W 371 20 dem findet eine sehr intensive Belehrung der Eingeborenen, ein erheblich energischerer Wald- schutz statt, so daß auch in Kamerun, wo die Ausfuhr 1214 t betragen hat, mit steigenden Exportziffern gerechnet werden kann. Immerhin macht dieses ganze Quantum aus den deutschen Kolonien bisher nur erst 10% des gesamten deutschen Bedarfs des Jahres 1907 aus, wird sich aber, wie gezeigt, in kurzen Jahren mindestens verdreifachen. Diese Beispiele lassen sich noch beliebig ver- mehren. Das Bedeutsame aber ist, daß die Er- gebnisse erzielt find, ohne daß die Eisenbahnen bei der Steigerung der Produktionsziffern bisher irgend eine Rolle haben spielen können. Denn wenn auch das deutsche Volk innerhalb der letzten drei Jahre nicht weniger als etwa 300 Millionen Mark für die Erbauung kolonialer Eisenbahnen bewilligt hat, so haben diese doch, mit Aus- nahme des älteren Teiles der Usambara-Bahn, nicht zur Hebung der Bodenkultur beitragen können; denn wenn auch die Gelder bewilligt sind, sind die Bahnen doch noch nicht gebaut, und wenn sie gebaut sind, so können sie ihre Wirkung nicht unmittelbar äußern und es ist deshalb mit um so größerer Sicherheit anzunehmen, daß unsere Zwecke hinsichtlich der Rohstoffversorgung erreicht werden können, als der deutsche Unternehmungs- geist schon ohne dieses unentbehrliche Transport- mittel wirklich erhebliches geleistet hat, auch im Vergleich mit den anderen in Afrika kolonisierenden Nationen, die zum Teil bereits überflügelt sind. Aber, wie ich Ihnen früher auseinandergesetzt habe, obschon es diesem Kreise gegenüber gar nicht einer solchen Auseinandersetzung bedurft hätte, daß Kolonien nicht ohne Eisenbahnen er- schlossen und produktionsfähig gemacht werden können, so muß ich ein zweites heute hinzu- fügen: ohne eine intensive Fürsorge für die den betreffenden Ländern angepaßten Kulturen können auch die Eisenbahnen allein die Länder nicht er- schließen und für sich selbst nicht prosperieren. Das ist aber nötig, weil unsere Kolonien bereits heute mit einer nicht unbedeutenden Zinslast be- packt sind, die sie, wie ich mich freue sagen zu können, allerdings ohne Störung ihres finanziellen Gleichgewichts zu tragen imstande sind. Die Etats der Schutzgebiete ergeben, daß Ostafrika im Jahre 1910 1007 000 &, Togo 300 000 % an das Reich als Zinsen abführten, und im Jahre 1911 wird Südwestafrika die Zinslast für die Südbahn nach dem Gesetz zu übernehmen haben und auch übernehmen können, mit etwa 1 400 000 &, so daß nahezu an 3 Millionen Mark aus den Kolonien für Verzinsung von Eisenbahnanlagen abgeführt werden, was einem nominalen Kapital von 75 Millionen Mark ent- spricht. Dieses bringt mich auf den Grund, warum ich gerade zu dieser Zeit die Verstärkung der Ausgaben für Kulturzwecke in den Kolonien an- rege und als unerläßlich betone. M. H.! Als wir vor drei Jahren uns hier zusammenfanden, boten die finanziellen Ver- hältnisse der Kolonien, insbesondere infolge der sehr hohen Militärlasten ein ziemlich trübes und recht undurchsichtiges Bild, wenn es auch bei weitem nicht so schlimm war, wie es manche wahr haben wollten. Wir können heute eine wesentlich günstigere Berechnung aufmachen, wobei ich, wie bei allen meinen Ausführungen, mich auf die Kolonien beschränke, welche meinem Amt unterstellt sind. Die gesamten Zuschüsse des Reichs für die Kolonien mögen zur Zeit, nach dem Etat für 1910, auf etwa 21 Millionen Mark berechnet werden. Davon haben Sie zu kürzen die Versorgungsgebührnisse der im Feldzug von Südwestafrika Verwundeten oder sonst erwerbs- unfähig gewordenen Militärpersonen bzw. die Hinterbliebenenversorgung Gefallener mit 4,1 Milli- onen Mark, 5 Millionen Mark, welche aus dem Ordinarium des südwestafrikanischen Etats für Bahnbauten verwendet werden, also aus der Ein- nahme eines Jahres eine dauernde rentable An- lage herstellen, 700 O000 , die zurückgezahlt find auf einen Reichsvorschuß an das Schutz- gebiet Kamerun, 350 000 /“ Zuschüsse, die die Kolonien an das Reichs-Kolonialamt für die Zentralverwaltung leisten, und die Einlagen in den Ausgleichsfonds der Kolonien, welche im Jahre 1910 allein über 3½ Millionen Mark betragen, so daß sie auf etwa 7 Millionen Mark netto Reichsleistung für die Kolonien kommen, welche die gesamten Ausgaben für das Militär, die Zivilpensionen usw., einschließen. Die Ge- rechtigkeit gebietet, hinzuzufügen, daß hierzu noch einige Posten kommen, welche auf den Etat des Reichsamts des Innern für die Dampferlinien nach Neu-Guinea, auf den Etat des Reichs-Post- amts für Fehlbeträge der Postverwaltung in den Kolonien und auf den des Reichs-Marine-Amts für Stationäre und Kreuzer zum Küstenschutz usw. ausgebracht sind. Aber immerhin, diese kolonialen Ausgaben betragen nicht mehr als ein halbes vom Hundert der Reichsnettoeinnahmen nach Ausscheidung der Betriebsverwaltungen und ein Viertel vom Hundert des gesamten Reichsetats. Die Ausgleichsfonds bei den Kolonien haben nun- mehr den Betrag von 5⅛½ Millionen Mark er- reicht, für eine Einrichtung, die nicht über zwei Jahre alt ist, ein erhebliches Ergebnis. Man wird deshalb sagen können, daß gegen- wärtig ein Stand erreicht ist, welcher gestattet, daß solche Summen, wie sie, ohne das Gleich- gewicht der Kolonien zu stören, aufgebracht werden