Aus Davon 363 ⁊ 2 — — " Es waren anhängig: E —— 282 S FS— s-——— —..11 IV. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Muansa. A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 1. Prozesse, einschl. Urkunden-, Ehe= und Entmündigungssachen13 2. Sonstige Rechtssachen: ! l Arreste und einstweilige Verfügungen 1ä 7 8 8 — Rechtshilfesachen — I 46 46466 Zwangsvollstreckungen 1 16117117 — Zwangsversteigerungen — 2 2 2 — Mahnsachen — 3 3 3 — Sühnesachen . —111111— Anträge außerhalb eines bei dem derich anhangigen T streits .. — 1 1 1 — Von den Sachen gehörten zur Buständigken. a) des Richters .. ....... b) des Gerihtt ) B. Konkurssachen .. ————-— C. Strafsachen: 1. Sachen, in denen ein Strafbefehl zu erlassen war 3 1001310 3 2. Sachen, in denen ein Hauptverfahren einzuleiten war 3 3 6 3 3 davon Privatklagesachen 1 3 4 22 3. Einzelne richterliche Anordnungen, Ermittlungssachen 19 17 36129y 4. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters — —–– — In den Sachen zu 2 fanden Haut##hanlungen l a) ohne Beisitzer . 3 b) mit Beisitzen .......— D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 1. Vormundschaften und Pflegschafende 1 11 — 1 2. Erbteilungen (außer Nachlaßpflegschaften) .......————-—— 3.Testamente . .......— 3 3 3 — 4. Nachlaßregulierungen .............3 1 4 4 — 5. Erbscheine . ........— 1 1 1 — 6. Eintragungen in das Handelsregister .. .....— 4 4 4 — 7. Eintragungen und Löschungen im Grundbuch .....————— 8.EmttagungenundLöfchungentmLandregqter.....—-—-——— 9.EintragungenundLöschungenimBerggrundbuch....———-——— 10.SonstigeHandlungenderfreiwilligenGerichtsbarkeit...—-I343434— Gerichtstage wurden abgehalten: keine. 2. Südwestafrika. I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts. A. Bürgerliche Nechtestreitigkeiten: 1. Berufungen SS. 67 134201 2. Beschwerden .. ............3 181 211 19 2 B. Beschwerden in Konkurssachen rsWW-ll.— 1 1 1 — C. Strafsachen: - 1. Berufungen 6 36 90 126 93 33 davon in Privatklagesachen. ..........— 6 6 3 3 2. Beschwerden .. .—1515141 D. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. . — 111111 11 — Es fanden Gerichtstage statt: In Swakopmund und Lüderitzbucht je 2, in Keetmanshoop, Omaruru und Grootfontein je 1. *) Die angegebenen Zahlen waren augenscheinlich unrichtig und sind deshalb fortgelassen worden.