W 105 20 Zieht man hiervon die Ein= und Ausfuhr von Münzen ab, so verbleibt für das Jahr 1908 eine Wareneinfuhr im Werte von 245 450 L und eine Warenausfuhr von 271 658 L. Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel sind wie bisher Baumwollenwaren, Reis und Kola- nüsse. Der Wert der eingeführten Baumwollen- waren belief sich im Jahre 1908 auf 68 871 L, wovon für 57 262 & aus Großbritannien und der Rest mit 11 609 T aus anderen Ländern bezogen wurden; im Vergleich mit dem Vorjahre ist ihre Einfuhr um 13 152 T zurückgegangen. Die Reiseinfuhr ist von 71 889 &K im Jahre 1907 auf 37764 L im Jahre 1908, d. h. um 34 125 K, gesunken. Die Einfuhr von Kolanüssen ist ziemlich dieselbe geblieben; sie betrug im Jahre 1908 39794 L gegen 39 942 & im Vorjahre. Von dem Gesamtausfuhrwerte entfallen allein auf die Erdnußausfuhr 245 084 K (gegen 256 685 LC im Vorjahre). Ihr gegenüber fallen die Werte der übrigen Ausfuhrartikel, wie Kautschuk, Palmkerne, Wachs und Häute, wenig ins Gewicht. Die Verschiffungen der Erdnüsse richteten sich zum weitaus größten Teil nach Frankreich, das für 204 888 & Erdnüsse aus Gambia bezog. Nach Deutschland wurden für 8364 K, nach Holland für 11729 8# und nach Großbritannien für 8238 L Erdnüsse ausgeführt. (Colonial Reports Nr. 609.) Handel der Goldküste 1908. Der Wert des Gesamthandels der Kolonie lohne Einrechnung der Münzeinfuhr) bezifferte sich im Jahre 1908 auf 4 554 617 K& gegen 5 007 869 L im vorhergehenden Jahre. Davon entfielen im Jahre 1908 (und 1907) auf die Einiuhr 2 029 447 (2 366 195) L und auf die Ausfuhr 2 525 170 (2 641 674) L. An der Einfuhr waren Großbritannien mit 1 476 130 (1 758 315) L und die britischen Kolonien mit 56 230 (121 514) K beteiligt; der Rest mit rund 497 000 (486 000) K entfiel auf andere Länder. Unter den letzteren nahm Deutschland mit 242 023 (233 234) K die erste Stelle ein; dann jolgten u. a. Holland mit 96 773 (103 855) E, die Vereinigten Staaten mit 24 124 (38 734) S und Frankreich mit 8649 (11.540) K. Die hauptsächlichsten Artikel der Einfuhr bewerteten sich, wie folgt: Kleider 79 526 (im Jahre 1907: 82 070) T, Glasperlen 32 379 (22 571) L, Baumaterialien 28259 (32 520) L, Kohlen 32 381 (36 881) E, Böttchereiartikel 15 618 (26 133) L, Tauwerk 24 480 (22 214) L, Baumwollengarn und -zzwirn 27567 (27 230) L, Baumwollenwaren 414 164 (508 754) L, Mehl 37 314 (28 500) L, Möbel 20 388 (20704) K, Eisenwaren 55 420 (54 113) E, Bauholz 17.227 (30 898) &, Maschinen 149 078 (161 798) &, Ole, Petroleum 32 909 (27 451) #, Parfümerien 25 569 (29 804) E, Nahrungsmittel 100 013 (88 120) L, Reis 55 712 (42 013) &, Seidenwaren 42 949 (50 670) L, Seife 28 354 (25 164) X, Gin und Genever 57 560 (61 611) L, Rum 65 251 (56 335) 2L, andere Spirituosen 15 760 (15 554) &, Zucker 27 299 (25 360) T, Tabak, bearbeitet 16 862 (13 810) L, Tabak, unbearbeitet 35 365 (32 602) KE. Die Werte der hauptsächlichsten Ausfuhr= artikel stellten sich im Vergleiche mit denen im Jahre 1907, wie folgt: Kakao 540 821 (515089) L, Kolanüsse 84 362 (78 901) L, Gold 1 151 944 (1 164 676) 2, Holz 158 306 (169 458) L, Palmkerne 77 821 (101 822) L, Palmöl 129 535 (119 468) L, Kautschuk 168 144 (333 120) TL. Der bedeutendste Hafen der Kolonie ist Se- kondi; es ist die Endstation der Sekondi— Kumassi-Eisenbahn, welche die Küste mit dem Goldgrubenbezirk und mit dem Ashantilande ver- bindet. Der Warenumsatz über diesen Hafen er- reicht einen Wert von 2 121 420 K. Der nächst- bedeutende Hafen ist Accra mit einem Waren- umsatze von 875 161 T, er ist der Sitz der Re- gierung und der bedeutendste Verschiffungshafen für Kakao. Im übrigen sind noch zu erwähnen die Häfen Ada mit einem Warenumsatze von 416 369 L. Axim mit einem solchen von 367 162 # und Cape Coast mit einem Waren- umsatze von 181 488 K. (Colonial Reports Nr. 613.) Tunis. Verbrauchsabgabe für alkoholhaltige Getränke. Gemäß einer am 1. Januar d. Is. in Kraft getretenen Verordnung der Tunesischen Regierung vom 31. Dezember 1909 wird der vierte Absatz des Tarifs im Artikel 1 der Verordnung vom 2. März 1908, wie folgt, abgeändert: „Alkohol, reiner, enthalten in Wermut-, Likör- oder Kunstweinen, China= und ähnlichen Weinen, 1 hl 125 Franken.“ Nach dem genannten Absatz 4 wurde bisher erhoben für: Alkohol, rein, enthalten in Wermut-, Likör= oder nachgemachten Weinen: Die Hälfte der Ab- gabe für den in Wermut-, Likör= oder nach- gemachtem Weine enthaltenen Alkohol bis zu 15° und die volle Abgabe bei mehr als 155,