W 577 20 einzelnen Falle — nach Bedentung der Häupt- lingschaft — von dem Generalgouverneur fest- gesetzt wird. Verletzen sie ihre Amtspflichten, so können sie mit Gehaltsentziehung für die Dauer von höchstens drei Monaten und mit Amtsent- setzung bestraft werden. Die Häuptlinge haben die Anordnungen der europäischen Behörden zu befolgen, die ihre Tätigkeit überwachen. Sie üben ihr Amt nach den Gewohnheiten der Eingeborenen aus, soweit diese nicht gegen die öffentliche Ordnung ver- stoßen oder mit den gesetzlichen Vorschriften im Widerspruch stehen. Sie haben sich um die Rechtspflege zu kümmern und den ihnen unter- stellten Eingeboreneu Schutz und Hilfe angedeihen zu lassen. Die Strafgerichtsbarkeit der Häupt- linge ist insofern beschränkt, als die europäischen Behörden die von den Häuptlingen gefällten Strafurteile nachprüfen können; an körperlichen Strafen können die Häuptlinge nur die Prügel- strafe und auch diese nur in beschränktem Maße verhängen. Auch die Pflichten der Häuptlinge sind einzeln aufgezählt; sie haben für die Sauberkeit der Bege und Därfer zu sorgen, Lazarette, hygienische Anstalten, Kirchhöfe, Gefängnisse, Schulen, Kara- wansereien anzulegen und bei der Steuerein- ziehung mitzuwirken. Die letztere behandelt ein drittes Dekret; es setzt fest, das jeder männliche, gesunde, volljährige Eingeborene der Eingeborenensteuer (Kopfsteuer) unterworfen ist. Der Steuersatz schwankt nach den besonderen Verhältnissen der Bezirke zwischen 5 und 12 Franken. Die „Hauptsteuer“ entlastet den Familienvater mit einer Frau und deren Kindern; für jede weitere Frau ist eine Er- gänzungssteuer von 2 Franken bis zu höchstens 60 Franken zu bezahlen. Unpünktlichkeit der Steuerleistung und Nichtleistung der Steuer werden bestraft. Erhöhung des Staatsbeitrags für die italienischen Rolonien in Kfrika. Nach dem vom Senat genehmigten Gesetz— entwurf betr. die Erhöhung des Staatsbei— trages für die italienischen Kolonien in Afrika beträgt der Staatsbeitrag für die Kolonie Eritrea 6 350 0000 L. für das Finanzjahr 1909/10. Er ist gegen das Vorjahr um 502 040 L. erhöht worden. Für Ital.-Somaliland beträgt der Staats- beitrag 2979000 L. für das Finanzjahr 1910/11. Er ist für 1909/10 mit 2 260 000 L. um 602 000 L. auf 2 862 000 L. und für 1910/11 auf 21 979 000 erhöht worden. — — — — — — Liter atur-Bericht. Das deutsche Koloninlreich. Eine Länderkunde der deutschen Schutagebicbte. U’nter Alitwirkung von Prof. LDr. Siegfried Passarge. Prof. I)r. Leonhard Shultze. Prof. Dr. Wilhelm Sieres und Ldr. Ceorg Wegener. herausgegeben von Prof. Dr. Hans #leuer. Zweciter Band: Togo, Südwestafrika. Schutz- gebicte in der Südsce und Kiautschengebiet. Mit 6 Tafeln in Farbendruck, 33 Doppeltafeln mit 130 Bildlern in Kupferätzung. 34 farbigen Karten- beilugzen und 71 Textkarten, Drofilen und HDia- grammen. Leipzig und Wien 1910. Verlag des Billiographischen Institutes. Dreis . 15,—. Die Gesamtanlage des Werkes und die Einteilung des Stoffes bei der Schilderung der einzelnen Kolonien ist bercits früher besprochen worden (Jahrgang 19°9. S. 1070 f.). In dem zweiten Bande, mit welchem dieses für die Kenntnis unserer Kolonien grundlegende Werk seinen Abschluli findet, sind die Kolonien Togo von D’rof. D’assarge, Südwestafrika von Drof. Schultze. die Schutzgebiete in der Südsee von Drof. Sierers und das Kiamschougebiet von Dr. Wegener bearbeitet worden. In der Behandlung des Stoffes ist nuch hier nach modernen 8Ographischen (irundsätzen verfahren Worlen. Die Daistellung ist dabei flüssig und für denu grohen Leserkreis. für welchen das Werk bestimmt ist, durchaus veiständlich. Koloniale Liter atur.) VII. I. Kolonialwesen im allgemeinen. Toureelle, Bon de, Deschanel, P., Doumer, . , Etienne, E., Lebon, Berurd, V., C(nix, R. de, Revon, M., Rodes, Jenn, Rouire: Les qucstions actuellis de politigue étrangere en A#ic. Conférences orzanisees à la Socictée des anciens Gl#es de l'Ecole lihre des Sciences politigucs. Avec 4 cartes how textc. Paris: F. Alcan, 1910. VI. 262. 2 . 3.50 Fr. H. k# Dernburg. Kol. Rusch. Jg. 1910, 337—3.30. 2 Derenter. C. Th. van: Le role des parlements en matière colonlale. Conférence faute à Il’Institut “o In dieser Rubrik werden die neuesten Erscheinungen in sstematischer Oräümung mittueteilt. Mit einem ' Sind die Titel der Werk brichnet, welche bei der Redaktion des Kolenialblattes eingingen. Der Verlau erklürt Sich gern zur Annahme und Weiterbelörderung derjlenigen Werke bereit, welche als Rerxensionseemj:jlae oler zur Aufnahme in (lies Verzeichnis imm zugeschiekt werden. *) Jr. VIII wird am 15. August erscheinen.