W 872 20 Die Ausfuhr des letzteren in allen Arten von lan dwirtschaftlichen Produkten nach anderen Teilen Südafrikas hat ungemein zugenommen:; der Bericht nimmt daher an, daß die Farmer, Müller, Schuh- Sattler, Möbelfabrikanten, Gerber und ausgezeichnete Geschäfte gemacht macher, Wagenbauer haben müssen. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kapstadt.) Vermischtes. Herabsetgung der Eisenbahn-Frachtsätze in der Union kür Oais zum Export nach Deutsch-Südwestatrika.“) Infolge von Vorstellungen, welche seitens des Verbandes der Handelskammern Südafrikas bei der Regierung gemacht wurden, hat diese die Eisenbahnfrachtsätze für Mais, welcher nach Deutsch- Südwestafrika exportiert werden soll, auf dieselbe Höhe herabgesetzt, wie für Mais zum Export nach Europa. Bisher kostete Mais an Bahnfracht von Trans- vaal nach Kapstadt, je nach der Entfernung der Verladestation, verschiedene Fracht, im Durchschnitt ungefähr 50 sh pro Tonne. Infolgedessen zogen die Händler vor, den Mais auf dem Wege über Durban zu beziehen. Auf diesem Wege kostete die Tonne an Bahn= und Schiffsfracht etwa 20 sh, wozu noch die Umladegebühr in Kapstadt von 5 Sh kam. *7) Vgl. auch „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 200 f. Jetzt kostet die Fracht von jeder beliebigen Station der Union nach jedem Hafen pro Tonne 10 sh. Die Seefracht von Kapstadt nach Häfen Deutsch-Südwestafrikas kostet zurzeit bei größeren Quantitäten 10 sh pro Tonne. Es beträgt demnach jetzt die Gesamtfracht von einer beliebigen Station der südafrikanischen Union nach jedem der beiden Häfen Deutsch-Südwest- afrikas (Lüderitzbucht und Swakopmund) 20 sh gegen vorher 60 sh bzw. 35 sh. Hierzu kommen an Unkosten für die Händler in Kapstadt nur noch 1/ v. H. Dockgebühren und ½ d pro Sack von 100 kg Graduierungsgeböhr. Außer der Fracht erheben die Schiffahrts- gesellschaften noch 5 v. H. sogenannte Primage, welche nicht rückvergütet wird. (Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen für Britisch-Südafrika in Kapstadt.) Literatur-Bericht. Kolonlalbeamtengesctz vom S. Juni 1910. Auf Grund der Gesctzesmaterinlien erläntert und mit den er- günzenden (iesetzen, insbesondere diem Reichsbeamten- gesctz und dem Beamtenhinterbliebenengesctz, heraus- Eegeben von Dr. Priedrich Doerr, K. Amtsrichter. Privatdezent an der I’nivelsität AMünchen. 1910. München und Berlin. J. Schweitzer Verlag (Arthur Scllier). 131 S. Preis 4¼ 2.00. TDer Verfasser gibt nach einem kurzen Uberblick über die Entstchungsgeschichte in Verbindung mit dem Text des (iesclzes die für das Veltündnis der zum Teil nicht ganz einfachen Vorschriften notwendiken Erlüuterungen, im wesentlichen im Anschluß an die Begründung. die dem (iesetzentwurf bei seiner Vor- — — — — — — — — — — — — lage an die gesetzgebenden Körperschaften beigefügt War. Außerdem enthält das Werk den Text de Reichsbeamtengesectzes und des Beamtenhimerblicbenrn- sctzes, beile in der neucsten Fassung vom 18. Mai Für dic Praxis wünie die Arbeit noch an Wen kewonnen haben, wenn auch die Ausführungsberum- mungen zum Kolonialbeumtengesetz berücksichtigt worden würen. Lhie letzteren sind aber grüßtenteils noch in Vorbereitung, und dem Verfasser lag wohl daran, wenigstens dem Bedürfnis der Wissenscheh nach einer branchbaren Textausgabe mötglichst schnell abzuhelfen. IDiescm Zweck wird das handliche. u guter Aufmachung gchaltene Buch jedenfalls gerccht. Verkehrs-Nachrichten. Dersonen-, Lösch- und Ladever#ehr in Jwahopmund während der Monate Kpril bis Juni 1910. (Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1910, Nr. 16, S. 709 f.) I. Einwanderung und Einfuhr: 2663 Personen, 99 Stück Großvieh, 217 Stück Klein- vieh und 27130 chm bzw. Tonnen Güter. 1731 Personen kamen von außerhalb des Schutzgebietes, 932 Personen von innerhalb des Schutzgebietes gelegenen Häfen; von den Gütern waren 1400 ehm Regierungs-, 25 730 chm Privatgüter.