Deutsches Nolonialblatt Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee BHerausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 21. Jahrgang. Berlin, den 15. OEktober 1910. Uummer 20. Diese Zeitschrift erscheint imn der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal bierleljäbrlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den dentschen Schutzgebieten-, herausgegeben von Dr. Freiherrn v. Danckelman. DTer vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolontalblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die Buch- handlungen & 4.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhand unge a) ∆ 5.— für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebtete und Osterreich- Ungarus, b) X 6.— für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn. Berlin S8W68, Kochstraße 68—71, zu richten. Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchster Erlaß, betr. den Anschluß der deutschen evangelischen Gemeinde zu Lüderitzbucht an die evangelische Landeskirche der älteren preußischen Provinzen S. 833. — Personalien S. 833. Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Ostafrika: Die Zentralbahn S. 835. Kamerun: Vom Bau der Nordbahn S. 836. Deutsch-Neuguinea: Von der deutsch holländischen Grenzexpedition in Neuguinea S. 836. Samoa: Besteuerung der Eingeborenen in Samoa S. 837. Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Die kopländische Tabakkultur, insbesondere die erste Labakanktion der Handelskammer zu Kapstadt S. 8337. — Aussichten auf die Baumwollernte in Rußland zu Anfang September (a. St.) 1910 S. 838. — Statiftik über den Handel und Verkehr im Gebiet der Nyassa Co. im Jahre 1909 S. 38. — Handel Britisch- Südafrikas im ersten Halbjahr 1910 S. 839. — Außenhandel des belgischen Kongo- gebiets 1909 S. 841. — Belgisch-Kongo S. 842. — Britisch-Südafrika S. 842. — Italien S. 842. Vermischtes: Die Eisenbahnen im französischen Westafrika S. 842. — Verkehrs-Nachrichten S. 842. — Schiffsbewegungen S. 846. — Marktbericht S. 847. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 848. Amtlicher Teisssst Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 25. Juli d. Is. ist der Anschluß der deutschen evangelischen Gemeinde zu Lüderitzbucht in Deutsch-Südwestafrika an die evangelische Landeskirche der älteren preußischen Provinzen genehmigt worden. Dersonalien. — Im Reichs-Kolonialamt ist der bisherige Geheime Kanzleidiätar Bünger zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt worden. Die Zulassung des Rechtsanwalts Eller zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft bei den Gerichten in Kamerun ist widerrufen worden. Kaiserliche Öchutztruppen. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. A. K. O. vom 20. September 1910. Gudowius, Oberleutnant, scheidet am 30. September aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 1. Oktober 1910 bei den Reserveoffizieren des Infanterie-Regiments General-Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburgischen) Nr. 64 angestellt. A. K. O. vom 22. September 1910. Giehrl, Leutnant im 1. Infanterie-Regiment König, wird nach erfolgtem Ausscheiden aus dem Königlich Bayerischen Heere als Leutnant mit Patent vom 29. Januar 1904 mit dem 30. September 1910 in der Schutztruppe angestellt.