G 799 20 Zu Paragraph 5, Abs. 2: Die beiden letzten Reihen: „insbesondere auch zu bestimmen, ob zu den neu auszugebenden Anteilen Genußscheine ausgefertigt werden sollen“ find zu streichen. Zu Paragraph 6, Abs. 1, Satz 2: Die Worte: „wie die Genußscheine“ sind zu streichen. Zu Paragraph 38, Abs. 1: Die Worte: „und Genußsscheine)“ sind zu streichen. Der Absatz 1 lautet sodann: „Der nach Abzug der Beträge für Abschreibungen und Rücklagen verbleibende Reingewinn wird als Dividende auf die Anteilscheine, wie folgt, verteilt.“ Zu Paragraph 38, sub 3: Die Neufassung lautet, wie folgt: „Der danach verbleibende Rest wird auf die Anteilscheine verteilt." Außerdem wurde einstimmig beschlossen, zu Paragraph 5 folgenden neuen Absatz zu bilden: „Die bis zum 12. Mai 1910 ausgegebenen Genußscheine werden eingezogen.“ — — Personalien. — Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt, bisherigen Geheimen Regierungsrat Dr. Heinke, zum Geheimen Ober- Regierungsrat zu ernennen. ——.. ——„ —„ * 9 — Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten des Reichs-Kolonialamts und der Schutzgebiete die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordensauszeichnungen zu erteilen, und zwar: des Offizierkreuzes des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Hausordens: dem Vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt, Geheimen Regierungsrat v. Spalding; des Ehrenkreuzes 3. Klasse desselben Ordens: dem Bauinspektor Brandes; des Ehrenkreuzes 4. Klasse mit der Krone desselben Ordens: dem Gerichtsassessor Reuß (Deutsch-Ostafrika); des Fürstlich Reußischen Ehrenkreuzes 4. Klasse: dem Geheimen expedierenden Sekretär Fleischmann; der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Silber: dem Polizeisergeanten Uhlig (Südwestafrika). Im Reichs-Kolonialamt ist der Diätar Borchardt zum Geheimen Registratur-Assistenten ernannt worden.