W 929 20 Fachleute, ohne daß sie Einsicht in die Original- aufnahmen nehmen können, kaum irgendwelchen nennenswerten Nutzen von derartigen Ausführungen haben dürften. Zum Schluß sei hier noch dem Wunsch Aus- druck gegeben, daß die örtlichen Verwaltungsstellen in der Kolonie die beim Gebrauch der Karten in ihren Bezirken gefundenen Berichtigungen und Ergänzungen auf ein Korrekturblatt zusammen- tragen und zur Berücksichtigung für spätere Neu- drucke einsenden mögen. Den beiden vorliegenden Blättern G4 und II4 werden im nächsten Jahre Fl1 Ossidinge, F4 Betare, G1 Buea, G2 Jaunde, G3 Dume- Station, H! und 2 Kribi und H3 Lomie folgen. Es ist beabsichtigt, die ganze Karte in wenigen Jahren zu Ende zu führen. Die Vervielfältigung der Karte von Kamerun erfolgt, im Gegensatz zu der durch Gravur und Steindruck hergestellten Karten von Deutsch-Ostafrika und Togo, durch ein mechanisches Verfahren, wo- durch die Herausgabe der Kartenblätter wesentlich beschleunigt werden kann und deren Kosten ganz erheblich vermindert werden. M. Moisel. + 1*# 1* Ubersichtsblatt der Karte von Kamerun in 1:300 000. 1 5½ J1 Nebs 54 . * A ( E3 se# * kr „ —W * — – « Ngaundere A 1 n Banjo ,- -. — — — F. „Fie#2 * - 1 “ ½ Bom 5 ". r EMmm“— * —.— * j SE ) . 3 62 6: 6"“ ——4 . Botor“ 7 ·S# 52 Oome St.. 5 Jonde —. 4" ———.— X8 Wong 3 E K“ cribi to D I # 1--—--—— ) Mosundu Togo. Der Candbesitz der Deutschen Togogesellschaft. Am 5. Oktober 1910 ist zwischen dem Reichs- Kolonialamt als Vertreter des Landesfiskus von Togo und der Deutschen Togogesellschaft eine Vereinbarung getroffen worden, durch welche die Grundbesitzverhältnisse dieser Gesellschaft im Schutz- gebiet Togo endgültig geregelt werden. Es handelt sich hier um eine Angelegenheit, welche zu ihrer Erledigung eine Reihe von Jahren in Anspruch genommen und wiederholt die Offentlichkeit und auch den Reichstag beschäftigt hat. In den Monaten Juli bis September 1898 schloß der Bergassessor Hupfeld auf einer Reise im Schutzgebiet Togo im Namen und für Rech- nung des Bergwerkbesitzers Sholto Douglas in einer Reihe von Dörfern und Landschaften des Bezirks Misahöhe Verträge ab, welche den Ver- kauf größerer Flächen Landes an Sholto Douglas zum Gegenstande hatten. Ein Teil dieser Land- schaften, nämlich Njangbo, Agu-Tafie, Gadja, Akplolo, Lawie, Kata, Jokle, Kpime, Agome- Tongbe, Kpoeta und Leglebi, liegen in der Nähe des Bezirksamtssitzes, am Agu-Gebirge oder nicht weit von diesem Gebirge entfernt. Sie sollen der Kürze halber als Agu-Landschaften bezeichnet werden. Ihr von den Kaufverträgen betroffener Landbesitz beträgt — einschließlich der Vergröße- rung durch spätere Verträge der Pflanzungsleiter Thienemann und Willi in den Landschaften Agu- Kebu, Atigbe und Aguibo — ungefähr 47 400 ha. Der andere Teil der Verträge bezieht sich auf die auf der anderen Seite des Togo-Gebirges, 80 bis 100 km weiter nördlich gelegene Landschaft Buem mit den Dörfern Worawora, Apeso, Assatu, Kadjebi und Ahamansu und einem Landbesitz, der von dem Erwerber damals auf 40 000 ha geschätzt wurde. Die Verträge fanden die nach den bestehenden Vorschriften erforderliche Genehmigung des Gou- vernements, wobei gewisse Bedingungen auferlegt wurden, darunter ein Betriebszwang, bestehend in der Verpflichtung, dauernd zwei Weiße auf dem Landbesitz zu halten. In Erfüllung dieser Verpflichtung wurde Ende 1899 mit der An- legung der Agu-Pflanzung begonnen, zunächst unter zwei Beamten, deren Zahl im Laufe der Jahre auf vier stieg. Der gesamte Landbesitz wurde durch Sholto Douglas im Jahre 1901 auf die Montan= und Industriegesellschaft m. b. H. und von dieser An- fang 1903 auf die Deutsche Togogesellschaft übertragen, welche durch Bundesratsbeschluß vom 5. März 1903 als Kolonialgesellschaft die Rechts- fähigkeit erhielt. Einen Teil des Landes, und zwar den Besitz in den Landschaften Njangbo, +1