G v7839 lichen Depression der letzten Jahre gefolgte all- gemeine Aufschwung ist auch diesem Industriezweig in ungeahnter Weise zugute gekommen, so daß zur Zeit tatsächlich der produzierte Gummi den Weltkonsum nicht zu decken scheint. Für das Amazonenstromgebiet bedeutet die starke Preissteigerung des Gummis naturgemäß einen ungeheuren Aufschwung, der auf allen Ge- bieten des wirtschaftlichen Lebens zum Ausdruck kommt. Die hohen Preise, die für die in jenen Gegenden arbeitenden Gummisammler einen be- deutenden Gewinn versprechen, haben eine unver- hältnismäßig große Anzahl von Leuten dorthin gelockt. Es ist zu berücksichtigen, daß ein großer Teil dieser Neuankömmlinge den klimatischen Ein- flüssen erliegen wird, und ferner, daß diese Leute, mit der ihnen obliegenden Arbeit wenig vertraut, weniger Gummi gewinnen werden, als die alt- eingesessenen Arbeiter. Immerhin herrscht aber die Ansicht vor, daß die diesjährige Ernte etwas größer als die verflossene ausfallen wird, wenn nicht die jüngst ausgebrochenen Unruhen im Acredistrikt größeren Umfang annehmen und da- durch ein Ausfall in der Produktion herbei- geführt wird. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Par# vom 18. Juli 1910.) Britisch -Ostafrika. Zollordnung. Unter dem 114. Juni d. JIs. ist für das Schutz- gebiet eine Zollordnung — Customs Ordinance, 1910 (Nr. 14/1910) — erlassen, die am 1. Ok- tober d. Is. in Kraft treten soll. Die bisherigen Joll-, Durchfuhr= und Wiederausfuhr-Verordnungen und Vorschriften werden dadurch aufgehoben. (The Board of Trade Journal.) Vorschriften für den Verkauf von Drogen und Giften. in der Official Gazette of the East Africa Protectorate vom 15. Juni d. Js. ver- öffentlichte Verordnung vom 10. Juni 1910 (Nr. 20/1910), betreffend den Verkauf von Drogen und Giften, welche am 1. September d. Js. in Kraft tritt, hebt die „Poisons Regulations“ vom Jahre 1902 auf und bestimmt u. a., daß jede Patent= und homöopathische Arznei, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist und irgend ein Gift enthält, unmittelbar auf der die Arznei enthaltenden Flasche, Schachtel oder sonstigen Umschließung eine wahrheitsgemäße und genaue Angabe tragen muß, woraus hervorgeht, daß Gift darin enthalten ist, sowie die gewöhnliche Bezeichnung des Giftes. Wer eine Arznei, die Eine *i mit einer solchen Aufschrift nicht versehen ist, ver- kauft oder zum Verkaufe feilbietet, wird mit einer Strafe bis zum Betrage von 750 Rupien belegt. Die Bestimmungen der Opium Regulations vom Jahre 1902 finden keine Anwendung, wenn die Einfuhr und der Verkauf von Opium für rein medizinische Zwecke und durch eine Person ge- schieht, die mit entsprechender Ermächtigung ver- sehen und zum Verkauf auf Grund der Bestim- mungen der gegenwärtigen Verordnung befugt ist. (The Board of Trade Journal.) Suandel Agvptens im 1. Halbsahr 1910. Nach den amtlichen Ausweisen über den Handel Agyptens während des ersten Halbjahres 1910 be- zifferte sich die Gesamteinfuhr auf 10 582 457 LEE. gegen 10 016 468 LE. im entsprechenden Halb- jahre 1909, so daß sich eine Zunahme von 565 989 LE. ergibt. Die Gesamtausfuhr be- wertete sich im ersten Halbjahr auf 10 915 405 LE., während sie in dem gleichen Zeitabschnitte des Jahres 1909 insgesamt 11663501 LE. betrug; es ist mithin bei ihr eine Abnahme von 748 086 LE. zu verzeichnen. Auf die einzelnen Warengruppen verteilte sich die Gesamteinfuhr im ersten Halbjahr 1910 (und 1909) wie folgt (Wert in 1000 LE.: Tiere und tierische Erzeugnisse zu Genußzwecken 434,8 (370,7), Felle und Waren daraus 184,8 (170,3), andere tierische Erzeugnisse und Abfälle 39,1 (37,6), Getreide, Gemüse, Mehl usw. 1217,6 (1842,5), Kolonialwaren, Drogen 339,8 (425,5), Spirituosen, Getränke, Ole 616,9 (582,1), Lumpen, Papier, Bücher 182,1 (158,6), Holz, Holzwaren, Kohlen 1200,8 (1103,0), Steine, Erden, Tafelgeschirre, Glas, Kristall 306,0 (252,5), Farbstoffe, Farben 133,8 (124,9), chemische Erzengnisse, Heilmittel, Parfümerien 421,7 (272,3), Textilwaren 2816,4 (2517,3), Metalle und Metallwaren 1194,1 (1013,1), verschiedene Waren 919,2 (726,4), Tabak und Tabakfabrikate 574,5 (419,0). Dieselben Warengruppen wiesen in dem gleichen Zeitabschnitte bei der Ausfuhr folgende Werte (in 1000 LE.) auf: Tiere und tierische Erzeug- nisse zu Genußzwecken 96,7 (123,2), Felle und Waren daraus 123,4 (102,1), andere tierische Erzeugnisse und Abfälle 28,7 (28,0), Getreide, Gemüse, Mehl usw. 1197,4 (1556,8), Kolonial-= waren, Drogen 74,8 (59,0), Spirituosen, Getränke, Ole 8,4 (9,1), Lumpen, Papier, Bücher 12,4 (12,3), Holz, Holzwaren 6,8 (7,0), Steine, Erden, Tafelgeschirr, Glas usw. 2,1 (1,9), Farbstoffe, Farben 8,14 (8,0), chemische Erzeugnisse, Heilmittel, Parfümerien 24,4 (16,0), Baumwolle, Textil- waren 9056,2 (9448,1), Metalle und Metall-