  18  g  Tabak,  eine  Tonpfeife,  25  g  harte  Seife  und  monatlich  ein  Lendentuch.  Diese
Reichungen  können  auf  den  Lohn  angerechnet  werden.

Für  die  Befolgung  dieser  Vorschriften  ist  neben  dem  Unternehmer  oder  Vorsteher  einer
Pflanzung  auch  das  mit  der  Obsorge  oder  Beaufsichtigung  der  Arbeiter  betraute  weiße  Personal
verantwortlich.

§  21.  Nach  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  müssen  die  Arbeiter  frei  in  ihre  Heimat
zurückbefördert  werden;  sie  haben  jedoch  nicht  das  Recht,  die  rechtzeitige  Heimbeförderung  zurückzuweisen.


§  22.  Für  die  Prüfung  und  Bescheidung  der  Anwerbepapiere,  die  Musterung  der  geworbenen
  Arbeiter  und  die  Besichtigung  und  Vermessung  der  Schiffe  sowie  für  die  Eintragung  in
die  Kontrollisten  ist  von  dem  Anwerbenden  eine  einmalige  Gebühr  von  5./4  auf  jeden  augeworbenen
Arbeiter  zu  entrichten.  «

Falls  die  Anwerbung  über  Land  erfolgt  und  die  Vertragsdauer  ein  Jahr  und  weniger
Zeit  umfaßt,  beträgt  die  Gebühr  1  7/4.

Bei  Vertragsverlängerung  werden  dieselben  Gebühren  entsprechend  erhoben.

Für  die  Ausfertigung  der  Anwerbeerlaubnis  sowie  für  jede  sonst  nach  dieser  Verordnung
erforderliche  Entscheidung,  Bescheinigung  oder  Erlaubnis  einer  Behörde  des  Schutzgebietes  kommt  eine
Gebühr  von  3  .“  zur  Erhebung.

8§  23.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Gefängnis  bis  zu  drei
Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  600  „¼  bestraft.

§  24.  Als  Verwaltungsbehörde  (Behörde  im  Sinne  dieser  Verordnung)  gelten  die  Bezirksämter
  und  Stationen  innerhalb  ihrer  Bezirke.

 

Verzeichnis  der  von  dem

 

zu
Nummer  Aus-Tag
  Dauer
*  .  6  16  *2  ð
der  Laufende  Voller  Name  des  bedunge
Distrikts-  Geschlecht  Alter  ner  der  An-  der
—  Nummer  Arbeiters
Stamm  6  Mo  d-Stamm
  Monats  werbung  Verpflichtung
rolle  lohn
1  2  3  1  5  6  7  8

 

 

Es  wird  dem  Arbeitgeber  die  Erlaubnis  erteilt,  die  in

 

(Ort,  Datum.)

 

 

 

 

 

vorstehender  Liste  Spalte  3  auf-
        <pb n="801" />
        723  20

8  25.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1910  in  Kraft.

Gleichzeitig  treten  außer  Kraft  die  Verordnung,  betreffend  die  Ausführung  und  Anwerbung
von  Eingeborenen  als  Arbeiter  im  Schutzgebiete  von  Deutsch-Neuguinea,  ausschließlich  des  Inselgebietes
  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen,  vom  31.  Juli  1901  sowie  die  Ausführungsbestimmungen
  zu  dieser  Verordnung  vom  10.  Dezember  1901,  ferner  die  Bekanntmachung  vom
2.  Juli  1903,  die  Ergänzungsbestimmungen  zu  den  Ausführungsbestimmungen  vom  10.  Dezember  1901,
vom  24.  November  1904,  vom  15.  Oktober  1906,  vom  4.  Mai  1907,  der  Runderlaß,  betreffend
Arbeiterlöhnung,  vom  14.  Oktober  1905,  die  Verordnung,  betreffend  die  Anwerbung  und  Ausführung
von  Eingeborenen  der  Ostkarolinen,  vom  12.  September  1906,  die  Verordnung,  betreffend  die  Anwerbung
  und  Ausführung  von  Eingeborenen  in  den  Westkarolinen,  vom  2.  Juli  1903,  die  Verordnung
  des  Kommissars  der  Marschall-Inseln,  betreffend  das  Überführen  von  Eingeborenen  nach
außerhalb  des  Schutzgebietes  gelegenen  Plätzen,  vom  1.  September  1893,  die  Verordnung  des  Landeshauptmanns
  der  Marschall-Inseln,  betreffend  die  Anwerbung  und  die  Einfuhr  farbiger  Arbeiter,
vom  27.  April  1902  nebst  Ergänzungsverordnung  hierzu  vom  28.  Januar  1907,  die  Verordnung
des  Bezirksamtmanns  zu  Friedrich-Wilhelmshafen,  betreffend  Anwerbung  im  Bezirk  Kaiser-Wilhelmsland,
vom  4.  Oktober  1904.

Herbertshöhe,  den  4.  März  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

Vier  Knlagen  zur  Krbeiter-Knwerbeverordnung.

Anlage  1.
Zwischen
als  Arbeitgeber,  vertreten  duheeeeeee  ,  ,
als  Anwerber,  und  den  unterzeichneten  Eingeborenen  als  Arbeitnehmern  wird  heute  folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen.  ·
DieunterzeichnetenEingeborenenverpflichtensichhiermitaufdieDauervon.....................  Jahren
(Monaten)  zum  Dienst  bei  dem  oben  genannten  Arbeitgeber  unter  den  in  Geltung  befindlichen
allgemeinen  ihnen  bekannt  gegebenen  Bedingungen  (§§  18  bis  21  der  Verordnung).
Der  Lohn  betrüäüt  /4  monatlich  in  bar  (Handelswaren).

 

Anlage  2.

Schiffe  Kapitãn
angeworbenen  farbigen  Arbeiter.

 

 

Heimatsort  des  Arbeiters  bzw.
Ort  der  Anwerbung

—  — „—  —  —  —  —  ——  —  —  –  —  ——

Des  Arbeitgebers,

für  dessen  Dienste  der  Bemerkungen

 

 

 

Name  Arbeiter  geworben  ist  J
—.  (FJ.  B.  betreffend  Todesfälle,
l  l
des  Dorfes  der  Bai  des  Landes  «  Entweichungen  usw.)
und  —  oder  oder  Name  Wohnort
Distriktgs  der  Küste  der  Insel
–  ——  ........—.  E  IE—  —
g9ga  oh  de  10a  10b  11

 

 

 

 

geführten  Personen  nach  den  von  ihm  gewählten  Arbeitsorten  als  Arbeiter  wegzuführen.
        <pb n="802" />
        verzeichnis  der  von  den

G  724  20

 

Nummer
der
Stammrolle



Laufende

Nummer

Voller  Name  des

Arbeiters

Geschlecht

ut  Rũcabeförderung  in  die  heimat

Alter

Ausbedunge-


Monatslohn


Tag
der  Anwerbung



Danuer
der

Verpflichtung

 

 

 

 

 

 

 

 

Es  wird  die  Erlaubnis  erteilt,  die  in  vorstehender  Liste  Spalte  3  aufgeführten  Personen

(Ort.  Datum.)

Stammrolle  für  angeworbene

 

Nummer
der
Stamm---rolle



Laufende

Nummer

 

Voller  Name  des

Arbeiters

Geschlecht

Alter

Ausbedunge-


Monatslohn



 

Tag
der  Anwerbung



Dauer
der

Verpflichtung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über  die  Anteile  sind  Anteilscheine  auszugeben.

Die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft

hat  in  der  Hauptversammlung  vom  29.  Juni  1909  folgende,  von  der  Aussichtsbehörde  genehmigten
Satzungsänderungen  beschlossen:

§*  5  erhält  folgende  Fassung:
Dieselben  lauten  auf  den  Inhaber.

§&amp;amp;  6  erhält  folgende  Fassung:
Mitglieder  der  Gesellschaft  sind  die  Eigentümer  der  folgenden  vollgezahlten  bzw.  als  vollgezahlt
  geltenden  Anteile:

7  Stück  zu
4  -  -
5  -  -
1
7992

200  %.
500
900
1000

1  400  7

1  200  =

2  500
900

7994  000

 

8  000  000  ./7.
        <pb n="803" />
        G.  725  2eO

Anlage  3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schiffe  Kapitãn
an  Bord  genommenen  farbigen  Arbeiter.
Heimatsort  des  Arbeiters  bzw.  Name  «-ag
  der
·  «  L
Ort  der  Anwerbung  und  nähere  Be—  er  Wo  Wann  abzeichunng
  des  Lohn  l  l.
Hlie
Name  Arbeitgebers.  ist  aus-  "  ferung  Bemerkungen
—  -——————————  —..  .  im
des  Dorfes  der  Bai  des  Landes  für  weschen.  dere-  „  ur  Heimatsund
  1  oder  6  oder  r  bnter  zahlt?  Nückbeförderung
Distrikts  der  Küste  der  Insel!Beworben  i#11  eingeschifft?  orte
ga  *-•5  yob  6  9%  10  6  11  12  13  14  15
1
1  .
nach  ihrer  Heimat  zurückzubringen.
Anlage  4.
farbige  Krbeiter.  —
Heimatsort  des  Arbeiters  bzw.  Name
Ort  der  Anwerbung  der  Schiffe  und  Name
—  —  —  ——  —4  Des  Arbeitgebers  Kapitäne,  der  Schiffe  und
Name  welche  an  der  Kapitäne,  ç
99796  ———  —  Anwerbung  und)  welche  au  der  Vemerkungen
des  Dorfes  der  Bai  des  Landes  1  dem  Transport  Rückbeförderung
und  oder  oder  Namec  Wohnort  der  Arbeiter  beteiligt  sind
Distrikts  der  Küste  der  Insel  beteiligt  sind
——  —  ——  s  .  —

 

 

 

gdaa  9b  69—  101  10b  11  "12  13

 

 

 

 

 

 

&amp;amp;  V  erhält  folgende  Fassung:

Die  Eigentümer  von  Anteilen,  welche  auf  einen  Betrag  unter  1000  //  ausgestellt  sind,
können  ihre  Anteile  auf  1000  “  vollzahlen.

&amp;amp;  8  erhält  folgende  Fassung:

Die  Eigentümer  von  mehreren  Anteilen,  von  denen  jeder  auf  einen  Betrag  unter  1000.7
lautet,  deren  Gesamtbetrag  indessen  1000  oder  mehrere  1000  /  ausmacht,  können  an  Stelle
ihrer  Anteile  einen  Anteil  über  1000  .“  bzw.  mehrere  solcher  Anteile  setzen.

#  9  erhält  folgende  Fassung:

Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  weitere  Anteile  von  je  1000  ¼  mit  der  Maßgabe  auszugeben,
daß  die  Gesamtsumme  der  Anteile  aller  Gesellschaftsmitglieder  den  Höchstbetrag  von  20  Millionen
Mark  nicht  überschreiten  darf.  Innerhalb  dieser  Grenze  genügt  für  die  Ausgabe  von  Anteilen  ein
Beschluß  des  Verwaltungsrates.  Die  Ausgabe  von  Vorzugs-Anteilen  und  die  Festsetzung  der  denselben
  einzuräumenden  Vorrechte  bedarf  eines  Beschlusses  der  Hauptversammlung.

Anteile  können  für  die  Ubertragung  von  Werten  als  Gegenleistung  gewährt  werden.

3
        <pb n="804" />
        W  726  20

§  10  Abf.  1  erhält  folgende  Fassung:

Die  Namen  der  ersten  Zeichner  sowie  ihre  Rechtsnachfolger  im  Besitz  nicht  voll  eingezahlter
Anteile  werden  in  ein  Verzeichnis  eingetragen.

&amp;amp;§  12  erhält  an  Stelle  der  fünf  ersten  Absätze  folgende  Fassung:

Sind  Anteile  oder  andere  von  der  Gesellschaft  ausgefertigte  Urkunden  beschädigt  oder
unbrauchbar  geworden,  jedoch  in  ihren  wesentlichen  Teilen  noch  dergestalt  erhalten,  daß  dem  Aufsichtsrat
  über  ihre  Identität  kein  Zweifel  obwaltet,  so  ist  der  Aufsichtsrat  ermächtigt,  gegen  Einreichung
  der  beschädigten  Papiere  diese  auf  Kosten  des  Inhabers  gegen  neue  gleichartige  Papiere
umzutauschen.  Im  übrigen  ist  die  Ausfertigung  und  Ausreichung  neuer  Anteile  und  Zwischenscheine
an  Stelle  der  beschädigten  oder  verloren  gegangenen  nur  nach  gerichtlicher  Kraftloserklärung  zulässig.

§  15  erhält  folgende  Fassung:

Die  Einziehung  von  Anteilen  ist  nur  zulässig,  wenn  und  soweit  sie  im  Gesellschaftsvertrage
angeordnet  oder  gestattet  ist.

&amp;amp;  21  erhält  an  Stelle  des  bisherigen  ersten  Satzes  folgende  Fassung:

Der  Verwaltungsrat  besteht  aus  mindestens  11  Mitgliedern;  sie  werden  aus  den  Mitgliedern
der  Gesellschaft  durch  die  Hauptversammlung  gewählt.  Mindestens  zwei  Drittel  der  Mitglieder  des
Verwaltungsrats  muß  die  Reichsangehörigkeit  besitzen.

§  21  Abs.  6  erhält  folgende  Fassung:

Die  Mitglieder  des  Verwaltungsrats  haben  Anspruch  auf  zu  Lasten  des  Handlungsunkostenkontos
  zu  verbuchende  Anwesenheitsgelder  in  Höhe  von  je  100  ¾  für  jeden  Tag,  an  welchem  sie
an  einer  Sitzung  des  Verwaltungsrats  oder  eines  Ausschusses  teilnehmen,  und  sie  erhalten  anßerdem
eine  Tantieme  in  Höhe  von  10  v.  H.  desjenigen  Jahresgewinnes,  welcher  verbleibt,  nachdem  auf
die  Anteile  eine  Dividende  von  4  v.  H.  berechnet  worden  ist.

§  25  Ziffer  4  erhält  folgende  Fassung:
4.  über  die  Ausgabe  weiterer  Anteile  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  des  §  9.

§  31  erhält  an  Stelle  der  beiden  letzten  Absätze  folgende  Fassung:

In  der  Hauptversammlung  berechtigt  jeder  Anteil  von  1000  /  zu  einer  Stimme.  Für
vollbezahlte  Anteile  kann  das  Stimmrecht  nur  dann  ausgeübt  werden,  wenn  dieselben  mindestens
acht  Tage  vor  der  Hauptversammlung  an  einer  der  in  der  Einberufung  angegebenen  Stelle  hinterlegt
  worden  sind.  Der  Beifügung  der  Gewinnanteilscheine  und  Erneuerungsscheine  bedarf  es  nicht.
Der  Hinterlegung  der  Anteile  steht  eine  amtliche  Bescheinigung  einer  Behörde,  der  Reichsbank  oder
eines  Notars,  über  die  bei  ihnen  hinterlegten  Anteilscheine  gleich.  Der  Aussichtsrat  oder  ein  Ausschuß
desselben  kann  auch  die  Bescheinigung  von  Bankhäusern  und  anderen  Stellen  oder  Personen  über
die  bei  ihnen  hinterlegten  Anteilscheine  für  gleichwertig  erklären.

Bei  Hinterlegung  der  Anteilscheine  und  der  ihnen  gleichstehenden  Bescheinigungen  erhalten
die  Hinterleger  einen  Ausweis  über  die  Zahl  und  den  Betrag  ihrer  Anteilscheine  sowie  eine  Teilnahmekarte
  für  die  Hauptversammlung.

Gegen  Rückhändigung  des  Ausweises  werden  demnächst  die  hinterlegten  Anteilscheine  und
Bescheinigungen  zurückgegeben.

§  36  Abst.  4  erhält  folgende  Fassung:

Soll  durch  eine  Beschlußfassung  das  Rechtsverhältnis  unter  Anteilen  und  Vorzugs-Anteilen
zum  Nachteile  einer  dieser  Gattungen  abgeändert  werden,  so  bedarf  es  zu  dem  von  der  gemeinschaftlichen
  Hauptversammlung  gefaßten  Beschlusse  der  Zustimmung  einer  besonderen  Hauptersammlung
  der  zu  benachteiligenden  Anteilsinhaber,  deren  Beschlußfassung  sich  gleichfalls  nach  den  Vorschriften
  der  Satzungen  über  die  erforderliche  Mehrheit  richtet.  Diese  besondere  Hauptversammlung
findet  ohne  besondere  Einladung  im  unmittelbaren  Anschluß  an  diejenige  gemeinschaftliche  Hauntversammlung
  statt,  in  welcher  der  diese  Zustimmung  erfordernde  Beschluß  gefaßt  wird.
        <pb n="805" />
        W  727  20

§  38  erhält  folgende  Fassung:
Die  Auflösung  der  Gesellschaft  erfolgt:
a)  auf  Beschluß  der  Hauptversammlung,
b)  bei  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen  der  Gesellschaft.
Für  die  Liquidation  gelten  die  Vorschriften  der  §§  48  bis  52  des  B.  G.  B.  Die  Hauptversammlung
  ernennt  die  Liquidatoren.
Bis  zur  Beendigung  der  Liquidation  verbleibt  es  bei  der  bisherigen  Organisation  der
Gesellschaft  und  ihrem  Gerichtsstande.

Dersonali.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  für  die  Dauer  der  gegenwärtig
von  ihnen  bekleideten  Amter  den  Wirklichen  Geheimen  Oberregierungsrat  und  vortragenden  Rat  im
Reichsamt  des  Innern  v.  Sydow  zum  ordentlichen  Mitgliede  und  den  Geheimen  Oberregierungsrat
und  vortragenden  Rat  im  Reichsschatzamt  Herz  zum  stellvertretenden  Mitgliede  des  Disziplinarhofs
für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  geruht,  dem  Kaiserlichen  Finanzdirektor  z.  D.  Karl
Weiß  die  nachgesuchte  Dienstentlassung  unter  Gewährung  von  Ruhegehalt  und  unter  Verleihung
des  Charakters  als  Kaiserlicher  Finanzrat  zum  1.  Juli  1909  in  Gnaden  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen  Registrator  beim
Reichs-Kolonialamt  Friedrich  Lambrecht  den  Charakter  als  Hofrat  zu  verleihen.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen  expedierenden
Sekretär  und  Kalkulator  beim  Reichs-Kolonialamt  Karl  Ulrich  den  Charakter  als  Rechnungsrat
zu  verleihen.

Beim  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Omaruru  ist  Rechtsanwalt  v.  Gehren  zur  Ausübung
der  Rechtsanwaltschaft  zugelassen  worden.

—.—  —  —

RKaiserliche  Schutztruppen.
Das  Dienstauszeichnungskreuz  haben  erhalten:

A.  K.  O.  vom  16.  Juni  1909.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
Hauptmann  v.  Kleist,  Oberleutnant  Styx  und  Stabsarzt  Dr.  Lott;
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
die  Hauptleute  Grüner,  Ritter,  Fingerhut,  Pfeffer,  Mansfeld,  Molière  und  Fromm;

Schutztruppe  für  Kamerun:
Hauptmann  Strümpel.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  8.  Juli  1909.
v.  Lagiewski,  Intendanturrat,  am  16.  Juli  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  XV.  Armeekorps)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.
        <pb n="806" />
        G  728  20

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommnsando  der  Schutztruppen)
vom  15.  Juli  1909.

Dr.  Schörnich,  Oberstabsarzt,  im  Anschluß  an  den  bis  zum  17.  Juli  d.  Is.  gewährten  Heimatsurlaub
  ein  Nachurlaub  von  zwei  Monaten  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit  bewilligt.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Vom  Heimaturlaub  sind  im  Schutzgebiet  am
5.  Juni  wieder  eingetroffen:  kommiss.  Sekretär
Krüger,  Rektor  Rutz,  Lehrer  Jünemann  und
Gärtner  Seher.

Ostafrika  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
am  5.  Juni:  Kolonialeleve  Weidner;  am
13.  Juni:  Regierungsbaumeister  Popcke,  Kapitän
Berndt,  Wegemeister  Drescher  und  Polizeiwachtmeister
  Keßler;  am  26.  Juni:  Landmesser
Kayser,  Lehrer  Wilske,  Bureauassistent  2.  Kl.
Lichtenstein  und  Elektrotechniker  Klug.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
19.  Juli  angetreten:  Kaiserl.  Resident  Hermann,

Pflanzungsleiter  Veith,  Meister  Gräfe  und
Kanzlist  Thorwart.
Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das

Schutzgebiet  haben  am  19.  Juli  angetreten:  Intendanturrat
  Dr.  Both,  Hauptmann  Abel.

 

Kamerun.
Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
10.  Juli  angetreten:  Büchsenmacher  Kabit,

Semmelhaack  und  Wellmann.

Deutsch-Südwestafrika.

Mit  Wirkung  vom  1.  Jannar  d.  Js.  sind  der
Königlich  preußische  Bahnhofsvorsteher  Gaebel
zum  etatmäßigen  Sekretär  beim  Kalsserlichen
Gouvernement  in  Windhuk,  der  Königlich  pren-Nische
  Amtsgerichtssekretär  Frantz  zum  Bezirksamtssekretär
  ernannt  worden.

Auf  Heimaturlaub  gereist  sind:  am  10.  Juni:
Zollamtsvorsteher  Voß;  am  11.  Juni:  kommif.
Distriktschee  v.  Frankenberg  und  Bezirksamtssekretär
  de  Roos.

Ausgereist  sind:  am  15.  Juli:  Bergassessor
Hilgenstock;  am  18.  Juli:  Landwirtschaftlicher
Sachverständiger  Bothe.

Wiederausgereist  ist  am
sergeant  Schneider.

14.  Juli:  Polizei- 



 

BEROCOO

 

 

 

 

 

Michtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

Machrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänoig  oder  teilweise  nur  mit  Ouellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Brunnenanlagen  und  wirtschaftliche  Verhältnisse
in  Groß-  Ufiome.)

Am  Fuße  der  südöstlichen  Hügelausläufer  des
Ufiomeberges,  beinahe  am  Rande  der  Steppe,
befinden  sich  etwa  zehn  von  den  Wafiome  angelegte
  Brunnen,  von  denen  zur  Zeit  sechs  im  Gebrauch
  sind.  Ein  Brunnen  ist  eben  in  Angriff
genommen.  Die  Brunnen  sind  alle  rund  gebaut,
7  m  tief  und  haben  1¼  bis  11%  m  Durchmesser.

*)  Aus  einem  Bericht  der  Kaiserl.  Be  zirksnebenstelle
  in  Rondon  =  Jrangi.

 

Die  Wände  zeigen  ringförmige  Einkerbungen,
vermittels  derer  im  Brunnen  auf=  und  abgestiegen
werden  kann.  Sie  sind  wohl  angebracht,  um
überhaupt  den  Tiefbau  ausführen  zu  können.
Beim  Bau  des  Brunnens  stehen  in  diesen  Einkerbungen
  die  Handlanger,  welche  von  den  unten
Arbeitenden  die  aufgehobene  Erde  in  Holzmulden
entgegennehmen  und  weiter  an  die  Oberfläche
reichen.  Hiernach  ist  auch  der  Durchmesser  des
Brunnens  berechnet,  nämlich  so,  daß  ein  langbeiniger
  Ufsiome  mit  ausgespreizten  Beinen  in  den
Wandrinnen  stehen  kann.  Die  Brunnen  liegen
nahe  aneinander,  in  Zwischenräumen  von  4  bis
8  m.  Der  Grund  und  Boden  ist  kalkhaltig  und
so  hart,  daß  von  den  Brunnenwänden,  in  denen
        <pb n="807" />
        W  729  20

die  Einkerbungen  eine  Art  Treppe  bilden,  nichts
oder  nur  sehr  wenig  abbröckelt.  Verschüttungen
sind  selten.  Die  Brunnen  fallen  geradezu  auf
durch  ihren  genauen  regelrechten  Bau  und  ihre
Sauberkeit.  In  der  Morgenfrühe  steht  das  Wasser
bis  zu  1  m  tief  über  der  Brunnensohle.  Abends
6  Uhr,  nachdem  also  die  Brunnen  schon  Tags  über
in  Anspruch  genommen  waren,  und  außerdem,
da  sie  nicht  überdacht  sind,  das  Wasser  der  Verdunstung
  ausgesetzt  war,  sah  ich  noch  20  bis
30  cm  tiefes  Wasser.  Die  Brunnen  sollen  schon
seit  Jahrhunderten  bestehen;  die  Fertigkeit  zu
ihrer  Anlage  vererbt  sich  von  Generation  auf
Generation.

Das  Wasser  wird  von  den  Menschen  als
Trinkwasser  benutzt,  durch  Kalebassenschalen  an
7  bis  8  m  langen  Stangen  geschöpft  und  in
irdene  Krüge  gegossen,  die  manchmal  klassische
Formen  haben.  Die  Krüge  werden  von  den
Frauen  in  einem  mit  Tragriemen  versehenen  geflochtenen
  Korb  auf  dem  Rücken  befördert.

Dicht  neben  jedem  Brunnen  ist  ein  bis  zu
3  m  langer,  immer  sauber  gehaltener  Graben
ausgehoben,  in  den  das  Brunnenwasser  zum
Tränken  des  Viehes  geschöpft  wird.  Diese  Tränkegräben
  sind  gegen  den  Brunnen  zu  abgeschlossen,
so  daß  das  Tränkewasser  nicht  in  den  Brunnen
laufen  kann,  dadurch  also  einer  Verunreinigung
vorgebeugt  wird.

In  diesem  Zusammenhang  noch  ein  Wort  über
die  landwirtschaftliche  Struktur  in  Groß-Ufiome.

Die  wirtschaftliche  Grundlage  der  Wasiome
bildet  ihr  Ackerbau.  Ihre  Hauptkulturen  sind
verschiedene  Sorten  Mtama  und  dann  Mwele.
Den  Maisbau  überlassen  sie  den  dort  noch  angesiedelten
  Wanyamwezis,  welche  im  sumpfigen
Hanaratal  auch  mit  Erfolg  Reis  von  guter  Qualität
  anbauen.

Jeder  M  iome  hat  um  seine  Tembe  etwa  20
bis  40  und  mehr  Stauden  Tabak  stehen.

Groß-Ufiome  mit  seiner  etwa  1650  Einwohner
zählenden  Bevölkerung  ——  darunter  620  erwachsene
  arbeitsfähige  Männer,  530  Frauen  und
500  Kinder  —  besitzt  zur  Zeit  620  Stück  Großund
  etwas  über  1000  Stück  Kleinvieh.  Der
Viehbestand  mehrt  sich  von  Jahr  zu  Jahr.

Zwischen  Mangati  und  Ufiome  findet  ein
lebhafter  Austausch  von  Vieh  gegen  Getreide  statt.
Mit  ganzen  Kolonnen  von  Trageseln  ziehen  die
Mangati  nach  Ufiome  und  kaufen  Getreide  gegen
Zahlung  von  Groß=  und  Kleinoieh  ein.

Wenn  man  die  Ausfuhr  an  Getreide  nach
Mangati,  Mbulu  und  Jrangi  berücksichtigt,  wenn
man  den  Umstand  bedenkt,  daß  die  Wasiome
große  Quanten  selbst  aufzehren  und  auch  in
Pombe  konsumieren,  wenn  man  ferner  in  Betracht
zieht,  daß  jede  Familie,  wie  ich  mich  überzengt

 

habe,  einen  nicht  unbedeutenden  Vorrat  für  den
Fall  der  Not  in  Nilindos  in  Reserve  legt,  dann
wird  man  den  Wasiome-Leuten  das  Zeugnis
einer  intensiven  Ackerbaubetätigung  nicht  absprechen
  können.

Vielleicht  könnten  jene  Brunnenanlagen  zur
Prüfung  der  Frage  anregen,  ob  nicht  überall  in
der  unendlichen  Massaisteppe  am  Ostfuße  ihrer
zahlreichen  Berge  ähnliche  Brunnen  gegraben
werden  könnten.  Damit  würden  sich  für  eine
Seßhaftmachung  der  Massai  und  für  Viehzucht
treibende  deutsche  Ansiedler  günstige  Perspektiven
eröffnen.

70

Kamerun.

Aus  dem  ODaha-Gebiet.“)

Im  Interesse  der  fortschreitenden  Kultur  der
Kolonie  ist  es  als  eine  Notwendigkeit  zu  bezeichnen,
  daß  der  bei  den  Maka  so  verbreiteten
Menschenfresserei  ein  Ende  gemacht  und  ein
Stamm  der  Weiterentwicklung  zugeführt  wird,
welcher  in  hervorragendem  Maße  bildungsfähig
ist.  Die  Maka  sind  den  verhältnismäßig  intelligenten
  Ngumba  ebenso  nahe  verwandt  wie  die
scheuen  Niem  den  Mabea.  Die  nördlichen  Maka.
die  im  Dume-Bezirk  Arbeiter  stellen  und  Straßen
bauen,  haben  sich  in  den  Strafarbeitern,  welche
ich  nach  ihrer  Unterwerfung  im  Januar  1907
dem  Eisenbahnamt  und  der  Jaunde-Station  zugeführt
  habe,  als  so  brauchbar  erwiesen,  daß  die
Eisenbahn  dringend  um  weitere  Maka  bat,  und
in  Jaunde  arbeitet  eine  Anzahl  derselben  Makajetzt
  gut  bezahlt  als  Maurer.  Die  Hauptförderung
für  die  Stammeskultivierung  und  die  Abschaffung
der  barbarischen  Gebräuche  bietet  aber  zweifellos
möglichst  reger  Verkehr  mit  Europäern  und  fortgeschritteneren
  Stämmen.  Bald  werden  bei  zunehmendem,
  fortschreitendem  Verkehr  die  Maka
sich  des  Menschenfressens  schämen,  wie  dies  auch
bei  den  übrigen  Stämmen  der  Fall  gewesen  ist,
die  dieser  Unsitte  fröhnten.  Die  Maka  fressen
Menschenfleisch  als  Nahrungsmittel,  verschonen
auch  ihre  eigenen  Toten  nicht,  kaufen  Menschen
und  machen  sie  zum  Schlachten  fett.  Darin
unterscheiden  sie  sich  wesentlich  von  den  übrigen
Stämmen  Kameruns,  die  ich  im  Urzustand  noch
menschenfressend  angetroffen  habe.  Am  nächsten
stehen  ihnen  wohl  die  Njem,  die  aber  ihre  eigenen
Toten  verschonen  und  sie  im  Walde  aufrecht  an

*)  Die  folgenden  Ausführungen  sind  einem  Bericht
des  Hauptmanns  Dominik  über  eine  im  Märez  d.  Is.
gegen  die  südlichen  Maka  veranstaltete  Straferpedition
  entnommen.
        <pb n="808" />
        W  9730  20

Bäumen  festgebunden  bestatten,  angeblich,  damit
sie  sich  um  so  schneller  in  Leoparden  verwandeln
können.  Die  ärmeren  Volksklassen,  welche  nicht
immer  frisches  Fleisch  haben  konnten,  leisteten  sich
auch  bei  den  Jekabba,  Wute  und  Esum  früher
Menschenfleisch,  aber  das  rührte  von  erschlagenen
Feinden  her,  und  es  verband  sich  mit  dem  Genuß
die  Idee  des  Triumphes  und  der  Stärkung  des
eigenen  Mutes,  der  persönlichen  Kraft,  die  von
dem  Erschlagenen  auf  den  Sieger  überging.  Ganz
etwas  anderes  als  diese  rein  physische  Antropophagie
  der  Maka  sind  die  religiösen  Gebräuche
des  Essens  der  Leber  oder  sonstiger  Teile  des
menschlichen  Körpers,  wie  ich  sie  bei  den  Ngi-Zaubereien
  der  Fan-Stämme,  ebenso  wie  auch
bei  den  Duala  fand.  Und  etwas  anderes  sind
auch  die  krankhaften  Perversitätsgelüste,  die  mit
Menschenfresserei  verbunden  find,  wie  ich  sie  bei
den  „Mantigers“  oder  „Aligators“  in  früheren
Zeiten  in  Jaunde  und  Duala  antraf.  Möglich
ist  es  ja,  daß  die  tolle  Menschenfresserei  der  Makasich
  aus  der  Fleischarmut  ihres  Landes  erklärt,  in
dessen  Sümpfen  man  zur  Zeit  keinem  Stück  Wild
auf  Läufen  begegnet;  dafür  sind  die  zahlreichen
Wasser  ungemein  fischreich,  und  in  die  Sümpfe
sind  die  Maka  doch  erst  in  den  letzten  zwanzig
Jahren  von  den  vorrückenden  Fan-Stämmen
(Jengone,  Jebekolle)  und  den  Jekabba  gedrängt
worden.  Früher  saßen  sie  ungestört  zu  beiden
Seiten  des  Njong  von  Akonolinga  aufwärts.
Das  südliche  Maka-Gebiet,  soweit  es  von
der  Expedition  befriedet  wurde,  ist  absolut  flach
und  ein  Teil  seiner  stagnierenden  Sümpfe  hat
einen  Abfluß  zum  Njong,  ein  anderer  zum  Djiah,
so  daß  die  verschiedenen  Flußsysteme  hier  in  der
Tat,  jedenfalls  in  der  Hochwasserzeit,  in  Verbindung
  stehen,  ebenso  wie  im  nördlichen  Makalande
die  Njong=  und  Sanagazuflüsse  durch  Sumpfstrecken
zusammenhängen.  Drei  von  Osten  nach  Westen
fließende  Hauptnjongzuflüsse,  die  sich  in  der  Gegend
von  Sombu  vereinigen,  werden  gleichmäßig  Longe-Mapfok
  genannt.  Sie  sind  auf  weiten  Strecken
auch  in  der  Trockenzeit  schiffbar.  Die  Bewachsung
des  Landes  besteht  größtenteils  aus  Raphiawäldern.
  Nur  wo  hohes  Land  ist,  finden  sich
Urwaldlaubbäume.  Olpalmen  kommen  nur  ganz
vereinzelt  vor,  und  auch  die  Kickrien  sind  wenig
zahlreich.  Verhältnismäßig  stark  ist  die  Bevölkerung,
  und  der  Anbau  von  Pisang  und  Kassada
ist  gut.  Das  erklärt  sich  daraus,  daß  viele  Maka
aus  dem  besseren  Lande,  welches  die  Jebekolle
und  Jengone  innehaben,  in  die  Sümpfe  zurückgewichen
  sind,  die  ihnen  einen  natürlichen  Schutz
boten.  Ziegen  habe  ich  überhaupt  nicht,  Schafe
nur  in  wenigen  Exemplaren  in  Menepetis  Dorf
gefunden.  Trotzdem  man  überall  auf  die  primitiven
Anlagen  traf,  mit  denen  die  Eingeborenen  aus

 

der  Grasasche  Salz  gewinnen,  so  war  doch  die
Gier  der  Bekelle  nach  Salz  auffallend;  mit  dem
Europäer  schien  sich  für  sie  der  Begriff  dieses
Würzmittels  zu  verbinden,  denn  selbst  die  Weiber
der  Gefangenen  leckten,  sobald  sie  einen  von  uns
zu  Gesicht  belamen,  ostentativ  an  der  linken  erhobenen
  Handfläche,  um  anzudenten,  daß  sie
Salz  wollten.

r]

Togo.

Vom  Bau  der  Hhinterlandbahn.
Mai  1900.7)

Der  Stand  der  Bauarbeiten  war  Ende  Mai
folgender:

Die  Erdarbeiten  waren  fertiggestellt  bis
Kilometer  44,3,  sodann  in  den  Strecken  Kilometer
  44,4  bis  45,65,  Kilometer  46,6  bis  47,6,
Kilometer  47,8  bis  48,0,  Kilometer  48,25  bis
49,17,  Kilometer  51,95  bis  53,15,  Kilometer
55,65  bis  57,6,  Kilometer  58,8  bis  59,1,  Kilometer
  60,4  bis  60,85.  Sie  waren  in  Arbeit  auf
den  Streckenabschnitten  Kilometer  44,3  bis  44,1,
Kilometer  45,65  bis  46,4,  Kilometer  47,6  bis
47,8,  Kilometer  48,0  bis  48,25,  Kilometer  49,15
bis  49,55,  Kilometer  51,2  bis  51,95,  Kilometer
53,6  bis  55,3,  Kilometer  57,6  bis  57,9,  Kilometer
  58,65  bis  58,8,  Kilometer  61,05  bis  61,3.

Im  Monat  Mai  sind  insgesamt  3,92  km
Bahndamm  fertiggestellt  worden  gegenüber  4,9  km
im  April.  Die  Minderleistung  erklärt  sich  aus
der  in  verhältnismäßig  großem  Umfange  notwendig
  gewesenen  Erdbewegung  auf  der  im  Mai
fertiggestellten  Strecke.  Ende  Mai  hatte  das  zur
Aufnahme  des  Gleises  und  der  Bettung  vorbereitete
  Planum  insgesamt  eine  Länge  von
51,57  km  erreicht.

Ende  Mai  waren  die  gewölbten  Brücken
in  Kilometer  15,5  (Sm  lichte  Weite),  Kilometer
24,1  (3  m  lichte  Weite),  Kilometer  41,9  (2  m
lichte  Weite),  Kilometer  42,9  (4  m  lichte  Weite),
Kilometer  44,1  (2m  lichte  Weite)  und  Kilometer
47,5  (Tm  lichte  Weite)  fertiggestellt.  Die  übrigen
Brücken  auf  der  Strecke  bis  Kilometer  60  sind
sämtlich  in  der  Ausführung  begriffen,  mit  Ausnahme
  eines.  gewölbten  Durchlasses  in  Kilometer
58,3,  dessen  Arbeiten  noch  nicht  in  Angriff  genommen
  sind.

Die  Arbeiten  an  der  Schiobrücke  in  Kilometer
  17,5  (2  X  25  m  lichte  Weite)  sind  so  gefördert
  worden,  daß  im  Laufe  des  Monats  Juni
beide  Überbauten  betriebsfertig  hergestellt  sein
werden,  so  daß  das  weitere  Vorstrecken  des  Gleises

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“=  1909,  Nr.  13,  S.  633f.
        <pb n="809" />
        G  731  20

betrieben  werden  kann.  Der  südliche  Überbau
ist  fertig  genietet  und  bereits  auf  seine  endgültigen
Auflager  gelegt.  Die  Nietarbeiten  an  dem  fertig
montierten  nördlichen  Uberbau  sind  in  vollem
Gange.  Zu  gleicher  Zeit  wird  der  südliche
Uberbau  durch  Verlegen  der  Gleisschwellen  und
durch  Fertigstellung  des  landseitigen  Anschlusses
zur  Aufnahme  des  Gleises  vorbereitet.

Der  Zustand  der  Brücke  in  Kilometer  18,9
(12  m  lichte  Weite)  hat  sich  gegen  den  vorigen
Monat  nicht  geändert.  Die  schon  seit  längerer
Zeit  fertiggestellten  Widerlager  harren  der  Aufnahme
  des  eisernen  Uberbaues,  der  alsbald  nach
Fertigstellung  der  Schiobrücke  an  Ort  und  Stelle
mit  Eisenbahnwagen  transportiert  und  mittels
fahrbarer  Kräne  verlegt  werden  wird.

Der  Durchlaß  in  Kilometer  46,0  (2  m  lichte
Weite)  ist  nahezu  fertig  geworden.  Es  sind  nur
noch  kleinere  Restarbeiten  übrig  geblieben,  die  in
wenigen  Tagen  gemacht  sein  werden.

Die  Arbeiten  an  der  Kolobrücke  in  Kilometer
  46,5  (10  m  lichte  Weite)  sind  inzwischen
wieder  ausgenommen  worden.  Heftige  Regengüsse
hatten  seinerzeit,  wie  bei  mehreren  anderen  Bauwerken,
  die  bereits  ausgehobenen  Baugruben
wieder  zugeschlemmt  und  zur  Unterbrechung  der
Arbeiten  gezwungen.  Das  Fundament  für  das
südliche  Widerlager  ist  fertiggestellt,  mit  dem  aufgehenden
  Mauerwerk  ist  begonnen.  Am  nördlichen
Widerlager  ruhen  zur  Zeit  noch  die  Arbeiten.

Beim  Durchlaß  in  Kilometer  49,1  (Zm  lichte
Weite)  wird  an  den  Fundamenten  gemauert.

An  der  Lilibrücke  in  Kilometer  51,2  (18  m
lichte  Weite)  sind  die  Maurerarbeiten  am  südlichen
  Widerlager,  die  lange  Zeit  aus  demselben
Grunde  wie  bei  der  Kolobrücke  ruhten,  wieder
aufgenommen  worden.  Das  Mauerwerk  ist  bis
nahezu  zur  Höhe  der  Unterkante  der  Auflagersteine
  gediehen.  Die  Baugrube  des  nördlichen
Widerlagers  wird  ausgeschachtet.

Bei  dem  Durchlaß  in  Kilometer  54,5  (2  m
lichte  Weite)  wird  an  dem  Fundamentmauerwerk
gearbeitet.

Die  Miderlager  der  Kunibrücke  in  Kilometer
55,3  (14  m  lichte  Weite)  sind  aus  Bruchsteinen
bis  zur  Unterkante  der  Auflagersteine  hochgeführt.

Beim  Durchlaß  in  Kilometer  58,6  (4m  lichte
Weite)  ist  das  Fundamentmauerwerk  bis  zur  Höhe
der  Durchlaßsohle  fertiggestelltt  mit  dem  aufgehenden
  Mauerwerk  ist  begonnen.

Mit  der  Ausschachtung  der  Fundamente  für
den  gewölbten  Durchlaß  in  Kilometer  59,5  (4m
lichte  Weite)  ist  angefangen.

Die  Erdarbeiten  an  der  Schiokorrektion
werden  weiter  betrieben.  Die  Abgrabung  unter
dem  närdlichen  Uberbau,  der  als  Flutöffnung
dient,  ist  fertiggestellt,  so  daß  das  Hochwasser

 

sicher  abgeführt  wird.  Die  Korrektion  des  eigentlichen
  Flußbettes  beiderseits  der  Brückenbaustelle
sowie  die  Aushebung  neuer  Flußläufe  weiter
oberhalb  und  unterhalb,  die  den  Wasserabfluß
in  gleichmäßiger  Linienführung  regeln,  sind  in
der  Ausführung  begriffen.

Zur  Regelung  der  Wasserführung  sind  ähnliche
  Korrektionsarbeiten  auch  beim  Kolo,
Lili  und  Kuni  nötig  geworden.  An  allen  drei
Flußkorrektionen  wird  zur  Zeit  gearbeitet.  Wenngleich
  sie  bei  weitem  nicht  in  dem  umfangreichen
Maße  erforderlich  sind  wie  beim  Schio,  so  verbrauchen
  sie  doch  eine  Menge  Arbeitskraft,  die
den  Erdarbeiten  zur  Herstellung  des  Bahndammes
entzogen  werden  muß.

Anfang  Mai  waren  beim  Bahnbau  2552
Pflichtarbeiter  beschäftigt.  Von  diesen  kamen
am  10.  Mai  250  Manguleute  nach  Ablauf  ihrer
sechsmonatigen  Vertragszeit  zur  Entlassung.  Am
14.  Mai  kamen  neue  250  Kabures  hinzu,  so  daß
Ende  Mai  wieder  2552  Pflichtarbeiter  beschäftigt
wurden.  Außer  diesen  waren  369  freiwillige
Arbeiter  eingestellt,  von  welchen  171  (also
46,4  v.  H.)  aus  dem  Bezirk  Lome  =  Land,
47  (12,7  v.  H.)  aus  Misahöhe,  69  (18,7  v.  H.)
aus  Anecho,  37  (10  v.  H.)  aus  Atakpame,
1  (0,2  v.  H.)  aus  Mangu,  27  (7,3  v.  H.)  aus
Sokode,  10  (2,8  v.  H.)  aus  englischen,  3  (0,8  v.  H.)
aus  französischen  und  4  (1,1  v.  H.)  aus  anderen
Gebieten  stammen.

Die  Zahl  der  Vorleute  hat  sich  nicht  geändert.
Das  Verhalten  der  Arbeiter  gab  zu  Klagen  keinen
Anlaß.  Die  Lebensmittel=  und  Wasserversorgung
machte  keine  Schwierigkeiten.

Es  starben  im  Monat  Mai  neun  Arbeiter,
und  zwar  drei  an  Dysenterie,  einer  an  Bauchfell-,
einer  an  Lungenentzündung  und  einer  an  Leberabszeß;
  drei  vorübergehend  bei  Sprengarbeiten
an  der  Inlandbahn  beschäftigte  Akpossoleute  verunglückten
  bei  einem  Sprengunfall.

Die  Forschungsexpebition  Frobenius  in  Togo.

Am  27.  Mai  hat  die  Deutsche  innerafrikanische
  Forschungsexpedition  unter
Leitung  des  Herrn  Leo  Frobenius  von  Lome
aus  die  Heimreise  angetreten.  Über  die  Tätigkeit
der  Expedition,  soweit  das  Schutzgebiet  Togo  in
Frage  kommt,  wird  im  „Amtsblatt  für  Togo“
(Nr.  25)  folgendermaßen  berichtet:

„Im  Dezember  1908  wurde  das  französische
Gebiet  verlassen.  Für  Togo  gewannen  die  Arbeiten
der  Expedition  um  so  größere  Bedeutung,  als  sie
sich  nicht  auf  ethnologische  Forschungen  beschränkten,
sondern  auch  zur  Lösung  einer  großen  Anzahl
höchst  wichtiger  technischer  Fragen,  die  im  Zusammenhang
  mit  der  Weiterführung  der  Hinter-
        <pb n="810" />
        732  20

landbahn  nach  Tschopowa  standen,  nicht  unwesentlich
  beitrugen.

So  wurden  im  Mangus-Bezirk  einmal  die
Dapong=  und  die  Mobastämme  studiert,  daneben
aber  auch  durch  eingehende  Messungen  und  Berechnungen
  Tschopowa  als  der  geeignetste  übergangsort
  für  eine  Bahn  über  den  Oti  festgestellt.

Eine  gleiche  Arbeitsteilung  fand  im  Sokode-Bezirk
  statt.  Die  Kabre,  Losso,  Tamberma,  Bassari,
Konkomba  und  die  Timstämme,  von  denen  Regierungsrat
  Dr.  Kersting  allerdings  schon  früher
reiches  ethnologisches  Material  gesammelt  hatte,
wurden  durchforscht.  Auf  der  anderen  Seite
wurden  die  Vorarbeiten  für  Talsperren  am  Kara-Keran
  und  am  Mo  ausgeführt,  die  dazu  dienen
sollen,  die  reichen  Eisenerzlager  von  Banjeli
auf  dem  elektrischen  Wege  zu  verhütten.  Gerade
mit  diesen  Arbeiten  hat  sich  die  Expedition  Frobenius
  ein  großes  Verdienst  um  das  Schutzgebiet

 

erworben.  Lassen  sich  die  errechneten  Werte  in
die  Wirklichkeit  umsetzen,  so  eröffnen  sich  für  den
Norden  unseres  Schutzgebiets  die  besten  Aussichten.

Die  Expedition,  die  sich  bei  der  Ausführung
dieser  vielseitigen  Arbeiten  wieder  geteilt  hauee,
vereinigte  sich  sodann  in  Kuschuntu  und  marschierte
  durch  die  Waldstätte  über  Pessi  nach
Atakpame  und  von  dort  nach  Misahöhe.
Uberall  wurden  die  ethnologischen  Studien  fortgesetzt.
  Von  Misahöhe  fuhren  Frobenius  und
seine  Begleiter  nach  Lome,  wo  der  Chef  der
Expedition  am  22.  Mai  eintraf.  Am  27.  Mai
verließen  die  Mitglieder  der  Expedition  den  afrikanischen
  Boden,  auf  dem  sie  über  anderthalb
Jahre  im  Dienste  der  Wissenschaft  tätig  gewesen
waren.  Mit  Spannung  wird  in  Togo  die  Ber
kanntgabe  der  wissenschaftlichen  Ergebnisse  der
Forschungen  erwartet,  die  auch  für  unser  Schutzgebiet
  von  größtem  Wert  sein  dürften.“

I.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Togo  im  IV.  Viertel  des  Nalenderjahres  J908
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  eitraum  des  Vvorjahres.

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  6,  S.  275  ff.)
Im  Im  Ab—
Iv.  Viertel  IV.  Viertel  Zu-  ·
Benennung  der  Warengruppen  (Vierte  ierte  nahme  nahme
Wert  .7  Wert  4  Wert.éWe#.
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  18  895  17  894  1001  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  11  641  12  339  —  74
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  129  822  194  541  —  64  719
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  723  488  235  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  ..  163  220  125  482  37  738  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (letz
tere  soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  655  621  31  —
g)  Faserpflan  zen  ..  —  —  —  —
h)  Erzengnisse  der  Forstwirtschaft  50  708  314511  16  194
Zusammen  1  375  664  385  929  —  10  265
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  1592  2411  —  819
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  94  479  82  101  12  378  —
Zusammen  II  960  071  81512  11  559  —-III.
  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  133  530  97  188  36  312  —-lV.FabrikcjteausWadjg,FctthtuItdOleu
  ..  11673  12  866  —  1  1M
V.  Chemische  und  pharmazentische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  62  159  50  542  11  617  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  .  621  922  719  543  —  97  321
XII.  Leder  und  Lederwaren.  Wachstuch,  Kürschnerwaren  15  516  9  953  5593  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  ......  1  898  1  702  196  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  33  079  13  300  19  779  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  24  805  23  750  1  105  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  41  739  41520  —  2781
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffenz:
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbseng:  20  800  32  538  —  11738
b)  Fabritate  .  110  158  84  404  25  754  —
Zusammen  xũ  130  958  116  942  11  016  —
        <pb n="811" />
        G  V33  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

#  orl.1W
Benennung  der  Warengruppen  18#ertel  üerer  nahme'nahme
Wert  .4  Wert  M  Wert  M  Wert  AM
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  123  376  66  555  56  821  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  .  79627  66  377  13250  —
XV.  Geld.  ...  197  412  231  037  —  33  625
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1008  1919509  1  924  716  24  793  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  553  865  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  604  356  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Pflanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  7414  231  688  260  55  971  —
b)  lfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  281  833  281  624  209  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  887  2222  —  1  385
4)  Faserpflanzen  46  516  31  982  14  534  –
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  388  943  247  647  91  296  —
Zusammen  I  1  412  410  1251  735  160  675  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
)  LebendeTterc  .  40  359  30  206  10  153  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ..  15  978  46  485  —  30  507
Zusammen  II  56  337  76691  "  20  354
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ...  20  675  47  228  —  26  553
V.  Geld.  392  386  432  684  —  40  348
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908.  1  881  758  1  808  338  73  420  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  734  180  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  147  57  —  –  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908  3  831  267  3  733  054  98  213  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  ..  4288  045  —  —  —
Zunahme  .  Abnahme  —.  .  —  456  778  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
*-  ·  ·—J·m1v.Vierte1smlvViEEFeF  ·
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1908  1907
Menge!  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  kg  At  ke  4  kg  A
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren.  27080  14  661  24  252,  12  854  2  828  1  807  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  1  «
gemachtes  Obt  7800  78255922  5985187  1841  —1
Kolanüsse  16  878  18  725737  92  3  JU  —  58  859  73  666
Tabak-  .  48484362121  48  080  53  276  404  8  845  –
Tabakfabrikate  ...  953s94691027«1()279—l—  74  810
Stille  Weine  (Liter)  27908  13  343  20  100  11.429  7808  1  914  —  6  —
Branntweine  aller  Art  (Liter)  201058  131583  158275  947481  42  783  36  835  —
Bier  (Liter)  19  621;  10  4622610  13  763  —  —  2  989,  3300
Bau-  und  Nutzholz.  .  234  953,  50  328  236  704.—  34  514  —  15  814  1  7511  —
Fleisch  und  Zubereitungen  von  I  I  l
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  5690  9200  6395  10  834  —  —  705.  1634
        <pb n="812" />
        W  734  20

 

 

Im  IV.  Viertel

Im  IV.  Viertel

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1908  1907
Menge  WertMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert

kg  ½  ke  1  kg  M  kg  AM

l  l

Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  1  5  «
tiereallerArt..  25532869936216006606778932229259  —«—

Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  .

und  sonstige  tierische  Nahrungs-  .

mitel  8  867  12205  6  -  9990  2353  2215  —  —1
Zement,  Kalk,  Kreide,  s  onstige  T  „

Erden  und  Steine  420  0v70  31  1899263  251.  15  724  15  —  —
Salz.  513  5911  31  749859  891  50  618  —  —  346  300,  18  S889
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Briketts  401  450  19  27446000  1  11441  —  —
Petroleum  .  (Ltter)2708534743615()544"2694312030920493  —  —
Seifen  aller  Art  ...  13  817  6  855  25  567  11  380  —  —1  11  750  1525
Baumwollgarne  19  795  467770692  5417v11  —  897  7394
Baumwollgewebe  112  973  414  658156  889/  513  283  —  —  43  916  98  625
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte.  Mügeen,  „

Posamentierwaren,  Schirme  Filz-  -

waren  .  1466476736510718«57730  3946s—  —  365
Schuhe  und  Stiefel  1  968.  9661  1  0311  5517  937  4144  —
Glas  und  Glaswaren  20  667  25  4411123789  29311  —  —  3  122  3  #64
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stan-  l

gen,  Blöcke  usw..  ...  2474035546  12719j4406  12  021  1140  —  —
Wellblech  27998.  9432  24  897  6  985  3  101  2447  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genanni  99  507.  59  6653995  54  56585512  5087  —  —1
Waren  aus  anderen  unedlen  Me-  l  ;  !

tallen  14  954  39  325  5  660  22  006  39  294  17319  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  27  677  24877  25  136  15  953  2541  8924  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  3972  6867/  30  947|  3444  520|26  95  —
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  l  I

aller  Art,  auch  Fahrräder  177  294,  81  40  52  465.  35  01824829  46386  —  —
Feuerwaffen.  .  (Stück)  5  116,  51  389  1  995  20  294  3  121.  31  095  —
Schießpulver  und  Sundhũtchen  30  00  250449  42  008  —  —  19  764  16  964
Goldmünzen  —  4830  18  41  —  —  13580
Silbermünzen  —  188  682  —–  1199727  –  —  —  11  045
Kupfer=  und  Nickelmünzen  —  3  900  —  12900  —  —  —  9  000

B.  Rustfuhr.
Mais  10754966  698  20210664869  648  174  90  007  50  028  —  —
Kakao  48  994.  35  061  26  493  30  167  225011  4907  —  —
Palmkerne.  847  692  169  062  958  078  166  688  —  23741  110386  —
Palmöl.  276  135.  93  64219  759  34  879  56  376.  8  763  —  —
Rohbaumwolle  529999  46  511187978  31  982  15  021  14529  —  —
Kautschuk  82  540  338  134  10  277  244  681  42  263.  93  553  —  —
Elfenbein  1  181,  13  987  1998  40  544—  817  26  553
Silbermünzen  —  3922257  —  1333  804  —  238  3  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Vorldufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Togo  im  KNalenderjsahre  1906
im  Vergleiche  mit  1907.

Einfuhr.
Ausfuhr

 

Gesamthandel.

1908  1907  Zunahme
M  M  M
8  509  380  6  699  684  1  809  696
6  682  124  5  915  609  766  515
15  191  504  12  615  293  2576  211
        <pb n="813" />
        G  735

Deutsch-Südwestafrika.

Sische  in  der  Stoschapfanne.

Bei  einer  Geländeübung  zu  Anfang  April
fand  ein  Gefreiter  der  Schutztruppe  im  Tsamsrevier,
  das  von  Süden  her  der  Etoscha  zufließt,
einen  Tümpel  mit  Fischen.  Es  waren  Welse,
deren  größte  Exemplare  bis  55  cm  maßen.
Innerhalb  einer  Stunde  wurden  etwa  40  Stück
geangelt.  Vierzehn  kleinere  wurden  in  Kochkesseln
nach  Namutoni  überführt  und  in  das  Rietwasser
  ausgesetzt,  wo  sie  sich  bisher  wohlbefinden.

 

2

Ebenso  wurden  im  Onsila  (östlicher  Teil  der
Etoschapfanne)  fingergroße  Weißfische  gefunden.
Daß  diese  Tiere  aus  dem  Okawango  stammen,
darf  mit  Bestimmtheit  angenommen  werden,  denn
dieser  ist  der  nächstgelegene  fischhaltige  Fluß.
Wahrscheinlich  sind  die  Fische  durch  den  Großen
Omuramba  und  den  Omuramba-u-Ovambo  geschwommen,
  haben  also  einen  Weg  von  etwa
400  km  zurückgelegt.  Unwahrscheinlich  ist,  besonders
  bei  den  Welsen,  daß  Wasservögel  die
unfreiwilligen  Verkehrsmittel  dieser  Auswanderer
waren.

 

I.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  IV.  Viertel  des
Kalenderjsahres  1908  im  Verglelch  mit  dem  Hbandel  im  glelchen  Zeltraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  6,  S.  270ff.)
suus  wv  Wan  E
.Viertel  Vierte
Benennung  der  Warengruppen  1908  190r  Zunahme,Abnahme
Wert  .  Werte  Wert.éWert  ./
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  863  983  1  341  170  —  477  187
b  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  295222  290  320  4  402  —
)Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genaßmitet  496  338  627  385  —  131  047
9  Getränke  (außer  Mineralwasser).  621  165  946  960  —  325  795
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futeermitel.  74  061  236  988  —  162  927
1)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  .  163  685  308  291  —  144  606
Zusammen  J  25144541  37561614  —  1237  160
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  296  104  232  634  63  470  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  406  743  605  551  —  198  808
Zusammen  II  702  847  838  185  —  135  338
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  468  725  288  373  180  352  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  100  414  62  180  38234  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  112  687  140  414  —  27  757
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
laußer  Lederwaren)  905  498  954  615  —  49117
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  304  525  265  221  39  304  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  12  319  10  285  2:  034  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  274  244  215  828  58  416  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  unstgegerstände
  115  635  99  601  16  034  —
XI.  Stein-,  Ton-  und  Gr  aswaren  89  886  120  418  —  30  532
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen)t
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  1  005  160  168  920  1836  240  —
b)  Fabrikate  .  928  364  1  645  886  —  717522
Zusammen  xñ  1  933  524  1  814  8Sös11  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  186  327  232  403  —  46  076
XIV.  Waffen  und  Nunition  98  014  119220  —  21  206
XV.  Geld  .  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1908.  7819  099  8  913  193  —  1  094  094
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  7398  638  —  —  —
Zunahme  —+.  Abnahme  —  +  420  461  —  —  —
        <pb n="814" />
        W  736

20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benecnnung  der  Warengruppen  I!  1ierte  I!  1nnertel  Zunahme  Abnahme
Wert  .  Wert.  Wert.Wert  .%
B.  RAusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  1  833  1  833  —  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  ..  330  1140  —  810
b)  Tierische  Erzeugnisse  ...  87  658  72930  14  728  —
Zusammen  II  87988  74  070  13  918  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  1  609  092  114  9911  161  101  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  42449  36  082  6  367  —
V.  Geld.  –  –  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1908.  1741  862  556  976  1184  386  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2  765  432  —-  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  1  024  070  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  18908  ..  9  560  461  T  169  o  202  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  10  164  070  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  603  600  —  —  —
Wichtigste  warenpositionen.
JZJum  IV.  Vierte.  Im  IV.  Viertel!4-]
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1908  Kalenderjahres  1907
Menge  Wert  Menge  1  Wert  Menge  Bert  2  Wert
krtce  1  ku  ½  kge  .
A.  Einkuhr.
Reis  600  535  151  417  719  010  153  931  —.  —  109  475  2  514
Mehl  und  Backwaren  1  600  254  473  164414  5  870  ö88  516  664  102  576  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  1  i

gemachtes  Obst  155  683  127  080  143  872  119  16011  8111  7920  —  —
Zucker,  Sirup,  Zuckerwaren  .  310392152038413739173504  —.—  10334721466
Tabak  ..  ..  1  5  11  218  29  151  1  —  11  217  29  116
Tabakfabrikate  31  605  188  655  23990  225  267  76  615  —  —  36  612
Stille  Weine  55  1443  48  078  277917  162  160  —  222  474  114  082
Branntweine  aller  Art.  Liter  28  287.  725141  46  853  126  451  1  —  18  566  53  910
Bier  .  .  1  008  980  461  70111  373  120  549  659  —  —  364  140  87  8###
Bau,  und  W  984064  162  1131208  398  807  2181  —  —  224  334  145  105
Pferde  ..  Stück  24  11  700  100  83  910  —  —  76  72210
Rinddieg  488  74  100  259  71  135  229  2965  —  —
Fleischkonserven  .  .  69  874  107  295  118  777  164  817  —  —  48  903  57522
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  #  I

und  sonstige  tierische  Nahrungs-  :

mittel  ......  151  487.  204  323  210  358  272  457  —i  —  64  871  68  131
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  s

Erden  und  Steine  .  107214992455110136799472  —  —  29218  7  017
Salz  .  ......  77009  9101  90  672  13  075  —  —  13  663  3  974
Stelrohlen.  raunkohlen.  Briketts  5293  937  298  732306  898  111  0542987039  187678  —  —
Petroleuim  .....  126781  42269  144601  46  863  —  —  17  820  1594
Seifen  aller  Art.  62  576  36  203  48  578  35  17713998  1  026  —  —
Gewebe  aller  Art  ..  39  210  172  107  81  364  317  650  —  —  45  154  145  543
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte.  Mützen,  1

Posamentierwaren,  Schirme,  ·

Filzwaren  ..  103978590037  8090757628423()71"13753  —  —
Schuhe  und  Stiefel.  39  723  202  665  27614  173  81144442  109  28848  –  —
Möbel  und  Tischlerwaren  208  371.  239  779  180  9606  172  037127405  67742  —  —
Glas  und  Glaswaren  53  O03.  47  789  86  387  76  4147  —  —1  33  331  28658.
        <pb n="815" />
        W  737  20

 

 

Benennung  der  Waren

 

 

 

 

Roheisen,  eiserne  Schienen,
Stangen,  Blöcke  usw.
Wellblech

Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt
  .

Waren  aus  anderen
Metallen

Landwirtschaftliche  Maschinen

Maschinen  für  industrielle  Betriebe

Transportmaschinen  und  Fahrzeuge
  aller  Art,  auch  Fahrrüder
  Stück

Feuerwaffen

Goldmünzen

Silbermünzen.

Malz.

Hopfen

unedlen

Mänmliches  Rindvieh  Stück
Weibliches  Rindviii  .  -
Kleinvieh

Häute  von  Ochsen,  Ziegen,  Schafen
Robbenfelle.  ...  .»-tuck
Straußenfedern
Kupfererz

Blei,  roh,  in  Barren  oder  gewalzi
Wolle.  .

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Kalenderjahres  1008|Kalenderjahres  1907
Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  1  Wert  Menge  Wert
kr  ko  4  ke  Llt  kg  AM.
5987  851  9092  209  861  366  165  737  5126485  826  472  —  —
226  120  88  605  623  527  258  336  —  —  397  407  169  731
1
1  090  135  73221111977  9651  309  785  —  —  887  530  577574
39  626  90  5915570  53  3063  ro0.  37291  —
56  351  52  461  7  507“  11  55238844  40  909  —  —
59  774  43  468  37  548  39  56800  3888
l
FO·  17  493  7  9866819  —  —  67  79826
802  51  519  791:  50  067  11  1452  —
—  —  —  —ääääüää  1—
59  588  48  600  —  —  59  588  48  600  —
712  1405  —  —  712  1405  —  —
B.  Ausfuhr.
2  1401  —  —  2,  1400  —  —
14  —  2  700  —  —  700
190  16.  300  —  —  200
22  23  21  625  13  627  16469  8  508  5  156  —  —
1  555  18  730  1  311.  23  650  214  —  —  1920
217J  24  333  180  16  162  67.  8171  —  —
5  616  045  12341806  0  172  444  775.2734873  790  031  —  —
1  454  900  309  683  —  —  1454900  309  688  —  —
2949.  3800  1655  3001  1  294  799  —  —

 

 

 

II.  Vorldusfige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Kußenhandels  des  Schutzgediets  Deutsch-Südwestafrika
im  Kalenderjahre  1908  Im  Vergleiche  mit  dem  Handel  des  Vorjahres.

Einfuhr.
Ausfuhr.

Gesamthandel

 

1908  1907  Zunahme

r  ½
33  180  184  32  395  918  784  266
7  795  305  1  615  661  6  179  644
40  975  489  34  011  579  6963  910

Nachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafriha  in  den  Oonaten  Februar
und  März  1909  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  10,  S.  497.)
Sebruar  1909.
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  dellarierten)  Zölle  G  den  aleiche
Namien  der  Zoll-  egen  den  gleichen
ämter,  bei  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  geitram
welchen  die  Zölle  1009  1908  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhrs  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
n  %  Mil.]%  Ml.]  %  WMl.  W.  %  Ml.  MW..  %  fl.
I  s
Swakopmund.  51  *  1.—  51567  101  48  40410  —  —8  40“  10  168  —  —  —
...  48001  3—78004—4676620  ——46766203123«80——
Ludmtzb«cht«  —’«)138268·4013826840———"——"—1889(»840«)——
Windhuk  13  969.—  —  —  1  9609  43  —  1332530  —  —  10  356  30
Ramansdrift.  98120  —  —  981  202176  S0  —  —2  176.80  —  [—.119  60

 

 

 

*)  Diamantenausfuhrzölle.
        <pb n="816" />
        W  738  20

 

Namen  der  Zollämter,
  bei

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle

 

im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

welchen  die  Zölle  1909  1908  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

fin  %  Jl  MMeM  f  vulll  uilkl.llsf.  1.
Ururas  .  46550———  46«50—·—  58  —  568—  —  1  50
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib.  4434  70  —  —  4434  70  6  57210  —  —  6572  10  —  —  2137  40
Okahandja.  1  869M  (1800HUSOD  N73S/70
Gobabis  3085  701  85  7B0“2  S  0  4290  —  —
Omarurn  165  35  —  —  165  32121  95  —  21211999  1  8956.60
Outjo  17760  —  —  177  60  101  90  —  —  101|90  75  701  —  —
Grootfontein.  153  70  —  —  153  7  —  —  3107·.70  —  —2954—
Usakos  9720  —  —  9720  164  13  —  —  164.13  —  —  66n3
Otjiwarongo  421.60  —  —  421  60  106  —  —  —  106  —  315  601  —  —
Otavri  19  801  —  —  19  80  39701  —  —  39  70  10101  —  —
Tsumeb  68901  —  —  68  90  104801  —  —  104801  —  —  35  90
Rehoboth.  609  06  —  —  609  06  620  90  —  —  620.90  —  —  11/84
Kub  ..  18901  —  —  1'90  70201  —  —  70201  —  —  68  80
Gibeon.  1  793  40  —  —  1  793  40  522  90  —  —  522  90  1  270  5–
Keetmanshoop  7500  10  —  —  750010  5241  10  —  —  524110  2259  —  —  —
Hasuur  144  90  —  —  144  90  467  —  —  —  467  —  —  —  322  10
Warmbad  276  30  —  —  276  321464100—1191|D
Dawignab.  5—  —  —  5  —  1911  49  10  —  4  40
Utamas.  178  70  —  178  70  88  5  —  —  88  50  90  22—
Stolzenfels  23  90  —  —  22  90  3—  —  —  3  —  2000—
Bethanien.  6725  —  —  6725  133  15  —  —  133  15  —  —  65  90
Intendantur.  162  49  —  —  162  49  —  —  —  —  —  —  1624091  —  —

Zusammen165  850  3538  27240|304  122  75151  304  83  58  —151  362  88152  7599

März  1909.

Swakopmund.  42  410  30  15  —  42  425·  30064  6092020  —  629  20—  —11208|90
Lüderitzbucht  98214  90  13  —  9822790  66  993/—  16  —67009  —H1  218910  —
Windhuk  13  116601  —  OOSCCC  SOS  80
Ramansdrift  1  281|90  —  —  1  281  90  2  349  40  —  —  2-349/40  —  —106750
Ururas.  .  2520  —  —  25  20  —  —  38  —  38—  —  —  12  80
Haigamkhab  —  —n  —–––+—  ——
Karibib.  5  490  25  —  —  5  499  25  4  108  30  —  —  4  158  80  1  340/95  ——
Okahandja  2338  60  —  —233860  —  —  6688,50  —  —  4349s90
Gobabis  3  109  50  —  —  3  109  50  5  763  70  —  —  5  763/70  —  —  2654s20
Omaruru.  2420  —  —  241.20243·90  —  —  3243  —  —  8219|70
Outio  85.90  —  —  85  90  666·70  —  —  666  70  —  □—  58080
Grootfontein  106  30  —  —  106  30  380  —  —  418630  —  —  1700  —
Usakos  .  255  40  —  —  255  40  7245  —  —  7245  182959—  —
Otjiwarongo  438  70  —  —  438  70  6770  —  —1  6770  37—  —
Otavi  55  10  —  —  55  10  176.40  —  —  176.40  ——  12180
Tsumeb  92.90  —  —  9293  165.80  —  —  165  80  —.  —  72|90
Rehoboth  718  20—  —  718  27518  518A  6G7990
—  159701  —  —  159  70  22201  —  —  2220  137560
Gibeon  560  90  —  —  560  006290  —  —  —6290—  —  —572910
Keetmanshoop  12  706  —  —  —  270  —M½%ILO1LLLOE  239400  —
Hafuur  212  60  —  —  212  60  492  —  —  —  492.—  —  —  27940
Warmbad  2  606  10  —  2606  40  812  60  —  —  81260  1703801  —  —
Dawignab.  —  —  —  —  —  —  6  75  —  —  6·75  —  —  675
Ukamas.  296  90  —  —  296  90  2  878  80  —  —  2  878  80  —  —29581|90
Stolzenfels  4120  T  —  420  19  —  —  —  18  —  —  —  14  69
Bethanien.  10  —  —  —  10  —  85  30  —  —  85  80  —  —  75|80
Intendantur  21077.92  —  24077  92  —  —  —  —  —  —24  07|92  —  —

Zusammen08  407  47  28  —2208  435  44119DT7  99790  74  —  1188071190  10868671  —  Ex
        <pb n="817" />
        W.  739  20

Deutsch-Meuguinea.

Deutsch-engilsche  Grengexpedition  in  Meugulnea.

Wie  Gouverneur  Dr.  Hahl  telegraphisch  meldet,
  hat  er  den  Führer  der  Expedition,  Hauptmann
Jörster,  am  Waria  besucht.  Die  Grenzkommission
hat  den  Schnittpunkt  des  147.  Grades  östl.  Gr.
mit  dem  8.  Grod  südl.  Br.  erreicht,  wird  indessen
ihre  Arbeiten  nicht  vor  Ende  September
abschließen  können.

11.—

Eine  Fahrt  auf  dem  Raiserin  Kugustafluß.)

Auf  dem  Dampfer  „Langeoog“  schifften  wir
uns  am  12.  November  ein.  Nach  dreitägiger
Fahrt  wurde  Eitape  erreicht.  Der  dortige
Stationsleiter  hatte  am  Tag  zuvor  die  Nachricht
erhalten,  daß  in  Beukimhafen  die  von  der
Mission  vom  Heiligen  Geist  errichteten  Buschhäuser
mit  den  darin  lagernden  Vorräten  von  Eingeborenen
  niedergebrannt  worden  seien.  Auch
lagen  Meldungen  über  Kämpfe  unter  den  Eingeborenen
  im  Bezirk  östlich  von  Dallmannhafen
vor.  Aus  dem  Bezirk  westlich  Eitape  war  Neues
nicht  zu  melden.

Am  Nachmittag  des  16.  November  wurden
der  Stationsleiter  von  Eitape  und  40  Mann
Polizeitruppen  an  Bord  genommen.

Nach  kurzem  Aufenthalt  auf  der  Insel  Muschu,
wo  die  vor  noch  nicht  Jahresfrist  gegründete
Malaienansiedlung  bereits  wieder  eingegangen  ist,
stattete  ich  der  Station  der  Mission  vom  Heiligen
Geist  auf  der  Insel  Juo  einen  Besuch  ab.  Nach
den  Mitteilungen  des  Paters  Jerome  war  die
Mission  bereits  daran,  die  niedergebrannte
Pflanzungsstation  wieder  aufzubauen.  Als  Ursache
der  Brandstiftung  wurden  Landstreitigkeiten  angegeben.


Die  Mission  hat  das  Land  am  Beukimhafen
von  Eingeborenen  der  Insel  Juo  als  angeblichen
Eigentümern  gekauft.  Die  Leute  in  dem  Bergdorf
  Momoken  erheben  Anspruch  auf  das  verkaufte
  Land.  Sie  haben  deshalb  die  Bewohner
von  Potui  und  Awanup,  zwei  tiefer  im  Lande
liegenden  Bergdörfern,  veranlaßt,  die  neue  Pflanzungsniederlassung
  niederzubrennen.  Die  in  der
Umgegend  von  Beukimhafen  liegenden  Dörfer
Sua  und  Wusalem  scheinen  nicht  an  der  Sache
beteiligt  gewesen  zu  sein.

Die  Eingeborenen  des  Muschubezirks  führten
Klage,  sie  bekämen  von  den  Leuten  des  Dorfes

*)  Aus  einem  Bericht  des  Bozirksrichters  Full.
Der  Verfasser  berichtet  hier  zum  Teil  über  die  gleiche
Reise,  deren  Verlauf  schon  früher  von  Dr.  Friederici
(vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  331ff.)  geschildert  worden  ist.

 

Kaip  an  der  Festlandsküste  östlich  von  Dallmann-=hafen,
  welche  sonst  den  Bezirk  mit  Kochtöpfen
versorgt,  keine  Töpfe  mehr  geliefert,  weil  die
dortigen  Eingeborenen  von  einem  Inlandsstamm
bedrängt  würden.  Die  Furcht  vor  Bestrafung
durch  den  Stationsleiter  in  Eitape  hindere  sie,
den  Kaipleuten  im  Kampfe  beizustehen.  Es  wurde
deshalb  zunächst  das  Dorf  Kaip  bei  Kap  Dallmann,
  etwa  30  Seemeilen  östlich  von  der  Insel
Juo,  angelaufen  und  dort  ein  Teil  der  Polizeitruppe
  an  Land  gesetzt.

Am  18.  und  19.  November  wurde  auf  den
Inseln  Wogeo  und  Keule  der  Le  Matire-(Schouten-)
  Gruppe  die  Anwerbung  vergeblich
versucht.  Die  Bewohner  dieser  Inseln,  die  einen
starken  mongolisch-malaischen  Einschlag  aufweisen,
würden  sich  zur  Einstellung  in  die  Polizeitruppe
jedenfalls  auch  wenig  eignen.

In  Kaip  wurde  die  Polizeitruppe  wieder  an
Bord  genommen.  Die  Angaben  der  Muschuleute
hatten  sich  als  recht  übertrieben  herausgestellt.
Es  scheint,  daß  die  Muschuleute  lediglich  beabsichtigt
  hatten,  mit  Unterstützung  der  Polizeitruppe
auf  Weiberraub  auszugehen.

Die  Polizeitruppe  wurde  nun  bei  Kaup  an
der  Hansemannküste,  zwanzig  Seemeilen  östlich
Kap  Dallmann,  abermals  gelandet.  Die  Bewohner
  dieses  gleichfalls  durch  sein  Töpfereigewerbe
  bekannten  Dorfes  sollen  von  Bergstämmen
befehdet  worden  sein.

In  der  Nacht  wurde  die  Fahrt  nach  der
Mündung  des  Kaiserin  Augustaflusses  fortgesetzt.
  Am  Morgen  des  20.  November  wurden
in  den  Küstendörfern  Karau,  Mendam  und
Terpuap  Dolmetscher  an  Bord  genommen.  Diese
Küstendörfer  stehen  mit  den  Bewohnern  des
unteren  Flußlaufes  in  regen  Handelsbeziehungen.
Auf  langen  Fahrten  durch  das  weitverzweigte
Lagunennetz  am  unteren  Flußlauf  tauschen  sie
von  dort  Tabak  ein,  welcher  auf  kräftigen  Segelkanus
  die  Küste  entlang  und  nach  den  Le  Maire=(Schouten)-Inseln
  weiter  verschifft  wird.

Am  Nachmittag  lief  „Langeoog“  in  die  Mündung
  des  Kaiserin  Augustaflusses  ein  und  ging
abends  20  km  stromaufwärts  bei  sieben  Faden
Wasser  vor  Anker.  Während  der  nächsten  drei
Tage  wurde  immer  stromaufwärts  gedampft.  Der
höchste  erreichte  Punkt  befand  sich  auf  4°  67“
südl.  Br.  143°  11“  östl.  Länge,  335  km  von
der  Mündung  nach  dem  Flußlauf  gerechnet,  in
der  Luftlinie  155  km  von  der  Flußmündung
entfernt.  Bei  den  Eingeborenen  der  Flußmündung
heißt  der  Fluß  Abschima  oder  Sipik.

Der  Flußmündung  liegt  keine  Barre  vor.  Ich
schätze  die  Breite  des  Flusses  nahe  der  Mündung
auf  1500  m,  an  dem  höchsten  erreichten  Punkt
auf  immer  noch  300  bis  400  m.  Die  Flußufer
        <pb n="818" />
        W  740

sind  auf  der  ganzen  Strecke  deutlich  ausgeprägt.
Nur  an  einer  kurzen  Strecke,  etwa  70  km  von
der  Küste,  fand  sich  eine  sceartige  Verbreiterung
mit  Inseln.  Die  Fahrrinne  ist  auch  hier  noch
an  der  Strömung  erkennbar.  Der  unterste  Teil
des  Stromlaufes  führt  durch  ein  weites  Sagosumpf=
  und  Lagunengebiet,  in  welchem  einige
schmale  Seitenkanäle  mit  Strömung  nach  beiden
Seiten  abzweigen.  Durch  solche  Binnenlandkanäle
soll  der  Unterlauf  des  Stromes  mit  der  Ramu-Mündung
  in  Verbindung  stehen.

Auf  der  ganzen  befahrenen  Strecke  zeigte  sich
nirgends  im  Flußlauf  eine  Sandbank  oder  Ansammlung
  von  Treibholz.  Die  Stromgeschwindigkeit
  betrug  an  den  vier  Tagen  im  Durchschnitt
3,7  Seemeilen  in  der  Stunde.  Der  Strom  hat
auf  der  befahrenen  Strecke  eine  Tiefwasserrinne
von  mindestens  15  m  Tiefe.  Aus  den  Vegetationsgrenzen
  am  Ufer,  den  Kanu-Landungseinrichtungen
in  den  Dörfern  und  den  dicht  an  den  Ufern  sich
hinziehenden  Eingeborenenpflanzungen  konnte  mit
Sicherheit  geschlossen  werden,  daß  der  beobachtete
Wasserstand  nicht  wesentlich  über  den  normalen
hinausging.  »

Während  der  Fahrt  zu  Berg  wurde  alle  zehn
Minuten  zur  Vornahme  einer  Lotung  angehalten.

Die  tropische  Sumpfvegetation  des  Mündungsgebietes
  reicht  bis  etwa  60  km  stromaufwärts.
Nach  einer  kurzen  Strecke  Hochwald  zu  beiden
Seiten  tragen  die  Ufer  mehr  und  mehr  den  Charakter
  der  Parklandschaft,  die  bald  in  eine  weite
Baumsavanne  übergeht.  Die  weite  Grasebene
zieht  sich  nach  Süden  bis  zu  einer  —  in  mehr
als  30km  Entfernung  den  Flußlauf  begleitenden  —
Hochgebirgskette  hin  und  steigt  nach  Norden  in
leichten  flachen  Hügelwellen  an.  Aus  dieser
Schwemmlandebene  erheben  sich  wie  Inseln  einige
bewaldete  Hügel.  In  ausgedehnten  Sumpfniederungen
  stehen  Sagopalmen  und  üppiges
Zuckerrohr  in  geschlossenen  Beständen.  Die  Mündungen
  des  Stromlaufs  sind  von  weitem  an  einem
Kranz  hoher  Uferbäume  erkennbar.  Die  Nähe
von  Dörfern  kündigen  kleine  Wälder  von  Brotfruchtbäumen
  an.  Über  den  Dorfpplätzen  selbst
erheben  sich  Kokospalmen  in  geschlossenen  Gruppen.
In  zwei  Nächten  war  der  westliche  Himmel  durch
einen  Grasbrand  gerötet,  der  sich  auch  unter
Tags  durch  gewaltige  Rauchsäulen  bemerkbar
machte.  Steine  scheinen  in  dem  weiten  Aluvialgebiet
  eine  Seltenheit  zu  sein.  Ich  konnte  an
keiner  Landungsstelle  eine  Steinprobe  finden.  Da,
wo  steile  Uferwände  frei  von  Vegetation  sichtbar
werden,  zeigen  sich  die  Schichten,  in  denen  der
Fluß  bei  seinen  periodischen  Überschwemmungen
den  feinen  Lehm=  und  Tonboden  ausgetragen  hat.

Von  dem  etwa  90  km  von  der  Mündung
aufwärts  gelegenen  Dorfe  Keoando  an  war

 

eine  Verständigung  mit  den  sonst  in  keiner  Weise
feindlichen  Eingeborenen  nicht  mehr  möglich.  Die
mitgebrachten  Dolmetscher  getrauten  sich  von  dort
an  überhaupt  nicht  mehr  an  Land  zu  gohen.
Etwa  zwanzig  größere  Ortschaften  wurden  auf
beiden  Seiten  des  Flusses  passiert.

Die  Häuser  der  Eingeborenen  gehören  zu  den
stattlichsten  Bauwerken  im  Schutzgebiet.  Trotz
primitiverer  Werkzeuge  stehen  die  Bewohner  der
Ebene  des  Kaiserin  Augustaflusses  in  der  Baukunft
hoch  über  den  Eingeborenen  des  Bismarck-Archipels
und  des  östlichen  Kaiser-Wilhelmslandes.  An  den
über  hundert  Kilometer  von  der  Küste  entfernten
Plätzen  sind  eiserne  Werkzeuge  so  gut  wie  unbekannt.
  Die  Bauart  der  Häuser  ist  mit  der  an
der  Küste  westlich  der  Flußmündung  beobachteten
verwandt.  Die  auf  einem  massiven  Pfahlrost
stehenden  hochgiebeligen  Bauwerke  haben  im
Innern  nur  einen  Raum.

Die  Eingeborenen  bewegen  sich  auf  dem  Fluß
in  Einbäumen,  welche  bis  zu  fünfzehn  Menschen
fassen.  Die  langen  Ruderstangen  mit  einer  zweispitzigen
  Ruderschaufel  am  Ende  dienen  sowohl
zum  Vorwärtsstoßen  des  Kahnes  am  Ufer,  wie
zum  Rudern.  Besonders  außerhalb  des  Mündungsgebietes
  offenbart  sich  noch  in  allen  Gebrauchsgegenständen
  der  Eingeborenen  der  Kunstsinn  eines
von  den  Einflüssen  einer  fremden,  überlegenen
Kultur  unberührten  Naturvolkes.  Die  Einbäume
sind  am  Kopf,  teilweise  auch  an  den  Längsseiten,
mit  Schnitzereien  reich  verziert.  Die  Ruderstange,
die  der  vorderste  Mann  im  Kahne  führt,  ist  an
der  oberen  Hälfte  mit  Kasuarfedern  dicht  besetzt.
Die  Töpfereien  zeigen  in  den  Formen  eine  Abwechslung,
  die  umsomehr  auffällt,  als  die  übrigen
Stämme  des  Schutzgebiets,  soweit  bei  ihnen  überhaupt
  Töpferei  getrieben  wird,  in  der  Regel
immer  nur  eine  Form  kennen.  Die  Formen  der
Gefäße  und  die  Verteilung  des  Schmuckes  auf
der  Fläche  erinnern  an  Erzeugnisse  modernen
europäischen  Kunstgewerbes.  Selbst  das  Stück
Massoirinde,  das  der  Mann  in  dem  geflochtenen
Anhängetäschchen  zusammen  mit  Kalk  und  Betelnuß
bei  sich  führt  und  an  dem  er  von  Zeit  zu  Zeit
herumkaut,  zeigt  in  der  Regel  eingekerbte  Ornamente.
  Die  jungen  Leute  gehen  unbekleidet.  Die
Männer  tragen  an  einem  schmalen  Gürtel  einen
in  einem  Knopf  zusammengehaltenen  Bastbüschel
oder  das  Fell  eines  fliegenden  Hundes  oder
Baumbären,  die  Weiber  gelb  und  rot  gefärbte
Bastschürzen.

In  der  Nähe  der  Dörfer  begleiten  den  Fluß-=lauf
  hart  am  Ufer  sich  hinziehende  schmale
Streifen  von  Pflanzungen,  in  welchen  Jam  und
Tabak  vorherrschen,  aber  auch  Taro  und  Bananen
zu  sehen  sind.  Tabak  wird  über  den  eigenen
Bedarf  hinaus  zu  Handelszwecken  produziert  und
        <pb n="819" />
        G  941  20

in  kleineren  und  größeren  Bündeln,  die  mit
Blattscheiden  einer  Arecaart  eingehüllt  und  verschnürt
  werden,  für  den  Transport  fertig  in  Vorrat
  gehalten.  Daß  neben  Betelnuß  und  Betelpfeffer
  auch  Massoirinde  als  Genußmittel  dient,
wurde  bereits  erwähnt.

Da  eine  Verständigung  mit  den  Eingeborenen
weiter  stromaufwärts  ausgeschlossen  schien,  war
von  einer  weiteren  Fortsetzung  der  Fahrt  für  die
Arbeiteranwerbung  kein  Erfolg  zu  erwarten.  Am
24.  November  traten  wir  deshalb  die  Fahrt  zu
Tal  an,  die  in  zwei  Tagen  ohne  Zuwischenfall
vonstatten  ging.

Im  Mündungsgebiet  wurden  dann  noch  Leute
angeworben,  die  unter  anderen  Eßwaren  aus
kleinen  Aalen  zusammengebackene  Brote  mitbrachten.
  Die  Tiere  sollen  periodisch  in  so  ungeheuren
  Mengen  in  der  Flußmündung  auftreten,
daß  sie  dann  einfach  aus  dem  Wuosser  geschöpft
werden  können.  Es  dürfte  sich  hierbei  also  um
eine  dem  Auftreten  des  samoanischen  Palolo  verwandte
  Erscheinung  handeln.

1#  1#
1#

Die  bisherigen  Reisen  auf  dem  Kaiserin
Augustastrom  sind  folgende:

1.  Rekognoszierung  an  der  Flußmündung
durch  Kapitän  Dallmann  5./6.  April  1886.

2.  Erste  Bereisung  des  Stromes  durch  Landeshauptmann
  v.  Schleinitz  auf  Dampfer  „Ottilie“
in  Begleitung  von  Dr.  Schrader,  Dr.  Hollweg,
  Dr.  Knappe,  Hunstein  24.  Juli  bis
10.  August  1886.

3.  Zweite  Bereisung  durch  die  wissenschaftliche
  Expedition,  bestehend  aus  Dr.  Schrader,
Dr.  Hollweg,  Dr.  Schneider  und  Hunstein
in  der  Zeit  vom  Juni  bis  November  1887.  Der
äußerste  am  6.  Juli  1887  mit  Dampfer  „Samoa"
erreichte  Punkt  liegt  auf  141°  50“  östl.  Länge,
4°  13“  südl.  Br.  Die  Expedition  hatte  vom
10.  Juli  bis  20.  August  1887  in  Zenap
(142°  77“  östl.  Länge,  4°  18“  südl.  Br.)  und  vom
22.  August  bis  7.  November  1887  bei  Malu
(142°  56“  östl.  Länge,  4°  11“  südl.  Br.)  Standlager.
  Über  die  Ergebnisse  dieser  breit  angelegten
  Expedition  ist  außer  den  Resultaten  der
botanischen  Erschließung  nicht  sehr  viel  bekannt
geworden.

Seitdem  war  das  wissenschaftliche  und  wirtschaftliche
  Interesse  für  das  Stromgebiet  des
Kaiserin  Augustaflusses,  der  bedeutendsten  Binnenschiffahrtsstraße
  aller  deutschen  Kolonien,  fast
erloschen.  Der  Endpunkt  der  Schiffbarkeit  des
Stromes,  der  jedenfalls  außerhalb  des  deutschen
Gebietes  liegt,  ist  noch  nicht  erreicht.  In  jüngster
Zeit  soll  ein  Missionar  der  Mission  vom  Heiligen
Geist  von  Berlinhafen  aus  über  Land  den  Strom

 

erreicht  haben.  Im  August  1908  gelangte  der
Dampfer  „Siar“  mit  dem  amerikanischen  Ethnographen
  Professor  Dorsay  an  Bord  bis  Keoando,
etwa  100  km  von  der  Mündung.

Ist  der  Wasserstand  des  Flusses  starken
Schwankungen  unterworfen,  so  hat  dies  sowohl
auf  die  Bedeutung  des  Stromes  als  Binnenschiffahrtsstraße,
  wie  auf  die  Verwertbarkeit  der
Stromebene  für  Siedlung  und  Pflanzungsbetrieb
ausschlaggebenden  Einfluß.  Zur  Beantwortung
der  Frage  lassen  sich  bis  jetzt  folgende  Ergebnisse
früherer  Forschungen  zusammenstellen:

Kapitän  Dallmann  glaubte  am  5./6.  April
1886  an  der  Mündung  2  bis  3  Faden  Hochwasser
  feststellen  zu  können.  (Nachr.  über  Kais.
Wilh.  Land  1886,  Heft  II,  Seite  67  f.)

Die  Erxpedition  auf  der  „Samoa“  hat  im
Juli/August  1886  Hochwassermarken  bis  zu  6  m
über  dem  augenblicklichen  Wasserstand  bemerkt.
(Nachr.  über  Kais.  Wilh.  Land  1886,  Heft  IV,
Seite  126.)

Die  wissenschaftliche  Expedition  unter  Dr.
Schrader  beobachtete  in  den  ersten  zehn  Tagen
des  Juli  1887  bei  hohem  Wasserstand  am  Oberlauf
  des  Stromes  ein  weiteres  Steigen  um  Zm,
sodann  ein  langsames  Fallen  im  weiteren  Verlauf
  des  Juli  und  während  des  August.  Am
Malulager  wurde  vom  28.  August  bis  24.  September
  ein  Steigen  um  4,35  m,  vom  24.  September
  bis  zum  21.  Oktober  ein  Fallen  um
2,50  m  und  vom  21.  Oktober  bis  zum  5.  November
  ein  Steigen  um  66  cm  beobachtet.  (Maximilian
  Krieger,  Neuguinea,  Seite  26  f.)

Gelegentlich  der  „Langeoog“-Reise  wurde  am
23.  November  an  einer  Stelle  die  ganze  Flußbreite
  abgelotet.  Bei  einer  neuen  Bereisung  des
Flusses  —  diese  wird  vermutlich  nicht  erst  wieder
in  einund  zwanzig  Jahren  erfolgen  —  werden  dort
vergleichende  Beobachtungen  angestellt  werden
können.  Weiter  wird  sich  empfehlen,  zur  nächsten
Reise  einige  Pegelleisten  mitzunehmen  und  diese
an  geeigneten  Stellen  für  spätere  gelegentliche
Beobachtungen  anzubringen.

Der  im  November  beobachtete  Wasserstand
war  vermutlich  kein  wesentlich  höherer,  aber  auch
nicht  niedrigerer,  als  der  im  August  von  „Siar“
festgestellte.  Altere  Hochwassermarken  wurden  auf
der  Reise  nicht  wahrgenommen.

Es  ist  zu  vermuten,  daß  in  den  die  Flußebene
  im  Norden  und  Süden  begleitenden  Gebirgszügen
  und  in  dem  außerhalb  des  Schutzgebietes
  liegenden  Quellgebiet  des  Stromes  das
ganze  Jahr  über  große  Niederschläge  niedergehen
und  daß  deshalb  der  Wasserstand  des  Stromes
nicht  in  regelmäßigen  Perioden  wechselt.  Auf  den

(Fortsetzung  Seite  747)
        <pb n="820" />
        742
Ubersicht  über  den  Außzenhandel
A.  Einkuhr.
Davon  für
«  Benennun  «  inf  Rechnun

*  ¾  Gesamie  iniun  der  a  Einfuhr  1907  Zunahme

2  der  4½  Regierung

·  —–—  ——  ———  -  —  —  Ô  —  —  —  —  —  —

-  Waren

S  Menge'  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert

A.  M.  «  1·  4
1/Liere  Liter65  720  59  148  1  —  S58040  5804076800  1  18
2ESEpirituosen  -  16  829  42  073  8  20|  15  448  30  8966  1381  11  177
3EEtille  Meine  -  15  921  19105  50  60|191912  29  868  —.  —
4  Schaumweine  -  1  093  87441  —  —  1245  7  470  —  1274
5|Tabak  krg6333,  23  6091-  —%%%  5933468  17676
6AFigarren  usw.  -  1158.  231601  —  —  1047  20940  111  2220
78Fe#waffen4  S  tüct  250)0  543000  38003  2710  13  2  6900
8Schießpulver.  g  1219  30481  45  113  565  1418  654  1  635
9  erzehrungsgegenstände  1  1  015  425  —  15731  —  l  1034  970  —  —
10Gewebe  und  Bekleidungsgegenstände
  .  —:519347  —-  2691  —  578  140  —  —

11  Metallwaren  (außer  Maschinen)  59845  —  1521  —  83  010  —  —

12  Holz  und  Baumaterial.  —,  149  1999—  28381  —  333004  —  —

13Maschinen  und  Fahrzeuge  .  --;43815  —  —  —  641  795  —  —

144  ges.  l.  ö10  4641-½016005U  —

Gesamtsumme  1908  2482  46066—  36  626|1  1227607  314  —  37  780

«  Dagegen  im  Jahre  1907  —  2767  3141  —  60  591—  —  —  —

Zunahme  —,  Abnahme  —  —  —284  90ö—  —239111  —  —  —
15.Gold=  und  Silbermünzen  —  20420)  —  —  —  58  643  —
I
B.  Rusfuhr.

x1  5*!t½-  —  —  —  ——  «-O

3  Benennung  der  Ausfuhr  1908  Ausfuhr  1907  Zunahme  Abnahme
.  Waren

MBWBert  Wert  Wert  MWiert
S  Menge  1½  Menge  p1  Menge  4  Menge  "rß

1  .

1Kopra.  kg  110  240  000  2  355  20|5  378  OO0.  1  559  6820|  862  000  795  580  —  —

2  Kakao  6  204  160  245  352  116  500  116  500  87960  128  852  —  —

31  Kaffee.  cg  250.  300  —  —  250  300  —  —

4Tabak.  kg  350.  1400  1  000  3  000  –  —  650  1  1½#0

5  Kawawurgeln.  k#z  34  350  61  830  18000  84  000  —  —  13  650  22170

6  RKokosnüsse  Stück  102  520  6  151  83  730.  5  021  18  790  1  127  —  —

71  Ananas  kg  5  000  1  000  8  000  1  600  —  —  3  000  600
Ausfuhr  1908:  2  671  233  —  1  769  744  —  925  859  —  24370
Dagegen  1807:  —  1176974  —.  —  —  —  —  —
Zunahme  —.  901  4999.  —  901  40  —  —
Abnahme  —  "  «  "

Gesamthandel  1908:  —  5  153  639  —  —  —  —  —  —
Dagegen  1007:  —  4537  058  —  –  —  —  —  —
Zunahme  —,  5  T  r

Abnahme  —  63165871  —  —  —  —  —  —
        <pb n="821" />
        743  20

des  Schutzgebiets  Samoa  im  RKalenderjahr  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  Einfuhr.
2L0  ünder  der  Her  kunft  de  r  Wa  r  en.  !2
Abnahme  Deutschland  Australien  und  Vereinigte  Staaten  England  Andere
Südsee-Inseln  von  Nordamerika
Menge  Wert  Menge  "  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Mengel  Wert  Menge  Wert
4  14  M  2  -  .e
1  1  6
—  —  5dbr100  51  39006943  624044  13368  —  1922  173
—  —  6230  155751  10454  26185  45  113  5  13  95  237
3991.  10  764500  5400  7  81811  2038  2  440—  —  12  3134
152  —  768.  6144  325  2  600  —  —  —  —  —  —
—  —  1  114  50113393  15268  150  675  207  1680  2446
—  —  7117420  251  5  o020  —  —  6  120  80  600
—  —  234  4610  1  350  4  200  2  220  2  50
—  —  —  —  —  1219  3048  —  —  —
—  19  545—  650320  —  841  119  —  977811  —  6  0r0  20  135
6  6  ·
—  58  79—  1651844  —  817742  —  9982%  —  1876568  27903
—  23165,04  133988  .  3687  A,  73101  700  0.  1  594
—  183  8111  58558  —  76814  —  70335=  50909088  1  688
—  20  988—  9801  —  25493  —  5961  —  —  2560
—  56311  1354215  277510ô1  11  2601147.6071
—  322  688  543658  —  139  304  —  10672881  35  5658  96  591
—  —  —  519291  181146ö50,11%
—  284  901—  —24  30  —  14245uus
—  3822  1—  1  —  —  20  420  Ulll  —1—  —
B.  Ausfuhr.
Länder  der  Bestimmung  der  Waren
:  Australien  und  Südsee-  Vereinigte  Staaten  von
Deutschland  Übriges  Europa  Inseln  Nordamerika
Menge  Wert  AM  Menge  Wert  .  Menge  Wert  .  Menge  Wert  M
4  769  000  1  096  872400  327  520  47  00  792  925  599  500  137  885
130  0101  156014  51  777  62  133  22  672  27205  —  —
—  —  —  —  250  300  —  —
—  —  —  —  350  1  400  —  —
—  —  —  —  34  850  61  830  —  —
—  —  —  —  102  520  6151  —  —
—  —  —  —  5  000  1u  000  —  —
'  l
—  1252  884  —  3389  653  —  890  811  —  137  885
—  910  300  —  30  300  —  689  074  —  140  070
—  +  342  584  —  359  353  —  +  201  737  —  —  2185
—  1  796  542  —  521  809  —  2  530  115  —  83055  173
—  1  429  591  —  157  119  —  2  500  535  —  449  813
i
—  +  366  951  —  +  364  690  —  +  20  580  —  —  144  640
        <pb n="822" />
        744

C.  Durchfuhr.
Kopra,  produziert  auf  anderen  Inseln  der  Südsee:

Im  Kalenderjahr  1908
-  -  1907

Mithin  mehr  1908

395  Tonnen  zu  230..—  90850
397  —

290  -  112  230=8
  Tonnen,  jedoch  weniger  21  380  .7.

 

Schiffsverkehr  im  Bafen  von  Apia  wãährend  des  Kalendersahres  1908.
A.  Handelsschiffe.

 

I.  Eingang.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

»  Dampfer  Segelschiffe  Zusammen
Nationalität  —
Angayl  I  Reg.-Tons  Anzahl  Reg.-Tons  Anzahl  Reg.-Tous
Deutsch.  .....  1  687  3  486  4  1  173
Englisch..  .  .  .  ..  82  E  11  383  93  1412445
Amerikanisch.  .  .  ..  —  —  13  702  13  702
Anderer  Herkunft  —  —  4  3266  4  1  32636
Zusammen  83  112749  31  4837  114  117586
Dagegen  1907  66  50  160  81  2595  97  585J755
Zunahme  17  Z  58  831
II.  Ausgang.
Deutsch..  .  .  .  .  ..  1  687  2  324  3  1011
Englisch...  .  .  .  ..  82  112  866  11  368  93  112734
Amerikanisch  ...  —  -—  13  702  13  -  702
Anderer  Herkunft  —  ·  —  3  I  2484  8  2434
W  ammen  83  113  053  29  3828  112  116  881
Dagegen  1907  66  56  160  32  2852  98  59  012
Zunahme  14  57  869
B.  Kriegsschiffe.
.  ...  Q„  Häufigkeit  des
Nationalität  Name  Art  Deplacement  Besatzung  Inlaufeus

Deutsch  ...  Condor  Kleiner  Kreuzer  1600  160  2

FrangösissssSBeleé  Kanonenboot  670  92  1

Vereinigte  Staaten  von  Amerikas  Annapolis  1  060  64  9

-  -  "6  -  Tennessee  Panzerkreuzer  15  000  950  1

-  -  -  Washington  -  1õ  000  950  1

-  -  -  -  Whipple  Torpedoboot-Zerstörer  433  73  1

-  -  -  -  Hopkins  -  108  73  1

 

 

 

 

 

 

Wasserstand  im  Unterlauf  werden  dabei  die  im
Mittellauf  vorhandenen  Lagunen,  Sümpfe  und
weiten  Zuckerrohrfelder  ausgleichend  einwirken.
Diese  für  die  Schiffbarkeit  des  Stromes
günstigen  Verhältnisse  sind  um  so  höher  anzu—
schlagen,  als  auf  der  ganzen  Festlandsküste  von
der  Mündung  des  Stromes  bis  zur  holländischen
Grenze  die  Landungsverhältnisse  vom  Oktober  bis
April  sehr  ungünstig  und  auch  während  der
übrigen  Zeit  des  Jahres  —  mit  Ausnahme  vielleicht
  von  Dallmannhafen  —  nicht  gut  sind.  Zudem
  ist  Kaiser  Wilhelmsland  von  dieser  Küstenstrecke
  aus  wegen  der  nach  dem  Meere  steil

 

abfallenden  Küstengebirge  und  der  zwischen  Gebirge
  und  Küste  sich  hinziehenden  Sümpfe  außerordentlich
  schwer  zugänglich.  Der  Kaiserin
Augustafluß  ist  deshalb  der  natürliche  Weg  für
die  Erschließung  der  westlichen  Hälfte  von  Kaiser
Wilhelmsland.

Über  die  Besiedlungsfähigkeit  der  Stromebene
als  einer  tropischen  Schwemmland-Tiefebene  wird
man  sich  keinen  sanguinischen  Hoffnungen  hingeben
  dürfen.  Die  auch  bei  flüchtigem  Besuch
zu  beobachtende  Insektenplage  und  die  damit
verbundene  Gefahr  der  Krankheitsübertragung
läßt  auch  für  Viehzucht  keine  günstigen  Aussichten
        <pb n="823" />
        W  945  2e0

vermuten,  obwohl  Dr.  Hollweg  das  Vorkommen
guter  Futtergräser  feststellt  (Nachr.  über  Kais.
Wilh.  Land  1888,  Heft  I1,  Seite  28).

Der  Expedition  von  1887  war  als  besondere
Aufgabe  gesetzt  worden,  am  Kaiserin  Augustafluß
für  den  Tabakbau  geeignete  Ländereien  aufzusuchen
  (Nachr.  über  Kais.  Wilh.  Land  1887,
Heft  IV,  Seite  153).  Die  Tabakkultur  hätte  dort
jedenfalls  den  Vorzug,  daß  sie  eine  verhältnismäßig
  zahlreiche,  mit  einer  primitiven  Kultur  des
Tabaks  vertraute,  in  bezug  auf  Arbeitslohn  sicher
anspruchslose  Eingeborenenbevölkerung  vorfinden
würde.

Auffallend  war,  daß,  nach  den  beobachteten
Grasbränden  zu  schließen,  in  dem  oberen  Teil
der  Flußebene  Trockenheit  herrschte,  während
gleichzeitig  an  der  Küste  bei  starkem  Nordwestwind
  täglich  schwere  Regen  niedergingen.  Wenn
durch  das  steil  aus  dem  Meere  ansteigende,  nach
der  Stromebene  langsam  abflachende  Küstengebirge
im  Norden  und  durch  das  Hochgebirge  im  Süden
der  Stromebene  während  gewisser  Jahreszeiten
die  Niederschläge  von  der  Stromebene  ferngehalten
würden,  was  nicht  ausgeschlossen  erscheint,  dann
könnten  sich  hier  vielleicht  selbst  für  Baumwolle
günstigere  Bedingungen  bieten,  als  an  der  Küste
und  im  Bismarckarchipel.
Kautschukgewächse  werden  sicher  hier  ihre  natürlichen
  Wachstumsbedingungen  finden.  Jede  Art
von  Pflanzungsunternehmung  hätte  jedenfalls  den
Vorzug,  daß  Bodenbearbeitungs=  und  Aufbereitungsmaschinen
  überall  aus  Hochseefahrzeugen  direkt  auf
das  Feld  gestellt  werden  könnten  und  daß  der
Strom  ohne  schwierige  Kraftgewinnungs=  und
Bewässerungsanlagen  jede  erforderliche  Menge
mechanischer  Kraft  abgeben  würde.

Für  Holzverwertung  dürften  die  auf  der  be-Reis,

  Zuckerrohr  und.

 

fahrenen  Strecke  vorgefundenen  Waldbestände
kaum  in  Betracht  kommen.  Es  scheint  mir  sogar
fraglich,  ob  diese  selbst  für  Flußdampfer  mit
Holzfeuerung  auf  längere  Zeit  ausreichendes
Brennmaterial  liefern  könnten.

Die  eingeborene  Bevölkerung  des  Stromgebietes
  ist  von  der  Arbeiteranwerbung  bisher
noch  ganz  unberührt  geblieben.  Andernfalls
würde  sich  von  der  Mündung  aufwärts  eine  wirtschaftliche
  Erschließung  des  Stromgebietes  von
selbst  langsam  anbahnen.  Ohne  planmäßige  Vorarbeit
  liegt  allerdings  die  Nutzbarmachung  der
viele  Tausende  von  Quadratkilometern  fruchtbaren
Bodens  umfassenden  Ebene  noch  in  weiter  Ferne.

1#  1
1

Am  Morgen  des  26.  November  wurde  die
Flußmündung  verlassen.  Die  in  Kaup  wieder
an  Bord  genommene  Polizeitruppe  wurde  am
27.  in  Beukimhafen  zur  Strafexpedition  gegen
Awanup,  Potui  und  Momobken  gelandet.
Die  Expedition  beschränkte  sich  darauf,  das  in
schwierigem  Berggelände  liegende  Dorf  Awanup,
dessen  Bewohner  zweifellos  an  der  Brandstiftung
in  Beukimhafen  beteiligt  waren,  zu  zerstören.
Am  2.  Dezember  ging  „Langeoog“  vor  Eitape,
am  10.  wieder  auf  der  Reede  von  Herbertshöhe
vor  Anker.

Den  Eingeborenen  der  Landschaft  Kombe
war  zuvor  noch  die  Einsetzung  eines  Häuptlings
in  Aussicht  gestellt  worden.  Die  Landschaft  hat
alle  Waffenfähigen  auf  Anwerbung  abgegeben
und  erhofft  von  der  Verleihung  der  Häuptlingsabzeichen
  an  einen  ihrer  Häuptlinge  eine  Sicherung
  gegen  die  Angriffe  ihrer  Feinde;  als  solche
wurden  besonders  die  Bewohner  der  Insel  Talangone
  genannt.

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Pflanzungsgesellschaft  hpeme  in  Togo.

Der  fünfte  Geschäftsbericht  für  die  Zeit
vom  1.  Mai  1908  bis  30.  April  1909  kann  von
einem  erfreulichen  Fortschritte  in  dem  Hauptbetriebszweige,
  der  Kokospalmenkultur,  berichten.
  Die  Niederschlagsmengen  von  1219  mm
waren  gegenüber  778  mm  des  achtjährigen  Durchschnitts
  wieder  recht  günstig;  infolge  des  Alterwerdens
  erreichen  die  Palmen  mit  ihren  Wurzeln
nunmehr  das  Grundwasser,  sind  also  gegen  die
Gefahren  von  Trockenperioden  geschützt;  auch  die
künstliche  Düngung  mit  Kalisalzen  und  Thomasmehl
  trägt  zum  Fortschritt  bei.

So  stiegen  die  Ernten  an  Kokosnüssen  auf

der  Hauptanlage  von  147  100  Nüssen  auf

 

353  400,  und  das  erst  im  Jahre  1902  begonnene
Vorwerk  Bagida  lieferte  auch  bereits  12  600
Nüsse.  Bei  einem  Verhältnis  von  7100  Nücssen
—  1t  Kopra  wurden  51  t#Kopra  gewonnen.

Die  Sisalkultur  entwickelte  sich  günstig  und
wurde  daher  auf  56  ha  ausgedehnt.  Die  ältesten
Agaven  werden  1910/11  schnittreif.

Ungünstig  sind  wieder  die  Ergebnisse  der
Baumwollzwischenkultur;  20  ha  brachten  nur
sechs  Ballen  entkernte  Baumwolle.

Dagegen  scheinen  die  Eingeborenen  auch  in
Südtogo  mit  dem  Baumwollanbau  gute  Erfahrungen
  zu  machen;  er  dehnt  sich  trotz  der
Konkurrenz  des  Maisanbaus  stetig  aus  und  liefert
        <pb n="824" />
        W  746  20

der  Ginanlage  der  Plantage  eine  ansehnliche
Nebeneinnahme.

Das  einheimische  Rindvieh  bewährte  sich
nach  wie  vor  gut,  dagegen  sind  sämtliche  von
den  Zuchtbullen  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees  stammende  Kreuzungstiere  leider  eingegangen.


Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  zeigt  folgende
  Posten:

Im  Debet:  Verlustvortrag  60  000  .¼,  Gehälter
  in  Afrika  6289  ..  Löhne  14  095  .,
Unkosten  in  Afrika  1215.,  Viehfutter  324  .,
Düngemittel  3558  .¼%  .,  Saatgut  91./¼,  Feuerversicherung
  1079  Ac,  Vorstandsgehalt  3000  ./¼
Bureaukosten  1000  -,  heimische  Unkosten  358./7,
Abschreibungen  in  Afrika  3160.¼.  Im  Kredit:

 

Erlös  aus  Produkten  9876  .7,  Ginbetrieb
2025  ¾,  Transporte  3665  .,  Zinsen  und  Provisionen
  2268.1“,  Übertrag  auf  Produktenbestandskonto
  2516  .7¼,  desgl.  auf  Pflanzungsanlagekonto
20000  “,  Verlust  per  30.  April  1909:  53  818.17.

Die  Bilanz  führt  folgende  Aktiva  auf:  Grundstücke
  4251  .J¼,  Pflanzungsanlage  498  661  7,
Gebäude  29  038.J,  Inventar  4255  ,  Maschinen
  238.¼,  Ginanlage  9427.¼,  Materialien
1338  ¼,  Düngemittelbestand  2417  M,  Vieh
3500  ./,  Produktenbestand  2516  .J,  Kasse
1774  .¼,  Bankguthaben  15  105  .J/,  Debitoren
15  913.J,  Verlust  (nach  Abzug  von  6182./7
Gewinn  des  Geschäftsjahres)  53  818  M.  Die
Passiva  sind:  Stammkapital  480  000.177,  Vorzugskapital
  160  000  J/,  Kreditoren  2251  .7.

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Der  Gesundheitsdienst  in  Französisch-Guinea.
Von  Regierungsarzt  Dr.  Külz.
(Schluß.)

V.  Moskitobekämpfung.

Eine  sehr  große  Rolle  in  den  Sanierungsarbeiten
  der  Kolonie  spielt  der  Kampf  gegen  die
Moskitos.  Die  im  Laufe  der  früheren  Jahre
mehrmals  eingetretene  Bedrohung  des  Landes
durch  das  Gelbfieber  sowohl  vom  Norden  her,
von  Dakar  im  Senegal,  als  vom  Süden,  von
Togo  und  Dahomey  aus,  das  Auftreten  eines
einzelnen  Falles  dieser  Krankheit  in  Conakry  im
Jahre  1901  haben  neben  dem  Bestreben,  die
Malaria  einzudämmen,  diesen  Kampf  gerade  hier
besonders  lebhaft  gestaltet.  Der  Erfolg  ist  nicht
ausgeblieben.  Ich  habe  selbst  während  der  Dauer
meines  Besuches,  immer  ohne  Netz  schlafend,
überhaupt  nichts  von  Moskitos  verspürt.  Die
Malaria  weist  einen  starken  Rückgang  in  den
letzten  Jahren  auf,  während  der  Ort  in  der
ersten  Zeit  seiner  Besiedlung  wegen  seiner  hohen
Malaria-Morbidität  berüchtigt  war.  Die  im
Kampf  gebrauchten  Waffen  sind  zum  großen  Teile
die  gleichen,  wie  sie  auch  von  uns  gehandhabt
werden;  sie  richten  sich  in  erster  Stelle  gegen  die
Brutstätten  der  Moskitos.  Hier  und  da  findet
man  eine  Abweichung  von  den  bei  uns  geübten
Methoden.  Alles  niedere  und  dichte  Buschwerk
ist  innerhalb  der  Europäer-Niederlassungen  völlig
niedergeschlagen,  alle  Plätze  und  unbebauten
Flächen  des  Europäerviertels  sind  sorgfältig  nivelliert.
  Hohe  Bäume  aber  werden  als  Schattenspender
  sorgfältig  geschont;  überall  entlang  der
Boulevards  hat  man  zwei,  selbst  vier  Reihen
schattenspendender  Bäume,  meist  Mangos,  an- 



gepflanzt.  Welche  Kühle  und  welches  Wohlbehagen
  solche  Alleen  dem  Fußgänger  spenden,
und  wie  sie  selbst  zur  heißesten  Tageszeit  den
Aufenthalt  und  die  Bewegung  im  Freien  angenehm
  machen,  wird  jeder  Besucher  Conakrys

empfinden,  der  sonst  an  tropischen  Orten  zu  leben

gewohnt  ist,  die  diese  Annehmlichkeit  noch  nicht
bieten.  Um  die  Brise  nicht  durch  die  Bäume
abzuhalten,  sind  diese  bis  zu  mindestens  5  m
Höhe  von  Asten  befreit;  darüber  hinaus  schließen
sich  ihre  Kronen  zu  einem  völlig  dichten  Schattendach,
  das  der  Seebrise  freien  Durchtritt  gewährt
und  ihre  kühlende  Wirkung  noch  verdoppelt,
indem  es  die  Sonnenbestrahlung  der  Straßen
ausschließt.  Auch  sonst  hat  man  aller  Orten
sorgfältig  gepflegte  gärtnerische  Anlagen  mit
Blumenbeeten,  Baumgruppen,  Springbrunnen  und
Ruhebänken  geschaffen  und  so  für  Schatten  und
Kühle  gesorgt,  ungeachtet,  daß  viel  Arbeit  und
Sorgfalt  dazu  gehört,  diese  Anlagen  sauber  zu
halten.  Alle  herabfallenden  Blätter  werden  täglich
am  Morgen  vom  Straßenreinigungsdienst  beseitigt.

Um  die  Bildung  stagnierender  Wässer  auf
Privatgrundstücken  zu  verhindern,  sind  sehr  strenge
Vorschriften  erlassen,  die  vielfach  noch  weit  energischer
  sind,  als  die  in  unserer  Kolonie  bisher
geltenden.  Ich  greife  einige  von  ihnen  zum  Beweise
  dafür  heraus:  Gruben  zu  graben  oder
größere  Erdarbeiten  vornehmen  zu  lassen,  ist  ohne
behördliche  Erlaubnis  überhaupt  verboten.  Sind
solche  nötig,  so  muß  dem  Genehmigungsgesuch  ein
genauer  Entwurf  darüber  beigefügt  werden,  auf
welche  Weise  man  während  dieser  Arbeiten  und
nach  ihrer  Vollendung  das  Stagnieren  von  Wasser
zu  vermeiden  gedenkt,  damit  nachgeprüft  werden
kann,  ob  die  geplanten  Vorsichtsmaßregeln  ge-
        <pb n="825" />
        nügen.  Alle  Höfe  und  sonstiges  einem  Hausbesitzer
  gehörige  Terrain  muß  planiert  werden,
in  planiertem  Zustande  erhalten  bleiben  und
mindestens  bis  zur  Höhe  der  vorüberführenden
Straße  aufgefüllt  sein.  Für  Abfluß  des  Regenwassers
  in  zementierten  Rinnen  muß  gesorgt
werden,  ebenso  für  freien  Abfluß  des  Regenwassers
  von  den  Dächern  in  intakten  Dachrinnen.
Brunnen  und  Zisternen  werden  nur  mit  einem
ummauerten  Rande  und  sicher  schließenden  Deckel
geduldet.  Um  die  vielen  Waschleute  und  deren
Tätigkeit  besser  kontrollieren  zu  können  und  um
zu  vermeiden,  daß  bei  der  Hauswäscherei  si
stagnierendes  Wasser  ansammelt,  hat  man  fünf
über  das  Weichbild  Conakrys  verteilte  öffentliche
Waschhäuser  erbaut,  deren  Benutzung  jedermann
kostenlos  freisteht.  Es  sind  dies  massive,  aber
luftige  Hallen  mit  zementiertem  Fußboden,  etwa
25  m  lang  und  12  m  breit.  In  ihrer  Mitte  sind
zwei  breitrandige,  große  Zementbassins  eingebaut,
die  während  mehrerer  Stunden  des  Tages  unter
Zufluß  reinen  Leitungswassers  stehen.  Hier  können
die  Waschleute  ihren  Geschäften  obliegen  und
haben  im  Gegensatz  zur  Hauswäscherei  reichlich
fließendes  und  einwandfreies  Wasser  zur  Verfügung,
  wodurch  einmal  eine  größere  Sauberkeit
garantiert  ist,  dann  aber  auch  die  Bildung  von
Pfützen  ausgegossenen  Waschwassers  unmöglich
gemacht  wird.

Wie  manchmal  in  der  Begeisterung  für  ein
bestimmtes  Ziel  über  dieses  hinausgeschossen  wird,
so  hat  man  auch  hier  eine  Maßregel  ergriffen,
die  zwar  gut  gemeint  ist  und  zeigt,  wie  intensiv
das  Streben  im  Kampfe  gegen  die  Moskitos  ist,
die  jedoch  meiner  Überzeugung  alles  andere  eher
als  den  beabsichtigten  Erfolg  erzielt.  Man  hat
nämlich,  um  die  Ansammlung  von  Regenwasser
zwischen  den  oft  meterhoch  über  den  Erdboden
hervorragenden  Pfeilerwurzeln  der  zahlreichen
Baumwollbäume  zu  verhüten,  vor  einigen  Jahren
alle  Zwischenräume  zwischen  diesen  Wurzelkanten
mit  glatten  Zementplatten  ausgefüllt.  Der  anfängliche
  Effekt  war  zwar  wirklich  der,  daß  sich
das  Regenwasser  nicht  mehr  wie  früher  in  den
Buchten  und  Nischen  ansammeln  konnte,  sondern
einen  glatten  Abfluß  hatte  und,  über  den  Erdboden
  der  Umgebung  verteilt,  leicht  versickerte.
Nach  einiger  Zeit  aber  brachte  es  teils  die  Verwitterung,
  teils  das  Wachstum  der  Bäume  mit
sich,  daß  die  Zementierung  zersprengt  wurde  und
an  vielen  Stellen  einbröckelte.  Nunmehr  war
durch  die  schadhafte  Oberfläche  der  Zementplatten
dem  Wasser  an  diesen  Stellen  Zutritt  gewährt,
während  Abfluß  und  Verdunstung  unter  ihr  stark
behindert  waren,  so  daß  man  also,  wenigstens
vorübergehend,  Moskitobrutstätten  geschaffen  hatte,
wo  man  sie  vermeiden  wollte.

 

Man  hat  sich  in  Conakry  nicht  damit  begnügt,
nur  die  Brutstätten  der  Moskitos  zu  vernichten.
Es  zeigte  sich,  daß  bei  aller  Sorgfalt,  mit  der
diese  beseitigt  wurden,  doch  noch  mit  dem  Landwinde
  von  Zeit  zu  Zeit  Stechmücken  aus  der
Nachbarschaft  in  die  Stadt  getrieben  wurden,  eine
Beobachtung,  die  man  z.  B.  auch  in  Lome  gemacht
  hat.  In  Conakry  wurden  deshalb  in  großer
Ausdehnung  Moskitofallen  in  Form  von  Erdlöchern,
  welche  die  Moskitos  während  der  Tageszeit
  als  Schlupfwinkel  aufsuchen,  angelegt.  Mit
brennenden  Fackeln  werden  die  Moskitos  in  diesen
Fallen  täglich  vernichtet.

VI.  Das  Impfwesen.

Wie  in  unseren  eigenen  Kolonien,  so  bilden
auch  hier  die  Pocken  diejenige  Volkskrankheit,  die
hinsichtlich  der  Verlustziffern  obenan  steht.  Die
stellenweise  überaus  dünne  Besiedlung  des  Landes
hat  nach  Ansicht  der  Eingeborenen  in  den  durch
die  Variola  alljährlich  verursachten  Riesenverlusten
ihren  Hauptgrund.

Der  allgemeine  Aktionsplan,  der  durch  Verfügung
  des  Generalgouvernements  zur  Pockenbekämpfung
  für  den  ganzen  Bereich  von  Französisch-Westafrika
  aufgestellt  ist,  besteht  darin,  daß
jede  Kolonie  mindestens  ein  sog.  centre  vaccinogône
  haben  soll,  an  dem  die  Lymphe  hergestellt
wird,  mit  der  alle  Arzte  des  Schutzgebiets  zu
möglichstumfangreichen  Impfungen  versorgtwerden.
Für  den  Senegal  ist  je  ein  centre  vaceinogene
an  die  beiden  Pasteurschen  Institute  der  Kolonie
angegliedert;  beide  funktionieren  ausgezeichnet.
Für  die  Guinée  krançaise  hat  man  seit  zwei
Jahren  in  Kindia,  das  150  km  von  der  Küste
entfernt  und  etwa  450  m  über  dem  Meeresspiegel
liegt,  ein  solches  centre  vaccinogene  gegründet.
Wie  ich  mich  indessen  bei  meinem  Besuche  dort
überzeugen  konnte,  sind  an  dieser  Einrichtung  vorläufig
  die  IJdee  und  der  Name  das  beste;  die
Entwicklung  ist  noch  völlig  embryonal.  Das
„Institut“,  ein  Stall  für  Kälber  mit  Nebenraum,
hat  seit  seinem  Bestehen  noch  nicht  viel  geleistet
und  im  ganzen  noch  nicht  annähernd  so  viel
Lymphe  geliefert,  als  ich  beispielsweise  selbst  in
Nordtogo  ambulando  innerhalb  weniger  Monate
gewinnen  konnte.  Neuerdings  hat  man  sich  entschlossen,
  das  Institut  nach  Mamon  (300  km  von
der  Küste,  750  m  hoch,  ebenfalls  an  der  Bahn
gelegen)  zu  verlegen.  Die  Pläne  dieses  Projekts,
die  mir  ihr  Urheber,  der  in  Kindia  stationierte
Arzt,  bereitwillig  vorlegte  und  erläuterte,  zeigten,
daß  man  diese  beabsichtigte  Neugründung  wirklich

 

*)  Eine  nähere  Beschreibung  dieser  Methode  von
Regierungsarzt  I)#r.  Külz  wird  in  einem  der  nächsten
Hefte  des  „Archivs  für  Schiffs=  und  Tropenhygiene“
unter  den  „Notigen  aus  der  Tropenpraris“  erscheinen.
        <pb n="826" />
        S  V748  20

als  ernsten  Anlauf  zur  Schaffung  eines  Lymph-=gewinnungsinstitutes
  ansehen  darf.  Das  bei  der
Aufimpfung  und  Aberntung  geübte  Verfahren
unterscheidet  sich  nicht  wesentlich  von  dem  vor
einigen  Jahren  von  mir  selbst  in  Togo  erprobten.
Versuche  über  die  Dauer  der  Haltbarkeit  der
Vakzine  usw.  lagen  nicht  vor.  Neu  war  mir  die
angeblich  mehrmals  mit  gutem  Erfolge  geübte
Auffrischung  der  Kälberlymphe  vermittels  einer
Passage  durch  den  Esel.  Die  zur  Lyomphegewinnung
nötigen  Kälber  werden  von  den  Eingeborenen
gegen  eine  Entschädigung  von  1½  Fr.  täglich
geliehen.

Der  Transport  der  Lymphe  ist  für  einen  großen
Teil  des  Landes  durch  die  Bahnbeförderung  sehr
erleichtert.  Für  alle  Stationen,  die  nicht  an  der
Bahn  liegen,  wird  sie  stets  durch  eigene  Eilboten
befördert.  Um  die  VBakzine  beim  Versand  möglichst
  kühl  zu  halten,  bedient  utan  sich  verschiedener
Verpackungsarten.  Auf  nicht  zu  große  Entfernungen
  werden  die  Lymphröhrchen  im  Innern
eines  Stückes  von  einem  Bananenstamme  geborgen,
  der  seinerseits  wieder  von  einem  Holzgitter
  umschlossen  ist.  Die  Boten  haben  Auftrag,
überall,  wo  sie  frisches  Wasser  auf  ihrem  Wege
antreffen,  ihr  Paket  einzutauchen.  Für  vieltägigen
Transport  ist  diese  Verpackung  nur  dann  empfehlenswert,
  wenn  unterwegs  der  bald  in  Fäulnis
übergehende  Bananenstumpf  gewechselt  werden
kann.  Sonst  wird  für  große  Entfernungen  die
in  luftdicht  verschlossenen  Kapillaren  befindliche
Lymphe  in  einen  Holzblock  verpackt,  der  in
einem  mit  Wasser  gefüllten  Segeltucheimer  plaziert
wird.  Der  Eimer  wird  mit  frischen  Blättern
bedeckt  und  das  Wasser  in  ihm  mehrmals  täglich
erneuert.  Während  der  heißesten  Tagesstunden
muß  der  Bote  rasten.  Die  Hauptmenge  der  jetzt
zur  Verimpfung  gelangenden  Lymphe  kommt  noch
aus  den  Instituten  des  Senegal,  ein  kleinerer
Teil  auch  aus  Frankreich.  Bei  der  verhältnismäßig
  großen  Zahl  von  Arzten  ist,  wie  nicht
anders  zu  erwarten,  die  Summe  der  alljährlich
im  Lande  vorgenommenen  Impfungen  weit  größer
als  sie  bei  uns  bisher  gewesen  ist.

Eine  der  Hauptaufgaben  der  Inlandsärzte,
an  der  auch  mit  großem  Eifer  gearbeitet  wird,
besteht  in  der  Durchimpfung  ihrer  Bezirke.  Die
Vakzination  ist  obligatorisch  für  alle  Eingeborenen
im  1.,  11.  und  20.  Lebensiahre.

Beim  Ausbruch  einer  Pockenepidemie  im
Busche  wird  sehr  energisch  vorgegangen:  alle
Wege  rings  um  den  verseuchten  Ort  werden  bis
zum  Erlöschen  der  Epidemie  streng  gesperrt,  Erkrankte
  werden  isoliert,  die  Hütten,  in  denen
Pockenfälle  vorgekommen  sind,  ohne  weiteres
niedergebrannt.

 

VII.  Wohnungs=  und  Bauhygiene.

Wenn  man  von  der  unbestreitbaren  Tatsache
ausgeht,  daß  die  Hygiene  eines  ganzen  Ortes  zu
einem  großen  Teile  abhängig  ist  von  der  Hygiene
seiner  einzelnen  Gebäude,  so  ergibt  sich  von  solbst
die  doppelte  Forderung,  erstens  keine  unhygienischen
  Wohnungen  zu  dulden:  Wohnungshugiene,
zweitens  überhaupt  keine  Baulichkeiten  erstehen
zu  lassen,  die  den  Gesetzen  der  Hygiene  widersprechen:
  Bauhygiene.  Zur  Uberwachung  der
ersteren  hat  man  in  unseren  westafrikanischen
Schutzgebieten  die  ersten  schüchternen  Anfänge  gemacht,
  die  letztere  unterliegt  noch  keinerlei  ärztlicher
  Kontrolle.  Die  Verordnungen,  die  auf
diesem  Gebiete  seit  einigen  Jahren  für  die  Cote
de  Guinée  (und  gleichermaßen  für  das  ganze
französische  Westafrika)  erlassen  worden  sind,  bedürfen
  zwar  auch  noch  der  Ausgestaltung,  doch
bieten  sie  bereits  eine  den  tropischen  Verhältnissen
  angepaßte  erste  Grundlage.  Es  verlohnt
sich  deshalb,  kurz  über  sie  zu  berichten.  Zur  Ausführung
  eines  Neubaues  oder  einer  umfangreicheren
  Reparatur  bedarf  der  Bauherr  an  Orten
mit  Kommunalverwaltung  der  Genehmigung  des
Maire,  sonst  des  Bezirksleiters.  Dem  Gesuche
ist  ein  Bauplan  in  doppelter  Ausführung  beizufügen
  sowie  eine  detaillierte  Schilderung  aller
nicht  aus  der  Baufkizze  ersichtlichen  Wohnungseinrichtungen.
  Eins  der  beiden  Exemplare  wird
der  Behörde  eingereicht,  das  andere  dem  Arzie,
der  mit  der  Wahrnehmung  des  Service  d’hygiène
municipal  betraut  ist  und  der  darüber  zu  wachen
hat,  daß  die  bauhygienischen  Vorschriften  eingehalten
  werden.  Sein  Urteil  muß  vor  Erteilung
der  Bauerlaubnis  eingeholt  werden.  Spätestens
einen  Monat  nach  Eingabe  seines  Gesuchs  muß
der  Antragsteller  Antwort  erhalten.  Das  Gutachten
  des  Arztes  wird  dem  Bescheide  im  Wortlaut
  beigefügt.

Verschiedene  Baumaterialien  sind  für  Europäerwohnungen
  von  vornherein  verboten,  wie  z.  B.
Laterit,  Lehm  mit  Stroh,  Teerpappe,  Strohdächer.
  Holzbauten  für  Wohnungszwecke  werden
nur  dann  geduldet,  wenn  zwischen  dem  Erdboden
und  dem  Fußboden  des  untersten  Wohnraumes
ein  freier  Abstand  von  mindestens  1,50  m  bestebt,
der  nicht  zur  Ablagerung  von  Kisten  oder  ähnlichen
  Dingen  benutzt  werden  darf,  sondern  unbehindert
  der  Ventilation  zu  dienen  hat.  Die
beim  Kapitel  „Moskitobekämpfung“  erwähnten
Bedingungen  müssen  natürlich  vor  allem  erfüllt
sein.  Ferner  muß  in  jedem  für  Wohnungszwecke
dienenden  Gebände  und  in  jedem  Ladenraum,
der  Europäern  zu  häufigem  Aufenthalt  dient,  der
Fußboden  von  einer  JIsolierschicht  gebildet  sein.
Als  Mindestforderung  für  diese  wird  eine  15  cm
hohe  Schicht  massiven  Mauerwerkes  verlangt,  das
        <pb n="827" />
        W  749  2

mit  einer  1  cm  dicken  Zementschicht  überzogen
ist.  Im  ganzen  muß  aber  der  Fußboden  wenigstens
  30  cm  über  dem  Straßenniveau  gelegen
sein.  Ein  Wohnzimmer  darf  nicht  weniger  als
30  chm  Luftraum  halten  und  ist  in  dieser  Größe
höchstens  für  2  Personen  als  Wohngemach  statthaft;
  für  jeden  weiteren  Europäer  sind  immer
mindestens  15  chm  mehr  in  Ansatz  zu  bringen.
Die  Fensteröffnungen  sollen  mindestens  eine  Fläche
von  2  qm  auf  die  ersten  30  chm  Rauminhalt
des  Zimmers  haben,  für  jede  weiteren  30  chm
immer  mindestens  4  qm  mehr.  Die  geringste  für
ein  Zimmer  zulässige  Höhe  ist  auf  2,80  m  festgesetzt.
  Die  für  ein  Gebäude  zulässige  Höhe
richtet  sich  nach  der  Breite  der  Straße,  der  es
anliegt,  bzw.  nach  dem  Abstande  von  einem
gegenüberliegenden  Hause;  sie  darf  die  betreffenden
  Maße  um  höchstens  6  m  überschreiten.  Höfe,
nach  denen  ein  Wohnzimmer  mit  einem  Fenster
oder  einer  Tür  mündet,  von  denen  also  der  betreffende
  Raum  Licht  und  Luft  erhält,  dürfen
nicht  unter  30  qm  Bodenfläche  haben.  Alle
Nebenräume  wie  Küche,  Badestube,  Klosett,  Stallung,
Schuppen  müssen  auf  massiv  gemauertem  Untergrunde
  errichtet  werden,  der  einen  vollkommenen
Abfluß  von  Gebrauchswasser  gewährleistet.  Fenster
und  Türöffnungen  dieser  Nebenräume  dürfen  nicht
unter  1  am  Fläche  auf  10  chm  Raum  haben.
Stallungen  müssen  mindestens  5  m  entfernt  von
jeder  menschlichen  Wohnung  liegen;  bis  zur  Höhe
der  Futtertröge  oder  Krippen  müssen  ihre  Wände
wasserdicht  gebaut  sein.

Natürlich  hat  man  bei  dem  Inkraftsetzen  dieser
bauhygienischen  Verordnungen  Nachsicht  gegen
die  bereits  bestehenden  Häuser  walten  lassen
müssen;  und  wie  man  sieht,  sind  die  Bestimmungen
  keineswegs  rigoros,  sondern  haben  im
Gegenteil  als  Mindestmaß  hygienischer  Forderungen
  zu  gelten.

Ein  bestimmter  für  die  Kolonie  charakteristischer
Baustil  hat  sich  bisher  nicht  herausgebildet;  man
befindet  sich  hier  noch  wie  bei  uns  im  Stadium
des  Tastens  und  Suchens  nach  dem  Zweckmäßigsten.
Nur  ein  Charakteristikum  zeigen  die  französischen
Tropenhäuser  im  Gegensatz  zu  den  unseren:  das
Ziegeldach.  Man  zieht  es  dem  Wellblech  vor,
weil  es  die  Wohnungen  weit  kühler  halten  und,
vorausgesetzt,  daß  es  sorgfältig  gedeckt  wurde,
viel  weniger  Reparaturen  erfordern  und  dauerhafter
  sein  soll.  Vorläufig  verwendet  man  eine
in  Frankreich  für  die  Tropen  besonders  hergestellte
  Ziegelart,  die  in  der  Kolonie  herzustellen
noch  nicht  gelungen  ist.  Neuerdings  erbaut  man,
namentlich  im  Hinterlande,  alle  Europäerhäuser
mit  Vorliebe  als  massive  Steinbauten  mit  ringsum
  laufender  Veranda,  die  vom  breiten  Ziegeldach
  überschattet  ist;  die  Steine  werden  an  Ort

 

und  Stelle  gebrochen.  Das  ganze  Haus  läßt
man  aber  nicht  auf  ebener  Erde  ruhen,  sondern  auf
einem  ebenfalls  massiven,  etwa  2½  m  hohen
Unterbau,  dessen  Innenräume  als  Aufbewahrungsort
  für  Wirtschaftsvorräte  usw.  dienen  und  gleichzeitig
  eine  direkte  Wärmeleitung  vom  Fußboden
nach  den  Wohnräumen  verhindern.

VIII.  Bekämpfung  der  Lepra  und  anderer
ansteckender  Krankheiten.

Für  alle  westafrikanischen  französischen  Besitzungen
  gelten  in  den  Grundzügen  gemeinsame
Vorschriften  zur  Bekämpfung  übertragbarer  Krankheiten.
  Ihre  Ausführung  im  einzelnen  ist  auch
hierbei  den  Gouverneuren  der  verschiedenen  Kolonien
  überlassen.  Um  im  gegebenen  Falle  möglichst
  rasch  unterrichtet  zu  sein  und  handeln  zu
können,  ist  überall  ein  Meldedienst  eingerichtet
worden.  Als  meldepflichtige  Krankheiten  gelten:
Typhus,  Pocken,  Scharlach,  Dysentrie,  Diphtherie,
Cholera,  Pest,  Gelbfieber,  Kindbettfieber,  Blennorrhöe
  der  Neugeborenen,  Röteln,  Lepra  und  eine  als
„Suette  militaire“  (Hyperhidrosis)  bezeichnete
Krankheit.  Natürlich  ist  es  jedem  Gouverneur
unbenommen,  in  seinem  Lande  die  Meldepflicht
auch  auf  andere  Krankheiten  auszudehnen.  Die
Meldungen,  zu  denen  nicht  nur  jeder  Anrzt,
sondern  auch  jeder  farbige  Lazarettgehilfe  oder,
wo  keiner  von  beiden  vorhanden  ist,  der  Häuptling
  des  Dorfes  verpflichtet  ist,  haben  gleichzeitig
ans  Gouvernement  und  an  den  Bezirksleiter  zu
erfolgen,  und  zwar  auf  einem  eigenen,  äußerlich
als  Kartenbrief  ausgestatteten  Meldeformular,
das  allen  Dienststellen  zur  Verfügung  steht  und
portofrei  befördert  wird.  Bei  Gelbfieber,  Cholera
und  Pest  genügt  der  bloße  Verdacht  zur  Meldepflicht.
  Nebenher  bestehen  genaue  Vorschriften
über  Isolierung,  Transport  ansteckender  Kranker,
Desinfektion  und  Verordnungen  für  Quarantäne.
Von  den  obengenannten  Krankheiten  spielen,  wie
in  unseren  Schutzgebieten  auch,  Pocken  unter  den
akuten  und  Lepra  unter  den  chronischen  die  Hauptrolle.
  Als  Grundprinzip  einer  wirksamen  Leprabekämpfung
  wird  von  den  Arzten  aller  Nationen
die  Isolierung  der  Kranken  anerkannt  werden
müssen.  Eine  Verschiedenheit  der  Ansichten  kann
nur  bestehen  über  die  Art  und  das  Maß  dieser
Isolierung.  Die  Lepra  ist  über  die  ganze  Guinée
francaise  verbreitet,  in  einzelnen  Teilen  sehr
stark,  in  anderen  weniger.  In  Orten  mit  Kommunalverwaltung
  hat  der  Maire,  in  den  übrigen
Distrikten  der  Bezirksleiter  Lepra-Listen  zu  führen,
in  denen  bei  jedem  Kranken  der  Vermerk  aufzunehmen
  ist,  ob  der  Fall  ein  ansteckender  oder
nicht  ansteckender  sei.  Die  Franzosen  scheiden
also  zwischen  einem  ansteckenden  und  nicht  ansteckenden
  Stadium  des  Aussatzes.  Leider  war
        <pb n="828" />
        750  20

es  mir  nicht  möglich,  eine  genaue  ärztliche  Unterscheidungsdiagnose
  dieser  beiden  Lepraarten  nach
ihren  äußeren  Symptomen  zu  erhalten.  Man
hat  diese  Unterscheidung  natürlich  aus  rein  prak—
tischen  Gründen  aufgestellt  und  will  damit  die
Bazillenträger  unter  den  Leprösen  von  den  zeit—
weise  bazillenfreien,  in  letzter  Linie  also  wohl  die
vorgeschrittenen  von  den  Anfangsstadien  trennen.

Die  nicht  ansteckenden  Aussätzigen  haben  sich
monatlich  dem  Arzte  des  Munizipaldienstes  oder
dem  Arzte  des  Bezirkes  bei  dessen  monatlichem
Besuche  vorzustellen.  Alle  Arzte,  Lazarettgehilfen
und  Häuptlinge  haben  sofort  Anzeige  zu  erstatten,
sobald  sich  Anzeichen  der  Kontagiosität  bei  einem
der  ihrer  Uberwachung  anvertrauten  Leprösen
einstellen.

Die  ansteckenden  Fälle  —  diese  schwerwiegende
Diagnose  muß  von  einem  Arzte  gestellt  oder
bestätigt  sein  —  werden  während  der  Periode
ihrer  Kontagiosität  isoliert  bzw.  interniert.  Die
Absonderung  kann  im  eigenen  Heimatdorfe  des
Kranken  vorgenommen  werden,  falls  die  Familie
sich  dazu  verpflichtet,  die  Isolierung  selbst  wirksam
  durchzuführen.  Alle  Kranken,  bei  denen
keine  genügende  Isolierung  auf  diesem  Wege
möglich  ist,  serner  alle  hinfälligen  und  in  weit
fortgeschrittenem  Stadium  befindlichen  Leprösen
sollen  in  einem  Asyle  untergebracht  werden.  Die
Häuptlinge  und  Familienältesten  sind  für  die
Durchführung  der  heimatlichen  JIsolierung  mit
verantwortlich.  Entweicht  ein  Kronker,  so  werden
sie  mit  einer  Geldstrafe  von  100  bis  500  Fr.
belegt.  Die  eigenmächtige  Unterbrechung  der
Internierung  wird  an  dem  Kranken  selbst  mit
1  bis  15  Fr.,  im  Wiederholungsfalle  mit  Gefängnis
  bestraft.  Stand  der  Lepröse  im  Genusse
der  Isolierung  innerhalb  seines  Wohnortes,  so
hat  der  erste  Rückfall  ihrer  Durchbrechung  seine
zwangsweise  Unterbringung  in  einem  Asyle  zur
Folge.

Die  praktische  Durchführung  dieser  Bestimmungen
  ist  noch  in  den  Anfängen  begriffen.  Man
sieht,  wie  die  französische  Regierung  bei  Lösung
der  Riesenaufgabe  der  Leprabekämpfung  die  Eingeborenen
  selbst  in  weitgehendem  Maße  heranzuziehen
  sucht,  was  schon  mit  Rücksicht  auf  die
Kostenfrage  sehr  erwünscht  sein  muß  und,  wie
man  offenbar  hofft,  auch  mit  wenig  rigorosen
Mitteln  Erfolge  zu  erzielen.

Was  nun  die  eigentlichen  Lepraasyle  anbetriftt,
so  ist  das  damit  erstrebte  Endziel,  daß  jeder  Bezirk
  der  Kolonie  sein  eigenes  Lepradorf,  seine
„Village  de  ségregation  erhalten  soll.  In  der
Cote  de  Guinée  bestehen  bisher  aber  erst  drei
solcher  Dörfer  (in  Boké,  Labé  und  Kankan).  Diese
Villages  de  ségrégation  sind  also  lediglich  zur
Aufnahme  der  wenigen  kontagiösen  Aussätzigen

 

bestimmt,  deren  Isolierung  im  eigenen  Wohnorte
nicht  gewährleistet  ist,  oder  die  sich  in  vorgeschrittenem
  Stadium  befinden.  Das  Gelände  in
der  nächsten  Nachbarschaft  des  Asyls  wird  den
Insassen  zum  Ackerbau  zur  Verfügung  gestellt.
Die  Lage  wird  so  gewählt,  daß  jede  andere  Ansiedlung
  noch  mindestens  100  m  von  den  Farmen
der  Asylisten  abseits  liegt;  anderseits  sollen  fie
nicht  weiter  als  4  km  vom  Wohnsitz  des  überwachenden
  Arztes  entfernt  sein.  Letzterer  hat  sie
wöchentlich  mindestens  einmal  zu  besuchen.  Ein
farbiger  Lazarettgehilfe,  der  in  oder  dicht  bei
dem  Lepradorfe  stationiert  ist,  hat  dessen  Bewohner
  zu  kontrollieren  und  auf  die  Ausführung
der  vom  Arzt  gegebenen  Anordnungen  zu  achten.
So  weit  als  möglich  werden  den  Leprösen  von
der  Verwaltung  Lebensmittel  geliefert,  die  sie  sich
aber  selbst  zuzubereiten  haben.  Für  Durchführung
der  Internierung  und  den  Lebensunterhalt  eines
Leprösen  steht  dem  Bezirksleiter  die  Summe  von
200  Fr.  jährlich  zur  Verfügung.

Abgesehen  von  den  eben  skizzierten  Anfängen
in  der  Leprabekämpfung  und  den  früher  schon
geschilderten  Maßnahmen  gegen  die  Pocken  hat
man  noch  nicht  viel  zur  Eindämmung  oder  Verhütung
  anderer  Volkskrankheiten  tun  können.  Der
Grund  liegt,  wie  in  unseren  Besitzungen  auch,  in
den  beschränkten  Mitteln.

Gar  nichts  hat  bisher  in  der  Cöte  de  Guinee
zur  genaueren  Erforschung  oder  Bekämpfung  der
Schlafkrankheit  geschehen  können,  obwohl  sie
über  das  ganze  Land  verbreitet  ist,  glücklicherweise
  in  nicht  gerade  hohem  Maße.  Wahrscheinlich
  ist  sie  hier  aber  schon  seit  längerer  Zeit
endemisch.  Eine  eigenartige  Behandlungsweise  hat
sich  in  einzelnen  Teilen  des  Hinterlandes  herausgebildet,
  wo  die  mohammedanischen  Marabuts  die
geschwollenen  Lyomphdrüsen  des  Halses  exstirpieren.
Einen  Erfolg  haben  indessen  die  französischen
Arzte  von  dieser  Therapie  bisher  nicht  gesehen.

Im  Gegensatz  zu  unseren  Kolonien  soll  Tuberkulose
  hier  nicht  selten  sein.  Sehr  stark  ist  das
Land  mit  Syphilis  durchseucht,  ohne  das  wirksame
  Maßnahmen  gegen  ihre  Meiterverbreitung
hätten  ergriffen  werden  können.

Sehr  günstig  ist  die  Kolonie  in  der  Alkoholfrage
  für  die  Eingeborenen  gestellt,  da  es  gelungen
  ist,  den  Schnapsimport  in  sehr  engen
Grenzen  zu  halten.  Er  beträgt  jährlich  nicht
mehr  als  für  rund  300  000  Fr.  Zu  verdanken
ist  dieses  Resultat  einem  doppelten  Grunde;  erstens
einem  sehr  hohen  Einfuhrzoll  auf  Alkohol  (2  Fr.
pro  Liter)  und  zweitens  dem  in  der  Guinee
francaise  weitreichenden  Einfluß  des  Mohammedanismus.


Erwähnt  sei  schließlich  noch,  daß  man  im
vorigen  Jahre,  als  die  Möglichkeit  einer  Pestein-
        <pb n="829" />
        W  V751  20

schleppung  von  der  englischen  Goldküste  her  drohte,
eine  energische,  prophylaktische  Rattenvertilgung
in  Conakry  ins  Werk  setzte,  wobei  man  den  Eingeborenen
  für  jede  erlegte  Ratte  eine  Prämie
von  10  Cts.  zahlte.

IX.  Gefängnishygiene.

Das  Gefängniswesen  und  die  Gefängnishygiene
Conakrys  haben  mich  besonders  deshalb  interessiert,
  weil  gerade  auf  diesem  Gebiet  in  Duala
meiner  Überzeugung  nach  noch  recht  viel  zu  tun
übrig  bleibt.  Liegt  doch  das  Gefängnis  mit  seinen
zahlreichen  schweren  Dysenteriefällen  und  sonstigen
ansteckenden  Krankheiten  unter  den  Gefangenen,
die  alle  erst  kürzere  oder  längere  Zeit  vor  ihrer
Hospitalaufnahme  dort  gehaust  und  Krankheitskeime
  verbreitet  haben,  gerade  im  Zentrum  des
CEuropäerviertels  der  Stadt  und  bildet  so  einen
dauernden,  besonders  schwer  zu  kontrollierenden
Infektionsherd,  von  dem  nur  zu  wünschen  ist,
daß  er  recht  bald  von  dort  verschwinde.  Muß
doch  ferner  auch  die  Gesamterkrankungsziffer  der
Gefangenen  Dualas  trotz  aller  ärztlichen,  reichlich
aufgewendeten  Mühe  als  sehr  hoch  bezeichnet
werden!

Die  Gefangenen  werden  in  Conakry  in  drei
Gruppen  geschieden.  Die  erste  umfaßt  solche,  die
Strafen  bis  zu  2  Jahren  Gefängnis  abzubüßen
haben;  sie  sind  untergebracht  in  dem  zur  Stadt
Conakry  gehörenden  Gefängnmss.  Ihr  durchschnittlicher
  Bestand  beträgt  100  Köpfe.  Zweitens
besteht  für  alle,  die  zu  einer  zwei  Jahre  übersteigenden
  Strafe  verurteilt  worden  sind,  eine
Strafkolonie,  Fotoba,  die  auf  einer  der  Conakry
vorgelagerten  Inseln  (kles  de  Loos)  mit  günstigen
klimatischen  Bedingungen  gelegen  ist.  Ihre  Zahl
schwankt  zwischen  80  und  90.  Drittens  werden
minderjährige  Gefangene,  um  ihre  Berührung
mit  erwachsenen  Verbrechern  zu  verhindern,  seit
einem  Jahre  in  einer  Art  Korrektionsanstalt  untergebracht,
  die  in  Kindia,  dem  gleichen  Inlandsorte,
  an  dem  sich  das  centre  vaceinogene  befindet,
  gelegen  ist.

Das  Gefängnis  Conakrys  liegt  (ebenso  wie
die  Kasernements  der  eingeborenen  Soldaten)
außerhalb  des  Europäerzentrums.  Die  innere
Einrichtung  unterscheidet  sich  im  wesentlichen  von
der  in  Duala  gewählten  dadurch,  daß  Massenansammlungen
  vermieden  werden  und  daß  man
verschiedene  Kategorien  von  Gefangenen  getrennt
voneinander  interniert.  Untersuchungsgefangene,
in  ärztlicher  Behandlung  stehende  politische  Verbrecher,
  Frauen  werden  von  dem  Gros  der
übrigen  separiert.  Tags  über  werden  die  Gefangenen
  mit  strenger  Arbeit,  meist  im  Kommunaldienste,
  beschäftigt.  Die  Verwaltung  des  Gefängnisses,
  Verpflegung  der  Sträflinge,  ihre  Über—

 

wachung  usw.  werden  von  einem  eigens  nur  zu
diesem  Zwecke  angestellten  „Gefängnisdirektor",
einem  altgedienten  französischen  Unteroffizier,  versehenn,
  der  noch  eine  zweite  weiße  Hilfskraft,  einen
Oberaufseher  (gardien-chef),  zur  Seite  hat.  Als
sehr  zweckmäßige  und  nachahmenswerte  Einrichtung
besteht  eine  Gefangenenkleidung,  die  alle  sechs
Monate  erneuert  und  deren  Wäsche  von  den  Gefangenen
  selbst  unter  Aufsicht  besorgt  werden
muß,  um  der  Ausbreitung  ansteckender  Hautleiden,
von  denen  z.  B.  in  Duala  ein  sehr  hoher  Prozentsatz
  der  Gefangenen  behaftet  ist,  entgegenzuwirken.
  Diese  Kleidung  besteht  in  weiter  Hose
und  Bluse  aus  blauer,  billiger  Leinwand.

Zur  Kontrolle  des  gesamten  Gefängniswesens
ist  eine  Spezialkommission  eingesetzt  (Commission
de  surveillance  des  prisons),  die  aus  drei  Mitgliedern
  besteht:  dem  obersten  Richter  (Président
du  tribunal),  einem  Arzt  und  einem  Referenten
des  Gonvernements.  Ihre  Aufgabe  besteht  darin,
jeden  Monat  einmal  zusammenzutreten  und  das
Gefängnis  zu  inspizieren,  wobei  von  den  Gefangenen
  Beschwerden  vorgetragen  werden  dürfen.
Über  den  Verlauf  der  Inspektion  und  die  dabei
gemachten  Beobachtungen  wird  ein  Protokoll  aufgenommen
  und  dem  Gouvernement  eingereicht.
Der  Bericht  hat  sich  besonders  über  Sauberkeit
und  Hygiene  der  Gefängnisräume,  Ernährung  der
Inhaftierten,  innere  Disziplin,  Arbeitsverteilung
und  den  Verwaltungsbetrieb  des  Gefängnisses  zu
äußern.  Die  Kommission  hat  ferner  diejenigen
Gefangenen  in  Vorschlag  zu  bringen,  die  durch
gute  Führung  eine  Abkürzung  ihrer  Strafzeit
verdienen.

Der  Krankendienst  des  Gefängnisses  ist  sehr
sorgfältig  geregelt.  Jeden  Morgen  werden  die
sich  krank  meldenden  Gefangenen  im  Hospital
Ballay  von  einem  Französisch  sprechenden  Polizisten,
  der  gleichzeitig  als  Dolmetscher  dient,  vorgeführt.
  Der  Arzt  entscheidet,  wer  von  ihnen
einer  Hospitalbehandlung  bedarf.  Die  Aufnahme
ins  Krankenhaus  erfolgt  nur  in  schweren  Fällen.
Alle  nicht  ernstlich  Erkrankten  bleiben,  auch  wenn
sie  für  einige  Zeit  bettlägerig  sind,  im  Gefängnis,
in  dem  ein  Krankenraum  vorhanden  ist,  der  ungefähr
  10  Patienten  beherbergen  kann.  Einer
der  Arzte  Conakrys  hat  jeden  Morgen  den  Krankendienst
  im  Gefängnis  zu  versehen.  Von  Zeit  zu
Zeit  werden  einige  begabte  farbige  Polizisten  ins
Hospital  abkommandiert,  um  dort  vier  Monate
lang  als  Lazarettgehilfen  ausgebildet  zu  werden,
damit  sie  nach  vollendeter  Ausbildung  beim  ärztlichen
  Dienst  im  Gefängnis  Hilfe  leisten  können.
Die  im  Hospital  ausgenommenen  Gefangenen
werden  dort  von  einem,  bei  größerer  Anzahl
auch  von  zwei  Polizisten  bewacht.

Die  Krankenziffer,  namentlich  der  Schwer-
        <pb n="830" />
        W  752  20

kranken,  ist  auffällig  niedrig.  Der  höchste  tägliche
Krankenstand,  im  Gefängnis  und  Hospital  zusammengenommen,
  betrug  z.  B.  im  vorigen  Jahre
10  Patienten,  meist  blieb  er  aber  unter  dieser
Zahl.

Die  Strafkolonisten  in  Fotoba,  auf  den  iles
de  Loos,  werden  zweimal  monatlich  vom  Arzt
besucht.  Der  Gesundheitszustand  unter  ihnen  ist,
dank  der  günstigen  klimatischen  Verhältnisse  des
Ortes,  ausgezeichnet.  Falls  eine  schwere  Erkrankung
  vorkommt,  läßt  der  weiße  Aufseher,
unter  dessen  Uberwachung  die  Gefangenen  stehen,
den  Patienten  sofort  in  einem  Boote  nach  Conakry
übersetzen  und  dem  Hospital  zuführen.  Viel
häufiger  kommt  indessen  der  umgekehrte  Fall  vor,
daß  auf  Antrag  des  Arztes  ein  erkrankter  Gefangener,
  dessen  Genesung  sich  hinzögert,  nach
dem  insularen  Fotoba  geschickt  wird.  Die  Strafkolonisten
  sind  dort  nicht  in  einem  massiven  Gefängnisbau
  interniert,  sondern  zu  je  5  bis  6  in
einzelnen  Hütten,  wobei  man  in  der  Gruppierung
auf  die  Stammesangehörigkeit  Rücksicht  nimmt.
Der  ganze  Hüttenkomplex  ist  durch  eine  Mauer
nach  außen  hin  abgeschlossen.

Sowohl  in  Fotoba  wie  in  Conakry  tritt  unter
den  Gefangenen  nur  ausnahmsweise  ein  Fall  von
Dysenterie  auf,  während  gerade  diese  Krankheit
in  Duala  die  meisten  Opfer  unter  ihnen  fordert.
Der  Grund  darf  wohl  mit  Recht  neben  der  im
allgemeinen  weitgehenderen  hygienischen  Fürsorge
darin  gefunden  werden,  daß  hier  bei  der  Ernährung
  der  Gefangenen  nach  Möglichkeit  Landesprodukte
  in  mannigfachem  Wechsel  Verwendung
finden  und  daß  eine  hygienisch  einwandfreie
Wasserleitung  besteht.

Die  minderjährigen  Sträflinge  in  Kindia
sind  unter  Aufsicht  eines  Polizisten  dem  Leiter
der  dortigen  landwirtschaftlichen  Versuchsanstalt
zur  Verfügung  gestellt  und  werden  mit  Feldarbeiten
  beschäftigt.  Sie  tragen  ebenfalls  die
blaue  Gefangenenkleidung,  die  sie  jeden  Sonntag
selbst  waschen  müssen.  Außer  ihrer  Verpflegung
erhalten  sie  einen  Tagelohn  von  15  Cts.,  damit
sie  bei  ihrer  Entlassung  eine  kleine  Summe  zur
Verfügung  haben.  Bei  besonders  guter  Führung
und  fleißiger  Arbeit  gibt  es  Tagesprämien  von
5  Cts.  Im  Falle  des  Ungehorsams  können  sie
dem  Gefängnis  überwiesen  werden.

Die  Baumwollindustrie  in  Großbritannien  und
kriand  1908.

Für  die  Baumwollindustrie  des  Vereinigten
Königreichs  hat  sich  der  Rüctschlag,  der  Ende  1907
eingetreten  war,  1908  weiter  fortgesetzt  und,
wenn  auch  keinen  Notstand,  so  doch  einen  fühl- 



baren  Ausfall  gegenüber  den  goldenen  Zeiten
ergeben,  die  1905  eingetreten  waren.  Die  Preise
von  Baumwolle  gingen  zwar  mit  verschiedenen
Schwankungen  zurück,  noch  mehr  aber  sanken
unter  dem  Rückgange  der  Nachfrage  die  Preise
von  Garn  und  Geweben.  Die  Spinnereien
ließen  noch  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  vielfach
  eine  Kürzung  der  Arbeitszeit  eintreten,
ebenso  die  Webereien,  soweit  sie  ihre  Webstühle
nicht  ganz  außer  Betrieb  setzten.  Im  September
begann  infolge  des  Lohnstreits  zwischen  einem
Teile  der  Spinnereibesitzer  und  einigen  Kategorien
ihrer  Arbeiter  eine  rund  siebenwöchige  Einstellung
des  Betriebes  der  meisten  Spinnereien  und  in
Verbindung  damit  auch  der  Stillstand  vieler
Webereien.  Natürlich  führte  dies  zu  einer  Beschränkung
  der  Produktion;  trotzdem  aber  trat
keine  fühlbare  Erleichterung  des  Marktes  ein  und
Absatz  und  Warenpreise  blieben  unbefriedigend.

Der  verhältnismäßige  Rückgang  des  Industriezweiges
  wird  durch  folgende  Tatsachen  dargetan.

100  Spinnereien  mit  einem  Aktienkapital  von
zusammen  3  660  012  L  erzielten  in  den  am
30.  November  1908  abgelaufenen  zwölf  Monaten
einen  Reingewinn  von  586  511  L  gegen
1  321  157  L  in  den  vorausgegangenen  zwölf
Monaten.  Immerhin  ergeben  diese  586  511  L
noch  mehr  als  16  v.  H.  vom  Aktienkapital  und
die  wirklich  verteilte  Dividende  betrug  im  Durchschnitt
  113/4  v.  H.  Zu  erwähnen  ist  auch,  daß
1908  noch  sieben  neue  Spinnereigesellschaften  gegründet
  wurden.  Am  31.  August  1906  waren
im  Vereinigten  Königreiche  52  817000  Baumwollspindeln
  unter  128  923  000  in  der  ganzen
Welt  vorhanden;  mehr  als  3  Millionen  neue
Spindeln  waren  aber  im  Bau  begriffen,  während
für  alle  anderen  Länder  die  Zunahme  nur  auf
etwa  1  500  000  Stück  veranschlagt  wurde.

Nach  der  Handelsstatistik  wurden  an  roher
Baumwolle  in  das  Vereinigte  Königreich  eingeführt:
  1908:  18  399  087  engl.  Zentner  im
Werte  von  55834966  L,  1907:  21311617  engl.
Zeutner  im  Werte  von  70  458  197  K,  1906:
17  923  0149  engl.  Zentner  im  Wierte  von
55  749  640  L.

In  das  Ausland  wurden  wieder  ausgeführt:
1908:  2598  248  engl.  Zentner  im  Merte  von
8  250  197  L,  1907:  2  949572  engl.  Zentner
im  Werte  von  9  539  317  L,  1906:  2  191  703
engl.  Zentner  im  Werte  vom  6  605  053  L.

Schon  aus  dem  Vergleiche  dieser  Ziffern  ist
zu  entnehmen,  daß  1908  der  Verbrauch  an
Rohbaumwolle  in  den  britischen  Spinnereien
wesentlich  geringer  gewesen  sein  muß  als  1907.
In  der  Tat  stellen  sich  die  Verbrauchsziffern,  die
unter  Mitberücksichtigung  der  am  Anfang  und
am  Ende  des  Jahres  in  den  Häfen  und  in  den
        <pb n="831" />
        W  V753  20

Spinnereien  vorhandenen  Vorräte  berechnet  werden,
  für  1908  erheblich  niedriger  als  für  das
Vorjahr  und  selbst  für  1906.  Der  Verbrauch
betrug:  1908:  15  412  000  engl.  Zentner,  1907:
17  606  000  engl.  Zentner,  1906:  17  003  000
engl.  Zentner.

Die  Ausfuhr  an  baumwollenem  Garn  einheimischer
  Erzeugung  betrug:  1908:  214  876  200
Pfund  im  Werte  von  12  857  270  S,  190r7:
241  076  700  Pfund  im  Werte  von  15  416  971  T,
1906:  207378  700  Pfund  im  Werte  von
11  835  603  TL.

Davon  gingen  nach  Deutschland  1908:
42  459  700  Pfund  im  Werte  von  3079  734  KL,
1907:  67  081  700  Pfund  im  Werte  von
5  084  943  L,  1906:  41  013  600  Pfund  im  Werte
von  3227  921  T.

Die  Ausfuhr  von  Garn  weist  also  nach  Menge
und  Wert  eine  fühlbare  Abnahme  auf;  ganz  besonders
  ist  der  Rückgang  im  Verkehr  mit
Deutschland  bemerklich,  das  gleichfalls  unter
dem  Rückschlage  der  Konjunktur  zu  leiden  hatte.

An  baumwollenen  Geweben  inländischer  Erzeugung
  wurden  ausgeführt:  1908:  5532413200
Yards  im  Werte  von  70  238  363  L,  1907:
6297707  900  Yards  im  Werte  von  81049207  K,
1906:  6  260  771  400  Yards  im  Werte  von
75  372  268  &amp;amp;

Davon  entfallen  auf  Deutschland:  1908:
71  532  600  Yards  im  Werte  von  1  349  929  L,
1907:  85  937700  Yards  im  Werte  von
1  557  145  L,  1906:  72  658  500  Yards  im  Werte
von  1557  145  L,  1906:  72  658  500  Yards  im
Werte  von  1  238  238  L.

Trotz  des  erwähnten  Lohnstreits  in  den
Spinnereien  ist  das  seit  Jahren  zwischen  den
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  der  Baumwollindustrie
  bestehende  sogenannte  Brooklandsübereinkommen
  aufrechterhalten  geblieben  und  beiderseits
  anerkannt  worden.  Es  bestimmt,  daß  die
Löhne  jeweils  nur  um  höchstens  5  v.  H.  erhöht
oder  herabgesetzt  werden  dürfen,  und  daß  innerhalb
  der  nächsten  zwölf  Monate  keine  weitere
Erhöhung  oder  Herabsetzung  gefordert  werden
darf.  Dieses  Abkommen  gewährt  kein  Mittel
zur  Entscheidung,  wie  die  Höhe  der  Lohnsätze
sein  soll,  und  ob  eine  Erhöhung  oder  Herabsetzung
  materiell  gerechtfertigt  ist  oder  nicht.  Indessen
  bemüht  man  sich  jetzt,  das  Abkommen  nach
der  bezeichneten  Richtung  zu  ergänzen  und  dadurch
  eine  weitere  Sicherheit  zu  einem  friedlichen
Austrage  der  Lohnfrage  in  der  Zukunft  zu  schaffen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  London.)

 

Baumwoll-Anbaufläche  Hoyptens  1909.

Nach  amtlichen  Mitteilungen  sind  in  diesem
Jahre  von  den  7  398  500  Feddau  (1  Feddan  —
rund  4200  qm)  anbaufähigen  Landes  in  Agypten
1  466  530  Feddan  mit  Baumwolle  bepflanzt.
Diese  Anbaufläche  verteilt  sich  auf  die  einzelnen
Baumwollsorten  folgendermaßen:  Es  sind  bebaut
mit  Jannovitz  181  600  Feddan,  mit  Abassi
17  960  Feddan,  mit  Mit-Afifsi  960  880  Feddan,
mit  Achmuni  244  500  Feddan,  mit  verschiedenen
Sorten  11  800  Feddan.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Alerandrien
vom  23.  Juni  190).)

Baumwollanbau  im  Fergana-Gebiet.
Das  Statistische  Komitee  für  das  Fergana-Gebiet
  veröffentlicht  die  nachfolgenden  Angaben

über  den  Umfang  der  diesjährigen  Baumwollanbaufläche:


 

1908  1909
Nach  den  An-  Nach  den  An-Kreise
  ’en  iesrüchurrr
Komitces  Torg.’rom.  Guz.
Dessätinen
Andischan  52  637  59  766  59  589
Margelan  62  931  61  278  62  132
Kokand.  37  121  36  907  36  155
Namangan  33  730  37  065  37  065
Osch  3525  4  425  4  500
Zusammen  189  944  199  441  199  441

Demnach  hat  die  Anbaufläche  im  Vergleiche
zum  vorigen  Jahre  um  9497  Dessätinen  zugenommen.
  In  diesem  Jahre  sind  mit  Baumwolle
  fast  ebensoviel  Dessätinen  angesät  worden
wie  im  Jahre  1907,  wo  die  Aussaat  bis  dahin
den  größten  Umfang  erreicht  hatte.

Nachgesät  und  umgesät  wurden  insgesamt
10  509  Dessätinen,  davon  im  Kreise  Andischan
1398  Dessätinen,  Margelan  2006,  Kokand  5392
und  Namangan  1713  Dessätinen.

Auf  der  übrigen  Fläche  von  188  932  Dessätinen
  gilt  der  Stand  der  Saaten  als  vollkommen
befriedigend.

Regen  ging  in  allen  Kreisen  rechtzeitig  nieder,
und  nur  in  einigen  Gemeinden  des  Kreises  Andischan
waren  die  Regenfälle,  da  sie  auf  den  Ackern  feste
Schollen  bildeten,  etwas  hinderlich  beim  Aufgehen
der  Saaten.  Indessen  im  Hinblick  auf  das  bedeutend
  frühere  Eintreten  der  heißen  Zeit  in
diesem  Jahre  gegenüber  dem  Vorjahr  können  die
Aussichten  auf  die  Baumwollernte  wohl  als  durchaus
  gut  angesehen  werden;  es  ist  anzunehmen,
daß  in  diesem  Jahre  die  Plantagenbesitzer  ihren
früheren  Ausfall  etwas  werden  ergänzen  können.
(Nach  der  Torg.  Prom.  Gazeta  vom  18.  Juni/1.  Juli  1909.)
        <pb n="832" />
        W  754  25

Stand  der  Baumwollkelder  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Kmerika  Ende  Mai  1909.

Die  statistische  Abteilung  des  Bundesamts
für  Ackerbau  in  Washington  hat  am  4.  Juni  d.  Js.
den  ersten  ihrer  Monatsberichte  über  den  Stand
der  Baumwollfelder  im  Jahre  1909  (am  25.  Mai)
veröffentlicht.  Wenn  dieser  auch  noch  nicht  Zahlen
von  absoluter  Zuverlässigkeit  über  Anbaufläche
und  Saatenstand  bringt,  diese  vielmehr  später
einer  Berichtigung  unterzogen  zu  werden  pflegen,
so  sieht  man  doch  diesem  ersten  Berichte  mit
Spannung  entgegen,  weil  er  das  Bild,  das  sich
die  Börse  auf  Grund  der  täglich  bei  ihr  aus  dem
Baumwollgebiet  eingehenden  Witterungs=  und
sonstigen  Berichte  über  die  Aussichten  der  neuen
Ernte  gemacht  hat,  zum  ersten  Male  zahlenmäßig
und  daher  übersichtlich  zu  erfassen  sucht.

Der  Mai  ist  den  Baumwollfeldern  so  ungünstig
  gewesen  wie  seit  langen  Jahren  nicht.
In  vielen  Teilen  des  Baumwollgebiets  herrschte
bis  zuletzt  eine  ungewöhnliche  Feuchtigkeit,  die
das  Wachstum  von  Unkraut  und  Gras  begünstigte;
in  anderen  Teilen  haben  Regengüsse  die  junge
Saat  fortgewaschen  und  Neupflanzungen  zu  einem
späteren  Zeitpunkte  nötig  gemacht.  Alle  Teile
des  Gebiets  aber  klagen,  daß  die  Baumwolle  im
Wachstum  rückständig  ist.  Am  schlimmsten  sieht
es  nach  dieser  Richtung  in  dem  wichtigsten  Baumwollstaate,
  in  Texas,  aus.  Die  lange  Dürre
während  des  Winters  und  zu  Anfang  des  Frühjahrs
  verhinderte  die  rechtzeitige  Oerrichtung  und
Bestellung  der  Felder;  manche  Teile  in  Teras
hatten  Ende  Mai  noch  nicht  genug  Regen  gehabt,
während  andere  zu  viel  Nässe  hatten.  Louisiana
leidet  beträchtlich  unter  dem  boll  weevil  (Kapselwurm);
  es  ist  möglich,  daß  in  diesem  Jahre  der
Schaden  größer  wird  als  früher,  zumal  dieser
Staat  schon  drei  Jahre  hintereinander  Fehlernten
in  Baumwolle  gehabt  hat.  Die  Farmer  von
Louisiana  haben  deshalb  die  Aupflanzung  von
Baumwolle  weiter  eingeschränkt  und  sich  mehr
dem  Bau  anderer  landwirtschaftlicher  Produkte,
wie  Mais,  Reis  und  Zuckerrohr  zugewandt,  und
es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  sie  sich  bei  diesem
Saatwechsel  finanziell  besser  stehen.  Der  Stand
der  Pflanzen  im  Staate  Mississippi,  in  dem  vorzugsweise
  Baumwolle  mit  langem  Stapel  gezogen
wird,  gibt  auch  zu  Besorgnissen  Anlaß,  da  ungewöhnlich
  heftige  Regengüsse  große  Verwüstungen
in  den  Baumwollfeldern  angerichtet  haben.  Die
Lage  ist  für  Käufer  langstapeliger  Baumwolle
dadurch  noch  erschwert,  daß  in  diesem  Frühjahr
viele  Pflanzer  Mississippisamen  von  Baumwolle
mit  kurzem  Stapel  eingeführt  haben  in  der  Hoffnung,
  ihre  Baumwolle  dadurch  früher  zu  Markte
bringen  zu  können.  Langstapelige  Baumwolle
braucht  nämlich  längere  Zeit  zur  Entwicklung  und

 

ist  daher  mehr  dem  boll  weevil,  der  am  gefährlichsten
  im  Monat  Juli  und  August  wird,  ausgesetzt;
  die  kurzstapelige  Baumwolle  wird  in  dem
warmen  Boden  von  Mississippi  aber  bereits  vor
dieser  Zeit  reif.  Alles  in  allem  sind  die  Wetterverhältnisse
  im  Mai  schlecht  gewesen.

Auf  Grund  der  von  Korrespondenten  und
Agenten  des  Bundesamts  erstatteten  Berichte  schätzt
dieses  die  diesjährige  Anbaufläche  auf  31  918  000
Acker  (1  Acker  =  40,5  Ar)  gegenüber  einer  solchen
von  33.370  000  Acker  im  Vorjahre.  Die  diesjährige
  Fläche  ist  nach  dieser  Schätzung  also  um
1  452  000  Acker  oder  4,4  v.  H.  kleiner  als  die
vorjährige.  Die  Anbaufläche  ist  im  Staate  Missouri
mit  90  000  Acker  dem  Umfange  nach  gleichgeblieben;
  Texas  ist  der  einzige  Staat,  der  bei
einer  Bepflanzung  von  9  716  000  Acker  gegen
9  525  000  Acker  im  Vorjahr  eine  Zunahme  (um
2  v.  H.)  aufweist;  in  allen  andern  Staaten  sind
Rückgänge  zu  verzeichnen,  am  erheblichsten.
nämlich  um  30  v.  H.,  im  Staate  Louisiana
(1  155  000  gegen  1  650  000  Acker)  und  ebenfalls
bedeutend  und  noch  dazu  unerwartet  im  Staate
Oklahoma,  wo  die  Bepflanzung  von  2  112  000
Acker  in  diesem  Jahre  gegen  2  640  000  Acker  im
Vorjahre  eine  Abnahme  von  20  v.  H.  bedentet.
Gerade  von  diesem  letzteren  Staate  war  ein  starkes
Steigen  erwartet  worden,  aber  er  hat  ebenso  wie
Louisiana  durch  den  boll  weevil  erheblich  gelitten.
Bei  den  andern  Staaten  bewegt  sich  der  Rückgang
  zwischen  1  und  5  v.  H.

Der  Stand  der  Felder  wird  für  den  25.  Mai,
unter  Zugrundelegung  der  Zahl  100  für  einen
normalen  Stand,  auf  81,1  v.  H.  geschätzt.  Die
Zahlen  für  den  gleichen  Tag  der  Vorjahre  waren
79,7  für  1908  und  70,5  für  1907,  während
nach  dem  Durchschnitt  der  letzten  10  Jahre  der
Stand  am  25.  Mai  81,4  war.

Der  Bericht  hat  in  Handelskreisen  überrascht.
Am  Tage  vorher,  am  3.  Juni,  hatte  der  Financial
Chroniele  in  New  Vork,  der  die  Ansichten  der
Spinner  wiedergibt  und  ihren  Interessen  dient,
auf  Grund  privater  Nachrichten  seinen  Bericht
veröffentlicht,  der  zwar  auch  für  Louisiana  einen
Rückgang  der  Anbaufläche  um  173  000  Acker
annahm,  aber  doch  für  Teras  und  Oklahoma  so
erhebliche  Vergrößerungen  feststellen  zu  können
glaubte,  daß  er  zu  einer  die  vorjährige  Anbaufläche
  übersteigenden  Ackerzahl  kam  und  die  Fläche
für  dieses  Jahr  auf  33  362  000  schätzte.  Den
Stand  der  Felder  sah  auch  dieser  Bericht  für
besser  als  im  Vorjahr  an,  wenn  er  auch  zugab,
daß  die  Pflanzen  infolge  der  Wettereinflüsse  noch
in  der  Entwicklung  zurück  seien.  Auch  in  New
Orleaus  hatte  man  sowohl  hinsichtlich  der  Größe
der  Anbaufläche  als  auch  hinsichtlich  des  Erntestandes,
  den  man  auf  etwa  78  schätzte,  anderes
        <pb n="833" />
        G  755  2

erwartet.  Die  Baisse  glaubte  in  New  Orleans
an  einen  guten  Stand  der  Felder  und  die  gleiche
Anbaufläche  wie  im  Vorjahre,  während  die  Hausse
bestimmt  mit  ungünstigen  Ernteaussichten  bei  nur
ganz  geringer  Abnahme  der  Anbaufläche  rechnete.
Der  Preis  wurde  von  dem  Berichte  nicht  beeinflußt;
  Middling  hielt  sich,  wie  die  ganze  Woche
hindurch,  auf  107]8  Cent  das  Pfund  (in  der  voraufgehenden
  Woche  11),  und  im  Terminmarkte
notierte  Juli-Baumwolle  11,15  und  Oktober-Baumwolle
  10,84.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleans
vom  7.  Juni  1909.)

Schlußbericht  über  die  Baumwollernte  1908  in  den
Vereinigten  Staaten  von  AKmerika.

Die  Zensusabteilung  des  Bundesamts  für
Handel  und  Arbeit  in  Washington  hat  Mitte
Juni  1909  ihren  Schlußbericht  über  den  Ertrag
der  Baumwollernte  1908  veröffentlicht.

Die  Ernte  betrug  insgesamt  13587  306  Ballen
von  500  Pfund  Rohgewicht.  Die  tatsächlich  ermittelte
  Erntemenge  hat  also  die  Schätzung  von
Ende  Februar  1909  noch  um  23  000  Ballen
übertroffen.  Sie  ist  um  2  211  845  Ballen  oder
19,4  v.  H.  größer  als  die  des  Vorjahres  und  die
drittgrößte,  welche  die  Vereinigten  Staaten  bisher
überhaupt  hervorgebracht  haben;  sie  steht  nur  um
92  648  Ballen  hinter  der  Riesenernte  von  1904
und  um  8192  Ballen  hinter  der  zweitgrößten
Ernte,  von  1906,  zurück.  Den  Durchschnitt  der
letzten  fünf  Jahre,  welcher  12  608  555  Ballen
beträgt,  überstieg  die  Ernte  von  1908  um
978  751  Ballen.

Die  Baumwolle  wurde  hauptsächlich  in  zehn
Staaten  gepflanzt  und  geerntet,  die  zusammen
99  v.  H.  der  Gesamternte  hervorbrachten;  es  sind,
nach  der  Reihenfolge  ihrer  Bedeutung  geordnet,
Texas,  Georgia,  Mississippi,  Alabama,  Süd-Carolina,
  Arkansas,  Oklahoma,  Nord-Carolina,
Louisiana,  Tennessee.  Das  verbleibende  1  v.  H.
entfiel  zur  Hälfte  auf  Florida,  während  sich  in
die  andere  Hälfte  die  Staaten  Arizona,  Kansas,
Kentucky,  Missouri,  New  Merico  und  Virginia
teilten.

Der  Staat  Teras  hatte  noch  immer  die  Führung
unter  den  Baumwolle  bauenden  Staaten;  das
Ernteergebnis  im  Jahre  1908  ist  mit  3  913  084
Ballen  (zu  500  Pfund)  das  zweitgrößte,  das
Teras  je  gehabt  hat  (die  größte  Ernte  hatte  der
Staat  1906)  und  stellt  28,8  v.  H.  der  Gesamternte
  der  Vereinigten  Staaten  dar.  Louisiana
zeigte  wiederum  einen  großen  Rückgang  der  Ernte;
seine  Ernte  von  486  350  Ballen  zu  500  Pfund

 

stellt  nur  70  v.  H.  derjenigen  von  1907  und
½  der  von  1906  dar.  Auch  Oklahoma  hat
20  v.  H.  weniger  geerntet  (705  200  Ballen  gegen
882  984  im  Jahre  1907),  während  Georgia  und
Süd-Carolina  eine  Zunahme  zeigten;  in  beiden
Staaten  war  die  Ernte  1908  die  bisher  größte.

Sehr  erheblich  war  1908  die  Menge  der
Linters  (Abfallbaumwolle),  deren  Durchschnittswert
  nur  etwa  ½#  dessen  von  Middling-Baumwolle
gleichkommt;  ein  Teil  der  Linters  hat  sogar  nur
1  Cent  das  Pfund  gebracht.  Während  vor  sechs
Jahren  etwa  200  000  Ballen  Linters  gewonnen
wurden,  ergab  die  Ernte  1908:  346  126  Ballen.
Diese  Baumwolle  findet  ihre  Verwendung  in  verschiedenen
  Industriezweigen:  zum  Polstern  von
Möbeln,  zur  Herstellung  von  Matratzen,  billigem
Garn,  geringwertigen  Seilen  und  Zwirnen.

Die  Güte  der  geernteten  Baumwolle,  soweit
sie  bis  zum  1.  April  1909  auf  den  Markt  gekommen
  war,  wurde  von  der  Zensusabteilung  im
Bundesamte  für  Handel  und  Arbeit  als  strict
middling  bezeichnet.  Die  Baumwolle  von  1908
zeichnet  sich  durch  ihre  guten  Eigenschaften  für
das  Verspinnen  und  ihre  Reinheit  aus  und  steht
dadurch  im  Gegensatze  zu  der  Ernte  von  1906,
der  sie  an.  Größe  fast  gleichkommt,  die  aber  in
der  Güte  geringer  war.  Nach  den  Vorzügen
für  das  Verspinnen  beurteilt,  ist  die  Baumwolle
der  Ernte  1908  die  beste,  die  je  auf  den
Markt  kam.  Der  Durchschnittspreis  für  das
Pfund  des  bis  zum  1.  April  auf  den  Markt  gekommenen
  Teils  der  Ernte  1908  stellte  sich  nach
den  Ermittlungen  des  Bundesamts  für  Upland-Baumwolle
  auf  9,24  Cents  und  für  Sea-Island
auf  23,39  Cents.

Hiernach  berechnet  sich  der  Wert  der  Baumwollernte
  der  Vereinigten  Staaten  vom  Jahre
1908  für  Upland-Baumwolle  auf  582  Millionen
Dollar  und  für  Sea-JIsland-Baumwolle  auf
7  Millionen  Dollar,  für  Baumwollsamen  und
Linters  auf  92  Millionen  Dollar,  so  daß  sich  der
Gesamtwert  der  Ernte  für  1908  auf  681  Millionen
  Dollar  gegen  701  Millionen  Dollar  für
1907,  722  Millionen  Dollar  für  1906  und
652  Millionen  Dollar  für  die  größte  Ernte,  vom
Jahre  1904,  berechnen  läßt.

Der  Durchschnittswert  der  Upland-Baumwolle
für  den  Produzenten  berechnet  sich  im  fünfjährigen
Durchschnitt  von  1904  bis  1908  auf  49,85  Dollar
für  den  Ballen  zu  500  Pfund  Rohgewicht,  während
  der  Durchschnittswert  für  die  Jahre  1896
bis  1899  sich  auf  31,75  8  stellt.

Im  einzelnen  werden  für  1908  im  Vergleiche
mit  den  Vorjahren  bis  1900  folgende  Zahlen
über  die  Baumwollernte  veröffentlicht:
        <pb n="834" />
        W  756  e2e.C

 

 

 

 

 

Laufende  (running)  Ballen,  wie  sie  von  den  Insgesamt,  Umgerechnet
Entlörnungoanstalten  geliefert  werden  zölindrische  in  statistische
Erntesahr  Upland-Baumwolle  Zea.zsland=  rirlen  gen  aen  von

»  .-8  -»  «  ·  .35  Li  "  is  »o.  .«  5  -.t  T
u  ehe  0  nndre  naumwolle  inter  wirr  Noßgewicn
1908  12  870  994  "  242  305  93  858  346  126  13  432  131  13  587  306
1907  10  871  652  198  549  86  895  .  268  060  11  325  882  11  375  461
1906  12  7915411  268  219  57  550  322  064  13  305  26063595  498
1905  10  242  648  279  8366.  112  539  230  497  10  725  602710804  556
1904  13  198  944  296  151  104  317  245  973  13  697  310  13  679  954
1903  9  359  4172  770  208  75  393  195  752  10  015  721  10  045  615
1902  9  992  665  .  981  264  104  953  196  223  10  784  473  10  827  168
1901  9  132  215  744  851  77  879  166  026  9  748  546  9  675  771
1900  9  629  762  768  092  88  294  143  500  10  245  602  10  266  935

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleans.)

Kaheoüo  -  Ausfuhr  Brasiliens  1908  und  im  ersten  Vierteljahr  1909.

Die  Kakao-Ausfuhr  Brasiliens  für  das  Kalenderjahr  1908  und  das  erste  Vierteljahr  1909
stellt  sich,  nach  Herkunft  und  Bestimmung  geordnet,  gemäß  den  Angaben  der  amtlichen  Statistik

folgendermaßen  dar:
Jahr  1908  1.  Viertel  1909

Mengen  in  kg

Jahr  1908  1.  Viertel  1909

Bestimmung  Werte  in  Papiermilreis

 

Deutschland.  11  145  618  3  268  1020  10  969  282  2  438  898
Argentinien  .  570  152  144  000  563  817  106  878
OÖsterreich-Ungarn  609  417  255  370  599  025  190  852
Belgien.  .  264  234  27  000  230  225  20  061
Kanada  29  880  —  24  143  —
Chile  8  309  —  8278  —
Dänemark  ..  123  182  6  000  124  568  4  413
Ver.  Staaten  von  Amenka  7  978  745  1  403  223  7  652  700  1  068  397
Frankreich  6  973  758  1  733  485  6  395  957  1  315  801
Großbritannien  3  080  575  2  003  020  2  986  936  1  495  529
Holland  1  657  243  273  010  1  563  908  203  762
Italien.  435  297  154  485  411  963  116  571
Norwegen.  6  000  —  3  954  –
Schweden.  6  000  —  4  848  —-Uruguay
  67  510  9  000  66  765  6  642
Zusammen  32  955  920  9276  695  31  606  369  6  967  834

Aus  diesen  Zahlen  ergibt  sich,  daß  als  Abnehmer  brasilianischen  Kakaos  Deutschland  an
erster  Stelle  steht,  und  zwar  mit  mehr  als  33,3  v.  H.  der  gesamten  Ausfuhr.  Nach  ihm  erscheinen
als  Abnehmer  während  des  Jahres  1908:  die  Vereinigten  Staaten  mit  24,2  v.  H.,  Frankreich  mit
21,1  v.  H.,  Großbritannien  mit  9,4  v.  H.  und  Holland  mit  5  v.  H.  der  Gesamtausfuhr.

Der  Ausfuhrwert  für  das  Kilogramm  stellte  sich  im  Durchschnitt  im  Jahre  1908  auf
965  Reis,  im  ersten  Vierteljahr  1909  auf  750  Reis.

Unter  den  Produktionsgebieten  steht  der  Bezirk  Bahia  nach  wie  vor  an  erster  Stelle  mit

mehr  als  90  v.  H.  der  Gesamtmenge.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Rio  de  Janeiro.)
        <pb n="835" />
        G757

Rakao·  Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik
von  Januar  bis  April  1909.

 

April  1909  Januar  April
1000  Wert  1000  Wert
Bestimmung  engl.  1000  engl.  1000
Pfund  Gourdes  Pfund  Gourdes

Vereinigte  Staaten
von  Amerika  1578  153  3552  320
Deutschland  206  20  1459  122
Frankreich  389  36  1366  121
Zusammen  2173  209  6377  563

(Nach  dem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  San  Domingo
vom  21.  Juni  1909.)

Der  LTissaboner  Kahküomarkt  im  Juni  1909.“)

Das  Lissaboner  Kakaogeschäft  ist  auch  während
des  Monats  Juni  sehr  still  gewesen.  Die  Nachfrage
hat  vollständig  aufgehört,  und  da  auch  das  Goldagio
  und  damit  auch  der  Wert  der  portugiesischen
Valuta  weiter  gestiegen  ist,  so  haben  die  Pflanzer
ihre  Forderungen  auf  33600  Reis  für  15  kg
herabsetzen  müssen.  Aber  auch  zu  diesem  Preise,
der  zum  gegenwärtigen  Kurse  ungefähr  50,50.%
für  50  kg  frei  an  Bord  in  Lissabon  ergibt,  finden
sich  keine  Abnehmer;  trotzdem  weigern  sich  vorläufig
  die  Pflanzer,  mit  ihren  Forderungen  weiter
zurückzugehen.

Es  betrugen  im  Juni:

1908  1909
die  Zufuhr  38  959  33  813  Sack,
die  Ausfuhr  12  928  21  117  =
der  Vorrat  am  30.  189  697  93  815

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  6.  Juli  1909.)

 

Ernteerträge  der  Kaopkolonie  1908/09.

Nach  einer  amtlichen  Zusammenstellung  des
Landwirtschafts-Departements  in  Kapstadt  über  die
Ackerbauerträge  der  Kapkolonie  im  Erntejahre
1908/09,  verglichen  mit  dem  Erntejahre  1907/08,
stellten  sich  die  Gesamtmengen  der  in  der  Kapkolonie
  geernteten  Feldfrüchte,  wie  folgt:

Ertrag  während  der  Zeit  vom  1.  Juli  1908
bis  15.  Februar  1909.

1908/09  1907/08  Zu=  und
Muids  Muids  Abnahme
Weizen  1)  729338  619  207  J—  110  131
Hafer?“)  .  .  1312891  838778  —  474113
Ungedroschenes  engl.  Pfd.  engl.  Pfd.
Haferstroh  .234  335  627  208  901  905  —+25  433  722
Muids  Muids
Gerste  )  282014  245  456  +  36558
Grün  geschnit=  engl.  Pfd.

tene  Gerste  18  855  963

—  —  —  —  —  —  —

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  650.

engl.  Pfd.
11  776371  +  7079592

 

1908/09  1907/08  Zu=  und

Muids  Muids  Abnahme
Roggen  b0..  132  573  102  400  +M  30  123
Mais))  148  615  284  626  —  136  011
Kartoffelns)  189  693  233  288  —  43595

Schätzungsweiser  Ertrag  für  die  Zeit
vom  16.  Februar  bis  30.  Juni  1909.

Muids  Muids
Mais  447  073  283  426  +  1383  647
Kartoffeln  240  288  186  674  —  53  614

Schätzungsweiser  Ertrag  für  die  Zeit
vom  1.  Juli  1908  bis  30.  Juni  1909.

Muids  Muids
Mais  595  688  568  052  —  27.630
Kartoffeln  429  981  419  962  H—  10  019

Aus  vorstehender  Tabelle  ergibt  sich,  daß  für
das  Erntejahr  1908/09  in  den  Ackerbauerträgen
der  Kapkolonie  durchweg  eine  zum  Teil  nicht
unerhebliche  Steigerung  gegenüber  dem  vorhergehenden
  Jahre  zu  verzeichnen  bzw.  mit  Sicherheit
  zu  erwarten  ist.  Die  obige  Statistik  bestätigt
  somit,  daß  die  kapländische  Landwirtschaft
sich  neuerlich  in  günstiger  Entwicklung  befindet.

In  einer  weiteren  Zusammenstellung  werden
die  Ackerbauerträge  der  Kapkolonie  im  Erntejahre
1908/09  mit  denen  des  Erntejahres  1907/08
und  den  durch  den  allgemeinen  Zensus  vom
17.  April  1904  für  das  damalige  Erntejahr
(also  1903/04)  ermittelten  Erträgen  verglichen,
und  dabei  die  am  intensivsten  dem  Ackerbau
gewidmeten  Distrikte  im  Südwesten  der  Kolonie
von  deren  übrigen  Teilen  geschieden.  Nach  dieser
Zusammenstellung  beliefen  sich  die  Ackerbauerträge,
  wie  folgt:

Süd-  .J  Ungedrosch.

west-  Weizen  Hafer  Haferstroh  Gerste  Roggen
distrikte  Muids  Muids  engl.  Pfd.  Muids  Muids
1904.  337703  739116  209247873  168540  79577
1907/08.  307692  807968  108  205  690  170409  82592

1908/09.  406  143  1231  610  79087945  168881  109678

Ubrige
Kolonie
1904.  197889  57272  231239687  126241  13922
1907  08.  311515  30  810  100696215  75047  19858
1808/09.  323  195  81281  155247682  113133  22895

Danach  hat  gegen  1904  nur  der  Gerstenbau
abgenommen,  während  der  Rückgang  in  der
Ernte  an  ungedroschenem  Haferstroh  offenbar
darauf  zurückzuführen  ist,  daß  in  letzter  Zeit  das
größere  Interesse  sich  der  Marktverwertung  des
Hafers  als  ausgedroschener  Körnerhafer  zugewendet
hat  (1908/09:  1  312  891  Muids  gegen  796  388
Muids  im  Jahre  1904).

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Kapstadt  vom  10.  Juni  1909.)

1)  1  Muid  =  200  lbSs.  2)  1  Muid  =  150  lbs.
3)  1  Muid  =  150  lbs.  ")  1  Muid  =  200  lbs.  5)  1  Muid
—  200  lbs.  ")  1  Muid  =  120  lbs.  —  112  Uss  (engl.
Pfund)  =  100  deutsche  Pfund.
        <pb n="836" />
        W  758  20

Der  Rußenhanbel  Transvaals  1908.7)

Die  vor  einiger  Zeit  veröffentlichten  endgültigen
  Ziffern  lassen  nunmehr  auch  den  Umfang
der  Ein=  und  Ausfuhr  nach  den  Herkunftsbzw.
  Bestimmungsländern  erkennen.

Die  Gesamt--Einfuhr  und  Ausfuhr,  die  in  den
letzten  zwei  Jahren  ohne  Kontanten  und  Regierungseinfuhren
  sich  endgültig,  wie  folgt,  stellte:

Einfuhr  Ausfuhr

Wert  in  #.
1908  14  153  656  33  323  590
1907.  13  812  440  31  268  276

ist  demnach  gestiegen,  und  zwar  in  der  Einfuhr
um  etwa  2½  v.  H.,  in  der  Ausfuhr  um  etwa
6½  v.  H.

Während  an  dem  langsamen  Steigen  der
Einfuhr  zu  erkennen  ist,  daß  das  Land  noch  immer
die  wirtschaftliche  Depression  nicht  überwunden
hat,  zeigt  die  Ausfuhr,  daß  der  Goldbergbau  sich
kräftig  weiter  entwickelt;  denn  ihm  ist  allein  das
Wachstum  um  über  2  Millionen  Pfund  Sterling
zuzuschreiben.

Die  Diamantenausfuhr  ist  mit  1,9  Millionen
Pfund  Sterling  die  gleiche  wie  im  Jahre  1907
geblieben;  wenn  sie  der  Menge  nach  um  50  v.  H.
zugenommen  hat,  so  ist  es  lediglich  dem  Rückgange
  der  Diamantenpreise  zuzuschreiben,  daß  der
Wert  sich  nicht  ebenfalls  gehoben  hat.  Bemerkenswert
  ist  endlich,  daß  sich  die  Maisausfuhr  von
36  144  L  im  Jahre  1907  auf  141  837  K  im
Jahre  1908  gehoben  hat,  wovon  nach  Deutschland
  für  1737  L  gegangen  ist.

Von  der  Einfuhr  nehmen  Großbritannien  und
seine  Kolonien  den  Hauptanteil  mit  10  805  125  L.
gegen  10  227  003  E  im  Jahre  1907  in  Anspruch.
Das  Mehr  entfällt  auf  Großbritannien  selbst  und
auf  südafrikanische  Produkte,  während  die  Einfuhr
aus  Australien  um  etwa  130  000  K  zurückgegangen
  ist.  Dieser  Ausfall  ist  dem  Wiederaufblühen
  des  Viehstandes  im  Transvaal  zuzuschreiben,
  wodurch  die  Einfuhr  gefrorenen
Fleisches  überflüssig  geworden  ist.

Der  Wert  der  Einfuhr  aus  dem  Auslande
betrug  im  Jahre  1908  insgesamt  3  348  531  L
gegen  3  585  437  L  im  Jahre  1907  oder  rund
210  000  L  weniger  als  im  Jahre  1907.  Fast
alle  Staaten  des  Auslandes  sind  an  der  Mindereinfuhr
  beteiligt;  ausgenommen  sind  nur  Schweden,
Belgien,  Brasilien,  die  nahen  portugiesischen  Besitzungen
  und  Deutschland.

An  der  Gesamteinfuhr  im  Jahre  1908
(und  1907)  waren  hauptsächlich  die  nachstehend
aufgeführten  Länder  mit  folgenden  Werten  (in
1000  O)  beteiligt:  Großbritannien  5850  (5527),

*)  Agl.  „D.  Rol.  Bl.“  1909,  S.  111  ff.

 

Britisch  Indien  199  (171),  Ceylon  68  (54),
Canada  195  (175),  Australien  473  (608),  Neu-Seeland
  60  (44),  übriges  Südafrika  3922  (3574),
Deutschland  1335  (1172),  Vereinigte  Staaten
von  Amerika  874  (906),  Argentinien  94  (243),
Frankreich  196  (233),  Schweden  132  (123),
Belgien  100  (86),  Holland  120  (140),  Osterreich-Ungarn
  54  (66),  Italien  69  (86),  Brasilien  64  (53).

Von  der  Gesamtausfuhr  Transvaals  entfielen
  im  Jahre  1908  (und  1907)  auf  die
wichtigsten  Bestimmungsländer  folgende  Werte
(in  1000  K):  Großbritannien  (einschließlich  Gold
und  Diamanten)  31  824  (29  603),  Australien
3,2  (3,4),  Deutschland  10  (5,5),  Holland  28
(2,1),  Italien  1,8  (2,9),  Portugiesisch  Ostafrika
81  (45),  Vereinigte  Staaten  von  Anmerika
3,3  (2,1).

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Pretoria.)

Uord-Uigeria.

Eröffnung  und  Schließung  von  Zollstellen.

Nach  einer  amtlichen  Bekanntmachung  sind  in
Kano,  Katagum  und  Katsena  in  der  Kanoprovinz
Nord-Nigerias  Zollstellen  eröffnet  worden,  während
  die  Zollstellen  in  Zongo,  Gummel  und
Babara  aufgehoben  sind.

Ausfuhrzölle  auf  Hörner,  Häute  usw.  und
lebende  wilde  Tiere  und  Vögel.

Eine  in  der  „Northern  Nigeria  Gazette“
vom  5.  April  1909  veröffentlichte  Bekanntmachung
Nr.  4  (Wild  Animals  Proclamation,  1909)  bestimmt,
  daß  für  alle  Hörner,  Häute,  Felle  und
andere  Trophäen  (mit  Ausnahme  von  Straußenfedern)
  der  unten  erwähnten  Tiere  und  Vögel,
gleichviel  ob  sie  innerhalb  oder  außerhalb  des
Schutzgebietes  erworben  sind,  ein  Ausfuhrzoll  von
10  v.  H.  des  Wertes  erhoben  wird,  mit  der  Maßgabe,
  daß  die  Inhaber  einer  Lizenz  nicht  verpflichtet
  sein  sollen,  den  Ausfuhrzoll  für  die  von
ihnen  auf  Grund  der  erteilten  Lizenz  erworbenen
Häute  usw.  zu  entrichten.  Es  kommen  hierbei
folgende  Tiere  und  Vögel  in  Betracht:  Giraffe,
Elefant,  Nashorn,  Zebra,  Strauß,  Hornrabe,
Kranichgeier  (Sekretär),  Lamantin,  Geier,  Eule,
Nashornvogel,  Schimpanse,  Gnu,  Kudu,  Flußpferd,
  Elen-Antilope,  Büffel,  Blaubock,  Sing-Sing-Wasserbock,
  westafrikanischer  Buschbock  oder
Schirrantilope,  Riedantilope,  Bongoantilope,  westafrikanisches
  Hartebeest,  Senegalhartebeest,  Buffon-Antilope,
  Senegal=  oder  Rotstirngazelle,  Addra-Gazelle,
  Damhirsch-Gazelle,  Dorcas-Gazelle,  Duiker
(alle  Arten),  White  Oryx,  Bleichbock,  Warzenschwein,
Fluß=  oder  Buschschwein,  Egret  (weißer  Reiher)g,
Schopfkranich,  große  Trappe,  Marabut.
        <pb n="837" />
        W  759  20

Die  folgenden  Ausfuhrzölle  sind  zu  entrichten,
wenn  die  unten  aufgeführten  Tiere  und  Vögel
lebend  aus  dem  Schutzgebiet  ausgeführt  werden,
soweit  sie  nicht  von  einer  Person  gefangen  sind,
die  mit  einer  anderen  als  einer  Kollektor-Lizenz

versehen  ist:  Für  das
Stück

Elefant,  Nashorn,  Schimpanse,  Flußpferd  10  L

Giraffe,  Strauß,  Kudu,  Zebra,  Elen-Antilope,
  Lamantin,  Addra-Geazelle,
White  Oryr  584

Kranichgeier  (Sekretär),  Hornrabe,
Stummelaffe,  Löwe,  Leopard.  3

Alle  anderen  oben  erwähnten  Tiere
und  Vögel  1  L
Die  Ausfuhr  darf  nach  den  zu  dieser  Bekanntmachung
  erlassenen  Vokschriften,  in  denen
auch  die  Lizenzgebühren  festgesetzt  find,  nur  über
die  Zollstationen  zu  Lokoja  und  Illorin  erfolgen.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

—  —

nyassaland.

Zollfreie  Einfuhr  von  unbearbeitetem
Tabak.  «

Durch  eine  in  der  „Nyasaland  Government
Gazette“  vom  30.  April  1909  veröffentlichte  Bekanntmachung
  vom  2.  April  1909  (Nr.  49  vom
Jahre  1909)  wird  die  Liste  der  Waren,  die  zollfrei
  in  das  Schutzgebiet  eingeführt  werden  können,
wie  folgt,  ergänzt:

In  der  Luft  getrocknete  unbearbeitete  Tabakblätter,
  wenn  sie  nur  zum  Zwecke  der  Weiterbehandlung,
  d.  h.  zur  Sortierung,  Entrippung,
Weitertrocknung  und  zu  einem  hiermit  im  Zusammenhange
  stehenden  Verfahren  sowie  zum
Zwecke  der  Verpackung  für  die  Ausfuhr  aus  dem
Schutzgebiet  eingeführt  werden.

Solcher  Tabak  ist  auch  von  Wege  und  Flußabgaben,
  von  Kai=  und  Einschreibegebühren  befreit.

Verbot  der  Einfuhr  von  Kartoffeln.

Nach  einer  in  der  „Nyasaland  Government
Gazette“  vom  30.  April  1909  veröffentlichten
Bekanntmachung  (Nr.  48  vom  Jahre  1909)  ist
die  Einfuhr  von  Kartoffeln  in  das  Schutzgebiet
wegen  der  in  Großbritannien  und  anderswo
herrschenden  Schorfkrankheit  der  Kartoffeln  (black

scab)  verboten  worden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Kaphkholonie.
Einschränkung  der  Einfuhr  von  Schafen
in  das  Transkei-Gebiet.

Laut  Bekanntmachung  vom  15.  Mai  1909
(Nr.  227)  ist  die  Einfuhr  von  Schafen  in  das

 

Transkei-Gebiet  mit  Einschluß  von  Ost=  und  West-Pondoland
  nur  unter  Beobachtung  der  wegen
der  Abwehr  der  Schafräude  erlassenen  Vorschriften
gestattet.

Einfuhr  und  Verkauf  von  Düngemitteln

  usw.

Eine  auf  Grund  des  Gesetzes  Nr.  20  vom
Jahre  1907,  betreffend  den  Verkauf  von  Düngemitteln,
  Futtermitteln  usw.,  Sämereien  und  Pestheilmitteln,
  erlassene  Bekanntmachung  (Nr.  149
vom  Jahre  1909)  bestimmt,  daß  keine  aus  Knochen
hergestellten  Erzeugnisse,  die  als  landwirtschaftliche
Futtermittel  Verwendung  finden,  in  die  Kapkolonie
eingeführt,  dort  verkauft  oder  zum  Verkauf  ausgestellt
  werden  dürfen,  wenn  die  Erzeugnisse  nicht
während  des  Herstellungsverfahrens  dadurch  keimfrei
  gemacht  sind,  daß  sie  entweder  einer  trockenen
Hitze  von  140  Grad  Celsius  auf  die  Dauer  von
mindestens  drei  Stunden  oder  einer  feuchten  Hitze
(unter  Druck)  von  105  Grad  Celsius  auf  die
Dauer  von  mindestens  15  Minuten  ausgesetzt
werden.  Hierüber  muß  von  dem  Einführer  eine
Erklärung  abgegeben  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Bestimmungen  über  die  Durchfuhr  durch  das
Uganda-Schutzgebiet.

Die  Regierung  des  Uganda-Schutzgebiets  hat
unterm  12.  Mai  d.  Is.  eine  neue  Verordnung
über  Transitzölle  (Nr.  10  vom  Jahre  1909)  erlassen,“)
  die  mit  der  bereits  bestehenden  Verordnung
  vom  17.  Oktober  1902  als  eine  Verordnung
gelten  soll.

Für  die  Zollbehandlung  von  Durchfuhrgütern
bestehen  danach  folgende  Bestimmungen:

1.  Einfuhrzölle.

Güter,  die  durch  das  Schutzgebiet  durchgeführt
werden,  unterliegen  den  Einfuhrzöllen  nach  dem
Zolltarif.

Die  gezahlten  Einfuhrzölle  werden  rückvergütet
bei  der  Ausfuhr,  gegebenenfalls  unter  entsprechenden
Abzügen  für  Differenzen  zwischen  Ausfuhr=  und
Einfuhrmenge.  Falls  innerhalb  sechs  Monaten
nach  Zahlung  des  Einfuhrzolls  kein  Antrag  auf
Rückvergütung  gestellt  ist,  werden  die  für  die
Durchfuhr  eingeführten  Waren  als  gewöhnliches
Einfuhrgut  betrachtet  und  behandelt.

Auf  Güter,  die  nicht  als  Durchfuhrgüter,
sondern  als  gewöhnliches  Einfuhrgut  in  das  Zollgebiet
  eingeführt  waren,  werden,  falls  sie  innerhalb
  eines  Jahres  nach  der  Einfuhr  wieder  ausgeführt
  werden,  bei  Vorlage  der  entsprechenden

 

*)  Vgl.  „D.  Rol.  Bl.“  1909,  S.  657  f.
        <pb n="838" />
        W  760  e

Zollquittungen  drei  Viertel  des  gezahlten  Einfuhrzolls
  rückvergütet.

2.  Behandlung  der  Durchfuhrgüter.

Für  Durchfuhrgüter  find  dieselben  Lager-,
Kai=  usw.  Gelder  wie  für  gewöhnliche  Einfuhrgüter
  zu  zahlen,  dazu  eine  Abgabe  von  4  Annas
(etwa  34  Pf.)  für  das  Packstück  zur  Deckung  der
Zollverwaltungskosten.

Die  Durchfuhrgüter  werden  bei  der  Eintrittsstelle
  amtlich  versiegelt  oder  plombiert.

Über  Durchfuhrgüter  muß  bei  der  Einfuhr
ein  Manifest  in  doppelter  Ausfertigung  ausgefertigt
werden,  das  genaue  Angaben  über  Art,  Gewicht,
Verpackung  usw.  und  die  beabsichtigte  Ausfuhrstelle
  enthält.

Das  eine  der  Durchfuhrmanifeste  gilt  als
Ausweis  für  den  Einführer  und  dient  bei  der
Ausfuhr  zur  Kontrolle  und  als  Grundlage  zur
Berechnung  des  rückzuvergütenden  Zollbetrages.

3.  Ausfuhrzölle.

Auf  Durchfuhrgüter  wird  kein  Ausfuhrzoll  gezahlt.
  Elfenbein,  das  nicht  als  Durchfuhrgut
durch  das  Schutzgebiet  durchgeführt  wird,  unterliegt
  dem  Einfuhr=  und  Ausfuhrzolle.

Bei  Gummi  und  Häuten,  die  aus  Deutsch-Ostafrika
  und  Belgisch-Kongo  stammen  und  nicht
als  Durchfuhrgut  in  das  Schutzgebiet  eingeführt
find,  wird  bei  der  Ausfuhr  der  Betrag  des  gezahlten
  Einfuhrzolls  auf  den  Ausfuhrzoll  angerechnet.


Ein  Nachlaß  des  Ausfuhrzolls  für  Güter,  die
nicht  zur  Durchfuhr  eingeführt  sind  und  später
ausgeführt  werden,  findet  nicht  statt.

 

—

Einfuhr  von  Pflanzen  nach  Transvaal.
Durch  Bekanntmachung  der  Regierung  (Nr.  576

vom  Jahre  1909)  vom  26.  Mai  1909  sind  in

Abänderung  der  Verordnung  Nr.  16  vom  Jahre
1904  zur  Verhütung  der  Einschleppung  von
Insektenplagen  und  Pflanzenkrankheiten  für  Transvaal
  neue  Vorschriften  erlassen  worden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Gewährung  von  Vorzugszöllen  Fwischen  dem  Südafrikanischen
  Sollverein  und  NMeuseelaond.

Nach  einer  in  der  Cape  Government  Gazette
vom  18.  Mai  1909  veröffentlichten  Bekanntmachung
  hat  das  zwischen  dem  Südafrikanischen
Zollverein  und  Neiseeland  bestehende  Abkommen,
betr.  gegenseitige  Gewährung  von  Vorzugszöllen,))
  eine  Abänderung  erfahren.

Nach  den  bisherigen  Bestimmungen  war  der
Zollsatz  für  neuseeländische  Erzeugnisse  bei  der
Einfuhr  nach  Südafrika  für  bestimmt  aufgeführte
Waren,  wie  Tabak,  Zucker,  Wein,  Mais  usw.,
ziffermäßig  festgesetzt,  während  allen  übrigen  Erzeugnissen,
  mit  Ausnahme  von  Spirituosen,  ein
Zollnachlaß  von  mindestens  25  v.  H.  des  tarifmäßigen
  Zolles  gewährt  wurde.

Nach  dem  neuen  Abkommen  bleiben  die  Zollsätze
  für  die  bestimmt  bezeichneten  Erzeugnisse
bestehen,  dagegen  ist  der  Zollnachlaß  für  alle
nicht  besonders  aufgeführten  Waren  unter  Ausschluß
  der  Spirituosen  auf  3  v.  H.  vom  Werte
abgeändert  worden.  Diese  Festsetzungen  entsprechen
  dem  gegenwärtig  Großbritannien  gewährten
  Zollnachlasse.

Vermischtes.

Gründung  eines  Mädchenheims  in  Keetmanshoop.

Wir  werden  um  Abdruck  des  nachstehenden
Aufrufs  ersucht,  dem  wir  besten  Erfolg  wünschen:

Der  Frauenbund  der  Deutschen  Kolo-=nialgesellschaft,
  der  es  sich  zur  Aufgabe  gemacht
hat,  an  der  Erhaltung  und  Erstarkung  des  Deutschtums
  in  unseren  mit  so  schweren  Opfern  erworbenen
  Kolonien  mitzuarbeiten,  weiß  sich  mit  allen
Freunden  von  Südwestafrika  in  der  Erkenntnis
einig,  daß  das  Anwachsen  seiner  Mischlingsbevölkerung
  eine  große  Gefahr  für  das  Land
bedeutet,  der  es  mit  aller  Kraft  entgegenzuwirken
gilt.  Darum  erbittet  der  Frauenbund  den  Beistand
  der  national  gesinnten  Kreise  unseres  Volkes
für  ein  Werk,  das  nach  dem  Urteil  von  Kennern
der  lokalen  Verhältnisse  gegen  die  zunehmende
Verburung  des  Südens,  die  zahlenmäßig  nachweisbar
  ist,  ein  Bollwerk  werden  soll.

 

Der  im  mittleren  Teil  des  Schutzgebietes  mit
großem  Erfolg  beschrittene  Weg,  deutsche  Mädchen
durch  Beihilfe  der  Kolonialgesellschaft  in  die
Familien  zu  entsenden,  ist  im  Süden  wenig  angängig,
  da  dort  die  Zahl  der  Farmer  noch  gering
ist,  die  Mädchen  aufnehmen  können.  Der  Frauenbund
  will  daher  durch  die  Begründung  eines
Mädchenheims  im  Keetmanshooper  Bezirk
im  Süden  des  Schutzgebietes  einen  Stützpunkt  für
das  Deutschtum  schaffen,  von  dem  aus  Zucht  und
Sitte,  deutsches  Wesen  und  deutsche  Art  in  das
Land  hineingetragen  werden.  Es  soll  eine  Arbeitszentrale
  für  deutsche  Mädchen  sein  und  soll  die
spätere  Farmersfrau  ausbilden,  die  für  die  Bedürfnisse
  des  Landes  erzogen  wird.  Nach  dem
Urteil  von  Sachverständigen  würde  dieses  Heim
durch  Waschen,  Plätten,  landwirtschaftlichen  Betrieb

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907.  S.  221  f.
        <pb n="839" />
        W  V61  ꝛ

sich  zum  Teil  selbst  erhalten  können  und  dadurch
die  Kosten  des  Unterhalts  wesentlich  verringern!

Der  Frauenbund  hat  durch  die  dankenswerte
Gabe  der  Kolonialgesellschaft  von  10  000  '  und
durch  eigene  Sammlungen  einen  Grundfonds  zum
Bau  des  Mädchenheims  in  Händen  und  bittet  nun
herzlich,  durch  weitere  Spenden  ihm  die  Möglichkeit
  zur  Ausführung  seines  Vorhabens  zu  schaffen,
dessen  Erfüllung  er  als  eine  nationale  Pflicht
ansieht.

Die  Einsendung  von  Beiträgen  für  das
Mädchenheim  wird  erbeten  an  die  Kommerz=  und
Diskontobank,  Depositenkasse  N,  Berlin  W.  9,
Potsdamerstr.  1,  bzw.  an  denjenigen  Orten,  an
denen  sich  Abteilungen  des  Frauenbundes  befinden,
an  die  Schatzmeister  der  betreffenden  Abteilung.

Die  Vorsitzende  des  Frauenbundes  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft.

Kolonialabtellung  auf  der  oberpfälzischen  Kreisaussteliung
  in  Regensburg  1910.

Die  Abteilung  Regensburg  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  erläßt  soeben  einen  Aufruf,
  in  dem  es  heißt:  „Die  Erweiterung  des
Donauhafens  und  die  Eröffnung  der  Tauernbahn
wird  der  Stadt  Regensburg  neuen  Aufschwung
bringen.  Die  Kolonialgesellschaft  trägt  sich  deshalb
  mit  dem  Plane,  in  der  oberpfälzischen  Kreisausstellung
  einen  Raum  einzurichten,  in  dem  ihre
Ziele  zum  sichtbaren  Ausdruck  gebracht  werden.
Die  Verbindungen  der  Oberpfalz  mit  kolonialen
Ländern  deutschen  und  fremden  Besitzes,  den
katholischen  und  evangelischen  Missionen,  besonders
mit  den  Landeskindern  unserer  engeren  Heimat
in  der  Fremde,  in  der  weiten  Welt,  sollen  bei
uns  ihre  Stätte  finden.  Es  soll  dadurch  ein  erfreulicher
  Einblick  in  die  Gesundheitspflege  der
Schutzgebiete  sowie  die  wertvolle  Kenntnis  der
Volks=  und  Landwirtschaft,  der  Erd=  und  Völkerkunde
  in  anschaulicher,  wissenschaftlicher  Weise  gewährt
  und  vermittelt  werden.  Kolonialwaren,
Erzeugnisse  und  Rohprodukte  jeder  Art,  Pläne
und  Karten,  Bücher  und  Zeitschriften,  Briefmarken,
Bilder  und  Figuren,  plastische  und  malerische
Werke,  Waffen  und  Trophäen,  Tiere,  Pflanzen
und  Gesteine,  Felle  und  Teppiche,  Geräte  des
täglichen  Lebens  und  der  Kunst,  des  Handwerks,
des  Handels  und  der  Gewerbe  sollen  hier  ihre

 

Handel  auf  der  Donau  nach  Osterreich-Ungarn,
den  Balkanstaaten,  der  europäischen  und  afiatischen
Türkei,  den  Randländern  des  Schwarzen  Meeres,
Rußland  und  Vorderasien  soll  soweit  möglich  in
all  seinen  Erscheinungen  zur  Darstellung  gelangen.

Die  Unterzeichner  des  Aufrufs  beabsichtigen,
aus  dieser  Ausstellung  später  einen  bleibenden
Kern  herauszuschälen  und  einen  Grundstock  für
ein  Handels=  und  Kolonialmuseum  in
Regensburg  zu  schaffen.“

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Sesprachung.  ch  die  Redakton
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umst  en  zurückgesandt.)

Dr.  Sassen:  Das  Gesetzgebungs=  und  Verordnungsrecht
  in  den  deutschen  Kolonien.
Tübingen  1909.  Verlag  von  IJ.  C.  B.  Mohr
(Paul  Siebeck).  Preis  geh.  “  3,60.

Gutmann:  Dichten

 

und  Denken  der
Dschagga-Neger.  Beiträge  zur  ostafrikanischen
  Volkskunde.  Leipzig  1909.  Verlag  der
Evang.-Luth.  Mission.  Mit  12  Kunstdruckbildern.
Broschiert.  #2,  —,  geb.  2,50.

Dr.  Schachner:  Australien  in  Politik,  Wirtschaft,
  Kultur.  Jena  1909.  Gustav  Fischer,
Verlagsbuchhandlung.  Preis  10,  —.

Küchler:  Wüstenritte  und  Vulkanbesteigungen
  auf  Island.  Altenburg  1909.
Stephan  Geibel  Verlag.  Mit  dem  Porträt  des
Verfassers,  150  Illustrationen  und  3  Karten.
In  Leinen  geb.  /7  6,—.

Dr.  Voelcker,  Regierungsrat  a.  D.:  Die  deutsche
  Volkswirtschaft  im  Kriegsfall.  Leipzig
  1909.  Verlag  von  Dr.  Werner  Klinkhardt.
Preis  geh.  /  3,—,  geb.  /7  3,80.

Meyner:  DTie  gegenwärtigen  Unruhen  in
Indien  und  ihre  Bedeutung  für  die  Mission.
Leipgig  1909.  Verlag  der  Evang.-Luth.  Mission.
16  Seiten.  10  Pf.

 

Dewasagajam:  Wie  ich  Tamulenpastor  wurde.
Leipzig  19009.  Verlag  der  Evang.-Luth.  Mission.
32  Seiten  mit  einem  Titelbilde.  20  Pf.

Wiegand:  Wilhelm.  Eine  Erzählung  aus  dem
Leben  eines  deutschen  Soldaten.  Altenburg  1909.
Stephan  Geibel  Verlag.  ·

Dr.  Wohlrabe:  Die  Nordsee  in  Lied-,  Spruch—
und  Prosa-Schilderung.  S.  Verlag

·  Halle  a.  S.
Gebauer-Schwetschke.  Preid  .K  1,20.

 

Auf=  und  Ausstellung  finden;  auch  Regensburgs

 

 

Verkehrs-Machrichten.

Die  Postanstalt  in  Kalkfontein-Süd  (Deutsch-Südwestafrika)  nimmt  vom  1.  August

1909  ab  am
unbeschränkten  Paketdienst  teil.

internationalen  Postanweisungs=  und  Nachnahmedienst  sowie  am  Zeitungs=  und
        <pb n="840" />
        W  762  20

Postdsmysschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Angust  1909.

 

—.——

—  IÔ  —  —  —

 

 

—  —

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  ·-  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungohafen  am.  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ostafrina.  Neapel  9.  18.  80.  Aug.  MombasaO  16,  18,  16Tg.  7.  17.  28.  Aug.  100
(deutsche  Schiffe)
2  dch  Mukoba  Hmtt  ünganda),  Marseille  #  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  7.  jed.  Mts.  10.10
und  Schirat  1T
OVon  Momdbasa  Wester-Brindissi22.  Aug.  Mombasa  O  15  Tage20.  Aug.  10  4
beförderung  mit  der  Uganda-  (engl.  Schiffe)
bahn  und  von  der  Endstatton.  n
Schis,  wach  der  Sestmrindisi.  209.  Aug.  Mombasa  O  17  Tages27.  Aug.  10  40
"  (engl.  Schiffe
Neapel  9.  19.  30.  Aug.  Tanga  17,  19,  17  Tage.  17.  28.  Aug.  100
b)  nach  Tanga  (einschl.  Amand,  (Tdeutsche  Schiffe)
«  Aruscha  orogwe,  Um-  .  ...  -
bara.  Mombo.  Musatt.  Mu-  Brindisi  22.  Aug.  Tanga  16  Tage  20.  Aug.  10  4)
hesa.  Pangani,  Wilhelmstal  (engl.  Schiffe)  1
und  Wugirittt  .
Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  10
l
Neapel  B.  19.  30.  Aug.  Daressalam  18,21,18  Tg7.,  17.  28.  Aug.  10.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  .
(von  Jansthar  mmmnnelbar
"  1  citerbesorderung  na
*s  Tasii  n  aneie  1  2%urcb  wnver.
genannten  Vostorte)  T  .  ·
Brindisis22.Aug.  Daressalam  18  Tage  20.  Aug.  10  40
(engl.  Schiffe)
Brindii  29.  Aug.  Zanzibar  19  Tage  27.  Aug.  1010
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
,  mit  nächster  Gelegenheit
2.  deutsch-üdwestafrina.  —  1  z20
·  1  .  5  0c  #  G  .  ·  r  *  20
a)  nach  Swatobmund  *  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  25  Tage  18.  jedes  Monats  6
na  abis  —  c
Epukiro.  Gobabis,  Gocha-  Hamburg  4.  2V5.  Aug.  Swakopmund  26  Tage  3.  24.  Aug.  12.0.
hanas.  Grootfomein.  Groß-=  "
charmen,  Groß  Klrdle  Gu.  ntwerpen  9.  30.  Aug.  Swakopmund  21  Tage  8.  29.  Aug.  1.0
worie  Satalswaer,  San.  (deutsche  Schtffe)
rechtshöhe,  Kalkfeld.  Kaalsle  .s.  S  9.  30.  11.2
zuan  Koag.  8  uͤn  Som#tbambtan,  10.  31.  Aug  Swakopmund  20  Tage  Aug.  11
auchas,  Neudamm,  "
handja.  Okastse,  Olauewelh  Southampton  14.  21.  Aug.  4.  Sept.  Swakopmund  20,  22,  13.  20.  Aug.  3.  Sept.
Okombahe,  Omaruru,  On-  :  20  Tage  11.23
zuc.  Cieng.  Htaw  —  SIMotterdam  5.  Aug.  6.  Sept.Swakopmund  unbestimm.  1.  Aug.  5.  Sept.  101
Farchea  Ssstert,  Eitzleu-  (deutsche  Schiffe)
alu.  Outjo,  Reboboth.  Richt-  E  S  S  sti  Sept.
8  **  Pieroeühige,  Hamburg  1.  Sept.  Swakopmund  unbestimmt  1.  Sept.  6.20
aldau,.  t  a,  Wil-  ·  —  6-helmstal,
  Wundhur  V.  [Southampton  7.  28.  Aug.  Swakopmund  24  Tage  6.  27.  Aug.  11.23
Southampton,  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—28  Tg.den  Freitag  11.23
d)  nach  Lüderisbucht  sowie  Antwerpen  9.  30.  Aug.  Lüderitzbucht  22  Tage  8.  29.  Aug.  1.0
nach  Arahoab.  Aus,  Berseba,beursche  Schiffe)
Hiethanten,  Brackwalfer  G.  Southampton  10.  31.  Aug.  Lüderitzbucht  21  Tage30.  Aug.  11.23
somein  Süd),  Kanus.  Keetedeutsche  Schiffe)
manshoov.  Kuibis.  Mallassmburg  198.  jedes  Monats.Küderitzbucht  32  Tage  18.  jed.  Mts.  6.20
hohe,  Ramancdrift.,  Seeheim,  »
Warmbad.  Ukamas  Hamburg  1.  Sept.  Lüderitzbucht  40  Tage  1.  Sept.  6.20
Hamburg  4.  25.  Aug.  Lüderitzbucht  27  Tage  3.  24.  Aug.  12..
Rotterdam  5.  Aug.  6.  Sept.  Lüderitzbucht  35  Tage  4.  Aug.  5.  Sept.  101
(deutsche  Schiffe)  6
8.  Samoa.  Queenstown  15.  Aug.  12.  Sept.  Apia  31  Tage  13.  Aug.  10.  Sept.  11.23

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

Nachversand  1.0
        <pb n="841" />
        Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen,  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  "  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  überfahrt  abgesandt  werden  am:
!  –  ·  -hk
Neapell  13.27.  Aug.  10.  Sept.Friedrich-Wilhelmshaeutsche
  Schtffe)  -  hafen  38,  41  u.  38  Tg.
·  k.  -  Srmpfonhafen44u41TgLll.20.25.Aug.
4«V««"0·U9«9«i"««  Brindisi-gesung.  Sinkpsonhaseanage8.Sept.1029
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelms-«-
  —  hafen  48  Tage
·  lViktokia  19,  27  Tage
10,  jedes  Monats.  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  »  HKribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  Mts  8.56
5.  Kamernn.  1  25.  jedes  Monats[lantation  21,28432g.  25  Mts.  620
Longsi  21,  28—43  Tage  jed.  Mts.  6.
4  Kononn  Gamenoe,  25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
I  no  a,  Bame  —
a)  d  —  Chemen,  Bibundi  28—43  Tage
Bonaberi,  Bonambast,  Buea,Boulogne  11.  jedes  Monatts.  Viktoria  18  Tage
Campo,  Dschang  l*l*ê2:?m  fur  Mer  Duala  19  Tage
Dume,  Ebolwoa,  Edea,  1.  ..  9  „
*—7  v  esen  H  (deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
brechtshöhe,  Jo  o-  Plantation  20  Tage
—  Longl#  20  Tage
Liverpool  26.  Aug.  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage  18
E  Longji  30—32  Tage  24.  Aug.  108
F  Kribi  30—32  Tage
.  s  Plantation  30—32  Tage
[Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tages  25.  jed.  Mts.  6.20
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
b)  nach  Rio  del  Rey  rp  von  dort  weiter  über  Ikang  #  9
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  26.  Aug.  Rio  del  Rey  25  Tage214.  Aug.  1045
J)  nach  dem  Tschadsee=  Gebtet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage  1
(Garua,  Kufseri)  von  dort  weiter  Über
·  Lokodia—!)ola  »
chnachoisidmge  Liverpool  jeden  Sonnabend  JCalabar  18  Tage  jeden  Donnerstag  1045
von  dort  weiter  *  Obokum
(am  Frg  bis  Osfidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  5.26.  Aug.  5  Matadi  19—20  Tage  4.  25.  Aug.  15.  Sept.  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  25.  jedes  Monats  bahn  a  tW  e  u  23.  jed.  Mts.  1045
dem  Kongo,  Ssanga  und  "
I  DiahtsMolundu
Brindisi  22.  Aug.  Jap  48  Tage
(engl.  Schiffe)  1  Ponape  59  Tage
4  t.  Saipan  70  Tage
6.  den  Karolinen,  Palau-  Brindisi  8.  Aug.  Palau  77  Tage
Inseln,  Marianen  aus--  (engl.  Schtfe)  *  J  .
schlietziich  Gnam.“)  Angaur  78  Tage  6.  111.  20  f.  Aug.
Palau  37  Tage  .  Zk  Sept.  20.  Okt.
Angaur  36  Tage  100
*)  Sendungen  nach  Guam  wer-  1  22.  Okt.  Jap  39  Tage
del  er  San  Francisco  dernige  ðuine  Sapan  43  *Wm
)  nur  für  Sendungen  nach  Jap  PVonape  51  Tage
9  «  Neapel  13.  Aug.  10.  Sept.  Jap  34  Tage
(deutsche  Schtffe)

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs-  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Marshal-Juseln.

 

Neapel
(engl.  Schiffe
Brindisi
(engl.  Schiffe)

15.  Aug.

8  Aus.  3.  Okt.

)

Ta

Jaluit  55  Tage

Jaluit  51—67  Tage

6.  13.  Aug.  1.Okt.  1040

1
        <pb n="842" />
        764  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
a)  Briefe,  LTasttarten.
Smbn##  u.  W  r.  Briefe  u.  Posttarten  —  nicht  auch  Druckfachen,  renproben  —
ags,  Mittwochs,  Donnerstags,  erlec  ab  55#  u.  G  7.52
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
8g.  Neapel  13.  27.  Aug.  Tsingtau  82  Tage  11.  25.  Aug.  1040
Kiantschon  Oeusch  Sah  9
Auf  Verlangen  des  Ab-  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  83—37  Tage  jeden  Freitag  1040
nnthbBr
"  Marseille  15.  29.  Aug.  Tsingtau  37  Tage  13.  27.  Aug.  1040
Erten  über  Sibtrien.  (Kang,  Echiff.  9  9  9
Liverpool  13.  Aug.  Z.  Sept.  Tsingtau  35  Tage  12.  Aug.  2.  Sept.  8.35
Marseille  6.  20.  Aug.  3.  Sept.  Tsingtau  35  Tage  4.  18.  Aug.  1.  Sept.  100
(engl.  Schtffe)
Brieffend.  jed.  Art  auf  Verl.  auch  mit  d.  unt.  b)  aufgeführt.  Beförderungsgelegenheiten  od.  üb.  New  ork  (700).
Hamburg  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  22—26  Tage  16.  25.  jed.  Mts.  6.20
Hamburg.  10.  jedes  Monats,  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Rotterdam  22.  jed.  Mts.  Lome  20  Tage  21.  jed.  Mts.  10  18
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.11,jedes  Monats  Lome  16  Tage  0.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
9.  Togo.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1040
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  10.6
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  10.12
von  dort  weiter  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
fHamburg  1.  Sept.  Lome  26—28  Tage  1.  Sept.  6.20
Notterdam  #  5.  Aug.  6.  Sept.  Lome  21—23  Tage  4.  Aug.  5.  Sept.  1018

 

 

 

#)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  beutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fälig  Von  Landungs-  Die  Post  is  ist  fünig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch  Ueuguineg  Neapel  167.  26.  Aug.  ese  Neapel  .  .  .  .  26.  Sept.
Neapel.  5  13.  Aug.  3*.  Sept.  ———  —  —  ——  —  —  —  —
Deutsch-Ostafrika.  .  Brindisi  ...  15.  Aug.  Neapel.  12“.26“.  Aug.  7.  BSept.
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Brindisi.  8.  22.  Aug.  ö.  Sept.
E—  ---.—------  .  -.-  Marfeule...»19.Aug.2.5ep:.
«s«  "  v
beutsch-säbwestafriko  1  ste  üb.  Vancouv.  8.  29.  Aug.
Southampton  12“.  Aug.  2“.  Sept.Kiantschon  Southampton,  über  San  Francisco  oder
nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton  jeden  Sonntag  t  dabr  8  Seattle  unbestimmt
Hamburg  15*.  jed.  Mts.  Qucenstown  (5—  6  mal  monatlich!
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton!12“.  Aug.  2“.  Sept.  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Montag,  Min.
Southampton  jeden  Sonntag  bahn.  .4  woch.  Freitag,  Sonntag
.  Plymouth  uüb.  Vancouver  am  10“.  Aug.
x  Hamburg  .  15“.  jed.  Mis.  s  Queenstomn
amern  Southampton]  30“  jed.  Mto.  amoonn#  oder  Havre  über  San  Francisco
Liverpool  16.  Aug.  od.  Plymouth)  (unbestimmt)
den  Karolinen,  !  Hamburg  2  15-  19.  245  jed.  Mts.
Marianen,  Neapcl.  16“.  26“.  Aug.  hogo  Southampton  30.  jed.  Mts.
palan-Insein  1  Liverpool  2.  8.16.  28.  30.  Aug.  5.  Sept.

Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schissen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="843" />
        765  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

Vof  *  von  nach  bis  26.  Juli  1909.
„Adolph  Woermann“  Durban  Hamburg  am  25.  Juli  in  Hamburg.
„Alexgandra  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  21.  Juli  in  Victoria.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  21.  Juli  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  Juli  in  Duala.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  24.  Juli  ab  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Kilwa  am  14.  Juli  ab  Suez.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  22.  Juli  in  Conakry.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Juli  in  Addah.
„Frieda-  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  19.  Juli  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  24.  Juli  in  Marseille.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Lome.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  23.  Juli  in  Loanda.
„Irma  Woermann“  ..  Burutu  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  23.  Juli  in  Assinie.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Akkra  am  25.  Juli  in  Conakry.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  ,  Burutu  am  28.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  —  I  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  I  Assinie  am  26.  Juli  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  23.  Juli  ab  Teneriffe.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  15.  Juli  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  19.  Juli  in  Bonny.
„Max  Brock"“.  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Juli  in  Lüderitzbucht.
„Otto  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  21.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  11.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  14.  Juli  in  Lome.

 

 

 

Hamburg-Amerika--Linie,  Afrika-Dienst.

 

 

„Edea".  Hamburg  I  Calabar  am  28.  Juli  ab  Hamburg.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  28.  Juli  ab  Hamburg.
„Lome“  Hamburg  i  Kotonou  am  23.  Juli  ab  Rotterdam.
„Otavi“  Hamburg  i  Lüderitzbucht  am  20.  Juli  Dover  passiert.
„Savoia“  Mossamedes  i  Hamburg  am  25.  Juli  in  Hamburg.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Juli  ab  Madeira.
„Togo“"  Hamburg  r  Lüderitzbucht  am  16.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Windhuk“  Hamburg  Durban  am  24.  Juli  ab  Suez.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Friderun“  Akkra  Hamburg  am  23.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Henner“.  Rio  Nunez  .  Hamburg  am  11.  Juli  in  Hamburg.
„Immo“.  Rio  Nunez  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  23.  Juli  ab  Teneriffe.
„Ingo“  ..  Mossamedes  Hamburg  am  28.  Juli  ab  Massabi.
„Ingraban“.  Durban  Hamburg  am  1.  Juli  ab  Durban.
„Irmfried“  Akkra  Hamburg  am  17.  Juli  ab  Lome.
„Irmgard“  Akkra  Hamburg  am  15.  Juli  ab  Teneriffe.
„IJvo“.  Hamburg  Rio  Nunez  am  22.  Juli  ab  Bolama.
„Walburg“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Juli  in  Lüderitzbucht.
        <pb n="844" />
        W  766  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  H—Zeuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Abresse  „Heydtkontor“.  26.  Juli  1909.
i  ..  -  vorseas
  Kapital  sche  Ger-  Fhie  letzt  Nachfrage  Angebot
jahr  #  .  jahr  dende  dende  5%  1  r%
6  D!
1907,  1  850  000  1.  10.  10  1  0  Afrikanische  Kompagnie  A.-S.  76  82
1906  2000  000  1.  1.  —  4  Borneco-Kautschul-Compagnie  A.-G.  50  „  60
1900äö  1  000  000  1.  4.  15  17½  Vremer  #oomal  Handelsgesellschaft  vorm.  1
1  I.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  .  76  178
1905  1  200  000  „1.  4.  0  #  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  ;  60  70
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  «  —  90
1890  1  500  O000  1.  11  22  50  China-Export-,  Import-  u.  Bank-  Compagnie  250  —
1891  2  600  000  1.  10,  7  1  7  Cthocola  Plantagen-  Geseuschaft.  ...  .,103  107
1905  220  000  1.  1.  20  20  Debundscha-Pflanzung  .....  .  122  128
1900  800  000  1.  1.)  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  ,  -—-k  65
1878  2  750  O00  1.  11  20  #  16  „Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
r  qC  .  s  «  der  Südsee-Inseln  .  300  310
18851  2  000  000  1.  4.  20  I  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  afrika  1800  1850
19071  2  500  O00  1.  1.  —  0  Deutsche  Kautschuk-Atiengesellschaft  —  55
1902  1000000  1.  1.0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  50  0.0
1908  1  4500  000  1.  5.  3  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  .  228  2:30
1902/  1000  000  1.  5..  2  3  Deutsche  Togogesellschaft  ½  60  65
1885  11  721  0OC00  1.  11  5.  5  Deutsch-OÖstafrikanische  Gesellschaft  Anteile  118  120
1886  400  000  1.  1.  0C  „O  Deutsch-  Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  .W.  80.—
“  —  —  6  do  Vorz.-Aktien  —  7  225,  —
1903  11  495  000  1.  1.,  3½  3½  U  Deussch-Opefrikanische  3½%  Schuldverschrei-  .
-  vbungen  (vom  Reich  sichergestellt)  96  97
1897  2250  000  1.  1|  4  7  „Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  .  975100
1899«:40000004.1.1.is0  0  Gesellschaft  Rordwesttamerun  .  t.  A.  .7  20
i  360000.  0l0  do  do  #14  B.415  25
18989  1,000  000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Südkamerun.  l*l  3  —  99
000  000  10  —00  do  do  ...  it.  B.  —  —S
1889  2  000  000  12.  10.  0  0  /Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  ..  —:  19
1897,  1153  000  1.  1  0  0  .  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft  —  10
1889  3  000  000  1.  10.  U  0  0  !  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  —  30
1887.  1200  000  H1.  1.)  15,  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  245  255
/L°  .  do  Genußscheine  .7  2400.  .  2———
1904  1  000  0O000  1.  1..  —  0  Kamerun-Bergwerks-Aktiengesellschaft  10
19108  3000000  1l.  111—  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  .  —  55
1895  l  10  000  000  „1.  1.  ·0  |  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  90  u
190  1  000  000  1.  1.  —.  0O  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  80  A
1899  2  000  000  .1.  7.  I  0  5  WMoliwe-  Pflanzungs-Gesellschaft  .  85  88
1885  6  000  Oo00  11.4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  99  102
6  4  0  0  Stamms-Anteile  10  16
1906  1  200  000  1.  1.  —  —  Ostafrika-  Kompagnie  ..  68  72
1904  21.000  O000  1.  1.  38  Opstafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile  „%
I  I.  ··  41  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
l  120%  Rückzahlung  garantiertt)  102  103
1900]  20  000  000  1.  4.6  O0  9  Ovtavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  223  221
q  200  000,  a  —0  .  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Gem  scheine  x  122.—  .7Y  123.—
1902  L  125  000  1.  1.1  30  50  Pacific  Phosphate  Co.  78S8  F1
1897  2000  000  1.  10.)  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  82
1895.  1500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handeiüamagengeselschaft.  —  10
1903  800  O0C00  1.  1.0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  15
1905,  2  000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  ...  —  10
1897  500  000  1.  1.  0  10  Sigi  Pflanzungs-Gesellschat  .  83  de
1900  L  500  000  1.  7.i  0  I  0  South  African  Territories  ..  .24sh6(1258h6d
189222000000.1.7.0!5'80uthW(-stAft-1(aco  .»348h6d:34sh9d
1893  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  Kafeebaugeselschaft  Stamm-  Anteile  32  zeafr.  37  zefr.2e
1  142  200  0C0  0„0  „  Vorzugs-Anteile  —  55
1897  2  100  0O000  1.  1.  6D  Weestafrik.  Pldozungs  gesellsch.  Bibundi  Anteile  110  113
1897  4  500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
4  "„  .  zusammengelegte  Stamm-Aktien  –  50
«  —  8  do  Vorz.-Aktien  96  1#
1895  1  800  000  1.  1.  0]  „0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

—..  ÜÛÒ

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Verantwortlicher  er  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesentdbal,  Berlin.

 

 

—

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  8W  68,  Kochnrode  68—71.

Ausgegeben  am  31.  Juli  1909.
        <pb n="845" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Rfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Kugust  1909.  Uummer  16.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
eimal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  anus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausuegeben  von  Dr.  Freiherr

Dannckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementsbreie  für  das  Kolontalblan  mit  den  Betheften  benägt  beim  Bezuge  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verfagsbuchbandlung:  a)  M.  4—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  v)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  rnfi  Sschied  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWoös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Verordnung,  betr.  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  dem  Schutzgebiete

  Deutsch=  Südwestafrika.  NVom  15.  Februar  1909  S.  767.  —  Allerhöchste  Verordnung,  betr.  die  Ausfuhr  von
Straußen  und  Straußeneiern  aus  dem  Schutzgebiete  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  15.  Februar  1909  S.  768.  —  Verordnung

  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  das  Inkrafttreten  der  naiserlichen  Verordnungen  vom
15.  Februar  1909  betreffend  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  und  betreffend  die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Straußeneiern
  aus  dem  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  21.  Juni  1909  S.  768.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-O  stafrika,  betr.  Einfuhrung  des  metrischen  Maß=  und  Gewichtssystems  im  Bereiche  der  Zollverwaltung.

Vom  14.  Juni  1909  S.  769.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Betrieb  und  Verkehr  auf  der
Landungsbrücke  in  Lome  (Brückenordnung).  Vom  5.  Juni  1909  S.  769.  —  Bekanntmachung  des  Kaiserlichen  Hafenamts
  in  Swakopmund  S.  776.  —  Personalien  S.  776.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch--  Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  779.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen

bei  den  Küstenzollstellen  im  Monat  Mai  1909  S  S.  780.

Togo:  Das  Schutzgebietsjubiläum  S.  779.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutggebiets  Togo
im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  781.

Deutsch-Südwestafrika:  Eine  botanische  Forschungsreise  nach  dem  Norden  S.  783.

Deutsch-Neuguinea:  Außenhandel  der  Ost-NKarolinen  im  Ralenderjahre  1908  S.  788.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  S.  790.  —  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft
  S.  793.  —  Kilimanjaro  Pflanzungs-Gesellschaft  S.  795.  —  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  S.  798.
—  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  799.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Juni  1909
S.  799.  —  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Vereinigten  Staaten  Ende  Juni  1909  S.  800.  —  Die  Gummiausfuhr
Boliviens  1908  S.  801.  —  Kakao-  Einfuhr  Spaniens  1908  S.  801.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik
Januar  bis  Mai  1909  S.  801.  —  Der  Kakaomarkt  auf  Cenlon  S.  801.  —  Die  Seidenzucht  im  Kankasus  im  Jahre  1908
S.  802.  —  Die  Vohrungen  nach  Petroleum  an  der  südwestlichen  Küsfte  des  Golfes  von  Suez  S.  802.  —  Einfuhr  von
Straußeneiern  nach  Aden  S.  803.  —  Einfuhr  von  fremdländischen  Tieren  in  die  Oranjefluß-Kolonie  S.  803.  —  Einfuhr
von  Rartoffeln  nach  Transvaal  S.  804.  —  Einfuhr  von  Schießpulver,  Feuerwaffen  und  Petroleum  nach  Südnigeria
S.  804.  —  Handel  mit  Feuerwaffen  usw.  in  der  Goldküste  S.  804.  —  Kapkolonie  S.  804.  —  Sudan  S.  804.  —  Der
Ausfuhrhandel  des  Sudan  im  Jahre  1908  S.  805.  —  Außenhandel  Marokkos  1908  S.  805.  —  Handel  Gibraltars  1908
S.  805.  —  Bestimmungen  über  die  Vorlage  von  Fakturen  in  Sierra  Leone  S.  806.

Vermischtes:  Der  Schiffsverkehr  im  Hafen  von  Zanzibar  1908  S.  8S06.  —  Staatshaushalt  Transvaals  für
1909  10  S.  808.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  809.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  80M.  —  Schiffsbewegungen
S.  813.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  814.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hszssbssetttliche  Teil.

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchste  Verordnung,  betr.  die  Kusfuhr  von  Angoraziegen  aus  dem  Schutzgebiete
  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  15.  Februar  1909.
Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufsw.,

verordnen  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  auf  Grund  §§  1,  6  des  Schutzgebietsgesetzes
(Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

§  1.  Die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  dem  Schutzgebiet  ist  verboten.

§  2.  Wer  entgegen  der  Vorschrift  dieser  Verordnung  Angoraziegen  ausführt,  wird  mit
einem  Jahre  Gefängnis  und  einer  Geldstrafe  von  10  000  1/¼  bestraft.
        <pb n="846" />
        W  768  20

§  3.  Die  Bestimmung  des  §  1  findet  keine  Anwendung  auf  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen
  nach  benachbarten  Staaten  und  Kolonien,  in  denen  gleichfalls  ein  gesetzliches  Verbot  für  die
Ausfuhr  von  Angoraziegen  unter  Androhung  entsprechender  Strafen  und  mit  der  Maßgabe  besteht,
daß  durch  eine  gleichartige  Ausnahmebestimmung  die  Ausfuhr  in  das  deutsch-südwestafrikanische
Schutzgebiet  gewährleistet  wird.

§  4.  Den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  bestimmt  der  Reichskanzler
(Reichs-Kolonialamt)  oder  mit  seiner  Zustimmung  der  Gouverneur.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Infiegel.

Gegeben  Berlin  im  Schloß,  den  15.  Februar  1909.

(L.  S.)  gez.  Wilbelm.
ggez.  Dernburg.

Allerhöchste  Verordnung,  betr.  die  Kusfuhr  von  Straußen  und  Straußenelern  aus
dem  Schutzgebiete  Deutsch-Südbwestafrika.
Vom  15.  Februar  1909.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufsw.,
verordnen  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  auf  Grund  §§  1,  6  des  Schutzgebietsgesetzes
(Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

§*  1.  Die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Straußeneiern  aus  dem  Schutzgebiet  ist  verboten.

§*  2.  Wer  entgegen  der  Vorschrift  dieser  Verordnung  Strauße  und  Straußeneier  ausführt,
wird  mit  einem  Jahre  Gefängnis  und  einer  Geldstrafe  von  10  000  .  bestraft.

8§  3.  Die  Bestimmung  des  §  1  findet  keine  Anwendung  auf  die  Ausfuhr  von  Straußen
und  Straußeneiern  nach  benachbarten  Staaten  und  Kolonien,  in  denen  gleichfalls  ein  gesetzliches
Verbot  für  die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Straußeneiern  unter  Androhung  entsprechender  Strafen
und  mit  der  Maßgabe  besteht,  daß  durch  eine  gleichartige  Ausnahmebestimmung  die  Ausfuhr  in  das
deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  gewährleistet  wird.
§*  4.  Den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  bestimmt  der  Reichskanzler
(Reichs-Kolonialamt)  oder  mit  seiner  Zustimmung  der  Gouverneur.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin  im  Schloß,  den  15.  Februar  1909.

(L.  S.)  gez.  Wilhelm.
ggez.  Dernburg.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  das  Inkrafttreten  der

RKaiserlichen  Verordnungen  vom  15.  Februar  1909  betreffend  die  Kusfuhr  von  Kngora--Fiegen

  und  betreffend  die  Kusfuhr  von  Straußen  und  Straußeneiern  aus  dem  Schutzgebiet
  Deutsch-Südwestafrika.

Vom  21.  Juni  1909.

Auf  Grund  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  15.  Februar  1909,  betreffend  die  Ausfuhr
von  Angoraziegen,  und  §  4  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  15.  Februar  1909,  betreffend  die
Ausfuhr  von  Straußen  und  Straußeneiern,  wird  hiermit  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)
  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Die  beiden  vorgenannten  Kaiserlichen  Verordnungen  treten  am  1.  Juli  1909  in  Kraft.
Windhuk,  den  21.  Juni  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.
        <pb n="847" />
        W  769  20

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Einführung  des
metrischen  Oaß-  und  Gewichtssystems  im  Bereiche  der  Sollverwaltung.
Vom  14.  Juni  1909.

Zum  1.  Oktober  d.  Is.  wird  im  gesamten  Bereiche  der  Zollverwaltung  des  deutsch-ostafrikanischen
  Schutzgebiets  das  metrische  Maß=  und  Gewichtssystem  eingeführt.

Hiernach  werden  auf  Grund  des  §  6  Abs.  2  der  Zollverordnung  vom  13.  Juni  1903
nachfolgende  Abänderungen  des  Zolltarifs  nach  erfolgter  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)
  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht:

Bolltarif  A.  Einfuhrzölle.

 

 

 

 

 

 

Tarif-  ..

Nummer  Benennung  der  Gegenstände  Zollsatz
5  Reis,  ungeschält,  eee½  100  kg  1,60  Rup.
6  -geschält..  ..  100  2,  „20
7  Chiroko  100  2,20  =
8Mtama,  Mais,  Bohnen  und  alle  anderen  nicht  genannten  Kornund

  Hülsenfrüchte:.  100  =  1,00  =

9Rohtabak  und  Tabak  in  negermabiger  Nrbereiung  und  erpacun  100  50,00
10  BZigarren  und  Zigaretten  100  =  110,00  =
11  Aller  andere  verarbeitete  Tabak  .  100  90,00  =
13  Salz  %  100  =  0,60  -„  :

Die  Bemerkung  zu  Nr.  13  des  6  Toris  erhält  folgenden  Wortlaut:

Mit  dem  Zolle  wird  bei  dem  zur  Einfuhr  gelangenden  Salz  eine  innere  Verbrauchsabgabe
von  2,75  Rup.  pro  100  kg  erhoben.  Salz  usw.

Tarif  C.  Ausfuhrzölle.
Nr.  14:  Kautschlkk  100  kg  40  Rup.
Diese  Abänderungen  treten  ebenfalls  zum  1.  Oktober  d.  Is.  in  Kraft.
Daressalam,  den  14.  Juni  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  v.  Rechenberg.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Betrieb  und  Verkehr  auf  der
Landungsbrüche  in  Lome.
(Brüchenordnung.)
Vom  5.  Juni  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  812)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  29.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

I.  Allgemeine  Bestimmungen.
§  1.  Landungsbrücke  und  Betriebsleitung.

1.  Die  Landungsbrücke  in  Lome  bildet  einen  Bestandteil  der  fiskalischen  „Verkehrsanlagen“.

2.  Der  Lösch=  und  Ladebetrieb  und  die  Aussicht  über  den  Verkehr  auf  der  Landungsbrücke
obliegt  der  Betriebsleitung  der  Verkehrsanlagen.  Die  Reisenden  und  das  sonstige  Publikum  haben
den  allgemeinen  Bestimmungen,  die  von  der  Betriebsleitung  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  auf
der  Brücke  und  innerhalb  der  zugehörigen  Anlagen  getroffen  werden,  sowie  den  dienstlichen  Anordnungen
  der  von  der  Betriebsleitung  beauftragten,  in  Uniform  befindlichen  oder  mit  einem  Dienstabzeichen
  oder  einem  sonstigen  Ausweis  über  ihre  amtliche  Eigenschaft  versehenen  Beamten  unverzüglich

nachzukommen.
        <pb n="848" />
        W  V70  20

3.  Beschwerden  gegen  Anordnungen  der  Betriebsleitung  sind  binnen  14  Tagen  beim  Gouverneur
  und  Beschwerden  gegen  Entscheidung  des  Gouverneurs  binnen  14  Tagen  beim  Reichskanzler
(Reichs-Kolonialamt)  in  Berlin  anzubringen.  Die  Frist  für  die  weitere  Beschwerde  ist  gewahrt,  wenn
die  Beschwerde  innerhalb  der  Frist  beim  Gouvernement  eingeht.

§  2.  Zollamtliche  und  hafenpolizeiliche  Bestimmungen.

Die  zollamtlichen  Bestimmungen  und  die  Bestimmungen  der  Hafenordnung  werden  durch
die  vorliegende  Betriebs=  und  Verkehrsordnung  nicht  berührt.

§*  3.  Betreten  der  Brücke.

1.  Das  Betreten  der  Brücke  während  der  Dienststunden  ist,  soweit  nicht  vom  Gouverneur
für  bestimmte  Personen  und  Fälle  unentgeltliches  Betreten  zugelassen  ist,  nur  gegen  Lösung  einer
Brücken=  oder  Bootskarte  (§  6)  gestattet.

2.  Die  Brückenkarten  tragen  einen  Vermerk  über  den  Ausgabetag.  Sie  berechtigen  zum
einmaligen  Betreten  der  Landungsbrücke  und  sind  beim  Verlassen  derselben  abzugeben.

§  4.  Umfang  des  Lösch=  und  Ladebetriebs.

1.  Der  Lösch=  und  Ladebetrieb  umfaßt  die  gesamte  Beförderung  von  Personen,  Gütern
und  Tieren  zwischen  den  auf  der  Reede  liegenden  Schiffen  und  der  Landungsbrücke.  Bezüglich  der
Beförderung  von  Gütern  und  Tieren  erstreckt  sich  der  Betrieb  auch  auf  die  Beförderung  mit  der
Eisenbahn  nach  Maßgabe  der  §§  7°  ff.

à  t  2.  Die  Verpflichtungen  der  Betriebsleitung  ruhen,  solange  Sturm,  Unwetter  oder  grobe  See
den  Verkehr  zwischen  Schiff  und  Landungsbrücke  gefährden.

3.  Jedem  Schiffe  steht  es  frei,  sich  mit  seinen  Booten  auf  eigene  Kosten  und  Gefahr  an
der  Beförderung  von  Personen,  Gütern  und  Tieren  zwischen  Schiff  und  Brücke  zu  beteiligen.

4.  Die  Boote  sind  möglichst  nach  der  Reihenfolge  ihres  Eintreffens  an  der  Brücke  abzufertigen.
  Passagier=  und  Postboote  werden  vor  allen  anderen  abgefertigt.

§*  5.  Abfertigung  der  Schiffe.

1.  Mit  der  Abfertigung  eines  Schiffes  darf  erst  dann  begonnen  werden,  wenn  die  Zollbehörde
  den  Verkehr  mit  dem  Schiff  freigegeben  hat.  Die  zu  löschenden  Güter  und  Tiere  dürfen
erst  auf  die  Brücke  genommen  werden,  nachdem  der  Schiffsführer  je  zwei  Manifeste  an  die  gollbehörde
  und  an  die  Betriebsleitung  abgeliefert  hat.

2.  Die  Abfertigung  mehrerer  gleichzeitig  auf  der  Reede  liegenden  Schiffe  erfolgt  tunlichst
gleichzeitig,  andernfalls  nach  der  Reihenfolge  ihres  Eintreffens,  jedoch  unter  Bevorzugung  der  regelmäßigen
  Postdampfer  und  der  deutschen  und  fremden  Kriegs=  und  Regierungsschiffe.  Die  genannten
Postdampfer  haben  vor  Kriegs=  und  Regierungsschiffen,  die  deutschen  Kriegs=  und  Regierungsschiffe
vor  solchen  fremder  Nationen  den  Vorrang.  Postdampfer,  welche  nicht  am  Tage  ihres  Eintreffens
weiterfahren,  werden  nur  am  Tage  der  Abfahrt  bevorzugt.  Bestehen  Zweifel  über  die  Reihenfolge
der  Abfertigung,  so  entscheidet  darüber  die  Zollbehörde.

3.  Mit  demselben  Boote  kann  auf  einer  Hin=  und  Herfahrt  ein  ladendes  und  ein  löschendes
Schiff  bedient  werden.

86.
II.  Beförderung  von  Personen  zwischen  Schiff  und  Land.

1.  Die  zwischen  Land  und  Schiff  zu  befördernden  Personen  haben,  soweit  nicht  vom  Gou—
verneur  für  bestimmte  Personen  unentgeltliche  Beförderung  zugelassen  ist,  auf  der  Landungsbrücke
vor  ihrer  Einschiffung  bzw.  nach  ihrer  Ausschiffung  eine  Bootskarte  zu  lösen.  (Die  Bootskarten  sind
vor  dem  Verlassen  der  Landungsbrücke  abzugeben.)  Sie  tragen  einen  Vermerk  über  den  Tag  der
Ausgabe  und  über  den  Namen  des  Schiffes,  nach  oder  von  dem  die  Beförderung  erfolgt  oder  erfolgt  ist.

2.  Weiße  haben  Anspruch  darauf,  zwischen  Dampfer  und  Landungsbrücke  in  Kästen  befördert
zu  werden;  Farbige  können  auch  in  anderer  sicherer  Weise  befördert  werden.  Es  ist  tunlichst  zu
vermeiden,  Boote,  in  welchen  Europäer  Platz  genommen  haben,  nachträglich  mit  Gütern  zu  beladen.

3.  Das  Reisegepäck  ist  zur  Beförderung  seewärts  durch  die  Betriebsleitung  von  dem  Eisenbahnschuppen
  abzuholen,  über  See  eingehend  nach  dem  Zollschuppen  zu  befördern.
        <pb n="849" />
        W  771  20

II.  Beförderung  von  Gütern,  Leichen  und  Tieren  zwischen  Schiff  und  Land.
A.  Kinfuhr.
§*  7.  Beförderung  von  Schiff  an  Land.

1.  Die  Betriebsleitung  hat  die  über  See  ankommenden  Güter  in  den  Zollschuppen,  Pulver
in  den  Pulverschuppen,  Sprengmaterialien  in  den  Dynamitschuppen  zu  bringen.  Es  darf  an  einem
Tage  nur  so  viel  Pulver  und  Sprengmaterial  gelandet  werden,  als  noch  am  gleichen  Tage  in  die
erwähnten  Schuppen  gebracht  werden  kann  (vgl.  Zollverordnung).  Die  erforderlichen  Anordnungen
trifft  auf  Antrag  der  Betriebsleitung  das  Zollamt.  Das  Verbringen  des  Pulvers  in  den  Pulverschuppen
  erfolgt  seitens  der  Betriebsleitung  kostenlos.  Für  das  Verbringen  von  Sprengmaterialien
ist  die  tarifmäßige  Gebühr  zu  entrichten.

2.  Gelandete  Tiere  sind  nach  einem  von  der  Betriebsleitung  bekannt  zu  gebenden  Orte
zu  bringen.

3.  Werden  Tiere  oder  Güter  von  den  Angestellten  der  Betriebsleitung  von  Bord  des  Schiffes
beschädigt  oder  nicht  vollzählig  übernommen,  so  hat  sie  die  Beschädigung  bzw.  das  Fehlende  festzustellen
  und  dafür  zu  sorgen,  daß  Umfang  und  Art  des  Schadens  tunlichst  vom  Schiffsführerschriftlich
  anerkannt  werden.

4.  Die  Betriebsleitung  ist  für  den  Fall,  daß  ihr  seitens  eines  in  Lome  nicht  ansässigen
und  nicht  vertretenen  Empfängers  von  Gütern  entsprechende  Vollmacht  unter  Aushändigung  eines
den  Empfänger  als  Inhaber  legitimierenden  Exemplars  des  Konnossements  erteilt  worden  ist,  gehalten,
dem  Schiffsführer  gegen  Austausch  der  Kapitänsabschrift  des  Konnossements  den  Empfang  der  Güter
zu  bescheinigen.

5.  Bei  Sendungen,  welche  wahlweise  für  mehrere  Häfen  bestimmt  sind,  werden  die  nach
dem  Konnossement  für  Lome  bestimmten  Mengen  gelandet,  falls  nicht  der  Empfänger  unverzüglich
nach  Ankunft  des  Schiffes  anderweitige  Bestimmungen  trifft.  Wird  die  Bestimmung  zu  spät  getroffen,
so  hat  der  Empfänger  die  etwa  verfallenen  tarifmäßigen  Gebühren  zu  entrichten.

*  8.  Abfuhr  und  Abholung  der  Güter.

1.  Nach  Freigabe  der  Güter  durch  die  Zollbehörde  hat  die  Betriebsleitung  mit  der  Abfuhr
der  im  Zollschuppen  lagernden  Güter  zu  beginnen.  —  Die  Abfuhr  erfolgt  auf  Grund  der  Angaben
der  Empfänger  im  ganzen  oder  in  Teilsendungen.  Sache  der  Empfänger  ist  es,  sich  rechtzeitig
darüber  zu  unterrichten,  ob  und  wann  Sendungen  für  sie  ankommen.  Sendungen,  welche  wahlweise
für  Lome  oder  Stationen  der  Küstenbahn  bestimmt  sind,  werden  den  Empfängern  in  Lome  zugestellt,
falls  nicht  anderweitiger  Auftrag  ergeht,  solange  mit  der  Abfuhr  noch  nicht  begonnen  ist.  Erfolgt
der  Auftrag  nicht  rechtzeitig,  so  ist  für  die  Beförderung  von  Lome  nach  den  Stationen  der  Küstenbahn
  die  tarifmäßige  Gebühr  zu  entrichten.  Die  Betriebsleitung  ist  verpflichtet,  gegen  eine  im  Tarif
festgesetzte  Gebühr  für  Empfänger  von  Gütern,  die  nicht  in  Lome  ansässig  sind  und  auch  daselbst
keine  Vertretung  haben,  sofern  der  Empfänger  sie  entsprechend  bevollmächtigt,  auch  dafür  Sorge  getragen
  hat,  daß  die  ihr  nach  der  Zollverordnung  erforderlichen  Angaben  zugehen,  auf  Grund  dieser
Angaben  die  zollamtliche  Abfertigung  zu  erwirken  und  die  Abfuhr  vorzunehmen.  —  Die  Reihenfolge
der  Abfuhr  richtet  sich  nach  der  Reihenfolge  der  Freigabe  der  Güter  durch  die  Zollbehörde.

2.  Auf  entsprechende  Anweisung  des  Empfängers  hat  die  Betriebsleitung  Güter  in  die
Zollniederlagen  im  Zollschuppen  zu  bringen.  Die  weitere  Abfuhr  daraus  ist  Sache  des  Empfängers,
jedoch  ist  die  Betriebsleitung  auf  Verlangen  gegen  Zahlung  der  tarifmäßigen  Gebühr  gehalten,  die
Abfuhr  zu  bewirken.

3.  Die  Güter  werden  auf  den  Straßengleisen  in  Lome  und  Anecho  sowie  auf  den  Ladegleisen
  der  Küstenbahn  den  anliegenden  Faktoreien  und  anderen  Unternehmungen  kostenlos  zugeführt;
im  übrigen  werden  sie  nach  Anweisung  des  Empfängers  entweder  im  Zollschuppen  in  Lome  abholungsfähig
  gelagert  oder  nach  der  vom  Empfänger  bezeichneten  Bestimmungsstation,  sofern  diese
für  Stückgut=  oder  Wagenladungsverkehr  freigegeben  ist,  befördert.  Stückgüter  werden  in  den  Lagerräumen
  der  Stationen  untergebracht,  Wagenladungen  zur  Entladung  durch  den  Empfänger  bereitgestellt.
  Dasselbe  gilt  für  lebende  Tiere  mit  der  Maßgabe,  daß  der  Platz  für  die  in  Lome
abzuholenden  Tiere  von  der  Betriebsleitung  durch  Bekanntmachung  im  Amtsblatt  zur  Kenntnis
zu  bringen  ist.

4.  Von  der  erfolgten  Zuführung  oder  Lagerung  ist  der  Empfänger  zwecks  Abladung  oder
Abholung  alsbald  schriftlich  zu  benachrichtigen.  Bei  Zuführung  des  Gutes  hat  die  Benachrichtigung
spätestens  mit  der  Zuführung  zu  erfolgen.
        <pb n="850" />
        W  772  20

5.  Die  Abfuhr  der  eingegangenen  Güter  muß  binnen  dreimal  24  Stunden  nach  Freigabe
durch  die  Zollbehörde  beendet  sein.  —  Innerhalb  der  gleichen  Frist  muß  die  Benachrichtigung  über
Zuführung  oder  Lagerung  dem  Empfänger  zugestellt  sein.

6.  Für  die  rechtzeitige  Benachrichtigung  der  nicht  an  Stationsorten  der  Eisenbahn  wohnenden
Empfänger  übernimmt  die  Betriebsleitung  keine  Verantwortung.  Die  Frist  gilt  als  gewahrt,  wenn
innerhalb  der  genannten  Zeit  das  Benachrichtigungsschreiben  zur  Post  gegeben  oder  einem  besonderen
Boten  zur  Beförderung  ausgehändigt  worden  ist.  Aus  dem  Benachrichtigungsschreiben  müssen  Tag
und  Stunde  der  Abgabe  an  die  Post  oder  einen  besonderen  Boten  ersichtlich  sein.

7.  Die  Entladung  der  auf  den  Straßengleisen  in  Lome  und  Anecho  sowie  auf  den  Ladegleisen
  der  Küstenbahn  für  die  anliegenden  Faktoreien  und  anderen  Unternehmungen  zur  Entladung
bereitgestellten  Wagen  hat  seitens  der  Empfänger  binnen  zwei  Tagesstunden  für  einen  Wagen  zu
erfolgen.  Für  jeden  weiteren  Wagen  wird  die  Entladefrist  um  eine  Stunde  verlängert;  die  Stunden
zwischen  12  und  2  Uhr  mittags  werden  nicht  mitgerechnet.  Es  ist  nach  Möglichkeit  zu  verhüten,
daß  sich  auf  einem  Wagen  Güter  verschiedener  Firmen  befinden.  Sollte  dies  in  Ausnahmefällen
trotzdem  geschehen,  so  hat  jede  Firma  die  vorgeschriebene  Entladefrist.

8.  Für  die  Abholung  gelagerter  oder  in  Wagenladungen  zur  Entladung  bereitgestellter
Güter  durch  die  Empfänger  wird  eine  Frist  von  zwölf  Tagesstunden  festgesetzt.  Dasselbe  gilt  für
die  Abholung  von  Tieren.  Die  Auslieferung  erfolgt  gegen  Vorzeigung  des  Benachrichtigungsschreibens.
Die  Abholungsfrist  ist  für  Empfänger,  welche  mehr  als  eine  Tagereise  von  der  Empfangsstation
entfernt  wohnen,  von  der  Betriebsleitung  nach  Benehmen  mit  dem  Gouverneur  entsprechend  zu
verlängern.

9.  Als  Tagesstunden  gilt  die  Zeit  von  6  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends.

10.  Wird  das  Gut  nicht  innerhalb  der  festgesetzten  Fristen  abgenommen,  so  ist  das  tarifmäßige
  Lager=  und  Standgeld  verwirkt.  Auch  kann  die  Betriebsleitung  die  vom  Empfänger  nicht
rechtzeitig  ausgeladenen  Güter  oder  Tiere  auf  seine  Gefahr  und  Kosten  ausladen.  Für  die  im  Zollschuppen
  lagernden  Güter  ist  das  verwirkte  Lagergeld  an  die  Zollkasse,  im  übrigen  an  die  Kasse  der
Betriebsleitung  zu  entrichten.  —  Die  innerhalb  der  festgesetzten  Frist  nicht  abgeholten  Tiere  können
nach  Bewilligung  einer  angemessenen  Nachfrist  von  der  Betriebsleitung  verkauft  werden.  Der  Verkaufserlös
  ist  nach  Abzug  der  Gebühren,  Fracht=  und  sonstigen  Kosten  zur  Verfügung  des  Empfängers
zu  halten.

11.  Die  Abfuhr  von  Pulver  aus  dem  Pulverschuppen  hat,  sofern  der  Empfänger  in  Lome
oder  an  einer  Station  der  Küstenbahn  wohnt,  kostenlos  zu  erfolgen.  Die  Zustellung  kann  jedoch
nur  an  bestimmten  Tagen,  die  von  der  Betriebsleitung  öffentlich  bekannt  zu  geben  sind,  verlangt
werden.  Die  Betriebsleitung  ist  ferner  verpflichtet,  gegen  die  tarifmäßige  Gebühr  die  Abfuhr  von
Pulver  aus  dem  Pulverschuppen  außerhalb  der  veröffentlichten  Termine  zu  bewirken.

§  9.  Begleitpapiere.

1.  Jeder  über  See  eingehenden  Sendung,  welche  nicht  im  Konnossement  eindeutig  für  Lome
oder  eine  Station  der  Küstenbahn  bestimmt  ist,  ist  im  Falle  der  Weiterversendung  von  dem  Versender
bei  Auflieferung  ein  Frachtbrief  beizugeben.

2.  Bei  Massengütern,  die  nicht  in  vollem  Umfange  auf  einmal  befördert  werden  können,
hat  die  Betriebsleitung  jeder  Teilsendung  einen  Lieferschein  in  zwei  Stücken  mitzugeben.  Ein  Stück
des  Lieferscheines  ist  dem  Empfänger  auszuhändigen;  auf  dem  anderen  ist  vom  Empfänger  der
Empfang  der  Güter  zu  bescheinigen.

§  10.  Ablieferung  der  Güter.

1.  Die  Betriebsleitung  ist  nicht  verpflichtet,  am  Orte  der  Ablieferung  —  als  solcher  gilt
die  Bestimmungsstation  —  dem  Empfänger  das  Gut  nebst  Begleitpapieren  vor  Zahlung  der  darauf
ruhenden  Gebühren  und  Frachtkosten  auszuliefern.  Der  Empfang  des  Gutes  ist,  auch  soweit  die
Lieferung  in  Teilsendungen  erfolgt,  seitens  des  Empfängers  zu  bescheinigen.  Der  Ubergabe  des
Gutes  an  den  Empfänger  steht  gleich  die  Ablieferung  in  die  Zollniederlagen.

2.  Etwaige  Beschädigungen  oder  das  Fehlen  einzelner  Stücke  sind  bei  der  Ubergabe  an
den  Empfänger  von  dem  zuständigen  Beamten  der  Betriebsleitung  auf  den  Begleitpapieren  (§  9)
anzuerkennen,  soweit  nicht  schon  ein  Anerkenntnis  seitens  des  Schiffsführers  vorliegt.

3.  Die  Betriebsleitung  ist  nicht  berechtigt,  die  Sendung  an  einen  anderen  als  den  durch
das  Konnossement  legitimierten  Empfänger  auszuliefern,  es  sei  denn,  daß  sie  durch  eine  Verfügung
des  Versenders  —  sofern  sie  ihr  nachzukommen  verpflichtet  ist  —  hierzu  beauftragt  wird.
        <pb n="851" />
        W  9773  20

4.  Die  Betriebsleitung  ist  verpflichtet,  der  schriftlichen  Anweisung  des  durch  das  Konnossement
legitimierten  Empfängers,  das  Gut  ganz  oder  teilweise  an  seine  eigene  Adresse  nach  einer  anderen
Station  der  Togobahnen  weiterzusenden,  Folge  zu  leisten,  wenn  die  Anweisung  vor  Beginn  der
Abfuhr  durch  die  Eisenbahn  innerhalb  ihrer  Geschäftsstunden  bei  der  Betriebsleitung  eingeht.  Auch
ist  sie  verpflichtet,  die  Sendung  auf  Anweisung  des  durch  das  Konnossement  legitimierten  Empfängers
ganz  oder  teilweise  nach  einer  anderen  Station  der  Togobahnen  zur  Auslieferung  an  einen  anderen
Empfänger  am  gleichen  Orte  zu  befördern,  wenn  der  ursprüngliche  Empfänger  den  Empfang  der
Sendung  bestältigt  und  die  Anweisung  auf  dem  Konnossement  wiederholt,  und  wenn  die  Anweisung
vor  Beginn  der  Abfuhr  innerhalb  der  Geschäftsstunden  bei  der  Betriebsleitung  eingeht.  Beträgt  die
Fracht  nach  der  neuen  Bestimmungsstation  mehr  als  nach  der  ursprünglichen,  so  ist  der  ursprüngliche
Empfänger  verpflichtet,  vor  Ausführung  seiner  Anweisung  die  Mehrfracht  zu  zahlen.

B.  Kusfuhr.
§  11.  Anmeldung  der  auszuführenden  Güter.

1.  Die  zur  Ausführung  über  See  bestimmten  Güter  sind  möglichst  frühzeitig  vor  der
beabsichtigten  Verschiffung  unter  Angabe  der  Art  und  Menge,  des  Datums,  des  voraussichtlichen
Verschiffungstages  und  wenn  möglich  des  Namens  des  Schiffes  bei  per  Betriebsleitung  anzumelden.  —
Die  Anmeldepflicht  gilt  auch  für  die  Besitzer  der  an  den  Straßengleisen  in  Lome  und  Anecho  sowie
an  den  Ladegleisen  der  Küstenbahn  liegenden  Faktoreien  und  anderen  Unternehmungen.

2.  Die  Betriebsleitung  hat  auf  Grund  der  Anmeldung  den  Beförderungsplan  festzusetzen
und  jedem  Anmeldenden  schriftlich  mitzuteilen,  wann  die  angemeldeten  Güter  zu  verladen  sind  und
wann  die  Wagen  dazu  bereitstehen  werden.

3.  Reichen  die  vorhandenen  Fahrzeuge  zur  vollen  Deckung  des  Wagenbedarfs  nicht  aus,
so  hat  die  Betriebsleitung  die  Meldungen  nach  der  Zeit  ihres  Einganges  zu  berücksichtigen.  Die  zur
Ausfuhr  bestimmten  Güter  werden  nach  Maßgabe  des  verfügbaren  Raumes  in  dem  Eisenbahnschuppen
in  Lome  bis  zur  nächsten  Verschiffungsgelegenheit,  d.  h.  bis  zum  nächsten  Dampfer  derselben  Reederei
zum  gleichen  Bestimmungshafen,  kostenlos  gelagert.  Für  längere  Lagerung  ist  das  tarifmäßige
Lagergeld  zu  zahlen.

4.  Die  auf  den  Straßengleisen  in  Lome  und  Anecho  sowie  auf  den  Ladegleisen  der  Küstenbahn
  von  den  anliegenden  Faktoreien  und  anderen  Unternehmungen  aufgelieferten  Güter  werden
von  der  Betriebsleitung  auf  Anmeldung  des  Versenders  kostenlos  abgeholt.  Die  Faktoreien  und
andere  Unternehmungen  sind  zu  benachrichtigen,  wann  die  Wagen  zur  Abholung  zugeführt  werden.
Sie  haben  die  Wagen  selbst  zu  beladen.  Die  Beladung  hat  binnen  zwei  Tagesstunden  für  einen
Wagen  zu  erfolgen.  Für  jeden  weiteren  Wagen  wird  die  Beladefrist  um  eine  Stunde  verlängert;
die  Stunden  zwischen  12  und  2  Uhr  mittags  werden  nicht  mitgerechnet.

5.  Diejenigen  Versender,  welche  nicht  an  einem  Straßen-,  Anschluß=  oder  besonderen  Ladegleise
  liegen,  haben  ihre  Stückgüter  auf  dem  Güterschuppen  der  Abgangsstation  aufzuliefern,  ihre
Wagenladungsgüter  an  den  Ladegleisen  der  Bahnhöfe  selbst  zu  verladen.  —  Die  Ladefrist  beträgt
für  diese  Versender  zwölf  Tagesstunden.  Sie  kann  in  Zeiten  starken  Verkehrs  nach  vorheriger  Benachrichtigung
  der  Versender  durch  die  Betriebsleitung  nach  Benehmen  mit  dem  Gouverneur  auf
sechs  Tagesstunden  herabgesetzt  werden.

6.  Bei  Uberschreitung  der  Ladefristen  ist  das  tarifmäßige  Standgeld  zu  zahlen.

7.  Als  Tagesstunden  gilt  die  Zeit  von  6  Uhr  morgens  bis  6  Uhr  abends.

§  12.  Versäumung  der  Verschiffung.

1.  Die  Betriebsleitung  ist  nicht  ersatzpflichtig  für  den  Schaden,  der  dadurch  entsteht,  daß
Güter  oder  Tiere  mit  dem  ursprünglich  zu  ihrer  Beförderung  bestimmten  Schiff  nicht  verschifft  werden,
wenn  die  vorhandenen  Anlagen  und  Betriebsmittel  zur  Bewältigung  des  Verkehrs  jeweilig  nicht
ausreichen.  Der  Versender  ist  von  der  nicht  erfolgten  rechtzeitigen  Verschiffung  baldmöglichst  durch
die  Betriebsleitung  schriftlich  zu  benachrichtigen.

2.  Der  Versender  ist  berechtigt,  nach  Empfang  der  Nachricht  über  die  Nichtverschiffung
anderweit  über  das  Gut  zu  verfügen.  Die  Verfügung  muß  sich  auf  den  frachtbriefmäßigen  Umfang
der  Sendung  erstrecken.

§  13.  Begleitpapiere.

1.  Jeder  über  See  auszuführenden  Sendung  ist  von  dem  Versender  bei  der  Auflieferung
ein  Frachtbrief  beizugeben.
        <pb n="852" />
        GW  V774  20

2.  Werden  zu  einem  Frachtbriefe  Massengüter  aufgeliefert,  die  nicht  in  vollem  Umfange
auf  einmal  befördert  werden  können,  so  hat  der  Versender  den  Frachtbrief  über  die  ganze  Sendung
bei  der  ersten  Teilsendung  und  zu  jeder  Teilsendung  einen  Lieferschein  in  zwei  Stücken  an  die
Eisenbahn  abzugeben.  Ein  Stück  des  Lieferscheins  ist  dem  Versender  mit  Empfangsbestätigung  zurückzugeben.
  Zuständig  für  die  Empfangsbestätigung  ist  der  Vorsteher  der  Abgangsstation  und  in  Ermanglung
  eines  solchen  der  Zugführer  des  Zuges,  mit  dem  die  Beförderung  stattfindet.

3.  Es  ist  nicht  gestattet,  mit  ein  und  demselben  Frachtbriefe  Güter  zur  Ausfuhr  über  See
und  solche  für  Lome  aufzuliefern.

.  §  14.  Annahmebestätigung  der  Eisenbahn.

1.  Insoweit  nicht  dem  Versender  durch  Lieferschein  die  ÜUbernahme  der  Sendung  bestätigt
wird,  ist  die  Betriebsleitung  verpflichtet,  die  Annahme  des  Gutes  unter  Angabe  des  Tages,  an  dem
es  zur  Beförderung  angenommen  ist,  auf  einem  ihr  mit  dem  Frachtbrief  vorzulegenden  Frachtbriefduplikat,
  das  als  solches  zu  bezeichnen  ist,  zu  bescheinigen.

2.  Bei  den  vom  Versender  selbst  verladenen  Gütern  bilden  die  Angaben  des  Frachtbriefs
über  Zahl,  Maß  und  Gewicht  des  Gutes  oder  über  den  Inhalt  verpackter  Kolli  keinen  Beweis  gegen
die  Eisenbahn,  es  sei  denn,  daß  eine  Quittung  besonders  ausgestellt  ist  (vgl.  §  23).

§  15.  Frachtbriefausfertigung.
Auf  Antrag  des  Versenders  ist  die  Betriebsleitung  verpflichtet,  die  Frachtbriefe  nach  seiner
Angabe  gegen  Entrichtung  der  tarifmäßigen  Gebühr  auszufertigen;  der  Versender  hat  jedoch  die
Frachtbriefe  selbst  zu  unterschreiben  oder  durch  seinen  Beauftragten  unterschreiben  zu  lassen  und
übernimmt  hierdurch  die  Verantwortung  für  die  Angaben  des  Frachtbriefs.

§  16.  Zollabfertigung.

Ist  bei  Ausfuhrgütern  eine  zollamtliche  Behandlung  erforderlich,  so  hat  der  Versender  oder
ein  von  ihm  Beauftragter  sie  vorzunehmen.  Auf  Antrag  des  Versenders  ist  die  Betriebsleitung
hierzu  gegen  Entrichtung  der  tarifmäßigen  Zollabfertigungsgebühr  verpflichtet;  der  Antrag  ist  im
Frachtbrief  zu  stellen.

&amp;amp;*  17.  Beschädigte  Güter,  seemäßige  Verpackung.

1.  Die  Betriebsleitung  ist  nicht  verpflichtet,  beschädigte  Güter  oder  Güter  mit  beschädigter
Verpackung  zur  Beförderung  zu  übernehmen.  Dies  kann  jedoch  geschehen,  wenn  der  Versender  auf
dem  Frachtbrief  die  Mängel  anerkennt.

2.  Der  Versender  ist  verpflichtet,  das  Gut  in  solcher  Beschaffenheit  aufzuliefern,  daß  aus
der  Beförderung  zwischen  Landungsbrücke  und  Schiff  und  der  Verfrachtung  über  See  keine  Schwierigkeiten
  erwachsen.

§  18.  Frachtzahlung.

1.  Die  Eisenbahnfracht  für  Ausfuhrgüter  und  die  sonstigen  Gebühren  sind  bei  der  Auflieferung
  zu  entrichten.

2.  Die  Entrichtung  der  Schiffsfracht,  welche  nicht  auf  den  Empfänger  angewiesen  wird,
ist  Sache  des  Versenders,  ebenso  die  Entrichtung  eines  etwaigen  Ausfuhrzolls.  Die  Zahlung  dieser
Kosten  kann  von  der  Betriebsleitung  gegen  Entrichtung  der  tarifmäßigen  Gebühren  übernommen
werden,  wenn  der  Versender  eine  Sicherheit  für  ihre  Deckung  hinterlegt.  Der  Versender  hat  dies
im  Frachtbrief  zu  beantragen.

§  19.  Konnossemente.

1.  Die  Beschaffung  der  Konnossemente  für  die  Verfrachtung  über  See  ist  Sache  des  Versenders.

2.  Auf  Antrag  des  Versenders  hat  die  Betriebsleitung  die  Konnossemente  zu  beschaffen  und
dem  Schiffe  eine  von  ihr  unterschriebene  Abschrift  des  Konnossements  zu  erteilen.

3.  Die  Betriebsleitung  tritt  durch  Besorgung  der  Konnossemente  nicht  in  die  gesetlichen
Rechte  und  Pflichten  des  Abladers  gegenüber  dem  Verfrachter  ein,  auch  wenn  sie  dem  Schiffer  eine
von  ihr  in  Vollmacht  des  Versenders  unterschriebene  Abschrift  des  Konnossements  erteilt.

4.  Der  Versender  hat  die  Beschaffung  der  Konnossemente  durch  die  Betriebsleitung  im
Frachtbrief  unter  Angabe  der  von  ihm  gewünschten  Anzahl  der  Eremplare  zu  beantragen.

5.  Die  Betriebsleitung  ist  verpflichtet,  die  von  ihr  beschafften  Konnossemente  ohne  Verzug
dem  Versender  zu  übergeben.  Dies  kann  auf  Kosten  des  Versenders  durch  die  Post  mittels  eingeschriebenen
  Briefs  oder  durch  besonderen  Boten  gegen  Onittungsleistung  des  Versenders  über  den
Empfang  der  Konnossemente  geschehen.
        <pb n="853" />
        G5  775

6.  Für  die  Übergabe  der  Konnossemente  an  solche  Versender,  die  nicht  an  einer  Eisenbahn—
station  oder  in  ihrer  unmittelbaren  Nähe  wohnen,  ist  die  Eisenbahn  nicht  verantwortlich.

7.  Für  die  Beschaffung  der  Konnossemente  durch  die  Eisenbahn  sind  die  tarifmäßigen  Ge—
bühren  zu  entrichten.  «

8  20.  Zwischenadressen.

1.  Die  Frachtbriefe  über  zur  Ausfuhr  über  See  bestimmte  Güter  und  Tiere  müssen  den
Vermerk  tragen:  „Zur  Ausfuhr  über  See“.

2.  Sie  können  neben  der  Adresse  des  Empfängers  über  See  eine  Zwischenadresse  in  Lome
enthalten.  Auch  solche  Frachtbriefe  müssen  den  genannten  Vermerk  tragen.

3.  Der  Zwischenadressat  in  Lome  ist  von  der  Betriebsleitung  über  den  Eingang  der  Sendung
vor  der  Umladung  oder  Weiterbeförderung  des  Gutes  über  die  Landungsbrücke  ohne  Verzug  zu
unterrichten.

4.  Die  Betriebsleitung  ist  verpflichtet,  der  Verfügung  des  Zwischenadressaten  bezüglich  der
Auslieferung  des  Gutes  an  ihn  selbst,  oder  der  Vervollständigung  der  Ladung  durch  ihn,  oder  der
Weiterbeförderung  an  die  überseeische  Adresse  nachzukommen,  wenn  die  Verfügung  innerhalb  zweier
Tagesstunden  nach  Eingang  der  Benachrichtigung  bei  dem  Empfänger  getroffen  wird.  Die  Verfügung
des  Zwischenadressaten  muß  sich  auf  den  ganzen  frachtbriefmäßigen  Umfang  der  Sendung  erstrecken.

5.  Ergeht  innerhalb  der  erwähnten  Frist  keine  Verfügung,  so  ist  die  Sendung  so  zu  behandeln,
  als  wenn  der  Zwischenadressat  der  frachtmäßige  Empfänger  der  Sendung  wäre.

§  21.  Bedeckung  der  Güter.

Die  Betriebsleitung  ist  verpflichtet,  die  zur  Beförderung  übernommenen  Güter  vor  Nässe
zu  schützen;  bei  Wagenladungen  ist  das  ordnungsmäßige  Auflegen  der  Wagendecken  Sache  des
Versenders.  Für  Schäden,  die  aus  der  Einwirkung  der  Sonne  und  Hitze  auf  die  beförderten  Güter
sowie  durch  mangelhaftes  Auflegen  der  Wagendecken  entstehen,  ist  die  Betriebsleitung  nicht  verantwortlich.


§*  22.  Einlagerung  im  Eisenbahnschuppen.  Verschiffungshindernisse.

1.  Werden  von  der  Betriebsleitung  im  Eisenbahnschuppen  zur  Ausfuhr  über  See  Güter
vor  der  Verschiffung  vorübergehend  gelagert,  so  hat  sie,  soweit  sie  nicht  schon  vorher  die  Haftung
für  die  Güter  übernommen  hat,  kostenfrei  festzustellen,  ob  die  im  Frachtbrief  angegebene  Stückzahl
mit  dem  Inhalt  der  Wagen  übereinstimmt  und  ob  die  Güter  äußerlich  unbeschädigt  sind.  Festgestellte
Abweichungen  sowie  entdeckte  Schäden  am  Gute  sind  dem  Versender  ohne  Verzug  schriftlich  mitzuteilen.
  Dasselbe  hat  zu  geschehen,  wenn  bei  der  Beförderung  dieser  Güter  auf  der  Landungsbrücke
oder  zwischen  Landungsbrücke  und  Schiff  Mängel  und  Schäden  am  Gute  festgestellt  werden.

2.  Ist  die  Verschiffung  ohne  Gefährdung  des  Gutes  nicht  angängig,  so  ist  der  Versender
auch  hiervon  schriftlich  ohne  Verzug  in  Kenntnis  zu  setzen.  Das  Gut  ist  zu  seiner  Verfügung  auf
Lager  zu  nehmen  oder  zu  behalten.

3.  Die  Betriebsleitung  hat  den  etwa  an  sie  ergehenden  Verfügungen  des  Versenders  in
bezug  auf  die  Abstellung  der  Mängel  und  Schäden  nachzukommen,  wenn  dadurch  die  Verschiffung
des  Gutes  mit  dem  dazu  bestimmten  Schiff  nicht  verhindert  wird  und  die  Beschaffenheit  des  Gutes
sonst  die  Verschiffung  nicht  ausschließt.  Die  Kosten  der  Abstellung  der  Mängel  und  Schäden,  soweit
sie  gelegentlich  der  Lagerung  im  Eisenbahnschuppen  festgestellt  werden,  sind  vom  Versender  zu  tragen,
insoweit  nicht  die  Betriebsleitung  ein  Verschulden  an  diesen  Mängeln  und  Schäden  trifft.  Für  die
Kosten,  welche  aus  der  Abstellung  aller  später  sich  ergebenden  Mängel  und  Schäden  entstehen,  hat
die  Betriebsleitung  aufzukommen;  es  sei  denn,  daß  diese  Mängel  und  Schäden  bei  der  UÜbernahme
äußerlich  nicht  erkennbar  waren.

4.  Verlangt  der  Versender  die  Nichtverschiffung  einer  Sendung,  so  hat  die  Betriebsleitung
dieser  Verfügung,  soweit  dies  noch  möglich  ist,  nachzukommen,  unbeschadet  ihres  Anspruches  auf  die
tarifmäßigen  Gebühren  für  diejenigen  besonderen  Leistungen,  die  infolge  des  Verlangens  etwa
erwachsen  sind.

§  23.  Feststellung  der  Stückzahl.

Die  Stückzahl  der  vom  Versender  zu  verladenden  Wagenladungs-Ausfuhrgüter  hat  die
Betriebsleitung  auf  Antrag  des  Versenders  im  Frachtbrief  gegen  Entrichtung  der  tarifmäßigen
Gebühr  festzustellen.
        <pb n="854" />
        W  776  20

§*  24.  Eisenbahn-Verkehrsordnung.

Für  die  Beförderung  von  Gütern  und  Tieren  auf  den  Eisenbahnen  des  Schutzgebietes  sind
im  übrigen  die  Bestimmungen  der  zu  erlassenden  Eisenbahn-Verkehrsordnung  maßgebend.

C.  Besondere  Vorschriften  für  bestimmte  Gegenstände.
§  25.  Beförderung  von  Gold  usw.,  Leichen  und  wilden  Tieren.

1.  Sendungen  von  Gold=  und  Silberbarren,  Platina,  Geld,  geldwerten  Münzen  aus  edlen
Metallen,  Edelsteinen  und  echten  Perlen  müssen  in  versiegelten  Säcken  und  Kisten  ausgeliefert  werden,
außerdem  für  die  Beförderung  zwischen  Brücke  und  Schiff  in  feste,  schwimmfähige  Fässer  verpackt  sein.

2.  Für  Leichen  gelten  die  Vorschriften  des  Bundesrats  für  die  Beförderung  von  Leichen
auf  dem  Seewege  (Kolonialblatt  1906,  Seite  216).

3.  Wilde  Tiere  werden  zur  Beförderung  nur  dann  übernommen,  wenn  durch  die  Art  ihrer
Verpackung  und  Verladung  eine  Verletzung  von  Menschen  und  Tieren  sowie  eine  Beschädigung  von
Gütern  ausgeschlossen  ist.

IV.  Schlußbestimmungen.

§  26.  Die  vorliegende  Verordnung  tritt  am  1.  Juli  1909  in  Kraft.  Die  Bestimmungen,
betreffend  den  vorläufigen  Betrieb  der  Landungsbrücke,  vom  10.  Mai  1904  treten  gleichzeitig
außer  Kraft.
Lome,  den  5.  Juni  1909.

Der  Gouverneur.
Graf  Zech.

m  m
*#

Der  Tarif  für  die  Verkehrsanlagen  des  Schutzgebiets  Togo  ist  in  einer  Sonder-Ausgabe
  (Nr.  26)  des  „Amtsblattes  für  das  Schutzgebiet  Togo“  soeben  zur  Veröffentlichung  gelangt.

Das  Kaiserliche  Hafenamt  in  Swakopmund  hat  unter  dem  25.  Mai  d.  Js.  folgende
Bekanntmachung  erlassen:

„Die  zum  Landungsbetriebe  in  Swakopmund  benutzten,  auf  der  Reede  daselbst  verankerten
Leichter  und  Flöße  führen  in  der  Dunkelheit  kein  Licht  und  geben,  ebenso  wie  die  Schlepper,  keine
Nebelsignale,  letztere  führen  nur  das  vorgeschriebene  Ankerlicht.

Die  genannten  Fahrzeuge  (Schlepper,  Leichter,  Flöße)  liegen  nordöstlich  der  Peilung
r.  W.  112,50°  (OSO)  zum  Kopfe  der  Landungsbrücke  bis  zu  einer  Wassertiefe  von  15,5  m.  Ansegelnde
  Schiffe  haben  sich  in  größerer  Wassertiefe  oder  westlich  der  angegebenen  Linien  zu  halten.“

—  —
—  —
—  —

 

 

—  Personalien.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bayerischen
Staatsangehörigen,  Kaufmann  und  Mitinhaber  der  Firma  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  auf  Matupi  Maximilian
Franz  Thiel  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,  haben
Sich  Allerhöchst  bewogen  gefunden,  das  Kommando  des  Majors  Engelhardt  des  1.  Pionier-Bataillons
  zum  Reichs-Kolonialamt  vom  1.  Juni  d.  Is.  ab  bis  auf  weiteres  zu  verlängern.

Die  dem  Rechtsanwalt  Kurt  Heinrich  von  der  Mosel  erteilte  Zulassung  zur  Ausübung
der  Rechtsanwaltschaft  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Daressalam  ist  widerrufen  worden,
da  er  seinen  Wohnsitz  im  Schutzgebiet  aufgegeben  hat.
        <pb n="855" />
        M  V777  20

Lachruf.

Am  25.  Juli  d.  Is.  verstarb  an  Bord  des  Dampfers  „Adolf  Woermann“"  an  den  Folgen
einer  schweren  Malaria-Erkrankung  in  Verbindung  mit  Lungenentzündung  kurz  vor  der  Ankunft  im
heimatlichen  Hafen  der  Intendanturdiätar  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Südwestafrika

Sriedrich  Eichhofft.

Der  Entschlafene,  der  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  seit  dem  7.  Juli  1907  angehörte,  war
ein  hervorragend  tüchtiger  und  pflichttreuer  Beamter  und  ein  liebenswürdiger  Kamerad,  dessen
Andenken  stets  in  Ehren  gehalten  werden  wird.

Berlin,  den  29.  Juli  1909.
Reichs-Kolonialamt.
Kommando  der  Schutztruppen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Juli  1909.
Dr.  Kudicke,  Stabsarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  16.  Juli  1909.
v.  Rheinbaben,  Oberleutnant,  am  31.  Juli  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
1.  August  im  Kürassier-Regiment  von  Seydlitz  (Magdeburgischen)  Nr.  7  angestellt.
v.  Raben,  Oberleutnant,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
A.  K.  O.  vom  29.  Juli  1909.

Marschner,  Hauptmann,  mit  dem  6.  August  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  7.  August
in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  16.  Juli  1909.
Hildebrandt,  Oberleutnant,
Wülfing,  Kalau  v.  Hofe  und  Pöppl,  Leutnants,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe
  auf  weitere  3½⅛½  Jahre  genehmigt.
Der  Reiter  Förster  wird  in  die  1.  Klasse  des  Soldatenstandes  zurückversetzt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  21.  Juli  1909.
Immendorf,  Oberveterinär,  mit  dem  14.  August  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  ausgeschieden.
Dr.  Schelle,  Oberstabsarzt,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  im  Anschluß  an  den  bis  zum
20.  Juli  1909  reichenden  viermonatigen  Heimaturlaub  ein  Nachurlaub  zur  Wiederherstellung
seiner  Gesundheit  bis  zum  31.  August  1909  bewilligt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen:

A.  K.  O.  vom  24.  Juli  1909.
den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Hauptmann  Krueger,
dem  Leutnant  Müller;

den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Major  Baerecke;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
dem  Unteroffizier  Collewe,
den  Gefreiten  Huster,  Schunter,  Franz,  Henseleit,  Ruhrmann;
dem  Reiter  Förtsch;
        <pb n="856" />
        778  20

das  schwarze  Band  mit  weißer  Einfassung  zum  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse

mit  Schwertern  an  Stelle  des  ihm  durch  Ordre  vom  20.  März  1906  verliehenen  weißen  Bandes
mit  schwarzer  Einfassung:

dem  Feuerwerks-Oberleutnant  John  bei  der  7.  Feldartillerie-Brigade.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens

Heinrichs  des  Löwen:
dem  Hauptmann  Willeke;

der  dem  Herzoglich  Sachsen-Ernestinischen  Hausorden  angereihten  Verdienstmedaille
in  Silber  mit  Schwertern:
dem  Sergeanten  Schlotte;
des  Großherzoglich  Hessischen  Allgemeinen  Ehrenzeichens  mit  der  Inschrift
„Für  Tapferkeit“  am  Kriegsbande:

dem  Unteroffizier  Reeg.

 

 

Deutsch-Ostakrika.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  22.  Juli  in  Neapel
eingetroffen:  die  Feldwebel  Pietsch  und  Glatzel,
Sanitätsfeldwebel  Bach  und  Sanitätssergeant
Senftner.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  19.  Juli  von  Neapel  aus  angetreten:  Sanitätsfeldwebel
  Groha.

Roaoamerun.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Juli  mit  Heimaturlaub
  verlassen:  Regierungsarzt  Dr.  Ufer,  die
Landwirte  Godtknecht  und  Schopper,  Bautechniker
  Dorn,  Zollamtsassistent  Fick6,  Bureangehilfe
Schmidt,  Gärtner  Rappe  und  Maurer  Frank.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedercingetroffen:
  Regierungsarzt  Prof,  Dr.  Haberer,
Gerichtsassessor  Weise,  Gouvernementsarchitekt
Penckert,  Ingenieur  Stehr,  die  Sekretäre
Fabian,  Engelsleben,  Knetsch,  Bigge  und
Scheer,  Jorstaufseher  Hückstädt,  Materialienverwalter
  Schilling,  Zollaufseher  Böhme,
Bureaugehilfe  Paul,  Maschinist  Engelke,  die
Gärtner  Simon  und  Zahn,  Tischler  Laßen
und  Eisendreher  Harms.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  angetreten:
  am  27.  Juli:  Landmesser  Meltzer  und
Gärtner  Skirl;  am  9.  August:  Assessor  Dr.  Schumacher,
  die  Vermessungsgehilfen  Ackermann
und  Köster,  Polizeimeister  Ohnesorge,  Maschinist
Krienke  und  Maurer  Hierl.  "c

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Hamburg  am  21.
baw.  31.  Juli  eingetroffen:  Feldwebel  Rossa,
Sergeant  Raschke  und  VBizefeldwebel  Wagner.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  August  von  Hamburg  aus  angetreten:
Oberleutnant  v.  Raben,  Oberarzt  Range  und
Unterzahlmeister  Dobinsky.

Deutsch-Südwestatfriha.

Der  Gerichtsassessor  Sperling  ist  zum  etatsmäßigen
  Bezirksrichter  ernannt  worden.

 

Der  bisherige  Eisenbahnlokomotivheizer  Kloß
ist  durch  Verfügung  der  Königlichen  Eisenbahndirektion
  in  Halle  (Saale)  vom  1.  August  ab
zum  Königlichen  Eisenbahnlokomotivführer  ernannt
worden.

Angenommen  als  Polizeisergeanten  sind:
Richter,  Tuluweit,  Hepfer,  Wernicke,  Klepka,
Karp,  Hörmann,  Schmidt,  Henke,  Wypler,
Klein,  Magdeburg,  Vorwald,  Linkowski,
Bockes,  Schulze,  Lobenstein  und  Schmidt.

Mit  Heimaturlaub  sind  nach  Deutschland  abgereist:
  am  11.  Juni:  Polizeisergcant  Geffke;
am  2.  Juli:  Regierungslandmesser  Loevenich,
die  Polizeisergeanten  Richter,  Nauen,  Stallinger

und  Themm,  Bezirksschreiber  Löffler  und
Distriktsschreiber  Ewert.
Ausgereist  sind  am  5.  August:  Amtsrichter

Graf  v.  Bethusy-Huc,  Lehrer  Thormann;
wiederausgereist:  Lehrer  Bam,  Polizeisergeant
Schneider.

Mit  Heimaturlaub  ist  Anfang  Juli  eingetroffen:

Intendanturassessor  Dr.  Heyne;  am  23.  Juli  ist  in
Hamburg  eingetroffen:  Unterzahlmeister  Potztal.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  4.  August  von  Hamburg  aus  angetreten:  die
Leutnants  Kalau  v.  Hofe,  Pöppl  und  Wülfing-
        <pb n="857" />
        779  20

 

 

 

 

 

 

 

Tlichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänoig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostofrika:.

Die  Sentralbahn.“)

Über  den  Stand  der  Arbeiten  an  der
Zentralbahn  bis  Ende  Mai  berichtet  der
Eisenbahnkommissar:

Die  Absteckungsarbeiten  sind  bis  Kilometer
  222  beendet.

Für  den  Abschnitt  Kilometer  222  bis  Kilometer
  251  ist  die  Linienführung  vereinbart,  die
Tachymeterpläne  sind  hergestellt;  die  Absteckungsarbeiten
  haben  begonnen.

Auf  der  Strecke  Kilometer  251  bis  326  werden
zur  Zeit  die  Studienpläne  aufgestellt.  Die  Linienführung
  ist  noch  nicht  vereinbart,  da  die  Geländeverhältnisse
  in  der  Singegegend  noch  nicht  genügend
  klargelegt  sind.

Von  Kilometer  326  bis  392  (Bamanduwa
bis  Manyonif  ist  die  Linie  vereinbart;  das  Abstecken
  hat  auch  hier  begonnen.

Westlich  Kilimatinde  werden  die  Studien
hinsichtlich  der  günstigsten  Linienführung  fortgesetzt.

Die  Erdarbeiten  sind  wieder  lebhafter  gefördert
  worden.  Die  Herstellung  des  Planums
auf  Bahnhof  Muinisagara  ist  in  Arbeit.

Bis  Kilometer  61  sind  sämtliche  Eisen  brücken
montiert  und  nach  stattgehabter  Probebelastung
für  den  Verkehr  freigegeben.  Die  Widerlager  der
eisernen  Brücken  Kilometer  88,95  und  90,25  sind
fertiggestellt,  die  der  Brücke  Kilometer  91,1  sind
in  Arbeit.

Die  Durchlässe  sind  bis  Kilometer  51  ausgeführt,
  von  52  bis  54  im  Bau,  von  da  bis
Kilossa  nur  teilweise  begonnen.  Ab  Kilossa  bis
Kilometer  103  sind  die  Durchlaßbauten  größtenteils
  vollendet  und  nur  vereinzelt  noch  im  Bau
oder  überhaupt  noch  nicht  begonnen.

Die  Gleisvorstreckungs-Arbeiten  machten
nur  geringe,  die  Bettungsarbeiten  gar  keine  Fortschritte.
  Auf  den  Strecken  Kilometer  81  bis  86
und  87  bis  94,3  liegt  Schotter  auf  dem  Planum
zum  Einbau  bereit.

Die  Besandung  der  aus  schwarzem  Boden
geschütteten  Dämme  in  der  Mkattasteppe  wird
fortgesetzt.

Das  Planum  der  Station  Mkatta  wird
auf  die  vorschriftsmäßige  Höhe  aufgefüllt.

*)  Agl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  14,  S.  (687  f.

 

Die  Arbeiten  an  den  bereits  in  den  Vormonaten
  begonnenen  Hochbauten  und  Brunnen
werden  fortgesetzt.  Das  Empfangsgebäude  auf
Bahnhof  Mkatta  ist  im  Rohbau  fertiggestellt.

Die  Zahl  der  schwarzen  Arbeiter  ist  im
Berichtsmonat  abermals  gestiegen.  Der  Gesundheitszustand
  hat  sich  nicht  wesentlich  gebessert.
Neben  Malaria  und  Dysenterie  wurden  auch  vereinzelt
  Pockenfälle  festgestellt.  Zeitweise  lagen  von
den  Aufsichtsbeamten  des  Eisenbahnkommissars
sämtliche  krank  danieder.  Bei  der  Bauunternehmerin
  waren  von  dem  weißen  Personal  bis
zu  20  v.  H.,  von  den  schwarzen  Arbeitern  bis
zu  16,5  v.  H.  erkrankt.

Eine  bemerkenswerte  Steigerung  in  den
Arbeitszügen  ist  nicht  eingetreten.
(Der  Automobilverkehr  ruhte.  Der  Automobilweg

  ist  bis  unterhalb  Kimagai  fertiggestellt.

r4

Togo.
Das  Schutzgebietsjubiläum.“)

Am  5.  Juli  waren  fünfundzwanzig  Jahre
verflossen,  seit  zum  ersten  Male  die  Reichsflagge
über  Togo  geweht  hat.  Fast  die  gesamte  europäische
  Bevölkerung  des  Schutzgebiets  hatte  sich
in  Lome  zusammengefunden,  um  diesen  Tag  festlich
  zu  begehen.  Der  Sonnabendzug  von  Palime
und  ein  Sonderzug  von  Anecho  hatten  auch  die
Mehrzahl  der  dort  ansässigen  Europäer  in  die
Hauptstadt  Togos  gebracht.  Bereits  am  Sonntag,
den  4.  Juli,  begannen  die  Festlichkeiten:  Ein
Festgottesdienst  in  den  beiden  Kirchen  der  Stadt
leitete  den  Tag  in  würdiger  Weise  ein.  Ihmreihte
  sich  eine  Parade  der  Polizeitruppe  vor  den
Terrassen  des  Gouverneurhauses  an.  Nach  Abschreiten
  der  Front  hielt  der  Gouverneur  eine
Ansprache  an  die  Truppe,  in  der  er  der  ruhmreichen
  Gefechte  und  Scharmützel  aus  der  ersten
Zeit  der  Besitzergreifung  gedachte,  in  denen  die
Truppe  stets  mit  Bravour  gefochten  hatte.

Am  Nachmittag  fanden  auf  dem  Rennplatz
bei  Lome  vom  „Pferdesportlichen  Verein  Togo“
veranstaltete  Rennen  statt.  Die  große  Zahl  der

*)  Aus  dem  „Amtsblatt  für  Togo“  1909,  Nr.  29.
        <pb n="858" />
        Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Rüsten  ollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  Mal  1909.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(gl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  13,  S.  625.)

W  780  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  SiSI
TIIIIII
*  2
!—
H
*  *—  —  —
1  0
5  D
SJSiNeSen
.  .á§AA∆.AL
1Ekx  S-  DS  —  Dic  21
J  .
S  &amp;amp;lS
.  —  O-—  J□J
1  110
*2  AIIIE
—  —  S——————
S  ———————
—  See—5
—  Sösre
«  zpvowwmc
S
.  IEIXEAXEXEXAIE
EIEEIAæA—
GeoOS.
–  ——————
JSäosl—
*  PSConmnrseES
S  S————————
—  —7  OlI
·#
cu#  —  #V—
Seosc#“  S  K.n1  —m
rerebesee
«  m—s-·oii00  c-:  —
ée-  —  S  257
.  äsks-o:ocvk-e:w  S
——————ää
5  S—ESE  Z
I
“pt  “p.
2  #de-zZ-E  S  S
S  ——  —  —  ——  ––  —.  —
8  5  es  2
S——  &amp;amp;  8  #
Se  S  —’#  S  S  —
(—  —*..  1—
r—  o  1  2  —.  "Ii  S  —
□-E  ###  1  SS  t  —  X
E32  112..  ?:  2  —
—  5  S—
—  ——m—5#  S
G  S  Z
7“  I  tsc-E
  *  |  11  I  *iie
.—.  .——  ——.—
8————2  —  5  —
"„  —  5  —  Ol  21
O  l
NHeoeges  C
SsnEFSPSEH  &amp;amp;  —
2  ·-  s--  5  —  —  —
—  S
.  e—-———.—  —  KT  1
33S3  ILLEI—  G
—  —————.  —  —
S  ——  —  *—
D##  S  2  #
S
—  —————————  1–  —
ES  —  3J—  —  *
S  3  12  —————  -  S.  —
r  ElCOOln  H..  S  —  (—
—  *  8  #
—
253222—  —  2  □—
9  BIEEBRXIIE
—  —  —  —  —  –—  –  —
S  6zs  —  2  *
EIIEI—  S  G
—————————  E
—H  —
.....  WS  I
r  "“  .
l  v..s...  *  m—
"  S  S  S
2  2  #  —  —
—  S  !  (
s  ———-——
4  SSssz  53  S  S
r  ER  6  S  *
555552  6  6  1N
——  *J

 

startenden  Pferde  gestaltete  die  Rennen  zu  einem
äußerst  interessanten  Bilde.

Am  5.  Juli,  dem  eigentlichen  Jubiläumstage,
waren  am  Nachmittage  die  Bureaus  geschlossen.
Die  Stunden  des  Nachmittags  galten  in  erster
Linie  den  für  die  Eingeborenen  veranstalteten
Festlichkeiten.  Am  Start  zum  Radrennen  von
Suluga  nach  Lome  fanden  sich  26  Fahrer  ein.

Die  übrigen  Veranstaltungen  fanden  im  Versuchsgarten
  des  Bezirksamts  und  in  seiner  Nähe
statt.  Die  seit  kurzer  Zeit  vom  Gouvernement
getroffene  Einrichtung,  den  in  Lome  ansässigen
Europäern  jeden  Sonntag  Nachmittag  Gewehre,
Munition  und  Schießstandspersonal  zu  Schießübungen
  zur  Verfügung  zu  stellen,  hat  bereits
ganz  wesentlich  dazu  beigetragen,  die  Freude  am
Schießsport  und  die  Fertigkeit  im  Schießen  unter
den  Europäern  und  Europäerinnen  zu  fäördern.
Jedenfalls  waren  die  Leistungen  der  Damen  im
Damenpreisschießen  hervorragend.  Sie  fanden
ihre  würdige  Anerkennung  in  einer  Anzahl  vom
Gouverneur  gestifteten  Ehrenpreise.  Auch  die
Herren  hatten  gute  Erfolge  zu  verzeichnen,  wenn
sie  auch  mit  den  Damen  ernsthaft  nicht  konkurrieren
konnten.

Auf  dem  Regierungslande  oberhalb  des  Bersuchsgartens
  wurden  inzwischen  unter  der  Leitung
des  Bezirksamts  Lome-Stadt  Spiele  für  die  Eingeborenen
  abgehalten.  Daneben  führten  die  erwachsenen
  Eingeborenen  aus  Lome  und  den
Nachbarorten  ihre  traditionellen  Tänze  auf.  Zum
Abend  hatte  der  Gouverneur  die  in  Lome  anwesenden
  europäischen  Damen  und  Herren  in  das
Gouverneurshaus  geladen.  Die  weiten  Veranden
vermochten  kaum  die  Zahl  der  Erschienenen  zu
fassen.  Als  Ehrengäste  nahmen  Herr  Armerding,
  der  Vertreter  der  Woermann-Linie,  der
seinerzeit  der  Flaggenhissung  beigewohnt  hattee,
und  Regierungsrat  Dr.  Gruner,  der  äleeste
Schutzgebietsbeamte,  teil.  Alsbald  erhob  sich  der
Gouverneur  und  feierte  in  eindrucksvollen  Worten
die  Bedeutung  des  Tages.  Er  gab  einen  Uberblick
  über  die  Entwicklung  des  Schutzgebiets,  zeigte
die  Unterschiede  von  einst  und  jetzt,  gedachte  derer,
die  an  der  Entwicklung  Togos  mitgearbeitet  hatten,
auch  derer,  die  dem  Klima  und  den  Anstrengungen
ihres  Berufs  als  Kulturpioniere  zum  Opfer  gefallen
  waren  und  ermahnte  die  Anwesenden  zu
einmütiger  Weiterarbeit.  Seine  Ansprache  klang
aus  in  einem  dreifachen  Hurra  auf  Seine  Moajestät
den  Kaiser  als  den  Schutzherrn  der  Kolonic.

In  den  unteren  Hallen  des  Hauses  hatten
die  eingeladenen  Eingeborenen  Platz  gefunden.
Die  Ansprache  des  Gouverneurs  an  sie  erhielt
dadurch  besondere  Bedeutung,  daß  er  die  Gelegenheit
  benutzte,  um  die  in  letzter  Zeit  von  den
Eingeborenen  vorgebrachten  Wünsche  nach  Gleich-
        <pb n="859" />
        G  781  2O0O

stellung  mit  den  Europäern  vor  Gericht  zu  erörtern.
  Er  wies  auf  das  Entstehen  des  Unterschiedes
  in  der  rechtlichen  Stellung  der  Europäer
und  der  Eingeborenen  hin,  auf  seine  Notwendigkeit
  und  seine  Berechtigung.  Er  betonte,  wie
gerade  trotz  dieses  Unterschiedes  zwischen  Weißen
und  Farbigen  der  oberste  Grundsatz  des  deutschen
Rechts  Gerechtigkeit  sei,  wie  die  deutschen  Behörden
  keine  Unterdrückung  und  Ausbeutung  der
Eingeborenen  duldeten,  wie  sie  in  strenger,  aber
gerechter  Zucht  die  aus  der  Vorzeit  übernommenen
Unsitten  der  Eingeborenen  zu  mildern  und  in
väterlicher  Fürsorge  jedem  zu  freier  Betätigung
seiner  Kräfte  zu  verhelfen  suchten.  Er  ermahnte

die  Eingeborenen,  unbeirrt  durch  Einflüsse  von

außen  in  treuer  Anhänglichkeit  zur  deutschen  Verwaltung
  zu  halten  und  mit  ihr  an  der  Fortentwicklung
  des  Schutzgebiets  zum  eigenen  Vorteil
seiner  Bewohner  mitzuarbeiten.  Das  begeisterte

 

Hoch  auf  den  Deutschen  Kaiser,  in  das  die  Anwesenden
  nach  der  Beendigung  der  Rede  einstimmten,
  schien  von  dem  ehrlichen  Willen  der
Eingeborenen  Zeugnis  abzulegen.

Kaum  hatte  sich  der  Gouverneur  mit  den
Bezirksamtmännern  wieder  nach  oben  begeben,
als  heller  Fackelschein  das  Herannahen  des  Zapfenstreichs
  der  Polizeitruppe  ankündigte.  Erst  in
später  Nachtstunde  verließen  die  letzten  Gäste  das
Haus  des  Gouverneurs.

Auch  die  Deutschen  von  Lagos  hatten  den
Tag  festlich  begangen  und  gaben  in  einem  Telegramm
  ihrer  Teilnahme  an  der  Feier  Ausdruck.

Das  Fest  war  in  seinem  Verlauf  ein  schöner
Beweis  für  das  einmütige  Zusammenstehen  der
gesamten  europäischen  Bevölkerung  und  für  das
gute  Verhältnis  zwischen  der  Regierung  und  den
Eingeborenen.

 

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Ralenderjahres  1909
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vvorjahres.

 

 

 

 

 

 

Gol  Deutsches  Kol.  Bl.“  1809,  Nr.  15,  S.  732  ff.)
—.  -  —  —  F  IZ  ———  .  —
u-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  J.  Verrte  J.  Viertel  nahmenahme
Wert  M  Wert.44  WertWert.4
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  17546  14  159  3387  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  7  686  12  803  —  5117
I)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußzmittel.  192  713  209  612  —  16  899
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  557  511  46  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  158  565  151  381  7184  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (letz
tere  soweit  nicht  unter  la  und  b  bereits  genannt)  395  85  310
g)  Faserpflanzen.  .  .  .  129  —  129  —
5  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  19  393  13  856.  5  537
Zusammen  1  396  984  402  407  —  5  423
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere=  .  2823  2911  —  88
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  77271  95  785  —  18  514
Zusammen  II  80  094  98  696  —  18  602
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  110  711  101  567  39  144  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  14  918  12  392  2556  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  52  867  60  348  —  7  481
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  .  685  005  780  697  —  95  692
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wach-  stuch.  Krschnerwaren  10  375  6  304  1071  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  .  2860  2  085  775  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  37390  19  454  17  936  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  20  187  17  882  2  305  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  48  985  51  898  2913
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug:  387  035  39  701  347  334  —
b)  Fabrikate  .  192  291  85  462  106  829  —
Zusammen  Xll  579  326  125  163  454  163  —
        <pb n="860" />
        GV  782  20
18  ,  l  ·  *  Im  Im:  -
:  u-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  J.  Verrtel  J.  Viertel  nahme  nahme
Wert  AM  Wert  Wert  MWert  .M
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  165  722  35  537  130  185  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  .  82  776  112924  30  148
XV.  Ged  569  992  175  314  394  678  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1909.  2  888  222  2  002  668  885  554  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1919  509  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  938  713  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
9  flanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  264  666  535  736  —  271  070
b)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  197  7147  295  834  201  913
c)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  .  5  075  3391  1  684  —
d)  Faserpflanzen.  102  150  60  053  42  097  —
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  207  213  74  821  132  392  —
Zusammen  1  1  076  851  969  835  107  016  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere.  47  775  33  985  13  790  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ...  24  289  31252  —  6963
Zusammen  II  72  064  65  237  6  827  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  20  057  28  323  —  8266
V.  Geld.  .  464  022  510  383  46  361
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909.  1  632994  1  573  778  59  216  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  881  768  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  248  7647)  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909.  4521.216  3  576  446  941  770  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  3  831  267  —  —
Zunahme  J—.  Abnahme  .  689  949  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
J  —  Im  J.  Viertel  1  Im  I.  Viertel  J
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909
Menge  Wert  sMenge  l  WertMengeWertMenge«Wert
kg  Al  kta  7  kg  #  kg
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren.  29  318,  11  37826  706  12  465  2612  —  —  1087
Gemüse=  und  Obstkonserven,  «  eingemachtes
  Obst  .  9  588  2588  6  784  6885  2  804  —  —  1297
Kolanüsse  56  372  65  536  75  436  98  441  —  —  19  064  32  905
Tabak  57249  81  469  68  889  79  770  —  1699  11  640  —
Tabakfabrikate  ...  740  10  645  639  9789  110  856  —  —
Stille  Weine  (Liter)  24  420  129058  20  132  10  866  3  997  2  092  —  —
Branntweine  aller  Art  (Liter)  8  11  9  3220  —  —  2001
Bier  (Liter)  35  706  22  308  31  118  18  118  4258  4  190  —  —
Bau-  und  Nutzholz.  .  .1148704  18727/35  575  13  45613129  5271  —-Fleisch
  und  Zubereitungen  von  I
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  4535  8613  5641  10  081  —  —  1106  1471

 

*)  Vgl.  unten  „Maisausfuhr“.
        <pb n="861" />
        CG  783  20
Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
"6  Mengee  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  M  kg  1  kg  M  kg  *
1  1
Fische.  Seetiere  und  Süßwasser-  1  1
tiere  aller  Art  ..  160  501  44  2211219  930)  76  731  —  —  59  429.  32  510
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  1  T  s
und  sonstige  tierische  Nahrungs-  1
mitelZl  9  931  23  457  6  813  8  932  3  118.  14  525  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige
Erden  und  Steine  706  024,  43  0411133  2921  16  992572  ½  26  049  —  —
Salz.  480  922  35  493628  618  42  656  —  —  147  696.  7  163
Steilkohlen,  Brauniohien  Brikelts628  530  29  793)  551  05122  05ö55577  ½%  7  738  —  —
Petroleiem  (  Liter)  136  260  28  280  83  772  19  022  52  488  9258  —  —
Seifen  aller  Art  .  20  1899  9299  17  799  8  661  2390  638  —  —
Baumwollgarne.  21495  52285  36  6451194  408  —  —  15  156  42  123
Baumwollgewebe  142  136  528  266  155877  581  747  —  —  13  741  53  482
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Miützen,  /  .
Posamentierwaren,  Schirme  Filz-  "  1.
waren  ..  .  16  234  58  607  7187  33  311  9  047,  25  296  —  —
Schuhe  und  Stiefel  1  480  6830  940  8  989  540  28S41  —i  —
Glas  und  Glaswaren  23  503  29  6727087  36  494  —  —  3  584  6824
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stan-  #
gen,  Blöcke  usw.  .  .  .  11855  030  383  466  32  395  6  8021  822  635|  376  664  —
Wellblech  25  4111  826900  1931  999101.  —  4782  1  722
Eisenwaren,  nichtbesonders  genannt  279  533  114  90  93572  62  2611185  9611  52647  —

Waren  aus  anderen  unedlen  Me-  1  #  i
tallen  64  221  65  814  7514,  12  489  56  707  53  325  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  2261.  17651  21885  12298  —  —  19  624  10  533

Maschinen  für  industrielle  Betriebe  23  369  26  660  1  903  4301  21  466,  22  359  l—
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  I  l

aller  Art,  auch  Fahrräder  14  654  130  824  9  648  13  025134  000  117  799  —  —
Feuerwaffen  (Stüch445  1  70527  2571  —  —  23012
Schießpulver  und  Zürdhütchen  38  7811  33  972  43  850  36  902  —  —  50692930
Goldmünzen  .  —  2630  —  24  50  Ü  —  21870
Silbermünzen  —  6063  822  —  140  366  —  1417  466  —  —

B.  Ausfuhr.
Mais  .  3  684  883,  233  602  7  872  210  497  992  —  —  4  187  327,  264  390
Kakao  30  658  19  844  21  6844  23  896  8974  —  4  052
Palmkerne.  .1572  60,  296  9431.  005  997  182  376  66  563.  114  567  —-  —
Palmöl.  562  266  174  47222  104  149  498  70  330  —  —
Rohbaumwolle  124  436  102  160]  60  936  60  00363  500  42  097  —  —
Kautschuk  45  677  206  378  18  346  70251  27  331  136  127  —  —
Elfenbein  875  12  916  1  103  27174  —  .  —  528  14258
Silbermünzen  —  464  022  —  504  841  —  —  —  40  819
Deutsch-Südwestafrika.

Eine  botanische  Forschungsreise  nach  dem  Uorden

wurde  im  Auftrage  des  Gouvernements  von  dem
Botaniker  Dinter  während  der  Monate  November
  1908  bis  Januar  1909  unternommen.
Über  die  Ergebnisse  seiner  Studien,  die  sich  besonders
  auf  Grootfontein  und  Umgegend  erstreckten,
  berichtet  der  genannte  Fachmann  folgendermaßen:



wenig:  ein

borombonga,

und

 

sehr

Die  Reise  bot  bis  nach  Otavi  forstlich  nur
großer  Revieruferbestand  magerer
Anabäume  (Acacia  albida)  und  Hartekol  (Omum-Combretum

  primigenium  oder

Ahnenbaum)  in  der  Nähe  von  Onguati,
Südabhange  der  Erongoberge,  ein  Bastardkamelbaumbestand
  (Acacia  Maras)  in  Okawakuatjiwi

dünne  Bestände  einer  Leguminose

am
        <pb n="862" />
        784  20

(Omupanda,  Appelblad,  wissenschaftlicher  Name
mir  noch  unbekannt),  die,  wie  ich  später  erfuhr,
ein  vorzügliches  Nutzholz  für  gewisse  Zwecke
(Speichen  und  Stiele)  abgibt,  und  die  letzten
vierzig  Kilometer  vor  Otavi  zerstreut  stehende
Omupalala  (Peltophorum  africanum),  der  ein
wundervolles  graubraunes  Möbelholz  liefert,  —
das  ist  alles,  was  in  forstwirtschaftlicher  Hinsicht
einiges  Interesse  bietet.  Prachtvoll  allerdings
und  für  die  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft
von  höchstem  Werte  find  die  viele  Kilometer
langen  und  ebenso  breiten,  sehr  tiefgründigen
roten  Flächen  an  der  60  km  langen  Strecke  von
Okaputa  bis  Otavi,  die  sich  (auf  Regen  hin)
für  Maisanbau  im  größten  Stile  vorzüglich  eignen.
Ob  diese  Flächen  auch  für  Kasuarinenanbau  in
Frage  kommen,  kann  ich  nicht  beurteilen;  zu
diesem  Zwecke  müßte  man  erst  die  Tiefe  und
Dicke  der  Kalkplatte,  die  unter  der  Erdschicht  den
ganzen  Norden  wohl  ununterbrochen  überzieht,
sowie  die  Tiefe  des  Grundwasserspiegels  feststellen.

Die  Landschaft  ändert  sich,  sobald  man  in
Otavi  den  Hauptstrang  der  Bahn  verläßt,  um
nach  Otavifontein  zu  gelangen.  Diese  kurze
Strecke,  die  ich  langsam  mit  der  Lowry  zurücklegte
  und  die,  in  raschem  Anstieg  zu  den  Bergen,
auf  6  km  Länge  100  m  Steigung  hat,  ist  nach
der  monotonen  Flächenfahrt  sehr  interessant.  Der
zum  Teil  sehr  dicke  Busch  setzt  sich  aus  einer
Menge  von  Bäumen  und  Sträuchern  zusammen,
die  man  hier  zum  ersten  Male  sieht;  zu  nennen
sind  die  Südwestafrikanische  Olive  (Olea  chrysophylla),
  Croton  gratissimum,  ein  Rhus  mit
dreizähligen  Blättern,  Euclea  undulata,  Heeria
paniculosa  Sclerocarya  Schweinfurthiana  (der
Marulebaum)  und  der  wertvolle  Tambotibaum
(Euphorbiacearum  genus  efr.  Ontidesmia).  Der
Boden  dieser  steilen  Strecke  ist  durchweg  bedeckt
mit  großen  Brocken  und  Tafeln  des  Oberflächenkalkes,
  zwischen  denen  die  Vegetation  in  einer
sehr  humosen,  schwarzen,  vielfach  von  Graskohle
gefärbten  Feinerde  wurzelt.  Viel  zahlreicher  und
schöner  als  in  der  Ebene  unten  sind  hier  der
Omumborombonga  (Combretum  primigenium)
und  Omupalala  (Peltophorum  africanum)  mit
vertreten.

Drei  Tage  wurden  dem  Studium  der  Baumflora
  von  Otavi  gewidmet  und  zu  diesem  Zwecke
der  Signalberg  und  die  Pforte  besucht.  Diese
Berge  sind  forstfloristisch  höchst  beachtenswert,  da
sie  vom  Fuße  bis  zum  Grate  so  dicht  bewachsen
sind,  daß  sich  die  Kronen  der  teilweise  sehr  wertvollen
  Bäume  fast  berühren.  Am  Fuße  der
Berge  tritt  sehr  zahlreich  ein  Baum  auf,  der  zu
den  wertvolleren  gehört,  den  der  Norden  des

 

Landes  aufzuweisen  hat:  Terminalia  porphyrocarpa
  (Ohama,  Durmakaar  Choll.])  sowie  der  im
Norden  allgemein  bekannte  Tamboti  (Euphorbiacee).
  Von  allen  Bäumen,  Sträuchern  und
von  allen  den  Eingeborenen  Veldkost  liefernden
Pflanzen  wurde  zur  Bestimmung  Herbarmaterial
gesammelt;  darunter  befanden  sich  zwei  prachtvolle
Bäume  mit  Fiederbelaubung,  von  denen  ich  den
einen  als  eine  Lannea  (Anacardiaceae)  bestimmte,
deren  ostafrikanische  Verwandte  zum  Teil  ein  sehr
gutes  Holz  haben,  und  Securidaca  Schuckmanniana,
  ein  Polygalazeenbaum  mit  ahornartigen
  Flügelfrüchten.  Die  steilen  Berge  von
Otavi  bestehen  durchweg  aus  einem  sehr  harten,
viele  Quarzkörner  einschließenden  Kalk,  der  selbst
bei  sehr  heftigen  Güssen  kein  Wasser  zu  Tal  fließen
läßt,  da  alles  Regenwasser  durch  die  schwammartig
  zerfressenen  Kalkblöcke  und  dolinenartigen
Schachtbildungen  zurückgehalten  wird.  Und  so
beschaffen  sind  alle  Berge  im  Gebiet  der  South
West  Africa  Co.,  die  mir  zu  Gesicht  kamen;  nirgends
  glatte,  harte,  zusammenhängende  plutonische
Gesteine,  die  das  Wasser  abschießen  lassen  und
einer  zusammenhängenden  Vegetationsdecke  keinen
Halt  bieten.  Die  unterirdischen  Wasservorräte  in
dem  Tale  von  Otavi  bis  nach  Guchab  müssen
deshalb  von  ganz  enormem  Umfange  sein.  Dicht
hinter  der  Otavipforte  hat  die  Otavi-Minen=  und
Eisenbahngesellschaft  auf  rotbraunem,  tiefgründigem
Boden  zwei  kleine  Maisfelder  von  zusammen  6  ha
angelegt,  von  denen  das  eine  sauber  mit  der
Maschine  gedrillt  war;  beide  versprechen  das  beste
Resultat.  Auf  der  Südseite  des  Otavitales  zieht
sich  am  Fuße  der  dichtbewaldeten  Bergkette  ein
mindestens  75  000  Stämme  zählender  Tambotiibestand
  in  einem  mehrere  Kilometer  langen,
schmalen  Streifen  entlang.  Wenn  in  den  Waldgebirgen
  der  South  West  Africa  Co.  eine  vorsichtige,
  in  die  Zukunft  schauende  Waldwirtschaft
getrieben  würde,  wenn  vor  allen  Dingen  dem
jährlichen  Grasfeuer  der  Talsohlen  der  Eintrin
in  den  unteren  Bergwald  verwehrt  werden  könnte,
so  daß  der  junge  noch  dünnrindige  Stockanschlag
der  gefällten  Bäume  nicht  sogleich  wieder  zerstört
würde,  dann  brauchte  sich  der  Waldbestand  dieses
unschätzbaren  Gebietes  trotz  des  bedeutenden  Holzkonsums
  nicht  zu  vermindern.

*  *
*

Die  langsam  nach  Grootfontein  zu  ansteigende
  Talsohle  ist  in  ihrem  ersten  Kilometer
schmal,  aber  sehr  tiefgründig  und  baumlos;  später
ist  sie  bis  zu  1  km  und  mehr  breit  und  dünn
mit  Omupalala,  Omupanda  und  ausgedehnten
Beständen  halbtoter  Acacia  hereroönsis  bestanden.
Die  Berge  sind  indessen  stets  gleichmäßig  dicht
        <pb n="863" />
        785  20

von  unten  bis  oben  bewaldet.  Unvergleichlich
schön  ist  die  Partie  von  Guchab  ab  bis  hinter
die  östliche  Pforte.  Von  der  Bahn  aus,  die  sich
nunmehr  von  den  Bergen  entfernt,  sieht  man
links  in  geringer  Entfernung  etwa  60  ha  Maisfelder,
  darunter  die  des  Farmers  Pohlmann.
In  Grootfontein  hatte  es  schon  seit  einiger  Zeit
vor  meiner  Ankunft  täglich  ein=  oder  mehreremal
geregnet;  die  Gehölze  waren  alle  in  Blüte,  so
daß  sie  ausnahmslos  identifiziert  bzw.  zur  sicheren
Bestimmung  gesammelt  werden  konnten.  Ich
entdeckte  mitten  im  Dorfe  in  wenigstens  zwanzig
Exemplaren  von  8  bis  12  m  Höhe,  mit  Stämmen
bis  zu  zwei  Fuß  Dicke  und  offenbar  immergrünen
Blättern,  einen  sehr  schönen  Baum,  der,  wie  ich
hier  vorausschicken  will,  einer  derjenigen  ist,  die
der  Stellmacher  Deckert  (Okatjiru  bei  Otjituo)
sehr  schätzt.  Zahlreich  wächst  in  Grootfontein  die
Olive  (Olea  Chrysophylla),  die  in  diesem  Jahre
so  dick  voll  Früchten  hängt,  daß  ein  kleiner  Preßversuch
  von  großem  praktischen  Interesse  wäre.
Sollte  nämlich  das  Ergebnis  auch  nur  halb  so
günstig  sein  wie  eine  Pressung  der  gleichen  Gewichtsmenge
  südeuropäischer  Kulturoliven,  dann
würde  sich  eine  Pflanzung,  die  unveredelt  bleibt,
sehr  empfehlen.  Anderenfalls  müßte  die  Pflanzung
veredelt  werden.)

Da  die  Olea  chrysophylla  von  mir  an
geographisch  weit  auseinanderliegenden  Orten
(Schluchten  der  Auasberge,  Farm  Hoffnung,
Omatakozipfel,  Otjinga  usw.)  festgestellt  wurde,
so  ist  mit  voller  Sicherheit  anzunehmen,  daß  der
Anbau  dieser  Olive  nicht  die  geringsten  Schwierigkeiten
  bieten  würde.  Keimende  Olivensamen  fand
ich  unter  alten  Bäumen  zu  Tausenden.

Während  des  Aufenthaltes  in  Grootfontein
regnete  es  täglich.  Es  wurden  kleine  Ausflüge
nach  Kranzfontein,  Struysfontein,  Streydfontein
  und  Venters  Post  gemacht;  ich  heimste
dabei  eine  sehr  große  botanische  Ausbeute  ein,
konnte  indessen  —  mit  einer  Ausnahme  —  keine
neuen  Baumarten  von  forstwirtschaftlicher  Bedeutung
  feststellen.  Durch  Vermittlung  des  Bezirksamtes
  wurde  eine  Ochsenkarre  gemietet,  die  zwei
oder  drei  Tage  nach  meiner  Abreise  mit  der
Maultierkarre  des  Bezirksamtes  nach  Neitsas
nachkommen  sollte.  Interessant  in  forstfloristischer
Hinsicht  war  auf  diesem  80  km  langen  Wege  die

*)  In  allen  olivenbautreibenden  Ländern  werden
Wildlinge  entweder  aus  Kulturoliven=  oder  Oleastersamen
  (i.  e.  der  wilde  Typus  der  Kulturoliven!)  gezogen
und  nach  einigen  Jahren  mit  Reisern  großfrüchtiger
Sorten  veredelt.

 

mehrere  Kilometer  lange  Dünenstrecke  am  Ostende
der  Otjitjikahügelenge;  man  sieht  sich  hier  ganz
unvermittelt  in  ein  ganz  neues  Florengebiet  versetzt.
  Hier  treten  in  dem  tiefen  rotgelben  Sande
drei  Kombretumarten,  Ochna  Aschersoniana  und
vor  allen  Dingen  Burkea  africana  auf,  letzterer
einer  der  vorzüglichsten  Nutzholzbäume  des  Nordostens.


Von  hier  ab  bis  nach  Kleinhuis  war  noch
so  gut  wie  kein  Regen  gefallen,  aber  kurz  vorher
hatten  Hunderte  von  Hektaren  sehr  schöner  tiefgründiger
  Grasfläche  gebrannt;  das  Gras  fing
eben  erst  an,  frisch  zu  sprossen.  Vor  Neitsas
ist  die  Gegend  sehr  wenig  anziehend,  der  Boden
mit  viel  Kalkgeröll  bestreut  und  der  Wald  nur
stellenweise  einigermaßen  wertvoll.  Sehr  häufig
ist  besonders  Tamboti  und  mit  Vorliebe  in  dessen
Schatten  Sanseviera  cylindrica  (Bowstringhemp)
von  sehr  guter  Beschaffenheit  mit  oft  meterlangen
Blättern.  Zwischen  der  Kalkpfanne  Großhuis
und  Neitsas  lernt  man  die  sog.  Dünen  kennen:
tiefsandige  Streifen  von  sehr  großer  Längenausdehnung
  und  von  einem  halben  bis  zu  mehreren
  Kilometern  Breite.  Die  Dünen  erheben
sich  indessen  nicht  über  die  Landschaft,  sie  sind
durchweg  mit  wertvollen  Hölzern  bestanden  und
wechseln  mit  noch  breiteren  Streifen  kalkbrockenbedeckter
  Schwarzerde  ab.  Typisch  für  die  letztere
Formation  sind  der  Tamboti,  der  durch  seine  gewaltige
  Krone  imposante  Marulebaum  (Sclerocarya
Schweinfurthiana),  drei  Kommiphoraarten,  mächtige
  Ficus  Dinteri  Wrbg,  Combretum  apiculatum,
  Terminalia  porphyrocarpa,  Peltophorum
africanum,  Omupanda  usw.,  während  die  Dünenstreifen
  durch  Terminalia  sericea  (Omuseasetu),
den  herrlichen,  schlankstämmigen  Pterocarpus
erinaceus,  vier  noch  nicht  bestimmte  Kombretumarten,
  Burkea  africana,  Ochna  Aschersoniana,
Strychnos  innocua,  Bauhinia  macrantha,  charakteristisch
  sind.

Der  Bestand  an  technisch  wertvollen  Hölzern
ist  in  Neitsas  bedeutend,  was  ich  auf  verschiedenen
Ausflügen  feststellte.  Besonders  ist  auch  der  Vorrat
an  Sanseviera  stellenweise  sehr  beträchtlich,  so  daß
eine  Entfaserungsmaschine  sehr  wohl  ununterbrochene
  Beschäftigung  haben  würde.  Wo  sich
eine  Gelegenheit  bot,  wie  hier,  die  Farmer  über
die  Sansevierafasergewinnung,  von  der  die  meisten
gar  keine  Ahnung  hatten,  aufzuklären,  habe  ich
dies  stets  getan  und  jederzeit  Interesse  gefunden.
In  Neitsas  handelten  Buschleute  die  prachtvollen,
bis  10  cm  großen  Apfel  der  Strychnos  innocuas
ein,  von  denen  eine  ganz  vorzügliche  Marmelade
gekocht  wurde.  Hier  entdeckte  ich  im  Dünensande
einige  Gruppen  eines  wundervollen  Baumes  mit
roßkastanienartigen  Blättern  und  pflaumengroßen
        <pb n="864" />
        V  786  20

Früchten,  deren  haselnußgroße  Samen  ein  gutes
Ol  sehr  reichlich  enthalten.  Ich  kenne  die  Früchte
schon  seit  zehn  Jahren,  konnte  aber  nie  etwas
über  den  Baum  selbst  erfahren.  Auch  das  weiße
Personal  in  Neitsas  wußte  nicht  das  Geringste
von  dem  Vorhandensein  dieser  Bäume,  von  denen
ich  außer  jungen  Früchten  auch  Blütenzweige
zur  Bestimmung  erlangte.  Der  Samen  des
Marulebaumes  (Sclerosarya),  der  in  der  ganzen
Gegend  in  sehr  großer  Menge  wächst,  schmeckt
genau  wie  Wallnüsse  und  enthält  sehr  reichlich
vorzügliches  Ol.  Diese  beiden  Baumarten  sind
durchaus  nicht  nur  als  veldkostliefernd  vom  Buschmannsstandpunkte
  aus  von  Interesse;  sie  werden
vielleicht  die  Zukunft  mancher  Farm  im  Nordosten
  beeinflussen,  denn  ihre  Menge  und  die
Qualität  des  Oles  könnten  eine  kleine  Olindustrie
hervorrufen.

In  Neitsas  hatte  ich  Gelegenheit,  einem
Termitenschwärmen  und  Termitenfang  zuzusehen.
Am  Fuße  jedes  Termitenhügels  hatten  die  Buschleute
  ein  eimergroßes  Loch  mit  senkrechten  Wänden
gebuddelt,  über  welchem  eine  brennende  Fackel
befestigt  wurde.  Die  geflügelten,  aus  vielen  Ausgängen
  des  Hügels  hervorkommenden  Tiere  füllten
das  Loch  in  einigen  Minuten.  Der  Inhalt  wurde
in  einen  Sack  entleert;  das  Loch  füllte  sich  dann
noch  ein=  bis  zweimal.  Ein  und  derselbe  Buschmann
  bediente  mehrere  Hügel,  indem  er  von
einem  zum  anderen  lief  und  die  vollgewordenen
Löcher  leerte.  Die  Termiten  enthalten  ein  farbloses
  Ol  von  gutem  Geschmack,  das  durch  schwaches
Pressen  sehr  leicht  gewonnen  werden  könnte.
Würde  ein  Farmer,  der  eine  starke  Buschmannswerft
  hat,  zum  Zwecke  der  industriellen  Verwertung
  der  Termiten  das  Einsammeln  richtig
organisieren,  so  könnte  er  in  einer  Nacht  leicht
50  bis  100  Zentner  Termiten  sammeln,  die  10
bis  20  Zentner  Ol  enthalten.  Leider  bietet  sich
die  Gelegenheit  zum  Fange  aber  nur  an  einem
oder  zwei  Abenden  im  Jahre.  JIch  zerrieb  eine
Termite  auf  Papier  und  erzeugte  dadurch  einen
6  bis  8  qdem  großen  Olfleck.

Am  19.  Dezember  reiste  ich  von  Neitsas  über
Aitsas,  wobei  man  die  letzte  Düne  passiert,  und
Begus  nach  Guntsas  weiter.  Der  Wald  ist
auf  dieser  Strecke  meist  ziemlich  dicht  und  besteht
hauptsächlich  aus  Tamboti,  papierrindigen  Commiphoren,
  sehr  vielen  Selerocaryen.  Drei  Termitenhügel
  an  dieser  Strecke  sand  ich  bewachsen  mit
einem  echten  Gossipium  (Baumwolle),  die  hier
wirklich  den  Eindruck  einer  autochthonen  Pflanze
machte.  Ich  sammelte  etwas  Samen  davon,  der
in  meiner  Forststation  bereits  ausgesät  und
hoffentlich  keimfähig  ist.  Der  Stapel  ist  übrigens

 

so  gering,  nämlich  nur  1,5  cm  lang,  daß  an  eine
Nutzbarmachung  dieser  Pflanze  nicht  zu  denken
ist.  Immerhin  würde  aber  vielleicht  Kulturbaumwolle
  auf  den  schönen  Flächen  dieser  Parklandschaft
  gut  gedeihen,  obwohl  ich  mich  in  dieser
Hinsicht  übertriebenen  Hoffnungen  nicht  hingebe.
Denn  obwohl  zur  Zeit  meiner  Reise  die  ganze
Landschaft  durch  die  täglichen  Güsse  gut  durchtränkt
  war  und  mehr  Wasser  kaum  noch  hätte
aufnehmen  können,  so  genügen  doch  die  durchschnittlich
  nicht  mehr  als  500  mm  keineswegs  für
ein  üppiges  Gedeihen  der  Baumwolle.  Sicher
aber  wird  in  den  meisten  Jahren  Erdnußkultur
im  großen  ohne  Bewässerung  rentabel  sein.

Nach  Ansicht  der  meisten  Farmer  des  Hereround
  Namalandes  kann  die  Viehzucht  im  Norden
und  Nordosten  nicht  prosperieren;  die  Leute  don
oben  sind  jedoch  entgegengesetzter  Ansicht,  besonders
  diejenigen,  die  Sandfeldweide  haben.  Alle
behaupten  einmütig,  als  Viehzüchter  nie  mit  einer
Farm  im  Herero=  oder  Namalande  tauschen  zu
wollen.  Soviel  ist  mir  als  Laien  auf  diesem
Gebiete  klar:  eine  Farm  im  Norden  kann  in  den
meisten  Jahren  dank  der  großen  Regenwassermengen
  bis  in  ihre  entlegensten  Winkel  hinein
ausgenutzt  werden,  dem  Mangel  an  Brakstellen
kann  leicht  und  mit  geringen  Kosten  aus  den
Salzvorräten  der  Etoschapfanne  abgeholfen  werden.
Mag  indessen  recht  haben,  wer  will;  die  Zukunft
des  ganzen  Nordostens  liegt  weniger  auf  dem
Gebiete  der  Viehzucht,  als  auf  dem  des  Ackerbaues.
  Schon  in  den  allernächsten  Jahren  wird
hier  sicherlich  mit  menschen=  und  zeitsparenden
Maschinen  gearbeitet  werden.

Das  Farmhaus  von  Guntsas  lag  bei  meiner
Ankunft  mitten  in  einem  vielverzweigten  See  und
machte  einen  recht  verkommenen  Eindruck.  Viel
ist  dort  nicht  geleistet.  Die  Weiterfahrt  nach
Auns  wurde  durch  beständigen  starken  Regen
und  viele  Durchschlagstellen  sehr  erschwert.  In
Auns  (v.  Spiegel  der  Altere)  war  recht  tüchtig
gearbeitet  worden.  Hier  sah  ich  zum  ersten  Male
außer  25  ha  Maisfeld  ein  Stück  Tabak,  sehr
ungleichmäßig  hoch,  da  viele  Pflanzen,  ballenlos
gepflanzt,  ausgegangen  und  durch  Nachpflanzen
ersetzt  worden  waren.  Von  der  eminent  vorteilhaften
  Methode,  den  Tabak  in  Büchsen  oder
J.  Schmidtschen  Kartontöpfen  einzeln  zu  zieben
und  dann  mit  Ballen  anzupflanzen,  wußte  man
hier  noch  nichts,  doch  fand  ich  sofort  vollstes
Verständnis  dafür.
        <pb n="865" />
        W  787  20

Während  meiner  Anwesenheit  in  Auns  gingen
derartige  Regenmengen  nieder,  daß  ich  der  Mahnung
  Spiegels,  wir  möchten  nicht  nach  Choantsas,
  Tsinsabis  und  Onamutoni  weiterfahren,
wenn  wir  nicht  im  Durchschlag  stecken  bleiben
wollten,  Gehör  schenkte  und  umkehrte,  nachdem
ich  noch  einen  3  km  von  Auns  entfernten  Affenbrotbaum
  (Adansonia  digitata)  von  15  m  Umfang
an  der  Basis  photographiert  hatte.-Dieser  Affenbrotbaum
  ist  neben  dem  etwas  kleineren  Exemplar
in  Wackies  bei  Guntsas  (Farmer  Buchheim)
der  südlichste  des  Landes.  Früchte  sollen  beide
Bäume  noch  nicht  getragen  haben,  doch  fand  ich
am  Boden  Reste  abgefallener  Blüten.  Der  gigantische
  Baum  erhebt  sich  aus  einem  aus  Commiphora,
  Combretum  apiculatum,  Croton  Sclerocaryen
  Tamboti  bestehenden  Walde,  dessen  Boden
mit  Kalkbrocken  dicht  besät  ist.  Der  Farmer
Friedrich,  5  km  von  Auns  entfernt,  wurde  noch
besucht,  aber  auch  dieser  riet  mir  sehr  von  der
Weiterreise  ab.  So  kehrte  ich  denn  auf  dem
Wege  über  Goabis,  Kajas,  Aritsaub,  Aris,
Aukus  und  Kreyfontein  wieder  nach  Grootfontein
  zurück.

Die  ganze  Strecke  von  Grootfontein  über
Bubus  und  Okanakasewa  bis  Otjituo  ist,
abgesehen  von  dem  schönen  Hyphaenepalmenhain,
sehr  arm  an  wertvollem  Baumbestand;  nur  auf
einer  etwa  15  km  langen  Strecke  diesseits  und
jenseits  Okanakasewa  fand  ich  im  tiefen  Dünensande
  die  forstwirtschaftlich  wertvolle  Burkea
africana  und  den  Omupanda.

—  4
#

Die  Holzverhältnisse  in  Otjituo  sowie  die
der  sanft  aus  dem  Omuramba  steigenden  Hänge
sind  schlecht,  trotzdem  der  Boden  jener  Gegend
meist  Dünenboden  ist.  Terminalia  sericea  bildet
hier  ein  nur  1,5  m  hohes,  viele  Quadratkilometer
große  Flächen  bedeckendes  Gestrüpp.  Ein  hübscher

 

 

Burkea  africana-Bestand  befindet  sich  am  Wege
von  Otjituo  nach  Okatjiru.  Deckert,  Farmer
in  Okatjiru,  ist  Stellmacher  und  hat  über  die
meisten  der  bei  ihm  vorkommenden  Hölzer  ein
Urteil.  Am  meisten  schätzt  er  Burkea  africana,
aus  denen  er  Bretter  sägt,  die  eine  sehr  schöne
Politur  annehmen.  Er  hat  Fensterrahmen,  Türen,
Tische,  Stühle,  seinen  Dachstuhl  sowie  seine  sauber
gearbeitete  Hobelbank  aus  diesem  Holz  hergestellt
und  wollte  demnächst  daran  gehen,  einen  ganzen
Ochsenwagen  daraus  zu  bauen,  mit  Ausnahme
der  Speichen,  die  er  aus  dem  Ohama  (Terminalia
porphyrocarpa)  oder  aus  Omupandaholz  fertigt.
Es  ist  m.  E.  sehr  zu  begrüßen,  wenn  ein  Handwerker
  für  das  Holz  eines  Baumes,  der  eine  sehr
weite  Verbreitung  im  Nordosten  hat,  eine  so  verschiedenartige
  Verwendung  findet.  Deckert  beabsichtigt,
  den  Wert  seiner  Farm  durch  Besäen  von
2  ha  Land  mit  Burkea  zu  vermehren.  Er  sagte
mir  auf  Befragen,  daß  er  den  Kubikmeter  Burkeabretter
  für  400  nach  Grootfontein  liefern
könne;  indessen  würde  er  den  Preis,  sobald  er
eine  mechanische  Säge  aufsgestellt  habe,  sofort  auf
die  Hälfte  reduzieren  können.

—  —

Wie  überall  auf  meiner  Reise,  konnte  ich  auch
in  Okatjiru  konstatieren,  daß  Burkea  africana,
Omubanda,  Terminalia  porphyrocarpa  einen
sehr  starken  Stockanschlag  machen,  sobald  die
Bäume  gefällt  werden.  Ich  hätte  die  Reise  gern
weiter  ausgedehnt,  besonders  das  Kaukaufeld,
Tsinsabis,  Tschilsib  und  die  Nordseite  der
Etoschapfanne  forstfloristisch  erforscht.  Doch
waren  die  Wegeverhältnisse  und  die  Witterung
derart,  daß  sich  dies  von  selbst  verbot.

Das  von  mir  verwaltete  Landesherbarium
wurde  durch  die  Reise  von  600  auf  1100  Nummern
  gebracht.  Auch  meine  Kenntnis  der  Veldkost,
besonders  derjenigen  der  Buschleute,  hat  eine  bedeutende
  Erweiterung  erfahren.
        <pb n="866" />
        C  788  20
Kußenhandel  der  Ost-Karolinen
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“
Dagegen  ,
Gewrzspgksphl  Gesamteinfuhr  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  "  1907
Menge  WertMengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Vert
kg  M.  k  kg  1  ka  .
a.  Einfuhr:
I.  1.  Körner=  und  Hülsenfrüchte,  Obst  s
und  Südfrüchte,  Mehl  und  Back-  I  !
waren.  ·......911652896014252147989—I——51356190-.)9
2.  Koloniale  Verzehrungegegen-  s  «
stände,  wie  Kaffee,  Tee,  Kakao
und  Schokolade,  Zucker.  ..  9026  6041  6849  5  569  2  177  472.0
3.  Gewürze,  Materialwaren  aller  I
Art.  ..  2183  5  660  454  6244  1  5  06  —
4.  Tabak  und  Tabakfabrikate  2  566  7  652  8  679  21  180  —  —  6  113  13  523
5.  Alkoholhaltige  Getränke  aller  Art  l  15  096  12  765  9047  10  432  6  049  233—  –
6.  Fruchtsäfte,  Mineralwasser  und  #
sonstige  nicht  altoholhaltige  Ge  :
tränke,  Eis  1  032  1  095  768  678  264  41—  —
7.  Bau-  und  W  Seeinhol  l
Holzkohle  .  22  872  9947/|267  228  42  30  V—  435  32  307
8.  Lebendes  Viee  tiück  —  259  183  1  70q—  —  183  1520
9.  Fleisch,  Fische  und  tierijche  Produkte
  aller  Art  17  559  23  9823624  206  987  —  —  6065  3  000
10.  Lebende  Pflanzen  Stück  30  81  —  —  30  8  —  —
Summe  1  —  96371—  157  542  —  82660  —  69434
II.  1.  Erden  und  Steine  —  —  6106  6808  6  406  686
2.  Salz.  2  747  134  ö  715  816  —  —  2  068  382
3.  Steinkohlen,  Braunkohlen,  Brikette680  720  26  80  360  648.  12  526  320  072  14  2744—  —
4.  Teer,  Pech,  Asphalltt  12  116  1  752  2  178,  969  9938  783.  —  —
5.  Petroleum  u.  sonftige  Mineralöle  j  7  905  2  0611  56  524,  142644  —.  48619  12203
Summe  II  —  3107  —  292611—  15  05rr  —  1321
III.  1.  Lichte,  Kerzen,  Seifen  und  andere  1  l  I
Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  I
Olen  7769  6487  16  491  12380—  —8728  5283
2.  Drogen,  Ipothekerwaren,  Farb-  s
waren  und  sonstige  chemische  Er-  ·
zeugnisse  .  1()502j1147-I  5  470  7  658  5  0982  3816  —  –
3.  Garne  und  Gewebe  aller  Art  18  063.  41  978817380  37729  673  124199  —  —
4.  Bekleidungsgegenstände,  Posamentier=
  u.  Putzwaren,  Schirme  usw.  23417%  8853  1  816  13  595  531  —  –  4712
5.  Leder,  Lederwaren,  Kürschnerwaren.
  ..:....  111  562  202  1  169  —  —  91  607
6.  Waren  aus  Gummi,  Kaurschul  "
und  Guttapercha  18  182  102  7944  —  —  84  612
7.  Boote  ..  —  51  2350  14161  —  —  12350  1365
8.  Sonstige  Gegenstäude  aus  Holz,  "
sowie  Flecht=  und  Schnitzwaren  #  E
allcrArt  14097  7476  5306  11177  8791  —  —  3701
9.  Papier=  und  Pappwaren,  litera=  "
rische  und  Kunstgegenstände  1434  2692  1  655  4234—  —  221  1514
10.  Stein-,  Glas=  und  Tonwaren  1  192  1  981  6928  2094  —  —  5736  113
11.  Metalle  und  Metallwaren.  19  928  3  855  55  408  37  191  –  —  585  480  33  336
12.  Justrumente,  Maschinen,  Fahr-  «
zeuge  und  Transportmittel  1071  28251  4132  53424—  3061  2  417
13.  Schußwaffen  9410  38481  —  —  910  3  818—  —-14.»-omnge«780nen.
  .  —  —  —  25  —  —  25
15.  Schießbedarf  und  Eprengstef  .  —  —  126  157  —  —  126  157
16.  Sonstiges  65  1  379  —  —  65  13799—  —
Summe  I  —  93743  134  96—  13292  —  534512
IV.  Geld  ...  ...  —  i  5000——  8064—  —  —  Zur-I
Einfuhr  1908.  –  226  164  —  —  —  —  —  1106666
-  1907  —  329  830  —  329  830  —  —  —  —
nZunahme  —,  Abnahme  —  —  103666  —  —  —  —  —  1088#8

 

 

 

 

*  Zurück  zuführen  in  der  Hauptsache  auf  den  Minderbedarf  an  Baumaterialien  nach  Vollendung  der  Bauten  und
        <pb n="867" />
        im  Kalenderjahre  1908.
1908,  Nr.  16,  S.  806  ff.)

Herkunftdländer:  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutschland  England  Australien  und  die  Asien  Amerita  Übrige  Länder
Südsee-Inseln  "

Menge  Werti  Menge  Wert  Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ke  1  kg  M  kg  %  kg  M  kg  M  kg  M.
a.  Einfuhr:

1563  2570  66  6336  11  12269  51967  12  535399  148811—
2  807  2  803  204  113  4020  19811995  944  —  —  —  —
2046  530  89  1622%  —  —  24  19  —  24  99
12  1248  UuncH  —  825  19s11  460  1  895%  298  —  —
9000  8428  27  81  —  —  5664  3575  —  4055  681
l  l
412  92200  500  128  120  381  —  —  —  —
—  —  —  2222  p’826  660  1211—  —  —
—  —  —  —  2591  —  —  —  —  —  —
3552  6  909—  —  3293  5129  1896  2000%  18  9ä1  l-—i—
  —.—  30  8  —  —  —  —;—
——  282(367·—-·6-39—331531—  21136—  1.4022—;780
—  —  —  —  2  188  310  259  12411L  —  —  l  —
—  —  —  —-  680  720  26800  —  —  —  —  —  —
736  216  —  4  700  6605%80  "51  —  —
60  155(U  —  5073  1  260  7861  —  —  —  —
—  201  —  —  —  29  0251  —  1  761  —  —-39794608—
  —  3266  15741634  305UU  —  —  —
8  692  699  —  615  25211  11955  196601  —  —  —-1386425287310518919

  348  1  800  270  27194„„  3255  —J
s899  3021  #  —  404  50%  4394  83
109  533  —  —  —  —  2  29  —  —  —

18  18  —.  —  —  —  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  «  —  —  51  —  —  —  —
s  i
l
30090  4627  —  —  974  ron  10214  214881  —  —  —  —
«  .  l  i
993E2181——s—  3567453  85  —58-—j—  ———
863  17211  —  —  56  82  273  17581  —  —-14
  885  280  —  2  898  1  7792126  1460  19  336  —  —
#tr24446  blul  —  281  391  181  881-  —  —  —
—  —  —  —  940  88481  —  —  —  —  —  —
A#„
—  235  10,4444—  29  152  36  s80921!  —  —  —  —
—  52  122  —  8  919  —  13  895  —  11378  —  4434  —  —
—  —  —  —  —  30001  —  —  —  —  —  —
—  860649  —  95581  —  ###  —  N270  –  18  45%  —  780
—  1111261  —  —  —  113  49  —  720835  332100  —.  —
—  504FP5  34008  347  JT  14  —  sv

auf  das  Vorhandensein  reichlicher  Vorräte  von  Hülsenfrüchten,  Tabak  und  Fleischwaren  bei  der  Jaluit

 

 

 

 

 

 

Gesellschaft.
        <pb n="868" />
        W  790  e

 

 

 

—  —  —  —  —  —  8  —

 

 

 

 

 

 

 

 

BGes  Wi  Dagegen  «
Gesamtausfuhr  Gesamtauofuhr  Zunahme  Abnahme
.  1908  ..-Benennung
  der  Waren  l  1907
Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  M  kg  %  kg  .  kg  .M
b.  Ausfuhr.
1.  Kopra  431  739  85  417B96  210  79248385  199  6169  —  —
2.  Steinnüsse  .....  18!  89634  825—.—9616817
3.0olz...........  —  —-  —  —  —  —  —  —
4.  Trepang  ........  —  —  —  —  —  —  —  —
5.  Schildpatt...  .  .  .  .  ....  118.  2299  154  2539  –  —  36240
6.  Muscheln  ........  558  220  178  182  80  381  —  —
7.  Gell.  —  5  195  —  2511  —  —  —  19651
8.  Verschiedenes.  -  2452  4857  1619  3352  833  1505  —
Ausfuhr  1908  .....—  98296  —k111292——·7712  »zum--1907........—
  111292  —i111292—  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  12  9966  —  —  —  —  —12659#
Einfuhr  1908  226  164232983|  lsch
Ausfuhr  1808.  .  .  .  ..  —  98296  —  111292  —  —  —  1299
Gesamthandel  1908  —  324  460  —  441  122  —.  —  —  —
Gesamthandel  19807  .  .  .  .  ..  —  441  122  —  441  122  —  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  .  .  .  .  —  116  662  —  —  —  —  —  J116662

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

 

 

 

Die  Geldausfuhr  betrug  gegen  das  Vorjahr  rund  20  000  .  weniger.

Deutsch-Ostafrikonische  Gesellschaft.“)

Die  Abrechnung  für  das  Geschäftsjahr  1908
weist  einen  Überschuß  von  526  510,97  auf,
wodurch  wir  wiederum  in  der  Lage  sind,  bei  genügenden
  Abschreibungen  eine  Dividende  von
5  v.  H.  auf  die  Vorzugs=  und  Stammanteile  zum
Vorschlag  zu  bringen.

Da  nunmehr  auch  die  Stammanteile  drei  Jahre
hintereinander  5  v.  H.  Dividende  erhalten  haben,
erlöschen  nach  §  8  der  Statuten  die  Vorrechte  der
Vorzugsanteile.  Sämtliche  Anteile  sind  fortan
gleichberechtigt  und  ergeben  sich  daraus  Anderungen
der  Statuten,  die  wir  der  Hauptversammlung  zur
Beschlußfassung  vorlegen  werden.

Handelsbericht.

Wir  können  auf  das  Jahr  1908  mit  Befriedigung
  zurückblicken.  Trotz  der  auch  in  Ostafrika
noch  nicht  überwundenen  Depression  wurden  zufriedenstellende
  Resultate  erzielt,  so  daß  die  Generalvertretung
  in  Ostafrika  mit  einem  Gewinn  von
294  802,13  “  abschließen  konnte.

Die  Warenlager  sind  vorsichtig  ausgenommen,
für  zweifelhafte  Außenstände  sind  50  192  Rup.
dem  Delkredere-Konto  in  Ostafrika  zugeführt,  wodurch
  das  Debitoren-Konto  eine  genügende  Sicherstellung
  erhält.

*)  Aus  dem  Geschäftobericht  über  das  Jahr  1908.

 

Das  Produktengeschäft  hat  sich  in  der  zweiten
Hälfte  des  Geschäftsjahres  wieder  gehoben,  und
vor  allem  zeigten  Kautschukpreise  eine  erfreuliche
Steigerung.  Bei  der  zunehmenden  Entwicklung
der  Kolonie  nehmen  die  Geschäfte  an  Umfang
ständig  zu;  dadurch  ist  das  von  uns  in  Ostafrika
engagierte  Kapital  wieder  um  etwa  200  000  ./7
gestiegen.  Von  Interesse  dürfte  es  sein,  zu  erwähnen,
  daß  wir  an  der  Küste  allein  an  Zöllen
über  500  000  „  zahlten.

Die  Verhältnisse  auf  Madagaskar  waren  auch
im  Geschäftsjahr  noch  nicht  befriedigend.  Wir
konnten  unsere  Außenstände  und  Warenbestände
beträchtlich  verringern,  so  daß  der  Saldo  dieser
Niederlassung  um  400  000  7“  zurückging.  Madagaskar
  hat  einen  Überschuß  über  die  vierprozentige
Verzinsung  nicht  ergeben;  wir  dürfen  aber  hoffen,
daß  nach  Uberwindung  der  schwierigen  Verhältnisse
der  letzten  Jahre,  auch  unsere  dortigen  Niederlassungen
  wieder  bessere  Resultate  zeitigen  werden.
Trotzdem  werden  wir  bemüht  bleiben,  unsere
Engagements  auf  Madagaskar  weiter  zu  verringern.

Unser  Effektenbestand  setzt  sich  aus  mündelsicheren
  Papieren  zusammen.  Es  befinden  sich
darunter  1  088  000  .““  unserer  eigenen  Schuldverschreibungen.


An  fremden  Unternehmen  haben  wir  uns  im
abgelaufenen  Jahr  an  der  „Deutschen  Holz-Gesellschaft
  für  Ostafrika"  und  dem  „Usambara-Magazin“
        <pb n="869" />
        Von  der  Gesamt-  —
ausfuhr  entfallen

auf  rt  detn8  Deuts  chland

England

791

b

—  ——  —  e  —  —  —

Länder  der  Bestimmung  der  Waren:

usateen  und  die
üdsee-Inseln

Asien  *i

 

Amerika  Übrige  Länder

Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert

 

 

 

 

 

kte  4  kg  I  --  kg  F%FN  -  ke  %  kg  Mt.  #2#sg  4
b.  Ausfuhr:
—  130  14320  S5214  1  300  20341  —  —
—  18  81  —  —  —  —  —  —
—  79  Ums-—-  9  883
—  500  220  ,  —  —
2  970  —  —  20  2525  —  —
—  2  1522  185  —  —  —
—  2  9900  91715  —  2  9700  3611  —  —  —
12  203  92  263  —  —  12263  162851  —  481  —  —
9293  90  152  49293  —  1267  —  181
—  0  619  955058½  79151  372700  —  1  406  —  780
—  —  917151  —  —  2970)  36111  —
29070  —  1725564  95581  —  82  121  10881  —  18  456  —  750
—  —  1933801  —  —  .1225  72)  883200  336914
—  —  21  0218  33OiÖM  153511

 

 

 

in  Tanga  neu  beteiligt.  Die  Hauptaufgabe  der
„Holz-Gesellschaft“  besteht  in  der  Ausnutzung  der
reichen  Wälder  Ostusambaras.  Die  von  der  Gesellschaft
  übernommene,  von  der  Station  Tengeni
der  Usambarabahn  abzweigende  Bahn  zum  Sigital
wird  zur  Zeit  ausgebaut.  Außer  der  Lieferung
von  Holz  für  den  Verbrauch  innerhalb  der  Kolonien
  soll  besonders  der  Export  nach  Deutschland
gefördert  werden.  Wenn  auch  die  Einführung
neuer  Hölzer  stets  mit  Schwierigkeiten  verbunden
ist,  so  darf  man  doch  die  Hoffnung  hegen,  daß
das  Mwuleholz  als  brauchbarer  Ersatz  für  Teakholz
  sich  mit  der  Zeit  einen  guten  Markt  erobern
wird.  Das  „Usambara-Magazin“,  als  Platzgeschäft
in  Tanga,  hat  seine  Tätigkeit  am  1.  Januar  1909
begonnen.

Die  Deutsch-Ostafrikanische  Bank  hat  sich  weiter
gut  entwidelt  und  für  das  Jahr  1908  eine  Dividende
  von  8¾  v.  H.  verteilt.  Die  auf  unsere
Beteiligung  entfallende  Summe  wird  dem  Jahre
1909  zugute  kommen.  Im  Betriebsjahr  wurden
weitere  25  v.  H.  auf  das  Kapital  einbezahlt.

Die  Hauptposten  bei  dem  Zugang  auf  Beteiligungskonto
  sind  200  000  /  für  oben  angeführte
Neubeteiligungen  und  350  000  M  Einzahlung
auf  die  Bank-Anteile.

Pflanzungen.

Auch  im  Jahre  1908  waren  die  Arbeiterverhältnisse
  zufriedenstellend.  Üüber  Arbeitermangel
war  nicht  zu  klagen,  wenn  freilich  auch  die  An- 



 

 

 

 

werbekosten  im  Innern  große  Beträge  verschlangen.
Eine  Arbeiter-Anwerbegesellschaft  hat  sich  inzwischen
gebildet,  die  bestrebt  sein  wird,  bei  eintretendem
Arbeitermangel  den  Pflanzungen  Arbeitskräfte  zuzuführen.
  Im  allgemeinen  war  das  Jahr  1908
für  alle  Pflanzungen  in  Ostafrika  recht  ungünstig.
Der  starke  Preisfall  von  Sisalhanf  bis  auf  540.7
per  Tonne  läßt  nur  noch  beschränkten  Gewinn,
und  nur  bei  ganz  rationellem  Betrieb  und  sparsamer
  Wirtschaft  lassen  sich  bei  einem  derartigen
Preise  auch  für  die  Zukunft  Erfolge  erhoffen.“)
Wir  glauben  bei  dieser  Gelegenheit  vor  Neugründungen
  mit  zu  optimistischen  Unterlagen  warnen
zu  sollen,  da  der  Mißerfolg  solcher  Gründungen
gar  zu  leicht  einen  lähmenden  Einfluß  auf  das
Interesse  für  die  Kolonien  ausüben  kann.

Pflanzung  Union.

Das  Ernteergebnis  1908/09  ist  leider  bedeutend
  hinter  den  Erwartungen  zurückgeblieben.  Es
wurden  nur  1916  Sack  à  80  Pfund  Kaffee  in
Hülsen  geerntet.  Der  Erlös  betrug  60  148  .7.
Es  konnten  daher  im  Geschäftsjahr  die  Unkosten
nicht  gedeckt  werden.  An  kranken  und  zurückgebliebenen
  Kaffeebäumen  mußte  wieder  eine  Anzahl
abgesetzt  werden,  so  daß  sich  der  Bestand  Ende
des  Jahres  auf  etwa  423  000  Kaffeebäume  belief.
Wir  hielten  es  für  angebracht,  infolge  der  schlechten

 

*)  Erfreulicherweise  zogen  die  Preise  in  den  letzten
Tagen  etwas  an  und  wurden  600  .  X  p.  Tonne  bezahlt.
        <pb n="870" />
        W  792  20

Resultate  bei  der  Kaffeekultur  weitere  50  000  /7
zu  Lasten  der  Pflanzung  Union  zurückzustellen.

Die  Entwicklung  von  Longuza  schreitet  gut
fort,  diese  Pflanzung  berechtigt  zu  den  besten
Hoffnungen.  Die  Anzahl  der  Kautschukbäume
beträgt  unverändert  etwa  107  000  Bäume,  ferner
ist  Land  für  weitere  47  000  Bäume  fertig  gerodet.
Damit  wird  das  Programm  dieser  Kautschukpflanzung
  durchgeführt  sein.  Mit  dem  Zapfen
der  älteren  Kautschukbäume  ist  begonnen  worden,
und  wir  können  mit  ziemlicher  Bestimmtheit  darauf
  rechnen,  daß  sich  die  Pflanzung  Longuza  bereits
  in  1909  selbst  unterhalten  wird.  Sollte
die  Kaffee-Ernte  nur  einigermaßen  ausfallen,  so
dürfen  wir  hoffen,  daß  Zuschüsse  für  die  Pflanzung
Union  nicht  mehr  erforderlich  sein  werden.

Die  für  abgestorbene  Kaffeebäume  auf  den
Kaffeepflanzungen  ausgesetzten  etwa  55  000  Kautschukbäume
  entwickeln  sich  zufriedenstellend  weiter.

Pflanzung  Muoa.

Der  Bestand  der  Palmen  hat  sich  um  etwa
5000  Stück  verringert,  die  zum  größten  Teil  der
letztjährigen  großen  Trockenheit  zum  Opfer  gefallen
sind.  Der  Bestand  der  Palmen  beläuft  sich  Ende
des  Jahres  demnach  auf  etwa  150  000  Stück,
wovon  40  000  tragend  sind.

Die  im  Geschäftsjahr  geernteten  Nüsse  waren
infolge  der  Trockenheit  im  Durchschnitt  nur  recht
klein  und  gaben  einen  Erlös  von  16500  Rup.

Die  Anzahl  der  geernteten  Nüsse  beläuft  sich
auf  etwa  750  000  Stück.

Das  in  Aussicht  genommene  Quantum  Hauf
konnten  wir  im  Betriebsjahr  voll  ernten.  Es
kamen  im  ganzen  695  Tonnen  Hanf  zur  Ablieferung,
  die  einen  Reinerlös  von  317.000  ./%
ergaben,  was  noch  einen  Durchschnitt  von  über
1450  1/7  netto  ergibt.  In  dem  verkauften  Quantum
ist  auch  die  Sekundaware  und  Abfall  enthalten.
Der  gute  Durchschnittspreis  wurde  dadurch  erzielt,
daß  wir  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  noch  zu
höheren  Kontraktpreisen  liefern  konnten.

Der  Agavenbestand  beläuft  sich  auf  etwa
2  100  000  Pflanzen,  davon  sind  1.000  000  schnittreisf.
  Wir  hoffen  in  diesem  Jahr  auf  eine  Ernte
von  850  Tonnen.

Da  aber  die  Anschaffung  von  Maschinen  und
Neupflanzungen  nur  in  geringerem  Maße  stattzufinden
  hat,  so  hoffen  wir,  daß  die  Pflanzung  im
neuen  Jahr  einen  Überschuß  liefern  wird.  Wir
stellten  auch  von  dieser  Pflanzung  im  Berichtsjahr
50  000  ¼“  auf  Ernenerungskonto  für  abgeerntete
Pflanzen  zurück.

Pflanzung  Kikogwe.
Leider  ist  das  Resultat  dieser  Pflanzung  im
Berichtsjahr  wenig  günstig  gewesen.  Wir  konnten

 

1008  Tonnen  Hanf  zur  Ablieferung  bringen,  mit
einem  Reinerlös  von  495  905  /74.  Die  Ausgaben
waren  im  Betriebsjahr  besonders  hoch.  Es  wurden
27000  Rup.  für  Anwerbekosten  verausgabt.  Wir
benutzten  das  größere  Angebot  an  Arbeitskräften,
um  die  Pflanzungen  scharf  durchzureinigen  und
größere  Neuanpflanzungen  von  1000000  Agaven
vorzunehmen.  Das  Zwischenpflanzen  junger  Agaven
hat  sich  nicht  bewährt.  Diese  jüngeren  Pflanzen
sind  in  der  Entwicklung  stark  zurückgeblieben  und
gaben  nur  einen  kurzen  Hanf,  der  im  Werte  bedeutend
  geringer  war.  Da  auch  für  Anschaffung
von  Maschinen  27000  ¾  verausgabt  wurden,
so  gab  diese  Pflanzung  im  Betriebsjahr  nur  einen
kleinen  Uberschuß  von  7451  ..  Wir  können
aber  nach  den  großen  Abschreibungen  früherer
Jahre  von  einer  weiteren  Rückstellung  in  diesem
Jahre  absehen,  da  die  Neuanpflanzung  von
1000000  Pflanzen  über  das  Betriebskonto  verbucht
  ist.  Wir  werden  im  laufenden  Jahr  nur
auf  eine  Ernte  von  850  Tonnen  rechnen  dürfen,
da  die  alten  Bestände  zu  Ende  gehen  und  die
Zwischenpflanzungen  weniger  Ertrag,  als  wie
ursprünglich  angenommen,  ergeben  werden.  Die
Neupflanzung  ist  auf  bestem  Boden  angelegt  und
entwickelt  sich  gut.  Da  ein  Zwischenpflanzen  jetzt
nicht  mehr  geschieht,  so  sind  diese  Agaven  auf
Entfernungen  von  2½:1  m,  2¼:1  ¼  m  und
2:  1  m  angepflanzt.  Durch  Anwendung  dieser
verschiedenen  Pflanzweiten  kommen  wir  in  die
Lage,  aus  eigener  Erfahrung  genau  beurteilen  zu
können,  welcher  Pflanzweite  wir  in  Zukunft  den
Vorzug  geben  sollen.

Der  Gesamtbestand  an  Agaven  beläuft  sich
auf  etwa  2  422  000,  wovon  850  000  Stück  schninreif
  sind.  Nach  den  bisherigen  Erfahrungen
werden  wir  nunmehr  jährlich  Neuanpflanzungen
vornehmen  müssen,  da  der  Boden  der  mit  Sisal
bepflanzten  Felder  nach  der  Aberntung  zunächt
wieder  ausruhen  muß.

Die  Versuche  mit  der  Neucorona-Entfaserungsmaschine
  sind  sehr  vorteilhaft  ausgefallen.
Man  darf  annehmen,  daß  nunmehr  eine  wirklich
praktische  und  gut  arbeitende  deutsche  Maschine
gefunden  ist,  die  besonders  eine  große  Ersparnis
an  Arbeitskräften  gewährleistet.  Wir  haben  bereits
zwei  Neucorona-Maschinen  auf  Kikogwe  in  Betrieb.

Pflanzung  Kange.

Im  Betriebsjahr  sind  die  Fabrikgebäude  errichtet.
  Von  nun  an  wird  sich  diese  Pflanzung
auch  selbst  erhalten  müssen;  wir  haben  Anfang
dieses  Jahres  mit  der  Aberntung  begonnen.  Da
sich  auf  Kikogwe  gezeigt  hat,  daß  das  Zwischenpflanzen
  nicht  möglich  ist,  haben  wir  jetzt  bei
Beginn  der  Ernte  50  ha  mit  jungen  Agaven  bepflanzen
  lassen.  Die  alten  525  000  Agaven  stehen
        <pb n="871" />
        W  V793  20

gut,  ebenso  die  Kautschukbäume.  Die  Pflanzung
hat  eine  Neucorona-Entfaserungsmaschine  erhalten,
die  im  Juni  in  Betrieb  kommen  wird.

Die  Gesellschaft  erzielte  im  Jahre  1908  einen
Rohgewinn  von  813  990  /4,  wovon  23  700  ./7
Vortrag  aus  1907,  294  802  Gewinn  der
Generalvertretung  Daressalam,  2713.  KxUÜberschuß
der  Niederlassung  Nossibe-Majunga,  7452  /“  Betriebsgewinn
  in  Kikogwe,  27514.  Gewinn  aus
Effekten,  290  513  X  Zinsen  und  Agio,  135  400./4
Provisioneneinnahmen,  10  883  .“  auf  Gewinn
aus  Landverkäufen  und  21013  auf  Gewinn
aus  diversen  Beteiligungen  entfallen.  Letzterer
Gewinn  ergab  sich,  nachdem  29  374./  von  den
Beteiligungen  abgeschrieben  sind.  Von  dem  oben
erwähnten  Rohgewinn  sind  zu  kürzen:  Verwaltungskosten
  95  438./4,  Betriebsverlust  der  Anlage
Union  (nach  50  000  Abschreibungen  und  Rückstellungen)
  102  037  /¼,  Betriebsverlust  der  Anlage
Muoa  (nach  50  000  .“  Abschreibungen  und  Rückstellungen)
  50  003  ..  Extraabschreibungen  auf
Immobilien  in  Ostafrika  40  000  —,  so  daß
526  510  ./  Reingewinn  verbleiben,  der,  wie
folgt,  verwendet  worden  ist:  Ordentliche  Rücklage
50  281  ¼,  Delkredererücklage  100  O000  ¼“,  zum
Pensions=  usw.  Fonds  10  000  .,  5  v.  H.  Dividende
  auf  3000  000  Vorzugsanteile  —
150  000  .,  5  v.  H.  Dividende  auf  3721000./
Stammanteile  —=  186  050  J/“,  Tantieme  des  Aufsichtsrats
  4369  “  und  Vortrag  auf  1909
25  810  7.

Aus  den  Aktiven  der  Bilanz  per  31.  Dezember
  1908  heben  wir  hervor:  Kasse  138  991  .7“,
Effekten  1  206  597  .¾¼,  Konto  des  Vertrages  mit
der  Regierung  10  425  500  .,  verschiedene  Beteiligungen
  1290  918  ,  Häuser  in  Ostafrika
und  Madagaskar  180  0O000  ¼,  Pflanzungen
1  474  823  ,  Konto  der  Generalvertretung  in
Daressalam  5  318918  .“,  Konto  der  Niederlassung
  Nossibe-Majunga  863  298  /,  diverse
Debitoren  1  129  968  ..

Unter  den  Passiven  finden  wir  neben  dem
Kapital  von  zusammen  6  721.000  verschiedene
Rücklagen  in  Höhe  von  zusammen  1  380  466.7,
ferner  diverse  Kreditoren  854  543  ./¼%,  Schuldverschreibungen
  10  425  500  .77,  Dispositionsfonds
1  736  431  .X,  Pensions=  und  Unterstützungsfonds
10  000  “  und  Pflanzungs-Erneuerungsfonds
100  000  .7.

Ostafrihanische  Eisenbahngeselisschaft.)

Das  Jahr  1908  ist  für  die  Verkehrsentwicklung
Deutsch-Ostafrikas  günstig  gewesen  und  hat  unseren

*)  Aus  dem  5.  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  190|8.

 

Erwartungen  in  dieser  Hinsicht  recht  gegeben.
Mit  dem  Weiterbau  nach  Tabora  haben  wir
neue  Aufgaben  übernommen,  die  das  Wirkungsfeld
  unserer  Gesellschaft  bedeutend  erweitern.
Dadurch,  daß  der  ostafrikanische  Landesfiskus  unser
Hauptgesellschafter  geworden  ist,  sind  wir  in  noch
engere  Beziehungen  zum  Reiche  und  zur  Kolonialverwaltung
  getreten,  ohne  unsere  Selbständigkeit
als  Privatgesellschaft  verloren  zu  haben.  Die  sich
daraus  ergebenden  Vorteile  kommen  auch  unseren
privaten  Anteilseignern  zugute.  Die  für  den
Weiterbau  notwendigen  Mittel  erhalten  wir  darlehnsweise
  vom  Reiche  zu  angemessenen  Bedingungen.


Die  neue  Strecke  wird  mit  Rücksicht  auf  den
zu  erwartenden  größeren  Verkehr  mit  stärkerem
Oberbau  und  schwereren  Betriebsmitteln  ausgerüstet,
  und  die  alte  Strecke  wird  ihr  in  allmählicher
  Verstärkung  entsprechend  angepaßt.  Bis
jetzt  haben  sich  die  vorhandenen  Anlagen  trotz
der  gesteigerten  Inanspruchnahme  durch  den  Baubetrieb
  gut  bewährt.  .

Die  große  Regenzeit  (April-Mai)  hat  dem
Oberbau  keinen  großen  Schaden  zugefügt.  Nur
durch  das  Setzen  der  Dämme  sind  uns  für  die
Unterhaltung  der  Strecke  größere  Kosten  erwachsen.
Im  Hinblick  auf  die  Weiterführung  unserer  Bahn
mußten  ferner  die  Werkstätte  zu  Daressalam,
der  Lokomotivschuppen  in  Ngerengere  und  das
Stationsgebäude  in  Morogoro  vergrößert  werden.

Die  Fahrzeuge  mußten  wegen  der  Beförderung
der  umfangreichen  Materialien  für  den  Neubau
im  Betriebsjahre  um  4  Lokomotiven,  40  Niederbordwagen
  und  2  Motor-Dräsinen  vermehrt  werden,
deren  Anschaffungskosten  zu  Lasten  der  Neubau-Rechnung
  gegangen  sind.  Weiterhin  sind  in  Bestellung
  gegeben:  14  Lokomotiven  mit  38  t  Dienstgewicht,
  6  Wasserwagen  und  3  Wasserbehälter,
6  Personenwagen,  2  Gepäckwagen,  6  gedeckte
Güterwagen,  10  offene  Hochbordwagen,  20  offene
Mittelbordwagen,  40  Niederbordwagen,  4  Dräsinen,
8  Bahnmeisterwagen,  die  sämtlich  bis  spätestens
Ende  Juni  d.  IJs.  geliefert  werden  sollen.

Zur  Aufstapelung  der  ankommenden  Baugüter
wurde  am  Hafen  von  Daressalam  ein  Teil  des
Krieks  aufgeschüttet  und  mit  Aufstellungsgleisen
belegt.

Die  auf  den  30.  Juni  1908  abgeschlossene
Baurechnung  schließt  mit  17  602  956,45  .7
ab,  so  daß  sich  das  Kilometer  der  209  km  langen
Strecke  im  Durchschnitt  auf  rund  84  225  7  stellt.
Das  Baukonto  weist  einen  höheren  Betrag  auf,
weil  während  der  Bauzeit  sämtliche  Ausgaben
unserer  Gesellschaft,  auch  die  nicht  mit  der  Eisenbahn
  selbst  zusammenhängenden,  satzungsgemäß
zu  Lasten  des  Baukontos  zu  verbuchen  waren.
Der  Mehrbetrag  setzt  sich  aus  vorhandenen  Werten
        <pb n="872" />
        G  V94  20

zusammen:  unserer  Beteiligung  an  der  Ostafrikanischen
  Gasthausgesellschaft  „Kaiserhof“,  deren
sämtliche  Anteile  wir  übernommen  haben,  unserer
Beteiligung  am  Hafengeschäft,  Aufwendungen  für
unsere  Ländereien  und  Plantagen  und  vorrätigen
Eisenbahnbetriebsmaterialien.

Unser  Stammkapital,  einschließlich  des  zu  Lasten
des  Baukontos  getilgten  Betrages,  ist  danach,  wie
folgt,  verwendet:

Baukonto  ..  .18178915,62«l!

Aufwendungen  für  Landgerechtsame,
  die  nicht  mehr  zu  Lasten
des  Baukontos  gingen

Überschuß  (außerordentlicher
Reservefonds).

17  212,20.

2  803  872,18.

21  000  000,—.“

Die  von  uns  mit  dem  Weiterbau  der  Bahn
betraute  Firma  Philipp  Holzmann  &amp;amp;  Cie.  fing
im  Juni  mit  den  Arbeiten  an.  Ende  Dezember
waren  die  Erdarbeiten  in  vier  Sektionen  im  vollen
Gange,  und  Ende  Juni  d.  Is.  werden  die  Schienen
Kilossa  erreichen.

Die  elektrische  Zentrale  hat  allen  Ansprüchen
  genügt.  Das  Netz  der  Privatanschlüsse
hat  sich  weiter  ausgedehnt;  mehrere  Gebäude  der
Behörden  Daressalams  find  ebenfalls  angeschlossen
worden.  Auch  die  Straßenbeleuchtung  Daressalams
  ist  inzwischen  fertiggestellt  worden.

 

 

Die  Besiedlung  an  der  Bahn  hat  besonderz
im  Morogoro-Bezirk,  am  Ende  unseres  Konzessionsgebietes,
  zugenommen.  Von  unseren
Ländereien  ist  nichts  Nennenswertes  verkauft
worden.

Die  Weiterentwicklung  der  Versuchsfarm
Kifulu  (Kilometer  61  der  Bahn)  ist  normal  gewesen,
  obgleich  die  Trockenheit  abermals  recht
empfindlich  war.  Auf  Kifulu  find  300  ha  in
Kultur,  und  zwar:  176  ha  mit  Gummi,  72  hba
mit  Sisalagaven  (175  000  Pflanzen),  52  ha  mit
Kokospalmen  (5500  Stück).

Auch  die  kleine  Anlage  am  Ruvu  für  Reis
und  Baumwolle,  je  25  ha,  hat  sich  zu  unserer
Zufriedenheit  entwickelt.

Auf  einer  Versuchspflanzung,  die  wir  auf
Kosten  der  Baumwollzentrale  G.  m.  b.  H.,  Berlin,
anlegen,  haben  wir  30  ha  für  Caravonica-Baumwolle
  und  20  ha  für  Kautschuk  vorbereitet.

Außerdem  haben  wir  nach  Möglichkeit  Eingeborenen-Kulturen
  gefördert  und  ägyptische  Baumwolle
  als  Zwischenkultur  angebaut,  so  daß  teilweise
  bereits  Einnahmen  erzielt  werden  konnten.
Die  Caravonica-Baumwolle  berechtigt  nach  dem
Bericht  unseres  Pflanzungsleiters  bisher  zu  guten
Hoffnungen.

Die  Betriebsergebnisse  des  Kalenderjahres
1908  sind  aus  folgender  Zusammenstellung  ersichtlich:


 

 

 

 

 

 

 

 

22„  II.  Gepäck  r
Ver  .  »  ...  —.  4
m“  J.  Personenvertehr  und  Güterverkehr  III.  Tierverkehr  Sume
Anzahl  der  beförderten:  B  1  5*25  *“75  er  dier
bl  er  ber  .  Beförderte  Fahr-  Be  1  nach-–
  —  Einnahme  Menge  räder  EinnahmeZ#  dert  Einnahme  gewicsenen
sit-—  Jus-  bew.  Gürer  und  forderten  Einnadmen
weiße  farbige  1  *  öhn  Stückzahl!
D  gesamt  5%  in  Tonnen  Hunde  %  uckah,  V.
3  9603  38076  42  635  107  252,800  24  158  225  293  106.6901623  E  4041  292.62
—  —  —  TT  ein  Vielfaches  von  der  Frequenz  der  übrigen
Personen-  Geleiltete  Zug-  Baen—  Klassen  bildet.  Auf  das  Kilometer  Bahnlänge
onnen-  Sfahre  s.  ;
tilometern  kilometer  ayreite  kommen  im  Jahr  25  038  Personenkilometer  und
Hio  kilometer,  Züuge  ein  Ertrag  hieraus  von  513,17  .7.
33  090  247402  s  120  %%  I  k«  Mut  13  An  Gepäckfracht  wurde  entrichtet  auf  den
5  233  090  2  471  026  70  6289  307  1035  ide  ·  .  »  s-.
-  obern-«»Dum»ch»ml·2  Kopf  des  beförderten  Reisenden  30,6  Pf.;  der
den  uometer:  Zugstärke:  Ertrag  an  Gepäckfracht  ergibt  für  das  Kilometer
816,  17.8

1  Wagenachsen.

Die  durchschnittliche  Reise  hat  für  die  Person
122,7  km  betragen,  und  jede  Person  hat  durchschnittlich
  2,52  /(.  an  Fahrgeld  entrichtet,  während
für  das  Personenkilometer  2,05  Pf.  vereinnahmt
sind.  Dieser  niedrige  Ertrag  erklärt  sich  aus  dem
bisherigen  niedrigen  Tarifsatze  von  1  Heller  für
das  Personenkilometer  für  die  vierte,  ausschließlich
von  Farbigen  benutzte  Wagenklasse,  deren  Frequenz

 

Bahnlänge  61,41  .J.

Der  Durchschnittsweg  der  beförderten  Tonne
hat  203,6  km  betragen,  auf  das  Kilometer  Bahnlänge
  sind  im  gewöhnlichen  Verkehr  3424,3  Tonnenkilometer
  geleistet,  während  die  Leistung  der  Bautransporte
  bei  einer  durchschnittlichen  Betriebslänge
  von  223  km  7885  Tonnenkilometer  betragen
  hat.

Die  Einnahme  aus  dem  Güterverkehr  hat  sich
hiernach  für  das  Kilometer  Bahnlänge  belaufen
        <pb n="873" />
        W  795  20

auf  921,79  7,  aus  den  Bautransporten  auf
394,25  .  Die  Einnahme  auf  das  Tonnenkilometer
  hat  26,9  Pf.,  bei  den  Bautransporten
dagegen  nur  5  Pf.  betragen.  Für  die  Tonne
Gut  ist  durchschnittlich  vereinnahmt  46,66  .J7.
Im  Viehverkehr  betrug  die  Einnahme  für  das
Stück  Großvieh  6,43  .“,  für  das  Stück  Kleinvieh
1,55  .,  im  ganzen  für  das  Kilometer  Bahnlänge
  17,39  .7

Die  Betriebseinnahmen  in  der  Zeit  vom
1.  Juli  bis  31.  Dezember  1908  beziffern  sich
auf  322  364  J¼,  wozu  3126  Gewinn  aus
dem  Elektrizitätswerke  und  81  204  “  Zinseneinnahmen
  treten.  Anderseits  benötigten  die
Betriebs=  und  Verwaltungsausgaben  310  354  .7.
Der  restliche  Uberschuß  von  96  340  .7  dient  zur
Bildung  eines  Erneuerungsfonds.  Daneben  besitzt
die  Gesellschaft  eine  aus  dem  Überschuß  der  Baurechnung
  herrührende  außerordentliche  Reserve  in
Höhe  von  2  803  872.7.  Diesen  beiden  Reserven
von  zusammen  2  900  212  X  steht  in  der  Bilanz
ein  Bankguthaben  in  gleicher  Höhe  gegenüber.
Außerdem  verzeichnet  die  Bilanz  per  31.  Dezember
  1908  ein  freies  Bankguthaben  von
1  342  170  .“  und  verschiedene  Debitoren  im
Betrage  von  1  255  448  .  Unter  den  Aktiven
erscheinen  ferner  u.  a.  Bahnanlage  Daressalam—
Morogoro  usw.  mit  18  1781915  J,  Bahnbau
Morogoro  —Tabora  mit  6  044  242  ,  Reichsgarantie
  mit  378212  K.  Unter  den  Passiven
befinden  sich  neben  dem  Grundkapital  von
21  000  000  .,  wovon  289  900  .“  bereits  getilgt
  sind,  u.  a.  2  728  760  ¾  Kreditoren  sowie
5  850  000  .X  Reichsdarlehen.

Rilimansaro  Dflanzungs-Gesellschaft.“)

Die  wirtschaftliche  Entwicklung  des  Kilimanjaro-=gebietes
  nahm  im  Jahre  1908  ihren  ununterbrochenen
  Fortgang.  Einige  ungeeignete  Elemente
(Deutsch-Russen)  verließen  zwar  das  Gebiet,  dafür
trafen  aber  wieder  neue  Ansiedler  ein.  Der  Bezirk
Moschi  zählt  gegenwärtig  etwa  800  europäische
Bewohner,  also  (abgesehen  von  Daressalam)  bei
weitem  mehr  als  irgend  ein  anderer  Bezirk  von
Deutsch-Ostafrika.

Die  Verkehrsverhältnisse  haben  sich  im  Laufe
des  Jahres  nicht  wesentlich  gebessert.  Der  Ochsenwagenverkehr
  der  Buren  mit  Mombo,  der  bisherigen
  Endstation  der  deutschen  Eisenbahn,  besteht
  zwar  noch,  doch  stellt  sich  der  Warentransport
  sowohl  wegen  der  längeren  Strecke  und  des
schlechteren  Weges  als  auch  wegen  der  verhältnismäßig
  großen  Verluste  an  Zugvieh  (die  Buren

*)  Aus  dem  Bericht  für  das  3.  Geschäftsjahr  (1908).

 

sollen  in  diesem  Jahre  etwa  200  Ochsen  verloren
haben)  ungleich  teurer  als  über  Voi,  Station  der
englischen  Eisenbahn.  In  nächster  Zeit  werden
sich  voraussichtlich  die  Frachten  verbilligen,  da
der  Grieche  Meimaridis  aus  Kiboscho  den  Verkehr
nach  Voi  durch  ein  Dampflastautomobil  vermitteln
  wird.

Erst  wenn  die  deutsche  Eisenbahn  Same  erreicht
  hat,  ist  Aussicht  vorhanden,  daß  der  Verkehr
vom  Kilimanjaro  über  Tanga  mit  dem  über
Voi—  Mombassa  konkurrieren  kann.

Herr  Unterstaatssekretär  v.  Lindequist  hat
auf  Grund  einer  sehr  eingehenden  Besichtigung
des  Kilimanjarogebietes  und  dessen  Hinterlandes
die  ÜUberzeugung  gewonnen,  daß  die  dortigen,
durch  ein  gutes  Klima  begünstigten  Pflanzungsund
  Weideländereien  sehr  entwicklungsfähig  sind.
Obwohl  er  keine  direkten  Versprechungen  bezüglich
des  Bahnbaues  gemacht  hat,  so  ist  doch  aus  seinen
Außerungen  zu  entnehmen,  daß  er  eine  Bahnverbindung
  dieses  Gebietes  mit  der  Küste  für
durchaus  notwendig  hält  und  unbedingt  befürworten
  wird.  (Die  Strecke  Mombo—Mkumbara
ist  neuerdings  dem  Verkehr  übergeben.)

Über  die  ersten  1000  ha  Pflanzungsland  bei
Kibohöhe  ist  der  Kaufvertrag  mit  dem  Gouvernement
  von  uns  nunmehr  abgeschlossen.  Ferner
ist  kürzlich  mit  den  Urbarmachungsarbeiten  des
Landes  am  Kikafu  begonnen  worden,  und  über
weitere  230  ha  am  Wau  wird  uns  in  nächster
Zeit  der  Pachtvertrag  zugehen.

Auf  mehr  als  2000  ha  Pflanzungsland  haben
wir  nicht  zu  rechnen;  dagegen  erkannte  es  der
Herr  Unterstaatssekretär  als  durchaus  berechtigt
an,  daß  wir  eine  größere  Fläche  Weideland  für
die  Viehzucht  zur  Ergänzung  unseres  Pflanzungsbetriebes
  beanspruchen.

Der  Bezirksamtmann  in  Moschi  will  uns  nun
zunächst  5000  ha  Weideland  und  bei  Bedarf
eine  noch  größere  Fläche  unter  folgenden  Bedingungen
  vorläufig  pachtweise  überlassen:  Verliert
  die  alte  in  Konkurs  befindliche  Kilimanjaro
Handels=  und  Landwirtschaftsgesellschaft  den  Prozeß
gegen  die  Regierung  auf  Herausgabe  der  100  000  ha
bei  Kibohöhe,  dann  bekommen  wir  das  Vorkaufsrecht
  auf  diese  5000  ha.  Gewinnt  dagegen  die
alte  Gesellschaft,  dann  bleiben  die  5000  ha
Eigentum  der  Regierung,  da  uns  in  diesem  Falle
wegen  unseres  Vorkaufsrechtes  auf  die  streitigen
100  000  ha  ungleich  größere  Weideflächen  zur
Verfügung  stehen.

Die  uns  von  der  Regierung  in  Aussicht  gestellten
  Weidestrecken  liegen  im  Westen  des  Kilimanjaro
  am  Olmolog,  zwei  gute  Tagereisen
von  Kibohöhe  entfernt.  Sie  haben  den  Vorteil,
daß  sie,  abgesehen  von  gutem  Grasbestand,  wegen
        <pb n="874" />
        E  796  20

ihrer  Abgelegenheit  von  Verkehrswegen  gegen  die
Einschleppung  von  Viehseuchen  gesichert  sind.  Als
Nachteil  dieser  Weiden  wäre  anzuführen,  daß  die
Massai  aus  dem  benachbarten  englischen  Gebiete
versuchen  werden,  Vieh  zu  stehlen.  Hiergegen
kann  man  sich  jedoch  in  der  Weise  schützen,  daß
man  die  Aufseher  und  einige  Hirten  bewaffnet,
wie  dies  auch  schon  jetzt  geschieht.

Über  den  Stand  der  Kulturen  ist  folgendes
zu  berichten:

Manihot  glaziovii  (Kautschuk).

a)  4  ha  im  Jahre  1906  mit  5000  Bäumen  bepflanzt,
  von  denen  etwa  25  v.  H.  einen  Stammumfang
  von  mehr  als  25  em  (in  Meterhöhe
gemessen)  aufweisen  und  jetzt  zapffähig  sind.
Vorhanden  sind  hiervon  noch  4700  Bäume,

b)  24  ha  aus  dem  Jahre  1906

und  1907;  hochgekommen  sind  8400
c)  84  ha  in  der  Regenzeit  1907

bepflanzt;  hochgekommen  sind  51  400
d)  285,5  ha  in  der  Regenzeit

1908  bepflanzt;  hochgekommen

  sind  101300  =

 

Zus.  397,5  ha  =  165  800  Bäume.

Mit  Rücksicht  darauf,  daß  die  vorwiegend
angewandte  Pflanzweite  3:3  m  für  ältere
Bäume  zu  eng  ist,  stellt  sich  das  Verhältnis
trotz  der  großen  Zahl  ausgegangener  Pflanzen
in  Wirklichkeit  doch  nicht  ungünstig.  Außerdem
sind  an  den  größeren  Fehlstellen  Samen  ausgelegt,
  von  denen  nach  dem  letzten  Regen
Ende  Dezember  eine  erhebliche  Zahl  aufgegangen
  ist.  Allerdings  steht  zu  befürchten,
daß  bei  gänzlichem  Regenmangel  bis  zur
großen  Regenzeit  ein  großer  Teil  davon  wieder
eingehen  wird.

e)  In  den  Saatbeeten  befinden  sich  noch  etwa
25  000  Pflanzen.

t)Es  ist  uns  gelungen,  aus  Bahia  Samen  der
dort  von  dem  deutschen  botanischen  Forschungsreisenden
  Ernst  Ule  entdeckten  neuen  Manihotarten:
  „Manihot  piauhyensis-Ule“  und  „Manihot
  dichotoma-Ule“  zu  erlangen,  während
wir  von  „Manihot  heptaphylla-Ule“  bislang
keinen  Samen  bekommen  konnten.  Bei  diesen
Arten  wird  die  Anzapfung  nicht  am  Stamm,
sondern  unten  am  Wurzelhals  vorgenommen.
Der  Saft  läuft  in  ein  darnnter  gesetztes  Gefäß
und  nicht  am  Stamm  entlang.  Er  wird  also
nicht  verunreinigt.  Für  die  Ansprüche  des
Handels,  der  nur  gut  gereinigten  und  gepreßten
  Kautschuk  will,  bedeutet  dieses  einen
großen  Vorteil  gegenüber  dem  gewöhnlichen
ostafrikanischen  Aanihot  glaziovii.  Auch  soll
der  Ertrag  viel  größer  sein  als  bei  letzterem.

 

Kaffee.

Von  den  27,5  ha  Kaffeebeständen  haben  20  ha,
die  wegen  der  hohen  Lage  der  Felder  nicht  bewässert
  werden  können,  einen  äußerst  dürftigen
Stand.  Mit  den  dort  vorhandenen  4000  bis
5000  Bäumen  sollen  in  der  großen  Regenzei
die  Fehlstellen  auf  den  7,25  ha  unterhalb  des
Wassergrabens  ausgefüllt  werden.  Auf  obigen
20  ha  ist  jetzt  Baumwolle  mit  Manihot  in
Zwischenkultur  gepflanzt.

Die  übrigen  im  vierten  Jahre  stehenden
750  Kaffeebäume  auf  0,25  ha  sind  gedüngt,
mehrfach  bewässert  und  zeigen  daher  ein  gutes
Aussehen  sowie  reichen  Fruchtansatz.

Unterhalb  des  Luzernenfeldes  haben  sich  auf
1,25  ha  2700  Bäumchen  ebenfalls  gut  entwickelt:
auch  die  Pflanzen  auf  5  ha  mit  Mais  in  Zwischenkultur
  haben  sich  wesentlich  erholt.  Unterhalb
des  Wassergrabens  sind  etwa  10  000  Bäumchen
vorhanden.

Angesichts  der  unsicheren  Regenverhältnisse  der
letzten  Jahre  muß  zukünftig  bei  der  Kaffeekultur
unbedingt  die  Möglichkeit  künstlicher  Bewässerung
vorhanden  sein.

Sisal  (Agave  rigida  var.  sisalana).

a)  5500  Stück  2½  jähriger  Pflanzen  befinden
sich  teils  im  Versuchsgarten,  teils  als  Einzäunung
  der  Station,  des  Gartens  und  eines
Feldes.

b)  5000  1  bis  1½  jähriger  Pflänzlinge  befinden
sich  in  den  Pflanzbeeten.

e)  600  Pflanzen  wurden  zur  Einzäunung  der
Felder  in  der  Nähe  der  Station  verwendet
und  600  im  Versuchsgarten  ausgesetzt.

d)  Die  1000  Silberagaven  (Agave  rigida  var.
elongata)  haben  zum  Teil  begonnen,  Schoß
linge  zu  bilden.

Von  allen  am  Kilimanjaro  bislang  angebanten
Kulturpflanzen  vertragen  die  Agaven  die  ungünstigen
  Witterungsverhältnisse,  wie  wir  sie  in
den  letzten  Jahren  hatten,  am  besten.

Durch  einen  Aufsatz  des  „Tropenpflanzers“
wurden  wir  auf  die  Kultur  der  Zapupe  in
Mexriko  aufmerksam,  einer  Agave,  welche  gegenüber
  der  Sisalagave  wesentliche  Vorteile  zu  bieten
scheint,  besonders  in  bezug  auf  die  Feinheit  und
den  hohen  Wert  ihrer  Faser.  Es  ist  uns  gelungen,
  Schößlinge  zu  bekommen,  welche  ein  gutes
Gedeihen  zeigen.  Weitere  Schößlinge  sind  uns
in  Aussicht  gestellt.

Baumwolle.

Die  Baumwolle  von  1907  hatte  unter  der
Trockenheit  am  meisten  zu  leiden,  da  die  betreffenden
  nach  der  Steppe  zu  gelegenen  Ländereien
offenbar  noch  geringere  Regenhöhe  haben  als  die
        <pb n="875" />
        W  797  20

höher  gelegenen  Teile  unserer  Pflanzung.  Von
24  ha  konnten  nur  1627  kg  (etwa  zwei  Ballen
Lint)  geerntet  werden.  Der  größte  Teil  der
Kapseln  hatte  sich  wegen  der  abnormen  Dürre
nicht  voll  entwickelt.

Die  Baumwolle  von  1908  ist  zu  spät  ausgepflanzt
  worden;  andernfalls  hätte  man  noch
leidliche  Erträge  erwarten  können.  Infolge  des
letzten  Regens  haben  sich  noch  verhältnismäßig
viele  Blüten  entwickelt,  so  daß  sich  die  Ernte
voraussichtlich  bis  zur  großen  Regenzeit  hinziehen
  wird.

Sichere  Erfolge  sind  am  Kilimanjaro  auch  bei
Baumwolle  nur  durch  künstliche  Bewässerung  zu
erzielen,  wozu  ja  auch  die  Gelegenheit  vorhanden
  ist.

Mit  der  Baumwollzentrale  in  Berlin  haben
wir  inzwischen  einen  Vertrag  abgeschlossen,  wonach
diese  uns  für  die  jetzige  Pflanzzeit  Saat  der  neuen
Baumwollart  „Caravonica“,  ausreichend  zur  Bepflanzung
  bis  zu  90  ha,  unentgeltlich  zur  Verfügung
  stellt.  Als  Gegenleistung  haben  wir  für
jeden  tragenden,  gesunden,  aus  der  vorerwähnten
Saat  gezogenen  Busch  jährlich  0,10  M  für  die
Dauer  von  nicht  mehr  als  zehn  Jahren  zu  zahlen.
Diese  Caravonica-Baumwolle  soll  am  Kikafu  angebaut
  werden.  Nach  den  bisherigen  Ergebnissen
—  außer  in  Australien  auch  in  Deutsch-Ostafrika  —
ist  ein  gutes  Ergebnis  zu  erwarten.

Gerberakazie  (Acacia  decurrens).

Der  sehr  spät  ausgelegte  Same  wurde  noch
durch  die  letzten  Niederschläge  der  großen  Regenzeit
  zum  Keimen  gebracht;  doch  konnten  sich  die
Pflänzchen  wegen  der  langanhaltenden  Dürre
nicht  entwickeln.  Die  Neupflanzung  wird  mit
Beginn  der  Regenzeit  erfolgen.  Daß  die  Gerberakazie
  gut  gedeiht,  beweisen  die  Bestände  im
Versuchsgarten.  Das  Land  am  Wau  denken  wir
besonders  für  diese  Kultur  zu  benutzen.

Versuchsgarten.
Abgesehen  von  der  Anzucht  von  Pflänzlingen
wurden  Versuche  mit  verschiedenen  neuen  Kulturpflanzen
  angestellt.

Mais.

Die  ungewöhnliche  Trockenheit  der  beiden
letzten  Jahre  hatte  einen  Mißwachs  auch  an
Lebensmitteln  für  die  Eingeborenen  zur  Folge,
welcher  nicht  ohne  Einfluß  auf  die  Arbeiterverhältnisse
  blieb.  Um  unseren  Arbeitern  die
billige  Beschaffung  von  Nahrungsmitteln  zu  ermöglichen,
  haben  wir  Mais  angepflanzt  und  damit
einen  vollen  Erfolg  erzielt.  Am  Schluß  des
Geschäftsjahres  waren  18  ba  sehr  gut  stehenden
Maises  vorhanden.

 

Viehzucht.

Um  weiteren  Verlusten  durch  Krankheitsübertragung
  vorzubeugen,  wurde  unsere  Rinderherde
auf  den  von  der  Hauptverkehrsstraße  abgelegenen,
einem  deutschen  Ansiedler  gehörigen  Weiden  von
Geraragua  untergebracht,  wo  sich  die  Tiere  im
allgemeinen  wohl  befinden.

Im  Oktober  wurde  eine  Ochsenherde  zugekauft.
  Die  jüngeren  Ochsen  wurden  nach
Geraragua  gebracht,  wo  sie  sich  gut  entwickelt
habten.  Das  Angebot  von  Schlachtochsen  ist
gegenwärtig  sehr  gering,  die  Nachfrage  dagegen
sehr  groß;  infolgedessen  sind  einigermaßen  fette
Ochsen  nicht  unter  48  bis  50  Rp.  zu  bekommen.

Ende  Dezember  hatten  wir  folgenden  Viehbestand:
  165  Kühe  und  Färsen,  47  Kuhkälber,
132  Ochsen  und  Bullen,  45  Bullenkälber,  zusammen
  389  Stück  Rindvieh;  ferner  24  Esel,
darunter  2  Halbmaskatstuten  und  2  Stück  Kleinvieh.

Unsere  Straußenzucht  hat  leider  aufgegeben
werden  müssen.  Wegen  Mangel  an  eigenem
geeigneten  Weideland  konnten  wir  unsere  Strauße
nicht  gegen  Ansteckung  schützen,  so  daß  der  größte
Teil  einging.

Maschinelle  Anlagen.

Infolge  einer  Vereinbarung  mit  dem  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitee  haben  wir  eine  Baumwoll-Entkörnungsanlage,
  bestehend  aus  Lokomobile,
  zwei  Walzengins  und  hydraulischer  Ballenpresse
  für  Normalballen,  nach  Afrika  gesandt.
Nach  Angaben  des  Kommunal-Verbandes  in  Moschi
sind  schon  im  letzten  Jahre  150  ha  mit  Baumwolle
  in  dem  dortigen  Bezirke  bestellt  worden.
Die  nächsten  Ginanlagen  sind  weit  entfernt,  in
Mombo,  Tanga  und  Mombassa,  so  daß  wir  hoffen
dürfen,  auch  außer  der  eigenen  Baumwolle  für
die  Anlage  genügend  und  lohnende  Beschäftigung
für  Dritte  zu  haben.  Als  Preis  haben  wir  40  Rp.
für  den  Ballen  mit  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee  vereinbart,  welcher  sich  auf  30  Rp.  ermäßigt,
  sobald  die  Bahn  den  Bezirk  Moschi  erreicht
  hat.

Sobald  wir  einen  Teil  der  uns  zur  Verfügung
  stehenden  nicht  unbedeutenden  Wasserkräfte
  nutzbar  gemacht  haben,  beabsichtigen  wir,
diese  Dampfkraftanlage,  welche  zunächst  am  Kikafu
aufgestellt  wird,  mehr  nach  Moschi  zu,  vielleicht
nach  dem  Rau,  zu  verlegen.

Zugleich  mit  den  Ginmaschinen  wird  die  Lokomobile
  auch  zum  Betriebe  einer  kleinen  Mühle
und  Baumwollsaatquetsche  verwendet.

Arbeiterverhältnisse.
Die  Arbeiterverhältnisse  wurden  durch  die
Hungersnot  am  Kilimanjaro  sehr  ungünstig
beeinflußt.  Während  früher  1  Tin  Mais  (15  kg)
        <pb n="876" />
        G  V798  20

etwa  50  Heller  kostete,  stieg  der  Preis  gegen
Ende  des  Jahres  sogar  bis  auf  3  Rp.  für  das
Tin.  Zeitweise  war  hier  nicht  einmal  Mais  verkäuflich,
  so  daß  ein  Teil  unserer  Warombo  für
ihre  Nahrungsmittel  bei  den  Wadschagga  arbeiten
mußten.

Es  ist  anzunehmen,  daß  wir  mit  der  Reife
des  Maises  wieder  neuen  Zuzug  von  Arbeitern
bekommen  werden,  namentlich  aus  der  Landschaft
Rombo,  wo  die  Hungersnot  am  größten  ist.

Seit  einiger  Zeit  ist  auch  eine  Kompagnie
Askaris  von  Aruscha  für  eine  Zeitlang  in  Madschame
  stationiert  worden,  um  die  Wadschagga,
die  nicht  auf  Pflan  zungen  arbeiten,  zu  Regierungsarbeiten,
  wie  Wegebau  usw.,  heranzuziehen.  Auch
diese  Maßnahme  ist  für  unsere  Arbeiterbeschaffung
von  günstigem  Einflusse  gewesen.

Im  nächsten  Jahre  beabsichtigen  wir,  größere
Mittel  für  Viehzucht,  die  sich  schon  jetzt  als  rentabel
  erwiesen  hat,  zu  verwenden  und  zu  diesem
Zwecke,  von  dem  Beschluß  der  Generalversammlung
  vom  3.  Mai  1907  Gebrauch  machend,
unser  Kapital  vorläufig  um  weitere  200  O000
zu  erhöhen.

Trotz  des  Einganges  von  Pflanzen  infolge
der  großen  Trockenheit  ist  auch  in  diesem  Berichtsjahre
  eine  erhebliche,  den  Aufwendungen  entsprechende
  Wertsteigerung  des  Gesellschaftseigentums
  durch  den  Zuwachs  der  erhalten  gebliebenen
Kulturen  zu  verzeichnen.

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  weist  Gewinne
  an  Zinsen  mit  1008  .“  und  auf  Konto
Afrika  11  959  .J,  zusammen  12  967  /“,  nach,
die  durch  die  Berliner  Unkosten  absorbiert  wurden.
Das  Konto  Afrika  erscheint  in  der  Bilanz  unter
den  Aktiven  mit  217  456  ./,  wovon  119  733.7
auf  Kautschuk-Konto  entfallen.  Dem  unter  den
Passiven  mit  407000  .  aufgeführten  Stammkapital
  stehen  161  400  /7  noch  einzufordernder
Geschäftseinlagen  gegenüber.

Bremer  HKolonial-Handelsgesellschaft.“)

Die  Erwartungen,  die  wir  in  das  Berichtsjahr
gesetzt  hatten,  sind  zum  größten  Teil  in  Erfüllung

gegangen.  Wir  sind  in  der  Lage,  auf  das  erst
laut  Beschluß  der  außerordentlichen  Generalversammlung

  vom  20.  Jannar  d.  Is.  auf  1  Million
Mark  erhöhte  Aktienkapital  noch  eine  etwas  höhere
Dividende  als  im  Vorjahre  auszahlen  zu  können,
wobei  die  250  000  ¼  neue  Aktien,  die  von  den
Gründern  unserer  Gesellschaft  übernommen  wurden,
  als  vollberechtigt  gelten.

*)  Aus  dem  Bericht  des  Vorstandes  für  die  vierte
ordentliche  Generalversammlung  (Juli  1909)l.

 

Die  Zufuhren  von  land=  und  forstwirtschaftlichen
  Produkten  in  Afrika  waren  erheblich  größer
als  im  Vorjahre,  und  da  die  Verkaufspreise  in
Europa  sich  ohne  große  Schwankungen  bewegten,
gelang  es  uns,  den  Produkteneinkauf  vorteilhaft
zu  gestalten.

Von  Palmöl  und  Palmkernen  haben  wir
in  Togo  zum  ersten  Male  wieder  seit  längeren
Jahren  den  uns  etwa  zukommenden  Anteil,  und
zwar  zu  ganz  erheblich  nutzbringenderen  Preisen
kaufen  können,  und  auch  von  Gummielastikum
konnten  wir  uns  einen  kleinen  Teil  der  Ankünfte
sichern,  an  dem  sehr  gut  verdient  wurde.

Das  Maisgeschäft  lag  ganz  außerordentlich
ungünstig.  Da  verhältnismäßig  sehr  viel  angebaut
worden  war,  wurde  wohl  zu  früh,  ehe  der  Mais
ordentlich  ausgereift  war,  mit  der  Ernte  begonnen,
um  diese  Arbeit  rechtzeitig  bewältigen  zu  können.
Dieser  frische  Mais  mußte  dann  in  mehr  oder
weniger  feuchtem  Zustande  verschifft  werden,  weil
die  Witterungsverhältnisse  es  nicht  erlaubten,  ihn
vorher  gehörig  zu  trocknen.  Die  Folge  davon
war,  daß  der  Mais  auf  der  langen  Reise  verdarb
und  am  Bestimmungsorte  nur  mit  großen  Verlusten
  zu  verkaufen  war.

Wir  sind  glücklicherweise  von  diesen  mißlichen
Umständen  nur  sehr  wenig  betroffen  worden,  da
uns  das  Risiko  zu  groß  erschien  und  wir  rechtzeitig
  Instruktion  nach  der  Küste  gaben,  Mais  nur
sehr  billig  und  vorsichtig  einzukaufen.  In  der  Tat
haben  wir  von  dem  aus  Togo  verschifften  Mais
denn  auch  nur  etwa  2  v.  H.  der  Gesamtausfuhr
anschaffen  können.

Das  Verkaufsgeschäft  von  europäischen  Importgütern
  hat  sich  etwas  gehoben,  allerdings
nicht  in  dem  Maße,  wie  wir  es  erwartet  hamen,
jedoch  ließ  die  infolge  der  größeren  Produktenzufuhr
  erhöhte  Kaufkraft  der  Eingeborenen  und
der  daher  größere  Gesamtumsatz  es  zu,  speziell  in
diesem  Zweige  des  Geschäftes  sehr  rationell  zu
arbeiten  und  somit  an  europäischen  Importartikeln
entsprechend  zu  verdienen.

Der  Bilanz  haben  wir  wesentliches  nicht
hinzuzufügen.

Abschreibungen  konnten  wiederum  reichlich
bemessen  werden,  wie  auch  die  Reservekonti  in
der  üblichen  Weise  reichlich  bedacht  wurden.

Zu  außerordentlichen  Abschreibungen
und  Reservestellungen  ist  keine  Veranlassung,
denn  Immobilien=  und  Inventarkonii  steben
äußerst  niedrig  zu  Buch  angesichts  der  großen
Anzgahl  unserer  Faktoreien,  ebenso  sind  Debitorenkonti
  in  Afrika  niedrig  und  gut  und  außerdem
  durch  Kantionen  und  Reservekonti  II  fan
gedeckt.  Schließlich  haben  wir  ja  aber  auch  keinen
Plantagen=  oder  Fabrikbetrieb,  sondern  ein  reines
Handelsgeschäft,  das  sich  nach  allen  Seiten  bin
        <pb n="877" />
        W  799  20

Überblicken  läßt  und  mit  dem  man  sich  etwa  geänderten
  Verhältnissen  jeden  Augenblick  anpassen
  kann.

Afrikanische  Immobilien=  und  Grundstückskonti
  stehen  mit  130  000  .  zu  Buch  gegen
124  000  im  Vorjahre.  Dies  ist  darauf  zurückzuführen,
  daß  wir  im  Berichtsjahre  eine  Faktorei,
welche  wir  bisher  mietweise  innehatten,  käuflich
erworben  haben;  des  weiteren  haben  wir  in
Bohicon  eine  neue  Zweigfaktorei  errichtet  und
die  Faktoreien  in  Palime,  Assahun  und  Pahon
ausgebaut.

Wiederholte  Bestrebungen  während  des  Berichtsjahres,
  einen  Produkten  =  Einkaufspool
in  Afrika  zu  errichten,  um  dem  ungesunden  Konkurrenzgebahren
  ein  Ende  zu  machen,  scheiterten
mit  an  unserer  Weigerung,  uns  demselben  anzuschließen,
  da  wir  uns  von  solchen  Maßnahmen
eine  gründliche  Besserung  der  allerdings  oft  ungesunden
  Konkurrenzverhältnisse  nicht  versprechen
können.  Alle  Beteiligten  müssen  erkennen,  daß
nur  eine  verständige  Selbstbeschränkung  im  Einund
  Verkaufsgeschäft  imstande  sein  wird,  eine
Gesundung  der  viel  beklagten  Verhältnisse  herbeizuführen.
  Den  Beweis  hierfür  hat  uns,  soweit
wir  in  Frage  kommen,  gerade  das  verflossene
Jahr  wieder  einmal  recht  schlagend  geführt,  in
dem  unsere  sämtlichen  Geschäfte  fast  gleichmäßig
gute  Resultate  erzielt  haben.  Um  zu  dauernd
besseren  Verhältnissen  zu  gelangen,  scheinen  uns
nicht  die  Poolbestrebungen,  sondern  die  mehr  auszubauende
  Gewinnbeteiligung  der  Herren  Vertreter
drüben  der  richtige  Weg  zu  sein.

Da  unsere  alten,  gemieteten  Bureauräume  in
Bremen  für  unseren  stetig  wachsenden  Betrieb  zu
klein  wurden,  haben  wir  ein  eigenes  Gebäude
erworben,  dasselbe  vollständig  für  unsere  Zwecke
umgebaut  und  „Bremer  Kolonialhaus“
benannt.

Die  Aussichten  für  die  laufende  Rechnungsperiode
  sind  gut.

Der  Rohgewinn  für  1908/09  betrug  einschließlich
  32  640.J¼  Vortrag  658  290./.  Davon
  erforderten:  Handlungsunkosten  323  690  74,
Rücklage  II  in  Afrika  3600  .¼,  Abschreibungen
51  573.J¼,  Rücklage  I  in  Bremen  14  000  7

 

Tantiemen  und  Gratifikationen  an  europäische  und
eingeborene  Mitarbeiter  39  874  /¾,  Tantiemen  an
Vorstand  und  Aufsichtsrat  31  272  4  und  17½
v.  H.  Dividende  175  000  .7,  so  daß  als  Vortrag
  auf  neue  Rechnung  19  281.7  verbleiben.
Aus  der  Bilanz  per  31.  März  d.  Is.  heben  wir
hervor,  daß  die  afrikanischen  Immobilien  und
Grundstücke  mit  130  000  ,  afrikanische  Wohnhäuser
  und  Geschäftsinventar  mit  16  000  7,
Waren  in  Afrika  mit  923551.¼,  Produkten  in
Afrika  mit  38  433.,  Kasse  in  Afrika  mit  51980.7,
Debitoren  in  Afrika  mit  88  066.7¼“,  schwimmende
Rimessen  von  Afrika  mit  197  023  ¼“,  Debitoren
und  Konsortien  in  Bremen  mit  792244  As,
Bremer  Immobilien  mit  116  000  ¼¼  aufgenommen
sind.  Demgegenüber  figurieren  neben  dem
Aktienkapital  von  1.000  000  “  und  den  beiden
Reserven  mit  zusammen  40  000  7  unter  den
Passiven  u.  a.:  Kreditoren  in  Afrika  (Kautionen)
79  506  ,  Tratten  194  475  “  und  Kreditoren
in  Bremen  704  342  .

Kus  dem  „Kropenpflanzer“.

Das  Augustheft  des  „Tropenpflanzer“  bringt
an  erster  Stelle  einen  Artikel  von  Schanz  über
die  „Baumwolle  in  Brasilien“.  Der  Verfasser
  streift  zunächst  die  geschichtliche  Entwicklung
des  Baumwollbaues  in  Brasilien  und  gibt  dann
von  der  heutigen  Ausdehnung  der  Kultur  und
der  Art,  wie  sie  gepflegt  wird,  sowie  von  dem
Stande  der  Baumwollindustrie  im  Lande  ein  anschauliches
  Bild.  Der  Aufsatz  von  Dr.  Berkhout
über  die  „Ziele,  Resultate  und  Zukunft  der
in  dischen  Forstwirtschaft"  wird  fortgesetzt.
Die  ausführlichen  Angaben,  die  Berkhout  hier
besonders  über  die  Chinakultur  auf  Java  mit
ihren  verschiedenen  Entwicklungsphasen  sowie  über
die  Teakkultur  macht,  enthalten  auch  für  unsere
kolonialen  Forstleute  manche  Fingerzeige.  In
einem  weiteren  Artikel  behandelt  G.  K.  Rein  die
im  englischen  Sudan,  in  Uganda  und  dem
nördlichen  Kongostaate  wild  und  halbwild
wachsenden  Baumwoll=  und  Kautschukarten.


—  —

 

—  —
—  ——
—  —  ——

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Stand  der  ägvptischen  Baumwollernte  im  Juni  1909.

Die  Witterungsverhältnisse  waren  im  Juni
günstig;  die  Ernte  hat  daher  genügende  Fortschritte
  gemacht.  Die  Baumwollpflanzen  sind  im
allgemeinen  gegen  das  Vorjahr  um  15  Tage
voraus.  Wasser  ist  überall  genügend,  selbst  reichlich

 

vorhanden.  Die  Blüte  hat  an  einigen  Orten
bereits  begonnen.  Auf  das  Vorkommen  von
Würmern  und  deren  Eiern  wird  dauernd  aufmerksam
  gemacht;  bisher  ist  noch  kein  Schaden
gemeldet  worden.  Man  darf  daher  hoffen,  daß
die  von  der  Regierung  getroffenen  Maßnahmen
        <pb n="878" />
        W  800  20

für  die  Vernichtung  der  Schädlinge  wirksam  sein
werden.

In  Fahyum  und  in  Oberägypten  liegen  die
Verhältnisse  ebenso  günstig  wie  im  Deltagebiet.
(Bericht  der  Alexandria  (ieneral  Produee  Asscciation

vom  2.  Juli  1909.)

Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Vereinigten  Staaten
Ende  Juni  1909.

Der  Commercial  Appeal“  berichtet  in  Nr.  179
vom  28.  Juni,  daß  der  Stand  der  Baumwolle
in  Mississippi,  Alabama  und  dem  größeren  Teile
von  Georgia  sich  während  der  letzten  Woche  (22.
bis  28.  Juni)  erheblich  verschlechtert  hat.  Ständiger
  Regen  hat  die  Feldarbeiten  verhindert.
Der  Graswuchs  hat  so  zugenommen,  daß  eine
größere  Anzahl  von  Feldern  aufgegeben  werden
mußte.  Selbst  das  beste  Wetter  kann  die  erlittenen
  Verluste  nicht  wieder  gut  machen.  Die
Pflanzen  sind  klein  und  wachsen  langsam.  Sie
sind  weit  hinter  denen  des  letzten  Jahres  zurück.
In  Nord=  und  Südkarolina,  Tennessee  und  Arkansas
  ist  die  Lage  etwas  besser,  doch  hat  auch
dort  der  Regen  die  Feldarbeiten  verzögert.  Immerhin
  ist  die  Möglichkeit  nicht  ausgeschlossen,  daß
die  Saat  sich  erholt.  In  allen  bezeichneten  Staaten
ist  warmes,  trockenes  Wetter  dringend  nötig.  In
Oklahoma,  Texas,  und  Louisiana  steht  die  Baumwolle
  normal.

Aus  den  einzelnen  Staaten  liegen  folgende
Berichte  vor:

Tennessee.  Felder  sind  grasig  und
schlecht  kultiviert.  Während  der  letzten  Tage  hat
sich  indes  die  Lage  etwas  gebessert,  da  die  Regengüsse
  nicht  so  heftig  waren,  wie  in  den  anderen
Teilen  des  Baumwollgebiets.  Der  Stand  der
Felder  entlang  des  Mississippi  ist  gut.

Mississippi.  Während  der  letzten  Woche  ist
starker  Regen  gefallen,  der  das  Arbeiten  auf  den
Feldern  nur  in  geringem  Maße  zuließ.  Die
Pflanzen  sind  klein  und  von  Gras  überwuchert.
Die  Verminderung  der  Anbaufläche  infolge  der
Unmöglichkeit,  Feldarbeiten  zu  verrichten,  scheint
ziemlich  bedeutend  zu  sein.  Selbst  sehr  gutes
Wetter  wird  die  eingetretenen  Verluste  nicht  völlig
ausgleichen  können.

Arkansas.  Die  Feldarbeiten  sind  zurück  und
eine  Anzahl  von  Feldern  grasig.  Regen  ist  indes
nicht  überall  gefallen,  so  daß  in  den  trockenen
Bezirken  gute  Fortschritte  zu  verzeichnen  sind.
Im  Südwesten  nimmt  der  boll  weevil  stark  zu.

Alabama.  Die  Feldarbeiten  haben  nur
geringe  Fortschritte  gemacht.  Regen  ist  überall,
in  einigen  Bezirken  täglich,  gefallen.  Die  Saat
ist  stark  mit  Gras  durchsetzt.  Einige  Felder  im

Die

 

Niederland  werden  deshalb  voraussichtlich  aufgegeben
  werden.  Die  Pflanzen  sind  sehr  klein,
und  die  Aussichten  überall  äußerst  ungünstig.
Gutes  Wetter  kann  den  Verlust  nicht  wieder  gur
machen.

Oklahoma.  In  Oklahoma  steht  die  Saat
gut.  Wenn  die  günstigen  Verhältnisse  dort  anhalten,
  wird  eine  bessere  Ernte  als  während  der
letzten  vier  Jahre  erwartet.

Texas.  Regen  ist  nur  in  einigen  Bezzirken
und  nur  im  Küstenstriche  in  übermäßiger  Menge
gefallen.  Einige  Bezirke  hatten  keinen  Regen,
haben  aber  darunter  nicht  gelitten.  Der  beoll
weevi!l  nimmt  zu;  seine  Entwicklung  ist  indedurch
  die  hohe  Temperatur  etwas  zurückgehalten
worden.  Die  Feldarbeiten  machen  Fortschrine.
Die  Pflanzen  stehen  gut,  nur  aus  den  Grafschaften
  südlich  von  Houston  und  östlich  von  San
Antonio  liegen  ungünstige  Berichte  vor.

Louisiana.  Außer  an  einigen  Ortlichkeiten
hat  der  Regenfall  das  Gedeihen  der  Saat  begünstigt.
  Insbesondere  im  Süden  und  Mesten
sind  die  Aussichten  gut;  indes  nimmt  der  boll
weevil  stark  zu.

Georgia.  Im  Süden  und  Südosten  steht
die  Saat  gut.  Graswuchs  ist  nicht  vorhanden.
In  Mittel=  und  Nordgeorgia  war  der  Regeniall
während  der  Berichtswoche  ständig.  Die  Jölarbeiten
  haben  daher  an  verschiedenen  Orten  auigegeben
  werden  müssen.

Südkarolina.  Die  Felder  sind  sehr  graug.
Im  allgemeinen  sind  die  Aussichten  jedoch  nicht
ungünstig,  außer  vielleicht  in  den  westlichen  Grafschaften,
  wo  starker  Regen  gefallen  ist.

Nordkarolina.  In  der  Berichtswoche  ist
wenig  Regen  gefallen,  die  Feldarbeiten  haben
infolgedessen  Fortschritte  gemacht.  In  einigen
Bezirken  ist  jedoch  der  Graswuchs  infolge  früheren
Regens  so  stark,  daß  ein  vollständiges  Aussaten
aussichtslos  erscheint.

Missouri.  Die  Aussichten  sind  normal.  Die
Entwicklung  der  Saat  ist  ziemlich  zufriedenstellend.
(Bericht  des  Kaiserl.  Ronsulats  in  Allanta  vom
20.  Juni  1909.)

*
*#  2

Die  statistische  Abteilung  des  Bundesamts  für
Ackerbau  in  Washington  hat  am  2.  Juli  d.  Js.
den  zweiten  ihrer  diesjährigen  Monatsberichte
über  den  Stand  der  Baumwolle  veröffentlicht.
Auf  Grund  der  ihr  von  ihren  Agenten  zugegangenen
  Einzelberichte  schätzt  sie  unter  Zugrundelegung
  der  Zahl  100  als  Bezeichnung  einer
idealen  Ernte  den  Saatenstand  am  25.  Juni
auf  74,6  gegen  81,1  am  25.  Mai  d.  Js.  Der
Stand  am  25.  Juni  v.  Is.  war  81,2  gegen
72  zur  gleichen  Zeit  des  Jahres  1907,  während
        <pb n="879" />
        C  801  20

sich  der  zehnjährige  Durchschnitt  für  den  25.  Juni
auf  80,8  stellt.

In  dem  letzten  Berichte"')  war  hervorgehoben
worden,  daß  die  Schätzung  für  den  25.  Mai  d.  Js.
in  Interessentenkreisen  allgemein  als  zu  hoch  erachtet
  worden  war,  zumal  zur  Zeit  der  Publikation
  des  ersten  Monatsberichtes  (4.  Juni)  der
heftige  Regen  in  Berechnung  gezogen  werden
mußte,  der  zwischen  dem  25.  Mai  und  4.  Juni
gefallen  war.  Da  auch  während  des  weiteren
Verlaufs  des  Juni  das  Wetter  keineswegs  günstig
gewesen  war,  so  rechnete  man  in  New  Orleans
und  auch  sonst  allgemein  mit  einem  weniger

günstigen  Regierungsbericht,  dessen  Schätzungszahl

  man  zwischen  76  und  78  vermutete;  daß
die  Schätzung  aber  bis  auf  74,6  heruntergehen
würde,  hatte  man  nicht  erwartet.

Für  den  Markt  war  der  Bericht  außerordentlich
anregend.  Im  spot-Markt  stieg  middling,  das
seit  dem  ganzen  Monat  eine  langsam  und  stetig
steigende  Tendenz  gezeigt  und  am  Tage  vorher
11  ½  notiert  hatte,  auf  12.  Im  Terminmarkt
schnellte  Oktober-Baumwolle,  die  am  Ende  voriger
Woche  11,38  und  am  1.  Juli  11,59  gestanden
hatte  auf  12,12  empor,  gewann  also  53  Punkte.

Im  allgemeinen  läßt  sich  auch  für  den  Monat
Juni  ein  Rückgang  nicht  ableugnen.  Zu  der
an  sich  geringen  Anbaufläche  treten  schädigend
die  andauernden  Regengüsse  im  Mississippi-Tal
und  Trockenheit  im  ferneren  Texas;  außerdem
macht  sich  der  Boll  weevil  stark  bemerkbar  und
seine  unheilvolle  Tätigkeit,  die  sich  jetzt  noch  im
Anfangsstadium  befindet,  wird  im  Juli  und
August  noch  zunehmen.  Alle  Anzeichen  sprechen
somit  dafür,  daß  die  Baumwollenpreise  noch  nicht
ihre  größte  Höhe  erreicht  haben.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleans
vom  3.  Juli  1909.)

Die  Gummiausfuhr  Bollviens  1908.

Nach  Veröffentlichungen  des  bolivianischen
Finanzministeriums  wurden  aus  Bolivien  im
Jahre  1908  insgesamt  1  639  393  kg  Gummi
zur  Ausfuhr  gebracht  gegen  1  830  513  kg  im
Vorjahre.  Es  gingen  im  Jahre  1908  in  kg  nach:
England  829  846,  Deutschland  484  562,  Belgien
163  089,  Frankreich  118  544,  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  23  380,  Uruguay  12  807,
Brasilien  5306,  Chile  1859.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  La  Pag.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  754ff.

 

RKaüohaoo-Eintuhr  Spaniens  1908.
Die  Kakao-Einfuhr  Spaniens  stellte  sich  in  den
letzten  Jahren,  wie  folgt:

Aus  Aus  anderen  Zusammen

 

Fernando  Poo  Ländern
Mengen  in  kg

1903  1  490  082  4  516  622  6  006  704
1904  .  2  010  766  3  805  593  5  816  359
1905  1  862  945  4244  767  6  107  712
1906  1557  864  4  078  957  5636  821
1907  2  .438  856  3212  920  5  651  776
Zus.  9  360  513  19  858  859  29219  372

Im  Durch-  ·
schnitt  1872  102  3971772  5843874
1908  2267  1599  4  312  954  6  580  113

(Aemoria  sobre  el  Estallo  de  la  Renta
de  Aduanss  19/5.)

Kahoo-RAuskfuhr  der  Dominihanischen  Republikh,
Januar  bis  OMai  1909.

Mai  1909  Jannar,  Mai

.  Wert  1010  Wert
Bestimmung  enal.  I  engl.  1##
Pfund  Gourdes  Pfund  Gourdes

Vereinigte  Staaten

 

von  Amerika  2111  175  5663  495
Deutschland.  1319  104  2778  226
Frankreich  896  71  2262  192
Zusammen  einschl.

anderer  Länder.  4333  351  10710  914

(Rach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo.)

Der  KRaohdomarkt  auf  Ceyion.

Die  Kakao-Ausfuhr  von  Colombo  (Ceylon)
zeigt  gegen  die  ersten  sechs  Monate  des  Jahres
1908  eine  kleine  Zunahme.

Die  Preise,  welche  im  Anfange  des  Jahres
eine  feste  Tendenz  verfolgten,  fingen  an,  beim
Hereinkommen  der  Frühjahrsernte,  welche  nur
klein  ist,  nachzugeben.  Die  Qualität  war  im  allgemeinen
  zufriedenstellend.  Die  Ernte  ist  ungefähr
  6000  ewts.  größer  als  im  vorigen  Jahre.
Der  Absatz  nach  Europa  und  Amerika  war  recht
schleppend,  dagegen  machte  sich  eine  lebhafte
Nachfrage  nach  östlichen  Plätzen  bemerkbar.

Die  heute  bezahlten  Preise  stellen  sich,  wie  folgt:

Plantagen-Kakao  38  bis  40  Rs.,  feiner  Eingeborenen-Kakao
  36  bis  38  Rs.  und  mittlerer
Eingeborenen-Kakao  33  bis  36  Rs.

Vom  1.  Jannar  bis  21.  Juni  d.  Js.  betrug
die  Ausfuhr  von  Ceylon-Kakao  33  089  ewts.
gegen  24  635  ewts.  in  der  gleichen  Zeit  des
Vorjahres.  Hiervon  gingen  nach:
        <pb n="880" />
        802  -J

Deutschland  1954  (1908:  1572)  ewts.,
England  24  799  (16  968)  ewts.,  Australien  1161
(607)  ewts.,  Amerika  1042  (205)  ewts.,  Holland
475  (1273)  ewts.,  Frankreich  1021  (940)  ewts.
und  nach  ÖOsterreich  350  (351)  ewts.

Die  große  Ernte  beginnt  Ende  Oktober,  die
Aussichten  auf  Ertrag  sollen  gut  sein.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  2.  Juli  190)9.)

Die  Seiden  gzucht  im  Kaukafus  im  Jahre  1908.

Die  verflossene  Seidenkampagne  war  im  Kaukasus
  hinsichtlich  der  Qualität  und  auch  der  Menge
des  erzielten  Produkts  unbefriedigend;  die  Einfuhr
  der  Grains  aus  der  Türkei,  Frankreich  und
Italien  für  die  kaukasischen  Seidenzüchter  verspätete
  sich  um  anderthalb  Monate.  Im  ganzen
wurden  für  die  Kampagne  1908  über  das  Zollamt
  Batum  nur  745  Pud  oder  447500  Schachteln
  mit  Grains  eingeführt;  von  dieser  Menge
wurden  für  den  Bedarf  der  Seidenzucht  in
Turkestan  und  Persien  über  Baku  gegen  500  Pud
Grains  weitergesandt  und  für  den  Kaukasus  verblieben
  etwa  250  Pud  ausländischer  Grains,
wozu  gegen  50  Pud  inländischer  Produktion
kamen.  Im  ganzen  wurden  demnach  von  den
kankasischen  Seidenzüchtern  gegen  300  Pud  oder
192  000  Schachteln  Grains  zur  Ausbrütung  ausgelegt.

  Auf  die  einzelnen  Rayons  verteilt  sich
diese  Menge  in  nachfolgender  Weise:  Im  westlichen
  Transkaukasien  (Gouvernement  Kutais,

Bezirke  Batum  und  Suchum)  gegen  56  000
Schachteln,  im  Gouvernement  Tiflis  mit  dem
Bezirk  Sakataly  10  000  Schachteln,  im  Gouvernement
  Jelisawetpol  96  000  Schachteln,  im  Gouvernement
  Eriwan  10  000  Schachteln,  im  Gouvernement
  Baku  20  000  Schachteln;  außerdem
wurden  im  Rayon  des  nördlichen  Kaukasus  von
der  kaukasischen  Seidenzuchtstation  und  von  den
örtlichen  Graineuren  in  primitivster  Weise  im
ganzen  gegen  1200  Solotnik  Grains  belebt.
Das  Ausbrüten  der  Grains  und  die  Entwicklung
der  Blätter  des  Maulbeerbaumes  erfolgte  bei
ungünstiger  Witterung.  Infolge  der  schroffen
Temperaturschwankungen  und  der  schlechten  Qualität
  der  Maulbeerbaumblätter  gingen  in  einigen
Rayons  des  Landes  die  Seidenraupen  in  erheblichen
  Mengen  ein,  weshalb  denn  auch  die
Kokonsernte  sowohl  in  der  Menge  als  auch  der
Oualität  unbefriedigend,  an  einzelnen  Stellen
sogar  schlecht  ausfiel.  Besonders  schlecht  sind  die
Kokons  im  Rayon  des  Gouvernements  Zelisawetpol.
  Im  westlichen  Trauskaukasien  wurden  auch
andere  Krankheiten  beobachtet,  die  einen  epidemischen
  Charakter  annahmen.  Im  nördlichen

 

Kaukasus  litten  die  Seidenraupen  ebenfalls  an
verschiedenen  Krankheiten.  Infolgedessen  gaben
auch  dort  die  Kokons  schlechte  Seidenerträge.
Man  erzielte  aus  300  Pud  Grains  im  Kaukasus
im  ganzen  gegen  285  000  Pud  nasser  Kokons,
also  65  000  Pud  weniger  als  im  vorigen  Jahr.
Die  Kokonsernte  betrug  im  westlichen  Transkaukasien
  85000  Pud,  im  Gouvernement  Tiflis
14  000  Pud,  im  Gouvernement  Zelisawetpol
130  000  Pud,  im  Gouvernement  Eriwan  13  000
Pud,  im  Gouvernement  Baku  35  000  Pud.  Im
nördlichen  Kaukasus  erntete  man  im  ganzen
500  Pud  nasse  Kokons  und  in  den  übrigen
Rayons  des  Landes  3000  Pud.  Von  der  erzielten
  Ernte  von  95  000  Pud  trockener  Kokons
wurden  74  000  Pud  an  Ort  und  Stelle  in  den
Seidenabhaspelanstalten  in  Nucha,  Schuscha  und
Ordubat  abgehaspelt,  während  21  000  Pud  Kokons
  aus  dem  Gouvernement  Kutais  nach  Moiland
  und  Marseille  exportiert  wurden.  Die
Ausfuhr  von  kaukasischen  Kokons  war  in  dem
Jahre  1908/09  bedeutend  geringer  als  in  früheren
Jahren.

Eine  Steigerung  der  Ausfuhr  wurde  dagegen
bei  turkestanschen  und  persischen  Kokons  beobachtet:
im  ganzen  wurden  über  das  Zollamt  von  Batum
vom  1.  August  1908  bis  1.  März  1909  an  trockenen
Kokons  ausgeführt:  aus  Turkestan  83  665  Pud,
aus  Persien  51  740  Pud  und  kaukasische  aus  dem
Gouvernement  Kutais  20  890  Pud,  im  ganzen
also  156  295  Pud  trockene  Kokons.

(Nach  Prawit.  Wiestuik.)

Die  Bohrungen  nach  DHetroleum  an  der  südwestlichen
  Küste  des  Golfes  von  Suez.

Das  Vorkommen  von  Petroleum,  Bitumen,
Schwefel  usw.  an  der  südwestlichen  Küste  des
Golfes  von  Suez  ist  schon  seit  langem  bekannt.
Vornehmlich  auf  dem  Kap  Gemsch  und  dem
Gebel  Zeit  sind  wiederholt  Grabungen  und  Bobrungen
  vorgenommen  worden,  welche  bereits  im
Jahre  1865  zur  Erteilung  einer  Konzession  für
die  Gewinnung  von  Schwefel  führten.  Der
Grubenbetrieb  am  Ras  Gemsah  ist  auch  mehrere
Jahre  hindurch  aufrecht  erhalten  worden.

Seither  haben  im  Jahre  1884  durch  den
Belgier  Mr.  de  Bay,  1887  durch  den  Engländer
Mitschell  sowie  1888  durch  Colonel  C.  E.  Steward
eingehende  Studien  und  Erhebungen  stattgefunden,
worüber  ausführliche  geologische  Berichte  erstattet
wurden.

Das  jüngste  im  Jahre  1902  von  Mr.  W.  F.  Hume
abgegebene  Gutachten  bezieht  sich  auf  die  oben
erwähnten  früheren  Berichte  und  gelangt  im
wesentlichen  zur  Schlußfolgerung,  daß  in  den
        <pb n="881" />
        W  803  20

fünf  Bohrlöchern,  welche  auf  Tiefen  von  60  bis
274  m  getrieben  worden  waren,  zwar  mehrfach
Kohlenwasserstoffgase,  Petroleum,  schwere  Erdöle
und  Ozokerit  angetroffen  worden  seien,  jedoch
nirgends  in  solchen  Mengen  und  Qualitäten,  daß
auf  eine  halbwegs  rentable  Ergiebigkeit  geschlossen
werden  könnte.

Der  „Egyptian  Oil  Trust  Ltd.“,  ein  vor  zwei
Jahren  mit  50  000  LK  Anlagekapital  von  der
ägyptischen  Nationalbank  gegründetes  Syndikat,
betreibt  in  Gebel  Gemsah  seit  Januar  1908
unter  Leitung  des  Chefingenieurs  D.  A.  Sutherland
  Bohrarbeiten.  Von  den  drei  neuen  bisher
in  Angriff  genommenen  Bohrlöchern  hat  angeblich
  eines  in  der  Tiefe  von  430  m  scheinbar
ergiebige  Petroleumquellen  erreicht,  welche  ein
Quantum  von  etwa  300  Barrels  täglich  in
einem  Strahle  von  60  Fuß  Höhe  zutage  fördern
sollen.  Geringere  Mengen  Rohöl  wurden  bereits
in  der  Bohrtiefe  von  100  bis  150  m  unter  Gipsund
  Kreideschichten  angetroffen.

Da,  wie  behauptet  wird,  die  geologische
Schichtung  und  die  sonstigen  Erscheinungen,  als
Gasreichtum,  Wasserandrang  usw.,  der  beiden
noch  in  Arbeit  befindlichen  Bohrlöcher  mit  den
Verhältnissen  des  ersten  und  fertigen  Bohrloches
bisher  übereinstimmen,  darf  angenommen  werden,
daß  das  Syndikat  der  Egyptian  Oil  Trust  Ltd.
tatsächlich  über  ein  ausgedehntes,  ölführendes
Grundstück  verfügt.

Die  örtliche  Lage  dieses  Terrains  ist  insofern
sehr  günstig,  als  die  westlich  vom  Aschrafi-Leuchtturme
  gelegenen  Bohrlöcher  kaum  100  m
von  der  Südküste  entfernt  sind,  und  das  dortige
Ufer  selbst  für  große  Schiffe  hinreichende  Wassertiefen
  aufweist.  Anderseits  erscheint  auch  die
Anlage  einer  Rohrleitung  nach  Suez  ausführbar,
wodurch  das  flüssige  Heiz=  und  Beleuchtungsmaterial
  diesem  Hafenplatze  leicht  zugeführt  werden
könnte.

Von  dem  zutage  getretenen  Rohöl  sollen  behufs
  Vornahme  von  Analysen  zehn  Barrels  nach
London  versandt  worden  sein,  worauf  das  Bohrloch
  zur  Vermeidung  zwecklosen  und  gefährlichen
Ausströmens  von  Rohöl  bis  auf  weiteres  verschlossen
  wurde.

Der  Gouverneur  der  ägyptischen  Nationalbank
  hat  die  Anlage  besucht  und  nach  dem  Ergebnisse
  des  wiedergeöffneten  ersten  Bohrloches
seine  Ansicht  dahin  ausgesprochen,  daß  die  Ergiebigkeit
  desselben  sogar  mit  wenigstens  3  Barrels
  in  der  Minute  geschätzt  werden  könne.

Ohne  auf  Prüfung  der  auseinandergehenden
Ansichten  über  die  Rentabilität  des  Unternehmens
einzugehen,  erscheint  doch  sicher,  daß  die  jüngsten
Bohrungen  des  Oil  Trust  Ltd.  einen  Erfolg  aufweisen,
  welcher  den  früheren,  zuletzt  von  dem

 

verstorbenen  Gouverneur  der  Nationalbank,  Sir
Elwin  Palmer,  gebildeten  „Egyptian  Petroleum
Syndikat“  voraussichtlich  darum  versagt  geblieben
war,  weil  es  die  damals  bei  Gebel  Zeit  begonnenen
  Bohrungen  an  einer  unrichtigen  Stelle
oder  nicht  bis  zu  der  jetzt  erreichten  Tiefe  fortgesetzt
  hatte.

Sollten  die  letzten,  überaus  günstigen  Nachrichten
  über  die  angeblich  vorzügliche  Qualität
des  Rohöles  und  die  große  Ergiebigkeit  der  Quellen
sich  im  Gegensatze  zu  den  früheren  praktischen
Erfahrungen  und  theoretischen  Schlußfolgerungen
auch  nur  teilweise  bewahrheiten,  so  würde  dieser
jüngste  Petroleumfund  eine  besonders  für  Agypten
sehr  große  nationalökonomische  Bedeutung  erlangen.


Die  Möglichkeit,  nicht  nur  den  bisher  ganz
auf  den  Import  angewiesenen  Bedarf  an  Petroleum
zu  decken,  sondern  auch  einen  Ersatz  für  die  hier
gleichfalls  fehlende  Kohle  zu  finden,  würde  angesichts
  des  Mangels  von  Wasserkräften  gewiß
nicht  verfehlen,  auch  einen  industriefördernden
Einfluß  in  Agypten  auszuüben.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Port  Said.)

Einkuhr  von  Straußenelern  nach  K#en.

Die  frühere  Bekanntmachung  des  Generalgouvernements
  im  Rate,“)  wonach  die  Einfuhr
gewisser  Artikel  nach  Aden  verboten  ist,  ist  mit
bezug  auf  die  Einfuhr  von  Straußeneiern  außer
Kraft  gesetzt  worden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

einkuhr  von  kremdländischen  Tleren  in  die
Oranjeflubß-RKolonie.

Ein  „Exotic.  Animals  Act,  1909“  (Nr.  7
vom  Jahre  1909)  betiteltes  Gesetz“")  ermächtigt
den  Gouverneur,  die  Einfuhr  von  gewissen  Tieren
entweder  gänzlich  zu  verbieten  oder  von  Verordnungen
  abhängig  zu  machen,  die  von  ihm  als
angezeigt  erachtet  werden.  Tiere,  die  entgegen
den  Bestimmungen  des  Gesetzes  eingeführt  werden,
sollen  vernichtet  oder  es  soll  auf  Anweisung  des
Direktors  für  Landwirtschaft  in  anderer  Weise
über  sie  verfügt  werden.  Für  die  Zwecke  dieses
Gesetzes  soll  das  Wort  „Tier“  alle  Tiere,  einschließlich
  der  Vögel,  Reptile  und  Insekten  sowie
ihrer  Eier,  umfassen,  soweit  sie  nicht  in  dem  Viehseuchengesetz
  —  Animal  Diseases  Ordinance,
1903  —  angegeben  sind.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  781.
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  653.
        <pb n="882" />
        W  804  2

Einkuhr  von  Kartoffeln  nach  Transvaal.

Laut  Bekanntmachung  der  Regierung  vom
9.  Juni  d.  Is.  (Nr.  646/1909)  müssen  vom
1.  September  d.  Is.  ab  zur  Einfuhr  nach  dem
Transvaal  bestimmte  Kartoffelsendungen  von
einer  Erklärung  des  Versenders  darüber,  in  welchem
Lande  und  Distrikt  die  Kartoffeln  gewachsen  sind,
und  ferner  von  einer  Bescheinigung  der  landwirtschaftlichen
  Zentralbehörde  des  Ursprungslandes
  begleitet  sein,  die  feststellt,  daß  die  durch
den  Pilz  Chrysophyletis  endobiotica  Schil.  verursachte
  Warzen=  oder  Pilzkrankheit  der  Kartoffeln
in  dem  Distrikt,  von  dem  die  Kartoffeln  kommen,
nicht  besteht)

Sendungen,  die  nicht  von  diesen  Bescheinigungen
  begleitet  sind,  unterliegen  der  Beschlagnahme
  und  Vernichtung  durch  das  Departement
#f  Agriculture.

Einkuhr  von  Schießpulver,  Feuerwasten  und
PDetroleum  nach  Südnigeria.

Eine  in  der  Southern  Nigeria  Government
Gazette-vom  23.  Juni  d.  IJs.  veröffentlichte
Bekanntmachung  (Nr.  520)  vom  18.  Juni  1909
bestimmt,  daß  auf  Grund  der  Bestimmungen  des
§  45  der  Zollordnung  vom  Jahre  1908  der
Einfuhrzoll  für  Schießpulver,  Steinschloßgewehre
und  Petroleum  bei  der  ersten  Einfuhr  dieser  Waren
in  Südnigeria  erhoben  werden  soll.

(The  Board  of  Trale  Journal.)

Handel  mit  Feuerwaftfen  usw.  in  der  Goldküste.

Nach  einer  in  der  „Gold  Coast  Government
Gazette=  vom  10.  Juni  d.  Js.  veröffentlichten
Bekanntmachung  vom  7.  Juni  1909  ist  der  Handel
mit  Feuerwaffen,  Schießpulver  und  Blei  in
Stangen  und  Platten  in  demjenigen  Teile  der
Goldküste,  welcher  westlich  des  Voltaflusses  liegt,
nur  unter  bestimmten  Bedingungen  gestattet.
U.  a.  ist  vorgesehen,  daß  Feuerwaffen,  Schießpulver
  und  Blei  in  Stangen  und  Platten  nur
gegen  einen  von  dem  Käufer  vorzulegenden  Erlaubnisschein
  verkauft  werden  dürfen,  der  von
dem  Gouverneur  oder  einem  dazu  ermächtigten
Beamten  ausgestellt  ist.

Die  Bekanntmachungen  vom  15.  Februar  und
12.  Juli  1906  sind  aufgehoben  worden.

(The  Board  of  Tinde  Journal.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  654.

 

Kapholonie.
Bestimmungen  über  die  Vieheinfuhr.

Eine  Bekanntmachung  (Nr.  273  vom  Jahre
1909)  hebt  die  frühere  Bekanntmachung  Nr.  580
vom  Jahre  1908“)  auf  und  bestimmt,  daß  die
Einfuhr  gewisser  Vieharten  in  die  Kapkolonie  nur
auf  Grund  schriftlicher  Erlaubnis  des  Landwirtschaftsministers
  gestattet  ist.  Die  neue  Bekanntmachung
  verfolgt  den  Zweck,  die  Beschränkung,
der  die  Einfuhr  von  Kamelen,  Antilopen,  Oirschen.
ausländischen  Straußen  und  Schwänen  unterliegt,
zu  beseitigen.  Es  wird  indes  darin  zum  Ausdruck
  gebracht,  daß  dadurch  Kamele,  Antilopen,
Hirsche  und  Strauße  der  Wirksamkeit  der  Viehseuchengesetze
  vom  Jahre  1903  und  1906  nicht
entzogen  werden  sollen.

Anweisungen  für  die  Untersuchung  von
Düngemitteln  usw.

Eine  im  Anschluß  an  die  Bekanntmachung
Nr.  149  vom  Jahre  1909““)  erlassene  neue  Bekanntmachung
  Nr.  272  vom  Jahre  1909  gibt
Anweisungen  für  die  Untersuchung  von  Futtermitteln,
  Düngemitteln  und  Sämereien  sowie  für
die  bakteriologische  Prüfung  der  Futtermittel  in

der  Kapkolonie.
lhe  Board  of  Tinde  Journal.

Sudan.

Einfuhrzoll  und  Abgabe  für  Elfenbein
aus  Uganda  und  Belgisch-Kongo.

Durch  eine  in  der  Sudan-Gazette  vom
1.  Juli  d.  Is.  enthaltene  Proklamation  des
Generalgonverneurs  des  Sudan  vom  10.  Juni  d.  Js.
wird  die  Proklamation  vom  2.  März  d.  Js.,  betreffend
  die  Erhebung  eines  Zolles  für  Elfenbein
aus  Uganda  oder  Belgisch-Kongo,““)  dahin  abgeändert,
  daß  für  Elfenbein,  wofür  in  Uganda
oder  Belgisch-Kongo  erweislich  Ausfuhrzoll  gezadlt
worden  ist,  im  Falle  einer  Durchfuhr  durch  den
Sudan  nach  einem  außerhalb  Agyptens  oder  des
Sudan  gelegenen  Bestimmungsorte  bei  dem  Ausgang
  aus  dem  Sndan  ein  Nachlaß  oder  eine
Rückvergütung  in  Höhe  des  gezahlten  Ausfuhrzolls
gewährt  werden  soll.  Für  das  aus  Uganda  oder
Belgisch-KRongo  ohne  Entrichtung  des  Ausfuhrzolls
ausgeführte  Elfenbein  findet  eine  Rückvergütung
indessen  nicht  statt.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  317.
*“")  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  759.
**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909.  S.  655.
        <pb n="883" />
        W  805  20

Der  RAusfuhrhandel  des  Sudan  im  Jahre  1908.

Nach  dem  Bulletin  Mensuel  de  la  Chambre
de  Commerce  Internationale  erreichte  die  Ausfuhr
  des  Sudan  im  Jahre  1908  einen  Wert  von
515  938  LEE.  gegen  449  329  LE.  im  vorhergehenden
  Jahre.  Die  Vermehrung  betrug  mithin
66  609  LEE.  oder  14,82  vO.  Gegen  das  Jahr
1906  mit  einer  Ausfuhr  von  264  096  LCE.  wies
das  Jahr  1908  eine  Steigerung  von  90  vH.  auf.

An  der  Zunahme  der  Ausfuhr  sind  hauptsächlich
  die  nachstehend  aufgeführten  Waren  beteiligt
  (die  Mehrbeträge  gegen  das  Jahr  1907  —
in  LE.  —  sind  in  Klammern  beigefügt):  Schafe
und  Ziegen  (12  623),  gereinigtes  Pflanzenfett
(5075),  Dhurra  oder  Kafferhirse  (32  981),  Sesam
(12  259),  Gummi  (20  677).

Eine  Verminderung  der  Ausfuhr  ist  im
Jahre  1908  zu  verzeichnen  gewesen  bei  ungegerbten
  Fellen  um  5133  LE.,  Getreide  um  5133  LE.
und  bei  Baumwolle  um  15  347  LE.

Die  meisten  der  in  Betracht  kommenden  Ausfuhrartikel
  wurden  nach  Agypten  geliefert,  während
Gummi  für  Europa  bestimmt  war.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Kairo.)

Außbenhondel  Marohkos  1908.

In  diesem  Jahre  ist  zum  ersten  Male  eine
Veröffentlichung  des  Comité  des  Douanes,  betreffend
  „Statistidues  du  Mouvement  Commereial
  et  Maritime  du  Marock  für  das  Jahr
1908,  erschienen.  Diese  Zusammenstellung  des
statistischen  Materials  zur  Beurteilung  des  Marokkohandels
  ist  die  erste  amtlichen  Charakters,  die
unmittelbar  auf  die  eigentlichen  Quellen,  wie  sie
die  Urkunden  der  Zollverwaltung  bilden,  zurückgeht
  und  daher  einen  gewissen  Anspruch  auf
Beachtung  geltend  machen  kann.  Soweit  die  den
deutschen  Handel  betreffenden  Angaben  der  Veröffentlichung
  haben  geprüft  werden  können,  scheinen
sie  den  Tatsachen  zu  entsprechen.

Nach  der  genannten  Veröffentlichung  bewertete
sich  der  Gesamthandel  Marokkos  im  Jahre  1908
einschließlich  des  Handels  mit  Algerien  auf
113  401  459  Fr.;  davon  entfielen  auf  die  Gesamteinfuhr
  61  528  479  Fr.  und  auf  die
Gesamtausfuhr  51  872  980  Fr.

An  der  überseeischen  Einfuhr  waren  im
Jahre  1908  (und  1907)  die  nachstehend  aufgeführten
  Länder  mit  folgenden  Werten  (in
1000  Fr.)  beteiligt:  Frankreich  21  986  (16  410),
England  24  989  (14  484),  Deutschland  2834
(1927),  Spanien  1182  (870),  Belgien  1806
(1410),  Italien  237  (72),  Osterreich-Ungarn  998

 

(351),  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  271
(140),  die  Niederlande  55  (38).

Die  überseeische  Ausfuhr  nach  den  wichtigsten
  Ländern  gestaltete  sich  in  denselben  Zeiträumen
  wie  folgt  (Wert  in  1000  Fr.):  Frankreich
  9520  (6410),  England  15  988  (10  945),
Deutschland  8013  (8056),  Spanien  3263
(2246),  Belgien  123  (67),  Italien  1034  (374),
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  125  (20),
Portugal  344  (96),  die  Niederlande  157  (—),
Agypten  585  (835).

Die  wichtigsten  Warengattungen  wiesen  im
Jahre  1908  (und  1907)  bei  der  überseeischen
Einfuhr  folgende  Werte  (in  1000  Fr.)  auf:

Rohseide  624  (302),  geschnittenes  Holz  (für
Zimmerer=  und  Tischlerarbeiten),  Bretter  (zur
Herstellung  der  Verpackungen  für  Eier)  469  (130),
Getränke  aller  Art,  gegohren  oder  ungegohren,
einschließlich  der  alkoholhaltigen  1472  (851),
Lichte  1801  (1113),  Kaffee  294  (255),  Zuckerwaren,
  Biskuits,  einschließlich  Schokolade  und
Kakao  471  (293),  Spezereien  (Pfeffer,  Zimt,
Gewürznelken  usw.)  403  (300),  Zucker  15  584
(11  197),  Tabak  in  Blättern,  Tabakfabrikate  1340
(529),  Tee  3269  (1846),  Mehl  und  Grieß  1064
(2370),  Baumwollengarn,  Zwirn  usw.  536  (240),
Petroleum  327  (181),  Eisen-Kurzwaren,  Kesselschmiedewaren,
  Zinkeimer  565  (335),  Nahrungsmittel,
  Konserven  658  (127),  Baumwollengewebe
17  095  (9856),  Wollengewebe,  Tuchwaren  637
(517),  Seidengewebe,  seidene  Tücher  597  (459),
Mode=  und  Konfektionswaren  347  (84),  Säcke,
Packleinwand  370  (132),  Gläser  und  Kristalle
357  (257).

Bei  der  überseeischen  Ausfuhr  sind  als
wichtigste  Warengattungen  folgende  zu  nenunen
(Wert  in  1000  Fr.):

Rinder  2296  (2836),  rohes  Wachs  657  (767),
Wolle  in  Schweiß  597  (2205),  Wolle,  gereinigt
209  (576),  Eier  4140  (2512),  Rindshäute  544
(707),  Ziegenfelle  3546  (3754),  Hammelfelle  742
(1662),  Getreide  4007  (444),  Mais  628  (131),
Gerste  10  752  (4871),  Puffbohnen  1522  (539),
Kichererbsen  762  (452),  Kanariensaat  286  (747),
Mandeln  2458  (2769),  Bockshorn  397  (300),
Leinensamen  466  (447),  Gummi  und  Harz  641
(656),  Babuschen  (Schlappschuhe)  769  (781),
Olivenöl  1259  (—).

Handel  Glbraltars  1908.

Über  den  Handel  Gibraltars  liegen  statistische
Anschreibungen  nur  bezüglich  der  zollpflichtigen
Waren  und  Kohlen  vor.  Die  Ein=  und  Ausfuhr
der  ersteren  gestaltete  sich  in  den  letzten  fünf
Jahren  folgendermaßen:
        <pb n="884" />
        W  806  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P*"*dnJTT  Einfuhr  ANgArlusfuhr:
—  —  —  ,  ..  ---—-.-.---Jahr
  Wein  Spirituosen  Werie  Tabak  Wein  Sprituofer  Tabat
Gallonen  Engl.  Pfund  Gallonen  Engl.  Pfund
l  .
i  «  ·
1904  180  200  95  388  1  834  517  3526  557  21  456  55  120  2256  404
1905  172  219  100  377  842  876  3  864  387  25  794  60  034  2  337  103
1906  161  177  I  101  683  906  676  3  978  954  22  236  60  293  1  978  942
1907  146  443  I  90  448  689  455  3  895  299  18  581  60  366  1  933  283
1908  135  048  67  268  666  267  3  500  256  15  923  38  005  1  359  485

 

Der  Kohlenhandel  der  letzten  fünf  Jahre  läßt  sich  aus  folgender  Übersicht  erkennen:

Jahr

Kohleneinnehmende  Dampfer

Eingekommene  Kohlen

Zahl  Tons
1904  1291  153  257
1905  911  95  053
1906  1378  162  837
1907  1511  184  906
1908  1053  134  488

Bestimmungen  über  die  Vorlage  von  FSakturen
in  Sterra  Lecne.

Nach  einer  Bekanntmachung  der  Zollverwaltung
ist  es  erforderlich,  daß  alle  Fakturen,  die  der
Zollbehörde  vorgelegt  werden,  den  Wert,  die  Zahl,
das  Maß  und  die  Menge  für  jede  Ware  nach

 

(TColonial  Reports-Annual,  1908,  Nr.  598.)

der  Einfuhrliste  angeben,  widrigenfalls  eine  genaue
Prüfung  durch  die  Zollbehörde  vor  der  llbergabe
der  Waren  stattfindet,  um  die  Werte  oder  Mengen,
wie  sie  auf  Grund  der  Einfuhrliste  gefordert
werden,  feststellen  zu  können.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

 

 

Vermischtes.

*  Der  Schiffsverkehr  im  Hafen  von  Sanzibar  1908.

Der  Dampfschiffsverkehr  ist  gegen  das  Vorjahr
um  28  Schiffe  und  20  416  Nettoregistertons  zurückgegangen,
  ebenso  zeigt  der  Segelschiffsverkehr  einen
Ausfall.  Statt  4  mit  insgesamt  3375  Registertons
  im  Jahre  1907  kamen  im  Berichtsjahre
nur  2  mit  1682  Registertons.

Die  deutsche  Schiffahrt  ist  von  dem  Rückgang
nicht  betroffen  worden.  Gegen  122  deutsche
Dampfer  mit  273  619  Registertons  im  Vorjahre
liefen  121  Schiffe  mit  299  045  Registertons  ein.
116  davon  entfielen  auf  die  Deutsche  Ostafrika-Linie,
  und  zwar  je  zur  Hälfte  auf  den  Europaund
  Indienverkehr.  Fünfmal  lief  der  der  Hamburger
  Firma  Wm.  O'Swald  &amp;amp;  Co.  gehörige,
zwischen  Hamburg  und  Madagaskar  verkehrende
Dampfer  „Zanzibar"“  (782  Registertons)  den
Hafen  an.

An  der  Segelschiffahrt  war  Deutschland,  wie
auch  in  den  Vorjahren,  nicht  beteiligt.

Frankreich  hielt  sich  mit  25  Schiffen  zu
58  788  Reg.-Tons  etwa  auf  der  Höhe  des  Vor- 



jahres.  24  der  Schiffe  gehörten  der  regelmäßig
verkehrenden  Linie  der  Messageries  Maritimes.

Ein  holländischer  Dampfer,  I.  B.  Aug.
Keßler,  3198  Reg.-Tons,  brachte  Petroleum.

Die  beiden  einzigen  Segelschiffe,  die  den  Hafen
anliefen,  entfallen  auf  Schweden  und  Norwegen.
Sie  brachten  Holz.

Die  britische  Schiffahrt  weist  gegen  das  Vorjahr
  (76  Dampfer  zu  121  896  Reg.-Tons  und
2  Segler  zu  1399  Reg.-Tons)  mit  nur  53  Dampfermn
zu  82  637  Reg.-Tonus  und  keinem  Segelschiff  einen
orheblichen  Rückgang  auf,  der  namentlich  dem
Erlöschen  der  in  den  Berichten  für  1906  und  1907
erwähnten  Dale-Linie  zuzuschreiben  ist.

Die  British  India  Steam  Navigation  Company
  unterhielt,  wie  ouch  in  früheren  Jahren,
eine  Linie  Aden—Zanzibar  und  zurück,  die  je
einmal  im  Monat  in  Aden  die  Verbindung  mit
der  kommenden  und  heimgehenden  Europapost
herstellt.

Sie  erhält  dafür  von  der  englischen  Regierung
eine  bescheidene  Subvention.
        <pb n="885" />
        W  807

Die  dazu  benutzten  Dampfer  waren

„Africa“  1302  Reg.-Tons  und
„Madura“  1273  -

Außerdem  hat  die  British  India  Steam  Navigation
  Company  wieder  ihren  früheren  monatlichen
  Frachtverkehr  von  London  nach  Ostafrika
aufgenommen.  Der  Rückweg  wird  über  Indien
genommen,  weil  in  Ostafrika  nicht  genügend  Rückfracht
  zu  bekommen  ist.  Da  das  eigene  Schiffsmaterial
  der  Gesellschaft  nicht  reicht,  werden  gelegentlich
  Schiffe  der  Dale-Linie  gechartert.

Im  Berichtsjahr  liefen  folgende  Schiffe:

„Bardistan“  1651  Reg.-Tons
„Arabistan“  1819  -
„Swalesdale“.  2348  -
„Langdale“  2515  -
„Nidderdale“  2791  -
„Berbera“  ..  2791  -
„Afghanistan“.  2849  -
„Turkistan“  2899  -
„Satara“  3409  -

Die  indische  Firma  Cowassee  Dinshaw  Bros.
unterhält  nach  wie  vor  unter  Subvention  der
italienischen  Regierung  eine  vierwöchentliche  Linie
Aden—Benadirküste—Zanzibar  und  benutzte  dazu
im  Berichtsjahre  die  Dampfer

„Tuna“  259  Reg.-Tons
„Wissmann“.  183  -

Ferner  liefen  in  unregelmäßigem  Verkehr  noch

folgende  britische  Schiffe  Zanzibar  an:

Name  Raumgehalt  Ladung
„Dundas“.  1954  Reg.-Tons  Petroleum
„Aros  Castle".  2870  -  -
„Ailsa  Craig“.  2166  -  -
„Kasama“.  .  2945  -  -
„Clan  Graham“.  3288  -  Kohlen
„Clan  Fraser“  2285  -  -
„Clan  Lamont".  2286  -  -
„Florida“.  2029  -  Reis
„Clan  Macfarlane"  3107  -

„Virawa“.  2176  -  Allgemeine
„Beira“  2571  Cadung.
„Royalist“  2024  -

Außerdem  ist  in  der  Zahl  für  britische  Schiffe
zehnmal  die  „Sherard  Osborn,  das  Kabelschiff
der  East  and  South  African  Telegraphen  Company,
mit  875  Reg.-Tons  Raumgehalt  vertreten.

Küstenschiffahrt.  Von  den  gezählten  142
Fahrten  kamen  73  auf  deutsche  Schiffe,  und  zwar
sämtlich  Fahrzeuge  des  deutschostafrikanischen
Gouvernements.

Die  Zanzibar-Regierung,  deren  Flagge  66  mal

vertreten  war,  besitzt  zwei  Dampfer,  „Barawa“"

und  „Kilwa“  (165  und  161  Reg.-Tons),  die

 

-

namentlich  zum  Verkehr  mit  der  Nachbarinsel
Pemba  dienen.  Kürzlich  hat  sie  einen  neuen,
etwas  größeren  Dampfer,  „Cupid",  gebaut,  der
Anfang  Juni  in  Zanzibar  eintreffen  soll.

Dreimal  lief  der  Dampfer  des  britisch-ostafrikanischen
  Protektorats,  „Juba“,  134  Reg.-Tons,
an.  Dies  Schiff  wurde  inzwischen  (im  März  1909)
als  seeuntüchtig  außer  Dienst  gestellt  und  steht
in  Bombay  zum  Verkauf.

Anfang  1909  hat  die  Firma  Cowasjee  Dinshaw
Bros.  mit  dem  unter  britischer  Flagge  fahrenden
Dampfer  „Woodcock“",  59  Reg.-Tons,  einen  Küstenschiffahrtsdienst
  zwischen  den  Häfen  Zanzibars,
Pembas,  Tanga  und  Mombasa  aufgenommen.

Die  Dhauschiffahrt  hat  auch  im  Berichtsjahre
nach  Zahl  und  Raumgehalt  wieder  zugenommen
(6297  Dhaus  zu  95  544  Reg.-Tous  gegen
5887  Dhaus  zu  83  982  Reg.-Tons  im  Vorjahre),
namentlich  ist  der  deutsche  Anteil  gegen  das  Vorjahr
  erheblich  gestiegen.  Er  weist,  nachdem  er
infolge  des  Pestausbruchs  in  Zanzibar  in  1906
auf  286  Fahrzeuge  mit  2087  Reg.-Tons  gefallen
war,  im  Berichtsjahr  1120  Schiffe  mit  9260  Reg.=Tons
  auf,  bleibt  aber  immer  noch  hinter  den
Ziffern  der  Jahre  1903  bis  1905  erheblich  zurück.

Besonders  rege  ist  der  Verkehr  deutscher
Dhaus  mit  den  Zanzibar  am  nächsten  liegenden
Plätzen  Deutsch-Ostafrikas,  Bagamojo  (331),  Daressalam
  (271)  und  Saadani  (253).

Verkehr  der  Küstenschiffe  europäischer  Bauart
im  Hafen  von  Zanzibar  während  des
Jahres  1908#.

Netto-Raumgchalt

 

Nationalität  Anzgahl  in  Reg.-Tous
Deuts2c  P—P3  4527
Zanzibaritisch.  .  .  66  10  742
Britisch  ...  3  402

Zusammen.  142  15671

Dhauverkehr  im  Hafen  von  Zanzibar

im  Jahre  1908#.

Angekommen

Rauminhalt
  in
Reg  Tons

9200,  47

Abgegangen

Raum-=inhalt
  in
RegTous

9  068,19

Zabl  gahl

1106

Flagge
1.  Deutsche  Dhaus  1120
2.  Britische  Dhaus:
In  Zanzibar  registriert


.  37  150,88  2562
In  Britisch=  Öst-380V12,12



afrika  registriert  207  1811,98  211  414199.87

Jn  Indien  registriert

  .  214  11  321,.51  205  10  804,.00
3.  Zanzibar.  Dhaus  1946  1968.73  1987  19  93I77.73
4.  Arabische  -  214  10  809.70  217  12268.86
5.  Frangösische  29  13608.5,86  27  1318.17
6.  Italienische  28  967.00  29  932.00
7.  Portugiesische  4  167,78  2  120,  66

 

Zusammen  .  .  6297  95  543,  066  6346  96  961,  69
        <pb n="886" />
        W  808  20

Nachweisung  der  Handelsschiffe  großer  Fahrt,  die  im  Jahre  1908  den  Hafen
von  Zanzibar  angelaufen  haben.

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dampfer  Segelschiffe
Eingang  Ausgang  Eingang  Ausgang
Netto-  „Neno-  Netto-  Neno
Zahl  aus-  QZahl  Paum-  Zahl  dn  Zabl  en
Zzah  Zab  Fß%bB.vv
.  u  Reg.  ul  Reg.  u  Reg.  u  t
Tons  Tons  l  Tons  Touz
.
1  Gesamtverkehr  der  deutschen  und  fremden  Schiffe00  1  443  668198  439  014  2  1682  3  2#%
r
darunter  im  Verkehr  mit  deutschen  Häsen6319921962  195  393—  —  —
1  .  «  .
2sdeutsche-imVer-chUnitzijcxxtppxistxkxkssäxsiiOs---99826979·8·«:s.--.—s—»—.-:.
chiffe  überhaupt  121  26090451  ä1  —  —  —
darunter  im  Verkehr  mit  deutschen  Häsfen—  —  —  —  —  —  —  —
an  «  .  .  E  -  .  ...s»-glfmndeEJYJBIFFEUJIzkitmchtdeutjchenHochc9
  144  623|  79  145  635  2  1682  3  2#s
Schiffe  überhaupt  79  144  6279|145  635216823  2ahe
Schiffe  der  Flagge  des  Hafens  —  —  —  —  —  —  —  —
Unter  den  Britische  Schiffe  53  82  63733836149  1  ½37
fremden  Französische  Schiffe  25  68  788  25  58788  —  —  —
bessecalen.  Holländische  Schiffe  3198881  3198
6  Schwedische  Schiffe  —  —  —  —  11  6851  8
1  Norwegische  Schiffe  —  —  —  —  1|997  1  1“

 

 

Ubersicht  über  deutsche  Dhaus,  die  Zanzibar
in  dem  Jahre  1908  angelaufen  und  verlassen
haben,  nach  Herkunfts=  und  Abgangshäfen

 

 

geordnet.
**r  Bezeichnung  ange-  abge-Landesteile
  der  kommene  gangene
Hafenorte  Dhaus  Dhaus
Mikindani  6  —
Lindi.  —  2
Kilwa  5  13
Tschole  6  5
Deutsch-Ostafri  Simba  Uranga  1  —
Deutsch-Ostafrika  #Daressalam  271  301
Bagamojo  331  332
Sadani  253  251
Pangani  81  73
Tanga  87  66
Mritisch-Ostafriko  [Banggga  1  —
Britisch-Ostafrika  lShimoni  2  —
Indien  .  Port  Mandvi  1  —
.  «.  Insel  Zanzibar  23  26
Sultanat  Zanzibar  Pemba  36  37
Zusammen  1104  1106
Wegen  widriger  Winde  zurückgekehrt  8
Neu  registrrrtrtr  ...  8
Im  gangen.  .  1120

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  zanzibar.)

 

 

 

 

 

Staatshaushalt  Transvaals  für  1909,10.

Der  dem  am  1.  Juni  zusammengetretenen
Parlament  vom  Schatzsekretär  Hull  vorgelegte
Voranschlag  für  das  Jahr  1909/10  weist  in  der
Einnahme  ein  Mehr  von  etwa  568  000  KL  und
in  der  Ausgabe  ein  Mehr  von  rund  430  000  .
gegen  den  Originalvoranschlag  des  Jahres
1908/09  auf.

Ist  dieses  Ergebnis  schon  ein  gutes  zu  nennen,
so  muß  noch  mehr  das  Ergebnis  des  mit  dem
30.  Juni  abgeschlossenen  Jahres  befriedigen,  dus
einen  Überschuß  der  Einnahmen  über  die  Ausgaben
  von  rund  902  000  K  nach  der  Schätung
ergibt,  während  nach  dem  Voranschlag  für  das
Jahr  1908/09  nur  149  000  L  kberschuß  vorgesehen
  war.  Auf  die  Einnahmen  entfällt  hierven
ein  Uberschuß  von  rund  819  000  L,  während  die
Ausgaben  nur  um  etwa  66  000  K—  gestiegen  find.

In  der  Einnahme  haben  im  vergangenen  Jabre
mehr  gebracht  die  Diamantenabgabe  250  000  kK,
die  mit  Rücksicht  auf  die  bei  Beginn  des  Jahres
bestehende  Unsicherheit  der  Verhältnisse  auf  dem
Diamantenmarkte  gar  nicht  in  Eingang  gestellt
worden  war,  ferner  die  Zolleinnahmen  125.000  ,
was  dem  Wiedererwachen  der  geschäftlichen  Tätigkeit
  zuzuschreiben  ist,  die  Goldabgabe  110  000  K,
die  der  Mehrgewinn  an  Gold  gebracht  hat,  und
        <pb n="887" />
        W  809  20

die  Trausfer-Abgabe  120  000  Ä  mit  Rücksicht
auf  die  Abgaben  bei  den  zahlreichen  Zusammenlegungen
  der  Goldminen.  Als  ein  Zeichen  der
wiederkehrenden  geschäftlichen  Tätigkeit  wird  auch
die  Zunahme  der  Einnahmen  der  Postverwaltung
mit  über  30  000  Ä&amp;amp;  gegen  den  Voranschlag  im
verflossenen  Jahre  angesehen.

Die  Einnahmen  des  Jahres  1909/10  schätzt
der  Schatzsekretär  auf  rund  5  251  000  K  oder
rund  250  000  ÄK  weniger  als  die  Isteinnahme
des  vorhergehenden  Jahres,  die  Ausgaben  auf
4  962  912  KE  oder  etwa  380  000  L  mehr  als
die  Istausgabe  des  vorhergehenden  Jahres.  In
der  Einnahme  sind  mit  geringeren  Summen  beteiligt
  hauptsächlich  die  Diamantenabgaben  mit
120000  LK  und  die  Transferabgaben  mit  110000,
da  die  außergewöhnlich  zahlreichen  Amalgama-=tionen
  von  Bergwerken  voraussichtlich  im  Jahre
1909/10  nicht  stattfinden  werden;  die  Goldabgabe
ist  mit  1  Million  Pfund  Sterling  gegen  das  Jahr
1908/09  um  70  000  K  erhöht  worden,  wie  mit
Rücksicht  auf  die  weitere  Entwicklung  des  Goldbergbaus
  erwartet  wird.

In  der  Ausgabe  sind  für  Erziehung  rund
100  000  SC,  für  Landwirtschaft  und  Forsten
22  000  K,  für  Gefängnisse  45  000  L,  für  Pensionen
  usw.  20000  K,  für  Verzinsung  der  Staatsschuld
  50  000  L,  für  Bewässerungsanlagen
40  000  K  mehr  vorgesehen.  Außerdem  ist  noch
eine  außerordentliche  Ausgabe  von  705  000
angesetzt,  die  aus  den  Uberschüssen  des  Jahres
1908/09  gedeckt  werden  soll  und  die  größtenteils
für  Schulbauten  verwendet  werden  soll.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pretoria.)

 

Literotur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Sesprechung  sich  die  Redaktuon
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Von  dem  unter  dem  „Ministère  des  Colonies“
stehenden  Service  Géographique  et  des  Missions
sind  in  letzter  Zeit  wiederum  einige  wichtige
Karten  der  französischen  afrikanischen
Kolonien  herausgegeben  worden.  Es  handelt
sich  dabei  teils  um  Neubearbeitungen,  teils  um
völlige  Neuschöpfungen.

Zu  den  ersteren  gehört  die  „Carte  de
1I  Afrique  Oecidentale  Française“,  dressée

 

par  A.  Meunier  et  E.  Barralier,  die  in  erster
Ausgabe  1903  erschienen  ist.  Sie  umfaßt  das
Gebiet  Westafrikas  nördlich  bis  zum  20.  Grad,
östlich  bis  zum  Tschadsee.  Von  den  sechs  Blatt
im  Maßstabe  1:2000  000  liegen  nunmehr  die
beiden  westlichen,  Dakar  und  Konakry,  eingehend
  berichtigt  vor.  Wenn  auch  die  technische
Ausführung  nicht  auf  der  Höhe  ist  und  besonders
die  Terraindarstellung  recht  dürftig  erscheint,  so
bietet  die  vielfarbige  Karte  doch  ein  ausgezeichnetes,
  übersichtliches  Bild  der  dargestellten  Gebiete,
zumal  alle  neueren  Materialien  verwertet  und
große  Teile  gänzlich  umgearbeitet  worden  sind.

Das  gleiche  gilt  von  der  „Carte  de  la
Guinée  Française“,  dressée  par  A.  Meunier,
vier  Blatt  in  1:500  000,  1901  bis  1903  zuerst
herausgegeben.  Von  der  neuen  Ausgabe  find  die
Blätter  2  (Kouroussa)  und  3  (Konakry)  erschienen,
  die,  dem  großen  Maßstab  entsprechend,
eine  Fülle  von  Informationen  bieten.

Völlige  Neuschöpfungen  sind  die  beiden  folgenden
  Werke.  Einmal  die  „Carte  de  la
Mauritanie“,  dressée  par  Gérard,  Merlaud-Ponty,
  Gouraud  usw.  1909,  1:1  000  000.
Sie  stellt  das  Gebiet  dar,  das  im  Süden  durch
den  Sénkgal,  im  Norden  durch  die  spanische  Kolonie
  Rio  de  Oro  begrenzt  wird  und  im  Westen
an  das  Meer,  im  Osten  bis  Kayes  und  Tidjikdja
reicht.  Es  zeigt  sich  auch  hier,  in  welch  intensiver
Weise  die  französische  Erforschung  der  Sahara
während  der  letzten  Jahre  vorangegangen  ist.

Von  großer  Wichtigkeit  und  hohem  kartographischem
  Wert  ist  auch  die  „Carte  de  la
Cöte  Française  des  Somalis",  dressée  par
A.  Meunier,  drei  Blatt  in  1:500  000.  Das
bisher  erschienene  Blatt  1  (Djibouti))  stellt  die
französische  Kolonie  der  Somalküste  in  ihrem
ganzen  Umfange  dar.  Die  noch  dieses  Jahr  zu
erwartenden  Sektionen  2  (Addis-Ababay)  und  3
(Harrar)  umfassen  ausschließlich  abessinisches  und
englisches  Gebiet.  Ihre  Bearbeitung  entspringt
dem  lebhaften  Interesse,  das  die  Franzosen  an
dem  Bau  der  Bahn  nach  der  abessinischen  Hauptstadt
  haben.  Ein  Vergleich  mit  der  letzthin  von
seiten  des  englischen  Generalstabs  herausgegebenen
Karte  „French  Somaliland"  in  1:  1  000  000
läßt  die  Vorzüge  und  Fortschritte  der  französischen
Darstellung  deutlich  erkennen.

Verkehrs-NMachrichten.

In  Malua  an  der  Nordküste  von  Upolu  (Samoa)  ist  am  24.  April  eine  Postanstalt
eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und

eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.
        <pb n="888" />
        W  810  2

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  August  1909.

 

—

 

—  —

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlinfpätefcenz
schiffungghafens  ·  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Ostafrika.  Mewwel  19.  30.  Aug.  Mombasa  0  16,  18,  16Tg..  28.  Aug.  1040
(deuts  e  Schiffe)
/  h  Bukoba  ntn  de  NMarseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  s  8.  jed.  Mits.  100
und  Schirati..  .  ...
8  Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  22.  Aug.  Mombasa  O  15  Tage20.  Aug.  10  KM
beförderung  mit  der  Uganda-engl.  Schiffe)
bahn  und  von  der  Endstanon
zu  chis  nach  den  Besism.#rindisii  29.  Aug.  Mombasa  O  17  Tagess7.  Aug.  10  40
·  (engl.  Schiffe)
Negpel  190.  30.  Aug.  Tanga  17,  19,  17  Tage7.  28.  Aug.  10  42
b)  38  dan  a  (einschl.  A#man,  (deutsche  Schiffe)
ruscha,  Korogwe,  OD  -.-bara.
  Domdo,  Wissch,  Mu-  Brindisi  1  22.  Aug.  Tanga  16  Tage  20.  Aug.  10  4
hesa,  Pangani,  Wilhelmstal(engl.  Schiffe)
und  Wugirtt)  *  .  -
Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  108
Neapel  139.  30.  Aug.  Daressalam  18,  21,18  Tg.  17.  28.  Aug.  102
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  JZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  S
(on-  San  tbor  umielbar
.  eiterbeförderung  na
.)  nach  Deutsch-Ostafrto7  Daressalam  durch  Gouverne=(ausschl.
  der  unter  a  und  b  #  mentsdampfer  in  6  Stund.)
genannten  Postorte)
Brindisi  22.  Aug.  Daressalam  18  Tage  20.  Aug.  10  40
(engl.  Schiffe)
Brindisi  29.  Aug.  Zanzibar  19  Tage  27.  Aug.  10
(engl.  Schiffe)!  nach  Daressalam  weiter
!  mit  nächster  Gelegenheit
2.  beutsch-üdwestafrika.  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  25  Tage18.  jedes  Monats  6.20
a)  nr  S  zwakob  mund  sowete  DT
na  abis,  ,  ,  «-  —  —
Epukiro,  Gobabis,  Gochat  Hamburg  25.  Aug.  Swakopmund  26  Tage21.  Aug.  12..
anas,  Grootfontein,  Großaben
  an  intvfev.  I  Antwerpen  30.  Aug.  Swakopmund  21  Tage.  Aug.  1.0
mtn—]urvns  t  20  80.  A  23
rechtshöhe,  Kalkfeld,  Ka-  S  31.  Aug.  S  20  Tage  30.  Aug.  11.2
zurt  go  Fhr  "  idia.  .  LSothamton  1.  Aug  Swakopmund  Tag  g
Nauchas,  -  2  *  C  273
handja.  Olusise“  Olgunven  Southampton  21.  Aug.  4.  Sept.  Swakopmund  20,  22,  20.  Aug.  3.  Sept.  11.2;
Okombahe,  Omaruru.  On-  20  Tage
guant  Osong,  Sawot,  #  O  Rotterdem  C6.  Sept.  Swakopmund  unbestimmt  5.  Sept.  101
warongo  #zwero  Oofon=  (deutsche  Schiffe)  b  6.20
jati.  Outjo.  Reboboth.  Richt-  Sept.  S  sti  .  Sept.  6.2
ve  isoi  t  Hamburg  1.  Sept  Swakopmund  unbestimmt  ep
aldau.  t
helmstal,  Wmhmer  Southampton  28.  Aug.  Swakopmund  24  Tage  J  27.  Aug.  11.23

b)

nach  Lüderisbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser,  Gibeon,
  Gochas,  Hafunr,  Kalkfontein
  Süd),  Kanus.  Keetmanshoop.
  Kuibis.  Malta-=höbe.
  Ramansdrift,  Secheim,
Warmbad.  Ukamas

 

southampton  jeden  Sonnabend

 

Lüderitzbucht  19—28  Tg.
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderipbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  10  Tage
Lüderitzbucht  27  Tage

Luderitzbucht  35  Tage

jeden  Freitag  11.23

290.  Aug.  1.0

30.  Ang.  11.23

18.  jed.  Mis.  6.2%
1.  Sept.  6.  20
24.  Aug.  12.0

5.  Sept.  10.

 

3.

Samoa.

 

Antwerpen  30.  Aug.

(deutsche  Schtffe)

Southampton  31.  Aug.

(deutsche  Schiffe)

Hamburg  18.  jedes  Monats
Hamburg  1.  Sept.
Hamburg  6  25.  Aug.
[Notterdim  6.  Sept.
(deutsche  Schiffe.
Queenstown  12.  Sept.

Apia  31  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

 

10.  Sept.  11.23
Nachversand  1.0
        <pb n="889" />
        W  811  20

 

 

 

—  —  —  —  —  —

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
|
Neapel  27.  Aug.  10.  Sept.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  38,  41  u.  88  Tg.
4  3  Simpsonhafen  44  u.  41T.|.20.  25.  Aug.  8.  Sept.
4.  Deutsch-Neugninea.  Brindisi  22.  Ang.  Simpsonhafen  40  Tage  16
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelms- 



hafen  48  Tage

 

5.  Kamerun.

a)  nach  Akonolinga,  Bamenda

Banjo,  Bibundi,  Sio#nbiön#,
Bonaberi,  Hp#pamb  Buea,
Campo,  Dschang,  Duaia.
Dume,  Ebolwoa,  Edea,
basst.  Jaunde,  Johannbrechtshöhe,
  Joko,.  Kribi,  hulldorf.
  Lomie,  Longsi,  Plantation,
  Viktoria

d)  nach  Rio  del  Rey.

JPc)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet
(Garua,  Kusseri)

d)  nach  Offidinge

e)nach  Molundu

Hamburg

Be

Liverpool

 

Hamburg
Liverpool

Liverpool
Liverpool

Liverpool

Antwerpen

Bordeaux

4  10.  jedes  Monats
125.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats

11.  jedes  Monats

a4h  —

26.  Aug.

25.  jedes  Monats

jeden  Sonnabend

26.  Aug.
jeden  Sonnabend

jeden  Sonnabend

Aug.  16.  Sept.
5.  jedes  Monats  1

1  Viktoria  19,  27  Tage
Duala  20,  28—43  Tage
Kribi  21,  28—43  Tage
Plantation  21,28-43  Tg.
Longji  21,  28—43  Tage
Campo  28—43  Tage
Bibundi  28—43  Tage

Viktoria  18  Tage
Duala  19  Tage

Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
Viktoria  26  Tage

TDuala  29  Tage

Gr.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—32  Tage
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
Rio  del  Rey  28—43  Tage

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Rio  del  Rey  25  Tage
orcados  17  Tage
d  go#

von  dort  weiter
Lokodja-yola

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen

Matadi  19—20  Tage
von  da  wetter  mit  der  Eisenbahn
  be  Brazzaville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
dem  Kons,  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu

—  —

 

 

l

9.  jed.  Mts.  8.56
25.  jed.  Mts.  6.20

10.  jed.  Mts.  1.0

24.  Aug.  1018

25.  jed.  Mts.  6.20
jeden  Donnerstag  1045

24.  Aug.  1045

jeden  Donnerstag  1045

25.  Aug.  15.  Sept.
23.  jed.  Mts.  1045

1.0

 

6.  den  Karolinen,  Palan-Inseln,
  Marianen  ausschliedlich
  Gnam“)

*)  HSendungen  nach  Guam  werber
  San  Francisco
—

t)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

pel

Neapel

Nea
Oen#ce  Schiffe)  1

(deutsche  bLogel
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

22.

10.  Sept.

Jap  48  Tage
Ponape  59  Tage
Saipan  70  Tage
Palau  77  Lage
Angaur  78  Tage
Palau  37  Tage
Angaur  36  Tage
Jap  39  Tage
Saipan  43  Tage
Ponape  51  Tage
Jap  34  Tage

 

 

 

20.  Okt.

20  r.  Aug.  8f.  Sept.
102

 

7.  Marshal-Inseln.

Brindisi

 

(engl.  Schiffe)

Neapel
(engl.  Schtffe)  I

3.  Ott.

Jaluit  55  Tage

Jaluit  51—67  Tage

.  Okt.  1040
        <pb n="890" />
        W  812  20

 

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Ein

schifungshafen,

am:

Ausschiffungshafen.

Dauer
der  Üüberfahrt

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnl.  u.  eingeschr.  Briefe  u.  Vostkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,.  Ges  —
ontags,  Mittwochs,  Donnerstags,  Sonnabends:  ab  Berlin  7  82  u.  Dienstags

Briese  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

spapiere.  Warenproben

üb.  Rußland;
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
B.  .  Neapel  27.  Au  Tsingtau  32  Tage  25.  Aug.  1040
Klantschon  —#  ar  chiffe)  g.  9  9  9
Auhd,  Verlangen  des  Ab-  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  seden  Freitag  1040
senders  gewöhnliche  und  ein,.  (engl.  Schiffe)
Fschmebene  Sftefe  und  Vost.]Marseille  29.  Aug.  Tsingtau  37  Tage  27.  Aug.  1040
(kranz.  Schiffe)
Liverpool  3.  Sept.  Tsingtau  35  Tage  2.  Sept.  8.35
Marseille  20.  Aug.  3.  Sept.  Tsingtau  35  Tage  18.  Aug.  1.  Sept.  10—
(engl.  Schiffe)  1

Briefsend  jed  Art  auf  Verl.  auch  mit  d  unt  10

aufgeführt  Beförderungsgelegenbeiten  od.  üb  New  Nort  (J  Q

 

Hamburg  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  22—26  Tage  16.  25.  jed.  Mts.  6.2)
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Notterdam  22.  jed.  Mts.  Lome  20  Tage  21.  jed.  Mts.  1013
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M]  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe),
9.  Logo.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  100
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotoncu  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  10  18
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1.  Sept.  Lome  26—28  Tage  1.  Sept.  6.20

 

 

NRotterdam  .  6.  Sept.
l

Lome  21—23  Tage

 

5.  Sept.  10  18

 

#  )  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  #  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
1
deutsch-Neugninea  Neapel.  .  ..  16*.  26*.  Au  Ma  -
tsc-Neug  a  ap  1  g.  Jasein#  Neapel  .  28.  Sept.
eapel.  .!  3".  Sept.  —6  —-Deutsch-Estafrika
  Brindisi  .  15.  Aug.  Neapel.  256“.  Aug.  97.  Sept.
Marseille.  16.  jede  Mts.  Prino  3.  Aug-  .  Sei
—.  –  arseille  .  Aug.  2.  Sept.
deutsch-Säbwestafriha)  Liverpool  äüb.  Vancouv.  29.  Aug.
Southampton  27.  Sept.  Kiantschon  Teiute#  über  San  Francisco  oder
nördl.  Tetl  d.  Schutzgeb.  Southampton  jeden  Sonntag  9e  Havre  rn  er  Seattle  unbestimmt
Hamburg  .  .i  15*.  jed.  Mts.  Queens  (5—6  mal  monatlich;
eenstom)
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton)  27.  Sept.  Sibir.  Eisen-  à  in  der  Negel  Montag,  Mitt
Southampton  jeden  Sonntag  bahn  .  woch.  Freitag,  Sonntag
s  —  lymout  über  Van  couver
1  Hamburg  15“.  jed.  Mts.  n-  "
amernn  Southampton  30“.  jed.  Mts.  amoa  oder  Havre  über  San  Francisco
Liverpool  ·  16.  Aug.  od.  Plymouth  (unbestimmt)
den  Karolinen,  Hamburg  2  15“.  19“.  24“.  jed.  Mz.
arianen,  Neapel  .  .  .  16.  26*.  Aug.  Togo  ...  Southampton  30“.  jed.  Mts.
Dalan--Inseln  1  Liverpool  16.  23.  30.  Aug.  5.  Sept.

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="891" />
        813  20

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
tdampfer

Vos  mpf  von  nach  bis  10.  August  1909.
„Adolph  Woermann“.  Durban  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  21.  Juli  in  Victoria.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  29.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  August  ab  Lome.
„„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  4.  August  ab  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Kilwa  am  9.  August  ab  Zanzibar.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Victoria  am  10.  August  ab  Victoria.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  August  in  Antwerpen.
„Frieda  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  7.  August  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  9.  August  in  Libreville.
„Irma  Woermann“  .  Burutu  Hamburg  am  4.  August  in  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  23.  Juli  in  Assinie.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Akkra  am  25.  Juli  in  Conakry.
„Lili  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  10.  August  in  Sekondi.
„Linda  Woermann“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  7.  August  in  Dakar.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  10.  August  Cuxhaven  passiert.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  26.  Juli  ab  Lagos.
„Max  Brock".  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  Juli  in  Swakopmund.
„Otto  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  10.  August  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  27.  Juli  ab  Lagos.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  2.  August  in  Kotonou.

„Edea".
„Kamerun“

„Savoia“  .
»Swakopmund«.
„Togo“  ;
„Windhuk“

„Ivo“  ..
„Walburg“

 

 

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg

 

Calabar
Kamerun
Kotonou

Lüderitzbucht
Lüderitzbucht
Hamburg
Lüderitzbucht
Durban

 

am  4.  August  ab  Rotterdam.
am  8.  August  ab  Las  Palmas.
am  30.  Juli  ab  Las  Palmas.
am  26.  Juli  ab  Las  Palmas.
am  6.  August  ab  Notterdam.
z.  Zt.  in  Hamburg.

am  4.  August  ab  Lome.

am  5.  August  ab  Mombassa.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Akkra
Hamburg
Rio  Nunez
Hamburg
Mossamedes
Durban
Akkra
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht

 

Hamburg
Akkra

Hamburg
Mossamedes
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Mossamedes
Rio  Nunez
Hamburg

 

am  6.  August  ab  Conakry.

am  9.  August  Maasfluis  passiert.
am  5.  August  in  Hamburg.

am  9.  August  ab  Lome.

am  29.  Juli  ab  Libreville.

am  1.  August  ab  Las  Palmas.
am  4.  August  ab  Bissoo.

am  10.  August  in  Antwerpen.

am  2.  August  ab  Conakry.

am  4.  August  ab  Swakopmuno.
        <pb n="892" />
        W  814  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  KRolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.4.

 

 

 

 

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist!#  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

 

 

Oblar  Biesenthal,  Berlin.

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtkontor“.  11.  August  19009.
a  5
Grün-  .·  kGe-vor«lete  «  .
dungs-  Kapital  schäfts-  te  )  ##e  #  „Nachfrage  Angebot
jahr  1  “#3  1  jahr  dende  dende  %  „v8
1907  1  850  000  1.  10.  10  0  Airikanische  Kompagnie  A-.  76  82
1906  2,000000  1.  1.  —  4  Borneo-KRautschuk-Compagnie  A.-G.  50  6)
1905  1  000  O000  1.  4.  15  17½  Bremer  Rolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  1r
7  .%  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-S.  177  186
1905  1200  000  1.  4  0  .  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft.  “  60  70
1905  600  000  1.  11  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaftt.  —  0
1890  1500  000  1.  1  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  250  —
1891  2  600  000.  1.  10.  7  7  Chocold  Plantagen-Gesellschaft.  103  107
1905  220  OO00  1.  1.  20  20  Debundscha-Pflanzung  ....  «12«)  128
1900  800  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  5
1878  2  750  O000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Weantegen-Geselschabe

1  !  ·"  der  Südsee--Inseln  .  300  310
1885  2  000  000  1.  4.1  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-Afrika  1750  1775
1907  2500  OC00  1.  1.  —  0  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  1  —  55
1902  1  000  OC00  1.  1.  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschat  ..  .j  10  fr
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  228  L
1902  1  000  000  1.  51  2  3  Deutsche  Togogesellschat.  60  65
1885  11  721  000  1.  11  5  5  Deutsc)-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  117  121
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  1  —  8K  —

3  u—  —  do  do  Vorz.-Aktien.  —  7  225.—
1908  11  495  000  1.  1.,.  3½7  3½  Deutsch-  Ostafrikanische  3½%  Schnidverschreitn  "

·  ls  j;  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  .  96  97
1897  2250  000,  1.  1.!  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  97  114
1899  4  000  O00  1.  1.]  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamernn.  Lieit.  A.)  —  .7  20

360  000,  0  0  do  do  HLit.  B.  15  25
1898  1  000  0O000  1.  1.  10  Gesellschaft  Südkamerun  Lit.  A.  —  L

1000000  410  0  do  do  ...  Lit.  B.  —  8
1889  2000  000  1.  10.  0  20  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  19
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  8000000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  ..  —  Zu
1887«;12000001.  1.  15  20  Jaluit-  Gesellschaft.  geteilte  Aktien  215  255

J  „  ;  l  ,  Gmumcheme.  ··-69400«2.'«"s,-—
1904  1  000  000  „1.  1.  —  0  amerun  Bergwerks-Aktiengesellschatt  ¾6  ·  10
1906  3  000  O000  1.  1.0  —  4  Kamerun-Kautschnk-Compagnie  ...«  60  70
1895,  10  000  000  1.  1.  .  0  Kaoko  Land-=  und  Minen-Ges.  Anteile  104  1½#
1903  1  000  000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  ...  —
1899  2000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  7•  85  #
1885  6000  000  1.  4.  l  0  0,NeuGumeaLompagme  Vorzugs-Anteile  .-  99  102

i  1I  0  —0  Stamm-Anteile  40  45
1906  1200  000  1.  1.  1  —  —  Ostafrika-Kompagnie  ...s"  68  72
1904  21  000  000  #1.  1,  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile!

"  6  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zius  und

«  120%  Rückzahlung  garantiert)  2  1/3
1900  20  000  OO00  1.  4.  0  9  Otovi-  Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  232  233
200  000  0  .¼  4  Otavi--Minen=  u.  Eisenb.  -Gesellsch.  Genußscheine.  At  133.—  .+  1.1.—
1902  2L  125  000  1.  1.  30  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  78  71«L
1897  2000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  —  82
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Riheinische  Hander  Plammagengesenlchaft.  ..,  —  »l«
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa=  Gesellschaft  ..;  —  15
1905  2  000  000  1.  1.]  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  —  10
1897  500  000  1.  1.,.  0  0  Sigi  Pflan  zungs-Gesellschaft  .  75  8
1900  6  L  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territerics  26  sh  64  27  Ssh  G  d
1892  22  000  000  1.  7.  0  5  So0uth  West  Affica  Co.  40  Sah  6  4  11
18931  869  100  1.  4.  0  lUlssambara  baffeebangesellshast  Stamm-Anteile  32;  zofr.  ir*--142

  200  0  0  do  Vorzugs-Anteile  —  5
1897  2  100000  1.  1,  6  9  Westafrik.  Pflangungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  108  111
1897  4500  000  1.  1  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria

s  1  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50
!1  —  8  do  Vorz.-Aktien  96  102
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstratße  #  1.

Ausgegeben  am  14.  August  1909.
        <pb n="893" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Rfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-MKolonialamt.

 

 

 

20·  Jahrgang  Berlin,  den  1.  September  1908  Uummer  17.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „NMitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herauskegeben  von  Dr.  Freiberr
v.  Danckelman.  Der  vertelsährüiche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblam  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  .3,  dirett  unter  S  d  durch  die  Veriagsbuchhandlung:  a)  M.  4,—  fuũr  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  d)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  SW068,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer
Sonderberechtigung  an  die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  zum  Bergbau  im  Gebiet  der  Rehobother  Bastards  und  im
Khauas-Gebiet  (Deutsch-Südwestafrika).  Vom  26.  März  1909  S.  815.  —  Personalien  S.  818.

Nichtamtlicher  Teil:  Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  821.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
des  Schutzgebiets  Togo  in  den  Monaten  Mai  und  Juni  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  824.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Eingeborenen  der  deutschen  Kalahari  S.  824.  —  Eine  Patrouille  von  Seßrim
den  Tsauchab  abwärts  nach  Sossus  (Namidb)  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  B31.

Samoa:  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im  IV.  Viertel  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  833.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollerzeugung  der  Welt  im  Jahre  1908  S.  833.
—  Die  Ernteaussichten  der  Baumwolle  in  Rußland  zum  5./18.  Juli  1909  S.  833.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen
  Republik,  Januar  bis  Juni  1909  S.  834.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Juli  1909  S.  834.  —  Kakao-Anbau
in  Costa  Rica  S.  834.  —  Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  S.  836.  —  Kautschukanbau  auf  der  malatischen  Halbinsel
1908  S.  836.  —  Aussichten  für  die  Tabakernte  im  Staate  Kentucky  S.  810.  —  Handel  der  Insel  St.  Helena  1908
S.  840.  —  Außenhandel  der  Hawail-Inseln  im  Jahre  1907/08  S.  840.  —  Außenhandel  Agyptens  im  1.  Halbjahr  1909
S.  8411.  —  Außenhandel  Nordnigeriens  1907  S.  812.  —  Außenhandel  des  Basutolandes  1907  S.  8412.  —  Der
Handel  von  Britisch-Somaliland  1907/08  S.  842.

Vermischtes:  Das  Hamburgische  Kolonialinstitut  im  Winter  1909/10  S.  843.  —  Die  Veterinärpolizeiverordnung
der  Provinz  Mozambique  S.  846.  —  Schiffsverkehr  und  Bahnwesen  der  Hawaii-Inseln  1908  S.  818.  —  Literatur-Verzeichnis
  S.  849.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  849.  —  Schiffsbewegungen  S.  853.  —  Kurse  deutscher
Kolonialwerte  S.  854.

 

 

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verkfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer  Sonderberechtigung
  an  die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  Jum  Bergbau  im  Gebiet  der
Rehobother  Bastards  und  im  sihauas-Gebiet  (Deutsch-Südwestafrika).

Vom  26.  März  1909.

Nachdem  die  Konzession  der  Hanseatischen  Land-,  Minen=  und  Handels-Gesellschaft  vom
11.  August  1893  durch  Verfügung  vom  31.  Dezember  1907  für  verfallen  erklärt  worden  ist,  wird
der  nach  dem  Schutzgebietsgesetz  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  als  deutsche  Kolonialgesellschaft  zu
gründenden  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  auf  Grund  des  §  94  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
für  Südwestafrika  vom  8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717),  unbeschadet  wohlerworbener  Rechte
Dritter,  die  nachstehende  Sonderberechtigung  erteilt:

§  1.  Das  Reichs-Kolonialamt  verleiht  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  auf  die  Dauer
von  zwei  Jahren  das  ausschließliche  Recht  zur  Aussuchung  und  Gewinnung  der  im  §  1  der  Kaiserlichen
  Bergverordnung  für  Südwestafrika  vom  8.  August  1905  bezeichneten  Mineralien  im  Gebiete
der  Rehobother  Bastards  und  im  ehemaligen  Gebiete  des  Andreas  Lambert,  Häuptlings  der  Khauas-Hottentotten.


Die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  ist  verpflichtet,  während  dieser  Zeit  zur  bergbaulichen
Erforschung  der  genannten  Gebiete  eine  Summe  von  mindestens  60  000  IX  aufzuwenden  und  den
        <pb n="894" />
        S  816  20

über  die  Ergebnisse  der  Erforschung  ihr  erstatteten  Schlußbericht  in  Urschrift  und  in  zwei  Abschriften
dem  Reichs-Kolonialamt  alsbald  nach  Erhalt  zugänglich  zu  machen.  Auf  Verlangen  hat  sie  dem
Reichs-Kolonialamt  in  gleicher  Weise  auch  die  Einzelberichte  vorzulegen.  "

Im  Anschluß  an  die  in  Absatz  1  genannte  zweijährige  Frist  wird  das  Reichs-Kolonialamt
der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  auf  die  Dauer  von  drei  Jahren  das  ausschließliche  Recht  zur
Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Kupfer  im  Gebiete  der  Rehobother  Bastards  und  im  ehemaligen
Gebiete  des  Andreas  Lambert,  Häuptlings  der  Khauas-Hottentotten,  verleihen.

Für  die  übrigen  im  §  1  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  bezeichneten
Mineralien  und  nach  Ablauf  der  dreijährigen  Frist  für  alle  im  §  1  a.  a.  O.  bezeichneten  Mineralien
tritt  die  volle  Schürf=  und  Bergbaufreiheit  gemäß  den  jeweils  im  Schutzgebiet  geltenden,  allgemeinen
berggesetzlichen  Bestimmungen  mit  der  Maßgabe  ein,  daß  für  die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft
innerhalb  des  Gebietes  ihrer  Sonderberechtigung  von  Schürfern  und  Bergbautreibenden  die  nachstehenden
  Schürffeldgebühren,  Feldessteuern  und  Förderungsabgaben  an  Stelle  der  in  der  Kaiserlichen
Bergverordnung  vorgesehenen  Abgaben  der  fraglichen  Art  durch  die  Bergbehörde  zu  erheben  sind:

A.  1.  Für  jedes  der  ersten  fünf  von  einem  Schürfer  belegten  Schürffelder  eine  Schürfgebühr

  von:
20  für  das  erste  Jahr,
40  -  zweite
60  =  .  drritte
100  =  vierte
25000  fünfte  -

500  sechste  und  für  jedes  folgende  Jahr.
2.  Für  jedes  weitere  von  demselben  Schürfer  belegte  Schürffeld  eine  Schürffeldgebühr

  von:
50  „  für  das  erste  Jahr,
100  =  =  =  zweite  =
20  0  =  dritte
300  =  vierte
400  =  fünfte  =
500  =  sechste  und  für  jedes  folgende  Jahr.

Die  Zahlung  beginnt  mit  dem  ersten  Tage  des  Monats,  in  welchem  die  Belegung  des
Schürffeldes  stattfindet,  und  erstreckt  sich  bis  zum  letzten  Tage  des  Monats,  in  welchem  die  Schließung
des  Schürffeldes  aufhört.

Die  Schürffeldgebühr  ist  für  sechs  Monate  im  voraus  zu  zahlen.  Sie  wird  erstmalig  fällig
mit  der  Anzeige  von  der  Belegung  des  Schürffeldes.

Das  Recht  an  einem  Schürffelde,  dessen  Schließung  aus  irgend  einem  Grunde  ausfgehört
hat,  kann  von  derselben  Person  oder  Gesellschaft  nur  unter  der  Bedingung  wieder  erworben  werden,
daß  die  Zeitdauer  der  früheren  Schließung  unter  Anwendung  der  obigen  Staffeln  in  Anrechnung
gebracht  wird.

Dritten  kann  durch  die  Bergbehörde  das  Schürfen  untersagt  oder  das  Recht  am  Schürffelde
nachträglich  entzogen  werden,  wenn  sich  aus  den  Umständen  ergibt,  daß  eine  Umgehung  der  staffelmäßigen
  Steigerung  der  Schürffeldgebühr  beabsichtigt  ist.

B.  Eine  jährliche  Feldessteuer  von  500  vom  Bergwerkseigentümer  für  jedes  in  sein
Bergwerkseigentum  einbegriffene  Schürffeld,  und  zwar  halbjährlich  im  voraus  am  1.  April  und
1.  Oktober.

Für  das  erste  Halbjahr  wird  sie  vom  Beginn  des  auf  die  Begründung  des  Bergwerkseigentums
  folgenden  Monats  an  gerechnet.

C.  Beteiligung  mit  einem  Achtel  an  dem  Betriebsgewinn,  den  der  Bergwerkseigentümer
aus  der  Verwertung  der  Produkte  des  Bergwerks  und  eines  etwa  damit  in  Verbindung  stehenden
Hüttenwerkes  des  Schutzgebietes  erzielt,  und  zwar  ohne  Abzug  für  Abschreibungen,  Amortisation  und
Instandhaltung.

Die  Ermittlung  des  Betriebsgewinnes  erfolgt  durch  die  alljährlich  aufzustellende  Bilanz
nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung.

Die  Zahlung  des  Achtels  hat  gleichzeitig  mit  der  Übergabe  der  Abschrift  der  Bilanz  nebst
Gewinn=  und  Verlustrechnung  zu  geschehen.
        <pb n="895" />
        W  817  20

Ist  der  Bergwerkseigentümer  eine  Gesellschaft  mit  festem  Grundkapital  (Aktiengesellschaft,
deutsche  Kolonialgesellschaft  nach  dem  Schutzgebietsgesetz  und  dgl.),  so  ist  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft
  die  Wahl  anzubieten,  an  Stelle  der  vorgenannten  Gewinnbeteiligung  den  achten  Teil  der
bei  Gründung  der  Bergwerks-Gesellschaft  oder  später  zur  Ausgabe  gelangenden  Anteilscheine,  jedesmal
als  voll  eingezahlt,  zu  beanspruchen.

Die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  hat  sich  innerhalb  vier  Wochen,  nachdem  ihr  in  Berlin
ein  Entwurf  des  für  die  Gründung  der  beabsichtigten  Bergwerks-Gesellschaft  bestimmten  Prospekts
vorgelegt  wurde,  über  die  Wahl  zu  entscheiden.

§  2.  Die  vorliegende  Sonderberechtigung  wird  —  unbeschadet  der  Bestimmungen  im  81
Abs.  1  und  3  —  auf  die  Dauer  von  dreißis  Jahren,  vom  Tage  der  Unterzeichnung  dieser  Urkunde
an  gerechnet,  erteilt.

§  3.  Die  Erteilung  der  Sonderberechtigung  im  ehemaligen  Gebiet  des  Andreas  Lambert,
Häuptlings  der  Khauas-Hottentotten,  hat  zur  Voraussetzung,  daß  die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft
oder  deren  Rechtsnachfolger  für  die  Dauer  der  Sonderberechtigung  sich  im  Verfügungsrechte  über
die  sogenannte  Höpfnersche  Konzession  d.  d.  Rehoboth,  den  11.  Oktober  1884  befindet.

§  4.  Die  Abgrenzung  und  Vermarkung  der  im  §  1  genannten  Sonderberechtigungsgebiete
erfolgt  unter  tunlichster  Anlehnung  an  natürliche  Grenzen  durch  das  Kaiserliche  Gouvernement  auf
Kosten  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft.

Das  Kaiserliche  Gouvernement  ist  berechtigt,  in  Ansehung  der  nach  dieser  Richtung  zu
machenden  Aufwendungen,  vor  Beginn  der  Arbeiten  einen  von  ihm  festzusetzenden,  20  000  .K  nicht
übersteigenden  Kostenvorschuß  von  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  einzufordern.

Gegen  die  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  festgestellten  Grenzen  steht  der  Hanseatischen
Minen-Gesellschaft  keinerlei  Einspruch  zu.

§  5.  Die  vorliegende  Sonderberechtigung  richtet  sich  lediglich  nach  den  Grundsätzen  des
öffentlichen  Rechts.  Sie  wird  unter  der  wesentlichen  Voraussetzung  erteilt,  daß  sie  in  einer  der
bergbaulichen  Entwicklung  der  fraglichen  Gebiete  dienlichen  und  förderlichen  Weise  ausgeübt  wird.

§&amp;amp;  6.  Die  in  §§  12,  76  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  dem
Schürfer  und  dem  Bergbautreibenden  eingeräumten  Nutzungsrechte  werden,  soweit  dabei  verfügbares,
fiskalisches  Eigentum  in  Betracht  kommt,  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  und  deren  Rechtsnachfolgern
  vom  Fiskus  unentgeltlich  gewährt.

§  7.  Die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  und  ihre  Rechtsnachfolger  sind  verpflichtet,  soweit
sich  aus  der  vorliegenden  Sonderberechtigung  nicht  ein  anderes  ergibt,  die  ihnen  auf  Grund  der
Sonderberechtigung  zustehenden  Bergrechte  nach  den  jeweils  im  Schutzgebiet  geltenden  allgemeinen
berggesetzlichen  Bestimmungen  auszuüben.  Für  die  hierbei  eintretende  Mitwirkung  der  Bergbehörden
des  Schutzgebietes  ist  eine  jährliche  Pauschalvergütung  von  3000  .“  an  den  Fiskus  zu  zahlen.

§  8.  Die  Verpflichtungen  gegen  die  Eingeborenen  auf  Grund  der  ursprünglichen  Erwerbungsverträge,
  soweit  solche  Verpflichtungen  für  das  Rehobother  und  Khauas-Gebiet  in  Betracht
kommen,  werden  durch  die  vorliegende  Sonderberechtigung  nicht  berührt.  Sie  sind  von  der
Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  den  Häuptlingen  oder  deren  Rechtsnachfolgern  gegenüber  zu  erfüllen.

§9.  Auf  den  staatlichen  Bahnen  des  Schutzgebietes  werden  die  in  dem  Gebiete  der
Sonderberechtigung  geförderten  Mineralien  sowie  alle  für  die  Schürf=  und  Bergbaubetriebe  innerhalb
der  genannten  Gebiete  unmittelbar  bestimmten  Materialien  zu  gleich  günstigen  Frachtraten  befördert,
als  solche  irgend  einem  Dritten  eingeräumt  worden  sind.  Die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  ist
jedoch  nicht  berechtigt,  eine  gleiche  Behandlung  in  Ansehung  der  Frachtraten  in  solchen  Fällen  zu
verlangen,  in  denen  Dritten  ausnahmsweise  wegen  besonderer  Abmachungen  eine  Frachtvergünstigung
gewährt  ist.  .

§  10.  Falls  das  Reichs-Kolonialamt  es  nicht  selbst  unternimmt,  die  für  den  Minenbetrieb
der  Gesellschaft  erforderlichen  Anschlußbahnen  an  bestehende  Linien  zu  bauen,  ist  die  Gesellschaft
berechtigt,  diese  Bahnen  zu  bauen  und  in  Betrieb  zu  nehmen.

Bau  und  Betrieb  solcher  Bahnen  unterliegen  den  jeweils  geltenden  allgemeinen  Bestimmungen
  für  Eisenbahnen  in  Deutsch-Südwestafrika  und  insbesondere  der  landespolizeilichen  und
eisenbahntechnischen  Aufsicht  des  Gouvernements.

Das  Reichs-Kolonialamt  hat  das  Recht,  der  Gesellschaft  die  Offnung  ihrer  Bahnen  für  den
allgemeinen  Verkehr  aufzuerlegen.
        <pb n="896" />
        818  20

Für  diesen  Verkehr  darf  die  Gesellschaft  ohne  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts  keine
höheren  als  die  jeweiligen  Tarife  der  Strecke  Karibib—  Windhuk  einführen.  Gegenüber  der  Postund
  Telegraphen-Verwaltung  hat  sie  auf  Verlangen  dieselben  Verpflichtungen  zu  übernehmen,  wie
fie  hinsichtlich  der  Strecke  Karibib—Windhuk  bestehen.

Der  deutsch-südwestafrikanische  Landesfiskus  ist  vor  allen  sonstigen  Kauflustigen  jederzeit
berechtigt,  das  Eigentum  an  den  von  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  im  Schutzgebiete  erbauten
Eisenbahnen  oder  an  einzelnen  dieser  Eisenbahnen  nebst  allen  dazu  gehörigen  Anlagen  und  Betriebsmitteln
  gegen  Zahlung  der  buchmäßig  nachweisbaren  Selbstkosten  abzüglich  der  durch  Abnutzung,
Beschädigung  oder  ähnliche  Umstände  eingetretenen  Wertverminderungen  zu  erwerben.

Wird  eine  Einigung  über  den  Kaufpreis  nicht  erzielt,  so  erfolgt  die  endgültige  Festsetzung
des  Kaufpreises  durch  eine  im  Schutzgebiet  zu  bildende  Kommission,  die  aus  je  zwei  von  den
Parteien  zu  benennenden  Mitgliedern  und  einem  von  den  Mitgliedern  zu  wählenden  Obmann
bestehen  soll.  Können  sich  die  Mitglieder  über  den  Obmann  nicht  einigen,  so  bestimmt  diesen  der
Kaiserliche  Oberrichter  des  Schutzgebiets.

Im  übrigen  bleibt  die  Regelung  der  auf  die  Eisenbahnfrage  bezüglichen  Angelegenheiten

besonderer  Vereinbarung  zwischen  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  und  dem  Reichs-Kolonialamt
vorbehalten.

§  11.  Die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  verpflichtet  sich,  die  Liquidation  der  Hanseatischen
Land-,  Minen=  und  Handels-Gesellschaft  für  Deutsch-Südwestafrika  und  den  ÜUbergang  aller  Rechte
und  Pflichten  der  letzteren  auf  sie  selbst  alsbald  herbeizuführen.

Die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  verzichtet  als  Rechtsnachfolgerin  der  Hanseatischen  Land-,
Minen=  und  Handels-Gesellschaft  auf  alle  Schadensersatzansprüche  gegen  den  Fiskus,  welche  mit  der
Nichtgewährung  der  Landrechte  an  die  Hanseatische  Land-,  Minen=  und  Handels-Gesellschaft  nach
§  8  der  Konzession  vom  11.  August  1893  und  der  Verfallerklärung  des  Reichs-Kolonialamts  vom
31.  Dezember  1907  im  rechtlichen  oder  tatsächlichen  Zusammenhang  stehen.

§  12.  Die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  muß  über  ein  Kapital  von  mindestens  560  000  .7
in  barem  Gelde  oder  in  sicheren  Effekten  verfügen.

§  13.  Der  südwestafrikanische  Landesfiskus  zu  Händen  des  Reichs-Kolonialamts  erhält  als
Gegenleistung  für  die  Erteilung  der  vorliegenden  Sonderberechtigung  als  voll  eingezahlt  ein  Fünftel
aller  Anteile  und  Genußscheine,  welche  von  der  Hanseatischen  Minen-Gesellschaft  bei  ihrer  Gründung
oder  später  ausgegeben  werden.

§  14.  Die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  verpflichtet  sich,  die  Rechtsfähigkeit  als  deutsche
Kolonialgesellschaft  im  Sinne  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  nachzusuchen.

§  15.  Kommt  die  Hanseatische  Minen-Gesellschaft  den  Verpflichtungen  gemäß  §§  11,  12,  13,  11
nicht  nach,  so  ist  das  Reichs-Kolonialamt  befugt,  die  vorliegende  Sonderberechtigung  als  verfallen
zu  erklären.

Berlin,  den  26.  März  1909.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.

 

 

—  Personalien.  —  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsarzt
  Dr.  von  Raven  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  die  Erlaubnis  zur  Annabme
und  Anlegung  des  ihm  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin
verliehenen  Ritterkreuzes  mit  der  Krone  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens  und  der
an  der  Schnalle  zu  tragenden  bronzenen  Medaille  mit  der  Inschrift:  „Deutsche  wissenschaftliche
Zentralafrikanische  Expedition  unter  Führung  Adolf  Friedrichs,  Herzogs  zu  Mecklenburg  1907—08“
zu  erteilen.
        <pb n="897" />
        819  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  geruht,  dem  Kalkulaturvorstand  bei  dem  Gouvernement
von  Deutsch-Ostafrika  Carl  Liedtke  die  nachgesuchte  Dienstentlassung  unter  Belassung  des  Charakters
als  Kaiserlicher  Rechnungsrat  zu  erteilen  und  ihm  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

 

Die  Zulassung  des  Rechtsanwalts  Walter  Scharf  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in
Keetmanshoop  ist  auf  Antrag  zurückgenommen.

Beim  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Lüderitzbucht  ist  der  Rechtsanwalt  Walter  Scharf  zur
Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassen  worden.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  19.  August  1909.

Lange,  Oberleutnant  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  wird  unter  Beförderung  zum  Hauptmann,
  vorläufig  ohne  Patent,  in  dieses  Kommando  versetzt.

Oehme,  Major,  Mitglied  des  Bekleidungsamts  des  Gardekorps,  wird  von  dem  Kommando  zur
Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  enthoben  und  zum
Stabsoffizier  beim  Bekleidungsamt  X.  Armeekorps  ernannt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  4.  August  1909.
v.  Fiedler,  Hauptmann,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Grenadier-Regiment  Graf  Kleist

von  Nollendorf  (1.  Westpreußischen)  Nr.  6,  am  31.  August  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden
und  mit  dem  1.  September  als  Kompagniechef  im  genannten  Regiment  angestellt.

Es  werden  befördert:
Wintgens  und  v.  Blumenthal,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.

A.  K.  O.  vom  19.  August  1909.

Claus,  Oberarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Ollwig,  Oberstabsarzt,  Professor,  wird  in  seinem  Kommando  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt
  bis  zum  30.  November  1909  belassen.

v.  Hassel,  Hauptmann,  mit  der  gesetzlichen  Pension  ausgeschieden.

Frhr.  v.  Wangenheim,  Hauptmann,  am  31.  August  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit
dem  1.  September  als  Kompagniechef  im  Leib-Grenadier-Regiment  König  Friedrich  Wilhelm
  III.  (1.  Brandenburgischen)  Nr.  8  angestellt.

Dr.  Fülleborn,  Stabsarzt,  Professor,  im  Anschluß  an  den  durch  A.  K.  O.  vom  18.  Mai  1909
gewährten  Urlaub  ein  zweimonatiger  Nachurlaub  ohne  Gehalt  bewilligt.

Es  werden  befördert:
Keil  und  v.  Buchwaldt,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  4.  August  1909.

Graf  v.  Stillfried  u.  Rattonitz,  Hauptmann,  am  31.  August  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden
und  mit  dem  1.  September  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  Bremen  (1.  Hanseatischen)
Nr.  75  angestellt.

Wilck,  Hauptmann,  am  31.  August  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  September
als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  von  der  Goltz  (7.  Pommerschen)  Nr.  54  angestellt.

Molière,  Hauptmann,  am  31.  August  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  September
  als  Kompagniechef  im  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Füfilier-Regiment  Nr.  90
angestellt.

Es  werden  befördert:

Ebeling,  Grabau  und  Frhr.  v.  Reibnitz,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.
        <pb n="898" />
        W  820  2e0

A.  K.  O.  vom  19.  August  1909.

Weitzenberg,  Oberleutnant,  am  31.  August  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
1.  September  im  Nassauischen  Pionier-Bataillon  Nr.  21  angestellt.

Es  werden  befördert:

v.  Langendorff,  Frhr.  Hiller  v.  Gärtringen,  v.  Petersdorff-Campen,  Stübel,  Frhr.
v.  Haxthausen,  Schaumburg,  v.  Knobelsdorf  und  Kaufmann,  Leutnants,  zu
Oberleutnants.

Krueger,  Hauptmann,

Hollaender,  Petter,  v.  Raven,  Oberleutnants,

Jochmann,  v.  Tschirnschaus,  Leutnants,

Rapmund,  Kickton,  Oberärzte,  —  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere
3½⅛  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  29.  Juli  1909.

Marschner,  Hauptmann,  am  6.  August  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  7.  August  d.  Js.
in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  angestellt.

A.  K.  O.  vom  19.  August  1909.
Es  werden  befördert:
Jacob  und  Dühring,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.
Eckhard,  Oberarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Nachbenannten,  jetzigen  und
ehemaligen  Angehörigen  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen:

A.  K.  O.  vom  18.  August  1909:
den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Leutnant  Hoffmann,
dem  Leutnant  Meyer  (Karl)  der  Reserve  des  2.Hannoverschen  Feldartillerie-Regiments  Nr.  26  (IV  Berlin);

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande
mit  schwarzer  Einfassung:
dem  Oberveterinär  König,  .
dem  Oberveterinär  Schmidt  beim  2.  Niederschlesischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  41;

das  Kreuz  des  Allgemeinen  Ehrenzeichens:

dem  Bautechniker  Franz  Wagner  bei  der  Südintendantur  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

dem  Waffenmeister  Trampenau  beim  1.  Westpreußischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  35,

den  Unterzahlmeistern  Figowski,  Görgen,

dem  Unterzahlmeister  Jabs  im  3.  Westpreußischen  Infanterie-Regiment  Nr.  129,

dem  ehemaligen  Unterzahlmeister  Geserick,

dem  Wachtmeister  Dollinger  im  Königlich  Bayerischen  2.  Chevauleger-Regiment  Taris,

dem  Vizefeldwebel  Gürgen  in  der  Halbinvaliden-Abteilung  des  XII.  (1.  Königlich  Sächsischen
Armeekorps,

dem  Vizefeldwebel  der  Landwehr  1.  Aufgebots  Schuchholz,

dem  Sanitäts-Vizefelowebel  der  Landwehr  2.  Aufgebots  Wille,

dem  Vizewachtmeister  der  Landwehr  2.  Aufgebots  Rohde,

dem  ehemaligen  Vizewachtmeister  Schramm,

dem  ehemaligen  Vizefeldwebel  Dier,

den  Sergeanten  Herrmann  im  Lehr-Regiment  der  Feldartillerie-Schießschule,  Faulhaber  (Georg)
im  2.  Niederschlesischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  41,  Bühring  im  Königlich  Sächfischen
9.  Infanterie-Regiment  Nr.  133,

dem  ehemaligen  Sergeanten  Anders,

den  Unteroffizieren  Strube,  Grießmer,  Petri,
        <pb n="899" />
        W  821  20

dem  Unteroffizier  Scherff  im  Feldartillerie-Regiment  General-Feldmarschall  Graf  Waldersee  Echleswigschen)

  Nr.  9,

den  Unteroffizieren  der  Reserve  Fischer,  Blaschke,  Heuser,  Griesbach,

dem  ehemaligen  Unteroffizier,  Invaliden  Krufe,
den  ehemaligen  Unteroffizieren  Kurtz,  Driemel,

den  Gefreiten  Westphal,  Knapp,  Adam,  Kaspareck,
den  Gefreiten  der  Landwehr  2.  Aufgebots  Hoffmann,  Höhn,

den  ehemaligen  Gefreiten  Claus,  Vißer,

den  Reitern  Firschau,  Rapp,  Salomon,  den  ehemaligen  Reitern  Riebold,

dem  Ansiedler  Wronsky.

Sohr,

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  4.  August  1909.

Münsterberg,  Oberveterinär,  mit  dem  31.  August  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  ausgeschieden.

 

 

Deutsch-Ostafriha.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  22.  Juli  bzw.
11.  August  in  Neapel  eingetroffen:  Büchsenmacher
Büttenklepper,  Oberfeuerwerker  Ringk,  die
Vizefeldwebel  Hoffmann  und  Lehmann,  Sergeant
  Schäfer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  30.  August  von  Neapel  aus  angetreten:  Stabsarzt
  Dr.  Marschall.

Ramerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  25.  Juli:  Landmesser  Meltzer  und  Gärtner
Skirl;  am  9.  August:  Wegebautechniker  Bertram,
Aktuar  Kerner,  kommiss.  Sekretär  Buschmann
und  Landwirt  Sauber.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Lazarettgehilfe  Vollmann  und  Polizeimeister
  Beyler.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Waldow  und
Gärtner  Gütschow.

Deutsch-Südwestafrika.

Zu  Polizeiwachtmeistern  sind  ernannt:  mit
Wirkung  vom  1.  April:  Polizeisergeant  Kleman;
mit  Wirkung  vom  1.  Juli:  die  Polizeisergeanten
Eschen  und  Paul.

Auf  Heimaturlaub  sind  abgereist:  am  1.  Juli:
Bezirksschreiber  Ueckermann;  am  23.  Juli:
Regierungsbaumeister  Reinhardt,  Meßgehilfe
Fiedel,  Polizeiwachtmeister  Westphal  und  Polizeisergeant
  Dohndorf.

 

 

 

 

 

 

michtamtlicher  Teit

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänoig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Togo.

Vom  Bau  der  Hinterlanddahn.
Juni  1909.“)

Am  Schluß  des  Monats  Juni  war  der  Bahn—
damm  fertiggestellt  bis  Kilometer  49,85  (bis  auf
kleine  Restarbeiten  an  den  Brückenbaustellen  in
Kilometer  46,5  und  49,1),  außerdem  auf  den
Strecken  Kilometer  51,4  bis  53,15,  Kilometer  55,65
bis  58,3,  Kilometer  58,7  bis  59,1,  Kilometer  60,4
bis  60,85  (bis  auf  130  m  beim  Haltepunkt  Gumkovphe),
  Kilometer  63,45  bis  63,9,  Kilometer  80,2

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  15,  S.  730f.

 

 

bis  80,85  und  Kilometer  82,15  bis  82,25.  Insgesamt
  war  am  Schluß  des  Monats  das  Bahnplanum
  auf  eine  Strecke  von  56,17  km  gegenüber
  51,57  km  im  Vormonat  zur  Aufnahme  des
Gleises  vorbereitet,  so  daß  auf  den  Monat  Juni
eine  Leistung  von  4,6  km  entfällt  gegenüber
3,92  km  im  Mai.

Ende  Juni  waren  außerdem  die  Erdarbeiten
in  der  Ausführung  begriffen  auf  den  Strecken
Kilometer  49,85  bis  50,75,  Kilometer  51,2  bis
51,4,  Kilometer  53,6  bis  55,3,  Kilometer  55,5
bis  55,65,  Kilometer  58,3  bis  58,7,  Kilometer
59,1  bis  59,25,  Kilometer  60,85  bis  61,3,  Kilometer
  63,9  bis  64,0,  Kilometer  65,1  bis  65,5,
        <pb n="900" />
        W  822  20

Kilometer  80,1  bis  80,2  und  Kilometer  82,05  bis
82,15.  Insgesamt  war  also  eine  Planumlänge
von  4,7  km  in  Arbeit.

An  gewölbten  Brücken  waren  fertiggestellt
diejenigen  in  Kilometer  15,3  (Zm  lichte  Weite),
Kilometer  24,1  (Im  lichte  Weitc),  Kilometer  41,9
(2  m  lichte  Weite),  Kilometer  42,9  (4  m  lichte
Weite),  Kilometer  44,4  (2  m#lichte  Weite),  Kilometer
  46,0  (2  m  lichte  Weite)  und  Kilometer  47,5
(2  m  lichte  Weite).

Im  Laufe  des  Berichtsmonats  sind  die  beiden
Überbauten  der  Schiobrücke  in  Kilometer  17,5
bis  auf  den  noch  aufzubringenden  Olfarbenanstrich
fertiggestellt  worden.

Auch  bei  der  Schioflutbrücke  in  Kilometer  18,9
(12  m  lichte  Weite)  ist  der  eiserne  UÜberbau  verlegt
  worden,  der  soweit  fertiggestellt  ist,  daß,  wie
bei  der  Hauptbrücke,  nur  noch  der  Farbenanstrich
aussteht.

An  der  Kolobrücke  in  Kilometer  46,5  (10  m
lichte  Weite)  waren  die  Widerlagskörper  aus  Bruchsteinmauerwerk
  soweit  hergestellt,  daß  der  Einbau
des  eisernen  Überbaues  erfolgen  konnte.  Seine
Verlegung  soll  indessen  erst  erfolgen,  wenn  das
Gleis  bis  an  die  Brückenbaustelle  vorgestreckt  ist,
da  der  Transport  auf  dem  Landwege  zu  großen
Schwierigkeiten  begegnet.  Mittlerweile  wird  die
Eisenkonstruktion  auf  dem  Bahnhof  Lome  montiert
und  genietet,  um  zu  gegebener  Zeit  fix  und  fertig
an  Ort  und  Stelle  gefahren  und  verlegt  zu  werden.

Die  Maurerarbeiten  an  der  gewölbten  Brücke
in  Kilometer  49,1  (Zm  lichte  Weite)  sind  weiter
fortgeführt  worden.  Das  närdliche  Widerlager
war  bis  zum  Gewölbeansatz  hochgemauert,  das
südliche  hatte  auch  bald  diese  Höhe  erreicht,  so
daß  die  Einbringung  des  Gewölbes  nahe  bevorstand.

Beide  Widerlagskörper  der  Lilibrücke  in
Kilometer  51,2  (18  m  lichte  Weite)  bedurften  zu
ihrer  Fertigstellung  nur  noch  kleinerer  Vollendungsarbeiten,
  wie  Aufbringen  des  Ansichtsputzes,  Anbringen
  der  Kiesabschlußleisten  und  der  Abdeckung.
Die  eigentlichen  Auflagerkörper,  die  die  Auflager
der  eisernen  Brücke  zu  tragen  haben,  sind  an  Ort
und  Stelle  aus  Zementbeton  hergestellt  worden.

Die  Arbeiten  am  gewölbten  Durchlaß  in  Kilometer
  54,5  (2  m  lichte  Weite)  gingen  Ende  Juni
ihrer  Vollendung  entgegen.  Das  Gewölbe  war
bereits  aus  Zementbeton  fertig  gestampft.  Die
seitlichen  Stirnmauern  bedurften  noch  kleinerer
Ergänzungsarbeiten.

Die  Bauarbeiten  an  der  Kunibrücke  in
Kilometer  55,3  (14  m  lichte  Weite)  hatten  etwa
denselben  Zustand  erreicht,  wie  die  bei  der  Liliund
  Kolobrücke.  Die  Widerlagskörper  waren  bis
auf  die  Abdeckung  fertiggestellt.  Die  Auflagersteine
waren  in  gleicher  Weise  wie  bei  den  beiden  genannten
  Brücken  an  Ort  und  Stelle  auf  den  aus

 

Bruchsteinmauerwerk  hochgeführten  Widerstandskörpern
  aus  Zementbeton  gestampft  worden.

Die  Arbeiten  am  gewölbten  Durchlaß  in  Kilometer
  58,3  (2,5  m  lichte  Weite)  ruhen  noch,  fie
sollen  indessen  in  nächster  Zeit  in  Angriff  genommen
  werden.

Beim  gewölbten  Durchlaß  in  Kilometer  58,6
(4  m  lichte  Weite)  waren  die  Arbeiten  ebensoweit
gediehen  wie  beim  Bauwerk  in  Kilometer  54,5.
Auch  hier  war  das  eigentliche  Gewölbe  bereits
eingestampft,  so  daß  es  zur  Fertigstellung  des
gesamten  Bauwerkes  nur  noch  der  Hochführung
der  abschließenden  Stirnmauern  bedurfte.

Die  Baugruben  für  die  Fundamente  des  gewölbten
  Durchlasses  in  Kilometer  59,5  (4  m  lichte
Weite)  waren  fertig  ausgehoben.  Vorbereitungen
für  die  Aufnahme  der  Maurerarbeiten  waren
getroffen.

Die  Ausschachtung  der  Baugruben  für  eine
Brücke  über  den  Agbato  in  Kilometer  77,95
(12  m  lichte  Weite)  war  in  Angriff  genommen.

Wegen  periodischen  Hochwassers  haben  die
Korrektionsarbeiten  am  Schio  wieder  unterbrochen
  werden  müssen.  Sie  sind  zunächst  eingestellt
  worden.  Zu  ihrer  Fortführung  und
Vollendung  muß  ständiges,  niedrigeres  Masser
abgewartet  werden.

Die  Flußkorrektion  des  Kolo  ging  ihrer
Vollendung  entgegen.  Kleinere  Arbeiten  unterhalb
  der  Brückenbaustelle  standen  noch  aus.

Die  Lilikorrektion  war  auch  nahezu  fertiggestellt.
  Kleinere  Restarbeiten  an  der  Brückenbaustelle
  selbst  waren  noch  zu  machen.

Des  weiteren  war  die  Korrektion  des
Kuniflusses  in  der  Ausführung  begriffen.  Die
Aushebung  eines  neuen  Flußbettes  oberhalb  der
Kunibrücke  war  beendet,  an  der  weniger  umfangreichen
  Korrektion  des  unteren  Flußlaufes  wurde
gearbeitet.

Nach  Vollendung  der  beiden  Brücken  über
den  Schio  stand  dem  Vorstrecken  des  Gleises  nichts
mehr  im  Wege.  Die  Gleisarbeiten  sind  wieder
aufsgenommen  worden  und  werden  mit  allen
Kräften  betrieben.  Am  Schluß  des  Monats  war
die  Gleisspitze  bis  Kilometer  21  vorgerückt.  Die
Stopfarbeiten  folgen  gleichmäßig  den  eigentlichen
Gleisherstellungsarbeiten,  so  daß  die  Bauzüge  bis
nahezu  nach  der  jeweiligen  Gleisspitze  gefahren
werden  können,  um  die  Gleismaterialien,  wie
Schwellen,  Schienen  und  Kleineisenzeug,  möglichit
nahe  und  bequem  zur  Verwendungsstelle  zu
schaffen.

Die  Brunnenbohrung  auf  der  zweiten
Wasserstation  Lilikovhe  in  der  Nähe  des  Liliflusses
  hatte  am  Schlusse  des  Berichtsmonats  eine
Tiefe  von  20  m  erreicht.  Die  Bohrung  mußte
durch  festes  Gneisgestein  geführt  werden,  das  in
        <pb n="901" />
        W  823  20

etwas  größerer  Tiefe  Klüftungen  und  damit  Erfolg
  auf  Wasservorfinden  erhoffen  läßt.

Ende  Mai  bzw.  Anfang  Juni  waren  beim
Bahnbau  2552  Pflichtarbeiter  beschäftigt.  Nach
Ablauf  ihrer  sechsmonatigen  Vertragszeit  kamen
hiervon  am  6.  Juni  250  Kabure  zur  Entlassung.
Am  26.  Juni  kamen  256  Lossoleute  aus  dem
Sokodebezirk  neu  hinzu.  Ende  Juni  waren  also
2558  Pflichtarbeiter  vorhanden.

Der  Zuzug  von  freiwilligen  Arbeitern
war  gegen  den  Vormonat  größer  geworden.
Gegen  369  im  Monat  Mai  waren  Ende  Juni
544  freiwillige  Arbeiter  beschäftigt.  Außer  diesen
544  waren  100  freiwillige  Arbeiter  speziell  bei
den  Brückenbauten  eingestellt.  Von  den  544  in
den  Erdschächten  beschäftigten  Freiwilligen  stammen
332  (also  61  v.  H.)  aus  dem  Bezirk  Lome-Land,
49  (9  v.  H.)  aus  Misahöhe,  55  (10,1  v.  H.)  aus
Atakpame,  65  (12  v.  H.)  aus  Anecho,  1  (0,2  v.  H.)
aus  Mangu,  23  (4,2  v.  H.)  aus  Sokode,  12  (2,2
v.  H)  aus  englischen,  3  (0,6  v.  H.)  aus  französischen
  und  4  (0,7  v.  H.)  aus  anderen  Gebieten.

Die  Zahl  der  Vorleute  blieb  gleich.  Über
das  Verhalten  der  freiwilligen  Arbeiter  und  der
Pflichtarbeiter  sind  besondere  Klagen  nicht  laut
geworden.  Die  Versorgung  der  Arbeiter  mit
Wasser  und  Nahrungsmitteln  erledigte  sich  ohne
besondere  Schwierigkeiten.  Kleine  Unzuträglichkeiten
  im  Nahrungsmittel=  und  insbesondere  im
Fleischverkauf,  der  in  den  Händen  der  Eingeborenen
  liegt,  hervorgerufen  durch  eine  in  der  erhöhten
  Nachfrage  natürlich  begründete  Preissteigerung,
  wurden  laufend  vom  Arbeiterkommissar
durch  persönliches  Eingreifen  leicht  beseitigt.

Der  Sanitätsdienst  war  derart  eingerichtet,
daß  im  April  und  Mai  Krankensammelstellen  am
Schio  (etwa  Kilometer  18),  in  Tsewie  (Kilometer
  34)  und  am  Lili  (Kilometer  52)  bestanden.
Größere  Sammelstellen  find  augenblicklich  am  Lili
(Kilometer  52)  und  in  der  Nähe  von  Game
(etwa  bei  Kilometer  68),  also  in  den  Schwerpunkten
  der  Erdarbeiterschächte,  eingerichtet.  Beide
von  je  einem  weißen  Heilgehilfen  unter  Leitung
des  Bahnarztes  verwaltet.  Eine  dritte  Sammelstelle
  wird  in  der  Nähe  der  am  weitesten  vorgerückten
  Schächte  etwa  10  km  nördlich  des  Hahoflusses
  (also  etwa  bei  Kilometer  85)  errichtet  werden.

Die  Krankensammelstellen  werden  mit  dem
Vorrücken  der  Arbeiterschächte  nach  Bedarf  verlegt.
Die  ihnen  zuzuführenden  Kranken  werden  unter
Leitung  des  Bahnarztes  von  den  Heilgehilfen
behandelt  und  verbleiben  in  ihnen  bis  zu  ihrer
arbeitsfähigen  Wiederherstellung.  Schwer  Erkrankte
werden  dem  Krankenhause  in  Lome  zugeführt.

Einen  Uberblick  über  den  augenblicklich  herrschenden
  gesundheitlichen  Zustand  möge  im
folgenden  ein  Auszug  aus  dem  letzten  Viertel- 



jahrsbericht  des  Bahnarztes  geben,  der  die  Zeit
vom  1.  April  bis  30.  Juni  d.  Is.  umfaßt.

Im  Laufe  des  Vierteljahres  kamen  unter  den
bei  den  Bau=  und  Vorarbeiten  beschäftigten  europäischen
  Angestellten  elf  Malariaerkrankungen  vor,
gegenüber  vier  im  ersten  Vierteljahr  1909.  Ein
Europäer  wurde  wegen  Gelenkrheumatismus  und
Malaria,  einer  wegen  Malaria  und  einer  wegen
eines  Magen=  und  Leberleidens  dem  Krankenhaus
in  Lome  überwiesen.  Außer  einigen  leichten
Darmerkrankungen  traten  außer  den  aufgeführten
Fällen  keine  Krankheitserscheinungen  auf,  so  daß
nach  dem  Berichte  des  Bahnarztes  der  Gesundheitszustand
  der  Europäer  im  allgemeinen  als  gut
zu  bezeichnen  war.

Von  den  ungefähr  3000  zur  Zeit  beim  Bahnbau
  beschäftigten  schwarzen  Arbeitern  kamen  in
den  Sammelstellen  im  Monat  April  227  Pflichtarbeiter
  und  neun  freiwillige  Arbeiter,  im  Mai
258  Pflichtarbeiter  und  neun  freiwillige  Arbeiter
sowie  drei  Frauen  der  letzteren,  im  Juni  263
Pflichtarbeiter  und  drei  freiwillige  Arbeiter  sowie
vier  Frauen  der  letzteren  zur  Behandlung.  Im
Laufe  eines  jeden  Monats  mußten  also  8  bis
9  v.  H.  der  Gesamtzahl  der  Arbeiter  behandelt
werden,  fast  der  doppelte  Prozentsatz  wie  im
vorigen  Vierteljahr.  Aus  dieser  Zunahme  ist
insofern  nicht  ohne  weiteres  auf  die  Anzahl  der
Erkrankungen  selbst  zu  schließen,  als  jetzt  alle
Arbeiter,  die  länger  als  zwei  Tage  nicht  arbeitsfähig
  sind,  sofort  den  Sammelstellen  zugeführt
werden,  während  die  leichter  Erkrankten  und  Verletzten
  früher  in  den  Schächten  behandelt  wurden.
Die  jetzige  Behandlungsweise  hat  sich  besonders
zur  Durchführung  einer  besseren  Kontrolle  als
zweckmäßig  erwiesen.

Die  immerhin  etwas  größer  gewordene  Zahl
von  Erkrankungen,  vor  allem  von  Magen=  und
Darmerkrankungen  sowie  Dysenterieerscheinungen,
nötigte  zu  besonderen  Maßnahmen  bezüglich  der
Wasserversorgung,  insofern  als  zur  Wasserentnahme
nur  noch  die  größeren  Flüsse,  z.  B.  Lili  und
Haho,  bzw.  die  in  ihrer  Nähe  abgeteuften  Brunnen
zugelassen  wurden.  Daraufhin  trat  im  Juni  gleich
eine  erhebliche  Abnahme  der  genannten  Krankheitserscheinungen
  gegenüber  April  und  Mai  ein.

Von  Erkrankungen  kamen  außer  einer  Anzahl
kleinerer  und  größerer  Verletzungen  sowie  mehreren
  Beingeschwüren  25  Lungenerkrankungen,
58  Magendarmerkrankungen,  38  Doysenteriefälle
und  ein  Fall  von  Typhus  zur  Behandlung.

Gestorben  sind  im  Laufe  des  Vierteljahres
sechs  Arbeiter  an  Dysenterie,  einer  an  Leberabszeß,
  einer  an  Nierenentzündung,  einer  an
Lungentzündung,  einer  ertrank  aus  eigenem  Verschulden,
  drei  verunglückten  bei  einem  Sprengunfall.
        <pb n="902" />
        W  824  20

Nachwelsung  der  bel  den  Jollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  in  den  Oonaten  Mal  und  Juni  1909
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  13,  S.  635.)
"Dal  1909.

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen
Monat  des  Rechnungsjahres

Namen  der  Zollämter,

 

 

 

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bei  welchen  die  Zölle  1909  1908  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr“  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
A.  A.  M  M  M  AM.  ·  -  "  .
l
Lome  .  Zollamt  92  861,900,  232,00  93  093,90105  802,80  372,25  106  175.05  —  13  081,  15
Agbanakle  -  125,30.  2,25  127.55  123,00  7.75  #  130.75  —  3.20
Tokpoil  -  230,55  6,  50  237,05  94,.50  2,50  97.00  110,05  —
Noepe  .  ..  -  895.75  I  363,00  1258,761604,90"477,50  2  082,40  —  23.65
Ho  Jollhebestelle  372,75  214,75  587,50  308,70  441,50  750,20  —  162.70
Kpandu.  -  287,30  239,50  526,80  213,05  80,00  293,05  233.75  —
Kete-Kratschi  -  195.15  1,00  196.  15  90.70  1,00  91,70  104,45  —
Tetetu  -  29,30  –  29,30  8,80  3,90  l  12,70  16,60  —
Agome-Palime  -  174,85  —  174,85  —  —  —  174,.85  —
Im  ganzen.25900231,  8510  26,  10  109  632,5  60  14
#  4  —  13440100
Juni  1909.
Lome  Zollamt117  427,20  206.00  117  633.20117  790,05°  209,25  117  999,30  —  366,  10
Agbanake  -  108.85  10.00  118,.85  223,.10  0.60  223,90  —  105.  G
Tokoll  -  195,65  1,00  196.65  238,05  3,00  241,05  —  14.10
Noepe  .  ..  -  834,.65  742,60  1  577.15852,25  154,50  2  306.,75  —  729,60
Ho  .  Zollhebestelle  384,05  408,25  792.30  203,905  217,00  420,  95  371,35  —
Kpandu  .  .  -  266,50  370,00  636.50  207,45  175,00  382,45  254,05  —
Kete-Kratschi  171.95  1.75  173.70  158,90  1,00.  159,90  13,.80  —
Tetetu.  -  54,60  —  54.60  11,00.  .15.  17,15  37.45  —
Agome-Palime  182,10  —  182.  10  —  —  —  182.,  10  —
Im  ganzen.19  625,55|  1  739,50  1121  365.05120  685,05  1  066,  40  121  751,45646858,75  1245.  15
l  —  Fõ  To

Die  Eingeborenen  der  deutschen  Ralahari.“)

 

 

Deutsch-Südwestafrika.

Von  Leutnant  Geibel.

Teil  von
verteilt:

1.  Die  Witboois  unter  Hendrik  Witbooi
saßen  in  der  Gegend  Gibeon,  Marienthal,

Rietmont;
Hoachanas;

in  Koes;

Ostnamaland

Gochas,  Ende  1908.

Bei  Ausbruch  des  letzten  Aufstandes  waren
die  Hottentottenstämme  —  Khoi  Khoin,  Mensch
der  Menschen  —  im  mittleren  und  nördlichen
etwa  folgendermaßen

die  Rote  Nation  unter  Manasse  in

die  Feldschuhträger  unter  Hans  Hendrik

*)  Ausschließlich  Bezirk  Aminuis.

 

 

4.  Reste  der  Khauas-Hottentotten  am

Nossob
Naosanabis;
die

Franzmann-Hottentotten

in  der  Gegend  von  Arahoab,

unter

Simon  Copper  in  Gochas,  Zwartfontein,

Haruchas.

Auf  Befehl  Hendrik  Witboois  schloß  sich  ein
Teil  der  Roten  Nation  unter  Manasse  der  Erhebung
  der  Witboois  an  und  ging  dann  mit

diesem  Stamm  unter.

in  Hoachanas.

Der  Rest  sitzt  jetzt  noch

Die  Feldschuhträger  wurden  in  dem  Gefecht
bei  Koes  am  15.  Dezember  1904  vernrichtet.
Ihr  Kapitän,  Hans  Hendrik,  ging  zu  Hendrik

Witbooi.

Die  Khauas,  die  bereits  seit  ihren  Niederlagen
  durch  Oberst  Leutwein  aufgehört  hat#en,
eine  führende  Rolle  zu  spielen,  zerstreuten  sich
        <pb n="903" />
        W  825  2e0

nach  allen  Richtungen.  Ein  Teil  sitzt  jetzt  noch
in  der  Nähe  der  englischen  Polizeistation  Lihutitu;
  die  auf  deutschem  Gebiet  Lebenden  wohnen
fast  ausnahmslos  bei  Windhuk.

So  blieben  als  einziger  Stumm  die  Franz-=mann-Hottentotten
  bestehen.  Sie  waren  die
unumschränkten  Beherrscher  der  deutschen  und  zum
Teil  auch  der  englischen  Kalahari  gewesen.
Frangois  erwähnt  z.  B.  Gartenanlagen  von
Copperleuten  in  Gani,  etwa  100  km  östlich  der
deutsch-englischen  Grenze.

Abgesehen  von  diesen  Hottentottenstämmen,
hausten  Buschleute,  damals  noch  unabhängig,
in  der  Kalahari  und  Bergdamara,  im  ganzen
Lande  verstreut.  Diese  waren  von  den  Hottentotten
  unterworfen  und  wohnten  in  großen  Werften
den  ganzen  Auob  entlang.  Schon  vor  längerer
Zeit  scheinen  sich  Franzmann-Hottentotten  mit
Bergdamara  vermischt  zu  haben.  Wenigstens
finden  sich  in  der  Copperwerft  auffallend  viele
außergewöhnlich  dunkle  Hottentotten,  die  zum
Teil  ihre  Kaffernabstammung  auch  im  Gesicht
verraten.

Ahnlich  liegt  die  Sache  bei  den  Buschleuten,
die,  im  Gegensatz  zu  den  anderen  hellen  Buschleuten,
  dunkel,  manchmal  sogar  schwarz  sind.

Die  Hottentotten  leugnen  allerdings  diese  Vermischung
  und  behaupten,  es  habe  stets  helle,
gelbe  und  dunkle  Hottentotten  und  Buschleute
gegeben.  Man  muß  aber  in  Erwägung  ziehen,
daß  die  Hottentotten  ein  ausgeprägtes  Selbstbewußtsein
  haben,  daher  eine  Vermischung  mit
anderen  Rassen  als  Erniedrigung  betrachten  und
diese  infolgedessen  nicht  zugeben.

Als  Copper  nach  den  entscheidenden  Schlägen
bei  Haruchas,  Gochas,  Zwartfontein  —  Januar
1905  —  gezwungen  wurde,  sich  in  die  Kalahari
zurückzuziehen,  befahl  er  den  Buschleuten,  zu  ihm
zu  kommen.  Durch  Abschießen  einiger  Widerspenstigen
  gab  er  diesem  Befehle  besonderen
Nachdruck.  Seit  diesen  Tagen,  besonders  aber
seit  der  Niederzwingung  der  Witboois,  bildet  die
Copperwerft  einen  Sammelplatz  für  alles  mögliche
Gesindel.  Die  Copperwerft  ist  ein  Zentrum  sämtlicher
  Versprengten  und  Verbrecher  geworden.

So  findet  man  jetzt  dort  viele  Witboois,  Bergdamara,
  Buschleute  und  einzelne  Hereros.  Der
herrschende  Stamm  sind  natürlich  die  Franzmann-Hottentotten,
  und  diese  wiederum  sind  ein  willenloses
  Werkzeug  in  der  Hand  ihres  Kapitäns.
Sowohl  dadurch,  daß  Copper  von  Ingend  auf
Kapitän  ist,  als  auch  durch  seine  Energie  und
Grausamkeit  ist  er  ein  Autokrat,  gegen  dessen
Willen  niemand  den  geringsten  Widerspruch  wagt.
Hier  findet  man  den  krassesten  Typ  des  absoluten
Regiments  verkörpert.

 

Die  Franzmann-Hottentotten.

Simon  Copper  ist  ein  Hottentott  mit  echtem
Malayenausdruck.  Er  gibt  sein  Alter  auf  Ende
der  Sechziger  an,  was  sein  graues,  zum  Teil  fast
weißes  Bart=  und  Kopfhaar  glaubhaft  erscheinen
läßt.  Um  seinen  nur  aus  Haut  und  Knochen
bestehenden,  einem  Gerippe  ähnelnden  Körper
von  Mittelgröße  schlendern  die  viel  zu  weiten
Kleider.  Sein  Hut  hat  die  Form  eines  Tropenhelmes
  und  ist  vollkommen  in  gelbes  Tuch,  das
Abzeichen  des  Franzmann-Hottentotten,  eingenäht.
Dieser  Hut  beschattet  die  fast  stets  zusammengekniffenen
  grauen  Schlitzaugen  und  das  runzlige
Gesicht,  das  den  Stempel  der  Gemeinheit,  des
Mißtrauens  und  der  Hinterlist  trägt.

Erwartet  der  Kapitän  Besuch,  so  gibt  er  seiner
Würde  durch  Umhängen  eines  Fernglases,  Umschnallen
  einer  ungeheuren  Pistole  und  durch  eine
möglichst  majestätische  Pose  Ausdruck.

Die  Folge  eines  immer  schlechten  Gewissens
ist  sein  stetes  Mißtrauen.  Nie  wird  es  gelingen,
auf  friedlichem  Wege  etwas  bei  ihm  zu  erreichen.
Um  seine  eigene  Person  zu  retten,  gibt  er  gern
und  ohne  Zaudern  seinen  ganzen  Stamm  preis
und  läßt  diesen  bis  zur  letzten  Patrone  fechten,
wenn  er  nicht  seiner  eigenen  Bequemlichkeit  halber
ein  Abkommen  mit  unseren  Nachbarn  trifft.

Coppers  Familie  ist  klein.  Seine  erste  Frau#
schenkte  ihm  eine  Tochter,  die  bei  der  Flucht  von
Zwartfontein  nach  Nanib  infolge  der  Anstrengungen
  starb.

Sein  einziger  legitimer  Bruder  starb  in  Gochas
schon  vor  Ausbruch  des  Aufstandes.  Er  hinterließ
  zwei  Kinder:  einen  Sohn,  Simon,  den  voraussichtlichen
  „Thronerben“,  und  eine  Tochter,
die  an  Aaron  Cotze  verheiratet  ist.  Noch  ein
Neffe  des  Kapitäns  befindet  sich  in  der  Werft:
Lukas  Gertze,  auf  Nama  Heigarib,  der  Sohn  von
Coppers  Schwester.

Die  beiden  Unterkapitäne  Coppers  sind  tot.
Der  eine  fiel  bei  Lidfontein,  der  andere  bei  Nanib.
Neue  sind  nicht  ernannt.

Die  Ratsstellen  sind  folgendermaßen  verteilt:

Zwei  Korporale:  Abraham  Ganehab  und
Lukas  Hosan,  auch  Feldkornett  genannt.
Der  dritte  Korporal,  Eleasa  Kausmab,  fiel
bei  Seatsub.

Drei  Auderlinge  (Kirchenälteste):  Dirk  Lietz,
der  Bergdamara  Jonas  und  Cornelius
Dickkopf,  auf  Nama  „Nanjéb“.

Drei  Magistrate:  Hans  Ried,  aus  Nama
„Nowasib“,  Isaak  Ried  und  Petrus  Kartze.
Letzterer  befindet  sich  jedoch  nicht  bei  Copper,
weil  er  sich  mit  ihm  verzankt  hat.

Weitere  Eingeborene  sind  am  Schlusse  aufgeführt.
        <pb n="904" />
        W  826  20

Nähert  man  sich  einer  Copperwerft,  so  stößt
man  zunächst  auf  ganz  kleine,  niedrige,  unter
Büsche  gebaute  Pontoks.  Hier  wohnen  die  Buschleute,
  die,  der  Hauptwerft  um  10  bis  15  km
vorgelagert,  diese  sichern  sollen.  Eine  weitere
Sicherung  bilden  die  dauernd  in  der  ganzen
Kalahari  zerstreuten  Buschleute,  die  auf  Jagd
gehen  und  jede  Spur  sofort  melden  müssen.  Wir
werden  uns  später  mit  diesen  zu  befassen  haben.

Copper  läßt  diese  Buschleute,  über  deren  Aufenthalt
  er  genau  Bescheid  weiß,  häufig  revidieren.

Die  Hauptwerft  liegt  meist  auf  Höhen;  auf
der  höchsten  Spitze  befindet  sich  der  Pontok  des
Kapitäns;  von  hier  aus  kann  man  die  ganze
Werft,  die  gewöhnlich  auf  zwei  oder  drei  Erhebungen
  verteilt  ist,  übersehen.  Auf  der  Kapitänshöhe
  selbst  sind  nur  noch  einige  Pontoks  der
Vertrautesten.

An  der  dem  Feinde  zugekehrten  Seite  befinden
  sich  stets  noch  eine  größere  Anzahl  Pontoks,
in  denen  Orlogleute  wohnen.  Sämtliche  Pontoks
haben  auf  der  gefährdetsten  Seite  Schutzwälle  aus
Sand.  Außerdem  sind  häufig  in  der  ganzen
Werft  Schützengräben  mit  Front  nach  allen  Seiten
verteilt.

Der  Kapitänspontok  ist,  weil  größer  und  sorgfältiger
  gebaut,  sofort  von  den  anderen  zu  unterscheiden.
  Vor  dem  Pontok  befindet  sich  ein
laubenähnlicher  Sonnenschutz.  Diese  Stelle  und
der  innere  Pontok  sind  mit  Decken  ausgelegt.
An  einer  Seite  des  Pontoks  ist  im  Innern  eine
Erhöhung  für  die  notwendigsten  Sachen,  wie
Tabak,  Feuerzeug,  Pfeife,  Koppy,  Honigbier  und
Rum.  Das  dauernd  geladene  Gewehr  hat  Copper
stets  bei  sich.  In  einem  kleinen  Zwinger  wohnen
die  jungen  Hunde.  Den  Pontok  bewohnt  der
Kapitän  mit  seiner  Frau,  einer  Franzmann-Hottentottin,
  Ende  der  Zwanziger,  recht  wohl
beleibt,  mit  den  besten  Kleidern  angetan  und  mit
Perlenschmuck  überladen.  Ihr  schönster  Schmuck
war  ein  aus  einem  Gehörn  geschnitztes  Obstmesser,
  das  sie  zum  Tsama-Essen  benutzte.

Dicht  neben  dem  Pontok  des  Kapitäns  befand
sich  ein  anderer;  dort  wurde  von  der  mit  einer
Herero-Bambusin  gezeugten  Tochter  Coppers  das
Essen  bereitet.

So  sah  es  bis  zum  16.  März  1908  aus.
Seitdem  sitzt  Coppers  Frau  in  sicherem  Gewahrsam
bei  Windhuk,  seine  Tochter  wurde  während  des
Gefechtes  erschossen.

Kann  Copper  seine  Werft  aus  Tsama-Mangel
nicht  zusammenhalten,  dann  teilt  er  sie  im  Feld
in  einzelne,  je  nach  den  Tsama-Verhältnissen  näher
oder  weiter  voneinander  getreunte  Werften.

Die  Lebensgewohnheiten  der  Franzmann-Hottentotten
  haben  sich  völlig  geändert,  seitdem
Copper  gezwungen  ist,  das  Wasser  zu  meiden.

 

Denn  während  früher  nur  einzelne  Jäger  auf
einige  Zeit  von  Tsamas  leben  mußten,  ist  heute
der  ganze  Stamm  dauernd  darauf  angewiesen.
Copper  selbst  und  einige  seiner  Großleute  leben
allerdings  viel  von  Milch;  durch  Vernichtung  des
größten  Teils  seines  Viehes  bei  Seatsub  ist  es
hiermit  aber  auch  knapp  geworden.

Die  Jagd  wird  in  der  Hauptsache  von  den
Buschleuten  ausgeübt,  die  dann  das  Fleisch  abliefern
  müssen.  Der  erwachsene  Hottentott  geht
nur  auf  Jagd,  wenn  die  Aussicht,  ein  Stück
Großwild,  vor  allem  einen  Löwen,  zu  erlegen,
die  Anstreugungen  belohnen  wird.

Der  getreueste  Gehilfe  bei  der  Jagd  ist  der
sog.  Hottentotten=  oder  Kaffernköter,  ein  mitrelhoher
  Hund  mit  mittellangem  Leib  und  langer
Schnauze.  Die  Farbe  ist  hellgelb,  dunkel  oder
gestreift.  Futter  bekommt  solch  ein  Hund  nie;:;
er  ist  daher  auf  das  Stehlen  angewiesen.  Da  er
hierbei  stets  Prügel  bekommt,  wird  er  allmählich
Menschen  gegenüber  äußerst  feige  und  läuft  mit
eingezogenem  Schwanz  umher.  Er  ist  aber
außerordentlich  wachsam  und,  wenn  gut  abgefühmn,
auf  der  Jagd  von  unschätzbarem  Werte.  Er
fängt  jeden  Schakal,  jede  Grau=  und  Zibetkatze,
jeden  Luchs;  er  stellt  jeden  Leoparden,  jeden
Gemsbockh,  jedes  Hartebeest  und  Wildebeest.  Mehrere
Hunde  zusammen  stellen  auch  Löwen  und  ermöglichen
  dem  Jäger,  bis  auf  einige  Schritt  heranzukommen.
  Die  wirklich  gut  abgeführten  Hunde
sind  daher  sehr  wertvoll  und  sollen  teilweise  pro
Stück  mit  einem  Ochsen  bezahlt  worden  sein.
Ein  Beweis  dafür  ist  auch,  daß  Betschuanen,
denen  Copper  das  Gefechtsfeld  von  Seatsub  gezeigt
  hatte,  hauptsächlich  über  den  Verluft  so
vieler  wertvoller  Hunde  sprachen.

Die  Hottentotten,  wenigstens  die  der  hiefigen
Gegend,  essen  —  entgegen  der  Ansicht  namhafter
Forscher  —  das  Fleisch  des  sämtlichen  Raubzeugs,
wie  Schakal  (Geirab),  Hyäne  (Hiras),  Löwe  (Ghamin:
der  Leopard  (Garub)  gilt  sogar  als  besonderer
Leckerbissen.  Schlangen  hingegen  verschmähen  die
Eingeborenen  selbst  bei  größtem  Hunger.

Die  Kalahari  bietet  überreichliche  Feldkost,  die
einzeln  zu  schildern,  hier  zu  weit  führen  würde.
Erwähnt  sei  nur  das  am  meisten  in  Betracht
kommende  Gewächs,  die  Tsama.  Diese  gibt  fan
das  ganze  Jahr  hindurch  reichlich  Wasser.“)

Ist  Copper  auf  Tsamas  angewiesen,  so  läßt
er  durch  Buschleute  große  Tsamafelder,  die  häußg
viele  Kilometer  lang  sind,  erkunden.  Bis  zu  seinem
Eintreffen  müssen  die  Buschleute  aufpassen,  daß
das  Wild  nicht  in  die  Felder  geht.  Denn  da
das  Großwild  die  Tsamas  nur  anfrißt  und  dann
liegen  läßt,  richtet  es  großen  Schaden  an.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1908,  S.  919  ff.
        <pb n="905" />
        W  827  20

Wenn  die  Werft  eingetroffen  ist,  dann  verteilt
der  Kapitän  die  Plätze;  das  Vieh  muß  nach  der
dem  Feinde  abgewandten  Seite  hinaus  getrieben
werden;  Kinder  und  Bambusen  kochen  in  einer
Entfernung  von  1  bis  2  km  die  Tsamas.

Die  Tsamas  werden  teils  roh  gegessen,  teils
mit  Wild  zusammengekocht:  die  Kerne  werden  geröstet
  und  gestampft,  das  so  erhaltene  Mehl  zum
Backen  oder  Kaffeekochen  benutzt.  Der  Zusatz  von
etwas  frischer  Milch  nimmt  dem  Tsamakaffee  den
unangenehmen  Tintengeschmack.  Das  Stampfen
ist  Sache  der  Weiber;  das  hierdurch  entstehende
Geräusch  hört  man  viele  Kilometer  weit.

Das  Erste  nach  Eintreffen  der  Werft  ist  natürlich:
  Anzünden  von  Feuer.  Hierzu  hat  der
wohlhabende  Hottentott  ein  gekauftes  Feuerzeug:
er  legt  etwas  Zunder  in  die  Hand;  durch  Zusammenschlagen
  eines  Feuersteins  mit  einem  länglichen
  Stahlring  erzeugt  er  Funken,  die  er  mit
dem  Zunder  auffängt.  Das  einmal  angezündete
Feuer  geht  dann  in  dieser  Werft  nicht  mehr  aus.

Die  älteren  Männer  setzen  sich  nun  ums  Feuer
und  zünden  sich  die  Pfeisen  an.  Zum  Teil  find
dies  wirkliche  Pfeifen,  zum  Teil  Knochen,  zum
Teil  Blechröhren,  zum  Teil  Zigarrenspitzen  aus
Stein.

Als  „Tabak“  dient  alles  mögliche  Kraut.  Selten
nur  haben  sie  den  heißbegehrten  Plattentabak,  der
dann  wie  ein  Kleinod  bewacht  wird.  Nur  soviel,
als  unbedingt  notwendig,  wird  geschnitten  und
sorgsam  in  die  Pfeife  gestopft.  In  den  Pausen
zwischen  den  einzelnen  Zügen  wird  die  Röhre
mit  einem  Finger  zugehalten,  um  ja  keinen  Rauch
zu  verlieren.

Weiber  und  Kinder,  die  während  des  Marsches
das  Hausgerät  getragen  haben,  suchen  inzwischen
Stangen  zusammen.  Die  Weiber  errichten  kunstgerecht
  die  Pontoks,  die  mit  großen  Grasbüscheln
bedeckt  werden.  Die  Jugend  schleppt  Holz  und
Gebüsch  herbei,  um  Kraale  zu  bauen.  In  der
Nähe  der  Werft  werden  Fanggruben  angelegt
und  Schlingen  und  Fallen  aufgestellt.

Beabsichtigt  Copper  längere  Zeit  an  einem
Platze  zu  bleiben,  dann  wird  auch  eine  Kirche
gebaut.  Diese  besteht  aus  einem  länglichen  Kraal,
in  dem  die  Leute  reihenweise  niederhocken.  Unter
einem  Baum  ist  ein  Platz  zu  einer  Kanzel  erhöht,
von  wo  aus  Copper  seinen  Leuten  möglichst  häufig
das  „Wort  Gottes  lehrt".

Der  andere  Bildner  des  Geistes  ist  Jakobus
Jaager,  ein  alter  Witbooischulmeister.  Er  hat
ungeheueren  Einfluß  auf  den  Kapitän,  in  dessen
Nähe  er  sich  dauernd  aufhält.  Seiner  Lehrtätigkeit
  scheint  er  mit  großem  Eifer  obzuliegen;  denn
unter  den  Copperleuten  beiderlei  Geschlechts  finden
sich  sehr  viele,  die  Deutsch  lesen  und  schreiben
können.

 

Jagd  und  Krieg  lernt  die  Jugend  von  den
Alteren;  sie  wird  von  frühester  Kindheit  an  dauernd
mitgenommen.  Eine  ganz  besondere  Begabung
zum  Spurenlesen,  zum  Aufsuchen  und  Verfolgen
des  Wildes,  zum  Orientieren  und  zum  Anpassen
an  das  Gelände  ist  dem  Hottentotten  angeboren.
Bei  den  Streifzügen  wird  er  auf  jede  Kleinigkeit
aufmerksam,  indem  er  zusieht,  wie  die  Alteren
es  treiben.

Die  Kriegstaktik  der  Copperleute  ist  die  gleiche
wie  die  der  anderen  Hottentotten.  Es  kommt
ihnen  hauptsächlich  darauf  an,  Vieh  abzutreiben
und  in  Sicherheit  zu  bringen.  Werden  sie  hierbei
verfolgt,  so  legt  sich  ein  Teil  dem  Gegner  vor,
um  ihn  aufzuhalten,  während  der  Rest  das  Vieh
weitertreibt.  Ist  dieses  einigermaßen  in  Sicherheit,
  dann  ziehen  sich  die  Orlogleute  zurück,  um
sich  an  einer  anderen  Stelle  nochmals  vorzulegen.
Bei  diesem  dauernd  wiederholten  Spiel  werden
sie  durch  das  Dünengelände  der  Kalahari  sehr
unterstützt.  ·

Ein  Weichen  vor  dem  Feinde  gilt  bekanntlich
dem  Hottentotten  keineswegs  als  schimpflich.  Im
Gegenteil!  Sein  Grundsatz  ist,  dem  Feinde  möglichsten
  Schaden  zuzufügen  und  dann  so  schnell
als  möglich  zu  verschwinden.

Auch  die  Franzmann-Hottentotten  werden
stets  nur  dann  fechten,  wenn  sie  zum  Schutz  ihrer
Werft  oder  des  abgetriebenen  Viehes  dazu  gezwungen
  find;  sonst  werden  sie  stets  versuchen,
rechtzeitig  das  Feld  zu  räumen.

Daß  sich  Copper  am  16.  März  1908  zum
Kampfe  stellte,  lag  an  ganz  besonderen  Umständen
und  sicher  nicht  in  seiner  Absicht.  Sollte  es  gelingen,
  in  Zukunft  noch  einmal  an  Copper  heranzukommen,
  so  wird  sich  stets  das  gleiche  Schauspiel
  wiederholen:  die  Orlogleute  werden  zunächst
standhalten,  bis  die  Werft  oder  ein  Teil  abgezogen
  ist  und  dieser  dann  so  schnell  als  möglich
folgen.  Copper  selbst  aber  wird  stets  als  Erster
flüchten  und  lieber  seinen  ganzen  Stamm  bis  auf
den  letzten  Mann  vernichten  lassen,  als  seine  eigene
Person  aufs  Spiel  setzen.

Wenn  ein  Franzmann-Hottentott  heiraten  will,
dann  hält  er,  nachdem  er  das  Jawort  seiner
Erkorenen  hat,  bei  deren  Eltern  an.  Darauf
muß  er  diesen  eine  Zeit  lang  dienen,  das  Vieh
hüten,  Felle  gerben  und  Feldschuhe  anfertigen.
Für  den  Hochzeitstag  selbst  muß  er  für  Fleisch
sorgen.  Da  das  Vieh  geschont  wird,  so  geht  der
Bräutigam  auf  Jagd,  um  Gemsböcke  zu  erlegen.

Die  Braut  baut  inzwischen  unter  Anleitung
älterer  Frauen  den  neuen  Pontok.

Die  Zurückbleibenden  verfertigen  das  unentbehrliche
  Honigbier  aus  dem  Honig  wilder  Bienen

3
        <pb n="906" />
        W  828  2.0

(Hottentottenbier),  das  auf  verschiedene  Arten  hergestellt
  werden  kann.  Vor  allem  braucht  man  dazu
bestimmte  Wasserwurzeln  und  rote  Beeren,  die
das  Aussehen  unserer  sog.  Mehlsäckchen  vom  Weißdorn
  haben  und  an  einem  mittelhohen  Busche
wachsen.  Diese  Beeren  schmecken  wie  Rosinen.
Das  fertige  Bier  sieht  aus  wie  Milch  mit  Wasser
verdünnt,  schmeckt  süßlich  und  macht  schnell  betrunken.
  Der  Rausch  hält  lange  an.

Am  Hochzeitstag  wird  die  Braut  in  die  besten
Kleider  eingehüllt,  meist  in  ein  halbes  Dutzend
übereinander.  Auch  der  Bräutigam  zieht  sich  seine
besten  Sachen  an.  Am  begehrtesten  sind  hierbei
neue  Beinkleider,  die  vorn  bis  an  die  Knie  und
hinten  am  Gesäß  mit  buntfarbigem  Tuch  benäht
werden.  Unentbehrlich  ist  der  Hut  mit  dem
gelben  Bande.

Sobald  das  Fleisch  aufgegessen  ist  und  auch
das  Bier  seine  Schuldigkeit  getan  hat,  beginnt
der  Tanz.

Der  Hottentott  kennt  deren  mehrere.  Bei
dem  einen  tanzen  die  Weiber  und  Männer  zusammen.
  Die  Weiber  beschreiben  in  kleinen
Schritten  und  langsamen  Drehungen  bestimmte
Windungen,  während  die  Männer,  die  tollsten
Sprünge  ausführend  und  mit  möglichster  Anstrengung
  aufstampfend,  sich  um  ihre  Schönen
drehen.

Die  Musik,  die  bei  den  „kultivierten“  Eingeborenen
  mit  Zieh=  oder  Mundharmonika  gemacht
wird,  besteht  draußen  im  Felde  in  dem  melodischen
  Gesang  der  Zuschauer.

Bei  einem  andern  Tanz  stehen  die  Weiber  in
großem  Kreise  und  klatschen  rhythmisch  mit  den
Händen.  Die  Männer  tanzen  springend  und
stampfend  in  dem  Kreise  herum.  Um  die  Knöchel
haben  sie  einen  Schmuck  aus  Erdnüssen  (Gonib
genannt),  die  beim  Zusammenklappen  den  Ton
der  Kastagnetten  erzeugen.

Diese  Tänze,  welche  die  sinnlichen  Begierden
aufs  Außerste  anreizen,  werden  mit  unglaublicher
Ausdauer  bis  in  die  späteste  Nacht  fortgesetzt.
Zum  Schlusse  hört  man  nur  noch  schlürfendes
Stampfen,  Keuchen  und  Stöhnen.

Die  mannigfachen  Versuche  der  Missionare,
diese  Tänze  abzuschaffen,  werden  wohl  nie  von
Erfolg  gekrönt  sein.

Die  Hottentotten  sind  ein  äußerst  musikalisches
Volk.  Mit  der  schönsten  Klangreinheit  singen  sie
mehrstimmige  Lieder.

Von  Musikinstrumenten  ist  mir  nur  eins  bekannt.
  Das  ist  die  vom  Hottentott,  Bergdamara
und  Buschmann  in  gleicher  Weise  benutzte  Manltrommel,
  auf  Nama  Kas.  Sie  besteht  in  einem
durch  eine  Sehne  straff  gespannten  Bogen.  Das
eine  Ende  des  Bogens  wird  in  den  Mund  genommen,
  wobei  die  Mundhöhle  als  Resonanz-= 



boden  dient.  Gegen  die  Sehne  wird  mit  einem
kleinen  Stäbchen  geschlagen,  wodurch  leise  Tone
entstehen.  Der  Spielende  hört  diese  Töne  natürlich
laut.  Uber  Bogen  und  Sehne  ist  eine  andere
Sehne  gespannt,  die  sich  mehr  oder  weniger  weit
von  dem  einen  Ende  des  Bogens  entfernen  läßt.
Hierdurch  kann  man  verschieden  hohe  Töne  hervorrufen.


Nach  Aussage  des  ermordeten  Farmers  Roben
Duncan  spielen  die  Eingeborenen  häufig  so  lange
auf  diesem  Instrument,  bis  sie  bewußtlos  umfallen.

*#  *#
G

Kommt  man  zu  Simon  Copper  zu  einer  Beratung,
  so  verhält  er  sich  zunächst  völlig  passiv.

Der  einzige  in  seinem  Besitz  befindliche  kleine
Holzschemel  wird  dem  Gast  angeboten.  Diesem
gegenüber  sitzt  oder  liegt  Copper,  die  Pfeife  im
Munde.  Im  Kreise  umher  stehen  die  stimmberechtigten
  Leute.

Hat  Copper  dem  Ankömmling  die  Hand  gegeben,
  so  ist  dieser  zunächst  keiner  Gefahr  ausgesetzt,
  da  durch  den  Händedruck  die  Gastfreundschaft
  besiegelt  wird.  Bei  Copper  persönlich  aber
muß  man  doch  dauernd  auf  seiner  Hut  sein,  da
er  in  seinen  nicht  seltenen  Wutanfällen  weder  die
Gastfreundschaft  noch  den  Rat  seiner  Vertrauensmänner
  respektiert.  Auch  bei  Beratungen  ist  sein
geladenes  Gewehr  stets  schußbereit.

Zunächst  wartet  der  Kapitän  die  Fragen  des
Ankömmlings  ab.  ZJe  nach  Gefallen  beantwortet
er  diese  oder  auch  nicht.  Alle  seine  Antworten
enthalten  eine  Zweidenutigkeit.  Nie  wird  er  kliov
und  klar  mit  Ja  oder  Nein  antworten,  sondern
sich  stets  eine  Hintertür  offen  halten.  Nach  dem
alten  Mort:  „Was  ich  denk  und  tu,  das  trau  ich
gern  dem  andern  zu“,  vermutet  er  auch  bei  jeder
Frage  und  Antwort  des  Weißen  einen  Doppelsinn.

Will  Copper  nicht  sofort  auf  eine  Frage  antworten,
  so  wendet  er  geschickt  das  Gespräch  auf
ein  anderes  Thema,  um  Zeit  zum  llberlegen  zu
gewinnen.

Wer  sich  von  vornherein  eine  freundschaftliche
Gesinnung  des  Kapitäns  sichern  will,  der  muß
unbedingt  Rum  und  Tabak  als  Geschenk  mitbringen.

Hat  Copper  bei  einer  Beratung  etwas  versprochen,
  so  wird  er  es  nur  so  lange  halten,  als
es  ihm  genehm  ist.  Er  wird  im  Notfalle  seine
völlige  Unterwerfung  versprechen,  sicher  aber  die
erste  sich  bietende  Gelegenheit  benutzen,  um  sich
der  Einlösung  dieses  Versprechens  zu  entziehen.
Er  wird  stets  versuchen,  seine  persönliche  Freiheit
zu  wahren  und  sie  bis  zum  Anußersten  zu  verteidigen.


Durch  die  Gewissenlosigkeit  einiger  Händler
gelingt  es  ihm  immer  wieder,  Gewehre  und
Munition  zu  bekommen.  Die  verschiedensten
        <pb n="907" />
        W  829  20

Gewehrmodelle  sind  in  seiner  Werft  vertreten:
Lee  Metford,  Henry  Martini,  Karabiner  und
Gewehr  88  und  98,  Gewehr  71  und  Vorderlader.

Wenn  Copper  für  eins  dieser  Modelle  keine
Patronen  mehr  bekommt,  so  fertigt  er  sich  diese
selbst  an.

Aus  abgeschossenen  Patronen  werden  die
Zündhütchen  herausgenommen  und  durch  neue
ersetzt.  Das  Geschoß  wird  aus  aufgesammeltem
oder  gekauftem  Blei  gegossen.

Zum  Reiten  benutzen  die  Franzmann-Hottentotten
  die  wenigen  ihnen  noch  gebliebenen  Pferde
und  ihr  Großvieh,  gleichgültig,  ob  Ochs  oder  Kuh.

Uber  die  Stärke  Coppers  ist  eine  bestimmte
Ziffer  nicht  bekannt.  Die  Zahl  seiner  Orlogleute
wird  zum  Teil  auf  150,  zum  Teil  auf  300  bis
400  geschätzt.

Nach  der  Anzahl  der  Pontoks  zu  urteilen,  die
in  den  einzelnen  Werften  300  bis  400  betrugen,
wird  die  letztere  Schätzung  richtig  sein.  Natürlich
haben  längst  nicht  alle  Orlogleute  Gewehre.

Nach  der  Aussage  ehemaliger  Copperleute  soll
die  Werft  von  Petrus  Kartze  sogar  noch  größer
als  die  von  Copper  sein.  Bergdamara  und  Buschleute
  sind  dabei  stets  eingerechnet.

14  *
*

Die  Bergdamara.

Die  Bergdamara  oder  Klippkaffern  oder
Haukhoin  —  wie  sie  sich  selbst  nennen;  auf  deutsch:
rechte  Menschen  —  sind  eine  Rasse  für  sich,  von
kräftigem,  gedrungenem  Körperbau  und  tiefschwarzer
  Farbe.

Die  Sprache  hat  sich  bei  denjenigen  Bergdamara,
  welche  noch  in  den  Klippen  wohnen  und
weder  mit  Weißen  noch  Hottentotten  oder  Herero
zusammengekommen  sind,  nach  Aussage  von  Eingeborenen
  erhalten  und  soll  ein  ganz  besonderes
Idiom  für  sich  sein.  Näheres  konnte  ich  nicht
erfahren,  denn  die  hiesigen  Klippkaffern  haben,
ebenso  wie  ihre  Stammesbrüder  im  ganzen  übrigen
Lande,  ihre  alte  Sprache  gänzglich  abgelegt  und
dafür  die  der  Naman  angenommen.

Der  Bergdamara  ist  der  Sklave  des  Hottentotten,
  der  ihn  infolge  seiner  geistigen  Uberlegenheit
  völlig  unterjocht  hat.

Das  Gesicht  der  Klippkaffern  ist  nicht  unschön;
neben  ziemlicher  Dummheit  zeigt  es  doch  einen
deutlichen  Zug  einer  gewissen  Bauernschlauheit.

Der  Kaffer  trägt  nur  einen  Lendenschurz,  die
Frauen  meist  noch  ein  Fell  von  Schafen,  Klippoder
  Springböcken  um  die  Schultern.

Der  Schmuck  der  Weiber  ist  der  denkbar
einfachste.

Den  Pontok  der  Bergdamara  vermag  man
sofort  von  dem  des  Hottentotten  zu  unterscheiden,

da  er  bei  weitem  nicht  so  sorgfältig  und  sauber

 

gebaut  ist.  Meist  besteht  er  aus  ein  paar  zusammengewundenen
  Baum=  oder  Buschästen,  wobei
der  Baum  oder  Busch  gleichzeitig  das  Dach  bildet.

Infolge  seiner  Unsauberkeit  wird  der  Klippkaffer
  vom  Hottentotten  „Chandamab“  —  auf
deutsch  Dreckkaffer  —  genannt.

Die  Bewaffnung  der  Klippkaffern  besteht  in
einer  Holzkeule  nach  Art  des  Hererokirris,  in
Bogen  und  Pfeilen,  in  einem  Wurfmesser  und  in
einer  langen  Lanze  mit  schmaler  Eisenspitze,  der
sog.  Goag.  Ein  Teil  der  bei  Copper.  dienenden
Kaffern  ist  auch  mit  Vorderladern  ausgerüstet;
doch  gefährden  diese  Gewehre  den  Schützen  mehr
als  seinen  Gegner.

Wie  die  meisten  anderen  afrikanischen  Volksstämme,
  so  hat  auch  der  Bergdamara  ein  besonderes
  Universalmittel  gegen  Krankheiten.  So  wie
sich  z.  B.  der  Herero  auf  Brust  und  Rücken  breunt,
so  schneidet  sich  der  Chaudamab  ein  Glied  seines
kleinen  Fingers  ab,  um  die  Krankheiten  zu  bannen.

Im  allgemeinen  spielt  der  „wilde“  Bergdamara
  eine  einflußlose  Rolle,  die  uns  keinerlei
Achtung  abgewinnt.  Ganz  anders  der  sog.  „kultivierte“
  Klippkaffer.  Bei  guter  und  gerechter
Behandlung,  gepaart  mit  Geduld,  kann  man  den
Chaudamab  zu  einem  hervorragenden  Arbeiter
erziehen.

Sein  Charakter  ist  mit  dem  des  Hottentotten,
dem  man  nie  tranen  darf,  überhaupt  nicht  zu
vergleichen.  Hat  der  Kaffer  erst  einmal  Vertrauen
zu  seinem  weißen  Herrn  gewonnen,  dann  kann
sich  dieser  felsenfest  auf  ihn  verlassen.  Diebstahl
oder  Unehrlichkeit  an  seinem  eigenen  Herrn  kennt
der  Kaffer  nicht.

Solange  er  durch  die  Verweichlichung  der
Kultur  noch  nicht  zu  sehr  verwöhnt  ist,  ist  er  zu
den  höchsten  Anstrengungen  befähigt.

Die  berühmte  Unsauberkeit  des  „Chaudamab“
macht  bei  einiger  Erziehung  sehr  bald  einer  peinlichen
  Sauberkeit  Platz;  vor  allem  auf  seine  und
seines  Weibes  Kleidung  legt  der  Kaffer  dann  den
größten  Wert.

1  1
*

Die  Buschleute.
Der  interessanteste  der  hiesigen  Volksstämme
ist  zweifelsohne  der  Buschmann  —  San  genannt.
Wie  schon  einmal  erwähnt,  gibt  es  in  der
Kalahari  zwei  Arten  von  Buschleuten,  die  hellgelben,
  mit  Hottentotten  leicht  zu  verwechselnden,
und  die  dunklen,  zum  Teil  schwarzen.  Ob  diese
Verschiedenheit  der  Farbe  von  der  Vermischung
verschiedener  Rassen  herrührt,  oder  nur  ein  Spiel
der  Natur  ist,  vermag  ich  mit  Sicherheit  nicht  zu
unterscheiden;  ich  neige  jedoch  zu  ersterer  Ansicht.
Die  Körpergröße  des  Buschmanns  ist  etwas
geringer  als  die  der  Hottentotten.  Die  im  Feld
        <pb n="908" />
        W  8380  20

lebenden  Buschleute  bestehen  nur  aus  Haut  und
Knochen;  sie  haben  aber  in  der  Zeit  der  Tsamareife
  und  in  der  guten  Jagdzeit  einen  stark  aufgetriebenen
  Unterleib,  den  sog.  Tsamasbauch.

Die  Haut  weist  ungeheuer  viele  Falten  auf,
die  aber  bei  guter  Ernährung  allmählich  verschwinden.


Die  hiesigen  Buschleute  haben  ihre  eigene
Sprache,  die  eine  Abart  des  Nama,  aber  doch
so  verschieden  davon  ist,  daß  sich  Hottentott  und
Buschmann  nicht  verstehen.  Der  verstorbene
Robert  Duncan  z.  B.,  dessen  Muttersprache  Nama
war,  brauchte  zur  Verständigung  mit  Buschleuten
einen  Dolmetscher.

Die  Buschmannsprache  scheint  noch  einen  oder
zwei  Schnalzlaute  mehr  zu  kennen  und  wendet
diese  noch  häufiger  an  als  die  Namasprache.

Der  Buschmann  ist  der  Paria  unter  den
Rassen  der  Kalahari.  Sein  Leben  bedeutet  ein
stetes  Kämpfen  gegen  Natur  und  Menschen.

Infolge  der  dauernden  Anstrengungen  sollen
die  im  Felde  lebenden  Buschleute  im  allgemeinen
nicht  älter  als  30  bis  40  Jahre  werden.

Die  Kleidung  besteht  bei  Mann  und  Weib
lediglich  in  einem  Lendenschurz.  Kopftuch  oder
Sandalen  kennt  der  Buschmann  nicht.  Aus  Bast,
Blech  oder  Erdnüssen  fertigt  er  einen  sehr  primitiven
  Schmuck  für  seine  Erkorene  an.

An  einem  Lederriemen,  über  die  Schulter  gehängt,
  trägt  er  an  der  Hüfte  seine  aus  einem
Fell  hergestellte  Jagdtasche,  in  der  sich  sein  Hausgerät
  befindet.  Dieses  besteht  meist  aus  einer
Art  Messer,  einer  als  Pfeife  dienenden  Blechröhre,
  etwas  getrocknetem  Kraut  als  „Tabak“
und  dem  Feuerzeug.  Das  letztere  bilden  zwei
Stückchen  Holz,  ein  weiches  und  ein  hartes,  die
so  lange  aneinander  gerieben  werden,  bis  Funken
entstehen.  Diese  werden  mit  einem  Feuerschwamm
aufgefangen.

Als  Waffen  trägt  der  Buschmann  bei  sich  ein
30  bis  40  cm  langes  Wurfmesser,  eine  Wurfkeule,
Bogen  mit  vergifteten  Pfeilen  und,  wenn  möglich,
einen  alten  Vorderlader.  Ob  er  auch  Patronen
dazu  hat  oder  nicht,  ist  ihm  vollkommen  gleichgültig.
  Wenn  er  ein  Gewehr  besitzt,  oder  wenn
ihm  ein  solches  anvertraut  ist,  so  ist  er  so  stolz
darauf,  daß  er  es  stets  bei  sich  trägt.

Der  Buschmann  bewegt  sich  dauernd  im  Geschwindschritt,
  häufig  im  Trab.  Auf  diese  Weise
legt  er  ungeheure  Strecken  zurück.  Während  des
Laufens  nimmt  er  schnell  eine  Tsama,  eine  Gurke
oder  eine  Wasserwurzel  auf  und  verzehrt  diese
im  Weitergehen.

Die  Hauptbeschäftigung  des  Buschmanns  besteht
  naturgemäß  in  der  Jagd.  Die  Buschleute
bei  Copper  müssen  alles  erlegte  Großwild  abliefern.


 

Da  das  Leben  der  freien  Buschleute  viel
interessanter  ist,  wenden  wir  uns  jetzt  diesen  zu.

In  einer  kleinen  Werft  von  zwei  oder  drei
Pontoks  wohnt  der  Buschmann  mit  seiner  Familie
in  einem  abgelegenen  Tsamafeld,  möglichst  versteckt.
  Die  kleinen  Pontoks  sind  gänzlich  unauffällig
  unter  niedrige  Büsche  gebaut.

Das  Eheleben  des  Buschmanns  ist  so  streng,
daß  Ehebrecher  und  Ehebrecherin  unrettbar  dem
Tode  verfallen  sind.

Bei  der  Werft  befinden  sich  Fallgruben  und
Schlingen,  in  denen  kleine  Böcke  und  Schakale
gefangen  werden.  Auch  die  schon  geschilderten
Hottentottenhunde  tun  hierbei  gute  Dienste.

Will  der  Buschmann  ein  Stück  Großwild  erlegen,
  so  wendet  er  zwei  verschiedene  Methoden
an.  Entweder  er  legt  sich  an  einem  erkundeten
Wechsel  nieder  und  wartet,  bis  die  Beute  kommt,
was  manchmal  zwei  oder  drei  Tage  dauert,  oder
er  läuft  so  lange,  bis  er  ein  Stück  Großwild
aufgespürt  hat.  Dann  schleicht  er  hinter  einer
Deckung,  wobei  ihm  in  der  Kalahari  die  Dünen
sehr  von  Nutzen  sind,  an  das  Tier  heran,  kriecht
schließlich  auf  dem  Bauche  und  erlegt  das  Wild
auf  wenig  Schritte.  Hierzu  benutzt  er  entweder
das  Wurfmesser  oder  die  vergifteten  Pfeile.

Über  die  Gewinnung  dieses  Giftes  haben  selbst
Leute,  die  mehrere  Jahre  unter  den  Buschleuten
wohnten,  Genaues  nicht  erfahren  können.  Nur
soviel  ist  bekannt,  daß  das  Gift  zum  Teil  aus
bestimmten  Pflanzen,  zum  Teil  von  unter  der
Erde  lebenden  Larven  gewonnen  wird.

Da  der  Buschmann  ein  sehr  schlechter  Schütze
ist,  schießt  er  nur  auf  ganz  kurze  Entfernung.
Ist  die  Beute  getroffen,  dann  hetzt  sie  der  Buschmann
  zu  Tode.

Der  Pfeil  ist  so  eingerichtet,  daß  der  Schaft
abbricht,  während  die  vergiftete  Knochenspitze  in
dem  Wild  stecken  bleibt.

In  dauernd  gleichmäßigem  Tempo  läuft  der
Jäger  stunden-,  erforderlichenfalls  tagelang  hinter
dem  verwundeten  Tier  her  und  vermeidet  dabei
die  Bogen,  die  das  Tier  gemacht  hat.  Das  kranke
Tier  spannt  in  seiner  Todesangst  alle  Kräfte  an,
die  es  auf  diese  Weise  viel  schneller  verbraucht
als  der  stets  gleichmäßig  folgende  Buschmann.

Ist  das  Wild  verendet,  so  bedeckt  es  der
Jäger  mit  großen  Asten  und  Büschen,  um  es
vor  Hyänen,  Schakalen  und  Raubvögeln  zu
schützen.  Dann  läuft  er  zu  seiner  Werft  zurück
und  holt  seine  Familie  heran.  Bei  der  Beute
wird  dann  die  neue  Werft  aufgeschlagen.

Der  Buschmann  verschlingt  dann  derartige
Massen,  daß  er  nachher  bequem  fünf  bis  sechs
Tage  hungern  kann.  Sein  vorher  vollkommen
eingefallener  Bauch  schwillt  dabei  zu  einem
Ballon  an.
        <pb n="909" />
        W  831  20

Will  der  Buschmann  einen  Schakal  fangen,
so  setzt  er  sich  vor  einen  befahrenen  Bau  und
wartet,  bis  der  Schakal  herauskommt.  Durch
einen  leichten  Schlag  wird  dieser  dann  betäubt.
Auf  ähnliche  Weise  fängt  er  die  sehr  wohlschmeckenden
  Stachel=  und  Erdschweine,  nur  daß
er  sich  hierbei  eines  spitzen  Stockes  bedient,  den
er  dem  aus  dem  Bau  kommenden  Tiere  in  den
Kopf  stößt.

Wird  ein  Buschmann  verfolgt,  dann  versucht
er  natürlich  zunächst,  durch  dauerndes  Laufen  sich
seinem  Verfolger  zu  entziehen.  Ist  er  in  Deckung,
so  verkriecht  er  sich,  wenn  möglich  in  einen
Schakalbau,  und  verwischt  hierbei  seine  Spuren
geschickt.  Zuweilen  soll  er  sich  auch  zwischen
Bäumen  oder  auf  freiem  Feld  ruhig  hinstellen
und  die  Arme  schief  halten,  so  daß  man  ihn  für
einen  Baumstumpf  hält.  Ich  persönlich  habe
keinen  Beweis  hierfür,  glaube  aber  diese  Schilderung
  gern.  Das  Fangen  von  Buschleuten  gehört
jedenfalls  zu  den  schwierigsten  Dingen.  Nur  eine
Überrumpelung  führt  gewöhnlich  zum  Ziel.

Die  Selbständigkeit  und  Freiheit  der  Buschleute
  in  der  Kalahari  hat  aufgehört,  seitdem
Copper  in  die  Kalahari  gedrängt  ist.  In  weitem
Umkreis  sichern  und  schützen  sie  jetzt  die  Werft
ihres  Unterjochers  und  haben  sich  mit  diesem  zugleich
  immer  mehr  über  die  deutsch-englische  Grenze
tief  in  britisches  Gebiet  zurückgezogen.

Nur  die  wenigsten  Buschleute  gewöhnen  sich
an  den  Verkehr  mit  Weißen  und  an  die  Arbeit
bei  diesen.  Obgleich  ihre  Lebensbedingungen  hier
viel  besser  sind,  versuchen  sie  es  doch  stets,  wieder
zu  entfliehen  und  von  neuem  ihr  entbehrungsund
  gefahrreiches  Dasein  in  der  Freiheit  der
Kalahari  zu  beginnen.

Knhang.
Verzeichnis  von  Eingeborenenführern.
.  Simon  Copper  Gunchab,  Kapitän.
.  Klein  Simon  Copper,  Bruder  des  Kapitäns.
Simon  Petrus  Copper  Heigarib,  Sohn  von
Coppers  Schwester,  voraussichtlicher  „Thronerbe“.

Lukas  Gertze  Hosan,  Neffe  von  1.,  Korporal.
.  Bojas,  Verwandter  von  1.
Aaron  Cotze;  hat  eine  Nichte  von  Copper
zur  Frau.
.  Abraham  Ganchab,  Korporal.
uDirk  Lietz,  Auderling.
David  Lietz,  A
.  Simon  Lietz,  Söhne  von  Dirk  Lietz.
.Jeremias  Lietz,
Ein  vierter  Sohn  von  Dirk  Lietz  befindet
sich  bei  der  7.  Kompagnie.

S  r

—  —

 

12.  Jonas,  Bergdamara,  Auderling.
13.  Cornelius  Dickkopf  Nanjeb,  Auderling.
14.  Gertje  Dickkopf,  1  Brüder  von  Cornelius
15.  Johannes  Dickkopf,  Dickkopf.
Ein  Neffe  von  Cornelius  Dickkopf,  Thomas
Dickkopf,  wohnt  seit  mehreren  Jahren  in  Matsa.
16.  Hans  Ried  Nowäsib,  Magistrat.

17.  Hans  Ried,  Z
18.  Abraham  Ried,  Söhne  von  Lans  Ried

19.  Franz  Jusän  Ried,
Brüder  und  Vettern  von

20.  Pit  Ried,  .

21.  Stephanus  Ried,  I  Hans,  #brabamnn  Sranz

22.  Isaak  Ried,  Magistrat.

23.  Johannes  Branner.

24.  Paul  Garup.

25.  Pit  Bloon.

26.  Kookop.

27.  Kanamup.

28.  Seelop.

29.  Simon  Witstein,  Feldschuhträger.

30.  Jakobus  Jaager,  Witbooi,  Schulmeister.

31.  Daniel  Pieter,  Sohn  eines  Witbooi-Unterkapitäns,
  der  in  Togo  gestorben  ist.

32.  Nomab,  Rote  Nation.

33.  Damarub,  Bruder  des  Kapitäns  Manasse,
am  16.  März  1908  gefallen.

Eine  Hatrouille  von  Seßrim  den  Tsauchab  abwärts
nach  Sossus  Mamib).

Von  Oberleutnant  Trenk.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Das  gute  Regenjahr  bewog  mich,  den  von
anderen  schon  mehrfach  vergeblich  unternommenen
Versuch,  das  nur  durch  Erzählungen  Eingeborener
bekannte  Sossus-Vley  und  das  sagenhafte
„Buschmannsparadies“  zu  erreichen,  nach
mehrmaligem  Abkommen  zu  wiederholen.  Meine
Bemühungen,  einen  eingeborenen  Führer  zu  bekommen,
  waren  vergeblich.  Bei  Besprechungen
mit  alten  Farmern  erfuhr  ich,  daß  ich  wohl  keine
Eingeborenen  finden  würde,  da  nur  wenige  das
Vley  kennen  sollen  und  diese  darüber  schweigen.
Seit  Oktober  forschte  ich  alle  erreichbaren  Hottentotten
  und  Buschleute  aus,  konnte  aber  nur  in
Erfahrung  bringen,  daß  das  Aley  gänzlich  unbekannt
  sei.

Die  Patrouille  in  Stärke  von  fünfzehn  Gewehren
  verließ  Seßrim  am  11.  Februar.  Das
Tsauchab-Rivier  fließt  von  Seßrim  aus  zunächst
kanonartig  eng  und  steil  in  Sandstein  eingezwängt,
erweitert  sich  dann  etwas,  um  mit  Beginn  der
Flugsanddünen  in  einem  3  bis  4  km  breiten  Tale
fast  genau  westlich  zu  fließen.  Das  Ende  dieses
        <pb n="910" />
        W  832

Tales  bildet  ein  etwa  3  bis  4  qkm  großes  Vley
ohne  Wasser;  es  ist  —  außer  nach  Osten  —  auf
allen  Seiten  von  Flugsanddünen  umgeben.  Das
Rivier  wird  an  beiden  Seiten  von  hohen  Flugsanddünen
  begleitet,  die  ihre  Front  nach  Südwest
haben  und  unübersehbare  Sandgebirge  bilden.
Das  Tal  selbst  hat  Namibboden,  der  im  weiteren
Verlauf  oft  mit  niedrigen  Flugsanddünen  oder
Flächen  bedeckt  ist.

In  früheren  Zeiten  muß  das  Tal  einen  herrlichen
  Baumbestand  gehabt  haben.  Bis  auf  fast
35  km  westlich  Seßrim  zeigt  es,  häufig  fast  in
seiner  ganzen  Breite,  waldähnlichen  Bestand  von
abgestorbenen  Bäumen;  nur  im  eigentlichen  Rivier
sind  die  Bäume  grün  und  stehen  sehr  dicht,  im

 

r-r*

gingen  durch.  Trotzdem  ich  die  Eingeborenen
sofort  bei  Mondschein  zum  Suchen  ausschickte,
hatten  wir  doch  erst  am  andern  Vormittag  alle
Pferde  wieder  zusammen.  Zum  Glück  wurde  im
Rivier  an  einer  Dünenecke  Wasser  gefunden,  so
daß  ich  noch  nicht  kehrtmachen  mußte.  Die
Pferde  waren  mehrere  Stunden  weit  auseinandergelaufen,
  die  Spuren  im  Sand  oft  verweht.
Nach  etwa  45  km  hörte  die  Vegetation  vollkommen
  auf;  nur  das  Rivier  war  an  niederem
Gestrüpp  erkennbar.  Am  12.  Februar  gegen
Abend  sahen  wir  auf  mehrere  Kilometer  Entfernung
  reichlichen  Baumbestand,  was  zunächst
für  Täuschung  gehalten  wurde.  Wir  erreichten
dann  ein  großes  Vley,  an  dessen  westlicher  Seite

 

 

Skizze
des  Isauchab-Tales

mit  Routenkompass  rsbeien
von  Oberleutnantlrenk.

 

 

 

 

45  e

%  %%%  –6  Bergq  *  %%  %
.  »-..  JMCJZJP  cis-«  %  &amp;amp;  —  1
5  .  ·  s-«-J-szx
hob  JYZD  1  6  —
+  %  rasbe  L  *  5%  .
—  5  4%  —
6  *i  2
5*%%%  %  5%%  E—  5
a
1:800000.
10  „  0  10  20  30km

M,
fiohe  Acht

 

 

 

 

 

 

 

weiteren  Verlauf  sind  sie  teilweise  verschüttet.  Im
Rivier  selbst  stand  bis  auf  etwa  45  bis  50  km
Gras,  dabei  eine  mir  bisher  unbekannte  Grassorte,
  die  ähnlich  dem  Stechgras  in  Büscheln
wächst  und  über  1  m  hoch  wird.  Auf  der  Fläche
ist  nur  hin  und  wieder  Namibgestrüpp  vorhanden.

Um  möglichst  weit  vorwärts  zu  kommen,  ließ
ich  an  jeder  Wasserpfütze,  die  wir  fanden,  eine
kleine  Pause  machen  und  die  Pferde  tränken,  so
daß  sie  möglichst  immer  satt  getränkt  waren.  Am
Abend  des  11.  Februar  hatte  die  Patrouille  etwa
auf  Kilometer  40  abgesattelt,  um  das  Aufgehen
des  Mondes  abzuwarten.  Kurz  darauf  wurden
alle  Pferde,  die  im  Rivier  gespannt  weideten,
durch  wilde  Hunde  oder  Schakale  erschreckt  und

 

zahlreiche  grüne  Bäume  und  Büsche  standen,
hinter  denen  Dünen  das  Tal  abschlossen.  über
niedrigere  Dünen  hinweg  kamen  wir  in  einen
weiten  Kessel  mit  Parkbeständen  von  großen
schattigen  Anabäumen  und  mit  dichtem  Bestand
von  Narasträuchern,  deren  Früchte  jetzt  reif  sind.
Der  gelbe,  süßlich  schmeckende  Saft  ersetzt  dort
den  Buschleuten  das  Wasser.  Auf  vielen  Büschen
hatten  sie  Straußenflügel  als  Vogelscheuchen  angebracht.
  Wasser  war  nicht  zu  finden,  die  Buschleute
  holen  ihr  notwendiges  Wasser  etwa  20  km
östlich  im  Rivier.

Da  hier  weder  Wasser  noch  Weide  zu  finden
war,  marschierte  ich  um  Mitternacht  ab  und  traf
am  anderen  Morgen  wieder  in  Seßrim  ein.
        <pb n="911" />
        W  833  20

An  Wild  wurden  nur  Gemsböcke  und  Strauße  Westen  nicht  weiter  ginge;  sie  nannten  den  Platz
gesehen.  Sossus.  Nach  ihren  Aussagen  ist  ein  weißer
Der  Tsauchab  ist  nicht  weiter  zu  erkennen.  Mann  hier  noch  nicht  gewesen.
Gefangene  Buschleute  gaben  an,  daß  es  nach
Samoa.

Unachweisung  der  beim  Sollamt  Kpia  im  IV.  Vertel  1908  fällig  gewordenen  JSollbeträge.
(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  8,  S.  406.)

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zollbeträge  Gegen  den  gleichen
im  obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor-19008
  1907  3  jahres
Einfuhr  I  AusfuhrIZnsammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
4  „  «  „  aa####•—
.
71818,60  —  71818,60  61990,83  —  61990,83  9827,77  —

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwollerzeugung  der  Welt  im  Jahre  1908.

Nach  einer  Zusammenstellung  der  Zensusabteilung
  des  Bundesamts  für  Handel  und  Arbeit
in  Washington  wurden  in  den  Jahren  1908
(und  1907)  folgende  Mengen  Baumwolle  erzeugt
und  in  den  Handel  gebracht:

Ballen  von  500  Pfund  Nettogewicht
Ver.  Staaten  v.  Amerika  13002000  (10882000)

Britisch-  Indien  2914000  (2498800)
Agypten  1275000  (1296000)
Rußland  846000  (40000)
China  600000  (426000)
Brasilien  425000  (370000)
Meriko  140  000  (70000)
Pern  57000  (55000)
Türkei.  80  000  (80000)
Persien  50000  (50000)
Andere  Länder  185000  (165000)

 

Zusammen  19574000  (16512  000)

Im  Jahre  1906  betrug  die  Baumwollerzeugung,
  soweit  sie  für  den  Handel  in  Betracht  kam,
19942000  Ballen,  1905  nur  15747000  Ballen
und  1904  rund  18  803000  Ballen.  Die  Mengen
Baumwolle,  die  nicht  auf  den  Markt  kamen,  sondern
  in  China,  Indien,  dem  asiatischen  Rußland
und  anderen  Gebieten  des  Orients  sowie  in  Südund
  Mittelamerika  für  den  Lokalverbrauch  im
Kleinbetrieb  verwendet  wurden,  sind  außer  Ansatz
geblieben.

 

Während  des  Zeitraums  von  1786  bis  1790
lieferte  Westindien  ungefähr  70  v.  H.  der  in
Großbritannien  verarbeiteten  Baumwolle,  auf  die
Mittelmeerländer  entfielen  20  v.  H.,  auf  Brasilien
8  v.  H.,  auf  die  Vereinigten  Staaten  und  Ostindien
  nur  1  v.  H.  der  englischen  Spinnereien
gelieferten  Baumwolle;  Agypten  brachte  damals
noch  gar  keine  Baumwolle  auf  den  Markt.  Im
Jahre  1908  belief  sich  der  Anteil  an  der  Baumwollerzeugung
  der  Welt  für  die  Vereinigten  Staaten
auf  66,4  v.  H.,  Britisch-Indien  14,9  v.  H.,  Agypten
  6,5  v.  H.,  Rußland  4,3  v.  H.,  China  3,1  v.  H.,
Brasilien  2,2  v.  H.  und  für  die  übrigen  Länder
auf  2,6  v.  H.  "

(Nach  Cotton  Production  1908.)

Die  Ernteaussichten  der  Baumwolle  in  Rußland
Zum  5./18.  Juli  1909.

Im  Juni  gestalteten  sich  die  Witterungsverhältnisse
  in  Turkestan  für  die  Baumwollplantagen
recht  günstig.  Regenfälle,  eine  sonst  für  Turkestan
in  dieser  Zeit  seltene  Erscheinung,  gingen  im  Juni
in  verschiedenen  Rayons  Mitttelasiens  reichlich
nieder.  Der  stärkste  Regen  wurde  in  Transkaspien
beobachtet,  wo  am  30.  Juni  alten  Stils  ein  wahrhafter
  Wolkenbruch  niederkam,  der  ungünstig  auf
den  Verlauf  der  Blüte  der  Baumwollstauden  einwirken
  kann.  Die  am  25.  und  26.  Juni  im
Chanat  Buchara  vorgekommenen  Regenfälle  haben
        <pb n="912" />
        W  834  2O

dagegen  den  Baumwollpflanzen  keinen  Schaden
getan.  Im  Kreise  Samarkand  gingen  vom
22.  Juni  an  kleine  Regenfälle  nieder,  welche
ebenfalls  der  Baumwolle  keinen  Schaden  antun
konnten.  Etwas  schlechter  ist  der  Stand  der
Baumwollsaaten  im  Kreise  Dshisak,  wo  es  Ende
Juni  öfters  regnete,  so  daß  die  Baumwollplantagen
  bereits  zu  leiden  anfingen.  Wenn  nun
endlich  im  Ferghana-Gebiet  auch  einige  wenige
Regenfälle  vorkamen,  so  haben  fsie  doch  keinen
weiteren  Schaden  angerichtet,  sondern  nur  etwas
die  Blüte  der  Baumwolle  verzögert,  zumal  nach
dem  Regen  die  Temperatur  der  Luft  herunterging.
Im  Kreise  Namangan  traten  am  18.  Juni  a.  St.
starke  Winde  und  Regen  ein.

Die  Blüte  der  Baumwolle  begann  in  der
ersten  Hälfte  Mai,  in  Transkaspien  schon  etwas
früher  und  verlief  nach  den  Berichten  von  dort
unter  genügend  günstigen  Bedingungen  der
Witterung.

Die  Aussichten  auf  die  diesjährige  Baumwollernte
  in  Ferghana  find  bedeutend  besser  als  im
vorigen  Jahre;  schon  deshalb,  weil  die  Entwicklung
  sich  schneller  vollzieht.

(Nach  der  Torg.  Prom.  Gaz.)

H#okaoo-Rusfuhr  der  Dominihanischen  Republik,
Januar  bis  Juni  1909.

Juni  1909  Jannar  Juni  1909
10  Wert  I##K#  Wert
Bestimmung  engl.  10#L  engl.  10##)

*  Pfund  Gourdes
Vereinigte  Staaten

Pfund  Gourdes

 

von  Amerika  4388  386  10051  881
Deutschland  3370  261  6148  487
Frankreich  2135  171  4397  363
Zusammen  einschl.

anderer  Länder  9899  818  20609  1732

(Nach  dem  Berichte  des  Ruiserl.  Konsulats
in  San  Domingo  vom  16.  Juli  1909.)

Der  Lissaboner  Kahdomarkt  im  Juli  1909.,)

Die  Lage  des  Lissaboner  Kakaomarktes  hat
sich  in  der  letzten  Zeit  nur  wenig  geändert.  In
der  ersten  Hälfte  des  Juli  war  das  Geschäft  ganz
still;  doch  ist  in  der  zweiten  Hälfte  des  Monats
mehr  Nachfrage  gewesen,  ohne  daß  jedoch  der
Preis  sehr  gestiegen  ist.  Gegen  38  600  Reis  für
15  kx  am  Anfang  des  Monats  Juli  fordert
man  jetzt  38700  Reis;  doch  dürften  zu  diesem
Preise  vorläufig  keine  größeren  Abschlüsse  gemacht
worden  sein.

*)  VUgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  757,

 

Es  betrug  im  Juli

1908  1909
die  Einfuhr  34761  34  375  Sack
die  Ausfuhr.  .  42  821  16274
der  Vorrat  am  31.  181  637  111  946

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  August  1909.)

—.

KRüohoo  -  Kndba#u  in  Costa  Rica.

Kakao  ist  in  Costa  Rica  in  mehreren  Arten
einheimisch.  Er  findet  sich  noch  wild  wachjsend
in  verschiedenen  Gegenden  des  Tieflandes,  besonders
  auf  der  pazifischen  Seite  in  Guanacait#e
und  Nicoya.  Angebaut  wird  er  in  Costa  Rica
nachweislich  seit  dem  16.  Jahrhundert.  Im  Tale
des  Matinaflusses  an  der  atlantischen  Küste  hauen
die  auf  dem  Hochlande  wohnenden  Spanier  im
17.  und  18.  Jahrhundert  große  Kakaopflanzungen.
Am  Anfange  des  18.  Jahrhunderts  sollen  im
Matinatale  24  700  Kakaobäume  angepflanzt  gewesen
  sein.  Im  Jahre  1709  wurde  die  Kakaobohne
  wegen  Mangels  an  gemünztem  Gelde  in
Costa  Rica  amtlich  als  kleinstes  Zahlungsminel
bestimmt  und  diente  als  solches  noch  um  die
Mitte  des  19.  Jahrhunderts.  In  der  zweiten
Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  begann  man  Kaka##
nach  Nicaragua  auszuführen,  wo  er  gegen  Waren
umgetauscht  wurde.

Die  fortwährenden  Einfälle  der  Moskikoindianer,
  das  schlechte  Klima  an  der  atlantischen
Küste  und  die  schwierige  Beförderung  nach  dem
Hochlande  hatten  zur  Folge,  daß  die  Kakaopflanzungen
  im  Matinatale  allmählich  ausgegeben
wurden.  Das  Land  konnte  schließlich  seinen
eigenen  Bedarf  nicht  mehr  decken  und  mußte
Kakao  einführen.  Erst  seitdem  vor  zwei  Jahrzehnten
  die  Eisenbahn  von  der  atlantischen  Küne
nach  dem  Innern  des  Landes  eröffnet  und  hiermit
das  Küstengebiet  erschlossen  wurde,  begann  man
dort  auch  wieder  mit  dem  Anhau  von  Kakao.

Der  aus  dem  Matinatale  kommende  Kakao
(„eriollo“)  führte  im  Sprachgebrauche  des  Landes
stets  den  Namen  Matina.  Er  liefert  eine  große
Bohne  und  scheint  der  durch  den  Anbau  verbesserte
  einheimische  Theobroma-Kakao  zu  sein.
Vor  etwa  fünfzig  Jahren  wurde  nun  von  Martinique
  kleinbohmiger  Kakao  („calabacillo“)  eingeführt
  und  angepflanzt.  Man  gab  ihm  zum
Unterschiede  von  dem  größeren  Matina  einfach
den  Namen  Matinita.  Eine  durch  Kreuzung  der
beiden  erzielte  Sorte  mittlerer  Größe,  die  dem
„Horastero“  entsprechen  würde,  wird  Matina  grande
genannt.  Im  Handel  wird  nur  zwischen  Matina
und  Matinita  unterschieden.  Der  erstere  hat  eine
sehr  schöne  Bohne,  ist  zum  Trinken  sehr  gut,  aber
für  die  Anfertigung  von  Schokolade  zu  teuer.
        <pb n="913" />
        W  835  20

Der  ihm  an  Güte  und  Aussehen  nachstehende
Matinita  hat  einen  viel  bitteren  Geschmack  und
war  daher  anfangs  im  Lande  wenig  beliebt.  Er
erzielt  einen  nicht  halb  so  hohen  Preis  wie  der
Matina.  Allein  während  Matina  erst  nach  acht
bis  zwölf  Jahren  trägt,  bringt  Matinita  schon
nach  drei  bis  vier  Jahren  Frucht,  und  sein  Ertrag
ist  im  Durchschnitt  viermal  größer  als  der  des
Matina.  Ferner  eignet  er  sich  besser  für  den
Anbau  im  feuchten  Klima  des  atlantischen  Küstengebiets,
  und  seine  Bohne  ist  auf  dem  Weltmarkt
überall  verkäuflich.  Aus  diesen  Gründen  wurde
immer  mehr,  und  in  neuester  Zeit  in  den  Küstengebieten
  fast  ausschließlich  Matinita  angepflanzt.
Nur  in  dem  im  Norden  des  Landes  gelegenen
Gebiete  von  San  Carlos  gibt  es  auch  größere
neue  Pflanzungen  von  Matina.

Um  den  Anbau  von  Kakao  wieder  anzuregen,
hat  die  Regierung  von  Costa  Rica  in  den  neunziger
  Jahren  eine  Prämie  von  je  25  Centimos
für  die  Anpflanzung  eines  Kakaobaumes  ausgesetzt.
  Die  Prämie  ist  mehrere  Jahre  lang  bezahlt
  worden,  und  die  Regierung  hat  dafür  über
100  000  Colones  ausgegeben,  so  daß  hiernach
über  400  000  Kakaobäume  in  jener  Zeit  angepflanzt
  worden  wären.  Auch  in  den  folgenden
Jahren  ist  Kakao  in  steigendem  Maße  im  atlantischen
  Küstengebiete  sowie  in  den  weiten  Ebenen
von  San  Carlos  und  Sarapiqui  angebaut  worden,
und  zwar  hauptsächlich  von  Ausländern,  Ameri-=kanern,
  Deutschen  und  Engländern.  Die  im
kühlen  Hochlande  wohnende  einheimische  Bevölkerung
  scheut  sich  des  heißen  und  teilweise  ungesunden
Klimas  wegen,  das  Tiefland  aufzusuchen,  das  für
den  Anbau  von  Kakao  allein  in  Betracht  kommt.

Auf  der  atlantischen  Seite  des  Landes  ist
Kakao  vielfach  in  den  dort  sehr  ausgedehnten
Bananenfeldern,  und  zwar  insbesondere  dort  angepflanzt
  worden,  wo  sich  eine  erstklassige  Bananenfrucht
  nicht  mehr  erzielen  läßt.  Die  Banane
dient  dabei  als  Schattenbaum.  Auch  die  in  den
Bananenfeldern  beschäftigten  Arbeiter  (meistens
Jamaicaneger)  legen  häufig  kleine  Pflanzungen
von  Kakao  an  mit  primitiven  Anlagen  für  seine
Zubereitung.  Den  Ertrag  verkaufen  sie  sackweise
in  Port  Limöon,  von  wo  der  Kakao  entweder
verschifft  oder  nach  dem  Inlande  verkauft  wird.
In  San  Carlos  und  Sarapiqui  sind  die  Pflanzungen
in  urbar  gemachten  Gebieten  angelegt.  Als
Schattenbaum  findet  sich  meistens  madera  negra
(auch  madre  de  cacao  genannt).

Größere  Trockenanlagen  für  Kakaobohnen  gibt
es  nur  wenige  im  Lande.  Die  meisten  sind  sehr
einfacher  Art.  Man  läßt  den  Kakao  in  Kästen
etwa  48  Stunden  lang  gären  und  trocknet  ihn
dann  auf  Platten.  Waschen  und  Färben  des
Kakaos  ist  im  allgemeinen  nicht  üblich.

 

Von  Krankheiten  des  Kakaos  ist  in  Costa  Rica
die  Braunfäule  am  verbreitetsten,  die  auf  allzu
große  Feuchtigkeit  zurückgeführt  wird.  Von  Schadentieren
  sind  Eichhörnchen,  Taltusa  (eine  Art  Maulwurf),
  rote  Ameisen  und  in  der  Nähe  der  Meeresküste
  eine  Krebsart  zu  nennen.  Auch  Schmarotzerpflanzen,
  besonders  Orchideen,  beeinträchtigen  die
Bäume  vielfach.

Der  Umfang  der  Kakaopflanzungen  in  Costa
Rica  läßt  sich  nicht  genau  angeben.  Die  Regierung
  hat  zwar  einige  Jahre  lang  hierüber
Feststellungen  vornehmen  lassen,  doch  wird  das
Ergebnis  von  der  statistischen  Behörde  selbst  als
ganz  unzuverlässig  bezeichnet.  Angeblich  sollen
im  Jahre  1906  etwa  2480  ha  und  im  Jahre
1907  etwa  2815  ha  mit  Kakao  bepflanzt  gewesen
sein.  Gegen  zwei  Drittel  dieser  Anbaufläche
dürften  auf  die  Provinz  Limön,  also  auf  die
atlantische  Seite  des  Landes  entfallen.

Während  im  Jahre  1896  noch  72  550  kg
Kakao  in  Costa  Rica  eingeführt  worden  sind,  war
die  Einfuhr  infolge  des  vermehrten  Anbaues  im
Jahre  1900  schon  auf  18  045  kg  gesunken;  seit
1902  hat  sie  ganz  aufgehört.  Anderseits  ist  die
Ausfuhr  gleichzeitig  stetig  angewachsen.  Im  Jahre
1898  sind  nur  4752  kg,  vier  Jahre  später
60  128  kg  und  1905  fast  150  000  kg  ausgeführt
worden.  In  den  letzten  drei  Jahren  hat  die
Ausfuhr  in  Kilogramm  (und  Colones)  betragen:

1906:  176  243  (151  568),  1907:  277  884
(166  630),  1908:  340  375  (159  026).

Hiervon  sind  verschifft  worden:

 

nach  den  Vereinigten
  Staaten
von  Amerika

nach

9
Deutschland  nach  England

 

Wert  I  Wert

 

 

 

 

 

„  Wert  .
hg  Colones  kte  Colones  kg  I  Colones
l
1906273823756306854238335(56s47787
19()7—I——  1046557(31736158364"93435
19(.)81579.789  292  032  120  959

27583  12  544

l
Kakao  wird  in  Costa  Rica  während  des  ganzen
Jahres  geerntet  und  ausgeführt.  Die  Haupt—
erntemonate  sind  Juni  und  Dezember.  Zur  Ausfuhr
  kommt  nur  Matinita,  der  Matina  wird  im
Lande  verbraucht.  Der  Verbrauch  von  Kakao  ist
in  Costa  Rica  mit  dem  vermehrten  Anbau  und
dem  dadurch  eingetretenen  Preisrückgang  angewachsen.
  Man  wird  vielleicht  einen  Jahresverbrauch
  von  etwa  /1  kg  auf  den  Kopf  der
Bevölkerung  annehmen  dürfen,  so  daß  sich  bei
352  000  Einwohnern  ein  Jahresverbrauch  von
etwa  265  000  kg  für  das  Land  ergeben  würde.
Unter  Berücksichtigung  der  Ausfuhr  von  340  375  kg
würde  man  im  Jahre  1908  eine  Gesamternte
von  ungefähr  600  000  kg  Kakao  anzunehmen
        <pb n="914" />
        ##

haben.  Da  in  Costa  Rica  ein  durchschnittlicher
Ertrag  von  ¾  bis  1  kg  auf  den  Kakaobaum
gerechnet  wird,  könnte  hiernach  zur  Zeit  auf  einen
Bestand  des  Landes  von  etwa  800  000  tragenden
Kakaobäumen  und  unter  Einschluß  der  Neuanpflanzungen
  auf  einen  solchen  von  etwa  1  Million
Bäumen  überhaupt  geschlossen  werden.

Nach  den  amtlichen  costaricanischen  Angaben
ist  der  ausgeführte  Kakao  im  Jahre  1907  mit
0,59  Col.  (1  Colon  —  1,95  /)  und  im  Jahre
1908  mit  0,44  Col.  für  das  Kilogramm  durchschnittlich
  bezahlt  worden.  Im  Lande  kostet  zur

836

 

rn

Zeit  das  spanische  Pfund  Matina  0,60  Col.  und
Matinita  0,27  Col.

Es  gibt  in  Costa  Rica  eine  Anzahl  kleinerer
Kakaomühlen,  die  den  Kakao  für  den  Verbrauch
im  Lande  zubereiten.  Der  Kakao  wird  von  ihnen
nicht  entölt  und  nicht  pulverisiert,  sondern  in
kleinen  Stücken,  von  denen  eines  zur  Herstellung
einer  Tasse  Schokolade  genügt,  in  den  Handel
gebracht.  Auch  gibt  es  einige  kleine  Bonbonfabriken.
  Eingeführt  werden  nur  Eßschokoladen
und  Konfitüren,  und  zwar  betrug  die  Einfuhr
in  1000  Colones:

 

 

 

 

 

aus  aus  den  aus
—  9  Norei##  5à  t  7  J  X  je;
Insgesamt  deutsch  Vereinigten  aus  England  Frankreich  ans  Italien
1907  1908  1907  1908  1907  1908  1907  1908  1907  1808  1907  186
Schotolade.  3,9  45,8  0,2  0,1  0,.5  0,2  1.1  2,7  1,.9  1,6  0.3  ..2
Konfitüren4  535.6  2  2  11,8  10.  146  3,11  3.5  6.1  :3½t1n5

 

 

 

Der  Gummimarkt  auf  Ceyion.

Der  im  verflossenen  Vierteljahr  in  Colombo
(Ceylon)  angebotene  Gummi  war  von  guter
Qualität  und  hat  trotz  des  vergrößerten  Angebots
sehr  gute  Preise  erzielt.  Die  Nachfrage  war
durchweg  sehr  rege.

Man  bezahlte  am  2.  Juli  d.  Is.  für:  Feinste
Biskuits  und  Sheets  4,50  bis  4,60  Rs.,  feinste
Creps  4,50  bis  4,60  Rs.,  mittlere  Biskuits  und
Sheets  4,00  bis  4,30  Rs.  und  für  Scrap  je  nach
Qualität  3,50  bis  3,75  Rs.

Von  der  Fabrikation  von  Blockrubber  ist  man
ganz  abgekommen,  ebenso  spielen  Worms  und
Serap  nur  eine  untergeordnete  Rolle.

Die  Preise  waren  immer  sehr  fest  und  verfolgten
  eine  fortwährend  steigende  Tendenz.  Bezeichnend
  für  die  außerordentlich  günstige  Lage
des  Gummigeschäfts  ist  die  Tatsache,  daß  verschiedene
  große  Pflanzungen  ihre  Ernten  bis  Ende
1910  zu  einem  Preise  von  3,70  Rs.  verkauft
haben.

Die  neue  Zapfungsmethode,  das  sogenannte
Northway-System,  welches  erhöhten  Ertrag  und
verminderte  Arbeitsunkosten  für  sich  in  Anspruch
nimmt,  wurde  in  letzter  Zeit  häufig  angesochten.
Die  Zeit  des  Experimentierens  ist  jedoch  noch  zu
kurz,  um  heute  schon  ein  abschließendes  Urteil
fällen  zu  können.

Die  Ausfuhrzahlen  nach  den  einzelnen  Ländern
für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  21.  Juni  der
Jahre  1909  (und  1908)  vergleichen  sich,  wie  folgt:

Nach  Deutschland  11  897  (13  738)  lbs.,
nach  England  288  030  (179  247)  lbs.,  nach

 

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  San  José.

Amerika  145  806  (94  600)  lbs.,  nach  Australien
6491  (119010  lbs.,  nach  Belgien  15871  (—)  lbs.
Vom  1.  Januar  bis  21.  Juni  sind  473  342  lbs.
verschifft  worden  gegen  302  502  lbs.  in  derselben
Zeit  des  Vorjahres.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in
Kalkutta  vom  2.  Juli  1900.)

Kautschukandau  auf  der  malalischen  Balbinsel  1908.
Erzeugung.

Die  Kultur  einer  Pflanze  hat  vielleicht  niemals
irgendwo  so  schnelle  Fortschritte  gemacht  wie  der
Anbau  des  Kautschukbaumes  auf  der  malalischen
Halbinsel.  Im  Jahre  1897  umfaßten  die  Kaurschukpflanzungen
  auf  der  Halbinsel  kaum  350  acres,
fünf  Jahre  später  noch  kaum  7500  aeres,  nach
weiteren  fünf  Jahren  (1907)  jedoch  bereits
179  227  aeres.  Im  Jahre  1908  sind  weiter
60  000  acres  erschlossen  worden,  davon  40  000
acres  in  den  Vereinigten  Malaienstaaten.  Die
prozentuale  Zunahme  der  Anbaufläche  im  Vergleich
zu  den  vorhergehenden  Jahren  betrug  1907  etwa
46  v.  H.  und  1908  etwa  33  v.  H.  Die  Zahl
der  Bäume  belief  sich  Ende  1906  auf  nicht  ganz
13  000  000  Stück,  Ende  1907  auf  eiwa
27558  000  und  Ende  1908“)  dagegen  auf  eiwa
37  000  000  Stück.  Der  Durchschnittsertrag  eines
Baumes  war  1906  und  1907:  1  Pfund  12  Unzen,

*)  Die  Zahl  für  1908  schließt  den  Bestand  von
2000  neres  in  dem  jent  von  Siam  abgetretenen  Slagce
Kelantan  ein.
        <pb n="915" />
        G  837  20

1908:  1  Pfund  14  Unzen.  Die  Kautschukausfuhr
über  die  Straitshäfen  betrug  3721  513  Pfund
im  Jahre  1908  gegen  2  105  200  Pfund  im
Jahre  1907.  Davon  lieferten  von  den  Vereinigten
  Malaienstaaten:

 

1908  1907  Zunahme

Pfund
Perak  444505  255530  188975
Selanger  .  2128  176  1198751  929425
Negri  Sembilan  592919  530004  62915
Zusammen  3165600  1984285  1181315

Während  der  ersten  drei  Monate  der  Jahre
1908  und  1909  führten  aus:
Jannar,  Jannar,

Februar  und  Februar  und  Zunahme
Märg  1909  Miäirgz  1908

 

Pfund
Perak  185961  103227  82734
Selanger  700822  403956  296866
Negri  Sembilan  261  486  212350  48136
Zusammen  1148269  720533  427736

Ahnliche  Fortschritte  wie  in  den  Straits  Settlements
  und  Vereinigten  Malaienstaaten  scheint
die  Kautschukkultur  verhältnismäßig  auch  in  Borneo,
Java  und  Sumatra  gemacht  zu  haben,  doch  sind
zuverlässige  Zahlen  darüber  nicht  erhältlich.  Auch
in  den  vor  kurzem  von  Siam  an  Großbritannien
abgetretenen  Malaienstaaten  Kelantan  und  Kedah
ist  anscheinend  eine  vielversprechende  Kautschukkultur
  vorhanden.  In  Kelantan  sind  zur  Zeit
etwa  2000  acres  bepflanzt,  in  Kedah  550  acres.

Der  bisherige  Leiter  des  Ackerbaudepartements
der  Vereinigten  Malaienstaaten,  der  vorher  in
ähnlicher  Eigenschaft  in  Ceylon  tätig  war,  glaubt,
daß  die  Zunahme  der  bebauten  Flächen  während
der  letzten  Jahre  auf  der  malauischen  Halbinsel
ständig  größer  war  als  auf  Ceylon,  dessen  Boden
besser  sei,  dessen  Klima  aber  dem  der  malaiischen
Halbinsel  nachstehe.  Er  schätzt  den  Ertrag  der
Vereinigten  Malaienstaaten  mit  Johore  für  1908
auf  1580  Tonnen,  nimmt  aber  für  1912  für  die
Vereinigten  Malaienstaaten  (ohne  Johore,  die
Straits  Settlements,  Kelantan  und  Kedah)  bereits
einen  Ertrag  von  16  000  Tonnen  an  (während
eine  andere  Ceylonautorität,  Herr  Ferguson,  den
Ertrag  von  ganz  Südasien  für  1912  nur  auf
19  000  Tonnen  schätzt).  Hiernach  würde  der
Ertrag  der  Vereinigten  Malaienstaaten  sich  in
vier  Jahren  verzehnfachen.  Der  Gesamtertrag
Südasiens  wird  für  1912  auf  22  000  Tonnen
(davon  2000  Tonnen  auf  Ceylon  fallend)  und
für  1914  auf  26  000  Tonnen  geschätzt.  Dabei
ist  nach  regierungsseitiger  Feststellung  noch  ein
ungeheures  Areal  von  Urwald  unberührt.  Die
Ausbeute  Britisch-Malaias  für  das  Jahr  1909

 

wird  auf  2000  Tonnen  im  Bruttowerte  von  etwa
einer  Million  Pfund  Sterling  veranschlagt.  In
zehn  Jahren  würde  bei  ähnlicher  Weiterentwicklung
der  Ertrag  einen  Wert  von  wenigstens  sechs
Millionen  Pfund  Sterling  haben.  Schwankungen
im  Preise  oder  Verbrauch  des  Kautschuks  würden
dann  von  schwerwiegender,  ja  vitaler  Bedeutung
für  die  hiesigen  Geschäftsverhältnisse  sein.  Denn
wenn  auch  die  Wege,  Eisenbahnen  und  öffentlichen
Bauten  usw.  der  Vereinigten  Malaienstaaten
überwiegend  von  den  Einnahmen  der  Regierung
aus  der  Zinnausbeute  des  Landes  bestritten  worden
find,  so  betrachtet  man  jetzt  doch  den  Kautschukanbau
  immer  mehr  mit  als  das  Rückgrat  des
zukünftigen  Wirtschaftswesens  der  malalischen
Halbinsel.  Ihr  ökonomischer  Werdegang  nimmt
anscheinend  etwa  denselben  Verlauf  wie  der  von
Kalifornien,  Australien,  Südafrika  und  anderen
ähnlichen  Ländern,  deren  Mineralreichtum  das
Mittel  zur  Entwicklung  der  Bodenbewirtschaftung
—  einer  dann  ständigen  Einnahmequelle  —  gewesen
  ist.  Dabei  scheinen  die  hiesigen  Pflanzungen
auch  noch  bei  einem  sehr  viel  niedrigeren  Kautschukpreis
  als  dem  gegenwärtigen  als  ertragsfähig  zu
gelten.  Anderseits  gelten  die  Möglichkeiten  der
Kautschukversendung  in  der  Industrie  usw.  als
sich  ständig  vermehrend.

Arbeiterzufuhr.

Im  Jahre  1908  war  die  Arbeiterzufuhr
ziemlich  zufriedenstellend,  trotzdem  die  Gesamtzahl
der  Zuwanderer  geringer  war  als  im  Jahre  1907.
Eine  große  Anzahl  von  Pflanzungen  scheint  ihren
Arbeiterbestand  verkleinert  und  so  eine  bedeutende
Anzahl  Arbeiter  freigegeben  zu  haben,  die  auf
den  neueren  Pflanzungen  beschäftigt  worden  sind.
Die  Regierung  hat  die  Arbeiteranwerbung  in
Indien  im  Interesse  einer  ununterbrochenen
Arbeiterzufuhr  neu  geregelt.  Nach  den  seit  Anfang
  1909  in  Anwendung  gelangten  neuen  Anwerbungsvorschriften
  werden  die  Kulis  in  Zukunft
ihren  Dienst  auf  den  Plantagen  antreten,  ohne
an  ihre  Arbeitgeber  verschuldet  zu  sein.  Diese
Methode  ist  nach  Ansicht  verschiedener  Pflanzer

theoretisch  wohl  ausgezeichnet,  nicht  aber  in  der

Praxis;  der  Pflanzer  verliert  dadurch  die  Gewalt
über  den  Kuli,  der  seinerseits  jetzt  an  den  farbigen
Werbeagenten  verschuldet  und  so  nur  aus  dem
Regen  in  die  Traufe  gekommen  sei.  Im  ganzen
kann  die  Frage  immer  noch  als  ungeklärt  bezeichnet
  werden.  Gegen  die  körperlich  wohl  am
leistungsfähigsten  japanischen  Arbeiter  sind  zuletzt
manche  Klagen  laut  geworden;  sie  scheinen  mehrfach
als  schwerer  zu  behandeln  und  weniger  fügsam
als  die  indischen  zu  gelten.  Sehr  gute  Erfolge
scheinen  einzelne  Pflanzer,  die  die  Tamilsprache
sprechen,  mit  Tamils  erzielt  zu  haben.
        <pb n="916" />
        W  838  20

Der  Gesundheitszustand  der  Arbeiter  auf  den
Pflanzungen  scheint  während  des  Jahres  1908
eine  weitere  Besserung  erfahren  zu  haben.  Es
find  zwar  infolge  der  Erschließung  neuer  Distrikte
Malaria,  Dysenterie  und  andere  Krankheiten
ziemlich  häufig  aufgetreten,  doch  ist  ein  großer
Rückgang  der  Fälle  im  Verhältnis  zum  vorhergehenden
  Jahre  bemerkbar.  Dies  wird  besonders
auf  bessere  Wohnung  und  genauere  gesundheitliche
Beaufsichtigung  der  Arbeiter  zurückgeführt.  Die
Regierung  hält  die  Pflanzer  zur  Unterhaltung
von  Lazaretten  an,  die  mindestens  5  v.  H.  der
auf  der  Pflanzung  beschäftigten  Arbeiter  auf  einmal
aufnehmen  können.  Im  Durchschnitt  beträgt
jedoch  die  Krankenzahl  selten  über  2  v.  H.

Pflanzungsmethoden.

Nach  den  Erfahrungen  bewährter  Pflanzer
scheint  die  Entfernung  der  Bäume  voneinander
einen  bedeutenden  Einfluß  auf  Ertrag  und  Widerstandsfähigkeit
  auszuüben.  In  engbepflanzten
Gebieten  soll  der  Ertrag  der  einzelnen  Bäume
hinter  dem  auf  weiter  bepflanzten  Gebieten
merklich  zurückgeblieben  sein.  Hier  wird  daher
anscheinend  immer  allgemeiner  zum  Weiterpflanzen
übergegangen.  So  hat  z.  B.  die  Vallambrosa
Estate,  eine  der  ältesten  Pflanzungen  des  südasiatischen
  Erzeugungsgebietes,  bisher  nacheinander
ihre  Anpflanzungen  in  Abständen  von  10  und  10,
10  und  12,  17  und  17,  20  und  10  sowie  20
und  12  Fuß  angelegt,  die  letzte  Anupflanzung
jedoch  in  Abständen  von  24  und  12  Fuß.  Die
Bäume  auf  der  Prye  Rubber  Plantation  sind
sogar  in  Abständen  von  20  und  10  oder  20  und
20  Fuß  gepflanzt,  so  daß  145  bzw.  108  Bäume
auf  einem  gacre  stehen.  Die  ersten  Anpflanzungen
der  Johore  Rubber  Lande  Ltd.  erfolgten  in  Abständen
  von  24  und  12  Juß,  die  neuesten  dagegen
  in  solchen  von  18  und  18  Fuß.  Auf
dem  Vallambrosa  Estate  ist  der  Ertrag  des  einzelnen
  Baumes  der  dichtesten  Anpflanzungen  etwa
3/4  Pfund,  der  der  weitesten  Anpflanzungen  dagegen
  3  bis  4  Pfund.  Die  Prye  Rubber  Plantations
  anderseits  erwarten  nur  1,  1½,  2  und
2½  Pfund  auf  den  Baum  während  des  fünften
bzw.  sechsten,  siebenten  und  achten  Jahres.  In
den  ersten  Jahren  sollen  zwar  die  geringeren  Kosten
des  ZJätens  für  eine  dichte  Anpflanzung  sprechen,
nach  drei  oder  vier  Jahren  soll  aber  der  Vorteil
auf  seiten  der  weiten  Anpflanzungen  sein  wegen
des  größeren  Durchmessers  der  Bäume.  Die
Frage  scheint  jedoch  trotz  ihrer  scheinbaren  Einfachheit
  noch  nicht  als  entschieden  gelten  zu  können.

Die  Erhaltung  von  Waldbeständen  um  die
Pflanzungen  wird  in  letzter  Zeit  von  manchen
Seiten  als  sehr  vorteilhaft  befürwortet,  weil  solche
Reserven  u.  a.  die  Ausbreitung  von  Pflanzen- 



krankheiten  hemmen  sowie  das  Wegwaschen  der
Erde  und  die  Versandung  der  Gräben  und  Flüse
verhindern  sollen.

Schädlinge.

Das  Ausroden  von  Lalang  (Imperata  arundlnacea)
  und  ähnlichem  Unkraut  verursacht  in  dem
hiesigen  Pflanzungsgebiet  beträchtliche  Ausgaber
und  beansprucht  in  vielen  Fällen  die  fortgeseszte
Beschäftigung  von  70  v.  H.  der  Arbeiter  auf  der
Pflanzung  (d.  i.  für  1000  acres  etwa  250  Kulizu
  300  Arbeitstagen  im  Jahre).  Neuerding:
scheint  jedoch  die  „green  manuring"-Methode  immer
mehr  Anhänger  zu  finden,  weil  das  Niederkämpfen
des  Lalangs  durch  Passiflora  foetida,  Crotalaria
striata,  Mimosa  pudica,  Desmodium  triflorum
und  ähnliche  schnellwachsende,  Erde  und  Feuchktigkeit
  haltende  Pflanzen  große  Vorteile  bieten
soll.  Nach  Ansicht  des  bisherigen  Leiters  de-Ackerbauamts
  der  Vereinigten  Malaienstaaten.
Mr.  Carruthers,  kann  zweifellos  bewiesen  werden,
daß  die  gänzliche  Reinhaltung  des  Bodens  einen
fördernden  Einfluß  auf  das  Wachsen  der  Bäume
hat.  Der  Unterschied  gegenüber  Bäumen  auf
überwucherten  Pflanzungen  sei  aber  nicht  so  groß,
als  man  allgemein  annehme.  Die  Bodenreinhaltung
  sei  bei  der  Ackerwirtschaft  in  Eurovo
wohl  angebracht,  nicht  aber  in  tropischen  Ländern
wie  der  malaiischen  Halbinsel.  „Green  manuringschütze
  den  Boden  vor  den  dörrenden  Sonnenstrahlen
  wie  auch  vor  starkem  Regen.  Leguminöse
Pflanzungen  wie  Crotalaria,  Mimosa  und  Demodium
  seien  ihrer  stickstoffesthaltenden  Eigenschar
wegen  als  dem  Kautschukbaum  dienlich  und  deshalb
  nicht  als  Unkraut,  sondern  als  nüßzliche
Pflanzen  zu  betrachten.  Um  Nutzen  aus  ihnen
zu  ziehen,  sollen  sie  etwa  alle  neun  Monate  ije
nach  dem  Wuchs  der  Pflanzen  und  je  nachdem
Arbeitskräfte  dafür  frei  sind)  abgeschlagen  und
auf  dem  Boden  liegen  gelassen  werden,  damu
letzterem  neue  organische  Nahrungsstoffe  zugefübm
werden.

Die  gegen  das  neue  System  bestehenden  EGin
wendungen  sind:  1.  daß  es  bisher  bei  anderen
tropischen  Kulturpflanzen  noch  nicht  angewende:
worden  ist,  2.  daß  die  Schutzpflanzen  das  Unkrau:
wohl  bedecken,  aber  nicht  töten,  3.  daß  die  Konen
des  „green  manuring“  in  keinem  Verhälmis  zu
dem  dadurch  gewährten  Vorteile  stehen  und  des
„clean  weeding“  (gänzliche  Reinhaltung  de
rentabler  sei,  weil  eine  mit  Schutzpflanzen  be
deckte  Pflanzung  im  Werte  geringer  tariert  würde
als  eine  bodenreine.

Ein  als  erfahren  bekannter  Pflanzer  äußern:
sich  zu  der  Frage,  wie  folgt:  „Die  Erfahrumen
mit  „green  manuring“  in  den  Vereinigten  Malaun
staaten  sind  bis  jetzt  sehr  beschränkt.  Von  drr-
        <pb n="917" />
        W  839  20

verschiedenen  von  mir  versuchten  Arten  möchte
ich  mimosa  pudica  ohne  weiteres  verwerfen,  nicht
so  sehr  wegen  der  Dornen,  sondern  wegen  anderer
Nachteile:  sie  gedeiht  nämlich  nicht  überall  und
dann  nur  in  Flecken,  kann  also  ein  gegebenes
Areal  nicht  hinreichend  bedecken.“

„Passiflora  foetida  wird  von  vielen  Pflanzern
vorgezogen,  aber  ich  habe  noch  nie  gesehen,  daß
sie  Lalang  tötet.  Ich  glaube,  daß  ihre  beste  und
zugleich  ihre  schlimmste  Leistung  ist,  daß  sie  Lalang
dem  Auge  verbirgt.  Dies  mag  für  manche
Pflanzer  genügend  sein,  ob  aber  die  von  Passiflora
  und  Lalang  umgebenen  Bäume  dabei  gewinnen,
  bezweifle  ich.  Die  vorteilhafteste  „green
manure“-Pflanze,  die  ich  bisher  gesehen  und  versucht
  habe,  ist  Crotalaria  striata  und  besonders
die  größere  Art  davon,  die  bis  zu  8  Fuß  Höhe
und  2  Zoll  Durchmesser  wächst.  Die  kleinere  Art
ist  wählerischer  bezüglich  des  Bodens;  sie  wächst
langsamer  und  muß  dichter  angepflanzt  werden,
damit  sie  den  Boden  vollständig  bedeckt.  Crotalalariasamen
  darf  nicht  auf  gewöhnliche  Weise
gesät,  sondern  muß  in  ½  Zoll  tiefe  Furchen  gelegt
  und  mit  Erde  bedeckt  werden,  die  in  hügeligem
  Gelände  auch  noch  festgedrückt  werden  muß.
Am  besten  sind  die  Furchen  in  der  gleichen
Richtung  wie  die  Bäume  und  genügend  weit
voneinander  anzulegen,  um  Raum  für  einen
Arbeiter  zum  Durchgehen  und  Jäten  zu  lassen,
denn  die  wichtigste  Aufgabe  bei  Anwendung  von
„green  manure“  ist  die  strikte  Wachsamkeit  gegen
Unkraut  und  fortgesetztes  Ausroden  desselben.  In
dieser  Beziehung  bin  ich  anderer  Ansicht  als
Mr.  Carruthers.“

Inzwischen  wird  auf  verschiedenen  Pflanzungen
die  Bekämpfung  von  Lalang  und  anderem  Unkraut
durch  Bespritzen  mit  arseniksaurer  Soda  versucht.
Die  Blätter  werden  dadurch  innerhalb  48  Stunden
getötet  und  dann  liegen  gelassen.  Diese  Methode
kostet  von  10  bis  50  Cents  (0,25  „  bis  1,20  M)
für  den  acre.

Der  Gesundheitszustand  der  Kautschukkulturen
während  des  Jahres  1908  war  im  allgemeinen
gut,  wenn  auch  Wurzelkrankheit,  hauptsächlich  auf
den  engbepflanzten  Gebieten,  und  die  Kautschuktermite
  wie  früber  beträchtlichen  Schaden  anrichteten.


Aufbereitung  für  den  Markt.

Die  ursprüngliche  Form  der  Aufbereitung  für
den  Markt  (biscuits)  findet  hier  nun  immer  weniger
Anwendung;  der  größte  Teil  der  hier  gewonnenen
Produkte  gelangt  als  „Sheets“  und  „Crépe“  zur
Verschiffung.  Die  für  den  Versand  als  bestgeeignet
  angesehene  Ziegelstein-(block)  Form  kommt
letzthin  mehr  in  Aufnahme.  Hinsichtlich  einer

 

einheitlichen  Klassifizierung  des  Kautschuks  nach
Qualitäten  auf  den  Pflanzungen  ist  bis  jetzt  wenig
unternommen  worden.

Finanzverhältnisse.

Der  Preissturz  Ende  1907  und  Anfang  1908
hat  einen  heilsamen  Einfluß  auf  den  Kautschukanbau
  ausgeübt,  indem  er  eine  finanzielle  Gesundung
  der  bestehenden  Pflanzungsgesellschaften
herbeigeführt  und  das  Emporschießen  von  Spekulationsunternehmungen
  zeitweise  verhindert  hat.
Das  Anziehen  der  Preise  in  den  letzten  Monaten
hat  jedoch  von  neuem  das  Interesse  des  Kapitals
auf  den  Kautschukanbau  gelenkt,  und  neue  Gründungen
  (nicht  alle  auf  gesunder  Basis)  sind  jetzt
an  der  Tagesordnung.  Privatbesitzer,  darunter
viele  Chinesen,  verwandeln  ihren  Besitz  in  Aktienunternehmen
  oder  vergeben  die  Option  darauf
an  gewerbsmäßige  Gründer.  Viele  Tausende  von
acres  teilweise  bewirtschafteter  oder  nahezu  ertragsfähiger
  Pflanzungen  werden  daher  zur  Zeit  dem
spekulierenden  Publikum  in  Europa  angeboten.
Diese  neuen  Unternehmen  sind  zwar  mit  weitaus
größerem  Kapital  begründet  als  die  Pioniergesellschaften;
  im  Hinblick  auf  die  guten  Aussichten
der  Industrie  wird  jedoch  erwartet,  daß  bei  vorsichtiger
  Bewirtschaftung  auch  sie  gute  Erträge
geben  werden.  Zur  Beurteilung  einer  Pflanzung
gehört  wohl  mehr  als  die  bloße  Kenntnis  der
Anzahl  der  Bäume  und  ihres  Alters,  wie  das
Publikum  mitunter  zu  glauben  scheint.  Die  Prospekte
  müßten  immer  ausführliche  Gutachten  zuverlässiger
  Sachverständiger  enthalten,  namentlich
über  das  sorgfältige  Anpflanzen  der  Bäume,  die
Reinhaltung  des  Bodens  von  Unkraut  und  verständiges
  Zapfen.

Die  in  der  letzten  Zeit  veröffentlichten  Jahresherichte
  der  bedeutendsten  Plantagengesellschaften
zeigen  in  fast  allen  Fällen  größere  Gewinne  und
erhöhte  Dividende.  Die  Erträge  sind  reicher  und
die  Bewirtschaftungskosten  geringer  als  bisher,  so
daß  die  Anteilbesitzer  bisher  allen  Grund  zur
Zufriedenheit  haben.  Die  Aktiennotierungen  haben
sich  seit  der  letztjährigen  Krise  in  vielen  Fällen
verdoppelt  und  find  immer  noch  im  Steigen.

Eine  bemerkenswerte  und  Mißtrauen  erweckende
Neuerscheinung  sind  Gesellschaften,  die  sich  nicht
mit  dem  Anbau  von  Kautschuk  oder  dem  Aufkaufen
  und  Wiederverkaufen  von  Pflanzungen
befassen,  sondern  mit  der  Finanzierung  von  bestehenden
  Pflanzungen  gegen  hohe  Verzinsung
bzw.  Verpfändung  des  zu  erwartenden  Ertrags
oder  eines  Anteils  am  Gewinn.

Zuletzt  haben  sich  auch,  wie  verlautet,  belgische
und  amerikanische  Fabriken  größere  Anteile  an
Pflanzungsgesellschaften  zu  sichern  angefangen.
        <pb n="918" />
        W  840  2

Lokale  Verarbeitung.

Die  Singapore  Rubber  Works  (Netherlands
Gutta  Percha  Co.  Ltd.)  sollen  ein  gutes  Geschäftsjahr
  hinter  sich  haben.  Ihre  neueste  Produktion
(Erfindung  ihres  Direktors  van  Rijn)  ist  ein
Motorwagenrad  ganz  aus  Gummi,  das  sich  hier
gut  bewähren  und  eine  ernste  Konkurrenz  für
Pneumatiks  werden  soll.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Singaporec.)

Aussichten  für  die  Tabakhernte  im  Staate  Kentuchv.

Das  Landwirtschaftsamt  des  Staates  Kentucky
läßt  eine  Ankündigung  über  eine  der  reichsten
Tabakernten,  die  dieser  Staat  je  zu  verzeichnen
gehabt  hätte,  für  dieses  Jahr  ergehen.

Es  ist  mehr  Tabak  als  früher  angebaut  worden
und  die  Pflanzungen  sind  ungeachtet  des  anhaltenden
  nassen  Wetters  in  gutem  Zustand.

Vergleiche  mit  dem  Stand  von  Burleytabak
um  die  gleiche  Zeit  in  den  vorhergegangenen
Jahren  fallen  durchweg  zugunsten  dieser  kommenden
  Ernte  aus.  Im  letzten  Jahre  waren  nur
20  000  Acres  Burleytabak  angebaut  worden,  die
eine  sehr  magere  Ernte  hervorgebracht  hatten.
In  diesem  Jahre  sind  nach  den  zuverlässigsten
erhaltbaren  Aufstellungen  zwischen  160  000  und
170000  Acres  mit  Burleytabak  bepflanzt  worden.
Der  Stand  dieser  Tabaksorte  betrug  um  die  gleiche
Zeit  im  Jahre  1907  83  v.  H.,  im  vergangenen
Jahre  um  diese  Zeit  war  der  Zustand  infolge
anhaltender  Dürre  wenig  gut;  in  diesem  Jahre
wird  er  für  den  ganzen  Staat  Kentucky  auf  88
v.  H.,  also  günstig,  angegeben.

Auch  für  dunklen  Tabak  war,  ungeachtet  gewisser
  Gegenbestrebungen,  eine  namhafte  Ausdehnung
  der  Anbauflächen  in  diesem  Jahre  zu
verzeichnen.  Im  Jahre  1907  um  die  gleiche  Zeit
wurden  die  Pflanzungen  auf  72  v.  H.  des  Durchschnittsanbaues
  angegeben,  im  Jahre  1908  auf
90  v.  H.  und  in  diesem  Jahre  werden  101  v.  H.
verzeichnet.  Der  Zustand  wird  mit  96  v.  H.
vom  Durchschnitt  angegeben,  also  besonders  günstig.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Cincinnati
vom  10.  Juli  190)0.)

Handel  der  Insel  St.  Hbelenao  1908.

Die  Einfuhr  St.  Helenas  bewertete  sich  im
Jahre  1908  auf  36  216  K  (einschließlich  500  L
in  Münzen);  sie  übertrifft  die  des  vorhergehenden
Jahres  um  602  L.  In  den  hauptsächtichsten
Bedarfsartikeln  erreichte  die  Einfuhr  im  Jahre
1908  (1907)  folgende  Werte  in  L:  Rind=  und

 

Schweinefleisch  544  (1162),  Bier  577  (64115
Butter  2012  (1454),  Zigarren,  Zigaretten,  Tabe#t
791  (820),  Chemikalien,  Drogen  usw.  358  (508,
Kohlen  und  Preßkohlen  2860  (3332),  Tuche  und
Schnittwaren  4423  (3312),  Mehl  3163  (1930,
Getreide,  Sämereien,  Olkuchen  2435  (1617).
Eisenwaren,  Metalle  usw.  1583  (684),  Leder,
Stiefel  usw.  850  (790),  Maschinen  252  (1217,
Ole,  Paraffin  992  (670),  Delikatessen  65“#
(6692),  Reis  1960  (2833),  Münzen  500  (1250),
Spirituosen  835  (775),  Schreibwaren  495  (491,
Zucker  2035  (2171),  Tee  607  (556),  Wein
849  (515).

Die  Ausfuhr  erreichte,  einschließlich  2100  TS
ausgeführter  Münzen,  einen  Wert  von  6685  #
gegen  4704  2  (einschließlich  2917  T  in  Münzen.
im  Jahre  1907,  wies  also  eine  Zunahme  von
1981  L  auf.  Im  Jahre  1908  trat  zum  ersten
Male  die  Faserin  dustrie  bei  der  Ausfuhr  in
die  Erscheinung:  es  wurden  Fasern  und  Welg
im  Werte  von  3557  E  verschifft.  Von  der  Gesamtmenge
  der  ausgeführten  Phormiumprodut#
entfielen  128  t  auf  Fasern  und  21  t  auf  Werg.
Als  weiterer  Ausfuhrartikel  St.  Helenas  im  Jabre
1908  (und  1907)  sind  noch  zu  nennen  (Wen
in  L):  Rindvieh  und  Schafe  348  (50),  Häme
und  Felle  136  (90),  Altmetalle  227  (1173),
Wolle  205  (315).

(Coloninl-Repomns  Annual,  Nr.  317

Kußenhandel  der  bawali-Insein  im  Jahre  1907  0s.

Die  Einfuhr  der  Hawaii-Inseln  vom  1.  Jul:
1907  bis  zum  30.  Juni  1908  bewertete  sich  auf
19  985  724  &amp;amp;S  (im  Vorjahre  18  376  919)  und
verteilte  sich  auf  Sendungen  aus  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  mit  15303  3258  (142262101#
und  solche  aus  dem  Auslande  mit  4  682  399  ;.
(4  151  709).

Die  verschiedenen  Herkunftsländer  usw.  lieferten
folgende  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  (06°.
samtwerte  in  Dollar):  Südseeinseln:  Guan
(64  569);  Australien:  Kohlen,  schwefelsaures  Am
moniak,  Butter,  Zwiebeln  (384  806);  Britisch
Indien:  Säcke,  Jute,  Tee  (699  457);  Kanada:
Kabeljan,  Whisky  (26  093);  Chile:  Salveie:
(491  352);  Frankreich:  Kognak,  Liköre,  Weine.
Konserven,  Olivenöl,  ärztliche  Instrumente,  T5i
lettenartikel  (31  479);  Deutschland:  Kalisatze.
Zement,  Teer,  Maschinen,  Eisenwaren,  Drogen
und  Chemikalien,  Weine,  Liköre,  Kunstwaren  und
Drucke,  Wollenwaren,  Spielsachen,  Musikinstrumentc.
Delikatessen,  Blei=  und  Zinkblech,  Körbe,  Lanstaschen,
  Schmieröle,  Porzellan  und  Glaswarrs
        <pb n="919" />
        W  841  20

(310  134);  China:  Chinesische  Konserven  und  Eßwaren,
  Liköre,  Matten,  Seide  (324  107);  Japan:
Reis,  Sake,  Shoyu,  japanische  Konserven  und
Eßwaren,  Matten,  Seide,  Porzellan,  Kunstsachen
und  auch  Postkarten  in  Buntdruck,  die  bis  vor
kurzem  ausschließlich  aus  Deutschland  bezogen
wurden  (1  874  670);  England:  Konserven,  Delikatessen,
  Liköre,  Wollenwaren,  Roheisen,  Baumwollen=
  und  Leinenwaren,  Maschinen,  Porzellan
(181  269);  Schweden:  Streichhölzer;  Norwegen:
Fischkonserven  und  Tran;  Holland:  Genever  usw.
zusammen  (30  463);  Vereinigte  Staaten:  Baumaterialien,
  Nahrungs=  und  Kleidungsstoffe,  Maschinen,
  Früchte,  Gemüse,  Fleisch,  lebende  Tiere  usw.
(15  303  325).

Die  Ausfuhr  der  Inseln  erreichte  einen
Gesamtwert  von  42  238  455  #8  (im  Vorjahre
29  364  381);  davon  gingen  nach  dem  Auslande
für  597  640  #8  (229  914),  nach  den  Vereinigten
Staaten  für  41  640  815  8S  (29  134  467).

Es  wurden  ausgeführt  nach:  Australien  und
den  Südsee-Inseln:  Verschiedene  Waren  für  5145  8;
Kanada:  Kaffee,  Ananas,  Früchte  für  15  625  8;
Frankreich:  Ananas  für  260  8;  Deutschland:
Honig,  Kaffee,  Ananas  für  10  025  8;  China:
Kaffee  für  8881  8;  Japan:  Maschinen  für  Zuckerfabriken
  (nach  Formosa),  Kaffee,  Honig,  Bananen,
Ananas  für  541  554  3;  England:  Kaffee,  Ananas
für  2073  #&amp;amp;#  den  Vereinigten  Staaten:  Zucker,
Kaffee,  Reis,  Früchte,  Honig,  Felle  und  Leder,
Wolle  für  41  640  815  F.

Der  Überschuß  der  Ausfuhr  beläuft  sich  auf
22.252  731  &amp;amp;,  eine  Summe,  wie  sie  im  Wirtschaftsleben
  der  Insel  noch  nie  erreicht  worden
ist.  Die  gute  Zuckerernte  und  die  hohen  Zuckerpreise
  sind  die  Hauptursache  für  die  günstige
Handelsbilanz;  aber  auch  andere  Zweige  der
Ausfuhr  haben  gute  Fortschritte  gemacht.  Im
Jahre  1906/07  wurden  411  007  Tons  Zucker
im  Werte  von  27  692  997  3  ausgeführt,  dagegen
im  Jahre  1907/08  538  785  Tons  Zucker  im
Werte  von  39  816  064  5.  Eine  Zunahme  von
etwa  31  vH.  im  Ernte-Ertrage  und  von  etwa
43,8  vHO.  im  Werte  des  Zuckers  war  zu  verzeichnen.
  Der  Versand  von  Kaffee  ist  im  Werte
auf  157  137  5  von  128  875  4&amp;amp;4  im  Vorjahre
gestiegen;  Früchte  und  Nüsse  gingen  aus  für
797  318  8  gegen  394  015  8;  Honig  für  30  842  8
gegen  26  6114  S3.  Infolge  größeren  Eigenbedarfs
  ist  der  Export  von  hawaiischem  Reis  auf
140  773  5  von  147  439  &amp;amp;  im  Vorjahre  gesunken.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Honolulu.)

Einfuhr:

 

RKußbenhaondel  vptens  im  1.  Hbalbjahr  1909.

Nach  den  amtlichen  Ausweisen  über  den
Handel  Agyptens  während  des  ersten  Halbjahrs
1909  bezifferte  sich  die  Gesamteinfuhr  auf
10  016  468  EE.  gegen  11  480  447  LEE.  im  entsprechenden
  Halbjahre  1908,  so  daß  sich  eine  Abnahme
  von  1  463  979  LEE.  ergibt.  Die  Gesamtausfuhr
  bewertete  sich  im  ersten  Halbjahre  des
laufenden  Jahres  auf  11  663  501  LE.,  während
sie  in  den  ersten  sechs  Monaten  des  Jahres  1908
insgesamt  10  681  041  LE.  betrug;  es  ist  mithin
bei  ihr  eine  Zunahme  von  982  460  EE.  zu
verzeichnen.

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilte  sich
die  Gesamteinfuhr  im  ersten  Halbjahre  1909
(und  1908),  wie  folgt  (Wert  in  LE.):  Tiere  und
tierische  Erzeugnisse  zu  Genußzwecken  370  743
(489  352),  Felle  und  Waren  daraus  170  347
(180  445),  andere  tierische  Erzeugnisse  und  Abfälle
37  616  (44  952),  Getreide,  Gemüse,  Mehl  usw.
1  842  545  (1  395.752),  Kolonialwaren,  Drogen
425  589  (533  064),  Spirituosen,  Getränke,  Ole
582  129  (660  637),  Lumpen,  Papier,  Bücher
158  699  (191  567),  Holz,  Holzwaren,  Kohlen
1  103  021  (1  431  480),  Steine,  Erden,  Glas,
Kristall  252  505  (339  819),  Farbstoffe,  Farben
124  928  (149  083),  chemische  Erzeugnisse,  Heilmittel,
  Parfümerien  272  330  (330  237),  Textilwaren
  2517  311  (2  872  690),  Metalle  und  Metallwaren
  1  013  177  (1  643778),  Verschiedene
Waren  726  480  (783  612),  Tabak  und  Tabakfabrikate
  419  043  (433  979).

Dieselben  Warengruppen  wiesen  in  dem
gleichen  Zeitabschnitte  bei  der  Ausfuhr  folgende
Werte  (in  LE.)  auf:  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse
zu  Genußzwecken  123  252  (67  627),  Felle  und
Waren  daraus  102  127  (59  684),  andere  tierische
Erzeugnisse  und  Abfälle  28090  (29057),  Getreide,
Gemüse,  Mehl  usw.  1  556  800  (1  486  642),
Zucker,  Kolonialwaren  59  064  (33  280),  Spirituosen,
  Getränke,  Ole  9189  (5663),  Lumpen,
Papier,  Bücher  12  340  (10  398),  Holz,  Holzwaren
  usw.  7078  (9136),  Steine,  Erden,  Tafelgeschirre
  usw.  1948  (2015),  Farbstoffe,  Farben
8096  (5831),  chemische  Erzeugnisse,  Heilmittel,
Parfümerien  16009  (10  325),  Baumwolle,  Textilwaren
  9  448  168  (8  759  357),  Metalle  und
Metallwaren  40  709  (3314),  verschiedene  Waren
68  093  (46  064),  Zigaretten  182  538  (172  648).

Als  die  hauptsächlichsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel
  innerhalb  der  einzelnen  Warengruppen
  kommen  im  ersten  Halbjahre  des  Jahres
1909  (und  1908)  in  Betracht  (Wert  in  1000  LE.):
Reis  255,7  (200,9),  Getreide=  und
Maismehl  996,5  (759,6),  Zucker,  roh  und  raffiniert
  208,7  (244,2),  Kaffee  126,4  (179,0),  fette
        <pb n="920" />
        W  842  20

Ole  (außer  Oliven=  und  Baumwollsamenöl)  104,4
(105,6),  Petroleum  167,3  (181,7),  Steinkohlen
586,2  (667,8),  Baumwollengarn  115,5  (145,  1),
Baumwollengewebe  1353,1  (1454,4),  wollene
Gewebe  172,7  (186,4),  Eisen=  und  Stahlwaren
479,4  (656,9),  Tabak  in  Blättern  393,7  (407,7).
Ausfuhr:  Eier  101,7  (47,9),  Baumwollsamen
1038,1  (1009,2),  Olkuchen  140,3  (131,0),  Zwiebeln
  259,6  (197,2),  Baumwolle  9400,8  (8715,66),
Zigaretten  182,5  (172,6).

Deutschland  war  an  der  Gesamteinfuhr
Agyptens  im  ersten  Halbjahre  des  Jahres  1909
(und  1908)  mit  471  872  (547926)  L.  beteiligt,
während  sein  Anteil  an  der  Ausfuhr  1  091  167
(958  386)  LSE.  betrug.  Eingeführt  wurden  aus
Deutschland  (Wert  in  1000  LE.)  im  ersten  Halbjahre
  1909  hauptsächlich  Getreide=  und  Maismehl
  (63,5)  sowie  Stahl=  und  Eisenwaren  (60,  2);
die  Hauptausfuhrartikel  nach  Deutschland  waren
(Wert  gleichfalls  in  1000  LE.)  Baumwollsamen
(120,9)  und  Baumwolle  (873,9).

(Nach  Bulletin  Mensuel  du  Commerce  Extérieur
de  ’Egypte.)

Kußenhaondel  Uordnigeriens  1907.

Es  ist  einigermaßen  schwierig,  den  Außenhandel
  Nordnigeriens  abzuschätzen,  da  die  statistischen
  Angaben  über  die  Einfuhr=  und  Ausfuhrartikel,
  welche  durch  Südnigerien  gehen,  in  den
Anschreibungen  jener  Kolonie  mitenthalten  sind.
Der  Handel  über  den  Nigerfluß  ist  indessen  von
den  Zollbehörden  Südnigeriens  besonders  verzeichnet;
  die  Hauptein=  und  zausfuhrartikel  dieses
Handels  sind  am  Schlusse  angegeben.  Im  großen
ganzen  sind  die  Ergebnisse  nicht  unbefriedigend.
Im  Jahre  1907  erreichte  die  Einfuhr  einen  Wert
von  385  000  L,  wovon  160  000  K  auf  Rechnung
der  Regierung  (darunter  116  550  LK  für  Münzen)
zu  setzen  sind;  die  Ausfuhr  dagegen  bezifferte  sich
auf  235  500  .  Das  Jahr  1907  war  infolge
der  äußerst  geringfügigen  Regenfälle  ein  ungünstiges;
  auch  das  Sinken  der  Kautschukpreise  trug
dazu  bei.  Man  war  bestrebt,  die  Ausfuhr  gewisser
Stapelprodukte,  wie  Erdnüsse,  spanischen  Pfeffer
und  Schinüsse  (Früchte  des  westafrikanischen  Butterbaums),
  zu  heben;  diese  Bemühungen  wurden
durch  die  verbesserten  Verkehrswege  begünstigt.

Bei  der  Einfuhr  weisen  Baumwollenwaren,
Eisenkurzwaren  und  Messerschmiedewaren  eine  erhebliche
  Zunahme  auf;  ein  gleiches  ist  im  allgemeinen
  bei  den  zollpflichtigen  Waren  zu  konstatieren.
  Auch  der  Salzhandel  zeigt  eine  befriedigende.
Zunahme.  Die  Ausfuhr  von  Elfenbein  ist  fast
auf  Null  gesunken.  Der  Transitverkehr  nach  dem

 

deutschen  Territorium  über  den  Benue  hat  sich
bedeutend  vergrößert.

Der  Brutto-Tonnengehalt  der  Lokoja  anlaufenden
  Schiffe  betrug  30  713  t  gegen  32  002  t
im  Jahre  1906.

Die  Haupteinfuhrartikel  nach  Nordnigerien,
Idah  Station,  wiesen  im  Jahre  1907  folgende
Werte  (in  L)  auf:  zollfreie  Waren:  Baumaterialien
  11476,  Kohlen  2934,  Eisenkurzwaren,  Messerschmiedewaren
  3377,  Dampfbarkassen  4558,  Uniformen,
  Ausrüstungsgegenstände  9553;  spezifizierten
Zöllen  unterliegende  Waren:  Patrouen  4766,
Kolanüsse  15  053,  Whisky  3553,  Salz  11  631;
Wertzöllen  unterliegende  Waren:  Perlen  326-1,
Baumwollenwaren  132  072,  Eisenkurzwaren,
Messerschmiedewaren  8716,  Nahrungsmittel  82711.

Als  wichtigste  Ausfuhrartikel  an  Landesprodukten
  sind  zu  nennen  (Wert  in  LM:  spanischer
Pfeffer  2292,  rohe  Baumwolle  4371,  Erdnüsse
14  413,  Gummi  4775,  Palmkerne  22  609,  Ponasche
  4965,  Kautschuk  91  074,  Schinüsse  41  361,
rohes  Zinn  13  832.

(Nach  Coloninl  Reports-Annual  Nr.  594.)

——.  .  —

Außenhandel  des  Basutolandes  1907.

Im  Jahre  1907  wurden  nach  dem  Basutolande
  Waren  imn  Werte  von  238  599  L  gegen
242  353  L  im  Jahre  1906  eingeführt.  Die
Ausfnhr  bewertete  sich  für  1907  auf  248  541  L
gegenüber  185  155  K  im  vorhergehenden  Jabre.

Die  Haupteinfuhrartikel  waren  1907:
Wollenwaren  75775  L,  baumwollene  Stückwaren
11  592  #E#,  baumwollene  Fabrikate  14  288  KC,
Eisenkurzwaren,  Messerschmiedewaren  usw.  7391  L,
Ackerbaugeräte  3336  L,  Leder  und  Lederwaren
einschließlich  Stiefel,  Schuhe  und  Sattlerwaren
17  293  K,  Kleidungsstücke  15.015  L,  Nahrungsmittel
  und  Getränke  25  326  L,  Posamenten,  Puswaren
  12493  L.  Als  wichtigste  Ausfuhrartikel
sind  zu  neunen:  Schafwolle  98  207  L,  Angoraziegenhaar
  32  963  L,  Schaf=  und  Ziegenfelle
2188  L,  Mais  73  468  L,  Weizen  12  724  KP,
Kaffernkorn  (Durra)  10  726  K.

(Nach  Colonial  Reports-Aunual  Nr.  595.3

Der  Haondel  von  Britisch-Somallland  1907  08.

Die  Gesamtwareneinfuhr  nach  dem  britischen
Somalilande  bezifferte  sich  im  Jahre  1907  08
auf  33.49.200  Rs.  gegen  41.68.329  Rs.  im  vorhergehenden
  Jahre,  während  sich  die  Gesamt-
        <pb n="921" />
        843  20

ausfuhr  von  Waren  auf  30.07.557  Rs.  gegen
31.80.885  Rs.  im  Jahre  1906/07  belief.  Die
Einfuhr  von  Münzen  betrug  im  Jahre  1907/08
insgesamt  1.49.384  Rs.,  die  Ausfuhr  2.28.061  Rs.

Im  einzelnen  ist  folgendes  zu  bemerken:

Von  Baumwollenwaren  hatten  im  Jahre
1907/08  europäischer  weißer  Kaliko  und  amerikanischer
  grauer  Shirting  eine  erhebliche  Abnahme
der  Einfuhr  gegen  das  vorhergehende  Jahr  zu
verzeichnen,  während  die  Einfuhr  anderer  Baumwollenartikel
  zugenommen  hatte.  Die  Reiseinfuhr
hat  um  5.33.124  Rs.  abgenommen;  auch  die
Datteleinfuhr  hat  sich  um  51  808  Rs.  vermindert.
An  Zucker  sind,  entsprechend  seinem  zunehmenden
Verbrauche  unter  den  Eingeborenen,  14  855  Rs.
mehr  eingeführt  worden  als  im  Jahre  vorher.
Eine  Steigerung  ist  u.  a.  auch  bei  folgenden
Einfuhrartikeln  zu  verzeichnen  gewesen:  Waffen
und  Munition  um  28  343  Rs.,  Baumaterial  um
26  381  Rs.,  Möbel  um  9580  Rs.,  Lederwaren
um  10  258  Rs.,  Maschinen  und  Maschinenteile
um  18.007  Rs.,  Metalle:  Eisen=  und  Stahlwaren,
einschließlich  Messerschmiedewaren  und  Nägel,  um

 

55  275  Rs.,  Tabak,  roh  und  verarbeitet,  um
4626  Rs.,  Malzpräparate,  Weine  und  Spirituosen
um  5516  Rs.

Die  Ausfuhr  (ohne  Münzen)  zeigte  gegen
das  Jahr  1906/07  eine  Abnahme  um  rund
173  000  Rs.  An  dieser  Minderausfuhr  waren
u.  a.  die  nachstehenden  Artikel  mit  folgenden
Werten  (in  Rs.)  beteiligt:  Lebende  Tiere  (Schafe,
Ziegen,  Kamele,  Ochsen)  8245,  Fett  (Schibutter,
aus  den  Früchten  des  westafrikanischen  Butterbaumes
  hergestellt)  86  765,  Kaffee,  roh  37  569,
Häute  von  Ochsen  und  anderen  Tieren  23  507,
Edelsteine  und  ungefaßte  Perlen  11  837,  Felle
von  Schafen,  Ziegen  u.  a.,  roh  und  verarbeitet
88  221.  Anderseits  war  ein  Steigen  der  Ausfuhr
zu  verzeichnen  bei  folgenden  Artikeln:  Lebende
Tiere  (Schafe,  Ziegen,  Pferde  u.  a.)  um  32  405  Rs.,
Schmuck=  und  Zierfedern,  Straußenfedern  um
6849  Rs.,  Fische,  geräuchert  und  gesalzen,  um
9755  Rs.,  Elfenbein,  Elefantenzähne  um  10  457  Rs.,
Guanodünger  um  13  956  Rs.

Gestiegen  war  auch  die  Ausfuhr  von  Münzen.
(Nach  Colonial  Reports-Annunl  Nr.  586.)

Vermischtes.

*Das  bamburgische  Kolonialinstitut
im  Winter  1909/10.“)  '

A.

Senatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Melle.

Kommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer
  Oberregierungsrat  Dr.  Schnee,  Berlin.

Kommissar  des  Reichs-Marine-Amts:  Wirklicher
  Admiralitätsrat  Professor  Dr.  Köbner,
Berlin.

Kaufmännischer  Beirat:  Justus  Strandes,
Vorsitzender,  Max  M.  Warburg,  F.  C.  Paul
Sachse.

Rat:  Dr.  Förster.

Zentralstelle  des  Kolonialinstituts:  Generalsekretär:
  Kaiserl.  Geheimer  Regierungsrat
Dr.  phil.  Stuhlmann  (von  dem  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts  nach  Hamburg  beurlaubt).


Lehrkörper  des  Kolonialinstituts.

a.  Professorenrat:

Vorsitzender  des  Professorenrats:  Professor
Dr.  Thilenius.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  7,  S.  351ff.

 

Ausschuß  des  Professorenrats:  Professor
Dr.  Thilenius,  Vorsitzender,  Professor  Dr.
Rathgen,  Professor  Dr.  Gottsche.

Mitglieder  des  Professorenrats:  Becker,
Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte  und  Kultur
des  Orients;  Franke,  Dr.  phil.,  Professor  der
Sprachen  und  Geschichte  Ostasiens;  Gottsche,
Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  des  Mineralogisch=Geologischen
  Instituts,  Schriftführer;  Kraepelin,
Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  des  Naturhistorischen
  Museums;  Marcks,  Geheimrat,
Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte;  Meinhof,
Professor  der  afrikanischen  Sprachen;  Nocht,
Dr.  med.,  Professor,  Medizinalrat;  Passarge,
Dr.  phil.,  Professor  der  Geographie;  Perels,
Dr.  jur.,  Professor  des  öffentlichen  Rechts;
Rathgen,  Dr.  der  Staatswissenschaften,  Professor
  der  Nationalökonomie,  stellvertretender
Vorsitzender;  Schorr,  Dr.  phil.,  Professor,
Direktor  der  Sternwarte;  Thilenius,  Dr.  med.,
Professor,  Direktor  des  Museums  für  Völkerkunde,
  Vorsitzender;  Wahl,  Dr.  phil.,  Professor
der  Geschichte;  Zacharias,  Dr.  phil.,  Professor,
Direktor  der  Botanischen  Staatsinstitute.
        <pb n="922" />
        W  844  20

b.  Dozenten  mit  Lehrauftrag:

Glage,  Professor,  Obertierarzt;  Graef,  Dr.  jur.,
Regierungsrat,  Düsseldorf;  Graff,  Dr.  phil.,
Observator  der  Sternwarte;  Hagen,  Dr.  phil.,
Wissenschaftlicher  Assistent  am  Museum  für  Völkerkunde;
  Harris,  Lehrer  der  englischen  Sprache;
Heering,  Dr.  pbil.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter
  an  den  Botanischen  Staatsinstituten;
Klebahn,  Dr.  pbil.,  Professor,  Wissenschaftlicher
Assistent  an  den  Botanischen  Staatsinstituten;
Lauenstein,  Dr.  med.,  Oberarzt  am  Hafenkrankenhaus;
  Michagelsen,  Dr.  phil.,  Professor,
Wissenschaftlicher  Assistent  am  Naturhistorischen
Museum;  Neumann,  Dr.  phil.,  Direktor  der
Schlachthof=  und  Viehmarkt-Verwaltung;  Obst,
Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am
Seminar  für  Geographie;  Ollwig,  Dr.  med.,
Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Institut
für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten;  Peter,
Dr.  phil.,  Professor,  Staatstierarzt;  Schmidt,
Dr.  jur.,  Referendar  und  Dolmetscher;  Voigt,
Dr.  phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent
an  den  Botanischen  Staatsinstituten;  Ziebarth,
Dr.  phil.,  Oberlehrer  am  Wilhelm-Gymnasium.

Bureau  des  Senatskommissars  und  des  Kolonialinstituts:
  Hamburg  36,  Dammthorstraße  25  I.

B.

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Ubungen
vom  15.  Oktober  1909  bis  12.  März  1910.

I.  Vorlesungen.
1.  Geschichte,  Rechts=  und  Staatswissenschaften.

Professor  Dr.  Wahl:  Allgemeine  Kolonialgeschichte
  der  Neuzeit.  kstündig.
Professor  Dr.  Perels:  Kolonialrecht  mit  Ubungen.
  2stündig.
Dr.  Graef  (Düsseldorf):  Verwaltungspraxis
in  den  deutschen  Kolonien.  kstündig.
Professor  Dr.  Rathgen:  Kolonialpolitik  mit
Ubungen,  I.  Teil:  1.  Geschichtliche  Entwicklung
der  modernen  Kolonialpolitik.  2.  Die  Kolonien
in  der  Weltwirtschaft,  Koloniale  Handelspolitik.
3.  Die  politische  Organisation.  4.  Eingeborenenpolitik.
  4  stündig.

Professor  Dr.  Rathgen  und  Professor  Dr.  Voigt:

Besichtigung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen
Anlagen.  Alle  14  Tage.

2.  Kolonialwirtschaft.

Dr.  Neumann:  1.  Ausgewählte  Kapitel  der
landwirtschaftlichen  Tierzucht  mit  Berück- 



sichtigung  der  Kolonien.  II.  Teil:  Kleinviehzucht
  usw.  1  stündig  mit  praktischen  Demonstrationen.


2.  Ubungen  über  die  landwirtschaftlichen
  Verhältnisse  der  Kolonien,  insbesondere
  von  Südwestafrika.  2  stündig.

3.  Landwirtschaftliche  Erkursionen.

Professor  Dr.  Peter:  1.  Grundzüge  der  Anatomie
  und  Physiologie  der  Haustiere.
1  stündig.

2.  Beurteilungslehre  des  Pferdes  und
des  Rindes  und  ihre  Gewährmängel.
1  stündig.

Professor  Dr.  Klebahn:  1.  Die  Grundlagen
der  Bodenkunde.  1  stündig.

2.  Einführung  in  die  Grundlagen  der
landwirtschaftlichen  Pflanzenzüchtung
und  in  die  Lehre  von  den  Pflanzenkrankheiten.
  1  stündig.

Professor  Dr.  Voigt:  Praktische  Ubungen  im
Erkennen  und  Untersuchen  pflanzlicher
Erzeugnisse  des  Handels.  3stündig.

N.  N.:  Ubersicht  über  das  koloniale  Maschinenwesen.
  Ikstündig.

3.  Geographie  und  Ethnologie.

Professor  Dr.  Passarge:  Landeskunde  der
deutschen  Kolonien.  kstündig.

Dr.  Obst:  Landeskunde  von  Deutsch-Ostafrika.
  2stündig.

Dr.  Graff:  Anleitung  zu  Himmelsbeobachtungen
  mit  einfachen  Instrumenten  und
zu  anderen  wissenschaftlichen  Beobachtungen  auf
Reisen,  verbunden  mit  einem  abendlichen  Besuche
der  Sternwarte  in  Bergedorf.  2  Stunden  an
5  Tagen.

Professor  Dr.  Becker:  Allgemeine  Islamkunde.

  kstündig.
Professor  Dr.  Thilenius:  Allgemeine  Völkerkunde.
  kstündig.

4.  Naturwissenschaften.
Professor  Dr.  Kraepelin:  Einführung  in  die
biologischen  Wissenschaften.  kstündig.
Professor  Dr.  Michaelsen:  Die  Tierwelt
unserer  afrikanischen  Kolonien.  1  stündig.
Professor  Dr.  Voigt:  Koloniale  Nutzpflanzen,
ihre  Kultur,  ihre  Produkte  und  ibre
Schädlinge.  k#stündig  mit  Demonstrationen.

Professor  Dr.  Voigt  und  Professor  Dr.  Rathgen:

Besichtigung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
  und  industriellen
Anlagen.  14tägig.
        <pb n="923" />
        W  845  20

Dr.  Heering:  Grundzüge  der  Pflanzengeographie
  unter  besonderer  Berücksichtigung
der  deutschen  Kolonien.  6  Stunden.

Professor  Dr.  Gottsche:  Nutzbare  Mineralien
mit  besonderer  Berücksichtigung  unserer  Kolonien.
1  stündig.

5.  Hygiene.

Professor  Dr.  Nocht:  Tropenhygiene.  kstündig
mit  Demonstrationen  und  Ubungen.

Professor  Dr.  Ollwig  und  Professor  Glage:
Verwendung  und  Zubereitung  der  Nahrungsmittel
  in  den  Tropen  einschl.  Fleischbeschau
  (Kochkursus).  1  stündig.

Dr.  Lauenstein:  Samariterkursus.  1  stündig.

6.  Sprachen.

Harris:  1.  Englisch  für  Anfänger.  k2stündig.
2.  Englisch  für  Fortgeschrittene.  2  stündig.
N.  N.:  Französisch  für  Anfänger.  kstündig.
N.  N.:  Spanisch  für  Anfänger.  kstündig.
N.  N.:  Portugiesisch  für  Anfänger.  2stündig.
Dr.  Ziebarth:  Neu-Griechisch  für  Anfänger.
2stündig.
Dr.  Schmidt:  1.  Arabisch  I.  Kurs,  für  Anfänger.
  2stündig.
2.  Arabisch  II.  Kurs.  k2stündig.
Professor  Meinhof:  1.  Kisuaheli  I.  Kurs,  für
Anfänger.  kstündig.
2.  Kisuaheli  II.  Kurs.  2stündig.
3.  Dualla  I.  Kurs.  2stündig.
Dr.  Hagen:  Einführung  in  die  chinesische
Umgangssprache.  3stündig.

II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

Professor  Dr.  Michaelsen:  Anleitung  zum  Abbalgen
  von  Vögeln  und  Säugetieren.
4  bis  6  Stunden.

Professor  Dr.  Voigt:  Demonstrationen  von
Ausrüstungen  für  botanisches  Sammeln
auf  Reisen.  2  Stunden.

In  Aussicht  genommen  sind:

1.  Kursus  der  Photographie.
2.  Unterricht  im  Zeichnen.

III.  Unterricht  in  körperlichen  Ubungen.

Reitunterricht.
Fechtunterricht.
rm

“
*#

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des
Kolonialinstituts  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
  auf  die  folgenden  allgemeinen  Vorlesungen
  und  UÜbungen  hingewiesen:

 

Professor  Dr.  Perels:  Seekriegsrecht.

Dr.  Ritter:  Grundzüge  des  bürgerlichen
Rechts.

Dr.  Leo:  Einführung  in  das  Handelsrecht.

Dr.  Schaps:  Praktikum  über  Seerecht.

Professor  Dr.  Rathgen:  Wirtschaftskrisen,
Praktische  Volkswirtschaftslehre,  Volkswirtschaftliche
  Ubungen.

Dr.  Wagemann:  Vorlesung  und  Ubungen
über  Geld  und  Banken.

Professor  Dr.  Wiedenfeld  (Cöln):  Die  Organisation
  des  Handels  in  Ostafrika.

Dr.  Stubmann:  Die  Grundlagen  der  modernen
  Verkehrspolitik.

Dr.  Haas:  Wirtschaftliche  und  politische
Zustände  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika.

Offentlicher  Vortragszyklus  Üüber  persönliche
  Hygiene,  abgehalten  von  Arzten  des
Krankenhauses  St.  Georg.

Professor  Meinhof:  Die  Aufgaben  der  modernen
  Sprachforschung  in  Afrika.

Professor  Rosset  (Grenoble):  Esquisse  des
Origines  et  du  Développement  de  la
Langue  française.  In  französischer  Sprache.

Preston:  Makers  of  English  History.  In
englischer  Sprache.

Dr.  Hagen:  Japanisches  Praktikum  für  Anfänger.


Hara:  Japanisches  Praktikum  für  Gedbtere.

Professor  Dr.  Becker:  Die  Kultur  des  Orients
im  Zeitalter  der  Kalifen.

Professor  Dr.  Franke:  Ostasiatische  Kulturprobleme.


Professor  Dr.  Passarge:  1.  Allgemeine  Geographie
  als  Grundlage  der  Landeskunde.
2.  Geographische  UÜbungen  (meteorologische
Instrumente  und  anderes).

Dr.  Obst:  Geschichte  der  geographischen
Erforschung  Afrikas.

Dr.  Reche:  Ethnographie  der  Südsee.

Lübbert:  Die  Seefischerei  Großbritanniens.

Dr.  Schwassmann:  Die  Methoden  der  geographischen
  Ortsbestimmung  aus  astronomischen
  Beobachtungen  mit  praktischen
Ubungen,  für  Fortgeschrittene.

Professor  Dr.  Voigtländer:  Die  Nahrungsund
  Genußmittel  undihre  Verfälschungen.

Die  Hörer  und  Hospitanten  des  Kolonialinstituts
  belegen  die  öffentlichen  Vorlesungen  in
derselben  Weise  wie  die  Institutsvorlesungen.

—  ——
        <pb n="924" />
        W  846  2e0

Die  Veterinärpollzelverordnung  der  Drovinz
Oozambicque.

Die  neue  Veterinärpolizeiverordnung  vom
5.  März  1908  (Boletim  Official  de  Mocambique
Nr.  11  vom  14.  März  1908,  S.  110  f.)  ist  die
erste  derartige  Verordnung  der  Provinz  Mozambique.
Unter  den  Seuchen,  deren  Ausrottung  bezweckt
wird,  ist  neben  den  bekannten  Rindviehkrankheiten
namentlich  die  Tollwut  zu  erwähnen,  die  in
Rhodesien  argen  Schaden  angerichtet  hat.

Die  Verordnung  soll  vorerst  nur  in  den  Gebieten
  südlich  des  Limpopoflusses,  d.  h.  im  Distrikt
Lourenco  Marques  und  in  Teilen  des  früheren
Gazadistrikts,  gelten  (Artikel  40).

I.  Abschnitt.

Veterinärbeamte.

Die  zu  gründende  Veterinärverwaltung  soll
vorerst  aus  folgendem  Personal  bestehen:  einem
Vorstand  der  Veterinärverwaltung  (Oberveterinär),
einem  Hilfsarbeiter  des  Vorstandes,  einem  Entomologen,
  einem  Sekretär,  fünf  europäischen,  zwölf
eingeborenen  Veterinärpolizisten  (Artikel  1).

Für  drei  Jahre  ist  der  Generalgouverneur
ermächtigt,  erfahrene  ausländische  Tierärzte  anzustellen;
  ebenso  darf  er  nötigenfalls  einen  ausländischen
  Entomologen  berufen  (Artikel  62).  Von
dieser  Befugnis  ist  Gebrauch  gemacht  worden;
sowohl  der  Oberveterinär  als  der  Entomologe
sind  Ausländer  (Schotte  bzw.  Amerikaner);  beide
haben  bisher  der  landwirtschaftlichen  Verwaltung
des  Transvaal  angehört.  Ein  Hilfsveterinär  ist
bis  jetzt  nicht  ernannt  worden.

Zu  den  Aufgaben  der  Veterinärabteilung  gehört
  unter  anderem  (Artikel  2  und  3):

a)  eine  jährliche  Tierzählung;

b)  Maßregeln  jeder  Art,  namentlich  auch  Bereisung
  des  Landes  und  Belehrung  der
Farmer,  sowie  Experimente  zum  Zweck  der
Ausrottung  der  vorhandenen  und  zur  Vorbengung
  gegen  die  Einschleppung  neuer
Seuchen;

J)Untersuchung  der  Tiere  und  des  gefrorenen
Fleisches,  die  von  auswärts  eingeführt  werden;

d)  Einrichtung  und  Leitung  einer  Versuchsstation
für  Tierzucht;

e)  Beschaffung,  Zubereitung  und  Aufbewahrung
von  Impfstoffen  gegen  zymotische  Krankheiten;

f)Entscheidung  über  Entschädigungsansprüche
wegen  der  Zurückweisung  von  Schlachtvieh;

8)  Raterteilung  an  Viehzüchter,  namentlich  auch
Belehrung  über  die  Vorteile  des  Impfens
und  über  andere  prophylaktische  Maßnahmen.

 

II.  Abschnitt.
Verhinderung  der  Seucheneinschleppung.

Rindvieh,  Kleinvieh,  Pferde,  Maultiere,  Maulesel,
  Esel,  Hunde  sowie  gefrorenes  Fleisch  dürfen
nur  nach  Untersuchung  durch  einen  Veterinärbeamten
  und  nachdem  er  die  Erlaubnis  erteilr
hat,  eingeführt  werden  (Artikel  7,  37).

Aus  verseuchten  Gegenden  ist  die  Einfuhr
verboten,  wenn  eine  Gefahr  der  Einschleppung
besteht.

Tiere  mit  ansteckender  Krankheit  oder  einer
solchen  verdächtig  sind  von  der  Einfuhr  ausgeschlossen.


Rindvieh  unterliegt  bei  der  Einfuhr  der  Tuberkulinimpfung.
  Gesund  befundene  Tiere  erhalten
  ein  Brandzeichen  (Artikel  10).  Kranke
Tiere  sind  ohne  Entschädigung  sofort  zu  schlachten
und  alle  Uberreste  zu  vernichten.  Verdächtiige
Tiere  werden  in  Quarantäne  gehalten;  der  Zmporteur
  kann  sich  indessen  für  sofortige  Schlachtung
entscheiden,  in  welchem  Fall  er  nachträglich  von
der  Regierung  entschädigt  wird,  falls  die  Sektion
ergibt,  daß  ein  Tier  gesund  war  (Artikel  10  84,
Artikel  36  a  1).

Pferde,  Maultiere,  Maulesel  und  Esel  unterliegen
  bei  der  Einfuhr  der  Malleinimpfung  auf  Ros.

Bei  Tieren,  die  zu  Fuß  aus  einer  der  benachbarten
  Kolonien  kommen,  kann  unter  Umständen
  von  der  Tuberkulin=  und  Malleinimpfung
dispensiert  werden.

Um  die  Ausführung  der  vorstehenden  Norschriften
  zu  ermöglichen,  sind  in  der  Nähe  des
Landungskais  Anlagen  für  die  Untersuchung  und
Quarantänehaltung  der  Tiere  zu  errichten.

III.  Abschnitt.
Ausrottung  vorhandener  Seuchen.

Binnen  neunzig  Tagen,  nachdem  eine  Gegend
für  verseucht  erklärt  worden  ist,  haben  alle  Eigentümer
  solcher  Tiere,  die  der  betreffenden  Seuchr
ausgesetzt  sind,  den  Grund,  auf  dem  sie  die  Tiere
halten,  einzuzäunen.  Die  Eigentümer  können  sich
dieser  Verpflichtung  dadurch  entziehen,  daß  ñe
sich  binnen  dreißig  Tagen  bereit  erklären,  die
Tiere  schlachten  zu  lassen.  Nötigenfalls  wird  die
Schlachtung  zwangsweise  verfügt.  Die  Regierung
zahlt  im  Fall  der  Schlachtung  binnen  48  Stunden
eine  bestimmte  Entschädigung  pro  Kilogramm
Fleisch  (Artikel  15,  36).

Das  Veterinärdepartement  kann  jederzeit  die
Impfung  von  Pferden,  Maultieren,  Mauleseln
und  Eseln  mit  Mallein  anordnen.  Krank  befundene
  Tiere  sind  sofort  zu  schlachten  und  zu
vernichten;  die  Regierung  bezahlt  in  diesem  Falle
        <pb n="925" />
        W  847  20

als  Entschädigung  die  Hälfte  des  von  drei
Schätzern  festzusetzenden  Wertes  der  Tiere,  doch
nie  über  20  K  pro  Tier.  Für  Tiere,  die  erst
innerhalb  der  letzten  sechs  Monate  in  den  Distrikt
Lourenco  Marques  eingeführt  worden  sind,  wird
keine  Entschädigung  gezahlt.

Veterinär=  und  sonstige  Beamte  und  Staatsangestellte
  haben  auf  Wunsch  des  Veterinärdepartements
  von  Tieren,  die  der  Pferdesterbe
ausgesetzt  sind,  jederzeit  Blutproben  zu  nehmen
und  mit  möglichster  Beschleunigung  einzusenden.

Bei  Ausbruch  von  Räude  kann  die  Veterinärverwaltung
  Anordnungen  für  zweckmäßige  Behandlung
  der  kranken  Schafe  und  Ziegen  treffen.
Falls  die  Anordnungen  nicht  befolgt  werden,
werden  die  Tiere  binnen  vierzig  Tagen  von
Staats  wegen  getötet  und  beseitigt  (Artikel  27
88  1  und  2).

Solange  verseucht  gewesene  Gegenden  nicht
wieder  für  seuchenrein  erklärt  sind,  darf  die  Aufzucht
  von  Tieren,  die  der  fraglichen  Seuche  ausgesetzt
  sind,  nicht  wieder  begonnen  werden.
Gegenden,  in  denen  das  Ostküstenfieber  gewütet
  hat,  werden  erst  nach  Ablauf  von
zwanzig  Monaten  seit  dem  letzten  Krankheitsfalle
  für  seachenfrei  erklärt  werden.

Innerhalb  verseuchter  Gegenden  sowie  zwischen
gesunden  und  verseuchten  Gebieten  ist  jeder  Transport
  von  Tieren  der  betreffenden  Gattung  grundsätzlich
  verboten  (Artikel  27  und  63).  Der  Vorstand
  der  Veterinärverwaltung  wird  im  Boletim
Official  allmonatlich  bekanntgeben,  in  welchen
Gegenden  der  freie  Tiertransport  verboten  ist,

warum  dies  der  Fall  ist  und  welche  weiteren

Maßnahmen  getroffen  werden  sollen,  um  einer
Ausdehnung  der  Seuche  vorzubeugen  (Artikel  26).
Zum  Transport  von  Tieren  oder  Fleisch,  Häuten,
Hörnern  oder  dergl.  aus  einem  Verwaltungsbezirk
in  einen  anderen  ist  stets  behördliche  Erlaubnis
nötig.  Der  Transport  von  Tieren  vom  nördlichen
Limpopo-Ufer  auf  das  südliche  Ufer,  d.  h.  in  den
Geltungsbereich  der  neuen  Verordnung,  ist  nur
über  See  zulässig.  Verboten  ist  jeder  Transport
von  Heu,  Gras  oder  Futterstoffen  aus  verseuchten
Gegenden.  Eisenbahnwagen  und  Körbe,  in  denen
Tiere  oder  Häute  befördert,  sowie  sonstige  Plätze,
an  denen  Tiere  gehalten  worden  sind,  sind  auf
Verlangen  der  Veterinärbehörde  zu  desinfizieren
(Artikel  28  bis  31).

Der  Ausbruch  einer  Seuche  ist  unverzüglich
an  den  Bezirksamtmann  und  seitens  dieses  an
die  Veterinärbehörde  zu  melden.  Staatstelegraph
und  -Telephon  stehen  zu  diesem  Zweck  unentgeltlich
zur  Verfügung  (Artikel  34).

 

IV.  Abschnitt.

Neubegründung  einer  rationellen
Tierzucht.

Die  in  Aussicht  genommene  Versuchsstation
für  Tierzucht  soll  namentlich  die  Fragen  der
Akklimatisation  von  Tieren  und  der  Zuchtverbesserung
  bei  den  verschiedenen  Haustierarten  studieren.
Je  nach  Bedarf  ist  die  Gründung  mehrerer  Versuchsstationen
  vorgesehen.

Die  auf  den  Stationen  entbehrlichen  Tiere
find  auf  Versteigerungen  zu  verkaufen,  die  dreimal
im  Jahr,  nämlich  jeweils  am  ersten  Sonntag  des
Januar,  Mai  und  September,  stattfinden  sollen.

Auf  Verlangen  privater  Tierzüchter  hat  das
Veterinärdepartement  auch  Tiere,  die  ihnen  gehören,
  für  ihre  Rechnung  zu  verkaufen.  Die
Züchter  gehen  dieses  Rechts  verlustig,  falls  sie
während  sechs  Monaten  unterlassen,  der  Veterinärbehörde
  die  vorgeschriebenen  Anzeigen  über  ihren
Viehbestand  zu  erstatten  (Artikel  35).

Mit  der  Versteigerung  im  Mai  soll  alljährlich
eine  Zuchttier-Ausstellung  verbunden  werden,  bei
der  die  Regierung  an  die  Züchter  der  besten
Tiere  Preise  verteilen  wird.  Die  Staatseisenbahn
gewährt  für  Beschickung  und  Besuch  der  Ausstellung
  weitgehende  Vergünstigungen.

Binnen  zwei  Jahren  nach  dem  Erlaß  der
neuen  Verordnung  befördert  die  Staatseisenbahn
Zuchttiere,  Material  zur  Farmeneinzäunung  und
für  den  Bau  von  Ställen,  Tanks  oder  dergl.
sowie  alle  Mittel  zur  Vernichtung  schädlicher
Insekten  umsonst.

V.  Abschnitt.

Allgemeine  Bestimmungen.
1.  Tierzählungen.

Alsbald  nach  Erlaß  der  neuen  Verordnung
haben  die  Bezirksamtmänner  Anstalten  für  eine
gründliche  Tierzählung  zu  treffen.  Die  Zählung
umfaßt  Rindvieh,  Pferde,  Maultiere,  Maulesel,
Esel  und  Kleinvieh.  Die  aufzustellenden  Listen
müssen  enthalten:  die  Namen  der  Tiereigentümer,
die  Zahl  und  Art  der  Tiere  sowie  genaue  Angaben
  über  die  Rindviehsterblichkeit  innerhalb  der
letzten  drei  Jahre.  Spätere  Anderungen  des
Rindviehbestandes  sind  jeweils  binnen  fünfzehn
Tagen  unter  Angabe  der  Ursache  der  Anderung
dem  Bezirksamtmann  zu  melden.  Handelt  es
sich  um  den  Tod  eines  mehr  als  sechs  Monate
alten  Rindes,  so  ist  die  Meldung  binnen  fünf
Tagen  zu  erstatten  und  seitens  des  Amtmanns
an  die  Veterinärbehörde  weiter  zu  telegraphieren.
        <pb n="926" />
        W  848  20

Außerdem  reichen  die  Amtmänner  am  Ende  jeden
Monats  eine  Liste  der  vorgekommenen  Anderungen
an  die  Veterinärbehörde  ein.

Durch  genaue  Beobachtung  der  Rindviehsterblichkeit
  hofft  man  etwa  ausbrechende  Seuchen
im  Keim  ersticken  zu  können.

2.  Hundekontrolle.

Artikel  32  sieht  die  Einrichtung  einer  gewissen
Kontrolle  über  die  vorhandenen  Hunde  vor.

3.  Städtische  Schlachthäuser  (Artikel  36).

In  den  städtischen  Schlachthäusern  sind  unter
anderen  zu  schlachten:

a)  Tiere,  die  nicht  zum  Import  zugelassen  werden;

b)  Tiere,  die  bisher  in  verseuchten  Gegenden
des  Inlandes  gewesen  sind  und  deren
Schlachtung  durch  die  Veterinärbehörde  angeordnet
  worden  ist;

c)auf  Wunsch  privater  Tierzüchter  beliebige
von  ihnen  hierzulande  gezüchtete  Tiere.

*  1
*

Die  Abschnitte  VI,  VII  und  VIII  enthalten
Strafbestimmungen  und  Vorschriften  für  das  Strafverfahren
  und  den  Strafvollzug.  Artikel  42  bestimmt,
  daß  ein  Tier,  das  ohne  die  vorgeschriebene
Erlaubnis  eingeführt  wird,  ohne  weiteres  dem
Staat  verfällt;  daneben  trifft  den  Importeur
eine  Strafe.

In  einem  Anhang  sind  die  Gebühren  für
die  verschiedenen  Untersuchungen  uff.  festgesetzt
und  diejenigen  Krankheiten  zusammengsstellt,  die
als  Serchen  (epizootische  Krankheiten)  angesehen
werden.

Schiffsverkehr  und  Bahnwesen  der  balwail-Inseln
1908.

Vom  1.  Juli  1907  bis  zum  30.  Juni  1908
gestaltete  sich  der  Schiffsverkehr  in  Honolulu
folgendermaßen:

Es  gingen  ein:

 

Tonnen--Nationalität
  Anzahl  gehalt  Ladewert
1000  1000
Reg.-Tons  8

Deutsche  3  6  203
Britische  64649  169  1  089
Amerikanische  303  717  17207
Japanische  33  117  650
Französische  8  28  662
Andrer  5  9  175
416  1  076  19  986

 

Es  liefen  aus:

 

Tonnen-Nationalität

  Anzahl  gehalt  Ladewen

1000  10#/

Reg.-Tons  *
Deutsche  3  6  in  Ballast
Britische  66  176  39
Amerikanische  297  734  41  676
Japanische  33  116  520

Französische  8  28  —
Andre  5  9  3
412  1069  42  238

Im  Vorjahre  kamen  an  insgesamt  428  Schife
mit  1  049  836  Registertons  und  18  376  919  #
Ladewert,  während  die  Hawaiischen  Inseln  verließen
  439  Schiffe  mit  1  036  141  Registertons
und  29  364  391  3  Ladewert.

Während  des  Kalenderjahres  1908  trafen  in
Honolulu  ein:  6  deutsche  Schiffe  (mit  15  318
Registertons)  gegen  4  (10  182)  im  Jahre  1907
und  4  (6740)  im  Jahre  1906.

Im  vergangenen  Jahre  haben  die  zwischen
dem  Orient  und  den  Vereinigten  Staaten  verkehrenden
  Dampfer  schlechte  Geschäfte  gemacht.
Auf  den  Reisen  vom  Orient  nach  den  Vereinigten
Staaten  fehlten  die  Zwischendeckspassagiere,  die
den  Gesellschaften  zur  Zeit  der  japanischen  und
chinesischen  Kuli-Auswanderung  gute  Gewinne
einbrachten.  Einen  ungünstigen  Einfluß  auf
Frachtraten  und  Frachtmengen  aus  den  Vereinigten
  Staaten  sollen  die  den  „JInterstate
Commerce“  regelnden  Bundesgesetze  gehabt  haben,
die  den  Eisenbahnlinien  nicht  mehr  gestatten,
Exportgüter  aus  dem  Innern  des  Landes  unter

Begünstigung  gewisser  Dampferlinien  zu  geringerem

Frachtsatze  zu  befördern.  Der  in  der  ganzen
Welt  fühlbare  Rückgang  im  Export,  der  auch  die
Vereinigten  Staaten  schwer  betroffen  hat,  tat  das
Ubrige,  und  so  liefen  die  Dampfer  der  Pacizc
Mail  S.  S.  Co.,  der  Toyo  Kisen  Kabuühhili
Kaisha  und  der  Portland  und  Asiatic  S.  S.  Vo.
auf  den  Reisen  von  den  Vereinigten  Staaten  nach
dem  Orient  oft  mit  recht  geringer  Fracht.  Die
von  der  letztgenannten  Gesellschaft  gecharterten
deutschen  Dampfer  „Arabia“",  „Nicomedia“,
„Alesia“"  und  „Numantia“,  welche  Honolulu  auf
der  Reise  von  China  und  Japan  nach  Portland
über  San  Francisco  viermal  im  Vorjahre  angelaufen
  haben,  gehen  jetzt  von  Yokohama  direkt
nach  dem  Festland,  ohne  Hawait  zu  berühren.
Die  beiden  Dampfer  „Persia“  (ex  „Coptic“)  und
„Asia“  (ex  „Doric“)  sind  von  der  Pacific  Mail
S.  S.  Co.  übernommen  worden,  und  die  Occidental
  und  Oriental  S.  S.  Co.,  die  frühere  Reederei
dieser  Schiffe,  ist  aufgelöst.  Der  Dampfer  „Perfia=
        <pb n="927" />
        #

liegt  in  Hongkong  beschäftigungslos  auf  der  Reede,
um  gelegentlich  als  Reservedampfer  benutzt  zu
werden.  Die  Toyo  Kisen  Kaisha  hat  ihre  beiden
Dampfer  „Chiyo  Maru“  und  „Tenyo  Maru“
von  etwa  8000  Registertons  netto  und  14  000
Registertons  brutto  in  die  China—Japan—Honolulu—San
  Francisco-Linie  eingestellt.  Die  alten
Dampfer  dieser  Gesellschaft,  „Hongkong  Maru“,
„Nippon  Maru“  und  „America  Maru“,  sollen
zwischen  Japan,  Honolulu  und  südamerikanischen
Häfen  laufen.  Für  diese  neue  Linie  sollen  von
der  japanischen  Regierung  Subventionen  im  Betrage
  von  etwa  600  000  DYen  für  das  Jahr
1909/10  und  etwa  730  000  Den  für  die  folgenden
  Jahre  bereitgestellt  worden  sein.  Für  die
Nordamerika-Linie  der  Toyo  Kisen  Kaisha  und
die  der  Nippon  Tusen  Kaisha  (letztere  läuft  Honolulu
  nicht  an)  sollen  diese  Subventionen  sich
auf  3  440  000  en  für  das  Jahr  1909/10  und
etwa  4  400  000  Den  für  die  folgenden  Jahre
belaufen.

Neue  Eisenbahnen  sind  auf  den  Hawaii-Inseln
  während  des  Jahres  1908  nicht  in  Angriff
  genommen  worden.  Die  Zweiglinien  der
Oahu  Railway  und  Land  Co.  auf  der  Insel  Oahn
nach  Pearl  Harbor  sowie  nach  dem  Truppenlager
  in  Leilehug  sind  vollendet  und  dem  Verkehr
  übergeben  worden.  Auf  der  Insel  Hawaii
soll  eine  neue  Bahn  von  Hilo  an  der  Küste  des
Hamakua-Distrikts  entlang  bis  nach  Hakalau
gebaut  und  später  bis  nach  Kukuihaele  ausgedehnt
  werden.  Durch  diesen  Bahnbau  wird
die  Stadt  Hilo  mit  einer  der  fruchtbarsten  und
ertragreichsten  Plantagen  verbunden  werden.

 

849  20

Nach  der  in  zwei  bis  drei  Jahren  erwarteten
Fertigstellung  der  von  der  Bundesregierung  in
Angriff  geuommenen  Mole  wird  die  Stadt  Hilo
über  einen  sehr  guten  Hafen  verfügen  und  zum
Handelsmittelpunkte  der  Insel  Hawaii  werden;
ein  großer  Aufschwung  dieser  Stadt  ist  dann  zu
erwarten.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Honolulu.)

 

Litera,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Sesprechung.  sich  die  Redaktion

durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Steiner:  Die  Basler  Mission  auf  der  Goldküste.
  Mit  Bildern  und  einer  Karte  der  Goldküste.
Basel  1909.  Verlag  der  Basler  Missionsbuchhandlung.
Preis  brosch.  1,40,  geb.  2,—.

—.—

Die  katholische  Heidenmission  der  Gegenwart.
Im  Zusammenhang  mit  ihrer  großen  Vergangenheit
dargestellt  von  Friedrich  Schwager,  Priester  der

Gesellschaft  des  Göttlichen  Wortes.  IV.  Vorderindien
  und  Britisch-Hinterindien.  Mit  Erlaubnis

  der  Ordensobern.  1909.  Steyl,  Post  Kaldenkirchen
  (Rheinland).  Druck  und  Verlag  der  Missionsdruckerei.
  Preis  brosch.  —,  90.

 

Die  Disziplinarstrafordnung  für  das  Heer
vom  31.  Oktober  1872.  Erläutert  von  Heinrich
Dietz.  Kriegsgerichtsrat  bei  der  28.  Division.
Mannheim  und  Leipzig.  Verlag  J.  Bensheimer.
Preis  geb.  6.—.

Handbuch  für  Heer  und  Flotte.  Enzyklopädie  der
Kriegswissenschaften  und  verwandter  Gebiete.  Herausgegeben
  von  Georg  v.  Alten,  Generalleutuant  z.  D.
Deutsches  Verlagshaus  Bong  &amp;amp;  Co.  8.,  9.,  10.,  11.
und  12.  Lieferung.  Preis  der  Lieferung  “  2.—

"„  Verkehrs-Nachrichten.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1909.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnl.  u.  ein  erschr.  Briefe  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben  —
üb.  Rußland;  Montags,  Mittwochs,  Donnerstags,  Sonnabends;  ab  Berlin  7323  u.  Dienstags  7.52.
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  10.  24.  Sept.  8.  Okt.  Tsingtau  32  Tage  8.  22.  Sept.  8.  Okt.
1.  Niantschon.  )eusche#rchlft  1055
Verlangen  des  Ab-  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  seden  Freitag  1040
senders  gewöhnliche  und  ein-.(engl.  Schiffe)
eschriebene  rn  Post.Marseille  12.  26.  Sept.  Tsingtau  37  Tage  10.  24.  Sept.  1040
(franz.  Schiffe)
Liverpool  3.  21.  Sept.  Tsingtau  35  Tage  2.  23.  Sept.  8.35
Marseille  #  3.  17.  Sept.  1.  Okt.Tsingtau  35  Tage  1.  15.  29.  Sept.  10.0
(engl.  Schiffe)

 

 

 

Briefsend  jed.  Art  auf  Verl.  auch  mit  d.  unt.  b)  aufgeführt.  Beförderungsgelegenheiten  od.  üb.  New  York  (700).
        <pb n="928" />
        850  20

 

 

 

Nach

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

2.  Deutsch-Reugninea.

vom  Ein-  ·
schiffungshafen  am:
l
s
Neapel  10.  Sept.  8.  Okt.
(deutsche  Schiffe)  6
Brindisi  1  19.  Sept.

(engl.  Schiffe)

Friedrich-Wilhelmshafen
  38.  41  u.  38  Tg.
Simpsonhafen  44  u.  412g.
Simpsonhafen  40  Tage
Friedrich-Wilhelms- 



hafen  48  Tage

 

8.  17.  Sept.  6.  Okt.
10  10

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksfachen.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Shanghai  geleitet.

 

3.  Deutsch-Sstafrika.

a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schirati

K  Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstaton
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,
Aruscha,  Korogwe,  Mkumbara.
  Mombo.  Moschi.  Muhesa,
  Pangam,  Wilhelmstal
und  Wugiri)

Jß0)  nach  Deutsch-Ostafrika
(ausschl.  der  unter  a  und  b
genannten  Postorte)

Neapel

Oeursche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats
Brindisi

I
26.  Sept.
(engl.  Schiffe)

Neapel  20.  27.  Sept.  11.Okt.
(deursche  Schiffe)

Marseille  10.  jedes  Monats

Neapel  20.  27.  Sept.  1  1.  Okt.
(deunsche  Schiffe)

l
Marseille  10.  jedes  Monats
Brindisi  26.  Sept.

(engl.  Schiffe).

1  20.  27.  Sept.

Mombasa  O  16,  17  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Tanga  17,  19,  17  Tage

Tanga  20  Tage

Daressalam  18,21,18  Tg.

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzsibar  ummittelbar
Weiterbeförderung  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  17  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

18.  25.  Sept.  10#0

8.  jed.  Mis.  10  ½

24.  Sept.  10  40

18.  25.  Sept.  9.  Okt.
1040

8.  jed.  Mts.  106

18.  25.  Sept.  9.  Okt.
1010

8.  jed.  Mts.  10  4

24.  Sept.  1010

 

4.  Deutsch-Sübwestafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Abbabis,  Aris,  Aub,
Epukiro.  Gobabis,  Gochaanas,
  Grootfontein.  Großarmen,.

  Groß-Witvley.  Guchab,
  Laris.  Coachanas,  Hohewarte.
  Jakalswater.  Johann-Albrechtshöhe,
  Kalkfeld.  Karibib,
  Khan,  Kub,  Kubas,
Nauchas,  Neudamm,  Okahandja.
  Okasise.  Okankweso,
Okombabhe,  Omaruru,  Onzhuan,:
  Osona,  Otawi,  Otiawera.
  Otsimbingwe,.  Otjiwarongo,
  Otsiwero,  Otjosonsati.
  Omjo,  Rehboboth,  Richthofen.
  Seeis,  Tsumeb,  Usakos,
Waldau.  Waterberg,  Wilhelmstal,
  Windhuk

b)  nach  Lüderiaducht  sowie
nach  Arabhoab.  Aus,  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser,  Gibeon,.
  Gochas,  Hafuur.  Kalkfonlein
  (Sud!,  Kanus,  Keetmansboop.
  Kuibis.  Malia-=höhe,
  Ramansdmtt,  Sceheim.
Warmbad  Ukamas

—

J.

 

 

Hamburg  18.  jedes  Monats
Hamburg  15.  Sept.  6.  Okt.
Antwerpen  20.  Sept.  11.  Okt.

(deutsche  Schiffe)

Southampton  21.  Sept.  12.  Okt.

(deuische  Schiffe)

Southampton  4.  11.  25.  Sept.

Notterdam  6.  Sept.
(deutsche  Schiffe)

Hamburg

Hamburg  1.  Sept.

Southampton

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)
Southampton  21.
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  18.  jedes  Monats

Hamburg  1.  Sept.
Hamburg  Sept.  6.  Okt.

4  15.

Rotterdam  6.  Sept.
(deutsche  Schiffe)

18.  Sept.  9.  Okt.

jeden  Sonnabend
20.  Sept.  11.  Okt.

Sept.  12.  Okt.

Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  26  Tage
Swakopmund  21  Tage
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  20,  22,
20  Tage

Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  24  Tage
Swakopmund  unbestimmt
Lüderitzbucht  10—21  1g.
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  40  Tage
Lüderinbucht  27  Tage

Lüderitzbbucht  35  Tage

 

 

18.  jedes  Monats  6.20
14.  Sept.  5.  Okt.  12.)
19.  Sept.  10.  Okt.  1.0
20.  Sept.  11.  Okt.  11.23
10.  24.  Sept.  1.  Okkt.
11.23  6
5.  Sept.  1018
17.  Sept.  8.  Okt.  11.3
1.  Sept.  6.20
jeden  Freitag  11.23
19.  Sept.  10.  O  kt.  1.0
20.  Sept.  11.  Oft.  1123

18.  jed.  Mis.  620
1.  Sept.  6.20
14.  Sept.  5.  Okt.  12.

5.  Sept.  1018
        <pb n="929" />
        851  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Viktoria  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats.  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  D!  e  ona  Kribi  21,  28—48  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
5.  Namerun.  25.  jedes  Monats  DPlantation  21,28-43215  ed  Mts.  6.20
Longji  21,  28—43  Tagbblbo.  Ms.  6.
———  25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
a  nolinga,  .  .  .-s)
  Baute  —  arnet  „  .  Bibundi  28—43  Tage
Bonaberi,  Bonambafi,  Buea,,  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
—“##½#  ur  Mer  Duala  19  Tage
bafft,  Jaunde,  —  (beutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
drechts  59-,  8  t  erlbt  Solo.  Plantation  20  Tage
4  (  naf#  Vlan-  Longji  20  Tage
Liverpool  28.  Sept.  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
r.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—32  Tage  21.  Sept.  10|8
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage
4  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tages  25.  jed.  Mts.  6.20
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
d)  nach  Rio  del  geey-  rp  von  dort  wetter  über  Ikang  D!  "6
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
—'  23.  Sept.  Rio  del  Rey  25  Tage  21.  Sept.  1018
J)  nach  dem  Tschadsee=  GebietLiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage
(Garua,  Kusseri)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-hola  jeden  D  stag  105
d  Liverpool  eden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  leden  Donnerstag  10—
nach  Osfdinge  rp  j  von  dort  weiter  eh  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Osffidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  156.  Sept.  7.  Okt.  Matadi  19—20  Tage  15.  Sept.  6.  Okt.  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Vordeaux
  25.  jedes  Monats-  bahn  28  re  und,48.  jed.  Mts.  104
dem  Konpot  Ssanga  und
Dieah  bis  Molundu
Brindisi  19.  Sept.  Jap  48  Tage
(engl.  Schiffe)
Brindisi  17.  Okt.  ap  49  Tage
6.  den  Narolinen,  Palan-  6  Schiffe)  dap  8
Inseln,  Marianen  aus-  Palau  87  Tage  84.  174.  Sept.
t.  171.  Sep
schließlich  Gnam.“)  Angaur  36  Tage  E
Neapel  22.  Okt.  Jap  39  Tage
Sendungen  nach  Guam  wer-  (eutsche  Schiffe)  Scipan  43  Tage
den  über  San  Francisco  Ponape  51  Tage
gelettet.  Neapel  10.  Sept.  8.  Okt.  Jap  34  Tage
4)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  (deutsche  Schtffe)

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—  Shanghai  geleitet.

 

7.  Narshas=  Inseln.

Neapel
(engl.  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)

18.  Okt.

Jaluit  67  Tage

Jaluit  51—67  Tage

11.  Okt.  1040

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Shanghai  geleitet.

 

8  samoa.

Queenstown  #

 

12.  Sept.  10.  Okt.

Apia  31  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

10.  Sept.  8.  Okt.  11.28
Nachversand  1.0
        <pb n="930" />
        W  852  eo□

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  16.  25.  jed.  MWts.  Lome  22—26  Tage  16.  25.  jed.  Mts.  6.20
Hamburg  1  10.  jedes  Monats,  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Rotterdam  22.  jed.  Mts.  Lome  20  Tage  21.  jed.  Mts.  10  18
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  J  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1040
9.  Logo.  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  10  13
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  6  1.  Sept.  Lome  26—28  Tage  1.  Sept.  6.20
Sept.  Lome  21—23  TLage  5.  Sept.  10  18

 

 

 

Notterdam  #  6.

 

#)  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungss  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fallig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neugninen  Neapel  13“.23.  Sept.  7.  Okt.  Mar  der-  Neapel.  .  .  .  28.  Sept.
—.
Neapel.  3  “.  16.  21“.  Sept.  .  —  4
Deutsch-Sstafrina  Brindisi  ..  12.  Sept.  10.  Okt.  Neapel  97.  237.  30.  Sept.  7.Ol
Marseille.  ..  16.  jed.  Mts.  eio  585  3  Sept  -
—  —  ——  —  —  —  .  -.  —  arseilhel  .  .  3O.  Set.
deutsch=  Südwestafrika  Liverpool  .  .  üb.  Vancouv.  19.  Sept.
Southampton  2".  237.  Sept.  Niantschon  Slomouth,.n  über  San  Francisco  oder
nördl.  Teil  i  Southampton  jeden  Sonntag  Je  Haorevo  er7  Seattle  unbesummt
u  *  S  .  .  *  .
Hamburg  15.  16“.  Sept.  Queenstown  (5—6  mal  monailich·
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  2".  23".  Sept.  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Montag.  Am
Southampton  jeden  Sonntag  bahn.  .  .  .  woch,  Freitag,  Sonntaa
Plymouth  über  Vancouver  7°.  Sept.
Hamburg  15  jed.  Mis.  Qucenstomn.  lö.  öch.
Namernn  Southampton  30“  jed.  Mts.  sameoeaover  Haore  über  San  Francisco
Liverpool  .  .  13.  Sept.  10.  Okt.  od.  Plymouth  (unbestimmt)
den  Karolinen,  Hamburg  .  27.  4  15.  16.  24  .  Ser.
Marianen,  Neapel  .  13*.  23.  Sept.  logo  Southampton  30“.  jed.  Mts.
palau-Inseln  Liverpool  5.  13.  20.  27.  Sept.  3.  O#4.

 

Faälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="931" />
        G  853  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

-  Reise  Letzte  Nachrichten
dampfer
oftdampf  von  I  nach  bis  26.  August  1909.
l

„Adolph  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  24.  August  ab  Tanger.
„Alexandra  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  25.  August  ab  Lome.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  17.  August  in  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  August  ab  Madeira.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  26.  August  ab  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“  Kilwa  Hamburg  am  25.  August  ab  Zanzibar.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  August  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  24.  August  Dover  passiert.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  25.  August  Cuxhaven  passiert.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  August  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  23.  August  in  Lagos.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  20.  August  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  26.  August  ab  Sierra  Leone.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Akkra  am  17.  August  in  Sekondi.
„Lili  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  21.  August  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  26.  August  ab  Rotterdam.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  7.  August  in  Dakar.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  26.  August  in  Sekondi.
„Marie  Woermann“  s  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  28.  August  ab  Hamburg.
„Max  Brock“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  August  in  Lome.
„Otto  Woermann“.  Assinie  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  16.  August  in  Bonny.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  14.  August  ab  Lome.

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

 

 

„Edea".  Hamburg  Calabar  am  11.  August  ab  Las  Palmas.
„Kamerun"“  Hamburg  Kamerun  am  25.  August  in  Victoria.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  11.  August  in  Lome.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  August  in  Lüderitzbucht.
„Savoia“.  .  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  August  ab  Las  Palmas.
„Swakopmund“.  Hamburg  «  Lüderitzbucht  am  20.  August  Cuxhaven  passiert.
„Togo"  Lüderitzbucht  »  Hamburg  am  24.  August  ab  Swakopmund.
„Windhuk“  Durban  Haniburg  am  25.  August  ab  Durban.
I

Hamburg-BrentaAftikasLiuieA.G.
„Friderun“  Alkra  Hamburg  am  22.  August  in  Hamburg.
„Henner“.  Hamburg  Akkra  am  17.  August  ab  Las  Palmas.
„Immo“  Nio  Nunez  Hamburg  am  5.  August  in  Hamburg.
„Ingbert“.  Hamburg  Mossamedes  am  22.  August  ab  Loanda.
„Ingo"  Mossamedes  Hamburg  am  23.  August  ab  Las  Palmas.
„Ingraban“  Durban  Hamburg  am  21.  August  in  Hamburg.
„Irmfried"“  Akkra  Hamburg  am  21.  August  in  Hamburg.
„Irmgard“  Hamburg  Mossamedes  am  24.  August  ab  Madeira.
„Ivo.  Hamburg  Rio  Nunez  am  25.  August  ab  Bissao.
„Walburg“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  August  ab  Lome.
        <pb n="932" />
        W  854  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Keudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.66.

 

 

 

 

 

 

Telephon-  Amit  1  9229  und  9224.  —  Adresse  Heydtlontor“  27.  August  1906.
Grün--  —.·-  Ge-  «  letzte  ;  s
dungs-  Kapital  sch  äfts-  !4½  Divi-  Nachfrage  Angeboet
jahr  4  jahr  dende  dende  5%  5%
1907  1  850  000  1.  10.  10  0  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  .  76  82
1906  2000  000  1.  1.  —  4  Bornco-Kautschuk-Compagnie  A-GS.  15  55
1905  1  000  000  1.  4.  15  171  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.
F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-G.  177  180
1905  1  200  O000  1.  4.  .#  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  61  7.
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .«-  —  90
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank=  Conwagnie  250  —
1891  2  600  000  1.  10.  7  7  Chocolà  Plantagen-Gesellschaft.....  103  107
1905  220  000  1.  1.  20  20  Debundscha-Pflanzung  .  122  128
1900  800  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  65
1878  2750000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels-  und  Plantagen-  Geseischaft
6  "  der  Südsee-Inseln  ..  295  3005
1885  2  000  000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  Afrika  1725  1775
1907  2500  000  1.  1.—  0O  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschat  45  55
1902  1  000  O000  1.  1.  0  #  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  ...,  40  50
1908  4  500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Gefi.  229  232
1902  1  000  000  1.  5.  2  3  Deutsche  Togogesellschat  *’-  60  65
1885  11  721  000  1.  1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  122  124
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  “  80.—

"  —  —  do  do  Vorg.-Aktien  —  4  25.—
1908  11  495  000  1.  1.  3½1  3½  Denutsch-Ostafrikanische  3½  %  Schuldverschrei-  —

6  5  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  96  97
1897  2250  O00  1.  1.  4  T  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  97  100
1889  4000000  1.  1..  0  DO  Gesellschaft  Nordwestkamerun  .  Aix  —  20

#  360  000  0  0  do  do  2  B.  4  15  4  25
1898  1  000  000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Südkamerun.  Lit.  A.  —  990

1000  000  10  do  do  Lit.  B.
1889  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-  Gesellschaft  —  19
1897  1153000  1.  1.  0  O0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  .  .  .  —  40
1889  3  000  000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  .  .  —  80
1887  1200  000  1.  1.  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  245  255

"  do  Genußscheine  K  2400,—1.  00.—
1904  1  000  000  1.  1.  —  0  Kamerun-Bergwerks-Aktiengesellschaft  —  40
1906  3  000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compognie  .  65  75
1895  10  000  O0000  1.  1.  0  0  Raoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  1  95  97
1903  1  000  000  1.  1.  —  RKantschuk-Pflanzung  Meanja  Jl..6.  —  75
1899  2  000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzunge  5-Gesellschaft  .....  85  88
1885  6  000  000  1.  4.  0  „)  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  99  102

0  0  Stamm-Anteile  10  46
1906  1200  000  1.  1.  —  —  OOtstafrika-Kompagnie  ..  65  75
1904  21  000  0O000  1.  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahnaesellscaft  Anteile
"  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  ins  1  und
s  120%  Rücksahlung  garantiert)  102  108
1900  20  000  000  1.  4k.  0  9  Otavi—  Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  .  !  235  236
200  000  0  4  Otavi-Minen=  u.  Cisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  AM  186.  —  I86  —
1902  L  125  000  1.  1.  30  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  7  S.  7¼
1897  2:000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  82
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handeitamagengesenschaft.  —  40
1903  800  000  1.  1.  .0  0  Safata-S  Samoa-Gesellschaft  .  —  45
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschul-Compagnie  —  40
1897  500  000  1.  1.  0  40  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  .  75  85
1900  L  500  000  1.  7.  0  0  DOH0outh  African  Territories  23  S#  6dL1##  6d
1892  0EC2  000  000  1.  7W.  0  5  South  West  Affrica  Co.  .  38  Sh  64  s9éöd
1893  869  100  1.  4.  0  0  Ulsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm  -Anteile  32  zsfr.  87  zsfrD
112  200  0  .0  do  Vorzugs-Anteile  55  65
1897  2  100  000  1.  1.  6  D  Westafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  108  111-1897
  4500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50
—  8  do  Vorz.-Aktien  96  102
1895  1  800  000  1.  1.  .*  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

—

Verantwortlicher  Nedakteur  für  den  nichtamtlichen  Le:

Oelar  Biesenthal,  Berrtin.

Verlog  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  8W68,  Kochhrrode  1.3

Ausgegeben  am  1.  September  1900.
        <pb n="933" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Hherausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  September  1909.  Nummer  18.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Betlhefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  heraustuegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  launcktelmun.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblau  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Vergsbuchbandlung:  a)  M.  4,—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schußgebier  und  Osterreich=  Ungarns,  p)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohbn,  Berlin  SWö8,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer
Sonderberechtigung  zum  Bergbau  im  Bezirk  Gibeon  (Deutsch-Südwestafrika).  Vom  21.  August  1909  S.  8565.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Beschränkung  des  Verfügungsrechts  der  Samoaner  über  ihre

Ländereien.  Vom  20.  Juni  1909  S.  856.  —  Errichtung  neuer  Distriktsämter  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  856.  —
Errichtung  neuer  Vermessungsämter  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  857.  —  Personalien  S.  857.  —  Ubertragung  des

buchhändlerischen  Alleinvertriebs  des  „Amtsblattes  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea“  an  die  Erportbuchhandlung
G.  A.  von  Halem  in  Bremen  S.  858.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Südwestafrika:  Der  Handel  von  Deutsch-Südwestafrika  1908  S.  859.
Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  859.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen

von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juni  1909  S.  860.
Kamerun:  Vom  Bau  der  Manengubabahn  S.  860.  —  Die  forstwissenschaftliche  Erpedition  1908/09  S.  860.
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsche  Togogesellschaft  S.  866.  —  Agu-Pflanzungsgesellschaft

S.  867.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  867.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Eine  Faserindustrie-Ausstellung  auf  Java  1910
S.  868.  —  PHandel  und  Schiffahrt  der  Straits  Settlements  und  der  Vereinigten  Malaienstaaten  1908  S.  868.  —
Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Juli  1909  S.  868.  —  Zur  Kultur  des  Baumwollbaums  in  Meriko  S.  868.
—  Teakholzausfuhr  aus  Birma  S.  869.  —  Der  Einfuhrhandel  des  Sudan  im  Jahre  1908  S.  870.  —  Handelsverkehr
  der  Philippinen  mit  Deutschland  in  den  letzten  Jahren  S.  870.  —  Der  Außenhandel  Westaustraliens  1908
S.  871.  —  Einfuhr  von  Bienenwachs  und  künstlichen  Waben  in  die  Kapkolonie  S.  871.  —  Einfuhr  von  Bienen,
Honig  und  Wachs  nach  Transvaal  S.  872.  —  Nyassaland  (brit.  Zentralafrika)  S.  872.  —  Zolltarifierung  von  Tinkturen
und  medizinischen  Zubereitungen  in  der  Oranjeflußkolonie  S.  872.  —  Einführung  neuer  Einfuhranmeldungsscheine  in
Südnigeria  S.  872.  —  Zollfreie  Einfuhr  von  Wein  aus  frischen  Trauben  von  Tunis  nach  Frankreich  S.  873.  —
Angola  S.  873.  —  Lizenzgebühren  für  Handlungsreisende  —  Behandlung  ihrer  Warenmuster  usw.  —  in  Natal  S.  873.

Vermischtes:  Die  Konzession  der  Lobitobahn  S.  873.  —  Eine  Neger-Bildungsanstalt  in  den  Vereinigten  Staaten
S.  874.  —  Der  Kampf  um  den  Transvaalverkehr  S.  876.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  876.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  877.  —  Schiffsbewegungen  S.  881.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  882.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  Amtlicher  I#——.R

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Staatssehretärs  des  Reichs-Rolonialamts,  betr.  Erteilung  einer  Sonder--berechtigung
  zum  Bergbau  im  Bezirk  Gibeon  (Deutsch-Südwestafrika).

Vom  21.  August  1909.

Gemäß  §§  94,  97  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  wird  hierdurch  dem  Landesfiskus  von  Deutsch-Südwestafrika
für  das  Gebiet  im  Bezirke  Gibeon,  welches  begrenzt  wird

durch  die  Verbindungslinie  zwischen  dem  südwestlichen  Eckpunkt  der  Farm  Voigts-Kub  und
dem  südwestlichen  Eckpunkt  der  Farm  Hornkranz  (Gibeon),  im  Norden  durch  die  Nordgrenze
des  Bezirks  Gibeon,  im  Osten  durch  die  Ostgrenze  des  Bezirks  Gibeon  (Landesgrenze),  im
Süden  durch  die  Südgrenze  des  Bezirks  Gibeon,
        <pb n="934" />
        856  2

vom  25.  September  d.  Is.  ab  die  Sonderberechtigung  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnunz
von  Kohlen  bis  auf  weiteres  widerruflich  erteilt,  soweit  dem  nicht  wohlerworbene  Rechte  Drineentgegenstehen.

Berlin,  den  21.  August  1909.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Saomoa,  betr.  die  Beschränkung  des  Verfügungsrechts
  der  Samoaner  über  ihre  Ländereien.
Vom  20.  Juni  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  6  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen
Schutzgebieten,  vom  21.  November  1902  (Reichs-Gesetzbl.  1902,  S.  123)  wird  mit  Genehmigunz
des  Reichskanzlers  verordnet,  was  folgt:

§  1.  In  der  Absicht,  den  Samoanern  ihren  Grund  und  Boden  zur  Bearbeitung  durch
sich  und  ihre  Nachkommen  zu  erhalten,  wird  der  Übergang  samoanischen  Landes  an  Nichteingeborene,
sei  es  durch  Verkauf,  Verpfändung,  Verpachtung  oder  auf  andere  Weise,  verboten,  mit  folgenden
Ausnahmen:

a)  Ländereien  innerhalb  der  Grenzen  des  Pflanzungsbezirks,  wie  er  in  der  Verordnune
vom  25.  Mai  1905  beschrieben  ist,  dürfen  nach  vorschriftsmäßiger  Vermessung  gegen  angemesßiene
Gegenleistung  verkauft  oder  verpachtet  werden,  sofern  der  Gouverneur  schriftlich  seine  Genehmigung
erteilt  und  der  Vertrag  gerichtlich  verlautbart  wird.

b)  Ländereien  außerhalb  der  Grenzen  des  Pflanzungsbezirks  dürfen  nach  sorgfältiger  Feustellung
  der  Grenzen  für  eine  angemessene  Gegenleistung  von  dem  Gouvernement  zu  freiem  Eigenmm
oder  pachtweise  erworben  werden.  Das  Gouvernement  hat  aber  Sorge  zu  tragen,  daß  die  ländlichen
Grundstücke  und  die  Fruchtpflanzungen  der  Samoaner  nicht  ungebührlich  vermindert  werden.

§&amp;amp;  2.  Diese  Verordnung  hebt  §  1  Abs.  1  der  Gouvernements-Verordnung,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse,  vom  1.  März  1900  (Kol.  Bl.  1900,  S.  312)  auf  und  tritt  mit  dem  Tage  ihrer
Verkündung  in  Kraft.

Vailima,  den  20.  Juni  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

 

In  Deutsch-Südwestafrika  ist  am  1.  April  d.  Is.  der  Distrikt  Warmbad  vom  Bezirk
Keetmanshoop  losgelöst  und  zum  selbständigen  Distrikt  erhoben  worden.  Seine  Begrenzung
wurde,  wie  folgt,  festgelegt:

Am  großen  Fischfluß  beginnend,  läuft  die  Nordgrenze  des  Distrikts  mit  der  Südgrenze
der  Hillschen  Farm  Holoog-Gründorn  und  weiter  in  östlicher  Richtung  bis  zur  deucchenglischen
  Grenze  derart,  daß  die  Farmen  Ariams,  Stinkdorn,  Oas,  Lovedale,  Hudab  und
Gapütz  zum  Distrikt  Warmbad  gehören.  Im  Osten  und  Süden  wird  der  Distrikt  durch  die
Landesgrenze,  im  Westen  durch  den  Fischfluß  abgegrenzt.

Weiterhin  ist  am  8.  Januar  d.  Is.  das  Distriktsamt  Hasuur  errichtet  worden,  welches
dem  Bezirksamt  Keetmanshoop  unterstellt  ist.  Seine  Grenzen  sind  folgende:

Anschließend  im  Norden  an  den  Bezirk  Gibeon,  im  Osten  an  die  Landesgrenze  und
im  Süden  an  den  Distrikt  Warmbad,  läuft  die  Westgrenze  des  Distrikts  mit  den  Grenzen  der
Farmen  Haugas,  Backrevier,  Kora-Orap,  Een-Os,  Hartebeestpan,  Hartebeestfontein,  Swartwüs
und  Averas  dergestalt,  daß  diese  Farmen  zum  Distrikt  Hasuur  gehören.  Der  weitere  Verlau
der  Westgrenze  des  Distrikts  ist  so,  daß  der  Platz  Koes  und  das  20  km  südöstlich  gelegene
Roipan  dem  Distrikt  OLasfuur,  die  Farmen  VBestwall  und  Gocharns  aber  dem  engeren  Bezei
Keetmanshoop  verbleiben.
        <pb n="935" />
        G  857  20

Das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  gibt  unter  dem  15.  Juli  1909
bekannt,  daß  außer  dem  bereits  bestehenden  Vermessungsamt  Keetmanshoop  die  Vermessungsämter
Windhuk  und  Omaruru  eingerichtet  worden  sind.  Das  Vermessungsamt  Keetmanshoop  umfaßt
die  Gerichtsbezirke  Lüderitzbucht  und  Keetmanshoop.  Das  Vermessungsamt  Windhuk  umfaßt  die
Gerichtsbezirke  Swakopmund  und  Windhuk,  und  das  Vermessungsamt  Omaruru  deckt  sich  mit  dem
Gerichtsbezirk  Omaruru.

 

 

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  für  die  Dauer  der  gegenwärtig
von  ihnen  bekleideten  Amter  den  Kammergerichtsrat  Queck  zum  ordentlichen  Mitgliede  und  den
Kammergerichtsrat  Heinrich  Meyer  II  zum  stellvertretenden  Mitgliede  des  Disziplinarhofs  für
die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

..—.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht:

dem  Regierungsarzt  beim  Gouvernement  von  Samoa  Stabsarzt  a.  D.  Dr.  Julius  Schwesinger  zu  Apia
den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse,

dem  ehemaligen  Leiter  der  Forstverwaltung  des  Schutzgebiets  Deutsch-Ostafrika,  Regierungs=  und
Forstrat  Otto  Paul  Eckert,  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse,

dem  Stationsleiter  August  Doelinger  beim  Gouvernement  von  Neuguinea,

dem  Sekretär  beim  Gouvernement  von  Neuguinea  Max  Richard  Worbs,  zur  Zeit  in  Hermsdorf  (Kynast),

dem  Farmer  Johann  Wilhelm  Redecker  zu  Otjimbingwe  in  Deutsch-Südwestafrika,

dem  Bezirksamtssekretär  Heinrich  Franz  Josef  de  Roos  beim  Gouvernement  in  Deutsch-Südwestafrika,
  —  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse

zu  verleihen.

—  —  —  —

Bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Daressalam  ist  der  Rechtsanwalt  Hans  Müller
zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassen  worden.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  23.  August  1909.
Oldenburg,  Oberleutnant,  am  15.  September  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  16.  September
  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.
A.  K.  O.  vom  25.  August  1909.

Dr.  Manteuffel,  Oberarzt  der  Reserve,  am  31.  August  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem
1.  September  d.  Is.  mit  Patent  vom  20.  Juli  1909  in  der  Schutztruppe  angestellt.

 

 

Deutsch-Ostafriko.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
  am  26.  Juni:  Polizeiwachtmeister  Eschberger;
  am  4.  Juli:  Bezirksamtmann  Lambrecht,
kommiss.  Bezirksamtmann  Köstlin,  Landmesser
Kayser,  Lehrer  Wilske,  Zollamtsassistent  2.  Klasse
v.  Arnim,  Wegebauaufseher  Schlittenbauer
und  kommiss.  Sekretär  Mauck;  am  25.  Juli:
Magazinaufseher  Zelinsky;  am  2.  August:  Bootsmann
  Jansen;  am  25.  August:  Distriktskommissar

 

Häuser,  Bauinspektor  Meier,  Regierungsbaumeister
  Denninger,  Ingenieur  Neuschäffer,
Hauptzollamtsvorsteher  Maier,  Rektor  Rutz,  die
Kapitäne  Stiehler  und  Neumüller,  die  Sekretäre
  Heß,  Vespermann  und  Hemmerling.

Vom  Heimaturlaub  sind  im  Schutzgebiet  wieder
eingetroffen:  am  24.  bzw.  25.  Juni:  die  Kolonialeleven
  Orth,  Hann  und  Halwas;  am  17.  Juli:
Geheimer  Regierungsrat  v.  Groß,  Bauamts-2
        <pb n="936" />
        858  20

assessor  Allmaras,  Sekretär  Behmer  und  Zollamtsassistent
  2.  Klasse  Schuldt.
Im  Schutzgebiet  sind  neu  eingetroffen:

5.  Juni:  Lehrer  Henkel;  am  25.  Juni:  *
gierungsbaumeister  Rosien,  Tierarzt  Traut—
mann,  die  kommiss.  Polizeiwachtmeister  Wernecke,
Kühne,  Furchert  und  Schubert;  am  17.  Juli:
Gerichtsassessor  Dr.  Knaack,  Leutnant  v.  Stülpnagel
  und  die  Maschinisten  Wagner  und  Steuer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  ·

am  30.  August  angetreten:  kommiss.  Sekretär
Schön,  kommiss.  Bureauassistent  1.  Klasse  Schulz,
Förster  Dankert  und  Magazinaufseher  Weinberger.


Komerun.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  31.  August  in
Hamburg  eingetroffen:  Zahlmeister  Bock,  Unterzahlmeister
  Kehm,  Feldwebel  Kramer,  WBizefeldwebel
  Sussiek,  Feuerwerker  Hopp.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  September  von  Hamburg  aus  angetreten:
Major  Puder,  Hauptmann  Fabricius,  die
Oberleutnants  Puttkamer  und  Wegelin,  die
Unterzahlmeister  Lange  und  Arnold.

ogo.

Im  Schutzgebiet  sind  wieder  eingetroffen:
am  26.  Mai:  Stationsassistent  Henkel;  am
26.  Juni:  Bureauassistent  Schulz  und  Stationsassistent
  Perl;  am  14.  Juli:  kommiss.  Sekretär
Wüst  und  am  27.  Juli  Zollamtsassistent  Jacobi.

Neu  eingetroffen  sind:  am  16.  Juli  Gerichtsassessor
  Dr.  Plüntsch  und  am  27.  Juli  Stationsassistent
  Kamper.  —

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsrat  Dr.  Kersting,  Bautech- 



niker  Bretschneider  und  die  Stationsassistenter
Schark,  Mucke  und  Voll.

Deutsch-Südwestafrikhao.
Angenommen  als  Polizeisergeanten:  Kempe,
Janz,  Thein,  Templin,  Kubeth,  Jork.

Hoffmann,  Meyer,  Beyer,  Stollen  maier

und  Schwamborn.

Angenommen  mit  Beamteneigenschaft  vom
1.  Juni  1909  ab:  Bezirkss  chreiber  Weiskopf.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  2.  Juli  Polizeisergeant  Hoffmeyer,
am  9.  August  Architekt  Ankenbrand  und  am
13.  August  die  Polizeisergeanten  Stöck,  Mar
Franke  und  Knapp.

Heimgereist  sind  traukheitshalber:  am  22.  Juli
Polizeisergeant  Otto  Neumann,  am  12.  Ander
Lehrer  Wanner.

Am  25.  August  sind  ausgereist  bzw.  wiederausgereist:
  Hauptmann  a.  D.  Beyer,  Oberleutnant
  Freiherr  v.  König,  Landmesser  Greuter
sowie  die  Polizeisergeanten  Brese,  Thelen  und
Neidull.

Somoca.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  2.  Juli  aus  Apia
abgereist:  kommiss.  Sekretär  Jaeckel  und  kommit.
Polizeivorsteher  Stoeclicht.

Die  Heimreise  nach  Deutschland  haben  am
13.  April  angetreten:  kommiss.  Bezirksrichter
Dr.  Imhoff  und  die  Lehrerin  Frida  Imhoff
geb.  v.  Woedtke.

Am  27.  Juli  ist  im  Schutzgebiet  eingetroffen:
Bezirksrichter  Schlettwein.

 

 

 

Das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Deutsch-Neuguinea  hat  den  buchhändlerischen  Vertrieb
des  „Amtsbluttes  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea“  für  Europa  der  Exportbuchhandlung

G.  A.  von  Halem  in  Bremen  übertragen.

Die  Firma  ist  auch  berechtigt,  Inserataufträge  für  die  Zeitung  entgegenzunehmen.
        <pb n="937" />
        W  859  2OC

 

 

 

 

 

 

 

Tslichtamtlicher  Teil

 

B

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänoig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Der  bandel  von  Deutsch-Südwestafriko  1908.

Daß  Deutsch-Südwestafrika  anch  ohne  Berücksichtigung
  der  Diamantenfunde  im
Fortschritt  begriffen  erscheint,  beweisen  die
soeben  aus  dem  Schutzgebiete  eingetroffenen  handelsstatistischen
  Nachweisungen  für  das  Kalenderjahr
1908.  Spielt  doch  die  Diamantenausfuhr,  die
mit  416,16  g  im  Schätzungswert  von  51  180.%
angegeben  ist,  in  diesen  Nachweisungen  für  1908
noch  gar  keine  Rolle,  während  der  Gesamthandel
mit  40  974  299  “  gegenüber  34  011  579
im  Jahre  1907  eine  Zunahme  von  6  962  720./
aufweist.

Diese  ist  in  der  Hauptsache  auf  die  Ausfuhr
von  Kupfererzen  zurückzuführen,  welche  sich  von
1  282  315.7  im  Jahre  1907  auf  6  296  000  7#%
im  Jahre  1908,  also  um  5  013  485  „1J7,  gesteigert
  hat.  Dazu  tritt  zum  ersten  Male  in  der
Ausfuhrstatistik  ein  Export  von  Blei  im  Werte
von  992  483  /%.  Auch  die  Ausfuhr  von  Farmprodukten
  hat  sich,  wenn  auch  in  kleinerem  Maßstabe,
  gehoben,  so  die  Ausfuhr  von  Wolle  von
6777  “  auf  18911  .¼,  Straußenfedern  von
40  542  KN  auf  62  968  1k,  Häuten  von  82  451.7
auf  84  609  •4  usw.  Das  Schutzgebiet  ist  mit
einer  Gesamtausfuhr  von  7  795  305  ./¾  (gegen
1  615  661  /7  im  Jahre  1907)  im  verflossenen
Jahre  zum  ersten  Male  in  nennenswertem  Maße
als  Produzent  in  die  Weltwirtschaft  eingetreten.

Auch  die  Einfuhr  hat  sich  wider  früher  ausgesprochenes
  Erwarten  und  trotz  der  Verringerung
der  Schutztruppe  von  3806  auf  2958  Mann
während  des  Kalenderjahres  1908  gesteigert.  Die
von  32  395  918  “  auf  33  178994  gestiegene
  Einfuhr  enthielt  1908  Regierungsgüter
im  Werte  von  5  603  958.KN  gegen  6  310  592.
im  Jahre  1907,  so  daß  der  reine  Privathandel
35  371  000  .x  erreicht.  Die  Zunahme  der  privaten,
  für  die  volkswirtschaftliche  Entwicklung

 

ausschlaggebenden  Einfuhr  ist  demnach  noch  wesentlich
  größer  als  die  Gesamtzunahme  der  Einfuhr.
  Die  einzelnen  Positionen  der  Einfuhr  lassen
in  vielen  Punkten  die  durch  Verringerung  der
Schutztruppe,  Steigerung  der  Farmwirtschaft,
Eisenbahnbau  und  Aufnahme  des  Bergbaubetriebes
  gekennzeichnete  wirtschaftliche  Lage  des
Schutzgebietes  deutlich  erkennen.  Die  Einfuhr
von  Rindvieh  und  Fleisch  hat  ab-,  die  von  Kleinvieh
  zugenommen.  Größer  erscheint  die  Einfuhr
von  Eisen  und  Eisenwaren,  Möbeln,  Wäsche,
Säcken;  geringer  die  von  Schuhen,  Lederwaren,
Stoffen  usw.  Die  Einfuhr  von  landwirtschaftlichen
  Maschinen  weist  eine  Zunahme  von
67  122  ,  die  von  Transportmaschinen  und
Fahrzeugen  eine  Zunahme  um  293  704  „/4  auf.
Die  Einfuhr  von  Bier,  Branntwein  und  Wein
hat  beträchtlich  abgenommen,  namentlich  von
Branntwein  und  Wein.  ·

Der  Anteil  Deutschlands  am  Gesamt—
handel  betrug  1908:  34  345  924  gegen
1907:  27  313  670  .,  an  der  Ausfuhr  1908:
7  412  163  .“  gegen  1907:  1  524  160  J/(l.  An
der  Erzausfuhr  von  7  365  662  /7  im  Jahre  1908
war  Deutschland  mit  7  088  788  /“  beteiligt.
An  der  Einfuhr  war  Deutschland  1908  mit
26  933  761  J¼,  Kapland  mit  4  959  647  ,
1907  Deutschland  mit  25  789  510  //7,  Kapland
mit  5  755  870  ¼“  beteiligt.  Auch  diese  Entwicklung
  ist  erfreulich.

75

Deutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn
ist  nach  einer  telegraphischen  Meldung  Ende
August  auf  Kilometer  100  jenseits  Morogoro
angelangt.")

 

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  13,  S.  624.
        <pb n="938" />
        nachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  HRüsten  Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Donat  Junl  1909.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

W  860  e0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  16,  S.  780.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r  #
##
r——*ii:  3
Sa  0
1
—.  3111111311
2
0
S#
#  1#  —  —
E——  □———
S—
#  S
5
#e
2-p  SSFSST|
**  rO
’—  —
27  1#l  NJ—NS#-S
7—
Sooe#Sl
SeIS5½
—————
*———  —
8  8328875  3
.—  —  □
#
—  "  —  W##  –
2252  S  r  490  —
7"v  ———  **
*  Eie  —
s  228282818  2  5
—S—————  —
OÖG  S  8
—  6□
'  OONHORFO
9  .  5SSOSÖ  S  8
S  -
»-åO-ooox0ksxok-m  GO
SSOOOOO  O-—
  &amp;amp;S  e  —  —
+
E□ko  ·  —  r
52
2  llllS#  .  S  —
8  —  .
v  «  –
2  Sllllllcllll  8  3
S  2  —  ——  —  —  —  e  .  —
S  2  eSuooe*1  0  r#
8  E&amp;amp;  5  —  —  S
2  l
E—  2
EIEIEEBEBEIIIIE
7SS  —  —
——.  Su’
&amp;amp;GSSN  —  2&amp;amp;  S
en  c  C  *d  ##
*  *  SSs  S  —
-——
r  .  OHOI  S—  S  S  S
8  S28S8  .S  2  8
n  n#  3
2  —
S.  Sebss  —P  .*-2
Z  —  r#i  S  ——
·  S  S  65
s22t6  SE  2
1  4%
*  &amp;amp;8'’e  *  —B  #
7  —  —
—  2  2—  2  2  2  S  S
S  #
..HCr.  (N  3  0r  2
—  2
—  S  S  9S  *
S.  —  —
—  ..—  –
2S2  s
—  23323.  Sers
5  SS  u—  I□  U#  3  E.
RRE  6

 

Kaomerun.

vVom  Bau  der  Manengubadahn.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  12,  S.  577.)

Der  Stand  der  Bauarbeiten  an  der  Manengubabahn
  (Nordbahn)  war  Ende  Juni  folgender:

Die  Vorarbeiten  sind  endgültig  abgeschlossen.

Ebenso  sind  die  Räumungsarbeiten  bi
zum  Endpunkt  der  Bahn  fertiggestellt.

Die  Erdarbeiten  sind  fertiggestellt  bis  Kilometer
  110,  in  Arbeit  ist  die  Strecke  zwischen
Kilometer  110  und  Kilometer  130.

Die  Brücken  und  Durchlässe  find  bis  Kilometer
  114  fertiggestellt.  Der  Dibombefluß  in
Kilometer  115  soll  mit  einem  eisernen  Uberban
von  36  m  und  zwei  solchen  von  je  16  m  Stüsweite
  überbrückt  werden.  Der  südliche  Sv#o#-pfeiler
  ist  ganz,  der  nördliche  bis  zum  Auflager
hochgeführt,  während  die  beiden  Uferpfeiler  im
Bau  begriffen  sind.  Das  Montagegerüst  soll  in
den  nächsten  Tagen  erstellt  werden.  Die  Landpfeiler
  der  Mbo-Brücke  in  Kilometer  123,5  find
fertig,  der  Strompfeiler  ist  in  Arbeit.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  94,3  (Kumebach)
  endgültig  verlegt.  Das  auf  dem  Djunge-Feld
  in  Kilometer  85  gewonnene  Bettungsmaterial
ist  eingebaut  von  Kilometer  24  bis  Kilometer  93.2.

Die  Telephonleitung  ist  bis  Kilometer  90
fertiggestellt.

Die  Hochbauten  der  Haltestellen  sowie  die
Wasserstationen  bis  Kilometer  88  find  errichtet,
desgleichen  die  Werkstattanlagen.  Auf  Bahndob
Mundeck  in  Kilometer  73  wurde  auf  Antrag  der
Kaiserlichen  Postverwaltung  das  Spiegelbild  de
Haltestellengebäudes  aufgeführt  und  dasselbe  dem
Postfiskus  mietweise  zur  Verfügung  gestellt.

An  der  Landungsbrücke  in  Bonaberi  ist  ein
Dampfkran  aufgestellt  und  mit  dem  Bau  der
Kaimauer  begonnen.

An  Fahrzeugen  sind  zur  Zeit  im  Betriebe:
9  Lokomotiven,  6  gedeckte  Güterwagen,  110  offene
Güterwagen,  1  Personenwagen.

Die  forstwissenschaftliche  Expedition  19086  09.#

Am  5.  November  1908  trat  eine  forstwissenschaftliche
  Expedition,  bestehend  aus  den  Herren
Dr.  Jentsch,  Professor  der  Forstwissenschaft,  und
Dr.  Büsgen,  Professor  der  Botanik,  denen  sich
der  Forstassessor  Freiherr  Riedesel  zu  Eisenback
angeschlossen  hatte,  unter  Führung  des  Fort#
assessors  Schorkopf  ihren  Marsch  von  Buea  aus
an,  und  zwar  zunächst  nach  Victoria,  wo  die  aus
Deutschland  gekommenen  Herren  ihre  Reiscaus

*)  Bericht  des  Forstassessors  Schorkopf.
        <pb n="939" />
        G  861  eo

rüstung  vervollständigten.  Am  9.  November  marschierte
  die  Expedition  nach  Nbamba  und  fuhr
von  dort  mit  dem  „Pfeil“  am  Rande  des  Festlandes
  entlang  durch  den  Möve-See  und  Mungo
aufwärts  bis  Mpundu.

Die  Fahrt  durch  die  Mangrovenbestände  bot
wenig  Bemerkenswertes.  Vom  Schiff  aus  war
es  dem  Botaniker  leider  nicht  möglich,  festzustellen,
wieviele  und  welche  Arten  unter  den  Mangroven
vorhanden  sind.  Es  konnte  deshalb  die  Frage
nicht  gelöst  werden,  ob  der  auffällige  Unterschied
zwischen  den  krüppeligen,  ganz  unnutzbaren  Partien
und  den  glattwüchsigen  hochstämmigen  Beständen
in  der  Standortsbeschaffenheit  oder  auf  Verschiedenheit
  der  Arten  beruht.  Der  Übergang
von  einer  Wuchsform  zur  anderen  vollzieht  sich
stets  allmählich,  ohne  daß  eine  Mischung  beider
Arten,  wenn  es  sich  um  solche  handeln  sollte,
jemals  erkennbar  wäre.  Die  krüppelhafte  Form
mit  dem  unverhältnismäßig  stark  ausgebildeten
Stelzwurzelsystem  findet  sich  stets  auf  festem,  etwas
hochgelegenem  Boden,  der  gegen  das  Wasser  zu
einen  steilen  Rand  hat  und  anscheinend  der  Abspülung
  unterliegt,  während  auf  dem  weichen
Sand-oder  Schlickboden  die  Mangrove  stets  guten
Wuchs  zeigt.  Jedoch  kommen  unbestreitbar  mehrere
  Arten  vor,  und  eine  eingehendere  Erforschung
erscheint  mit  Rücksicht  auf  etwaige  Holz=  und
Rinden-Nutzungen  sehr  wünschenswert.  An  der
Mündung  des  Mungo  hört  die  Mangrovenvegetation
  ziemlich  unvermittelt  auf,  es  folgt
stromaufwärts  zunächst  ein  Gebiet,  das  sehr  reich
an  Raphia=  und  Kletterpalmen  ist,  dann  beginnt
auf  beiden  Seiten  eine  Art  Parklandschaft:  Grasfläche
  mit  zahlreichen  Wollbäumen  und  Olpalmen,
stellenweise  auch  mit  niedrigem  Buschwald.  Farmen
sind  verhältnismäßig  selten.  Dieses  Gebiet  erstreckt
  sich  etwa  bis  dahin,  wo  der  Mungo  aus
der  West—Ost-Richtung  nach  Süden  abbiegt.  Der
niedrig  gelegene  Boden  scheint  in  der  Regenzeit
sumpfig  zu  sein,  und  die  Vegetationsform  wird
deshalb  kaum  durch  die  Tätigkeit  des  Menschen,
durch  Farmanlagen  usw.  beeinflußt  sein.  Es
fehlen  die  charakteristischen  Gewächse  des  sekundären
  Waldes:  der  Schirmbaum,  die  hohen  monokotylen
  Unkräuter,  abgesehen  vom  Gras,  und  die
kräutigen  Schlinggewächse.  Solange  nicht  der
Wollbaum  eine  nutzbringende  Verwertung  gefunden
  hat,  ist  dieses  Gebiet  forstwirtschaftlich
wertlos;  andernfalls  würden  von  hier  mit  verhältnismäßig
  geringen  Kosten  beträchtliche  Mengen
dieses  Holzes  zu  beschaffen  sein.

Weiter  stromaufwärts  wird  der  Boden  höher
und  die  Landschaft  bekommt  mehr  Waldcharakter.
Zu  dem  auch  hier  noch  an  Zahl  und  Masse  überwiegenden
  Wollbaum  gesellt  sich  als  zweite  Hauptholzart
  der  sog.  Tulpenbaum,  Spatodea  cam- 



panulata,  dessen  Holz  aber  bis  jetzt  auch  noch
als  unverwertbar  gilt.

Von  Mpundu  aus  trat  die  Expedition  am
11.  November  den  Fußmarsch  nach  Johann-Albrechtshöhe
  an,  zunächst  auf  dem  rechten  Mungo-Ufer
  bis  Ndo,  dann  bis  Mundame  auf  dem  linken
Ufer.  Am  16.  erreichte  sie  die  Station  Johann-=Albrechtshöhe,
  blieb  dort  bis  zum  24.,  um  Probeflächen
  aufzunehmen,  und  schlug  dann  zu  dem
gleichen  Zweck  für  mehrere  Tage  ihre  Zelte  in
der  Mukonje-Pflanzung  auf.

Die  ganze  Mungo-Niederung  oberhalb  Mpundu
und  das  Gebiet  Mundame—Johann-Albrechtshöhe
scheint  recht  dicht  besiedelt  zu  sein,  es  überwiegt
deshalb  im  Walde  die  sekundäre  Form.  Primärer
Urwald  ist  fast  nur  beschränkt  auf  Schluchten,
steilere  Hänge  und  bergiges  Gelände,  also  auf
Flächen,  die  für  den  Farmbetrieb  der  Eingeborenen
nicht  in  Betracht  kommen.  Auf  landwirtschaftlich
nutzbarem  Boden  findet  sich  der  primäre  Urwald
nur  vereinzelt  und  dann  meistens  etwa  in  der
Mitte  zwischen  je  zwei  Dorfschaften  wie  eine  Art
Landwehr.  Bemerkenswert  ist  das  strichweise  Auftreten
  von  Niabi.  Zwischen  Mujuka  und  Bakundu
ba  nambele  ist  er  häufig,  jenseits  Bakundu  scheint
er  ganz  zu  fehlen,  zwischen  der  Woermann-Faktorei
  Ndo-Strand  (am  Mungo)  und  dem
Hauptdorf  Ndo  dagegen  kommt  er  wieder  zahlreich
vor.  Da  die  Eingeborenen  aus  der  Fruchtschale
des  Njabi  Fett  und  Butter  gewinnen  und  die
Samen  essen,  so  sind  junge  Pflanzen  selten,  nur
bei  Ndo  waren  sie  häufiger  zu  finden.  Diese
Holzart  verjüngt  sich  offenbar  sehr  leicht,  und
wenn  durch  Aushauen  von  verdämmendem  Unterwuchs
  dem  Njabi-Aufschlag  bessere  Wachstumsbedingungen
  geschaffen  werden,  so  läßt  sich  eine
reichliche  Nachzucht  dieser  wertvollen  Holzart  ohne
große  Schwierigkeiten  und  Kosten  in  die  Wege
leiten.

Der  sekundäre  Wald  kommt  in  allen  Stadien,
von  der  verbuschten  Farm  bis  zum  Wald  mit
fast  primärem  Charakter,  vor.  Er  ist  im  allgemeinen
  recht  stamm=  und  massenreich,  wenn  auch
von  wechselnder  Beschaffenheit.  Es  handelt  sich  hier
im  großen  ganzen  offenbar  um  ein  altes  Siedlungsgebiet,
  in  dem  seit  vielen  Generationen  die
Eingeborenen  halb  nomadisierend  umhergezogen
sind.  Bald  hier,  bald  dort  legten  sie  ihre  Dorfschaften
  und  Farmen  an,  und  so  erhielten  allmählich
  weite  Landstriche  das  im  ganzen  ziemlich
einheitliche  Gepräge  des  sekundären  Urwaldes,
mit  Ausnahme  der  oben  bezeichneten  Flächen.

Um  ein  Urteil  über  den  wirtschaftlichen  Wert
dieses  Waldgebietes  zu  erhalten,  wurden  in  der
Nähe  von  Johann-Albrechtshöhe  zwei  Probeflächen,
  eine  im  sekundären,  eine  im  primären
Walde,  ausgenommen.

3
        <pb n="940" />
        W  862  20

Das  Verfahren  bei  einer  Probeflächenaufnahme
war  folgendes:  Es  wurde  zunächst  eine  Fläche
aufgesucht,  deren  Bestand  als  Durchschnitt  für  ein
größeres  Gebiet  gelten  konnte.  Hier  wurde  eine
rechtwinklig  begrenzte  Fläche  von  0,5  ha  Größe
ausgemessen  und  abgesteckt.  Dann  wurde  alles
Unkraut,  soweit  es  dem  Betreten  der  Fläche  hinderlich
  war,  niedergelegt  und  auch  derjenige  junge
Holzwuchs  umgehauen,  der  in  Brusthöhe  (1,3  m
über  dem  Boden)  weniger  wie  7  cm  Durchmesser
hatte.  Diese  Mindestgrenze  wurde  in  Anlehnung
an  die  in  den  deutschen  Bundesstaaten  geltenden
Vorschriften  gewählt,  nach  denen  alles  Holz  mit
weniger  als  7  cm  Durchmesser  als  Reisig,  das
stärkere  als  Derbholz  gilt.  Das  Reisig  kann  hier
getrost  noch  als  unverwertbar  angesehen  werden
und  deshalb  unberücksichtigt  bleiben.  Nachdem
der  verbleibende  Bestand  auf  der  Probefläche
allenthalben  zugänglich  gemacht  war,  begann  die
Massenaufnahme.  Zu  diesem  Zweck  wurde  der
Name  eines  jeden  Stammes  aufnotiert,  womöglich
in  mehreren  Sprachen,  und  dann  der  Brusthöhendurchmesser
  und  die  Höhe  ermittelt.  Zur  Durchmessermessung
  wurde  bei  schwachen  Stämmen,  bis
zu  50  cm  Stärke,  eine  Magnaliumkluppe  benutzt,
für  stärkere  Stämme  ein  Durchmesserbandmaß.
Der  Meßpunkt  wurde,  den  deutschen  Vorschriften
entsprechend,  wenn  irgend  angängig,  in  1,3  m
Höhe  über  dem  Boden  genommen;  für  Deutschland
  genügt  diese  Höhe,  um  den  Einfluß  des
Wurzelanlaufs  auszuschalten.  Da  hier  aber  eine
große  Anzahl  von  Holzarten  hoch  hinaufreichende
Pfeiler=  und  Stelzwurzeln  besitzt,  mußte  die
Messung  häufig  mehrere  Meter  über  dem  Boden
vorgenommen  werden,  ließ  sich  jedoch  in  den
meisten  Fällen,  wenn  auch  oft  nur  mit  großen
Schwierigkeiten,  durchführen.  Bei  Stämmen,  an
denen  die  Pfeilerwurzeln  10  und  12  m  hoch  hinaufreichten,
  mußte  der  Durchmesser  geschätzt  werden,
was  aber  nur  selten  erforderlich  war.  Die  Baumhöhen
  wurden  mit  dem  Weiseschen  Höhenmesser
gesunden.  Es  konnte  aus  Mangel  an  Zeit,  und
weil  häufig  das  Kronenende  nicht  sichtbar  war,
nur  eine  geringe  Zahl  von  Höhen  gemessen  werden;
  die  übrigen  mußten  geschätzt  werden,  doch
boten  die  Messungen  genügenden  Anhalt  für  eine
leidlich  sichere  Schätzung.

Nachdem  noch  jeder  ausgenommene  Stamm
mit  einer  laufenden  Nummer  versehen  worden
war,  damit  er  später  zur  Aufklärung  etwaiger
Irrtümer  leicht  wieder  aufgefunden  werden  konnte,
war  die  Arbeit  im  Walde  in  der  Hauptsache  erledigt.

Im  Hause  bzw.  im  Zelte  wurden  nun  an  der
Hand  der  im  Walde  gemachten  Notizen  die  Synonyma
  der  einzelnen  Holzarten  zusammengestellt
und  hinter  jeder  Art  die  laufenden  Nummern  der
dahin  gehörigen  Stämme  vermerkt.  Dann  wurde

 

ein  alphabetisches  Verzeichnis  sämtlicher  für  die
Fläche  in  Betracht  kommender  Namen  angelegt.
Es  war  dies  erforderlich,  um  einen  Uberblick  zu
ermöglichen,  welche  Holzarten  sich  auf  den  verschiedenen
  Probeflächen  wiederholten.  Die  Benutzung
  der  einheimischen  Baumnamen  war  bei
allen  diesen  Arbeiten  gar  nicht  zu  umgehen;  es
stellte  sich  freilich  heraus,  daß  die  Benennung  der
Eingeborenen  in  vielen  Fällen  unsicher  war,  aber
durch  die  Heranziehung  möglichst  vieler  „Sachverständiger“,
  d.  h.  holzartenkundiger  Schwarzer,
gelang  es,  die  Fehler  auf  ein  Mindestmaß  zu
beschränken.  In  dem  alphabetischen  Verzeichnis
wurde  für  jede  Holzart  der  Name,  der  als  der
zuverlässigste  erschien  —  wenn  möglich,  der  Dualaname
  —,  besonders  kenntlich  gemacht,  und  unter
diesem  Namen  wurden  die  Holzarten  in  das
Kluppmanual  eingetragen.  Dieses  enthält  sämtliche
  Stämme  der  Probefläche,  nach  Holzarten
zusammengestellt  und  alphabetisch  geordnet;  ferner
die  Stammnummer,  den  Durchmesser,  die  Hobe
und  die  Derbholzmasse.  Zur  Berechnung  der
letzteren  wurden  die  Buchenderbholz-Massentafeln
von  Grundner-Schwappach  1906  benutzt,  da  wir
der  Ansicht  waren,  daß  von  den  eristierenden
Massentafeln  diese  noch  am  ehesten  Anwendung
finden  könnten.  Die  Riesenstämme,  deren  Maße
aus  den  Tafeln  nicht  mehr  zu  entnehmen  war,
wurden  aus  Querfläche,  Höhe  und  Formzahl  berechnet.
  Letztere  wurde  in  jedem  Einzelfall  je
nach  der  Stammausformung  geschätzt,  sie  bewegt
sich  zwischen  0,50  und  0,60.  Die  Masse  von
Stämmen,  bei  denen  infolge  des  hoch  hinaufreichenden
  Wurzelanlaufs  der  Meßpunkt  für  den
Durchmesser  höher  als  1,3  m  über  dem  Boden
lag,  wurde  mit  entsprechend  reduzierter  Höhe  berechnet,
  in  der  Annahme,  daß  der  mehr  als  1,3  m
unter  dem  Moßpunkt  befindliche  Stammteil  nicht
zum  nutzbaren  Derbholz,  sondern  zum  Stockdolz
zu  rechnen  sei,  das  hier,  wie  das  Reisig,  als
unverwertbar  angesehen  werden  kann.

Den  Schluß  der  Berechnungen  bildet  eine
Massenzusammenstellung  der  einzelnen  Holzarten.
Durch  Aufaddieren  wird  die  Derbholzmasse  der
Probefläche  gefunden  und  aus  dieser  die  Masse
für  1  ha.

Um  nun  ferner  einen  Aufschluß  über  den
Werdegang  der  Bestände  zu  erhalten,  wurden  die
Stämme,  da  Altersbestimmungen  nicht  möglich
sind,  nach  ihrem  Durchmesser  auf  Stärkeklaßen
verteilt,  deren  sechs  gebildet  wurden.  Es  umaßt:
Klasse  1  Stämme  mit  mehr  als  60  cm  Durchmesser,

=  II  —  -  51—60  OD
--  III  -  41  —50  OD
=  IU  -  31—40  OD
V.]  -  21—30  -
=  VI.  =  -  7—20  -
        <pb n="941" />
        B863  2

Von  diesen  Klassen  verdient  Nr.  J  besondere
Beachtung.  Nach  Angabe  einiger  bedeutender
Holzimportfirmen  Deutschlands  sollen  für  den
UÜberseehandel  nur  Stämme  in  Betracht  kommen,
die  über  60  cm  Durchmesser  haben,  also  die  der
Klasse  I.  Da  nun  für  den  Export  fast  ausschließlich
  nur  der  Stammschaft,  nicht  das  in  der  Krone
enthaltene  Derbholz  von  Bedeutung  ist,  so  wurde
in  einer  besonderen  Zusammenstellung  noch  die
Schaftmasse  der  Stöckeklasse  1  berechnet.  Die
Länge  der  Schäfte  vom  oberen  Ende  des  Wurzelanlaufs
  bis  zum  Kronenansatz  bzw.  bis  zu  etwaigen
Fehlstellen,  die  den  Nutzwert  des  Schaftes  beeinträchtigen
  könnten,  wurde  im  Wald  mit  dem
Höhenmesser  ermittelt;  zur  Berechnung  der  Schaftmasse
  bedurfte  es  aber  noch  des  Mittendurchmessers
  des  Holzkörpers,  und  da  dieser  nicht  direkt
zu  messen  war,  mußten  für  seine  Berechnung  noch
erst  besondere  Unterlagen  beschafft  werden.  Der
Durchmesser  eines  Stammes  nimmt  normalerweise
—  Ausnahmen  kommen  vor  —  von  der  Basis
nach  der  Krone  zu  ab.  Weiß  man,  wieviel  die
Durchmesserabnahme  auf  einen  laufenden  Meter
Stammlänge  beträgt,  so  kann  man  aus  einer
Basismessung  den  Durchmesser  in  jeder  beliebigen
Höhe  des  Schaftes  wenigstens  annähernd  errechnen.
Zur  Ermittlung  dieser  durchschnittlichen  Durchmesserabnahme
  boten  die  Schlagflächen  bei  Bekili
in  der  Mukonje-Pflanzung  günstige  Gelegenheit.
Der  Forstassessor  Freiherr  v.  Riedesel  hat  dort  an
64  Stämmen  die  erforderlichen  Messungen  vorgenommen,
  und  der  hieraus  errechnete  durchschnittliche
  Verlustprozentsatz  von  1,36  cm  auf  einen

laufenden  Meter  wurde,  soweit  nicht  für  einzelne

Holzarten  spezielle  Ergebnisse  vorlagen,  für  die
Schaftmassenberechnung  benutzt.

Die  erste  Probefläche  wurde  in  sekundärem
Urwald,  2  km  westlich  Kumba  am  Wege  Kumba—
Buea,  aufgenommen.  Die  ermittelte  Masse  betrug
457  fm.  Den  Hauptanteil  an  der  Masse  hatte,
wie  vorauszusehen  war,  die  Stammkklasse  I  mit
81  v.  H.  In  dieser  Klasse  befinden  sich  wahrscheinlich
  alte  Uberhälter,  die  ehemals  bei  der
Urbarmachung  der  Fläche  stehengeblieben  waren,
vielleicht  auch  einige  von  den  wenigen  Stämmen,
denen  es  gelingt,  sich  durch  das  Unkraut  hindurch
emporzuarbeiten.  Charakteristisch  für  das  Wesen
des  sekundären  Waldes  ist,  daß  die  Klasse  VI
89,5  v.  H.  aller  Stämme  enthält.  Es  ist  dies
der  junge  Nachwuchs,  der  durch  das  dichte,  üppig
wuchernde  Unkraut  nicht  in  die  Höhe,  zu  voller
Entwicklung  kommen  kann.  Ein  großer  Teil
hiervon  ist  durch  die  Last  der  Schlinggewächse
krumm  gezogen,  abgebrochen  oder  erstickt.  Nur
der  Schirmbaum  ist  in  allen  sechs  Klassen  vertreten,
  ein  Beweis  dafür,  daß  er  fast  allein  von

 

den  auf  der  Fläche  vorhandenen  94  Holzarten
imstande  war,  des  Unkrauts  Herr  zu  werden.

Wesentlich  anders  gestalteten  sich  die  Ergebnisse
  bei  der  nächsten  Probefläche,  die  in  primärem
Urwalde  an  steilem  Berghang  in  der  Nähe  der
Station  Johann-Albrechtshöhe  ausgenommen  wurde.
Die  Masse  betrug  hier  894  km,  wovon  aber  auf
die  erste  Klasse  nur  55  v.  H.  entfallen.  Trotzdem
beträgt  die  Masse  der  Nutzschäfte  410  km.  Klasse  VI
enthält  hier  nur  52  v.  H.  aller  Stämme.

An  sog.  Edelhölzern  war  in  der  weiteren
Umgebung  der  Station  nicht  mehr  viel  zu  finden.
Njabi  und  Buscheiche  sind  durch  die  Lieferungen
für  die  Tischlerei  in  Buea  bereits  fast  ganz  verschwunden,
  und  das  Ebenholz  wird  von  den  Eingeborenen,
  die  es  in  kleinen  Blöcken  an  die
Faktoreien  liefern,  systematisch  ausgerottet.  Mit
Hiebsverboten  wird  bei  der  schwierigen  Kontrolle
nicht  viel  auszurichten  sein,  es  muß  vielmehr  die
künstliche  Nachzucht  dieser  Holzarten  mit  allen
Mitteln  betrieben  werden.

Von  Johann-Albrechtshöhe  begab  sich  die
Expedition  auf  die  Mukonje-Pflanzung,  wo  gerade
die  Fällungsarbeiten  in  vollem  Gang  waren,  und
nahm  auch  dort  zwei  Probeflächen  auf,  wieder
eine  im  sekundären,  die  andere  im  primären
Walde.  Hier  zeigte  sich  deutlich,  daß  der  sekundäre
  Wald  infolge  früherer  Besiedlung  entstanden
ist,  denn  nach  dem  Niederlegen  traten  überall
Gruppen  von  Olpalmen,  die  nicht  mitgehauen
wurden,  hervor.  Dies  Gebiet  ist  offenbar  recht
dicht  besiedelt  gewesen,  und  deshalb  haben  auch
die  Reste  primären  Waldes  anscheinend  früher
durch  gelegentliche  Holzentnahme  Einbuße  erlitten.
So  erklärt  sich  wohl  die  verhältnismäßig  geringe
Masse  der  Probefläche  im  primären  Urwald  von
Bekili  von  581  fm  Derbholz.

Es  wäre  verkehrt,  aus  diesen  vier  Probeflächen
  schon  weitgehende,  allgemeine  Schlüsse
ziehen  zu  wollen.  Aber  sie  geben  einen  gewissen
Anhalt  für  die  Schätzung.  Man  wird  im  sekundären
  Walde  dieses  Gebietes  mit  etwa  300  fm
pro  Hektar  rechnen  können,  wovon  rund  150  fm
auf  die  exportfähige  Schaftmasse  entfallen,  während
für  den  primären  Wald  die  Zahlen  etwa  700
bzw.  300  betragen.  Eine  Schätzung,  wie  groß
der  Anteil  des  Waldes  überhaupt  am  Gesamtgebiet
  ist  und  in  welchem  Flächenverhältnis  primärer
  und  sekundärer  Wald  zueinander  stehen,
wird  am  besten  der  Bezirksleiter  vornehmen  können.

Für  die  Bewirtschaftung  des  Waldes  wird
man  den  Schluß  ziehen  können,  daß  ein  Nachhaltbetrieb
  am  einfachsten  und  billigsten  beim  primären
Urwald  durchzuführen  ist.  Im  sekundären  Walde
wird  die  Bekämpfung  und  Fernhaltung  des  Unkrautes
  ein  ständiges  zahlreiches  Arbeiterpersonal
erfordern  und  daher  viele  Kosten  verursachen.
        <pb n="942" />
        W  864  20

Über  die  Kosten  eines  Fällungsbetriebes  im
großen  machte  der  die  Fällungsarbeiten  beaufsichtigende
  Vorwerksleiter  folgende  Angaben:
130  Jaunde-Leute  haben  in  18  Monaten  750  ha
Wald  niedergelegt.  Der  Monatslohn  beträgt  10.7“,
wozu  noch  etwa  20  Pf.  Verpflegungskosten  für
den  Tag  kommen.  Somit  belaufen  sich  die  Unkosten
  für  1  ha  auf  rund  50  .  und  für  1  fm,
wenn  im  Durchschnitt  für  primären  und  sekundären
Wald  nur  200  fm  exportfähiges  Schaftholz  in
Anrechnung  gebracht  werden,  auf  25  Pf.  Bei
Verwendung  anderer  Arbeiter  erhöht  sich  die
Summe  etwas;  im  großen  Durchschnitt  sollen
30  Jaunde-Holzhauer  in  der  Zeiteinheit  dasselbe
leisten  wie  45  Arbeiter  anderer  Volksstämme.
Dafür  erhalten  letztere  allerdings  auch  einen  etwas
geringeren  Lohn.  Die  Fällungskosten  würden
also  in  diesem  Falle  etwa  35  bis  40  Pf.  für
1  km  Nutzschaftholz  betragen,  wenn  der  ganze
Bestand  gehauen  wird.  Bei  einer  Beschränkung
des  Hiebes  auf  bestimmte  Holzarten  stellen  sich
die  Kosten  noch  etwas  niedriger.  Zum  Fällen
einer  Buscheiche  mit  rund  23  fm  Inhalt  brauchen
acht  Mann  einen  Tag.  Der  Tagelohn  eines
Arbeiters  einschließlich  Verpflegung  beträgt  rund
55  Pf.,  die  Fällung  des  Stammes  kostete  also
4,40  .“  ,  das  macht  für  1  km  5  Pf.  Für  einen
Wollbaum  belaufen  sich  die  Kosten  etwa  auf  das
Doppelte.  Diese  Zahlen  sind  in  zweijähriger
Praxis  im  Großbetriebe  gewonnen  und  somit  ein

sehr  brauchbarer  Anhalt  für  die  Kalkulation  der

Verbrauchskosten  sowie  für  Rentabilitätsberechnungen.
  Es  fehlen  nur  noch  Angaben  über  die
Kosten  der  weiteren  Zurichtung  des  Holzes  für
den  primären  Transport.  Diese  zu  beschaffen,
wird  Aufgabe  der  Forstaufseher  sein.

Noch  eine  weitere  Angabe  ist  von  Interesse.
In  Mukonje  sind  bereits  über  1000  ha  Wald
niedergelegt  und  dabei  nach  Angabe  des  Vorwerksleiters
  im  Durchschnitt  ein  bis  zwei  starke  Buscheichen
  auf  1  ha  angefallen,  also  rund  30  fm.
Nimmt  man  an,  es  wäre  dieses  Gebiet  für  eine
Holzschlagkonzession  vergeben,  und  der  Konzessionär
beabsichtige  lediglich  die  Verwertung  der  Buscheiche,
  so  würde  er,  wenn  sein  Konzessionsgebiet
die  vorgesehene  Größe  von  10  000  ha  hat  und
die  Vertragsdauer  zehn  Jahre  beträgt,  auf  der
Jahresschlagfläche  von  1000  ha  mit  30  000  fm
Buscheiche  rechnen  können.  Beläuft  sich  sein  Reingewinn
  am  Festmeter  auf  nur  1  J¼,  so  würde
das  immerhin  einen  Jahresgewinn  von  30000  /%
bedenten.

Ob  die  Buscheiche  wirklich  exportfähig  ist,  erscheint
  noch  zweifelhaft.  Hier  im  Schutzgebiet  ist
sie  aber  ausgezeichnet  verwendbar.  Ihr  Wert
für  die  Möbeltischlerei  ist  ja  bereits  bekannt.  In
Mukonje  ist  sie  vielfach  und  mit  sehr  gutem  Er- 



folg  als  Bauholz  verwandt.  Es  ist  unter  anderrauch
  eine  Kegelbahn  daraus  gebaut  worden,  dere-Baubohlen
  jetzt  bereits  über  ein  Jahr  in  de:
Erde  liegen,  ohne  sich  auch  nur  im  geringstegeworfen
  oder  gezogen  zu  haben.

Am  5.  Dezember  verließ  die  Erpeditior
Mukonje  und  marschierte  über  Etam  und  Ngu'
nach  Njasoso,  von  wo  aus  noch  ein  Abstecher
nach  Norden  bis  Esosung,  bis  an  die  Grenze  des
Waldlandes,  gemacht  wurde.  Auf  ein  weitercs
Vordringen  in  das  eigentliche  Grasland  muc
bei  der  Kürze  der  zur  Verfügung  stehenden  Zei
verzichtet  werden,  da  die  Hauptaufgaben  der  Erpedition
  ja  in  der  Erforschung  des  Waldes  bestand.
  Man  trat  deshalb  von  Nijasoso  wieder
den  Rückmarsch  nach  Süden  an  und  erreichte  bei
dem  Dorfe  Penja  den  Bahnkörper  der  Manenguba--bahn.
  Auf  diesem  wurde,  zunächst  bis  Kilometer
  73,  dem  zukünftigen  Bahnhof  Mundeck.
etwa  4  km  östlich  Mundame,  weitermarschiem.

Dieser  durchwanderte  Gebietsabschnitt  ist  erheblich
  reicher  an  primärem  Urwald  wie  der
vorher  besprochene,  und  die  Holzmasse  im  pu#nmären
  Walde  wird,  unter  Zugrundelegung  der
Probeflächen-Aufnahmen,  etwa  800  fm  für  1  ha
ergeben.  Aber  auch  hier  reicht  die  Besiedlung
schon  lange  Zeiten  zurück,  denn  jedes  noch  so
kleine  Dorf  ist  von  einem  großen  Kompler  sekundären
  Waldes  umgeben.  Anscheinend  ist  die  Besiedlung
  jetzt  geringer  als  vor  vielleicht  100  bie
200  Jahren;  es  wurden  Strecken  sekundären
Waldes  passiert,  die  auf  ehemalige  Farmwirtschaft
schließen  ließen,  ohne  daß  Dorfschaften  in  der
Nähe  gewesen  wären.

Bei  Mundeck  wurde,  unmittelbar  an  der
Bahnlinie,  eine  Probefläche  ausgenommen.  St#
ergab  805  fm  Derbholz,  davon  331  fm  nutzbare
bzw.  exportfähige  Schaftmasse.  Jedenfalls  üind
die  Holzmassen,  die  durch  die  Eisenbahn  verwertbar
  gemacht  werden,  sehr  erheblich.

Am  2.  Januar  begab  sich  die  Expedition  nach
Edea  und  nahm  dort  am  rechten  Sanaga-Ufer,
unmittelbar  an  der  Trasse  der  Südbahn,  eine
Probefläche  im  primären  Urwald  auf,  die  1010  fm
Derbholz  mit  367  fm  exportfähiger  Schaftmaße
ergab.  Dann  marschierte  sie  auf  dem  alten
Jaundewege  bis  Kukum,  bog  dort  nach  Südot
ab,  um  der  Bahn  wieder  näher  zu  kommen,  und
nahm  in  Nkong-nkeng  und  Song  mbo  je  eine
Probefläche  in  primärem  Urwald  auf.

Die  Probefläche  in  Nkong-nkeng  liegt  in  einem
Bestande,  der  als  geringwüchsig  zu  bezeichnen  in
und  mit  seiner  Masse  weit  unter  dem  Durchschnir
bleibt.  Hier  wurde  auch  einmal  festgestellt,  wieviel
  Festmeter  ein  solcher  minderwertiger  Bestond
liefert.  Das  Resultat  war:  647  fm  Derbholz,  davon
183  km  Schaftmasse.  Die  Minderwertigkeit  des  Be-
        <pb n="943" />
        W  865  20

standes  kommt  somit  am  deutlichsten  in  der  geringen
Schaftmasse  zum  Ausdruck.  Die  Probefläche  in
Song  mbo  ergab  861  fm  mit  allerdings  auch  nur
260  km  Schaftmasse.  Hier  lag  der  Grund  in  dem
Vorhandensein  mehrerer  Bokokolostämme,  die  zwar
riesige  Dimensionen  erreichen  und  mit  ihrer  mächtigen
  Krone  viel  Raum  beanspruchen,  aber  in  2  bis
4  m  Höhe  über  dem  Boden  sich  in  eine  ganze
Anzahl  schwacher  Einzelschäfte  auflösen  und  daher
an  Derbholzmasse  etwa  nur  den  vierten  Teil  eines
normalen  Stammes  mit  gleichen  Ausmaßen,  an
erportfähigem  Schaftholz  aber  fast  nichts  liefern.
Auch  hier  geschah  die  Auswahl  dieser  Fläche  mit
Absicht,  um  dem  Vorwurf  vorzubeugen,  es  seien
immer  nur  beste  Bestandpartien  zu  Probeaufnahmen
  herangezogen.

Der  Aufenthalt  in  Nkong-nkeng  bot  noch  Gelegenheit
  zur  Aufnahme  eines  reinen  Schirmbaumbestandes.
  Der  gemessene  Bestand  war  vielleicht
15  jährig,  rein  und  geschlossen.  Die  Bestandsmittelhöhe
  betrug  28  m,  die  durchschnittliche  Schaftlänge
  15  m.  Die  Stämme  wurden  in  der  üblichen
Weise  gekluppt  und  dann  der  Durchmesser  des
Mittelstammes  nach  dem  arithmetischen  Mittel  auf
25,36  cm  errechnet.  Es  wurden  nun  zwei  Probestämme,
  die  annähernd  diesen  Durchmesser  hatten,
gefällt  und  deren  Derbholzmasse  durch  sektionsweise
  Messung  genau  ermittelt.  Die  durchschnittliche
  Masse  eines  Probestammes,  multipliziert
mit  der  Stammzahl  pro  Hektar,  ergibt  dann
die  Masse  pro  Hektar,  in  diesem  Falle  rund
270  km.  Der  durchschnittliche  jährliche  Zuwachs
beträgt  18  bis  20  km  je  Hektar,  und  wenn
es  gelingt,  eine  Verwendung  für  das  Holz  ausfindig
  zu  machen,  so  können  in  kurzer  Zeit  bedeutende
  Mengen  produziert  werden.  Es  fehlen
in  dem  Schirmbaumbestande  fast  alle  die  sonst
für  den  sekundären  Urwald  charakteristischen  verdämmenden
  Unkräuter  und  Schlinggewächse,  die
die  Neuentstehung  eines  dem  primären  Urwalde
gleichenden  Bestandes  unmöglich  machen.  Infolgedessen
  standen  hier  im  Unterwuchs  eine  ganze
Reihe  Jungwüchse  von  Holzarten  des  primären
Waldes,  die  nun  gänzlich  unbehindert  emporwachsen
  konnten.  So  bildet  der  Schirmbaum,
wenn  er  bestandsweise  auftritt,  den  Uübergang  von
Farmwirtschaft  zum  Walde  mit  primärem  Charakter;
  fehlt  er,  so  entsteht  der  fast  ertraglose  Buschwald.


Da  der  Schirmbaum  in  den  Waldungen  südlich
des  Sanaga  oft,  im  Mungo-Gebiet  dagegen  fast
nie  bestandsweise  rein  auftritt,  so  könnte  man
vielleicht  hierin  einen  der  Gründe  sehen  für  den
Unterschied  der  Waldbilder  in  beiden  Gebieten,
für  das  Vorherrschen  des  primären  Waldes  im
Süden,  des  sekundären  im  Norden.  Der  Hauptgrund
  hierfür  liegt  jedoch  wohl  darin,  daß  die

 

Besiedlung  des  Bakoko=  und  Basa-Gebietes  offenbar
noch  nicht  so  alt  ist  wie  die  des  Balong-,  Befos-,
Bakundu-,  Bakossi=  usw.  Gebietes.  Dort  waren
ausgedehnte  Flächen  ziemlich  gleichartigen  sekundären
  Urwaldes,  der  in  weitem  Umkreise  um  die
Dorfschaften  allmählich  in  Buschwald,  verwilderte
Farmen  und  schließlich  in  Farmen  überging.  Hier
ist  der  eigentliche  sekundäre  „Wald“  seltener,  die
verwilderten  und  verbuschten  Farmen  nehmen
nicht  so  große  Flächen  ein  und  der  Übergang
zum  primären  Wald  ist  meistens  ein  ziemlich
plötzlicher.  Wäre  das  Überwiegen  der  primären
Form  unter  Voraussetzung  einer  seit  langen  Zeiten
betriebenen  Farmwirtschaft  allein  der  Vermittlung
des  Schirmbaumes  zuzuschreiben,  so  müßten  Bestände
  in  allen  Stadien  des  Übergangs  häufig
sein.  Was  hier  im  Edea-Bezirk  unter  dem  Begriff
  „sekundärer  Wald“  zu  fassen  ist,  besteht
größtenteils  aus  Buschwald  (verwilderten  Farmen),
in  welchem  vielleicht  nach  und  nach  auch  noch
einige  gute  Stämme,  die  dann  einen  sekundären
Wald  wie  im  Mungo-Gebiet  bilden,  wieder  emporwachsen,
  der  aber  zur  Zeit  nur  sehr  wenig  brauchbares
  Holz  aufweist.

Der  Njabi  kommt  in  diesem  Gebiet  überall
vor,  wenn  auch  wohl  nirgends  so  häufig  wie  an
manchen  Stellen  des  Mungo-Gebietes.  Innerhalb
  mancher  Dorfschaften  ist  er  seiner  Früchte
wegen  angebaut,  und  bei  Neurodungen  bleibt  er
aus  demselben  Grunde  stehen.  An  solchen  Üüberhältern
  konnten  einige  Messungen  vorgenommen
werden.  Der  stärkste  Stamm  hatte  in  2  m  Höhe
über  dem  Erdboden  einen  DTurchmesser  von
408  cm,  der  höchste  Stamm  war  58,5  m  hoch.
Letzterer  hatte  ein  Derbholzgehalt  von  161  km,
die  Schaftmasse  betrug  130  km.  Die  durchschnittliche
  Kronenausdehnung  beträgt  etwa  20  a.
Bei  künstlichem  Anbau  muß  man  also  von
vornherein  einen  weiten  Verband  wählen,  da
von  ausgewachsenen  Exemplaren  nur  etwa  fünf
auf  1  ha  Platz  haben.  Als  Mischung  sind  Holzarten
  zu  wählen,  die  nicht  so  hoch  wachsen  und
Überschattung  ertragen.  Wahrscheinlich  wird  sich
Ebenholz  dazu  eignen,  das  hier  noch  recht  häufig
vorkommt.  Ein  solcher  Mischbestand,  der  pro
Hektar  vielleicht  400  bis  500  km  Njabi-Schaftholz
(und  Kronholz)  bringen  kann,  würde  einen  außerordentlich
  hohen  Wert  repräsentieren.

Was  nun  die  Durchschnittsmasse  auf  1  ha  im
primären  Urwald  anbetrifft,  so  beträgt  sie  über
800  fm,  die  des  eventuell  exportfähigen  Schaftholzes
  über  300  fm.  Dabei  sind  für  die  Probeflächen,
  wie  schon  oben  gesagt,  keineswegs
immer  nur  die  besten  Bestandspartien  ausgewählt,
  sondern  es  sind  sogar  absichtlich  minderwertige
  Waldkomplexe  mit  herangezogen.  Kleine
Rechenfehler  werden  möglicherweise,  oder  wahr-
        <pb n="944" />
        W  866  e.

scheinlich,  in  den  vielen  kleinen  Einzelberechnungen
enthalten  sein,  denn  ein  so  sorgfältiges  Arbeiten
wie  im  Hause  ist  im  Zelt,  bei  körperlicher  Ermüdung
  und  beschränkter  Zeit,  nicht  möglich,  aber
die  Gesamtergebnisse  werden  dadurch  kaum  beeinflußt
  werden;  diese  Zahlen  können  vielmehr  ganz
gut  als  Durchschnittswerte  für  große  Gebiete
gelten.  Sind  genauere  Feststellungen  für  enger
umgrenzte  Wald=  oder  Wuchsgebiete  erforderlich,
so  müssen  natürlich  an  Ort  und  Stelle  neue
Probeflächen  aufgenommen  werden,  bei  denen
jedoch  die  Erfahrungen  dieser  ersten  Aufnahmen
bereits  Verwendung  finden  können,  wie  z.  B.  das
unbedenkliche  Fortlassen  der  Stammklasse  VI,  wodurch
  die  Arbeit  sehr  erheblich  vereinfacht  wird.

Für  eine  Bewirtschaftung  der  Wälder  ist  eine
schon  aus  den  vorliegenden  Aufnahmen  hervorgehende
  Tatsache  von  Interesse,  daß  nämlich  die
einzelnen  Holzarten  keineswegs  gleichmäßig  in
den  verschiedenen  Stammklassen  vorkommen.  Rein
theoretisch  müßte  man  annehmen,  daß,  wenn  in
einem  Gebiet  unberührten  Naturwaldes  eine

 

 

 

 

Holzart,  z.  B.  Bongofi,  überhaupt  sich  findet,  ie
auch  in  allen  Alters=  bzw.  Stärkestufen  vorkomm:
Das  ist  jedoch  nicht  der  Fall.  Die  Stammklassen.
Zusammenstellung  zeigt,  daß  auf  der  Probe
fläche  VII  Bongosi  nur  in  über  60  em  starker.
also  ziemlich  alten  Exemplaren  auftritt.  Obwet.
die  Bäume  regelmäßig  Samen  tragen,  ist  vo-Jungwuchs
  nichts  zu  sehen,  in  den  Klassen  II
bis  VI  ist  nicht  ein  einziger  Bongosi.  Umgekedet
ist  Pen  nur  in  Klasse  V,  Bope  nur  in  Klasse  VI
vertreten,  beides  Holzarten,  die  auf  anderen
Probeflächen  in  Klasse  I  erscheinen.  Ahnliche:
läßt  sich  auf  den  übrigen  Flächen  und  an  anderen
Holzarten  beobachten.  Es  scheint  also,  als  ob
die  Natur  gewissermaßen  eine  „Fruchtfolge“,  hier
vielleicht  besser  „Artenfolge“  genannt,  eintreten
ließe,  und  zwar  wieder  nicht  bei  allen  Arten.
denn  auf  Probefläche  in  Edea  ist  z.  B.  Wula  in
allen  sechs  Stammklassen  vertreten.  Ein  näheres
Eingehen  auf  diese  Frage  kann  vielleicht  wertvole
Fingerzeige  für  die  wirtschaftliche  Behandlung
des  Waldes  geben.

Kolonialwirtschaftiiche  Oitteilungen.

Deutsche  Logogesellschaft.

Der  soeben  erschienene  siebente  Geschäftsbericht
  für  die  Zeit  vom  1.  Mai  1908  bis
30.  April  1909  gibt  zunächst  einen  Uberblick  über
die  wirtschaftliche  Lage  der  Kolonie.

Die  Witterung  war  günstig.  Größere  Epidemien
  waren  nicht  zu  verzeichnen,  nur  die  im
Misahöher  Bezirk  festgestellte  Schlafkrankheit  dürfte
schwierig  zu  bekämpfen  sein.

Von  den  Verkehrsanlagen  entwickelten  sich
Landungsbrücke  und  Küstenbahn  recht  günstig,
auch  die  Palimebahn  wirft  bereits  eine  kleine
Verzinsung  des  Anlagekapitals  ab.  Der  Bau
der  Atakpamebahn  erschließt  große  fruchtbare
Gebiete,  wenn  auch  die  Verzinsung  und  Tilgung
der  zum  Bau  aufgenommenen  Anleihe  der  Kolonie
erhebliche  Lasten  aufbürdet.

Die  Handelsstatistik  zeigt  für  das  Kalenderjahr
  1908  eine  mäßige  Steigerung  der  Ausfuhr
von  4,5  Millionen  auf  4,9  Millionen  Mark  (ohne
Geld)  und  eine  recht  beträchtliche  Zunahme  der
Einfuhr  von  5,8  Millionen  auf  7  Millionen  Mark
(ohne  Geld).  Bei  der  Ausfuhr  ist  Kautschuk  infolge
  des  Preissturzes  auf  dem  Weltmarkte  auf
etwa  die  Hälfte  dem  Werte  nach  zurückgegangen.

Dafür  haben  die  anderen  Hauptausfuhrprodukte
aber  durchweg  zugenommen,  insbesondere  Palmkerne
  von  4300  auf  5100  t,  Palmöl  von  1000

 

auf  1360  t,  vor  allem  aber  Mais  von  19  600  t
auf  30  000  t  im  Werte  von  2  Millionen  Mark.
Mais  steht  nunmehr  an  der  Spitze  der  Ausfuhtprodukte.


Die  Baumwollkultur  hat  ihre  stetige  Zunahme
auch  in  der  Berichtszeit  fortgesetzt.  Das  Baumwolljahr
  1906/07  hatte  1205  Ballen  gebracht,
1907/08  lieferte  1691  Ballen  und  1908/09  wird
auf  über  2000  Ballen  geschätzt.  Das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  begann  mit  der  Errichtung
einer  Dampfginanlage  in  Kpedji  im  nordöstlichen
Teile  des  Atakpame-Bezirks.

Das  Ergebnis  des  Faktoreibetriebes  wurde
trotz  gesteigerter  Umsätze  durch  die  heftigen  Preisschwankungen
  auf  dem  Weltmarkte  und  die  Konkurrenz
  der  Togofirmen  untereinander  ungünftig
beeinflußt;  besonders  der  Rückgang  der  Baumwollpreise
  traf  die  Gesellschaft  recht  stark.

Die  Landkommission  bearbeitete  den  Rest  der
Landverträge  bis  auf  die  wegen  der  Schlafkrankheit
  vorläufig  aufgeschobene  Landschaft  Boem.
Die  Hauptversammlung  soll  über  die  Regelung
der  Landfrage  beschließen.

Die  Versuchspflanzung  Awetonu  entwickelte
sich  günstig,  ebenso  die  Agupflanzungsgesellschan
und  die  Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  in  Togo.
an  deren  Kapital  die  Deutsche  Togogesellichas
beteiligt  ist.  (Uber  diese  Unternehmungen  ist  an
anderer  Stelle  eingehender  berichtet.)
        <pb n="945" />
        867  20

Die  Bilanz  weist  nur  den  kleinen  Gewinn
von  2680  J/“  auf,  aus  dem  die  beiden  Reservefonds
  dotiert  werden  sollen,  während  eine  Dividende
  diesmal  nicht  zur  Verteilung  kommen  kann.

Für  das  laufende  Geschäftsjahr  erhofft  der
Bericht  infolge  günstiger  Witterungsverhältnisse
und  sichtlicher  Hebung  im  Handelsgeschäfte  günstigere
  Ergebnisse.

Kgu-Dflanzungsgesellschaft.

Der  dritte  Geschäftsbericht  für  die  Zeit
vom  1.  Juli  1908  bis  30.  Juni  1909  bringt
eine  interessante  Zusammenstellung  über  die  nunmehr
  neunjährigen  meteorologischen  Beobachtungen
  der  Pflanzung.  Danach  beträgt  der
Jahresdurchschnitt  133  Regentage  mit  1274,5  mm
Regen.  Das  trockenste  Jahr  war  1904/05  mit
nur  851,4  mm  an  113  Tagen,  das  regenreichste
1905/06  mit  1716,7  mm  an  170  Tagen.  Das
Berichtsjahr  brachte  1459,4  mm  an  166  Tagen,
war  also  besonders  in  der  Regenverteilung  recht
günstig.  Das  Normaljahr  nach  dem  neunjährigen
Durchschnitt  verläuft,  wie  folgt:

Juli  Aug.  Sept.  Okt.  Nov.  Dez.

Regentage  17  15  15  16  9  5
mmam  145,3  67,4  115,1  149,3  81,3  37,1

Jan.  Febr.  März  April  Mai  Juni

Regentage  3  4  8  10  14  17
mm  35,7  40,2  93,2  116,3  184,9  208,5

Die  verschiedenen  Kulturen  entwickelten  sich
mit  alleiniger  Ausnahme  der  Kickriabestände  recht
günstig.

Die  Kakaobestände  wurden  um  29  ha  auf
insgesamt  144  ha,  die  Kautschukkultur  um  26  ha
auf  153  ha  vergrößert;  davon  sind  nur  noch
18  ha  Kickria,  da  10  000  ausgegangene  Bäunchen
durch  Manihot  ersetzt  wurden;  133½  ha  Manihot
und  1½  ha  Ficus  elastica  und  Hevea.

Kautschukanzapfungen  fanden  vorläufig  nur
versuchsweise  statt;  dagegen  liefern  die  ältesten
Kakaobestände  bereits  regelmäßige  Ernten,  die  in
der  Berichtszeit  12  500  kg  gegen  2800  im  Vorjahre
  betrugen.

Von  den  Nebenkulturen  brachten  die  Kolabäume
  die  kleine  Ernte  von  500  Nüssen,  Baumwolle
  als  Zwischenkultur  zwischen  Manihot  zwei
Ballen.  Die  Sisalagaven  entwickeln  sich  weiter
gut;  mit  Olpalmen  wurden  4  ha  bepflanzt.

Unter  den  neu  errichteten  Baulichkeiten  ist  ein
Kakaotrockenhaus  zu  erwähnen,  das  in  Form  eines

 

Glashauses  die  Trocknung  ausschließlich  durch
Sonnenwärme  ermöglichen  soll.

Der  im  Prospekt  vorgesehene  Betriebsplan  ist
nunmehr  im  wesentlichen  durchgeführt.

 

Kus  dem  „Kropenpflanger“.

In  der  soeben  erschienenen  Septembernummer
des  „Tropenpflanzer“  beginnt  eine  Serie  von
Briefen  „Aus  Indiens  Kolonial-Technik“
an  einen  alten  Afrikaner  von  Dr.  Georg  Roeder,
Heidelberg.  Der  Verfasser  gibt  zunächst  im  ersten
Briefe  einen  interessanten  Überblick  über  die  Bedeutung
  Indiens  und  Ceylons  für  den  Welthandel
und  behandelt  dann  im  zweiten  Briefe  die  Olindustrie
  in  genannten  Ländern.  Besonderes
Interesse  verdient  in  diesem  Kapitel  die  ausführliche
  Schilderung  der  Kopra-Aufbereitung,  die
auch  für  unsere  Kolonien  vorbildlich  sein  sollte.
In  einem  weiteren  Artikel  beschreibt  L.  Hamilton,
Berlin,  die  Kanadische  Ahornzuckerindustrie.
Die  Ahornbäume,  von  denen  der  Zucker  durch
Abzapfen  des  Saftes  und  Einkochen  desselben
gewonnen  wird,  wachsen  hauptsächlich  im  östlichen
Teil  der  Vereinigten  Staaten  und  in  Kanada;
sie  bilden,  abgesehen  von  ihrem  wirtschaftlichen
Wert,  einen  Hauptreiz  der  nordöstlichen  amerikanischen
  Landschaft.  Weitere  kleinere  Artikel  behandeln
  die  Kakaokultur  an  der  Elfenbeinküste,
  den  Handel  Kameruns,  die  Kampferfrage
  u.  a.  Außerdem  enthält  die  Nummer
wieder  zahlreiche  kleinere  Mitteilungen  aus  dem
gesamten  Gebiete  der  tropischen  und  subtropischen
Agrikultur.

Dieser  Nummer  ist  als  Beiheft  der  Reisebericht
der  Professoren  Dr.  Jentsch  und  Dr.  Büsgen
über  ihre  forstwirtschaftliche  und  forstbotanische
Expedition  nach  Kamerun  und  Togo,  die  durch
das  Koloniak-Wirtschaftliche  Komitee  finanziell
unterstützt  wurde,  beigegeben.  Die  Aufgabe,  die

siich  die  Expedition  gestellt  hatte,  bestand  darin,

zu  erforschen,  was  an  Holzvorräten  besonders  das
große  Waldgebiet  Kameruns  enthält,  aus  welchen
Holzarten  sich  im  wesentlichen  diese  Vorräte  zusammensetzen
  und  was  und  wie  viel  davon  als
nutzbar  im  technischen  und  wirtschaftlichen  Sinne
bei  einer  künftigen  Erschließung  des  Waldlandes
angesehen  werden  kann.  Zur  praktischen  Lösung
dieser  schwierigen  Fragen  hat  die  Expedition  wichtige
  Fingerzeige  gegeben.  Der  in  dieser  Nummer
des  Kolonialblattes  erschienene  Bericht  des  Forstassessors
  Schorkopf  behandelt  dieselbe  Expedition.
Er  hat  als  forstwirtschaftlicher  Dezernent  des
Schutzgebiets  Kamerun  die  Reise  geleitet.
        <pb n="946" />
        W  868  20

Kus  fremden  Kolonien  und  Droduttionsgebieten.

SEine  Faserindustrie-RAusstellung  auf  Javo  1910.

Das  Niederländisch-Indische  Landbau-Syndikat
hält  im  Oktober  des  Jahres  1910  in  Sourabaya
  auf  Java  einen  Kongreß  ab,  mit  dem
eine  Ausstellung  der  faserproduzierenden  Pflanzen,
der  daraus  gewonnenen  Fasern  und  der  zur
Fasergewinnung  im  Gebrauch  befindlichen  Maschinen
  verbunden  sein  wird.  Die  Verhandlungen
des  Kongresses  werden  sich  auf  die  Kultur  der
faserstoffliefernden  Pflanzen  und  der  Gewinnung
der  Fasern  im  Hand=  und  Maschinenbetrieb  erstrecken.
  Es  soll  eine  Verteilung  von  Medaillen,
Diplomen  usw.  erfolgen.  Der  Kongreß  erfreut
sich  der  Unterstützung  der  Niederländisch-Indischen
Regierung  und  der  pekuniären  Beihilfe  von
Handelsgesellschaften  und  Privatpersonen.

Besondere  Berücksichtigung  bei  den  Beratungen
wird  der  Anbau  und  die  Gewinnung  des  Sisalhanfes,
  des  Manilahanfes  und  der  Jute  finden.
Ein  eingehendes  Programm  ist  in  Aussicht  gestellt.

—..

*"Handel  und  Schiffahrt  der  Straits  Settlements
und  der  Vereinigten  WMalaienstaaten  1908.

Die  Einnahmen  der  Kolonie  sind  um  11,  die
der  Vereinigten  Malaienstaaten  um  14  v.  H.
gegenüber  1907  zurückgegangen.  Die  Einnahmen
der  Kolonie  beliefen  sich  auf  8  969  015  8  bei
9  837  624  3  Ausgaben;  die  der  Vereinigten
Malaienstaaten  auf  24  623  325  3  bei  25874573  3
Ausgaben.  Der  Rückgang  bei  den  Straits  Settlements
  wird  auf  geringere  Einnahmen  aus  Opiumlizenzen
  und  Distriktseinnahmen,  bei  den  Vereinigten
  Malaienstaaten  auf  den  Minderertrag
der  Zölle,  hauptsächlich  auf  Zinn,  zurückgeführt.

Der  Handel  der  Straits  Settlements  ist  in
der  Einfuhr  (296  612  747  38)  um  32  672  000  8
—  rund  10  v.  H.  und  in  Ausfuhr  (262  459  100  3)
um  23  776  000  53  =  8,  3  v.  H.  zurückgegangen.
Abnahmen  weisen  in  der  Einfuhr  auf:  Zinn  und
Zinnerze  etwa  13  Millionen  8,  Manufakturwaren
etwa  14,2  Millionen  8,  davon  besonders  Textilien
und  Baumwollwaren,  ferner  Produkte  und  andere
Rohmaterialien  sowie  Nahrungsmittel.  Bei  der
Ausfuhr  weisen  Abnahmen  auf:  Zinn  über
11  Millionen  §,  Produkte  und  andere  Rohmaterialien
  etwa  4,3  Millionen  8,  bearbeitete  Textilien
3,9  Millionen  3,  ferner  andere  Mannfakturwaren,
lebende  Tiere  und  Nahrungsmittel.  Der  Exporthandel
  hat  unter  zu  hohen  Frachten  zu  leiden
gehabt.  Die  umliegenden  Gebiete  verschiffen  mehr
und  mehr  direkt.

 

Im  Umladeverkehr  kamen  289  500  Tonnen
Güter  (16  500  t  weniger  gegen  das  Vorjahr)
und  114  700  Fässer  und  Kisten  usw.  Spirituosen
(24  500  t  weniger  gegen  das  Vorjahr)  an.

Bei  den  Vereinigten  Malaienstaaten  fiel  die
Einfuhr  um  8,3  v.  H.  und  die  Ausfuhr  um
18,6  v.  H.  Der  Handel  belief  sich  in  Ein=  und
Ausfuhr  auf  113  Millionen  3.  Der  direkie
Handel  mit  England  ist  im  Steigen;  die  Zunahmen
  der  Einfuhr  betrugen  während  der  letzten
drei  Jahre  3,5,  6,9  und  10  v.  H.  Die  Ausfuhr
von  Kautschuk  stieg  der  Menge  nach  um  59  v.  K.
und  dem  Werte  nach  um  16  v.  H.  Die  Kokosnuß-,
Kautschuk=  und  Paddykulturen  haben  sich  weiter
ausgedehnt.  Die  Schiffahrt  der  Kolonie  hat  um
2169  Schiffe  und  1294  966  Registertonnen  zugenommen.


(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

in  Singapore.)

Stand  der  ägvptischen  Baumwollernte  im
Juli  1909.-)

Die  Witterungsverhältnisse  des  Juli  waren  in
Unterägypten  für  die  Baumwollpflanzen  günstig
und  haben  bewirkt,  daß  der  früher  gemeldete
Vorsprung  gegen  das  Vorjahr  fortdauert  und
sogar  noch  größer  zu  werden  verspricht.  Die
Pflanzen  sind  im  allgemeinen  gesund  und  kräfrig.
Die  Würmer  haben,  obgleich  sie  um  vieles  zahlreicher
  waren  als  Ende  Juli  des  vergangenen
Jahres,  nur  sehr  geringen  Schaden  angerichtet.
Nach  den  letzten  Nachrichten  sind  sie  in  den  meisten
Distrikten  infolge  der  großen  Hitze  verschwunden.
Wasser  ist  reichlich  vorhanden.

Die  Nachrichten  aus  Oberägypten  lauten  sehr
zufriedenstellend;  die  Pflücke  kann  in  diesem  Teile
des  Landes  jederzeit  beginnen.

(Bericht  der  Alexandria  General  Produce  Asscciantion
vom  5.  August  1909.)

Jur  Krultur  des  Baumwollbaums  in  (Deziko.

Die  Kultur  des  Baumwollbaums  (Caravoniea)
ist  bisher  aus  dem  Versuchsstadium  noch  nicht
herausgekommen,  und  Caravonica-Baumwolle
spielt  im  Handel  noch  keine  Rolle.  Die  Erfolge
der  Versuche  zur  Gewinnung  dieser  Spinnfaser
lassen  aber  die  Kultur  des  Baumwollbaums  in
verschiedenen  Gebieten  Mexikos  als  sicher  lohnend
erscheinen.  Caravonica-Baumwolle  wurde  hervor- 



 

)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.--  1909,  S.  799f.
        <pb n="947" />
        W  869.  2

gebracht  durch  Kreuzung  einer  feinen  langstapeligen
  Baumwollpflanze  Merxikos  mit  einer  gröberen,
langstapeligen  peruvianischen  Pflanze.  Die  Kreuzung
  wurde  vor  ungefähr  zehn  Jahren  durch
einen  italienischen  Gelehrten  (Dr.  David  Thomatis)
in  Queensland  zustande  gebracht,  und  seitdem
wurde  der  Samen  aus  den  gewonnenen  Pflanzen
in  vielen  Teilen  der  Welt  zu  Anbauversuchen
benutzt.  Solche  Versuche  sind  noch  gegenwärtig
im  Gange  in  Mexiko,  Indien,  Agypten,  Französisch-Neukaledonien
  und  im  Kongogebiete.  Im  oberen
Mexiko  und  in  den  Vereinigten  Staaten  schlugen
die  Versuche  fehl,  aber  im  unteren  Mexiko  gedeiht
die  Pflanze  gut.  Es  hat  sich  herausgestellt,  daß
sie  nur  in  heißem  Klima  mit  nicht  zu  viel  Niederschlägen
  gut  fortkommt.  Der  Samen  wurde  nach
Mexiko  im  Juni  1906  durch  Dr.  Pehr  Olssen-Seffer
  eingeführt,  der  ihn  auf  der  botanischen
Station  bei  La  Zacualpa  an  der  pazifischen  Küste
aussäte  und,  nachdem  sich  das  dortige  Klima  als
günstig  erwiesen  hatte,  eine  Fläche  von  75  ha
zu  den  Anbauversuchen  verwendete.  Später  hofft
er  die  Pflanzungen  bedeutend  zu  vergrößern,  da
er  ein  Gebiet  von  100  000  ha  zwischen  Manzanillo
im  Norden  und  der  Grenze  gegen  Guatemala  im
Süden  für  den  Anbau  der  Caravonica  geeignet
hält.  Das  betreffende  Land  kostet  jetzt  5  bis
10  Golddollar  für  den  Acker  (40,5  a).  Eine
Entkörnungsanstalt  besteht  in  jenem  Gebiete  bisher
nicht,  aber  der  Unternehmer  beabsichtigt,  in  der
nächsten  Saison  eine  solche  zu  errichten.  Die
Caravonica  ergibt  einen  dunklen  Samen  wie  die
ägyptische  Baumwolle,  und  durch  die  Entkörnungsmaschinen
  läßt  er  sich  leicht  von  den  Fasern
trennen.  Es  gibt  zwei  Sorten  Caravonica-Baumwolle;
  die  eine  ist  bekannt  als  „wool  Caravonica“
und  eignet  sich  zur  Verarbeitung  mit  Wolle  zusammen;
  die  andere,  wertvollere,  ist  bekannt  als
„Silkk  Caravonica“,  hat  eine  lange,  seidige  Faser
von  großer  Festigkeit  und  kann  einigen  Seidensorten
  ohne  die  Möglichkeit  einer  leichten  Entdeckung
  beigemischt  werden.

Die  Vorteile  der  Caravonica-Kultur  sind  die
große  Ergiebigkeit  der  Pflanze  an  Kapseln  und
Fasern  und  die  Tatsache,  daß  die  Pflanze  perennierend
  ist.  Der  Caravonica-Baum  oder  besser
-Busch  wächst  bis  zu  einer  Höhe  von  20  und
mehr  Fuß,  wird  aber  gewöhnlich  in  jedem  Jahre
verschnitten.  Er  beginnt  7  bis  8  Monate  nach
der  Aussaat  zu  tragen  und  gibt  ohne  Neupflanzung
  5  bis  8  Jahre  hindurch  reichlichen
Ertrag.  Bei  Anlage  einer  Pflanzung  muß  das
Land  sehr  sorgfältig  vorbereitet  werden,  aber
danach  bedarf  es  außer  dem  Ausjäten  des  Unkrauts
unter  den  Bäumen  nur  geringer  Pflege.  Die
Bäume  werden  in  Reihen  mit  7  Fuß  Entfernung
nach  jeder  Seite  hin  gepflanzt,  so  daß  auf  einen

 

Acker  (40,5  a)  ungefähr  900  Bäume  kommen.
Jeder  ausgewachsene  Baum  trägt  300  bis
500  Kapseln  und  ergibt  4  bis  7  Pfund  unentkörnte
  oder  1½  bis  2½⅛  Pfund  entkörnte  Baumwolle.
  Unter  günstigen  Umständen  erzielte  man
in  Mexiko  schon  vom  Acker  2356  unentkörnte
Kapseln  und  gewann  daraus  1200  Pfund  reine
Baumwolle.  Der  Ertrag  von  48  bis  62  v.  H.
reiner  Faser  aus  der  unentkörnten  Baumwolle  ist
bemerkenswert.  Die  Baumwolle  wird  von  Januar
bis  Mai  geerntet.  Das  Pflücken  wird  in  den
ersten  Jahren  durch  Herunterbiegen  der  Zweige
ermöglicht,  muß  aber  bei  ausgewachsenen  Bäumen
mit  Hilfe  von  Stehleitern  bewirkt  werden.  Die
Größe  der  Kapseln  (bei  ausgewachsenen  Bäumen
wiegen  schon  50  ein  Pfund)  erleichtert  die  Erntearbeit
  bedeutend.  Die  Caravonica-Baumwolle  ist
sehr  gesund  und  widerstandsfähig  gegen  Krankheiten.
  Proben  der  „silk  Caravonica“  sind  in
Liverpool  mit  besseren  Preisen  als  Sea  Island-Baumwolle
  bezahlt  worden.  Dr.  Olssen-Seffer
berechnet  den  Reinertrag  aus  einem  Acker  seiner
Pflanzungen  bei  den  gegenwärtigen  Baumwollpreisen
  für  das  erste  Jahr  auf  159,80  Dollar
bei  67,30  Dollar  Unkosten,  für  das  zweite  Jahr
auf  191,60  Dollar  bei  35,50  Dollar  Unkosten.

(Nach  Monthly#  Consular  and  Trade  Reports.)

—..  —

Teakholzausfuhr  aus  Birma.

Von  der  Teakholzausfuhr  aus  Rangoon  (Birma)
gingen  im  Halbjahr  Januar  bis  Juni  1909  nach
Europa  12  653  Tonnen  und  nach  Indien
42794  Tonnen  gegen  10  933  und  38089  Tonnen
im  Vorjahre.

Infolge  der  schlechten  Lage  des  Frachtenmarktes
  und  der  damit  verbundenen  geringen
Unternehmungslust  der  Reeder  Ende  des  letzten
Jahres  waren  die  Preise  und  die  Nachfrage  für
Nutzholz  sehr  gering.  Die  Preise  erreichten  in
den  ersten  Monaten  des  Jahres  den  niedrigsten
Stand,  der  seit  langen  Jahren  notiert  ist.  Im
Einklange  mit  der  sich  allmählich  wieder  bessernden
Geschäftslage  zeigen  die  Preise  für  Teakholz  in
den  letzten  Monaten  ein  langsames,  aber  stetiges
Steigen  und  man  sieht  mit  mehr  Vertrauen  der
nächsten  Zeit  entgegen.

Die  Ankünfte  der  rohen  Stämme  vom  Innern
ist  bisher  zufriedenstellend  gewesen.  Eine  maßgebende
  Ansicht  kann  man  jedoch  noch  nicht  äußern,
da  die  Regenzeit  erst  seit  kurzem  eingesetzt  hat.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta

vom  12.  Juli  1909.)
        <pb n="948" />
        W  870  2e

Der  Einkuhrhandel  des  Sudan  im  Jahre  1908.)

Die  Wareneinfuhr  des  Sudan  erreichte  im
Jahre  1908  einen  Wert  von  1  6081  370  LEE.
gegen  916  243  LE.  im  vorhergehenden  Jahre.
Die  Vermehrung  betrug  mithin  165  127  LE.
oder  18  v.  H.  Der  Wert  der  eingeführten  Regierungsgüter
  bezifferte  sich  im  Jahre  1908  auf
709  74  4E.

Als  die  hauptsächlichsten  Artikel  der  Wareneinfuhr
  im  Jahre  1908  (und  1907)  sind  zu
nennen  —  Wert  in  LE.  —:

Pferde,  Esel,  Maulesel  und  Kamele  14  348
(16  688),  Reis  9067  (12  020),  Mehl  36  876
(38  525),  Zucker  133  336  (99  180),  Kaffee  37  672
(26  951),  Tee  27  633  (7705),  Tabak  47  575
(56  586),  Zigaretten  14  060  (6013),  Bier  8028
(9493),  Spirituosen  23  156  (16  565),  Petroleum
12  048  (6804),  Bauholz  27  629  (33  510),  Seife
14  932  (10  229),  Parfümerien  20  424  (17  131),
Baumwollenwaren  303  979  (160  134),  leere  Säcke
20  777  (14  214),  fertige  Kleidungsstücke  10  059
(11459),  Eisen=  und  Stahlwaren  16094  (44559),
Maschinen  9684  (21717).

(Tentral  Economie  Board,  The  Seeretary's  Annual
Report  for  1908.)

Handelsverkhehr  der  Dhilippinen  mit  Deutschland  in
den  letzten  Jahren.

Nach  der  Statistik  über  den  Außenhandel  der
Philippinen  wurden  aus  Deutschland  nach  diesen
Inseln  im  Kalenderjahr  1908  für  1  811  404  3,
1907  für  1  919  209  §  und  1906  für  1  403  926  3
Waren  eingeführt,  während  die  Philippinen  nach
Deutschland  1908  für  493  449  Ss,  1907  für
498  383  §  und  1906  für  774  737  8  Waren  zur
Ausfuhr  brachten.

Die  Entwicklung  des  Handelsverkehrs  war
also  im  allgemeinen  für  Deutschland  günstig,
aber  der  Absatz  deutscher  Waren  auf  den
Philippinen  erreichte  noch  nicht  wieder  die
Höhe  der  Jahre  1901  und  1902,  wo  er  sich
auf  reichlich  2,2  Millionen  §8  bewertete.  Gegenüber
  1906  machten  sich  bedeutende  Abnahmen
in  der  Einfuhr  deutscher  Waren  bemerkbar  bei
Baumwollenzeugen,  Binsenwaren,  wissenschaftlichen
Instrumenten  und  Apparaten,  einem  wesentlichen
Teile  der  Maschinen,  bei  Juwelier-,  Gold=  und
Silberwaren,  Bier,  wollenen  Kleidungsstücken,
während  die  anderen  Waren  zumeist  in  größeren
Werten  eingingen,  vor  allem  Bücher  und  andere

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  805.

 

Drucksachen,  Messingwaren,  Zelluloidwaren,  baumwollene
  Strumpfwaren,  baumwollene  Kleidungsstücke,
  eine  Reihe  anderer  Baumwollenwaren,
Glaswaren,  Werkzeuge,  Messerwaren,  Nähma—
schinen,  Nägel,  ein  großer  Teil  der  übrigen
Eisenwaren,  Druckpapiere  und  viele  Papierwaren,
Seidenwaren,  Schnittholz.  Ein  Vergleich  der
Einfuhrwerte  in  1000  8  für  die  wichtigeren  Waren
im  Jahre  1908  (mit  1907)  ergibt  folgendes
Bild:  Bücher,  Karten,  Zeichnungen  und  andere
Drucksachen  29  (22),  Messing  und  Messingwaren
45  (33),  Fahrzeuge  und  Teile  davon  15  (19r,
Zelluloid  und  Waren  daraus  18  (17),  Zemem:
20  (30),  Farbstoffe  11  (18),  andere  Chemikalien,
Drogen  und  Arzneien  65  (73),  baumwollene
Zeuge  68  (145),  baumwollene  Strumpfwaren
244  (245),  Tüll  und  Spitzen  11  (7),  baumwollene
  Kleidungsstücke  41  (44),  Garn  aus  Baumwolle
  28  (15),  andere  Baumwollenwaren  73  (85),
irdene,  Stein=  und  Porzellanwaren  30  (35,
Esparto,  Binsen  und  Waren  daraus  4  (16,
vegetabilische  Spinnfasern  und  Waren  daraus.
nicht  besonders  genannt  18  (22),  Spiele  und
Spielzeug  21  (18),  Glas  und  Glaswaren  79  (61),
Hüte  und  Mützen  16  (20),  Werkzeuge  aus  Eisen
und  Stahl  37  (27),  Messerwaren  32  (31),  Nähmaschinen
  und  Teile  davon  65  (86),  Damrnimaschinen
  1  (7),  andere  Maschinen  und  Maschinenteile
  17  (22),  Nägel  und  Spieker  21  (23),  andere
Eisen=  und  Stahlwaren  176  (154),  Lampen,
Leuchter  usw.  22  (41),  Leder  und  Lederwaren
15  (32),  Malz  51  (26),  Musikinstrumente  21  (20),
Malerfarben  usw.  23  (19),  Druckpapier  23  (23,
anderes  Papier  und  Papierwaren  42  (41),  Seide
und  Seidenwaren  68  (57),  Malzgetränke  (Bier)
17  (27),  Zinn  und  Zinnwaren  19  (22),  Schnmholz
  (Bretter,  Dielen,  Planken)  36  (28),  Möbel
und  andere  Holzwaren  21  (18),  Wollenzeuge
23  (29),  Kleider  und  andere  Waren  aus  Wole
18  (31).

In  der  Ausfuhr  der  Philippinen  noach#h
Deutschland  machte  sich  1908  gegenüber  197
ein  starker  Rückgang  bemerkbar,  der  in  der  Haurksache
  auf  der  verminderten  Versendung  von  Korm
beruhte,  während  die  Ausfuhr  von  Manilaham
wesentlich  zunahm.  Ein  Vergleich  der  Ausfubrwerte
  nach  Deutschland  in  1000  5  für  190  (und
1907)  ist  in  folgenden  Zahlen  gegeben:  Kodra
229  (268),  Gummi  und  Harze  3  (13),  Hüte  6
(3),  Hanf  143  (112),  Tabak  und  Waren  darau-13
  (37),  andere  Waren  69  (65).

(Nach  Commerce  of  the  PThilippine  lelaleis.
        <pb n="949" />
        G  871  20

Der  Kußenhandel  Westaustraliens  1908.

Der  Außenhandel  Westaustraliens  im  Jahre
1908  (1907)  erreichte  einen  Wert  von  15  696  217
(16  427  858)  L.  Davon  entfielen  auf  die  Einfuhr
  6  178  197  (6  522  998)  L,  während  die
Ausfuhr  sich  auf  9  518  020  (9  904  860)  #.
belief.

Diese  Werte  verteilten  sich  auf  die  einzelnen
Herkunfts-  und  Bestimmungsländer  wie  folgt:

 

 

Einfuhr.

Land  106  1207
Großbritannien  .  2  022  804  2267  411
Die  australischen

Bundesstaaten.  2  966  176  2  935  450
Neuseeland  21  014  19  263
Andere  britische  Besitzungen

  289  953  625  928
Britische  Länder

zusammen  5299  947  5  488  052
Überhaupt,  einschl.

fremder  Länder  6  178  197  6522  998

Ausfuhr.

Land  150  *'
Großbritannien.  3243  647  4  454  764
Die  australischen

Bundesstaaten.  914  891  1249581
Neuseeland  132  046  50  913
Andere  britische  Besitzungen

  2  059  609  3  868  192
Britische  Länder

zusammen  6  350  193  9  623  450
Überhaupt,  einschl.

fremder  Länder  9518  020  9  904  860

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrwaren  wiesen
im  Jahre  1908  (1907)  folgende  Werte  in  #  auf:
Münzen  und  Edelmetall  in  Barren  4617  (1034),
Fleisch  und  Fisch,  frisch  und  konserviert  175  439
(184  933),  Spirituosen,  Bier  und  Wein  255  613
(243  278),  Tabak,  Zigarren  und  Zigaretten
146  531  (135.228),  Lebende  Tiere  (Rindvieh,
Schafe,  Pferde  und  Schweine)  135  113  (159  702),
Speck,  Schinken,  Zungen,  Butter,  Käse,  Eier  und
kondensierte  Milch  620  918  (655  350),  Zucker
179  186  (175  020),  Kleidungsstücke,  Tuche,
Schnittwaren,  Hüte  und  Mützen,  Decken,  Stiefel
und  Schuhe,  Nähseide  und  Nähgarn  1  067  454
(1  077  265),  Bauholz,  Zement  und  Möbel
174  985  (206  616),  Munition  und  Sprengstoffe
157  576  (138  993),  Ole  102  916  (107  618),
Maschinen,  Maschinenteile,  Pumpen,  Wasserhebe- 



apparate  und  Werkzeuge  418  397  (433  950),
Eisen,  Stahl,  Eisenwaren,  Metall  und  Metallwaren,
  Messerwaren,  Nägel,  Schrauben  650  053
(861  305),  Weizen,  Mehl,  Hafer,  Hafermehl,
Malz,  Kleie,  Kartoffeln  und  Zwiebeln  254  817
(262  495),  Fruchtmus,  Gelee  und  Früchte
151  632  (163  911),  Tee  83  476  (85  526),  Kohlen
und  Koks  70  594  (81  092),  Papier,  Bücher  und
Schreibwaren  169  280  (157  283),  Cyanid
160  237  (149  329),  Juwelen,  Uhren  und  Galanteriewaren
  92  192  (89  765),  Drogen,  Chemikalien
  und  Arzneien  118  360  (117  166).

Für  die  wichtigsten  Ausfuhrartikel  des
Jahres  1908  (1907)  kamen  folgende  Werte  in
in  Betracht:  Bares  Geld  (Gold)  4  937  734
(4  874  233),  Rohes  Gold  2  054  020  (2  275  862),
Wolle  637  008  (812  088),  Holz  813  591
(511  923),  Häute  und  Felle  137  931  (186  678),
Perlen  und  Muschelschalen  290  741  (269  815),
Sandelholz  76  668  (65  999),  Malletrinde  79  934
(98  773),  Kupfererz,  -Barren  und  -Matte  57  091
(203376),  Zinnerz  und  Rohzinn  83595  (166  139),
Silber  in  Stangen  und  Barren  18  877  (25  382),
Weizen  45  005  (96  675),  Feines  Mehl  5066
(34  565),  Hammel  und  Lämmer  1366  (5586).

(Western  Australin.  Monthly  Statistical  Abstract.)

Eintuhr  von  Bienenwachs  und  hünstlichen  Waben
in  die  Ropholonie.

Eine  die  Bekanntmachung  Nr.  87  vom  Jahre
1909°“)  abändernde,  am  28.  Juni  d.  Is.  in  Kraft
getretene  neuere  Bekanntmachung  Nr.  297  vom
Jahre  1909  bestimmt,  daß  die  Einfuhr  von
Bienenwachs  und  künstlichen  Waben  nur  gestattet
ist,  wenn  zuvor  eine  schriftliche  Erlaubnis  vom
Minister  für  Landwirtschaft  eingeholt  wird  und
bei  jeder  Sendung  eidesstattliche  Erklärungen  in
der  verlangten  Form  vorgelegt  werden.

Die  Erklärungen,  die  für  die  Einfuhr  von
Bienenwachs  und  künstlichen,  aus  Bienenwachs
gegossenen  Waben  verlangt  werden,  müssen  angeben,
  daß  das  Wachs  minpestens  2⅛½  Stunden
lang  bei  einer  Temperatur  von  mindestens  212
Grad  Fahrenheit  eingeschmolzen  ist  und  daß  auf
dem  Besitztum  oder  in  der  Umgebung  von  zwei
Meilen  keine  Bienenkrankheit  irgendwelcher  Art
geherrscht  hat.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  457.
        <pb n="950" />
        W  872  20

Einfuhr  von  Bienen,  HSonig  und  Wachs
nach  Transvaal.

Durch  ein  in  der  Transvaal  Government
Gazette  vom  2.  Juli  d.  Is.  veröffentlichtes  Gesetz
Nr.  6  vom  Jahre  1909  sind  Vorschriften  mit
bezug  auf  die  Einfuhr  von  Bienen,  Honig  und
Wachs  erlassen,  wonach  die  Einfuhr  von  Bienen
von  jedem  auswärtigen  Platze  nur  mit  besonderer
Erlaubnis  des  Landwirtschaftsdepartements  gestattet
  und  die  Einfuhr  von  Honig  oder  Bienenwachs
  von  irgend  einem  Platze  außerhalb  Südafrikas
  sowie  die  Einfuhr  von  gebrauchten
Bienenkörben  oder  von  gebrauchten  Zubehörteilen
oder  Geräten  zu  Bienenkörben  oder  von  Gegenständen,
  die  zur  Beschaffung  oder  Beförderung
von  Bienen  oder  Bienenwachs  von  irgend  einem
Platze  außerhalb  Südafrikas  gebraucht  sind,  verboten
  ist.

Der  Gouverneur  ist  indessen  ermächtigt,  durch
Bekanntmachung  in  der  Gazette  zu  erklären,  daß
die  Einfuhr  von  Bienen,  die  in  anderen  Kolonien
oder  Gebieten  Südafrikas,  in  denen  gleichlautende
gesetzliche  Vorschriften  bestehen,")  erzeugt  sind,
zugelassen  werden  kann.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

vassaland  (brit.  entralatrikao).

Festsetzung  der  Werte  für  einige  Artikel
zum  Zwecke  der  Aus=  oder  Durchfuhr.
Laut  Bekanntmachung  vom  1.  Mai  d.  Js.
(Nr.  72/1909)  sind  für  nachstehende  Artikel  die
Werte  für  die  Zwecke  der  unmittelbaren  Ausoder
  Durchfuhr,  wie  folgt,  festgesetzt  worden.
Pfd.  Sterl.  Schill.  Pre.

Kaffee  Pfund  —  —  5
Tee  .  -  ——6
Bienenwachs  -  —  1  —
Schoten  des  span.  viehers  -  —  —  4
Baumwolll  5  Prce.  bis  1  Schill.
Pfd.  Sterl.  Schill.  Pce.

Ingwer  -  —  —  3½
Erdnüsse  -  —  —  1½
Strophanthus  -  —  26
Flußpferdzähne.  -  —  2  —
Elfenbein  -  —  10  —
Olsamen:

Sesam  -  —  —  4

Rizinusöl.  OD  —  —  1
Kautschuk  -  —  —
Kautschuk,  gezogener  2

tivatch)  -  —  4  —

*)  Vgl.  z.  B.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  76

 

Tabakt:  afd.  Sterl.  Schill  uer
unbearbeitet  f1.  Pfund  —  6  —
bearbeitet.  —  1  —

Glimmierrrn:  —  —  6

Mais  f1.  Tonne  2  —  —

Maismehl  -  5  —  —

Reis  -  5  —  —

Kartoffeln  -  9  —  —

Zinn  in  Barren  .  150  —  —

Kupfer  in  Barren  -  80  —  —

Kupfererz:
bearbeitet.  .  -  40  —  —
nicht  bearbeitet  -  15  —  —

Graphit  .  -  20  —  —

Sisalhanf  -  30  —  —

Hanf  aus  Mauritius  -  25  —  —

Sansevieriafaser  -  20  —  —

Baumwollensamen.  -  5  —  —

Rindvieh.  Stück  3  —  —

Schafe  -  —  4—

Ziegen  -  —  3  —

The  Board  of  Trade  Journal.

Jolltariflerung  von  Tinkturen  und  medizinischen
Jubereitungen  in  der  Oranjellußbolonie.

Laut  Bekanntmachung  der  Zollverwaltung  in
der  Orange  River  Government  Gazette  vom
9.  Juli  d.  Is.  sind  Tinkturen  und  medizinische
Zubereitungen,  die  mehr  als  3  v.  H.  Weingeitt
von  Normalstärke  enthalten  und  innerhalb  des
Südafrikanischen  Zollvereins  aus  darin  hergestellten
Spirituosen  angefertigt  sind,  als  gemischte  Spirituosen
  (mixec  spirits)  gemäß  den  Bestimmungen
der  Excise  and  Import  Duty  Ordinance  Nr.  29
vom  Jahre  1906  zu  behandeln  und  bei  der  Einfuhr
  in  die  Kolonie  einem  Zolle  von  9  Schil.
für  das  Imperialgallon  unterworfen.

Für  die  Einfuhr  solcher  Tinkturen  in  Mengen
von  2  Gallonen  und  darüber  ist  die  vorberige
Einholung  einer  Erlaubnis  gemäß  den  Bestimmungen
  der  Liquor  Licensing  Ordinance  vom
Jahre  1903  erforderlich.  Wer  geringere  Mengen
als  2  Imperialgallonen  einführt,  muß  von  der
Einfuhr  dem  nächstgelegenen  Polizeirichter  (msgistrate)
  oder  Hilfspolizeirichter  Mitteilung  machen
und  unverzüglich  den  Zoll  zahlen.

(The  Boand  of  Trade  Journal.)

Einführung  neuer  Einkuhranmeldungsscheine  7
in  Südnigeria.

Laut  einer  in  der  „Southern  Nigeria  Gazene’
vom  30.  Juni  d.  Is.  veröffentlichten  zollamtlicher
        <pb n="951" />
        G.  873  20

Bekanntmachung  vom  18.  Juni  1909  treten  mit
Genehmigung  des  Gouverneurs  vom  1.  Januar
1910  ab  an  Stelle  des  in  der  Zollverordnung
der  Kolonie  im  Muster  F  gegebenen  Musters
neue  Anmeldungsscheine  für  die  Wareneinfuhr.
Die  Einführer  von  Waren  haben  in  den  neuen
Vordrucken  an  Stelle  des  Hafens  oder  Platzes,
von  wo  aus  die  Waren  nach  Nigeria  eingeführt
werden,  das  Land  anzugeben,  woher  die  Waren
stammen.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

—..

Jollfreie  Einfuhr  von  Wein  aus  frischen  Trauben
von  Tunis  nach  Frankreich.

Durch  Verordnung  vom  10.  August  d.  Is.
hat  die  französische  Regierung  die  Menge  Wein
aus  frischen  Trauben,  welche  auf  Grund  des  Gesetzes
  vom  19.  Juli  1890  in  der  Zeit  vom
1.  August  1909  bis  zum  31.  Juli  1910  aus
Tunis  nach  Frankreich  zollfrei  eingeführt  werden
darf,  auf  200  000  hl  festgesetzt.

(Journal  officiel  de  la  République  Française.)

Kngola.

Zölle  und  Steuern  für  geistige  Getränke.

Verbot  der  Einfuhr  von  Maschinen  und

Apparaten  zum  Brennen  von  Weingeist
und  Branntwein.

Laut  Dekrets  vom  26.  Juni  d.  Js.  ist  während
  des  Rechnungsjahres  1909/10  die  unmittelbare
  Erhebung  der  Alkoholsteuer  durch  den  Staat
verfügt  worden.

Für  in  Angola  hergestellten  Alkohol  und
Branntwein,  der  über  die  Zollämter  eingeführt
wird,  ist  der  volle  im  Dekret  vom  23.  November
  1907  festgesetzte  Betrag  zu  entrichten.

Für  den  übrigen  Alkohol  und  Branntwein
soll  die  Erhebung  der  Steuer  gemäß  dem  Reglement
  vom  23.  Dezember  1901,  das  entsprechend

 

geändert  ist,  durch  Avenca  (Pauschquantum)  erfolgen,
  wenn  eine  unmittelbare  Besteuerung  nicht
möglich  ist.  Die  Überwachung  erfolgt  durch  die
Kassenverwalter  der  Kreisämter.

Die  Einfuhr  von  Maschinen  und  Apparaten
zum  Brennen  von  Alkohol  und  Branntwein  ist
verboten.

LTigxenzsgebühren  für  Handlungsreisende  —  Behandlung
  ihrer  Warenmuster  ufw.  —  in  Natal.

Nach  den  zur  Zeit  für  die  Behandlung  der
Handlungsreisenden  in  Natal  bestehenden  Vorschriften
  hat  jeder  Handlungsreisende,  der  Bestellungen
  aufsucht,  eine  jährliche  Lizenzgebühr
von  10  Pfd.  Sterl.  zu  entrichten.  Jede  Lizenz
läuft  am  31.  Dezember  ab.  Für  Lizenzen,  die
nach  dem  30.  Juni  gelöst  sind,  werden  nur  /
des  Betrages  für  die  Jahreslizenz  erhoben.

Auf  der  staatlichen  Eisenbahn  in  Natal  werden
Handlungsreisenden  gegen  Vorlegung  von  Legitimationen
  auf  jede  Fahrkarte  200  Pfund  Freigepäck
  gewährt,  das  ist  doppelt  soviel  wie  das
anderen  Reisenden  gewährte  Freigepäck.  Für
alles  über  dieses  Gewicht  hinausgehende  Gepäck
der  Handlungsreisenden  kommen  nur  die  halben
Stückgutsätze  in  Anwendung.  Bedingung  für  diese
Vergünstigungen  ist,  daß  das  Gepäck  aus  persönlichen
  Effekten  oder  aus  Mustern  besteht,  die
nur  zum  Vorlegen  und  nicht  zum  Verkauf  bestimmt
  sind.  Eingeführte  Muster  werden  wie  zum
Verbrauche  bestimmte  Waren  behandelt  und  müssen
verzollt  werden,  indessen  werden  einmal  beim
Eingang  in  irgend  eine  Kolonie  oder  ein  Gebiet
des  Südafrikanischen  Zollvereins  verzollte  Muster
gegen  Vorlegung  geeigneter  Ausweise,  worin  sie
so  genau  bezeichnet  sind,  daß  ihre  Nämlichkeit
leicht  festgestellt  werden  kann,  in  allen  anderen
Kolonien,  also  auch  in  Natal,  zolfrei  eingelassen.
Bei  der  Wiederausfuhr  der  Muster  kann  der  gezahlte
  Zoll  zurückerstattet  werden.

(Daily  Consular  and  Trade  Reports,  Washington  D.  C.).

 

 

—  —

 

 

 

 

—
—  ——  —

Vermischtes.

*  Die  Honzession  der  Lobitobahn,

über  die  an  dieser  Stelle  bereits  früher  einiges
mitgeteilt  wurde  (vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  613),
ist  durch  königliches  Dekret  vom  1.  Juli  d.  Js.
in  der  Weise  geändert  worden,  daß  nunmehr
betriebsfertig  zu  eröffnen  sind:

Die  Teilstrecke  von  Kilometer  0  bis  Kilometer
  320  bis  zum  31.  Dezember  1910;

 

weitere  200  km  binnen  drei  Jahren  nach
dem  1.  Januar  1911;

in  jedem  Jahre  nach  dem  1.  Januar  1914
mindestens  100  km  bis  zur  Erreichung  der  Ostgrenze
  der  Kolonie.

Mehrleistungen  in  einem  Zeitraume  werden
auf  die  folgenden  Jahre  in  Anrechnung  gebracht.
        <pb n="952" />
        W  874  250

*  Eine  UNeger-Bildungsanstalt  in  den  Vereinigten
Staaten.

Bald  nach  Antritt  seiner  Präsidentschaft  hatte
Mr.  Taft  den  Marinesekretär,  Herrn  v.  Lengerke
Meyer,  mit  einer  Besichtigung  des  „Hampton
Normal  and  Agricultural  Institute“,  einer  Bildungsanstalt
  für  Neger  und  Indianer,  beauftragt.
Herr  v.  Lengerke  Meyer  entledigte  sich  dieses  Auftrags
  gelegentlich  einer  Inspektionsreise,  die  ihn
nach  dem  Hampton  benachbarten  Norfolk  führte.

Der  Besuch,  dem  auf  Einladung  des  Herrn
v.  Lengerke  Meyer  als  einziger  Nichtamerikaner
der  deutsche  Attaché  Dr.  v.  Prittwitz  u.  Gaffron
beiwohnte,  begann  nach  einem  Berichte  des  letztgenannten
  deutschen  Vertreters  mit  einem  Vorbeimarsch
  der  männlichen  Zöglinge;  daran  schloß
sich  eine  Versammlung  des  ganzen  Instituts  in
der  Kirche,  wo  die  Schüler  eine  Reihe  ihrer  berühmten
  Chorgesänge  zum  Vortrag  brachten.
Nach  einigen  kurzen  Begrüßungsworten  des  Vorstehers
  ergriff  ein  Neger,  Graduate  des  Instituts,
das  Wort  zu  einer  längeren,  recht  gewandten
Ansprache,  die  auf  das  Rassenproblem  in  den  Vereinigten
  Staaten  eingehend,  die  Möglichkeit  des
Zusammenlebens  der  weißen  und  dunklen  Rasse
in  Amerika  betonte  und  die  Dankespflicht  der
Neger  für  die  hier  empfangene  Kultur  hervorhob.
Sodann  begrüßte  Herr  v.  Lengerke  Meyer  die
Zöglinge  im  Namen  des  Präsidenten.  Er  endigte
mit  der  Ermahnung  an  seine  farbigen  Zuhörer,
daß  sie  sich  nie  ihrer  Rasse  schämen,  daß  sie  vielmehr
  in  Selbstzucht  und  Selbstvertrauen  gute  und
brauchbare  Staatsbürger  werden  möchten.

An  den  feierlichen  Empfang  schloß  sich  eine
eingehende  Besichtigung  der  Anstalt  an,  welche
dem  Besucher  einen  lehrreichen  Einblick  in  die
praktische  Verwirklichung  der  Idee  gewährte,  durch
eine  ihren  natürlichen  Anlagen  entsprechende  Erziehung,
  die  dunkle  Rasse  zu  einem  nüßtlichen
Element  unter  den  Bewohnern  der  Vereinigten
Staaten  zu  machen.  ·

„Hampton  Institute  has  given  a  new  meaning
  to  the  word  education,“  hat  der  Präsident
der  Universität  von  South  Carolina,  Dr.  Mitchell,
in  einer  Rede  gesagt,  in  welcher  er  die  Verdienste
der  Anstalt  im  Hinblick  auf  die  Rassenfrage  in
den  Südstaaten  hervorhob.  Allein  die  Erfolge
Hamptons  auf  dem  Gebiete  der  Erziehung  der
Farbigen,  die  auch  von  dem  früheren  Präsidenten
Roosevelt  gelegentlich  einer  im  Institut  gehaltenen
Ansprache  im  Jahre  1906  eingehend  gewürdigt
worden  sind,  haben  seinen  Ruf  auch  über  die
Grenzen  der  Vereinigten  Staaten  hinaus  gesichert.
So  sind  z.  B.  an  der  englischen  Goldküste  auf
Anregung  des  Gouverneurs,  Sir  John  Rodgers,

 

der  persönlich  Hampton  besichtigt  hat,  Anstalt#er
nach  dem  Muster  Hamptons  begründet  worder.
Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  erscheinen  dabder
einige  nähere  Angaben  über  die  Einrichtunger
des  Instituts  nicht  ohne  Interesse.

An  der  klimatisch  begünstigten  Südküste  Liginias,
  an  der  Mündung  des  Hampton  Rider
gelegen,  macht  der  Häuserkompler  des  Institut:
auf  den  Besucher  einen  freundlichen  Eindruck.
Im  Jahre  1868  von  General  Samuel  Chapman
Armstrong  gegründet,  stand  es  bis  1870  unter
dem  Schutze  der  American  Missionary  Association,
um  dann  durch  einen  Spezialakt  der  Grand
Assembiy  von  Virginia  ein  von  jeder  religiösen
Organisation  unabhängiges,  völlig  privates  Umiernehmen
  zu  werden.  Ursprünglich  nur  für  die
Erziehung  der  jüngst  von  dem  Joch  der  Sklaverer
befreiten  Neger  bestimmt,  wurde  es  seit  1858
auch  Indianern  zugänglich  gemacht.  Sein  be.
kanntester  Schüler  ist  der  heutige  Leiter  des  Instituts
  in  Tuskegee,  Dr.  Booker  Washington,  geworden.


Das  Institut  bedeckt  mit  seinen  135  Gebäuden
ein  Areal  von  75,2  ha.  Es  ist  lediglich  Internat
und  beherbergte  im  letzten  Anstaltsjahr  1382  359-linge
  (einschl.  der  Graduates).  Es  besitzt  zwei
wohlausgerüstete  Farmen  mit  reichlichem  Viehstand
von  28  und  240  ha.  Bemerkenswert  ist,  daß
eine  große  Anzahl  der  Baulichkeiten  von  den
Zöglingen  selbst  aufgeführt  sind.

Seit  15  Jahren  werden  sämtliche  Reparaturen
ebenfalls  ausschließlich  von  den  Schülern  vorgenommen.


Zum  Eintritt  in  die  Anstalt  ist  ein  Mindedalter
  von  17  Jahren  und  das  Bestehen  einer
Eintrittsprüfung  erforderlich;  der  sofortige  Eintun
in  eine  der  höheren  Klassen  ist  zulässig,  wenn  der
Bewerber  die  dafür  vorgeschriebenen  Kennmise
aufweisen  kann.

Das  Eintrittsgeld  beträgt  für  jeden  Zögling
10  8.  Zugleich  mit  dieser  Summe  muß  der  Betrag
  von  11  #  als  Kostgeld  für  den  ersten  Monat
hinterlegt  werden.  Hier  sind  Wohnung,  Heizung,
Beleuchtung,  Mahlzeiten,  Wäsche,  Arzneien,  üärzl#
liche  Behandlung  (mit  Ausnahme  der  augenärztlichen
  und  zahnärztlichen)  usw.  einbegriffen.  Das
jährliche  Lehrgeld  beläuft  sich  auf  100  f,  und
zwar  70  8  für  die  akademische  und  30  8  für  die
industrielle  Ausbildung.  Dazu  kommen  etwa  6
jährliche  Ausgaben  für  Lehrbücher  und  nach  dem
ersten  Jahr  eine  jährlich  zu  entrichtende  sogenannte
„Incidental  Fee“  von  1  8S.

Abgesehen  nun  von  zgahlreichen,  tüchtigen
Schülern  zufließenden  Stipendien  erreichen  die
        <pb n="953" />
        W  875  e0

jährlichen  Ausgaben  eines  Zöglings  für  seinen
Aufenthalt  in  der  Anstalt  niemals  die  Gesamtsumme
  der  oben  angeführten  Beträge.  Diese  Kosten
werden  nämlich  vom  Schüler  dank  einem  sinnreichen
  und  für  jedes  ähnliche  Institut  nachahmenswerten
  System  nur  zum  Teil  in  bar,  im  übrigen
durch  seine  Arbeit  aufgebracht,  die  sich  aus  dem
folgenden  ergibt.  —

Als  die  Basis  des  ganzen  Ausbildungsganges
ist  von  den  an  der  Anstalt  abgehaltenen  Kursen
der  sog.  „academic  course“  anzusehen;  sämtliche
Studierende  müssen  ihm,  sei  es  als  Besucher  der
„day  school“,  sei  es  als  solcher  der  „night  school“,
angehören.

Wie  überhaupt  die  amerikanischen  „Colleges“
ihre  Hauptaufgabe  darin  sehen,  ihren  Angehörigen
eine  gute  Allgemeinbildung  zu  gewähren  als  Ergänzung
  der  Schulbildung  ohne  sofortige  Inangriffnahme
  eines  Fachstudiums,  so  versucht  auch
Hampton  zunächst  seinen  Zöglingen  eine  ihren
besonderen  Lebensverhältnissen  entsprechende  Allgemeinbildung
  zu  geben.  Dies  geschieht  vornehmlich
  in  der  „day  school“,  deren  Aufgabe  es
ist,  dieienigen  Zöglinge  heranzubilden,  die  sich  in
der  Hauptsache  theoretischen  Studien  widmen
wollen,  gewöhnlich  in  der  Absicht,  später  an  der
Anstalt  selbst  oder  ähnlichen  Instituten  Lehrer  zu
werden.  Der  Kursus  ist  ein  vierjähriger;  die
Studierenden  zerfallen  dementsprechend  in  vier
Klassen:  „Junior  hear“,  „Junior  middle  hear“,
„Senior  middle  hear“  und  „Senior  hear“.  Dieser
Kursus  ist  der  kostspieligste;  allein  dem  Prinzip
größtmöglichster  Billigkeit  folgend,  sind  die  Lehrpläne
  so  eingerichtet,  daß  an  ein  bis  zwei  Tagen
in  der  Woche  den  Schülern  Arbeit  um  Lohn  ermöglicht
  wird.  Was  sie  auf  diese  Weise  sich  verdienen,
  wird  ihnen  an  Kostgeld  abgerechnet.  Für
den  Neger  und  Angehörigen  der  niederen  Volksschichten
  darf  das  zu  erreichende  Ziel  nicht  zu
hoch  gesteckt  werden;  der  Begriff  der  Allgemeinbildung
  kann  nicht  der  gleiche  sein  wie  an  einer
Hochschule.  Daher  enthält  auch  der  Studienplan
sämtlicher  Klassen  der  „day  school“  neben  den
üblichen  Realfächern  das  Fach  „Manual  training“:
Das  Bekanntmachen  mit  den  notwendigsten  Handwerksarbeiten
  für  die  Jünglinge  und  den  wichtigsten
  Haushaltungszweigen  für  die  Mädchen.
Außerdem  werden  sämtliche  Zöglinge  in  die  Grundlagen
  der  Landwirtschaft  im  zweiten  und  dritten
Jahre  eingeführt.  Individueller  Vorliebe  wird
nach  Möglichkeit  Rechnung  getragen,  so  namentlich
im  letzten  Jahre  für  diejenigen,  die  sich  zum  Lehrerberuf
  ausbilden  lassen  wollen.

In  die  „night  school“  (Abendschule)  lassen
sich  alle  diejenigen  Studenten  einschreiben,  die
von  Anfang  an  ein  Fachstudium  (Landwirtschaft

 

oder  ein  Gewerbe)  ergreifen  oder  der  Anstalt  zunächst
  als  sogenannter  „work  student"“  angehören.
Hier  rückt  also  die  theoretische  Ausbildung  an  die
zweite  Stelle.  Mit  Ausnahme  des  „Manual
training“  werden  in  der  „night  school“  sämtliche
Fächer  der  „day  school“  gelehrt;  sie  zerfällt  in
die  gleichen  Klassen,  nur  mit  der  Maßgabe,  daß
die  Bewältigung  des  gleichen  Pensums  in  der
„night  school“  doppelt  so  viel  Zeit  wie  in  der
„day  school“  beansprucht.

Der  landwirtschaftliche  Studiengang
umfaßt  zwei  Kurse.  Zum  Eintritt  in  den  ersten
ist  die  Beendigung  des  ersten  „Junior  hears"“  in
der  „night  school“  oder  der  ersten  Hälfte  des
„Junior  hears“  in  der  „day  school“  erforderlich.
Der  ganze  erste  Kursus  dauert  drei  Jahre.  Der
Übergang  von  einem  Jahrgang  in  den  nächsten
ist  in  gleicher  Weise  von  den  Fortschritten  in  der
„night  school“  wie  in  der  Fachschule  abhängig.
Neben  dem  theoretischen  Unterricht  findet  eine
gründliche  Ausbildung  der  Schüler  in  den  Farmund
  Meiereiarbeiten  sowie  den  einschlägigen  Handwerksarbeiten
  staft.  Der  zweite  landwirtschaftliche
Kursus  von  einjähriger  Dauer  umfaßt  vor  allen
Dingen  genauere  theoretische  Ausbildung  (Chemie
usw.)  und  ist  nur  den  Fortgeschritteneren,  welche
den  ersten  Kursus  erfolgreich  absolviert  haben,  offen.

Durch  produktive  Arbeit  kann  der  Zögling  des
„agricultural  course“  die  Kosten  seiner  Ausbildung
  auf  35  bis  50  8  im  Jahre  herabdrücken
(statt  100  8).

Wie  der  landwirtschaftliche  Kurfus,  sind  auch
die  gewerblichen  Kurse  nur  den  Jünglingen
zugänglich.  Sie  umfassen  dreizehn  verschiedene
Berufszweige.  Mit  Ausnahme  der  Berufe  des
Maschinisten,  Druckers  und  Kunsttischlers,  wo  die
erfolgreiche  Vollendung  des  ganzen  „Junior  hear“
Eintrittsvorbedingung  ist,  genügt  die  gleiche  Vorbildung
  wie  für  den  landwirtschaftlichen  Kursus.
Die  Dauer  der  Ausbildung  ist  auf  28  Monate
berechnet  bei  achtstündigem  (im  Sommer  neunstündigem)
  Arbeitstage  in  der  Fachschule.  Abgesehen
  von  der  durch  hervorragende  maschinelle
Hilfsmittel  unterstützten  technischen  Ausbildung
erhält  der  Schüler  auch  hier  Gelegenheit,  durch
produktive  Arbeit  zu  verdienen.  Wie  den  3öglingen
  der  „day  school“  wird  außerdem  hier
gewöhnlich  ein  wöchentlicher  Arbeitstag  den
Studenten  zugebilligt,  an  dem  sie  um  Lohn
außerhalb  der  Fachschule  arbeiten  können,  da  sie
namentlich  im  ersten  Jahre  noch  wenig  innerhalb
ihres  Fachstudiums  produktiv  leisten  können.  Die
Zahl  der  Schüler  in  diesen  Kursen  ist  naturgemäß
beschränkt.  Durch  die  Einrichtung  der  „works
students“  ist  jedoch  selbst  bei  Uberfüllung  die
Aufnahme  in  die  Anstalt  möglich  gemacht.
        <pb n="954" />
        W  876  2O

Die  Zöglinge  der  sogenannten  „work  class“
arbeiten  während  eines  vollen  Jahres  um  Lohn
als  Besucher  der  „night  school“  und  verdienen
sich  so  die  Kosten  des  Unterhalts  für  das  erste
Jahr  und  ersparen  sich  zudem  die  Kosten  ihrer
künftigen  Ausbildung.

In  sämtlichen  Kursen  müssen  die  Schüler  ihre
Abrechnungsbücher  selbst  führen  und  werden  mit
den  Elementen  der  gewerblichen  Buchführung
vertraut  gemacht.

Diese  Angaben,  die  zum  Teil  dem  letzten
Jahresbericht  der  Anstalt  entnommen  sind,  mögen
als  allgemeines  Bild  des  Lehrplans  genügen.
Sie  lassen  zugleich  auch  die  Prinzipien  erkennen,
nach  welchen  das  Institut  eingerichtet  ist  und
geleitet  wird.

Es  ist  ersichtlich,  daß  vor  allen  Dingen  angestrebt
  wird,  die  Kosten  der  Ausbildung  nach
Möglichkeit  herabzumindern.  Dies  wird  bewirkt
  durch  Einführung  der  sogenannten  „work
class“  und  dadurch,  daß  auch  in  allen  anderen
Kursen  den  Zöglingen  Gelegenheit  zum  Selbstverdienen
  gegeben  wird.  Dieses  System  dient
zudem  entschieden  zur  Hebung  der  Arbeitsfreudigkeit,
  des  Interesses  und  des  Gefühls  der  Verantwortlichkeit.


Ebenso  glücklich  ist  die  Frage  des  gleichzeitigen
Betreibens  der  theoretischen  („academic“)  und  der
praktischen  (fachwissenschaftlichen)  Studien  durch
die  Einrichtung  der  „night  school“  gelöst
worden.  Auf  der  anderen  Seite  ist  auch  in  der
„day  school“  auf  die  Ausbildung  der  manuellen
Fertigkeiten  besonders  Bedacht  genommen.

Die  Betätigung  dieser  Grundsätze  zusammen
mit  den  vorzüglichen  technischen  Einrichtungen  des
Hampton  Instituts  lassen  es  auch  ohne  Rücksicht
auf  seine  besondere  Bedeutung  für  die  Frage  der
Negererziehung  als  eine  vorbildliche  Schöpfung
amerikanischer  Munifizenz  auf  dem  Gebiete  des
Bildungswesens  erscheinen.

*  Der  fampf  um  den  Transvaawerhehr.

Das  Gegenstück  zu  dem  auf  Seite  515  Nr.  10
des  laufenden  Jahrganges  des  Kolonialblattes

 

erläuterten  Abkommen  zwischen  Transvaal  un
Mozambigque  ist  eine  kürzlich  veröffentlichte  Ver
einbarung,  die  Transvaal,  Natal  und  Kaplar
für  die  Dauer  jenes  Abkommens  Anfang  diee-Jahres
  über  die  Teilung  der  von  Mozambian:
nicht  beanspruchten  45  bis  50  v.  H.  des  nach  der
„Rande“  gehenden  Uüberseeverkehrs  getroffen  haber
Danach  soll  Natal  30  v.  H.  der  Gewichtsmenet
jenes  Verkehrs  zugewiesen  erhalten,  während  Kaz
land  für  seine  Häfen  und  Bahnen  auf  die  rei
lichen  15  bis  20  v.  H.  Anspruch  hat.  Steir
Natals  Anteil  über  30  v.  H.,  so  kann  Kapland  dr
Revision  der  Tarife  zu  jedem  Halbjahrsschlus
fordern;  sinkt  Natals  Anteil  unter  30  v.  H.  odirsteigt
  Kaplands  Anteil  über  20  v.  H.,  so  erwäch,
Natal  ein  gleiches  Recht.

 

Litera,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Ned#####

durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zuruckac’ann

Külz:  Deutsch-Südafrika  im  25.  Jahre  deunscher
Schutzherrschaft.  Skizzen  und  Beiträge  zur
Geschichte  Deutsch-Südafrikas.  Berlin  1908.
Verlag  W.  Süsserott.  Preis  brosch.  6,—,
geb.  7,—.

Adolf  Friedrich,  Herzog  zu  Mecklenburg:
Ins  innerste  Afrika.  Bericht  über  den  Verlauf
  der  deutschen  wissenschaftlichen  Zentralafrika-Expedition
  1907—1908.  1.  Lieferung.
Leipzig  1909.  Verlag  Klinkhardt  &amp;amp;  Biermann.
Preis  geh.  /“  14,—,  geb.  15,  —.  (28  Lieserungen
  à  —%60.)

Kolonialpolitische  Zeitfragen.  Herausgegeben
vom  deutschnationalen  Kolonialverein.  Heft  II.
Berlin.  Verlag  W.  Süsserott.  Preis  ¼  ,%.

 

Seiner:  Die  wirtschaftsgeograpbischen  und
politischen  Verhältnisse  des  Capridi-Zipfels.
  Kolonialpolitische  Abhandlungen.
Heft  27/28.  Berlin.  Verlag  W.  Süfeeron.
Preis  —,  80.
        <pb n="955" />
        W  877  20

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postanstalt  in  Kuibis  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  zum  Postanweisungs=  und  Nachnahmedienst
  im  Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  sowie  zum  Paketdienste  zugelassen
  worden.

 

Die  Postanstalt  in  Gochaganas  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  mit  Ablauf  des  6.  August
aufgehoben  worden.

 

In  Mundeck  (Kamerun),  an  der  Nordbahn,  ist  am  1.  August  eine  Postagentur  eingerichtet
  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen
  Briefsendungen  erstreckt.

Verbesserungen  für  den  Paketverkehr  mit  und  in  Deutsch-Südwestafrika.

Die  Frachtzuschläge  für  die  Beförderung  auf  Landkursen  werden  bei  Postpaketen  bis  zum
Gewicht  von  1  kg  nicht  mehr  erhoben;  für  schwerere  Pakete  find  als  Frachtzuschläge  gleichmäßig
Einheitsgebühren,  und  zwar:
50  Pf.  für  Pakete  über  1  bis  5  kg  und
1..  -  --  5-  10

festgesetzt  worden.  Diese  Zuschläge  werden  (wie  bisher)  vom  Empfänger  erhoben.

Gleichzeitig  sind  die  Gebührensätze  für  Pakete  im  inneren  Verkehr  des  Schutzgebietes  auf
Grund  einer  Zoneneinteilung  neugeregelt  worden.  Nach  dem  neuen  Tarif  werden  für  ein  Paket
innerhalb  des  Schutzgebietes  fortan  folgende  Gebühren  erhoben:

—  —  —  ÔÛn5—  —  —

 

 

 

 

 

in  der  Zone  bis  1  kg  über  1  bis  5  ggülber  5  bis  10  kg
I  (1  bis  400  tm)  100  Pf.  200  Pf.
II  (über  400  bis  700  ktm)  50  Pf.  150  300
III  (über  700  km)  ..  200-  400- 



Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1909.

———  —  —„  —  —  —  —

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnl.  u.  eingeschr.  Briefe  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.,  Warenproben  —
üb.  Rußland;  Momtags,  Mittwochs,  Donnerstags,  Sonnabends;  ab  Berlin  722  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

 

Neapel  24.  Sept.  8.  Okt.  Tsingtau  32  Tage  22.  Sept.  8.  Okt.
1  Nlantschon.  (deutsche  Schtffe)  10-0
Auf  Verlangen  des  Ab-  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tageseden  Freitag  1010

senders  gewöhnliche  und  ein-##ngl.  Schiffe)

 

 

3  N  1  „  (  —  T  2  D0.-  b  +
eschriebene  Lrese  und  Post  Marseille  26.  Sept.  Tsingtau  37  Tage  24.  Sept.  1040
(franz.  Schiffe)
Liverpool  21.  Sept.  Tsingtau  35  Tage  23.  Sept.  8.35
Marseille  17.  Sept.  1.  Okt.  Tsingtau  35  Tage  15.  29.  Sept.  10.0.
(engl.  Schiffe)

 

 

Briefsend,  jed.  Art  auf  Verl.  auch  mit  d.  unt.  b)  aufgeführt.  Beförderungsgelegenheiten  od.  üb.  New  Vork  (700).
        <pb n="956" />
        G  878  2C
.  Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  DTauer  Berlin  spätestene
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  8.  Okt.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  38,  41  u.  38  Tg.
4  Simpsonhafen  44  u.  41Tg.17.  Sept.  6.  Okt.
2.  Deutsch-Neugninea.  Brindisi  19.  Sept.  Simpsonhafen  40  Tage  10  40
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksacher.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Shanghai  geleitet.

 

3.  Deutsch-Ostafrika.

—

Muansa  (mit
und  Schiratt

Von  Mombasa  Weterbeförderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b

—

Aruscha,  Korogwe,

und  Wugiri)

c)  nach  Deutsch-Ostafrika
(ausschl.  der  unter  a  und  b

genannten  Postorte)

nach  Bukoba  (mit  Ruandag),
Usumbnra)

Oc  Tanga  (einschl.  Amani,
Mkumbara,
  Mombo.  Moschi,  Muhesa,
  Vangani,  Wilhelniotal

—  —

Brindisi

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille

(engl.  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Marseille

Neapel
Oeuschs  Schiffe)

Marseille

Brindisi

 

 

(engl.  Schiffe)

20.

27.  Sept.

10.  jedes  Monats

26.  Sept.

20.

10.  jedes  Monats

20.

10.  jedes  Monats

26.  Sept.

27.  Sept.  11.Okt.

27.  Sept.  11.Okt.

Mombasa  O  16,  17  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Tanga  17,  19,  17  Tage

Tanga  20  Tage

Daressalam  18,  21,18  Tg.

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderun  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  17  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegendeit

18.  25.  Sept.  10.0

8.  jed.  Mts.  10  10

24.  Sept.  10  4#

18.  25.
1040

Sept.  9.  Okt

8.  jed.  Mts.  104

18.  25.
1040

Sept.  9.  Okt.

8.  jed.  Mis.  10

uSept.  10.10

 

4.  Deutsch-Südwestafriha.

a)  nach  Swakopmund  sowie

nach  Abbabis,  Aris.  Aub,
Gobabis,  Gocha-##nas.
  Grootfontein,  Großarmen,

  Groß-Witvley.  Guchab,
  Haris,  Hoachanas,  Hohewarte,
  Zakalswater,  Zohann=Albrechtshöhe,
  Kalkfeld,  Ka-Kub,
  Kubas,
Okahandta.
  Okasise.  Htauzwelo,

n
nati,  Osona,  Otawi,  Otjiawera,
  Ouimbingwe.  Otjtwarongo.
  Otsiwero,  Otjoson--ati,
  Outjo,  Reboboth.  Richt-Dofen,
  Seeis,  Tsumeb,  Usatos,
Wil-Epnkiro,



ribib,  Khan,

Nauchas,  Neudamm,

Okombahe,  Omaruru

Aaldau.  Waterberg,
helmstal,  Windhuk

b)  nach  Lüderisbucht  sowie

nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Brackwasser,  Gibeon.
  Gochas,  Hafuur,  Kalk-Kanus,
  Keel-Kutbis.
  Maltahöhe.
  Ramansd'ift.  Seeheim,

Bethanien,

fontein  (Südl,
manshoop,

Warmbad  Ukamas

LHamburg
Hamburg
1
(deutsche  Schiffe)]
Southampton

(deutsche  Schiffe)

Southampton
otterdam

(deutsche  Schiffe)
Hamburg

(Hamburg  1
Southampton

Antwerpen  1
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Pamburg
Hamburg

 

 

Hamburg  "

Rotterdam
(deutsche  Schiffe

Antwerpen  2

18.  jedes

15.  Sept.  6.  Okt.

21.  Sept.  12.  Okt.

25.  Sept.  2.  Okt.
18.  Sept.  9.  Okt.

jeden  Sonnabend

20.  Sept.  11.  Okt.
21.  Sept.  12.  Okt.

18.  jedes  Monats

Monats

Sept.  11.  Okt.

Swalopmund  25  Tage

Swakopmund  26  Tage
Swakopmund  21  Tage
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  20,  22,
20  Tage

Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  24  Tage
Swakopmund  unbestimmt
Lüderitzbucht  19—21  Tg.
Lüderitzbucht  22-Tage
Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  40  Tage
Lüderitzbucht  27  Tage

Lüderitzbucht  35  Tage

 

 

18.  jedes  Monats  6.2
14.  Sept.  5.  Okt.  12,
19.  Sept.  10.  Okt.  1.0
20.

Sept.  11.  Okt.  112

24.  Sept.  1.  Okt.  11.2

—
G-—


—
=
S#
)
—2

—J
1

jeden  Freitag  11.23
19.  Sept.  10.  Okt.  1.0
Sept.  11.  Okt.  11  2  2B

18.  jed.  Mts.  6.26
        <pb n="957" />
        —

GW  879  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  6

Ausschiffungshafen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.;  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Viktoria  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
-  Hamburg  10  Kibi  21,  28..43  ragei  .  %
5.  Kamernn.  1  25.  edes  Monats[Plantation  21,28.43  2916  jed.  Mts.  050
Longji  21,  28—43  Tage  led.  "
Mrod  25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
na  onolinga,  Bamenda,  ·  «  —4
I—  Bibundi  28—43  Tage
Bonaberi,  Bonambast,  Buca,  Boulogne  11.  jedes  Monats.Viktoria  18  Tage  r
Campo,  Dschang,  Duala,  fur  M  .  Duala  19  T
Dume,  Ebolwoa,  Edea,  Ja-  Ur  Merr-  |  uala  age  »
bassi,saunde,Johann-AbHkatscheSchkssV  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
—  —“*  233  Plantation  20  Tage
un#n.  Bürörta!  Longj#  20  Tage  1
Liverpool  28.  Sept.  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage  1
Lanast  #a9  Tage  61.  Sept.  iois
Kribi  30—32  Tage
A.  Plantation  30—32  Tagel
4#½„5  25.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.20
Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
v)  nach  Rio  del  Rtn  "  von  dort  weiter  über  Ikang  D!  9  1
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  23.  Sept.  Rio  del  Ney  25  Tage21.  Sept.  10  18
JP)  nach  dem  Tschadsee-GebietLiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage
(Garua,  Kufseri)  von  dort  weiter  über
Lokodja—VYola  »  .
d)  nach  Ossidinge  Liverpool  jeden  SonnabendCalabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molunnd  Antwerpen  16.  Sept.  7.  Okt.  Ü  Matadi  19—20  Tage  15.  Sept.  6.  Okt.  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  25.  jedes  Monatsa  gepasabille  und  23.  jed.  Mts.  1040
dem  Kongo,  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu
Brindisi  19.  Sept.  Jap  48  Tage
(engl.  Schiffe)
Brindisi  17.  Okt.  ap  49  Tage
6.  den  KNarolinen,  Palau-  grnt  Schwe  Jap
Inseln,  Marianen  aus-  Palau  37  Tage  17x.  Sept.
schliezlich  Gnam)  Angaur  36  Tage  6T.  15-r.  20.Oft.  1070
Neapel  22.  Okt.  Jap  39  Tage
*)  Sendungen  nach  Guam  wer  (eutsche  Schiff  Seipan  43  Tage
den  über  San  Francisco  Ponape  51  Tage
gelettet.  Neapel  8.  Okt.  Jap  34  Tage
4)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.eutsche  Schtffe)  "
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Shanghai  geleitet.
eele  113.  Ott.  Jaluit  67  Tage
u  Wi  g#lun  51.072  11.  Okt.  1010
"  rindisi  ..  .  .  ..  alui  —67  Tage
7.  Marshal-Inseln.  (enessniltee)  9
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Shanghai  geleitet.
Queenstowon  10.  Okt.  Apia  31  Tage
8.  Samoa.  *  Lehollfan  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  ·
        <pb n="958" />
        880  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mussen  aus

 

Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spatestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  22—206  Tage  16.  25.  jed.  Mts.  6.23
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mis.  8.56
Rotterdam  22.  jed.  Mts.  Lome  20  Tage  21.  jed.  Mts.  104
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.M.)  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
WMarseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10
9.  Cogo.  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mis.  10.
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Aktra  15  Tage  Donnerstag  10.—
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#Hambunrgg  ...  Lome  26—28  Taee  ..  6.20
Rotterdiiad  Lome  21  -23  Tage  .  .  .  ...  1018

 

 

 

 

)  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absendir
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

—  —  —  ———  ——

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Neugnineg.  Neapel  ..  23.  Sept.  7.  11*.  Okt.  Narshal-  Neapel  28.  Sept
§&amp;amp;§§ÜÜÜ§7  ⅛⅛⅛Ü⅛  !s  In  eln  .  .
Neapel.  .  ..  16.  24*.  Sept.  15*.  O.  —  —  —  —
deutsch-Ostafritbga  Brindisi  10.  Okt.  Neapel  237.  30.  Sept.  7.  Okt.
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Brindif..  19.  Sept.  3.  Okt.
—  Marseille.  16.  30.  Sept.
#  -  S
beutsch-s#bwestafrika  Perbool.  äüb.  Vancouv.  19.  Sept.
Southampton  23“.  Sept.  Kiantschon  outhampton  !  über  San  Francisco  oder
nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Havre  ret  *  Seattle  unbestimmt
Hamburg  15".  16“.  Sept.  OQu  (5—6  mal  monatlich)
neenstowmn
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  23".  Sept.  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Montag.  Mu-Southampton
  jeden  Sonntag  bahn  .  .woch.  Freitag,  Sonntag
lymouth  N  über  Vancouver  5“.  Okt.
amern  Southampton  30“  jed.  Mte.  amoggoper  Havre  üÜber  San  Francisco
Liverpool  10.  Okt.  od.  Plymouth  (unbestimmt)
den  Narolinen,  Hamburg  15“.  16“.  24.  Sept.  2“.8  3.
Marianen,  Neapel  .  23.  Sept.  11°.  Okt,ogso  Southampton30“.  jed.  Mis.
Palau-Inseln  Liverpool  20.  27.  Sept.  3.  Okt.

 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="959" />
        881  20

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  nach  bis  10.  September  1909.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Durban  am  5.  September  ab  Suez.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  9.  September  Ouessant  passiert.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  8.  September  ab  Lagos.
„Arnold  Amsinck,  Lüderitzbucht  Hamburg  9l  g..  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  5.  September  bei  Conception  Bay
„Eduard  Woermann“.  Kilwa  Hamburg  am  8.  September  in  Suez.  lgestrandet.
„Eleonore  Woermann“  Duala.  Hamburg  am  10.  September  ab  Hamburg.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  September  Ouessant  passiert.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  31.  August  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  1.  September  Ouessant  passiert.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  4.  September  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  3.  September  ab  Lome.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  28.  August  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  3.  September  ab  Teneriffe.
„Kurt  Woermann“.  Akkra  Hamburg  am  6.  September  in  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  31.  August  in  Hamburg.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  5.  September  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  27.  August  in  Assinie.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  3.  September  in  Duala.
„Marie  Woermann“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  3.  September  Dover  passiert.
„Max  Brock".  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  September  ab  Lome.
„Paul  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  27.  August  ab  Lome.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  31.  August  ab  Las  Palmas.

„Edea“
„Kamerun“
„Lome“

„Otavi“
„Savoia“.  .
„Swakopmund“.
„Togo“".
„Windhuk“

„Friderun“
„Henner“.
„Immo“
„Ingbert“.
„Ingoo".
„Ingraban“"“
„Irmfried“
„Irmgard“
„Ivo“
„Walburg“

 

 

 

 

 

Hamburg-Amerika--Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Durban

 

Calabar
Kamerun
Kotononu
Lüderitzbucht
Lüderitzbucht
Lüderiybucht
Hamburg
Hamburg

 

am
am
am
am
am
am
am
am

31.
25.
31.
23.
27.
27.
24.

3.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg

Hamburg
Mossamedes
Hamburg
Akkra
Hamburg
Rio  Nunez
Lüderitzbucht

Akkra
Akkra

Mossamedes
Hamburg
Mossamedes
Hamburg
Mossamedes
Hamburg
Hamburg

 

am
am

8.
17.

August  ab  Lagos.

August  in  Victoria.

August  in  Kotonou.

August  in  Lüderitzbucht.
August  in  Lome.

August  ab  Las  Palmas.
August  ab  Swakopmund.
September  ab  Swakopmund.

September  ab  Rotterdam.
August  ab  Las  Palmas.

z.  Zt.  in  Hamburg.
1.  September  ab  Madeira.

am
am
am
am
am
am
am

4.
9.
21.
27.
3.
6.

September  in  Hamburg.
September  in  Antwerpen.
August  in  Hamburg.
August  ab  Las  Palmas.
September  ab  Las  Palmas.
September  ab  Las  Palmas.
        <pb n="960" />
        882

Kurse  deutscher  Rolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  hendt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  64.
Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.

Telegramm-Adresse:  „Heydtkontor“.

11.  190#.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grün-  1  Ge=  vor-  letzte  «
dungs-  Kapital  schä  g-  *  Divi-  kachae  Angebort
jahr  M  jahr  dende  dende  D  5%  5K%
i  ;  .
1907  1  850  000I.  10.  10  0  Afrikanische  Kompagnie  A:-...zz.  76  882
1906  2000  O0C0..  1.0  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  4  450  55
19001000000%.  4.  Ü  15  17½2.  Bremer  Folonial  1*  Handelsgesellschaft  vorm.  I
I  -sFOIossdk.  .-1723176
1905112000001.4.10  o  lCentkacafnkamiche  Bekgwektsgeseuschaft  !65-75
1906  600  000  |1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft.  —  8no“
1890  1  500  00  1.  1.|  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  2550  —
1891  2  600  000  q  1.  10.  7  7  Chocolda  Plantagen-Gesellschat..  108  107
1905  220  O000  1.  1.  20  20  „ebündscha-Pflan  ung.  1415  1  125
1900  800  O000  1.  1.  7  7  [Deutsche  Agaven-  esellschaft  s  —  65
1878  2  750  O000  .H1l.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  1
4  |l  der  Südsee-Insen.  300  3  10
1885  2  000  0O000  1.  4.  1  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwestefrikar  1750  18#½)
190112  500  00%1.  11  —  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  .  —  55
1902  1000000  1.  1.1  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  «  —  55
19089  4500  0001.  5.  —  —  Deutsche  Südseephesphat  Akt.=  Ges.  A  228  232
1902  1  000  00  .  5.)  2  3  Deutsche  Togogesellschaft  .  55  „  65
18851  11  721  O00U.  14  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  *:  119  122
1886  400  O00  H.  1  0  Dewuts  6.Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  X  80.—
"„  —  —  do  Vorz  „Aktien  —  ¼  225.—
190911  495  000/1.  1.)  3½  3½  Deutsch-  Obefritanische  3½%  Schuldterschreie“  s
«  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  ..  96  97
1897  2250  O000  1.  1.  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Hawdelsgesenschaft  97.  100
1899  4  000  OC00  1.  1.  ·0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  A.  —  420
360  000  o  0  1  do  do  1  1.  4%  15  425
1898  1  000  000  1.  1u.110  0  Gesellschaft  Südkamerun.  Lit.  A.  —  99
1  00  Ooo  10  0  do“  do“
1889  2  000  O0!d  I.  10.  0  oGuatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  19
1897  1  1538  000  1.  1.0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  ..  —  40
18891  3000  000  1.  10h00  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  3
1887  1  200  O00  Hl.  1.  1.  20  Jaluit-Gesellschaft.  geteilte  Aktien  245  255
Genußscheine  .K  2400,  425  -
1904  10000001.  11—  0  namerun  Dergwerkssseknbscheine..2  —  40
1906  3000  000  1.  10—  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  .  .,i  —.  55
1895  10  000  OC00  1.  1.  0  0  Kaoko  Land-  und  Minen-Ges.  Anteile  .-  96i  g
1908I100000051.1..——  0sRautichubelanzungMeanjaA-G....I—I?0
18991200000071.7.;0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  85  B
1885  6000000  1.  4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  ...  99  102
«  0  0  Stamm-Anteile  I  40I46
1906«120000071.1.—  —  Ostafrita-  Kompagnie  68  ]„  7
1804  21000000  1.  1.  8  8  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile  I
i.  »"  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und  l
,I  «.  1200X0RuckzahlunggarantterV.  ...102!1G
1900.320000000«1.4.  II  0  9Otav1-M1nen-undEnenbahngesellfchaft.«284  Bd
200  000  0120  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genaßscheine  4  133.—.  1—
1902  L  125  000  1.  1.  380  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  ,7e,  7
1897  2000000  1.  10  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  ..  ..I  —  82
1895  1  500  000  1.  1.]  0  0  „Uheinische  Handei-Plamagengesenschaft.  I  —  40
1003  800  000  (1.  11  0  0D  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  65
1905  2,  000  000  1.  1.)  4  4  Samoga-Kautschuk-  Compagniiie  I  —  10
1897  500  0O000  1.  1.1  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  1  75  82
1900  L  500  000  1.  7.1  0  0  South  African  Territories  22  Sh  6  423  6
1892  22  000  0b0  1.  7.  0  5  South  West  Africa  Co.  ·  .s.-zgshod  Josua
1898  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  -  Stamm-Anteile  25  8  85  zsit.
E  142  200  T  0  ·0  Vorzugs-Anteile  I
1897  2100000  1.  6  9  Westafrik.  Fidoungsgesellh  Bibundi-  Anteile)  102  ..-1897
  4500  O000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
.  c  zusammengelegte  Stamm-Auen—  50
—  8  Vorz  Faltten!  96  10n
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Srn.  z*  U.  Plantagenges.  Dässelorf.  —  I

—

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

Gerantwortlicher  er  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

––—  —

 

Oskar  Bilesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.  —S—t————  en.

Ausgegeben  am  15.  September  1.
        <pb n="961" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Oktober  1909.  Uummer  10.

Diese  Jeitschrift  Fschei  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derfelben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten’,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  Danckalman.  Der  verrrelsährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Sllterreich-Ungarns,  b)  M.  5,.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berliu  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

—  —
—  —  —

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Vereinbarung  zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Kaoko-Land-
  und  Minen-Gesellschaft,  betr.  die  Bedingungen  für  den  Verkauf  von  Land  seitens  der  letzteren.  Vom  15.  September
  1909  S.  883.  —  Branntweinverordnung  des  Gorwerneurs  von  Togo.  Vom  14.  Juli  1909  (mit  einer  Stizze)
S.  884.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Verwendung  ausländischer  Wert-,  Maß=  und  Gewichtsangaben.
  Vom  28.  Juli  1909  S.  886.  —  Zusatzverordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zu  §  2  Absatz  1  der
Verordnung  vom  5.  Oktober  1904,  betr.  den  Zolltarif  (Kol.  Bl.  S.  721).  Vom  21.  Juli  1909  S.  887.  —  Personalien
  S.  887.  —  Patriotische  Gaben  S.  889.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  890.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  890.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  890.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo
im  Monat  Juli  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  892.  .

Deutsch-Südwestafrika:  Leben  des  Feldherero  S.  892.

Deutsch-Neuguinea:  Eine  Straferpedition  nach  den  Admiralitäts-Inseln  S.  895.  —  Nachweisung  der  bei  den
Zollämtern  des  Schutzgebietes  Deutsch-Neuguinea  im  IV.  Vierteliahr  1908  fällig  gewordenen  Jollbeträge  S.  901.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft  S.  901.  —  Dedutsche
Samoa-Gesellschaft  S.  904.  »

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Wirtschaftliche  Lage  und  Baumwollernte  Agyptens
S.  905.  —  Verbrauch  einheimischer  Baumwolle  in  russischen  Baumwollspinnereien  S.  906.  —  Aussichten  der  indischen
Baumwollernte  1909/10  S.  906.  —  Der  indische  Jutemarkt  S.  908.  —  Der  Kakaobau  und  handel  in  Niederlandisch-Indien
  S.  909.  —  Gewinnung  und  Absatz  der  wichtigsten  Erzeugnisse  Costa  Ricas  1908  S.  912.  —  Die  Witterungsverhältnisse
  in  Britisch-Indien  und  ihr  Einfluß  auf  die  wirtschaftliche  Lage  des  Landes  S.  914.  —  Straußenzucht  und
Straußenfederhandel  in  Argentinien  S.  914.  —  Gewinnung  und  Absatz  der  Haupthandelswaren  Haitis  im  Jahre  1908
.915.  —  Handel  des  Freistaats  Costa  Rica  1908  S.  916.  —  Zuschlagzölle  auf  Prämienzucker  in  Südafrika  S.  919.
Zollfreie  Zulassung  von  Nindern  aus  den  Gebieten  am  Senegal,  am  oberen  Senegal  und  am  Niger  in  Frankreich
920.  —  Bestimmungen  über  die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Straußeneiern  nach  Deutsch-Südwestafrika  S.  920.

Vermischtes:  Perbstkurfus  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg  S.  920.  —  Der

arztliche  Dienst  in  den  deutschen  Schutgebieten  S.  921.  —  Der  Suez-Kanal  und  der  Schiffsverkehr  Port  Saids  im
Jahre  1908  S.  927.  —  Handel  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  Deutschland  im  Fi,skaljahr  1908°09  S.  927.
—  Verkehrs-Nachrichten  S.  930.  —  Schiffsbewegungen  S.  933.  —  Rurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  934.

(7,

6°

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teil

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Vereinbarung  zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  kaoko-Land-
  und  Minen-Gesellschaft,  betr.  die  Bedingungen  für  den  Verkauf  von  Cand
seitens  der  letzteren.

Vom  15.  September  1909.

Zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft
  wird  vereinbart,  was  folgt:

1.  Die  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft  stellt  auf  die  Dauer  von  zehn  Jahren  ihr  gesamtes
Landgebiet  dem  Gouvernement  an  die  Hand,  das  die  in  diesen  Bereich  fallenden  Grundstücke
für  Rechnung  der  Gesellschaft  zu  den  jeweils  für  den  Verkauf  von  Regierungsland  geltenden
Bestimmungen  veräußern  kann.
        <pb n="962" />
        884  2

Die  genannte  zehnjährige  Dauer  beginnt  in  ihrem  Laufe  mit  dem  Tage  der  Einbeziehun:
des  fraglichen  Gebiets  in  die  Polizei-Schutzzone.  Doch  soll  das  Gouvernement  auch  vorbe#t
schon  zu  Veräußerungen  der  angeregten  Art  befugt  sein.

Der  bei  der  Veräußerung  durch  das  Gouvernement  zu  berechnende  Kaufpreis  soll  sich  #
nach  Lage  und  Qualität  des  Landes  zwischen  0,75  .  und  1,25  pro  Hektar  halter.
Dieser  Kaufpreis  kann  in  dreijährigen  Perioden  im  Einvernehmen  mit  dem  Gouvernemer:
revidiert  werden.

Die  weiteren  Maßnahmen  hinsichtlich  der  Veräußerung,  insbesondere  die  Bestimmunger
über  die  Größe  der  einzelnen  Grundstücke,  sowie  die  eventuelle  Einteilung  des  Gebietes  ir
Preiszonen  bleiben  den  Verhandlungen  zwischen  der  Gesellschaftsvertretung  im  Schutzgebiete  urd
dem  Gouvernement  vorbehalten.  Durch  diese  Bestimmung  soll  jedoch  der  Abschluß  diese-Vertrages,
  insbesondere  die  Befugnis  des  Gouvernements  zu  Verkäufen,  nicht  hinausgeschober
werden.

Der  Gesellschaft  steht  das  Recht  zu,  auch  ihrerseits  in  den  dem  Gouvernement  an  d
Hand  gestellten  Gebieten  zu  den  in  diesem  Vertrage  festgesetzten  Bedingungen  oder  zu  für  den
Käufer  günstigeren  Bedingungen  Land  zu  veräußern.

2.  Die  Gesellschaft  verpflichtet  sich,  die  in  Gemäßheit  dieses  Vertrages  verkauften  Grundstücke  vermessen
  und  vermarken  zu  lassen,  sobald  immer  mindestens  60  000  ha  veräußert  worden  sind.
Im  Interesse  einer  sachgemäßen  Verwertung  der  Grundstücke  werden  diese  tunlichst  in
rechteckiger  Form  und  so  vermessen  werden,  daß  bei  den  an  Wasserläufe  grenzenden  Grundstücker
immer  die  Schmalseite  an  den  Wasserlauf  zu  liegen  kommt  und  die  Schmalseite  in  ihrer  Erstreckung
  höchstens  die  Hälfte  der  Langseite  beträgt.

3.  Zur  Förderung  der  Wassererschließung  innerhalb  des  Gesellschaftsgebiets  stellt  die  Gesellschan
dem  Gouvernement  in  barem  Gelde  die  Summe  von  100  000  “  zur  Verfügung.  Sie  wird
diesen  Betrag  auf  Mitteilung  der  tatsächlich  verausgabten  Teilbeträge  in  Höhe  derselben  alsbald
nach  erhaltener  Mitteilung  an  das  Gouvernement  abführen.

4.  Die  Gesellschaft  verpflichtet  sich,  zehn  Prozent  der  eingegangenen  Erlöse  aus  den  gemäß  diesem
Vertrage  verkauften  Grundstücken  an  das  Gouvernement  abzuführen,  welches  diese  Einnahmen
einem  besonderen,  seiner  Verwaltung  unterstehenden  Fonds  überweisen  wird,  dessen  Mittel  zur
Instandhaltung  und  Verbesserung  der  beiden  Hauptwege  im  Gesellschaftsgebiete  oder  zu  sonnigen
Verbesserungen  der  Verkehrsverhältnisse  innerhalb  des  genannten  Gebiets  dienen  sollen.

5.  Die  der  Gesellschaft  für  Vermessung  und  Vermarkung  sowie  für  die  Wassererschließung  erwachsenden
  Kosten  können  dem  Kaufpreise  auch  im  Falle  der  Veräußerung  durch  das  Gouvernemem:
zugeschlagen  werden.

Berlin,  den  15.  September  1909.

Der  Staatssekretär  Kaoko-Land=  und  Minendes
  Reichs-Kolonialamts.  Gesellschaft.
Dernburg.  Hannemann.

 

Branntweinverordnung  des  Gouverneurs  von  Togo.
Vom  14.  Juli  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509
wird  hiermit  folgendes  verordnet:

§  1.  Im  nördlichen  Teil  des  Schutzgebietes  ist  die  Verabfolgung  von  Branntwein  irgendwelcher
  Art  an  Eingeborene  und  die  Einfuhr  von  Branntwein  zur  Verabfolgung  an  Eingeborene
verboten  (Sperrgebiet).

Die  Einfuhr  von  Branntwein  in  das  Sperrgebiet  zum  Gebrauch  oder  Verbrauch  durch
Europäer  und  die  Verabfolgung  von  Branntwein  innerhalb  des  Sperrgebietes  an  Europäer  bedan
der  Erlaubnis  des  Gouverneurs.  Diese  kann  für  bestimmte  Mengen  und  für  eine  bestimmte  Zeu
auf  Antrag  im  voraus  erteilt  werden.
        <pb n="963" />
        885  2e0

§  2.  Das  Sperrgebiet  wird  im  Süden  durch  folgende  Linie  begrenzt:

Der  Niala  (Monu)  von  seinem  Eintritt  in  das  Schutzgebiet  bis  zur  Einmündung  des  Au,
von  hier  der  Au  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Wege  Fasau-Tschalo,  von  dort  eine  gerade
zur  Einmündung  des  Naola  in  den  Kena,  sodann  der  Kena  bis  zu  seiner  Einmündung  in  den  Mo,
von  dort  der  Mo  bis  zu  seiner  Einmündung  in  den  Oti,  alsdann  der  Oti  aufwärts  bis  zur  Furt
des  Weges  Sansugu—ZJendi,  von  hier  dieser  Weg  selbst  bis  zu  einem  Punkte,  der  in  der  Luftlinie
13,5  km  von  dem  Westausgang  von  Jendi  entfernt  ist,  von  hier  ein  um  den  Westausgang  von
Jendi  in  nördlicher  Richtung  mit  einem  Halbmesser  von  13,5  km  geschlagener  Kreisbogen,  der  die
Ortschaften  Sagbanga,  Sangmamba,  Kulpanga  und  Segberu  vom  Sperrgebiet  ausschließt  und  am
Kulukpene  endet,  von  dort  der  Kulukpene  aufwärts  bis  zur  Landesgrenze.

 

 

***
4.  1
rn
4
#  1:,2000000
ee  4-—
5  —
I
J.
—
—
—.
—.
.
*
1.
1.
1
1
4
#
s  ——
..
1
"  Ljs
ziscspwso  ,

 

 

8  3.  Für  den  nicht  gesperrten  Teil  des  Schutzgebietes  gelten  die  Bestimmungen  der
§§  4  bis  8.  -

§  4.  Einer  behördlichen  Erlaubnis  bedarf:
1.  Wer  Branntwein  irgendwelcher  Art  zu  Handelszwecken  in  das  Schutzgebiet  einführen  will,

2.  wer  Branntwein  irgendwelcher  Art  im  Wege  des  Handels  oder  Ausschanks  gewerbsmäßig
vertreiben  will.

2
        <pb n="964" />
        W  886  20

Die  Erlaubnis  wird  auf  schriftlichen  Antrag  durch  den  Gouverneur  erteilt.  Die  Erteilung
der  unter  Ziffer  2  vorgesehenen  Erlaubnis  kann  durch  den  Gouverneur  anderen  Personen  übertragen
werden.  Sie  kann  aus  triftigen  Gründen  wieder  entzogen  werden.

Für  die  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  eine  Abgabe  zu  entrichten.

§  5.  Die  unter  §  4  Ziffer  2  vorgesehene  Erlaubnis  wird  für  jede  Verkaufsstelle  oder  für
den.  Handel  im  Umherziehen  gesondert  und  nur  für  eine  bestimmte  Person  oder  Firma  erteilt.

Gehilfen  bedürfen  einer  besonderen  Erlaubnis,  wenn  sie  sich  beim  Handel  oder  Ausscham
von  ihrem  Dienstherrn  auch  nur  vorübergehend  trennen.

Die  Erlaubnis  zum  Handel  im  Umherziehen  berechtigt  nicht  zum  Handel  und  Ausschank  in
einer  Handelsniederlassung.  Sie  kann  auf  bestimmte  Orte  und  Gebiete  beschränkt  werden.

§  6.  Die  Erlaubnis,  Branntwein  irgendwelcher  Art  im  Wege  des  Handels  oder  Ausschanks
  gewerbsmäßig  zu  vertreiben,  wird  durch  das  Bezirksamt  bzw.  die  Station  erteilt,  in  derer
Bezirk  die  Verkaufsstelle  errichtet  werden  soll  oder  der  Wanderhändler  sein  Gewerbe  auszuüber
beabsichtigt.

Die  Abgabe  für  die  Erlaubnis  zur  Einfuhr  von  Branntwein  (§  4  Ziffer  1)  beträgt  haldjährlich
  200  /“,  die  Abgabe  für  die  Erlaubnis  zur  Verabfolgung  von  Branntwein  zum  Handel  oder
Ausschank  beträgt  für  jede  Verkaufsstelle  und  für  den  einzelnen  Händler  (§  4  Ziffer  2,  §  5  Abf.  2
halbjährlich  75  J.

Die  Abgabe  ist  im  Laufe  der  Monate  April  und  Oktober  im  voraus  für  das  folgende
Halbjahr  an  diejenige  Behörde  zu  entrichten,  die  die  Erlaubnis  erteilt  hat.  Sie  ist  auch  für  diejenigen
  Betriebe  im  vollen  Betrage  zu  entrichten,  denen  erst  im  Laufe  des  Halbjahres  die  behördliche
Erlaubnis  erteilt  wird.

§  7.  Wanderhändler  haben  den  Ausweis  über  die  ihnen  erteilte  Erlaubnis  bei  sich  zu
führen  und  auf  Verlangen  den  Beamten  der  örtlichen  und  der  Zollverwaltung  vorzuzeigen.

§  8.  Der  Anspruch  auf  Nachzahlung  hinterzogener  Abgaben  sowie  alle  Ansprüche  auf
Ersatz  wegen  zuviel  oder  zu  Unrecht  entrichteter  Abgaben  verjähren  binnen  dreier  Jahre  vom  Tage
der  Fälligkeit  bzw.  vom  Tage  der  Erhebung  an  gerechnet.

§  9.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  werden  mit  Haff  —
bei  Eingeborenen  mit  Gefängnis  mit  Zwangsarbeit  bis  zu  sechs  Wochen  —  oder  mit  Geldstrafe  bie
zu  600  51/7  bestraft.

Auch  kann  auf  Einziehung  des  ohne  Erlaubnis  eingeführten  oder  verabfolgten  Branntweinohne
  Rücksicht  darauf,  ob  er  dem  Täter  gehört  oder  nicht  und  auf  Entziehung  der  Erlaubnis
erkannt  werden.

§  10.  Diese  Verorduung  tritt  am  1.  Oktober  1909  in  Kraft.  Gleichzeitig  werden  aufgehoben:

Die  Verordnung  betreffend  die  Neuregelung  des  Kleinverkaufs  und  Ausschanks  von  Branntwein
  im  Togogebiet  vom  28.  März  1900  (Kol.  Bl.  S.  535)  und  die  Verordnung  betreffend  die
Ausdehnung  der  Verordnung  vom  28.  März  1900,  vom  2.  Mai  1907  (Amtsblatt  S.  87).

Lome,  den  14.  Juli  1909.
Der  Gouverneur.
Graf  Zech.

 

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  Verwendung  ausländischer
Wert.,  Maß-  und  Gewichtsangaben.
Vom  28.  Juli  1909.

Vom  1.  Januar  1910  ab  wird  bei  sämtlichen  vor  die  Verwaltungsbehörden  des  Schusgebietes
  gebrachten  Rechtssachen,  sofern  die  Wert-,  Maß=  und  Gewichtsangaben  nicht  auf  Reicswährung,
  Meter,  Ar,  Liter  und  Kilogramm  und  deren  Teilbetrag  oder  Vielfaches  lauten,  die  Um
rechnung  in  diese  Werte  von  Amts  wegen  vorgenommen  werden.  Hierfür  wird  eine  Sondergebuhr
erhoben  werden,  und  zwar:

bei  Wertobjekten  bis  zu  20  J&amp;amp;¼  eine  Gebühr  von  2  .

#=  -  --100--  -  5

-  —  .  1000  -  10

-  -  über  100  „  -  20
und  in  den  Fällen,  in  denen  sich  ein  Wert  nicht  ermitteln  läßt,  eine  Gebühr  von  2  .“.

u  u  u
*il  #  U#
        <pb n="965" />
        W  887  20

In  Fällen,  in  denen  sich  die  Umrechnung  besonders  schwierig  gestaltet,  wird  die  Gebühr
nach  dem  pflichtmäßigen  Ermessen  des  erkennenden  Beamten  bis  zum  Hoöchstbetrage  von  100
erhöht  werden.

Lome,  den  28.  Juli  1909.
Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

 

Iusatzverordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  Ju  §  2  Rbfatz  1  der  Verordnung
vom  5.  Oktober  1904,  betr.  den  Solltarif  (Kol.  Bl.  S.  721).
Vom  21.  Juli  1909.
Auf  Grund  des  8§  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  folgendes  verordnet:

Bei  den  nach  dem  1.  Juli  dieses  Jahres  von  Europa  abgehenden,  dem  Wertzolle  unterliegenden
  Waren  —  bei  Waren  anderer  Herkunft  mit  dem  entsprechenden  Termin  —  ist  auf  den
Fakturenpreis  des  Verladungshafens  —  Fobpreis  —  ein  Kommissionszuschlag  von  5  v.  H.  vorzunehmen.

Buea,  den  21.  Juli  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Hansen.

 

 

 

 

 

ShDDersonali.  —

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,  Wirklicher  Geheimer  Rat  Dernburg,  hat  mit
Genehmigung  des  Herrn  Reichskanzlers  eine  etwa  siebenwöchige  Informationsreise  nach  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  angetreten.  Die  Leitung  der  Geschäfte  des  Reichs-Kolonialamts  hat
der  Unterstaatssekretär  Dr.  v.  Lindequist  übernommen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen
Bezirksamtmann  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Regierungsrat  Dr.  jur.  Hermann  Graef
zu  Düsseldorf,  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

 

RKaoiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  17.  September  1909.

Lempp,  Hauptmann,  scheidet  mit  dem  30.  September  aus  dem  Kommando  der  Schutztruppen  im
Reichs-Kolonialamt  aus  und  wird  mit  dem  1.  Oktober  d.  Is.  als  Kompagniechef  im  Niederrheinischen
  Füsilier-Regiment  Nr.  39  angestellt.

Jördens,  Hauptmann,  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  wird  mit  der  gesetzlichen  Pension
und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  zur  Disposition  gestellt  und
gleichzeitig  bis  auf  weiteres  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  zur  Verwendung  in  einer  für  einen  inaktiven  Offizier  vorgesehenen  Stelle
kommandiert.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  6.  September  1909.

Graf  v.  Sparr,  Oberleutnant  im  Fülilier-Negiment  Königin  (Schleswig-Holsteinischen)  Nr.  86  und

v.  Wedel,  Leutnant  im  Dragoner-Regiment  von  Wedel  (Pommerschen)  Nr.  11,  —  am  15.  September
  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  16.  September  d.  Js.  in  der  Schutztruppe
  angestellt.
        <pb n="966" />
        888  .

A.  K.  O.  vom  17.  September  1909.
Es  werden  befördert:
Wagner,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann;
v.  Dobbeler,  Rabe  v.  Pappenheim  und  Reitzenstein,  Leutnants,  zu  Oberleutnants;
Fehlandt,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  17.  September  1909.
Am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Oktober  d.  IJs.
im  Heere  angestellt:
Jensch,  Oberleutnant,  unter  Beförderung  zum  Hauptmann  und  Kompagniechef,  vorläufig  ohne  Patent,
mit  einem  Dienstalter  vom  16.  Juli  1909  im  2.  Elsässischen  Pionier-Bataillon  Nr.  19,
v.  Kracht,  Leutnant,  im  1.  Garde-Regiment  zu  Fuß,
Hoffmann,  Leutnant,  in  der  4.  Ingenieur-Inspektion,
Geibel,  Leutnant,  im  1.  Pommerschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  2,
v.  Müller,  Hauptmann,  als  Batteriechef  im  Feldartillerie-Regiment  Prinz-Regent  Luitpold  von
Bayern  (Magdeburgischen)  Nr.  4,
Dr.  Schelle,  Oberstabsarzt,  als  Regimentsarzt  des  2.  Hannoverschen  Infanterie-Regiments  Nr.  77.
v.  Sichart,  Leutnant,  am  30.  September  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste
  ausgeschieden.
Krüger,  v.  Gersdorff,  Remmets,  v.  Saldern,  Schrewe,  Genschow  und  v.  Meien,  Leutnanks,
zu  Oberleutnants  befördert.
Wehle,  Hauptmann,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  17.  September  1909.
Hirtler,  Hauptmann,  scheidet  mit  dem  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  Oktober  d.  Is.  als  Kompagniechef  im  6.  Badischen  Infanterie-Regiment  Kaiser  Friedrich  III.
Nr.  114  angestellt.
v.  Oertzen  und  v.  Sommerfeld  u.  Falkenhayn,  Leutnants,  zu  Oberleutnants  befördert.

A.  K.  O.  vom  17.  September  1909.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Vizefeldwebel
Hofmann  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun  die  Rettungsmedaille  am  Bande  zu  verleihen.

 

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  14.  September  1909.
Weiß  (Otto),  Feldintendantursekretär,  am  30.  September  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  der  militärischen  Institute
aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  ausgeschieden.

—  —

 

Deutsch-Ostatriha.

Im  Schutzgebiet  sind  am  7.  August  neu  eingetroffen:
  die  Techniker  Mechau,  Koch  und
Reichardt  sowie  Bauassistent  Forchmann.

Nach  Ablauf  des  Heimaturlaubes  sind  wiedereingetroffen:
  am  6.  August:  Pflanzungsleiter
Veith;  am  7.  August:  Kaiserlicher  Resident  Herrmann,
  Kanzlist  Thorwarth,  Meister  Graefe.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  15.  Angust:  Tierarzt  Dr.  Lichten- 



held,  kommiss.  Sekretär  Altmann,  die  Kanzleigehilfen
  Hartmeyer  und  Wiegand,  die  Pol#zeiwachtmeister
  Schmidt  und  Illgen,  Maschinist
Hollstein;  am  16.  August:  Gärtner  Brönnle.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  am  20.  September:  Assessor  Löhr,  Ledrer
  Ramlow,  Steuermann  Schnieders,  Wegebautechniker
  Frey,  Förster  Brandenbutg,
Kanzlist  Eggert,  Kanzleigehilfe  Tempel;  am
27.  September:  kommiss.  Bureauassfistent  1.  Klaße
Zacherle.
        <pb n="967" />
        W  889  20

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
20.  September  angetreten:
v.  Oldenburg  und  Graf  v.  Sparr,  Leutnant
v.  Wedel.

Ramerun.

Am  9.  September  haben  die  Wiederausreise
bzw.  Ausreise  angetreten:  Gouverneur  Dr.  Seitz,
Assessor  Dr.  Jacob,  Forstassessor  Schorkof,  Arbeiterkommissar
  Adams,  Vermessungstechniker
Köster,  Polizeimeister  Schulz  und  die  Gärtner
Greven  und  Schott  sowie  Kaufmann  Koch
und  Wegebauer  Alexander.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  August  mit
Heimaturlaub  verlassen:  die  Sekretäre  Nagel  und
Mätz,  Zollamtsassistent  Wendt,  die  Bureaugehilfen
  Horstig  und  O.  Schmidt,  Materialienverwalter
  Peter,  Schlosser  Ziegenbalg  und
Eisendreher  Beer.

Am  20.  August  haben  das  Schutzgebiet  verlassen:
  Zollamtsverwalter  Schmidt  und  Polizeimeister
  Glatte.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  die  Sekretäre
  Mülling  und  Schalt,  Lehrer  Schmidt,
die  Bureaugehilfen  Engerer  und  Friedemann.

 

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
10.  September  angetreten:  Unteroffizier  Buchwald
  und  Sanitätsunteroffizier  Hentschel.

ogo.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Gerichtsassessor  Hermans,  Sekretär
Clemens,  Stationsassistent  Dehn  und  Werkmeister
  Hintze.

Deutsch-Südwestafrika.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  5.  September  in
Hamburg  eingetroffen:  Unterzahlmeister  Tesch  ner.

 

Etatsmäßig  angestellt:  Assessor  Böhmer  als
Bezirksamtmann  vom  1.  April  1909  ab.

die  Oberleutnants

 

Ernannt:  Polizeisergeant  Nannen  zum  kommiss.
Zollaufseher;  Polizeisergeant  Leis  zum  Polizeiwachtmeister.


 

Die  Wiederausreise  haben  am  15.  September
angetreten:  Stationsverwalter  Bauer,  kommiss.
Gouvernementssekretär  Richter,  Katasterzeichner
Prechel,  Bautechniker  Arnold,  Proviantbeamter
Schwarz,  Forstaufseher  Tressel,  Farmverwalter
Hofmann,  Schreiber  Schako,  Polizeiwachtmeister
Kittelmann  und  die  Polizeisergeanten  Schulz,
Benz,  Stoffers,  Satzky,  Holzendorf,  Incek,
Ludwig  und  Jochem  sowie  Proviantbeamter
Michael  Schwarz.

Die  Ausreise  haben  angetreten:  Bezirksrichter
Lämmermann,  Regierungspraktikant  Birkner.

Deutsch-Meuguinea.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  am  7.  Mai:
Landmesser  Lauer  und  Vermessungsgehilfe  Irmer;
am  4.  Juni:  Gerichtsassessor  Dr.  Stübel;  am
30.  Juli:  Vermessungsgehilfe  Heer.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  Hinterbliebenen  der  in  Südwestafrika
gefallenen  Krieger  sind  durch  den  Vorstand  des
Preußischen  Landes-Kriegerverbandes  von  der
Halleschen  Zeitung  21  .“  überwiesen  worden,
wofür  hiermit  nochmals  der  Dank  des  Kommandos
ausgesprochen  wird.

Zum  Bau  eines  Denkmals  in  Windhuk  sind
nachstehende  Spenden  eingegangen,  für  welche
hiermit  nochmals  der  Dank  des  Kommandos  ausgesprochen
  wird.

1909  *

23.  6.:  Deutsche  Kolonialgesellschaft,  Abteilung
  Kottorts  12,50
8.  7.:  Fräulein  E.  Kucher,  Sorau  N.  L.  5,00

14.  7.:  Vom  Garnisonältesten  des  Standortes
  Landshut  4,00

1.  9.:  Vom  Garnisonkommando  Würzburg
  .  206,00

6.  9.:  Voms  Königlich  Württembergischen
Kriegsministerium,  Stuttgart.  1866,30
        <pb n="968" />
        W  890  2e

 

 

S#L,L

 

 

 

 

 

Michtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänoig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Die  Sentralbahn.

Nach  Mitteilung  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft
  ist  die  Gleisspitze  bei  Kilometer  108
hinter  Morogoro  angelangt.  Kidete  wird  voraussichtlich
  bis  Anfang  Oktober  erreicht  werden.“)

70

Komerun.

Vom  Bau  der  Mittellandbahn.

Nachdem  der  Reichstag  am  7.  Mai  v.  Js.
den  Bau  der  Mittellandbahn  genehmigt  hatte,
wurden  die  ausführlichen  Vorarbeiten  so  gefördert,
daß  mit  den  eigentlichen  Bauarbeiten  im  März
d.  Is.  begonnen  werden  konnte.  Nach  einem
Bericht  des  Gouvernements  über  den  Monat  Juli
d.  Is.  war  der  Stand  der  Arbeiten  folgender:

Die  Absteckung  der  endgültigen  Linie  ist  bis
Kilometer  18  vollendet  und  bis  Kilometer  24  in
Arbeit.  Auf  der  Strecke  bis  Kilometer  65  wird
von  acht  Landmesserabteilungen  das  Gelände  aufgenommen.
  Die  Brückenstellen  am  Dibamba  und
am  Nord=  und  Südarm  des  Sanaga  bei  Edea
find  erkundet  und  festgelegt.  Die  Erdarbeiten  zur
Auffüllung  des  Bahnhofsplanums  in  Duala  und
bis  Kilometer  1,2  der  Strecke  sind  im  Gange.
Die  weitere  Strecke  bis  Kilometer  9  und  von
Kilometer  13,5  bis  18  wird  für  die  Erdarbeiten
vorbereitet.

Eine  Abteilung  war  mit  Holzarbeiten  für  die
Errichtung  der  Gerüstbauten  zur  Dibambabrücke
beschäftigt,  eine  zweite  Abteilung  begann  mit  den
Räumungsarbeiten  für  die  Anlage  eines  Steinbruchs
  in  Bonepuba,  20  km  oberhalb  der  Dibambabrückenstelle.


An  Hochbauten  wurden  erstellt:  ein  größerer
Schuppen  auf  dem  Bahnhofsgelände  Duala,  die
Lazarettanlage  im  Rohbau  und  zwei  Wohnhäuser
der  Type  1  auf  der  Akwaseite;  zwei  weitere
Häuser  derselben  Type  nähern  sich  der  Fertigstellung.


Die  auf  220  m  vorgestreckte  provisorische
Landungsbrücke  wurde  bis  auf  die  Plattform  am

 

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  18,  S.  859.

 

Brückenkopf  vollendet.  Nach  Angabe  der  Lokalbehörde
  wird  die  Festlegung  der  Grundstücke  zur
Ansiedlung  der  bisher  auf  dem  Bahnhofsgelände
ansässigen  Eingeborenen  in  etwa  drei  Wochen  erfolgt
  sein,  so  daß  nach  Auszahlung  der  Entschädigung
  mit  der  Errichtung  der  Gebäude  für  Betriebsbeamte
  und  Aufsichtsbehörde  auf  der  Bellseite
begonnen  werden  kann.

Die  Verhandlungen  bezüglich  Grunderwerb
von  der  Baseler  Mission  sind  im  Gange.

Die  Witterungsverhältnisse  im  verflossenen
Monat  waren  schlecht,  so  daß  nur  die  halbe
Arbeitszeit  in  Betracht  kam,  was  sich  im  besonderen
  bei  dem  Fortgang  der  Vorarbeiten  bemerkbar
  machte.

Im  Berichtsmonat  waren  rund  2400  Arbeiter
beschäftigt,  von  denen  1560  Vertragsarbeiter
waren.  Von  diesen  letzteren  entliefen  22,  starben
  33;  8  wurden  vorzeitig  entlassen.

7•2

Togo.

Vom  Bau  der  hinterlandbahn.
Juli  1909.7)

Der  Stand  der  Erdarbeiten  war  am  31.  Juli
d.  Is.  folgender:

Der  Bahndamm  war  fertiggestellt  bis  Kilometer
  50,65  (bis  auf  etwa  80  m  in  einzelnen,
durch  Sprengen  zu  lösenden  Einschnittsstrecken,
sodann  auf  den  Strecken  Kilometer  51,2  bis  54,2,
Kilometer  55,65  bis  58,6  (bis  auf  etwa  100  m
beim  Durchlaß  in  Kilometer  58,3),  Kilometer  58.7
bis  59,15,  Kilometer  60,4  bis  61,75,  Kilometer
63,45  bis  64,95,  Kilometer  65,15  bis  65,5,  Kilometer
  68,25  bis  68,55,  Kilometer  74,9  bis  75.6,
Kilometer  76,35  bis  76,5,  Kilometer  76,9  bis  7735
Kilometer  80,0  bis  81,95,  Kilometer  82,15  bis
82,35,  Kilometer  82,6  bis  84,65  (bis  auf  etwa
50  m  beim  Bauwerk  in  Kilometer  84,1),  Kilometer
  89,15  bis  89,25,  Kilometer  89,7  bis  90,35.
Kilometer  94,35  bis  94,45.  Das  Bahnplanum
war  insgesamt  auf  eine  Länge  von  66,67  km
zur  Aufnahme  des  Oberbaues  vorbereitet.  Da
am  Schluß  des  Vormonats  56,17  km  Bahnstrecke
fertiggestellt  war,  entfällt  auf  den  Monat  Juli

 

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  821  f.
        <pb n="969" />
        W  891  e

eine  Leistung  von  10,5  km,  gegenüber  4,6  km
im  Juni.  Die  bedeutend  erhöhte  Leistung  im
Berichtsmonat  findet  ihre  Erklärung  darin,  daß
gerade  im  Anfang  des  Monats  Juli  eine  große
Anzahl  Erdschächte  fertig  geworden  und  umgezogen
sind  und  daß  die  Dammherstellungsarbeiten  auf
dem  größten  Teil  der  fertiggestellten  Strecke  mit
wenig  Erdarbeiten  verbunden  waren.

Am  Schlusse  der  Berichtszeit  waren  die  Erdarbeiten
  zur  Herstellung  des  Bahndammes  in  der
Ausführung  begriffen  auf  den  Strecken  Kilometer
50,65  bis  51,2,  Kilometer  54,2  bis  54,5,  Kilometer
  55,5  bis  55,65,  Kilometer  58,6  bis  58,7,
Kilometer  59,15  bis  59,35,  Kilometer  61,75  bis
62,2,  Kilometer  64,95  bis  65,15,  Kilometer  66,4
bis  66,85,  Kilometer  67,55  bis  68,25,  Kilometer
74,  25  bis  74,9,  Kilometer  77,35  bis  77,45,  Kilometer
  81,95  bis  82,15,  Kilometer  82,35  bis  82,5,
Kilometer  84,65  bis  84,75,  Kilometer  89,0  bis
89,15,  Kilometer  90,35  bis  90,55,  Kilometer
91,25  bis  91,35  und  Kilometer  94,45  bis  94,55,
so  daß  insgesamt  eine  Bahnstrecke  von  4,85  km
in  Arbeit  war.

Im  Laufe  des  Berichtsmonats  sind  die  Arbeiten
  an  den  Bauwerken  in  Kilometer  49,1  (gewölbter
  Durchlaß  von  3  m  lichter  Weite),  Kilometer
  54,5  (desgl.  von  2  mll.  W.)  und  Kilometer
  58,6  (desgl.  von  4  m  l.  W.)  vollendet
worden,  so  daß  Ende  Juli  an  gewölbten  Brücken
fertiggestellt  waren  diejenigen  in  Kilometer  15,5
(3  m  l.  W.),  Kilometer  24,1  (3ml.  W.),  Kilometer
  41,9  (Aml.  W.),  Kilometer  42,9  (éml.  W.),
Kilometer  44,4  (2  ml.  W.),  Kilometer  46,0  (2  m
I.  W.),  Kilometer  47,5  (2ml.  W.),  Kilometer  49,1
(Zml.  W.),  Kilometer  54,5  (2ml.  W.)  und  Kilometer
  58,6  (4  ml.  W.).

Der  Zustand  der  Sio-Brücken  in  Kilometer
17,5  und  18,9  hat  sich  gegen  den  vorigen  Monat
nicht  geändert.  Der  endgültige  Farbenanstrich
steht  bei  beiden  Brücken  noch  aus.

Der  eiserne  Überbau  der  Kolobrücke  in  Kilometer
  46,5  (10  m  l.  W.),  deren  Widerlager  bereits
  im  vergangenen  Monat  fertiggestellt  waren,
wird,  da  das  Gleis  gegen  Mitte  August  die
Brückenbaustelle  erreicht  haben  wird,  etwa  zu
dieser  Zeit  verlegt  werden  können.  Da  inzwischen
alle  Vorbereitungen  zum  Einlegen  des  fertig
montierten  Überbaues  getroffen  werden,  wird  durch
den  Einbau  desselben  der  Fortgang  der  Gleisvorstreckungsarbeiten
  nur  wenige  Tage  gehindert
werden.

Die  beiden  Widerlager  der  Lilibrücke  in  Kilometer
  51,2  (18  m  l.  W.)  sind  fertiggestellt.  Der
eiserne  Uberbau  wird  wie  bei  der  Kolobrücke  erst
herangeschafft  und  verlegt  werden,  wenn  die  Gleisspitze
  die  Baustelle  erreicht  haben  wird.  Das  ist
gegen  Ende  August  zu  erwarten.

 

Dasselbe  gilt  von  der  Kunibrücke  in  Kilometer
55,3  (14m  l.  W.).

Der  Baugrubenaushub  für  den  gewölbten
Durchlaß  in  Kilometer  58,3  (2,5  m.l.  W.)  ist
fertiggestellt.  Mit  der  Mauerung  der  Fundamente
ist  begonnen  worden.

Bei  dem  gewölbten  Durchlaß  in  Kilometer  59,5
(dml.  W.)  sind  beide  Widerlager  bis  zum  Gewölbeansatz
  hochgemauert.  Das  Lehrgerüst  für
das  Gewölbe  ist  aufgestellt.

Beim  Bauwerk  in  Kildmeter  66,3  (4ml.  W.)
sind  beide  Fundamente  fertiggestellt.  Das  aufgehende
  Mauerwerk  des  näördlichen  Widerlagers
ist  bis  zur  Höhe  des  Gewölbeansatzes  hochgeführt.

Die  Arbeiten  an  der  Brücke  in  Kilometer  67,0
(Gml.  W.  mit  eisernem  UÜberbau)  sind  noch  nicht
in  Angriff  genommen.

Für  einen  Plattendurchlaß  in  Kilometer  68,6
ist  die  Baugrube  ausgehoben.  Mit  der  Ausführung
  der  Mauerwerks=  bzw.  Betonkörper  wird  in
den  nächsten  Tagen  begonnen  werden.

Die  Baugruben  für  das  Bauwerk  in  Kilometer
  73,2  (4  ml.  W.)  sind  ausgehoben.

Mit  den  Arbeiten  an  der  Hahobrücke  in  Kilometer
  76,1  (40  ml.  W.  mit  eisernem  üÜberbau)
ist  noch  nicht  begonnen.

Von  der  Agbatobrücke  in  Kilometer  77,95
(12  mi.  W.  mit  eisernem  UÜberbau)  ist  das  südliche
  Widerlager  fertiggestellt.  Das  aufgehende
Mauerwerk  des  nördlichen  Widerlagers  ist  bis  zur
Unterkante  der  Auflagersteine  gediehen.  Das
Bruchsteinmaterial  liefert  ein  etwa  1  km  entfernt
liegender  Gneisfelsen.

Die  Baugruben  für  die  Fundamente  des  gewölbten
  Durchlasses  in  Kilometer  79,35  (4ml.  W.)
sind  ausgehoben.

Endlich  ist  mit  dem  Baugrubenaushub  für  die
Brücke  in  Kilometer  79,9  (3mi.  W.)  begonnen.
Der  Zustand  der  Korrektionsarbeiten  am  Sio  ist
derselbe  geblieben,  da  des  hohen  Wasserstandes
wegen  die  noch  restierenden  Arbeiten  noch  nicht
haben  wieder  aufgenommen  werden  können.

Die  Korrektionen  des  Kolo,  Lili  und  Kuni
sowie  des  Wasserlaufes  bei  Kilometer  49,1  sind
beendet.

Die  Gleisherstellungsarbeiten  sind  weiter  betrieben
  worden.  Am  31.  Juli  hatte  die  Gleisspitze
  Kilometer  41,5  erreicht.  Das  Einbringen
des  Bettungssandes,  der  einer  Grube  bei  Kilometer
  2  der  Küstenbahn  entnommen  wird,  erfolgt
gleichmäßig  fortschreitend  mit  den  Vorstreckungsarbeiten.
  Bis  Kilometer  40  war  so  viel  Bettungssand
  eingebracht  (etwa  10  cm  hoch),  als  zum
Verkehren  des  Arbeitszuges  ohne  Schädigung  des
Gleises  und  des  rollenden  Materials  nötig  ist.
Bis  Kilometer  20  war  die  Bettung  in  der  vorschriftsmäßigen
  Höhe  von  25  cm  vorhanden.
        <pb n="970" />
        W  892  2e0

Die  Brunnenbohrung  in  Lilikorvhe  geht  des
zu  durchbohrenden  harten  Gneisgesteins  wegen
verhältnismäßig  langsam  vor  sich.  Ende  Juli
war  eine  Tiefe  von  35  m  erreicht  gegenüber  20  m
am  Schluß  des  vorhergehenden  Monats.  Wenngleich
  bereits  Wasser  in  der  erreichten  Tiefe  vorhanden
  ist,  so  muß  die  Bohrung  noch  tiefer  geführt
  werden,  da  die  augenblickliche,  durch  Pumpversuche
  festgestellte  Tagesleistung  von  10  chm
noch  nicht  ausreichend  ist.

Anfang  Juli  waren  beim  Bahnbau  2558  Pflichtarbeiter
  beschäftigt.  Von  diesen  kamen  am  19.  Juli
300  Sokodeleute  nach  Ablauf  ihrer  sechsmonatigen
Arbeitszeit  zur  Entlassung.  Zu  den  verbleibenden
2258  Arbeitern  kamen  am  9.  Juli  52  Atakpameleute,
  am  14.  Juli  59  Atakpameleute,  am  16.  Juli
89  Atakpameleute  und  am  27.  Juli  330  Manguleute
  neu  hinzu,  so  daß  am  Schluß  des  Monats
Juli  insgesamt  2788  Pflichtarbeiter  vorhanden
waren.

Die  Zahl  der  freiwilligen  Arbeiter  hat  sich

 

gegenüber  dem  Vormonat  wiederum  erhöht.  Stan
544  im  Juni  waren  Ende  Juli  763  vorhanden.

Von  ihnen  entfallen  466  (also  61  v.  H.)  au'
den  Bezirk  Lome-Land,  85  (11,1  v.  H.)  aus  Mishöhe,
  78  (10,2  v.  H.)  auf  Atakpame,  54  (7  v.  H.
auf  Anecho,  1  (0,1  v.  H.)  auf  Mangu,  54  (7  v.  O.
auf  Sokode,  14  (2  v.  H.)  auf  englische,  7  (1,0
v.  H.)  auf  französische  und  4  (0,6  v.  H.)  auf  andere
Gebiete.

An  Vorleuten  waren  58  beschäftigt.  Sie  find
in  der  angeführten  Zahl  der  freiwilligen  Arbeiter
mit  enthalten.  Von  ihnen  stammen  15  t(alio
26  v.  H.)  aus  dem  Bezirk  Lome-Land,  23  (10
v.  H.)  aus  Anecho,  6  (10  v.  H.)  aus  Sotode,
1  (2  v.  H.)  aus  Atakpame,  8  (14  v.  H.)  aus
Misahöhe,  2  (3  v.  H.)  aus  englischen  und  3  /0
v.  H.)  aus  anderen  Kolonien.

Die  Versorgung  der  Arbeiter  mit  Wasser  und
Nahrungsmitteln  machte  keine  Schwierigkeiten.
Das  Verhalten  aller  Arbeiter  gab  zu  besonderen
Klagen  keinen  Anlaß.

nachwelsung  der  bel  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Oonat  Juli  1909
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Bgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  17,  S.  824.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gege  -*-r

.  .··-  Monat  des  Rechnungsjahres  egen  den  gleicen
Namen  der  Zollämter,  (oar  eoberbWEEAqNIà•°  Zeitraum  des

bei  welchen  die  Zölle  1909  1908  Vorjabres

fällig  geworden  sind  Einfuhr  Anuofuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammenehr  weniner
.M  1  M  jm4  .6J  2  7

Lome  Zollamt6  470,50  150,50  86  621.,00128  706.75.  103.00  128  800,75  —  ——*-s

Agbanake  -  154,75  1,.25  159.00  349,  75  1,50  351.25  —  192.5

Tokpli  -  254.,65  2.,00  256.  65  459.00  5.25  416425  —  2

Noepe  -  1  281,.65  589,75  1  821,10  520.00  2204,55  —  »  :H-«1:,
Ho..Zolll)cbcstc-llc  459,:3.3·222,t)0z681,35  135.15:3:k8,00·373,15  308.  20  —
Kpandu  .  .  -  239,00  529,25  7609,  15  156.10  133,00  289,10  450.05  —
Kete-Rratschi  -  342,20  1.0000  5P46/.20  31.35  7.25  11.60  304.00  —
Agome-Palime  283,.35  —  283.35  45,  35  —  45,  35  238.00  —

Im  ganzen9  529,80  1  501,75  91  031,50131  59%/5  1011,25  132  609001  391,30  12%06.

·  «  —fj41577.4:i

 

Deutsch-Südwestafrika.

Leben  des  Feldherero.
Von  Leutnant  v.  Gersdorff.

Die  noch  in  ungebundener  Freiheit  lebenden
Herero,  die  meist  aus  entlaufenen  Gefangenen
und  Arbeitern  bestehen,  leben  wie  früher  die
armen  Ovatjimbas  im  Sandfelde.  Sie  sind  aus
einem  Hirten=  ein  Jäger=  und  Sammlervolk  geworden,
  haben  also  in  ihrer  Entwicklung  einen
Schritt  rückwärts  getan.

 

Im  Süden  erstreckt  sich  das  Gebiet,  wolches
sie  durchziehen,  bis  zum  Epukiro,  im  Norden  bie
zum  Großen  Omuramba,  im  Westen  bis  etwa  zur
Linie  Okatjesu  —Otjosondu—  Großer  Omuramba.
Nach  Osten  wandern  sie,  soweit  zur  Regenzen
Wasser  und  zur  Trockenzeit  Sandpützen,  Waser
wurzeln  und  Tsamas  zu  finden  sind.

Ihre  Pontoks  und  Werften  errichten  sie,  wenn
nicht  durch  Patronillen  beunruhigt,  5  bis  6  km
        <pb n="971" />
        893

von  den  Wasserstellen.  Diese  Gewohnheit  werden
sie  vermutlich  aus  der  Zeit  beibehalten  haben,
wo  noch  viel  großes  Raubzeug  im  Lande  war,
welches  nachts  an  die  Wasserstellen  kam.  Das
Gerippe  der  Pontoks  besteht  aus  Asten  und
Zweigen,  die  bienenkorbförmig  gebogen  und  mit
Baumrinde  zusammengebunden  werden.  Die
Zweige  werden  dann  mit  Gras  bekleidet.  Angelegt
  sind  die  Werften  fast  stets  an  den  fast
undurchdringlichen  Hackiesbüschen,  in  die  die  Bewohner
  beim  Nahen  einer  Gefahr  fliehen,  ohne
daß  es  möglich  ist,  ihnen  mit  Pferden  zu  folgen;
zu  Fuß  sind  sie  natürlich  in  dem  ihnen  vertrauten
Gelände  erst  recht  nicht  zu  erreichen.  Werden
die  Eingeborenen  beunruhigt,  so  bauen  sie  ihre
Pontoks  nur  aus  Zweigen  und  Baumrinde  im
dichten  Busch.  An  einer  solchen  Behausung  kann
man  auf  wenige  Schritte  vorbeireiten,  ohne  sie  zu
bemerken,  so  wenig  hebt  sie  sich  von  der  Umgegend
  ab.

Das  Hausgerät  ist  sehr  einfach.  Es  besteht

aus  Kochtöpfen,  alten  Eimern  und  Bilechtassen,

die  sie  gefunden  oder  von  ihren  früheren  Herren
mitgenommen  haben.  Ferner  aus  ausgehöhlten
Baumstümpfen,  in  denen  die  Wasserwurzeln  zerquetscht
  und  die  roten  Beeren  der  Oschä  mit
Wasser  gestampft  werden.  Außerdem  gehören
hierzu  Buschäxte,  Pfriemen  zur  Anfertigung  von
Feldschuhen  und  Felldecken,  eine  Büchse  mit
Zünder,  dazu  Feuerstein  und  Stahl.  Der  Zünder
wird  aus  morschem  Holz  oder  Baumschwamm
gewonnen.  Außerdem  liegen  viele  alte  Eisenteile
herum,  aus  denen  Pfeil=  und  Speerspitzen  geschmiedet
  werden,  und  die  zum  Herstellen  der
Fangpützen  gebraucht  werden.  Beim  Durchsuchen
von  Werften  finden  sich  in  den  Wänden  der  Pontoks
  im  Grase  oftmals  Verstecke.  Auf  dem  Marsche
wird  das  ganze  Gerät  von  den  Weibern  und
Kindern  auf  dem  Rücken  und  Kopf  getragen.

Die  Bekleidung  ist  eine  denkbar  einfache.  Abgesehen
  von  den  paar  Lumpen,  die  einige  von
ihren  früheren  Herren  noch  besitzen  und  für  feierliche
  Gelegenheiten  (wenn  sie  z.  B.  wieder  eingefangen
  werden)  aufsparen,  besteht  sie  bei  den
Männern  aus  gegerbtem  Steenbock=  oder  Deukerfell.
Einige  tragen  Feldschuhe,  die  sie  aus  der  Haut
des  Gemsbocks  und  Kudus  selbst  fertigen.  Der
Gemsbock  liefert  das  Oberleder,  der  Kudu  die
Sohle  und  der  Steenbock  die  Riemen  zum  Nähen
und  Zubinden.  Die  Weiber  sind  je  nach  Alter,
Schönheit  und  der  Galanterie  ihrer  Männer  in
einen  Mantel  oder  Umhang  aus  gegerbtem  Deukeroder
  Steenbockfell  oder  in  Felldecken  von  Schakal
und  Löffelhund,  oft  geziert  durch  einen  Leoparden,
gehüllt.  Die  Säuglinge  werden  von  den  Müttern
auf  dem  Rücken  getragen,  die  Kinder  laufen
nackt  herum.

 

Um  die  Fußknöchel  tragen  die  Weiber  einen
Schmuck  aus  Eisenkugeln,  jede  in  der  Größe  einer
kleinen  Walnuß,  ausgeret  auf  einem  Riemen.
In  die  Kugeln  sind  Kerben  eingefeilt  und  je  nach
dem  Wohlstand  werden  mehrere  dieser  schweren
Fußringe  übereinander  getragen.  Hübsch  sieht  es
nicht  aus.  Um  die  Handgelenke  werden  Armbänder
  von  Eisendraht  oder  Leder  getragen,  bei
Frauen  in  größerer  Zahl.  Auch  schmücken  diese
ihren  Hals  mit  Ketten  aus  Glasperlen  oder  den
Schalen  der  Straußeneier.  Zum  Sammeln  der
Feldkost  trägt  der  Feldeingeborene  eine  Ledertasche
  in  der  Form  unserer  Jagdtaschen.  Hierzu
benutzen  die  Weiber  ihren  Umhang.  Um  die
verschiedenen  Arten  der  Feldkost  aus  dem  Sand
zu  graben,  wird  ein  zugespitzter  und  am  Feuer
gehärteter  Stock  verwandt.  Die  Männer  tragen
eine  Keule,  die  ebenfalls  zum  Kostgraben  benutzt,
am  dünnen  Ende  zugespitzt  ist;  gewöhnlich  dient
sie  als  Waffe  und  wird  mit  ihr  das  in  Schlingen
oder  Schlageisen  gefangene  Wild  getötet.

Auch  wurden  vielfach  Bogen;  Pfeile  und
Speere  gefunden.  Der  Hererobogen  ist  nicht  so
klein  wie  der  Buschmannbogen,  sondern  beinahe
mannshoch,  die  Sehne  auf  beiden  Seiten  fest.
Die  Pfeile  sind  teils  mit  Eisenspitzen,  mit  oder
ohne  Widerhaken,  versehen,  teils  nur  zugespitzt
und  im  Feuer  gehärtet.  Außerdem  sind  sie  mit
Perlhuhnfedern  gefiedert.  Vergiftete  Pfeile  wurden
nicht  gefunden,  obwohl  der  Feldherero  auch  die
Zusammenstellung  des  Buschmanngiftes  kennt.
Als  Speer  wird  ein  2  m  langer,  etwa  daumendicker
  Schaft  verwandt,  an  oder  in  welchem  eine
Eisenspitze  mit  Riemen  von  Wildleder  befestigt
ist.  Als  Jagdgerät  finden  noch  Schlingen  aus
selbstgefertigten  Stricken  oder  Kabeldraht  Verwendung.
  Die  sehr  gut  und  fest  gearbeiteten
Stricke  werden  aus  einer  Agavenart  gefertigt.
Diese  wird  getrocknet  geklopft  und  die  gewonnenen
Fasern  verarbeitet.  Die  Stricke  sind  so  fest,  daß
sie  im  Handel  Verwendung  finden  könnten.

Die  Sorge  für  den  Lebensunterhalt  ist  im
großen  und  ganzen  so  verteilt,  daß  das  Sammeln
der  Feldkost  und  Wasserholen  Sache  der  Weiber
und  Kinder  ist,  während  die  Männer  der  Jagd
obliegen.  Sind  nicht  genügend  Blechgefäße  vorhanden,
  so  wird  das  Wasser  in  Schläuchen  von
gestreiftem  Steenbockfell  oder  in  Straußeneiern
von  den  entfernten  Wasserstellen  geholt.  Man
darf  nicht  vermuten,  daß  keine  Eingeborenen  im
Felde  sind,  wenn  man  keine  Spuren  am  Wasser
findet.  Hunderte  gewinnen  zur  Trockenzeit  die
nötige  Feuchtigkeit  nur  aus  der  Wasserwurzel.
Eine  Werft,  die  unabhängig  von  Wasserstellen
lebt,  baut  ihre  Pontoks  an  einen  Ort,  wo  viel
von  diesen  Knollen  wachsen.  Es  gibt  enorme
Exemplare  von  Wasserwurzeln.  Große  Lager  von

3
        <pb n="972" />
        W  894  6

ihnen  werden  in  der  Werft  angelegt  und,  um  die
Feuchtigkeit  zu  erhalten,  in  den  Sand  eingegraben.
Die  Wurzeln  werden  geschält,  zerschnitten  und  in
den  schon  erwähnten  ausgehöhlten  Baumstümpfen
zerquetscht.  Darauf  wird  der  Brei  mit  den  Händen
ausgedrückt.  Hunde  sollen  das  Wasser  nicht  vertragen,
  sondern  sterben.  Auch  Menschen  sollen
manchmal  erkranken,  als  Heilmittel  hiergegen  wird
Aderlaß  durch  Schnitte  in  die  Ohren  angewandt.
Von  Tsamawasser  können  Menschen  und  Tiere
beliebig  lange  leben,  ohne  Schaden  an  der  Gesundheit
  zu  leiden.  Jedoch  gibt  es  im  Sandfeld
nur  wenig  Tsamas  und  fast  nur  in  den  Omu-=rambas
  von  meist  bitterem  Geschmack.

Ein  Mittel,  um  sich  vor  Verdursten  zu  schützen,
ist  folgendes:  Der  Magen  des  Gemsbocks  enthält
sehr  viel  Feuchtigkeit;  es  wurde  beobachtet,  wie
aus  einem  drei  Kochgeschirre  Wasser  gewonnen
wurden.  Der  Jäger  hängt  den  Pens  an  einen
Ast  und  stellt  einen  Topf  darunter,  so  gewinnt
er  das  Wasser  am  saubersten.  Ist  nicht  genügend
Zeit  vorhanden,  so  öffnet  er  den  Bauch  und
drückt  den  Inhalt  mit  der  Händen  in  ein  Gefäß
aus,  dann  gießt  er  die  gewonnene  Flüssigkeit
durch  ein  Filter  von  Gras  in  ein  anderes  Gefäß.
Die  noch  vorhandenen  festen  Bestandteile  steigen
an  die  Oberfläche  und  werden  wiederholt  abgeschörft.
  Das  Wasser  wird  dann  zum  Trinken
und  Kochen  gebraucht.  «

Während  sich  bei  Morgengrauen  Weiber  und
Kinder  zum  Wasser  begeben  oder  Feldkost  suchen,
revidieren  die  Männer  ihre  Fangpützen  und
Fangkräle.  Die  Fangpützen  sind  runde,  meist
in  den  Kalk  gehauene  Löcher  von  1  bis  1½  m
Durchmesser  und  1½  bis  2  m  Tiefe.  Meist  wird
eine  größere  Zahl  nebeneinander  angelegt,  die
nur  durch  schmale  Brücken  voneinander  getrennt
sind.  Diese  Löcher  werden  mit  Reisig  oder  Gras
leicht  zugedeckt  und  dann  mit  Sand  bestreut,  so
daß  sie  von  der  Umgebung  nicht  zu  unterscheiden
sind.  Angelegt  werden  die  Fangpützen  in  den
Omurambas,  an  Brackplätzen,  wo  sich  das  Wild
von  allen  Seiten  hinzieht.  Tritt  ein  Stück  Großwild
  auf  eine  solche  Grube,  so  stürzt  es  samt  der
Decke  in  diese.  Die  große  Zahl  der  Gemsbockhäute
  und  zerzaufter  Straußenfedern,  die  man  in
den  Werften  findet,  zeugt  von  der  Ergiebigkeit
dieser  Fangmethode.  Sind  Gewehre  vorhanden,
so  legt  sich  der  Schütze  auch  an  den  Brackplätzen
auf  Anstand,  gedeckt  durch  einen  Schirm  aus
Reisig  oder  Klippen.  Dieser  ist  meist  so  angelegt,
daß  das  Wild  auf  20  bis  30  Schritt  erlegt  wird.
Kleinwild,  wie  Steenböcke,  Deuker,  Perlhuhn,
Pau,  Gackelhuhn  usw.,  wird  in  den  schon  erwähnten
  Schlingen  gefangen.

Um  den  Steenbock  und  Denker  zu  fangen,
werden  auf  den  Kämmen  der  Dünen,  an  den
Rändern  der  Hackiesbüsche  oder  Reviere  lange

 

Hecken,  genannt  Fangkräle,  errichtet,  in  denen
von  Zeit  zu  Zeit  Durchlässe  offen  gelassen  sind.
In  diesen  wird  eine  Schlinge  angebracht.  Wechiek
das  Wild  auf  diesen  Fangkraal  zu,  so  überfa##
es  ihn  nicht,  sondern  zieht  an  ihm  lang,  bis  es
zu  dem  Durchlaß  kommt.  Durch  Wechseln  trin
es  auf  das  Abzugsholz  und  die  Schlinge  schnell
hoch,  es  im  Laufe  fangend.  In  ähulicher  Wee
werden  auch  die  Schlingen  für  Perlhühner,  Pau
und  Gackelhuhn  aufgestellt,  sie  unterscheiden  sich
nur  durch  die  Stärke,  Kirrbrocken  und  Ont  der
Aufstellung.  Sind  Hunde  vorhanden,  werden  mi
ihnen  Löffelhunde,  Schakale,  Grau=  und  Zibeldkatzen
  gefangen.  Die  kleinen  sehr  scharfen  Kaßernköter
  stellen  auch  den  Leoparden,  den  ihr  Hen
mit  Keule  oder  Speer  erlegt.  Fast  in  jeder
Werft  sind  Leopardenfelle.

Sehr  leidet  der  Feldeingeborene  im  Winter
unter  der  Kälte.  Da  ihn  seine  Decken  nicht  genügend
  wärmen,  legt  er  sich  ganz  dicht  aus  Feuer.
Daher  findet  man  fast  bei  jedem  große  Brandnarben
  an  den  Schienbeinen  und  am  Bauch.
Die  Annahme,  der  Eingeborene  leide  im  Felde
Mangel,  wäre  eine  sehr  irrige.  Die  122  Herero,
die  von  drei  Patrouillen  eingebracht  wurden,
waren  in  ausgezeichnetem  Zustande,  sogar  jfen,
obwohl  es  Trockenzeit  war.  Wenn  abends  die
Werft  sich  wieder  sammelt,  wird,  besonders  bei
Mondschein,  noch  bis  tief  in  die  Nacht  binein
getanzt.  Da  ist  der  Reiter-,  Ochsen-,  Eisenbabntanz,
  auch  ihre  alten  Helden  werden  besungen.  Am
eifrigsten  sind  dabei  die  Weiber,  die  unermüdlich
den  Takt  mit  den  Händen  klatschen.  Von  den
Männern  sind  meist  nur  wenige,  die  sich  akriv
dabei  beteiligen,  die  meisten  sehen  lieber  zu  und
machen  ihre  Glossen.

Krankheiten  werden  meist  durch  Schnitte,  also
Aderlaß  an  der  kranken  Stelle,  geheilt.  Gegen
Schlangenbiß  wird  die  Springschlange  angewandt.
Es  wird  an  der  Bißstelle  ein  Schnitt  gemacht
und  in  die  Wunde  etwas  von  der  getrockneten
und  zerriebenen  Springschlange  hineingetan.

Merken  Eingeborene,  daß  sie  verfolgt  werden,
so  ist  es  sehr  schwer,  sie  zu  bekommen.  Sie  lamen
auseinander,  bauen  keine  Pontoks,  sondern  begnügen
  sich  mit  kleinen  Feuern  im  dichten  Busch
oder  wandern  in  wasserlose  Gegenden,  wo  fir
sich  mit  Wasserwurzeln  begnügen.  Ihre  Sdur
wissen  sie  durch  Treten  auf  Gras  und  in  Bürlche
so  zu  verbergen,  daß  selbst  ein  sehr  geübtes  Auge
eines  Weißen  oder  ein  Durchschnitts-Eingeborener
ihr  nicht  folgen  kann.  Für  Patronillen  ist  e
nicht  nur  notwendig,  die  Wasserstellen  zu  kennen,
sondern  auch  die  in  den  Büschen  versteckten  Sandpützen,
  die  Gegenden,  wo  Wasserwurzeln  in  groder
Zahl  vorkommen,  reichlich  Feldkost  wächst,  Brack
plätze  in  den  Omurambas  oder  Salzvfannen  find.
        <pb n="973" />
        W  895  20

Deutsch-Meuguinea.

Eine  Strafexpedition  nach  den  Kdmiralitäts-Insein.

Anläßlich  eines  nach  Herbertshöhe  gelangten
Gerüchtes  von  der  Ermordung  des  Japaners
Komini  wurde  eine  Straferpedition  nach  den
Admiralitäts-Inseln  veranstaltet.

Aus  dem  Bericht  des  diese  Expedition  leitenden
Bezirksamtmanns  von  Herbertshöhe  entnehmen
wir  folgendes:

Am  17.  April  1909  schiffte  ich  mich  mit
Polizeimeister  Peters  und  32  Polizeisoldaten  auf
Reichspostdampfer  „Manila“  ein,  traf  am  19.  April
in  Friedrich-Wilhelmshafen  den  Regierungsdampfer
„Seestern“  und  setzte  auf  diesem  am  Abend  des
19.  April  die  Reise  nach  den  Admiralitäts-Inseln
fort.  Unser  nächstes  Ziel  war  die  Hernsheimsche
Station  auf  der  Insel  Noru,  wo  ich  von  dem
Pflanzungsleiter  Stehr,  von  dem  die  Nachricht
über  die  Ermordung  Kominis  ausgegangen  war,
Näheres  zu  erfahren  hoffte.  Am  Abend  des
20.  April  kam  „Seestern“  vor  Noru  an.  Stehr
war  nicht  anwesend,  wurde  aber  noch  in  derselben
  Nacht  zurückerwartet.  Von  den  farbigen
Arbeitern  der  Station  erfuhr  ich  jedoch,  daß
Komini  von  den  Eingeborenen  zwar  überfallen
worden  sei,  sich  aber  hatte  retten  können,  und
sich  jetzt  wieder  auf  der  Insel  Ponam,  wo  er
mit  dem  Wiederaufbau  seines  vor  zwei  Jahren
gestrandeten  Schiffes  „Zabra“  und  mit  der  Anlage
  von  Pflanzungen  für  Hernsheim  &amp;amp;  Co.
beschäftigt  war,  befinde.

Herr  Stehr,  welcher  spät  abends  noch  an
Bord  des  „Seestern“  kam,  bestätigte  diese  Angaben.
  Stehr  war  kurz  nach  dem  Uberfall  mit
Komini  zusammengetroffen  und  die  Südküste  der
Hauptinsel  entlang  gefahren.  Unterwegs  waren
sie  einem  von  einem  Bukajungen  geführten  Hernsheimschen
  Kutter  begegnet.  Da  dieser  Junge
stets  etwas  langsam  war,  hatte  ihm  Stehr  zugerufen,
  er  solle  sich  vor  den  Eingeborenen  in
acht  nehmen  und  nie  zu  lang  verweilen,  die
Eingeborenen  hätten  eben  erst  Komini  und  zwei
seiner  Leute  umgebracht.  Der  Bukajunge  hatte
die  Mitteilung,  an  deren  Ernst  er  glaubte,  dem
Hernsheimschen  Pflanzungsleiter  Bastubbe  in
Komuli  weitererzählt  und  dieser  hatte  die  Nachricht
  nach  Herbertshöhe  weitergegeben.

Am  21.  April  fuhren  wir  nach  Ponam,  wo
wir  Komini  antrafen.  Dieser  gab  von  dem  lberfall
  folgende  Darstellung:

Komini  lag  mit  dem  Hernsheimschen  Zweimastkutter
  „Anna“  bei  Loniu.  Da  erschienen  Eingeborene
  des  im  Hinterlande  gelegenen  Dorfes
Ndrauo,  boten  ihm  eine  große  Signaltrommel
zum  Kaufe  an  und  forderten  ihn  auf,  die  Trommel

 

in  ihrem  Dorfe  zu  besichtigen.  Den  Vorschlag,
die  Trommel  zum  Ufer  zu  schaffen,  lehnten  die
Leute  ab  mit  der  Begründung,  daß  der  Weg
weit  und  sehr  schlecht  sei,  und  daß  sie,  falls
Komini  nicht  den  geforderten  Preis  bezahle,  die
Trommel  wieder  zurückschleppen  müßten.  Da  die
Eingeborenen  auch  Rotangschnüre,  an  denen  sie
die  Größenverhältnisse  der  Trommel  zeigten,  mitgebracht
  hatten,  schöpfte  Komini  keinen  Verdacht
und  ging  im  Glauben,  daß  es  sich  um  eine  ethnologisch
  wertvolle  Trommel  handle,  mit  den  Eingeborenen
  in  den  Busch.  In  seiner  Begleitung
befanden  sich  fünf  Mann  der  farbigen-  Bootsbesatzung
  der  „Anna“,  von  denen  einer  mit  einem
Karabiner  bewaffnet  war,  während  Komini  selbst
eine  Browningpistole  trug.  Die  übrigen  sechs
Mann  der  Bootsbesatzung  waren  zur  Bewachung
des  Kutters  an  der  Küste  zurückgeblieben.  Unterwegs
  wurde  Komini  von  einer  Anzahl  Eingeborener,

  die  aus  dem  Busch  hervorbrachen,
überfallen.  Drei  Leute  stürzten  sich  auf  Komini

und  entrissen  ihm  die  Browuingpistole,  andere
fielen  auf  den  bewaffneten  Begleiter  Kominis  her.
Es  gelang  Komini,  sich  in  Anwendung  seines
heimischen  Dschiu-Dschitsu  durch  kräftige  Stöße
seiner  Angreifer  zu  erwehren  und  seinem  Begleiter,
  dem  die  Eingeborenen  schon  die  Patrontasche
  abgenommen  hatten,  zu  Hilfe  zu  kommen.
Er  riß  den  Karabiner  an  sich  und  feuerte  die  im
Laufe  befindliche  Patrone  ab,  worauf  die  Angreifer
die  Flucht  ergriffen.  Komini  eilte,  Schuhe  und
Strümpfe  wegwerfend,  um  seine  Spur  zu  verbergen,
  zum  Ufer  zurück  und  kam  gerade  recht,
um  durch  Drohen  mit  dem  (ungeladenen)  Karabiner
  einen  Angriff  auf  den  Kutter  abzuwehren.

Einige  Tage,  nachdem  die  Nachricht  von  seiner
angeblichen  Ermordung  von  Komuli  aus  nach
Herbertshöhe  gesandt  worden  war,  kam  Komini
nach  Komuli.  Dort  war  ein  Fahrzeug,  welches
zur  Richtigstellung  der  ersten  Meldung  nach
Herbertshöhe  hätte  gesandt  werden  können,  nicht
vorhanden;  erst  am  14.  April  wurde  von  Norn
aus  ein  zweiter  Kutter  nach  Herbertshöhe  gesandt,
der  aber  dort  nicht  ankam,  sondern  an  der  Küste
von  Neu-Mecklenburg  kenterte.  Nach  Angabe
Kominis  war  der  Urheber  des  Uberfalls  auf  ihn
ein  früherer  in  Noru  beschäftigter  und  erst  vor
kurzem  entlassener  Hernsheimscher  Arbeiter  namens
Jao.  Dieser  hatte  erst  vor  kurzem  Komini  um
ein  Gewehr  zum  Schutze  gegen  die  benachbarten
Ortschaften  gebeten  und  hatte  sich,  als  ihm  Komini
dies  ablehnte,  durch  den  Uberfall  ein  solches  verschaffen
  wollen.

Wie  Komini  und  später  auch  die  Eingeborenen
der  Insel  Piteln  angaben,  waren  die  Ndrauo-Leute
  auf  ein  Einschreiten  der  Behörde  gefaßt
und  hatten  auf  einem  Hügel,  der  einen  um-
        <pb n="974" />
        W  896  20

fassenden  Ausblick  nach  Süden  gewährt,  einen
förmlichen  Wachdienst  eingerichtet,  um  den  „Seestern“
  rechtzeitig  zu  erspähen.  Es  traf  sich  deshalb
  günstig,  daß  wir  von  Norden  her  gekommen
waren,  und  wir  konnten  hoffen,  durch  ein  Vordringen
  von  Norden  her  die  Gegner  zu  überraschen
  und  so  einen  vollen  Erfolg  zu  erzielen.

Abends  7  Uhr  brach  ich  in  Begleitung  Kominis
und  des  ersten  Offiziers  des  „Seestern“,  Pagenstecher,
  des  Polizeimeisters  Peters  und  der  Polizeisoldaten
  in  einem  Kutter  des  „Seestern“  und  zwei
von  den  Ponam-Leuten  gecharterten  Kanus  von
Ponam  aus  nach  der  Ndrauo  gegenüberliegenden
Nordküste  der  Hauptinsel  auf.

Die  Fahrt  sollte  nach  Angaben  Kominis  nur
vier  bis  fünf  Stunden  dauern;  Führer  wollte
Komini  von  der  Insel  Pitelu  besorgen,  so  daß
wir  hoffen  konnten,  noch  in  der  Nacht  das  Dorf
Ndrauo  zu  erreichen.  Widrige  Winde  und  eine
starke  Gegenströmung  bewirkten  jedoch,  daß  wir
erst  nach  mehr  als  elfstündiger  Fahrt  bei  Tagesanbruch
  das  Festland  erreichten.  Unsere  Absicht,
das  Dorf  im  Schlafe  zu  überraschen,  wurde  schon
dadurch  vereitelt;  außerdem  hatte  Komini  Schwierigkeiten
  im  Auffinden  von  Führern,  wir  mußten
deshalb  den  weiteren  Vormarsch  auf  den  nächsten
Tag  verschieben.  Wir  fuhren  nach  der  Insel
Piteln  hinüber,  wo  zu  Ehren  eines  verstorbenen
Häuptlings  ein  großes  Tanzfest  stattfand,  zu  welchem
sich  eine  große  Anzahl  Eingeborener  der  benachbarten
  Inseln  eingefunden  hatten.  Darunter
befand  sich  auch  der  bekannte  Häuptling  Pominis
von  Papitelai,  der  nach  einem  Streite  mit  dem
zweiten  Häuptling  von  Papitelai  diesen  Platz  verlassen
  und  sich  mit  einigen  Getreuen  nach  Makarenge
  (Los  Negros)  zurückgezogen  hatte.

In  der  Nacht  brachen  wir  von  Pitelu  auf,
setzten  in  eineinhalbstündiger  Fahrt  in  mehreren
Kanus  nach  dem  Festlande  über  und  traten  um
½3  Uhr  morgens  in  Begleitung  von  drei  Führern
und  etwa  zwanzig  mit  Obsidianspeeren  und  Beilen
bewaffneten  Pitelu-Leuten  den  Landmarsch  an.
Der  Weg  führte  direkt  von  der  Küste  aus  in
einen  Bach  hinein,  ging  in  dem  Bache,  der  bald
wasserfallartig  über  schlüpfriges  Gestein  stürzte,
eine  Zeitlang  weiter  und  führte  dann  ständig
durch  Busch,  häufig  Bäche  durchquerend  oder  in
Wasserläufen  weiterführend.  Der  Marsch  gestaltete
sich  bei  der  herrschenden  Dunkelheit  sehr  beschwerlich,
  auch  machte  sich  bei  den  Soldaten,  die
die  letzten  beiden  Nächte  in  den  Kanus  zugebracht
hatten,  eine  gewisse  Müdigkeit  bemerkbar.  Es
wurde  deshalb  gegen  9  Uhr  morgens,  bis  wir
in  die  Nähe  des  Dorfes  kamen.  Als  wir  aus
dem  Busch,  durch  welchen  der  Weg  bis  jetzt  geführt
  hatte,  in  eine  neu  angelegte  Taropflanzung
kamen,  sahen  wir  zahlreiche  Männer  und  Weiber

 

in  der  Pflanzung  arbeiten.  Es  wäre  ein  leichtes
gewesen,  die  Leute,  welche  von  unserem  Herannahen
  offenbar  keine  Ahnung  hatten,  zu  umzingeln
  und  gefangen  zu  nehmen,  wenn  nicht  der
Ubereifer  eines  Schwarzen,  der,  als  er  sich  von
den  Eingeborenen  bemerkt  glaubte,  einen  Schuß
abgab  und  dadurch  die  Leute  zur  eiligen  Flucht
veranlaßte,  alles  vereitelt  hätte.  Die  sofort  nach
verschiedenen  Richtungen  einsetzende  Verfolgung
wurde  durch  einen  die  Pflanzung  in  mehreren
Windungen  durchziehenden  Bach  sehr  erschwert
und  blieb  erfolglos.

Das  Dorf  selbst,  das  auf  einem  Hügel  lag,
war  nicht  sichtbar,  die  Führer,  die  schon  vorher
unsicher  geworden  waren,  schienen  den  zum  Dorfe
führenden  Pfad  nicht  zu  kennen  und  fanden  ihn
erst  nach  verschiedenem  Hin=  und  Herirren.  Im
Dorfe  wurde  niemand  angetroffen.  Wir  mußten
uns  damit  begnügen,  das  aus  15  Hütten  bestehende
  Dorf  abzubrennen,  die  wenigen  Betelund
  Kokospalmen  abzuhauen  und  die  Schweine,
die  in  ziemlicher  Anzahl  in  der  Nähe  des  Dorfes
herumliefen,  abzuschießen.  Diese  Bestrafung  erscheint
  mit  Rücksicht  darauf,  daß  der  Angriff  auf
Komini  kein  Blutvergießen  gekostet  hatte,  als  genügend
  und  wohl  durch  die  Raschheit  des  Eingreifens
  auch  geeignet,  eine  nachhaltige  Wirkung
zu  erzielen.

Die  dem  schwarzen  Begleiter  Kominis  seinerzeit
abgenommene  Patrontasche  wurde  nebst  den  Patronen
  in  einem  von  einem  fliehenden  Weibe
weggeworfenen  Tragsacke  gefunden.  Die  Browningpistole
  war  rechtzeitig  in  Sicherheit  gebracht  worden:
ihr  Besitzer,  vermutlich  Jao,  gab,  während  wir
im  Dorfe  Rast  machten,  einen  Schuß  aus  dersolben
  auf  das  Lager  ab,  der  aber  nicht  raf.
Der  Schütze  wurde  sofort  verfolgt  und  nach  Angabe
  der  Soldaten  auch  angeschossen,  jedoch  wurde
trotz  sorgfältigen  Suchens  keine  Spur  von  ihm
gefunden.

Um  2  Uhr  nachmittags  brachen  wir  von
Ndrauo  auf,  und  zwar  marschierten  wir,  da  die
Nordküste  der  Insel  ungefähr  sechs  Stunden,  die
Südküste  dagegen  nur  etwa  eine  Stunde  entfernt
war,  nach  der  letzteren,  gegen  Loniu  zu.  Der
nach  der  Südküste  führende  Weg  war  von  den
Ndrauo-Leuten  durch  Umhauen  des  Busches  verbarrikadiert
  und  nur  schwer  zu  passieren.  Außerdem
  waren  Löcher  gegraben,  in  welche  spitze
Bambusstöcke  gesteckt  waren.  Ein  Eingeborener
fiel  in  ein  solches  Loch  und  verletzte  sich  am  Fuß.
Weiterhin  führte  der  Weg  durch  Sagobestände
und  übelriechende,  stellenweise  bis  an  die  Kniee
reichende  Mangrovensümpfe  in  etwa  einer  Stunde
zur  Küste  gegenüber  Potomo  (Bird-Jsland.
Unsere  Hoffnung,  dort  genügende  Kanus  auftreiben
zu  können,  auf  welchen  wir  durch  den  Kreek,  der
        <pb n="975" />
        W  897  20

Loniu  von  der  Hauptinsel  trennt,  nach  Pitelu,
wo  der  „Seestern“  lag,  zurückfahren  könnten,
wurde  getäuscht.  Die  wenigen  Kanus,  die  wir
vorfanden,  waren  klein  und  nicht  seetüchtig.  Mit
vieler  Mühe  konnte  ich  von  Loniu  ein  einziges
großes  Kanu  auftreiben,  auf  welchem  ich  mit  dem
ersten  Offizier,  Pagenstecher,  nach  dem  „Seestern“
zurückfuhr,  wo  wir  gegen  Mitternacht  ankamen.
Polizeimeister  Peters  bezog  mit  den  Soldaten
Nachtlager  auf  einer  kleinen,  der  Insel  Potomo
vorgelagerten  Sandbank  und  wurde  am  nächsten
Tage  vom  „Seestern"“  abgeholt.

Komini  war  mit  den  Pitelu-Leuten  nach  der
Nordküste  zurückmarschiert  und  hatte  unterwegs
übernachtet.  Während  der  Nacht  wurde  ein
Obsidianspeer  nach  dem  Lager  geworfen,  der  einen
Eingeborenen  am  Arm  verletzte.

1  1
*

Der  Aufenthalt  auf  der  Insel  Noru  galt  neben
den  Erkundungen  über  das  Schicksal  Kominis
hauptsächlich  der  Kontrolle  der  Arbeiterverhältnisse.
Es  wurde  alles  im  besten  Zustande  gefunden,
Klagen  wurden  seitens  der  Arbeiter  nicht  vorgebracht.
  Vorgeführt  wurden  dreißig  Leute,
welche  kurz  vorher  von  Komini  mit  dem  Kutter
„Anna“  angeworben  worden  waren  und  größtenteils
  aus  der  im  Süden  der  Hauptinsel  gelegenen
Insel  Baluan  stammten.  Die  Anwerbung  bestand
fast  zu  zwei  Dritteln  aus  kärperlich  noch  nicht
völlig  entwickelten  Knaben.  Dies  wurde  später
von  Komini  dahin  erklärt,  daß  die  Eingeborenen
zwar  gern  ihre  Kinder  anwerben  lassen,  um  sie
vor  den  Angriffen  der  Feinde  in  Sicherheit  zu
bringen,  dagegen  ihre  wehrfähigen  Männer  nur
selten  ziehen  lassen,  um  eine  Schwächung  der
Wehrkraft  des  Dorfes  zu  vermeiden.  Die  Anwerbung
  der  Knaben  konnte  unbedenklich  genehmigt
  werden,  da  die  Leute  während  des  ganzen
Arbeitsvertrages  auf  der  Insel  Noru  bleiben
sollten,  wo  es  keine  schweren  Arbeiten  zu  verrichten,
  insbesondere  keinen  Busch  mehr  zu
klären  gibt.

Von  dem  auf  Noru  stationierten  Angestellten
der  Firma  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  erfuhr  ich,  daß  die
Bewohner  der  Noru  gegenüberliegenden  Insel
Sori,  welche  die  Anstifter  der  im  vorigen  Jahre
erfolgten  Ermordung  einer  Hernsheimschen  Bvootsbesatzung
  gewesen  waren  (ovgl.  Kol.  Bl.  1908,
S.  853),  die  Insel  verlassen  und  sich  auf  das
Festland  der  Hauptinsel  geflüchtet  hatten.  Die
Firma  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  hatte  in  der  Erwartung,
daß  ihr  die  Insel  später  weiter  überlassen  werde,
sie  von  den  Eingeborenen  für  den  Fiskus  erworben.
  Ein  Besuch  der  Insel,  die  reiche  Palmbestände
  aufweist,  war  leider  infolge  Zeitmangels
nicht  möglich.

 

Am  nächsten  Tage,  dem  21.  April,  fuhr
„Seestern“  weiter  nach  der  etwa  20  Seemeilen
entfernten  Insel  Ponam,  auf  deren  östlichen  Hälfte
Komini  für  die  Firma  Hernsheim  eine  Palmpflanzung
  anlegte.  Wir  trafen  Komini  auf  der
Insel  an.  Im  November  v.  JIs.  hatte  der  Inder
Bal  Sing,  ein  Angestellter  Kominis,  einen  Eingeborenen
  erschossen,  den  er,  mit  einer  Axt  bewaffnet,
  in  Begleitung  zweier  weiterer  Eingeborenen
  abends  in  der  Pflanzung  traf.  Bal  Sing
behauptet,  in  Notwehr  gehandelt  zu  haben,  da
die  Leute  auf  seinen  wiederholten  Anruf  nicht
stehen  geblieben  seien  und  er  einen  Angriff  von
ihnen  befürchtet  habe.  Eine  Bestrafung  Bal  Sings
schien  mit  Rücksicht  hierauf  nicht  angebracht.  Die
Eingeborenen  waren  über  den  Vorfall  auch  nicht
im  mindesten  erregt  und  verkehrten  friedlich  mit
Komini  und  seinen  Arbeitern.  Sie  wurden  ermahnt,
  die  Pflanzung  nicht  ohne  Grund,  insbesondere
  nicht  zur  Nachtzeit,  zu  betreten.

Auf  der  Insel  Pitelu,  wohin  ich  am  nächsten
Tage  kam,  fand  gerade  zu  Ehren  eines  verstorbenen
  Häuptlings  ein  großes  Tanzfest  statt,
zu  welchem  sich  eine  stattliche  Anzahl  Eingeborener
aus  den  benachbarten  Inseln  eingefunden  hatte.
Ich  hatte  gerade  noch  Gelegenheit,  die  kriegerischen
Tänze  der  kräftigen,  bunt  bemalten,  mit  Obsidianspeeren
  bewaffneten  und  zum  Teil  nur  mit  einer
Muschel  bekleideten  Gestalten  anzusehen.  Unter
den  Eingeborenen  befand  sich  auch  der  mir  schon
von  Herbertshöhe  her  bekannte,  vielgenannte
Häuptling  Pominis  von  Papitalai.  Ich  hatte
nicht  erwartet,  Pominis  hier  in  friedlichem  Verkehr
  mit  den  Pitelu-Leuten  anzutreffen,  da  die
letzteren  erst  vor  einigen  Monaten  durch  Vermittlung
  der  Firma  Hernsheim  Pominis  des
Weiberraubes  bezichtigt  und  um  seine  Bestrafung
gebeten  hatten.  Die  Leute  von  Pitelu  erklärten
mir  jedoch,  daß  diese  Sache  jetzt  friedlich  beigelegt
  sei.

Auch  der  Japaner  Komini,  der  früher  auf
Pominis  schlecht  zu  sprechen  war  und  ihn  als  den
Anstifter  eines  angeblich  schon  früher  auf  ihn
beabsichtigten  Uberfalles  bezeichnet  hatte,  schien
jetzt  eine  bessere  Auffassung  von  ihm  zu  haben
und  riet,  ihn  auf  den  beabsichtigten  Zug  gegen
Ndrauo  mitzunehmen.  Pominis,  welcher  mir
klagte,  daß  er  seinen  Platz  Papitalai  habe  verlassen
  und  auf  der  Insel  Makarenge  (Los  Negros)
sich  ein  neues  Heim  habe  gründen  müssen,  war
sofort  bereit,  sich  dem  Zuge  anzuschließen,  und
leistete  insbesondere  durch  seine  Ortskenntnis  gute
Dienste.  Er  war  es  auch,  der,  als  wir  nach
durchgeführter  Expedition  an  die  Küste  gegenüber
Potomo  (Bird-Island)  kamen,  einige  Kanus  auftrieb,
  die  es  ermöglichten,  die  Polizeitruppe  aus
der  Mangrovenküste  der  Hauptinsel  nach  einer
        <pb n="976" />
        W  898  20

Sandbank  nahe  bei  Potomo  überzusetzen,  und  der
unter  eigener  Gefahr  aus  dem  ihm  feindlich  gesinnten
  Dorfe  Loniu  ein  seetüchtiges  Kanu  requirierte,
  mittels  dessen  es  wenigstens  mir  und  dem
ersten  Offizier  des  „Seestern“  möglich  wurde,
nach  dem  bei  Pitelu  liegenden  Schiffe  zurückzukehren.


Am  Morgen  des  24.  April  verließ  „Seestern“
Pitelu  und  nahm  zunächst  Kurs  nach  der  Insel
Paak  (St.  Gabriel).  Die  Häuptlinge  der  beiden
auf  der  Insel  wohnenden  Eingeborenensippen
waren  im  Februar  d.  Is.  mit  dem  Landmesser
Klink  nach  Herbertshöhe  gekommen  und  hatten
um  Schutz  gegen  die  Bewohner  von  Lambutjo
(Jesus  Maria-Insel)  gebeten,  welche  im  Besitze
mehrerer  Gewehre  waren  und  mit  diesen  die  Bewohner
  der  benachbarten  Inseln  ständig  in
Schrecken  hielten.  Die  Häuptlinge  hatten  sich
bereit  erklärt,  bei  der  Erlangung  der  Gewehre
mitzuwirken,  und  gebeten,  sie  in  Paak  abzuholen
und  nach  Lambutjo  mitzunehmen.

Als  wir  in  Paak  an  Land  fuhren,  kamen
uns  die  beiden  Häuptlinge  Sapon  und  Simio  in

Kanus  entgegen,  geschmückt  mit  den  Mützen  und

Häuptlingsstöcken,  welche  sie  von  mir  anläßlich
ihrer  Anwesenheit  in  Herbertshöhe  erhalten  hatten.
Sie  hatten,  wie  ich  schon  in  Pitelu  erfuhr,  alsbald
nach  ihrer  Rückkehr,  angetan  mit  den  Zeichen
ihrer  neuen  Häuptlingswürde,  eine  Rundreise  bis
zu  den  Inseln  im  Nordwesten  der  Hauptinsel
unternommen  und  überall  die  Ermahnungen  zum
Frieden,  die  sie  in  Herbertshöhe  erhalten  hatten,
weiterverbreitet.  In  Paak  selbst  hatten  sie  ihre
Leute  veranlaßt,  alle  Waffen,  insbesondere  die
Obsidianspeere,  dem  auf  der  Insel  wohnenden
chinesischen  Händler  zu  verkaufen,  da  sie  jetzt
friedlich  leben  wollten.

Die  Dienstgeschäfte  in  Paak,  bestehend  in  der
Kontrolle  der  auf  der  Hernsheimschen  Handelsstation
  befindlichen  Arbeiter,  waren  balo  erledigt.
Ich  besuchte  dann  noch  die  beiden  in  geringer
Entfernung  voneinander  gelegenen  Dörfer,  deren
Gesamtbevölkerung  nach  einer  von  Landmesser
Klink  im  Dezember  1908  vorgenommenen  Zählung
319  betrug.  Die  Häuptlinge  zeigten  mir  mit
Stolz  die  breiten,  mit  weißem  Sand  bestreuten
und  mit  Abzugsgräben  versehenen  Wege,  die  sie
nach  dem  Muster  der  in  Herbertshöhe  gesehenen
Straßen  angelegt  hatten.

Nach  etwa  einstündigem  Aufenthalt  ging  ich
wieder  an  Bord.  Gleichzeitig  schifften  sich  die
beiden  Häuptlinge  mit  elf  ihrer  Leute  ein.  Die
Häuptlinge  hatten  ein  Kanu  in  Lambutjo  liegen
und  wollten  auf  diesem  nach  Paak  zurückkehren,
ihre  Begleiter  sollten  als  Ruderer  dienen.

Der  „Seestern“  fuhr  zurück  nach  der  Hauptinsel.
  Vor  dem  Dorfe  Loniu  setzte  „Seestern“

 

ein  Boot  ab,  welches  mich  an  Land  brachte,
während  das  Schiff  selbst  nach  Potomo  weiterfuhr,
  um  dort  den  Polizeimeister  nebst  der  Truvve
an  Bord  zu  nehmen  und  dann  mich  wieder
abzuholen.

Zwischen  den  nur  wenige  Stunden  voneinander
  entfernt  liegenden  Ortschaften  Lonin  und
Papitalai  herrschte  ständige  Fehde.  Die  Lonirn-Leute
  waren  zwar  an  Zahl  den  Bewohnern  von
Papitalai  erheblich  überlegen,  wurden  jedoch  durch
ein  im  Besitze  des  Häuptlings  Pominis  befindliches
  Winschestergewehr  im  Zaume  gehalten.
Pominis  hatte  bisher  immer  gebeten,  ihm  dieses
Gewehr  nicht  abzunehmen,  da  sein  Stamm  so#n
den  Loniu-Leuten  wehrlos  ausgeliefert  wäre.  Es
war  aus  diesem  Grunde  bisher  von  der  Wegnahme
  des  Gewehrs  Abstand  genommen  worden.
Auch  seit  der  letzten  Anwesenheit  des  „Seosternwaren
  mehrere  Klagen  über  von  Pominis  verübte
  Uberfälle  in  Herbertshöhe  eingelaufen,  anderseits
  hatte  auch  dieser  sich  durch  Vermittlung  der
katholischen  Mission  über  Gewalttätigkeiten  der
Lonin-Leute  beschwert.

In  der  letzten  Zeit  waren  jedoch,  wie  mir
schon  Pominis  erzählt  hatte,  zwischen  ihm  und
dem  zweiten  Häuptling  von  Papitalai,  Songan,
Zwistigkeiten  ausgebrochen,  die  zur  gegenseitigen
Zerstörung  von  Häusern  und  Kanus  führten.  die
Ursache  dieser  Zwistigkeiten  wurde  von  den  beiden
Parteien  verschieden  dargestellt.  Pominis  sah  sich
schließlich  veranlaßt,  Papitalai  zu  verlassen,  und
ließ  sich  mit  einigen  seiner  Anhänger  auf  der
Insel  Makarenge  (Los  Negros),  deren  Bewohner
ihn  ebenfalls  als  Häuptling  anerkannten,  nieder,
während  Songan  alleiniger  Häuptling  in  Papitalai

wurde.  Songan  schloß  mit  den  Loniu-Lemen
Frieden.  Er  befand  sich  gerade  in  Loniu,  als

ich  dort  an  Land  ging.  Er  und  der  Häuptling
Kapal  von  Loniu  erklärten  mir,  die  Fedden
zwischen  den  beiden  Stämmen  hätten  nun  endgültig
  aufgehört,  beide  hätten  nur  den  Wunich,
auch  mit  Pominis  in  Frieden  zu  leben,  und
wünschten,  daß  dieser  in  Makarenge  bleibe.  Die
Loniu-Leute  hatten  die  hölzernen  Gewedrnachahmungen,
  die  sie  früher  zur  Einschüchterung
der  Papitalai-Leute  getragen  hatten,  bis  auf  eine
nicht  ungeschickte  Nachahmung  des  Gewebrs
Modell  88,  bei  welcher  als  Lauf  ein  dünnes
Bambusrohr  diente,  verbrannt.  Bei  dieser  Gelegenheit
  möchte  ich  bemerken,  daß  ich  auch  bet
dem  Hernsheimschen  Angestellten  in  Norn  eine
bis  ins  kleinste  naturgetreu  gearbeitete  Nachahmung
  eines  Karabiners  gesehen  hatte,  weiche
aus  einem  Dorf  im  Innern  der  Hauptinsel  stammm
und  jedenfalls  dem  Besitzer  als  Schreckminel  gedient
  hatte.
        <pb n="977" />
        G  899  2

Ich  erklärte  den  Häuptlingen  von  Loniu  und
Papitalai,  daß  alle  vergangenen  Streitigkeiten
vergessen  sein  sollten,  und  daß  eine  Bestrafung
nicht  erfolgen  werde.

Der  bisher  im  Besitze  des  Pominis  befindliche
Winchester  befand  sich  in  Papitalai  im  Hause  des
Häuptlings  Songan.  Dieser  erklärte  sich  zur
Auslieferung  bereit.  Da  „Seestern“,  welcher  von
Potomo  her  schon  wieder  in  Sicht  kam,  nicht  so
lange  vor  Lonin  liegen  bleiben  konnte,  bis  das
Gewehr  von  Papitalai  herbeigeholt  wurde,  befahl
ich  Songan,  das  Gewehr  am  nächsten  Tage,  an
welchem  „Seestern“  wieder  vorfahren  würde,  auszuliefern.
  Um  die  Auslieferung  zu  sichern,  setzte
ich  von  sechs  auf  dem  „Seestern“  befindlichen
Soldaten  aus  Loniu,  welche  nach  erfüllter  Vertragszeit
  in  Loniu  abgesetzt  werden  sollten,  nur
einen  an  Land,  während  die  übrigen  erst  am
nächsten  Tage,  nach  erfolgter  Auslieferung  des
Gewehres,  ausgeschifft  werden  sollten.

„Seestern“  fuhr  gegen  3  Uhr  nachmittags
weiter  nach  der  kleinen,  mit  einer  Hernsheimschen
Station  besetzten  Insel  Komuli,  wo  wir  kurz  nach
Einbruch  der  Dunkelheit  ankamen.  Dort  wurden
zwei  Hernsheimsche  Angestellte  ausgeschifft  und
einer  an  Bord  genommen.  An  Land  zu  gehen,
bot  sich  keine  Gelegenheit,  da  wir  am  nächsten
Morgen  schon  bei  Tagesanbruch  weiterfahren
wollten.

Wir  verließen  Komuli  morgens  gegen  6  Uhr
und  kamen  um  8  Uhr  vormittags  an  der  Südwestspitze
  von  Lambutjo  (Jesus  Maria-Insel)  an.
Dort  ließ  ich  mich  mit  dem  Polizeimeister,  dem
zweiten  Offizier,  der  Truppe  und  den  Paak-Leuten,
verteilt  auf  einen  Kutter  und  die  Jolle  des
„Seestern“,  an  Land  setzen,  während  „Seestern“
nach  Loniu  weiterfuhr  und  uns  im  Laufe  des
Nachmittags  wieder  abholen  sollte.  An  Bord
des  „Seestern“  befanden  sich  die  Lambutjo-Leute,
welche  gelegentlich  der  letzten  Expedition  im  November
  1907  gefangen  genommen  und  bisher  in
Herbertshöhe  als  Geiseln  zurückbehalten  worden
waren.  Von  diesen  nahm  ich  zwei  mit  an  Land,
damit  sie  mir  bei  der  Wegnahme  der  Gewehre
behilflich  sein  sollten.  Die  übrigen  blieben  auf
„Seestern“  zurück  und  sollten  erst  nach  erfolgter
Herausgabe  der  Gewehre  ausgeschifft  werden.

Am  Ufer  erwarteten  uns  mehrere  Eingeborene.
Sie  gehörten  zum  Stamme  des  Häuptlings  Bopusui,
dessen  Pfahldorf  Balamot  im  Jahre  1907  abgebrannt
  worden  war.  Boposui  hatte  inzwischen
an  die  Hamburger  Südsee-Expedition,  welche  mit
ihrem  Dampfer  „Peiho“  im  November  1908  nach
Lambutjo  kam,  drei  Gewehre  ausgeliefert.  Nach
der  Zerstörung  seines  Dorfes  hatte  sich  Bopusui
an  der  Südküste  der  Jusel,  gegenüber  der  kleinen

 

Insel  Achum,  ein  neues  Dorf,  Galingai,  errichtet.
Wir  trafen  Bopusui  in  diesem  Dorfe  an.  Er  erklärte
  auf  Befragen,  daß  er  nur  mehr  ein  Gewehr,
aber  keine  Patronen  besitze,  und  daß  die  übrigen
Gewehre  sich  auf  anderen,  weit  entfernten  Teilen
der  Insel  befänden.

Während  der  Verhandlungen  mit  Boposui
hatten  einige  Soldaten  im  Busch  einen  mit  einem
Karabiner  bewaffneten  Soldaten  entdeckt,  der,  als
er  die  Soldaten  erblickte,  auf  sie  anlegte.  Er
wurde  jedoch,  bevor  er  schießen  konnte,  ergriffen
und  ihm  der  Karabiner,  der  mit  einer  Patrone
geladen  war,  abgenommen.  Bopusui  erklärte,  es
sei  der  ihm  gehörige  Karabiner.  Als  ich  ihm
jedoch  vorhielt,  daß  der  Karabiner  geladen  sei,
er  aber  behauptet  habe,  keine  Patronen  mehr  zu
besitzen,  wurde  er  verlegen.  Sein  Verhalten  bestärkte
  mich  in  der  Annahme,  daß  sich  auch  die
übrigen  Schußwaffen  in  der  Nähe  befänden.  Ich
ließ  deshalb  Bopusui  und  seine  Leute  umzingeln
und  erklärte  ihnen,  daß  ich  sie  alle  als  Gefangene
nach  Herbertshöhe  mitnehmen  würde,  wenn  nicht
sämtliche  Gewehre  sofort  zur  Stelle  gebracht  würden.

Bopusui  entsandte  daraufhin  zwei  seiner  Leute
in  den  Busch,  um  die  Gewehre  zu  holen.  Die
Leute  kamen  nach  sehr  kurzer  Zeit  wieder  zurück
und  brachten  zwei  weitere  Eingeborene  an,  von
deuen  jeder  einen  Karabiner,  aber  keine  Patronen
mithatte.  Der  eine  der  Leute  gab  an,  er  habe
seine  Patrontasche  aus  Angst  weggeworfen,  als
die  nach  ihm  ausgeschickten  Leute  gekommen  seien.
Auf  die  Aufforderung,  die  Patrontasche  zu  holen,
erwiderte  er,  er  wisse  nicht  mehr,  wo  er  sie  weggeworfen
  habe.  Ich  ließ  den  Mann  hierauf  von
zwei  Soldaten  in  die  Mitte  nehmen  und  schickte
ihn  auf  die  Suche.  Die  Soldaten  kamen  bald
zurück  mit  der  Patrontasche,  die  der  Mann  sorgfältig
  am  Stamme  eines  Baumes  verborgen  hatte.

Die  erbeuteten  Gewehre  befanden  sich  sämtlich
in  sehr  gutem  Zustande  und  waren  sorgfältig
eingeöblt.  Die  Eingeborenen  benutzten  hierzu
Palmöl,  von  welchem  uns  eine  Flasche,  die  als
Gewehröl  bestimmt  war,  ausgeliefert  wurde.  Es
waren  sämtlich  Karabiner  deutschen  Modells,  die
die  Eingeborenen  bei  früheren  Uberfällen  auf
Segelschiffe  der  Firma  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  erbeutet
hatten.  Die  Patrontasche  enthielt  acht  Karabinerpatronen
  und  sieben  Patronen  kleineren  Kalibers,
welche  vermutlich  zu  dem  im  Jahre  1907  ausgelieferten
  Revolver  gehörten.  Die  Eingeborenen
gaben  an,  daß  sich  diese  letzteren  Patronen,  wenn
man  die  Hülse  mit  Rotang  umwickle,  auch  für
die  Karabiner  verwenden  ließen.  Tatsächlich
bewies  ein  Versuch,  daß  die  Patronen,  wenn  man
sie  etwas  verstärkte,  sehr  gut  zum  Schießen  aus
dem  Karabiner  brauchbar  waren.
        <pb n="978" />
        900  20

Die  Eingeborenen  behaupteten,  daß  sich  außer
den  bisher  abgelieferten  Gewehren  nur  noch  zwei
Gewehre  auf  der  Insel  befänden,  von  denen
eines  dem  Eingeborenen  Bako  von  Langambulos,
das  andere  dem  Eingeborenen  Ksakeu  von  NMdriol
(Nordspitze  der  Insel)  gehöre.  Die  Häuptlinge
von  Paak  bestätigten  diese  Angaben.  Wir  brachen

zunächst  nach  dem  Dorfe  des  Bako  auf,  das  wir

nach  etwa  halbstündiger  Wanderung,  während
welcher  wir  in  der  Nähe  des  zerstörten  Dorfes
Balamot  auf  kleinen  Kanus  über  den  schmalen
Kreek,  durch  welchen  der  südwestliche  Ausläufer
der  Insel  von  dem  Hauptteile  getrennt  ist,  übersetzen
  mußten,  erreichten.  Das  Dorf  bestand  nur
aus  drei  armseligen  Hütten,  welche  in  einer  seeartigen
  Ausbuchtung  des  Kreeks  auf  Pfählen  erbaut
  waren.  Die  Hütten  waren  menschenleer
und  wiesen  Spuren  eiliger  Flucht  auf.  Gewehre
oder  Patronen  wurden,  ebenso  wie  in  Galingai,

trotz  eifrigen  Nachsuchens  in  den  Hütten  nicht.

gefunden.

Ich  eröffnete  den  Eingeborenen,  welche  ich
von  Galingai  mitgenommen  hatte,  und  unter
denen  sich  auch  ein  Mann  aus  Ndriol,  der  Vater
eines  der  auf  dem  „Seestern“  befindlichen  Geiseln,
befand,  daß  die  Geiseln  nur  dann  freigelassen
würden,  wenn  auch  die  beiden  letzten  Gewehre
nebst  Patronen  ausgeliefert  würden.  Die  Leute
versprachen,  für  die  Auslieferung  zu  sorgen;  sie
machten  den  Eindruck,  als  ob  es  ihnen  mit  ihrem
Versprechen  ernst  sei.  Auch  die  Häuptlinge  von
Paak  waren  der  Ansicht,  daß  die  Auslieferung
der  Gewehre  nunmehr  gesichert  sei.  Ich  entsandte
die  Leute  nebst  einem  der  Geiseln  in  den  Busch,
um  die  Gewehre  herbeizuschaffen  und  nach  Ndriol
zu  bringen,  während  wir  selbst  in  unseren  beiden
Booten,  die  wir  nach  der  südlichen  Ausmündung
des  Kreeks  hatten  nachkommen  lassen,  aufbrachen,
um  durch  den  Kreek  nach  der  Nordküste  der  Insel
und  von  da  nach  Ndriol  zu  gelangen.  Die  Fahrt
verzögerte  sich  infolge  des  flachen  Wassers  des
Kreeks  und  des  niedrigen  Wasserstandes  der  See
am  nördlichen  Ansgang  des  Kreeks  bedeutend,  so
daß  es  schon  spät  am  Nachmittag  war,  als  wir
nach  der  nördlichen  Küste  der  Insel  kamen.  Dort
erwartete  uns  schon  der  „Seestern“",  der  in  der
Zwischenzeit  die  zu  entlassenden  Leute  in  Lonin
abgesetzt  und  das  Gewehr  des  Pominis  in  Empfang
genommen  hatte.  Der  Kapitän  drängte  zur  Abfahrt,
  um  noch  bei  guter  Beleuchtung  aus  den
Riffen  in  der  Nähe  der  Insel  herauszukommen.
Noch  einen  zweiten  Tag  für  die  Insel  zu  ver- 



wenden,  war  unmöglich,  da  der  Kohlenvorrat  de-„Seestern“,
  der  nur  für  den  eigentlichen  Zwe-“
der  Reise,  die  Aufklärung  und  Bestrafung  des
Falles  Komini,  berechnet  war,  stark  zu  Ende  ging.

So  mußte  ich  mich  entschließen,  die  Expedirio
abzubrechen  und  die  Heimreise  anzutreten.  Die
Leute  aus  Paak,  welche  früher  etwas  ängstlic
gewesen  waren  und  gebeten  hatten,  der  „Seestern"
  möge  so  lange  zu  ihrer  Deckung  liegen
bleiben,  bis  sie  mit  ihren  Kanus  in  sicherer  Emfernung
  von  der  Insel  seien,  zeigten  sich  jes
mutiger  und  erklärten,  sie  wollten  in  Lambutn#
bleiben  und  sich  die  Gewehre  geben  lassen.  S#
wurden  deshalb  an  Land  gesetzt  und  erhielten
die  Weisung,  die  Gewehre  mit  nach  Paak  zu
nehmen  und  sie  dem  dortigen  Chinesen  zu  geben,
welcher  sie  mit  der  „Sumatra“,  welche  in  den
nächsten  Wochen  auf  ihrer  Dockreise  in  Paak  erwartet
  wurde,  nach  Herbertshöhe  senden  sollte.
Ferner  wurde  der  Rest  der  Geiseln  an  Land
gesetzt.

Gegen  Dunkelwerden  verließ  der  „Seestem-Lambutjo
  und  kam,  nachdem  er  am  26.  Avduil
die  bei  Neu-Hannover  liegenden  Tingwon  (Ponlands-Inseln)
  kurz  angelaufen  hatte,  am  27.  Aprü,
vormittags  11  Uhr,  wieder  in  Herbertshöhe  an.

Die  beiden  Gewehre  aus  Lambutsjo  wurden
nebst  einer  Anzahl  Patronen  tatsächlich  an  die
Paak-Leute  ausgeliefert  und  sind  inzwischen  mir
„Sumatra“  in  Herbertshöhe  angekommen.  Weitere
zwei  Gewehre  wurden  auf  der  Jusel  Lou  von
einem  Hernsheimschen  Angestellten  den  Eingeborenen
weggenommen.

Auf  der  Inselgruppe  befinden  sich,  soweit  bekannt,
  nunmehr  folgende  Schußwaffen  in  den
Händen  der  Eingeborenen:  In  Lala  (Südküe
der  Hauptinsel)  6  Karabiner,  in  Batussi  (Südküste)
  1  Karabiner  und  1  Minchester,  ferner  im
Hinterlande  von  Noru  (Nordwestküste)  4  Karabiner,
aus  dem  Uberfalle  des  Hernsheimschen  Kuners
Waikatu  im  vorigen  Jahre  stammend,  und  in
Ndrauo  die  dem  Japaner  Komini  abgenommene
Browningpistole.  Die  letztere,  zu  welcher  höch'tennoch
  drei  Patronen  vorhanden  sind,  ist  infoige
ihres  schwierigen  Mechanismus  wohl  ungefährlich,
dagegen  geben  die  Gewehre  ihren  Besivern  ein
großes  Ubergewicht  über  ihre  Gegner,  und  völliger
Friede  wird,  solange  diese  Gewehre  sich  noch  im
den  Händen  der  Eingeborenen  befinden,  nicht
eintreten.  Es  muß  deshalb  das  Bestreben  der
Verwaltung  sein,  möglichst  bald  auch  diese  letzter
Gewehre  den  Eingeborenen  wegzunehmen.
        <pb n="979" />
        OQ#

901

Uachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebletes  Deutsch-Meuguinen  im  IV.  Viertelfjahr  1908

 

fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  i
Name  der  Zollämter,  im  obigen  Vierteljahr  des  Rechnungsjahres  uen  ven  Gleichen
bei  welchen  die  Zölle  1908  1907  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
1  #.  %  #  *#
Friedrich-Wilhelmshafen2  1  615,33  "  21275,651  7704,12  —  7  704.12418  71,53
Käwieng.  7962,91  50.—  8542.011737,18  —  4  737,  18883  805,73  —
Simpsonhafen  69  129,45  15  264,35  84  393,8002  029,30  –  1  2  029,3082  364,50
Im  ganzen  96  752,68  17  459,68  114  212,3644  470,60.  —  144170,60%0  741,77608
-  l  I  «

 

 

 

 

Kotomalwirtichaftlichemitteilungen.

Otavlmitten-undelfenbahn-6eiellfchqit.«)

Die  Ausbeute  an  Erzen  hat  sich  in  Tsumeb
im  Betriebsjahr  auf  44  250  Tonnen  (25  700)
gesteigert.  Zur  Verschiffung  gelangten  27  700
Tonnen  Erz  (15  000).  Dies  Ergebnis  würde
noch  günstiger  gewesen  sein,  wenn  nicht  der  Abbau
in  Tsumeb  im  Februar  und  März  1909  infolge
des  ganz  ungewöhnlich  starken  Regenfalls,  der
eine  Niederschlagshöhe  von  1,5  m  erreichte,  erheblich
  beeinträchtigt  worden  wäre.

Abgesehen  von  dieser  vorübergehenden  Störung,
haben  die  bergmännischen  Arbeiten  in  Tsumeb
einen  regelmäßigen  Fortgang  genommen.

Der  Abbau  bewegte  sich,  wie  im  Vorjahre,
in  der  Hauptsache  im  Tagebau,  wo  während  der
Monate  April  bis  Dezember  bis  zur  ersten  Sohle
(20  m)  monatlich  durchschnittlich  rund  2450  t
gewonnen  wurden.  Mit  Rückficht  auf  die  erforderlichen
  Abraumarbeiten  wurde  von  dem  früher
geplanten  Abbau  des  Erzkörpers  durch  Tagebau
bis  zur  zweiten  Sohle  (50  m)  Abstand  genommen,
so  daß  die  unter  der  ersten  Sohle  anstehenden
Erzmengen  nur  im  Tiefbau  gewonnen  werden.
Zur  Erzielung  einer  gleichbleibenden  Förderung
wurde  bei  Abnahme  der  Gewinnung  aus  dem
Tagebau  Mitte  Juli  1908  mit  dem  Abbau  auf
der  zweiten  Sohle  begonnen.

Die  heute  zur  Anwendung  kommende  Abbaumethode
  charakterisiert  sich  als  „Firstenbau  mit
breitem  Blick“,  wobei  sowohl  im  West=  als  im
Osterzkörper  je  ein  Arbeitsstoß  von  der  gesamten
Erzmächtigkeit  von  13  bis  15  m,  oder  wo  dies

 

 

*)  Aus  dem  Geschäftobericht  für  das  neunte  Geschäftsjahr
  1.  April  1908  bis  31.  Mürz  1909.  Die  im
vorstehenden  Bericht  in  Klammern  beigefügten  Zahlen
bedenten  die  Ziffern  des  Vorjahres.

 

aus  Gründen  der  Sicherheit  erforderlich  ist,  von
der  Hälfte  der  Erzmächtigkeit  und  2  m  Höhe  angesetzt
  und  bis  zur  Erzgrenze  getrieben  wird.
Den  fortschreitenden  Gewinnungsarbeiten  folgt  der
Bergeversatz,  wobei  der  Abraum  aus  dem  früheren
Tagebau  zur  Verwendung  kommt.

Zur  Bewältigung  der  infolge  der  starken
Regengüsse  in  die  Grube  eingedrungenen  Grundwassermengen
  wurden  Pumpen  von  besonderer
Leistungsfähigkeit  eingebaut.  Die  Pumpen  werden
zur  Zeit  zur  Wasserhaltung  für  die  seit  Mai  1909
mittels  Tiefbohrapparat  in  Angriff  genommenen
Aufschlußarbeiten  von  der  dritten  Sohle  (70  m)
nach  der  Tiefe  verwendet.  Diese  Arbeiten  werden
zur  Zeit  durch  Treiben  eines  Bohrloches  im
Westerzkörper  bewirkt.

Die  zur  Verschiffung  gelangten  27000  Tonnen
Tsumeberze  (15  000)  enthielten  durchschnittlich
17  v.  H.  Kupfer  (19),  30  v.  H.  Blei  (23),  0,033
v.  H.  Silber  (0,035).

Der  Unterschied  des  Durchschnittskupfergehalts
gegen  das  Vorjahr  (19  v.  H.)  beruht  darauf,  daß
während  des  Betriebsjahres  einige  Male  Erze
verschifft  worden  sind,  die  unter  dem  für  den
Export  vorgeschriebenen  Kupfergehalt  blieben.  Es
sind  Vorkehrungen  getroffen,  daß  für  die  Folge
nur  Erze  mit  einem  Mindestkupfergehalt  von  etwa
18  v.  H.  zur  Verschiffung  gelangen,  so  daß  der
Durchschnittsgehalt  sich  entsprechend  wieder  erhöhen
  wird.

Die  Hüttenproduktion  belief  sich  auf  3150  t
Kupferstein  (1000),  durchschnittlich  mit  42  v.  H.
Kupfer  (36),  23  v.  H.  Blei  (17),  0,044  v.  H.
Silber  (0,040)  und  3000  t  Werkblei  (700),  durchschnittlich
  mit  96  v.  H.  Blei  (96),  0,067  v.  H.
Silber  (O,090).

4
        <pb n="980" />
        G  902  e

Die  Gestehungskosten  der  Erze  betrugen  per
Tonne  11,60.  (10,40).

Bei  Fortsetzung  des  Schmelzbetriebes  gelang
es  am  Schlusse  des  Betriebsjahres,  nach  nicht
unerheblichen  Aufwendungen  für  die  Versuche,  die
Verhüttung  der  nicht  exportfähigen  Erze  mit  einem
wenn  auch  vorläufig  geringen  Nutzen  durchzuführen.
  Es  ist  beabsichtigt,  nunmehr  das  Erzschmelzen
  mit  zwei  Ofen  aufzunehmen  und  hierdurch
  sowie  durch  sonstige  zur  Einführung  gelangende
  Verbesserungen  eine  weitere  Ermäßigung
der  Unkosten  zu  erzielen.

Zur  Verbesserung  des  Aufbereitungsverfahrens
wird  eine  maschinelle  Erzseparation  in  Verbindung
mit  der  bisherigen  Handscheidung  eingerichtet.
Sie  ist  in  Tsumeb  angekommen  und  wird  mit
den  Maschinen  für  einen  Bohrhammerbetrieb  beim
Abbau  in  der  Grube  in  Kürze  in  Betrieb  gesetzt
werden.

An  der  elektrischen  Licht=  und  Kraftzentrale
wurde  eine  Erweiterung  vorgenommen  derart,
daß  zur  Zeit  zwei  Dynamomaschinen  von  je  30
und  51  Kilowatt  in  Betrieb  sind,  welche  die
elektromotorische  Kraft  liefern  für  die  Lichtanlage
des  Gesamtwerks  und  der  Niederlassung  in  Tsumeb,
für  die  Werkstatt,  die  Hüttenpumpwerke,  das  Laboratorium,
  den  Erzbrecher,  das  Transportband
und  die  Separationstrommel  der  Aufbereitung  und
den  Kompressor  der  Bohrmaschinenanlage.

Die  Zahl  der  eingeborenen  Arbeiter  wechselte
im  Laufe  des  Betriebsjahres  von  1300  bis  600
und  betrug  durchschnittlich  900  Mann.  Wie  bisher
bilden  die  Ovambos  die  Mehrzahl  der  Belegschaft.
Durch  zweckentsprechende  Zusammenlegung  der
verschiedenen  eingeborenen  Stammesangehörigen
zu  einem  Wohnungskomplex  ist  es  gelungen,  die
Kontrolle  der  Arbeiter  in  betriebstechnischer  und
sanitärer  Hinsicht  wirksamer  durchzuführen.  Gegen
den  Schluß  des  Betriebsjahres  sank  die  Zahl  der
Arbeiter  auf  600,  da  die  ungewöhnlich  starke
Regenzeit  den  Zuzug  aus  dem  Ovambolande  auf
längere  Zeit  unmöglich  machte.

Nach  der  bevorstehenden  Einführung  des
maschinellen  Bohrhammerbetriebs  wird  es  möglich
sein,  die  Erzgewinnung  von  der  eingeborenen
Belegschaft  nach  und  nach  unabhängiger  zu
machen.  Es  ist  der  Betriebsdirektion  gelungen,
die  europäische  Belegschaft  von  110  Mann  zu
Anfang  des  Jahres  auf  70  Mann  zu  Ende  desselben
  einzuschränken.

Die  zum  Zwecke  der  Wasserversorgung  von
Tsumeb  am  Ufer  des  Otjikotosees  gebaute  Dampfpumpenanlage
  mußte  wegen  Gefährdung  infolge
des  Steigens  des  Wassers  demontiert  und  an
höherer  Stelle  errichtet  werden.  Um  später  gegen
die  Schwierigkeiten  der  Wasserhebung  bei  fallen- 



dem  Niveau  gesichert  zu  sein,  wurden  als  Vo#r.
pumpen  zwei  Pulsometer  beschafft.

Bei  den  im  Otavitale  an  der  Bahnliri.
Otavi—  Grootfontein  gelegenen  Fundpunkten  Gu.
chab  und  Asis  nehmen  die  Aufschlußarbeiten  ihrer
Fortgang  und  sind  auf  Einrichtung  eines  geregelte-Abbaues
  gerichtet.  Bislang  zeigen  beide  Vorkommen
  reichhaltige  Kupfererze  in  unregelmäßige:
Ablagerung  im  zersetzten  Teile  der  Lagerftäne.,
so  daß  sich  erst  nach  Erreichung  größerer  Tieisichere
  Schlüsse  über  die  Abbauwürdigkeit  dieser
Fundpunkte  ziehen  lassen  werden.

Zur  Verschiffung  gelangten  500  t  Guchaben
(1800)  mit  29  v.  H.  Kupfer  (35)  und  0,032  v.  O.
Silber  (0,0  40),  ferner  200  t  Asiserze  mit  27  v.  L.
Kupfer  und  0,029  v.  H.  Silber.

Die  jetzige  geringere  Ausbeute  in  Guchab  in
auf  die  im  Vorjahre  erfolgte  Erschöpfung  des
Tagebaues  zurückzuführen.

Der  Gesellschafts-Landmesser  hat  während  deverflossenen
  Geschäftsjahres  diejenigen  Vermessungsund
  Kartierungsarbeiten  ausgeführt,  welche  in
Erfüllung  der  mit  der  South  West  Africa  Compann
am  12.  Mai  1903  und  mit  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika  am  6.  Mai  1904
abgeschlossenen  Verträge  erforderlich  waren.

Die  Eisenbahn  hat  die  im  vorjährigen  Bericht
  an  ihre  Leistungsfähigkeit  geknüpften  Erwartungen
  vollauf  erfüllt  und  sich  den  durch  die  nicht
unbedentende  Vermehrung  der  Erztransvorte  an
sie  gestellten  Anforderungen  durchaus  gewachsen
gezeigt.  Die  Betriebsergebnisse  sind  gleich  günmig
geblieben  wie  im  Vorjahre,  trotz  des  Ausfalls  der
nicht  unbedeutenden  Transporte  für  den  Bau  der
Otavi—  Grootfontein-Bahn  und  der  erheblichen
Verminderung  der  Transporte  der  Militärverwaltung.
  Auch  die  Bahnanlagen  haben  sich  in  jeder
Beziehung  bewährt.  Trotz  der  äußerst  ungünstigen
Witterungsverhältnisse  der  letzten  Regenzeit  ünd
wir  vor  größeren  Betriebsstörungen  bewahrt  geblieben.
  Die  durch  die  ungewöhnlichen  starken
Regengüsse  verursachten  Zerstörungen  des  Bahndammes
  konnten  durch  angestrengte  Tages=  und
Nachtarbeit  ohne  nennenswerte  Verkehrsunterbrechungen
  beseitigt  werden.

An  Erweiterungen  und  Neubauten  wurden  in
Usakos  ausgeführt:  ein  massives  Wohngebäude
für  den  Betriebsdirektor,  ein  massives  Stationsgebände
  nebst  Stationsvorsteher=  und  Asüistentenwohnung.


Ferner  wurden  die  Arbeiten  für  die  Waserleitung
  beendet  und  sämtliche  Dienstwohnungen
sowohl  wie  die  Wohnungen  der  übrigen  Einwohner
in  Usakos  mit  Anschlüssen  versehen.

Auf  dem  Bahnhofe  Usakos  wurde  ein  Brausebad
  für  das  Betriebspersonal  hergerichtet,  in
        <pb n="981" />
        G  90-3  20

welchem  auch  zwei  Zellen  für  die  Reisenden  zur
Verfügung  gehalten  werden.

In  der  Ausbildung  des  schwarzen  Betriebspersonals
  wurde  fortgefahren,  insbesondere  wurden
14  schwarze  Lokomotivführer  ausgebildet,  die  sich
gut  bewährt  haben.

Die  gesamten  Bahnunterhaltungsarbeiter  sind
jetzt  Eingeborene,  während  die  Streckenwärter-,
Streckenaufseher=  und  Bahnmeisterposten  durch
Weiße  besetzt  sind.

Die  Arbeiten  in  der  Werkstätte  haben  sich  nicht
nur  auf  die  Unterhaltung  der  Betriebsmaterialien
beschränkt,  sondern  es  wurden  auch  in  der  Werkstätte
  hergestellt:  zwei  Motorfahrzeuge,  ein  Salonwagen
  und  zwei  große  Personenwagen  mit
42  Plätzen  sowie  eine  schnellfahrende  Lokomotive
als  Ersatz  für  die  Dampfwagen,  da  letztere  große
Unterhaltungskosten  verursachten  und  sich  im  Betriebe
  nicht  bewährten.

In  Swakopmund  wurde  eine  Erzbühne  zur
Lagerung  von  8000  t  Erz  und  zwei  massive
Bansen  für  Kohlen  und  Koks  hergestellt,  zur
Lagerung  von  je  1500  t.

Am  Bahnhofe  Swakopmund  und  an  fast  allen
Streckenwärterhäusern  und  Stationen  wurden
kleine  Gärten  angelegt.

An  den  Sanitätsdienst  wurden  erhebliche  Anforderungen
  gestellt.  Bei  den  weißen  Angestellten
wurden  782,  bei  den  farbigen  Angestellten  2640
Krankheitsfälle  behandelt.  Die  ärztliche  Behand- 



lung  durch  die  zwei  Arzte  in  Swakopmund  und
Tsumeb  war  nicht  mehr  ausreichend.  Es  wurde
daher  ein  dritter  Bahnarzt  angenommen.  Außerdem
  befindet  sich  in  Usakos  eine  Sanitätsdienststelle,
die  von  einem  Heilgehilfen  geleitet  wird.

Um  den  weißen  Angestellten  eine  Erleichterung
  zu  verschaffen,  wurde  eine  freiwillige
Krankenkasse  gegründet.  In  die  Krankenversicherung
  ist  auch  die  Behandlung  der  Ehefrauen  und
Kinder  und  sonstiger  Familienangehörigen  einbegriffen.
  Der  Kasse  sind  sämtliche  Angestellte  und
fast  alle  Arbeiter  beigetreten.

Die  Betriebsverhältnisse  haben  sich  hinsichtlich
der  Sicherheit  verbessert.  Es  fand  eine  Entgleisung
  durch  Achsbruch  statt,  bei  der  ein  weißer
Reisender  unerheblich  verletzt  worden  ist.  Außerdem
  entgleiste  ein  Güterzug  infolge  Unterspülung
des  Bahndammes,  wobei  ein  schwarzer  Bremser
verletzt  wurde.

Der  Betriebsmittelpark  umfaßte  Ende  des
Geschäftsjahres  37  Lokomotiven,  1  Motorwagen,
32  Wassertender,  310  Wagen.

Im  regelmäßigen  Betriebe  verkehrten  in  jeder
Richtung  auf  der  Strecke  Swakopmund—Usakos—
Karibib—Otjiwarongo—Tsumeb  täglich  ein  gemischter
  Zug  und  Usakos—Otjiwarongo—Tsumeb
wöchentlich  zwei  Personenzüge.

Außerdem  liefen  Güterzüge  nach  Bedarf.

Es  wurden  gefahren  3139  (2875)  Züge  mit
572  817  (566  605)  Zuglkilometer.

Die  Personenbeförderung  betrug  19  706  (22  848)  Personen.

I.  Klasse  2784  Personen  —=  11,1  v.  H.  (3123  Personen  —=  13,7  v.  H.)
II.  =  .  .  8910  —  —  45,2  -  (11659  -  —  51,0  —
III.  -  8012  —  40,7  .(8066  -  —  35,3  —

Die  Güterbeförderung  betrug  62  019  (60  504)  t.

Die  Einnahmen  betrugen
a)  aus  dem  Personen=  u.  Gepäckverkehr
b)  aus  dem  Güter=  und  Viehverkehr
Jc)  sonstige  Einnahmen.
.  Die  Ausgaben  betrugen:
a)  Betriebs-Ausgaben.
b)  Verwaltungskosten

235647,90  (284925,50).7
4089256,  23  (3878691,15).
84242,60

1636916,70  (1685  866,65)
106285,38  "

4409146,73  (4237681,84).7%

(74065,19)  .

(48332,24)  =  1743202,08  (1734198,89).

 

Der  Bruttoüberschuß  beträgt

Nach  Dotierung  des  Erneuerungssonds  mit  300  odo,  —  4%
«  .  2860912

undsten.

2665944,65  (2503482,95)./%

328609,12  (426312,—)

 

verbleibt  ein  Reingewinn  von

Der  Betriebskoeffizient  stellt  sich  auf  398,  5  v.  H.  (40,  v.  H.).

Vom  1.  April  1909  ab  ist  der  Tarif  für  Erze,
Hüttenprodukte,  Kohlen  und  Koks  in  Zugladungen
von  95  t  auf  Entfernungen  über  250  km  auf
7  Pf.  pro  Tonnenkilometer  herabgesetzt  worden.

Mit  dem  Reichs-Kolonialamt  finden  Verhandlungen
  über  den  Ankauf  unserer  Bahn  durch  das

 

2337  335,53  (2077170,95).7

Reich  statt,  auf  der  Basis,  daß  das  Reich  die
Bahn  zum  1.  April  1910  gegen  Zahlung  eines
Kaufpreises  von  22  000  000  “  übernimmt  und
uns  den  Betrieb  der  Bahn  von  diesem  Zeitpunkte
an  auf  längere  Zeit  verpachtet.

Im  Falle  des  Zustandekommens  des  Kauf-
        <pb n="982" />
        W  904  20

vertrages  wird  dieser  einer  außerordentlichen
Generalversammlung  zur  Genehmigung  unterbreitet
  werden,  mit  dem  Vorschlage,  den  größten
Teil  des  Kaufpreises  zur  teilweisen  Rückzahlung
des  Grundkapitals  zu  verwenden.

In  der  Bergbaubilanz  sind  an  Einnahmen
aus  Kupfer,  Bleierzen  und  Hüttenprodukten
8211  422  4%  aus  Vieherträgen  12923  J¼,  aus
dem  Store  39598  und  aus  Landverkäufen
7354  /“  nachgewiesen.  Von  Ausgaben  sind  bemerkenswert:
  Betriebskosten  des  Bergbaus  mit
515  375  ,  Betriebskosten  der  Hütten  mit
1  663635  ,  die  Verfrachtungs-,  Verschiffungs-,
Versicherungs=  und  Analysenspesen  der  Erze  mit
3697042.¼%.  Abschreibungen  sind  in  Höhe  von
415000  NK&amp;amp;  erfolgt.  Der  Gewinn  aus  dem  Bergbau
  beträgt  1824696.¼.  In  die  Aktiva  der
Vermögensbilanz  sind  Land=  und  Minenrechte  mit
1570726  7  eingestellt,  Gebäude  mit  467  153  .77/,
Viehbestände  mit  130  598  .,  Ackerbau  mit
104  828  .¼,  die  Wasserleitung  und  Pumpfstation
mit  237  408  J/¼,  das  Hospital  mit  67561  J,  die
Vorrichtung  unterirdischer  Arbeiten  (Schachtanlagen)
mit  115  487./7,  die  Tagebauanlage  mit  73767.7,
die  Hüttenanlage  mit  316  275  .4,  die  Eisenerzminen
  und  die  Bahnanlage  Kalkfeld  mit  163279.34,
die  Beleuchtungsanlage  mit  57327.J,  Storevorräte
  mit  168  871  /4,  Material  und  Inventar
mit  1  362  907  ,  Kohlen  und  Schmelzkoks
mit  249  686  /J,  abgelieferte  Kupfererze  mit
3  313  876  7.

Die  Betriebseinnahmen  der  Eisenbahn  belaufen
  sich  auf  4409146.¼.  Die  Betriebsausgaben
  auf  1636916  .  Auf  den  Erneuerungsfonds
  sind  einschließlich  der  4  v.  H.  Zinsen
328  609.“  übertragen  worden.  Der  Gewinn
aus  dem  Eisenbahnbetriebe  beträgt  2443620  J/4.
Die  Eisenbahnanlage  ist  in  die  Bilanz  mit
18163247  .  eingestellt  worden.

Das  General-Gewinn=  und  Verlustkonto  weist
nach  auf  der  Einnahmeseite  den  Gewinnsaldo  von
1907/08  mit  255075  J¼,  die  Niederlassung  Usakos
  und  diverse  Einnahmen  mit  28  234  J¼,  die
Überträge  vom  Bergbau  mit  1  824  696.J“  und
von  der  Eisenbahn  mit  2443620  /,  zusammen
4551  628  M.  Der  Gewinn  von  4  339  057./
ist,  wie  folgt,  verwendet  worden:  10  v.  H.  mit
108  398  +¼  zum  Reservefonds,  5  v.  H.  —
1000000.“  Dividende,  6  v.  H.  mit  1200000  .4
Superdividende,  für  Genußscheine  1  200  000  7¼,
Tantieme  an  den  Verwaltungsrat  266  667,
auf  Vortrag  für  1909/10  mit  263  992  J(4.  Die
Vermögensbilanz  weist  nach  an  Anteilskapital
20000000  J¼%  an  Kreditoren  2915577  J,  den
Assekuranzsonds  mit  100  000  ¼J¼¼  den  Reservefonds
mit  348.094  “  und  den  Jahresgewinn  mit
4  339  054  ¼.  Als  Aktivbestände  sind  in  dieser

 

Bilanz  angegeben:  Bankguthaben  und  diodverie
Debitoren  mit  992740  J/7,  die  Niederlassun:
Usakos  mit  118  103./7,  Bergbau  mit  8471  166  7.
die  Eisenbahn  mit  18  214  330  und  das  In.
ventar  mit  15  227  /.

Deutsche  Samoa  P  Gesellschaft.“)

Die  mit  Kakao  bepflanzte  und  unter  Kulmr
gehaltene  Fläche  erstreckte  sich  auf  214,75  h-(530,6
  Acres)  gegenüber  200,10  ha  (494,4  Acres;
im  Vorjahre.  Nach  den  gedachten  Mitteilunger
befand  sich  die  Pflanzung  während  des  Betriebsjahres
  in  guter  Verfassung,  und  es  war  trotz  der
verringerten  Arbeiterzahl  möglich,  die  Felder  frei
von  schädlichen  Unkräutern  und  die  Bäume  unter
regelmäßigem  Schnitt  zu  halten;  kleine  Fehlstellen
der  Kulturen  wurden  sofort  durch  Nachpflanzung
ersetzt.

Auf  den  unter  Kultur  gehaltenen  Flächen
waren  bei  Schluß  des  Betriebsjahres  ungefähr
121000  Kakaobäume  (im  vorigen  Jahre  95000)
vorhanden,  von  denen  etwa  18000  größtentcilfünfjährig
  bzw.  sechsjährig,  27000  etwa  vierjährig,
  25000  etwa  dreijährig,  25000  etwa  zweijährig
  und  26  000  etwa  einjährig  und  weniger
wie  einjährig  gewesen  sind.

Da  von  den  vorhandenen  Kakaobäumen  nur
die  kleinere  Hälfte  tragend  ist  und  es  sich  dei
diesen  Bäumen  zum  größeren  Teile  auch  erst  um
Ernteanfänge  handelt,  so  dürfte  die  im  Berichtsjahre
  erzielte  Ernte,  welche  rund  26  000  ./¼  erbrachte,
  als  eine  befriedigende  bezeichnet  werden,
umsomehr,  als  es  uns  gelang,  einen  guten  Durchschnittsverkaufspreis
  zu  erzielen.  Allerdings  liegt
die  Befürchtung  vor,  daß  die  inzwischen  niedriger
gewordenen  Verkaufspreise  weiter  abbröckeln,  so
daß  wir  in  Zukunft  voraussichtlich  mit  geringerem
Verkaufserlös  aus  unseren  Kakaovernten  zu  rechnen
haben  dürften.  Jedoch  werden  die  Ernteaussichten
für  das  laufende  Jahr  als  günstige  bezeichnet.

Die  als  Zwischenkultur  gepflanzten  15  000
Kautschuks  (Castilloa  alba  und  Hevea  brasiliensis)
  entwickelten  sich  zufriedenstellend,  und
können  bei  den  im  Wachstum  besonders  vorgeschrittenen
  Bäumen  im  Jahre  1909  die  ernen
Zapfversuche  vorgenommen  werden.

Die  Arbeiterverhältnisse  des  Berichtsjahres
  werden  als  gute  bezeichnet.  Anfang  1908
betrug  die  Arbeiterzahl  96  chinesische  Kulis,  die
unter  Aufsicht  von  vier  weißen  Beamten  beschäftigt
  waren.  In  der  zweiten  Hälfte  des  Berichtsjahres
  konnte  die  Arbeiterzahl  auf  76  und  das
weiße  Personal  auf  drei  verringert  werden,  wei

*)  Aus  dem  letzten  Geschäftsbericht.
        <pb n="983" />
        W  905  2O

infolge  der  Kontraktverlängerung  der  alten,  akklimatisierten
  und  eingearbeiteten  Leute  die  Einstellung
  von  frisch  anzuwerbenden  Arbeitern  des
neuen  Kulitransportes  unterbleiben  konnte.

Die  Resultate  des  Warengeschäftes  waren
leider  ungünstige,  zumal  sich  der  Umsatz  um  ein
Viertel  gegenüber  dem  Umsatze  des  vorigen  Jahres
verringerte.  Die  Direktion  in  Apia  sucht  diesen
Umstand  aus  dem  Fortfall  des  Opiumgeschäftes
(das  von  der  Gesellschaft  früher  übernommene
Opiummonopol  ist  von  derselben  nicht  wieder  erworben
  worden)  und  aus  dem  im  allgemeinen
ungünstigeren  Geschäftsgange  zu  erklären.

Beeinflußt  wurde  das  Resultat  u.  a.  auch  durch
den  Rückgang  der  Koprapreise  und  die  hierdurch
verursachte  geringere  Kaufkraft  der  Bevölkerung,
fernerhin  durch  die  allgemeine  politische  Lage  auf
Samoa,  welche  die  Eingeborenen  sichtlich  veranlaßte,
  ihre  Einnahmen  aus  den  Koprapflanzungen
nur  zum  kleineren  Teile  wieder  in  Waren  umzusetzen
  bzw.  hierfür  anzulegen,  alles  das  in  der
Absicht,  erheblichere  Summen  aus  dem  Kopra-Geschäftsverkehr
  zurückzuhalten,  um  diese  für  ihre

 

politischen  Zwecke  zu  verwenden.  Endlich  haben
wir  zwei  Verkaufsstationen  (Aleipata  und  Saleuf)
aufgegeben,  und  zwar  auch  in  Rücksicht  auf  die
von  der  Zentralleitung  vorgesehene  Reduktion  des
im  Warengeschäft  investierten  Anlagekapitals.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  weist  nach  an
Einnahmen:  für  Apia  31018  /“,  darunter  auf
dem  Warenkonto  21  673  %  für  Tapatapao
26432.7,  darunter  auf  dem  Kakaokonto  22015.7,
für  Berlin  auf  dem  Zinsenkonto  3334  J/(;  an
Ausgaben:  für  Apia  39  541  J//,  für  Tapatapao
63  425.¾  und  für  Berlin  15  051  /¾.  In  der
Vermögensbilanz  erscheint  auf  der  Aktivseite:
Apia  mit  204  524  /7,  worunter  99  300  77  beim
Warenkonto,  Tapatapao  mit  637  383  ./¼,  wovon
auf  das  Pflanzungskonto  519  785.J  und  auf
das  Grundstückskonto  51  000¾  entfallen,  und
Berlin  mit  107  036  /¼,  wovon  67  458.“  Bankguthaben
  sind;  auf  der  Passivseite:  Apia  mit
12729  J/¾,  Tapatapao  mit  826  /7,  Berlin  mit
935  389.,  wovon  904  800  7  beim  Kapitalkonto
  und  30  181  /“  beim  Reservekonto.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Wirtschaftliche  Lage  und  Baumwollernte  Agyptens.

Nachdem  die  letzten  zwei  Jahre  ägyptischen
Wirtschaftslebens  vollständig  unter  dem  Zeichen
der  Krise  gestanden  hatten,  scheint  nun  doch  allmählich
  die  wirtschaftliche  Erholung  einzutreten.
Seither  hat  sich  die  Lage  weiter  gebessert  und  in
hiesigen  Finanzkreisen  blickt  man  allgemein  mit
großem  Vertrauen  in  die  Zukunft.

Das  Interesse  für  Agypten  scheint  in  Europa
wieder  rege  zu  werden.  In  ägyptischen  Werten
ist,  von  London  und  Paris  ausgehend,  eine  energische
  Haussebewegung  zu  verzeichnen.  Auch  an
der  Alexandriner  Börse  finden  verhältnismäßig
bedeutende  Umsätze  statt.

Die  Baumwollernte,  die  ja  bekanntlich  das
wesentlichste  Moment  im  ägyptischen  Wirtschaftsleben
  darstellt,  verspricht  dieses  Jahr  sehr  gut  zu
werden.  Im  Monat  Juli  hatte  man  zwar  eine
Zeit  lang  Besorgnisse  gehegt  wegen  des  Auftretens
des  Baumwollwurms  an  vielen  Orten.  Jusbesondere
  wurden  in  der  hiesigen  Presse  die  Gefahren,
  denen  die  diesjährige  Ernte  dadurch  ausgesetzt
  sei,  in  den  schwärzesten  Farben  geschildert
und  der  Regierung  vorgeworfen,  daß  sie  nicht
hinreichend  energische  Maßregeln  gegen  den  Baumwollwurm
  ergreife.  Gegenüber  dieser  pessimistischen
Auffassung  hat  der  stellvertretende  Adviser  im
Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten  versichert,

 

daß  zu  besonderen  Befürchtungen  durchaus  kein
Anlaß  vorliege.  Der  Baumwollwurm  greife  jedes
Jahr  im  Juli,  in  der  Zeit  der  größten  Trockenheit,
  um  sich  und  verschwinde  meist  wieder  mit
dem  reichlicher  werdenden  Wasser.  Tatsächlich
sind  in  letzter  Zeit  die  Klagen  auch  wieder  verstummt.
  Sehr  wesentliche  Dienste  im  Kampfe
gegen  den  Baumwollwurm  hat  dabei  allerdings
für  die  Regierung  die  große  Hitze  der  letzten
Wochen  geleistet,  die  außerdem  bewirkt  hat,  daß
die  Ernte  aller  Voraussicht  nach  durchschnittlich
vier  Wochen  früher  als  letztes  Jahr  stattfinden
kann  und  so  den  gefährlichen  Herbstnebeln  viel
weniger  ausgesetzt  ist.

Die  Preise  sind  mit  18  Talari  pro  Kantar
(1  Kantar  —=  45  kg;  1  LE  —  5  Talari)  außerordentlich
  gute;  sie  haben  diese  Höhe  namentlich
unter  dem  Einflusse  der  schlechten  amerikanischen
Baumwollernte  erreicht.

Falls  diese  guten  Ernteaussichten  sich  verwirklichen,
  so  ist  auch  eine  erhebliche  Besserung
der  Lage  des  Bauernstandes  zu  erwarten,  der
seit  dem  vergangenen  Jahre  tief  in  Schulden  steckt.
Mit  der  Verschuldung  des  Fellachen  hat  sich  in
letzter  Zeit  die  Presse  wieder  vielfach  beschäftigt
anläßlich  einer  Anzahl  Prozesse  und  Expropriationen,
  die  die  „Agricultural  Bank“  vornehmen  ließ.
        <pb n="984" />
        W  906  20

Wegen  dieses  Vorgehens  gegen  ihre  kleinen
Schuldner  wurde  die  Leitung  der  genannten  Bank
heftig  angegriffen  und  darauf  hingewiesen,  daß
die  Agricultural  Bank  doch  gerade  gegründet
worden  sei,  um  den  Fellachen  das  Hinwegkommen
über  schlechte  Zeiten  zu  erleichtern.  Auch  hierbei
scheint  vielfach  übertrieben  worden  zu  sein.  Denn
einmal  soll  erfahrungsgemäß  der  Fellache  überhaupt
  erst  zahlen,  wenn  ihm  der  Gerichtsvollzieher
droht,  und  auf  der  anderen  Seite  kann  man  es
der  Bank  nicht  verdenken,  wenn  sie  jetzt  versucht,
einen  Teil  ihrer  Außenstände  einzutreiben,  nachdem
  sie  während  des  letzten  Jahres  gänzlich  davon
  Abstand  nehmen  mußte.

Mit  einer  guten  Ernte  würde  im  Herbst  auch
der  Import  sich  wieder  heben,  der  für  den  Augenblick,
  wie  die  Zolleinnahmen  zeigen  —  815  690  LE
gegenüber  913384  im  Vorjahre  —,  selbst  im
Vergleich  zu  dem  sehr  schlechten  vergangenen
Jahr  noch  erheblich  zurückbleibt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  San  Stefano.)

Verbrauch  einhelmischer  Baumwolle  in  russischen
Baumwollspinnereien.

Auf  eine  Umfrage  der  Redaktion  der  „Torg.
Prom.  Gazeta“  bei  den  Baumwollspinnereien  in
den  wichtigsten  russischen  Rayons  über  den  Verbrauch
  von  Baumwolle  russischer  Provenienz  sind
von  den  russischen  Manufakturfabriken  Auskünfte
eingelaufen,  aus  denen  hervorgeht,  daß  das  Interesse
  für  russische  Baumwolle  erheblich  gewachsen
ist,  sogar  in  den  Rayons,  die  früher  nur  amerikanische
  Faser  und  wenig  russische  Baumwolle
verarbeitet  haben.  Der  St.  Petersburger  Rayon
verarbeitet  allerdings  infolge  seiner  geographischen
Lage  im  Vergleiche  zu  anderen  Teilen  Rußlands
die  geringste  Menge  russischer  Baumwolle,  wenn
auch  hier  der  Verbrauch  darin  stetig  zunimmt.
In  derselben  Lage  befindet  sich  auch  der  Rigaer
Rayon,  wo  der  Verbrauch  von  russischer  Baumwolle
  gering  ist,  da  man  hier  amerikanische  Faser
verarbeitet.

Außer  diesen  beiden  Rayons,  die  am  entferntesten
  von  den  Produktionsgegenden  der  russischen
  Baumwolle  belegen  sind,  folgen  jedoch  andere,
deren  Verbrauch  russischer  Baumwolle  sehr  bedeutend
  ist.  So  beträgt  z.  B.  in  einigen  Fabriken
in  Lodz  der  Verbrauch  amerikanischer  Baumwolle
nur  noch  15  v.  H.  des  ganzen  Baumwollkonsums,
während  die  übrigen  85  v.  H.  sich  in  nachfolgender
Weise  verteilen:  50  v.  H.  Fergana-Baumwolle,
10  v.  H.  Buchara-Baumwolle  (Chiwa),  25  v.  H.
trauskaukasische  Baumwolle.  Nach  der  Meinung

 

einer  dieser  Fabriken  könnte  die  russische  Baum.
wolle  sogar  die  hohen  Sorten  amerikanischer
Baumwolle  (aus  Texas  und  New  Orleans)  ersetzen,
  wenn  die  russische  Baumwollfaser  nech
Länge  und  Stärke  besser  sortiert  wäre.  Infolge
der  Ungleichmäßigkeit  der  Faser  läßt  sich  die
russische  Baumwolle  zur  Herstellung  höherer  Gamnummern
  schwer  verwenden.

In  einigen  Fabriken  des  Moskauer  Ranyonz
beläuft  sich  die  Verarbeitung  von  Fergana-Baumwolle
  auf  70  v.  H.,  von  Buchara-Baumwolle  dagegen
  auf  14  v.  H.

Die  Zunahme  oder  Abnahme  des  Verbrauch:
russischer  Baumwolle  hängt  von  der  Onalität  der
Ernten  der  russischen  und  amerikanischen  Baumwolle
  ab.  Es  macht  sich  die  Notwendigkeit  fühlbar.
daß  auf  den  Plantagen  eine  regelrechte  Sortierung
sowohl  des  Samens  als  auch  der  Baumwolle
selbst  vorgenommen  werde.

Eine  der  größten  Manufakturen  des  Moskauer
Rayons  bemerkt,  daß  ihr  Verbrauch  an  asiatischer
Baumwolle  60  v.  H.  betrage  und  daß  die  Nachfrage
  nach  russischer  Baumwolle  noch  größer  sein
würde,  wenn  Mittelasien  so  viel  Baumwolle  produzieren
  würde,  um  den  Bedarf  der  Baumwollindustrie
  Rußlands  befriedigen  zu  können.

(Nach  der  Torz.  Prom.  (liazeriln)

Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  1909  10.

Das  erste  Memorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1909,10,  welches
die  Berichte  aus  den  einzelnen  Provinzen  Britnch=Indiens
  als  Unterlage  hat,  ist  am  19.  August
d.  Is.  veröffentlicht  worden.  Die  Gebiete,  die  in
diesem  Gesamtberichte  behandelt  werden,  hanen
im  Durchschnitt  der  fünf  mit  1907/03  abschließenden
  Jahre  eine  Baumwollanbaufläche  von
15  380  000  Acres  und  machten  75  v.  H.  der
gesamten  in  Britisch-Indien  mit  Baumwolle  bestellten
  Flüche  aus.  Das  Memorandum  bezieht
sich  indessen  in  der  Hauptsache  auf  die  Frühernte
und  enthält  nur  Angaben  über  die  Anbaufjläche.

Als  Ergebnis  wurde  eine  Fläche  von
12356000  Acres  gemeldet  gegen  11901000  Acres
zur  entsprechenden  Zeit  im  Vorjahre.  Darauergibt
  sich  eine  Zunahme  um  fast  4  v.  H.

Ein  Versuch,  den  voraussichtlichen  Ermag  für
die  kommende  Ernte  abzuschätzen,  ist  nicht  gemacht,
worden;  aber  im  allgemeinen,  abgesehen  von
einzelnen  Teilen  Bombays,  wurde  der  Stand  der
Saaten  als  gut  oder  ziemlich  gut  gemeldct.

Die  Schätzung  gibt  die  Anbaufläche  für  den
Monat  August  1909  folgendermaßen  an:
        <pb n="985" />
        W  907  20

--sn’ire  E  1909/10  1908/09  1907/08
Provinzen  und  Staaten  Fläche  in  Acres

Bombahy,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  1480  1240  1275
Zentralprovinzen  u.  Berar  3671  4239  4015
Madrnes  81  89  136
Punjab,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  1575  1353  1104
Vereinigte  Provingen  1485  1347  1100
Bure  211  207  198
Bengalen  62  60  68
Ostbengalen  und  Assam  98  97  0  59
Nordwestl.  Grenzprovinz.  46  42  48
Aimer  Merwara  28  31  11
Hyderabdbbda  2664  2244  2436
Zentralindien,  mit  Ausnahme

  von  Gwalior  564  598  466
Rajputna  384  352  331
Mysorrer  ...  7  5  8

 

Zusammen  12356  11904  11255

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtbaumwollfläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  über  den  Stand  der  Baumwollsaaten  hervorgehoben
  werden:

Der  Bericht  aus  Bombay  (28,8  v.  H.)  bezieht
sich  nur  auf  die  Frühsaaten  des  Dekkan  (7,8
v.  H.),  die  bis  zum  1.  August  d.  Is.  eine  Fläche
von  1480000  Acres  (5000  in  den  Eingeborenenstaaten)
  einnahmen  und  im  Vergleich  mit  der
vorjährigen  Schätzung  um  19  v.  H.  größer  ausfielen.
  Die  Berichte  sind  indessen  unvollständig,
da  die  Aussaat  noch  fortdauert.  Der  Regen  begann
  in  der  ersten  Juniwoche.  Unter  den  nachfolgenden
  Regen  gediehen  die  Saaten  in  Kandesh
gut,  obgleich  stellenweise  ein  Aufhören  des  Regens
erforderlich  war.  An  anderen  Stellen  fehlte  es
an  Spätregen,  und  im  Osten  verdorrte  die  Saat
stellenweise.  Aus  anderen  Gegenden  werden  die
Aussichten  als  ziemlich  gut  bezeichnet.

In  den  Zentralprovinzen  und  Berar
(22  v.  H.)  trat  der  Monsun  zwar  spät  ein.  Die
Aussaaten  erfolgten  indessen  infolge  der  frühen
Inniregen  überall  rechtzeitig.  Die  Witterungsverhältnisse
  waren  günstig,  und  das  Aufkeimen
ging  gut  vonstatten;  stellenweise  war  etwas  Nachsäeen
  nötig.  Die  Aussichten  sind  gut.  Das  gesamte
Baumwollareal  beträgt  in  den  Zeutralprovinzen
nach  Schätzung  1262  000  Acres  (2  409  000  in
Berar)  und  ist  um  9  v.  H.  größer  (bzw.  22  v.  H.
geringer)  als  im  Vorjahre.  Es  ist  indessen  möglich,
  daß  sich  nach  dem  Eingehen  der  ausstehenden
Berichte  für  Berar  eine  der  vorjährigen  sich  annähernde
  Anbaufläche  ergibt.

*)  Unvollständig.

 

Madras  (8  v.  H.).  Die  gesamte  bis  Ende
Juli  in  den  Raiyatwaridörfern  besäte  Fläche  wird
zu  72000  Acres  gemeldet;  sie  ist  also  um  7,7
v.  H.  geringer  als  im  Vorjahre,  was  dem  mangelnden
  Regen  zuzuschreiben  ist.  Die  Nicht-Raiyatwaridörfer
  haben  eine  Fläche  von  9000  Acres
mit  Baumwolle  bepflanzt  gegen  11000  Acres  im
Vorjahre.  Die  Saat  steht  ziemlich  gut.

Aus  Punjab  (7,7  v.  H.)  wird  die  in  den
britischen  Teilen  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche
zu  1453000  Acres  gemeldet  gegen  1446.000  Acres
nach  der  letzten  Schätzung  des  Vorjahres.  In
den  Eingeborenenstaaten  beträgt  die  Anbaufläche
122  000  Acres  gegen  116  000  Acres  nach  den
letzten  Angaben  für  das  Vorjahr.  Die  Regenverhältnisse
  konnten  in  Delhi  nicht  günstigere  sein,
wo  die  Baumwolle  auf  den  weiten  Distrikten
unbewässert  ist  und  vom  Monsun  abhängig  ist.
In  der  übrigen  Provinz,  wo  die  viel  wichtigeren
bewässerten  Baumwolldistrikte  sich  befinden,  haben
die  mangelnden  Februar=  und  Märzregen  und
der  infolgedessen  niedrige  Wasserstand  in  den
Kanälen  einen  geringen  Rückgang  der  Aussaatfläche
  herbeigeführt.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (6,1  v.  H.)
begann  die  Aussaat  früher  als  sonst.  Die  Juniregen
  überstiegen  das  Normale  erheblich.  Die
heftigen  Juliregen  strömten  fast  unaufhörlich  hernieder,
  und  es  wär,  speziell  in  Bundelkhand,  ein
Stillstand  derselben  erwünscht.  Das  Aufgehen
der  Saaten  verlief  gut.  Die  eingegangenen  Nachrichten
  weisen  eine  Zunahme  um  10  v.  H.  gegen
die  vorjährige  Anbaufläche,  wie  sie  endgültig  festgestellt
  wurde,  auf,  die  sich  auf  1347000  Aeres
belief.  Nach  Ansicht  des  Provinzialdirektors  werden
die  Schätzungen  indessen  für  zu  niedrig  gehalten
und  dürften  1500000  Aecres  erreichen.

Für  Burma  (0,9  v.  H.)  werden  211000  Aecres
als  Gesamtfläche  angegeben  gegen  207000  Aeres
im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Steigerung  um
2  v.  H.  ergibt.  Die  Frühregen  waren  günstig,  und
die  Aussaat  war  normal  mit  Ausnahme  von  zwei
Distrikten,  wo  allzu  heftiger  Regen  die  Arbeiten
verzögerte.  Eine  spätere  Periode  der  Trockenheit
verursachte  einige  Befürchtungen;  doch  wurden
diese  durch  nachfolgende  Regen  wieder  behoben.

Aus  Bengalen  (0,35  v.  H.)  wird  eine  bisher
mit  früher  und  später  Baumwolle  bestellte  Gesamtfläche
  von  62  000  Aeres  gemeldet;  sie  ergibt
gegen  das  Vorjahr  eine  Vergrößerung  um  3,3  v.  H.
Die  Frühsaat  steht  gut.  Mit  dem  Séen  der
Spätsaat  wurden  in  Nord-Bihar  gute  Fortschritte
gemacht,  stellenweise  ist  noch  nicht  gesät.  Stellenweise
  litt  die  Saat  unter  Uberschwemmungen.

Aus  dem  östlichen  Bengalen  und  Assam
(0,3  v.H.)  wird  die  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche
(einschl.  des  Lushai  Hillsdistrikts,  der  zum  ersten
        <pb n="986" />
        908  20

Male  berichtet)  auf  98000  Acres  angegeben  gegen
97000  Acres  im  Vorjahre.  Auf  die  ungewöhnliche
  Trodenheit  im  Februar  und  März  folgte
reichlicher  Regen  im  April.  Die  Saison  ist  bisher
  gut  verlaufen,  mit  Ausnahme  in  den  Chittagong
  Hill  Tracts,  wo  noch  Regen  nötig  war.
Die  Aussichten  sind  im  allgemeinen  günstig.

Für  die  nordwestliche  Grenzprovinz
(0,25  v.  H.)  ist  die  bestellte  Fläche  zu  46  000  Acres
gemeldet  worden  gegen  54000  Acres  nach  der
Schlußschätzung  im  Vorjahre.  Die  Aussaat  fand
zur  gewöhnlichen  Zeit  statt.

Ajmer  Marwara  (0,2  v.  H.).  Die  mit  Früh-Baumwolle
  bisher  bestellte  Fläche  wird  auf
28  000  Acres  geschätzt  gegen  31  000  Acres  im
Vorjahre.  Der  allgemeine  Stand  und  die  Aussichten
  der  Ernte  sind  gut.

Hyderabad  (14,1  v.  H.)  gibt  die  gesamte  mit
früher  (Kharif-)  Baumwolle  bestellte  Fläche  zu
2  664  000  Acres  an  gegen  2244,.000  Acres  im
Vorjahre,  woraus  sich  eine  Zunahme  um  18,7  v.  H.
ergibt.  Der  Stand  der  Saaten  ist  im  allgemeinen
ziemlich  gut  bis  gut,  mit  Ausnahme  weniger
Distrikte,  die  über  Regenmangel  klagen.  Wenn
die  Verhältnisse  so  günstig  wie  bisher  bleiben,  so
kann  auf  eine  gute  Ernte  gerechnet  werden.

Zentralindien  (4,6  v.  H.).  Die  Berichte
find  unvollständig  infolge  des  Ausbleibens  aus
dem  Gwaliorgebiet,  welches  durchschnittlich  etwa
400  000  Aeres  bestellt.  Die  für  die  anderen
Staaten  gemeldete  Gesamtfläche  beläuft  sich  auf
564  000  Acres  gegen  598  000  Acres  im  Vorjahre.
Die  Aussichten  werden  im  allgemeinen  als  gut
bezeichnet.

Rajputana  (2  v.  H.).  Die  bestellte  Fläche
wird  zu  384  000  Aecres  gemeldet  gegen  352  000
Acres  im  Vorjahre.  Die  Witterungsverhältnisse
waren  im  allgemeinen  günstig,  und  die  Aussichten
der  Ernte  sind  im  allgemeinen  gut.

Für  Mysore  (0,38  v.  H.)  wird  die  mit  früher
Baumwolle  bis  dahin  besäte  Fläche  auf  7000  Acres
angegeben  gegen  5000  Acres  im  Vorjahre.  Die
Ernte  steht  ziemlich  gut.

Der  indische  Jutemarkt.

Die  Saison  1908/09  hat  für  Jute  entgegen
dem  allgemeinen  Erwarten  einen  Verlauf  genommen,
  welcher  den  niedrigsten  Preisstand  mit
sich  brachte,  welcher  seit  Jahren  erreicht  wurde.

Die  Preise  setzten  zu  Anfang  der  Saison  infolge
  der  ungünstigen  Ernteberichte  der  indischen
Regierung  hoch  ein.

Die  Ernte  war  bei  einer  Schätzung  von
2841200  Acres  Anbaufläche  auf  6200000  Ballen
taxiert,  wogegen  die  tatsächlichen  Verschiffungen

 

vom  1.  Juli  1908  bis  zum  30.  Juni  19½
4  630  983  Ballen  gegen  4274  306  Ballen  ir
Vorjahr  erreichten.

Der  Konsum  der  indischen  Jutewebereien  un:
-spinnereien  soll  bei  reduzierter  Arbeitszeit  in  derselben
  Periode  nur  3  800  000  Ballen  betrager
haben,  während  für  den  inländischen  Konsum  die
übliche  Zahl  von  500  000  Ballen  gerechnet  wird.

Der  Ernteschätzung  von  6  200  000  Baller
stehen  somit  bei  gleichen  Vorräten  am  1.  Ju.
1907  und  am  1.  Juli  1908  folgende  Ziffeir
entgegen:

Verschiffungen  .  4631000  Balken
Konsum  der  indischen  Juntespinnereien

  und  -webereien  3800000
Inländischer  Konsum  500000

Zusammen  .  8931000  Ballen
gegenüber  der  Ernteschätzung  von  6200000

Es  ergibt  sich  also  ein  Mehr  von  2731000  Ballen

Diese  Differenz  wird  auf  die  großen  Vorräte
alter  Ernte  sowie  auf  das  bessere  Ernteerträgnizurückgeführt.
  Die  Regierung  hatte  den  Ertrag
nur  auf  77  v.  H.  einer  Normalernte  geschägzt.

Diese  Annahmen  entsprechen  ohne  Zweifel
den  Tatsachen.

In  Betracht  gezogen  hat  sie  der  Handel
übrigens  nicht,  welcher  nur  die  kleinen  Ernteziffern
vor  sich  sah,  das  sehr  günstige  Wachstum  der
Pflanze  in  den  Monaten  Juni  bis  August  190#
nicht  berücksichtigte,  und  das  Quantum,  das  nach
Regierungsschätzungen  1906  und  1907  aus  den
beiden  Vorernten  1906/07  und  1907/08  im  Inlande
  zurückgeblieben  sein  mußte,  also  bis  Augum
1908  nicht  an  den  Markt  kam,  vollständig  vergaß.

Enorme,  durch  die  hohen  Preise  gesteigern
Ankünfte  von  Jute  in  Kalkutta  während  der
Monate  September  bis  Dezember  1908,  welche
bis  Februar  1909  anhielten,  verbunden  mit
ebenso  großen  Verschiffungen  nach  Europa  und
Amerika,  hatten  eine  Panik  zur  Folge,  welche  dei
dem  schlechten  Geschäftsgang  einen  großen  Preissturz
  hervorrief,  von  dem  sich  der  Artikel  erst  in
den  letzten  Monaten  anfing  einigermaßen  zu  erholen.


Die  Tendenz  zu  Anfang  der  Saison  war,
soweit  die  Kalkuttaer  Jutefabriken  in  Betracht
kommen,  die,  nur  für  die  nächsten  Monate  ihr
Produkt  zu  verkaufen.

Diese  Handlungsweise  rächte  sich  in  vollert
Maße,  indem  bei  stetig  fallendem  Markte  di
Webereien  gezwungen  waren,  ihr  Produkt  zu
jedem  Preise  zu  verkaufen.

In  ähnlicher  Weise  ist  die  Juteindustrie  in
Dundce  betroffen  worden,  welche  schwere  Verlume
erlitten  hat.  Im  großen  und  ganzen  muß  dus
        <pb n="987" />
        W  909  20

letzte  Jahr  als  für  die  Juteindustrie  ungünstig
bezeichnet  werden.

Die  Saison  1909/10  ist  bereits  in  vollem
Gange.  Die  Ernte  ist  seit  Mitte  Juli  an  den
Markt  gekommen.

Die  Witterungsverhältnisse  können  im  allgemeinen
  als  ausnahmsweise  günstig  bezeichnet
werden.  Dagegen  ist  ein  Teil  der  Ernte  in  den
niedriger  gelegenen  Distrikten  infolge  von  Hochfluten
  beschädigt  worden,  ein  Schaden,  den  aber
das  vorzügliche  Wachstum  der  Jute  in  den  höher
gelegenen  Distrikten  ausgleichen  dürfte.

Entgegen  der  allgemeinen  Annahme  gibt  der
erste  offizielle  Erntebericht  der  Regierung,  der  am
14.  Juli  veröffentlicht  wurde,  wiederum  eine  reduzierte
  Anbaufläche,  diesmal  mit  dem  besonderen
Vermerke,  daß  im  Inlande  keine  Vorräte  alter
Ernte  vorhanden  seien.

Die  Anbaufläche  ist  auf  2728  100  Acres  abgeschätzt
  gegen  2841200  Acres  im  Vorjahre,  also
um  etwa  4  v.  H.  niedriger.

Das  volle  Erträgnis  einer  Ernte  beträgt  drei
Ballen  pro  Acre.

Danach  würde  für  die  kommende  Saison  bei
vollem  Ertrag  eine  Ernte  von  8184  400  Ballen
zu  erwarten  sein.

Die  allgemeine  Annahme  ist  ein  Ernteerträgnis
von  90  v.  H.,  was  etwa  7200  000  Ballen  ergeben
  würde.

Zu  berücksichtigen  sind  folgende  Faktoren:

Die  Vorräte  der  Kalkuttaer  Spinnereien  und
Webereien  am  1.  August  1909  sind  normal.

Die  Ernte  1908/09  ist  völlig  erschöpft  worden,
es  befinden  sich  also  keine  Vorräte  alter  Ernte
im  Inlande.

Statistisch  ist  die  Lage  für  Jute  also  als
günstig  zu  betrachten.

Der  höchste  Preispunkt  der  letzten  Ernte  war
im  September  mit  19  &amp;amp;  pro  Tonne  erreicht,  der
niedrigste  Preisstand  im  Juni  Juli  1909  mit
12  &amp;amp;  für  „cracks“,  was  dem  Preise  von  48  Rup.
und  28  Rup.  pro  Ballen  von  400  lbs.  entspricht.

Die  Verschiffungen  nach  Deutschland  betrugen:

Hamburg  Bremen

vom  1.  Juli  1908  bis  Ballen
30.  Juni  10009  748748  151  434
gegeen  789  480  113  036

im  Vorjahre.

Die  Verschiffungen  nach  Deutschland  sind  sich
also  in  beiden  erwähnten  Jahren  ungefähr  gleich
geblieben.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  18.  August  1909.)

 

 

Der  Kokoobau  und  -Taondeil  in  Miederländisch-Indien.

Die  Kakaokultur  hat  auf  Java  und  in  Niederländisch-Indien
  überhaupt  in  den  letzten  Jahren
weitere  Fortschritte  gemacht.  Vergleicht  man  die
Anzahl  derjenigen  Unternehmungen,  die  sich  nach
dem  Handbuch  für  Kulturunternehmungen  in  den
einzelnen  Jahren  mit  Kakaobau  beschäftigten,  so
zeigt  allerdings  das  Jahr  1908  gegen  1907  eine
kleine  Abnahme,  während  das  letztgenannte  Jahr
gegen  das  Vorjahr  eine  bedeutende  Zunahme
aufweist.

Die  Anzahl  der  Unternehmungen  betrug  nämlich
  nach  der  genannten  Quelle:

1905  162  1907  188
1906  168  1908  178

Von  diesen  betrieben  jedoch  nur  etwa  ein
Dutzend  die  Produktion  von  Kakao  als  Hauptkultur.
  Augenscheinlich  hat  die  Kultur  besonders
in  dem  östlichsten  Teile  von  Java,  den  Residentschaften
  Besoeki,  Pasoeroean  und  Kediri,  an  Umfang
  gewonnen.

Nach  dem  vorjährigen  Handbuch  für  Kulturunternehmungen
  gab  es  in  Besoeki  21,  in
Pasoeroean  36  und  in  Kediri  23  Unternehmungen,
die  sich  mit  Kakaobau  beschäftigten,  gegen  33  in
der  Residentschaft  Semarang  und  25  im  Sultanat
Soerakarta.  Die  Preanger  Regentschaften  sind
mit  17  Unternehmungen  an  der  Produktion  beteiligt.
  Außerdem  kommen  dafür  in  Westiava
noch  die  Residentschaften  Batavia,  Bantam  und
Cheribon,  in  Mitteljava  noch  Pekalongan,  Kedoe
Madioen  und  Banjoemas  und  in  Ostjava  noch
Soerabaya  mit  einigen  wenigen  Unternehmungen
in  Betracht.  Der  Kakaobaum  wird  jedoch  vielfach
auch  in  Gärten  und  von  den  Eingeborenen  in
der  Umgebung  ihrer  Häuser  gezüchtet.

Auf  den  Außenbesitzungen  wird  Kakao  auf
Bali  und  Lombok,  in  Benkoelen  (Südwest-Sumatra),
Menado  und  auf  Amboina  gebaut.

Menado  und  Amboina  sowie  Ternate  sind  die
ältesten  Sitze  dieser  Kultur  in  Niederländisch-Ostindien.


Den  hauptsächlichsten  Ausfuhrhafen  für  Kakao
auf  Java  bildet  nach  wie  vor  Semarang.  Dann
folgen  Soerabaya  und  Batavia.

Produktion  auf  Java.  Nach  dem  letzten
den  Generalstaaten  vorgelegten  „Coloniaal=Verslag“
  betrug  die  Kakaoproduktion  auf  Javaauf
  den  im  Privatbesitz  befindlichen  Ländereien
im  Jahre  1907  1037  kg  gegen  7062  kg  1906,
auf  83  Erbpachtländereien  in  den  verschiedenen
Residentschaften  1907  1208561  kg  gegen
1  120  981  kg  auf  71  Unternehmungen  im  Jahre
1906  und  auf  11  Pachtländereien  im  Sultanat
Soerakarta  1907  172551  kg  gegen  309  839  kg
auf  15  Unternehmungen  im  Jahre  1906.
        <pb n="988" />
        G  910  20

Die  Zahlen  des  „Coloniaal-Verslag“  geben
indes  in  der  Regel  kein  vollständiges  Bild.  Sie
leiden  an  einer  gewissen  Lückenhaftigkeit.  Nach
den  Ziffern  der  Ausfuhr  zu  schließen,  muß  die
Produktion  erheblich  größer  gewesen  sein,  als  die
obigen  Ziffern  erkennen  lassen,  die  nur  eine  Produktion
  von  1,3  bis  1,5  Millionen  Kilogramm
ausweisen.

Für  die  Außenbesitzungen  bilden  die  Ausfuhrziffern
  den  einzigen  Maßstab  für  die  Beurteilung
der  Produktion.

Ausfuhrziffern.  Die  Kakaoausfuhr  von
ganz  Niederländisch-Indien  betrug:

1907  1  838  188  kg  19041  1  018  006  kg
1906  1  849  847  1903  1  469  679  -
1905  1  083  595  J  „

Davon  kamen  aus  Java:
1908  2  278  214  kg)  1905.  1  030  094  kg
1907.  1772  393  1904  977  417  =
19066  1  815  812  1903  1  380  424  =

Die  Abnahme  der  Ausfuhr  im  Jahre  1907
entspricht  annähernd  dem  in  den  obigen  Ziffern
des  „Coloniaal-Verslages“  sich  spiegelnden  Rückgang
  der  Produktion,  so  daß  die  Annahme  gerechtfertigt
  erscheint,  daß  in  dem  angegebenen
Jahre  auf  Java  in  der  Tat  eine  Minderproduktion
von  40  000  bis  50  000  kg  dem  Vorjahre  gegenüber
  stattgefunden  hat.

Die  einzelnen  Kakao  produzierenden  Gebiete

*)  Diese  vorläufige  Angabe  ist  dem  Dezemberheft
der  Monatsstatistik  entnommen.  Das  endgültige  Ergebnis
  liegt  noch  nicht  vor.

 

der  Außenbesitzungen  führten  in  den  genanntte##
Jahren  die  folgenden  Mengen  (in  Kilogramm)  aus:

 

1907  1906  1905  1904  1½t
Menado  .  56  273  24  970  31  366  27684  7%½
Amboina  7006  8  088  10016  6078  15
Makassar.  —  193  5766  5351  (vee#r.
Ternate  —  124  —  262  17.
Westsumatra.  —  360  115  200  2—
Östfumatra  —  —  141  134  2
Bali  —  —  5  267  850  —
Zusammen  63  279  34  035  53501  10  559  8925)

Die  Ausfuhr  aus  den  Außenbesitzungen  al-Ganzes
  sowohl  als  auch  die  aus  den  einzelnen
Gebieten  derselben  ist  danach  großen  Schwankungen
ausgesetzt  gewesen.  Zunahme  und  Abnahme  lösen
einander  ab.

Für  1908  liegen  für  die  Anßenbesitzungen
auch  noch  nicht  einmal  die  vorläufigen  statistischen
Ergebnisse  vor.

Märkte.  Der  Kakao  der  Außenbesitzungen
nimmt  seinen  Weg  zum  größten  Teil  nach  Singapore
  und  Penang  als  den  nächstgelegenen  Hä#en
der  großen  ostasiatischen  Dampferlinien.  Ein  kleiner
Teil  nur  wird  nach  Holland,  gelegentlich  auch
wohl  nach  Deutschland,  besonders  aber  nach
Manila  und  Hongkong  verschifft.

Manila  ist  auch  ein  starker  Abnehmer  des
Java-Kakaos,  der  von  Chinesen  zu  diesem  Zwecke
aufgekauft  und  nach  Singapore  verschifft  wird.
In  der  Hauptsache  geht  jedoch  der  javanische
Kakao  nach  Holland.

Der  Anteil  der  verschiedenen  Absatzgebiete  an
der  Kakaoausfuhr  Niederländisch-Indiens  (in  Kilogramm)
  gestaltete  sich  in  den  Jahren  1903  bis
1907,  wie  folgt:

 

1907  1906  1905  1904  1903
Holland  881078  1  138  161  676  460  751  316  1  169257
-  f.  O.  17  717  1  543  —  —  —
Deutschland  —-  —  2980  1818  —
England  124  824  68  983  23  364  8  536  —
Frankreich  124  7757  12  760  —  —
Belgien  215  1112  —  —  —
Dänemark  1114  —  —  —  —
Italien  3  125  —  —  —  —
Penang  —  —  141  134  60
Singapore  303  172  245  192  195  775  220549  286  651
Hongkong.  —  650  2  180  —
China  4  —  —  —
Manila  —  2198  770  2121  1643
Amerika  498  401  375  187  154  011  311974  12  063
Australien.  .  8417  9  060  15  854  1  558  —
Zusammen  1  838  188  1  8419  847  1  083  595  1  018  006  1  169  679

In  vorstehenden  Ziffern  fallen  besonders  die
zunehmenden  Verschiffungen  nach  England  und

Amerika  ius  Auge.

und  stiegen  in  vier  Jahren  von  rund  8500  ke
auf  125  000  kg,  also  beinahe  auf  das  Fünfz#edn=Erstere
  beginnen  mit  19014  |ache,  letztere  in  den  fünf  Jahren  von  12  000
        <pb n="989" />
        W  911  20O

auf  498  500  kg,  d.  i.  auf  das  Einundvierzigfache.
Die  Verschiffungen  nach  Holland  und  Singapore
  blieben  mit  gewissen  Schwankungen  im
wesentlichen  stationär.

Von  der  Javaausfuhr  des  Jahres  1908  ist
bisher  nur  bekannt,  daß  1592  141  kg  nach
Holland,  24  353  kg  nach  England,  316  471  kg
nach  Singapore  und  345  249  kg  anderswohin
gingen.

Die  Verschiffungen  nach  Holland  hätten  sich
danach  von  1907  zu  1908  beinahe  verdoppelt,
während  die  nach  England  eine  Abnahme  um
100  000  kg  und  die  Ausfuhr  nach  Singapore
eine  kleine  Zunahme  erfahren  hätten.  Die  definitiven
  Zahlen  weichen  jedoch  zuweilen  nicht
unerheblich  von  denen  des  Dezemberheftes  der
Monatsstatistik  ab.

Für  das  laufende  Jahr  lagen  zur  Zeit  der
Berichterstattung  die  Monatshefte  bis  einschließlich
Mai  vor.  Danach  hat  die  Kakaoausfuhr  von
Java  in  den  ersten  fünf  Monaten  des  Jahres,
verglichen  mit  den  beiden  Vorjahren,  betragen:

1909.  788  241  kg
1908.  610  961.
1907.  687  125=Diese

  Ziffern  beweisen  indes  noch  nichts  für
das  voraussichtliche  Ergebnis  des  ganzen  Jahres.

Holländischer  Markt.  Nach  den  als  Beilage
  des  „Indischen  Mercuur“  erscheinenden
Jahresübersichten  über  den  Handel  in  Kolonialprodukten
  finden  in  Amsterdam  alljährlich  acht
Auktionen  von  Javakakao  statt,  und  zwar  in  den
Monaten  Januar,  Februar,  April,  Mai,  Juli,
August,  Oktober,  November.

Die  Stimmung  für  Javakakao  war  im  vorigen
Jahre  gut,  nahm  aber  gegen  Ende  des  Jahres
stark  ab.  Nach  Prima=  und  guter  Mittelqualität
war  meist  Nachfrage,  und  selbst  geringe  Qualitäten
  und  Bruch  fanden  zu  Preisen  unter  Taxe
Abnehmer.

In  der  Januarauktion  wurden  für  gute  und
Primaqualität  52  bis  65¼  Cents  für  ½  kg
gezahlt,  bei  einer  Schätzung,  die  58  Cents  nicht
überschritt.  Im  Februar  blieben  die  Erträge
etwas  unter  der  Schätzung.  Letztere  betrug  im
Maximum  60,  der  Erlös  57¼  Cents.  In  der
Aprilauktion  war  prima  mit  56,  gut  prima  mit
50  Cents  taxiert.  Sie  brachten  50  bis  57½  Cents
auf.  In  der  Maianktion  betrug  die  Maximalschätzung
  57  Cents,  während  prima  mit  53  bis
57  Cents  bezahlt  wurde.  In  der  Julianktion
betrug  die  höchste  Schätzung  56  bis  58  Cents,
der  höchste  gezahlte  Preis  52  bis  54½  Cents.
Gut  mittel,  auf  45  bis  50  Cents  geschätzt,  holte
43  bis  47  Cents  bei  geringer  Kauflust.  In  den
drei  letzten  Anktionen,  August,  Oktober  und  No- 



vember,  ging  die  Schätzung  ebenso  wie  die  Kauflust
mehr  und  mehr  zurück.  Erstere  betrug  im  August
54  bis  55  für  prima  und  40  bis  42  Cents  für
gut  mittel,  im  Oktober  50  bis  51  für  prima  und
im  November  48  Cents  für  prima.  Auf  den
beiden  letzten  Auktionen  mußte  vielfach  noch  um
einige  Cents  unter  der  Schätzung  verkauft  werden.
Mittlere  und  geringe  Qualitäten  sowie  gruis
(Bruch)  wurden  meist  2  bis  3  Cents  unter  der
Taxe  zugeschlagen.

Vielfach  fanden  Verkäufe  unter  der  Hand  noch
nach  Schluß  der  Auktionen  statt,  gewöhnlich  einige
Cents  unter  der  Taxe.

Uber  die  Anfuhr  des  Jahres  gehen  die  Maklerangaben
  auseinander.  Sie  wird  für  1908  mit
20  100  bis  22  600  Ballen  (zu  ungefähr  50  kg),
für  1907  mit  13  538  bis  14  000  Ballen  und
für  1906  mit  15  000  bis  15  366  Ballen  verzeichnet.
  Die  verkauften  Mengen  sind  nicht  bekannt.

Die  am  letzten  Jahresschluß  in  Amsterdam
vorhandenen  sichtbaren  Vorräte  der  ersten  Hand
betrugen  etwa  6000  Ballen,  also  etwa  300  000  kg.

Marktlage  auf  Java.  Von  einem  Kakaomarkt
  auf  Java  kann  nur  in  beschränktem  Sinne
gesprochen  werden,  da  der  weitaus  größte  Teil
der  Produktion  in  Konsignation  zum  Verkauf  nach
Holland  geht.  Gehandelt  werden  hier  hauptsächlich
  diejenigen  Mengen,  die  durch  Chinesen
für  Singapore  angekauft  werden  und  von  dort
nach  Manila  und  Hongkong  weitergehen,  sowie
einzelne  Partien  für  die  Ausfuhr  nach  Europa
und  Amerika.  Der  hiesige  Markt  steht  in  einem
gewissen  Abhängigkeitsverhältnisse  von  dem  Ergebnisse
  der  letzten  Amsterdamer  Auktion,  ganz
besonders  aber  von  den  jeweiligen  Singapore-Preisen.


Nach  den  durch  die  hiesigen  Zeitungen  von
Zeit  zu  Zeit  veröffentlichten  Marktberichten,  deren
Zuverlässigkeit  sich  nicht  kontrollieren  läßt,  verfolgten
  die  Kakaopreise  seit  Mitte  März  1908,
bis  wohin  sie  in  dem  Berichte  vom  30.  März  1908
enthalten  sind,  hier  im  wesentlichen  folgenden
Lauf.  Eine  Produktenbörse  gibt  es  hier  nicht,
und  die  Marktberichte  der  Handelsvereinigung
bringen  keine  Preisnotiz  über  Kakao,  der  unter
den  hiesigen  Ausfuhrprodukten  eine  zu  untergeordnete
  Stellung  einnimmt.

Nachdem  die  Preise  im  März  1908  von  58
und  59  fl.  für  ein  Pikul,')  die  für  Singapore
bezahlt  wurden,  bis  auf  50  fl.  und  weniger  gefallen
  waren,  schwankten  sie  bis  zum  September
zwischen  50  und  54  fl.  bei  kleinen  Vorräten  hin
und  her.  Die  Verkäufer  verlangten  meist  54  fl.
Ende  September  trat  indes  ein  neuer  Preisfall
  ein.

*)  1  Pikul  =  61,76  kg.
        <pb n="990" />
        G  912  20

Im  Oktober  wurden  für  erste  Sorte  nur  noch
48  bis  49  fl.  geboten,  und  zwar  für  ameerikanische
Rechnung,  für  zweite  Sorte  28  und  für  dritte
Sorte  15  fl.  Ende  November  sank  das  Gebot
auf  42  fl.  für  Singapore  und  38  fl.  für  Europa
und  Amerika.  Die  Anfuhren  wurden  größer  und
das  Jahr  schloß  mit  Preisen  von  38  fl.  für  erste
Sorte,  18  bis  20  fl.  für  zweite  und  10  bis  12  fl.
für  dritte  Sorte.

Ende  Januar  und  Anfang  Februar  des
laufenden  Jahres  trat  nochmals  ein  kleiner  Aufschwung
  des  Preises  bis  42  fl.  ein  und  Ende
März  kaufte  Amerika  zu  44  und  46  fl.  Im  April
kamen  Abschlüsse  zu  42  fl.  zustande.  Ende  Mai
notierte  erste  Qualität  nur  noch  39  fl.,  während
im  Juni  wieder  stärkere  Nachfrage  für  Singapore
zu  steigenden  Preisen  eintrat.  Für  gute  Qualität
wurden  41  und  42  fl.  gezahlt.  Auf  dieser  Höhe
haben  sich  die  hier  gezahlten  Preise  seitdem  im
wesentlichen  erhalten.  Von  Semarang  wurden
sogar  Abschlüsse  für  superieure  Ware  zu  52  fl.
gemeldet.

Bei  der  Abnahme  entstanden  hier  und  da
Schwierigkeiten,  weil  die  Bohnen  sich  als  wurmstichig
  erwiesen.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Batavia.)

Gewinnung  und  Kobsatz  der  wichtigsten  Erzeugnisse
Costa  Ricas  1908.

Die  Kaffeeernte  Costa  Ricas  war  im  Jahre
1907/08  so  klein  ausgefallen  wie  seit  Jahrzehnten
nicht.  Auch  die  Hoffnung,  daß  die  Ernte  1908/09,
die  anfangs  sehr  gute  Aussichten  bot,  diesen  Verlust
  etwas  ausgleichen  würde,  wurde  getäuscht.
Starke  Regengüsse  während  der  Blütezeit  und
lang  andauernder  Regenfall  im  Oktober  haben
etwa  25  v.  H.  des  Ertrags  vernichtet,  so  daß  auch
diese  Erute  nur  eine  verhältnismäßig  kleine  Ausfuhr
  ermöglicht  hat.  Wenn  man  den  etwa
250  000  Sack  betragenden  Durchschnittsertrag  der
letzten  zehn  Jahre  zugrunde  legt,  so  haben  die
beiden  letzten  Kaffeeernten  für  Costa  Rica  einen
Ausfall  von  mehr  als  150  000  Sack  im  Werte
von  weit  über  3  Millionen  Colones"“)  ergeben.

Vom  1.  Oktober  1907  bis  zum  30.  September
  1908  sind  aus  Costa  Rica  146  320  Sack
oder  8977  531  kg  Kaffee  verschifft  worden,  die
man  als  den  Ertrag  der  Ernte  1907/08  betrachten
  kann.  Er  erreichte  nur  52  v.  H.  der
Menge  der  vorhergehenden  Ernte.  An  Kaffee
in  der  Schale  wurden  ausgeführt  94  009  Sack
oder  5  621  366  kg,  an  geschältem  52  311  Sack
oder  3  356  165  kg.  Uber  Puerto  Limön  wurden

—  ——  —y

*)  1  Colon  =  1,95  .7

 

141  786  Sack,
verschifft.

Auf  die  einzelnen  Provinzen  des  Landes  her
sich  diese  Ernte  in  folgender  Weise  verteilt:

über  Puntarenas  4534  S2

In  der  Schale  Geschält
Sack  ku  Sack  kr
San  José  32  932  1  975  264  29  891  1  4.577—
Cartago  22188  1  351  679  6856  442
Heredia  .  15807  946  457  1  8#5  Z127
Alajuela.  .  12  455  733  702  691  4152
Atlantische  Zone  10  627  614  17141  3830  2319
Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  wird  au-z

4  400  000  Colones  berechnet,  was  gegen  dos
Vorjahr  einen  Minderwert  von  über  2,7  Millioner
Colones  ergeben  würde.  Infolge  der  höheren
Kaffeepreise  auf  dem  Weltmarkt  erreichte  dieser
Wert  trotzdem  etwa  61  v.  H.  des  Wertes  der
Vorernte.  Im  Durchschnitt  sind  für  das  Kilegramm
  costa-ricanischen  Kaffees  im  Jahre  1908
0,49  Col.  und  im  Jahre  1907  0,41  Col.  gezahlt
  worden.

Von  der  Kaffeeernte  1908/09  waren  bis  zum
17.  Juni  1909  183  282  Sack  oder  11  408  288  ku
verschifft,  und  zwar  nach  Deutschland  9311
(569  779),  den  Vereinigten  Staaten  16  .318
(1  019  923),  England  151  633  (9  4c12  67
Sack  (kg).

Die  kommende  Ernte  1909/10  wird  voraussichtlich
  wieder  einen  größeren  Ertrag  als  die
beiden  Vorjahre,  aber  wohl  nicht  mehr  al:
230  000  Sack  bringen.

Zum  ersten  Male  hat  im  Berichtsjahre  auch
die  Bananenausfuhr,  die  in  den  vorhergebenden
Jahren  durchschnittlich  um  30  v.  H.  gestiegen  war,
einen  Rückschlag  erlitten.  Sie  war  auf  111,
Millionen  Trauben  veranschlagt  worden.  Allem
Stürme  im  Juli  und  Überschwemmungen  gegen
das  Ende  des  Jahres  sowie  schließlich  der  Umstand,
  daß  die  United  Fruit  Co.  wegen  der  Ungewißheit
  der  Höhe  eines  von  der  Regierung
beabsichtigten  künftigen  Ausfuhrzolls  fast  während
des  ganzen  Jahres  ihre  Neuanpflanzungen  eingeschränkt
  hat,  haben  bewirkt,  daß  sie  nur  ermes
über  10  Millionen  Trauben  betrug,  und  geringer
war  als  im  Vorjahr.  Der  Wert  dieses  Ausfain
  der  Bananenausfuhr  läßt  sich  auf  11  Mu.
lionen  Colones  schätzen.

Im  Jahre  1908  sind  10  060  009  Tranbe
Bananen  oder  über  100  000  Trauben  weniart
als  im  Vorjahr  ausgeführt  worden.  Unter  no
malen  Verhältnissen  hätte  die  Ausfuhr  gegen
12  Millionen  Trauben  erreichen  müssen.  Der
Gesamtwert  dieser  Ausfuhr  betrug  über  10  Mülr
lionen  Colones.  Die  einzigen  Abnehmer  der  con#aricanischen
  Bananen  sind  die  Vereinigten  Staalen
und  England.
        <pb n="991" />
        W  913  2e0

Während  des  ganzen  Jahres  1908  hat  die
Regierung  von  Costa  Rica  versucht,  teils  mit,
teils  ohne  Einvernehmen  mit  der  United  Fruit  Co.,
der  bis  zum  Oktober  1910  vertragsmäßig  das
Recht  der  zollfreien  Bananenausfuhr  zustand,  zu
einer  Regelung  des  künftigen  Ausfuhrzolls  zu  gelangen.
  Erst  im  Juni  1909  wurde  schließlich
durch  ein  Gesetz  vom  Oktober  1910  ab  ein  Ausfuhrzoll
  von  1  Cent  (amerik.  Gold)  für  die  Traube
eingeführt  und  dabei  festgesetzt,  daß  in  den  folgenden
  zwanzig  Jahren  weder  die  Ausfuhr  noch
der  Anbau  und  Verkauf  der  Bananen  mit  irgend
einer  weiteren  Staats=  oder  Gemeindeabgabe  belastet
  werden  darf.  Die  United  Fruit  Co.  hat
darauf  sofort  mit  Wirkung  vom  29.  Oktober  1908
ab  auf  ihr  Recht  der  zollfreien  Ausfuhr  verzichtet
und  von  diesem  Zeitpunkt  ab  den  Ausfuhrzoll
nachträglich  entrichtet.

Die  Menge  des  aus  Costa  Rica  ausgeführten
Kakaos  ist  1908  gegen  das  Vorjahr  wieder  um
fast  63  000  kg  gestiegen.  Es  sind  in  Kilogramm
(und  Colones)  ausgeführt  worden:

1906:  176  243  (151  568),  1907:  277  884
(166  630),  1908:  340  375  (159  020).

Hiernach  würde  im  Jahre  1908  ein  Durchschnittspreis
  von  etwa  0,50  Col.  oder  1  X  für
das  Kilogramm  erzielt  worden  sein,  etwa  0,10  Col.
oder  0,20  /“  weniger  als  im  Jahre  1907.

Hauptabnehmer  für  den  Kakao  ist  England,
wohin  im  Jahre  1908  etwa  ⅝  der  ganzen
Ausfuhr  verschifft  worden  sind,  was  damit  zusammenhängen
  dürfte,  daß  der  Ausfuhrhandel
hauptsächlich  in  Händen  einer  englischen  Firma
Costa  Ricas  liegt.  Mit  Einschluß  der  im  Lande
selbst  verbrauchten  Menge  wird  man  zur  Zeit
das  Jahreserzeugnis  in  Costa  Rica  auf  etwa
600  000  kg  schätzen  können.

Infolge  des  Rückganges  der  Holzpreise  und
der  Kosten  der  Beförderung  von  Holz  nach  dem
Verschiffungshafen  ist  die  Holzausfuhr  in  Puntarenas
immer  weiter  gesunken,  und  die  Holzausfuhr-Unternehmer
  haben  in  den  letzten  Jahren  viel
Geld  verloren.  Um  das  Holzgeschäft  zu  unterstützen,
  ist  durch  ein  Gesetz  vom  7.  Juli  1908
der  seit  1899  erhobene  Ausfuhrzoll  von  1,50  Col.
für  die  Registertonne  des  ladenden  Schiffes  bis
zum  31.  Dezember  1909  aufgehoben  worden;
doch  hat  diese  Maßregel  anscheinend  eine  nennenswerte
  Wirkung  nicht  gehabt.  Auch  der  im  Jahre
1910  zu  erwartende  Ausbau  der  pazifischen  Eisenbahn
  Costa  Ricas,  von  dem  man  sich  eine  Hebung
der  Holzausfuhr  verspricht,  dürfte  hierfür  nicht
von  großer  Bedeutung  sein,  solange  nicht  die
Holzpreise  wesentlich  steigen.  Es  sind  an  Hölzern
ausgeführt  worden:

 

1906:  13  446  chm  und  2  495  685  kg  für
354  691  Colones,  1907:  25  498  ebm  und
208000  kg  für  472389  Colones,  1908:  7016  chm
und  3  879  750  kg  für  152  827  Colones.

Einen  großen  Rückgang  hat  insbesondere  die
Ausfuhr  von  Zedernholz  erlitten,  die  von  23975ecbm
im  Jahre  1907  auf  5012  chm  im  Jahre  1908
gefallen  ist.  Dagegen  ist  die  Ausfuhr  von  Gelbholz
  von  117  000  kg  auf  3749  000  kg  gestiegen.
Zedernholz  und  Gelbholz  wurde  hauptsächlich
nach  Deutschland  und  England,  Mahagoniholz
zum  größten  Teil  nach  England  verschifft.

Die  Ausfuhr  von  Viehhäuten  und  Fellen,
die  in  den  letzten  Jahren  stetig  zurückgegangen
war,  hat  sich  wieder  etwas  gehoben.  Sie  hat
228  019  kg  betragen  und  ist  damit  gegen  das
Vorjahr  um  8599  kg  angewachsen;  doch  war  der
Gesamtwert  infolge  niedriger  Preise  um  2124
Colones  geringer  als  im  Jahre  1907.

Die  Kautschukausfuhr,  die  sich  eine  Zeitlang
jährlich  gehoben  hatte,  ist  seit  drei  Jahren  wieder
langsam  zurückgegangen,  was  darauf  schließen
läßt,  daß  sie  bisher  wesentlich  auf  der  Ausnutzung
wildwachsender  Bäume  beruht  hat.  Immerhin
dürfte  sie  im  Laufe  der  nächsten  Jahre  wieder
steigen,  wenn  die  in  San  Carlos  angelegten
Pflanzungen  Ertrag  zu  geben  beginnen.  Dort
ist  hauptsächlich  Castilloa  Costaricana  angepflanzt
worden,  ein  Baum,  der  nach  etwa  sieben  Jahren
Gummi  gibt.  Der  Ertrag  eines  Baumes  wird
auf  400  bis  500  g  Kautschuk  jährlich  geschältzt.

In  den  letzten  drei  Jahren  sind  folgende
Mengen  Kautschuk  in  Kilogramm  (und  Colones)
ausgeführt  worden:

1906:  60  044  (167  823),  1907:
(147  369),  1906:  42  424  (87  622).

Der  Durchschnittspreis  für  1  kg  Kautschuk  hat
hiernach  1908  0,48  Col.  oder  0,95  .J7¼  betragen.

Die  Ausfuhrmenge  von  Schildpatt  ist  in
den  letzten  drei  Jahren  ziemlich  gleichgeblieben.
Sie  betrug  in  Kilogramm  (und  Colones):

1906:  1327  (17  148),  1907:  1313  (25  881),
1908:  1470  (21  540).

Der  Durchschnittspreis  betrug  im  Jahre  1907:
19  Colones  für  1  kg  und  fiel  im  Jahre  1908
auf  13,50  Colones.

Im  Bergbau  ist  im  Jahre  1908  eine  rege
Tätigkeit  entfaltet  worden.  Die  in  Costa  Rica
tätigen  nordamerikanischen  Minengesellschaften
haben  teilweise  ihren  Betrieb  sehr  vergrößert  und
in  den  Minen  große  Kapitalien  neu  angelegt.
Der  Staat  unterstützt  diese  Entwicklung,  indem  er
Zollfreiheit  auf  alle  für  den  Bergbau  usw.  erforderlichen
  Maschinen,  Werkzeuge  und  Waren
gewährt.  In  den  drei  auf  der  pazifischen  Seite

58  205
        <pb n="992" />
        W  914  2e0

von  Costa  Rica  gelegenen  Goldminenbezirken
arbeiten  zur  Zeit  folgende  Minengesellschaften:

Abangares-Bezirk:  Die  Abangares  Gold
Fields  of  Costa  Rica  (Tres  Amigos  Mine)  hat
40  Pochstempel  im  Betriebe,  beschäftigt  etwa
1000  Arbeiter  und  gewinnt  monatlich  etwa  für
55  000  Dollar  Gold;  die  Costa  Rica  Esperanza
Mining  Co.  (Boston  Mine)  hat  20  Pochstempel,
beschäftigt  etwa  500  Arbeiter  und  gewinnt  für
etwa  40  000  Dollar  Gold  monatlich.  Beide  Gesellschaften
  sind  eng  verbunden,  die  Mehrzahl
ihrer  Aktien  ist  im  Besitze  von  Aktionären  der
United  Fruit  Co.  «

Barranca-Bezirk:  Die  Montezuma  Mining
Co.  (Montezuma  Mine)  hat  40  Pochstempel  und
beschäftigt  etwa  400  Mann.

Aguacate-Bezirk:  Die  Aguacate  Mining  Co.
beginnt  die  Aguacateminen,  die  lange  Jahre  still
gelegen  haben,  wieder  zu  bearbeiten.  Sie  besitzt
ein  Kapital  von  6  Millionen  Dollar,  hat  große
Neuanlagen  gemacht  und  mit  100  Pochstempeln
und  250  Leuten  zu  arbeiten  begonnen.

Alle  Minen  arbeiten  mit  Cyanidverfahren  und
Wasserkraft.  Die  erhöhte  Tätigkeit  hatte  schon
im  Jahre  1908  eine  vermehrte  Goldausfuhr  zur
Folge,  die  in  den  kommenden  Jahren  weiter
steigen  wird.  Der  Wert  der  Ausfuhr  von  Gold
und  Silber  in  Barren  betrug  in  den  letzten  drei
Jahren  in  Colones:

1906:  1  156  245,
1908:  1  447  716.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  für  die  Freistaaten
Costa-R#ra  und  Nicaragua  in  San  José.)

1907:  1  118  399  und

Die  Witterungsverhöltnisse  in  Britisch-Indien  und  ihr
Einfluß  auf  die  wirtschaftliche  Lage  des  Landes.

Nach  Berichten  aus  allen  Teilen  Indiens  läßt
sich  der  diesjährige  Monsun  ausgezeichnet  an.
Der  Regen  war  bisher  so  gleichmäßig  verteilt,
daß  bereits  Mitte  Juli  die  Aussaat  beinahe  überall
beendet  war.  Wie  man  allgemein  hört,  soll  seit
zwanzig  Jahren  ein  so  vielversprechender  Monfunbeginn
  nicht  dagewesen  sein.  Nachdem  die  regenbringenden
  Luftströmungen  sich  bisher  als  so
kräftig  und  stetig  erwiesen  haben,  darf  man  wohl
erwarten,  daß  sie  auch  nicht  vorzeitig  aufhören
werden.  Sollte  kein  derartiges  unerwartetes  Ereignis
  eintreten,  so  dürfte  die  zu  erwartende  Ernte
so  gut  werden,  wie  seit  langen  Jahren  nicht  mehr.
Den  landwirtschaftlichen  Bevölkerungsklassen  in
den  Vereinigten  Provinzen  wie  in  Westbengalen
und  in  Ostpunschab  würde  dadurch  Gelegenheit
gegeben,  einen  großen  Teil  der  Schuldenlast  abzutragen,
  die  sich  infolge  der  früheren  schlechten
Ernten  angehäuft  hat.  Diese  Last  machen  übrigens

 

zur  Zeit  die  im  letzten  Jahre  gewährten  sor
„Tikhavi“  —  Vorschüsse  und  Stundungen  der
Landabgaben  —  nur  noch  drückender.

Sir  Guy  Fleetwood  Wilson  Financial  Member
to  the  Viceroy's  Council  hat  nach  dem  Deädes
  letzten  Finanzjahres  der  Hoffnung  Ausd#me
gegeben,  daß  im  neuen  Finanzjahre  der  Welt
handel  sich  günstiger  gestalten  und  genügende:
Monsunregen  eintreffen  möge,  unter  welchen  Be
dingungen  er  auf  eine  Gesamteinnahme  voer
4  122  300  K  rechnete.  Bis  jetzt  hat  es  den  Arschein,
  als  ob  sich  die  Hoffnungen  des  Sir  Gur
Fleetwood  Wilson  erfüllen.  Die  Monsunaussichten
sind  vorzüglich  und  eröffnen  eine  ausgezeichnein
Perspektive  auf  eine  reiche  Ernte,  was  in  dem
vorwiegend  landwirtschaftlichen  Indien  gleichbedeutend
  mit  gesteigertem  Wohlstand  und  erhöhter
Kaufkraft  der  Bevölkerung  ist.

Dazu  kommt  noch,  daß  auch  die  Eisenbahnen.
die  durch  ihren  Ausfall  an  Einnahmen  zu  dem
Defizit  des  Finanzjahres  1908/09  so  erbeblich
beigetragen  haben,  im  neuen  Finanzjahre  erhöhte
Einnahmen  zu  erzielen  scheinen.  Nach  den  am
17.  Juli  veröffentlichten  offiziellen  Berichten  stellen
sich  nämlich  die  Einnahmen  der  Eisenbahnen  im
ersten  Quartal  des  laufenden  Finanzijabres
1909/10,  also  im  April,  Mai  und  Juni  1909,
um  40  lakhs  (1  lakh  =  100  000  Rupies)  höher
als  im  selben  Zeitraum  des  Vorjahres.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonfulats  in  Kalkuimne

Straußenzucht  und  Straußenkederhandel
in  Krgentinien.

Nach  der  Viehzählung  des  Jahres  1895  gab
es  in  Agentinien  82  497  Strauße.  Nach  dem
neuesten  Zensus  des  Statistikers  Alberto  Martinez
besitzt  Argentinien  gegenwärtig  422  783  dieser
Tiere,  von  denen  die  meisten  sich  in  eigens  für
sie  mit  Umzäunungen  versehenen  Estanzien  befinden.

Auf  die  einzelnen  Teile  Argentiniens  verteilt
sich  dieser  Bestand  folgendermaßen:

Provinz  Buenos  Aires  108090,  Provinz  Enrre
Rios  70  536,  Provinz  Corrientes  60  051,  Provinz
  Cördoba  33  340,  Provinz  San  Luis  30  303,
Provinz  Santa  Fé  14  852,  Provinz  Santiago
del  Estero  14  454,  Territorium  Rio  Negro  12  877,
Territorium  La  Pampa  25.277;  von  den  übrigen
Gebietsteilen  besitzt  keines  über  10  000  Tiere.

Von  dem  Gesamtbestand  an  Straußen  find
12  822  afrikanischen  Ursprungs;  die  Akklimatisation
dieser  für  wertvoller  erachteten  Tiere  hat  nur
langsame  Fortschritte  gemacht.  Da  der  afrikanishe
Strauß  trockenen  und  sandigen  Boden  liebt,  finden
man  ihn  am  häufigsten  in  den  Provinzen  Buenos
Aires  (4100  Tiere)  und  Cördoba  (3135  Tierct.
        <pb n="993" />
        W  915  20

Die  Ausfuhr  von  Straußenfedern  hat  sich  belaufen
in  den  Jahren:

1904  auf  46  733  kg,  1905  auf  40  224  kg,
1906  auf  75  570  kg,  1907  auf  37  601,  1908
auf  27  431  kg.

Den  seit  1907  eingetretenen  Rückgang  glaubt
man  bei  der  Festigkeit  der  Preise  auf  den  steigenden
Bedarf  des  Inlands  zurückführen  zu  sollen.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsuls  in  Buenos  Aires.)

Gewinnung  und  Kbsatz  der  baupthandelswaren
Haitis  im  Jahre  1908.

Die  weitaus  wichtigste  Ausfuhrware  Haitis  ist
der  Kaffee,  von  dem  man  für  die  im  September
  1909  beginnende  Ernte  nach  übereinstimmenden
  Berichten  aus  allen  Teilen  des  Landes
einen  glänzenden  Ertrag  erwartet.

Die  Ausfuhr  von  Kaffee  für  das  Jahr  1907
betrug  nach  den  vorliegenden  Veröffentlichungen
57  bis  60  Millionen  Sack,  nach  sachverständiger
Schätzung  noch  20  v.  H.  mehr.

Bisher  war  das  beste  Erntejahr  für  Kaffee
1903/04.  Da  man  abwechselnd  mit  einer  großen
und  danach  einer  geringen  Kaffeeernte  rechnet,
hatte  man  schon  nach  der  großen  Ernte  von
1906/07  auf  einen  geringen  Ertrag  für  1907/08
gerechnet;  aber  die  geerntete  Menge  blieb  noch
weit  hinter  den  schon  geringen  Erwartungen  zurück.
Die  Händler  hatten  sich  jedoch  durch  Lieferungsverträge
  in  Europa  gebunden  und  waren  dadurch
geêwungen,  den  Kaffee  im  Lande  zu  hohen  Preisen
zu  kaufen,  so  daß  sie  ihre  Lieferungen,  wenn
nicht  mit  Verlust,  so  doch  ohne  Verdienst  ausführen
  mußten.  Durch  die  Lieferungsverpflichtung
der  Häuser  in  Port-au-Prince  stieg  der  Kaffee#
dort  so  hoch  im  Preise,  daß  die  Häuser  in  der
Provinz  es  vorteilhaft  fanden,  nach  Port-au-Prince
statt  nach  Europa  zu  verkaufen.  Dadurch  hat
sich  der  Kaffeehandel  verschoben.  Die  großen
Häuser  in  Port-au-Prince  haben  sich  fast  alle  vom
Kaffeeausfuhrgeschäft  zurückgezogen,  und  der  Export
findet  in  Port-au-Prince  zum  Teil  durch  Importfirmen
  statt,  die  sich  dadurch  einen  Kredit  in
Europa  eröffnen,  auf  den  hin  sie  Waren  beziehen.
Die  Preise  in  Port-au-Prince  schwankten  zwischen
38  und  55  Cents  haitianisch  (à  1,85  Pf.)  für
das  Pfund  Kaffee.

Von  Blauholz  waren  1908  sowohl  in  den
Vereinigten  Staaten  wie  in  Europa  starke  Lager
vorhanden,  so  daß  die  Ausfuhr  dieser  Ware  aus
Haiti  während  des  Jahres  1908  gering  war.
Hierin  hoffte  man  auf  Besserung  durch  Wiedererschließung
  des  deutschen  Marktes  nach  Beendigung
des  Zollkriegs.  Einstmals  brachte  das  Blauholz

 

in  Havre  rund  10  Franken  für  50  kg,  1908
kaum  noch  4  Franken,  und  dabei  sind  die  Produktionskosten
  in  Haiti  gestiegen.  Denn  die  an
den  Küsten  gelegenen  Waldungen  sind  niedergeschlagen
  und  die  Wege  ins  Innere  so  schlecht,
daß  die  Beförderung  des  Holzes  auf  ihnen  sehr
schwer  und  für  große  wertvolle  Stücke  fast  unmöglich
  geworden  ist.  Der  Preisrückgang  erklärt
sich  daher  zum  Teil  aus  der  verminderten  Güte
des  Holzes.  In  Port-au-Prince  werden  12  bis
15  Gourdes  (à  1,85  .„K)  für  1000  Pfund  gezahlt.
  Abgeschlagene  Campechebäume  schlagen
nicht  wieder  aus,  sondern  es  müssen  neue  Bäume
gesät  werden,  die  erst  nach  zwanzig  Jahren
schlagbar  sind.  Auf  eine  solche  Kultur  läßt  man
sich  natürlich  in  einem  Lande  nicht  ein,  wo  man
gewohnt  ist,  sofortigen  Erfolg  der  Arbeit  zu  verlangen.
  Auch  würde  die  Campechebaumkultur
bei  den  jetzigen  Preisen  des  Blauholzes  kaum
gewinnbringend  sein.

Was  vom  Handel  mit  Campecheholz  gesagt
ist,  gilt  auch  von  dem  mit  anderen  Hölzern.
Die  Wege  sind  derartig  schlecht,  daß  z.  B.  Portau-Prince
  bis  heute  alles  Fichtenholz  aus  den
Vereinigten  Staaten  einführen  muß,  trotzdem  die
herrlichsten  Fichtenwaldungen  nur  50  km  von
der  Stadt  entfernt  liegen.  Seit  Jahren  wird
versucht,  diese  Waldungen  nutzbar  zu  machen,
bisher  aber  ohne  Erfolg.  Man  hat  nunmehr
eine  Art  Rutschbahn  an  den  Bergabhängen  anzulegen
  versucht  und  ziemlich  vollendet,  um  die
ganzen  Stämme  3000  JFuß  hinabgleiten  zu  lassen
direkt  in  einen  tiefen  Binnensee,  wo  eine  Sägemühle
  bereits  seit  Jahren  auf  das  Gelingen  dieser
Bahn  wartet.  Auch  die  Eisenbahn,  die  von
Port-au-Prince  gerade  nach  diesem  Etang  saumatre
geht,  würde  durch  Verfrachtung  der  Erzeugnisse
der  Sägemühle  die  erhofften  Einnahmen  erzielen,
und  da  in  Port-au-Prince  die  Häuser  fast  durchweg
aus  Holz  gebaut  werden  —  angeblich  weil  Ende
des  18.  Jahrhunderts  einmal  alle  Steinhäuser
hei  einem  Erdbeben  eingestürzt  waren,  und  der
Gouverneur  deshalb  den  Bau  neuer  Steinhäuser
verboten  hatte  —  würde  ein  guter  Absatz  für
Bauholz  in  Port-au-Prince  gesichert  sein.  Trotzdem
fürchtet  man  noch  heute,  daß  das  Unternehmen
nicht  durchgeführt  werden  könne.  —  Für  das
Schlagen  edler  Hölzer,  zumal  Mahagoni,  ist  im
Junit909  amerikanisches  Kapital  gefunden  worden,
das  im  Süden  des  Landes  arbeiten  will.  Der
Leiter  des  Unternehmens  ist  ein  Deutscher,  der
Mahagoni,  Pockholz,  Zeder  und  andere  Werthölzer
  nach  Deutschland  zu  verkaufen  wünscht.
Besonders  für  Pockholz  (Gaiac),  das  in  Haiti
und  Santo  Domingo  in  vorzüglicher  Güte  und
großen  Mengen  vorhanden  ist,  wird  Absatz  nach
Deutschland  gesucht.
        <pb n="994" />
        W  916  20

Der  dritte  wichtige  Exportartikel  ist  Kakao.
Zur  Zeit  der  französischen  Herrschaft  war  seine
Ausfuhr  drei=  und  viermal  größer  als  jetzt,  und
in  der  benachbarten  Republik  Santo  Domingo  ist
die  Kakaoausfuhr  im  Laufe  der  letzten  Jahre  erheblich
  gestiegen.  Man  hat  daher  den  Präsidenten
in  einer  Eingabe  gebeten,  seine  Aufmerksamkeit
insbesondere  dieser  Kultur  zuzuwenden.  Daran,
daß  die  letzte  Ernte  sehr  klein  ausgefallen  ist,
trug  besonders  der  Regenmangel  Schuld.  Die
Preise  fielen  infolge  des  Preisrückganges  an  den
Märkten  in  den  Verbrauchsländern  auf  30  bis
55  Centimes  für  das  Pfund  je  nach  Kursstand
des  haitianischen  Geldes.  An  dem  verhältnismäßig
  niedrigen  Preise  des  haitianischen  Kakaos
soll  die  Verwilderung  der  Kakaobäume,  die  eine
sorgfältige  und  kunstgerechte  Beschneidung  erfordern,
  und  die  primitive  Behandlung  der  Frucht,
die  von  den  Landleuten  selbst  vorgenommen  wird,
schuld  sein.  Zur  Hebung  der  Kakaokultur  wird
die  Entsendung  von  Wanderlehrern  vorgeschlagen.

Das  vierte  bedeutende  Erzeugnis  Haitis  ist
die  Baumwolle.  Die  letzte  Ernte  dieses  Spinnstoffs
  war  hinsichtlich  der  Menge  und  Güte  nur
eine  mittelmäßige  zu  nennen.  In  den  besten
Produktionsgebieten,  St.  Marc  und  Gonaives,
stieg  der  Preis  bis  zu  55  Centimes  für  das
engl.  Pfund,  in  Port-au-Prince  war  der  höchste
Preis  45  Centimes.  Unentkörnte  Baumwolle  aus
dem  Süden  des  Landes  brachte  12  bis  15  Centimes,
  da  sie  nur  etwa  30  v.  H.  Fasern  enthält.
Die  Erxporthäuser  benutzen  zum  Entkernen  moderne
amerikanische  Maschinen  und  erzielen  dadurch  um
10  v.  H.  höhere  Preise  als  früher.  Neu  sind  die
Baumwollpflanzungen  im  südlichen  Aux  Cayes,
die  sich  rentieren.  Baumwolle  gibt  in  Haiti  zwei
Ernten.

Von  anderen  Exportwaren  seien  noch  Honig
und  Wachs  erwähnt,  deren  vorzügliche  Beschaffenheit
  immer  mehr  anerkannt  wird.  (Das  Koiserliche
  Konsulat  in  Kap  Haitien  ist  besonders  gut
unterrichtet  über  diesen  Artikel.)  Zur  Ausfuhr
gelangen  noch:  Tavernonholz,  eine  dem  Mahagoni
sehr  ähnliche  Holzart  mit  oft  selten  schöner  Faserung;
  Latanier,  ein  Palmenblatt,  das  zum  Flechten
von  Strohhüten  verwendet  wird.  Die  anderen
Ausfuhrwaren  sind  ohne  große  Bedeutung  und
bedürfen  keiner  besonderen  Besprechung.  Auffallend,
  aber  aus  den  allgemeinen  und  Schiffahrtsverhältnissen
  erklärbar  ist,  daß  keine  Ausfuhr  von
Bananen  aus  Haiti  entstanden  ist.

(Bericht  des  daiserl.  Konsulats  in  Port-au-Prince.)

 

handel  des  Freistaats  Costa  Rica  1908.

Nachdem  für  Costa  Rica  schon  das  Jahr  19°½
ungünstig  gewesen  war,  hat  sich  die  wirtschaftlic.
Lage  im  Jahre  1908  auf  allen  Gebieten  nech
wesentlich  verschlechtert.  Infolge  eines  groß#er
Ausfalls  im  Ernteertrage  fast  aller  Erzeugnisdes
  Landes  ist  die  Kaufkraft  der  Bevölkerung  geschwächt
  worden;  Ausfuhr  und  Einfuhr  sind  dabi:
nicht  unbedeutend  zurückgegangen,  und  dazu  kamer
Naturereignisse,  die  dem  Staate  große  unvorhergesehene
  Ausgaben  und  der  Bevölkerung  weitere:
Schaden  verursacht  haben.

Der  Wert  des  gesamten  Außenhandels  ergik:
für  die  letzten  drei  Jahre  folgendes  Zahlenbild:

Einfuhr  Ausfuhr  Ubel#  #
(ohne  gemunztes  (ceinschlieklich  der

old)  Barrengoldd  Aus#dr
in  Millionen  Colonee
1906  14,60  18,66  1.10#
1907  16.00  19.55  3.50
1908  12,10  16,68  1.5

Nachdem  seit  Jahren  Einfuhr  und  Ausfuhr
Costa  Ricas  eine  regelmäßige  Steigerung  gezeia##
haben,  sind  1908  beide  stark  zurückgegangen.
Der  gesamte  Außenhandel  des  Landes  hat  auf
den  Kopf  der  Bevölkerung  etwa  80  Colones  betragen
  gegen  100,80  Colones  im  Jahre  1907.
Die  große  Verminderung  der  Einfuhr  dürtte  sich
teilweise  dadurch  erklären,  daß  im  Vorjahr  von
den  meisten  größeren  Einfuhrhäusern  erhebliche
Mengen  von  Waren  eingeführt  wurden,  wäbrend
1908  einige  Häuser  aus  verschiedenen  Gründen
ihre  Einkäufe  auf  das  Notwendigste  beschränkh
oder  ganz  eingestellt  haben.  Ferner  ist  die  Einfuhr
  von  lebendem  Vieh  aus  den  spanisch-zamerikanischen
  Ländern,  die  im  Vorjahr  mit  27  539
Stück  den  Bedarf  anscheinend  überschritten  hanc.
auf  8613  Stück  gesunken,  wozu  teilweise  au
die  Erwartung  der  Aufhebung  des  Einfuhrzols
beigetragen  haben  dürfte.

Die  Einfuhr  hat  sich  nach  der  costaricanischen
Statistik  auf  die  einzelnen  Länder  in  den  Jabren
1908  und  1907  dem  Werte  nach  und  in  den
letzten  drei  Jahren  nach  dem  Verhältnisse  zur
Gesamteinfuhr  in  folgender  Weise  verteilt:

1908  1907  1908  11IO7  lis-:
Wert  1000  Colones  v.  H.  der  Gesamteintur
Deutschland  1750  1716  10,05  10.88  11.2
Verein.  Staaten  5408  7124  100.50  11L  44
Grosibritannien.  2619  3690  22.78  23.28  21  19
Frankreich.  .  .  904  790  7.77  1.8  11
Spaninu  311  341  2,#8  2.15  2“
Jtalien.  254  101  2.19  2.53  2.2
Belgien  199  124  1.71  0.78  ((#.1
Spanisch=  amerikanische
  Lünder  578  1425  1.25  99  1

Hiernach  hat  die  deutsche  Einfuhr  1908  Uun
Verhältnis  zur  Gesamteinfuhr  am  meisten  zu-*)

  1  Colon  S  1.95  AM.
        <pb n="995" />
        W  917  20

genommen,  auch  ist  ihr  Wert  an  sich  etwas  gestiegen.
  Die  Einfuhr  aus  den  Vereinigten  Staaten
hat  zwar  verhältnismäßig  etwas  zugenommen,
ist  aber  ihrem  Werte  nach  um  reichlich  1½  Millionen
  Colones  gesunken.  Zurückgegangen  ist  in
beiden  Beziehungen  die  Einfuhr  aus  Großbritannien,
  Italien  und  den  spanisch-amerikanischen
Ländern.

Hinsichtlich  der  Einfuhr  aus  Deutschland  dürfte
ein  Teil  der  in  der  Statistik  zum  Ausdruck
kommenden  Vermehrtung  auf  eine  im  letzten  Jahre
vorgenommene  Anderung  in  der  statistischen  Zusammenstellung
  zurückzuführen  sein.  So  kommen
z.  B.  Streichhölzer  fast  ausschließlich  aus  Schweden,
werden  aber  über  Hamburg  und  durch  Hamburger
Häuser  nach  Costa  Rica  verschifft;  diese  Sendungen
sind  im  Jahre  1908  der  deutschen  Einfuhr  zugeschrieben
  worden,  was  im  Vorjahr  nicht  der
Fall  war.  Ahnlich  verhält  es  sich  mit  dänischer
Butter.  Zugenommen  hat  insbesondere  die  deutsche
Einfuhr  von  Papier  und  Reis  sowie  von  Bier,
das  in  Limön,  wo  früher  meistens  nordamerikanisches
  Bier  getrunken  wurde,  durch  die  dort
neu  errichteten  Zweiggeschäfte  zweier  in  der  Hauptstadt
  ansässiger  deutscher  Firmen  eingeführt  worden
ist.  Einen  größeren  Rückgang  zeigt  die  Einfuhr
von  deutschem  Zement.  Auch  1908  war  Deutschland
  der  Hauptlieferant  von  Sämereien,  Reis,
Bier,  Zement,  Stiefelwichse,  Papier,  Pappschachteln,
Steingut,  Porzellan,  Glaswaren,  eisernem  Geschirr,

 

Tischbestecken,  Musikinstrumenten,  Klavieren  und
Spielzeug.

Das  große  Übergewicht  der  nordamerikanischen
Einfuhr  ist  darauf  zurückzuführen,  daß  die  Vereinigten
  Staaten  den  Vorzug  der  Nähe  haben,
und  daß  in  Costa  Rica  große  nordamerikanische
Gesellschaften  (United  Fruit  Co.,  Northern  Railway
Co.,  Minengesellschaften)  ansässig  sind,  die  in  erster
Linie  aus  den  Vereinigten  Staaten  kaufen.
Schließlich  ist  Costa  Rica  auch  auf  die  Einfuhr
vieler  Lebensmittel,  wie  Mehl,  Büchsenfleisch,  Speck,
angewiesen,  die  hauptsächlich  aus  den  Vereinigten
Staaten  bezogen  werden.

Die  größten  Einfuhrhäuser  in  San  Jossé  sind
deutsch,  und  sie  besitzen  Zweiggeschäfte  in  Limön,
wo  auch  die  United  Fruit  Co.  ihr  Warenhaus
hat.  Den  Groß=  und  Kleinhandel  mit  Lebensmitteln
  haben  hauptsächlich  Spanier  in  Händen.
Ebenso  sind  die  Kurz=  und  Weißwarengeschäfte
meist  spanisch;  Eisenwaren  und  Haushaltungsgegenstände
  verkaufen  Columbianer.  Die  Kleinhändler,
  die  von  den  Einfuhrhäusern  beziehen,
sind  meistens  Costaricaner  und  Syrier,  auf  der
pazifischen  Seite  des  Landes  auch  Chinesen.

Die  folgende  Aufstellung  zeigt  die  Werte  der
wichtigsten  Einfuhrwaren  (mit  50  000  Colones
und  mehr  Einfuhrwert  in  einem  Jahre)  in  den
letzten  zwei  Jahren  und  für  1908  ihre  Verteilung
auf  die  drei  hauptsächlichsten  Herkunftsländer:

Einfuhr  nach  Costa  Rica.

lberhaupt

Darunter  1908  aus:

den  Vereinigten

Deutsch-  Groß-=1907

  1908  land  von  Amentta  britannien
Wert  in  1000  Colone  s
Land=  und  forstwirtschaftliche  Erzengnisse:
Bauholz  ..  ..20;4  163,6  1,4  162,1  —
Rindvieh  .  .  1266,9  22,3  —  1,6  3,0
Gesalzenes  Rindfleisch.  107,1  93,0  —  92,8  –
Stocksisch  .  93,2  109,7  16,5  91,6  —
Andere  Fische  71,6  98,7  14,5  31,0  2,3
Schmalz  207,7  196.4  3,6  191,3  1,1
Butter  47,4  57,1  38,2  5,7  1,5
Weizenmehl.  1  014,3  731,4  —  731,3  —
Reis  204,0  199,9  124,6  18,0  25,4
Wein  und  Champagner  208,7  201,7  22,9  3,1  30,0
Bier  .....  87,9  123,5  61,7  31,9  25,9
Biskuis  66,5  66,8  1,9  26,3  34,7
Eingedickte  Milch  95,1  79,7  36,2  11,5  29,4
Konserven  128,5  132,6  8,1  75,0  15,7
Unverarbeitet.  u.  verarbeitet.  Tabak  182,9  249,2  1,4  155,3  53,3
Mineralien  usw.:
Zement  87,0  68,4  31,1  25,6  1,8
Kohle  380,5  387,.0  0,3  6,2  380.  5
WFette,  Ole  uKw.:
Paraffin  171,5  169,  2  0,7  167,7  0,9
Kerzen  4,0  51,4  1,8  0,7  47,8
        <pb n="996" />
        G  918  2

Darunter  1908  aus:

—  -  den  Vereinigten
*  De  -  J—
Uberhaupt  Deutsch  Staaten

1907  1908  land  von  Amerika
Wertin  1000  Colone  s

(Zrosbritanmen


Chemikalien  usw.:

Farben  70,.8  44,5  3.5  17,6  22,2
Riechmittel  59,1  54,1  9,8  10,1  2,.7
Streichhölzer.  80.0  57,3  54,6  0,5  04
Pharmazeutische  Erzeugnisse  275,0  227,7  20,9  131,u0  33.1
Textilwaren  usw.:
Seidengewebe  146,2  199,6  50.7  69,2  24,6
Wollengewebe  536,7  397,5  99,8  4,8  200,
Halbwollene  Stoffe.  152,4  46,6  2,7  0,3  36,7
Baumwollengarn  70,4  58,6  0,9  0,2  55.6
Baumwollenwaren  2518,5  1  810,9  289,4  553.8  651,3
Kaffeesäcke  .  .  133,5  135,1  15,4  8,5  109.5
Regen=  und  Sonnenschirme  56.6  48,2  9,4  1,8  7,1
Filzhüte  .  61,4  26,5  0,7  11,5  1.
Strohhüte  aller  Art  92,4  52,3  5,1  8,9  12,2
Leder  aller  Art.  264,3  237,3  51,8  162,4  9,5
Möbel.  .  139,6  121,4  30,0  61,6  15.7
Papierwaren  ufw.:
Packpapier  64,1  65,8  41,0  18,9  0.1
Schreibmaterial  66.4  10,3  5,4  30.6  3,.0
Drucksachen  54,3  55,.2  13,  8  26,5  3,3
Steingut  35,  8  65,5  13,.6  3,9  11,.1
Goldschmuck  25,3  63,0  25,8  1,2  1,4
Eisenwaren:
Roheisen  52,2  27,0  —  11,3  14,4
Wellblech.  259,0  181,4  0,8  14,6  163,.3
Röhren  104,9  159,.4  1,9  72,2  70.3
Stacheldraht.  87,3  64,0  —  63,9  0,1
Nägel  und  Schrauben  66,0  56.7  11,0  28,6  6.9
Eisernes  Geschirr  109,5  60,3  39,5  7,0  12.8
Eisenkurzwaren  104,9  85,9  6,5  74.7  3.7
Werkzeuge  72.4  63,8  4,2  53,0  3,7
Buschmesser  ..  72,9  61,3  1,4  41,4  18.5
Material  für  elektrische  Betriebe  198,2  146,4  4,6  139,3  1,0
Material  für  Eisenbahnbetriebe  1  110,  8  368,2  31,2  280,.0  2.7
Material  für  Bergwerksbetriebe  164,7  14,0  4,2  7,8  2,0
Material  für  nicht  besonders  genannte
  Betriebe  364,2  359,2  37,1  163,8  30,1
Maschinen  überhaupt  251,4  361,0  12,5  250,2  18,8
Nähmaschinen  56.6  29,8  —  27,0  2.5
Maschinen  für  Laffeeaufbereitung  81,0  69,7  0,4  16.4  22,9

An  der  Ausfuhr  aus  Costa  Rica  haben  die  einzelnen  Länder  in  den  letzten  Jahren  in
sfolgendem  Umfang  teilgenommen:

1908  1907  1906
Wert  v.  H.  der  Wert  v.  H.  der  Wert  v.  H.  der
1000  Colones  Gesamteinfuhr  1000  Colones  Gesamteinfuhr  1000  Colones  Gesamteilne#dr
Deutschland  167  2,80  1  089  5.57  1  047  3,61
Vereinigte  Staaten.  8  803  52,77  9  404  18,10  8844  47,39
Großbcitannien  .  .  7180  43,03  8  609  41,04  8  360  44,  81
Frankreich  .  ..  77  0,47  176  0,90  276  1,18
Andere  Länder  156  0,93  272  1,39  135  0.1

 

Summe  16  683  100,00  19  550  100,00  18  662  100,00
        <pb n="997" />
        W  919  r0

Bei  dem  Anteil  Deutschlands  an  der  Ausfuhr  macht  sich  der  große  Rückgang  in  der  Kaffeeernte
  des  Jahres  1908  bemerkbar.  Bei  den  Vereinigten  Staaten  und  England  tritt  er  nicht  in
gleichem  Maße  hervor,  da  diese  beiden  Staaten  Abnehmer  der  costaricanischen  Bananen  sind.  Aber
auch  bei  ihnen  zeigt  sich  eine  Abnahme  im  Werte  ihres  Anteils  an  der  Ausfuhr,  und  zwar  besonders
bei  Eugland,  wohin  der  meiste  costaricanische  Kaffee  verschifft  wird.  Unter  Berücksichtigung  des
Wertes  des  von  England  nach  Deutschland  wieder  ausgeführten  costaricanischen  Kaffees  würde  sich
der  deutsche  Anteil  für  1908  auf  etwa  9,7  v.  H.  erhöhen.

Die  wesentlichen  Artikel  der  Ausfuhr  in  den  Jahren  1907  und  1908  und  den  Anteil  der
Hauptländer  an  der  Ausfuhr  des  Jahres  1908  gibt  die  folgende  Aufstellung  an:

Ausfuhr  aus  Costa  Rica.
Darunter  1908  nach:
den  Vereinigten

Gesamtausfuhr  Deutsch-  Staaten  Groß-=1007
  1008  land  vow  uimenta  britannien
Wert  in  1000  Colones
Uberhaunt  ·19550,1  16  682,  8  166,6  8  803,3  7  179,6
darunter:
Bananen  10  166,5  10  060,0  —  6  819,9  3  239,4
Kftelpersammon  benentelnao)  7148,4  4  399,8  381,1  231,8  3  704,8
Kakaoo  ...  166,6  159,0  0,8  12,5  126,9
Zedernholz...  .  .  ..  40.  3  69,2  21,4  2,3  27,0
Mahagonihoosss  26,8  42,6  —  2,9  25,9
Gelbhoszszss  1,2  38,5  17,3  —  16,7
Kautschut.  .  .  ..  147,3  87,6  1,2  83,3  2,6
Häuieee:s  103,5  107,6  31,6  71,.7  „6
Rehfeleee  63,8  17,6  —  17,6  —
Schildpatt..  .  .  .  .  ..  25,9  21,5  —  —  21,5
Perlmuter  10,6  9,5  4,9  —  3,3
Gold  in  Baren  728,9  1  272,9  —  1272,9  —
Silber  in  Barren  3895  174,7  —  174,7  —
Cocoboloholz.  .  .  .  .  ..  0,9  1,7  0,9  0,7  —

(Bericht  des  Raiserl.  Konsulats  für  die  Freistaaten  Costa  Rica  und  Nicaragua  in  San  José.)

 

Juschlagzölle  auf  Drämienzucher  in  Südafrika.

Laut  einer  Bekanntmachung  Nr.  523  von  diesem  Jahre  werden  in  Transvaal  gemäß  der
Anmerkung  zu  Nr.  37  des  Zolltarifs  für  den  Südafrikanischen  Zollverein  bei  der  Einfuhr  von
Prämienzucker  aus  verschiedenen  Ländern  zur  Zeit  folgende  Zuschlagzölle  erhoben:

Sätze  des  Zollzuschlags  auf  Prämienzucker

Ursprungsland  Rohzucker  asi  rie  Kandis  —  Jaher
Schill.  Pre.  Schill  Pre.  Schill.  Pce.  Schill.  Pce.

Argentinische  Republit  .  100  Pfund  5  5  7  2  3  9  —
Brasilien  ..  -  12  11  12  6  —  —
Chile  —  2  13¾/  4  9  —  —
Costa  Rica  5  5½  5  4  –  7  4
Dänemark.  OD  —  7½⅛  1  3  —  —
Japan.  —  —  —  —  11.  —-Mexiko
  .....  -  11  11  —  —
Nicarana  OD  .12  6  12  5  –  —
Rumänien.  ...  -  5  6  7  3  —  —
Rußland  -  2  2¾  2  11¼  —  —
Spanien  -  7  11  7  11  —  —

Auch  in  der  Hranjeslußkolonie,  Natal  und  der  Kapkolonie  sind  Bekanntmachungen  erlassen,
wonach  in  diesen  Kolonien  bei  der  Einfuhr  ähnliche  Zuschlagzölle  auf  Prämienzucker  erhoben  werden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="998" />
        920  2e0

Sollfreie  Julassung  von  Rindern  aus  den  Gebieten
am  Senegal,  am  oberen  Senegal  und  am  Higer
in  Frankreich.

Gemäß  Verordnung  der  französischen  Regierung
  vom  4.  September  d.  Is.  können  die  aus
Senegal  und  den  Gebieten  am  oberen  Senegal
und  am  Niger  stammenden,  unmittelbar  eingeführten
  und  von  einem  seitens  der  Ortsbehörden
ausgestellten  Ursprungszeugnis  begleiteten  Rinder
bei  ihrer  Einfuhr  nach  Frankreich  bis  zu  einer
jedes  Jahr  —  auf  Vorschlag  des  Kolonial=  und
des  Finanzministers  im  Einvernehmen  mit  dem
Minister  für  Handel  und  Gewerbe  und  für  Landwirtschaft
  —  durch  Verordnung  festzusetzenden
Anzahl  zollfrei  zugelassen  werden.  Die  hiernach
während  des  laufenden  Jahres  zollfrei  zuzulassende
Menge  Rinder  aus  den  genannten  Gebieten  ist

—  —  —
—  —  —

 

durch  Verordnung  vom  gleichen  Tage  auf  15½
Stück  festgesetzt  worden.
(Journal  officiel  de  ln  Républidne  Frungdaiz.

Bestimmungen  über  die  Kusfuhr  von  Straußen  und
Straupenelern  nach  Deutsch-Sübwestafrika.

Da  die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Strauzzer
eiern  aus  Deutsch-Südwestafrika  mit  Ausnakz#
nach  den  südafrikanischen  Staaten  und  Kolonier.
wo  entsprechende  Maßnahmen  getroffen  sind,  ver.
boten  ist,  so  hat  das  Landwirtschaftsministeriur
der  Kapkolonie  in  einer  in  der  „Cape  of  Geer
Hope  Government  Gazette“  vom  27.  Juli  d.  Js.
veröffentlichten  Bekanntmachung  bestimmt,  des
auch  die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Straußeneiern
  aus  den  südafrikanischen  Kolonien  usw.  nach
Deutsch-Südwestafrika  gestattet  ist.

(The  Bonm  of  Jmide  Jurnal.,

Vermischtes.

"  berbstkurfus  des  Instituts  für  Schiffs-  und  Tropen-Rkrankhelten
  in  Hamburg.  )

Für  den  vom  18.  Oktober  bis  27.  November
  d.  Is.  stattfindenden  Kursus  am  Institut
für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in
Hamburg  sind  die  nachstehenden  Vorlesungen  in
Aussicht  genommen.

Montag,  den  18.  Oktober:  Blut  und  Bluttechnik
(Dr.  Werner).

Dienstag,  den  19.  Oktober:  Malariaparasiten  im
Blut  (Prof.  Nocht).

Mittwoch,  den  20.,  Donnerstag,  den  21.  und
Freitag,  den  22.  Oktober:  Malariaklinik  und
Therapie  (Prof.  Nocht);  Malaria  in  der  Mücke,
Mückenanatomie  und  Systematik  (Dr.  Werner).

Sonnabend,  den  23.  und  Montag,  den  25.  Oktober:
  Schwarzwasserfieber  (Prof.  Nocht);  Pathologische
  Anatomie  (Dr.  Werner).

Dienstag,  den  26.  Oktober:  Epidemiologie  und
Bekämpfung  der  Malaria  (Dr.  Werner).

Mittwoch,  den  27.,  Donnerstag,  den  28.,  Freitag,
den  29.  und  Sonnabend,  den  30.  Oktober:
Einführung  in  die  pathogene  Protozoenkunde
(Dr.  v.  Prowazek).

Montag,  den  1.  November:  Spirochätenbiologie
(Dr.  v.  Prowazek);  Spirochätenfieber  (Prof.
Fülleborn).

Dienstag,  den  2.  und  Mittwoch,  den  3.  November:
  Hygiene  des  Trinkwassers,  chemische
Untersuchung  des  Harns  (Giemsa).

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  204  f.

 

Donnerstag,  den.  4.  und  Freitag,  den  5.  November:
  Lepra,  Dengue,  Sprue,  Maltafieber,
Typhus,  Cholera,  tropische  Lues,  Framboes#ia,
tropischer  Phagedänismus,  Verruga  peruvians
(Dr.  Mayer).

Sonnabend,  den  6.  November:  Pest  (Dr.  Mayeri.

Montag,  den  8.,  Dienstag,  den  9.  und  Mitwoch.
den  10.  November:  Tropische  Helminthen  (Pro.
Fülleborn).

Donnerstag,  den  11.  November:  Gelbfieber  (Prof.
Nocht);  Freitag,  den  12.  November:  Beribem
(Prof.  Nocht);  Tropische  Helminthen  (Prol.
Fülleborn).

Sonnabend,  den  13.  November:  Beriberi  (#Prof.
Nocht);  Pathol.  Anatomie  (Dr.  Rodenwaldtt.

Montag,  den  15.,  Dienstag,  den  16.  und  Minwoch,
  den  17.  November:  Tryvanosomiasen.
Schlafkrankheit,  Piroplasmosen,  Kala-azar  und
ihre  Uberträger  (Prof.  Fülleborn).

Donnerstag,  den  18.  November:  Dysenterie  und
Leberabszeß  (Prof.  Nocht).

Freitag,  den  19.,  Sonnabend,  den  20.  und  Monccg,
den  22.  November:  Tropische  Tierieuchen
(Dr.  Sieber).

Dienstag,  ben  23.  und  Mittwoch,  den  21.  November:
  Schiff  und  sein  Bau,  LQuarantäne  u'#.
(Prof.  Nocht);  Gifttiere  (Or.  Mayer):  Tro-#
pische  Hautkrankheiten  (Or.  Boehm).

Donnerstag,  den  25.  und  Freitag,  den  26.  Wovember:
  Fleischbeschau,  Sektionstechnik  von  Pierd
und  Rind  (Prof.  Glage).

Sonnabend,  den  27.  November:  Tropenhygiene
(Dr.  Werner).
        <pb n="999" />
        W  921  20

Der  ärztliche  Dienst  in  den  deutschen  Schutggebieten.

Am  6.  und  7.  April  1909  fand  in  Berlin  die
Tagung  der  deutschen  tropenmedizinischen  Gesellschaft
  statt.  Die  Verhandlungen  sind  abgedruckt
in  den  Beiheften  zum  Archiv  für  Schiffs=  und
Tropenhygiene.  Eines  der  Themata  bildete  der
ärztliche  Dienst  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
Hierüber  sprach  zunächst  Generaloberarzt  Professor
Dr.  Steudel.  Seinen  Ausführungen  entnehmen
wir  folgendes:

Der  ärztliche  Dienst  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  gestaltet  sich  jie  nach  den  Einwohnern,
dem  Entwicklungsstadium  des  betreffenden  Schutzgebiets
  und  dem  Vorwiegen  einzelner  Tropenkrankheiten
  sehr  verschieden.

Die  ärztliche  Tätigkeit  wird  in  den  Schutzgebieten
  vorwiegend  von  beamteten  Arzten  ausgeübt,
  also  von  Regierungsärzten  und  Schutztruppenärzten;
  Privatärzte  finden  sich  zurzeit  noch
wenige  in  den  Schutzgebieten.

Um  mit  den  Südseeinseln  zu  beginnen,  wo
die  einfachsten  Verhältnisse  sind,  so  befinden  sich
auf  den  Inselgruppen  der  Karolinen  und
Marshall-Inseln  vier  Regierungsärzte,  je  einer
auf  Jap,  Ponape,  Saipan  und  Jaluit,  außerdem
ist  auf  Nauru  noch  ein  Arzt  bei  der  Phosphatgesellschaft
  angestellt,  der  gegen  eine  besondere
Vergütung  die  Geschäfte  eines  Regierungsarztes
versieht.  Auf  diesen  Inseln  ist  bei  der  kleinen
Zahl  der  Europäer,  und  weil  die  hauptsächlichste
Tropenkrankheit,  die  Malaria,  dort  fehlt,  die
Inanspruchnahme  der  Arzte  durch  die  Européäer
eine  relativ  geringe,  desto  umfangreicher  ist  aber
ihre  Tätigkeit  bei  der  Eingeborenenbevölkerung.
Die  Behandlung  der  Eingeborenen  spielt  sich  in
allen  Schutzgebieten  hauptsächlich  in  Polikliniken
ab.  Sie  sind  meistens  mit  Eingeborenenhospitälern
verbunden,  in  denen  Schwerkranke  aufgenommen
und  Operationen  vorgenommen  werden  können.
Die  Polikliniken  sind  für  die  nicht  zahlungsfähigen
Eingeborenen  frei  oder  es  wird  eine  ganz  kleine
Summe  für  eine  poliklinische  Kasse  von  den  Eingeborenen
  genommen,  um  etwa  den  Wert  der
Verband=  und  Arzneimittel  decken  zu  können.  In
der  Südsee  wird  auf  einzelnen  Plätzen  von  den
Häuptlingen  ein  Beitrag  zu  den  Kosten  der
Poliklinik  an  die  Regierung  durch  Ablieferung
von  Kopra  bezahlt.  Die  mit  den  Polikliniken
verbundenen  Eingeborenenhospitäler  sind  vielfach
primitiver  Art.  Die  Eingeborenen  lieben  im
allgemeinen  freien  Zutritt  zu  ihren  Kranken,  denen
fie  durch  zahlreiche  Besuche  ihr  Mitgefühl  bezeigen,
was  nicht  immer  im  Interesse  der  Schwerkranken
istdoch  ist  es  kaum  möglich,  hierin  Wandel  zu
schaffen,  weil  die  Kranken  nicht  zur  Aufnahme
gebracht  würden,  wenn  der  Besuch  ihrer  Freunde

 

verboten  wäre.  Auch  findet  im  allgemeinen  in
den  Krankenhäusern  keine  Verpflegung  der  kranken
Eingeborenen  statt,  sondern  es  bleibt  ihren  Angehörigen
  überlassen,  ihnen  Essen  zu  bringen.  Daß
unter  solchen  ursprünglichen  Verhältnissen,  die  nur
im  Laufe  längerer  Zeit  zu  ändern  sein  werden,
die  Krankenpflege  in  unserem  Sinne  manches  zu
wünschen  übrig  läßt,  ist  erklärlich.  Ich  möchte
zur  näheren  Illustration  davon  nur  einen  Fall
kurz  mitteilen.  In  Anecho  hatte  einer  der
Regierungsärzte  eine  Bruchoperation  gemacht  und
wurde  wenige  Stunden  später  wegen  einer  lebensgefährlichen
  Nachblutung  gerufen.  Diese  war  dadurch
  entstanden,  daß  der  Operierte  sich  aus  dem
Krankenhaus  entfernt  hatte,  um,  wie  er  gewohnt
war,  an  der  Lagune  seine  Notdurft  zu  verrichten.
Beim  Pressen  in  hockender  Stellung  hatte  sich  eine
Arterienunterbindung  gelöst.

In  der  Südsee  sind  die  Eingeborenen  von
vielen  Krankheiten  heimgesucht,  in  erster  Linie
von  Hautkrankheiten,  Tinea  imbricata,  Frambeesie,
tropischen  Hautgeschwüren,  die  zu  ausgedehnten.
Nekrosen  führen,  weiter  von  Geschlechtskrankheiten,
Katarrhen  der  Atmungsorgane.  Von  infektiösen
Krankheiten  kommen  hauptsächlich  die  Influenza
und  Dysenterie  hinzu.  Sie  wissen,  daß  die  Eingeborenen
  der  Südsee  zum  Teil  an  Zahl  zurückgehen,
  so  daß  wegen  Erhaltung  der  Eingeborenenbevölkerung
  die  Regierung  Sorge  hegt,  ganz
besonders  ist  dies  bei  der  melanesischen,  aber  zum
Teil  auch  bei  der  polynesischen  Rasse  der  Fall.
Nach  den  neueren  Forschungen  ist  als  hauptsächliche
  Ursache  davon  die  lange  Inzucht  zu  beschuldigen.
  Wenn  einmal  eine  Epidemie,  wie
Influenza  oder  Dysenterie,  bei  ihnen  Eingang
findet,  werden  viele  von  ihnen  weggerafft.  Unter
diesen  Verhältnissen  fällt  den  in  der  Südsee  tätigen
Regierungsärzten  eine  schwierige  Aufgabe  zu,  welche
im  Grunde  den  Zweck  verfolgen  muß,  dem  Aussterben
  der  Eingeborenenbevölkerung  entgegenzuwirken.
  Wenn  es  richtig  ist,  daß  die  lange  getriebene
  Inzucht  die  hauptsächlichste  Ursache  für
den  Rückgang  der  Bevölkerung  bildet,  ist  die
Hoffnung,  daß  eine  allmähliche  Besserung  und
Erholung  der  Rasse  eintritt,  nicht  unberechtigt,  da
die  durch  die  deutsche  Regierung  geschaffene  Beendigung
  der  früheren  Eingeborenenkriege  und
der  zunehmende  Verkehr  zwischen  den  einzelnen
Inseln  von  selbst  im  Sinne  einer  Blutvermischung
und  Blutauffrischung  wirkt.  Wenn  es  dann  der
Tätigkeit  der  Regierungsärzte  gelingt,  die  Krankheiten
  und  Seuchen  der  Eingeborenen  etwas  einzudämmen,
  ist  zu  hoffen,  daß  mit  der  Zeit  wieder
ein  lebenskräftigerer  und  widerstandsfähigerer
Nachwuchs  erzielt  wird.

In  Jap  auf  den  Westkarolinen  konnte  im
Mai  1908  ein  neuerbautes  Hospital  eröffnet
        <pb n="1000" />
        922  20

werden.  Es  besteht  aus  einem  Gebände  für  die
Poliklinik,  in  welchem  sich  außerdem  ein  Zimmer
mit  vier  Betten  für  kranke  Europäer  befindet,  und
in  einem  Unterkunftshaus  für  Eingeborene,  in
welchem  50  bis  60  Kranke  Aufnahme  finden
können.  Die  Gesamtzahl  der  in  einem  Jahre  in
Jap  ärztlich  behandelten  Eingeborenen  betrug
etwa  1200.  Der  frühere  Regierungsarzt  hat  den
Versuch  gemacht,  Japleute  als  Krankenpfleger
auszubilden  und  sie  dann  wieder  in  ihre  Dörfer
zu  entlassen.  Diese  Leute  sollten  einfache  Heilmethoden,
  wie  Verbinden  von  Geschwüren,  bei
ihren  Landsleuten  ausführen,  andererseits  aber
auch  Schwerkranke  dem  Hospital  zur  Behandlung
zuführen.  Diese  Maßnahme  scheint  sich  zu  bewähren.

Auf  den  Ostkarolinen,  in  Ponape,  wurde
im  April  1905  das  Krankenhaus  in  einem  schweren
Taifun  zerstört;  das  in  Eile  neuerbaute  Krankenhaus
  wurde  im  März  1906  bezogen.  Es  besteht
aus  einem  Untersuchungszimmer  und  einem  Zimmer
zur  Aufnahme  von  Kranken.  Daneben  sind  noch
zwei  kleine  Häuser  zur  Aufnahme  von  kranken
Europäern  und  von  Häuptlingen  und  sonstigen
angesehenen  Eingeborenen  bestimmt.  Die  Gesamtzahl
  der  in  Ponape  in  einem  Jahr  in  ärztliche
  Behandlung  kommenden  Erkrankungsfälle
von  Eingeborenen  beträgt  ebenfalls  etwa  1200.

Auf  den  Marshall-Inseln  befindet  sich  auf
Jaluit  ein  neuerbautes  Unterkunftshaus  für  kranke
Europäer,  enthaltend  zwei  Krankenzimmer  mit  den
zugehörigen  Nebenräumen.  Behandelt  wurden  im
Berichtsjahr  1907  70  Weiße  und  843  Farbige.

In  Saipan  auf  den  Marianen  befsindet
sich  erst  seit  kurzer  Zeit  ein  ständiger  Regierungsarzt.
  Diese  Inselgruppe  wurde  früher  von  den
Arzten  der  Karolinen  zeitweise  besucht.

In  Nauru  sind  durch  die  Phosphatgewinnung
und  die  zu  diesem  Zweck  importierten  chinesischen
Arbeiter  neue  Verhältnisse  geschaffen  worden.
Außer  einem  Eingeborenenkrankenhaus  befinden
sich  auf  Nauru  noch  zwei  Isolierhäuser  zur  Absonderung
  der  Frambeesie=  und  Syphiliskranken.
Es  wurden  im  Berichtsjahre  1907  behandelt
147  Krankheitsfälle  unter  Europäern,  2170  Erkrankungen
  unter  etwa  690  Chinesen,  darunter
133  Fälle  von  Beriberi.  Unter  den  Eingeborenen
auf  Nauru  und  den  aus  den  Karolinen  stammenden
  Arbeitern  kam  Beriberi  trotz  ähnlicher  Lebensverhältnisse
  nicht  zur  Beobachtung,  behandelt
wurden  von  diesen  Eingeborenen  735.

Die  Ausführung  des  ärztlichen  Dienstes  auf
den  kleinen  Inseln  der  Südsee  erfordert  im
lanfenden  Jahre  eine  Summe  von  ungefähr
60  000  .7.

Auf  Samoa  bestehen  insofern  ähnliche  Verhältnisse
  wie  auf  Nauru,  als  auch  dort  viele
Chinesen  eingeführt  sind,  und  zwar  als  Arbeiter

 

auf  den  Plantagen.  Dagegen  bringen  die  zad.
reichen  Weißen,  die  sich  auf  Samoa  schon  ange
siedelt  haben,  es  mit  sich,  daß  das  Medizinalwesen
  weiter  entwickelt  ist  als  auf  den  kleiner
Inselgruppen.  Es  sind  auf  Samoa  neben  zwo##t
Regierungsärzten  noch  zwei  oder  drei  Privatärste
tätig,  von  denen  einzelne  mit  Pflanzungsgeselschaften
  Verträge  abgeschlossen  haben.

Das  in  der  Hauptstadt  Apia  befindliche
Regierungskrankenhaus  enthält  sieben  Krankerzimmer
  mit  14  Betten  für  Europäer,  außerden
zwei  Schwesternzimmer,  Wäscheraum,  Vorratsruu#
und  Spülraum.  In  drei  Nebengebäuden  sind
zahlreiche  sonstigen  Zwecken  dienende  Nebenräume
und  Wohnräume  für  das  Personal,  sowie  die
Poliklinik,  der  Apothekenraum,  das  Laboratorium
und  Zimmer  des  leitenden  Arztes  untergebracht.
Auch  ein  Eingeborenenhospital  ist  damit  verbunden.
Außerdem  besitzt  eine  Pflanzungsgesellschaft  auf
Samoa  ein  eigenes  Krankenhaus  für  ihre  farbigen
Arbeiter  und  einen  eigenen  weißen  Heilgebilien.
Im  Regierungskrankenhaus  einschließlich  der  Poliklinik
  wurden  im  Berichtsjahr  1907  behanden
1738  Kranke,  darunter  161  Europäer,  685  Samoaner
  und  891  Chinesen  von  1074  im  Schusgebiet
  befindlichen  Chinesen.  Die  Grippe  hat  die
zahlreichsten  Erkrankungen  veranlaßt,  nächstdem
Magen=  Darmkatarrhe,  äußere  Verletzungen  und
Hautkrankheiten  und  Keuchhusten.

Der  regierungsärztliche  Dienst  auf  Samoa
erfordert  im  laufenden  Jahre  ungefähr  37000  .  .

Im  Schutzgebiet  Neuguinea  sind  vier
Regierungsärzte  tätig,  und  zwar  je  einer  in
Herbertshöhe,  Simpsonhafen,  Kaewing  und
Friedrich  =  Wilhelmshafen.  Wie  auch  in  den
anderen  Schutzgebieten,  in  welchen  mebrere
Regierungsärzte  sich  befinden,  ist  der  am  Siß
des  Gouverneurs  befindliche  der  älteste.  Er  ba#
dadurch,  daß  er  zugleich  der  Berater  des  Gouverneurs
  in  allen  hygienischen  Dingen  ist,  em
gewisses  Ubergewicht,  ohne  daß  er  Vorgesetzter  der
anderen  Regierungsärzte  ist,  nur  in  Kamerun  bat
sich  ein  gewisses  Vorgesetztenverhälmis  zu  den
Regierungsärzten  in  technischer  Hinsicht  ausgebildet.

In  Herbertshöhe  ist  ein  Krankenhaus  für
Europäer,  das  ursprünglich  das  Wohngebände  für
den  Gouverneur  war  und  seit  1904  für  Krankenhauszwecke
  benutzt  wird.  Es  können  in  vier
Zimmern  sieben  Kranke  Platz  finden.  Ein  weitere-Zimmer
  dient  als  Laboratorium  und  zugleich
als  Apotheken=  und  Verbandstoffraum.  Das  Haus
besitzt  die  Merkwürdigkeit,  daß  es  27  Türen  aber
kein  einziges  Fenster  besitzt,  Licht  und  Ventilanor
muß  also  durch  die  Türen,  deren  obere  Häli#e
jalousieartig  zu  öffnen  ist,  geregelt  werden.  In
angeschlossenen  Nebengebäuden  sind  die  Nrbenräume
  und  eine  Schwesternwohnung  untergebrock.
        <pb n="1001" />
        G  923  20

In  der  Nähe  befinden  sich  noch  ein  Waschhaus
und  Unterkunftsräume  für  das  farbige  Personal.
Außer  dem  Krankenhaus  für  Europäer  befindet
sich  in  Herbertshöhe  noch  ein  Regierungskrankenhaus
  für  Farbige  und  zwei  der  Neuguinea-Kompanie
  gehörige  Krankenhäuser  für  Farbige.
Behandelt  wurden  im  Berichtsjahre  275  Europäer
bei  einer  Iststärke  von  392  Köpfen.  Die  Gesamtzahl
  der  behandelten  Farbigen  schätzt  der  Regierungsarzt
  auf  mindestens  2500,  im  Regierungskrankenhaus
  wurden  673,  in  den  beiden  anderen  Krankenhäusern
  1055  aufgenommen.  Bei  den  Europäern
steht  die  Malaria  bei  weitem  an  erster  Stelle,
was  die  Zahl  der  Erkrankungen  betrifft,  auch  bei
den  Eingeborenen  bildet  sie  die  häufigste  Ursache
von  Erkrankung,  außerdem  sind  zu  nennen  Ruhr,
Beriberi,  Bronchialkatarrh,  Lungenentzündung,
Unterschenkelgeschwüre  und  Abszesse.

Simpsonhafen  ist  erst  in  der  Entstehung
begriffen.  Wegen  des  günstigen  Hafenplatzes  soll
der  Sitz  des  Gouverneurs  hierhin  verlegt  werden.
Die  Gesundheitsverhältnisse  sind  ähnlich  wie  die
in  Herbertshöhe.

Die  Station  Käwieng  besitzt  noch  kein  Krankenhaus
  für  Europäer,  wohl  aber  ein  solches  für
Eingeborene.  In  Behandlung  kamen  99  Europäer
  und  505  Eingeborene.  Bei  den  Europäern
steht  die  Malaria  mit  Schwarzwasserfieber  an
erster  Stelle,  bei  den  Eingeborenen  übertrifft  nur
die  Zahl  der  geschwürigen  und  eitrigen  Prozesse
diejenige  der  Malariaerkrankungen.

In  Friedrich-Wilhelmshafen  ist  ein  der
Neuguinca-Kompanie  gehörendes  Europäerkrankenhaus.
  In  vier  Krankenzimmern  können  fünf
Kranke  Aufnahme  finden.  Außerdem  sind  in  dem
Gebäude  enthalten  ein  Zimmer  für  die  Krankenschwester,
  ein  Verbandszimmer  und  ein  Speisezimmer.
  Die  Nebenräume  sind  in  einem  Anbau
untergebracht.  Im  Berichtsjahr  1907  haben
75  Kranke  in  dem  Europäerhospital  Aufnahme
gesunden.  In  dem  Eingeborenenhospital  in
Friedrich-Wilhelmshafen  wurden  im  vorhergehenden
  Berichtsjabre  762  Kranke  aufgenommen.

Der  regierungsärztliche  Dienst  veranlaßt  in
Neuguinea  nach  dem  Etat  1909  etwa  97000./(4
Kosten.

In  Togo  sind  auf  drei  Stationen  ständig
Regierungsärzte,  nämlich  in  Lome,  Anecho  und
Palime,  außerdem  sind  aber  gegenwärtig  noch
wier  weitere  Regierungsärzte  zur  Bekämpfung  der
Schlafkrankheit  in  Togo  und  ein  Bahnarzt  von
der  die  Bahn  Lome—Atakpame  bauenden  Gesellschaft
  angestellt,  also  im  ganzen  zur  Zeit  acht  Arzte.
Togo  ist  von  zahlreichen  Krankheiten  heimgesucht
oder  gefährdet.  Für  die  Europäer  kommen  hauptsächlich
  Malaria  und  Schwarzwasserfieber,  Gelbfieber
  und  Ruhr  in  Betracht,  für  die  Eingeborenen

 

Pocken,  Lepra,  Schlafkrankheit,  Pest  und  epidemische
Genickstarre.  Gegen  Malaria  und  Gelbfieber
wurde  in  Togo  eine  Verordnung  über  Mückenvertilgung
  nach  dem  Roßschen  System  durch
Vermeidung  von  künstlichen  Wasseransammlungen
und  Kontrolle  darüber  durch  Gesundheitskommissionen
  erlassen  und  in  den  drei  ständig  mit
Arzten  besetzten  Stationen  in  Kraft  gesetzt.  Zum
Teil  sind  damit  schon  sehr  gute  Erfolge  erzielt
worden,  besonders  in  Lome,  wo  diese  Einrichtung
schon  eine  Reihe  von  Jahren  besteht,  während
auf  den  anderen  Stationen  und  deren  Umgebung
erst  das  Gelbfieber,  das  vor  einigen  Jahren  in
die  Kolonie  eingedrungen  ist,  die  Veranlassung  zu
energischem  Vorgehen  in  dieser  Richtung  gegeben
hat.  Zu  größeren  Epidemien  von  Gelbfieber  ist
es  bis  jetzt  noch  nicht  gekommen;  seit  etwa  zwei
Jahren  ist  kein  Fall  mehr  beobachtet  worden.
Lepra  fehlt  an  der  Küste  nahezu,  ist  aber  im
Innern  des  Schutzgebiets  ziemlich  stark  verbreitet.
Eine  Isolierung  der  Kranken  stößt  auf  große
Schwierigkeiten.  Auch  das  bei  Lome  errichtete
Lepraheim  erfreut  sich  keiner  Beliebtheit.  Die
Pocken  waren  früher  weit  verbreitet,  sind  aber  in
den  letzten  Jahren  durch  Impfungen  im  ganzen
Schutzgebiet  sehr  eingeschränkt  worden,  diese
Impfungen  im  großen  sind  beinahe  ausschließlich
mit  in  Togo  bereiteter  Lyumphe  unter  Zuhilfenahme
von  Schwarzen  ausgeführt  worden.  Die  Pest  hat
im  vergangenen  Jahre  in  der  englischen  Nachbarkolonie
  eine  große  Epidemie  veranlaßt,  so  daß
eingreifende  Abwehrmaßregeln  ergriffen  werden
mußten;  die  Kolonie  selbst  ist  bisher  verschont
geblieben.  Epidemische  Genickstarre  wird  seit
einigen  Jahren  im  Sokodé=  und  Mangu-Bezirk
während  der  Trockenperiode  beobachtet.  Intrazellulär
  gelegene  Diplokokken  wurden  in  der
Zerebrospinalflüssigkeit  von  Kranken  mehrfach  festgestellt.
  «

Schlafkrankheit  ist  in  Togo  schon  mehrfach
aufgetreten,  doch  handelte  es  sich  um  einzelne
endemische  Fälle;  erst  in  jüngster  Zeit  ist  eine
größere  Ausdehnung  festgestellt  worden,  es  handelt
sich  bis  jetzt  um  161  Fälle  von  Trypanosomiasis,
wovon  allerdings  nur  fünf  im  Stadium  der
Schlassucht  sich  befinden.  Die  Feststellung  der
größeren  Ausdehnung  der  Krankheit  hat  zu  dem
jetzt  im  Gang  befindlichen  Versuch  der  systematischen
  Bekämpfung  geführt,  woran  zur  Zeit  vier
Arzte  ausschließlich  tätig  sind.

Die  Eingeborenen  von  Togo  nehmen  im  allgemeinen
  die  Hilfe  des  deutschen  Arztes  gerne  in
Anspruch.  Die  großen  Polikliniken  in  Lome  und
Anecho  geben  ein  Zeugnis  davon  ab,  sie  lassen
auch  willig  Operationen  an  sich  vollziehen.

In  Lome  wird  das  bestehende  kleine  Krankenhaus
  für  Europäer,  das  außer  den  Nebenräumen
        <pb n="1002" />
        —  924  2e0

nur  drei  Zimmer  für  fünf  Kranke  enthält,  durch
einen  Neubau  ergänzt.  Die  ganze  Anlage,  zu
der  vom  Württembergischen  Landesverein  des
Frauenvereins  für  Krankenpflege  in  den  Kolonien
die  Mittel  aufgebracht  worden  sind,  erhält  den
Namen  Charlottenkrankenhaus.  Im  Jahre  1907
wurden  71  Europäer  im  Krankenhause,  an  dem
zwei  Schwestern  tätig  sind,  behandelt.  Auch  das
Eingeborenenkrankenhaus  erhielt  in  letzter  Zeit
einen  Neubau.  Es  wurden  in  Lome  im  Jahre  1907
393  Europäer  und  2636  Farbige  ärztlich  behandelt.

In  Anecho,  der  früheren  Hauptstadt  von
Togo,  befindet  sich  das  Nachtigalkrankenhaus.  Es
enthält  fünf  Krankenzimmer  mit  sieben  Betten,
Arztwohnung,  drei  Zimmer  für  die  zwei  Schwestern
und  die  notwendigen  Nebenräume.  Im  Jahre  1907
fanden  38  Kranke  Aufnahme  im  Nachtigalkrankenhaus.
  Im  ganzen  wurden  in  Anecho  84  Euro-=päer
  und  in  der  Poliklinik  für  Eingeborene,  der
ein  kleines,  25  bis  30  Kranke  fassendes  Hospital
angeschlossen  ist,  1889  Kranke  behandelt.

In  Palime  befindet  sich  erst  seit  1.  Mai  1907
ein  ständiger  Regierungsarzt,  es  wurden  in  diesem
Berichtsjahr  54  Europäer  und  754  Eingeborene
ärztlich  behandelt.

Die  Kosten,  welche  der  regierungsärztliche
Dienst  in  Togo  veranlaßt,  sind  für  1909  auf
etwa  150  000  ./“  veranschlagt.

In  Kamerun  sind  sieben  Regierungsärzte
und  15  Schutztruppenärzte.  Die  Regierungsärzte
sind  in  den  unter  Zivilverwaltung  stehenden  Bezirken,
  die  Schutztruppenärzte  in  den  unter  Militärverwaltung
  stehenden  Bezirken  tätig.  Die  Leitung
ist  seit  kurzer  Zeit  in  einer  Hand;  der  Oberstabsarzt
  der  Schutztruppe  ist  zugleich  Referent  beim
Gouvernement.  Die  frühere  Zweiteilung  der
militärärztlichen  und  zivilmedizinischen  Leitung
unter  verschiedene  Persönlichkeiten  hatte  zu  manchen
Unzuträglichkeiten  geführt.  Außerdem  sind  zur  Zeit
noch  im  Schutzgebiet  ein  Bahnarzt  und  ein  Missionsarzt
  tätig.

Von  Krankenhäusern  in  Kamerun  steht  in
erster  Linie  das  Regierungshospital  in  Duala,
dessen  Bau  im  Jahre  1897  vollendet  und  im
Jahre  1908  erweitert  wurde,  so  daß  jetzt  Platz
zur  Aufnahme  von  30  kranken  Européern  ist.
Das  Gebäunde  enthält  außer  den  Krankenzimmern
und  den  üblichen  Nebenräumen  ein  Laboratorium,
die  Regierungsapotheke  für  den  Verkauf  von
Arzneimitteln,  Operationszimmer,  Wohnräume  für
den  Lazarettinspektor,  für  drei  Schwestern  und
einen  Heildiener  und  Sammlungsräume.  Außerdem
  ist  noch  ein  besonderes  Arzthaus,  ein  Isolierhaus
  und  Küchengebäude  vorhanden.  Im  Jahre
1907  haben  213  Europäer  im  Krankenhaus  Aufnahme
  gefunden,  während  in  dem  damit  verbundenen
  Eingeborenenkrankenhaus  657  Farbige

 

behandelt  und  in  der  Polikliniketwa  12000  Schwarz:
beraten  wurden.  In  Viktoria  wurde  im  Jahre  190
ein  neues  Krankenhaus  für  Europäer  an  Stele
einer  baufällig  gewordenen  Baracke  erbaut,  welches
für  acht  kranke  Europäer  Platz  bietet.  Ebenio
hat  Kribi  ein  kleines  Krankenhaus  für  für
kranke  Europäer  erhalten.  In  Viktoria  wurden
im  Jahre  1907  134  Europäer  und  gege#
3000  Eingeborene  behandelt,  in  Kribi  ebenfalgegen
  3000  Eingeborene.  Kamerun  besitzt  ir
Suellaba  ein  an  der  See  gelegenes  Sanatorium,
das  im  Jahre  1900  in  Betrieb  genommen  wurde
und  für  acht  Rekonvaleszenten  Platz  bietet.  Die
Zahl  der  Besucher  hat  in  den  letzten  sieben  Jahren
zwischen  44  und  112  gewechselt.  Auf  den  Innenstationen
  finden  sich  zum  großen  Teil  noch  vrovisorische
  Unterkunftsverhältnisse,  bei  denen  selbit
Krankenstuben  mangeln.  Malaria  und  Schwarzwasserfieber
  spielen  in  Kamerun  ein  große  Rolle.
jedoch  hat  sich  schon  seit  Jahren,  besonders  in
Duala  und  Viktoria,  der  Gesundheitszustand  dauernd
gehoben.  An  beiden  Orten  ist  durch  Aufschünung
von  Sümpfen  und  anderen  hugienischen  Maßnahmen
  viel  geschehen,  auch  sind  in  diesen  Orten,
wie  auch  in  Kribi  und  Jaunde,  ständige  Sanitätskolonnen
  zur  Vernichtung  der  Moskitos  in  Tütigkeit.
  Die  Eingeborenen  sind  hauptsächlich  durch
Pocken  und  Lepra,  die  im  Innern  sehr  verbreitet
zu  sein  scheinen,  gefährdet.

Für  das  Sanitätswesen  in  Kamerun  sind  für
1909  etwa  500  000  .  vorgesehen.

In  Deutsch-Ostafrika  sind  für  das  Jahr  1909
38  Schutztruppenärzte  vorgesehen,  nämlich  ein
Oberstabsarzt,  20  Stabsärzte  und  17  Oberärzte,
von  diesen  sind  18,  nämlich  zwölf  Staböärzie
und  sechs  Oberärzte,  dauernd  zur  Zivilverwaltung
abkommandiert  und  außerdem  fünf  vorübergehend
zur  Verwendungbeider  Schlafkrankheitsbekämofung.
Der  Leiter  der  Schlafkrankheitsbekämpfung  ist  ein
vom  Heere  abkommandierter  Stabsarzt.  Außer
diesen  39  Militärärzten  sind  für  das  Jahr  1909
noch  drei  Regierungsärzte  vorgesehen,  die  sich  als
Phnsikatsärzte  hauptsächlich  der  praktischen  Eingeborenenhygiene
  widmen  sollen.  Außerdem  sind
noch  ein  Bahnarzt  beim  Bahnbau,  vier  Privat-=ärzte
  und  zwei  Missionsärzte  im  Schutzgebiet,  so
daß  die  Gesamtzahl  der  Arzte  in  Deutsch-Ostafriko
sich  auf  49  beläuft.

Von  den  Krankenanstalten  sind  zu  nennen
die  zwei  großen  Gouvernementskrankenhäuser  in
Daressalam  und  Tanga.  Das  in  Daressalom
bietet  in  18  Krankenzimmern  Platz  für  32  Kramee.
Die  Anlage  besteht  aus  drei  Hauptgebäuden  und
vier  Nebengebäuden,  Küche,  Waschhaus,  Laboratoriumgebäude
  und  einem  besonderen  Pestlaboratorium.
  Das  Gouvernementskrankenhaus  in  Tanga
hat  Platz  für  21  Kranke,  außer  dem  Hauptgebäude
        <pb n="1003" />
        W  925  20

ist  noch  ein  besonderes  Verwaltungsgebäude  und
ein  Arzthaus  zu  nennen.  Mit  dem  Gouvernementskrankenhaus
  in  Tanga  ist  auch  ein  großes  Eingeborenenkrankenhaus
  verbunden,  während  Daressalam
  in  dem  Sewa-Hadji-Hospital  ein  eigenes,
räumlich  getrenntes  Eingeborenenhospital  besitzt.
In  zahlreichen  kleineren  Stationen  befinden  sich
Krankenstuben  zur  Unterbringung  von  kranken
Europäern.  Das  Schutzgebiet  von  Deutsch-Ostafrika
  besitzt  in  dem  in  den  Usambarabergen  gelegenen
  Lienhardt-Sanatorium  ein  guteingerichtetes
Höhensanatorium.  Wugiri,  wo  das  Sanatorium
gelegen  ist,  kann  von  der  Bahnstation  Mombo
aus  in  drei  Stunden  auf  einem  Reittier  oder  in
einem  Tragestuhl  erreicht  werden.  Das  Sanatorium
  wurde  in  der  letzten  Saison  von  66  Europäern
  besucht.  «

Über  die  Ausdehnung  der  ärztlichen  Tätigkeit
in  Deutsch-Ostafrika  gibt  die  Zahl  der  behandelten
Kranken  ein  Bild;  sie  beträgt  mehr  als  30  000,
wobei  die  in  den  Schlafkrankheitslagern  behandelten
  nicht  mitgezählt  sind.  In  den  beiden
großen  Krankenhäusern  haben  im  Jahre  1907
659  Europäer  Aufnahme  gefunden.

Für  die  Europäer  ist  die  Malaria  der  gefährlichste
  Feind;  eine  systematische  Malariabekämpfung,
hauptsächlich  nach  dem  Kochschen  System,  ist  in
Daressalam  und  Tanga  durchgeführt  und  erfordert
  immer  neue  angestrengte  Tätigkeit.  Weiterhin
  ist  das  Rekurrenzfieber  für  die  Europäer  gefährlich,
  in  manchen  Teilen  Dysenterie.  Die  Eingeborenen
  leiden  in  vielen  Gegenden  unter  Lepra;
zahlreiche  Lepraheime  sind  errichtet,  wobei  die
Missionen  sich  in  vielen  Orten  ein  Verdienst  erworben
  haben.  Gegen  die  Pocken,  die  im  Schutzgebiet
  immer  wieder  da  und  dort  auftauchen,
wurden  im  vergangenen  Jahre  86  000  Impfungen,
zum  großen  Teile  mit  selbstbereiteter  Lymphe,  vorgenommen.
  Außerdem  sind  Frambösie,  Geschlechtskrankheiten
  und  neuerdings  besonders  in  den
Plantagenbezirken  Wurmkrankheit  weit  unter  den
Eingeborenen  verbreitet.  Endlich  spielen  die  Pest
und  die  Schlafkrankheit  eine  große  Rolle.

Für  die  Schlafkrankheitsbekämpfung  allein  ist
für  das  Jahr  1900  die  Summe  von  ¼  Million.
worgesehen  und  für  das  Medizinalwesen  des
ganzen  Schutzgebiets  etwa  1  100  000  4.

In  Südwestafrika  sind  bei  der  Schutztruppe
25  Arzte,  nämlich  zwei  Oberstabsärzte,  vier  Stabsnnd
  19  Oberärzte.  Eigentliche  Regierungsärzte
gibt  es  zur  Zeit  in  Südwestafrika  nicht,  dagegen
Hekommt  eine  größere  Anzahl  von  Privatärzten
eine  Regierungsbeihilfe,  um  die  Niederlassung
won  Arzten  zu  begünstigen;  es  sind  dafür  und
zur  Unterstützung  von  Hebammen  40  000  “  im
Etrat  vorgesehen.  Soweit  bekannt,  sind  schon

 

zwölf  Privatärzte  im  Schutzgebiet  angesiedelt,
außerdem  noch  zwei  Arzte  bei  der  Otaviminengesellschaft
  und  zwei  beim  Bau  der  Südbahn.

Von  Sanitätsanstalten  finden  sich  in  Südwestafrika
  je  ein  Militärlazarett  in  Windhuk,  Swakopmund,
  Keetmanshoop  und  Warmbad;
diese  Lazarette  nehmen  auch  Zivilpersonen  auf
mit  Ausnahme  desjenigen  in  Swakopmund,  da
dort  sich  ein  besonderes  Regierungskrankenhaus
befindet.  Außerdem  sind  noch  in  Windhuk  und
Swakopmund  von  der  katholischen  Mission  gebaute
Krankenhäuser  und  in  Windhuk  das  aus  gesammelten
  Privatmitteln  errichtete  Wöchnerinnenheim
  Elisabethhaus,  welches  hauptsächlich  dazu
bestimmt  ist,  Farmersfrauen,  deren  Ansiedlung
fern  von  ärztlicher  Hilfe  ist,  über  die  Zeit  der
Geburt  aufzunehmen.

In  Südwestafrika  bilden  für  die  Europäer
die  Magen-Darmkrankheiten  eine  Gefahr.  Bezeichnend
  für  die  Häufigkeit  dieser  Magen-Darmkatarrhe
  ist,  daß  sie  in  Swakopmund  als  „Swakopmunder
  Krankheit“  einen  besonderen  Namen
erhalten  haben.  Von  dieser  Krankheit  werden
hauptsächlich  Ankömmlinge  im  Schutzgebiet  befallen,
  wenn  sie  das  aus  dem  Bett  des  Swakop
gewonnene  salzhaltige  Wasser  trinken.

Die  bösartige  Ausbreitung  des  Typhus  im
Schutzgebiet  während  der  Aufstandszeit  ist  noch
in  frischer  Erinnerung,  jetzt  kommen  nur  noch
selten  einzelne  Erkrankungen  von  Typhus  im
Schutzgebiet  vor.

Die  trockene  reine  Höhenluft  legt  den  Gedanken
  nahe,  daß  Südwestafrika  für  Lungenkranke
ein  günstiges  Klima  darstelle,  und  in  der  Offentlichkeit
  sind  diesbezügliche  Pläne  schon  mehrfach
besprochen  worden.  Für  spätere  Zukunft  halte
ich  es  nicht  für  unmöglich,  daß  die  klimatisch
günstigen  Verhältnisse  Südwestafrikas  in  dieser
Richtung  ausgenutzt  werden  können,  zur  Zeit  fehlt
im  Schutzgebiet  noch  ganz  der  für  solche  Kranke
notwendige  Komfort,  und  eine  für  sie  zuträgliche
abwechslungsreiche  Kost  könnte  nur  mit  unverhältnismäßig
  großem  Aufwand  beschafft  werden.
Ganz  bedenklich  wäre  ein  Versuch  von  Ansiedlung
Lungenkranker,  da  der  Beruf  eines  Farmers  so
anstrengend  ist,  daß  nur  ganz  gesunde  kräftige
Naturen  ihm  gewachsen  sind.  Auch  haben  die
Erfahrungen  in  der  englischen  Nachbarkolonie  gezeigt,
  daß  die  Übertragung  von  Tuberkulose  im
Lande  besonders  auch  auf  die  Eingeborenen  eine
nicht  zu  unterschätzende  Gefahr  darstellt.

Unter  den  Eingeborenen  spielen  ebenfalls
Magen-Darmkrankheiten,  darunter  Ruhr,  katarrhalische
  Krankheiten  der  Atmungsorgane,  hauptsächlich
  unter  dem  Einfluß  des  feuchtkühlen  Küstenklimas,
  sowie  Malaria  eine  große  Rolle.  Ganz
besondere  Schwierigkeiten  bietet  aber  zur  Zeit
        <pb n="1004" />
        926  20

noch  die  Bekämpfung  der  weitverbreiteten  Geschlechtskrankheiten.


Für  das  Medizinalwesen  in  Südwestafrika
ist  für  das  Jahr  1909  eine  Summe  von  etwa
1  200  000  “  vorgesehen.

In  sämtlichen  Schutzgebieten,  außer  Kiautschou,
  find  134  Arzte  tätig,  und  zwar  79  Schutztruppenärzte,
  27  Regierungsärzte,  25  Privatärzte,
wovon  etwa  die  Hälfte  mit  Unterstützung  der
Regierung,  und  drei  Missionsärzte.  Es  ist  dies
eine  kleine  Zahl  im  Verhältnis  zu  der  großen
Ländermasse  und  zu  der  großen  Einwohnerzahl,
und  es  kann  kein  Zweifel  darüber  bestehen,  daß
eine  Vermehrung  dieser  Zahl  anzustreben  ist.  Aber
schon  die  jetzige  Zahl  ist  nicht  klein,  wenn  wir
zurückblicken.  Vor  acht  Jahren,  im  Jahre  1901,
waren  es  nur  52,  und  zwar  40  Schutztruppenärzte,
  neun  Regierungsärzte  und  drei  durch  die
Regierung  unterstützte  Privatärzte.

Von  ärztlichem  Hilfspersonal  sind  in  erster
Linie  die  in  allen  Schutzgebieten,  mit  Ausnahme
der  kleinen  Südseeinseln,  tätigen  Schwestern  des
deutschen  Frauenvereins  vom  Roten  Kreuz  für
die  Kolonien  zu  nennen.  Außerdem  sind  zahlreiche
  Lazarettgehilfen  in  den  Schutzgebieten
angestellt  und  bei  den  Schutztruppen  Sanitätsunteroffiziere.


Die  Aufwendungen  für  das  Medizinalwesen
aller  Schutzgebiete  betragen  für  das  Jahr  1909
mehr  als  drei  Millionen  —.  Diese  Summe  zeigt,
daß  die  Vermehrung  der  amtlichen  Arzte  keine
unbegrenzte  sein  darf,  wenn  das  Ziel  aller  kolonialwirtschaftlichen
  Bestrebungen,  die  Selbstunterhaltung
  der  Schutzgebiete,  in  erreichbarer  Nähe
bleiben  soll.  Zwei  Wege  find  beschritten  worden,
um  dem  Mangel  an  Arzten  in  den  Schutzgebieten
abzuhelfen,  ohne  die  ausschließlichen  Kosten  dafür
den  Schutzgebietsetats  aufzubürden.  Der  eine
Weg  ist  die  Unterstützung  von  Privatärzten  in
dem  Maße,  daß  ihnen  die  Niederlassung  an
solchen  Orten  ermöglicht  wird,  welche  nach  Zahl
und  Vermögen  ihrer  Einwohner  eine  Gewähr
für  eine  auskömmliche  Praxis  noch  nicht  bieten.
Dieser  Versuch  wird  in  größerem  Maßstabe  jetzt
in  Südwestafrika  gemacht,  wo  eine  zahlreiche
weiße  Bevölkerung  einen  günstigen  Boden  dafür
abgibt.  Überhaupt  ist  zu  hoffen,  daß  das  Medizinalwesen
  in  dieser  Kolonie  mit  der  fortschreitenden
Besiedlung  sich  in  einer  unseren  heimischen  Verhältnissen
  ähnlichen  Weise  entwickelt.  In  den
tropischen  Kolonien  dagegen  haben  Versuche  mit
Unterstützung  von  Privatärzten  bisher  kein  ermutigendes
  Ergebnis  gehabt.  Die  Zahl  der  für
die  Ergiebigkeit  einer  freien  Praxis  allein  in  Betracht
  kommenden  Europäer  ist  an  einem  Tropenorte
  gering,  dagegen  sind  die  Unkosten  infolge

 

der  nach  wenigen  Jahren  notwendigen  Erholuncereise
  in  die  Heimat,  wobei  die  Frage  eines  Sul##
vertreters  noch  hinzukommt,  sehr  groß.  Caci
besonders  zeigt  sich  diese  Schwierigkeit  bei  verheirateten
  Arzten,  welche  vor  die  Frage  geitsind,
  entweder  die  Familie  zu  Hause  zu  laßteund
  einen  doppelten  Haushalt  zu  führen,  oderdurch
  Mitnahme  derselben  die  Reiseunkosten  ei
sprechend  zu  erhöhen  und  das  nicht  geringe  R#tder
  Erkrankung  von  Familienmitgliedern  noch  ##rzu
  übernehmen.  Hier  kann  möglicherweise  d#
zweite  Weg  zu  einer  Vermehrung  des  ärztlick:
Personals  in  den  Schutzgebieten  ohne  allzugrei-Belastung
  der  amtlichen  Fonds  führen,  die  Oer
anziehung  von  Missionsärzten.  Andere  Kulnnstaaten
  haben  diesen  Weg  längst  mit  Er#olg  beschritten,
  und  die  missionsärztliche  Tätigkeit,  z2
welcher  in  letzter  Zeit  in  Deutschland  dura#
Bildung  von  zahlreichen  Vereinen  der  Bode'#r
vorbereitet  worden  ist,  dürfte  auch  unseren  Schusgebieten
  großen  Nutzen  bringen.  Es  ist  zu  erwarten,
  daß  die  Missionsärzte  Hand  in  Hand  mu
den  beamteten  Arzten  an  der  Verbesserung  der
Eingeborenenhygiene  arbeiten  werden,  daß  sie
innerhalb  der  Missionen  eine  wesentliche  Stärkung
des  kulturellen  Elementes  bilden  und  zu  der
Regierung  ein  vermittelndes  Bindeglied  darstellen.
Die  tropenmedizinische  Ausbildung  erhalten
sämtliche  beamtete  Arzte  der  Schutzgebiete,  sowohl
die  Schutztruppenärzte  als  die  Regierungsärzte.
an  dem  Institut  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
  in  Hamburg.  Alle  sind  diesem  vorzüglichen
  Institut  zu  größtem  Danke  verpflichtet  und
viele  kehren  später  dorthin  wieder  zurück,  sei  es
um  gesammeltes  Material  zu  bearbeiten,  sei  es
um  ihre  Kenntnisse  zu  ergänzen  und  wieder  aufzufrischen.
  Viele  Kolonialärzte  bilden  sich  gelegentlich
  eines  Heimatsurlaubs  im  allgemeinen
oder  in  einer  Spezialität,  z.  B.  Chirurgie  oder
Zahnheilkunde,  weiter  aus,  es  wird  dies  durch
Verlängerung  des  Heimatsurlaubs  und  übernahme
  der  Kursuskosten  auf  amtliche  Fonds  nach
Möglichkeit  begünstigt.  Auch  die  hyugienicchen
Kurse  am  Institut  für  Infektionskrankheiten  werden
oft  besucht,  oder  es  wird  eine  spezielle  Ausbildung
an  der  Tropen=  oder  einer  anderen  Abteilung
dieses  Instituts  ermöglicht.  Mit  der  wertren
Entwicklung  der  Schutzgebiete  wird  sich  wohl  in
absehbarer  Zeit  das  Bedürfnis  herausstellen,  einen
Teil  der  Kolonialärzte  durch  längere  Ausbildung
mit  einzelnen  Zweigen  der  Medizin  gründlecher
bekannt  zu  machen,  als  es  in  einem,  wenn  auch
verlängerten  Heimatsurlaub  geschehen  kann.
        <pb n="1005" />
        W  927  20

Der  Suer#-  Ranal  und  der  Schiffsverhehr  Dort  Salds
im  Jahre  1908.

Die  allgemeine  Depression  des  Welthandels
im  Jahre  1908  hatte  notwendigerweise  auch  eine
Verminderung  der  Schiffahrt  im  Gefolge,  die
ziffernmäßig  durch  die  Abnahme  des  Verkehrs
durch  den  Suez-Kanal  zum  Ausdruck  kam.  Es
durchuhren  den  Kanal  3795  Dampfer  mit  zusammen
  13  633  283  Tonnen  gegen  4267  Dampfer

mit  14728  434  Tonnen  im  Jahre  1907;  die

Abnahme  betrug  sonach  472  Dampfer  mit  über
einer  Million  Tonnen.
waren  2762  (3254)  Frachtdampfer  (darunter  72
1218]  ohne  Ladung  mit  Ballast),  947  (920)
Postdampfer  und  86  (73)  Kriegsschiffe  und
Transportdampfer.  An  Kanalgebühren  wurden
108  413  410  Franken  erhoben,  so  daß  das  Brutto-Erträgnis
  der  Suez-Kanal  -Gesellschaft  um
7  586  686  Franken  hinter  jenem  des  Jahres  1907
zurückblieb.  Der  gegenüber  dem  letzteren  Jahre
verminderte  Dampferverkehr  durch  den  ESuez-Kanal
  betraf  vor  allem  Großbritannien,  da  418
englische  Schiffe  mit  einem  Gesamt-Tonnengehalte
von  1193  066  Reg.-Tons  weniger  die  Wasserstraße
benutzten.  Hingegen  vermehrte  sich  der  Verkehr
der  holländischen  Schiffe  um  23  mit  111  891  Reg.=Tons,
  der  deutschen  um  4  mit  56  856  Reg.=Tons,
  der  russischen  um  12  470  Reg.-Tons  und
der  französischen  um  3  mit  8334  Reg.-Tons.
Die  österreich-ungarische  Schiffahrt  erfuhr  abermals
  eine  Verminderung  um  22  Schiffe  mit
52  451  Reg.-Tons;  ebenso  erging  es  Italien,
dessen  Schiffsverkehr  durch  den  Suez-Kanal  eine
Abnahme  um  3  Schiffe  mit  12  569  Reg.-Tons
aufwies.

Großbritannien  mit  2233  (2651)  Schiffen  und
einem  Tonnengehalte  von  8  302  802  (9  495  868)
Reg.-Tons  behauptete  jedoch  noch  immer  weitaus
die  erste  Stelle.  Alsdann  kamen  Deutschland
mit  584  (580)  Schiffen  und  2310  507  (2253651)
Reg.-Tons,  Frankreich  mit  242  (239)  Schiffen
und  743  980  (632  089)  Reg.-Tons,  Osterreich-Von

  diesen  3795  Schiffen

 

Ungarn  mit  107  (129)  Schiffen  und  387  546
(139997)  Reg.-Tons,  Japan  mit  69  (67)  Schiffen
und  286  456  (259  059)  Reg.-Tons,  Rußland  mit
81  (81)  Schiffen  und  251  820  (239  350)  Reg.=Tons,
  Italien  mit  83  (86)  Schiffen  und  189  543
(202  112)  Reg.-Tons,  Dänemark  mit  34  (38)
Schiffen  und  89768  (105  130)  Reg.-Tons,  Spanien
  mit  26  (27)  Schiffen  und  77974  (75158)
Reg.-Tons,  die  Türkei  mit  30  (51)  Schiffen  und
34601  (73247)  Reg.-Tons.  Der  Rest  entfiel  auf
die  Vereinigten  Staaten,  Griechenland,  Portugal,
Brasilien  und  Siam.

Auch  der  Passagierverkehr  durch  den  Kanal
erfuhr  gegenüber  dem  vorhergehenden  Jahre  eine
Verminderung;  die  Zahl  der  Passagiere  bezifferte
sich  im  Jahre  1908  auf  918785  gegen  243580
im  Jahre  1907.  Von  diesen  Passagieren  waren
110736  (105092)  Zivilreisende,  71  917  (84  033)
Militärpersonen  und  36132  (54  455)  Pilger,  Auswanderer
  und  Deportierte.

Schiffahrt.  Die  Zahl  der  Dampfer  und
Segelschiffe,  welche  auf  ihren  Fahrten  im  Mittelmeer
  oder  im  Dienste  der  Küstenschiffahrt  den
Hafen  von  Port  Said  anliefen,  ist  im  Jahre  1908
ebenfalls  zurückgegangen.  Sie  betrug  nach  dem
statistischen  Ausweise  des  Hafenamts  893  (976)
Dampfer  mit  einem  Tonnengehalte  von  1458229
(14901952)  Reg.-Tons  und  1340  (1392)  Segelschiffe
  mit  53  538  (45674)  Reg.-Tons.  Von  den
Dampfern  waren:  389  (452)  englische,  122  (145)
griechische,  110  (132)  französische,  105  (100)
österreich=  ungarische,  91  (68)  russische,  45  (29)
italienische,  10  (9)  bulgarische,  8  (9)  ägyptische,
5  (7)  deutsche,  3  (4)  ottomanische,  2  (0)  dänische
und  je  1  holländischer  (18),  schwedischer  (0O)  und
rumänischer  (1).  Von  den  Segelschiffen  war  nach
wie  vor  der  weitaus  größte  Teil  ottomanisch  und
ägyptisch,  ferner  griechisch  und  schließlich  33  (38)
italienisch  mit  einem  Tonnengehalte  von  1414
(1260)  Reg.-Tons.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Port  Said.)

bandel  der  Vereinigten  Staaten  von  ANmerika  mit  Deutschland  im  Fiskhaljahr  1908/09.

In  der  nachstehenden  Tabelle  ist  der  Handelsverkehr  der  Vereinigten  Staaten  mit  Deutschland
  in  den  wichtigeren  Waren,  soweit  ihre  Einfuhr  von  und  Ausfuhr  nach  Deutschland  im  Junihefte
der  amerikanischen  Handelsstatistik  angegeben  ist,  für  das  Fiskaljahr  (bis  30.  Juni)  1908/09  im

Vergleich  mit  1907/08  und  1906/07  zur  Darstellung  gebracht.

Eine  große  Reihe  für  Deutschland

wichtiger  Waren  ist  im  Junihefte  nicht  mit  den  Zahlen  für  Deutschland  aufgeführt;  ihre  Wertsumme
ist  am  Schlusse  der  Einfuhr  und  der  Ausfuhr  zugesetzt.

Einfuhr  aus  Deutschland.

Warengattung

Kunstwerkeee
Automobile  und  Teile  davon.

Wert  in  Dollar
1906/07  1907/08  1908/09
336  922  148  684  453  133
252  062  124  747  193  580
        <pb n="1006" />
        W  928  2r
Wert  in  Dollar
Warengattung  1906/07  1907/08  1908  09
Bücher  und  andere  Drucksachen  einschl.  Radierungen
und  Photographien  1  777  455  1  580  257  1  671  6797
Roman-,  Portlandzement  u.  anderer  hydraul.  Zement  1  303  281  726  513  281  5286
Kohlenteer-Farbstoffe  und  -Farben  4573913  3  983  225  4  848  191
Kaffee  .  18797  26  459  230  212
Kupfer  in  Barren,  Ingots,  Platten  oder  alt.  1  128  932  710  998  96  775
Baunwallenwaren:  Zeuge  577  600  506  544  451.  457
:  Strumpfwaren  7  830  988  8  331  961  6  408  538
:  Spitzen,  Stickereien,  Shitengardinen,  22
Halskrausen,  Besätze  usw.  ..  5  425  317  4  367  773  4  961  489
Diamanten,  geschliffen,  ungefaßt  ..  157  550  104  095  101  529
Andere  Edelsteine,  geschliffen,  ungefabt,  auc  Nach
ahmungen.  761  218  585  107  553  783
Irdene  Waren,  Steingut,  Porzellan.  ..  5  153  943  5  287  267  3  527  920
Webewaren  aus  Flachs,  Hanf  usw.  (einemwara)
nicht  besonders  genannt  ...  2  342  859  1  868  269  1  689  735
Pelze  und  Pelzfelle,  nicht  bearbeitet.  3  992  515  2  800  304  4  197  941
Pelze,  bearbeitet,  und  Waren  daraus  4  047  350  2714  698  3991  909
Ziegenfelle.  266  397  93  929  176  5•4
Rindshäute  429  572  163  210  393  381
Kautschuk,  roh  3  464  854  1  980  639  2  995  125
Roheisen  869  207  61  741  193  852
Handschuhe  aus  Leder  4  095  990  2774  477  2  819  717
Käse  47  860  64  015  65241
Papier  und  Papierwaren  6  S823  444  7  816  952  7  131  3830
Seidenwaren.  8  053  809  7  411  917  5  355  835
Destillierter  Branntwein  159  302  198  692  210  361
Wein:  Schaumwein  122  656  104  759  109  303
—;:  stiller  W  in  1  453  742  1  312  453  1  242233
Zucker,  nicht  über  Nr.  16  holl.  Standard.  6  753  441  4  765  303  2  157  051
Tabak  in  Blättern:  zu  Deckblättern  244  580  5  778  7  436
—z:  anderer  ....  1045  620  1164432  1  126  733
Spielsachen  6  266  593  6  517  631  4408  745
Holzmasse  858  485  1  517595  1  817  030
Wolle  3.  Klasse:  Teppichwolle.  336  004  233  709  334  036
Wollene  Tuche  ...  1  850  035  1  443  313  1  253  711
Wollene  Damen=  und  Kinder-Kleiderstoffe  .  2321519  2228870  1  931  766
Im  Juniheft  aufgeführte  wichtigere  Waren  85  143  812  73  726  346  67  696  8-2
Alle  übrigen  Waren  ..  76  399744  69  209  201  5  828  906
Wertsumme  der  Einfuhr  aus  Deutschlaud  .  .  161543556  142  935  547  143  525  828
Ausfuhr  nach  Deutschland.
Landwirtschaftliche  Geräte  2  319  185  2  139  396  1  761  591
Pferde  .  14  900  27  650  73  450
Bücher,  Karten,  enhe  und  andere  Druchochen  234  223  184  552  141  562
Mais  .  ..  .  8273  441  5  250  083  3  202  936
Weizen  6  631  675  12  713  649  9  888  3  47
Weizenmehl  2  687  350  3  021  658  1  755  513
Automobile  und  Antomobilteile  155  623  178  914  141.056
Fahrräder  und  Fahrradteile  40  466  30  692  21  548
Taschenuhren  und  andere  Uhren.  151  667  231  207  293  72.
Bituminöse  Kohlen  16  916  28  473  .
Kupfererz,  Kupferstein,  Regulus  .  53  117  9  000  230
Kupfer  in  Ingots,  Barren,  Blechen  oder  alt  19  790  189  19  750  769  18  179221
        <pb n="1007" />
        929  20

Wert  in  Dollar

 

 

Warengattung  1906%7  1907/0  1908,/09
Baumwolle,  rohe  121  662  132  135  617575  112  426  646
Baumwollenzeuge  .  .  18  638  9863  5  527
Baumwollene  Fledngsttce  .  61858  92  183  122  048
Düngestoffe  ..  2  428  874  3  105  111  2  889  307
Obst  und  Nüsse  2  853  001  2  346  571  2  506  051
Pelze  und  Pelzfelle  1  416  191  2  030  591  2  806  792
Andere  Felle  und  Häuittete  1  101  704  563  168  557  766
Instrumente  und  Apparate:  elektrische,  einschl.

Telegraphen=  und  Telephon-Apparate  388  369  192  502  112  768
—:  andere  210  522  269  747  189  244
Eisenkurzwaren  für  Bauten;  22  und  ertzeuse  1  018  075  1  069  952  854  768
Elektrische  Maschinen  ..  105  793  100  930  30  757
Metallbearbeitungsmaschinen  2245  364  1  935  468  943  119
Nähmaschinen  und  Teile  davon  1  043  558  1  170  598  981  842
Schreibmaschinen  und  Teile  davon  1  197  178  1  023  440  1  038  467
Eiserne  Röhren  und  Zubehörstücke  36  463  49  697  112  238
Sohlenleder  29  012  38  087  2532
Oberleder  aus  Glacs-  und  Lackleder  1  5695  919  945  521  920  699
Stiefel  und  Schuhe  495  891  589  232  450  003
Rindfleisch  in  Büchsen  198  231  175  902  50  530
Gepäkeltes,  gesalzenes  od.  sonst  zibereiteies  dindfieic  592223  287  536  385  581
Tallg  739  072  498  289  125  234
Schweinespcck  271  503  54  311  73  345
Schweineschinken  und  schultern  29  162  8  873  11  904
Anderes  Schweinefleisch,  gepötelt  264  085  329  189  79  646
Schweineschmalz  16  442  877  16  458  254  17  519  132
Schmalz-Mischungen  und  Ersabitose  Conolene

Lardine  usw.)  .  338  795  203  118  89  432
Oleoöl  und  Oleomargarine  3.347  215  3  687  666  4  219  425
Butter  ..  568  .  329
Harz  3  299  382  3  676  803  2  350  114
Terpentingeist.  ..  1884384  1874547  1213703
Nickel,  Nickeloxyd,  Nickelmatte  ..  52598  226  053  340  799
Olkuchen  und  Olkuchenmehl:  aus  Baunwolsamen  5  822  438  3  723  395  5  159  771
—:  aus  Leinsamen  63  331  89  999  88  495
Leuchtpetrolem  5  699  260  7  846  803  6  920  113
Mineralschmieröl  und  shweres  Parasfinͤt  2491145  2891511  2  462220
Baumwollsamenöb  1  458  579  1  492  308  1  592  853
Paraffin  und  Paraffinwachs  585  063  368  129  213  152
Flachs=  oder  Leinsamen  1  666  105  1  103  767
Rohtabak  4  201  187  4  943  776  3  894  564
Ziegeltabak  58  614  45  130  24  404
Zimmer-u.  Nruzholz,  gesägt,  behauen,  in  Stämmenufw.  1  467  537  1  673  665  1  327  858
Bretter,  Dielen,  Bohlen,  Balken.  1  981  112  1  749  472  1  752  345
Möbel  aus  Hollz  173  411  118  033  68  196

Im  Juniheft  aufgeführte  wichtgere  Waren  231  435  171  248  212  808  212  373  403

Alle  übrigen  Waren  (einschl.  der  wiederausgefuͤhrten

  fremden).  .  ..25160492  28709281  22  950  737

Wertsumme  der  Ausfuhr  nach  Deutschland  .  256  595  663  276  922  089  235  324  140

(Nach  Monthly  Summary  of  Commerce  and  Finance  of  the  United  States.)
        <pb n="1008" />
        G  930

7*

Verkehrs-Nachrichten.
Vostdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  190)9.

 

—  —„  —  —

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  ar:
Neapel  8.  22.  Okt.  5.  Nov.  Friedrich-Wilhelms.
Geeusche  Schiffe)  hafen  38,  41  u.  38  Tg.
„  Simpsonhafen  44  u.  41T9.|  6  15.  20..O  kt.
1  deutsch-Neuguinea.  Brindiss  17.  Ot.  14.  No.Simpsfonhafen  40  Tag3.  12.  Nov.  102
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Druckornr-Geschäftspapiere

  und  Warenproben  —  über  Sibirien—

echanghai  grleitet.

 

2.  Deutsch-Ostafrika.

nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schirat

8  Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


—.

l

 

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

1.  Okt.  1.  8.  Nov.

10.  jedes  Monats
24.  Okt.

Mombasa  O  16,  16,
17  Tage
Mombasa  O  17  Tage

Mombasa  O  15  Tage

9.  30.  Okt.  6.  Nov.  1—

8.  jed.  MiS  10  40

22.  Ott.  10

 

 

b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  Neapel  1  11.  Okt.  1.  8.  Nev.  Tanga  17,  17,  19  Tage.  30.  Oft.  6.  Noo.  112
Aruscha.  Rorogwe=  Mkum-  (deutsche  Schiffe)
s  Mu-  29  .  4
dera.  Nüo  —’n  Marseille  10.  Nov.  Tanga  20  Tage  8.  Nov.  104
und  Wugtri)  Marseille  10.  Okt.  Tanga  20  Tage  S.  Okt  10  .
Neapel  11.  Okt.  1.  Nov.  Daressalam  18  Tage  9.  30.  Okt.  10.
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mis.  10
.  .  »  -  (von  Zanzibar  unmittelbar
“)  nach  Deutsch  Ostafrika  (Weitsbesorderun  nach
(ausschl,  der  unter  a  und  b  Daressalam  durch  Gouvernegenanmen
  Postorte)  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Brindisi  21.  Okt.  Zanzibar  17  Tage  22.  Okt.  10½
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nachster  Gelegendeit
HTNeapel  8.  Nov.  Daressalam  21  Tage  6.  Nov.  100
«  l
B·  beutsch-Südwestofriha.  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  25  Tages.  jedes  Monats  .1“
a)  nach  watopmund  is  "
nach  Abbabis,  Aris.  Aub,  4  –  [—  *  „  **n*  6„
Epukiro,  Gobabts,  Gocha-  Hamburg  6.  27.  Okt.  Swakopmund  26  Tage  5.  26.  Okt.  12
Hnas,  Grootfonnein,  Groß-  #%
charmen  Groß  Anttvicy.  Suntwerpen  11.  Oft.  1.  Nov.  Swakopmund  21  TagesL.  30.  kt.  10.
warte.  Jakalswater,  ZJohann.deutsche  Schiffeet  Z„
Albrechtshöhe,  Kalkfeld.  Kazouthampton,  12.  Okt.  2.  Nov.  Swakopmund  20  Tagesil.  Oft.  1.  Nov.  11.
ribid.  Khan,  Kub.  Kubas,(deutsche  Schiffe)
Nauchas,  Neudamm,  Oka-  2  0  —  5  J„  v
handja.  Okasise.  Olaukweso,,  Southampton  2.  16.  23.  Okt.  Swakopmund  22,  20,  1.  15.  22.  ft.  v.  Nor.
Okombahe,  C##n.  On-  —  6.  Nov.  22  20  Tage  11.  *
gual,  Osong,  Klawi.  St,outhampton  9.  30.  Okt.  Swakopmund  24  Tage  29.  Ok.  11.2
warongo.  Otjiwero,  Otjoson=  .
han  Outio.  Reboboth.  Richt-  Rotterdam  5.  Okt.  6.  Nov.  Swakopmund  unbestimmt  4.  Okt.  5.  Nov.  17°,.—
MWaldau.  Waterberg,  Mil-  !•°-*2m  Dy  *  *  .  ,  ,»
helmstal,  Windhut  DHamburg  1.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  1.  jed.  Mts.  6.14#
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—21  Tg.]eden  Freitag  1123
17!
b)  nach  Lüderitybucht  sowie  Antwerpen  11.  Okt.  1.  Nov.  Lüderitz4bucht  22  Tage  9.  30.  Okt.  10.
nach  Arahoab.  Aus.  Berseba.,  deutsche  Schiffe),  "
De  «  s-  sser  ’.  .  »  -  .  —  M  r%
Betha#en,  Bracwasser,  thampton  12.  Okt.  2.  Nov.  Lüderitzbucht  21  Tage211.  Okt.  1.  Nov.  11.23
fontein  (Sud),  Kanus.  Kectesdeunche  Schisfe  .
manshoop.  Kuibis.  Malta-  Hambur  8.  jedes  Monat:  eüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mis.  6.1#
bobe,  Ramansdrist.  Secheim,  damburg  1.  i#  tonats  s  derihhuch  Tas  e
Warmbad,  Ukamas  POamburg  1.  jedes  Monats.  Küüderitbucht  40  Tage  1.  jed.  Mis.  8.17
Hamburg  6.  27.  Okt.  Lüderisbucht  27  Tage  5.  26.  Okt.  12.,
NRotterdam  .  Okt.  6.  Nov.  Lüderipbucht  35  Tage  4.  O  ft.  5.  Nov.  10.1—

 

(deutsche  Schiffe)
        <pb n="1009" />
        G  931

—

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
.  lViktoria  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  1r  Kribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
4.  Namernn.  25.  jedes  Monats  HPlantation  21,28—43  Tg.  25.  1  *  Nr  §.  6.19
Longji  21,  28—43  Tage  "
tio  d  25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
nach  Akonolinga,  Gamenda,  ·  «  —
8)  che  Hicun#“  Bipindihof,  Bibundi  28—43  Tage
Homoberr.  Lonanwaft  zaa  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
2  „
Dume,  Ebolwoa.  Eden-  Ja  fur  Mer  Duala  19  Tage  »  »
basst.  Jaundr.  Johann  Al--deutsche  Schtffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
brechtshöhe,  Joko,  Kribi,  Lolo-  Plantation  20  Tage  1
dorf.  Lomie,  Longjt.  Mundeck.  *
3#n,  Plamahn,  Viktoria  #  Longji  20  Tage
Liverpool  21.  Okt.  Viktoria  20  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30-32  Tage  )  5
Lonqgji  30—32  Tage  19.  Olt.  108
Kribi  30—32  Tage
«  Plantation  30—32  Tage
6“  OHamburg  25.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
.  Liverpool  jeden  Mittwo  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
)  nach  Rio  del  Rey  «  p  h  von  dort  weiter  über  Ikang  1!
Bach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
—-  21.  Okt.  Rio  del  Rey  25  Tage19.  Okt.  1012
c)  nach  dem  Tschadsee=  Gebtet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage
(Garua,  Kusserl)  von  dort  weiter  über
Lokodja-VYola  v
d)  nach  Ossidinge  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croffluß)  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molundu  Antwerpen  7.  28.  Okt.  Matadi  20—21  Tage  6.  27.  Okt.  1.0
von  datwelter  mit  der  Sisenr
Bordeaux  25.  jedes  Monatsn  bis  glur  tabifte  und,  428.  jed.  Mts.  1013
dem  Kongo,  Ssanga  und
T  Djah  bis  Molundu
Brindisi  17.  Okt.  Jap  49  Tage
-  (engl.  Schiffe)  !
5.  den  Karolinen,  Palau-  1  Palau  37  Tage
Zufeln,  Martanen  aus-O  rx  *  Angrn  36  Tage  6.  154.  20.  Ott.
ließl  uam.“  teap  2.  Okt.  Jap  30  Tage  3-x.  Nov.  1010
schlietlich  (Gheunche  Tohheh  Saipan  43  Tage  5*  x
ch  G  Ponape  51  Tage
*  Sendungennach  OQuam  wer,Neapel  8.  Okt.  6.  Nov.  Jap  34  Tage
den  über  San  Francisco  (deutile  Schiffe)

—

nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  wetiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,

Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  übe

          

Schanghai  geleitet.

 

6.  Kiantschon.

Auf  Verlangen  des  Absenders

  gewöhnliche  und  eineschriebene

  Briefe  und  Postarten
  über  Sibirien.

 

a)  Briefe,

Postkarten.

Gewöhnl.  u.  ehn  eschr.  Briefe  u.  Postlarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenbroben  —
Montags,  Mittwochs,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  733  u.  Dienstags  7.68.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

üb.  Rußland;

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

8.  22.  Okt.  5.  Nov.
jieden  Sonntag
.  24.  Okt.  7.  Nov

.  Oft.  5Z.  Nov.
29.  Okt.

Tsingtau  35  Tage

Tsingtau  33—37  Tage

Tsingtau  37  Tage
Tsingtau  35
Tsingtau  35

Tage
Tage

 

6.  20.  Okt.
1040
jeden  Freitag  1010

3.  Nov.
8.  22.  Okt.  õ.  Nov.  1040

14.  Okt.  4.  Nov.  8.35
3.  27.  Okt.  100.

 

Briefsend.  jfed.  Art  auf  Verl.  auch  mit  d.  unt.  b  aufgeführt.  Beförderungsgelegenheiten  od.  üb.  New  Yor!k  (700).
        <pb n="1010" />
        932

2—

 

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein

schiffungshafen

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müßssen  aus
Berlin  (pätesten;
abgesandt  werden  ar

 

7.  Marshal=  Juseln.

Neapel
(deutsche  Schiffe)

Neapel
(engl.  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schtffe)

22.  Okt.
113.  Okt.

12.  Dez.

 

Jaluit  57  Tage
Jaluit  67  Tage

Jaluit  54  Tage

11.  20.  Okt.  10.  It
1040

 

Auf  Verlangen  oes  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksack-Geschäftspapiere
  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

8.  Samoa.

Queenstown  10.  Okt.  7.  Nov.

Apia  31  Tage

8.  Okt.  5.  Nov.  11.3

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22—26  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mis.  10.0
von  da  ab  Landverbindung
9.  Lego.  Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mis.  106
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1.  16.  jed.  Mts.  Lome  26—39  Tage  1.  16.  jed.  Mts.  619
Rotterdoam  5.  22.  Okt.  6.  Nov.  Lome  21—33  Tage  4.  21.Okt.  5.  Nor.  10.2

 

 

LDen  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Adfender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Reugninegn  Neapel.  .  112.  20..  Okt.  Mar  ban-  Neapel  ...  1“.  Dez.
Neapel  ...  15°.28“.Okt.  5.  Nov.  —
deutsch-Ostafriba  Brindisi  .10.  Okt.  6.  Nov.  Neapel  “  20  Okt.  37.  Nor.
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Brindisi  3.  17.  30.  Okt.
—  —t  Marseille  .  14.  28.  Okt.
deutsch-S#bwestafrika  .  perbool  ..  Uüb.  Vancouv.  10.  31.  Okr.
Southampton  14*.  Okt.  4*.  Nov.  Niautschon  oulhar  ".ku  1  über  San  Francisco  oder
nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Haore  dder-  Seattle  unbestimmt
bambug#15-16.-2t  —#  (65—6  mal  monatlich
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  1  14“.  Okt.  4°.  Nov.  Sibir.  Eisen-  l  inderRegelMontaHIiI
Southampton  jeden  Sonntag  bahn  wvwoch,  Freitag,  Sonntas
.  -  Osqo
u  Hamburg..«16«.  jed.  Mis.  Eamnb.  üb-  Bancouv.  5  -ft.2  .
amerun  .  .  .  ...  Southampton  30-  ked.  Ms.  -amenber  San  Franciso#
den  Karolinen,  !  Hamburg  .  2.  4.  15.  16-  Okl.
arianen,  Neapel  11“.20.,Okt.7.  Nov.  hogo  Southampton!  30.  jed.  Mts.
palan-Inseln  1  Liverpool  3.  11.  18.  25.  31.Ck.  S  K.

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1011" />
        B

933  20

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
r
Postdampfe  von  nach  bis  24.  September  1909.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  "  Durban  am  24.  September  ab  Mozambipue.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg.  Kamerun  am  25.  September  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  14.  September  ab  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  September  Dover  passiert.
„Eduard  Woermann“  Kilwa  Hamburg  am  23.  September  Dover  passiert.
„  Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  22.  September  in  Conakry.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  September  ab  Las  Palmas.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  14.  September  ab  Lome.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  !  Delagoa  Bay  am  23.  September  in  Kapstadt.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  s  Kamerun  am  22.  September  in  Duala.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  ·  Hamburg  am  23.  September  Lydo  passiert.
„JIrma  Woermann“  Hamburg  .  Burutu  am  14.  September  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  28.  September  ab  Hamburg.
„Kurt  Woermann“  Akkra  i  Hamburg  am  21.  September  ab  Bilbao.
„Lili  Woermann“  Hamburg  l  Burutu  am  19.  September  Dungeneß  passiert.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  5.  September  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Assinie  6  Hamburg  am  23.  September  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  23.  September  ab  Teneriffe.
„Marie  Woermann“  —  —  z.  9.  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  11.  September  ab  Las  Palmas.
„Max  Brochk".  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  September  ab  Teneriffe.
„Paul  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  21.  September  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  24.  September  ab  Rotterdam.
I

»Edea«
„Kamerun“
„Lome“
„Otavi“
„Savoia“.  ..
„Swakopmund“
„Togo“
„Windhuk“

„Friderun“
„Henner“
„Immo“  ·
„Ingbert“.
„Ingo“
„Ingraban“
„Irmfried“
„Irmgard“

8

„Walburg“

 

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Calabar
Kamerun
Kotonou

Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht

Durban

 

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht
Lüderitzbucht

Hamburg
Hamburg

 

—
am  22.
am  13.
am  24.
am  14.
am  16.
am  23.
am  23.

September
September
September
September
September
September
September
September

Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg

Mossamedes
Hamburg
Hamburg

Rio  Nunez
Lüderitzbucht

 

Akkra
Akkra

Hamburg

Mossamedes

Mossamedes

Hamburg
Hamburg

 

am  17.  September
am  18.  September

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  20.  September

in  Lagos.

in  Lagos.

ab  Lome.

in  Lagos.

in  Lüderitzbucht.
in  Lüderitzbucht.
ab  Lome.

in  Antwerpen.

ab  Las  Palmas.
ab  Sekondi.

an  Libreville.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  17.  September

Quessant  passiert.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  21.  September
am  15.  September
am  21.  September

ab  Sao  Thomé.
in  Hamburg.
in  Hamburg.
        <pb n="1012" />
        W  934  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtkontor“.  28.  September  19#/#.
vor-  #  #

Grün=  Ge-  letzte  l  .

dungs-  Kapital  sdl-  lepte  Tee,  6  Nachfrage  Angee##t

jahr  M  jahr  1  dende  dende  92½%  6  5%

I  6  !5
1907  1  850  000  #  1.  10.  10  0  Afrikanische  Kompagnie  MA.-S.  80.

1908  2000000  1.  11  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  45  12
1905  1  000  000  1.  4."  15  17½  „Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

.  i  «;  I-.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  17  177
19005  1200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  .  70  —
1905  600  000  1.  11  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .  —.
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Compasnie  200  „  —
18911  2600  000  1.  10,  7  7  cborolge  Plantagen-Gesellschaft.  .  .·120:  —
1905  220  000  1.  1.  20  20  Debundscha-Pflanzung-  ..  .  .»110  120
1900.  800  000  1.  1.  7  7  «  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  6
1878  2  750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  iicnntngem-Geselschat

·  ,  der  Südsee-Inseln  ..  305  310
1885%  2000  000  1.  4  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  #lrita  #  1830  1“
1907  2  500  O000  1.  11—  0  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  —  55
1902  1,000  000  1.  1.]  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaftt  —  55
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Alt.-Ges.  228  232
1902  1,  000  000  1.  5.  2  3  Deutsche  Togogesellschaft.  ..  ..  —  cis
1885  11  721  000  1.  1.  5  5  „Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  .  119  12
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  J—

15  1  —  —--  do  do  Vorz.-Aktien  —  22%X
1903  11  495  000  1.  1.  3½  3½  „Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschreiboungen

  (vom  Reich  sichergestellt)  ...  96  97
1897  2250  000  1.  1.  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handels  cesellschaft  97  1½%
1899  4000  000  1.  1  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  A.;  —  .  25

8360  000  0  0  T  do  do  Lit.  B.  .7  15  .  25
18988  1000000  1.  1.]  10  0  Gesellschaft  Südkamerun  Lit.  A.  —  4%

1  000  000,  1  10  0  „  do  do  ....  Lit.  B.  —
1889  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  —-18975511530001.1.,0
  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  -
1889300()000-1.10.«0  0HamcamchePlantagcngeullfmmt  —  40
1887  1  200  000  1.  1.  15  20  Zaluit-  Geiellschaft,  geteilte  Aktien  .  250  255

·  Genußscheinen.  200.  —  4—
1904  1000  000  1.  1.  —  0  gamerm  Bergwerks-Aktiengesellschaft  —  1½
1906  3000  O000  1.  11  —  4  Lamerun-Kautschuk-Compognie  .  67  75#
1895  10  000  O00  1.  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  95  2#
1905  1  000  000  1.  1.  —  0  Kuanuntschuk-Pflanzung  Mcanja  A.-G.  101  1.3
1899  2000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  84  —*
18855  6000  000  1.  4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  98  1

c  E  0  0  Stamm-Anteile  45  5on
1906  1  200  O000  1.  1.  —  —  Otstafrika-Kompagnie  ...  E  75
1904  21  000  000  1.  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahnaesenlschaft,  Anteile

"  1  „  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zinsn  und

120°%  Rückzahlung  garantiert)  102  1•8
1900  20  000  000  1.  4.  0  9  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  235  2  5%

200000  0  I.  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  .X  1½5.—  .K  1.1—
1902  L  125000  1.  1.  30  50  Pocific  Phosphate  Co.  ç  1  r*½*—
1897  2000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  —
1895  1  500  000  1.  1.  0  10  Mheinische  Landes-  Plantagengesellschaft.  —  4
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  ...  —  %%
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  Samva-#tautschuk-Compagnie  —
1897  500  0000  1.  1.  ·  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  75
1900  8  500  000  1.  7.  0  0  Somh  African  Territoeries  23  Sh  -4  23  -3  f
1892  2  000  O000  1.  7W.  0  5  South  West  Africa  Co.  40  h  6  11  .
1893  869  100  1.  4.  .  0lUlsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-nteile  28  zefr.  34

112  200  0  0  do  Vorzugs-Anteile  L  —

1897  2  100  000  1.  1.  6  9  Westafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  105  1½
18971  4500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria  ·
s  .  -  .«  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  2

—  8  do  Vorz.-Aktien  9#  1I72

1895  1  800  000  1.  1.  0  I  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

Verantwortlicher  Vedatteur  fur  den  nichtamtlichen  Geil:  Detar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchbandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  SWes,  Kocharsbe  #M.
Ausgegeden  am  30.  September  1909.
        <pb n="1013" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

HBerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  OEktober  1909.  Uummer  20.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herauskegeben  von  Dr.  Freiherr
#v.  Dunckelmun.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblau  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchbandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schungebiete  und  Osterreich-Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Konigliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  SWöös.  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Es  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  von  jetzt  ab  alle
LCieferungs-Kusschreibungen  der  Kolonialverwaltung
im  Inseratenteile  des  „Deutschen  Kolonialblatts“  veröffentlicht  werden.
Anfragen,  Anskünfte  usw.,  die  sich  auf  Lieferungen  im  Bereich  der  Kolonialverwaltung
beziehen,  sind  an  die  Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete,  Berlin  W.,  Wilhelmstraße
  62,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Vertrag,  betreffend  das  Landungswesen  in  Swakopmund.  Vom  14./24.  Juli  1909
S.  935.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  weitere  Ausführungsbestimmungen  zu  den
Verordnungen  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  28.  Januar  1909  und
betr.  die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  5.  Februar  1909.  Nom  16.  August  1909
S.  950.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Ausdehnung  der  Hundesteuer  auf
die  Wohnplätze  Seeheim  und  Koes  (Bezirk  Keetmanshoop).  Vom  29.  März  1909  S.  951.  —  Degsgleichen  betr.  Aufhebung
  der  Hundesteuer  für  Ramansdrift.  Vom  18.  August  1909  S.  951.  —  Verordnung  des  Bezirksamtmanns  in
Jaluit,  betr.  die  Exhebung  einer  Hundesteuer.  Vom  29.  Mai  1909  S.  901.  —  Personalien  S.  952.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  954.  —  Vom  Bau  der  Usambarabahn  S.  955.
Togo:  Die  Eisenbahnen  Togos  im  Rechnungsjahre  1908  S.  955.
Kamerun:  Menschenfresserei  der  Makas  S.  958.
Deutsch-Südwestafrika:  Impfung  gegen  Pferdesterbe  S.  9599.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des
Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Monaten  April  und  Mai  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  959.
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  S.  9660.  —  Aus
dem  „Tropenpflanzer“  S.  962.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  August  1909

S.  962.  —  Verbot  der  Einfuhr  von  Baumwollsamen  nach  Agypten  S.  963.  —  Aussichten  für  die  Baumwollernte  in
Mittelasien  zu  Ende  August  S.  963.  —  Baumwollanbau  in  der  Dominikanischen  Republik  S.  963..  —  Ausfuhr  von

Mohairwolle  aus  der  Türkei  S.  963.  —  Erzeugung  und  Verbrauch  von  Spinnstoffen  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  S.  964.  —  Ausfuhr  von  Luzernesamen  aus  den  mittelasiatischen  Besitzungen  Rußlands  S.  964.  —  Die  Ananas-=kultur
  auf  Kuba  S.  965.  —  Sierra  Leone  S.  965.  —  Salomons=  sowie  Gilbert=  und  Ellice-Inseln  S.  966.  —  Eingangszoll
  für  Holzwaren  nach  Mozambique  S.  966.)

Vermischtes:  Der  ärztliche  Dienst  in  den  deutschen  Schutzgebieten  S.  9666.  —  *  Hamburgisches  Kolonialinstitut

S.  970.  —  Versammlung  der  Kolonialabteilung  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  S.  971.  —  Beschaffung  von
Geflügel  für  die  Kolonien  S.  971.  —  Düngungsversuche  in  den  Kolonien  S.  972.  —  Eisenbahnbau  im  französischen
Westafrika  S.  972.  —  Waffenschmuggel  an  der  marokkanischen  Küste  S.  972.  —  Schiffsverkehr  in  den  Häfen  der  Regentschaft
  Tunis  1908  S.  972.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  973.  —  Schiffsbewegungen  S.  973.  —

Verkehrs-Nachrichten  S.  913.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  978.

 

 

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Vertrag,  betreffend  das  Landungswesen  in  Swakhopmund.
Vom  14./24.  Juli  1909.

Zwischen  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus,  vertreten  durch  den  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts,  und  der  Woermann-Linie,  Hamburg,  sind  nachstehende  Vereinbarungen
getroffen  worden:
        <pb n="1014" />
        W  936  20

§  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  die  Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung  im
Hafen  von  Swakopmund  zwischen  Schiff  und  Land  in  beiden  Richtungen  und  zwischen  Schiff  um
Schiff  auf  der  Reede  in  einer  dem  allgemeinen  Verkehrsinteresse  und  der  angehefteten  Betriebsordnung
  entsprechenden  Weise  zu  betreiben.  Insbesondere  hat  sie  auf  ihre  Kosten  dafür  zu  sorgen.
daß  das  zum  Landungsbetriebe  unter  normalen  Verhältnissen  nötige  Personal  und  Inventar  sit
vollständig  und  in  leistungsfähigem  Zustande  vorhanden  ist.

§  2.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  die  Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung  im
Hafen  von  Swakopmund  zwischen  Schiff  und  dem  Lande  in  beiden  Richtungen  und  zwischen  Schif
und  Schiff  auf  der  Reede  auf  Grund  der  angehefteten  Betriebsordnung  nach  gleichen  Grund'atzen
für  jedermann  auszuführen,  der  hierzu  ihre  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt  und  zur  Zahlung  der
tarifmäßigen  Hafenabgaben  und  Beförderungsgebühren  an  die  Woermann-Linie  bereit  ist.

2.  Für  die  Hafenabgaben  und  die  Beförderungsgebühren  ist  der  angeheftete  Tarif  mas
gebend.  Die  Höhe  der  darin  festgesetzten  Beförderungsgebühren  kann  ohne  Einverständnis  der
Woermann-Linie  nicht  geändert  werden.

&amp;amp;*  3.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  eim
Rückgabe  von  0,25  /“  für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  für  alle  ein=  und  ausgehenden  Günr
sowie  die  in  Käfigen  beförderten  kleinen  Tiere,  für  welche  sie  die  tarifmäßigen  Beförderungsgebühren
erhebt,  zu  gewähren  und  an  die  Zollkasse  in  Swakopmund  gleichzeitig  mit  den  Hafenabgaben  für
die  betreffenden  Schiffe  abzuführen.  Diese  Rückgabe  wird  stets  auf  die  Einheit  berechnet,  die  ber
Berechnung  der  Beförderungsgebühren  maßgebend  gewesen  ist.

2.  Die  Woermann-Linie  wird  dem  Landesfiskus  ferner  eine  Rückgabe  von  2.  für  jedes
Stück  Großvieh  über  1000  Stück  jährlich  und  eine  Rückgabe  von  0,50./“  für  jedes  Stück  Kleinvieh
über  5000  Stück  jährlich  gewähren.

Die  Rückgabe  wird  die  Woermann-Linie  einmal  jährlich  und  zwar  innerhalb  von  14  Tagen
nach  Ablauf  eines  jeden  Vertragsjahres  an  die  Zollkasse  in  Swakopmund  einzahlen.

3.  Aus  den  Beförderungsgebühren  für  Personen  und  Gepäck  hat  die  Woermann  -Linie
keinerlei  Rückgaben  zu  gewähren.

§  4.  Der  Fiskus  verpflichtet  sich,  für  die  Dauer  dieses  Vertrages  die  Beförderung  sämtlicher
  in  Swakopmund  für  seine  Rechnung  ankommenden  und  abgehenden  Personen,  Tiere  und
Güter  zwischen  Schiff  und  Land  in  beiden  Richtungen,  oder  von  Schiff  zu  Schiff  unter  Zahlung  der
tarifmäßigen  Gebühren  ausschließlich  der  Woermann-Linie  zu  übertragen.

§*  5.  1.  Dieser  Vertrag  tritt  am  1.  Oktober  1909  in  Kraft  und  läuft  bis  zum  30.  Sevtember
  1912;  er  läuft  stillschweigend  unverändert  weiter,  falls  eine  Kündigung  von  keiner  der  beiden
Parteien  erfolgt.

2.  Jede  der  beiden  Parteien  kann  den  Vertrag  mit  einer  Kündigungsfrist  von  einem  Jahr
zum  30.  September  eines  jeden  Jahres  aufheben,  zuerst  zum  30.  September  1912.

3.  Macht  der  Fiskus  von  dem  ihm  nach  dem  letzten  Satze  des  §  11  Nr.  1  zustehenden
Rechte  Gebrauch,  so  steht  der  Woermann-Linie  das  Recht  zu,  innerhalb  von  zwei  Monaten  nach
Empfang  der  vorgesehenen  Mitteilung  den  Vertrag  auf  den  Tag  der  Uberweisung  der  neuen  Brücke
zu  kündigen.

§*  6.  1.  Wird  die  Brücke  in  Swakopmund  gänzlich  zerstört,  ohne  daß  gleichwertiger  Eriatz
sofort  vorhanden  ist  und  der  Woermann-Linie  überwiesen  wird,  so  tritt  der  Vertrag  sofort  außer
Kraft;  bei  teilweiser  Zerstörung  hat  die  Woermann-Linie  den  Vertrag  nach  Möglichkeit  weiler
zu  erfüllen.
2.  Die  Woermann-Linie  ist  indessen  in  einem  solchen  Falle  verpflichtet,  zu  versuchen,  den
Betrieb  mit  den  vorhandenen  oder  ohne  unverhältnismäßig  hohe  Kosten  zu  beschaffenden  Hilfsminein
bestmöglichst  an  der  Alten  Landestelle  aufrechtzuerhalten.  Die  der  Woermann-Linie  für  eine  soiche
Landung  und  Verschiffung  an  der  Alten  Landestelle  zustehenden  Gebühren  sollen  eintretendenfallneu
  geregelt  werden.  Keinesfalls  sollen  sich  aber  die  Beförderungsgebühren  für  Güter  zwischen  Schif
und  dem  Zollhof  in  beiden  Richtungen  höher  als  8,50  !  für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  nach
der  Wahl  der  Woermann--Linie  stellen.
§J.  7.  1.  Die  Leistungen  der  Woermann-Linie  bei  der  Beförderung  von  Schiff  an  Land
sind  wie  folgt  begrenzt:
a)  bei  der  Personenbeförderung  durch:
Empfangnahme  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Abietzen  au
die  Brücke;
        <pb n="1015" />
        W  937  20

b)  bei  der  Tierbeförderung  durch:
3  zfangnahme  in  den  Leichterfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Übergabe  im
ollhof;  .
o)beiderBeförderungvonGepäckundsämtlichenGüternimEinzelgewichtvonnicht
mehr  als  4½  Tonnen  durch:

Empfangnahme  in  den  Leichterfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Übergabe  nach
erfolgter  Stapelung  im  Zollhof  an  den  Empfangsberechtigten;

)  bei  der  Beförderung  von  Gütern  im  Einzelgewicht  von  über  4½  Tonnen  durch:

Empfangnahme  in  den  Leichterfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Übergabe  am
hochwasserfreien  Strande  an  der  Alten  Landestelle;

e)  bei  der  Beförderung  von  Massengütern,  die  auf  der  Brücke  übernommen  oder  übergeben

werden,  durch:

Empfangnahme  längsseit  des  Schiffes  in  den  Leichterfahrzeugen  und  Übergabe  in
den  von  den  Empfängern  rechtzeitig  und  in  genügendem  Umfange  zu  stellenden,  geeigneten
Eisenbahnwagen  unter  den  Kranen  auf  der  Brücke  nach  erfolgter  Stapelung  in  diese
Eisenbahnwagen  durch  die  Woermann-Linie.

Die  Leistungen  bei  der  Beförderung  vom  Lande  an  das  Schiff  (Verschiffung)  werden  in
sinngemäß  umgekehrter  Folge  begrenzt.

2.  Die  Leistungen  der  Woermann-Linie  bei  der  Beförderung  von  Schiff  zu  Schiff  beginnen
mit  Empfangnahme  längsseits  des  Schiffes  in  den  Leichterfahrzeugen  und  endigen  mit  Einlegen  in
die  schiffsseitig  zu  stellenden  Schlingen  oder  sonstigen  Ubernahmevorrichtungen  des  übernehmenden  Schiffes.

3.  Die  Woermann-Linie  ist  nur  verpflichtet,  Stücke  im  Einzelgewicht  von  nicht  über
4  ½  Tonnen  zu  landen  oder  zu  verschiffen;  die  Landung  und  Verschiffung  von  Stücken  im  Einzelgewicht
  von  über  4½  Tonnen  ist  sie  nur  verpflichtet  an  bzw.  von  der  Alten  Landestelle  zu  übernehmen
  und  zwar  nur  soweit  dieses  aus  technischen  oder  nautischen  Gründen  möglich  ist.

4.  Die  Woermann-Lnie  ist  nur  verpflichtet,  sogenannte  Massengüter,  nicht  aber  Stückgüter,
auf  der  Brücke  unter  den  Kranen  in  die  von  den  Empfängern  rechtzeitig  zu  stellenden  geeigneten
Eisenbahnwagen  zu  stapeln  und  dort  zu  übergeben  bzw.  bei  der  Verschiffung  aus  den  von  den  Verschiffern
  unter  die  Kräne  auf  dem  Brückenkopf  gestellten  Wagen  in  Empfang  zu  nehmen.

Als  Massengüter  in  diesem  Sinne  gelten  nur  Güter  gleicher  Art,  die  in  Mengen  von
nicht  weniger  als  100  Tons  mit  einem  Schiff  und  auf  ein  Konnossement  verladen,  ein=  bzw.  ausgeführt
  werden  und  schiffsseitig  in  ununterbrochener  Folge  in  Mengen  von  mindestens  20  Tonnen
stündlich  gelöscht  bzw.  übergenommen  werden  können.

5.  Die  Woermann-Linie  ist  verpflichtet,  auf  Ansuchen  der  Empfänger  bzw.  der  Verschiffer
die  Beförderung  der  zur  Beladung  mit  Massengütern  bestimmten  bzw.  der  mit  Massengütern  beladenen
  Güterwagen  der  Empfänger  oder  Verschiffer  mit  ihren  Lokomotiven  zwischen  dem  Brückenkopf
  und  der  Brückenwurzel  in  beiden  Richtungen  zu  übernehmen.  Für  diese  Leistung  steht  ihr  die
im  Tarif  besonders  vorgesehene  Vergütung  zu.

6.  Die  Woermann-Lnie  ist  verpflichtet,  auch  solche  Teilleistungen,  für  die  im  Tarif  besondere
  Sätze  vorgesehen  sind,  auszuführen.

§  8.  1.  Die  Woermann-Linie  ist  unbeschadet  der  Bestimmungen  im  §  6,  2  berechtigt,
aber  nicht  verpflichtet,  mit  vorher  eingeholter  Erlaubnis  der  Zollbehörde  Personen,  Gepäck,  Tiere
und  Güter  auch  im  Einzelgewicht  bis  zu  4½  Tonnen  an  der  Alten  Landestelle  zu  landen  und  zu
verschiffen.  Erfolgt  eine  solche  Landung  oder  Verschiffung  an  der  Alten  Landestelle  auf  Wunsch  der
Woermann-Linie,  so  stehen  ihr  hierfür  nur  die  vollen  Sätze  des  angehefteten  Tarifes  zu,  wobei  eine
Landung  oder  Verschiffung  über  die  Alte  Landestelle  als  gleichwertig  mit  der  Landung  oder  Verschiffung
  über  die  Brücke  erachtet  wird.

2.  Erfolgt  eine  Landung  oder  Verschiffung  an  der  Alten  Landestelle  auf  Wunsch  des  Kaiserlichen
  Gouvernements,  so  ist  die  Woermann-Linie  berechtigt,  falls  sie  zu  einer  solchen  Landung  oder
Verschiffung  an  der  Alten  Landestelle  in  der  Lage  und  bereit  ist,  für  die  an  dieser  Stelle  gelandeten
oder  verschifften  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  eine  erhöhte,  gegebenenfalls  neu  festzusetzende  Gebühr
zu  erheben,  deren  Höhe  indes  die  in  §  6  Absatz  2  festgesetzte  Ziffer  nicht  übersteigen  soll.

§*  9.  1.  Soweit  die  Woermann-Linie  bei  der  Personen-,  Gepäck-,  Tier=  und  Güterbeförderung
  zwischen  Schiff  und  Land  mitwirkt,  ist  sie  verpflichtet,  die  Hafengebühren  einzuziehen  und  an
zwei  vom  Zollamt  ein  für  allemal  zu  bestimmenden  Tagen  im  Monat  an  die  Zollkasse  in  Swakopmund
  abzuführen;  die  Abführung  braucht  keinesfalls  früher  als  14  Tage  nach  beendeter  Entlöschung

und  Beladung  des  betreffenden  Schiffes  zu  erfolgen.
2
        <pb n="1016" />
        W  938  20

2.  Der  Landesfiskus  verspricht,  die  Woermann-Linie  von  der  Verpflichtung  zur  Einzieb.
der  Hafenabgaben  und  zu  deren  Abführung  an  die  Zollkasse  in  Swakopmund  zu  entbinden,  #-diese
  Arbeitsleistung  ohne  Vermehrung  des  Personals  vom  Zollamt  selbst  ausgeführt  werden  kor-§

  10.  1.  Die  Frage,  ob  der  Betrieb  den  Vorschriften  des  §  1  entsprechend  eingericist,
  gegebenenfalls  welche  Anderungen  dazu  notwendig  sind,  entscheidet  eine  Kommission,  die  #-einem
  Bezirksrichter  in  Swakopmund  als  Vorsitzenden  und  zwei  Beisitzern  zu  bilden  ist,  von  dejede
  Partei  einen  zu  berufen  hat.  Den  Bezirksrichter  bestimmt  der  Gouverneur.  Wenun  eine  ##-die
  Ernennung  des  Beisitzers  länger  als  zwei  Wochen  nach  erfolgter,  schriftlicher  Aufforderung  #ezögert,
  so  ernennt  ihn  der  Oberrichter  in  Windhuk.  Innerhalb  der  Kommission  entscheidet  2.
Mehrheit  der  Stimmen.  Auch  regelt  sie  durch  Mehrheitsbeschluß  das  Verfahren.

2.  Diese  Kommission  hat  auch  solche  Erhebungen  und  Feststellungen  im  Schutzgebiet  #r#
machen,  die  für  die  Entscheidungen  des  laut  §  18  in  Deutschland  zu  bildenden  Schiedsgerichts  enz
notwendig  werden.  Über  die  Rechtserheblichkeit  solcher  Erhebungen  und  Feststellungen  enrcche.
indes  das  nach  §  18  gebildete  Schiedsgericht.

3.  Die  Kosten  trägt  im  Falle  des  Abs.  1  jede  Partei  an  ihrem  Teile,  im  Falle  des  Abs.:
bilden  sie  einen  Teil  der  Kosten  des  Schiedsverfahrens.

§  11.  1.  Zur  Benntzung  bei  der  Personen-,  Gepäck-,  Tier=  und  Güterbeförderung  zwischt
Schiff  und  dem  Lande  im  Hafen  von  Swakopmund  überläßt  der  Fiskus  der  Woermann--Linie  ler
weise  folgende  in  Swakopmund  vorhandenen  Anlagen  und  Betriebsmittel:

1.  einen  5  Tonnen-,  einen  3  Tonnen=  und  drei  2  Tonnen-Krane  auf  der  Landungsbrüs.
2.  einen  5  Tonnen-Kran  an  der  Molenwurzel;

3.  3  Lokomotiven  und  30  offene  Plattformwagen  von  je  5  Tonnen  Tragfähigkeit;

4.  die  Gleise  auf  der  Landungsbrücke,  im  Zollhof  und  an  der  Molenwurzel.

Der  Fiskus  gestattet  der  Woermann-Linie  ferner  die  Benutzung  der  Brücke,  soweit  dies  de-Woermann-Linie
  zur  Durchführung  eines  geordneten  Landungs=  und  Verschiffungsbetriebes  erforderte
erscheint.  Insbesondere  soll  es  der  Woermann-Linie  gestattet  sein,  auf  dem  Brückenkopf  eine  Schreis
stube  (wie  bisher)  sowie  einen  Signalmast  auf  der  Brücke  auf  ihre  Kosten  zu  halten.  Der  Fkbehält
  sich  vor,  an  Stelle  der  jetzigen  eine  neue  Brücke  nebst  den  zugehörigen  Kranen  und  sonitizen
Nebenanlagen  der  Woermann-Linie  zur  Benutzung  zu  überweisen.  Doch  muß  er  ihr  diese  Abser
mindestens  acht  Monate  vorher  mitteilen.

2.  Soweit  zur  Durchführung  eines  geordneten  Landungs=  und  Verschiffungsbetriebes  en
weiterer  Bedarf  an  Lokomotiven  und  Güterwagen  erforderlich  ist,  wird  das  Gouvernemem  dakir
gehende  Wünsche  der  Woermann-Linie  im  Rahmen  der  gesetzlich  verfügbaren  Mittel  berücküchig#et
und  ihnen,  falls  gerechtfertigt,  möglichst  umgehend,  spätestens  aber  innerhalb  drei  Monaten  noc
Eingang  des  Ansuchens  entsprechen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  entscheidet  die  nach  §  10  rt
bildende  Kommission.  Hinsichtlich  des  Verfahrens  gilt  das  in  §  10  bestimmte.

Insbesondere  hat  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  bei  Eintreffen  von  Schienensendunge
von  über  50  Tonnen  mit  einem  Schiffe  genügende  und  geeignete  Schienenwagen  zur  Verbringun:
in  den  Zollhof  zu  stellen.

3.  Weiterhin  überläßt  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  für  die  Dauer  des  vorliegende-Vertrages
  das  von  ihr  seinerzeit  für  die  Reparaturwerkstätten  nebst  Zubehör  benutzte  Gelände  im
Zollhof  an  der  Wurzel  der  alten  Mole  zur  unentgeltlichen  Benutzung.  Ferner  überläßt  der  Fieus
der  Woermann-Linie  für  die  gleiche  Dauer  das  Gelände  für  die  verschiedenen  Zollbuden  der  Lon
mann-Linie  im  Zollhof,  das  Gelände  für  den  im  Zollhof  stehenden  Lagerschuppen  der  Woermam
Linie,  den  Platz  für  die  an  der  Wurzel  der  Mole  lagernden  Materialien  und  das  für  den  Landungs
betrieb  etwa  sonst  noch  erforderliche  Gelände,  soweit  der  Fiskus  die  Verfügung  über  dieses  Gelände
hat  und  dessen  nicht  selbst  bedarf.

Für  den  Fall,  daß  er  dieser  Gelände  bedarf,  wird  er  der  Woermann-Linie  an  andels
geeigneter  Stelle  entsprechende  Gelände  zur  unentgeltlichen  Benutzung  für  die  Dauer  dieses  Verlages
überlassen,  soweit  er  über  solches  Gelände  verfügt.

4.  Der  Woermann-Linie  steht  das  Recht  zu,  die  für  den  Landungsbetrieb  erforderlicer
afrikanischen  Farbigen  in  das  Schutzgebiet  einzuführen  und  während  der  Dauer  dieses  Vermass
in  den  bisherigen  Unterkunftsräumen  an  der  Roonstraße  zu  halten,  vorausgesetzt,  daß  dom  als
reichendes  weißes  Personal  für  die  zuverlässige  Üüberwachung  der  Farbigen  dauernd  stationiert  #.
§J§  12.  1.  Die  Instandhaltung  der  Landungsbrücke,  sowie  der  sämtlichen  Gleise  liegt  dem

iskus  ob.
        <pb n="1017" />
        W  939  e0

2.  Die  Instandhaltung  der  der  Woermann-Linie  leihweise  überlassenen  Kräne,  Lokomotiven
und  Eisenbahngüterwagen  ist  Sache  der  Woermann-Linie.  Sie  geschieht  durch  sie  auf  ihre  Kosten.
Nur  solche  hierbei  sich  zeigende  Mängel  und  Schäden,  von  denen  die  Woermann-Linie  nachweisen
kann,  daß  sie  auf  Fehlern  der  Herstellung  oder  des  Materials  beruhen,  oder  durch  außergewöhnliche
  Naturereignisse  herbeigeführt  sind,  hat  der  Fiskus  zu  beseitigen.  Für  gewöhnliche  Abnutzung
der  der  Woermann-Linie  überlassenen  Kräne,  Lokomotiven  und  Eisenbahngüterwagen  hat  die  Woermann-Linie
  nicht  aufzukommen.

Sie  hat  diese  Betriebsmittel  jedoch  in  einem  Zustande  wieder  abzuliefern,  der  erkennen
läßt,  daß  für  ordnungsmäßige  Unterhaltung  Sorge  getragen  ist.  Der  etwa  während  der  Dauer
dieses  Vertrages  notwendig  werdende  Ersatz  und  Einbau  von  Kesseln,  Feuerbuchsen,  Radsätzen  und
Drehwerkkränzen  an  den  der  Woermann-Linie  überlassenen  Betriebsmitteln  ist  Sache  des  Fiskus.

3.  Ist  eine  Erweiterung  der  Hafen=  und  Gleisanlagen  oder  eine  Vermehrung  der  Betriebsmittel
  erforderlich,  so  wird  nach  dem  Grundsatze  verfahren,  daß  Anlagen  und  Betriebsmittel  auf  dem
Wasser  von  der  Woermann-Linie,  solche  auf  dem  Festlande  einschließlich  der  Brücke  von  dem  Fiskus
bereitzustellen  sind.  Im  ersteren  Fall  trägt  die  Kosten  die  Woermann-Linie,  im  letzteren  der  Fiskus.
Bestreitet  die  kostenpflichtige  Partei  die  Notwendigkeit  einer  solchen,  von  der  Gegenpartei  verlangten
Erweiterung  oder  Vermehrung,  so  entscheidet  endgültig  die  nach  §  10  zu  bildende  Kommission.  Die
Woermann-Linie  kann  jedoch  den  Bau  einer  neuen  Brücke  oder  Mole  oder  die  Verlängerung  der
bestehenden  nicht  verlangen.  Hinsichtlich  des  Verfahrens  gilt  das  in  §  10  bestimmte.

4.  Führt  der  Fiskus  die  von  ihm  zu  leistenden  Reparaturen  nicht  oder  nicht  so  aus,  wie  es
zur  Durchführung  des  Vertrages  nötig  ist,  so  ist  die  Woermann-Linie  nicht  nur  von  den  ihr  obliegenden
  Reparaturen  der  dadurch  außer  Tätigkeit  gesetzten  Betriebsmittel  für  die  Dauer  der  Reparaturarbeiten
  befreit,  sondern  ist  auch  für  die  Dauer  dieser  Behinderung  von  den  Verpflichtungen
aus  diesem  Vertrage  entbunden,  soweit  ihr  deren  Erfüllung  durch  eine  solche  Behinderung  erheblich
erschwert  oder  unmöglich  gemacht  wird.

§  13.  Für  Betriebsstörungen,  die  infolge  von  Beschädigungen  an  der  Brücke  oder  den
sonstigen  von  dem  Fiskus  zu  unterhaltenden  Landungsanlagen  eintreten,  und  während  der  Instandsetzungsarbeiten
  andauern,  hat  die  Woermann-Linie  gegen  den  Fiskus  keinerlei  Ersatzansprüche;
anderseits  ist  die  Woermann-Linie  nicht  verantwortlich  für  Betriebsstörungen,  welche  aus  den  gleichen
Ursachen  oder  durch  Verluste  und  Instandsetzungsarbeiten  von  Fahrzeugen,  Erkrankungen  des  Personals
  und  ähnlichen  Gründen  eintreten  und  bis  zur  Wiederherstellung  des  früheren  Zustandes
andauern.

§  14.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich  für  die  Ausführung  von  Peilungen  oder
für  sonstige  dienstliche  Zwecke  der  vom  Gouvernement  zu  bestimmenden  Behörden  in  Swakopmund
auf  Verlangen  von  den  ihr  dort  zur  Verfügung  stehenden  Fahrzeugen  diejenigen  mit  Bemannung
und  Ausrüstung  zum  Gebrauch  zu  überlassen,  die  die  genannten  Behörden  für  erforderlich  bezeichnen.
Der  Fiskus  hat  der  Woermann-Linie  hierfür  eine  angemessene  Entschädigung  zu  zahlen.

2.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich  ferner,  für  die  Ausführung  von  Instandsetzungsarbeiten
  an  der  Landungsbrücke  den  in  Absatz  1  genannten  Behörden  auf  Verlangen  die  ihr  überwiesenen
  Betriebsmittel,  sowie  auch  die  von  der  Woermann-Linie  selbst  hergestellten  Anlagen  und
Betriebsmittel  nebst  Besatzung  gegen  Erstattung  der  baren  Auslagen  zum  Gebrauch  zu  überlassen,
wenn  nicht  ernstliche,  nautische  Bedenken  für  die  Sicherheit  des  Personals  und  der  Betriebsmittel
vorliegen.

3.  Soweit  die  Überlassung  der  in  diesem  Paragraphen  erwähnten  Betriebsmittel  eine  erhebliche
  Störung  des  Landungsbetriebes  zur  Folge  haben  würden,  kann  sie  nur  verlangt  werden,  wenn
eine  Verzögerung  der  fraglichen  Arbeiten  mit  einer  ernsten  Gefahr  für  die  Landungsbrücke  verbunden
  sein  würde.

Die  Entscheidung,  ob  dies  der  Fall  ist,  trifft  endgültig  die  Hafenbehörde.

4.  Für  ordnungsmäßige  Durchführung  des  Betriebes  übernimmt  die  Woermann-Linie
solchenfalls  keinerlei  Gewähr.

Der  Fiskus  haftet  der  Woermann-Linie  für  Schäden  an  und  Verluste  von  solchen  Betriebsmitteln
  für  die  Zeit,  während  welcher  diese  den  in  dem  Absatz  1  genannten  Behörden  auf  Grund
dieses  Paragraphen  zur  Verfügung  gestellt  sind,  sofern  nicht  eine  Fahrlässigkeit  des  von  der  Woermann-Linie
  gestellten  Personals  oder  ein  Schaden  stiftendes  Ereignis  vorliegt,  welches  auch  ohne
die  von  der  Behörde  in  Anspruch  genommene  Leistung  eingetreten  wäre.

§+  15.  Alsbald  nach  Ankunft  von  Schiffen  auf  der  Reede  von  Swakopmund  hat  die
Woermann-Linie  die  vom  Gouvernement  zu  bestimmenden  Beamten  in  einem  geeigneten  Fahrzeuge
        <pb n="1018" />
        G  940  20

unentgeltlich  zum  Schiff  und  zurück  an  Land  zu  befördern.  Soweit  Reichs=  und  Schutzgebietsbeer
Angehörige  der  Schutztruppen  oder  der  Kaiserlichen  Marine  zur  Erledigung  von  Dienstgeichizwischen
  dem  Lande  und  den  auf  der  Reede  liegenden  Schiffen  zu  verkehren  haben,  hat  ihnen
Woermann-Linie,  auch  abgesehen  von  dem  Fall  des  Absatz  1,  freie  Beförderung  in  beiden  Richturgzu
  gewähren,  doch  kann  die  Gestellung  einer  besonderen  Fahrgelegenheit  nicht  gefordert  werden.

§&amp;amp;*  16.  Die  Woermann-Linie  hat  alle  für  allgemeine,  insbesondere  für  statistische  zurvnotwendigen
  Nachweise  und  Feststellungen  gemäß  den  ihr  vom  Gouvernement  zugehenden  Anwei#urzohne
  Vergütung  zu  bewirken,  soweit  ihr  die  Unterlagen  bekannt  find  und  es  sich  nicht  um  inter
Geschäftsangelegenheiten  der  Woermann-Linie  handelt.

§  17.  1.  Alle  Ansprüche  aus  diesem  Vertrage  entscheidet  unter  Ausschluß  des  Recweges
  ein  Schiedsgericht.  Sie  müssen  innerhalb  der  Ausschlußfrist  eines  Jahres,  vom  Tage  2
Fälligkeit  der  Ansprüche  an  gerechnet,  durch  Anrufen  des  Schiedsgerichtes  geltend  gemacht  wertund
  werden  dann  auf  dem  Wege  des  schiedsgerichtlichen  Verfahrens  endgültig  und  unter  Ausckdes
  Rechtsweges  entschieden.

2.  Das  aus  drei  Personen  bestehende  Schiedsgericht  tritt  in  Hamburg  zusammen,  falls
Fiskus  das  Schiedsgericht  anruft  und  in  Berlin,  falls  die  Woermann-Linie  dieses  tut.  Der  d#
sitzende  des  Schiedsgerichts  soll  der  jeweilige  Präsident  des  Hanseatischen  Oberlandesgerichts  o#
eine  von  ihm  zu  ernennende  Persönlichkeit  sein,  falls  das  Schiedsgericht  seinen  Sitz  in  Hamdb#n
und  der  Präsident  des  Kammergerichts  oder  eine  von  ihm  zu  ernennende  Persönlichkeit,  falls  2
Schiedsgericht  seinen  Sitz  in  Berlin  hat.

Jede  der  beiden  Parteien  ernennt  einen  Beisitzenden.  Das  dem  Fiskus  zustehende  Er
nennungsrecht  wird  vom  Reichs-Kolonialamt  in  Berlin  ausgeübt.

3.  Für  das  Verfahren  gelten  die  Vorschriften  der  Zivilprozeßordnung  für  das  Deut#.
Reich  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Frist  zur  Benennung  des  zweiten  Schiedsrichters  auf  vier  Bot#
festgesetzt  wird.

5J  18.  Dieser  Vertrag  wird  in  einer  Hauptausfertigung  für  den  Fiskus  und  in  eint
Nebenausfertigung  für  die  Woermann-Linie  geschlossen.  Die  Kosten  des  Vertragsabschlusses,  namemdie
  Stempelsteuern,  gehen  zu  Lasten  der  letzteren.

Berlin,  den  24.  Juli  1909.  Hamburg,  den  14.  Juli  1909.

Der  Staatssekretär  Woermann-Linie.
des  Reichs-Kolonialamts.  Adolph  Woermann.
In  Vertretung:

v.  Lindequist.

Betriebsordnung.

A.  Arbeitszeit.

1.  Die  Arbeitszeit  des  Betriebes  dauert  von  6  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags  7.
Essenspausen  von  insgesamt  2  Stunden.  Es  steht  der  Woermann-Linie  frei,  die  Essenpausen  so  in
legen,  wie  es  ihr  am  besten  erscheint.

Mit  der  Abnahme  der  Personen,  Tiere  und  Güter  von  längsseits  des  Schiffes  wird#
rechtzeitig  aufgehört,  daß  auch  die  letzten  Personen,  Tiere  und  Güter  bis  6  Uhr  nachmittags  gelard.
sein  können.

2.  An  Sonn=  und  Festtagen  wird,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Pafagiernur
  in  dringenden  Notfällen  gearbeitet.  Ob  ein  solcher  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  das  Haiennn

Als  Feiertage  in  diesem  Sinne  gelten:  der  Neujahrstag,  Kaisers  Geburtstag,  Koarireiedie
  beiden  Ostertage,  Himmelfahrt,  die  beiden  Pfingsttage,  Bußtag  und  der  erste  und  zweite  Weihnachleit-3.

  Für  Arbeiten  außerhalb  der  Arbeitszeit  oder  an  Sonn=  und  Festtagen,  welche  #
Antrag  der  Leitung  eines  Schiffes  oder  deren  Vertreter  am  Lande  von  dem  Betriebsunternebatn
ausgeführt  werden,  sind  von  dem  Antragsteller  dem  Betriebsunternehmer  die  daraus  enmitebrn

Extrakosten  (lberstundenlöhne,  Zoll,  Überstundenkosten  der  etwa  nötig  werdenden  Beleuchtmung  ur
zu  ersetzen.
        <pb n="1019" />
        S  941  20

Der  Betriebsunternehmer  ist,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere,
sowie  von  dringendem  Notfall,  nicht  verpflichtet,  einem  solchen  Antrag  zu  entsprechen.  Ob  ein
dringender  Notfall  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfalle  das  Hafenamt.

Sollte  seitens  des  Landesfiskus  eine  elektrische  Beleuchtungsanlage  für  die  Brücke  und  den
Zollhof  geschaffen  werden,  so  ist  die  Woermann-Linie  verpflichtet,  dem  Fiskus  die  Kosten  zu  erstatten,
die  für  den  zur  etwa  nötig  werdenden  Beleuchtung  verbrauchten  Strom  entstehen.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  den  Betrieb  auch  während  der  Arbeitszeit  einustellen,
  wenn  infolge  Dunkelwerdens,  Nebels  oder  durch  den  Zustand  der  See  die  Durchführung
des  Betriebes  erheblich  beeinträchtigt  wird,  oder  Gefahr  für  Menschenleben  oder  Eigentum  durch  die
Fortführung  des  Betriebes  droht.  Die  Einstellung  und  Wiedereröffnung  des  Betriebes  bei  solchen
Ereignissen  wird  der  Betriebsunternehmer  nach  eigenem  besten,  sachverständigen  Ermessen  bestimmen,
ohne  irgendwelche  Verantwortung  dafür  zu  übernehmen,  daß  dies  rechtzeitig  geschieht.

B.  Auftragerteilung.

1.  Der  Betriebsunternehmer  wird  für  jeden,  welcher  seine  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt,
die  Beförderung  von  Personen,  Tieren  und  Gütern  von,  nach  und  zwischen  Schiffen  ausführen,
welche  auf  der  Reede  von  Swakopmund  verankert  sind.

Er  ist  jedoch  nur  verpflichtet,  dahin  gehenden  Anträgen  bei  solchen  Schiffen  stattzugeben,
die  nicht  weiter  als  1½  Seemeilen  vom  Brückenkopf  vor  Anker  liegen.

2.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nur  verpflichtet,  solche  Aufträge  auszuführen,  die  ihm
schriftlich  in  der  vorgeschriebenen  Form  erteilt  werden.  In  dem  Antrage  hat  der  Auftraggeber  den
Namen  des  betreffenden  Schiffes,  die  Art  der  gewünschten  Leistung  (Landung,  Verschiffung  oder
Umladung),  sowie  die  Anzahl  der  Personen  und  der  Gepäckstücke,  der  Tiere  und  Güter,  unter  Bezeichnung
  der  Menge,  Gattung  und  Art  anzugeben,  und  sich  unter  ausdrücklicher  Anerkennung  der
Betriebsordnung  zu  verpflichten,  die  tarifmäßigen  Gebühren  zu  entrichten.  Dieser  Auftrag  kann  von
dem  betreffenden  Schiffsführer,  oder  von  seinem  Vertreter  am  Lande,  oder  auch  von  dem  Empfänger
ausgehen.  Geht  dieser  Auftrag  von  dem  Empfänger  aus,  so  ist  dem  Auftrag  der  oder  die  Frachtscheine
  über  die  betreffenden  Tiere  oder  Güter  beizusügen.  Ferner  ist  dem  Auftrage  das  Schiffsmanifest
  über  die  gesamten  in  Swakopmund  durch  den  Betriebsunternehmer  zu  landenden  oder  umzuladenden
  Tiere  und  Güter  beizufügen.  Das  Manifest  muß  Angaben  enthalten  über  Marken  und
und  Nummer,  Anzahl,  Art,  Inhalt,  Empfänger,  Maß  und  Bruttogewicht  der  einzelnen  Stücke.
Sendung  an  „Order“  find  als  solche  zu  bezeichnen.  Im  Zollmanifest  sind  aber  noch  für  „Order“-Güter
  die  Empfänger  anzugeben.

3.  Werden  die  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  in  Anspruch  genommen,  ohne  daß  der
vorgeschriebene,  schriftliche  Auftrag  erteilt  ist,  so  gilt  der  Benutzer  der  Fahrzeuge  als  Auftraggeber
und  die  Verpflichtungen,  welche  ein  solcher  Auftrag  nach  sich  zieht,  als  von  ihm  dem  Betriebsunternehmer
  gegenüber  eingegangen,  unbeschadet  der  gesetzlichen  Rechte  des  Betriebsunternehmers,  sich  an
den  ihm  übergebenen  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern  schadlos  zu  halten.

C.  Personenverkehr  und  Gepäckbeförderung.

1.  Die  Beförderung  von  Personen  zwischen  Schiffen  auf  der  Reede  oder  zwischen  Schiff
und  dem  Lande  geschieht  auf  Gefahr  der  Beförderten.  Sie  erfolgt  gegen  Lösung  einer  Fahrkarte.
Diese  berechtigt  nicht  zu  der  Forderung  auf  Gestellung  einer  besonderen  Beförderungsgelegenheit;  die
Fahrgäste  haben  vielmehr  zu  warten,  bis  sich  eine  geeignete  Überfahrtsgelegenheit  nach  oder  von  den
in  Frage  kommenden  Schiffen  bietet.

2.  Handgepäck  in  bescheidenem  Umfange  (nicht  mehr  als  zwei  Stücke  für  jede  Person)  wird
nach  Möglichkeit  zugleich  mit  den  Passagieren  in  denselben  Fahrzeugen  befördert.  Das  übrige,  den
Passagieren  gehörige  Gepäck  wird  mit  besonderen  Fahrzeugen  gelandet.  Bei  der  Beförderung  des
sogenannten  Raumgepäcks  von  Land  an  das  Schiff  sind  die  vorschriftsmäßigen,  bei  dem  Betriebsunternehmer
  bzw.  dem  Reedereivertreter  kostenfrei  erhältlichen  Formulare  für  Auftragerteilung  und
Schiffszettel  ordnungsmäßig  ausgefüllt  dem  Betriebsunternehmer  zusammen  mit  dem  Gepäck  einzureichen.
  Für  das  vom  Schiff  an  Land  zu  befördernde  Raumgepäck  sind  seitens  des  Kapitäns  auf
Verlangen  des  Betriebsunternehmers  Gepäckscheine  auszustellen.

3.  Die  Beförderung  des  Hand=  und  Kabinengepäcks,  welches  die  Fahrgäste  mit  sich  führen,
erfolgt  kostenlos.  Für  die  Beförderung  des  Raumgepäcks  werden  die  tarifmäßigen  Hafenabgaben
und  Beförderungsgebühren  erhoben.

3
        <pb n="1020" />
        W  942  2e0

4.  Der  Betriebsunternehmer  haftet  nicht  für  beschädigtes  oder  in  Verlust  geratenes  Gepê.
soweit  für  dasselbe  Beförderungsgebühren  nicht  erhoben  werden.  Für  das  Raumgepäck,  für  welche
die  Beförderungsgebühren  erhoben  werden,  haftet  der  Betriebsunternehmer  keinesfalls  mit  ein.:
höheren  Betrage  als  50,—  “  für  jedes  Kollo.“)

D.  Verkehr  mit  den  Schiffen.

I.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  den  gemäß  Abt.  B.  Absatz  2  ordnungsmäßig  erteilt
Aufträgen  zur  Landung,  Verschiffung  oder  Umladung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Günnur
  dann  zu  entsprechen,  wenn:

a)  das  Schiff  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erhalten  hat,

b)  allen  von  der  Zoll=  und  der  Hafenbehörde  erlassenen  Vorschriften  entsprochen  ist;

e)  der  Führer  des  Schiffes  zwei  von  ihm  gezeichnete  Listen  der  zu  landenden  oder  ur

zuschiffenden  Passagiere  und  deren  Gepäckstücke  mit  summarischer  Angabe  von  deren  Zer.
für  jeden  Passagier  und  drei  von  ihm  gezeichnete,  vollständige  Manifeste  über  die  #u
landenden  oder  umzuschiffenden  Tiere  oder  Güter  bei  dem  Betriebsunternehmer  ein
gereicht  hat.

Die  Manifeste  müssen  Angaben  enthalten  über  Marken,  Nummern,  Anzahl,  An.
Inhalt,  Empfänger,  Maß  und  Bruttogewicht  der  Kolli.  (Bei  Sendungen  an  „Ordersind
  die  Namen  der  Empfänger  ebenfalls  anzugeben.)

d)  der  Schiffsführer  sich  durch  Unterschrift  verpflichtet  hat,  die  sonstigen  Bedingungen  di:
Betriebsordnung  zu  erfüllen.  Falls  der  Betriebsunternehmer  von  diesem  Erfordems:
absieht,  kann  er  die  Erfüllung  der  dem  Schiffe  (Schiffer,  Reeder)  in  dieser  Bemiedordnung
  auferlegten  Verpflichtungen  nicht  verlangen.

2.  Zur  Beschleunigung  der  Erledigung  dieser  Vorschriften  hat  ein  Angestellter  des  Betriebsunternehmers,
  nachdem  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erteilt  worden  ist,  und  sofern  der  Zustard
der  See  solches  ohne  Gefahr  zuläßt,  sich  an  Bord  des  Schiffes  zu  begeben,  die  Listen  und  Manifeste
in  Empfang  zu  nehmen  und  dem  Schiffsführer  eine  Ausfertigung  der  Betriebsordnung  einzuhändigen.

E.  Verteilung  und  Behandlung  der  Leichterfahrzeuge.

1.  Die  Leichterfahrzeuge  werden  nach  folgenden  Grundsätzen  verteilt:

Kriegsschiffe  erhalten  vor  allen  anderen  Schiffen  den  Vorzug;
Post=  und  Passagierdampfer  erhalten  vor  Frachtdampfern  und  Seglern  den  Vorzug.

Als  Post=  und  Passagierdampfer  werden  angesehen,  die  Dampfer  regelmäßiger  Linien.
welche  nach  einem  festen  veröffentlichten  Fahrplane  verkehren  und  Passagiere  befördern.

Die  Kriegsschiffe,  nach  ihnen  die  Post=  und  Passagierdampfer,  nach  ihnen  die  sonnigen
Dampfer  und  die  Segler  erhalten  nach  der  Reihenfolge  ihrer  Ankunft  und  nach  Maßgabe  des  vor
handenen  Materials  so  viele  Fahrzeuge,  als  sie  ohne  Verzug,  nachdem  die  Fahrzeuge  längsseugebracht
  sind,  beladen  oder  entlöschen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Reihenfolge  er:
scheidet  das  Hafenamt.

2.  Die  Festmachetrossen  für  die  Fahrzeuge  sind  vom  Schiffe  zu  stellen.  Die  Schifße  find
verantwortlich  für  Verlust  oder  Beschädigungen  von  Fahrzeugen  des  Betriebsunternehmers  infolge
ungenügenden  Festmachens,  ungenügenden  Trossenmaterials,  zu  kurzen  Anbindens,  Uberladens  oder
Hinunterfallens  von  Tieren  oder  Gütern  oder  sonstiger  Gegenstände  von  Deck,  aus  der  Schlinge  oder
den  sonstigen  Ubernahme=  oder  Entlöschungsvorrichtungen.

3.  Gerät  ein  Fahrzeug  ins  Treiben  oder  sonst  in  Gefahr,  so  ist  das  Schiff  veroflichter.
durch  Abgabe  der  vorschriftsmäßigen  Signale,  gemäß  der  anliegenden  Signalordnung  auf  d#
Tatsache  aufmerksam  zu  machen  und  das  Signal  in  kurzen  Pausen  so  lange  zu  wiederholen,  bi
Hilfe  kommt.

4.  Für  Schäden  an  den  Schiffen,  welche  durch  Festmachen  längsseits  oder  Achteraushalter
von  Fahrzeugen  entstehen,  kommt  der  Betriebsunternehmer  nicht  auf,  soweit  diese  Befreiung  von  der
Haftung  nach  dem  geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

5.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,  alle  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  für  welcke
dies  beansprucht  wird,  auch  solche,  die  nicht  dem  Verkehr  mit  dem  betreffenden  Schiffe  dienen.  am

 

#  *)  Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  die  Eigentümer  der  Gepäckstücke  sich  gegen  solche  Schäden.
die  der  Betriebsunternehmer  nicht  haftet,  durch  Versicherung  schon  im  Verschiffungshafen  decken  können.
        <pb n="1021" />
        W  943  20

Schiffe  festzumachen.  Sie  haben  bei  Tag  und  Nacht  über  die  Sicherheit  ihrer  am  Schiffe  festgemachten
  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  wachen  zu  lassen.  Dies  gilt  besonders  auch  dann,
wenn  eintretende  schwere  See  eine  Flucht  der  Schiffe  von  ihrem  Ankerplatz  auf  der  Reede  nach  der
hohen  See  erforderlich  macht.

6.  Werden  Leichterfahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  welche  der  Obhut  des  Schiffsführers
  anvertraut  sind,  beschädigt,  oder  geraten  sie  in  Verlust,  so  werden  sie  an  der  der  Bedienung
des  betreffenden  Schiffes  dienenden  Anzahl  Fahrzeuge  gekürzt.

7.  Sind  durch  Aufkommen  schlechter  See  oder  aus  einem  sonstigen  Grunde  weiße  oder
eingeborene  Angestellte  des  Betriebsunternehmers  daran  gehindert,  an  Land  zurückzukehren,  so  ist
jeder  Schiffsführer  verpflichtet,  ihnen  angemessene  Unterkunft  und  Verpflegung  für  Rechnung  des
Betriebsunternehmers  so  lange  zu  gewähren,  bis  vom  Lande  der  Betrieb  wieder  ausgenommen  wird.
Der  Betriebsunternehmer  wird  den  Schiffsführern  für  diese  Leistung  ersetzen:

3,00  für  den  Tag  für  jeden  weißen  Angestellten,  einschließlich  Kaffee  oder  Tee;
0,50  =  für  den  Tag  für  jeden  Eingeborenen.

Ein  angefangener  Tag  wird  für  voll  gerechnet.  Den  Eingeborenen  ist  genügend  Wasser  zu
verabfolgen,  und  wenn  das  Kochen  nicht  schiffsseitig  geschieht,  ausreichende  Gelegenheit  hierzu  zu  bieten.

Für  die  Kosten  durch  Verabfolgung  von  Spirituosen  an  weiße  oder  farbige  Angestellte
kommt  der  Betriebsunternehmer  keinesfalls  auf.

8.  Solche  Dampfer,  die  mit  Barkassen  ausgerüstet  sind,  sind  verpflichtet,  solche  auf  Wunsch
des  Betriebsunternehmers  zum  Schleppen  seiner  Leichterfahrzeuge  zur  Verfügung  zu  stellen.  Eine
Vergütung  seitens  des  Betriebsunternehmers  findet  nicht  statt,  weder  für  Mannschaften  und  Kohlen,
noch  für  die  Benutzung  der  Barkasse  selbst.  Weigert  sich  ein  Schiffsführer  seine  Barkasse  dem  Betriebsunternehmer
  auf  Wunsch  zur  Verfügung  zu  stellen,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,
dessen  Schiff  in  der  Bedienung  entsprechend  zurückzusetzen.

F.  Verschiffung.

1.  Die  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke  und  Güter  müssen  mindestens  24  Stunden
vor  Abfahrt  des  Schiffes,  für  welches  sie  bestimmt  sind,  dem  Betriebsunternehmer  im  Zollhof  oder
in  dem  Zollschuppen  ordnungsmäßig  übergeben  werden.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,
  Güter  früher  als  drei  Tage  vor  Abfahrt  des  Dampfers  im  Zollhof  in  Empfang  zu  nehmen;
doch  sind  größere  Gütermengen  auf  Wunsch  des  Betriebsunternehmers  diesem  schon  früher  zu  übergeben.

2.  Die  Empfangnahme  von  Tieren  durch  den  Betriebsunternehmer  erfolgt  erst  im  Augenblick
  der  Verschiffung.  Der  Verschiffer  oder  sein  Vertreter  muß  während  der  Verschiffung  zugegen
sein.  Bei  Anlieferung  der  Güter  hat  der  Verschiffer  dem  Betriebsunternehmer  die  ordnungsmäßig
aussgefüllten  ÜUbernahmescheine,  sowie  auch  die  Schiffszettel  zu  übergeben.  Die  Übernahmescheine  sind
bei  dem  Betriebsunternehmer,  die  Schiffszettel  bei  der  Vertretung  der  Reederei  erhältlich.

3.  Vor  der  Ubergabe  müssen  die  betreffenden  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  von  der  Zollbehörde
  freigegeben  sein.

Über  die  empfangenen  Tiere,  die  Raumgepäckstücke  und  Güter  wird  der  Betriebsunternehmer
  dem  Anlieferer  eine  Empfangsbescheinigung  erteilen.

4.  Gepäck  und  kleinere  Gütermengen  erhalten  bei  der  Verschiffung  den  Vorzug.

5.  Gütermengen  von  über  100  Tons  sind  möglichst  frühzeitig  bei  dem  Betriebsunternehmer
anzumelden,  der  die  Zeit  der  Anlieferung  jeweilig  festsetzen  wird.

6.  Der  Betriebsunternehmer  hat  alle  ihm  vorschriftsmäßig  übertragenen  Verschiffungsaufträge
  auszuführen.  Eine  Haftung  für  ihre  rechtzeitige  Ausführung  trifft  ihn  jedoch  nicht,  wenn
während  der  Frist  für  die  Übergabe  an  die  Schiffe  Verhältnisse  eintreten,  welche  nach  dieser  Betriebsordnung
  eine  zeitweilige  Einstellung  des  Betriebes  notwendig  machen,  oder  wenn  es  sich  um  größere
Gütermengen  handelt,  die  später  als  einen  Tag  für  je  100  Tons  vor  der  erwähnten  24  stündigen
Frist  vor  Abfahrt  des  betreffenden  Schiffes  ihm  übergeben  wurden  oder  wenn  das  Schiff  die  Reede
vor  der  angegebenen  Abfahrtszeit  verläßt.

7.  Die  Übergabe  der  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den
Betriebsunternehmer  an  die  Schiffe  findet  durch  Einlegen  in  die  Schlinge  oder  eine  sonstige  schiffsseitig
  zu  stellende  Ubernahmevorrichtung  statt.  Die  Schiffsleitung  hat  den  Beamten  des  Betriebsunternehmers
  über  dergestalt  empfangene  Tiere  und  Güter  eine  Bescheinigung  in  doppelter,  über
empfangene  Gepäckstücke  in  einfacher  Ausfertigung  auszustellen.  Eine  Ausfertigung  hat  der
Betriebsunternehmer  dem  Verschiffer  von  Tieren  und  Gütern  auf  dessen  Wunsch  zu  überlassen.
        <pb n="1022" />
        W  944  20

G.  Landung.

1.  Die  Empfangnahme  der  zu  landenden  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den  Betriedunternehmer
  geschieht  längsseits  der  Schiffe  in  seinen  Fahrzeugen  durch  Herausnehmen  aus  de-Schlingen
  oder  den  sonstigen  Löschvorrichtungen.

2.  Gepäckstücke  und  Güter,  welche  schiffsseitig  in  Stroppen  oder  in  Netzschlingen  gelösc
werden,  verbleiben  in  diesen  bis  nach  erfolgter  Landung.  Der  Betriebsunternehmer  wird  sol.
Stroppen  oder  Netzschlingen  dem  Schiff  möglichst  schnell  wieder  zurückgeben.  Für  Beschädigunger
oder  Verluste  solcher  Stroppen  oder  Netzschlingen  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht,  soweit  dies
Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem  geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

3.  Die  Feststellung  der  Stückzahl  der  gelandeten  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  und  etwaiee-Beschädigungen
  an  diesen  geschieht  auf  der  Brücke  beim  Herausnehmen  aus  der  Schlinge  des  Kranoder,
  wenn  die  Landung  am  Strande  stattfindet,  nach  dem  Herausnehmen  aus  den  Fahrzengen  ir
flutfreier  Höhe.  Ist  die  Feststellung  an  den  genannten  Orten  nicht  möglich  gewesen,  so  hat  sie  sofon
nach  Verbringung  in  den  Zollhof  zu  erfolgen.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,  sich  bei  dieser
Feststellungen  vertreten  zu  lassen.  Kommen  sie  dieser  Verpflichtung  nicht  nach,  so  können  sie  Ein
wendungen  gegen  die  Feststellungen  der  Woermann-Linie  nicht  erheben.  Die  Beamten  des  Betiiebsunternehmers
  haben  den  Vertretern  der  Schiffsführer  auf  Wunsch  eine  Empfangsbescheinigung  über
die  empfangenen  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  auszustellen.  In  diesen  Bescheinigungen  haben  die
Beamten  des  Betriebsunternehmers  ihre  Wahrnehmungen  über  nicht  ordnungsmäßige  äußere  Beschaffenheit
  der  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  und  deren  Anzahl  zu  verzeichnen.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,  sich  mit  der  Landung  oder  Verschiffund
oder  Umladung  loser  Kohlen,  Briketts,  Koks,  Getreide,  Erze,  Guano  oder  sonstiger  loser  Güner
irgendwie  zu  befassen.  Er  kann  von  dem  Schiffsführer,  dem  Empfänger  oder  Verschiffer  verlangen.
daß  solche  Güter  vor  ihrer  Entlöschung  vom  Schiff  oder  vor  der  Ubergabe  an  den  Betriebsumternehmer
  auf  der  Brücke  (bei  Verschiffungen)  zum  Zwecke  der  Landung  oder  der  Verschiffung  gesack.
gebündelt  oder  sonst  zur  Zufriedenheit  des  Betriebsunternehmers  verpackt  werden.

5.  Die  Landung  von  Stücken  über  2½  Tons  bedarf  einer  vorherigen  rechtzeitigen  beion
deren  Vereinbarung  mit  dem  Betriebsunternehmer.  Die  Landung  und  Verschiffung  von  Stücken  im
Einzelgewicht  von  mehr  als  4½  Tons  kann,  wenn  überhaupt  möglich,  nur  am  Strande  an  der
Alten  Landestelle  erfolgen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  ungehobeltes  Holz  in  Flößen  an  die  Brücke  zu
bringen  und  dort  mit  den  Kranen  aufzunehmen.  Seitens  des  entlöschenden  Schiffes  ist,  falls  solche:
von  dem  Betriebsunternehmer  gewünscht  wird,  eine  größere  Anzahl  der  zu  flößenden  Planken.
Bretter  und  Balken  durch  starke  Schnürung  zu  einem  Flosse  zu  vereinigen.  Solche  Flöße  find
schiffsseitig  nicht  eher  zu  Wasser  zu  lassen  oder  so  lange  längsseits  vertäut  zu  halten,  bis  das  zum
Schleppen  des  Flosses  bestimmte  Fahrzeug  des  Betriebsunternehmers  sich  in  Bereitschaft  für  diese
Arbeit  beim  Schiff  befindet.

H.  Ubergabe  gelandeter  Tiere  und  Güter.

1.  Als  berechtigter  Empfänger  gelandeter  Tiere  und  Güter  gilt  derjenige,  der  dem  Betriebsunternehmer
  das  ordnungsmäßig  indossierte  Konnossement  für  die  betreffenden  Tiere  und  Güter
aushändigt.  Als  Ausweis  für  den  rechtmäßigen  Empfang  der  Gepäckstücke  dient  der  mit  Empfangsbescheinigung
  versehene  Gepäckschein.

2.  Die  Ubergabe  gelandeter  Tiere  geschieht  im  Zollhof.  Der  Empfänger  oder  sein  Vertreter
  muß  bei  der  Landung  zugegen  sein  und  die  Tiere  sofort  in  seinen  Gewahrsam  nehmen.  Der
Betriebsunternehmer  hat  den  Empfänger,  wenn  ihm  dieser  bekannt  ist,  möglichst  früh  von  der  Lan
dung  in  Kenntnis  zu  seotzen.  Ist  der  Empfänger  oder  sein  Vertreter  nicht  zu  ermitteln  oder  versäumt
  er,  die  Tiere  rechtzeitig  in  Empfang  zu  nehmen,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechkltat.
die  Tiere  gegen  Empfangsbescheinigung  in  ihm  geeignet  scheinende  fremde  Obhut  zu  geben.  d1
dem  Betriebsunternehmer  hieraus  entstehenden  Kosten  sind  ihm  vom  Empfänger  zu  ersetzen.  Wenn
der  Empfänger  bekannt  oder  zu  ermitteln  ist,  hat  ihm  der  Betriebsunternehmer  eine  Mineilung  zu
machen,  in  welcher  der  Ort  angegeben  wird,  wo  die  Tiere  untergebracht  sind.

3.  Die  Ubergabe  der  gelandeten  Gepäckstücke  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer
an  die  Empfangsberechtigten  erfolgt  im  umfriedigten  Zollhof  oder  in  den  Zollschuppen  an  einem
vom  Zollamte  im  Einverständnis  mit  der  Woermann-Linie  bestimmten  Platze.

4.  Zum  Zwecke  der  Ablieferung  werden  die  Güter,  sofern  sie  sich  dazu  eignen,  gestaorlt.
Die  Stapelung  hat  nach  Möglichkeit  so  stattzufinden,  daß  die  Hauptmarken  der  einzelnen  Kolli,  wonn
        <pb n="1023" />
        G.  945  20

sie  entsprechend  angebracht  sind,  an  der  Außenseite  des  Stapels  ersichtlich  sind.  Kolli,  welche  eine
sichtbare  Beschädigung  ohne  weiteres  erkennen  lassen,  sind  gesondert  zu  halten.  Die  Stapelung  loser
Güter  geschieht,  wenn  sie  nicht  in  der  Verpackung,  welche  zur  Landung  gedient  hat,  erfolgt,  durch
Ausschütten  in  Haufen,  welche  nicht  über  1  m  hoch  zu  sein  brauchen.

5.  Die  Stapelung  der  gelandeten  Massengüter,  welche  auf  der  Brücke  unter  den  Kranen
übernommen  werden,  geschieht  auf  den  seitens  der  Empfänger  zu  stellenden  Eisenbahngüterwagen  am
Brückenkopf  unter  den  Kranen,  woselbst  auch  die  Übergabe  an  den  Empfangsberechtigten  erfolgt.
Für  eine  sachgemäße  Stapelung  in  den  Eisenbahngüterwagen  übernimmt  der  Betriebsunternehmer
keine  Haftung;  er  ist  aber  verpflichtet,  den  Wünschen  des  Empfängers  über  die  Art  der  Stapelung
zu  entsprechen,  soweit  diese  rechtzeitig,  d.  h.  vor  beendeter  Beladung  des  betreffenden  Wagens,  gestellt
worden  sind.

6.  Für  den  Empfang  der  Gepäckstücke  und  Güter  hat  der  Empfänger  selbst  zu  sorgen.
Der  Betriebsunternehmer  wird  dem  Empfänger  von  der  Landung  und  beendeten  Stapelung  dieser
Güter  tunlichst  Anzeige  machen.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  die  Ladungsempfänger
Uunter  Stellung  einer  Frist,  die  nicht  kürzer  als  72  Stunden  sein  soll,  zur  Empfangnahme  jeder  beliebigen
  Menge  ihrer  Güter,  ohne  Rücksicht  auf  den  Inhalt  der  Konnossemente  aufzufordern.  Kommt
der  Empfänger  innerhalb  der  gestellten  Frist  einer  solchen  Aufforderung  nicht  nach,  so  ist  der  Betriebsunternehmer
  berechtigt,  unter  Hinzuziehung  von  zwei  Zeugen  ein  Protokoll  über  Anzahl  und
äußerliche  Beschaffenheit  der  den  Gegenstand  der  Aufforderung  bildenden  Gepäckstücke  oder  Güter
aufzunehmen,  welches  an  Stelle  der  Ablieferung  der  Güter  tritt.  Die  hierdurch  etwa  entstandenen
Kosten  sind  von  den  Empfängern  zu  ersetzen.

7.  Ist  der  Empfänger  nicht  aufzufinden,  oder  besitzt  er,  wenn  er  nicht  am  Platze  ansässig
ist,  dort  keinen  Vertreter,  so  findet  die  Aufforderung  zur  Empfangnahme  der  Güter  durch  öffentlichen
Anschlag  im  Zollhof  statt.  Nach  Ablauf  der  Empfangnahmefrist  wird  in  der  im  vorhergehenden
Absatz  vorgesehenen  Weise  verfahren.

8.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  nur  gegen  Erteilung  einer  Bescheinigung  für  jede
einzelne  Ablieferung  die  Güter  an  den  Empfänger  herauszugeben.  Diese  Bescheinigungen  müssen
etwaige  Ausstände  enthalten.  Zur  Wahrung  von  Ansprüchen  aus  der  Ablieferung  bedarf  es  ferner
in  jedem  Fall  der  Hinzuziehung  eines  Beamten  des  Betriebsunternehmers  vor  beendeter  Ablieferung.

Haftung  des  Betriebsunternehmers.

1.  Die  gesetzliche  Haftung  des  Betriebsunternehmers  richtet  sich,  in  Ermangelung  besonderer
Bestimmungen  in  dieser  Betriebsordnung,  nach  den  Grundsätzen  des  Deutschen  Seefrachtrechts.

2.  Der  Betriebsunternehmer  haftet  nur  seinem  Auftraggeber,  d.  h.  demjenigen,  welcher
seine  Mitwirkung  in  Anspruch  genommen  hat.

3.  Die  Haftung  des  Betriebsunternehmers  beginut  mit  der  Empfangnahme  und  endet  mit
der  Ablieferung.

4.  Die  Beibringung  der  Empfangsbescheinigung  des  empfangenden  Schiffes  befreit  den
Betriebsunternehmer  bei  Verschiffungs=  oder  Umladungsaufträgen  dem  Auftraggeber  gegenüber  von
jeder  Haftung  für  die  von  dem  Schiffe  der  Anzahl  und  äußeren  Beschaffenheit  nach  vorbehaltlos  übernommenen
  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter.

5.  Bei  Landungsaufträgen  haftet  der  Betriebsunternehmer  dem  Auftraggeber  nur  für  diejenige
  Anzahl  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter,  für  welche  er  dem  Schiffe  Empfangsbescheinigung  erteilt
hat.  Weist  diese  Empfangsbescheinigung  bezüglich  der  äußeren  Beschaffenheit  der  Gepäckstücke,  Tiere
und  Güter  einen  Vorbehalt  auf,  so  erfährt  die  Haftung  des  Unternehmers  eine  entsprechende
Einschränkung.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Verluste,  Schäden  und  Kosten,
verursacht  durch  die  Gefahren  der  See,  Feinde,  Seeräuber,  gewaltsame  Beraubung  (LDiebstahl  ausgenommen),
  Arrest  und  Verfügungen  von  hoher  Hand;  desgleichen  nicht  für  Schäden,  Verluste  und
Kosten,  entstanden  durch  Kollision,  Strandung,  Leckspringen,  Sinken,  Kentern  von  Fahrzeugen,
Brechen  von  Schlepptrossen  und  alle  anderen  Schiffahrtsunfälle,  selbst  wenn  die  dadurch  entstehenden
Schäden,  Verluste  oder  Kosten  auf  irgend  eine  rechtswidrige  Handlung,  einen  Fehler,  eine  Nachlässigkeit
  oder  einen  Irrtum  der  Angestellten  des  Betriebsunternehmers  zurückzuführen  sind;  desgleichen
nicht  für  Schäden,  Verluste  und  Kosten  durch  Explosionen,  Platzen  von  Dampfkesseln  oder  Rohrleitungen,
  Brechen  von  Schäften  oder  irgend  einen  verborgenen  Fehler  an  dem  Rumpf  von  Schleppern,
Leichtern,  Flößen  oder  sonstiger  im  Betrieb  verwendeter  Fahrzeuge  oder  an  deren  Maschinen;  des-
        <pb n="1024" />
        G  946  2O

gleichen  durch  Krieg,  Blockade,  Aufstand  oder  Aufruhr,  Streike  oder  Aussperrungen;  oder  durch  Feur-Blitzschlag,
  Regen,  Explosionen,  Spritzwasser,  ÜUberschwemmung,  Fortwehen  oder  Einflüsse  von  Wir
und  Wetter,  Temperatur  und  Klima,  wie  auch  durch  Vertreiben  von  Holz  beim  Anlandflößen,  Sice-Werfen,
  Springen  oder  Splittern  von  Holz,  Lösung  von  Bündeln,  Verletzung,  Verenden  oder  Uberbordspringen
  von  Tieren,  Befleckung  unverpackter  Güter  oder  Verpackungen,  Verderben,  Fäulu##,
Ratten=  oder  Wurmfraß,  Rost,  Schweiß,  Zersetzung,  Schwinden,  Leckage,  oder  irgend  einen  anderer.
aus  der  natürlichen  Beschaffenheit  der  Güter  oder  deren  äußerlich  nicht  erkennbaren  mangelhas#:
Packung  oder  durch  deren  Berührung  mit,  oder  der  Ausdünstung  und  Leckage  von  anderen  Güter
entstandenen  Schaden;  ferner  nicht  für  durch  ungenaue  oder  mangelhafte  Adressierung  oder  durc
Verwischen  der  Marken  und  Adressen,  und  Bezeichnung  der  Gepäckstücke  oder  der  Güter  veru:
sachte  Versehen.

7.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Gold,  Silber,  Edelmetalle,  Geld.
Dokumente,  Juwelen,  Kunstwerke  und  Gegenstände  von  Liebhaberwert;  für  andere  Gegenstände  int
er  nur  verantwortlich  mit  4,.—  .“  per  Kubikdezimeter  bis  zu  einem  Höchstbetrage  von  2000  .  ber
Kollo,  es  sei  denn  der  Wert  ihm  vorher  ausdrücklich  bekanntgegeben,  entweder  von  dem  Kapilär
des  Schiffes,  dem  Empfänger  oder  dem  Verschiffer.  Mündliche  Mitteilungen  werden  für  Erklärunger
im  Sinne  dieser  Bestimmung  nicht  angesehen.)

K.  Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Gewicht,  Maß,  Qualität,  Inhalt  und  Wert  der  Kolli  oder  Güter  und  Tiere,  selbst  wenn
in  den  Manifesten,  Konnossementen,  Mitwirkungsaufträgen  oder  sonstigen  Dokumenten  angegeben.
gelten  als  dem  Betriebsunternehmer  unbekannt;  ausgenommen,  wenn  das  Gegenteil  ausdrücklich  anerkannt
  und  schriftlich  vereinbart  ist.

2.  Werden  dem  Betriebsunternehmer  Güter  übergeben,  deren  Beschädigung,  schlechte  Beschaffenheit
  oder  schlechte  Verpackung  sichtbar  ist,  so  hat  er  diese  Mängel  in  der  Empfangsbescheinigung
zu  bemerken,  widrigenfalls  er  dem  Empfänger  dafür  verantwortlich  ist.

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  auch  entzündliche,  explosive,  ätzende  oder  sonn
gefährliche  Güter  zu  befördern.

4.  Die  Reedereien  oder  Verschiffer  sind  haftpflichtig  für  jeglichen  durch  solche  Güter  anderen
Gütern,  Menschen,  Tieren,  den  Fahrzeugen  oder  den  Anlagen  am  Lande  verursachten  Schaden,  wenn
solche  gefährlichen  Güter  ohne  genaue  Angabe  ihrer  Natur  gelöscht  oder  zur  Verschiffung  angeliesen
werden,  gleichviel  ob  der  betreffende  Schiffsführer  bzw.  Verschiffer  sich  der  gefährlichen  Natur  der
Güter  bewußt  gewesen  ist  oder  nicht,  oder  ob  derselbe  für  eigene  Rechnung  oder  im  Auftrage  Driner
gehandelt  hat.

L.  Schadensforderungen.

1.  Die  Empfänger  oder  Verschiffer  sind  verpflichtet,  Ansprüche  gegen  den  Betriebsunternehmer
  wegen  Beschädigung  oder  Verlust  von  Gepäck,  Gütern  oder  Tieren  innerhalb  eines  Monatz
nach  beendeter  Beladung  oder  Entlöschung  des  betreffenden  Schiffes  bei  dem  Betriebsunternehmer
schriftlich,  wenn  auch  zunächst  ohne  Wertangabe,  geltend  zu  machen.  Später  gestellte  Ansprüche  i't
der  Betriebsunternehmer  berechtigt  zurückzuweisen.  Nur  wenn  der  Empfänger  nachweisen  kann,  das
er  wegen  ganz  besonderer  Umstände  nicht  in  der  Lage  gewesen  ist,  seine  Schadensforderung  innerhalb
  der  angegebenen  Frist  bei  dem  Betriebsunternehmer  anzubringen,  verlängert  sich  ausnahmsweise
  die  Frist  zur  Einreichung  der  Schadensforderung  bis  auf  2  Monate  nach  Abgang  des
betreffenden  Dampfers  von  Swakopmund.

2.  Nach  beendeter  Entlöschung  oder  Beladung  eines  jeden  Schiffes  hat  der  Betriebsunternehmer
den  betreffenden  Tag  durch  Aushang  an  einer  Tafel  in  dauerhafter  Schrift  an  seinem  Geschäftshame
bekanntzugeben.  Der  Aushang  muß  bis  zum  Ablaufe  der  für  die  Stellung  von  Ansprüchen
gesetzten  einmonatigen  Frist  aufrechterhalten  werden.

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist,  unbeschadet  der  Bestimmungen  unter  K  2,  nicht  verpflichtet.
die  Interessen  der  Empfänger  für  vom  Schiffe  nicht  oder  beschädigt  gelandete  Güter  wahrzunehmen:
dies  haben  die  Empfänger  selbst  zu  tun.

4.  In  den  Schadensansprüchen  gegen  den  Betriebsunternehmer  sind  die  Preise  der
sehlenden  oder  beschädigten  Güter  nach  dem  Grundsatze  aufzumachen,  daß  nur  für  den  Kostenpreis

«  *)  Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  sich  die  Interessenten  gegen  alle  diejenigen  Schäden.  für  die  de
Betriebsunternehmer  nicht  haftet,  durch  Versicherung  decken  können.
        <pb n="1025" />
        G  947  20

der  Güter  im  Verschiffungshafen  zuzüglich  etwa  bezahlter  Fracht  und  Versicherungsprämie  Ersatz
geleistet  wird.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  zwecks  Feststellung  dieser  Werte  von  dem
Empfänger  die  Vorlegung  der  Originalfaktura  zu  fordern.

M.  Gebühren.

1.  Die  Gebührenrechnungen  des  Betriebsunternehmers,  sowie  dessen  Rechnungen  für  die
von  ihm  einzuziehenden  fiskalischen  Hafenabgaben  sind  in  allen  Fällen  vor  Ausführung  der  Leistungen
zu  begleichen.

2.  Dem  Betriebsunternehmer  steht  nach  Maßgabe  des  §  623  H.  G.  B.  an  allen  beförderten
Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  ein  Pfandrecht  zu  für  die  Beschaffung  seiner  Gebühren  und  der
sonstigen  aus  dem  Betriebe  sich  ergebenden  Forderungen,  sowie  der  Hafengebühren,  mit  deren  Einziehung
  er  betraut  ist.

Signale  für  den  Landungsbetrieb.

Folgende  Flaggensignale  am  Flaggenmast  auf  der  Brücke  gehißt,  bedeuten:
N:  „Löschen  Sie  in  Leichter  und  große  Boote."“
K:  „Wir  können  nur  mit  großen  Booten  arbeiten.“
M:  „Mittagspause."
JGJ:  „Ganz  aufhören  mit  Löschen.“
J  E  8:  „Wieder  anfangen“  (wenn  das  Löschen  unterbrochen  war).
F#:  „Einfahrt  ist  gefährlich,  es  können  nur  große  Boote  an  der  Brücke  landen,
dürfen  aber  nicht  von  Barkassen  eingeschleppt  werden.“
FR:  „Barre  unpassierbar,  jeder  Verkehr  mit  Land  unterbrochen.“
B  und  2  Töne  mit  der
Sirene:  „Wir  brauchen  eine  Barkasse  an  der  Brücke."
NX  und  mehrere  Töne
mit  der  Sirene:  „Fahrzeuge  in  der  Nähe  des  Strandes  in  Gefahr,  brauche  sofort  Schlepperhilfe."

Flaggen=  und  Pfeifensignale  an  Bord  der  Dampfer.

B:  „Leichter  oder  Floß  ist  voll,  wünsche  Schlepper.“
R  Aodber  4  lange  Töne
mit  der  Dampfpfeife:  „Floß,  Leichter  oder  Boot  treibt  weg.“

Sirenensignale  bei  Nebel  von  der  Brücke.

In  kurzen  Pausen  ein  langgezogener  Ton  bedeutet:

„Gute  Sce,  es  wird  mit  großen  Booten  und  Leichtern  an  der  Brücke  gearbeitet.“
In  kurzen  Pausen  zwei  lange  Töne  bedeutet:

„Einfahrt  für  Barkassen  gefährlich,  wir  können  nur  mit  großen  Booten  arbeiten.“
In  kurzen  Pausen  drei  lange  Töne  bedeutet:

„Schlechte  See,  es  wird  nicht  gearbeitet.“
Die  Steuerer  der  Schiffsbarkassen  sind  von  der  Schiffsleitung  zu  unterrichten,  daß  sie  den

Anordnungen  des  aussichtführenden  Beamten  vom  Außendienst  sowie  dem  Brückenaufseher  des
Betriebsunternehmers  Folge  zu  leisten  haben.

Tarif  für  den  Hofen  von  Swakopmund.

I.  Hafenabgaben.
Für  die  auf  dem  Seewege  ankommenden  oder  abgehenden  Personen,  Raum-Gepäckstücke,
Tiere  und  Güter  ist  eine  Hafenabgabe  zu  zahlen.
Güter,  Gepäckstücke  und  Tiere,  die  unter  Zahlung  der  Hafenabgaben  von  Swakopmund
eingeführt  worden  sind,  im  späteren  Verlauf  aber  von  dort  nach  einem  anderen  Hafen  des  Schutz-
        <pb n="1026" />
        G  948  20

gebietes  wieder  ausgeführt  werden,  sind  von  der  sonst  bei  der  Ausfuhr  zu  zahlenden  Hafenab#e##
befreit.  Sie  unterliegen  jedoch  bei  der  Wiedereinfuhr  in  den  anderen  Häfen  des  Schutzgebietes  d#
dort  gültigen  Hafenabgaben.
Die  Hafenabgabe  beträgt:
1.  für  Personen  je.  ..  ..  19,.—
Kinder  unter  einem  Jahr  sind  hafenabgabefrei.
2.  für  Großvieh  (Pferde,  Ponys,  Kamele,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber  und

dergl.)  pro  Stück  39,—1
3.  für  Kleinvieh  (Schafe,  ziegen,  Schweine  und  dergl.)  pro  Stück  .....1,—
4.furHunde1ederGroSe..  0,4·I-5.
  für  jedes  auf  Gepäckschein  verladene  Gepäckstück  ohne  2  auf  die  Größe

und  das  Gewicht  0,50.
6.  für  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  kleinere  Tiere,  die  in  Käfigen,  Aien  lniw.

verpackt  und  befördert  werden,  und  für  sämtliche  Güter  49.—

für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.

II.  Beförderungsgebühren.

An  die  Woermann-Linie  sind  folgende  Beförderungsgebühren  zu  entrichten:
1.  Für  die  Beförderung  von  Personen  von  längsseits  des  Schiffes  bis  auf  die  Brücke  od'rt
von  längsseits  des  Schiffes  bis  längsseits  des  Schiffes  auf  der  Reede  je..  .  .  .  1,50  .“
Kinder  unter  einem  Jahr  werden  frei  befördert.
Für  die  Beförderung  von  auf  Gepäckschein  verladenem  Gepäck  zwischen
Schiff  und  dem  Lande  oder  von  Schiff  zu  Schiff  für  jedes  Stücck  0,50-NB.
  Es  wird  auf  die  Bestimmungen  der  Betriebsordnung  über  die  Persomn
und  Gepäckbeförderung  besonders  hingewiesen.

2.  Für  die  Beförderung  von  Tieren  zwischen  Schiff  und  dem  Lande,  beginnend  mit  der
Empfangnahme  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  der  Schiffe  und  endigend  mit  der  Uher
gabe  im  Zollhof  an  die  Empfangsberechtigten:

a)  für  Großvieh  (Pferde,  Ponys,  Kamele,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber  und
dergl.)  für  das  Stück  .  ..  .  .12,  .
b)  für  Kleinvieh  (Schafe,  Ziegen,  Schweine,  Hunde  uiw.)  für  das  Stüc  2.—

c)  für  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  Tiere,  die  in  Käligen,  Kistchen  usw.  verpackt
und  befördert  werden,  für  das  Kubikmeter  6/90

3.  Für  die  Beförderung  von  Gütern  aller  Art  im  Einzelgewicht  bis  zu  41,,  Ton:
zwischen  Schiff  und  Land,  beginnend  mit  Empfangnahme  der  Güter  in  den  Landungsfahr  zenzen
längsseits  des  Schiffes  und  endigend  mit  Stapelung  und  Ubergabe  an  die  Empfangsberechtigur
im  Zollhof  oder  in  den  Zollschuppen:

a)  für  Kontanten,  Wertgegenstände  usw.  3/8  v.  H.  vom  erklärten  Wert,  mindestens
jedoch  für  jedes  Kollo  5.—7
b)  für  alle  sonstigen  Güter  bis  zum  Einzelhöchstgewicht  von  4½  Tons  6,50
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  in  Wahl  der  Woermann-Linie.
Vorkommendenfalls  verteilt  sich  die  unter  Ziffer  2c  und  3b  festgesetzte  Gebühr,  wie  soigt.
Für  die  Empfangnahme  in  den  Landungsfahrzeugen,  das  Verbringen  der  Landungsfahrzeuge
bis  unter  die  Krane  längsseits  der  Brücke  und  das  Einlegen  in  die  Schlinge  zur
Aufhieve
Aufhieven  3—  .M“.

Für  das  Aufhieven  mit  dem  Kran,  das  Verladen  auf  die  Bahnwagen,  die  Beforderunt
mit  diesen  in  den  Zollhof  und  Stapelung  und  Ubergabe  dortzelbst
3,50  /%
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.

.  Für  die  Beförderung  von  Stücken  über  4½  Tous  (an  der  Alten  Landestelle  zu
landen)  zwischen  Schiff  und  Land,  beginnend  mit  der  Empfangnahme  längsseits  des  Schse-
        <pb n="1027" />
        W  949  20

in  die  Landungsfahrzeuge  und  endigend  mit  der  Übergabe  an  den  Empfangsberechtigten  am
hochwasserfreien  Strande  an  der  Alten  Landestelle:

für  Stücke  bis  7  Tons  Einzelgewicht.  .  7550  7
-  -ülber  7  =  10,—

für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  in  Wahl  der  Woermann-  Linie.
Der  Mindestsatz  für  eine  Landung  von  schweren  Stücken  an  der  Alten  Landestelle  beträgt
50,—  “.

5.  Für  die  Beförderung  von  Massengütern  gleicher  Art,  wenn  sie  auf  der  Brücke  übernommen
  werden  und  in  Mengen  von  nicht  weniger  als  100  Tons  in  einem  Schiff  und  auf
einem  Konnossement  eingeführt  werden  und  schiffsseitig  in  ununterbrochener  Folge  in  Mengen
von  mindestens  20  Tons  stündlich  gelöscht  werden  können,  beginnend  mit  Empfangnahme  der
Güter  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  endigend  mit  Übergabe  in  den
Eisenbahnwagen  der  Empfänger  auf  der  Brücke  unter  den  Krauenen  39,50  +
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  nach  der  Wahl  der  Woermann--Linie.

Für  die  nur  auf  Wunsch  der  Empfänger  oder  Verschiffer  auszuführende  Beförderung
beladener  oder  unbeladener  Güterwagen  der  Verschiffer  oder  Empfänger  vom  Brückenkopf  bis
zur  Brückenwurzel  oder  in  umgekehrter  Richtung  .  ..je125lfür
  jeden  Wagen.  «

6.  Die  unter  II,  1  bis  5  genannten  Sätze  haben  auch  Gültigkeit  für  die  gleichen  Leistungen  in
umgekehrter  Richtung  bei  der  Verschiffung.

7.  Für  Umladung  auf  der  Reede  von  Schiff  zu  Schiff,  beginnend  mit  Empfangnahme  in  den
Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  endigend  mit  Einlegen  in  die  Schlinge  oder
die  sonstigen  Ubernahmevorrichtungen  des  übernehmenden  Schiffes

für  Güter  für  das  Kubikmeter  oder  1000  16.  39.—
,  jedes  Stück  Großbeie  ...........9,——--1edcsStuckKleInvteh.................1,50-


  Zusätzliche  Bestimmungen.

1.  Die  Zahlung  der  fiskalischen  Hafenabgaben  hat  an  die  Woermann-Linie  zu  geschehen,
soweit  vom  Zollamt  nicht  eine  gegenteilige  Verfügung  erlassen  wird.

.  Postsendungen  und  die  zum  dienstlichen  Gebrauch  der  Post=  und  Telegraphenanstalten
des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  sowie  der  Kaiserlichen  Marine  und  fremdländischer  Kriegsschiffe
bestimmten  Gegenstände  sind  von  der  Zahlung  der  fiskalischen  Hafenabgaben  in  demselben  Maße
befreit  wie  die  Amtsbedürfnisse  des  Gouvernements,  d.  h.  solche  Gegenstände,  die  laut  behördlicher
Bescheinigung  bereits  vor  ihrer  Landung  in  den  Besitz  des  Gouvernements  übergegangen  sind.

Befreit  von  den  Hafenabgaben  bleiben  ferner  die  Angehörigen  deutscher  und  fremder  Kriegsschiffe
  sowie  das  nicht  auf  Gepäckschein  verladene  Gepäck  ankommender  und  abfahrender  Passagiere.

3.  Am  Lande  ansässige  Personen,  die  nur  besuchsweise  oder  in  Geschäften  an  Bord  eines
Dampfers  zu  tun  haben,  ohne  mit  diesem  Dampfer  den  Hafen  von  Swakopmund  zu  verlassen,
ebenso  wie  Passagiere  und  Mannschaften  der  auf  Reede  liegenden  Schiffe,  die  nur  besuchsweise  an
Land  gehen,  sind  von  der  Zahlung  von  Hafenabgaben  befreit,  desgleichen  die  von  solchen  Personen
mitgeführten  kleinen  Pakete.

4.  Welcher  der  beiden  unter  II  2  alb  aufgeführten  Kategorien  die  in  diesem  Tarif  nicht
benannten  Tiere  zuzurechnen  sind,  bestimmt  im  Streitfalle  das  Zollamt  in  Swakopmund.

5.  Die  Gesamtmaße  und  Gewichte  eines  jeden  Konnossements  werden  auf  ½0  chm  oder
100  kg  nach  oben  abgerundet.  Falls  der  für  die  Berechnung  der  Gebühren  in  Betracht  kommende
Maßstab  auch  zur  Berechnung  der  Secefrachtkosten  gedient  hat,  werden  für  die  Berechnung  der  Gebühren
  die  Maße  oder  die  Gewichte  der  Schiffspapiere  zugrunde  gelegt,  soweit  dieselben  aus  den
genannten  Papieren  ersichtlich  sind.  Ein  Nachwiegen  oder  Nachmessen  zur  Feststellung  der  fraglichen
Gebühren  kann  in  solchem  Falle  nicht  beansprucht  werden.

6.  Die  Hafenabgaben  werden  im  allgemeinen  auf  dieselbe  Einheit  berechnet,  die  für  die
Berechnung  der  Beförderungsgebühren  zur  Anwendung  kommt.

4
        <pb n="1028" />
        W  950  e

7.  Das  Kaiserliche  Gouvernement  ist  indes  berechtigt,  im  allgemeinen  oder  wirtschaftlicer
Interesse  notwendige  Abweichungen  hiervon,  vorbehaltlich  nachträglicher  Genehmigung  des  Reick
Kolonialamts,  selbständig  anzuordnen.

8.  Für  Kohlen  und  Briketts  (nicht  aber  auf  Koks),  rohe  Häute,  Felle,  Tierhörner,  ausgeführtes
  frisches  Gemüse  oder  frisches  Fleisch  werden  die  Hafenabgaben  und  Beförderungsgebühren
ausschließlich  nach  dem  Gewicht  erhoben.

 

Verordnung  des  Souverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  weitere  AKusführungsbestimmungen
  zu  den  Verordnungen  des  ZReichskanzlers,  betr.  die  Selbstverwaltung
in  Deutsch-Südwestafrika  vom  28.  Januar  1909  und  betr.  die  Schaffung  kommunaler
Verbände  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  5.  Februar  1909.
Vom  16.  August  1909.

Auf  Grund  der  §§  2,  10,  23,  77  und  84  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend
die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika  vom  28.  Januar  1909  (Kol.  Bl.  S.  141)  und  der
§§  1  und  2  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Schaffung  kommunaler  Verbände  in
Deutsch-Südwestafrika  vom  5.  Februar  1909  (Kol.  Bl.  S.  152),  wird  hiermit  im  Anschluß  an  die
Verordnung  vom  15.  Mai  1909  verordnet,  was  folgt:

&amp;amp;  1.  Die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Schaffung  kommunaler  Verbände
in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  5.  Februar  1909  wird  für  die  Wohnplätze  Keetmanshoop  und
Lüderitzbucht  mit  sofortiger  Wirkung  in  Kraft  gesetzt.

§  2.  Die  Gemeindeselbstverwaltung  nach  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom
28.  Januar  1909  tritt  für  die  kommunalen  Verbände  Keetmanshoop  und  Lüderitzbucht  mit  der
Maßgabe  in  Kraft,  daß  die  auf  die  Vorbereitung  der  Einführung  sich  beziehenden  Vorschriften  sofon,
die  gesamten  Vorschriften  in  Teil  I  A  der  Verordnung  vom  1.  November  1909  ab  gelten.

Der  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  der  Teile  I-B  und  II  der  Verordnung  wird  noch
bestimmt  werden.

§  3.  Die  Zahl  der  Gemeinderatsmitglieder  beträgt  sechs  in  Keetmanshoop  und  acht  in
Lüderitzbucht.

U  §  4.  Berechtigt  und  verpflichtet,  je  einen  Vertreter  in  den  Gemeinderat  zu  wählen,  fnd
die  nachfolgenden  berufsständischen  Gruppen:
Es  wählen:

in  Keetmanshoop:
a)  die  Kaufleute,
b)  die  Gewerbetreibenden  und  Handwerker,
k  C)  die  Beamten,  die  Angehörigen  der  freien  Berufe  sowie  die  Angestellten  in  öffentlichen
Betrieben;
in  Lüderitzbucht:
a)  die  Kaufleute,
b)  die  Gewerbetreibenden,
c)  die  Handwerker,
d)  die  Beamten,  Angehörigen  der  freien  Berufe  und  die  Angestellten  in  öffentlichen
Betriebe.
Unter  „Angehörigen  der  freien  Berufe“  im  Sinne  dieser  Vorschrift  sind  die  Arzte,  Rechtsanwälte,
  Geistlichen  und  Missionare  zu  verstehen.
§*  5.  Im  übrigen  gelten  auch  für  die  Ortschaften  Keetmanshoop  und  Lüderitzbucht  de
Bestimmungen  der  §§  3,  5,  7  bis  14  der  Verordnung  vom  15.  Mai  1909  (Windhuker  Nachrichten
Nr.  42  und  Deutsch-Südwestafrikanische  Zeitung  Nr.  42).
Windhuk,  den  16.  August  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.
        <pb n="1029" />
        951  2e

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  KRusdehnung
der  Hundesteuer  auf  die  Wohnplätze  Seeheim  und  KRoes  (Bezirk  Reetmanshoop).

Vom  29.  März  1909.

Gemäß  §  1  Abs.  1  der  Verordnung  vom  23.  Februar  1907,  betreffend  die  Besteuerung
von  Hunden,  wird  hiermit  bestimmt,  daß  die  Wohnplätze  Seeheim  und  Koes  (Bezirk  Keetmanshoop)
  als  Ortschaften  im  Sinne  dieser  Verordnung  zu  betrachten  sind  und  daß  dort  mit  Wirkung
vom  1.  April  1909  die  Hundesteuer  zur  Erhebung  kommt.

Windhuk,  den  29.  März  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
Hintrager.

 

Bekanntmochung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Kufhebung
der  Hundesteuer  für  Ramansdrift.
Vom  18.  August  1909.

Die  Bekanntmachung  vom  11.  Oktober  1907,  betreffend  Ausdehnung  der  Verordnung  betreffend
  die  Besteuerung  von  Hunden  vom  23.  Februar  1907  (Kol.  Bl.  S.  385)  auf  die  Ortschaften
Ukamas  und  Ramansdrift,  wird  für  Ramansdrift  aufgehoben.

Windhuk,  den  18.  August  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

Verordnung  des  Bezirksamtmanns  in  Jaluit,  betr.  die  Erhebung  einer  Hundesteuer.
Vom  29.  Mai  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  für  den  Bezirk  der  Marshall-,  Brown=  und  Providenze-Inseln  verordnet:

§*  1.  Für  jeden  nicht  mehr  saugenden  Hund  in  dem  genannten  Bezirk  und  an  Bord  der
in  ihm  stationierten  Fahrzeuge  hat  der  Besitzer  eine  jährliche  Steuer  von  5  J  zu  entrichten.

§  2.  Die  Steuer  ist  für  das  ganze  Rechnungsjahr  im  voraus,  spätestens  bis  zum  1.  Juni,
zu  entrichten.

Für  Hunde,  die  im  Laufe  des  Rechnungsjahres  steuerpflichtig  werden,  ist  die  Steuer  innerhalb
  acht  Wochen  nach  Eintritt  der  Steuerpflicht  zu  zahlen.

Hunde  vorübergehend  anwesender  Personen  bleiben  steuerfrei,  wenn  die  Aufenthaltsdauer
der  Hunde  vier  Wochen  nicht  übersteigt.

§  3.  Gegen  Entrichtung  der  Steuer  wird  eine  Marke  mit  Nummer  verabfolgt,  die  am
Halsband  sichtbar  zu  befestigen  ist.  Bei  Verlust  einer  Marke  ist  eine  neue  gegen  Zahlung  von  1/
bei  der  Polizeibehörde  zu  lösen.

§  4.  Wer  die  Hundesteuer  bis  zum  festgesetzten  Termin  nicht  entrichtet  hat  oder  seinen
Hund  ohne  die  vorgeschriebene  Steuermarke  herumlaufen  läßt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  20
bestraft,  an  deren  Stelle  im  Nichtbeitreibungsfalle  Haft  bis  zu  zehn  Tagen  tritt.

Die  fällige  Steuer  ist  im  ersteren  Falle  außerdem  zu  entrichten.

§  5.  Ohne  Steuermarke  herumlaufende  Hunde  werden  von  der  Polizei  eingefangen  und
können  innerhalb  dreier  Tage  gegen  ein  Pflegegeld  von  1  7  für  den  Tag  von  dem  Besitzer  ab-
        <pb n="1030" />
        W  952  20

geholt  werden.
der  Polizeibehörde.

86.

Nach  Ablauf  dieser  Frist  verfallen  die  eingefangenen  Hunde  dem  Verfügungsricht

Diese  Verordnung  tritt  rückwirkend  vom  1.  April  1909  in  Kraft  mit  der  Maßgabe,

daß  die  Steuer  für  das  laufende  Rechnungsjahr  spätestens  bis  zum  1.  August  1909  zu  entrichten  i#.

Jaluit,  den  29.  Mai  1909.

Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann.
Stuckhardt.

 

 

 

—  —
—  —  —

 

—  —S  Personalien.

Der  Direktor  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Conze  ist  von  seiner  Informationsreise  nach
Britisch=  und  Deutsch-Südafrika  zurückgekehrt  und  hat  am  28.  vorigen  Monats  die  Amtsgeschäfte

wieder  übernommen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  außeretatsmäßigen  Oilfsarbeiter
  im  Reichs-Kolonialamt  Sachs  zum  Regierungsrat  und  ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt

  zu  ernennen.

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  27.  September  1909.

Böttlin,  Hauptmann  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  wird  mit  dem  1.  Oktober  1909  in

dieses  Kommando  versetzt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Persönlichkeiten  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen

  zu  erteilen,  und  zwar:

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
des  Großherzoglich  Mecklenburg-Strelitzschen  Verdienstkreuzes  für  Auszeichnung
im  Kriege:

dem  Sergeanten  Kley;

der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Bronze  mit  dem  Bande
für  Kriegsverdienste:

dem  Reiter  Neubert.

 

Deutsch-Ostafrika.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  11.  August  in  Neapel
eingetroffen:  Intendantursekretär  Bohn.

Kamerun.
Gouverneur  Dr.  Seitz  ist  nach  telegraphischer
Meldung  im  Schutzgebiet  eingetroffen  und  hat  die
Amtsgeschäfte  wieder  übernommen.

Polizeimeister  Harupka  f.
Nach  amtlicher  Mitteilung  aus  Kamernn  ist
der  beim  Kaiserlichen  Bezirksamt  in  Victoria  be- 



schäftigt  gewesene  Polizeimeister  Georg  Harupka
am  26.  August  d.  Is.  ertrunken.
Mit  Heimaturlaub  ist  am  30.  September  in
Hamburg  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Becker.
Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haden
am  10.  Oktober  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Oberärzte  Dr.  Pistner  und  Freyer.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsassessor  Dr.  Schumacher.
Dr.  Wolff,  wissenschaftlicher  Beamter  an  der  Ver-
        <pb n="1031" />
        953

suchsanstalt  für  Landeskultur,  Sekretär  Kerner,
Vermessungsgehilfe  Ackermann,  die  Polizeimeister
Ohnesorge  und  Sachse,  Steuermann  Cordier
und  Maschinist  Haken.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  September  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Bezirksrichter  Kirchhof,
die  Sekretäre  Gniß  und  Lange,  Stationsleiter
Frank,  Lehrer  Haas,  Lazarettinspektor  Nierling,
  Steuermann  Janßen,  Techniker  Meyer,
Polizeimeister  Seiler,  Ziegelmeister  Borchard
und  Senne  Sontheim.

Die  Ausreise  haben  am  25.  September  angetreten:
  Bausekretär  Hoffmann  und  Heilgehilfe
  Huhndt.

Die  Wiederausreise  haben  am  9.  Oktober  angetreten:
  Sekretär  Hörth,  Hafenmeister  Klein,
Techniker  Dorn,  die  Gärtner  Frommhold  und
Mathner,  Wegebauer  Schorß  und  Polizeimeister
  Seelmann.

Togo.

Im  Schutzgebiet  Togo  sind  am  20.  August
neu  eingetroffen:  Stationsassistent  Fleischer  und
Schlosser  Saft;  wiedereingetroffen  ist  am
27.  August:  Wegebauer  Schmetzpfenning.

Mit  Heimaturlaub  ist  in  Deutschland  einge—
troffen:  Stationsassistent  Schneider.

 

Die  Wiederausreise  nach  Togo  haben  am
25.  September  angetreten:  Hauptmannv.  Doering,
Leutnant  Schlettwein  und  Sekretär  Sauerwein.

Deutsch-Südwestatfrika.

Machruf.
Am  27.  August  ist  in  Grootfontein  durch  Sturz
mit  dem  Pferde  der  Gouvernementssekretär
Fritz  Hellerbach
tödlich  verunglückt.

Das  Schutzgebiet  verliert  in  ihm  einen  Beamten,
der  sich  in  der  kurzen  Zeit  seiner  Tätigkeit  die

 

vollste  Zufriedenheit  und  Anerkennung  seiner  Vorgesetzten
  erworben  hat.  Sein  offenes  und  gerades
Wesen  hat  ihm  die  Zuneigung  aller,  die  ihn
kennen  gelernt  haben,  eingetragen.  Sein  Andenken
  wird  in  Ehren  bleiben.

Windhuk,  den  30.  August  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Im  Auftrage:
Blumhagen.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  6.  Oktober  von  Hamburg  aus  angetreten:
Hauptmann  Pfeffer  und  Oberarzt  Rapmund.

Auf  Heimaturlaub  sind  am  3.  September  abgereist:
  die  Polizeisergeanten  Lassah,  Wittmann,
Osterholz  und  Kegebein.

Der  kommiss.  Bezirksamtmann  Regierungsrat
Narciß  ist  mit  dem  1.  Oktober  aus  dem  Kolonialdienst
  ausgeschieden  und  in  den  bayerischen
Staatsdienst  zurückgetreten.

Regierungslandmesser  Schäfer  ist  nach  erfüllter
  Verpflichtungszeit  am  3.  September  aus
dem  Kolonialdienst  ausgeschieden  und  nach  Deutschland
  zurückgekehrt.

–

Regierungslehrer  Wanner  scheidet  mit  dem
30.  November  aus  dem  Kolonialdienst  aus  und
tritt  am  1.  Dezember  in  den  preußischen  Staatsdienst
  zurück.

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  am
6.  Oktober  angetreten:  Regierungsassessor  Dr.  Leutwein,
  Regierungssupernumerar  Siemeister  und
Gerichtsaktuar  Wuttke,  Eisenbahnbetriebsdirektor
Weiske,  Lehrer  Rave,  Bautechniker  Hintz,  Materialienverwalter
  Brendel,  Stationsverwalter
Beyer,  Polizeiwachtmeister  Donicht  und  die
Polizeisergeanten  Karp,  Mathias,  Pade,  Rach,
Heiser,  Klaudat,  Rudzinski,  Kollatz.
        <pb n="1032" />
        954  2e0

 

 

 

 

 

 

muchtamtlicher  Teit

 

E.E"EEE

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänoig  oder  teilweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn.“)

Über  den  Fortschritt  der  Arbeiten  an  der
Zentralbahn  während  der  Monate  Juni
und  Juli  berichtet  der  Eisenbahnkommissar:

Mit  den  Vorarbeiten  auf  der  Strecke
zwischen  Kilimatinde  und  Tabora  wurde  begonnen
  und  die  Linienführung  bis  in  die  Landschaft
  Kasikasi,  95  km  von  Kilimatinde,  endgültig
  festgelegt.

Die  Erdarbeiten  sind  beendet  bis  Kilometer
  106,54,  mit  Ausnahme  des  Dammes  beim
Durchlaß  in  Kilometer  80  255.  Von  Kilometer
  106,54  bis  128,8  sind  sie  zum  größten
Teil  beendet  und  von  da  bis  Kilometer  165  begonnen
  worden.  Bei  den  fertigen  Dämmen
wurden  teilweise  Nachbesserungen  am  Planum
und  an  den  Seitengräben  erforderlich.

Das  Material  der  Dämme  besteht  aus
Mutterboden,  Sand  und  gelöstem  Fels.

Wegübergänge  sind  auf  der  unteren  Strecke
bei  Kilometer  12  +  150  und  35  +  100,  außerdem
  bei  den  Kreuzungen  mit  der  Karawanen--straße
  —  größtenteils  provisorisch  —  hergestellt.

Bis  Kilometer  102,5  sind  fast  sämtliche
Brücken  und  Durchlässe  vollendet;  es  fehlen
noch  einige  Durchlässe  in  Kilometer  80  +  255,
87  +  320,  91  +  134,  99  +  282  und  die  große
Ngomberengabrücke  bei  Kilometer  61.  Von  Kilometer
  102,5  bis  110,5  ist  bei  sämtlichen  Bauwerken
  mit  dem  Erdaushub  begonnen  worden.

Die  Gleisvorstreckungsarbeiten  machten
etwas  bessere  Fortschritte  als  im  Mai.  Sie  sind
bis  Kilometer  84,2  gediehen.  Dagegen  lassen  die
Bettungsarbeiten  noch  viel  zu  wünschen  übrig,
wenngleich  auch  hier  eine  geringe  Besserung  zu
verzeichnen  ist.

Die  Besandung  der  Dämme  in  der  Mkattasteppe
  ist  von  Kilometer  31,5  bis  60  zum  größten
Teil  beendet.  Beschotterung  ist  eingebracht  bis
Kilometer  14,5  und  von  Kilometer  17  bis  19.
Eine  leichte  Beschotterung  (etwa  0,3  chm)  hat
stattgefunden  von  Kilometer  80  bis  116,5.  In
den  Steinbrüchen  bei  Kilometer  11,  Kilometer  17
und  bei  Kilossa  lagern  rund  20  000  chm
Schotter,  die  für  die  erste  Strecke  Morogoro  —
Kilossa  bestimmt  sind.  Bei  Kilometer  123,  links

 

 

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  16,  S.  779.

 

 

der  Bahn,  wird  ein  großer  Steinbruch  mit  Brechmaschinen
  angelegt.

Die  Fernsprechleitung  ist  bis  Kilossa  fertig.

Das  Planum  der  Station  Mninisagara  ist
fertig;  auf  der  Station  Kidete  ist  daran  weitergearbeitet
  worden.

In  Arbeit  sind  die  Empfangsgebäude  in
Mkatta,  Kondoa,  Kimamba,  Kilossa  und
Mninisagara.

In  Kilossa  sind  außerdem  in  Arbeit:  Beamtenwohnhaus,
  Nebengebäude,  Kohlenschupven,

Lokomotivschuppen,  Werkstattanlagen  und  Hochbehälter;

  fertiggestellt  sind  Wege,  Lademaß,  Rampe
und  Wasserkran.

Der  Stationsbrunnen  in  Kimamba  hat
21,3  m  Tiefe,  bei  3,10  m  Wasserhöhe,  derienge
in  Muninisagara  ist  bis  zum  Wasserspiegel  abgeteuft.


Der  amtlichen  Streckenaufsicht,  die  ihren
Sitz  nach  Kidete  verlegte,  unterstanden  drei  Techniker
  mit  dem  Sitz  in  Mkatta,  Kilossa  und
Munuinisagara.

Die  Zahl  der  schwarzen  Arbeiter  ist  im
Juni  um  rund  900,  im  Juli  um  rund  1300
(auf  14  200  Mann)  gestiegen.  Der  Gesundheitszustand
  hat  sich  nicht  gebessert.  Bei  der  Firma
Holzmann  waren  vom  weißen  Personal  im
Juni  18,9  v.  H.,  im  Juli  20  v.  H.  und  von
den  schwarzen  Arbeitern  entsprechend  17,7  v.D.
und  15,8  v.  H.  erkrankt.

Im  Juni  stellte  die  Baufirma  zwei  weitere
Arzte  in  Dienst,  so  daß  nun,  nach  Abgang  eines
Arztes,  drei  Arzte  auf  der  Neubaustrecke  vorhanden
  sind.

Es  verkehren  täglich:  Ein  Personenzug
von  Morogoro  bis  Kilossa,  ein  bis  zwei  Oberbauzüge,
  zwei  bis  drei  Schotterzüge,  ein  Sandzug.

Der  Automobilverkehr  wurde  wieder  aufgenommen.
  Auf  der  Karawanenstraße  Kiloffa—
Mpapua,  die  für  diesen  Zweck  durch  Beschotterung
der  Spurrinnen  befestigt  wurde,  verkehren  vier
Automobile.  Die  Geschwindigkeit  beträgt  10  bis
15  km  pro  Stunde,  der  Benzinverbrauch  2  Liter
pro  Kilometer,  der  Preis  für  1  Tonnenkilometer
rund  1,4  Rup.  Befördert  wurden  Baumaterialien,
Gebrauchsgegenstände  und  Lebensmittel.  6

Das  Eigengewicht  der  Wagen  ist  sehr  gro#,
so  daß  häufige  umfangreiche  Ausbesserungen  der
Fahrstraße  notwendig  werden  und  bedeutende
Betriebsstörungen  entstehen.
        <pb n="1033" />
        955  20

Am  1.  Juni  ist  die  Strecke  Morogoro  —
Kimamba,  am  27.  Juni  die  ganze  Strecke  bis
Kilossa  (Kilometer  81  von  Morogoro)  für  den
vorläufigen  Betrieb  eröffnet  worden.

 

vVom  Bau  der  Usambarabahn.
(Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  261.)

ordentlichen  Betrieb  übergeführt  worden.  Die  Bauunternehmerin
  (Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bauund
  Betriebsgesellschaft)  hat,  ohne  die  Arbeiten
zu  unterbrechen,  unverzüglich  die  weitere  Strecke
Buiko  —Moschi  (Kilometer  174  bis  347),  und
zwar  zunächst  auf  eigene  Rechnung,  in  Angriff

 

 

Die  Neubaustrecke  Mombo  —Buiko  (Kilo=  genommen.
meter  129  bis  174)  ist  am  1.  August  in  den
Togo.

Die  Eisenbahnen  Togos  im  Rechnungsjahre  1908.“)

Mit  dem  1.  April  1908  ist  für  die  Verkehrsanlagen  von  Togo,  die  Küstenbahn,  die  Inland—
bahn  und  die  Landebrücke  in  Lome,  der  neue  Pachtvertrag  in  Kraft  getreten,  der  mit  der  Deutschen
Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsgesellschaft  in  Berlin  auf  zwölf  Jahre  abgeschlossen  ist.  Danach
gewährleistet  die  Pächterin  dem  Schutzgebiet  einen  Mindestpachtzins  von  306  500  A  und  erhält
von  den  Betriebseinnahmen  nach  Abzug  der  Betriebsausgaben  und  des  Pachtzinses  zunächst  eine
Entschädigung  von  30  000  und  darüber  hinaus  noch  1/10  des  etwaigen  Überschusses,  dem  Schutzgebiet
  aber  fließen  außer  dem  Pachtzins  3/10  dieses  Überschusses  zu.  In  dem  abgelaufenen  ersten
Pachtjahre  haben  sich  die  Verkehrsanlagen  wirtschaftlich  im  allgemeinen  durchaus  befriedigend  weiter
entwickelt.  Die  Gesamteinnahmen  haben  863  689  .,  die  Betriebsausgaben  527  785  JI  betragen,
so  daß  sich  ein  Uberschuß  von  335  904  „/  ergeben  hat.  Demnach  erhält  das  Schutzgebiet  nur  den
Pachtzins  von  306  500  ,  während  an  der  dem  Betriebspächter  zustehenden  Entschädigung  von
30  000  T  noch  der  Betrag  von  596  I7&amp;amp;  fehlt;  er  bleibt  aus  den  etwaigen  Betriebsüberschüssen
nachfolgender  Pachtjahre  zu  decken.

Die  wirtschaftlichen  Ergebnisse  des  Betriebes  der  Verkehrsanlagen  für  das  Rechnungsjahr
1908,  verglichen  mit  denen  des  Vorjahres,  zeigen  folgendes  Bild:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschied  gegen  das  Vorjahr
Einnahmen  aus:  1907  1908  »

-  .  im  ganzen  v.  H.
Personenverkehr..  .  .  .  AMAc  1375637  135768  —  1769  —  15,3v.  H
Güter=  und  Viehperkher  601  952  724  6088122  656  420.24  -—
Sonstigen  Einnahhmen  43½  3111  3313—  202

Zusammen  4  142600  863  6869  121  os9  4  16,3  v.  H.
Betriebsausgaben  4V34431  #  527785/  93  354  L  21,5
Betriebskoeffiziet  68,50  v.  H.  61,1  v.  H.
Rohübersch.43908169  335  904/  27735  +  900
Verzinsung  des  Anlagekapitals  8,37  v.  P,3,66  v.H.

I
Während  die  Einnahme  aus  dem  Personenverkehr  um  1,3  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  abgenommen,
  aus  dem  Güterverkehr  dagegen  um  20,4  v.  H.  und  die  Gesamteinnahme  um  16,3  v.  H.
zugenommen  hat,  hat  sich  die  Betriebsausgabe  gegen  das  Vorjahr  um  21,5  v.  H.  gesteigert,  so  daß
der  Betriebskoeffizient  von  58,5  auf  61,1  v.  H.  gestiegen  ist.  Der  Rohüberschuß  hat  daher  gegen
das  Vorjahr  nur  um  9  v.  H.  zugenommen  und  verzinst  das  zunächst  unverändert  gebliebene  Anlage- 



*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“=  1908,  Nr.  22,  S.  1100f  f.
        <pb n="1034" />
        GW  956  e.

kapital  von  rund  9  161  000  /“  mit  3,66  v.  H.  gegen  3,37  v.  H.  im  Vorjahre.  Die  Zunahme  de-Betriebsausgaben

  ist  im  wesentlichen  in  der  Steigerung  der  persönlichen  Ausgaben  begründet,  de

durch  die  zur  Durchführung  eines  geordneten  Betriebes  notwendige  Personalvermehrung  herbeigefübr

wurde;  ferner  auch  durch  die  erhöhten  Anforderungen  an  das  rollende  Material,  die  eine  vermeb##

Aufwendung  bei  der  Unterhaltung  der  Betriebsmittel  und  maschinellen  Anlagen  zur  Folge  hauten.
Über  die  Verkehrsanlagen  im  einzelnen  ist  folgendes  anzuführen:

I.  Küstenbahn  Lome  —  Anecho,  45  km.

 

Unterschied  gegen  das  Vorjak#:

 

 

1907  1908

i  im  ganzen  v.  O.

l
BefördektePersouen........51294I796274283334552vjx
Personenkilometer.........162948432296002—k-666518—4—41,0-Einnahme
  daraus:

im  ganzen.  4  43  196  1  50  312114  7121  —  16.5.
für  das  Kilometer  74  960  1  118  158
Beförderte  Gütertoneen  9  791  1  28  592  F  18  801  —  192,0.
Tonnenkilomeer  414  1713  750  962  .  336  789  —  81,0.
Einnahme  aus  dem  Güter=  und  Viehverkehr:  1
im  ganen  1  12  4603  24758112295  P  99,0
für  das  Kilometbtber  4  277  550N  273
Zugkilometer  .......  29297329108-—  189-—0,6-·
GesamteRoheimmhme......---  55660I76105—;—204454.—36,7
fürdasKilometer......»J-  1237  169111.  454
Betriebsausgabe:  .
im  ganzgen  3269  83  545  10  276  +—  140
für  das  Kilometer  elill  1  628  #  1  8“5  228
Betriebskoeffizient  131,6  v.  H.  109,8  v.  H.

 

 

Fehlbetngé07  440  10  169  —  57,7

Während  die  Leistungen  des  Betriebes  in  Zugkilometern  eine  geringe  Abnahme  zeigen,  hat
sich  der  Güterverkehr  um  81  v.  H.,  der  Personenverkehr  um  41  v.  H.  vermehrt,  die  Betriebsansgaben
aber  haben  sich  nur  um  14  v.  H.  gesteigert.  Gleichwohl  bleibt  die  Einnahme  aus  dem  Betriebe,
wenn  sie  auch  prozentual  gegen  das  Vorjahr  nicht  unerheblich  (um  36,7  v.  H.)  gestiegen  ist,  noch
bescheiden,  weil  das  Erträgnis  des  Personenverkehrs  der  nur  kurzen  Strecke,  45  km.,)  nicht  stark
ins  Gewicht  fällt,  und  weil  die  Einnahmen  aus  dem  Güterverkehr  infolge  der  Gestaltung  des  Tarifzum
  größten  Teil  unter  den  Einnahmen  der  Landebrücke  erscheinen,  während  eine  große  Menge  der
durchgehenden  Bahnfrachten  tariffrei  befördert  wird.  Immerhin  ist  durch  die  Steigerung  des  Personen=
  und  Güterverkehrs  der  Betriebszuschuß  der  Bahn  um  mehr  als  10  000  X  gegen  das  Vorjabr
verringert  und  der  Betriebskoeffizient  von  131,6  auf  109,8  v.  H.  ermäßigt  worden.

Die  durchschnittliche  Fahrtlänge  einer  Person  hat  sich  von  31,8  km  im  Vorjahre  auf
28,8  km,  die  Einnahme  für  die  Person  im  Durchschnitt  von  0,84  auf  0,63  vermindert.  Der
Durchschnittslauf  einer  Tonne  ist  von  42,3  auf  26,2  km,  die  Durchschnittseinnahme  für  die  Tonne
von  1,27  auf  0,87  /“  heruntergegangen.  Die  Kosten  des  Zugkilometers  sind  von  2,50  im

*)  Die  Betriebslänge  der  Bahn  müßte  jetzt,  streng  genommen,  auf  44  km  angenommen  werden.  wet.
die  Endstation  Anecho  in  Kilometer  44  liegt  und  weil  das  frühere  Streckengleis  bis  zum  eigentlichen  Endvunkk
der  Bahn  in  Station  44,8  jetzt  ein  Bahnhofsgleis  dieser  Station  geworden  ist,  das  nur  zu  Verschicbezwelen
und  zur  Bedienung  eines  Faktoreianschlusses  dient.
        <pb n="1035" />
        G  957  20

Vorjahre  auf  2,87.“  gestiegen.  Die  Einnahme  für  das  Personenkilometer  ist  von  2,6  auf  2,2  Pf.
gefallen,  die  für  das  Tonnenkilometer  von  3  Pf.  auf  3,3  Pf.  gestiegen.  Von  den  im  ganzen
beförderten  79  627  Personen  entfallen  Weiße  auf  die  I.  Klasse:  157,  auf  die  II.  Klasse:  1028,  die
übrigen  78  442  waren  Farbige,  die  in  der  III.  Klasse  befördert  wurden.  Von  den  im  ganzen
beförderten  28  592  Tonnen  entfallen  auf  Stückgut  846,  auf  Wagenladungen  27  746  Tonnen.

II.  Inlandbahn  Lome  Palime,  119  km.

 

—  —  —  —.—.  —  —  —  —  –4  9  —  —  —  —.  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

Unterschied  gegen!  das  *-1907
  1008  –
I  im  ganzen  v.  H.
·  i
Beförderte  Peronen  45  778  64  219  18  4411  —  400.0  v.  H.
Personenkilometer  2  885  077  3  411  2271W1  526  150  K  18,2  „
Einnahme  aus  dem  Personenverkehr  .  87  712  798844  7828—  8,9
für  das  Kilomeererr  J4.  737  6ö71111  66  —  8,95  .
Beförderte  Gütertonen  12  204  22  688110  484  +  85,)
Tonnenkilometer  ....  898811i866032—32779g——3,65-Einnahme
  aus  dem  Güterverkehr  ..  i  207  534  242  939  4  35405  K—  17,1
für  das  Kilometer  1744  2  042  298
Zugkilomter  52  .517  76  2599  +  23742  K  45,2
Gesamteinnahe  7  295246|  324  597|  29  351  K  9,9.
für  das  Kilomter  —P74  2  481  2  728  247
Betriebsausgaahhee  4  160  149  207  2003  470  2
für  das  Kilometer  J4  1346  1  74111  395
Betriebskoeffizient..  .  .  .  .154,2v.  H.  63,8  v.  H.  .
Überschh135097  117  388/—  17709  —  13,1.

Wenn  die  Einnahme  aus  dem  Personenverkehr,  trotz  seiner  Steigerung  gegen  das  Vorjahr,
um  40  v.  H.  nach  der  Zahl  der  beförderten  Reisenden  und  um  18,2  v.  H.  nach  der  Zahl  der  gefahrenen
  Personenkilometer,  einen  geringen  Rückgang  zeigt,  so  ist  das  auf  Maßnahmen  der  Verwaltung
  hinsichtlich  der  Verbuchung  der  Einnahmen  aus  dem  Gepäck=  und  Traglastenverkehr  zurückzuführen.
  Der  Güterverkehr  zeigt  nach  der  Zahl  der  beförderten  Tonnen  eine  Zunahme  gegen  das
Vorjahr  um  85,  9  v.  H.,  der  freilich  in  den  Einnahmen  nur  eine  Zunahme  um  17,1  v.  H.  entspricht.
Dagegen  haben  die  Tonnenkilometer  sogar  gegen  das  Vorjahr  abgenommen.  Die  Zugkilometer  sind
um  45,2  v.  H.  vermehrt,  die  Betriebsausgaben  um  29,4  v.  H.  Wenn  auch  die  Roheinnahmen  eine
Zunahme  um  9,9  v.  H.  erfahren  haben,  so  ergibt  sich  daraus  doch  eine  Abnahme  des  Betriebsüberschusses
  um  17  709  oder  13,1  v.  H.  gegen  das  Vorjahr,  und  der  Betriebskoeffizient  ist
infolgedessen  von  54,2  v.  H.  auf  63,8  v.  H.  gestiegen.

Die  durchschnittliche  Reiselänge  der  Person  hat  von  63  km  im  Vorjahr  auf  53  km,  die
Einnahme  für  die  Person  von  1,92  J  auf  1,24  “¾  abgenommen.  Der  Durchschnittslauf  einer
Tonne  ist  von  73,65  km  im  Vorjahr  auf  38,2  km  und  dementsprechend  auch  der  Durchschnittsertrag
der  Tonne  von  17  auf  10,70  gesunken.  Von  den  im  ganzen  beförderten  64  219  Personen
entfallen  872  auf  Weiße,  und  zwar  mit  168  auf  die  I.,  mit  704  auf  die  II.  Klasse,  der  Rest  von
63  347  waren  Farbige,  die  in  der  III.  Klasse  befördert  wurden.

Von  den  im  ganzen  beförderten  22  688  Tonnen  waren  2003  Tonnen  Stückgut,  der  Rest
von  20  685  Wagenladungen.  Die  Kosten  des  Zugkilometers  sind  von  3,05  auf  2,72  IK  gesunken,
  die  Einnahme  für  das  Personenkilometer  ist  von  3,04  Pf.  auf  2,3  Pf.  gefallen  und  die  für
das  Tonnenkilometer  von  0,2309  „“  im  Vorjahr  auf  0,280  .JN  gestiegen.
        <pb n="1036" />
        W  958  2

III.  Landebrücke.

 

 

 

 

 

 

 

Unterschied  gegen  das  Vorja#.
1907  1908  ——□.
im  ganzen  v.  H.
Beförderte  Personen  3  613  3  006  ——  607|—  16,  8  v.  S
-  Gütertonnen  42  839  52  9060  10  067  +  23  5
Davon:  Einfuhr  12  006  19  856  +  7  850  +  65,4
Ausfuhr  30  833  33  06ö0—  2217  —  7,2
Einnahme:
aus  dem  Personenverkehr  6  832  6  7724  60  —  0,  88
Güterverkber  381  954  452  044%  +  13
--TViehverkehr  M  839  1  22  4  383
Gesamteinnahme  M  391  695  462  987  +  71  292  +M  18.2
Betriebsausgabe  201  013  237  032  +  36019  KT  17,9
Betriebskoeffizient  51,32  v.  S.  51,  2  v.H.
Überschuß  2  225  95532  K

Der  Verkehr  auf  der  Landebrücke  hat  sich  günstig  weiter  entwickelt.  Einer  ziffernmäßig
geringen  Abnahme  des  Personenverkehrs  steht  eine  Zunahme  des  Güterverkehrs  um  23,5  v.  H.  gegen
das  Vorjahr  gegenüber,  und  dabei  hat  die  Einfuhr  um  65,4  v.  H.,  die  Ausfuhr  aber  nur  um
7,2  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  zug  enommen.  Da  die  Einnahmen  und  Ausgaben  sich  ziemlich  gleichmäßig,
  um  18,2  und  17,  9  v.  H.,  gesteigert  haben,  so  ist  der  Betriebskoeffizient  nahezu  unveränden
geblieben,  und  der  Betriebsüberschuß  zeigt  eine  Zunahme  gegen  das  Vorjahr  um  35  273  /,  dasind
  18,5  v.  H.

Der  Betrieb  auf  den  Verkehrsanlagen  wurde  ohne  nennenswerte  Störungen  und  Unfälle
derart  durchgeführt,  daß  sowohl  auf  der  Küstenbahn  als  auch  auf  der  Inlandbahn  an  den  Wochentagen
  je  ein  Zug  in  jeder  Richtung  verkehrte.  Güterzüge  wurden  nur  nach  Bedarf  gefahren.  Im
Betriebsdienste  werden  zur  Zeit  durchschnittlich  24  weiße  Beamte  und  41  schwarze  Bedienstete  beschäftigt.
  Im  Betriebsjahr  1908  wurden  883  Züge  und  105  367  Zugkilometer  gefahren.  Die
Personenwagen  leisteten  745  564,  die  Güterwagen  1  187  342  Wagenachskilometer,  so  daß  also  die
Züge  im  Durchschnitt  7,1  Achsen  an  Personenwagen  und  11,3  Achsen  an  Güterwagen  enthielten.

 

Komerun.

Oenschenfresserei  der  Makas.

Die  Nachrichten  über  die  barbarischen  Bräuche
der  Makastämme  im  sdüdöstlichen  Kameruns")
erfahren  durch  einen  Bericht  des  Hauptmanns
Dominik  über  die  Südmaka-Expedition  eine
interessante  Ergänzung.  Dominik  schreibt:

„Die  Patrouille  des  farbigen  Feldwebels
Blacki  brachte  die  Meldung,  daß  von  ihr  der
Häuptling  Menepepiti  erschossen  sei,  welcher
als  die  Seele  des  Widerstands  bezeichnet  wurde.
Menepepiti  war  mit  einem  europäischen  Havelock
bekleidet;  auch  hatten  sich  verschiedene,  zweifellos

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1903  S.  420,  1904  S.  773,
1907  S.  619  620,  1909  S.  729/730.

einem  Europäer  gehörende  Sachen  bei  ihm  gefunden.
  Die  gefangenen  Weiber  sagten  aus,  das
Menepepiti  der  Mörder  des  Kaufmanns  Oinrichsen
  von  der  Hamburg-Afrika-Gesellschaft  sowie
  seiner  52  Arbeiter  und  Händler  aus  Jaunde
und  Bane  sei.

Der  Abteilung  des  Leutnants  v.  Sommerfeld
lief  bei  Menepepitis  Dorf  ein  Jaunde-Weib  m.
das  mitangesehen  hatte,  wie  Hinrichsen  von
Menepepiti  in  einer  Hütte,  wo  er  seine  WBarer
niedergelegt  hatte,  mit  einem  Haumesser  niedergeschlagen
  worden  war.  Dann  hatte  man  idn
zerstückelt  und  die  einzelnen  Teile  an  die  um
wohnenden  Häuptlinge  mit  der  Aufforderung  ge- 



schickt,  die  Leute  des  Europäers,  welche  in  den
        <pb n="1037" />
        959  20

Dörfern  säßen  oder  Gummi  schnitten,  zu  fangen
und  zu  schlachten.  Nur  drei  Jaunde-Weiber
blieben  am  Leben.  Hinrichsen  und  alle  seine
Leute  wurden  in  Menepepitis  Dorf  gefressen,  die
Köpfe  wurden  in  ein  Haus  gebracht  und  die
Weiber  gezwungen,  nachts  in  dieser  Hütte  zu
schlafen,  damit  sie  ihre  Angehörigen  vergäßen.“

An  einer  anderen  Stelle  des  Dominikschen
Berichts  heißt  es:

„Auf  der  Talfahrt  hat  Stabsarzt  Geisler
am  Long-Mapfok,  wo  er  auf  verlassene  Makalager
  stieß,  mehrfach  frisches  Menschenfleisch  in
den  zurückgelassenen  Töpfen  festgestellt.  Den
Gefallenen  waren  zu  diesem  Zwecke  die  Hände
und  Füße  abgeschlagen  worden.  Der  Jaundeträger-Vormann
  Ndumu  wurde  von  den  Bekelles
erschossen  und  sorgfältig  begraben.  Das  Grab
wurde  mit  Zweigen  bedeckt  und  durch  gefällte
Baumstämme  geschützt;  trotzdem  war  das  Grab
am  Tage  darauf  aufgerissen  und  die  Leiche  an
Ort  und  Stelle  zerstückelt,  in  Körbe  verpackt  und
in  der  Nähe  in  Waldlagern  verzehrt  worden.
Bei  der  sorgfältigen  Nachsuche  überraschte  die
Patrouille  Blacki  drei  Männer  und  ein  Weib  von
den  Leichenfressern;  das  Weib  schilderte  den  Vorgang
  in  allen  Einzelheiten  und  zeigte  frisch  getrocknetes
  Fleisch  von  der  Leiche.“

MD

 

Deutsch-Südwestafrika.

Impfung  gegen  Plerdesterbe.

Im  Februar  d.  Is.  wurden  in  Deutsch-Südwestafrika
  148  Maultiere  gegen  Pferdesterbe  geimpft.
  Drei  von  den  geimpften  Tieren  sind  der
infolge  der  Impfung  aufgetretenen  Pferdesterbe
(Impfsterbe)  erlegen.  Von  den  übrigen  geimpften
Tieren  ist  bis  jetzt  noch  keines  an  Sterbe  eingegangen.
  Dieses  Ergebnis  darf  als  sehr  günstig
bezeichnet  werden.

Das  Serum,  mit  welchem  die  Tiere  geimpft
wurden,  stammt  aus  dem  Theilerschen  Institut  in
Pretoria.  Dieses  Serum  ist  schon  längere  Zeit
in  Südafrika  in  Verwendung.  Nach  englischsüdafrikanischen
  Berichten  wurden  von  November
1905  bis  Juni  1908  über  12  000  Maultiere
geimpft;  die  Verluste  infolge  Impfsterbe  betrugen
3  bis  4  v.  H.  und  die  Verluste  infolge  späterer
natürlicher  Ansteckung  im  Felde  ebenfalls  nur
zwischen  0  und  3  v.  H.

Leider  ist  es  bisher  noch  nicht  gelungen,  für
die  gegen  diese  Krankheit  noch  mehr  empfindlichen
Pferde  ein  ähnlich  wirkendes  Serum  herzustellen.
Es  verdient  schließlich  noch  erwähnt  zu  werden,
daß  schon  vor  mehreren  Jahren  der  frühere  Leiter
des  Veterinärwesens  in  Südwestafrika,  Veterinärrat
  Rickmann,  auf  Grund  eigener  Versuche  im
Schutzgebiet  ein  Serum  hergestellt  hat,  mit  dem  bei
Maultieren  günstige  Erfolge  erzielt  worden  sind.

 

Uachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Oonaten  Kpril
und  Mai  1909  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  15,  S.  737  f.)

 

 

KApril  1909.
v  1  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  Gegen  de  hiche
Namen  der  Zoll—  intobigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
ämter,  bei  --  Zeitraum

welchen  die  Zölle  1909  1908  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  BusammenEinfuhrAnofuhr  Zusammen  mehr  weniger

sind  %  u.  I  M  Wi  Sfl  gPfl  fi

l

Swakopmund.  77  189  410  82  17571  1001420  10  1  —  54421  13  150  3  —
Lüderitzbucht  89  682  S0  11  —89  696  80161  453  10  212  —61  695  10028001  J7  —
Windhnk  19  419.40  —  —  191419  142556720  —  255P6720  —6147  80
Ramansdrift  314  60  —  —  31460  5  04760  —  —  504-7  60  —  1733  —
Ururas  .  3220  —  —  3220  25  80  4  29  80  2401  —  —
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  1  —  —
Karibib.  763  30  —  —  763  30  5  265  60  —  —  5  265  60  —  1502  30
Okahandja.  2  135  —  —  —  2135  —  3758390  —  —  3  78300  —-  -  1648  90
Gobabis  5  311  —  —  —  5311  —  2  022  30  —  2  022  30  3288  47  —
Omaruru  1250  —  —  12  50  926  70  926  70  —  —  914  20
Outjo  .  110  80  —  —  110  80  6%  —  925  60  —  —  814  80
Grootfontein  39  30  —  —  3930  805  15  —  —  805  15  —  —  765  85
Usakos  295  00  295  50  60  7ß1L  60  70  234801  —  —
Otjiwarongo  12  —  —  —  12  —  156  40  —  —  156  40  —  —  144  40
Otavi  —  —  —  —  —  —  3020  —  —  30201  —  —  30  20
Tsumeb.  11  40  —  11  40  109  50  —  —  109  50  —  —  98  10
Rehobothe.  460  —---——  460  685  —  685  —  —  —  680  40
        <pb n="1038" />
        W  960  20

 

Namen  der  Zollämter,
  bei

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

 

Gegen  den  glei--Zeitraum


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

welchen  die  Zölle  1909  1908  des  Vorjahrefällig
  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Asfuhr  Zusammen  mehr  wenig:
sin  EIEIIEEIEIIIEIIEIELIIEIEIIEIEIIEIELIILE
Kub  —  —  —  —  —  30  —  —  —  30  —  —  —  190r
Gibeon.  75  10  —  J  75|10  1  846  40  —  —  1  846  40  —  —  1771
Keetmanshoop  9898100  —eso  „  —%  %  S%%
Hasuurr  10  —  —  —  10  —  83  40  —  —  83  40  —  —  744
Warmbad  1604701  —  —%½  —119070  444——  .  —
Dawignab.  73  50  —  72  50  38  —  —  —  38  35  25—
Ukamas.  403  50  —  —  403.0210  10  —  —  2  150  10  —  —11745  P#
Stolzenfels  1670  —  16  70  —  —  —  90  —  —  —  7
Bethanien.  20  —  —  20.—  2325  —  —  23.25  —  —  *7“
Zusammen20773620  96  —20732  20  173  681.85  247  —  1731928  853390335  —  —
Mai  1909.
Swakopmund.  68  19280  —  68192  808725760  —  8725760  —  —  1909084  x
Lüderitzbucht  93771  410  3  —  93774  1011704“8  90  141  —17062  90  —  —2328  50
Windhuk  18  451  40  —  18451  106  915  30  —  —  83694530  —  —H1  0
Ramansdrift  —  —  —  —  3440  40  —440  40  —  —  40  ic
Ururas  131  00  —  —  13190  —  —  45  —  45  —  86  00  —
Haigamkhab.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib.  197760  —  1  977  60  28735  —  —  528735  —  —  3309  5
Okahandja-  889  40  —  —  889  401  2633601  —  —l  2633601  —  —174  2
Gobabis  1  —  —  1  —9260  5  —  —  9260  055  —  9  0
Omaruru  850  15  —  850  15  1  585  65  —  —  1  585  65  —  —  73.0.
Outjo  .  840—-  840  42190———  421I90——-;-—  itle
Grootfontcin.  120———  120186740  ——1867«4(fI-——2——1Msb
Mutes-.  366—-——  366  —  84151  —  —  84  15  281851  —  —
Otjiwarongo  570  —  5  70  132  50  —  —  132  50  —  —  —
Otavi  —  —  —  130  10  —  —  130  10  —  —  130  10
Tsumeb.  11  80  —  —  11  80  26•70  —  —  26  70  —  —  14.9#0
Rehoboth  1.  110  885  101  —  —  885  101  —  —  -
Kub.  —  —  ——  :-«;4,———-—  34————  sk-—
Gibeon  —  —  —  —  —  —3535  50  —  —  36535.50  —  —  353555
Keetmanshoop  8  795  80  —  —  8  795  803  49  05  —  —  1398  05  —l4702
Hasuur.  20520  —  —  265  20  12966—  —  129  66  185  541  —
Warmbad  5  80  —  —  580  856  90  —  —  856.90  —  851.1
Dawignab  7.—  —  —  7—  43  50  —  —  48  50  —  —  35
Uklamas  323  10  323  10  583  3  —  583  3800  —  —  200  2
Stolzenfels  60  —  —  —  60  —  13250  —  —  182  50  —  —  *35
Bethanien  230  401  —  —  230  40  701  —  —  45  70  184  7  —
Zusammen9434715  3  —191  350  15285  865  96  59  —  285  926  —  —  91  574  88

 

Diie  bedeutende  Minderabnahme  gegen  den  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  ist  darauf  zurückzufübrer.
daß  mit  Rücksicht  auf  den  am  20.  Mai  1908  in  Kraft  getretenen  neuen  Zolltarif  kurz  vorher  noch  möglichst  dicir
von  den  von  den  erhöhten  gollsätzen  betroffenen  Waren  zur  Verzollung  gestellt  wurden.

 

 

Deutsche  Kolonlalgesellschaft  für  Südwestafrika.")

Der  Aussichtsrat  ist  seit  unserem  letzten  Geschäftsberichte
  in  seiner  Zusammensetzung  unver- 



Kolonialwirtschaftliche  Oitteilungen.

ändert  geblieben.

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  vierundzwanzigste

Geschäftsjahr.

Person

 

In  Gemäßheit  der  Beschlüsse
ordentlichen  Hauptversammlungen  vom  12.  Mär#
und  4.  Juli  1908  ist  inzwischen  die  Rechtsform
unserer  Gesellschaft  aus  der  einer  juristischen
in  die  einer  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  übergeleitet  worden,  womit  zugleic

der  außer-
        <pb n="1039" />
        W  961  2O

die  Umwandlung  der  Gesellschaftsanteile
Namen  auf  den  Inhaber  stattgefunden  hat.

In  der  außerordentlichen  Hauptversammlung
vom  6.  Februar  d.  Is.  wurde  die  Erhöhung
des  Gesellschaftskapitals  um  2  000  000  /%
Vorzugsanteilen  mit  sechsprozentiger  kumulativer
Dividende  und  einer  Einzahlung  von  25  v.  H.
beschlossen.  Diese  Transaktion  ist  durch  ein  hierfür
  gebildetes  Syndikat,  welches  die  2  000  000.7%
zu  pari  übernommen  hat,  zur  Ausführung  gebracht
  worden.

Die  Diamantenfunde  im  Süden  von
Deutsch-Südwestafrika,  welche  in  das  Gesellschaftsgebiet
  fallen,  haben  naturgemäß  die  Bewertung
der  Gesellschaftsanteile  außerordentlich  gesteigert.

Wie  weit  dies  berechtigt  ist,  kann  heute  noch
in  keiner  Weise  übersehen  werden,  da  die  Erforschung
  des  Diamantengebietes  noch  zu  wenig
vorgeschritten  ist,  demnach  erst  die  Zukunft  die
Ertragsfähigkeit  des  Fundterrains  ausweisen  kann,
und  vor  allen  Dingen,  ob  sich  in  demselben
Diamanten  führender  Blaugrund  findet.

Der  Gesellschaftsvorstand  war  sich  der  außerordentlichen
  Tragweite  dieser  Funde  bewußt  und
trat  daher  an  den  Herrn  Staatssekretär  des
Reichs-Kolonialamts  mit  dem  Vorschlage  heran,
das  Diamantengebiet  zu  sperren,  was  denn  auch
geschah.  In  Verfolg  dieser  Maßnahme  wurde
unserer  Gesellschaft  dann  später  durch  die  Einbringung
  des  Sperrgebiets  in  die  Deutsche
Diamanten-Gesellschaft  ein  Aktivposten  von  zwei
Millionen  Mark  nominal  geschaffen,  der  jedoch
nach  dem  Gutachten  Sachverständiger  einen  weit
höheren  Wert  repräsentiert.

Wenn  wir  nun  diesen  Einbringungswert  von
zwei  Millionen  Mark  nur  mit  1  in  das  Beteiligungskonto
  eingesetzt  haben,  so  ist  dieses  mit
Berücksichtigung  der  Bestimmungen  des  §  21  des
Gesellschaftsstatuts  geschehen,  in  denen  gesagt  ist,
daß  die  Bilanz  den  Vorschriften  der  §§  40  und  261
H.  G.  B.  zu  entsprechen  habe.

Das  Resultat  des  Berichtsjahres  zeigt
ein  etwas  günstigeres  Bild  als  das  des  Vorjahres,
  indem  dasselbe  einen  Reingewinn  von
707  079,47  „E  gegen  609  410,96  ¼  im  Vorjahre
  brachte.

Der  Gewinnvortrag  aus  dem  letzten  Geschäftsjahre
  von  156  469,87  ist  wie  folgt
verwendet  worden:  Der  Kapitalreserve  sind  zugefürt
  75000,,
der  Beteiligungsreserve  restliche  81  469,87

156  469,87  .

Das  Handelsgeschäft  unserer  Zweigniederlassung
  in  Swakopmund  ist  leider  in  seinen  Erträgen
  durch  die  scharfe  Konkurrenz  und  den  davom



 

 

 

mit  verbundenen  Rückgang  der  Gewinnaufschläge
trotz  zunehmenden  Umsatzes  sehr  zurückgegangen.

Das  Geländegeschäft  in  dem  Platze
Swakopmund  hat  wiederum  abgenommen.  Der
Umsatz  an  Farmgrundstücken  war  befriedigend.
In  Lüderitzbucht  hat  sich  in  letzter  Zeit  eine
lebhaftere  Nachfrage  nach  Grundstücken  zu  angemessenen
  Preisen  eingestellt.

Der  auf  Beteiligungskonto  gebuchte  Anteil
an  der  Lüderitzbucht-Gesellschaft  L.  Scholz  &amp;amp;  Co.
m.  b.  H.  hat  ein  besseres  Erträgnis  als  im  Vorjahr
  geliefert,  und  dürfte  sich  diese  Gesellschaft
auch  in  Zukunft  entsprechend  weiter  entwickeln.

Die  auf  dem  gleichen  Konto  gebuchten  Beteiligungen
  an  der  Windhuker  Farm-Gesellschaft
  m.  b.  H.  sowie  an  der  Kaoko-Landund
  Minen-Gesellschaft  sind  mit  je  1  4
aufgenommen.

Neu  gebucht  auf  dieses  Konto  sind  25  000  .4,
weitere  Einzahlungen  auf  den  Anteil  von  50  000.7¼
am  Südwestafrikanischen  Minensyndikat,  ferner
sind  12  000  auf  die  Neubeteiligung  von
120  000  W  an  der  Diamantenregie  des
Südwestafrikanischen  Schutzgebiets  hier  auf  diesem
Konto  erschienen.

Ebenso  wurde  dasselbe  mit  1  ./“  belastet  für
Beteiligung  unserer  Gesellschaft  in  Höhe  von
2  000  0O000  nominal  an  der  Deutschen
Diamanten  =  Gesellschaft  m.  b.  H.,  hier,
welche  am  13.  März  1909  von  dem  Südwestafrikanischen
  Minensyndikat,  Frankfurt  a.  M.,  und
uns  gegründet  wurde  mit  einem  Kapital  von
2  500  000  !%,  woran  das  Südwestafrikanische
Minensyndikat  mit  500  000  “  Bareinzahlung
beteiligt  ist.

Die  Gesellschaft  hat  ihre  Tätigkeit  sofort  aufgenommen
  und  ist  somit  zu  hoffen,  daß  die
Früchte  derselben  bereits  teilweise  dem  Geschäftsjahre
  1909/10  zugute  kommen  werden.

Die  Erträgnisse  des  Bergwerkskontos  sind
naturgemäß  infolge  der  bereits  erwähnten
Diamantenfunde  in  der  Hauptsache  durch  Eingänge
  von  allen  hiermit  in  Zusammenhang
stehenden  Abgaben  gestiegen.

Durch  das  Vorgehen  des  Reichskolonialamts
steht  zu  erwarten,  daß  das  Diamantenvorkommen
für  alle  Beteiligten  durch  bezügliche  Kontrollund
  Kontingentierungsmaßnahmen  einen  entsprechenden
  Nutzen  abwerfen  wird.

*  *
*

Die  Bilanz  zeigt  folgendes  Bild:

Auf  der  Aktivseite  sind  u.  a.  aufsgeführt:
Kapitalkonto  mit  1  500  000  “,  Zweigniederlassung
  Swakopmund  mit  578  670  4,  Beteiligungskonto
  mit  342  003  /¼,  Hypotheken=  und
Restkaufgolderkonto  mit  350  980  ¼,  das  Land-
        <pb n="1040" />
        G  962  20

besitz=  und  Grundrechtekonto  mit  175  149  J,
das  Bergwerkskonto  mit  52  105  7,  Effektenkonto
mit  322  565  .,  die  Lüderitzbucht  -Gesellschaft
L.  Scholz  &amp;amp;  Co.  mit  45  000  und  das
Bankierguthaben  mit  2  455  494  ;  auf  der
Passivseite  das  Kapitalkonto  mit  4  000  000  „,
Kapital=  und  Dispositionsreserve  mit  zusammen
675  000  4,  Hypotheken=  und  Restkaufgelderreserve
  mit  175  490  “,  Beteiligungsreserve  mit
131  469  %,  die  Sparkasse  Swakopmund  mit
136  222  1¾  und  das  Gewinn=  und  Verlustkonto
mit  707  079  .  Letzteres  enthält  auf  der
Einnahmenseite:  das  Landverkaufskonto  mit
380  708  ,  das  Bergwerkskonto  mit  193  515  ,
das  Landpachtkonto  mit  17  108  ¼,  das  Beteiligungskonto
  mit  170  000  .“,  das  Zinsenkonto
mit  120  718  “,  das  Effektenkonto  mit  14  175  AM
und  die  Zweigniederlassung  Swakopmund  mit
10  064  —.  Auf  der  Ausgabenseite:  das  Unkostenkonto
  mit  94  485  ,  das  Konto  Afrika
75  904  ,  Dotierung  der  Hypothekenreserve
mit  28  731.7“  und  Gewinnsaldo  mit  707  079..
Dieser  gelangt  wie  folgt  zur  Verteilung:  6  v.  H.
Dividende  mit  30  000  auf  500  000  J¾  Vorschußanteile,
  4  v.  H.  Dividende  mit  80  O000  %
auf  2000000  “  Stammanteile,  10  v.  H.  Tantieme
an  den  Ausfsichtsrat  mit  59  707  M,  21  v.  H.
Superdividende  mit  420  000  1%  auf  2  000  000.
Stammanteile,  der  Rest  von  117  371  wird
auf  neue  Rechnung  vorgetragen.

Kus  dem  „Tropenpflanzer“.

Die  soeben  erschienene  Oktobernummer  des
„Tropenpflanzer“  enthält  an  erster  Stelle  einen
Aufsatz  von  Dr.  Frank-Berlin:  Beitrag  zur
Frage  des  Klebrigwerdens  des  Rohkautschuks.
  Der  Verfasser  untersucht  hier  die  Umstände,
  welche  das  Klebrigwerden  des  Rohkaut- 



schuks  verursachen  und  gibt  zur  Verhütung  de—
Übelstandes  praktische  Fingerzeige.  Die  Br.
von  Dr.  Roeder-Heidelberg  „Aus  Indier:
Kolonial-Technik“  werden  fortgeführt.  Roe##-schildert
  zunächst  die  Bereitung  der  gerai#dl#-(desiccated)
  Kokosnuß  in  Ceylon,  die  in  Kon
toreien  Verwendung  findet,  sowie  der  aus  da
Schale  der  Kokosnuß  gewonnenen  Faser,  des  ins
Coir.  In  einem  weiteren  Kapitel  werden  z#
über  die  Gewinnung  und  Aufbereitung  d
Schellacks  unterrichtet,  der  nur  im  tropischer
Indien  gewonnen  wird.  Auch  die  Wahrnes
mungen,  die  Verfasser  in  den  indischen  Gouvermentsfabriken
  über  Alkohol-,  Gerbstoff-,  Opiurund
  Chiningewinnung  machte,  sind  von  Interese.
In  einem  Aufsatz  „Die  Schildlauskrankhe:
der  Kokospalmen“  vertritt  Dr.  Reh-Oamburz
im  Gegensatz  zu  anderen  Autoren,  die  An#.
daß  die  Schildläuse  im  allgemeinen  nicht  selt:
als  die  Krankheitserreger,  sondern  als  Symptone
einer  auf  andere  Verhältnisse  zurückzuführender
Schwächung  der  Kokospalmen  anzusehen  seien.

Als  sechstes  Beiheft  des  Jahres  ist  der
Nummer  die  von  Dr.  Soskin  im  Auftrage  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  verfaßte  Sch##
„Die  Olpalme,  ein  Beitrag  zu  ihrer  Kulturbeigegeben.


Der  Zweck  der  Schrift  ist,  die  Einführung
der  Olpalmenkultur  in  Deutsch-Ostafrika  und  die
maschinelle  Ausbeutung  der  Olpalmen=  Naurbestände
  in  Kamerun  und  Togo  sowie  die  Anlage
von  Olpalmenplantagen  in  Ost=  und  Westafein
in  die  Wege  zu  leiten.  Eine  ausgedehntere  Verwertung
  der  Produkte  der  Olpalme  und  die  Anlage
  von  Olpalmenplantagen  kann  jetzt  in  Angrigenommen
  werden,  nachdem  auf  der  diesjährigen
Fachausstellung  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Ko#
mitees  die  Möglichkeit  einer  rentabeln  maschinelle#
Aufbereitung  der  Produkte  der  Olpalme  nachrewiesen
  worden  ist.

 

—
—
—

Aus  fremden  Rolonien  und  Produktionsgebieten.

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte
im  August  1909.“)

Die  Witterung  war  im  August,  mit  Ausnahme
einiger  Tage  in  den  ersten  beiden  Wochen  dieses
Monats,  warm.  Infolgedessen  haben  die  Pflanzen
gute  Fortschritte  gemacht.

Im  August  haben  sich  wieder  Würmer  gezeigt,
jedoch  nur  in  manchen  Gegenden  vereinzelt;  der
durch  diese  verursachte  Schaden  ist  nicht  bedeutend.

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  868.

 

Im  ganzen  ist  man  der  Ansicht,  daß  men
dem  vorhergehenden  Jahre  gegenüber  einen  Ver
sprung  von  ungefähr  15  Tagen  hat.

In  Unterägypten  wird  die  erste  Pflücke  int
allgemeinen  gegen  den  15.  September  beginnen.

Leichte  Nebel  sind  aus  einigen  Gegenden  g#
meldet,  sie  scheinen  aber  keinen  nennenswer#:
Schaden  angerichtet  zu  haben.

Wasser  war  ausreichend.

Die  Nachrichten  aus  Oberägypten  launn
günstiger.  Würmer  haben  sich  nur  an  einigen
        <pb n="1041" />
        W  963  2e

wenigen  Orten  gezeigt  und  haben  nur  unbedeuntenden
  Schaden  verursacht.  Nebel  sind  hier  nicht
gewesen.  In  diesem  Teile  des  Landes  erwartet
man  im  allgemeinen  eine  zufriedenstellende  Ernte;
die  erste  Pflücke  hat  bereits  begonnen.

(Bericht  der  Alexandria  General  Produce  Asscciation
vom  3.  September  1909.)

Verdot  der  Einkuhr  von  Baumwollsamen
nach  Kovpten.

Durch  ein  Khedivialdekret  vom  30.  August  d.  Is.
ist  das  für  die  Einfuhr  von  amerikanischem  Baumwollsamen
  bestehende  Einfuhrverbot  auf  alle  anderen
Baumwollsamen,  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Herkunft
und  ihren  Ursprung,  ausgedehnt  worden.

(Journal  Officich  du  Gourernement  Egyptien.)

Aussichten  für  die  Baumwoilernte  in  Oittelasien
Zu  Ende  RKugust.

Die  Witterungsverhältnisse  waren  für  die  Entwicklung
  der  Baumwolle  in  Mittelasien  nach  wie
vor  sehr  günstig.  Die  Blüte  der  Baumwollstauden
begann  im  Ferganagebiet  in  diesem  Jahre  um
20  bis  30  Tage  früher  als  im  vorigen  Jahre.
Das  Reifen  der  Baumwolle  begann  Ende  Juli.
Man  erwartet  eine  höhere  Qualität  als  im  vorigen

Jahre,  da  keinerlei  Krankheiten  an  der  Baumwolle“

bemerkt  worden  sind.

Man  hofft  auf  eine  über  mittlere  Ernte,  in
einzelnen  Gegenden  aber  auf  eine  sehr  gute  Ernte.

Im  Gebiet  Samarkand  (Katta  Kurgan)  wehte
am  22.  und  23.  Juli  ein  heißer  Wind,  der  an
einzelnen  Stellen  die  Blüten  der  Baumwolle,
aber  nicht  bedeutend,  versengte.  Das  Reifen  der
Baumwolle  begann  hier  in  der  zweiten  Hälfte
des  Juli,  am  27.  Juli  wurde  schon  eine  kleine
Menge  Baumwolle  neuer  Ernte  aus  dem  Dorfe
Mitana  und  am  1.  August  aus  dem  Dorfe  Dschelek
abgeführt.  Am  11.  August  hatte  man  im  Dorfe
Mitana  auf  dem  Bazare  schon  gegen  100  Pud
neuer  Baumwolle.  Die  Baumwollernte  verspricht
hier  sehr  gut  zu  werden.

In  Buchara  verzögert  sich  das  Reifen  der
Baumwolle  infolge  der  reichlichen  Regenfälle.
Man  hofft  aber  eine  ausgezeichnete  Faser  zu  ernten.

Verspätet  hat  sich  die  Blüte  der  Baumwolle
nur  in  Transkaspien.  Im  Kreise  Merw  erwartet
man  eine  gute  Ernte,  in  Tedschen  eine  mittlere
infolge  Wassermangels  und  im  Kreise  Aschabad
eine  unter  mittlere  Ernte.

(Nach  der  Torg.  Prom.  Gazeta.)

 

Baumwollanbau  in  der  Dominikanischen  Republik.

In  der  Dominikanischen  Republik  werden
Anbauversuche  für  Baumwolle  unternommen.  Der
Baumwollbaum  wird  im  nöäördlichen  Teile  des
Inselstaates  wild  wachsend  gefunden.  Er  liefert
eine  ziemlich  grobe,  kurze,  aber  sehr  weiße  Faser,
die  von  den  Landbewohnern  geerntet  und  zu
Matratzen,  Kissen  usw.  verarbeitet  wird.  In  der
Provinz  Monte  Christi  allein  hat  man  den  regulären
  Anbau  von  Baumwolle  für  den  Export
versucht.  Im  Frühjahr  1907  führte  eine  Anzahl
unternehmender  Händler  und  Landbesitzer  Sea-Island-Baumwollsamen
  ein.  Versuchsländer  wurden
  mit  eingeführtem  Samen,  andere  mit  einheimischem
  und  noch  andere  mit  beiden  Samenarten
bestellt.  Alle  Saaten  gediehen  ziemlich  gut,  aber
die  besten  Ergebnisse  wurden  mit  dem  gemischten
Samen  erzielt.  Nach  dem  ersten  Jahre  erhielt
man  aus  solchem  eine  Baumwolle,  die  dicker  und
härter  als  die  Sea-Island-,  aber  weit  langstapeliger
  als  die  einheimische  Faser  war.  Man
erwartete  von  der  gewonnenen  Mischpflanze,  daß
sie  wenigstens  drei  Jahre  lang  gute  Erträge  liefern
würde.  Die  Landbevölkerung  gewann  Interesse
am  Baumwollbau,  und  von  Jahr  zu  Jahr  nahm
die  Anbaufläche  zu.  Eine  modern  eingerichtete
Entkörnungsanstalt  wurde  in  Monte  Christi  errichtet.


Im  Jahre  1908  konnten  30  000  Pfund  reine
Baumwolle  ausgeführt  werden,  von  der  Ernte
1909  erwartet  man  einen  Ertrag  von  300  000
Pfund.  Für  die  in  diesem  Jahre  ausgeführte
Faser  wurden  in  England  13  Cent  für  das  Pfund
gezahlt.  Weite  Ländereien  des  Staates  sollen
für  den  Baumwollbau  gut  geeignet  sein.

(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

Auskuhr  von  OMohairwolle  aus  der  Türtkei.

Die  aus  der  vorjährigen  Schur  in  der  Türkei
noch  vorhandenen  Vorräte  an  Mohairwolle  werden
auf  20  000  Ballen  angegeben.  Rechnet  man
dazu  das  Ergebnis  der  diesjährigen  Schur,  das
auf  etwa  50  000  Ballen  geschätzt  wird,  so  ergibt
sich  eine  verfügbare  Gesamtmenge  von  70  000
Ballen.  Es  sollen  bereits  beträchtliche  Umsätze
stattgeunden  haben,  die  angeblich  bisher  eine
Ausfuhr  von  46  000  Ballen  zur  Folge  haben.
Der  im  Lande  vorhandene  Bestand  beträgt  daher
noch  etwa  24  000  Ballen.  Davon  sollen  sich
14  000  Ballen  in  Konstantinopel  und  10  000
Ballen  im  Innern  befinden.

Die  Preise  stellen  sich  für  eine  Okka  in  diesem
        <pb n="1042" />
        W  964  2O

Jahre  folgendermaßen:  20  bis  20  ½⅛  Piaster  Gold
für  Qualität  la  la,  18  bis  19  Piaster  Gold  für
Qualität  la,  15  bis  17  Piaster  Gold  für  Qualität

  IIa,  13  bis  14  Piaster  Gold  für  Quami:
IIIa,  7  bis  10  Piaster  Gold  für  geringe  Qualusz:.
(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Konstanrinorei

 

Erzeugung  und  verbrauch  von  Spinnstofken  Iin  den  Vereinigten  Stacten  von  Hmerika.

*  Ausfuhr  #
Spinnstoff  Jahr  Erzeugung  Einfuhr  Wiedmhl  t  1  Verbraucz
1000  Pfund  1000  Pfund  1000  Pfund  1000  Pfund
Baumwolle  1908  6501  211  71  073  3  820  572  2246  514
1900  4  729  968  67  399  3  101  965  1  923.705
Wolle  und  Ziegen=  usw.  Haare  1908  311  138  125  980  5  626  431  192
1900  310  953  155  928  7  903  173  528
Seide  einschl.  CKoros  1908  —  15  424  91  15  333
1900  —  11289  119  10  336
Flachs  1908  —  19  056  80  18  976
1900  —  13  934  10  16  981
Harfynnn  1908  11  250  12  426  1  162  2252511
1900  11750  6  800  300  25  .589
Jue  1908  –  215  066  436  214  630
1900  205  386  54  206.50
Manilaähafgng  1908  —  104  934  5  822  99  112
1900  —  85  248  2  042  1232s12
Sisalhaff..  1908  —  207  988  5  240  202  748
1900  —  153  842  2  786  146  353
Andere  Pflanzenfasen  1908  –  47  664  1  118  46  516
1900  —  33  402  3  706  29  696

In  vorstehender  Zusammenstellung  sind  die  Verbrauchszahlen  bei  Baumwolle  für  beide
Jahre,  bei  den  übrigen  Spinnstoffen  außer  „anderen  Pflanzenfasern“"  für  1900  durch  das  Zensusbureau
  ermittelt,  für  1908  (bei  anderen  Pflanzenfasern  auch  für  1900)  durch  Berechnung  aus  Erzeugung,
  Ein=  und  Ausfuhr  festgestellt.  Die  für  1900  angegebenen  Zahlen  für  Erzeugung  und
Verbrauch  sind  die  für  den  Zensus  dieses  Jahres  im  Vorjahr  ermittelten,  diejenigen  der  Ein=  und
Ausfuhr  beziehen  sich  auf  die  am  30.  Juni  der  betreffenden  Jahre  endigenden  zwölf  Monate.

Die  Gesamtmenge  der  in  den  Vereinigten  Staaten  im  Jahre  1908  gewonnenen  Spinnstoße
belief  sich  auf  6  823  599  000  Pfund;  819  612  000  Pfund  wurden  insgesamt  eingeführt  und
3  840  148  000  Pfund  zur  Ausfuhr  gebracht.  Seit  1880  ist  die  Erzeugung  von  Spinnstoffen  um
129  v.  H.  gestiegen,  um  ebensoviel  Prozente  nahm  die  Einfuhr  zu,  während  sich  die  Ausfubr  um
110  v.  H.  und  der  Verbrauch  um  143  v.  H.  steigerte.  Besonders  bemerkenswert  sind  die  Zunahmen
in  der  Erzeugung  und  dem  Verbrauche  von  Baumwolle  sowie  im  Verbrauche  von  Seide.  TLie
steigende  Bedeutung  des  Manila=  und  Sisalhanfs  sowie  der  Istlefaser  für  die  Herstellung  von  Bindfaden
  und  Bindegarn  fällt  in  die  Augen.  Die  Einfuhr  von  Jute  hat  in  gleichem  Maße  wie  die
Erzengung  von  Baumwolle  zugenommen,  weil  der  größte  Teil  dieses  Spinnstoffs  zur  Herstellung

von  Stoff  für  die  Umschließung  der  Baumwollballen  verbraucht  wird.
(Nach  Cotton  Production  1###.)

 

Ausfuhr  von  Lugernesamen  aus  den  mittelasiatischen

.  haben,  bedeutende  Partien  von  diesem  Samen
Besitzungen  Rußlands.

für  ihre  Aussaat  sich  kommen  zu  lassen.  Ihrem

In  allen  russischen  mittelasiatischen  Besitzungen
ist  die  Luzerne  eine  der  wichtigsten  landwirtschaftlichen
  Pflanzen  und  wird  dort  überall  in  sehr
großen  Mengen  angebaut.

Die  turkestanische  Luzerne  hat  längst  schon  die
Aufmerksamkeit  der  Landwirte  von  Westeuropa
und  Nordamerika  auf  sich  gelenkt,  die  begonnen

 

Beispiele  folgten  auch  die  Landwirte  des  Kaukaius
und  der  südrussischen  Gouvernements;  allmähnich
wurde  Turkestan  der  Hauptproduzent  des  Luzernesamens
  für  das  ganze  nördliche  Gebiet  der  Landwirtschaft.
  Eine  Dessätine  mit  Luzerne  gibt  20
bis  30  Pud  Samen,  der  an  Ort  und  Stelle  #m
Preise  von  1  Rbl.  60  Kop.  bis  2  Rbl.  50  Krv.
        <pb n="1043" />
        W  965  20

je  nach  dem  Marktpreise  und  der  Qualität  des
Samens  verkauft  wird.  Da  aber  keinerlei  Sortierungsmaschinen
  verwendet  werden  und  die
Reinigung  des  Samens  außerordentlich  primitiv
und  unvollkommen  erfolgt,  so  erzielt  man  lange
nicht  erstklassigen  Samen;  man  findet  in  diesem
viele  grüne,  vertrocknete  Samenkörner  usw.  Gewöhnlich
  beträgt  der  Abfall  30  bis  35  v.  H.
Trotzalledem  halten  die  Landwirte  die  Gewinnung
des  Luzernesamens  für  äußerst  vorteilhaft.

Das  Hauptgebiet  für  den  Anbau  von  Luzernesaat
  ist  das  Gebiet  Samarkand  und  das  Chanat
Chiwa.  Die  größte  Menge  und  die  beste  Qualität
  liefert  Chiwa.

Der  Samen  wird  von  Aufkäufern  bei  den
Landwirten  zusammengekauft  und  auf  den  Dampfern
auf  dem  Amu-Darja  bis  nach  Tschardjui  und
von  dort  auf  der  Eisenbahn  nach  Krasnowodsk
gebracht.  Der  Hauptabsatzmarkt  im  Auslande,
wohin  der  turkestanische  Luzernesamen  versandt
wird,  ist  Hamburg.  Nach  den  offiziellen  Daten
wurden  über  Krasnowodsk  an  verschiedenen
Sämereien,  hauptsächlich  Luzerne,  nachfolgende
Mengen  exportiert:  1899:  28  500  Pud,  1900:
26  200  Pud,  1901:  43  200  Pud,  1902:  87  800
Pud,  1903:  109  600  Pud,  1904:  509  100  Pud,
1905:  625  100  Pud,  1906:  739  600  Pnud,
1907:  1  195  600  Pud  und  1908:  503  200  Pud.

Für  die  Entwicklung  dieses  Handels  wäre  es
aber  notwendig,  die  Reinigung  und  Sortierung
des  Samens  zu  verbessern,  damit  vollkommen
reiner  Samen  und  eine  erstklassige  Ware  erzielt
wird.  Nach  dem  Kaukasus  wird  eine  verhältnismäßig
  beschränkte  Menge  von  Luzernesamen,  ein
bis  zwei  Waggonladungen  jährlich,  versandt  und
nach  den  südrussischen  Gouvernements,  hauptsächlich
  nach  Charkow,  auch  nur  gegen  2000  bis
3000  Pud.  Die  übrige  Menge  Lugernesamen
wird  ins  Ausland  ausgeführt,  hauptsächlich  über
Batum  und  über  das  Meer  nach  Hamburg.

(Nach  der  Torg.  Prom.  (Ciazeta.)

–—□.□.  —

Die  Ananaskultur  auf  Ruba.

Weil  der  Markt  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  einer  großen  und  stetigen  Zufuhr  von
Ananas  bedurfte,  hielten  amerikanische  Kapitalisten
es  für  vorteilhaft,  Gelder  in  Ananaspflanzungen
auf  Kuba  anzulegen.  Daher  befinden  sich  diese
Pflanzungen  zur  Zeit  zumeist  im  Besitze  von
Nordamerikanern  und  Spaniern;  von  ihnen  wer—
den  sie  auch  bearbeitet,  und  jene  ziehen  nur  in
besonders  lebhaften  Zeiten  eingeborene  Kubaner
zur  Hilfe  heran.

 

Das  Erzeugnis  der  Pflanzungen,  die  von
Habana  aus  auf  Eisenbahnlinien  oder  Landstraßen
leicht  zu  erreichen  sind,  wird  zumeist  mit  amerikanischen
  Schiffen  nach  den  Vereinigten  Staaten
gebracht  und  ist  für  diese  das  beste  Frachtgut  aus
Kuba.  Die  Hauptsaison  für  die  Ananasverfrachtung
  dauert  gewöhnlich  von  Februar  bis  Juli,
wenn  auch  in  jedem  andern  Monat  Ananas  aus
Kuba  verschifft  werden.  Die  Gesamtversendung
in  dem  am  30.  Juni  1909  abgelaufenen  Jahre
belief  sich  auf  1  263  466  Lattenkisten  von  je
80  Pfund.  Davon  gingen  862  844  Kisten  nach
New  York  mit  Dampfern  der  Ward-Linie,  207613
nach  Mobile  auf  der  Munson-Linie,  114  807  nach
New  Orleans  mit  Süd-Pacific-Liniendampfern  und
78202  nach  Knights  Key  in  Florida.  Von  den
Eingangshäfen  aus  fanden  die  Früchte  ihren  Weg
nach  fast  allen  großen  Städten  im  Osten  vom
Mississippi.

Der  für  Ananas  gezahlte  Durchschnittspreis
kann  nicht  genau  angegeben  werden,  dürfte  sich
aber  auf  nicht  viel  mehr  als  2  ß  für  die  Lattenkiste
  stellen.  Die  feinere  Ware  zu  Beginn  der

Saison  wird  gewöhnlich  mit  ungefähr  4  s  für  die

Kiste  bezahlt,  während  in  der  Hauptzeit  der  Verschiffung
  oft  nicht  mehr  als  1  &amp;amp;l  für  die  Kiste  erlöst
wird.  Um  für  den  Pflanzer  einen  Nutzen  abzuwerfen,
  darf  der  Preis  in  Habana  nicht  viel  unter
1,25  8  für  die  Kiste  gehen,  während  der  Ausoder
  Einführer,  der  neben  31½⅛  Cents  Fracht
für  die  Kiste  noch  den  Zoll  und  eine  große  Reihe
von  Gebühren  zu  zahlen  hat,  mindestens  2  f  für
die  Kiste  erhalten  muß,  um  einen  Gewinn  zu
erzielen.  In  der  letzten  Saison  haben  die  Einführer
  und  Pflanzer  angeblich  erhebliche  Verluste
im  Ananasgeschäft  erlitten,  während  in  anderen
Jahren  das  finanzielle  Ergebnis  besser  war.
(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

Sierra  Ceone.

Bestimmungen  über  die  Verarbeitung  oder
Behandlung  von  eingeführtem  Tabak.

Ein  in  der  „Sierra  Leone  Royal  Gazette“
vom  14.  August  d.  Is.  veröffentlichter  Gesetzentwurf
  bestimmt,  daß  eingeführter  Tabak  nur  in
einer  unter  amtlicher  Aufsicht  stehenden  Niederlage,
sei  es  auf  chemischem  Wege,  sei  es  durch  Dampf,
durch  Anfeuchten  oder  durch  irgendwelches  Verfahren,
  behandelt  werden  darf,  um  ihn  herzurichten
oder  für  Handelszwecke  tauglich  zu  machen.  Für
solche  Zwecke  dürfen  unter  amtlicher  Aussicht
stehende  Niederlagen  nur  an  denjenigen  Plätzen
errichtet  werden,  die  zuvor  durch  schriftliche  Er-
        <pb n="1044" />
        W  966  20

laubnis  des  Zollkollektors  und  durch  Genehmigung
des  Gouverneurs  dafür  bestimmt  werden.  Die
Kosten  für  die  zollamtliche  Uberwachung  hat  der
Unternehmer  zu  tragen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Salomons-  sowie  Gllbert-  und  Ellice-Inseln.

Verbot  der  Destillation  von  Spirituosen
und  der  Einfuhr  von  Maschinen  usw.  dazu.

Durch  eine  Verordnung  Nr.  5  vom  Jahre  1909
ist  die  Destillation  von  Spirituosen  im  Schutzgebiete
  der  britischen  Salomons=  sowie  der  Gilbertund
  Ellice-Inseln  verboten  worden.  Ebenso  ist
es  für  ungesetzlich  erklärt  worden,  Maschinen,
Geräte  oder  Utensilien  für  die  Destillation  von
Spirituosen  einzuführen  oder  zu  besitzen  oder
irgendwelche  Materialien  zur  Herstellung  von
Spirituosen  anzufertigen  oder  zu  liefern,  oder
Spirituosen,  die  im  Schutzgebiete  destilliert  oder
hergestellt  sind,  zu  versenden  oder  zu  besitzen.

Alle  entgegen  diesen  Vorschriften  eingeführten
oder  im  Schutzgebiete  verwendeten  Geräte  sowie
alle  im  Schutzgebiete  destillierten  oder  hergestellten
Spirituosen  unterliegen  der  Beschlagnahme  und
Vernichtung.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Eingangszoll  für  bolzwaren  nach  ODo-zambique.

Bei  der  Einfuhr  von  Holzwaren  wie  Fenntermatten,
  Windschirmen,  Jalousien  u.  dgl.  wund
bei  den  Zollämtern  des  Bezirks  Lourenco  Marauts
und  bei  den  Zollämtern  der  übrigen  südlich  de-Saveflusses
  gelegenen  Bezirke  der  Kolonie  Meozambique
  ein  tarifmäßiger  Zoll  von  3  v.  H.  de
Wertes  erhoben.  In  den  übrigen  Teilen  der
Kolonie  gelten  andere  Zollsätze.  Mit  der  Einfubr
nach  Lourenco  Marques  ist  nicht  zu  verwechseln
die  Durchfuhr  nach  dem  nahegelegenen  britischen
Transvaal.

Zu  dem  eigentlichen  Zolle  treten  im  Bezirk
Lourenco  Marques  als  weitere  Belastung  hinzu
eine  Handelssteuer  von  3  v.  H.  des  Wertes,  ferme
Gemeindeabgaben  in  Höhe  von  75  v.  H.  des
eigentlichen  Zolles  sowie  eine  Hafenabgabe  von
100  Reis  für  1  Tonne,  endlich  ein  Stempel  von
½  v.  T.  des  Wertes,  aber  mindestens  ven
100  Reis.

Der  eigentliche  Zoll  ist  in  englischem  Golde
zu  zahlen,  wenn  er  mehr  als  2250  Reis  bemägal,
was  bei  dem  heutigen  Kurse  einer  weiteren  Belastung
  des  Einfuhrguts  gleichkommt.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Kominlats
in  Lourengo  Marqucs.

 

 

 

 

 

 

Vermischtes.

Der  är-tliche  Dienst  in  den  deutschen  Schutzgebleten.“)


Im  Anschluß  an  den  Vortrag  des  Generaloberarztes
  Professor  Dr.  Steudel  bei  den  Verhandlungen
  der  deutschen  tropenmedizinischen
Gesellschaft  in  Berlin  sprach  Professor  Claus
Schilling  über  das  gleiche  Thema.  Mährend
sein  Vorredner  die  tatsächlichen  Verhältnisse  des
örtlichen  Dienstes  in  den  Schutzgebieten  dargestellt
hatte,  erörterte  er  das  Thema  in  der  Richtung,
daß  er  seine  Gedanken  über  den  weiteren  Ausbau,
die  kommende  Entwicklung  des  Medizinalwesens
zum  Ausdruck  brachte.  Seinem  Bericht  entnehmen
wir  folgendes:

Als  die  Grundlage  meiner  Ausführungen
möchte  ich  den  Satz  aufstellen:  Der  Arzt  ist  der
wichtigste  Träger  moderner  Kultur  in  den  Kolonien;
der  Arzt  ist  einem  niedriger  stehenden  Volke
gegenüber  der  Repräsentant  des  Edelsten  und
Höchsten,  was  unsere  europäische  Kultur  hervorgebracht
  hat,  denn  er  vertritt  die  Wissenschaft  im

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1009,  Nr.  19,  S.  921  ff.

 

Dienste  der  Menschlichkeit.  Neben  dieser  idcalen
Seite  seines  Berufes  als  Kolonisator  darf  auc
der  mittelbare  Nutzen  nicht  unterschätzt  werden.
den  der  Arzt  dem  Verwaltungsbeamten  wie  dem
Kaufmann  bringt.  Vorschriften,  Gesetze,  die  Durchführung
  von  Recht  und  Ordnung  sind  dem  Eingeborenen
  mehr  peinlich  als  angenehm,  ibren
Nutzen  erkennt  er  erst  spät;  dem  Kaufmann  begegnet
  er  mit  Mißtrauen,  da  er  sich  von  ihm
übervorteilt  glaubt.  Die  Tätigkeit  des  Arztes  dagegen,
  der  ihm  seine  Gesundheit  wiederzugeben
sich  bemüht,  oft  ohne  dafür  irgend  ein  Entgelt  zu
fordern,  zeigt  auch  dem  mißtrauischsten  Farbigen
bald,  daß  dieser  „Weiße“  ihm  ununmittelbar  nuß.
So  erwirbt  sich  der  geschickte  Arzt  ohne  große
Schwierigkeit  das  Vertrauen  der  Eingeborenen:
jedoch  zieht  die  Kolonialverwaltung  den  Arzt  als
Vermittler  zwischen  Schwarz  und  Mieiß  nicht  genügend
  heran,  sie  nutzt  die  ärztliche  Kolonisationsarbeit
  noch  zu  wenig  aus.

In  der  Vereinigung  von  ärztlicher  und  Verwaltungstätigkeit
  sehe  ich  ein  sehr  geeigneie
Mittel,  die  Eingeborenen  an  die  Stationen  heranzuziehen
  und  ihnen  ihr  Mißtrauen  zu  nehmen.
        <pb n="1045" />
        GW  967  20

Erfahrene  Arzte  können  durch  Anstellung  als
Bezirksamtmänner  viele  Jahre  lang  der  Kolonie
ihre  Dienste  widmen.

Der  zweite  Punkt,  in  welchem  sich  der  ärztliche
  Kolonialdienst  weiter  entwickeln  wird,  betrifft
die  Ausbildung  der  Tropenärzte.  Die  Kurse  des
Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in
Hamburg  bieten  jetzt  ein  umfassendes  Bild  der
gesamten  Tropenpathologie.  Auch  am  Institut  für
Infektionskrankheiten  ist  eine  eigene  Abteilung  für
Tropenkrankheiten  und  Tropenhygiene  errichtet
worden,  deren  Zweck  neben  den  wissenschaftlichen
Studien  es  auch  ist,  den  Tropenärzten  Gelegenheit
zur  Verarbeitung  des  gewonnenen  Materials,  zur
Einarbeitung  in  die  Methoden  der  Bakteriologie
und  Protistenkunde  und  zu  eigenen  Forschungen
zu  geben.  Und  bei  vielen  bakteriologischen  Kursen
an  Universitäten  und  Akademien  werden  jetzt  auch
die  spezifisch  tropischen  Infektionskrankheiten  besprochen.
  Soweit  also  eine  Vorbereitung  des
Tropenarztes  für  seine  Tätigkeit  draußen  in  der
Heimat  möglich  ist,  ist  dazu  genügend  Gelegenheit
geboten.  Naturgemäß  aber  leidet  diese  Vorbereitung
  an  einem  empfindlichen  Mangel,  nämlich
an  praktischer  Unterweisung  am  Krankenbett  und
in  der  Poliklinik.  Das  Krankenmaterial  z.  B.  in
Hamburg  ist  keineswegs  gering,  aber  es  kommt
nur  eine  gewisse  Anzahl  von  Krankheitstypen,  es
kommen  meist  Patienten  zur  Beobachtung,  deren
Krankheit  schon  vor  oder  während  der  Seereise
zum  Ausbruch  kam  und  häufig  bereits  medikamentös
  beeinflußt  wurde.  In  bezug  auf  die
Farbigen  ist  das  Material  gleichfalls  beschränkt.
Es  ist  deshalb  kein  unbilliges  Verlangen  der
Tropenärzte,  wenn  sie  den  Wunsch  haben,  es
möchte  ihnen  zu  Beginn  ihrer  ersten  Dienstperiode
Gelegenheit  gegeben  werden,  im  Schutzgebiet  an
einem  Hospital  und  einer  Eingeborenen-Poliklinik,
wo  es  ihnen  möglich  ist,  bei  einem  erfahrenen
Kollegen  sich  Rat  und  Anleitung  zu  holen,  sich
einige  Zeitlang  einzuarbeiten.  Auch  wird  es  für
einen  Neuling  wertvoll  sein  und  ihm  später  vielleicht
  manche  Unannehmlichkeit  ersparen,  wenn  er
in  den  Dienstgang  der  zentralen  Medizinalbehörde
des  Schutzgebietes  einen  Einblick  tun  kann;  und
dann  will  die  Art  und  Weise,  mit  Eingeborenen
umzugehen,  sehr  gelernt  sein.  Für  die  ganze
Auffassung  des  Verhältnisses  des  Arztes  zu  den
Farbigen  ist  der  erste  Eindruck  entscheidend.  Die
Routine  eines  erfahrenen  Kollegen  wird  dem
jüngeren  wertvolle  Winke  geben  und  nicht  zuletzt
das  Erlernen  der  Sprache,  der  einzelnen  Krankheitsbezeichnungen
  usw.  ihm  seine  spätere,  dann
völlig  selbständige  Tätigkeit  sehr  erleichtern.

Es  ist  für  die  Tätigkeit  des  Tropenarztes
geradezu  bezeichnend,  daß  es  kein  Gebiet  der

 

Heilkunde  gibt,  in  dem  er  nicht  sein  Können  bewähren
  muß.  Und  das  alles  muß  der  Arzt  leisten
unter  Verhältnissen,  wo  er  sich  nirgends  Rat
holen  kann,  wo  ihm  keine  Literatur  zu  Gebote
steht,  wo  er  ganz  auf  eigene  Initiative  und  Geschicklichkeit
  angewiesen  ist.  Jeder,  der  diese  Art
der  Tätigkeit  selbst  kennen  gelernt  hat,  wird  es
deshalb  begreiflich  finden,  wenn  der  Tropenarzt
den  lebhaftesten  Wunsch  hat,  die  Gelegenheit,  die
ihm  die  Rückkehr  nach  der  Heimat  zum  Urlaub
bietet,  dazu  zu  benutzen,  um  sich  in  denjenigen
Fächern,  die  ihm  als  die  wichtigsten  erscheinen,
aufs  neue  zu  informieren,  seine  Kenntnisse  aufzufrischen
  und  zu  vertiefen.  Das  Reichs-Kolonialamt
  hat  diesen  Wünschen  auch  in  weitsichtiger
Weise  in  zahlreichen  Fällen  Rechnung  getragen
und  auf  Grund  eines  Gesuches  einen  Nachurlaub
von  mehreren  Wochen  gewährt.  Es  wäre
wünschenswert,  daß  diese  Einrichtung  zu  einer
ständigen  und  allgemeinen  ausgestaltet  würde.
Zwischen  je  zwei  Dienstperioden  sollte  eine  Zeit
von  mindestens  sechs  Wochen  der  Ausbildung  in
einem  oder  mehreren  Spezialfächern  an  heimischen
Kliniken  oder  Polikliniken,  dann  natürlich  auch
ausschließlich  nur  dieser,  gewidmet  sein.  Es  wäre
dann  daran  zu  denken,  diese  Ausbildung  auf
Staatskosten  durch  eine  entsprechende  Verlängerung
der  anschließenden  Tropendienstzeit  zu  kompensieren.

In  den  Hauptstädten  unserer  Kolonien  bestehen
  jetzt  Hospitäler  für  Weiße  und  Polikliniken
und  Krankenhäuser  für  Farbige.  Mit  der  Erleichterung
  des  Verkehrs  durch  Eisenbahnen  und
regelmäßige  Lokaldampferverbindungen  wächst  der
Aktionsradius  dieser  Anstalten  und  damit  die
Frequenz.  In  diesen  Hauptorten  sind  deshalb
jetzt  ständig  zwei  und  mehr  Arzte  beschäftigt.  Da
liegt  der  Gedanke  nahe,  für  diese  Posten  Arzte
zu  verwenden,  welche  eine  spezialistische  Ausbildung
  genossen  haben.  In  erster  Linie  käme
ein  Spezialarzt  für  Chirurgie  in  Betracht,  der
auch  die  geburtshilflich-gynäkologische  Praxis  übernehmen
  könnte.  Mit  der  Zeit  könnten  Spezialärgte
  für  Ophthalmologie,  für  Nasen-,  Ohren=  und
Kehlkopfkrankheiten,  für  Haut=  und  namentlich  für
Geschlechtskrankheiten  so  auf  die  Hauptstationen
der  Küste  verteilt  werden,  daß  es  in  schwierigeren
Fällen  möglich  ist,  die  Anschauung  eines  Spezialisten
  einzuholen  oder  die  Kranken  diesem  zu
überweisen.  Von  Wert  wäre  es  auch,  wenn  ein
Arzt  in  gerichtlicher  Medizin  ausgebildet  würde.

Ein  weiterer  Punkt  ist  die  Vermehrung  der
Arzte  in  unseren  Schutzgebieten.  Die  Notwendigkeit
  der  Entsendung  einer  größeren  Zahl
von  Arzten  ist  allgemein  anerkannt.

Von  manchen  Kollegen  wird  der  Frage,  ob
mehr  Schutztruppenärzte  oder  mehr  Regie-
        <pb n="1046" />
        W  968  &amp;amp;c

rungsärzte  in  die  Kolonien  entsendet  werden
sollen,  ein  sehr  großes  Gewicht  beigelegt.  Von
der  einen  Seite  wird  zugunsten  der  Militärärzte
angeführt,  daß  die  Organisation  des  ärztlichen
Dienstes  viel  klarer  sei,  da  sie  durch  die  militärischen
  Rangverhältnisse  von  vornherein  geregelt
sei.  Ein  einheitliches  Sanitätskorps  sei  viel  leichter
zu  handhaben,  als  eine  Anzahl  von  Regierungsärzten.
  Aber  es  soll  nicht  verschwiegen  werden,
daß  die  Sanitätsoffiziere  selbst  es  vielfach  bedauern,
  daß  das  enge  Gebundensein  an  eine
Station,  eine  Kompagnie,  ihrem  Streben,  ihren
Wirkungskreis  unter  den  Eingeborenen  weiter
auszudehnen,  hindernd  im  Wege  steht.

Die  Fürsprecher  der  Regierungsärzte  legen
auf  der  anderen  Seite  Wert  auf  eine  freiere  Auffassung
  des  Berufes,  auf  den  hohen  Wert  einer
spontanen  offenen  Meinungsäußerung,  auf  ein
Mitarbeiten  aller  Arzte  an  der  Entwicklung  des
Medizinalwesens,  auf  ein  Zurücktreten  der  Rangordnung
  gegenüber  persönlicher  Begabung  und
Initiative,  außerdem  auf  die  selbständigere  Stellung
der  Zivilärzte  den  Verwaltungsbehörden  gegenüber.
  Endlich  darf  nicht  vergessen  werden,  daß
die  Regierungsärzte  nicht  unbeträchtlich  weniger
Staatsmittel  erfordern,  als  gleichalterige  Sanitätsoffiziere.
  Sie  haben  geringeres  Gehalt,  sind  mit
wenigen  Ausnahmen  nicht  etatmäßig  und  also
auch  nicht  pensionsberechtigt.  Wenn  also  gespart
werden  soll,  so  wäre  es  an  dieser  Stelle  möglich.

Der  Zeitpunkt  für  eine  definitive  praktische
Regelung  dieser  Frage  ist  jedoch  noch  nicht  gekommen.
  Denn  eine  energische  militärische  Repräsentation
  unserer  Macht  den  Eingeborenen
gegenüber  ist  in  vielen  Gebieten  unserer  Kolonien
heute  noch  nicht  zu  entbehren.  In  vielen  —
aber  nicht  in  allen.  Immer  weiter  wird  die
Umwandlung  der  Militärstationen  in  Bezirksämter
um  sich  greifen,  und  es  ist  nur  natürlich,  daß
dann  auch  auf  einer  solchen  Station  ein  Zivilarzt
  eingesetzt  wird,  der  unabhängig  von  den
Zivilbeamten,  aber  in  gemeinsamer  Tätigkeit  mit
ihnen  dort  wirkt.  In  einem  Schutzgebiete,  welches
zum  größeren  Teile  unter  Zivilverwaltung  steht
und  nur  über  eine  Polizeitruppe  verfügt,  wird
ganz  naturgemäß  dann  auch  der  oberste  Sanitätsbeamte
  ein  Zivilarzt  sein  müssen.  Durch  die
Ubernahme  der  bereits  im  Dienste  stehenden  Militärärzte
  in  den  Zivildienst  kann  jede  Härte  vermieden
  werden.

Mit  der  Vermehrung  speziell  der  Regierungsärzte
  hängt  auch  die  Frage  der  Regelung  ihrer
Gehaltsverhältnisse  zusammen,  die  einer  einheitlichen
  Behandlung  dringend  bedürfen.

Die  Frage,  wie  man  der  Arztenot  in  den
Kolonien  abhelfen  kann,  ist  auch  von  anderer

 

Seite  in  Angriff  genommen  worden,  nämlich  reden
  Missionen  und  den  ihnen  nahestehenden
sen,  die  sich  zum  Berliner  Verein  für  ärzunt
Mission  zusammengeschlossen  haben;  der  Vorze
gende  wünscht  jedoch  eine  klare  Scheidung  zwisc
ärztlichem  und  Missionsberuf!

Professor  Schilling  spricht  dann  von  der  C#r
ganisation  des  Medizinalwesens.

Die  Spitze,  das  Haupt  des  gesamten  Medi##
nalwesens  der  Kolonien,  ist  der  Medizinalreferenbeim
  Reichs-Kolonialamt.  Die  Arbeitslast,  welg
auf  ihm  ruht,  ist  sehr  groß.  Sie  wächst  dauerm:
an,  was  schon  allein  aus  dem  Umfang  und  Ir
halt  der  Medizinalberichte  aus  den  deurncher
Schutzgebieten  hervorgeht.  Was  dieses  Refetal
z.  B.  während  des  südwestafrikanischen  Kriegs
geleistet  hat,  ist  bei  weitem  nicht  so  laut  und  voanerkannt
  worden,  als  wir  Tropenärzte  es  fü
billig  erachtet  hätten.  Dem  ständig  anwachsender
Umfange  des  Referats  sind  die  wenigen  den
beschäftigten  Sanitätsoffiziere  nur  unter  groe#r
Anstrengung  gewachsen.  Doch  das  ließe  sich  #
durch  Einstellen  weiterer  Arbeitskräfte  ändern
Viel  wichtiger  aber  erscheint  der  Umstand,  dar
der  verantwortliche  Medizinalreferent  zur  Zeir  mu
Arbeiten,  wie  Gutachten  über  Tropendiensttanglichkeit,
  Invalidisierung,  Kommandierungen  u.  a.  u.
seiner  eigentlichen  Aufgabe  allzusehr  emfremde
wird.  Diese  Aufgabe  ist  darin  zu  erblicken,  das
der  Medizinalreferent  bzw.  der  Chef  der  Medzi
nalabteilung  den  Medizinalreferenten  der  einzeiren
Schutzgebiete  die  gemeinsamen  Gesichtspunkte  gin,
nach  welchen  das  Medizinalwesen  in  den  idner
unterstellten  Kolonien  geleitet  werden  soll.  Seinet
Initiative  muß  die  Organisation  der  Seuchen
bekämpfung  entspringen,  er  hat  die  allgememe
Hygiene  der  Weißen  wie  der  Farbigen  von  weil
ausschauenden,  alle  Kolonien  umfassenden  Gesichtpunkten
  her  in  die  rechten  Bahnen  zu  lenken  und
darin  zu  erhalten.  In  seiner  Hand  laufen  damnn
auch  alle  die  Berichte  über  Erfolge  und  Schwierigkeiten
  in  der  Durchführung  jener  Maßnadmen
zusammen,  die  von  dem  inneren  Leben  jeder
großen  Organisation  zeugen.  Neben  dieser  un
fassenden,  gestaltenden  Tätigkeit  des  Hygienikermüssen
  die  Aufgaben  des  Vertrauensarztes  zurück
treten.  Wenn  sich  das  Medizinalwesen  der  Kolo
nien  kräftig  und  seiner  Bedeutung  gemäß  wrriuer
entwickeln  soll,  so  muß  diese  Entwicklung  an  de
Zentralstelle  einsetzen.

Das  gleiche,  was  eben  für  das  Medizinot
referat  im  Reichs-Kolonialamt  ausgeführ  wurde.
gilt  auch  für  das  Medizinalwesen  der  Schegebiete.
  Referenten  für  das  Sanitätswesen  erir#em
bisher  nur  in  Kamerun  und  Deursch-Ostafu#l
in  Südwestafrika,  Togo  und  Neuguinca  sind  solchr
        <pb n="1047" />
        W  969  2

oberste  Medizinalbehörden  noch  nicht  vorgesehen.
Es  ist  dringend  nötig,  daß  auch  in  diesen  Schutzgebieten
  die  Organisation  der  allgemeinen  Hygiene
und  der  Seuchenbekämpfung  in  einer  Hand  vereinigt
  wird.  Auch  dort  muß  die  Bedeutung
des  Medizinalwesens  in  der  Stellung  des  Referenten
  zum  Ausdruck  gelangen.  Auch  dort  haben
die  Medizinalreferenten  mit  den  Personal=  und
Verwaltungsangelegenheiten  sehr  viel  zu  tun  und
werden  durch  solche  zeitraubende  Arbeit  von  ihrer
wichtigsten  Aufgabe,  der  Organisation  der  Seuchenbekämpfung
  und  der  allgemeinen  hygienischen
Maßnahmen,  abgehalten.

Jede  Kolonie  bedarf  eines  Untersuchungsamtes,
  an  welchem  ständig  ein  Bakteriologe  und
ein  als  Hygieniker  sorgfältig  vorgebildeter  Arzt
beschäftigt  sind,  um  die  für  den  Leiter  des  Medizinalwesens
  sich  aus  der  Praxis  ergebenden  Fragen
in  wissenschaftlicher  Weise  zu  bearbeiten.

Ein  solches  Untersuchungsamt  ist  auch  dazu
bestimmt,  das  von  den  im  Schutzgebiete  tätigen
Arzten  eingesandte  Material  zu  bearbeiten.  Es
wird  eine  wertvolle  Unterstützung  für  die  praktischen
  Arzte  darstellen  und  vieles  der  Wissenschaft
erhalten,  was  bisher  wegen  der  Umständlichkeit
der  Verschickung  und  der  weiten  Entfernung  von
der  Heimat  verloren  ging.  Die  Boarbeitung
dieses  Materials  wird  Stoff  zu  wertvollen  Veröffentlichungen
  geben.

An  diese  Untersuchungsämter  werden  auch  die
Einrichtungen  zur  Herstellung  von  Vakzine  anzugliedern
  sein.

In  Daressalam,  Duala  und  Windhuk  sind
derartige  Laboratorien  bereits  eingerichtet,  aber
es  sollen  die  beiden  ersten  nicht  ständig  von
Arzten  besetzt  sein,  auch  tritt  ein  häufiger,  der
Kontinuität  der  Arbeit  hinderlicher  Wechsel  ein.
Kontinuität  der  Arbeit  aber  ist  eines  der  wichtigsten
  Erfordernisse.

Der  Vortragende  schlägt  dann  vor,  in  das
Programm  der  tropenmedizinischen  Gesellschaft
auch  den  Plan  zur  Errichtung  eines  deutschen
Instituts  für  Tropenforschung  in  unseren
Kolonien  aufzunehmen.  Es  bedarf  einer  Gelegenheit
  und  der  Mittel,  um  an  Ort  und  Stelle,  in
den  Tropen  selbst;  mit  allem  Rüstzeug  moderner
Forschung  an  den  zahlreichen  Fragen  zu  arbeiten,
welche  die  Praxis  an  die  Arzte  stellt.

In  erster  Linie  ist  es  notwendig,  den  Grundstock
  für  ein  solches  Institut  zu  legen,  in  dem
unter  einer  einheitlichen  Leitung  mehrere  Laboratorien
  vereinigt  werden,  eines  für  Bakteriologie
und  Parasitologie,  eines  für  Physiologie,  eines
für  Hygiene  und  eines  für  Tiermedizin.  Jedes
Spezialfach  wird  anfangs  von  einem  selbständigen

 

Forscher  in  etatmäßiger  Stellung  vertreten.  Diesem
müssen  die  nötigen  Hilfskräfte,  wie  Apotheker,
Laboratoriumdiener,  zur  Verfügung  stehen.  Diese
vier  Laboratorien  sollen  den  Kern  bilden,  dem
sich  später  auch  andere  verwandte  Zweige  der
Wissenschaft,  wie  Botanik,  Zoologie,  Pharma-=kologie,
  Klimatologie,  angliedern.  Alle  diese  Laboratorien
  werden  mit  der  Heimat  in  innigstem
Konnex  stehen,  sie  werden  Material  für  die  Kurse
und  für  Spezialstudien  nach  der  Heimat  senden.
Dazu  muß  ihnen  natürlich  das  Material  eines
Europäer=  und  eines  Eingeborenenhospitals  zur
Verfügung  stehen.  Der  Vortragende  hebt  hervor,
daß  er  ein  Institut,  das  ausschließlich  wissenschaftlicher
  Forschung  dienen  soll  und  deshalb  von
der  Medizinalverwaltung  der  Kolonie  ganz  unabhängig
  sein  muß,  im  Auge  hat.

Das  Deutsche  Reich  besitzt  bisher  —  abgesehen
von  Amani,  das  aber  in  erster  Linie  als  landwirtschaftliche
  Versuchsstation  zu  betrachten  ist  —
keine  Stätte,  welche  der  tropenmedizinischen  und
den  verwandten  Forschungen  geweiht  ist.  Glücklicher
  sind  hierin  die  anderen  kolonisierenden
Mächte.  Die  Förderung  dieses  Planes  sollte  zu
den  Aufgaben  gehören,  welche  sich  die  Deutsche
tropenmedizinische  Gesellschaft  stellt.

*  *#
1*

Hierauf  wurde  ein  Schreiben  des  Medizinalreferenten
  und  Chefarztes  in  Kamerun,  Professors
Dr.  Ziemann,  verlesen,  in  dem  dieser  die  Errichtung
  von  Tropeninstituten  und  die  Gestaltung
des  ärztlichen  Dienstes  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  bespricht.  -

Ziemann  weist  in  seinem  Briefe  darauf  hin,
daß  er  schon  früher  eine  planmäßige,  einheitliche
Leitung  aller  Bestrebungen,  die  auf  die  Be—
kämpfung  der  Infektionskrankheiten  der  Menschen
und  der  Tiere  und  auf  eine  Verbesserung  und
Verallgemeinerung  der  Prinzipien  der  Hygiene
abzielen,  gefordert  hätte.  Diese  leitende  Behörde
existiert  bereits  in  Kamerun  und  Ostafrika  in
Gestalt  des  Medizinalreferenten,  und  es  bestehen
in  Kamerun  deutliche  Instruktionen  für  die  dienstliche
  Tätigkeit  dieses  obersten  Medizinalbeamten
und  der  übrigen  beamteten  Arzte,  seien  sie  Regierungsärzte
  oder  Sanitätsoffiziere  bzw.  Tierärzte,
wodurch  die  gesamte  hygienische  Tätigkeit  hier  zu
einer  durchaus  einheitlichen  bei  der  Seuchenbekämpfung
  wird.

Schon  jetzt  ist  in  Duala  in  Kamerun  im
Regierungshospital,  wo  eine  größere  Bibliothek,
pathologische  Sammlungen  und  Sammlungen  der
bisher  bekannten  tierischen  Schädlinge  sich  befinden,
jedem  neu  ankommenden  Arzt  Gelegenheit  ge-
        <pb n="1048" />
        W  970  20

geben,  sich  wissenschaftlich  und  praktisch  einzuarbeiten,
  jedem  Arzt  und  Privatmann  ist  die
Möglichkeit  geboten,  sich  Rat  zu  holen.

In  Duala  ist  schon  so  ziemlich  erfüllt,  was
man  für  die  Einrichtung  eines  kleinen  Tropeninstituts
  billig  fordern  darf.  Auch  alle  Ansätze
und  Bedingungen  für  einen  späteren  und  größeren
Ausbau  sind  bereits  gegeben  durch  eventuellen
späteren  Umbau  des  Farbigenhospitals.

Auch  werden  daselbst  bereits  alle  neu  in
der  Kolonie  anlangenden  beamteten  Arzte  des
Gouvernements  und  der  Schutztruppe  sowie  auch
die  Tierärzte  auf  meist  zwei  Monate  zum  Regierungshospital
  behufs  wissenschaftlicher  und  praktischer
  Einarbeitung  abkommandiert.  Auch  die
Einrichtung  von  Reiseärzten,  die  zu  besonderen
wissenschaftlichen  Untersuchungen  ins  Innere  entsandt
  werden,  ist  bereits  geschaffen.  Eine  ähnliche
  Einrichtung  würde  sich  mit  leichter  Mühe  in
allen  größeren  Kolonien  durchführen  lassen.  Aber
auch  in  kleinen  Kolonien,  wie  Togo  und  Neuguinea,
  wird  man  wenigstens  einen  Bakteriologen,
  der  zugleich  pathologischer  Anatom  ist,  und
einen  jederzeit  für  wissenschaftliche  Reisezwecke
verfügbaren  Arzt  bereithalten  mühssen.

Professor  Dr.  Ziemann  spricht  sich  dann  gegen
die  Schaffung  eines  einzigen  größeren  deutschen
biologischen  Tropeninstituts  aus,  das  durch  die
reichere  Dotierung  nur  erdrückend  wirken  würde
auf  die  kleineren  Tropeninstitute,  die  in  allen
größeren  deutschen  Kolonien,  jedenfalls  aber  in
OÖstafrika  und  Kamerun,  zu  errichten  sind.  Gerade
gleichberechtigte  und  gleichwertige  kleine  Tropeninstitute
  sind  berufen,  einen  regen  gegenseitigen
wissenschaftlichen  Wetteifer  zu  bedingen,  der  das
beste  für  die  Zukunft  hoffen  läßt.

Es  sind  zwei  gleich  bedachte  Institute,  eines
an  der  Westküste  in  Kamerun,  eines  an  der  Ostküste
  in  Deutsch-Ostafrika,  zu  errichten,  um  die
zum  Teil  durchaus  verschiedene  Pathologie
West=  und  Ostafrikas  zu  bearbeiten.

An  diesen  Instituten  hat  als  Leiter  der
Medizinalreferent  der  betreffenden  Kolonie  zu
wirken,  der  die  Themata  unter  weitgehendster
Berücksichtigung  der  einzelnen  Wünsche  zu  verteilen
  hat  und  durch  Arbeitsteilung  eine  möglichst

  intensive  wissenschaftliche  Ausnutzung  des
Arbeitsmaterials  bewirkt.
4  „

Im  Anschluß  hieran  sprach  der  rheinische
Missionsarzt  Dr.  med.  Olpp  über  das  deutsche
Institut  für  ärztliche  Mission.  Es  ist  dieses
eine  Vereinigung,  die  im  Jahre  1906  von  sämtlichen
  deutschen  und  schweizerischen  evangelischen
Missionsgesellschaften  geschaffen  wurde.  Sie  hat

 

zum  Zwecke  die  Entsendung  von  Arzten  an  dr
Missionsanstalten  in  unseren  Kolonien  und  rit
mittelt  ihnen  eine  Vorbildung  für  ihren  Bem
Der  Sitz  dieses  Instituts  ist  Tübingen.  Gier
zeitig  erfolgt  hier  eine  einfache  medizinische  Aubildung
  von  Missionaren  in  einer  Samariterschme
Es  ist  ferner  beabsichtigt,  diesem  Institut  er.
kleinere  Tropenklinik  anzugliedern,  wobei  ar
Zuzug  von  tropenkrank  heimkehrenden  Personegerechnet
  wird.

In  der  sich  an  diese  Vorträge  anschließende
Debatte  kam  es  über  ein  Zusammenwirken  ver:
Arzten  und  Missionaren  zu  keiner  Einigung.  S#u#
die  Errichtung  von  Tropeninstituten  in  den  Schuz
gebieten  betrifft,  so  herrschte  darüber  Einverständnis,
  daß  an  die  Errichtung  eines  Institu:
in  der  Ausdehnung,  wie  Professor  Schilling  fe
verlangt,  vorläufig  nicht  zu  denken  sei.  Indesen
sind  schon  eine  Reihe  von  Untersuchungsämtern
vorhanden,  die  weiteren  Ausbaues  fähig  fänd.
Die  Regierung  selbst  steht  einer  weiteren  Ausdehnung
  dieser  Untersuchungsämter  nicht  im  Wege.
sie  hat  auch  bereits  Schritte  getan  zur  Einrichlung
eines  wissenschaftlichen  Instituts.  Eine  Resolundr
wurde  nicht  gefaßt,  da  beide  Angelegenheiten  ne
nicht  als  spruchreif  angesehen  wurden.

*  Hbamburgisches  Kolonialinstitut.

Am  heutigen  Tage  (15.  Oktober)  beginm  dadritte
  Semester  des  Kolonialinstituts  und
zugleich  der  zweite  Ausbildungskursus,  nachdem
der  erste  Kurfus  im  August  d.  Is.  mit  einer
Diplomprüfung  abgeschlossen  worden  ist.  Ler
Lehrplan  ist  wieder  erheblich  erweitert  worden.
Mit  Rücksicht  auf  die  Bedürfnisse  der  Kaufleum
ist  neben  dem  Unterrichte  in  der  englischen  Sprache
vom  Winter  ab  auch  Unterricht  in  der  franzöl#ischen.
spanischen,  portugiesischen  und  neugriechuchen
Sprache  eingerichtet  worden.  Neben  diesen  Vorlesungen,
  die  in  den  Abendstunden  von  7  bie
10  Uhr  abgehalten  werden,  kommen  für  di
Kaufleute  noch  besonders  die  warenkundlicher
Vorlesungen  in  Betracht,  sowie  die  im  Allgemeiner
Vorlesungswesen  gehaltenen  volkswirtschaftlicher
Ergänzungsvorlesungen.

Den  Bedürfnissen  der  zukünftigen  Furmer
entsprechend,  sind  die  landwirtcchaftlichen  Lar
lesungen  weiter  ausgestaltet  worden.  Noben  der
Boden=  und  Pflanzenkunde  werden  ausgewädln
Kapitel  aus  der  landwirtschaftlichen  Tierzucht  vor
getragen.  Auch  das  koloniale  Maschinenweien  t
in  den  Lehrplan  des  Winters  ausgenommen  worden.
        <pb n="1049" />
        W  971  20

Der  Besuch  des  Kolonialinstituts  ist  allen  denjenigen,
  die  in  die  Kolonien  gehen  wollen,  zu
empfehlen.  Es  ist  ihnen  hier  ein  leichtes,  sich
die  für  den  Aufenthalt  in  den  Kolonien  notwendigen
  Kenntnisse  in  einem  entsprechenden
Studiengange  anzueignen,  während  es  in  den
Kolonien  mit  großen  Schwierigkeiten  verbunden,
zeitraubend  und  kostspielig  sein  dürfte.  Auch  die
koloniale  Beamtenlaufbahn  ist  jetzt  mit  einem
Besuche  des  Instituts  verbunden.

Das  Studium  des  Kolonialinstituts  kann  in
zwei  Semestern  absolviert  werden,  doch  ist  es
empfehlenswert,  es  auf  mehr  Semester  zu  verteilen.
  Den  Abschluß  des  Studiums  kann  eine
Diplomprüfung  bilden,  für  die  eine  Prüfungsordnung
  erlassen,  die  auf  dem  Bureau  des  Kolonialinstituts
  einzusehen  ist.

Zur  Teilnahme  an  dem  Unterrichte  werden
zugelassen:

A.  als  Hörer:

1.  Abiturienten  deutscher  höherer  Lehranstalten
  mit  neunjährigem  Kursus,
2.  seminaristisch  gebildete  Lehrer,  die  die

zweite  Prüfung  bestanden  haben,

3.  Kaufleute,  Industrielle,  Landwirte  und
andere  Personen,  die  die  Berechtigung
zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  besitzen
oder  als  Selektaner  von  Hamburger  Volksschulen
  abgegangen  sind  oder  auswärtige
gleichwertige  Schulen  absolvierten,  sofern
sie  eine  mindestens  dreijährige  geregelte
Berufstätigkeit  hinter  sich  haben,  jedenfalls
aber  die  Lehrzeit  in  ihrem  Berufe  beendeten,

4.  Ausländer  auf  Beschluß  des  Professorenrats,
  wenn  sie  eine  gleichwertige  Vorbildung
  nachweisen;

B.  als  Hospitanten  zu  einzelnen  Vorlesungen
auf  Beschluß  des  Professorenrats  Personen,
die  über  18  Jahre  alt  und  nicht  mehr
Schüler  einer  Lehranstalt  sind,  sofern  sie
eine  genügende  Vorbildung  besitzen.

Das  Vorlesungsverzeichnis  nebst  den  Vorschriften
  für  die  Hörer  und  Hospitanten  ist  gegen
Einsendung  von  40  Pf.  von  dem  Bureau  des
Kolonialinstituts  zu  beziehen;  dorthin  sind  auch
alle  Anfragen,  das  Institut  und  den  Lehrplan
betreffend,  zu  richten.

Die  ersten  Immatrikulationen  für  das  Wintersemester
  sind  auf  den  19.  und  21.  Oktober  festgesetzt.
  Meldungen  von  Hörern  werden  im  Bureau
des  Kolonialinstituts,  Dammthorstraße  251,  entgegengenommen.


 

Versammlung  der  Kolonialabtellung  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft.

Am  Mittwoch,  den  20.  Oktober,  vormittags
9  Uhr,  wird  im  Saale  B  des  Architektenhauses,
Berlin,  Wilhelmstraße  93,  die  zweite  Versammlung
  der  Kolonialabteilung  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft  stattfinden.  In
derselben  wird  Bericht  erstattet  werden  über  die
bisher  angefangenen  Arbeiten  dieser  Abteilung;
ferner  wird  ein  Vortrag  über  „Wollschafzucht
in  Deutsch-Südwestafrika“  von  Herrn  Rittergutspächter
  Gadegast-Mannschatz  (Königreich
Sachsen)  und  ein  weiterer  über  „Anbau,  Sorten
und  Ernte  der  Baumwolle“  von  Herrn  Professor
  Dr.  Warburg-Berlin  gehalten  werden.
Es  kommen  daher  zwei  sehr  wichtige  Fragen  der
kolonialen  landwirtschaftlichen  Praxis  zur  Erörterung.
  Auch  Nichtmitgliedern  der  Gesellschaft
ist  es  gestattet,  an  den  Verhandlungen  als  Zuhörer
  teilzunehmen.

Beschafkung  von  Geflügel  für  die  Rolonien.

Die  Geflügelzucht  ist  für  manche  tropische  Kolonie
deshalb  von  besonderer  Wichtigkeit,  weil  dort  infolge
von  Tierkrankheiten,  wie  Tsetse  u.  a.,  die  Haustiere
aus  der  Klasse  der  Wiederkäuer,  also  Rinder,  Schafe,
Ziegen,  nicht  gezüchtet  und  längere  Zeit  am  Leben  erhalten
  werden  können.  Zum  Nachteil  für  den  Gesundheitszustand
  der  Europäer  ist  man  dort  zum  großen
Teil  auf  Büchsenfleisch  angewiesen,  und  Beschaffung
von  frischem  Fleisch  ist  nur  durch  Geflügelzucht  möglich.
In  anderen  Kolonien,  wo  die  Haltung  von  Wiederkäuern
  möglich  ist,  bildet  die  Geflügelzucht  eine  recht
annehmbare  Nebennutzung.

An  die  Kolonialabteilung  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft  wurde  schon  wiederholt
  das  Ersuchen  gerichtet,  Geflügel  für  Zuchtgwecke
zu  beschaffen.  Diese  Beschaffung  stieß  aber  auf  Schwierigkeiten,
  weil  auf  Anfrage  bei  Geflügelzuchtvereinigungen
keine  oder  nicht  rechtgeitige  oder  zu  teure  Angebote
erfolgten.  Es  ist  daher  sehr  erwünscht,  wenn  sich
Geflügelzuchtvereinigungen  und  Geflügelzüchter,  welche
gute  Nutzrassen  zgiehen,  mit  Angeboten  an  die  Kolonialabteilung
  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft,
Berlin  SW  11,  Dessauerstraße  14,  wenden,  damit  auf
diese  im  Bedarfsfalle  sofort  zurückgegriffen  werden  kann.
Bisher  wurde  z.  B.  Geflügel  folgender  Rassen  und
Schläge  verlangt:

Rebhuhnfarbige  Italiener,  Hähne

Weiße  Wyandottes,  -
Gold-Wyandottes,  -
Schwarze  Langshans,  -

Auch  wird  sich  die  Kolonialabteilung  gemeinsam
mit  dem  Sonderausschuß  für  Geflügelzucht  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft  mit  der  Frage  zu  beschäftigen
  haben,  welche  Geflügelrassen  am  geeignetsten  für
weitere  Zuchtverwendung  zur  Kreuzgung  in  den  verschiedenen
  Kolonien  sind.
        <pb n="1050" />
        W  972  2e0

Düngungsversuche  in  den  Rolonien.

Der  Ausschuß  der  Kolonialabteilung  der
Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  hat  in
seiner  Sommerversammlung  eine  Reihe  von  Unternehmungen
  beschlossen.  Eine  der  wichtigsten  ist  die
Anstellung  von  allgemeinen  Düngungsversuchen  zur
Ermittlung  der  Frage,  wie  weit  durch  Handelsdüngemittel
  im  tropischen  und  subtropischen  Pflanzenbau  der
Ertrag  in  lohnender  Weise  gesteigert  werden  kann.
Zur  Zzeit  wird  ein  einfacher  Düngungsplan  ausgearbeitet;
  es  finden  Verhandlungen  darüber  statt,  wic  weit
die  Kosten  der  notwendigen  Düngemittel  für  die  Versuchsanstellung
  nach  Ablieferung  eines  Berichtes  erstattet
  werden  können.

Es  ist  erwünscht,  daß  sich  Interessenten  für  diese
Düngungsversuche  andie  Kolonialabteilung  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft  zum  Empfang  des  weiteren
genauen  Planes  und  der  Bedingungen  wenden.

eisendahnbau  im  französischen  Westafrika.“)

Von  der  Eisenbahn  Thids  —  Kayes,  für  die
aus  der  großen  Hundertmillionenanleihe  des  Gesetzes
  vom  22.  Januar  1907  zunächst  13  500  000  Fr.,
und  zwar  3500  000  Fr.  für  die  42  km  lange
Strecke  Kayes  —  Ambidédi  und  10  000  000  Fr.
für  das  Stück  Thiès  —  Diourbel  zur  Verfügung
stehen,  ist  laut  L'Afrique  Francaise  das  erstere
Stück  soeben  fertig  geworden.  Es  hat  dies  insofern
  besondere  Bedeutung,  als  nunmehr  in
Ambidédi  statt  Kayes  zwischen  Fluß  und  Schiff
umgeschlagen  wird  und  damit  die  zur  Trockenzeit
selbst  für  flache  Dampfer  unpassierbare  Flußstrecke
zwischen  diesen  beiden  Plätzen  ausgeschaltet  ist.

Waffenschmuggel  an  der  marokhkanischen  Rüste.

Laut  Zirkularerlasses  des  spanischen  Staatsministeriums
  vom  3.  August  d.  Is.  sollen  zur
Verhütung  des  Waffenschmuggels  an  der  marokkanischen
  Küste  die  Bestimmungen  in  Art.  17  der
Freihafenordnung,  wonach  die  in  Ceuta,  Melilla,
Alhucemas,  Penön  de  Vélez  de  la  Gomera  und
Chafarinas  einlaufenden  Schiffe  vom  Konsulatsvisum
  ihrer  Manifeste  befreit  sind,  während  der
Dauer  der  jetzigen  Umstände  nicht  zur  Anwendung
  kommen.  Demnach  sind  alle  die  genannten
Häfen  aulaufenden  Schiffe  gehalten,  das  erwähnte
Erfordernis  zu  erfüllen,  gleichviel  welche  Ladung
sic  an  Bord  haben  —  die  in  Ballast  kommenden
nicht  ausgeschlossen;  die  Konsuln  sollen  ihre  besondere
  Aufmerksamkeit  auf  die  Erfüllung  der  in
Art.  65  der  Zollordnung  gegebenen  Vorschriften
und  hauptsächlich  auf  die  Vergleichung  des  Manifestes
  mit  den  von  fremden  Zollämtern  ausgestellten
  Abgangsurkunden  richten.  Ferner  sind

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1009,  S.  515.

 

die  Konsuln  angewiesen,  mit  der  äußersten  Wacsamkeit
  die  heimliche  Einschiffung  von  Waffen  um
Kriegsmaterial,  die  für  die  Küste  von  Maro
bestimmt  sind,  zu  verhindern.

(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Botschaft  in  Madmd

Schiffsverkehr  in  den  Häten  der  Regentschaft
Tunis  1908.

Nach  der  amtlichen  Statistik  haben  im  Jahre
1908  die  Häfen  der  Regentschaft  angelaufen:
3904  Dampfer  mit  einem  Raumgehalt  von
3  976  482  Reg.-Tons  und  9236  Segelschiffe  mit
173  588  Reg.-Tous,  zusammen  also  13  140  Schiefe
mit  4  150  070  Tons.

Im  Vergleiche  zum  Vorjahr  ergibt  sich  wieder
eine  erhebliche  Steigerung  des  Gesamt-Raumgehalts
  der  ein=  und  ausgelaufenen  Schiffe,  wenn
sich  auch  die  Zahl  der  letzteren  etwas  verminder
hat.  An  dieser  Zunahme  sind  besonders  die  Häfen
von  Tunis-Goletta  und  von  Sfax  beteiligt.  Dice
beiden  Häfen  verdanken  den  vermehrten  Schiss-=verkehr
  zum  großen  Teile  der  von  Jahr  zu  Jahr
sich  steigernden  Ausbeutung  von  Phosphat=  und
Minerallagern.

Von  den  einzelnen  Ländern  weisen  ein  Mehr
auf:  Belgien  230  v.  H.,  Deutschland  19  v.  O.,
England  6  v.  H.,  Italien  5  v.  H.  und  Frankreich
4  v.  H.  Dagegen  hat  die  österreichisch  ungariche
Flagge  einen  Rückgang  von  5  v.  H.  erfahren.

Wie  in  den  Vorjahren,  so  hat  auch  im  Zahre
1908  Frankreich  wieder  den  Hauptanteil  am
Schiffsverkehr  gehabt  mit  2165  Dampfern  von
zusammen  1  904  691  Reg.-Tons  und  42  Scgelschiffen
  von  1369  Tons  im  Eingang.  An  die
zweite  Stelle  tritt  ebenso  wie  bisher  Italien  und
an  die  dritte  England.  Die  vierte  Stelle  nimmt
die  deutsche  Flagge  ein  mit  90  Dampfern  von
123  667  Tons,  um  einen  Dampfer  mehr  als  im
Vorjahre.

Die  Häfen,  die  am  meisten  von  deutschen
Schiffen  angelaufen  werden,  sind  Tunis-Goletta
(im  Jahre  1908  von  47  Dampfern)  und  Sfar
(von  39  Dampfern).  Ersterer  kommt  mehr  für
die  Einfuhr,  letzterer  mehr  für  die  Ausfuhr  in
Betracht.  Drei  Dampfer  haben  Biserta  und  einer
Tabarka  angelaufen,  ohne  —  nach  der  Slatistik  —
Ladung  zu  löschen  oder  einzunehmen.

Zwei  deutsche  Dampferlinien,  die
Levantelinie  und  die  Kompagnie  Freitas,  laen
Tunis  bzw.  Sfax  von  Hamburg  aus  in  regelmäßigen
  Fahrten  einmal  monatlich  anlaufen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Tunis.“

Deuuche
        <pb n="1051" />
        Meinhof:  Die  Sprache  der  Herero  in

G  973  20

Literatur-Verzeichnis.  dieses  trotz  seines  geringen  Preises  trefflich  aus-(Die

  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  gestatteten  Buches  in  allen  kolonialfreundlichen
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)  Kreisen  auch  diesmal  lebhaft  begrüßt  werden  wird.

 

Deutsch-Südwestafrika.  Deutsche  Kolonial-=  Kolonie  und  Heimat  in  Wort  und  Bild.  Unsprachen.
  Band  I.  "  .
Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis  geb.  4,—.  Frauenbundes  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.

Süsserotts

1910.

Illustrationen.

Berlin  1909.  Dietrich  abhändige  koloniale  Zeitschrift.  Organ  des

Zweiter  Jahrgang  (Oktober  1908  bis  Sepillustrierter

  Kolonialkalender  tember  1909).  Berlin,  Verlag  kolonialpolitischer

Herausgegeben  von  Hubert  Henoch.  Zeitschriften  G.  m.  b.  H.

Mit  einem  Titelbild,  12  Kalenderornamenten  In  geschmackvollem  Einband  liegt  nunmehr
im  Stile  innerafrikanischer  Eingeborenenkunst  der  zweite  Jahresband  von  „Kolonie  und  Heimat"
nach  Originalen  von  Hans  Martin  Lemme,vor.  Der  gediegene  Inhalt  dieser  Zeitschrift  ist
einer  Karte  von  Afrika  und  vielen  anderen  bekannt.  „Kolonie  und  Heimat“  darf  als  die  er-Berlin.



Verlag  von  Wilhelm  folgreichste  periodische  Publikation  in  der  Kolonial-Süsserott.

  Preis  1,—.  literatur  Deutschlands  bezeichnet  werden.
Auch  in  diesem  Jahre  bringt  der  Kolonialkalender
  eine  stattliche  Reihe  wertvoller  Beiträge,  Dr.  jur.  Michele  Sayur:  Grundzüge  des
die  durch  wohlgelungene  Bilder  wirksam  ergänzt  ägyptischen  Staatsrechts.  Breslau  1909.
Wir  zweifeln  nicht,  daß  das  Erscheinen  Kerns  Verlag  (Max  Müller).  Preis  brosch.  2.

werden.

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)
S.  M.  S.  „Bussard“

S.  M.  S.  „Condor“

S.  M.  S.  „Panther“

S.  M.  S.  „Planet“.

S.  M.  S.  „Seeadler“

S.  M.  S.  „Sperber“

9/3.  Daressalam  2/5.  —  2/5.  Zanzibar  6/5.  —  6/5.  Daressalam  22/6.
—  23/6.  Tireni-Bucht  25/6.  —  26/6.  Daressalam  3/7.  —  6/7.  Idudzi
(Comoren)  —  11/7.  Nossi-Bé  (Madagaskar)  23/7.  —  25/7.  Majunga
(Madagaskar)  30/7.  —  6/8.  Durban  17/8.  —  18/8.  East  London
7/9.  —  10/9.  Kapstadt.

27/2.  Sydney  3/5.  —  12/5.  Suva  (Fidji-Inseln)  18/5.  —  21/5.  Apia
2/7.  —  57.  Suva  7/7.  —  13/7.  Auckland  25/7.  —  1/8.  Brisbane.
—  16/8.  Cairns  (Cook)  17/8.  —  18/8.  Townsville  (Queensland)
19/8.  —  24/8.  Brisbane  30/8.  —  8/9.  Suva  10/9.  —  Apia.

8/3.  Kapstadt.  14%/5.  —  19/5.  Lüderitzbucht  46.  —  5/6.  Swakopmund  30/6.
—  3/7.  Mossamedes  6/7.  —  8/7.  San  Paolo  de  Loanda  13/7.  —
14/7.  Banana  15/7.  —  15/7.  Boma  15/7.  —  20/7.  Matadi  2/7.  —
24/7.  Boma  28/7.  —  1/8.  Duala  2/9.  —  4.  Lagos  8/9.  —  9/9.
Lome  15/9.  —  17/9.  Forcados  19/9.  —  20/9.  Old  Calabar  (Süd-Nigeria)
  25/9.  —  27/9.  St.  Thomé  30/9.  —  Bata  (Spanisch-Gninea).

Brisbane  6/4.  —  10/4.  Sydney  11/6.  —  17/6.  Numea  22/6.  —  77.
Herbertshöhe  —  15/7.  Jap  4/8.  —  Korror  11/8.  —  13/8.  Jap  19/8.—
Palau  27/8.  —  1/9.  Hermit-Inseln  419.  —  6/9.  Friedr.-Wilhelmshafen.

30/3.  Daressalam  13/4.  —  15/4.  Mikindani  19/4.  —  24/4.  Lindi  29/4.
—  30/4.  Zanzibar  8/5.  —  8/5.  Pangani  12/5.  —  12/5.  Daressalam
20/7.  —  20/7.  Tanga  10/8.  —  10//8.  Zanzibar  14/8.  —  14/8.  Daressalam
  19.  —  3/9.  Kilwa  Kisiwani  8/9.  —  8/9.  Lindi  13/9.  —
14/9.  Zanzibar  16/9.  —  16/9.  Daressalam.

3/3.  Lüderitzbucht  13/4.  —  14/4.  Swakopmund  16/4.  —  18/4.  Lüderitzbucht
  10/5.  —  13/5.  Kapstadt  25/6.  —  27/6.  Lüderitzbucht  5/7.  —
13/7.  St.  Helena  1/7.  —  26/7.  Duala  (Kamerun)  2/9.  —  10/9.
Sierra  Leone  1/9.  —  18/9.  Monrovia  —  21½9.  Grand  Bassa  —
23/9.  Cap  Palmas  —*  29/9.  Duala.

 

 

—
—  —  —  —  —  ——  —
—

 

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postanstalt  in  Berseba  (Deutsch-Südwestafrika)  nimmt  am  Postanweisungs=  und  am
Nachnahmedienst  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  nicht  mehr  teil.
        <pb n="1052" />
        W  974  20

Postwanpfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  1909.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
|
Neapel  22.  Okt.  5.  Nov.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  38,  41  u.  38  Tg.
Simpsonhafen  44  u.41TIgp  15.  20.  Okt.
1.  Deutsch-Neuguinea.  Vrindisi  17.  Ott.  14.  Nov.  Simpsonhafen  40  Tag-12.  Nov.  10  40
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  43  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Druckfachen.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

2.  Deutsch-Ostafriha.

 

 

 

1.  8.  Nov.  Mombasa  O  16,  16,  30.  Okt.  6.  Nov.  1040
#u)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  gaen  Schife  17  Tage
Muansa  (mit  usumbura)  ç
und  Schiriit  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  0
b  9  Von  menbalfe  Seuer
ef  Tkderung  m  er  allda-  K  .
bahnunvsoudekwdmttonBrindisi  24.  Okt.  Mombasa  O  15  Tage22.  Okt.  1040
zu  Schiff  nach  den  Bestim  (engl.  Schiffe)
mungsorten.
b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  Nea  1.  8.  Nov  Tanga  17,  17,  19  Tage0.  Okt.  6.  Nov.  1040
Hauseg.  geer  Achns  geurt  chisse
ara.  ombo  0  u-  T  n  5
hesa.  Pangant,  Wilhelmstal  Marseille  10.  Nov  Tanga  20  Tage  8.  Nov.  104
und  Wugiri)  Marseillel  Tanga  20  Tage  .  ...  108
Neapel  1.  Nov  Daressalam  18  Tage  30.  Okt.  1040
bheuscce=  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  Zausibar“  8  Tage  ½  8.  jed.  Mts.  10  0
·  von  Zanzibar  unmittelbar
e)  nach  Deutsch  ·  Ostafria  (Wa#  örderung  nach
(ausschl.  der  unter  a  und  d  Daressalam  durch  Gouvernegenannten
  Postorte)  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Brindisi  24.  Okt.  Zanzibar  17  Tage  22.  Okt.  1040
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  Hruerr
mit  nächster  Gelegenheit
PNeapel  8.  Nov.  Daressalam  21  Tage  6.  Nov.  10  40
3.  Deutsch=  südwestafriha.  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  25  Tagejedes  Monats  6.19
*/  ah  Ssdemnn  (enot
Eputiro.  Gasollr  Gocha-  Hamburg  27.  Okt.  Swakopmund  26  Tage6.  Okt.  12.0
#nnas  Esshonscenin  Großarmen,
  Groß  Mittole  u  Antwerpen  1.  Nov.  Swakopmund  21  Tages0.  Okt.  10.8.
warte,  Jakalswater,  Zoham.eutsche  Schiffe,
Albrechtsböhe,  Kalkfeld.  KaSouthampton  2.  Nov.  Swakopmund  20  Tages1.  Nov.  11.23
Fuckn,  Kd.  a:s  Oemiche  Scif,
bandl,  OlasiseOkcunene,  Southampton  16.  23.  Okt.  6.  Nov.]  Swakopmund  22,  20,  15.  22.  Okt.  5.  Nod.
Quonibahe  Ouigrurn  20  Tage  11.23
nan  beue,  Otaw.  .  13|  5%Southampton30.  Okt.  Swakopmund  24  Tage  29.  Okt.  11.23
warongo,  Otjiwero,  Otjoson=  "  *
Lau.  Outso,  Reboboth.  RichtePNotterdam  6.  Nov.  Swakopmuno  unbestimmt  6.  Nov.  10s12
—ie
heimstai,  Windhuk  g.  Damburg  1.  jedes  MonatsSwakopmund  unbestimmt  1.  jed.  Mts.  6.19
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—21  Tg.eden  Freitag  11.23
b)  nach  Lüderitzbucht  sowie  Antwerpen  1.  Nov.  Lüderitzbucht  22  Tage0.  Okt.  10.
nach  Arahoab.  Aus,  Berseba,  (eutsche  Schtffe)!
Nihanbtent,  örgenwanserz  abi-  Southampton,  2.  Nov.  Lüderitzbucht  21  Tage  1.  Nov.  11.23
fontein  Süd),  Kanus,  Keet(deutsche  Schiffe)  .
manshoop.  Kuibis.  Maltalamburg  18.  jedes  Monats.Lüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  6.19
höhe,  Ramansdrift,  Seeheim,  *  «  ,  .
Warmbad,  Ukamas  Hamburg  1.  jedes  Monats.Küderitbucht  40  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
#[Hamburg  27.  Okt.  Lüderitzbucht  27  Tage2.  Okt.  12.
#otterdam  6.  Nov.  Lüderitzbucht  35  Tage  5.  Nov.  1012

 

(deutsche  Schiffe),
        <pb n="1053" />
        W  975  e0

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

 

510.  jedes  Monats  Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  [Kribi  21,  28—43  Cage  9.  jed.  Mts.  9.1
1.  NKamerun.7  25.  jedes  Monats  Iinn  21,28—43  Tg.  25.  67  Mts.  6.19
Longji  21,  28—43  Tag  jed.  ·«
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
a)  nach  Akonolinga,  Bamenda,  Bibundi  28—43  Tage

t  19,  27  Tage

 

Banjso,  Bibundi,  Bipindihof.

Bonaberi,  Bonambaft,  Buca,  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage

Campo,  Dschang,  Duaia  sur  Mer  Duala  19  Tage

Dume,  Ebolwoa,  Sdea,  0  .  g

dass,  bcunde,  „Sodann=  1  (  eutsche  Sch  ffe)  Kribi  20  Lage  10.  jed.  Mts.  1.0
rechtshöhe,  Soko,  „Lolo-  6

dorf.  Lomse,  Longst.  Mundeck.  7  ur  Jase

Nyanga,  Plantation,  Viktoria
Liverpool  21.  Okt.  Viktoria  26  Tage
Tualn-  29  Tage
r.  Batanga  30—32  Tage  5
Longji  30—32  Tage  19.  Olt.  108
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage

Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tages  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045

 

 

b)  nach  Rio  del  RKRhy  von  dort  weiter  über  Ikang

nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
sLiverpool  21.  Okt.  Rio  del  Rey  25  Tage19.  Okt.  1012

J)  nach  dem  Tschadsee-GebietLiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage

(Garua,  Kufseri)  von  dort  weiter  über
Lokodta-—Dola

d)  nach  Ossidinge  SLiverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  *  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Offidinge
in  6  bis  10  Tagen

e)  nach  Molund  Antwerpen  28.  Okt.  Matadi  20—21  Tages7.  Okt.  1.0

jeden  Montag  1045

von  daweiter  mit  der  E  —*
ahn  razzaville  un  *
dann  mit  Flußdampfern  auf  23.  jed.  Mts.  108
dem  K  Kondo,  Ssanga  und

Bordeaux  25.  jedes  Monats

 

 

 

 

Djiah  bis  Molundu
#Brindisi  17.  Okt.  Jap  49  Tage
(engl.  Schiffe)
5.  den  Karolinen,  HDalau-  Palau  37  Tage
Feseln,  Marianen  aus-nheaden  22  C  t  zn  36  Tage  155.  20.  Okt.
e  nam.“  eapel  22.  Okt.  Jap  39  Tage  34.  Nov.  1040
ii  (deutsche  Schiffe)  Saipan  43  Tage  57  —
d  54%  Ponape  51  Tage
*)  Sendungen  na  Unam  wer-  Neapel  5.  Nov.  Jap  34  Tage
den  über  San  Francisco  #deutsche  Schiffe)

 

g)  nur  für  Sendungen  nach  Jap]  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnl.  u.  ein  eschr.  Briefe  u.  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben  —
uüb.  Rußland;  Montags,  Mittwochs,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  732  u.  Dienstags  7.58.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

 

 

 

Neapel  22.  Okt.  5.  Nov.  Tsingtau  85  Tage  20.  Okt.  3.  Nov.  10r#0
6.  Miantschon.  #ben  Schip)
Auf  Verlangen  des  Ab-  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tageßeden  Freitag  1040
senders  gewöhnliche  und  ein=  (eugl.  Schiffe)
eschriebene  Ortefs,  und  Post.  |  Marseige  24.Ot.  7.  Nov.singtau  37  Tage  22.  Okt.  5.  Nov.  10|0
«  (franz.  Schiffe)
Liverpool  5.  Nov.  Tsingtau  35  Tage  4.  Nov.  8.35
Marseille  29.  Okt.  Tsingtau  35  Tage  27.  Okt.  10.0.
(engl.  Schiffe)

 

Briefsend.  jed.  Art  auf  Verl.  auch  mit  d.  unt.  b)  aufgeführt.  Beförderungsgelegenheiten  od.  üb.  New  Dork  (700).
        <pb n="1054" />
        W  976

*—

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  späteitens
sciffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  22.  Okt.  Jaluit  57  Tage
(deutsche  Schiffe)
Neapel  „  Jaluit  67  Tage  20.  Okt.  10.  Der-(engl.
  Schiffe  1010
7.  Marsthal=  Juseln.  —
tshal  ·  Ins  Brindisi  12.  Dez.  Jaluit  54  Tage

(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Druckfochen.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

 

8.  Samoa  Queenstown  7.  Nov.  Apia  31  Tage  5.  Nov.  11.23
"  *  6  -  —  Nachversand  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22—26  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mis.  9.1
Boulogne  s.M.,  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10#5
von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mtis.  106
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  1.  16.  jed.  Mts.  Lome  26—39  Tage  1.  16.  jed.  Mis.  6.19
Rotterdam  22.  Okt.  6.  Nov.  Lome  21—33  Tagye  21.  Okt.  5.  Nov.  1012

 

 

 

 

1)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  dentschen  Schutgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fallig  Von  Landungs-  Die  Po#stt  ist  fällig
hafen  in  Verlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Neng#uineaNeapel.  20.  Okt.  7.  Nov.  Mar  ben-  Neapel.  1-  1*.
Neapel  15  5  2“.  Okt.  55  *.  NovJ  U1—  2  —–
deutsch-Ostafrina  Brindisi  6.  Nov.  Neapel  ..  20.  Okt.  3“.  Nov.
Marseille.  16.  jed.  Mts.  *  15½  50  Okt.
–  arseille.
cej  Dtdeutsch=
  Sübwestafriha.  Pebrnen,  .  5  Vancouv.  31.  Okt.
Southampton  4“.  Nov.  Kiantschon  Southam  4%¼  über  San  Franci#co  oder
nördl.  Teil  d.  Schutzgeb.  Southampton  jeden  Sonntag  5  Haure  dderp  Seattle  unbestummt
Hamburg  15.  16“.  Okt.  1  (5—  6  mal  monatichn
Queenstown
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton!  4“.  Nov.  Sibir.  Eisen-  1  in  der  Regel  Montag.  Nit
Southampton  jeden  Sonntag  bahn.  .  1  woch,  Freitag,  Sonntag
Hamb  15*.  jed.  Mi  Plymouth  .  üb.  Vancouv.  5  X2  2“  Ner.
Ham  urg  #  !  )  je  J  17  Lucenstown.
Kamern  Southampton  30“.  jed.  Mts.  Samean  oder  Havre  über  San  Francisco
Liverpool  .  Nov.  od.  Plymouth  (unbestimmt)
den  Karolinen.  Hamburg  q4154  1.  Okt.  2·.  1.  1
Marianen,  Neapel.  20“".  Okt.  7.  Nov.  Togo  ...  Southampton!  30“.  jed.  Mts.
Dalan-Inseln  1  Liverpool  18.  25.  31.Okt.  8.  Nor.

 

*Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1055" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

GIE  977  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Reise

 

.  .  Letzte  Nachrichten
mpfer

Postdampf  von  nach  bis  11.  Oktober  1909.
„Adolph  Woermann“  ..  Durban  Hamburg  am  8.  Oktober  ab  East  London.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  3.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  7.  Oktober  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  29.  September  ab  Las  Palmas.
„Eduard  Woermann“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  10.  Oktober  in  Victoria.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  Oktober  ab  Lome.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  .  Kotonou  am  27.  September  in  Kotonou.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  7.  Oktober  ab  Delagoa  Vay.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  9.  Oktobee  in  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  9.  Oktober  in  Antwerpen.
„Irma  Woermann“  .  Burutu  Hamburg  am  11.  Oktober  ab  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  8.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Kurt  WMoermann“.  Akkra  1  Hamburg  am  6.  Oktober  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  26.  September  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  5.  Oktober  in  Assinie.
„Lothar  Bohlen“  Assinie  Hamburg  am  5.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  10.  Oktober  Cuxhaven  passiert.
„Marie  Woermann“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  28.  September  ab  Lagos.
„Mar  Brock“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  1.  Okttober  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  3.  Oktober  Dover  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  2.  Oktober  ab  Las  Palmas.

„Edea“
„Kamerun"“
„Lome“

„Otavi“  .
»Sivakopmund«.
»Togo«.
„Windhuk“

„Friderun"“
„Henner“.
„Immo“
„Ingbert“.
„Ingo“  -
,,Jngraban«.
„Irmfried“
„Irmgard“
„Ivoo%
„Walburg“

 

 

 

Calabar  Hamburg
Kamerun  Hamburg
Kotonou  Hamburg
Lüderitzbucht  Hamburg
Lüderitzbucht  Hamburg
Lüderitzbucht  Hamburg

 

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.

am
am
am
am
am
am

2.  Oktober  ab  Lome.

9.  Oktober  ab  Madeira.

4.  Oktober  in  Hamburg.

9.  Oktober  ab  Lome.

10.  Oktober  ab  Swakopmund.
6.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
z.  Zt.  in  Hamburg.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg  Akkra
Akkra  Hamburg
Mossamedes  3  Hamburg
Hamburg  Mossamedes
Hamburg  Mossamedes
Hamburg  Akkra
Hamburg  Lüderitzbucht

 

am

7.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
am  6.  Oktober  in  Sierra  Leone.
z.  Zt.  in  Hamburg.

am  30.  September  ab  Sekondi.
z.  Zt.  in  Hamburg.

am  6.  Oktober  in  Dakar.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  27.  September  ab  Libreville.
am  9.  Oktober  Dover  passiert.
am  10.  Oktober  ab  Rotterdam.
        <pb n="1056" />
        Mitgeteilt  durch  von  der  Hhenydt'sches  Kolonialkontor  G.

W  978  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

m.  b.  PD.,  Berlin  W.ö64.

 

 

 

 

 

 

 

 

           

           

                   

Lelephon:  Amt  l  9229  und  9224.  —  Adresse  edtkontor-  12.  Oktober  194
b  1
is  Z  !  vor-  4
rünn  Kapital  4  fes  %  Tegte  ½  Nachfrage  Angre
jahr  üuhr  'dende  dende  „9%%  5
.  ·  ;
1807  1  850  000  „1.  10.  10  ·  Arikanische  Kompagnie  A.-G.  65  —
1906  2000000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G..  15  52
1905  1000  000  11.  4..  15  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  1
;  s:  .-  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  174  *
1905  1  200  000  1.  4.1  0  5½  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  70  (2
1905  600  OCo0  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  -.  —  v
18900  1500000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import.  u.  Bank-  Conpagnie  300  —
18911  2  600  000  1.  10.10  7  7  Chocold  Plantagen-Gesellschaft.  .  .-112  115
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanzung  .  .  .  110  120
1900  .,  800  000  1.  1.  1  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  6
1878  2750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
der  Südsee-Insen.  305  310
1885  2  000  000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwestrerika-  1750  1/#
190!]  2  500  000  1.  11—-  0  „Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  —  "
19020.  1  000000  1.  1.0  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  .  —  5)
19008  4500  000  1.  5  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Gef-  2286  h
1902  1  000  OC00  1.  5  2  8  Deutsche  Togogesellschaft  .  —  65
18851l11721000s!1.1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  r  119  12
1886  400  000  2.  1.  0  0  Deutsch-  Ostafrikanische  Plantugengeseuschato“  —  .  y
"  1  1—  —  do.  do.  Vorz.-Aktien  —  44  2—
1908.  11  495  000  1.  1.)  3½  3½  Deutsch-  Ostafrikanische  3½  %  Schuldverschrei-1
  C  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  —  —
1897  2250  000  1.  1  4  7  „Deutsch-Westafrikanische  Hamdelsgesellchaft  4  90  102
1899  4  000  000  1.  1.)  0  0  [Geselschaft  Nordwesitamerun  T  —  25
360  000  0  0  ê  do  do.  ...  *sf/)  —  .12
1898  1000000  1.  1.10  0  r  Gesellschaft  Südkamerun.  .  Lit.  A.  —
1  000  000  10  0  do.  Lit.  B.  —
1889  2  000  000  1.  10.  ·0  0  Gualnala  Plantagen-  Gesellschaft  ..  —
1897  1  153  000  T  1.  1.  ·0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  30  —
1889  3  000  000  .1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  4
1887  1200  000  1.  1.  15  20  *  Gesellschaft,  geteilte  Aktien  2  25
,-  Il  ;  do.  Genußscheine  4  2500.—  2%
1904100  000  1.  1  o  —  —
1906  3  000  0000  1.  11—  4  namerun-  Kautschuk-  Compognie  «  70
1895410  000  000  1.  1.  0  |Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  ·9t  10:
1903  1  000  OC00  1.  1  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  .  —
1899  2  000  000  „1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  **  97
1885  6  000  O000  1.  440  0  l  Neu  Guinea  Compagnie  Vorgugs--  Anteile  .·.  98  191
s  ,I  0  0  Stamm-Anteile  45  *
1906  1200  000  1.  1.—  —  Ostafrika-Kompagnie  636  ½0
1904  21.000  000  1.  1.  It  8  8  0stfritanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile
r  El  vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
"  4.  —  120%  Rückgahlung  garantiertrtt)  —  —
1900  #  20  000  000  1.  440  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschaft  238  210
200  000  0  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  X  131.—  .1#K4
1902  125  000  1.  11  30  50  Pacific  Phosphate  Co.  67,6  S  72
1897  20  000000  1.  10.)  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —-  —
1895  15500  000  1.  1110  0  Rheinische  Hander  Plantagengesellshaft?  —
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  v
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  "  —
1897.  500  000  1.1110  0Sigi  Pflaunzungs-Gesellschaft  .·  80
1900  L  500  000  1.  7.  0  ·0  #  South  African  Territories  —  sh  —d  20  h  4
1892  8L2  000  000  1.  7.,  0  5  S0outh  West  Africa  Co.  .  ..  4osh  dwdsd
1893  869  100  1.  4.  0  0  „Usamhara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  28
142  200  0  ·0  do.  Vorzugs-Anteile  55  —
1897  1  2  100  000  1.10  9  Westafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  —  1#
1897  4500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria  1  *
1  gusammengelegte  Stamm-Aktien  —
—  8  Vorz.-Aktien  96  1
1895  1  800  000  1.  1.,  0  0  Aestdeutsche  Hog.  u.  Plantagenges.  Däsfeldorf,  •0

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.

—  —

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  S8W  #,  Kochftade=  ###-Ausgegeben

  am  15.  Oktober  1909.
        <pb n="1057" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

20.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  November  1909.  Ummmer  21.

Diese  Zeitschrift  ers  t  in  der  Regel  am  1.  *  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  viertelfährlich  erscheinenden:  „Mittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
v.  lanckelmuan.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  öfträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  Wao  „d  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich-Ungarns,  d)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfraßen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  rnfi  Sichien  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstraße  68—71,  zu  rich

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichstanzlers,  betr.  die  Bekanntmachung  der  Eintragungen  in  die
Handels=  und  Genossenschaftsregister  der  Schutzgebietsgerichte  Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  14.  Oktober  1909  S.  979.
—  Bekanntmachung,  betr.  Einführung  eines  neuen  Paßformulars  für  die  Beförderung  von  Leichen  auf  dem  Seewege.
Vom  28.  Oktober  1909  S.  980.  —  Bekanntmachung  vom  1.  September  190)9,  betr.  Bestellungen  der  Kaiserlichen  Versuchsanstalt
  für  Landeskultur  in  Victoria  S.  981.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  Satzungen  der  deutschen
Nolonialgesellschaft  „Diamanten-Pacht-Gesellschaft".  Vom  17.  Juni  1909  S.  981.  —  Auszug  aus  der  Satzung  der
Moliwe-Pflanzungsgesellschaft  in  Berlin  S.  992.  —  Personalien  S.  992.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  994.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  994.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  Juli  und  August  1909  S.  997.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  998.  —  ÜUbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets
Kamerun  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  999.

Togo:  Vom  Bau  der  Hinterlandbahn  S.  1001.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo
im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1002.  —
Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  August  1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  1004.

Deutsch-Südwestafrika:  Durch  die  Namib  nach  Lüderitzbucht  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  1004.

Deutsch-  Neuguinea:  Eine  Reise  nach  den  östlichen  Inseln  S.  1006.

Samoa:  Zunahme  der  Eingeborenenbevölkerung  S  .  1009.  —  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im  I.  Viertel
1909  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  1009.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftl.  Komitees  S.  1009.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollernte  Agyptens  1908/09  S.  1014.  —  Die
Baumwollkultur  in  Queensland  S.  1014.  —  Gewinnung  von  Baumwollsaatöl  in  Russisch-Mittelasien  S.  1014.  —
Baumwollernte  und  -verbrauch  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  1908/09  S.  1015.  —  Baumwollverarbeitung  im
Südosten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  im  Baumwolljahr  1908/09  S.  1016.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt
im  September  1909  S.  1018.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  bis  August  1909  S.  1018.
—  Die  Kupferminen  in  Sikkim  S.  1018.  —  Berieselungsanlagen  in  Argentinien  S.  1019.  —  Fischerei  der  Regentschaft
  Tunis  1908  S.  1020.  —  Ausfuhrhandel  der  Dominikanischen  Republik  1908  S.  1020.  —  Der  Außenbandel
von  Aschanti  1908  S.  1021.  —  Handel  der  Republik  Liberia  1008  S.  1022.  —  Anteil  Deutschlands  am  Außenhandel
Neuseelands  1908  S.  1023.  —  Außenhandel  der  Fidschi-Inseln  1908  S.  1023.  —  Ausgleichszoll  für  Zucker  bei  der

Einfuhr  aus  Portugiesisch-Ostafrika  nach  Deutschland  S.  1024.  —  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  Kapkolonie
nach  Deutsch-Südwestafrika  S.  1024.  —  Ausfuhr  von  Angora-Böcken  und  -Mutterziegen  aus  Betschuana=  und  Swasiland

  nach  Deutsch-Südwestafrika  S.  1024.  —  Verbot  der  Einfuhr  von  gebrauchten  Bienenstöcken  usw.  nach  der  Kapkolonie
  S.  1024  —  Britisch-Ostafrika  S.  1024.

Vermischtes:  Aus  einer  Rede  Roosevelts  in  Britisch-Ostafrika  S.  1024.  —  Zoologische  Sammlung  S.  1027.
—  Aus  dem  Jahresberichte  der  Natalbahnen  für  1908  S.  1028.  —  Aus  den  Betriebsergebnissen  zweier  australischer
Kolonialbahnen  S.  1028.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  1028.  —  Schiffsbewegungen  S.  1029.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  1030.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  1034.

E  Amtlicher  Teisccc

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Beichskanzlers,  betr.  die  Bekanntmachung  der  Eintragungen  in  die
Handels-  und  Genossenschaftsregister  der  Schutzgebietsgerichte  Rfrikas  und  der  Südsee.
Vom  14.  Oktober  1909.

Auf  Grund  des  §8  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  29  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  213)  wird  für  die
Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsee  bestimmt:
        <pb n="1058" />
        W  980  cç

1.  Die  Bekanntmachung  der  Eintragungen  in  das  Handelsregister  (§  10  des  Handelsgesetzbucund
  das  Genossenschaftsregister  (§  156  des  Genossenschaftsgesetzes)  hat  durch  das  Dem-Kolonialblatt
  und  mindestens  ein  anderes  Blatt  zu  geschehen.

2.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Jannar  1910  in  Kraft.

Berlin,  den  14.  Oktober  1909.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
v.  Lindequist.

Bekonntmachung,  betr.  Einführung  eines  neuen  Haßformulars  für  die  Beförderung
von  Ceichen  auf  dem  Seewege.

Vom  28.  Oktober  1909.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  1.  Juli  1909  für  die  Beförderung  von  Leicher
auf  dem  Seewege  die  Einführung  eines  neuen  Paßformulars  nach  dem  anschließenden  Mut#er
beschlossen,  das  gleichzeitig  für  den  Seetransport  und  den  in  der  Regel  vorausgehenden  oder
anschließenden  Eisenbahntransport  Vorsorge  trifft.

Der  Beschluß  wird  mit  dem  Bemerken  bekannt  gegeben,  daß  als  Zeitpunkt  für  die  Einführung
  des  neuen  Musters  der  1.  Januar  1910  bestimmt  worden  ist.

Berlin,  den  28.  Oktober  1909.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Conze.

Leichenpaß.

Die  nach  Vorschrift  eingesargte  Leiche  d  am  ten  19
in  (Ort)  an  (Todesursache)
verstorbenen  (Alter)  jährigen

(Stand,  Vor=  und  Zunamen  des  Verstorbenen,  bei  Kindern  Stand  der  Eltern)
mit  der  Eisenbahn

oll  —  über
!  auf  dem  Seewege
auf  dem  Serwege
nach  und  r  —..  J
mit  der  Eisenbahn
über  nach

zur  Bestattung  befördert  werden.  Nachdem  diese  Überführung  der  Leiche  genehmigt  worden  üst.
werden  sämtliche  Behörden,  deren  Bezirke  durch  den  Transport  berührt  werden,  ersucht,  idr
ungehindert  und  ohne  Aufenthalt  weitergehen  zu  lassen.

,  den  ten  19.

(Siegel.)  (Unterschrift.)
        <pb n="1059" />
        GW  981  20

Bekanntmachung  vom  1.  September  1900,  betr.  Bestellungen  der  Kaiserlichen
Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Victoria.

Die  Versuchsanstalt  für  Landeskultur  in  Victoria  wird  ermächtigt,  Waren  unmittelbar  bei
Firmen  in  Deutschland  anzukaufen.

Buea,  den  1.  September  1909.

Der  Kaiferliche  stellvertretende  Gouverneur.
Hansen.

Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  Satzungen  der  deutschen  Rolonialgeselschaft
„Diamanten-Hacht.-Gesellschaft".

Vom  17.  Juni  1909.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  Juni  d.  Is.  beschlossen,  der  deutschen  Kolonialgesellschaft
  „Diamanten-Pacht-Gesellschaft“  auf  Grund  ihrer  vom  Reichskanzler  genehmigten
Satzungen  die  Rechtsfähigkeit  zu  verleihen.

Satzungen  der  Diamanten-Hacht-Gesellschaft.
I.  Abschnitt.

Kllgemeine  Bestimmungen.
§  1.  Unter  der  Firma

Diamanten-Pacht-Gesellschaft

wird  auf  Grund  des  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt  1900  S.  813)  eine  Kolonialgesellschaft
  errichtet.

Auf  die  Rechtsverhältnisse  der  Gesellschaft  finden,  soweit  im  Schutzgebietsgesetz  oder  in  dieser
Satzung  nicht  etwas  anderes  bestimmt  ist  oder  sich  aus  der  Natur  der  Sache  nicht  etwas  anderes
ergibt,  die  allgemeinen  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  über  Vereine  Anwendung.

§  2.  Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  Berlin.

§*  3.  Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  unbeschränkt.

§  4.  Der  Gegenstand  des  Unternehmens  der  Gesellschaft  ist  die  pachtweise  Ausbentung  der
dem  südafrikanischen  Landesfiskus  zustehenden  Bergbaurechte  auf  Diamanten:

1.  innerhalb  des  südlich  der  Bahnlinie  Lüderitzbucht—Keetmannshoop  liegenden  fiskalischen

Bergwerksblockes  Nr.  1;

2.  innerhalb  derjenigen  Bergbaufelder,  die  auf  Grund  von  Schürfscheinen  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  in  den  durch  die  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts
vom  22.  September  1908  bezeichneten  Gebieten  dem  Fiskus  zuerkannt  worden  sind.

Die  Gesellschaft  ist  befugt,  alle  zur  Erreichung  des  vorgenannten  Zweckes  nötigen  oder
dienlichen  Rechtsgeschäfte  abzuschließen.

8  5.  Alle  von  der  Gesellschaft  ausgehenden  Bekanntmachungen  müssen  durch  den  Deutschen
Reichsanzeiger  erfolgen.  Die  Bekanntmachungen  gelten  als  gehörig  veröffentlicht,  wenn  sie  einmal
erlassen  worden  sind,  es  sei  denn,  daß  das  Gesetz  oder  diese  Satzung  oder  ein  Hauptversammlungsbeschluß
  eine  mehrmalige  Veröffentlichung  verlangt.

·  Die  Gesellschaft  soll  außerdem  ihre  Bekanntmachungen  im  Deutschen  Kolonialblatt  und  in
einer  in  Berlin  erscheinenden  Tageszeitung  einrücken.  Die  Rechtswirkung  der  Bekanntmachungen  ist
indessen  hiervon  nicht  abhängig.

Die  Bekanntmachungen  soll  der  Vorstand  erlassen,  soweit  ihr  Erlaß  nicht  durch  das  Gesetz,
diese  Satzung  oder  einen  Hauptversammlungsbeschluß  dem  Aufsichtsrat  übertragen  worden  ist.

II.  Abschnitt.

Grundkapital,  Anteilscheine  und  Anteilseigner.

8  6.  Das  Grundkapital  beträgt  zwei  Millionen  Mark  und  ist  in  20000  fortlaufende
Nummern  tragende  Anteile  über  je  einhundert  Mark  zerlegt.
        <pb n="1060" />
        W  982  20

§  7.  Auf  die  Anteile  ist  bei  der  Feststellung  der  Satzung  der  vierte  Teil  des  Neunwene
einzuzahlen.

Weitere  Einzahlungen  werden  gleichzeitig  für  alle  Anteile  in  Hundertteilen  des  Nenmwensder
  Anteile  auf  Grund  eines  Aufsichtsratsbeschlusses  vom  Vorstande  unter  Offenhaltung  eint
mindestens  dreimonatlichen  Frist  brieflich  oder  durch  öffentliche  Bekanntmachung  eingefordert.

§  8.  Ein  Anteilseigner,  der  die  auf  den  Anteil  eingeforderten  Beträge  nicht  zur  rechte-Zeit
  einzahlt,  hat  5%  Zinsen  von  dem  für  die  Einzahlung  bestimmten  Tage  an  zu  entrichten.  1
Geltendmachung  eines  weiteren  Schadens  ist  nicht  ausgeschlossen.

Erfolgt  die  Einzahlung  nicht  rechtzeitig,  so  kann  der  Vorstand  mittelst  eingeschriebenen  Brieidem
  säumigen  Anteilseigner  für  die  Zahlung  eine  Frist  von  vier  Wochen  mit  der  Androhung  bestimmer.
daß  er  nach  Ablauf  der  Frist  seines  Anteils  und  der  geleisteten  Einzahlungen  für  verlustig  erklan
werde.  Zahlt  der  säumige  Anteilseigner  alsdann  nach  Setzung  einer  zweiten  Nachfrist  von  wiederur
vier  Wochen  den  Betrag  nicht  ein,  so  ist  er  mittelst  brieflicher  Mitteilung  seines  Anteils  und  der
geleisteten  Einzahlungen  zugunsten  der  Gesellschaft  für  verlustig  zu  erklären.  Die  Gesellschan  in
befugt,  den  Anteil  unter  Ausfertigung  eines  neuen  Zwischenscheins  anderweitig  zu  verwerten.  Iu
für  den  für  kraftlos  erklärten  Anteil  geleisteten  Zahlungen  sind,  soweit  sie  nicht  zur  Deckung  de
Einzahlung  zu  verwenden  sind,  dem  Resevefonds  zuzuführen.  Wegen  des  Ausfalls,  welchen  di
Gesellschaft  an  diesem  Betrag  oder  an  den  später  eingeforderten  Beträgen  erleidet,  bleibt  ihr  der
ausgeschlossene  Anteilseigner  verhaftet.

Die  Zeichner  von  Anteilen  und  deren  Rechtsnachfolger  können  von  den  ihnen  obliegender
Leistungen  an  die  Gesellschaft  nicht  befreit  werden.  Sie  können  auch  gegen  diese  Leistungen  eim
Forderung  an  die  Gesellschaft  nicht  aufrechnen.

§  9.  Steht  ein  Anteil  mehreren  Mitberechtigten  zu,  so  können  sie  ihre  Rechte  aus  dem
Anteil  nur  durch  einen  gemeinschaftlichen  Vertreter  ausüben.  Für  die  auf  den  Anteil  zu  bewirkerden
  Leistungen  haften  sie  als  Gesamtschuldner.

Hat  die  Gesellschaft  eine  Willenserklärung  einem  Anteilseigner  gegenüber  abzugeben,  j##
genügt,  falls  ein  gemeinschaftlicher  Vertreter  der  Mitberechtigten  nicht  vorhanden  ist,  die  Abgabe  der
Erklärung  gegenüber  einem  Mitberechtigten.  Auf  mehrere  Erben  eines  Anteilseigners  findet  dir#e
Vorschrift  nur  in  Ansehung  von  Willenserklärungen  Anwendung,  die  nach  dem  Ablauf  eines  Monatseit
  dem  Anfalle  der  Erbschaft  abgegeben  werden.

§  10.  Nach  Vollzahlung  der  Anteile  werden  Anteilscheine  auf  den  Namen  der  Anteilseiguer
ausgefertigt.  Die  Übertragung  kann  durch  Indossament  geschehen.  Inbetreff  der  Form  de#-Indossaments,
  inbetreff  des  Ausweises  des  Inhabers  und  inbetreff  seiner  Verpflichtung  zur  Heraus
gabe  finden  die  Vorschriften  der  Artikel  11  bis  13,  des  Artikels  36  Satz  1  bis  4  und  des  Artikels  1
der  Wechselordnung  entsprechende  Anwendung.

Bis  zur  Vollzahlung  der  Anteile  werden  Zwischenscheine  auf  den  Namen  der  Anteilseigner
ausgefertigt.  Die  nach  der  Ausgabe  der  Zwischenscheine  geleisteten  späteren  Einzahlungen  werden
auf  dem  Zwischenschein  von  der  Gesellschaft  oder  einer  beauftragten  Stelle  abquittiert.  Die  llbertragung
  kann  ebenfalls  durch  Indossament  geschehen.

Bei  jedem  Anteil  ist  in  dem  Stammbuche  der  Gesellschaft  der  Anteilseigner  nach  Namen,
Stand  und  Wohnort  zu  vermerken,  auf  welchen  der  Anteilschein  oder  der  Zwischenschein  ausgeferug!
worden  ist.

Im  Verhältnisse  zu  der  Gesellschaft  gilt  nur  derjenige  als  Anteilseigner,  welcher  als  solcher
im  Stammbuche  verzeichnet  ist.

Geht  ein  Anteil  auf  einen  anderen  über,  so  ist  dies  unter  Vorlegung  des  Anteilscheins  oder
des  Zwischenscheins  und  des  Nachweises  des  Überganges  bei  der  Gesellschaft  anzumelden  und  im
Stammbuch  zu  vermerken.  Die  Echtheit  der  auf  dem  Anteilschein  oder  dem  Zwischenschein  beänd
lichen  Indossamente  oder  der  Abtretungserklärungen  zu  prüfen,  ist  die  Gesellschaft  nicht  vervfflichter

Die  Umschreibung  eines  Anteils  im  Stammbuche  auf  den  Namen  des  neuen  Erwerbers  dar
der  Vorstand  nur  vornehmen,  wenn  er  keinen  Zweifel  hegt,  daß  der  neue  Erwerber  deuncher  Reice
angehöriger  ist  oder,  wenn  eine  offene  Handelsgesellschaft  oder  eine  Kommanditgesellschaft  Erwerber#n
ist,  daß  deren  sämtliche  persönlich  haftende  Gesellschafter  deutsche  Reichsangehörige  sind,  oder,  wern
eine  Aktiengesollschaft,  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien,  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,  Kolonia!
gesellschaft,  Genossenschaft,  Gewerkschaft  oder  ein  eingetragener  Verein  den  Anteil  erworben  hal,  dos
diese  ihren  Sitz  im  Deutschen  Reiche  oder  in  einem  deutschen  Schutzgebiete  haben.  Der  Vorstand  zi
befugt,  die  Umschreibung  von  dem  Nachweise  dieser  Eigenschaft  des  Erwerbers  abhängig  zu  machn.
        <pb n="1061" />
        G  983  20

Der  Aufsichtsrat  kann  bestimmen,  daß  die  Zwischenscheine  und  später  dementsprechend  die
Anteilscheine  in  Stücken  über  einen,  zehn,  fünfzig  oder  hundert  Anteile  ausgefertigt  werden.

Die  Ausfertigung  der  Anteilscheine  und  der  Zwischenscheine  geschieht  im  übrigen  nach  näherer
Bestimmung  des  Aufsichtsrats  unter  den  faksimilierten  Unterschriften  des  Vorstandes  und  eines  Mitgliedes
  des  Aufsichtsrates  unter  handschriftlicher  Gegenzeichnung  des  Stammbuchführers.

Solange  weder  Zwischenscheine  noch  Anteilscheine  ausgegeben  worden  sind,  weisen  sich  die
Anteilseigner  als  solche  durch  die  Eintragung  der  Anteile  auf  ihren  Namen  im  Stammbuche  der
Gesellschaft  aus.

§*  11.  Jedem  Anteilschein  werden  Gewinnanteilscheine,  und  zwar,  soweit  nicht  bei  der
Ausgabe  der  Anteilscheine  etwas  anderes  beschlossen  worden  ist,  auf  zehn  Jahre,  sowie  ein  Erneuerungsschein
  beigegeben.  Nach  deren  Ablauf  werden  gegen  Einlieferung  des  Erneuerungsscheins  neue
Gewinnanteilscheine  für  weitere  zehn  Jahre  nebst  einem  weiteren  Erneuerungsschein  ausgegeben.
Dies  wiederholt  sich  stets  nach  je  weiteren  zehn  Jahren.  Die  Form  und  den  Inhalt  der  Gewinnanteil=
  und  der  Erneuerungsscheine  bestimmt  der  Aufsichtsrat,  welcher  auch  befugt  ist,  die  Zeit,  für
welche  die  Gewinnanteilscheine  ausgegeben  werden,  auf  weniger  als  zehn  Jahre  festzusetzen.

§  12.  Sind  Anteilscheine,  Zwischenscheine,  Gewinnanteilscheine  oder  Erneuerungsscheine
infolge  einer  Beschädigung  oder  einer  Verunstaltung  zum  Umlaufe  nicht  mehr  geeignet,  jedoch  in
ihren  wesentlichen  Teilen  noch  dergestalt  erhalten,  daß  ihr  wesentlicher  Inhalt  und  die  Unterscheidungsmerkmale
  noch  erkennbar  sind,  so  hat  der  Vorstand  gegen  Einreichung  der  beschädigten  oder
verunstalteten  Urkunden  neue  gleichartige  Urkunden  auszufertigen  und  auszureichen.  Die  Kosten  hat
der  Einreicher  zu  tragen  und  vorzuschießen.  Abhanden  gekommene  oder  vernichtete  Anteilscheine  und
Zwischenscheine  können  für  kraftlos  erklärt  werden.  Die  an  Stelle  der  für  kraftlos  erklärten  Urkunde
auszufertigende  neue  Urkunde  erhält  dieselbe  Nummer  mit  der  Bezeichnung  „allein  gültige  zweite  Ausfertigung“.

  Die  Kosten  des  Verfahrens  sowie  die  Kosten  der  zweiten  Ausfertigung  hat  der  Beteiligte
zu  tragen  und  vorzuschießen.

§  13.  Gewinnanteilscheine,  welche  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach  dem  auf  ihre  Fälligkeit
folgenden  31.  Dezember  zur  Zahlung  vorgelegt  worden  sind,  verfallen  zugunsten  der  Gesellschaft.
Mit  der  Kraftloserklärung  eines  Anteilscheins  oder  eines  Zwischenscheins  erlischt  auch  der  Anspruch
aus  den  noch  nicht  fälligen  Gewinnanteilscheinen.

Eine  besondere  Kraftloserklärung  abhanden  gekommener  oder  vernichteter  Gewinnanteil=  und
Erneuerungsscheine  findet  nicht  statt.
Neue  Gewinnanteilscheine  dürfen  an  den  Inhaber  des  Ernenerungsscheins  nicht  ausgegeben

werden,  wenn  der  betreffende  Anteilseigner  der  Ausgabe  widersprochen  hat.  Die  Scheine  sind  in
diesem  Falle  dem  Anteilseigner  auszuhändigen.

§  14.  Bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  können  die  neuen  Anteile  zu  einem  höheren
als  zum  Nennwerte,  indessen  nicht  unter  dem  Neunwerte  ausgegeben  werden.  Der  Nenunbetrag,
sowie  der  Mindestbetrag,  unter  welchem  die  Ausgabe  der  Anteile  nicht  erfolgen  darf,  werden  von
der  Hauptversammlung  festgesetzt.  Bei  der  Zeichnung  muß  mindestens  der  vierte  Teil  des  Nennwertes
  und,  wenn  die  Anteile  zu  einem  höheren  als  zum  Neunwerte  ausgegeben  werden,  auch  der
den  Nennwert  übersteigende  Betrag  sofort  bar  eingezahlt  werden.  Jedem  Anteilseigner  muß  auf
sein  Verlangen  ein  seinem  Anteil  an  dem  bisherigen  Grundkapital  entsprechender  Teil  der  neuen
Anteile  zum  Bezuge  unter  Offenhaltung  einer  mindestens  zweiwöchentlichen  Frist  angeboten  werden,
soweit  nicht  in  dem  Beschlusse  der  Hauptversammlung  über  die  Erhöhung  des  Grundkapitals  etwas
anderes  bestimmt  ist.  Alle  sonstigen  Bestimmungen  über  die  Kapitalserhöhung,  soweit  die  Hauptversammlung
  sie  nicht  beschlossen  hat,  hat  der  Aufsichtsrat  zu  treffen.  Der  Beschluß  über  die  Erhöhung
  des  Grundkapitals  ist  zu  veröffentlichen.

§*  15.  Eine  Herabsetzung  des  Grundkapitals  kann  nur  mit  Einwilligung  des  Reichskanzlers
(Reichs-Kolonialamtes)  und  nur  von  der  Hauptversammlung  mit  einer  Mehrheit  beschlossen  werden,
welche  mindestens  drei  Vierteile  der  bei  der  Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  umfaßt.  Durch  den
Beschluß  muß  zugleich  festgesetzt  werden,  zu  welchem  Zwecke  die  Herabsetzung  stattfindet,  insbesondere,
ob  sie  zur  teilweisen  Zurückzahlung  des  Grundkapitals  an  die  Anteilseigner  erfolgt  und  in  welcher
Weise  die  Maßregel  auszuführen  ist.  Der  Beschluß  über  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals  ist  zu
veröffentlichen.
«  Der  Vorstand  hat  nach  dem  Beschluß  über  die  Kapitalsherabsetzung  unter  Hinweis  auf
diesen  die  Gläubiger  der  Gesellschaft  durch  dreimalige  öffentliche  Bekanntmachung  aufzufordern,  ihre
Ansprüche  anzumelden.  Den  Gläubigern,  deren  Forderungen  vor  der  letzten  öffentlichen  Aufforderung

2
        <pb n="1062" />
        G  984  2

begründet  sind,  ist  Befriedigung  zu  gewähren  oder  Sicherheit  zu  leisten,  sofern  sie  sich  zu  dien:
Zwecke  melden.

Zahlungen  an  die  Anteilseigner  dürfen  auf  Grund  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  er
erfolgen,  nachdem  seit  dem  Tage,  an  welchem  die  öffentliche  Aufforderung  zum  dritten  Male  stur
gefunden  hat,  drei  Monate  verstrichen  sind,  und  nachdem  die  Gläubiger,  die  sich  gemeldet  bad.
befriedigt  oder  sichergestellt  worden  sind.  Eine  durch  die  Herabsetzung  bezweckte  Befreiung  der  Ar
teilseigner  von  der  Verpflichtung  zur  Leistung  von  Einzahlungen  auf  die  Anteile  tritt  nicht  vor  derbezeichneten
  Zeitpunkte  in  Wirksamkeit.

Ist  zur  Ausführung  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  eine  Verminderung  der  Aniescheine
  und  Zwischenscheine  durch  Umtausch,  Stempelung  oder  durch  ein  ähnliches  Verfahren  v##
gesehen,  so  kann  die  Gesellschaft  die  Anteil=  und  Zwischenscheine,  welche  trotz  erfolgter  Aufforderur:
binnen  einer  dabei  zu  bestimmenden  Frist  von  mindesteus  vier  Wochen  nicht  bei  ihr  eingereicht  fu2.
mittels  öffentlicher  Bekanntmachung  für  kraftlos  erklären.  Das  Gleiche  gilt  in  Ansehung  eingereich#
Anteilscheine  und  Zwischenscheine,  welche  die  zum  Ersatze  durch  neue  Anteilscheine  erforderliche  Zet.
nicht  erreichen  und  der  Gesellschaft  nicht  zur  Verwertung  für  Rechnung  der  Beteiligten  zur  Ver
fügung  gestellt  sind.  Die  Aufforderung  zur  Einreichung  der  Anteilscheine  und  Zwischenscheine  h
die  Androhung  der  Kraftloserklärung  zu  enthalten.  Die  an  Stelle  der  für  kraftlos  erklärten  Amorscheine
  auszugebenden  neuen  Scheine  sind  für  Rechnung  der  Beteiligten  durch  die  Gesellschaft  ben
möglichst  zu  verkaufen.  Der  Erlös  ist  den  Beteiligten  auszuzahlen  oder,  sofern  die  Berechtgun:
zur  Hinterlegung  vorhanden  ist,  zu  hinterlegen.

§*  16.  Die  Einziehung  von  Anteilen  ist  zulässig.  Sofern  sie  nicht  nach  den  für  die  Ortcg#
setzung  des  Grundkapitals  maßgebenden  Vorschriften  stattfindet,  darf  sie  nur  aus  dem  nach  der
jährlichen  Bilanz  verfügbaren  Reingewinn  erfolgen.

§  17.  Für  die  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft  haftet  den  Gläubigern  nur  das  Gen
schaftsvermögen.

Die  Verpflichtung  des  Anteilseigners  zur  Leistung  von  Kapitalseinzahlungen  wird  durch  der
Nennbetrag  des  Anteils,  und,  falls  der  Ausgabepreis  höher  ist,  durch  diesen  begrenzt.

Die  Anteilseigner  können  ihre  Einzahlungen  nicht  zurückfordern;  sie  haben,  solange  da
Gesellschaft  besteht,  nur  Anspruch  auf  den  Reingewinn,  soweit  dieser  nicht  nach  dem  Geseßz,  dien:
Satzung  oder  Handelsgebrauch  von  der  Verteilung  ausgeschlossen  ist.

III.  Abschnitt.

Bilanz,  Gewinnverteilung  und  Reservefonds.

l§  18.  Das  Geschäftsjahr  beginnt  mit  dem  1.  April  und  endet  mit  dem  letzten  Tage  de:
März  eines  jeden  ZJahres.

§*  19.  Der  Vorstand  hat  auf  den  letzten  Tag  eines  jeden  Geschäftsjahres  eine  Bilanz  und
eine  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  abgelaufene  Geschäftsjahr  zu  ziehen  und  diese  Vorlacze
innerhalb  sechs  Monaten  nach  Schluß  eines  jeden  Geschäftsjahres  mit  einem  den  Vermögensstand
und  die  Verhältnisse  der  Gesellschaft  entwickelnden  Bericht  dem  Aufsichtsrat  und  mit  dessen  Bemerkungen
  der  Hauptversammlung  vorzulegen.

Die  Bilanz  und  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sowie  die  Inventur  ist  nach  den  i##r
Aktiengesellschaften  gültigen  Vorschriften  des  Handelsgesetzbuchs  und  nach  kaufmännischen  Grundsäßen
anfzustellen.  Sie  sind  zu  veröffentlichen.

Der  Geschäftsbericht  des  Vorstandes  nebst  den  Bemerkungen  des  Aufsichtsrats,  der  Buani
und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sind  mindestens  während  der  letzten  zwei  Wochen  vor  den
Tage  der  Hauptversammlung  in  den  Geschäftsräumen  der  Gesellschaft  zur  Einsicht  der  Anteilsei##er
auszulegen.  Auf  Verlangen  ist  jedem  Anteilseigner  spätestens  zwei  Wochen  vor  dem  Tagr  der
Hauptversammlung  ein  Abdruck  des  Geschäftsberichts  des  Vorstandes  nebst  den  Bemerkungen  de-Aufsichtsrats,
  der  Bilanz  und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  kostenfrei  zu  übersenden.

Die  Feststellung  der  Bilanz,  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  und  der  Gewinnverteitanz
sowie  die  Entlastung  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats  geschieht  durch  Beschluß  der  Lauc#-versammlung.
  Die  Hauptversammlung  darf  indessen  Abschreibungen  und  Rücklagen  nicht  geringel.
den  zu  verteilenden  Gewinn  nicht  höher  bestimmen,  als  der  Aufsichtsrat  vorgeschlagen  hat.

§*  20.  Von  dem  nach  Absetzung  der  Unkosten,  Abschreibungen,  Rücklagen  und  des  fiskalischer
Pachtzinses  verbleibenden  Reingewinn  der  Gesellschaft  werden  zunächst  fünf  vom  Hundert  dem  Reserrr
        <pb n="1063" />
        W  985  20

fonds  der  Gesellschaft  zugeführt.  Alsdann  wird  ein  Gewinnanteil  von  vier  vom  Hundert  von  den
auf  die  Anteile  geleisteten  Einzahlungen  auf  die  Anteile  verteilt.  Der  zehnte  Teil  des  dann  verbleibenden
  Überschusses  gebührt  dem  Aufsichtsrat  als  Vergütung.  Der  überrest  wird  gleichmäßig  auf
die  Anteile  verteilt,  insoweit  die  Hauptversammlung  nicht  beschließt,  ihn  zu  außerordentlichen  Abschreibungen
  oder  außerordentlichen  Rücklagen  zu  verwenden.

§*  21.  Der  Reservefonds  dient  zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz  sich  ergebenden  Verlustes.

  Die  Überweisungen  aus  §  20  hören  auf,  sobald  und  so  oft  er  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals
  erreicht  hat.

Dem  Reservefonds  ist  zuzuführen:

1.  der  Betrag,  welcher  bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  durch  Ausgabe  der  Anteile
für  einen  höheren  als  den  Nennbetrag  über  diesen  und  über  den  Betrag  der  durch  die
Ausgabe  der  Anteile  entstehenden  Kosten  hinaus  erzielt  wird;

2.  der  Betrag  von  Zuzahlungen,  die  ohne  Erhöhung  des  Grundkapitals  von  Anteilseignern
gegen  Gewährung  von  Vorzugsrechten  für  ihre  Anteile  geleistet  werden,  soweit  nicht  eine
Verwendung  dieser  Zahlungen  zu  außerordentlichen  Abschreibungen  oder  zur  Deckung
außerordentlicher  Verluste  beschlossen  wird;

3.  die  gemäß  §  8  der  Gesellschaft  aus  kraftlos  erklärten  Anteilen  zufallenden  Zahlungen.

IV.  Abschnitt.
Reichsaufsicht.

5*  22.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  hat  das  Recht  zur  Aufsicht  über  die  Gesellschaft
  und  über  ihren  Geschäftsbetrieb.  Er  kann  zur  Ausübung  dieses  Aufsichtsrechtes  für  den
einzelnen  Fall  oder  ständig  einen  oder  mehrere  Kommissare  bestellen.  Diese  sind  befugt,  an  den
Sitzungen  des  Aufsichtsrats  und  an  den  Hauptversammlungen  teilzunehmen,  darin  das  Wort  zu  ergreifen
  und  von  dem  Vorstande  Bericht  zu  erfordern,  auch  die  Bücher  und  Schriften  sowie  die
Waren=  und  Kassenbestände  der  Gesellschaft  einzusehen  und  zu  prüfen,  oder  durch  Beauftragte  einsehen
  und  prüfen  zu  lassen,  endlich  auch  eine  Sitzung  des  Aufsichtsrats  und  eine  Hauptversammlung
mit  bestimmter  Tagesordnung  zu  berufen  und  zu  verlangen,  daß  in  die  Tagesordnung  bestimmte
Punkte  aufgenommen  werden.  Die  bei  Durchführung  der  Aufsichtsrechte  dem  Fiskus  erwachsenden
baren  Auslagen,  sowie  die  aus  solchem  Anlaß  dem  Kommissar  auf  Grund  der  gesetzlichen  Bestimmungen
  zustehenden  Reisekosten  und  Tagegelder  fallen  der  Gesellschaft  zur  Last.

V.  Abschnitt.
Organe  der  Gesellschaft.

§  23.  Die  Organe  der  Gesellschaft  sind  der  Vorstand,  der  Aufsichtsrat  nebst  dessen  Ausschüssen
  und  die  Hauptversammlung.
A.  orstand.

§*  24.  Der  Vorstand  besteht  nach  näherer  Bestimmung  des  Aussichtsrats  aus  einer  oder
mehreren  Personen.  Er  wird  vom  Aufsichtsrat  in  notarieller  Verhandlung  bestellt.  Der  Aufsichtsrat
ist  auch  berechtigt,  die  Bestellung  zum  Mitgliede  des  Vorstandes  jederzeit  unbeschadet  des  Anspruchs
auf  die  vertragsmäßige  Vergütung  zu  widerrufen.  Die  Bestellung  zum  Mitgliede  des  Vorstandes
bedarf  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes).

Zu  den  Mitgliedern  des  Vorstandes  dürfen  nur  männliche  deutsche  Reichsangehörige  bestellt
werden,  welche  weder  durch  behördliche  Anordnung  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt
noch  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen  einer  strafbaren  Handlung  verurteilt  sind,  die  nach  deutschem
Recht  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  nach  sich  ziehen  kann.

Die  den  Mitgliedern  des  Vorstandes  zu  gewährenden  Bezüge,  welche  auch  in  einem  Anteil
an  dem  nach  Vornahme  aller  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibenden  Reingewinn  bestehen
können,  werden  vom  Aufsichtsrat  festgesetzt  und  sind  als  Geschäftsunkosten  zu  verbuchen.

Der  Aufsichtsrat  ist  auch  berechtigt,  stellvertretende  Mitglieder  des  Vorstandes  zu  bestellen.

§*  25.  Der  Vorstand  vertritt  die  Gesellschaft  in  jeder  Beziehung  nach  außen,  stellt  deren
Beamte  an  und  entläßt  sie.

Der  Vorstand  ist  der  Gesellschaft  gegenüber  verpflichtet,  die  Beschränkungen  einzuhalten,
welche  in  dieser  Satzung  oder  durch  Beschlüsse  des  Aufsichtsrats  oder  des  Ausschusses  des  Aussichtsrats
  oder  der  Hauptversammlung  für  den  Umfang  seiner  Befugnisse,  die  Gesellschaft  zu  vertreten,
        <pb n="1064" />
        W  986  20

festgesetzt  sind.  Dritten  gegenüber  ist  eine  Beschränkung  der  Vertretungsbefugnis  des  Vorstandes
unwirksam.  Alle  Willenserklärungen,  welche  für  die  Gesellschaft  verbindlich  sein  sollen,  sind,  wenn
der  Vorstand  nur  aus  einem  Mitgliede  besteht,  von  diesem  allein  oder  von  zwei  Prokuristen  gemeinschaftlich,
  wenn  der  Vorstand  aus  mehreren  Mitgliedern  besteht,  von  zwei  Mitgliedern  des  Vorstandes
  gemeinschaftlich  oder  von  einem  Mitgliede  des  Vorstandes  gemeinschaftlich  mit  einem  Prokuristen
  oder  von  zwei  Prokuristen  gemeinschaftlich  unter  der  Firma  der  Gesellschaft  abzugeben.
Stellvertretende  Mitglieder  des  Vorstandes  stehen  hierbei  ordentlichen  Mitgliedern  gleich.

Die  Firma  der  Gesellschaft  wird  in  der  Weise  gezeichnet,  daß  die  Zeichnungsberechtigten
der  geschriebenen,  gestempelten  oder  gedruckten  Firma  der  Gesellschaft  ihre  Namensunterschrift  hinzufügen,
  und  zwar  die  Prokuristen  mit  einem  das  Prokuraverhältnis  andeutenden  Zusatze.

Ist  eine  Willenserklärung  der  Gesellschaft  gegenüber  abzugeben,  so  genügt  die  Abgabe
gegenüber  einem  Mitgliede  des  Vorstandes.

§*  26.  Der  Vorstand  darf  Prokuristen  und  Bevollmächtigte  zum  Betriebe  des  gesamten
Handelsgewerbes  nur  mit  Zustimmung  des  Aufsichtsrats  bestellen.

§  27.  Der  Aussichtsrat  ist  berechtigt,  die  Tätigkeitskreise  mehrerer  Vorstandsmitglieder  abzugrenzen,
  auch  eine  schriftliche  Geschäftsanweisung  für  den  Vorstand  zu  erlassen,  welche  dieser  zu
befolgen  verpflichtet  ist.  Der  Vorstand  ist  verpflichtet,  zu  den  Sitzungen  des  Aussichtsrats  zu  erscheinen,
  auch  wenn  er  keine  besondere  Einladung  erhalten  hat.

&amp;amp;*  28.  Auf  den  Vorstand  finden  die  Bestimmungen  der  §8§  236,  240  des  Handelsgesetbuchs
  und  §  276  des  Bügerlichen  Gesetzbuchs  Anwendung.

§*  29.  Der  Vorstand  weist  sich  durch  einen  Auszug  aus  dem  Handelsregister  aus.

B.  RKufsichtsrat.

§  30.  Der  Aussichtsrat  besteht  aus  mindestens  fünf  von  der  Hauptversammlung  zu  wählenden
Personen.  Zu  Mitgliedern  des  Aufsichtsrats  können  nur  männliche  deutsche  Reichsangehörige  gewähl!
werden,  welche  weder  durch  behördliche  Anordnungen  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt,
  noch  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen  einer  strafbaren  Handlung  verurteilt  sind,  die  nach
deutschem  Recht  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  nach  sich  ziehen  kann.

Die  Amtsdauer  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  beträgt  vier  Jahre.  Nach  Ablauf  der
Wahlzeit  bleiben  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  so  lange  im  Amt,  bis  die  Neuwahlen  vollzogen
sind.  Scheiden  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  vor  Ablauf  ihrer  Amtsdauer  aus,  so  ist  eine  Eriaswabl
vorzunehmen,  sofern  die  Gesamtzahl  damit  unter  fünf  gesunken  ist.  Das  als  Ersatz  einmetende
Mitglied  wird  für  den  Rest  der  Amtsdauer  des  ausgeschiedenen  Mitgliedes  gewählt.

§*  31.  Die  Bestellung  zum  Mitgliede  des  Aufsichtsrats  kann  auch  vor  dem  Ablauf  des
Zeitraums,  für  den  das  Mitglied  gewählt  ist,  durch  die  Hauptversammlung  widerrufen  werden;  der
Beschluß  bedarf  einer  Mehrheit  von  mindestens  drei  Vierteln  der  an  der  Abstimmung  teilnehmenden
Stimmen.

§*  32.  Der  Aufsichtsrat  wählt  bei  jeder  Neuwahl  einen  Vorsitzenden  und  einen  stellvertretenden
  Vorsitzenden  für  die  Dauer  von  vier  Jahren.  Die  Wahl  des  Vorsitzenden  bedarf  der
Bestätigung  durch  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).

Der  Vorsitzeende  und  der  stellvertretende  Vorsitzende  sowie  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats
weisen  sich  durch  die  Wahlprotokolle  oder  durch  eine  auf  Grund  derselben  ausgestellte  notarielle  Bescheinigung
  aus.  Der  stellvertretende  Vorsitzende  hat  die  gleichen  Befugnisse  wie  der  Vorsitzende  und
ist  bei  deren  Ausübung  zum  Nachweise  des  Vertretungsfalles  nicht  verpflichtet.  Bei  Erledigung  eines
dieser  Amter  im  Laufe  des  Geschäftsjahres  ist  unverzüglich  zu  einer  Neuwahl  zu  schreiten.  Sind
beide  Vorsitzende  an  der  Ausübung  ihrer  Obliegenheiten  verhindert,  so  hat  das  den  Lebensfjahren
nach  älteste  Mitglied  des  Aufsichtsrats  die  Obliegenheiten  für  die  Dauer  der  Behinderung  oder  bis
zur  Wahl  eines  anderen  Vorsitzenden  zu  übernehmen.

§*s  33.  Der  Aufsichtsrat  wird  von  dem  Vorsitzenden  so  oft  berufen,  als  eine  geschäftliche
Veranlassung  dazu  vorliegt;  er  muß  innerhalb  einer  Woche  auf  einen  nicht  länger  als  eine  Woche
nach  der  Berufung  liegenden  Tag  eingeladen  werden,  wenn  wenigstens  zwei  Mitglieder  oder  der
Vorstand  es  schriftlich  bei  dem  Vorsitzenden  beantragen.  Bei  der  Berufung  ist  die  Tagesordnung.
der  Ort  und  die  Zeit  der  Versammlung  mitzuteilen.

Uber  die  Sitzungen  des  Aufsichtsrats  werden  Protokolle  geführt,  die  von  dem  den  Vorift
führenden  und  einem  anderen  Mitgliede  zu  unterzeichnen  sind.  Jedem  Mitgliede  des  Aufsichterals
ist  auf  Verlangen  eine  Abschrift  des  Protokolls  zuzusenden.
        <pb n="1065" />
        W  987  20

Der  Aufsichtsrat  ist  beschlußfähig,  wenn  wenigstens  fünf  Mitglieder  anwesend  sind,  und  zwar
auch  dann,  wenn  die  außerhalb  des  Deutschen  Reichs  befindlichen  Mitglieder  nicht  rechtzeitig  haben
eingeladen  werden  können.  In  schleunigen  Fällen  können  Beschlüsse  auch  durch  schriftliche  oder
telegraphische  Abstimmung  gefaßt  werden.  Die  schriftliche  oder  telegraphische  Beschlußfassung  ist  aber
nur  zulässig,  wenn  der  Reichskommissar  gehört  worden  ist  und  sämtliche  im  Deutschen  Reich  befindlichen
  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  schriftliche  und  übereinstimmende  Erklärungen  abgeben.

Die  Beschlüsse  werden  mit  Stimmenmehrheit  gefaßt.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  mit

Ausnahme  von  Wahlen  die  Stimme  des  Vorsitzenden.  Auf  Wahlen  findet  §  44  Absatz  3  Anwendung.


*  34.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  nicht  zugleich  Mitglieder  des  Vorstandes
oder  dauernd  Stellvertreter  von  Vorstandsmitgliedern  sein,  auch  nicht  als  Beamte  die  Geschäfte  der
Gesellschaft  führen.  Nur  für  einen  im  voraus  begrenzten  Zeitraum  kann  der  Aussichtsrat  einzelne
seiner  Mitglieder  zu  Stellvertretern  von  behinderten  Mitgliedern  des  Vorstandes  bestellen.  Während
dieses  Zeitraumes  und  bis  zur  Entlastung  des  Vertreters  darf  dieser  eine  Tätigkeit  als  Mitglied  des
Aufsichtsrats  nicht  ausüben.  Scheiden  aus  dem  Vorstande  Mitglieder  aus,  so  können  sie  nicht  vor
der  Entlastung  in  den  Aufsichtsrat  gewählt  werden.

8  35.  Der  Aufsichtsrat  hat  die  Geschäftsführung  des  Vorstandes  zu  überwachen.  Er  kann
jederzeit  Berichterstattung  vom  Vorstande  über  alle  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  verlangen  und
selbst  oder  durch  einzelne  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder  oder  durch  dritte  Sachverständige  die
Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  sowie  die  Bestände  an  Waren,  Wertpapieren  und
Geld  prüfen.  Er  hat  die  Bilanzen,  Gewinn=  und  Verlustrechnungen  und  Inventuren  zu  genehmigen
und  seine  Bemerkungen  zum  Geschäftsbericht  des  Vorstandes  zu  machen.

Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  die  Ausübung  ihrer  Obliegenheiten  nicht  anderen
übertragen.

Der  Aussichtsrat  ist  befugt,  die  Gesellschaft  bei  der  Vornahme  von  Rechtsgeschäften  mit  den
Vorstandsmitgliedern  zu  vertreten  und  gegen  die  letzteren  die  von  der  Hauptversammlung  beschlossenen
Rechtsstreitigkeiten  zu  führen.

§*  36.  Der  Aussichtsrat  kann  durch  allgemeine  oder  besondere  Anweisung  diejenigen  Geschäfte
  jeweilig  bestimmen,  welche  vor  dem  Abschlusse  seiner  Einwilligung  oder  der  Einwilligung
etwaiger  aus  seiner  Mitte  zu  wählender  Ausschüsse  oder  Mitglieder  bedürfen.  Er  wird  dem  Vorstande

  und  Dritten  gegenüber  durch  den  Vorsitzenden,  bei  dessen  Behinderung  durch  den  stellvertretenden
  Vorsitzenden  vertreten.

§  37.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  haben  Anspruch  auf  Erstattung  der  ihnen  erwachsenen
  baren  Auslagen,  sowie  auf  den  in  §  20  genannten  Anteil  am  Reingewinn.  Die  Verteilung
  dieses  Gewinnanteils  unter  die  Mitglieder  bestimmt  der  Aufsichtsrat.

C  Hauptversammlung.

§  38.  Die  Rechte,  welche  den  Anteilseignern  in  den  Angelegenheiten  der  Gesellschaft,  insbesondere
  in  bezug  auf  die  Führung  der  Geschäfte  zustehen,  werden  durch  Beschlußfassung  in  der
Hauptversammlung  ausgeübt.  Die  Hauptversammlung  vertritt  die  Gesamtheit  der  Anteilseigner.  Ihre
Beschlüsse  und  Wahlen  sind  für  alle  Anteilseigner  verbindlich.

Zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  jeder  Anteilseigner  berechtigt,  welcher  im
Stammbuch  der  Gesellschaft  als  solcher  spätestens  eine  Woche  vor  dem  Tage  der  Hauptversammlung
ordnungsmäßig  eingetragen  ist.

Jeder  zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  berechtigte  Anteilseigner  kann  sich  durch
einen  mit  schriftlicher  Vollmacht  versehenen  deutschen  Reichsangehörigen  in  der  Hauptversammlung
vertreten  lassen,  sofern  er  die  schriftliche  Vollmacht  spätestens  am  dritten  Werktage  vor  dem  Tage
der  Hauptversammlung  dem  Vorstande  eingereicht  hat.  Jeder  Anteil  gewährt  das  Stimmrecht.  Das
Stimmrecht  wird  nach  Neunbeträgen  der  Anteile  ausgeübt.

Wer  durch  die  Beschlußfassung  entlastet  oder  von  einer  Verpflichtung  befreit  werden  soll,
hat  hierbei  kein  Stimmrecht  und  darf  ein  solches  auch  nicht  für  andere  ausüben.  Dasselbe  gilt  von
einer  Beschlußfassung,  welche  die  Vornahme  eines  Rechtsgeschäfts  mit  einem  Anteilseigner  oder  die
Einleitung  oder  Erledigung  eines  Rechtsstreits  zwischen  ihm  und  der  Gesellschaft  betrifft.

§*  39.  Die  Hauptversammlungen  werden  in  Berlin  abgehalten.  Sie  werden  von  dem
Aussichtsrate  oder  dessen  Vorsitzendem  oder  von  dem  Vorstande  oder  von  dem  Reichskommissar  berufen.
        <pb n="1066" />
        G  988  20

Die  Berufung  erfolgt  durch  einmalige  öffentliche  Bekanntmachung  im  Deutschen  Rech:
anzeiger.  Die  Bekanntmachung  muß  spätestens  am  fünfzehnten  Tage  vor  dem  Tage  der  Hau:
versammlung,  sofern  aber  dieser  Tag  ein  Sonntag  oder  staatlich  anerkannter  allgemeiner  Feiernist,
  spätestens  an  dem  diesem  vorangehenden  Werktage  erlassen  werden.

Der  Zweck  der  Hauptversammlung  ist  bei  der  Berufung  bekannt  zu  machen.  Wird  de
Hauptversammlung  ein  Antrag  auf  Abänderung  der  Satzung  unterbreitet,  so  soll  die  beabsichuz-Anderung
  nach  ihrem  wesentlichen  Inhalt  in  der  Bekanntmachung  erkennbar  gemacht  werden.

Ein  Beschluß  der  Hauptversammlung  kann  auch  dann  gefaßt  werden,  wenn  die  Ankündigun:
der  Tagesordnung  mindestens  eine  Woche  vor  dem  Tage  der  Hauptversammlung  erfolgt  ist,  es  #-denn,
  daß  es  sich  um  Beschlüsse  handelt,  welche  mehr  als  eine  einfache  Stimmenmehrheit  erfordem.

Mängel  der  Form  und  Frist  der  Berufung,  insbesondere  der  Mangel  des  Unterbleiber:
einer  öffentlichen  Bekanntmachung  der  Berufung  und  der  Tagesordnung  der  Hauptversammlung.
gelten  als  geheilt,  wenn  sämtliche  Anteile  in  der  Hauptversammlung  vertreten  sind,  alle  Beschlum
der  Hauptversammlung  einhellig  gefaßt  und  die  Mängel  nicht  von  einem  anwesenden  Anteilseigne:
durch  Erklärung  zu  dem  Protokoll  der  Generalversammlung  gerügt  werden.

§  40.  Jeder  rechtzeitig  im  Stammbuch  eingetragene  Anteilseigner  kann  verlangen,  daß  ibr
die  Berufung  der  Hauptversammlung  und  die  Gegenstände  der  Verhandlung,  sobald  deren  öfentlist=Bekanntmachung
  erfolgt,  durch  eingeschriebenen  Brief  besonders  mitgeteilt  werden.  Die  gleiche  Mu.
teilung  kann  er  über  die  in  der  Hauptversammlung  gefaßten  Beschlüsse  verlangen.

§&amp;amp;  41.  In  der  Hauptversammlung  ist  ein  Verzeichnis  der  erschienenen  Anteilseigner  oder
Vertreter  von  Anteilseignern  mit  Angabe  ihres  Namens  und  Wohnortes  sowie  des  Betrages  der  do#r
jedem  vertretenen  Anteile  aufzustellen.  Das  Verzeichnis  ist  vor  der  ersten  Abstimmung  zur  Einiis:
auszulegen;  es  ist  von  dem  Vorsitzenden  zu  unterzeichnen.

§  42.  In  den  ersten  sechs  Monaten  des  Geschäftsjahres  hat  eine  Hauptversammlung  mit
folgender  Tagesordnung  stattzufinden:

Entgegennahme  des  Berichts  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats  über  das  verflos#ene
Geschäftsjahr;

Feststellung  der  Bilanz  und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  verflossene  Geschäftsjahr;


Entlastung  der  Mitglieder  des  Vorstandes  und  des  Aussichtsrats;

Gewinnverteilung;

etwaige  Wahlen  zum  Aufsichtsrat;

Beschlußfassung  über  sonstige  rechtzeitig  angekündigte  Verhandlungsgegenstände.

Wird  die  Bilanz  nicht  sogleich  genehmigt,  so  kann  die  Hauptversammlung  einen  Aussches
zur  Nachprüfung  ernennen.  "

t

ds.

§  43.  Eine  Hauptversammlung  ist  außerdem  zu  berufen,  wenn  das  Interesse  der  Geselschaft
  es  erfordert  oder  wenn  eine  Hauptversammlung  es  beschlossen  hat  oder  wenn  die  Reichsam
sichtsbehörde  es  verlangt  (§  22).  Außerdem  ist  eine  Hauptversammlung  zu  berufen,  wenn  Anteuseigner,
  deren  Anteile  zusammen  den  zwanzigsten  Teil  des  Grundkapitals  erreichen,  die  Beruf#ung
schriftlich  unter  Angabe  des  Zweckes  und  der  Gründe  von  dem  Vorstande  verlangen.  In  gleicher
Weise  haben  Anteilseigner  das  Recht,  zu  verlangen,  daß  Gegenstände  zur  Beschlußfassung  eirner
Hauptversammlung  angekündigt  werden.

§  44.  Den  Vorsitz  in  der  Hauptversammlung  führt  der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrates  oder
der  stellvertretende  Vorsitzende,  bei  Behinderung  beider  ein  durch  die  anwesenden  Aufsichtsratemnglieder
  zu  bezeichnendes  sonstiges  Mitglied  des  Aufsichtsrates.  Wird  kein  solches  bezeichnet,  so  lriul
ein  Vorstandsmitglied  die  Versammlung.  JIst  kein  solches  anwesend,  so  wählt  die  Versammlung  der
Vorsitzenden  aus  ihrer  Mitte.

Über  die  Gegenstände  der  Tagesordnung  ist  in  der  Reihenfolge  der  Bekanntmachung  zu
verhandeln,  sofern  die  Hauptversammlung  nicht  Abweichuugen  beschließt.

Die  Art  und  Weise  der  Abstimmung  bestimmt  der  Vorsitzende.  Die  Wahlen  finden  jedoch.
sofern  sie  nicht  durch  Zuruf  einstimmig  erfolgen,  mittels  Abgabe  von  Stimmzetteln  ebenfalls  nach
einfacher  Stimmenmehrheit  statt.  Ist  diese  bei  der  ersten  Wahlhandlung  nicht  zu  erreichen,  so  finde
eine  engere  Wahl  unter  denjenigen  statt,  welchen  die  beiden  höchsten  Stimmenzahlen  zugefallen  ünd.
Bei  gleicher  Stimmenzahl  in  der  engeren  Wahl  entscheidet  das  Los.
        <pb n="1067" />
        G  989  20

Die  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  werden,  sofern  diese  Satzung  nichts  anderes  vorschreibt,
  mit  einfacher  Mehrheit  der  bei  der  Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  gefaßt.  Bei
Stimmengleichheit  gilt  der  Antrag  als  abgelehnt.

§  45.  Jeder  Beschluß  der  Hauptversammlung  bedarf  zu  seiner  Gültigkeit  der  Beurkundung
durch  ein  über  die  Verhandlung  notariell  ausgenommenes  Protokoll.  In  dem  Protokoll  sind  der
Ort  und  der  Tag  der  Verhandlung,  der  Name  des  Notars  sowie  die  Art  und  das  Ergebnis  der
Beschlußfassungen  anzugeben.  Das  Verzeichnis  der  Teilnehmer  an  der  Hauptversammlung  sowie  die
Belege  über  die  ordnungsmäßige  Berufung  sind  dem  Protokoll  beizufügen.  Die  Beifügung  der
Belege  über  die  Berufung  der  Hauptversammlung  kann  unterbleiben,  wenn  die  Belege  unter  Angabe
ihres  Inhaltes  in  dem  Protokoll  aufgeführt  werden  oder  wenn  der  Fall  des  §  39  Absatz  5  vorliegt.
Einer  Beifügung  der  überreichten  Vollmachten  zum  Protokoll  bedarf  es  nicht.

§  46.  Die  Abänderung  des  Gegenstandes  des  Unternehmens,  die  Auflösung  der  Gesellschaft,
  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals  sowie  die  Verwertung  des  Gesellschaftsvermögens  durch
Veräußerung  des  Vermögens  im  ganzen  kann  nur  von  einer  Mehrheit  von  wenigstens  drei  Vierteln
der  bei  der  Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  beschlossen  werden.

Sonstige  Anderungen  und  Ergänzungen  der  Satzung  können  durch  zwei  Drittel  der  bei  der
Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  beschlossen  werden.

Jede  Anderung  und  jede  Ergänzung  der  Satzung  bedarf  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  (Reichs-Kolonialamtes).

§  47.  Die  Ansprüche  der  Gesellschaft  gegen  die  ihr  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen
oder  aus  der  Geschäftsführung  des  Vorstandes  oder  Aufsichtsrats  müssen  geltend  gemacht  werden,
wenn  es  in  der  Hauptversammlung  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  beschlossen  oder  von  einer  Minderheit,
  die  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  erreicht,  verlangt  wird.  Die  Ansprüche  verjähren
gegen  die  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen  in  fünf  Jahren  von  der  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit
  an,  gegen  die  Mitglieder  des  Vorstandes  und  Aussichtsrats  in  fünf  Jahren  von  der  den
Anspruch  begründenden  Handlung  oder  Unterlassung  an.  Die  Vorschriften  des  §  268  Absatz  2  in
Verbindung  mit  §  247,  des  §  269  und  des  §  270  des  Handelsgesetzbuchs  finden  entsprechende  Anwendung
  mit  der  Maßgabe,  daß  an  die  Stelle  des  in  §  268  Absatz  2  bezeichneten  Gerichts  die
Reichsaufsichtsbehörde  tritt.

VI.  Abschnitt.
Kuflösung  und  Liquidation  der  Gesellschaft.

§  48.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft  erfolgt  durch  Beschluß  der  Hauptversammlung  oder
durch  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen  der  Gesellschaft.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft
ist  zu  veröffentlichen.

§  49.  Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  gelten  für  die  Liquidation  die  Vorschriften
der  §§  48,  49  und  52  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches.  Die  Liquidation  wird  von  zwei  Liquidatoren
gemeinschaftlich  besorgt.  Die  Hauptversammlung,  welche  die  Auflösung  beschließt,  bestimmt  die  Art
der  Durchführung  der  Liquidation  und  wählt  einen  Liquidator,  den  anderen  ernennt  der  Reichskanzler
  (Reichs-Kolonialamt).  «

Die  Verteilung  des  Vermögens  unter  die  Anteilseigner  darf  nur  erfolgen,  nachdem  die
Liquidatoren  unter  Hinweis  auf  die  Auflösung  der  Gesellschaft  die  Gläubiger  durch  dreimalige  öffent—
liche  Bekanntmachung  aufgefordert  haben,  ihre  Ansprüche  anzumelden,  und  seit  dem  Tage,  an  welchem
die  öffentliche  Bekanntmachung  zum  dritten  Male  stattgefunden  hat,  ein  Jahr  verstrichen  ist.

Bei  Verteilung  des  Vermögens  sind  zunächst  die  auf  den  Nennwert  der  Anteile  geleisteten
Einzahlungen  zurückzuzahlen.  Von  dem  nach  Rückzahlung  dieser  Einzahlungen  verbleibenden  Überschuß
  erhält  drei  Viertel  der  südwestafrikanische  Landesfiskus  zu  Händen  des  Reichs-Kolonialamtes;
das  letzte  Viertel  ist  auf  die  Anteile  gleichmäßig  zu  verteilen.

Die  Verteilung  findet  gegen  Quittung  auf  den  vorzulegenden  Anteilscheinen  oder  Zwischenscheinen
  statt.  Die  Anteilseigner  sind  zur  Empfangnahme  zweimal  in  einem  Zwischenraume  von
einem  Monate  durch  öffentliche  Bekanntmachung  aufzufordern.  Beträge,  die  nicht  binnen  sechs
Monaten  vom  Tage  der  letzten  Bekanntmachung  abgehoben  worden  sind,  werden  bei  der  staatlichen
Hinterlegungsstelle  unter  Verzicht  auf  die  Rücknahme  hinterlegt.
        <pb n="1068" />
        W  990  20

VII.  Abschnitt.
Ubergangsbestimmungen.

§  50.  Unmittelbar  nach  Errichtung  der  Gesellschaft  findet  an  dem  Ort,  an  dem  diese  stanngefundehat,
  die  erste  Hauptversammlung  statt,  ohne  daß  es  einer  Einladung  oder  einer  Bekanntmachure
der  Tagesordnung  oder  der  Aufnahme  eines  notariellen  Protokolles  über  die  Verhandlung  bedans
Diese  Hauptversammlung  bestimmt  die  Zahl  der  Aussichtsratsmitglieder  und  wählt  diese.  Im  Ar
schluß  an  diese  Hauptversammlung  haben  die  anwesenden  Aufsichtsratsmitglieder  ohne  Rücksicht  aihre
  Zahl  den  Vorsitzenden  des  Aussichtsrats  und  den  stellvertretenden  Vorsitzenden  zu  wählen  urd
den  Vorstand  zu  bestellen.  Auch  diese  Verhandlungen  bedürfen  nicht  der  notariellen  Beurkundung.

§  51.  Die  sämtlichen  durch  die  Gründung  der  Gesellschaft  und  deren  Vorbereitung  emstandenen
  Kosten  jeder  Art  sowie  die  Stempel  und  Steuern  für  die  Errichtung  und  Eintragung  dir
Gesellschaft  in  das  Handelsregister  trägt  die  Gesellschaft.

§  52.  Nach  der  Gründung  schließt  die  Gesellschaft  mit  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus
  den  anliegenden  Pachtvertrag.

Anlage.
DPachtvertrag

zwischen
dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  und  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft  zu  Berlin.

Vom  14.  Juli  1909.

§  1.  Der  südwestafrikanische  Landesfiskus  verpachtet  an  die  Diamanten-Pacht-Gesellschaf
zu  Berlin  die  ihm  zustehenden  Bergbaurechte  auf  Diamanten

1.  innerhalb  des  südlich  der  Bahnlinie  Lüderitzbucht—Keetmannshoop  liegenden  fiskalicchen
Bergwerksblocks  Nr.  1,

2.  innerhalb  derjenigen  Bergbaufelder,  die  auf  Grund  von  Schürfscheinen  der  Deunchen
Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  in  dem  durch  die  Verfügung  des  Reichs-Kolonmulamtes
  vom  22.  September  1908  bezeichneten  Gebiete  dem  Fiskus  zuerkannt  worden  find.

Eine  Kartenskizze,  aus  der  Lage  und  Grenzen  der  sub  1  und  2  benannten  Gebiete  ersichtlich
sind,  soll  nachträglich  dem  vorliegenden  Vertrage  angeheftet  werden  und  einen  integrierenden  Bestandteil
  des  Vertrages  bilden,  ohne  daß  das  Zustandekommen  des  Vertrages  dadurch  aufgeschoben  wird.

§  2.  Die  Pachtdauer  endet  mit  dem  31.  März  1924.

§  3.  Als  Pachtzins  sind  an  den  südwestafrikanischen  Landesfiskus  zu  Händen  des  Reichs-Kolonialamtes
  drei  Viertel  desjenigen  jährlichen  Gewinnes  der  Gesellschaft  zu  zahlen,  welcher  nach
Abzug  der  Betriebsunkosten,  Abgaben  und  Zölle,  sowie  nach  Vornahme  der  Abschreibungen  und
Stellung  der  satzungsmäßigen  Rücklagen  verbleibt.

Der  Reingewinn  wird  auf  Grund  der  nach  den  für  Aktiengesellschaften  maßgebenden  Grundsätzen
  zu  handhabenden  Buchführung  im  jährlichen  Rechnungsabschluß  durch  Aufstellung  einer  Bilanz
und  einer  Gewinn=  und  Verlustrechnung  ermittelt.  Dabei  sind  auf  die  Anlagen  und  Bestände  die
kaufmännischen  Anschauungen  entsprechenden  Abschreibungen  einzustellen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten
  zwischen  dem  Verpächter  und  der  Pächterin  über  die  Höhe  der  Abschreibungen  oder  die  ibnen
zugrunde  liegenden  Sätze  sind  diese  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  durch  einen  auf  Anruf  eine
beider  Teile  von  dem  jeweiligen  Direktor  der  Königlich  Preußischen  Bergakademie  zu  Berlin  zu
bestimmenden  Sachverständigen  festzusetzen.  Die  von  diesem  Sachverständigen  festgesetzten  Abschreibungen
sind  für  den  betreffenden  Jahresabschluß  für  beide  Teile  allein  maßgebend.

Die  Zahlung  des  Pachtzinses  hat  unter  gleichzeitiger  Ubergabe  einer  vom  Vorstande  unter:
schriebenen  Abschrift  der  Bilanz  und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  innerhalb  vier  Wochen  neck
Feststellung  der  Bilanz  durch  die  Hauptversammlung  in  barem  Gelde  zu  erfolgen.

§  4.  Alle  auf  dem  Pachtgebiete  und  dem  Gesellschaftsbetriebe  ruhenden  Lasten  und  Abgader
hat  die  Pächterin  zu  tragen.  Es  gilt  dies  insbesondere  für  die  30  —Xx  pro  Hektar  betragende  Feldes
steuer  und  die  zweiprozentige  Förderungsabgabe  gemäß  §§  63,  64  der  Kaiserlichen  Bergverordnun
vom  8.  August  1905,  welche  Abgaben  für  die  in  §  1  Ziffer  2  benannten  Bergbaufelder  nach  §  ?
des  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  adge
schlossenen  Vertrages  vom  28.  Januar  1909  an  die  letztgenannte  Gesellschaft  zu  zahlen  sind.
        <pb n="1069" />
        G  991  20

In  Ansehung  des  in  §  1  Ziffer  1  benannten  Bergwerksblocks  ist  die  Pächterin  von  den
Abgaben  gemäß  §§  63,  64  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  befreit.

§  5.  Der  Verpächter  ist  nicht  verpflichtet,  der  Pächterin  die  bei  Durchführung  dieses  Pachtvertrages
  gemachten  Verwendungen  zu  ersetzen.

Bei  Beendigung  des  Vertrages  am  31.  März  1924  ist  der  Verpächter  berechtigt  und  verpflichtet,
  die  sämtlichen  Anlagen,  welche  die  Pächterin  zur  Ausübung  des  pachtweisen  Bergbaubetriebes
aus  eigenen  Mitteln  errichtet  hat,  zu  einem  Schätzungswerte,  der  den  Buchwert  nicht  übersteigen
darf,  gegen  Barzahlung  oder  Anrechnung  auf  den  gemäß  §&amp;amp;  9  ihm  gebührenden  Anteil  an  der
Liquidationsmasse  zu  übernehmen.

Der  Schätzungswert  ist  bei  Meinungsverschiedenheit  zwischen  Verpächter  und  Pächterin  von
dem  in  §  8  bestimmten  Schiedsgericht  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  festzustellen.

Der  Verpächter  ist  zur  Übernahme  der  Anlagen  nicht  verpflichtet,  wenn  er  bereit  ist,  den
Pachtvertrag  über  den  31.  März  1924  hinaus  zu  den  gleichen  Bedingungen,  wie  sie  dieser  Vertrag
enthält,  auf  mindestens  zehn  Jahre  zu  verlängern.  Lehnt  die  Pächterin  dieses  Anerbieten  ab,  so
gehen  die  sämtlichen  Anlagen  ohne  Anspruch  auf  Entgelt  auf  den  Verpächter  über.  Der  Verpächter
ist  ferner  zur  Übernahme  solcher  Anlagen  nicht  verpflichtet,  welche  nach  dem  1.  April  1919  im  Werte
von  insgesamt  100000.,  „Einhunderttausend  Mark“,  und  darüber  im  Laufe  eines  Geschäftsjahres
von  der  Pächterin  gemacht  worden  sind,  ohne  daß  sie  die  Einwilligung  des  Verpächters  zur  Herstellung
der  Anlagen  erhalten  hat.

Der  Pächterin  steht  wegen  ihrer  Ansprüche  gegen  den  Verpächter  ein  Zurückbehaltungsrecht
  nicht  zu.

§  6.  Auf  die  bergbauliche  Tätigkeit  der  Pächterin  finden  die  jeweils  im  Schutzgebiet  geltenden
  allgemeinen  bergrechtlichen  Bestimmungen  Anwendung.

§  7.  Die  Pächterin  ist  verpflichtet,  binnen  sechs  Monaten,  vom  Datum  dieses  Vertrages
an  gerechnet,  mit  dem  ernstlichen,  bergmännisch  einwandfreien  Abbau  der  Diamanten  innerhalb  des
Pachtgebietes  zu  beginnen  und  die  diesbezüglichen  Arbeiten  ununterbrochen  fortzusetzen,  es  sei  denn,
daß  sie  an  der  Erfüllung  dieser  Verpflichtung  durch  Umstände  gehindert  wird,  die  sie  nicht  zu  vertreten
  hat.

Im  Falle  einer  Unterbrechung  der  Arbeiten  hat  die  Pächterin  dem  Gouvernement  unter
Angabe  der  Gründe  hiervon  unverzüglich  Anzeige  zu  erstatten.

Vor  Eröffnung  der  Arbeiten  und  vor  jedem  wesentlichen  Wechsel  in  diesen  Arbeiten  ist  dem
Gouvernement  der  Arbeitsplan  mitzuteilen.

Werden  die  Arbeiten  nicht  innerhalb  des  oben  bezeichneten  Zeitraumes  begonnen  oder  im
Falle  einer  Unterbrechung  nicht  binnen  einer  vom  Gouvernement  zu  bestimmenden  Frist  wieder  aufgenommen,
  so  ist  der  Verpächter  berechtigt,  von  diesem  Vertrage  zurückzutreten,  ohne  daß  hierauf  ein
Entschädigungsanspruch  seitens  der  Pächterin  gegen  ihn  begründet  werden  kann.

§&amp;amp;  8.  Die  Entscheidung  darüber,  ob  in  Gemäßheit  des  §  7  ernstlicher,  bergmännisch  einwandfreier
  Abbau  betrieben  wird,  ob  eine  Unterbrechung  der  Arbeiten  gerechtfertigt  ist  und  ob  die
Nichtwiederaufnahme  innerhalb  der  vom  Gouvernement  bestimmten  Frist  berechtigt  ist,  erfolgt  im
Streitfalle  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  durch  ein  im  Schutzgebiet  gebildetes  Schiedsgericht,  das
aus  je  zwei  von  den  Parteien  zu  ernennenden  Schiedsrichtern  und  aus  dem  Oberrichter  des  Schutzgebiets
  oder  dessen  Stellvertreter  als  Obmann  besteht.

Für  das  schiedsrichterliche  Verfahren  sind  die  Bestimmungen  der  Reichs-Zivilprozeßordnung
maßgebend.

§*  9.  Zu  Mitgliedern  des  Aufsichtsrats  sowie  zu  Geschäftsführern  der  Diamanten-Pacht-Gesellschaft
  dürfen  nur  deutsche  Reichsangehörige  bestellt  werden.

Das  Kapital  der  Gesellschaft  muß  mindestens  zwei  Millionen  Mark  betragen.  Mindestens
ein  Viertel  dieses  Kapitals  ist  alsbald  nach  Feststellung  der  Satzungen  in  bar  einzuzahlen.

Die  Satzungen  der  Gesellschaft  sowie  jede  Anderung  der  Satzungen  unterliegen  der
Genehmigung  durch  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).

Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  hat  das  Recht  zur  Aufsicht  über  die  Gesellschaft  und
über  ihren  Geschäftsbetrieb.  Er  kann  zur  Ausübung  dieses  Aufsichtsrechts  für  den  einzelnen  Fall
oder  ständig  einen  oder  mehrere  Kommissare  bestellen.

Diese  sind  befugt,  an  allen  Sitzungen  des  Aufsichtsrats  und  an  den  Hauptversammlungen
teilzunehmen,  darin  das  Wort  zu  ergreifen,  von  dem  Vorstande  Bericht  zu  erfordern,  auch  die  Bücher
und  Schriften,  sowie  die  Waren=  und  Kassenbestände  der  Gesellschaft  einzusehen  und  zu  prüfen  oder

3
        <pb n="1070" />
        W  992  20

durch  Beauftragte  einsehen  und  prüfen  zu  lassen,  endlich  auch  auf  Kosten  der  Gesellschaft  eine  Siwture
des  Aufsichtsrats  und  eine  Hauptversammlung  mit  bestimmter  Tagesordnung  zu  berufen  und  zu  verlangen,
  daß  in  die  Tagesordnung  bestimmte  Punkte  aufgenommen  werden.  Die  bei  Durchführung
der  Aufsichtsrechte  dem  Fiskus  erwachsenden  baren  Auslagen,  sowie  die  aus  solchem  Anlaß  dem
Kommissar  auf  Grund  der  gesetzlichen  Bestimmungen  zustehenden  Reisekosten  und  Tagegelder  fallen
der  Gesellschaft  zur  Last.

Die  Bestellung  des  Hauptvertreters  der  Gesellschaft  im  Schutzgebiet  unterliegt  der  Genehmigung
des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes).

Die  Leitung  der  zur  Ausführung  gelangenden  bergmännischen  Arbeiten  darf  nur  Personen
übertragen  werden,  deren  Befähigung  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  anerkannt  wird.

Die  Liquidation  der  Gesellschaft  erfolgt  durch  zwei  Liquidatoren,  von  denen  einer  seitens  der
Gesellschaft  und  einer  seitens  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes)  zu  ernennen  ist.

Bei  der  Liquidation  sind  von  der  nach  Rückzahlung  aller  Schulden  verbleibenden  Liquidationsmasse
  zunächst  die  Gesellschaftsanteile  in  Höhe  der  erfolgten  Einzahlungen  zurückzuzahlen.

Von  dem  überschuß  erhält  der  südwestafrikanische  Landesfiskus  zu  Händen  des  Reichs-Kolonialamtes
  drei  Viertel,  während  das  restliche  Viertel  auf  die  Gesellschaftsanteile  zu  verteilen  is.

§  10.  Die  aus  diesem  Vertrage  sich  ergebenden  Rechte  dürfen  auf  Dritte  nur  mu
Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamtes)  übertragen  werden.

§  11.  Zur  Entscheidung  aller  aus  diesem  Vertrage  zwischen  dem  Verpächter  und  der
Pächterin  etwa  entstehenden  Privatrechtsstreitigkeiten,  welche  nicht  vor  das  nach  §  8  zu  bildende
Schiedsgericht  gehören,  sind  ausschließlich  die  Gerichte  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  zuständig.
§  12.  Die  Kosten  dies  Vertrages  werden  von  der  Pächterin  getragen.

Berlin,  den  14.  Juli  1909.

Der  Staatssekretär  Diamanten-Pacht-Gesellschaft.
des  Reichs-Kolonialamtes.  Becker
Dernburg.  "

 

Auszug  aus  der  Satzung  der  OMoliwe-DOflanzungsgesellschaft  in  Berlin

nach  Maßgabe  der  Anderungen,  welche  in  der  außerordentlichen  Generalversammlung  vom
7.  September  1909  beschlossen  und  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  sind.

Art.  22,  erster  Absatz:  „Die  ordentliche  Generalversammlung  hat  innerhalb  des  nächsten
auf  das  Geschäftsjahr  folgenden  Halbjahrs  stattzufinden."“

Art.  25,  erster  und  zweiter  Absatz:  „Das  Geschäfts=  und  das  Rechnungsjahr  ist  das
Kalenderjahr.

Auf  den  31.  Dezember  eines  jeden  Jahres  ist  von  dem  Vorstande  für  das  abgelaufene
Geschäftsjahr  die  Bilanz  zu  ziehen.  Diese  muß  mit  einem  auf  denselben  Tag  aufsfgestellten  Vermögens-Status
  nach  Revision  durch  den  Aufsichtsrat  mit  dessen  Revisionsbericht  und  einem
Geschäftsbericht  des  Vorstandes  bis  Ende  Juni  des  nächsten  Jahres  der  Generalversammlung
vorgelegt  werden.“

 

 

 

 

—  —  —
—  —  —
—  —  —

 

 

Hersonalien.

 

Kaoiserliche  Schutztruppen.
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).
A.  K.  O.  vom  28.  September  1909.

Lequis,  Oberstleutnant,  scheidet  mit  dem  30.  September  aus  dem  Kommando  der  Schutztrurden
aus  und  wird  mit  dem  1.  Oktober  1909  in  der  4.  Ingenieur-Inspektion  angestellt.
        <pb n="1071" />
        G  993  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  nachbenannten  Offizier  die
Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Ritterkreuzes  des  Königlich  Italienischen  St.  Mauritius=  und  Lazarusordens:
dem  Oberleutnant  Frhr.  v.  Nordeck  zur  Rabenau  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  19.  Oktober  1909.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Oberleutnant  Schipper
die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  zu  verleihen.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  2.  Oktober  1909.

Schlegel,  Unterzahlmeister,  mit  Wirkung  vom  25.  August  1909  ab  zum  Zahlmeister  ernannt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  21.  Oktober  1909.

Dr.  Heyne,  Intendanturassessor,  mit  einem  Dienstalter  vom  1.  September  1909  zum  Intendanturrat

ernannt.

 

Deutsch-Ostafrika.

Im  Schutzgebiet  sind  am  29.  August  eingetroffen
  bzw.  wieder  eingetroffen:  Gerichtsassessor

Dr.  Mahnke,  Jorstassessor  Schuster,  kommiss.

Hauptzollamtsvorsteher  Köster,  die  kommiss.  Sekretäre
  Brosch  und  Wiedemann,  die  kommiss.
Polizeiwachtmeister  Lindner,  Lemnitz  und
Mulisch  sowie  Kanzleigehilfe  Mayer.

Ostafrika  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
am  27.  August:  Zollamtsassistent  2.  Klasse  Zahn;
am  5.  September:  Gouvernementssekretär  Kielisch,
  Apotheker  Buchholz,  Förster  Jahn,  Hilfsförster
  Reich,  Kassenvorstand  Dahlgrün,  die
Polizeiwachtmeister  Eggert  und  Kleinschmidt;
am  6.  September:  Bureauassistent  2.  Klasse
Weidner.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
11.  Oktober  angetreten:  die  Bezirksamtmänner
Sperling  und  Keudel,  Deistriktskommissar
Sauer,  Bureauassistent  1.  Klasse  Westhaus,
Lehrer  Brandt,  Landmesser  Fechner,  Bauführer
Seiler,  Bureauassistent  2.  Klasse  Hadler,  die
kommiss.  Sekretäre  Mannesschmidt  und  Regner,
die  Polizeiwachtmeister  Lengen  und  Scheffels
sowie  Kolonialeleve  Lauff.

Der  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in
Tanga  zugelassene  Rechtsanwalt  Schmidt  ist
gestorben.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  von
Neapel  aus  angetreten:  am  20.  September:
Sanitätsunteroffizier  Freitag;  am  11.  Oktober:
Sanitätsunteroffizier  Thaler.

 

 

 

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  13.  Oktober  in  Neapel
eingetroffen:  Überzähl.  Sanitäts-Vizefeldwebel
Ziegelmeier.

Ramerun.

Ingenieur  Stehr  f.  Nach  einer  telegraphischen
  Meldung  aus  Kamerun  ist  der  bei
der  Flottille  des  Gouvernements  beschäftigt  gewesene
  Ingenieur  Albert  Stehr  am  24.  September
  d.  Is.  in  Malimba  ertrunken.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  30.  September
in  Hamburg  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Wirsing,
Sanitätssergeant  Jahn.

Togo.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetroffen:  am  20.  August:  Polizeimeister  Gramatte;
  am  27.  August:  Landmesser  Becker,
Sanitätssergeant  Schaarschmidt,  Unteroffizier
Schmidt  und  Marrerpolier  Klingenberg;  am
14.  September:  kommiss.  Sekretär  Melms.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  in  Deutschland  eingetroffen:
  Bureauvorstand  Heß.

Deutsch-Südbwestakrika.

An  Stelle  des  nach  Deutschland  zurückgekehrten
Regierungsbaumeisters  Reinhardt  ist  der  Regierungsbaumeister
  Rukwied  mit  Wirkung  vom
21.  Juli  1909  zum  Eisenbahnkommissar  für  die
Bahn  Lüderitzbucht—Keetmanshoop  nebst  Zweigstrecke
  Seeheim  —  Kalkfontein  bestellt  worden.
        <pb n="1072" />
        Wieder  eingetroffen  ist  am  30.  August  der
Gestütswärter  Welk.

Die  Heimreise  nach  Deutschland  haben  am
24.  September  angetreten:  Forstaufseher  Hennrich
und  Polizeisergeant  Leß.

 

7—————

G  994  2C

 

Zum  Polizeimeister  ernannt:
Eggersglüß.
Angenommen:  Techniker  Richard  Schulz- 



Polizeisergear:

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  bar
am  26.  Oktober  von  Hamburg  aus  angetreten:
Oberstabsarzt  Dr.  Mayer.

 

 

 

 

 

 

 

Taächtamtlicher  Teil

 

 

 

E

 

 

 

 

NMachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänoig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.
Die  Sentralbahn.)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Daressalam  hat  die  Gleisspitze  der  Zentralbadn
die  Station  Kidete  (Kilometer  122,3)  erreicht.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Sollstellen
der  Küfte  im  I.  ViIertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitau

des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  12,  S.  579ff.)
6  W*  1  Im  1  Im
.ViertelI.  Viertel
Benennung  der  Warengruppen  1909  19068“  Zunahmes#bnabme
——GAEEEE
A.  Eintuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  1  009  5042421  —  92917
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  89  158  80  381  8  777  —
3  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel  228  221  188  53203  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  7597  6981  616  —
s)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  .  185  820  152  89552925  —
s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternitel  19  915  5  4600
g)  Pflanzenfasern  1  762  1  261  5011  —
5  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  102  793  72  585  80  26
Summe  1  1644770  1610604  34  2661  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
3  Lebende  Tiere  46  227  61  537  —  15  310
b)  Fleisch  und  eßbare  nierische  Erzeugrisse  aler  Art  263  296  218  044  45  22  —
c)  Tierische  Rohstoffe  .  2469  1253  12161  —
Summe  II  311  992  280  884  31  18—
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  292341  1605  918  12  42
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Ollen  77  414  81  488  —  40#
V.  Chemische  u.  pharmageutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  135  052  78  298  617641  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  çaer  -
Lederwaren)  1  504  060711492  525  11538  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kurschnerwaren.  65  286  45  8686  199911—
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  9  088  4261  4387  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  .  76  004  5277523289
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunjtgegenstände  .  74  497  558811  1911  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  96544  85966|  10579  —

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  19,  S.  890.
        <pb n="1073" />
        IG  995  20
I  Zm  lI  Jm  hAb
.ierte  .ViertelZunamenahme
Benennung  der  Warengruppen  1909  1908
WertoéWert.  Wert.Wert.
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug?  61  466  95  846  –  34  380
b)  Fabrikate  .  1701  4568  458  628  1247825  —
Summe  xn  1  762  919  549  474  1213445  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  500  868  379  9666  120  902  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .  60  130  22  53737593  —
XV.  Geell.  .  5752611126339  —  551  078
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1909.  7186  223  6  026  631  115959—
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  6  608  132  —  —  —
Zunahme—I-,Abnahme—.  4678091  —  —  —
B.  Auskuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  10  551  6  010  4541  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  1707  1057  650  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemuzmiteel  408  737  300  6891108  048  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  362  800  337791125009  —
e)  Getränke  198  244  —  51
1)  Sämereien,  lebende  Pflanzen.  und  utternitel  21  460  585111115609  —
g)  Pflanzenfasern.  .  683  150  606  26006  S0  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  350  044  185  126214  918  —
Summe  1  1  838  641393  0285  614  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  16  490  19  628  —  8  033
b)  Tierische  Nahrungsmittel  3  825  7  068  —  3243
IP)  Tierische  Rohstoffe  .....  444215  40570638609  —-Summe
  II  464  530  482  207182233  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  .  92  682  83  774  8908  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  42  680  51  280  —  8600
V.Gel..  —  1891  —  1891
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909.  2  438  5341962  2707|476264  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2449  314  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  10  780  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909  9  6247577  988  901  1635856  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  9  057  446  —  —-  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  .  567  311  —-  —

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

 

Im  I.  Viertel
1909

Inm  J.  Viertel
1908

 

 

r  der  Zunahme  Abnahme
enennung  der  Waren
¾  Menge  Wert  J  Menge  Wert  s  Menge  sBert  J  Menge  Wert
kg  AM  ke  —  kg  AM  AM
A.  Eintuhr.
Reis  .42  6  OG  582  250  7700  —  —  798796
Mehl  und  Backwaren  347  1251  113  382209  667  100  669137  458  2  13  —  —
Aucker.  roh  und  raffiniert  202  410  689  109  22s  480  6894881  —  —  27070  374
abakfabrikatte  32  17596271  21  186  74  197  10  988922074  —.  —
Stille  Weine  aller  Art  49  846  41  23828056“  28  10882179  3  C40  —  —
Branntweine  aller  Art  48  188556  98666573  7538  6  53118233  —  —
Bier  ....  1211015785087380l419083377115442  —  —
Bau-  und  Nutzholz.  717381102  555520  45171  538196  930  31.052  —  —
Fleisch  u.  eßbare  tierische  -m  480  124  263  206  415  524  218  044  14  600  45  252  —  —
        <pb n="1074" />
        996  20

 

Im  I.  Viertel

Im  I.  Viertel

––  —  E—

 

 

 

 

 

 

1000  1908  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  .,
Menge!WcrtMcngch1-tMenge  Wert  Menge  Wert
kg  1  ke  1  kteg  41  kg  *.9
Zement.  3180  357  151  3824016  6025  43  0982664  332  108  284  —  —
S  783  039  33  62537  604  26  255245  435  7  367  –  —.
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  870  943  29  900)70  339  14  8066630  60  4  15  103  —  —
Petroteum.  ..  .  41292567308418105s78094——  518010--s-Seifen
  aller  Art  96  605  50  80319  752  64  848  —  23057  1404
Baumwollgewebe  405  964  1200832  401  48  1215  925  4  516.  —  —  15  0#8
Baumwollene  Bekleidungen.  31  452  142  026529  062,  134  300  23900  7/26  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  J

halbwollene  ....  4202  16529  3  936  23  275  266.  —  –  6745
Garne  und  Waren  aus  Leinen,

Jute  usw.  .  42363  60213  34  205  30  919  8  158  29294  –  —
Posamentierwaren,  Schirme,  Jeugschuhe

  .  569621265  5547  16  802  119  4163  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  4320  30  262  3378  18  954  942  11308  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  5910  22930  3  081  18711  2  829  4.219  –  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  51568  4672  36  895  36  687  14  673  8985  —  —
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  51171  53507  38603  32  414  12  568  21  093  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  64  416  25  6601929  20  310|5  126  5347  —  —
Glas  und  Glaswaren.  42912  60  102  377968  60  438  4  944  24  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,

Stangen  usw.  238  326  51  716  175  457  93  10062  S9.  2  41  301
Wellblech  41  104  497091  152556  58  691  —  11  452  8  912
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  8800  968  14707911432777  313.0728368  191  1  157719  —  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  172464  167  415  41  722  6792111330742  99  194  —-  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  82  158  9238330  592  187582  —  —1  48434  95  109
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  36  132  63  121  41  809  79  487  —  —  8677  186  366
Transportmaschinen  und  Fahr—  «  ,

zeugeallerArt,nUchFabrräder2248142958726827862018161536233854  ——  —
Feuerwaffen  (Stückzahl)  264  20  994  177  15518  87  5  476  —  —
Goldmünzen  .....  —  —  600  —  —  —  600
Silbermünzen  4  032  481  901  9  076  1084474  —  5044  602  573

B8.  Rus  fuhr.

Mais  60  459  4984  —  —  60  459  4984  —  —
Mtama  13  140  1  80,:  399  5955  —.  —  31259  4194
Külsenfrüchte  25  871  2944  210  4725661  2897  —  —

affee  .  29402239639822116628t84372866114555  —  —
Sirup,  Melasse  4295  967  850.  218  3445.  749  –  —
Tabak  .  1398355291879713266—7—  4814  7737
Kopra#  1352  115342  935  1375  611/|  321  556  —  21  379  23496  —
Erdnüsse  12  110  2914  27  102083  2d90904  —  —
Sesam  757100  16916  397999  1155735911,  5359  —  —
Rohbaumwolle  153  115  123  8641  77  72  3517  927  51  515  R13  —
Sisalagavenhanf  718  047  554  96655  662  528  8312385  26128  —  —
Bau-,  Nutz-  und  Edelhölzer,  roh

bearbeitet.  .  6153822064643155z2788672  22«  17  858  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  22  694  5056  438  1249  —  33744  MS
Gerbbolzer,Gerbnnden.  93053010275  7330  812  o2s  200  9  463  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha:  I

auf  Plantage  gewonnener  23  031  136  6E211  209,  50  066141822  86566  —

wild  wachsender.  29  582  180  292  17376  79  500  1206  100  702  —  —
Rindvieh  ..  Etiückzahl)  126320  135  7874  —  9  18#
Milch,  Butter,  Käse,  Eeer  *-  .  16041800  30914192  –  1487  232
Elfenbein  10  447|229  258  5  2531  122  062  5194  107  196  —
Häute  und  Felle  69914  618211  68211  6b7  895  —  —  3297  68071
Insektenwachs  49  618114  58884  580  181  958  —  —  341  962  67  3·0
Glimmer  19  073  50  78317741;  49233  1332  1550  —  —
Kopal  38  000  36  38119  39899833  559  8  602  2822  —  —

Gold

 

 

 

—  —
        <pb n="1075" />
        nachweisung  der  Brutto·  Einnahmen  bei  den  Rustenʒollstellen  von  Deutsch  ·  Ostafrika  in  den  Monaien  Juli  und  August  1909.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  18,

S.  860.)

 

Zollstelle

Einfuhr=Zoll


W.  ——

Ausfuhr-Zoll


Rup.  H.

Salz-Verbrauchs-



Rup.  Ö.

Schiffahrts-Abgabe


Rup.  H.

Holzschlag-Gebühren


Rup.  ]H.

Neben-Einnahmen


Rup.

Insgesamt

Rup.6.

4

Gegen  Vorjahr

Im
Vorjahr
M.

Dff.

mehr

—  1

weniger

 

Tanga  ..
Pangni
Bagamollo
Daressalonn
Kilhhw
Lidndd  .

RNup..

U|
29  878  90,.5
3  680  30,5
8  208  56,5

65  960  66
733988

11  830  90,5

3  358  65

1313%
8  549  51

19  301  69,5

2  69145
3201  33

1  210  31,5
93.  —
219  74,5
1  676  20,.5
3149
126,5

2
18
21  —
351.—
15  —
35|1—

 

l
4116163,5
52
248  52
1  200  43.5
39  09
541  .57.5

38  591  4%
5172  14,5

17247  3s

88  263  199,5
10  455  65,5
15  666  42,5

51  455  33
6896.
22  996  10
117  685  33
13  940  87
20  888  67

57  533
15  316
27  728.52
66  446·67
5791|16
14  987  70

83
59

 

66
71
87

51  238
8149
5  900

%  #f

1I
6  078  62
8420  40
4732  07

 

Summe  in  Nup.

Summe  in  ##

126  898  72
169  198  29

38  415  62.5

51  220  83

3203  02
4270  70

151.—

201  33

439  59.5

586

n

l
838084

175  396  96.5

l
233  862  62
1

233  862  62

187  804  47

65289

 

24

 

46  05815

 

Dagegen  im
Juli  1908  .4

Zun.  +,  Abn.  —

 

159  680  37
79  517,  92

 

19  142  98

132  077  85

 

l
256360
*1  7070

216
14

67

 

 

458  13

 

*#133  —

 

72  636  *  95

2

 

187  8047

746  05815

 

f

 

 

 

 

 

 

 

Zollstelle

Einfuhr-Zoll


Ausfuhr-Zoll


Rup.H.

Salz-Verbrauchs-



Schiffahrts-Abgabe


Rup.  .

Holzschlag-Gebühren


Neben-Einnahmen


Rup.  5.

Insgesamt

Rup.]  H.

Mkr.  Vf.

Im
Vorjahr
Mk.  Ve.

Gegen  Vorjahr

mehr
Mt.  Pf.

weniger

 

Tanga  .  .  .  ..
Pangani.  .  ..
Bagamolo
Daressalam.  ..
Kilwa.  .  .  ..
Lind

Rup.  H.

36  087/  78
7  14672
10  296  62
69  748  57
4  484  69

5  630  63,5

06
88
52

4088
2374
6  180
7  076.
1  643  61
2  715  16

Rup.  .

1  529  93
35  170
124  47
1  949  31
271..35

150  33

Rup.]H.

50

7—

426  05

522  17
71  86
119  02,5

1  1071  01
58  03
100  15,5

427144
9632  16

16  733  63,5

79908  89
6  543  68
9  044  33

56  361  1  92
12  842  88
22  311  1
106  545  19
8724  91
12  059  10

6
4049  17
9966  01
25  002  73
65  479  41
8  853  28
17  965  92

15  51275
2876  87
41  06578

 

Mk.  /f
I

269122

128  37
5  906,.  82

 

Summe  in  Rup.

Summe  in  Mark

133  395  0155
177  860  02

24  078  6  23
32  104  1  31

4061  09
I
5  414  78

494  55

l
659  1  40

1  973  25
2  631

164  134  13,5

218  845  51

218  845  51

168  116  52

59  455

8  726  41

 

50  728

 

Dagegen  im
Aug.  1908  .

Zun.  —,  Abn.  —

 

134  13744

443  5722  58

 

27373  85
14  730  46

 

3  328  09

72  086  69

 

 

3
838  53
ju179  13

 

150  728

 

168  116

 

52
99

 

 

 

 

 

 

W  997  20
        <pb n="1076" />
        W  998  20

RKamerun.
Vom  Bau  der  GOlttellanddahn.“)

Der  Stand  der  Arbeiten  war  am  31.  August
folgender:

Das  Gelände  für  die  allgemeinen  Vorarbeiten
  ist  bis  etwa  13  km  hinter  Edea  in
der  Richtung  gegen  den  Rkele  zu  erkundet  und
planmäßig  festgelegt  worden.  Bis  Kilometer  28
sind  die  ausführlichen  Geländeaufnahmen
fertig,  von  Kilometer  28  bis  Kilometer  75  sind
acht  Landmesserabteilungen  mit  deren  Bearbeitung
beschäftigt.  Die  Absteckung  der  endgültigen
Bahnlinie  in  der  Sumpfstrecke  am  linken  Ufer
des  Dibamba  wird  zur  Zeit  von  einer  Landmesserabteilung
  vorgenommen.

Die  Strecke  von  Duala  nach  Japoma  ist
mit  zehn  Erdarbeitsschächten  besetzt.  Der  erste
Schacht  von  Kilometer  0,4  bis  Kilometer  1,1
begann  nach  Fertigstellung  des  Einschnitts  bei
Kilometer  0,6  und  des  Dammes  bei  Kilometer  0,7
mit  der  Vorbereitung  der  Einschnitte  zwischen
Kilometer  0,8  und  1,1  für  eine  zweckmäßige
Inangriffnahme  durch  einen  Maschinenschacht.
Gefördert  wurden  etwa  5000  chm.

Der  zweite  Schacht  von  Kilometer  1,1  bis
Kilometer  5,0  begann  erst  Mitte  des  Monats  mit
den  Vorbereitungsarbeiten  auf  dieser  Strecke.
Zunächst  wurden  Unterkunftshäuser  für  Arbeiter
gebaut  und  Gleis=  und  Kippwagenmaterial  sowie
Baumaterialien  für  die  Durchlässe  beigeschafft.

Der  dritte  Schacht  zwischen  Kilometer  5,0
und  9,75  begann  mit  den  Erdarbeiten,  insbesondere
  mit  der  Herstellung  des  Dammes  und
Einschnittes  zwischen  Kilometer  5,4  und  6,8;  die
Arbeitsleistung  betrug  rund  1300  chm.

Zwischen  Kilometer  12  und  Kilometer  15,50
wurden  Mitte  des  Monats  drei  weitere  Schächte
angesetzt,  welche  zur  Zeit  mit  Herstellung  von
Unterkunftshäusern,  Transport  von  Kippwagen
und  Feldbahngleis  sowie  Ausroden  der  Linie
beschäftigt  sind.

Schacht  7  begann  nach  Fertigstellung  der
Vorbereitungsarbeiten  mit  der  Herstellung  des
Dammes  und  Einschnittes  zwischen  Kilometer  15,55
und  Kilometer  16,20.  Die  Arbeitsleistung  betrug
rund  800  chm.

Schacht  8  wurde  Mitte  des  Monats  zwischen
Kilometer  16,2  und  Kilometer  16,85  angesetzt
und  ist  zur  Zeit  noch  mit  Vorbereitungsarbeiten
(Unterkunftshäuser,  Ausroden)  beschäftigt.

Schacht  9  und  10  begannen  mit  den  Erdarbeiten
  an  dem  Einschnitt  vor  dem  Dibamba-=Übergang
  zwischen  Kilometer  17,5  und  180,0.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  19,  S.  890.

bleiben.

 

Schacht  9  fährt  Einschnittsmaterial  in  die
spätere  Haltestelle  Japoma;  seine  Arbeitsleistung
beträgt  rund  550  chm.

Schacht  10  befördert  Einschnittsmassen  minels
einer  Abfahrtsrampe  in  die  oberhalb  der  Brückenbaustelle
  am  rechten  Dibamba-Ufer  gelegene  Sumofstrecke
  zwecks  Herstellung  eines  Lagerplatzes.  Befördert
  wurden  rund  3200  ebm.

Mit  der  Brücke  zur  ÜUberführung  der  Bell-Akwastraße
  wurde  begonnen.

Für  den  Brückenbau  in  Japoma  wurde
eine  Landungsgelegenheit  am  rechten  Ufer  oberhalb
  der  Brückenbaustelle  hergestellt.  Sodann
wurden  Hölzer  für  das  spätere  Baugerüst  geschlagen
  und  beigeschafft.  Für  das  Brückenmauerwerk
  werden  in  Bonepupa,  etwa  20  km
oberhalb  der  Brückenbaustelle,  Steine  gebrochen
(Leistung  etwa  100  ehm).

Die  Rohrdurchlässe  bei  Kilometer  17,04
und  Kilometer  17,42  sind  fertiggestellt.

Auf  dem  Bahnhof  Duala  wurde  die  Verlegung
  des  Besekebaches  in  ihrem  oberen,  der
Bell-Akwastraße  zunächst  gelegenen  Teile  zu  Ende
geführt.  Die  Erdarbeiten  an  dem  gegen  Akwa
gelegenen  Hange  wurden  so  weit  gefördert,  daß
nur  noch  etwa  5000  chm  zur  Vollendung  übrig
Die  Erdarbeiten  an  dem  dem  Schiedsgericht
  zunächst  gelegenen  Teil,  auf  welchen
späterhin  die  Werkstätte  zu  liegen  kommt,  wurden
in  Angriff  genommen.

Die  Landungsbrücke
kleinere  Arbeiten  fertiggestellt.

Mit  der  Aufstellung  des  Dampfkrans  ist
begonnen  worden.

Die  Lazarettanlage  auf  Bahnhof  Duala
ist  fertiggestellt  und  wird  in  nächster  Zeit  bezogen.

Von  den  Wohnhäusern  auf  der  Akwaseite
sind  fünf  Häuser  vollendet,  ein  weiteres  geht  der
Vollendung  entgegen.

Auf  der  Bellseite  konnte  mit  den  maisiven
Hochbauten  begonnen  werden.  Drei  Küchengebäude
  sind  bereits  fertiggestellt,  ein  Haus  ist
in  Arbeit.

Mit  Japoma  ist  eine  Telephonverbindung
  hergestellt  und  am  20.  August  in  Benutzung
genommen  worden.

Im  Berichtsmonat  waren  im  ganzen  2679
Arbeiter  beschäftigt,  davon  1699  Aertrags-=arbeiter.
  Entlaufen  sind  41,  gestorben  25  und
einer  wurde  vorzeitig  entlassen.

Die  Witterungsverhältnisse  im  August
waren  insbesondere  in  der  zweiten  Hälfte  des
Monats  sehr  schlecht,  was  sich  hauptüächlich  an
dem  Fortgang  der  Erdarbeiten  sowie  der  Landmesserarbeiten
  bemerkbar  machte.

ist  bis  auf  einige
        <pb n="1077" />
        999  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Ramerun  im  I.  Verrtel  des  Ralender--jahres

  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seltraum  des  vorjahres.

 

 

 

 

(Val.  Deutsches  Kol.  —.  1909,  Nr.  14,.  S.  60e  ff.S  Z
Zm  Im
I.  Vierte  I.  Viertellzunahme  Abnahme
N  ⁊
Beuennung  der  Warengruppen  1909  1908
Wert  AM  Wert  AM.  Wert  AM  Wert  A
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  214  949  258  582  —  43  633
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  47270  37  583  9  687  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  183  866  195  088  —  11222
4)  Getränke  (außer  Mineralwasser)y)  176  217  205  624  —  29  307
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  zuttermittel.  938  1  193  —  260
f)Faserpflanzen  11  —  11  —
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  51  724  52  513  —  789
Zusammen  I.  674  970  750  483  —  75  513
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  12  496  3  559  8  937  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  333  168  504  558  —  171  385
Zusammen  II  345  664  508  112  —  162  448
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  353  323  249249  104  074  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  27  248  49  391  —  22  143
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  laußer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  114  095  123  864  —  9  769
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  *
(laußer  Lederwaren)  692  235619  078  —  926  843
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürichnerwaren  48  766  52  692  —  3926
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  1  515  3304  —  1789
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  64214  37  979  16  235  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  21  714  33  967  —  12253
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  32921  73600  —  40  679
XII.  Metalle  und.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffeng:
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Halbzeug  2  65  5  179  —  26544
5o)  Fabrikate  580  980  501  651  29  329  —
Zusammen  H.  533  615  506  880  26  785  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  75  843  171  211  —  95  368
XIV.  Waffen  und  Munition.  14  838  21081  —  6  193
XV.  Geld  ..  —  218  000  —  218  000
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1909  bzw.  19008299  4418781  —  1427  880
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  99  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  —  504  971  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Erzeugnisse  des  Landbaues  1  270  87771153591  116  781  —
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  1348  028  1262b48  85  480  —
ZufammenL  26184002416139  202  261  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  311  178  236  396  74  782  —
III.  Mineralische  und  fossile  RohstoffeZ  1  353  5  092  —  3  739
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ..  12  342  17  458  —  5116
V.  Geld  700  56  804  —  56  104
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909  bzw.  190082  2731  888  212  084  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  3  284  161  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  340  188  —  —  —
        <pb n="1078" />
        W  1000  2O

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
I.  Vierte  l.  Viertel!l  Zunahme  Abnadr#
Benennung  der  Warengriu  n
s  gruppe  1909  1908
Wert  M  Wert  M  Wert.  Wert  .«
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909  o  bzw.  1908  5934934  7  150  680  —  1215  746
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  6  780  093  —  —  —
Zunahme  ,  Abnahme  —.  .  —  —  845  159  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
W.Wo¼2  JZIm  I.  Viertel]  Im  I.  Viertel  [3
Benennung  des  Kalender-  des  Kalender-  Zunahme  Abnahme
der  jahres  1909  jahres  1908
Waren  Menge  Wert  JsMenge  Wert  s  Menge  Wert  sMenge  Wer
kg  AM  —G□Hem.-  kto.  6  1—mK
A.  Einkuhr.
Reis  637  199  146  512870  2211  198  574  —  —  233022  402
Mehl  und  Baawaren  119  498  60  5851100  222  58  1883  2  40  —  —
Tabak  -  85  99  125  733  94  134  126  005  —  —  9042  272
Tabakfabrikate  ...  6  335  28303  3  451  30  830  2884  —  —  202r
Stille  Weine  Leiters16  329  18  47418262  21  3351  —  1933  28861
Branntweine  aller  Art.  ...-  1906839892423399A128172  —  43  359  29248
Bier  .  ...-  76  752,  46  107  68  388  41  565  z  364.  4  1542  —.  —
Bau-  und  Nutzholz  338  2111  615  436  383.  52  513  —  98  172  898
Fleisch,  Fische,  Eier,  Milch,  Honig  und  1  «

sonstige  tierische  Nahrungsmittel  431  897  333  113731  751  502  638  —  —  299854  169  525
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  I  I

undSteme...  1409025187026473  734  55  5888635  291  181  41  —
Salz  946  364  68  5691  866  694  132  340  920330  637/1
Stehuehlen,  Eranmkohlen,  Briketts  .1564  700  65  700565  005  25  191  990  46  405  500  —  —
Petroleum  .  .11610926740  82202i22620829074t20  —  —
Seifen  aller  Art.  50  092.  16  8166  030.  33  498  —  —  31  938  16682
Gewebe  aller  00t222690  447037  346  832|1268  3825  —  —224142.8212d.8
Leibwäsche,  Kleider,  üte,  Mützen,  Posamentierwaren,

  Schirme,  Filzwaren:  58  818.  225  74463  52915  084  1711  89341
Schuhe  und  Stiefel  .  511824298  779038101  —  —  2672  1388
Glas  und  Glaswaren  .  21234280398879261994  1755838055
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen.

Blöcke  usw.  .  8336  1  813  12274  3  467  —  —  3988  16541
Wellblech  .  162  0781  43691  116  176  87  ↄ861  46902  67661  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  2429  111  455  878660  572.  369  482  1768539886  39096—  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  11  329  27622  !42114,  91  114  —  —  30  785  B  492
Feuerwaffen  .  Stück  177  7827  155  8638  22  —  —  1311
Goldmünzen  .  —  —  —  18000.—  —  —  100
Silbermünzen.  —  —  —  200  000  —  —  —  200  (CO

B.  Auskuhr.
Kakao  479  098F  431  522217  9381|308  74761  167/1122  77ä5351
Palmkerne  .  3  286  226  633  6512  827286  694  075458  940  7G  —
Palmöl  505  864  198  383  682  603236  935  —  —  1176  88
Bau-  und  zusbol)  309  510  377551139  31117238170  199  20  511½½114—
Kautschuk  285  625|1  81027320  4791245  142  —  65  13134  5“%  —
Elfenbein  17  906,  308  122  13  370|  224  994  458683  18  —  —
        <pb n="1079" />
        W  1001  20

Togo.

Vom  Bau  der  hinterlandbahn.
August  1909.*)

Ende  des  Monats  August  war  der  Stand  der
Bauarbeiten  auf  der  Neubaustrecke  folgender:

Die  Erdarbeiten  zur  Herstellung  des  Bahn—
körpers  waren  im  ganzen  von  Kilometer  54,6  bis
96,0  fertiggestellt.  Insgesamt  hatte  der  zur  Aufnahme
  des  Gleises  vorbereitete  Unterbau  eine
Länge  von  77,15  km  erreicht,  gegenüber  einer
Gesamtlänge  von  66,67  km  im  vorhergehenden
Monat.  Die  auf  den  Monat  August  entfallende
Leistung  ist  somit  10,48  km,  gegenüber  10,5  km
im  Juli.

Ende  des  Berichtsmonats  waren  die  vor  dem
Lili  liegenden  Bauwerke  im  wesentlichen  fertiggestellt.
  Die  Aufstellung  der  Lilibrücke  in  Kilometer
  51,2  (eiserner  Überbau  von  18  m  l.  W.)
war  vorbereitet.  Aus  Schwellenstapeln  ist  ein
Gerüst  hergestellt,  auf  dem  der  Zusammenbau  des
eisernen  Uberbaues  erfolgen  wird.

Auf  der  weiteren  Strecke  sind  die  gewölbten
Durchlässe  in  Kilometer  54,5,  58,3,  58,6,  59,5
und  66,3  bis  auf  kleinere  Restarbeiten  fertiggestellt.

Die  Maurerarbeiten  an  der  Brücke  in  Kilomieter
  67,0  (6m  l.  W.  mit  eisernem  Überbau)
sind  Ende  des  Monats  in  Angriff  genommen.
Bei  dem  Plattendurchlaß  in  Kilometer  68,6  sind
die  Widerlager  hochgeführt.  Bei  dem  Durchlaß
gleicher  Konstruktion  in  Kilometer  71,4  ist  mit
dem  Baugrubenaushub  begonnen  worden.  Bei
der  Brücke  in  Kilometer  73,2  (4  m  l.  W.)  sind
die  Maurerarbeiten  im  Gange.

Die  Baugruben  für  die  Hahobrücke  in  Kilometer
  76,1  (40  m  l.  W.  mit  eisernem  überbau)
waren  zum  Teil  bereits  ausgehoben.  Wegen
Hochwassers  haben  die  Arbeiten  unterbrochen
werden  müssen.

Die  Widerlager  der  Agbatobrücke  in  Kilometer
  77,95  (12  m  l.  W.  mit  eisernem  Überbau)
sind  bis  auf  das  Anbringen  der  Kiesabschlüsse
fertiggestellt.

Weiter  sind  noch  die  beiden  Bauwerke  in  Kilometer
  79,35  und  79,9  in  Ausführung.

Wie  bei  den  meisten  bisherigen  Flußläufen
war  auch  beim  Agbato  (etwa  Kilometer  78  der
Bahnlinie)  eine  Korrektion  erforderlich,  um  zur
Vermeidung  einer  ev.  Beschädigung  des  Brückenbauwerkes

  und  des  anschließenden  Bahndammes

bei  Hochwasser  den  Wasserdurchlauf  zu  regeln.
Die  hierzu  notwendigen  Erdarbeiten  waren  gegen
Ende  des  Monats  fast  vollendet.

Im  Laufe  des  Monats  war  das  Gleis  vorgestreckt
  bis  an  die  Lilibrücke  in  Kilometer  51,2.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1909,  S.  800  f.

 

Die  erste,  etwa  10  em  starke  Bettungslage,
die  zur  ungehinderten  Durchführung  des  Arbeitszugbetriebes
  erforderlich  ist,  reicht  bis  Kilometer  50.
In  der  vorschriftsmäßigen  Stärke  von  25  cm  war
die  Bettung  bis  etwa  Kilometer  24  eingebracht.

Mit  dem  Verlegen  der  Telephonleitung  ist
begonnen  worden.  Am  Schluß  der  Berichtszeit
war  Kilometer  17,5  erreicht.

Die  Brunnenbohrung  auf  der  Wasserstation
Lilikovhe  hatte  schon  Anfang  August  annähernd
eine  Tiefe  erreicht,  in  der  eine  genügende  Wasserergiebigkeit
  erhofft  werden  konnte,  als  in  dem  zu
durchbohrenden  harten  Gneisgestein  ein  schwerer
Bohrmeißel  abbrach  und  die  Tieferführung  des
Bohrloches  unmöglich  machte.  Da  die  Versuche
zur  Hebung  des  abgebrochenen  Meißels  erfolglos
blieben,  mußte  ein  neues  Bohrloch  angesetzt  werden.
Ende  des  Monats  hatte  diese  neue  Bohrung,  die
neben  der  ersten,  nur  einige  Meter  davon  entfernt,
  niedergeführt  wurde,  eine  Tiefe  von  20  m
erreicht.

Von  den  Anfang  August  beschäftigten  2788
Pflichtarbeitern  kamen  am  11.  August  d.  Is.
200  Atakpameleute  und  am  14.  August  340  Manguleute
  nach  Ablauf  ihrer  sechsmonatigen  Vertragszeit
  zur  Entlassung.  Am  19.  August  kamen
49  neue  Atakpameleute  hinzu,  so  daß  Ende  August
insgesamt  2297  Pflichtarbeiter  beschäftigt  wurden.

Die  Zahl  der  freiwilligen  Arbeiter  hat  sich
gegenüber  den  Vormonaten  beträchtlich  erhöht.
Im  Juni  waren  544,  im  Juli  763  vorhanden.
Im  August  ist  die  Zahl  der  bei  den  Erdarbeiten
beschäftigten  freiwilligen  Arbeiter  auf  1139  gestiegen,
  abgesehen  von  weiteren  600  freiwilligen
Arbeitern,  die  von  den  beiden  Unternehmern
Ring  und  Starcke  bzw.  Höhne  und  Adams  bei
der  Ausführung  von  Brückenbauten  und  bei  der
Gewinnung  von  Steinschotter  Verwendung  finden.
Von  den  1139  bei  den  Erdarbeiten  beschäftigten
freiwilligen  Arbeitern  stammen  839  aus  dem
Bezirk  Lome-Land,  63  aus  Misahöhe,  132  aus
Atakpame,  27  aus  Anecho,  1  aus  Mangu,  36
aus  Sokode,  25  aus  englischen,  7  aus  französischen
und  9  aus  anderen  Gebieten.

Die  Lebensmittel=  und  Wasserversorgung  der
Arbeiter  erledigte  sich  ohne  Schwierigkeiten.  Das
Verhalten  der  Arbeiter  gab  zu  besonderen  Klagen
keinen  Anlaß.

Im  Berichtsmonat  kamen  zwei  Unglücksfälle
vor.  Bei  der  Ausbuschung  der  Bahnlinie  kam
ein  Pflichtarbeiter  durch  einen  auf  ihn  fallenden
Baum  zu  Tode.  Bei  der  Gewinnung  von  Steinmaterial
  zur  Herstellung  von  Schotter  ereignete
sich  ein  Sprengunfall,  bei  dem  zwei  Arbeiter
Verletzungen  erlitten.

Im  August  starben  insgesamt  zehn  Arbeiter.

–.
        <pb n="1080" />
        G.  1002  2

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgebiets  TLogo  im  II.  Wertel  des  Rolenderjahres  180
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seltraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  16,  S.  781  ff.)
—  —  –.
.  .  Zu-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  II.  Liertel  II.  Piertel  nahmenabme
Wert  .4  Wert.é“  Bert.ä
A  einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  21  4136  14  168  7268  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  18581  9  015  9  516  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  232  103  134  924  97179  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  710  1  049  —  339
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  164  957  150  992  13  965  —
t)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (letz
tere  soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  504  1138  —  63
g)  Faserpflanzen.  ...  ..  —  10  —  10
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  28  566  31  497  XX
Zusammen  1  466  807  342  793  124  014  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  1691  1  451  240  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzengnisse  aller  Art  81  408  78971  5  437  —
Zusammen  II  86  099  80  422  5  677  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  140  985  7746  73239  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ...  10  450  7931  2519  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  55  347  47  294  8  053  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Belleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  482  441  608  924  —  126  483
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  17  879  7  699  10  180  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  6  438  2420  4  018  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  46  830  23  412  23388  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  23  267  22  889  378  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  39  892  38  687  1205  –
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  556  105  35  575  520  530  —
b)  Fabrikate  190  556  210  810  —  20254
Zusammen  XII  746  661  246  385  500  276  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  231  012  32  179  201  833  —
XIV.  Waffen  und  Munition  78  401  56  285  22116  —
XV.  Geld  ..  332  440  418  242  —  85802
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1909  2767949  2  003  338  764  611  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  888  222  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  120  273  —  —  —
B.  Rustfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
flanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  170  755  394  865  —  224110
lfrüchte,  Pflanzenöle,  öflanzenwachs  .  610  787  532  245  78  542  —
55  Sämereien,  lebende  Pflanzen  .  2  412  6  425  —  40
d)  Faserpflanzen  88  982  161  826  78844
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  118  150  60  555  57  595  –
Zusammen  I  991  086  1  155  916  —  164830
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnissee
a)  Lebende  Tiere.  62  871  26  199  36  672  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ..  15  994  23326  —  78
Zusammen  II  78  865  49  525  29  8340  —
        <pb n="1081" />
        W  1003  e

 

 

—..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  wu  .B  Ju:.-Benennung
  der  Warengruppen  lWiertel  Niertel  nahmes  nahme
Wert  WerteWert.  Wert  “
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  54  547  16  233  38  314  —
V.  Geld  .  376  585  270  734  105  851  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1909  1501  083  1  492  408  8  675  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  632  994  —  —  —
Zunahme  —,.  Abnahme  —  —  131  911  —  —  –
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1909  4269  032  3  495  746  773286  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .4521216  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  J  —  252  184  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  08
Mengee  Wert  Mengee  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert
ke  1  kg  Al  kg  Al  kg  M
A.  Einkuhr.
Mehl  und  Backwaren  35  250,  17208  16  559  10  106  18  697.  7  162  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  eingemachtes
  Obst  ..  10  762.  10  88  5019.  1782  5713  6  106  —-  —
Kolanüsse  95  930  106  658  27  8341  31  639  68  0066  75  019  —  —
Tabak  60  627  79222  61  950  177897  —  183325  1  323.  —
Tabakfabrikate  ...  591  7481  548  4119  43.  3362  —  —
Shtille  Weine  (Liter)  32  975  19156  26  422  11  012  6  5563  8  114  —  —
Branntweine  aller  Art  (Liter)  1  33114  566  118  960  —  —  32  123,  12  629
Bier  (Liter)  34  108  20  673  26  691,  11  078  74146595  —  —
Bau—-—  und  Nubholz  159  915  27713290  619  30  147  —  —  130  674  2434
Fleisch  und  Zubereitungen  von  1!  Ü
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  5600  10  515  8  039  11  387  —  —  2439  872
Fische.  Seetiere  und  Süßwasser-  "  |  .
tiere  aller  Art  128  210  58  20|168  5418  49  854  —  8  436  40  308.  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  l
und  sonstige  tierische  Nahrungs-  "
mittel.........  10  623  15  263  6927  7550  3  696  7713  —
Zement,  Ralk,  Kreide,  sonftige  I  l
Erden  und  Steine  739  830  43  175216  3100  1719293  520  20  983  —  —
Salz.  593  199,  37  077260  643  1780732  556  19270  —  —
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Briketts86  234  26  6092  310.  3  585  .5139  24  23  114  —  —
Petroleum.  (Liter)  163  591  29  870  125  5  237611  38018.  6109  —  —
Seifen  aller  Art  ...  16  156  7938  15  704.  6272  452  1  666  –
Baumwollgarne  16  653  37  824422053  —  —  8552  10049
Baumwollgewebe  98  426  327  191  90  926  460  388  7500,  —  133  197
Leibwäsche,  Kleider,  Hite,  Mützen,  .  „
Posamentierwaren,  Schirme,  Filg-  #  I  «
waren  ........  2171763608  16  620  45  560  5097¼18  048  —  —
Schuhe  und  Stiefel  2510  12388  853  3644  1  6518744  —  —
Glas  und  Glaswaren  17  363.  25  260624128  26  923  —  —  6  765  1  657
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stan-  I  l
gen,  Blöcke  usw.  ’  60  553  853  9520  2710  8  916  440  551  143  —  —
Wellblecch  22  195  8  271  27  9641  8  338  —  I  —  5769  67
Eisenwaren,  nicht  besondersgenannt  371  293  159  39575  161  180  852  —  —  204  168  21  455
Waren  aus  anderen  unedlen  Me-  1D  D
tallen  .  13725205611611318770  —·«1791  2388  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  1288  1317  2  670  3645  —  —  1  382,  2328
Maschinen  für  industrielle  Betriebet  1  83802  18  351—  —  13  802  18  551  —  —
l  I  .-
        <pb n="1082" />
        &amp;amp;  1004

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  s  Menge  Wert  JMenge  Wert  WMenge  Bertt
kg  4.  —  kg  .  kg  .
l  l  l
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  l  I  l
allerArtauchFsahrräder..321173204453  22301651031894318i943  —  —
Feuerwaffen.  (Stück)  2  602  276556821  28567  l  3219912
Schießpulver  und  Zündhiüchen  38  125  33  695  32695  26448  5  430  7  247  —  —
Goldmünzen  .  —  7  130  —  356030  —  —  —  27  #eG
Silbermünzen  —  323510—  85671  —  —  —  33  2/2
B.  KRuskuhr.
Mais  1  610  704/  133  461  6  516  419  375  412  —  —  3  905  625  241  921
Kakao  16  386  9  195  7  781  13  450.  8605  —  —
Palmkerne.  .2  054  742  394  3081  844  150,  334  11992105492  60  189  —  —
Palmöl.  580  649.  189  8855  504552  189  201  76  097  654  —  —
Rohbaumwolle  110  587  889821  175  125  161  826  —  —  64538  72584
Kautschuk  18  500  117524  13  842  60  049  4  658  57  475  —  —
Elfenbein.  905  14  603  1  421  22  723  —l—  316  812
Silbermünzen  —  876  335  —  270  734  —  105  601  —  —

 

 

 

Uachwelsung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  August  1909
fällig  gewordenen  Sollbetrage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  19,  S.  892.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  „
.  -—«-  den  gleichen
9  z  Monat  des  Rechnungsjahres  egen
Namen  der  Zollämter,  des  Acch  981  Zeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1909  1908  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
4#  AM  AM  M  Al  r  ##.  4  1/  "  V
I  i  .-Lome
  .  Zollamt  124  986,60,  207,75  1125  194,35147  884,  15  303,25  148  187,40  —1  22  K#  .no
Agbanake  121,66.  —1  121,65  317,55,  4,00  321.55  —  1½%
Tokpli  198,55  1,00  199,  55  457.40  0.75  458.15  —1  *-Nocbe
  1  580,60  842.00  2422,602306,00,  297,00  2  603,0  18.
Ho  Zollhebestelle  467.75  281,50  749,  25  228,  40.  367.25  595.65  153.60  —
Kpandu.  -  210,45  699.75  910,20  240,  05  108,50  318.55  561.#5  —
Kete-Kratschi  -  283,95  7,25  291.20  213.65!  5.75  219.10  71.30  —
Tetetu  -  78.40  —1  78.40  28,30  3,.45  81,75  16.65  —
Agome-Palime  -—  208,30  —  208,30  103,15,  —  103,15  05.15  —
1I  i  1  "4  —
Im  ganzen8  136,  252039,  25  130  175,50151  778,65  1  089,95  152  868,60  938.8  23  631.6
—  22643  10
Deutsch-Südwestafrika.

Durch  die  Mamib  nach  Lüderitzbucht.

Bericht  des  Hauptmanns  v.  Rappard.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Im  November  1908  wurde  nach  Eintreffen
der  Kamele  ein  erster  Versuch  zur  Durchquerung
der  Namib  unternommen.
ausgesagt,
Kunbis  über  Haib  Erfolg  verspreche,  weil  man

leute  hatten

daß

Zwei  gefangene  Buschvon


ein  Marsch

 

treffen  würde.

in  Aunis

in  den  Bergen  von  Awasib  Wasserstellen  an-Durch
  Patrouillenrine
vorher  die  Wasserverhältnisse  an  der  Namibgrenze,
besonders  bei  Kunbis,  wie  auch  in  der
selbst  bei  Aunis  und  bei  Haib  in  den  Awanber
Bergen  festgestellt  worden.
nur  für  einige  Tiere,
haupt  nicht  vorhanden  war,  so  mußte  man  Maser
von  Namtop  her  mitführen.  Auf  diesen  Patrouiclnwaren



Nanmid

Da  bei  Kunbis  Waser

wie  Haib  über-
        <pb n="1083" />
        W  1005  e

ritten,  die  unter  teilweiser  Uüberwindung  von  Durststrecken
  eine  Länge  von  120  km,  einschließlich
des  Rückmarsches,  hatten,  wurde  weiter  festgestellt,
daß  bei  Haib,  etwa  60  bis  70  km  von  der  Küste
entfernt,  die  Dünen  beginnen,  während  bei  Namtop,
wie  weiter  nördlich  bei  Nubib,  die  ersten  Dünen
bereits  120  bis  130  km  von  der  Küste  entfernt
auftreten.  Der  gesamte  Wasserbedarf,  einschließlich
desjenigen  für  die  Wagentiere,  war  auf  3000  I
berechnet.  Dieses  Wasser  mußte  bei  Namtop  vom
Berge  geholt  werden,  der  Marsch  hin  und  zurück
zum  Wasserwagen  mit  Eimern,  die  5  bis  6  I
enthielten,  betrug  50  Minuten;  die  Leistungen
der  Mannschaft  hierbei  sind  besonders  hervorzuheben.


Dieser  erste  Vorstoß  über  Kunbis  hinaus  in
die  Namib  scheiterte  jedoch,  weil  die  Kräfte  der
Zugtiere  in  dem  tiefen  Sande  von  Namtop  her
versagten.  Die  Wagen  konnten,  obwohl  zwei
Wassertins  abgeladen  wurden,  nicht  bis  Haib  folgen.

Ein  Tränken  der  Kamele  ist  hier  vor  dem
bevorstehenden  anstrengenden  Marsch  durch  die
Dünen  sicherheitshalber  geboten.  Die  Dauer  des
Marsches  bis  zur  Küste  bei  Überwindung  der
vielen  Dünen  von  100  bis  150  m  Höhe  war
vorher  nicht  zu  berechnen;  Wasser  mußte  bei  Haib
vorhanden  sein,  weil  ich  bei  Mißlingen  des  Vorstoßes
  die  Verantwortung,  auf  dem  Rücdkmarsche
kein  Wasser  zu  finden,  nicht  übernehmen  wollte.

Der  zweite  Versuch  wurde  Anfang  März
unternommen.  Von  einer  Patrouille  war  die
Meldung  eingetroffen,  daß  bei  Kunbis  Regen  gefallen
  sei;  infolgedessen  war  jetzt  die  Nachführung
von  Wasser  von  Kunbis  bis  zu  den  Awasiber
Bergen  möglich.  Das  Füllen  der  Tins  mit
2000  1  war  in  Kunbis  nicht  so  schwierig  wie  in
Namtop.  Die  Wasserwagen  sowie  die  Kamele,  die
zur  Schonung  keine  Last  erhalten  hatten,  wurden
vorausgeschickt.

Am  3.  März  morgens  brach  dann  die  Patrouille
in  einer  Stärke  von  zwei  Offizieren,  einem  Oberarzt,
  einem  Unteroffizier  und  fünfzehn  Reitern
von  Chamis  auf.  Am  gleichen  Tage  trafen  wir
in  Krügerspütz  ein  und  marschierten  am  Nachmittage
  weiter  nach  Auboris.  Hier  wurde  ein
Tag  Rast  gemacht,  da  hier  die  letzte  Weide  für
die  Kamele  vorhanden  war.  Am  6.  trafen  wir
dann  in  Kunbis  ein,  von  wo  wir  auf  dem  Wege
über  Haib  in  südwestlicher  Richtung  weiter  marschierten.
  Es  wurde,  wie  gewöhnlich,  nachtsüber
marschiert.  In  Haib  verblieb  für  alle  Fälle  ein
Wasserwagen  mit  sechs  Mann  bis  zum  11.  März.
Die  Stärke  der  Patrouille  betrug  jetzt  zwei  Offiziere,
  einen  Oberarzt,  einen  Unteroffizier,  acht  Reiter,
einen  Eingeborenen  und  fünf  Kamele.  Unter  den
Kamelen  befanden  sich  zwei  Pack-,  zwei  Wassertiere
  sowie  ein  Reservetier.  Die  zweite  Hälfte  der

 

Nacht  vom  8.  März  mußte  der  frischen  Flugsanddünen
  wegen  größtenteils  zu  Fuß  zurückgelegt
werden.  Die  Dünen  bestehen  hier  noch  aus  rötlichem
  Sande;  sie  waren  teilweise  mit  harten
Gräsern  und  Disteln  bewachsen,  die  die  Kamele
als  Nahrung  annahmen.  Sträucher  waren  nicht
vorhanden,  jedoch  Naruspflanzen  ohne  Früchte.
Lebewesen,  selbst  Insekten,  fehlten.  Ein  Abkochen
war  wegen  starken  Sandsturmes  nicht  möglich.
Auch  an  den  nächsten  Tagen  konnte  nicht  einmal
Kaffee  zubereitet  werden,  da  jegliches  Brennmaterial
  fehlte.  Bei  dem  weiteren  Vormarsch
hörte  die  Vegetation  gänzlich  auf.  Es  begann
ein  feiner,  hellbrauner  Flugsand.  Der  Fußmarsch
wurde  sehr  schwierig  und  anstrengend,  da  Menschen
wie  Tiere  bis  über  die  Knöchel  einsanken.  Die
Dünenbildung  war  völlig  ungleichmäßig,  tiefe
Trichter  und  Steilabfälle  wie  Anstiege  zwangen
zu  häufigen  Umgehungen;  genaue  Marschrichtung
war  schwer  zu  halten.

Je  näher  man  der  Küste  kam,  desto  schwieriger
gestaltete  sich  der  Marsch.  Die  Dünen  wurden
höher  und  mächtiger,  die  Kamele  mußten  häufig
mit  Deckengurten  über  die  Dünen  gebracht  werden.
Der  Marsch  wurde  eintönig  und  niederdrückend,
da  dem  Auge  jede  Abwechslung  fehlte.  Am
9.  März  abends  brach  ein  starkes  Gewitter  mit
heftigem  Regen  aus.  Es  wurde  deshalb  eine
kürzere  Ruhepause  gemacht.  Am  10.  März  ließ
der  Sandsturm  nach.  Ein  Abkochen  war  jedoch
noch  immer  ausgeschlossen.  Ein  Kamel  ging  infolge
  UÜberanstrengung  ein.  Der  Marsch  mußte
noch  immer  des  tiefen  Sandes  und  der  unregelmäßigen
  Dünen  wegen  zu  JFuß  fortgesetzt  werden,
kleinere  Erholungspausen  wurden  häufiger  eingelegt.

Am  10.  März,  morgens  4  Uhr,  wurde  Seerauschen
  vernehmbar.  Die  Dünen  nahmen  an
Höhe  zu.  Gegen  ½6  Uhr  meldeten  die  zum
Suchen  des  Weges  vorgesandten  Leute,  daß  die
Küste  2  bis  3  km  entfernt  sei.  Der  Aufstieg  mit
allen  Tieren  bis  zum  Kamme  der  letzten  Düne
dauerte  annähernd  eine  Stunde.  Die  Höhe  der
Düne  betrug  ungefähr  200  m.  Von  oben  übersah
man  eine  mit  Binsen  und  Brakbusch  bewachsene,
in  das  Meer  hervorspringende  Fläche.  Auf  dieser
wurde  in  einer  Entfernung  von  4  bis  5  km,  in
südwestlicher  Richtung  aufsteigender  Rauch  bemerkt,
der  auf  Eingeborene  schließen  ließ.  Eine  entsandte
  Patrouille  war  des  tiefen  Sandes  wegen
nicht  in  der  Lage,  die  Eingeborenen  zu  erreichen,
  da  die  in  der  Werft  sitzenden  Hottentotten
  und  Buschleute  die  Patrouille  bemerkt  und
sofort  die  Flucht  ergriffen  hatten.  Ein  Versuch,
sie  einzuholen,  verlief  ergebnislos.  In  der  Nähe
der  Werft  fand  man  ein  Wasserloch  mit  genießbarem
  Wasser;  infolgedessen  konnten  die  Kamele
12  bis  151  Wasser  erhalten.  Die  Eingeborenen
        <pb n="1084" />
        W  1006  e0

hatten  in  ihren  Hütten  Jagd=  und  Kochgeräte,
zwei  Patronen  Modell  98,  eine  selbstgefertigte
Patrone  sowie  Hülsen  zurückgelassen.  Sie  hatten
von  Fischen  und  Muscheln  gelebt;  auch  Kaffee
sowie  Pfeffer  und  Salz  wurden  vorgefunden.

Die  Patrouille  hatte  die  Küste  bei  Spencerbucht
  erreicht;  wenn  nur  eine  Strecke  von  65  bis
70  km  in  vier  Tagen  zurückgelegt  war,  so  erklärt
sich  die  geringe  Marschleistung  durch  die  ungeheure
Anstrengung  bei  der  Überwindung  der  hohen
Flugsanddünen  sowie  durch  die  vielen  zeitraubenden
Umgehungen  der  Dünen.  Während  an  der  Küste
entlang  bei  Lüderitzbucht  Berge  wie  zusammenhängende
  Gesteinsformationen  häufiger  auftreten,
sind  in  der  Namib  nur  einzelne  Berge  vorhanden.
Die  Gebirgsformation  hört  bei  Awasib  auf.
Südlich  von  der  gewählten  Marschstraße  war  ein
kleiner  Gebirgszug,  die  Kunguibberge,  sichtbar.
Wie  später  festgestellt  wurde,  verbleiben  die  Eingeborenen
  auf  dem  Wege  zur  Küste  hin  und
zurück  bei  diesem  Gebirge,  da  hier  Trinkwasser
sein  soll  und  die  Dünen  nicht  so  schwierig  sind.
Die  Eingeborenen  gebrauchen  fünf  Tage  zur
Durchquerung  von  Awasib  über  das  Kunguibgebirge
  bis  nach  Anichab.

Am  11.  März  gegen  Abend  wurde  an  der
Küste  weitermarschiert.  Da  am  Strande  entlang
fast  durchweg  wieder  geritten  werden  konnte,  so
war  am  nächsten  Morgen  Anichab  erreicht.  Durch
Fußpatronillen  wurde  festgestellt,  daß  zur  Zeit
keine  Eingeborenen  gegenüber  Itschabo  an  der
Küste  saßen,  jedoch  wurden  einige  frische  und
ziemlich  viele  alte  Fußspuren  gefunden.  Die
Spuren  führen  in  der  Richtung  auf  das  Kunguibgebirge.
  In  Anichab  befinden  sich  drei  gute
Wasserlöcher,  die  im  Jahre  1904  von  der  Schutztruppe
  aus  Fässern  und  Brettern  angelegt  worden
sind.  Am  13.  März  trafen  wir  in  Lüderitzbucht
ein.  Der  Marsch  am  Strande  entlang  hatte  nur
geringe  Schwierigkeiten  geboten.

70

Deutsch-HNeuguinea.

Eine  Reise  nach  den  östlichen  Inseln.“)
Der  Lloyddampfer  „Sumatra“  verließ  am
15.  Juli  frühmorgens  Herbertshöhe  und  kam,
nachdem  mehrere  Plätze  in  Bougainville  zwecks

Landung  von  Arbeitern,  sowie  Löschen  und
Ladung  von  Gütern  angelaufen  waren,  am
Morgen  des  18.  Juli  in  Faisi  (Shortlands-Inseln),

  dem  britischen  Regierungssitze  und  Auslandhafen
  für  die  nördlichen  Salomon-Inseln,  an.

*)  Aus  einem  Bericht  des  Bezirksamtmanns  in
Herbertshobhe.

 

Die  Station  Faisi  besteht  aus  drei  Gebäudder
  auf  der  Hauptinsel  der  Shortland-Grure
gelegenen  Regierungsstation,  der  Niederlaßurt
der  Reederei  Burns,  Philp  &amp;amp;  Co.  auf  der  klemer
Insel  Faisi  und  den  Anlagen  der  auch  in  der
deutschen  Salomons-Inseln  tätigen  Maristen-Mission
  auf  der  Insel  Poporang.  Auf  der
Shortlands  =  Inseln  entwickelt  sich  eine  rege
Pflanzungstätigkeit,  insbesondere  ist  die  Firma
Burns,  Philp  &amp;amp;  Co.  mit  der  Anlage  einer
großen  Palmpflanzung  beschäftigt.  Die  eingeborene
  Bevölkerung,  die,  wie  man  nach  der
ausgedehnten  Palmbeständen  schließen  kam..
früher  eine  sehr  zahlreiche  gewesen  sein  mut,
ist  nach  den  Angaben  des  britischen  Beamten
infolge  einer  verheerenden  Seuche  auf  wenige
Hundert  zusammengeschmolzen.

Nach  zweistündigem  Aufenthalt  in  Faisi  wurde
die  Fahrt  nach  den  Lord-Howe-Inseln  fortgeses.
Die  Reise  wurde  durch  starke  Dünung  und  beinge
Regenböen  sehr  verzögert,  so  daß  man  erst  am
Nachmittag  des  20.  Juli  durch  die  enge  Passage
in  die  Lagune  einlaufen  konnte.

Die  Lord-Howe-Gruppe,  die  durch  den  Samoa
Vertrag  im  Jahre  1899  an  England  kam,  besteht
  aus  einer  großen  Anzahl  niedriger,  gut  mu
Kokospalmen  bepflanzter  Inseln,  die  zum  TKiil,

einen  beträchtlichen  Umfang  aufweisen.  Tic
Gruppe  wird  von  Eingeborenen  polyneüschen

Ursprungs  bewohnt,  deren  Zahl  von  den  dorrigen
Händlern  auf  etwa  3000  geschätzt  wird.  Ter
größte  Teil  derselben  wohnt  auf  der  Hauptin##n
Linenina  in  einem  großen  Dorfe  zusammer.
Sehenswert  ist  der  in  der  Nähe  des  Dorieliegende,
  ganz  nach  Art  unserer  Friedhöfe  angelegte
  und  sauber  gepflegte  Begräbnisplatz,  in
welchem  jedes  Grab  durch  einen  zugehauenen
Korallenstein  gekennzeichnet  ist.

Die  gesamten  Inseln  befinden  sich  im  Eigentum
  der  Eingeborenen,  welche  sich  bisher  nicht
dazu  verstanden  haben,  Land  an  Weiße  käuftich
zu  überlassen.  Auffallend  ist  die  Zahl  der
Segelboote,  die  in  der  Lagune  kreuzen.  Nach
Angabe  der  Händler  befinden  sich  ertwa  vierz#z
solcher  Boote  im  Besitze  der  Eingeborenen,  welche
die  Boote  gegen  Kokosnüsse,  und  zwar  meist  auf
Kredit  erworben  haben.  Für  ein  Boot  werden
etwa  200  000  Kokosnüsse  (etwa  30  Tonnen
Kopra)  bezahlt.  Die  Folge  dieses  Kreditgedenist,
  daß  sich  die  Eingeborenen  ständig  in  wutschaftlicher
  Abhängigkeit  von  den  Händlern  befinden.


Zur  Zeit  sind  auf  der  Lord-HOowe-Gruvo#e
außer  einem  seit  einigen  Monaten  dort  befindlichen
Missionar  drei  weiße  Händler  ansässig,  von  denen
zwei  im  Dienste  der  Firma  Lever  Brothers  in
Samarai,  der  dritte  im  Dienste  der  Firru
        <pb n="1085" />
        lung  von  E.  S.  Mittler  6  Sohn,  Berlin  SWos.

15°

170

 

 

26“

 

 

1  —  —  S

 

 

 

 

 

 

VWe  U#  NW

Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

ME

lsr

rrs  ...
3  M

—  Sulitec  *  r  ....

*v.  *mn“m  7.1  ·“1  1  *  i-ies

*2  S#  W  —

   

15“

 

*  *

   

—  i—

#  «  ·-·s.;.j1»··i;ss)-c-cl-s»

*
5  w–'i
½  14
:
1#
#

u  Rappard.
0  000
Nor  Snrouts

isebericht  des

 

 

7

—  —  —  —  —  —  —  —
        <pb n="1086" />
        <pb n="1087" />
        W  1007  20

E.  E.  Forsaythh  in  Ralum  steht.  Die  beiden
ersteren  wohnen  auf  der  Hauptinsel  Liueniua,  der
letztere  auf  einer  nur  wenige  Hundert  Quadratmeter
  großen,  mit  Palmen  bestandenen  Sandbank,
für  die  die  Firma  einen  jährlichen  Pachtzins  von
drei  Pfund  Sterling  an  den  eingeborenen  Eigentümer
  entrichten  muß.  Zur  Zeit  der  deutschen
Herrschaft  trieben  außer  der  Firma  Forsayth  auch
die  in  Deutsch=  Neuguinea  ansässigen  Firmen
Hernsheim  &amp;amp;  Co.  und  J.  O.  Mouton  dort
Handel,  welche  jedoch  nach  dem  ÜUbergang  der
Gruppe  in  englischen  Besitz  ihre  Händler  zurückzogen.
  Auch  die  Firma  Forsayth  hat  jetzt  ihren
Handel  auf  Lord-Howe  an  Lever-Brothers  abgetreten.
  Ein  Vertreter  der  Firma  befand  sich
an  Bord  der  „Sumatra“,  um  die  Lagerbestände
dem  Vertreter  von  Lever  Brothers  zu  übergeben
und  den  Forsaythschen  Händler  nach  Herbertshöhe
zurückzuholen.  Mit  dem  Verschwinden  der  Firma
Forsayth  aus  den  Lord-Howe-Inseln  haben  auch
die  Fahrten,  welche  der  Norddeutsche  Lloyd  bisher
  regelmäßig  mit  seinem  Dampfer  „Sumatra“
nach  den  britischen  Salomons-Inseln  ausführte,
ihr  Ende  erreicht;  die  gegenwärtige  Fahrt  soll
die  letzte  sein.

Am  Morgen  des  22.  Juli  verließ  die
„Sumatra“  die  Lord-Howe-Gruppe,  um  nach  den
etwa  40  Seemeilen  entfernten  Tasman-Inseln  zu
fahren.  Diese  Inselgruppe  bildet  ebenso  wie  die
Lord-Oowe-Gruppe  ein  Atoll,  ein  kreisförmig  sich
hinziehendes,  eine  Lagune  umschließendes  Riffband,
  auf  welchem  sich  in  unregelmäßiger  Reihenfolge
  eine  Anzahl  niedriger  Inseln  und  Sandbänke
  erheben.  Eine  breite,  gefahrlos  zu
passierende  Einfahrt  befindet  sich  an  der  Westseite
  des  Atolls.  Gegenüber  der  Einfahrt  liegt,
etwa  zohn  Seemeilen  entfernt,  an  der  Ostseite
des  Atolls  die  Hauptinsel  Nukumanu.  Die  ganze
Gruppe  besteht  aus  etwa  20  Inseln  verschiedener
Größe  und  mehreren  Sandbänken.  Sämtliche
Inseln,  auch  die  kleinsten  Sandbänke,  sind  gut
mit  Kokospalmen  bestanden.  Die  Hauptinsel
Nukumanu  besitzt  eine  Länge  von  etwa  8000  m,
ist  an  verschiedenen  Stellen  sehr  schmal  und
weist  an  ihrem  südlichen  Ende,  wo  sich  das  Eingeborenendorf
  befindet,  eine  Durchschnittsbreite
von  300  bis  400  m  auf.  Die  Gesamtfläche  der
Gruppe  mag  etwa  600  bis  700  ha  betragen.

Die  Inselgruppe  wurde  im  Jahre  1886  durch
die  Firma  Forsayth  von  den  Eingeborenen
käuflich  erworben.  Ursprünglich  begnügte  sich  die
Firma  damit,  die  von  den  Eingeborenen  aufbereitete
  Kopra  gelegentlich  durch  ihre  Schiffe  abholen
  zu  lassen;  im  letzten  Jahre  hat  sie  jedoch
damit  begonnen,  die  Inseln  durchzureinigen  und
zu  bepflanzen.  Der  bisherige  Ertrag  der  Inseln
an  Kopra  beläuft  sich  nach  Angabe  des  For- 



saythschen  Angestellten  auf  jährlich  durchschnittlich
60  Tonnen.

Die  Eingeborenen  sind  polynesischen  Ursprungs,
braun  und  langhaarig.  Sie  weisen  denselben
Typus  auf  wie  die  Bewohner  der  Lord-Howe-Gruppe,
  mit  welchen  sie  auch  die  Sprache  gemeinsam
  haben  und  in  regem  Verkehr  stehen.
Als  ich  in  Nukumanu  landete,  befanden  sich
vierzehn  Lord-Howe-Leute  dortselbst,  die  in
mehreren  Kanus  herübergekommen  waren  und
während  der  Überfahrt  vier  Nächte  auf  der  See
hatten  zubringen  müssen.  Die  Eingeborenen  sind
durchweg  große,  kräftige  Gestalten  mit  hübschen,
häufig  etwas  weichlichen  Gesichtszügen.  Der
ganze  Körper,  sowohl  der  Männer  als  auch  der
Frauen,  ist  tätowiert.  Hautkrankheiten  habe  ich
im  Gegensatz  zu  den  Lord-Howe-Leuten  nicht  beobachtet;
  lediglich  zwei  der  zu  Besuch  anwesenden
Lord-Howe-Leute  waren  stark  mit  Ringwurm
behaftet.

Die  sämtlichen  Eingeborenen  der  Gruppe
leben  auf  der  Südseite  der  Insel  Nukumannu  in
einem  großen  Dorfe  unter  einem  Häuptling  zusammen.
  Die  Häuptlingswürde  ist  im  Mannesstamme
  auf  den  Bruder  vererblich.  Der  derzeitige
Häuptling  Wialli,  ein  etwa  35  jähriger  Mann,
wurde  von  dem  Berichterstatter  als  Häuptling
bestätigt  und  mit  Häuptlingsstock  und  Mütze  bekleidet.
  Das  Dorf  ist  von  breiten,  mit  weißem
Sand  bedeckten  Wegen  durchzogen,  zahlreiche
Kanus  liegen  am  Iunnenstrande.  Die  Hütten
sind  groß  und  geräumig,  ich  fand  in  ihnen  neben
reichlichen  Nahrungsmitteln  viele  Gebrauchsgegenstände,
  insbesondere  Kochtöpfe,  Fischgeräte,
Lampen  und  Petroleum,  welche  die  Eingeborenen
von  dem  Forsaythschen  Angestellten  eingehandelt
hatten.  Auch  zahlreiche  Hühner  liefen  herum,
einen  in  einem  Eingeborenendorf  ungewöhnlichen
Anblick  bot  eine  Ente  mit  15  Jungen,  welche
mir  der  Häuptling  mit  Stolz  als  sein  Eigentum
zeigte.  Dagegen  fehlten  Schweine,  von  welchen
ich  einige  in  Lord-Howe  gesehen  hatte,  gänzlich.
Die  Firma  Forsayth  sieht  mit  Rücksicht  auf  die
jungen  Kokospflanzungen  von  der  Einführung
derselben  ab.  In  der  Nähe  des  Dorfes  befindet
sich  das  Ahnenhaus,  etwas  weiter  abseits  der
Begräbnisplatz.  Der  letztere  ist  ungepflegt  und
mit  Gras  bewachsen  und  macht  im  Gegensatz  zu
dem  sorgsam  gepflegten  Friedhof  in  Linenina
(Lord-Howe-Inseln)  einen  geradezu  kläglichen
Eindruck.

Die  Bevölkerung  ist  in  dauerndem  Niedergang
  begriffen.  Im  Jahre  1900  zählte
Parkinsson  (R.  Parkinsson,  dreißig  Jahre  in  der
Südsee.  Stuttgart  1907.  Seite  517)  annähernd
300  Leute.  Anfangs  des  vorigen  Jahres,  als
der  Forsaythsche  Angestellte  sich  in  Nukumann
        <pb n="1088" />
        G  1008  2S

niederließ,  soll  die  Zahl  der  Eingeborenen  noch
120  betragen  haben.  Von  diesen  starben  kurz
darauf  gegen  dreißig  Leute  an  einer,  wahrscheinlich
  durch  die  melanesischen  Arbeiter  eingeschleppten,
  Epidemie.  Eine  vorgenommene
namentliche  Zählung  ergab  42  Meänner,
36  Frauen,  11  Knaben  unter  18  Jahren,
5  Mädchen,  also  eine  Gesamtzahl  von  94  Köpfen.
Hierzu  kam  noch  ein  Mann,  welcher  sich  als
angeworbener  Arbeiter  außerhalb  der  Inselgruppe
befand.  Säuglinge  waren  nur  zwei,  ein  Knabe
und  ein  Mädchen,  vorhanden,  weitere  Kinder
unter  zehn  Jahren  gab  es  nicht.  Sechs  Frauen
waren  schwanger.  Bestehende  Ehen  gab  es  27,
darunter  zwei  Doppelehen.  Nur  sechs  Ehen
hatten  lebende  Kinder,  und  zwar  eine  Ehe  zwei,
die  übrigen  Ehen  je  eines.  Dagegen  hatten  die
meisten  Ehen  verstorbene  Kinder  aufzuweisen,
teils  eines,  teils  zwei,  eine  Ehe  sogar  vier.
Nach  Angabe  des  Forsaythschen  Angestellten
sterben  die  meisten  Kinder  in  den  beiden  ersten
Jahren  nach  der  Geburt.

An  dem  Rückgang  der  Bevölkerung  trägt
wohl  zum  Teil  die  Anwerbung,  die  in  früheren
Jahren  in  stärkerem  Maße  stattgefunden  hatte,
die  Schuld.  Die  weichlichen  Eingeborenen  sind
rauherem  Klima  und  größeren  Anstrengungen
nicht  gewachsen  und  erliegen  denselben  rasch.
Es  wurde  auf  Nukumanu  nur  noch  ein  einziger
Eingeborener  angetroffen,  der  bei  Weißen  gearbeitet
  hatte.  Der  Hauptgrund  des  Rückganges
ist  jedoch  in  der  durch  dauernde  Inzucht  bewirkten
  Degeneration  der  Rasse  zu  suchen.  Dieser
Niedergang,  vielleicht  gelegentlich  durch  eine
Blutsauffrischung  von  den  benachbarten  Lord-Howe-Inseln
  her  unterbrochen,  kann  auf  die
Dauer  nicht  aufgehalten  werden,  und  man  muß
sich  wohl  mit  dem  Gedanken  vertraut  machen,
daß  in  nicht  allzuferner  Zeit  auch  der  letzte
Rest  der  ursprünglichen  Bevölkerung  von  den
Inseln  verschwunden  sein  wird.

Nach  eintägigem  Aufenthalt  verließ  die
„Sumatra“  am  Mittag  des  23.  Juli  die  Tasman-Inseln
  wieder  und  nahm  Kurs  nach  den
Carteret-Juseln,  wo  sie  am  Nachmittag  des
24.  Juli  ankam.  Das  Atoll  besteht  aus  zwei
größeren  Inseln,  Jehanu  und  Pihil,  und  vier
kleineren  Inseln,  Jengaine,  Jesila,  Jolasa  und
Ibnuene.  Sämtliche  Inseln  mit  Ausnahme  von
Ibnene  sind  bewohnt.  Die  jetzigen  Bewohner,
tiesschwarze,  kräftige  Leute,  sind  aus  Buka  eingewandert.
  Früher  soll  die  Gruppe  ebenso  wie
die  Tasman=  und  Mortlock-Inseln,  von  Polynesiern
bewohnt  gewesen  sein,  welche  aber  von  den  vordringenden
  Buka-Leuten  vernichtet  wurden.  Die
Bevölkerung  ist  sehr  dicht.  Eine  vorgenommene
namentliche  Zählung  ergab  für  die  Inseln

 

Jehanu,  Pihil,  Jesila  und  Jolasa  eine  Bevölkerung
von  285  Seelen,  nämlich  67  Männer,  90  Frauen.
59  Knaben  und  69  Mädchen.  Eine  Zöählung
der  Einwohner  der  etwas  abseits  gelegenen  Iniel
Jengaine  (Green-Island)  konnte  wegen  Zeumangels
  und  schlechten  Wetters  nicht  vorgenommen
werden.  Eine  Zusammenstellung  auf  Grund  der
unvollständigen  Angaben  einiger  Eingeborenen
ergab  für  Jengaine  eine  Einwohnerschaft  von
62  Köpfen,  so  daß  die  Gesamtbevölkerung  der
Gruppe  sich  auf  mindestens  350  Seelen  beläuft.
Hiervon  befanden  sich  15  als  angeworbene
Arbeiter  außerhalb  der  Inseln,  und  zwar  12  bei
der  Firma  Forsayth,  3  bei  der  Firma  Hernsheim
  &amp;amp;  Co.  Die  Einwohner  machen  einen  gesunden,
  kräftigen  Eindruck.  Frauenmangel  in
nicht  vorhanden,  viele  Männer  haben  zwei,  einer
sogar  vier  Frauen.  Die  Zahl  der  Kinder  in
ebenfalls  groß,  so  daß  ein  Rückgang  der  Bevölkerung
  nicht  zu  befürchten  ist.

Die  Bevölkerung  ist  zerteilt  in  vier  Dorischaften,
  von  denen  je  eine  einem  Häuplling
untersteht.  Auf  der  Insel  Jehanu  liegen  zwei
Dörfer,  Jorlehan  unter  dem  Häuptling  Stalle
und  Tanamki  unter  dem  Häuptling  Taweang.
Der  dritte  Häuptling,  Piraz,  wohnt  auf  der  Imel
Pihil,  der  vierte,  Boizimaro,  auf  der  Juul
Jengaine.  Stalle  und  Piraz  erhielten  Oäuptlingsmütze
  und  Stock,  dem  Häuptling  Taweana  wurde
in  Aussicht  gestellt,  daß  er  und  Boizimaro  bei
nächster  Gelegenheit  ebenfalls  die  amtlichen
Häuptlingsabzeichen  erhalten  würden.

Die  Inseln  wurden  im  Jahre  1885  durch
die  Firma  Forsayth  von  den  Eingeborenen
käuflich  erworben.  Die  Firma  unterhält  auf  der
Insel  Jehanu  eine  mit  einem  Chinesen  besete
Handelsstation.  An  die  Anlagen  von  Pflanzungen
seitens  der  Firma  Forsayth  ist  kaum  zu  denten,
da  die  Inseln,  die  nur  eine  Gesamtfläche  von
etwa  60  ha  besitzen,  wohl  zum  größten  Teilzur
  Lebenshaltung  der  dichten  Bevölkerung  erforderlich
  sind.  Der  Hauptwert  der  Inselgrup##
für  die  Firma  Forsayth  wird  nach  wie  vor  in
ihrer  Bedeutung  als  Handels=  und  Anwerbegebiet
  liegen.

Von  den  Carteret-Inseln  aus  ging  die  Fahrt
über  Tjob  (Ernst-Günther-Hafen)  nach  Kieta  und
von  dort  über  Numanuma  durch  die  Bukastraße
und  die  Westküste  der  Insel  Buka  entlang  nach
dem  Königin-Karola-Hafen.  Dort  bestieg  der
Berichterstatter  am  29.  Juli  wieder  die  „Sumamaund
  kehrte  nach  Herbertshöhe  zurück.

M
        <pb n="1089" />
        W  1009  e

Somoa.
Junahme  der  Eingeborenenbevölkerung.

In  der  ersten  Hälfte  des  laufenden  Kalenderjahres
  sind  in  Upolu  (einschließlich  Manono  und
Apolima)

371  Geburten  (198  männliche,  173  weibliche)
und  309  Sterbefälle,

 

in  Savaii
274  Geburten  (146  männliche,  128  weibliche)
und  226  Sterbefälle
verzeichnet  worden,  so  daß  der  Überschuß  der
Geburten  über  die  Sterbefälle  zusammen  110
beträgt.

 

Uachweisung  der  belm  Jollamt  Apia  im  I.  Verrtel  1909  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  17,  S.  833.)
Gesamtbetragm  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zollbeträge  Gegen  den  gleichen
im  obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor-1909
  100908  jahres

Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  #  Zusammen  mehr  weniger
7.  Il  *#.  .  I  AM
l

96  198,76  —  96  198,7688  191,39  —  88  191,39  8007,37  —

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Oittellungen.

Aus  dem  Krbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees.“)

Am  20.  Oktober  hat  die  Herbsttagung  des
Vorstandes  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  in
Anwesenheit  von  Vertretern  des  Reichs-Kolonialamtes,
  des  Reichsamtes  des  Innern,  des  Ministeriums
  für  Handel  und  Gewerbe  sowie  unter  Teilnahme
wissenschaftlicher  und  industrieller  Körperschaften
stattgefunden.  Die  Tagesordnung  weist  folgende
Themata  auf:  Eisenbahnbau  und  Automobilbetrieb,
  Bergbau,  Forstwirtschaft,  Wasserwirtschaft,
Baumwollbau,  Kautschuk  und  Guttapercha,  Tabakbau,
  Kakao=  und  Kaffeekultur,  Faserstoffe  u.  a
Von  größeren  im  Gange  befindlichen  Unternehmungen
  des  Komitees  sind  zu  erwähnen:  die
Baumwollbau=  und  Pflugkultur-Versuche  in  den
Kolonien,  die  wasserwirtschaftliche  Expedition  am
Mukondokwa  in  Ostafrika,  die  Guttapercha=  und
Kautschukexpedition  in  Neu-Guinea.  In  Vorbereitung
  befindet  sich  u.  a.  die  Einführung  der
Olpalme  in  Deutsch-Ostafrika.

Im  Interesse  der  kolonialen  Produktion  und
des  Kolonial-Maschinenbaues  wird  sich  das  Kolonial=
  Wirtschaftliche  Komitee  u.  a.  beteiligen
an  der  Ausstellung  der  Khedivial  Agricultural
Society  in  Cairo  1910,  der  Wanderausstellung
der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  in
Hamburg  1910,  dem  Internationalen  Kongreß

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“

 

 

1909,  Nr.  11,  S.  531  ff.

 

für  koloniale  und  tropische  Landwirtschaft  in
Brüssel  1910  und  an  der  Internationalen
Kautschuk-Ausstellung  in  London  1911.

1  up
1

Eisenbahnbau  in  den  deutschen  Kolonien.

Über  den  heutigen  Stand  der  Eisenbahnen
in  den  deutschen  Kolonien  berichten  die  Direktoren
Dr.  Kliemke  und  Mittelstädt  an  das  Komitee:

Togo.

Die  Arbeiten  an  der  160  km  langen  Bahnstrecke
  Lome  —  Atakpame  sind  ziemlich  weit
vorgeschritten  und  der  Güterverkehr  ist  bis  Station
Tsewie  bereits  zugelassen.  Es  ist  in  Aussicht
genommen,  die  Strecke  bis  Game  bis  Ende  März
und  bis  Nuatjä  Ende  November  1910  dem
Betrieb  zu  übergeben.  Wenn  möglich  soll  die
Strecke  bis  Atakpame  bis  Ende  kommenden  Jahres
fertiggestellt  sein.  Die  Betriebsverhältnisse  auf
der  Küstenbahn  und  der  Strecke  Lome  —  Palime
entwickeln  sich  in  erfreulicher  Weise.

Kamerun.

Auf  der  Manengubabahn,  deren  Fertigstellung
  zum  1.  Oktober  1910  in  Aussicht  steht,
werden  Personen  und  Güter  bereits  bis  Kilometer
  94  befördert.  Die  Kameruner  Mittellandbahn
  ist  von  Duala  bis  Edea  im  Bau  und
es  ist  beabsichtigt,  diese  Strecke  bis  spätestens
        <pb n="1090" />
        W  1010  28

Frühjahr  1911  zu  vollenden.  Die  Brückenbauten
  über  den  Dibamba  und  den  Sanaga  sind
in  Vorbereitung.  Für  die  weitere  Strecke  Edea—
Njong  wird  das  Spezialprojekt  bearbeitet.

Deutsch-Südwestafrika.
Der  definitive  Ausbau  der  Strecke  Seeheim  —
Kalkfontein  wird  in  diesem  Jahre  beendet.  Die
Eröffnung  ist  bereits  erfolgt.

Deutsch-Ostafrika.

Auf  der  Strecke  der  ostafrikanischen  Zentralbahn
  Daressalam—  Morogoro  (209  km)  wurden
in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  30.  Juni  1909
befördert:  1910  weiße,  22  348  farbige  Personen,
und  zwar  durchschnittlich  je  136  km,  wofür
47069  Rp.  vereinnahmt  wurden.  An  Gepäck
sind  etwa  129  t  befördert  und  dafür  6363  Rp.
bezahlt  worden.  Für  das  Befördern  von
120  Stück  Großvieh  und  729  Stück  Kleinvieh
sind  1669  Rp.  vereinnahmt.  Die  Beförderung
von  2922  t  Frachtgut  für  denselben  Zeitraum
brachte  105  336  Rp.,  während  für  12  030  t
Baugut  106  435  Rp.  eingenommen  wurden.  Am
12.  Juni  d.  Js.  ist  die  Strecke  Morogoro  —
Kilossa  für  den  vorläufigen  Betrieb  eröffnet
worden.  Es  verkehren  auf  ihr  täglich  1  Personenzug,
  1  bis  2  Oberbauzüge,  2  bis  3  Schotterzüge
und  1  Sandzug.  Ende  September  erreichte  die
Gleisspitze  die  Station  Kidete  (Kilometer  122,3),
und  bis  Kilometer  222  sind  die  Absteckungsarbeiten
  und  Pläne  fertig.  Die  Linienführung
ist  bis  Kilometer  251  vereinbart  und  mit  den
Absteckungsarbeiten  ist  begonnen.  Für  die  Strecke
Kilometer  251  bis  392  werden  die  Studienpläne
aufgestellt.  14  000  eingeborene  Arbeiter  sind  an
diesem  Bahnbau  beschäftigt,  und  vier  Antomobile
verkehren  auf  der  Karawanenstraße  Kilossa—
Mpapna,  die  für  diesen  Zweck  durch  Beschotterung
der  Spurrinnen  befestigt  wurde.

Die  Arbeiten  an  der  von  der  Eisenbahngesellschaft
  in  Daressalam  errichteten  elektrischen
Stadtbeleuchtungsanlage  sind  abgeschlossen.
Neue  Anmeldungen  von  Privatanschlüssen  laufen
in  so  großem  Umfange  ein,  daß  die  Betriebsleitung
  sich  gezwungen  sah,  bereits  einen  Antrag
auf  Vergrößerung  der  Elektrizitätswerke  zu  stellen.

Die  Usambarabahn  ist  bis  Buiko  eröffnet
und  nach  einer  mit  dem  Reichs-Kolonialamt  getroffenen
  Vereinbarung  der  Weiterbau  bis  Moschi
begonnen.  Wegen  dieses  Baues  wird  dem
Reichstag  ein  Nachtragsetat  zugehen.  Es  besteht
die  Hoffnung,  daß  binnen  Jahresfrist  die  Strecke
bis  Same,  d.  h.  also  bis  zur  Hälfte  der  Strecke
bis  Moschi,  für  den  Verkehr  wird  freigegeben
werden  können.  Für  die  Reststrecke  steht  das
Projekt  noch  nicht  fest,  doch  hofft  man  auch  hier,

triebsverhältnisse  auf

 

daß  binnen  weiterer  Jahresfrist  die  Endstando#r
Moschi  wird  erreicht  werden  können.  Die  Beder
  Usambarabahn  entwickeln
  sich  erfreulicherweise  günstig  weiter.

Baumwollbau  in  den  deutschen  Kolonien.

Über  den  gegenwärtigen  Stand  des  Baumwollbaues
  in  den  deutschen  Kolonien  berichtet  der
Vorsitzende  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
Karl  Supf  an  die  Baumwollbau-Kommission:

Die  Vorbedingungen  für  einen  rationellen
Baumwollbau  in  unseren  afrikanischen  Kolonien
haben  sich  wesentlich  gebessert.  Der  Eisenbahn:
bau  ist  planmäßig  und  in  größerem  Stile  in  Angriff
  genommen  worden.  Durch  den  Ausbau  der
Zentralbahn  und  der  Usambarabahn  in  Deucch-Ostafrika,
  der  Togo-Innenlandbahnen  und  der
Kameruner  Nordbahn  werden  weite  für  den
Baumwollbau  geeignete  Gebiete  dem  Wiltverkehr
angeschlossen  werden.  Die  Seefrachttarife  für
Baumwolle  bewegen  sich  in  angemessenen  Grenzen.
Der  Wasserwirtschaft  wird  erhöhtes  Interesse  zugewendet,
  u.  a.  durch  Schaffung  eines  Wañer—
rechtes.  Zur  Bekämpfung  der  Viehfeuchen,  eine
Vorbedingung  für  die  Einführung  der  Pflugkulum.
wird  das  tierärztliche  Personal  fortgesetzt  vermehm.
Der  Motorpflug  als  Ersatz  des  Gespannpiluges
hat  neuerdings  erhebliche  Fortschritte  zu  verzeichnen.
  Zur  Bekämpfung  von  Baumwollschädlingen
  ist  ein  Sachverständiger  der  Regierung
in  Ostafrika  tätig.  Baumwollkultur=  und  Erntebereitungsmaschinen,
  die  bisher  aus  Amerika  und
England  bezogen  werden  mußten,  werden  neuerdings
  in  Deutschland  selbst  hergestellt.  Auch  die
Amerika-Studienreise  des  Staatssekretärs  des
Reichs-Kolonialamtes  bezweckt  bekauntlich  die
Förderung  der  kolonialen  Produktion.

An  diesen  den  kolonialen  Baumwollbau  vorbereitenden
  Aufgaben  hat  das  Kolonial-Wimschaftliche
  Komitee  nach  seinen  Kräften  mitgewirk.
u.  a.  durch  wirtschaftliche  und  technische  Eienbahnerkundungen,
  durch  wasserwirtschaftliche  und
pflanzenpathologische  Expeditionen,  durch  die  Einführung
  der  Baumwoll-Erntebereitungsmaschinen-Industrie
  in  Deutschland,  durch  Eingaben  an
Reichsregierung  und  Reichstag,  durch  aufklärende
Volksschriften,  wie:  „Unsere  Kolonialwirnchaft  im
ihrer  Bedeutung  für  Industrie  und  Arbeiterscha#t,
sowie  durch  finanzielle  Beihilfen  an  das  Reich-Kolonialamt,
  an  wissenschaftliche  Institute,  an
Forscher  und  Reisende.  Mittel  der  Baumwollbau-Kommission
  sind  für  diese  Zwecke  nicht  in  Am
spruch  genommen  worden.

Die  Baumwollkultur  in  den  Kolonien  hat  cch
hinsichtlich  der  Qualität  der  Baumwolle  in  Toge
zufriedenstellend  und  in  Deutsch-Ostafrila
        <pb n="1091" />
        W  1011  2

günstig,  hinsichtlich  der  Produktion  langsam  weiterentwickelt.
  Die  Produktion  ist  von  0  Ballen  in
1901  auf  rund  3000  Ballen  zu  500  Pfund  in
1908  gestiegen.  Ein  Vergleich  mit  den  älteren
Kolonialländern  England  und  Frankreich  ergibt
folgendes  Zahlenbild:

1907  1908

England  18000  16600  Ballen  zu  500  Pfund

Deutschland  2700  31000  500

Frankreich.  760  70  500
Gegenüber  England  ist  zu  berücksfichtigen

1.  der  in  englischen  Kolonien  weiter  vorgeschrittene

  Bahnbau,  2.  die  Produktion  des  alten
Baumwollandes  Lagos  mit  seiner  besonders
dichten  Bevölkerung,  3.  die  größeren  Mittel  der
englischen  Baumwollbau-Gesellschaft.

England  begründet  den  vorübergehenden
Rückgang  der  Produktion  1908  mit  der  außergewöhnlichen
  Trockenheit  in  Westafrika.  Der
Durchschnittspreis  für  Togobaumwolle  betrug  in
den  Jahren  1906/07/08  57  pPf.,  für  ostafrikanische
  Baumwolle  im  gleichen  Zeitraum  77  Pf.
Togobaumwolle  klassifiziert  bekanntlich  ungefähr
gleich  middling  amerikanisch,  ostafrikanische  Baumwolle
  ungefähr  gleich  ägyptisch  fully  good  fair.

Bei  Beurteilung  der  Produktionsmenge  sind
namentlich  zu  berücksichtigen  die  bisher  mangelnden
Verkehrs=  und  Transportverhältnisse,  sowie  die
Inanspruchnahme  der  eingeborenen  Bevölkerung
zum  Eisenbahnbau,  die  dem  Ackerbau  erhebliche
Arbeitskräfte  entzieht.

In  Deutsch  -Ostafrika  bestehen  jetzt  etwa
17  mittlere  und  kleinere  Europäerpflanzungen,
die  2000  ha  mit  Baumwolle,  ferner  24  Plantagen,
  die  in  Zwischenkultur  etwa  3300  ha  mit
Baumwolle  bepflanzt  haben.  In  Entwicklung
begriffen  sind  12  Baumwollplantagen-Gesellschaften
  mit  einem  belegten  Areal  von  ungefähr
85  000  ha.  Die  letzteren  rücken  erst  im  Laufe
der  Jahre  in  ihre  volle  Ertragsfähigkeit  ein,  da
den  Kulturbestimmungen  entsprechend  im  allgemeinen
  jährlich  nur  ein  Zehntel  Land  unter
Kultur  genommen  wird.  Sieben  Dampfpflüge
find  in  Tätigkeit.

Die  Baumwollproduktion  der  Eingeborenen
hat  sich  in  Togo  und  Deutsch-Ostafrika  allmählich
gesteigert.  Die  Anbaufläche  auch  nur  schätzungsweise
  anzugeben,  ist  bei  den  vielen  verstreuten,
kleinen  Feldern  nicht  möglich.  Nur  in  den  ostafrikanischen
  Bezirken  Kilwa  und  Mohorro  ist
die  Produktion  in  diesem  Jahre  infolge  zu
niedriger  Aufkaufspreise  der  Händler  zurückgegangen.
  Zur  Wiederbelebung  hat  die  Baumwollbau-Kommission
  dort  zwei  Aufkaufstellen  eingerichtet
  und  die  Aufkaufpreise  bis  auf  weiteres
auf  9  H.  für  I.  Qualität  per  Pfund  unentkörnte

 

Baumwolle  gleich  55  Pf.  per  Pfund  entkörnte
Baumwolle  loko  Hamburg  und  8  H.  für  II.  Qualität
  gleich  50  Pf.  festgestellt.  Die  nördlichen
Bezirke  der  Togokolonie  mit  etwa  zwei  Dritteln
der  Gesamtbevölkerung  find  aus  politischen
Gründen  seit  1907  gesperrt:  Süd=  und  Mittel-Togo
  allein  haben  im  Jahre  1906/07  1200  Ballen
und  1908/09  (nach  der  Deutschen  Togogesellschaft)
  2000  bis  2200  Ballen  gebracht.

Bezüglich  der  Einführung  des  Baumwollbaues
in  Kamerun  ist  mit  dem  Kaiserlichen  Gounverneur
  vereinbart,  daß  er  die  zunächst  in  Betracht
  kommenden  Gebiete  Bamum  und  Bali
persönlich  bereist  und  der  Baumwoll-Kommission
seine  dort  angestellten  Erhebungen  mitteilt;
eventuell  soll  dann  im  Frühjahr  eine  Baumwollexpedition
  nach  dorthin  entsandt  und  mit  der
Verteilung  von  ausgesuchtem  Saatgut  und  Aufstellung
  einer  Entkörnungsanlage  planmäßig  vorgegangen
  werden.  Eine  Baumwollbauerkundung
im  Norden  Deutsch-Südwestafrikas,  für  die
der  Baumwollbau-Kommission  bereits  im  Jahre
1907  10  000  “  zu  Verfügung  gestellt  wurden,
ist  vorgesehen,  sobald  nach  Ansicht  des  Gouverneurs
die  politischen  Verhältnisse  des  Ambolandes  soweit
  geklärt  sind,  daß  eine  wirtschaftliche  Aktion
einsetzen  kamn.  Der  Baumwollanbau  in  Neu-Guinea
  ist  aus  dem  ersten  Versuchsstadium  noch
nicht  herausgetreten.  Die  dortigen  klimatischen
und  Arbeiterverhältnisse  ermutigen  auch  nach
Ansicht  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  vorläufig
nicht  zu  größeren  Anbauversuchen.

Von  dem  Reichsamt  des  Innern,  dem  Reichs-Kolonialamt
  und  der  Wohlfahrtslotterie  sind  dem
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  für  gemeinnützige
Baumwollunternehmungen  im  laufenden  Jahre
bereits  Beihilfen  von  insgesamt  125  000  zur
Verfügung  gestellt  und  Beiträge  für  den  gleichen
Zweck  für  weitere  Jahre  in  Aussicht  gestellt
worden.  Seitens  der  Industrie  ist  bei  der
Baumwollkonferenz  im  Reichsamt  des  Innern
am  19.  Oktober  der  einstimmige  Beschluß  gefaßt
worden:

„Entsprechend  dem  Vorgange  bei  der  Konferenz
  vom  6.  März  1907  erklären  sich  die  Vertreter
  der  Textilindustrie  bereit,  in  ihren  Vereinigungen
  und  Verbänden  dahin  zu  wirken,  daß
ihre  Mitglieder  zur  Fortführung  der  Baumwoll-=bau-Unternehmungen
  der  Baumwollbau-Kommission
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  für
die  folgenden  drei  Jahre  (1910/12)  Beiträge
leisten,  welche  dem  Satze  von  10  v.  H.  der  Beiträge
  zur  Berufsgenossenschaft  entsprechen."

Den  Optimisten  gegenüber  welche  eine  rapide
Steigerung  der  Baumwollkultur  in  den  deutschen
Kolonien  schon  in  den  ersten  Jahren  erwarteten
und  dabei  auf  das  Beispiel  Amerikas  hinweisen,
        <pb n="1092" />
        W  1012  20

muß  immer  wieder  betont  werden,  daß  unsere
gesamte  Kolonialwirtschaft  in  ihren  Anfängen
steckt  und  voraussichtlich  auch  ferner  noch  Lehrzeit
  und  Lehrgeld  erfordern  wird.  Das  Kolonial=Wirtschaftliche
  Komitee  und  die  Baumwollbau=Kommission
  sind  bestrebt,  Rückschläge  zu  verhüten.
Übrigens  hat  auch  das  gegen  unsere  Kolonien
kulturell  weit  vorgeschrittenere  Amerika  zehn  Jahre
gebraucht,  um  eine  nennenswerte  Menge  Baumwolle
  in  den  Welthandel  zu  bringen.

Nur  zähe  Arbeit  führt  zu  dem  Ziele,  der
nordamerikanischen  Monopolstellung  dadurch  ein
Gegengewicht  zu  bieten,  daß  auch  die  deutschen
Kolonien  jährlich  eine  gewisse  Baumwollmenge
auf  den  Markt  werfen.

1*

Bergbau  in  den  deutschen  Kolonien.

Über  den  gegenwärtigen  Stand  des  Bergbaues
  in  den  deutschen  Kolonien  berichtet  Dipl.
ing.  Kuntz  an  das  Komitee:

Das  Hauptinteresse  für  den  Bergbau  in  den
deutschen  Kolonien  erstreckt  sich  nach  wie  vor  auf
Südwestafrika,  die  in  dieser  Beziehung  am
weitesten  entwickelte  Kolonie.  Zahlreiche  neue
Bergbaugesellschaften  sind  entstanden  und  alte
raffen  sich  zu  neuer  Energie  auf.  Was  zunächst
die  Kupfer9  gewinnung  anlangt,  so  ist  sie  in  den
Otaviminen  nach  vorübergehenden  Wasserschwierigkeiten
  wieder  energisch  aufgenommen  worden.  In
Tsumeb  stehen  bis  zur  dritten  Sohle  (70  M))  noch
230  000  Tonnen  an,  während  die  unterhalb
dieses  Horizonts  vorhandenen  Erzmengen  zur
Zeit  mittels  Bohrungen  und  Schächten  auf
Quantität  und  Qualität  untersucht  werden.  Die
Verschiffungen  im  ersten  Halbjahr  des  neuen
Betriebsjahres  (April  bis  September)  betrugen
9700  t  Erze,  1290  t  Werkblei,  870  t  Kupferstein,
  2000  t  Erze  und  800  t  Kupferstein  liegen
zum  Versand  bereit.  An  den  neuerdings  für
den  Abbau  in  Angriff  genommenen  Lagerstätten
zu  Asis  und  Guchab  sind  in  der  Ausstrichzone
reiche  Erze  von  27  und  29  v.  H.  Kupfer  angetroffen
  worden.  Schließlich  sind  auch  Anzeichen
von  weiteren  ähnlichen  Vorkommen  im  dolomitischen
  Kalkstein  der  Otaviberge  vorhanden.  Die
weitere  Erforschung  des  Gebiets  soll  der  neu  zu
gründenden  Otavi-Exploration  Co.  Ltd.  übertragen
  werden.  Eine  Kupfergewinnung  im
kleineren  Stil  findet  noch  statt  von  der  Khan-Kupferminen-Gesellschaft
  und  dem  Otjizongati-Minen-Syndikat.
  Von  letzterem  werden  monatlich
durchschnittlich  100  t  Erz  gewonnen,  dessen  Gehalt
20  bis  27  v.  H.  beträgt.  Auch  ist  Aussicht  vorhanden,
  daß  die  Arbeiten  auf  den  Gorop-Gruben
(Anglo  German  Copper  Co.  Ltd.)  und  den  der  Han- 



seatischen  Land=  und  Minen-Gesellschaft  gehörigen
Kupfervorkommen  in  der  Nähe  von  Rehobott
wieder  aufgenommen  werden.  Letztere  Geiellschaft
  hat  an  Stelle  der  alten  verfallenen  eine
neue  Konzession  und  zwar  auf  vier  Jahre  für
Kupfer  und  auf  zwei  Jahre  auch  für  andere  CExze
erhalten  für  das  Gebiet  der  Rehobother  Bastards
und  der  Khauas-Hottentotten,  bei  welcher  der
Landesfiskus  zu  einem  Fünftel  frei  beteiligt  is.
Die  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft  hat  Erpeditionen
  zur  geologisch-bergmännischen  Untersuchung
  ihres  großen  Gebietes  ausgesandt;  ebemo
die  von  der  South  African  Territories  zur  Verwertung
  der  Mineralschätze  ihres  Gebietes  neugegründete
  Kharas-Exploration  Co.;  die  vier  von
der  letztgenannten  Gesellschaft  ausgesandten  Erpeditionen
  haben  besonders  die  Aufsgabe,  nach
Diamantgestein  und  nach  Kohle  zu  suchen.  Außer
diesen  größeren  sind  noch  eine  Anzahl  kleinerer
Bergbau=  und  Schürfgesellschaften  vorhanden  und
zum  Teil  neu  gegründet  worden.

Einen  Wendepunkt  in  der  Entwicklung  der
Kolonie  scheint  die  Entdeckung  der  Diamanten
zu  bedeuten,  soviel  sich  bisher  übersehen  läßt.
Tausende  von  Interessenten  aller  Art  sind  in
jener  Wüstengegend  zusammengeströmt  und  immer
noch  kommen  neue  hinzu.  Eine  große  Anzahl
(über  80)  von  Diamantengewinnungs-Gesellschaften
hat  sich  gebildet;  die  Werte  von  etwa  25  diejer

Gesellschaften  werden  zur  Zeit  an  der  in  der

Lüderitzbucht  entstandenen  Börse  gehandelt.  Die
anfänglich  starke  Opposition  gegen  die  Regiegesellschaft
  hat  sich  gelegt;  die  Streitfragen  scheinen
zum  großen  Teil  eine  glückliche  Lösung  gefunden
zu  haben,  wenn  auch  noch  einige  schwierige
Fragen  der  Erledigung  harren.  Zur  Ausbeutung
der  staatlichen  Diamantfelder  ist  die  Diamant=Pachtgesellschaft
  in  Berlin  als  Kolonialgesellschaft
gegründet  worden,  zur  Ausbeutung  des  Sperrgebietes
  der  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafmika
die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  H.  Die
Abgaben,  denen  die  Diamantengewinnung  unterliegt,
  betragen  nahezu  50  v.  H.  des  Wertes  der
gewonnenen  Diamanten.  Die  Gewinnungzkosten
bewegen  sich  je  nach  den  örtlichen  Verhalmissen
zwischen  2  und  10  .  pro  Karat.

Seit  Beginn  der  Tätigkeit  der  Regiegesellschaft
Anfang  März  sind  bis  Anfang  Oktober  im  ganzen
etwa  273.701  Karat  abgeliefert  worden,  deren
Erlös  7  981  312  .&amp;amp;  betrug,  wovon  dem  Fiekus
etwa  3  670  000  .„  zugeflossen  sind.  Die  Prebe
sind  allmählich  immer  mehr  gestiegen  und  betrugen
  bei  den  neun  ersten  Sendungen  per  Karat
im  Durchschnitt  22,42  3,  27,29  .7,  27,50  .9.
26,92  %  28,53  K,  28,11  J  28,43  X,
30,20  ,  33,69  .¼.  Gegenwärtig  beträgt  die
Monatsausbeute  ungefähr  45  000  Karat,  und  #
        <pb n="1093" />
        W  1013  eo

wird  erwartet,  daß  der  Monatsdurchschnitt  des
laufenden  Jahres  45  000  Karat  erreichen  wird.

Was  nun  das  Vorkommen  selbst  anlangt,  so
ist  die  Frage  nach  der  Herkunft  der  Diamanten
noch  nicht  gelöst  worden,  das  Muttergestein,
welches  übrigens  nicht  notwendigerweise  Blaugrund
  zu  sein  braucht,  sondern  auch  ein  anderes
jüngeres  Eruptivgestein  sein  kann,  ist  nach  dem
Urteil  glaubwürdiger  Sachverständiger  noch  nicht
gefunden  worden,  dagegen  haben  sich  die  diamanthaltigen
  Geröllablagerungen  im  Sande  als  bedeutender
  herausgestellt,  als  vorsichtige  Schätzer  im
Anfange  annahmen.  Stellenweise  sind  sogar
mehrere  derartige  Geröllschichten  von  Dünensand
getrennt  übereinander  angelagert,  so  daß,  zumal
bei  der  unregelmäßigen  Ausdehnung  dieser
Schichten  eine  Schätzung  der  in  einem  bestimmten
Gebiet  vorhandenen  Menge  von  Diamanten  und
einer  Lebensdauer  des  Betriebes  daselbst  äußerst
schwierig  ist.  Die  Größe  der  Steine  ist  im  allgemeinen
  gering  und  beträgt  im  Durchschnitt
½  Karat;  doch  hat  man  auch  schon  Steine  bis
zu  6  Karat  gefunden.  Die  Qualität  ist  sehr  gut
und  erinnert  an  die  brasilianischen,  am  meisten
allerdings  an  die  Vaalriversteine.  Die  Fundstellen
  erstrecken  sich  von  der  Spencerbai  im
Norden  bis  zum  28°  f.  Br.,  also  bis  zur  geographischen
  Breite  der  englischen  Roastbeefinsel
im  Süden.  Vereinzelt  sind  auch  jenseits  dieser
Grenzen  Diamanten  gefunden  worden.

Was  andere  nutzbare  Mineralien  anlangt,  so
sollen  im  mittleren  Teile  der  Kolonie  versprechende
Entdeckungen  von  Gold  und  Kupfererzen  gemacht
  worden  sein.  Zur  Ausbeutung  der
Marmorlager  ist  eine  Gesellschaft  mit  bedeutenden
  Mitteln  in  Bidung  begriffen.

Von  den  übrigen  Kolonien  ist  nicht  viel
Neues  aus  dem  letzten  halben  Jahre  zu  berichten.


In  Ostafrika  ist  die  Kironda-Goldminen-Gesellschaft
  m.  b.  H.  in  das  produktive  Stadium
getreten;  das  bisher  verarbeitete  Erz  hat  ungefähr
  40  g  gewinnbaren  Goldgehalt  gehabt.
Am  Nordende  des  Nyansasees  sollen  neue  Goldvorkommen
  entdeckt  worden  sein,  über  die  indessen
noch  keine  näheren  Mitteilungen  vorliegen.  Auch
über  die  Kupfer=  und  Silbervorkommen  ist  noch
nichts  Näheres  bekannt  geworden.  Das  Vorkommen
  von  Pechblende  in  den  Glimmergruben
des  Ulugurugebirges  scheint  neueren  Nachrichten
zufolge  ohne  praktische  Bedeutung  zu  sein.  Die
Gewinnung  von  Glimmer  in  den  Ulugurubergen
ist  in  den  Händen  von  zwei  größeren  und  einigen
kleineren  Unternehmungen.

In  Kamerun  geht  man  am  oberen  Benue
aufgefundenen  Goldspuren  nach  und  in  Togo

 

haben  sich  die  Chromeisenerzvorkommen  als  nicht
so  wertvoll  herausgestellt,  als  man  erhofft  hatte.

Die  vom  Reichs-Kolonialamt  zur  Grenzregulierung
  und  zur  Untersuchung  der  Goldvorkommen
an  der  Südostgrenze  von  Kaiser-Wilhelmsland
  ausgesandte  Expedition  hat  bisher  nur
Alluvialgold  in  den  Flußläufen  feststellen  können.
Die  dort  tätigen  englischen  Goldsucher  wuschen
durchschnittlich  1  Unze  oder  31½  g  pro  Mann
pro  Tag  aus  den  Flußsanden  aus.  Das  Gelände
ist  äußerst  schwierig,  sumpfig  und  von  üppiger
Vegetation  überwuchert,  doch  mag  die  Goldgewinnung
  in  größerem  Stil  mit  Hilfe  von
Baggern  stellenweise,  wo  das  Flußbett  nicht  zu
felsig  ist,  gute  Aussichten  haben.  Eine  private
Expedition  soll  weiter  im  Innern  nach  dem
Bismarckgebirge  zu  mit  dem  Aufssuchen  und  Untersuchen
  von  goldhaltigen  Quarzgängen  beschäftigt
sein.  Von  einigen  anderen  Erzen,  die  man  in
Flußgeröllen  fand,  hat  man  auch  noch  nicht  die
Lagerstätten  gefunden.  Die  in  der  Nähe  der
Küste  aufgefundene  Kohle  ist  für  Schiffskohle
nicht  gut  genug,  und  zu  anderen  Zwecken  ist  für
Kohle  keine  Verwendung  dort.  Dasselbe  gilt
von  den  bisher  in  Neumecklenburg  und  Neupommern
  ausfgefundenen  Kohlenlagern.  übrigens
müssen,  nach  den  von  einigen  Flüssen  herabgebrachten
  Geschieben  zu  urteilen,  auch  weiter
im  Innern  von  Kaiser-Wilhelmsland  Kohlenlager
vorhanden  sein.

Von  den  die  reichen  Phosphatlager  auf  den
Marschall=  und  Palauinseln  ausbeutenden
Gesellschaften  hat  die  englische  Pacific  Phosphat
Co  Ltd.,  an  der  die  deutsche  Jaluit-Gesellschaft
mit  etwa  50  v.  H.  beteiligt  ist,  im  vorigen  Jahre
263  780  t  verschifft:  die  diesjährige  Dividende
ist  auf  50  v.  H.  festgesetzt  worden.  Die  neugegründete
  Deutsche  Südseephosphat-Aktiengesellschaft
  hat  die  erste  Schiffsladung  Phosphat,  dessen
Gehalt  an  phosphorsaurem  Kalk  80  bis  85  v.  H.
beträgt,  abgesandt.

Im  Hinterlande  des  Kiautschougebietes  ist
die  Shantung-Bergbaugesellschaft  tätig,  welche  im
letzten  Betriebsjahr  322  000  t  Kohle  gefördert
hat.  Die  Kohle  ist  zum  Teil  gute  Schiffskohle
und  wird  von  der  Kaiserlichen  Marine  verwendet.
Außerdem  ist  noch  die  „Gesellschaft  für  Bergbau
und  Industrie  im  Auslande“  im  Hinterlande  der
Kiautschoubucht  tätig,  wo  sie  versprechende  Vorkommen
  anderer  Mineralien  beschürft.

Die  Aussichten,  die  sich  dem  Bergbau  in  den
deutschen  Kolonien  eröffnen,  können  hiernach  im
allgemeinen  als  günstig  bezeichnet  werden.

7•2
        <pb n="1094" />
        W  1014  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwollernte  Hgyptens  1908/09.

Im  Geschäftsjahre  1908/09,  d.  h.  in  der  Zeit
vom  1.  September  1908  bis  31.  August  1909,
sind  in  Agypten  6751  133  Kantar  Baumwolle
(1  Kantar  =  44,928  kg)  geerntet  worden.  Das
Ergebnis  hat  die  amtlichen  Schätzungen,  die  sich
zwischen  6¼  und  6½  Millionen  bewegten,  übertroffen.
  Die  Vorräte  am  31.  August  d.  Is.  beliefen
  sich  auf  354  608  Kantar.  Da  am  Ende
des  Vorjahres  462  200  Kantar  vorhanden  waren,
so  ist  mehr  als  die  im  Berichtsjahre  geerntete
Menge  ausgeführt  worden.

Die  Ausfuhr  belief  sich  auf  6  812925  Kantar
gegen  6912756  Kantar  im  Jahre  1907/08  und
verteilte  sich  in  Ballen  von  durchschnittlich
7½  Kantar  Gewicht  auf  die  einzelnen  Bestimmungsländer,
  wie  folgt:  Großbritannien  420  400,
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  100252,  Osterreich-Ungarn
  85  654,  Frankreich  82729,  Italien
62180,  Rußland  59572,  Deutschland  26599,
Spanien  19  357,  Japan  und  Indien  18  243,
Niederlande  18194,  Andere  Länder  4780  Ballen.

Die  deutschen  und  unter  deutschem  Schutze
stehenden  Firmen  waren  daran  mit  266  000  Ballen
beteiligt.  In  der  Ausfuhrziffer  nach  Deutschland
sind  nur  die  Mengen  enthalten,  die  über  Hamburg
und  Bremen  gingen.  Es  ist  jedoch  zu  bemerken,
daß  Süddeutschland  auch  Baumwolle  über  Venedig
und  Genua  einführt  und  daß  Elsaß  solche  auch
über  Marseille  und  das  Rheinland  über  Antwerpen,
  Rotterdam  und  Hull  beziehen.

Die  Preise  waren  in  der  ersten  Hälfte  des
Berichtsjahres  niedrig,  sind  jedoch  seit  Ende  März
d.  Is.  erheblich  gestiegen,  teils  weil  das  Ergebnis
der  diesjährigen  amerikanischen  Baumwollernte
ungünstig  beurteilt  wurde,  teils  weil  die  ägyptischen
  Händler  mehr  Unternehmungslust  als  früher
zeigten  und  sich  bemühten,  die  hohen  Preise  zu
halten  und  noch  zu  steigern.  Es  wurde  am
29.  März  d.  Is.  für  den  Mai-Termin  14  Tallaris
(1  Tallari  =  4,15  M!),  am  21.  August  d.  Is.,
dem  letzten  Tage  der  offiziellen  Notierung  der
Ernte  des  Berichtsjahres,  für  den  August-Termin
18  Tallaris  notiert.  Die  Nachfrage  der  Textilindustrie
  war  in  den  ersten  Monaten  des  zweiten
Halbjahrs  nicht  befriedigend,  besserte  sich  aber
später.

Für  das  Geschäftsjahr  1909/10  sind  1597055
Feddan  (1  Feddan  =  rund  4200  qm)  —  gegen
1  638  040  Feddan  im  Jahre  1908/09  —  mit
Baumwolle  bepflanzt  worden.  Hiervon  entfallen
1326588  Feddan  auf  Unterägypten  und  270  467
Feddan  auf  Oberägypten.  Begünstigt  durch  gute
Witterungsverhältnisse  sind  die  Pflanzungen  gut

 

gewachsen,  zumal  da  Wasser  stets  reichlich  vorhanden
  war.  üÜber  Schädigungen  durch  Raupen
ist  fast  überall  geklagt  worden.  Doch  ist  man
der  Ansicht,  daß  sie  durch  die  außergewöhnlich
große  Hitze  größtenteils  vernichtet  worden  sind.
ohne  erheblichen  Schaden  angerichtet  zu  haben.

Aus  Oberägypten  ist  schon  Inde  Augunmn
Baumwolle  neuer  Ernte  von  guter  Onalität  auf
den  Markt  gekommen.  In  Unterägypten  hat  die
Ernte  gegen  Mitte  September  d.  Js.,  14  Tage
früher  als  im  Vorjahre,  begonnen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alerandrien.)

—.  .

Die  Baumwollkhultur  in  Queensland.“)

Im  Jahre  1899  schien  es,  als  ob  man  die
Anpflanzung  von  Baumwolle  in  QOueeusland
gänzlich  einstellen  wollte.  Doch  bis  1905  hob
sich  das  damit  bepflanzte  Areal  wieder,  um  im
folgenden  Jahre  abermals  einen  Rückgang  zu
zeigen.  Seitdem  hat  sich  die  Sache  aber  geändert;
  die  der  Baumwollkultur  gewidmete  Fläche
hat  bedeutende  Fortschritte  gemacht.  Sie  benug
im  Jahre  1906:  138  Acker  (55  846  ha),  1907:
300  Acker  (121  403  ha),  1908:  540  Acker
(218  526  ha).  Diese  Areale  sind  ja  immer  noch
ganz  unbedeutend  und  ebenso  die  davon  erzielten

Ernten.  Sie  betrugen  1906:  77  381  lb
(35  130  kg),  1907:  109  294  lb  (49  574  ke)

und  1908:  117  521  lb  (53  306  kgpP)  Baumwolee.
Das  sind  Mengen,  die  auf  dem  Weltmark  auch
nicht  die  geringste  Rolle  spielen.

Der  immerhin  wenigstens  verhältnismäßig
bedeutende  Fortschritt  ist  teils  auf  die  Propaganda
  einiger  unermüdlicher  Interessemen,  zum
größeren  Teil  aber  auf  die  vorzüglichen  Erlöse
zurückzuführen,  die  für  das  queensländer  Produkt
in  Liverpool  erzielt  worden  sind.  Von  nicht  unbedeutendem
  Einfluß  ist  auch,  daß  der  Samen,
der  früher  wertlos  war,  jetzt  jederzeit  Abnedmer
findet.  Besonders  im  Norden  ist  das  der  Fall,
wo  die  perennierende  Caravonica-Species  gezogen
wird.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim
Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Sudney.)

 

Gewinnung  von  Baumwollsaatöl  in  Russisch-MOittelasien.


Mit  der  Entwicklung  des  Baumwollanbaus
in  Russisch-Mittelasien  hat  sich  auch  die  Gewin-*)

  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  1114.
        <pb n="1095" />
        W  1015  20

nung  von  Baumwollsaatöl  daselbst  in  den  letzten
Jahren  beträchtlich  gesteigert.

Neben  der  Kaiserlichen  Domäne  Murgab  mit
ihrer  Olmühle  in  Bairan  Ali  sind  es  in  den
letzten  fünf  Jahren  hauptsächlich  zwei  Firmen
gewesen,  die  die  Herstellung  von  Baumwollsaatöl
  in  wachsendem  Umfang  in  modern  eingerichteten
  Fabriken  betreiben.  In  erster  Linie  ist  zu
nennen  die  Aktiengesellschaft  „Andrejewskoje
Towarischtschestwo“,  die  Olmühlen  in  Namangan
und  Fedschenko  im  Ferganagebiet  besitzt  und  mit
der  bekannten  Moskauer  Großfirma  L.  Knoop  und
der  Moskauer  Kaufmannsbank  in  Verbindung
steht.  An  zweiter  Stelle  stand  bisher  die  Firma
K.  M.  Solowjew  &amp;amp;  Cie.,  die  in  Andischan,  Namangan
  und  Tschust  gut  eingerichtete  Olmühlen
besaß,  aber  ihres  geringen  Kapitals  halber  (etwa
400  000  Rubel)  die  Leistungsfähigkeit  derselben
nicht  voll  auszunützen  vermochte.  In  jüngster
Zeit  ist  das  ganze  Unternehmen  der  Firma
K.  M.  Solowjew  &amp;amp;  Cie.,  zu  dem  noch  einige
Baumwollreinigungsanstalten  und  eine  Seifenfabrik
  im  Ferganagebiet  gehören,  von  einer  in
Moskau  neu  gegründeten  Aktiengesellschaft  „Turkestanische
  Handels=  und  Industriegesellschaft
K.  M.  Solowjew  &amp;amp;  Cie.“  übernommen  worden,
die  mit  einem  Aktienkapital  von  1½  Millionen
Rubel  arbeiten  wird  und  an  der  eine  ganze  Anzahl
  bekannter  Moskauer  Großfirmen  beteiligt  ist.
Die  Gesellschaft  beabsichtigt,  sich  zunächst  hauptsächlich
  der  gewinnbringenden  Produktion  von
Baumwollsaatöl  zu  widmen,  und  hofft,  die  Jahresleistung
  der  bisher  Solowjewschen  Olmühle,  die
etwas  über  300000  Pud  betrug,  auf  600000
Pud  zu  steigern,  womit  sie  die  Jahresproduktion
der  „Andrejewskoje  Towarischtschestwo“  übertreffen
  würde.  Zwischen  diesen  beiden  Firmen,
die  dann  zusammen  weitaus  den  größten  Teil
des  zentralasiatischen  Baumwollsaatöls  produzieren,
  scheint  bereits  eine  Verständigung  statt- 



Abgeliefert  in  den  Ausfuhrhäfen.  .
Auf  dem  Landweg  nach  dem  Norden  gegangen
Bezug  der  Spinnereien  im  Süden

gefunden  zu  haben,  auf  Grund  deren  sie  in  Zukunft
  das  Geschäft  in  Baumwollsaatöl  und  das
damit  zusammenhängende  Geschäft  in  Olkuchen
beherrschen  werden.  Die  Verdoppelung  der  Olproduktion
  der  Solowjewschen  Fabriken  wird
natürlich  auch  eine  Vermehrung  des  für  die  Ausfuhr
  verfügbaren  Quantums  von  Olkuchen  zur
Folge  haben.

Das  zentralasiatische  Baumwollsaatöl  findet
nur  in  Rußland  selbst  Verwendung,  dagegen
wird  ein  großer  Teil  der  Olkuchen  schon  bis  nach
England  und  Deutschland  exportiert.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Moskau.)

Baumwollernte  und  verbrauch  der  Vereinigten
Staaten  von  RKmeriha  1908/09.

Der  Sekretär  der  Baumwollbörse  von  New-Orleans
  hat  am  7.  September  1909  seinen
Bericht  über  das  am  31.  August  zum  Abschluß
gekommene  Baumwollerntejahr  1908/09  der
Offentlichkeit  übergeben.

Hiernach  sind  in  dem  abgelaufenen  Erntejahre
13  825  457  Ballen  (zwei  zylindrische  Ballen
gleich  einem  würfelförmigen  Ballen  gerechnet)  in
den  Handel  gekommen,  2  253  491  Ballen  mehr
als  im  Vorjahr  und  314  475  Ballen  mehr  als
1906/07.  Damit  wurden  die  beiden  bisher
größten  Ernten  der  Jahre  1906/07  (13  510  982
Ballen)  und  1904/05  (13  565  885  Ballen)
um  314  475  und  259  .572  Ballen  übertroffen.
Zugleich  ist  die  Ernte  die  beste  je  gezogene,
sowohl  hinsichtlich  des  Grades  als  auch  der
Faserlänge  (des  Stapels),  und  sie  besitzt  ungewöhnlich
  gute  Spinneigenschaften;  der  Durchschnittsgrad
  war  strict  middling",  der  des
Vorjahres  middling.

Die  in  den  Handel  gekommene  Menge  ergibt
sich  aus  folgender  Berechnung:

Berichtsjahre
1908.09  1907/08  1906/07
Ballen
10  062  845  8579842  9919  555
1  256  638  859  450  1  252  216

2559  873  2  193277  2  439  108

 

Zusammen
Abzuziehen  die  Bezüge  der  Spinnereien  im
Süden  aus  den  Ausfuhrhäfen

13  879  356  11  632  569  13  610  879

53  899  60  603  99  897

 

Gesamtmenge  der  in  den  Handel  gekommenen
Baumwolle

Die  in  der  Hand  des  Pflanzers  und  an  den
Plätzen  im  Innern  verbleibende  Baumwolle  ist
nicht  berücksichtigt;  diese  Vorräte  sind  so  wie  so
diesmal  nicht  bedeutend.

13  825  457  11571  966  13510  982

In  der  Gesamtmenge  der  im  abgelaufenen
Baumwolljahr  in  den  Handel  gekommenen  Baumwolle
  sind  enthalten  71  258  Ballen  neue,  d.  h.
von  im  Erntejahre  neu  gepflanzten  Stauden  ge-
        <pb n="1096" />
        W  1016  20

wonnene  Faser,  gegen  105  962  Ballen  im  Vorjahre
  sowie  30  580  und  107  316  Ballen  in  den
beiden  vorhergegangenen  Jahren.

Das  Gewicht  der  Ballen  wird  mit  durchschnittlich
  513,30  Pfund  berechnet,  das  sind  reichlich
  4  Pfund  mehr  als  im  Vorjahr.  Die  Ernte
des  letzten  Betriebsjahres  stellte  sich,  in  Ballen
des  vorigen  Betriebsjahres  berechnet,  auf
13  951  000  Ballen.

Der  durchschnittliche  Preis  für  die  im  Betriebsjahre
  zu  Markte  gekommene  Baumwolle
wird  auf  Grund  der  zur  Anzeige  gebrachten  Abschlüsse
  auf  9,45  Cent  für  das  Pfund  middling
geschätzt  gegen  11,42  Cent  im  Vorjahre  und
10,29  Cent  für  1906/07.  Der  hoöchste  Preis,
12  5/8  Cents,  wurde  am  14.  Juli  1909  gezahlt
und  der  niedrigste,  811/16  Cents,  am  15.  Dezember
  1908.  Hiernach  muß  man  den  durchschnittlichen
  Handelswert  eines  Ballens  Baumwolle,
  middling,  mit  49,46  5&amp;amp;  gegen  58,10  8
im  Vorjahr  sowie  53,02  §  und  56,56  FK  in  den
beiden  Jahren  vorher  ansetzen.  Unter  Zugrundelegung
  dieses  vorstehenden  Preises  ist  der  Geldwert
  der  Ernte  mit  683  800  000  8  zu  berechnen,
  so  daß  trotz  eines  um  2  253  000  Ballen
gesteigerten  Ernteertrags  der  Wert  gegenüber  dem
Vorjahr  nur  um  11  500  000  8  höher  ist.

Für  die  letzten  fünf  Jahre  stellt  sich  der

Vorräte  in  amerikanischen  Spinnereien  (geschätzt)
Vorräte  in  europäischen  Spinnereien  (geschätzt)

Zusammen.

Hierzu  der  sichtbare  Vorrat  des  Marktes

Ergibt  einen  gesamten  sichtbaren  und  geschätzten  Vorrat  von  3052

 

Wert  der  Ernte  (ohne  Einrechnung  des  Samene:,
wie  folgt:  683  794  494  8,  672  285  093  1,
716  352  265  8,  641  720  435  F,  628  195  359  r.

Die  Bestände  an  „alter"  Baumwolle  (aufrüheren
  Ernten).  in  den  Lagern  der  Spinnere##
und  in  der  Hand  der  Pflanzer  oder  in  der
kleineren  Märkten  wird  auf  520  000  Balle
gegen  340  000  Ballen  im  Vorjahre  geschast.

Der  Weltverbrauch  von  amerikanischer
Baumwolle  im  Erntejahr  1908/09  wird  au'f
13  157  000  Ballen  gegen  12  112  000  Ballen
für  1907/08  und  12  611  000  Ballen  für  1906  1
angegeben  und  verteilt  sich  nach  Ballentau#enden
1908/09  (und  1907/08),  wie  folgt:

Vereinigte  Staaten:  nördliche  Spinnereun
2500  (1973),  südliche  Spinnereien  2560  (2193,
Ausland  8097  (7940).

Der  ausländische  Verbrauch  von  8  097000
Ballen  verteilt  sich  für  1908/09  (und  1907  00.,
in  tausend  Ballen  folgendermaßen:

Kanadische  Spinnereien  138  (114),  merilanische
  Spinnereien  53  (6),  japanische  und  chine—
sische  Spinnereien  202  (191),  europäilche
Spinnereien  7681  (7546).

Die  am  31.  August  1909  vorhandenen  Wellvorräte
  an  amerikanischer  Baumwolle  wurden.
im  Vergleich  zu  den  Vorjahrsvorräten,  wie  folat.
geschätzt  (in  tausend  Ballen):

 

 

1909  1903  1907  1996
480  300  376  300
1100  1123  1212  839
1580  1423  1588  1139
1472  989  1344  915

2412  2932  2054

Überraschend  ist  dabei  der  geringe  Vorrat  der  amerikanischen  Spinnereien,  von  denen  man
vielfach  angenommen  hatte,  daß  sie  mit  Rohmaterial  auf  Monate  hinaus  reichlich  versehen  seien.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New-Orleans  vom  8.  September  19#

 

Baumwollverarbeltung  im  Südosten  der  Vereinigten  Staaten  von  Kmeriko  im  Baumwolljahr  1908  09.

Die  Spinnereien  der  Nord=  und  Südstaaten  der  Union  haben  im  Betriebsjahr  1908%½)
eine  Saison  bisher  unerreichter  geschäftlicher  Tätigkeit  durchgemacht.  Zu  Beginn  des  Jahres  machten
sich  zwar  die  Nachwehen  der  Panik,  unter  der  das  vorhergehende  Geschäftsjahr  so  sehr  gelitten  hati,
noch  recht  fühlbar,  so  daß  mehrere  Spinnereien  ihren  Vollbetrieb  erst  allmählich  wieder  aufnehmen
konnten.  Im  weiteren  Verlaufe  des  Jahres  machte  sich  aber  fast  überall  das  Bestreben  bemerkdar.
die  Zahl  der  Spindeln  zu  vermehren,  und  am  Schlusse  der  Saison  konnte  festgestellt  werden,  das
in  den  Spinnereien  der  Union  eine  Menge  Baumwolle  verarbeitet  worden  war,  wie  noch  nie  zuvor.

In  den  Spinnereien  der  Südstaaten  sind  im  Geschäftsjahre  1908/09:  2559  873  Balen
Baumwolle  verarbeitet  worden  oder  60  v.  H.  mehr  als  in  den  Spinnereien  der  Nordstaaten.  O#rvon
  entfallen  2  333  848  Ballen  auf  die  Spinnereien  des  Südostens  (Amtsbezirk  des  Kan##erliche#
Konsulats  Atlanta),  und  zwar  auf  die  Spinnereien  in  Nord-Karolina  759  295,  Süd-Rarolina  700  352.
Georgia  553  119,  Alabama  251  871  und  Tennessee  69  211  Ballen.

Die  Vermehrung  der  Spindeln  hat  den  durchschnittlichen  Prozentsatz  der  letzten  zwanzig  Jadre
wesentlich  überschritten,  womit  die  Erwartung  einer  wesentlichen  Besserung  der  Lage  der  Baumwol-
        <pb n="1097" />
        spinnereien  in  den  Südstaaten  bestätigt  worden  ist.
letzten  Saison  diejenigen  Spinnereien  gearbeitet,  in  denen  feinere  Garne  hergestellt  werden.

G  1017  208

Mit  besonderem  Erfolge  haben  während  der

Bei  der

Errichtung  neuer  Fabrikanlagen  findet  dieser  Umstand  eine  naturgemäße  Berücksichtigung.
Die  nachstehenden  Tabellen  geben  eine  Übersicht  über  die  Tätigkeit  in  den  Baumwoll-=spinnereien
  des  Südostens  im  Geschäftsjahr  1908/09  verglichen  mit  dem  Vorjahr.

Spinnereien:

 

 

 

 

 

 

Gesamt-  In  Betrieb  Nicht  in  Im  Bau
anzahl  alte  neue  Betrieb  begriffen
Nord-Korolina.  333  307  5  8  13
Süd-Karolina  180  175  1  3  1
Georgia.  156  142  6  6  5
Alabama  71  67  —  4  —
Tennessee  26  22  —  4  —
Zusammen  766  713  9  25  19
1907/08.  756  712  5  9  30
Zu=  und  Abnahme  +  10  +  1  +4  +16  —  11
Webstühle:
Gesamtanzahl  in  Betrieb  nicht  in  Betrieb  nicht  und  noch.
Süd-Karolina  94  120  89  295  620
Nord-Karolina  56  456  51  479  1  457  3  520
Georgia  39  586  36  690  502  2  394
Alabama  17  394  16  612  722  60
Tennessee.  4  921  4148  638  135
Zusammen  212  477  198  224  3  939  10  314
1907/08.  202  943  199  600  800  2543
Zu=  und  Abnahme  +9  534  —1  376  +3  139  +7771
Spindeln:
Gesamt-  in  Betrieb  nicht  neu  und  noch
anzahl  alte  neue  in  Betrieb  nicht  in  Betrieb
Süd-Karolina  3971  469  3777  373  5  400  13  132  175  564
Nord-Karolina  3231  564  2  956  069  21  500  65  344  188  651
Georgia  1  930  4322  1774  845  15  140  27  560  112  887
Alabama  967  623  936  255  30  000  1  368
Tennessee.  280  840  253  060  —  18  404  9  376
Zusammen  10  381  928  9697  602  42  040  154  440  487  846
1907/08.  9  823  752  9507  719  13  192  33  604  269  237
Zunahme  558  176  189  883  28  848  120  836  218  609
Menge  der  verbrauchten  Baumwolle  in  Ballen:

Gesamtproduktion

Verbraucht  in  den

Prozent  der

 

des  Staates  Spinnereien  eigenen  Produktion

1908/09  1907/08  1908/09  1907/08  1908/09  1907,08
Nord-Karolina  747  000  689  000  759  295  628  881  101,6  91,0
Süd-Karolina  1  298  000  1  226  000  700  352  624  546  53,9  50,9
Georgia  2  118  000  1  964  000  553  119  478  362  26,1  24,3
Alabama  1  428  000  1  171  000  251  871  205  610  17,6  17,5
Tennessee  426  000  335  000  69  211  60  057  16,2  17,9

Zusammen  6  017  000  5  385  000  2  333  848  1  997  456  —  –

Im  Staate  Florida  sind  bisher  noch  keine  Baumwollspinnereien  errichtet  worden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Atlanta,  Georgia.)
        <pb n="1098" />
        W  1018  20

Der  Lissaboner  Kahdomaorkt  im  September  1909.

Der  Monat  September  hat  etwas  mehr  Bewegung
  in  das  Lissaboner  Kakaogeschäft  gebracht,
ohne  daß  deswegen  die  Preise  gestiegen  wären.
Der  Preis  ist  vielmehr  von  383550  Reis  auf
34450  und  33400  Reis  für  15  kg  gesunken,
zu  welchen  Preisen  größere  Abschlüsse  gemacht
worden  sind.

Es  betrugen  im  September

1908  1909

Sack
die  Einfuhr.  29  260  31  914
die  Ausfuhr.  .  50  191  29240
der  Vorrat  am  30.  152  826  113  072

Nach  den  Nachrichten  aus  St.  Thoms  ist  die
diesjährige  Ernte  etwas  verspätet;  man  erwartet
deshalb  erst  im  November  größere  Zufuhren,
glaubt  aber  nicht,  daß  die  Preise  deswegen  heruntergehen
  werden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  Oktober  1909.)

 

Kahaoo-Kusfuhr  der  Dominikanischen  Republik,
Januar  bis  Ruguft  1909.

August  1909  Januar/August  1909
1000  Wert  10  Wert
Bestimmung  engl.  10##)  engl.  100

Pfund  Gourdes  Pfund  Gourdes

Vereinigte  Staaten

 

von  Amerika  623  54  13445  1199
Deutschland  397  30  9450  727
Frankreich  1065  98  8435  720
Zusammen  einschl.

anderer  Länder  2085  182  31343  2647

(Nach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo  vom  25.  September  1909.)

Die  Rupferminen  in  Sikkim.

Die  Besitzer  der  in  der  Nähe  von  Darzoceling
gelegenen  Sikkim-Kupferminen  beabsichtigen,  eine
elektrisch  betriebene  Bahn  anzulegen,  um  die
Grubenprodukte  direkt  von  den  Minen  nach  Siliguri
  transportieren  zu  können.

Einzelne  der  fraglichen  Minen  sind  einige
Jahre  lang  von  aus  Nepal  zugewanderten  Eingeborenen
  oberflächlich  betrieben  worden  und  die
alten  Arbeitsstellen  sind  noch  zu  sehen.  Da  jedoch
die  Werkzeuge  dieser  Leute  sehr  roh  und  unvollkommen
  waren,  konnte  von  Minentiefbau  nicht
die  Rede  sein,  vielmehr  beschränkte  sich  damals
der  Abbau  auf  die  zutage  liegenden  Schichten.

Inzwischen  haben  sich  die  Verhältnisse  geändert,
  und  seitdem  eine  Kalkuttaer  Firma  in
jener  Gegend  mit  allen  Hilfsmitteln  der  modernen
Technik  Schürfungen  vorgenommen  hat,  sind  Ent- 



deckungen  gemacht  worden,  die  auf  eine  gros:
wirtschaftliche  Entwicklung  schließen  und  hervor
ragende  Erfolge  erwarten  lassen.

Das  Erz  besteht  durchweg  aus  kupferhaltigen
Schwefelkiesen  und  ist  infolge  seines  Gehalts  an
Eisen  und  Schwefel  leicht  schmelzbar.  Die  Erzproben
  haben  6  bis  10  v.  H.  reines  Kupi#t
ergeben.

Wie  die  Bahn  nach  Siliguri  elektrisch  betrieben
werden  soll,  so  wird  auch  beabsichtigt,  für  die  Schmelzanlagen
  Elektrizität  zu  verwenden.  Die  zur  Erzeugung
  der  Elektrizität  erforderliche  Energie
sollen  die  im  Uberflusse  vorhandenen  glenchergespeisten
  Gebirgsflüsse  und  -Bäche  liefern.  Wer
die  elektrische  Kraftstation  in  Darjeeling  gesehen
hat,  kann  sich  ein  Bild  von  der  Leichtigkei  und
Billigkeit  machen,  mit  der  sich  in  jenen  Gegenden
die  notwendigen  Kräfte  gewinnen  lassen.

Es  ist  ohne  weiteres  klar,  daß  durch  die
Vornahme  des  Schmelzprozesses  direkt  bei  den
Minen  sich  große  Ersparnisse  an  Transportkosten
machen  lassen  werden.

Billige  Arbeitskräfte  sind  in  jenen  Distirten
genügend  erhältlich  und  Holz  für  Bau-  und
Grubenzwecke  ist  in  der  Umgebung  der  Minen
im  Uberflusse  vorhanden.

Die  Mine  von  Bhotang  ist  diejenige,  an
der  bisher  am  meisten  geschehen  ist.  Sie  liegt
an  der  Vereinigung  der  beiden  Flüsse  Teesta  und
Rungpo  ganz  in  der  Nähe  der  Fahrstraße  nach
Siliguri  und  Gangtock  und  ist  sehr  leicht  zugänglich.
  Hier  ist  der  Berg  schon  in  verschiedenen
Höhenlagen  angeschnitten  und  nivelliert  worden,
wobei  auf  allen  Abbauniveaus  Erz  zutage  kam.
Auf  dem  am  tiefsten  gelegenen  Niveau  (level)
ist  ein  blinder  Schacht  abgeteuft  worden.  Ai#
Niveau  2  wurde  ein  Querschlag  gemacht,  der
einen  Erzgang  von  25  Fuß  Mächtigkeit  ergab.
Unter  diesem  Gange  wurde  ein  weiterer  Erzgang
angetroffen,  dessen  Verlauf  bereits  auf  250  Fus
Länge  festgestellt  worden  ist.  An  diesem  Endpunkte
  des  Ganges  wird  zur  Zeit  ein  Querschlag
gemacht,  wobei  man  gleichzeitig  hofft,  aus  den
darüber  gelegenen  Gang  des  Niveau  2  zu  meffen.
Von  dem  ersteren  Gang  ist  ein  blinder  Schacht
abgeteuft  worden,  auf  dessen  Grund  man  einen
neuen  mächtigen,  genau  umgrenzten  Gang  von
8prozentigem  Erz  antraf.  Die  Fortsetzung  eine
dieser  Erzgänge  wurde  mehrere  100  Fuß  weit
davon  im  Wald  entdeckt  und  es  wird  nun  auch
dort  mit  dem  Abbau  begonnen.  Es  befinden  sich
bei  der  Mine  von  Böhotang  auch  verschiedene
terrassenförmig  übereinander  gelegene  Plätze,  die
sich  vorzüglich  für  die  Anlage  von  Schmelz=  und
Maschineneinrichtungen  aller  Art  eignen.  6

Ein  anderer  vielversprechender  Erzfundort  in
die  Dikchumine.  Die  erste  zutage  liegende
        <pb n="1099" />
        W  1019  20

Schicht,  die  hier  im  Lehchubach  entdeckt  wurde,
ließ  sich  nach  der  einen  Richtung  diesen  Bach
entlang,  dann  quer  über  den  Dikchufluß  bis  in
den  Berg  auf  dem  rechten  Ufer  dieses  Flusses
verfolgen.  Nach  der  anderen  Richtung  wurde
die  Schicht  bis  in  den  Berg  auf  dem  rechten
Ufer  dieses  Baches  festgestellt.  Dieser  Gang  ist
bis  jetzt  auf  eine  Länge  von  600  Fuß  nachgewiesen
  und  geht  nach  beiden  Seiten  noch
weiter,  wie  sich  bei  den  Bohrungen  in  den
Gesteinsschichten  an  den  beiden  Stellen  ergeben
hat,  wo  der  Gang  in  den  Berg  hineinreicht.
Das  Erz  dieses  entsprechend  mächtigen  Ganges
ist  6=  bis  9prozentig.  An  der  Stelle,  wo  der
Gang  zuerst  entdeckt  worden  ist,  beträgt  seine
Mächtigkeit  5  Fuß,  während  er  im  übrigen  2  bis
7  Fuß  mächtig  ist.  In  dem  Bereiche  dieser
Mine  wurden  auch  noch  an  sonstigen  Stellen
vielversprechende  zutage  liegende  Erzschichten
entdeckt.

In  den  Pachi  Khani-Minen  wurde  schon
früher  durch  die  Eingeborenen  viel  gutes  Erz  an
der  Oberfläche  gewonnen,  bis  ein  Erdrutsch  ihren
Arbeiten  an  der  oberen  Pachimine  ein  Ziel  setzte.
Hier  wird  zur  Zeit  ein  Schacht  abgeteuft,  um
den  Gang  in  geringer  Tiefe  abzubauen.  Das
Erz  dieser  Mine  gehört  zu  den  reichsten  Erzen
der  ganzen  Sikkimvorkommen.  In  der  unteren
Pachimine,  aus  der  gleichfalls  schon  früher  von
Eingeborenen  gutes  Erz  gewonnen  worden  war,
werden  zur  Zeit  Bohrungen  vorgenommen,  um
den  von  den  Eingeborenen  an  der  Oberfläche  in
Angriff  genommenen  Gang  in  größerer  Tiefe  zu
bearbeiten.  Parallel  zu  diesem  Gang,  aber
unterhalb  desselben  befindet  sich  ein  weiterer,
10  Fuß  mächtiger  Erzgang  von  10  v.  H.  Kupfergehalt.
  Auch  diese  Fundstätte  ist  sehr  vielversprechend.
  300  Fuß  davon  entfernt  wurde
noch  ein  anderer  sehr  reicher  Gang  von  8  Fuß
Mächtigkeit  angetroffen,  dessen  Erz  gleichfalls  zu
den  wertvollsten  gehören  soll.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta.

Berieselungsanlagen  in  Rrgentinien.

Die  künstliche  Verwertung  des  durch  die
Flüsse  gebotenen  Wassers  zu  Berieselungszwecken
hat  in  Argentinien  schon  an  einzelnen  Stellen
5de  Steppen  in  fruchtbare  Gefilde  umgewandelt
und  ist  in  einigen  Provinzen,  besonders  den  an
die  Cordillere  grenzenden,  zu  einem  für  die
Landwirtschaft  unentbehrlichen  Hilfsmittel  geworden.
  Es  haben  dann  auch  sowohl  Nationalregierung
  als  auch  einzelne  Provinzen  für  die
Anlage  von  Stauwerken  aller  Art,  Talsperren
u.  dgl.  verhältnismäßig  erhebliche  Mittel  aufmüßten.



 

gewendet  und  teilweise  für  die  Kulturen  befriedigende
  Erfolge  erzielt.

Neuerdings  hat  die  Nationalregierung  in
einem  dem  Kongreß  bereits  unterm  17.  Mai  d.  Is.
vorgelegten  Gesetzentwurf  einen  Berieselungsplan
ins  Auge  gefaßt,  der  an  Großartigkeit  mit  den
Anlagen  wetteifert,  die  das  Gesetz  vom  28.  August
v.  Is.  beschlossen  hat.  Mit  diesem  Gesetz  steht
der  Entwurf  als  durchgreifende  und  umfassende
Maßregel  im  Sinne  einer  Hebung  der  Ertragsfähigkeit
  von  Grund  und  Boden  nicht  nur  sachlich,
sondern  auch  persönlich  insofern  im  Zusammenhang,
  als  beide  Vorlagen  auf  Einfluß  und
Tätigkeit  des  gegenwärtigen  Ministers  der  öffentlichen
  Arbeiten,  Herrn  Ramos  Mejia,  zurückzuführen
  sind.

Der  Entwurf  sieht  die  Verwertung  des
Wasserreichtums  (aprovechamiento  de  las  aguas)
der  Flüsse  Rio  Negro  (im  gleichnamigen  Territorium),
  Limay,  Neuflueen  (im  Territorium
Neuquen),  Terrero  (in  der  Provinz  Cördoba,
in  der  Provinz  Santa  Fé  heißt  er  Carcaraßáä
  und  geht  nördlich  von  Rosario  in  den
Rio  Paranä),  Mendoza,  Atuel,  Diamante,
Tunuyan  (in  der  Provinz  Mendoza),  Salado
(in  den  Provinzen  Salta,  Santiago  del  Estero
und  Santa  Fé)  und  Dulce  (in  den  Provinzen
Salta,  Tucumän  und  Santiago  del  Estero)  vor;
es  wird  darin  die  Ermächtigung  nachgesucht,  die
erforderlichen  Bauten  nach  regierungsseitig  auszuarbeitenden
  Plänen  von  den  interessierten  Eisenbahngesellschaften,
  das  sind  Südbahn,  Pacificund
  Zentralbahn,  zu  dem  unter  Nichteinstellung
eines  Unternehmergewinns  auf  25  Millionen
Goldpesos  (100  Millionen  Mark)  ermittelten  reinen
Kostenpreis  bauen  zu  lassen.  Die  Eisenbahnen
würden  dafür  die  Titel  einer  5  prozentigen  Anleihe
  zu  dem  Begebungskurs  nationaler  Anleihen
in  Zahlung  nehmen.  Die  Bedienung  der  Titel
würde  in  erster  Linie  aus  dem  Ertrag  des
Wasserzinses  zu  bestreiten  sein,  der  von  den
Eigentümern  der  aus  der  Anlage  Nutzen  ziehenden
Grundstücke  zu  zahlen  ist,  und  nach  ihrer  Tilgung
sollen  die  Anlagen  selbst  von  den  beteiligten
Provinzen,  das  sind  Cördoba,  Mendoza  und
Santiago  del  Estero,  übernommen  werden.  Die
den  Gesetzentwurf  begründende  Botschaft  richtet
an  den  Kongreß  noch  die  dringende  Bitte,  den
ihm  vorliegenden,  den  Verkauf  der  Andinobahn
betreffenden  Gesetzentwurf  tunlichst  bald  günstig
zu  verabschieden;  der  Erlös  werde  zur  Schaffung
eines  Fonds  benutzt  werden  können,  dessen  Erträge
  den  Berieselungsarbeiten  in  den  Provinzen
San  Luis,  San  Juan,  La  Rioja,  Catamarca,
Tucumän,  Salta  und  Jujuy  zugute  kommen
Auf  diese  Weise,  sagt  die  Botschaft,
könnte  das  Problem  der  Berieselung  in  zehn
        <pb n="1100" />
        W  1020  2

Provinzen  und  einigen  Territorien  gelöst  und
damit  die  landwirtschaftliche  Ertragsfähigkeit  dieses
Gebiets  voraussichtlich  verdoppelt  werden.

Schon  häufig  waren  Versuche  gemacht  worden,
die  Berieselung  der  wasserarmen  Gelände  Argentiniens
  in  großem  Stile  durchzuführen.  So
hatte  das  Gesetz  vom  30.  September  1897  die
allmähliche  Ausführung  dieser  Arbeiten  in  Aussicht
  genommen  und  das  Gesetz  vom  28.  August
v.  Js.  hatte  2  Millionen  Goldpesos  für  die
Studien  zur  Regulierung  des  Rio  Negro  ausgeworfen.
  Wenn  von  dem  vorliegenden  Gesetzentwurfe
  mehr  erwartet  werden  darf,  als  die
bisherigen  Versuche  zustande  gebracht  haben,  so
beruht  diese  Zuversicht  darauf,  daß  dem  Entwurfe
das  in  wohlverstandenem  eigenen  Interesse  gemachte
  Anerbieten  der  beteiligten  Bahnen  zugrunde
  liegt,  die  Berieselungsbauten  lediglich
gegen  Erstattung  der  Kosten  auszuführen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Buenos  Aires.)

Fischerel  der  Regentschaft  Tunis  1908.

Der  Thunfischfang  ist  im  Jahre  1908  sehr
schlecht  gewesen;  die  großen  Fische  stellten  sich
nur  in  geringer  Zahl  ein,  und  der  Fang  war
sehr  durch  das  anhaltend  schlechte  Wetter  beeinträchtigt,
  das  vielfach  die  Netze  beschädigt  hatte.
Zu  den  bisherigen  acht  Etablissements  an  der
tunesischen  Küste  war  im  Laufe  des  Jahres  1908
noch  ein  neuntes  hinzugetreten,  in  Mahdia,  nahe
bei  Monastir  an  der  Ostküste.  In  den  sämtlichen
neun  Etablissements  sind  900  375  kg  Fische  im
Werte  von  265  308  Franken  gefangen  worden.
Die  gefangenen  Fische  werden  an  Ort  und  Stelle
eingesalzen  oder  zu  Konserven  verarbeitet;  sie
gehen  fast  sämtlich  nach  Italien  und  Malta.

Die  Fischer,  die  sich  diesem  Berufe  widmen,
kommen  mit  ihren  Barken  aus  Sizilien  zu  Beginn
der  Fangzeit,  welche  in  den  Monaten  Mai  und
Juni  stattfindet,  und  kehren  dann  wieder  in  ihre
Heimat  zurück.  Im  Berichtsjahre  waren  es
1344  Mann  mit  107  Fahrzeugen.

Der  Fang  der  Sardinen  war  gut,  dagegen
der  der  Auchoven  und  der  Allasch  nur  mittelmäßig.


Das  Ergebnis  ist  nach  der  amtlichen  Statistik
gewesen:

Sardinen  195  450  kg  im  Werte  von  58  633  Fr.
Auchoven.  97724--„  =  78  179-Allasch
  546  302  .  105  628  =

Die  Hauptfangstellen  sind  bei  Tabarka  an
der  Nordküste,  bei  Kelibia,  Susa  und  Mahdia  an
der  Ostküste.  An  dem  Fange  haben  sich  beteiligt

—  2

 

1134  Fischer  mit  180  Fahrzeugen  unter  italie
nischer  und  nur  4  unter  französischer  Flagge.

Außer  den  genannten  Sorten  sind  in  der
Küstengewässern  und  in  den  Salzseen  gefangen
worden  rund  4  Millionen  Kilogramm  anderer  Füche.
darunter  45  000  kg  Langusten,  im  Gesamwwerte
von  etwa  2½  Millionen  Franken.  Der  Fang
verteilte  sich  auf  1726  Fahrzeuge  mit  5858  Monn
Besatzung;  von  der  letzteren  sind  ungefähr  3700
Eingeborene  (Araber,  Tunesier),  1500  Ztaliener,
300  Franzosen  und  200  Maleteser.

Die  Schwammsischerei  ist  im  Berichtsjadr
gut  gewesen.  Das  Ergebnis  war  rund  129600  kg
weiße  Schwämme  im  Werte  von  3296000  Franken
und  15  000  kg  schwarze  Schwämme  im  #er#e
von  167  000  Franken.  Dieser  Zweig  der  Ficcherei
ist  von  etwa  1300  Eingeborenen,  2300  Jtalienern,
370  Griechen  und  10  Maltesern  ausgeübt  worden.

Ihre  Standorte  sind  Monastir,  Mahdia,  Ssar,
Skira,  Zarzis  und  die  Insel  Djerba,  sämtlich  an
der  osttunesischen  Küste.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Tunis

Kuskuhrhandel  der  Dominikanischen  Republih  1908.

Die  Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik
bewertet  sich  im  Kalenderjahr  1908  auf  94963441
(à  4,25  4)  gegenüber  7  638  536  3  im  Jahre  1907,
so  daß  eine  Zunahme  im  Werte  von  rund  1848000#
zu  verzeichnen  war.  An  der  Ausfuhr  waren  19038
(und  1907)  die  Hauptländer  mit  folgenden  Berlsummen
  in  Dollar  beteiligt:

Vereinigte  Staaten  von  Amerika  4212419
(3329018),  Deutschland  4220  289  (2759621,
Frankreich  907  898  (1  078  308),  alle  anderen
Länder  145  708  (471  586).

Die  Hauptexportwaren  wurden  in  folgenden
Werten  zur  Ausfuhr  gebracht:  Kakao  4  269  047
(2988  453),  Zucker  3092429  (2099679  ,Tabak
1  009608  (1341233),  Kaffee  325  153  (252390,
Bananen  234002  (319500),  alle  anderen  Waren
556  105  (637  281).

In  den  drei  hauptsächlichsten  Bodenerzeugnissen,
  Zucker,  Kaffee  und  Kakao,  wurde  eine
bemerkenswerte  Mehrausfuhr  erzielt,  während
Tabak  in  der  verschifften  Menge  und  in  den
Preisen  einen  beträchtlichen  Rückgang  aufswies.

Im  Jahre  1907  erzielten  die  Tabakausfübrer
einen  Durchschnittspreis  von  6,15  3  für  100  enal.
Pfund,  dagegen  1908  nur  einen  solchen  von  5,11  K.
Die  Exporteure  haben  in  der  Hoffnung,  später
zufriedenstellendere  Preise  zu  bekommen,  einen
ziemlich  großen  Prozentsatz  der  Ernte  aufgespeichert.


Kakao  und  Zucker  stehen  immer  noch  an
der  Spitze  der  Exportartikel,  sowohl  nach  der
        <pb n="1101" />
        W  1021  e

Menge  als  nach  dem  Werte.  Die  Verschiffung
von  Bananen  konnte  nicht  so  vorteilhaft  wie
früher  ausgeführt  werden.  Die  Ausfuhr  von
Kaffee  erfuhr  eine  recht  erhebliche  Zunahme,  und
diese  Ware  nahm  den  vierten  Rang  unter  den
Hauptartikeln  des  Exports  ein.  Bessere  Preise
für  Zucker  und  Kaffee  wurden  erreicht;  ersterer
erzielte  einen  Durchschnittspreis,  der  den  von
1907  um  5,67  3  für  1  Tonne  übertraf.

An  Kakao  kamen  zur  Versendung:

1908
Pfund  Wert  in  3
nach  Deutschland  28  497  193  2  895  630
-Ver.  Staaten  6  715  746  637  946
-Frankreich  6  689  531  735  239
Durchschnittspreis  für  100  Pfund  10,19  3.
1907
Pfund  Wert  in  8#
nach  Deutschland  8  857  442  1  185  096
-Ver.  Staaten  7  119  693  936  057
-Frankreich  6  386  620  865  249

Durchschnittspreis  für  100  Pfund  13,35  58.

Deutschland  kaufte  1908  mehr  als  zwei
Drittel  der  ganzen  dominikanischen  Ernte.  Der
Rest  wurde  ziemlich  gleichmäßig  auf  die  Vereinigten
Staaten  und  Frankreich  verteilt;  letzteres  Land
zahlte  jedoch  bessere  Preise  für  den  Kakao  als
jedes  andere.  Die  Kakao-Erzeugung  erfuhr  eine
große  Vermehrung.  Die  Ernteergebnisse  waren
beinahe  doppelt  so  hoch  wie  im  vorhergehenden
Jahre,  und  obgleich  die  Preise  nicht  so  günstig
wie  für  1907  ausfielen,  waren  sie  doch  immer
besser  als  in  den  unmittelbar  weiter  vorhergehenden
  Jahren.

An  Zucker  gingen  1908  (und  1907)  69703
(54  105)  Tons  im  Werte  von  3  092  429  3
(2099  679)  und  mit  einem  Durchschnittspreise
von  44,37  &amp;amp;  (38,81)  für  die  Tonne  aus.  Wie
im  vergangenen  Jahre  ging  die  ganze  Ausbeute
nach  den  Vereinigten  Staaten.  Die  Preise  waren
meistens  sehr  zufriedenstellend.  Nachprodukte  (Melasse
  usw.)  wurden  in  einer  Menge  von  15  598
Tonnen  gewonnen.

Tabak  wurde  1908  (und  1907)  in  Mengen
von  18  665  .594  Pfund  (21  802  782)  und  im
Durchschnittspreise  von  5,41  3  (6,15)  für  100
Pfund  ausgeführt.

Obgleich  die  Erzeugung  von  Tabak  in  der
Republik  jedes  Jahr  mehr  zunimmt,  war  doch
eine  Abnahme  der  Ausfuhr  während  des  Jahres
1908  zu  verzeichnen,  teils  wegen  der  Zunahme
des  Verbrauchs  im  eigenen  Lande,  teils  wegen
der  Ausfuhr  fertiger  Zigaretten  und  Zigarren,
hauptsächlich  aber  infolge  der  Aufspeicherung  der
Blätter  seitens  der  Exporteure,  da  die  Preis- 



angebote  bedeutend  unter  den  früheren  blieben
und  die  Händler  in  der  Hoffnung  lebten,  später
bessere  Preise  zu  erzielen.  Wie  früher  wurde
beinahe  die  ganze  ausgeführte  Menge  von  Deutschland
  angekauft.

Die  Kaffee  verschiffungen  haben  in  letzter  Zeit
eine  beständige  Zunahme  aufzuweisen.  Die  Ausfuhr
  von  Kaffee  stieg  1908  doppelt  so  stark  wie
in  den  drei  letzten  vorhergegangenen  Jahren.
Dieser  Ausfuhrartikel  hat  jetzt  unter  den  dominikanischen
  Erzeugnissen  eine  wichtige  Stellung  erreicht
  und  seine  Kultur  hat  sich  so  ausgedehnt,
daß  künftig  noch  bedeutendere  Ernteergebnisse
vorauszusehen  sind.  Frankreich  erhielt  den  größten
Anteil  mit  schätzungsweise  1  845  572  Pfund  im
Werte  von  124  180  S.  Deutschland  übernahm
die  feineren  Sorten  der  Ernte  und  bezahlte
142  488  3  für  1546  528  Pfund.

Die  Bananenbverschiffungen  haben  während
des  Jahres  1908  gegenüber  früheren  Perioden
nachgelassen  und  alles,  was  von  dieser  Frucht
produziert  wurde,  ist  nach  den  Vereinigten  Staaten
konsigniert  worden.  Die  Ausfuhr  ist  von  einer
einzigen  Plantage  im  Distrikte  von  Puerto  Plata
bewerkstelligt  worden.  Der  Wert  der  Ausfuhr
war  234  002  3,  die  Anzahl  der  Bündel  454  010.

Unter  den  übrigen  Waren  sind  in  der  Ausfuhrstatistik
  zusammengefaßt:  lebende  Tiere,  Rohmaterial
  für  Färbezwecke,  Kokosnüsse,  Kopra,
Gummi  und  Harze,  Häute  und  Felle,  Honig,
Faserstoffe,  Wachs,  Holz  und  andere  weniger  bedeutende
  Erzeugnisse,  worin  kein  so  gutes  Geschäft
wie  in  früheren  Jahren  zu  machen  war.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  San  Domingo.)

—  —  —

Der  Kußenhandel  von  Kschanti  1908.

Die  Einfuhr  aus  Europa  nach  Aschantiland
belief  sich  im  Jahre  1908,  einschließlich  Fracht
und  Zoll,  nach  niedriger  Schätzung  auf  250  000  L.
Die  hauptsächlichsten  europäischen  Einfuhrartikel
waren  Baumwollen-,  Posamentier=  und  Eisenkurzwaren,
  Glas,  Tabak,  Seife,  Salz,  Lebensmittel,
Spirituosen  und  Schießpulver.  Von  der  Küste
aus  wurden  544  Tons  geräucherter  oder  getrockneter
  Fische  eingeführt.  Aus  den  näördlichen
Gebieten  wurden  etwa  20  000  Stück  Rindvieh,
80000  Schafe  und  Ziegen,  5000  Loads  Schibutter,
  2500  Loads  Dawa-Dawa,  außerdem  Tuche
und  verschiedene  Waren  der  einheimischen  Industrie
bezogen.  Der  Gesamtwert  der  Einfuhr  aus  dem
Norden  betrug  100  000  L.  Davon  entfielen
60000  L  auf  Rindvieh  (das  Stück  im  Durchschnitt
  zu  3  L  gerechnet),  20000  LK  auf  Schafe
(das  Stück  zu  5  sh),  etwa  5000  L  auf  Schibutter
und  ebensoviel  auf  Dawa-Dawa.
        <pb n="1102" />
        1022  20

Die  Hauptausfuhrwaren  des  Aschantireichs
bestanden  im  Jahre  1908  in  Kautschuk,  Kakao,
Kolanüssen  und  Kopal;  dazu  kamen  im  Transitverkehre
  Rindvieh,  Schafe,  Schibutter  und  Dawa-Dawa.
  Infolge  geringer  Preise  sowie  einer  Pockenepidemie,
  vielleicht  auch  infolge  der  Erschöpfung
einer  Anzahl  von  Bäumen,  zeigte  die  Kautschukausfuhr
  des  Jahres  1908  gegen  1907  eine  Abnahme
  um  586  Tous,  einschließlich  des  Gewichts
der  Verpackung;  sie  fiel  von  1315  auf  729  Tons.
Die  Preise  für  Kautschuk  bewegten  sich  zwischen
1  sh  1d  und  1  sh  10  d  pro  Pfund;  dieser  letzte
Preis  wurde  im  November  erzielt.  Das  Jahr  1908
begann  mit  1  sh  4  d  pro  Pfund  und  schloß  mit
1  sh  6  d.  Die  Gesamtausfuhr  von  Kautschuk
betrug  ungefähr  90000  KL.

Ein  wesentlichen  Aufschwung  nahm  die  Ausfuhr
  von  Kakao.  Sie  hob  sich  von  148  und
557  Tons  in  den  Jahren  1906  und  1907  auf
751  Tons  im  Jahre  1908.  Der  Gesamtausfuhrwert
  von  Kakao  erreichte  etwa  50  000  K.

Kolanüsse  werden  hauptsächlich  durch  eingeborene
  Händler  ausgeführt,  die  sie  den  nördlichen,
östlichen  und  westlichen  Gebieten  zuführen.  Es
ist  schwierig,  die  Mengen  abzuschätzen,  die  Aschantiland
  durch  Trägerkarawanen  verlassen.  Auf  dem
Schienenwege  wurden  etwa  539  Tons  —  ein
beträchtlicher  Zuwachs  gegen  die  früheren  Jahre
—  ausgeführt.  Der  Durchschnittspreis  für  1000
Früchte  betrug  5  sh  oder  10  2  für  die  Tonne.
Man  nimmt  an,  daß  ½½  der  Einfuhr  aus  den
nördlichen  Gebieten  in  Kolanüssen  bezahlt  wird.
Danach  würde  die  Ausfuhr  von  Kolanüssen  aus
dem  Aschantireich  nach  dem  Norden  auf  wenigstens
80  000  L  zu  veranschlagen  sein.  Dazu  kommt
noch  die  über  5000  K  betragende  Verschiffung
nach  der  Insel  Lagos  und  die  Ausfuhr  durch
Trägerkarawanen  nach  der  Küste  und  Togo,  so
daß  der  Handel  mit  Kolanüssen  für  Aschanti
eine  jährliche  Einnahme  von  etwa  90000  S
bedeutet.

Die  Ausfuhr  von  Kopal  belief  sich  auf  etwa
125  Tons  gegen  100  Tons  im  Jahre  1907.
Der  Durchschnittspreis  betrug  3  d  pro  lb.  Der
Gesamtwert  wurde  auf  3500  K  geschältzt.

Die  Maisausfuhr  befindet  sich  noch  in  den
Anfangsstadien.  Im  Jahre  1908  wurden  22  Tous
Mais  mit  der  Bahn  ausgeführt.

(Colonial  Reports  —  Annual.  No.  603.  Ashanti.
Report  for  1908.

Sandel  der  Republih  Elberio  1908.

Der  Handel  Liberias  entspricht  noch  nicht  dem
natürlichen  Reichtum  des  Landes.  An  dem
großen  Küstenstrich  zwischen  Sinoe  und  Cap

 

Palmas  ist  von  einem  legalen  Handel  noch  kaur
die  Rede.  Die  Einfuhr  zeigt  seit  dem  Jadre
1903/04  eine  Steigerung  von  ungefähr  60  v.  ö.
die  Ausfuhr  eine  solche  von  etwa  25  v.  O.  Die
Einfuhr  betrug  im  Jahre  1903/04  (1.  Okuhe
bis  30.  September)  596946,33  #5,  im  Kalenderjahr
  1907:  1010522,96  &amp;amp;  und  im  Kalender
jahr  1908:  952  488,29  fF.  Die  Ausfuhr  vor
Produkten  und  barem  Gelde  belief  sich  im  Jahre
1903/04  (1.  Oktober  bis  30.  September)  ari
560922,67  32,  im  Kalenderjahr  1907  aur
877531,72  &amp;amp;  und  im  Kalenderjahr  1908  aur
707490,20  3.  Die  Ein=  und  Ausfuhr  verteita
sich  in  den  Jahren  1908  und  1907  auf  de
liberianischen  Häsen  wie  folgt  —  Wert  in  1  —:

 

 

Einfuhr  Ausfubr
1908
Grand  Cape  Mount  27302,13  28429,60
Monrovia  und

Marshalll  434594,86  166261.7
Grand  Bassa  und

Rivere  235379,45  344651.20

Sineee  95  624,07  36754.18

Maryland  159587,48  81390.19

952488,29  707  490.20

Einfuhr  Ausfuhr
1907
Grand  Cape  Mount.  74075,98  122906.12
Monrovia  und

Marshalll  480  409,01  248479,97
Grand  Bassa  und

Riverceß  .  .  .  ..  252631,82  383673,16

Sinoe  ....  .  .  ..  74242,74  71302446

Maryland  129163,41  51  170.01

1010  522,96  877531.72

Daß  der  Umfang  der  Ausfuhr  von  Produkten
gegenüber  dem  der  Einfuhr  so  zurückgeblieben  in.
beruht  in  der  Hauptsache  wohl  darauf,  daß  jest
in  ausgedehntem  Maße  von  Liberianern  Waren
von  Deutschland  und  England  gegen  Barzahlung
  bezogen  werden.  Die  Agentur  der  Bank
of  British  West-Afrika  hat  im  Jahre  1908  für
etwa  2500  3B  derartige  Kassegeschäfte  vermitull,
das  sind  über  25  v.  H.  der  Gesamteinfuhr  des
Landes.

Aus  Liberia  werden  an  Waren  ausschließlich
Produkte  ausgeführt;  eine  irgendwie  nennenswer#
Industrie  gibt  es  im  Lande  nicht.  Auch  der
Produktenexport  steckt  noch  in  seinen  Anfängen.
Die  wildwachsenden  verwertbaren  Bodener  zeugnisse
  werden  noch  nicht  entfernt  in  dem  Umfanak,
in  dem  das  mit  genügenden  Arbeitskrästen  und
bei  guten  Transportmitteln  zur  Küste  möglech
wäre,  zur  Verschiffung  gebracht.  Speziell  dr
Ausfuhr  wertvoller  Hölzer  würde  sich  dann  sicher
        <pb n="1103" />
        W  1023  2S

lohnend  gestalten.  Von  einem  Anbau  und  einer
Kultur  ist  nur  bei  wenigen  Produkten,  wie  bei
Kaffee,  die  Rede.  Aber  auch  bei  diesem  wäre
eine  Steigerung  der  Produktion  zu  erzielen.
Klima  und  Boden  lassen  außerdem  den  Anbau
einer  ganzen  Reihe  von  Bodenerzeugnissen,  speziell
von  Mais,  aussichtsreich  erscheinen,  deren  Ausfuhr
gewinnbringend  werden  würde.

Die  wichtigsten  Ausfuhrartikel  Liberias  im
Jahre  1908  (und  1907)  waren  folgende  (Wert
in  1000  8):  Kaffee  106,7  (128,6),  Elfenbein
23,8  (11,2),  Gummi  27,7  (26,8),  Palmkerne
175,2  (233,4),  Palmöl  140,4  (174,9),  Piassava
227,9  (397,9).

Als  die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel
im  Jahre  1908  (und  1907)  sind  dagegen  zu
nennen  (Wert  in  1000  §):  Schießpulver  10,  9
(10,3),  Waffen  und  Munition  17,0  (18,2),  Speck
und  Schinken  13,2  (12,4),  leere  Säcke  10,0
(11,5),  gesalzenes  Fleisch  11,4  (8,2),  Boote  und
Ausrüstungsgegenstände  dazu  18,4  (9,0),  Stiefel
und  Schuhe  14,2  (20,7),  Messingkessel  13,0  (11,9),
Baumwollenwaren  103,0  (14,7),  trockene  Fische
(Klippfisch)  24,8  (17,3),  gesalzene  Fische  (Heringe)
12,7  (12,3),  Mehl  11,8  (13,8),  verzinktes  Eisen
15,8  (21,5),  Eisenkurzwaren  14,3  (39,1),  Posamentier=
  und  Kurzwaren  41,9  (33,4),  Kerosen
(Petroleum)  11,3  (10,8),  Bauholz  18,0  (21,5),
Nahrungsmittel  (Konserven)  25,1  (41,2),  Reis
134,7  199,5,  Gin  (Genever)  und  Rum  49,5
(38,2),  Blättertabak  64,7  (37,0).

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Monrovia.)

 

KAnteil  Deutschlands  am  RKußenhandel  Neuseelands
  1908.

Die  Ausfuhr  neuseeländischer  Erzeugnisse
nach  Deutschland  betrug  in  dem  Kalenderjahre
1908  (1907)  insgesamt  40  191  (66  489)  L.  Sie
gestaltete  sich  im  einzelnen  folgendermaßen:  Kauriharz
  23841  (27473)  X,  Wolle  6560  (21205)  L,
Grünstein  350  (900)  E&amp;amp;,  Erze  4973  (12  924)  T,
Gesalzene  Därme  209  (1661)  X,  Postpakete  und
andere  Waren  4258  (2326)  K.

Die  Einfuhr  aus  Deutschland  bewertete  sich
im  Jahre  1908  (1907)  auf  389  531  (351  634)  L.
Sie  verteilte  sich  vornehmlich  auf  nachstehende  neuseeländische
  Häfen:  Auckland  111189  (96440)  à,
Wellington  103704  (111767)  K,  Christchurch  und
Littleton  71  680  (55  859)  L,  Dunedin  54  858
(49  386)  L,  Invercargill  und  Bluff  17  338
(14  876)  L,  Timaru  8515  (7797)  T,  Napier  3585
(1191)  L,  Nelson  1389  (1042)  L,  Wanganui

 

3376  (2884)  L,  New  Plymouth  1388  (614)  L,
Oamaru  1388  (485)  L,  Poverty  Bay  524
(2088)  L,  Wairoa  274  (220)  L,  Port  Collis
10  036  (6789)  E.

(Aus  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Auckland.)

Kußenhandel  der  Fidscht-Inseln  1908.

Die  Einfuhr  der  Fidschi-Inseln  bewertete
sich  im  Jahre  1908  (1907)  auf  insgesamt
3  224  916  (3  129  301)  3.  Davon  entfielen
3  153248  (3  082  552)  3  auf  das  britische  Reich
und  71  632  (46  749)  8  auf  andere  Länder.  An
dem  Gesamtwerte  der  Ausfuhr  von  4274  851
(4  289  306)  3  waren  1908  (1907)  das  britische
Reich  mit  4  274  087  (4  166  271)  3  und  andere
Länder  mit  764  (123  035)  8  beteiligt.

Die  Ein=  und  Ausfuhr  nach  Ländern  gestaltete
sich  solgendermaßen:

 

 

 

 

Einfuhr:
Herkunfts=  und  1907  1908
Bestimmungsländer  Wert  in  Dollar
Vereinigtes  Königreich  280  320  —
Kanada  88  048  156  575
Neufüdwales  2  160  639  2518  748
Neuseeland.  417  706  333  863
Viktorcgagaga  —  —
Zus.  britisches  Reich,
einschl.  der  übrigen
britischen  Besitzungen  3  082552  3153284
Vereinigte  Staaten  von
Amerika  19  710  47  090
Übrige  Länder  27  039  24  542
Überhaupt  3  129  301  3224  916
Ausfuhr:
Vereinigtes  Königreich  5  937  2521
Kanada  -  723221  269  102
Neusüdwales  1  326  556  1  346  704
Neuseeland.  2  110  182  2  655  097
Viktorcgaa  —  —
Zus.  britisches  Reich,
einschl.  der  übrigen
britischen  Besitzungen  4  166  271  4274  087
Vereinigte  Staaten  von
Amerika  —
Ubrige  Länder.  123  035  764
Überhaupt  4  289  306  4274  851
Für  die  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel

der  Fidschi-Inseln  ergaben  sich  im  Jahre  1908
(1907)  nachstehende  Werte:  Kokosnüsse  8959
(5529)  8,  Kopra  757  005  (907  716)  8,  frische
        <pb n="1104" />
        W  1024  20

Früchte  302  789  (388  705)  8,  Erdnüsse  2068
(1411)  8,  Zucker  3  150  222  (2  933  728)  d,
Tabak  63  (10)  8,  andere  Waren  53745  (52207)  8.

(Monthly  Kon  of  the  Department  of  Trade
and  Commerce  of  Canada.)

 

Ausgleichszoll  für  Sucher  bei  der  einfuhr  aus
Dortugiesisch-Ostafrika  nach  Deutschland.
Laut  Bekanntmachung  des  Reichslanzlers  vom
27.  Septembek  d.  Is.  hat  die  durch  Artikel  7
des  Brüsseler  Vertrags  über  die  Behandlung  des
Zuckers  vom  5.  März  1902  eingesetzte  ständige
Kommission  für  die  Einfuhr  von  Zucker  aus
Portugiesisch-Ostafrika  (Mocambique)  an  Ausgleichszoll
  festgesetzt:
für  100  kg  Rohzucker:
13,50  Franken  =  10,80  ,
für  100  kg  raffinierten  Zucker:
13  Franken  =  10,40  4.
(Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich.)

 

Ausfuhr  von  Angoragziegen  aus  der  Kapbpolonie
nach  Deutsch-Südwestafrika.

Nachdem  durch  eine  Kaiserliche  Verordnung
vom  15.  Februar  d.  Is.  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen
  aus  Deutsch-Südwestafrika  in  ähnlicher
Weise  wie  in  Britisch-Südafrika  unter  Strafe
gestellt  ist,  ist  nunmehr  durch  eine  Bekanntmachung
des  Gouverneurs  der  Kapkolonie  vom  2.  August
1909  (Nr.  334/1909)  bestimmt  worden,  daß
fortan  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der
Kapkolonie  nach  Deutsch-Südwestafrika  auf  Grund
der  Angora  Goat  Export  Prohibition  Act  von
1908  „ipso  facto“  gestattet  ist.

Rusfuhr  von  Kngora-Böchen  und  -Mutterziegen  aus
Betschuana-  und  Swaslland  nach  Deutsch-Südwestafrika.


Da  die  Ausfuhr  von  Angora-Böcken  und
Mutterziegen  aus  Deutsch-Südwestafrika,  mit

 

Ausnahme  nach  den  südafrikanischen  Kolonien
und  Gebieten,  wo  entsprechende  Maßnahmen  getroffen
  sind,  verboten  ist,  so  ist  in  den  in  der
„Official  Gazette  of  the  High  Commissianer
for  South  Africa“  vom  27.  August  d.  Js.  veröffentlichten
  Bekanntmachungen  vom  19.  Augunt
d.  Is.  (Nr.  55  und  56)  bestimmt  worden,  daß
auch  die  Ausfuhr  von  Angora-Böcken  und  -Munerziegen
  aus  Betschuanaland  und  Swafiand  nach
Deutsch-Südwestafrika  gestattet  ist.

(The  Board  of  Trade  Journal)

Verbot  der  einfkuhr  von  gebrauchten  Bienenstöchen
  ufw.  nach  der  Rapkolonie.

Durch  eine  in  der  „Cape  of  Gocd  Hoôpe
Government  Gazette“  vom  13.  August  d.  Js.
enthaltene  Bekanntmachung  vom  9.  August  d.  J.
(Nr.  352/1909)  ist  die  Einfuhr  von  gebrauchten
Bienenstöcken,  Zubehörteilen,  Geräten  oder  irgendwelchen
  Gegenständen,  die  für  die  Zusammenhaltung
  oder  Behandlung  der  Bienen  oder  des
Bienenwachses  gebraucht  worden  sind,  verboten
worden.“)  (The  Boa#  of  Trade  Joumal.,

Britisch  -Ostafrika.

Aufhebung  der  Passierscheine  für  wiederausgeführte
  Waren.

Eine  in  der  „Official  Gazette  of  the  East
Africa  Protectorate“  vom  15.  August  d.  Is.  emhaltene
  Bekanntmachung  vom  5.  August  1909
bestimmt,  daß  vom  1.  September  1909  ab  die
Ausfertigung  von  Passierscheinen  für  wiederausgeführte
  Waren  eingestellt  werden  wird.  An  ibre
Stelle  tritt  die  zollamtliche  Anmeldung  (Description
of  Re-exported  Goods),  die  von  denijenigen
Personen,  welche  auf  Rückerstattung  des  Zoühes
für  wiederausgeführte  Waren  Anspruch  erhedben,
in  doppelter  Ausfertigung  der  Zollbehörde  zu
übergeben  ist.

(The  Board  of  Tmde  Joumual:

—  “  °s-gps-.  .  —  —

 

Vermischtes.

 

RKus  einer  Rede  Roosevelts  in  Britisch-Ostafrika.

Zu  Ehren  des  früheren  Präsidenten  der  Vereinigten
  Staaten  Roosevelt  bei  seiner  Anwesenheit
  in  Britisch-Ostafrika  fand  am  3.  August  1909
in  Nairobi  ein  Festbankett  statt.  Hierbei  wurde
ihm  im  Namen  der  weißen  Bevölkerung  eine

 

Adresse  und  von  einer  Anzahl  amerikanischer
Bürger  ein  Geschenk  überreicht.  Roosevelt  bieit
hierauf  eine  fast  zwei  Stunden  währende  demerkenswerte
  Rede,  der  wir  das  Folgende  enknehmen:


Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1909,  S.  76  u.  S.  457.
        <pb n="1105" />
        G  1025  20

Ich  habe  in  der  Kolonie  nicht  nur  angenehme
Stunden  und  schöne  Jagdtage  verlebt,  sondern
das  Land  hat  mich  auch  sonst  sehr  interessiert,
insbesondere  seine  Entwicklungsmöglichkeiten  als
Siedlungskolonie  für  Weiße.  Wenige  Nichtafrikaner
werden  sich  eine  Vorstellung  machen  können,  daß
hier  unter  dem  Aquator  ein  Land  existiert,  in
dem  der  weiße  Mann  dauernd  leben  kann.  Bevor
  ich  hierher  kam,  bin  ich  der  Meinung  gewesen,
  daß  die  Kinder  der  Weißen  hier  nicht  gedeihen
  könnten.  Ich  habe  aber  nun  eine  ganze
Reihe  von  Ansiedlern  besucht,  besonders  ehemalige
britische  und  holländische  Südafrikaner,  die  sich
großer  Familien  mit  Kindern  jeden  Alters  erfreuen,
  die  im  Lande  geboren  und  niemals  aus
demselben  herausgekommen  sind  und  dabei  so
gesund  und  kräftig  waren,  wie  man  sich's  nur
wünschen  kann.  Bei  den  Missionaren  in  Kijabe
sah  ich  Kinder,  Mädchen  und  Knaben,  die  in
Afrika  aufgewachsen  sind  und  seit  einem  Jahrzehnt
  die  Kolonie  nicht  verlassen  haben;  trotzdem
erfreuen  sie  sich  der  denkbar  besten  Gesundheit.
Freilich  wird  es  auch  ungesunde  Gegenden  geben;
wenn  Sie  sich  danach  umsehen,  finden  Sie  solche
auch  in  den  Vereinigten  Staaten,  aber  Sie
dürfen  deswegen  noch  nicht  das  ganze  Land  ungesund
  nennen.  Es  gibt  sehr  große  Gebietsteile
hier  im  Lande,  die  gesund  und  brauchbar  für
die  Ansiedlung  einer  zahlreichen  Bevölkerung  sind.
Die  Kolonie  enthält  also  einige  der  wenigen  Regionen
  der  Erde,  die  noch  übrig  geblieben  sind
für  neue  Ansiedlungen  von  Weißen;  es  wäre  ein
Jammer,  diese  zu  vernachlässigen  und  nicht  auszunützen.
  Das  Problem,  das  hier  zu  lösen  ist,
ist  vollständig  verschieden  von  demjenigen  in  den
Küstenstrichen  oder  tief  im  Innern,  wo  die  Kolonie
  doch  in  der  Hauptsache  ein  Land  des
schwarzen,  braunen  oder  gelben  Mannes  bleiben
wird,  und  wo  in  erster  Linie  die  Hauptaufgabe
des  Weißen  in  der  Beaussichtigung  der  tieferstehenden
  Rasse  bestehen  muß.  Aber  hier  in
Nairobi  ist  jetzt  die  erste  Bedingung,  der  Weißen-Ansiedlung
  vorwärts  zu  helfen.  Natürlich
müssen  die  Ansiedler  von  der  rechten  Art  sein,
zäh  und  ausdauernd,  um  etwas  zustande  zu
bringen.  Eine  Kolonie  ist  nicht  der  geeignete
Aufenthaltsort  für  schwache  und  hilflose  Menschen.
Mindestens  jeder  Zehnte,  der  hier  in  der  Kolonie
untergeht,  bietet  das  Beispiel  für  Menschentypen,
die  hier  nicht  vorwärts  kommen  können.  Die
Menschen,  die  hierher  kommen,  müssen  von  der
gleichen  Sorte  sein,  wie  jene  Männer,  die  vor
dreißig  Jahren  im  fernen  Westen,  in  das  Felsengebirge
  und  in  die  Prärien  gezogen  sind.  Von
Zucker  und  Baumwolle  an  bis  zum  Weizen  und
zur  Wolle,  Apfel  und  Erdbeeren,  fast  alles  gedeiht
  hier,  und  ich  bin  der  Uberzeugung,  daß

 

besonders  im  letzten  Jahrzehnt  der  Bau  der
Uganda--Eisenbahn  den  Kredit  der  Weißen  Rasse
erhöht  hat.  Sie  haben  damit  einen  dauernden
High  Way  geschaffen  zwischen  dem  reichen  Zentralafrika
  mit  seinem  rein  tropischen  Charakter  und
dem  Ozean.  Ich  bin  selbst  ein  Expansionist;  wir
erwarten  nicht,  daß  der  Panama-Kanal  sich  sogleich
  bezahlt  macht,  aber  er  mußte  gebaut  werden,
und  dies  war  unsere  Aufgabe.  Ebenso  war  es
hier.  In  Ihrem  eigensten  Interesse  lag  es,  eine
Schienenverbindung  zwischen  der  Küste  und  Zentralafrika
  herzustellen.  Ich  stimme  durchaus  nicht
mit  denen  überein,  die  da  erwarten,  daß  die
Bahn  sich  sofort  rentiert.  Gerade  wie  in  unserem
eigenen  Westen  die  großen  Eisenbahnen  nicht  gebaut
  worden  sind,  weil  der  Verkehr  sie  bereits
erforderte,  vielmehr  um  das  Land  zu  erschließen
und  vorzubereiten  für  ein  Verkehrsbedürfnis  der
Zukunft,  so  ist  es  der  Fall  mit  Ihrer  Bahn,  die
Sie  vorläufig  doch  nur  zu  dem  Zweck  gebaut
haben,  die  Kolonie  zu  entwickeln  und  zu  heben.
Es  wird  lange  Zeit  vergehen,  bis  sich  diese  Anlage
  bezahlt  macht.  Mir  scheint  diese  Kolonie
noch  eine  große  landwirtschaftliche  und  industrielle
Zukunft  zu  haben.  Inzwischen  nimmt  sie  jedenfalls
  eine  einzigartige  Stellung  als  anziehendster
Sportplatz  der  Welt  ein,  wenigstens  für  Leute,
die  den  gleichen  Geschmack  wie  die  meisten  unter
uns  Anwesenden  haben.  Ihre  Aufgabe  ist  natürlich
  keine  leichte,  aber  ein  neues  Land  zu  kultivieren
  ist  immer  schwer  und  Sie  haben  berechtigten
  Anspruch  auf  die  herzlichste  Unterstützung
und  Ermutigung.  Zweifellos  sind  hier  hervorragende
  Aussichten  für  Kapitalisten  vorhanden,
denen  jedoch  glänzende  Reizmittel  geboten  werden
müssen,  damit  sie  ins  Land  kommen;  denn  man
darf  nicht  erwarten,  daß  sie  ohne  diese  kommen.
Ebenso  dürfen  Sie  aber  nicht  entsetzt  sein,  wenn
der  Kapitalist  Geld  macht.  Versprechen  Sie  nicht
zu  viel  und  lassen  Sie  keine  Korruption  einreißen.
Stellen  Sie  die  Dinge  nicht  besser  hin,  als  sie
in  Wirklichkeit  sind.  Behandeln  Sie  die  Kapitalisten
  gut,  denn  es  ist  in  Ihrem  Interesse.  Entgegenkommen
  macht  sich  bezahlt,  Leute  mit  Mitteln
  können  hier  unschätzbare  Arbeit  leisten.  Es
gibt  keinen  nützlicheren  Kolonisten,  als  den  bemittelten
  Ansiedler,  z.  B.  Lord  Delamere,  der
hier  für  die  kleinen  Farmer  Bahn  bricht,  indem
er  Versuche  macht,  die  diese  selbst  nicht  ausführen
können  und  die  Ihnen  zu  gute  kommen.  Der
Gründer  einer  guten  Bank,  der  Unternehmer
eines  Elektrizitäts=  oder  Bergwerks,  der  Industrielle,
der  hier  eine  Fabrikanlage  in  Betrieb  setzt,  ist
ein  öffentlicher  Wohltäter  und  verdient  reich  belohnt
  zu  werden.  Bei  alledem  hoffe  ich,  daß
Sie  nie  aus  den  Augen  verlieren  werden,  daß
eine  Ansiedlungskolonie  für  Weiße  am  Ende  doch
        <pb n="1106" />
        GW  1026  e□

nur  dadurch  geschaffen  wird,  daß  dem  eigentlichen
Heimgründer  die  günstigste  Gelegenheit  zur  Ansiedlung
  gegeben  wird.  Die  wirklichen  Ansiedler
sind  alle  die  Leute,  die  nicht  erwarten,  große
Vermögen  zu  machen,  sondern  nur  den  Lohn
ihrer  harten  Arbeit  und  angenehme  Heimstätten
für  sich  und  ihre  Familien  zu  finden,  und  die
von  der  Hoffnung  erfüllt  sind,  daß  ihre  Kinder
gesund  und  kräftig  aufwachsen,  um  einst  ihr  Erbe
antreten  zu  können.

Der  home-maker,  der  eigentliche  Ansiedler,
ist  zu  ermutigen  und  nicht  der  Spekulant.  Das
erste  Erfordernis  für  die  Kolonie  ist  es,  Ansiedler
zu  gewinnen,  die  in  ihr  ihre  endgültige  Heimat
erblicken,  die  ihr  Eigentum  in  ihren  Farmen
sehen  und  ihren  Lebensunterhalt  aus  dem  Boden
nehmen.

Während  Sie  so  den  weißen  Mann  in  der
Kolonie  festsetzen,  lassen  Sie  nicht  außer  acht,
nicht  nur  um  der  Gerechtigkeit  willen,  sondern
in  Ihrem  eigensten  unmittelbarsten  Interesse,  daß
der  Schwarze  gerecht  behandelt  werden  muß,  daß
ihm  Schutz  zuteil  werden  soll,  daß  ihm  auch  aufwärts
  geholfen  und  er  nicht  niedergedrückt  wird.
Brutalität  und  Ungerechtigkeit  sind  besonders
hassenswert,  wenn  sie  an  Hilflosen  geübt  werden.
Ich  habe  nichts  übrig  für  Sentimentalitäten.  Ich
glaube  sogar,  Sentimentalität  kann  unter  Umständen
  mehr  schaden  als  Brutalität.  Es  ist
ganz  ausgeschlossen,  daß  die  Stämme  hier  herum
sich  je  selbst  vorwärts  bringen  können;  ohne
weise  Führung  und  Anleitung  werden  sie  die
Kolonie  niemals  vorteilhaft  fördern  und  auch
dann  wird  der  Fortschritt  nicht  das  Werk  von
Jahren,  sondern  von  Generationen  sein.  Sie
haben  die  Stellung  einer  unzweifelhaften  Meisterund
  Führerschaft  einzunehmen,  aber  sowohl  in
Ihrem  eigenen  Interesse  als  auch  zu  Nutzen  der
Humanität  und  der  Moral  müssen  Sie  diese
Führerschaft  mit  einem  tiefen  Verständnis  für  all
die  Verantwortlichkeit,  die  sie  in  sich  birgt,  übernehmen.
  Das  ist  auch  der  Grund,  weshalb
ich  die  Hilfe  der  Missionen  so  sehr  schätze,  gleichgültig
  welchen  Glaubens  sie  sind,  der  Missionen,
die  mit  praktischem  Verständnis  ernsthafte  und
uninteressierte  Arbeit  auf  diesem  Gebiete  leisten.
Hier  in  der  Kolonie  ist  Platz  für  jeden  guten
Bürger.  Weder  auf  dem  Gebiete  des  Glaubens
noch  der  nationalen  Abstammung  dürfen  Sie
gegenteilige  Auffassungen  vertreten.  Kümmern
Sie  sich  auch  nicht  darum,  aus  welchem  Lande
der  Mann  kommt,  lassen  Sie  es  auch  nicht  Ihre
Sorge  sein,  wie  er  seinen  Schöpfer  anbetet,  voransgesetzt,
  daß  er  ein  square  man  ist.  Seien
Sie  freundlich  und  wohlwollend  zu  allen,  ausgenommen
  zu  denjenigen,  welche  schlecht  übereinander
  sprechen.  Natürlich  habe  ich  ein  beson- 



deres  Mitgefühl  mit  den  Ansiedlern,  da  sie  mic
so  sehr  an  die  Leute  erinnern,  mit  denen  ich  m
unserem  eigenen  Westen  gearbeitet  habe  und  mi
deren  Streben  und  Idealen  ich  so  tief  verbunder
bin.  Der  Regierungsbeamte,  der  seine  Aufgabe
in  der  Kolonie  nicht  dahin  auffaßt,  daß  er  daze
da  ist,  für  das  Wohlergehen  der  Ansiedler  za
sorgen,  soll  schnell  das  Land  verlassen,  je  schnellet
je  besser;  das  gleiche  gilt  von  dem  Ansiedler,  der
glaubt,  hier  ein  ruhiges  Leben  führen  zu  können,
und  daß  der  Erfolg  von  selbst  käme.  Die  Kolonie
kann  ohne  diese  Leute  eristieren.  Ich  setze  in
Ihre  Kolonie  so  zuversichtliches  Vertrauen,  und
wünsche  ihr  so  sehr  ein  Wachsen  und  Gedeiben,
daß  es  mich  besonders  freuen  würde,  wenn  Ansiedler,
  Missionare  und  Beamte  hier  in  herzlicher
Übereinstimmung  Hand  in  Hand  gehen  wollun.
Jeder  kann  auf  seine  Weise  für  das  Ganze  unentbehrliche
  Arbeit  leisten.  Die  Unmöglichken
zusammen  zu  arbeiten,  wenn  jeder  die  Schwierigkeiten
  der  Aufgabe  anders  erkannt  hat,  bedeute
eine  Kraftvergeudung  und  bringt  weitgebende
Störungen  mit  sich.  Major  Roß  und  ich  erinnemn
uns  an  ein  kleines  Operntheater  im  fernen  Westen,
in  dem  man  manchmal  gegen  das  Spiel  des  Geigers
protestierte,  bis  eines  Tages  eine  Bekanntmachung
angeschlagen  war  „Nicht  auf  den  Geiger  schießen.
er  tut  sein  Bestes“.  Ich  möchte  bitten,  die
gleiche  Nachsicht  allen  Regierungsbeamten  zu  gewähren.
  Ich  fürchte,  ich  habe  zu  freimüng  gesprochen
  und  vergessen,  daß  ich  nicht  zu  Laue
bin  (Heiterkeit).

Besonderen  Nachdruck  möchte  ich  noch  aui
zwei  Punkte  gelegt  wissen.  In  so  mancher  Beziehung
  herrscht  eine  gewisse  Ahnlichkeit  der  Bedingungen
  hier  in  der  Kolonie  und  dem  was  ich
vor  nahezu  einer  Generation  im  Westen  geieden
habe.  Es  trifft  dies  besonders  für  Ihre  Fedlschläge
  zu  und  für  die  Wirkung,  die  diese  dei
kleinmütigen  Leuten  und  Unglückspropheten  hervorrufen.
  In  einem  neuen  Lande  müssen  Sie
Experimente  machen,  und  das  bedeutet  gleichzeitig
  gelegentliche  Fehlschläge.  Aber  es  wöre
unsinnig,  sich  durch  diese  mißglückten  Versuche
entmutigen  zu  lassen.  Vor  dreißig  Jahren,  im
Westen,  auf  einer  ungeheuer  großen  Landfläche,
größer  als  ganz  Britannien,  sah  ich  Ansiedler  in
Scharen  daherkommen,  völlig  unvorbereitet  für
die  Eigenart  des  Klimas  und  alle  mit  der  jeiten
Zuversicht  auf  eine  goldene  Zukunft.  Städte  erstanden,
  denen  jegliche  wirtschaftliche  Grundlage
fehlte,  Leute,  die  nichts  von  Ackerbau  verstander,
oder  aber  die  Landwirtschaft  in  ihrer  Heimat  mu
regelmäßigem  und  genügendem  Regenfall  betrieben
  hatten,  begannen  auf  jeder  Bodenart  ale
mögliche  Feldwirtschaft.  Fünf  Jahre  ipäler
waren  die  Städte  verlassen  oder  auf  ein  bis
        <pb n="1107" />
        1027  0

zwei  Häuser  zusammengeschrumpft,  die  große
Mehrzahl  der  Farmen  war  eingegangen.  Ein
Jahrzehnt  war  vergangen,  neue  Ansiedler,  die
fähig  und  willig  waren,  hart  zu  arbeiten,  und
die  mit  Trockenackerland  und  Berieselung  vertraut
  waren,  kamen  ins  Land  und  jetzt  erfreut
sich  das  Land  eines  gesunden  und  bleibenden
Wohlstandes.  Ein  anderes  Mal  erlebte  ich,  wie
ein  ganzer  Distrikt  für  die  Schafzucht  als  unbrauchbar
  erachtet  wurde,  weil  eine  Gesellschaft
ohne  viel  Geld,  aber  doch  noch  mit  mehr  Geld
als  Erfahrung,  einige  törichte  Versuche  in  Schafzucht
  angestellt  hatte.  Unter  anderem  wurde  in
meiner  unmittelbaren  Nachbarschaft  der  Versuch
gemacht,  eine  große  Herde  mit  einem  ehemaligen
Telegraphenarbeiter  als  Hirten  und  zwei  Neufundländern
  zu  weiden.  Und  heute  bildet  die
Schafzucht  eine  der  Haupteinnahmequellen  jenes
Landes.  Lassen  Sie  sich  nicht  durch  ergebnislose
Versuche  entmutigen.  Der  Pessimist  ist  nie  ein
kompetenter  Beurteiler.

Zum  zweiten  möchte  ich  noch  über  die  Persönlichkeit
  des  Ansiedlers  selbst  sprechen.  Wohl  kann
die  Regierung  vieles  tun,  aber  der  wichtigste  und
ausschlaggebendste  Faktor  für  den  Erfolg  jedes
Ansiedlers  bleiben  die  eigenen  Fähigkeiten  und
der  eigene  Charakter.  Er  mag  wohl  manchmal
berechtigt  sein,  die  Regierung  um  Hilfe  und  Unterstützung
  anzugehen,  aber  man  kann  mit  absoluter
Sicherheit  annehmen,  daß  ein  Pfund  Klagen  über
das  Gouvernement  nicht  so  viel  helfen,  wie  eine
Unze  eigener  Arbeit.  Der  Farmer  bedarf  nur
einer  wirklichen  Arbeitsfähigkeit,  die  besondere
Vorbereitungen  und  Tüchtigkeit  erfordert.  Der
bleibende  Erfolg  Ihres  Landes  wird  von  der
Arbeit  des  Farmers  abhängen.  Die  Entdeckung
eines  reichen  Minerallagers  würde  wohl  von
Vorteil  sein,  aber  sie  hat  lange  nicht  die  nachhaltige
  Bedeutung  wie  das  Wohlergehen  der
Farmer.  Ein  plötzliches  Aufblühen  und  ein  paar
große  Vermögen  ohne  Ziel  und  Richtung  würden
an  Stelle  einer  stetig  wachsenden  bodenständigen
Ansiedler-Bevölkerung  treten.  Die  Landwirtschaft
ist  eine  Wissenschaft  wie  jede  andere,  und  keinem
Landwirt  könnte  es  einfallen,  über  Nacht  Buchhalter
  oder  Rechtsanwalt  zu  werden.  Trotzdem
kommen  in  jedes  neue  Land  Leute,  Buchhalter
und  Advokaten;  Leute,  die  niemals  harte  Arbeit
für  ihren  Unterhalt  geleistet  haben,  die  da  glauben,
plötzlich  erfolgreiche  Farmer  werden  zu  können.
Auch  im  Westen  habe  ich  solche  Leute  getroffen,
gewöhnlich  junge  Burschen  aus  den  Oststaaten
oder  aus  England,  die  vielleicht  überhaupt  niemals
  gearbeitet  hatten  oder  die  nicht  übertrieben
erfolgreich  als  Schreiber  oder  in  irgend  einer
anderen  sitzenden  Lebensweise  tätig  gewesen  waren.
Sie  kamen  mit  geringem  Kapital,  das  sie  ohne

 

Vorkenntnisse  anlegen  wollten.  Sie  versuchten
mit  halber  Kraft  zu  arbeiten  in  einer  Tätigkeit,
die  ihnen  völlig  fremd  war.  Wenn  sie  nicht
gerade  außerordentlich  befähigt  waren,  blieben  sie
zurück  im  Hasten  des  Lebens  und  wurden  allmählich
  haltlose  Existenzen,  die  von  dem  lebten,
was  ihre  Familien  ihnen  hinaussandten.  Seit  ich
hier  bin,  habe  ich  mehr  als  einen  jungen  Mann
kennen  gelernt,  welcher  mit  fünfhundert  oder
tausend  Pfund  hierher  kam  und  nicht  die  geringste
Erfahrung  besaß,  die  ihn  zum  ostafrikanischen
Farmer  befähigt  hätte.  Wenn  mich  ein  solcher
junger  Mann  um  Rat  fragen  würde,  dem  würde
ich  sagen,  Farmer  werden  heißt  nicht  ein  Sportsleben
  treiben  und  darf  nicht  als  Spiel  betrachtet
werden,  und  ich  würde  ihm  empfehlen,  sein  Geld
auf  eine  Bank  zu  geben  und  zuerst  mindestens
zwei  Jahre  lang  bei  einem  wirklichen  Farmer  hart
zu  arbeiten  und  zu  lernen.  Besteht  er  diese
Prüfung,  dann  gut,  wenn  nicht,  so  hat  er  den
schlagenden  Beweis  geliefert,  daß  seine  Gegenwart
weder  für  ihn  noch  für  die  Kolonie  von  Vorteil
ist.  Aber  auch  für  den  alten  Landwirt  von  Beruf,
der  hinauskommt,  ist  größte  Anpassungsfähigkeit
an  die  Produktionsbedingungen  des  neuen  Landes
erforderlich.  Lassen  Sie  wissenschaftlich  gebildete
Landwirte  aus  der  Heimat  und  landwirtschaftliche
Pioniere,  Briten  oder  Holländer  aus  Südafrika,
die  ihr  ganzes  Leben  auf  Neuland  zugebracht
haben,  hierher  kommen,  und  suchen  Sie  von
denen  zu  lernen.  Der  wissenschaftlich  und  spezialisiert
  ausgebildete  Landwirt  der  alten  Welt  mit
seinen  modernen  Methoden  und  Geräten,  und  der
rauhe  Farmer,  der  gewohnt  ist,  Urland  zu  bebauen,
  beide  Typen  werden  sich  mit  Vorteil  ergänzen.
  Besonders  die  Regierungsfarmen  werden
hier  mit  gutem  Beispiel  vorangehen  müssen.

Mit  einem  Schlußappell  an  die  Ansiedler,
Beamten  und  Missionare,  zusammenzustehen  und
das  Land  in  eine  Kolonie  „des  weißen  Mannes“
verwandeln  zu  helfen,  schloß  Präsident  Roosevelt
unter  lebhaftem  Beifall  seine  Rede.

—

"Soologische  Sammlung.

Von  dem  auf  einer  Expedition  in  Kamerun
gefallenen  Oberleutnant  Reuter  sind  folgende
Tiere  gesammelt  und  durch  seinen  Vater  dem
Zoologischen  Museum  als  Geschenk  überwiesen
worden:

17  verschiedene  Arten  von  Säugetieren  (2  ganze
Tiere  in  Alkohol,  1  Skelett,  8  Felle,  5  Schädel
und  7  Gehörne),

4  Schildkröten,
80  Schmetterlinge,
20  Käfer  und  einige  andere  Insekten.
        <pb n="1108" />
        W  1028  2e□

Die  Objekte  sind  für  das  Museum  und  für
die  Wissenschaft  von  großem  Wert,  weil  sie  in
dem  bisher  sehr  wenig  erforschten  Dume-Gebiet
gesammelt  find  und  die  Abgrenzung  der  Arten
sowie  die  Kenntnis  ihrer  geographischen  Verbreitung
durch  sie  sehr  gefördert  wird.

Aus  dem  Jahresberichte  der  Natalbahnen  für  1908.

Betriebsjahr  1908  1907
Mittlere  Betriebslänge
Meilen  976¼  960⅛½
Einnahme:
Personen=  u.  Gepäckverkehr.
  .  .  282  447  697  471  351
Güter=  (auch  Viehverkehr.
  .  .  2  1352  246  1  319  913
Sonstigses  2  32919  46  440
Summe  4#  1  32  862  1  837  704
Ausgabe:
Allgemeines  L  54  099  64  358
Streckendientt  L##  190  313  211  523
Verkehrsdient.  2  3536  824  341  857
Transportdienst  2&amp;amp;  653  303  634  761
Summe  .  4  1234  539  1252  499
Betriebskoeffizient  4  9.  67,36  68,16
Rente  4,28  4,19
Durchschnittl.  Zugzohll
Zugmeilen  pro  Meile  4  963  5  055
Durchschnittl.  Rohladung
der  Güterzüge  .  t  468  —

Auf  eine  Zugmeile  kamen  1908  durchschnittlich

 

 

 

an  Ausgaben:  d  v.  H
Allgemeines.  2,78  4,5
Streckendienst  .  9,43  15,4
Verkehrsdienst  16,58  27,1
Transportdienst:
Lokomotivkosten:  d  v.  H.
Löhne  7,21  11,8
Kohlen  (103,  bsibs  4,96  8,1
Wasser  1,00  1,6
Schmieröl  usw.  0,79  1,3
Ausbesserung  und
Erneuerung  8,84  14,5
Summe  22,80  37,3
Wagenkosten  6,82  11,2
Verschiedenes.  2,74  4,5
Summe  32,36  53,0
Gesamtkosten  .  61,15  100,0

 

Rus  den  Betriebsergebnissen  Saweler  australischer

Kolonialbahnen.
Neu-  -
Staatsbahnen  ksüdwales  austrate-Berichtszeit
  1.7.  1906  bis  30.  6.15

Mittlere  Betriebslänge  Meilen  3412712  1311..
Mittlere  Belastung  d.  Strecke

mit  Zügen.  Zahl  3780  230%
davon  mit  Güterzügen  2  120  1  4  %
Mittlere  Belastung  d.  Strecke
mit  Gütertonnen.  15  000  132  k00  °
Mittlere  Belastung  d.  Güterzüge
  mit  Gütertonnen  78  9#t
Einnahme  auf  eine  Zugmeile  d  87,25  87,.25
Ausgabe  -  -  16,25  18.10
Einnahme  auf  eine  Tonnenmeile
  .-  1,24  1.8
Betriebskoeffzient  v.  O.  53,08  55.10

Für  die  Umrechnung  in  deutsche  Münze,  Maze
und  Gewichte  vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  190,
S.  235.

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Reddt#

durchaus  vorbebält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgeiand:

Adolf  Friedrich,  Herzog  zu  Mecklenburg:
Ins  innerste  Afrika.  Bericht  über  deu
Verlauf  der  deutschen  wissenschaftlichen  Zenmalafrika-Expedition
  1907—  1908.  175  Seinn.
Verlag  von  Klinkhardt  &amp;amp;  Biermann,  Leidzg.
Preis  geh.  “  14,—,  geb.  7  15,  —.

Der  Bericht  über  den  Verlauf  der  deunchen
wissenschaftlichen  Zentralafrika-Erpedition  19½7
bis  1908  ist  unter  obengenanntem  Titel  in  einem
stattlichen  Bande  von  fast  500  Seiten  mit  zahlreichen
  Abbildungen  und  Tafeln  von  großer
Schönheit  sowie  drei  Kartenbeigaben  soeben  im
Verlage  von  Klinkhardt  &amp;amp;  Biermann  erschiemn.
Die  Form  der  Darstellung  ist  außerordenilich
gelungen:  wir  werden  genau  über  die  ganze  R#
und  die  Grundzüge  ihrer  wissenschaftlichen  Resultau
informiert,  aber  das  Wesentliche  und  Interestante
ist  so  fein  herausgehoben,  daß  man  das  Wek
von  Anfang  bis  Ende  mit  Spannung  liest.

Die  Ronte  der  Expedition  ging  durch  Brit'sch
Ostafrika  zum  Viktoria-See,  über  diesen  durch
Deutsch-Ostafrika  von  Bukoba  zum  Mohaß=  und
Kiwn-See,  dann  der  Richtung  des  zenmalafrikanischen
  Grabens  folgend,  zum  Albert-Edunardund
  Albert-See,  von  wo  in  westlicher  Richtung
der  Kongostaat  durchquert  wurde.  Die  Haunp#,
bedeutung  in  wissenschaftlicher  Hinsicht  liegt  in
der  vollständigen  topographischen  Aufnahme  und
geologischen  Durchforschung  des  sogenannmten
        <pb n="1109" />
        W  1029  2rC

„weißen  Fleckes“  südlich  von  Mpararo  zwischen
Kagera  und  Kakitumbe-Bach,  sowie  des  Vulkangebietes
  zwischen  der  Nordspitze  des  Kiwu-Sees
und  dem  Bolero-See.  Damit  soll  die  Fülle  der
botanischen,  zoologischen  und  anthropologischethnographischen
  Ergebnisse,  die  zunächst  nicht  so
ins  Auge  springen,  keineswegs  herabgesetzt  oder
unterschätzt  werden.  Die  wissenschaftlichen  Einzelergebnisse
  werden  übrigens  in  sechs  Bänden
niedergelegt  werden,  die  von  den  einzelnen  Mitgliedern
  der  Expedition  herausgegeben  werden.
Mit  deutschem  Gebiet  beschäftigen  sich  nicht
weniger  als  fünf  von  den  elf  Kapiteln  des  Buches,
der  Seitenzahl  nach  mehr  als  die  Hälfte  des
Ganzen,  zwei  kommen  auf  Hin=  und  Rückreise,
eins  gibt  eine  Zusammenfassung  der  wissenschaftlichen
  Resultate,  der  Rest  ist  dem  Kongostaat
gewidmet.  Schon  daraus  ist  zu  sehen,  daß  man
das  Werk  mit  Recht  zur  deutschen  Kolonialliteratur
zählen  muß,  und  daß  es  gerade  für  Deutschland
von  besonderer  Bedenutung  ist,  wie  ja  auch  die
genannten  Kartenaufnahmen  vorwiegend  auf
deutschem  Gebiet  liegen.  Mit  besonderer  Freude
müssen  wir  es  begrüßen,  daß  diese  genauere
Erforschung  ergeben  hat,  wie  fruchtbar  und
wertvoll  für  uns  das  deutsch-ostafrikanische  Gebiet
ist,  soweit  es  unter  das  Arbeitsgebiet  der  Expedition
  fiel.  Das  durch  die  Höhenlage  Ruandas
und  seiner  Grenzgebiete  bedingte  vorzügliche
Klima  wird  von  dem  herrschenden  Stamm  der
Bewohner,  den  Watussi,  zur  Viehzucht  im  größten
Umfange  ausgenutzt.  Malaria  und  Schlafkrankheit
fehlen  fast  vollständig,  ebenso  die  gefürchteten
afrikanischen  Viehkrankheiten.  Wasser  ist  in  reicher

 

Menge  vorhanden.  Der  Antor  schreibt:  Aus
allem  diesen  ergibt  sich,  daß  Ruanda  in  seinem
weitaus  größten  Teile  in  hervorragender  Weise
zur  Besiedlung  durch  Weiße  geeignet  erscheint,
daß  hier  Viehzucht  in  großem  Stile  und  auch
Ackerbau  lohnend  getrieben  werden  könnte;  denn
die  Qualität  des  Viehes  ist  ebenso  vorzüglich  wie
seine  Milch.  Und  da  auch  die  Beschaffenheit  des
Erdbodens  nichts  zu  wünschen  übrig  läßt,  so  steht
es  fest,  daß  hier  ein  ganz  neues,  großes  Absatzgebiet
  geschaffen  werden  könnte.

Es  finden  sich  mancherlei  beachtenswerte  Urteile
und  Anregungen  in  dem  Buche,  die  zugleich  für
den  praktischen  Blick  des  Verfassers  zeugen.  Das
Werk  ist  ohne  Zweifel  eine  der  wichtigsten  Erscheinungen
  der  Kolonialliteratur  der  letzten  Jahre.

„

Rohrbach:  Aus  Südwestafrikas  schweren
Tagen.  Blätter  von  Arbeit  und  Abschied.
Berlin  1909.  Verlag  von  Wilhelm  Weicher.
Preis  geh.  “  4,—,  geb.  5,—.

Archiv  für  Militärrecht.  Herausgegeben  vom
Kriegsgerichtsrat  Heinrich  Dietz  in  Rastatt.
Mannheim  und  Leipzig  1909.  Verlag  von
J.  Bensheimer.  Erster  Band,  erstes  Heft.
Jährlich  6  Hefte.  Preis  des  Jahrgangs  "7  12.

Dr.  O.  Stillich,  Dozent  an  der  Humboldt-Akademie
  in  Berlin:  Die  Börse  und  ihre
Geschäfte.  Berlin  1909.  Verlag  von  Karl
Curtius.  Preis  “¾  4,  80.

Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedentet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  M.  S.  „Bussard“  25/7.  Majunga  (Madagaskar)  30/7.  —  6/8.  Durban  17/8.  —  18/8.
East  London  79.  —  10//9.  Kapstadt.

S.  M.  S.  „Condor“  18/8.  Townsville  (Queensland)  19/8.  —  24/8.  Brisbane  30/8.  —
8/9.  Suva  10/9.  —  Anpia.

S.  M.  S.  „Panther“  20/9.  Old  Calabar  (Süd-Nigeria)  25/9.  —  27/9.  St.  Thomé  30/9.  —
Bata  (Spanisch-Guinea).

S.  M.  S.  „Planet“.  13/8.  Jap  19/8.  —  Palau  27/8.  —  1/9.  Hermit--Inseln  419.  —  6/9.
Friedrich-Wilhelmshafen.

S.  M.  S.  „Seeadler“  14/8.  Daressalam  1199.  —  3/9.  Kilwa  Kisiwani  8/9.  —  8/9.  Lindi
13/9.  —  14/9.  Zanzibar  16/9.  —  16/9.  Daressalam.

S.  M.  S.  „Sperber“  10/9.  Sierra  Leone  17/9.  —  18/9.  Monrovia  —  21/9.  Grand  Bassa

—  23/9.  Cap  Palmas  —  29/9.  Duala.
        <pb n="1110" />
        W  1030  20

Verkehrs-Nachrichten.
Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1909.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  5.  Nov.  Z—.  17.  Dez.Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schtffe)  hafen  38,  41  u.  38  Tg.
„  Simpsonhafen  44  u.  41T9..12.  Nov.  1.  10.  15.Dez.
1.  beutsch-Heuguinea.  Brindisi  14.  Nov.  12.  Dez.  Simpsonhafen  40  Tage  10  40
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  48  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

2.  Deutsch-Sstafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neapel  8.  22.  Nov.  Mombasa  O  17,  16  Tage.  20.  Nov.  10#0
’  elrbnr  san
————  Ben  ·  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  S.  jed.  Mts.  10  4
on  modasa  erbehr
  derung  ung.  deganda.  Veimis  21.  No0.  Mombasa  O  15  Tage  19.  Nov.  10  40
4  Eu  —  den  Bestim.  (engl.  Schtffe)
*  #a  “ed  ——  8.  22.  Nov.  Tanga  19,  17  Tage  6.  20.  Nov.  1040
Ful  Mombo,  Mos  (deutsche  Schiffe)
heia.  Schtnn,  Mr““s  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  S.  jed.  Mts.  10.
Neapel  22.  Nov.  Daressalam  18  Tage  20.  Nov.  1040
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar,  18  Tage,  8.  jed.  Mts.  10  S
b  e
Jc)  nach  Deutsch-Ostafrika  (##  n  Schern
(ausschl  der  unter  a  und  b  Daresfalam  d  J——
genannten  Vostorte)  dersDnh  in  6  Sumd.)
Brindisi  21.  Nov.  Zanzibar  17  Tage  19.  Nov.  100
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Neapel  8.  Nov.  Daressalam  21  Tage  6.  Nov.  1040
6  ed  n  Hamburg  #  18.  jedes  MonatsSwakopmund  25  Tagejedes  Monats  6.19
bbabis  ris,  b,  ·-ENLFIG
  GUme  Hamburg  17.  Nov.  Swakopmund  26  Tage16.  Nov.  12..
anas,  Grootfontein,  Groß-  1r
rmen,  Groß-Wiwiey,  Gu-  4  5
9  h  #lntwewen  22.  Nov.  Swakopmund  21  Tage20.  Nov.  10.6
Mrechehd  Kalkfeld,  *W  Sauthamyton  23.  Nov.  Swakopmund  20  Tage22.  Nov.  11.23
„  Kuba  eu  e)
s,
n  e-.  Southampton  6.  13.  27.  Nov.  4.  Dez.  —  22,  20,  5.  12..  .Nov.  3.  Dez.
n-  age
n  8  Southampton  20.  Nov.  Swakopmund  24  Tage19.  Nov.  11.23
rongo  ro,  Otjoson-  D
an  sn  podect  geuhsterea  6.  Nov.  Swakopmund  unbestimmt  5.  Nov.  1012
eutsche  e)  #
lda  berg,  -  «  .  .  -
hemmt-l  Wgäufg  Wil  Hamburg  1.  jedes  Monats,  Swakopmund  unbestimmt]  1.  jed.  Mts.  6.19
Southampton]  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—21  Tg.eden  Freitag  11.23
b  nag  Sadern  ünche  ehept  Guntwerven-  22.  Nov.  Lüderitzbucht  22  Tage20.  Nov.  1045
na  rahoa  u  edd  eutsche  e
ethanien,  Brackw  l-  ..
Päng  *  ð  g  L  Sh  23.  Nov.  Lüderitzbucht  21  Tage22.  Nov.  11.23
x  etr*—
  urhis  Sees  Hamburg  18.  jedes  Monats.üderitzbucht  386  Tagesjed.  Mts.  6.19
Warmdad,  Ukamas  Hamburg  1.  jedes  Monats  Lüderitbucht  40  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
L10Hamburg  17.  Nov.  Lüderitzbucht  27  Tage6.  Nov.  120.
Rotterdoam  6.  Nov.  Lüderitzbucht  35  Tage  5.  Nov.  1012

 

Genrsche  Schtfte)
        <pb n="1111" />
        W  1031  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ferner  nur  für  gewöhnliche  Briefsendung

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
(Ler  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats,Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  e  e  ona  Kribi  21,  28—48  Tage  9.  jed.  Mts  9.1
¶.  RNamerun  26.  jedes  Monats  ötemeion  e  n  2  2
«  «  ·Lougji21,28—48que«1««
25.  jedes  Monats  Campo  28—49  Tage
a)  nach  Akonolinga,  Gamenda,  Bibundi  28—43  Tage
Dano  Bibundi,  Bipindihof,  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Bonaberit,  Bonambast,  Buea,  fur  Mer  Duala  19  Ta
Campo,  g..Duala.  ..  ge
De  Suels.  gu.  3  (deutsche  Schtffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
„Jaunde,  JohannAl-  Plantation  20  Tage
Seholee  de  Et  Lelg  Longül  20  Tage
Nyanga,  Plantatkon,  Viktora  Liverpool  18.  Nov.  Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30—32  Tage  5
Longji  30—32  Tage  16.  Nov.  10
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage

en  (keine  Einschreibbriefe)j:

 

5.  den  Karolinen,  palan-Inseln,

  Marianen  ausschlieblich

  G#nam)

*)  Sendungen  nach  Guam  werden

  über  San  Francisco
geleitet.

4)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

G.  Kiantschon.

(engl.  Schiffe)

 

 

Bringis  26.  Dez.
(engl.  Schiffe)

Neapel  5.  Nov.  3Z.  Dez.
(deutsche  Schiffe)

Palau  77  Tage

Angaur  78  Tage

Saipan  70  Tage
Ponape  59  Tage

Jap  34  Tage

 

 

Hamburg  6.  Nov.  Viktoria  ..  Tage  6.  Nov.  9.1
Duala  ..  Tage
Antwerpen  11.  Nov.  Viktoria  ..  Tage  10.  Nov.  1012
Duala  ..  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—438  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Liverpool  jeden  Mittwo  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
d)  nach  Rio  del  Rey  ry  ch  von  dort  weiter  über  Ikang  ¾
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  18.  Nov.  Rio  del  Rey  25  Tage16.  Nov.  1012
xc)  nach  dem  Tschadsee-Gebiett  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-hyola  ç
d)  nach  Offidinge  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  wetter  über  Obokum
(am  Cro  dbis  Osfidinge
in  6  bis  10  Tagen
Antwerpen  18.  Nov.  9.  Dez.  Matadi  20—21  Tage  17.  Nov.  8.  Dez.  1.0
e  nach  Molundn  von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  25.  jedes  Monats  bahn  iS  gratzsarste  und,  23.  jed.  Mts.  1045
dem  Lono,  Ssanga  und
|  Djah  bis  Molundu
Brindisii  14.  Nov.  12.  Dez.  Jap  49  Tage

3.  121.  Nov.

#27211.10  .  24.  Dez.  104

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

Neapel  5.  19.  Nov.  3.  Dez.
(deutsche  Schtffe)

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  7.  21.  Nov.  5.  Dez.
(kranz.  Schtffe)

Liverpool  P65.  Nov.  3.  Dez.

Marseille  12.  26.  Nov.
(engl.  Schiffe)

 

aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten;

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  na

Tsingtau  85  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

riefsendungen  jeder

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,.  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  7  u.  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

8.  17.  Nov.  1.  Dez.  1040
jeden  Freitag  1040
5.  19.  Nov.  Z.  Dez.  1040

4.  Nov.  2.  Dez.  8.35
10.  24.  Nov.  100.

Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
rt  auch  über  New  hork  befördert.
        <pb n="1112" />
        1032

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spatestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  ......  Jaluit  57  Tage
(deutsche  Schiffe)
Neagpgeml  .  ..  Jaluit  67  Tage  10.  D  40
I.  .  .ez.10-7.
  Marshall-Inseln.  enal  Schiffe)  .  ·
Brindisi  12.  Dez.  Jaluit  54  Tage
(engl.  Schiffe)  l

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

Queenstoonn

 

 

 

7.  Nov.  5.  Dez.  Apia  31  Tage  5.  Nov.  3.  Dez.  11.23
S8.  Samoa.  Nachversand  1  0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  ·
Hamburg  1.  Nov.  Lome  24—26  Tage  1.  Nov.  6.19
Rotterdoam  4.  Nov.  Lome  21—28  Tage  3.  Nov.  1012
Geusche  Schife)
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  22—26  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  1  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtffe)
9.  Logo.  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10#0
#  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  106
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
1!  von  dort  weiter  auf  dem
"  Landwege  in  4—5  Tagen
fHamburg  16.  Nov.  1.  Dez.  Lome  26—39  Tage  .  Nov.  1.  Dez-  6.19
Rotterdam  22.  Nov.  6.  Dez.  Lome  21—33  Tage  21.  Nov.  5.  Dez.  10.
(deutsche  Schiffe),

 

#  )  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schusgebieten.

 

 

 

 

Von  Landungs-  I  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs.  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  1  in  Berlin  am
Deutsch=  Neugninea  Neapel  J8°.  1%Nov.  17.Dez.  Neapel.  3“.  17.  Noo.  1.  D03
2—  *  etefrt  Neapell  5°.26.Nov.  9.  Dez.  Wrin  «  12.  2.  VNor.
entsch-  afrita  Brindisi  6.  Nov.  3.  Dez.  ·  "..
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Hurrpoal  ..  üb.  Vancouv.  21.  Nov.
.mm———  Southampton  4  .  Nov.  HKNlautschen  Southampton,  "1.  abe  Sun  dr  der
Deutsch-Sübwestafrika  Southampton.  jeden  Sonntag  Le  Havre  oder  5—6  mal  monatlich,
(  al
Hamburg  .  lõt.  16“.  Ott.  Queenstowmn.
—  —  —  —  ——--.  ubtrEtscniltnderNeaelMontaaiht
bahn.  woch,  Freitag,  Sonntag
Hamburg  1  15“.  jed.  Mts.  bahn:  –w½  ch
Kamenn  Southampton  30-  jed.  Mts.  Plymouth  Baco  2  30-  or.
Liverpool  7.  Nov.  6.  Dez.  Samoa  Queenstown  1
—  —  —  —  oder  Havre  über  San  Francisco
i  lereltnen.  ,I  1  5  od.  Plymouth  (unbestimmt)
arianen  Neapel  .  .  .  7.  17*.  Nov.  1“.  Dez.  —  ,  —  —  –  —  .
Palan-Inseln  .  5  s  Hamburg  2..  15  19  24Nor.
—  —  —  —  ELIIIIIIIIIII
Marshall:Inseln  ..  .  Neapel  .  ..  I  1“.  Dez.  Liverpool  8.  16.  22.  28.  Nov.

 

 

 

*Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1113" />
        1033

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
dampfer

Vost  mpf  von  nach  bis  25.  Oktober  1909.
„Adolph  Woermann“.  Durban  6  Hamburg  am  15.  Oktober  ab  Swakopmurd.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  #  Kamerun  am  19.  Oktober  in  Victoria.
„Anna  Woermann“  Hamburg  .  Assinie  am  22.  Oktober  in  Rotterdam.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Oktober  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  i  Lüderitzbucht  am  1.  November  ab  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  Oktober  ab  Lüderitzbucht.
„Frieda  Woermann“  Kotonou  l  Hamburg  am  24.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Delagon  Bay  Hamburg  am  18.  Oktober  ab  Zanzibar.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  20.  Oktober  in  Lome.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  23.  Oktober  in  Madeira.
„Irma  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  12.  Oktober  in  Dakar.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  i  Burutu  am  21.  Oktober  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  19.  Oktober  in  Warri.
„Linda  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  25.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
„Lothar  Bohlen“  Assinie  T  Hamburg  am  22.  Oktober  in  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  23.  Oktober  in  Conakry.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  28.  September  ab  Lagos.
„Max  Brock“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  Oktober  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  11.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  16.  Oktober  in  Lome.

l

 

Hamburg-Amerika-Liuie,AftikasDienft

 

,,Edea«.  Calabar  Hamburg  am  24.  Oktober  in  Hamburg.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  25.  Oktober  ab  Hamburg.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  22.  Oktober  ab  Notterdam.
„Otavi“  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Oktober  ab  Teneriffe.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  "  Hamburg  am  28.  Oktober  in  Lagos.
„Togo"“  Lüderitzbucht  1  Hamburg  am  22.  Oktober  in  Hamburg.
„Windhuk"“  Hamburg  "  Durban  am  20.  Oktober  ab  Southampton.
l

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Friderun"“  Hamburg  Akkra  am  20.  Oktober  ab  Akkra.
„Henner“.  Akkra  I  Hamburg  am  19.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
„Immo“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Ingbert“.  Mossamedes  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Ingo"  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Ingraban“.  Hamburg  Mossamedes  am  16.  Oktober  in  Duala.
„Irmfried“  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Irmgard“  Mossamedes  Hamburg  am  20.  Oktober  in  Loanda.
„Ivoo  Hamburg  l  Alkra  am  17.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Walburg“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Oktober  ab  Las  Palmas.
        <pb n="1114" />
        W  1034  e

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.64.

 

 

 

 

           

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  eydtlontor  27.  Oktober  1900.
Grun-.  Kapital  m“.  .  u  vor-  letzte  Nachfrage  Angeber
dungs-  p  sa  fes-  Ttte  Divi-  Vachfrage  Angebe
jahr  5%  jahr  1  dende  dende  )  T  o0
70  0
6  .
1907  1  850  000  1.  10.  l  10  0  Afrikanische  Kompagnie  A-G.  85  —
1906  2000000  1.  1.  I  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  2  4145  52
1905  1  000  000,  1.  4.  15  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.
1  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  174  177
1900  1200  000  1.  4.  0  0  Centralafrilanische  Bergwerksgesellschaft  70  72
1905  600  000  1.  1.5  5  aC  Centralafrikanische  Seengesellschaft  n!  —  85
1890  I  1500000  1.  1.  22  50  China=  Eport-=  Import-  u.  Bank-  rConwaguie  250)  —
1891  2  600  000  l  110."7  7ChocolåPlantagchesclljchaft  103  107
1905  220  000  11.  1.  T  20  3  Debundscha-Pflanzung  110  1220
1900|  800  Oodo  1.  111  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  65
1878  2750  000  1.  1.  20  16  „Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
I  «  I  ·dercudsee-«5meln..  305  310
1885  1  2  000  000  1  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  afrita  1750  10
1907  2  500  000  II  II—  0  Deutsche  Kautschut-Aktiengesellschaft  .  —  W
1902  1000000  1.  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  55
1908  4500  000  1  5.1  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  225.  2028
1902  1000000  1.  —-ile  8  Deutsche  Togogesellschaft  —  0
1885  11  721  000  /  1.  1.]  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  119  12##
1886  400  000  1.  1.1  0  0  „Deutsch-  Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  —.7  J0.—
1  1—  —  do.  Vorz.Aktien  —  ———  -
1903  11  495  000  1.  1.0  3½3  ½  Oeutsch-Ostoeritanische  3½  %  Schuldverschrei-  «
II  I  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  96  #  9
1897  2250  000  1.  1.  4  7  a  Deutsch-Westafrikanische  Hadelsgeseuschaft  Z  96  1
1899  4  000  000  1.  1.)  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  t.  A.  —  .  M  25
560  000  6  6  *  do.  E2
1898  1  000  O000.  1.  10  0  —ises  Südkamerun.  Leit.  A.]  103  107
1  000  000  I  10  ·0  do.  do.  Lit.  B.  □  97
1889  2  000  000  1.  10.)  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  I  —I  19
1897  1  153  000  1  1.  ·  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft  1#  —  10
1889  300000000  1.  10.  0  0  I  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  .  —
1887  1200  000  1.  1.  15  20  II  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  258  2n2
«  I  do.  Genußscheine  .2600,—.  W  2320,—
19066.  3  000  000  1.  1.  —  4  Lamerunenautschul-Comwnee  .  .....  70  80
1895  I  10  000  000  1.  1.  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  100  1%
1903.  I  1000000.:1.  1I  —  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-GB.  —  20
1899  20000  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  ]  83  8
1885  6  000  000  l  1.  4.  0  1  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-unteile  2V8  101
I  II  0  0  Stamm-Anteile  450  #
1906/  1  200  000  I2.  111—  —  Oefiin=  Kompagnie  70  do
1904  21  000  OO00  1.  1.  3  8  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile
3  II  womDeutsebenReichemttsoxosmsund
II  Il  l-I  sI  900XRuckzahlunggamnneky....  102  1/8
1900  I  20  000  000  1.  4.  I  0  9  Otavi-Minen-  und  Eisenbahngesellschafft.  234  235
200  000  1  0  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  1  23.—  .7  121.—
190.  125  000  It  1.1..I530"  50  Pacific  Phosphate  Co.  1  *ni  728
1897  2  000  0O00  .  1.  10..  5  6  I  Plantagengesellschaft  Concepcion  ..  ...!  82
1895  1  500  000  1.  1.  H  .  0  Rheinische  Handei-Plamtagengesellihaf!.  —  40
1903  800  000  I  1.  1.)  0  40  Safata-Samoa-Gesellschaft  ..»  —  35
1905  2  000  000  ,  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-  Compagnie  ....-—  55
1897  500  000  /1.  1.  0  0Sigi  Pflanzungs-Gesellschat  80  8
1900  S  500  000  1.  7.]  0  0  South  Afrienn  Territories  —sh  —d  1882h  d.
18921  22u000  000  1.  7.)  0  5  #South  West  Africa  Co.  360  sh  6  4  40%4  d
1893  869  100  1.  4.  0  0Usambara  buoffeebangeseusshaft  Stamm-Anteile  28  35
112  2000  0  0  Vorzugs-Anteile  55  —
1897|  2  100000  1.  1.  6  9  V  Westafrik.  Pldenmg  3gesellsch.  Bibundi  Anteile  —  105
1897  4600000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
.  .  Ü  II  zusammengelegte  Stamm-Athen  —  öc-Is
  I  .I-—  8i  Vor-Aktien97!1m
1895  1  800  000  .1.  1.,  0  0  Westdeutsche  Ho#  u.  Plantagenges.  Düsseldorf,  —  L

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auslunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

Verantworklicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  -

 

 

Oetar  Viesentdal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  S8W#  Kochstrate  ##n.

Ausgegeben  am  1.  November  1900.
        <pb n="1115" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

20.  Jahbrgang  Berlin,  den  15.  Movember  1909.  Uummer  22.

Diese  Zeitschrift  erscheint  um  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  viertelfährlich  erscheinenden:  „Nitteilungen  aus  den  deutschen-  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  Freihberr
v.  Danckolman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolomalblau  mit  den  Beilheften  berägt  belm  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Vertagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schuygebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5,.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richtsen.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Sicherung  der
Diamantfelder  im  Bezirk  Lüderitzbucht.  Vom  12.  April  1909  S.  1035.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  betr.  die  Aufhebung  der  Regierungsstation  Simpsonhafen  und  die  Verlegung  des  Bezirksamts  Herbertsbohe.
  Vom  20.  August  1909  S.  1036.  —  Tarifänderung  für  Rohglimmer  auf  der  ostafrikanischen  Mittellandbahn
S.  1036.  —  Personalien  S.  1037.

Nichtamtlicher  Teil:  Die  Diamantfelder  bei  Lüderitzbucht  (mit  drei  Abbildungen  und  einer  Karte)  S.  1039.

Deutsch-Südwestafrika:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch=  Südwestafrika
im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1048.
—  Nachweisung  der  bei  den  gollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Monaten  Juni  und  Juli  1909
fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  1050.

Deutsch-Ostafrika:  Die  zentralbahn  S.  1052.

Deutsch-Neuguinea:  Die  deutsche  Marine-Erpedition  1907/09  S.  1053.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zoll—
amtern  des  Schutzgebietes  Deutsch-Neuguinea  im  I.  Vierteljahr  1909  fällig  gewordenen  zollbeträge  S.  1056.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Rolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
(Schluß)  S.  1056.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  1061.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  September

 

 

 

 

.  1062.  —  Der  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  1062.  —  Tafeltrauben-Ausfuhr  Algeriens  1909  S.  1062.  —  Kapokkultur
  und  handel  in  Niederländisch-Indien  S.  1063.  —  Gummi=  und  Erdnußkultur  in  Birma  S.  1063.  —  Kupfererz-=gewinnung
  Spaniens  S.  1064.  —  Schaf=  und  Ziegenzucht  in  der  Kapkolonic  S.  1064.  —  BViehbestand  und  Ernteergebnisse
  des  Transvaal  1908  S.  1065.  —  Handel  Britisch-Südafrikas  im  ersten  Halbjahr  19090  S.  1065.  —  Außenhandel
  des  Kongostaates  1908  S.  1067.  —  Außenhandel  von  Tripolis  im  Jahre  1908  S.  1068.  —  Natal  S.  1068.

Vermischtes:  Die  Franzosen  in  Wadai  S.  1069.  —  Die  neue  Bahn  in  der  Goldküstenfolonie  S.  1069.  —
Die  Bevölkerung  Algeriens  S.  10609.  —  Das  portugiesische  Kolonialbudget  für  das  Jahr  1909  10  S.  1070.—
Offnung  von  Grand  Ceß  (Liberia)  für  den  Außenhandel  S.  1070.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  1070.  —  Koloniale
  Preßstimmen  S.  1072.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1073.  —  Schiffsbewegungen  S.  1077.  —

—

Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  1078.

Icccccticher  TeilG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Sicherung  der
Diamantfelder  im  Bezirk  Lüderitzbucht.

Vom  12.  April  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Das  Betreten  eines  Bergbaufeldes  oder  Abbaufeldes  auf  Edelmineralien  im  Bezirk
Lüderitzbucht  einschließlich  des  fiskalischen  Bergbaublocks  1  ist  außerhalb  der  öffentlichen  Wege  nur
dem  Bergwerkseigentümer,  Pächter  oder  sonst  Berechtigten  sowie  demjenigen  gestattet,  der  einen
Erlaubnisschein  des  Berechtigten  bei  sich  führt  oder  sich  in  Begleitung  des  Berechtigten  befindet.

Welche  Wege  als  öffentliche  im  Sinne  des  Absatzes  1  anzusehen  sind,  wird  durch  Bekanntmachung
  des  Bezirksamts  Lüderitzbucht  bestimmt.
        <pb n="1116" />
        W  1036  2

Die  mit  dem  Dienst  im  Diamantgebiet  betrauten  Beamten  können  die  Felder  betreten.
wenn  dies  die  Ausübung  ihres  Dienstes  erfordert.

§  2.  Wer  auf  einem  der  in  §  1  bezeichneten  Gebiete  ohne  Befugnis  oder  ohne  Erlanbnisschein
  betroffen  wird,  kann  von  dem  Berechtigten  oder  seinem  Vertreter  festgehalten  und  der  Polize
übergeben  werden.

§  3.  Wer  ohne  Befugnis  oder  ohne  Erlaubnisschein  eines  der  in  §  1  bezeichneten  Gebiete
betritt,  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  und  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  bestraft.

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  kann  ausschließlich  auf  Geldstrafe  erkannt  werden.

Neben  der  Strafe  kann  die  Ausweisung  verfügt  werden.

Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Veröffentlichung  in  der  „Lüderitzbuchter  Zeitung“
in  Kraft.

Lüderitzbucht,  den  12.  April  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ueuguinea,  betr.  die  Kufbhebung  der
Regierungsstation  Simpsonhafen  und  die  Verlegung  des  Bezirksomts  Herbertshöhe.

Vom  20.  August  1909.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ermächtigung  des  Gouvernems
von  Deutsch-Neuguinea  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden,
vom  15.  Mai  1909  (Kol.  Bl.  S.  524)  wird  folgendes  verordnet:

§  1.  Die  Regierungsstation  Simpfonhafen  (Rabaul)  wird  ausgehoben,  ihr  Bezirk  wird
dem  Bezirksamt  Herbertshöhe  zugeteilt.

§  2.  Der  Sitz  des  Bezirksamts  Herbertshöhe  wird  nach  Simpsonhafen  (Rabaul!
vorlegt.  Das  Bezirksamt  führt  fortan  die  Bezeichnung:

Kaiserliches  Bezirksamt  Rabaul.

§  3.  In  Herbertshöhe  wird  ein  mit  einem  Polizeimeister  besetzter  Posten  errichtet,  welcher
dem  Bezirksamt  Rabaul  untersteht.

Die  Stärke  der  farbigen  Besatzung  sowie  die  Befugnisse  und  Obliegenheiten  des  Postens
werden  durch  Dienstanweisung  des  Bezirksamtmanns  geregelt.

§  4.  Die  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908  (Kol.  Bl.
S.  892)  zu  §  7  und  §  26  erhalten  folgende  Fassung:  Zu  §  71:

Die  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Zölle  obliegt  in  Käwieng,  Namatanai,  Kieta,
Eitape,  Saipan,  Palau,  Ruck,  Nauru  den  Kaiserlichen  Stationen,  in  Rabaul,  Friedrich-Wilhelmehafen,
Jap,  Ponape,  Jaluit  den  Kaiserlichen  Bezirksämtern.

Soweit  die  Vorstände  dieser  Dienststellen  (Zollstellen)  die  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung
  der  Zölle  nicht  persönlich  vornehmen,  haben  sie  den  damit  beauftragten  Beamien  jeweils
besonders  zu  bezeichnen  und  die  Ernennung  öffentlich  bekanntzumachen.

Zu  8  26:  Die  zollamtliche  Behandlung  der  bei  dem  Postamt  Herbertshöhe  aus=  und  eingehenden
  Postpakete  und  Briefpostsendungen  findet  bei  dem  Polizeiposten  in  Herbertshöhe  statt.

§  5.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1909  in  Kraft.

Herbertshöhe,  den  20.  August  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

Auf  der  ostafrikanischen  Mittellandbahn  tarifiert  Rohglimmer  in  unregelmößigen
Stücken  vom  1.  Oktober  1909  ab  nicht  mehr  wie  bis  dahin  nach  der  allgemeinen  Stückauz=  und
allgemeinen  Wagenladungsklasse  (10  bzw.  30  Heller  für  das  Tonnenkilometer),  sondern  nach  dem
Spezialtarif  1  (für  Stückgut  20  Heller,  für  Wagenladungen  15  Heller  für  das  Tonnenkilometer!.
        <pb n="1117" />
        W  1037  20

 

 

Dersonalien.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg  ist  von  seiner  Reise  nach  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  nach  England  zurückgekehrt  und  hat  am  12.  d.  Mts.  die
Leitung  des  Reichs-Kolonialamts  wieder  übernommen.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Geheime  Kanzleidiätar  Ruthe  zum  Geheimen
Kanzleisekretär  ernannt  worden.

 

Raiserliche  Schutztruppen.

Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1909.
v.  Grawert  (Werner),  Hauptmann  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  mit  dem  18.  November
  1909  in  das  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  versetzt.

Kraut,  Hauptmann  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  mit  dem  18.  November
  1909  in  die  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  versetzt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1909.
Es  werden  befördert:
Brentzel  und  Styx,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten;
Winterer,  Otto  und  Ruff,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.
Charisius  und  Fischer,  Hauptleute,
Ritter  und  Edler  Herr  v.  Berger,  v.  Kornatzki  und  Keil,  Oberleutnants,  —  Anträge  um
Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2⅛½  Jahre  genehmigt.
Dr.  Brünn,  Stabsarzt,  bis  31.  Oktober  ohne  Gehalt  beurlaubt,  rückt  mit  dem  1.  November  1909
in  eine  Etatsstelle  ein.
A.  K.  O.  vom  26.  Oktober  1909.
Am  17.  November  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  18.  November  d.  Js.
in  der  Schutztruppe  angestellt:
Frhr.  v.  Hammerstein  -Gesmold,  Oberleutnant  im  Königin  Augusta  Garde-Grenadier-Regiment
Nr.  4.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1909.
Am  31.  Oktober  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  November  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
Bauszus,  Hauptmann,  als  Batteriechef  im  Bergischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  59,
v.  Gellhorn,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  Kulmer  Infanterie-Regiment  Nr.  141,
Wittmer,  Oberleutnant,  als  Hauptmann  mit  Patent  vom  21.  März  1908  im  Großen  Generalstabe.
v.  Veltheim,  Hauptmann,  wird  in  Genehmigung  seines  Abschiedsgesuches  der  Abschied  als  Rittmeister
mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  Uniform  des  2.  Pommerschen
Ulanen-Regiments  Nr.  9  bewilligt.

Am  24.  Oktober  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  25.  Oktober  d.  Js.
in  der  Schutztruppe  angestellt:
Funk,  Leutnant  im  Infanterie=  Regiment  von  Alvensleben  (6.  Brandenburgischen)  Nr.  52,
Erhardt,  Leutnant  im  8.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  169,
Albrecht,  Leutnant  im  Ulanen-Regiment  Großherzog  Friedrich  von  Baden  (RNheinischen)  Nr.  7,
Jacubowsky,  Leutnant  im  Kurmärkischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  39,
Virmond,  Leutnant  im  4.  Badischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  66.

Es  werden  befördert:

Reinhardt,  Wülfing,  Lübben,  Goerke,  Schwandner,  Schultze-Moderow,  Müller  und
Freytag,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.
        <pb n="1118" />
        W  1038  20

Dr.  Trommsdorff,  Stabsarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Zadr

genehmigt.

Krneger,  Hauptmann,  vom  20.  November  1909  bis  zum  10.  Februar  1910  zur  Feldartilleri
Schießschule,

Jochmann,  Leutnant,  vom  1.  November  bis  11.  Dezember  1909  zum  Telegraphen-Batailler
Nr.  1,  —  kommandiert.

A.  K.  O.  vom  26.  Oktober  1909.
Otto,  Leutnant,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1909.
Lessel,  Leutnant,  am  31.  Oktober  1909  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienm
aus  der  Schutztruppe  auggeschieden.
Dr.  Waldow,  Marine-Oberstabsarzt,  behufs  Verwendung  beim  Gonvernement  von  Kamerumn  ohne
Gehalt  beurlaubt,  wird  mit  Stellvertretung  des  Oberstabsarztes  der  Schutztruppe  beaufwagt.
Kirsch,  Oberleutnant,  und
Dr.  Jaeger,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
A.  K.  O.  vom  23.  Oktober  1909.
Frhr.  v.  Crailsheim-Rügland,  Königlich  Württembergischer  Oberleutnant  im  Ulanen-Regimem
König  Karl  (1.  Württembergischen)  Nr.  19,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem
XIII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps  mit  dem  7.  November  1909  mit  einem
Patent  vom  1.  Februar  1908  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  21.  Oktober  1909.

Meißner,  Oberveterinär,  am  31.  Oktober  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  29.  Oktober  1909.

Rayß,  Intendanturdiätar,  am  31.  Oktober  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  Gardekorps)  aus  der  Schußmupve
für  Südwestafrika  ausgeschieden.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  1.  November  1909.

Klinkert,  überzähliger  Zahlmeister,  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1909  ab  zum  ctatsmäßigen  Zahlmeister
in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  ernannt.

„Im  Kolonialblatt  Nr.  21  vom  1.  d.  Mts.  Seite  993  ist  zu  lesen:
A.  K.  O.  vom  14.  Oktober  1909.

Dr.  Heyne,  Intendanturassessor,  mit  einom  Dienstalter  vom  1.  September  1909  zum  Intendanturrat
ernannt."“

 

Deutsch-Ostafriha.  Techniker  Engel,  Bureau=  und  Stationsbeamter

Mit  Heimaturlaub  ist  am  19.  Oktober  in  Hartig.

Triest  eingetroffen:  Feldwebel  t.  ..  „..
riest  eingetroffen:  Feldwebel  Fauf  Die  Wiederausreise  in  das  Schuzgebiet  hat

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das  am  10.  November  von  Hamburg  aus  angemeten:
Schutzgebiet  haben  von  Neapel  aus  angetreten:  Oberleutnant  Zipse.
Am  1.  November  Stabsarzt  Dr.  Brünn;  am

8.  November  Intendantursekretär  Hardes.  Polizeimeister  Heinrich  Wiesrecker  t.
**  Laut  Telegramm  des  Kaiserlichen  Gouverne=Kamerun.
  ments  Kamerun  vom  1.  November  d.  Js.  ist  der

Polizeimeister  Heinrich  Wiesrecker  an  Schwarj-Die

  Ausreise  haben  angetreten:  am  9.  O#k-  ..
I)  m  wasserfieber  gestorben.

tober:  Techniker  Meyer,  Zollaufseher  Ehrhardt,
Eisendreher  Voigtländer;  am  25.  Oktober:
        <pb n="1119" />
        W  1039  20

4  ogo.

Im  Schutzgebiet  ist  am  27.  September
neu  eingetroffen:  Gerichtsassessor  Clausnitzer;
wieder  eingetroffen:  Regierungsarzt  Dr.  v.  der
Hellen.

Die  Heimreise  nach  Deutschland  haben  am
13.  Oktober  angetreten:  Regierungsarzt  Dr.  Liebl
und  Stationsassistent  Anton.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  in  Deutschland  eingetroffen:
  Gärtner  Gropp.

Deutsch-Südwestatriha.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
27.  Oktober  von  Hamburg  aus  angetreten:  die
Oberleutnants  Erhardt  und  Jacubowsky,  die
Leutnants  Funk,  Virmond  und  Albrecht.

Angenommen  als  Zollaufseher:  Friedrich
Heinrich,  Ignaz  Köberl.

Mit  dem  30.  September  ist  ausgeschieden  und

 

zurückgetreten:  Bezirksamtmann,  Regierungsrat

Dr.  jur.  v.  Eschstruth.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  am
28.  Oktober  angetreten:  Bezirksrichter  Kühnast,
Landmesser  Hümann,  Eisenbahnpraktikant  Kayser,
Lehrer  Heinzig,  Lehrerin  Hoffmann,  Bureauassistent
  2.  Klasse  Bauermeister,  Vollziehungsbeamter
  Schütt,  Zollaufseher  Wulf,  die  Polizeiwachtmeister
  George,  Rausch  und  die  Polizeisergeanten
  Strunck,  Herzel,  Elsner,  Schenk
und  Strahleck.

Landmesser  Dr.  Gülland  scheidet  wegen
Tropendienstuntauglichkeit  mit  dem  16.  Dezember
aus  dem  Kolonialdienst  aus.

Forstaufseher  Hennrich  tritt  nach  erfüllter
Dienstverpflichtung  mit  dem  31.  Januar  1910
in  den  heimischen  Dienst  zurück.

Mit  Heimaturlaub  sind  nach  Deutschland  gereist:
am  24.  September:  Oberleutnant  und  Inspektions--offizier
  bei  der  Landespolizei  Hildebrandt;  am
15.  Oktober:  Polizeiwachtmeister  Tetzlaff  und

in  den  Königlich  preußischen  Staatsforstdienst  I  die  Polizeisergeanten  Müller,  Agge  und  Kempe.

 

 

 

-JJ———N—2

 

——.—

 

 

 

 

Die  Diamantfelder  bei  Lüderitzbucht.

Von  Dr.  Paul  Range,
Geologe  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch=  Südwestafrika.
Mit  drei  Abbildungen  und  einer  Kartenskizze.

Die  folgende  Arbeit  ist  dadurch  entstanden,
daß  der  Unterzeichnete  seit  Entdeckung  der  Diamantfelder
  als  Expert  für  die  Regierung  dort  tätig
war  und  infolge  seiner  Kenntnis  der  Lagerstätten
  eine  Darstellung  des  ganzen  Vorkommens,
soweit  das  bis  jetzt  überhaupt  möglich  ist,  geben
kann.  Es  erschien  zweckmäßig,  mit  dieser  Schilderung
  so  lange  zu  warten,  bis  die  Funde  aus
dem  Stadium  des  Prospektierens  zu  dem  des
Abbaus  gediehen  waren.  Der  Verfasser  hat  die
erste  Untersuchung  dieser  Diamantvorkommen  ausgeführt
  und  später  die  ganzen  Lagerstätten  von
den  südlichsten  Feldern  bei  Sinclairs  Island  bis
zu  den  nördlichsten  bis  jetzt  bekannten,  bei  Spencerbai,
  besucht.  Die  beigegebene  Kartenskizze  soll
die  Ausdehnung  der  Diamantlagerstätten  veranschaulichen
  und  die  Lage  der  im  Text  erwähnten

 

Namen  wiedergeben;  sie  kann  mangels  guter  topographischer
  Unterlagen  keinen  Anspruch  auf  Genauigkeit
  machen.  Um  ein  Bild  der  Landschaft,
in  der  die  Diamanten  gefunden  worden  sind,  zu
geben,  sind  drei  Abbildungen  von  den  am  weitesten
südlich  und  nördlich  gelegenen  Plätzen  beigefügt.
Die  Diamantlagerstätten  selbst  sind  im  Bilde
schlecht  wiederzugeben.  Von  Lüderitzbucht  und
den  benachbart  gelegenen  Feldern  sind  zudem  in
letzter  Zeit  so  häufig  Aufnahmen  an  den  verschiedensten
  Stellen  reproduziert,  daß  sich  die
Beigabe  solcher  Bilder  erübrigt.
1.

Die  Entdechung  der  Diamanten  im  Tüderitzland.

Wie  bei  so  vielen  Schätzen,  die  das  Erdinnere
hervorgebracht  hat,  hat  auch  bei  der  Entdeckung  der
Lüderitzbuchter  Diamanten  der  Zufall  sich  als
        <pb n="1120" />
        G  1040  20

der  beste  Prospektor  erwiesen.  Tausende  haben
die  Flächen  passiert,  auf  denen  die  Diamanten
teilweise  massenhaft  liegen.  Bei  Pomona  hat
eine  Gesellschaft  nach  Erzen  geschürft  und  dabei
die  edlen  Steine,  die  unmittelbar  benachbart  liegen,
übersehen.  Der  ganze  enorme  Wagen=  und
Menschenverkehr  des  Hottentottenfeldzuges  ist  über
die  Schätze  hinweggeschritten,  eine  Bahn  ist  quer
durch  die  Diamantfelder  gebaut,  aber  kein  Mensch
hat  die  Edelsteine  bemerkt.  Erst  im  April  1908
wurden  sie  entdeckt,  nachdem  die  Eisenbahn  auf
dieser  Strecke  bereits  seit  zwei  Jahren  im  Betrieb
war.  Ein  Kapboy  —  so  heißen  hierzulande  die
farbigen  Arbeiter,  welche  in  der  Kapkolonie  angeworben
  werden  —  fand  einige  Diamanten  und
gab  sie  seinem  Vorarbeiter  Mrokon.  Dieser  wieder
zeigte  sie  seinem  Chef,  dem  damaligen  Bahnmeister
  Stauch.  Stauch  hatte  gleich  den  Verdacht,
daß  die  Steine  Diamanten  seien  und  belegte  einen
Teil  des  fraglichen  Gebietes.  Ihm  kam  der  Umstand
  sehr  zustatten,  daß  niemand  in  Lüderitzbucht
  an  die  Gerüchte  von  den  Diamantvorkommen
glaubte,  so  daß  er  beinahe  zwei  Monate  Zeit
hatte,  sich  die  besten  Felder  zu  sichern.  Eine
Bestätigung  der  Annahme,  daß  die  Steine  Diamanten
  seien,  erhielt  er  wohl  zuerst  durch  den
Bahnarzt  Dr.  Peyer.  Stauch  nutzte  mit  seltener
Umsicht  seine  Chancen  aus  und  die  aus  seinen
und  seiner  Kompagnons  Schürfrechten  entstandene
Koloniale  Bergbaugesellschaft  verfügt  über  das  größte
zusammenhängende  Areal,  das  sich  im  Privatbesitz
  befindet.  Anfang  Juni  traf  der  Verfasser
in  Gibeon  den  Oberingenieur  der  Kolonialen
Eisenbahnbau=  und  Betriebsgesellschaft,  Herrn
Nissen,  der  von  den  Diamanten  bei  Lüderitzbucht
sprach  und  mich  bat,  sich  das  Vorkommen  einmal
anzusehen.  Ich  gestehe  gern,  daß  ich  zunächst
auch  nicht  recht  an  das  Vorkommen  von  Diamanten
  im  Sande  bei  Lüderitzbucht  glaubte,  zumal
  ich  gerade  damals  die  verschiedenen  Blaugrundstellen
  im  Bezirk  Gibeon  besucht  hatte,  die
sich  alle  als  steril  erwiesen.  Bei  meiner  Rückkehr
  von  der  Gibeonreise  traf  ich  in  Sandverhaar
einen  Bahnangestellten,  welcher  mir  einen  Stein
von  den  Feldern  bei  Kolmanskop  zeigte,  den
ich  sofort  als  Diamant  erkannte.  Nun  war  Eile
geboten.  In  derselben  Nacht  war  ich  unten  in
Kolmanskop  und  konnte  zwei  Tage  darauf  dem

 

genannten  Herrn  die  erfreuliche  Miteeilunt

machen,  daß  Diamanten  dort  reichlich  vorkommen.

Vorher  schon  hatte  ich  mit  ihm  vereinbart,  dai

ich  bei  der  Wichtigkeit  der  Angelegenheit  der

Gouvernement  berichten  werde.  Dieser  erste  amt

liche  Bericht  möge  gekürzt  hier  Platz  finden:
„Dem  Kaiserlichen  Gouvernement  teile  ich  min,
daß  bei  Kolmanskop,  Kilometer  14  bis  16  der  Eisenbahn
  Lüderitzbucht  —Aus,  Diamanten  gefunden
worden  sind.  Die  mir  zur  Untersuchung  übergebenen
  Steine  hatten  das  Gewicht  von  ¼  bie
½  Karat,  waren  meist  wasserklar,  einzelne  auch
gelb,  rosa  und  bräunlich.  Sie  zeigten  die  charakteristische
  Lichtbrechung  und  Härte  des  Diamanten
und  waren  meist  gut  kristallisiert;  hauptsächlich
wurden  tetartondrisch  hemiedrische  Kristalle  beobachtet
  (Komb.  +  4  —  1).  Es  ist  außer  allem
Zweifel,  daß  das  Vorkommen  lohnenden  Abbau
gestattet.  .  .  .“  Der  Bericht  wurde  vom  Kaiser—
lichen  Gouvernement  in  Windhuk  sofort  nach  Berlin
weitergegeben,  von  dort  wurde  anschließend  die
Sperrung  des  sogen.  Regierungsblocks  (s.  u.  bei
Schilderung  der  bergrechtlichen  Verhältnisse)  verfügt.
  Gleichzeitig  wurde  Weisung  erteilt,  für  den
Fiskus,  soweit  tunlich,  Felder  abzustecken.  Nun
begann  ein  großes  Wettrennen.  Wer  in  Lüderis.
bucht  war,  eilte,  um  an  dem  unvermuteten
Segen,  der  in  verschwenderischer  Weise  über  diesen
sonst  gefürchteten  und  gemiedenen  Teil  des  Namalandes
  ausgeschüttet  war,  teilzunehmen.  In
wenigen  Wochen  war  das  ganze  zunächst  in
Frage  kommende  Gebiet  der  näheren  Umgebung
Lüderitzbuchts  belegt.  Schon  Ende  Juli  1909,
beim  Besuch  des  Herrn  Staatssekretärs  Dernburg,
war  kein  Plätzchen  mehr  frei.  In  den  folgenden
Monaten  wurden  dann  noch  besonders  nach  Süden
die  Feldbelegungen  weiter  vorgeschoben,  bis  die
seitens  der  Regierung  für  den  1.  Oktober  1908
verfügte  Sperrung  des  Diamantgebiets  dem
Treiben  ein  vorläufiges  Ziel  setzte.  Nun  konnten
nur  noch  die  Besitzer  von  Schürfscheinen,  welche
vor  dem  22.  September  gelöst  waren,  sich  Arcule
sichern  und  machten  davon  in  den  nächsten  sech#
Monaten  —  bis  zum  31.  März  1909  liefen  de
weitaus  meisten  Schürfscheine  ab  bzw.  hörte  daed
Freizügigkeit  der  Schürffelder  auf  —  ausgiebiges
Gebrauch.  Es  hatte  sich  herausgestellt,  daß  d

Vorkommen  nach  Süden  immer  reicher  wurde#n.
        <pb n="1121" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

Die  Diamanttelder  bei  Lüderitzbucht.

 

 

 

 

Oer  Tafelberg  bei  Buntfeldschühhorn  (Kreideschichten).

 

 

 

 

Blick  von  Spencerbucht  nach  Süd,  im  Hintergrund  der  Sattelhügel.
        <pb n="1122" />
        Verlag  der  Königliche

1  Hof

buchhandlung  von  E.  S.  Minler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin  S  We#.

 

 

Drospektorenlager  in  Spencerbucht.
        <pb n="1123" />
        G  1041  20

besonders  was  die  Größe  der  Steine  anlangte;
daher  konzentrierte  sich  das  Hauptinteresse  der
Diamantsucher  in  den  folgenden  Monaten  auf
dieses  Gebiet.  Eine  ganze  Anzahl  von  Schürfgesellschaften
  wurde  gegründet  und  belegte  hier
ihre  Felder.  Im  Juni  1909  bemächtigte  sich
lpdie  Schürftätigkeit  des  Gebietes  nördlich  des  26°
südlicher  Breite,  das  nicht  gesperrt  war.  So
wurden  beim  Sattelhügel,  Spencerbucht,  den
Osterklippen  und  noch  weiter  nördlich  eine  Anzahl
Diamantfelder  gestreckt,  doch  ist  über  ihre  Ergiebigkeit
  noch  nichts  Näheres  bekannt  geworden.

Es  mag  noch  erwähnt  werden,  daß  bereits
im  Jahre  1906  ein  Bur  in  Lüderitzbucht  auftauchte,
  welcher  bei  Kolmanskop  Diamanten  gefunden
  haben  wollte,  aber  niemand  schenkte  ihm
Glauben.  Fachgelehrte,  welche  den  Fund  hätten
prüfen  können,  befanden  sich  aber  damals  nicht  an
Ort  und  Stelle.  Gerüchtweise  muß  auch  wohl  der
Teniaexpedition,  welche  1906  von  England  ausgerüstet
  wurde,  um  nach  einem  Diamantschatz  zu
fahnden,  das  Vorkommen  der  Diamanten  bekannt
gewesen  sein;  doch  hatte  die  Expedition  keinen
Erfolg,  da  die  Engländer  das  Landen  auf  den
Guanoinseln  verboten,  um  die  Guano  produzierenden
  Vögel  nicht  zu  stören,  Deutschland  aber
auch  kein  Interesse  daran  hatte,  den  Besuch  der
Küste  von  Deutsch-Südwestafrika  zu  gestatten.
Ferner  wußten  schon  seit  alter  Zeit  mit  einer
Hartnäckigkeit  im  Schutzgebiet  umgehende  Gerüchte
von  dem  sogen.  „Hottentottenparadies“,  das  südlich
des  Kuiseb  in  der  Küstenwüste  liegen  sollte,  fabelhafte
  Diamantfunde  zu  vermelden.  Wenn  diese
Gerüchte  auf  Wahrheit  beruhen,  würden  südlich
des  Kuiseb  noch  weitere  Lagerstätten  zu  erwarten
  sein.

Die  Entdeckung  der  Diamanten  ist  ausführlicher
  geschildert  als  es  wohl  dem  Fachgelehrten
nötig  erscheinen  mag,  doch  schien  es  mir  für  die
Allgemeinheit  von  Interesse,  die  Entstehung  des
deutschen  Diamantabbaus  eingehender  darzustellen.

2.
Die  geologische  Natur  der  Lagerstätten.

Wie  in  dem  ersten  oben  angezogenen  Bericht
hervorgehoben  wurde,  liegen  die  Diamanten  auf
sekundärer  Lagerstätte.  Der  nächste  Gedanke  war
natürlich  der,  daß  nicht  allzuweit  von  den  bekannt

 

gewordenen  Vorkommen  eine  primäre  Lagerstätte
eine  sogen.  „Pipe“  befände.  Das  Suchen  nach
einer  solchen  ist  bis  jetzt  erfolglos  geblieben.  Bald
mehrten  sich  die  Diamantfunde  und  ordneten  sich
immer  mehr  parallel  zur  Küste  an,  so  daß  für
den  Fachmann  ein  Zusammenhang  zwischen  dem
Küstenverlauf  und  den  Diamantlagerstätten  wahrscheinlich
  wurde.  Das  ist  denn  auch  der  Kernpunkt
  der  Theorien,  die  sich  mit  Erklärungsversuchen
  der  Herkunft  der  Diamanten  befassen.
Darüber  liegen  zwei  Arbeiten  vor:  eine  von
Merensky,  der  für  eine  Johannisburger  Interessentengruppe
  reichlich  einen  Monat  im  Diamantgebiet
  verweilte  und  die  andere  von  Lotz,  welcher
früher  schon  längere  Zeit  in  und  um  Lüderitzbucht
  als  Regierungsgeologe  tätig  gewesen  war
und  gleichfalls  die  Fundstellen  bei  Kolmanskop
kannte.  «

Merensky")  gelangt  auf  Grund  sorgfältiger
Studien  zu  dem  Schluß,  daß  die  Diamanten  in
Kreideschichten  vorkommen,  welche  dann  wieder
größtenteils  vernichtet  und  zwar  im  wesentlichen
durch  den  Wind  ausgeblasen  sind,  und  so  eine  enorme
Konzentration  der  Diamanten  bedingt  haben.  Von
etwa  75  Metern  Mächtigkeit  soll  der  Kreidekomplex
  auf  wenige  Dezimeter  zusammengeschrumpft
sein.  Nur  diese  angereicherten  Partien  liefern
bauwürdige  Areale.  Der  Gesamtvorrat,  der
Merensky  damals  (Januar  1909)  bekannten
Felder  wird  auf  1,5  Millionen  Karat  Diamanten
geschätzt  —,  auch  schon  für  den  damaligen  Stand
unserer  Kenntnisse  eine  äußerst  niedrige  Taxation.
Sein  Resümee  lautet:  Die  Diamantvorkommen
von  Lüderitzbucht  müssen  im  höchsten  Maße  das
Interesse  des  Hochgelehrten  beanspruchen.  —  Die
Diamanten  kommen  nur  in  geringer  Menge  in
kiesigen  Sanden  vor.  Die  Gewinnung  derselben
aus  den  unzerstörten  Sandsteinen  wird  unrationell
sein.  Nur  die  Windkonzentration  schafft  bezahlbare
  Areale.  Die  Gesamtmenge  der  auf  den
bis  jetzt  bekannten  Feldern  vorhandenen  Diamanten
  dürfte  1½  Millionen  Karat  betragen.
Nach  dem  Inland  zu  und  nach  Süden  können

*)  H.  Merensky:  Die  Diamantvorkommen  in
Lüderitzland,  Deutsch-Südwestafrika.  Zeitschrift  für
praktische  Geologie.  XVII  (1909),  Heft  3  (März).
Auch  englisch  in  den  Transactions  of  the  Ciecological
Societx  of  South  Afrika  vol.  XII.  1900,  read  15.  III.  O09.

3
        <pb n="1124" />
        G,  1042  e

neue  Vorkommen  entdeckt  werden,  weniger  nach
Norden.  Doch  können  hier  andere  primäre  Vorkommen
  neue  Streukegel  geschaffen  haben.
Lotz“)  verlegt  den  Schwerpunkt  seiner  Theorie
in  das  Zusammenvorkommen  der  Diamanten  mit
kleinen  Bandachaten.  Ahnliche  Achate  kommen

in  größerer  Anzahl  nahe  der  Küste  vor  undwerden

  wohl  noch  jetzt  vom  Meer  angespült.
Lotz  hält  es  für  möglich,  daß  die  Achate  dem
Vaalfluß  entstammen  und  daß  die  Diamanten
von  der  gleichen  Lagerstätte  herrühren.  Im
übrigen  gibt  er  seine  Hypothese  mit  allem  Vorbehalt
  und  faßt  sein  Urteil  wie  folgt  zusammen:
„Die  Lüderitzbuchter  Diamantvorkommen  sind  ältere,
zum  Teil  wieder  durch  den  Wind  aufbereitete
und  verlagerte  Küstenbildungen.  Die  Verknüpfung
der  Diamanten  mit  den  begleitenden  Feinkiesen
und  die  Achatgerölle  einer  jüngeren  Strandterrasse
lassen  vielleicht  Beziehungen  zum  Stromgebiet  des
Orange,  also  zu  den  Vaalriver  Diamanten  zu,
denen  die  Lüderitzbuchter  Diamanten  in  ihrer  Beschaffenheit
  und  ihrem  Begleitgestein  außerordentlich
  ähneln.“

Einen  wertvollen  Beitrag  zur  Kristallographie
der  Lüderitzbuchter  Diamanten  hat  E.  Kaiser“")
geliefert.  Er  hatte  Gelegenheit,  nahezu  1800
Steine  von  verschiedenen  Feldern  aus  der  Nähe
Lüderitzbuchts  zu  untersuchen  und  unterscheidet
nach  dem  kristallographischen  Habitus  vier  verschiedene
  Typen,  von  denen  zwei  vorwiegen,
nämlich  Kristalle  von  rhombendodecandrischen
Typ  und  Zwillinge  nach  dem  Spinellgesetz.  Die
meisten  Kristalle  sind  wasserklar.  Wichtig  ist  ferner
seine  Feststellung,  daß  Kristalle,  welche  dem
bloßen  Auge  abgerollt  erscheinen,  bei  Betrachtung
mit  stärkerer  Vergrößerung  zeigen,  daß  die  Unebenheiten
  auf  Wachstumsformen  beruhen.  Starke
Abrollung  oder  Abschleifung  durch  den  Transport
zeigt  keines  der  untersuchten  Stücke.

Damit  sind  die  wissenschaftlichen  Arbeiten
unserer  Diamantvorkommen  besprochen,  die  geolo-*)

  H.  Lotz:  Über  die  Diamantenablagerungen
bei  Lüderitzbucht.  Monatsberichte  der  deutschen  geologischen
  Gesellschaft.  1909.  Nr.  3.  Protokoll  der
Sitzung  vom  3.  3.  1909.

**“)  E.  Raiser:  Uber  Diamanten  aus  Deutsch-Südwestafrika.
  Zentralblatt  für  Mineralogie,  Geologie
und  Paläontologie.  Jahrgang  1909.  Nr.  8.

 

gische  und  mineralogische  Erforschung  dieser  neuen
Funde  steht  eben  noch  ganz  in  den  Anfängen.

Wo  die  Diamanten  vorkommen,  liegen  sie
meist  in  einem  mehr  oder  weniger  groben  kieigen
Sand,  von  dem  etwa  ein  Viertel  aus  Steinen
von  der  Größe  der  Diamanten  besteht.  Bei
genauerer  Untersuchung  zeigen  sich  mit  den  Kiesen,
wo  dieselben  Diamanten  führen,  stets  Bandachate,
Eisenkiesel,  Jaspis  und  ähnliche  Kieselmineralien
sowie  Granat  vergesellschaftet.  Biotit,  Ennatit,
Ilmenit,  Olivie,  Dioyfid  und  sonstige  Begleitmineralien
  der  Diamanten  im  Kimberlit  fehlen.
Diese  diamantführenden  Kiese  liegen  meist  in
Schläuchen  und  Nestern  und  das  bedingt  eine
große  Unregelmäßigkeit  in  der  Aerteilung  der
edlen  Steine.  Während  auf  den  Feldern  der
Kolonialen  Bergbaugesellschaft  die  Streifen  100
bis  200  m  breit  sind,  sinden  sich  weiter  südlich
  häufig  nur  10  bis  15  m  breite  Sneeifen
von  verschiedener  Länge;  im  allgemeinen  sind  in
ebenerem  Gelände  auch  die  diamantführenden
Streifen  ausgedehnter,  aber  weniger  reich,  während
  im  kupierten  Pomonagebiet  fabelhaft  reiche
kleine  Nester  mit  großen  tauben  Arealen  wechsein.
Die  zunächst  bekannt  gewordenen  Funde  in  der
Nähe  Lüderitzbuchts  liegen  alle  westlich  des  Wandordünengürtels,
  welcher,  an  der  Elisabethbucht  nabe
dem  Meere  beginnend,  bei  Kilometer  18  bis  21
die  Eisenbahn  schneidet  und  dann  an  der
Bootsbucht  etwa  20  km  nördlich  Lüderivbucht
wieder  unmittelbar  ans  Mcer  tritt.  Dieser
westlich  der  Dünen  liegende  Teil  der  Küstenwüfte
steigt  vom  Meeresspiegel  aus  rasch  an  und  erreicht
  in  einzelnen  Kuppen  bis  zu  200  m
absoluter  Höhe.  Die  Diamantvorkommen  liegen
in  sehr  verschiedenem  Niveau  bis  zu  150  bis
180  m  über  dem  Meere  (z.  B.  auf  dem  der
Regierung  gehörigen  Block),  andere  wieder  nur
wenig  über  Null  (z.  B.  östlich  der  Elisabethbuchts-Ob
  noch  jetzt  vom  Meer  Diamanten  angesvült
werden,  ist  nicht  sicher;  in  größerer  Menge  wohl
kaum,  denn  das  wäre  wahrscheinlich  bereits  deobachtet.
  Auffällig  ist  aber,  daß  die  Achatgerölle,
welche  Lotz  möglicherweise  als  Begleitmineralien
der  Diamanten  ansieht,  noch  jetzt  massenhaft  vom
Meer  ausgeworfen  werden,  so  unmittelbar  bei
Lüderitzbucht  im  Roberthafen,  an  der  Flamingo-
        <pb n="1125" />
        W  1043  20

insel,  auf  Plumpudding  Island  und  an  vielen
anderen  Punkten  der  Küste.

Südlich  der  Elisabethbucht  gibt  es  keinen  zusammenhängenden
  Wanderdünengürtel  mehr.  Nur
einzelne  kleinere  Wanderdünengebiete  finden  sich
hier  und  da.  Hier  streichen  langgestreckte  Täler
ziemlich  parallel  zur  Küste;  in  ihnen  kommen
die  Diamanten  häufig  —  wie  weiter  nördlich  —
gleichfalls  mit  ähnlichen  Kiesen  vergesellschaftet
vor;  bisweilen  liegen  sie  aber  auch  fast  ohne
Begleitmineralien  höchstens  mit  eckigem  Quarzschutt
  und  wenige  Zentimeter  mächtigem  Feinsand
vermischt  auf  dem  nackten  Felsuntergrund,  so  daß
sie  buchstäblich  zusammengefegt  werden  können.
Im  Pomonagebiet  sind  die  größten  Steine  gefunden
  worden,  solche  von  2  bis  3  Karat  sind
bhäufiger,  der  größte  Diamant,  den  ich  gesehen
bhabe,  war  ein  Oktaeder  von  reichlich  9  Karat
umd  gelblicher  Farbe.  Auch  bei  diesen  südlichen
Vorkommen  ist  die  Höhenlage  sehr  wechselud;  im
Pomonagebiet  maß  ich  zwischen  5  und  100  m,
östlich  Sinclairs  Island  von  30  bis  100  m  über
Null.  Nach  Osten  zu  schließt  sich  etwa  vom
Bogenfels  und  weiter  südlich  bis  zum  Orange
eine  flachwellige  Hochfläche  an,  die  zum  größten
Teil  aus  jungen  Mergeln,  Schiefertonen,  Sandsteinen,
  Kiesen  und  Sanden  aufgebaut  ist.  An
einzelnen  Punkten,  wo  diese  jüngeren  Schichten
auftreten  (z.  B.  beim  Bogenfels)  finden  sich  reichlich
  marine  Fossilien,  nach  Angabe  von  Merensky
lassen  sie  sich  als  zur  Kreide  gehörig  bestimmen,
womit  dann  diese  Horizonte  der  Kreide  zuzurechnen
wären.  Bei  Buntfeldschuhhorn  liegen  an  den
Ausbissen  des  Kreidesteilabfalls  reichlich  Achatgerölle,

  die  zweifellos  diesen  Schichten  entstammen,

westlich  vorgelagert  finden  sich  da  ergiebige  Diamantfelder.


Die  Lagerstätten  bei  Lüderitzbucht  werden  von
Augengneis,  Hornblende=  und  Glimmerschiefer
unterlagert,  in  die  Granite  intrudieren.  Auch
dunkle  Eruptivgesteine  noch  nicht  näher  bestimmter
Zugehörigkeit  treten  neben  diesen  Graniten  durchsetzend
  auf.  Etwa  von  Pomona  an  unterlagern
Schiefer,  Sandsteine,  Kalke  verschiedener  Natur
die  Diamantvorkommen  und  geben  den  südlichen
Feldern  jenes  schon  erwähnte  ausgesprochene
Nord-Süd-Streichen.  Verschiedenartige  Porphyr-=gänge
  durchsetzen  das  Gestein.  Bisher  sind  in

 

den  Diamantgebieten  keine  Kimberlite  oder  ähnliche
  Eruptivgesteine  gefunden,  die  als  Muttergestein
  der  Diamanten  in  Frage  kommen  könnten.
Immerhin  ist  aber  bei  der  riesigen  Ausdehnung
des  Gebietes  —  die  nördlichsten  und  südlichsten
Felder  liegen  260  km  auseinander  und  die
östlichsten  Felder  nahezu  20  km  vom  Meer
entfernt  —  sehr  wohl  möglich,  daß  irgendwo
  eine  oder  mehrere  Kimberlitröhren  stecken.
Zumal  diese  Röhren  erfahrungsgemäß  nur  einen
relativ  geringen  Durchmesser  besitzen  und  weicher
als  das  Nebengestein  sind  —  die  Kimberleymine
hat  etwa  350,  De  Beersmine  etwa  400,  Jagersfonteinmine
  etwa  500,  Du  Toitspommine  etwa
600  m  und  die  Premiermine  etwa  1  km
größten  Durchmesser  —  und  daher  sehr  wohl
unter  Sanddünen  und  jungen  Ablagerungen  in
Senken  der  Küstenwüste  oder  auch  unter  den
erwähnten  Kreideablagerungen  verborgen  sein
könnten.  Gegen  den  Ursprung  aus  einer  primären
  Lagerstätte  spricht  die  wechselnde  Größe
der  Diamanten,  die  nach  Pomona  hin  entschieden
stark  zu-,  dann  aber  wieder  abnimmt.  Oder  man
müßte  wechselnde  Richtung  der  Meeresströmungen
in  den  jüngeren  geologischen  Epochen  annehmen.
Eingehendere  systematische  wissenschaftliche  Studien
werden  jedenfalls  über  die  Größenverteilung  der-Diamanten
  noch  Klarheit  schaffen,  unsere  bisherigen
  Kenntnisse  erlauben  m.  E.  weittragende
Schlüsse  noch  nicht.  Mit  Sicherheit  läßt  sich  aber
sagen,  daß  diese  Diamantvorkommen  mit  den
weiter  im  Innern  des  Namalandes  befindlichen
Blaugrundröhren  bei  Gibeon  und  Berseba  nichts
zu  tun  haben.  Ein  direkter  Ost-West-Transport
von  dort  ist  nach  den  jetzigen  Niveauverhältnissen
gänzlich  ausgeschlossen.  Ebensowenig  finden  sich
Spuren  alter  Flußläufe,  die  vom  Innern  in  die
Küstenwüste  und  durch  diese  zu  den  jetzigen  Lagerstätten
  führen.  Im  Fischflußgebiet  habe  ich  die
Bandachate  auch  nicht  beobachtet.  Auch  den
Winden  kann  bei  dem  Transport  der  Diamanten
nur  untergeordnete  Bedeutung  beigemessen  werden.
Sie  vermögen  wohl  erbsengroße  Steine  zu  bewegen,
  aber  über  hundert  Kilometer  und  mehr
(und  um  solche  Entfernungen  handelt  es  sich)
transportieren  auch  die  Sandstürme  des  Sommers
nur  Feinsand  und  diesen  häufen  sie  dann  zu
Flugsanddünen  auf.  In  dem  Flugsand  sind  aber
        <pb n="1126" />
        G  1044  20

keine  Diamanten  gefunden  worden.  Danach
bleibt  dann  noch  die  Entstehung  der  sekundären
Lagerstätten  durch  Wirkung  des  Meeres,  die  ja  auch
Merensky  und  Lotz  annehmen.  Nur  gehen  ihre  Anschauungen
  über  die  Lager  der  primären  Lagerstätte
weit  auseinander.  Merensky  nimmt  ein  Landgebiet
#an,  in  dem  Diabase  und  Kimberlite  große  Flächen
bedeckten.  Dasselbe  soll  westlich  des  heutigen
Küstenverlaufs  gelegen  haben  und  dann  wieder
der  Abrasion  anheimgefallen  sein,  worauf  die
Diamanten  in  den  aus  diesem  Landgebiet  gebildeten
  Sedimenten  abgelagert  wurden,  gleichsam
  als  Leitfossil  für  diese  Horizonte.  Nur  mit
den  Kreideschichten  zusammen  sollen  die  Diamanten
vorkommen.  Das  stimmt  wohl  nicht  für  alle
Vorkommen;  denn  ich  habe  z.  B.  im  Pomonagebiet
  wenig  Anzeichen  für  die  Kreidehorizonte
finden  können  und  gerade  hier  liegen  die  reichsten
Lagerstätten.  Es  wäre  doch  merkwürdig,  wenn
auf  weiten  Strecken  nur  der  Diamant  als  einziges
Residuum  der  Kreide  übrig  geblieben  wärc.  Zudem
  müßten  in  der  wenige  Zentimeter  mächtigen
Schicht,  die  den  Rest  der  Kreideformation  darstellen
  soll,  doch  mehr  grobe  Bestandteile  wie
Toneisenstein,  Porphyrgerölle  u.  dgl.  vorhanden
sein,  da  sie  in  den  Kreideschichten,  wo  dieselben
besser  erhalten  sind,  reichlich  anftreten.  Lotz
neigt  der  Annahme  zu,  daß  die  Diamanten  dem
südafrikanischen  Diamantgebiet  am  Vaalfluß,  also
dem  Einzugsgebiet  des  oberen  Orangeflußsystems
entstammen  und  mit  den  Bandachaten,  die  gleichfalls
  von  dort  stammen  sollen,  ins  Meer  geflößt
sind,  um  dann  durch  den  Benguellastrom  nordwärts
  der  Orangemündung  an  der  südwestafrikanischen
  Küste  abgelagert  zu  werden.  Einmal
stimmt  nicht,  daß  die  Achate  und  Diamanten
immer  zusammen  vorkommen.  Die  feinen  Bandachate,
  die  z.  B.  den  Stauchschen  Feldern  entstammen,
  sehen  auch  ganz  anders  aus  als  die
groben  Achatgerölle  vom  Strand  bei  Lüderitzbucht
  und  brauchen  nicht  demselben  Mandelstein
zu  entstammen.  Man  kann  auch  nicht  von  den
Achatgeröllen  einer  jungen  Strandterrasse  sprechen,
sie  kommen  von  etwa  120  m  über  dem
Meer  bis  zum  Strande  in  den  verschiedensten
Höhenlagen  vor.  Die  Vaalfluß-Diamantseifen  hören
bald  unterhalb  Barkley-West  auf  und  weiter
unterhalb  am  Orange,  der  doch  im  englischen

 

Gebiet  seit  Jahrzehnten  besiedelt  ist,  ist  nie  enwa:
von  Diamanten  bekannt  geworden,  obwohl  dana#
gesucht  wurde.  Ferner  habe  ich  mir  bei  meiner
Besuch  in  Kimberley  im  März  1909  die  Be
gleitmineralien  der  Diamantenseifen  am  VBaa.
angesehen  und  keine  Bandachate  gefunden,  die
denen  bei  Lüderitzbucht  gleichen.  Schließlich  in
von  alten  Flußbettverlegungen  des  Orange,  dit
darauf  hindeuten,  daß  er  früher  in  der  Nähe
unserer  Diamantlagerstätten  mündete,  nichts  zu
bemerken.  Ich  habe  dies  in  Frage  kommende
Gebiet  von  Wittpütz  bis  Daberasdrift  gerade  auf
diese  Möglichkeit  hin  untersucht,  bin  aber  zu  dem
Resultat  gekommen,  daß  der  Orange  ebenso  wie
der  Fischfluß  schon  seit  langen  goeologischen
Perioden  im  wesentlichen  dasselbe  Ben  durchflossen
  haben  und  sich  durch  die  noch  heute  nahezu
horizontal  gelagerten  Schichtensysteme  der  Namaund
  Karrooformation,  die  unserem  Paläozoilum
und  ältestem  Mesozoikum  entsprechen,  bis  in  die
Primärformation  hindurchgesägt  haben.  Dicie
Erwägungen  scheinen  mir  gegen  die  von  Los  ja
auch  nur  mit  aller  Reserve  aufgestellte  Theorie,
daß  die  Diamanten  dem  Vaalflußgebiet  emstammen,
  zu  sprechen.

Ich  nehme  folgende  Entstehung  der  Lagerstätten
  an:  An  der  südwestafrikanischen  Küke
vom  Orange  bis  Lüderitzbucht  und  wohl  noch
nördlich  davon  befand  sich  eine  Anzahl  von
primären  Lagerstätten,  welche  Diamanten  führten.
Vergesellschaftet  mit  ihnen  kamen  Mandelsteine
vor,  denen  die  Bandachate  entstammen.  Eine
größere  Anzahl  dieser  primären  Lagerstäuen  mag
westlich  Pomona  gelegen  haben.  Die  menten

liegen  höchstwahrscheinlich  jetzt  unter  dem  Meeresspiegel,

  dafür  spricht  das  Fehlen  von  Karrooschichten
  an  der  heutigen  Küste;  denn  die  meisten
Kimberlite  Südafrikas  durchsetzen  Karrvoschichten.
sind  somit  jünger  als  diese.  Wenn  also  mehrelc
Kimberlitröhren  auf  dem  Lande  lägen,  würden
dort  auch  wohl  Reste  von  Karrooschichten  noch
vorhanden  sein,  die  bisher  aber  nicht  beobochtet
wurden.  Einzelne  Röhren  mögen  trotdem  noch
auf  dem  heutigen  Festland  entdeckt  werden,  bielfür
  scheint  besonders  das  Pomonagebiel  aussichtsreich.


Da  die  westafrikanische  Küste  seit  auch  nach
geologischem  Mäßstab-  gemessen)  langer  Ze
        <pb n="1127" />
        W  1045  e0

größeren  positiven  und  negativen  Niveauschwankungen
  ausgesetzt  wär,  hatte  die  sehr  kräftige
Brandung  des  offenen  Ozeans  Gelegenheit,  die
primären  Lagerstätten  gründlich  auszuwaschen,
aufzubereiten  und  zusammen  mit  den  anderen
Strandsedimenten  abzusetzen.  Als  Residua  treffen
wir  da  Sandsteine,  Kiese,  Sande,  Mergel  usw.
verschiedenen  Alters,  beginnend  mit  der  Kreidezeit
  als  sekundäre  Diamantlagerstätten.  Diese
Sedimente  sind  dann  durch  den  Wind  und  sonstige
  destruktiv  wirkende  Agenzien  wieder  aufgearbeitet,
  ihrer  feinen  Bestandteile  beraubt  und
so  der  Diamantkies  als  Deckschicht  angereichert,
doch  findet  sich  der  Diamant  auch  im  nicht  ausgeblasenen
  Kies,  hier  aber  wahrscheinlich  nicht
überall  in  bauwürdiger  Menge.  Die  Gesamtmenge
  der  vorhandenen  Diamanten  kann  zur
Zeit  noch  nicht  annähernd  geschätzt  werden,  ist
aber  bei  der  riesigen  Ausdehnung  der  Einzelfelder
  jedenfalls  sehr  beträchtlich.

3.

Bergrechtliche  Verhältnisse  im  Diamantgebiet.

Die  ungemein  rege,  in  der  Mitte  des  Jahres
190  8  einsetzende  Prospektiertätigkeit  auf  Diamanten
hatte  reichlich  unter  unpraktischen  Schürfbestimmungen
  zu  leiden.  Damals  galten  noch  die
alten  Schürfscheine  der  Kolonialgesellschaft,  nach
denen  der  Schürfer  durch  Aufstellung  eines
Mittelpfahls  einen  Kreis  von  1  km  Radius
sperrte,  mit  diesem  Schürfkreis  konnte  er  innerhalb
  eines  vorher  vereinbarten  Gebietes  wandern.
Abgesehen  davon,  daß  diese  Kreisbelegung  niemals
  ein  völliges  UÜberdecken  eines  Gebietes  erlaubte,
  wenn  man  der  anderen  Bestimmung  Rechnung

trug,  daß  die  Entfernung  der  Mittelpunkte  zweier

benachbarter  Kreise  2  km  betragen  mußte,  enthielten
  die  Bestimmungen  der  Gesellschaft  noch
den  andern  sonderbaren  Grundsatz,  dich  der
Schürfer  nur  2⅛  ha  von  den  314  ha  jedes
Schürfkreises  als  Bergwerkseigentum  beanspruchen
konnte.  Wenn  die  Gesellschaft  ihm  mehr  gab,
war  das  lediglich  ihr  guter  Wille,  ein  Anspruch
darauf  bestand  nicht.  Die  ganzen  Schürf=  und
Abbaubestimmungen  waren  eben  äußerst  primitiv
und  mußten,  sobald  eine  größere  Anzahl  von
Schürfern  sich  auf  ein  engeres  Gebiet  zusammendrängte,
  naturgemäß  versagen.  Deshalb  hatte

 

die  Regierung  schon  seit  längerer  Zeit  mit  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  verhandelt  und  sie
zur  Annahme  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
von  1905  für  ihr  Gebiet  zu  bewegen  versucht.
Das  Abkommen“)  erhielt  am  1.  Oktober  1908
Gültigkeit,  traf  also  mitten  in  die  regste  Schürftätigkeit.
  Am  25.  Juni  1908  hatte,  wie  schon
erwähnt,  die  Regierung  das  ihrer  Berghoheit
unterstehende  Gebiet,  die  sogenannten  fiskalischen
Blöcke,  Landstreifen  von  10  km  Breite  und  30  km
Tiefe,  alternierend  entlang  der  Eisenbahn  von
Lüderitzbucht  nach  Aus  gelegen,  gesperrt.  Diamantfunde
  sind  nur  auf  dem  ersten  südlich  der
Bahn  befindlichen  Block  gemacht,  der  etwa
240  aqkm  Flächeninhalt  hat.  Kurz  vor  dem
Inkrafttreten  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
für  das  Gebiet  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
wurde  seitens  der  Regierung  die  Küstenstrecke
südlich  des  26.5“  bis  zum  Orange  und  100  km
landeinwärts  für  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft
zur  alleinigen  Aufsuchung  und  zum  Abbau  von
Mineralien  zunächst  auf  zwei  Jahre  gesperrt.
(22.  September  1908.)  Diese  Verordnung  sollte
weniger  der  Kolonialgesellschaft  als  der  Regierung
nützen,  indem  sie  das  Entstehen  zu  vieler  kleiner
Gesellschaften  verhinderte,  die  leicht  in  die  Lage
kommen  konnten,  aus  Kapitalmangel,  und  um
überhaupt  bestehen  zu  können,  die  Diamanten  zu
verschleudern.  Auch  rechnete  man  damals  noch
damit,  daß  englisches  Kapital  und  vor  allem
die  De  Beers  Kompagnie  dem  jungen  deutschen
Diamantbergbau  gefährlich  werden  könnte.  Zudem
  wurde  durch  Schließung  des  Gebiets  dem
Herumtreiben  zweifelhafter  Elemente,  die  es  auf
Diamantdiebstahl  absahen,  vorgebeugt.  Die
Verordnung  ist  vielfach  angegriffen,  meines  Erachtens
  mit  Unrecht.  Von  dem  Rechte  der  Ansiedler
  an  den  Lüderitzbucht  so  plötzlich  zuteil
gewordenen  Schätzen  wurde  gesprochen.  Tatsächlich
  hat  aber  jeder  Privatmann,  der  damals
dort  war  und  zugriff,  einen  mehr  oder  minder
großen  Teil  an  diesem  Segen  davongetragen.
Von  den  übrigen  Ansiedlern  des  Schutzgebiets
wären  doch  die  meisten  zu  spät  gekommen,  da
die  an  Ort  und  Stelle  befindlichen  einen  weiten

 

—.

*)  Vgl.  „Deutsches  Kolonialblatt“,  1909,  Nr.  9,
Z.  426  ff.
        <pb n="1128" />
        W  1046  eS

Vorsprung  hatten.  Die  ersten  Entdecker  haben
natürlich  den  Löwenanteil  gewonnen,  der  ihnen
auch  zu  gönnen  war.  Der  Gesichtspunkt,  daß
die  Einwohner  des  Schutzgebiets  benachteiligt
wurden,  ist  zum  mindesten  anfechtbar.  Einzelinteressen
  müssen  hinter  denen  des  großen  Ganzen
zurücktreten,  das  Schutzgebiet  hat  aber  durch  Vermeidung
  einer  Zersplitterung  der  Funde  den
größten  Nutzen.  Ein  weiterer  Schritt,  um  der
Regierung  Einnahmen  aus  den  Diamantfeldern
zu  sichern,  war  die  Einführung  eines  Gewichtszolles,
  der  als  Provisorium  einem  Wertzoll  von
33½  v.  H.  für  einige  Monate  vorausging.  Die  dritte
und  wichtigste  Maßnahme  war  aber  die  Einführung
  der  Diamantregie.')  Diese  zwingt  jeden
Produzenten,  seine  Förderung  der  unter  staatlicher
  Aufsicht  stehenden  Regiegesellschaft  zur
weiteren  Verwertung  zu  übergeben.  Er  erhält
zunächst  einen  Vorschuß  und  später  nach  Verwertung
  der  Diamanten  die  Restsumme  abzüglich
der  gesetzlichen  oder  vertraglichen  Abgaben  von
der  Regie  bezahlt.  Dadurch  ist  er  der  Mühe
überhoben,  seine  Steine  selbst  an  den  Markt  zu
bringen  und  erhält  sofort  einen  Teilwert  seines
Eigentums,  der  ihn  in  der  Regel  instandsetzen
wird,  die  Produktion  fortzuführen.  Auch  diese
Maßnahme  wurde  zunächst  angefeindet,  hat  aber
jetzt  allgemeine  Anerkennung  gefunden  und  wenn
sie  noch  Angriffe  zu  erfahren  hat,  richten  sich  diese
weniger  gegen  die  Regie  als  gegen  Einzelmaßnahmen
  derselben.

Auch  nach  der  Sperrung  ging  das  Neugründen
von  Schürfgesellschaften  und  das  Belegen  von
Feldern  munter  weiter,  da  sich  noch  eine  ganze
Anzahl  von  Schürfscheinen  im  Besitz  Privater  befand.
  Diese  Schürsfscheine  kosteten  ursprünglich
60  /7,  wurden  aber  teilweise  bis  6000  bewertet,
  weil  eben  keine  neuen  mehr  gelöst  werden
konnten.  Dann  kam  noch  ein  weiterer  Umstand
hinzu,  der  die  Schürftätigkeit  dauernd  in  Alarm
hielt:  das  war  die  ungeklärte  Rechtslage  im  sog.
Pomonagebiet.  Es  handelt  sich  um  eine  alte
englische  Minenkonzession  der  Firma  de  Paß,
Spence  &amp;amp;  Co.,  die  später  auf  de  Paß  überging.
Man  hatte  am  Festlande  gegenüber  der  englischen

*)  Ugl.  „D.  Nol.  Bl.“  1909,  Nr.  3  u.  Nr.  6,  S.  85f.
und  S.  241f.

 

Guanoinsel  Pomona  Kupfer=  und  Silbererze  gefunden.
  Von  mancher  Sein  wurde  das  Gebis
als  dem  Bergrecht  der  Regierung  unterworf#en
betrachtet  und  nach  den  Regierungsbestimmunger
dort  Felder  belegt.  Andere  wieder  suchten  ihre
noch  gültigen  Schürfscheine  der  Kolonialgesellschaft
  dort  zu  plazieren.  Kurzum  die  Rechtslage
war  verworren  genug.  Da  nun  auch  noch  die
Kolonialgesellschaft  nur  2½  ha  als  Bergwerkseigentum
  für  jeden  Schürfkreis  verleihen  wollte
und  Streitigkeiten  wegen  des  Abstandes  der  einzelnen
  Schürfkreise  entstanden,  schickten  die  Lüderigbuchter
  Interessenten  eine  Kommission  nach  Berlin,
um  dort  die  streitigen  Punkte  zu  besprechen  und
soweit  als  möglich  eine  Einigung  zu  erzielen.
Das  gelang  denn  auch  mit  Hilfe  des  Reichs-Kolonialamts.
  Die  Kolonialgesellschaft  gewährte
gegen  eine  erhöhte  Abgabe,  die  teilweise  dem
Fiskus  zufließt,  die  ganzen  Schürfkreise  als  Bergwerkseigentum,
  die  Bergbehörde  trat  von  ihrem
strengen  Standpunkt,  daß  unbedingt  2  km  Abstand
vom  nächsten  Schürfpfahl  erforderlich  seien,  zurück.
Die  Berechtigung  der  Regie  wurde  von  den
Interessenten  anerkannt  und  die  Wogen  der  Erregung
  glätteten  sich  allmählich.  Auf  weilere
Einzelheiten  meist  bergrechtlicher  Natur  einzugehen,
  würde  den  Zweck  dieser  Zeilen  überschreiten.


4.
Die  wirtschaftliche  Vedentung  der  füdwestafrikanischen
Diamanten.

Die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Diamamtlagerstätten
  wurde  besonders  in  Deutschland  zunächst
  stark  unterschätzt.  Mußte  doch  selbst  der
Staatssekretär,  als  er  im  Reichstag  erklärte,  daß
auf  den  Feldern  5000  Karat  Diamanten  pro
Arbeitstag  produziert  werden  könnten,  allerlei
Glossierungen  in  der  heimatlichen  Presse  über
sich  ergehen  lassen.  Die  englischen  Nachbarn  aus
der  Kapkolonie  waren  viel  weniger  pessimistich
und  suchten,  wo  sie  konnten,  ins  Geschäft  hineinzukommen.
  Von  geologischer  Seite  standen  dem
Reichs-Kolonialamt  genügend  Gutachten  und  Beratungen
  zur  Verfügung,  so  daß  die  Regicrung
ihre  im  vorigen  Abschnitt  skizzierten  Mahßnabmen
unbeeinflußt  durch  die  öffentliche  Meinung  im
Schutzgebiet  und  in  Deutschland  schnell  und  durch-
        <pb n="1129" />
        W  1047  20

greifend  zur  Ausführung  bringen  konnte.  Von
der  Seite  der  Konkurrenz  wurde  immer  wieder
zur  Herabsetzung  der  Vorkommen  gesagt,  es  seien
Alluvial  dig.  gings.  Nun  —  auch  solche  können
einen  bedeutenden  Einfluß  auf  den  Weltmarkt  gewinnen,
  es  sei  nur  an  die  Goldwäschereien  in
Kalifornien,  in  sibirischen  Flüssen  und  an  die
Goldseifen  Alaskas  erinnert.  Auch  die  Kleinheit
der  Diamanten  wurde  als  Hindernis  für  ihre
Marktfähigkeit  angeführt,  gerade  das  Gegenteil
hat  sich  aber  gezeigt.  Die  ¼  bis  1  karätigen
Steine  werden  sehr  gern  gekauft.  Außerdem  sind
häufiger  Steine  von  1  bis  2  Karat,  vereinzelt
auch  noch  größere  gefunden  und  werden  bei
systematischem  Nachsuchen  jedenfalls  noch  öfter
auftreten.

Ein  Vorkommen  wie  dieses,  das  innerhalb
eines  Jahres  trotz  schwieriger  klimatischer  Umstände
auf  260  km  Längserstreckung  nachgewiesen  wurde,
hat  jedenfalls  Aussicht  längere  Jahre  auszuhalten.
Bisher  ist  erst  der  kleinere  Teil  der  Lagerstätten
in  Ausbeutung  begriffen;  in  dem  für  die  Kolonialgesellschaft
  gesperrten  Gebiet  harren  noch  Millionen-=werte
  der  Hebung.  Natürlich  ist  eine  Berechnung
solcher  Vorkommen  immer  eine  mißliche  Sache
und  die  von  fachmännischer  Seite  abgegebenen
Schätzungen  sind  nur  Näherungswerte.  Wie  im
geologischen  Teil  ausgeführt  wurde,  liegt  aber  die
Entdeckung  einer  primären  Lagerstätte  durchaus
nicht  außer  dem  Bereich  der  Möglichkeit.  Dazu
werden  systematische  Untersuchungen  auch  nach
Erschöpfung  der  obersten  Kiesschicht  unter  dieser
an  manchen  Stellen  noch  andere,  wenn  auch
ärmere  Horizonte  erschließen.  Unterschätzt  worden
sind  allerdings  vielfach  die  Produktionskosten;  so
niedrig  wie  sie  anfangs  waren,  sind  sie  schon
heute  meist  nicht  mehr,  da  das  Auslesen  der
reichsten  Stellen  ziemlich  rasch  vor  sich  geht.  Sie
werden  auch  noch  weiter  steigen,  je  entfernter  die
bearbeiteten  Lagerstätten  von  Lüderitzbucht  liegen,
da  der  Nachschub  auf  dem  Landwege  bald  sehr
teuer,  wenn  nicht  unmöglich  wird,  und  auch  auf
dem  Seewege  viele  Schwierigkeiten,  die  in  der
Unwirtlichkeit  des  Ozeans  ihre  Ursache  haben,  zu
überwinden  sind.

Die  bedeutendsten  Gruppen,  welche  zur  Zeit
Diamanten  färdern,  sind:

 

1.  Die  Koloniale  Bergbaugesellschaft,
hervorgegangen  aus  den  Schürffeldern  des  Bahnmeisters
  Stauch.

2.  Der  Fiskus,  welcher  zur  Zeit  auf  den
von  ihm  belegten  Kolonialfeldern  und  dem  ersten
Block  abbaut  (Diamanten-Pachtgesellschaft).

3.  Die  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft,
  welche  das  gesamte  für  die  Deutsche
Kolonialgesellschaft  gesperrte  Gebiet  bearbeiten
wird.  Sie  ist  erst  in  allerletzter  Zeit  an  der
Förderung  mitbeteiligt.

4.  Die  Colmanskop  Diamond  Mines  Ltd.,
eine  Umgründung  der  alten  Kolmanskopgesellschaft,
welche  die  Mehrzahl  der  Schürfkreise,  die  sich  in
Händen  von  Lüderitzbuchter  Bürgern  befanden,
umfaßt.

Dazu  kommen  noch  eine  Anzahl  kleinerer
Gesellschaften  wie  Windhuk,  Germania,  Zillertal,
G.  F.  Schmidt,  Weiß  u.  a.,  die  teilweise  schon
abbauen  oder  im  Begriff  sind,  ihre  Schürfkreise
in  Bergbaufelder  umwandeln  zu  lassen.

 

 

Die  Gesamtförderung  betrug  in  Karat
(  204  meh:

Oktober  1908  6  263
November  1908  8259
Dezember  1908  9330
Viertes  Kalender-Vierteljahr

  1908.  23  852
Januar  1909  15  126
Februar  1909.  15  510
März  1909.  22  803
April  1909.  30  592
Mai  1909  33  309
Juni  1909  37  554
Juli  1909  ..15333
Januar  —  31.  Juli  1909  200227

Insgesamt  224  079)

Sie  zeigt  also  noch  eine  ständige  Aufwärts—
bewegung  und  wird  erst,  nachdem  alle  Gesell—
schaften  in  eine  regelmäßige  Förderung  eingetreten
sind,  stabilere  Werte  aufweisen.  Die  Qualität
der  Steine  ist  ausgezeichnet;  ihre  Größe  sehr

*)  In  den  Förderziffern  nicht  enthalten  sind  das
Gewicht  der  Diamanten,  die  beim  Schürfen  gewonnen
wurden.  Dies  sind,  soweit  nachgewiesen,  33  709  Karat,
wovon  allein  24  553  Karat  auf  das  Pomonagebiet
entfallen.
        <pb n="1130" />
        1048  20

gangbar,  auch  verwöhntere  Ansprüche  können
durch  die  neuerdings  gefundenen  größeren  Steine
befriedigt  werden.

So  hat  die  Entwicklung  der  Lüderitzbuchter
Diamantlagerstätten  durchweg  die  Erwartungen

 

übertroffen  und  man  kann  mit  Sicherheit  annehmen,
  daß  noch  lange  Jahre  zum  Nutzen  der
südwestafrikanischen  Kolonie  und  damit  des  Reichein
  gewinnbringender  Bergbau  auf  ihnen  umgehen
  wird.

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrina  im  I1.  Viertel  des
Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  15,  S.  735  ff.)
2„2„  Im  1  Im  ·
Benennung  der  Warengruppen  J.  Vieztel  J.  Nertel  Zunahme  Abnabme
Wert  .  #  Wert.  66éWert.We
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  906  081  1  748  155  —  spsu
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  207  304  239  561  —  3225
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemahmite  467  584  554  554  –  86  570
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  562  286  872  515  —-  310239
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  zutermitell.  159  351  81951  77397  —
1)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ..  .  184  078  401  408  —  21730
Zusammen  1  2  486  64  83898147  —  1411  453
II.  Tiere  und  tierische  Ergeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  394  278  251  89332385  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  394  421  605  881  —  211  40
Zusammen  11  788  699  857  774  —  69  0.5
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  622  658  426010  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Dlen  97228  71  393  ————  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  4
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  105  862  185  698  —  7u  Sañ
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
laußer  Lederwaren)  539  660  738  932  —  1889272
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschnerwaren  182  368  286  532  —  104  164
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  7141  6  768  373  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  162  637  332  934  —  17029.
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände
  .  67101  75  391  —  8
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  12  180  88  239  —  L
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Halbseng  902  991  1  110  091  —  27  105
b)  Fabrikate  .  792  055  1  354  601  —  662  546
Zusammen  xũ  1695  0461  2464682  —  768  6n
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  173  073  597  512  —  1214
XIV.  Waffen  und  Munition.  95  731  192  714  —  969#
XV.  Geld  .  ....  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1909  7  066  06310222  766  —.4
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7819  099  —  *  —
Zunahme  —+—,  Abnahme  —  —  753  036  —  —  —
        <pb n="1131" />
        1049  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
I.  Viertel  I.  Viertel
Benennung  der  Warengruppen  1900  1908  Zunahme  Abnahme
Wert.“  Wert.““  Wert  Wert.
B.  Rustuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  1  146  50  616  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:

a)  Lebende  Tiere  519  1  100  —  581

b)  Tierische  Erzeugnisse  54  674  38  256  16  418  —

Zusammen  II  55  193  39  356  15  837  —

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  2  758  829  1  383  0841375  795

IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  198  478  24  269  169  204  —

V.  Geld  ..  .  1  404  —  1  404  —

Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1909  3  010  045  1  447  1801562856  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  741  362  —  —  —
Zunahme  ,  Abnahme  —  1  268  688  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  100010076  1081  11669  955  1  593  847
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  9  560  461  —  —  —
Zunahme  —+,  Abnahme  —  .  +  515  647  —  —  —
VWichtigste  Warenpositionen.
Inl.  Viertell  Im  I.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderiehres  1909  Kalenderjahres  1808
Vende  l  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
4  kg  Al  kg  AM
A  Einkuhr.
Reis  443  526  95  908  828  7566227  100  —  —  385  280131  192
Mehl  und  Backwaren  1  436  470  425  147|1  232  057  411  737  204  413.  13  410  —  —
Gemüse=  und  Obstlonserven,  eingemachtes

  Obst  137  0371101  517  143  961  139  369  —  —  6924437  852
Tucker  Sirup,  Juckerwaren  .  355009165056622  213  178  900  —  –  167  20413  844

bak“  .  68474763  8  672  21  317  —  —  2825  16554
Tabakfabrikate  29  877  168  038  23  696  211  775  6  181  —  –  43  737
Stille  Weine  972538  600]  62322  61  751  —  —1  22  597/230061
Branntweine  aller  Art  VLiter  26  002  638061  39  652,  110  064  —  —  13  650  57  013
Bier  ....  8182594234781288003618636  —l—-  464  804  195  168
Bau-  und  W—  ...  7998751798791961091385732  —l—-  1161216206853
Pfere..  .Stiick  4120200  84.  53  900  —  —  43  838  700
Rindvieh  ....-  724104940  15372765  571  32  175  —  —
Fleischkonserven  ...  63  604,  90  719  121  359  173  172  —  5775582  453
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig

und  sonstige  tirrische  Nahrungsmittel

  164  115  199  393  210  088  259  386  —  —  45  97859  993
Zement,  Kalk,  Kreide,  s  onstige

Erden  und  Steine  984  908  72  666  OE  216  8S23  —  —  903  176144  167
Salz  79  644  9592  103  738  15  462  240944
Stinepten  vr  antthlen.  Vritets  10  129  587493  22112  7638  1511141  2157  366  436852006  —  —
Petrolem  .  123  178  84706  107  6834  933  15  545  —  —  227
Seifen  aller  Art  69  471  37570  59  388117735  10  090  —  —  165
Gewebe  aller  Art.  23  8911  81  419  52  081,  185  141  —  —  28  190  108  722
Leibwäsche.  Kleider,  Hüte,  Mützen,  1

Posarnentierwaren,  Schirme,  ,

Filzwaren  ....  58  862  369  029  79  229i  481  771  –  —  20367  112  742
Schuhe  und  Stiefel.  ..  19  028  104  290  35980)  205  994  —  —  16  952  101  704
Möbel  und  Tischlerwaren  128  150133  760  309  805297710  —  —  186  655  163  950
Glas  und  Glaswaren  26  436  27321  48  898  60  566  —  —  22  462  33245

 

 

 

 

 

4
        <pb n="1132" />
        l10so  E

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Schätzung  des  Zollamtes  in  Lüderitzbucht.

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  J.  Viertel
.  des  des  Zunahme  Abnahme
Benennun  9  der  Waren  Kalenderjahres!  909  Kalenderjahres  1908
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge!  Wert  Menge  Wen
kua  %  kta  1  kea14  ka  .M
Roheisen,  eiserne  Schienen,

Stangen,  Blöcke  usw.  4281  911  880  90056  362  824  1  107  855  —  —  2080913  226  654
Wellblech  236  606,  82  47r468  5  178  342  —  —  210  272  95  S
Eisenwaren,  nicht  bes  onders  genannt.

  1076  “67  666  385  2  083  8601  089  505  —  —  100689:3  423  12
Waren  aus  anderen  unedlen  I

Metallen.  .  12247I34342  39851:77572  —  —  2760443230
Landwirtschaftliche  Maschinen  16  183,  15  978  18  003  19534  —  —  1820  355
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  18  265  35  657  84  861,  95  823  —  —  66  596  60  165
Transportmaschinen  und  Fahr-  "  «

zeuge  aller  Art,  auch  Fahr-  I  "

räder  Stück  106  4  476  83  413  010  23  —  —  3418  31
Feuerwassen  461  46  730  2215  55  390  —  —  1  754  883
Goldmünzen  ...  —  —  —  ——  —-  —  —
Silbermünzen.  —  —  —  —  —  —  –  —
Malz.  30  655,  11  975  55  782  39  985  —  25  127  28010
Hopfen  —  —1  386.  260  —  —  386  Z

B.  Rusktuhr.
Männliches  Rindvieh  Stück  2  220  —  —  2  2200  —  —
Weibliches  Rindviee  —  —  —  —  —  —  —  —
Kleinvieh  21  240  66  1050  —  —  45  81
Häute  von  Ochsen,  Ziegen,  Sa  29  519.  28  680  13  241  18576  16  278.  10  100  —  —
Robbenfelle.  .  EStück)  29  252  18.  310  111I  —  5.
Straußenfedern  ..  136l10152  557892  81s2260—,—
Guano  11  25  —  —  11  251  —  —
Kupfererz  7  865  2921195907  6  298  31811375  431  1066  974.  —  12798524
Rohe  u.  ungeschliffene  Diamanten  8893,044981207976*  —  —  8393,0119g  1207975  —  —
Blei,  roh,  in  Barren  oder  ewalzt  898  230|  261  309  —  —  898  230  261  30ö
Wolle  50044  6912  630  1482  4374  5  43  —

.  i

 

nachweliungderheldenzollümtemdesschutzgebletsventichssüdweitafrilmIndenmonateujwi
und  Juli  1909  källig  gewordenen  Sollbeträge.

(Val.

 

Namen  der  Zollämter,
  bei

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  n  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  20,

S.  959f.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

welchen  die  Zölle  1909  1908  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
fin  %  J  %  afll  W.  Ml  %  V.
Juni  1909.
Swakopmund.  78474—  —  —  78G  41  1  —  —  55101  30  23372  ——
Lüderitzbucht  108  574.90  70  10|  108  645—  7  278.90  1.—3727990  6  10
Windhuk  21  941110  —21  9411012337s70  —  —  1233770  9  603  10  —
Ramansdrift.  231.90  —  —  231  90  1  473  60  —  —  1  473  60  —  —1  211  "
Ururas.  —  —  —  —  —  —  104  40  —  —  10440  —  104  1#%
Karibib.  ..  4511s——  —  —  4  511—  ö  ö39  20  —  —  5  563920  1  02  2
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Okahandja.  5  30420  —  —  563041202  005  70  —  —  200570  .N
Gobabis  120  50  —  —  120  501  166820  —  —166820  17W  70
        <pb n="1133" />
        W  1051  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  -
Naniitällltekerbkiom  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  uouen  echer
welchen  die  Zölle  1909  1908  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

sin  EIIIIIIIIIEIIIEIIIELIIIEEMIIIIEIIIEIEIIIIEIIII
Omaruru  —  —  —  —  —  961  65  —  i  —  —  961|65
Outio  —  —  —  —  —  548  82  —  548  8..658  0
Grootfontein  11  70  11  763690  —  —
Usakos  1  111  80  —  —  1  111  80  42/10  —  —  4210  1  069  7—  —
Otjiwarongo  10380  CO  700  4090
Otavi  —  —  —  —  —  —  498801  4%0%  UU—%
Tsumeb..  –  —  —  —  —  —  209.10  —  —  209/10  —  209  10
Rehoboth.  —  —  —  —  —  —  419  90  —  —  419  —  —  419/  90
Kub.  —  —  —  —  —  —  8  —  —  —  8  —  —  —  8  —
Gibeon  —  —  —  —  —  —  402  30  —  —  402  80  —  —  402  30
Keetmanshoop  15  46  3Z00
Hasuur  —  +  —  —  —  172801  —  —  17280—  —172  80
Warmbad  3  463  2011—  204%  542  702  92050  —  —
Dawignab.  5—  —  —  5—  27601  —  27600  —  —  22  60
Ukamas.  3513o00.3  142,  —
Stolzenfels  15  5ö5U  —  15.55  83201  —  —  83201  —  —  67  66
Bethanien  716301  —  —  716.30  22  60  —  —  22/60  69370—  #

.  -  .-  I
Zusammen40  142  05  70  10240  212  151133  774  85  1  —  133  75  106  436  3S  —  —
Juli  1909.
Swakopmund.  55  72850  —  —55728  50  269  30  13  64  28230  —  —8553|80
Lüderitzbucht.  107  283  10  82  —  107  365  10167  574/70  6  —  67580  708  2  —
Windhuk  .  14  886  50  —  —  14886  60]  9  420  40  —  9420  401  6466101  —  —
Ramansdrift  276,.50  —  —  276.502  084,60  —  2  084/60  —  —1808L10
Ururas  .  —  50  20  —  20  50  18  60  —  —  18  60  1901  —  —
Haigamkhab.  —  —  —  —  ————  —
Karibib.  3944801  3%4490  6  99755975  —  3
Okahandja-  —  —  —  —  —  —  2312770  —  2312·70  —  —  23127
Gobabis  ——  —  1599401S940f..
Omaruru  —  —  —  —  —  —  1019|70MBI—%%  19|70
Outio  .  ——  —  —  393/10  —  8393111  10
Grootfontein  —  —  —  —  —.  2504010z.  256  442H40
Usakos  407  80  —  —  407  80  65|45  —  —  65  45  342351  —
Ottiwarongo  —  —  —  —  —  —  27960%  —  279600  —279·50
Otavri  —  —  —  —  —  —  680  —  —  680  —  —  6  80
Tsumeb..  —  —  —  —  —  —  24601  —  —  24,15%  —  —  24  50
Rehoboth.  —  —  —  —  —  —  1567—  —  —  1567—  —  —  1567—
Kub  —  —  —  —  —  —  142/20  —  —  142  20  —  —  14220
Giben  —  —  —  —  —  —  2400550  —  —  2400  0  —  —24600  60
Keetmanshoop  14  832,90  —  —4  832/90  10  408|60  —  —|10  408  600  14%30  —
Hafurr  433  .80  —  —  438  80  ö24  05  —  —  524005  —  —  90  26
Warmbad  —  —  —  —  810  8  Uu  810  03U  810|30
Dawignab.  13|97  —  —  13  97  651,10  —  651100—  —  63713
Ukamas.  679.90  ——  679  90  1  110|/70  —  —  1  11070  —  —  43080
Stolzenfels  128.7  440  —  563.70  82|20  —  8220  481501  —  —
Bethanien.  ——  —  —  —  56701  —  —  56670j  —  —  50/70
#  1
Zusammen198  61207|542  —109  154,074  G.,,  16  26  oss  saa  /  —  —
        <pb n="1134" />
        1052

Deutsch-Ostafrika.
Die  Sentralbahn.)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Daressalam
  hat  die  Gleisspitze  der  Ostafrikanischen
Zentralbahn  Kilometer  140  hinter  Morogoro
erreicht.

Wie  die  Baufirma  weiter  meldet,  sind  seit
dem  11.  Oktober,  an  welchem  Tage  das  Gleis
die  Station  Kidete  erreichte,  rund  19  km  vorgelegt
  worden;  die  Leistung  der  letzten  Woche  betrug
  8,4  km.  Die  Baufirma  hofft,  daß  der
Fortschritt  im  Gleisvorstrecken  noch  einige  Zeit
so  anhalten  wird  und  daß  bis  zum  Beginn  der
Regenzeit  monatlich  wenigstens  20  km  Gleis
verlegt  werden  können.

Über  den  Fortschritt  der  Arbeiten  an  der
Zentralbahn  im  Monat  August  berichtet  der
Eisenbahnkommissar“):

Die  Vorarbeiten  sind  bis  95  km  hinter
Kilimatinde  fertiggestellt.

Die  endgültige  Linie  bis  Tabora  ist  etwas
südlicher,  als  seinerzeit  erkundet,  festgelegt  worden.
Die  neue  Linie  hat  den  Vorteil,  daß  sie  bei
Tura  günstigere  Geländeverhältnisse  hat  und  eine
verlorene  Steigerung  von  etwa  40  m  vermeidet.


Die  Erdarbeiten  sind  mit  Ausnahme  des
Einschnitts  bei  Kilometer  113  +  850  bis
Kilometer  125  +  600  beendet,  von  Kilometer
125  +  600  bis  Kilometer  180  abschnittsweise  in
Angriff  genommen;  sie  werden  von  Kilometer
180  bis  223  vorbereitet.  Auf  der  unteren  Strecke
von  Kilometer  0  bis  80  wurde  mit  den  Nachbesserungen
  an  den  Dämmen  und  den  noch  notwendigen
  Bachregulierungen  begonnen.

Das  Material  der  Dämme  und  Einschnitte
ist  vorwiegend  roter  Boden,  Mutterboden,  Sand,
Granit  und  Gneis.  Der  vereinzelt  vorgefundene
Kalk  wird  zur  Mörtelbereitung  für  Hochbauten
verwandt  werden.

Bei  den  Dämmen  im  Sumpfgebiet  des
Mukondokwatales  vor  Kidete  traten  immer
noch  Setzungen  auf;  so  mußte  der  Damm  bei
Kilometer  115  +  600  bis  116  +  400  vor  der
Beschotterung  auf  rund  20  cm  aufgeholt  werden.

Der  Übersicht  halber  wurden  fast  auf  der
ganzen  Neubaustrecke  Kilometertafeln  angebracht.


*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  21,  S.  994.

")  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  20,  S.  954f.

 

Die  Wegübergänge  sind  nur  teilweise  bergestellt.


Die  Brücken  und  Durchlässe  sind  ferng
bis  Kilometer  110  180,  in  Arbeit  bis  Kilomete
124  +  115.

Bei  der  Gomberengabrücke  Kilometer  61
+  134  ist  die  Eisenkonstruktion  bis  auf  einen
Querträger  montiert.  Beim  Durchlaß  Kilometer
80  +  250  sind  die  Widerlager  fertiggestellt.  Bei
den  Brücken  Kilometer  91  +  134,  99  +  20°“
und  101  +  700  fehlen  die  Eisenkonstruktionen
noch.  Fürs  Vorstrecken  des  Oberbaues  wurden
hier  Holzprovisorien  vorgesehen.

Die  Besandung  des  in  der  Mkattastevpe
geschütteten  Dammes  ist  bis  auf  wenige  Stellen
fertiggestellt.

Schotter  ist  von  Kilometer  0  +  200  bis  12
1100  und  Kilometer  32  +F  500  bis  39  —+  300
in  voller  Lage  aufgebracht.  Von  Kilometer  11
+  500  bis  19  +  800  und  Kilometer  80  bis
117  +  500  liegt  der  Schotter  in  erster  Lage.

Das  Gleis  ist  bis  Kilometer  99,2  vorgestreckl.
Die  Monatsleistung  beträgt  somit  15  km.  In
Mkatta  wurde  das  dritte  Gleis,  in  Muinisagara
  das  Überholungsgleis  eingebaut.

Der  Einschnitt  bei  Kilometer  155  +  500  emhält
  sehr  guten  Granit;  hier  wird  ein  Depot  für
Schotter  angelegt.

Die  Telegraphenleitung  ist  bis  Kilossa,
die  Telephonleitung  bis  Muinisagara  ferüsg.

Die  im  Bericht  des  Vormonats  aufgeführten
Hochbauten  wurden  fortgesetzt.  Die  Fundameme
des  Hochbehälters  und  der  Feuerstelle  auf  Stanon
Mkatta  wurden  begonnen.

Der  amtlichen  Bauaufsicht  wurden  weitlere
zwei  Techniker  zugeteilt,  sie  erhielten  ihren  Sis
in  Kidete  und  Berege.

Die  Unternehmerarbeiter  bestehen  aus
Wanyamwesi,  Wasuaheli  Waluguru  und  Wagogo,
daneben  in  geringer  Zahl  Wasekuma  und  Leute
aus  Udjidji  und  Bukoba.

Die  Pockenepidemie  hat  an  Umfang  zugenommen;
  der  Hauptherd  der  Krankheit  ist  zur
Zeit  in  Kilossa.  Die  monatliche  Sterbeziffer
  beträgt  rund  100  Schwarze.  Außerdem
sind  bei  den  Leuten  aus  Bukoba  zahlreiche
Darmerkrankungen  vorgekommen;  es  wird
deshalb  an  Stelle  von  Reiskost  andere  Beköstigung
(Muhindi,  Mtama)  versucht.

Auf  der  Neubaustrecke  bestehen  vier  Lazarekte
und  zwar  in  Morogoro,  Kilossa,  Kidete  und
Kimagai.  Drei  Arzte,  denen  Lazarettgebilten
zugeteilt  sind,  versehen  den  Gesundheitedienk.
Die  Arbeitszeit  dauert  von  sechs  Uhr  morgens
bis  drei  Uhr  nachmittags  ohne  Pause.
        <pb n="1135" />
        W  1053  e

Die  Arbeiter  der  amtlichen  Bauaufsicht  erhalten
  10  bis  12  Rp.  Monatslohn  und  rund
20  Heller  Poscho.

Baufirma  und  Unternehmer  geben  6  bis  12  Rp.
Lohn  und  Geldposcho  von  15  Heller  oder  entsprechend
  Nahrungsmittel.

Die  Löhne  der  Aufseher  schwanken  zwischen
14  und  20  Rp.,  die  der  Handwerker  (Fundi)
zwischen  20  und  60  Rp.  monatlich;  Inder=  und
Banjawen-Fundi  erhalten  bis  zu  100  Rvp.

Zu  Eigenzwecken  der  Baufirma  wird  mit
1.  September  der  Personenzug  bis  Muinisagara
  durchgeführt.  Außerdem  verkehren  zwei
bis  drei  Oberbauzüge  und  auf  der  unteren  Strecke
zwei  Schotterzüge  und  ein  Sandzug.

Ein  regelrechter  Automobilbetrieb  konnte
nicht  aufrechterhalten  werden.  Von  Kimagai
ab  wurde  auf  einige  Kilometer  ein  Automobilweg
aus  Sansevieren  und  Busch  hergestellt.  Der
Verkehr  wurde  mit  einem  Automobil  bis
Kimagai  ausgedehnt.

Die  auf  der  Strecke  Kilometer  140  bis  169
gegrabenen  Brunnen  lieferten  größtenteils  salzhaltiges
  und  brackiges  Wasser,  nur  die  Brunnen
bei  Kilometer  140  (2  m  tief)  und  bei  Kilometer  163
haben  verhältnismäßig  gutes  Wasser.  Zur  Zeit
wird  ein  Brunnen  bei  Kilometer  168  +  200
gegraben.

Am  23.  August  entgleiste  auf  Bahnhof
Kondoa  eine  Lokomotive  wegen  falscher
Weichenstellung.

*#  1
Deutsch-HMeuguinea.

Die  deutsche  Marine-Expedition  1907/09.)
Dreizehnter  Bericht  (Schluß).
Mitte  März  bis  Ende  Mai  1909.

Kävieng,  31.  Mai  1909.

Die  Mitte  März  täglich  erwartete  „Sumatra“"
kam  erst  Anfang  April,  und  so  konnte  erst  um
diese  Zeit  Dr.  Schlaginhaufen  nach  Muliama
zurückkehren.  Des  ungewissen  Wartens  müde,
hatte  er  beabsichtigt,  sein  früheres  Arbeitsgebiet
auf  dem  Landwege  zu  Fuß  zu  erreichen,  aber
nicht  allein  schwere  Regenfälle,  sondern  auch  erneute
  Erkrankung  an  Fieber  hatten  ihn  daran
verhindert.  An  einem  besonders  heftigen  Tropenfieber
  erkrankte  um  dieselbe  Zeit  Schilling,  und
nur  durch  hohe  Chiningaben  und  kalte  Einwicklungen
  nebst  Exzitantien  war  es  möglich,  das

—....g  —

*)  Aus  der  „Marine-Rundschau“  1909,  Novemberheft.
  Vgl.  auch  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  14,
S.  695  f.

 

Schlimmste  zu  verhüten  Seine  Mitsendung  nach
Muliama  wurde  unmöglich,  da  er  längere  Zeit
unter  ärztlicher  Aufsicht  bleiben  mußte  und  die
ihn  noch  erwartende  Arbeit  in  Fesoa,  wo
Waldens  Sammelschätze  lagern,  wie  die  noch
rückständige  photographische  Aufnahme  des  ausgedehnten
  Nordteils  der  Insel  große  Anforderungen
  an  seine  Körperkräfte  stellten.

Schlaginhaufen  wurde  von  der  „Sumatra“
in  Muliama  abgesetzt,  besuchte  von  dort  aus  zur
Vervollständigung  der  früheren  Aufzeichnungen
noch  einmal  das  südliche  Siargebiet  bis  zur
Blosseville-Insel  hinab  und  fuhr  dann  mit  der
Ende  April  eingetroffenen  „Langeoog“  von  Muliama
  nach  Namatanai.  Von  diesem  Platz  aus
beabsichtigte  er,  die  umliegenden  Landschaften,
südlich  bis  Muliama,  nördlich  bis  Karu  an
beiden  Küsten  zu  besuchen,  um  Siedlungs=  und
Kulturverhältnisse  auch  hier  systematisch  zu  erforschen
  und  anthropologische  Messungen  zu  machen.

Herr  und  Frau  Krämer  wanderten  nach  der
Abreise  von  Schlaginhaufen  zwei  Tagemärsche
weit  nach  Süden,  nach  dem  Dorfe  Lémeris,  wo
sie  an  dem  romantischen  Strandgebiet  von  Pining
  am  Fuße  hoher  Felsenklüfte  ihr  Zelt  aufschlugen,
  während  die  schwarzen  Jungen  und  der
zum  ersten  Male  mitgenommene  chinesische  Expeditionskoch
  Ah  Tun  in  der  Hohlkehle  des  gehobenen
  Kalkes  nächtigen  mußten.  Die  Mitnahme
des  Chinesen  erwies  sich  als  ein  Fehlschlag,  denn
nach  kurzer  Zeit  erkrankte  er  an  Malaria,  und
an  Stelle  von  Entlastung  trat  Arbeitsvermehrung
ein;  ja  es  mußte  zeitweise  für  den  Koch  noch
besonders  gekocht  werden.  Pining  ist  ein  sagenreicher
  Platz,  wo  der  heroische  Urahne  der  Neu-Mecklenburger,
  der  Sonnengott  Möroa,  der  Bringer
alles  Guten  und  aller  Kunst,  einst  auch  auf  seinen
Wanderungen  gerastet  hatte.  Ein  Quellbach  entströmt
  dort  dem  Felsensockel,  und  zwar  von  solcher
Stärke,  daß  man  nur  unter  Gefahr,  ins  nahe
Meer  getrieben  zu  werden,  den  kurzen  Wasserlauf
durchschreiten  kam.  Hohe  Waldbäume  und  ein
breiter  Sandstrand  schaffen  Ruhe  und  Behaglichkeit
  in  dem  unbewohnten  Küstenwinkel,  zu  dem
man  von  dem  Regierungsweg  20  m  tief  hinabsteigt.
  Oben  liegt  das  Dorf  Lémeris  mit
der  Gemeinde  Känabu,  die  diesem  Sprachgebiet
seinen  Namen  gbt  und  eine  zungenförmige  Halbinsel
  bevölkert,  die  in  ihrer  Gestalt  auffallend  der
von  Panagundu  gleicht,  nur  daß  diese  flach
und  eben  ist,  jene  einen  Kalkblock  von  etwa
20  m  Höhe  bildet.

So  in  der  Nähe  des  Festplatzes  und  durch
die  Felswand  doch  von  ihm  getrennt,  war  es
möglich,  alle  Vorgänge  während  einer  Reihe  von
Tagen  unbemerkt  zu  beobachten.  Es  gelang,
Zeuge  des  Festes  der  Männerweihe  zu  werden,
        <pb n="1136" />
        G  1054  2

&amp;amp;  gönin  plnevu  genannt,  bei  dem  Knaben  und
Jünglinge  auf  nin  -—  Bänken  vor  der  versammelten
  Gemeinde  zur  Schau  sitzen  und  dann
auf  dem  im  letzten  Bericht  erwähnten  Wurzeltisch,
dem  Kamba  —  Baum,  nacheinander  ihre  erste
öffentliche  Ansprache  halten.  Andere  in  einem
abseits  gelegenen  Männerhof  gleichzeitig  stattfindende
  Totenfestlichkeiten  für  die  Frauen  blieben
streng  geheim.  Bei  diesen,  oära  genannt,  spielte
ein  mit  leuchtenden  Farben  bemaltes  Flecht=  oder
Bindewerk  in  Gestalt  eines  Riesenrades  die  Hauptrolle.
  Es  stellt  den  Aufgang  der  Sonne  über
dem  brandenden  Meere,  über  Wolken  und  Riffen
dar,  und  heißt  malanggan  oder  king  makt,
die  „neue  Sonne“,  und  wer  seinen  Kopf  durch
das  Loch  in  der  Mitte,  die  Radnabe,  steckt,  erhält
  diesen  Namen  und  muß  noch  eine  Reihe  von
Wochen  am  geweihten  Platze  wohnen  bleiben,
bis  er  sich  wieder  vor  den  Frauen  zeigen  darf.
Sah  eine  Frau  noch  bis  vor  wenig  Jahren  ein
solches  malanggan,  war  ihr  der  Tod  durch  Erhängen
  sicher,  den  sie  meist  selbst  von  eigener
Hand  freiwillig  erlitt.  Denn  eine  Frau  der  Vorzeit
  hatte  auch  also  gehandelt,  nachdem  sie  die
Kunst  der  Anfertigung  den  Dämonen  abgesehen
und  ihren  Söhnen  mitgeteilt  hatte.

Während  die  bekannten  Schnitzwerke  des
Nordens  meist  leicht  käuflich  sind  und  auch  von
Frauen  gesehen  werden  dürfen,  ist  das  Sonnenmalanggan
  im  Känabugebiet  streng  geheim  und
heilig.

Es  gelang  nicht,  trotz  Aufbietung  aller  Mittel,
eine  solche  Sonne  für  das  Berliner  Museum  für
Bölkerkunde  zu  erwerben;  sie  wurden  am  Festplatz
  unweigerlich  verbrannt.  Da  indes  Frau
Krämer,  der  man  den  Zutritt  als  einer  Weißen
nicht  wehrte,  Aquarelle  und  Zeichnungen  von  den
genannten  Sonnen  angefertigt  hat,  so  wird  es
wenigstens  möglich  sein,  im  Bilde  diese  eigenartigsten
  Gebilde  der  Eingeborenenkunst  und
Phantasie  zu  zeigen.

Es  war  eine  der  Hauptaufgaben  der  folgenden
Zeit,  solche  und  ähnliche  Feste  an  den  verschiedenen
Plätzen  zu  beobachten,  um  möglichst  viel  Material
zu  sammeln,  und  so  vergingen  die  Apriltage
unter  steten  Märschen  die  Küste  hinauf  und  hinab.
Bald  war  man  im  Norden  in  Läsu  und  Langania,
  bald  im  äußersten  Süden  des  Gebiets,
bald  führte  der  Weg  ins  Innere  auf  die  Berge,
wo  in  Tegarot  ein  Fest  der  Weiberweihe  und
in  Lembundan  eine  Ulifestlichkeit  stattfand,  die
mit  ähnlichen  Teilfeiern  an  der  Küste  wertvolle
Ausschlüsse  über  diese  Art  der  malanggane  brachten.
Der  anstrengendste  Teil  dieser  Erkursionen  war
der  Aufstieg  nach  dem  großen  Bergdorf  Lelet,
dessen  zwei  Hauptteile  Lembin  und  Lenkamen
ungefähr  1000  Meter  hoch  liegen,  einige  Sprengel

 

etwas  höher,  einige  etwas  tiefer,  in  einem  grofte
weiten  Kessel  verstreut.

Das  Gebirge  von  Nord-Neu-Mecklenburg,  da-Schleinitzgebirge,
  besteht  in  der  Hauptsache  aueinem
  Gebirgskamm,  der  als  Rückgrat  der  Iniel
von  Nordwest  nach  Südost  zieht  und  die  Höbe
von  1000  Metern  kaum  erreichen  dürfte.  Au
der  Strecke  von  Lamasong  oder  Panagundu
(Ost)  nach  Lemau  (West)  ist  der  Kamm  nach
Krämers  Messung  rund  700  Meter  hoch.  Von
hier  aus  südwärts  erweitert  sich  die  Insel  spindelförmig
  bis  zur  südlichen  Landenge  von  nKarn,
wo  die  Breite  des  Landes  etwa  10  Kilome#r
beträgt.  Hier  liegt  ein  Gebirgsstock,  der  die
nördlich  und  südlich  gelegenen  Höhen  deutllich
überragt.  Er  erhält  dadurch  sein  Gepräge,  daß
vom  Hauptkamm  sich  eine  Reihe  von  Ausläufein
nordwärts  zur  Küste  wendet,  von  denen  der  imposante
  Basokämbang  mit  einem  hohen,  weitbin
sichtbaren  Kap  bei  dem  Dorfe  Bimbuve  endet
und  den  Südabschluß  der  malerischen  Kandanbucht
  bildet.  Von  dem  Orte  Kandan,  in  der
gleichnamigen  Bucht,  stiegen  Herr  und  Frau
Krämer  am  26.  April  an  der  westlichen  Flanke
des  Basokambang  hinauf,  erst  durch  dichten  Wald
500  Meter  hoch  bis  Bökanking,  einem  Sprengel
der  großen  Buschdorfgemeinde  Lévinko.  Ter
Stammplatz  Lévinko  wurde  in  800  Meter  Löhe
erreicht.  Die  Häuser  waren  verlassen,  da  der
Großhäuptling  vor  einigen  Monaten  gestorben
war.  Der  Platz  ist  von  seltener  Schönheit;  man
sieht  im  Nordwesten  unter  sich  die  ganze  Küme
bis  Fesoa,  nordwärts  in  nächster  Nähe  die
Fisher-Gardner-Insel,  östlich  landeinwärt
liegt  der  Berg  Bélemben,  die  höchste  Erhebung
im  Nordteil  des  Gebirgstocks.  Prächtige  Furnwälder
  umgeben  den  Platz.  Das  langsam  ansteigende
  Plateau  weiterhin  südlich  zeigt  als
Begetation  meist  Alangalanggras,  Braken,  Crcht
deen,  Liliaceen  und  Melastomaceen.  Wenn  man
nach  sieben  Wegstunden,  nach  Passieren  des  Dortc=Katürn,
  den  erwähnten  Dorfteil  Lembin  errent:
und  einen  dort  zentral  gelegenen  niedrigen.  nur
mit  niedrigem  Buschwerk  bestandenen  Kegelberg.
namens  Latkälen,  besteigt,  so  übersicht  man  das
ganze  kesselförmige,  weite  Hochfeld.  Es  sieht  aus
wie  ein  riesiger  Krater,  mit  unzähligen  Eruptionskegeln
  von  50  bis  100  Mcetern  Höhe,  dazwischen
Täler  und  Schluchten;  trichterförmige  Einbrüchr
sind  in  Masse  vorhanden,  in  Gestalt  den  Maarin
der  Eifel  nicht  unähnlich.  Und  doch  ist  alles
Kalk,  weit  und  breit,  bis  auf  die  Spiten  der
Gebirgskämme  hinauf.  Südlich  liegt  der  Laudtkamm
  mit  dem  wenig  darüber  sich  erhebender
tafelförigen  Tumbumbo,  an  dessen  Fuß  Lenkämen
  liegt;  östlich  liegt  der  hohe  Nordausläukfel
des  Basokambang  und  unmittelbar  über  Lembin
        <pb n="1137" />
        W  1055  20

dessen  höchste  Erhebung  in  diesem  Teil,  der  Lürun.
Seine  Besteigung  wurde  von  Herrn  Krämer  rasch
ausgeführt,  als  gerade  die  Sonne  auf  einige
Stunden  zu  scheinen  versprach;  vorher  hatte  man
den  Aberglauben  der  Eingeborenen  durch  List  beschwichtigt.
  Es  war  eine  schlimme  Kletterpartie,
von  Baum  zu  Baum,  über  Felsentreppen  hinweg
und  lehmige  Schleifen,  bis  der  schmale  Kamm
erreicht  war,  dessen  höchster  Punkt  annähernd
1250  m  (nach  Messung)  hoch  zu  sein  scheint  —
wahrscheinlich  die  größte  bis  jetzt  im  Bismarckarchipel
  erreichte  Höhhe.  Auch  das  etwa  5  km
südlich  von  Lembin  gelegene  Lenkämen  wurde
zu  einer  Festbeobachtung  besucht,  wobei  je
acht  Täler  auf  fürchterlichen  Wegen  zu  passieren
waren.  Alles  war  jungfräuliches  Gebiet,  wie  die
Eingeborenen  wiederholt  versicherten,  noch  von
keines  Weißen  Fuß  betreten;  nur  am  Westrande
des  Plateaus  scheinen  einige  Regierungsbeamte
und  Professor  Sapper  den  Dorfbereich  bei  Durchquerungen
  der  Insel  berührt  zu  haben.  Zu  den
örtlichen  Schwierigkeiten  gesellt  sich  eine  unfreundliche
  Natur.  In  dem  Kammwinkel,  in  dem  Lelet
eingebettet  liegt,  fangen  sich  die  Wolken,  so  daß
es  sehr  häufig  regnet.  Man  kann  von  Glück
sagen,  wenn  vormittags  einige  Stunden  die  Sonne
scheint.  Deshalb  sind  auch  die  Hütten  der  Eingeborenen
  klein  und  haben  niedrige  Eingänge;

die  Dachbedeckung  reicht  bis  auf  den  Boden  herab.

Das  leichte  Zelt,  das  die  Reisenden  von  Sydney
mitgebracht  hatten  und  das  dem  Leben  der  Minenarbeiter
  im  trockenen  Australien  angepaßt  war,
begann  nach  fünftägigem  Aufenthalt  zu  modern
und  wirkte  in  seiner  steten  Feuchtigkeit  recht  nachteilig
  auf  die  Aimungsorgane.  Das  Mißverhältnis
zwischen  Regen  und  Sonnenschein  drückt  sich  auch
darin  aus,  daß  die  Leute  von  Lelet  nicht  wie
allenthalben  an  der  Küste  „Regen  zu  machen“,
sondern  im  Gegenteil  die  Sonne  zu  rufen  suchen,
indem  sie  Feuer  unter  einem  Schädelhaus  anzünden.
  Die  Geister  der  Verstorbenen  werden
dann  aufgefordert,  sich  hinaufzuschwingen  und  die
Wolken  zu  zerteilen.  Gewitter  sind  häufig,  aber
man  erinnert  sich  nicht,  daß  je  ein  Blitz  eingeschlagen
  hätte.  Endlich  ist  in  Lelet  die  eigenartige
  Schleiftrommel  beheimatet,  die  den  Gesang
eines  Vogels  nachahmt  und  bei  bestimmten  Totenfestlichkeiten
  gebraucht  wird,  worüber  es  gelang
nähere  Nachrichten  zu  sammeln.

So  war  der  Aufenthalt  in  Lelet,  nach  dem
der  Gebirgsstock  Leletgebirge  genannt  zu  werden
verdient,  recht  lohnend,  wenn  auch  teuer  erkauft.

Hätte  Krämer  auf  der  Höhe  des  Lurun  am
28.  April  einen  Aushau  nach  Nordwest  herzustellen
  vermocht,  so  hätte  er  sehen  können,  daß
die  „Langeoog“  vor  Lamasong  acht  Tage  zu
früh  eingetroffen  war.  So  stiegen  die  beiden

 

Wanderer  wieder  hinab,  über  Levinko  nach
Kandan,  um  nach  zweitägigem  Marsche  in  Lamasong
  das  Nest  leer  zu  finden.  Schilling
hatte  gemäß  Anordnung  das  Lager  mit  Hilfe
der  „Langeoog“  nach  Fesoa  verlegt.  Nun  fehlte
es  am  nötigsten,  und  man  war  doch  der  Ruhe
so  bedürftig.  Ein  Schiff  war  in  absehbarer  Zeit
an  der  Ostküste  nicht  mehr  zu  erwarten,  und  nur
in  dem  150  km  närdlich  gelegenen  Kävieng,
dem  Sitz  der  Regierung,  pflegt  sich  hin  und
wieder  Gelegenheit  zu  bieten,  nach  Simpsonhafen
zu  kommen.  Da  Anfang  Mai  noch  mehrere
Festlichkeiten  im  Umkreis  von  20  km  von
Lamasong  stattfanden,  die  zu  letzter  Vervollständigung
  der  Studien  Gelegenheit  boten,  wurde
der  Abmarsch  nach  Norden  auf  den  14.  Mai
festgesetzt  und  Kävieng  am  19.  Mai  erreicht;  auf
dem  zweiten  Wegteil  von  Fesoa  ab,  wo  die  Pflanzungen
  der  Weißen  beginnen,  streckenweise  auf
den  zur  Verfügung  gestellten  Wagen  der  Herren
Miesterfeldt  und  Macco.

Walden  und  Schilling  wurden  in  Fesoa
angetroffen,  wo  sic  in  dem  vortrefflichen  Rasthaus
des  Stationschefs  Boluminski  herrlich  untergebracht
  waren.

Walden  langte  nach  seinem  zweimonatigen
Aufenthalt  auf  Täbar  (Gardner=  und  Fisher-Inseln)
  mit  dem  Dampfer  der  Neu-Guinea-Kompagnie)
  „Star“  Anfang  März  in  Kävieng  an
und  hatte  seine  umfangreichen,  zum  Teil  nur
lose  zusammengepackten  Sammlungen  und  Ausrüstungsgegenstände
  dank  dem  Entgegenkommen
des  Schiffskapitäns  alle  nach  dem  von  Verkehr
und  Hilfsmitteln  weniger  abgeschnittenen  Neu-Mecklenburg
  in  Sicherheit  bringen  können.  Zudem
  wurden  die  Aufnahmen  der  Eingeborenensprache,
  der  Sagen  und  Mythen,  Tanzlieder,
Kultgebräuche,  Sitten,  der  Lebens=  und  Siedlungsweise,
  die  eine  Fixierung  der  Stellung  Täbars
zur  Hauptinsel  ermöglichen,  in  Sicherheit  gebracht.
Von  Kävieng  aus,  wo  eine  Reihe  von  Tagen
zum  Ordnen  der  Sammlungen  und  Notizen  aufgewendet
  werden  mußte,  besuchte  dann  Walden
im  Boote  die  Inseln  des  Nusa-Fahrwassers  und
die  Dorfschaften  der  Ostküste  Neu-Mecklenburgs
bis  Fesoa  hinab,  zum  Zwecke  allgemeiner  Studien
  vornehmlich  in  Anthropogeographie.  Nach
Kävieng  zurückgekehrt,  brach  er  am  12.  April
wiederum  im  Boot  nach  der  Westküste  der  Insel
auf,  um  die  Ortschaften  bis  nach  Lamusmus
hinab  zu  besuchen,  gleichfalls  vornehmlich  die
Siedlungsart  verfolgend.

Von  Lamusmus  führt  ein  breiter,  in  steilen
Windungen  die  Höhe  des  Schleinitzgebirges  gewinnender
  Weg  ins  Gebiet  der  in  einzelne  Hausgruppen
  im  Bergland  zerstreuten  Waldgemeinde
Panemafai.  Eine  breite,  verhältnismäßig  ebene,
        <pb n="1138" />
        1056  20

zwischen  Bergkuppen  sich  hinschlängelnde  Straße
überschreitet  hier  das  Gebirge,  um  sich  dann  als
Fußweg  den  steilen  Osthang  in  Serpentinen  hinabzuwinden
  und  nach  Durchquerung  einer  schönen
welligen  Grassavanne  bei  Fangalava  in  die
große  Küstenstraße  zu  münden.  Walden  kehrte
auf  diesem  Wege  nach  seinem  alten  Standquartier
Fesoa  zurück.  Seine  Vertrautheit  mit  den  dortigen
  Eingeborenen  kam  ihm  nun  sehr  zugute,
denn  fast  täglich  kamen  Gruppen  von  Leuten,
selbst  die  so  zurückhaltenden  und  scheuen  Weiber
zu  ihm  ins  Rasthaus,  um  ihm  Geschichten,  Sagen
und  Märchen  vorzutragen,  wie  er  sie  früher  nie
in  dieser  Zahl  bekommen  hatte.  Auch  wenn
diese  Mitteilungen,  wie  häufig,  nur  Bruchstücke
sind,  so  sind  auch  diese  zur  Erklärung  der  ganzen
Gedankenwelt  und  der  bizarren  Kunst  unentbehrlich,
  und  wie  nur  zahlreiche  Farbensteine  geordnet
ein  musivisches  Bild  zu  geben  vermögen,  so  wird
erst  die  Ausarbeitung  der  Notizen  sämtlicher  Expeditionsmitglieder
  von  Neu-Mecklenburg  ein  klares
Kulturgemälde  schaffen  können,  über  dessen  Gelingen
  heute  kein  Zweifel  mehr  ist.  Auch  die

 

traurige  Tatsache  der  allgemeinen  Abnahme  der
Bevölkerung  wurde  durch  die  Siedlungs=  und  Geschlechtsregisteraufnahmen
  von  zahlreichen  Plätzen
ergründet,  Aufnahmen,  die  zum  ersten  Male  von
der  Deutschen  Marine-Expedition  in  größerem
Umfange  vorgenommen  wurden.  Da  auch  in
Geographie,  Zoologie  und  Botanik  größere
Sammlungen  angelegt  wurden,  so  darf  die  Erpedition
  als  ein  voller  Erfolg  bezeichnet  werden.
Ein  erschöpfendes  Studium  der  Insel  war  naktürlich
  nicht  möglich,  nicht  einmal  alle  Pläße,
namentlich  im  Busch,  konnten  besucht  werden,
obwohl  z.  B.  Marine-Oberstabsarzt  und  Frau
Krämer  während  ihres  siebenmonatigen  Aufenthalts
  mehr  als  1000  km  marschmäßig
zurückgelegt  haben,  wobei  von  den  täglichen
lokalen  Dorfspaziergängen  abgesehen  ist,  die  eine
mindestens  gleich  hohe  Zahl  ergeben.  Aber  die
Gesamtkenntnis  der  Insel  ist  doch  so  weit  geförden
worden  (namentlich  auch  unter  Hinblick  auf  die
Ergebnisse  der  Expedition  Sapper-Friedericil,
daß  Neu-Mecklenburg  als  die  bestbekannte
Insel  in  Melanesien  gelten  kann.

Nachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebietes  Deutsch-Meugulnen  im  I.  Veerteljahr  1909
fällig  gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  19,  S.  901.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
Name  der  Zollämter,  im  obigen  Vierteljahr  des  Rechnungsjahres  190
bei  welchen  die  Zölle  1909  1908
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Anuofuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
44  1.  .M  .  6q(  ½½  .  M  .
l
Simpsonhafsfen  33  496,43  14  06443  47  580,86  1692,70  —  „1  692,70  45  888,16  —
Friedrich-  Mühelmshafen  16  282,34  2  800,77!  19  143,1118  939,69  —  8339,69  10  203.12  —
Käwieng.  4  718,17  615,85“  5  334,025156,30  —  5  156,30  177.72  —
Kieta  19,76  —,"—  19.76  24.—  .  —  1  24.—  —,.—  4.21
Z  Z.  I
Im  ganzen  54  516,70  17  561,00  72  077,75  812,69.  —  15  812,6956  269,  30  4,24
I  l  l

 

 

 

 

 

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

 

Aus  dem  Krbeitsberelch  des  Rolonlal-Wirtschaftlichen
  Komitees.“)

(Schluß.)
Forstwirtschaft  in  den  deutschen  Kolonien.
Über  die  forstwirtschaftlichen  Verhältnisse
  in  unseren  zentralafrikanischen  Kolonien
  berichtet  Professor  Dr.  Jentsch,  bekanntlich

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  21  S.  1009  u.  ff.

 

einer  der  Führer  der  wissenschaftlichen  Holzexpedition
  nach  Kamerun,  an  das  Kolonial=Wirtschaftliche
  Komitee  folgendes:

Am  meisten  entwickelt  ist  die  Waldwinschaft
  in  Ostafrika.  Hier  ist  die  staatliche  Fürsorge
  von  Anfang  an  für  Erhaltung  und  Vermehrung
  des  Waldes  eingetreten.  Die  unter
Staatsverwaltung  stehenden  Wälder  umffasfen
jetzt  mehr  als  100  000  ha,  die  Waldreservate
annähernd  eine  Viertelmillion  Hektar.  Die  auf
        <pb n="1139" />
        W  1057  20

Holznutzung  gerichteten  Unternehmungen  in  Ostafrika
  sind  noch  jung,  versprechen  aber  bei  sorgsamer
  und  vorsichtiger  Geschäftsführung  günstige
Entwicklung.  Die  staatliche  Aufsicht  beschränkt
sich  nicht  nur  auf  die  Regelung  der  Nutzung,
sondern  gilt  auch  dem  Schutze  des  Waldes  besonders
  gegenüber  der  Schädigung  durch  Feuer.
Die  von  alters  her  übliche  Methode  des  Grasbrennens
  hat  große  Mengen  einstigen  Waldes
teils  vernichtet,  teils  in  wertlosen  Busch  verwandelt.
  Ostafrika  hat  soviel  freies  Gebiet,  daß
auch  bei  weiterer  Zunahme  der  Eingeborenen
und  Ansiedler  genügend  Land  für  Farm=  und
Plantagenbetrieb  zur  Verfügung  steht.  Um  so
wichtiger  ist  es,  daß  aller  noch  vorhandener
Wald  erhalten  wird.

Hand  in  Hand  mit  einer  geregelten  Nutzung
ist  auf  die  Verbesserung  des  Bestandes  in  der
Zusammensetzung  und  der  Produktivität  hinzuwirken.
  Nach  Ansicht  des  Referenten  ist  die
einzig  mögliche  und  allein  richtige  Methode,  die
Nutzung  in  der  dem  wirklichen  Zustande  des
Naturwaldes  entlehnten  Plenterwirtschaft  einzurichten.
  Sowohl  zur  Ergänzung  und  Verbesserung
  der  Wälder  sollten  vor  allem  die  wertvollen
Holzarten  der  heimischen  Flora  verwendet  werden.
Für  den  Exporthandel  nach  Europa  werden  nach
den  bisherigen  Erfahrungen  Hölzer  von  vielseitigem
  Gebrauchswert  wichtiger  sein  als  die
hochwertigen,  aber  nur  begrenzt  begehrten  Luxushölzer.
  Für  Ostafrika  bilden  aber  vielleicht  mehr
als  Europa  das  südwestliche  Asien  und  das  waldarme
  Gebiet  Afrikas  nördlich  und  südlich  vom
Schutzgebiet  die  wichtigsten  Absatzgebiete.  Das
dort  begehrte  Holz  wird  also  für  die  Wahl  der
anbauwürdigen  Art  mitbestimmend  sein  müssen.
Grundbedingung  für  eine  lohnende  Gestaltung
des  Holzabsatzes  sind  niedrige  Kosten  des  primären
Transportes.  Der  Ausbau  fahrbarer  Wege  wird
daher  in  Deutsch-Ostafrika  eifrig  betrieben.

Togo  ist  in  forstlicher  Beziehung  Ostafrika
einigermaßen  ähnlich,  nur  aber  waldarmer.  Von
dem  vermutlich  einst  reichen  Wald  sind,  wesentlich
  wohl  infolge  der  Grasbrände,  nur  Reste  in
den  Gebirgspartien  und  entlang  der  Flußläufe
übrig;  sie  sollten  auf  das  sorgfältigste  erhalten
werden.  Holzausfuhrland  wird  Togo  kaum  je
werden.  Aber  zur  Deckung  des  wachsenden  eigenen
Bedarfs  und  weiter  zur  Hebung  der  Landeskultur
wird  neben  der  Erhaltung  und  Pflege  des  vorhandenen
  Waldes  die  Neubegründung  stattfinden
müssen.  Die  ersten  Anfänge  hierin  verdienen
Anerkennung  und  Förderung.

In  Kamerun  wird  der  breite  Urwaldgürtel
jetzt  durch  die  zwei  im  Bau  befindlichen  Eisenbahnlinien
  erschlossen.  Eine  Waldwirtschaft  und
eine  Forstverwaltung  werden  in  neuerer  Zeit  in

 

der  Kolonie  entwickelt  und  ausgestaltet.  Hier
hat  Deutschland  noch  einen  wertvollen  Schatz  an
Wald  und  hier  zumal  ist  es  geboten,  diesen
Schatz  vor  Vergeudung  zu  schützen  und  nur  allmählich
  nutzbar  zu  machen.  Die  Aufgabe  der
staatlichen  Forstwirtschaft  wird  zunächst  sein,  die
Beschaffung  und  Anzucht  von  Saat=  und  Pflanzmaterial
  für  den  Bedarf  bei  Ergänzungskulturen
und  für  Neuaufforstungen.  Vor  allem  wichtig
ist  auch  hier  die  Schaffung  eines  allgemeinen
Waldschutzes.  Dies  alles  ist  bereits  ins  Auge
gefaßt  und  in  den  Anfängen  schon  verwirklicht.
Die  Nutzbarmachung  der  nutzbaren  Hölzer  fällt
den  privaten  Unternehmungen  unter  Kontrolle
der  Verwaltung  zu.  Diese  fangen  an,  sich  zu
betätigen  und  suchen  sich  zunächst  die  dem  Verkehr
  zugänglichen  Gebiete  nahe  der  Küste  und
entlang  den  Eisenbahnen  und  Flüssen.  Der  Ausbau
  von  Aufschlußwegen  seitens  der  Regierung
wird  diese  Bestrebungen  fördern.

Faserstoffe  in  den  deutschen  Kolonien.

Über  Faserstoffe  in  den  deutschen  Kolonien
  berichtet  Dr.  Hindorf:

Bei  dem  großen  Umfange  der  Neuanpflanzungen
von  Sisalagaven  in  Deutsch-Ostafrika  wird
die  dortige  Ernte  in  den  nächsten  Jahren  eine
ganz  bedeutende  Steigerung  erfahren.  Voraussichtlich
  wird  in  nicht  zu  ferner  Zeit  die  gesamte
Erzeugung  von  Sisalhanf  in  Deutsch-Ostafrika
10  000  t  jährlich  überschreiten,  so  daß  alsdann
der  Gesamtbedarf  Deutschlands  an  Sisal  in
Deutsch-Ostafrika  gedeckt  wird.  Von  den  anderen
deutschen  Kolonien  scheint  besonders  Togo
für  den  Sisalanbau  gute  Aussichten  zu  bieten,
wo  größere  Anbauversuche  gute  Erfolge  zeitigten.
Kapok  wird  ebenfalls  aus  Deutsch-Ostafrika  ausgeführt,
  und  der  Export  ist  in  ständigem  Steigen
begriffen.  Hingegen  wird  den  Kokosfasern
noch  zu  wenig  Beachtung  geschenkt,  so  daß
Deutschland  seinen  großen  Bedarf  an  roher
Kokosfaser  und  an  Erzeugnissen  aus  Kokosfasern
fast  vollständig  aus  dem  Auslande  decken  muß.
Dabei  sind  in  den  deutschen  Kolonien,  vor  allem
in  Ostafrika  und  der  Südsee,  sehr  reiche  Bestände
an  Kokospalmen,  jedoch  geht  die  Kokosfaser
größtenteils  verloren.  Die  Versuche  zur  Ausbeutung
  der  wildwachsenden  Bestände  der  Faserbananen
  und  verschiedenen  Sansivieren-Arten
  sind  noch  nicht  abgeschlossen.  Interessant
ist  der  Hinweis  auf  eine  in  ganz  Mittelafrika
heimische  wilde  Seidenraupen-Art,  deren
Nester  ein  wertvolles  Material  für  die  Schappe-Seiden-Industrie
  bilden.  Durch  Gewinnung  dieser
Seide  würde  den  Schappe-Seiden-Fabriken,  denen
es  bisher  an  genügendem  Rohmaterial  mangelte,
        <pb n="1140" />
        1058

ein  neuer  wertvoller  Rohstoff  geliefert  werden.
Schappe-Seiden-Fabriken  bestehen  bis  jetzt  nur
drei,  und  zwar  alle  im  Auslande.  Wenn  das
Rohmaterial  in  den  deutschen  Kolonien  gewonnen
werden  könnte,  würde  dadurch  die  Möglichkeit
eines  neuen  Industriezweiges  in  Deutschland  geschaffen
  werden.  Das  Kolonial-Wirtschaftliche
Komitee  hat  beschlossen,  sfolgender  Anregung  Folge
zu  leisten:

Die  Eingeborenen  auf  den  Wert  des  Nester
der  wilden  Seidenraupe  aufmerksam  zu  machen
und  sie  anzuhalten,  diese  Nester  gegen  Entgelt
an  die  nächste  Station,  Farm  oder  Faktorei
abzuliefern,  um  die  willkürliche  Vernichtung
der  Nester  durch  die  Neger  nach  Möglichkeit
zu  verhindern.  Auch  soll  eine  Anleitung  zur
Nutzbarmachung  der  Seidenraupennester  herausgegeben
  und,  in  die  Suaheli-,  Ewe=  und  Haußasprache
  übersetzt,  durch  die  Organe  und  Freunde
des  Komitees  an  die  Eingeborenen  verteilt
werden.

Tabakbau,  Kakao=  und  Kaffee-Kultur  in  den
deutschen  Kolonien.

Über  Tabakbau,  Kakao=  und  Kaffee-Kultur
  berichtet  Geheimrat  Professor  Dr.  Wohltmann:


Die  Tabak-Anbauversuche  im  großen,  die
in  unseren  Kolonien,  besonders  in  Ostafrika,
auf  Neu-Guinea  und  in  Kamerun  in  früheren
Jahren  unternommen  wurden,  haben  leider  nicht
den  gewünschten  Erfolg  gebracht  und  mußten  zugunsten
  anderer  Kulturen  aufgegeben  werden.  Im
Jahre  1907  hatte  die  Gesamtausfuhr  unserer  Kolonien
an  Tabak  nur  einen  Wert  von  67000./,  während
die  Einfuhr  nach  Deutschland  im  gleichen  Jahre
141  000  O000  (“  (1908:  136  000  000  /%  betrug.
  Die  Kolonien  selbst  hatten  im  gleichen
Jahre  einen  eigenen  Bedarf,  d.  h.  eine  Einfuhr
an  Tabak  von  über  2  500  O000  J7.  Es  ist
daher  unbedingt  anzustreben,  daß  mindestens  der
Eigenbedarf  der  Eingeborenen  in  den  Kolonien
selbst  produziert  wird,  ein  Ziel,  das  leicht  erreicht
werden  kann,  da  es  sich  hierbei  nicht  um  Qualitätstabak
  handelt.  Die  Vorbedingungen  für  einen
rentablen  Tabakbau  sind  vor  allem  gutes  Land,
sicheres  Klima,  geschickte  Arbeiter,  tüchtige  Sachverständige
  und  richtige  Pflanzmethoden.  Nach
den  heutigen  Erfahrungen  kommen  von  unseren
Kolonien  hauptsächlich  Kamerun,  Neu-Guinea  und
der  Norden  von  Deutsch-Südwestafrika  für
die  Tabakkultur  in  Frage,  da  sie  gutes  Tabakland
  besitzen.  Nach  Mitteilungen  des  Deutschen
Tabakvereins  waren  die  seither  aus  Kamerun
stammenden  Tabakproben  in  bezug  auf  Struktur
des  Tabaks,  Deckfähigkeit,  Brennbarkeit  usw.  durch- 



aus  vielversprechend.  Wenn  aber  die  Tabate
fermentiert  waren,  stellte  sich  der  Pfälzer  Charakt#e
heraus.  Eine  zur  Vorbereitung  des  Tabakbauezu
  bildende  Gesellschaft  würde  daher  emsprechend
  anders  verfahren  müssen,  um  geeigneie
Proben  zu  erhalten  und  jedenfalls  auch  ausreichende
  Mittel  aufbringen  müssen,  um  umfassende
  Versuche  mehrere  Jahre  hindurch  durchführen
  zu  können.

Neuerdings  werden  in  Kamerun  durch  die
Regierung  größere  Tabakbauversuche  vorgenommen,
  weitere  Versuche,  und  zwar  mit  orientalischem
  Tabak,  sind  im  nördlichen  Teil  von
Deutsch-Ostafrika  geplant.

Der  Kakaobau  hat  sich  in  den  Kolonien,
besonders  in  Kamerun,  Neu-Guinena  und  Samoa,
recht  günstig  entwickelt.  Die  Gesamtausfuhr  aus
den  Kolonien  im  Jahre  1907  hatte  einen  Wen
von  etwa  2  700  000  /4.  Dagegen  bettug  der
Bedarf  Deutschlands  im  gleichen  Jahre  über
62  000  000  .  Wir  decken  daher  heute  nur
4½  v.  H.  unseres  Bedarfs  in  den  Kolonien  selbf.
An  der  Kakao-Welternte  1908  mit  über
193  000  000  kg  waren  die  deutschen  Kolonien
nur  mit  etwa  1,4  v.  H.  beteiligt,  während  der
Konsum  Deutschlands  1908  21  v.  H.  der  Bellernte
  ausmachte.

Mit  dem  Kaffeebau  in  den  Kolonien  verho:t
es  sich  ähnlich  wie  mit  dem  Tabakbau.  Die
Kultur  im  großen  hat  in  keiner  unserer  Kolonien
den  erwarteten  Erfolg  gebracht.  In  Ostafrikc,
wo  seit  dem  Jahre  1890  etwa  18  000  000  “
in  Kaffee  angelegt  worden  sind,  betrug  die  Gesamtproduktion
  der  Kolonien  im  Jahre  1907  nur
etwa  750  000  /7(0.  Die  Gesamtausfuhr  aus  den
deutschen  Kolonien  belief  sich  1907  auf  ewa
545  000  /,  während  der  Gesamtbedarf  Deucchlands
  im  gleichen  Jahre  162  000  000  .  betrug.
Fürs  erste  ist  die  Kaffee-Kultur  in  unseren  Ko—
lonien  im  großen  bei  der  schlechten  Preislage
nicht  anzuraten.  Auch  sind  die  Produktions-kos#n
in  unseren  Kolonien  zum  Teil  sehr  hohe,  da:
gilt  nicht  nur  für  den  Kaffee,  sondern  auch  jür
den  Kakao  und  insbesondere  für  Samoa  mit  #n
teuren  chinesischen  Arbeitern.

Unser  Ziel  muß  daher  Verbilligung  der  Produktion
  und  daneben  Erzeugung  feinster  Qualmin
sein.

Kautschuk  in  den  deutschen  Kolonien.

Über  Kautschuk  in  den  deutschen  2°
lonien  berichtet  Professor  Warburg:

Die  Plantagenkultur  der  Kautschukbäume
schreitet  in  unseren  Kolonien  erfreulich  wei#ml.
Man  wendet  sich  in  den  regenreichen  Kolonien
wie  Kamerun,  Neu-Guinea  und  Bismarc-
        <pb n="1141" />
        1059  3

Archipel,  sowie  Samoa  jetzt  immer  mehr  der
Kultur  des  Parakautschuks,  Hevea  brasiliensis,
zu.  Ficus  elestica  wird  mehr  als  Windschutz,
Kickxia  in  Kamerun  als  Zwischenkultur  zwischen
Hevea  gepflanzt.  In  den  trockeneren  Gebieten  wie
Deutsch-Ostafrika  und  Togo  gedeiht  Hevea  nur
an  den  lokalen  feuchteren  Stellen,  während  der
Cearakautschuk,  Manihot  Glaziovii,  in  immer
größerem  Maße  angebaut  wird.  Während  die
Kolonien  in  bezug  auf  die  Rentabilität  der
Parakautschuk-Kultur  keine  Befürchtungen  zu  hegen
brauchen,  ist  bezüglich  der  Cearakautschuk-Plantagen
  nur  dann  auf  gute  Resultate  zu  rechnen,
solange  die  Preise  des  Kautschuks  einigermaßen
hoch  bleiben  werden,  es  sei  denn,  daß  man
bessere  und  billigere  Zapfmethoden  für  den  Cearakautschuk
  ausfindig  macht.

Die  Urbestände  des  wilden  Kautschuks  werden

hingegen  immer  mehr  durch  die  Raubausbeutung
dezimiert,  namentlich  trifft  dies  für  die  Kickxia-Bestände
  Süd-Kameruns  zu,  und  mit  Recht  bemühen
  sich  daher  die  dort  ansässigen  Firmen,
den  Kautschukbau  als  Volkskultur  einzuführen.
Bei  der  Natur  der  Neger,  die  sich  ungern  um
ihre  Zukunft  Sorge  machen,  wird  es  freilich  eine
schwierige  Aufgabe  sein,  eine  Kultur  einzuführen,
die  erst  nach  vielen  Jahren  Erträge  verspricht,
zumal  man  dringend  davon  abraten  muß,
Zwangsmaßregeln  zur  Einführung  dieser  Kultur
zu  ergreifen.  Die  Regierung  errichtet  zwei  Kautschuk-Musterpflanzungen
  zur  Anlernung  der  Eingeborenen,
  und  um  sie  mit  Saatgut  zu  versehen.
Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  unterstützt
diese  Bestrebungen  durch  Gewährung  von  Geldprämien
  für  die  Eingeborenen.  Wichtiger  als
die  Einführung  des  Kautschukbaues  als  Volkskultur
  in  diesen  Gegenden  ist  freilich  die  Erzeugung
  anderer  Massenprodukte  wie  Mais,  Reis,
Erdnüsse,  Sesam  und  vielleicht  auch  der  Sojabohne,
  da  diese  in  ganz  anderer  Weise  Frachten
für  die  Eisenbahnen  zu  liefern  imstande  sein
werden.

Bezüglich  der  Erntebereitung  des  Kautschuks
sind  wir  meist  noch  auf  die  Erfahrungen  der
Engländer  angewiesen,  die  sich  aber  fast  ausschließlich
  auf  den  Parakautschuk  beziehen.  Die
Erntebereitung  des  Cearakautschuks  wird  speziell
in  Ostafrika  in  dem  Biologisch-Landwirtschaftlichen
Institut  in  Amani  studiert,  die  Bereitung  des
Kickriakautschuks  wird  von  den  Plantagen  in
Kamerun  ausgearbeitet.  Nötig  ist  aber  eine
Zentralstelle  für  Kautschukuntersuchungen  in  Deutschland,
  die  mit  den  Pflanzern  Hand  in  Hand  arbeitet
  und  ihnen  das  Material  über  die  Fortschritte
  der  Erntebereitung,  sowie  Berichte  über
die  allgemeine  Marktlage  des  Kautschuks  zur  Verfügung
  stellt.  Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee

 

rechnen  kann.

hat  mit  dem  Chemischen  Laboratorium  für  Handel
und  Industrie,  Dr.  Robert  Henriques  Nachf.,  eine
Vereinbarung  getroffen,  um  gemeinsam  mit  ihm
eine  solche  Zentralstelle  zu  begründen.

Guttapercha=  und  Kautschuk-Unternehmen
in  Neu-Guinea.

Über  den  derzeitigen  Stand  der  Guttapercha=
  und  Kautschuk-Expedition  in  Neu-Guinea,
  die  bekanntlich  von  Dr.  Schlechter
geführt  wird  und  der  Oberleitung  des  Gouverneurs
  Dr.  Hahl  untersteht,  berichtet  Professor
Warburg:  -

Die  letzten  Monate  waren  hauptsächlich  der
weiteren  Unterrichtung  der  Eingeborenen  in  der
sachgemäßen  Gewinnung  von  Guttapercha  ge—
widmet.  Zu  diesem  Zweck  wurden  aus  mehreren
Dörfern  die  Eingeborenen  herangezogen.  Sie
zeigten  nach  Angabe  Schlechters  bei  den  Arbeiten
großes  Geschick.  In  der  Gegend  von  Alexishafen
  war  Guttapercha  reichlich  vorhanden.  Von
einzelnen  Bäumen  wurden  bis  18  Pfund  Gutta
gewonnen.

Im  April  unternahm  Dr.  Schlechter  eine
Expedition  nach  dem  Uaria-Flusse,  um  dort  die
wirtschaftlichen  Verhältnisse  näher  zu  erforschen.
Auch  in  diesem  Gebiete  sind  Guttaperchabäume
zahlreich  vorhanden.  Wahrscheinlich  handelt  es
sich  hier  um  eine  andere  Art  als  Palaquium
Supkianum,  was  jedoch  bis  jetzt  noch  nicht  mit
Sicherheit  festgestellt  werden  konnte.  Auch  scheint
die  Guttapercha  dieses  Baumes  nach  einer  vorläufigen
  Probe  harzreicher  zu  sein,  als  die  aus
dem  mittleren  Teil  des  Kaiser-Wilhelmslandes.

Auch  eine  Kautschuk-Liane  konnte  im  Uaria-Gebiet
  festgestellt  werden,  die  mit  der  früher  im
Finisterre-Gebirge  gefundenen  Ficus-Art  identisch
ist.  Durch  diesen  Fund  ist  es  wahrscheinlich  geworden,
  daß  die  Ficus-Liane  in  dem  ganzen  Gebiet
von  Friedrich-Wilhelmshafen  bis  zur  englischen
Grenze  vorkommt  und  auch  nach  dem  Westen  hin
weiter  verbreitet  ist.  Diese  Liane  tritt  gemeinsam
mit  einer  anderen,  einer  Parameria-Art,  im
Uaria-Gebiet  auf.  Nach  den  bisherigen  Feststellungen
  kann  durchschnittlich  mit  2  bis  3  Lianen
per  Hektar  gerechnet  werden.  Als  Durchschnittsertrag
  dürften  nach  Angaben  Schlechters  für  eine
Parameria-Liane  etwa  ½  bis  3/4  Pfund  Kautschuk

  angesehen  werden,  während  man  bei  der

Ficus-Art  durchschnittlich  auf  über  ein  Pfund  Ertrag
Erwähnenswert  ist  ferner,  das
häufige  Vorkommen  einer  Dipterocarpaceen-Art,
die  ein  offenbar  brauchbares  Dammarharz
liefert.  Falls  das  Harz  sich  als  brauchbar  erweisen
  sollte,  können  große  Mengen  davon  in
diesem  Gebiete  gesammelt  werden.
        <pb n="1142" />
        W  1060  2

In  dem  Alluvial-Gebiet  des  Uaria  und  an
anderen  im  östlichen  Teile  des  Huon-Golfes  in
das  Meer  mündenden  Flüssen  tritt  ferner  sehr
häufig  eine  Faser-Banane  auf.  Einige  Bestände
  wurden  ausgebeutet,  als  Durchschnittsertrag
  wurden  rund  100  8  trockene  Faser  pro
Baum  gewonnen.  Ein  Arbeiter  kann  pro  Tag
ohne  große  Schwierigkeiten  sechs  Stämme  bearbeiten.


Von  dem  Ausfall  der  Bewertung  der  Proben
letztgenannter  Produkte  in  Deutschland  wird  zunächst
  die  Frage  abhängen,  ob  die  wirtschaftliche
Ausbeutung  im  Schutzgebiet  Aussicht  auf  Erfolg
bietet.

An  Guttapercha  find  bis  jetzt  im  ganzen
etwa  4000  kg  nach  Deutschland  verschifft  worden
und  zwar:

1907:  660  kg  mit  einem  erzielten

Durchschnittspreise  von  2.—  M
1908:  1510  kg  mit  einem  erzielten

Durchschnittspreise  von  1,.,70  =
1909:  1830  kg  mit  einem  erzielten

Durchschnittspreise  von  2,30

Eine  weitere  Sendung  von  430  kg  ist  unterwegs.
  Die  Gutta  der  beiden  letzten  Verschiffungen,
zusammen  etwa  1400  kg,  wurde  von  Eingeborenen
im  Bezirke  Friedrich-Wilhelmshafen  gewonnen,
uud  zwar  etwa  die  Hälfte  ohne  die  besondere
Beaufsichtigung  Schlechters.  Es  ist  von  Interesse,
daß  der  Prozentsatz  von  erstklassiger  Guttapercha
bei  diesen  Abladungen  gegen  die  früheren  erheblich
gestiegen  ist;  während  frühere  Sendungen  nur
etwa  18  v.  H.  Gutta  erster  Qualität  enthielten,
betrug  der  Prozentsatz  bei  den  letzten  Abladungen
30  und  31  v.  H.  erstklassige  Ware,  die  einen
Preis  von  5,20  .¾  erzielte.  Auch  die  geringwertigere
  Ware  hat  gegen  früher  an  Qualität
gewonnen  und  konnte  bessere  Preise  erzielen.
Dieses  Ergebnis  ist  recht  erfreulich;  zeigt  es  doch,
daß  die  Eingeborenen,  wenigstens  im  Bezirk
Friedrich-Wilhelmshafen,  imstande  sind,  die  Gutta
marktfähig  herzustellen,  und  daß  somit  für  die
Zukunft  eine  nutzbringende  Ausbeutung  der  Guttabestände
  im  Schutzgebiete  möglich  erscheint.  Nach
einem  vor  kurzem  eingetroffenen  Bericht  des
Bezirksamts  Friedrich-Wilhelmshafen  schreitet  die
eigene  Sammlertätigkeit  der  Eingeborenen  dort  über
Erwarten  gut  vor.

Damit  dem  Unternehmen  ein  dauernder
wirtschaftlicher  Erfolg  gesichert  wird,  hält  Gouverneur
  Dr.  Hahl  mit  Rücksicht  auf  den  Stand
der  vorhandenen  Mittel  eine  weitere  räumliche
Ausdehnung  des  Unternehmens  auf  Neu-Pommern
und  die  zeitliche  Erstreckung  über  das  Jahr  1909
hinaus  für  undurchführbar.  Die  verbleibenden
Mittel  sollen  ausschließlich  auf  die  weitere  Ein- 



bürgerung  der  sachgemäßen  Gutta=  und  Kautschukgewinnung
  auch  in  anderen  Bezirken  de-Schutzgebietes
  verwendet  werden.  Der  Gouverneur
hat  nunmehr  die  Auflösung  des  Unternehmens
angeordnet  „in  der  Erwartung,  daß  es  gelingen
möge,  mit  den  noch  verbleibenden  Mitteln  und
mit  Verwertung  der  Kräfte  der  Dienststellen  die
Ausbeute  von  Kautschuk  und  Guttapercha  unter
den  Eingeborenen  einzuführen  und  das  kaufmännische
  Interesse  dafür  wachzurufen".  Das
Unternehmen  hat  somit  programmmäßig  gerade
drei  Jahre  gedauert.  Die  Ergebnisse  der  Ervedition
  können  als  ermutigend  bezeichnet  werden.
Die  Gewinnung  der  Guttapercha  durch  die  Eingeborenen
  ist  mit  gutem  Erfolge  in  die  Wege  gegeleitet
  worden.  Die  in  Deutschland  erzielten
Durchschnittspreise  der  letzten  Sendungen  laßen
das  Guttageschäft  in  Neu-Guinea  als  rentabel
erscheinen.  Vorausgesetzt,  daß  die  Behörden  des
Schutzgebietes  wie  bisher  der  Gewinnung  des
wichtigen  Rohproduktes  ihr  Interesse  schenken  und
der  Guttaaufkauf  immer  mehr  von  Interessenten
betrieben  wird,  hat  die  Expedition  ihren  Hauplzweck
  erfüllt.

Wasserwirtschaftliche  Erkundung  am
Mukondokwa  (Deutsch-Ostafrika).

Über  den  Stand  der  wasserwirtschaftlichen
Erkundung  am  Mukondokwa  (Deutsch-Ls-=afrika)
  berichtet  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee:

Der  Leiter  der  Expedition,  Ingenieur  Boos,
ist  in  Begleitung  eines  Vermessungstechnikers  im
August  d.  Is.  nach  Afrika  abgereist  und  Anfang
September  in  Kilossa  eingetroffen.  Ingenieur
Boos  beginnt  mit  der  Feststellung  der  Wasermenge
  der  Flüsse  Mukondokwa  und  Wami.  Inzwischen
  ist  eine  Bodenuntersuchung  der  Mkattasteppe
  durch  Dr.  Vageler  erfolgt,  deren  Ergebnis
bei  der  wasserwirtschaftlichen  Expedition  berücksichtigt

  werden  wird.  Nach  diesen  Untersuchungen

sollen  in  dem  mittleren  Teile  der  Mkattaebene
sowie  links  des  Mkattaflusses  gute  und  minlere
Böden,  am  linksseitigen  Ausgange  des  Mukondokwa-Tales
  bis  über  den  Wami  hinaus  sehr  gute
Böden  vorhanden  sein,  während  der  schwarze
Boden  unterhalb  des  Tendigasumpfes  für  Baumwollanbau
  nicht  geeignet  erscheint.

Kolonial-Maschinenbau.

Die  neue  Industrie  des  Kolonial-Maschinenbaues
  beginnt  erst  allmählich  in  den  interesfierten
Kreisen  der  deutschen  Maschinenfabriken  größere
Beachtung  zu  finden.  Deutsche  Maschinen  aller
Art  und  einschlägige  Artikel  find  bei  den  wirschaftlichen
  Unternehmungen  in  den  Kolonien  von
Anfang  an  verwendet,  aber  die  erforderlichen
        <pb n="1143" />
        W  1061  2#r%

Spezialmaschinen  für  die  Gewinnung  und  Bearbeitung
  z.  B.  von  Hanf,  Baumwolle,  Kautschuk
wurden  bisher  von  England  und  Anmerika  bezogen.


Bei  dem  hohen  Stand  der  deutschen  Maschinenindustrie
  war  es  aber  nur  eine  Frage  der  Zeit,
auch  den  Bau  dieser  Maschinen  aufzunehmen;  die
Erfolge  können  als  recht  günstig  bezeichnet  werden.
So  liefert  die  deutsche  Industrie  jetzt  auch  Sägengins
  und  Walzengins,  die  früher  vom  Auslande
bezogen  werden  mußten.

Ein  Gebiet,  auf  dem  die  deutsche  Industrie
die  ausländische,  englische,  spanische,  mexikanische
und  amerikanische  Fabrikation  schon  überflügelt
hat,  ist  die  Herstellung  von  Hanfgewinnungsmaschinen.
  Die  deutsche  Neu-Corona-Maschine  ist
heute  wohl  unbestritten  das  beste  zur  Zeit  gebaute
System.  Die  zur  weiteren  Ausbereitung  der
Baumwolle  sowohl  wie  des  Hanfes  dienenden
Maschinen  werden  ebenfalls  in  konkurrenzfähigen
Systemen  gebaut.

Ein  ganz  neuer  Industriezweig  ist  die  maschinelle
  Aufbereitung  der  Olpalmenfrüchte.  Die
auf  der  diesjährigen  Fachausstellung  des  Komitees
vorgeführten  Maschinen  sind  zum  Teil  von  einer
Gesellschaft  zur  Ergänzung  ihrer  Anlage  in  Kamerun
übernommen,  je  eine  komplette  Anlage  für  Togo
und  Kamerun  bestellt.  Weitere  Gesellschaften  beabsichtigen
  die  Aufstellung  solcher  Anlagen.  Es
besteht  kein  Zweifel,  daß  bald  ähnlich  den  Baumwoll-Entkörnungsanlagen
  ein  ganzes  Netz  solcher  maschineller
  Anlagen  die  Olpalmendistrikte  Westafrikas
überziehen  wird.  Auf  dem  Gebiete  der  maschinellen
Aufbereitung  der  Olpalmenfrüchte  ist  die  deutsche
Industrie  nahezu  konkurrenzlos.

Spezielle  koloniale  Ausführungen  sind  noch
die  Trockendarren  für  Kopra  und  Kakao;  auch
hierin  ist  die  deutsche  Industrie  durchaus  leistungsfähig.


Die  Aufbereitung  des  Kautschuks  auf  maschinellem
  Wege  ist  noch  nicht  zum  Abschluß  gekommen.
  Meistens  werden  jetzt  noch  Waschwalzwerke
  zum  Reinigen  des  Kautschuks  verwendet.
Solche  Kautschukwalzwerke  liefert  die  deutsche
Industrie,  Instrumente  zum  Anzapfen  werden
auch  teilweise  durch  die  deutsche  Industrie  hergestellt;
  doch  ist  hierin  die  englische  Fabrikation
noch  maßgebend.  Bedeutungsvoll  kann  für  die
deutsche  Industrie  auch  die  Herstellung  von
Maschinen  und  Apparaten  zur  Gewinnung  ätherischer
  Ole,  Gerbstoffe  usw.  werden,  ein  Gebiet,
auf  dem  schon  gute  Anfänge  gemacht  sind.

Die  Einführung  maschineller  Betriebe  in  den
Kolonien  nimmt  von  Jahr  zu  Jahr  zu,  da  der
fortschreitende  Bau  der  Eisenbahnen  neue  Gebiete
erschließt  und  überhaupt  für  viele  Betriebe  erst
die  Unterlagen  schafft.  Beachtenswert  ist  die  er- 



heblich  gesteigerte  Einfuhr  von  Dampfpflügen,
welche  jetzt  ausschließlich  nur  aus  Deutschland
erfolgt.

Kolonialwirtschaftliches  Archiv.

In  dem  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee
seit  1.  Juli  zur  freien  Benutzung  eingerichteten
Archiv  (Unter  den  Linden  43)  sind  die  Denkschriften,
  Prospekte,  Geschäftsberichte  und  sonstigen
Veröffentlichungen  von  nahezu  allen  bestehenden
Kolonial-Unternehmungen  gesammelt  worden.  Die
in  der  Tages=  und  Fachpresse  erscheinenden  Berichte
  jeder  Art  über  koloniale  Gesellschaften  werden
ebenfalls  gesammelt  und  tragen  dazu  bei,  sich  ein
möglichst  objektives  Urteil  über  die  Unternehmungen
zu  bilden.  Bis  heute  sind  in  dem  Archiv  341  Gesellschaften,
  Aktiengesellschaften,  Deutsche  Kolonial-=gesellschaften
  und  Gesellschaften  m.  b.  H.  aufgenommen
  worden.  Außerdem  ist  dem  Archiv
eine  Abteilung  für  Kolonialwerte  angegliedert
worden,  in  welcher  die  regelmäßigen  Berichte
derjenigen  Bankinstitute,  die  dem  Handel  in
Kolonialwerten  besonderes  Interesse  schenken,  sowie
  die  in  den  Tagesblättern  erscheinenden
Notierungen  für  Kolonialwerte  gesammelt  werden.

Der  weitere  Ausbau  des  Archivs  soll  sich  auf
die  Sammlung  von  Material  über  Kautschuk  und
andere  wichtigere  Kolonialprodukte  erstrecken.  Mit
fortschreitender  Zeit  wird  das  Archiv  an  Bedeutung
  gewinnen  und  ein  getreues  Bild  der
wirtschaftlichen  Entwicklung  unserer  Kolonien  geben.

—..—

Aus  dem  „Tropenpflanzer“.

Das  Novemberheft  des  „Tropenpflanzer"  bringt
an  erster  Stelle  einen  Bericht  von  Dr.  Vageler-Königsberg
  über  die  Bodenverhältnisse  der
in  letzter  Zeit  viel  genannten  Mkattasteppe  in
Deutsch-Ostafrika.  Diese  in  der  Zusammensetzung
ihrer  Böden  äußerst  abwechslungsreiche  Ebene,
welche  zur  Zeit  von  einer  Expedition  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  genauer  auf  ihre  Bewässerungsmöglichkeit
  untersucht  wird,  scheint  nach
den  vorläufigen  Untersuchungen  Vagelers  auf  dem
Westufer  des  Mkattaflusses  gute  Aussichten  für
Bewässerung  zu  bieten,  während  auf  dem  Ostufer
die  Aussichten  weniger  günstig  sind.  Vor  allzu
großen  Erwartungen  bezüglich  einer  Baumwoll=Großkultur
  in  der  Mkatta-Ebene  glaubt  Vageler
wegen  des  unzuverlässigen  Regenfalles  warnen  zu
müssen,  während  er  die  Tabakkultur  für  aussichtsvoller
  hält.  Die  Briefe  „Aus  Indiens  Kolonial-Technik“
  von  Dr.  Röder-Heidelberg  werden
fortgesetzt.  In  einem  Kapitel  „Die  Wohlgerüche
Indiens"“  macht  der  Verfasser  über  die  einfache
Herstellungsart  indischer  Parfüme  interessante  An-
        <pb n="1144" />
        W  1062  20

gaben  und  verbreitet  sich  dann  ausführlich  über
die  wichtigeren  Plantagenkulturen,  wie  die  Tee-,
Kokospalmen-,  Zimmet=  und  Kautschukkultur.  Besonders
  Kautschukinteressenten  seien  auf  dieses  letzte
Kapitel  aufmerksam  gemacht.  Ferner  beschreibt
Rein-Berlin  die  im  englischen  Sudan,  in

 

Uganda  und  dem  nördlichen  Kongostaat
wild  wachsenden  Faserpflanzen,  Gerbstofie
und  Farben  liefernden  Pflanzen;  Berthold-Berlin
  berichtet  über  den  Kampf  gegen  die
Heuschrecken  in  Südafrika.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Drodubtionsgebieten.

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im
September.)

Die  Witterung  ist  im  September  für  die
Baumwollpflanzen  günstig  gewesen;  die  erste
Pflücke  findet  jetzt  im  ganzen  Lande  statt.  Die
bisher  gemeldeten  Resultate  sind  ungleichmäßig;
in  einigen  Teilen  des  Landes  sind  sie  schlechter,
in  anderen  besser  als  im  Vorjahre.

Die  zweite  und  dritte  Pflücke  versprechen  einen
guten  Ertrag;  die  zweite  scheint  günstiger  zu
werden  als  im  Jahre  1908,  während  das  Ergebnis
  der  dritten  noch  von  der  Witterung  des
Oktober  abhängt.

In  Unterägypten  sind  teilweise  Anfang
September  Nebel  gemeldet  worden,  doch  scheinen
sie  nur  einen  geringen  Schaden  verursacht  zu
haben.  Auch  sind  wieder  in  verschiedenen  Distrikten
Würmer  aufgetreten;  der  angerichtete  Schaden
ist  aber  unbedeutend.  Der  Ertrag  bei  der  Entkörnung
  ist  ungleich  und  bis  jetzt  ein  wenig  geringer
  als  im  vergangenen  Jahre.

Die  Nachrichten  aus  Oberägypten  lauten
im  allgemeinen  günstig,  doch  scheinen  in  einigen
Distrikten  die  Nebel  einigen  Schaden  angerichtet
zu  haben.  Der  Ertrag  ist  auch  hier  zur  Zeit
geringer  als  im  letzten  Jahre.

Nach  den  bisher  vorliegenden  Berichten  zu
urteilen,  scheint  es  jedoch,  daß  die  Ernte  im  allgemeinen
  besser  zu  werden  verspricht  als  die  vorjährige.


(Bericht  der  Alexandria  (leneral  Produce  Asscciation
vom  5.  Oktober  1909.)

Der  Rakaomarkt  auf  Ceyion.

Die  Kakao-Ausfuhr  von  Colombo  (Ceylon)
betrug  bis  zum  20.  September  d.  Is.  51156  ewts.
gegen  35817  ewts.  in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres.


Die  Nachfrage  von  Europa  und  Amerika  ließ
stets  zu  wünschen  übrig.  Von  den  großen  nach
England  gegangenen  Quantitäten  ist  so  gut  wie
nichts  auf  feste  Order  gekauft  worden,  vereinzelt

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  962  f.

 

fanden  kleine  Geschäfte  mit  dem  Kontinent  stan.
Dagegen  herrschte  im  Juli  und  Augusk  gute
Nachfrage  von  den  Philippinen,  wohin  noch
größere  Quantitäten  gingen,  um  so  viel  Vare
als  möglich  vor  der  bevorstehenden  Zollerhöhung
hereinzubekommen.

Die  Vorräte  der  kleinen  Ernte  sind  auf  Cenlon
fast  aufgebraucht,  trotzdem  sind  die  Preise  nur
ganz  wenig  in  die  Höhe  gegangen,  da  sich  noch
viel  unverkaufte  Ware  besonders  in  England
befindet.

Die  Preise  betrugen:  für  feinen  Plantagen-Kakao
  38  bis  42  Rs.,  für  mittlere  Sorten  34  bie
37  Rs.,  für  Eingeborenen-Kakao  28  bis  33  Rs.

Es  ist  nicht  zu  erwarten,  daß  die  Preise  in
der  nächsten  Zeit  steigen  werden.  Die  Nachfrage
sowie  das  Angebot  ist  augenblicklich  sehr  gering.

Die  große  Ernte  nimmt  ihren  Anfang  in  der
zweiten  Hälfte  des  Oktober,  und  man  erwarte,
daß  sie  der  letztjährigen  nicht  nachstehen  wird.

Die  Ausfuhrzahlen  nach  den  verschiedenen
Ländern  vom  1.  Januar  bis  20.  September  d.  J.
vergleichen  sich,  wie  folgt:  nach  Deutschland
1909:  4034  (in  demselben  Zeitraum  des  Jahres
1908:  2137)  cwts.,  nach  England  37232
(25  373)  ewts.,  nach  Australien  1493  (1138)  ewts.
nach  Frankreich  1471  (940)  ewts.,  nach  Amerika
1042  (205)  ewts.,  nach  China  (wovon  teilwene
nach  den  Philippinen)  2345  (1677)  ewts.  und
nach  den  Straits  1521  (1835)  ewts.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalluna
vom  7.  Oktober  19009.)

Lafeltrauben-Rusfuhr  Klgeriens  1909.

Über  die  Ergebnisse  der  diesjährigen  algerüchen
Tafeltrauben-Ausfuhr  sind  folgende  Angaben  bekannt
  geworden:

Die  Kampagne  begann  am  11.  Juli  und
endigte  am  20.  August,  hatte  also  eine  Dauer
von  40  Tagen.  Die  Ausfuhr  war  größer  ale
in  den  beiden  letzten  Jahren.  Sie  erreichte
819  462  fardeaux,  bestehend  aus  je  zwei  Kol#
im  Gesamtgewicht  von  durchschnittlich  9  kg,  grarn
677  420  kardeaux  im  Jahre  1908  und  613152
        <pb n="1145" />
        W  1063  2ÖC

im  Jahre  1907  oder  7375  t  im  Jahre  1909
gegen  6096  und  5518  t  in  den  beiden  vorhergehenden
  Jahren.

Von  dieser  ganzen  von  Algier  nach  Marseille
verschifften  Menge  blieben  im  letzteren  Orte
64043  fardeaux,  während  der  Rest  (755  419
fardeaux)  weiter  versendet  wurde,  und  zwar
gingen  nach  Frankreich  481  640,  nach  dem  Ausland

  273779  fardeaux;  es  gelangten  nach  Paris

387726,  nach  Deutschland  255  171  kardeaux.
Es  wird  berichtet,  daß  die  erzielten  Preise
die  algerischen  Erzeuger  im  allgemeinen  nicht  befriedigt
  hätten.  Die  Preise  seien  im  Anfang  der
Kampagne  niedrig  gewesen,  weil  die  Trauben
nicht  gehörig  reif  geliefert  worden  wären  und
das  Publikum  sich  andern  Früchten  zugewendet
hätte.  Die  späteren  guten  Lieferungen  hätten
den  üblen  Eindruck  nicht  zu  verwischen  vermocht;
erst  als  Pfirsiche  und  Aprikosen  vom  Markte  verschwunden
  waren,  hätten  die  Preise  für  algerische
Tafeltrauben  in  der  Zeit  vom  7.  bis  12.  August
aungezogen.  Sie  seien  aber  von  neuem  zurückgegangen,
  als  die  südfranzösischen,  spanischen  und
italienischen  Trauben  in  Mitbewerb  getreten  seien;
dieser  habe  die  Einstellung  der  algerischen  Verschiffungen
  am  20.  August  zur  Folge  gehabt.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Algier.)

Rapokkultur  und  handel  in  Miederländisch-Indien.

Kapok  ist  ein  bedeutender  Exportartikel  Niederländisch-Indiens.
  Nach  der  Ausfuhrstatistik  wurden
die  folgenden  Mengen  (in  1000  kg)  aus  Niederländisch-Indien
  ausgeführt,  wovon  etwa  sieben
Achtel  auf  Java  und  Madura  entfallen:  1905:
6310,  1906:  6257,  1907:  8916.

Die  Hauptausfuhrhäfen  sind  Semarang  und
Soerabaya;  die  Hauptabnehmer  bildeten  bisher
Anstralien  und  Nordamerika.

Die  Kapokbäume  werden  nicht  nur  auf  etwa
150  Plantagen  neben  Kaffee  u.  dgl.  gepflanzt,
sondern  man  findet  sie  auch  überall  in  den  Gärten
der  Eingeborenen.

Die  Ernte  beginnt  im  August  und  zieht  sich
bis  September  hin.  Auf  den  Unternehmungen
werden  die  Früchte  durch  Frauen  und  Kinder
von  den  Schalen  und  Kernen  befreit,  worauf  der
Kapok  direkt  an  die  Exporteure  verkauft  wird.
Bei  den  Eingeborenen  tritt  indes  der  Chinese
meistens  als  Zwischenhändler  auf.  Er  kauft  die
Früchte  zu  billigen  Preisen  (3,50  bis  5  Fl.  für
1  Pikul)  auf,  verarbeitet  sie  in  eigenen  Arbeitsplätzen
  (wovon  in  Semarang  mehr  als  20  bestehen)

  und  verkauft  dann  den  Kapok  an  die

Exportfirmen.

 

Der  Ausfall  und  die  Güte  der  Ernte  hängt
hauptsächlich  von  der  Witterung  ab.  Große
Trockenheit  ist  für  die  Entwicklung  der  Früchte
sehr  nachteilig.  Auch  werden  die  Früchte  von
den  Inländern,  um  zu  Geld  zu  kommen,  oft  zu
jung  gepflückt.  Die  Kerne  sind  dann  zwar  noch
weiß,  ein  Zeichen,  daß  die  Frucht  zur  Ernte  noch
nicht  reif  genug  ist,  aber  der  Eingeborene  weiß
dafür  Rat.  Er  nimmt  die  Kerne  aus  der  Schale,
bringt  sie  so  lange  über  ein  mäßiges  Feuer,  bis
sie  braun  werden,  und  steckt  sie  darauf  wieder  in
die  Schale.  Der  daraus  gewonnene  Kapok  ist
natürlich  minderwertig,  und  diese  Manipulationen
haben  denn  auch  eine  große  Verschiedenheit  im
Preise  zur  Folge.  So  betrug  z.  B.  der  Ankaufspreis
  im  vergangenen  Jahre  in  Mittel=  und
Ostjava  für  mittlere  Qualität  27  bis  30  Fl.  und
für  erste  Qualität  31  bis  33  Fl.  für  1  Pikul,
während  für  zweite  Sorte  nur  15  bis  20  Fl.
bezahlt  wurden.

Die  Exportfirmen  schließen  in  der  Regel  mit
den  Produzenten  und  chinesischen  Zwischenhändlern
Kontrakte  über  das  zu  liefernde  Quantum  ab.
Das  Produkt  wird  dann  zunächst  in  den  Lagerräumen
  der  Exporteure  aufgestapelt  und  je  nach
dem  Stande  der  Preise  verschifft,  so  daß  also  der
Kapok  das  ganze  Jahr  hindurch  zur  Ausfuhr
gelangt.  Indes  wird  gewöhnlich  ein  großer  Teil
der  Ernte  erst  im  Jannar  des  folgenden  Jahres
exportiert.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsuls  in  Batavia.)

Gummi-  und  Erdnußkultur  iIn  Birma.

Die  Gummikultur  Birmas  ist  in  steter  Zunahme
  begriffen.  In  der  Zeit  vom  1.  Juli  1908
bis  30.  Juni  1909  betrug  die  gesamte  Gummianbaufläche
  einschließlich  der  Regierungsplantagen:
11  849  Acres  gegen  8987  Acres  in  derselben
Periode  1907/08.

In  der  genannten  Provinz  wird  Gummi  nunmehr
  in  elf  Distrikten  gebaut,  deren  wichtigster
der  von  Mergui  ist,  in  dem  die  Regierungsplantagen
  Hanthawaddy  und  Toungoo  gelegen  sind.

Einen  bemerkenswerten  Zug  in  der  landwirtschaftlichen
  Entwicklung  Birmas  bildet  ferner  die
außerordentliche  Ausbreitung,  die  der  Anbau  der
Erdnuß  in  dieser  Provinz  innerhalb  weniger
Jahre  erfahren  hat.

Nach  den  neuesten  offiziellen  statistischen  Angaben
  läßt  sich  eine  fortgesetzte  sprunghafte  Zunahme
  der  Anbaufläche  für  dieses  Produkt  beobachten.


Die  Ziffern  für  die  letzten  drei  Jahre  stellen
sich,  je  vom  1.  Juli  bis  30.  Juni  berechnet,  fol-
        <pb n="1146" />
        W  1064  20

gendermaßen  dar:  1906/07:  78  743  Aeres,
1907/08:  145215  Acres  und  1908/09:  248  477
Acres.  Die  Zunahme  der  Anbaufläche  in  zwei
Jahren  beträgt  also  über  200  v.  H.

Was  das  Ernteerträgnis  anlangt,  so  wurde
im  Frühjahr  d.  Is.  gemeldet,  daß  die  Ernte
1908/09  um  43,92  v.  H.  ergiebiger  gewesen  sei
als  die  des  vorhergehenden  Jahres  und  um
234,57  v.  H.  ergiebiger  als  die  letzten  fünf  Ernten
im  Durchschnitt.  Der  Gesamtertrag  der  birmesischen
  Erdnußernte  1908/09  wird  auf  7½  Millionen
  Körbe,  das  sind  etwa  107  000  Tons,
geschätzt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta.)

RKupfererggewinnung  Spaniens.

Huelva  ist  die  einzige  Provinz  Spaniens,
wo  Kupfererze  in  bedeutender  Menge  vorkommen.
Dort  liegen  allein  296  von  den  in  Spanien  in
Betrieb  befindlichen  357  Kupfergruben.  Die  Gesamtförderung
  im  Jahre  1907  betrug  3182645  t
(gegen  2888777  t  im  Jahre  1906),  wovon  auf
den  Bezirk  von  Huelva  3011  476  t  entfallen.
Deren  Durchschnittswert  an  der  Mine  selbst  betrug
20,32  Pes.  die  Tonne  bei  einem  Durchschnittskupfergehalt
  von  2,02  v.  H.

Anfang  1907  bildeten  sich  einige  neue  Gesellschaften
  und  mehrere  schon  bestehende  erweiterten
ihre  Betriebe.  Der  dadurch  bewirkte  Aufschwung
konnte  sich  jedoch  infolge  des  Rückschlags  der
Kupferpreise  von  115  L  anfangs  1907  auf  65  L
am  Ende  desselben  Jahres  nur  vorübergehend
geltend  machen.  Während  desselben  Zeitraums
wurden  Konzessionen  für  207  neue  Kupferminen
nachgesucht.

Außerdem  sind  33  Kupferminen  im  Bezirke
von  Sevilla  in  Betrieb.  Diese  brachten  jedoch
im  Jahre  1907  insgesamt  nur  165  419  t  Erze
hervor  und  haben  keine  große  Bedeutung,  da  ihr
kupferhaltiges  Pyriteisenerz  einen  Kupfergehalt
von  nur  0,50  bis  2  v.  H.  aufweist.  Der  Wert
für  die  Tonne  an  der  Mine  betrug  7,54  Pesetas.

Die  Kupfererzpreise  richten  sich  nach  den
Londoner  Marktpreisen  für  Kupfer.  Diese
schwankten  für  Standardkupfer  im  Jahre  1908
zwischen  61,15  L  anfangs  des  Jahres  und
62,12.6  L  im  Monat  Dezember.  Am  niedrigsten
war  der  Preis  im  Monat  März  (56,10  D).
Best  Selected  Kupfer  wurde  in  London  anfangs
1908  zu  67  K  verkauft,  im  Monat  Juli  erreichte
es  seinen  niedrigsten  Jahrespreis  von  62,10  L
und  stieg  bis  auf  62,12.6  L  im  Monat  Dezember.


(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Gencralkonsulats
in  Barcelona.)

 

Schaf-  und  Siegenzucht  in  der  Rapholonie.

Nach  den  neuesten,  in  der  -  Governmem
Gazette=  in  Kapstadt  vom  24.  August  d.  J.
veröffentlichen  Erhebungen  belief  sich  die  Anzab.
der  in  der  Kolonie  vorhandenen  Schafe  und  Zieger
am  Ende  des  ersten  Halbjahrs  1909  auf:  Wollschafe
  10  358994,  andere  Schafe  5964993,  Angoraziegen
  2942  826,  andere  Ziegen  4  433520.
Nach  den  Zensuserhebungen  von  1904  (und
1891“)  waren  die  entsprechenden  Zahlen  in  jenen
Jahren  folgende:  Wollschafe  8  465  308  (13  631oll!,
andere  Schafe  3353521  (3075095),  Angora-=ziegen
  2775927  (3184018),  andere  Ziegen
4386  536  (3444019).

Aus  den  vorstehend  angeführten  Ziffern  in
ersichtlich,  daß  der  Wollschafbestand  zwar  noch
nicht  wieder  die  Höhe  erreicht  hat,  die  er  bei  der
letzten  Zählung  vor  dem  südafrikanischen  Kriege
aufwies,  daß  er  aber  gegen  1904  wieder  ir
einer  erfreulichen  Zunahme  begriffen  ist.  Tie
Zucht  anderer  Schafe  hat  besonders  von  199:
bis  auf  die  gegenwärtige  Zeit  stark  zugenommen.
was  auf  die  neuerlichen  Anstrengungen  Südafrikas
zurückzuführen  sein  dürfte,  seinen  Fleischbedarf
möglichst  durch  Eigenproduktion  zu  decken.  Das
gleiche  wie  von  den  Wollschafen  gilt  von  den
Angoraziegen.  Bei  den  anderen  Ziegen  ist  sowob.
von  1891  bis  1904  als  auch  von  1904  bis  1905
eine  Zunahme  zu  verzeichnen.

Hauptzuchtdistrikte  sind  nach  der  neuesten
statistischen  Veröffentlichung  für  Wollschafe:
Barkly  East,  Wodehouse,  Aliwal  North,  Lueens.
town,  Albert;  für  andere  Schafe:  Fraserburg.
Prieska,  Kenhardt,  Sutherland,  Calvinia,  Carnarvon;
  für  Angoraziegen:  Jansenville,  Somerset
  East,  Cradock,  Aberdeen;  für  andere
Ziegen:  Hay,  King-Williamstown,  Namagualand.
Oudtshoorn,  Kuruman.

Man  kann  also  im  allgemeinen  sagen,  daß
die  Wollschaf=  und  Angorazucht  ihren  Hauptiß
in  der  östlichen  Hälfte  der  Kapkolonie,  die  Zucht
von  Fleischschafen  und  ziegen  mehr  in  der  weilichen
  Hälfte  der  Kolonie  hat.

Die  Ausfuhrzahlen  für  Wolle  und  Angorohaar
  aus  der  Kapkolonie  zu  den  entsprechenden
Zeiten  stellen  sich,  wie  folgt:

Wolle:  1891:  57071656  engl.  Pfund  im
Werte  von  1358191  L;  1904:  60  353934  engl.
Pfund  im  Werte  von  1591643  LE;  1908:
76535  606  engl.  Pfund  im  Werte  von  1880  982  K.
Angorahaar:  1891:  9953548  engl.  Pfund  im

*)  Bei  den  Ziffern  für  1891  ist  zu  beachten.  8e
zu  jener  Zeit  die  Kapkolonie  die  bei  dem  enus  ven
1904  bereits  mitgerechneten  Gebiete  von  Pondeland
und  Britisch  Betschuanaland  noch  nicht  um'al:
In  beiden  Gebieten  spielt  indessen  die  Schaf  urd
Ziegenzucht  keine  bedeutende  Rolle.
        <pb n="1147" />
        W  1065  20

Werte  von  3565  426  L;  1904:  14038780  engl.  Die  Erträge  der  Viehzucht  und  die
Pfund  im  Werte  von  613358  L;  1908:  16878082  Ernteergebnisse,  welche  im  Jahre  1908  von
engl.-Pfund  im  Werte  von  663183  L.  Von  den  Weißen  und  den  auf  den  Farmen  der  Weißen
diesen  Zahlen  sind  die  für  1891  und  1904  den  lebenden  Eingeborenen  erzielt  wurden,  waren
entsprechenden  statistischen  Jahrbüchern  der  Kap=  folgende:  8642148  lbs.  Wolle,  417604  lbs.
kolonie,  die  für  1908  den  Veröffentlichungen  des  Angorahaare,  155  454  Sack  Kartoffel  (1  Sack
Südafrikanischen  Zollstatistischen  Bureaus  ent=  zu  153  lbs.),  1437  834  Sack  Mais,  113606  Sack
nommen.  Kaffernkorn,  156085  Sack  Weizen,  20  187  Sack
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)  Hafer,  70530  951  Pfund  Hafer  (LViehfutter).
Ferner  waren  3672  Morgen  mit’  Tabak  und
1929  Morgen  mit  Luzerne  bestellt  und  261  463
Orangenbäume,  1115  937  Weinstöcke  und  3326259
Obstbäume  vorhanden.  Im  Gegensatz  zu  den
Der  am  6.  August  1909  von  dem  Ackerbau=  vorstehenden,  auf  sorgfältigen  Feststellungen  be-Departement
  in  Pretoria  veröffentlichten  Statistik  ruhenden  Zahlen  waren  sichere  Angaben  über
über  den  Viehbestand  und  die  Ernteergebnisse  im,  den  Viehbestand  der  auf  Siedelungen  lebenden
Transvaal  werden  die  folgenden  Angaben  ent=  Eingeborenen  nicht  zu  erhalten.  Die  nachnommen:
  stehend  angegebenen  Zahlen  über  deren  Vieh-Im
  Jahre  1908  waren  an  Vieh,  welches  bestand  sind  das  Ergebnis  von  Schätzungen,  welche
den  Weißen  und  den  auf  den  Farmen  der  Weißen  von  dem  „Native  Affairs  Department-  vorlebenden
  Eingeborenen  gehörte,  vorhanden:  genommen  sind  und  sich  auf  die  Zeit  vom  1.  Juli
432  482  Stück  Rindvieh  (darunter  148539  Kühe,  1907  bis  30.  Juni  1908  beziehen.  Danach  be-95855
  Färsen  unter  zwei  Jahren,  12193  Stiere,  saßen  die  genannten  Eingeborenen  3767  Pferde,
175895  Ochsen,  einschließlich  junger  Stiere)h,  825  Maultiere,  10270  Esel,  229906  Stück
52166  Pferde,  8186  Maultiere,  16240  Esel,'  Rindvieh,  281348  Schafe,  819598  Ziegen  und
1777360  Wollschafe,  751  345  andere  Schafe,95752  Schweine.
178315  Angoraziegen,  527792  andere  Ziegen,  (Aus  der  CGovernment  Cazette  in  Petoria
71851  Schweine,  2556  Strauße,  915  447  Stück  vom  13.  August  1909.)
Geflügel.

Viehbestand  und  Ernteergebnisse  des  Transvaal  1908.

 

Handes  Britisch-Süd#afrinas  im  ersten  Balbsahr  1909.

Die  Gesamteinfuhr  Britisch-Südafrikas  bewertete  sich  in  den  ersten  sechs  Monaten  des
Jahres  1909  auf  13  948  814  L  gegen  13  667  327  L  im  gleichen  Zeitraume  des  Jahres  1908.
Davon  entfielen  auf  die  Wareneinfuhr  12  598  543  LK  (gegen  12  478  106  &amp;amp;  im  Jahre  1908),  auf
die  Einfuhr  für  Rechnung  der  Regierung  368  858  (426  046)  L  und  auf  die  Geldeinfuhr  981  413
(763  175)  E.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  belief  sich  im  ersten  Halbjahr  auf  24  045749  K  gegen
22  335  110  &amp;amp;  im  gleichen  Zeitabschnitte  1908.  Hiervon  entfielen  auf  die  Ausfuhr  von  südafrikanischen
  Erzeugnissen  23742  457  L  (gegen  22  023  365  L  im  Jahre  1908)  und  auf  die  Wiederausfuhr
  303  292  (311  745)  K,  einschließlich  der  Geldausfuhr  von  34  555  (86  991)  KL.

Ein=  und  Ausfuhr  haben  also  im  Vergleiche  mit  dem  Jahre  1908  (und  zwar  letztere  nicht
unbedeutend)  zugenommen.

Die  Wareneinfuhr  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer  Erzeugnisse  wickelten  sich  über  die  einzelnen
  Häfen  in  folgender  Weise  ab:

Einfuhr  Ausfuhr
..  im  ersten  Halbjahr
Häfen  1909  1908  1909  1908
#  L  #  #.
Kapstdt.  2419779  2560  350  18  715  377  17  999  490
Port  Elisabttlt  2587077  2746  974  1  589  255  1  114  397
East  Londdo  1  327  160  1  416  817  903  175  589230
Mossel-Bauryrnn  158  035  168  848  490  471  374  061
Andere  Kaphäfen  62  005  90  902  175  899  221  175

Durban..  34294  438  3220564  1  622  224  1  495  791
        <pb n="1148" />
        G  1066  e

Einfuhr  Ausfuhr
,  im  ersten  Halbjahr
Häfen  1909  1908  1909  1908
L  #  #  x
Delagoa-Bay)  29300  323  1  930  807  137  611  129  720
Beira  ....  434  369  331  527  107  937  99  299
Feira  und  Überland  ....  15  357  11  317  508  202

 

Zusammen  .  .  12598  543  12  478  106  23  742  457  22  023  365

Davon  über:
Britische  Häsen.  9863  851  10215772  23  496  909  21  794  346
Portugiesische  Häen  2·734  692  2  262  334  245  548  229  019

Prozentual  hat  sich  in  den  vorbezeichneten  Zeiträumen  die  Gesamteinfuhr  über  britiche
Häfen  von  81,3  auf  78,2  v.  H.  vermindert,  während  sie  sich  über  portugiesische  Häfen  von  18.7  an-21,8
  v.  H.  gehoben  hat.  Für  die  Gesamtausfuhr  kommen  die  portugiesischen  Häfen  kaum  in
Betracht.  Sie  sind  daran  in  den  ersten  sechs  Monaten  des  Jahres  1909  und  1908  mit  nur  1,  1  v.  L.
beteiligt  gewesen.  Bei  den  vorstehenden  Angaben  ist  die  Ein=  und  Ausfuhr  von  Geld  nicht  muberücksichtigt.


Nach  Warengruppen  bewertete  sich  die  Ein=  und  Ausfuhr  im  ersten  Halbjahr  1909,  vwrglichen
  mit  1908,  wie  folgt:

 

 

 

1909  1908
Wert  in  L  Anteil  v.  H.  Lert  in  S  Anteil  v.  H.
Einfuhr:
Lebende  Tiere  ...  19  692  0,1  32  938  0,3
Nahrungs=  und  Genußmittel.  .  30  051  773  24,2  3  380  170  27,1
Rohmaterialien  und  Halbfabrikatte  1  292  985  10,3  1  201  187  9.6
Fabrikate..  84234  093  65,4  7  863  811  63,0
Zusammien  12  598  543  100  12  478  106  100
Ausfuhr:
Gold..  10565667  759  69,4  15  278  415  68.7
Diamanten  .  2  175  755  9,0  2  948  303  13,2
Rohmaterialien  und  Halbfabrikate  4  652  948  19,4  3  486  699  15,7
Lebende  Tiere  ....  17  335  0,1  17912  00.1
Nahrungs=  und  Genubninel  ....  182  942  0,8  272  463  1,2
Fabrikatete  ......  45  718  0,2  19  .573  0,1
Südafrikanische  Erzeugnise  23742  457  98,9  22  023  365  99,0
Andere  Erzeugnise  268  737  1,1  224  754  1,0
Insgesamt  .  .  24  011  194  100  22248  119  100

In  den  einzelnen  Artikeln  selbst  wies  die  Ein=  und  Ausfuhr  in  den  genannten  Zeiträum##n
die  folgenden  Werte  in  1000  L  —  auf:

Einfuhr:  Fertige  Kleidungsstücke  usw.  778,4  (769,1),  Kohlen-,  Mehl-,  Korn=  und  Wollfäcke
154,3  (119,4),  Baumwollenwaren,  Stückgüter  547,2  (477,5),  Baumwollene  Decken,  Bettdecken  um.
154,2  (166,9),  Baumwollene  Strumpfwaren,  Unterzeug  175,1  (152,8),  Cyannatrium  187,0  (132,3],
Butter  143,3  (209,9),  Roher  Kaffee  195,9  (180,3),  Weizen  437,4  (624,6),  Weizenmehl  381,0
(373,4),  Kondensierte  Milch  oder  Rahm  153,3  (157,3),  Reis,  einschl.  Reis  in  Hülsen  214,3  (215.6),
Whisky  112,9  (106,3),  Zucker  245,9  (270,8),  Tee  99,5  (113,4),  Glyzerin  (für  industrielle  Zwecet
130,6  (79,2),  Posamentier=  und  Kurzwaren,  Modewaren  703,5  (655,5),  Eisenkurzwaren,  Meserschmiedewaren
  505,5  (492,7),  Landwirtschaftliche  Geräte  115,8  (82,0),  Eisen=  und  Stahblbarren,
-bolzen  und  -stäbe  100,9  (85,1),  Eiserne  und  stählerne  Röhren  usw.  139,7  (106,0),  Wellblech  und
verzinkte  Eisenplatten  123,4  (120,8),  Stiefel  und  Schuhe  403,8  (460,0),  Elektische  Maschinen
126,6  (105,0),  Maschinen  für  den  Bergbaubetrieb  446,8  (325,6),  Salpetersaure  Salze  (für  industrele
Zweck.)  122,5  (138,3),  Paraffin  119,7  (129,7),  Seife,  gewäöhnliche  92,2  (102,6),  Wachs  103.0
(86,3),  Holz,  Bauholz,  nicht  zugerichtet,  außer  Teakholz  148,5  (133,2),  Wollene  Zeuge  und  St#-güter
  106,4  (110,9),  Wollene  Decken,  Bettdecken  171,6  (183,9).
        <pb n="1149" />
        G  1067  20

Ausfuhr:  Bunker-Kohlen  282,5  (299P,9),  Kupfer  und  Messing  (Regulus  und  geschmolzen)
160,9  (178,2),  Diamanten,  aus  der  Kapkolonie  968,2  (1328,9),  aus  der  Orangefluß-Kolonie  593,4
(370,6),  aus  dem  Transvaal  613,7  (1245,6),  Straußenfedern  980,5  (809,8),  Gold,  roh,  aus  dem
Transvaal  15  393,8  (14  137,4),  aus  Rhodesia  1249,4  (1128,2),  Angora-Haare  367,0  (222,4),
Häute  von  Ochsen  und  Kühen  129,6  (77,4),  Ziegenfelle  111,9  (80,9),  Schaffelle  228,5  (159,5),
Schafwolle,  gereinigt  114,4  (152,8),  im  Schweiß  1795,6  (1096,4).

An  der  Einfuhr  waren  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1909  (1908)  unter  anderem  die
nachstehend  bezeichneten  Länder  mit  folgenden  Werten  (in  1000  )  beteiligt:  Großbritannien  7063,1
(6754,5),  Kanada  248,9  (209,9),  Britisch-Indien  437,2  (425,9),  Ceylon  63,5  (75,3),  Australischer
Bund  898,2  (1024,0),  Mauritius  93,9  (145,3),  ÖOsterreich  53,2  (61,1),  Belgien  167,4  (138,5),
Frankreich  201,1  (181,7),  Deutschland  1121,4  (1041,7),  Holland  190,5  (180,1),  Italien  68,2
(91,2),  Schweden  168,3  (183,1),  Vereinigte  Staaten  von  Amerika  1049,1  (1130,4),  Argentinien
31,5  (182,1),  Brasilien  173,1  (152,8),  Chile  102,3  (138,8).

Die  Ausfuhr  nach  den  nachstehend  aufgeführten  wichtigeren  Ländern  gestaltete  sich  (die
Werte  in  1000  LK  angegeben)  dagegen,  wie  folgt:  Großbritannien  22  166,1  (20745,7),  Britisch-Indien
  45,9  (34,8),  Anstralischer  Bund  25,7  (99,3),  Mauritius  17,0  (20,6),  Belgien  145,2  (146,7),
Deutschland  799,0  (505,4),  Deutsch-Südwestafrika  92,6  (81,4),  Portugiesisch-Ostafrika  52,1  (62,9),
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  192,2  (121,8).

(Trade  of  the  Colonies  and  Terricries  forming  the  South  African  Customs  Union.)

 

Kußenhandel  des  kongostaates  1908.

Der  Generalhandel  des  Kongostaates  bewertete  sich  im  Jahre  1908  auf  89  138  108  Fr.
Davon  entfielen  auf  die  Einfuhr  32  270  835  und  auf  die  Ausfuhr  56  867  273  Fr.

Der  Spezialhandel,  der  hinsichtlich  der  Ausfuhr  lediglich  Erzeugnisse  des  Kongostaates
und  betreffs  der  Einfuhr  die  zum  Verbrauch  in  seinem  Gebiete  bestimmten  Waren  umfaßt,  erreichte
einen  Wert  von  69  958  077  Fr.,  und  zwar  bezifferte  sich  die  Ausfuhr  auf  43  371  795  Fr.  und  die
Einfuhr  auf  26  586  282  Fr.

Die  Hauptausfuhrerzeugnisse  wiesen  im  Jahre  1908  folgende  Mengen  und  Werte  auf:

Spezialhandel  Generalhandel
Menge  Wert  Menge  Wert

kg  Franken  kg  Franken
Erdnüsee  6  773  1  829  6  773  1  829
Kafere  41  292  46  453  11.292  46  453
Kautscaswsk  4559  926  30  779  500  5947223  40  143  755
Kopal,  weifßen:s  1  660  523  1  793  365  1  661  287  1  794  190
Palmda  2  104  186  1  220  428  2  371  698  1  375  585
Elfenben  228  757  5  936  244  369  847  9597  530
Palmkeen  5  627  613  1  744  560  6  631  710  2  055  830
Kaktooaool  612  200  979520  612.200  979  520
Zinn...  .  .  ......  2  985  9  477  2  985  9  477
Kupfeerez  79  701  123  537  81  209  125  874
Gold,  roh..  .  .  ....  215,3  703  988  215,3  703  988
Rohe  HLäuittee  5  264  9  212  5  463  9  560
Retttttttt  25  446  12  723  25  446  12  723

Die  Ausfuhr  nach  Deutschland  insbesondere  gestaltete  sich  folgendermaßen:
Spezialhandel  Generalhandel
Menge  Wert  Menge  Wert

kg  Franken  kg  Franken
Kautschksksks  170  1  147  680  4590
Palmaaa  .  ....  35  443  20  557  35  443  20  557
Elfenben  18  467  18  467
Palmkeen  137701  12  687  160  649  19  801

Rohe  Hänunt  ...  890  1  557  890  1  557
        <pb n="1150" />
        W  1068  20

Die  Ausfuhr  im  Spezialhandel  (Wert  in  Franken)  richtete  sich  im  Jahre  1908  vornehmlea
nach  folgenden  Ländern:

Belgien  39  429  099,  portugiesische  Besitzungen  an  der  Küste  2  271  743,  Britisch-Ostafr:
394  652,  Agypten  384  242,  Niederlande  361  315,  Großbritannien  320  028,  Portugal  110  002,
Deutschland  66  416.

Von  den  wichtigsten  Waren  der  Einfuhr  im  Spezialhandel  sind  folgende  zu  nennen  (Vem
in  Franken):  Patronen  215  414,  Schießpulver  273  800,  Maschinen=  und  Kesselteile  für  Schif,
324  574,  Holz,  bearbeitet  und  Holzwaren  182  600,  Bier  346  560,  Wein  1  021599,  Briten-361
  414,  Konserven  (Fleisch,  Fische,  Gemüse,  Butter  Käse  usw.)  2  582  767,  Mehl,  Stärke,  Biekun,
Satzmehl  usw.  388  787,  Fische,  getrocknet  832  533,  Reis  523  979,  Salz  278  286,  Kleider  und
Wäsche  1  879  485,  Ol,  Teer,  Fette,  Harz  usw.  175  817,  Eisenbahnwagen  134  337,  Maschinen  und
Mechanismen  523  684,  Maschinenteile  321  219,  Werkzeuge  355  007,  Baumaterial  aus  Metall  585  689,
Zement  102  141,  Kurzwaren  und  Parfümerien  190  112,  Schienen  aus  Stahl  631  217,  Draht  au-Kupfer
  und  Messing  233  764,  Möbel  und  Zimmergeräte,  192  316,  Bücher,  Akten  und  Drucksachen
108  370,  Bureauntensilien  220  325,  Arzneimittel  359  393,  Küchen=  und  Tischgeräte,  Tauscchgegenstände,
  wie  Armbänder,  Messer,  Spiegel  usw.  1  182  952,  Seife  129  687,  Zigarren  und  Zigareiten
116  620,  andere  Tabakfabrikate  122  364,  Baumwollengewebe,  roh  706  787,  desgl.,  gebleicht  452  111,
desgl.,  bedruckt  1091  991,  desgl.,  gefärbt  5  723  999,  desgl.,  andere  135  309,  Gewebe  aus  Har#f
und  Jute  194  152,  Glaswaren  239  775.

Diese  Einfuhr  erfolgte  hauptsächlich  aus  nachstehenden  Ländern:  Belgien  19  733  560,  Grofßbritannien
  2  418  632,  Frankreich  1  059  277,  Deutschland  1  023  342,  portugiesische  Besitzungen  an
der  Küste  664  469,  Niederlande  573775,  Dänemark  249  132,  Portugal  237  369,  Osterreich

Ungarn  196  388  Fr.

(Annexe  au  Bulletin  Officiel  du  Conzgo  belze.

 

Rußenhbandel  von  Tripolls  im  Jahre  1908.

Die  Einfuhr  von  Tripolis  wies  im  türkischen
Finanzjahr  1908,  d.  i.  vom  1.  März  1908  bis
28.  Februar  1909,  einen  Wert  von  8907  928  ./“
auf  gegen  8  926  000  im  Finanzjahre  1907
und  8  596  000  ./7  im  Finanzjahre  1906,  während
die  Ausfuhr  in  den  genannten  Jahren  sich  auf
3301  805  ./7“  bzw.  11054000  ./%  und  7  400  000./¼
stellte.

Die  wichtigsten  Einfuhrartikel  zeigten  im
Finanzjahre  1908  folgende  Werte  (in  1000  l):
Wollen-,  Baumwollen=  und  Seidenfabrikate  und
-gewebe  2302,  unbearbeitete  Ochsen-,  Schaf=  und
Ziegenfelle,  bearbeitete  Schaf=  und  Ziegenfelle  80,
Papier=  und  Pappwaren,  Tapeten,  Korbwaren  74,
Bauholz,  Möbel,  Streichhölzer  177,  Eisen  und
Mineralien  340,  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  165,
Ole,  Fette  und  Seifen  214,  Petroleum,  Naphtha
und  Benzin  97,  Olfarben,  Druckerschwärze,  Bleistifte
  und  Wichse  62,  Brennmaterialien  75,  Getränke
  133,  Zucker,  Kaffec,  Tee  und  Pfeffer  2020,
Obst  und  Gemüse  371,  Getreide,  Reis,  Mehl,
Makkaroni  2922.

An  dieser  Einfuhr  waren  die  nachstehend  bezeichneten
  Länder  mit  folgenden  Werten  (in
1000  .//%0  beteiligt:  England  2331,  Frankreich
1941,  Italien  1980,  Deutschland  614,  Osterreich-Ungarn
  336,  Griechenland  57,  Tunis  780,
Kreta  69,  Alexandrien  614.

 

Der  Wert  der  wichtigsten  Ausfuhrartikel
stellte  sich  in  dem  genannten  Jahre,  wie  folgt
(Wertangabe  in  1000  ./():  Schwämme  395,
Halfa  1035,  Henna  285,  Gerste  218,  Olivenabfälle,
  Oliven=  und  Dattelkerne  57,  Ziegene,
Schaf-,  Rinder-,  Fuchs-Häute  und  Felle  467,
Eier  354,  Rindvieh  145.

Hierbei  entfielen  auf  die  wichtigeren  Bestimmungsländer
  die  folgenden  Werte  (in
1000  /((0)"  England  1921,  Frankreich  991,
Italien  194,  Deutschland  25,  Osterreich  59,
Griechenland  20,  Tunis  41.

Natal.

Zulassung  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen
nach  Deutsch-Südwestafrika.

Laut  Proklamation  des  Landwirtschaftsministers
von  Natal  vom  10.  September  d.  Js.  ist  die
Ausfuhr  von  Angoraziegen  nach  dem  Schutzgebiele
von  Deutsch-Südwestafrika  zugelassen  worden.
nachdem  dort  für  die  Ausfuhr  solcher  Ziegen
ähnliche  Vorschriften  wie  in  Natal  erlassen  sind.“

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908.  S.  1187.
        <pb n="1151" />
        G  1069  v*7

Zulassung  der  Ausfuhr  von  Straußen  und
Straußeneiern  nach  Deutsch-Südwestafrika.
Laut  Bekanntmachung  der  Regierung  von

Natal  vom  13.  September  d.  Is.  ist  die  Ausfuhr
von  Straußen  und  Straußeneiern  nach  dem  Schutzgebiete

  von  Deutsch-Südwestafrika  zugelassen  worden,

  nachdem  dort  für  ihre  Ausfuhr  ähnliche  Vorschriften

  wie  in  Natal  erlassen  worden  sind.“)
(The  Natal  Government  (iazette.)

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  1233.

 

 

 

Vermischtes.

[Dle  Frangosen  in  Wadal.

Zu  dem  Sieg  der  Franzosen  über  Wadai
(Sultan  Dudmurrah)  und  die  Einnahme  der
Hauptstadt  Abecher  bringt  die  englische  „Arm)y
and  Navy  Gazette“  noch  folgende  Einzelheiten:

Die  gegen  Wadai  französischerseits  aufgebotenen
Kräfte  beliefen  sich  auf  rund  vierhundert  Tirailleurs
und  drei  bis  vier  Maschinengewehre  unter  etwa
fünfzehn  weißen  Führern.  Bevor  jedoch  diese
Kräfte  versammelt  waren,  hatte  die  Vorhut  bereits
den  Hauptschlag  geführt.  Diese  befehligte  der
Kapitän  Fugenschuch  (ein  Deutscher)  von  der
Fremdenlegion;  sie  bestand  aus  hundertachtzig
Tirailleurs  und  zwei  Maschinengewehren  sowie
drei  Leutnants  und  zwei  weißen  Sergeanten.
Der  Zusammenstoß  erfolgte  am  1.  Juni,  etwa
fünfzig  englische  Meilen  südwestlich  Abecher;  die
Stärke  des  Feindes  betrug  zwölftausend  Mann,
die  völlig  geschlagen  wurden.

An  Stelle  des  verwundeten  Kapitäns  Fugenschuch
  übernahm  Leutnant  Bourrand  das  Kommando;
  er  folgte  dem  auf  Abecher  fliehenden
Feind  und  nahm  die  Stadt  im  Sturm.  Leider
entkam  der  Sultan  Dudmurrah  selbst  in  Richtung
auf  Darfur.

*’Dle  neue  Bahn  in  der  Goldkhüstenkolonie.

Die  auf  vierzig  Meilen  angenommene  Linie
von  Accra  nach  Mangrassi  ist  seit  Anfang
dieses  Jahres  im  Bau.  Nach  einem  in  der
African  World  wiedergegebenen  Bericht  im  African
Engineering  ist  die  Arbeiterbeschaffung  bisher
nicht  schwierig  gewesen;  zur  Zeit  sind  über  viertansend
  Mann  beschäftigt.  Man  hofft,  die  Linie
im  nächsten  Frühsommer  eröffnen  zu  können.  Sie
erhält  3½“  Spurweite  (Kapspur),  45  lbs  Fard
schwere  Schienen  auf  Eisenschwellen,  flache  Krümmungen
  und  (nur  auf  kurze  Strecke)  12½  %
größter  Neigung.

Einiges  Kopfzerbrechen  verursacht  der  Mangel
an  Süßwasser  in  Accra.  Es  ist  ein  Brunnen
auf  70“  gesenkt,  und  es  sind  Bohrlöcher  noch
etwa  1007“  tiefer  getrieben,  aber  ohne  nennens- 



werten  Erfolg.  Man  erwägt  zur  Zeit  den  Bau
einer  Wasserleitung  von  einer  etwa  zwanzig  Meilen
entfernten  Quelle.  Auch  ist  an  die  Ausnutzung
des  Densu,  eines  Flüßchens,  gedacht,  dessen
oberes  Tal  die  Bahn  durchzieht.

Im  vorliegenden  Falle  ist  die  Verwaltung  —
zum  ersten  Male  in  Britisch-Westafrika  —  vom
Regie=  zum  Unternehmerbau  übergegangen.
Unternehmer  ist  Mr.  William  M.  Murphey,
London  und  Dublin.

Schon  jetzt  wird  die  Weiterführung  der
Linie  erkundet.  Wie  es  heißt,  ist  sie  über  Abetifi
nach  Kumasi,  dem  Endpunkte  der  älteren,  in
Sekondi  beginnenden  Bahn,  in  Ausslicht  genommen.


Die  Bevölkerung  RKlgeriens.

Nach  einer  kürzlich  veröffentlichten  amtlichen
Statistik  beträgt  die  Zahl  der  Einwohner  Algeriens
5231850;  hiervon  entfallen  auf  die  Nordterritorien
  4  785.759  (darunter  459280  französische
und  215  620  nicht  französische  Europäer)  und  auf
die  Südterritorien  446  091  (darunter  7987
Franzosen  und  1346  Angehörige  anderer  Nationen).
Die  Nordterritorien,  bestehend  aus  den  Departements
  Algier,  Oran  und  Constantine,  bilden  das
eigentliche  Algerien;  ihr  Flächenraum  beläuft  sich
auf  199  970  akm.  Das  Departement  Algier
(53688  qkm)  zählt  1619892,  das  Departement
Oran  (60764  qkm)  1222538  und  das  Departement
  Constantine  (85  518  qkm)  2  043  379  Bewohner.


Die  Ackerbau  treibende  europäische  Bevölkerung
beziffert  sich  auf  ungefähr  200  000  Seelen  bei
einer  europäischen  Gesamtbevölkerung  von  600000
Seelen.  Die  muselmännische  Bevölkerung  beträgt
4540000  Seelen.  Hiervon  leben  etwa  3760000
auf  dem  Lande,  während  sich  der  Rest  in  den
verschiedenen  Städten  aufhält.  Auch  in  Algerien
zeigt  sich  wie  überall  ein  starker  Drang  der  Landbevölkerung
  nach  den  Städten.

Die  Einwohnerzahl  der  Hauptstädte  Algeriens
(Algier,  Oran  und  Constantine)  hat  sich  seit  1872
verdoppelt.  Sie  stieg  seit  dem  genannten  Jahre
        <pb n="1152" />
        G  1070  20

in  Algier  (einschl.  Mustapha)  von  55  000  Einwohnern
  auf  137000,  in  Oran  von  40000  Einwohnern
  auf  100  000  und  in  Constantine  von
29000  Einwohnern  auf  55000  Einwohner.

In  gleicher  Weise  hat  die  Bevölkerung  der
Städte  Böne,  Tlemcen,  Blida,  Médéa,  Mascara,
Pbilippeville  usw.  zugenommen,  bei  einigen  von
ihnen  hat  sich  die  Bevölkerungszahl  sogar  verdreifacht.


Nach  der  Nationalität  setzt  sich  die  Bevölkerung
  Algeriens  folgendermaßen  zusammen:  Einheimische
  4447149,  in  Algerien  geborene  Franzosen
  167575,  in  Frankreich  geborene  Franzosen
101  401,  durch  Dekret  naturalisierte  Franzosen
21  696,  nach  dem  Gesetze  von  1889  naturalisierte
Franzosen  97950,  Spanier  149  838,  Italiener
45  374,  im  Jahre  1870  naturalisierte  Juden
17200,  Nachkommen  naturalisierter  Juden  47  355,
Malteser  10  933,  Angehörige  anderer  europäischer
Staaten  10  861,  Marokkaner  25277,  Tunesier
3083,  nicht  besonders  benannte  Einheimische  2279,
die  Armee  55000.  In  den  Hospitälern  usw.  befanden
  sich  18799  Personen.

Hiernach  sind  für  die  Bevölkerung  Algeriens
zwei  Hauptgruppen  zu  unterscheiden,  nämlich
1.  die  muselmännischen  Eingeborenen  französischer
und  nichtfranzösischer  Nationalität,  und  2.  die
Europäer,  Franzosen  und  Angehörigen  anderer
Nationen.

Die  französische  Einwanderung  in  Algerien
wird  im  Durchschnitt  für  das  Jahr  auf  2000
Personen  berechnet.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Algier.)

*  Das  portugiesische  Kolonialbudget  für  das
Jahr  1909/10

enthält  an  ordentlichen  und  außerordentlichen
Einnahmen  11259  1268  385  Reis,  an  ordentlichen
und  außerordentlichen  Ausgaben  12  215  7028410
Reis.  Es  ergibt  sich  mithin  ein  Defizit  von
956  5768025  Reis.

Ein  Vergleich  des  Budgets  mit  dem  des
Vorjahres  zeigt,  daß  sich  die  Einnahmen  insgesamt
  um  3303  3  verringerten.  Die  ordentlichen
  Ausgaben  weisen  eine  Verminderung  um
131  114  &amp;amp;  auf.  Die  außerordentlichen  Ausgaben
  zeigen  dagegen  eine  Erhöhung  um
446  712  §.  Es  ergibt  sich  hieraus  eine  Ausgabensteigerung
  von  315’598  S.  Eine  Prüfung
der  Voranschläge  der  Kolonialbudgets  in  den
letzten  zehn  Jahren  zeigt,  daß  die  Einnahmen
von  rund  7  172  000  #  auf  11  259  000  3  stiegen,
sowie  ferner,  daß  sich  die  Ausgaben  gleichfalls
ständig,  und  zwar  in  steigender  Proportion  erhöhten.
  Das  Defizit  stieg  von  270  907  3  auf

 

956  576  H.  Eine  Prüfung  der  Differenz  zwische:
Voranschlägen  und  wirklichen  Einnahmen  i#r
1900/01  bis  1907/08  ergibt  für  diese  acht  Jahrein
  Minus  von  2  802  458  4  wirklicher  Ein
nahmen  gegenüber  den  Voranschlägen.

Betreffs  des  Verhältnisses  der  Kolonialbudgetzur
  Kolonial-Depositenkasse  in  der  Bank  vor
Portugal  ist  zu  erwähnen,  daß  die  Kasse,  gewissermaßen
  die  Bank  der  Kolonien,  für  Rechnung
  derselben  Einnahmen  an  sich  zieht,  und  für
deren  Rechnungen  Zahlungen  leistet.  Die  Kolonien
  sollen  zu  den  Verwaltungskosten,  die  der
Zentrale  für  diese  erwachsen,  beitragen.  Mehrere
Kolonien  haben  seit  1907  ihren  Kredit  bedeutend
überschritten,  und  zwar:  Angola  um  3732106  #.
Mocambique  um  811  212  4.,  Timor  um
79  230  ff  und  Guinea  um  371  929  F.

(Nach  einem  Bericht  der  Kaiserlich  Portugiesischen
Gesandschaft.)

öffnung  von  Grand  Ceß  (Ciberia)  für  den
Außenhandel.

Laut  einer  Bekanntmachung  der  liberianischen
Zollverwaltung,  Nr.  9  vom  Jahre  1909,  m
Grand  Ceß  an  der  Kruküste  vorübergehend  als
Einfuhrhafen  erklärt  und  vom  1.  August  d.  Js.
ab  für  die  Schiffahrt  eröffnet  worden.

(Journal  officiel  de  ln  Republique  Pmmh##is.

 

Litero,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Bedetrer
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umstanden  zuruckgesnd!

Das  Deutsche  Kolonialreich.  Eine  Länderkunde
  der  deutschen  Schutzgebiete.  Unter  Au.
arbeit  von  Prof.  Dr.  Siegfried  Pafssarge,
Prof.  Dr.  Leonhard  Schultze,  Prof.  Dr.
W.  Sievers  und  Dr.  Georg  Wegener,  herausgegeben
  von  Prof.  Dr.  Hans  Meyer.

Erster  Band:2  Ostafrika  und  Kamerun.

Mit  6  Tafeln  im  Farbendruck,  33  Doppeltaiein
und  138  Bildern  in  Kupferätzung,  20  farbigen
Kartenbeilagen  und  31  Terlkarten,  Profß.en
und  Diagrammen.  Leipzig  und  Wien  1909.
Verlag  des  Bibliographischen  Instituts.  P#o#s
15,  —.

Auf  dem  Gebiete  der  zusammenfassenden
Schilderung  und  Beschreibung  unserer  Kolonen
ist  im  Laufe  unserer  noch  so  kurzen  Kolomalgeschichte
  viel  geleistet,  aber  leider  auch  viel  gesündigt
  worden.  Manche  unberufenen  Verfasei,
die  nie  einen  Fuß  nach  Afrika  gesetzt  hanen,
sahen  sich  veranlaßt,  für  Unterrichtszwecke  oder
um  das  Interesse  des  großen  Publikums  für
        <pb n="1153" />
        W  1071  20

koloniale  Verhältnisse  zu  wecken,  derartige  Werke
größeren  oder  kleineren  Umfanges  herauszugeben,
die  oft  von  Irrtümern  und  schiefen  Darstellungen
wimmelten  und  in  bezug  auf  die  illustrierten  Beigaben
  usw.  alles  zu  wünschen  übrig  ließen.  Um
so  anerkennenswerter  ist  es,  daß  eine  auf  kolonial-=politischem
  wie  geographisch-wissenschaftlichem  und
buchhändlerischem  Gebiet  leitende  Persönlichkeit
wie  Prof.  Dr.  H.  Meyer  den  Entschluß  gefaßt
hat,  in  Gemeinschaft  mit  namhaften  Geographen
und  mit  Unterstützung  einer  Reihe  von  Spezialisten
auf  botanischem,  zoologischem,  geologischem  und
meteorologischem  Gebiet,  die  fast  alle  die  Schutzgebiete
  aus  eigener  Anschauung  kennen  gelernt
haben,  eine  „jedem  Verständigen  verständliche“
Landeskunde  des  deutschen  Kolonialreiches  zu
schaffen,  in  der  sich  ernste  Wissenschaftlichkeit  und
anschauliche  Schilderung  vereinigen.

Der  erste  vorliegende  Band,  in  dem  Ostafrika
von  dem  Herausgeber  selbst  und  Kamerun  von
Prof.  Passarge  behandelt  wird,  liefert  den  Beweis,
daß  der  lang  erwogene  und  sorgfältig  vorbereitete
Plan  zu  diesem  Standardwerk  der  deutschen  Kolonialliteratur
  als  ein  vortrefflicher  und  wohlgelungener
bezeichnet  werden  darf.

Zuerst  wird  von  beiden  Kolonien  eine  allgemeine
  Ubersicht  geboten,  die  sich  über  die  Entdeckungsgeschichte,
  die  Oberflächengestaltung  und
den  geologischen  Aufbau,  das  Klima,  Flora,
Fauna,  die  Bevölkerung  verbreitet.  Dann  folgt
eine  eingehendere  Schilderung  der  einzelnen  Landschaften,
  an  die  sich  die  Behandlung  der  eigentlichen
  kolonialwirtschaftlichen  Fragen  der  Produktionsverhältnisse,
  des  Handels,  der  europäischen
Besiedlung,  der  Plantagen,  Arbeiter,  Verwaltung,
Finanzgebahrung,  Eisenbahnpolitik  usw.  anschließen.
Erfreulich  ist  es,  daß  die  Verfasser  sich  gerade
auf  diesem  Gebiet  von  aller  Überschwenglichkeit
freihalten  und  u.  a.  freimütig  auf  die  verschiedentlichen
  Fehlschläge  bei  den  Plantagen=  und  Anbauversuchen
  und  ihre  Ursachen  hinweisen.  So  darf
erwartet  werden,  daß  dieses  Werk  nicht  nur  der
landeskundlichen  Wissenschaft,  sondern  auch  der
Praxis  in  reichem  Maße  dienen  wird.

Die  zahlreichen  Karten,  Tafeln  und  Abbildungen,
  deren  tadellose  Ausführung  hervorgehoben
  zu  werden  verdient,  dürften  wesentlich
dazu  beitragen,  das  Verständnis  des  Lesers  für
die  behandelten  Fragen  zu  fördern  und  einer
besseren  Kenntnis  des  deutschen  Kolonialreiches
in  weiten  Kreisen  Deutschlands  die  Wege  zu
ebnen.  Besonders  lobend  zu  erwähnen  ist  auch
das  praktische  System  der  zahlreichen  eingestreuten
Literaturnachweise,  die  es  ermöglichen,  daß  der
Leser,  der  sich  über  den  einen  oder  anderen
Gegenstand  näher  zu  orientieren  wünscht,  als  es

 

innerhalb  des  Rahmens  eines  solchen  allgemeinen

Werkes  möglich  ist,  leicht  die  Quellen  für  eine

weitere  Vertiefung  in  die  betreffende  Materie  findet.

Schwabe,  Major  a.  D.:  Im  deutschen  Dia--mantenlande.
  Deutsch  -Südwestafrika  von
der  Errichtung  der  deutschen  Herrschaft  bis  zur
Gegenwart  (1884  bis  1910).  Mit  zahlreichen
u.  Abbildungen  und  Skizzen  und  einer  Karte  in
Steindruck.  Berlin.  Verlag  von  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn,  Kgl.  Hofbuchhandlung.  Preis  geb.
.  10,—.

Die  Landgesellschaften  in  den  deutschen
Schutzgebieten.  Denkschrift  zur  kolonialen
Landfrage  von  Dr.  jur.  et  phil.  Jäckel.  Mit
drei  Diagrammen.  Mitteilungen  der  Gesellschaft
  für  wirtschaftliche  Ausbildung.  Neue
Folge.  Heft  5.  Jena  1909.  Verlag  von
G.  Fischer.

Eckardt:  Zwei  Kriegsjahre  beim  südwestafrikanischen
  Train.  Berlin  W#30.  Deutscher
  Kolonialverlag.  Preis  brosch.  2,—,
geb.  “  3,—.

Linck:  Diamanten  aus  Südwest.  Afrikanische
Eindrücke.  Berlin  1909.  Verlag  der  „Lustigen
Blätter“.  Preis.“  2,—.

v.  Rantenberg-Garczynski:  Rund  um  Afrika
und  Madagaskar.  Briefe  an  Vetter  Michel.
Berlin  W30.  Verlag  von  W.  Süsserott,  Hofbuchhändler.

  Preis  brosch.  10,—,  geb.
12,—.  •½
Wugemann:  Britisch-westindische  Wirtschaftspolitik.

  Ein  Beitrag  zur  Beurteilung
moderner  Kolonialprobleme,  Staats=  und  sozialwissenschaftliche
  Forschungen.  Heft  142.  Leipzig
1909.  Verlag  von  Duncker  u.  Humblot.
Preis  4,50.

George:  Das  heutige  Mexiko  und  seine
Kulturfortschritte.  Mit  34  Tafeln.  Beiheft
zu  den  Mitteilungen  der  Geographischen  Gesellschaft
  (für  Thüringen)  zu  Jena.  Jena  1906.
Verlag  von  G.  Fischer.

Roy:  Als  neu  das  Deutsche  Reich  erstanden
war.  (1871  bis  1900).  (Amerika  und  die
Zukunft  der  Germanen.)  Deutschlands  Frühling
  kehrte  wieder.  Selbsterlebtes  und  Empfundenes
  aus  Kriegs=  und  Friedenszeiten  1846
bis  1900.  In  zwei  Bänden.  Zweiter  Band.
Altenburg,  S.-A.  Verlag  von  S.  Geibel.
Preis  geh.  .  3,60,  geb.  “  4,50.
        <pb n="1154" />
        W  1072  20

Erdmann:  Unter  deutscher  Kriegsflagge.
Eine  Erzählung  über  die  Entwicklung,  Organisation,
  Tätigkeit  und  soziale  sowie  volkswirtschaftliche
  Bedeutung  unserer  Kriegsmarine.
Deutsche  Bürgerbibliothek  für  Jugend  und  Volk.
Erzählungen  aus  dem  Staats=  und  Wirtschaftsleben
  des  deutschen  Volks.  Herausgegeben
von  A.  Wiegand.  Zweiter  Band.  Altenburg,
S.-A.  Verlag  von  S.  Geibel.  Preis  brosch.
4  1,50,  Bibl.  Bo.  1,85,  Gesch.  Bd.
*½  2,  —.

Staudacher:  Die  Friedensblockade.  Ein
Beitrag  zur  Theorie  und  Praxis  der  nichtkriegerischen
  Selbsthilfe.  —  Staats=  und  völkerrechtliche
  Abhandlungen.  Band  VII,  Heft  3.
Leipzig  1909.  Verlag  von  Duncker  u.  Humblot.
Preis  “  4,40.

Von  Piraten  gefangen  und  andere  Seeabente
  ucr.  Skizzen  aus  der  Zeit  des  griechischen
Befreiungskrieges  von  Rudolf  Brommy,
Deutschlands  erstem  Admiral.  Mit  Einleitung
neu  herausgegeben  von  Prof.  Dr.  O.  Richter
in  Godesberg  a.  Rh.  (Otto  v.  Golmen).  Voll--bild

  von  Schön,  Berlin;  Buchschmuck  von
R.  Starcke,  Weimar.  Deutsche  Seebücherei.

Erzählungen  aus  dem  Leben  des  deutschen
Volkes  zur  See.  Für  Jugend  und  Volk.
Einundzwanzigster  Band.  Altenburg,  S.-A.
Verlag  von  S.  Geibel.  Preis  kart.  “  1,—.
Bibl.  Bd.  “  1,35,  Gesch.  Bd.  geb.  1,50.

Friedemann:  Aphorismen  des  Fürsten
Bülow.  Ein  Vademekum  für  das  deutsche

Berlin  1909.
Preis  elegant

Volk.  Mit  zwei  Abbildungen.
Spreeverlag  (Paul  Werner).
kart.  “  1,20

v.  Gisycki:  Geradcaus.  Ein  Kompaß  für  die  Fahrt
durchs  Leben.  Herausgegeben  von  Kullnick.  Zweite
Auflage.  Berlin.  Verlag  von  K.  Curtius.  Preis
X.  2,  J,  geb.  .  2,50.

Oandbuch  für  Hcer  und  Flotte.  Engznuklopädic
der  Kriegswissenschaften  und  verwandter  Gebiete.
Herausgegeben  von  Georg  v.  Alten,  Generalleutnaut
  g.  D.  Demsches  Verlagshaus  Bong  &amp;amp;  Co.,
13.,  14.  und  15.  Lieferung.  Preis  der  Lieferung
“  2,—.

 

 

 

Koloniale  Dreßstimmen.

Die  in  Amsterdam  erscheinende  holländische
Zeitschrift  „Dee  Zuidafrikaansche  Post“  bringt
in  ihrer  Nummer  vom  23.  v.  M.  unter  der  Uberschrift
  „Das  Asylrecht  der  Eingeborenen“,
einen  bemerkenswerten  Leitartikel,  der  die  von
dem  kapländischen  Obergericht  unter  dem  Vorsitz

 

von  Sir  Henury  de  Villiers  in  dem  Ausliei##.
rungsverfahren  gegen  Abraham  Rolis  ur?
Genossen  gefällte  Entscheidung  und  die  von  den
Jameson-Ministerium  einerseits  und  dem  M##u#
man-Ministerium  anderseits  den  aus  Deu#
Südwestafrika  übertretenden  aufständischen  Erngeborenen
  gegenüber  befolgte  Politik  bespricht.
Das  genannte  Blatt  schreibt:

Es  ist  wohl  bekannt,  daß  die  kapschen  Beherde:
zur  Zeit  des  Jameson-Ministeriums  ohne  Ausnat#:
gestattet  haben,  daß  aufstindische  Eingeborene  a##
Südwestafrika,  wenn  sie  von  den  deutschen  Trurver
verfolgt  wurden,  auf  kapschem  Gebiet  Zuflucht  fanden
Auf  diesem  Gebiet,  wo  die  Deutschen  ihnen  nicht  solge#
konnten,  ruhten  sie  sich  aus  und  bereiteten  auch  neue
Einfälle  vor.  Es  war  dieser  und  ähbhnlicher  Untet—
stützung,  die  sie  auf  kapschem  Gebiet  fanden  —  wo  ii.
sich  auch  mit  Maffen  und  Munition  verschen  konnten  —
zu  danken,  daß  die  Eingeborenen  den  Aufftand  so  aufergewöhnlich
  lange  fortsetzen  konnten.  Die  von  dem
Jameson-Kabinctt  in  Anwendung  gebrachic  sogenanwse-Neutralität,
  die  eigentlich  einer  Mitwirkung  gleichan.
war  verantwortlich  dafür,  daß  die  Demschen  fur  die
Wiederherstellung  der  Ruhe  ungewöhnlich  schwere  SO##:
an  Mannschaften  und  Geld  bringen  mußten.  JIcdet
nicht  allein  den  Deutschen  hat  die  Jameson-P.u
großen  Nachteil  verursacht,  auch  die  allgemeinen  ’rkanerinteressen
  sind  dadurch  ernstlich  geschädiat  worden.
Die  betreffenden  Eingeborenen  haben  ungesunde  an
Anmaßzung  grenzende  Ideen  über  ihre  eigene  Sedt
kraft  bekommen  und  den  Glauben  an  die  Einmulalen
der  Weißen,  durch  welche  diese  bis  dahin  sturk  waic#.
verloren  und  im  Gegenteil  entdeckt,  daß  jene  o#mais
uneinig  sind,  und  daß  sie  dann  von  einer  der  Parlei#
Hilfe  erwarten  können.  Vor  allem  nach  der  Ersabtura.
die  die  Raffern  anderweit  bereits  in  dem  KRriege  r-1899/1902
  mit  den  Engländern  gemacht  baben.  alx#  #
gegen  die  Buren  verwandt  wurden.  ist  das  linden
nicht  gering  zu  schäten,  das  durch  die  Jameson  P.  unk
angerichtet  worden  ist.  Unter  den  Eingeborenen  #u
Einbildungen  verbreitet,  die  zur  Anmaßung  #ö##ten
müssen,  einer  Anmaßung,  die  wohl  schnelle.  ichere  und
streuge  Bestrafung  nach  sich  zieht.  wenn  die  Seirer
in  Sachen  der  Eingeborenenpolitik  sich  unteremander  u##
besser  verstehen  lernen,  die  andernfalls  sedoch  Leranlassung
  zu  Eingeborenenunruhen  gibt.  die  dem  Si.irer
außer  recht  ansehnlichen  Opfern  an  Geld  auch  Ver.#1
an  Menschenleben  kosten  können.

In  Afrikanerkreisen  in  der  Kapkolonie  ist  berein
früh  eingeseben  worden,  daß  die  Jameson-  Politit  ia
war.  Die  Regierung  der  Herren  Jameson,  Sm#
und  Genossen  lief  indessen  nicht  Gefahr  mit  den  vralt
tiken,  durch  die  sie  den  Eingeborenen  nach  Belicen
Unterstützung  lich,  und  sie  gab  wenig  Gelegenben.  no
interpellieren  zu  lassen.  Die  Tatsache  jedoch.  dan
Personen,  gegen  welche  wegen  Lieferung  von  *  zu
und  Wafssen  an  Eingeborenc  ein  Versahren  erdebe#
werden  mußte,  von  dem  betreffenden  Richter  deskeen
zu  30  L  Geldstrafe  verurteilt  wurden.  war  wod.  c#
überzeugender  Beweis  von  dem  Erufst  der  beftrdend"
Mißstände.  Und  bald  danach  brache  -Ons  Lass
denn  auch  einen  kurzen  Artikel,  worin  gefordem  w#####
daß  die  kapschen  Interessen  nicht  dem  Beureben
Jameson=  Kabinctts),  einer  fremden  Nation  Oindermme
in  den  Weg  zu  legen.  geopfert  werden  mocktin.

Seitdem  das  Afrikanerkabinen  ans  Rudelt  ##
kommen  ist,  ist  die  Haltung  der  Behorden  eine  9  3
andere  geworden.  Die  neue  Regicrung  unter  Metr:
man  hat  den  Eingeborenen  zu  verstehen  gegedben.
        <pb n="1155" />
        1073  20

in  der  Kapkolonie  nicht  länger  auf  Hilfe  zu  rechnen
sei.  Und  als  die  Eingeborenen  sich  doch  aufmachten,
einen  Sammelplatz  auf  kapschem  Boden  zu  suchen,
wurden  sie  verfolgt  und  festgenommen.  Dann  war  die
Ruhe  auch  bald  hergestellt.  Als  Folge  des  zur  Zeit
des  Jameson-Kabinetts  angewandten  „Neutralitäts“
Grundsatzes  hatte  bei  den  Eingeborenen  jedoch  die  Idee
Wurzel  gefaßt,  daß  sie  die  Ansiedler  im  deutschen  Gebiet
  ungestraft  umbringen  könnten,  solange  sie  sich  nur
rechtzeitig  nach  der  Kapkolonie  flüchteten.  Auch  jetzt
werden  noch  hin  und  wieder  einige  Weiße,  die  sich  in
einsamen  Gegenden  der  deutschen  Kolonie  auphalten,
von  Hottentotten  ermordet.  Sie  sind  Schlachtopfer
der  Jameson-Politik,  deren  Segnungen  sich  noch  bemerkbar
  machen  in  der  „frechen“  Stimmung  der  Eingeborenen,
  gepaart  mit  dem  Vertrauen  auf  Straflosigkeit,
  sobald  sie  auf  kapsches  Gebiet  kommen.  Allen
Kaffern  wurde  stets  ohne  Ausnahme  Zuflucht  gewährt.
Es  wurde  nicht  gefragt,  ob  die  Entwichenen  nicht  vielleicht
  andere  „Kriegstaten“  verübt  hätten,  wie  Raub
und  Mord  wehrloser  Farmbewohner.  Der  Umstand,
daß  die  Eingeborenen  im  Aufstand  gegen  die  Deutschen
waren,  sicherte  allen  einen  Zufluchtsort  zu.

Das  Urteil,  das  Sir  Henry  de  Villiers,  der
kapsche  Oberrichter,  gefällt  hat,  wird  der  die  unruhige
Stimmung  unter  den  Eingeborenen  verderblich  beeinflussenden
  Zuversicht  ein  Ende  machen.  Blieben  zur
Zeit  der  Jameson-Regierung  die  Eingeborenen,  die  von
ihren  Raubzügen  aus  der  deutschen  Kolonie  zurückkehrten,
  mit  einigen  Ausnahmen  ganz  frei,  so  wurden
sie,  seitdem  die  Afrikaner-Regierung  am  Ruder  war,
unter  Bewachung  gestellt;  es  mußte  somit  jetzt  noch  die
Frage  entschieden  werden,  ob  die  Eingeborenen,  deren
Auslieferung  auf  Grund  der  von  ihnen  verübten  Diebstähle
  und  Morde  beantragt  wird,  nicht  an  die  Behörde
ausgeliefert  werden  sollten,  die  ihre  Auslieferung  auf
Grund  der  von  ihnen  ausgeführten  Räubereien  und
Morde  beantragt.

Das  Urteil  legt  nun  das  Prinzip  nieder,  daß  Eingeborene
  (oder  andere  als  kriegführend  anerkannte  Personen),
  die  sich  an  Privateigentum  oder  an  einer
Zivilperson  vergreifen,  kein  Recht  auf  ein  Asyl  haben.

Hierdurch  wird  die  Verwaltung  des  Jameson-Kabinetts
  verurteilt.

Auf  die  Frage,  ob  aufständische  Eingeborene  im
übrigen  ein  Anrecht  auf  Zuflucht  haben,  hat  der  Oberrichter
  zufolge  der  uns  zugegangenen  Abschrift  des
Urteils  kein  Gutachten  abgegeben.  Er  hat  nur  festgestellt,

  daß  diese  Frage  hier  nicht  in  Betracht  komme,

da  ihre  Behauptung,  daß  sie  „Kriegführende“  wären,
nicht  als  begründet  anerkannt  worden  ist.

Es  ist  zu  bedauern,  daß  Sir  Henry  de  Villiers
über  diese  sehr  wichtige  Frage  allgemeiner  (interkolonialer)
  Eingeborenenpolitik  kein  Gutachten  ab- 



gegeben  hat,  das  als  Grundlage  oder  Ausgangspunkt
für  ein  in  verschiedenen  Ländern  auszuführendes
Gesetz,  oder  für  interkoloniale  Abkommen  betreffend
Asylgewährung  hätte  dienen  können.  Gegenüber  dem
von  Jameson  angewendeten  Prinzip,  daß  aufständishe
Eingeborene  ein  Anrecht  auf  Zuflucht  haben  (um  gar
nicht  von  dem  Mißbrauch  zu  reden,  welcher  von  diesem
Asyl  gemacht  wird),  steht  die  Auffassung,  der  viele
Afrikaner  anhängen,  daß  Eingeborene,  die  gegen  die
Gesetze  der  Weißen  aufständig  sind,  als  Verbrecher
behandelt  und  ausgeliefert  werden  sollen.  Das  erstgenannte
  Prinzip  ist  eine  direkte  Ermunterung  zum
Aufstand;  das  zweite  Prinzip  kann  den  Eingeborenen
gegenüber  unter  gewissen  Umständen  sehr  grausam
sein.  Es  ist  wohl  schwierig,  einen  Rechtsgrundsatz  zu
finden,  der  die  Fehler,  welche  den  beiden  entgegengesetzten
  Prinzipien  anhaften,  vermeidet,  ohne  die
Freiheit  einer  Regierung,  jeden  vorkommenden  Fall
nach  Verdienst  („merieten“)  behandeln  zu  können,  zu
sehr  zu  beeinträchtigen.  Es  will  uns  jedoch  scheinen,
daß  nach  einem  solchen  Rechtsgrundsatz  gesucht  werden
muß,  damit  es  unmöglich  gemacht  wird,  daß  je  wieder
nach  solch  unafrikanischen  Ansichten  gehandelt  wird,
wie  es  zur  Zeit  des  Jameson-Ministeriums  am  Kap
geschehen  ist,  als  aufständischen  Eingeborenen
mehr  Schutz  gewährt,  als  kriegführenden  Weißen
zugestanden  wurde.  Zu  welcher  Regelung  man  auch
kommen  mag,  dies  steht  z.  B.  wohl  fest,  daß  es  der
Vernunft  widerspricht,  Zuflucht  genießende  Eingeborene,
wie  Jamesons  Regierung  es  getan  hat,  auf  Kosten
derjenigen  Regierung  zu  unterhalten,  gegen  deren
Ordnung  sie  sich  widersetzt  haben.  Als  eine  unabweisbare
  Bedingung  des  Asylrechts,  das  man  aufständischen
  Eingeborenen,  die  als  Kriegführende  anerkaunt
  sind,  zugestehen  will,  muß  wohl  als  allgemeine
Regel  festgesetzt  werden,  daß  entwichene  Farbige  nicht
auf  Kosten  der  Regierung,  gegen  welche  sie  sich  widersetzt
  haben,  bewacht,  untergebracht  und  verpflegt
werden;  daß  sie  vielmehr  nur  dann,  und  nur  so  lange
einen  Zufluchtsort  finden  sollen,  als  sie  in.  sicherer
Entfernung  von  dem  Gefechtsschauplatz  an  einem  fest
bestimmten  Orte  und  in  bestimmt  anzugebender  Weise
durch  Arbeit  ihren  Unterhalt  verdienen  können.  Das
Asylrecht  des  modernen  Kriegsrechts  als  Vorbild
für  die  Haltung  aufständischen  Eingeborenen
gegenüber  zu  nehmen,  würde  dem  Einsetzen  einer
Prämie  auf  den  Aufstand  gleichkommen,  eine  Taktik,
die  so  unafrikanisch  wie  nur  möglich  ist.

Während  eine  gesunde  Regelung  der  Agsylfrage,  die
für  alle  südafrikanischen  Regierungen  von  großer  Wichtigkeit
  ist,  vorläufig  noch  auf  sich  warten  läßt,  hat  inzwischen
  der  kapsche  Oberrichter  einen  Präzedenzfall
niedergelegt,  der  einer  gesunden  Erledigung  dieser
Frage  förderlich  sein  wird.

 

 

Verkehrs-Nachrichten.
In  Buiko  (Deutsch-Ostafrika)  ist  am  21.  Oktober  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für

den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Buiko  ist  dieselbe  wie  für  solche  nach  Daressalam.

Sie  beträgt  zur  Zeit  2  74  75  Pf.

–

Die  Postanstalt  in  Simpfonhafen  (Deutsch-Neuguinea)  wird  vom  1.  April  1910  ab
die  Bezeichnung  Rabaul  (Deutsch-Neuguinea)  führen.
        <pb n="1156" />
        1074  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  dentschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1909.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1
Neapel  3.  17.  Dez.  Friedrich-Wilhelmshbeusch
  Schiffe)  hafen  38,  41  u.  38  Tg.
n„  Simpsonhafen  44  u.  41T9.1.  10.  15.  Dez.  10  #
1.  beutsch-Heuguinea.  Brindisi  12.  Dez.  Simpsonhafen  40  Tage
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelms- 



 

hafen  48  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

2.  Deutsch-Ostafrika.

a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Minanf  |2  (mit  Usumbura)
und  Schirit

Von  Mombasa  Weiterbeförderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestim-Wher

b)  nach  ach  a  (einschl.  Amani,
orogwe,  Mum-—
  che  Ner3  Moschi,  Mu
hesa,  8*  Wilhelmstal
un

v

c)  nach  Deutsch-Ostafritoa
(ausschl.  der  unter  a  und  b
genannten  Postorte)

Neapel
sel  e  Schiffe)
Marseille

 

Brindisi
(eng-l.  Schiffe)

3“
(deuts  —ie

Marseille

l
Neapel
(deutf  e  Schiffe)
Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

jNeapel  1

22.  Nov.

10.  jedes  Monats

21.  Nov.

22.  Nov.
10.  jedes  Monats
22.  Nov.

10.  jedes  Monats

EIEII

Mombasa  O  17,  16  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Tanga  19,  17  Tage
Tanga  20  Tage
Daressalam  18  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unmittelbar
Ei  örderung  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  17  Tage
nach  Daressalam  wetter
mit  nächster  Gelegenheit

Daressalam  21  Tage

20.  Nov.  104#0

8.  jed.  Mts.  10  4#0
19.  Nov.  10.40

20.  Nov.  1040
8.  jed.  Mts.  1042
20.  Nov.  1040

8.  jed.  Mts.  10

19.  Nov.  1070

 

3.  Deutsch-Süüdwestafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Abbabis,  Aris,  Aub,
Epuktro,  Gobabis,  Gochagan
  Grootfontein,  Großarmen,
  Groß-Witviey,  Guchab,
  Haris,  Hoachanas,  Hohewarte,
  Jakalswater,  Johann-Albrechtshöhe,
  Kalkfeld,  Kabib,
  Khan,  Kub,  Kubas,
Nauchas,  Neudamm,  Oka-#ensg.
  Oiale,  Okaurweso,
kombahe,  Omaruru,  Onnati,
  Osona,  Otawi,  Orjiawera,
  Otlimbingwe.  Otsiwarong.
  O  Ottfiwero,  Okeson=Outio,
  Reboboth,
8  Seeis,  Tsumeb,  ut
aldau,  a  erbera—  Wilhelmstai,
  Windhuk

b)  nach  Lüderitzbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien,  Brackwasser,  Gibeon,
  Gochas,  Hafuur,  Kalkfontein
  (Süd),  Kanus,  Keetmanshoop,
  Kuibis.  Maltahöhe,
  Ramansdrift,  Seeheim,
Warmbad,  Ukamas

—

 

 

Southampton

Hamburg

l
l
Hamburg
l

Antwerpen

(beutsche  Schiffe)
Southampton

(deutsche  Schiffe)

Southampton
l
Southampton,

Rotterdam
(deutsche  Schiffe)

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton,
(deutsche  Schiffe)

Hamburg
amburg
1Hamburg

!
fRotterdam·
(deutsche  Schiffe)

18.  jedes  Monats
17.  Nov.

22.  Nov.

23.  Nov.

27.  Nov.  4.  Dez.
20.  Nov.

1.  jedes  Monats
jeden  Sonnabend
22.  Nov.

23.  Nov.

18.  jedes  Monats
1.  jedes  Monats
17.  Nov.

Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  26  Tage
Swakopmund  21  Tage
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  22,  20,

20  Tage
Swakopmund  24  Tage

 

Swakopmuno  —
Swakopmund  unbestimm
Lüderitzbucht  19—21  Tg.
Lüderitzbucht  22  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderitzbucht  86  Tage
Lüderitzbucht  40  Tage
Lüderitzbucht  27  Tage

Lüderitzbucht  85  Tage

 

 

18.  jedes  Monats  6.19
16.  Nov.  12.0
20.  Nov.  1045
22.  Nov.  11.23
26.  Nov.  J.  Dez.  1123
19.  Nov.  11.23

1.  jed.  Mts.  6.19
jeden  Freitag  11.23
20.  Nov.  104

22.  Nov.  11.23

18.  jed.  Mts.  6.19
1.  jed.  Mts.  6.19
16.  Nov.  12.0.
        <pb n="1157" />
        W  1075  e0
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
ns  19,  27  Tage
10.  jedes  Monats.Duala  20,  28—43  Tage
Hamburg  *-  Monats  Kribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
6.  jedes  Monats  HPlantation  21,28-432T9.,1—  n  6
25.  jedes  Monats  Campo  28—43  Tage
a)  nach  Akonolinga,  Bamenda,  Bibundi  28—43  Tage
Banjo,  Bibundt,  Bipindihof,Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage
Bonaberi,  Bonambast,  Buea,  fur  Mer  Duala  19  Tage
Campo,  Dschang,  Duala,  .  *7  ..  –  g
Da  Sbolwon  Edea,  da—  deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
basst,  Jannde,  Johann  Al-  «  Plantation  20  Tage
brechtshöhe,  Joto,  Kribi.  Lolo-  :„
dretehe  8%  #.  Munden.  Longji  20  Tage
Nyanga,  Plantation,  Viktortios  iverpool  18.  Nov.  Viktoria  26  Tage
I  Duala  29  Tage
Gr.  Batanga  30-32  Tage  5
Longji  30—32  Tage  16.  Nov.  10#6
Kribi  30—32  Tage
1  Plantation  30—32  Tage

 

Ferner  nur  für  gewöhnliche  Briefsendungen  (keine  Einschreibbriefe):

 

 

 

 

Hamburegeg  Viktorig.  Tagge  .  ...  L
Duala  ..  Tage
Antwerden  Viktoria  ..  Tage  .  .  .  ...  1012
-  Duala  Tage
25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
.  Liverpool  jeden  Mittwo  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1046
b)  nach  Rio  del  Rey#  -  *  von  dort  weiter  über  Ikang  1!  9
»  .  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  18.  Nov.  Rio  del  Rey  25  Tage  16.  Nov.  1012
Jc)  nach  dem  Tschadsee-Gebtet)  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage
(Garna,  Kussert)  q  von  dort  ppengt  aber
emte  verpael  seden  Witnreh  ensceh  ob  Posefe  6v
1  lam  Croßfluß)  bis  Ofsidinge
in  6  bis  10  Tagen
Antwerpen  18.  Nov.  H.  Dez.  ,!  Matadi  20-—h,1  6  17.  Nov.  8.  Dez.  1.0
nach  Molundu  .  .  von  da  weiter  mit  der  Elsen-6y
  4h  1  Vord  25.  jedes  M  ts  bahn  bis  Brazzaville  und  23.  jed.  Mts.  1045
ordeaux  25  ledes  Mona  dann  mit  Flußdampfern  auß3.  led.  «-3
  dem  Kanßt,  Ssanga  und
E  Diah  bis  Molundu
Brindisi-  12.  Dez.  Jap  49  Tage
(engl.  Schiffe)  is
1m"½ßz¾-erze  dd,
nseln.  arianen  aus-  Brindisi  26  Dez  3  1  —  14  24  Da  10
sch  ießlich  Gnam)  Cengl.  Schtfe)  -  Saidan  60  P166  1KT.  10T.  24.  Dez.  100
*)  Sendungen  nach  Guam  wer-  Neapel  3.  Dez.  Jap  34  Tage
den  über  San  Franciscode  utsche  Schiffe)  -
gelettet.

1)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.5

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  Niautschon.

 

proben  —  über  Rußlan

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und
en  Beförderungsgelegenheiten;

aufgefüh

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  ##ngeschriehene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,

chäftspapiere,.  Warenz;
  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Se  6  n.  ##erre  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

19.  Nov.  Z.  Dez.
jeden  Sonntag
21.  Nov.  5.  Dez.

8.  Dez.
26.  Nov.

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

riefsendungen  jeder

17.  Nov.  1.  Dez.  1040
jeden  Freitag  1040
19.  Nov.  3.  Dez.  1010

2.  Dez.  8.85
24.  Nov.  10.0

 

ostkarte#n  nach  Kiaunschon  auch  mit  den  unter  b)
Bat  auch  über  New  Vork  befördert.
        <pb n="1158" />
        WG  1076  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein.

schiffungshafen  l

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

7.  Marshall-Inseln.

Neapel
dausiche  Schtffe)

Neapel  .
(engl.  Schisfe)

Brindisi  12.  Dez.
(engl.  Schtffe)

 

Jaluit  57  Tage
Jaluit  67  Tage

Jaluit  54  Tage

10.  Dez.  1040

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

 

 

 

Queenstown  5.  Dez.  Apia  31  Tage  3.  Dez.  11.23
8.  Samoa.  Nachdersand  1.0
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  ·
Hamburg  ......  Lome24—262age......  6.19
Rotterdam  .  .  .  ...  Lome  21—23  Tae  1012
(deutsche  Schiffe
Hamburg  l  26.  jedes  Monats  Lome  22—26  Tage  25.  jed.  Mts.  6.19
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
Boulogne  .  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
eutsche  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  100
9.  Togo.  Narf  !7  von  da  ab  Lanbosgrendung  1!  –
Bordeaux  26.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  10.6
«  von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Mittwo  Akkra  15  Tage  Montag  1012
fLiverp  h  von  dort  weitas  dem  as  10
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  Nov.  1.  Dez.  Lome  26—89  Tage  16.  Nov.  1.  Dez  6.19
Rotterdam!  22.  Nov.  6.  Dez.  Lome  21—33  Tage  21.  Nov.  5.  Dez.  10.3
(deutsche  Schiffe)

 

1)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

—  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

v  Landungs-  6  Die  Post  ist  fauig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
on  hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch·  Neuguinea.  Neapel...  1.  Nov.  17.  Dez.  Neapel  17*.  Nov.  1*.  Dez.
···  «  "—-  ·«...12.26.  .
Neapel-«26«N«’V9«De3  Zegksdetigk  ..!12.26.  II
deutsch-Osafrina  Brindisi-  I  3.  Dez-.  Liverpool  üb.  Bancouv.  21.  Noo.
Marseille.  16.  en  Mts.  Plpmoutz,
S  +–  FNMiautschon  "Q  1.  über  San  Francisco  oder
Southampton..  Southampton,  Secattle  unbesrimmt
beutsch-sübwestafrina  Southampton  seen  Sonntag  #  Haore  —  (5—6  mal  monatlo)
—.  —  Lam  urg  o.  abn.  oit.  Sibir.  Eisen-  in  der  Negel  Montag.  Mutbahn
  wo  reita  Sonntag
Hamburg  157.  jed.  Mts.  —  lbahn  woch.  Freitag,  Se
Kamernn  Southampton!  30.  jed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  30“.  Nov.
Liverpooll  6.  Dez.  Queenstomn
––  —  —  —  —.  —  —  —  —  Samoa  oder  Havre  über  San  Francisco
den  Karolinen,  «  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  1  Neapel  17°.  Nov.  *N  'e  —  dam  burg  1#71  5—  r  r“
-alan  uusen.  ——NI%0N  .  Southampton)  30  sev  Mus.
Marshal-Inseln  .  .  Neapel  .  1“.  Dez.  Liverpool  16.  22.  28.  Nov.

 

*Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1159" />
        W  1077  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  Letzte  Nachrichten
von  nach  bis  11.  November  1909.
l

.,AdolphWoermann«..  Durban  Hamburg  am  10.  November  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  10.  November  in  Victoria.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  10.  November  in  Dakar.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  November  ab  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  November  ab  Rotterdam.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  10.  November  Cuxhaven  passiert.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  1  Hamburg  am  3.  November  ab  Swakopmund.
„Frieda  Woermann“  Kotonou  "  Hamburg  am  3.  November  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  6.  November  in  Marseille.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  7.  November  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  9.  November  in  Lome.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  14.  November  ab  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  2.  November  in  Assinie.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  29.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  1.  November  in  Lagos.
„Linda  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  4.  November  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  3.  November  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  10.  November  ab  Victoria.
„Martha  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  30.  Oktober  ab  Lagos.
.„Max  Brock“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  29.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  27.  Oktober  ab  Lagos.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  30.  Oktober  in  Kotonou.

„Edea“
„Kamerun“
„Lome“
„Otavi“
„Savoia“.  .
»Swakopmund«.
.,Togo«-„Windhuk“


„Friderun“
„Henner“

„Ivo
„Walburg“

 

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Swakopmund
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg

Kamerun
Kotonou
Hamburg
Kapstadt
Hamburg

Mossamedes

Durban

am  4
am  6
am  7
am  9
am  6

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Akkra
Akkra
Hamburg
Mossamedes

Hamburg
Hamburg
Mossamedes
Hamburg

Hamburg

Hamburg
Hamburg
Akkra
Hamburg

Mossamedes

Kotonou

Hamburg

Akkra

T  Lüderitzbucht

am  9.

am  10.
am  8.

 

am  9.

November
November
November
November

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  15.  November  ab  Las  Palmas.
am  30.  Oktober  ab  Las  Palmas.

u.  November  in  Hamburg.
November
.  November
November
.  November

ab  Swakopmund.
ab  Lome.

in  Antwerpen.
ab  Sucz.

ab  Conakry.
Ouessant  passiert.
ab  Rotterdam.
in  Hamburg.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  7.  November  in  Boma.

am  16.  November  ab  Hamburg.
am  28.  Oktober  ab  Mossamedes.
am  6.  November  in  Bendo.
am  4.  November  ab  Lome.
        <pb n="1160" />
        1078

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HDeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W..
Telephon:  Amt  1.  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse  Oeydtloutor

12.  November  190.

 

 

6  ·  vor-  .
2  .
Essig-n  Kapital  j  zant  äfts-  d  1  Kttek  6  dNachfrage  Angebe
jahr  jahr  Divi-  de  nde  o  r½“

Al  dende  6  #  50
19071  1  850  000  1.  10.  10  D  0  fritanische  Kompagnie  A-G.  95  —
1906  2  000  O0O00  1.  1.1  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-B.  .  E  52
1905  1.000  000  1.  4.  15  1  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.

#  )  F.  Oloff  K  Co.,  AG..  ..  174  177
1905.  1200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  70
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .„  —  95
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import-  u.  Bank-  Compasnie  250  —
1891  2  600  000  1.  10  7.  7  Chocold  Plantagen-Gesellschaft.  110  11,
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanzung  ..  .  110  120
1900  800  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  65
1878  2750  O000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft.

-  z  «  der  Sddsce-Inseln  305  310
18852000  000  1.  4.  20  20  Deutsche  Colonial-  Gesellsch.  für  *)  1700  1750
1907,  2500  000  1.  1.  0  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  —  "“?“
1902  1000  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  vB
1908  4500  000  1.  5.  —.  —  Dereutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  225  25
1902  1,000  000  1.  5.  2  3  Deutsche  Togogesellschaft  .  Un
1885  11  721  000  1.  1.  5  5  Douutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  .  119  12)
1886  400  000  1.  1.  0O  0O  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  4  —

—  —  do.  do.  Vorz.-Altien  —  W  175.—
1903  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-  Ostafrikanische  3½  %  Schuldverschrei-·
  .H  2  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  ..  W  97
1897  2250  000  1.  1.  4  T7T  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  9#t  12
1899  4000  000  1.  1.  0  0O  Gesellschaft  Morbwestkamernn  Lit.  A.  —  725

360  000  o  0  de.  Lu.  B.  ¼  15  1
1898  1  000  000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Sidtawermn  .  Lit.  4.  1  Ien

1  000  000  10  0  do.  do.  ...  Lit.  B.  #3  —
1889  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  19
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  10
1889  3  000  000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  —  1#
1887  1  200  000  1.  1.  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  29509  2##2

do.  Genußscheine  7  2½½  U,  —
1906  3000  000  1.  1  —.  4  Kamerun-Kautschuk-Compognie  .  70
1895,  10  000  000  1.  1.  0  0„0  Kaaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  100  I#
1908  1  000  00  1.  1.  —  O  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  *
1899  2  000  000  1.  77.  0O  5  Moliwe-  Pflanzungs-Gesellschaft  .  —  Vs
1885316()(«)()000,1.4.»20I0NcthumcaLompamnc  Vorzugs-Anteile  .  100  I/2

"  r  0  0  Stamm-Anteile  43  In
1906.  1200  000  1.  1.  —.  —  DOstafrika-RKompagnie  ...  70  v
1904  21  000  000  1.  1.  8  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile

E.  Es  I  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
.  »;  s  ."  120%  Rückzahlung  garantiert)  .  102  11Ö3
!1900  20  000  000  1.  4.  0  9  Otovi-  Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  229  251

200  000  0O  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  W  121.  11—
1902,  &amp;amp;  125000  1.  1.  30  50  Peeific  Phosphate  Co.  .  ist-LU-1897.
  2000  000  1.  10!4  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  —
1895  1500  000  l.  1.)  O0  0  Mheinische  Handes  Plantagengesenschaft.  —  1#
1903  800  000  1.  1.)  0  0  Sasata-Samog-Gesellschaft  —  50r
1905  2,  000  000  1.  1.6  4  #  4  Samoa=  Kautschuk-Compagnie  —  *
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  80
1900  8S  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territories  —  sh  —4  17  4
1892  22000  000  1.  7.  O0  5  South  Wost  Africa  Co.  318  sh  4  8  h  d
1893  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  28

142  200  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  55  —
1897  2  100  000  1.  1.  6  99  Westafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  G  1;
1897  4600  000  1.  1.  .  O  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria  »

·  ·  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —
—|  8  do.  Vorz.-Aktien  97  1%
1895  1  800  000  1.  1.  0O,  0O0  Westdeutsche  Hand.=  “5*  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  (0

—....  —

 

Veraniwortlicher  Redakteur  für  den  nichtomtlichen  n  Teit:  ÖOstar  Biesenthdal,  Berlin.

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

—

––

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  SW##,  Kochürcte  #—  n.

Dieser  RNummer  liegt  das  Ergänzungsbeft  2

—————————————

Auspegeben  am  1b.  November  1909.

der  „Mitteilungen  aus  den  Teutsches
        <pb n="1161" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

——  —  —
—“““-20.

  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Dezember  1909.  Uummer  23.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“",  herauskegeben  von  Dr.  Freiherr
ßv.  Danckelman.  Der  vtertelfährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblan  mit  den  Beiheften  berägt  beim  Bezuge  durch  die
Vost  und  die  Buchhandlungen  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Sterreich-Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWös,  Kochstraße  66—71,  zu  richsen.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Verordnung,  betr.  das  strafgerichtliche  Verfahren  gegen  Militärpersonen
der  Kaiserlichen  Schutztruppen.  Vom  2.  November  1909  S.  1079.  —  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Verordnung,
betr.  das  strafgerichtliche  Verfahren  gegen  Militärpersonen  der  Kaiserlichen  Schutztruppen,  vom  2.  November  190)0.
Vom  6.  November  1909  S.  1085.  —  Vertrag  über  die  Unterhaltung  von  Postdampfschiffsverbindungen  mit  dem
Schutzgebiete  Deutsch-Neuguinea.  Vom  2./9.  Juli  1909  S.  1090.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betr.  die  Errichtung  von  Gebäuden  und  die  Lagerung  feuergefährlicher  Gegenstände  an  Eisenbahnen
in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  29.  September  1909  S.  1091.  —  Personalien  S.  1092.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-englische  Interessengemeinschaft  in  den  Kolonien  S.  1098.  —  Die  neue  Kolonialbahnvorlage
  S.  1099.

Deutsch-Ostafrika:  Die  Eisenbahn  Daressalam—Morogoro  im  ersten  Halbjahr  1909  S.  1101.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Nordbahn  S.  1103.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  September  1909  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  1103.

Deutsch-Neuguinea:  Von  den  Admiralitäts-Inseln  S.  1104.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Finanzabschluß  der  Kapkolonie  für  das  Rechnungsjahr
  vom  1.  Juli  1908  bis  30.  Juni  1909  S.  1104.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Oktober  1909

S.  1104.  —  Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  1909/10  S.  1105.  —  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  Ende  September  1909  S.  1106.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Oktober  1909
S.  1107.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  bis  September  1909  S.  1107.  —  Der  Gummimarkt
  auf  Ceylon  S.  1107.  —  Gewinnung  und  Verarbeitung  der  Beinwurzfaser  auf  Haiti  S.  1108.  —  Außenhandel
Agyptens  in  den  ersten  neun  Monaten  1909  S.  1109.  —  Handel  der  Kapkolonie  1908  S.  1109.  —  Kapkolonie
S.  1110.  —  Transvaal  S.  1111.  —  Britisch-Neuguinea  (Papua)  S.  1111.  —  Zollfreie  Einfuhr  von  Olivenöl  aus

Tunis  nach  Frankreich  S.  1111.  —  Einfuhr  von  Bienenwachs  und  künstlichen  Waben  in  die  Oranjefluß-Kolonie  S.  1111.
—  Einführung  von  Scheidemünzen  in  Belgisch-Kongo  S.  1112.

Vermischtes:  Die  Schlafkrankheit  in  der  Goldküsten-Kolonie  1905  bis  1909  S.  1112.  —  Die  Wege  nach
Katanga  S.  1113.  —  Besteuerung  der  Handlungsreisenden  in  Benguella  S.  1113.  —  Der  Frauenbund  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  S.  1113.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  1113.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1115.
—  Schiffsbewegungen  S.  1119.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  1120.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  .-——W————————..

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchste  Verordnung,  betreffend  das  strafgerichtliche  Verfahren  9e9en  (ilitärpersonen
  der  Kaiserlichen  Schutztruppen.
Vom  2.  November  1909.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufw.,
verordnen  auf  Grund  des  Artikels  II  §  4  des  Gesetzes  vom  7.  Juli  1896  wegen  Abänderung  des
Gesetzes  vom  22.  März  1891  (Reichs-Gesetzbl.  S.  53),  betreffend  die  Kaiserliche  Schutztruppe  für
Deutsch-Ostafrika,  und  des  Gesetzes  vom  9.  Juni  1895  (Reichs-Gesetzbl.  S.  258),  betreffend  die
Kaiserlichen  Schutztruppen  für  Südwestafrika  und  für  Kamerun  (Reichs-Gesetzbl.  S.  187),  im  Namen
des  Reichs,  was  folgt:

§  1.  Das  strafgerichtliche  Verfahren  gegen  die  Angehörigen  der  Schutztruppen  regelt  sich
nach  den  Vorschriften  der  Militärstrafgerichtsordnung  für  das  Deutsche  Reich  vom  1.  Dezember  1898
und  des  Einführungsgesetzes  hierzu  von  demselben  Tage,  soweit  nicht  im  nachstehenden  abweichende
oder  ergänzende  Bestimmungen  erlassen  sind.
        <pb n="1162" />
        W  1080

§*  2.  Für  Angehörige  der  Schutztruppen  gelten  während  ihres  Aufenthalts  außerha#:
Europas  die  für  das  Feld  gegebenen  gesetzlichen  Vorschriften  (§  5  des  Einführungsgesetzes  zur
Militärstrafgerichtsordnung)  —  Außerordentliches  Verfahren  —.  Im  übrigen  greift  das  ordentlich,
Verfahren  Platz.
§*  3.  Gerichtsherren  der  niederen  Gerichtsbarkeit  sind  die  Befehlshaber  einer  selbständigen
Abteilung  oder  eines  selbständigen  Militärbezirkes.  Der  Gouverneur  bestimmt,  welche  Abteilungen
oder  Militärbezirke  als  selbständig  anzusehen  sind.  Durch  Anordnung  des  Kommandeurs  der  Schustruppe
  können  mehrere  Abteilungen  dem  rangältesten  Offizier  derselben  hinsichtlich  der  Ausübung  der
gerichtsherrlichen  Befugnisse  unterstellt  werden  (§F  19  Militärstrafgerichtsordnung).
&amp;amp;  4.  Gerichtsherren  der  höheren  Gerichtsbarkeit  sind:
a)  im  ordentlichen  Verfahren:
der  kommandierende  General  des  Gardekorps  mit  den  gerichtsherrlichen  Befugnissen
eines  kommandierenden  Generals  über  alle  militärischen  Angehörigen  der  Schu.
truppen,  und  zwar  als  unmittelbarer  Befehlshaber  im  Sinne  des  §  31  der
Militärstrafgerichtsordnung;
b)  im  anßerordentlichen  Verfahren:
in  jedem  Schutzgebiete  der  rangälteste  der  in  der  Schutztruppe  verwendeten  Offizierc,
und  zwar  mit  den  Befugnissen  eines  Divisionskommandeurs.
Entfernt  sich  dieser  Gerichtsherr  für  längere  Zeit  von  seinem  Standort,  ohne
daß  eine  Stellvertretung  im  Kommando  stattfindet,  so  kann  er  für  die  Dauer  seiner
Abwesenheit  die  Ausübung  der  gerichtsherrlichen  Befugnisse  einem  anderen  der  in
der  Schutztruppe  verwendeten  Offiziere  übertragen;  bei  der  Auswahl  dieses  Oifzziiersoll
  der  Gerichtsherr  den  ihm  im  Dienstgrad  am  nächsten  stehenden  Offizier  in
erster  Reihe  berücksichtigen.
§  5.  Im  außerordentlichen  Verfahren  sind  Rechtsbeschwerden  nur  insoweit  zugelassen,  als
die  Stelle,  die  darüber  zu  entscheiden  hat,  im  Schutzgebiete  vorhanden  ist.  Dem  Verletzten  steht  ein
Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  (§  247  Abs.  2  der  Militärstrafgerichtsordnung)  nicht  zu.
§  6.  1.  Ich  behalte  Mir  die  Erteilung  der  Bestätigungsorder  vor:

a)  für  die  Urteile,  durch  die  auf  Todesstrafe,  auf  lebenslängliche  Freiheitsstrafe  oder
wegen  eines  militärischen  Verbrechens  auf  eine  die  Dauer  von  10  Jahren  übersteigende
Freiheitsstrafe  erkannt  ist;  bei  einer  Gesamtstrafe  kommt  nur  die  höchste,  wegen  eines
militärischen  Verbrechens  festgesetzte  Einzelstrafe  in  Betracht.  Freiheitsstrafe  im  Sinne
dieser  Bestimmung  ist  auch  Zuchthaus  (vergleiche  §  16  des  Militärstrafgesetzbuchs);

b)  für  die  Urteile  gegen  Offiziere,  Sanitätsoffiziere,  Ingenieure  des  Soldatenstandes  und
obere  Militärbeamte.

2.  Im  übrigen  erteilen  die  Bestätigungsorder:

a)  der  im  §  4  a  bezeichnete  Befehlshaber  hinsichtlich  der  auf  Freiheitsstrafe  von  medt
als  einem  Jahre  lautenden  Urteile;  4

b)  in  den  sonstigen  Fällen  der  Gerichtsherr  desjenigen  Gerichts,  welches  das  zu  bestätigende
  Urteil  gefällt  hat,  in  den  Fällen  des  §  412  Abs.  1  und  des  §F  447  der
Militärstrafgerichtsordnung  der  Präsident  des  Reichsmilitärgerichts.

Jc)  Ist  durch  dasselbe  Urteil  gegen  mehrere  Angeklagte  erkannt  worden,  so  steht  die  Bestätigung
  hinsichtlich  sämtlicher  Angeklagten  demjenigen  Befehlshaber  zu,  dem  die
höhere  Bestätigungsbefugnis,  wenn  auch  nur  hinsichtlich  eines  der  Angeklagten,  zukommt.

d)  Urteile,  deren  Bestätigung  Ich  Mir  vorbehalten  habe,  werden  Mir  von  dem  Gerichtsherrn
  erster  Instanz  bzw.  von  dem  mit  Feldgerichtsbarkeit  versehenen  höberen
Gerichtsherrn  mit  den  Akten  und  einem  von  einem  Kriegsgerichtsrat  angefertigten
und  zu  unterzeichnenden  Aktenauszuge  durch  den  Präsidenten  des  Reichsmilitärgerichis
eingereicht.  Dem  vorgesetzten  Gerichtsherrn  ist  Meldung  zu  erstatten.

Der  Aktenauszug  hat  in  gedrängter  Kürze  die  persönlichen  und  dienstlichen  Verhältnisse
  des  Angeklagten,  eine  aktenmäßige  Darstellung  des  Sachverhalts,  die  Angabe
der  in  Anwendung  gebrachten  Gesetze  und  die  Formel  des  Urteils  zu  enthalten.

e)  Der  zur  Bestätigung  berechtigte  Befehlshaber  kann  das  Urteil  bei  der  Bestätigung
nach  Maßgabe  nachstehender  Bestimmungen  mildern:
        <pb n="1163" />
        W  1081  20

In  den  Fällen  der  §§  85  bis  87  des  Militärstrafgesetzbuchs  kann  unter  der
im  §  88  daselbst  angegebenen  Voraussetzung  die  Milderung  des  Urteils  in  den  im
§  88  dem  Gerichte  für  die  Strafbemessung  gezogenen  Grenzen  stattfinden.

Zeitige  Freiheitsstrafen  können  bis  auf  den  Mindestbetrag  der  gesetzlichen  Strafandrohung
  herabgesetzt  werden.  Hierbei  ist  eine  Anderung  der  Strafart  nur  dann
zulässig,  wenn  in  den  Militärstrafgesetzen  die  strafbare  Handlung  wahlweise  mit  Arrest
oder  mit  Gefängnis  oder  Festungshaft  bedroht  ist.  In  diesen  Fällen  kann  die  erkannte
Gefängnisstrafe  auf  Festungshaft  oder  die  im  gegebenen  Falle  gesetzlich  zulässige
Arrestart  und  die  erkannte  Festungshaft  auf  Arrest  der  bezeichneten  Art  gemildert  werden.

Ist  ein  militärisches  Vergehen  mit  Arrest  ohne  Bezeichnung  der  Arrestart  bedroht,
so  kann  an  die  Stelle  der  erkannten  härteren  Arrestart  eine  gelindere  treten.

In  den  Fällen  des  §  40  Abs.  2  Nr.  1  und  2  des  Militärstrafgesetzbuchs  kann
die  erkannte  Degradation,  und  in  dem  Falle  des  §  75  daselbst  die  erkannte  Versetzung
  in  die  zweite  Klasse  des  Soldatenstandes  erlassen  werden.

k)  Die  Bestätigungsorder  im  ordentlichen  Verfahren  hat  dahin  zu  lauten:

„Ich  bestätige,  daß  das  Urteil  rechtskräftig  geworden  ist.“

Im  Falle  der  Verurteilung  ist  hinzuzusetzen:

„Das  Urteil  ist  zu  vollstrecken“
oder  im  Falle  der  Milderung  der  Strafe:

„Ich  mildere  die  erkannte  Strafe  aaufffynyn.  .  .

..................................  die  Vollstreckung  hat  demgemäß  zu  erfolgen.“
Die  Bestätigung  im  außerordentlichen  (Feld-)  Verfahren  hat  dahin  zu  lauten:

„Ich  bestätige  das  Urteil  lediglich“
oder  im  Falle  der  Milderung  der  Strafe:

„Ich  bestätige  das  Urteil  unter  Milderung  der  Strafe  auf

8)  Die  Mir  in  Gnadenangelegenheiten  früher  durch  das  General-Auditoriat  erstatteten
Berichte  erstattet  der  Präsident  des  Reichsmilitärgerichts  (§§  418,  422  der  Militärstrafgerichtsordnung).


§  7.  Wird  gegen  den  Angeklagten  auf  Freiheitsstrafe  von  mehr  als  einem  Jahre  erkannt,
so  ist  er  heimzusenden.  Die  Untersuchungshaft  ist  auf  die  Strafe  von  dem  Tage  anzurechnen,  an
dem  das  Urteil  erlassen  ist,  doch  gilt,  falls  die  Sache  in  das  ordentliche  Verfahren  übergeleitet  wird,
von  diesem  Zeitpunkte  ab  lediglich  die  Bestimmung  des  §  458  der  Militärstrafgerichtsordnung.

§  8.  Ich  behalte  Mir  hinsichtlich  der  im  außerordentlichen  Verfahren  ergangenen  kriegsgerichtlichen
  Urteile  das  Aufhebungsrecht  vor.

Zur  Aufhebung  der  im  außerordentlichen  Verfahren  ergangenen  standgerichtlichen  Urteile
ist  innerhalb  seines  Befehlsbereichs  der  Gerichtsherr  der  höheren  Gerichtsbarkeit  befugt  (§  422  der
Militärstrafgerichtsordnung  und  §  4b  dieser  Verordnung).

§  9.  Hinsichtlich  des  Kommandeurs  einer  Schutztruppe  behalte  Ich  Mir  die  Bestimmung
des  Befehlshabers,  welcher  die  gerichtsherrlichen  Befugnisse  auszuüben  hat,  vor  (§  21  der  Militärstrafgerichtsordnung).


§  10.  Im  außerordentlichen  Verfahren  können  auch  Sanitätsoffiziere  zu  Gerichtsoffizieren
bestellt  werden.

§  11.  Im  außerordentlichen  Verfahren  sind  in  dem  Falle  des  §  97  Abs.  3  der  Militärstrafgerichtsordnung
  die  Akten  von  dem  Gerichtsherrn  dem  Gericht  des  Kommandos  der  Schutztruppe
zur  rechtlichen  Beurteilung  der  Sache  vorzulegen.

§  12.  Im  außerordentlichen  Verfahren  kann  von  der  den  Abschluß  des  Ermittlungsverfahrens
  bildenden  Vernehmung  des  Beschuldigten  über  das  Ergebnis  der  Ermittlungen  (§§8  168,
173  Abs.  5  Militärstrafgerichtsordnung)  abgesehen  werden,  wenn  die  Einstellung  des  Verfahrens  verfügt
  wird  oder  eine  Schlußvernehmung  das  Verfahren  erheblich  verzögern  würde.

§  13.  Im  außerordentlichen  Verfahren  können  die  aktiven  Offiziere  und  die  Militärbeamten
—  einschließlich  der  Kriegsgerichtsräte  —  als  Richter  im  Bedarfsfall  auch  durch  Offiziere  niederen
Ranges,  durch  Sanitätsoffiziere,  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  oder  durch  Ingenieure  des  Soldatenstandes,
  bei  Aburteilung  von  Mannschaften  auch  durch  andere  geeignete  Militärpersonen  ersetzt  werden.

Zu  Kriegsgerichten  können  zum  Richteramte  befähigte  Beamte  als  Richter  (Verhandlungsführer,
  Beisitzer)  berufen  werden.
        <pb n="1164" />
        W  1082  20

§  14.  Im  außerordentlichen  Verfahren  werden  die  Offiziere  als  Richter  zur  Haur:.
verhandlung  für  den  einzelnen  Fall  berufen  (§  44  der  Militärstrafgerichtsordnung);  bei  den  Krieggerichten
  ist  die  Berufung  an  keine  bestimmte  Reihenfolge  gebunden.

Die  Beeidigung  der  Richter  geschieht,  wenn  ein  Kriegsgerichtsrat  oder  ein  anderer  zum
Richteramte  befähigter  Beamter  (§  13  Abs.  2)  die  Verhandlung  führt,  durch  diesen,  sonst  durch  der
Vorsitzenden,  der  sich  gleichzeitig  selbst  beeidigt.  Letzterer  spricht  dabei  die  Worte:

„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Nichter:
getreulich  zu  erfüllen  und  meine  Stimme  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  abzugeben.  So  wahr
mir  Gott  helfe."

§  15.  Im  außerordentlichen  Verfahren  kann  der  Gerichtsherr  der  höheren  Gerichtsbarken
wegen  der  Vergehen  gegen  die  §§  64,  65,  89  Abs.  2,  91  Abs.  1,  94,  102,  121  Abs.  1,  137,  151
des  Militärstrafgesetzbuchs  die  Verfolgung  dem  Gerichtsherrn  der  niederen  Gerichtsbarkeit  überweisen,
wenn  er  nach  den  Umständen  des  Falles  annimmt,  daß  neben  Einziehung  oder  Versetzung  in  die
zweite  Klasse  des  Soldatenstandes  auf  keine  höhere  Strafe  als  Freiheitsstrafe  von  drei  Monaten  zu
erkennen  sein  werde.

§  16.  Die  Frist  für  die  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand  ist  gewahrt,  wenn  do-Gesuch
  innerhalb  der  in  §  148  Militärstrafgerichtsordnung  bestimmten  Frist  zur  Post  gegeben  oder
bei  der  nächsten  Polizei=  oder  Militärbehörde  eingegangen  ist.

Über  die  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand  beschließt  die  Stelle,  welche  die  Emscheidung
  getroffen  hat.

§  17.  Die  Gerichte  des  Heeres,  der  Marine  und  der  Schutztruppen  haben  einander  Rechtshilfe
  zu  leisten.  Dem  gegenseitigen  Ersuchen  um  Führung  des  Ermittlungsverfahrens,  Zuweiung
einzelner  Richter  und  Aburteilung  einzelner  Sachen  ist  tunlichst  Folge  zu  geben.

§*§  18.  Erfolgt  im  außerordentlichen  Verfahren  die  Aufhebung  eines  Urteils,  so  können  —
soweit  dies  nicht  zu  vermeiden  —  zu  dem  neu  erkennenden  Gerichte  die  Richter  des  erst  erkennenden
Gerichts  wieder  zugezogen  werden.  Das  neu  erkennende  Gericht  hat  die  rechtliche  und  militärdienstliche
  Beurteilung,  welche  der  Aufhebung  des  Urteils  zugrunde  gelegt  ist,  auch  seiner  Entscheidung
zugrunde  zu  legen.

§  19.  Die  Vollstreckung  einer  im  außerordentlichen  Verfahren  erkannten  Freiheitsstrafe  bie
zu  einem  Jahre  einschließlich  erfolgt,  soweit  dies  angängig,  an  Ort  und  Stelle.  Der  Gerichtsdert,
welchem  die  Anordnung  der  Strafvollstreckung  obliegt,  ist  dann  befugt,  eine  gegen  Offiziere,  Sanikürsoffiziere
  oder  Ingenieure  des  Soldatenstandes  erkannte  Gefängnisstrafe  oder  Festungshaft  in  Stubenarrest
  von  gleicher  Dauer  umzuwandeln,  soweit  es  sich  um  Festungshaft  oder  Gefängnisstrafe  von
weniger  als  sechs  Wochen  handelt.

Die  Vollstreckung  einer  Freiheitsstrafe  von  längerer  Dauer  als  einem  Jahre  erfolgt  in  der
Heimat  und  ist  von  dem  in  §  4.a  genannten  Gerichtsherrn  in  Gemäßheit  der  Militärstrafvollstreckungsvorschrift
  für  das  Heer  zu  veranlassen.

Dieser  Gerichtsherr  kann  die  Strafvollstreckung  einem  der  ihm  unterstellten  Gerichtsberin
übertragen.

Wird  ein  Antrag,  die  Strafvollstreckung  aufzuschieben  (85  455,  456  der  Militärstrafgerichisordnung),
  abgelehnt,  so  entscheidet  über  Einwendungen  das  Gericht,  das  der  für  die  Strafvollstreckung
zuständige  Gerichtsherr  beruft.

Hat  infolge  Rückkehr  des  Beschuldigten  (Angeklagten)  nach  Europa  die  Uberleitung  in  das
ordentliche  Verfahren  gemäß  dem  §  433  der  Militärstrafgerichtsordnung  stattgefunden,  so  ist  der
nunmehr  für  das  weitere  Verfahren  zuständige  Gerichtsherr  auch  für  die  Strafvollstreckung  zuständig.
Die  Vorschriften  des  Abs.  3,  4  finden  Anwendung.

Geht  die  Vollstreckung  einer  militärgerichtlich  erkannten  Strafe  gemäß  §  15  Abs.  J  des
Militärstrafgesetzbuchs  und  §  15  des  Einführungsgesetzes  zur  Militärstrafgerichtsordnung  auf  eine
Bayerische  oder  Württembergische  bürgerliche  Behörde  über,  so  wird  Strafvollstreckungsbehörde  der
im  §  4  a  genannte  Gerichtsherr,  sobald  der  Verurteilte  in  die  Strafanstalt  des  Heimatstaats  verbrach
ist.  Die  Vorschriften  des  Abs.  3,  4  finden  Anwendung.

§  20.  Den  Antrag  auf  Wiederaufnahme  des  Verfahrens  haben  der  Angeklagte  sowie  die
im  §  437  Abs.  2  der  Militärstrafgerichtsordnung  bezeichneten  Personen,  falls  sie  sich  im  Schubgebiel
aufhalten,  bei  dem  im  §  4b,  andernfalls  bei  dem  im  §  4  a  bezeichneten  Gerichtsherrn  anzubringer.
Der  Gerichtsherr,  bei  dem  der  Antrag  anzubringen  ist,  kann  die  Wiederaufnahme  auch  selbst  beanmagel.
        <pb n="1165" />
        W  1083  e

§  21.  Die  Militärjustizuerwaltung  wird  von  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  ausgeübt
  (§5  111  der  Militärstrafgerichtsordnung).

§  22.  Die  Durchsicht  der  im  außerordentlichen  Verfahren  ergangenen  standgerichtlichen
Urteile  erfolgt  bei  dem  im  §  4b  bezeichneten  Gerichtsherrn.

Die  Nachprüfung  der  dabei  gemachten  Ausstellungen  sowie  die  Durchsicht  der  kriegsgerichtlichen
Urteile  geschieht  bei  dem  im  §  4  a  bezeichneten  Befehlshaber  (§  113  der  Militärstrafgerichtsordnung).

Die  bei  der  Prüfung  der  standgerichtlichen  und  kriegsgerichtlichen  Urteile  gemachten  Ausstellungen

  sind  der  Militärjustizverwaltung  (§  21)  zur  Nachprüfung  und  zur  weiteren  Veranlassung
halbjährlich  mitzuteilen.

§  23.  Ein  Stabsoffizier  des  Kommandos  der  Schutztruppen  ist  Mir  gemäß  §  79  Abs.  2
der  Militärstrafgerichtsordnung  behufs  Ernennung  zum  außeretatsmäßigen  militärischen  Mitgliede  des
Reichsmilitärgerichts  in  Vorschlag  zu  bringen.  Er  ist  bei  der  Bearbeitung  aller  Schutztruppenangelegenheiten
  zuzuziehen.

§  24.  Innerhalb  der  Militärjustizverwaltung  der  Schutztruppen  führen  die  zur  Ausübung

der  Militärstrafgerichtsbarkeit  berufenen  Stellen  Dienstsiegel  und  Stempel  mit  dem  deutschen  Reichsadler
  und  der  Umschrift:

Kaiserliche  Schutztruppe  für  Deutsch-Ost=  usw.  Afrika,  Kamerun.
Gericht  des  Kommandos.
Gericht  der  ten  Kompagnie  dses  bezirks,  der  Abteilung.
Kaiserliche  Schutztruppen.  Gericht  beim  Gardekorps.
(§  9  des  Einführungsgesetzes  zur  Militärstrafgerichtsordnung.)
§  25.  Untersuchungshandlungen  der  höheren  Gerichtsbarkeit  können  auf  Ersuchen  auch  von

einem  Gerichtsherrn  der  niederen  Gerichtsbarkeit  erledigt  werden  (§  11  des  Einführungsgesetzes  zur
Militärstrafgerichtsordnung).

§*  26.  Für  den  Vollzug  der  an  die  Stelle  der  Geldstrafe  tretenden  Freiheitsstrafe  ist  in
den  Fällen  des  §  2  der  Militärstrafgerichtsordnung,  wenn  es  sich  um  eine  Freiheitsstrafe  bis  zu
sechs  Wochen  handelt,  der  Gerichtsherr  der  niederen,  sonst  der  höheren  Gerichtsbarkeit  zuständig.

§  27.  Die  in  den  Fällen  des  §  9  Abs.  1  der  Militärstrafgerichtsordnung  erforderliche  Zustimmung
  der  Militärbehörde  zur  Verhängung  der  Untersuchungshaft  bleibt  dem  zuständigen  Gerichtsherrn
  der  höheren  Gerichtsbarkeit  vorbehalten.  Im  Falle  der  Zustimmung  ist  die  Entlassung  des  zu
Verhaftenden  aus  dem  aktiven  Dienste  herbeizuführen.

*  28.  Offiziere,  Sanitätsoffiziere  und  Ingenieure  des  Soldatenstandes  haben  Anzeigen
strafbarer  Handlungen  sowie  Anträge  auf  Strafverfolgung  gegen  Personen,  die  der  Militärstrafgerichtsbarkeit
  unterstehen,  bei  dem  Gerichtsherrn  oder  einem  mit  Disziplinarstrafgewalt  versehenen  Vorgesetzten
  des  Beschuldigten  mündlich  oder  schriftlich  anzubringen.

Die  Personen  des  Soldatenstandes  von  den  Unteroffizieren  mit  Portepee  usw.  abwärts
haben  solche  Anträge  oder  Anzeigen  ihrem  Kompagniechef  unmittelbar  und  mündlich  vorzutragen.
Ein  mündlich  vorgebrachter  Antrag  auf  Strafverfolgung  ist  zu  Protokoll  zu  nehmen  (§  151  Abs.  1
der  Militärstrafgerichtsordnung).

§  29.  Der  Tatbericht  ist  in  der  Regel  von  dem  nächsten  Disziplinarvorgesetzten  aufzustellen
und  unmittelbar  an  den  ihm  zunächst  vorgesetzten  Gerichtsherrn  einzureichen.  Der  bei  Einreichung
des  Tatberichts  etwa  übergangenen  Dienststelle  ist  Meldung  zu  erstatten  (§  153  der  Militärstrafgerichtsordnung).


Geht  bei  einem  Gerichtsherrn  der  niederen  Gerichtsbarkeit  die  Anzeige  eines  zur  kriegsgerichtlichen
  Zuständigkeit  gehörigen  Straffalles  ein  (§  153  der  Militärstrafgerichtsordnung),  oder
gelangt  er  auf  anderem  Wege  zur  Kenntnis  einer  kriegsgerichtlich  zu  verfolgenden  strafbaren  Handlung,
  so  hat  er,  falls  der  zuständige  höhere  Gerichtsherr  nicht  sofort  erreichbar  und  ein  sofortiges
Einschreiten  aus  militärischen  Gründen  oder  im  Interesse  der  Untersuchung  geboten  ist,  durch
ein  von  ihm  anzuordnendes  Ermittlungsverfahren  den  Sachverhalt  erforschen  zu  lassen;  bei  Gefahr
im  Verzuge  ist  er  zur  Anordnung  der  einstweiligen  Enthebung  vom  Dienste,  der  Untersuchungshaft
sowie  von  Durchsuchungen  und  Beschlagnahmen  befugt.

Nach  Feststellung  des  Sachverhalts  sind  die  entstandenen  Akten  unverzüglich  dem  zuständigen
höheren  Gerichtsherrn  zu  übersenden.

§&amp;amp;  30.  In  dem  Bericht,  welcher  in  Gemäßheit  des  §  158  Abs.  1  der  Militärstrafgerichtsordnung
  zu  erstatten  ist,  ist  zutreffendenfalls  aufzunehmen,  daß  die  im  Abs.  2  vorgeschriebene  Anzeige
an  den  Reichskanzler  erfolgt  ist.

2
        <pb n="1166" />
        W  1084  20

§*  31.  In  den  Fällen  der  §§  181,  184  der  Militärstrafgerichtsordnung  ist  unter  „Militr
behörde“  der  Truppenteil  bzw.  die  nächste  militärische  Wache  zu  verstehen.  Das  Verfah#r
gegen  die  einer  solchen  Wache  zugeführten  Personen  regelt  sich  nach  den  Vorschriften  der  Wach
instruktion.  ·  ,
§32.ZurErlassungvonSteckbriefensindaußerdenGerichtshcrrenbefugt:dichfcshtz
habetselbständigerAbteilungenbzw.diemitdenBefugnisseneinesfolchenvonseitendesGouvcmcurs
ausgestatteten  Befehlshaber,  sowie  bei  Entweichungen  aus  Gefangenanstalten  oder  Arbeiterabteilunger
die  Gouverneure,  Kommandanten  und  Garnisonältesten.  In  Deutschand  soll  jeder  Militärbefeblhaber
  vom  Hauptmann  aufwärts  zum  Erlasse  von  Steckbriefen  befugt  sein  (§  183  Abs.  2  der
Militärstrafgerichtsordnung).

§  33.  Bedarf  es  bei  Verbrechen  des  Landesverrats  oder  des  Verrats  militärischer  Geheimnisse
  zur  Feststellung  des  Tatbestandes  des  Gutachtens  einer  Militärbehörde,  so  ist  dasseibe
stets  durch  Vermittlung  des  Reichs-Kolonialamts  einzuholen  (§  218  Abs.  3  der  Militärstrafgerichte
ordnung).

§  34.  Die  eine  Selbstentleibung  betreffenden  Verhandlungen  —  #§  223  der  Militärstraf
gerichtsordnung  —  sind  nach  Abschluß  der  Ermittlungen  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamn
einzusenden.

Gleiches  gilt  in  den  übrigen  Fällen  des  §  223.

Die  Leichenschau  darf  in  den  Schutzgebieten  auch  durch  einen  Gerichtsoffizier  bewirkt  werden.

In  Notfällen  kann  die  Leichenschau  auch  durch  einen  Offizier  unter  Zuziehung  zweier  Zeugen,
welche  das  Protokoll  über  die  Leichenschau  mit  zu  unterzeichnen  haben,  erfolgen.  Das  Protokoll  m
sofort  dem  Gerichtsherrn  einzusenden.

§  35.  Es  unterliegt  dem  freien  Ermessen  des  Gerichts,  ob  eine  Beeidigung  von  Eingeborenen
  stattzufinden  hat  oder  nicht.

§  36.  Für  den  Bereich  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  ist  der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)
  die  „oberste  Dienstbebörde“  (§  231  der  Militärstrafgerichtsordnung).

§  37.  Wird  der  Beschuldigte  in  Untersuchungshaft  genommen  oder  die  Anklage  gegen  ihn
verfügt,  so  hat  der  Gerichtsherr,

wenn  der  Beschuldigte  Offizier,  Sanitätsoffizier  oder  Ingenieur  des  Soldatenstandes  iedem
  höchsten  der  diesem  vorgesetzten  Militärbefehlshaber  im  Dienstweg  Anzeige  zu  erstatten;

wenn  der  Beschuldigte  Militärbeamter  ist:
die  diesem  vorgesetzte  Verwaltungsstelle  und,  falls  der  Militärbeamte  im  doppelten  Unterordnung
verhältnisse  steht,  auch  den  nächsten  vorgesetzten  Militärbefehlshaber  zu  benachrichtigen.

In  gleicher  Weise  ist  zu  verfahren,  wenn  ein  Offizier,  Sanitätsoffizier,  Ingenieur  de:
Soldatenstandes  oder  Militärbeamter  aus  Anlaß  des  eingeleiteten  gerichtlichen  Verfahreus  einstweilen
des  militärischen  Dienstes  enthoben  wird  (§8  174,  175,  250  der  Militärstrafgerichtsordnung).

In  allen  diesen  Fällen  ist  zu  gleicher  Zeit  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  Meldung
zu  erstatten.

§  38.  Von  dem  Berichte,  welcher  nach  §  252  der  Militärstrafgerichtsordnung  wegen  eines  gere
den  Kaiser  oder  das  Reich  gerichteten  Hochverrats  oder  Landesverrats  oder  wegen  eines  als  Verbrechen
  oder  Vergehen  sich  darstellenden  Verrats  militärischer  Geheimnisse  an  den  Reichskanzler  zu
erstatten  ist,  ist  dem  Kommando  der  Schutztruppen  auf  dem  Dienstwege  Abschrift  einzureichen.

§  39.  Müssen  in  Ermanglung  sonstiger  geeigneter  Räume  die  Hauptverhandlungen  im
Kasernen,  Arrestanstalten  oder  ähnlichen  auch  zu  anderen  als  militärgerichtlichen  Zwecken  dienenden
militärischen  Dienstgebänden  stattfinden,  so  erfolgt  die  Zulassung  der  Zuhörer  nach  Maßgabe  des  velfügbaren
  Raumes  gegen  Karten,  die  auf  Anordnung  des  Gerichtsherrn  am  Tage  der  Haub##
verhandlung  ausgegeben  werden.  Bei  Ausgabe  der  Karten  sind,  sofern  nicht  besondere  Bedenken
entgegenstehen,  die  nächsten  Verwandten  und  Verschwägerten  des  Angeklagten  tunlichst  zu  beräsichtigen
  (§  283  der  Militärstrafgerichtsordnung).

§5  40.  Rechtsanwälte  können  als  Verteidiger  aufstreten,  sofern  sie  bei  einem  Kriegegelen
oder  Oberkriegsgerichte  der  Armee  oder  Marine  ernannt  sind.  8  341  letzter  Abs.  der  Mllä
strafgerichtsordnung  findet  Anwendung.

§  41.  Die  Zuziohung  eines  gewählten  Verteidigers  kann  abgelehnt  werden,  wenn  durch  #
oine  Verzögerung  des  Verfahrens  herbeigeführt  werden  würde.
        <pb n="1167" />
        W  1085  e

"  Z  16.  Juni  1882  ...
·§42.DteVerordnungdcsBundesratsvoms  EIN-lng  betreffend  die  Einrichtung

von  Strafregistern  und  die  wechselseitige  Mitteilung  der  Strafurteile  (Centralblatt  für  das  Deutsche
Reich  1882  S.  309),
Meich  1896  S.  426
gehörigen  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  finngemäße  Anwendung.

I.  In  die  Register  sind  nicht  aufzunehmen:

Die  von  dem  Gerichtsherrn  und  dem  Kriegsgerichtsrate  gemäß  §  360  der  Militärstrafgerichtsordnung
  zu  erlassenden  Beschlüsse,  durch  die  das  im  Reiche  befindliche  Vermögen
  eines  Abwesenden  mit  Beschlag  belegt  oder  der  Abwesende  für  fahnenflüchtig  erklärt
  wird.

II.  Von  den  bei  den  Schutztruppengerichten  erfolgten  Verurteilungen  hat  die  Mitteilung  durch  das
Kommando  der  Schutztruppen  zu  erfolgen,  wenn  und  sobald  der  Verurteilte  aus  dem  Verbande
  der  Schutztruppen  ausscheidet,  ohne  in  das  Heer  oder  in  die  Kaiserliche  Marine
überzutreten.

Tritt  der  Verurteilte  in  das  Heer  oder  in  die  Kaiserliche  Marine  über,  so  hat  die
Mitteilung  nach  Maßgabe  des  §  6  Abs.  4  der  Bundesratsverordnung  zu  erfolgen.

III.  Die  die  Vollstreckung  veranlassenden  Gerichtsherren  haben  nach  Eintritt  der  Rechtskraft  des
Urteils  dem  Kommando  der  Schutztruppen  eine  Strafnachricht  gemäß  §§  7  ff.  der  Bundesratsverordnung
  zu  übersenden.

§*  43.  Vorstehende  Verordnung  tritt  am  1.  Februar  1910  in  Kraft;  gleichzeitig  tritt  die
Verordnung  vom  18.  Juli  1900  außer  Kraft.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  2.  November  1909.

gez.  Wilhelm  I.  B.  "
(L.  S.)  ggez,  v.  Bethmann  Hollweg.

findet,  soweit  im  folgenden  nicht  ein  anderes  bestimmt  wird,  auf  die  An-Ausführungsbestimmungen

  zu  der  Verordnung,  betreffend  das  strafgerichtliche  Verfahren
  gegen  (Militärpersonen  der  Kaiserlichen  Schutztruppen,  vom  2.  November  1909.
Vom  6.  November  1909.  ·

Vorstehende  Allerhöchste  Verordnung  wird  mit  folgendem  zur  Kenntnis  der  Schutz—
truppen  gebracht.
I.  Bestimmungen  zu  dieser  Verordnung.

Zu  §  4b.  Dem  Gouverneur  ist  —  falls  er  nicht  selbst  die  gerichtsherrlichen  Befugnisse
ausübt  —  von  jeder  Einleitung  und  Einstellung  eines  Ermittlungsverfahrens  sofortige  Meldung  zu
erstatten,  auch  jedes  rechtskräftige  Urteil  zur  Kenntnisnahme  vorzulegen.

Zu  §  7.  Der  in  Gemäßheit  des  §  7  dieser  Verordnung  heimzusendende  Angeklagte  ist,
falls  er  sich  in  Untersuchungshaft  befindet,  der  Kommandantur  Altona  zu  überweisen.  Dem  zur  Bestätigung
  vorzulegenden  Urteil  nebst  Untersuchungsakten  sind  die  in  §  8  Ziff.  4  sub  a  und  b  der
Militärstrafvollstreckungsvorschrift  bezeichneten  Schriftstücke  beigufügen.

Untersuchungsgefangene  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  welche  Heimtransporten  angeschlossen
  werden,  sind  der  Kommandantur  des  Ausschiffungshafens  oder  in  Ermanglung  einer
solchen  der  diesem  nächstgelegenen  Kommandantur  zu  überweisen.

Falls  der  Ausschiffungshafen  im  Schutzgebiet  nicht  bekannt  sein  sollte,  so  sind  die  hierauf
bezüglichen  Angaben  in  dem  Überweisungsschreiben  offen  zu  lassen  und  von  dem  Transportführer  vor
Absendung  nachzutragen.

Zu  §  19.  Im  Falle  des  Absatz  6  sind  dem  in  §  4a  bezeichneten  Gerichtsherrn,  nachdem
die  Überweisung  des  Verurteilten  an  die  bürgerliche  Behörde  zur  Strafvollstreckung  erfolgt  ist,  die
Untersuchungsakten  zu  übersenden.  Nach  Verbüßung  einer  in  der  Heimat  vollstreckten  Freiheitsstrafe
sind  die  Untersuchungsakten  von  dem  für  die  Strafvollstreckung  in  der  Heimat  zuständig  gewesenen
Gerichtsherrn  dem  Gericht  des  Kommandos  der  Schutztruppe,  welches  erkannt  hat,  zurückzusenden.
        <pb n="1168" />
        W  1086  2e

Zu  §  34.  Bei  Vorlage  der  in  §  34  erwähnten  Verhandlungen  ist  zu  melden,  ob  und
welche  Maßnahmen  im  Interesse  der  Disziplin  getroffen  worden  find.

II.  Bestimmungen  zum  Einführungsgesetze  zur  Militärstrafgerichtsordnung.

Zu  §&amp;amp;  12.  Militärgerichtliche  Untersuchungen  sind  tunlichst  von  den  hierzu  berufenen  milttärischen
  Stellen  zu  erledigen.

Die  Hilfe  der  bürgerlichen  Gerichte  ist  nur  ausnahmsweise  in  Anspruch  zu  nehmen.

Befindet  sich  an  dem  Orte,  wo  eine  militärgerichtliche  Untersuchungshandlung  vorgenommen
werden  soll,  eine  zur  Vornahme  derselben  an  sich  zuständige  militärische  Stelle,  so  ist  das  Ersuchen
um  Rechtshilfe  in  der  Regel  an  diese  zu  richten.

In  den  Ersuchungsschreiben  um  Rechtshilfe  sind  diejenigen  Punkte,  um  deren  Erminlung
oder  Aufklärung  es  sich  handelt,  genau  und  bestimmt  anzugeben.

IIII.  Bestimmungen  zur  Militärstrafgerichtsordnung.

Zu  §  3,  Abs.  2.  In  den  Fällen  des  §  3,  Abs.  2  hat  der  Gerichtsherr,  der  die  Vollstreckung
  der  Freiheitsstrafe  anordnet  (§  451),  den  Zeitpunkt  des  Strafantritts  der  zunächst  vorgesetzten
  Zivilbehörde  des  Bestraften  ungesäumt  mitzuteilen.

Zu  §  98.  Von  der  Bestimmung  des  Satz  2  des  §  98  ist  im  Falle  der  Beauftragung
mit  einem  Ermittlungsverfahren  seitens  eines  höheren  Gerichtsherrn  erst  Gebrauch  zu  machen,  wenn
dem  Ersuchen  des  letzteren  an  den  Gouverneur,  ihm  für  ein  Ermittlungsverfahren  an  Stelle  eines
Kriegsgerichtsrats  einen  Beamten  mit  Richtereigenschaft  zuzuweisen,")  mangels  eines  solchen  nicht
entsprochen  werden  konnte.  Über  diesen  Vorgang  ist  ein  Vermerk  zu  den  Akten  zu  machen.

Zu  §  116.  1)  Zu  Dolmetschern  sind  in  erster  Linie  Militärpersonen  zu  wählen,  die  die
Sprache  des  zu  Vernehmenden  sprechen  und  womöglich  auch  schreiben.

Kann  der  Dienst  des  Dolmetschers  dem  Militärgerichtsschreiber  (§  120)  nicht  übertragen
werden,  so  sind  dazu  zuverlässige  Militärpersonen  auszuwählen.  Auch  können,  soweit  sie  vorhanden,
die  ständigen  Dolmetscher  herangezogen  werden.

2)  Müssen  in  Ermanglung  geeigneter  Militärpersonen  Dolmetscher  aus  dem  Zivilstande  verwendet
  werden,  so  sind  für  die  Auswahl  die  landesrechtlichen  Vorschriften  maßgebend.  Sie  bezieben
Gebühren  nach  der  Gebührenordnung  für  Zeugen  und  Sachverständige  vom  30.  Juni  1878  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  173ff.)  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  20.  Mai  1898  (Reichs-Gesebl.
S.  369,  689  ff.).

Zu  §§  119,  120.  Soweit  die  Beeidigung  des  Dolmetschers  erforderlich  ist,  erfolgt  sie  vor
dem  Beginn  der  Übertragung,  und  zwar  im  Ermittlungsverfahren  durch  den  Untersuchungsführer,
in  der  Hauptverhandlung  der  Standgerichte  durch  den  Vorsitzenden,  in  derjenigen  der  Kriegs=  und
Oberkriegsgerichte  durch  den  die  Verhandlung  führenden  Militärjustizbeamten,  unter  Beobachtung  der
in  den  §§  208,  197  für  Sachverständige  vorgeschriebenen  Formen.

Über  die  Beeidigung  im  Ermittlungsverfahren  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen;  erfolgt  die
Beeidigung  in  der  Hauptverhandlung,  so  ist  in  das  Protokoll  über  diese  (§  332)  ein  bezüglicher
Vermerk  aufzunehmen.

Zu  §  139.  Die  Beglaubigung  geschieht  in  folgender  Form:

Die  Richtigkeit  der  Abschrift  beglaubigt.
........  leutnant  und  Gerichtsoffizier.
(Kriegsgerichtsrat  usw.)

Zu  §  142  Abs.  1.  Zustellungen  an  Personen,  die  nicht  aktive  Militärpersonen  find,  sich
aber  an  dem  Orte  befinden,  wo  die  Untersuchung  geführt  wird,  erfolgen  in  der  Regel

a)  durch  hierzu  bestellte  Militärpersonen  (Ordonnanzen),  sofern  es  sich  um  eine  standgerichtliche
  Untersuchung  oder  um  eine  Untersuchung  im  außerordentlichen  Verfahren  handelt,

b)  durch  Militärgerichtsboten  (vergleiche  Abschnitt  IV  Ziffer  8  f.  der  Dienst=  und  Geschäflsordnung),
  sofern  es  sich  um  eine  Untersuchung  der  höheren  Gerichtsbarkeit  im  ordentlichen
Verfahren  handelt.

Zu  §  144.  Der  unmittelbare  Verkehr  mit  den  Gerichtsbehörden  der  deutschen  Schutzgebiele
ist  zugelassen.

*)  Erlaß  des  Auswärtigen  Amts,  Kolonialabteilung,  vom  11.  Februar  1901  K.  P.  1082
9886.
        <pb n="1169" />
        1087

Zu  §  154  Abs.  2.  Die  schriftliche  Genehmigung  zur  Beerdigung  des  Leichnams  einer
Militärperson  in  den  Fällen  des  Abs.  1  dieses  Paragraphen  wird  in  der  Regel  von  dem  zuständigen
richterlichen  Militärjustizbeamten  erteilt  (vergleiche  §§  223  ff.).

In  den  Schutzgebieten  kann  die  Genehmigung  durch  jeden  Offizier  erfolgen;  sobald  mehrere
Offiziere  zur  Stelle  sind,  hat  der  dienstälteste  Offizier  über  die  Genehmigung  zu  befinden.

Zu  §  155  Abs.  4.  Ist  oder  erscheint  an  dem  Tode  einer  aktiven  Militärperson  eine  unter
der  bürgerlichen  Strafgerichtsbarkeit  stehende  Person  in  strafbarer  Weise  beteiligt,  so  hat  die  Militärbehörde
  sofort  der  zuständigen  Staatsanwaltschaft,  in  den  Schutzgebieten  dem  zuständigen  Bezirksrichter
  Anzeige  zu  machen.

Zu  §  171,  Abs.  1,  §  185  Abs.  1,  §  266  Abs.  1.  Bei  der  Vernehmung  als  Beschuldigte,
Angeklagte,  Zeugen  oder  Sachverständige  erscheinen  Offiziere  oder  Sanitätsoffiziere  im  Dienstanzuge
(vergleiche  III.  Anzugsbestimmungen,  Seite  126  der  Schutztruppen-Ordnung).  Unteroffiziere  und
Gemeine  erscheinen  im  Ordonnanzanzuge;  sofern  sie  verhaftet  sind,  in  Mütze  ohne  Seitengewehr.

Auf  Militärbeamte,  denen  eine  Dienstuniform  verliehen  ist,  findet  diese  Bestimmung  sinngemäße
  Anwendung.

Zu  §  180.  Vorläufig  festgenommene  Personen  werden  in  derselben  Art  wie  die  in  Untersuchungshaft
  genommenen  (§  178)  behandelt.

Zu  §  185  Abs.  2.  Die  Ladung  von  Reichs=  oder  Staatsbeamten  ist  der  vorgesetzten
Dienstbehörde  derselben  mitzuteilen.

Zu  §  196.  Der  Hinweis  auf  die  Bedeutung  und  die  Heiligkeit  des  Eides  darf  nicht  als
eine  formularmäßige  Vorhaltung  behandelt  werden,  vielmehr  muß  dieser  Hinweis  in  einer  das  reli-Liöse
  Bewußtsein  anregenden  Weise  erfolgen  und  im  einzelnen  Falle  dem  Bildungsstand  und  der
Persönlichkeit  des  Schwurpflichtigen  angepaßt  werden.  .

Soweit  es  erforderlich  erscheint,  sind  die  strafrechtlichen  Folgen  des  Falscheids  besonders
bervorzuheben.

Es  ist  ferner  darauf  zu  halten,  daß  bei  der  Eidesabnahme  die  gebührende  Feierlichkeit
gewahrt  werde  und  namentlich  sämtliche  Anwesende  vor  der  Eidesannahme  sich  von  ihren  Sitzen
erheben  und  während  der  Eidesleistung  eine  der  Heiligkeit  der  Handlung  entsprechende  Haltung
beobachten.

Zu  §&amp;amp;§  205,  208.  Für  die  Gebührenansprüche  der  nicht  zu  den  aktiven  Militärpersonen
gehörenden  Zeugen  und  Sachverständigen  ist  die  Gebührenordnung  für  Zeugen  und  Sachverständige
vom  30.  Juni  1878  (Reichs-Gesetzbl.  S.  173  ff.)  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  20.  Mai  1898
(Reichs-Gesetzbl.  S.  369,  689  ff.)  maßgebend.

Zu  §§  209,  299.
A.  Im  allgemeinen.

Die  Auswahl  der  Sachverständigen  ist,  soweit  nicht  die  Militärstrafgerichtsordnung  ausdrückliche
Vorschriften  enthält,  in  das  Ermessen  des  Gerichtsherrn,  in  dringlichen  Fällen  des  Untersuchungsführers
  gestellt.

Bei  gerichtlich-medizinischen  Fragen  dürften  indes  aus  militärischen  Rücksichten  nachstehende
Gesichtspunkte  zu  beobachten  sein:

1.  Stabs=  und  Oberstabsärzte  erscheinen  für  solche  Fragen  in  militärgerichtlichen  Untersuchungen
als  die  zunächst  gegebenen  Sachverständigen.

2.  Bedarf  es  noch  eines  Obergutachtens,  so  wird  es  sich  in  der  Regel  empfehlen,  dessen  Erstattung
einer  Kommission  zu  übertragen.

3.  Bestehen  auch  nach  diesem  Obergutachten  noch  Zweifel,  so  kann  ein  Gutachten  des  rangältesten
Sanitätsoffiziers  bei  dem  Kommando  der  Schutztruppen  erfordert  werden.  Zur  Erstattung  dieses
Gutachtens  wird  der  genannte  Sanitätsoffizier  eine  Kommission,  bestehend  aus  hervorragenden
Fachmännern  heranziehen;  anderseits  werden  etwaige  Anträge  der  zuständigen  militärischen
Stelle  Berücksichtigung  finden.  Dieses  Gutachten  wird  in  der  Regel  den  Abschluß  der  Begutachtung
  bilden  können.

4.  Die  technische  Kontrolle  über  die  bei  Leichenöffnungen  und  Gemütszustandsuntersuchungen  in

militärgerichtlichen  Untersuchungen  abgegebenen  Gutachten  der  Militär=  oder  nicht  beamteten
Zivilärzte  liegt  dem  rangältesten  Sanitätsoffizier  bei  dem  Kommando  der  Schutztruppen  ob.
        <pb n="1170" />
        W  1088  20

B.  Bei  besonderen  Strafhandlungen.
Bei  Körperverletzungen.

1.  Bei  Körperverletzungen,  bei  denen  eine  der  im  §  224  des  Bürgerlichen  Strafgesetzbuchs  vorgesehenen
  Folgen  eingetreten  ist  oder  möglicherweise  noch  eintreten  kann,  ist  die  ärztliche  Untersuchung
  von  zwei  Arzten,  und  zwar  in  der  Regel  von  zwei  Sanitätsoffizieren  vorzunehmen.
Jedenfalls  soll  einer  der  Ärzte  ein  Sanitätsoffizier  mindestens  vom  Range  eines  Stubsarzztes
oder  ein  Gerichtsarzt  sein.  In  den  Schutzgebieten  genügt  die  Zuziehung  eines  Arztes.

Wird  angeordnet,  daß  das  abzugebende  Gutachten  schriftlich  erstattet  werde,  so  ist  es  von
den  Sachverständigen  gemeinschaftlich,  wenn  sie  aber  verschiedener  Meinung  sind,  von  einem
jeden  besonders  auszustellen.  «

Bei  leichten  Körperverletzungen  wird  zur  Feststellung  des  Tatbestandes  in  der  Regel  die
Aussage  des  Verletzten  genügen.  Hat  ein  gerichtlicher  Augenschein  stattgefunden,  so  ist  deßen
Ergebnis  in  das  Protokoll  aufzunehmen.

2.  Ist  bei  verletzten  Frauenspersonen  die  Besichtigung  der  Geburtsteile  notwendig,  so  kann  sie  auch
einer  beeidigten  Hebeamme  übertragen  werden.  Sind  jedoch  die  Geburtsteile  so  verlest,  daß
eine  ärztliche  Behandlung  notwendig  ist,  so  ist  nach  den  ersten  beiden  Absätzen  der  Ziffer  Blil.
zu  verfahren.  Bei  derartigen  Untersuchungen  soll  regelmäßig  der  Untersuchungsführer  nicht
zugegen  sein,  wie  überhaupt  das  Schamgefühl  auch  bei  männlichen  Personen  möglichst  zu  schonen  it.

Der  (die)  Sachverständige  ist  über  die  Verletzung,  ihre  Entstehung  und  die  möglichen  Folgen
ausführlich  zu  Protokoll  zu  vernehmen;  die  Einreichung  eines  schriftlichen  Gutachtens,  desßen
Richtigkeit  eidlich  zu  bestätigen  bleibt,  ist  zulässig.

Zu  §  219.  Jalsche  Münzen  sind  an  die  Münzdirektion  in  Berlin  behufs  Begutachtung
oder  Prüfung  einzusenden,  wobei  jedesmal  die  Untersuchungssache  oder,  falls  noch  keine  Untersuchung
eingeleitet  worden,  die  verdächtigen  Personen  sowie  der  letzte  Besitzer  der  falschen  Münze  näher  zu
bezeichnen  sind.

Nach  Beendigung  der  Untersuchung  sind  die  falschen  Münzen  und  Uberführungsstücke  an
die  Münzdirektion  mit  dem  Hinweis  auf  deren  Gutachten  abzuliefern.

Zu  §  223.  1.  Die  Leichenschau  darf  in  den  Fällen  des  ordentlichen  Verfahrens  nicht  durch
einen  Gerichtsoffizier  bewirkt  werden.

Als  der  „zunächst  erreichbare“  Amtsrichter  ist  der  örtlich  zuständige  Amtsrichter,  in  den
Schutzgebieten  der  örtlich  zuständige  Bezirksrichter  anzusehen  (vergleiche  §  167  des  Gerichtsberfassungsgesetzes).
  In  den  Ersuchungsschreiben  ist  zugleich  um  Einsendung  der  über  den  Fall  aufgenommenen
  Verhandlungen  zu  ersuchen.

2.  Die  Militärbehörden  haben  darauf  zu  achten,  daß  gegebenenfalls  ohne  Zeitwerlun  die
zur  Rettung  des  vielleicht  Scheintoten  erforderlichen  Maßnahmen  ergriffen  werden,  auch  stets  Vorsorge
  für  geeignete  Aufbewahrung  des  Leichnams  zu  treffen.

3.  Insofern  bei  einem  Selbstmorde  hinsichtlich  der  Beweggründe  Zweifel  oder  Umstände
obwalten,  die  eine  nähere  Ermittlung  nötig  machen,  muß  der  Gerichtsherr  sie  verfügen.  Dies  gil
namentlich  dann,  wenn  der  Verdacht  besteht,  daß  der  Verstorbene  durch  strafbare  Handlungen  eines
Dritten  zum  Selbstmorde  getrieben  worden  ist.

In  den  Akten,  betreffend  die  Todesermittlung  einer  Militärperson,  ist  zu  vermerken,  od  die
erforderliche  Anzeige  des  Todesfalls  beim  Standesamt  erfolgt  ist.

Zu  §  224  Abs.  2.  Die  Heranziehung  zweier  Sanitätsoffiziere  soll  die  Regel  bilden.

Zu  §  225.  Von  der  beabsichtigten  Ausgrabung  einer  Leiche  ist  die  Ortspolizeibehörde  zu
benachrichtigen.

Zu  §  227.  Die  Leichenöffnung  ist  nach  den  im  bürgerlichen  Strafverfahren  geltenden
Vorschriften  vorzunehmen.

Zu  §  341.  Als  Verteidiger  erscheinen  in  der  Hauptverhandlung  die  in  Nr.  1  bis  1  be
zeichneten  Personen  in  der  Dienstuniform,  Rechtsanwälte  in  der  Amtstracht,  oder  wenn  sie  zugleich
Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  sind,  nach  Wahl  in  der  militärischen  Dienstuniform.

Beamte,  denen  eine  Dienstuniform  nicht  verliehen  ist,  im  schwarzen  Anzuge.

Zu  §  368.  Die  auf  die  Einlegung  oder  die  Zurücknahme  von  Rechtsmitteln  bezünlichen
Beurkundungen  der  Gerichtsoffiziere  und  der  richterlichen  Militärjustizbeamten  (vergleiche  88  8
398)  müssen  auch  die  Angaben  enthalten,  an  welchem  Tage  der  Gerichtsherr  die  betreffende  Er
        <pb n="1171" />
        G  1089  20

klärung  abgegeben  hat.  Ist  dieselbe  schriftlich  oder  auf  telegraphischem  Wege  erfolgt,  so  ist  das
Schriftstück  oder  Telegramm  der  Beurkundung  beizufügen.

Zu  §  408.  Angeklagte,  die  in  der  Hauptverhandlung  des  Reichsmilitärgerichts  persönlich
erscheinen  wollen,  können  zu  diosem  Zwecke  beurlaubt  werden.

Reise=  und  Marschgebührnisse  werden  nicht  gewährt.

Zu  §  433.  Bei  Überleitung  in  das  ordentliche  Verfahren  finden  hinsichtlich  der  Überweisung
  des  in  Untersuchungshaft  befindlichen  Beschuldigten  (Angeklagten)  an  eine  heimische  Kommandantur
  die  vorstehend  sub  1  zu  §  7  ergangenen  Vorschriften  Anwendung.  Die  Untersuchungsakten
  sind  dem  Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen)  zu  übersenden.

Zu  §  450.  1.  Jedes  rechtskräftige  Strafurteil  muß  dem  zuständigen  Schutztruppenkommando
(der  Dienst=  bzw.  Verwaltungsbehörde)  des  Angeklagten  unter  Beifügung  der  Akten  zugehen  und  ist
nach  unten  bekannt  zu  geben,  soweit  es  erforderlich  erscheint.

2.  War  der  Antrag  auf  Untersuchung  von  einer  Zivilbehörde  ausgegangen,  so  ist  ihr  von
dem  Ausfalle  der  rechtskräftigen  Entscheidung  Nachricht  zu  geben.

Zu  §  465.  Maßgebend  ist  das  Gesetz  vom  20.  Mai  1898  (Reichs-Gesetzbl.  S.  345  ff.).

Zu  §  468.  1.  Der  Gerichtsherr  legt  den  Antrag  mit  den  Akten  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)
  vor.

Er  äußert  sich  dabei  darüber:

a)  wann  der  Anspruch  erhoben  ist,

b)  ob  und  in  welcher  Höhe  ein  nach  §  465  der  Militärstrafgerichtsordnung  und  nach
§  2  des  Gesetzes  vom  20.  Mai  1898  zu  ersetzender  Vermögensschaden  entstanden  ist.
Vorher  ist,  soweit  erforderlich,  die  Richtigkeit  der  Angaben  des  Antragstellers
festzustellen.  Werden  diese  Angaben  im  wesentlichen  nicht  bestätigt,  so  ist  der  Antragsteller
  zu  vernehmen.

2.  Die  Zustellung  der  Entscheidung  veranlaßt  der  Gerichtsherr  (§  138).

3.  Anträge,  die  bei  einer  nicht  zuständigen  Stelle  eingehen,  sind  ohne  Verzug  an  die  nach
§  468,  Abs.  1  zuständige  Stelle  abzugeben.

Zu  §  469,  Abs.  1.  1.  Die  in  Untersuchungssachen  entstehenden,  verordnungsmäßig  zuständigen
  Kosten  für  Reise  und  Märsche  sind  bei  den  im  ECtat  der  Schutztruppen  ausgebrachten
Reisekosten=  usw.  Fonds  zu  verrechnen.  Der  Verrechnungsstelle  ist  eine  Bescheinigung  des  Gerichtsoffiziers
  oder  eines  richterlichen  Militärjustizbeamten  über  Tag  und  Stunde  der  Entlassung  aus  dem
Termine  mitzuteilen.

2.  Die  Berechnung  der  Zeugen=  usw.  Gebühren  wird  schon  vor  der  Verhandlung  entworfen
  und  vorbereitet;  sie  wird  festgestellt  im  Ermittlungsverfahren  durch  den  Untersuchungsführer,
in  der  Hauptverhandlung  der  Standgerichte  durch  den  Gerichtsoffizier,  in  derjenigen  der  Kriegsund
  Oberkriegsgerichte  durch  den  die  Verhandlung  führenden  Militärjustizbeamten.

In  den  Schutzgebieten  kann  auch  der  als  Ersatz  des  fehlenden  Militärjustizbeamten  kommandierte
  Offizier  die  Gebührenrechnung  feststellen  (§  98  des  Militärstrafgesetzbuchs).

Die  Gebühren  sind  möglichst  sofort  nach  der  Vernehmung  und  an  Gerichtsstelle  zu  zahlen;
zu  diesem  Zwecke  erhält  bei  dem  Gerichtsherrn  der  höheren  Gerichtsbarkeit  ein  Militärgerichtsschreiber,
  bei  dem  Gerichtsherrn  der  niederen  Gerichtsbarkeit  der  Gerichtsoffizier  einen  Vorschuß,  der
bei  der  vom  Gerichtsherrn  zu  bezeichnenden  Kassenverwaltung  verrechnet  und  im  Bedarfsfall  ergänzt
  wird.

Der  Aussichtsbehörde  ist  der  Vorschuß  auf  Verlangen  in  bar  oder  in  Quittungen
nachzuweisen.

3.  Die  Verrechnung  der  Strafvollstreckungskosten  erfolgt  nach  der  Militärstrafvollstreckungsvorschrift,
  I.  Teil,  vom  19.  März  1908.  Auch  in  den  Vorschriften  der  §§  87,  88,  89,  90,  Ziff.  2
und  3,  §§  91  und  95  a.  a.  O.  tritt  eine  Anderung  nicht  ein.

Berlin,  den  6.  November  1909.
Der  Reichskanzler.
v.  Bethmann  Hollweg.
        <pb n="1172" />
        W  1090  20

Vertrag  über  die  Unterhaltung  von  Dostdampfschiffsverbindungen  mit  dem
Schutzgebiete  Deutsch-MNeuguinea.
Vom  2.9.  Juli  1909.

Zwischen  dem  Reichskanzler,  Fürsten  v.  Bülow,  handelnd  im  Namen  des  Reichs,  einerient
und  dem  Norddeutschen  Lloyd  in  Bremen,  vertreten  durch  den  Direktor  Heineken  und  den  Direktor
Petzet,  anderseits,  ist  heute  nachstehender  Vertrag  abgeschlossen  worden.

Artikel  1.

Der  Norddeutsche  Lloyd  in  Bremen  verpflichtet  sich,  in  Erweiterung  der  auf  Grund  des
Vertrages  vom  30.  Oktober/12.  September  1898  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  453)  be
triebenen  Postdampfschiffahrtsverbindungen  mit  Ostasien  und  Australien  nachstehende  Linien  für  die
Zeit  vom  1.  April  1909  bis  zum  30.  September  1914,  dem  Ablaufe  des  vorerwähnten  Vertrags,
zu  unterhalten:

A.  eine  in  vierwöchentlichen  Zeitabständen  zu  betreibende  Postdampfschiffslinie  zwicchen
Simpsonhafen  im  Schutzgebiete  Deutsch-Neuguinea  einerseits  und  Hongkong  sowie  Sydney  andersen
mit  jedesmaligem  Anlaufen  von  Kaiser  Wilhelmsland  (Friedrich  Wilhelmshafen)  und  der  Insel  Jar
auf  der  Fahrt  nach  und  von  Hongkong;

B.  eine  in  achtwöchentlichen  Zeitabständen  zu  betreibende  Postdampfschiffslinie  zwischen
Neuguinea  und  Singapore,  und  zwar  von  Simpsfonhafen  über  Finschhafen,  Erimahafen-Stephansott.
Friedrich  Wilhelmshafen,  Berlinhafen  (Eitape-Tumleo),  Makassar  nach  Singapore,  und  zurück  über
Batavia  (nach  Bedarf  Samarang  und  Soerabaja),  ferner  Makassar,  Amboina,  Banda,  Berlinhafen
(Eitape-Tumleo),  Potsdamhafen,  Friedrich  Wilhelmshafen,  Erimahafen-Stephansort,  Finschhafen  nach
Simpsonhasen;

C.  einen  regelmäßigen  dreimonatlichen  Inseldienst  zwischen  Simpsonhafen  und  allen  wichugeren
Plätzen  des  Bismarckarchipels.  Die  Bestimmung  der  Plätze  erfolgt  durch  den  Reichskanzler.

Artikel  2.
Die  Geschwindigkeit  der  Fahrt  muß  im  Durchschnitt  auf  der  Linie  A  mindestens  11  Seemeilen,
  auf  der  Linie  B  mindestens  9,5  Seemeilen  in  der  Stunde  betragen.  Der  Bruttoraumgedalt
der  Dampfer  muß  auf  der  Linie  A  mindestens  3000,  auf  der  Linie  B  rund  1800  Registertons  bewagen.

Artikel  3.

Für  die  Erfüllung  der  übernommenen  Verbindlichkeiten  empfängt  der  Unternehmer  vom
1.  April  1909  ab  aus  der  Reichskasse  eine  Vergütung  von  insgesamt  770  0O000  —  in  Vorten
„Siebenhundertsiebzigtausend  Mark“  —,  zahlbar  in  monatlichen  Teilbeträgen  am  letzten  Tage  jedes
Monats.  Von  diesem  Betrage  sind  270  000  in  der  Summe  von  5590  000  enthalten,  welche
nach  Artikel  35  des  Vertrags  vom  30.  Oktober/12.  September  1898  dem  Unternehmer  jäbrüch
zu  zahlen  sind.

Artikel  4.

Die  Vergütung  von  770  000  .4  wird  insoweit  gekürzt,  als  die  vertragsmäßig  bedungenen
Fahrten  nicht  zur  Ausführung  gekommen  sind.  Die  Kürzung  erfolgt  bei  den  Linien  A  und  B—
sei  es,  daß  eine  Fahrt  ganz  oder  teilweise  ausgefallen  ist,  —  in  der  Weise,  daß  für  jede  gegenüber
dem  Fahrplan  zu  wenig  zurückgelegte  Seemeile  der  auf  sic  rechnungsmäßig  entfallende  Betrag  von
den  nächstfälligen  Monatsbeträgen  zur  Reichskasse  einbehalten  wird.

In  Anrechnung  zu  bringen  sind:

für  die  Linie  500  000  77,
für  die  Lini#  3333  200  000  -,
für  die  Linie  KWKn  7y0000

Für  die  Berechnung  der  Entfernungen  sind  die  im  Fahrplan  enthaltenen  Festsetzungen  u.
Seemeilenzahl  maßgebend.  .

Fallen  von  den  viermal  jährlich  auszuführenden  Rundfahrten  des  Inseldienstes  (Linie  (#
in  einem  Vierteljahre  die  Fahrten  ganz  oder  zum  Teil  aus,  so  tritt  für  den  Fall,  daß  sämilict
Fahrten  in  einem  Vierteljahr  unterblieben  sind,  eine  Kürzung  der  Vergütung  um  17  500  ./  und
für  teilweise  ausgefallene  Fahrten  eine  unter  Zugrundelegung  dieses  Betrages  nach  dem  Verhälms
der  ausgefallenen  zu  der  gesamten  Leistung  zu  berechnende  Kürzung  ein.
        <pb n="1173" />
        &amp;amp;  1091

Artikel  5.
Die  Vorschriften  der  Artikel  3,  7,  8,  9,  10  Abs.  1  und  3,  12,  13,  15,  16,  17,  18,  19,
20,  21,  22,  23,  24,  25,  27,  28,  29,  30,  31  Abs.  1,  4  und  5,  32,  33,  35  Abs.  3,  36,  37,  38,

40,  41,  42,  13  des  Hauptvertrags  vom  30.  Oktober/12.  September  1898  finden  entsprechende
Anwendung.

Artikel  6.
Den  gesetzlichen  Stempel  für  die  Ausfertigungen  und  Ergänzungen  des  Vertrags  trägt
der  Unternehmer.
Urkundlich  ist  gegenwärtiger  Vertrag  zweifach  gleichlautend  ausgefertigt  und  von  beiden
Teilen  unterschrieben  und  untersiegelt  worden.
So  geschehen

Berlin,  den  9.  Juli  1909.  Bremen,  den  2.  Juli  1909.
Der  Reichskanzler.  Norddeutscher  Lloyd.
Fürst  v.  Bülow.  (L.  S.)  Heineken.  Petzet.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Errichtung  von
Gebäuden  und  die  LCagerung  feuergefährlicher  Gegenstände  an  Eisenbahnen
in  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  29.  September  1909.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet
verordnet,  was  folgt:

§  1.  Zur  Errichtung  von  Gebäuden  und  Hütten  und  zur  Lagerung  von  Holz,  Petroleum
oder  anderen  leicht  entzündbaren  Gegenständen  an  einer  im  Betrieb  befindlichen  Eisenbahn  oder
einer  öffentlich  bekannt  gemachten  Eisenbahntrace  ist  die  polizeiliche  Genehmigung  erforderlich,  wenn
die  Entfernung  von  der  nächsten  Schiene  —  in  der  Horizontalen  gemessen  —  nicht  mindestens
30  m  beträgt.

§  2.  Die  nach  §  1  erforderliche  Genehmigung  wird  von  dem  örtlich  zuständigen  Bezirks-(Distrikts-)
  amt  erteilt.

§  3.  Die  Genehmigung  ist  nach  vorgängiger  gutachtlicher  Außerung  der  Eisenbahnverwaltung
mur  dann  zu  erteilen,  wenn  entweder  durch  eine  genügend  feuersichere  Bedeckung  der  zu  errichtenden
Gebäude  oder  zu  lagernden  Materialien  oder  durch  die  besonderen  örtlichen  Verhältnisse  auch  bei
geringerer  Entfernung  die  Feuersgefahr  ausgeschlossen  ist.

§*  4.  Für  Gebäude  und  Materialien,  die  bei  der  öffentlichen  Bekanntgabe  dieser  Verordunng
  innerhalb  der  in  den  §§  1  und  2  bezeichneten  Entfernungen  bereits  vorhanden  sind,  bleibt
die  Bestimmung  der  erforderlichen  Schutzmaßregeln  gegen  Feuersgefahr  dem  Kaiserlichen  Gouverneur
vorbehalten.

§  5.  Wer  den  in  §§  1  bis  3  enthaltenen  Vorschriften  zuwider  in  der  Nähe  der  Eisenbahn
Gebäude  errichtet  oder  leicht  entzündbare  Gegenstände  lagert,  wird,  sofern  nicht  nach  sonstigen  Strafgesetzen
  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  “  oder  mit  Haft  bestraft,  und
muß  auf  Ersuchen  der  zuständigen  Behörde  sofort  das  Gebäude  oder  die  gelagerten  Gegenstände  aus
dem  in  §  1  genannten  Bereiche  entfernen.

Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden  die  nach  der  Verfügung
des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

§*  6.  Auf  die  zum  Betriebe  einer  Eisenbahn  gehörigen  Gebäude  und  Materialien  findet
die  vorstehende  Verordnung  keine  Anwendung.

§  7.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Veröffentlichung  in  Kraft.

Windhuk,  den  29.  September  1909.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

v.  Schuckmann.
        <pb n="1174" />
        W  1092  2S0

 

Dersonalien.

 

Durch  Allerhöchste  Ordre  vom  3.  November  d.  Js.  ist  dem  Hauptmann  a.  D.  Arthur  Ries
für  die  Errettung  einer  eingeborenen  Togofrau  und  ihres  Kindes  vom  Tode  des  Ertrintens  di.

Rettungs-Medaille  am  Bande  verliehen  worden.
9

 

 

Deutsd)  -  Ostafrika.

Im  Schutzgebiet  sind  am  19.  September  vom
Heimaturlaub  wieder  eingetroffen:  kommiss.  Sekretär
  Schön,  kommiss.  Burcauassistent  1.  Kl.  Schulz,
Bureangehilfe  Weinberger,  Förster  Dankert;
neu  eingetroffen:  die  kommiss.  Sekretäre  Rrichardt,
Packhäuser,  Haag,  Steuermann  Stelzmann,
Förster  Jeep.  Am  6.  August  neu  eingetroffen:
Landmesser  Erdmann;  am  7.  August:  Kanzleigehilfe
  Reinicke;  am  28.  August:  Polizeiwachtmeister
  Requadt;  am  28.  September:  Gerichtsassessor
  Ayc.

Ostafrika  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
am  28.  September:  Zolldirektor  Schwarze,  Bauassistent
  Kaiser,  Techniker  Haken,  Polizeiwachtmeister
  Prectz  und  Kanzlist  Marschner;  am
18.  Oktober:  Kapitän  Stiehler,  Bezirksamtmann
Richter,  Vorstand  Cohrs,  Maschinist  Rohleder,
die  Förster  Bittkan  und  Spennemann,  Techniker
  Haken,  Steuermann  Terfloth.

Die  WMiederausreise  haben  angetreten:  am
8.  November:  Bezirksamtmann  Dr.  Kandt;  am
10.  November:  Kanzleigehilfe  Ribeiro.

Die  Ansreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
22.  November  von  Noeapel  aus  angetreten:  Hauptmann
  Hrant.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  4.  November  in
Noapel  eingetroffen:  die  Vizefeldwebel  Federowski,
Klingler  und  Meier,  überzähliger  Sanitätsfeldwebel
  Pfand  und  Sanitätsfeldwebel  Behr.

Kaoamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bezw.  wiedereingewoffen:
  Gerichtsassessor  Dr.  Jacob,  Landmoesser
  Meltzer,  die  Sekretäre  Schrorder,  Wilske
und  Buschmann,  Arbeitskommissar  Adams,
Landwirt  Sanber,  die  Gärtner  Skirrl,  Greven

 

und  Schott,  die  Poligeimeister  Pyka  und  Schulz.
Maschinist  Krienke,  Materialienverwalter  Fuchs

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimamrland
verlassen:  Regierungsassessor  Mipfler,  Wegebauer
Beyer  und  Techniker  Holstein.

Am  9.  November  traten  die  Wiederausree
an:  Regierungsbaumeister  Boigtländer,  Sekretär
Gimbel,  Zollverwalter  Seiffarth,  Materialien
verwalter  Siegert.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
7.  November  von  Damburg  aus  angetreten:  Lberleutnant
  Freiherr  v.  Crailshrim-Rügland.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  November  in
Oamburg  eingetroffen:  Uizefeldwebel  HOoffmann
und  Sergeant  Mayer.

Togo.
Im  Schutzgebiet  sind  am  15.  Oktober  wierder—
eingetroffen:  Hauptmann  v.  Doering,  Leumanmt
Schlettwein,  Sokretär  Sanerwein.

Mit  Heimatlurlaub  ist  in  Deunchland  eim
getroffen:  Landrentmeister  Gärtner.

Deutsch-Südwestafrika.
Bezirksamtsschreiber  Belseck  ist  mit  dem
31.  Oktober  aus  dem  Schutzgebietsdien  aus
geschieden.

Auf  Heimaturlaub  sind  gereist:  am  11.  Ö#t
tober:  Oberrichter  Bruhns;  am  15.  Oktober:  Gon
vernementssekretär  Hilzebecher,  Bezirksichreiber
Müller  (Albert)  und  die  Polizeisergeumen  S  kratemann
  und  Beocker.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiel  haben
am  17.  November  von  Hamburg  aus  ange
treten:  Oberleutnant  Müller  und  Unterzam
meister  Zeise.
        <pb n="1175" />
        W  1093  e

 

 

 

 

 

EEEOOOOO

 

 

 

 

 

Michtamtlicher  Teil

—  —  —
EECOOO]

 

—

 

 

 

 

Deutsch-englische  Interessengemeinschaft  in  den  Kolonien.

zwei  Reden  Seiner  Erzellenz  des  Herrn  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg.

J.
Medc,  gehalten  vor  der  Aftican  Soecietr  in  London
am  5.  November  190)9.

Es  ist  mir  ein  Vergnügen,  der  freundlichen
Aufforderung  Folge  zu  leisten,  die  soeben  von
dom  Herrn  Präsidenten  aus  an  mich  ergangen  ist,
und  ich  bin  Sir  George  Goldie  und  der  African
Societ###  dankbar  für  die  Gelegenheit,  mit  Ihnen
allen  zusammentreffen  und  einige  Ansichten  über
Dinge  austanschen  zu  können,  die  für  uns  alle
von  hohem  Interesse  sind.

Die  Tatsache,  daß  eine  so  große  Anzahl  hervorragender
  Engländer  sich  hier  eingefunden  hat,
im  einen  ausländischen  Kolonialbeamten  zu  hören,
ist  an  sich  Beweis  genug,  daß  gemeinfsames  Interesse
  an  der  Arbeit,  die  wir  in  Afrika  vollführen,
uns  alle  verbindet.  Aber  wie  weit  geht  dieses
IJnteresse"  Ist  es  ein  rein  ethisches  Interesse,  das
beine  große  Nation  an  der  Kolonisationsarbeit
einer  andern  nuimmt?  Ist  es  lediglich  ein  wissenschaftliches
  Interesse  des  einen  Volkes  an  den
Taten  des  andern?  Sind  etwa  besondere  Berufsarten

  —  Kauflente  oder  Gelehrte,  Staatsmänner
oder  Missionare  —  mehr  an  diesem  gemeinsamen

Interesse  beteiligt  als  andere?  Es  dürfte  sich
verlohnen,  diesen  Fragen  einiges  Nachdenken  zu
widmen.  Lasson  Sie  uns  untersuchen,  welche
Antwort  wir  auf  diese  Fragen  im  Lichte  der
beostehenden  TatJachen  finden.

Die  meisten  Gebiete  Afrikas,  die  jetzt  unter
britischer  oder  deutscher  Herrschaft  stehen,  sind
nicht  durch  Waffengewalt  erobert  worden,  sondern
mehr  oder  minder  durch  gegenseitiges  Einverständnis
  der  enropäischen  Nationen  und  durch
mehr  oder  weniger  vollständig  freiwillige  Unterwerfung
  oder  Einwilligung  der  Eingeborenen.
Die  Herrschaft  der  weißen  Kolonisatoren  beruht
auf  der  Ubergeugung  der  Eingeborenen,  daß  jene
ihnen  in  bezug  auf  Kraft  und  Wissen  überlegen
sind.  Da  ihre  Macht  überall  auf  der  gleichen
Grundlage  beruht,  so  liegt  es  im  gemeinsamen
Interesse  aller  kolonisierenden  Völter  in  Afrika,
diese  Uberzeugung  aufrechtzuerhalten.  Die  Entwicklung
  tropischer  Länder,  in  denen  der  Weiße
nur  unter  ganz  besonderen  Vorsichtomaßregeln
leben  kann,  und  in  denen  die  Eingeborenen- 



bevölkerung  auf  ziemlich  roher  und  niedriger
Stufe  steht,  kann  naturgemäß  nur  eine  langsame
sein,  und  das  Geld,  das  der  Kolonisator  zur
wirtschaftlichen  Erschließung  in  das  neue  Land
hineinsteckt,  kann  ihm  für  eine  beträchtliche  Zeit
keine  Zinsen  bringen.  Es  liegt  deshalb  in  seinem
Interesse,  möglichst  wenig  Kapital  anzulegen.
Aber  namentlich  wenn  er  gezwungen  wird,  sein
anfänglich  ohne  weiteres  behauptetes  Ansehen
durch  Aufwand  von  Gewalt  zu  ersetzen,  ist  es
wohl  möglich,  daß  eine  derartige  Anlage  sich
niemals  rentieren  wird.  Es  ist  daher  unbedingt
nötig,  das  Ansehen  des  Kolonisators  unter  allen
Umständen  zu  wahren.  Und  da  der  Schwarze
keinen  Unterschied  zwischen  den  europäischen  Nationen
  macht,  sondern  nur  die  weiße  Rasse  an
sich  als  herrschende  kennt,  finden  sich  alle  kolonisierenden
  Nationen  Afrikas  in  diesem  höchsten  und
gleichen  Interesse  zusammen.  Es  besteht  also  eine
Gemeinsamkeit  der  Interessen.  Die  Beziehungen
und  Gewohnheiten  des  Verkehrs  der  verschiedenen
afrikanischen  Völkerstämme  untereinander  sind  bislang
  nur  wenig  betanm  geworden,  aber  daß
solche  Beziehungen  vom  Norden  bis  zum  Süden
hinumer  bestehen,  darüber  kann  kein  Zweifel  sein.
Ungehorsam  und  Aufruhr  in  der  einen  Kolonie
machen  sich  sofort  in  der  benachbarten  und  noch
weiter  darüber  hinaus  bemerkbar.  Zede  erfolgreiche
  Kolonisation  betrachtet  es  als  ihre  erste
Aufgabe,  Frioden  und  Gerechtigkeit  im  Lande
herzustellen  und  die  Par  Britannica  in  einer
britischen  Kolonie  ist  ihrem  deutschen  Nachbar
obenso  wichtig  wie  die  Pax  Germanica  dem  benachbarten
  englischen  Gebiet.  Die  Richtigkeit
dieser  Bestrebungen  ist  glücklicherweise  von  den
beiden  hier  vertretenen  Nationen  in  einer  Anzahl
praktischer  Fälle  anerkannt  worden.  Lassen  Sie
mich  deren  einige  erwähnen.  Vor  nicht  langer
Zeit  wurde  von  dem  Gonverneur  des  Britisch-Ostafrika-Protektorats
  der  Vorschlag  gemacht,  einen
regelmäßigen  Nachrichtenaustausch  über  die  Bewegungen
  der  Eingeborenen  in  den  beiden  benachbarten
  Gebieten  einzurichten.  Afrita  ist  zwischen
den  europäischen  Nationen  nicht  nach  geographischen
  oder  ethnologischen  Grenzen,  sondern  unter
Verwendung  eines  Lineals  auf  sehr  unvollständigen
  Karten  aufgeteilt  worden;  in  vielen  Fällen
        <pb n="1176" />
        W  1094  20

durchschneiden  die  Grenzlinien  das  Gebiet  eines
Stammes  und  sind  noch  dazu  den  Eingeborenen
völlig  unbekannt.  Natürlich  hat  die  deutsche  Regierung
  die  Anfrage  zustimmend  beantwortet,  und
die  Einrichtung  bewährt  sich  gut.  In  allen
Kommissionen,  die  jetzt  mit  Festlegung  der  endgültigen
  Grenzen  beauftragt  sind,  sind  sich  beide
Regierungen  über  die  Nützlichkeit  und  Notwendigkeit
  klar  geworden,  so  weit  angängig,  natürliche
Grenzen  zu  finden.

Ein  anderes  Beispiel.  Als  der  Aufstand  der
Hottentotten  ausbrach,  fochten  englische  und  deutsche
Truppen  Seite  an  Seite,  um  gemeinsam  den
Häuptling  Morenga  zu  unterwerfen  und  zu  verbannen.
  Durch  die  wirksame  Hilfe  der  britischen
Kolonialverwaltung  gelang  es,  Simon  Copper,
einen  Hottentotten-Kapitän,  dessen  ursprüngliche
Jagdreviere  hauptsächlich  auf  deutschem  Boden
lagen,  festzuhalten  und  auf  ein  bestimmtes  beschränktes
  Gebiet  zu  setzen,  das  für  ihn  und  seinen
Stamm  in  Britisch-Betschuanaland  reserviert  wurde.
Als  anderseits  in  Britisch-Südnigeria  eine  britische
Abteilung,  die  zur  Unterstützung  einer  Grenzregulierungs-Expedition
  ausgeschickt  worden  war,
mit  den  Munschis  in  Schwierigkeiten  geriet  und
in  Gefahr  war,  von  einer  überlegenen  Anzahl
der  Eingeborenen  angegriffen  zu  werden,  kam
das  deutsche  Kommando  sofort  zu  Hilfe  und  verhinderte
  schwerwiegende  Folgen.  Der  kommandierende
  deutsche  Offizier  hatte  den  Befehl,  auf
deutschem  Boden  zu  bleiben;  aber  als  er  seines
Nachbars  Lage  erkannte,  zögerte  er  nicht,  dem
Befehl  entgegen  zu  handeln,  durchdrungen  von
dem  Gefühl  der  Solidarität  und  guten  Kameradschaft.
  Er  wurde  im  Kampfe  verwundet  und
mehrere  seiner  Leute  wurden  getötet.  Nun,  meine
Herren,  alles  dieses,  obwohl  gut  und  edel  auf
der  einen  wie  auf  der  andern  Seite,  geschah  nicht
aus  moralischen  Rücksichten,  sondern  in  Anerkennung
  des  Prinzips  der  Gleichheit  der  Interossen
  aller  weißen  Nationen;  es  geschah,  weil  wir
wußten,  daß  aufrührerische  Eingeborene,  welche
die  Grenzen  überschreiten,  eine  Gefahr  bedenten,
sowohl  für  die  Nation,  die  sie  bekriegen,  als  für
diejenige,  mit  der  sie  zufällig  im  Frieden  leben
und  daß  ein  Sieg  Eingeborener  über  eine  weiße
Truppe  sofort  auf  die  Sicherheit  aller  übrigen
zurückwirken  würde.  Aber  lassen  Sie  mich  Ihnen
gleich  hier  sagen,  daß  es  bei  Staatsgeschäften  der
Nationen  genau  ebenso  ist  wie  bei  Geschäften
Privater.  Jedes  Geschäft,  das  der  ethischen
Grundlage  entbehrt,  ist  scharfer  Kritik  unterworfen,
und  gute  Verwaltung  und  gute  Nachbarschaft
werden  immer  Hand  in  Hand  gehen,  wie  in  den
Fällen,  von  denen  ich  spveben  berichtete.

Das  Hissen  der  Flagge  eines  Kolonisators
bedentet  für  ihn  wie  für  die  übrige  Welt,  daß  er

 

nicht  allein  Besitz  ergreift  vom  Grund  und  Bodrr.
sondern  daß  er  auch  bereit  ist,  den  Schus  N
Einwohner  zu  übernehmen,  daß  er  nicht  allen
neue  Untertanen  erhält,  sondern  auch  neue  Schüt
linge,  und  daß  sein  neues  Gebiet  nicht  alleneine
  Quelle  des  Vorteils,  sondern  auch  eine  Slüäne
des  Vertrauens  sein  soll.  In  höherem  Sinne  u
diese  anerkannte  Vormundschaft  der  europöäischer
Nationen  über  eine  ihnen  untergeordnete  Rasße
die  innerliche  Rechtfertigung  zum  Kolonifieren.
Der  erste  Schritt  zur  Erfüllung  dieser  Verpflichtung
beruht,  wie  ich  vorhin  schon  ausführte,  in  der
Befestigung  des  Friedens  unter  der  Flagge  und
der  Errichtung  einer  unparteiischen  und  unbeeins#uß
baren  Rechtspflege.  In  zweiter  Linie  gilt  es,  de
allgemeinen  Verhältnisse  der  neuen  Untertanea
kennen  zu  lernen.  Der  afrikanische  Eingeboreme,
der  zum  ersten  Male  mit  der  Zivilisation  in  Be
rührung  kommt,  ist  verhältnismäßig  unerfahrer,
und  während  ihm  die  Zivilisation  unzweifelte
Vorteile  bringt,  drohen  ihm  doch  anderseits  de
durch  auch  Nachteile.

Am  verhängnisvollsten  wirkt  dabei  auf  den
Eingeborenen  der  Alkohol.  Die  unminelbore
Nachbarschaft  der  verschiedenen  Kolonien  und  die
Abwesenheit  natürlicher  Grenzen  macht  den  Kam#
gegen  diese  Geißel  zu  einem  gemeinsamen  Interesse
  aller  Kolonisatoren.  Ich  freue  mich,  sager
zu  können,  daß,  während  einige  andere  Nanonen
in  der  Erkenntnis  der  Notwendigkeit  dieses  Kampiezurückgeblieben
  sind,  England  stets  bereit  gewe##r
ist,  auch  in  diesem  Punkt  mit  meinem  Vaterland
Hand  in  Hand  zu  gehen,  in  voller  Anerkenn#uns
der  Tatsache,  daß  nicht  allein  unsere  Vormund
schaft  über  die  Eingeborenen  uns  eine  lolcr
Pflicht  auferlegt,  sondern  auch  wirtschaftliche  Versicht,
  die  uns  gesunde  Arbeiter  unter  den  En.
geborenen  erhalten  soll,  zu  ihrem  eigenen  und
unserem  Vorteil.  Denn  den  größten  Teil  des
tropischen  Afrikas  kann  der  Weiße  nicht  allein
wirtschaftlich  erschließen.  Seine  Persönlichkeit  und
seine  größeren  Kenntnisse  mögen  viel  dazu  deitragen,
  bessere  Methoden  einzuführen  und  damn
bessere  und  höhere  Erträge  zu  erzielen.  Chne
seine  Führung,  sei  es  nun  die  der  Beamten,  d#
Pflanzer  oder  der  Kaufleute,  wird  vom  Schwarzen
sehr  wenig  erreicht  werden;  der  größte  Teil  der
wirklichen  Arbeit,  der  niedrigen  Arbeit,  jedech
muß  von  ihm,  dem  Schwarzen,  ausgeführt  werden.
und  das  besonders  in  einem  Lande,  wo  das  g#erwöhnliche
  Arbeitstier  wegen  der  Tsen#geia
nicht  gezüchtet  oder  gehalten  werden  kann,  und
wo  es  nur  wenig  künstliche  Verkehrsminel  gitl.
Ohne  einen  gesunden  und  kräftigen  Arbeiternand
können  wir  nicht  kolonisieren,  und  deshalb  babe#
wir  alle  das  gleiche  Interesse,  den  Gebrauch  ven
Alkohol  zu  beschränken  —  eine  Bewegung,  ½#
        <pb n="1177" />
        G  1095  20

der  England  und  Deutschland  an  erster  Reihe
stehen.

Aber  es  gibt  noch  andere  Dinge,  die  unser
gemeinsames  Interesse  uns  zu  betrachten  zwingt,
sowohl  aus  ethischen  wie  aus  politischen  Gründen.
Eine  gefährliche  Krankheit,  die  speziell  Zentralafrika
  heimsucht,  ist  die  Schlafkrankheit.  Sie  wissen,
daß  in  London  ein  Kongreß  stattfand,  um  eine
internationale  Einigung  über  die  in  dieser  wichtigen
  Angelegenheit  zu  treffenden  Maßregeln  zustande
  zu  bringen.  Dieser  Kongreß  ist  ergebnislos
verlaufen,  eine  Einigung  kam  nicht  zustande.
Aber  England  und  Deutschland  schlossen  sich  zusammen
  und  einigten  sich  über  einen  Arbeitsplan,
den  sie  inzwischen  zur  Ausführung  brachten;  gemeinsam
  bekämpfen  sie  jetzt  mit  einem  sehr  großen
Kostenaufwand  den  schlimmsten  Feind,  der  seit
Menschengedenken  in  Zentralafrika  gewütet  hat.
Dies  geschah  in  gegenseitigem  Vertrauen  und  kann
als  eine  gute  staatsmännische  Aktion  betrachtet
werden.  Ebenso  handeln  wir  gemeinsam  bei  Bekämpfung
  der  Pest  und  des  gelben  Fiebers.

Was  für  die  Gesundheit  der  Eingeborenen
gilt,  hat  ebenso  für  die  Gesundheit  und  Vermehrung
  ihres  Viehes  Geltung,  das  ja  früher
die  Hauptquelle  ihrer  Wohlhabenheit  ausmachte.
Als  ich  im  vergangenen  Jahr  in  Pretoria  weilte,
sah  ich  dort  geradezu  ein  Musterinstitut  für  bakteriologische
  Untersuchungen,  errichtet  von  einer
weitblickenden  Regierung  im  Kampfe  gegen  die
Tierkrankheiten,  die  ja  in  diesem  Teil  von  Afrika
so  zahlreich  auftreten.  Ferner  lernte  ich  ein
Bureau  kennen,  welches  das  Auftreten  sämtlicher
Heuschreckenschwärme  in  Südafrika  und  die  von
ihnen  eingeschlagene  Flugrichtung  kartographisch
festlegt.  All  diesen  Unternehmungen  bin  ich  für
Deutsch-Südwestafrika  aus  den  genannten,  zutage
liegenden  Gründen  beigetreten,  und  wir  helfen
uns  gegenseitig  durch  den  Austausch  der  Beobachtungen
  und  Erfahrungen.  Wenn  Sie  vom
Weißen  erwarten,  daß  er  der  Regierung  bei  Erschließung
  der  Kolonien  hilft,  so  wird  er  seinerseits
  mit  Recht  von  der  Regierung  Hilfe  erwarten,
soweit  staatliche  Einmischung  klug  und  geboten
erscheint.  Es  wird  Sie  interessieren,  zu  hören,
daß  beide  Nationen  nicht  allein  in  der  Vernichtung
der  Heuschrecken  und  im  Viehschutze  in  Südafrika
gemeinschaftlich  vorgehen,  sondern  daß  man  auch
zwei  andere  wichtige  Maßnahmen  getroffen  hat,
die  in  der  Geschichte  des  Handels  ziemlich  einzig
dastehen.  Südafrika  ist  nach  unserer  Ansicht  ein
für  die  Zucht  der  Strauße  und  der  Angoraziegen
sehr  geeignetes  Land.  Und  wenn  andere  Länder
vielleicht  ähnliche  Vorteile  für  die  Zucht  beider
Tierarten  bieten,  so  wird  man  sich  doch  in  Südafrika
  hüten,  anderen  die  Konkurrenz  zu  erleichtern.
  Daher  hat  man  sich  sowohl  im  Vereinigten

 

Südafrika,  als  auch  in  Deutsch-Südwestafrika  entschlossen,
  die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Angoraziegen
  zu  verbieten,  aber  zwischen  beiden  Ländern
freie  Einfuhr  zu  gestatten.  Über  Vereinbarungen
betreffend  den  Schmuggel  und  den  unerlaubten
Verkauf  von  Diamanten  stehen  wir  noch  in  Unterhandlung.


Die  Erkenntnis  gemeinsamer  Interessen  führte
in  den  letzten  Jahren  zu  mehrfachen  Besuchen
zwischen  britischen  und  deutschen  Kolonialgouverneuren;
  diese  Besuche  haben  Empfindungen  gegenseitigen
  Vertrauens  und  guten  Willens  ausgelöst
und  dadurch  manche  wohltätige  Maßnahmen  für
die  betreffenden  Kolonien  im  Gefolge  gehabt.  Ich
hatte  selbst  Gelegenheit,  Britisch-Ostafrika  sowie
die  vier  Kolonien,  die  zusammen  das  Vereinigte
Südafrika  bilden,  zu  besuchen.  Mit  Freuden
begrüße  ich  diese  Gelegenheit,  die  es  mir  auch
hier  in  Gegenwart  meines  hochverehrten  Nachbars,
des  Herrn  Oberst  Seeley  (Unterstaatssekretär  im
Kolonialamt)  gestattet,  meinen  wärmsten  Dank
auszusprechen  für  die  mir  allseitig  bewiesene
Liebenswürdigkeit  und  für  die  Unterstützung  aller
maßgebenden  Persönlichkeiten  in  Regierungs=  und
Kolonialkreisen.

Besonders  ist  mir  mein  Ausflug  nach  Südafrika
  von  Nutzen  gewesen.  Lassen  Sie  mich
Ihnen  noch  von  zwei  Eindrücken  erzählen,  die
nach  Verlauf  eines  Jahres  noch  besonders  fest  in
meiner  Erinnerung  haften.  Der  eine  ist  die  Erinnerung
  an  die  Arbeit  jenes  Engländers,  dessen
großer  Schatten  überall  dort  mit  uns  wandert,
wo  wir  etwas  Großem  und  Tüchtigem  begegnen;
es  ist  der  Schatten  Cecil  Rhodes,  jenes  Mannes,
dessen  Name  unsterblich  bleiben  wird  in  der  Geschichte
  der  englischen  Kolonien.  Der  andere
Eindruck  ist  der  Geist  gegenseitigen  Verstehens
und  der  Versöhnung,  der  soeben  die  Vereinigung
einer  großen  südafrikanischen  Nation  unter  der
britischen  Flagge  bewirkt  hat.

Doch  um  zu  meinem  eigentlichen  Thema
zurückzukehren,  so  könnte  ich  noch  zahlreiche  Punkte
erwähnen,  die  für  uns  beide  von  gemeinsamem
Interesse  sind.  Aber  ich  hoffe,  daß  das,  was  ich
gesagt  habe,  genügen  wird,  um  zu  zeigen,  was
ich  meine.  Meine  Überzeugung  geht  dahin,  daß
die  Interessen  aller  kolonisierenden  Völker  Afrikas
die  gleichen  sind,  und  daß  eine  Gemeinsamkeit
der  Interessen  aller  Weißen  in  ihrem  Kampfe  mit
den  Schwarzen  und  in  ihren  Bemühungen  für
deren  Wohlergehen  vorhanden  ist,  ebenso  wie  in
dem  Bestreben,  ihre  eigene  herrschende  Rasse  in
Afrika  zu  kräftigen.  Es  war  mir  auch  eine
Freude,  Ihnen  zeigen  zu  können,  daß,  wenn  die
Dinge  so  liegen,  Briten  und  Deutsche  die  Wichtigkeit
  dieser  Tatsache  als  die  ersten  anerkannt
und  ihrer  Erkenmuis  bereits  den  nötigen  Nach-
        <pb n="1178" />
        1096  e

druck  verliehen  haben.  Lassen  Sie  mich  daher
hoffen,  daß  wir  gemeinsam  in  demselben  Geiste
weiter  arbeiten  werden,  sowohl  aus  allgemeinen
ethischen  Rücksichten,  als  auch  aus  denen  einer
fortgeschrittenen  Staatskunst  heraus,  damit  sich
das  schöne  Wort:  „Friede  auf  Erden  und  den
Menschen  ein  Wohlgefallen“  auch  bei  unseren
Arbeiten  in  Afrika  bewahrheiten  möge,  soweit  es
in  unseren  schwachen  menschlichen  Kräften  und  in
unserer  Einsicht  liegt.

Ich  kann  nicht  schließen,  ohne  noch  einmal
der  African  Society  und  dem  verehrten  Herrn
Präsidenten  dafür  zu  danken,  daß  sie  mir  diese
Gelegenheit  gaben,  das  Wenige  zu  sagen,  was
ich  zu  sagen  hatte.

II.

Rede,  gehalten  vor  der  Handelskammer  in  Liverpool
am  8.  November  1909.

Als  ich  die  von  Ihrem  verehrten  Herrn  Prä—
sidenten  an  mich  ergangene  Einladung  empfing,
machte  mir  die  Kombination  der  einladenden
Körperschaften,  der  Handelskammer  und  des
Tropenhygienischen  Instituts,  einen  starken  Eindruck.
  Denn  ich  sagte  mir:  dies  ist  in  der  Tat
die  natürliche  und  richtige  Kombination,  durch
welche  unsere  Kolonisationsarbeit,  schwer  wie  sie
ist,  schließlich  Erfolg  haben  wird.  Eine  Kombination,
  welche  bezweckt,  die  Handelsentwicklung
des  Mutterlandes  zu  fördern,  indem  sic  die
körperlichen  und  gesundheitlichen  Verhältnisse  seiner
Landeskinder  und  seiner  neu  gewonnenen  Untertanen
  verbessert,  eine  Kombination,  welche  erkannt
  hat,  daß  am  Ende  keine  Kolonisationsarbeit
Erfolg  haben  kann,  wenn  sie  sich  nicht  der  großen
Reihe  moralischer  Verpflichtungen  bewußt  ist,  die
sie  in  bezug  auf  ihre  neuen  Ländereien  und  deren
Bewohner  übernommen  hat,  die  aber  doch  gleichzeitig
  die  berechtigten  Wünsche  der  kolonisierenden
Nation  berücksichtigt.  Ich  habe  den  Vorzug  gehabt,
  das  Tropenhygienische  Institut  zu  besuchen
und  die  großartigen  Einrichtungen,  die  den  großen
Handel  dieser  Stadt  besorgen.  Zuerst  will  ich
die  Frage  der  Hygiene  behandeln  und  dann  ein
Wort  über  den  hervorragendsten  Stapelartikel
sagen,  nämlich  die  Baumwolle.

Natürlich  wird  es  Sie  interessieren  zu  erfahren,
  wie  weit  wir  in  Deutschland  versucht
haben,  mit  dem  Beispiel,  daß  Sie  uns  und  der
übrigen  Welt  gegeben  haben,  Schritt  zu  halten.
Sie  wissen,  daß  wir  in  Hamburg  ein  Jnstitut
für  Tropenmedizin  gegründet  haben,  das  aus  dem
gleichen  Grunde  in  jenem  großen  Hafenplatz  errichtet
  worden  ist,  aus  dem  Ihre  Wahl  auf
Liverpvol  gefallen  ist;  weil  nämlich  ein  solcher

 

Hafen  die  beste  Gelegenheit  zum  Siundium  de
Tropenkrankheiten  darbietet,  welche  von  Matrol#en
und  Reisenden,  die  hier  zuerst  landen,  eingeichlebern
werden.

In  Hamburg  sind  swährend  des  leuten  Jahres
567  Patienten  behandelt  worden,  wovon,  wie  ich
mit  Frenuden  konstatiere,  nur  16  gestorben  sind.
In  diesem  Institut  sind  während  des  Jahrr=52
  Arzte  unterrichtet  worden,  welche  in  den
Kolonialdienst  eingetreten  sind,  und  weitere  31.
welche  auf  ihre  eigene  Rechnung  in  die  Troven
gehen.

Das  Institut  hat  während  desselben  Jahres
mehr  als  50  Berichte  über  wissenschaftliche  Umorsuchungen
  tropischer  Erkrankungen,  sowohl  von
Menschen  als  auch  von  Tieren  veröffentlicn.
Aber  diese  Anstalt  hat  noch  einen  andern  Zwerc.
Ich  weiß  nicht,  ob  Sie  darüber  unterrichtet  sind,
daß  auf  Veranlassung  des  Deutschen  Kolonialamz
vor  drei  Jahren  die  Regierung  der  freien  Siad
Hamburg,  eine  Körperschaft  mit  weitem  politüchen
Blick,  eine  Hochschule  für  die  Vorbereitung  der
jenigen  Leute  gegründet  hat,  die  in  amtlicher
oder  privater  Eigenschaft  beabsichtigen,  in  die
Kolonien  zu  gehen,  oder  sich  schon  in  dirsen
befinden.  Nun  gibt  es  in  den  Vorbereimgkursen
  dieser  Akademie,  „Kolonial-Institu“  genannt,
  einen  Kursus,  der  obligatorisch  ist  für  alle
Beamte:  das  ist  der  Kurfus  in  der  Trovenheilkunde.
  In  diesem  Kursus  sind  während  des
letzten  Jahres  40  Zivilbeamte  unterrichtet  worden,
um  sich  selbst  schützen  zu  können,  und  um,  soweit
möglich,  anderen,  gleichviel  ob  Schwarzen  oder
Weißen,  Hilfe  angedeihen  zu  lassen.  Ich  denke,
das  ist  für  den  Anfang  ein  achtbarer  Erfolg,  und
die  anwesenden  Mitglieder  des  Tropenhygienüchen
Instituts  von  Liverpool  werden  die  innigen  Ae#-ziehungen,
  welche  zwischen  den  beiden  Inntinun
bestehen,  kennen  und  den  vornehmen  Wettbewülb,
welcher  zwischen  ihnen  in  bezug  auf  die  endgültige
  Uberwindung  dieser  Krankheiten  bestebt,  di
—  mehr  als  sonst  etwas  —  die  Wohlfahrt  und
dabei  das  Vermögen  der  Kolonien  bedrohen.  Jch
hoffe,  daß  dieser  vornehme  Wettbewerb  anhalten
wird,  und  daß  er  zuletzt  zur  Ausrottung  solcher
Geißeln  wie  z.  B.  der  Schlafkrankheit  führe,  u
deren  Bekämpfung  England  und  Deuschland  eim
internationales  Abkommen  gewoffen  haben.  Die
Regierungen  der  beiden  Nationen  wünichen  ihet
den  allerbesten  Erfolg.  Sie  haben  immer  di
medizinische  Wissenschaft  als  eines  der  wertvollurn
Hilfsmittel  für  die  Erfüllung  ihrer  humanen  und
Handelsbestrebungen  betrachtet.  1

Die  eigenen  Einnahmen  der  deunchen  Kolon#en
betragen  jetzt  über  1  500  000  K  jährlich
werden  keine  Zuschüsse  gegeben,  mit  Ansnabm##e
eines  kleinen  Zuschusses  für  Denrch-Neu  Gume.
        <pb n="1179" />
        G  1097  20

Dabei  sind  die  Kosten  der  Reichsverteidigung
nicht  eingerechnet.  Ich  will  Ihnen  nun  zeigen,
wie  die  Einnahmen  voraussichtlich  im  nächsten
Jahresbudget  erscheinen  werden.  Ich  denke,  Togo
wird  einen  Uberschuß  von  ungefähr  5000  L
zeigen,  ohne  irgend  welche  Kosten  für  die  Landesverteidigung.
  Kamerun  wird  einen  llbberschuß
von  ungefähr  50  000  L  aufweisen  und  an  Ausgaben
  für  die  Landesverteidigung  100  000  K  erfordern.
  Deutsch-Südwestafrika  wird  einen  Überschuß
  von  250  000  LK  zeigen,  mit  Landesverteidigungskosten
  in  Höhe  von  500  000  K,  was
sich  dadurch  erklärt,  daß  dort  nur  weiße  Truppen
stehen.  Deutsch-Ostafrika  wird  auch  einen  Uberschuß
  von  75  000  L  zeigen,  denen  175.000  L
Kosten  für  Landesverteidigung  gegenüberstehen.
Die  Südseebesitzungen  werden  einen  kleinen  Überschuß
  zeigen,  sie  haben  keine  Regierungstruppen
nötig.  So  ergibt  sich  alles  in  allem  ein  Überschuß
  von  ungefähr  ½  Millionen  ##  auf  der  einen
Seite  und  an  Landesverteidigungskosten  auf  der
andern  Seite  der  Betrag  von  800  000  K.

Um  Ihnen  nun  einen  Vergleich  zu  ermöglichen,
  will  ich  darauf  hinweisen,  daß  diese  Kosten
nicht  viel  größer  sind,  als  die  Kosten  der  Reichsverteidigung
  des  Vereinigten  Britisch-Südafrika
für  die  dort  stehenden  britischen  Truppen,  d.  h.
nicht  viel  größer  als  die  einer  einzigen  britischen
LKolonie  im  Jahre  1908.  Der  Handel  unserer
Kolonien  wird  im  laufenden  Jahre  annähernd
7  500  000  K  erreichen.  Von  den  1  500  000  .
beigenen  Einnahmen  der  Kolonien  verausgaben
wir,  wenn  man  ganz  absieht  von  dem,  was  auf
diesem  Gebiete  zu  Hause  geschieht,  mehr  als
150  000  K  jährlich  für  Arzte,  Hospitäler  und
andere  Dinge,  welche  unmittelbar  Zwecken  der
Sanierung  der  Kolonien  und  ihrer  Bewohner
dienen.

In  den  deutschen  Kolonien  sind  mehr  als
110  Arzte  tätig,  von  denen  mehr  als  100  ausschließlich
  Zivilärzte  sind.  Von  den  anderen  erhalten
  einige  Zuschüsse  von  den  Gonvernements.
Der  Appell,  den  ich  an  die  verschiedenen  in
unseren  Besitzungen  wirkenden  Missionen  richtete,
hat  diese  veranlaßt,  drei  Missionsärzte  in  die
Kolonien  zu  schicken,  und  sveben  erst  wurde  an
der  Universität  Tübingen  mit  Unterstützung  der
württembergischen  Regierung  ein  Institut  zur
ärztlichen  Ausbildung  von  Missionaren  eingerichtet.
Ich  unterstütze  diese  Bewegung  sehr  gern,  weil
ich  empfinde,  daß  die  Grundsätze  und  zZiele  des
Christentums  nicht  besser  verwirklicht  werden
können,  als  indem  man  den  leidenden  Eingeborenen
  Hilfe  bringt.  Der  wahre  Charakter  des
Christentums  kann  ihnen  nicht  besser  nahe  gebracht
werden,  als  durch  den  ärztlichen  Beistand.  Ich
freuc  mich,  hier  sagen  zu  können,  daß  der  deutsche

 

Reichstag  immer  sehr  freigebig  gewesen  ist,  wenn
es  sich  darum  gehandelt  hat,  Mittel  für  die
Förderung  der  Sanierungsarbeit  in  den  Kolonien
zu  gewähren,  und  daß  sich  das  Solidaritätsgefühl
aller  kolonisierenden  Nationen  in  dieser  Richtung
mehr  bekundet  hat,  als  vielleicht  in  irgend  einer
anderen.

Soviel  über  die  Arbeit  meines  Vaterlandes
in  bezug  auf  Hygiene!  Nun  zu  einer  andern
Sache,  welche  Sie  wahrscheinlich  ebenso  interessieren
wird,  zur  Frage  des  Baumwollbaues  in  den
afrikanischen  Besitzungen,  sowohl  in  den  großbritannischen,
  als  auch  in  denen  meines  Landes.

Sie  wissen,  daß  ich  eben  von  einer  Reise
nach  den  baumwollerzeugenden  Staaten  der  amerikanischen
  Union  zurückgekehrt  bin,  und  ich  ergreife
  mit  Freuden  die  Gelegenheit,  bei  dieser
öffentlichen  Veranstaltung  allen,  denen  ich  auf
dieser  Reise  begegnet  bin,  gleichviel  ob  Beamten
oder  Privaten,  meinen  aufrichtigsten  Dank  aussprechen
  zu  können  für  die  Freundlichkeit,  mit
der  sie  mich  ausgenommen,  und  für  die  große
Unterstützung,  die  sie  mir  haben  zu  Teil  werden
lassen,  endlich  für  die  freimütige  Art,  mit  der  sie
die  Sachlage  sowohl  nach  der  starken  wie  nach
der  schwachen  Seite  hin  erörtert  haben.  Aber
dieses  Gefühl  der  Dankbarkeit  darf  uns  nicht  dazu
führen,  zwei  springende  Punkte  zu  übersehen.  Der
eine  liegt  darin,  daß  die  Vereinigten  Staaten
nicht  genug  Baumwolle  für  den  Bedarf  erzenugen,
und  der  andere,  daß  sie  —  selbst  abgesehen  von
zeitweiligen  Ernteausfällen,  die  zu  höheren  Preisen
führen  —  die  Baumwolle  zu  teuer  bauen.  Mit
der  raschen  Vermehrung  der  Bevölkerung  Amerikas
und  der  übrigen  Welt,  mit  dem  Eintritt  von  über
50  Millionen  afrikanischen  Negern  in  den  Konsum
der  Baumwollwaren,  mit  dem  wachsenden  Wohlstand
  in  der  Welt,  der  die  Leute  in  den  Stand
setzt,  mehr  und  bessere  Baumwollstoffe  zu  kaufen,
hat  die  Herstellung  von  Baumwolle  in  den  Vereinigten
  Staaten  nicht  Schritt  gehalten.  Die  Ursache
der  beiden  erwähnten  Tatsachen  liegt  weder  in
Nachlässigkeit  noch  in  Mangel  an  Energie  (zwei
Dinge,  die  man  unseren  Freunden  jenseits  des
Ozeans  unmöglich  zum  Vorwurf  machen  kannz,
sondern  sie  ist  eine  Folge  natürlicher  Verhältnisse
und  der  historischen  Entwicklung,  wobei  insbesondere

auch  die  Arbeitskräfte,  deren  sie  sich  bedienen
müssen,  und  ihr  produktiver  Wert  eine  Rolle
spielen.  Dazu  kommt,  daß  der  Umfang  der

Baumwollproduktion  beträchtlich  vermindert  wird
durch  einige  schädliche  Insekten,  die  man  bis
dahin  noch  nicht  wirksam  hat  bekämpfen  können.
Und  obwohl  das  zur  Baumwollkultur  geeignete
Areal  noch  längst  nicht  erschöpft  ist,  und  die  Regierung
  der  Vereinigten  Staaten  sowohl  in  der
Unterweisung,  als  auch  in  der  landwirtschaftlichen
        <pb n="1180" />
        W  1098  c

Versuchsarbeit  Bewundernswertes  leistet,  um  die
relative  Ergiebigkeit  des  Bodens  zu  erhöhen:  es
ist  der  Mangel  an  Kapital  und  geeigneten  Arbeitskräften,
  der  es  mir  zweifelhaft  erscheinen  läßt,  ob
wir  in  der  nächsten  Zukunft  eine  beträchtliche
Vergrößerung  der  Produktion  oder  eine  befriedigende
  Abnahme  des  Preises  erleben  werden.
Nun  ist  Baumwolle  ein  Stoff,  ohne  den  wir  nicht
auskommen  können,  deun  sie  liefert  die  Kleidungsstücke
  für  die  am  wenigsten  bemittelten  Volksklassen.
  Daher  ist  es  unsere  Pflicht  und  Schuldigkeit,
  danach  zu  trachten,  daß  wir  diejenige
Menge  von  Baumwolle,  die  wir  von  den  Vereinigten
  Staaten  nicht  beziehen  können,  aus  anderen
Gebieten  erhalten.

Diese  Erwägung  hat  natürlich  unsere  Aufmerksamkeit
  schon  vor  längerer  Zeit  auf  unsere
afrikanischen  Kolonien  gelenkt,  und  sowohl  in
England  wie  in  Deutschland  haben  sich  Komitees
gebildet,  um  die  Baumwollkultur  in  Afrika  zu
fördern.  Ihnen  allen  sind  wohl  die  ausgezeichneten
  Leistungen  der  British  Cotton  Growing
Association  von  Manchester  hinlänglich  bekannt,
einer  Vereinigung,  an  der  auch  eine  Anzahl  hier
anwesender  Herren  beteiligt  ist.

Das  Deutsche  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
anderseits  hat  bei  seiner  letzten  Sitzung  vor  etwa
vierzehn  Tagen  eingehende,  auf  den  Stand  der
Baumwollproduktion  in  den  deutschen  Kolonien
bezügliche  Ziffern  gegeben.  Wenn  nun  auch  der
Fortschritt  nicht  so  bedeutend  ist,  daß  er  in  dieser
wichtigen  wirtschaftlichen  Frage  einigermaßen  ins
Gewicht  fallen  könnte,  so  sind  doch  die  Ziffern
entschieden  ermutigend.  Noch  1901  führten  wir
nicht  einen  einzigen  Ballen  Baumwolle  aus
Deutsch-Ostafrika  aus.  Im  Jahre  1908  exportierten
wir  dagegen  3000  Ballen.  Sie  wissen,  daß  die
in  Ostafrika  wachsende  Baumwolle  der  ägyptischen
Varietät  angehört  und  eine  sehr  gute  Faser  liefert.
Der  Vorteil  beim  Einkauf  sowohl  englischer  als
auch  deutscher  Kolonial-Baumwolle  besteht  noch
dazu  in  der  ausgezeichneten  Verpackung  der  Ballen,
die  in  den  Vereinigten  Staaten  aus  für  mich
unbegreiflichen  Gründen  von  sehr  minderwertiger
Qualität  ist,  was  zu  einem  großen  Material=  und
Geldverluste  sowohl  für  den  Käufer  als  auch  für
den  Verkäufer  führt.  Im  laufenden  Jahre  haben
wir  in  Ostafrika  nicht  weniger  als  17  mittelgroße
und  kleine,  von  Europäern  geleitete  Pflanzungen
mit  insgesamt  10  000  Acres,  und  24  größere
Pflanzungen  mit  zusammen  8000  Acres  bepflanzt
mit  Baumwolle  in  Zwischenkultur  mit  Manihot
und  anderen  tropischen  Pflanzen.  Außerdem  sind
noch  12  große  Pflanzungen  in  der  Entwicklung
begriffen,  die  einen  Flächenraum  von  zusammen
220  000  Acres  haben.  Diesen  Flächenraum  haben
sich  deutsche  Spinnereibesitzer  gesichert.  Sie  sind

 

jetzt  bemüht,  die  sehr  ansehnlichen  Pflanzunger
allmählich  zu  entwickeln,  und  es  wird  immerbm
noch  geraume  Zeit  dauern,  ehe  diese  alle  produktiv
  sein  werden.  Daneben  gibt  es  aber  noch
eine  Anzahl  von  Distrikten  in  Ostafrika,  wo  dir
Eingeborenen  schon  Baumwolle  vor  der  Ankum
der  Europäer  gebaut  haben,  und  wo  sie  das  sont
noch  tun,  gefördert  von  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee,  das  ihnen  einen  festen  und  ausreichenden
  Preis  von  etwa  1½  d  auf  1  Plund
Saatbaumwolle  garantiert.  Selbst  wenn  dirier
Preis  sich  als  zu  hoch  erweisen  sollte  —  er  kommt
etwa  7  d  pro  Pfund  Lintbaumwolle  frei  Enropa
gleich  —  so  denke  ich,  muß  man  die  Politik  doch
fortführen.  In  Togo  hat  die  Produktion  ebenfalls
  zugenommen,  und  zwar  ist  sie  nach  Muteilungen
  der  Deutschen  Togogesellschaft  von  1200
auf  2200  Ballen  gestiegen.  Da  wir  jetzt  in  Togo
Eisenbahnen  weiter  nach  Norden  bauen,  werden
voraussichtlich  mehr  produktive  Gebiete  erschlossen
werden  können.  Dasselbe  wird  in  Kamernn  geschehen,
  wenn  die  Nordbahn  im  nächsten  Jahre
ihren  Endpunkt  erreicht,  nachdem  sie  den  Wald
gürtel,  in  dem  kein  für  Baumwolle  geeignete=Land
  vorhanden  ist,  durchquert  haben  wird.  Aber
so  hoffnungsvoll  dies  alles  auch  erscheinen  mag,
so  ist  damit  doch  noch  lange  nicht  genug  erreicht.
Es  ist  in  Wirklichkeit  sehr,  sehr  wenig.  Verglichen
mit  dem  jährlichen  Weltverbrauch  von  emwo
16  Millionen  Ballen,  ist  es  sogar  nicht  ganz
leicht,  die  richtige  Dezimalstelle  für  diese  Produktion
  im  Verhältnis  zum  Weltverbrauch  sofort
zu  treffen.  Aber  meine  Ansicht  geht  dahin,  dar
in  so  großen  Gebieten,  wie  sie  diese.  englischen
und  deutschen  Besitzungen  darstellen,  andere.
neue  Landstriche  für  einen  vermehrten  Aubau
erschlossen  werden  können.  Kann  man  in  einem
Land  5000  Ballen  anbauen,  so  liegt  kein  Grund
vor,  warum  nicht  hundert  Mal  so  viel  sollten
gebaut  werden  können,  wenn  genügend  Flächenraum
  vorhanden  ist,  besonders  wenn  man  tüchnge
Arbeitskräfte  hat,  und  wenn  die  Arbeiterfrage
richtig  organisiert  ist.  Letzteres  ist  die  Hauphache.
In  Deutsch-Ostafrika  sind  sieben  Dampfpfluge
tätig,  und  es  werden  noch  mehr  dorthin  gejandt
werden.  Das  ist  natürlich  notwendig  infolge  der
Tsetsegefahr,  eines  Ubels,  das  wir  zu  bekämpfen
haben,  und  das  verschwinden  muß.  Die  Re—
gierungen  beider  Länder  haben  bisher  die  Löjung
dieser  durchaus  unvermeidlichen  Frage  bereiwillis
zu  fördern  gesucht,  und  ich  gebe  mich  der  festen
Hoffnung  hin,  daß  sie  sich  dazu  verstehen  werden,
noch  mehr  Geld  dafür  herzugeben.  Aber  der
Anbau  von  Handelsartikeln  ist  eine  Sache,  weiche
mehr  die  kaufmännischen  Gemeinschaften  angebtl.
in  der  Hauptsache  wird  es  den  Kaufleuten  umd
Spinnereibesitzern  Ihres  und  meines  Landes  vor
        <pb n="1181" />
        W  1099

behalten  bleiben  müssen,  die  Initiative  zu  ergreifen
  und  noch  viel  mehr  Geld  anzulegen,  selbst
à  konds  perdu,  in  einem  Unterfangen,  das  ich
bisher  nur  als  ein  Experiment  großen  Stiles
bezeichnen  kann.  Bei  dem  Weltverbrauch  von
16  Millionen  Ballen  —  8  Billionen  Pfund,  macht
ein  d  Preis-Unterschied  für  die  ganze  Welt
8  Billionen  Pennies  oder  die  enorme  Summe
von  32  000  000  L  (640  000  000  /1)  im  Jahr
aus.  Was  sind  einige  Hunderttausend  K&amp;amp;,  die
die  Interessentenkreise  für  dieses  Produkt  auszugeben
haben,  verglichen  mit  diesem  ungeheuren  Betrag,
der  der  Welt  nicht  nur  durch  die  natürlichen
Verhältnisse  auferlegt  wird,  sondern  den  man
auch  durch  künstliche  Maßnahmen  der  Produzenten
von  ihr  erpreßt  oder  zu  erpressen  versucht.  Wie  groß
diese  Summe  ist,  können  Sie  daraus  ersehen,  daß
dieser  1d  im  Endergebnis  mehr  ausmacht  als
die  gesamte  Goldausbeute  der  Randminen,  die
sich  jetzt  auf  ungefähr  30  000  000  K  im  Jahre
beläuft.

Ich  betrachte  es  deshalb  als  meine  Aufgabe,
diesen  Punkt  noch  einmal  hervorzuheben  und  Sie
besonders  darauf  aufmersam  zu  machen,  wie
wichtig  es  ist,  nicht  nachzulassen  in  unseren  Bestrebungen,
  die  eine  der  größten  Taten  auf  dem

 

Wege  der  Zivilisation  bezwecken,  sondern  hierin
rüstig  fortzufahren.  So  wie  ich  unsere  deutschen
Spinner  und  Kaufleute  kenne,  glaube  ich  versprechen
  zu  können,  daß  sie  mit  Ihnen  in  Erfüllung
  dieser  Aufgabe  Hand  in  Hand  gehen
werden.

Ich  hatte  eine  Gelegenheit,  für  die  ich  sehr
dankbar  war,  vor  der  African  Society  in  London
über  die  gemeinschaftlichen  Interessen  und  die
Solidarität  zu  sprechen,  die  zwischen  England
und  Deutschland  in  fast  allen  kolonialen  Fragen
bestehen.  In  London  habe  ich  mehr  die  gemeinschaftlichen
  Interessen  betont,  welche  die  Regierungen
  in  ihren  Angelegenheiten  zu  berücksichtigen
haben.  Hier  kann  ich  nur  wiederholen,  daß  diese
Solidarität  auch  für  eine  große  Anzahl  kaufmännischer
  Fragen  besteht.  Es  ist  dies  der  interessanteste
  Punkt,  den  ich  hier  vor  Ihnen  zu
erörtern  hatte.  Ich  hege  den  Wunsch,  daß  meine
Ausführungen  von  Ihnen  in  dem  Geiste  aufgefaßt
  werden,  in  dem  sie  gemacht  worden  sind,  im
Interesse  der  gegenseitigen  Unterstützung  und  Verständigung;
  ich  hoffe  mit  Ihnen  die  Zeit  zu
erleben,  wo  wir  uns  gegenseitig  zu  einem  namhaften
  Erfolg  werden  beglückwünschen  können.

 

Die  neue  Kolonialbahnvorlage.

Dem  Reichstage  ist  soeben  ein  Nachtragsetat
zugegangen,  der  unter  anderem  die  ersten  Raten
für  eine  Ergänzung  des  fiskalischen  Bahnnetzes
  in  Ost=  und  Südwestafrika  fordert.

Ostafrika.

Die  Usambarabahn,  Anfang  der  neunziger
Jahre  als  Privatunternehmen  begonnen,  aber  bald
vom  Fiskus  übernommen,  ist  nur  sehr  langsam
ins  Innere  vorgedrungen.  Sie  verdankt  ihr  Entstehen
  dem  Plane,  den  Indischen  Ozean  durch
einen  deutschen  Schienenstrang  mit  dem  Viktoriasee
zu  verbinden,  hat  sich  aber  bisher  mit  der  bescheideneren
  Aufgabe  begnügen  müssen,  erst  Ost-,
dann  auch  Westusambara  und  schließlich  noch  das
Paregebiet  zu  bedienen.  Die  Gleisspitze  hat
wiederholt,  und  zwar  in  Muhesa  (Kilometer  40),
in  Korogwe  (Kilometer  84)  und  in  Mombo  (Lilometer
  129)  längeren  Aufenthalt  gehabt,  währenddessen
  die  Bauarbeiten  vollkommen  ruhten,  und
ist  jüngst  in  Buiko  (Kilometer  174)  angekommen.

 

Jetzt  wird  der  Usambarabahn  eine  größere
Aufgabe  gewiesen:  sie  soll  in  ihrer  Länge  ungefähr
  verdoppelt  werden  und  damit  bis  Moschi
(Kilometer  347)  gelangen,  um  das  Bergland  am
Kilimandscharo  und  am  Meru  mit  seinen  reichen
Entwicklungsmöglichkeiten  für  Kaffeebau,  Sisal-,
Baumwoll=  und  Kautschukkultur,  Viehzucht  und
andere  Produktionszweige  zu  erschließen.

Die  Endstation  Moschi  wird  spätestens  am
1.  April  1913  eröffnet  werden  können.  Die  Baukosten
  sind  —  mit  Einschluß  von  1  500  000  /(4
für  den  Ausbau  des  Hafens  von  Tanga  —  auf
13  750  000  “  veranschlagt  und  sollen  durch  eine
Schutzgebietsanleihe  aufgebracht  werden.  Die
Pächterin  der  Stammstrecke  hat  sich  verpflichtet,
den  Betrieb  der  ganzen  Linie  Tanga  —  Moschi
zehn  Jahre  lang  zu  Bedingungen  zu  führen,  die
dem  Schutzgebiete  im  ungünstigsten  Falle  nur
einen  verhältnismäßig  geringen  Zuschuß  zum  Anleihedienst
  des  Anlagekapitals  der  Usambarabahn
auferlegen,  einen  Zuschuß  überdies,  der  in  den
        <pb n="1182" />
        W  1100  e

aus  dem  Bahnbau  selbst  zweifellos  folgenden
Steigerungen  der  Zolleinkünfte  reichlich  Deckung
finden  wird.

Südwestafrika.

Die  bisherige  Entwicklung  des  Eisenbahnwesens
in  Südwestafrika  entspricht,  wenn  auch  nicht  überall
dem  ersten  Anlasse  nach,  der  Aufgabe,  dem  Lande
die  Wege  vom  und  zum  Weltmarkte  zu  öffnen,
zu  verkürzen  und  zu  verbilligen.  Ganz  folgerichtig
  und  naturgemäß  sind  die  Verkehrsstraßen
von  jedem  der  beiden  einzigen  hierfür  zur  Verfügung
  stehenden  Küstenplätze  Swakopmund  und
Lüderitzbucht  in  das  Land  vorgestreckt  worden;
in  geschichtlicher  Reihenfolge:

1.  Die  fiskalische  Mittelbahn  Swakopmund
  —Windhunuk,  382  km  lang,  die  Lebensader
  des  mittleren  Damaralandes,  die,  aus  der
Not  der  Rinderpest  geboren,  nachmals  im  großen
Hereroaufstande  trotz  all’'  ihrer  Unvollkommenheit
geradezu  die  Rettung  der  deutschen  Herrschaft
geworden  ist.

2.  Die  private  Nordbahn,  nämlich  a)  die
Otavibahn  Swakopmund  —  Tsumeb  (566  km)
mit  dem  Zweige  Onguati  —  Karibib  (14  km)
und  b)  der  Seitenlinie  Otavi  —  Grootfontein
(91  km)  für  das  nördliche  Hereroland;  diese
Linien  sind  zur  Verwertung  der  Land=  und  Bergwerksrechte
  ihrer  Eigentümerinnen,  der  Otavi-Minen=
  und  Eisenbahngesellschaft  (zu  a)  und  der
South-West  Africa  Comp.  Ltd.  (zu  b)  erbaut
worden,  haben  aber  schon  heute  große  Bedentung
für  die  Allgemeinheit.

3.  Die  fiskalische  Südbahn  Lüderitzbucht  —
Keetmanshoop  (366  km)  mit  der  Zweigbahn
Sceeheim—Kalkfontein  (180  km)  als  Einund
  Abzugskanal  des  Namalandes,  entstanden  in
der  schweren  Zeit  des  letzten  Hottentottenaufstandes
und  seiner  Nachwehen.

Die  Bahnen  zu  1  und  2  haben  die  Feldspur
(60  cm),  die  zu  3  die  Kapspur  (1,067  m).

geographische  Gestalt  des  Landes  im
Verein  mit  dem  Umstande,  daß  das  Siedlungsgebiet
  fern  von  der  Meeresküste  liegt  und  von
dieser  durch  einen  breiten  unwirtlichen  Streifen
getreunt  ist,  führt  hier  eher  als  in  unseren  anderen

Die

 

Kolonien  zu  dem  Erfordernis,  die  Juerbahmu
durch  Längsbahnen  miteinander  zu  verbinden.
beinem  Erfordernis,  dem  heute  eine  höhere  B.
deutung  zukommt  als  der  Fortsetzung  der  Quet.
bahnen  in  der  Richtung  auf  die  Binnengrenzen
des  Landes.

Während  nun  die  Nord=  und  die  Mittelbahn
untereinander  durch  die  Linie  Onguati  —Karibib
zusammenhängen,  liegt  zwischen  ihnen  und  der
Südbahn  ein  über  500  km  langes  bahynloses
Gebiet.  Dieses  mit  einem  Schienenwege  zu  er
schlirßen,  ist  die  nächste  und  wichtigste  Aufgabe
der  Eisenbahnpolitik  in  Südwestafrika.  Taneben
erwächst  die  Notwendigkeit,  die  mit  großen  Vorrechten
  ansgestattete  Nordbahn  entsprechend  ihrer
volkswirtschaftlichen,  politischen  und  strategicchen
Bedeutung  durch  Verstaatlichung  mehr  als  bisber
unter  den  Einfluß  der  Kolonialverwaltung  #u
bringen.

Die  Nordsüdbahn  Windhuk  —  Keetmanshoop
  soll  das  Damara=  und  das  Namaland
strategisch,  politisch  und  wirtschaftlich  einander
nähern  und  die  beiden  Landeshälften,  die  deme
nur  locker  zusammenhängen,  zu  einer  Einhen
verschmelzen.  Daneben  erwächst  ihr  die  Ausgabe
der  örtlichen  Sicherung  und  Erschließung  ihres
Einflußgebietes.  Die  Bahn  ist  auf  528  km  Länge
und  auf  40  000  000  Kosten  veranschlagt  und
soll  am  1.  April  1912  benntzbar  und  ein  Jahr
später  völlig  fertig  sein.

Der  erste  sichtbare  Erfolg  des  Bahnbaues
wird  die  alsbaldige  Heimsendung  zweier  Kompagnien
  der  Schutztruppe  sein,  die  diese  Ver
ringerung  ertragen  kann  in  der  Gewißheit  debaldigen
  Besitzes  der  neuen  Bahnlinie.  Man

darf  hoffen,  daß  nach  Eröffnung  der  Linie  weileic

Verminderungen  folgen  können.

Gleichzeitig  mit  dem  Neubau  sollen  die  Ar
beiten  zum  Umbau  der  bestehenden  Linie
Karibib—Windhuk188  km)  ausge  führt  werden,
um  dieser  Strecke  die  Vorteile  der  leistungefähigeren
  Spurweite  der  Südbahn  und  der  Nord
südbahn  zuzuführen.  Der  Bauaufwand  hurfür
ist  auf  11  000  O00  veranschlagt  worden.

Die  alte  wie  die  neue  Linie  sollen  die  Kab#ur
erhalten.
        <pb n="1183" />
        &amp;amp;  1101

Der  Betrieb  der  Nordsüdlinie  einschließlich
des  umgebauten  Stückes  Karibib—Windhuk  wird
sich  finanziell  von  voruherein  selbst  tragen  und
bald  einige  Uberschüsse  abwerfen.

Der  Geldbedarf  von  insgesamt  51  000  000  ./7J
wird  zum  größeren  Teile,  nämlich  in  Höhe  von
34  000  000  1//,  aus  ordentlichen  Einnahmen  des
Schutzgebietes,  wie  sie  ihm  namentlich  aus  dem
Diamantenvorkommen  erwachsen,  gedeckt  werden
können,  während  die  restlichen  17  000  000  /7
durch  eine  Schutzgebietsanleihe  beschafft  werden
sollen,  deren  Verzinsung  und  Tilgung  sichergestellt
ist  durch  die  Überschüsse,  die  die  Kolonie  aus  der
gewählten  Form  der  Verstaatlichung  der  Nordbahn
orzielen  wird.

Die  Nordbahn  soll  am  1.  April  1910  für
rund  25  000  000  “  in  den  Besitz  des  Schutzgobietsfiskus
  übergehen,  aber  auch  weiterhin  von
der  Otavigesellschaft  betrieben  werden,  die  einen
mit  den  Jahren  von  4,6  bis  auf  6,5  v.  H.  des
Kaufpreises  steigenden  Pachtzins  zu  zahlen  hat.
Die  Pacht  läuft  auf  zehn  Jahre  fest  und  kann
seitens  der  Gesellschaft  noch  viermal  um  je  fünf
Jahre  verlängert  werden.  Die  Tarifhoheit  ist
in  ihren  wichtigsten  Punkten  beseitigt,  verständige
Frachtsätze  sind  für  den  allgemeinen  Verkehr  gesichert.
  Der  Kaufpreis  soll  aus  dem  Ertrage  einer
Schutzgebietsanleihe  bezahlt  werden.

 

Mit  der  Verstaatlichung  der  Nordbahn  ist  die
Möglichkeit  gegeben,  auch  die  mittleren  Bezirke
des  Landes  verkehrspolitisch  auf  den  unteren  Teil
dieser  Linie  zu  basieren  und  die  unwirtschaftliche
Staatsbahnstrecke  Swakopmund  —  Jakalswater
  —  Karibib  anszuschalten.  Für  die  Uberleitung
  des  Verkehrs  von  dieser  auf  die  Otavilinie
  soll  die  Gesellschaft  eine  Abgabe  von  den
Frachteinnahmen  aller  über  7  Pf./tkm  tarifierenden
und  die  ganze  Strecke  Swakopmund  —  Karibib
durchlaufenden  Güter  zahlen;  diese  Abgabe  wird
sich  zunächst,  von  Bahnbaugütern  abgesehen,  etwa
auf  300  0O000  ¼¾  jährlich  belaufen.

Wie  die  Bilanz  des  Gesamtprogramms  zeigt,
kann  die  für  den  Kauf  und  den  Bau  zusammen
benötigte  Anleihe  in  Höhe  von  17—+  25.—  42  Millionen
  Mark  mit  Sicherheit  aus  den  Pacht=  und
Abgabeerträgnissen  verzinst  und  getilgt  werden,
und  das  Land  wird  also  bei  einer  einmaligen
Aufwendung  von  34  000  000  K¾  aus  eigenen
Mitteln,  die  ihm  in  der  Hauptsache  durch  den
unerwarteten  Glücksfall  der  Diamantenfunde  zufließen,
  ohne  Gefährdung  des  Gleichgewichts  seines
Ziviletats  und  unter  erheblicher  Entlastung  des
Militäretats  —  also  unter  wesentlicher  Verminderung
  der  Reichslasten  —  1200  km  leistungsfähiger
  Bahnen  in  seinen  Besitz  bringen.

 

 

 

Machrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstänoig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  Sisenbahn  Daressalam—cDorogoro  im  ersten
Halbsahr  1909.)

Wie  die  nachstehende  Zusammenstellung  zeigt,
hat  sich  der  Verkehr  auf  der  Eisenbahn  Daressalam
  —  Morogoro  auch  im  ersten  Halbjahr  1909
befriedigend  weiter  entwickelt.  Infolge  der  gesteigerten
  Bautätigkeit  bei  Fortführung  des  Bahnbaues
  von  Morogoro  nach  Tabora  haben  die

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  10,  S.  184  ff.

 

Bautransporte  mit  erheblicher  Stärke  eingesetzt,
so  daß  die  Tonnenzahl  des  in  der  Berichtszeit
beförderten  Banguts  (12  029,4  Tonnen)  bereits
mehr  als  das  vierfache  der  gewöhnlichen  Frachtmenge
  (2921,4  Tonnen)  erreicht,  während  sie  im
Kalenderjahr  1908  in  zwölf  Monaten  noch  nicht
ganz  das  Doppelte  der  gewöhnlichen  Frachten
betragen  hatte.  In  der  Verkehrsleistung  nach
Tonnenkilometern  beläuft  sich  der  Bangutverkehr
in  der  Berichtszeit  sogar  auf  das  etwa  5,  73fache
des  gewöhnlichen  Verkehrs.
        <pb n="1184" />
        1102  0

 

 

 

 

Unterschied  gegen  das
Im  ersten  Halbjahr  Voriahr
1909  1908  im  ganzen  in  0“
Befördert:
Wefe  1  911  1  881  +  30  +  1,.6
Farbe.  22  348  16  281  —  6067  6P  37,2
Zusammen  .  .  .  .  ....  24  259  18  162  v  l:.  6  097  —  33,5
Personenkilometeer  285  092  1  967  632  +1  317  460  —  67,0
Durchschnittliche  Fahrt  .  .  km  135  108  +  27  —25.0
Großviess  .  Stück  120  80  —  40  —
Kleinbeee  729  816  87  —
Zusammen  .  .  .  .  -  849  896  —  47  —
Stückgut  .  .  .  .  .  Tonnen  1552,66  1087,9  164,7  —  12,7
Wagenladungen  -  1368,8  926,1  1  442,7  —  47,7
Zusammen  -  2921,4  2014,0  14  907,4  —  45
Baugut  -  12  029,4  —  —  —
Stück=  u.  Wogenlabungeo  tkm  498  955  324  968  +  173  987  —53,5
Baugnt  2  838  267  —  —  —
Einnahme  aus  (in  Rp.  —  —  1,  33  %
Personenverkbern  4  068,70  31  000,605  16  068,05  —51,8
Gepäckverkkbker  6  363,15  3  899,35  2  463,80  —63
Tierverkehr.  1  669,05  1  495,900  173,15  —  116
Stückgut=  u.  Magenlabungsperkthr  105  335,85  61  308,  55  44  027,33  —72,0
Baugut  106  435,01  —  —  —
Güterverkehr  zusammen  211  770,  86  —  ·  —  —-GemtschteZügc......
  155  156  —  1  —
Sonstige  BHge  .  ..  439  253  wr  186  —
Zugkilometer:
in  gemischten  Zügen  33  030  32  665  +  365  —
in  Arbeitssaggen  7  505  17  853  —  10348  —
in  Materialzigen  68  401  4998  +  63  403  —
in  sonstigen  Zügen  4  403  1  270  +  3  133  –
Wagenachskilometer:
in  gemischten  Züügen  678  108  561  520  +  116  588  —207
in  Arbeitssugen  138  671  303  317  —  14  646  —-inMaterialzücht.·....1358720
  104  035  +1254  685  —
in  sonstigen  ügen  4V  846  11  166  +  31  680

Im  einzelnen  ist  folgendes  zu  bemerken:
Z  Die  Zah  der  reisenden  Farbigen  hat  gegen
die  gleiche  Zeit  des  Vorjahrs  um  6067  oder
37,2  v.  H.,  die  der  Personenkilometer,  von  sämtlichen
  Reisenden  zurückgelegt,  um  1  317  460  oder
67  v.  H.  zugenommen.  Die  Länge  der  Durchschnittsfahrt
  der  Reisenden  hat  sich  demnach  erfreulicherweise
  von  108  auf  135  km  gesteigert.
Stückgut=  und  Wagenladungsverkehr  hat  nach  der
Zahl  der  beförderten  Tonnen  um  42,7  und
17,7  v.  H.,  nach  den  geleisteten  Tonnenkilometern
zusammen  um  53,5  v.  H.  zugenommen.  Die  Ein- 



nahme  aus  dem  Personenverkehr  hat  sich  um

51,8  v.  H.,  aus  dem  Güterverkehr  um  72  v.  O.,
ohne  Rücksicht  auf  die  Baugüter,  gegen  den  entsprechenden
  Zeitraum  des  Vorjahrs  gesteigert.
Diese  Zunahme  ist  um  so  erfreulicher,  als  die
Zahl  der  regelmäßigen  gemischten  Züge  und  ihre
Leistungen  in  Zugkilometern  sich  kaum  geändert
haben;  nur  die  Leistung  in  Wagenachskilometern
der  gemischten  Züge  hat  um  20,  7  v.  H.  zugenommen.
  Die  Einnahme  aus  der  Beförderung
der  Baugüter  mit  106  435  Rp.  übertrifft  bereits
die  Einnahme  aus  dem  gewöhnlichen  Siünckgut“  und
Wagenladungsverkehr,  während  sie  für  das  ganze
Jahr  1908  noch  nicht  die  Hälfte  des  lesteren
        <pb n="1185" />
        G  110-3  2C

erreicht  hatte.  So  befriedigend  nun  die  starke
prozentuale  Steigerung  des  Personen=  und  Güterverkehrs
  und  seiner  Erträgnisse  gegenüber  der
gleichen  Zeit  des  Vorjahres  ist,  so  darf  man  doch
nicht  übersehen,  daß  diese  hohen  Prozentziffern,
67  und  51,8  v.  H.  für  den  Personenverkehr,  42,7,
17,7  und  72  v.  H.  für  den  Güterverkehr,  um  so
leichter  zu  erreichen  waren,  als  die  Zahlenwerte
des  Vorjahres  an  sich  noch  ziemlich  niedrig  waren.

Der  kilometrische  Personenverkehr  beläuft  sich
für  die  Berichtszeit,  sechs  Monate,  auf  rund
15  700  Personenkilometer,  die  Einnahme  aus
dem  Personen=  und  Gepäckverkehr  auf  rund  310./“
für  das  Kilometer,  der  kilometrische  Güterverkehr
ohne  Baugut  auf  rund  2390  Tonnenkilometer
für  sechs  Monate  und  die  Einnahme  daraus  auf
rund  670  +“  für  das  Kilometer.  Demnach  ergibt
  sich  ein  Gesamtertrag  für  sechs  Monate  und
für  das  Kilometer  von  etwa  1010  A  gegenüber
einem  kilometrischen  Jahresertrag  für  das  Jahr
1908  von  1513  .  Der  Ertrag  des  gesamten
Verkehrs  für  die  Berichtszeit  einschließlich  der
Baufrachten  beläuft  sich  auf  266  871,76  Rp.  —

 

355  839  ¼,  das  sind  1702,60.¾  für  das  Kilometer.
  Da  die  Baufrachten  mit  5  Pfg.  für  das
Tonnenkilometer  vergütet  werden,  ein  Satz,  der
indes  die  Selbstkosten  zur  Zeit  nur  um  ein
Weniges  übertreffen  dürfte,  so  ist  immerhin  zu  erwarten,
  daß  die  Betriebseinnahmen  von  den  Betriebsausgaben,
  deren  Höhe  noch  nicht  feststeht,
nicht  ganz  erreicht  werden,  so  wie  sich  dies  auch
für  das  zweite  Halbjahr  1908  ergab.

O

Komerun.

Vom  Bau  der  Nordbahm)

Nachdem  am  1.  August  d.  Is.  die  erste  Teilstrecke
  von  Duala  (Bonaberi)  bis  Nyombe,
Kilometer  89,  für  den  allgemeinen  Verkehr  eröffnet
  worden  ist,  hat  am  11.  Oktober  das  weitere
Stück  von  Nyombe  bis  Lum,  Kilometer  108,
in  Betrieb  genommen  werden  können.

—  —  —  —  —

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  860.

Togo.

Nachwelsung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  im  Monat  September  1909
fällig  gewordenen  JSollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  21,  S.  1004.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  G  .
Zollä  Monat  des  Rechnungsjahres  egen  den  gleichen
Namen  der  Zollämter,  enat  des  Rechnungsjah  Zeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1909  1908  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  #  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
½  1I  Al  Al  At  AM  M  4  1  4
1
Lome  .  Zollamt165  481,05  274,25  165  755,3004  368,25  201,25  94  569,  5071  185,80
Agbanake  -  56,  90  0.75  57.65  244,10  1,00.  245,10  –  187,4.
Tolpli  -  190,85  0,50  191,35  281,50  0,.507  282,00  —  90.65
Noepe  -  1  738.45  872.75  2611,201  2832,  10  571,25°  3  408,  85  —  792.15
Ho  Jollhebestelle  335,85  190,75  526,60  107,  85  90,00  197,85  328,75.  —
Kpandu  ..  -  192,95  90.—  282,95  192,95“  90,00  282,95  —  —
Kete-Kratsch  134,.10  4,50  138.004  4,00  1  390,0  —  252,00
Tetetu  -  58,05  –  58,05  27,50  1,10  28,60  29,45  –
Agome-Palime  224,85.  —  224,85  190,70.  —  190,70  34,16  —
.  .  I
nganzen.168413,35I1483,50  160  846,85  8  681,85  959,10  99  590.95  71  578.15  1  322,25
.  i  70255,90T"——
        <pb n="1186" />
        W  1104  e

Deutsch-MNeuguinea.

Von  den  Kdmiralltäts-Inseln.

MWie  der  Gonverneur  von  Deutsch-Neuguinca
berichtet,  hat  der  Bezirksamtmann  in  Herbertshöhe
  eine  neue  Expedition  nach  den  St.
Matthias=  und  Admiralitäts-Inseln  unternommen.
  Ihr  Zweck  war  hauptsächlich,  den
Eingeborenen  die  Schußwaffen  fortzunehmen,  die
sic  bei  verschiedenen  Überfällen  auf  Weiße  erbeutet
  haben.  Der  Expedition  gelang  es  auch,

 

den  Eingeborenen  zehn  Gewehre  abzunehmen.
Die  Eingeborenen  sollen  nunmehr  nur  noch  im
Besitze  von  drei  Karabinern  sein.

Neben  diesem  Erfolge  bezeichnet  der  Gouverneur
  als  das  Hauptergebnis  der  Unternehmungen.
daß  es  gelungen  sei,  weiterhin  mit  den  Eingeborenen
  in  friedlichen  Verkehr  zu  treten  und
durch  Bestellung  von  Häuptlingen  auf  einzelnen
Inseln  den  Anfang  zu  einer  Organisation
der  Verwaltung  in  den  genannten  Inielgruppen
  zu  machen.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Der  Finanzaobschluß  der  Kapkolonlte  für  das
Rechnungssahr  vom  1.  Juli  1908  bis  30.  Juni  i900

stollt  sich,  wie  folgt:
I.  Einnahmen.

Voranschlag  Tatsächliche  Einnahmen
für  Ergebnisse  im  Zahre
109  fuür  1908  09  1007  (
Allgemeine  Staats-  9wB.  Pn  2
einnahmen  1  080  570  4238  4814  3884  5655

Cisenbahneinnahmen  3  198  250  3070  257  3006  743

 

Inogesamt  7278  820  7308  741  6081  308
II.  Ausgaben.
Voranschlag  Tatsächliche  Ausgaben
fur  Ausgaben  im  Zahre
1/K  1  für  19  ##  08  190  08

Allgemeine  Staats-  ⁊  e  t
ausgaben  58097845  5558915  5514  357
Eisenbahnen  2292  210  2  117881  2410  799

 

Jusgesamt  8  190  08,  7  676  706  7955  156

Während  der  Voranschlag  mit  einem  Defizit
von  911  260  2L  gerechnet  hatte,  beläuft  sich  das
tatsächliche  Defizit  für  das  letzte  Rechnungsjahr
auf  nur  368  055  L  gegenüber  einem  Defizit  von
973  818  L  am  Schlusse  des  Vorjahres.  Obwohl
das  verflossene  Rechnungsjahr  in  seinen  ersten
Monaten  mit  sehr  ungünstigen  Resultaten  begann
(die  Einnahmen  für  Juli  bis  September  1908
hatten  ein  Defizit  von  526  000  L  ergeben),  zeigt
der  Jahresabschluß,  daß  zwar  ein  Defizit  vorhanden
  ist,  aber  ein  viel  geringeres,  als  man  es
nach  den  ersten  Monaten  hätte  annehmen  sollen.
Es  hat  sich  danach  im  Laufe  des  Finanzjahres
tatsächlich  ein  Einnahmeüberschuß  ergeben.  Man
kann  hierin  eine  Bestätigung  dessen  erblicken,  daß
die  wirtschaftlichen  Verhältuisse  der  Kapkolonie
sich  neuerlich  wieder  zu  heben  beginnen.  Die
Niederhaltung  der  Staatsausgaben  hat  allerdings
nicht  ohne  Anwendung  drastischer  Mittel,  wie  die
Herumtersetzung  der  Gehälter  der  Beamten  um

 

5  v.  H.  für  das  verflossene  Rechnungsjahr,  erfolgen
  können.

Einen  Rückgang  gegenüber  dem  Rechnungs
jahre  1907/08  zeigen  vor  allem  die  Einnahmen
aus  Zöllen  (1  253  216  L  gegen  1513  050  L
sowic  ans  der  Wein=  und  Branntwein-Ake
(242  887  L  gegen  287216  L).  Bei  dem  Rückgang
  der  Zolleinnahmen  darf  aber  nicht  außer
acht  gelassen  werden,  daß  die  Kolonie  neuerdings
ernste  und  erfolgreiche  Anstrebungen  macht,  sich
besonders  in  landwirtschaftlichen  Verbrauchsartikein
durch  Vermehrung  der  Eigenproduktion  vom  Aus
lande  allmählich  unabhängig  zu  machen,  daß  alio
der  in  den  Zollziffern  sich  wiederspiegelnde  Emfuhrrückgang
  nur  teilweise  auf  das  Konto  einer
gesunkenen  Kaufkraft  des  Landes  gesetzt  werden  kann.

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte
im  Oktober  1909

Nach  den  letzten  Berichten  aus  Unterägynten
ist  der  Schaden,  der  während  des  Sommers  von
den  Würmern  angerichtet  wurde,  doch  größer,  als
man  bisher  allgemein  angenommen  hatte.  Eine
beträchtliche  Anzahl  von  Kuliuren  haben  einen
nicht  geringen  Tril  ihrer  ersten  Pflücke  eingebust.
Die  Hoffnungen,  die  noch  im  September  a#  einen
guten  Ertrag  der  zweiten  und  dritten  Pflücke
gesetzt  wurden,  sind  teilweise  getäuscht  worden.
Es  hat  sich  heransgestellt,  daß  das  übermäßige
Eindringen  von  Feuchtigkeit  in  den  Boden,  ver
ursacht  durch  den  hohen  Wasserstand  des  Nil  und
durch  zu  reichliche  Bewässerung,  den  Pilanzen
sohr  geschadet  hat.  Dies  hat  das  Abtallen  zahl
reicher  Kapseln  der  zweiten  und  driten  Pilücke
veranlaßt  und  die  Entwicklung  der  Würmer  be#
günstigt,  welche  viele  Pflanzen  befallen  baben.

)Angl.  „D.  Kol.  Bl.“  1900,  S.  1062.
        <pb n="1187" />
        G  1105  e.0

Die  Berichte  aus  Oberägypten  lauten  nicht
ganz  so  ungünstig;  doch  hat  auch  hier  die  Ernte
unter  denselben  Ursachen  gelitten.  Außerdem
muß  bei  Oberägypten  die  Verminderung  der
Anbaufläche  in  Rechnung  gezogen  werden.

Die  Erträge  bei  der  Entkörnung  sind  sowohl
in  Ober=  als  auch  in  Unterägypten  sehr  ungleichmäßig
  und  1½  bis  3  v.  H.  geringer  als  im  Vorjahr.
  Alles  in  allem  kann  nach  den  bisher  vorliogenden
  Berichten  die  Ernte  dieses  Jahres  auf
otwa  6  250  000  bis  6  500  000  Kantar  geschätzt
werden.

(Bericht  der  Alexundria  (icenernl  Produce  Associatiem
vom  4.  November  1909.)

Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  1909/10.)

Das  zweite  Memorandum  über  die  gesamte
indische  Baumwollernte  für  das  Jahr  1909/10,
welches  unter  dem  21.  Oktober  d.  Js.  veröffentlicht
  ist,  behandelt  die  Früherute  und  von  der
Späternte  soviel,  als  bis  Ende  September  d.  Js.
zur  Aussaat  gekommen  ist.

Das  gesamte  mit  Baumwolle  bepflanzte  Arcal
beläuft  sich  nach  den  bisher  eingegangenen  Berichten
  für  ganz  Britisch-Indien  auf  18722000
Acres  gegen  eine  auf  16  990  000  Aeres  richtig
gestellte  Anbaufläche  in  der  entsprechenden  Zeit
des  Vorjahres,  was  einer  Zunahme  von  10  v.  H.
gleichkommt.

Baumwollanbaufläche  nach

dem  Stande  vom  Oktober
1909/10  1908,09  1907  08
Flächen  in  1000  Acres

Provinzen  und  Staaten

Bombay,  einichl.  der  Eingoborenenstaaten,
  und

 

Baroda  5192  1595  5276
Zentralprovinzen  u.  Berar  1220  4176  4429
Madras,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  117  699  684
Punjab,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  1568  13741  1155
Vereinigte  Provinzen.  1185  1347  1100
Sind,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten.

  245  275  2s18
Burma  202  207  198
Bengalen  62  59  65
Ostbengalen  und  Assam  98  97  59
Nordwestliche  Grenzprovinz  42  42  48
Ajmer-Merwara  .  ..  45  40  39
Hyderabad.  3306  2652  2971
Zeutral-Indien  1010  984  1002
Rajputang.  .  160  404  421
Mysorr  69  39  15

Zusammen  18722  16990  17710

—

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  19,  S.  900  ff.

Baumwollfelder  folgende  Angaben,

 

Die  einzigen  Provinzen,  die  eine  Abnahme
der  Anbaufläche  zeigen,  sind  Sind  (11  v.  H.)  und
Burma  (2,4  v.  H.).

Die  Witterungsverhältnisse  sind  im  allgemeinen
günstige  gewesen  und  die  Ernteaussichten  werden
als  ziemlich  gut  bis  gut  bezeichnet.

Im  einzelnen  enthalten  die  Berichte  aus  den
Provinzen  über  die  Größe  und  den  Stand  der
wobei  den
Namen  der  Provinzen  oder  Staaten  der  Prozentsatz,
  mit  dem  sie  an  der  Gesamtbaumwollfläche
Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in  Klammern  beigesotzt
  ist.

Bombay  (28,8  v.  H.)  und  Baroda  (3  v.  H.).
Das  Arceal  der  Frühsaat,  die  nur  im  Dekkan  angebaut
  wird,  wird  jetzt  zu  1562000  Acres  gemeldet,
  davon  19000  Aeres  in  den  Eingeborenenstaaten.
  Diese  Fläche  weist  gegen  die  entsprechende
vorjährige  Schätzung  eine  Zunahme  um  16  v.  H.
auf.  Die  Saison  ist  günstig  gewesen.  Der  Saatenstand
  wird  als  ein  ausgezeichneter  für  Kandesh
und  sonst  im  allgemeinen  als  gut  bezeichnet.  Für
die  Spätsaat  liegen  nur  unvollständige  Berichte
vor,  da  die  Aussaaten  in  Karnatak  noch  andauerten.

  Nach  dem  Stande  vom  1.  Ofktober
d.  Is.  wird  die  gesamte  Anbaufläche  auf

3630000  Acres  geschätzt,  davon  2367000  Acres
in  den  Eingeborenenstaaten  und  Baroga.  Hieraus
ergibt  sich  gegen  die  entsprechende  vorjährige
Schätzung  eine  Zunahme  um  etwa  12  v.  H.  Ju
Gujarat  sind  die  Witterungsverhältnisse  günstig
gewesen  und  die  Saat  bietet  überall  gute  Aussichten.
  In  Karnatak  haben  die  heftigen  Regen
stellenweise  die  Saat  vernichtet;  doch  verspricht
die  junge  Saat  einen  guten  Ertrag.

Die  Zentralprovingen  und  Berar  (22  v.  H.)
weisen  eine  Gesamtanbaufläche  von  4220000  Acres
auf,  davon  1220000  Acres  in  den  Zentralprovinzen
  und  27998.000  Acres  in  Berar,  gegen
4176000  Acres  im  Vorjahre,  wovon  1158000
Acres  auf  die  Zentralprovinzen  und  3  018  000
Acres  auf  Berar  entfielen.  Dies  bedeutet  gegen
das  Vorjahr  eine  Zunahme  um  1  v.  H.  Die
Aussaat  hat  sich  zwar  infolge  des  späten  Eintritts
des  Monsiuns  verzögert,  der  Eintritt  des  Regens
gestaltete  indessen  die  Verhältnisse  günstiger  und
die  Pflangen  keimten  im  allgemeinen  gut.  Das
zeitige  Aufhören  des  Regenfalls  im  August  erleichterte
  die  Reinigungsarbeiten  auf  den  Feldern
und  die  günstigen  Regenfälle  im  Spätangust  und
Anfang  September  wurden  dann  auch  wieder
rechtzeitig  unterbrochen.  In  der  zweiten  Hälfte
des  September  trat  dann  zur  Zeit  der  Blüte  der
Pflanzen  wieder  günstiger  Regen  ein.  Die  Aussichten
  sind  sohr  gute  und  nach  dem  gegenwärtigen
Stande  hofft  man  auf  eine  Erhöhung  des  Ertrags
um  34  v.H.  gegenüber  dem  Ergebnis  des  Vorjahres.
        <pb n="1188" />
        G  1106  e

Madras  (8  v.  H.).  Die  gesamte  in  den
Raiyatwaridörfern  bis  Ende  September  d.  Is.
mit  Baumwolle  besäte  Fläche  wird  zu  646  000
Acres  gemeldet.  Gegen  das  Vorjahr  ergibt  sich
eine  Zunahme  um  etwa  1  v.  H.  In  den  Nicht-Raiyatwaridörfern
  wird  das  gesamte  Baumwollareal
  auf  60  600  Acres  angegeben  gegen  53000
Acres  im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten
melden  eine  Anbaufläche  von  10700  Acres.  Stand
und  Aussichten  der  Baumwolle  sind  ziemlich  gut.

Punjab  (7,7  v.  H.).  Das  Baumwollareal
wird  in  den  britischen  Distrikten  auf  1  460  000
Acres  geschätzt  gegen  1  446  000  Aecres  nach  der
endgültigen  Schätzung  im  Vorjahre.  In  den
Eingeborenenstaaten  betrug  die  mit  Baumwolle

bestellte  Fläche  107  800  Acres  gegen  116  000

Acres  im  Vorjahre.  In  der  zweiten  und  dritten
Augustwoche  trat  in  Punjab  mit  Ausnahme  der
am  Fuße  des  Gebirges  liegenden  Distrikte  eine
Unterbrechung  des  Monsuns  ein,  die  indessen  noch
rechtzeitig  aufhörte  und  der  dann  ein  bis  Mitte
September  dauernder  ausgezeichneter  Regen  folgte.
Stellenweise  wird  aus  tiefliegenden  Gegenden
Schaden  durch  zu  ausgiebigen  Regen  gemeldet,
der  Baumwollanbau  in  diesen  Distrikten  ist  indessen
  nicht  bedeutend,  während  in  allen  wichtigen
Distrikten  die  Aussichten  gute  sind.

Für  die  Vereinigten  Provinzen  (6,2  v.  H.)
wird  keine  Veränderung  gegen  den  Schätzungsbericht
  im  August  gemeldet,  nach  welchem  die
Baumwollfläche  1  485  000  Acres  beträgt  gegen
1  347000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Regenfall
im  August  war  heftig,  derjenige  im  September
gelinde.  Das  Ausjäten  wurde  infolge  der  heftigen
Angustregen  stellenweise  verzögert,  die  auch  stellenweise
  Schaden  anrichteten,  wie  anderseits  teilweise
auch  der  Regenmangel  im  September.  Im  allgemeinen
  ist  aber  die  Saison  für  die  Baumwollpflanzen
  günstig  verlaufen,  und  die  Aussichten
sind  gleichmäßig  gut  und  man  rechnet  mit  einem
normalen  Ertrage.

Sind  (1,2  v.  H.).  Die  bis  zum  1.  Oktober
mit  Baumwolle  bestellte  Fläche  beträgt  2145  000
Acres  gegen  275  000  Acres  im  Vorjahre;  sie  hat
um  11  v.  H.  abgenommen,  und  zwar  wegen  der
zu  späten  Offnung  der  Bewässerungskanäle  und
des  durch  Uberflutung  verursachten  Schadens.
Der  Stand  der  Baumwolle  wird  als  ziemlich  gut
gemeldet.

Burma  (0,9  v.  H.).  Das  Baumwollarcal
wird  auf  202  000  Acres  geschätzt  gegen  207  000
Acres  im  Vorjahre;  es  hat  also  um  2,4  v.  H.
abgenommen.  Der  Saatenstand  ist  ziemlich  gut,
und  trotz  des  heftigen  Regenfalles  sind  die  Aussichten
  zufriedenstellende.

In  Bengalen  (0,25  v.  H.)  wird  die  gesamte
mit  früher  und  später  Baumwolle  bestellte  Fläche

 

auf  62  000  Aeres  geschätt  gegen  59  000  Acrce
im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Zunahme  von
5  v.  H.  ergibt.  Die  Aussaat  der  Spätbaumwolle
hat  indes  in  einigen  Bezirken  noch  nicht  begonnen.
Seit  Erstattung  des  ersten  Memorandums  ist  dos
Wetter  günstig  gewesen  und  der  Stand  der  Einn
wird  im  allgemeinen  als  gut  bezeichnet.

Ostbengalen  und  Assam  (0,3  v.  O.)  weisen
98  000  Acres  gegen  97  000  Acres  im  Vorfjahre
auf.  Die  Witterungsverhältnisse  waren  dem
Wachstum  der  Pflanzen  im  allgemeinen  günitig,
mit  Ausnahme  der  hügeligen  Teile  von  Chittagong,
wo  besseres  Wetter  erwünscht  ist.  Es  wird  ein
ziemlich  gutes  Resultat  erwartet.

Für  die  nordwestliche  Grenzprovinz
(0,25  v.H.)  werden  42  000  Acres  gegen  54000
Acres  im  Vorjahre  angegeben.  Die  Ausiichten
find  im  allgemeinen  gut  und  man  erwartet  im
ganzen  einen  Durchschnittsertrag.

Für  Ajmer-Merwara  (0,2  v.  H.)  wird  das
Baumwollareal  auf  45  000  Acres  geschänt  gegen
40  000  Acres  im  Vorjahre;  es  hat  hier  also  um
12,5  v.  H.  zugenommen.  Die  Ernteaussichten  find
ziemlich  gute.

Hyderabad  (14,1  v.  H.)  hat  eine  Fläche  von
3306000  Acres  aufzuweisen  (darunter  2769000
Acres  mit  Frühsaat)  gegen  2  652  000  Acres  im
Vorjahre;  der  Baumwollanbau  ist  hier  um  fast
25  v.  H.  gestiegen.  Die  gegenwärtigen  Aussichten
werden  im  allgemeinen  als  ziemlich  gut  bis  gul
bezeichnet.

Für  Zentralindien  (4,6  v.  H.)  werden
1  010  000  Acres  gegen  984  000  Aeres  im  Vorjahr,
  also  eine  Steigerung  um  2,6  v.  H.,  gemeldel.
Die  Witterungsverhältnisse  sind  im  allgemeinen
günstige  gewesen  und  die  Ernteaussichten  sind  gure.

In  Rajputana  (2  v.  H.)  sind  460  000  Acres
gegen  404000  Acres,  d.  h.  um  14  v..  mehr,
im  Vorjahre  bestellt  worden.  Die  Ernte  hane
in  einzelnen  Distrikten  unter  heftigen  Regem'allen
gelitten,  doch  werden  die  gegenwärtigen  Ausüichten
als  ziemlich  gut  bis  gut  bezeichnet.

In  Mysore  (0,4  v.  H.)  sind  69  000  Acres
gegen  39  000  Acres  im  Vorjahre  mit  Baumwolee
bestellt.  Die  Aussichten  werden  im  allgemeinen
als  gute  bezeichnet.  Stellenweise  ist  indessen
Regen  nötig.

Stand  der  Baumwollkelder  in  den  Vereinigten  Stcaten
von  Kmerikhka  Ende  September  1909.

Am  4.  Oktober  1909  wurde  sowohl  der  fünne
Monatsbericht  der  statistischen  Abteilung  des  Bunde
amtes  für  Ackerbau  in  Washington  als  auch  der
Bericht  der  Zensusabteilung  des  Bundesamtes
für  Handel  und  Arbeit  über  die  Menge  der  durch
        <pb n="1189" />
        W  1107  20

die  Entkörnungsanstalten  gegangenen  Baumwolle
von  1909  an  der  Börse  öffentlich  bekannt  gegeben.

Der  Bericht  des  Ackerbauamtes,  der  sich  auf
den  Stand  der  Baumwollenfelder  am  25.  September
  bezieht,  setzt  die  rückwärtige  Tendenz  seiner
Vorgänger  fort,  indem  er  den  Stand  auf  58,5  v.  H.
einer  normalen,  durch  100  ausgedrückten  Ernte
schätzt.  Dies  bedeutet  gegenüber  der  Schätzung
für  den  25.  August  mit  63,7  einen  weiteren
Rückgang  um  5,  2  v.  H.;  die  Schätzung  für  den
25.  September  des  Vorjahres  hatte  auf  69,7  und
die  gleiche  Zeit  im  Jahre  1907  auf  67,7  gelautet.

Die  nachstehende  Tabelle  gibt  eine  Ubersicht
über  den  Durchschnittsstand  der  Baumwolle  der
einzelnen  Monate,  wie  ihn  die  Regierungsberichte
geschätzt  haben,  sowie  die  Durchschnittszahl  für
die  verschiedenen  Monatsschätzungen  für  achtzehn
Jahre  unter  Angabe  des  Jahresernte-Ergebnisses
und  der  Größe  der  Bebauungsfläche.

Juli  August  Sept.  Okt.  Durch-Juni

  schnitt

Ernte

in  10/#)
Ballen  Acres")

13825  31918
11572  33370
11572  32060
13511  32019
11316  27000
13566  31  730
10011  28907
10728  27878
10  681  27532
10383  25121
9436  24275
11275  24967
11200  24320
8758  23445
7157  20  191
9901  23688
1893:  85,6  8207  73,4  70,7  78.5  7550  16656
1892:  85,9  86,9  82,3  76,8  73,3  81,0  6700  16572

Hiernach  ist  der  Fünf-Monatsdurchschnitt  mit
70,0  der  niedrigste,  der  in  den  achtzehn  Jahren
vorgekommen  ist,  und  der  jetzige  Stand  von  58,5
ist  nur  einmal,  im  Jahre  1902,  noch  niedriger
gewesen  (58,3).

Nach  dem  Bericht  der  Zensusabteilung  des
Bundesamtes  für  Handel  und  Arbeit  sind  bis
zum  25.  September  d.  Is.  an  neuer  Baumwolle
2  562  888  Ballen  handelsgebräuchlicher  Zählweise
(zwei  runde  Ballen  gleich  1  würfelförmigen  Ballen)
durch  die  Entkörnungsanstalten  gegangen.  Sie
verteilen  sich  auf  die  einzelnen  Staaten,  wie  folgt:
Alabama  188  660,  Arkansas  88·777,  Florida
19  433,  Georgia  535  026,  Louisiana  62  351,
Mississippi  96  976,  Nord-Carolina  80  472,  Süd-Carolina
  284  726,  Oklahoma  134  247,  Tenunessee
17  125,  Texas  1  057  876  und  alle  anderen  zusammen
  2219  Ballen.

*)  1  Acre  —  40,5  Ar.

1909:
1908:
1907:
1906:
1905:
1904:
1903:
1002:
1901:
1900:
1899:
1898:
1897:
1896:
1895:
1894:

81,1
79,  7
70,  5
84,6
77.2
83.0
71.1
95.  1
81,5  81.1  77
82,5  75.8  76
85,7  87.7  84
89.0  91.2  91
83,5  86,0
97,2  92.5
81,0  82.3
88,3  89,6

74.6
81,.2
72.0
83.3
77.0
88.0
77.1
84,7  81,

58.5
69.7
67.7
71.6
71,2
75.8
65.1
58.3
61.4
2  67.0
62,4
75,4
70.0
60,7
65,.1
82.7

70.0
77.9
71.6
79.9
74.5
84,5
75,4
76.8
74.5
73.9
77.6
85.3
80.9
78,9
75,4.

87.6

–

—

S
S.
.—
do  —  —

I

64,0

70,8
W

 

Die  Menge  bleibt  gegen  das  Vorjahr,  in  dem
am  25.  September  2590639  Ballen  entkörnt
waren,  etwas  zurück;  dabei  ist  aber  zu  berück—
sichtigen,  daß  im  Jahre  1908  rund  1½  Millionen
Acres  mehr  mit  Baumwolle  bepflanzt  waren.

(Aus  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats
in  New-Orleans  vom  6.  Oktober  1909.)

Der  Cissaboner  Rakaomarkt  im  Oktober  1909.*)

Die  im  September  eingetretene  stärkere  Nach—
frage  nach  St.  Thomé-Kakao  hat  auch  im  Oktober
angehalten,  so  daß  während  des  vergangenen
Monats  in  Lissabon  bedeutende  Abschlüsse  gemacht
worden  sind,  zu  Preisen,  die  sich  zwischen  38400
und  38500  Reis  für  15  kg  bewegt  haben.  Am
Ende  des  Monats  war  der  Markt  fest  und  trotz
des  für  die  Exporteure  günstigeren  Wechselkurses
und  der  im  November  erwarteten  größeren  Zufuhren,
  die  sich  auf  etwa  70  000  Sack  belaufen

dürften,  hält  sich  vorläufig  der  Preis  auf
38500  Reis.
Es  betrugen  im  Oktober:
1908  1909
die  Zufuhr.  19  452  22  159
die  Ausfuhr  86  520  48  413
der  Vorrat  am  31.  95  758  86  818.

Von  den  im  November  erwarteten  70  000  Sack
dürfte  ein  Teil  bereits  verkauft  sein.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  ö.  November  1909.)

Kahao-ARusfuhr  der  Dominikanischen  Republik,
Jonuar  bis  September  1909.

Septbr.  19000  Januar“  Septbr.  1909

1000  Wert  1000  Wert
engl.  1000  engl.  1000
Pfund  Gourdes  Pfund  Gourdes

Bestimmung

Vereinigte  Staaten

 

von  Amerika  198  17  13643  1216
Deutschland  74  5  9524  732
Frankreich  320  30  8755  750
Zusammen  einschl.

anderer  Läander.  592  52  31935  2699

(Nach  dem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in
San  Domingo  vom  18.  Oktober  1909.)

Der  Gummimarkt  auf  Ceyvlion.

Im  verflossenen  Vierteljahr  ist  der  Preis  für
Plantagengummi  in  Colombo  (Ceylon),  mit  Ausnahme
  der  Zeit  vom  5.  bis  12.  August  d.  Is.,
stetig  in  die  Höhe  gegangen.

 

;  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  1018.
        <pb n="1190" />
        1108  c0

Fast  alle  größeren  Plantagen  haben  ihren
Ernteertrag  für  1910  verkauft,  und  zwar  zum
größten  Teil  nach  Amerika  zu  einem  Preis  von
3,70  Rs.  bis  5,40  Rs.  pro  lb.  Es  ist  daher  zu
erwarten,  daß  nächstes  Jahr  nur  kleinere  Partien
anderweitig  zur  Verfügung  stehen.

Deutschland  hat  sich  an  den  Käufen  auf
Lieferung  für  1910  nicht  beteiligt.

Von  Ceylon  wurden  vom  1.  Januar  bis
20.  September  d.  Is.  827  648  lbs.  gegen
530  618  lbs.  während  derselben  Zeit  im  Vorjahre
  ausgeführt,  und  zwar  verteilt  sich  der  Export
auf  die  verschiedenen  Länder  in  dem  genannten
Zeitraum  des  Jahres  1909  (und  1908),  wie
folgt:  Deutschland  17839  (28634)  lbs.,  Großbritannien
  491  394  (331  302)  lbs.,  Amerika
276400  (141  808)  lbs.,  Belgien  27036  (3407)  lbs.a.
Australien  8224  (22  451)  lbs.,  Frankreich  1639
(1054)  lbs.

Die  Preise  stellten  sich  Ende  September  d.  Js.
für  Nr.  1  Gummi  auf  6,70  Rs.,  für  Nr.  2
Gummz  je  nach  Qualität  auf  4,25  Rs.  bis  5,25  Rs.,
für  Scrap,  je  nach  Qualität  auf  3,50  Rs.  bis
4  Rs.  Es  hat  den  Anschein,  als  ob  die  Preise
weiter  steigen  werden.

Die  neue  Zapfungsmethode,  das  sogenannte
„Northway“  system,  hat  im  allgemeinen  nicht  den
Anklang  gefunden,  den  man  nach  dem  ersten
Enthusiasmus  erwartet  hatte.  Es  wird  auf  vielen
Plantagen  angewandt,  jedoch  mit  anderen
Methoden  zusammen,  um  gewissermaßen  Erfahrungen
  zu  sammeln.  Das  Northwaysystem  (Pricker)
verlangt  eine  äußerst  sorgfältige  Behandlung  des
Baumes;  es  ist  wohl  möglich,  daß  sich  das
System  bei  größerer  Erfahrung  besser  einführen
wird.

Zum  Koagulieren  des  Latex  wird  jetzt  von
einer  deutschen  Gesellschaft  eine  Säure  unter  dem
Namen  „Purub“  hergestellt,  die  auch  auf  Ceylon
patentiert  worden  ist  und  allem  Anschein  nach
einen  großen  Erfolg  haben  wird.  Purub  hat  die
Eigenschaft,  den  Gummi  zu  desinfizieren  und  auch
eine  gewisse  Feuchtigkeit  im  Gummi  zu  belassen,
deren  Vorhandensein  zu  Fabrikationszwecken
wünschenswert  ist.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  7.  Oktober  190)9.)

Gewinnung  und  Verarbeltung  der  Beinwurztaser
in  HFalti.

Nach  dem  Berichte  eines  von  der  Regierung
Haitis  zum  Besuche  der  vom  Unternehmer  Lion
in  Port-au-Prince  eingerichteten,  von  dem  Direktor
Lavault  geleiteten  Betriebsanstalt  „Tertile“  entsandten
  Ackerbau-Ingenieurs  wird  dort  Spinnfaser

 

fast  ausschließlich  aus  den  Blättern  des  Beinwurz
(Symphytum)  gewonnen.  Die  Faser  gleicht  der
Pitafaser  an  Haltbarkeit  und  Aussehen,  inst  aber
feiner  als  jene.

Die  beste  Faser  wird  von  der  langblätterigen
Beinwurz  gewonnen,  die  in  Haiti  Blätter  bis  zu
1,60  m  Länge  hervorbringt  und  auf  den  übrigen
Antillen  sowie  sonst  in  Amerika  überhaudt  nich:
vorzukommen  scheint.  Die  grünen  Blätter  werden
von  den  Einwohnern  der  Umgegend  von  Poran-Prince
  gesammelt  und  mit  5  bis  7  Gourdes
(zu  1,85  /%40)  für  1000  Stück  bezahlt.  Da  der
Verkäufer  nur  das  Sammeln  und  Bofördern  der
Blätter  zu  besorgen  hat  und  dazu  auch  Franen
und  Kinder  verwenden  kann,  ericheint  der  Preis
lohnend  genug.  Die  Kultur  der  Pflanze  erfordem
durchaus  keine  Sorgfalt  und  die  Erme  kann  zu
jeder  Zeit  des  Jahres  erfolgen.  Da  der  Unternehmer
  Lion  der  Regierung  für  jede  zur  Auefuhr
gelangte  Tonne  Faser  eine  Abgabe  von  2  Dollr
bezahlt,  ist  die  Regierung  an  der  Förderung  des
Anbaues  der  Pflanze  interessiert.

Die  Blätter  bleiben  fünf  Tage  lang  in  einem
offenen  Schuppen  liegen,  wo  sie  den  Beginn  eines
Gärungsprozesses  durchmachen,  der  die  Abscheidung
des  Pflanzenschleims  bei  der  Verarbeitung  erleichtert.
  Die  Betriebsanstalt  ist  mit  drei  gleichartigen
  Entfaserungsmaschinen  ausgerüstet,  welche
das  Abschälen  des  Blattes  unter  Zerteilung  der
Schale  besorgen.  Die  Apparate  werden  durch
Petroleummotoren  betrieben,  arbeiten  mit  600  Umdrehungen
  in  der  Minute  und  zerlegen  täalich
je  200  kg  Blätter.  Um  die  gewünschte  Höhe  der
Erzeugung  zu  erreichen,  sollen  zwei  weitere  Maschinen
  bestellt  werden.

Nach  dem  Verlassen  der  Maschine  werden  die
Fasern  mit  der  Hand  in  Kübeln  mit  kaltem  Wasser
gereinigt,  wobei  man  den  Pflanzenschleim  und  die
Reste  des  Pflanzenfleischs  entfernt.  Dann  werden
sie  auf  Stricke  gehängt  und  den  Sonnenswahlen
ausgesetzt,  die  sie  zu  gleicher  Zeit  trocknen  und
bleichen.  Das  dauert  einen  Tag,  und  dann
brauchen  die  Fasern  nur  noch  geschlagen,  gebürttet
und  in  Ballen  von  200  kg  verpackt  zu  werden,
um  versandfertig  zu  sein.

Der  Unternehmer  bemüht  sich,  die  Konzeon
zur  Ausnutzung  von  Staatsländereien  in  destumtem
  Umfang,  die  ihm  für  seine  Zwecke  bisher  m
fünf  Departements  gegeben  ist,  auf  Ländereie#
in  gleichem  Umfang  im  Departememt  des  Veslers
allein  zu  vereinigen,  damit  er  seine  Pilanzungen
besser  überwachen  und  organisieren  kann.

(Nach  Bulletin  officiel  e  l’Auriruhurne
et  de  I’Indlustric.)
        <pb n="1191" />
        G.  1109  0

Rußenhandel  figyptens  in  den  ersten  neun
ODonaten  1909.

Nach  den  amtlichen  Ausweisen  über
Handel  Agyptens  während  der  ersten  neun  Monate
  1909  bezifferte  sich  die  Gesamteinfuhr
auf  15  752  931  LE.  gegen  18  031  198  LE.  im
entsprechenden  Zeitraume  1908,  so  daß  sich  eine
Abnahme  von  2278  267  LE.  ergibt.  Die  Gesamtausfuhr
  bewertete  sich  in  den  orsten  neun
Monaten  des  laufenden  Jahres  auf  14  603  427  LE.,
während  sie  in  dem  entsprechenden  Zeitabschnitte
des  Jahres  1908  insgesamt  12  963  946  LTE.  betrug;
  es  ist  mithin  bei  ihr  eine  Zunahme  von
1  639  481LE.  zu  verzeichnen.

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilte
sich  die  Gesamteinfuhr  in  den  ersten  neun
Monaten  1909  (und  1908)  wie  folgt  (Wert  in
LE.):  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  zu  Genußzwecken
  627  974  (810  284),  Felle  und  Waren
daraus  258  652  (274  713),  Andere  tierische  Erzeugnisse
  und  Abfälle  57  596  (65  609),  Getreide,

Gemüse,  Mehl  usw.  2  814  502  (2  472  6255),
Kolonialwaren,  Drogen  648  248  (887  993),

Spirituosen,  Getränke,  Ole  870  373  (952  383),
Lumpen,  Papier,  Bücher  256  334  (275  789),
Holz,  Holzwaren,  Kohlen  1  993  730  (2  448  614),
Steine,  Erden,  Tafelgeschirre,  Glas,  Kristall
387  616  (476  863),  Farbstoffe  Farben  181  592
(215  384),  Chemische  Erzeugnisse,  Heilmittel,
Parfümerien  413  173  (513  268),  Textilwaren
4  084  050  (4594  959),  Metalle  und  Metallwaren
  1  472  076  (2  298  225),  Verschiedene
Waren  1071  655  (1  096  355),  Tabak  und
Tabakfabrikate  615  360  (648  134).

Dieselben  Warengruppen  wiesen  in  dem  gleichen
Zeitabschnitte  bei  der  Ausfuhr  folgende  Werte
(in  LE.)  auf:  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  zu
Genußzwecken  129  312  (73.531),  Felle  und
Waren  daraus  161  691  (97  949),  Andere  tierische
  Erzeugnisse  und  Abfälle  41  299  (48  214),

Getreide,  Gemüse,  Mehl  usw.  1  801  282
(1  786  416),  Zucker,  Kolonialwaren  78  060
(64  655),  Spirituosen,  Getränke,  Ole  15  462

(7965),  Lumpen,  Papier,  Bücher  18346  (15  820),
Holz,  Holzwaren  usw.  10  972  (12  701),  Steine,
Erden,  Tafelgeschirre  usw.  2320  (2484),  Farbstoffe,
  Farben  17  187  (12  301),  Chemische  Erzeugnisse,
  Heilmittel,  Parfümerien  25953
(15  026),  Baumwolle,  Tertilwaren  11  852  703
(10  496  482),  Metalle  und  Metallwaren  74  187
(5603),  Verschiedene  Waren  97  887  (62  809),
Zigaretten  276  766  (261  990).

Als  die  hauptsächlichsten  Ein=  und  Ausfuyrartikel
  innerhalb  der  einzelnen  Warengruppen
  kommen  in  den  ersten  neun  Monaten
des  Jahres  1909  (und  1908)  in  Betracht  (Wert

den

 

in  1000  LE.):  Einfuhr:  Reis  374,1  (312,9),
Getreide  und  Maismehl  1343,4  (1159,2),  Zucker,
roh  und  raffiniert  289,1  (455,2),  Kaffee  218,6
(258,1),  Fette  Ole  (außer  Oliven=  und  Baumwollsamenöl)
  156,0  (159,4),  Petroleum  264,8
(274,5),  Steinkohlen  934,7  (1140,8),  Baumwollengarn
  175,3  (212,9),  Baumwollengewebe
2175,5  (2365,1),  Wollene  Gewebe  269,  1  (314,8),
Eisen=  und  Stahlwaren  711,7  (971,7),  Tabak
in  Blättern  579,0  (608,7).  Ausfuhr:  Eier
101,7  (47,9),  Häute  125,0  (70,6),  Baumwollsamen
  1206,7  (1234,1),  Reis  104,6  (95,2),
Olkuchen  160,2  (152,6),  Zwiebeln  259,8  (197,5),
Baumwolle  11  776,4  (10  432,4),  Zigaretten
276,7  (261,9).

Deutschland  war  an  der  Gesamteinfuhr

Agyptens  in  den  ersten  neun  Monaten  des
Jahres  1909  (und  1908)  mit  754  568

(804  011)  LEE.  beteiligt,  während  sein  Anteil  an
der  Ausfuhr  1  424  177  (1212  444)  LE.  betrug.
Eingeführt  wurden  aus  Deutschland  (Wert  in
1000  LE.)  in  dem  genannten  Zeitraume  des
Jahres  1909  hauptsächlich  Getreide=  und  Maismehl
  (68,9)  sowie  Stahl=  und  Eisenwaren  (115,3),
die  Hauptausfuhrartikel  nach  Deutschland  waren
(Wert  gleichfalls  in  1000  LE.)  Baumwollsamen
(172,4)  und  Baumwolle  (1123.7).

(Nach  Bulletin  Mensuel  du  Commerce  Extérieur
die  I’##pte.)

Handel  der  Kaopkolonie  1908.

Die  Gesamteinfuhr  der  Kapkolonie  bewertete
  sich  im  Jahre  1908  auf  49  639  917  L
gegen  49  276  224  C  im  Jahre  1907.  Davon
entfielen  auf  die  Wareneinfuhr  15  553  409  2
(gegen  16  928  139  im  Jahre  1907),  auf  die
Einfuhr  für  Rechnung  der  Regierung  417  804
(711  972)  L,  auf  die  Geldeinfuhr  160  019
(381  938)  L  und  auf  den  Transitverkehr  —  Diamanten
  und  Gold  —  33  508  655  (31  251  175)  L.
An  der  Gesamteinfuhr  waren  die  übrigen  Staaten
der  südafrikanischen  Zollunion  mit  36  160  923
(33  997  037)  &amp;amp;  beteiligt,  während  der  Rest  von
13  478  994  (15  279  187)  X  auf  andere  Länder
entfiel.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  der  Kapkolonie
betrug  im  Jahre  1908:  50  519  099  L  gegen
53222  146  L  im  vorhergehenden  Jahre.  Von
dieser  Gesamtausfuhr  entfielen  auf  die  Warenausfuhr
  16  178  118  (21  165  666)  L  —  davon
11  070  026  (15  861  069)  L  südafrikanische  Produkte
  und  5  108  092  (5  304597)  L  nicht  südafrikanische
  Produkte  —,  sowie  auf  die  Ausfuhr
von  Regierungsgütern  114  077  (237  637)  L,
von  Münzen  718  249  (567  668)  L;  der  Rest
        <pb n="1192" />
        W  1110  20

mit  33  508  655  (31  251  175)  L  entfiel  auf  den
Transitverkehr,  und  zwar  2517  236  (3004  936)  L
auf  Diamanten  und  30  991  419  (28  246  239)  L
auf  Gold.  Die  Gesamtausfuhr  richtete  sich  im
Werte  von  8  400  371  (8707  663)  L  nach  den
übrigen  Zollunionsstaaten  und  im  Werte  von
42  118  728  (44  514  483)  &amp;amp;  nach  anderen  Ländern.


Die  Gesamteinfuhr  und  -zausfuhr  der  Kapkolonie
  —  außer  dem  Transitverkehr  —  wies  im
Jahre  1908  (und  1907)  in  den  wichtigsten
Artikeln  die  folgenden  Werte  (in  1000  D)  auf:

Einfuhr:  Pferde  78,6  (130,3),  Fertige  Kleidungsstücke
  usw.  1121,0  (1243,1),  Kohlen-,  Mehl-,
Korn=  und  Wollsäcke  101,4  (128,0),  Sprengstoffe,
  einschließlich  Dynamit  165,8  (147,6),
Kohlen  207,8  (232,8),  Baumwollenwaren,  Stückgüter
  849,7  (849,8),  Baumwollene  Decken,  Bettdecken
  usw.  176,9  (170,9),  Baumwollene  Strumpfwaren,
  Unterzeug  264,7  (256,0),  Butter  169,5
(136,9),  Käse  65,4  (77,0),  Kaffee,  roh  288,4
(291,8),  Konfitüren  65,4  (72,9),  Mais  310,1
(139,3),  Weizen  831,8  (814,8),  Weizenmehl
260,0  (137,9),  Speck  und  Schinken  88,2  (112,6),
Kondensierte  Milch  oder  Rahm  160,0  (221,3),
Reis,  einschließlich  Reis  in  Hülsen  95,3  (107,8),
Whisky  72,0  (92,7),  Zucker  551,8  (526,0),  Tee
134,1  (143,8),  Glyzerin  zu  industriellen  Zwecken
143,6  (76,2),  Posamentier=  und  Kurzwaren,
Modewaren  798,1  (823,5),  Draht  zum  Einzäunen
  122,7  (115,4),  Hüte  und  Mützen  141,1
(158,3),  Schaf=  und  Ziegenfelle  118,3  (144,  5),
Landwirtschaftliche  Geräte  123,2  (153,6),  Wellblech
  und  verzinkte  Eisenplatten  84,8  (141,3),
Bijouteriewaren  108,8  (123,7),  Stiefel  und
Schuhe  684,9  (686,3),  Maschinen  für  den  Bergbaubetrieb
  178,8  (371,8),  Paraffin  152,8  (97,  2),
Seife,  gewöhnliche  117,3  (130,4),  Holz,  Bauholz,
  nicht  zugerichtet,  außer  Teakholz  88,5
(109,7),  Wollenwaren,  Tuche  und  Stückgüter
175,9  (191,5),  Wollene  Decken,  Bettdecken
202,9  (190,2).

Ausfuhr:  Zuchtstiere  und  Ochsen  209,3
(205,2),  Pferde  102,7  (130,2),  Schafe  und
Lämmer  292,31335,8),  Fertige  Kleidungsstücke  usw.
618,5  (570,0),  Sprengstoffe  690,5  (643,,2),
Kupfer,  Regulus  und  geschmolzen  337,1  (418,1),
Baumwollenwaren,  Stückgüter  351,9  (309,3),
Baumwollene  Strumpfwaren  139,2  (127,6),
Diamanten,  in  der  Kapkolonie  gewonnen  2302,8
(5978,3),  Straußenfedern  1745,1  (1819,6),  Hafer
116,0  (77,6),  Weizenmehl  231,5  (338,8),  Frische
Früchte  132,8  (132,2),  Möbel,  einschl.  Teppiche

132,7  (136,0),  Posamentier=  und  Kurzwaren,
Modewaren  445,8  (397,8),  Angorazgiegenhaare

 

663,1  (915,3),  Schaf=  und  Ziegenfelle  537,4
(699,6),  Bijouteriewaren  usw.  121,2  (123,2),
Stiefel  und  Schuhe  406,7  (349,1),  Elektrische
Maschinen,  Maschinen  für  Bergbaubetrieb,  Sägemaschinen
  192,7  (207,5),  Zigaretten  1747
(165,8),  Karren  und  Wagen  111,1  (129,2,
Schafwolle,  entschweißt  245,9  (282,0),  Schafwolle
  im  Schweiß  1880,9  (2242,0),  Wollene
Decken,  Bettdecken,  Shawls  116,1  (131,3).

(Trade  of  the  Colonies  and  Territories  forminę
the  South  African  Customs  I(’#nion.)

Ropkolonie.

Zusatzverordnungen  zum  Düngemittelgesetze.


Die  Regierung  der  Kapkolonie  hat  die  Heraus—
gabe  von  Zusatzverordnungen  zum  Düngeminelgesetze
  („Fertilisers  Act  Nr.  20  vom  Jahre  1907-)
genehmigt,  die  am  1.  Januar  1910  in  Kraft  treten
und  sobalb  als  möglich  veröffentlicht  werden  sollen.
Damit  den  Einführern,  Vertretern  oder  Käufern
von  Düngemitteln  aus  der  verspäteten  Kenmmider
  Zusatzverordnungen  kein  Nachteil  erwächst,  hat
das  Landwirtschaftsministerium  der  Kapkolonie  beschlossen,
  folgende  Hauptpunkte  der  in  Aussicht
genommenen  Zusatzverordnungen  vor  ihrer  Veröffentlichung
  bekanntzumachen:

1.  Die  eingetragene  Marke  muß  in  lesbarer
Weise  auf  der  Umschließung  des  Düngemittels  angebracht
  sein.

2.  Die  Marken  oder  Namen  von  TDüngemitteln,
  die  eine  in  Zahlen  ausgedrückte  Angabe
des  Verhältnisses  irgend  eines  Bestandteils  des
Düngemittels  als  einen  wesentlichen  Teil  der
Marke  enthalten,  werden  für  die  Eintragung  nicht
angenommen,  wenn  sie  nicht  in  dieser  Oinü#cht
abgeändert  werden.

3.  Das  Verfahren,  eine  Zahl  zu  verwenden,
um  irgend  einen  Bestandteil  eines  Düngemirtels
in  einer  Anpreisung,  Rechnung  oder  auf  dem
Etikett  darzustellen,  ist  verboten,  wenn  neben  einer
solchen  Zahl  nicht  der  Name  des  so  dargestellten
Bestandteils  angegeben  wird;  ferner  muß  der  so
angeführte  Bestandteil  in  der  in  den  Verordnungen
festgesetzten  Weise  bezeichnet  werden.

4.  Superphosphate  (mit  Ausnahme  von
doppelten  oder  basischen  Superphosphaten)  werden
künftig  nach  ihrem  Prozentgehalt  an  Phospholoryd,
  wie  nachstehend  angegeben,  abgestuft,  und
die  Stufe  muß  an  dem  Behälter  deutlich  bezeichwel
werden:

KM#

GOl

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  759  u.
        <pb n="1193" />
        1111  0

Gehalt  unter  12  v.h.  Below  strength.
von  12  bis  13  v.  H.  .  .  .  .  Low  gerade.
é.  mehr  als  13  bis  15  v.  H.  Medium  grade.

V  M  VL

-  -215  -17  -W  Medium  high
grade.
-2  =  „  17  v.  H.  High  grade.

Diese  Bezeichnung  soll  außerdem  durch  eine
Zahl  ergänzt  werden,  die  den  Mindestprozentgehalt
  angibt,  der  in  der  einzelnen  Sendung  enthalten
  ist.  Medium  grade  z.  B.  umfaßt  eine
Klasse  mit  einem  Gehalte  von  etwa  13  bis  15  v.  H.
Deshalb  würde  es  nötig  sein,  den  Behälter  mit
Medium  grade  13  v.  H.  oder  14  v.  H.  oder
15  v.  H.  zu  bezeichnen,  je  nachdem  der  Mindestgehalt
  in  Wirklichkeit  ist.  Dies  ist  der  einzige
Fall,  in  dem  eine  Zahl  gebraucht  werden  kann,
ohne  daß  sie  durch  den  Namen  des  Bestandteils
ergänzt  wird.

Die  Bezeichnung  „Guano“  darf  nur  auf  stickstoffhaltige
  Exkremente  von  Vögeln  oder  Fledermäusen
  und  auf  Fisch=  und  Walfischdünger  angewandt
  werden.  In  den  letzterwähnten  drei
Fällen  müssen  die  Worte  „Fledermaus",  „Fisch“
oder  „Walsfisch"  der  Bezeichnung  „Guano“  vorangesetzt
  werden.  Für  sich  allein  gebraucht  bezeichnet
  „Guano“  nur  die  stickstoffhaltigen  Exkremente
  von  Bögeln.  Sogenannte  phosphorhaltige
  Guanos  (z.  B.  diejenigen,  aus  denen  der
Stickstoff  entwichen  ist)  dürfen  nicht  als  „Guano“,
sondern  müssen  als  „Guanophosphat“  („guano
phosphate“)  verkauft  werden.

5.  Der  Vertrieb  von  Knochenmehl  oder
Knochenstaub,  die  nicht  so  fein  sind,  daß  80  v.  H.
davon  durch  ein  Sieb  von  8  Maschen  auf  den
Linearzoll  gehen,  ist  verboten.

6.  Der  Vertrieb  von  basischer  Schlacke,
Thomasphosphat  oder  Thomasschlacke,  die  nicht
so  fein  sind,  daß  75  v.  H.  davon  durch  ein
Normaldrahtsieb  von  100  Maschen  auf  den  Linearzoll
  gehen,  ist  ebenfalls  verboten.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Transvaal.

Zulassung  der  Ausfuhr  von  Straußen  und
Straußeneiern  sowie  von  Angoraziegen
nach  Deutsch-Südwestafrika.

Laut  Proklamation  Nr.  75  und  76  vom
31.  August  d.  Is.  ist  die  Ausfuhr  von  Straußen
und  Straußeneiern  sowie  von  Angoraziegen  (Böcken
und  Mutterziegen)  nach  Deutsch=  Südwestafrika
zugelassen  worden,  nachdem  dort  zur  Verhinderung
der  Ausfuhr  dieser  Tiere  und  Gegenstände  ähnliche
Bestimmungen  wie  in  Transvaal  erlassen  sind.“)

(The  Board  of  Trude  Journal.)

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.=  1909,  S.  414  u.  S.  920.

 

Britisch-Meugulnen  (Dapua).
Vorschriften  und  Zölle  für  die  Einfuhr
von  Reis.

Nach  einer  Verordnung  vom  8.  Juni  d.  Js.
—  KRice  Ordinance  1909  (Nr.  19/1909)  —  ist
der  Gouverneur  im  Rate  ermächtigt,  für  Reis,
der  nach  Papua  eingeführt  werden  soll,  eine  gewisse
  Normalbeschaffenheit  festzusetzen,  und  zwar
nach  seinem  Ermessen  mit  bezug  auf  den  Preis
oder  auf  anderer  Grundlage.  Wenn  die  Norm
unter  unmittelbarer  Zugrundelegung  der  Beschaffenheit
  des  Reises  festgesetzt  wird,  so  soll  für
die  öffentliche  Besichtigung  bei  den  Zollämtern
der  Einfuhrhäfen  ein  Standmuster  gehalten  werden.
Reis,  der  von  einem  staatlichen  Gesundheitsbeamten
  als  für  den  menschlichen  Genuß  unbrauchbar
  erklärt  worden  ist,  kann  in  Beschlag
genommen  und  vernichtet  werden,  ohne  daß  dafür
eine  Entschädigung  gewährt  wird.  In  der  Verordnung
  ist  ferner  ein  Einfuhrzoll  festgesetzt
worden  in  Höhe  von  10  Schill.  für  die  Tonne
auf  Reis  von  Normalbeschaffenheit  oder  besserer
als  Normalbeschaffenheit  und  von  2  Pfd.  Sterl.
für  die  Tonne  auf  Reis,  der  eine  geringere  als
die  Normalbeschaffenheit  aufweist.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Jollfreie  Einkuhr  von  Olivenöl  aus  Tunis  nach
Frankreich.

Nach  einer  Verordnung  der  französischen  Regierung
  vom  30.  Oktober  d.  Is.  dürfen  in  der
Zeit  vom.  1.  November  1909  bis  zum  31.  Oktober
  1910  20  000  kg  Oliven=  und  Oliventresteröl
tunesischen  Ursprunges  und  tunesischer  Herkunft
unter  den  im  Gesetze  vom  19.  Juli  1890  angegebenen
  Bedingungen  nach  Frankreich  zollfrei
eingeführt  werden.

Journal  officiel  de  la  République  Frangaise.)

Einkuhr  von  Blenenwachs  und  künstlichen  Waben
in  die  Oranjefluß-Kolonie.

Eine  Bekanntmachung  vom  1.  September  d.  Is.
(Nr.  66  vom  Jahre  1909)  bestimmt,  daß  die
Einfuhr  von  Bienenwachs  und  künstlichen  Waben
in  die  Oranjefluß-Kolonie  nur  gestattet  ist,  wenn
zuvor  eine  schriftliche  Erlaubnis  vom  Direktor  für
Landwirtschaft  eingeholt  wird  und  bei  jeder  Sendung
  eidesstattliche  Erklärungen  in  der  verlangten
Form  vorgelegt  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="1194" />
        G  1112  20

Einführung  von  Scheidemünzen  in  Beigisch-Nongo.

Eine  Königlich  belgische  Verordnung  vom
15.  März  1909  bestimmt  auf  Grund  des  Art.  11
des  Gesetzes  vom  18.  Oktober  1908,  daß  für
Belgisch-Kongo  besondere  Scheidemünzen,  und
zwar  von  1,  2,  5,  10  und  20  Centimen,  eingeführt
  werden  sollen.  Die  Münzen  zu  1  und
2  Centimen  sollen  aus  reinem  Kupfer,  die  übrigen
aus  einer  Legierung  von  Kupfer  und  Nickel  mit
mindestens  25  v.  H.  Nickelgehalt  bestehen.  Sie

 

sollen  in  der  Mitte  mit  einem  kreisrunden  Locke
versehen  sein,  das  bei  den  1  Centimestücken  3.5.
bei  den  2  Centimestücken  4,6,  bei  den  5  Centimestücken
  3,5,  bei  den  10  Centimestücken  4  und  bert
den  20  Centimestücken  4,5  mm  Durchmesser  hal.
Auf  der  Vorderseite  sollen  die  Münzen  ein  dodpeltes
  L,  darüber  die  Königskrone  und  die  Bezeichnung
  „Congo  belge  —  Belgish  Congo“,  auf
der  Rückseite  einen  Stern  und  die  Wertangabe
tragen.  (Monitcur  H#

 

 

 

Vermischtes.

–—  —  —

Die  Schlafhrankheit  in  der  GColhüften-Kolonie
1905  bis  1909.

Die  Colonial  Medical  Reports  für  das  Jahr
1904,  Beilage  zum  Journal  of  tropical  Medicine
and  Hygiene,  erwähnen  keinen  Fall  von  Schlafkrankheit.


Der  Report  für  1906  enthält  die  Angabe,
daß  im  Jahre  1905  7  Kranke  mit  4  Todesfällen
in  Hospitalbehandlung  gewesen  sind.  2  Kranke
blieben  Bestand  für  1906.  über  den  fehlenden
Kranken  enthält  der  Bericht  keine  nähere  Angabe.
Über  die  Verteilung  der  Fälle  ist  lediglich  in  dem
Bericht  über  das  Hospital  in  Cape  Coast  die
Mitteilung  zu  finden,  daß  dort  ein  Todesfall  infolge
  von  Schlafkrankheit  vorkam.

In  den  Reports  für  1906  werden  außer
einem  Fall  als  Bestand  aus  1905  noch  2  Zugänge
  aufgeführt.  Sämtliche  3  Kranke  starben,
die  Mortalität  betrug  somit  100  v.  H.  An  die
Erwähnung  der  Schlafkrankheitsfälle  knüpft  der
acting  principal  Medical  officer  P.  J.  Garland
solgende  Bemerkungen:

„Die  bekannt  werdenden  Fälle  von  Schlafkrankheit
  stellen  einen  unendlich  kleinen  (infinitesimal)
  Bruchteil  der  tatsächlichen  Fälle  dar,
die  vorkommen  müssen.  Ich  neige  der  Anschauung
  zu,  daß  diese  Krankheit  in  Aschanti  oder  dicht
bewaldeten  Gegenden  nicht  häufig  ist.  Ein  ernster
Ausbruch  der  Krankheit  wurde  in  den  Northern
Territories  in  einem  Dorf  bei  Wa  gemeldet.
Ein  tatsächlicher  Nachweis  existiert  nicht.  Nach
dem  Bericht  des  Regierungsargtes  kann  wenig
Zweifel  daran  sein,  daß  es  sich  um  ein  epidemisches
  Auftreten  von  Genickstarre  handelte."

Von  den  3  erwähnten  Kranken  befand  sich  je
einer  in  Cape  Coast  und  Kumasi.  Über  diese
beiden  Fälle  liegen  keinerlei  Angaben  vor.  Der
dritte  Fall  stammt  aus  Gambaga  in  den  Northern
Territories.  Zu  diosem  Falle  bemerkt  der  einschlägige
  Referent:  „Ein  Fall  von  Schlafkrankheit

 

wurde  in  Gambaga  beobachtet  und  als  solcher
durch  die  mikroskopische  Untersuchung  sicher  gestelll.
Er  bietet  ein  besonderes  Interesse  deswegen,  weil
der  Patient  sich  die  Erkrankung  in  dieser  Gegend
zugezogen  haben  muß.  Es  ist  ein  Eingeborener
aus  einer  Stadt  westlich  von  Navarro.  Es  wurde
mir  gemeldet,  daß  eine  Anzahl  Mädchen  aus
demselben  Bezirk,  die  an  derselben  Erkrankung
litten,  in  Beobachtung  der  Arzte  in  Kumaß
kamen.  Im  Zusammenhang  damit  möchte  ich
bemerken,  daß  Tsetsefliegen  in  dieser  Gegend  angetroffen
  werden.“

In  den  Nachweisungen  der  Reports  oder  an
einer  anderen  Stelle  ist  über  die  letzterwähn:en
Fälle  nichts  zu  finden.

Im  Jahre  1907  ereignete  sich  die  Hauvmaße
der  Erkrankungen  in  Kumasi.  Dort  wurden
23  Fälle  ambulant  und  9  im  Hospital  behandei!.
4  von  diesen  Hospitalkranken  scheinen  aus  den
Northern  Territories  zu  stammen.  2  weitrte
Kranke  befanden  sich  in  den  Northern  Territoris,
also  insgesamt  34  Fälle,  davon  9  in  Hoip#lal
behandlung  mit  5  Todesfällen  =  55  v.  H.  Mortalität
  der  Hospitalkranken.  Unter  den  Kramten
in  Kumasi  befand  sich  ein  Europäer,  der  #ic
unter  Atoxylbehandlung  erholt  haben  soll.

Tsetsefliegen  und  zwar  palpalis  und  pallicern
wurden  überall  in  und  um  Kumasi  ge  unden,
Pferde,  Kühe,  Schafe  wurden  in  50,  30,  15  v.  v.
mit  Trypanosomen  infiziert  gefunden.  Der  3#
ferent  Senior  medical  officer  Thos.  E.  Rle
schließt  hieran  folgende  Ausführungen:

„Wir  haben  also  in  Kumasi  anscheinend  abe
Bedingungen,  die  notwendig  sind  für  die  Uber
tragung  von  Trypanosomen  von  Menuich  z
Mensch.  Sollte  die  Zahl  der  zur  Beohachi
kommenden  Fälle  irgend  eine  deutliche  Zunahnie
erfahren,  so  dürfte  es  nötig  werden,  ein  flucgen
sicheres  Gebäude  zu  errichten,  um  die  RKranker
darin  zu  isolieren."
        <pb n="1195" />
        1113  20

Amtliche  Angaben  über  die  Schlafkrankheitswerhältnisse
  im  Jahre  1908  liegen  zur  Zeit  noch
nicht  vor.  ·

Seit  Beginn  des  Jahres  1909  werden  vom
Gouvernement  der  Goldküste  in  vierteljährlichen
Mitteilungen  die  Zahlen  der  neu  hinzukommenden
Fälle  von  Schlafkrankheit  gemeldet.  Diese  Meldungen
  geben  für  das  I.  und  II.  Quartal  1909
folgende  Fälle  an:  Northern  Territories:  1  Fall
in  Wa,  1  Fall  in  Bole,  1  Fall  in  Cheremankana;
Aschanti:  1  Fall  in  Kumasi;  Volta  District:
1  Fall  in  Mlifi.

Die  Gesamtzahl  der  amtlich  festgelegten
Schlafkrankheitsfälle  in  der  Goldküstenkolonie  beträgt
  somit:

 

im  e  1  «  thrr


1905  *.-  —  7  4  7
1906  ...  —  2  37  2
1907  25  9  5  34
1908  *U.  7  7  7  2
1909  (1.  Halbjahr)  5  2  2  5
Sa.  .  .  30  18  12  48

Zu  dieser  Summe  von  48  amtlich  festgelegten
Schlafkrankheitsfällen  kommen  hinzu  die  mit  Herausgabe
  des  Jahresberichtes  für  1908  bekannt
zu  gebenden  Fälle  von  1908  sowie  die  für  das
Jahr  1906  erwähnten,  nicht  aufgeklärten  Fälle
in  Kumasi.

*Die  Wege  nach  Katanga.““)

Nach  The  African  World  vom  6.  November
sind  auf  der  Bahnstrecke  Brokenhill  —  Star  of
Kongo  die  Erdarbeiten  bis  zur  130.  Meile  fertig;
die  Schienen  liegen  bis  zur  126.  Meile.

Besteuerung  der  Handlungsreisenden  in  Benguella.

Der  Stadtrat  von  Benguella  hat  in  seiner
Sitzung  vom  20.  März  1907  beschlossen,  die
Lizenz  der  Handlungsreisenden  und  derzjenigen,
die  mit  Mustersortimenten  nach  Benguella  kommen,
auf  120  Milréis  für  ein  Jahr  festzusetzen.

Der  Betrag  ist  in  dieser  Höhe  in  einer  Summe
zahlbar,  gleichviel  ob  sich  der  Handlungsreisende
acht  Tage  oder  ein  Jahr  in  Benguella  aufhält.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Mizekonsulats

in  Benguella.)

*)  1  Bestand  von  1005.
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  612  ff.

 

*  Der  Krauenbund  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
ersucht  uns  um  Aufnahme  nachstehender  Notiz:

„Herr  Oberbürgermeister  Külz-Bückeburg,  dessen
erfolgreiche  Tätigkeit  in  Südwestafrika  allgemeine  Anerkennung
  hervorgerufen  hat,  wird  am  3.  Dezember,
abends  8  Uhr,  im  Künstlerhause.  Bellevuestraße,  einen
Vortrag  zugunsten  des  Frauenbundes  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  halten.  Es  wird
sicher  alle  Kolonialfreunde  in  hohem  Maße  interessieren,
aus  so  berufenem  Munde  eine  Schilderung  von  Südwestafrikas
  wirtschaftlicher,  politischer  und  kultureller
Entwicklung  und  ein  Urteil  darüber  zu  hören,  welche
außerordentliche  Bedeutung  die  Frauenfrage  für  die
Erhaltung  des  Deutschtums  in  Südwestafrika  hat.“
Bestellungen  auf  Eintrittskarten  zu  3,  2  oder  1.X  sind
an  die  Geschäftsstelle  des  Bundes,  Berlin  W.  9,  Potsdamerstr.
  134,  zu  richten.

 

Litera,tur-Verzeichnis.

(Die  eingercichten  Bücher,  deren  Oesrechung  sich  die  Redaknon
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Dr.  Franz  Stuhlmann:  Beiträge  zur  Kulturgeschichte
  von  Deutsch-Ostafrika.  (Zugleich
  Band  X.  des  wissenschaftlichen  Sammelwerks
  „Deutsch  Ostafrika“.)  Berlin  1909.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (E.  Vohsen).
Preis  /7.  95,—.

Nach  zwanzigjährigem  Aufenthalt  in  der
ostafrikanischen  Kolonie  liefert  uns  der  bekannte
Verfasser  in  diesem  umfangreichen  Werke  einen
neuen  wertvollen  Beweis  seiner  ernsten  und  erfolgreichen
  Forschertätigkeit.  Neben  gründlicher  Kenntnis
von  Land  und  Leuten  ausgerüstet  mit  einer  seltenen
allgemein=  wifsenschaftlichen  Bildung  und  stets
durchdrungen  von  dem  aufrichtigen  Wunsche,  das
Gedeihen  der  Kolonie  zu  fördern,  dem  bisher
die  Arbeit  seines  Lebens  galt,  war  Stnhlmann
wie  kein  zweiter  berufen,  eine  Aufgabe  in  Angriff
zu  nehmen,  deren  Bewältigung  nur  unter  außergewöhnlichen
  Voraussetzungen  möglich  erscheint.

Um  das  heutige  Werden  und  Geschehen  in
dem  neuen  Lande,  wenigstenus  soweit  es  sich  um
die  Reaktion  der  eingesessenen  Völkerstämme  auf
die  wirtschaftlichen  Bestrebungen  des  Kolonisators
handelt,  richtig  zu  verstehen,  ist  es  erforderlich,  den

Weg  der  geschichtlichen  Forschung  einzuschlagen

und  zu  untersuchen,  in  welchem  Grade  früher

wirksame  fremde  Kulturelemente  die  Entwicklung
der  materiellen  Kultur  des  Negers  beeinflußten,
in  welchem  Umfange  und  in  welcher  Form  diese

Beeinflussungen  heute  noch  nachwirken  und  welche

Schlüsse  man  daraus  für  die  zukünftige  Entwicklung

  und  wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit  der

Eingeborenen  unter  enropäischer  Herrschaft  ziehen

darf.

Der  Hauptteil  des  Werkes  behandelt  die
wichtigsten  materiellen  Kulturelemente  der  ostafrikanischen
  Völkerstämme,  nämlich  Nutzpflanzen,
        <pb n="1196" />
        W  1114  2

Naturprodutke  pflanzlicher  und  tierischer  Herkunft
und  Haustiere,  die  Geschichte  ihrer  Abstammung
und  ihrer  Einführung  in  Ostafrika  und  weiterhin
die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  einzelnen  Faktoren
  für  die  Eingeborenen  selbst  und  für  die
Zwecke  der  kolonisierenden  Nation.  Soweit  die
Kulturen  gewisser  Gewächse,  wie  z.  B.  der  Sisalagave,
  der  Kautschukpflanzen  usw.,  bereits  für
den  deutschen  Handel  und  die  deutsche  Industrie
Bedeutung  erlangt  haben,  greift  der  Verfasser
weiter  aus,  indem  er  auch  die  Produktionsverhältnisse
  in  anderen  Ländern,  die  Statistik,  die
Preisverhältnisse  auf  dem  Weltmarkt  und  die
heimische  Bedürfnisfrage  heranzieht.

Mit  bewundernswertem  Fleiß  hat  sich  Stuhlmann
  in  alle  ihm  zugänglichen  geschichtlichen
und  naturwissenschaftlichen  Dokumente  vertieft,
die  ihm  bei  dem  Studium  der  einzelnen  Einwanderungen
  fremder  Völkerstämme  und  der  damit
verbundenen  Einführungen  von  Kulturpflanzen
und  Haustieren  die  Fährte  weisen  konnten,  und
deren  Benutzung  um  so  größere  Ausdauer  erfordert,
  als  sich  das  betreffende  Material  in  zahllosen
  Werken  und  Schriften  verstreut  findet.
Das  gleiche  gilt  für  die  linguistischen  Studien,
deren  Ergebnisse  den  Wert  des  Werkes  bedentend
erhöhen.

Über  die  Verbreitung  verschiedener  wichtiger
Eingeborenen-Kulturen  und  die  Ausdehnung  einzelner
  Zweige  der  Viehzucht  geben  auch  spezielle
Verbreitungskarten  Aufschluß.

Aus  der  Zusammenfassung  der  Ergebnisse,
welche  den  Schlußteil  des  Werkes  bilden,  ersehen
wir  zunächst,  daß  nur  die  wenigsten  aller  in
Ostafrika  jetzt  vorhandenen  Kulturelemente  wirklich
in  Afrika  heimisch  waren;  die  weit  überwiegende
Mehrzahl  und  darunter  die  wichtigsten  Elemente
hatten  ihre  Heimat  vielmehr  in  anderen  Kontinenten.
  Mit  besonderem  Interesse  wird  jeder
die  einzelnen  Kapitel  der  „Ubersicht  über  die
Geschichte  der  materiellen  Kultur  in  Ostafrika“  am
Schluß  des  Buches  lesen,  nicht  nur  des  hier  in
so  ansprechender  Form  gebotenen  Tatsachenmaterials
  wegen,  sondern  auch,  weil  die  gedankenreiche
  Behandlung  des  Stoffes  in  vielfacher
Richtung  Anregung  bietet.

Damit  soll  allerdings  nicht  gesagt  sein,
daß  der  Verfasser  in  allen  seinen  Anschauungen
Zustimmung  finden  wird.  Namentlich  dürfte  seine
ablehnende  Haltung  gegenüber  den,  auf  Einführung
  der  Pflugkultur  zur  allmählichen  Verdrängung
  des  Hackseldbaues  und  damit  zur  Erhöhung
  der  Erträge  der  Landwirtschaft  gerichteten
Bestrebungen  auf  Widerspruch  stoßen.  Aber  in
dieser,  wie  in  anderen  Fundamentalfragen
der  Kolonialwirtschaft  stehen  sich  bekanmtlich  entgegengesetzte
  Ansichten  noch  unvermittelt  gegenüber,

  und  man  wird  niemand,  der  ernst  über
diese  Fragen  nachgedacht,  das  Recht  absprechee
können,  seinen  Standpunkt  darzulegen.
Jedenfalls  kann  das  Stuhlmannsche  Aiert
Anspruch  darauf  erheben,  nicht  nur  in  der  deutschen
Kolonial-Literatur,  sondern  in  der  gesamten  wissenschaftlichen
  Afrika-Literatur,  in  der  es  einen  Vorläufer
  seiner  Art  nicht  gibt,  unter  die  hervorragendsten
  Erscheinungen  gezählt  zu  werden,  und
man  kann  ihm  nur  aufrichtig  die  weitesie  Verbreitung
  wünschen.  W.  Busse.

Eine  Reise  durch  die  deutschen  Kolonien.
Herausgegeben  von  der  illustrierten  Zeirschriir
„Kolonie  und  Heimat“.  I.  Band:
Deutsch-Ostafrika.  Mit  2  Karten  und
169  Abbildungen,  darunter  23  ganzseitigen
Bildern.  Berlin,  Verlag  kolonialpolirischer
Zeitschriften  G.  m.  b.  H.  Preis  .  5,—,  in
Leinwand  gebunden,  mit  farbiger  Deckelzeichnung.


Der  koloniale  Unterricht  leidet  zur  Zeit  noch
unter  dem  Mangel  an  kurzgefaßten  Lehr=  und
Anschanungsmitteln.  Auch  der  Kolonialfreund,
der  in  seiner  Familie  das  Interesse  an  den  Kolonien
wecken  und  nebenbei  sich  selbst  einen  allgemeinen
üÜberblick  verschaffen  will,  kommt  in  Verlegenheit.
wenn  er  ein  passendes,  mit  dem  erforderlichen
Bilderschmuck  versehenes  Buch  sucht,  das  diesem
Streben  gerecht  wird.

Diesem  Mangel  will  die  Zeitschrift  „Kolonie
und  Heimat“  durch  Herausgabe  von  Bildersammlungen
  abhelfen,  denen  die  Idee  einer
„Reise  nach  unsern  Kolonien“"  zugrunde  gelegt
  ist.  Sie  werden  in  zwangloser  Reidenfolge
erscheinen;  jede  Sammlung  wird  ein  in  sich  abgeschlossenes
  Bild  der  betreffenden  Kolonie  bieren.
Landschaft,  Tier=  und  Pflanzenleben,  Bevölkerung,
  Handel  und  Wandel,  insbesondere  unsere
Kolonialarbeit  werden  im  Bilde  vorgeführt.  Jedes
einzelne  Blatt  soll  typisch  sein  für  das  Gebiet,
um  das  es  sich  handelt.  In  kurzen  in  sich  abgeschlossenen
  Aufsätzen  wird  neben  dem  Bilde  in
unterhaltender  Form  das  Maß  an  Erläuterungen
gegeben,  welches  für  die  Allgemeinheit  wissenswert
  ist.  »

Schonindemekstcheil(Ostafrita)m
darauf  Wert  gelegt,  daß  die  Richtlinien  der  wirt—
schaftlichen  Zukunft  der  Kolonien,  soweit  fie  sich
bis  jetzt  übersehen  lassen,  deutlich  zutage  treien.

Bei  aller  Billigkeit  ist  der  vorliegende  stan—
liche  Band  vornehm  ausgestattet,  auf  Kunidruckpapier
  gedruckt  und  in  Leinwanddecke  mit  farbigem
  Bild  gebunden;  er  stellt  daher  ein  präch- 



tiges  Weihnachtsgeschenk  dar.  Der  Verlag  dat
        <pb n="1197" />
        1115  20

sich  durch  dieses  sein  neuestes  Unternehmen  abermals
  ein  großes  Verdienst  um  die  Popularisierung
der  deutschkolonialen  Sache  erworben.

Chr.  G.  Barth:  Unsere  Schutzgebiete  nach
ihren  wirtschaftlichen  Verhältnissen.  Im
Lichte  der  Erdkunde  dargestellt.  Aus  Natur
und  Geisteswelt,  Sammlung  wissenschaftlichgemeinverständlicher
  Darstellungen.  290.  Bändchen.
  Leipzig  1910.  Verlag  von  B.  G.  Teubner.
Preis  geb.  1,25.

Das  in  der  bekannten  sauberen  Ausstattung
vorliegende  Bändchen  gibt  in  sachlicher  und  doch
warmherziger  Weise  einen  kurzen  Uberblick  über
den  gegenwärtigen  Stand  unserer  überseeischen
Erschließungsarbeit,  so  daß  angehende  oder  hinausziehende
  Kolonialbeamte  in  dieser  Schrift  einen
zuverlässigen  Wegweiser  finden.

Aus  der  deutschen  Südsee.  Mitteilungen  der
Missionare  vom  heiligsten  Herzen  Jesu.  Band  1:
P.  Matthäus  Rascher,  M.  S.  C.  und  Baining
(Neu-Pommern)  Land  und  Leute.  Münster  1909.
Verlag  der  Anschendorffschen  Buchhandlung.
Preis  geb.  6,  —.

W.  Doerpinghaus:  Deutschlands  Rechte
und  Pflichten  gegenüber  dem  Belgischen

 

einer  Kartenskizze.  Berlin  1909.  Verlag  von
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis=  J  1,—.

A.  Conan  Doyle:  Das  Kongoverbrechen.
Autorisierte  deutsche  Übersetzung  von  C.  Abel-Musgrave.
  Mit  einem  Titelbild.  Berlin  1909.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).
Preis.  1,—.

Auf  weiter  Fahrt.  Selbsterlebnisse  zur  See
und  zu  Lande.  Deutsche  Marine=  und  Kolonialbibliothek.
  Begründet  von  Dr.  Jul.  Lohmeyer,
fortgeführt  von  Admiralitätsrat  Wislicenus.
VI.  Band.  Mit  22  Abbildungen  und  2  Bildnissen.
  Berlin  1909.  Verlag  von  W.  Weicher.

A.  Niemann:  Helmut  der  Patrouillenreiter.
Eine  Kriegserzählung  aus  Südwest.  Mit  Abbildungen
  und  Originalzeichnungen  von  O.  Merté.
Leipzig  1910.  Verlag  von  O.  Spamer.
Preis  geh.  5,—,  geb.  6,  —.

 

Nachtrag  zur  Rangliste  der  Kaiserlich
Deutschen  Marine  für  das  Jahr  1909.
Nach  dem  Stande  vom  3.  November  1909.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Kaisers  und
Königs.  Redigiert  im  Marine-Kabinett.  Berlin

 

 

Kongo.  Im  Dienste  einer  Kongogesellschaft  1909.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofgemachte
  Erfahrungen  und  Beobachtungen.  Mit  buchhandlung.  Preis  “  1,50,  geb.  .  2,—.
Verkehrs-Nachrichten.

In  Prinzenbucht  (Deutsch-Südwestafrika),  etwa  60  km  südlich  von  Lüderitzbucht,  ist  am
4.  Oktober  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

 

Die  Postanstalt  in  Ramansdrift  (Deutsch-Südwestafrika)  nimmt  am  Paket-,  Postanweisungs-,

Nachnahme=  und  Zeitungsdienste  nicht  mehr  teil.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1909.

 

 

6  Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  3.  17.  31.  Dez.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  38,  41  u.  38  Tg.
.  Simpsonhafen  44  u.  412g.  4  —
Brindisi  12.  Dez.  9.  Jan.  Simpsonhafen  40  Tage  I.  10.  15.  24.  29.  Dez.

1.  Deutsch-Reuguinea.  (engl.  Schiffe)

.  26.  Dez.

 

7.70  40
Friedrich  -  Wilhelms-  7.  Jan.  10  10

hafen  43  Tage
Simpsonhafen  41  Tage

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
        <pb n="1198" />
        1116  2C

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briese  müssen  aus

 

 

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spatestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

2,  deutsch-Ostafrika.  Neapel  13.  20.  Dez.  3.  Jan.]  Mombasa  O  10,  117.1.  18.  Dez.  1.  Jar.

hb  .  Z  J
u)  Buloba  sentt  füuchda)  (deutsche  Schiffe).  -  16  Tage  10½
uansa  ni  l
u11dSchit0tt-  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  40
Von  Mombasa  Weiter--

  mit  der  Uganda-  #reriz  »

bahn  und  von  der  Endstation  Pindit  19.  Dez.  Mombasa  O  15  Tages.  Dez#10#0

zu  Schiff  nach  den  Bestim=  1  (engl.  Schiffe)

mungsorten.  .

b)  nach  Tanga  (einschl.  Amant,  8  Neapel  13.  20.  Dez.  3.  Jan.  Tanga  17,  19,  17  Tage11.  1.  Dez.  1.  Jan
Mruscha,  Korogwe,  ium-  (deutsche  Schiffe),  1040
ara,  Ombo,  oscht,  u-  :  ".  —  4  15
besa.  Mangant  und  Wil-  (  Marseille  10.  jedes  Monats!  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts,  104
helmstal)

1  Neapel  13.  Dez.  3.  Jan.  Daressalam  18  Tage  11.  Dez.  1010
(deutsche  Schiffe)
nach  Daressalam  sowie  nach  «  ·  .  -,  ,  »  ,  -

zuch  dares  r  lorn  Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mis.  10  4.
Jringa,  Kiltmatinde,  Kilossa,  (von  Zan:  ibar  unmittelbar
Kilwa,  Kondoa-  Jrangi,  Lindt,  Weiterbeförderung  nach
Mahenge.  Mikindank,  Mo-  .  Daressalam  durch  Gouverne-Lrh,
  -  dovogore.  Maua.  mientsdampfer  in  6  Stund.)

uaja,  cu-Langenburg,  ,  »»  «  —
Mgerengere,  Sadan,  Ssonge,  Brindisi  19.  Dez  Zanzibar  17  Tage  17.  Dez.  1040
Bbo  a  Tschotre,  Udjidtt,  (engl.  Schiffe)  nchenenesala  konte
tedhafen  l
Neapel  20.  Dez  Daressalam  21  Tage  18.  Dez.  1040
(deutsche  Schiffe)

3.  deutsch-Sübwestafriha.  ·

a)  nach  tia  ondwenanina  Hamburg  8.  20.  Dez.  Swakopmund  26  Tage  7.  28.  Dez.  12..
nach  Abbabis,  Aris,  Aub,  kr  %  2  NJo  "  S  —  #  D.  —  K.
Evutiro=  Gotedi,  cooche-  lwle  13.  Dez.  3.  Jan.  Swakopmund  21  Tage.  Dez.  2.  Jan.  10.
anas,  Grootfontein,  Groß-  *
armen,  Groß  Witvley.  Gu-,  Southampton  14.  Dez.  4.  Jan.  Swakopmund  20  Tages3.  Dez.  3.  Jan.  11.2
r]i“*.b
Atbrechtebbe  Laliseld  Ra-  .  Southampton,  4.  18.  25.  Dez.  Swakopmund  22,  20,  3.  17.  24.  Dez.  11.23
#  1D,  au.  eilb,  ubas,  age
Rrauchas  biendamm  #aas  Southampton  11.  Dez.  1.  Jan.  Swakopmund  24  Tage0  31.  Dez.  11.23
Mombahe,  Onzrurn.  Ou-  Hamburg  1.  jedes  Monats  Swakopmund  unbestimmt  1.  jedes  Monat=  6.170
awera,  Otsimbingwe,  Olll-  «  .  «  .  «  5  X  12
warone  Stwert,  Hitsan-  chlterdam  6.  Dez.  Swakopmuno  unbestimmt  5.  Dez.  10.2
an.  Outjo,  Reboboth,  Richt-  **-1  *7*-Lolen.,
  Seeis,  Tsumeb.  Usatos,  Hamburg  18.  jedes  Monats  Swakopmund  25  Tageses.  jed.  Mts.  6.19
Ualdau,  aterberg,  Wil-  ,  «
belmstal  und  Windhut  Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—21  Ig.  jeden  Freitag  11.23

..  .  i
b)  nach  Lüderitzbucht  sowie  2  De  8  -,-.  99,.  »,,,».«)«...,x.
ganzwahoqå  ABC  PMB-C  Okltnståkekgpchtssw  13.  Dez.  8.  Jan.  Lüderitzbucht  22  Tage  Dez.  2.  Jan.  10.
ethanien.  rackwasser,  1nh
beon.  Gochas,  Hasuur,  Kall.,  Southampton  14.  Dez.  4.  Jan.  Lüderitzbucht  21  Tage  Dez.  3.  Jan.  11.23
fentein  enb.  ng[)  deurfhe  chh
döhe.  Priaenbucht.Ramane  Hamburg  18.  jedes  Monatsüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mi3.  6.19
drift,  Secheim,  Ukamas  un  »  ’  .  .  -..  .
l  "  Hamburg  1.  jedes  MonatsLüderitzbucht  40  Tage  1,.  jed.  Mis.  8.19
##Hamburg  8.  29.  Dez.  Lüderitzbucht  27  Tage  7.  28.  Dez.  12.
Rotterdam  6.  Dez.  Lüderitzbucht  35  Tage  5.  Dez.  10.12
(deutsche  Schiffe)
a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspadiere.  Barer
proben  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  732  u.  Dicustags  7.—
hb)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  3.  17.  31.  Dez.  Tsingtau  35  Tage  1.  15.  29.  Dez.  10#
(deutsche  Schiffe)  #  „
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tageseden  Freitag  10#
4.  Kiautschou.  (engl.  Schiffe)  i
Marseille  5.  19.  Dez.  2.  Jan.  Tsingtau  37  Tage  3.  17.  31.  Deʒ.  10.#
(franz.  Schiffe)  *:25
Liverpool  3.  31.  Dez.  Tsingtau  35  Tage  2.  30.  Dez.  8.  35
Marseille  10.  24.  Dez.  Tsingtau  35  Tage  8.  22.  Dez.  10.0.

(engl.  Schiffc)

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschou  u##t
aufgefuhrten  Beförderungsgelegenheiten;  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  bort  deförder

 

auch  mu  den  unter  5.
        <pb n="1199" />
        E  1117  20

 

 

 

 

Nach

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen

  am.

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

5.  Kamerun.

a)  nach  Akonolinga,  Bamenda,
anjo,  Bibundi,  Bipindihof,
Bonaberi,  Bonambast,  Buea,
mpo,  xschang,  Duoala,
Dume.  Ebolwoa,  —  Jabasst.
  Jaunde,  Johann-Albrechtshöhe,
  Joko,.  Kribi,  Lolodorf.
  Lomte,  Longsi,  Mundeck,
Nyanga,  Plantation,  Viktoria

E

 

2222
2

b)  nach  Rio  del  Rey  .  .  ..

e)  nach  dem  Tschadsee--Gebiet
(Garua,  Kusseri)

d)  nach  Ossidinge

e)  nach  Molundu

I1

·  5  10.  jedes  Monats
Hamburg  .
25.  jedes  Monats

l
23.  Dez.

 

Boulogne  11.  jedes  Monats
sur  Mer

(deutsche  Schiffe

 

l
Liverpool  16.  Dez.
«
Hamburg  25.  jedes  Monats
Liverpool  1  jeven  Mittwoch
Liverpool  156.  Dez.
l
Liverpool  jeden  Mittwoch
Liverpool  jeden  Mittwoch

Antwerpen  9.  30.  Dez.  20.  "z  o

Duala  20,  28—43  Tage
Kribi  21,  28—43  Tage
Plantation  21,28—43  Tg.
Longji  21,  28—43  Tage
Campo  28—43  Tage
Bibundi  28—43  Tage

Viktoria  18  Tage
Duala  19  Tage
Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage

Viktoria  26  Tage

Duala  29  Tage

Gr.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—32  Tage
Kribi  30—32  Tage
Plantation  30—32  Tage

Rio  del  Rey  28—43  Tage

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Jkang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Rio  del  Rey  25  Tage

Lere  19,  27  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  über
Lokodja—Dola
Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Ossidinge
in  6  bis  10  Tagen

Matadi  20—21  Tage
von  da  weiter  mit  der  Eisen-9.

  jed.  Mts.  9.1
23.  Dez.  6.19

10.  jed.  Mts.  1.0

14.  Dez.  1045

25.  jed.  Mts.  6.19
jeden  Montag  1045

14.  Dez.  10  12

jeden  Montag  1045

8.  29.  Dez.  19.  Jan.  1.0

 

 

 

·  --.—  -oo«sttuuut-.-  -  5
1  Bordeaux  25.  jedes  Monats  bahn  nu  Fluneanseen  aur3.  jed.  Mts.  1040
dem  -  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu
Brindisi  12.  Dez.  9#.  Jan.  Jap  49  Tage
(engl.  Schiffe))  –
6.  .  Karolinen,  palan-  Latau  "54#  Kage
useln,  Marianen  ans-)Brindisi  26.  Dez  Ingaur  Tage  .  104.  24.
lietzlich  Guam.“  bhet)))  Saipan  70  Tage  17.  10.  24.  Dez.
schließlich  Guam“)  (engl.  Schiffe)  Ponape  59  Tage  74.  Zan.  1010
Joap  34  Tage
*)  Sendungen  nach  Guam  wer-  Neapel  31,#  31.  Dez  Angaur  75  Tage
den  über  San  Franeciseco  dweutsche  Schiffe)  Palau  72  Tage

geleitet.
)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

4

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

7.  Marshal=  Inseln.
#)  nach  Jaluit

b)  nach  Nauru

Brindisi  12.  26.  Dez.
(engl.  Schiffe)

Neapel  8.  Dez.  6.  Jan.
(deutsche  Schiffe)

Neapel  5.  19.  Dez.  2.  Jan.
(engl.  Schiffe),

Brindisi  12.  26.  Dez.  9.  Jan.

(engl.  Schiffe)

 

Jaluit  54  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Etsenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pactfic  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der

 

 

Jaluttlinte  nach  Naurn

10.  24.  Dez.  1040

3.  6.  10.  17.  24.  31.  Dez.
3.  7.  Jun.  10140

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
        <pb n="1200" />
        1118  20

 

 

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Queenstown.  5.  Dez.  2.  Jan.  Apia  31  Tage  4.  .  2
8.  Samoa.  z.  2.  J  p  g  3.  31.  Dez.  11.23

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

Nachversand  1.0

 

9.  Logo.

 

Hamburg
Hamburg

Boulogne  s.M.
(deutsche  Schiffe)  1
Marseille

 

Bordeaux
Liverpool

Oamburg

Notterdam
(deutsche  Schiffe)
#Hamburg

Rotterdam
(deutsche  Schiffe)

 

12.

23.
10.
11.

Dez.
jedes  Monats

jedes  Monats
jedes  Monats
25.  jedes  Monats

jeden  Mittwoch

1.  jedes  Monats
6.  jedes  Monats

16.  Dez.
22.  Dez.

 

Lome  22—26  Tage
Lome  17  Tage
Lome  16  Tage

Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  24—26  Tage
Lome  21—23  Tage

Lome  30—39  Tage
Lome  24—33  Tage

 

23.  Dez.  6.19
9.  jed.  MiS.  9.1
10.  jed.  Mis.  1.0

10.  jed.  Mis.  10.
23.  jed.  Mis.  10#
Montag  1012
1.  jed.  Mts.  6.19
5.  jed.  Mt#S.  101-16.
  Dez.  6.19

21.  Dez.  1012

)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absende:
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs  Die  Post  ist  fallig
hafen  in  Berlin  am  hafen  1  in  Berlin  am
beutsch-Neuguineg  Neapel  r  ——  —  Neapel  .1“.  15.  207.  Dez.  127.  Jan.
Neapel.  17“.  Dez.  1“.  Jan.  *“  10.  3  Oi  “  an.
beutsch-Ostafrina  unn  «  Fz  fes  Mts  Hoerrpoot  nb.  Vancouv.  12.  Dez.  K.  Jan.
———  lymouth,  »z-Southampton
  16“.  Dez.  6“.  Jan.  klautschon  Southampion.  .  uber  San  rrerr  r
Deutsch-Südwestafrika  Southampton  jeden  Sonntag  Le  Ha#re  oder  nalnd,
(  6  mal  mona
Hamburg  15".  16“.  Dez.  Queenston
—  ----—--  Uhu-.Eisen-JInderNegclMonkak1.Mitt-Hamburg
  15*.  jed.  Mis.  bahn  woch-  Frertas.  Sont  iag
Kamern  Southampton  30.  jed.  Mts.  Plymouth  .  üb.  Vancouv.  1•.  29.  Des
Liverpool  3.  31.  Dez.  Queenstown
—  Samoa·  oder  Havre  üͤber  San  Francisco
den  Karolinen,  od.  Plymouth  (unbestimmt)
Marianen,  Neapel  .  .  .  1*.  5.  14*.  Dez.  2.  Jau.  —  .
lau-Insel  Hamburg  ..  24·.  4  .  15“.  16“  Dez.  27.  Jan.
palan-Inseln  I  2
—.  r  -  c090..pouthamptons30«.Ied.Mt—3.
makfhåssJufelu...Nrapcl....1«.Dcz.14.Febr.  Liverpoolljedchontag

 

«FälligkcitgtagefürdiemitdcutsclwnSchiffencintressendcnPosten.
        <pb n="1201" />
        1119  28

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

Reise

 

Letzte  Nachrichten

 

 

mpfer

Postdampf  von  nach  bis  26.  November  1909.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  24.  November  ab  Southampton.
„Alexandra  Woermann“  NKamerun  Z  Hamburg  am  23.  November  ab  Lome.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  10.  November  in  Dakar.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  November  in  Duala.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  24.  November  in  Lome.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala-  am  23.  November  in  Conakry.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  November  ab  Lome.
„Frieda  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Dezember  ab  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Vay  am  27.  November  ab  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  November  ab  Hamburg.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  22.  November  in  Loanda.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  19.  November  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  19.  November  in  Sierra-Leone.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  «  Burutu  am  20.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  Burutu  :  Hamburg  am  22.  November  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  E  Lüderitzbucht  am  1.  Dezember  ab  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  «  Calabar  am  25.  November  in  Akkra.
„Lucie  Woermann“.  Duala  1!  Hamburg  am  23.  November  ab  Teneriffe.
„Martha  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  24.  November  in  Hamburg.
„Max  Brock“.  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  16.  November  in  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  I  Calabar  am  12.  November  in  Bonny.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  ·  Hamburg  am  13.  Rovember  ab  Lome.

„Edea“  .
„Kamerun“
„Lome“
„Otavi“
„Savoia“
„Swakopmund“.
„Togo“
„Windhuk“

„Friderun“
„Henner“.
„Immo“
„Ingbert“.
„Ingo"
„Ingraban“
„Irmfried“

„Ivo"
„Walburg“

 

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg
Kapstadt

Assinie
Namerun
Kotonou

Lüderitzbucht
Hamburg
Mossamedes
Durban
Swakopmund

 

am  26.  November  ab  Notterdam.
am  21.  November  in  Vurctoria.

am  21.  November  in  Kotonou.

am  20.  November  Cuxhaven  passiert.
am  26.  November  Vilissingen  passiert.
am  22.  November  in  Madeira.

am  24.  November  ab  Mozambique.
am  23.  November  in  Swakopmund.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Akkra
Akkra
Hamburg
Mossamedes
Mossamedes
Hamburg
Mossamedes
Hamburg
Hamburg

Hamburg
Hamburg
Akkra
Hamburg
Hamburg
Kotonon
Hamburg
Akkra
Lüderitzbucht

 

am  21.  November  ab  Las  Palmas.
am  14.  November  in  Hamburg.

am  21.  November  ab  Las  Palmas.
am  8.  November  in  Hamburg.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  22.  November  ab  Mossamedes.

am  25.  November  Ouessant  passiert.
am  22.  November  ab  Lome.

am  24.  November  in  Akkra.

am  18.  November  in  Lüderitzbucht.
        <pb n="1202" />
        1120  2

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

Telephon:  Amt  l  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  Heydtkontor-=  27.  Noember  1#  190.
.  vor-Grün-
  .-—  »Er-«  letzte  bot
dangs.  Kapital  chäfts-  dette  Divi-  Nachfrage  Angei
jahr  5%  jahr  dende  dende  5%  o,
1907  1  850  000  1.  10  10  0  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  95  4½
1906  2  000  O000  1.1.  —  4  Borneo-Kautschuk-  Compagnic  A.  G.%  ....  45  52
1905  1  000  000  1.  4.  15  17½  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vonm.
"  «  J  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  .  174  177
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  6-1905
  600  O000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  S
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  China-Erport-,  Import=  u.  Bank-  Compagnie  250  —
1891  2  600  000  1.  10  7W  7  Chocoln  Plantagen-Gesellschaft.  .  113  118
1905  220  000  1.  1.  20  3  Debundscha-Pflanzung  115  12½
1900  800  O00)0  1.  1.Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  65
1878.  2750000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-  Gesollschaft
.  der  Südsee-Inseln  309  i#n
1885  2  000  000  1.  4.  20  20  Dedutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-  #rika  1700  1756
1907  2  500  000,  1.  1.  —  0  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  —  6
1902  1  000  000  1.  1.  •  0  Deutsche  Samoas-Gesellschaft  —  55
1908  4500  O000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  213  218
1902  1  000  000  1.  5.  2  3  DeOutsche  Togogesellschaft.  .  60  .
1885  11  721  000  1.  1.  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  .  121  12-1886.
  100  000  1.  1  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  ..  —
.  —  —  do.  do.  Vorz.-Aktien  —  .  175.—
1903  11  495  000  1.  1.  37%  3½  Denutsch-Ostafrikanische  3½2,%  Schuldverschrei-·
  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  .  W  97
1897  2250  000  1.  1.  4  7  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  90#  112
1899  4  000  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  Lit.  A  —  .  M.  25
360  000  0  0  do.  do.  Lit.  B.  15  5%24
1898  1  000  000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Südkamernun.  Lit.  A.  1m3  11
1  000  000  10  .0  do.  do.  Lit.  B.  #B
1889  2  000  000  1.  10.  0  0  Gauatemala  Plantagen-  Gesellschaft  —  18
1897  1  153  000  1.  1.  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  3  000  000  1.  10.  ·0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  —  10
1887  1200  000  1.  1.  15  20  Jalnit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  .  273  276
r  do.  Genußscheine  2730.—  2760—
1906  3  000  OCo00  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschul-Compognie  .  70  8
1895,  10000  000  1.  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteile  .  100  Iw-1903
  1  000  000  1.  1.  —  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  T
1899  2000000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  ..  —  sk.
1885  6000  000  1.  4.  0  0  Neu  Guinca  Compagnie  Vorzugs-Anteile  100  102
«  '  -0,0  Stamm-Anteile  13  1#
1906  1  200  000  1.1.  —  —  Ostafrika-Kompagnie  ...  70  80
1904  21  000  000  1.  1.  3  OOttafrikanische  Eisenbahngesellschaft  UAnteile
.  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  ginsn  und
120%  Rückzahlung  garantiert)  .  102  103
1900  20  000  000  1.  1.  0  9  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  221  226
200  000  rss..“4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  115.—  116.—
1902  LE  125000  1.  1.  30  50  Pacific  Phosphate  Co.  .  til-L  TL
1897  2000000  1.  10..  6  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  8
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handel-  Blannagengesellibaft.  —  40
1903  800  000  1.  1.  0  20  Safata-Samoa-Gesellschaft  .  —  55
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kantschuk-Compagnie  —  55
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflaugungs-Gesellschaft  80  —
1900  8  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territeries  17  Sh  -d  172#h6d
1892  22000000  1.  7.  0  5  South  West  Africa  Co.  Z  ssh  -  d  382hk  ½  0d!
1893  869  100  1.  4.  .  Uilsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  28  35
142  200  0  ·0  do.  Vorzugs-Anteile  55  —
1897  2  100  000  1.  1.  6  9  Wecstafrik.  Pflan  zungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  4  1½#½
1897  4  500  000  1.  1.  .0  Westafrikanische  Pflangungsgesellschaft  Victoria
zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  5r
—  8  do.  Vorz.-Aktien  98  1072
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Wecstdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  —  70

Zn  jeder  Art  von  Aus  kunft  ist  obenstehendes

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Nöniglichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.
Ausgegeben  am  30.  Novemter  100.

 

Ontor  Biesenthal,  Berlin.

Bankhaus  stets  gern  bereit.

.  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  SW68,  Kochsraße  68—71.
        <pb n="1203" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  ÖSchutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

20.  Jabrgang  Berlin,  den  15.  Dezember  19090.  Nummer  24.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derfelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
eimmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „MNittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herausgegeben  von  Dr.  Frelberr
Danckelman.  Der  bvierteljährl  iche  “  für  das  Kolonialblau  mit  den  Beiheften  beträgt  belm  Bezuge  durch  die

Fost  und  die  Buchhandlungen  3,—,  direkt  umer  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.

der  deutschen  Schusgebet-  7  Osterreich=  Ungarns,  v)  M.  5,—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen

sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernss  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWôs,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Anzeigepflicht  bei  Todesfällen
und  die  Beerdigung  von  Leichen.  Vom  20.  Oktober  1909  S.  1121.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo
zu  der  Verordnung,  betr.  die  Anzeigepflicht  bei  Todesfällen  und  die  Beerdigung  von  Leichen.  Vom  20.  Oktober  1909
S.  1122.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Tarifänderungen  auf  der  Usambarabahn.
Vom  6.  Oktober  1909  S.  1122.  —  Verordnung  des  Bezirksamtsmanns  von  Jaluit,  betr.  Bekämpfung  der  Schildlauskrankheit.
  Vom  27.  Mai  1909  S.  1123.  —  Übersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  umd  der  Südsee  während  des  Kalenderjahres  1908  S.  1124.  —  Personalien  S.  1140.  —  Patriotische  Gaben  S.  1143.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  1143.  —  Der  Kampf  gegen  die  Pocken

S.  1143.  —  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen
der  Küste  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

S.  1145.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  September
  1909  S.  1148.
Kamerun:  Die  Nola-Croßschnellen-Grenzexpedition  S.  1147.  —  Vom  Bau  der  Nordbahn  S.  1149.

Deutsch-Südwestafrika:  Tod  des  Ovambohäuptlings  Kambonde  S.  1150.  —  Errichtung  von  Apotheken  S.  1150.

Kolo  nialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ausfuhrzölle,  besonders  auf  Pflanzungserzeugnisse  in  fremden
Kolonien  und  in  Kolonialländern  S.  1150.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  1152.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  diesjährige  Baumwollernte  Rußlands  S.  1153.  —
Anbauversuche  mit  Caravonicabaumwolle  auf  Kuba  S.  1154.  —  Aussichten  der  Indigoernte  Britisch-Indiens  1900/10
S.  1154.  —  Nelkenausfuhr  Zanzibars  1908  S.  1155.  —  Gummihandel  im  Sudan  S.  1155.  —  Neues  Verfahren
zur  Gewi  nnung  von  Guayule-Kautschuk  in  Mexiko  S.  1156.  —  Herstellung  von  Guayule-Kautschuk  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  S.  1156.  —  Außenhandel  des  Australischen  Bundes  in  dem  ersten  Halbjahre  1909  S.  1156.  —
Frankreich  S.  1156.  —  Kapkolonie  S.  1157.  —  Natal  S.  1157.  —  Südnigeria  S.  1157.

Vermischtes:  Die  Wege  nach  Katanga  S.  1158.  —  Die  niederländische  Handelsflotte  S.  1158.  —  Einführung
einer  Zigarettensteuer  in  der  Kapkolonie  S.  1158.  —  Literatur--Verzeichnis  S.  1158.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  1159.  —  Schiffsbewegungen  S.  1163.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  1164.

AKmtlicher  TeilSccbcbermrerlrlnrnlndsdnh

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Knzeigepflicht  bei  Todesfällen
und  die  Beerdigung  von  Ceichen.
Vom  20.  Oktober  1909.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)
wird  für  die  vom  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanntmachung  zu  bezeichnenden  Ortschaften  oder

Teile  derselben  folgendes  verordnet:
§  1.  Jeder  Todesfall  ist  unverzüglich  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  anzuzeigen.
Zur  Anzeige  sind  folgende  Personen  verpflichtet,  sobald  ihnen  der  Todesfall  bekannt  wird:
Die  nächsten  Angehörigen  des  Verstorbenen,  sofern  sie  zur  Zeit  des  Todes  in  der  Ortschaft
anwesend  sind,  diejenigen,  welche  beim  Tode  zugegen  gewesen  sind,  der  Dienstherr,  der  Hauswirt.

Jedoch  tritt  die  Verpflichtung  der  in  der  vorstehenden  Reihenfolge  später  genannten  Personen
nur  dann  ein,  wenn  ein  früher  genannter  Verpflichteter  nicht  vorhanden  oder  dieser  an  der  Erstattung
  der  Anzeige  verhindert  ist.
        <pb n="1204" />
        G  1122  2S

§  2.  Die  Beerdigung  darf  nur  auf  den  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  oder  mit
ihrer  Genehmigung  angelegten  Friedhöfen  stattfinden.  Sie  darf  erst  nach  schriftlich  erteilter  Erlanbnis
der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  erfolgen.

Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  kann  die  Fortschaffung  der  Leiche  zum  Zwecke  der  Beerdigung
  außerhalb  der  Ortschaft  gestatten.

§*  3.  Für  die  Anweisung  eines  Begräbnisplatzes  auf  den  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  angewiesenen  Friedhöfen  ist  eine  Gebühr  zu  entrichten.

Eingeborene  bleiben  von  der  Zahlung  der  Gebühr  befreit.

§  4.  Ausführungsbestimmungen,  insbesondere  über  die  für  die  Anweisung  der  Begräbnisplätze
zu  entrichtenden  Gebühren,  über  die  Anlage  und  Instandhaltung  der  Gräber,  erläßt  der  Gouverneur
durch  öffentliche  Bekanntmachung.

§  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  oder  gegen  die  auf
Grund  derselben  vom  Gouverneur  erlassenen  Anordnungen  werden  an  Nichteingeborenen  mit  Geldstrafe
bis  zu  150  J  oder  Haft,  an  Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  22.  April  1896  (Kolonialblatt  S.  241)  bestraft.

§  6.  Diese  Verordnung  tritt  an  dem  vom  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanmmmachung
festzusetzenden  Tage  in  Kraft.  «

Gleichzeitig  treten  außer  Kraft  die  Bekanntmachung  des  Kaiserlichen  Kommissars  vom
17.  November  1893  und  die  Verordnung  des  Kaiserlichen  Landeshauptmanus  vom  5.  März  1894.

Lome,  den  20.  Oktober  1909.
Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

 

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Togo  zu  der  Verordnung,  betr.  die  Knzeigepflicht
  bei  Lodesfällen  und  die  Beerdigung  von  Ceichen  vom  20.  Oktober  1909.
Vom  20.  Oktober  1909.

Die  Verordunng  betreffend  die  Anzeigepflicht  bei  Todesfällen  und  die  Beerdigung  von
Leichen  tritt  am  1.  Januar  1910  für  die  Ortschaften  Lome,  Anecho  und  Palime  in  Kraft.  Als
Ortschaftsgrenzen  gelten  für  Lome  und  Palime  die  in  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  zur
Durchführung  der  Verordnung  betreffend  die  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr  vom  23.  Januar
1908  (Amtsblatt  S.  11)  angegebenen  Grenzen.  Für  Anecho  wird  der  Geltungsbereich  der  Aerordnung
  durch  besondere  Bekanntmachung  festgesetzt.

Für  die  Anweisung  des  Begräbnisplatzes  durch  das  Bezirksamt  (§  3  der  Verordnung)  ist
eine  Gebühr  von  10  ¾  zu  entrichten.  Die  Grabhügel  werden  auf  Kosten  der  Antragsteller  durch
die  örtliche  Verwaltungsbehörde  in  Zement  gefaßt.  Die  Instandhaltung  der  Gräber  erfolgt  durch
die  örtliche  Verwaltungsbehörde  kostenlos.

Lome,  den  20.  Oktober  1909.

Der  Gouverneur.

Graf  Zech.

 

Bekaonntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Tarifänderungen
auf  der  Usambarabahn.
Vom  6.  Oktober  1909.
Ab  1.  Dezember  1909  sind  folgende  Tarifänderungen  auf  der  Usambarabahn
genehmigt  und  eingeführt:
I.  Personentarife.
1.  Der  Einheitssatz  von  1  Heller  für  das  Personenkilometer  der  III.  (Eingeborenen-)  Wagenklasse
wird  auf  1½  Heller  erhöht.
2.  Der  Einheitssatz  für  das  Personenkilometer  der  II.  Wagenklasse  wird  von  2½  Heller  auf
4  Heller  erhöht.
        <pb n="1205" />
        G  1123  20

II.  Güterverkehr.

Für  Beförderung  von  Sirup  kommt  Spezialtarif  1  in  Rechnung.
Die  Beförderung  von  Elfenbein,  Wildhörnern  und  sonstigen  Jagdtrophäen  sowie  von  Büffel-,
Nashorn=  und  Flußpferdhäuten  erfolgt  nach  dem  Tarif  der  allgemeinen  Stückgut=  und  allgemeinen
  Wagenladungsklasse  mit  einem  Zuschlage  von  50  v.  H.  der  tarifmäßigen  Fracht.

Bei  II.  Güterverkehr  2.  Für  die  Nebengebühren  des  Tarifbuchs  werden  folgende
Anderungen  genehmigt:  Ziffer  1  Absatz  3  (Wagenstandsgelderz:

Nach  Ablauf  der  Be=  bzw.  Entladungsfrist  wird  für  je  angefangene  24  Stunden  erhoben:

!  —

für  einen  zwelachsigen  vierachsigen  Wagen
für  die  ersten  24  Stunden  ...  3  Rupien,

für  die  zweiten  24  Stunden  4  6

für  jede  weiteren  24  Stunden  6  8

Ziffer  4  (Benutzung  der  Kräne):

a)  für  die  Benutzung  der  Handkräne  werden  2  Rupien  für  die  Arbeitsstunde  erhoben,  wobei  die
Mindestgebühr  2  Rupien  beträgt.  Angefangene  Stunden  werden  für  voll  gerechnet.  Die
Bedienung  der  Handkräne  ist  Sache  der  Interessenten.  Diese  haften  für  allen  Schaden  an  den
Kränen,  der  nachweislich  auf  ein  Verschulden  ihrerseits  zurückzuführen  ist,

b)  für  Benutzung  der  Dampfkräne  wird  eine  Krangebühr  von  5  Rupien  für  die  Arbeitsstunde
bei  einer  Mindestgebühr  von  5  Rupien  erhoben.  Angefangene  Arbeitsstunden  werden  für
voll  gerechnet.

Die  Bedienung  der  Dampfkräne  ist  Sache  der  Eisenbahnverwaltung.
Daressalam,  den  6.  Oktober  1909.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  v.  Rechenberg.

 

Verordnung  des  Bezirksamtmanns  von  Jaluit,  betr.  Bekämpfung  der  Schildlauskrankheit.


Vom  27.  Mai  1909.

Auf  Grund  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  506)  und  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes
(Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird  hiermit  für  den  Bezirk  der  Marschall-,  Brown=  und  Providenze-Inseln
  verordnet:

§  1.  Behufs  Bekämpfung  der  Schildlauskrankheit  ist  jedermann  vom  1.  Juni  1909  ab
verpflichtet,  die  auf  seinen  Grundstücken  vorhandenen,  mit  Schildläusen  behafteten  Pflanzen  von  den
Schildläusen  in  der  Weise  zu  säubern,  daß  die  behafteten  Pflanzenteile  abzuschlagen  und  sofort  zu
verbrennen  sind.  Es  macht  dabei  keinen  Unterschied,  ob  die  Grundstücke  dem  Verpflichteten  eigentümlich
  gehören,  von  ihm  gepachtet  oder  ihm  auf  andere  Weise  zur  Benutzung  überlassen  sind.

§  2.  Wer  es  unterläßt,  den  nach  §  1  bestimmten  Verpflichtungen  nachzukommen,  wird,
soweit  nicht  nach  den  bestehenden  Gesetzen  eine  härtere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafen  bis  zu
150  .,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle  Haft  tritt,  bestraft.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Juni  1909  in  Kraft.

Jaluit,  den  27.  Mai  1909.

Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann.
Stuckhardt.
        <pb n="1206" />
        1124  20

Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Mfrikas
und  der  Südsee  während  des  Kalendersahres  1908.)

1.  Ostafriha.

I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

 

 

 

 

59
9

2
—

 

 

 

 

 

Aus
s  5
Es  waren  anhängig:  86s  i  —.
SSss
—  3:
#
A.  Bürgerliche  RNechtsstreitigleiten:  "
1.  Berufungen  13  14%
2.  Beschwerden  5  1621½1  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ..  —  —1  —1  —  —
C.  Strassachen  (einschl.  wrivatllagesachen),  .
1.  Berufungen  .  5!131818—
2.  Beschwerden  —  2  22  —
D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  1  1  1  —
Gerichtstage  sind  im  Geschäftsjahre  nicht  abgehalten  worden.
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Daressalam.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  1
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  3088355287  68
2.  Sonstige  Rechtssachen:  #
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  2  29  3131  —
Rechtshilfesachen  ....  2»25125323914
Zwangsvollstreckungen  2  22012221221  1
Zwangsversteigerungen  von  Grundstücken  —  1  1  1  —
Zwangsverwaltungen  ...  1«—  Il-Mahnsachen
  3  229  232216  16
Sühnesachen  ..  ..  .  .-  661661  66  —
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  anhängigen
Rechtsstreits  ..  ........—;—————
Aufgebote  .  ——————
Von  den  Sachen  gehörten  zur  Zutunbigtele
a)  des  Richters  20  1013|1033/|963  70
b)  des  Gerichts  37  911128  99  29
B.  Konkurssachen  5  38  3  5
C.  Strafsachen:  1
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  1  1787T  1
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  9  58  67  85  2
davon  Privatklagesachen  .  —101010——
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  29  1201149  128  21
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  ..  —  4  4  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptwerhandlungen  sat:
a)  ohne  Beisitzer  —  55  55  55  —
b)  mit  Beisitzen  —  7  71  7  —
D.  Freiwillige  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschasten  (außer  Nachlaßpflegschaften)  2  1  32  1
2.  Erbteilungen  —  ——  —
3.  Testamente  —  3  3  3  —
4.  Nachlaßregulierungen  33  4  50

*)  Agl.  „Deutsches  Kolonialblatt“  1908,  S.  1210  ff.
        <pb n="1207" />
        G  1125  e#

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3  #  I["“"  Jus]Davon
S  S
s.  S5
Es  waren  anhängig:  .  rs  ê  22  29
—  6ä

5.  Erbscheie  ..-333
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  ..  .....—232323J—
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  92  92  92  —
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  7  7  7  —
9.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  179  179  179  —

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Iringa,  Kilwa  und  Morogoro  je  .

III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Tanga.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  ·»
1.  Prozesse  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  .61  2161277119780
2.  Sonstige  Sachen:
Arreste  und  einstweilige  Verfüungnenn  5  22  27  216
5

 

Rechtshilfesachen  113201214209
Mahnsachen  S.216216216  —
#wangsvolliesunge  .141  136147|137  10
Sühnesachen  1  ä4445  4—
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  anhängigen
Rechtsstreits  ..  «·—  7  7  7  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  *n  u  Zutöndigtet-  #
a)  des  Richterrs  50  737787  739  48
b)  des  Gerichhtss  41  105146  53
B.  Konkurssachen—  111—  1
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  .  .  .13  101311112
2.  Hachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  warr3  4154439  15
darunter  Privatklagen  2  1113  8  5
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  16  129145118  27
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richtees——  1414141—
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt.  l
a)  ohne  Beisitzer  3636  36  —
b)  mit  Beisitzen  .  101010  —

D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:

1.  Vormundschaften  bzw.  Pflegschaftssachen  .......7  512  ZI  7
2.  Erbteilungen  .  .......————  —
3.  Testamente  und  Erbverträge  ...........—  333-—
4.Nachlaßregulterungen.............14223619«17
5.Erbscheme...  ........—333!—
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  ..  .....—-171717.-—
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  7575  75  —
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregiter  5  272727  —
9.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsarkeit  —  229  229  229  —

 

 

 

 

10.  Wechselprotesst  —  ———
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Amani,  Korogwe,  Pangani  je  1,  in  Wugiri  2,  in
Wilhelmstal,  Mombo  je  3.

IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Muansa.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen4411153213
2.  Sonstige  Rechtssachen:
Arreste  und  einstweilige  Verfügunegen—  4  4  3  1
        <pb n="1208" />
        W  1126  20

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig.:  r  14n  "2  3z  z
Ses#
—  .
Rechtshilfesachen  2  3739  39  —
Zwangsvollstreckungen  2  1618|7  1
Zwangsversteigerungen  —  —n—
Mahnsachen  —  141444  —
Sühnesachen  151515  —
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gerich  anhängigen  T
streits  ..  —  —1  —1  —  —
Von  den  Sachen  gehörten  zur  Buständigken.
a)  des  Richters  5  1151120  110  10
b)  des  Gerichts  3  1215|2  3
B.  Konkurssachen  —  ———  —
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  5  52  J3
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  4  711  3
3.  Eiuzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  6  1925  6  19
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  ———
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Dauptverhandlungen  statt.
a)  ohne  Beisitzer  —  1  2  2  2  —
b)  mit  Beisitzern.  .  —.1  l  1  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit;
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  —————
2.  Erbteilungen  —  —  —
3.  Testamente  —  1  1  1  —
4.  Nachlaßregulierungen  1  6  7  4  3
5.  Erbscheine  —  2  22  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —  6  66  —
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuche  —  —  —
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  ———  —
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundbduch  —  —  —  —
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  39  39  39  —
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Tabora  1.
2.  Südwestafrika.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigleiten.
1.  Berufungen  .  61971589067
2.  Beschwerden  .  3  36393  3
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  .  —  55  .5.—
C.  Strafsachen:
1.  Berufungen  ..  .106140104,36
davon  in  Privatklagesachen.  1  1122  —
2.  Beschwerden  .  —-—151515«——
D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarfeit.  1  910  110  —

Es  fanden  Gerichtstage  statt:

 

 

In  Swakopmund  2,  Lüderipbucht  2.
        <pb n="1209" />
        WG  1127  20

 

 

 

 

Davo
—
Es  waren  anhängig:  35  628  —  535  53
—.  S  .
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Windhuk.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Vechselprotee,  Ehe—  und  Ent-  .
mündigungssachen  660  1982  2642|11932  710
hiervon  gehörten  zur  Zkönditet-  .  .
a)  des  Bezirksrichters  317  11501467|1162,  305
b)  des  Bezirksgerichts  343  832|1175/|770  405
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge  201
b)  durch  andere  Urteile.  .  134
e)  durch  Vergleich  65
2.  Sühnesachen  ..——  33  32-——-3.
  Mahnsachen  24  890914490  11  13
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  34  195229|  182  47
5.  Aufgebotsverfahren  .  1  2  31  231
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  2  15  17  17  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  331.2449  27802279  501
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  5  1823!]  18  5
9.  Zwangsverwaltungen  3  5  8  5  3
10.  Verteilungsverfahren  —  1  1—  1
11.  Andere  Jwangsvllfrecungshandlungen  151  773|924820  104
12.  Beschwerden  .  —»22.2·-—-13.
  Rechtshilfesachen  25.  699  7241  62  32
B.  Konkurssachen  .  11  4  15  3  12
C.  Strassachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anord-  #
nungen  in  Strafsachen  ..  .  442  538|  680  558  122
2.  Strafbefehle  46  48944
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretungen  1  3  4  1  3
b)  wegen  Vergehen  133  2714044y217
c)  wegen  Verbrechen  8  2  3118  23
hiervon  gehörten  zur  Zistandiglen.  ·
a)  des  Bezirksrichters  82°  237319156  163
b)  des  Bezirksgerichts  60  601200  40  80
4.  Sühnesachen  .  6l3642339
5.Privatklagesacheii.  32E32643331
6.  Beschwerden  —  11  111  —
7.  Rechtshilfesachen  17148  165159  6
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  —
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  —  590|  59090  —
2.  Beglaubigungen  von  Unterschriften  und  Handzeichen.  —  168168168  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken.  —  —  —  —  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  ——  1  1  1  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  9  9  9  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebotes  und  Anlegung.  des  «
Grundbuches  —  220220218  2
b)  Eigentumsänderungen  —!  3939s  39  —

 

 

 

3
        <pb n="1210" />
        W  1128  e

 

 

 

 

 

 

 

Aus.  Davon
ê  7  2  27
Es  waren  anhängig:  33  S2  z  *16t
—
Es  -—22  Se#
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundschulden  176|176  176  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  ...—196196196—
7.  Landregistersachen:

a)  Anlegung  des  Landregistes..  .  .  .  .-  132  132  132.
b)  Eigentumsänderungen  —  13  16  13  —
e)  Eintragungen  von  Hypothelen  und  örundschuiden  ..  .  -  211  211  211  —

d)  Sonstige  Eintragungen  ..  .  ...-—3272727
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  ........—  33  3333  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  8  8  8
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  ...—  3  33
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltugen  36  191  55  15  10
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  ...—  2  22  —
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Beugnisen  ...  2  13154  1
14.  Auseinandersetzungen  .  ...—I222—-15.
  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .....—  —  .  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaftfen  15  7  2213
17.  Sonstige  fünitenrechche  Angelegenheiten  ......—————
18.  Protestsachen  59  59  59  —
19.  Rechtshilfesachen  2  52  54451  3
20.  Beschwerden  .......——————
21.  Hinterlegung  von  Geld  und  Wenlachen  .  .  1  -  771  771  77  —
E.  Beitreibungen  in  Kostensachen  1129611296s1075221

 

Gerichtstage  fanden  statt:  In  Okahandja  6,  in  Gobabis  1,  in  Rehoboth,  Otavi,  Tsumeb,
Grootfontein  und  Waterberg  je  2.

III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Swakopmund.

 

 

 

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:

1.  Prozesse,  einschließlich  Urkunden=  und  Wechselprozefe,  Ehe-  und

Entmündigungssachen  244  1478|1722|1116  606
Hiervon  gehörten  zur  Zulundigtette

a)  des  Bezirksrichtrs  4440  1064|120  800  404

b)  des  Bezirksgerichss  ..  104  414  1#  316  202
Es  wurden  erledigt:  —

a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge  .  65  .

b)durchandereUrtetle...  ..880

o)durchVergletch............17
2.Suhnesachen................—s—————
3.  Mahnsachen  8282  1079|116111144  17
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .  6767|60  7
5.  Aufgebotsverfahten  2  1  3  2  1
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  —  I  201  201  20  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen  46  272s2317|s2078  239
8.  Zwangsversteigerunggen  .  ....  2  2  43  1
9.  Zwangsverwaltugen.  ———  —
10.  Verteilungsverfahren.  .......——.—————«-11.
  Andere  Jwongsvolltzekungshandlungen  .—  —1———
12.  Beschwerden  .  .  .  —!3  3  31
13.  Rechtshilfesahen27  9709979711  26

B.  Konkurssahen  113  6  19  7  12
        <pb n="1211" />
        l
i
i
c
I
i

i
c

 

 

 

 

 

Aus  Davon
s
Es  waren  anhängig:  3  *  —  53753
C.  Strassachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  in  Strassachen  .  .  .112318430304126
2.  Strafbefehle  30  5080)80
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretungen  —  —  —  —  —
b)  wegen  Vergehen  58  97155116  39
c)  wegen  Verbrechen  .  7172422  2
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters.  38  61199  83  16
b)  des  Bezirksgerichts.  27  5380  65  25
4.  Sühnesachen  .  1  2444
5.  Privatklagesachen  7  233017  13
6.  Beschwerden.  —.  12"121„  —
7.  Rechtshilfesachen  —  3311326  5
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  .  731  731  73  —
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  Handzeichen  —  158  1508  58  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  —  ——  —’  —  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen.  —  3  3  3  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  —1  —1  —  —
6.  Grundbuchsachen:  «
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  —  29  2925  4
b)  Neuanlegung  von  Grundbüchern  —  29  29  21  8
c)  Eigentumsänderungen  .  —414138  3
d)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundschulden  —  66666
e)  Sonstige  Eintragungen  .  .  ——2525253—
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  3535  29  6
b)  Eigentumsänderungen  —  5  5  5  —
e)  Eintragungen  von  Hopotheten.  —  4  4818—
d)  Sonstige  Eintragungen.  .  .  ——161616—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  24124124  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  151  151  15  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  3  3  3  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen  38  17  5519  36
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  .  —E———-—I——
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeuanisen  —  21  21  2  —
14.  Auseinandersetzungen  ..  .  —I—————
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .  —,————
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  11  112  4  18
17.  Sonstige  fenitenrechilche  Angelegenheiten  —  —  —  —
18.  Protestsachen  .  —  58  58  58  —
19.  Rechtshilfesachen  —  2525  25  —
20.  Beschwerden  —  —  —  —
21.  Hinterlegungen  von  Geld  und  Vertsachen  39  52  91  51  40
E.  Seemannsamtliche  Handlungen:  «  E
1.  An-  und  Abmusterungen  —  7272
2.  Proteste  —  5  5  5  —
        <pb n="1212" />
        G  1130  20

r#

 

—  —  ——  -—-  ——  —  —  —  —  —  —  —

l
!

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  «  Es  —  1
S  ——
——  "OÖ
3.  Strafverfahren  nach  §  122  der  Seemannsordnung  1  10|0110111  —
4.  Verklarungen.  .  ...  —  2  2  2  —
5.  Untersuchungen  von  Seeunfällen  —  —1  —1  —  —
6.  Andere  Handlungen  des  Seemannsamts  9  9  9  —
F.  Zwangsvollstreckungen  in  Gerichtskassensachen  —  212212202  10
Gerichtstage  fanden  statt:  In  Karibib  2,  in  Otjimbingwe  und  Omaruru  je  1.
IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Keetmanshoop.
A.  Uürgerücche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Wechselproese  Ehe=  und
Entmündigungssachen  8322  1352s1674|11132  512
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters  131  768899601  29#
b)  des  Bezirksgerichts  191  584775531  241
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Antrage  .  86
b)  durch  andere  Urteile  .  819
o)durchVerglckche  18
2.  Sühnesachen.  —  4  4  4  —
3.  Mahnsachen  .  —519519519——
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .  —101101101—
5.  Aufgebotsverfahren  —  —  ——  —  —
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  —  1818  18  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen  —  974974974  —
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  .  —-  7  752
9.  Zwangsverwaltungen  .....  ..  —  2  21  —  2
10.  Verteilungsverfahren  —  ———
11.  Andere  Jrongsvollsreungshandlungen  —  52452421—
12.  Beschwerden  —  —  —
13.  Rechtshilfesachen  28  528  556537  19
B.  Konkurssachen  .  —  7  7  413
C.  Strassachen:
1.  Ermittlungen  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen  ,
in  Strafsachen  9993  366459  850  109
2.  Strafbefehle  .  34346397
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Ubertretungen  1  —  111—
b)  wegen  Vergehen  58  13088  6
c)  wegen  Verbrechen  2  6  8  5  3
Hiervon  gehören  zur  Zuständigkeit:  1
a)  des  Bezirksrichters  35  77111286  M
b)  des  Bezirksgerichts  26  59852  8
4.  Sühnesachen  .  —  81818—
5.  Privatklagesachen  7  13  209  1#.
6.  Beschwerden  —  1  1  1  —
7.  Rechtshilfesachen  6  129135129  5
        <pb n="1213" />
        G  1131  20

 

 

 

 

 

Auss  Davon
2  ·  55  —.
Es  waren  anhängig:  'i  ·
Ez.
SE
l  :
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens-  1
erklärungen  858585,  —
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  Handzeichen  —  173173173  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  —  ——  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  2342323  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen  —  31  31  3  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  d  Anlegung  d  der  Grund-  v  »
bucher  .  .  .32i7010220j82
b)  Eigentumsänderungen  ..  .  —2222222—
o)Emtragnngenvon  Hypotheken  und  Grundcubden  .  —323232:——
d)  Sonstige  Eintragungen.  .  ..  —  2  2  2  —
7.  Landregistersachen:  .
a)  Anlegung  des  Landregisters  30  508025  55
b)  Eigentumsänderungen  .  —  22122122  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundschulden  —  37  37  37  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  .  .  —-4  4  4  —
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —;262626——
9.EmttaqungenmdasGuterrechtsregUter.  —7  7  7  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  3  3  3
11.  Nachlaßpflegschaften  .  30144413«Zl
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  .  .  ——————I——
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeuanisen  —  4  4  4  —
14.  Auseinandersetzungen  .  ———————  —
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .  —-—————
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  8  513  11
17.  Sonstige  saniienrechtliche  Angelegenheiten  7  2  9  3  6
18.  Protestsachen  —  8  8  8  —
19.  Rechtshilfesachen  3  2124423  1
20.  Beschwerden  .  —I—-———l-—
21.  Hinterlegung  von  Geld  und  Wertsachen  36  l  710354I49
E.  Beitreibungen  in  Kostensachen  —  —80|  —  —

 

Gerichtstage  fanden  statt:  In  Gibeon  2,  je  einer  in  Hasuur,  Ukamas,  Davignab,  Warmbad,

1.

Maltahöhe  und  Bethanien.

V.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Lüderitzbucht.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:

Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Wechselproaesse,

Ehe-Entmündigungssachen
  ...

Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:

a)  des  Bezirksrichters
b)  des  Bezirksgerichts

Es  wurden  erledigt:

Dd

a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge
b)  durch  andere  Urteile.
e)  durch  Vergleich
.  Sühnesachen
.  Mahnsachen
.Arreste  und  einstweilige  Verfügungen

und

59
326
14

 

42

 

132
50

 

900

688
212

174
50

 

761.  139
628  60
133  79
–  —
161  13
50  —
        <pb n="1214" />
        1132  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  .  Davon
—.  2.  5
Es  waren  anhängig:  ——  ssEz  ss2
S  —
Se  2  —  -
5.  Aufgebotsverfahren  11  —  1  1  —
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  —  27277
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  —  229  229229
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  —  —  —  —  —
9.  Zwangsverwaltungen  ....  ..  —l—————
10.Vertetlungsverfahren.  —I———-——
11.  Andere  #reangsvollirekungshandlungen  —  313.31313
12.  Beschwerden  —  4  4  1  —
13.  Rechtshilfesachen.  4  58387582  5
B.  Konkurssachen  4  31  7143
C.  Strafsachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  in  Strafsachen  .  1920122018832
2Strasbefehle..  57075741
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretungen  —  41  41  2  2
b)  wegen  Vergehen  27  #  588853  12
c)  wegen  Verbrechen  *2  2  4  4  —
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters  ..  233154486
b)  des  Bezirksgerichts  6  3339  31  8
4.  Sühnesachen  —  17  117  1
5.  Privatklagesachen.  6  9  15  1l1  4
6.  Beschwerden  .  —-—-———
7.  Rechtshilfesachen  2  92  949
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  97  97  97  -
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  Handzeichen  —  666
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  —  ——
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  4  444
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen  —  1  1  1  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Ausgebots  und  Anlegung  d  der  Grundbücher
  43  4333  —
b)  Eigentumsänderungen  ..  —525252——
0)EtntragungenvonHypotheken  und  örundschuiden  —  381  38138  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  —141414——
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  8  8  8  —
b)  Eigentumsänderungen  —  111111  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  örundschuiden  —  9  999  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  .  .  .  —  2  2  2  —
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  451  451  45  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  4  4  4  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  ——
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen.  27  6  3326  m„
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  —  —  ——  —  —
—  1  1  1

13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Beugnisen

14.  Auseinandersetzungen
        <pb n="1215" />
        Jus.  Davon

—  S  3  —  S

Es  waren  anhängig:  [  *2#  r  r*

8

.  .  528  5

15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  ——

16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  6  111117  13  4

17.  Sonstige  fünitenrechice  Angelegenheiten.  —  2  2  2  —

18.  Protestsachen  .  —  8989  —

19.  Rechtshilfesachen  —  32321  1

20.  Beschwerden  .  —————

21.  Hinterlegungen  von  Geld  und  Wertsachen  .  2541664323

E.  Seemannsamtliche  Handlungen:

1.  An=  und  Abmusterugggen  184184184  —

2.  Proteste  ....————-——

3.  Strafverfahren  nach  8  122  der  Seemannsordnung  ...  11—  1  1  —

4.  Verklarungen  .  ....—E—————
5.  Untersuchungen  von  Seeunfällen  ..........——————

6AndereHandlungendesSeemannsamtes.......—-————

P.BeitreibungeninKoftenfachen............—;537537537—

Gerichtstage  fanden  statt:  In  Aus  4.

3.  Kamerun.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.
A.  Bürgerliche  RNechtsstreitigleiten:

1.  Berufungen  ..  .  .1669114110  4
2.  Beschwerden  ..  ............—  7  7  7  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  &amp;amp;W§Wäö§-2:7A„  .  —  —1——  —
C.  Strassachen  einschl.  Privatllagesachen:  -
1Berufungen...  ..........5«)I813  6  7
2.  Beschwerden  ..  ....—;8  8  8  —
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  3  3  3  —
Von  den  45  Sachen  entfallen:  "„
a)  auf  die  Bezirksgerichte  in  Kamenrnyn.  39  I
b)aufdasBezirksgerichtiiiTogo....  6

E.  Gerichtstage  fanden  statt:  In  Duala,  Victoria  und  Kribi  je  2.

 

 

 

II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Duala.“)

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  1)  1
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  16  3349  42  7

2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  3  #
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usK.  15  125140138  2
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  der  Richter  23  |151  174170;
b)  der  Gerichhtt8  71510

 

 

 

—

.  —

 

*)  Die  entsprechenden  Jahlen  in  der  Geschäftsübersicht  für  das  Vorjahr  erhöhen  sich  in  der  ersten,
dritten  und  letzten  Spalte  um  je  1

*)  Die  Geschäftsgahlen  für  das  Vorjahr  sind  zum  Teil  unzutreffend.  Die  Übersicht  stellt  sich  nach
dem  Ergebnis  der  angestellten  Ermittlungen,  wie  folgt:  (Siehe  nächste  Seite.)
        <pb n="1216" />
        O  1134  20

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  m
——  —  5
———*  "
)
B.  Konkurssachen  —  1  11  —  1
C.  Strassachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  1  1011  1
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  6  162217  5
3.  Ermittlungssachen  ......  1944634518
4.  Privatklagesachen,  einschl.  Sühnesachen  ..  4  2  6  414  2
In  den  Sachen  zu  1  und  2  fanden  Hhaupwwethndlungen  sana)
  ohne  Beisitzer  .  .  —1212——
b)  mit  Beisitzen  —  81  81—
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  1  1  1  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  9  18  27  13  11
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  —  ————  —
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  43  244½
Za.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  3  3  3  —
4.  Rechtshilfesachen.  5  172177|167  1,0
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  bBeglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw—  7111  —
E.  Seemannsamtliche  Handlungen.  —  19  19  19
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Jabassi,  Nyanga,  Bare,  Edea  bzw.  Lobethal  je  1.
A.  nuenerich,  Rechtsstreitigkeiten:
Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  13  71  441  58  25
Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  7  182  18914  15
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit
a)  der  Richter.  ..........  1222234  20820
b)  der  Gerichte  8  311  391  25  11
B.  Konkurssachen  —  —  —  —  —
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  10  21  31  30  1
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  15  31  16  29  1
3.  Ermittlungssachen  -——-  591301891498
4.  Privatklagesachen  einschl.  Sühnesachen  3  15  18  13  9
In  den  Sachen  zu  1  und  2  fanden  Haupwverhandlungen  stait
a)  ohne  Beisitzer  .  —  21  21  —  —
b)  mit  Beisitzen  .  —  141  141  —  —
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  8  —  5  5  5
I).  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  11  26N24  13
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  —  11111.%  1
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  62  133  6
Za.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  1  1  1
4.  Rechtshilsesachen  1  871  8183  5
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Veglaubigungen.  4
Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.  —  105055
E.  Seemannsamtliche  Handlungen.  —  171  17117  —

errichtete  Bezirksgericht  in  Kribi  abgegeben.
Ubersicht  eingestellten  Zahlen  sind  daher  um  soviel  kleiner.

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Kribi,  Edena  und  Jabassi  je  3.

 

 

 

)  Ein  Teil  der  nach  der  vorjährigen  Geschäftsübersicht  unerledigt  gebliebenen  Sachen  ist  an  das  n#n

für  das  Bezirksgericht  Kribi.

Die  in  die  Spalte  „aus  früheren  Jahren“  der  diesjadrigen
Der  Unterschied  erscheint  in  der  Geschäftsüberich
        <pb n="1217" />
        G  1135  20

 

 

 

D.
I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
.  -gö«g·—«—.tz
Es  waren  anhängig:  HHALIIEBIIEE
Ses—2
S.  ——  —  S
III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Victoria.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl,  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  1620  19  1
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  #
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  1|  334432  2
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:  1
a)  des  Richters  33  4346646  -
b)  des  Gerichts  2  68  5  3
B.  Konkurssachen  —  ——  —  —
C.  Strassachen:  1
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  –  3  3  2  1
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  —  9  9  9  —
3.  Ermittlungssachen  3  323534  1
4.  Privatklagesachen,  einschl.  Sühnesachen  ..  —  1  1  1  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Haupwerhondlungen  san  "„
a)  ohne  Beisitzer  —  8  8  8  —
b)  mit  Beisitzen  .  —111  —
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  —  1  1  1  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  s  .
1.  Nachlaßregulierungen,  Vormundschafts-  und  Plegschafts  sachen  12  71915  4
2.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.  .  .15:82310«13
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  ———
4.  Handelsgerichtliche  Angelegenheiten  ........—  5  5  4.  1#
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Be-  1  6
glaubigungen,  Beurkundungen  usw.  .—100  —
6.  Rechtshilfesachen  .  ——L494949;—
E.CeemannsamtltcheHandlungen.  —l-———I—
!
IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Kribi.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  *  s
1.Prozesse,einschl.derUrkunden-,Ehe-undEntmündigungsprozessc9,3847389
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  r
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  —  3737  37—
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörtene  zur  uständigkeit
a)  der  Richter.  3  611545777
b)  der  Gerichte  6  14120118  2
B.  Konkurssachen  .  —i1  1  1—
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  —  636326  37
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  11  1  3111222  20
3.  Ermittlungssachen  .....  16s23324917277
4.  Privatklagesachen  einschl.  Sühnesachen  .  1  7  8  4  4
In  den  Sachen  zu  1  und  2  sanden  dauptverhandlungen  lait.
a)  ohne  Beisitzer  .—  131  131  13  —
b)  mit  Beisitzen  .  —131313—
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  —  3  3  3J—

 

*)  Vgl.  Anm.  1)  zu  der  Geschäftsübersicht  für  das  Bezirksgericht  Duala.
        <pb n="1218" />
        G  1136  2

 

 

 

 

I

 

 

 

 

 

 

Aus  Dabvon
Es  waren  anhängig:  nm  72
S-s-—2
  27t
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  4  22  26  14  12
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  .  1  1  2  1.  1
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.  .  —  36  36  3  33
Za.  Eintragung  und  Löschungen  im  Landregissert  —  ———  —
4.  Rechtshilfesachen  —  162162  159  3
4.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubi-  "
gungen,  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usp.  —  32  32  2  —
E.  Seemannsamtliche  Handlungen  —  ——  —
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Longii,  Molundu,  Lolodorf  e  1,  in  Lomie,  Abongmbang,

Ebolova,  Sangmelina  je  2,  in  Dume  3.
4.  Togo.

Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Lome.
A.  Bürgerliche  RNechtsstreitigeiten:

70248122  126

1.  Zivilprozesse  7  2229  21  8
2.  Zahlungsbefehle  .  ........  8  81  8  —
3.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .  .  4  4
4.  Sicherung  des  Beweises  ........—·————
5  Zwangsvollstreckungen,  Aufgebote  usw.  .  .  .  115)  4  5  5
B.  Konkurssachen  ..  ........2  —  21  1
C.  Strassachen:  1
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  4664
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  wmaor  4  8  3  5
3.  Ermittlungssachen  5  182322  1
4.  Privatklagesachen.  2)  —  2—  2
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Ntes  .  1I1  22——
6.  Sühnesachen  .  .  .  —T————-Sachen
  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  «
1Vorntundschafts-undPsleqfchaftvIachen........—i———-——
2.TeptamenteundEtbvertrage...........—T.———-3.
  Nachlaßregulierungen  ..........  ·611  7  1
4.  Erbbescheinigungnggennn—  1  1  l-5.Handelsrcgistersachen.............——
  —
6.  Grundbuchsachen:  .
l
l

a)AnträgeaqunlegungeinesGrundbnchblattes...178
Ferner  wurden  in  das  Grundbuch  eingetragen:  ·

b)Etgentumsverctnderuthen..  .......—«242424—
c)Übertragungenanfandete  Blätter  ..  ...J242424—
d)  Eintragungen  in  den  Abteilungen  II  und  III  ..  .  -  241  241  24

e)  Löschungen  6|66  —
f)  Berichtigungen  nach  dem  Inhalt  der  Flurbücher  —  3  3  3  —

7.  Landregistersachen  1  —  —  —  —  —
8.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:

a)  Verträge  und  einseitige  Willenserllärungen  ..  —  939393  —

darunter  Grundbuchsachen  .  .  .  6831831  83  —

b)  Veglaubigungen  t  von  Unterschristen  usw.  .  .1—  14114114  —

E.  Rechtshilfesachen  .  ......—121212——

F.  Seemannsamt:
a)  Verklarungen,  An-  und  Abmusterungen  1i1.
b)  Seemannsamtliche  Strafverflaren

Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worden.
*)  Die  entsprechenden  Zahlen  in  der  Geschäftsübersicht  für  das  Vorjahr  sind  unrichtig  angegeben.

 

 

 

–—  —  —  —  —  —

—
        <pb n="1219" />
        W  1137  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JAus  Davon
9  —  rrr  S#  m2
Es  waren  anhängig:  E2E
Seens
Se  ——  2
5.  Neuguinea.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.
A.  Bürgerliche  RNechtsstreitigkeiten:  6
1.  Berufungen  68  6  4  2
2.  Beschwerden  ...  ............—.2  2  1  1
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ..  .........—--——-———
O.Strafsachen(emschl  Prwatklagesachen)
lBerufungen...  .........23  5  31  2
2.  Beschwerden  ...  ....—2  2——2
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  ....—  1  11  —  1

 

 

 

 

II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Herbertshöhe.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen6  152110  1
2.  Sonstige  Rechtssachen:

Arreste  und  einstweilige  Verfüguggggen  6  6  6—
Rechtshilfesahenrn•2  I  141414—
Zwangsvollstreckungen............—l·3  3  3  —
Mahnsahenn  2929  29—
ZwangsversteigerungeenngJ..  ———
Aufgebotsverfahren  —  —  —  —  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  22  zur  Zustandtgkett
a)dethchters..  —  521521  52

b)  des  Gerichts  ........  «
BKonkurssachen.................—"—————
C.  Strafsachen:

S
—
O½
1ê—
8
S
—

 

1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  rrrlUd  1|10010  —
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptverfahren  zu  eröffnen  aaor10  8110  5.5
davon  Privatklagesachen  ..  —  3  3  3  —
3.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  icht  zu  eröffnen  war
(Einstellungen,  Zurückweisungen,  Zurücknahmen)  —  191191  19  —
4.  Ermittlungssachen  4  3  7  6  1
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  ..  —I————-In
  den  Sachen  zu  2  fanden  Dauptverhandlungen  son
a)  ohne  Beisitzer  .——  5  5  5  —
b)  mit  Beisitzen  .........—  1  1  1  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarteit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschafen  12  1022  7  15
2.  Testament  ........—  4  4  4  —
3.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  ..1—  161  161  16  —
4.  Eintragungen  in  das  Schiffsregiter  «n  1  1  1  —
5.  Eintragungen  in  das  Grundbuch.  ..  .  .  1231123  —  —
6

 

 

 

 

.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  .  481  481  48  —

III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Friedrich-Wilhelmshafen.

Die  Geschäftsübersicht  ist  bisher  nicht  eingegangen.  Sie  wird  mit  der  Übersicht  für  das
Geschäftsjahr  1909  veröffentlicht  werden.
        <pb n="1220" />
        G  1138  20

Es  waren  anhängig:

 

früheren
Jahren

—  –.  □

Aus

dem  Bechem
  der,

zusammen

  

—

6.t
—
S
2
2

erledigt

wurden
blieben

unerledigt

 

IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Ponape.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Wechsel-,  ie  und  Emmündigungse



sachen  und  Aufgebote

4Arreste  und  einstweilige  Verfügungen

Anträge  außerhalb  eines  Verfahrens
Rechtshilfesachen
Mahnsachen  .
Zwangsvollstreckungen
Von  den  zu  1  aufgeführten  Sachen  **  *  Bujandigien.
a)  des  Richters
b)  des  Gerichts

B.  Konkurssachen
C.  Strafsachen:

1.
2.
3.

4.

Strafbefehle

Sachen,  in  denen  das  Verfahren  eingestellt  wurde

Sachen,  in  denen  eine  Hauptverhandlung  einzuleiten  war.

NPrivatklagesachen  .....

Ermittlungssachen

In  den  Sachen  zu  3  fanden  anwoerbanmen  sonr

a)  mit  Beisitzern.
b)  ohne  Beisitzer

5.  Beschwerden  gegen  Enticheidungen  des  s  Richur-D.
  Sühnesachen  in  Privatklagesachen  ..
E.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:

1.
2.

Suumu—J  SGMt

2.

Vormundschaften  und  Pflegschaften
Nachlaßsachen:

a)  Nachlaßregulierungen

b)  Erbscheine

uErrichtung  usw.  von  lettwilligen  Verfügungen
.  Anträge  auf  Anlegung  eines  Landregisters
Sonstige  Verfügungen  in  Landregistersachen

u  Eintragungen  in  das  Handelsregister

u  Wechselproteste  .....

.  Sonstige  Handlungen

u  Hinterlegung  von  Geldern.

Gerichtstage  wurden  nicht  abgehalten.

 

V.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Jap.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen

Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  uständigkelt
a)  des  Richters
b)  des  Gerichts

 

—  —  ——

———  —

t

 

 

r  —

—5

½

 

 

—  —
l

tOHIOHl  W
l
        <pb n="1221" />
        1139  20

 

 

 

—  —  —-  —  —  —   -

Es  waren  anhängig:

dem  Be- 



zusammen

Davon

 

wurden
erledigt

l

blieben
unerledigt

 

2

Konkurssachen
Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt  ·
a)  ohne  Beisitzer  ..
b)  mit  Beisitzen
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters
Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
.  Vormundschaften  und  Pflegschaften
Erbteilunggen
Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  und  Landregister
.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)

VI.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Jaluit.

Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse

2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehürten  zur  Zustaͤndigteit.
a)  des  Richters
b)  des  Gerichts
Konkurssachen
Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  ttatt.
a)  ohne  Beisitzer
b)  mit  Beisitzen  .
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .
Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften
2.  Erbteilungen
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  ..
4.  Sonstige  Handlungen  der  nichtstreitigen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)

Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worden.

6.  Samoa.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:

1.  Berufungen

2.  Beschwerden  .
Beschwerden  in  Konkurssachen  ..
Strafsachen  (einschl.  #iiratllagelachen

1.  Berufungen  .

2.  Beschwerden  .
Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit

 

 

 

 

E

 

 

 

S—

28

4—

41

–

d

37

18

i

 

 

 

do#s#

28

2

37

O#

——  —

–
        <pb n="1222" />
        W  1140  e

 

 

 

 

Aus  Dübon
Es  waren  anhängig:  m  b  #s2  77
—  -
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Apia.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  s
1.  Prozesse  einschl.  Urkunden-,  Ehe-  und  d  Entmundigungssachen  103  80819111734  177
2.  Mahnsachen  —  1800  —
3.  Sühnesachen  .  1  1  2  2  —
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  1  7  8  8  —
5.  Zwangsvollstreckungssachen.  —  69  6961  3
6.  Zwangsversteigerungen  von  Grundstücken  —  4  4  1  —
7.  Rechtshilfesachen  .  1,131414—

Von  den  Sachen  zu  1  2  2  Buständigtei:  s
a)  des  Richters  90  755815680  165
b)  des  Gerichts  13  53  66  54  12
B.  Konkurssachen  1  1  2  2  —

C.  Strassachen:

1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  erlassen  wurde  —  33  3  —
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptverfahren  eroͤffnet  wurde  5  25  302  2
davon  Privatklagesachen  .  ...  1H5  6  5  1
3.  Ermittlungssachen  5.t  49t  5427  2
4.  Rechtshilfesachen  .  —,5  5  5  —

In  den  Sachen  zu  2  fanden  dauptverhandlungen  son  .
a)  ohne  Beisitzer  .  —222222—
b)  mit  Beisitzern  —  88  6  2
5.  Sühnesachen  .  —"1212111

D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaftssachen  und  Pflegschaften  1  5  6  4  2
2.  Nachlaßsachen  —  10  9  1
3.  Errichtung  letzwilliger  Verfügungen.  —  3  3  3  —
4.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  44  1

5.  Eintragungen  und  Löschungen:
a)  im  Landregister  11  170|181173  8
b)  im  Grundducs  10  258  268  261  7w

6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerchborte  G.  "/
glaubigungen,  Beurkundungen  usw.)  .  2«1541561542

Gerichtstage  fanden  statt:  In  Savaii  6.

 

 

 

 

 

 

 

—  —

 

 

Dersonalien.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bureauvorstand  bei  dem
Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Otto  Lauterbach  und  den  nachgenanmien
Beamten  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Bureauvorstand  Hermann
Brandenburg,  Sekretär  Hubert  Lergen  und  Zentralmagazinvorstand  Gustav  Cohrs  den  Charakie
als  Kaiserlicher  Rechnungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  gönig  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leiter  der
ethnographischen  Abteilung  des  städtischen  Museums  in  Braunschweig,  Professor  Dr.  Otto  Finich,
den  Königlichen  Kronen-Orden  dritter  Klasse  zu  verleihen.
        <pb n="1223" />
        1141

Raiserliche  Schutztruppen.
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).
A.  K.  O.  vom  19.  November  1909.
Götze,  überzähliger  Major,  Mitglied  des  Bekleidungsamts  XVII.  Armeekorps,  wird  unter  Enthebung

von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  zum  Bekleidungsamt  V.  Armeekorps  versetzt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  November  1909.
Schlobach,  überzähliger  Major,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis
zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.
Am  30.  November  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Dezember  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
Lincke,  Oberleutnant,  im  Infanterie-Regiment  Bremen  (1.  Hanseatischen)  Nr.  75,
Claus,  Oberarzt,  beim  Kürassier-Regiment  von  Driesen  (Westfälischen)  Nr.  4.
v.  Trotha,  Spiegel,  Braunschweig,  Bock  v.  Wülfingen  (Wilhelm),  Rothert,  Rabe
v.  Pappenheim,  Winterer  und  Otto,  Oberleutnants,
Dr.  Schörnich,  Oberstabsarzt,
Dr.  Wittrock,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  11.  November  1909.
Jorns,  Kriegsgerichtsrat,  behufs  Rücktritts  in  die  Königlich  Preußische  Militär-Justizverwaltung  am
4.  Dezember  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

A.  K.  O.  vom  19.  November  1909.

Am  30.  November  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Dezember  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
Elschner,  Oberleutnant,  im  Garde-Fußartillerie-Regiment,
v.  Langendorff,  Oberleutnant,  im  Braunschweigischen  Infanterie-Regiment  Nr.  92,
v.  Kleist,  Leutnant,  im  Grenadier-Regiment  Graf  Kleist  von  Nolnderf  (1.  Westpreußischen)  Nr.  6,
Dr.  Haeseler,  Oberarzt,  beim  Magdeburgischen  Train-Bataillon  Nr.  4

Pfeffer  und  Fromm,  Hauptleute,
Müller,  Oberleutnant,

Dr.  Schmidt,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre,
deren  Beginn  bei  dem  Oberarzt  Dr.  Schmidt  vom  1.  Dezember  1909  ab  zu  rechnen  ist,
genehmigt.

Am  5.  Dezember  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  6.  Dezember  d.  Js.
in  der  Schutztruppe  angestellt:
Borchers,  Oberleutnant,  im  7.  Rheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  69,  kommandiert  zur  Landesaufnahme.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  19.  November  1909.
Dr.  Fuchs,  Stabsarzt,  am  30.  November  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste
  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Rammstedt,  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  1.  Unter-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  132,

am  6.  Dezember  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  7.  Dezember  d.  Js.  in  der
Schutztruppe  angestellt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  die  Erlaubnis  zur
Anlegung  eines  nichtpreußischen  Ordens=  und  Ehrenzeichens  zu  erteilen,  und  zwar:
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichsordens:
dem  Oberveterinär  König.
        <pb n="1224" />
        W  1142  20

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  27.  November  1909.

Bohn,  Intendantursekretär,  mit  Ablauf  des  10.  Dezember  1909  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  VI.  Armeckorps  in  Breslaut

aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

 

Deutsch-Ostatriha.

Dem  zum  italienischen  Generalkonsul
für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet
ernannten  Commendatore  Alberto  Corsi  in  Zanzibar
  ist  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

Berichtigung.  In  Nr.  23  des  Kol.  Bl.
muß  es  auf  Seite  1092  statt  „Hauptmann  Hraut“
„Hauptmann  Kraut“  heißen.

Im  Schutzgebiet  sind  neu  eingetroffen:  die
kommiss.  Sekretäre  Isen  beck  und  Krüger,  kommiss.
Bureauassistent  1.  Klasse  Zacherle,  Förster  Hofer.

Vom  Heimaturlaub  sind  im  Schutzgebiet  wieder
eingetroffen:  kommiss.  Bezirksamtmann  Loehr,
Lehrer  Ramlow,  Steuermann  Schnieders,
Techniker  Frey,  Förster  Brandenburg,  Kanzlist
Eggert,  Kanzleigehilfe  Tempel.

Die  Wiederausreise  haben  am  22.  November
angetreten:  Bezirksamtmann  Dr.  Kandt,  kommiss.
Sekretär  Maeck,  Bureauassistent  2.  Klasse  Lichtenstein,

  Zollamtsassistent  2.  Klasse  v.  Arnim,
Techniker  Klug,  Wegebauaufseher  Schlittenbauer.


Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Finanzassessor  Frhr.  v.  Wächter,  Botaniker
  Dr.  Braun,  die  Lehrer  Krumm  und
Lorenz,  Gouvernementssekretär  Meyer,  kommiss.
Sekretär  Scheele,  Vermessungstechniker  Ruprecht,
kommiss.  Bureauassistent  1.  Klasse  Verch,  Zollhilfsbeamter
  Wagner,  Kanzleigehilfe  Knaupe.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  22.  November  angetreten:
Oberleutnant  Frhr.  v.  HDammerstein-Gesmold,
Feldwebel  Glatzel,  Vizefeldwebel  Hagemann,
Sanitätssergeant  Senftner,  Sanitätsunteroffizier
Stein;  am  13.  Dezember:  Oberstabsarzt  Professor
  Ollwig,  Oberleutnant  Rabe  v.  Pappenheim.


Mit  Heimaturlaub  ist  am  24.  November  in
Noeapel  eingetroffen:  Feldwebel  Winzer.

 

Ramerun.

Am  25.  November  hat  die  Wiederausreiife
angetreten:  Bezirksrichter  Adae.

Das  Schutzgebiet  haben  am  20.  Oktober  mir
Heimaturlaub  verlassen:  die  Sekretäre  Langkraer
und  Watter,  Stationsleiter  Liebert.

Im  Schutzgebiet  ist  eingetroffen:  Bautechniker
Bertram.  "

 

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  November
  angetreten:  Assessor  Röhrig,  Landmeßer
van  der  Laan,  Wegebauer  Wrede  und  die
Maurer  Scheuk  und  Müller.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.Dezember  angetreten:  Hauptmann  Menzel,
Oberarzt  Eckhard.

Logo.

Im  Schutzgebiet  sind  am  27.  Oktober  wiedereingetroffen:
  Sekretär  Warncke,  Lehrer  Schönhärl
  und  die  Stationsassistenten  Wiesch  und

Fleischer.

Deutsch-Südwestatrika.

Ernannt  worden  sind:  Zollamtsassistent  2.  Klasie
Pätzold  zum  Bureauassistenten  1.  Klasse  mit
Wirkung  vom  1.  April  1909;  die  Polizeisergeanten
Rohde  und  Bahn  zu  Polizeiwachtmeistern  vom
1.  Oktober  1909  ab.

Augenommen  als
Allmich,  Kobert,
van  Severen.

Polizeisergeanten  sind:
Kullick,  Schüler  und

Ausgeschieden  sind:  die
Drews,  Buceß  und  Schmidt.

Polizeisergeunten

 

Die  Ausreise  hat  am  8.  Dezember  angetreten:
Katasterhilfsarbeiter  Fiebig.
        <pb n="1225" />
        W  1143  25

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
17.  November:  Oberleutnant  und  Inspektionsoffizier
  der  Kaiserlichen  Landespolizei  Holländer,
Bezirksamtssekretär  de  Roos,  Maschinist  Schaffert,
Polizeiwachtmeister  Rafalski  und  die  Peolizeisergeanten
  Schweizer,  Maywald,  Linkowski,
Böttcher,  Heffke,  Synowzik,  Zynda,  Palm,
Schulz  und  Ramm;  am  8.  Dezember:  Sekretär
Gericke,  die  Bezirksschreiber  Ueckermann  und
Löffler,  Distriktsschreiber  Ewert  und  die  Polizeisergeanten
  Richter,  Stallinger,  Nauen  und
Themm.

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  8.  Dezember  angetreten:
Oberleutnant  Borchers,  Stabsarzt  Kalweit,
Oberarzt  Dr.  Schmidt.

 

Datriotische  Gaben.

Zum  Bau  eines  Denkmals  in  Windhuk  ist
nachstehende  Spende  eingegangen,  für  welche
nochmals  der  Dank  des  Kommandos  ausgesprochen
  wird.

Von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von
Württemberg  300,00  7.

 

 

ELL..

 

 

 

 

 

Tüchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus  Daressalam
  hat  die  Gleisspitze  der  ostafrikanischen
Zentralbahn  Kilometer  159  hinter  Morogoro
erreicht.

Der  Kampf  gegen  die  DPochen)

In  dem  letzten  Medizinal-Jahresbericht  für
1908/09  mußte  darauf  hingewiesen  werden,  daß
im  Gegensatz  zu  früheren  Jahren  die  Pocken  in
Deutsch-Ostafrika  in  mehreren  Bezirken  aufgetreten,
  und  daß  im  ganzen  Schutzgebiet  253  Erkrankungen
  und  39  Todesfälle  an  dieser  Seuche
bekannt  geworden  waren.

Zu  ihrer  Bekämpfung  war  das  Impfgeschäft
erheblich  ausgedehnt  worden  und  hatte  mit
117  863  Impfungen  die  Durchschnittszahl  früherer
Jahre  um  das  Dreifache  übertroffen.

Um  einem  weiteren  Umsichgreifen  der  Seuche
nach  Möglichkeit  vorzubeugen,  wurde  seit  April
1909  begonnen,  vor  allem  das  Gebiet  an  der
Baustrecke  der  Zentralbahn  spystematisch  durchzuimpfen.
  Während  dies  im  Bezirk  Mpapua
von  vornherein  ohne  Umstände  gelang,  entzog
sich  im  Bezirk  Morogoro  die  Bevölkerung,  die
in  den  dortigen  Ulugurubergen  noch  immer  sehr

1*

Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  22,  S.  1052.

*“)  Bericht  des  Medizinalreferats.

—

 

scheu  ist,  zu  Anfang  vielfach  den  Impfungen.
Als  nun  etwa  im  Monat  Mai  die  Bahnarbeiten
bis  zur  Grenze  der  beiden  genannten  Bezirke
vorgedrungen  waren  und  viele  Tausende  von
Eingeborenen  dort  zusammenströmten,  kam  es  zu
einem  plötzlichen  Ausbruch  der  Seuche,  die  hier
im  Laufe  der  nächsten  Monate  von  rund  tausend
Befallenen  ein  Drittel  dahinraffte  und  die  auch
sechs  Europäer  ergriff,  von  denen  drei  starben.

Um  die  gleiche  Zeit  traten  auch  in  anderen
Bezirken  Pockenerkrankungen  auf,  die  aber  meist
vereinzelt  blieben  und  bisher  keine  Europäer
betrafen.

Abgesehen  von  der  Jsolierung  und  Behandlung
  der  erreichbaren  Pockenkranken,  bestand  die
Bekämpfung  der  Seuche  in  Durchimpfung  der
Europäer  und  Eingeborenen  in  weiter  Umgebung
der  Pockenherde.  Die  hierzu  erforderliche  Lyomphe
wurde  zum  größten  Teil  im  Schutzgebiet  selbst
so  reichlich  gewonnen,  daß  allen  Anforderungen
in  spätestens  vierzehn  Tagen  entsprochen  werden
konnte.  Dagegen  waren  und  sind  für  das  Impfgeschäft,
  das  im  Schutzgebiet  meistens  auf  Reisen
von  Dorf  zu  Dorf  vorgenommen  werden  muß,
die  verfügbaren  Sanitätspersonen  nicht  ausreichend,
so  daß  dazu  vielfach  andere  Personen,  Beamte,
Missionare  und  farbige  Gehilfen,  herangezogen
werden  mußten.

Die  vom  1.  April  bis  30.  September  vorgekommenen
  Pockenfälle  und  vorgenommenen
Impfungen  sind,  soweit  bisher  bekannt  geworden,
in  der  beigefügten  Ubersicht  zusammengestellt.
        <pb n="1226" />
        W  1144  20

Der  Stand  der  Pocken  im  Oktober  läßt  sich
noch  nicht  vollständig  überblicken.  An  der  Baustrecke
  der  Zentralbahn  ist  die  Seuche  im  Erlöschen,
  im  Bezirk  Daressalam  sind  vereinzelte,
im  Bezirk  Wilhelmstal  etwas  zahlreichere  Fälle
beobachtet,  ein  neuer  Herd  ist  aus  dem  Bezirk
Tabora  gemeldet  worden.

Da  das  Impfgeschäft  mit  allen  Mitteln  gefördert
  wird,  so  ist  zu  erwarten,  daß  die  Seuche
in  den  bisher  betroffenen  Bezirken  in  Schranken
zu  halten  und  bei  den  Stationen  auszutilgen
sein  wird.

Nur  wenn  die  Seuche  bis  an  den  Tanganika
und  nach  Urundi  und  Ruanda  vordringt,  sind
schwere  Verluste  an  Menschenleben  zu  befürchten.
Obwohl  man  diese  Gefahr  ernstlich  ins  Auge

 

fassen  muß,  läßt  sich  zu  ihrer  Borbeugung  jasß
gar  nichts  tun.  Denn  abgesehen  davon,  daß  am
Tanganika  und  in  Urundi  das  Sanitätspersoncl
durch  die  Bekämpfung  der  Schlafkrankhei:
völlig  in  Anspruch  genommen  ist,  haben  die  Eingeborenen
  im  Nordwesten  des  Schutzgebiets  bisber
auf  alle  Versuche,  Impfungen  gegen  Pocken  ba#
ihnen  einzuführen,  mit  Flucht  oder  Widerstand
reagiert.  Es  handelt  sich  um  schätzungsweise  drei
Millionen  Menschen,  und  nach  den  Erfahrungen,
die  sonst  an  scheuen  Eingeborenen  gemacht  sind.
steht  zu  erwarten,  daß  sie  Schutzimpfungen  eri#n
dann  zugänglich  werden  würden,  wenn  die  Seuck
unter  ihnen  schwere  Verheerungen  bereits  an.
gerichtet  hat.

Die  Pockenfälle  und  Impfungen  im  Schutzgebiet  Deutsch-Ostafrika  vom  1.  April  bis  30.  September  1909

(soweit  bis  25.  Oktober  bekannt  geworden).

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäer  Eingeborene  Impfungen
Bezirk  an  Pocken  an  Pocken  vorgenommen  an
erkrankt  gestorbeen  erkrankt  gestorben  Europäern  Eingeborenen
.  «  s
I.  Gebiet  um  die  3entvalbahn:
Daressalam  .  —  —  50  14  562  16  128
Bagamojo  —  —  18  I  6  19  21960
Mohoro  —  —  20  2  17  3  P
Morogoro  1  —  227  64  231  35  372
Mpapua  —  —  52  29  —  12  000
Kilimatinde  —i  —  37  #  9  —  5  325
Tabora  —  —  85  33  —  1  500
Baustrecke  5  3  668  225  241  26  874
Summe  6  68  1137  382  1070  216  308
II.  Gebiet  um  die  Usambarabahn:

Pangani  ......  —  —-  8  1  ?  l  ?
Tanga...  —  —  32  8  11  227
Wilhelmstal  —  —  22  „  11  —  3204
Moschi  —  —  —  —  —  20  176
Baustrecke  —  —  17  3  —  3  300
Summe  —  «  —-  79  28  11  28  905

III.  Sonst  im  Schusgebiet-  «

Mahenge  .  —  —  1  —  —  3  319
Kilwa  —  —  —  —  —  1  300

Bukoba  —  —  1  —  —  ?
Muansa  —  —  64  32  —  13484
Summe  —  —  66  32  —  18  113
Gesamtsumme  6  3  1282  437  1011  263  528
        <pb n="1227" />
        W  1145  e

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Hhandels  des  deutsch-oftafrihanischen  Schutzgediets  über  die  ollftellen
der  Küste  im  II.  Viertel  des  Kalendersahres  1909  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum

des  Vorjahres.

Wgl-  Teutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  21,

S.  994f  ff

 

Benennung  der  Warengruppen

Im

II.  Viertell  l.

1909

Zm

1908

Viertel

 

ZunahmeAbnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert  .“  Wert  4  Wert  .7  Wert  .%
A.  Ein  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  1  024  775#Ü009  999  14  776  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  74  920  52  463422457  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  272  692  2276811  011  —-d)
  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  23  027  10  0183009  —-e)
  Getränke  (außer  Mineralwasser)  202  977  164  816  38  161  —
s)  Saämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermitel  6  165  6337  —  172
g)  Pflanzenfasern  .  .  .  .  .  5  631  3  496  2  135  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  81  .470  38  916  45524  —
Summe  1  1  694  6671513756180  901  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  26  979  19  927  7  052  —
b)  Fleisch  und  eßbare  tierische  Er  tzeugnisse  aller  Art  196  532  135  813460720  –
I)  Tierische  Rohstoffe  .  ..  728  1  095  —  367
Summe  f  224  239  156  84467  405  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  226  676  191  1435  482  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  61  365  74  739  —  13374
V.  Chemische  u.  bharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  200  711  103  6E247087  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (auter
Lederwaren)  2  115  3951  655  420459  965  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  ürschnerwaren  124  488  43868  81120  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  8828  3288  5540  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren.  .  .  61  676  39  664421  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  152  645  48  97903666  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  100  420  77860  22560  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbseug  885  846  10  4005  875  441  —
b)  Fabrikate  982  579  323  635658  944  —
Sumne  an  1  868  425334  SH
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  701  330  152  610  548  720  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  .  78  935  30  5636  8399  —
XV.  Geld  334  427  131  999  202  428  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1909.  79542174557  921  3396296  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  7  186  223  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —.  +  767994  —  —  —
B.  Rus  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  28  208  30  346  —  2143
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  2388  5  311  —  2923
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  106  247  352  789  —  246  542
(1)  Olfrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  .  209590  227  920  —  18  330
e)  Getränke  81  224  —  148
s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen.  und  Futtermittel  11  025  3  597  7428  —
g)  Pflanzenfasern.  ..  .  .  474  790  600  350  —  125  560
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  628  676  345  853282  823  —
Summe  1  1  161  0001666  390  —  105  390
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  35  306  43  265  —  7959
b)  Tierische  Nahrungsmittel  6448  14  368  —  7920
IP0)  Tierische  Rohstoffe  .  ..  599986  417544182442  —
Summe  II  641  740  756  177  166  663  —
        <pb n="1228" />
        W  1146  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

n.  e  .  Niertel  l  bmelAbnah
3  .Vierte  .Viertel  Zunahme  Abnahne
Benennung  der  Warengruppen  1909  1908
Wert  M.Wert  M  Wert  aWert  .v
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  .  127  966  118  536  9  430  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  32  487  38  478  —  5  9#1
V.  Geld  13  –  13  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1909.  2263  2062  Sl  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  438  634  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  175  328  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1909.  10  217  4236756  5023460921  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  9  624  757  –  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  592  666  —  —  —
Wichtigite  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1909  1908
Menge  Wert  s  Menge  I  WertMenge«WettMcnge«W-tt
kg  AM  kta  44  kta  1  kE  *
A.  Ein  fuhr.
Reis  4914  481  825  601|8145  425),  778  49311769  056  47  108  —  —
Mehl  und  Backwaren  .  378  287  129  49401  374  105  466  24  038  —  —
Aucker  roh  und  raffiniert  294  413  99  13696  S470  O6]571|  29  067  —  —
Tabakfabrikate  30  280  10756028  19802247  2087  5322  —  —
Stille  Weine  aller  Art  50  281  8  152  56  186  50  444—  —  5  90  22
Branntweine  aller  Art  43  334  60  2800  .88420  48  16094914  12111110  —
Bier  123  735  55  306  7  422  40  2556313  15  0563  —  —
Bau-  und  Nutzholz.  642  093,  83  59282  089  37594360  004  45  997  —  —
Fleisch  u.  ebbare  herische  Erzeugn  154  985196  532  119  084  135  81438590160  720  —  —
Zement.  1121  8561  33449  769,  36  5071672  082,  24  825  —
Salz  498  2144  24  64908938  169  64  729  —  l  —  43903540Hs
Braunkohlen,  Briketts  .  618  170  32  81101  051  2373  467  119  30  438  —  —
Petroleum.  .....  508083i91458355370i78420152  713,  13  033  —  —
Seifen  aller  Art  81  0471  46  70809  74  58  903  —  —  28227  12165
Baumwollgewebe  612  229  1647200436  510.  1345234475719,  301  975  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  43  790  191  9646  334  139  7667456  52  19—  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  s
halbwollene  ....  14  958  48  089  5  311,  34  211  9647.  13  878  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jute  usw..  ..  201486018342782»57290  —-  2  893332634  —
Posamentierwaren,  Schirme,  3  Zeug-  ·
schuhe  .  ..  9045  29766  5034  16018  4011  13  748  —  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  8  437  87  378  2  832  17  713  5  605  69  665  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  3  971  24819  2  509  12124  1  462  12  695  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  27043  36  20623216  23  448  3  827  12848  —  —
Papier  u.  Pappe,.  Waren  daraus  50  507,  133  359  36  126  34354  14  381,  99  005  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  18  702,  19  006  75571  16  167  —  i  2839  6506  S69  —
Glas  und  Glaswaren.  15  179,  70  681838661  51  906  6  518  18  712  —  —-Roheisen.
  eiserne  Schienen,  l  i  i
Stangen  usw.  6149  169  873  5901  34  377,  70046114  792  866  587  —  —
Wellblech  213933  74  58080  561  61  929  33  372,  12  661  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  13820  806  708  483232  502  192  01810088  3044  1  516  465  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen316  186  182  542444581  60  3181268  605  1222241  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  173  561  150  359  16  519  19  80664  157  012  130  553  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  31759  30  15636567  57  460  —  —  1  800  2.1
Transportmaschinen  und  Fahr-  «  I
zciigciillcrArt,aiichFiilirräder3923784814363785646513354522434923  —  —
Feuerwaffen  (Stückzahl)  283  25  122  251  20  997  32.  4125  —  —
Goldmünzen  1  3692  —  —  1  3692  —
Silbermünzen  969  115  885  542  64  881  127  51  004  —  —
        <pb n="1229" />
        W  1147  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
"Q  des  Kalenderjahresfdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Wären  1909  1908
Muge  58556  Wert  Menge'  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
#2rg  2  kg  kg  M
8.  Ausfuhr.
Mais  413  466124556448  99710  952  264  46013  604  —  —
Mtama.  10  483  66440  15  283  —  —  94612  14619
Hülsenfrüchte.  20  840  2  718  30  123  4  006  —  —  9283  1  288
Kaffee  ..  .  67  11599  10263  715|  330  500  —  —  196  600.  231  098
Sirup,  Melasse  .  2502  364  3652  757  —.  —  1  150,  393
Tabak  12  855  5280  41  608,  20  046  –  —  28  753114766
Kopra  736  433181  815  1046  06422  301  —  309  6311  40  486
Erdnüsse  17576333T8  4%  2955  —
Sesam  119  4654  033  15  459  3  625  104  006  20  408  —  —
Rohbaumwolle  110  798  88  334  22  670  13  738  88  128  74  596  —  —
Sisalagavenhaunf  882  124  383  760|  750  916  555  533131  208.  —  —  171764
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  rob

bearbeitet.  .  136978520657133907732026  30  708  —  —  11  369
Brennholz  und-  Holzkohlen  .  11908414092147023865  —t—  956182456
GerbbolzerGerbrmden.  8951671114725006715066645100;—-  ——!3919
Kautschuk  und  Guttapercha:

a)  auf  Plantage  gewonnener  32  37519  700  17  438889  142  14  937  103  558  —-b)

  wild  wachsender.  59  783|  402  024  47  446  205  205  12  337196  819  —  —
Rindvieh  .  (»tuckzahc)  51521918  37715543  138z6375-—I——
Milch,  Butter,  Käse.  Eier  t  usw.  3  846  4570  1  183  1  573  2663.  2  997  —  —
Elfenbein  16  604328  332  6  094134  378  10.  193  954  —  —
Häute  und  gelle  87902  74898  53  6088  45  729  34  294  29  169  —  —
Insektenwachs  72  566167252  90  632199  304  —  18  066.  32  052
Glimmer  36990  0Tv  7060%2  50  75420%  %0  2236n1  I
Kopal  275644  28  10  30  334  39  934  —  —  2770  11774
Gold  —  —  —  —  —  —  —

l

 

 

 

(Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  s.  nächste  Seite.)

 

 

 

Kamerun.

Die  Vola-Croßschnellen-Grenzexpedbition.

Bericht  des  Expeditionsführers  Oberleutnants
v.  Stephani.  6

Die  Vermessungsarbeiten  wurden  am  1.  November
  1907  bei  Nassarao  begonnen.  Als  gemeinschaftliche
  Basis  für  die  Triangulation  diente
die  etwa  22  km  lange  Seite  Gidjaro-Wom  der
Vola-Tsadsee-Vermessung.

Mit  dem  britischen  Kommissar  wurde  vereinbart,
daß  die  deutsche  Abteilung  ihre  Dreieckskette  über
deutsches,  die  britische  über  britisches  Gebiet  führen
sollte,  um  auf  diese  Weise  möglichst  viel  Gelände
zu  beiden  Seiten  des  Grenzazimuts  aufnehmen
zu  können  und  um  Verpflegungsschwierigkeiten
und  politischen  Reibereien  aus  dem  Wege  zu  gehen.
Die  Vermessungsergebnisse  sollten  später  ausgetauscht
  werden.

Die  beiden  Dreiecksketten  laufen  ziemlich  parallel
nebeneinander  her,  manchmal  übereinander  oder  ineinander
  greifend  und  durch  gemeinsame  Punkte
miteinander  verbunden.  Durch  die  Unabhängigkeit
ihrer  Bestimmung  dienten  diese  gleichzeitig  als

 

Kontrolle,  welche  bis  zum  Abschluß  der  Triangulation
  bei  Baschu  eine  vollkommene  übereinstimmung
  zwischen  den  deutschen  und  den  britischen
Resultaten  ergibt.  Auch  die  astronomischen  Breitenund
  Azimutbestimmungen,  sowie  eine  bei  Gajama
eingemessene  Kontrollbasis  fügen  sich  ausgezeichnet
in  das  geodätisch  festgelegte  Netz  ein.  Der  Anschluß
  an  die  im  Jahre  1905  beendete  Vermessung
  von  Rio  del  Rey  bis  zum  Grenzpfeiler  7
bei  Baschu  ergab  gleichfalls  eine  kaum  zu  erwartende
  UÜbereinstimmung.  Die  wissenschaftliche
Prüfung  und  Auswertung  dieser  Ergebnisse  geschieht
  zur  Zeit  durch  Professor  Dr.  Ambronn  in
Göttingen,  welcher  darüber  später  eingehend  berichten
  wird.  Durch  die  drei  Ketten:  Rio  del
Rey  —  Baschu,  Baschu  —  Yola  und  Yola  —
Tsadsee  ist  nunmehr  eine  zusammenhängende
Vermessung  der  Westgrenze  Kameruns  vom  45
bis  13°  nördl.  Breite  geschaffen  worden.  Die
Verbindung  der  drei  Ketten  brachte  gleichzeitig
den  Beweis  für  die  Richtigkeit  der  im  Jahre  1903
in  Yola  bestimmten  Länge,  wie  sie  sich  besser  mit
        <pb n="1230" />
        Uachwelsung  der  Brutto-SEinnahmen  bei  den  Küstenollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  September  1909.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  21,  S.  997.)

1148  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«  NO  O-IFZIWHIOI

«m——"oiæ  ⁊
S  ...  J  S
118SSII
2  8  #  —  10
O
2  —#  —*
2  SSS  IS
·##  2&amp;amp;
—
S  2N88
S  leSeS
e  Dre—  *5
5  Nuac  Nl  9
2-  eSoösebe
—  —  —
—  ——————
——————
88V5WV
□
W  .  .—..——
SEecS  6
D!  —
—  SSSeÖ5es
—  S  5#S
1  ————
#  S  lmm-  8
4—
·#
r%  KSegxrs  #  r.
HIEEHEIEIIEIE  —
SS#e  2
IIIEEEIIEEIIII  Z3  8
EIIEIIAEE  G6
Sdorwnwmeiçb  s  —  0
I
g  Sco  &amp;amp;  □#  —
SESS  #  S
——-  ————M
nnl  ##  S  15
EIIILIIIIE
S  —  —
S  □#  #  1  #  G
+
7  ;1  2  Seoco  2  2
S  Sil5  S0
-  —
Eee
——.——  +
38  1182182  5
3  5  5  —
—.
1
##  r-*'  I
Jlllll  8
SDS–Y.-  –  –9
#
SS8  s  coc#to–  —  2  —
Se  S  —.  SS—  S  c#
45  S  □  □
–  -  miocsoiooso  Do
90Oqusmsquoia  ooo
.  3  –
Zes  oe%  2  2  22
5nsEÄSSSS
*  5  **  —  #  #
I  Seegeett  #—  2
S—————  W  #—
—  –  ––—  –  –  —  –  —  —
—  S
S.  282222138  3  2  3
*  EEXAAIIIIIIE;  —
EEIEIIIEEXIE  S  S
I  El  cScS#######  V  S  2
I  +
.  .-  so
.  »san«-Obgme  00
ji;  OOOIOOOOO  55
.———  —  —  -··  —  –  2  —.  —  ––
—  Scsso  g#  S
582-  T8S
ES  JES  S8  *  2  5  5
ZIEIIIIE
—  —  X  —  *
2
—  2  2  2  22  W-I
  :  d
.
ee...  24222  KR  8  Z
—
⁊  ..  E  S  2  m
a  S  □  ·  —  n
"  5*2**  ss½
G  S  BS  S  S  S  ·
□½%  “1ft.  Q  8  #n  5
EEIIIWVI  S  □
I  OWNER-THE

 

den  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  wohl  kaum  hätte
erreichen  lassen.

Ende  März  1908  maßten  die  Arbeiten  der
Kommission  wegen  völliger  Erschöpfung  des  europäischen
  Personals  abgebrochen  werden.  Nach
zweimonatigem  Heimaturlaub  erfolgte  im  Augun
die  Wiederausreise.  Anfang  Oktober  konnte  mu
der  Fortsetzung  der  Triangulation  südlich  Beli
am  Taraba  begonnen  werden.  In  ununterbrochener
  Folge  wurde  die  Arbeit  dann  bis  Mine
April  1909  bei  Baschu  zum  Abschluß  gebracht.
Da  eine  Vermarkung  der  Grenze  erst  nach  weiteren
Verhandlungen  der  heimischen  Regierungen  stanfinden
  konnte,  war  mit  dem  Anschluß  an  Pfeiler  7
der  Vermessung  von  1905  die  Aufgabe  der
Kommission  gelöst;  diese  trat  im  Mai  von  Duala
aus  die  Heimreise  an.

Sowohl  das  Klima  wie  das  Gelände  stellten
der  Vermessung  von  Anfang  an  ungeheme
Schwierigkeiten  entgegen.  Lang  andauerndem
Regen,  der  die  Ebenen  für  Monate  in  Sümnpfe
verwandelte,  folgte  dichter  Harmattan.  Dieser
herrschte  während  der  ganzen  Trockenzeit  umd
wurde  erst  an  der  Grenze  zwischen  Grasland  und
Urwald  durch  schwere  Wolkenbildungen  abgelöst,
welche,  fest  an  den  Gebirgshängen  liegend,  die
Fernsicht  für  Wochen  hinderten.  In  angenehmer
Folge  setzte  dann  wieder  die  Regenzeit  ein  und
sorgte  für  die  nötige  Abwechfslung.

Auf  der  ganzen  Linie  schieben  sich  die  Randgebirge
  des  Nordwestkameruner  Hochplateaus  biean
  die  Grenze  vor.  Die  Wege  folgen  ebenso  wie
die  Flußtäler  im  allgemeinen  der  Richtung  On-West
  und  zwangen  die  Meßkolonnen,  die  im
Durchschnitt  etwa  1200  m  aus  der  Ebene  aufsteigenden,
  mit  dichtem  Gras  bewachsenen  Gebirgs
stöcke  ohne  Weg  und  meistens  ohne  Führer  zu
überschreiten.  Viele  Signale  konnten  nur  mirt
Hilfe  von  Seilen  erklommen  werden.  Die  Träger
litten  in  gleichem  Maße  wie  die  Europäer  unter
der  oft  gefahrvollen  Kletterei.

Der  Verkehr  mit  den  Eingeborenen  gestaltete
sich  äußerst  schwierig,  da  es  bei  der  bunten  Vermischung
  der  Volksstämme  nicht  möglich  war,
Dolmetscher  zu  erhalten.  Auch  die  sonst  so  sprachgewandten
  Haussa  und  Djukum  versagten  jsüdlich
des  Katsena  vollkommen.  Wenn  es  troddem
gelang,  mit  den  Eingeborenen,  die  zum  Teil  überhaupt
  noch  nie  mit  Weißen,  zum  Teil  aber  nur
kriegerisch  mit  ihnen  in  Berührung  gekommen  waren,
in  ein  freundschaftliches  Verhältnis  zu  treten,  so  in
dies  lediglich  dem  ruhigen  und  sachlichen  Vorgehen
  der  Europäer,  gepaart  mit  grenzenloser
Geduld  und  dem  festen  Willen,  jede  kriegericche
Verwicklung  zu  vermeiden,  zuzuschreiben.  Wo  es
dennoch  zu  einem  militärischen  Eingreifen  kam,
geschah  es  nur  unter  dem  besonderen  Druck  der
        <pb n="1231" />
        W  1149  20

Verhältnisse,  wie  sie  die  bedrohliche  Lage  Leutnant
v.  Hansteins  bei  Didan  im  Oktober  und  der
Angriff  auf  die  Engländer  bei  Sankola  im
Dezember  1908  geschaffen  hatten.  Die  durch  den
Uberfall  auf  Leutnant  Detzner  im  März  1909
hervorgerufene  Spannung  mit  den  Volksstämmen
der  Atscho  und  Assumbo  ließ  sich  auf  gütliche
Weise  lösen.

Die  Verpflegungsfrage  machte  von  Anfang  an
viel  Not.  Der  meistens  spärliche  Anbau  im
Grenzgebiet  reichte  kaum  aus,  die  eingeborene
Bevölkerung  zu  ernähren.  Die  Lebensmittel
mußten  von  weither  herangeschafft  werden;  monatelang
  wurde  die  ganze  Expedition  mit  Reis  verpflegt,
  der  von  der  Küste  heraufgetragen  wurde.
Die  Verpflegung  für  den  Mann  und  Tog  stellte
sich  dadurch  statt  der  ausgeworfenen  15  Pf.  zeitweise
  auf  65  Pf.,  trotzdem  nur  die  geringe  Tagesration
  von  1  Pfund  Reis  und  etwas  Salz  verabreicht
  wurde.  Vieh  wurde  von  Adamaua  aus
zugetrieben,  bis  der  gebirgige  Charakter  des
Landes  auch  dieses  verbot.  Von  achtzehn  im
Oktober  1908  angekauften  Pferden  waren  bis  zum
Januar  1909  bereits  sechzehn  durch  Tsetse  eingegangen.
  Nur  ein  Pferd  erreichte  die  Küste.

An  Trägern  waren  im  ganzen  4000  Mann
für  die  Expedition  notwendig.  Davon  entfallen
auf  den  ersten  Teil  im  Jahre  1907/08  1500,
auf  das  Jahr  1908/09  2500.  Die  höhere
Zahl  im  Jahre  1908/09  erklärt  sich  dadurch,
daß  bei  dem  Ubergang  aus  der  Benue-Ebene,
dem  Aufstieg  zum  hochgelegenen  Grasland  und
wiederum  beim  Abstieg  in  das  Urwaldgebiet  wegen
der  klimatischen  Verhältnisse  und  der  anders  gearteten
  Verpflegung  jedesmal  ein  Trägerwechsel
stattfinden  mußte.  Uber  1500  Träger  waren
allein  zum  Herbeischaffen  der  Verpflegung  notwendig.
  Der  durchschnittliche  Trägerlohn  betrug
10  “  für  den  Monat.

Das  Begleitkommando  in  der  Stärke  von  91
farbigen  Soldaten  wurde  von  der  Schutztruppe
für  Kamerun  gestellt.  Außer  ihren  dienstlichen
Verrichtungen  wurden  die  Mannschaften  auch  zum
Signalbau  und  zur  Besetzung  von  Leuchtposten
herangezogen  und  haben  dabei  Vorzügliches  geleistet.
  Das  europäische  Personal  bestand  aus
vier  Offizieren,  einen  Arzt,  einen  Unterzahlmeister,
drei  Unteroffizieren.  Insgesamt  waren  zwölf
Weiße  bei  der  Erxpedition  tätig.  Vier  mußten
krankheitshalber  nach  Deutschland  zurückkehren,
vier  wurden  verwundet,  alle  litten  mehr  oder
weniger  unter  den  großen  körperlichen  Anstrengungen
  und  klimatischen  Einflüssen.

Das  Krankenbuch  gibt  für  die  Zeit  vom
1.  September  1908  bis  zum  6.  April  1909
solgende  Zahlen  an:  In  Behandlung  17  Europäer,
193  Farbige  mit  zusammen  1354  Behandlungs- 



tagen.  Von  den  Farbigen  gefallen  5,  verwundet
16,  gestorben  14.  Die  Zahl  von  14  Gestorbenen
ist  in  Anbetracht  der  Verhältnisse  eine  recht  geringe,
  was  in  erster  Linie  den  Bemühungen  des
Expeditionsarztes  zu  danken  ist.

Im  ganzen  wurden  durch  die  Expedition  etwa
20000  Quadratkilometer  aufgenommen  und  zahlreiche
  Höhen  durch  Siedepunktbestimmungen  festgelegt.


Daß  trotzdem  die  Vermessung  in  so  kurzer
Zeit,  und  im  Vergleich  zu  der  britischen  Kommission
mit  der  Hälfte  des  weißen  Personals,  beendet
werden  konnte,  ist  in  erster  Linie  der  aufopfernden
Pflichterfüllung  sämtlicher  Europäer,  Offizieren
wie  Unteroffizieren,  zu  danken,  ohne  die  weder
der  gute  Wille  der  farbigen  Soldaten  noch  der
mehr  passive  Gehorsam  der  Träger  zu  einheitlicher
  Arbeit  hätten  zusammengeschweißt  werden
können.

Vom  Bau  der  NUordbahn)

Der  Stand  der  Bauarbeiten  an  der  Nordbahn
  (Manengubabahn)  war  Ende  September
folgender:

Das  Bahnplanum  ist  ohne  Unterbrechung
fertig  bis  Kilometer  112,80.  In  Arbeit  ist  die
Strecke  bis  Kilometer  131.  Innerhalb  dieser
Strecke  sind  vierzehn  Schächte  angesetzt.  Vor  dem
Ubergang  über  den  Dibombe  bei  Kilometer  115
+  100  sind  noch  fünf  Schächte  mit  der  Herstellung
  der  Erdarbeiten  beschäftigt.

Von  der  Brücke  über  den  Dibombe  bei  Kilometer
  115,1  mit  einer  Mittelöffnung  von  36  m
und  zwei  Seitenöffnungen  von  je  16  m  sind  die
Widerlager  und  Pfeiler  fertig,  die  Böcke  für  das
Montagegerüst  aufgestellt.

Kleinere  Brücken  und  Durchlässe  sind  auf
der  Strecke  bis  Kilometer  141  im  Bau.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  102  vorgestreckt;
  die  ganze  Strecke  wurde  mit  dem  aus
dem  Djungo-Feld  gewonnenen  Material  bekeiest.

Die  Telephonleitung  ist  bis  Kilometer  100
gelegt.  ·

Die  Hochbauten  der  Bahnhöfe  und  Halte—
stellen  wurden  einschließlich  Penja  fertiggestellt;
die  Gebäude  auf  Haltestelle  Lum  sind  in  Arbeit.

Im  Betriebe  sind  zur  Zeit:  8  Lokomotiven,
4  gedeckte,  110  offene  Güterwagen,  1  Personen—
wagen.

Die  im  Baubetrieb  befindliche  Strecke  ist  in
fünf  Abteilungen  zu  rund  20  km  eingeteilt.  Auf
jeder  Abteilung  ist  ein  weißer  Vorarbeiter  mit
durchschnittlich  je  120  Mann  mit  Unterhaltungsarbeiten
  beschäftigt.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  18,  S.  860.
        <pb n="1232" />
        1150  20

Mit  den  Rammarbeiten  für  die  Kaimauer
in  Bonaberi  wurde  begonnen.  Ein  Teil  der
Spundwand  ist  fertiggestellt,  mit  dem  Erdaushub
und  den  Betonierungsarbeiten  wird  demnächst
begonnen  werden.

Der  Fortschritt  der  Arbeiten  im  Berichtsvierteljahr
  ist  im  allgemeinen  zufriedenstellend.
Die  Erdarbeiten  in  der  oberen  Strecke  sind  sehr
schwierig  auszuführen,  da  das  Material  auf  der
Strecke  etwa  von  Kilometer  114  bis  Kilometer  146
neben  starkem  Geröll  meistens  aus  Fels  besteht.

Eine  Verstärkung  der  Arbeiter  in  den  einzelnen
Schächten  ist  dringend  erforderlich,  wenn  ein  guter
Fortgang  der  Arbeiten  stattfinden  soll.

Die  Gesundheitsverhältnisse  der  Arbeiter
  haben  sich  in  letzter  Zeit  bedeutend  gebessert.
  Die  Unterkunftshäuser  sowohl  wie  das
Lazarett  in  Nlohé  sind  in  gutem  Zustand;  auch
über  Verpflegung  werden  seitens  der  Arbeiter  keine
Klagen  mehr  gehört.  Den  Arbeitern  kann  neben
Reis  und  Fisch  regelmäßig  auch  Eingeborenenverpflegung
  geliefert  werden,  da  die  Bauleitung
mit  der  Mukonje-Pflanzung  einen  Vertrag  über
tägliche  Lieferung  von  Planten  abgeschlossen  hat.

75.9

 

Deutsch-Südwestafrika.

Tod  des  Ovambohäuptlings  Roambonde.

Aus  Deutsch-Südwestafrika  wird  gemeolde::
daß  der  Ovambohäuptling  Kambonde  gestorber
und  als  sein  Nachfolger  Kambonde-Kangulr
eingesetzt  worden  ist.  Der  Wechsel  soll  sich  friedlie
vollzogen  haben.

Kambonde-Kangula  —  nicht  zu  verwech'ueaemit
  Kambonde-Itope,  der  seiner  Zeit  eine  He
fluchtsstätte  auf  der  Station  Outjo  fand  —  be#-dem
  Gouverneur  in  Windhuk  durch  die  Müse#-mitteilen
  lassen,  daß  er  wie  seine  Vorgänger  gun
Beziehungen  zur  deutschen  Regierung  dill#un:
wolle  und  sich  dem  deutschen  Schutz  unterstell.

Errichtung  von  Kpotheken.

Der  Gouverneur  von  Südwestafrika  hat  de-Apotheker
  Grauer  aus  Berlin  die  Erlaubnis  u
Errichtung  und  zum  Betriebe  einer  Avotheke  #
Windhuk  erteilt.  Eine  gleiche  Erlaubnis  erbder
  Apotheker  Herzog  aus  Berlin  für  Kie#
manshoop.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

RAusfubrzölle,  besonders  auf  Pflan  zungserzeugnisse
in  fremden  Kolonien  und  in  Kolonialländern.

Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  hat
gelegentlich  ihrer  Hauptversammlung  vom
9.  Juni  d.  Is.  eine  Resolution  gefaßt,  in
welcher  Ausfuhrzölle  auf  koloniale  Pflanzungserzeugnisse
  grundsätzlich  verworfen  werden.
Wie  sich  die  koloniale  Praxis  fast  aller  Länder
zu  dieser  Frage  stellt,  ergibt  sich  aus  einer  kürzlich
  erschienenen  Veröffentlichung  des  Department  of
Commerceand  Labour  in  Washington  (government
Printing  office  1909)  über  „Export  Tariffs  of
koreign  countries“.  Wenn  man  die  dort  nach
Ländern  aufgeführten  Ausfuhrzölle  nach  Waren
gruppiert,  bietet  sich  bezüglich  der  Erhebung  von
Ausfuhrzöllen,  besonders  auf  Pflanzungserzengnisse
in  außerdeutschen  Kolonien  und  in  Kolonialländern,
folgendes  Bild:

Baumwolle:

In  Brasilien:  8  bis  10  v.  H.  ad  valorem.

In  Britisch-Westindien  und  Mittelamerika
  3  d  für  1  cwt  bis  4  sh  2  d  für
100  lbs.

 

China:  0,045  Taels  bis  0,350  Tacls  i:
1  Pikul.

Siam:  10  Tikal  für  1  Pikul.

Indochina:  2  bis  3  Fr.  für  100  kg.

Kautschuk:

In  Brasilien:  6  bis  22  v.  H.  ad  valorem:
auch  0,100  Milreis  bis  0,300  Milreis  für  1  kg.
Honduras:  5  Pesos  für  100  lbs.
Britisch-Zentralafrika:  4  d  für  1  lb.
Belgisch-Kongo:  40  Fr.  für  100  kg.
Nyassaland:  4  d  für  1  lb.
Nord-Rhodesia:  4  d  für  1  lb.
Uganda:  10  v.  H.  ad  valorem.
Portugiesisch-Kongo:  10  v.  H.  ad  valorem.
Französisch-Kongo:  4  bis  5,50  Fr.  für  1  kg.
Französisch-Westafrika:  7  v.  H.  ad  v3-lorem.

Fernando  Po:  35  Peseta  für  100  kg.
Liberia:  0,06  Dollar  für  1  Pound.
Vereinigte  Malaienstaaten:  2½  v.
ad  valorem.  12  Dollars  für  1  Pikul.
Niederländisch  Indien:  5  bis  10  v.  L.
ad  valorem.
        <pb n="1233" />
        □„  1151  2

Madagaskar:  0,40  Fr.  für  1  kg.

Mozambigque:  6  v.  H.  ad  valorem  nach
portugiesischen,  8  v.  H.  ad  valorem  nach  fremden
Häfen.

Nicaragua:  0,12  Dollar  für  1  kg.

Guatemala:  10  Pesos  für  1  Qunintal.

Loanda,  Bengnela  und  Mossamedes:
Nach  portugiesischen  Häsen  7  v.  H.  ad  valorem,
nach  fremden  Häfen  15  v.  H.  ad  valorem.

Kaffee:

Brasilien:  2  bis  8½  v.  H.  ad  valorem;
auf  4  Milreis  für  eine  Ladung  120  kg  nicht
übersteigend.

Englische  Besitzungen  in  Mittelamerika:
  8  d  bis  2  sh.  1  d  für  100  lbs.

Réunion:  2  v.  H.  ad  valorem.

Guadeloupe:  3  Fr.  für  100  kg.

Haiti:  3  Gourds  für  100  lbs.

Nicaragua:  0,40  Dollar  für  100  lbs.

Sauto  Domingo:  0,15  Dollar  für  1  Unintal.

Britisch-Somaliland:  1  v.  H.  ad  valorem.

Belgisch-Kongo:  3  Fr.  für  100  kg.

Französisch-Kongo:  25  Fr.  für  100  kg.

Portugiesisch-Kongo:  1,680  Milreis  für
100  kg.

Liberia:  1,50  Dollar  für  1  Bushel.

Vereinigte  Malaienstaaten:  2½  v.  H.
ad  valorem  (je  nach  der  Preislage  von  22  Dollars
bis  28  Dollars  per  Pieul;  frei  bis  2½  v.  H.)

Guatemala:  1  Dollar  für  1  Quintal.

San  Thomé  und  Principe:  Nach  Portugal
0,016  Milreis  für  1  kg,  nach  fremden  Häfen
0,030  Milreis  bis  0.045  Milreis  für  1  kg.

Somali  Coast  Protektorate:  1,00  Fr.
für  100  kg.

Timor:-")  2,520  Milreis  für  1  Pikul.

Ceylon:  0,10  Rup.  für  1  ewt.

Kopal:

Belgisch-Kongo:  1,50  Fr.  (weiß),  8,25
(rot)  für  100  kg.

Französisch-Kongo:  75  Fr.  für  100  kg.

Portugiesisch-Kongo:  0,270  Milreis  (weiß)
bis  1,485  Milreis  (rot)  für  100  kg.

Mozambique:  2  v.  H.  bis  4,5  v.  H.  ad
valorem  nach  portugiesischen,  und  4  bis  6  v.  H.
nach  fremden  Häfen.

Uganda:  15  v.  H.  ad  valorem.

Erdnüsse:
Belgisch-Kongo:  1,35  Fr.  für  100  kg.
Französisch-Kongo:  20  Fr.  für  100  kg.
Gambia:  6  sh  8  d  für  1  Tonne.
China:  0,100  Haikwan  Taels  für  1  Pikul.
Mozambigque:  nach  portugiesischen  Häfen

1,5  v.  H.,  nach  fremden  Häfen  2  v.  H.  ad  valorem.

*)  Alle  anderen  Produkte  5  v.  H.  ad  valorem.

 

Loanda,  Benguela  und  Mossamedes:
H.  ad  valorem  nach  portugiesischen  und
.  H.  ad  valorem  nach  fremden  Häfen.“

Palmnücsse:
Belgisch-Kongo:  1,40  Fr.  für  100  kg.
Französisch-Kongo:  25  Fr.  für  100  kg.

Palmkerne:
Liberia:  0,02  Dollar  für  1  Bushel.
Fernando  Po:  10  Pesetas  für  100  kg.
Belgisch-Kongo:  2,75  Fr.  für  100  kg.
Französisch-Kongo:  50  Fr.  für  100  kg.
Palmöl:
Liberia:  0,01  Dollar  für  1  Gallone.

Kolanüsse:
Fernando  Po:  5  Pesetas  für  100  kg.
Französisch-Kongo:  50  Fr.  für  100  kg.

Sesam:

Belgisch-Kongo:  1,25  Fr.  für  100  kg.
Französisch-Kongo:  25  Fr.  für  100  kg.
Portugiesisch-Kongo:  0,225  Milreis  für
kg.
Loanda,  Benguela  und  Mossamedes:
2  v.  H.  ad  valorem  nach  portugiesischen,  4  v.  H.
ad  valorem  nach  fremden  Häfen.

Mozambiquc:  2  v.  H.  ad  valorem  nach
portugiesischen,  4  v.  H.  ad  valorem  nach  fremden
Häfen.

—.—

100

Zucker:
Brasilien:  2  bis  8  v.  H.  ad  valorem,
0,005  Milreis  bis  0,013  Milreis  für  1  kg.
Französische  Besitzungen  in  Mittelamerika:
  1,20  Fr.  für  100  kg.
Englische  Besitzungen  in  Mittelamerika:
  5  d  für  1  Barrel,  3  sh  6  d  für

1000  lbs,  4  sh  8  d  für  1  Tonne.
China:  120  bis  250  Haikwan  Taels  für
1  Pikul.

Réunion:  2  v.  H.  ad  valorem.
Vereinigte  Malaienstaaten:  1  v.  H.  ad

valorem,  0,01  Dollar  für  1  Pikul.
Indochina:  2  Fr.  für  100  kg.
Philippinen:  0,05  Dollar  für  100  kg.
Siam:  1  bis  2  sh  für  1  Pikul.

Kakao:

Brasilien:  5  bis  6  v.  H.  ad  valorem,
0,010  Milreis  für  1  kg.

Englische  Besitzungen  in  Mittelamerika:
  3  d  bis  5  d  für  1  cwt  bzw.  8  d

bis  2  sh  1  d  für  100  1lbs.
Französische  Besitzungen  in
amerika:  2  Fr.  für  100  kg.
Fernando  Po:  10  Pesetas  für  100  kg.
Ceylon:  0,10  Rup.  für  1  ewt.
Haiti:  1,75  Gourds  für  100  lbs.

Mittel-
        <pb n="1234" />
        G  1152  2c0

Santo  1,00  Dollar  für
1  Quintal.

Réunion:  2  v.  H.  ad  valorem.

San  Thomé  und  Principe:  0,012  Milreis

nach  Portugal.  0,040  Milreis  nach  fremden
Häfen.

Domingo:

Kokosnüsse:

Trinidad:  8  d  für  1,000  lbs.
Nicaragua:  0,50  Dollar  für  1000.
Philippinen:  0,10  Dollar  für  100  kg.
Portugiesisch-Kongo:  0,250  Milreis  für
100  kg.
Britisch  Nord-Borneo:
Dollar  für  100  kg.
Vereinigte  Malaienstaaten:  1½  v.  H.
ad  valorem.
Niederländisch-Indien:
1000.
Portugiesisch-Indien:  1  Tanga  für  1000.
Panama:  0,50  Dollar  für  1000.

3  Gulden  für

Kopra:

Trinidad:  2  sh  7  d  für  1,000  lbs.
Vereinigte  Malaienstaaten:  1½  v.  H.
ad  valorem.

Tabak:

Brasilien:  0,030  Milreis  bis  1,000  Milreis
für  1  kg;  5  v.  H.  ad  valorem.

Paraguay:  Blattabak,  unsortiert  0,05  Pesos
für  10  kg.

Réunion:  2  v.  H.  ad  valorem.

Britisch-Nord-Borneo:  0,01  Borneo=Dollar
  für  1  lb.

Niederländisch-Indien:
100  kg.

Persien:  1  bis  3  Toman  für  10  Batmans.

Philippinen:  0,75  bis  1,50  Dollar  für
100  kg.
Siam:  1  Tikal  2  Salung  für  1000  Bundles.

1  Gulden  für

Tee:
Ceylon:  0,10  Rup.  für  1  ewt.
Indien:  ¼  Pie  für  1  Pound.
China:  2500  Haikwan  Taels  für  1  Pikul.

NRum  und  Arrak:
Jamaika:  10  d  für  1  Puncheon.
Trinidad:  9  sh  4  d  für  100  Galls.
Réunion:  2  v.  H.  ad  valorem.
Ceylon:  1,25  Rup.  für  1  Gallone.

0,15  Borneo- 



St.  Christopher  Nevis  (brit.  Besitzung#r
Mittelamerika):  3  sh  6  d  für  100  Gallonen.

Reis:
Indien:  4½  Anna  für  1  ewt.
China:  100  Haikwan  Taels  für  1  Piln-.
Indochina:  0,32  Fr.  für  100  kg.
Siam:  4  Tikal  für  1  Koyan.

Seide:

China:  Rohseide  2500  Haikwan  Taels  für
1  Pikul.  Gesponnene  Seide  10  000  Taels  füt
1  Pikul.

Siam:  Rohseide  1½  v.  H.  ad  valorem.

Für  alle  Artikel  werden  ferner  Ausfuhr  zöhr
erhoben:  in  San  Thoms  und  Principe"),  Timor“,
Loanda,  Benguela  und  Mossamedes“““).

Kus  dem  „Tropenpflanzer“.

Das  Dezemberheft  des  „Tropenpflanzer“  brin::
an  erster  Stelle  einen  Aufsatz  „Mitteilungen
über  die  Bodenverhältnisse  des  malaiischer
Archipels  mit  Rücksicht  auf  den  Plantagenbau“
  von  Dr.  Carthaus-Berlin.  Der  Ver
fasser,  der  auf  langjährigen  Studienreisen  dr.
landwirtschaftlichen  und  Bodenverhälmisse
Niederländisch-Indien  studiert  hat,  sucht  hier  dar
zulegen,  welche  Bodenarten  den  wichtigsten  defür
  den  Weltmarkt  Produkte  liefernden  Kultur
pflanzen  in  genannten  Gebieten  am  meisten  zu
sagen  und  behandelt  in  dieser  Weise  Zuckerrohr
Reis,  Kaffee,  Tee,  Indigo,  Tabak,  Guttapercke
u.  a.  In  einem  Aufsatz  „Zum  Baumwolldain
  Agypten“  weist  Tholens-Berlin  darauf  hi.
daß  zugleich  mit  der  durch  die  großartigen  Be
wässerungsanlagen  ermöglichten  Vergrößerung  der
Baumwollanbaufläche  Agyptens  der  Ertrag  in  der
letzten  Jahren  im  Verhältnis  zurückgegangen  #t
und  schildert  die  Ursachen  für  diese  Erscheinung.
Sodann  behandelt  Schanz-Chemnitz  in  einen
ausführlichen  Artikel  die  Negerfrage  in  Nord
amerika;  er  gibt  ein  interessantes  Bild  der  Ge
schichte  der  Neger  von  ihrer  Einführung  in  di.
Vereinigten  Staaten  an  bis  zur  Neuzeit  sow
ihrer  Emanzipationsbestrebungen.

*)  Alle  anderen  Güter  1  v.  H.  nach  poriugiesiicer
und  15  v.  H.  ad  valorem  nach  fremden  Häfen.

h5  v.  H.  ad  valorem.

**“  )  Nach  portugiesischen  Häsen  3.  nach  fremde::
Häfen  10  v.  H.  ad  valorem.
        <pb n="1235" />
        W  1153  22

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  diesjfährige  Baumwollernte  Rußlands.

Im  Ferganagebiet  hat  die  Baumwollernte
in  diesem  Jahre  an  einigen  Stellen  bereits  Ende
August,  d.  h.  zwei  bis  drei  Wochen  früher  als
sonst,  begonnen,  in  den  meisten  Gegenden  erst
Anfang  September.  Der  Ertrag  war  ein  bedeutend
  höherer  als  im  vorhergehenden  Jahre;
es  wurde  gegenüber  dem  Vorjahr  ein  Mehr  von
30  bis  35  v.  H.,  in  manchen  Gegenden  der  Kreise
Andischan  und  Namangan  hatte  man  sogar  60  bis
70  v.  H.  mehr  geerntet.  Während  des  Reifens
war  das  Wetter  überall  recht  günstig,  warm,
trocken  und  windlos.  Der  erste  Regen  fiel  in
den  Kreisen  Andischan  und  Namangan  Ende  September
  und  Anfang  Oktober,  dagegen  in  Kokand
und  Margelan  erst  Ende  Oktober,  und  zwar  war
der  Regen  dort  nicht  besonders  reichlich  und  warm.
Die  Faser  ist  weiß,  elastisch  und  fest;;  sie  ist  besser
ausgefallen  als  im  Vorjahr.  Beendigt  wurde  die
Ernte  im  allgemeinen  Anfang  November,  im
Kreise  Andischan  zuweilen  sogar  schon  Ende  Oktober.

In  Samarkand  war  die  Baumwollernte  um
10  v.  H.  höher  als  im  Vorjahr,  an  einigen  Stellen
in  Kattakurgan  sogar  um  50  v.  H.  höher.  Mit
der  Ernte  begann  man  im  Kreise  Samarkand
Ende  August,  in  Kattakurgan  Anfang  September,
was  ein  sehr  früher  Termin  gegen  sonst  ist.
Schönes  Wetter  begünstigte  die  Reife.  Der  Regen
setzte  in  dieser  Gegend  Ende  September  ein.  Die
Qualität  der  Faser  war  besser  als  im  Vorjahr;
man  erntete  eine  weiße,  reine,  feste  und  lange
Faser.  Im  Kreise  Chodschent  war  ein  bedeutender
Teil  der  Ernte  schon  Anfang  Oktober  eingebracht,
in  einigen  Gegenden  zog  sich  die  Ernte  bis  Anfang
  November  hin.

In  Transkaspien  fing  die  Ernte  Ende
August,  etwa  zehn  Tage  früher  als  sonst,  an.
Im  Kreise  Merw  hält  man  die  Ernte  für  geringer
als  im  Vorjahr.  Indessen  erzielte  man  dort  infolge
  der  guten  Witterung  während  der  Reife
eine  bessere  Faser.  Auch  im  Kreise  Aschabad
ergab  sich  ein  niedrigerer  Ernteertrag,  der  ungünstigen
  Windverhältnissen  und  den  verschiedenen
Krankheiten,  die  die  Baumwollstaude  befallen
hatten,  zuzuschreiben  ist.  Die  Qualität  der  Faser
war  hier  etwas  schlechter  als  im  Vorjahr;  die
Faser  ist  von  gewöhnlicher  Farbe,  mittelstark  und
mittelweich.  In  diesem  Kreise  haben  zum  Teil
auch  starke  Morgenfröste  der  Baumwolle  geschadet.
Die  Haupternte  hofft  man  hier  bis  Mitte  November
  zu  Ende  zu  bringen.

Mit  der  Baumwollernte  in  Buchara  begann
man  in  den  ersten  Tagen  des  September.  Die
Haupternte  fand  erst  im  Oktober  statt.  Die  Anbau- 



fläche  hat  sich  nicht  wesentlich  verändert.  Die
Reife  der  Baumwolle  vollzog  sich  überall  bei
wunderschönem  Wetter,  der  erste  Herbstregen  ging
erst  Anfang  Oktober  nieder.  Die  Faser  ist  der
Qualität  nach  gut,  weiß,  fest  und  rein,  an  einzelnen
  Stellen  ist  sie  etwas  grob  ausgefallen.
Die  Beendigung  der  Arbeiten  dürfte  Anfang  November
  stattfinden,  die  amerikanische  Baumwolle
ist  an  einzelnen  Stellen  schon  Anfang  Oktober
eingebracht  worden.

Kaukasus.  Im  Gouvernement  Tiflis,  Kreis
Bortschalinsk,  schritt  man  zur  Baumwollernte
gegen  den  25.  September;  hier  hat  sich  die  Ernte
im  Vergleich  zum  vorigen  Jahr  um  10  bis
15  Tage  verspätet.  Man  rechnet  hier  auf  eine
höhere  Ernte  als  im  vorigen  Jahr.  Die  Witterungsverhältnisse
  waren  in  der  Reifeperiode  nicht  besonders
  günstig;  fast  der  ganze  Monat  August
zeichnete  sich  durch  trübes  Wetter  aus,  im  September
  war  das  Wetter  gut,  trocken  und  heiß;
Regenfälle  gingen  erst  Ende  September  nieder
und  seit  dieser  Zeit  trat  feuchtes  und  trübes
Wetter  ein,  wodurch  die  Baumwollernte  gehindert
wurde.  Bis  zum  10.  Oktober  waren  im  Kreise
nicht  mehr  als  20  v.  H.  der  Baumwolle  geerntet
worden,  was  zum  Teil  auch  dem  Arbeitermangel
zuzuschreiben  ist.  Man  befürchtet,  daß  ein  Teil
der  Baumwolle  bis  zum  Anfang  des  Winters
nicht  eingebracht  werden  kann.  Der  Faserertrag
ist  etwa  5  v.  H.  größer  als  im  vorigen  Jahr.
Die  Qualität  der  diesjährigen  Faser  ist  im  Vergleich
  zum  vorigen  Jahre  höher,  was  zum  Teil
auf  das  bessere  Aussaatmaterial,  vorzugsweise
aus  Kokand,  zurückzuführen  ist,  das  sich  durch
seine  gute  Keimfähigkeit  auszeichnet.  Die  Faser
ist  weiß,  fest,  weich  und  verhältnismäßig  lang.
Die  Beendigung  der  Erntearbeiten  kann  bestenfalls
  Ende  Dezember  erwartet  werden.

Im  Gouvernement  Eriwan,  und  zwar  in
den  Kreisen  Eriwan  Surmali  und  Etschmiadsin,
hat  sich  die  Baumwollernte  um  etwa  zwei  Wochen
verspätet,  zum  Teil  infolge  der  Feiertage  der
Mohammedaner,  die  am  20.  September  begannen.
Man  erwartet  eine  um  10  bis  15  v.  H.  höhere
Ernte  als  im  vorigen  Jahre.  Die  Witterung
war  in  der  Reifeperiode  der  Baumwolle  trocken
und  warm,  der  erste  Herbstregen  ging  in  den
ersten  Tagen  des  Oktober  nieder.  Infolge  der
guten  Witterung  ist  die  Faser  gqualitativ  besser
als  im  vorigen  Jahre  ausgefallen;  sie  ist  fester
und  länger,  weiß,  seidenartig  und  weich.  Im
Kreise  Nachitschewan  ging  man  an  die  Baumwoll-=ernte
  zur  gewohnten  Zeit;  man  erhofft  hier  eine
um  10  v.  H.  höhere  Ernte  als  im  vorigen  Jahr.
        <pb n="1236" />
        W—  1154  2

Das  Wetter  war  während  des  Reifens  der  Baumwolle
  im  allgemeinen  gut.  Regen  trat  erst  in
den  letzten  Tagen  des  September  ein  und  verzögerte
  etwas  die  Baumwollernte.  Die  Erträge
pro  Dessätine  sind  höher  als  im  vorigen  Jahr.
Auch  der  Faserertrag  ist  etwas  besser.  Die  Qualität
  der  Faser  ist  gut.  Die  Beendigung  der
Baumwollernte  wird  gegen  Mitte  November

erwartet.
(Nach  der  TLorg.  Prom.  Guzeta  vom  10.  November
  d.  Is.  u.  St.)

Knbauversuche  mit  Caravonicabaumwolle  auf  Ruba.

Auf  Kuba,  nahe  bei  Baracoa  im  äußersten
Osten  der  Insel,  1500  Fuß  über  dem  Meeresspiegel,
  sind  Anbauversuche  mit  Caravonicabaumwolle
  unternommen  worden;  ungefähr
15  Acres  wurden  mit  „Caravonica-silk“  und  etwa
50  Acres  mit  „Caravonica-wool“  angepflanzt.
Die  Samen  wurden  aus  Australien  bezogen  und
beide  Sorten  ergaben  gute  und  reichliche  Erträge.
In  vielen  Bezirken  der  Insel  sind  die  Vorbedingungen
  für  den  Anbau  dieser  Baumwollpflanze

  hinsichtlich  des  Klimas,  der  Bodenbeschaffenheit
  und  der  Niederschläge  durchaus
günstig.  Die  Aussichten  für  Weiterentwicklung

dieser  Kultur  auf  der  Insel  müssen  daher  als
vielversprechend  bezeichnet  werden.

(Nach  Bulletin  of  the  International  Union  of  the
Ameerican  Republics.)

AKussichten  der  Indigoernte  Britisch-Iindiens  1909/10.

Das  erste  Memorandum  über  die  gesamte
Indigoernte  Britisch-Ostindiens  für  die  Saison
1909/10  ist  unter  dem  21.  Oktober  d.  Is.  erschienen.
  Die  darin  behandelten  Provinzen  enthalten
  98,3  v.  H.  der  gesamten  in  Britisch---Indien
mit  Indigo  bestellten  Fläche,  wie  sie  auf  Grund
von  Durchschnittsberechnungen  aus  den  fünf  mit
dem  Jahre  1907/08  abschließenden  Jahren  berechnet
  ist.  Innerhalb  dieser  Periode  belief  sich
die  durchschnittliche  unter  Indigokultur  stehende
Fläche  auf  487  200  Acres;  im  Jahre  1908/09
sank  sie  auf  237  600  Acres,  und  für  das  Jahr
1909/10  wird  sie  auf  214  600  Acres  geschätzt,
sie  hat  also  gegen  das  Vorjahr  um  10  v.  H.  abgenommen.


Der  Stand  der  Indigofelder  litt  unter  ungünstigen
  Witterungsverhältnissen  in  Bengalen,
an  anderen  Orten  wird  der  Saatenstand  als  ziemlich
  gut  und  gut  bezeichnet.

Die  Schätzung  für  Oktober  d.  Is.  ergibt  für
die  einzelnen  Anbaugegenden  folgende  Flächen:

 

 

:  1909/10  1908/09  19/#°  9#.
Provinzen  Flächen  in  Acres
Bengalen  107  700  135  300  146  S0
Madras  (1907/08
nur  Raiyatwaridörfer
  43  200  35  400  79.20%
Verein.  Provinzen  31  500  30  700  47  300
Punjab  32  200  36  200  57  90%
Zusammen  214  600  237  600  331  20½

Im  einzelnen  enthalten  die  Berichte  aus  den
Provinzen,  denen  im  nachstehenden  der  Prozen:
satz,  mit  dem  sie  an  der  gesamten  Indigoflache
Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in  Klammern  bei
gefügt  ist,  über  die  Größe  und  den  Stand  den
Felder  noch  folgende  Angaben:

In  Bengalen  (37,1  v.  H.)  hat  das  mu
Indigo  bestellte  Areal  gegen  das  Vorjahr  um
20  v.  H.  abgenommen.  Die  Witterungsverbält
nisse  sind  nicht  günstig  gemesen.  Infolge  Regenmangels
  zu  Beginn  des  Jahres  gingen  die
Februarsaaten  nicht  auf.  Im  März  und  Adr
wurde  die  Witterung  günstiger,  dagegen  war  die
lange  Hitze  im  Mai  für  die  Saaten  schädlich.
Im  Juni  ging  in  manchen  Distrikten  zu  starker
Regen  nieder  und  die  heftigen  Regenfälle  in  der
beiden  letzten  Augustwochen  verschlechterten  die
Aussichten.  Im  Durchschnitt  wird  der  Er#az
auf  70  v.  H.  einer  Normalernte  (d.  f.  20  Ue
pro  Aere)  geschätzt  gegen  73  v.  H.  im  Vorijabre.

In  Madras  (33,7  v.  H.)  hat  die  in  den
Raiyatwaridörfern  bis  Ende  Angust  bebaute  Indigo
fläche  gegen  das  Vorjahr  um  24  v.  H.  zugenommen.
Die  rechtzeitigen  Regen  haben  diese  Steigerung
verursacht.  In  den  Nicht-Raiyatwaridörfern  sind
1300  Acres  mit  Indigo  bestellt  gegen  1700  Acreim
  Vorjahre.  Der  Stand  der  Felder  wird  ale
ziemlich  gut  bis  gut  gemeldet.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (16.7
v.  H.)  hat  sich  die  Indigofläche  um  2,6  v.  DO.
vergrößert.  Die  Saaten  keimten  gut.  Wegrn
des  frühzeitigen  Beginnes  der  Regenfälle  brauchte
man  zur  Bewässerung  weniger  als  sonst  seine
Zuflucht  zu  nehmen  und  es  wurde  auch  kein
durch  heiße  Winde  angerichteter  Schaden  gemeldet.
  In  den  westlichen  und  südlichen  Distrikten
ist  die  Saison  günstig  gewesen,  doch  wird  auden
  östlichen  Distrikten  erheblicher  Schaden  dure
Überschwemmungen  und  Insekten  gemeldet.  E:
werden  80  v.  H.  einer  Normalernte  (d.  s.  18  lbs
pro  Acre)  erwartet  gegen  85  v.  H.  im  Voriabre.

Im  Punjab  (10,8  v.  H.)  hat  die  Indiges
flüche  wegen  des  späten  Ansteigens  der  Be
wässerungskanäle  in  den  Bezirken  von  Multan
zur  Saatzeit  und  infolge  des  durch  Heuschrecken
verursachten  Schadens  um  11  v.  H.  abgenommen.
Der  gegenwärtige  Stand  der  Felder  ist  zufrieden
stellend.
        <pb n="1237" />
        G  1155  2O

Delhenausfuhr  Sanz#bars  1908.

Die  Ausfuhr  von  Nelken  aus  Zanzibar
betrug  im  Jahre  1908  14  974  872  engl.  Pfund
im  Werte  von  319974  398  Rupien  gegen
18  214  668  engl.  Pfund  im  Werte  von  5  941  817
Rupien  im  Jahre  1907.  Die  Nelkenausfuhr
von  1908  machte  31,1  v.  H.  der  Gesamtausfuhr

aus.  Von  der  Ausfuhr  gingen  nach:
1907  1908
Menge  Wert  Menge  Wert

in  engl.  Pfd.  in  Rupien  in  engl.  Pfd.  in  Rupien
Europa  10  457  830  3  387  418  7197375  1894  363
Amerika  1  102  420  306061  651  780  184  578
Asien  6  553  453  2215262  7051  342  1  876  332
Afrika  100  965  33  046  74  375  18  725

Auf  die  europäischen  Märkte  verteilte  sich  die
Ausfuhr  in  folgender  Weise:

1907
Menge  Wert  Menge  Wert
in  engl.  Pfd.  in  Rupten  in  engl.  Pfd.  in  Rupien
Rotterdam  952  006  295  300  560  351  141  704
London  3928  P930  1  112693  2283  330  600  075
Oambu  rg  5529  050  1770  961  3296  968  886  785
Marseille  418  850  125  867  894  986  225  757

Die  Anteile  der  hauptsächlich  in  Betracht
kommenden  Bestimmungsländer  stellten  sich  im
Jahre  1908  (und  1907)  nach  Prozenten  wie
folgt:  Indien  46,0  (36,3),  Deutschland  22,3
(29,8),  Großbritannien  15,1  (18,7),  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  4,6  (5,1),  die  Niederlande
3,6  (4,9),  Frankreich  5,7  (2,1).

Hierzu  wird  bemerkt,  daß  die  Zollstatistik  bei
den  auf  den  deutschen  Schiffen  verschifften  Nelken  als
Bestimmungsland  Deutschland  angibt,  während
die  Ladepapiere  meistens  auf  Option  Rotterdam—
London  lauten.  Der  Weltmarkt  in  Nelken  ist
London,  und  es  geht  der  größte  Teil  der  hier
als  nach  Deutschland  verschifften  Nelken  nicht
nach  Hamburg,  sondern  nach  London.

Im  Erntejahr  1907/08  (vom  August  bis
Juli)  wurden  insgesamt  441  802  Frasilah  Nelken
gewonnen  und  zwar  141  850  Frasilah  auf  der
Insel  Zanzibar  und  299  952  auf  der  Insel
Pemba.  Der  Jahresdurchschnittspreis  der  Pemba-Nelken
  betrug  9  Rupien  9  Annas;  derjenige  für
Zanzibar-Nelken  stellt  sich  etwas  höher.

An  Nelkenstengeln  wurden  im  Jahre  1908
2948  911  engl.  Pfund  im  Werte  von  214  788
Rupien  ausgeführt,  wovon  der  größte  Teil  nach
Hamburg  ging.  Mutternelken  sind  nicht  ausgeführt
  worden.

(Nach  einem  Berichte  des  Naiserl.  Konsulats
in  Zanzibar.)

Gummihandel  im  Sudan.

Der  Gummihandel  im  Sudan  ruht  vornehmlich
in  deutschen  Händen.  Zwar  bestehen  zwei  englische
  Gesellschaften.  Sie  sind  aber  trotzdem  zusammen
  nur  mit  etwa  10  v.  H.  am  Gummihandel
beteiligt;  etwa  15  v.  H.  entfallen  auf  einen  Griechen,
der  Rest,  etwa  75  v.  H.,  entfällt  auf  drei  deutsche
Häuser.  Die  Gesamtmenge  des  zur  Ausfuhr  gelangenden
  Gummis  weist  zufolge  einer  vorliegenden
Zusammenstellung  seit  dem  starken  Rückgang  der
Jahre  1905/06  eine  teilweise  ziemlich  starke
Steigerung  auf.  Mit  der  für  1909  (d.  i.  für  die
Zeit  von  Mitte  Dezember  1908  bis  Mitte  Oktober
1909)  bisher  erreichten  Zahl  von  73  4497)  Ballen
ist  die  bisherige  höchste  Ziffer  des  Jahres  1904
(63  950  Ballen)  erheblich  überholt;  auch  sind
damit  die  bisherigen  Ernteergebnisse  der  letzten
35  Jahre  überflügelt.

Im  einzelnen  verteilt  sich  die  Ausfuhr  für  die
Jahre  1904  bis  1909,  wie  folgt:

 

 

nach  1909  1908  166%  5rn  1006  1905  1904

Deutschland,  Belgien  und  Holland  21537  13622  7681  8862  15  987  16.233
Frankreich  17789  15772  9287  9  083  8  880  19  427
Großbritannien  13  725  7722  18  009  4  605  6  095  11  414
Amerika  (New  Vork)  10  249  9769  11918  10377  7  075  9  565
Osterreich-Ungarn.  5  156  4  458  1  977  3  101  3  411  3  845
Italien.  .  1844  2318  1422  1081  1781  1567
Spanien  ...  1169  1361  775  559  1147  781
Verschiedene  Länder  1  980  1  973  1  120  1  123  1  017  1  118

Total  73  449  56  995  52  189  38791  45  393  63  950

Hierzu  ist  noch  zu  bemerken,  daß  von  den
unter  Deutschland,  Belgien  und  Holland  aufgeführten
  Ballen  der  weitaus  größte  Teil  nach
Deutschland  bestimmt  ist.  Eine  genaue  Trennung
ließ  sich  hier  nicht  durchführen,  weil  die  betreffenden
  Ladungen  nach  Antwerpen  bzw.  Rotterdam
gerichtet  sind,  von  wo  der  nach  Deutschland  bestimmte
  Teil  alsdann  durch  die  Kanäle  den  Rhein

 

hinauf  geleitet  wird.  Holland  selbst  soll  als  Abnehmer
  nur  wenig  in  Frage  kommen,  Belgien
jedoch  in  etwas  erheblicherem  Maße.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Kairo.)

*)  Ballen  à  160  bis  180  kg.
        <pb n="1238" />
        G  1156  e

Neues  Verfahren  zur  Sewinnung  von  Guayule-Kautschuh
  in  Mexiko.

Ein  Zivilingenieur  E.  Delafond,  der  schon
über  Guayule  ein  größeres  Werk  geschrieben  hat,
gewinnt  jetzt  Kautschuk  aus  Guayule  durch  ein
neues  „physikalisch-mechanisches“  Verfahren  in  den
La  Victoria-Werken  auf  der  Hacienda  de  Sierra
Hermosa  zu  Catorce  im  mexikanischen  Staate
San  Luis  Potosi.  Nach  einer  Analyse  enthält
das  gewonnene  Erzeugnis  88  v.  H.  reinen
Kautschuk,  7  v.  H.  Harz  und  12  v.  H.  Feuchtigkeit.
  Delafond  erzielt  angeblich  auch  in  Kulturversuchen
  von  Guayule  große  Erfolge.

(Nach  The  India  Rubber  World.)

—  ..

berstellung  von  Guayule-Kautschuh
in  den  Vereinigten  Staacten  von  Kmerika.

Im  Oktober  1909  hat  man  in  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  mit  der  Herstellung
von  Guayule-Kautschuk  für  Handelszwecke  begonnen.
  Am  10.  April  1907  wurde  in  Texas
mit  100  000  #&amp;amp;  Kapital  die  „Texas  Rubber  Co.“
mit  der  Absicht  gegründet,  den  Betrieb  einer
Guayule-Kautschuk-Fabrik  in  Marathon  (Texas)
ins  Werk  zu  setzen;  die  Fabrik  hat  im  Oktober
1909  zu  arbeiten  begonnen.  Am  27.  August  1907
wurde  die  „Big  Bend  Manufacturing  Co.“  in
Delaware  mit  einem  Kapital  von  25  000  3  inkorporiert,
  die  alle  auf  den  Staatsschul-Ländereien
von  Texas  vorhandenen  Guayule-Sträucher  aufkaufte.
  In  Texas  gedeiht  die  Guayule-Pflanze
anscheinend  ebensogut  wie  in  Mexiko.  Beide
genannten  Gesellschaften  hat  William  H.  Stayton
unter  seine  Kontrolle  gebracht,  der  vor  kurzem
auf  die  Präsidentschaft  der  „Continental  Rubber
Co.“  verzichtete  und  eine  genaue  Kenntnis  der
Verhältnisse  im  Kautschukmarkte  besitzt.

(Nach  The  India  Rubber  World.)

Kußenhandel  des  AKustralischen  Bundes  in  dem
ersten  bHalbjahre  1909.

Der  Einfuhrhandel  des  Australischen  Bundes
erreichte  in  den  ersten  sechs  Monaten  des  Jahres
1909  einen  Wert  von  23  235  000  2  gegen
23  845  000  L  in  dem  gleichen  Zeitraum  des
Jahres  1908.

Die  Ausfuhr  von  Erzeugnissen  und  Waren

des  Australischen  Bundes  stellte  sich  in  der  Zeit

vom  1.  Jannar  bis  30.  Juni1909  auf  28  229000  1#
während  im  entsprechenden  Zeitraum  des  Jahres
1908  Waren  im  Werte  von  26  808  000  K  ausgeführt
  wurden.

 

Der  Wert  der  ein=  und  ausgeführten  Edelmetalle
  und  Münzen  ist  in  den  genannten  Zahler
mitenthalten.

Die  wichtigsten  Handelsartikel  waren  während
der  genannten  sechs  Monate  mit  folgenden  Merten
(in  1000  L)  an  der  Einfuhr  beteiligt:  Landwirtschaftliche
  Geräte  und  Maschinen  133  (125),
Kleider  und  Textilwaren  aller  Art  5437  (5809).
Bier  und  Ale  186  (213),  Stiefel  und  Schube
129  (144),  Drogen  und  Chemikalien  462  1573,.
Fische  und  Fischkonserven  232  (244),  Glas  und
Glaswaren  164  (168),  Gold,  ungemünzt  527
(530),  Hüte  und  Mützen  97  (137),  Kautschukwaren
  204  (211),  Eisen  und  Stahl:  Stangen,
Stäbe,  Trag=  und  Querbalken  477  (4193),  Verzinkte
  Eisenplatten  und  -bleche  688  (4185),  W#ei--bleche
  148  (149),  Jutewaren,  einschl.  Jute-Beutel
und  -Säcke  422  (527),  Leder  194  (1589#,
Maschinen  und  Maschinenteile  (ausgenommen
landwirtschaftlichee  1436  (1319),  Metallwaren
1529  (1795),  Kerosen  306  (158),  Farben,  Farbstoffe
  und  Firnisse  201  (212),  Papier  524  (639),
Spirituosen  430  (408),  Tee  433  (435),  Nutzbolz
900  (900),  Tabak  und  Tabakfabrikate  271  (317),
Handwerkszeug  187  (296).

Die  hauptsächlichsten  Ausfuhrwaren  wiesen
in  den  Monaten  Januar  bis  Ende  Juni  1909

(1908)  folgende  Werte  (in  1000  Ä)  auf:  Pferde

50  (58),  Butter  787  (1271),  Kohle  454  (728),
Kupfer  in  Ingots  und  Kupfermatte"')  885  (10011,
Feines  Mehl  793  (536),  Gold,  ungemünzt  1725
(1936),  Goldmünzen  2470  (5071),  Häute  117
(96),  Bleimulde  und  Bleimatte  446  (568),  Leder
215  (232),  Fleisch,  durch  Gefrieren  haltbar  gemacht:
  Rindfleisch  266  (179),  Hammel=  und
Lammfleisch  411  (301),  Kaninchen  und  Hasen
192  (145),  Büchsenfleisch  161  (62),  Erze,  außer
Golderz  215  (538),  Perlmuttermuscheln  72  (82),
Silber  in  Barren  und  Matte  346  (498),  Kaninchen=
  und  Hasenfelle  113  (79),  Schaffelle  565
(437),  Andere  Felle  133  (59),  Talg  489  (301),
Nutzholz  489  (442),  Zinn  in  Ingots  389  (423).
Weizen  5516  (1508),  Schweißwolle  6521  (6006),
Wolle,  entschweißt  und  gewaschen  2265  (2148).
(Accounts  relating  to  the  Irade  and  Commerce
of  certain  Foreign  Countries  and  British  Possessiuns

Frankreich.
Zollfreie  Einfuhr  von  GErzeugnissen  der
Neu-Hebriden  nach  den  französ.  Kolonien.

Laut  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  12.  August  d.  Is.  können  Erzeugnisse  der

*)  Die  Werte  für  Kupfer-,  Blei-,  Silber-  Zinnund
  Zinkerze  sind  in  den  bei  den  betreffenden  Metallen
angegebenen  Ziffern  mitenthalten.
        <pb n="1239" />
        G  1157  20

französischen  Wirtschaftsbetriebe  auf  den  Neu-Hebriden
  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  1909  bis  zum
30.  Juni  1910  in  demselben  Umfange  wie  im
Vorjahr  nach  Neu-Kaledonien  und  den  übrigen
Kolonien  zollfrei  eingeführt  werden.

Kolonie  zu  treffen.  Das  Gesetz  soll  den  Gouverneur
  ermächtigen,  durch  eine  Proklamation  die
Einfuhr  bestimmter  Tierarten  oder  besonders  namhaft
  zu  machender  tierischer  Erzeugnisse  oder
Waren,  die  ganz  oder  zum  Teil  daraus  bestehen,
zu  verbieten  sowie  sonst  etwa  erforderliche  Maßnahmen
  in  dieser  Richtung  zu  treffen.  Unter
„Tieren“  werden  auch  Vögel,  Reptilien  und  Insekten
  sowie  ihre  Eier  verstanden.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen
dor  Neu-Hebriden  nach  Frankreich  und
Neu-Kaledonien.

Durch  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  27.  November  1908  waren  die  Mengen  der
Erzeugnisse,  die  von  den  französischen  Wirtschaftsbetrieben
  auf  den  Neu-Hebriden  stammen  und
unter  den  in  der  Verordnung  vom  12.  November

Vorschriften  über  die  Einfuhr  von
tierischem  Dünger.
Ein  weiterer  Gesetzentwurf  ermächtigt  den

1901  angegebenen  Bedingungen  in  der  Zeit  vom
1.  Juli  1908  bis  zum  30.  Juni  1909  in  Frankreich
  und  Neu-Kaledonien  zugelassen  werden
konnten,  für  Kaffee  auf  250  000  kg  und  für  Kakao
auf  3000  kg  festgesetzt  worden.  .
Gemäß  Verordnung  der  französischen  Regie—
rung  vom  26.  Oktober  d.  Is.  sind  diese  Mengen
nachträglich  noch  erhöht  worden,  und  zwar  für
Kaffee  um  25.000  kg  und  für  Kakao  um  12000  kg.
Für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1909  bis  zum
30.  Juni  1910  sind  die  gedachten  Mengen  durch
Verordnung  der  französischen  Regierung  vom
4.  November  d.  Js.,  wie  folgt,  festgesetzt:  Kaffee
350  000  kg,  Kakao  25  000  kg,  Vanille  50  kg.
(Journal  officich  de  la  République  Française.)

Kopkolonie.

Vorschriften  über  die  Untersuchung  von
Früchten  vor  der  Ausfuhr.

Dem  Parlament  liegt  ein  Gesetzentwurf  vor,
wonach  alle  zur  Ausfuhr  nach  Plätzen  außerhalb
Britisch-Südafrikas  bestimmten  Früchte  vor  ihrer
Ausfuhr  untersucht  werden  sollen.  Die  Untersuchung
  soll  sich  nicht  nur  auf  die  Waren  selbst,
sondern  auch  auf  die  Verpackungsart,  das  Verpackungsmaterial
  usw.  erstrecken.  Nicht  beanstandete
Sendungen  sollen  mit  dem  Stempel  „Passed  by
Government  Fruit  Inspector“  versehen  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Matal.

Vorschriften  zur  Überwachung  der  Einfuhr
ausländischer  Tiere  und  tierischer  Stoffe.

Ein  dem  Parlament  vorliegender  Gesetzentwurf
enthält  Bestimmungen  über  die  Überwachung  der
Einfuhr  ausländischer  Tiere  und  tierischer  Stoffe.
Zweck  des  Gesetzes  ist,  Vorsorge  gegen  die  Einschleppung
  und  Ausbreitung  von  Seuchen  in  der

Gouverneur,  die  Einfuhr  von  tierischem  Dünger
durch  Proklamation  ganz  zu  verbieten  oder  von
der  Erfüllung  bestimmter  Bedingungen  abhängig
zu  machen.  Als  „tierischer  Dünger“  im  Sinne
des  Gesetzes  gilt  Dünger  aus  Knochen,  Blut  oder
sonstigen  Teilen  des  Tierkörpers,  mit  Ausschluß
der  gebrannten  Knochen.

Vorschriften  über  die  Einfuhr  von
Straußen  und  Straußeneiern.

Ein  im  Interesse  der  einheimischen  Straußenzucht
  eingebrachter  Gesetzentwurf  bestimmt,  daß
nur  Strauße  einer  guten  Klasse  nach  der  Kolonie
eingeführt  werden  dürfen.  Die  Einfuhr  von
Straußen  und  ihren  Eiern  soll  von  einer  schriftlichen
  Erlaubnis  des  Ackerbauministers  oder  seines
Vertreters  abhängig  gemacht  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

––  —  ——

Südnigeria.

Feststellung  des  Warenwerts.

Eine  Ratsverordnung  vom  6.  Oktober  d.  Is.
ändert  die  Zollordnung  hinsichtlich  der  Feststellung
des  Warenwerts  der  einem  Wertzoll  unterliegenden
Waren,  wie  folgt,  ab:

Bei  Waren,  die  dem  allgemeinen  Wertzoll
von  10  v.  H.  unterliegen,  gilt  als  Warenwert
derjenige,  der  durch  die  Zollordnung  vom  Jahre
1908  vorgeschrieben  ist,  anstatt  des  Wertes  in
dem  Hafen,  von  wo  aus  die  Einfuhr  erfolgt  ist.
(Die  Zollordnung  vom  Jahre  1908  bestimmt,
daß  bei  der  Wertverzollung  einer  nach  Südnigeria
eingeführten  Ware  als  zollpflichtiger  Wert  gelten
soll  ihr  angemessener  Marktwert  fair  market
valuel,  zu  dem  sie  für  den  inländischen  Verbrauch
an  den  Hauptplätzen  des  Landes  verkauft  wird,
und  zwar  zu  der  Zeit,  wann  sie  von  dort  aus
unmittelbar  nach  Südnigeria  eingeführt  wird.)
(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="1240" />
        G  1158  20
Vermischtes.

Die  Wege  nach  Ratanga.“)

Laut  African  World  hat  die  von  Brokenhill
kommende  Gleisspitze  am  16.  November  bei
Meile  132  die  Kongogrenze  erreicht.

Wie  wir  dem  Oktoberheft  des  South  African
National  Union  Journal  entnehmen,  sind  dem
Katangakonzern  auf  der  Bahnstrecke  von  Beira
bis  zur  Kongogrenze  die  folgenden  Frachtraten
(in  d  per  ton  sengl.]  per  mile)  zugestanden
worden:

1.  Erze,  Metalle,  Hüttenprodukte  usw.  von  der
Grenze  nach  Beira  oder  einer  anderen  Station
bei  einem  Jahresverkehr:

a)  unter  250  O00  tos  .  1
b)  von  250  000  tons  an  aufwärts  ¾
c)  von  1  000  000  tons  an  aufwärts  ½

2.  Kohlen  und  Koks  von  Beira  oder  einer
Zwischenstation  nach  der  Grenze:

a)  bei  Ladungen  von  100  tons  an
aufwärts  1½
b)  bei  vollen  Zugladungen  von  300  tons  1

3.  Baumaterialien  für  die  Bahnstrecken  Kongogrenze—

  -Ruwe—Richtung  Lobitobai  von  Beira
nach  der  Grenze:
a)  bei  Ladungen  unter  50  tons  2
b)  bei  Ladungen  von  50  tons  an  aufwärts
  1½

J)  bei  vollen  Zugladungen  von  300  tons  1

1  d  per  ton  per  mile  (—  5,824  Pf./  tkm)
macht  auf  die  ganze  Strecke  Beira—  Kongogrenze
mit  einer  Länge  von  1462  Meilen  6  L  1  sh  10  d
per  ton  (=  rd.  137.  ¼).

Wie  aus  anderen  Nachrichten  hervorgeht,
gelten  diese  Frachtsätze  für  das  erste  Jahrzehnt
nach  Eröffnung  der  Station  Star  of  Congo;
doch  haben  die  Minen  die  Freiheit,  wenn  die
Lobito=  oder  Lualababahn  fertig  ist  und  niedrigere
Frachtraten  stellt,  diese  zu  benutzen.  Da  mindestens
die  Lobitolinie  entsprechend  ihrer  großen  Minderlänge
  wohl  sicher  billiger  verfrachten  würde,
dürften  der  Beiraroute  nach  Vollendung  jener
Konkurrenzbahn  im  freien  Wettbewerb  —  vielleicht
abgesehen  von  Rhodesiakohlen  —  schwerlich  noch
nennenswerte  Frachtmengen  von  und  nach  Katanga
zufallen.  Wenn  dieser  südliche  Zufuhrweg  trotzdem
  so  energisch  vorgestoßen  wird,  so  wird  man
das  nicht  lediglich  auf  den  dringlichen  Bedarf
Katangas  an  billiger  Kohle  zurückführen,  sondern
auch  schließen  dürfen,  daß  die  Interessenten  selbst
nicht  mit  der  baldigen  Verwirklichung  des  Lobitoprojektes
  rechnen.

*)  Val.,  D.  Kol.  Bl.“

1909,  S.  1113.

 

Die  nieberländische  boandelsflotte  1909.

1.  Jannar  1908  1.  Januar  Ime- 



Schiffsarten  Zahl  Reg.-Tous  Zabl  Rea  10—4
Fregattenr  3  5  432  3  5  132
Barken  .  8  9991  3  5938
Schonerbriggs  —  —  —  —
Schoner  .  .  .  53  7379  42  5535
Galioten  2  230  2  23½
Kussfe  2  128  3  219
Tialks  .  2981865426816667
And.  Seglerarten  69  7  805  82  10  17
Dampfschiffe  292  397  815  283  114  112

Zusammen  727  447  434  686  458  341
Unter  „anderen  Seglerarten“  sind  in  vorstehender,

  nach  der  offiziellen  Statistik  zusammen
gestellter  Tabelle  wahrscheinlich  7  Seeleichter  unter
niederländischer  Flagge  inbegriffen,  darunter  3  von
etwa  1200  Reg.-Tons  Größe  für  eine  niederländne#
indische  Gesellschaft  und  4  von  je  etwa  700  Reg.
Tons  für  Rotterdamer  Reedereien.  Es  ist  nichr
unwahrscheinlich,  daß  die  Anzahl  dieser  modermen
Beförderungsmittel  allmählich  größer  wird.
(Aus  dem  Jahresberichte  der  Handelskammer
von  Amsterdam  für  1908.)

Einführung  einer  Sigarettensteuer  in  der  Kapkholonie.

Ein  Gesetzentwurf  sieht  die  Einführung  eine:
Zigarettensteuer  in  Form  einer  Stempelabgab:
vor,  und  zwar  soll  für  jede  Blechschachtel,  sedes
Kistchen,  jedes  Päckchen  oder  alle  sonstigen  Be
hälter  mit  Zigaretten  im  Reingewichte  von
½  Unze  oder  einem  Bruchteil  davon  eine  Stemveabgabe
  von  ½  Penny  und  für  jedes  Mehrgewierüber
  ½  Unze  oder  Bruchteil  davon  eine  weitem
Abgabe  von  ½  Penny  erhoben  werden.  Al-Reingewicht
  gilt  das  Gewicht  des  Tabaks  nebs
den  Papierhülsen.  Die  Zigaretten  dürfen  im
Kleinhandel  nur  in  unangebrochenen  Packungen
von  mindestens  10  Stück,  gehörig  verstemock.
verkauft  werden.  Auf  den  Umschließungen  mus
Anzahl  und  Reingewicht  der  Zigaretten  angegeben
sein.  Vom  1.  Januar  1910  ab  ist  eine  Oizenzgebühr
  von  1  Pfund  Sterling  jährlich  für  di
Herstellung  von  Zigaretten  zum  Verkaufe  zu  zablen.

The  Cape  of  ((lood  Hope  (iorernmem  (inzein

 

Litera,tur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  *
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zuruückge##:

Dr.  C.  Velten,  Professor  des  Suaheli  am  Seminar
  für  Orientalische  Sprachen  der  Frieduch
Wilhelms  =  Universität  Berlin:  Praktische
        <pb n="1241" />
        G  1159  2

Suaheli-Grammatik  nebst  einem  Deutsch-Suaheli-Wörterverzeichnis.
  Berlin  1910.
Selbstverlag  des  Verfassers,  Berlin,  Dorotheenstraße
  6.  Preis  4,—.

Die  bekannte  und  trefflich  bewährte  Grammatik
  liegt  nunmehr  in  dritter  Auflage  vor.  Wie
wir  erfahren,  wird  von  demselben  Verfasser  demnächst
  auch  ein  großes  Suaheli-Lexikon  erscheinen.


Dr.  F.  Weber:  Die  koloniale  Finanzverwaltung.
  Kolonialrechtliche  Abhandlungen,
herausgegeben  von  Dr.  H.  Naendrup,  a.  o.  Professor
  an  der  Westfälischen  Wilhelms-Universität
in  Münster.  Heft  2.  Münster  1909.  Verlag
der  Universitätsbuchhandlung  F.  Coppenrath.

Dr.  jur.  F.  Hüssen,  Referendar  in  Elberfeld:
Die  Verfassungsentwicklung  Transvaals
zur  „Selfgoverning  Colony“".  Freiburger
Abhandlungen  auf  dem  Gebiete  des  öffentlichen
Rechts,  herausgegeben  von  W.  v.  Rohland,
H.  Rosin,  R.  Schmidt.  Heft  XVI.  Karlsruhe
  1909.  Verlag  G.  Braunsche  Hofbuchdruckerei.


Dr.  A.  Berger:  In  Afrikas  Wildkammern
als  Forscher  und  Jäger.  Mit  40  Tafeln

 

und  240  Textabbildungen  nach  Originalaufnahmen
  sowie  einer  übersichtskarte.  Berlin
1910.  Verlag  von  P.  Parey.  Preis  geb.  14.

Dietrich  Reimers  Mitteilungen.  Für  Ansiedler,
  Farmer,  Tropenpflanzer,  Beamte,  Forschungsreisende
  und  Kaufleute.  III.  Jahrgang.
1909.  Heft  3/4.  Weihnachts-Export-Nummer.
Berlin,  Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst
Vohsen).  Jährlich  vier  illustrierte  Hefte  à  30  Pf.
Ein  Jahrgang  mit  Porto  .  1,60.

Lebensbilder  aus  der  Tierwelt.  Herausgegeben
  von  H.  Meerwarth.  I.  Band  Säugetiere,
Lieferung  1,  und  I.  Band  Vögel,  Lieferung  1.
5.  bis  10.  Tausend.  Leipzig,  R.  Voigtländers
Verlag.  Preis  jeder  Lieferung  0,75.

Nachdem  Schillings  zum  ersten  Male  Photographien
  freilebender  Tiere  aus  den  Wäldern

Afrikas  veröffentlichte,  hat  sich  der  Verleger  dieses

Werkes  der  dankbaren  Aufgabe  unterzogen,  die

auf  der  photographischen  Platte  festgehaltene  Tierwelt

  Europas  wiederzugeben.  Die  vorliegenden

Bilder  sind  von  vortrefflicher  Ausführung  und

bieten  reizvolle  Einblicke  in  intime  und  bisher

unbekannte  Vorgänge  im  Tierleben.  Der  von
gründlichen  Kennern  geschriebene  Tert  unterstützt
die  Photographien  in  wirksamster  Weise.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postagentur  in  Wugiri  (Deutsch-Ostafrika)  ist  vom  1.  Oktober  d.  Is.  ab  bis  auf
weiteres  geschlossen  worden;  seitdem  besteht  dort  nur  noch  eine  Reichs-Telegraphenanstalt.

 

In  Aleipata  (Samoa),  an  der  Ostküste  der  Insel  Upolu,  ist  am  9.  August  eine  Postanstalt
eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen

  Briefsendungen  erstreckt.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1909.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  17.  31.  Dez.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  1  hafen  38,  41  u.  38  Tg.
q  Simpsonhafen  44  u.  41Tg.  —.——
Brindisi  9.  Jan.  Simpsonhafen  40  Tage  *5P  Ian  20.  .
1.  Deutsch=  Reuguinea.  (engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelms-  —
T  hafen  43  Tage
—  26.  Dez.  Simpsonhafen  41  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschaftspapiere  und  MWarenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="1242" />
        W  1160  2S

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mussen  aus
Nach  vom  Ein.  Z  Dauer  Berlin  spatestenschiffungshafen
  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  aa:
l
2.  Deutsch-Ostafriha.  Ne  «  20.  Dez.  8.  Jan.  Mombasa  O  16,  17,  18.  Dez.  1.  Jan.  1.
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),,eut#  —  16  Tage
Muansa  (mit  Usumbura)
und  Schirat  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  ½
Von  Mombasa  Welttervehrderung
  mit  der  Uganda:  Brindi  10.  Dez.  Mombasa  O  15  Tage7.  Dez.  10  45
zu  Schiff  nach  den  Bestim.  (engl.  Schiffe),
mungsorten.  1
b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  Neapel  20.  Dez.  3.  Jan.  Tanga  17,  19,  17  Taget1.  Dez.  1.  Jan.  W##
Aruscha,  o#roowe  Mkum-  Oeuft  „  Schiffe)
7ÖW.  Boo  Ml,  Wu  Marseille  10.  jedes  Monats  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  100#
mstal)  1
Neapel  3.  Jan.  Daressalam  18  Tage  1.  Jon.  104
(deutsche  Schiffe)
gsal  wi
wh  la  Le  u  Marseille  I  10.1edesMonatsZanztbarlsxage  8.1ed.Mt33.1(-L
sit-man  Kilimatinde,  Kilossa,  (von  Zanzibar  unmiuelbar
lwa,  Kondoa-  Zran  i.  Lindi,  .  Weiterbeförderung  nach
Mahenge  Mitindanl,  Mo-  Daressalam  durch  Couverne-Horroh
  Eiehern  Mboba.  l  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Muatg.  ern  Sadant.  Elnern.  Brindisi  19.  Dez.  Zanzibar  17  Tage  17.  Dez.  101
Tabora,  ITschote,  Udjidii,  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
Wiedhafen  —  mit  nächster  Gelegenheit
Neapel  20.  Dez.  Daressalam  21  Tage  18.  Dez.  10#
4rus  Schiffe))
8.  Deutsch-Säbwestafrika.  l
a)  nach  innt  sHamburg  28.  Dez.  Swakopmund  26  Tage28.  Dez.  120.
nach  Aris.  Antwerpen  38.  Swak  d  21  =  2.  0
#  bans,  #  Go  *v*?  rpen  .  Jan.  wakopmun  age  .Jan.  108
**  8  e  u-  J  .-wam
  Jatawæ  GSouthamgten.  4.  Jan.  Swakopmun  age3.  Jan.  11.23
.  Mlbrechsöe  Kallfeld,  Ka  Southampton8.  25.  Dez.  Swakopmund  22,  20  17.  24.  Dez.  11.2
han,  Kub,  Kubas,  20  Tage
“  ““3&amp;amp;&amp;amp;  Southampton1.  Jan.  Swakopmund  24  Taget.  Dez.  11.23
Ler.  Sed  mirurn.  Onamburg  (1.  jedes  Monats  er  1.  jedes  Monat=  5  7
wera.  oisimbsnge,  Ott.  ]otterdam  Swakopmuno  unbestimmt  1012
warongo,  Sns  Otiofon.ar  p  uumm  —-wötqitio
  Klen.  (Tdeursche  Schtffe)  #  7x*t  ·  »
Flgsekkkwktsämkb  IIfo  UfHåMbngIsJedesMonatsSwakopmnndLoaage18.1cd.Mt-.I.v.19
helmstal  und  Windhur  Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  19—21  Tg.jeden  Freitag  1123
b)  geg  Koüdem.  acht,  sptote  Antwerpen  3.  Jan.  Lüderitzbucht  22  Tage  2.  Jon.  10
PenSrr  tnadort  Ludenducht  21  Tage  3.  dan  i128
on  0  afuur  alk-  *r  2  .  .2
Eeig  (Süd),  Henus.  *  LSthambton  4.  Jan.  üderitzbuch  age  Jan.  11
bode,  e  F  #damburg  18.  jedes  Monats  Lüderizbucht  86  Tage  18.  jed.  Mis.  8.18
Wätt=  Gerim,  amas  und  Hamburg  1.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  40  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
fHamburg  29.  Dez.  Lüderitzbucht  27  Tages  28.  Dez.  12.0.
Rotterdam  .  .  .  ..  Lüderigbucht  35  Taggee  1012
(deutsche  Schiffe).  –
a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Vostkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäfispapiere.  Se—
proben  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnabends,  ab  Berlin  7  u.  Diens#gs  .—
b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  17.  31.  Dez.  Tsingtau  35  Tage  15.  29.  Dez.  10.0
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jieden  Sonnta  Tsingtau  33—37  Tage  jseden  Freitag  104)
4.  Niantschon.  gendieas,  g  sing  ge  jeden  Freitag
Marseille  19.  Dez.  2.  Jan.  Tsingtau  37  Tage  17.  31.  Dez.  107#
(franz.  Schiffe)
Liverpool  31.  Dez.  Tsingtau  85  Tage  30.  Dez.  8.35
Marseille  24.  Dez.  Tsingtau  35  Tage  22.  Dez.  10.0.

 

(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Sriess
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten:

 

 

d
“x“*J

E##.  Kl  u  auch  mi  den  un
jeder  —  New  hork  deförden
        <pb n="1243" />
        1161  20

 

a

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
(ene  19,  27  Tage
-  !10··edegMakgDuala20,28—43Tage
Hamburg  25  sene  Monass  Kribi  21,  28—43  Tage  9.  jed.  Mts.  9.1
le  n  Plantation  21,28—43Tg.  "  "
5.  Kamerun.  .  .Lon.gji21,28—432agc  23.Dez.6.19
23.  Dez.  Campo  28—43  Tage
a)  nach  r—  —  er  Bibundi  28—43  Tage
jo
m⅝  Honamt  z  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage

,  Johanns  loko,
  Kribi.  Lolo-.
  ongut.  Mundeck.
Nyanga,  Plantation,  Viktoria

fur  Mer
(deutsche  Schiffe)

 

 

Duala  19  Tage
Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage

0.  jed.  Mts.  1.0

 

 

 

 

Liverpool  16.  Dez.  Viktoria  26  Tage
Tuala  29  Tage
"  Gr.  Batanga  30—32  Tage
Longji  30—82  Tageß.  Dez.  10.8
Kribi  30—32  Tage
"  Plantation  30—32  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  28—48  Tage25.  jed.  Mts.  6.19
I  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
b)  nach  Rio  del  Rey.  von  dort  weiter  über  Ikang
!  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Liverpool  16.  Dez.  Rio  del  Rey  25  Tage  4.  Dez.  1012
K)  nach  dem  Tschadsee-Gebietbiverpool  1  jeden  Mittwo  orcados  17  Tage
(Garua,  Kufsert)  rp  ch  von  dort  weiter  Üüber
Lokodla-yola-  Z
di  nach  Osstdinge  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Osstdinge
in  6  bis  10  Tagen
Antwerpen  30.  Dez.  20.  Jan.  3  Matadi  20—21  Tage29.  Dez.  19.  Jan.  1.0
e)  nach  Molund  von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeaux
  25.  jedes  Monats]bab  23.  jed.  Mts.  1045
dem  K  Kond,  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu
Brindisi  Dl.  Jan.  Jap  49  Tage
(engl.  Schiffe)  "
6.  dn  KNarelien,  palau-  ;  Ralau  6
nseln.  Marianen  ans.)Brindisi  26.  Dez  mngaur  (8  Sage  ————]i.——
lie  ii  Guam.“  I  «««  Saipan  70  Tage  24.  29.  Tez.  2  Jan.
llebs  g#eencl  Schie  Vonape  59  TageC109
1  Jap  84  Tage
*)  Sendungen  nach  Guam  wer-  Neapel  31.  Dez.  Angaur  75  Tage
den  über  San  Francisco  deutsche  Schiffe)  Palau  72  Tage

geleitet.

1)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet  von  Yokohama  weiter  sechs-  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

7.  Marshall-Inseln.
a)  nach  Jaluit

b)  nach  Naurn

Brindisi  26.  Dez.
(engl.  Schiffe)

Neapel  5.  Jan.
(deutsche  Schiffe)

Neapel  19.  Dez.  2.  Jan.

Cengl.  Ehiffe)
Brindisi  36.  Dez.  9.  Jan.
(engl.  Schiffe)

 

Jaluit  54  Tage

Adelaide  27—30  Tage,

dann  weiter  mit  der  Eisenbabn

  nach  Melbomrne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der

l

 

Zaluitlinie  nach  Nauru

 

24.  Dez.  1040

17.  24.  31.  Dez.
3.  7.  Jan.  1040

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,
Geschäftspapiere  und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="1244" />
        G  1162  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

arusschiffungshafen.  Priefe.  muüssen  au-Nach
  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  pätestens
schiffungshafen  "  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  ar.
1  .
s.  Samoa.  Queenstown  2.  Jan.  Apia  81  Tage  31.  Dez.  11.23
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Lamburg  23.  Dez.  Lome  22—26  Tage23.  Dez.  6.10
Hamburg  10.  jedes  Monats,  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mis.  9.1
Boulogne  s.  M]  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  .  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe),
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  0.  jed.  Mis.  102)
von  da  ab  Landverbindung
#Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mis.  106
von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
Z„  von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
#Hamburg  1.  jedes  Monats  Lome  24—26  Tage  1.  jed.  Mts.  6.19
#Notterdam  6.  jedes  Monats  Lome  21—23  Tage  5.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  16.  Dez.  Lome  30—39  Tage  16.  Dez.  6.19
Rotterdam  22.  Dez.  Lome  24—33  Tage  21.  Dez.  1012
(deutsche  Schiffe)

 

)  Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Abfenbe
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

intreseer.  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

.W.  *—  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  fälli  Landungs-  Die  Poit  ist  fällig
Von  9  Von
hafern  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
s
Deutsch·  Nenguinea  I  Neapel.  J  26°.  D  Dez.  2.  37.  Jan.  Neapel  15“.  2-ei.  12“.  Jan
Neapel.  1  Dez.  1.  Jan.  Prinonn  *54  X##Jan.
.  s  arcte...-2«z
vcsqchsofamnii  *  1½  1  W  hwrbol,  .b.  Vacouv.  12.  Dez.  9.—
—  öGäAA„  ymouth,  anci-cb  odet
Southampton  16..  Dez.  6.  Jan.  Nautschon  Southampton,  .  über  San  zunenn
beutsch-Südwestafrina  Southampton  jeden  Sonntag  re  Harre  oder  mal  monattc
Hamburg  157.  16“.  Dez.  Queenstown
—  —  —  —  —  Sibir.  Eisen-  1  in  der  Regel  Montag.  N##
Hamburg  15°.  jed.  Mis.  –  -  bahn:  —  woch.  Frettag.  fbet
Kamerln  ...  —  30  ed.  Mts.  Plymouth  üb.  Vancouv.  29.  de
Liverpool  Dez.  Queenstowm
–  —.  —  —  —  —  —  —  —  Samog  ober  Havre  über  San  Francicco
den  Karolinen,  !  od.  Plymouth  (unbestimmt
Marianen,  Neapel  .  .  .  14*.  Dez.  2.  Jau.  —  —  ——  5355
palau-Inseln  r  -  Hamburg  15*.  16*.  Dez.  2.  Jan.
—  —  —  —  —  h  togo  ..  Southampton  30“.  jed.  Mis.
Marshall:Inseln  ...  Neapel  .  .  .  .  14.  Febr.  Liverpool  jieden  Momag

 

 

 

 

*Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1245" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

G  1163  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Reise

 

 

.  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  nach  bis  10.  Dezember  1909.
J  dolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  29.  November  ab  Las  Palmas.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  9.  Dezember  Ouessant  passiert.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  8.  Dezember  in  Assinie.
„Arnold  Amsinck“  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  3.  Dezember  ab  Lagos.
„Eduard  Woermann“..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  Dzeember  ab  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  10.  Dezember  in  Victoria.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  Z.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  Dezember  ab  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  8.  Dezember  ab  Lissabon.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  9.  Dezember  in  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  7.  Dezember  in  Libreville.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  27.  November  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  3.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  7.  Dezember  in  Lagos.
„Lili  Woermann“.  Burutu  Hamburg  am  1.  Dezember  in  Hamburg.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  Dezember  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  25.  November  in  Akkra.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  10.  Dezember  ab  Hamburg.
„Martha  Woermann  Hamburg  Calabar  am  7.  Dezember  Ouessant  passiert.
„Max  Brock“.  ..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  November  in  Lüderitzbucht.
„Paul  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  8.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  6.  Dezember  in  Hamburg.

„Edea".
„Kamerun“
„Lome
„Otarvé
„Savoié
„Swakopmund“
„Togo"
„Windhuk“

„Friderun"“
„Henner“.
„IImmo“
„Ingbert".
Ingo"
„Ingraban“
„Irmfried“

IJvo.
„Walburg“

 

 

 

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Kotonou
Hamburg
Kapstadt
Lüderitzbucht
Hamburg
Durban

 

Assinie
Kamerun
Hamburg

Lüderitzbucht
Swakopmund

Hamburg

Mossamedes

Hamburg

 

am  8.
am  21.

am  9.
am  27.
am  9.

am  5.
am  26.
am  7.

Hamburg--Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Akkra
Akkra

Hamburg
Hamburg
Hamburg

Mossamedes

Hamburg

Mossamedes

Akkra

Lüderitzbucht

 

Hamburg
Hamburg
Akkra

Mossamedes

Akkra
Hamburg
Kotonou
Hamburg
Hamburg
Hamburg

 

am  1.
am  14.
am  21.
am  10.
am  7.
am  7.
am  30.
am  22.
am  3.
am  8.

Dezember
November

Dezember
November
Dezember

Dezember
November

Dezember

ab  Las  Palmas.
in  Victoria.

ab  Lome.

ab  Las  Palmas.
ab  Kapstadt.

in  Hamburg.

ab  Las  Palmas.
ab  Durban.

Dezember  in  Hamburg.

November

in  Hamburg.

November  ab  Las  Palmas.
Dezember  in  Antwerpen.
Dezember  in  Rotterdam.
Dezember  ab  Libreville.
November  ab  Las  Palmas.
November  ab  Lome.
Dezember  ab  Blissao.
Dezember  in  Lome.
        <pb n="1246" />
        1164  2c

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
UMitgeteilt  durch  von  der  Heuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.6t.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtkontor“.  11.  Dezember  18  19#.
Geün-  Kapital  #e.  die  1  te  Lochfrage  Angendung
  isslschäfts=  äk,  Divi-  oo-’'-“
jahr  *  jfahr  ende  dende  3  ,  “
1.  1  /0  0
s  l
1907  1  850  000  1.  10.  10  ·0  Afritanische  Kompagnie  A.-“G.  ..  .  .  .  98  10#1
1906  2  000  000  1.  1.  4  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  ..  45  52
1905  1  000  000  I1.  4.]  15  17½  -  Folonial  t  vorm.  1
.  I  o  O.,  A.-G.  ...“  74  17
1906(200000  4.100  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  ..»  —  **
1905  600  O000  I.  1.0  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —
1890  1  500  O00  H.  1.r  50  China-Export-,  Import.  u.  Bank-  Comdagnie  250  —
1891  2600  000  1.  10.  7  7  „Chocola  Plantagen-Geselchaft:  ...  113  116
1905  220  000  1.  1.  20  8  Debundscha-  Pflanzung  ..  115  12)
1900  800  O0C00  .  1.  7  7  Deutsche  Agaven-  esellschaft  .  —  65
1878  2760  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Untaden  Geselihast
der  Südsee-Inseln  345  :-1885
  2000  O000U.  4.  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Südwest-afeita,  1680  1
1907  2  500  O0uo  i.  111—.  0Deutsche  Kautschut-Aktiengesellschaft  ..,—  st-1902
  1  000  000  1.  1  r  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  ;  —  55
1908  4  500  000  1.  5  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.=  Ges.  ..  —  215
1902  1  000  000  .  5.  2  8  Deutsche  Togogesellschaft  ..  60  6.—
188511721  OC0I1.  1.  5  5  Deutsch-  Ostafrikanische  Gesellschaft  Anteile  .!  128  133½½
1886  400  O00  1l.  1.  .  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  4  5—
—  —  do.  do.  Vorz.-Aktien  —  M  175.-1901
  4  CC0  1U.  118½:½  deusch-Ostlfeikanisge  3½  %  Schuldverschreibungen
  (vom  Reich  sichergestell)  .  96  4
1897  2250  000  4  1.  1.  4  7  Handelsgelellchafe  96  102
1899  4  000  O000  1.  1.0  0  6  Gejellchaft  Nordwesikamerun  .  L  B  —-  .«25
860000  4  0  o  ...  —  IT
1898  1000  000  1.  1.-  10  0  oerülann  Südkamerun.  .  .  .  .  Lit.  A.  103  1
1  000  000  10  Ko!  do.  „it.  B.  8
18892000000.  10..  4o  Guadonala  Plantagen-Gesellschait.  —1  4
1897  1  158  0000  1.  1.  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  .  —  14
1889  3  000  000  1.  10.  0  0  1  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  40
1887  1  200  O000  1U.  1115  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  296  #i
l  do.  Genußscheinn  41  29/00,—.  2
1906  3  000  O00||U.  1  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compognie.  ...-»  70  ##
1896/10000.  .0  0  Kaoko  Land=  und  Minen-Ges.  Anteill  99  15%
1903  1  000  O00  1.  11  ·0  Kautschul-Pflanzung  Meanja  A..  —  #
1899  2  000  000  1  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  —  S
188560  000  1.  4  ;  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteille  100  16
1  ·0  0  |  Stamm-Anteile  4n  4
1906  1200  000  1.  1.  —  —  (Ostafrika-Kompagnie  70  vw
1804  21000000  1.  1.  8  8  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile
I  II  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
I  1200X0Ruckzahlunggaranttero....»102«1(A
1900220000000’-14.  0  9IOtavt-Mmen-undEisenbahngeiellschaft..«298  229
„  200  000  0  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenb.-Gesellsch.  Genußscheine  .K  118.—  .v  11.
1902  2  125  000  I1.  1.]  80  50  Paeific  Phosphate  co.  6u  6.2
18971112000000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  Z  —  §2
18951500  000%  1.  0  0  Rheinische  Handei-  Plantagengeiellchaft.  —  1
1503  800  000  1.  110  #  Safata-Samoag-Gesellschaft  —  5.
1905  2000000  T  1.  1.|  4  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  —  5
1897  500  000  FI1.  1.  ·  10Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  80  —
1900  L  500  000  11  7.  0  0  South  African  Territoeries  ....  sghsdjsshJ
1892:F-2000000  7..i0  5  South  West  Africc  C0o.  .  38  sh  —d  KeBhäs
1893  869  100  l  4.  0  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  28  35
«  142200«,i  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  55  —
1897!  2  100  000  1.  1.]  6  9  Westafrik.  Pflanzungsgesellsch.  Bibundi  Anteile  93  L
1887  4500  000  1.  1.]  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria-%
  4  .  zusammengelegte  Stamm--Aktien  —  5
1.  1.  1—  8  do.  Vorz.-Aktien  100  10
1895  1  800  000  1.  1.1  0  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plantagenges.  Düsseldorf  m  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

 

Verantwortlicher  Nedakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Soba,  Berlin  S8W8,  Kochstrad#  kl.
Ausgegeben  am  14.  Dezember  1909.

1  Dieser  Nummer  liegt  das  4.  Heft  des  XXII.  Baubes  der  „Mitteilungen  aus  der
dentschen  Schutzgebieten“  und  das  Inhaltsverzeichnis  des  Kelsniiblen  für  1909  bei
        <pb n="1247" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
