S 153 20 Die Grenzen und die Hauptorte dieser ein- zelnen Kolonien sowie die des Militärgebiets am Tschad werden durch im Gouvernementsrat gefaßte und von dem Kolonialminister genehmigte Be- schlüsse des Generalgouverneurs bestimmt. Der Sitz des Generalgouverneurs ist Brazzaville. Hinsichtlich der von Waren und Schiffen in Französisch = Aquatorial-Afrika bei der Ein= und Ausfuhr zu entrichtenden Abgaben werden die Art der Festsetzung, die Höhe der Sätze und die Vorschriften für die Erhebung von dem General- gouverneur durch Verordnungen im Gouvernements- rat geregelt und durch Verordnungen im Staatsrat bestätigt, wobei internationale Abmachungen und die für die Zölle maßgebenden Bestimmungen zu berücksichtigen sind. Die Erhebung aller übrigen Steuern und Gebühren erfolgt auf Grund von Verordnungen des Generalgouverneurs im Gou- vernementsrat. Die zusammengelegten Kolonien behalten ihre Selbständigkeit bezüglich der Verwaltung und der Finanzen. Sie werden unter der Obergewalt des Generalgouverneurs von Kolonialgouverneuren verwaltet, die den Titel Untergouverneure führen. (Journal officiel de la République Frangaise.) Budget des Rongostaats für das Rechnungsjahr 1910. Die gewöhnlichen Einnahmen des Kongostaats find für das Rechnungsjahr 1910 auf 39745 305 Fr. veranschlagt worden. . Im einzelnen sind die Einnahmeposten die folgenden: Ertrag aus den Grundbucheintragungen und Vermessungskosten 30 000 Fr., aus dem Ver— kauf und der Verpachtung von Dominialländereien und Immobilien 470 000 Fr., aus Staatsgut- zinsen und Abgaben für Kautschuk 1 295 000 Fr., aus dem Elfenbeinverkauf 3 146 000 Fr., aus der Erteilung des Erlaubnisscheins zur Elefanten- jagd und zum Waffentragen 6000 Fr., aus dem Holzschlag in den Domanialwäldern 63 000 Fr., aus den Zöllen 7 056 555 Fr., aus den direkten und persönlichen Steuern 2 671.000 Fr., aus den Post= und Telegraphengebühren 204 000 Fr., aus Schiffahrtsabgaben 60 000 Fr., aus Gerichts- kosten 30 000 Fr., aus Kanzleigebühren 5400 Fr., aus Übertragungen und Abschlüssen von Gesell- schafts= und anderen Verträgen 3 282 000 Fr., aus Rekrutierung und Anwerbung von Arbeitern 83 000 Fr., aus dem Verkauf von Domanial-= produkten: Naturalabgaben 14 127 500 Fr., aus dem Bergbau 2 520 000 Fr., aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten 129 950 Fr., aus dem Staatsportefeuille 2 350 000 Fr., aus den Patenten von Gesellschaften 250 000 Fr., aus verschiedenen Einnahmen 718 000 Fr. und aus unvorhergesehenen Einnahmen 1247 900 Fr. (Aus dem Bulletin Officiel dJu Congo Belge vom 28. Degember 1909, Nr. 20.) Candwirtschaktliche Schaustellungen in Transvaal im Jahre 1910. Nach einer Mitteilung der „Transvaal Agri- cultural Union“ sind bisher für die diesjährigen landwirtschaftlichen Schaustellungen im Transvaal die nachstehenden Termine in Aussicht genommen: Middelburg 16. Februar, Carolina 17. Fe- bruar, Ermelo 25. Februar, Wakkerstroom ersten Mittwoch im März, Bethal zwischen 10. und 20. März, Johannesburg 30. März bis 2. April, Heidelberg 6. und 7. April, Pretoria 14., 15. und 16. April. Noch keine Zeit ist festgesetzt für die Aus- stellungen in Barberton, Christiania, Klerksdorp, Lydenburg, Marico, Potchefstroom, Standerton, Waterberg, Wolmaransstad, Zoutpansberg und Schweizer Reneke. Es ist auch zweifelhaft, ob überhaupt in allen diesen Distrikten landwirtschaftliche Ausstellungen stattfinden werden. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Pretoria.) Literatur-Verzeichnis. (Die eingereichten Bücher, deren Sesprechung sich die Redaktion durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) Großer Deutscher Kolonialatlas. Heraus- gegeben vom Reichs-Kolonialamt. Ergänzungs- lieferung 2: Nr. 4: Tschad und Nr. 6: Ngaumdere. 1:1000000. Bearbeitet von Paul Sprigade und Max Moisel. Berlin 1909. Verlag von Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). Ein Vergleich dieser Neuausgabe mit der älteren, 1901 abgeschlossenen Auflage zeigt am besten die großen Fortschritte, die in der Kartierung des Schutzgebietes gemacht worden sind. Auch die übrigen Blätter der Karte von Kamerun werden voraussichtlich im Laufe des Jahres in Neubearbeitung erscheinen. Den Rahmen der neuen Karte lieferten besonders die durch die Triangulationen und astronomischen Bestimmungen der Grenzexpeditionen festgelegten Punkte, an welchen die zahlreichen Routenaufnahmen ange- schlossen wurden. Da bei der ersten Bearbeitung solche Fixpunkte fast ganz fehlten, sind die Ver- schiebungen der Positionen gegen früher recht bedeutend. Deutsch-Südwestafrika. Amtlicher Ratgeber für Auswanderer. Mit 41 Bildern und zwei farbigen Karten des Schutzgebiets. Dritte ver- änderte Ausgabe. Berlin 1910. Verlag von Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). Preis. J 1, —. Die vorangegangene Auflage des „Amtlichen Ratgebers“ ist im Schutzgebiet selbst von den zu- ständigen Stellen nachgeprüft und auf den neuesten Stand ergänzt worden, so daß die soeben erschie-