W 558 28 versammlungen, in Rastdörfern, beijeder Gelegenheit des Zusammentreffens mit Eingeborenen, die an der Kautschukgewinnung interessiert sind, find die Betreffenden in der Zapfmethode und der neuen Aufbereitungsweise des Kautschuks zu unterrichten. Der Hilfsbeamte erhält eine Anleitung zur Auf- bereitung der Kautschukmilch und Flugblätter zur Verteilung an Eingeborene. (S. Anl. 1.) Die Beamten werden mit den nötigen Zapf- instrumenten ausgerüstet werden und haben die Resultate der Zapfversuche in Tabellen nach anliegendem Schema einzutragen. (S. Anl. 2.) Zu 2. Auf den Kautschukkulturstationen sind Kautschukpflanzungen von Kickxia elastica und Hevea bras. anzulegen. Der Umfang der jährlich neu anzulegenden Quartiere richtet sich nach den vorhandenen Mitteln und sonstigen Bedingungen; es ist jedoch anzustreben, daß jährlich mindestens 15 ha Neupflanzung angelegt werden. Über Anzucht, Pflanzweite usw. erhalten die Beamten eine besondere Instruktion. Zu 24. Es ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, daß die Kautschukkultur von den Einge- borenen betrieben wird. Die Verbreitung der Kultur unter den Eingeborenen hat in der Weise zu erfolgen, daß zunächst das Pflanzmate- rial auf dem Stationsgelände selbst angezogen wird. Die jungen Pflanzen werden dann an die zunächst gelegenen Dorfschaften abgegeben. Diese haben, wenn sie einen weiter fortgeschrittenen Landbau betreiben, die jungen Pflanzen in ihre neu angelegten Farmen einzupflanzen. Ist der Feldbau der Eingeborenen so primitiv, daß ein Einpflanzen in diese Farmen keinen Erfolg ver- spricht, so sind die Leute anzuhalten, abgebaute alte Farmen von hochkommendem Busch zu klären und hier regelrechte Pflanzungen mit enger Pflanz- weite anzulegen. § 4. Über die auf der Station oder sonst im Bezirke vorgenommenen Arbeiten ist ein Tage- buch zu führen; dieses ist dem Bezirkschef einmal wöchentlich, wenn sich letzterer an einem anderen Orte befindet, bei Gelegenheit, zur Kenntnisnahme vorzulegen. § 5. Die Notizen des Tagebuchs bilden die Unterlage für die Jahresberichte über die Tätig- keit der Hilfsbeamten. Instruktion für den Inspektor der Kautschuk- distrikte und Kautschukkulturstationen.“) 1. Die Stelle eines Inspektors der Kaut- schukdistrikte wurde vom Gouvernement zu dem Zwecke geschaffen, um sich durch einen Sachver- *) Auszugsweise bereits in Nr. 3 des D. Kol. Blatts vom 1. Februar 1910 veröffentlicht. ständigen in einwandfreier Weise über die Lage in den Kautschukdistrikten und über die Erfolge der ergriffenen Maßnahmen genau zu informieren, sowie auf Grund an Ort und Stelle erworbener Kenntnisse Vorschläge für Verbesserungen und weitere Maßnahmen zu erhalten. 2. Dementsprechend besteht die Tätigkeit des Inspektors in der Bearbeitung folgender Fragen: a) Was ist an wilden Kautschukbeständen in der Kolonie vorhanden? b) In welcher Weise werden diese Bestände gegenwärtig genutzt und verwaltet? c) Wie kann die Nutzung verbessert werden? 6) Wie wird für die Erhaltung respektive Ver- mehrung der Bestände gesorgt? 3. Erläuterungen zu 2. Zu 2a. Es sind Erhebungen über Aus- dehnung und Dichte der vorhandenen Kautschuk- bestände anzustellen. Hierbei ist in der Weise zu verfahren, daß Probeflächen mit verschieden dichtem Bestande an Kautschukbäumen ausgezählt werden. Hieraus sind für die durchreisten Gebiete Durchschnittswerte zu ermitteln, die die Unterlage für eine Abschätzung der Gesamtmenge der im Gebiete vorkommenden Kautschukbäume bilden. Die so gewonnenen Zahlen werden an Ge- nauigkeit viel zu wünschen übrig lassen, werden aber, wenn mit der nötigen Gewissenhaftigkeit durchgeführt, ihren Zweck erfüllen, nämlich dem Gouvernement einen ungefähren Uberblick über die vorhandenen Kautschukbestände geben. Der Reiseweg ist in die vorhandenen Land- karten des Gebietes einzutragen und die längs des Weges angetroffenen, oder sonst wie fest- gestellten Kautschukbestände sind unter Berück- sichtigung der verschiedenen Dichtigkeit (stark, mäßig, schwach) darin einzuzeichnen. Zu 2b. Wird in dem durchreisten Gebiete Kautschukraubbau festgestellt, so ist der Bezirkschef hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Unter Kautschukraubbau ist nicht nur das Fällen von Kautschukkäumen und Kautschuklianen zu ver- stehen, sondern auch so unsinniges Anzapfen, daß infolgedessen die Rinde vertrocknet und der Baum abstirbt. Über Umfang und die Art und Weise der Kautschukgewinnung sind genaue Aufzeichnungen zu machen. Zu 2c. Es gehört ferner zu den Aufsgaben des Inspektors, die Eingeborenen, Haussah und Händler bei jeder sich bietenden Gelegenheit in der Längsschnittzapfmethode und in der neuen Aufbereitungsweise des Kautschuks zu unterrichten. Mit der Belehrung der Eingeborenen haben eigne Zapfversuche Hand in Hand zu gehen; die