W 948 2dÖ Vermischtes. * Kpostolisches Vikariat „Kllima-#dar“. Ein Teil des Vikariats von Bagamoyo ist am 13. September d. Is. unter dem Namen Apostolisches Vikariat „Kilima-Rdjaro“ ab- getrennt worden. Die Grenzen des neuen Vikariats sind folgende: nördlich: die Grenzen von Deutsch-Ostafrika, östlich: die Indische See, westlich: die Grenzen des Apostolischen Vikariats von Unyanyembe, südlich: der Fluß Msangassi von der Indischen See bis Mgera, das noch zum Vikariat Baga- moyo gehören soll, von Mgera die gerade Linie bis Balangida, nördlich von Irangi. Zum Bischof des neuen Vikariats „Kilima- Ndjaro“ ist der bisherige Obere der Station Mhonda, Pater Alois Munsch, ernannt worden. Liter atur-Bericht. Der im Jahre 1902 cuchienenen Landesgesetzkebung des Schutzgebicets Deutsch-Ostafrika ist jetzt die scchben erschienene Landesgesetzgebung des Schutzgeblets Togo (bei Mittler & Sohn. Berlin; Preis 15 .%0 gefolgt. Das Werk ist vom Kaiserlichen (onvernemem von Totgo zum dienstheohen (liebrauch herausegeben. Die Sichtung und Jusammenstellung des allerwärts zer- streuten Materials hut in vorzüglicher Weise der Erste Referem des (icourernements, (icheime Regierungsrat Dr. Alcyer, besorgt. Tas Buch entspricht einem nicht nur von den Beamten des Schutzgebiets. sondern mehr noch von der (ieschäftswelt, die in Bezichungen zum Schutgebier stcht. empfundenen d’ringenden Bedürfnis. Bei der Iinübewichtlichkeit des Kolonmialrechts ist es für den Kanfmann und Pflanzer nahezu unméglich. sich über die in einem Schutzgebiet gelienden (iesctze, Verord- nungen. Verfügungen, Erlasse und Bekanntmuchungen zuverlüssig und namentlich schnecll zu orientieren. Das ermäglicht für das Schutzgebiet Togo die „Landes- gesetzgebung“. Auch der Laic vermag sich in ihr sechnell zurechtzufinden, denn die Summe des Materials int übcrsichtlich in Alaterien getcilt. Wer z. B. den Abschnit „(iesundheitswesen, Zollwesen#., „Handel und Handelsstatistik’. „Bergwesen“ hachschlägt. wird unschwer Auskunft über die Frage, die ihn aus diesen Gebieten beschäftigt. finden. Auf verwandte Vor- sehristen ist jeweils in den Fulhhnoten verwicsen. Beigefügte sachliche und chronologische Register, die dGurch vorzüliche tupographische Ausstattung eine so- fortige Ubersicht kestatten, erleichtern den (iebrauch. In manchen Kapiteln hält dus Buch mehr als es durch seinen Titel verspricht. So finden wir 2. B. in dem Abschnitt über uermessungswesen. Kariographie. Alctceorologie“ die Anweisung zu Routennufnuhmen von Sprigude und Aloisel und die Anvweisung zu Höhen- messungen von Danckelman abgerruckt, was viclen eErwünscht stin dürkte. ie „Landesgesclzgebung"’ wirt lem TPraktiker unentbehrlich sein. Sic wird uher nuch demjenigen, dler sich theoretisch über duas Koloninlrecht zu orien- tici#n versucht. cin willkomnmenes Hlilfzmittel sein. Findet er doch hier immer glrich die ganze Aaterie in l[er Anwendung nauf das einzelne Schutzzebiet ala cin a##schlessenes (innzes. So hat er z. B. in dem Kaml. das über „„Hechtsrerhältnisse an (rundstücken- hundlelt. alles beisammen. was Ssich auf das Crund- stücksrecht bezicht: die Kaiserlichen Veronlnungen über die Rechte an Grundstücken und übler die Ent- cignung, die Verfügungen des Kolonialumts. die gzur Ausführung dieser Verortnungen ergangen sind. und die Verfügungen des Couverneurs über den (irund- stücksverkchr. durch velche die Verordnungen d## Kaisers und die Ausführungsverfügungen des Kolonial- amts in der Praxis erst Leben gewinnen. Autenrieinh. Eine Reise durch die deutschen Kolonien. Herausgegeben von der illustrierten Zeitschrift „Kolonie und lleimat“. III. Band: Togo. Mit 2 Karten und 156 Abbillungen anf Kunstdruckpapier. darunter ( ganzscitigen Bildern; gebunden in mohrlarhkem Einband. Berlin, Verlag kolonialpolitischer Zecitschiiften (i. m. b. H. Preis 4 . . Von dem volkstümlich gehaltenen Illustratns- worke, von welchem Enie des leizten Jahres der c#ie Band Ostafrika und vor einem halben Jahr der zweite Bund Kamerun erschicnen ist. lint nunmehr auch tdler dritte Band. (der uns nach Togo fuhm. fertig vor. Wir durchwandern an der Hand eine unier- haltenden Textes und geschickt zunnmmengsellter Bilder das Schutzgebiet, lernen die (ieschichte des Landes kennen. Klima. Bodenbeschaffenheit. Land- schaft, Florn und Fnuna. seine arbeitsame B’volkerung. wie sie wohnt und sich kleitlet, wie sic Spielt um tanzt. vie sie sich im Ackerbau. in der Viehtuch und im Handel betutigt. Wir tun einen Blick in das Fetischwesen, werden über die Bedentung des Islam für das Schutagebiet und über die fruchtbringeiule Tätigkeit der christlichen Missionen belehrt. machen auch eine Fahrt auf den drei Eisenbahnstracken und sokar eine Expedition in den Jorden des S#hun- gebietes und lernen hierbei die wichtigsten Ome Ansche Inlime. Misahöhe. Auklamt, Kete-Kratschi. SkCde. Bussuri, Mangu und Jendi kennen. ZJum S#hluß schen wir uns die Hauptstadt des Landes. Lomc, elv#s 20“ naueér an und besteiken hochbefridligt den auf der Keede liczenden Woermann-Dampfer., der uns i# 18 Tagen in die Heimat zurückfühn. Auch dieser Band des Werkes ist von dem ber- kunmen Kolonialschriftsteller Rudolf Wagner bei#n worten. Er schlicht sich. was die Auspnhl und Zu- summonstellung der Bilder und die (rcliegenhen #uer Ausstuttung anbelangt. Vünlig an die beitlen t#uherrn Bünde an, von denen der ente (Ostafrikn) derarlmn Anklang gefunden bat. dauß er schon in zweiter Aul-