# 273 20 Rohüberschuß hat bei der Usambarabahn für das Jahr 1908 bereits die Höhe von 3,06 v. H. er- reicht. Ganz besonders hoch ist die Verzinsung bei der Otavibahn: 14 und 14,8 v. H. infolge ihrer hohen Tarife und zahlreichen Erzverfrach- tungen. Die ungünstigen Betriebsverhältnisse der Bahn Swakopmund — Windhuk kommen auch in den hohen Kosten des Zugkilometers — 4,09 und 3,.44.“% — zum Ausdruck, während sonst bei unseren Kolonialbahnen ein Satz von 2 bis 37 ausreicht. Die hohen Beträge in der Tabelle bei den Einnahmen für die Tonne, insbesondere bei der Otavibahn mit 64 und 68 „NJ, find eine Folge der ungewöhnlich hohen Tarissätze, die in- zwischen bereits zum Teil eine Ermäßigung ge- funden haben. Die hohen Zahlen in den Leistungen für das Zugkilometer, nämlich 82 Personen bei der Usambarabahn und 40,6 und 47,3 Tonnen bei der Otavibahn, sind in dem starken Personen= verkehr der ersteren und dem starken regelmäßigen Güterverkehr der letzteren begründet. Eine be- friedigende Ausnutzung der Zugeinheit, mit 79 Reisenden und 25,8 Tonnen, findet sich sonst nur noch bei der Togo-Küstenbahn für 1908, während sic bei den übrigen Bahnen noch zu wünschen läßt. Die Zahlen des Jahres 1907 werden durch die Zahlen des Jahres 1908 im wesentlichen be- stätigt; an einzelnen Stellen, so insbesondere, wie schon erwähnt, bei der Usambarabahn, find die Jahlen des Jahres 1908 günstiger geworden. Es ist nicht zu verkennen, daß sich auch bei den kolonialen Bahnen eine allmähliche Zunahme der Betriebsausgaben, begründet durch die hohen Personalkosten und die hohen Kosten für Kohle und Wasser, geltend macht. In der Steigerung der Betriebskoeffizienten bei der Usambara= und der Togo-Inlandbahn kommt dies scharf zum Ausdruck. Die Tabelle zeigt aber, daß die wirt- schaftlichen Ergebnisse der hier aufgeführten Bahnen im allgemeinen für den Anfang der Entwicklung wohl als befriedigend angesehen werden können. Auf Grund der hiermit gewonnenen Ergebnisse läßt sich nun der Frage der Finanzierung von Eisenbahnen in unseren Schutzgebieten nähertreten. II. Die Finanzierung von Kolontalbahnen. Die Frage der allgemeinen Finanzierung einer Kolonialbahn stellt sich nach den gegen- wärtigen Zinsverhältnissen im allgemeinen in kolgender Weise dar: Neben der Deckung der Betriebs= und Unter- haltungskosten ist eine 4 prozentige Verzinsung des Anlagekapitals und seine Tilgung mit 0,6 v. H. jährlich, entsprechend einer Tilgungsfrist von nicht ganz 60 Jahren, zu verlangen. Daneben ist für die Erneuerung des Oberbaues und der Betriebs- mittel als jährliche Rücklage in den Erneuerungs- fonds der Bahnen ein Betrag abzuführen, der sich, nach der wahrscheinlichen Lebensdauer er- mittelt, wie folgt zusammensetzt: In Prozenten der Beschaffungskosten: 2 v. H. für Schienen, eiserne Schwellen, Weichen und Kleineisenzeug, 6 v. H. für Holzschwellen (auf eisernen über- bauten von Brücken), 2½ v. H. für Lokomotiven, 1½ v. H. für Wagen. Bei einem Betrage der Anlagekosten einer meter= oder kapspurigen Kolonialbahn von 80 000 . für das Kilometer erfordert der Zinsen- und Tilgungsdienst für das Kilometer: 80 Ooo 4,6 v. H. = 3680 . Die Rücklage in den Erneuerungsfonds, nach den vorerwähnten Prozenten ermittelt, ergibt für die Usambarabahn einen Betrag von 392, für die Togobahnen einen Betrag von 360 „KI für das Kilometer. Ein Satz von 400 .N für das Kilometer, das ist etwa ½⅛ v. H. des Anlage- kapitals, dürfte mithin als angemessen anzu- sehen sein. Die Betriebskosten kann man mit rund 4.7 für das Zugkilometer veranschlagen. Werden wöchentlich 6 Züge in jeder Richtung gefahren, so belaufen sich die Betriebskosten für das Jahr auf 6. 2. 52 4 — 2496 oder rund 2500 77 für das Kilometer. Demnach müßte der Verkehr der Bahn jährlich 3680 + 400 + 2500 = 6580 oder rund 6600 . für das Kilometer an Roheinnahmen bringen, wenn die Bahn rentieren soll. Bei einem kilometrischen Personenverkehr von 50 000 Reisenden im Jahr, das sind wochen- täglich 50% oder 167, und bei einem Tarisfsatz von durchschnittlich 2,2 Pf. für das Personen- kilometer ergibt sich eine Einnahme aus dem Personenverkehr von 2, 2. 50 000 Pf. = 1100+ für das Kilometer. Bei einem kilometrischen Güterverkehr von 25 000 t im Jahr = wochentäglich 83 /8 t, und bei einem Durchschnittssatz von 22 Pf. für das Tonnenkilometer erhält man eine Einnahme von 22.-25 000 Pf. = 5500 X für das Kilometer. Wenn wochentäglich ein Zug in jeder Richtung gefahren wird, so können damit 167 Reisende und, unter Berücksichtigung unvermeidlicher Leer- läufe und selbst unter Annahme eines vorwiegenden Verkehrs in einer Richtung, 831/3 t Nutzlast,