11 20 Die Südgrenze des Distrikts fällt zusammen mit der Nordgrenze des Bezirks Keetmanshoop (Distrikt Bethanien) und in ihrem weiteren westlichen Verlauf mit dem Breitengrad 25° 30“ bis zu seinem Schnittpunkt mit dem Längeugrad 15° 307. Die Westgrenze wird durch den Längengrad 155 307/ gebildet. 2. Der Distrikt. Bethanien. Die Nordgrenze des Distrikts wird durch die Südgrenze des Distrikts Maltahöhe gebildet. Die Ostgrenze verläuft entlang der Westgrenze des Bersebaner Stammesgebietes bis zum Schnittpunkt mit dem Fischfluß. Von da folgt sie dem Fischfluß, bis derselbe den südlichsten Punkt der Ostgrenze des Bezirks Lüderitzbucht trifft. Die Westgrenze des Distrikts fällt mit der Ostgrenze des Bezirks Lüderitzbucht zusammen. Die nördliche Begrenzung des Bezirks Lüderitzbucht wird, wie folgt, geändert: Im Norden am Meere beginnend, verläuft die Begrenzung des Bezirks entlang dem Breitengrad 245° 13°, der Südgrenze des Bezirks Swakopmund, bis zu seinem Schnittpunkt mit dem Längengrad 15° 30°. Dann folgt sie diesem Längengrad bis zu seinem Schnittpunkt mit dem Breitengrad 25° 30“ und weiterhin dem Breitengrade 25° 30“ bis zu seinem Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Landesgebietes der Kolonialgesellschaft. Windhuk, den 12. Oktober 1909. Der Kaiserliche Gouverneur. v. Schuckmann. Dersonalien. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Präsidenten des König- lichen Kammergerichts Heinroth, für die Dauer des gegenwärtig von ihm bekleideten Amtes, zum Vorsitzenden des Disziplinarhofes für die Schutzgebiete zu ernennen. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, durch Ordre vom 23. v. Mts. den bisherigen Regierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter Brückner zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat, den Königlich bayerischen Bezirksamtsassessor Full zum Regierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt zu ernennen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Hofrat Paul Geyger anläßlich seiner Versetzung in den Ruhestand den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Missions- schwestern in Deutsch-Südwestafrika Josepha Montavon, Paula Hafner, Luise Kündig, Noömie Coetzee, Emilia Schöpf und Theresia Gisler, sämtlich in Heirachabis, die Rote Kreuzmedaille dritler Klasse zu verleihen. — Ò Der Rechtsanwalt Friker in Duala ist zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft beim Ober- gericht für Kamerun und Togo sowie beim Bezirksgericht in Duala zugelassen worden. In Fällen der Behinderung des Herrn Finanzrats Pahl aus Anlaß von Dienstreisen wird seine ständige Vertretung in den Geschäften der Beschaffungsstelle für die Schutzgebiete Lerrn Regierungsbaumeister Ruthe übertragen. Deutsch-Ostafrihka. Der Gouverneur von Deutsch-Ostafrika Frei- herr v. Rechenberg hat das Schutzgebiet am 19. v. Mts. mit Heimaturlaub verlassen. Die Gouverneursgeschäfte werden für die Dauer Kamerun. Am 9. November sind von Kamerun heim- gereist: Regierungsarzt Dr. Seibert, Steuer- mann Eckelt, Gärtner Reußner und Kessel- schmied Nowarra. seiner Abwesenheit von dem nach Ostafrika ent- jandten vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt, Geheimen Regierungsrat Dr. v. Spalding wahrgenommen. Mit Heimaturlaub ist am 15. Dezember in Neapel eingetroffen: Vizefeldwebel Koch. Am 9. Dezember haben die Wiederausreise angetreten: Sekretär Glock, Werkmeister Vetter- lein, Landwirt Frien, Gärtner Rappe und Handwerkerlehrer Wallrabenstein.