W 182 20 hervorgerufen wird, und mit der das Angebot der Neger bzw. deren Lust und Notwendigkeit zum Arbeiten nicht Schritt hält. Hierzu kommt noch, daß es für die aus dem Innern unter Auf- wendung recht beträchtlicher Werbekosten und gegen Leistung namhafter Vorschüsse erhaltenen Arbeiter ein leichtes ist, sich ihren Verpflichtungen dem Arbeitgeber gegenüber durch Weglaufen zu ent- ziehen. Die Arbeiterverordnung hat in vielen Teilen nicht den Beifall der Pflanzungsunter- nehmungen gefunden; es sind daher Verhand- lungen der in dem Verband Deutsch-Ostafrikanischer Pflanzungen vereinigten Großbetriebe mit der Re- gierung eingeleitet, um eine alle Parteien befrie- digende Lösung dieser sehr schwierigen Frage zu erzielen. Nach den letzten Nachrichten, auch nach Ansicht des Herrn Professor Dr. Zimmermann, des Leiters der Versuchsstation Amani, der vor kurzem Ngambo besuchte, soll das Aussehen unserer Kaffee- pflanzungen recht gut sein. Die Ernte wird auf rund 100 000 kg geschältzt. Der Kaffeemarkt war im Berichtsjahre ein wenig besser als im Vorjahre; die immer noch ungünstige Statistik berechtigt aber unseres Er- achtens kaum zu weiteren Hoffnungen in dieser Richtung. Die Betriebskosten Ngambos stellten sich in dem Berichtsjahre auf 97524,43 „/ gegen 82 057,93 “ im Vorjahre. Der Erlös der Ernte erbrachte 99 605,71 JX gegenüber 113738, 66 . im Jahre 1907. Unser Verlust-Saldo wurde von 128333,47 /% auf 127180,76./7 herabgemindert. Auf der Debetseite der Ertragsbilanz sind eingestellt: Verwaltungskosten in Köln mit 2514.“, Betriebskosten in Ngambo mit 97524./7 und der Saldo von 128 335 ¼. Die Kredit- seite enthält: An Zinseneinnahme 1587//7, an Ernteerlös 99 605.J und zum Ansgleich der Bilanz 127 180 .7. Auf der Aktivseite der Vermögensbilanz sind nachgewiesen außer dem letztgenannten Betrag in der Ertragsbilanz das Grunderwerbskonto mit 23287 „J, Effektenkonto mit 15 891 .J¼7, Bank- guthaben mit 67740 J, die Pflanzung in Ngambo mit 366 675 .“¼ und Warenvorrat mit 79 223.¼; auf der Passivseite das Kapitalkonto mit 1 180 000 /. Gesellschaft Süd-Kamerun.) Ebenso wie das Geschäftsjahr 1907, das einen Verlust von 54 333,37 /¼ aufwies, litt auch das — *) Aus dem Geschöäftsbericht für das zehnte Ge- schäftsjahr. Berichtsjahr, das einen Verlust von 63 917,81.# aufweist, unter dem niedrigen Stand des Preises für Rohgummi. Der Verlust dieser beiden Geschäfts- jahre beläuft sich somit insgesamt auf 118 25 1,18.7. Das uns zu Eigentum überwiesene äußerst gummireiche Gebiet von 1½ Millionen Hektar ist nunmehr durch Eintragung in das Grundbuch des Schutzgebietes unser unbestrittenes Eigentum geworden. Solange das Eigentumsrecht auf dies große Gebiet durch Grundbucheintrag als Grundstück unserer Gesellschaft nicht unbedingt gesichert war, glaubte der Aufsichtsrat nach und nach beträcht- liche Abschreibungen auf diejenigen Unkosten vor- nehmen zu sollen, die gemacht werden mußten, um uns den unbestreitbaren Besitz auf das über- wiesene Gebiet zu sichern. Diese Unkosten betrugen von Gründung der Gesellschaft bis ultimo De- zember 1908 insgesamt 1 537771,94.M, wovon bis 31. Dezember aus den laufenden jährlichen Betriebsüberschüssen insgesamt 499 570,26 abgeschrieben wurden. Nachdem unser Besitz nunmehr infolge der Grundbucheintragung unser unbestreitbares Eigen- tum geworden ist, haben wir von diesem Betrage in der vorliegenden Bilanz 211 798,33 7 (249 785,14 abzüglich einer sofortigen Ab- schreibung von 37 986,81 „%) gemäß Gewinn- und Verlustkonto wieder zurückgebucht, so daß das Eigengebiet nunmehr mit nur 1 250 000,— (J , also weit unter dem Betrage der effektiven Auf- wendungen und seines tatsächlichen Wertes zu Buch steht. Zur Erleichterung der Verständlichkeit unserer Vorschläge lassen wir nachstehende Erläuterungen folgen: · Die Gesellschaft Süd-Kamerun wurde am 8. Dezember 1898 errichtet. Ihre Statuten wurden vom Bundesrat genehmigt und im Reichs- Anzeiger am 30. Jannuar 1899 veröffentlicht. Der Artikel 3 dieser Statuten setzte die Über- tragung sämtlicher, den Einbringern Herren Dr. J. Scharlach und Sholto Douglas auf Grund des Protokolls der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes vom 18. Juni 1898 gewährten Kon- zessionsrechte auf die Gesellschaft fest, Rechte, welche inzwischen durch besondere Konzession mit unbeschränkter Dauer auf die Gesellschaft direkt übertragen worden waren. Durch diese Konzession ist der Gesellschaft Süd-Kamerun in dem zwischen dem 12. Grad östlicher Lange von Greenwich und dem 4. Grad nördlicher Breite einerseits und der südlichen und östlichen politischen Landesgrenze von Kamerun anderseits gelegenen Gebiete das zu schaffende Kronland als Eigentum verliehen worden.