O Britisch -Ostafrika. Bestimmungen gegen die Einschleppung der Insektenpest und von Pflanzenkrankheiten. Dem Gesetzgebenden Rate des britisch -ostafri- kanischen Schutzgebiets ist der Entwurf eines Ge- setzes vorgelegt worden, der Maßregeln gegen die Einschleppung und Verbreitung der Insektenpest und von Pflanzenkrankheiten trifft. Dem Gouver- neur wird darin die Befugnis erteilt, Bestimmungen zum Schutze der Pflanzen gegen Krankheiten zu erlassen, Erlaubnis zur Anlage von Pflanzschulen und anderen Plätzen, in denen Pflanzen gezogen werden, zu erteilen und ihre Besichtigung anzu- ordnen, sowie die Gebühren für die Erlaubnis- erteilung festzusetzen. Es ist in Aussicht genommen, die Verord- nungen über die Kaffeeblattkrankheiten (Coffee Leaf Disease Ordinances) vom Jahre 1904, 1905 und 1908“) aufzuheben; es sollen indes die auf Grund dieser Verordnungen getroffenen Anordnungen in Kraft bleiben, bis neue Vor- schriften erlassen sind. Vorschriften für die Ausfuhr von Mais. Nach einem dem Gesetzgebenden Rate des Schutzgebiets Britisch-Ostafrika zugegangenen Ge- *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 319. 480 D055 setzentwurfe soll derjenige Mais, welcher zur Ausfuhr seewärts bestimmt ist, einer Prüfung durch das Landwirtschaftsdepartement des Schutz- gebiets unterliegen. Dabei soll Mais, der mit Würmern behaftet oder in ungenügender Weise getrocknet ist, von der Ausfuhr aus dem Schntz- gebiet ausgeschlossen sein. (The Board of Trade Journal.) ”„ Ciberia. Aufhebung des Kautschukmonopols. Das der „Monrovia Rubber Company“ alias „Liberian Syndicate“ verliehene Monopol des Ankaufs und der Ausfuhr von Kautschuk ist auf- gehoben worden. Seither kann jedermann, unter Beobachtung der geltenden Handelsbestimmungen, überall in der Republik Kautschuk ankaufen und ausführen. (Rerue du Commer#e Exttrieur.) Erklärung von Saß Town als Eingangs- hafen. Laut einer Bekanntmachung der liberianischen Zollverwaltung ist Saß Town vom 1. Februar 1910 ab als Eingangshafen der Republik Liberia erklärt worden. (The Board of Trade Journal, Nr. 694.) Vermischtes. Der Kampf um den Transvaalverhehr. #) Wie seiner Zeit mitgeteilt, hatten sich Transvaal und Mozambigque über ein zehnjähriges Abkommen geeinigt, wonach Lourengo Marques nur einen Anteil von 50 bis 55 v. H. an der Ubersee- einfuhr für die Wettbewerbszone (das ist das Minengebiet Transvaals) erhalten sollte. Mit den ersten, im Juli v. Is. eingeführten Tarifen ließ sich, wie bald erkannt wurde, das Ziel nicht er- *) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 69 und 200. — — — — — — — — reichen. Am 1. Januar d. Is. traten dann Tarifermäßigungen für die britischen Zufuhrlinien von Port Elisabeth, East London und Durban in Kraft. Auch sie haben versagt, denn, wie wir der African World entnehmen, hat Lourenco Marques im letzten Januar über 70 v. H. und im Februar 72 v. H. von jenem Verkehr erhalten. Der Kampf gegen die verkehrsgeographische über- legenheit der Delagoabai verlangt, wie man sieht, mehr Kriegskosten, als auf britischer Seite an- genommen gewesen zu sein scheint. Koloniale Literatur. I. Kolonialwesen im allgemeinen. Alldridge, T. J.: A trunsformed Colonk. Sierra Lene as it was, and as it is, its progress. Peoples. hative customs, and undevcloped wenlih. With C6Gillustr. & a map. London: Scecley and Co., 1910. 3602 S. 16 3%. S8o. Clavery, Edouard: I. Inde. sa condition actuelle. A propos du Cinquantenaire de son incorporation au V. domaine iic la Conronne britannique. Paris: Berger Lerrault & Cie., 1910. VII, 106, II] S. 86. 2 *Leßner: Was müssen wir von unsern Kolonien wissen? Alit Karten von allen Kolonien. 23.—33. Taus. B3. A. Berlin: W. Weicher 1909. 29 S. 0. 30. M. do. 13 *M##er, R.: Reisccindrücke vom Kongo und den portugiesischen Kolemien Woestafrikas. Berlin: Deutscher Kolonial-Verl., (1010). 51 S. 1 . 80. K4