G 169 20C Seine Majestät der König von Württemberg haben geruht, Seiner Exzellenz dem Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts Dernburg das Großkreuz des Friedrichsordens zu verleihen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg haben geruht, Seiner Erzellenz dem Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts Dernburg das Großkreuz des Greifen- Ordens zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten und Offizieren des Reichs-Kolonialamts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen Großherzoglich Mecklenburgischen Orden zu erteilen, und zwar: des Komturkreuzes des Greifenordeus: dem vortragenden Rat, Geheimen Ober-Regierungsrat Ebermaier und dem Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Freiherrn v. Danckelman; des Ehrenkreuzes des Greifenordeus: dem vortragenden Rat, Geheimen Regierungsrat Dr. Heinke; des Ritterkreuzes mit der Krone des Greifenordens: dem Rittmeister im Garde-Kürassier-Regiment, kommandiert zum Reichs-Kolonialamt, Grafen Henckel v. Donnersmarck; des Verdienstkreuzes in Gold des Hausordens der Wendischen Krone: dem Geheimen Sekretariatsassistenten im Reichs-Kolonialamt Henkel. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten usw. des Reichs-Kolonialamts und der Schutzgebiete die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden= und Ehrenzeichen zu erteilen, und zwar: des Bayerischen Verdienstordens vom Heiligen Michael 2. Klasse mit Stern: dem Kaiserlichen Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika v. Schuckmann; des Bayerischen Verdienstordens vom Heiligen Michael 2. Klasse: dem vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt, Geheimen Legationsrat Dr. Golinelli; des Bayerischen Militär-Verdienstordens 4. Klasse: dem Oberleutnant im 2. Großherzoglich Hessischen Feldartillerie-Regiment Nr. 61, kommandiert zum Reichs-Kolonialamt, Freiherrn v. Hirschberg; des Bayerischen Militär-Verdienstkreuzes 2. Klasse: dem Polizeiwachtmeister Bossen berger und den Polizeisergeanten Pritzel und Katschmareck. des Ritterkreuzes 2. Klasse des Württembergischen Friedrichsordens: dem Stationsleiter bei dem Gouvernement von Neuguinea Wostrack; der Württembergischen Karl Olga-Medaille in Silber: dem Kaiserlichen Gouverneur von Togo Grafen v. Zech auf Neuhofen. — — Deutsch-Ostafrika. I Kamerun. Bei dem Koiserlichen Bezirksgericht in Dares- Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder- salam ist der Rechtsanwalt Dr. Oskar Hofmann eingetroffen: Bezirksrichter Adae, Regierungs- zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu= baumeister Voigtländer, Sekretär Glock, Tech- gelassen worden. niker Meyer, Werkmeister Vetterlein, Hand- werkerlehrer Wallrabenstein, Landwirt Frien, Die Ausreise in das Schutzgebiet hat am Gärtner Rappe, Materialienverwalter Siegert, 14. Februar von Neapel aus angetreten: Leut= Zollaufseher Ehrhardt, die Maurer Schenk nant Aumann. und Müller. #“